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AXA — Annual Report 2021
Apr 27, 2022
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Annual Report
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Publication
AXA Versicherung Aktiengesellschaft
Köln
Geschäftsbericht AXA Versicherung AG 2021
Kennzahlen
| AXA Konzern | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Konzerneinnahmen (IFRS) | ||
| - in Mio. Euro | 11.344 | 11.025 |
| Quelle: Konzerngeschäftsbericht AXA Gruppe. | ||
| AXA Versicherung AG | 2021 | 2020 |
| Beitragseinnahmen brutto | ||
| - in Mio. Euro | 4.084 | 4.036 |
| - Veränderung in % | 1,2 | -1,4 |
| - Selbstbehalt in % | 63,2 | 64,5 |
| Aufwendungen für Versicherungsfälle f. e. R. | ||
| - in Mio. Euro | 1.767 | 1.699 |
| - in Prozent der verdienten Beiträge f. e. R. | 69,0 | 66,1 |
| Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb f. e. R. | ||
| - in Mio. Euro | 483 | 523 |
| - in Prozent der Beitragseinnahmen f. e. R. | 18,7 | 20,1 |
| Schadenrückstellungen in % der Schadenzahlungen f. e. R. | 480 | 427 |
| Versicherungstechnische Rückstellungen in % der Beitragseinnahmen f. e. R. | 357 | 337 |
| Kapitalanlagen in Mio. Euro (inkl. der Depotforderungen) | 9.512 | 9.262 |
| Nettoverzinsung in % (inkl. der Depotforderungen) | 2,4 | 2,5 |
| Ergebnis vor Gewinnabführung in Mio. Euro | 245 | 325 |
| Gezeichnetes Kapital in Mio. Euro | 165 | 165 |
| Eigenkapital | ||
| - in Mio. Euro | 243 | 243 |
| - in % der Beitragseinnahmen f. e. R. | 9,4 | 9,3 |
f. e. R. = für eigene Rechnung
Als Folge von Rundungen können sich bei der Berechnung von Summen und Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.
Aufsichtsrat
Antimo Perretta
Vorsitzender
CEO European Markets & Latin America, AXA GIE
La Neuveville/BE, Schweiz
Mirjam Bamberger (ab 01.02.2022)
Chief Strategic Development Officer AXA Europe & Latin America, AXA GIE
Zürich, Schweiz
Christine Theodorovics (bis 31.01.2022)
stellv. Vorsitzende
Chief Strategic Development Officer Europe, AXA GIE
Thalwil, Schweiz
Andrea Wolf
Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der
AXA Konzern AG
Sankt Augustin
Vorstand
Dr. Alexander Vollert (bis 30.11.2021)
Vorsitzender
Vorstandsvorsitz
Customer Management
Dr. Thilo Schumacher (ab 13.12.2021)
Vorsitzender
Vorstandsvorsitz
Customer Management
Dr. Klaus Endres (bis 31.10.2021)
Operations
People Experience
Beate Heinisch (ab 01.11.2021)
Operations
People Experience
Kai Kuklinski
Vertrieb
Dr. Stefan Lemke
Informationstechnologie / Digitalisierung
Dr. Nils Reich
Sachversicherung
Dr. Marc Daniel Zimmermann
Finanzen
Lagebericht
Geschäfts- und Rahmenbedingungen
Erholung im zweiten Jahr der Corona-Pandemie
Nachdem die Corona-Pandemie im Vorjahr zu einem deutlichen konjunkturellen Abschwung führte, konnte sich die deutsche Wirtschaft 2021 leicht erholen. So stieg das Bruttoinlandprodukt (BIP) im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 %. Dieses war nach Jahren mit stetigem Wachstum im Vorjahr erstmals seit 2009 um 4,6 % gesunken.
Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland wurde auch in 2021 durch die Corona-Pandemie sowie die damit einhergehenden Einschränkungen geschwächt, insbesondere durch weltweit zunehmende Liefer- und Materialengpässe mit Auswirkungen insbesondere für die deutsche Industrie. In Summe resultierte lediglich ein moderater Zuwachs des BIP.
Zwar wirkten sich mit dem Anstieg der Immunisierungsquote eingeleitete Lockerungen der Corona-Maßnahmen im zweiten und dritten Quartal positiv auf die Wirtschaftsleistung aus. Mit Beginn der vierten Corona-Welle im Oktober 2021 nahm diese jedoch wieder ab.
Bedingt durch die vielfältigen staatlichen Hilfs- und Stützungsmaßnahmen stellte sich auch im zweiten Corona-Jahr ein Haushaltsdefizit ein. Wie das Statistische Bundesamt berichtet, liegt dieses für das Jahr 2021 bei 153,9 Milliarden Euro (für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen) und somit nochmals höher als im Jahr 2020. Im Verhältnis zum BIP ergibt sich, wie bereits im Vorjahr, eine Defizitquote von 3,7 %.
Um die Stützungsmaßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie finanzieren zu können, wurde in Deutschland die Schuldenbremse bis 2023 ausgesetzt. Dies führte - wie auch im gesamten EU-Raum - zu einem Anstieg von Defiziten und Staatsverschuldung. Das Gesamtdefizit in der EU belief sich auf 6,6 % des BIP, so dass im Vergleich zum ersten Pandemiejahr lediglich ein leichter Rückgang der Neuverschuldung zu verzeichnen war (Gesamtdefizit 2020: 6,9 %). Die Gesamtschuldenquote wird nach Prognose der Europäischen Kommission (Stand: 11. November 2021) mit 92,1 % des BIP demzufolge den höchsten Schuldenstand seit Gründung der Europäischen Union erreichen.
Am EU-Arbeitsmarkt kam es im Jahr 2021 zu einer leichten Entspannung. Nach Angaben der EU-Kommission sank die Arbeitslosenquote europaweit auf 6,4 % (Stand: Dezember 2021) und wird für Ende des Jahres auf 7,1 % geschätzt. Die Qote lag damit 1,1 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Im Dezember 2021 lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im Euroraum bei 7,0% (Dezember 2020: 8,2%).
Auch der deutsche Arbeitsmarkt konnte sich im zweiten Corona-Jahr leicht erholen. Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland stieg im Jahr 2021 um insgesamt 7.000 Personen auf 44,9 Millionen. Zugleich entwickelten sich die Arbeitslosenzahlen im Vergleich zum ersten Corona-Jahr rückläufig, so dass die Arbeitslosenquote um 0,2 Prozentpunkte auf 5,7 % sank.
Aufgrund der konjunkturellen Erholung wurde deutlich weniger Kurzarbeit in Anspruch genommen. Waren im Jahr 2020 in im Durchschnitt 2,94 Millionen Menschen in Kurzarbeit beschäftigt, schätzt die Bundesagentur für Arbeit mit durchschnittlich 1,85 Millionen Kurzarbeitenden für das Jahr 2021 einen deutlichen Rückgang.
Die langsame Erholung auf Vor-Corona Werte spiegelt sich auch in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wider. Für die gesamte Weltwirtschaft wird für 2021 ein Wachstum von 5,9 % prognostiziert. Das Wachstum in den USA (+5,9 %) und China (+8 %) wird hierbei deutlich über den prognostizierten Steigerungsraten (+5,3 %) im EU-Raum liegen.
Kapitalmarktentwicklung
Die Kapitalmärkte waren im Geschäftsjahr 2021 unverändert zum Vorjahr im Wesentlichen von der Entwicklung der Covid19-Pandemie geprägt. Insgesamt überwogen dabei positive Nachrichten zur weltweiten Impfkampagne, während die Sorge um die wirtschaftlichen Auswirkungen von neuaufkommenden Virusvarianten für Volatilität sorgte. Positive Impulse für die Kapitalmärkte ergaben sich zudem aus der unveränderten, außerordentlich expansiven Geldpolitik der Zentralbanken. Belastend auf die Kapitalmärkte wirkten hingegen Engpässe in den globalen Lieferketten sowie steigende Energiepreise.
Insbesondere die zuletzt genannten Faktoren trugen zu einem Anstieg der Inflation bei. Dies führte zu einer zunehmenden Diskussion über die Straffung der Geldpolitik. Trotz unveränderter Leitzinsen erhöhten sich in diesem Umfeld in der Eurozone und den Vereinigten Staaten die Renditen von Staatsanleihen. Als Indikation für die Entwicklung der Neuanlagerendite im Kapitalanlagebestand der AXA Versicherung AG sei auf den Anstieg des 20-jährigen Swap-Zinses im Jahresverlauf von 0,01 % auf 0,55 % verwiesen.
Nach dem negativen Wirtschaftswachstum im Vorjahr, überwog die Hoffnung auf ein Erstarken des globalen Wirtschaftswachstums. Mit einer positiven Wertentwicklung von 21,0% bzw. 26,9% des EuroStoxx 50 bzw. S&P 500 war 2021 ein ausgesprochen positives Jahr für die Aktienmärkte. Die zunehmend wahrscheinliche Ausblick auf Zinserhöhungen durch die US-amerikanische Zentralbank FED war wesentlicher Treiber für die Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar.
| 01.01.2021 | 31.12.2021 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| Zinsen | 20 Jahre Swap | 0,01% | 0,55% | +0.54%-Pkte. |
| 10 Jahre Bundesanleihe | -0,57% | -0,18% | +0.39%-Pkte. | |
| Aktien | EuroStoxx 50 | 3.553 | 4.298 | 21,0% |
| S&P 500 (USA) | 3.756 | 4.766 | 26,9% | |
| Währung | EUR/USD | 1,22 | 1,14 | -6,6% |
| EUR/GBP | 0,89 | 0,84 | -5,6% |
Corona und Flut prägen deutsche Versicherungswirtschaft
Das Geschäftsjahr war für die deutsche Versicherungswirtschaft durch die Einflüsse der Corona-Pandemie und Schäden im historischen Ausmaß durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021 geprägt. Der Gesamtaufwand aus dem Unwetter Bernd mit extremen Starkregenfällen wird vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf 8 Milliarden Euro taxiert und stellt damit das größte Schadenereignis in der Geschichte der deutschen Versicherungswirtschaft dar. Erstmals seit 2013 machen die Unternehmen aus dem Bereich der Schaden- und Unfallversicherung in Summe Verluste.
Trotz dieser widrigen Umstände konnte die deutsche Versicherungswirtschaft insgesamt über alle Sparten ein Beitragsplus von 1,1 % auf 223,4 Milliarden Euro erzielen.
Während in der Schaden- und Unfallversicherung die Einnahmen unterproportional zum langfristigen Durchschnitt nur um 2,2 % auf 76,6 Milliarden Euro stiegen, verbuchten die privaten Krankenversicherungen im Jahr 2021 eine Zunahme der Beitragseinnahmen um 5 % auf 45,0 Milliarden Euro. Auf die Krankenversicherung entfielen dabei mit 4,7 % 40,5 Milliarden Euro und auf die Pflegeversicherung 7,3 % und 4,5 Milliarden Euro.
Lediglich bei den Lebensversicherern, Pensionskassen sowie Pensionsfonds war branchenweit ein Beitragsabrieb zu verzeichnen. Die Beitragseinnahmen sanken um 1,4 % auf rund 102 Milliarden Euro. Erfreulich dagegen entwickelte sich das Riester-Neugeschäft, das um 12 % auf 310.500 Verträge anstieg, und das Basisrenten-Neugeschäft, welches ebenfalls um fast 40 % auf 118.900 Stück anstiegt.
Digitalisierung
Die Digitalisierung der Versicherungsbranche wurde auch im Jahr 2021 kontinuierlich vorangetrieben. Geschäftsmodelle, Strukturen und Vertriebskanäle stehen branchenweit auf dem Prüfstand. Das klassische Beratungsgeschäft über Hausbesuche oder Filialen nimmt in Pandemiezeiten ab und wird durch digitale Lösungen ersetzt. Der nun fehlende persönliche Kontakt wurde unmittelbar durch digitale Kommunikationskanäle und moderne Informationsquellen abgelöst, so dass sich zunächst befürchtete Auswirkungen auf die vertriebliche Produktion nicht einstellten.
Auch dieses Jahr konnte der AXA Konzern weiter von dem Digitalisierungsschub durch die Corona-Pandemie profitieren. Mit dem Ziel der Kundenbindung wurden digitale Lösungen entwickelt, um ein umfassendes digitales Servicespektrum anzubieten.
Partnerschaften
Gemeinsam brachten AXA und der Autobauer BMW im Jahr 2020 eine innovative Kfz-Versicherung für PKW auf den Markt. Durch den Gratismonat kann der Autoverkäufer im Autohaus direkt die elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) generieren und das Auto anmelden. Das sogenannte ,,Ready2Drive“-Konzept im angebotenen kostenlosen Freimonat ohne vertragliche Verbindungen führte zu einem hohen Kundeninteresse. Auch in 2021 hat die Kooperation unsere Erwartungen übertroffen und mehr als 50 % der Interessenten entschieden sich nach der kostenlosen Testphase weiterhin an einem Kfz-Folgevertrag bei AXA festzuhalten. Das in der Offline-Welt gestartete „ready2drive“ Konzept konnten wir im September 2021 mit unserem Partner AutoScout24 erfolgreich in die Online-Welt überführen und mit dem digitalen smyle-Angebot von AutoScout24 verknüpfen. Somit können Kunden, die sich über AutoScout24 smyle einen Gebrauchtwagen nach Hause liefern lassen, direkt mit AXA-Vollkasko-Versicherungsschutz losfahren. Auch in der online-basierten Kooperation erreichen wir Konvertierungsquoten, die unsere eigenen Erwartungen übertreffen.
Niedrigzinsen
Die Zinsschmelze und Niedrigzinspolitik beschäftigen unverändert die Versicherungswirtschaft. Insbesondere Lebensversicherer und Pensionskassen mit langjährigen Zinsversprechen stehen unverändert vor großen Herausforderungen in der Aktiv-Passiv-Steuerung. Eine Änderung des Zinsumfelds ist dabei kurz- bis mittelfristig nicht zu erwarten.
Cyberkriminalität
Durch die Digitalisierung und Vernetzung von Geschäftsprozessen nehmen die Risiken für Unternehmen zu. Die Zahl von Hackerangriffen und Cyberkriminalität steigen zunehmend an. Auch kleine und mittelständische Unternehmen sind immer häufiger betroffen. Sie sind anfälliger für Cyber-Attacken, Sabotage und Datenverlust.
Mit der Zunahme der digitalen Angebote für Kunden sowie der Verlagerung der beruflichen Tätigkeit in das Homeoffice wird die Gefahr, Opfer von Cyberattacken zu werden, immer virulenter. Besonders durch die vermehrte Anwendung von Cloud Computing steigt nicht nur die Gefahr von Datendiebstahl oder Betriebsunterbrechungen, sondern auch Finanzkriminalität und der Diebstahl geistigen Eigentums. IT-Experten der Cybersecurity Ventures schätzen den weltweiten Schaden durch Cyberkriminalität im Jahr 2021 auf 6 Billionen US-Dollar. Allein in Deutschland musste jedes zehnte Unternehmen während der anhaltenden Corona-Pandemie auf Cyberkriminalität reagieren (Quelle: BSI).
Die finanziellen Folgen von Cyberkriminalität können schnell existenzbedrohend sein. Die Versicherungswirtschaft entwickelt sachgerechte Versicherungslösungen, die aus Cyberkriminalität resultierende Schäden abdeckt.
Nachhaltigkeit
Die weltweit zunehmenden Naturkatastrophen und die spürbaren unmittelbaren Folgen des Klimawandels haben das Thema Nachhaltigkeit in den Fokus der gesellschaftlichen und politischen Diskussion gerückt. Umweltpolitische Maßnahmen und Nachhaltigkeitsziele wurden im Koalitionsvertrag mit einem höheren Nachdruck verankert. Auch die Europäische Union hat mit der Taxonomieverordnung, welche ab 1. Januar 2022 in Kraft tritt, die Rahmenbedingungen - nicht nur bei Versicherungen - erweitert und beeinflusst.
Durch die regulatorischen Änderungen sowie durch ein gesellschaftlich immer größeres Klimaschutzbewusstsein spielen auch bei den Produktangeboten der Versicherungswirtschaft Nachhaltigkeitserwägungen eine wichtige Rolle. So kann sich nach einer GDV-Umfrage knapp die Hälfte der Befragten vorstellen, ihre Versicherung bei einem Versicherer abzuschließen, welcher besonderen Wert auf Umweltschutz legt. Versicherer stellen ihre Kapitalanlagenpolitik auf den Prüfstand und investieren vermehrt nach ESG-Richtlinien und in Beteiligungen an Wind- oder Solarparks, um den für notwendig erachteten Wandel voranzutreiben.
Auch für die Versicherungsbranche greifen ab 2022 Anforderungen der Nachhaltigkeitsregulatorik der EU. Versicherer müssen über ein leistungsstarkes Risikomanagement verfügen, das auch Nachhaltigkeitsrisiken einbezieht. Das Thema ESG (Environment, Social and Governance) gewinnt auch aus regulatorischer Sicht immer mehr an Bedeutung. Die Offenlegungsverordnung der EU (2019/2088) verpflichtet bereits seit März 2021 zur Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen. Wie die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen konkret umzusetzen sind, ist indes noch nicht abschließend geklärt. Ab August 2022 sind die Änderungen in der Insurance Distribution Directive (IDD) zur Nachhaltigkeit auch bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten zu berücksichtigen. Zukünftig sind die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden abzufragen und in die Anlageempfehlung zu integrieren. Die Anforderungen an die Beratungsdokumentation werden damit deutlich umfangreicher als bislang.
Da sich die AXA Gruppe ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist, bekennt sie sich aktiv zum Ziel einer Transformation zu einer nachhaltigeren wie auch Kohlendioxydärmeren Welt.
Bereits seit vielen Jahren hat sich die AXA Gruppe Nachhaltigkeit zum Schwerpunktthema gemacht. Daher hat sie sich schon 2007 freiwillig dazu verpflichtet, in ihren Investitionstätigkeiten ESG-Kriterien zu berücksichtigen. Soziale und Umweltaspekte sowie Kriterien einer nachhaltigen Unternehmensführung fließen daher maßgeblich in die Investitionsentscheidung ein. Folge der konsequenten Ausrichtung auf Nachhaltigkeitsaspekte ist das ESG-Rating der MSCI (Morgan Stanley Capital International), welches AXA seit 2015 eine Top-Bewertung im AAA Bereich bescheinigt.
Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt und weitere Ausschlüsse beschlossen. Somit werden nicht nur Kohleminen und -kraftwerke, sondern auch Unternehmen aus der Gas- und Ölbranche sowohl aus dem Investitions- als auch als Versicherungsnehmerkreis gestrichen.
Naturkatastrophen
Mit dem Unwetter Bernd in Deutschland, Hurrikan Ida in den USA sowie dem Vulkanausbruch auf La Palma sind nur einige Naturkatastrophen des zurückliegenden Jahres genannt. Allein durch den Hurrikan Ida sind insgesamt Schäden in Höhe von 65 Milliarden US-Dollar entstanden, wovon 36 Milliarden versichert waren. Weltweit addierten sich die Schäden aus Naturkatastrophen auf eine Schadensumme in Höhe von 280 Milliarden US-Dollar. Davon versichert waren etwa 120 Milliarden. In Deutschland stellte das Starkregenereignis Bernd den größten Versicherungsschaden in der Geschichte der deutschen Versicherungswirtschaft dar.
Als Folge mit Relevanz für Versicherungsunternehmen wurden in Deutschland konkrete Vorschläge für ein Gesamtkonzept zur Klimafolgenanpassung vorgelegt. Darunter gehören klare Bauverbote für gefährdete Gebiete oder Anpassungen an den Klimawandel im Bauordnungsrecht.
Der Blick in die Zukunft zeigt die Brisanz der zunehmenden Frequenz von Naturkatastrophen. Die Anzahl der registrierten Naturkatastrophen, die einen Versicherungsschaden verursachen, steigt seit 1980 stetig an. Insbesondere hydrologische und meteorologische Katastrophen treten häufiger auf. Laut Prognose werden jetzt geborene Personen doppelt so viele Waldbrände und das dreifache an Überschwemmungen und Ernteausfällen erleben wie ein 1960 Geborener.
Unser Unternehmen
Die AXA Versicherung AG ist ein klassischer Kompositversicherer und nimmt einen führenden Platz unter den Schaden- und Unfallversicherungsgesellschaften in Deutschland ein. Sie hat ihre Wurzeln im Jahr 1919 in der damaligen Wikinger Lloyd Versicherungs-AG. Durch Fusionen mit namhaften Gesellschaften wie 1999 mit der Nordstern Allgemeine Versicherungs-AG, 2000 mit der Albingia Versicherungs-AG, 2009 mit der DBV-Winterthur Versicherung AG, der DBV-WinSelect Versicherung AG und der Deutsche Ärzteversicherung Allgemeine Versicherungs-AG sowie 2016 mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung AG ist sie in den zurückliegenden Jahren stark gewachsen. Geschäftsschwerpunkte sind die Kraftfahrtversicherung und die Haftpflichtversicherung. Wichtige Geschäftszweige sind darüber hinaus im Privatkundengeschäft die Unfall-, Gebäude- und Hausratversicherung sowie im Industrie- und Firmenkundengeschäft die Feuer- und Transportversicherung.
Starke Ratings im AA-Bereich
Die AXA Gruppe mit Hauptsitz in Frankreich gehört zu den stabilsten globalen Finanzdienstleistern. Die drei großen Ratingagenturen bescheinigen ihr seit Langem eine hohe Finanzkraft. Diese Einstufung können indirekt auch für die Kerngesellschaften der deutschen AXA Konzern AG herangezogen werden. Der letzte Bericht der Standard & Poor’s Rating Services vom 27. April 2021 testiert der AXA weiterhin unverändert ein Financial Strength Rating von AA- sowie einen stabilen Ausblick. Auch die Ratingagentur Moody’s behielt ihr Insurance Financial Rating im Bericht vom 15. Juni 2021 mit einem Rating von Aa3 und gleichermaßen einem stabilen Ausblick bei und auch Fitch bestätigte am 27. Mai 2021 sein Insurer Financial Strength Rating von AA-, entschied sich allerdings anders als im Vorjahr für eine positive Prognose.
Entwicklung des Geschäftsverlaufes im Vergleich zu den Erwartungen
Insgesamt konnten höhere Beitragseinnahmen als angenommen erzielt werden, vor allem im direkten Geschäft.
Während die Belastung durch Normal- und Großschäden erwartungsgemäß geringer als im Vorjahr ausfiel, führten die zahlreichen Naturereignisse im Berichtsjahr zu erheblichen Elementarschaden-Bruttoaufwendungen. Trotz der hohen Beteiligung der Rückversicherer an den Zusatzbelastungen verzeichnete die Gesamtschadenquote entgegen unserer Planung einen moderaten Anstieg.
Die Kostenquote konnte wie geplant leicht verbessert werden.
Bei dem turbulenten Kapitalmarktumfeld entwickelte sich das Kapitalanlageergebnis entgegen unserer Erwartungen leicht rückläufig. Insgesamt wurde eine deutlich geringere Gewinnabführung erzielt als angenommen.
Der Geschäftsverlauf im Einzelnen
Beitragseinnahmen wuchsen um 1,2 %
Die gebuchten Bruttobeiträge stiegen im Geschäftsjahr um 1,2 % auf 4,1 Mrd. Euro. Während die Einnahmen im übernommenen Geschäft wie im Vorjahr 0,3 Mrd. Euro betrugen, verzeichnete das direkte Geschäft ein Wachstum um 1,5% auf 3,8 Mrd. Euro. Wichtige Treiber waren neben den erneuten Zuwächsen in der verbundenen Wohngebäude- und in der sonstigen Sachversicherung die positiven Entwicklungen in der Haftpflicht- sowie in der Transport- und Luftfahrtversicherung. Dahingegen verbuchten die Kraftfahrtversicherung und die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr weiterhin Beitragsrückgänge.
Beitragsentwicklung nach Versicherungssparten
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 | Veränderung | Anteil |
|---|---|---|---|---|
| Unfallversicherung | 216 | 222 | -2,8% | 6% |
| Haftpflichtversicherung | 627 | 615 | 2,0% | 17% |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 756 | 777 | -2,6% | 20% |
| sonstige Kraftfahrtversicherung | 498 | 501 | -0,5% | 13% |
| Feuer- und Sachversicherung | 1.200 | 1.145 | 4,8% | 32% |
| davon Feuerversicherung | 150 | 143 | 5,1% | 0% |
| davon Verbundene Hausratversicherung | 163 | 166 | -1,9% | 4% |
| davon Verbundene Gebäudeversicherung | 551 | 515 | 7,1% | 15% |
| davon sonstige Sachversicherung | 336 | 322 | 4,3% | 9% |
| Transport- und Luftfahrtversicherung | 137 | 124 | 10,0% | 4% |
| Kredit- und Kautionsversicherung | 35 | 35 | 0,3% | 1% |
| sonstige Versicherungen | 297 | 292 | 1,7% | 8% |
| Direktes Versicherungsgeschäft insgesamt | 3.766 | 3.711 | 1,5% | 100% |
| In Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft | 318 | 326 | -2,4% | |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 4.084 | 4.036 | 1,2% |
Schadenquote beeinflusst durch Elementarereignisse
Das Geschäftsjahr war stark beeinflusst durch zahlreiche Naturereignisse wie die Gewittertiefs Wolfgang, Peter und Xero im Juni und vor allem das Unwetter Bernd im Juli, das teuerste Unwetter, das deutsche Versicherungen bislang erlebt haben. In Anbetracht der hohen vorjährigen Belastung, insbesondere bei den Betriebsunterbrechungs- und Veranstaltungsausfallversicherungen, waren im Berichtsjahr rückläufige Aufwendungen für Großschäden zu verzeichnen. Im Bereich der Normalschäden stieg der Schadenaufwand leicht gegenüber dem Vorjahr, das durch ein Corona-Pandemie-bedingtes niedrigeres Mobilitätsniveau und daraus resultierende niedrige Schadenfrequenzen geprägt war. Die Gesamtschadenquote brutto erhöhte sich somit von 64,1 % im Vorjahr auf 81,2 %.
Unter Berücksichtigung höherer Schadenexzedentenbeteiligungen seitens unserer Rückversicherer verschlechterte sich die Schadenquote netto um 3,0 Prozentpunkte auf 69,0 %.
Bruttokostenquote erneut verbessert
Bei gleichzeitig gestiegenen verdienten Beitragseinnahmen blieben die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb im Berichtsjahr stabil. Damit verbesserte sich die Bruttokostenquote um 0,4 Prozentpunkte auf 25,3 %. Während die Provisionsaufwendungen sich neugeschäftsbedingt um 0,7 % erhöhten, ermöglichte die weitere Umsetzung unserer Kosteneffizienzmaßnahmen einen Rückgang der Verwaltungskosten um 0,9 %.
Kapitalanlageergebnis auf 229,0 Mio. Euro gesunken
Das gesamte Kapitalanlageergebnis - alle Erträge abzüglich aller Aufwendungen - betrug im Berichtsjahr 229,0 Mio. Euro (Vorjahr: 234,0 Mio. Euro). Dies entspricht einem Rückgang von 5,0 Mio. Euro. Dabei stieg das laufende Ergebnis für Kapitalanlagen im Wesentlichen aufgrund von höheren Ausschüttungen von Renten- und Aktienfonds um 64,6 Mio. Euro auf 198,3 Mio. Euro. Die laufende Verzinsung erhöht sich daher von 1,4 % auf 2,1 %.
Aus dem Abgang von Kapitalanlagen wurden Gewinne in Höhe von 70,2 Mio. Euro (Vorjahr: 116,2 Mio. Euro) realisiert. Diese Gewinne wurden hauptsächlich aus dem Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren erzielt. Den Abgangsgewinnen standen Abgangsverluste in Höhe von 10,5 Mio. Euro (Vorjahr: 5,9 Mio. Euro) gegenüber.
Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von insgesamt 31,3 Mio. Euro (Vorjahr: 13,7 Mio. Euro) vorgenommen, davon sind 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 5,2 Mio. Euro) durch Wechselkursänderungen bedingt. Die Zuschreibungen auf Kapitalanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 2,3 Mio. Euro (Vorjahr: 3,8 Mio. Euro).
Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen - berechnet nach der Formel des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft - beträgt für das Jahr 2021 2,4 % (Vorjahr: 2,5 %).
Kapitalanlagebestand stieg um 250,2 Mio. Euro auf 9,5 Mrd. Euro
In dem skizzierten Kapitalmarktumfeld hat die AXA Versicherung AG auf Grundlage eines ausgewogenen Kapitalanlagenportfolios die an ihre Kunden gegebenen Leistungsversprechen erfüllt. Zudem profitierte die AXA Versicherung AG von den Vorteilen als Unternehmen eines internationalen Versicherungskonzerns, um die zur Verfügung stehenden Mittel in Kapitalanlagen zu attraktiven Konditionen eines Großinvestors zu investieren.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden Investitionen in Staatsanleihen und staatsnahe Anleihen sowie in Unternehmensanleihen vorgenommen. Zudem wurden Investitionen in Hypothekendarlehen, Infrastrukturfinanzierungen und -beteiligungen, Schwellenländeranleihen, Kreditverbriefungen (sog. CLOs mit bester Bonität), Immobilien, nicht börsennotierte Eigenkapitalbeteiligungen sowie in alternative Kreditstrategien getätigt. Die derivative Absicherung von Kursrisiken im Aktienbestand wurde im Geschäftsjahr deutlich verringert, so dass die Gesellschaft verstärkt von der positiven Entwicklung des Aktienmarktes profitierte. Investitionen in Hedge Fonds wurden weiter reduziert. Die Nachhaltigkeit des Kapitalanlagebestandes wurde weiter optimiert, auch mit verstärkten Investments in sogenannte Green-Bonds. Direktinvestments in Kohle- und Tabakunternehmen wurden veräußert. Die Angaben zu den Investitionen und der Nachhaltigkeit des Kapitalanlagebestandes betreffen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen über Anteile oder Aktien an Investmentvermögen.
Der Bestand an Kapitalanlagen stieg bei unserer Gesellschaft im Laufe des Jahres 2021 auf einen Buchwert von 9,5 Mrd. Euro (Vorjahr: 9,2 Mrd. Euro). Der Marktwert blieb konstant bei 10,7 Mrd. Euro (Vorjahr: 10,7 Mrd. Euro).
Das gesamte Neuanlagevolumen unserer Gesellschaft betrug 1,5 Mrd. Euro (Vorjahr: 1,5 Mrd. Euro). Mit 945,4 Mio. Euro oder 64,9 % bildeten festverzinslichen Wertpapiere und in festverzinsliche Wertpapiere investierte Investmentanteile den Schwerpunkt unserer Neuanlagen. Der Bestand der festverzinslichen Wertpapiere inklusive der in festverzinslichen Wertpapieren investierten Investmentanteile bildet den Schwerpunkt des Gesamtportfolios und betrug 7,5 Mrd. Euro (Vorjahr: 7,7 Mrd. Euro) oder 79,8 % (Vorjahr: 84,1 %) der gesamten Kapitalanlagen.
Der überwiegende Teil der Aktien wurde in Spezialfonds gehalten, die auf Aktieninvestments ausgerichtet sind, jedoch auch einen begrenzten Anteil an Renteninvestments beinhalten. Insgesamt stieg die Aktienquote auf Buchwertbasis, die nur den reinen Aktien- und keinen Rentenanteil berücksichtigt, auf 4,3 % (Vorjahr: 3,9 %). Gemessen an den Marktwerten stieg die Quote von 4,6 % auf 5,5 %.
Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in Höhe von 1,3 Mrd. Euro
Die Bewertungsreserven als Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem Buchwert beliefen sich zum 31. Dezember 2021 auf 1,3 Mrd. Euro (Vorjahr: 1,5 Mrd. Euro). Der Wert unserer Reserven ist im Geschäftsjahr 2021 um 199,9 Mio. Euro gefallen. Dies ist insbesondere auf die Kapitalanlage in Rentenpapieren zurückzuführen. Das allgemein gestiegene Zinsniveau bei festverzinslichen Wertpapieren gegenüber dem entsprechenenden Berichtszeitraum des Vorjahres führte zu einem Rückgang der Bewertungsreserven um 427,7 Mio. Euro auf 599,4 Mio. Euro. (Vorjahr: 1.027,1 Mio. Euro).
Die Bewertungsreserven auf Aktieninvestmentanteile, Beteiligungen und direkte sowie indirekte Immobilienbeteiligungen betrugen am Ende des Berichtsjahres 715,1 Mio. Euro (Vorjahr: 487,2 Mio. Euro).
Eigenkapital
Das Eigenkapital der Gesellschaft liegt mit 243,1 Mio. Euro auf Vorjahresniveau. Das Verhältnis des Eigenkapitals zu den gebuchten Nettobeiträgen belief sich im Berichtsjahr auf 9,4 % (Vorjahr: 9,3 %).
Ertragsteuern und Ergebnisabführung
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag verringern sich gegenüber dem Vorjahreswert um 63,2 Mio. Euro auf 84,4 Mio. Euro, im Wesentlichen bedingt durch die Verringerung des Ergebnisses vor Steuern sowie Erträgen aus der Auflösung von Steuerrückstellungen für Vorjahre nach Abschluss der Betriebsprüfung für die Jahre 2010-2013. Die Ertragsteuerquote sinkt von 31,2 % auf 25,6 % ab. Aufgrund des im Mai 2005 geschlossenen Ergebnisabführungsvertrages zwischen der AXA Versicherung AG und der AXA Konzern AG wurde ein Gewinn in Höhe von 245,3 Mio. Euro (Vorjahr: 325,1 Mio. Euro) an die AXA Konzern AG abgeführt.
Geschäftsgebiet und betriebene Versicherungszweige
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit lag im Berichtsjahr unverändert auf dem deutschen Markt und unser Versicherungsangebot umfasst nach wie vor alle wesentlichen Zweige der Schaden- und Unfallversicherung. Wir sind in den meisten Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums zum freien Dienstleistungsverkehr zugelassen und darüber hinaus in Dänemark auch im Niederlassungsverkehr tätig. In der Anlage zum Lagebericht werden unser Geschäftsgebiet und die von uns betriebenen Versicherungszweige im Einzelnen aufgeführt.
Geschäftsverlauf in den wichtigsten Versicherungszweigen des selbst abgeschlossenen Geschäfts
Unfallversicherung: weitere Zurückhaltung im Neugeschäft der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Das Unfallversicherungsgeschäft verzeichnete erneut einen Rückgang der gebuchten Bruttobeiträge um 2,8 % bzw. 6,2 Mio. Euro auf 215,7 Mio. Euro. Dies war im Wesentlichen bedingt durch die geschäftspolitische Zurückhaltung im Neugeschäft bei der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Bei geringeren Schadenfrequenzen verringerten sich die Aufwendungen für Versicherungsfälle, die zudem im Vorjahr durch einige Großschäden im Privatkundengeschäft geprägt waren, um insgesamt 10,5 % bzw. 19,6 Mio. Euro auf 167,3 Mio. Euro netto. Bei gesunkenen Kosten und nach einer Zuführung zur Schwankungsrückstellung in Höhe von 3,0 Mio. Euro verblieb unter Berücksichtigung eines technischen Zinsertrages von 16,9 Mio. Euro (Vorjahr: 20,0 Mio. Euro) ein versicherungstechnischer Nettogewinn von 16,9 Mio. Euro (Vorjahr: Nettoverlust in Höhe von 2,5 Mio. Euro).
Die Anteilssätze für die Überschussbeteiligung in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr werden auf den Seiten 64 bis 66 dieses Berichts genannt und erläutert.
Haftpflichtversicherung: erfreuliches Beitragswachstum
Die Beitragseinnahmen erhöhten sich neugeschäftsbedingt um 2,0 % auf 627,2 Mio. Euro. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres verminderten sich um 10,3 %, bedingt durch niedrigere Schadenfrequenzen im Privat- und Firmenkundengeschäft und trotz einer höheren Belastung im Industriekundengeschäft, vor allem aus Großschäden. Die Abwicklungsgewinne hingegen fielen deutlich niedriger als im Vorjahr aus und somit verschlechterte sich die Gesamt-Schadenquote um 19,2 Prozentpunkte auf 45,5 %. Bei einer Kostenquote auf dem Niveau des Vorjahres stieg die kombinierte Schaden-Kosten-Quote auf 76,5 % brutto (Vorjahr: 57,3 %). Nach einem negativen Rückversicherungsergebnis und einer Stärkung der Schwankungsrückstellung um 16,9 Mio. Euro (Vorjahr: Entnahme in Höhe von 8,5 Mio. Euro) betrug der versicherungstechnische Nettogewinn 105,3 Mio. Euro (Vorjahr: 254,6 Mio. Euro).
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Schaden-Kosten-Quote erneut verbessert
Nach einem Rückgang um 19 % im Vorjahr sank die Anzahl von Personenkraftwagen-Neuzulassungen im Jahr 2021 um 10% bundesweit, geprägt durch einen anhaltenden Halbleitermangel und damit Verzögerungen bei der Herstellung und Lieferung von Neuwagen. Dies führte zu einem steigenden Anteil von Gebrauchtfahrzeugen im Bestand und damit rückläufigen Durchschnittsbeiträgen. Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, der volumenmäßig größte Versicherungszweig des Privatkundengeschäftes, verzeichnete folglich einen Rückgang der gebuchten Bruttobeiträge um 2,6 % auf 756,1 Mio. Euro.
Trotz einer kontinuierlichen Schadeninflation infolge steigender Ersatzteilkosten verminderten sich die Aufwendungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres um 8,2 %, bedingt durch eine geringere Belastung aus Großschäden als im Vorjahr. Dies konnte die negative Entwicklung der Beitragseinnahmen mehr als ausgleichen und führte zu einer Verbesserung der Schadenquote für das Geschäftsjahr um 4,6 % auf 70,5 %. Bei höheren Abwicklungsgewinnen sank die Gesamt-Schadenquote um 10,3 Prozentpunkte auf 61,6 %. Darüber hinaus verringerten sich die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb um 4,8 % und es ergab sich damit eine kombinierte Schaden-Kosten-Quote in Höhe von 81,3 % (Vorjahr: 92,2 %) brutto. Unter Berücksichtigung eines rückläufigen Rückversicherungsergebnisses und nach einer Zuführung zur Schwankungsrückstellung in Höhe von 40,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro) konnte ein versicherungstechnischer Nettogewinn in Höhe von 57,9 Mio. Euro (Vorjahr: 39,1 Mio. Euro) erzielt werden.
Sonstige Kraftfahrtversicherungen: weiterhin hoher Wettbewerbsdruck im Markt
Innerhalb der sonstigen Kraftfahrtversicherungen spielen insbesondere die Voll- und Teilkaskoversicherungen eine wesentliche Rolle.
Die gebuchten Bruttobeiträge lagen mit 498,1 Mio. Euro in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Positive Abwicklungsergebnisse sowie rückläufige Aufwendungen für Großschäden könnten die aufgrund von höheren Schadenfrequenzen stärkeren Belastungen im Bereich der Elementar- und Normalschäden überkompensieren. Insgesamt betrug die Gesamt-Schadenquote 76,7 % (Vorjahr: 76,8 %). Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sanken um 5,8 % und es ergab sich damit eine kombinierte Schaden-Kosten-Quote in Höhe von 93,1 % (Vorjahr: 94,2 %) brutto. Unter Einbeziehung eines verbesserten Rückversicherungsergebnisses und nach einer Zuführung zur Schwankungsrückstellung in Höhe von 7,6 Mio. Euro (Vorjahr: Entnahme in Höhe von 13,8 Mio. Euro) ergab sich ein versicherungstechnisches Ergebnis netto in Höhe von 43,9 Mio. Euro (Vorjahr: 31,2 Mio. Euro).
Feuerversicherung: zunehmende Belastung durch Großschadenereignisse
Die Beiträge sind um 5,1 % auf 150,2 Mio. Euro gewachsen, maßgeblich bedingt durch Beitragsanpassungen. Das abgelaufene Jahr war geprägt von zahlreichen Großschadenereignissen im Industriekundengeschäft. Bei stabilen Abwicklungsergebnissen und einer leicht rückläufigen Kostenquote stieg die kombinierte Schaden-Kosten-Quote von 73,9 % auf 116,3 % brutto. Nach einer Entnahme aus der Schwankungsrückstellung in Höhe von 12,9 Mio. Euro (Vorjahr: Zuführung in Höhe von 22,0 Mio. Euro) und unter Berücksichtigung eines deutlich höheren Rückversicherungsergebnisses ergab sich ein versicherungstechnischer Verlust netto in Höhe von 1,3 Mio. Euro (Vorjahr: 11,9 Mio. Euro).
Verbundene Hausratversicherung: deutliche Mehrbelastung durch Elementarschäden
Die Beitragseinnahmen lagen mit 162,5 Mio. Euro leicht unter dem Niveau des Vorjahres von 165,6 Mio. Euro, geprägt durch prämienintensive Storni, die das Neugeschäft überlagerten.
Die Aufwendungen für Normal- und Großschäden fielen leicht geringer aus, die hohe Belastung durch die zahlreichen Naturereignisse hingegen führte zu einem Anstieg der Geschäftsjahres-Schadenquote um 38,2 Prozentpunkte auf 79,8 %. Trotz verbesserter Abwicklungsergebnisse und signifikanter Kostensenkungen (-5,1 %) verschlechterte sich die kombinierte Schaden-Kostenquote daher brutto um 34,8 Prozentpunkte auf 105,8 %. Die hohe Beteiligung unserer Rückversicherer an den Schadenexzedenten ermöglichte einen versicherungstechnischen Gewinn in Höhe von 36,5 Mio. Euro (Vorjahr: 39,9 Mio. Euro). Eine Schwankungsrückstellung war wie in den vergangenen Jahren nicht zu bilden.
Verbundene Wohngebäudeversicherung: hohes Beitragswachstum hält an, Naturereignisse belasten das Ergebnis
Die verbundene Wohngebäudeversicherung zählt weiterhin zu den Wachstumssparten und verzeichnete eine Beitragssteigerung von 7,1 % auf 550,9 Mio. Euro, im Wesentlichen bedingt durch Beitragsanpassungen im Bestandsgeschäft.
Die Schadenfrequenzen fielen deutlich höher als im Vorjahr aus. Bedingt durch die bereits erwähnten zahlreichen Naturereignisse sowie eine hohe Anzahl von Großschäden erhöhte sich das Bruttoaufwandsvolumen des Geschäftsjahres erheblich. Trotz verbesserter Abwicklungsgewinne verschlechterte sich die Gesamt-Schadenquote von 64,4 % auf 126,4 %. Bei neugeschäftsbedingt gestiegenen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb ergab sich eine kombinierte Schaden-Kosten-Quote brutto in Höhe von 154,7 % (Vorjahr: 91,3 %). Unter Einbeziehung der starken Entlastung durch unsere Rückversicherer im Rahmen von Schadenexzedentenbeteiligungen sowie einer Zuführung zur Schwankungsrückstellung in Höhe von 11,0 Mio. Euro (Vorjahr: 12,0 Mio. Euro) ergab sich ein versicherungstechnischer Nettoverlust in Höhe von 56,3 Mio. Euro (Vorjahr: Nettogewinn in Höhe von 2,6 Mio. Euro).
Sonstige Sachversicherungen: Beeinträchtigung durch hohe Schadenbelastung
Die sonstigen Sachversicherungen beinhalten hauptsächlich die Zweige Veranstaltungsausfall, Einbruchdiebstahl, erweiterte Deckungen (Extended Coverage), Leitungswasser, Sturm- und Glasversicherung sowie technische Versicherungen. Während die Bruttobeiträge bei den technischen Versicherungen (vor allem Cyberversicherungen +89,0% bzw. +9,3 Mio. Euro, Maschinenversicherungen +5,5 % bzw. +6,1 Mio. Euro) und bei den erweiterten Deckungen (+12,7 % bzw. +7,5 Mio. Euro) erfreulich wuchsen, wiesen die übrigen Zweige rückläufige Entwicklungen aus. Insgesamt erhöhten sich die Beitragseinnahmen in der sonstigen Sachversicherung demzufolge um 4,3 % auf 336,4 Mio. Euro.
Einige Großschäden und eine deutlich höhere Belastung aus Elementarschäden führten zu einem erheblichen Anstieg der Schadenaufwendungen und damit zu einer Schadenquote für das Geschäftsjahr in Höhe von 135,6 % (Vorjahr: 74,6 %). Die Abwicklungsgewinne fielen höher als im Vorjahr aus und es ergab sich eine Gesamt-Schadenquote von 121,9 % (Vorjahr: 64,4 %). Insbesondere die Provisionsquote konnte erneut deutlich gesenkt werden und die Bruttokostenquote verbesserte sich damit um 3,0 Prozentpunkte auf 25,6 %. Aus der Schwankungsrückstellung wurden 7,3 Mio. Euro (Vorjahr: 27,1 Mio. Euro) entnommen. Die beschriebenen Entwicklungen ließen sich zu einem versicherungstechnischen Nettoergebnis in Höhe von 15,0 Mio. Euro (Vorjahr: 18,2 Mio. Euro) aggregieren.
Transport- und Luftfahrtversicherung: starke Beitragssteigerung und verbesserte Schaden-Kosten-Quote
Innerhalb der Transport- und Luftfahrtversicherungen erhöhten sich die Beitragseinnahmen neugeschäftsbedingt um 10,0 % auf 136,8 Mio. Euro. Das Geschäftsjahr war geprägt von niedrigeren Schadenfrequenzen bei Normal- und Großschäden, während die Anzahl von Elementarereignissen vor allem in den Marine-Versicherungen höher ausfiel. Die Schadenquote für das Geschäftsjahr sank somit um 10,0 Prozentpunkte auf 64,7 %. Bei besseren Abwicklungsergebnissen als im Vorjahr und einer leicht reduzierten Kostenquote verbesserte sich die kombinierte Schaden-Kosten-Quote deutlich auf 86,7 % brutto (Vorjahr: 107,0 %). Unter Berücksichtigung eines belastenden Rückversicherungssaldos und einer Zuführung zur Schwankungsrückstellung in Höhe von 6,9 Mio. Euro (Vorjahr: Entnahme in Höhe von 10,1 Mio. Euro) ergab sich ein technischer Nettogewinn in Höhe von 6,3 Mio. Euro (Vorjahr: Nettoverlust in Höhe von 0,2 Mio. Euro).
Kredit- und Kautionsversicherung: weiterhin profitables Geschäft
Die Kredit- und Kautionsversicherung beinhaltet bei unserer Gesellschaft nur die Kautionsversicherung (Bürgschaftsversicherung), die im Firmenkundengeschäft betrieben wird und im Geschäftsjahr ein Beitragswachstum von 0,4 % auf 35,3 Mio. Euro aufwies.
Bei geringeren Schadenfrequenzen sanken die Aufwendungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres um 1,7 % auf 11,2 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung deutlich höherer Abwicklungsgewinne verbersserte sich die Gesamt-Schadenquote um 5,9 Prozentpunkte auf 27,0 %. Bei leicht rückläufigen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb betrug die kombinierte Schaden-Kosten-Quote brutto 57,6 % (Vorjahr: 63,7 %). Aus der Schwankungsrückstellung wurden 0,3 Mio. Euro entnommen (Vorjahr: Zuführung in Höhe von 1,4 Mio. Euro). Insgesamt erzielte die Sparte ein profitables Nettoergebnis von 12,5 Mio. Euro (Vorjahr: 7,8 Mio. Euro).
Sonstige Versicherungen: Beitragswachstum hält an, Aufwendungen für Naturereignisse trüben das Ergebnis
Unter sonstigen Versicherungen werden vor allem die Betriebsunterbrechungs-, die Vertrauensschaden- und die verbundene Sach-Gewerbe-Versicherung, unser Baukastenprinzip für gewerbliche Kunden, geführt.
Die Bruttobeitragseinnahmen stiegen um 1,7 % auf 296,7 Mio. Euro. Der starke Rückgang bei den Aufwendungen für Betriebsunterbrechungen nach einer außerordentlichen Entwicklung im Vorjahr, konnte die deutlich höhere Belastung für Elementarschäden nicht kompensieren. Die Bruttoschadenaufwendungen des Geschäftsjahres stiegen um 17,2 % auf 421,3 Mio. Euro und trotz höheren Abwicklungsgewinne erhöhte sich die Gesamt-Bruttoschadenquote um 2,4 Prozentpunkte auf 122,1 %. Unter Einbezug leicht höherer Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb betrug die kombinierte Schaden-Kosten-Bruttoquote 150,9 % (Vorjahr: 148,3 %). Nach einer Zuführung zur Schwankungsrückstellung in Höhe von 9,3 Mio. Euro (Vorjahr: Entnahme in Höhe von 2,6 Mio. Euro) und einer höheren Entlastung seitens unserer Rückversicherer ergab sich ein versicherungstechnischer Nettoverlust in Höhe von 40,7 Mio. Euro (Vorjahr: Nettoverlust in Höhe von 61,5 Mio. Euro).
In Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft
Das gesamte in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft wird zeitgleich erfasst.
Die gebuchten Bruttobeiträge des in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 | Veränderung | Anteil |
|---|---|---|---|---|
| Unfallversicherung | 21,3 | 24,0 | -2,7 | 7% |
| Haftpflichtversicherung | 11,2 | 10,7 | 0,5 | 4% |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 37,0 | 43,2 | -6,2 | 12% |
| sonstige Kraftfahrtversicherung | 17,1 | 20,0 | -2,8 | 5% |
| Feuer- und Sachversicherung | 73,5 | 70,8 | 2,7 | 23% |
| davon Feuerversicherung | 69,1 | 62,7 | 6,5 | 22% |
| davon Verbundene Hausratversicherung | 0,2 | 0,1 | 0,0 | 0% |
| davon sonstige Sachversicherung | 4,3 | 8,1 | -3,8 | 1% |
| Transport- und Luftfahrtversicherung | 1,4 | 1,7 | -0,3 | 0% |
| Rechtsschutzversicherung | 132,6 | 136,4 | -3,7 | 42% |
| sonstige Versicherungen | 23,4 | 18,8 | 4,7 | 7% |
| Gesamtes in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft | 317,7 | 325,6 | -7,9 | 100% |
Die gebuchten Beiträge unserer Retrozessionen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 | Veränderung | Anteil |
|---|---|---|---|---|
| Unfallversicherung | 21,3 | 24,0 | -2,7 | 27% |
| Haftpflichtversicherung | 0,7 | 0,4 | 0,3 | 1% |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 21,6 | 25,1 | -3,5 | 27% |
| sonstige Kraftfahrtversicherung | 10,4 | 11,7 | -1,3 | 13% |
| Feuer- und Sachversicherung | 12,7 | 9,8 | 2,9 | 16% |
| davon Feuerversicherung | 11,8 | 9,0 | 2,8 | 15% |
| davon sonstige Sachversicherung | 0,9 | 0,8 | 0,1 | 1% |
| Transport- und Luftfahrtversicherung | 0,2 | 0,3 | -0,1 | 0% |
| sonstige Versicherungen | 11,6 | 7,6 | 4,0 | 15% |
| Retrozessionen insgesamt | 78,6 | 78,9 | -0,3 | 100% |
Auslandsaktivitäten
Die Zweigniederlassung Dänemark der AXA Versicherung verzeichnete im Geschäftsjahr Beitragseinnahmen von 9,5 Mio. Euro (Vorjahr: 8,0 Mio. Euro) und erzielte ein positives Ergebnis.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit
Mit der Zielsetzung, unsere hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen, wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kunden aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen offenen Aussagen des jeweiligen Kunden, die auf der Unternehmens-Homepage transparent veröffentlicht werden und somit für jeden Kunden und Interessenten offen einsehbar sind. Die Erhebung der NPS-Werte findet dabei an einer Vielzahl an Kontaktpunkten unserer Kunden mit AXA statt und reicht von einem übergreifendem NPS-Wert über eine Beurteilung der Vertriebspartner, der operativen Betreuung bis hin zum Feedback zu unseren Produkten und Serviceleistungen.
Wie in den letzten Jahren konnten wir auch in diesem Jahr positive Entwicklungen in allen gemessenen NPS-Werten erzielen und somit durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Zufriedenheit unserer Kunden weiterhin kontinuierlich steigern.
Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Feedbacks unserer Kunden wird auch im nächsten Jahr konsequent weiter fortgesetzt und ermöglicht es uns auch zukünftig, Optimierungsmaßnahmen im Sinne unserer Kunden zu entwickeln und umzusetzen.
Risiken der zukünftigen Entwicklung
Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2021. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck.
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission.
Als Risiko wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können, definiert sind.
Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:
| • | versicherungstechnische Risiken, |
| • | Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, |
| • | Risiken aus Kapitalanlagen, |
| • | operationelle und sonstige Risiken. |
Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt.
Organisationseinheiten des Risikomanagements
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen) eingebunden.
Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäftes ist die Risikomanagementfunktion unserer Gesellschaft auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie für die Implementierung eines funktionierenden angemessenen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug behandelt. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und sonstigen Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien, besprochen.
Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind
| • | der Bereich Value & Risk Management (zentrales Risikomanagement), |
| • | die Risikoverantwortlichen für die Steuerung und Kontrolle der Risiken in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich (dezentrales Risikomanagement), |
| • | der dezentrale Risikomanager pro Ressort für die Koordination aller risikorelevanter Themen innerhalb des Ressorts (ebenfalls dezentrales Risikomanagement) und |
| • | der Verantwortliche Aktuar unserer Gesellschaft. |
Der Bereich Value & Risk Management - zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland - ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert.
Der Chief Risk Officer (CRO) der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher.
AXA Deutschland hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:
| • | Risikomanagement-Funktion, |
| • | Compliance-Funktion, |
| • | Interne Revision, |
| • | Versicherungsmathematische Funktion. |
Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter oder eine Leitende Funktion innerhalb des Bereichs oder der Abteilung. Die versicherungsmathematische Funktion ist seit 2021 im Ressort Finanzen angesiedelt. AXA hat darüber hinaus die Aufgaben des Leiters Recht sowie des Chief Investment Officer (CIO) zu weiteren Schlüsselaufgaben erklärt.Für die Inhaber der Schlüsselfunktionen und -aufgaben gelten besondere Anforderungen, sogenannte „Fit & Proper“-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig).
Risikomanagementprozess
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen.
Risikoidentifikation
Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie und des Materialitätsprozesses, unter anderem durch die Aktualisierung der sogenannten Risikopolicen und der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken. Durch die Risikopolicen werden die identifizierten wesentlichen Risiken inklusive deren aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen dokumentiert.
Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.
Risikoanalyse und -bewertung
Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil unseres Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage unseres Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können.
Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen.
Risikosteuerung und -überwachung
Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht.
Risikokommunikation und -berichterstattung
Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, sodass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil beachten kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzernebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht verfasst. Entsprechend der internen Vorgaben kann zudem unterjährig ein Ad-hoc-ORSA abgefasst werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtswesens die Berichte „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) und „Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht“ (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, der SFCR wird auf der Internetseite der AXA Konzern AG veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden.Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig durch die Interne Revision geprüft.
Versicherungstechnische Risiken
Unsere Gesellschaft betreibt im Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft insbesondere die Sparten Kraftfahrt-, Haftpflicht-, Unfall-, Sach-, Transport- und Luftfahrtversicherung. Diese werden im direkten wie auch im indirekten Geschäft gezeichnet.
Die Versicherungen speziell für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes sowie deren Angehörige werden nach der Verschmelzung der DBV Deutsche Beamtenversicherung AG auf unsere Gesellschaft direkt gezeichnet.
Die noch immer anhaltende Corona-Pandemie hat unverändert großen Einfluss auf die allgemeine Wirtschaft als auch auf die Versicherungswirtschaft im Speziellen. Der wellenförmige Verlauf der Inzidenzen hat zur Folge, dass sich Zeitabschnitte mit geringem Infektionsgeschehen und einer damit wieder erhöhten Kaufkraft immer wieder mit kritischen Infektionslagen, in denen dann auch flächendeckende Maßnahmen nicht mehr ausgeschlossen werden können, abwechseln. Somit ist es trotz Impfkampagne nicht abzuschätzen, wie sich die Coronalage in Zukunft entwickeln und sich auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken wird. Dennoch lässt sich für die AXA Versicherung festhalten, dass neue Coronainduzierte Schäden nur noch eine geringe Relevanz haben, da bereits in 2020 damit begonnen wurde, die Versicherungsbedingungen zu konkretisieren oder Pandemien aus der Deckung auszuschließen. Ferner setzten im Jahr 2021 Lieferengpässe von Rohstoffen und anderen Gütern sowie eine, unter anderem daraus resultierende, steigende Inflationsrate der Wirtschaft zu. Der Preisdruck im Markt bleibt für 2022 bestehen. Speziell im Versicherungszweig Kraftfahrt bleibt die Schadenfrequenz zwar weiter auf einem niedrigen Niveau, jedoch haben Lieferengpässe von Microchips zur Folge, dass die Automobilbranche ins Stocken gerät, was sich wiederum negativ auf das Neugeschäft der Kraftfahrtversicherung auswirkt. Die Risiken werden weiterhin engmaschig beobachtet und analysiert.
Die Schadensituation 2021 wurde durch die Flutkatastrophe vom 14. Juli, ausgelöst durch das Sturmtief Bernd, geprägt. Es handelt sich hierbei um die größte Naturkatastrophe im deutschen Versicherungsmarkt. In weiten Teilen im Westen Deutschlands und auch in kleineren Regionen im Süden kam es am 14./15. Juli 2021 zu starken Überschwemmungen, die eher einer Flut als einem gewöhnlichen Hochwasser glichen. Dies führte in der Folge zu einem nie da gewesenen Aufkommen an Schäden - besonders in den Sparten Hausrat- und Gebäudeversicherung im Privatkundengeschäft, aber auch in der Sachversicherung Firmen und Industrie - sowie in kleinerer Größenordnung in Transport und Kraftfahrt. Der Großteil der Schäden ist gemeldet, aufgrund der oft schwer zu beziffernden Schäden und der oben erwähnten steigenden Inflation können über die Zeit hingweg Nachreservierungen notwendig werden. Diesem Risiko wird mit einem engmaschigen Monitoring begegnet. Die Bearbeitung der Hochwasserschäden wird durch die außerordentliche Schadensituation auch noch in 2022 und wahrscheinlich darüber hinaus andauern. Zum aktuellen Zeitpunkt sind beim Underwriting von Elementardeckungen keine Veränderungen vorgesehen. Das Ereignis hat ferner deutlich gemacht, dass solche Naturkatastrophen aufgrund des fortschreitenden Klimawandels längst Realität sind und in Zukunft wohl an Häufigkeit zunehmen werden.
Die primären Risiken aus der Schaden- und Unfallversicherung sind das Prämien- und Schadenrisiko sowie das Reserverisiko. Ferner besteht in der Unfallversicherung bei den Produkten mit Beitragsrückgewähr noch das Zinsgarantierisiko.
Prämien- und Schadenrisiko
Unter dem Prämien-/Schadenrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen endgültigen Schadenzahlungen des Versicherungsbestandes die erwarteten, in der Prämie berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Es wird somit durch die zufällige Schadenanzahl und die zufällige Schadenhöhe der einzelnen Schäden bestimmt. Für eine risikoadäquate Tarifierung werden versicherungsmathematische Modelle auf Basis empirischer Schadendaten verwendet. Die regelmäßige Überwachung des Schadenverlaufs gewährleistet eine zeitnahe Anpassung der Tarifierungs- und Annahmepolitik an signifikante Veränderungen. Daher ist unsere Gesellschaft in der Lage, im Neugeschäft die Beiträge an eine geänderte Schadensituation kurzfristig anzugleichen. Das Bestandsgeschäft wird durch Beitragsanpassung der Einjahresverträge mit Verlängerungsoption und durch vertraglich festgelegte Beitragsanpassungsklauseln risikoadäquat gehalten. Auch bei zu erwartenden Veränderungen der Marktsituation kann unsere Gesellschaft proaktiv handeln. Für Produkte mit nachteiliger Ergebnisentwicklung und beschränkten Möglichkeiten zur Kündigung oder Beitragsanpassung ist ausreichend Risikovorsorge durch Rückstellungsbildung getroffen.
Durch die Analyse und Bewertung der unternehmerischen Entscheidungsoptionen werden Risiken aus dem Kundenverhalten wie zum Beispiel vermehrtes Storno bereits im Entscheidungsprozess berücksichtigt.
Die Risikosteuerung unserer Gesellschaft erfolgt durch eine gezielte Risikoselektion, Produktgestaltung und risikogerechte Kalkulation sowie ertragsorientierte Zeichnungsrichtlinien. Durch Zeichnungsrichtlinien können bereits bei Abschluss Deckungszusagen für unerwünschte Risiken und Risikokonzentrationen vermieden werden. Darüber hinaus werden bestehende Versicherungsverträge unter bestimmten Umständen aufgrund des Schadenverlaufs der Vergangenheit gar nicht oder nur unter Erhöhung der Selbstbeteiligung oder der Beiträge verlängert. Im Rahmen der Steuerung von Versicherungsrisiken werden außerdem die Mechanismen der Rückversicherungspolitik sowie des aktiven Schadenmanagements eingesetzt.
Die Rückversicherung orientiert sich an den unterschiedlichen Bruttokapazitäten der Sparten. Großrisiken und Kumulexposure werden auf vertraglicher Basis rückversichert. Ausnahmeakzepte innerhalb der Zeichnungskapazitäten der Sparten, die außerhalb der obligatorischen Rückversicherungskapazitäten liegen, werden durch Einzelrückversicherung rückgedeckt. Ein großer Teil des Kraftfahrtversicherungsgeschäfts sowie der Sparten Feuer/Feuer BU, Technische Versicherungen und Transport werden in jeweils eigenständigen Quoten-Rückversicherungsverträgen rückgedeckt. Zur Analyse von Trends, Streuungen und Zyklen sowie zur Ermittlung ihrer Treiber werden stochastische Szenarien verwendet.
Einen besonderen Stellenwert innerhalb des Prämien- und Schadenrisikos nimmt das Groß- und Katastrophenschadenrisiko ein. Hierbei handelt es sich um das unerwartete Eintreten von einzelnen Großschäden, aber auch um Ereignisse wie zum Beispiel Naturkatastrophen, die zu einer großen Anzahl von Schäden führen. Neben Naturkatastrophen können auch durch Menschen verursachte Schadenereignisse, wie zum Beispiel Terroranschläge und Cyber-Attacken, hohe Großschäden hervorrufen. Zusätzlich könnte der Trend zu höheren Schadenersatzansprüchen in der Haftpflichtversicherung, zum Beispiel bei neu aufkommenden Risiken, Veränderungen der Rechtslage beziehungsweise im Verhalten der Marktteilnehmer oder durch Umweltschäden, den durchschnittlichen Schadenaufwand erhöhen.
Zur Bewertung dieser Risiken führen wir eine Kumulkontrolle durch, in der durch regelmäßige Erhebungen aus den Datenbankbeständen die genauen Kumulwerte (pro Sparte wie auch spartenübergreifend) ermittelt werden. Diese Werte werden unter Berücksichtigung echter Schadenszenarien der Vergangenheit zu möglichen künftigen Szenarien modelliert (beispielsweise Sturm, Flut, Erdbeben). Andere kumulierende Risiken wie zum Beispiel in der Haftpflichtversicherung werden ebenfalls durch eine Bestandserhebung ermittelt und analysiert. Die Erkenntnisse auf Basis der gewonnenen Werte und unter Zuhilfenahme möglicher Schadenszenarien werden zum einen für den Einkauf von Rückversicherungskapazitäten für Kumulereignisse und zum anderen zur Risikokapitalbestimmung und Risikosteuerung verwendet. Möglichen entstehenden Kumulen der Transportversicherung wird ebenfalls durch den Einschluss einer Ereignisdeckung in den Rückversicherungsvertrag ausreichend Rechnung getragen.
Durch gute geografische Diversifikation, Nutzung der Software KISS (Kommunikations- und Informationssystem Sach-Schadenverhütung) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und Zeichnungsverbote für bestimmte Risiken beziehungsweise Regionen wird das Großschadenrisiko grundsätzlich minimiert. Zur Steuerung des Großschadenrisikos wird der entsprechende Rückversicherungsbedarf ermittelt und eingekauft. Durch die Einbindung in den weltweiten Rückversicherungspool für Risiken aus Naturgefahren der AXA Global Re (ehemals AXA Global P&C) genießt unsere Gesellschaft über die vertragliche Rückversicherung hinaus Rückversicherungsschutz aus dem gruppenweiten Rückversicherungsprogramm. Unsere Gesellschaft übernimmt für ihren Anteil durch die Beteiligung an den Ergebnissen des Pools auch weltweit Risiken, die zentral durch die AXA Global Re gesteuert, bewertet und an die einzelnen Einheiten innerhalb der AXA Gruppe berichtet werden. Durch die hohe weltweite Diversifizierung und die zentral überwachte Aufnahme von Risiken in den Pool ist das Risiko für unsere Gesellschaft überschaubar und die Vorteile aus dieser erweiterten Rückdeckung überwiegen.
Das Risiko einer Pandemie hat sich in den letzten Geschäftsjahren durch die Corona-Pandemie realisiert und betraf insbesondere die Veranstaltungsausfallversicherung (VAV) und die Betriebsschließungsversicherung (BSV). Bei der VAV hat die AXA Versicherung die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Produktes für Neuverträge dahingehend geändert, dass Schadenfälle durch eine Pandemie nicht mehr gedeckt sind. Die Bedingungen der BSV wurden konkretisiert insbesondere mit Hinblick auf flächendeckende staatliche Anordnungen zu Betriebsschließungen.
Die Geschäftsjahres-Schadenquote der Gesellschaft nach Rückversicherung hat sich in den vergangenen zehn Jahren wie folgt entwickelt (Bis 2015: AXA Versicherung inklusive der auf diese verschmolzenen DBV-Winterthur Versicherung AG, DBV-WinSelect Versicherung AG sowie Deutsche Ärzteversicherung Allgemeine Versicherungs-AG. Ab 2016: AXA Versicherung inklusive der auf diese verschmolzenen DBV Deutsche Beamtenversicherung AG):
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | |
|---|---|---|---|---|---|
| 77,1 | 80,9 | 80,0 | 80,5 | 79,2 |
| 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|
| 82,0 | 84,2 | 83,5 | 82,3 | 85,0 |
Bei einem Schadenaufwand von 986,2 Mio. Euro (Vorjahr: 96,7 Mio. Euro) für Naturkatastrophen und sonstige Kumulrisiken beträgt die Geschäftsjahres-Schadenquote ohne Berücksichtigung dieser Ereignisse 46,5 % (Vorjahr: 78,6 %).
Reserverisiko
Zur Abdeckung zukünftiger Schadenzahlungen sind von unserer Gesellschaft Schadenreserven zu bilden. Die Höhe der Schadenzahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, sodass die Nichtauskömmlichkeit der Reserve ein wesentliches Risiko darstellt. Das sogenannte Reserverisiko entsteht durch die unbekannte Schadenhöhe gemeldeter und noch nicht abgewickelter Schäden sowie bereits eingetretener, aber von den Versicherungsnehmern noch nicht gemeldeter Schäden (Spätschäden). Die Bewertung der künftigen Schadenzahlungen erfolgt im Rahmen der Einzelschadenreservierungen sowie anhand aktuarieller Schätztechniken, bei welchen der in der Vergangenheit beobachtete Schadenverlauf herangezogen wird. Großschäden werden separat geschätzt. Mithilfe von stochastischen Szenarien erfolgt eine Analyse von Trends, Streuungen und Zyklen sowie deren Treibern.
Die Abwicklungsergebnisse nach Rückversicherung haben sich in den vergangenen zehn Jahren wie folgt entwickelt (Bis 2015: AXA Versicherung inklusive der auf diese verschmolzenen DBV-Winterthur Versicherung AG, DBV-WinSelect Versicherung AG sowie Deutsche Ärzteversicherung Allgemeine Versicherungs-AG. Ab 2016: AXA Versicherung inklusive der auf diese verschmolzenen DBV Deutsche Beamtenversicherung AG):
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | |
|---|---|---|---|---|---|
| 5,5 | 5,2 | 4,8 | 6,0 | 4,0 |
| 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|
| 4,8 | 5,4 | 6,5 | 6,4 | 6,1 |
Zinsgarantierisiko
In der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wird in Abhängigkeit des Tarifs für 87-100 % des Sparanteils der Beiträge eine garantierte Zinsleistung zwischen 0,9 % und 3,50 % vereinbart, wobei in der Kundenerwartung nicht eine besondere Verzinsung liegt, sondern allein die Rückgewähr der gezahlten Beiträge. Dies führt zwar zu einem Zinsgarantierisiko, getrieben durch die unbekannte Entwicklung der Marktzinsen, ist jedoch aufgrund des vergleichsweise geringen Beitragsvolumens und der sukzessiv gebildeten Zinszusatzreserve von eher untergeordneter Bedeutung.
Biometrische Risiken
Biometrische Risiken können sich aus Renten-Deckungsrückstellungen der Unfall- sowie der Haftpflicht- und Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ergeben. Das wesentliche Risiko der Langlebigkeit ist durch eine vorsichtige Berechnung der Renten-Deckungsrückstellungen bilanziell abgesichert. Die Bewertung im internen Risikokapitalmodell zeigt nur eine untergeordnete Rolle der biometrischen Risiken.
Kostenrisiko
Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten nicht dauerhaft durch die in die Beiträge einkalkulierten Kosten finanziert werden können. Die Kosten für Provisionen und den laufenden Betrieb werden durch Beitragszuschläge auf Basis eines umfassenden Kostencontrollings in der Produktkalkulation berücksichtigt. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben.
Risiken aus Rechtsprechung
Gerichtliche Verfahren zu Betriebsschließungsversicherungen spielten im Geschäftsjahr 2021 eine große Rolle. Im Laufe des Jahres 2021 entwickelte sich eine deutliche Tendenz der erst- und zweitinstanzlichen Gerichte, der rechtlichen Auffassung der Versicherer zu folgen. Insbesondere entschieden auch die Oberlandesgerichte in einer weitüberwiegenden Vielzahl von Fällen für die Versicherer. Wesentliche Streitpunkte in den Verfahren waren dabei die Versicherungsbedingungen und die Frage, ob die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bzw. das Coronavirus (SARS-CoV/SARS-CoV-2) von den jeweils streitigen Versicherungsbedingungen umfasst war.
Am 26. Januar 2022 hat der zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs erstmals in einem Fall zur Betriebsschließungsversicherung verhandelt. Der Kläger hatte auf Feststellung geklagt, dass die AXA Versicherung AG verpflichtet sei, ihm aufgrund der Schließung seines Restaurants im ersten Lockdown 2020 eine Entschädigung aus der Betriebsschließungsversicherung zu zahlen. Das Landgericht hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Auch in der zweiten Instanz obsiegte die AXA Versicherung AG. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgte der Kläger sein Klagebegehren weiter. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Klägers am 26. Januar 2022 zurückgewiesen. Dies mit der Begründung, dass dem Kläger keine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zustehen, weil eine Betriebsschließung zur Verhinderung der Verbreitung der Krankheit COVID-19 oder des Krankheitserregers SARS-CoV-2 nicht vom Versicherungsschutz der streitigen Betriebsschließungsversicherung umfasst ist. Mit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2022 wird sich eine Vielzahl vergleichbarer Fälle mit entsprechender Vertragsgestaltung in der Betriebsschließungsversicherung erledigt haben.
Angesichts unserer bisher bestätigten Rechtauffassung, dass unsererseits keine Leistungspflicht besteht, erwarten wir hieraus auch zukünftig keine Belastungen für die AXA Versicherung AG, die über bereits gebildete Einzelschadenreserven und Rückstellungen für Schadenregulierungskosten hinausgehen.
Das Sachversicherungsprodukt Unfall-Kombirente wurde von der AXA Versicherung AG in den Jahren 2006 bis 2010 angeboten. In den Versicherungsbedingungen wurde das beiderseitige Kündigungsrecht geregelt. In den Jahren 2018/2019 wurde Versicherungsnehmern der Unfall-Kombirente der Wechsel in das Nachfolgeprodukt Existenzschutzversicherung angeboten. Die Mehrheit der Versicherungsnehmer hat das Angebot angenommen. Die nicht umgestellten Versicherungsverträge wurden schließlich (gemäß der vorherigen Ankündigung) beginnend ab dem Jahr 2019 ordentlich gekündigt. Verträge der Unfall-Kombirentenversicherung mit Beitragsrückgewähr, Versicherungsnehmer oberhalb einer bestimmten Altersgrenze und solche Verträge, die sich im Leistungsbezug befanden, wurden von der Aktion ausgenommen.
Im Mai 2019 erfolgte eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Hamburg, gerichtet auf Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die Verbraucherzentrale Hamburg vertritt die Rechtsauffassung, die Unfall-Kombirente sei wegen einer - von dort angenommenen - Vergleichbarkeit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht kündbar. Die Unterlassungserklärung wurde durch die AXA Versicherung AG nicht abgegeben. Im März 2020 klagte die Verbraucherzentrale gegen die AXA Versicherung AG, gerichtet auf Unterlassung und Folgenbeseitigung. Die Klage wurde in erster Instanz im Januar 2021 vom Landgericht Köln abgewiesen. In zweiter Instanz gab das Oberlandesgericht Köln im Dezember 2021 der Berufung der Verbraucherzentrale Hamburg gegen das erstinstanzliche Urteil statt. Da die AXA Versicherung AG gegen das Urteil des OLG Köln vom Dezember 2021 Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt hat, ist das Urteil des OLG Köln nicht rechtskräftig.
In der weitüberwiegenden Anzahl der wenigen erhobenen Einzelklagen hat die AXA Versicherung AG rechtskräftig obsiegt, die verschiedenen Gerichte haben die Rechtsauffassung der AXA Versicherung AG bestätigt. Rechtskräftige Entscheidungen zu Lasten der AXA Versicherung AG sind bisher nicht ergangen.
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
Fällige Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Fällige Forderungen (brutto) | 127,2 | 123,2 |
| Pauschalwertberichtigungen | 8,5 | 5,7 |
| Verbleibender Buchwert nach Wertberichtigungen | 118,8 | 117,5 |
| Forderungen älter als 90 Tage an Versicherungsnehmer | 12,5 | 15,8 |
Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre
| in % | 2019 | 2020 | 2021 |
|---|---|---|---|
| Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre (ermittelt als Verhältnis der Wertberichtigungen zu den gebuchten Bruttobeiträgen für das selbst abgeschlossene Geschäft) | 0,23 | 0,21 | 0,21 |
Die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern werden durch ein IT-unterstütztes Inkasso- und Mahnsystem gesteuert und überwacht. Darüber hinaus werden im Rahmen von Linienkontrollen zur Prävention von Forderungsausfällen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern risikoorientierte Prüfungen durchgeführt sowie mit den relevanten Schnittstellen der Sparten und Vertriebe zeitnahe Abstimmungen vorgenommen.
Ratingklassen der Forderungen beziehungsweise Ansprüche aus dem Rückversicherungsgeschäft
| In Euro | S&P Rating NR | S&P Rating AA+ bis A- | S&P Rating BB bis BBB+ | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Abrechnungsforderungen* | 5.197 | 166.890 | - | 172.087 |
| Rückstellungen | 16.007 | 976.578 | - | 992.585 |
* vor EWB und PWB
Der Rückversicherer für unsere wichtigsten obligatorischen Rückversicherungsverträge ist die französische Gruppengesellschaft AXA Global Re, die diese Verträge teilweise in den internationalen Rückversicherungsmarkt und teilweise innerhalb der AXA Gruppe platziert. Sowohl bei der über unsere französische Gruppengesellschaft AXA Global Re retrozedierten Vertragsrückversicherung als auch bei der direkt von uns abgegebenen fakultativen und vertraglichen Rückversicherung wird nur mit erstklassigen Rückversicherern zusammengearbeitet. Grundlage hierfür sind Richtlinien für die Auswahl der Rückversicherer sowie eine von der AXA Global Re permanent aktualisierte Bonitätsliste, basierend auf den Ratings renommierter Ratingagenturen. Bei der Rückversicherung von langfristigen Verbindlichkeiten gelten dabei besonders hohe Anforderungen an die finanzielle Ausstattung der Rückversicherungspartner. Zusätzlich wird das Ausfallrisiko durch regelmäßige Überwachung der Kreditqualität der Rückversicherer und ein zeitnahes Inkasso reduziert.
Risiken aus Kapitalanlagen
Die Entwicklung der Kapitalmärkte im Jahr 2021 war wesentlich durch die Corona-Pandemie geprägt. Nach dem schnellen Kurseinbruch im Vorjahr folgte die ebenso schnelle Erholung der Kapitalmärkte, möglichgemacht durch wirksame Überbrückungshilfen vom Staat, weitere quantitative Lockerungen in der Geldpolitik durch die Zentralbank und die erfolgreiche Entwicklung von Covid-19-Impfstoffen. Diese Entwicklung setzte sich auch im Jahr 2021 fort. Die Pandemie hat aber signifikante Auswirkungen auf bestimmte Sektoren (z.B. Tourismus, Flugverkehr). Zudem sind viele Unternehmen mit anhaltenden Lieferschwierigkeiten konfrontiert, was starke Herausforderungen in den internationalen Lieferketten bedeutet. Das Gesamtportfolio der Immobilieninvestments zeigt sich trotz einzelner Coronainduzierter Wertanpassungen und Mietstundungen weiterhin robust, auch bedingt durch die in den letzten Jahren sowohl regional als auch sektoral erhöhte Diversifizierung. Lange Laufzeiten der zugrundeliegenden Mietverträge begrenzen das Neuvermietungsrisiko entsprechend, wobei das Monitoring des jeweiligen wirtschaftlichen Umfeldes im Fokus bleibt. Aufgrund unseres diversifizierten Portfolios sowie unseres strukturierten Anlageprozesses haben wir insgesamt keine wesentlichen negativen Auswirkungen durch die Pandemie verzeichnet. Weitere Risiken entstehen aus den Unsicherheiten hinsichtlich der Inflationserwartungen. Primär getrieben durch steigende Energiepreise kann eine im Jahr 2021 stark anziehende Inflation beobachtet werden, wobei erwartet wird, dass sich diese Entwicklung zunächst auch im Jahr 2022 fortsetzen wird. Es bleibt abzuwarten, wie und mit welchen Mitteln die Notenbanken auf anhaltende Inflationsraten über dem definierten Ziel reagieren. Unsere Gesellschaft beobachtet diese Entwicklungen mit Hilfe unserer Assetmanager unter ständiger Aufmerksamkeit, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Unsere Gesellschaft verwaltet 9,5 Mrd. Euro (Vorjahr: 9,3 Mrd. Euro) Kapitalanlagen. Diese werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dies wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet.
Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die bewusst eingegangen, jedoch durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und weitere risikomindernde Maßnahmen gesteuert werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das Kapitalmarktumfeld angepasst.
Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt.
Marktrisiken
Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaft beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei Aktien und festverzinslichen Anlagen. Ferner sind die nicht börsennotierten Beteiligungen sowie der Immobilienbestand den Marktpreis- beziehungsweise Wertänderungsrisiken ausgesetzt. Auch können im Bereich Private Equity aufgrund einer zukünftigen Verschlechterung des Marktumfeldes Wertrückgänge beziehungsweise Abschreibungen nicht ausgeschlossen werden.
Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Hierfür werden die Marktwertschwankungen von Aktien, Zinsprodukten und Währungen unter Berücksichtigung der bestehenden Währungssicherungen und anderer derivativer Absicherungsmechanismen simuliert.
Die folgende Übersicht zeigt auf, wie sich eine Änderung der Aktien- und Währungskurse beziehungsweise der Marktzinsen kurzfristig auswirken würde.
| Aktienmarktänderung | Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen |
|---|---|
| Rückgang um 10 % | - 54 Mio. Euro |
| Rückgang um 20 % | - 103 Mio. Euro |
| Rückgang um 30 % | - 148 Mio. Euro |
| Renditeänderung des Rentenmarktes | Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen |
|---|---|
| Anstieg um 200 Basispunkte | - 1.041 Mio. Euro |
| Anstieg um 100 Basispunkte | - 560 Mio. Euro |
| Rückgang um 100 Basispunkte | + 674 Mio. Euro |
| Rückgang um 200 Basispunkte | + 1.472 Mio. Euro |
| Währungskursänderung | Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen |
|---|---|
| Euroaufwertung um 5 % | - 10 Mio. Euro |
| Euroaufwertung um 10 % | - 21 Mio. Euro |
Unser Portfolio besteht zum größten Teil aus festverzinslichen Papieren, daher reagiert dessen Marktwert stark auf Veränderungen des Zinsniveaus. Bereits ein Anstieg der Marktzinsen um 100 Basispunkte würde in einem deutlichen Rückgang unserer Bewertungsreserven resultieren.
Das im historischen Vergleich niedrige Zinsniveau führt bei der Wiederanlage frei gewordener Mittel zur Belastung der zukünftigen Ertragslage. Allerdings ist nicht mit einer signifikanten Wirkung auf die Risikotragfähigkeit zu rechnen.
Unsere Gesellschaft ist größtenteils im europäischen Raum investiert. Zusätzlich werden Investitionen im nicht-europäischen Ausland getätigt wobei diese Fremdwährungsinvestitionen kontrolliert und größtenteils gegen Wechselkursschwankungen abgesichert sind. Dies erfolgt durch den Einsatz von Fremdwährungsderivaten innerhalb der Spezialfonds, zum Beispiel Devisentermingeschäften.
Der Immobilienbestand unserer Gesellschaft besteht zum großen Teil aus deutschen Büro- und Gewerbeimmobilien. Die Wertentwicklung ist deshalb im Wesentlichen abhängig von der Konjunkturlage in Deutschland.
Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau. Sollten sich die zuvor gezeigten negativen Szenarien im laufenden Geschäftsjahr ganz oder teilweise einstellen oder am Bilanzstichtag vorliegen, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern.
Kreditrisiken
Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren und Darlehen.
Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt nach einheitlichen internen Maßstäben in der AXA Gruppe.
Zusätzlich nehmen wir zur Überwachung der Ratings in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden entscheidungsrelevante Marktinformationen herangezogen.
Für die Vergabe von Hypothekendarlehen gelten Vergaberichtlinien und strenge Vorschriften bezüglich der Bonität. Als Sicherheit von Hypothekendarlehen bestehen Pfandrechte an Grundstücken. Die Vergaberichtlinien knüpfen eine Finanzierung im Regelfall an private Nutzung und erstrangige Absicherung.
Die einzelnen Engagements im Bereich Hypotheken einschließlich Forward-Darlehen unterliegen der regelmäßigen Überwachung. Mithilfe unserer Kontrollverfahren für den Zins- und Tilgungsdienst sowie unseres Mahnverfahrens erhalten wir einen detaillierten Überblick über ausstehende Zahlungen.
Einlagen bei Kreditinstituten erfolgten im Geschäftsjahr 2021 ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen.
Die Kontrahenten der Derivatepositionen verfügen ausnahmslos über ein Investment Grade Rating, sofern die Geschäfte nicht über Terminbörsen, wie z. B. Eurex, abgewickelt wurden. Das Gegenparteirisiko der Derivategeschäfte wird fortlaufend durch die Stellung von Sicherheiten (Collateral) abgesichert. Für einige OTC-Derivate gilt die Clearingpflicht über zentrale Gegenparteien sowie die Meldepflicht an das Transaktionsregister. AXA stellt die Einhaltung der Anforderungen aus EMIR (European Market Infrastructure Regulation) gruppenweit sicher.
Bis zum Jahreswechsel 2021 haben die Aktienmärkte die Kursverluste in Folge des Corona-Schocks wieder ausgeglichen und sich seitdem weiter positiv entwickelt. Diese Entwicklung spiegelt sich auch im Aktienportfolio unserer Gesellschaft wider. Zusätzlich hat sich die Volatiliät an den Aktienmärkten im Vergleich zum Vorjahr stark reduziert, verbleibt jedoch weiterhin auf einem im Vergleich zum vor Corona-Schock erhöhten Niveau. Unsere Gesellschaft hat in der Vergangenheit ihr Portfolio weiter diversifiziert und stark in alternative Assetklassen investiert. Diese Strategie wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt. Zwar wurden, während des durch die Unsicherheiten der Corona-Pandemie ausgelösten Kapitalmarktschocks im Frühjahr 2020 große Verwerfungen in dem Portfolio beobachtet, es wurde jedoch auch deutlich, dass das breit diversifizierte Portfolio solide gegen diese Art von kurzfristigen Schocks gerüstet ist. Sollte sich ein solches Szenario jedoch über viele Jahre hinweg ziehen und das ökonomische Umfeld fundamental stark verschlechtern, wären mittelfristig auch Abschreibungen auf die Vermögenswerte in unserem Portfolio zu erwarten.
Die AXA Versicherung AG ist zu einem Anteil von 17 % der Kapitalanlagen (auf Marktwertbasis inklusive Spezialfonds) in Staatsanleihen investiert. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände aufgrund verschiedener Stützungsmaßnahmen nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen.
Ebenso halten wir Fremdkapitalinstrumente, die von nationalen und internationalen Banken sowie Unternehmen außerhalb des Finanzsektors emittiert wurden (41 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis). Dieses Exposure wird entweder direkt oder über Fonds, Derivate und strukturierte Produkte gehalten und enthält zu einem geringen Teil nachrangige Instrumente. Zur weiteren Diversifikation dieses Portfolios tätigte unsere Gesellschaft Investitionen in alternative, weniger liquide Assetklassen, unter anderem Infrastruktur-, Mittelstands-, gewerbliche Immobilienfinanzierungen sowie alternative Kreditstrategien. Diese Anlagen werden zum weit überwiegenden Teil als Investment Grade eingestuft. Der Anteil dieser Fremdkapitalfinanzierungen betrug 9 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis.
Über 95 % der festverzinslichen Wertpapieren in unserem Bestand verfügen über ein Investment Grade Rating. Ein großer Teil unserer Rentenbestände ist besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte.
Konzentrationsrisiken
Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grund stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht.
Liquiditätsrisiken
Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis. Für die Überwachung des Liquiditätsrisikos wird darüber hinaus ein Liquiditätsstresstest durchgeführt. Dieser zeigt, dass unsere Gesellschaft auch bei extremen Stressannahmen keinen Liquiditätsengpass zu erwarten hätte.
Insgesamt wird bei der Kapitalanlage auf einen hohen Anteil liquider und fungibler Kapitalanlagen geachtet, damit wir den Verpflichtungen gegenüber unseren Versicherungskunden jederzeit nachkommen können. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf wird auf der Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens Liquidität zur Verfügung gestellt.
Risikosteuerung der Kapitalanlagen
Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen implementiert.
Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz.
Es ist ein strukturierter Anlageprozess definiert, dessen Ziel es ist, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung.
Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird.
Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet.
Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert.
Operationelle und sonstige Risiken
Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Informationsrisiken werden als Teil der operativen Risiken behandelt und beinhalten das Risiko, dass Informationen oder Informationssysteme nicht den erwarteten Wert für das Unternehmen liefern, strategische Ziele beeinflussen oder operative Verlust verursachen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen.
Unsere Gesellschaft beziehungsweise AXA Deutschland unterscheidet hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Die aus Projekten resultierenden Risiken sind in den einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt. Um der wachsenden Bedeutung der Informationsrisiken zu begegnen, wurde im zentralen Risikomanagement eine Position zur expliziten Informationsrisikoüberwachung geschaffen.
Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen in die Unternehmenssteuerung ein.
AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum Austausch operationeller Verluste.
Zusätzlich werden auch Emerging Risks betrachtet, d.h. Risiken, die ggf. erst in mehreren Jahren relevant werden, da AXA Deutschland eine langfristige Perspektive einnimmt.
Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen, welche signifikante Auswirkungen auf die Risikosituation unserer Gesellschaft haben können, werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit der Organisationseinheit Corporate Oversight. In dieser Einheit sind die Funktionen Compliance, Geldwäsche, Datenschutz, Informationssicherheit, physische Sicherheit, Berechtigungsmanagement und operative Resilienz gebündelt, um den gestiegenen Anforderungen wirkungsvoll zu begegnen. Durch die angestrebte zunehmende Digitalisierung von AXA ebenso wie durch die generelle Zunahme von Cyber-Angriffen auf Unternehmen der Finanzdienstleitungsbranche haben IT-Risiken eine große Relevanz im Risikoprofil, insbesondere mit den Themen Datenschutz und Informationssicherheit (Ausfall von Systemen, Datenverluste durch interne und externe Bedrohungen oder Verbreitung von die Datenintegrität bedrohender Schadsoftware). Zur Identifizierung und Beseitigung von IT-Schwachstellen und dem Management der Informationssicherheitsrisiken sind verschiedene Projekte bzw. Initiativen aufgesetzt. Auf diese Weise werden eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Informationssicherheit sowie die Stabilisierung der Produktion gewährleistet. Interne Kontrollprozesse reduzieren Risiken
Darüber hinaus stehen Risiken aus der Einführung von Großprojekten unter besonderer Beobachtung. Bereits während der Projektphase werden erforderliche Maßnahmen identifiziert, sodass entstehende Risiken frühzeitig analysiert und gesteuert werden. Zusätzlich wird das operationelle Risikomanagement über jeden Projektchange informiert, um die Risikolage angemessen beurteilen zu können. Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese Standards sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden.
Ein Vertreter des Bereichs Value & Risk Management ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen.
Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken wie auch Risiken aus regulatorischen Anforderungen werden permanent eng überwacht, das Instrumentarium insbesondere an präventiven Maßnahmen ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren. Mit Blick auf die Anforderungen der BaFin beispielsweise zu VAIT stehen wir im engen Austausch mit dem GDV. Die so erworbenen Branchenkenntnisse berücksichtigen wir für unsere eigene Organisation.
Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse unterstützt durch ein Tax Compliance Management System. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein.
Die Folgen der Corona-Pandemie haben sich nach starken Schwankungen im Jahr 2020 auch in 2021 weniger stark als erwartet auf die Finanzmärkte und auf das Ergebnis unserer Gesellschaft ausgewirkt. Neue Coronainduzierte Schäden hatten nur noch eine geringe Relevanz, speziell in Kraftfahrt bleibt die Schadenfrequenz weiter auf einem niedrigen Niveau. Allerdings bleibt der Preisdruck im Markt bestehen, was durch eine höhere Inflation noch verstärkt werden kann. Auf mittlere und lange Sicht könnten jedoch insbesondere Unternehmens- und Privatinsolvenzen ein Risiko für unsere Branche darstellen. Hier ergibt sich das Risiko von Beitragseinbußen, sei es durch die Stornierung von Verträgen oder aber als Folge von zurückhaltenderem Neugeschäft. Die Situation ist zu beobachten und die Planungen entsprechend anzupassen. Weitere mögliche Corona-Effekte werden im Rahmen der Emerging Risks betrachtet, wie das Feld Cybercrime.
Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Versicherung den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Unsere Gesellschaft ist gewissen Risiken in Verbindung mit Nachhaltigkeit (z.B. Naturkatastrophen) ausgesetzt. Hierzu zählen sowohl physische Auswirkungen des Klimawandels, regulatorische Risiken (erhöhte regulatorische Anforderungen) als auch transitorische Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer nachhaltigeren, darunter auch Kohlendioxidärmeren Welt, insbesondere im Investmentportfolio, materialisieren könnten. Wir beobachten und begleiten diese Aspekte fortlaufend. Die im Folgenden genannten Initiativen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage und Zeichnungspolitik werden von den Versicherungsgesellschaften der weltweiten AXA Gruppe gemeinschaftlich getätigt, um die größte Wirkung zu entfalten. Damit wirken wir auf die Ursache ein und mitigieren das daraus resultierende Risiko für unsere Gesellschaft.
Bereits 2007 haben wir die Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Investieren unterzeichnet und uns damit freiwillig verpflichtet, ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in unseren Investitionsaktivitäten zu berücksichtigen. Wir sind ebenfalls Unterzeichner der Prinzipien für nachhaltige Versicherungen.
Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA. Die Kernaspekte dieser Strategie sind der Einbezug von ESG-Kriterien in jegliche Investitionsentscheidungen, der Ausschluss von Investitionen in gewisse Wirtschaftssektoren (bspw. Kohle, Tabak, Palmöl, Teersand) beziehungsweise einzelne kritische Unternehmen, ambitionierte Ziele für grüne Kapitalanlagen, direkte Investitionen in soziale Projekte, die verantwortliche Wahrnehmung von Aktionärsrechten sowie die strategische Portfolio-Anpassung für mehr Klimaschutz.
Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt, so werden beispielsweise weltweit keine Kohleminen und -kraftwerke versichert. Zudem hat AXA 2021 Ausschlüsse für Unternehmen der Gas- und Ölbranche beschlossen, sowohl für den Investitions- als auch für den Versicherungsbereich.
Darüber hinaus unterstützen wir aktiv die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) mit dem Ziel, Unternehmen zu mehr Transparenz hinsichtlich klimabezogener Finanzrisiken zu bewegen. Ferner sind wir Mitglied der Climate Finance Leadership Initiative sowie des in 2019 gegründeten Bündnisses Net-Zero Asset Owner Alliance mit der Verpflichtung, die Kohlendioxid-Emissionen unseres gruppenweiten Anlageportfolios bis 2050 auf netto Null zu reduzieren.
Auch im eigenen Betrieb trägt AXA Deutschland zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Seit 2008 erheben wir unsere Verbrauchsdaten, um unseren ökologischen Fußabdruck zu messen und Maßnahmen zur Reduzierung unserer Emissionen sowie von Wasser, Papier und Abfall abzuleiten. Innerhalb von neun Jahren konnten wir so unsere eigenen Kohlendioxid-Emissionen mehr als halbieren.
Risiken aus Pensionsrückstellungen
AXA Deutschland hat früheren und teils noch aktiven Mitarbeitern Pensionen zugesagt. Im Zusammenhang mit den Pensionsplänen können Pensionsrisiken sowohl bei den Vermögenswerten der Aktivseite als auch auf der Passivseite relevant werden. Dies ist zum einen über Marktwertrückgänge des Planvermögens auf der Aktivseite, aber auch über eine Zunahme der Verpflichtungen auf der Passivseite, zum Beispiel durch Änderungen des Rechnungszinses, möglich. Auf der Verpflichtungsseite können zudem versicherungstechnische Risiken wie das Langlebigkeitsrisiko auftreten. In diesem Zusammenhang wird das Pensionsrisiko als dasjenige Risiko angesehen, dass das Trägerunternehmen zur Bedienung der zugesagten Rentenverpflichtungen Nachschüsse leisten muss.
Die Risiken für die Pensionsverpflichtungen werden in unserem internen Risiko-Modell berücksichtigt, berechnet und überwacht. Das niedrige Zinsniveau wird nach wie vor als Hauptbelastungsfaktor sowohl für die Höhe der ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen, aus denen zusätzliche Aufwendungen zur Erhöhung der Rückstellungen resultieren, als auch für die Höhe der mit vertretbarem Risiko erzielbaren Erträge aus der Kapitalanlage betrachtet. Aus einem weiterhin anhaltenden Niedrigzinsumfeld resultiert eine weitere Absenkung des Rechnungszinssatzes, wodurch die Rückstellungen zu den Pensionsverpflichtungen weiter ansteigen. Die in den nächsten Jahren zu leistenden Zuführungen zu den Rückstellungen sind in den Planungen bereits berücksichtigt und auch im Fall von anhaltend niedrigen Zinsen sind geeignete Maßnahmen zur Finanzierung identifiziert.
Kapitalmanagement und Solvabilität
Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können - auch wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt.
Die AXA Gruppe hat ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung entwickelt, das Ende November 2015 von der französischen Versicherungsaufsicht ACPR (Autorité de Controle Prudentiel et de Résolution) genehmigt wurde und ab dem 1. Januar 2016 als Internes Modell unter Solvency II dient. Zur Sicherstellung der Angemessenheit des entwickelten Internen Modells der AXA Deutschland fand auch im Geschäftsjahr 2021 ein umfassender Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.
Für die Solvabilität unserer Gesellschaft wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen des genehmigten Internen Modells übertrifft die Solvenzposition unserer Gesellschaft die gesetzliche Anforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaft hat keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können dem am 8. April 2022 zu veröffentlichenden Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 20211 entnommen werden.
Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den „G-SII Policy Measures“ der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzlichen Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), wird durch die Gruppe sichergestellt.
Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Die Gesamtrisikosituation unserer Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2021 trotz Corona-Pandemie nicht wesentlich verändert. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen eines schwachen gesamtwirtschaftlichen Umfeldes als Folge der Pandemie sind schwer abzuschätzen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Risiken bekannt, die den Fortbestand unserer Gesellschaft gefährden. Unserer Einschätzung nach werden alle Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität auch im Jahr 2021 eine Überdeckung.
Sonstige Angaben
Besitzverhältnisse
Die AXA Konzern AG, Köln, hält 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft, mit ihr besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Unsere Gesellschaft hat am 19. Mai 2005 mit der AXA Konzern AG einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Außerdem besteht zwischen unserer Gesellschaft und der AXA Konzern AG seit dem 4. Oktober 2000 ein Beherrschungsvertrag. Am 24. Juni 2014 hat unsere Gesellschaft einen Beherrschungsvertrag und am 19. Oktober 2016 einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Merkur Gesellschaft für Beteiligungswerte mbH abgeschlossen.
Dienstleistungsverträge innerhalb des AXA Konzerns
Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft werden im Rahmen eines Master-Dienstleistungsvertrages im Wesentlichen durch die AXA Konzern AG ausgeübt. Deshalb beschäftigt die AXA Versicherung AG auch keine eigenen Mitarbeiter.
Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Über unsere selbstständige Vertriebsorganisation, über die wir gemeinsam mit der AXA Lebensversicherung AG verfügen, vermitteln wir direkt und indirekt Versicherungsverträge sowie Kapitalanlageprodukte im Wesentlichen für folgende Gesellschaften:
| • | AXA easy Versicherung AG, Köln |
| • | AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Köln |
| • | AXA Krankenversicherung AG, Köln |
| • | AXA Lebensversicherung AG, Köln |
| • | AXA Life Europe dac, Dublin |
| • | Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln |
| • | BHW Bausparkasse AG, Hameln |
| • | IDEAL Lebensversicherung a.G., Berlin |
| • | ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Köln |
Ergebnisabführung
Der im Geschäftsjahr erwirtschaftete Überschuss in Höhe von 245,3 Mio. Euro (Vorjahr: 325,1 Mio. Euro) wurde aufgrund des Gewinnabführungsvertrages zwischen unserer Gesellschaft und der AXA Konzern AG an diese abgeführt.
Ausblick und Chancen
Unsicherheit durch Krieg in der Ukraine und weiterhin unklare Pandemie-Situation
Trotz des Krieges in der Ukraine und der weiterhin unklaren Pandemie-Situation schauen wir vorsichtig optimistisch auf das Jahr 2022.
Vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurde für das Jahr 2022 ein Wirtschaftswachstum von 4,3 % in der EU prognostiziert, und das BIP sollte laut Prognosen des Instituts der deutschen Wirtschaft und des statistischen Bundesamtes um 4 Prozentpunkte wachsen. Die USA und die EU haben nach Russlands Angriff auf die Ukraine umfangreiche Strafmaßnahmen auf den Weg gebracht. Die neuen EU-Sanktionen gegen Russland betreffen etwa den Energie-, Finanz- und Transportsektor. Da die Sanktionen voraussichtlich auch Auswirkungen auf die deutsche und europäische Wirtschaft haben werden, ist die Erreichung dieser Prognosen inzwischen mit Unsicherheit behaftet.
Die Inflation in Deutschland und im Euroraum wird bereits seit geraumer Zeit von deutlich gestiegenen Energiepreisen im Zuge der weltweiten Konjunkturerholung in die Höhe getrieben. Zum Jahresende 2021 betrug die Inflation in Deutschland 5 %, jedoch gingen die Prognosen der EZB Anfang des Jahres noch von einer moderaten Verbesserung der Inflationsrate für 2022 auf 3,2% aus. Infolge des russischen Angriffs kam es zu einem Anstieg der Rohstoffpreise, und es wird bei Rohstoffen mit einem knapperen Angebot gerechnet, was die Inflation weiter steigen lassen könnte. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) geht für das Jahr 2022 sogar von einer Erhöhung auf bis zu 6,1 % aus.
Neben der humanitären Katastrophe kann sich der Krieg in der Ukraine weiter negativ auf die Weltwirtschaft und die Energieversorgung auswirken. Weltweit kam es infolge des Kriegsbeginns zu Turbulenzen an den Aktienmärkten, die längerfristigen Folgen sind jedoch bisher nicht quantifizierbar und hängen vom weiteren Verlauf des Konflikts ab.
Zu den zusätzlichen Herausforderungen im Jahr 2022 zählt weiterhin die Corona-Pandemie. Obwohl die Omikron-Variante mildere Krankheitsverläufe von Covid-19 zu verursachen scheint, ist aufgrund der höheren Infektiosität weiter mit steigenden Infektionszahlen zu rechnen. Letztendlich wird sich erst ab dem dritten Quartal 2022 zeigen, inwieweit sich das Virus verändert und die pandemische Lage überstanden ist.
Deutsche Versicherungsbranche blickt leicht hoffnungsvoll nach vorn
Der Krieg in der Ukraine hat für die deutschen Versicherer laut GDV nur geringe direkte wirtschaftliche Auswirkungen, da sie kaum in der Ukraine und in Russland engagiert sind. Dabei gehen Experten derzeit nicht von einer Ausweitung des Krieges auf Staaten der NATO oder der Europäischen Union aus.
Für das laufende Jahr wird für die Versicherungswirtschaft insgesamt mit einem Einnahmeplus von bis zu 3 % gerechnet. Laut Schätzungen des GDV wird für das laufende Jahr in den Schaden- und Unfallversicherungen infolge von inflationsbedingten Summenanpassungen und Deckungserweiterungen ein Wachstum von 3 % erwartet.
AXA Versicherung strebt konstante und nachhaltige Prämienentwicklung im Jahr 2022 an
2022 wird die AXA Versicherung AG im Firmen- und Industriekundengeschäft den Ausbau von Neugeschäfts- und Bestandssystemen sowohl im eigenen Haus wie auch in der Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern weiter vorantreiben.
Auch das Jahr 2022 ist durch die Corona-Pandemie und ihre Folgen auf der Nachfrage- und Angebotsseite von einer hohen Unsicherheit für unsere Kunden geprägt. Der Erhalt werthaltiger Bestände und langfristiger Partnerschaften zu unseren Kunden bleibt daher klare Priorität im Firmenkundengeschäft. Cyber hat sich in 2021 als Produkt etabliert und wird in 2022 weiter ausgebaut werden, da es ein zunehmend wichtigerer Absicherungsbedarf für unsere Kunden ist. Zudem hat das Unwetterereignis Bernd in 2021 gezeigt, dass die Absicherung von Elementarrisiken auch im Firmenkundengeschäft existenziell wichtig für Kunden ist und sowohl im Bestand als auch im Neugeschäft Priorität hat.
In 2021 blieb der erwartete Effekt des corona-bedingten Rückgangs auf die umsatzbasierten Versicherungsverträge im Industriegeschäft weitestgehend aus. Auch für 2022 erwarten wir ein angemessenes Wachstum, insbesondere durch unsere ausgesprochen gute Marktpositionierung sowie unser integriertes Vertriebsmodell. In der industriellen Haftpflichtversicherung erwarten wir eine Fortschreibung des profitablen Wachstumspfades, basierend auf unserer Ausrichtung auf Fokussegmente sowie erster Marktverhärtungen, die in verschiedenen Segmenten zu einer Verknappung verfügbarer Kapazitäten und Preissteigerungen führen. In der industriellen Sachversicherung deutet sich eine weitere Verhärtung des Marktes mit erhöhten Versicherungsprämien an, was zu steigender Profitabilität und Wachstum führt. Ergänzend zu risikogerechten Ratenerhöhungen werden wir auch künftig konsequent die Risikoqualität durch qualitative Portfoliomaßnahmen verbessern. In der Transportversicherung liegt der Wachstumsfokus weiterhin auf der Warenversicherung. Zudem werden wir in dieser Sparte in den Versicherungsbedingungen Klarstellungen zum Umfang der Deckungen bei Cyber- und Pandemieschäden vornehmen. In der Technischen Versicherung sollte sich die gute konjunkturelle Entwicklung der Baubranche und des Maschinen- und Anlagenbaus flächendeckend positiv auf die Umsatzentwicklung auswirken. Ferner setzen wir einen Fokus auf alle Themen rund um die erneuerbare Energiegewinnung mit dem Ziel, Fortschritt in diesem Segment zu unterstützen. In der stark wachsenden Cyberversicherung fahren wir damit fort, unseren Bestand auf aktuelle Entwicklungen im Schadenbereich anzupassen. Spartenübergreifend sind wir mit der breiten Produktpalette von AXA International Services und dem internationalen Netzwerk gut aufgestellt, sodass wir bedarfsgerechte internationale Versicherungslösungen und einen umfassenden Kundenservice anbieten können.
Für das Privatkundengeschäft erwarten wir eine konstante und nachhaltige Prämienentwicklung im Jahr 2022. Während die Sach-Sparten weiterhin ein gutes Wachstum verzeichnen, gehen wir in den Haftpflichtsparten aufgrund der zunehmenden Wettbewerbsintensität von einer konstanten Beitragsentwicklung aus. Für das Kraftfahrtgeschäft erwarten wir eine stabile Beitragsentwicklung in Verbindung mit einer hohen Zeichnungsdisziplin. Im Fokus für unser Wachstum steht die Ausschließlichkeit als wichtigster Vertriebsweg, was wir insbesondere durch die Einführung unserer neuen Sach-Haftpflichtproduktwelt und eines neuen leistungsstarken Kfz-Tarif unterstreichen. Ein weiterer Schlüssel ist das Wachstum mit und in unseren Kooperationen mit BMW und Autoscout24. In Unfall wird im Jahr 2022 neben der Fortführung von Portfoliobereinigungen der Fokus auf der Stärkung der Ausschließlichkeit liegen mit dem Ziel, Wachstum und Neugeschäft zu generieren, insbesondere in der Risikounfallversicherung.
Insgesamt rechnen wir mit einem leichten Anstieg der Beitragseinnahmen. Hinsichtlich der Schadenaufwendungen gehen wir von einem deutlichen Rückgang aus. Während unsere Verwaltungsaufwendungen unter Berücksichtigung von Kosteneffizienzmaßnahmen voraussichtlich leicht sinken werden, erwarten wir eine neugeschäftsbedingt moderat höhere Provisionsaufwandsquote. Bei deutlich geringeren Aufwendungen für die Schwankungsrückstellung planen wir mit einem versicherungstechnischen Nettoergebnis, das erheblich über dem diesjährigen Wert liegen wird. Im Bereich der Kapitalanlagen erwarten wir ein leicht verbessertes Ergebnis. Insgesamt rechnen wir bei einer höheren Steuerquote mit einem moderat höheren Gewinn vor Ergebnisabführung für das kommende Jahr.
Anlagen zum Lagebericht
Geschäftsgebiet
Bundesrepublik Deutschland sowie Zulassungen für den freien Dienstleistungsverkehr in den folgenden Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes: Österreich, Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Spanien, Estland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Dänemark, Litauen, Lettland, Malta, Niederlande, Portugal, Polen, Schweden, Slowenien, Slowakei, Bulgarien, Rumänien, Finnland und Kroatien. Ausländische Zweigniederlassung: Dänemark
Betriebene Versicherungszweige
| • | Lebensversicherung (nur in Rückdeckung übernommen) |
| • | Unfallversicherung: Einzel-Voll-, Einzel-Teil-, Gruppenunfall-, Volksunfall-, Reise-, Sport-, Luftfahrt-, lebenslängliche Verkehrsmittel-Unfall-, Probanden-Versicherung, Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückgewähr, Kraftfahrtunfall-Versicherung |
| • | Haftpflichtversicherung: Privat-, Betriebs- und Berufs-, Gewässerschaden-, Vermögensschaden-, Luftfahrt-, Umwelt-, Strahlen- und Atomanlagen-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht, Kraftfahrt-Parkplatz-, Feuerhaftungs-Versicherung |
| • | Kraftfahrtversicherung: Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeugvoll-, Fahrzeugteil-Versicherung |
| • | Rechtsschutzversicherung (nur in Rückdeckung übernommen) |
| • | Feuerversicherung: Feuer-Industrie-, landwirtschaftliche Feuerversicherung, sonstige Feuerversicherung (einschließlich der Waldbrandversicherung) |
| • | Einbruchdiebstahlversicherung |
| • | Leitungswasserversicherung |
| • | Glasversicherung |
| • | Sturmversicherung |
| • | Verbundene Hausratversicherung |
| • | Verbundene Gebäudeversicherung |
| • | Hagelversicherung (nur in Rückdeckung übernommen) |
| • | Technische Versicherungen: Maschinen- einschl. Baugeräte-, Elektronik-, Montage-, Bauleistungsversicherung, Elektro- und Gasgeräte des Hausrats, Gebrauchsgütergarantieversicherung |
| • | Einheitsversicherungen: Allgemeine, Rauchwaren-, Textilveredelungs-, Wäscheschutz-Einheitsversicherung |
| • | Transportversicherung: See-, Fluss-, Luftfahrt- und Landkasko-, Waren-, Film-, Verkehrshaftungs-, Valorenversicherung (gewerblich) |
| • | Kredit- und Kautionsversicherung: Übrige und nicht aufgegliederte Kredit- und Kautionsversicherung (einschließlich Baugarantieversicherung) Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer- beziehungsweise Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (Extended Coverage) |
| • | Betriebsunterbrechungsversicherung: Feuer-, Technische, sonstige Betriebsunterbrechungsversicherung, Filmausfall-, Betriebsschließungsversicherung |
| • | Beistandsleistungsversicherung |
| • | Sonstige Sachschadenversicherungen: Ausstellungs-, Fahrrad-, Garderobe-, Jagd- und Sportwaffen, Kühlgüter-, Warenversicherung in Tiefkühlanlagen, Atomanlagen-, Automaten-, Reisegepäck-, Valoren- (privat), Campingversicherung, verbundene Sach-Gewerbe-Versicherung |
| • | Sonstige Vermögensschadenversicherungen: Reiserücktrittskosten-, Lizenzverlust-, Maschinengarantieversicherung, Garantieversicherung von Kraftfahrzeugen |
| • | Vertrauensschadenversicherung |
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die AXA tätig waren, danken wir für den auch im Jahr 2021 gezeigten Einsatz. Unser Dank gilt ebenso allen Vertriebspartnern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Köln, den 18. März 2021
Der Vorstand
Dr. Schumacher
Heinisch
Kuklinski
Dr. Lemke
Dr. Reich
Dr. Zimmermann
Bilanz zum 31. Dezember 2021
Aktiva
| (in Tsd. Euro) | 2021 | 2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| A. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 82.067 | 74.235 | |||
| 82.067 | 74.235 | ||||
| B. Kapitalanlagen | |||||
| I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 17.725 | 17.582 | |||
| II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 675.611 | 567.268 | |||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 281.805 | 280.484 | |||
| 3. Beteiligungen | 3.439 | 3.439 | |||
| 960.855 | 851.191 | ||||
| III. Sonstige Kapitalanlagen | |||||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 5.109.988 | 4.872.186 | |||
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.768.128 | 1.866.214 | |||
| 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 344.049 | 336.917 | |||
| 4. Sonstige Ausleihungen | |||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 515.889 | 457.845 | |||
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 326.504 | 483.867 | |||
| c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 607 | 672 | |||
| d) übrige Ausleihungen | 338.528 | 295.186 | |||
| 1.181.528 | 1.237.570 | ||||
| 5. Einlagen bei Kreditinstituten | 19.199 | 15.666 | |||
| 6. Andere Kapitalanlagen | 2.726 | 806 | |||
| 8.425.618 | 8.329.359 | ||||
| IV. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft | 108.297 | 64.153 | |||
| 9.512.494 | 9.262.287 | ||||
| C. Forderungen | |||||
| I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: | |||||
| 1. Versicherungsnehmer | 40.442 | 44.467 | |||
| 2. Versicherungsvermittler | 78.341 | 73.167 | |||
| 118.783 | 117.634 | ||||
| II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft | 171.122 | 67.561 | |||
| davon an verbundene Unternehmen: 16.688 Tsd. Euro (2019: 28.186 Tsd. Euro) | |||||
| davon an Beteiligungsunternehmen: 0 Tsd. Euro (2019: 0 Tsd. Euro) | |||||
| III. Sonstige Forderungen | 298.796 | 74.417 | |||
| davon an verbundene Unternehmen: 21.322 Tsd. Euro (2019: 21.410 Tsd. Euro) | |||||
| davon an Beteiligungsunternehmen: 0 Tsd. Euro (2019: 0 Tsd. Euro) | |||||
| 588.701 | 259.612 | ||||
| D. Sonstige Vermögensgegenstände | |||||
| I. Sachanlagen und Vorräte | 0 | 0 | |||
| II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand | 46.337 | 145.504 | |||
| III. Andere Vermögensgegenstände | 181.408 | 131.307 | |||
| 227.745 | 276.811 | ||||
| E. Rechnungsabgrenzungsposten | |||||
| I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten | 42.834 | 48.062 | |||
| 42.834 | 48.062 | ||||
| 10.453.841 | 9.921.006 | ||||
| Passiva | |||||
| (in Tsd. Euro) | 2021 | 2020 | |||
| A. Eigenkapital | |||||
| I. Eingefordertes Kapital | |||||
| Gezeichnetes Kapital | 164.661 | 164.661 | |||
| II. Kapitalrücklage | 77.281 | 77.281 | |||
| III. Gewinnrücklagen | |||||
| 1 gesetzliche Rücklage | 44 | 44 | |||
| 2 andere Gewinnrücklagen | 1.117 | 1.117 | |||
| 1.161 | |||||
| 243.103 | 243.103 | ||||
| B. Versicherungstechnische Rückstellungen | |||||
| I. Beitragsüberträge | |||||
| 1 Bruttobetrag | 522.765 | 501.928 | |||
| 2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 5.582 | 6.300 | |||
| 517.183 | 495.628 | ||||
| II. Deckungsrückstellung | |||||
| 1 Bruttobetrag | 560.719 | 567.975 | |||
| 2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | - | |||
| 560.719 | 567.975 | ||||
| III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | |||||
| 1 Bruttobetrag | 7.980.661 | 7.064.615 | |||
| 2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 990.558 | 387.339 | |||
| 6.990.103 | 6.677.276 | ||||
| IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung | |||||
| 1 Bruttobetrag | 22.162 | 22.416 | |||
| 2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | - | |||
| 22.162 | 22.416 | ||||
| V. Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen | 1.046.770 | 972.443 | |||
| VI. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen | |||||
| 1 Bruttobetrag | 67.553 | 30.418 | |||
| 2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | - | |||
| 67.553 | 30.418 | ||||
| 9.204.489 | 8.766.155 | ||||
| C. Andere Rückstellungen | |||||
| I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 616.119 | 574.677 | |||
| II. Steuerrückstellungen | 14.430 | 4.550 | |||
| III. Sonstige Rückstellungen | 49.782 | 49.443 | |||
| 680.331 | 628.670 | ||||
| 15.582 | 16.417 | ||||
| E. Andere Verbindlichkeiten | |||||
| I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber: | |||||
| 1 Versicherungsnehmern | 109.224 | 105.965 | |||
| 2 Versicherungsvermittlern | 34.174 | 27.783 | |||
| 143.398 | 133.748 | ||||
| II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft | 22.418 | 9.717 | |||
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 11.359 Tsd. Euro (2019: 28.310 Tsd. Euro) | |||||
| III. Sonstige Verbindlichkeiten | 142.412 | 122.938 | |||
| davon aus Steuern: 38.744 Tsd. Euro (2019: 36.664 Tsd. Euro) | |||||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 444 Tsd. Euro (2019: 661 Tsd. Euro) | |||||
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 626.40 Tsd. Euro (2019: 123.142 Tsd. Euro) | |||||
| davon gegenüber Beteiligungsunternehmen: 0 Tsd. Euro (2019: 0 Tsd. Euro) | |||||
| 308.227 | 266.402 | ||||
| F. Rechnungsabgrenzungsposten | 2.109 | 260 | |||
| 10.453.841 | 9.921.006 |
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Unfallversicherung, Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Haftpflichtversicherung
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B.II. und B.III. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung der §§ 341 f und 341 g HGB sowie der aufgrund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist. Für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG ist die Deckungsrückstellung nach den zuletzt am 21. März 2002 beziehungsweise 3. April 1996 sowie 1. März 2017 genehmigten Geschäftsplänen berechnet worden.
Köln, den 11. März 2022
Der Verantwortliche Aktuar
Marc André Winkler
Gemäß § 128 Abs. 5 VAG wird hiermit bestätigt, dass das Sicherungsvermögen der Unfallversicherung mit Beitragsrückerstattung vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt worden ist.
Köln, den 11. März 2022
Der Treuhänder
Klaus Schön
Köln, den 18. März 2022
Der Vorstand
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
| Versicherungstechnische Rechnung in Tsd. Euro |
2021 | 2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| I. Versicherungstechnische Rechnung | |||||
| 1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung | |||||
| a) Gebuchte Bruttobeiträge | 4.083.524 | 4.036.312 | |||
| b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge | 1.502.554 | 2.580.970 | 1.434.787 | ||
| c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge1 | -20.797 | -29.613 | |||
| d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen 1 | 725 | -21.522 | 847 | ||
| 2.559.448 | 2.571.065 | ||||
| 2. Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung | 18.207 | 21.329 | |||
| 3. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung | 1.911 | 2.523 | |||
| 4. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung | |||||
| a) Zahlungen für Versicherungsfälle | |||||
| 2.385.731 | 2.363.038 | ||||
| 929.978 | 1.455.753 | 797.574 | |||
| b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | |||||
| 913.911 | 204.340 | ||||
| 602.525 | 311.386 | 71.061 | |||
| 1.767.139 | 1.698.743 | ||||
| 5. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen 1 | |||||
| a) Nettodeckungsrückstellung | 6.372 | 2.553 | |||
| b) Sonstige versicherungstechnische Nettorückstellungen | 699 | -479 | |||
| 7.071 | 2.074 | ||||
| 6. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung | 7.023 | 11.058 | |||
| 7. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung | |||||
| a) Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb | 1.027.958 | 1.027.966 | |||
| b) davon ab: erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | 545.196 | 504.839 | |||
| 482.762 | 523.127 | ||||
| 8. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung | 42.507 | 30.660 | |||
| 9. Zwischensumme | 287.206 | 333.403 | |||
| 10. Veränderung der Schwankungsrückstellung und ähnlicher Rückstellungen 1 | -74.327 | 55.075 | |||
| 11. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung | 212.878 | 388.479 | |||
| Nichtversicherungstechnische Rechnung in Tsd. Euro |
2021 | 2020 | |||
| Übertrag: | 212.878 | 388.479 | |||
| II. Nichtversicherungstechnische Rechnung | |||||
| 1. Erträge aus Kapitalanlagen | |||||
| a) Erträge aus Beteiligungen | 9.264 | 5.369 | |||
| davon aus verbundenen Unternehmen: 36.884 Tsd. Euro (2019: 32.890 Tsd. Euro) | |||||
| b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen | |||||
| davon aus verbundenen Unternehmen: 3.945 Tsd. Euro (2019: 5.730 Tsd. Euro) | |||||
| aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.304 | 1.297 | |||
| bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen | 200.160 | 138.553 | |||
| 201.464 | 139.850 | ||||
| c) Erträge aus Zuschreibungen | 2.320 | 3.775 | |||
| d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 70.206 | 116.191 | |||
| 283.254 | 265.185 | ||||
| 2. Aufwendungen für Kapitalanlagen | |||||
| a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen | 11.024 | 10.497 | |||
| b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen | 31.795 | 14.213 | |||
| c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 10.535 | 5.888 | |||
| d) Aufwendungen aus Verlustübernahme | 904 | 562 | |||
| 54.258 | 31.160 | ||||
| 228.996 | 234.025 | ||||
| 3. Technischer Zinsertrag | -18.572 | -21.797 | |||
| 210.424 | 212.228 | ||||
| 4. Sonstige Erträge | 235.140 | 238.138 | |||
| 5. Sonstige Aufwendungen | 328.686 | 366.182 | |||
| -93.546 | -128.044 | ||||
| 6. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 329.756 | 472.663 | |||
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 84.431 | 147.586 | |||
| 11. Sonstige Steuern | 20 | 18 | |||
| 84.451 | 147.604 | ||||
| 13. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | 245.305 | 325.060 | |||
| 14. Jahresüberschuss | - | - |
Anhang
Angaben zur Identifikation gem. § 264 Abs. 1a HGB
Die AXA Versicherung AG, Köln, ist beim Amtsgericht Köln unter der Nummer HR B 21298 eingetragen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss ist nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt.
Aktiva
Bei den immateriellen Vermögensgegenstände handelt es sich um einen befristeten, entgeltlich erworbenen Softwarelizenzvertrag für die Einführung eines neuen Bestands- und Schadensystems im Privat- und Firmenkundengeschäft. Jeweils zu Anschaffungskosten bilanziert wurden die Lizenzaufwendungen und Anschaffungsnebenkosten in Form von Customizing-Aufwendungen zur Anpassung der Software an das betriebliche Umfeld. Zu Januar 2019 wurde ein erster Teil des Vermögensgegenstandes in einen betriebsbereiten Zustand versetzt. Anschließend wurde er unter den entgeltlich erworbenen Lizenzen ausgewiesen und planmäßig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Die im Jahr 2021 angefallenen Customizing-Aufwendungen beziehen sich teilweise auf Teile der Software, die noch nicht betriebsbereit sind und wurden daher zu 50 % in die Abschreibung aufgenommen. Die Customizing-Aufwendungen der Folgejahre werden planmäßig entsprechend der Restnutzungsdauer sowie bei Bedarf außerplanmäßig abgeschrieben.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken werden mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bewertet und über die gewöhnliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von 33 bis 50 Jahren abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Mit Verkaufsabsicht gehaltene Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, werden analog zum Umlaufvermögen bewertet, d. h. sie werden zu fortgeführten Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Marktwert am Bilanzstichtag bewertet.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Unter dieser Position ausgewiesene Inhaberschuldverschreibungen werden wie die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere bewertet.
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Zur Beurteilung, ob bei Aktien beziehungsweise Anteilen und Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, eine dauernde Wertminderung vorliegt sowie eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert zu erfolgen hat, kommen folgende Aufgreifkriterien zur Anwendung:
| • | Der Zeitwert des Wertpapiers liegt in den dem Bilanzstichtag vorangehenden sechs Monaten permanent um mehr als 20% unter dem Buchwert. |
| • | Der Zeitwert des Wertpapiers liegt in den dem Bilanzstichtag vorangehenden zwölf Monaten permanent um mehr als 10% unter dem Buchwert. |
Bei Erfüllung von mindestens einem dieser Aufgreifkriterien erfolgt eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert.
Anteile und Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, werden als eigenständiges Wertpapier angesehen und entsprechend bewertet.
Anteile und Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Rentenpapiere halten und stille Lasten ausweisen, werden anhand der erwarteten Rückzahlungen aus den entsprechenden Wertpapieren innerhalb des Fonds auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung hin überprüft.
Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern der beizulegende Zeitwert wieder gestiegen ist.
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.
Die dauerhafte Wertminderung eines Wertpapiers wird angenommen, wenn der Zeitwert des Wertpapiers einen Werteverfall aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung des Ratings/der Bonität eines Emittenten aufzeigt und aus diesem Grund von einem (Teil-) Ausfall des Schuldtitels ausgegangen wird.
Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.
Inhaberschuldverschreibungen, die nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern der beizulegende Zeitwert wieder gestiegen ist.
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen und Einzelwertberichtigungen. Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.
Namensschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfasst.
Schuldscheinforderungen und Darlehen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.
Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine werden mit den Anschaffungskosten bilanziert.
Übrige Ausleihungen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfasst.
Einlagen bei Kreditinstituten werden mit den Nennbeträgen angesetzt.
Andere Kapitalanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen.
Depotforderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Es befinden sich strukturierte Produkte, d.h. Anlagen mit eingebetteten Derivaten (z.B. Kündigungsrechte, Optionen oder Swaps) im Bestand. Diese Darlehen beziehungsweise Schuldverschreibungen und die darin enthaltenen Optionen oder Verpflichtungen werden einheitlich bilanziert. Die Bewertung erfolgt entsprechend der Bewertung der anderen Schuldverschreibungen und Darlehen.
Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft werden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.
Pauschalwertberichtigungen werden in Höhe der nach dem Bilanzstichtag voraussichtlich eintretenden Ausfälle aus Erfahrungssätzen der Vorjahre gebildet. Die Pauschalwertberichtigungen werden aktivisch angesetzt.
Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft werden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.
Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.
Da eine ertragsteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG besteht, werden die aktiven latenten Steuern der Gesellschaft bei dem Organträger AXA Konzern AG ausgewiesen.
Passiva
Die Beitragsüberträge wurden für das selbst abgeschlossene deutsche Versicherungsgeschäft pro rata temporis unter Berücksichtigung unterjähriger Fälligkeiten nach Abzug äußerer Kosten ermittelt.
Die Anteile der Rückversicherer ergaben sich aus der Fälligkeitsstruktur in den Rückversicherungsbeständen. Der koordinierte Ländererlass vom 30. April 1974 wurde berücksichtigt.
Bei dem in Rückdeckung übernommenen Geschäft wurden die Brutto-Beitragsüberträge anhand der Aufgaben der Zedenten unter Berücksichtigung eines Abzuges für nicht übertragsfähige Beitragsteile gestellt. Wegen der zeitgleichen Erfassung wurden für diejenigen Zeiträume, für die wir noch keine vollständigen Zedentenabrechnungen vorliegen haben, mit Ausnahme des fakultativ übernommenen Geschäfts Schätzungen unserer Zedenten gebucht. Ist zum Zeitpunkt der Ermittlung der Beitragsüberträge die Kündigung eines Vertrages ausgesprochen oder zu erwarten, wird der Beitragsübertrag nach dem vertraglich vereinbarten Portefeuille-Stornosatz gestellt, soweit sich aus dieser Berechnung ein höherer Übertrag ergibt. Die Beitragsüberträge des fakultativ übernommenen Geschäfts werden nach der Methode „pro rata temporis“ nach Kostenabzug entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften ermittelt. Die Anteile der Rückversicherer an den Beitragsüberträgen des übernommenen Geschäftes ermittelten sich aufgrund der abgeschlossenen Rückversicherungsverträge nach dem jeweiligen Verfahren, welches für die Berechnung der Brutto-Beitragsüberträge angewendet wurde.
In der Beitragsdeckungsrückstellung anderer Produkte wird, erstmals im Jahresabschluss 2016, die Beitragsdeckungsrückstellung der Existenzschutzversicherung berücksichtigt. Diese Beitragsdeckungsrückstellungen decken das Risiko des mit dem fortschreitenden Alter der Versicherten steigenden erwarteten Schadenbedarfes bei über die feste Vertragslaufzeit konstanter Prämie ab.
Die Deckungsrückstellung des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts für die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr sowie der Kinder-Unfallversicherung mit beitragsfreier Weiterführung der AXA Versicherung AG und ehemaligen DBV-Winterthur Versicherung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften einzelvertraglich nach der prospektiven Methode und mit implizierter Berücksichtigung der künftigen Kosten ermittelt. Als Berechnungsgrundlagen dienten die Sterbetafeln gemäß Geschäftsplänen und ein Rechnungszins von 0,90 % bis 3,50 %. Nach der Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) zum 1. März 2011 wird für Versicherungen des Neubestands, deren Rechnungszins über dem für den Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 bestimmten Referenzzins in Höhe von 1,73 % liegt, die Bilanzdeckungsrückstellung durch eine einzelvertraglich ermittelte zusätzliche Deckungsrückstellung (Zinszusatzreserve) erhöht. Die Zinszusatzreserve für die Verträge des Altbestandes wurde geschäftsplanmäßig mit einem Referenzzins von 1,73 % berechnet. Der Referenzzins wird berechnet nach § 5 DeckRV.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthält die Rückstellung für Entschädigungen, die Renten-Deckungsrückstellung, die Rückstellung für Rückkäufe und Rückgewährbeträge aus der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr und die Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen. Die Rückstellung für Entschädigungen für das selbst abgeschlossene Geschäft wurde inventurmäßig je Einzelschaden festgesetzt und fortgeschrieben. In der Transportversicherung wurde die Schadenrückstellung nach Pauschalsätzen zuzüglich einzelreservierter Großschäden ermittelt, ab dem vierten Zeichnungsjahr gilt auch in diesem Zweig die inventurmäßige Reserveermittlung je Einzelschaden. Bei der Ermittlung der einzelnen Schadenrückstellungen wurden Ansprüche aus Regressen und Provenues abgesetzt, soweit ihre Realisierbarkeit feststand oder zweifelsfrei bestimmbar war.
Die Spätschadenrückstellung für eingetretene, bis zur Schließung des Schadenregisters nicht gemeldete Versicherungsfälle wurde nach den Erfahrungswerten der Vorjahre ermittelt. Die Ermittlung der Renten-Deckungsrückstellung erfolgte aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung der Tafel DAV 2006 HUR mit Berücksichtigung fachmedizinischer Voten zur Lebenserwartung und in der Unfallversicherung
| • | für Renteneintritte bis zum 31. Dezember 2014 mit einem Rechnungszins von 1,57 %, |
| • | für Renteneintritte bis zum 31. Dezember 2016 mit einem Rechnungszins von 1,25 % und |
| • | für spätere Renteneintritte mit einem Rechnungszins von 0,90% |
sowie in der Haftpflicht- und Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
| • | für Renteneintritte bis zum 31. Dezember 2014 mit einem Rechnungszins von 1,57 %, |
| • | für Renteneintritte bis zum 31. Dezember 2016 mit einem Rechnungszins von 1,25 % und |
| • | für spätere Renteneintritte mit einem Rechnungszins von 0,90 %. |
Damit beinhalten die biometrischen Rechnungsgrundlagen angemessene Sicherheiten. Ein signifikantes Risiko aus der Langlebigkeit ist nach derzeitigen Erkenntnissen nicht ersichtlich.
In der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wurde der technische Zinsertrag auf die Deckungsrückstellung und die Rückstellung für Beitragsrückerstattung für die Altbestände Colonia, Nordstern und DWS sowie für den AXA und DWS Neubestand auf Basis der Nettoverzinsung der Kapitalanlagen der jeweiligen Sicherungsvermögen ermittelt.
Die Anteile der Rückversicherer an den Zinserträgen auf die Renten-Deckungsrückstellung entsprechen den gezahlten Depotzinsen.
Bei dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft wurden die Depotzinsen gemäß den Aufgaben der Vorversicherer gebucht.
Die Retrozessions-Anteile wurden anhand der vertraglichen Vereinbarungen errechnet.
Bei der Berechnung der Rückstellung für Schadenregulierungskosten werden, ausgehend von den Kosten im Geschäftsjahr des Funktionsbereiches Schadenregulierung, die Stückkosten pro bearbeiteten Schaden in den Versicherungszweigen ermittelt. Diese werden mit der Anzahl der zum Bilanzstichtag offenen Schäden und einem Durchschnitt der gemeldeten Spätschäden der letzten 5 Jahre multipliziert. Des Weiteren erfolgt eine Multiplikation mit der erwarteten, durchschnittlichen Schadenbearbeitungszeit in Jahren.
Die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt. Im in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft folgten wir den Aufgaben der Zedenten. Wegen der zeitgleichen Erfassung des gesamten in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäftes wurden für diejenigen Zeiträume, für die wir noch keine vollständigen Zedentenabrechnungen vorliegen haben, mit Ausnahme des fakultativ übernommenen Geschäftes Schätzungen unserer Zedenten gebucht. Darüber hinaus wurden standardmäßig mit versicherungsmathematischen Methoden Rückstellungen für noch nicht beziehungsweise nicht ausreichend gemeldete Schäden (Spätschadenrückstellungen) ermittelt und bilanziert.
Bei der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) handelt es sich um erzielte Überschüsse, die vertraglich für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer bestimmt, aber den einzelnen Versicherungsverträgen noch nicht zugeteilt worden sind. Innerhalb dieser Rückstellung wird der Fonds für Schlussüberschussanteile gemäß § 28 Absatz 7 in Verbindung mit Absatz 9 RechVersV gemäß den Vorgaben der jeweils gültigen Geschäftspläne für die Überschussbeteiligung bzw. der Grundsätze für die Überschussbeteiligung für die einzelnen Bestände einzelvertraglich berechnet.
Die Schwankungsrückstellung wurde gemäß § 341h HGB in Verbindung mit § 29 und der Anlage zu § 29 RechVersV ermittelt.
Die der Schwankungsrückstellung ähnlichen Rückstellungen ergeben sich aus den Vorschriften nach § 341h Absatz 2 HGB in Verbindung mit § 30 RechVersV.
Die Berechnung der Rückstellung für drohende Verluste im Versicherungsgeschäft auf der Basis der durchschnittlichen technischen Verluste in einem Dreijahreszeitraum unter Berücksichtigung von Zinserträgen, Restlaufzeiten und der Schwankungsrückstellung ergab keinen Rückstellungsbedarf.
Die Rückstellung für unverbrauchte Beiträge aus ruhenden Kraftfahrtversicherungen wurde in Höhe der Beitragsguthaben für den Zeitraum vom Beginn der Unterbrechung des Versicherungsschutzes bis zum Bilanzstichtag gebildet. Die Beitragsguthaben wurden für jeden Vertrag einzeln ermittelt.
Die Rückstellung für späteres Storno wurde nach den Erfahrungswerten der Vergangenheit festgestellt.
Die Rückstellung aufgrund der Verpflichtung aus der Mitgliedschaft in der Verkehrsopferhilfe e. V. wurde entsprechend der Aufgabe des Vereins für das vorhergehende Geschäftsjahr gebildet.
Schadenexzedentenrückversicherungsverträge beinhalten Regelungen hinsichtlich der Wiederauffüllung der Haftung des Rückversicherers nach einem Schadenfall. Häufig erfolgt die Wiederauffüllung „pro rata capita“. Dies bedeutet, dass die verbrauchte Haftung gegen Zusatzprämie wiederaufgefüllt - also neu eingekauft werden muss. Die Zahlung eines solchen Wiederauffüllungsbeitrages ist allerdings erst dann fällig, wenn Schadenzahlungen unter dem betreffenden Schadenexzedentenrückversicherungsvertrag erfolgten. Solange ein solcher Rückversicherungsvertrag aber nur von reservierten Schäden betroffen ist, wird hier eine den Wiederauffüllungskonditionen entsprechende Rückstellung für Wiederauffüllungsbeiträge gestellt.
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen und Rententrendannahmen.
Die Pensionsrückstellungen werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, vorgegeben durch die deutsche Bundesbank, abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Dabei wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Als Rechnungsgrundlage für die Sterblichkeits- und Invalidisierungsannahmen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH. Die Pensionsrückstellungen werden mit sogenanntem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB verrechnet, welches zum Zeitwert bewertet wird.
Die Anpassungen aus der jährlichen Überprüfung der versicherungsmathematischen Annahmen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Dabei wird das Wahlrecht gemäß Tz. 87 IDW RS HFA 30 angewendet, das heißt der Effekt aus der Zinsänderung wird im Zinsergebnis dargestellt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die anderen Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen, Depotverbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten mit den Nominalwerten angesetzt.
Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Passivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge und Aufwendungen werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.
In Rückdeckung übernommenes Geschäft
Bei dem in Rückdeckung übernommenem Versicherungsgeschäft wurden die Schadenrückstellungen nach den Aufgaben der Zedenten bilanziert. Wegen der zeitgleichen Erfassung des gesamten in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäfts wurden für diejenigen Zeiträume, für die wir noch keine vollständigen Zedentenabrechnungen vorliegen haben, Schätzungen gebucht. Darüber hinaus wurden standardmäßig mit versicherungsmathematischen Methoden Rückstellungen für noch nicht bzw. nicht ausreichend gemeldete Schäden (Spätschadenrückstellungen) ermittelt und bilanziert.
Grundlagen für die Währungsumrechnung
Fremdwährungspositionen werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.
Für Fremdwährungspositionen gilt folgendes:
•
Der beizulegende Wert in Euro ergibt sich durch die Umrechnung des beizulegenden Werts in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag.
•
Die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro basieren auf einem historischen Devisenkurs.
•
Übersteigt der beizulegende Wert in Euro die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro, so werden die Fremdwährungspositionen weiterhin zu (fortgeführten) Anschaffungskosten angesetzt.
•
Ergibt sich dagegen im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird
| • | bei monetären Vermögensgegenständen (Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Beteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen und sonstige festverzinsliche Wertpapiere, Sonstige Ausleihungen, Einlagen bei Kreditinstitute) die währungskursbedingte Wertminderung erfasst, jedoch können Änderungen des beizulegenden Werts in Fremdwährung kompensatorisch wirken. |
| • | bei nicht-monetären Vermögensgegenständen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an Beteiligungen, Aktien, Anteile an Investmentvermögen und nicht-festverzinsliche Wertpapiere) die währungskursbedingte Wertminderung (unter Beachtung einer möglichen kompensatorischen Wirkung des beizulegenden Werts in Fremdwährung) grundsätzlich erfasst, es sei denn, konkrete Anhaltspunkte sprechen gegen eine dauerhafte Wertminderung. |
•
Ergibt sich für monetäre Vermögensgegenstände, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung aufgrund von Währungskursänderungen bilanziert wurde, im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro eine stille Reserve, wird eine Werterhöhung erfasst soweit der beizulegenden Wert die Anschaffungskosten nicht übersteigt. Für nicht-monetäre Vermögensgegenstände wird eine Wertaufholung erfasst, sofern die Gründe für den Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes nicht mehr existierten; in diesem Fall stellen die fortgeführten Anschaffungskosten die Obergrenze dar.
Zeitwerte der Kapitalanlagen
Die Offenlegung von Zeitwerten der Kapitalanlagen erfolgte entsprechend den Vorschriften §§ 54 ff. der RechVersV. Die Angaben werden zum Bilanzstichtag erstellt.
Die beizulegenden Zeitwerte für Grundstücke, ihre Bestandteile und ihres Zubehörs sowie für grundstücksgleiche Rechte, Rechte an diesen und Rechte an Grundstücken werden nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 639) ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte werden regelmäßig anhand von externen Gutachten neu ermittelt. Im Geschäftsjahr wurde der Zeitwert eines Grundstückes neu bewertet (im Vorjahr ebenfalls eine Neubewertung).
| 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl an Grundstücken und Bauten (zum Bilanzstichtag) | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Davon neu bewertete Grundstücke und Bauten (im Berichtsjahr) | - | 1 | - | 1 | 1 |
| Prozentualer Anteil | - | 50 % | - | 50 % | 50 % |
Die beizulegenden Zeitwerte der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden nach dem Ertragswertverfahren, mit Börsenwerten zum Bilanzstichtag oder mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt.
Die beizulegenden Zeitwerte der als Ausleihungen an verbundene Unternehmen klassifizierten Schuldverschreibungen und Darlehen werden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1-50 Jahre) und der Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag-11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2021 ermittelt.
Als beizulegende Zeitwerte für Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden Börsenkurse, Rücknahmepreise oder Nettoinventarwerte per 31. Dezember 2021 verwendet. Für Anteile an offenen Immobilienfonds, die zur Rücknahme ausgesetzt sind, werden als beizulegende Zeitwerte Rücknahmepreise abzüglich eines angemessenen Risikoabschlages angesetzt.
Als beizulegende Zeitwerte für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden im Wesentlichen die Börsenkurse per 31. Dezember 2021 angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere ohne Börsennotierung wurden auf Grundlage von Discounted-Cash-Flow -Methoden ermittelt.
Die beizulegenden Zeitwerte der Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen werden anhand anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 - 50 Jahre) und der Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag - 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2021 ermittelt.
Die beizulegenden Zeitwerte für Schuldscheindarlehen und Namenspapiere, sonstige Ausleihungen und andere Kapitalanlagen werden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 - 50 Jahre) und der Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag - 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2021 ermittelt.
Als beizulegende Zeitwerte der Policendarlehen werden die Buchwerte angesetzt.
Die beizulegenden Zeitwerte der Einlagen bei Kreditinstituten entsprechen aufgrund des kurzfristigen Charakters den Buchwerten.
Die beizulegenden Zeitwerte für strukturierte Produkte und derivative Finanzinstrumente werden anhand von Börsenkursen oder, falls kein Börsenkurs vorhanden ist, mit marktüblichen Bewertungsmodellen ermittelt.
Einbeziehung in den Konzernabschluss
Durch die Einbeziehung unserer Gesellschaft in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, verlegten wir einzelne Buchungsschlusstermine und grenzten die Zahlungsvorgänge über die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab. Es ergaben sich dadurch keine wesentlichen Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Diese Siete wurde absichtlich leer gelassen.
Angaben zur Bilanz
Aktiva
| Entwicklung der Aktivposten A.I. bis B.III. im Geschäftsjahr 2021 in Tsd. Euro |
Bilanzwerte Vorjahr | Währungskursänderungen | Zugänge | Umbuchungen |
|---|---|---|---|---|
| A. I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 74.235 | - | 18.252 | - |
| B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 17.582 | - | 619 | - |
| B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||
| 1 Anteile an verbundenen Unternehmen | 567.268 | - | 135.986 | - |
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 280.484 | - | 37.295 | 14.409 |
| 3 Beteiligungen | 3.439 | - | - | - |
| 4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | - | - | - |
| Summe B.II. | 851.191 | - | 173.281 | 14.409 |
| B. III. Sonstige Kapitalanlagen | ||||
| 1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 4.872.186 | - | 946.982 | - |
| 2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.866.214 | - | 131.076 | - |
| 3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 336.917 | - | 35.288 | - |
| 4 Sonstige Ausleihungen | ||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 457.845 | - | 72.475 | - |
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 483.867 | - | 4.064 | - |
| c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 672 | - | 59 | - |
| d) übrige Ausleihungen | 295.186 | -174 | 86.876 | -14.409 |
| 5 Einlagen bei Kreditinstituten | 15.666 | 1.007 | 2.526 | - |
| 6 Andere Kapitalanlagen | 806 | - | 1.937 | - |
| Summe B.III. | 8.329.359 | 833 | 1.281.283 | -14.409 |
| Gesamt | 9.272.367 | 833 | 1.473.435 | - |
| Entwicklung der Aktivposten A.I. bis B.III. im Geschäftsjahr 2021 in Tsd. Euro |
Abgänge | Zuschreibungen | Abschreibungen | Bilanzwerte Geschäftsjahr |
|---|---|---|---|---|
| A. I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | - | - | 10.420 | 82.067 |
| B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | - | - | 477 | 17.725 |
| B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||
| 1 Anteile an verbundenen Unternehmen | 22.989 | 52 | 4.707 | 675.611 |
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 50.383 | - | - | 281.805 |
| 3 Beteiligungen | - | - | - | 3.439 |
| 4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | - | - | - |
| Summe B.II. | 73.372 | 52 | 4.707 | 960.855 |
| B. III. Sonstige Kapitalanlagen | ||||
| 1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 689.657 | 1.261 | 20.784 | 5.109.988 |
| 2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 223.518 | - | 5.644 | 1.768.128 |
| 3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 28.157 | - | - | 344.049 |
| 4 Sonstige Ausleihungen | ||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 14.431 | - | - | 515.889 |
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 161.428 | - | - | 326.504 |
| c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 124 | - | - | 607 |
| d) übrige Ausleihungen | 28.953 | - | - | 338.528 |
| 5 Einlagen bei Kreditinstituten | - | - | - | 19.199 |
| 6 Andere Kapitalanlagen | 7 | - | 10 | 2.726 |
| Summe B.III. | 1.146.275 | 1.261 | 26.438 | 8.425.618 |
| Gesamt | 1.219.647 | 1.313 | 42.042 | 9.486.265 |
* In der Gewinn- und Verlustrechnung wird diese Position unter den Aufwendungen aus Abschreibungen ausgewiesen.
| Zeitwerte der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2021 gemäß § 54 RechVersV in Tsd. Euro |
2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| Bilanzwerte | Zeitwerte | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| zu Anschaffungskostenbilanziert | zum Nennwertbilanziert | Summe | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlichder Bauten auf fremden Grundstücken | 17.725 | 52.635 | - | 52.635 |
| B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||
| 1 Anteile an verbundenen Unternehmen | 675.611 | 1.119.215 | - | 1.119.215 |
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 281.805 | 284.995 | - | 284.995 |
| 3 Beteiligungen | 3.439 | 5.444 | - | 5.444 |
| 4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | - | - | - |
| Summe B.II. | 960.855 | 1.409.654 | - | 1.409.654 |
| B. III. Sonstige Kapitalanlagen | ||||
| 1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 5.109.988 | 5.537.248 | - | 5.537.248 |
| 2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.768.128 | 2.006.358 | - | 2.006.358 |
| 3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 344.049 | 377.635 | - | 377.635 |
| 4 Sonstige Ausleihungen | 1.181.527 | 1.312.537 | - | 1.312.537 |
| 5 Einlagen bei Kreditinstituten | 19.199 | - | 19.199 | 19.199 |
| 6 Andere Kapitalanlagen | 2.726 | 3.489 | - | 3.489 |
| Summe B.III. | 8.425.617 | 9.237.267 | 19.199 | 9.256.466 |
| Summe B. Kapitalanlagen (ohne Depotforderungen) | 9.404.197 | 10.699.556 | 19.199 | 10.718.755 |
| Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert | 1.314.558 |
| Zeitwerte der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2021 gemäß § 54 RechVersV in Tsd. Euro |
Bilanzwerte | 2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| Zeitwerte | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| zu Anschaffungskostenbilanziert | zum Nennwertbilanziert | Summe | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlichder Bauten auf fremden Grundstücken | 17.582 | 29.825 | - | 29.825 |
| B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||
| 1 Anteile an verbundenen Unternehmen | 567.268 | 899.105 | - | 899.105 |
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 280.484 | 280.751 | - | 280.751 |
| 3 Beteiligungen | 3.439 | 5.139 | - | 5.139 |
| 4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | - | - | - |
| Summe B.II. | 851.191 | 1.184.995 | - | 1.184.995 |
| B. III. Sonstige Kapitalanlagen | ||||
| 1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 4.872.186 | 5.353.371 | - | 5.353.371 |
| 2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.866.214 | 2.313.026 | - | 2.313.026 |
| 3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 336.917 | 392.114 | - | 392.114 |
| 4 Sonstige Ausleihungen | 1.237.571 | 1.422.131 | - | 1.422.131 |
| 5 Einlagen bei Kreditinstituten | 15.666 | - | 15.666 | 15.666 |
| 6 Andere Kapitalanlagen | 806 | 1.508 | - | 1.508 |
| Summe B.III. | 8.329.360 | 9.482.150 | 15.666 | 9.497.816 |
| Summe B. Kapitalanlagen (ohne Depotforderungen) | 9.198.133 | 10.696.970 | 15.666 | 10.712.636 |
| Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert | 1.514.503 |
Die Gesamtsumme der Anschaffungskosten der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen beträgt 520,1 Mio. Euro (Vorjahr: 522,3 Mio. Euro), die Gesamtsumme des beizulegenden Zeitwerts selbiger Kapitalanlagen beläuft sich auf 583,3 Mio. Euro (Vorjahr: 621,7 Mio. Euro). Hieraus ergibt sich ein Saldo von 63,1 Mio. Euro (Vorjahr: 99,4 Mio. Euro).
B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Bei der AXA Versicherung AG befanden sich zum 31.12.2021 fremdgenutzte Bauten in Höhe von 17,7 Mio. Euro im Bestand (Vorjahr: 17,6 Mio. Euro). Eigengenutzte Grundstücke und Bauten waren im Geschäftsjahr 2021 nicht im Bestand des Unternehmens.
B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
An folgenden Unternehmen sind wir wesentlich beteiligt (Pflichtangaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11 a HGB):
| in Tsd. Euro | 2021 |
|---|---|
| AXA Alternative Financing FCP - Private Equity, Luxembourg * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 22,44% |
| Eigenkapital | 5.306 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -1.750 |
| AXA Alternative Participations SICAV I, Luxemburg* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 227.533 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 3.506 |
| AXA GER Alternative Investments B.V., Amsterdam** | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 20,00% |
| Eigenkapital | |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | |
| AXA GER Alternative Investments II B.V., Amsterdam** | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 26,58% |
| Eigenkapital | |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | |
| AXA Unterstützungskasse für die leitenden Angestellten der AXA Gesellschaften mbH, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 60,00% |
| Eigenkapital | 22 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 0 |
| DATA 4 German Feeder II S.a.r.l, Luxemburg* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 27,00% |
| Eigenkapital | 49.811 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 2.347 |
| Development German Feeder III S.C.A. Luxembourg* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 37,50% |
| Eigenkapital | 20 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -5 |
| GANYMED GmbH & Co. Zweite Grundstücksgesellschaft KG, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 19.780 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 838 |
* Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2020.
** Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2020 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.
*** Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2019.
| in Tsd. Euro | 2021 |
|---|---|
| GANYMED GmbH & Co. Dritte Grundstücksgesellschaft KG, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 94,90% |
| Eigenkapital | 117.695 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -460 |
| K. Rerup & Co. A/S, Kopenhagen* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital in Tsd. DKK | 1.462 |
| Eigenkapital in Tsd. EUR | 196 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. DKK | 387 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. EUR | 52 |
| Lefac GmbH, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | -21.000 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -22 |
| Merkur Gesellschaft für Beteiligungs- und Vermögenswerte mbH, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 76.937 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 58 |
| Neue Düsseldorfer Stadtquartiere zweite Grundstücks-GmbH & Co. KG, Düsseldorf* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 78,09% |
| Eigenkapital | 19.948 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 859 |
| Technisches Kontor für Versicherungen GmbH, Düsseldorf* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 48,00% |
| Eigenkapital | 142 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 31 |
| Tulpe B.V., Amsterdam*** | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 26,00% |
| Eigenkapital | 108.820 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 1.844 |
| Zincvale Ltd., Dublin* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 37,61% |
| Eigenkapital | 79.816 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 2.593 |
* Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2020.
** Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2020 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.
*** Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2019.
| Schiffsbeteiligungen in Tsd. Euro |
2021 |
|---|---|
| Partenreederei MS "Elbegas", Hamburg* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 25,00% |
| Eigenkapital | 67 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -1 |
* Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2020.
Weiterführende Angaben zu Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, die wie Anlagevermögen bewertet werden
Zum Bilanzstichtag 31.12.2021 waren dem Anlagevermögen Anteile an verbundenen Unternehmen mit einem Gesamtbuchwert in Höhe von 19,5 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten von insgesamt 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 7,3 Mio. Euro) aufweisen. Wir gehen nach Prüfung der relevanten Bewertungskriterien sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus.
Im Geschäftsjahr ergab sich die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen (inkl. Währungskursabschreibungen) in Höhe von 4,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro).
Zum Bilanzstichtag 31.12.2021 waren dem Anlagevermögen Kapitalanlagen in Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, mit einem Gesamtbuchwert in Höhe von 9,7 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten von insgesamt 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 4,5 Mio. Euro) aufweisen. Wir gehen nach Prüfung der relevanten Bewertungskriterien sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus.
Im Geschäftsjahr ergab sich keine Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen (Vorjahr: 338 Tsd. Euro).
B. III. Sonstige Kapitalanlagen
Bewertung von Kapitalanlagen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Absatz 2 HGB
Auf der Grundlage nachfolgender Darstellungen nimmt die AXA Versicherung AG die Möglichkeit gemäß § 341b HGB in Anspruch, in dem Kapitalanlagen dem Anlagevermögen zugeordnet werden, weil sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Kapitalanlagen ist mit Beschluss des Vorstandes der AXA Versicherung AG wie folgt getroffen worden:
1. 1. Zum 31. Dezember 2021 waren Kapitalanlagen mit einem Buchwert von 6,8 Mrd. Euro gemäß § 341b HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet (Vorjahr: 6,7 Mrd. Euro). Dies entspricht einem Anteil von 72,0 % an den gesamten Kapitalanlagen (Vorjahr: 72,85 %).
2. Grundlage für die Bestimmung, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wird aus folgenden Indikatoren abgeleitet:
| 2.1. Die AXA Versicherung AG ist in der Lage, die wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen so zu verwenden, dass sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen können. | |
| 2.2. Aufgrund der laufenden Liquiditätsplanung besitzt die AXA Versicherung AG die Fähigkeit zur Daueranlage der betreffenden Kapitalanlagen. | |
| 2.3. Die wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen werden in der Buchhaltung jeweils auf gesonderten Konten von den anderen Wertpapieren getrennt erfasst. Eine depotmäßige Trennung von Anlage- und Umlaufvermögen ist gewährleistet. |
3. Voraussichtlich dauernde Wertminderung:
Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen werden Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gemäß § 341b HGB vorgenommen.
Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Aktien, Investmentanteilen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.
Bei Investmentanteilen an Immobilienfonds ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 4,9 Mio. Euro (Vorjahr: 4,3 Mio. Euro).
Bei Investmentanteilen, die überwiegend Rentenpapiere beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 13,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro).
Bei Investmentanteilen, die überwiegend Alternative Investments beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen (Vorjahr: 4,0 Mio. Euro).
Bei Investmentanteilen, die überwiegend Aktienfonds beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 2,6 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro).
Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro).
Zum 31. Dezember 2021 waren dem Anlagevermögen Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 94,0 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 6,4 Mio. Euro ausweisen (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro).
Zum 31. Dezember 2021 waren dem Anlagevermögen Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 333,3 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 8,5 Mio. Euro ausweisen (Vorjahr: 20,4 Mio. Euro).
Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.
Weiterführende Angaben zu Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen sind unter der entsprechenden Anhangsangabe erläutert.
Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertete Kapitalanlagen
| in Tsd. Euro | 2021 | |
|---|---|---|
| Bilanzwerte | Zeitwerte | |
| --- | --- | --- |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 33.993 | 34.458 |
| Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 5.109.983 | 5.537.243 |
| Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.703.843 | 1.942.073 |
| Summe Wertpapiere | 6.847.819 | 7.513.774 |
| Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert | 665.955 |
Weiterführende Angaben zu Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werden
Zum 31. Dezember 2021 waren dem Anlagevermögen Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen mit einem Buchwert von 13,0 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 125 Tsd. Euro ausweisen (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro). Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen (Vorjahr: 0 Mio. Euro).
Weiterführende Angaben zu sonstigen Ausleihungen, die wie Anlagevermögen bewertet werden
Zum 31. Dezember 2021 waren dem Anlagevermögen sonstige Ausleihungen mit einem Buchwert von 180,8 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 3,9 Mio. Euro ausweisen (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro). Wir gehen nach Prüfung der relevanten Bewertungskriterien sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Im Geschäftsjahr ergab sich die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen (inkl. Währungskursabschreibungen) in Höhe von 173,6 Tsd. Euro (Vorjahr: 0,0 Tsd. Euro).
Zum 31. Dezember 2021 waren dem Anlagevermögen keine Andere Kapitalanlagen zugeordnet, die stille Lasten ausweisen (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro). Wir gehen nach Prüfung der relevanten Bewertungskriterien sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Im Geschäftsjahr ergab sich die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen in Höhe von 9,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 31,7 Tsd. Euro).
C. III. Sonstige Forderungen
| in Tsd. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| darin enthalten: | ||
| Forderungen aus Dienstleistungsverträgen und sonstigen Verrechnungen | 247.449 | 27.432 |
| Forderungen an andere Versicherungsunternehmen aus Schadenregulierungshilfen und Mitvertretung | 20.730 | 19.180 |
| fällige Zins- und Mietforderungen | 866 | 1.026 |
| Forderungen aus überzahlten Steuern | 34 | - |
| Forderungen aus dem Führungsfremdgeschäft | 19.586 | 16.301 |
| Forderungen aus Kapitalanlagen | 4.522 | 3.914 |
| nicht zugeordnete Finanzzahlungsvorgänge aufgrund vorgezogener Buchungsschlusstermine | 3.265 | 3.959 |
Der Anstieg der Forderungen aus Dienstleistungsverträgen und sonstigen Verrechnungen resultiert im Wesentlichen aus Steuerverrechnungen von Vorjahren.
D. III. Andere Vermögensgegenstände
Die Position andere Vermögensgegenstände enthält bezahlte, jedoch noch nicht verrechnete Schäden und Rückkäufe in Höhe von 181.408 Tsd. Euro (Vorjahr: 131.307 Tsd. Euro).
Passiva
A. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der AXA Versicherung AG betrug per 31. Dezember 2021 unverändert 164.660.820 Euro und war in 164.660.820 auf den Namen lautende vinkulierte Stückaktien eingeteilt.
Die Kapitalrücklage der AXA Versicherung AG betrug zum 31. Dezember 2021 unverändert 77.280.851,19 Euro.
B. Versicherungstechnische Bruttorückstellungen insgesamt
| in Tsd. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 1.217.044 | 1.186.190 |
| Haftpflichtversicherung | 3.130.846 | 3.087.009 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 1.793.858 | 1.739.770 |
| sonstige Kraftfahrtversicherung | 316.443 | 274.017 |
| Feuer- und Sachversicherung | 1.925.528 | 1.298.569 |
| davon Feuerversicherung | 250.625 | 197.271 |
| davon Verbundene Hausratversicherung | 115.862 | 90.697 |
| davon Verbundene Gebäudeversicherung | 926.135 | 599.881 |
| davon sonstige Sachversicherung | 632.905 | 410.720 |
| Transport- und Luftfahrtversicherung | 159.916 | 153.013 |
| Kredit- und Kautionsversicherung | 160.937 | 152.947 |
| sonstige Versicherungen | 613.041 | 449.725 |
| Gesamt | 9.317.614 | 8.341.241 |
| in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft: | ||
| Gesamt | 883.016 | 818.553 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 10.200.630 | 9.159.794 |
B. III.1. Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
| in Tsd. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 615.688 | 576.537 |
| Haftpflichtversicherung | 2.655.998 | 2.632.426 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 1.703.160 | 1.698.844 |
| sonstige Kraftfahrtversicherung | 199.295 | 172.612 |
| Feuer- und Sachversicherung | 1.425.691 | 822.514 |
| davon Feuerversicherung | 218.339 | 157.233 |
| davon Verbundene Hausratversicherung | 73.735 | 49.684 |
| davon Verbundene Gebäudeversicherung | 576.168 | 276.371 |
| davon sonstige Sachversicherung | 557.449 | 339.225 |
| Transport- und Luftfahrtversicherung | 149.225 | 148.907 |
| Kredit- und Kautionsversicherung | 105.221 | 97.328 |
| sonstige Versicherungen | 526.148 | 381.235 |
| Gesamt | 7.380.426 | 6.530.404 |
| in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft: | ||
| Gesamt | 600.235 | 534.211 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 7.980.661 | 7.064.615 |
B. IV. Rückstellung für Beitragsrückerstattung - erfolgsabhängig
Altbestand Colonia
Abrechnungsverband UBR
| in Tsd. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Vertragliche Beitragsrückerstattung in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr | ||
| Stand am Schluss des Vorjahres | 3.115 | 3.627 |
| Entnahme | 538 | 703 |
| Zuweisung | 180 | 192 |
| Stand am Schluss des Geschäftsjahres | 2.756 | 3.115 |
Altbestand Nordstern
Abrechnungsverband UBR
| in Tsd. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Vertragliche Beitragsrückerstattung in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr | ||
| Stand am Schluss des Vorjahres | 1.925 | 2.138 |
| Entnahme | 292 | 403 |
| Zuweisung | 115 | 190 |
| Stand am Schluss des Geschäftsjahres | 1.749 | 1.925 |
Neubestand AXA
Abrechnungsverband UBR-Neu
| in Tsd. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Vertragliche Beitragsrückerstattung in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr | ||
| Stand am Schluss des Vorjahres | 9.332 | 7.196 |
| Entnahme | 150 | 228 |
| Zuweisung | - | 2.364 |
| Stand am Schluss des Geschäftsjahres | 9.182 | 9.332 |
Altbestand DBV-Winterthur Versicherung
Abrechnungsverband UBR-Alt
| in Tsd. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Vertragliche Beitragsrückerstattung in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr | ||
| Stand am Schluss des Vorjahres | 1.246 | 1.292 |
| Entnahme | 49 | 70 |
| Zuweisung | 22 | 24 |
| Stand am Schluss des Geschäftsjahres | 1.218 | 1.246 |
Neubestand DBV-Winterthur Versicherung
Abrechnungsverband UBR-Neu
| in Tsd. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Vertragliche Beitragsrückerstattung in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr | ||
| Stand am Schluss des Vorjahres | 414 | 415 |
| Entnahme | 1 | 1 |
| Zuweisung | 57 | - |
| Stand am Schluss des Geschäftsjahres | 470 | 414 |
Aufteilung der Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen der Teilbestände gemäß §28 RechVersV.
| In Euro | Altbestand Colonia | Altbestand Nordstern | Neubestand AXA | Altbestand DWS | Neubestand DWS | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| RfB 31.12.2021 | 2.756.478 | 1.748.627 | 9.182.018 | 1.218.311 | 470.301 | 15.375.736 |
| gebunden RfB | ||||||
| lfd. Überschüsse 2021 Bonus | - | - | - | - | - | - |
| Anwartschaft auf Schlussanteile | - | - | - | 27.024 | - | 27.024 |
| Anwartschaft auf MIB | 186.945 | 146.043 | 390.901 | - | - | 723.890 |
| Überschießender Anteil an BWR | 338.221 | 179.043 | 130.000 | 1.931 | 1.000 | 650.195 |
| Schlussanteile 2022 fällig | - | - | - | 42.761 | - | 42.761 |
| Überschuss verz. Ans. 2022 | - | - | 175.403 | 14.460 | - | 189.863 |
| Bindung in 2021: | 525.166 | 325.086 | 696.304 | 86.176 | 1.000 | 1.633.733 |
| freie RfB 31.12.2021 | 2.231.311 | 1.423.541 | 8.485.714 | 1.132.135 | 469.301 | 13.742.003 |
Überschussbeteiligung zu Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr
In Übertragung des § 153 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes auf die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr werden ab dem 1. Januar 2008 alle berechtigten Verträge bei Vertragsbeendigung an den dann vorhandenen Bewertungsreserven der Kapitalanlagen nach einem verursachungsorientierten Verfahren beteiligt. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Aufgrund des anhaltend hohen Volumens an Bewertungsreserven werden für das Jahr 2021 die voraussichtlichen Aufwände für die Beteiligung auf Basis der am Jahresende vorbefindlichen Bewertungsreserven gebunden. Das Verfahren der Beteiligung an den vorhandenen Bewertungsreserven für den Altbestand erfolgt gemäß einem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Sinne des § 11 c und d VAG zur Genehmigung vorgelegten Geschäftsplans. Für die Bestände des Neubestandes wurde das Verfahren zur Beteiligung an den Bewertungsreserven ab dem 01.10.2016 angepasst, so dass ein Sicherungsbedarf wie in §139 VAG definiert die verteilungsfähigen Bewertungsreserven mindert. Für das Jahr 2022 wird für die Bestände „Altbestand Colonia“, „Altbestand Nordstern“ und „Neubestand AXA“ eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven deklariert.
Altbestand Colonia
Für die im Abrechnungsverband UBR zusammengefassten Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr kann für das im Jahr 2022 beginnende Versicherungsjahr über die prognostizierte Beteiligung an den Bewertungsreserven kein weiterer Überschuss in Form von Zinsüberschuss, Grundüberschuss auf den Jahresrückgewährbeitrag, Schlussüberschuss auf die Deckungsrückstellung der Rückgewährzusatzsumme und dauerabhängiger Schlussüberschussanteil auf die ab 1980 eingezahlten Rückgewährbeiträge gewährt werden. Es wird hierzu eine Mindestbeteiligung von 5 % auf die Deckungsrückstellung der Rückgewährzusatzsumme deklariert.
Altbestand Nordstern
Für die im Abrechnungsverband UBR zusammengefassten Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr kann für das im Jahr 2022 beginnende Versicherungsjahr über die prognostizierte Beteiligung an den Bewertungsreserven kein weiterer Überschuss in Form von Zinsüberschuss, Grundüberschuss auf den Jahresrückgewährbeitrag, Schlussüberschuss auf die Deckungsrückstellung der Rückgewährzusatzsumme und dauerabhängiger Schlussüberschussanteil auf die eingezahlten Rückgewährbeiträge gewährt werden. Es wird hierzu eine Mindestbeteiligung von 5 % auf die Deckungsrückstellung der Rückgewährzusatzsumme deklariert.
Neubestand AXA
Beitragspflichtige Versicherungen
| Zinsüberschussanteil: auf das überschussberechtigte Deckungskapital des Rückzahlungsanspruches, gebildet auf Basis des für die Beitragsfindung angewandten Rechnungszinses | |
|---|---|
| für Verträge mit Abschlussdatum bis 30. September 2006 | 0,00% |
| für Verträge mit Abschlussdatum ab 1. Oktober 2006 | 0,00% |
| für Verträge der Tarifgeneration ab 30.11.2012 (Tarif Unisex) | |
| für Verträge im Endaltertarif für Erwachsene | 0,00% |
| für alle anderen Verträge | 0,00% |
| für Verträge der Tarifgeneration 01.01.2015 | |
| für Verträge im Kindertarif | 0,10% |
| für alle anderen Verträge | 0,35% |
| für Verträge der Tarifgeneration 01.05.2017 | |
| für Verträge im Kindertarif | 0,70% |
| für Verträge im Seniorentarif | 1,20% |
| für alle anderen Verträge | 1,00% |
| Grundüberschussanteil | 0,00% |
| dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil: auf die erreichte Ansammlung | 0,00% |
| dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil: auf den erreichten Rückzahlungsanspruch, maximal | 0,00% |
| Der Ansammlungszins beträgt | 0,90% |
Für die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird eine Mindestbeteiligung von 8 % auf die erreichte Ansammlung deklariert.
Beitragsfreie Versicherungen
Beitragsfreie Versicherungen erhalten nur den Zinsüberschussanteil. Versicherungen, die tariflich beitragsfrei geworden sind, erhalten zusätzlich den Schlussüberschussanteil.
Altbestand DBV-Winterthur Versicherung
Für alle im Abrechnungsverband UBR zusammengefassten Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr werden entsprechend dem Geschäftsplan und den besonderen Bedingungen für Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr folgende Überschusssätze für laufende Überschussanteile für das im Jahr 2022 beginnende Versicherungsjahr sowie für den im Jahr 2021 auszuzahlenden Schlussüberschussanteil festgesetzt.
| Zinsüberschussanteil: auf das überschussberechtigte Deckungskapital des Rückzahlungsanspruches, gebildet auf Basis des für die Beitragsfindung angewandten Rechnungszinses | |
|---|---|
| für Verträge mit Abschlussdatum bis 31. Dezember 1994 | 3,50% |
| dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil: auf die erreichte Ansammlung | 10,00% |
| dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil: auf den erreichten Rückzahlungsanspruch | 10,00% |
| Der Ansammlungszins beträgt | 0,90% |
Neubestand DBV-Winterthur Versicherung
Für alle im Abrechnungsverband UBR zusammengefassten Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr kann für das im Jahr 2022 beginnende Versicherungsjahr über die prognostizierte Beteiligung an den Bewertungsreserven kein weiterer Überschuss in Form von Zinsüberschuss mehr gewährt werden.
| Zinsüberschussanteil: auf das überschussberechtigte Deckungskapital des Rückzahlungsanspruches, gebildet auf Basis des für die Beitragsfindung angewandten Rechnungszinses | |
|---|---|
| für Verträge mit Abschlussdatum bis 31. Dezember 2006 | 0,00% |
| für Verträge mit Abschlussdatum ab 1. Januar 2007 | 0,00% |
| Der Ansammlungszins beträgt | 0,90% |
B. V. Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen
| in Tsd. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 2.963 | - |
| Haftpflichtversicherung | 363.406 | 344.930 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 40.254 | - |
| sonstige Kraftfahrtversicherung | 86.280 | 78.665 |
| Feuer- und Sachversicherung | 240.766 | 250.067 |
| davon Feuerversicherung | 13.772 | 26.692 |
| davon Verbundene Hausratversicherung | - | - |
| davon Verbundene Gebäudeversicherung | 221.508 | 210.544 |
| davon sonstige Sachversicherung | 5.486 | 12.832 |
| Transport- und Luftfahrtversicherung | 10.506 | 3.569 |
| Kredit- und Kautionsversicherung | 39.790 | 40.077 |
| sonstige Versicherungen | 18.891 | 9.621 |
| Gesamt | 802.856 | 726.929 |
| in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft: | ||
| Gesamt | 243.914 | 245.514 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 1.046.769 | 972.443 |
C. I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die leistungsorientierten Pensionszusagen, welche im Allgemeinen auf Dienstzeit und Entgelt der Mitarbeiter basieren, werden teilweise durch Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB gesichert. Die durch die Unternehmen unwiderruflich auf den Trust, den DBV-Winterthur Vorsorge e. V., übertragenen Finanzmittel werden ausschließlich zur Bedeckung der von den Mitgliedsunternehmen an deren Mitarbeiter erteilten Pensionszusagen verwendet und sind durch Verpfändung der Ansprüche aus den Vermögenswerten an die Versorgungsberechtigten dem Zugriff etwaiger Gläubiger entzogen. Die Pensionsrückstellungen werden mit dem Deckungsvermögen verrechnet. Nach § 246 Absatz 2 HGB werden zudem die Zinsaufwendungen für die Altersversorgung, vermindert um die Zinserträge aus dem Deckungsvermögen, ausgewiesen.
| in Tsd. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Barwert der Pensionsverpflichtung | 660.321 | 620.233 |
| Zeitwert des Deckungsvermögens | 44.202 | 45.556 |
| Bilanzierte Nettoverpflichtung | 616.119 | 574.677 |
Zusätzlich bestehen Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung. Diesen Pensionsverpflichtungen stehen Erstattungsansprüche aus kongruenten, konzerninternen Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe gegenüber (1.462 Tsd. Euro), welche an den Versorgungsberechtigten verpfändet sind. Dabei entspricht der Zeitwert den historischen Anschaffungskosten. Bei den Rückdeckungsversicherungen handelt es sich um Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Absatz 2 HGB, sodass aufgrund der Saldierung auf einen Ausweis verzichtet werden kann. Der Aufwand für diese Pensionszusagen ist gleich dem Beitragsaufwand zu den Rückdeckungsversicherungen und wird von den Arbeitnehmern getragen.
Der Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht dem Deckungskapital der zugrunde liegenden Rückdeckungsversicherungen und flüssigen Mitteln und damit den Anschaffungskosten.
Darüber hinaus ergab sich insgesamt ein Netto-Zinsaufwand von 50.547 Tsd. Euro, der sich aus 54.087 Tsd. Euro Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellung und 3.240 Tsd. Euro Zinserträge auf das Deckungsvermögen zusammensetzte.
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurden die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen geändert. Diese Rückstellungen sind nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre abzuzinsen (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten beträgt nach Maßgabe des § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB 53.215 Tsd. Euro (2020: 65.295 Tsd. Euro).
Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Berechnungsfaktoren angewandt:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| Rechnungszins | 1,86 % | 2,31 % |
| Rentenanpassung | 1,75 % | 1,75 % |
| Gehaltsdynamik | 2,50 % | 2,50 % |
C. III. Sonstige Rückstellungen
| in Tsd. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| darin enthalten: | ||
| Prüfungs- und Abschlusskosten | 75 | 151 |
| ausgeschriebene Wettbewerbe | 3.054 | 2.741 |
| Ausgleichsansprüche der Vertreter | 1.616 | 4.576 |
| noch zu zahlende Provisionen und sonstige Bezüge | 39.687 | 39.757 |
| Sonderrisiken aus anhängigen bzw. bevorstehenden Rechtsstreitigkeiten | 633 | 351 |
| Beiträge an den Pensionssicherungsverein | 724 | 724 |
E. III. Sonstige Verbindlichkeiten
| in Tsd. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| darin enthalten: | ||
| sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 16.554 | 43.921 |
| sonstige Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmen | 2.726 | 2.663 |
| noch abzuführende Steuern | 39.532 | 36.472 |
| nicht zugeordnete Finanzzahlungsvorgänge aufgrund vorgezogener Buchungsschlusstermine | 8.890 | 22.805 |
| Verbindlichkeiten aus Grundbesitz | 551 | 406 |
| Sicherheitseinbehalte/Garantien | 4.956 | 5.190 |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Kapitalanlagen | 71 | 74 |
| Verbindlichkeiten aus nicht eingelösten Schecks für Schadenleistungen | 4.938 | 6.219 |
Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich überwiegend um kurzfristige Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind nicht vorhanden.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
I.1. a) Gebuchte Bruttobeiträge
| in Tsd. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 215.647 | 221.871 |
| Haftpflichtversicherung | 627.171 | 614.756 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 756.108 | 776.540 |
| sonstige Kraftfahrtversicherung | 498.123 | 500.630 |
| Feuer- und Sachversicherung | 1.200.000 | 1.145.486 |
| davon Feuerversicherung | 150.185 | 142.960 |
| davon Verbundene Hausratversicherung | 162.549 | 165.618 |
| davon Verbundene Gebäudeversicherung | 550.879 | 514.526 |
| davon sonstige Sachversicherung | 336.387 | 322.381 |
| Transport- und Luftfahrtversicherung | 136.810 | 124.362 |
| Kredit- und Kautionsversicherung | 35.252 | 35.128 |
| sonstige Versicherungen | 296.748 | 291.931 |
| Gesamt | 3.765.860 | 3.710.702 |
| davon aus dem Inland | 3.756.383 | 3.702.707 |
| in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft: | ||
| Gesamt | 317.664 | 325.609 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 4.083.524 | 4.036.312 |
I.1. Verdiente Bruttobeiträge
| in Tsd. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 219.830 | 222.858 |
| Haftpflichtversicherung | 625.500 | 618.445 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 747.541 | 764.311 |
| sonstige Kraftfahrtversicherung | 490.473 | 491.372 |
| Feuer- und Sachversicherung | 1.195.161 | 1.137.503 |
| davon Feuerversicherung | 150.720 | 143.562 |
| davon Verbundene Hausratversicherung | 163.081 | 166.197 |
| davon Verbundene Gebäudeversicherung | 544.248 | 509.349 |
| davon sonstige Sachversicherung | 337.113 | 318.394 |
| Transport- und Luftfahrtversicherung | 136.810 | 124.362 |
| Kredit- und Kautionsversicherung | 34.845 | 34.714 |
| sonstige Versicherungen | 295.835 | 289.246 |
| Gesamt | 3.745.995 | 3.682.811 |
| in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft: | ||
| Gesamt | 316.732 | 323.887 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 4.062.727 | 4.006.698 |
I.1. Verdiente Nettobeiträge
| in Tsd. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 218.726 | 221.704 |
| Haftpflichtversicherung | 600.509 | 598.215 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 284.688 | 291.203 |
| sonstige Kraftfahrtversicherung | 189.074 | 189.885 |
| Feuer- und Sachversicherung | 838.623 | 844.140 |
| davon Feuerversicherung | 48.831 | 51.228 |
| davon Verbundene Hausratversicherung | 157.038 | 162.470 |
| davon Verbundene Gebäudeversicherung | 502.798 | 491.982 |
| davon sonstige Sachversicherung | 129.957 | 138.460 |
| Transport- und Luftfahrtversicherung | 55.018 | 49.745 |
| Kredit- und Kautionsversicherung | 32.410 | 32.571 |
| sonstige Versicherungen | 102.028 | 98.701 |
| Gesamt | 2.321.075 | 2.326.162 |
| in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft: | ||
| Gesamt | 238.372 | 244.903 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 2.559.448 | 2.571.065 |
I.2. Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung
Der technische Zinsertrag wurde gemäß § 38 RechVersV ermittelt, dabei wurde der Zins für die Rentendeckungsrückstellungen aus dem arithmetischen Mittel des Anfangs- und Endbestandes der Rückstellung berechnet. Die Anteile der Rückversicherer am technischen Zinsertrag wurden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ermittelt.
Die Zinserträge für die Bestände der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr werden geschäftsplanmäßig nach einer vereinfachten Mittelwertformel berechnet. Zinsträger sind die Bilanzdeckungsrückstellung, die Beitragsüberträge für Rückgewährteil, die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Rückgewährleistungen (Sterbefälle, Abläufe und Rückkäufe) sowie die Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Mit der vom Rechnungswesen für das Geschäftsjahr festgestellten Netto-Verzinsung des Sicherungsvermögens Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wird der Zinsertrag für die Bilanzdeckungsrückstellung, die Beitragsüberträge für Rückgewährteil, die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Rückgewährleistungen jeweils aus dem arithmetischen Mittel der Werte zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres berechnet, für die Rückstellung für Beitragsrückerstattung mit dem Wert zu Beginn des Geschäftsjahres.
I.4. Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle
| in Tsd. Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 168.510 | 187.761 |
| Haftpflichtversicherung | 284.650 | 162.408 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 460.612 | 549.941 |
| sonstige Kraftfahrtversicherung | 376.260 | 377.333 |
| Feuer- und Sachversicherung | 1.359.213 | 667.715 |
| davon Feuerversicherung | 141.970 | 73.298 |
| davon Verbundene Hausratversicherung | 118.614 | 61.167 |
| davon Verbundene Gebäudeversicherung | 687.848 | 328.127 |
| davon sonstige Sachversicherung | 410.782 | 205.123 |
| Transport- und Luftfahrtversicherung | 79.554 | 96.565 |
| Kredit- und Kautionsversicherung | 9.401 | 11.421 |
| sonstige Versicherungen | 361.318 | 346.350 |
| Gesamt | 3.099.517 | 2.399.494 |
| in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft: | ||
| Gesamt | 200.125 | 167.885 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 3.299.642 | 2.567.378 |
Aus der Abwicklung der aus dem vorhergehenden Geschäftsjahr übernommenen Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle entstand ein Gewinn in Höhe von 407.990 Tsd. Euro (Vorjahr: 418.042).
I.7. a) Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb
| in Tsd. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 57.755 | 59.647 |
| Haftpflichtversicherung | 193.577 | 191.694 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 147.425 | 154.895 |
| sonstige Kraftfahrtversicherung | 80.570 | 85.572 |
| Feuer- und Sachversicherung | 327.325 | 317.312 |
| davon Feuerversicherung | 33.388 | 32.775 |
| davon Verbundene Hausratversicherung | 53.947 | 56.833 |
| davon Verbundene Gebäudeversicherung | 153.847 | 136.751 |
| davon sonstige Sachversicherung | 86.143 | 90.953 |
| Transport- und Luftfahrtversicherung | 39.079 | 36.496 |
| Kredit- und Kautionsversicherung | 10.660 | 10.698 |
| sonstige Versicherungen | 85.204 | 82.613 |
| Gesamt | 941.595 | 938.927 |
| in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft: | ||
| Gesamt | 86.364 | 89.039 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 1.027.958 | 1.027.966 |
Von den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb des Geschäftsjahres entfallen 487.568 Tsd. Euro (Vorjahr: 489.322 Tsd. Euro) auf Abschlusskosten und 540.390 Tsd. Euro (Vorjahr: 538.644 Tsd. Euro) auf Verwaltungskosten.
Rückversicherungssaldo
| in Tsd. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 539 | 7 |
| Haftpflichtversicherung | -24.120 | -17.220 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | -41.098 | -20.815 |
| sonstige Kraftfahrtversicherung | 17.678 | -11.192 |
| Feuer- und Sachversicherung | 505.636 | -67.090 |
| davon Feuerversicherung | 19.457 | -19.654 |
| davon Verbundene Hausratversicherung | 50.568 | -3.713 |
| davon Verbundene Gebäudeversicherung | 266.213 | -16.824 |
| davon sonstige Sachversicherung | 169.398 | -26.899 |
| Transport- und Luftfahrtversicherung | -2.213 | 716 |
| Kredit- und Kautionsversicherung | -2.602 | -3.382 |
| sonstige Versicherungen | 131.891 | 78.550 |
| Gesamt | 585.711 | -40.426 |
| in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft: | ||
| Gesamt | -11.291 | -21.733 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 574.420 | -62.158 |
Der Rückversicherungssaldo setzt sich zusammen aus den verdienten Beiträgen des Rückversicherers, den Anteilen des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle und den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb.
I.11. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung
| in Tsd. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 13.929 | -2.524 |
| Haftpflichtversicherung | 105.268 | 254.597 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 57.941 | 39.149 |
| sonstige Kraftfahrtversicherung | 43.947 | 31.240 |
| Feuer- und Sachversicherung | -6.025 | 48.762 |
| davon Feuerversicherung | -1.251 | -11.878 |
| davon Verbundene Hausratversicherung | 36.489 | 39.850 |
| davon Verbundene Gebäudeversicherung | -56.280 | 2.562 |
| davon sonstige Sachversicherung | 15.017 | 18.228 |
| Transport- und Luftfahrtversicherung | 6.339 | -247 |
| Kredit- und Kautionsversicherung | 12.478 | 7.830 |
| sonstige Versicherungen | -40.710 | -61.471 |
| Gesamt | 193.169 | 317.336 |
| in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft: | ||
| Gesamt | 19.709 | 71.143 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 212.878 | 388.479 |
II.1.c) Erträge aus Zuschreibungen
Bei den Erträgen aus Zuschreibungen in Höhe von 2,3 Mio. Euro (2020: 3,7 Mio. Euro) handelte es sich um Wertaufholungen gemäß § 253 Absatz 5 HGB.
II.2.b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen
Bei den Kapitalanlagen haben wir 25,5 Mio. Euro (2020: 8,5 Mio. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB, 0,2 Mio. Euro (2020: 5,2 Mio. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß §256a HGB sowie 5,6 Mio. Euro (2020: 40,2 Tsd. Euro) gemäß § 253 Absatz 4 HGB vorgenommen.
II.4 Sonstige Erträge
Die sonstigen Erträge stammen überwiegend aus erbrachten Dienstleistungen für andere Unternehmen in Höhe von 222,4 Mio. Euro (Vorjahr: 218,7 Mio. Euro). In der Position sind zudem Erträge aus Zinsen laut § 233a AO in Höhe von 4,6 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) und Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro) enthalten.
II.5 Sonstige Aufwendungen
Bei den sonstigen Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um folgende Positionen:
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| darin enthalten: | ||
| Sonstige Aufwendungen aus Versicherungsvermittlung, Erfolgsprovisionen und Regulierungshilfen | 201,4 | 197,5 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 50,8 | 50,2 |
| Aufwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit | 10,8 | 44,3 |
| Aufwendungen für Serviceleistungen der AXA Gruppe | 15,0 | 29,3 |
| Zinsaufwendungen nach § 233a AO | 2,7 | 0,5 |
| Zuführung zu Pauschal- und Einzelwertberichtigungen | 0,9 | 1,4 |
| Sonstige Aufwendungen für Vergütungssysteme | 12,8 | 15,0 |
| Sonstige Investitions- und Projektaufwendungen | 3,7 | 5,8 |
| Sonstige Aufwendungen aus der Währungsumrechnung | 2,1 | 0,6 |
II.7 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 84,4 Mio. Euro (Vorjahr: 147,6 Mio. Euro) basieren auf dem gegenüber dem Vorjahr verringerten Vorsteuerergebnis, modifiziert um steuerspezifische Regelungen, sowie auf Erträge aus der Auflösung von Steuerrückstellungen für Vorjahre nach Abschluss der Betriebsprüfung für die Jahre 2010-2013.
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft | 590.587 | 582.008 |
| Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB | 17.595 | 19.067 |
| Löhne und Gehälter | 3.797 | 3.285 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung | 8 | 3 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 17.469 | 14.293 |
| Aufwendungen insgesamt | 629.457 | 618.657 |
Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 730.733 | 756.004 |
| Haftpflichtversicherung | 3.167.785 | 3.163.714 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 2.485.298 | 2.449.656 |
| sonstige Kraftfahrtversicherung | 1.855.741 | 1.851.834 |
| Feuer- und Sachversicherung | 2.994.957 | 3.015.556 |
| davon Feuerversicherung | 54.352 | 60.103 |
| davon Verbundene Hausratversicherung | 1.214.143 | 1.217.083 |
| davon Verbundene Gebäudeversicherung | 900.403 | 901.219 |
| davon sonstige Sachversicherung | 826.059 | 837.151 |
| Transport- und Luftfahrtversicherung | 28.396 | 21.576 |
| Kredit- und Kautionsversicherung | 84.434 | 89.862 |
| sonstige Versicherungen | 258.847 | 255.202 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 11.606.191 | 11.603.404 |
Sonstige Angaben
Angaben nach § 51 Abs. 3 S. 3 RechVersV
Im Bereich der Pensionsrückstellungen wurden Vermögensgegenstände zur Sicherung auf den DBV Winterthur Vorsorge e. V. übertragen. Zudem erfolgt eine Verpfändung der Erstattungsansprüche aus der Entgeltumwandlung an den Versorgungsberechtigten. Insgesamt beläuft sich die Summe auf 42.740 Tsd. Euro (Vorjahr: 44.085 Tsd. Euro).
Angaben nach § 251 HGB
Als Mitglied der Pharma-Rückversicherungsgemeinschaft haben wir für den Fall, dass eines der übrigen Poolmitglieder ausfällt, dessen Leistungsverpflichtungen im Rahmen unserer anteilmäßigen Beteiligung zu übernehmen. Bei den beendeten Mitgliedschaften bei der Deutschen Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft und dem Deutschen Luftpool trifft dies nur noch auf die Abwicklung früherer Jahre zu. Für die angeführten zu Nominalwerten angesetzten Haftungsverhältnisse wurden keine Rückstellungen gebildet, weil mit einer Inanspruchnahme oder Belastung der Gesellschaft nicht gerechnet wird (Angabe nach § 285 Nr. 27 HGB), da die Bonität der aktuellen namentlich bekannten Poolmitglieder von uns nicht angezweifelt wird und regelmäßig nach den üblichen Rating-Verfahren überprüft wird.
AXA Versicherung AG und Inter Partner Assistance S.A. Direktion für Deutschland haben am 9. Dezember 2020 einen Bestandsübertragungsvertrag zur Übertragung des sogenannten Lifestyle-Portfolios rückwirkend zum 1. Januar 2020 abgeschlossen. Die Vereinbarung enthält diverse Zusicherungen der AXA Versicherung AG. Es gibt für bestimmte Sachverhalte einen Liability Cap in Höhe von 2 Mio. Euro sowie den Kaufpreis als insgesamte Haftungshöchstgrenze für Verletzungen der Verpflichtungen aus dem Vertrag. Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich vierundzwanzig Monate nach Closing.
Es bestanden Bankbürgschaften in Höhe von 6.557 Tsd. Euro (Vorjahr: 3.822 Tsd. Euro). Die Bürgschaften dienen überwiegend als Sicherheitshinterlegung für Prozesskosten und Bauleistungen. Ausgehend von Vergangenheitsdaten gehen wir zurzeit nicht von einer Inanspruchnahme aus.
Das ausgestellte Bürgschaftsobligo in der Kautionsversicherung betrug zum Jahresende 4.230,9 Mio. Euro (Vorjahr: 4.097,3 Mio. Euro). Bei einer erwarteten Inanspruchnahmequote von einem Drittel des Nominalwertes des Bürgschaftsobligos, die auf einer Kalkulation auf Basis der derzeitigen Bestandszusammensetzung und geleisteten Sicherheiten beruht, gehen wir, auf der Grundlage von Erfahrungswerten, von einem Ausfallrisiko i. H. v. 1,5 % aus.
Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB
Die Angaben zu den sonstigen Verbindlichkeiten sind in den Erläuterungen zu den entsprechenden Bilanzpositionen aufgeführt.
Angaben nach § 285 Nr. 3 und 3a HGB
Einzahlungsverpflichtungen aus indirekten Anlagen bestehen in Höhe von 1.174,8 Mio. EUR (davon an verbundene Unternehmen 420,0 Mio. EUR). Diese Verpflichtungen verteilen sich in erster Linie auf die Anlagestrategien Private Equity (501,2 Mio. EUR), Immobilien (258,2 Mio. EUR) und Infrastruktur (251,6 Mio. EUR). Das den Managern zugesagte Kapital wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren investiert. Die ausgewiesenen Verpflichtungen stellen das maximale Volumen der noch offenen, nicht investierten Zusagen dar. Die Chancen und Risiken der Verpflichtungen ergeben sich aus dem zukünftigen Ergebnis der jeweiligen Anlagestrategie.
Auszahlungsverpflichtungen aus Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen bestehen in Höhe von 33,8 Mio. EUR. Die Verpflichtungen resultieren aus noch nicht fälligen Hypothekendarlehen sowie unwiderrufliche Darlehenszusagen.
Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB
Seit dem 1. September 2001 sind im Inland alle Mitarbeiterverträge unserer Gesellschaft auf zum Konzern gehörige Dienstleistungsunternehmen übergegangen. Eine Angabe von Mitarbeiterzahlen entfällt daher.
Angaben nach § 285 Nr. 9 HGB
Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen 3.290 Tsd. Euro (Vorjahr: 3.245 Tsd. Euro), die des Aufsichtsrates 50 Tsd. Euro (Vorjahr: 58 Tsd. Euro).
Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 2.940 Tsd. Euro. Für diese Personengruppe sind zum Bilanzstichtag Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen in Höhe von 40.009 Tsd. Euro passiviert.
Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB
Aufsichtsrat
Antimo Perretta
Vorsitzender
CEO European Markets & Latin America, AXA GIE
La Neuveville/BE, Schweiz
Mirjam Bamberger (ab 01.02.2022)
Chief Strategic Development Officer AXA Europe & Latin America, AXA GIE
Zürich, Schweiz
Christine Theodorovics (bis 31.01.2022)
stellv. Vorsitzende Chief Strategic Development Officer Europe, AXA GIE
Thalwil, Schweiz
Andrea Wolf
Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der AXA Konzern AG
Sankt Augustin
Vorstand
Dr. Alexander Vollert (bis 30.11.2021)
Vorsitzender
Vorstandsvorsitz
Customer Management
Dr. Thilo Schumacher (ab 13.12.2021)
Vorsitzender
Vorstandsvorsitz
Customer Management
Dr. Klaus Endres (bis 31.10.2021)
Operations
People Experience
Beate Heinisch (ab 01.11.2021)
Operations
People Experience
Kai Kuklinski
Vertrieb
Dr. Stefan Lemke
Informationstechnologie / Digitalisierung
Dr. Nils Reich
Sachversicherung
Dr. Marc Daniel Zimmermann
Finanzen
Angaben nach § 285 Nr. 11a HGB
Die Gesellschaften, von denen die AXA Versicherung mehr als 20 % der Anteile besitzt, sind in der Anteilsbesitzliste bei Bilanzposition B.II. aufgeführt.
Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB
Die Abschlussprüferhonorare teilen sich nach Leistungsarten wie folgt auf:
| In Tsd. Euro | 2021 |
|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 587 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 62 |
| Gesamt | 649 |
Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht.
Angaben nach § 285 Nr. 19 HGB
Zum Bilanzstichtag befinden sich bei der AXA Versicherung AG keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.
Angaben nach § 285 Nr. 21 HGB
Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.
Angaben nach § 285 Nr. 23 HGB
Zum Bilanzstichtag befinden sich bei der AXA Versicherung AG keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand, die zu Sicherungszwecken abgeschlossen wurden.
Angaben nach § 285 Nr. 24 und 25 HGB
Die Angaben zu Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie zu der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden sind in den Erläuterungen zu den entsprechenden Bilanzpositionen aufgeführt.
Angaben nach § 285 Nr. 26 HGB
| in Mio. Euro | Zeitwerte | Buchwerte | Reserven | Ausschüttungenim Geschäftsjahr |
|---|---|---|---|---|
| Aktienfonds | 597 | 413 | 184 | 50 |
| Rentenfonds | 4.198 | 4.006 | 193 | 41 |
| Immobilienfonds | 375 | 342 | 33 | 5 |
| Alternative Investments | 367 | 349 | 18 | 10 |
| Gesamt | 5.537 | 5.110 | 428 | 106 |
Zum 31. Dezember 2021 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 137,2 Mio. Euro (2020: 205,7 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Rentenfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 5,1 Mio. Euro (2020: 7,5 Mio. Euro) aus.
Zum 31. Dezember 2021 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 44,1 Mio. Euro (2020: 148,8 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Alternative Investments ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 2,1 Mio. Euro (2020: 9,5 Mio. Euro) aus.
Zum 31. Dezember 2021 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 146,0 Mio. Euro (2020: 145,6 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Immobilienfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 766,0 Tsd. Euro (2020: 820,8 Tsd. Euro) aus.
Zum 31. Dezember 2021 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 6,0 Mio. Euro (2020: 24,2 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Aktienfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 0,5 Mio. Euro (2020: 2,4 Mio. Euro) aus.
Wir gehen aufgrund unserer Erwartungen über die zukünftigen Markt- und Unternehmensentwicklungen von vorübergehenden Wertminderungen der Anteile beziehungsweise Anlageaktien aus. Bei einzelnen Fonds bestehen Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, da sie nur wöchentlich beziehungsweise mit einer Frist von 40 Tagen zum Quartalsletzten zurückgegeben werden können.
Angaben gem. § 285 Nr. 33 HGB (Nachtragsbericht)
Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres sind bei unserer Gesellschaft keine Vorgänge eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben.
Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB und § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG
Nach den vorliegenden Mitteilungen gemäß § 20 Absatz 1 und Absatz 4 AktG hält die AXA Konzern AG, Köln, 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft.
Im Verhältnis zur AXA Konzern AG, Köln, sind wir ein Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG in Verbindung mit § 18 Absatz 1 AktG.
Die AXA Versicherung AG, Köln und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der AXA S.A. Paris, als kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, zum 31. Dezember 2021 einbezogen. Der Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorités des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in englischer Sprache im elektronischen Bundesanzeiger unter AXA Konzern AG befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB veröffentlicht. Dieser Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht hat für uns gemäß § 291 Absatz 2 HGB befreiende Wirkung.
Köln, den 18. März 2022
Der Vorstand
Dr. Schumacher
Heinisch
Kuklinski
Dr. Lemke
Dr. Reich
Dr. Zimmermann
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die AXA Versicherung Aktiengesellschaft, Köln
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der AXA Versicherung Aktiengesellschaft, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA Versicherung Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
| 1 Bewertung der Kapitalanlagen |
Zugehörige Informationen im Abschluss
Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen sind im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs enthalten.
Sachverhalt und Risiko für die Prüfung
Die Prüfung der Kapitalanlagen war aufgrund der Bedeutung des Postens in der Bilanz (9.512,5 Mio. Euro bzw. 91,0 % der Bilanzsumme) der Gesellschaft und der erheblichen Beurteilungsspielräume (Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen), die bei der Bewertung der Kapitalanlagen (einschließlich der Zeitwertangaben im Anhang) auftreten können, ein wesentlicher Bestandteil unserer Jahresabschlussprüfung.
In Bezug auf die Buchwerte besteht bei Kapitalanlagen, bei denen der Zeitwert zum Bilanzstichtag ermittelt wird, das Risiko, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung nicht erkannt wurde und damit eine am Bilanzstichtag erforderliche Abschreibung auf den beizulegenden Zeitwert unterbleibt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben die von der Gesellschaft bilanzierten Kapitalanlagen wie folgt geprüft:
Nach einer Untersuchung der Risikopositionen, die die Gesellschaft im Bestand hat, haben wir das System zur Erfassung und Änderung von Kapitalanlagen im Kapitalanlagenverwaltungssystem, der vollständigen und richtigen Übernahme des Kapitalanlagebestandes in die Bewertungssysteme sowie die korrekte Erfassung der Ergebnisse in der Hauptbuchhaltung geprüft. Der Schwerpunkt der Prüfung lag dabei auf der Untersuchung des Systems auf Bestehen und Funktionsfähigkeit von internen Kontrollen. Anschließend haben wir geprüft, ob die der Zeitwertermittlung zugrundeliegenden Preise mittels Börsenkurs oder mittels eigener Berechnung bestimmt wurden. Für den Direktbestand der gehaltenen Kapitalanlagen haben wir, sofern Börsenkurse unter Annahme eines aktiven Marktes verwendet wurden, diese durch Abgleich mit unabhängigen externen Quellen überprüft. Bei eigenen Berechnungen der Gesellschaft und Vorliegen eines inaktiven Marktes haben wir uns einen Überblick über die verwendeten Bewertungsmethoden und Modellparameter verschafft. Anschließend haben wir die Zeitwerte analysiert, plausibilisiert und in Stichproben geprüft.
Die angewandten Berechnungs- und Bewertungsmethoden der Kapitalanlagen sind insgesamt angemessen. Wir erachten die zugrundeliegenden Annahmen für ausgewogen und angemessen.
| 2 Bewertung der Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle |
Zugehörige Informationen im Abschluss
Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sind im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs enthalten.
Sachverhalt und Risiko für die Prüfung
Die Prüfung der Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle gemäß § 341g HGB (Brutto-Schadenrückstellungen) war aufgrund der Bedeutung des Postens in der Bilanz (7.980,7 Mio. Euro bzw. 76,3 % der Bilanzsumme) der Gesellschaft und der erheblichen Beurteilungsspielräume, die bei der Bewertung der einzelnen Teilrückstellungen auftreten können, ein wesentlicher Bestandteil unserer Jahresabschlussprüfung.
Bei den in den Brutto-Schadenrückstellungen ausgewiesenen Verpflichtungen handelt es sich um zu schätzende Werte, deren Schätzung in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft liegt. Diese Schätzungen basieren sowohl auf vergangenen als auch auf künftig erwarteten Entwicklungen und beinhalten Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten bei der Bewertung vermutlich bereits eingetretener, aber erst in der Zukunft bekannt werdender Ereignisse. Bei geschätzten Werten besteht deshalb a priori ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung.
Die folgenden Annahmen haben wesentlichen Einfluss auf die Bewertung der Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgeschlossene Versicherungsfälle:
| • | Teilrückstellung für bekannte Versicherungsfälle: |
Diese Teil-Schadenrückstellung betrifft die zum Bilanzstichtag bekannten, aber noch nicht abschließend regulierten Versicherungsfälle. Die Bewertung muss unter Beachtung des Vorsichtsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) nach dem Grundsatz der Einzelbewertung für jeden einzelnen Versicherungsfall (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) erfolgen. Dabei ist die Einzelschadenreserve nach den Wertverhältnissen am Abschlussstichtag zu bewerten (§ 341e Abs. 1 Satz 3 HGB). Die Feststellung des Verpflichtungsumfangs erfolgt auf Grundlage der für den einzelnen Versicherungsvertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen unter Einbeziehung der im Zuge der Schadenregulierung gewonnenen Erkenntnisse und Informationen. Der in § 341e Abs. 1 Satz 1 HGB verankerte Grundsatz der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen bedingt, dass die bestehenden Unsicherheiten bei der Bewertung durch angemessene Risikozuschläge zu berücksichtigen sind, die über das nach dem allgemeinen Vorsichtsprinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB erforderliche Maß hinausgehen. Dadurch ist sicherzustellen, dass mit hinreichender Sicherheit für jeden einzelnen Versicherungsfall die späteren Auszahlungen die geschätzten Schadenrückstellungen nicht übersteigen.
| • | Rentendeckungsrückstellung: |
Diese Teilrückstellung ist für Versicherungsfälle zu bilden, die in Form einer (Leib- oder Zeit-)Rente zu erfüllen sind. Die Pflicht zur Rentenzahlung kann sich dabei durch ein rechtskräftiges Urteil, einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich oder ein Anerkenntnis ergeben (§ 341g Abs. 5 HGB). Die Bewertung der Rentendeckungsrückstellung hat nach den anerkannten versicherungsmathematischen Methoden zu erfolgen (§ 341g Abs. 5 HGB). Die Bewertung erfolgt als Barwert der zukünftigen Rentenzahlungen. Die Höhe des anzusetzenden Abzinsungszinssatzes wird dabei durch den in § 2 Abs. 1 DeckRV festgelegten Höchstrechnungszinssatz beschränkt. Dabei kann die Bewertung zum Bilanzstichtag einheitlich für alle Rentenfälle - unabhängig vom erstmaligen Ansatz - mit dem aktuell gültigen Höchstrechnungszinssatz erfolgen. Ebenso kann - in analoger Anwendung der Grundsätze aus der Lebensversicherung für die Fortführung von Rechnungszinssätzen bei einem zwischenzeitlich veränderten Höchstrechnungszinssatz - der Höchstrechnungszinssatz, der zum Zeitpunkt der erstmaligen Berücksichtigung gültig war, beibehalten werden. Als biometrische Rechnungsgrundlage wird derzeit von der Deutsche Aktuar Vereinigung e.V. (DAV) die von ihr veröffentlichte Sterbetafel DAV 2006 HUR empfohlen. Diese Sterbetafel basiert auf der von Empfängern von Haftpflicht- und Unfallrenten beobachteten Sterblichkeit.
| • | Teilrückstellung für unbekannte Spätschäden: |
Unbekannte Spätschäden sind Versicherungsfälle, die bis zum Bilanzstichtag eingetreten sind und zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft noch nicht gemeldet wurden, die aber aufgrund von Erfahrungswerten noch zu erwarten sind. Eine Berücksichtigung der sich hieraus ergebenden Verpflichtungen kann nur durch eine pauschale Bewertung erfolgen (§ 341g Abs. 2 HGB), da eine Einzelbewertung nicht möglich ist. Dabei werden die bisherigen Erfahrungen in Bezug auf die Anzahl der nach dem Abschlussstichtag gemeldeten Versicherungsfälle und die Höhe der damit verbundenen Aufwendungen berücksichtigt. Darüber hinaus werden die Versicherungsfälle, die nach dem Schadenregisterschluss (3. Dezember 2021) gemeldet wurden, in der Teilrückstellung für unbekannte Spätschäden einbezogen
| • | Teilrückstellung für Schadenregulierungskosten: |
Bei der Bildung der Schadenrückstellung sind die gesamten Schadenregulierungsaufwendungen zu berücksichtigen (§ 341g Abs. 1 Satz 2 HGB). Dabei handelt es sich um die Schadenregulierungsaufwendungen, die für die Ermittlung und die Bearbeitung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen (bekannten und unbekannten) Versicherungsfälle in der Folgezeit zu erwarten sind.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben die von der Gesellschaft gebildeten Teilrückstellungen wie folgt geprüft:
| • | Teilrückstellung für bekannte Versicherungsfälle: |
Wir haben das System der Schadenerfassung und -abwicklung, insbesondere hinsichtlich des Bestehens und der Funktionsfähigkeit von internen Kontrollen untersucht. Zusätzlich haben wir eine Schadenaktenprüfung durchgeführt, die die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems bestätigt. Bei der Auswahl wurden neben einer zufälligen Stichprobe die größten Schadenfälle gemessen an der Reservehöhe und an den Abwicklungsergebnissen untersucht.
| • | Rentendeckungsrückstellung: |
Wir haben das System der Erfassung der anerkannten Rentenfälle, insbesondere hinsichtlich des Bestehens und der Funktionsfähigkeit von internen Kontrollen untersucht. Die Berechnung der Rentendeckungsrückstellung haben wir in Stichproben auf Einzelfallbasis mit eigenen Berechnungsprogrammen nachvollzogen.
| • | Teilrückstellung für unbekannte Spätschäden: |
Wir haben bei der Prüfung der durch mathematisch-statistische Verfahren ermittelten Rückstellungen die enthaltenen Angaben bzw. die in diesem Zusammenhang ausdrücklich oder implizit enthaltenen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft beurteilt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der pauschal zu bewertenden Rückstellungen für unbekannte Spätschäden haben wir die angewendeten Verfahren und die Ausgangsdaten nach anfalljahrbezogenen Schadenaufwendungen kritisch geprüft. Wir haben geprüft, dass die für die Berechnungen verwendeten Daten richtig, vollständig und relevant sind und mit den durch das Rechnungslegungssystem verarbeiteten Daten übereinstimmen.
| • | Teilrückstellung für Schadenregulierungskosten: |
Bei der Prüfung der Teilrückstellung für Schadenregulierungskosten haben wir neben der Ordnungsmäßigkeit der Anwendung der vorgesehenen Verfahren und zugrunde gelegten Daten insbesondere durch analytische Prüfungshandlungen geprüft, ob die von der Gesellschaft angesetzten Parameter stetig angesetzt wurden. Wesentliche Veränderungen wurden einer Prüfung unterzogen.
Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen anhand quantitativer Merkmale (Schadenanzahl, Durchschnittsschadenhöhe, Relationen von Schadenaufwand/Schadenrückstellungen zu anderen Größen) und Kennzahlen wie Schadenhäufigkeit, Durchschnittsschäden, Abwicklungsergebnis zu Ursprungsschadenrückstellung, Schadenrückstellung bzw. Gesamtschadenaufwand zu verdienten Beiträgen durchgeführt. Diese Analysen erfolgten zu den unterschiedlichen Versicherungszweigen und auf einem mehrjährigen Vergleich für die gesamte Schadenrückstellung und für die einzelnen Teilschadenrückstellungen.
Wir haben durch eigene aktuarielle Untersuchungen die Rückstellung für bekannte Versicherungsfälle sowie die Rückstellung für unbekannte Spätschäden je Versicherungszweig bezüglich ihrer jeweiligen Auskömmlichkeit anhand einschlägiger mathematisch-statistischer Verfahren einer zusätzlichen Analyse unterzogen.
Die angewandten Berechnungs- und Bewertungsmethoden der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sind insgesamt angemessen. Wir erachten die zugrundeliegenden Annahmen für ausgewogen und angemessen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichtes - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen - mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden in der Aufsichtsratssitzung 25. März 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. März 2021 von dem Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der AXA Versicherung Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Marc Semrau.
Köln, den 21. März 2022
**Mazars GmbH & Co KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Dr. Varain, Wirtschaftsprüfer
Semrau, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des gesamten Jahres 2021 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährliche Berichte und in zwei Sitzungen sowie zwei schriftlichen Abstimmungen wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes (AktG) über die allgemeine Geschäftsentwicklung, über grundlegende Angelegenheiten sowie die strategischen Ziele der Geschäftsführung unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstandes, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, sind in den Sitzungen vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert worden.
In der bilanzfeststellenden Sitzung am 25. März 2021 befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem Bericht des Vorstands über den Geschäftsverlauf 2020 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die endgültige Planung für 2021 vor. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat ausführlich über die Risikosituation der Gesellschaft, die IT-Leistungsfähigkeit sowie die strategischen Schwerpunkte des laufenden Geschäftsjahrs. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat zum Thema Betriebsschließungsversicherungen informiert.
Im Rahmen von zwei schriftlichen Beschlussfassungen im Juni und September 2021 hat sich der Aufsichtsrat mit Vorstandsangelegenheiten befasst.
In seiner Sitzung am 30. November 2021 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat ausführlich über den bisherigen Geschäftsverlauf und die strategischen Prioritäten im laufenden Jahr und gab einen Kurzbericht über die vorläufige Planung 2021. Der Aufsichtsrat wurde durch den Vorstand intensiv zu den Auswirkungen des Unwetters „Bernd“ auf die Gesellschaft informiert. Der Vorstand berichtete zudem zum aktuellen Stand der Klagen zur Betriebsschließungsversicherung. Des Weiteren fasste der Aufsichtsrat einen Beschluss im Sinne einer Empfehlung an die Hauptversammlung zum Wechsel des Abschlussprüfers ab dem Geschäftsjahr 2024 und stimmte der Aufnahme eines abrufbaren Nachrangdarlehens von der AXA Konzern AG zu. Neben Beschlussfassungen im Zusammenhang mit dem Wechsel des Vorstandsvorsitzenden hat der Aufsichtsrat auch beschlossen, in Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) ab dem 1. Januar 2022 einen mit dem Aufsichtsrat personenidentisch besetzten Prüfungsausschuss im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG einzurichten und die Geschäftsordnung entsprechend anzupassen.
Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem Vorstand in zahlreichen Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat zudem im Geschäftsjahr 2021 die gemäß dem Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung durchgeführt und sich mit dem Thema Entwicklungsplan befasst.
Der Verantwortliche Aktuar hat an der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und diesem die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung mündlich dargestellt und die Fragen des Aufsichtsrates beantwortet.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 sind von der vom Aufsichtsrat zum Abschlussprüfer bestellten Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der bilanzfeststellenden Sitzung zusätzlich mündlich erläutert und die Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht und die Erläuterungen zustimmend zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht ebenfalls geprüft. Die Prüfung hat keine Beanstandung ergeben. Der Aufsichtsrat billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist.
Im vergangenen Jahr sind im Vorstand Personalveränderungen eingetreten. Herr Dr. Klaus Endres ist mit Wirkung zum 31. Oktober 2021 aus dem Vorstand ausgeschieden. Aufgrund seines Wechsels zur AXA Group Operations SAS ist zudem Herr Dr. Alexander Vollert mit Wirkung zum Ablauf des 30. November 2021 aus dem Vorstand ausgeschieden. Als Nachfolgerin für den ausgeschiedenen Herrn Dr. Endres wurde Frau Beate Heinisch mit Wirkung ab dem 1. November 2021 zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft bestellt. Weiterhin wurde Herr Dr. Thilo Schumacher als Nachfolger für Herrn Dr. Vollert mit Wirkung zum 13. Dezember 2021 zum Mitglied und Vorsitzenden des Vorstands bestellt.
Dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienstleistungsgesellschaften, die für unsere Gesellschaft tätig geworden sind, gilt für ihre Leistungen im Jahr 2021 unser ganz besonderer Dank.
Köln, den 5. April 2022
Für den Aufsichtsrat
Antimo Perretta, Vorsitzender
Mirjam Bamberger
Andrea Wolf
1 Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage ist nicht Bestandteil des Lageberichts und damit nicht prüfungspflichtig.