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AXA Annual Report 2020

Jul 20, 2021

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Annual Report

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Publication

AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft

Köln

Geschäftsbericht 2020

Geschäftsbericht 2020 AXA Krankenversicherung AG

Kennzahlen

AXA Konzern 2020 2019
Konzerneinnahmen (IFRS)1)
in Mio. Euro 11.025 10.862
1) Quelle: Konzerngeschäftsbericht AXA Gruppe.
AXA Krankenversicherung AG 2020 2019
A. Kennzahlen zur Sicherheit und Finanzierbarkeit
RfB-Quote in % 27,4 33,3
RfB-Zuführungsquote in % 9,3 9,7
Überschussverwendungsquote in % 83,5 81,3
Eigenkapital in Mio. Euro 184,0 183,1
Eigenkapitalquote in % 5,4 5,6
Ergebnis vor Gewinnabführung in Mio. Euro 72,8 83,2
Ergebnisabführung in Mio. Euro 72,8 83,2
B. Kennzahlen zum Erfolg und zur Leistung
Versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote 13,1 13,4
Schadenquote in % 79,4 78,9
Verwaltungskostenquote in % 1,8 1,9
Nettoverzinsung in % 2,8 2,9
Laufende Durchschnittsverzinsung in % 2,5 2,1
C. Bestands- und Wachstumskennzahlen
Beitragseinnahmen in Mio. Euro 3.429,4 3.258,5
Veränderungsrate in % +5,2 +4,1
Anzahl der versicherten natürlichen Personen 1.721.971 1.727.278
Veränderungsrate in % –0,3 –0,1
davon:
–Vollversicherte 799.620 798.938
Veränderungsrate in % +0,1 +0,5
–Ergänzungsversicherte 922.351 928.340
Veränderungsrate in % –0,6 –0,6

Als Folge der Rundungen können sich bei der Berechnung von Summen und Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Inhaltsverzeichnis

Aufsichtsrat

Antimo Perretta

Vorsitzender

CEO European Markets, AXA GIE

La Neuveville/BE, Schweiz

Christine Theodorovics

Stellv. Vorsitzende

Chief Strategic Development Officer Europe, AXA GIE

Thalwil, Schweiz

Oliver Koll

Angestellter

Bedburg

Vorstand

Dr. Alexander Vollert

Vorsitzender

Vorstandsvorsitz

Customer Management (seit 30. November 2020 Kundenmanagement)

Dr. Klaus Endres

Operations

People Experience (ab 30. November 2020)

Kai Kuklinski

Vertrieb

Dr. Stefan Lemke

Informationstechnologie / Digitalisierung

Dr. Thilo Schumacher

Krankenversicherung

Dr. Marc Daniel Zimmermann

Finanzen

People Expierence (bis 30. November 2020)

Wissenschaftlicher Beirat

Dr. Markus Hamm

Prien am Chiemsee

Dr. med. Emanuel Ingenhoven

Facharzt für Orthopädie und Sportmedizin

Neuss

Prof. Dr. Thomas-H. Ittel

Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des

Universitätsklinikums Aachen

Aachen

Prof. Dr. phil. Adelheid Kuhlmey

Direktorin des Instituts Medizinische Soziologie der

Charité Berlin

Berlin

Prof. Dr. med. Stephan Martin

Chefarzt für Diabetologie und Direktor des Westdeutschen Diabetes- und Gesundheitszentrum Verbund Katholischer Kliniken

Düsseldorf

Dr. med. Uwe Meier

Facharzt für Neurologie

Grevenbroich

Dr. Markus Müschenich

Managing Partner Flying Health Incubator

Berlin

Prof. Dr. J.-Matthias Graf von der Schulenburg

(Vorsitzender Beirat AXA KV)

Instituts für Versicherungsbetriebslehre

der Universität Hannover,

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Hannover

Dr. rer. nat. Sven Simons

Bereichsvorstand Kunden und Innovation (CCIO)

NOVENTI Health SE

München

Ulrich Weigeldt

Bundesvorsitzender des

Deutschen Hausärzteverbandes e. V.

Köln

Lagebericht

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die Entwicklung unserer Gesellschaft fand im Geschäftsjahr 2020 in nachfolgend beschriebenem Umfeld statt:

Corona-Folgen für Konjunktur

Die deutsche Wirtschaft ist im Corona-Jahr 2020 schwer getroffen. Laut erster Schätzung des Statistischen Bundesamts ist die Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr um 5,0 % eingebrochen. Damit ist Deutschland nach einer zehnjährigen wirtschaftlichen Wachstumsphase durch die Corona-Beschränkungen tief in die Rezession gerutscht. Ein stärkeres Schrumpfen der Wirtschaft in der jüngeren Vergangenheit gab es lediglich während der globalen Finanzkrise 2009.

Die Pandemie-Folgen wie beispielsweise der zeitweise Stillstand weiter Teile der deutschen Wirtschaft oder die zwischenzeitliche Schließung der Grenzen und die damit resultierenden Unterbrechungen der Lieferketten hinterließen deutliche Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Die Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen sanken erstmals seit 2009.

Im Sommer und gleichermaßen dann im Herbst blieben zwar die Grenzen durchgängig geöffnet, jedoch trafen die Beschränkungen angesichts der vermehrten Ausbreitung der Neuinfektionen abermals das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben.

Auch die Befürchtungen eines Haushaltsdefizites für das Jahr 2020 werden bestätigt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurde demnach durch Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen 158,2 Milliarden Euro mehr Ausgaben getätigt als Einnahmen erzielt. Im Ergebnis liegt damit eine Defizitquote von 4,8% vor und verzeichnet damit das zweithöchste Defizit seit der deutschen Wiedervereinigung.

Während auf der einen Seite die staatlichen Ausgaben durch die unterstützenden milliardenschweren Hilfspakete stiegen, sanken auf der anderen Seite die Einnahmen erheblich. Hinzu kam gleichermaßen die Verringerung des Steueraufkommens, insbesondere bedingt durch die ab dem 1. Juli 2020 für ein halbes Jahr reduzierte Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 %.

Der Blick auf die wirtschaftlichen Entwicklungen während der Pandemie in Europa zeigt ein ähnliches Bild. Die EU-Kommission schätzt nach ihren Prognosen für die EU-Mitgliedsstaaten einen durchschnittlichen BIP-Rückgang von 7,4 % im Corona-Jahr 2020 (Stand: Januar 2021). Gleichermaßen wird für die Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets ein Rückgang um 7,8 % für das Jahr 2020 verzeichnet. In diesem Zusammenhang legt die deutsche Wirtschaft in der EU noch ein relativ gutes Ergebnis vor.

Ferner spiegelt sich auch der Anstieg von Defiziten und Staatsverschuldungen im gesamten EU-Raum wider. Durch die steigenden Sozialausgaben sowie die sinkenden Steuereinnahmen der EU-Mitgliedstaaten wird im EU-Gebiet ebenfalls ein erhöhtes Defizit erwartet. Laut Prognosen werden sich die gesamtstaatlichen Defizite im EU-Währungsgebiet von 0,6 % des BIP (2019) auf rund 8,8 % im Jahr 2020 erhöhen. Entsprechend zeigt sich auch die Prognose für die Gesamtschuldenquote des Euroraums, die einen Anstieg von 85,9 % des BIP (2019) auf 101,7 % im Jahr 2020 verzeichnet.

Ein weiterer Trend, der im Corona-Jahr in Deutschland durchbrochen wurde, betrifft den Arbeitsmarkt. Der stetige Aufwärtstrend am Arbeitsmarkt wurde demnach nach 14 Jahren beendet. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes waren im Jahresdurchschnitt 2020 44,8 Millionen Erwerbstätige in Deutschland tätig. Im Vergleich zum Vorjahr liegt damit ein Rückgang von 1,1 % vor.

Seit März 2020 halten die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an und treffen den Arbeitsmarkt mit voller Wucht. Die Arbeitslosenanzahl im Jahresdurchschnitt 2020 stieg im Vergleich zum Vorjahr um 429.000 auf insgesamt 2.695.000 Menschen. Im Ergebnis lag damit die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt bei 5,9 % für das Jahr 2020 (+0,9 % gegenüber dem Vorjahr).

Zeitgleich stieg die Kurzarbeit auf ein historisches Niveau. Laut der Bundesagentur für Arbeit befanden sich noch nie zuvor so viele Menschen in Kurzarbeit. Der Höchststand wurde im April 2020 mit knapp 6 Millionen Menschen in Kurzarbeit erreicht, was 18 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten entspricht.

Der Verlust von Arbeitsplätzen betrifft zugleich die gesamte EU. Nach den Prognosen der EU-Kommission wird in der EU ein Anstieg der Arbeitslosenquote von 6,7 % (2019) auf 7,7 % für das Jahr 2020 prognostiziert. Für den Euro-Raum wird mit einem Anstieg von 7,5 % (2019) auf 8,3 % für das Jahr 2020 gerechnet.

Die Weltwirtschaft ist durch die Corona-Pandemie ebenfalls stark beeinflusst. Mit dem Amtswechsel im Weißen Haus, dem Brexit und neuen Binnenmärkten steht der Welthandel für das laufende Jahr zusätzlich vor offenen Fragen. Es bleibt spannend, wie sich die Handelsbeziehungen zwischen den USA, der EU sowie Großbritannien weiterentwickeln und wie sich weiterer Handelsmächte wie China oder Indien parallel einordnen.

In der ersten Jahreshälfte 2020 verzeichnete die Weltwirtschaft einen historischen Einbruch, den es nicht einmal zu Zeiten der Finanzkrise gegeben hat. Laut der Bundesregierung schrumpfte die globale Wirtschaftsleistung im zweiten Quartal in US-Dollar preis- und saisonbereinigt um 7,8 % gegenüber dem Vorquartal.

In der zweiten Jahreshälfte 2020 startete eine erste Erholungsbewegung. Laut der Bundesregierung gab es im dritten Quartal eine Wachstumsrate von 7,4 % gegenüber dem zweiten Quartal, sodass der Aufschwung der globalen Wirtschaftsleistung fast so hoch ausfiel wie der Einbruch zuvor. Durch die neuerlichen strikten Einschränkungen des öffentlichen Lebens gegen Jahresende und die sehr unterschiedliche Betroffenheit der Länder hinsichtlich Ablauf und Ausmaß der Verbreitung des Virus ist die Nachhaltigkeit dieser Entwicklung weiter zu beobachten.

Für das Schlussquartal 2020 prognostizieren bereits Frühindikatoren eine positive weltweite Entwicklung. Dennoch sind solche Prognosen vorsichtig einzuordnen, da der Erholungsprozess nach wie vor wesentlich vom Infektionsgeschehen abhängt. Gleichermaßen wird ein Weltwirtschaftswachstum für das laufende Jahr (Stand Januar 2021) von rund 4,0 % erwartet. Die Prognosen setzen jedoch voraus, dass die ersten Impfungen gegen das Coronavirus im Laufe des Jahres flächendeckend erfolgen. Nur durch die flächendeckende Bereitstellung des Impfstoffes kann die Bremsung der Ausbreitung des Virus gewährleistet werden und ein weltweiter Aufholprozess unmittelbar eintreten.

Deutsche Versicherungswirtschaft in der Corona-Krise

Im Bereich der Versicherungswirtschaft hat die Corona-Krise deutliche Spuren hinterlassen. Besonders betroffen ist das Geschäft der Lebensversicherer. Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge ist im Krisenjahr 2020 um gut 12 % gesunken.

Die Versicherungswirtschaft konnte zumindest in zwei von drei Sparten ein besseres Ergebnis als noch vor einem Jahr erwartet verzeichnen. In der Schaden- und Unfallversicherung stiegen die Einnahmen um 2,1 % auf fast 75 Milliarden Euro. Gleichermaßen wurde ein Anstieg bei den Beiträgen der privaten Krankenversicherer verzeichnet. Hier stiegen die Beiträge um 3,8 % auf knapp 43 Milliarden Euro. Der Zuwachs betrifft im Einzelnen: Die Krankenversicherung mit 1,5 % und die Pflegeversicherung, insbesondere bedingt durch Mehrleistungen im Zuge der gesetzlichen Pflegereformen, mit 31,2 %.

Hingegen wird ein Minus bei den Lebensversicherern, Pensionskassen sowie Pensionsfonds verzeichnet. Das Beitragsminus im Corona-Jahr 2020 beläuft sich auf 0,4 % mit knapp 103 Milliarden Euro. Dabei fällt die Entwicklung zwischen den laufenden Beiträgen und den Einmalbeiträgen wie folgt aus: Ein Rückgang der laufenden Beiträge um 1,0 % auf 64,4 Milliarden Euro und ein Anstieg der Einmalbeiträge um 0,4 % auf 38,3 Milliarden Euro.

Laut den Angaben des GDV haben die deutschen Versicherer insgesamt über alle drei Sparten hinweg einen leichten Beitragszuwachs erreicht. Demnach haben die deutschen Versicherer ihre Beitragseinnahmen insgesamt um 1,2 % auf rund 220 Milliarden Euro gesteigert.

Niedrigzinsen, Digitalisierung, Partnerschaften

Weiterhin niedrige Zinsen, die immer weiter an Fahrt aufnehmende Digitalisierung und das Eingehen strategischer Partnerschaften sind neben der Bewältigung von Corona-Einflüssen die drängendsten aktuellen Themen der Versicherungsbranche.

Niedrigzinsen

Die Niedrigzinspolitik hat auch weiterhin große Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft und beeinflusst insbesondere das Geschäft der Lebensversicherer und Pensionskassen sehr stark. Durch die Corona-Krise wird die Problematik teilweise noch weiter verstärkt. Eine Verbesserung des Zinsumfeldes ist dabei zumindest kurz bis mittelfristig nicht in Sicht. Der festgesetzte Höchstrechnungszins für die Lebensversicherer liegt nach wie vor bei 0,9 %, es mehren sich die Forderungen, beispielsweise der Deutschen Aktuarvereinigung, nach einer weiteren Absenkung. Auch der Finanzierungsbedarf aus den Regelungen zur Bildung der Zinszusatzreserve bleibt bei den Lebensversicherern weiterhin sehr hoch. So dürften branchenweit mittlerweile knapp 100 Milliarden Euro Reserven notwendig geworden sein, die sich durch die Berechnungsmethodik und das weitere Absinken des Referenzzinses bis ins Jahr 2025 auf geschätzt 150 Milliarden Euro steigern werden.

Digitalisierung

Die Digitalisierung der Versicherungsbranche ist weiterhin in starker Bewegung. Das klassische Beratungsgeschäft über Hausbesuche oder Filialen war bereits vor der Corona-Zeit sukzessive im Wandel. Prozessumstellungen, die Implementierung von digitalen Arbeitsweisen sowie die Ausweitung des Produktportfolios im Internet sind im Markt bereits im vollen Gange. Hinzu kommt, dass die Pandemie und die damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen die Kommunikation zwischen den Beratern und den Kunden maßgeblich beeinflusst hat. Der nun fehlende persönliche Kontakt wurde unmittelbar in vielen Bereichen durch digitale Kommunikationskanäle ersetzt. Der bereits ohnehin laufende Wandel im Bereich der „Berater-Kunde-Kommunikation“ wurde damit durch die Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Krise erheblich beschleunigt. Viele neue Medien kommen zum Einsatz und ermöglichen die Disponierung von Veranstaltungen, Kampagnen und sonstigen Vertriebsaktivitäten in die digitale Welt. Die Nachfrage nach digitalen Produkten und Services nimmt stetig zu. Damit gewinnt der digitale Austausch immer mehr an Bedeutung, insbesondere auch bedingt durch Homeoffice inklusive virtuellen Meetings und Kundengesprächen, die durch die Corona-Krise in den Vordergrund gerückt sind. Insofern hat die Versicherungsbranche im Rahmen der Pandemie 2020 einen Digitalisierungsschub erfahren und viele der aus der Krise notwendig gewordenen Verhaltensweisen und Erkenntnisse werden absehbar einen nachhaltigen Einfluss auch in der Zukunft haben.

Der Digitalisierungsschub entfaltet sich gleichermaßen im AXA-Konzern. Auch die AXA nutzt die Digitalisierung als große Chance. Bereits 2014 wurde mit dem AXA Innovation Campus ein wichtiger Baustein im Hinblick auf die Digitalisierung gelegt. Mit dem Kernziel der Erarbeitung von neuen, digitalen Geschäftsideen für die Versicherer rückt die AXA immer mehr in die virtuelle Offensive. Ferner wird der Wandel zum digitalen Versicherer durch neue Partnerschaften vorangetrieben. Neben den primär digital erfolgten Vertriebsprozessen war der virtuelle Schub gleichermaßen in der internen Arbeitsorganisation ersichtlich. Aufgrund der bereits herrschenden digitalen Infrastruktur waren umfassende Homeoffice-Lösungen für die eigenen Mitarbeiter praktisch von Beginn der Corona-Krise an möglich.

Partnerschaften

Im Jahr 2020 konnte AXA mit mehreren renommierten Partnern zusammenarbeiten, um seine Vertriebsreichweite durch die Nutzung seiner digitalen Fähigkeiten zu erweitern.

Ein Beispiel ist die ING-Partnerschaft: Mehr als 2 Millionen ING-Kunden haben jetzt Anspruch auf ein exklusives Versicherungspaket bestehend aus Haftpflicht-, Haushalts- und Gebäudeversicherung von AXA. Die neuen digitalen Lösungen sind direkt in das Online-Banking von ING integriert. Damit ermöglichen ING und AXA gemeinsam den Kunden eine flexible und bedarfsgerechte Absicherung. Mit der Zusammenarbeit wird ein wichtiger Baustein für künftige Kooperationen zwischen Banken und Versicherungen gelegt. Der Schritt der digitalen Integration von Versicherungsthemen im Banking-Bereich betont abermals die Vorreiterrolle beider Beteiligten im unaufhaltbaren digitalen Wandel. Die angebotenen Leistungen und der Service sollen sukzessive auch auf weitere Kundengruppen ausgeweitet werden.

Zudem bietet AXA als erste private Krankenversicherung (PKV) bereits seit 2016 seinen Kunden das umfangreiche Leistungspaket von der digitalen Plattform Meine Gesundheit an. Mit dem Angebot eines vollständig digitalen Rechnungsmanagements können krankenvollversicherte Kunden von AXA Arztrechnungen sowie Leistungsabrechnungen digital erhalten. Dieser Service, der auch per App einfach und bequem von unterwegs genutzt werden kann, ist bislang einzigartig im deutschen Gesundheitsmarkt. Den Vorteilen eines digitalen Gesundheitsmanagements schließen sich sukzessive weitere private Krankenversicherungen an, wie Debeka, VKB, UKV, HUK-COBURG, wodurch der Ausbau des digitalen Gesundheitswesens in Deutschland vorangetrieben wird. Der Anschluss mehrerer PKVen in Meine Gesundheit von AXA ermöglichte zudem den Anstieg an eÄrzten, wovon unsere Kunden wiederum profitieren werden. Sie können mit Mein OnlineArzt auf Knopfdruck und 24 Stunden am Tag per Videochat auf ärztliche Hilfe zugreifen. So erhalten Sie ein Arztgespräch, ein Rezept oder eine Krankschreibung bequem, jederzeit und von jedem Ort ohne Wartezimmer.

PKV-Markt: Auch 2020 zeigt sich die private Krankenversicherung stabil

Die private Krankenversicherung (PKV) berichtet für 2020 von einem Wachstum der Beitragseinnahmen um 3,8%. Die ausgezahlten Versicherungsleistungen stiegen um 0,2% gegenüber dem Vorjahr. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie betragen mehr als 1 Mrd. Euro. Es gelang der Branche, die Anzahl der Vollversicherten zu stabilisieren und im Segment der Zusatzversicherungen einen Anstieg um 2,4% zu erzielen. Die Deckungsrückstellungen wuchsen um 4,9% gegenüber dem Vorjahr.

Entwicklung des Geschäftsverlaufs im Vergleich zu den Erwartungen

Obwohl die Planung noch nicht die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie enthielt, konnte im Berichtsjahr aufgrund einer weiter gestiegenen Kundenbindung, insbesondere in der Vollversicherung, ein deutlich über der Erwartung liegender Beitragsanstieg erzielt werden, der mit 5,2 % den Markt (3,8 %) übertreffen konnte. Die Schadenquote entwickelte sich etwas schlechter als erwartet, sodass das technische Ergebnis unter der Erwartung lag. Die Abschlussaufwendungen folgten der über der Erwartung liegenden Neugeschäftsentwicklung und lagen daher leicht über dem erwarteten Niveau, während die Verwaltungskostenquote mit 1,8 % weiter stabil unter dem Marktdurchschnitt und leicht unter der Erwartung lag. Bei den Kapitalanlagen konnte das angestrebte Ergebnis aufgrund eines höheren außerordentlichen Kapitalanlageergebnisses übertroffen werden. Der Rohüberschuss lag insbesondere durch die leicht schlechtere Entwicklung des versicherungstechnischen Ergebnisses, die durch das leicht höhere Kapitalanlageergebnis nur teilweise ausgeglichen werden konnte, leicht unter dem Plan. Demzufolge lagen auch sowohl die Zuführung zur erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung als auch das Ergebnis etwas unter der Erwartung.

Starke Ratings im AA-Bereich

Die drei großen Ratingagenturen bescheinigen der AXA Gruppe mit Hauptsitz in Frankreich seit Langem eine hohe Finanzkraft. Deren Einstufungen können indirekt auch für die Kerngesellschaften der deutschen AXA Konzern AG herangezogen werden. Standard & Poor’s Ratings Services hat zuletzt am 4. August 2020 seine Financial Strength Rating-Entscheidung für AXA unverändert auf AA- belassen und diese wie im Vorjahr mit einem stabilen Ausblick versehen. Am 13. Oktober 2020 hatte Fitch sein AA- Insurer Financial Strength Rating gleichermaßen mit einem stabilen Ausblick für die AXA Gruppe bekräftigt. Moody’s bewertet AXA in seinem Insurance Financial Strength Rating vom 7. September 2020 weiterhin mit Aa3 und hat den Ausblick ebenfalls auf stabil gesetzt.

Der Geschäftsverlauf im Einzelnen

Neugeschäft durch Voll- und Pflegezusatz-Versicherung sowie Firmengeschäft um 2,4 % über dem Vorjahr

Das Neugeschäft unserer Gesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2020 einen Anstieg um 2,4 % auf 110,8 Mio. Euro Jahresbeitrag. Insbesondere im Segment Öffentlicher Dienst konnten wir weiterwachsen, wohingegen das Neugeschäft im Privat-Segment Corona bedingt rückläufig war. Im Pflegezusatz-Geschäft sowie im Firmengeschäft konnten hohe Wachstumsraten erzielt werden, wohingegen sich das Reisekrankenversicherungsgeschäft als eine Folge der Corona-Pandemie rückläufig entwickelte. Sowohl der Ausschließlichkeitsvertrieb als auch der Maklerkanal sowie der Kundengruppenvertrieb Deutsche Ärzte Finanz weisen positive Wachstumsraten aus.

Weiterer Personenzuwachs in der Vollversicherung, Anzahl der Versicherten mit 1,7 Mio. weiter stabil

Unsere Gesellschaft konnte die Gesamtzahl der versicherten Personen im Jahr 2020 mit 1,72 Mio. (Vorjahr: 1,73 Mio.) stabil halten. Mit 800 Tsd. (Vorjahr: 799 Tsd.) versicherten Personen stieg die Anzahl der Versicherten in der Krankheitskosten-Vollversicherung leicht an, während die Zusatzversicherung mit 922 Tsd. versicherten Personen (Vorjahr 928 Tsd.) leicht zurückging.

Beitragswachstum weiter über Markt

Die gebuchten Bruttobeitragseinnahmen wuchsen im Berichtsjahr um 5,2 % auf 3,43 Mrd. Euro. Neben den Beitragsanpassungen in der Voll- und Zusatzversicherung trugen die weiterhin hohe Bestandsfestigkeit und das Bestandswachstum im Öffentlichen Dienst zum Beitragswachstum bei. Das vergleichbare Wachstum des Marktes liegt nach veröffentlichten Verbandszahlen bei 3,8 %.

In den gebuchten Bruttobeiträgen sind 368,4 Mio. Euro (2019: 283,5 Mio. Euro) aus der Pflegepflichtversicherung enthalten.

Das Beitragsaufkommen aus Versicherungen gegen Einmalbeitrag – vor allem Auslandsreisekrankenversicherungen – sank als Folge der Corona-Pandemie von 10,3 Mio. Euro auf 9,5 Mio. Euro.

Das Kapitalanlageergebnis ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen

Das gesamte Kapitalanlageergebnis – alle Erträge abzüglich aller Aufwendungen – betrug 597,7 Mio. Euro (2019: 578,5 Mio. Euro) und liegt damit über dem Vorjahreswert.

Dabei stieg das laufende Ergebnis um 114,8 Mio. Euro auf 531,0 Mio. Euro. Der deutliche Anstieg der laufenden Erträge ist größtenteils auf die Schüttung eines Rentenfonds zurückzuführen. Dies führt zum Anstieg der laufenden Durchschnittsverzinsung auf 2,5% (2019: 2,1%).

Den laufenden Erträgen in Höhe von 553,7 Mio. Euro (2019: 440,0 Mio. Euro) standen laufende Aufwendungen in Höhe von 22,7 Mio. Euro (2019: 23,7 Mio. Euro) gegenüber.

Im Berichtsjahr haben wir außerplanmäßige Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von insgesamt 18,2 Mio. Euro (2019: 5,4 Mio. Euro) vorgenommen, davon sind 3,7 Mio. Euro durch Wechselkursänderungen bedingt. Die Zuschreibungen auf Kapitalanlagen beliefen sich auf 1,4 Mio. Euro (2019: 1,1 Mio. Euro) und lagen damit über dem Vorjahreswert.

Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen – berechnet nach der Formel des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft – betrug im Geschäftsjahr 2020 2,8% (2019: 2,9%).

Verwaltungskostenquote mit 1,8 % leicht rückläufig

Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb stiegen auf 256,5 Mio. Euro (2019: 252,8 Mio. Euro). Der Hauptgrund hierfür waren höhere, neugeschäftsbedingte Abschlussaufwendungen in Höhe von 194,7 Mio. Euro (2019: 192,5 Mio. Euro). Die Verwaltungsaufwendungen stiegen leicht auf 61,7 Mio. Euro (2019: 60,3 Mio. Euro), wodurch sich aufgrund der Beitragssteigerung die Verwaltungskostenquote auf 1,8% verbesserte.

Anstieg der Alterungsrückstellung um 1,3 Mrd. Euro auf 20,4 Mrd. Euro

Die Aufwendungen für Versicherungsleistungen einschließlich der Zuführung zur Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betrugen im Berichtsjahr 2,33 Mrd. Euro (+6,7 %).

Der Deckungsrückstellung führten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 1,27 Mrd. Euro zu. Darin enthalten ist die in der Deckungsrückstellung ausgewiesene Direktgutschrift von 46,1 Mio. Euro. Durch diese Zuführungen erhöhte sich der Bestand der Deckungsrückstellung von 19,1 Mrd. Euro im Vorjahr auf 20,4 Mrd. Euro.

Bezüglich der Mitteilungen zu Beitragsanpassungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die inhaltlichen Anforderungen konkretisiert. Für die damit gegebenenfalls verbundenen Beitragsrückzahlungen wurden Rückstellungen gebildet.

Die Schadenquote – berechnet nach der Formel des Verbandes der privaten Krankenversicherung – stieg um 0,5 Prozentpunkte auf 79,4 %. Gründe dafür sind unter anderem der Anstieg der Aufwendungen für Versicherungsfälle durch die medizinische Inflation und Corona bedingt eine höhere Zuführung zur Rückstellung für nicht abgewickelte Versicherungsfälle.

Durch die im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegene Schadenquote, bei nahezu stabiler Abschluss- beziehungsweise Verwaltungskostenquote, sinkt die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote um 0,3 Prozentpunkte auf 13,1 %. Die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote stellt den Teil der Beitragseinnahmen dar, der nach Abzug von Leistungen, Kosten und Zuführung zur Alterungsrückstellung übrigbleibt.

Auch im vergangenen Geschäftsjahr wendeten wir erhebliche Mittel für die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) auf. Der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung führten wir 317,6 Mio. Euro (2019: 314,4 Mio. Euro) zu. Gleichzeitig entnahmen wir dieser Bilanzposition zur Milderung von Beitragserhöhungen 386,0 Mio. Euro (2019: 252,1 Mio. Euro). An Kunden, die keine Leistungen in Anspruch genommen haben oder gesundheitsbewusstes Verhalten zeigten, schütteten wir im Berichtsjahr insgesamt 76,7 Mio. Euro (2019: 58,4 Mio. Euro) aus.

Der Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung ohne Pflegeversicherung führten wir im Berichtsjahr 4,5 Mio. Euro (2019: 4,8 Mio. Euro) zu. Gleichzeitig entnahmen wir dieser Bilanzposition 14,0 Mio. Euro (2019: 12,2 Mio. Euro), um die Beitragsanpassung für über 65-jährige Versicherte zu mildern.

Die Zuführungsquote zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung betrug, bezogen auf die Beiträge, 9,3 % (2019: 9,7 %). Die RfB-Quote ging um 5,9 Prozentpunkte auf 27,4 % zurück.

Steuerliche Organschaft

Seit dem 1. Januar 2009 besteht eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft unserer Gesellschaft mit der AXA Konzern AG als Organträgerin.

Gewinnabführungsvertrag

Seit dem 15. Oktober 2009 besteht mit der AXA Konzern AG ein Gewinnabführungsvertrag.

Jahresüberschuss vor Gewinnabführung von 72,8 Mio. Euro

Der Rohüberschuss nach Steuern betrug im Berichtsjahr 441,1 Mio. Euro (2019: 445,2 Mio. Euro). Der Rückgang resultierte insbesondere aus einem niedrigeren versicherungstechnischen Ergebnis.

Nachdem wir unseren Kunden 83,5 % (2019: 81,3 %) des Rohüberschusses gutgeschrieben hatten, verblieb für das Geschäftsjahr 2019 ein Gewinn von 72,8 Mio. Euro (2019: 83,2 Mio. Euro). Er wurde aufgrund des Gewinnabführungsvertrages an die AXA Konzern AG abgeführt.

Kapitalanlagebestand um 5,4% auf 22,0 Mrd. Euro gewachsen

Die Entwicklung der Kapitalmärkte im Jahr 2020 war wesentlich geprägt durch die Covid19-Pandemie. Im März führte die rasche globale Ausbreitung des Virus und die damit verbundenen unsicheren Auswirkungen auf die Konjunktur zu einem massiven Kurseinbruch an den Aktienmärkten, steigenden Risikoaufschlägen an den Märkten für Unternehmensanleihen und neuen historischen Tiefständen an den Zinsmärkten. Der EuroStoxx 50 büßte von seinem Höchstwert im Februar auf seinen Tiefstwert im März um 38% ein. Am europäischen Zinsmarkt erreichte der zwanzig-jährige Swap-Zins im März mit -0,12% einen historischen Tiefstand.

Insbesondere das entschlossene Eingreifen der Zentralbanken und fiskalapolitische Maßnahmen führten im zweiten Quartal zu einer deutlichen Erholung an den Aktienmärkten. Als geldpolitische Sondermaßnahme legte die Europäische Zentralbank (EZB) das Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP) auf. Der EZB-Einlagezins verblieb in 2020 unverändert bei -0,5%. Neben Notfallhilfen senkte die amerikanische Notenbank FED den Leitzins entschlossen um 1,5 % auf den Zielkorridor von 0,0% bis 0,25% und stellte im weiteren Jahresverlauf in Aussicht den Leitzins bis einschließlich 2023 nicht zu erhöhen. Im Wesentlichen getrieben von den geldpolitischen Maßnahmen reduzierte sich das Zinsdifferential zwischen dem Euro und dem US-Dollar massiv, so dass die Absicherungskosten für das Wechselkursrisikos von Kapitalanlagen in US-Dollar sich in 2020 deutlich reduzierten.

Die zweite Jahreshälfte war zunächst geprägt von Sorgen über die zweite Infektionswelle und den möglichen negativen Auswirkungen eines zweiten Lockdowns. Im frühen November rückte die US Präsidentenwahl in den Fokus der Kapitalmärkte. Zunehmende Klarheit über den Ausgang der Wahl und insbesondere positive Nachrichten über die Entwicklung von Impfstoffen trieben die Aktienmärkte Mitte November in die Höhe. Die Zinsen verharrten unterdessen - insbesondere im Zusammenhang mit der Erwartung einer andauernd expansiven Geldpolitik - auf äußerst niedrigem Niveau.

Der im Vergleich zur Eurozone stärkere Zinsrückgang in den Vereinigten Staaten war ein wesentlicher Treiber der Abwertung des US-Dollars gegen den Euro. Die Entwicklung des Britischen Pfundes war im Jahresverlauf von der unverändert bestehenden Unsicherheit um den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union geprägt.

31.12.2019 31.12.2020 Veränderung
Zinsen 10 Jahre Swap 0,11% -0,26% -0,37%-Pkt.
10 Jahre Bundesanleihe -0,19% -0,57% -0,38%-Pkt.
Aktien EuroStoxx 50 3.745 3.553 -5,1%
S&P 500 (USA) 3.230 3.757 16,3%
Währung EUR/USD 1,12 1,22 8,9%
EUR/GBP 0,85 0,89 4,7%

Auch in diesem Kapitalmarktumfeld hat die AXA Krankenversicherung AG auf Grundlage eines ausgewogenen Kapitalanlagenportfolios die an ihre Kunden gegebenen Leistungsversprechen erfüllt. Zudem profitierte die AXA Krankenversicherung AG von den Vorteilen als Unternehmen eines internationalen Versicherungskonzerns, um die zur Verfügung stehenden Mittel in Kapitalanlagen zu attraktiven Konditionen eines Großinvestors zu investieren.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden Investitionen in Staatsanleihen und staatsnahe Anleihen sowie in Unternehmensanleihen vorgenommen. Zudem wurden auch Investitionen in Hypothekendarlehen, Infrastrukturfinanzierungen, Schwellenländeranleihen, Kreditverbriefungen (sog. CLOs mit bester Bonität), Immobilien, nicht börsennotierte Eigenkapitalbeteiligungen, alternative Kreditstrategien getätigt. Anleihen von Unternehmen aus besonders von der Pandemie getroffenen Sektoren wurden im Jahresverlauf reduziert. Auch Schwellenländeranleihen und italienische Staatsanleihen wurden selektiv bzw. teilweise zur Risikoreduktion vor dem Hintergrund der Pandemie veräußert und Investitionen in Hedge Fonds reduziert.

Die Bewertungsreserven als Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem Buchwert steigen zum 31. Dezember 2020 um 953,4 Mio. Euro. Die Bewertungsreserve in Höhe von 4,7 Mrd. Euro (2019: 3,8 Mrd. Euro) entspricht einem Anteil von 21,4% (2019: 18,0%) der Buchwerte. Die Bewertungsreserven von Aktien- und Immobilienfonds, Beteiligungen und Grundstücken stiegen auf 486,9 Mio. Euro (2019: 314,2 Mio. Euro). Des Weiteren sind die Bewertungsreserven der festverzinslichen Wertpapiere auf 4.223,2 Mio. Euro (2019: 3.442,6 Mio. Euro) gestiegen.

Das Neuanlagevolumen betrug 2020 insgesamt 3,0 Mrd. Euro (2019: 4,6 Mrd. Euro). Die Schwerpunkte unserer Neuanlagen bildeten Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (39,1%) sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (20,6%). Die wesentlichen Abgänge entfielen auf Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (49,2%) sowie Schuldscheindarlehen und Namenspapiere (20,9%).

Aktien werden direkt und auch indirekt über Fonds im Bestand gehalten. Insgesamt erreichte die reine Aktienquote auf Buchwertbasis einen Anteil von 6,4% (2019: 6,7%) am gesamten Bestandsvolumen. Gemessen an den Marktwerten betrug diese Quote 5,9% (2019: 6,1%).

Zeitwerte der Kapitalanlagen um 8,4% gestiegen

Der Marktwert unserer Kapitalanlagen erhöhte sich im Berichtsjahr um 2,1 Mrd. Euro (+8,4%) auf 26,7 Mrd. Euro.

Bezüglich des Liquiditätsmanagements verweisen wir auf den Risikobericht unter Liquiditätsrisiken.

Eigenkapital nach Gewinnabführung 184,0 Mio. Euro

Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 stieg das Eigenkapital unserer Gesellschaft auf 184,0 Mio. Euro. Da der Jahresüberschuss aufgrund des im Oktober 2009 geschlossenen Gewinnabführungsvertrages an die AXA Konzern AG abgeführt wurde, weist unsere Gesellschaft für 2020 keinen Bilanzgewinn aus.

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit

Mit der Zielsetzung, die hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen, wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kunden aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Veröffentlichung in Form einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen, bewertenden Aussage des jeweiligen Kunden auf der Unternehmens-Homepage. Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Rückmeldungen wird auch zukünftig weitere Optimierungsmaßnahmen ermöglichen.

Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2020. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck.

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission.

Als Risiko wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können, definiert sind.

Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:

versicherungstechnische Risiken,
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft,
Risiken aus Kapitalanlagen,
operationelle und sonstige Risiken.

Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt.

Organisationseinheiten des Risikomanagements

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen) eingebunden.

Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäfts ist die Risikomanagementfunktion unserer Gesellschaft auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie die Implementierung eines funktionierenden angemessenen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug behandelt. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und sonstigen Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien besprochen. Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind:

der Bereich Value & Risk Management (zentrales Risikomanagement),
die Risikoverantwortlichen für die Steuerung und Kontrolle der Risiken in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich (dezentrales Risikomanagement),
der dezentrale Risikomanager pro Ressort für die Koordination aller risikorelevanter Themen innerhalb des Ressorts (ebenfalls dezentrales Risikomanagement) und
der Verantwortliche Aktuar unserer Gesellschaft.

Der Bereich Value & Risk Management – zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland - ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert.

Der Chief Risk Officer (CRO) der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher.

AXA hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:

Risikomanagement-Funktion,
Compliance-Funktion,
Interne Revision,
Versicherungsmathematische Funktion.

Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter oder eine Leitende Funktion innerhalb des Bereichs oder der Abteilung. Dabei ist die versicherungsmathematische Funktion innerhalb der CRO-Organisation angesiedelt. AXA hat darüber hinaus die Aufgaben des Leiters Recht sowie des Chief Investment Officer (CIO) zu weiteren Schlüsselaufgaben erklärt. Für die Inhaber der Schlüsselfunktionen und -aufgaben gelten besondere Anforderungen, sogenannte „Fit & Proper“-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig).

Risikomanagementprozess

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen.

Risikoidentifikation: Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie und des Materialitätsprozesses, unter anderem durch die Aktualisierung der sogenannten „Risikopolicen“ und der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken. Durch die Risikopolicen werden die identifizierten wesentlichen Risiken inklusive deren aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen dokumentiert.

Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.

Risikoanalyse und -bewertung: Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil des Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können.

Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen.

Risikosteuerung und -überwachung: Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/ Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht.

Risikokommunikation und -berichterstattung: Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, sodass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil beachten kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzernebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment) -Bericht verfasst. Entsprechend der internen Vorgaben kann zudem unterjährig ein Ad-hoc-ORSA abgefasst werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtswesens die Berichte „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) und „Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht“ (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, der SFCR wird auf der Internetseite der AXA Konzern AG veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden.

Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig durch die Interne Revision geprüft.

Versicherungstechnische Risiken

Wir, die AXA Krankenversicherung, betreiben insbesondere die Krankenvollversicherung sowie die Pflegeversicherung und verschiedene Arten der Zusatzversicherung. Die primären versicherungstechnischen Risiken aus dem Krankenversicherungsgeschäft sind Krankheitskosten-/Leistungsrisiken, biometrische Risiken, Risiken aus Kundenverhalten und Reserverisiken. Ferner bestehen noch temporäre Zinsgarantierisiken sowie Risiken aus gesetzgeberischen Maßnahmen.

Versicherungstechnische Risiken können dazu führen, dass die zu zahlenden Leistungen und Kosten nicht mehr aus den Beitragseinnahmen in Verbindung mit der Veränderung der Alterungsrückstellung finanziert werden können. Ein mindestens jährlich durchzuführender, gesetzlich vorgeschriebener Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen ermöglicht jedoch ein zeitnahes Erkennen von Abweichungen in den erwarteten Leistungen. Überschreitet die Abweichung den gesetzlichen oder in den AVB verankerten Schwellenwert, erfolgt eine Beitragsanpassung, sofern die Abweichung nicht vorübergehender Natur ist. Bei der hierfür notwendigen Neukalkulation werden sämtliche Rechnungsgrundlagen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Zusätzlich bestehen für das Neugeschäft und für Vertragsänderungen im Versicherungsbestand der Krankenversicherung Zeichnungsrichtlinien, um Deckungszusagen nur zu risikogerechten Beiträgen zu geben. Darüber hinaus enthalten viele Tarife Selbstbehalte zur Steuerung der Leistungsinanspruchnahme. Mit unseren Maßnahmen reduzieren wir unserer Überzeugung nach die nicht vollständig vermeidbaren versicherungstechnischen Risiken auf ein vertretbares Niveau.

Krankheitskosten-/Leistungsrisiken

Unter dem Krankheitskosten-/Leistungsrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen Krankheits- und Pflegekosten die erwarteten, in dem Beitrag berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Im Fall eines kurzfristigen und nicht nur vorübergehenden Anstiegs der Krankheits- und Pflegekosten über den kalkulierten Rahmen kann auf die unerwartete Leistungserhöhung gegebenenfalls erst mit einer zeitlichen Verzögerung durch eine Beitragsanpassung reagiert werden. Ursachen für solche Leistungsanstiege können nach unserer Erfahrung weitere medizinische Fortschritte in Verbindung mit kostspieligeren medizinischen Einrichtungen oder die Entwicklung neuer teurerer Medikamente, verbunden mit einer Kosteninflation im Gesundheitswesen, sein. In 2020 stand die Leistungsentwicklung unter den besonderen Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie. Nach einer vorübergehenden Phase geringerer Belegeinreichungen im Anschluss an den ersten Lockdown kam es im weiteren Jahresverlauf zu Kompensationseffekten. Gesamthaft liegt der Leistungsausgabenanstieg gegenüber dem Vorjahr in 2020 auf einem unauffälligen Niveau. Es lassen sich aktuell aber noch keine abschließenden Aussagen zu den Be- bzw. Entlastungen der Corona-Pandemie machen, da ein Großteil der Belege mit zum Teil deutlicher Verzögerung eingereicht wird. Wir beobachten die Entwicklungen weiterhin kontinuierlich.

Biometrische Risiken

Biometrische Risiken entstehen in der Krankenversicherung aus einer steigenden Lebenserwartung, wodurch mit einer verlängerten Inanspruchnahme und somit einer Erhöhung der Versicherungsleistungen zu rechnen ist. Die Sterbetafeln werden jährlich von der Deutschen Aktuarvereinigung auf ausreichende Sicherheit überprüft und notwendige Anpassungen in der neuen PKV-Sterbetafel dokumentiert. Soweit sich ein Aktualisierungsbedarf ergibt, verwenden wir die neuen Werte unverzüglich bei der Kalkulation neuer Tarife und auch im Rahmen von Beitragsanpassungen. Im Übrigen wird der Aktualisierungsbedarf seit 2008 bei der jährlich durchzuführenden Gegenüberstellung der erforderlichen mit den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten bewertet. Auch hieraus kann sich ein Anpassungsbedarf ergeben, bei dem dann wieder alle Rechnungsgrundlagen aktualisiert werden. Ob die Corona-Pandemie eine signifikante Erhöhung der Sterblichkeit im Bestand der AXA Krankenversicherung hervorgerufen hat, lässt sich abschließend noch nicht beurteilen. Die aktuellen Beobachtungen zeigen noch keine Effekte, die signifikant über übliche Schwankungen hinausgehen.

Risiken aus Kundenverhalten

Ein Risiko aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern stellt insbesondere das Stornorisiko dar. Die in der Tarifierung angesetzten Stornowahrscheinlichkeiten basieren sowohl auf eigenen als auch auf Verbandserfahrungen und sind aktuariell ausreichend vorsichtig bemessen. Die Stornoquoten bei der AXA Krankenversicherung und in der Branche werden permanent beobachtet, sodass frühzeitig eine Veränderung erkannt und gegebenenfalls in Beitragsanpassungen und Neukalkulationen berücksichtigt wird.

Darüber hinaus beobachten wir aufmerksam die Auswirkungen unserer Beitragsanpassungen auf das Kundenverhalten. Damit sind insbesondere Storni, Tarifwechsel und die Nichtzahlung von Beiträgen gemeint. Durch die Einführung des Notlagentarifes, in den Kunden, die ihre Beiträge nicht zahlen, nach einer gewissen Zeit umgestellt werden, wurde das Risiko, durch Nichtzahlung von Beiträgen Verluste zu erleiden, für die privaten Krankenversicherungsunternehmen abgemildert. Während der Versicherung in diesem Tarif ist nur der für Notfallleistungen erforderliche Beitrag zu zahlen und es erfolgt kein weiterer Aufbau von Alterungsrückstellung. Zusätzlich wird der Beitrag für den Notlagentarif dadurch gemindert, dass Teile einer vorhandenen Alterungsrückstellung darauf angerechnet werden. Zahlt der Kunde überhaupt keine Beiträge, so wird dennoch der aus der Alterungsrückstellung resultierende Teil dem Beitragskonto zugeführt. Damit stehen insgesamt wieder mehr Mittel als Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zur Verfügung.

Grundsätzlich besteht das Risiko, dass durch Wechselströme eine Risikoentmischung stattfindet, die negativ auf einzelne Teilkollektive wirkt. Zusätzlich ist zu beachten, dass durch Wechsel in die Ende 2012 eingeführten Unisex-Tarife eine Verzerrung der in der Kalkulation angesetzten Bestandmischung zwischen Männern und Frauen erfolgen kann. Wechsel in den 2009 eingeführten Basistarif spielen aktuell eine untergeordnete Rolle. Der Basistarif beinhaltet versicherungsfremde Elemente wie Kontrahierungszwang, Verbot von Risikozuschlägen und Höchstbeiträge, die eine Subventionierung durch die PKV-Kunden der anderen Vollversicherungstarife erfordern und somit zu einer erhöhten Belastung dieser Personen führen. Daher ist auch hier zu beobachten, ob es zukünftig verstärkt zu Wechseln in den Basistarif kommt.

Reserverisiken

Zur Finanzierung des mit dem Alter steigenden Krankheitsrisikos werden Alterungsrückstellungen gebildet. Aus diesen Rückstellungen werden zukünftige Leistungen an die versicherten Personen finanziert, die planmäßig nicht mehr durch die gezahlten Beiträge zu decken sind. Die Höhe der Zahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, insbesondere aufgrund steigender Krankheitskosten-/Leistungszahlungen (siehe vorstehend) und einer sinkenden Sterblichkeit, deren Veränderung aufgrund der regelmäßigen Überprüfung jedoch in den vergangenen Jahren nicht mehr so gravierend war wie in früheren Jahren, in denen die Aktualisierung in längeren Zeiträumen erfolgte. Definitiv schon feststehende medizinische Entwicklungen sind jedoch in der Alterungsrückstellung in dem Augenblick eingepreist, in dem sie in den Beiträgen berücksichtigt sind (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung). Insgesamt ist das Reserverisiko als gering einzuschätzen, da durch regelmäßige Beitragsanpassungen der Leistungsbedarf aktualisiert wird. Zusätzlich zum bestehenden Verfahren der jährlichen Leistungsüberprüfung hat der Gesetzgeber eine gesonderte Überprüfung der verwendeten Sterbetafeln vorgeschrieben. In beiden Fällen erfolgt eine vollständige Überprüfung und ggf. Aktualisierung aller Rechnungsgrundlagen, sofern der Schwellenwert für die Abweichung überschritten wird. Als Berechnungsgrundlagen für die Alterungsrückstellung dienten die Sterbetafeln PKV 2004, PKV 2008, PKV 2009, PKV 2010, PKV 2011, PKV 2012, PKV 2013, PKV 2014, PKV 2015, PKV 2016, PKV 2017, PKV 2018, PKV 2019, PKV 2020 sowie für die geförderte Pflegezusatzversicherung eine aus den Tafeln des Statistischen Bundesamtes hergeleitete Sterbetafel, für die Basistarife Modifikationen der PKV 2020, für den Standardtarif (Männer) die PKV 2018, für den Standardtarif (Frauen) die PKV 2017, für den Standardtarif Beamte (Männer) die PKV 2016 und für den Standardtarif Beamte (Frauen) die PKV 2018 und für die Pflegepflichtversicherung die Sterbetafel PPV 2020. Die Alterungsrückstellung wurde entsprechend den Vorschriften in den technischen Berechnungsgrundlagen ermittelt. Diese wurden für alle Tarife von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und der Aufsichtsbehörde vorgelegt.

Zinsgarantierisiko

Der Alterungsrückstellung werden jährlich Zinserträge zugeführt, wobei der Rechnungszins gesetzlich auf 3,5 % nach oben begrenzt ist. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wurde in den letzten Beitragsanpassungen seit dem 1. Januar 2014 in den von den Beitragsanpassungen betroffenen Einheiten der Rechnungszins abgesenkt. Maßgeblich für die Höhe des Rechnungszinses ist die zukünftige Zinserwartung, die mithilfe des aktuariellen Unternehmenszinses (AUZ) nach einem brancheneinheitlichen Verfahren unternehmensindividuell ermittelt wird. Bei dem AUZ handelt es sich um ein mit der Deutschen Aktuarvereinigung und der Aufsichtsbehörde abgestimmtes Verfahren zur Zinsprojektion, das auf Basis der Vorjahresergebnisse und offiziellen, durch die Bundesbank veröffentlichten Zinskurven für Neuanlagen die Zinserwartungen für das übernächste Jahr schätzt. Aufgrund der aktuell niedrigen Zinsen sinkt der AUZ branchenweit und im Hinblick darauf sind Absenkungen des Rechnungszinses im Rahmen von Beitragsanpassungen unvermeidlich. Alle Tarifneueinführungen seit Einführung der Unisex-Tarife wurden von vornherein mit einem deutlich niedrigeren Zinssatz kalkuliert. Die über den Rechnungszins hinausgehenden Zinsen werden fast vollständig zur Beitragsermäßigung im Alter verwandt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag die Nettoverzinsung mit 2,8 % unter dem gesetzlichen Höchstrechnungszins, aber über dem durchschnittlichen Rechnungszins im Bestand, sodass für die meisten unserer Kunden Mittel zur Beitragsentlastung im Alter zurückgestellt werden konnten. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und eventuell nur verzögert möglicher Rechnungszinsabsenkungen kann sich die Zinsmarge reduzieren. Wir streben durch Vermeidung von Neuanlagen in Ländern und bei Emittenten, für die eine erhöhte Abschreibungswahrscheinlichkeit besteht, weiterhin ausreichende Kapitalerträge an, um dauerhaft unsere Zinszusagen zu erfüllen.

Risiken aus Gesetzesänderungen und Rechtsprechung

Seit dem Jahr 2018 gibt es rechtskräftige Urteile in Bezug auf die Unabhängigkeit des Treuhänders. In 2020 gab es die ersten rechtskräftigen Entscheidungen zur Unwirksamkeit der Beitragsanpassungs-Mitteilung. Die Rechtsfragen rund um die Unabhängigkeit des Treuhänders waren bereits am 19. Dezember 2018 abschließend durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden. Dieser Entscheidung schloss sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Oktober 2020 an, der BGH hat seine Rechtsauffassung am 16. Dezember 2020 erneut bestätigt.

Die Rechtsfragen rund um die Anforderungen an den Inhalt der Beitragsanpassungsmitteilungen sind inzwischen durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden. Demnach ist in den Beitragsmitteilungsschreiben die Rechnungsgrundlage (Versicherungsleistung und/oder Sterbewahrscheinlichkeit) zu nennen, bei der der sogenannte auslösende Faktor (AF) angesprungen ist. Weitere Rechnungsgrundlagen sind nicht zu nennen. Ebenfalls nicht zu nennen ist die konkrete Höhe des auslösenden Faktors. Es muss auch kein Hinweis darauf erfolgen, ob der entsprechende Schwellenwert aus dem Gesetz oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen überschritten wurde. Darüber hinaus hat der BGH entschieden, dass eine formell unwirksame Beitragsanpassung mit Wirkung für die Zukunft geheilt werden kann. Insgesamt sind damit die Beitragsanpassungen ab 2017 formell wirksam. Hingegen erfüllten einige der Mitteilungsschreiben aus früheren Jahren nicht die Anforderungen, die der BGH jetzt konkretisierend aufgestellt hat. Für die Begleichung aus Ansprüchen, die sich möglicherweise daraus und insbesondere auch aus bereits rechtshängigen Prozessen für die AXA Krankenversicherung ergeben, wurde eine Rückstellung gebildet.

Das Thema wird weiterhin von unserem Risikomanagement, aktuariell und rechtlich begleitet. Mit darüberhinausgehenden signifikanten Auswirkungen für unsere Gesellschaft ist nur für den Fall zu rechnen, dass mögliche Revisionsverfahren zur materiellen Wirksamkeit unerwartet nicht zu Gunsten von AXA entschieden werden. Bisher wurde in allen gerichtlich beauftragten Gutachten (mehr als zwanzig am Jahresende 2020) die materielle Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassung bestätigt, so dass das Risiko als gering eingestuft wird.

Veränderungen im Gesundheitssystem

Im Allgemeinen werden Veränderungen im Gesundheitssystem beobachtet. Die Auswirkungen werden abgeschätzt und, wenn erforderlich, in der Unternehmensplanung berücksichtigt.

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft

Fällige Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern

in Mio. Euro 2020 2019
Fällige Forderungen (brutto) 92,9 87,8
Einzelwertberichtigungen 41,9 42,2
Pauschalwertberichtigungen 19,5 17,6
Verbleibender Buchwert nach Wertberichtigungen 31,5 28,0
Forderungen älter als 90 Tage an Versicherungsnehmer 59,0 56,0

Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre

in % 2018 2019 2020
Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre (ermittelt als Verhältnis der Wertberichtigungen zu den gebuchten Bruttobeiträgen) 1,81 1,82 1,82

Die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern werden durch ein IT-unterstütztes Inkasso- und Mahnsystem gesteuert.

Die fehlende Kündigungsmöglichkeit in der Vollversicherung wird zu einem weiteren Anstieg des Forderungsbestandes führen. Zurzeit ist dieses Risiko durch die Wertberichtigung abgedeckt. In der Wertberichtigung von insgesamt 61,4 Mio. Euro (2019: 59,8 Mio. Euro) sind 13,6 Mio. Euro (2019: 11,9 Mio. Euro) Forderungen aus laufenden Gerichtsverfahren enthalten, die wegen der fehlenden Kündigungsmöglichkeit in der Position „Forderungen an Versicherungsnehmer“ aufrechterhalten werden müssen. Dies gilt auch für weitere 40,0 Mio. Euro (2019: 40,0 Mio. Euro) Forderungen, zu denen ein Gerichtsverfahren erfolglos abgeschlossen ist.

Die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsvermittlern werden durch ein umfassendes Provisionscontrolling gesteuert.

Zum Bilanzstichtag 2020 bestehen - wie im Vorjahr - keine Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft, die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen aus dem abgegebenen Versicherungsgeschäft betragen 1,5 Mio. Euro (2019: 2,1 Mio. Euro).

Der Rückversicherer für unsere wichtigsten obligatorischen Rückversicherungsverträge ist die nicht geratete britische Gruppengesellschaft AXA PPP healthcare Limited, die einen Teil des übernommenen Risikos innerhalb der AXA Gruppe bei der französischen Gesellschaft AXA Global Re platziert.

Risiken aus Kapitalanlagen

Die Entwicklung der Kapitalmärkte im Jahr 2020 war wesentlich geprägt durch die Corona-Pandemie. Im März führte die konjunkturelle Unsicherheit zu einem Kurseinbruch an den Aktienmärkten, zu steigenden Risikoaufschlägen an den Märkten für Unternehmensanleihen und zu neuen historischen Tiefständen an den Zinsmärkten. Die Pandemie hatte signifikante Auswirkungen auf bestimmte Sektoren (z.B. Tourismus, Flugverkehr, stationärer Einzelhandel), deren Folgen bis heute andauern. Unsere Gesellschaft hat diese Entwicklungen mit Hilfe unserer Assetmanager unter ständiger Aufmerksamkeit beobachtet und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Der Anteil gehaltener Unternehmensanleihen aus den genannten Sektoren in unserem Portfolio ist gering. Dennoch haben wir einige dieser Unternehmensanleihen veräußert und die verbliebenen Unternehmen unter Beobachtung gesetzt. Das Gesamtportfolio der Immobilieninvestments zeigt sich trotz einzelner Corona-induzierter Wertanpassungen und Mietstundungen robust, auch bedingt durch die in letzten Jahren sowohl regional als auch sektoral erhöhte Diversifizierung. Lange Laufzeiten der zugrundliegenden Mietverträge begrenzen das Neuvermietungsrisiko entsprechend, wobei das Monitoring des jeweiligen wirtschaftlichen Umfeldes im Fokus bleibt. Aufgrund unseres diversifizierten Portfolios sowie unseres strukturierten Anlageprozesses haben wir insgesamt keine wesentlichen negativen Auswirkungen durch die Pandemie verzeichnet. Aus selbigem Grunde erwarten wir keine einschneidenden Verluste; insbesondere im weiteren Verlauf der Pandemie.

Unsere Gesellschaft verwaltet 22,0 Mrd. Euro (2019: 20,8 Mrd. Euro) Kapitalanlagen. Diese werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet.

Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die bewusst eingegangen, jedoch durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und weitere risikomindernde Maßnahmen gesteuert werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das Kapitalmarktumfeld angepasst.

Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt.

Marktrisiken

Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaft beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei Aktien und festverzinslichen Anlagen. Ferner sind die nicht börsennotierten Beteiligungen sowie der Immobilienbestand den Marktpreis- beziehungsweise Wertänderungsrisiken ausgesetzt. Auch können im Bereich Private Equity aufgrund einer zukünftigen Verschlechterung des Marktumfeldes Wertrückgänge beziehungsweise Abschreibungen nicht ausgeschlossen werden.

Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Hierfür werden die Marktwertschwankungen von Aktien, Zinsprodukten und Währungen unter Berücksichtigung der bestehenden Währungssicherungen und anderer derivativer Absicherungsmechanismen simuliert.

Die folgende Übersicht zeigt auf, wie sich eine Änderung der Aktien- und Währungskurse beziehungsweise der Marktzinsen kurzfristig auswirken würde.

Aktienmarktänderung Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Rückgang um 10 % – 123 Mio.Euro
Rückgang um 20 % – 246 Mio.Euro
Rückgang um 30 % – 369 Mio.Euro
Renditeänderung des Rentenmarktes Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Anstieg um 200 Basispunkte – 4.548 Mio.Euro
Anstieg um 100 Basispunkte – 2.490 Mio.Euro
Rückgang um 100 Basispunkte + 3.061 Mio. Euro
Rückgang um 200 Basispunkte + 6.847 Mio. Euro
Währungskursänderung Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Euroaufwertung um 5 % – 14 Mio.Euro
Euroaufwertung um 10 % – 29 Mio.Euro

Unser Portfolio besteht zum größten Teil aus festverzinslichen Papieren, daher reagiert der Marktwert stark auf Veränderungen des Zinsniveaus. Bereits ein Anstieg der Marktzinsen um 100 Basispunkte würde in einem deutlichen Rückgang unserer Bewertungsreserven resultieren.

Insgesamt ergeben sich Zinsrisiken durch einen Durationsmismatch zwischen Aktiv- und Passivseite der Bilanz. Die Festlegung von Durationszielen erfolgt durch regelmäßige Asset Liability Management-Analysen im Einklang mit der Risikotragfähigkeit unserer Gesellschaft. Dabei wird zum Beispiel das Risiko eines dauerhaften Niedrigzinsniveaus, welches bei der Wiederanlage zu einer Belastung der zukünftigen Ertragslage führt, quantifiziert und über gezielte Hedging-Programme abgesichert.

Unsere Gesellschaft ist größtenteils im europäischen Raum investiert. Zusätzlich werden Investitionen im nicht-europäischen Ausland getätigt wobei diese Fremdwährungsinvestitionen kontrolliert und größtenteils gegen Wechselkursschwankungen abgesichert sind. Dies erfolgt durch den Einsatz von Fremdwährungsderivaten innerhalb der Spezialfonds, zum Beispiel Devisentermingeschäften.

Der Immobilienbestand unserer Gesellschaft besteht zum großen Teil aus deutschen Büro- und Gewerbeimmobilien. Die Wertentwicklung ist deshalb im Wesentlichen abhängig von der Konjunkturlage in Deutschland.

Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau. Sollten sich die zuvor gezeigten negativen Szenarien im laufenden Geschäftsjahr ganz oder teilweise einstellen oder am Bilanzstichtag vorliegen, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern.

Kreditrisiken

Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren und Darlehen.

Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt nach einheitlichen internen Maßstäben in der AXA-Gruppe.

Zusätzlich nehmen wir zur Überwachung der Ratings in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden entscheidungsrelevante Marktinformationen herangezogen.

Für die Vergabe von Hypothekendarlehen gelten Vergaberichtlinien und strenge Vorschriften bezüglich der Bonität. Als Sicherheit von Hypothekendarlehen bestehen Pfandrechte an Grundstücken. Die Vergaberichtlinien knüpfen eine Finanzierung im Regelfall an private Nutzung und erstrangige Absicherung.

Die einzelnen Engagements im Bereich Hypotheken einschließlich Forward-Darlehen unterliegen der regelmäßigen Überwachung. Mithilfe unserer Kontrollverfahren für den Zins- und Tilgungsdienst sowie unseres Mahnverfahrens erhalten wir einen detaillierten Überblick über ausstehende Zahlungen.

Einlagen bei Kreditinstituten erfolgten im Geschäftsjahr 2020 ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen.

Die Kontrahenten der Derivatepositionen verfügen ausnahmslos über ein Investment Grade Rating, sofern die Geschäfte nicht über Terminbörsen, wie z. B. Eurex, abgewickelt wurden. Das Gegenparteirisiko der Derivategeschäfte wird fortlaufend durch die Stellung von Sicherheiten (Collateral) abgesichert. Für einige OTC-Derivate gilt die Clearingpflicht über zentrale Gegenparteien sowie die Meldepflicht an das Transaktionsregister. AXA stellt die Einhaltung der Anforderungen aus EMIR (European Market Infrastructure Regulation) gruppenweit sicher.

Großbritannien ist zum 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten (Brexit), mit einer Übergangsphase, die am 31. Dezember 2020 endete. Die AXA Krankenversicherung AG, wie die gesamte AXA Gruppe, stellte sich im Laufe des Geschäftsjahres weiterhin auf Verunsicherungen an den Kapitalmärkten ein, erzeugt durch andauernde Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien. Einige Kapitalanlagen der Gesellschaft befinden sich in Großbritannien. Das Fremdwährungsrisiko aus diesen Anlagen wurde mittels Fremdwährungsderivaten abgesichert. Es bleibt jedoch das Risiko von Verlusten aufgrund verringerter Nachfrage nach diesen Assets, welches wir im Portfoliokontext als unwesentlich einschätzen. Zur Reduktion operationeller Risiken aus den Transaktionen mit britischen Banken wurden insbesondere im Bereich der Derivate bereits viele Verträge auf die in Kontinentaleuropa ansässigen Banken umgestellt.

Die AXA Krankenversicherung ist zu einem Anteil von 14 % der Kapitalanlagen (auf Marktwertbasis) in Staatsanleihen investiert. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen.

Ebenso halten wir Fremdkapitalinstrumente, die von nationalen und internationalen Banken sowie Unternehmen außerhalb des Finanzsektors emittiert wurden (23 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis). Dieses Exposure wird entweder direkt oder über Fonds, Derivate und strukturierte Produkte gehalten und enthält zu einem geringen Teil nachrangige Instrumente. Zur weiteren Diversifikation dieses Portfolios tätigte unsere Gesellschaft Investitionen in alternative, weniger liquide Assetklassen, unter anderem Infrastruktur-, Mittelstands-, gewerbliche Immobilienfinanzierungen sowie alternative Kreditstrategien. Diese Anlagen werden zum weit überwiegenden Teil als Investment Grade eingestuft. Der Anteil dieser Fremdkapitalfinanzierungen betrug 4 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis.

Über 95 % der festverzinslichen Wertpapiere in unserem Bestand verfügen über ein Investment Grade Rating. Der größte Teil unserer Rentenbestände ist besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte.

Konzentrationsrisiken

Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grund stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis. Für die Überwachung des Liquiditätsrisikos wird darüber hinaus ein Liquiditätsstresstest durchgeführt. Dieser zeigt, dass unsere Gesellschaft auch bei extremen Stressannahmen keinen Liquiditätsengpass zu erwarten hätte.

Insgesamt wird bei der Kapitalanlage auf einen hohen Anteil liquider und fungibler Kapitalanlagen geachtet, damit wir den Verpflichtungen gegenüber unseren Versicherungskunden jederzeit nachkommen können. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf wird auf der Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens Liquidität zur Verfügung gestellt.

Risikosteuerung der Kapitalanlagen

Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen implementiert.

Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz.

Es ist ein strukturierter Anlageprozess definiert, dessen Ziel es ist, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung.

Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird.

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet.

Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert.

Operationelle und sonstige Risiken

Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Informationsrisiken werden als Teil der operativen Risiken behandelt und beinhalten das Risiko, dass Informationen oder Informationssysteme nicht den erwarteten Wert für das Unternehmen liefern, strategische Ziele beeinflussen oder operative Verlust verursachen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen.

Unsere Gesellschaft beziehungsweise AXA Deutschland unterscheidet hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Die aus Projekten resultierenden Risiken sind in den einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt.

Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen in die Unternehmenssteuerung ein.

AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum Austausch operationeller Verluste.

Zusätzlich werden auch Emerging Risks betrachtet, d.h. Risiken, die ggf. erst in mehreren Jahren relevant werden, da AXA Deutschland eine langfristige Perspektive einnimmt.

Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen, welche signifikante Auswirkungen auf die Risikosituation unserer Gesellschaft haben können, werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit der Organisationseinheit Corporate Oversight. In dieser Einheit sind die Funktionen Compliance, Geldwäsche, Datenschutz, Informationssicherheit, physische Sicherheit und operative Resilienz gebündelt, um den gestiegenen Anforderungen wirkungsvoll zu begegnen. IT-Risiken haben ebenso eine große Relevanz im Risikoprofil, insbesondere mit den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit. Zur Identifizierung und Beseitigung von IT-Schwachstellen gibt es verschiedene Projekte bzw. Initiativen. Auf diese Weise wird eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im Bereich der IT-Sicherheit gewährleistet. Interne Kontrollprozesse reduzieren Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses.

Darüber hinaus stehen Risiken aus der Einführung von Großprojekten unter besonderer Beobachtung. Bereits während der Projektphase werden erforderliche Maßnahmen identifiziert, sodass entstehende Risiken frühzeitig analysiert und gesteuert werden. Zusätzlich wird das operationelle Risikomanagement über jeden Projektchange informiert, um die Risikolage angemessen beurteilen zu können. Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden.

Ein Vertreter der Funktionen Risk und Compliance ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen.

Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken wie auch Risiken aus regulatorischen Anforderungen werden permanent eng überwacht, das Instrumentarium insbesondere an präventiven Maßnahmen ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren.

Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein.

Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Krankenversicherung AG den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Unsere Gesellschaft ist gewissen Risiken in Verbindung mit Nachhaltigkeit (z.B. nachteilige Effekte auf die Gesundheit der Menschen) ausgesetzt. Hierzu zählen sowohl physische Auswirkungen des Klimawandels, regulatorische Risiken (erhöhte regulatorische Anforderungen) als auch transitorische Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer nachhaltigeren, darunter auch CO2 -ärmeren Welt, insbesondere im Investmentportfolio, materialisieren könnten. Wir beobachten und begleiten diese Aspekte fortlaufend. Die im Folgenden genannten Initiativen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage und Zeichnungspolitik werden von den Versicherungsgesellschaften der weltweiten AXA Gruppe gemeinschaftlich getätigt, um die größte Wirkung zu entfalten. Damit wirken wir auf die Ursache ein und mitigieren das daraus resultierende Risiko für unsere Gesellschaft.

Bereits 2007 haben wir die Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Investieren unterzeichnet und uns damit freiwillig verpflichtet, ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in unseren Investitionsaktivitäten zu berücksichtigen. Wir sind ebenfalls Unterzeichner der Prinzipien für nachhaltige Versicherungen.

Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA. Die Kernaspekte dieser Strategie sind der Einbezug von ESG-Kriterien in jegliche Investitionsentscheidungen, der Ausschluss von Investitionen in gewisse Wirtschaftssektoren (bspw. Kohle, Tabak, Palmöl, Teersand) beziehungsweise einzelne kritische Unternehmen, ambitionierte Ziele für grüne Kapitalanlagen, direkte Investitionen in soziale Projekte, die verantwortliche Wahrnehmung von Aktionärsrechten sowie die strategische Portfolio-Anpassung für mehr Klimaschutz.

Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt, so werden beispielsweise weltweit keine Kohleminen und -kraftwerke versichert.

Darüber hinaus unterstützen wir aktiv die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) mit dem Ziel, Unternehmen zu mehr Transparenz hinsichtlich klimabezogener Finanzrisiken zu bewegen. Ferner sind wir Mitglied der Climate Finance Leadership Initiative sowie des in 2019 gegründeten Bündnisses Net-Zero Asset Owner Alliance mit der Verpflichtung, die CO2 -Emissionen unseres gruppenweiten Anlageportfolios bis 2050 auf netto Null zu reduzieren.

Die Folgen des Coronavirus haben sich nach starken Schwankungen im Jahr 2020 weniger stark als erwartet auf die Finanzmärkte und auf das Ergebnis unserer Gesellschaft ausgewirkt. Auf mittlere und lange Sicht können insbesondere Unternehmens- und Privatinsolvenzen ein Risiko für unsere Branche darstellen. Hier ergibt sich das Risiko von Beitragseinbußen, sei es durch die Stornierung von Verträgen oder aber als Folge von zurückhaltenderem Neugeschäft. Die Situation ist zu beobachten und die Planungen entsprechend anzupassen. Weitere mögliche Corona-Effekte werden im Rahmen der Emerging Risks betrachtet. Dazu gehören das Feld Cybercrime ebenso wie die Aspekte der Nebenwirkungen von Covid-19-Behandlungen und der Bereich der psychischen Gesundheit.

Kapitalmanagement und Solvabilität

Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können – auch wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt.

Die AXA Gruppe hat ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung entwickelt, das Ende November 2015 von der französischen Versicherungsaufsicht ACPR (Autorité de Controle Prudentiel et de Résolution) genehmigt wurde und ab dem 1. Januar 2016 als Internes Modell unter Solvency II dient. Zur Sicherstellung der Angemessenheit des entwickelten Internen Modells der AXA Deutschland fand auch im Geschäftsjahr 2020 ein umfassender Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.

Für die Solvabilität unserer Gesellschaft wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen des genehmigten Internen Modells übertrifft die Solvenzposition unserer Gesellschaft die gesetzliche Anforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaft hat keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können dem am 8. April 2021 zu veröffentlichenden Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 20201 entnommen werden.

Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den „G-SII Policy Measures“ der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzlichen Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), ist durch die Gruppe sichergestellt.

Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Die Gesamtrisikosituation unserer Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2020 nicht wesentlich verändert. Trotz der Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Risiken bekannt, die den Fortbestand unserer Gesellschaft gefährden. Unserer Einschätzung nach werden alle Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität auch im Jahr 2020 eine Überdeckung.

Sonstige Angaben

Besitzverhältnisse

Die AXA Konzern AG ist zu 100 % am gezeichneten Kapital unserer Gesellschaft beteiligt. Zwischen der AXA Konzern AG und unserer Gesellschaft besteht ein Konzernverhältnis im Sinne von § 18 Absatz 1 des Aktiengesetzes.

Zweigniederlassung

Im Berichtsjahr bestand weiterhin die Zweigniederlassung DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG, Wiesbaden.

Zusammenarbeit im AXA Konzern

Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft werden von Dienstleistungsgesellschaften des deutschen AXA Konzerns und der AXA Gruppe ausgeübt. Deshalb verfügt die AXA Krankenversicherung auch nicht über eigene Mitarbeiter.

Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2020 im Rahmen des Master-Dienstleistungsvertrags vom 15. Dezember 2017 in der Fassung des Nachtrags Nr. 2 vom 1. April 2020 im Wesentlichen durch die AXA Konzern AG erbracht.

Die AXA Versicherung AG, die AXA Lebensversicherung und die Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG stellen uns ihre Vertriebsorganisation zur Verfügung.

Unsere Gesellschaft befindet sich im alleinigen Besitz der AXA Konzern AG. Es besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

Ausblick und Chancen

Aussichten mit gemischten Gefühlen

Trotz der aktuell weiter vorherrschenden Pandemiegeschehnisse blicken wir mit Zuversicht auf das Jahr 2021.

Durch die derzeit fortgesetzten Lockdown-Maßnahmen in den unterschiedlichen europäischen Ländern ist allerdings davon auszugehen, dass sich die Erholung der Wirtschaft erst im zweiten und dritten Quartal 2021 etablieren wird. Die Einschätzung wird insbesondere damit bekräftigt, dass einerseits eine Auflösung der aufgestauten Nachfrage einsetzt, andererseits die Unterstützung seitens der Regierungen und der Europäischen Zentralbank mit ihren vielen Hundert Milliarden Hilfen ihre Wirkung entfaltet. Jede aktuelle Wachstumsvorhersage für den Prognosezeitraum ist allerdings weiterhin mit hoher Unsicherheit verbunden.

Es wird zwar erst frühstens mit dem Jahreswechsel 2021/2022 eine Rückkehr der deutschen Wirtschaft zum Vorkrisenniveau prognostiziert, umso kräftiger wird dann jedoch das Wachstum zum Ende des laufenden Jahres bzw. zum Jahreswechsel erwartet.

Ferner wird damit gerechnet, dass die Arbeitslosenquote in Deutschland zwar im laufenden Jahr 2021 wieder einen Anstieg verzeichnen wird. Die weiteren Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt hängen jedoch von den Pandemiegeschehnissen und den damit verbundenen Beschränkungen ab. Der aktuell in Deutschland bestehende Lockdown wird sich gleichermaßen auf den Arbeitsmarkt auswirken, jedoch wird erwartungsgemäß das Niveau der Frühjahresmonate 2020 nicht mehr erreicht werden.

Im Zusammenhang mit den künftigen Entwicklungen in der EU geht die EU-Kommission davon aus, dass die Wirtschaft im Euroraum 2021 und 2022 um jeweils 3,8 % wachsen wird. Für die EU-Wirtschaft wird 2021 ein Wachstum von 3,7 % und 2022 ein Wachstum von 3,9 % prognostiziert.

Die positiven Erwartungen basieren schwerpunktmäßig auf der Annahme, dass die Corona-Impfungen im laufenden Jahr wie geplant vorgenommen werden. Eine Erholung wird jedenfalls erst dann dauerhaft möglich sein, wenn die Ausbreitung des Virus gebremst wird. Experten setzen hierfür bereits im zweiten Quartal 2021 einen gewissen Stand an herrschender Immunität und für das dritte Quartal 2021 einen flächendeckenden Massenschutz voraus. Mit diesen Grundvoraussetzungen kann sodann das wirtschaftliche sowie öffentliche Leben wieder schrittweise normalisiert werden.

Deutsche Versicherungsgeschäft blickt vorsichtig nach vorn

Für das laufende Jahr wird für die deutsche Versicherungswirtschaft insgesamt ein deutliches Einnahmenplus von über 2,0 % erwartet. Die Prognose basiert insbesondere auf der Annahme, dass der aktuell andauernde Lockdown im Laufe des Jahres durch Lockerungen aufgehoben wird und eine langsame Erholung eintritt. Zudem spielen auch hier die Impfentwicklungen eine zentrale Rolle. Nur bei einer flächendeckenden Impfung und der damit resultierenden Unterbindung der weiteren Ausweitung des Virus können die positiven Prognosen für die Versicherungswirtschaft getroffen werden.

Laut Schätzung des GDV wird für das laufende Jahr in der Lebensversicherung mit einem Beitragsanstieg von 2,0 % gerechnet. Dies wird insbesondere damit begründet, dass im Rahmen von einsetzenden Nachholeffekten die private Altersvorsorge profitieren wird. Hingegen wird eher ein schwächeres Wachstum in der Schaden- und Unfallversicherung erwartet. Hier wird ein Beitragswachstum von lediglich 1,5 % für das Jahr 2021 prognostiziert.

PKV vor vielen Herausforderungen

Das Umfeld für die PKV und insbesondere für die Vollversicherung wird weiterhin herausfordernd bleiben. Die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie wird auch 2021 das wichtigste Thema für das gesamte deutsche Gesundheitssystem sein und damit auch der Anteil der PKV an der Bewältigung und deren Anteil an der Finanzierung der Pandemiekosten. Wie in den letzten Jahren werden auch 2021 und in Zukunft weitere Beitragsanpassungen notwendig sein aufgrund der medizinischen Inflation. Die wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase notwendigen Absenkungen der Rechnungszinsen erschweren das Neugeschäft. Weiterhin können allgemeine gesundheitspolitische Debatten, insbesondere im Wahlkampf, Einfluss auf die PKV-Branche haben. Einerseits bieten die Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenzen Chancen für die PKV, aber andererseits dämpfen Debatten über Finanzierbarkeit der PKV-Beiträge im Alter das Interesse an der Vollversicherung. Positiv sieht die Branche trotz politischer Diskussionen über die Krankenversicherung im Öffentlichen Dienst die Entwicklung im Bereich der Beihilfeversicherung und das Geschäft mit Zusatzversicherungen. Bisher zeigen sich in der PKV nur wenige Auswirkungen des Konjunktureinbruchs aufgrund des Lockdowns 2020 und 2021. Die Neugründung eines Krankenversicherers 2017 und Kooperationen insbesondere im Leistungsmanagement sind Aktivitäten innerhalb der Branche, die zeigen, dass die Themen Digitalisierung, Automatisierung und Verbesserung der Prozesse im Fokus stehen. Ab 2022 wird auch den Privatversicherten die „elektronische Patientenakte (ePA)“ zur Verfügung stehen.

AXA wird die Chancen der Digitalisierung, die traditionelle Stärke in der Vollversicherung und das Wachstumspotenzial in der Zusatzversicherung weiterhin konsequent nutzen

AXA nutzt bereits seit Längerem die Chancen der fortschreitenden Digitalisierung zum Vorteil ihrer Kunden. Die AXA Krankenversicherung erweitert und verbessert ihr Leistungs- und Gesundheitsmanagement, den „Gesundheitsservice360°“ und das ePortal „Meine Gesundheit von AXA“, um die Patientenversorgung weiter zu verbessern. Papierlose Abrechnung und die digitale Vernetzung von Ärzten, Versicherten und AXA gehören zu den Serviceangeboten.

Ferner gehen wir davon aus, dass die Bundesregierung weiter ihren gesundheitspolitischen Kurs der Fairness gegenüber der PKV fortsetzt. Je mehr Einfluss die PKV auf Qualität, Menge und Preise medizinischer Dienstleistungen hat, umso innovativer, nachhaltiger und damit zukunftsfähiger kann das deutsche Gesundheitssystem bleiben.

Unsere traditionelle Stärke bei Vollversicherungen im Öffentlichen Dienst sowie für Ärzte und Heilberufe wird fortgeführt und ausgebaut. Die AXA betreibt aktiv den strategischen Wandel der AXA Krankenversicherung vom reinen Kostenerstatter zum Gesundheitsdienstleister. Die Segmente der Zusatzversicherungen und betrieblichen Krankenversicherung sind weiterhin strategische Wachstumsfelder. Hier erwarten wir insbesondere die Fortsetzung der Erfolge unserer innovativen Ergänzungsprodukte in den Bereichen ambulante Versorgung, Pflege und Zahn. Wir sind gut aufgestellt, die zunehmende Nachfrage nach betrieblicher Krankenversicherung maßgeschneidert zu erfüllen. Ein wesentlicher Teil hiervon ist die Absicherung von ins Ausland entsendeten Mitarbeitern. Gerade in diesem Segment profitieren wir davon, Teil eines Weltkonzerns zu sein.

Unsere flexiblen und umfassenden Angebote belegen unsere gesellschaftliche Verantwortung, Menschen die Möglichkeit zur individuellen Absicherung ihrer finanziellen Lebensrisiken zu geben. AXA wird diese Chancen weiterhin verantwortungsbewusst und konsequent nutzen.

Als Folge der vorher genannten Wachstumspotenziale erwarten wir für 2021 ein moderates Beitragswachstum. Die anhaltende Niedrigzinsphase wird das Kapitalanlageergebnis im laufenden Jahr belasten, sodass wir ein Kapitalanlageergebnis etwas unter dem Vorjahr erwarten. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass das versicherungstechnische Ergebnis im laufenden Jahr leicht über dem von 2020 auslaufen wird, wobei dies auch unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Corona Pandemie steht. Positiv wirkt sich die auch im Marktvergleich günstige Kostenstruktur aus. So wird auch für 2021 von einer weiterhin deutlich marktunterdurchschnittlichen Verwaltungskostenquote leicht über dem Niveau von 2020 ausgegangen.

Insgesamt gehen wir daher für 2021 von einem Unternehmensergebnis aus, welches moderat über dem Niveau von 2020 liegt.

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die AXA tätig waren, danken wir für den im Jahr 2020 gezeigten Einsatz. Unser Dank gilt ebenso allen Vertriebspartnern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Köln, den 16. März 2021

Der Vorstand

Dr. Vollert

Dr. Endres

Kuklinski

Dr. Lemke

Dr. Schumacher

Dr. Zimmermann

Anlagen zum Lagebericht

Betriebene Versicherungsarten

Die AXA Krankenversicherung betreibt alle wesentlichen Zweige der Krankenversicherung auf dem deutschen Markt. Zudem ist sie zum freien Dienstleistungsverkehr in Polen, Luxemburg und Österreich zugelassen.

Folgende Versicherungsarten wurden von unserer Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 betrieben:

die Einzel-Krankheitskosten-Vollversicherung (ambulant und stationär)

die selbstständige Einzel-Krankheitskostenversicherung (ambulant und stationär)

die Einzel-Krankentagegeldversicherung

die selbstständige Einzel-Krankenhaustagegeldversicherung

die sonstige selbstständige Einzel-Teilversicherung

die Pflegepflichtversicherung

die Pflegekosten- und Tagegeldversicherung

die geförderte Pflegetagegeldversicherung

die Auslandsreisekrankenversicherung

die Gruppen-Krankenversicherung (nach Einzel- und Sondertarifen)

Die Auslandsreisekrankenversicherung wurde gegen Einmalbeitrag, die übrigen Versicherungsarten wurden gegen laufende Beiträge angeboten.

Für Tarife, die unterschiedliche Beiträge oder Leistungen für Männer und Frauen vorsehen, erfolgte die Kalkulation nach den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) anerkannten statistischen und versicherungsmathematischen Verfahren. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V.: www.pkv.de/statistiken

Jahresabschluss

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Gewinn und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020

Anhang

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Angaben zur Bilanz

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Angaben

Jahresabschluss

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

in Tsd. Euro 2020 2019
A. Kapitalanlagen
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 23.346 23.799
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1 Anteile an verbundenen Unternehmen 477.990 363.114
2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 540.623 347.640
3 Beteiligungen 1.018.613 710.754
III. Sonstige Kapitalanlagen
1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 7.536.693 7.293.210
2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 8.068.972 7.651.773
3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 1.563.890 1.212.780
4 Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 1.524.343 1.708.116
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 1.723.483 1.830.255
c) Übrige Ausleihungen 501.265 3.749.091 407.762
5 Andere Kapitalanlagen 1.591 20.920.237 1.025 20.104.921
21.962.195 20.839.474
B. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an:
1 Versicherungsnehmer 28.130 27.822
2 Versicherungsvermittler 6.377 34.507 4.905 32.727
II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
III. Sonstige Forderungen 40.594 20.146
davon an verbundene Unternehmen 18.326 Tsd. Euro (2019: 2.998 Tsd. Euro)
75.101 52.873
C Sonstige Vermögensgegenstände
I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 20.935 50.838
II. Andere Vermögensgegenstände 98.344 89.527
119.279 140.365
D. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 158.324 168.441
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten
158.324 168.441
22.314.900 21.201.152
Passiva
in Tsd. Euro 2020 2019
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes Kapital
Gezeichnetes Kapital 34.004 34.004
II. Kapitalrücklage 133.077 132.146
III. Gewinnrücklagen
gesetzliche Rücklage 153 153
andere Gewinnrücklagen 16.783 16.936 16.783
IV. Jahresüberschuss
184.018 183.086
B. Nachrangige Verbindlichkeiten 10.000 20.000
C. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
Bruttobetrag 3.118 3.405
davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 3.118 3.405
II. Deckungsrückstellung
Bruttobetrag 20.386.722 19.114.410
davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 20.386.722 19.114.410
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Bruttobetrag 657.062 590.359
davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 1.490 655.572 2.064 588.295
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
Erfolgsabhängige
Bruttobetrag 939.239 1.084.304
davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 939.239 1.084.304
Erfolgsunabhängige
Bruttobetrag 9.860 19.281
davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 9.860 19.281
V. Sonstige Versicherungstechnische Rückstellungen
Bruttobetrag 38.791 19.016
davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 38.791 19.016
22.033.302 20.828.711
D. Andere Rückstellungen
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 20.626 18.813
II. Steuerrückstellungen 726 726
III. Sonstige Rückstellungen 14.870 8.253
36.222 27.792
E. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber:
Versicherungsnehmern 40.834 38.528
Versicherungsvermittlern 2.673 43.507 3.222 41.750
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückersicherungsgeschäft 33
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 33 Tsd. Euro (2019: 0 Tsd. Euro)
davon gegenüber Beteiligungsunternehmen
0 Tsd. Euro (2019: 0 Tsd. Euro)
III. Sonstige Verbindlichkeiten 7.817 99.812
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 4.773 Tsd. Euro (2019: 97.104 Tsd. Euro)
davon aus Steuern 40 Tsd. Euro (2019: 35 Tsd. Euro)
davon im Rahmen der Sozialen Sicherheit 25 Tsd. Euro (2019: 49 Tsd. Euro)
51.357 141.562
22.314.900 21.201.152

Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten C.II. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 156 HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 160 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist.

Köln, den 11. März 2021

Der Verantwortliche Aktuar:

Dr. Ralph Maaßen

Gemäß § 128 VAG wird hiermit bestätigt, dass das Sicherungsvermögen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt worden ist.

Köln, den 11. März 2021

Der Treuhänder:

Klaus Schön

Köln, den 16. März 2021

Der Vorstand

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Versicherungstechnische Rechnung

in Tsd. Euro
2020 2019
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge 3.429.436 3.258.508
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge 9.018 3.420.418 8.965
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge –287 24
d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer
an den Bruttobeitragsüberträgen –287
3.420.704 3.249.519
2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung 399.848 264.317
3. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Beteiligungen 13.086 18.498
davon aus verbundenen Unternehmen 13.086 Tsd. Euro (2019: 18.498 Tsd. Euro)
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
davon aus verbundenen Unternehmen 6.707 Tsd. Euro (2019: 7.560 Tsd. Euro)
aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.873 2.915
bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 537.724 540.597 418.558
c) Erträge aus Zuschreibungen 1.420 1.118
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 91.054 171.150
646.156 612.239
4. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 7.653 4.062
5. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 2.269.342 2.182.115
bb) Anteil der Rückversicherer 6.623 2.262.719 7.702
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 66.703 10.223
bb) Anteil der Rückversicherer –574 67.277 229
2.329.996 2.184.407
6. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Nettorückstellungen
a) Deckungsrückstellung
aa) Bruttobetrag 1.272.312 1.171.004
bb) Anteil der Rückversicherer 1.272.312
b) Sonstige versicherungstechnische Nettorückstellungen 19.775 –146
1.292.087 1.170.858
7. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung
a) erfolgsabhängige 317.631 314.418
b) erfolgsunabhängige 4.549 4.823
322.180 319.241
8. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Abschlussaufwendungen 194.748 192.540
b) Verwaltungaufwendungen 61.711 256.459 60.262
c) davon ab: Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 1.990 1.861
254.469 250.941
9. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen
und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 22.222 23.315
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 18.633 5.803
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 7.619 4.620
48.474 33.738
10 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung 57.195 17.257
11 Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 169.962 153.695
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Sonstige Erträge 10.994 11.312
2. Sonstige Aufwendungen 74.003 –63.009 36.829 –25.517
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 106.953 128.178
4. Außerordentliche Aufwendungen 379 4.361
5. Außerordentliches Ergebnis –379 –4.361
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 33.806 40.610
7. Sonstige Steuern 33.806 10 40.620
8. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne 72.769 83.197
9. Jahresüberschuss

Anhang

Angaben zur Identifikation gemäß § 264 Absatz 1a HGB

Die Gesellschaft wurde 1962 mit Sitz in Köln gegründet. Die AXA Konzern AG, Köln, hält 100 % des Grundkapitals unserer Gesellschaft. Mit der AXA Konzern AG, Köln, bestehen ein Beherrschungs- und ein Ergebnisabführungsvertrag. Die AXA Krankenversicherung AG ist beim Amtsgericht Köln unter der Nummer HR B 1012 eingetragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss ist nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt.

Aktiva

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken werden mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bewertet und über die gewöhnliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Unter dieser Position ausgewiesene Inhaberschuldverschreibungen werden wie die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere bewertet.

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Zur Beurteilung, ob bei Aktien beziehungsweise Anteilen und Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, eine dauernde Wertminderung vorliegt sowie eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert zu erfolgen hat, kommen folgende Aufgreifkriterien zur Anwendung:

Der Zeitwert des Wertpapiers liegt in den dem Bilanzstichtag vorangehenden sechs Monaten permanent um mehr als 20 % unter dem Buchwert.
Der Zeitwert des Wertpapiers liegt in den dem Bilanzstichtag vorangehenden zwölf Monaten permanent um mehr als 10 % unter dem Buchwert.

Bei Erfüllung von mindestens einem dieser Aufgreifkriterien erfolgt eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert.

Anteile und Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, werden als eigenständiges Wertpapier angesehen und entsprechend bewertet.

Anteile und Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Rentenpapiere halten und stille Lasten ausweisen, werden anhand der erwarteten Rückzahlungen aus den entsprechenden Wertpapieren innerhalb des Fonds auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung hin überprüft.

Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern der beizulegende Zeitwert wieder gestiegen ist.

Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Die dauerhafte Wertminderung eines Wertpapiers wird angenommen, wenn der Zeitwert des Wertpapiers einen Werteverfall aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung des Ratings/der Bonität eines Emittenten aufzeigt und aus diesem Grund von einem (Teil-) Ausfall des Schuldtitels ausgegangen wird.

Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen und Einzelwertberichtigungen. Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Namensschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfasst.

Schuldscheinforderungen und Darlehen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Übrige Ausleihungen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfasst.

Andere Kapitalanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen.

Optionen werden mit ihren Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten angesetzt.

Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.

Pauschalwertberichtigungen wurden in Höhe der nach dem Bilanzstichtag voraussichtlich eintretenden Ausfälle aus Erfahrungssätzen der Vorjahre gebildet. Die Pauschalwertberichtigungen wurden aktivisch angesetzt.

Da eine ertragsteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG besteht, wurden die aktiven latenten Steuern der Gesellschaft bei dem Organträger AXA Konzern AG ausgewiesen.

Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Passiva

Die Beitragsüberträge betreffen im Wesentlichen selbst abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherungen gegen Einmalbeitrag. Die auf das Folgejahr entfallenden Beitragsteile sind je Versicherungsvertrag ermittelt. Dabei wurden die bereits im Geschäftsjahr angefallenen Kosten pauschal berücksichtigt.

Die Deckungsrückstellung wurde unter Beachtung von § 341f HGB und der von einem unabhängigen Treuhänder geprüften und der Aufsichtsbehörde vorgelegten technischen Berechnungsgrundlagen errechnet. Als Berechnungsgrundlagen für die Alterungsrückstellung dienten die Sterbetafeln PKV 2004, PKV 2008, PKV 2009, PKV 2010, PKV 2011, PKV 2012, PKV 2013, PKV 2014, PKV 2015, PKV 2016, PKV 2017, PKV 2018, PKV 2019, PKV2020 sowie für die geförderte Pflegezusatzversicherung eine aus den Tafeln des Statistischen Bundesamtes hergeleitete Sterbetafel, für die Basistarife Modifikationen der PKV 2020, für den Standardtarif (Männer) die PKV2018, für den Standardtarif (Frauen) die PKV2017, für den Standardtarif Beamte (Männer) die PKV 2016 und für den Standardtarif Beamte (Frauen) die PKV 2018 und für die Pflegepflichtversicherung die Sterbetafel PPV 2020. Die Alterungsrückstellung wurde entsprechend den Vorschriften in den technischen Berechnungsgrundlagen ermittelt mit einem Rechnungszins von 2,15% bis 3,5 % und die dem einzelnen Risiko entsprechenden Schadentafeln, Schadenparameter und Grundkopfschäden. Diese wurden für alle Tarife von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und der Aufsichtsbehörde vorgelegt.

Bestandteil der Deckungsrückstellung ist auch die Alterungsrückstellung, die bei Kündigung eines Vertrages für die Krankheitskostenversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung zum 31. Dezember des Geschäftsjahres und dem gleichzeitigen Abschluss eines entsprechenden neuen Vertrages bei einem anderen privaten Krankenversicherer an den neuen Versicherer übertragen wurde (Übertragungswert).

Die negativen Reserven wurden gegen die positiven aufgerechnet.

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäftes wurde entsprechend § 341g Absatz 3 Satz 2 HGB nach den in den ersten Monaten des laufenden Geschäftsjahres gezahlten Vorjahresschäden bemessen. Der Bedarf für die restliche Zeit wurde anhand der Erfahrungen vorausgegangener Geschäftsjahre pauschal ermittelt. Dabei wurden Rückstände und der Trend des Verhältnisses der Vorjahresleistungen der ersten Monate des Geschäftsjahres zu den Vorjahresleistungen des gesamten Geschäftsjahres aus den vorangegangenen Geschäftsjahren berücksichtigt.

Bei der Ermittlung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden Ansprüche aus Regressen abgesetzt, soweit ihre Realisierbarkeit feststand oder zweifelsfrei bestimmbar war.

Die Rückstellung für die Schadenregulierungsaufwendungen wurde entsprechend den hierzu ergangenen steuerlichen Regelungen gebildet.

Die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung richtete sich nach der auf Basis des § 160 VAG erlassenen Rechtsverordnung (KVAV). Der Verwendung dieser Mittel hat der unabhängige Treuhänder zugestimmt und sie erfolgte nach den vertraglichen Vereinbarungen.

Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten insbesondere die Rückstellungen für erwartete Beitragsrückzahlungen, die aufgrund von konkretisierenden BGH-Urteilen zu den inhaltlichen Anforderungen an Beitragsanpassungsmitteilungen gebildet wurden. Darüber hinaus beinhaltet diese Bilanzposition die Rückstellung für Verpflichtungen gegenüber dem Pflegepool gemäß §111 Abs. 1 SGB XI für die private Pflegepflichtversicherung, die Rückstellung für vertragsgemäße Umwandlungsoptionen und die Stornorückstellung, die als Prozentwert der negativen Alterungsrückstellung gebildet wird, und die zusätzlich für Vertragslaufzeiten bis zu fünf Jahren einen Prozentwert des Zillmerbetrages zur Finanzierung von Übertragungswerten, die über die bilanzierte Deckungsrückstellung hinausgehen, umfasst.

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen und Rententrendannahmen.

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurden die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen in 2016 geändert. Demnach werden die Pensionsrückstellungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre, vorgegeben durch die deutsche Bundesbank, abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Dabei wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten ist im Anhang unter der Position Passiva, D.I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen angegeben (§ 253 Absatz 6 Satz 3 i. V. m. Satz 1 HGB).

Als Rechnungsgrundlage für die Sterblichkeits- und Invalidisierungsannahmen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH. Die Pensionsrückstellungen werden mit sogenanntem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB verrechnet, welches zum Zeitwert bewertet wird.

Die Anpassungen aus der jährlichen Überprüfung der versicherungsmathematischen Annahmen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Dabei wird das Wahlrecht gemäß Tz. 87 IDW HFA 30 angewendet, das heißt, der Effekt aus der Zinsänderung wird im Zinsergebnis dargestellt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die nachrangigen und anderen Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Absatz 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen, Rechnungsabgrenzungsposten mit Nominalwerten angesetzt.

Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Passivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge und Aufwendungen wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

In Rückdeckung übernommenes Geschäft

Bei dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft führt die Kündigung der Verträge, für die eine Schadenrückstellung gebildet wird, zu einer gegenüber dem Vorjahr unveränderten Schadenrückstellung für eventuell noch ausstehende Schadenzahlungen.

Grundlagen für die Währungsumrechnung

Fremdwährungspositionen werden mit den Devisenkassamittelkursen zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Für Fremdwährungspositionen gilt folgendes:

Der beizulegende Wert in Euro ergibt sich durch die Umrechnung des beizulegenden Werts in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag.
Die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro basieren auf einem historischen Devisenkurs.
Übersteigt der beizulegende Wert in Euro die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro, so werden die Fremdwährungspositionen weiterhin zu (fortgeführten) Anschaffungskosten angesetzt.
Ergibt sich dagegen im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird
bei monetären Vermögensgegenständen (Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Beteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen und sonstige festverzinsliche Wertpapiere, Sonstige Ausleihungen, Einlagen bei Kreditinstituten) die währungskursbedingte Wertminderung erfasst, jedoch können Änderungen des beizulegenden Werts in Fremdwährung kompensatorisch wirken;
bei nicht-monetären Vermögensgegenständen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an Beteiligungen, Aktien, Anteile an Investmentvermögen und nicht-festverzinsliche Wertpapiere) wird die währungskursbedingte Wertminderung (unter Beachtung einer möglichen kompensatorischen Wirkung des beizulegenden Werts in Fremdwährung) grundsätzlich erfasst, es sei denn, konkrete Anhaltspunkte sprechen gegen eine dauerhafte Wertminderung.

Ergibt sich für monetäre Vermögensgegenstände, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung aufgrund von Währungskursänderungen bilanziert wurde, im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro eine stille Reserve, wird eine Werterhöhung erfasst soweit der beizulegende Wert die Anschaffungskosten nicht übersteigt. Für nicht-monetäre Vermögensgegenstände wird eine Wertaufholung erfasst, sofern die Gründe für den Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes nicht mehr existieren; in diesem Fall stellen die fortgeführten Anschaffungskosten die Obergrenze dar.

Zeitwerte der Kapitalanlagen

Die Offenlegung von Zeitwerten der Kapitalanlagen erfolgt entsprechend den Vorschriften §§ 54 ff. der RechVersV. Die Angaben werden zum Bilanzstichtag erstellt.

Die beizulegenden Zeitwerte für Grundstücke, ihre Bestandteile und ihres Zubehörs sowie für grundstücksgleiche Rechte, Rechte an diesen und Rechte an Grundstücken werden nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639) ermittelt.

Die beizulegenden Zeitwerte werden regelmäßig anhand von externen Gutachten neu ermittelt. Im Geschäftsjahr wurden die Zeitwerte keiner Grundstücke und Bauten neu bewertet (im Vorjahr ebenfalls keine Neubewertung).

Die beizulegenden Zeitwerte der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden nach dem Ertragswertverfahren, mit Börsenwerten zum Bilanzstichtag oder mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt.

Die beizulegenden Zeitwerte der als Ausleihungen an verbundene Unternehmen klassifizierten Schuldverschreibungen und Darlehen werden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1–50 Jahre) und der Eonia/Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag–11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2020 ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte der auf den Namen lautenden Papiere werden anhand der anteiligen Nettoinventarwerte zum Bilanzstichtag ermittelt.

Als beizulegende Zeitwerte für Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden Börsenkurse, Rücknahmepreise oder Nettoinventarwerte per 31. Dezember 2020 verwendet. Für Anteile an offenen Immobilienfonds, die zur Rücknahme ausgesetzt sind, werden als beizulegende Zeitwerte Rücknahmepreise abzüglich eines angemessenen Risikoabschlages angesetzt.

Als beizulegende Zeitwerte für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden im Wesentlichen die Börsenkurse per 31. Dezember 2020 angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere ohne Börsennotierung wurden auf Grundlage von Discounted-Cash-Flow -Methoden ermittelt.

Die beizulegenden Zeitwerte der Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen werden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 – 50 Jahre) und der Eonia/Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag – 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2020 ermittelt.

Namensschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfasst.

Schuldscheinforderungen und Darlehen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine werden mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Übrige Ausleihungen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfasst.

Andere Kapitalanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen.

Optionen wurden mit ihren Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Marktwerten angesetzt.

Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft werden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.

Pauschalwertberichtigungen werden in Höhe der nach dem Bilanzstichtag voraussichtlich eintretenden Ausfälle aus Erfahrungssätzen der Vorjahre gebildet. Die Pauschalwertberichtigungen werden aktivisch angesetzt.

Da eine ertragsteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG besteht, werden die aktiven latenten Steuern der Gesellschaft bei dem Organträger AXA Konzern AG ausgewiesen.

Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.

Einbeziehung in den Konzernabschluss

Durch die Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, verlegten wir einzelne Buchungsschlusstermine und grenzten die Zahlungsvorgänge über die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab. Es ergaben sich dadurch keine wesentlichen Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Aktiva

Entwicklung der Aktivposten A.I. bis B.III. im Geschäftsjahr 2020

in Tsd. Euro
Bilanzwerte

1.1.2020
Währungskurs-

änderungen*
Zugänge Umbuchungen
--- --- --- --- ---
A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 23.799 0 300 0
A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 363.114 0 140.685 0
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 347.640 –486 303.826 113
3. Beteiligungen 0 0 0 0
Summe A.II. 710.754 –486 444.511 113
A.III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 7.293.210 0 1.173.637 0
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 7.651.773 –2.466 615.015 0
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 1.212.780 0 508.527 0
4. Sonstige Ausleihungen -
a) Namensschuldverschreibungen 1.708.116 –370 18.397 0
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 1.830.255 –7 81.416 0
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 0 0 0 0
d) übrige Ausleihungen 407.762 –389 143.615 –113
Einlagen bei Kreditinstituten 0 0 0 0
5. Andere Kapitalanlagen 1.025 0 840 0
Summe A.III. 20.104.921 –3.231 2.541.448 –113
Gesamt 20.839.474 –3.717 2.986.259 0

* In der Gewinn- und Verlustrechnung wird diese Position unter den Aufwendungen aus Abschreibungen ausgewiesen.

Entwicklung der Aktivposten A.I. bis B.III. im Geschäftsjahr 2020

in Tsd. Euro
Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte Berichtsjahr
--- --- --- --- ---
A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 312 0 441 23.346
A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 25.708 0 100 477.990
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 110.470 0 0 540.623
3. Beteiligungen 0 0 0 0
Summe A.II. 136.178 0 100 1.018.613
A.III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 917.278 1.420 14.296 7.536.693
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 195.351 0 0 8.068.972
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 157.417 0 0 1.563.890
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 201.800 0 0 1.524.343
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 188.182 0 0 1.723.483
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 0 0 0 0
d) übrige Ausleihungen 49.611 0 0 501.265
Einlagen bei Kreditinstituten 0 0 0 0
5. Andere Kapitalanlagen 195 0 79 1.591
Summe A.III. 1.709.834 1.420 14.375 20.920.236
Gesamt 1.846.324 1.420 14.917 21.962.195
2020 2019
Zeitwerte Bilanzwerte
--- --- --- --- --- ---
Zeitwerte der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2020 in Tsd. Euro gemäß § 54 RechVersV

in Tsd. Euro
zu Anschaffungs-kosten bilanziert zum Nennwert bilanziert Summe
--- --- --- --- --- ---
A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 23.346 69.045 0 69.045 23.799
A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 616.484 0 616.484 363.114
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 477.990 525.402 0 525.402 347.640
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 540.623 1.141.887 0 1.141.887 710.754
Summe A.II. 1.018.613 9.061.558 0 9.061.558 7.293.210
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 7.536.693 9.900.795 0 9.900.795 7.651.773
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 8.068.972 1.762.668 0 1.762.668 1.212.780
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 1.563.890 4.733.553 0 4.733.553 3.946.133
4. Sonstige Ausleihungen 3.749.091 2.850 0 2.850 1.025
5. Andere Kapitalanlagen 1.591 25.461.426 0 25.461.426 20.104.921
Summe A.III. 20.920.236 26.672.358 0 26.672.358 20.839.474
Summe A. der Kapitalanlagen 21.962.195 4.710.163
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert
2019
Zeitwerte
--- --- --- ---
Zeitwerte der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2020 in Tsd. Euro gemäß § 54 RechVersV

in Tsd. Euro
zu Anschaffungs-kosten bilanziert zum Nennwert bilanziert Summe
--- --- --- ---
A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 70.256 0 70.256
A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 495.709 0 495.709
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 353.297 0 353.297
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 849.006 0 849.006
Summe A.II. 8.492.653 0 8.492.653
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 8.983.447 0 8.983.447
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.373.756 0 1.373.756
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 4.826.012 0 4.826.012
4. Sonstige Ausleihungen 1.063 0 1.063
5. Andere Kapitalanlagen 23.676.930 0 23.676.930
Summe A.III. 24.596.192 0 24.596.192
Summe A. der Kapitalanlagen 3.756.718
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert

Aktiva

A. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

Der Bilanzwert der fremdgenutzten Grundstücke und Bauten betrug 23,3 Mio. Euro (2019: 23,8 Mio. Euro).

Pflichtangaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11 a) HGB

An folgenden Unternehmen waren wir mit mindestens 20% beteiligt:

in Tsd. Euro 2020
AXA Alternative Participations SICAV III, Luxemburg
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 310.381
Ergebnis des Geschäftsjahres 13.073
AXA GER Alternative Investments B.V., Amsterdam**
Anteil am Gesellschaftskapital 26,58%
Eigenkapital
Ergebnis des Geschäftsjahres
AXA GER Alternative Investments II B.V., Amsterdam***
Anteil am Gesellschaftskapital 26,58%
Eigenkapital
Ergebnis des Geschäftsjahres
DATA 4 German Feeder II S.a.r.l, Luxemburg*
Anteil am Gesellschaftskapital 33,00%
Eigenkapital 108.332
Ergebnis des Geschäftsjahres 898
DE RE Holdings LP, Delaware, USA*
Anteil am Gesellschaftskapital 42,00%
Eigenkapital in Tsd. USD 6.249
Eigenkapital in Tsd. EUR 5.563
Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. USD –307
Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. EUR –273
Development German Feeder III S.C.A. Luxembourg*
Anteil am Gesellschaftskapital 37,50%
Eigenkapital 118
Ergebnis des Geschäftsjahres –5
Development Venture IV German Feeder S.C.A. Luxembourg*
Anteil am Gesellschaftskapital 50,00%
Eigenkapital 3.571
Ergebnis des Geschäftsjahres 347
GANYMED GmbH & Co. Vierte Grundstücksgesellschaft KG, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 94,90%
Eigenkapital 32.993
Ergebnis des Geschäftsjahres 973
Promociones Lladero SA, Barcelona*
Anteil am Gesellschaftskapital 20,86%
Eigenkapital 192.956
Ergebnis des Geschäftsjahres 3.929
Tulpe B.V., Amsterdam*
Anteil am Gesellschaftskapital 38,20%
Eigenkapital 108.820
Ergebnis des Geschäftsjahres 1.844
win Health Consulting GmbH, Wiesbaden****
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 2
Ergebnis des Geschäftsjahres –59
Zincvale Ltd., Dublin*
Anteil am Gesellschaftskapital 25,22%
Eigenkapital 74.702
Ergebnis des Geschäftsjahres 4.393

* Gemäß Jahresabschluss 2019.

** Die Gesellschaft wurde im ersten Quartal 2020 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.

*** Die Gesellschaft wurde im dritten Quartal 2020 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.

**** Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation. Die Liquidation wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 abgeschlossen.

A. Zuordnung von Kapitalanlagen zum Anlagevermögen gemäß § 341b Absatz 2 HGB

Auf der Grundlage nachfolgender Darstellungen nimmt die AXA Krankenversicherung AG die Möglichkeit (gemäß § 341b Abs. 2 HGB) in Anspruch, Kapitalanlagen dem Anlagevermögen zuzuordnen, weil sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Kapitalanlagen ist mit Beschluss des Vorstandes der AXA Krankenversicherung AG wie folgt getroffen worden.

1. Im Geschäftsjahr 2020 waren Kapitalanlagen mit einem Buchwert von 15.311,1 Mio. Euro dem Anlagevermögen zugeordnet (2019: 14.800,0 Mio. Euro). Dies entspricht einem Anteil von 69,7% an den gesamten Kapitalanlagen (2019: 71,0%).

2. Grundlage für die Bestimmung

Die Bestimmung, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wird aus folgenden Indikatoren abgeleitet:

2.1. Die AXA Krankenversicherung AG ist in der Lage, die dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen so zu verwenden, dass sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen können.

2.2. Aufgrund der laufenden Liquiditätsplanung besitzt die AXA Krankenversicherung AG die Fähigkeit zur Daueranlage der betreffenden Kapitalanlagen.

2.3. Die dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen werden in der Buchhaltung jeweils auf gesonderten Konten von den anderen Wertpapieren getrennt erfasst. Eine depotmäßige Trennung von Anlage- und Umlaufvermögen ist gewährleistet.

3. Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Bei den dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen werden Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (gemäß § 341b HGB) vorgenommen.

Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Aktien, Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Zum 31. Dezember 2020 waren dem Anlagevermögen Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 627,7 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten aufwiesen. Die Zeitwerte dieser Kapitalanlagen liegen um 27,3 Mio. Euro unter den entsprechenden Buchwerten. Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Bei Investmentanteilen, die überwiegend Rentenpapiere beinhalten und stille Lasten aufwiesen, ergab sich die Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 9,9 Mio. Euro und bei Immobilienfonds in Höhe von 4,3 Mio.Euro.

Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen.

Zum 31. Dezember 2020 waren dem Anlagevermögen Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 164,8 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten aufwiesen. Die Zeitwerte dieser Kapitalanlagen lagen um 2,1 Mio. Euro unter den entsprechenden Buchwerten. Buchwerten. Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertete Kapitalanlagen

in Tsd. Euro Bilanzwerte 2020 Zeitwerte
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 123.946 127.380
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 7.118.183 8.514.337
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 8.068.972 9.900.795
Summe Wertpapiere 15.311.101 18.542.512
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert 3.231.411

Weiterführende Angaben zu Anteilen bzw. Anlageaktien an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen sind unter der entsprechenden Anhangangabe erläutert.

Weiterführende Angaben zu Kapitalanlagen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werden

Zum 31.12.2020 waren dem Anlagevermögen Anteile an verbundenen Unternehmen mit einem Buchwert von 167 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten aufwiesen. Die Zeitwerte dieser Kapitalanlagen liegen um 9,1 Mio. Euro unter den entsprechenden Buchwerten. Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Bei Anteile an verbundenen Unternehmen, die stille Lasten ausweisen ergab sich die Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro.

Die Methoden zur Bewertung aus der Währungsumrechnung führten bei Ausleihungen an verbundene Unternehmen zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 485,8 Tsd. Euro. Die Methoden zur Bewertung aus der Währungsumrechnung führten bei Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinslichen Wertpapieren zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 2,5 Mio. Euro.

Zum 31.12.2020 waren dem Anlagevermögen Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen mit einem Buchwert von 4,4 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten aufwiesen. Die Zeitwerte dieser Kapitalanlagen liegen um 3,5 Mio. Euro unter den entsprechenden Buchwerten. Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Die Methoden zur Bewertung aus der Währungsumrechnung führten bei Namensschuldverschreibungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 0,4 Mio. Euro.

Die Methoden zur Bewertung aus der Währungsumrechnung führten bei Schuldscheinforderungen und Darlehen zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 7,0 Tsd. Euro.

Zum 31.12.2020 waren dem Anlagevermögen übrige Ausleihungen mit einem Buchwert von 136 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten aufwiesen. Die Zeitwerte dieser Kapitalanlagen liegen um 499,9 Tsd. Euro unter den entsprechenden Buchwerten. Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Die Methoden zur Bewertung aus der Währungsumrechnung führten bei übrigen Ausleihungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 388,8 Tsd. Euro.

Bei anderen Kapitalanlagen, die stille Lasten aufwiesen ergab sich die Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 79,2 Tsd. Euro.

Weiterführende Angaben zu Kapitalanlagen, die nach den Grundsätzen des Umlaufvermögens bewertet werden

Im Jahr 2020 ergab sich die Notwendigkeit für eine außerplanmäßige Abschreibung auf einen Immobilienfonds in Höhe von 100,4 Tsd. Euro.

B. I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft

Die Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern liegen mit 28.130 Tsd. Euro auf Vorjahresniveau (2019: 27.822 Tsd. Euro).

B. II. Sonstige Forderungen

in Tsd. Euro 2020 2019
darin enthalten:
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 18.326 2.998
Noch zuzuordnende Zahlungsvorgänge aufgrund vorgezogener Buchungsschlusstermine 9.680 9.742
Heimfallverpflichtung Bad Pyrmont 3.637 3.538
Fällige Mietforderungen 1.658 1.372
Sonstige Forderungen aus Kapitalanlagen 4.562 341
Forderungen an die Finanzbehörde 580 555
Übrige sonstige Forderungen 2.151 1.600
Gesamt 40.594 20.146

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich unter anderem um Forderungen aus dem konzerninternen Liquiditätshilfeabkommen.

C. II. Andere Vermögensgegenstände

Die Position „Andere Vermögensgegenstände“ bestand ausschließlich aus vorausgezahlten Versicherungsleistungen.

Passiva

A. I. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der AXA Krankenversicherung AG betrug per 31. Dezember 2019 34.004.400,64 Euro und war in 13.282.969 vinkulierte, auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 2,56 Euro.

Die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs.2 Nr.4 HGB erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 931 Tsd. Euro.

B. IV. Rückstellung für die erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung*

in Tsd. Euro Zerlegung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Betrag gemäß § 150 VAG
Rückstellung für erfolgsabhängige Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückserstattung
--- --- --- --- ---
Beitragsrückerstattung ** Poolrelevante RfB aus der PPV ** Betrag gemäß § 150 (4) VAG Sonstiges
--- --- --- --- ---
1. Bilanzwerte Vorjahr 1.084.3040 –0 19.281
1.1. Umbuchung
2. Entnahme zur Verrechnung
2.1. Verrechnung von Alterungsrückstellungen –385.890 –13.957
2.2. Verrechnung mit laufenden Beiträgen –101
3. Entnahme zur Barausschüttung –76.705 –12
4. Zuführung 317.631 4.486 63
5. Bilanzwerte Geschäftsjahr 939.239 9.809 51
6. Gesamter Betrag des Geschäftsjahres gemäß § 150 VAG 50.612

* Aufstellung gemäß Formblatt 1 des PKV-Verbandes. Der Vorjahreswert der AXA Krankenversicherung AG ist aus der Bilanz ersichtlich.

** Seit 2012 wird der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung aufgrund einer Änderung des Poolvertrages der überwiegende Teil des von uns in der Pflegepflichtversicherung erwirtschafteten Überschusses zugeführt (2020: 59,56 Mio. Euro; 2019: 47,12 Mio. Euro). Bis 2012 wurde diese Zuführung in die Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung vorgenommen.

C. II. Deckungsrückstellung

Bestandteil der Deckungsrückstellung ist auch die Alterungsrückstellung, die bei Kündigung eines Vertrages für die Krankheitskostenversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung zum 31. Dezember 2020 des Geschäftsjahres und dem gleichzeitigen Abschluss eines entsprechenden neuen Vertrages bei einem anderen privaten Krankenversicherer an den neuen Versicherer übertragen wird (Übertragungswert).

D. I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Für die arbeitgeberfinanzierten Pensionszusagen, die im Allgemeinen von der Dienstzeit und dem Entgelt der Mitarbeiter abhängen und die als unmittelbare Pensionszusagen erteilt wurden, wurden Pensionsrückstellungen gebildet. Diese wurden teilweise durch Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB gesichert. Die durch die Unternehmen unwiderruflich auf den Trust, den DBV-Winterthur Vorsorge e. V., übertragenen Finanzmittel wurden ausschließlich zur Bedeckung der von den Mitgliedsunternehmen an deren Mitarbeiter erteilten Pensionszusagen verwendet und waren durch Verpfändung der Ansprüche aus den Vermögenswerten an die Versorgungsberechtigten dem Zugriff etwaiger Gläubiger entzogen. Die Pensionsrückstellungen wurden mit dem Deckungsvermögen verrechnet. Nach § 246 Absatz 2 HGB wurden zudem die Zinsaufwendungen für die Altersversorgung, vermindert um die Zinserträge aus dem Deckungsvermögen, ausgewiesen.

Zusätzlich bestanden Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung. Diesen Pensionsverpflichtungen standen Erstattungsansprüche aus kongruenten, konzerninternen Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe von 217 Tsd. Euro (2019: 219 Tsd. Euro) gegenüber, welche an den Versorgungsberechtigten verpfändet sind. Insofern handelt es sich bei den Rückdeckungsversicherungen um Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Absatz 2 HGB, sodass aufgrund der Saldierung auf einen Bilanzausweis verzichtet werden konnte. Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen entspricht dem steuerlichen Aktivwert und insofern den historischen Anschaffungskosten. Der Aufwand für diese Pensionszusagen war gleich dem Beitragsaufwand zu den Rückdeckungsversicherungen und wird von den Arbeitnehmern getragen.

Seit dem Geschäftsjahr 2016 werden die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten beträgt 2.737 Tsd. Euro (2019: 2.829 Tsd. Euro). Zur Ermittlung dieses Unterschiedsbetrags wurde ein Zins (Siebenjahresdurchschnitt) von 1,60% (2019: 1,96 %) angesetzt. Für den Unterschiedsbetrag gilt keine Gewinnabführungssperre gemäß des Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 23. Dezember 2016 (BStBl I 2017,41).

in Tsd. Euro 2020 2019
Barwert der Pensionsverpflichtung 36.143 35.569
Unterschiedsbetrag –1.355 –1.734
Zeitwert des Deckungsvermögens –14.163 –15.022
Bilanzierte Nettoverpflichtung 20.625 18.813

Der Zeitwert des Deckungsvermögens entsprach dem Deckungskapital der zugrundeliegenden Rückdeckungsversicherungen und flüssigen Mitteln und damit den Anschaffungskosten.

Darüber hinaus ergab sich insgesamt ein Netto-Zinsaufwand von 1.579 Tsd. Euro (2019: 1.666 Tsd. Euro), der sich aus 2.314 Tsd. Euro (2019: 2.776 Tsd. Euro) Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellung und 735 Tsd. Euro (2019: 1.110 Tsd. Euro) Zinserträgen auf das Deckungsvermögen zusammensetzte.

Gemäß der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EGHGB, die für die Anwendung der BilMoG Vorschriften in Bezug auf Pensionsrückstellungen galt, wird der ursprüngliche Übergangsfehlbetrag bis spätestens 31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel des zum 01. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Fehlbetrages pro Jahr zugeführt. Der zum 31.12.2020 noch nicht ausgewiesene Zuführungsbetrag beläuft sich auf 1.355 Tsd. Euro (2019: 1.743 Tsd. Euro).

Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Berechnungsfaktoren angewandt:

in % 2020 2019
Rechnungszins 2,31 2,71
Rentenanpassung 1,75 1,75
Gehaltsdynamik 2,5 2,5

D. III. Sonstige Rückstellungen

in Tsd. Euro 2020 2019
darin enthalten:
Rückstellungen für Wettbewerbe und Provisionen 7.358 5.867
Rückstellung für Prozessrisiken 2.805 668
Rückstellung für Wiedereinstieg in Gematik GmbH 2.877
Rückstellung sonstige 1.830 1.718
Gesamt 14.870 8.253

E. I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft

Die Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern beinhalten Beträge aus vorausgezahlten Beiträgen sowie Verbindlichkeiten aus noch nicht erfolgten Leistungsauszahlungen.

E. II. Sonstige Verbindlichkeiten

in Tsd. Euro 2020 2019
darin enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.773 97.104
Sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern 40 35
Sonstige Verbindlichkeiten aus Kapitalanlagen 771 1.007
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 25 49
Sonstige Verbindlichkeiten 2.209 1.617
Gesamt 7.817 99.812

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr belief sich auf 7.817 Tsd. Euro (2019: 99.763 Tsd. Euro). Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind nicht vorhanden.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

I.1. a) Gebuchte Bruttobeiträge

in Tsd. Euro 2020 2019
für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft:
- aus
Einzelversicherungen 3.353.140 3.182.714
Gruppenversicherungen 78.063 78.524
Gesamt 3.431.203 3.261.238
- untergliedert nach
laufende Beiträge 3.421.669 3.250.985
Einmalbeiträgen 9.534 10.253
Gesamt 3.431.203 3.261.238
- aus
Krankheitskosten-Vollversicherungen 2.598.296 2.518.754
Krankentagegeldversicherungen 70.304 74.791
Krankenhaustagegeldversicherungen 30.580 30.769
Krankheitskosten-Teilversicherungen 233.076 232.472
Pflegepflichtversicherungen 368.360 283.536
- davon Mitversicherungsvertrag Bahn/Post (GPV) 26.436 21.157
Ergänzende Pflegezusatzversicherungen 115.235 104.961
GEPV 6.219 6.051
Spezielle Ausschnittsversicherungen 10
Auslandsreisekrankenversicherungen 9.133 9.894
Gesamt 3.431.203 3.261.238
Pauschalwertberichtigung –1.767 –2.729
3.429.436 3.258.509
in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft:
Gesamtes Versicherungsgeschäft 3.429.436 3.258.509

In den Beiträgen enthalten sind Beitragszuschläge gemäß § 12 Absatz 4a VAG und § 12e VAG in Höhe von 110.443 Tsd. Euro (2019: 111.490 Tsd. Euro).

Die Beiträge betreffen bis auf einen sehr geringen Umfang das Inlandsgeschäft.

Rückversicherungssaldo

Der Rückversicherungssaldo (passive Rückversicherung) in Höhe von -979 Tsd. Euro (2019: 828 Tsd. Euro) zu unseren Lasten setzte sich zusammen aus den Beiträgen des Rückversicherers und den Anteilen des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle, der Veränderung der Schadenrückstellung, den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb und den Veränderungen der Bruttodeckungsrückstellung.

Anzahl der Versicherten Personen

Anzahl der Versicherten 2020 2019
gegen laufenden Beitrag
Krankheitskosten-Vollversicherungen 799.620 798.938
Krankentagegeldversicherungen 174.962 181.739
Krankenhaustagegeldversicherungen 476.137 470.776
Krankheitskosten-Teilversicherungen 799.933 784.655
Pflegepflichtversicherungen 858.445 857.799
- davon Mitversicherungsvertrag Bahn/Post (GPV) 54.478 56.329
Ergänzende Pflegezusatzversicherungen 213.579 213.395
GEPV 15.569 15.407
Gesamt gegen laufenden Beitrag 1.715.840 1.720.690
gegen Einmalbeitrag
Krankentagegeldversicherungen 1.283 1.292
Krankheitskosten-Teilversicherungen 4.848 5.296
Spezielle Ausschnittsversicherung 1.111
Auslandsreisekrankenversicherungen 794.495 850.520
Gesamt gegen Einmalbeitrag 6.131 6588
Gesamt1 1.721.971 1.727.278

1 Zuordnung der Versicherungstarife gemäß PKV-Verband

I.2. Beiträge aus der Bruttorückstellung für Beitragsrückerstattung

in Tsd. Euro 2020 2019
für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft:
- aus
Einzelversicherungen 390.751 257.953
Gruppenversicherungen 9.097 6.364
Gesamt 399.848 264.317
- untergliedert nach
laufende Beiträge 101 110
Einmalbeiträgen 399.747 264.207
Gesamt 399.848 264.317
- aus
Krankheitskosten-Vollversicherungen 264.819 141.474
Krankentagegeldversicherungen 1.277
Krankenhaustagegeldversicherungen 859
Krankheitskosten-Teilversicherungen 1.427 6.763
Pflegepflichtversicherungen 122.734 107.461
- davon Mitversicherungsvertrag Bahn/Post (GPV) 13.760 306
Ergänzende Pflegezusatzversicherungen 9.590 7.761
Gesamt 399.848 264.317
- aus
erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung 385.890 252.113
erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung 13.957 12.204
Gesamt 399.848 264.317

I.3. c) Zuschreibungen auf Kapitalanlagen

Bei den Kapitalanlagen haben wir 1,4 Mio. Euro (2019: 1,1 Mio. Euro) Zuschreibungen gemäß § 253 Abs. 5 HGB vorgenommen.

I.9. b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen

Bei den Kapitalanlagen sind 14,4 Mio. Euro (2019: 5,4 Mio. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, 3,7 Mio. Euro außerplanmäßige Abschreibungen gemäß §256a HGB sowie 100,4 Tsd. Euro (2019: 46,5 Tsd. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 4 HGB gebucht worden.

II.1. Sonstige Erträge

in Tsd. Euro 2020 2019
darin enthalten:
Erträge aus Kostenauflösung 10.493 10.561
Erträge aus Auflösung von Wertberichtigung auf Forderungen 375 582
Übrige Erträge 126 169
Gesamt 10.994 11.312

II.2. Sonstige Aufwendungen

Die sonstigen Aufwendungen beinhalten eine Rückstellung für erforderliche Gebührennachzahlungen zur Nutzung der Marken- und Namensrechte AXA in Höhe von 14.551 Tsd. Euro. Darüber hinaus sind Aufwendungen in Höhe von 19.127 Tsd. Euro für Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den sonstigen Aufwendungen enthalten.

II.5. Außerordentliche Aufwendungen

Aus der Verrechnung von Pensionsrückstellungen aus der AXA Konzern AG resultieren gemäß Art. 67 Absatz 1 EGHGB 0 Tsd. Euro (2019: 3.982 Tsd. Euro). Gemäß der Übergangsregelung des Art. 67 Absatz 1 Satz 1 EGHGB wurde den Pensionsrückstellungen ein Betrag in Höhe von 379 Tsd. Euro zu einem Fünfzehntel zugeführt.

II.7. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Im Berichtsjahr wurden Steueraufwendungen in Höhe von 33.806 Tsd. Euro (2019: 40.610 Tsd. Euro), ausgewiesen. Die Position enthielt im Wesentlichen die Gewerbesteuerumlage des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von 17.462 Tsd. Euro (2019: 47.225 Tsd. Euro), die Körperschaftsteuerumlage inklusive ausländischer Quellensteuerumlage des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von 16.307 Tsd. Euro (2019: 44.478 Tsd. Euro), die Umlage für den Solidaritätszuschlag des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von 839 Tsd. Euro (2019: 2.347 Tsd. Euro) und eine Erhöhung der aktiven latenten Steuern des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von 808 Tsd. Euro (2019: Erhöhung um 53.440 Tsd. Euro). Weiterhin wurde aufgrund der Abgabe von Steuererklärungen ein Ertrag aus der Umlage für Körperschaftsteuern für Vorjahre, für den Solidaritätszuschlag für Vorjahre sowie aus der Umlage für Gewerbesteuer in Höhe von 1.912 Tsd. Euro ausgewiesen. In diesem Bezug wurden die latenten Steuern um 1.918 Tsd. Euro gemindert.

Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen

in Tsd. Euro 2020 2019
1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst 117.042 110.248
abgeschlossene Versicherungsgeschäft
2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB 2.050 1.740
3. Löhne und Gehälter 2.402 2.595
4. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung
5. Aufwendungen für Altersversorgung 1.182 –652
Aufwendungen insgesamt 122.676 113.931

Sonstige Angaben

Angaben gem. § 251 HGB

Im Bereich der Pensionsrückstellungen wurden Vermögensgegenstände zur Sicherung auf den DBV Winterthur Vorsorge e.V. übertragen. Zudem erfolgt eine Verpfändung der Erstattungsansprüche aus der Entgeltumwandlung an den Versorgungsberechtigten. Insgesamt beläuft sich die Summe auf 13,9 Mio. Euro (2019: 14,8 Mio. Euro). Gemäß § 285 Nr. 27 HGB schätzen wir das Risiko für die Inanspruchnahme hieraus aufgrund der Solvabilität der AXA Krankenversicherung AG als sehr gering ein.

Angaben gem. § 285 Nr. 3 und 3a HGB

Einzahlungsverpflichtungen aus indirekten Anlagen bestehen in Höhe von 1.562,4 Mio. EUR (davon an verbundene Unternehmen 691,4 Mio. EUR). Diese Verpflichtungen verteilen sich in erster Linie auf die Anlagestrategien Private Equity (711,8 Mio. EUR), Immobilien (291,8 Mio. EUR) und Infrastruktur (161,6 Mio. EUR). Das den Managern zugesagte Kapital wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren investiert. Die ausgewiesenen Verpflichtungen stellen das maximale Volumen der noch offenen, nicht investierten Zusagen dar. Die Chancen und Risiken der Verpflichtungen ergeben sich aus dem zukünftigen Ergebnis der jeweiligen Anlagestrategie.

Gegenüber der WinHealth besteht eine Nachzahlungsverpflichtung in Höhe von 0,3 Mio. EUR. Es handelt sich um ein verbundenes Unternehmen.

Auszahlungsverpflichtungen aus Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen bestehen in Höhe von 128,8 Mio. EUR. Die Verpflichtungen resultieren aus noch nicht fälligen Hypothekendarlehen sowie unwiderrufliche Darlehenszusagen.

Gemäß §§ 124 ff. VAG (alte Fassung bis 31. Dezember 2015) ist unser Unternehmen – über die Mitgliedschaft im Verband der privaten Krankenversicherung e. V. – dem gesetzlichen Sicherungsfonds für Krankenversicherungsunternehmen angeschlossen. Im Krisenfall ist das Unternehmen verpflichtet, diesem Sicherungsfonds die erforderlichen Mittel bis zur Höhe von maximal zwei Promille der versicherungstechnischen Nettorückstellungen zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Dies entsprach einer Verpflichtung in Höhe von 44,1 Mio. Euro.

Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB

Seit dem 1. September 2001 sind im Inland alle Mitarbeiterverträge unserer Gesellschaft auf zum Konzern gehörige Dienstleistungsunternehmen übergegangen. Eine Angabe von Mitarbeiterzahlen entfällt daher.

Angaben gem. § 285 Nr. 9 HGB

Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen 2.307 Tsd. Euro, die des Aufsichtsrates 23 Tsd. Euro. Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 910 Tsd. Euro.

Für diese Personengruppe sind zum 31.12.2020 Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen in Höhe von 11.035 Tsd. Euro passiviert worden. Es wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

Gemäß der Übergangsregelung des Art. 67 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 EGHGB, die für die Anwendung der BilMoG-Vorschriften in Bezug auf Pensionsrückstellungen gilt, bestand ein noch nicht ausgewiesener Zuführungsbetrag in Höhe von 532 Tsd. Euro, welcher bis spätestens zum 31. Dezember 2024 zu mindestens einem Fünfzehntel des zum 1. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Fehlbetrages pro Jahr zugeführt wird.

Angaben gem. § 285 Nr. 11 HGB

Die Gesellschaften, von denen die AXA Krankenversicherung AG mehr als 20% der Anteile besitzt, sind die Bilanzpositionen A.II. aufgeführt.

Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB

Die Abschlussprüfungshonorare teilen sich nach Leistungsarten wie folgt auf:

in Tsd. Euro (inkl. USt.) 2020
Abschlussprüferleistungen 426
Andere Bestätigungsleistungen 94
Steuerberatungsleistungen 126
sonstige Leistungen 111
Summe 757

Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht. Die Steuerberatungsleistungen entfallen auf die Erstellung von Feststellungserklärungen für bestimmte Tochterunternehmen.

Angaben nach § 285 Nr. 19 HGB

Zum Bilanzstichtag befanden sich bei der AXA Krankenversicherung AG keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.

Angaben gemäß § 285 Nr. 21 HGB

Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.

Angaben gemäß § 285 Nr. 24 und 25 HGB

Die Angaben zu Rückstellungen und Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie zu der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden wurden in den Erläuterungen zu den entsprechenden Bilanzpositionen aufgeführt.

Angaben nach § 285 Nr. 26 HGB

Weiterführende Angaben zu Anteilen beziehungsweise Aktien an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches, aufgegliedert nach Anlagezielen:

in Mio. Euro Marktwert Buchwert Reserven/Lasten Auschüttungen im Geschäftsjahr
Alternative Investments 269 271 –2 9
Aktienfonds 1.303 1.135 169 3
Immobilienfonds 761 626 135 17
Rentenfonds 6.728 5.505 1.223 177
Gesamt 9.061 7.537 1.525 206

Zum 31. Dezember 2020 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 168,8 Mio. Euro (2019: 126,8 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Alternative Investment ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet waren, stille Lasten in Höhe von 10,3 Mio. Euro (2019: 4,8 Mio. Euro) aus.

Zum 31. Dezember 2020 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 63,3 Mio. Euro (2019: 194,5 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Immobilienfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet waren, stille Lasten in Höhe von 0,4 Mio. Euro (2019: 0,1 Mio. Euro) aus.

Zum 31. Dezember 2020 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 395,6 Mio. Euro (2019: 243,7 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Rentenfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet waren, stille Lasten in Höhe von 16,6 Mio. Euro (2019: 5,6 Mio. Euro) aus.

Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich der erwarteten Rückzahlungen von vorübergehenden Wertminderungen der Anteile beziehungsweise Aktien an Investmentvermögen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Bei einzelnen Fonds bestehen Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, da sie nur wöchentlich bzw. mit einer Frist von 40 Tages zum Quartalsletzten zurück gegeben werden können.

Angaben gem. § 285 Nr. 33 HGB (Nachtragsbericht)

Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2020 sind bei unserer Gesellschaft keine Vorgänge eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben.

Aufsichtsrat

Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB

Antimo Perretta

Vorsitzender

CEO European Markets, AXA GIE

La Neuveville/BE, Schweiz

Christine Theodorovics

Stellv. Vorsitzende

Chief Strategic Development Officer Europe, AXA GIE

Thalwil, Schweiz

Oliver Koll

Angestellter

Bedburg

Vorstand

Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB

Dr. Alexander Vollert

Vorsitzender

Vorstandsvorsitz

Customer Management (bis 30. November 2020 Kunden-management)

Dr. Klaus Endres

Operations

People Expierence (ab 30. November 2020)

Kai Kuklinski

Vertrieb

Dr. Stefan Lemke

Informationstechnologie / Digitalisierung

Dr. Thilo Schumacher

Krankenversicherung

Dr. Marc Daniel Zimmermann

Finanzen

People Expierence (bis 30. November 2020)

Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB und § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Nach den vorliegenden Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG hält die AXA Konzern AG, Köln, 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft.

Im Verhältnis zur AXA Konzern AG, Köln, sind wir ein Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 AktG.

Die AXA Krankenversicherung AG, Köln und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der AXA S.A. Paris, als kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, zum 31. Dezember 2016 einbezogen. Der Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorités des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in englischer Sprache im elektronischen Bundesanzeiger AXA Konzern AG befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB veröffentlicht.

Köln, den 16. März 2021

Der Vorstand

Dr. Vollert

Dr. Endres

Kuklinski

Dr. Lemke

Dr. Schumacher

Dr. Zimmermann

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft, Köln, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

[1] Bewertung der Kapitalanlagen

[2] Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Krankenversicherung

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

(1) Sachverhalt und Problemstellung

(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

(3) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

[1] Bewertung der Kapitalanlagen

(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Kapitalanlagen in der Bilanz in Höhe von € 22,0 Mrd. (98,4 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung der einzelnen Kapitalanlagen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. deren Zeitwert. Bei Kapitalanlagen, deren Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt (wie z.B. bei Immobilien, bei nicht börsennotierten Beteiligungen, bei Derivaten, bei Asset Backed Securities sowie bei sonstigen strukturierten und illiquiden Anleihen), besteht aufgrund der Notwendigkeit der Verwendung von Modellberechnungen ein erhöhtes Bewertungsrisiko. In diesem Zusammenhang sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen der anhaltenden Corona-Krise, zu treffen. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Kapitalanlagen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Kapitalanlagen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sowie der erheblichen Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Kapitalanlagen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Kapitalanlagen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen die von der Gesellschaft verwendeten Modelle und die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Bewertungsexpertise für Kapitalanlagen, unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen und Erfassung des Ergebnisses aus Kapitalanlagen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Kapitalanlagen vorgenommen. In diesem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Bewertung der Kapitalanlagen gewürdigt. Wir haben unter anderem auch die zugrundeliegenden Wertansätze und deren Werthaltigkeit anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Darüber hinaus haben wir die von der Gesellschaft erstellten bzw. eingeholten Bewertungsgutachten (einschließlich der angewendeten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen) für die wesentlichen Beteiligungen der Gesellschaft gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen sind in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ und „Angaben zur Bilanz“ des Anhangs enthalten.

[2] Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Krankenversicherung

(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter den Bilanzposten Deckungsrückstellung, Rückstellung für Beitragsrückerstattung, Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und sonstige versicherungstechnische Rückstellungen versicherungstechnische Rückstellungen in Höhe von insgesamt € 22,0 Mrd. (98,7 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind neben den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften auch eine Vielzahl an aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der Rückstellungen zu berücksichtigen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen verlangt von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, der Komplexität der anzuwendenden Vorschriften und der zugrundeliegenden Berechnungen sowie der erheblichen Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von der Gesellschaft verwendeten Methoden und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung von versicherungstechnischen Rückstellungen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen vorgenommen. Wir haben unter anderem auch die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrunde liegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Rückstellungen anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden überprüft. Weiterhin haben wir die Periodenabgrenzungen, die Bindung und Verwendung von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Entnahmen sowie Zuführungen der versicherungstechnischen Rückstellungen nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir Bestätigungen des Treuhänders für durchgeführte Beitragsanpassungen eingesehen und abgestimmt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen sind in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ und „Angaben zur Bilanz“ des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden vom Aufsichtsrat am 1. April 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. April 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1998 als Abschlussprüfer der AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft, Köln, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ludger Koslowski.“

Düsseldorf, den 17. März 2021

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Michael Peters, Wirtschaftsprüfer

Ludger Koslowski, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des gesamten Jahres 2020 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährliche Berichte und in zwei Sitzungen sowie drei schriftlichen Beschlussverfahren wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes (AktG) über die allgemeine Geschäftsentwicklung sowie über grundlegende Fragen der Geschäftsführung unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstandes, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, sind in den Sitzungen vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert worden.

In der bilanzfeststellenden Sitzung am 1. April 2020 befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit dem Bericht des Vorstands über den Geschäftsverlauf 2019 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die endgültige Planung für das Geschäftsjahr 2020 vor, die eingehend erörtert wurde. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat zudem ausführlich über die Risikosituation der Gesellschaft, die IT-Leistungsfähigkeit sowie die strategischen Schwerpunkte des laufenden Geschäftsjahrs. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat mit den möglichen Auswirkungen der COVID 19-Pandemie auf die Gesellschaft befasst.

Im Rahmen einer schriftlichen Beschlussfassung im April 2020 hat der Aufsichtsrat der Übernahme von Immobilienkrediten der AXA Bank AG im Wege der umwandlungsrechtlichen Abspaltung und der Bestellung eines neuen Treuhänders sowie einer neuen stellvertretenden Treuhänderin für das Sicherungsvermögen zugestimmt. Der Aufsichtsrat hat zudem in einer schriftlichen Beschlussfassung im Mai 2020 über das Auswahlverfahren zum Wechsel des Abschlussprüfers und in einem weiteren schriftlichen Umlaufverfahren im Juli über Vorstandsangelegenheiten beschlossen.

In seiner Sitzung am 30. November 2020 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den bisherigen Geschäftsverlauf im laufenden Jahr und gab einen Kurzbericht über die vorläufige Planung 2021. Ein weiterer Schwerpunkt der Berichterstattung durch den Vorstand bildete der Überblick über die wesentlichen Schwerpunkte des laufenden Geschäftsjahres. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat über die Risikosituation der Gesellschaft und die Auswirkungen der COVID 19-Pandemie informiert. Weiterhin hat der Aufsichtsrat vor dem Hintergrund des altersbedingten Ausscheidens des Treuhänders für das Sicherungsvermögen zum 31. Dezember 2020 über die Bestellung eines neuen Treuhänders zum 1. Januar 2021 beschlossen.

Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem Vorstand in Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat zudem im Geschäftsjahr 2020 die gemäß dem Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungaufsicht zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung durchgeführt und sich mit dem Thema Entwicklungsplan befasst.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht sowie die Solvabilitätsübersicht für das Geschäftsjahr 2020 sind von der vom Aufsichtsrat zum Abschlussprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der bilanzfeststellenden Sitzung zusätzlich mündlich erläutert und Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht und die Erläuterungen zustimmend zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Er billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist.

Im vergangenen Jahr sind im Vorstand und im Aufsichtsrat keine Personalveränderungen eingetreten.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat für deren erfolgreiche Tätigkeit in den vergangenen Jahren.

Dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienstleistungsgesellschaften, die für unsere Gesellschaft tätig geworden sind, gilt für ihre Leistung im Jahr 2020 unser ganz besonderer Dank.

Köln, den 25. März 2021

Für den Aufsichtsrat

Antimo Perretta, Vorsitzender

Christine Theodorovics

Oliver Koll

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1 Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage ist nicht Bestandteil des Lageberichts und damit nicht prüfungspflichtig.