Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

AXA Annual Report 2020

Jul 13, 2021

1135_rns_2021-07-13_8cdf49fd-f9e2-461d-a0a7-3e11b9b758e3.html

Annual Report

Open in viewer

Opens in your device viewer

Publication

AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Geschäftsbericht 2020

Kennzahlen

AXA Konzern 2020 2019
Konzerneinnahmen (IFRS)* in Mio. Euro 11.025 10.862

* Quelle: Konzerngeschäftsbericht AXA Gruppe.

AXA Lebensversicherung AG 2020 2019
Beitragseinnahmen in Mio. Euro
Gebuchte Bruttobeiträge in Mio. Euro 2.613 2.569
Veränderung in % +1,7 +0,1
Versicherungsbestand
– in Mio. Euro laufende Beiträge1) 2.190 2.202
– Anzahl der Verträge in Tausend2) 2.542 2.598
Neuzugang
– laufende Beiträge in Mio. Euro 167 172
– Veränderung in % –2,8 +9,5
– Einmalbeiträge in Mio. Euro 397 337
– Veränderung in % +17,6 +3,1
Abgang durch Storno
– laufende Beiträge in Mio. Euro 88 85
– in % des mittleren Jahresbestandes (Stückzahl) 1,9 1,9
Leistungen zugunsten unserer Kunden in Mio. Euro 3.647 4.510
Verwaltungskosten in % der Bruttobeiträge 2,9 3,1
Kapitalanlageergebnis in Mio. Euro 1.324 2.014
Kapitalanlagen in Mio. Euro 37.534 37.596
– Nettoverzinsung des laufenden Geschäftsjahres3) 3,5 5,4
– Nettoverzinsung der vergangenen drei Jahre3) 4,1 4,5
Bruttoüberschuss in Mio. Euro 266 727
Ergebnis vor Gewinnabführung in Mio. Euro 65 141
Eigenkapital in Mio. Euro 594 593

1) Selbst abgeschlossene Haupt- und Zusatzversicherungen

2) Nur selbst abgeschlossene Hauptversicherungen

3) Nettoverzinsung gemäß Verbandsformel des GDV

Als Folge der Rundungen können sich bei der Berechnung von Summen und Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Aufsichtsrat

Antimo Perretta

Vorsitzender

CEO European Markets, AXA GIE

La Neuveville/BE, Schweiz

Christine Theodorovics

Stellv. Vorsitzende

Chief Strategic Development Officer Europe, AXA GIE

Thalwil, Schweiz

Wiebke Dahl

Stellv. Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates

der AXA Konzern AG

Norderstedt

Frank Werneke (bis 1. April 2020)

Bundesvorsitzender der ver.di

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Berlin

Vorstand

Dr. Alexander Vollert

Vorsitzender

Vorstandsvorsitz

Customer Management (bis 30. November 2020 Kundenmanagement)

Dr. Klaus Endres

Operations

People Experience (ab 30. November 2020)

Kai Kuklinski

Vertrieb

Dr. Stefan Lemke

Informationstechnologie/Digitalisierung

Dr. Thilo Schumacher

Personenversicherung

Dr. Marc Daniel Zimmermann

Finanzen

People Experience (bis 30. November 2020)

Lagebericht

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die Entwicklung unserer Gesellschaft fand im Geschäftsjahr 2020 in nachfolgend beschriebenem Umfeld statt:

Corona-Folgen für die Konjunktur

Die deutsche Wirtschaft ist im Corona-Jahr 2020 schwer getroffen. Laut erster Schätzung des Statistischen Bundesamts ist die Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr um 5,0 % eingebrochen. Damit ist Deutschland nach einer zehnjährigen wirtschaftlichen Wachstumsphase durch die Corona-Beschränkungen tief in die Rezession gerutscht. Ein stärkeres Schrumpfen der Wirtschaft in der jüngeren Vergangenheit gab es lediglich während der globalen Finanzkrise 2009.

Die Pandemie-Folgen wie beispielsweise der zeitweise Stillstand weiter Teile der deutschen Wirtschaft oder die zwischenzeitliche Schließung der Grenzen und die damit resultierenden Unterbrechungen der Lieferketten hinterließen deutliche Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Die Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen sanken erstmals seit 2009.

Im Sommer und gleichermaßen dann im Herbst blieben zwar die Grenzen durchgängig geöffnet, jedoch trafen die Beschränkungen angesichts der vermehrten Ausbreitung der Neuinfektionen abermals das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben.

Auch die Befürchtungen eines Haushaltsdefizites für das Jahr 2020 werden bestätigt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden demnach durch Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen 158,2 Milliarden Euro mehr Ausgaben getätigt als Einnahmen erzielt. Im Ergebnis liegt damit eine Defizitquote von 4,8% vor und damit das zweithöchste Defizit seit der deutschen Wiedervereinigung.

Während auf der einen Seite die staatlichen Ausgaben durch die unterstützenden milliardenschweren Hilfspakete stiegen, sanken auf der anderen Seite die Einnahmen erheblich. Hinzu kam gleichermaßen die Verringerung des Steueraufkommens, insbesondere bedingt durch die ab dem 1. Juli 2020 für ein halbes Jahr reduzierte Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 %.

Der Blick auf die wirtschaftlichen Entwicklungen während der Pandemie in Europa zeigt ein ähnliches Bild. Die EU-Kommission schätzt nach ihren Prognosen für die EU-Mitgliedsstaaten einen durchschnittlichen BIP-Rückgang von 7,4 % im Corona-Jahr 2020 (Stand: Januar 2021). Gleichermaßen wird für die Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets ein Rückgang um 7,8 % für das Jahr 2020 verzeichnet. In diesem Zusammenhang legt die deutsche Wirtschaft in der EU noch ein relativ gutes Ergebnis vor.

Ferner spiegelt sich auch der Anstieg von Defiziten und Staatsverschuldungen im gesamten EU-Raum wider. Durch die steigenden Sozialausgaben sowie die sinkenden Steuereinnahmen der EU-Mitgliedstaaten wird im EU-Gebiet ein erhöhtes Defizit erwartet. Laut Prognosen werden sich die gesamtstaatlichen Defizite im EU-Währungsgebiet von 0,6 % des BIP (2019) auf rund 8,8 % im Jahr 2020 erhöhen. Entsprechend zeigt sich auch die Prognose für die Gesamtschuldenquote des Euroraums, die einen Anstieg von 85,9 % des BIP (2019) auf 101,7 % im Jahr 2020 verzeichnet.

Ein weiterer Trend, der im Corona-Jahr in Deutschland durchbrochen wurde, betrifft den Arbeitsmarkt. Der stetige Aufwärtstrend am Arbeitsmarkt wurde demnach nach 14 Jahren beendet. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes waren im Jahresdurchschnitt 2020 44,8 Millionen Erwerbstätige in Deutschland tätig. Im Vergleich zum Vorjahr liegt damit ein Rückgang von 1,1 % vor.

Seit März 2020 halten die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an und treffen den Arbeitsmarkt mit voller Wucht. Die Arbeitslosenzahl im Jahresdurchschnitt 2020 stieg im Vergleich zum Vorjahr um 429 Tsd. auf insgesamt 2,695 Mio. Menschen. Im Ergebnis lag damit die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt bei 5,9 % für das Jahr 2020 (+0,9 % gegenüber dem Vorjahr).

Zeitgleich stieg die Kurzarbeit auf ein historisches Niveau. Laut der Bundesagentur für Arbeit befanden sich noch nie zuvor so viele Menschen in Kurzarbeit. Der Höchststand wurde im April 2020 mit knapp 6 Millionen Menschen in Kurzarbeit erreicht, was 18 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten entspricht.

Der Verlust von Arbeitsplätzen betrifft zugleich die gesamte EU. Nach den Prognosen der EU-Kommission wird in der EU ein Anstieg der Arbeitslosenquote von 6,7 % (2019) auf 7,7 % für das Jahr 2020 prognostiziert. Für den Euro-Raum wird mit einem Anstieg von 7,5 % (2019) auf 8,3 % für das Jahr 2020 gerechnet.

Die Weltwirtschaft ist durch die Corona-Pandemie ebenfalls stark beeinflusst. Mit dem Amtswechsel im Weißen Haus, dem Brexit und neuen Binnenmärkten steht der Welthandel für das laufende Jahr zusätzlich vor offenen Fragen. Es bleibt spannend, wie sich die Handelsbeziehungen zwischen den USA, der EU sowie Großbritannien weiterentwickeln und wie sich die Rolle weiterer Handelsmächte wie China oder Indien parallel einordnen.

In der ersten Jahreshälfte 2020 verzeichnete die Weltwirtschaft einen historischen Einbruch, den es nicht einmal zu Zeiten der Finanzkrise gegeben hat. Laut der Bundesregierung schrumpfte die globale Wirtschaftsleistung im zweiten Quartal in US-Dollar preis- und saisonbereinigt um 7,8 % gegenüber dem Vorquartal.

In der zweiten Jahreshälfte 2020 startete eine erste Erholungsbewegung. Laut der Bundesregierung gab es im dritten Quartal eine Wachstumsrate von 7,4 % gegenüber dem zweiten Quartal, sodass der Aufschwung der globalen Wirtschaftsleistung fast so hoch ausfiel wie der Einbruch zuvor. Durch die neuerlichen strikten Einschränkungen des öffentlichen Lebens gegen Jahresende und die sehr unterschiedliche Betroffenheit der Länder hinsichtlich Ablaufs und Ausmaßes der Verbreitung des Virus ist die Nachhaltigkeit dieser Entwicklung weiter zu beobachten.

Für das Schlussquartal 2020 prognostizieren bereits Frühindikatoren eine positive weltweite Entwicklung. Dennoch sind solche Prognosen vorsichtig einzuordnen, da der Erholungsprozess nach wie vor wesentlich vom Infektionsgeschehen abhängt. Gleichermaßen wird ein Weltwirtschaftswachstum für das laufende Jahr (Stand Januar 2021) von rund 4,0 % erwartet. Die Prognosen setzen jedoch voraus, dass die ersten Impfungen gegen das Coronavirus im Laufe des Jahres flächendeckend erfolgen. Nur durch die flächendeckende Bereitstellung des Impfstoffes kann die Bremsung der Ausbreitung des Virus gewährleistet werden und ein weltweiter Aufholprozess unmittelbar eintreten.

Deutsche Versicherungswirtschaft in der Corona-Krise

Im Bereich der Versicherungswirtschaft hat die Corona-Krise deutliche Spuren hinterlassen. Besonders betroffen ist das Geschäft der Lebensversicherer. Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge ist im Krisenjahr 2020 um gut 12 % gesunken.

Die Versicherungswirtschaft konnte zumindest in zwei von drei Sparten ein besseres Ergebnis als noch vor einem Jahr erwartet verzeichnen. In der Schaden- und Unfallversicherung stiegen die Einnahmen um 2,1 % auf fast 75 Milliarden Euro. Gleichermaßen wurde ein Anstieg bei den Beiträgen der privaten Krankenversicherer verzeichnet. Hier stiegen die Beiträge um 3,8 % auf knapp 43 Milliarden Euro. Der Zuwachs betrifft im Einzelnen: Die Krankenversicherung mit 1,5 % und die Pflegeversicherung, insbesondere bedingt durch Mehrleistungen im Zuge der gesetzlichen Pflegereformen, mit 31,2 %.

Hingegen wird ein Minus bei den Lebensversicherern, Pensionskassen sowie Pensionsfonds verzeichnet. Das Beitragsminus im Corona-Jahr 2020 beläuft sich auf 0,4 % mit knapp 103 Milliarden Euro. Dabei fällt die Entwicklung zwischen den laufenden Beiträgen und den Einmalbeiträgen wie folgt aus: Ein Rückgang der laufenden Beiträge um 1,0 % auf 64,4 Milliarden Euro und ein Anstieg der Einmalbeiträge um 0,4 % auf 38,3 Milliarden Euro.

Laut den Angaben des GDV haben die deutschen Versicherer insgesamt über alle drei Sparten hinweg einen leichten Beitragszuwachs erreicht. Demnach haben die deutschen Versicherer ihre Beitragseinnahmen insgesamt um 1,2 % auf rund 220 Milliarden Euro gesteigert.

Niedrigzinsen, Digitalisierung, Partnerschaften

Weiterhin niedrige Zinsen, die immer weiter an Fahrt aufnehmende Digitalisierung und das Eingehen strategischer Partnerschaften sind neben der Bewältigung von Corona-Einflüssen die drängendsten aktuellen Themen der Versicherungsbranche.

Niedrigzinsen

Die Niedrigzinspolitik hat auch weiterhin große Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft und beeinflusst insbesondere das Geschäft der Lebensversicherer und Pensionskassen sehr stark. Durch die Corona-Krise wird die Problematik teilweise noch weiter verstärkt. Eine Verbesserung des Zinsumfeldes ist dabei zumindest kurz- bis mittelfristig nicht in Sicht. Der festgesetzte Höchstrechnungszins für die Lebensversicherer liegt nach wie vor bei 0,9 %, es mehren sich die Forderungen, beispielsweise der Deutschen Aktuarvereinigung, nach einer weiteren Absenkung. Auch der Finanzierungsbedarf aus den Regelungen zur Bildung der Zinszusatzreserve bleibt bei den Lebensversicherern weiterhin sehr hoch. So dürften branchenweit mittlerweile knapp 100 Milliarden Euro Reserven notwendig geworden sein, die sich durch die Berechnungsmethodik und das weitere Absinken des Referenzzinses bis ins Jahr 2025 auf geschätzt 150 Milliarden Euro steigern werden.

Digitalisierung

Die Digitalisierung der Versicherungsbranche ist weiterhin in starker Bewegung. Das klassische Beratungsgeschäft über Hausbesuche oder Filialen war bereits vor der Corona-Zeit sukzessive im Wandel. Prozessumstellungen, die Implementierung von digitalen Arbeitsweisen sowie die Ausweitung des Produktportfolios im Internet sind im Markt bereits im vollen Gange. Hinzu kommt, dass die Pandemie und die damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen die Kommunikation zwischen den Beratern und den Kunden maßgeblich beeinflusst hat. Der nun fehlende persönliche Kontakt wurde unmittelbar in vielen Bereichen durch digitale Kommunikationskanäle ersetzt. Der bereits ohnehin laufende Wandel im Bereich der „Berater-Kunde-Kommunikation“ wurde damit durch die Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Krise erheblich beschleunigt. Viele neue Medien kommen zum Einsatz und ermöglichen die Disponierung von Veranstaltungen, Kampagnen und sonstigen Vertriebsaktivitäten in die digitale Welt. Die Nachfrage nach digitalen Produkten und Services nimmt stetig zu. Damit gewinnt der digitale Austausch immer mehr an Bedeutung, insbesondere auch bedingt durch Homeoffice inklusive virtuellen Meetings und Kundengesprächen, die durch die Corona-Krise in den Vordergrund gerückt sind. Insofern hat die Versicherungsbranche im Rahmen der Pandemie 2020 einen Digitalisierungsschub erfahren und viele der aus der Krise notwendig gewordenen Verhaltensweisen und Erkenntnisse werden absehbar einen nachhaltigen Einfluss auch in der Zukunft haben.

Der Digitalisierungsschub entfaltet sich gleichermaßen im AXA-Konzern. Auch die AXA nutzt die Digitalisierung als große Chance. Bereits 2014 wurde mit dem AXA Innovation Campus ein wichtiger Baustein im Hinblick auf die Digitalisierung gelegt. Mit dem Kernziel der Erarbeitung von neuen, digitalen Geschäftsideen für die Versicherer rückt die AXA immer mehr in die virtuelle Offensive. Ferner wird der Wandel zum digitalen Versicherer durch neue Partnerschaften vorangetrieben. Neben den primär digital erfolgten Vertriebsprozessen war der virtuelle Schub gleichermaßen in der internen Arbeitsorganisation ersichtlich. Aufgrund der bereits herrschenden digitalen Infrastruktur waren umfassende Homeoffice-Lösungen für die eigenen Mitarbeiter praktisch von Beginn der Corona-Krise an möglich.

Partnerschaften

Im Jahr 2020 konnte AXA mit mehreren renommierten Partnern zusammenarbeiten, um seine Vertriebsreichweite durch die Nutzung seiner digitalen Fähigkeiten zu erweitern.

Ein Beispiel ist die ING-Partnerschaft: Mehr als 2 Millionen ING-Kunden haben jetzt Anspruch auf ein Versicherungspaket bestehend aus Haftpflicht-, Haushalts- und Gebäudeversicherung von AXA. Die neuen digitalen Lösungen sind direkt in das Online-Banking von ING integriert. Damit ermöglichen ING und AXA gemeinsam den Kunden eine flexible und bedarfsgerechte Absicherung. Mit der Zusammenarbeit wird ein wichtiger Baustein für künftige Kooperationen zwischen Banken und Versicherungen gelegt. Der Schritt der digitalen Integration von Versicherungsthemen im Banking-Bereich betont abermals die Vorreiterrolle beider Beteiligten im unaufhaltbaren digitalen Wandel. Die angebotenen Leistungen und der Service sollen sukzessive auch auf weitere Kundengruppen ausgeweitet werden.

Marktsituation

Lage des deutschen Vorsorgemarktes

Auch im Jahr 2020 begegnete der Lebensversicherungsmarkt einem anspruchsvollen Kapitalmarktumfeld mit anhaltend niedrigem Zinsniveau sowie hoher Volatilität im ersten Halbjahr an der Börse aufgrund der Covid-19-Pandemie.

Eine vorausschauende und nachhaltige Geschäfts- und Kapitalanlagestrategie ist zunehmend von Bedeutung, um die finanzielle Stabilität der Gesellschaft zu wahren und somit dauerhaft Garantieversprechen an Neu- und Bestandskunden gewährleisten zu können.

Die AXA Lebensversicherung zeichnet sich in diesem Jahr wiederum durch wirtschaftliche Solidität und Widerstandsfähigkeit aus und hat erneut im jährlichen Belastungstest von Morgen & Morgen die Bestnote erhalten.

Im Jahr 2020 wurde auch der Lebensversicherungsmarkt von der Covid-19-Pandemie stark beeinflusst. Die Pandemie brachte zum einen starke Veränderungen für die operative Geschäfts- und Vertriebstätigkeit der Unternehmen selbst mit sich. Zum anderen änderten sich während der Pandemie kurzfristig die Kundenbedürfnisse hinsichtlich Kontaktmöglichkeiten, Absicherungsumfang und Liquiditätsoptionen. Die Branche wurde vor die Herausforderung gestellt, die eigenen Geschäftstätigkeiten möglichst schnell auf die veränderte Situation einzustellen und den Kunden Lösungen für die geänderte Bedarfssituation zu bieten.

Die AXA Lebensversicherung hat zeitnah den Geschäftsbetrieb auf die veränderte Situation eingestellt und entsprechend Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und Absicherung des Geschäftsbetriebs ergriffen. Phasenweise, insbesondere während des Lockdowns haben die Mitarbeiter überwiegend im Homeoffice gearbeitet. Die AXA Lebensversicherung konnte in dieser Situation von dem fortgeschrittenen Digitalisierungsgrad und den bereits im Rahmen der New Way of Working – Strategie eingerichteten Homeoffice-Möglichkeiten profitieren.

Der speziellen Nachfrage der Kunden nach ausgeweiteten Flexibilitäten bei der Prämienzahlung in der besonderen Pandemie-Situation konnte die AXA zeitnah mit dem Angebot entsprechender Lösungen wie beispielsweise zinslose Stundungen und ausgeweitete Regelungen für Beitragsfreistellungen begegnen.

Die Digitalisierung in der Versicherungsbranche gewinnt weiter an Bedeutung und hat - insbesondere an der Kunden- und Vertriebspartnerschnittstelle – durch Covid-19 im Jahr 2020 wie auch in anderen Branchen einen zusätzlichen Schub bekommen.

Bei AXA ist die Digitalisierung sowohl der internen Prozesse als auch der Kunden- und Vertriebspartnerkontakte bereits seit langem elementarer Teil der strategischen Ausrichtung, so dass AXA in diesem Bereich eine Vorreiterrolle einnimmt. Dies wurde unter anderem durch den ersten Platz bei einer im „Handelsblatt“ veröffentlichten Untersuchung des Deutschen Kundeninstituts für das beste digitale Angebot bestätigt.

In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) konnte in 2020 ein weiterer entscheidender Schritt unternommen werden, in dem die Strecke vom Angebot über den Antrag bis zur Verwaltung vollständig digital erlebbar gemacht wurde. Die gemeinschaftlich und in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern entwickelten Lösungen bieten den Vertriebspartnern, ihren Firmenkunden sowie deren Mitarbeitern eine schlanke, einfache und vor allem digitale bAV-Welt. So können zum Beispiel Mitarbeiter sich an jedem Ort und zu jedem Zeitpunkt über ihre bAV informieren und diese auch online abschließen. Darüber hinaus bietet das bAV-Firmenkundenportal von AXA nach Abschluss des Vertrages eine komplett digitale Verwaltung der Bestände an.

Die Neugeschäftsentwicklung im Gesamtmarkt ist durch Absatzschwankungen aufgrund Covid-19 geprägt und liegt somit insgesamt unter Vorjahr: -1,0% gemessen an APE. Die Entwicklung ist insbesondere getrieben durch einen Rückgang im Neugeschäft gegen laufenden Beitrag mit -2,1% gegenüber 2019. Das Neugeschäft in den fondsgebundenen Versicherungen entwickelt sich trotz der Kapitalmarktschwankungen im ersten Halbjahr 2020 sehr positiv und liegt 31,7% über Vorjahr. Der Anteil an konventionellen Rentenversicherungen nimmt weiter ab (Neugeschäft APE -10,3% vs. 2019) und zum Ende des Jahres kündigen mehrere Anbieter an, den Garantiezins in diesen Produkten zu 2021 abzusenken oder das Angebot einzustellen.

Die AXA Lebensversicherung kann mit leicht positiver Neugeschäftsentwicklung von +0,5% APE gegenüber Vorjahr ihren Marktanteil von 2,2% konstant halten.

Die Beitragseinnahmen sind im Markt mit -0,1% gegenüber Vorjahr leicht gesunken. Die AXA Lebensversicherung konnte die Beitragseinnahmen um 1,7% gegenüber Vorjahr steigern, der Marktanteil bleibt konstant bei 2,6%.

Starke Ratings im AA-Bereich

Die drei großen Ratingagenturen bescheinigen der AXA Gruppe mit Hauptsitz in Frankreich seit Langem eine hohe Finanzkraft. Deren Einstufungen können indirekt auch für die Kerngesellschaften der deutschen AXA Konzern AG herangezogen werden. Standard & Poor’s Ratings Services hat zuletzt am 4. August 2020 seine Financial Strength Rating-Entscheidung für AXA unverändert auf AA- belassen und diese wie im Vorjahr mit einem stabilen Ausblick versehen. Am 13. Oktober 2020 hatte Fitch sein AA- Insurer Financial Strength Rating gleichermaßen mit einem stabilen Ausblick für die AXA Gruppe bekräftigt. Moody’s bewertet AXA in seinem Insurance Financial Strength Rating vom 7. September 2020 weiterhin mit Aa3 und hat den Ausblick ebenfalls auf stabil gesetzt.

Entwicklung des Geschäftsverlaufs im Vergleich zu den Erwartungen

Im Berichtsjahr konnten wir die erwarteten Beitragseinnahmen leicht übertreffen, was hauptsächlich aus über Plan liegenden Einmalbeiträgen stammt. Die Kosten lagen moderat unter Plan. Es wurden deutlich mehr Mittel für die Erhöhung der Zinszusatzreserve benötigt als erwartet, so dass das Kapitalanlageergebnis – insbesondere aus Gewinnrealisierungen – entsprechend höher als geplant ausfiel. Der Rohüberschuss lag moderat über Plan und der Rückstellung zur Beitragsrückerstattung wurde ein deutlich höherer Betrag zugeführt als geplant. Bedingt durch positive steuerliche Einmaleffekte fiel der Steueraufwand geringer aus als erwartet. Das geplante Ergebnis vor Gewinnabführung wurde daher übertroffen.

Geschäftsergebnis

Beitragseinnahmen von 2,6 Mrd. Euro

Die gebuchten Beiträge des selbst abgeschlossenen Geschäfts unserer Gesellschaft erhöhten sich im Berichtsjahr um 1,7 % auf 2,606 Mrd. Euro (2019: 2,562 Mrd. Euro). Hiervon entfielen 2,2 Mrd. Euro (–0,6 %) auf die laufenden Beiträge. Die Einmalbeiträge sind in 2020 gegenüber dem Vorjahr um 58,6 Mio Euro (+16,8 %) gestiegen.

Bei den laufenden Beiträgen verringerten sich die Beitragseinnahmen aus den Beständen an klassischen Kapitallebensversicherungen (-6,7 %) und konventionellen Rentenversicherungen (-3,8 %). Demgegenüber erhöhten sich die laufenden Beitragseinnahmen bei den selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen (+7,0 %) und bei den fondsgebundenen Renten (+11,2 %), hier insbesondere aus der „Relax Rente.“

Die Einmalbeiträge erhöhten sich um 16,8 % auf 406,6 Mio. Euro (2019: 348,0 Mio. Euro). Hier entwickelten sich die beiden für das Einmalbeitrags-Neugeschäft relevanten Produktfelder unterschiedlich; bei den klassischen Rentenversicherungen stieg der Einmalbeitrag kräftig an (+80,2 %), während er bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen deutlich sank (-20,2 %).

Kapitalanlageergebnis auf 1,3 Mrd. Euro gesunken

Das gesamte Kapitalanlageergebnis – alle Erträge abzüglich aller Aufwendungen – betrug im Berichtsjahr 1,3 Mrd. Euro (2019: 2,0 Mrd. Euro). Dies entspricht einem Rückgang von 690,1 Mio. Euro. Dabei fiel das laufende Ergebnis für Kapitalanlagen im Wesentlichen aufgrund von geringeren Ausschüttungen von Renten- und Aktienfonds um 473,2 Mio. Euro auf 1,2 Mrd. Euro. Die laufende Verzinsung verringert sich daher von 4,4% auf 3,1%.

Aus dem Abgang von Kapitalanlagen wurden Gewinne in Höhe von 196,0 Mio. Euro (2019: 390,4 Mio. Euro) realisiert. Diese Gewinne wurden hauptsächlich aus dem Verkauf von Aktienfonds und Rentenfondsanteilen erzielt. Den Abgangsgewinnen standen Abgangsverluste in Höhe von 13,8 Mio. Euro (2019: 11,8 Mio. Euro) gegenüber.

Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von insgesamt 30,5 Mio. Euro (2019: 9,2 Mio. Euro) vorgenommen, davon sind 5,2 Mio. Euro durch Wechselkursänderungen bedingt. Die Zuschreibungen auf Kapitalanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 5,4 Mio. Euro (2019: 4,6 Mio. Euro).

Im gesamten Kapitalanlageergebnis ist ein Effekt in Höhe von 350,5 Mio. Euro aus Auschüttungen aus dem laufenden Ergebnis sowie aus realisierten Abgangsgewinnen enthalten, der sich aus der Finanzierung der Zuführung zur Zinszusatzreserve ergab.

Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen - berechnet nach der Formel des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft - beträgt für das Jahr 2020 3,5% (2019: 5,4%). Dies resultiert im Wesentlichen aus geringeren Ausschüttungen von Renten- und Aktienfonds.

Bereinigt um die Effekte zur Finanzierung der Zuführung zur Zinszusatzreserve ergab sich eine Nettoverzinsung von 3,4% (2019: 5,3%).

Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

Die Abschluss- und Verwaltungskosten unserer Gesellschaft betrugen im Berichtsjahr insgesamt 316,4 Mio. Euro (2019: 337,2 Mio. Euro); dies entspricht einem Rückgang um 6,1 % gegenüber dem Vorjahr.

Der Rückgang der Abschlusskosten um 6,6 % auf 241,7 Mio. Euro (2019: 258,7 Mio. Euro) ist durch geringere Abschlussprovisionen aufgrund der leicht rückläufigen Entwicklung des laufenden Neugeschäfts und geringere Abschlusskosten verursacht. Die Beitragssumme des Neugeschäfts reduzierte sich auf 5,3 Mrd. Euro (2019: 5,4 Mrd. Euro). Im Ergebnis verbesserte sich die Abschlusskostenquote – das Verhältnis der Abschlussaufwendungen zur Beitragssumme des Neugeschäfts – auf 4,6 % (2019: 4,8 %).

Die Verwaltungskosten unserer Gesellschaft lagen im Berichtsjahr mit 74,7 Mio. Euro um 4,8 % unter denen des Vorjahres (78,5 Mio. Euro). Bei geringfügig gesteigerten Beitragseinnahmen sank die Verwaltungskostenquote auf 2,9 % (Vorjahr: 3,1 %).

Die gesamten Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – inklusive der erhaltenen Provisionen aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft – verbesserten sich um 7,8 % auf 282,7 Mio. Euro (2019: 306,6 Mio. Euro).

3,4 Mrd. Euro direkte Leistungen für unsere Kunden

Die direkten Leistungen an unsere Kunden für Abläufe, Rückkäufe, Todes- und Heiratsfälle und Unfall sowie für Renten einschließlich der zugehörigen Überschussanteile und Anteile aus der Direktgutschrift reduzierten sich um 5,1 % auf 3,37 Mrd. Euro (2019: 3,55 Mrd. Euro). Der Anteil der vertragsgemäßen Abläufe lag dabei in 2020 bei 63,4 % der Leistungen (jeweils ohne Überschussanteile und Anteile aus der Direktgutschrift), der Anteil der Rückkäufe bei 11,0 % sowie der Renten- und Berufsunfähigkeitsleistungen bei 20,5 %. 5,0 % entfielen auf Leistungen für Tod, Heirat und Unfall.

Die Leistungsverpflichtungen gegenüber unseren Versicherungsnehmern (Deckungsrückstellung, Ansammlungsguthaben und Rückstellung für Beitragsrückerstattung) erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 277,7 Mio. Euro (2019: Erhöhung der Rückstellungen um 957,9 Mio. Euro) auf 40,5 Mrd. Euro. Der gegenüber dem Vorjahr geringere Zuwachs stammt maßgeblich aus dem rückläufigen Aufwand für die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung.

Deckungsrückstellung für Rentenversicherungen

Bei der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) werden die Untersuchungen zur Sterblichkeit in der Rentenversicherung durch Berücksichtigung neuer Daten laufend aktualisiert, da eine Fortsetzung des Trends zu weiter steigenden künftigen Lebenserwartungen nicht ausgeschlossen werden kann. Auch unsere eigenen Versicherungsbestände werten wir entsprechend aus. Zur Berücksichtigung der gestiegenen Lebenserwartung haben wir die Deckungsrückstellung für unseren Bestand an Rentenversicherungen, die nicht nach der aktuellen Sterbetafel DAV 2004 R kalkuliert wurden, in den Vorjahren verstärkt. Eine Verstärkung der bis 2019 aufgebauten Rückstellung in 2020 war nicht erforderlich.

Zinszusatzreserve

Das anhaltend niedrige Zinsniveau am Kapitalmarkt beeinträchtigt weiterhin die Anlagemöglichkeiten der Lebensversicherer. Die Deckungsrückstellungsverordnung sieht daher abhängig vom Kapitalmarktzins der vergangenen Jahre die Bildung einer Zinszusatzreserve für Versicherungen mit einem Rechnungszins oberhalb eines Referenzzinses vor. Unsere Gesellschaft hat für 2020 die Zinszusatzreserve um weitere 350,5 Mio. Euro auf nunmehr 4,17 Mrd. Euro verstärkt.

Überschussbeteiligung

Der Rohüberschuss nach Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2020 reduzierte sich auf 365,6 Mio. Euro (2019: 894,2 Mio. Euro). Dieser Rückgang ist vor allem auf ein geringeres Kapitalanlageergebnis zurückzuführen.

Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung haben wir 294,4 Mio. Euro (2019: 201,3 Mio. Euro) zugunsten unserer Kunden entnommen sowie 200,9 Mio. Euro (2019: 585,5 Mio. Euro) neu zugewiesen. Die gesamte Rückstellung für Beitragsrückerstattung belief sich auf 1,89 Mrd. Euro (2019: 1,98 Mrd. Euro). Die freie, noch nicht für die künftige Überschussbeteiligung gebundene Rückstellung für Beitragsrückerstattung lag bei 1,01 Mrd. Euro (2019: 971 Mio. Euro).

Das anhaltend niedrige Zinsniveau und die Verstärkung der Zinszusatzreserve zur langfristigen Sicherung der Garantien beeinträchtigen den Überschuss der Gesellschaft. Deshalb wurde die Überschussbeteiligung dieser Entwicklung angepasst.

Für das Kalenderjahr 2021 wird bei der AXA Lebensversicherung und ihrer Zweigniederlassung DBV Deutsche Beamtenversicherung die laufende Verzinsung (Garantieverzinsung plus Zinsüberschussanteil) 2,6 % (2020: 2,9 %) betragen, kann jedoch für Tarifgenerationen mit höheren Garantien davon abweichen. In jedem Fall wird mindestens der Garantiezins gewährt.

Hinzukommen können – je nach Vertragstyp – sonstige Überschüsse (Kosten- und Risikoüberschüsse), Schlussüberschussanteile sowie eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven.

Für Einmalbeitragsversicherungen erfolgt die Verzinsung in Anlehnung an die Entwicklung am Kapitalmarkt.

Für die dem Bestand der ehemaligen DBV Lebensversicherung zuzurechnenden Verträge (Vertragsbeginn vor dem 31. Dezember 2012 sowie Neuanmeldungen im Rahmen von Bestandskollektiven) beträgt die laufende Verzinsung unverändert 2,6 %. Mindestens wird jedoch die Garantieverzinsung gewährt.

Die Überschussanteilsätze für die einzelnen Tarife sind im Anhang dargestellt.

Ertragsteuern

Nach einem Aufwand für Ertragsteuern von 71,5 Mio. Euro in 2019 fällt im Berichtszeitraum ein Steuerertrag von 28,6 Mio. Euro an. Darin ist im Gegensatz zum Vorjahr ein Ertrag aus der Auflösung einer Steuerrückstellung für Vorjahre in Höhe von 37,0 Mio. Euro enthalten. Zudem wirkt der Rückgang des Ergebnisses vor Steuern aufwandsmindernd. Der gesamte Steuerertrag inklusive sonstiger Steuern betrug im Berichtsjahr 28,8 Mio. Euro (2019: Steueraufwand von 71,1 Mio. Euro).

Seit dem 1. Januar 2009 besteht eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG als Organträgerin.

Überschuss von 65,1 Mio. Euro

Nach der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung und nach Steuern verbleibt ein erwirtschafteter Überschuss von 65,1 Mio. Euro (2019: 141,0 Mio. Euro). Aufgrund des im Oktober 2009 geschlossenen Ergebnisabführungsvertrages zwischen der AXA Lebensversicherung AG und der AXA Konzern AG wurde dieser Überschuss an die AXA Konzern AG abgeführt.

Eigenkapitalausstattung

Die Eigenkapitalausstattung stellt sich gegenüber dem Vorjahr bis auf eine geringfügige Erhöhung der Kapitalrücklage gem. § 272 Abs.2 Nr.4 HGB unverändert dar. Weitergehende Erläuterungen zum Eigenkapital befinden sich im Anhang.

Bestandsentwicklung

Bestand auf 119,7 Mrd. Euro statistische Versicherungssumme gewachsen

Im Geschäftsjahr 2020 wuchs der Bestand unserer Gesellschaft auf eine statistische Versicherungssumme von 119,7 Mrd. Euro (+2,4 %). Am Ende des Berichtsjahres betreute unsere Gesellschaft 2.542.493 Verträge (2019: 2.598.424 Verträge). Gemessen am laufenden Jahresbeitrag belief sich unser Versicherungsbestand auf 2,19 Mrd. Euro (2019: 2,20 Mrd. Euro).

Neuzugang: 167,4 Mio. Euro laufende Beiträge

Im Berichtsjahr sank das Neugeschäft gegen laufenden Beitrag um 2,8 % auf 167,4 Mio. Euro. Diese Entwicklung beruhte insbesondere auf Rückgängen bei den klassischen Rentenversicherungen. Das laufende Neugeschäft der RelaxRente und von Berufsunfähigkeitsversicherungen konnte hingegen leicht gesteigert werden.

Das Neugeschäft gegen Einmalbeitrag nahm um 17,6 % auf 396,6 Mio. Euro zu. Das Wachstum resultierte vor allem aus einer positiven Neugeschäftsentwicklung bei den klassischen Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag.

Abgang von 186,0 Mio. Euro laufendem Jahresbeitrag

Die Abgänge an laufenden Jahresbeiträgen beliefen sich auf 186,0 Mio. Euro, das waren 0,4 % weniger als im Vorjahr. Davon entfielen auf die vertragsmäßigen Abläufe 84,6 Mio. Euro (-5,0 %) und auf die vorzeitigen Abgänge 88,3 Mio. Euro (+4,2 %). Die Stornoquote, bezogen auf die Stückzahl, betrug wie im Vorjahr 1,9 %.

Detaillierte Angaben zur Entwicklung des Versicherungsbestands entnehmen Sie bitte den Anlagen zum Lagebericht.

Kapitalanlagebestand sank um 0,1 Mrd. Euro auf 37,5 Mrd. Euro

Die Entwicklung der Kapitalmärkte im Jahr 2020 war wesentlich geprägt durch die Covid19-Pandemie. Im März führte die rasche globale Ausbreitung des Virus und die damit verbundenen unsicheren Auswirkungen auf die Konjunktur zu einem massiven Kurseinbruch an den Aktienmärkten, steigenden Risikoaufschlägen an den Märkten für Unternehmensanleihen und neuen historischen Tiefständen an den Zinsmärkten. Der EuroStoxx 50 büßte von seinem Höchstwert im Februar auf seinen Tiefstwert im März 38% ein. Am europäischen Zinsmarkt erreichte der zwanzigjährige Swap-Zins im März mit -0,12% einen historischen Tiefstand.

Insbesondere das entschlossene Eingreifen der Zentralbanken und fiskalpolitische Maßnahmen führten im zweiten Quartal zu einer deutlichen Erholung an den Aktienmärkten. Als geldpolitische Sondermaßnahme legte die Europäische Zentralbank (EZB) das Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP) auf. Der EZB-Einlagezins verblieb in 2020 unverändert bei -0,5%. Neben Notfallhilfen senkte die amerikanische Notenbank FED den Leitzins entschlossen um 1,5 % auf den Zielkorridor von 0,0% bis 0,25% und stellte im weiteren Jahresverlauf in Aussicht, den Leitzins bis einschließlich 2023 nicht zu erhöhen. Im Wesentlichen getrieben von den geldpolitischen Maßnahmen reduzierte sich das Zinsdifferential zwischen dem Euro und dem US-Dollar massiv, so dass sich die Absicherungskosten für das Wechselkursrisikos von Kapitalanlagen in US-Dollar in 2020 deutlich reduzierten.

Die zweite Jahreshälfte war zunächst geprägt von Sorgen über die zweite Infektionswelle und die möglichen negativen Auswirkungen eines zweiten Lockdowns. Im frühen November rückte die US-Präsidentenwahl in den Fokus der Kapitalmärkte. Zunehmende Klarheit über den Ausgang der Wahl und insbesondere positive Nachrichten über die Entwicklung von Impfstoffen trieben die Aktienmärkte Mitte November in die Höhe. Die Zinsen verharrten unterdessen - insbesondere im Zusammenhang mit der Erwartung einer andauernd expansiven Geldpolitik - auf äußerst niedrigem Niveau.

Der im Vergleich zur Eurozone stärkere Zinsrückgang in den Vereinigten Staaten war ein wesentlicher Treiber der Abwertung des US-Dollars gegen den Euro. Die Entwicklung des Britischen Pfundes war im Jahresverlauf von der unverändert bestehenden Unsicherheit um den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union geprägt.

31.12.2019 31.12.2020 Veränderung
Zinsen 10 Jahre Swap 0,11% -0,26% -0,37%-Pkt.
10 Jahre Bundesanleihe -0,19% -0,57% -0,38%-Pkt.
Aktien EuroStoxx 50 3.745 3.553 -5,1%
S&P 500 (USA) 3.230 3.757 16,3%
Währung EUR/USD 1,12 1,22 8,9%
EUR/GBP 0,85 0,89 4,7%

Auch in diesem Kapitalmarktumfeld hat die AXA Lebensversicherung AG auf Grundlage eines ausgewogenen Kapitalanlagenportfolios die an ihre Kunden gegebenen Leistungsversprechen erfüllt. Zudem profitierte die AXA Lebensversicherung AG von den Vorteilen als Unternehmen eines internationalen Versicherungskonzerns, um die zur Verfügung stehenden Mittel in Kapitalanlagen zu attraktiven Konditionen eines Großinvestors zu investieren.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden Investitionen in Staatsanleihen und staatsnahe Anleihen sowie in Unternehmensanleihen vorgenommen. Zudem wurden auch Investitionen in Hypothekendarlehen, Infrastrukturfinanzierungen, Schwellenländeranleihe, Kreditverbriefungen (sog. CLOs mit bester Bonität), Immobilien, nicht börsennotierte Eigenkapitalbeteiligungen und alternative Kreditstrategien getätigt. Anleihen von Unternehmen aus besonders von der Pandemie getroffenen Sektoren wurden im Jahresverlauf reduziert. Auch Schwellenländeranleihen und italienische Staatsanleihen wurden selektiv bzw. teilweise zur Risikoreduktion vor dem Hintergrund der Pandemie veräußert. Außerdem wurden Investitionen in Hedge Fonds reduziert.

Der Bestand an Kapitalanlagen sank bei unserer Gesellschaft im Laufe des Jahres 2020 auf einen Buchwert von 37,5 Mrd. Euro (2019: 37,6 Mrd. Euro). Der Marktwert stieg auf 46,3 Mrd. Euro (2019: 44,7 Mrd. Euro).

Das gesamte Neuanlagevolumen unserer Gesellschaft betrug 4,0 Mrd. Euro (2019: 4,9 Mrd. Euro). Mit 3,3 Mrd. Euro oder 81,7 % bildeten festverzinsliche Wertpapiere und in festverzinsliche Wertpapiere investierte Investmentanteile den Schwerpunkt unserer Neuanlagen. Der Bestand der festverzinslichen Wertpapiere inklusive der in festverzinslichen Wertpapieren investierten Investmentanteile, bildet den Schwerpunkt des Gesamtportfolios und betrug 32,4 Mrd. Euro (2019: 32,9 Mrd. Euro) oder 86,2% (2019: 87,5%) der gesamten Kapitalanlagen.

Die wesentlichen Abgänge entfallen auf festverzinsliche Wertpapiere und Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere.

Der überwiegende Teil der Aktien wurde in Spezialfonds gehalten, die auf Aktieninvestments ausgerichtet sind, jedoch auch einen begrenzten Anteil an Renteninvestments beinhalten. Insgesamt stagnierte die Aktienquote auf Buchwertbasis, die nur den reinen Aktien- und keinen Rentenanteil berücksichtigt, bei 4,3 % (2019: 4,3%). Gemessen an den Marktwerten stieg die Quote von 3,8 % auf 4,1 %.

Bewertungsreserven von 8,8 Mrd. Euro

Die Bewertungsreserven als Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem Buchwert beliefen sich zum 31. Dezember 2020 auf 8,8 Mrd. Euro (2019: 7,1 Mrd. Euro). Der Wert unserer Reserven ist im Geschäftsjahr 2020 um 1,7 Mrd. Euro gestiegen.

Dies ist insbesondere auf die im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen allgemeinen Zinsen und Risikoaufschläge für Unternehmensanleihen sowie gestiegene Aktienindizes (DAX, S&P 500) zurückzuführen.

Das allgemein gesunkene Zinsniveau bei festverzinslichen Wertpapieren gegenüber dem entsprechenden Berichtszeitraum des Vorjahres führte zu einem Anstieg der Bewertungsreserven um 1,6 Mrd. Euro auf 7,8 Mrd. Euro (2019: 6,2 Mrd. Euro).

Das Liquiditätsmanagement wird im Risikobericht unter Liquiditätsrisiken erläutert.

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit

Mit der Zielsetzung, die hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kunden aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Veröffentlichung in Form einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen, bewerteten Aussage des jeweiligen Kunden auf der Unternehmens-Homepage. Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Rückmeldungen wird auch zukünftig weitere Optimierungsmaßnahmen ermöglichen.

Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2020. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck.

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission.

Als Risiko wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können, definiert sind.

Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:

versicherungstechnische Risiken,
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft,
Risiken aus Kapitalanlagen,
operationelle und sonstige Risiken.

Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt.

Organisationseinheiten des Risikomanagements

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen) eingebunden.

Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäfts ist die Risikomanagementfunktion unserer Gesellschaft auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie die Implementierung eines funktionierenden angemessenen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug behandelt. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und sonstigen Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien besprochen.

Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind

der Bereich Value & Risk Management (zentrales Risikomanagement),
die Risikoverantwortlichen für die Steuerung und Kontrolle der Risiken in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich (dezentrales Risikomanagement),
der dezentrale Risikomanager pro Ressort für die Koordination aller risikorelevanter Themen innerhalb des Ressorts (ebenfalls dezentrales Risikomanagement) und
der Verantwortliche Aktuar unserer Gesellschaft.

Der Bereich Value & Risk Management – zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland - ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert.

Der Chief Risk Officer (CRO) der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher.

AXA hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:

Risikomanagement-Funktion,
Compliance-Funktion,
Interne Revision,
Versicherungsmathematische Funktion.

Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter oder eine Leitende Funktion innerhalb des Bereichs oder der Abteilung. Dabei ist die versicherungsmathematische Funktion innerhalb der CRO-Organisation angesiedelt. AXA hat darüber hinaus die Aufgaben des Leiters Recht sowie des Chief Investment Officer (CIO) zu weiteren Schlüsselaufgaben erklärt. Für die Inhaber der Schlüsselfunktionen und -aufgaben gelten besondere Anforderungen, sogenannte „Fit & Proper“-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig).

Risikomanagementprozess

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen.

Risikoidentifikation: Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie und des Materialitätsprozesses, unter anderem durch die Aktualisierung der sogenannten „Risikopolicen“ und der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken. Durch die Risikopolicen werden die identifizierten wesentlichen Risiken inklusive deren aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen dokumentiert.

Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.

Risikoanalyse und -bewertung: Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil des Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können.

Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen.

Risikosteuerung und -überwachung: Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/ Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht.

Risikokommunikation und -berichterstattung: Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, so dass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil beachten kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzernebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht verfasst. Entsprechend der internen Vorgaben kann zudem unterjährig ein Ad-hoc-ORSA abgefasst werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtswesens die Berichte „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) und „Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht“ (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, der SFCR wird auf der Internetseite der AXA Konzern AG veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden.

Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig durch die Interne Revision geprüft.

Versicherungstechnische Risiken

Wir betreiben im Lebensversicherungsgeschäft hauptsächlich konventionelle und fondsgebundene Kapitallebens- und Rentenversicherungen sowie Risiko-Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen. Die spezifischen Risiken aus dem Lebensversicherungsgeschäft aus Unternehmenssicht sind biometrische Risiken, Zinsgarantierisiken, Risiken aus Kundenverhalten sowie Kostenrisiken. Ferner bestehen noch spartenspezifische Risiken aus Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Biometrische Risiken

Biometrische Risiken entstehen aus Abweichungen des tatsächlich beobachteten Risikoverlaufs zu den Annahmen der Kalkulation. Sinkende Sterblichkeiten, bewirkt zum Beispiel durch verbesserte medizinische Versorgung, führen bei Kapital- und Risiko-Lebensversicherungen zu einer Erhöhung der Marge, andererseits erzwingt dieser Trend bei Rentenversicherungen zusätzliche Leistungen. Eine Erhöhung der Sterblichkeit, etwa hervorgerufen durch Epidemien, hat einen gegenläufigen Effekt. Zum jetzigen Zeitpunkt beobachten wir noch keine Effekte aus der Corona-Pandemie, die über die normale Schwankung hinausgehen. Ein entscheidender Grund dürfte darin liegen, dass die meisten beobachteten Todesfälle Personen im hohen Alter betreffen und diese Altersbereiche in unserem Bestand nur dünn besetzt sind. Wir beobachten die Entwicklungen weiterhin kontinuierlich. Bei Berufsunfähigkeits-Absicherungen führen Abweichungen von den eingerechneten zu den tatsächlichen Versicherungsereignissen zu Risiken. Hier gehen die Risiken neben medizinisch und juristisch verursachten Veränderungen oft auch auf soziale und konjunkturelle Ursachen zurück. Auch hier zeigen die aktuellen Beobachtungen noch keine Effekte aus der Corona-Pandemie über die normale Schwankung der Daten hinaus. Berufsunfähigkeiten, die auf soziale und konjunkturelle Ursachen zurückzuführen sind, treten allerdings erfahrungsgemäß mit einer zeitlichen Verzögerung auf. Darüber hinaus sind Leistungsfälle aufgrund von Folgeschäden aus Covid-19-Erkrankungen oder langandauernden Covid-19-Behandlungen nicht auszuschließen, ebenso wenig wie vermehrte Fälle von psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit der Pandemie. Auch diese Entwicklungen behalten wir unter engmaschiger Beobachtung.

Unsere Gesellschaft steuert biometrische Risiken durch ihre Produktgestaltung, Zeichnungspolitik und Rückversicherungsverträge. Bei der Gestaltung neuer und der Anpassung bestehender Produktideen werden Risiken identifiziert, bewertet, und es wird, sofern notwendig, eine Anpassung der Produktkalkulation der neuen Tarifgeneration vorgenommen. Durch die Zeichnungspolitik wird eine risikogerechte Tarifierung sichergestellt. Je nach Ergebnis der medizinischen und finanziellen Risikoprüfungen wird dem Kunden nur unter Akzeptanz eines Beitragszuschlages oder eines Risikoausschlusses ein Versicherungsvertrag angeboten. Zusätzlich werden bei hohen Einzel- und Kumulrisiken sowie konzernübergreifend bei Katastrophenrisiken Rückversicherungsverträge zur Beschränkung der Leistungsbelastung abgeschlossen. Bei Berufsunfähigkeits-Absicherungen wird das biometrische Risiko durch die Leistungsprüfung auf die vertraglichen Zusagen beschränkt. Hierbei wird zum einen ausführlich geprüft, ob der Leistungsfall eingetreten ist, zum anderen werden Hilfestellungen für eine schnelle Rückkehr des Versicherten in das Berufsleben erteilt.

Für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen werden im Wesentlichen die bei Vertragsabschluss aktuellen, von der Aufsichtsbehörde oder der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlenen Sterbetafeln sowie Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln verwendet. Für die ab dem 21. Dezember 2012 verkauften geschlechtsunabhängigen Tarife werden Tafeln genutzt, die aus den aktuell empfohlenen Tafeln unter Berücksichtigung eines erwarteten Geschlechtermixes abgeleitet wurden. Alle in den Versicherungsverträgen zugesagten Leistungen werden dem Grundsatz der Vorsicht entsprechend berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung der Versicherungen mit geschlechtsunabhängiger Tarifierung wird mit dem Ergebnis einer Kontrollrechnung auf geschlechtsabhängigen Kalkulationsgrundlagen verglichen und der höhere Wert in die Bilanz eingestellt. Durch regelmäßige aktuarielle Analysen wird ein möglicher Anpassungsbedarf bei der Deckungsrückstellung frühzeitig erkannt. Für den Bestand an Rentenversicherungen, die nicht nach der aktuellen Sterbetafel DAV 2004 R kalkuliert sind, wurde unter Berücksichtigung der aktuellen Empfehlungen der DAV in den Vorjahren die Deckungsrückstellung verstärkt. Eine Verstärkung der bis 2019 aufgebauten Rückstellung in 2020 war dabei nicht erforderlich. Für den kleinen Bestand an Pflegerentenversicherungen, die nicht nach der aktuellen Tafel DAV 2008 P kalkuliert sind, wurde die Deckungsrückstellung in Anlehnung an die Empfehlungen der DAV verstärkt.

Die Deckungsrückstellung des Bestandes an Berufsunfähigkeits-Absicherungen, die nicht nach den aktuellen Tafeln DAV 1997 I, TI und RI kalkuliert wurden, musste im Vergleich zum Vorjahr nicht weiter verstärkt werden.

Die Entwicklung der Sterblichkeit und Invalidisierungswahrscheinlichkeit wird weiterhin laufend analysiert.

Zinsgarantierisiko

Das professionelle Management der Zinsgarantien stellt eine Kernherausforderung im Rahmen des Asset Liability Managements dar. Die derzeitige und auch die im Rahmen der Unternehmensplanung erwartete Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen liegen über dem garantierten (bilanziellen) Bestandszins (inkl. Zinszusatzreserve).

Die Gesellschaft hat im deregulierten Bestand gemäß Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) und im regulierten Bestand nach genehmigtem Geschäftsplan zum Jahresende 2020 eine Zinszusatzreserve beziehungsweise Zinsverstärkung in Höhe von 4.172,4 Mio. Euro (2019: 3.821,9 Mio. Euro) gebildet. Dabei wurde der Referenzzins nach der sogenannten Korridormethode gemäß der seit 2018 geänderten Deckungsrückstellungsverordnung ermittelt. Für Versicherungen des Altbestandes wurde als Zins der gemäß Deckungsrückstellungsverordnung für den deregulierten Bestand geltende Referenzzins angesetzt. Bei der Berechnung von Zinszusatzreserve beziehungsweise Zinsverstärkung werden Storno und Kapitalwahl berücksichtigt.

Gemäß unseren Erwartungen an die Kapitalmarktentwicklung gehen wir in 2021 von einer geringeren Zuführung zur Zinszusatzreserve im deregulierten Bestand wie im regulierten Bestand aus. In den darauffolgenden Jahren erwarten wir mittelfristig im Neubestand deutlich geringere Zuführungen als in 2020, dann einen kontinuierlichen jährlichen Abbau der Zinszusatzreserve. Für die Zinsverstärkung im Altbestand erwarten wir einen Abbau ab 2021.

Aktuelle Planrechnungen belegen, dass im Szenario leicht steigender Zinsen gemäß Unternehmensplanung die Gesellschaft die notwendige Zinszusatzreserve beziehungsweise eine entsprechende Zinsverstärkung finanzieren kann. Dieses gilt auf Basis heutiger Erkenntnisse auch in einem Flachzinsszenario, in dem die Aufwände deutlich höher ausfallen würden.

Zur Absicherung gegen signifikant ansteigende Zinsen haben wir in den vergangenen Jahren langfristige Absicherungsinstrumente abgeschlossen. Dadurch soll die Finanzierung des Aufbaus der Zinszusatzreserve beziehungsweise der Zinsverstärkung auch dann sichergestellt werden, wenn die Bewertungsreserven bei steigenden Zinsen abnehmen.

Bei fondsgebundenen Versicherungen ohne Garantieteile bemisst sich die Versicherungsleistung an der Entwicklung des zugrunde liegenden Fonds. Hieraus ergibt sich für die Lebensversicherer kein Kapitalanlagerisiko, da die Höhe der Verpflichtung gegenüber den Versicherungsnehmern stets mit dem Wert des Fondsvermögens übereinstimmt. Soweit unsererseits konventionelle Garantien bei fondsgebundenen Produkten ausgesprochen wurden, gelten die Aussagen zu Zinsgarantien konventioneller Produkte. Bezüglich der Umrechnungsfaktoren für die Verrentung von Guthaben bestehen bei vielen Tarifgenerationen Anpassungsmöglichkeiten. Wo dieses nicht der Fall ist, wurden zusätzliche Rückstellungen im erforderlichen Umfang gestellt, zum Beispiel für die Zinszusatzreserve.

Risiken aus Kundenverhalten

Risiken aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern resultieren vor allem aus dem Stornorisiko und dem Risiko aufgrund des Kapitalwahlrechts bei Rentenversicherungen.

Das Stornorisiko wird vom Verhalten der Versicherungsnehmer beeinflusst, da sie zum Beispiel ihre Beitragszahlung einstellen oder den Vertrag kündigen können. Rationales Verhalten vorausgesetzt, werden Lebensversicherungskunden mit einer Kapital- oder Risikoversicherung, deren Gesundheit sich während der Vertragslaufzeit verschlechtert, mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit kündigen. Hierdurch kann die Gefahr einer negativen Risikoselektion entstehen. Andererseits kann eine positive Kapitalmarktentwicklung zu verstärkten Rückkäufen führen, um den ausgezahlten Betrag mit einer höheren Rendite zu reinvestieren. Das sich bei unerwartet hohen Storni ergebende Risiko von Mittelabflüssen kann bei großem Volumen zu Liquiditätsengpässen, einer Beeinträchtigung der Kapitalanlagenstruktur und der Erträge aus den Kapitalanlagen führen. Das Liquiditätsrisiko wird gesondert betrachtet.

Die Stornoquoten in unserer Gesellschaft und in der Branche werden getrennt nach Produktlinien permanent beobachtet. In den Monaten Februar bis April 2020 kam es zu einem Corona-Effekt in Form einer Stornoerhöhung, seit Juni beobachten wir wieder eine Entspannung und die Rückkehr zum normalen Niveau, teilweise sogar darunter. Die konjunkturellen Entwicklungen in Folge der Pandemie können allerdings in den nächsten Jahren Auswirkungen auf das Stornoverhalten der Kunden haben, die derzeit noch nicht erkennbar sind. Ohne Berücksichtigung des Corona-Effekts war die Veränderung der Stornoquoten in der Vergangenheit gering, das resultierende Risiko aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt ist daher derzeit als niedrig einzuschätzen. Für den Fall eines veränderten Kundenverhaltens bei stark steigenden Zinsen ist, wie oben erwähnt, ein Programm mit Absicherungsinstrumenten aufgelegt worden. Bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen erhalten wir von Fondsgesellschaften teilweise Vergütungen von Verwaltungsgebühren. Im Falle eines deutlich erhöhten Stornos würden die Fondsguthaben niedriger ausfallen und die geringeren Vergütungen von Verwaltungsgebühren den Rohüberschuss und damit im Endeffekt auch die Höhe der deklarierten Überschussanteile vermindern.

Auch hinsichtlich der Neugeschäftsentwicklung im Corona-Kontext spielte sicherlich die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht eine Rolle dabei, dass der Verlauf in 2020 nicht wesentlich schlechter war, als vor Corona geplant. Mit Blick auf die Zukunft wird man die allgemeine Einkommenslage der Bevölkerung hier im Auge behalten müssen.

Bei Rentenversicherungen mit älteren Rechnungsgrundlagen, bei denen eine Verstärkung der Deckungsrückstellung erfolgt, wird dabei die Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts berücksichtigt. Diese kann sich im Laufe der Zeit verändern und wird deshalb regelmäßig überwacht. Gleiches gilt für Zinszusatzreserve bzw. Zinsverstärkung, in deren Berechnung Storno und Kapitalwahl berücksichtigt wird.

Kostenrisiko

Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten durch die einkalkulierten Kosten dauerhaft nicht finanziert werden können. Die Überwachung des Kostenrisikos erfolgt durch ein umfassendes Kostencontrolling. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben und schätzen seine Bedeutung bei der Bewertung unserer Risikotragfähigkeit als gering ein.

Risiken aus Gesetzesänderungen und Rechtsprechung

Die Deckungsrückstellung eines Versicherungsvertrages muss mindestens der Höhe des Rückkaufswertes entsprechen. Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die eine Erhöhung des Rückkaufswertes bewirken, führen daher auch zu einer Erhöhung der Deckungsrückstellung und der Schadenrückstellung für den betroffenen (Teil-)Bestand, soweit diese Beträge den Kunden nicht in anderer Form, wie durch Auszahlung oder Umwandlung in Überschussguthaben der verzinslichen Ansammlung, gut gebracht worden sind. Es ist nicht auszuschließen, dass sich aus Gesetzgebung und Rechtsprechung eine extensive Interpretation der vom Bundesgerichtshof zu den Rückkaufswerten in den Jahren 2005 bis 2013 ergangenen Urteile entwickeln könnte, woraus zusätzliche, bisher nicht berücksichtigte Leistungen resultieren würden. Die Höhe der Rückstellung (derzeit 2,0 Mio Euro) wird regelmäßig überprüft.

Ein weiteres rechtliches Risiko besteht im Hinblick auf § 5 a Abs. 2 Satz 4 VVG alte Fassung, da der EuGH mit Urteil vom 19. Dezember 2013 entschieden hat, dass die dort genannte Jahresfrist nicht mit Europarecht vereinbar ist. Die nationale gesetzliche Regelung, dass ein Vertrag trotz mangelnder Belehrung spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss nicht mehr widerrufen werden kann, ist folglich unwirksam. Das heißt, dass alle Verträge, die unter Geltung dieser Regelung mit mangelhafter Belehrung beziehungsweise fehlender Information geschlossen worden sind, „ewig“ widerruflich sind.

Der BGH hat am 7. Mai 2014 im Nachgang zu dieser Entscheidung geurteilt, dass dem Versicherungsnehmer grundsätzlich ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages zusteht, wenn die Widerspruchsbelehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Der Versicherungsnehmer müsse sich allerdings insbesondere den gewährten Versicherungsschutz anrechnen lassen. Wir sind davon ebenfalls betroffen. Derzeit führen wir insgesamt ca. 230 Gerichtsverfahren zu diesem Themenkomplex in unterschiedlichen Instanzen. Zur Frage der Europarechtsmäßigkeit des Policenmodells an sich hat sich der EuGH bis dato nicht geäußert. Der BGH hält das Policenmodell laut seinem weiteren Urteil vom 16. Juli 2014 für europarechtskonform, die gegen dieses Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der BGH die Europarechtsmäßigkeit des Policenmodells dem EuGH zur Entscheidung vorlegen wird. Die Rechtsprechung hierzu beobachten wir weiterhin eng.

Im BGH-Urteil vom 11. November 2015 zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung wurde vom BGH herausgearbeitet, dass der Versicherungsnehmer im Falle der Rückabwicklung vom Versicherer nur tatsächlich gezogene Nutzungen herausverlangen dürfe und er seinen Tatsachenvortrag nicht ohne Bezug zur Ertragslage des jeweiligen Versicherers auf eine tatsächliche Vermutung einer Gewinnerzielung in bestimmter Höhe stützen könne. Gleichwohl sind einige Berechnungsparameter offen geblieben.

Wir haben daher eine gesonderte Rückstellung für die Thematik § 5 a VVG alte Fassung über die Prozesskostenrückstellung hinaus in Höhe von 8,2 Mio. Euro (2019: 8,2 Mio. Euro) gebildet. Die weitere Entwicklung wird beobachtet.

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft

Fällige Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern

in Mio. Euro 2020 2019
Fällige Forderungen (brutto) 60,9 65,2
Einzelwertberichtigungen 5,0 7,3
Pauschalwertberichtigungen 1,8 0,6
Verbleibender Buchwert nach Wertberichtigungen 54,1 57,3
Forderungen älter als 90 Tage an Versicherungsnehmer 10,7 9,7

Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre

in % 2018 2019 2020
Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre (ermittelt als Verhältnis der Wertberichtigungen zu den gebuchten Bruttobeiträgen für das selbst abgeschlossene Geschäft) 0,40 0,36 0,30

Die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern werden durch ein IT-unterstütztes Inkasso- und Mahnsystem gesteuert. Zeitnahe Provisionsabrechnungen stellen sicher, dass Provisionsrückforderungen an Versicherungsvermittler kurzfristig ausgeglichen werden.

Zum Bilanzstichtag 2020 bestehen – wie im Vorjahr - keine Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft.

Ratingklassen der Forderungen beziehungsweise Ansprüche aus dem Rückversicherungsgeschäft

in Tsd. Euro S&P Rating NR S&P Rating AA+ bis AA- S&P Rating BB bis BBB+ Summe
Abrechnungsforderungen 148 148
Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen 3.871 3.871

Sowohl bei der über unsere französische Gruppengesellschaft AXA Global Re retrozedierten als auch bei der direkt von uns abgegebenen Rückversicherung wird nur mit erstklassigen Rückversicherern zusammengearbeitet, die mindestens ein Rating A+ aufweisen, was die langfristige Politik der AXA bezüglich der Bonität der Rückversicherer unterstreicht.

Risiken aus Kapitalanlagen

Die Entwicklung der Kapitalmärkte im Jahr 2020 war wesentlich geprägt durch die Corona-Pandemie. Im März führte die konjunkturelle Unsicherheit zu einem Kurseinbruch an den Aktienmärkten, zu steigenden Risikoaufschlägen an den Märkten für Unternehmensanleihen und zu neuen historischen Tiefständen an den Zinsmärkten. Die Pandemie hatte signifikante Auswirkungen auf bestimmte Sektoren (z.B. Tourismus, Flugverkehr, stationärer Einzelhandel), deren Folgen bis heute andauern. Unsere Gesellschaft hat diese Entwicklungen mit Hilfe unserer Assetmanager unter ständiger Aufmerksamkeit beobachtet und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Der Anteil gehaltener Unternehmensanleihen aus den genannten Sektoren in unserem Portfolio ist gering. Dennoch haben wir einige dieser Unternehmensanleihen veräußert und die verbliebenen Unternehmen unter Beobachtung gesetzt. Das Gesamtportfolio der Immobilieninvestments zeigt sich trotz einzelner Corona-induzierter Wertanpassungen und Mietstundungen robust, auch bedingt durch die in den letzten Jahren sowohl regional als auch sektoral erhöhte Diversifizierung. Lange Laufzeiten der zugrundeliegenden Mietverträge begrenzen das Neuvermietungsrisiko entsprechend, wobei das Monitoring des jeweiligen wirtschaftlichen Umfeldes im Fokus bleibt. Aufgrund unseres diversifizierten Portfolios sowie unseres strukturierten Anlageprozesses haben wir insgesamt keine wesentlichen negativen Auswirkungen durch die Pandemie verzeichnet. Aus selbigem Grund erwarten wir keine einschneidenden Verluste, insbesondere im weiteren Verlauf der Pandemie.

Unsere Gesellschaft verwaltet 37,5 Mrd. Euro (2019: 37,6 Mrd. Euro) Kapitalanlagen. Diese werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet.

Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die bewusst eingegangen, jedoch durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und weitere risikomindernde Maßnahmen gesteuert werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das Kapitalmarktumfeld angepasst.

Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt.

Marktrisiken

Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaft beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei Aktien und festverzinslichen Anlagen. Ferner sind die nicht börsennotierten Beteiligungen sowie der Immobilienbestand den Marktpreis- beziehungsweise Wertänderungsrisiken ausgesetzt. Auch können im Bereich Private Equity aufgrund einer zukünftigen Verschlechterung des Marktumfeldes Wertrückgänge bzw. Abschreibungen nicht ausgeschlossen werden.

Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Hierfür werden die Marktwertschwankungen von Aktien, Zinsprodukten und Währungen unter Berücksichtigung der bestehenden Währungssicherungen und anderer derivativer Absicherungsmechanismen simuliert.

Die folgende Übersicht zeigt auf, wie sich eine Änderung der Aktien- und Währungskurse beziehungsweise der Marktzinsen kurzfristig auswirken würde.

Aktienmarktänderung Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Rückgang um 10 % – 182 Mio.Euro
Rückgang um 20 % – 363 Mio.Euro
Rückgang um 30 % – 545 Mio.Euro
Renditeänderung des Rentenmarktes Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Anstieg um 200 Basispunkte – 8.719 Mio.Euro
Anstieg um 100 Basispunkte – 4.802 Mio.Euro
Rückgang um 100 Basispunkte + 5.955 Mio. Euro
Rückgang um 200 Basispunkte + 13.407 Mio. Euro
Währungskursänderung Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Euroaufwertung um 5 % – 20 Mio.Euro
Euroaufwertung um 10 % – 41 Mio.Euro

Unser Portfolio besteht zum größten Teil aus festverzinslichen Papieren, daher reagiert dessen Marktwert stark auf Veränderungen des Zinsniveaus. Bereits ein Anstieg der Marktzinsen um 100 Basispunkte würde in einem deutlichen Rückgang unserer Bewertungsreserven resultieren.

Insgesamt ergeben sich Zinsrisiken durch einen Durationsmismatch zwischen Aktiv- und Passivseite der Bilanz. Die Festlegung von Durationszielen erfolgt durch regelmäßige Asset Liability Management-Analysen im Einklang mit der Risikotragfähigkeit unserer Gesellschaft. Dabei wird zum Beispiel das Risiko eines dauerhaften Niedrigzinsniveaus, welches bei der Wiederanlage zu einer Belastung der zukünftigen Ertragslage führt, quantifiziert und über gezielte Hedging-Programme abgesichert.

Unter anderem durch das historisch andauernde Niedrigzinsumfeld ergeben sich Agien bei den festverzinslichen Wertpapieren. Im unwahrscheinlichen Fall erheblicher Bonitätsverschlechterungen oder gar Ausfällen von Emittenten könnte sich somit ein höherer Abschreibungsbedarf der festverzinslichen Wertpapiere, welche Agien aufweisen, ergeben. Darüber hinaus können die festverzinslichen Wertpapiere bei einem Zinsanstieg stille Lasten aufweisen.

Unsere Gesellschaft ist größtenteils im europäischen Raum investiert. Zusätzlich werden Investitionen im nicht-europäischen Ausland getätigt, wobei diese Fremdwährungsinvestitionen kontrolliert und größtenteils gegen Wechselkursschwankungen abgesichert sind. Dies erfolgt durch den Einsatz von Fremdwährungsderivaten innerhalb der Spezialfonds, zum Beispiel Devisentermingeschäften.

Der Immobilienbestand unserer Gesellschaft besteht zum großen Teil aus deutschen Büro- und Gewerbeimmobilien. Die Wertentwicklung ist deshalb im Wesentlichen abhängig von der Konjunkturlage in Deutschland.

Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau. Sollten sich die zuvor gezeigten negativen Szenarien im laufenden Geschäftsjahr ganz oder teilweise einstellen oder am Bilanzstichtag vorliegen, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern.

Kreditrisiken

Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren, Darlehen und Genussrechten.

Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt nach einheitlichen internen Maßstäben in der AXA Gruppe.

Zusätzlich nehmen wir zur Überwachung der Ratings in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden entscheidungsrelevante Marktinformationen herangezogen.

Für die Vergabe von Hypothekendarlehen gelten Vergaberichtlinien und strenge Vorschriften bezüglich der Bonität. Als Sicherheit von Hypothekendarlehen bestehen Pfandrechte an Grundstücken. Die Vergaberichtlinien knüpfen eine Finanzierung im Regelfall an private Nutzung und erstrangige Absicherung.

Die einzelnen Engagements im Bereich Hypotheken einschließlich Forward-Darlehen unterliegen der regelmäßigen Überwachung. Mithilfe unserer Kontrollverfahren für den Zins- und Tilgungsdienst sowie unseres Mahnverfahrens erhalten wir einen detaillierten Überblick über ausstehende Zahlungen.

Einlagen bei Kreditinstituten erfolgten im Geschäftsjahr 2020 ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen.

Die Kontrahenten der Derivatepositionen verfügen ausnahmslos über ein Investment Grade Rating, sofern die Geschäfte nicht über Terminbörsen, wie z. B. Eurex, abgewickelt wurden. Das Gegenparteirisiko der Derivategeschäfte wird fortlaufend durch die Stellung von Sicherheiten (Collateral) abgesichert. Für einige OTC-Derivate gilt die Clearingpflicht über zentrale Gegenparteien sowie die Meldepflicht an das Transaktionsregister. AXA stellt die Einhaltung der Anforderungen aus EMIR (European Market Infrastructure Regulation) gruppenweit sicher.

Infolge eines massiven Zinsrückgangs im zweiten Quartal 2020 und ausgelöst durch Unsicherheiten hinsichtlich der Corona-Pandemie sind die Passiv-Durationen stärker angestiegen als die Aktiv-Durationen, was zu einer Vergrößerung des Duration Gap führte. Im weiteren Verlauf des Jahres 2020 wurden durch den Einsatz von Zinsderivaten Maßnahmen zur Steuerung des Duration Gap ergriffen, um dieses zurück in den Zielkorridor zu führen. Im Allgemeinen lässt sich zusammenfassen, dass auch im Jahr 2020 das Durations-Management für die Gesellschaft besonders im Fokus stand.

Großbritannien ist zum 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten (Brexit), mit einer Übergangsphase, die am 31. Dezember 2020 endete. Die AXA Lebensversicherung AG, wie die gesamte AXA Gruppe, stellte sich im Laufe des Geschäftsjahres weiterhin auf Verunsicherungen am Kapitalmarkt ein, erzeugt durch andauernde Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien. Einige Kapitalanlagen der Gesellschaft befinden sich in Großbritannien. Das Fremdwährungsrisiko aus diesen Anlagen wurde mittels Fremdwährungsderivaten abgesichert. Es bleibt jedoch das Risiko von Verlusten aufgrund verringerter Nachfrage nach diesen Assets, welches wir im Portfoliokontext als unwesentlich einschätzen. Zur Reduktion operationeller Risiken aus den Transaktionen mit britischen Banken wurden insbesondere im Bereich der Derivate bereits viele Verträge auf die in Kontinentaleuropa ansässigen Banken umgestellt.

Die AXA Lebensversicherung AG ist zu einem Anteil von 23 % der Kapitalanlagen (auf Marktwertbasis) in Staatsanleihen investiert. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen.

Ebenso halten wir Fremdkapitalinstrumente, die von nationalen und internationalen Banken sowie Unternehmen außerhalb des Finanzsektors emittiert wurden (20 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis). Dieses Exposure wird entweder direkt oder über Fonds, Derivate und strukturierte Produkte gehalten und enthält zu einem geringen Teil nachrangige Instrumente. Das Portfolio der Genussscheine weist einen Nominalwert von 75 Mio. Euro auf. Zur weiteren Diversifikation dieses Portfolios tätigte unsere Gesellschaft Investitionen in alternative, weniger liquide Assetklassen, unter anderem Infrastruktur-, Mittelstands- und gewerbliche Immobilienfinanzierungen sowie alternative Kreditstrategien. Diese Anlagen werden zum weit überwiegenden Teil als Investment Grade eingestuft. Der Anteil dieser Fremdkapitalfinanzierungen betrug 4 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis.

Über 95 % der festverzinslichen Wertpapiere in unserem Bestand verfügen über ein Investment Grade Rating. Der größte Teil unserer Rentenbestände ist besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte.

Konzentrationsrisiken

Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grunde stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis. Für die Überwachung des Liquiditätsrisikos wird darüber hinaus ein Liquiditätsstresstest durchgeführt. Dieser zeigt, dass unsere Gesellschaft auch bei extremen Stressannahmen keinen Liquiditätsengpass zu erwarten hätte.

Insgesamt wird bei der Kapitalanlage auf einen hohen Anteil liquider und fungibler Kapitalanlagen geachtet, damit wir den Verpflichtungen gegenüber unseren Versicherungskunden jederzeit nachkommen können. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf wird auf der Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens Liquidität zur Verfügung gestellt.

Risikosteuerung der Kapitalanlagen

Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen implementiert.

Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz.

Es ist ein strukturierter Anlageprozess definiert, dessen Ziel es ist, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung.

Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird.

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet.

Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert.

Operationelle und sonstige Risiken

Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Informationsrisiken werden als Teil der operativen Risiken behandelt und beinhalten das Risiko, dass Informationen oder Informationssysteme nicht den erwarteten Wert für das Unternehmen liefern, strategische Ziele beeinflussen oder operative Verlust verursachen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen.

Unsere Gesellschaft beziehungsweise AXA Deutschland unterscheidet hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Die aus Projekten resultierenden Risiken sind in den einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt.

Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen in die Unternehmenssteuerung ein.

AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum Austausch operationeller Verluste.

Zusätzlich werden auch Emerging Risks betrachtet, d.h. Risiken, die ggf. erst in mehreren Jahren relevant werden, da AXA Deutschland eine langfristige Perspektive einnimmt.

Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen, welche signifikante Auswirkungen auf die Risikosituation unserer Gesellschaft haben können, werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit der Organisationseinheit Corporate Oversight. In dieser Einheit sind die Funktionen Compliance, Geldwäsche, Datenschutz, Informationssicherheit, physische Sicherheit und operative Resilienz gebündelt, um den gestiegenen Anforderungen wirkungsvoll zu begegnen. IT-Risiken haben ebenso eine große Relevanz im Risikoprofil, insbesondere mit den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit. Zur Identifizierung und Beseitigung von IT-Schwachstellen gibt es verschiedene Projekte bzw. Initiativen. Auf diese Weise wird eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im Bereich der IT-Sicherheit gewährleistet. Interne Kontrollprozesse reduzieren Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses.

Darüber hinaus stehen Risiken aus der Einführung von Großprojekten unter besonderer Beobachtung. Bereits während der Projektphase werden erforderliche Maßnahmen identifiziert, so dass entstehende Risiken frühzeitig analysiert und gesteuert werden. Zusätzlich wird das operationelle Risikomanagement über jeden Projektchange informiert, um die Risikolage angemessen beurteilen zu können. Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden.

Ein Vertreter der Funktionen Risk und Compliance ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen.

Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken wie auch Risiken aus regulatorischen Anforderungen werden permanent eng überwacht, das Instrumentarium insbesondere an präventiven Maßnahmen ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren.

Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein.

Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Lebensversicherung AG den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Unsere Gesellschaft ist gewissen Risiken in Verbindung mit Nachhaltigkeit (z.B. nachteilige Effekte auf die Gesundheit der Menschen) ausgesetzt. Hierzu zählen sowohl physische Auswirkungen des Klimawandels, regulatorische Risiken (erhöhte regulatorische Anforderungen) als auch transitorische Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer nachhaltigeren, darunter auch CO2 -ärmeren Welt, insbesondere im Investmentportfolio, materialisieren könnten. Wir beobachten und begleiten diese Aspekte fortlaufend. Die im Folgenden genannten Initiativen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage und Zeichnungspolitik werden von den Versicherungsgesellschaften der weltweiten AXA Gruppe gemeinschaftlich getätigt, um die größte Wirkung zu entfalten. Damit wirken wir auf die Ursache ein und mitigieren das daraus resultierende Risiko für unsere Gesellschaft.

Bereits 2007 haben wir die Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Investieren unterzeichnet und uns damit freiwillig verpflichtet, ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in unseren Investitionsaktivitäten zu berücksichtigen. Wir sind ebenfalls Unterzeichner der Prinzipien für nachhaltige Versicherungen.

Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA. Die Kernaspekte dieser Strategie sind der Einbezug von ESG-Kriterien in jegliche Investitionsentscheidungen, der Ausschluss von Investitionen in gewisse Wirtschaftssektoren (bspw. Kohle, Tabak, Palmöl, Teersand) bzw. einzelne kritische Unternehmen, ambitionierte Ziele für grüne Kapitalanlagen, direkte Investitionen in soziale Projekte, die verantwortliche Wahrnehmung von Aktionärsrechten sowie die strategische Portfolio-Anpassung für mehr Klimaschutz.

Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt, so werden beispielsweise weltweit keine Kohleminen und -kraftwerke versichert.

Darüber hinaus unterstützen wir aktiv die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) mit dem Ziel, Unternehmen zu mehr Transparenz hinsichtlich klimabezogener Finanzrisiken zu bewegen. Ferner sind wir Mitglied der Climate Finance Leadership Initiative sowie des in 2019 gegründeten Bündnisses Net-Zero Asset Owner Alliance mit der Verpflichtung, die CO2 -Emissionen unseres gruppenweiten Anlageportfolios bis 2050 auf netto Null zu reduzieren.

Die Folgen des Coronavirus haben sich nach starken Schwankungen im Jahr 2020 weniger stark als erwartet auf die Finanzmärkte und auf das Ergebnis unserer Gesellschaft ausgewirkt. Auf mittlere und lange Sicht können insbesondere Unternehmens- und Privatinsolvenzen ein Risiko für unsere Branche darstellen. Hier ergibt sich das Risiko von Beitragseinbußen, sei es durch die Stornierung von Verträgen oder aber als Folge von zurückhaltenderem Neugeschäft. Die Situation ist zu beobachten und die Planungen entsprechend anzupassen. Weitere mögliche Corona-Effekte werden im Rahmen der Emerging Risks betrachtet. Dazu gehören das Feld Cybercrime ebenso wie die Aspekte der Nebenwirkungen von Covid-19-Behandlungen und der Bereich der psychischen Gesundheit.

Kapitalmanagement und Solvabilität

Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können – auch wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt.

Die AXA Gruppe hat ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung entwickelt, das Ende November 2015 von der französischen Versicherungsaufsicht ACPR (Autorité de Controle Prudentiel et de Résolution) genehmigt wurde und ab dem 1. Januar 2016 als Internes Modell unter Solvency II dient. Zur Sicherstellung der Angemessenheit des entwickelten internen Modells der AXA Deutschland fand auch im Geschäftsjahr 2020 ein umfassender Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.

Für die Solvabilität unserer Gesellschaft wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen des genehmigten Internen Modells übertrifft die Solvenzposition unserer Gesellschaft die gesetzliche Anforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaft hat keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können dem am 8. April 2021 zu veröffentlichenden Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 2020 entnommen werden. (Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage ist nicht Bestandteil des Lageberichts und damit nicht prüfungspflichtig.)

Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den „G-SII Policy Measures“ der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzliche Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), ist durch die Gruppe sichergestellt.

Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Die Gesamtrisikosituation unserer Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2020 nicht wesentlich verändert, allerdings stellen die weiterhin historisch niedrigen Kapitalmarktzinsen, wie bei allen deutschen Lebensversicherungsgesellschaften, eine große Herausforderung für das Management der Zinsgarantien und der sich hieraus ergebenden Risiken dar. Hinzu kommen Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Risiken bekannt, die den Fortbestand unserer Gesellschaft gefährden. Unserer Einschätzung nach werden alle Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität auch im Jahr 2020 eine Überdeckung.

Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Die Anzahl der Beschäftigten unserer Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr 2020 von 12 auf 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verringert. Sie sind im Innendienst zur Überwachung der Funktionen und Dienstleistungen, die unsere Gesellschaft auf andere Unternehmen des deutschen AXA-Konzerns ausgelagert hat, tätig.

Zusammenarbeit im Konzern

Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2020 im Rahmen des Master-Dienstleistungsvertrags vom 15. Dezember 2017 in der Fassung des Nachtrags Nr. 2 vom 1. April 2020 im Wesentlichen durch die AXA Konzern AG erbracht.

Mit der AXA Bank AG, Köln, unterhalten wir eine Dienstleistungsvereinbarung zur Erfüllung von Aufgaben im Bereich der Fondsverwaltung. Im Zuge der Veräußerung der AXA Bank AG wird die bestehende Vereinbarung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 durch eine neue Vereinbarung ersetzt.

Neben der eigenen Vertriebsorganisation der AXA Lebensversicherung AG werden auch die der AXA Versicherung AG und der Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG genutzt.

Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen

Über unsere selbstständige Vertriebsorganisation, über die wir gemeinsam mit der AXA Versicherung verfügen, vermitteln wir direkt und indirekt Versicherungsverträge und Kapitalanlageprodukte für folgende Gesellschaften oder arbeiten mit diesen zusammen:

AXA Krankenversicherung AG, Köln

AXA Bank AG, Köln (seit 8. Januar 2021 AXA Bank GmbH, Hof)

AXA Merkens Fonds GmbH, Köln

AXA Life Europe dac , Dublin

AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Köln

Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG, Köln

IDEAL Lebensversicherung a.G., Berlin

Auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung arbeitet unsere Gesellschaft mit der zum Konzern gehörenden Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung, Köln, zusammen, über die wir insbesondere mittelständischen Unternehmen gezielte Beratung in diesem Bereich anbieten.

Ausblick und Chancen

Aussichten mit gemischten Gefühlen

Trotz der aktuell weiter vorherrschenden Pandemiegeschehnisse blicken wir mit Zuversicht auf das Jahr 2021.

Durch die derzeit fortgesetzten Lockdown-Maßnahmen in den unterschiedlichen europäischen Ländern ist allerdings davon auszugehen, dass sich die Erholung der Wirtschaft erst im zweiten und dritten Quartal 2021 etablieren wird. Die Einschätzung wird insbesondere damit bekräftigt, dass einerseits eine Auflösung der aufgestauten Nachfrage einsetzt, andererseits die Unterstützung seitens der Regierungen und der Europäischen Zentralbank mit ihren vielen Hundert Milliarden Hilfen ihre Wirkung entfaltet. Jede aktuelle Wachstumsvorhersage für den Prognosezeitraum ist allerdings weiterhin mit hoher Unsicherheit verbunden.

Es wird zwar erst frühstens mit dem Jahreswechsel 2021/2022 eine Rückkehr der deutschen Wirtschaft zum Vorkrisenniveau prognostiziert, umso kräftiger wird dann jedoch das Wachstum zum Ende des laufenden Jahres bzw. zum Jahreswechsel erwartet.

Ferner wird damit gerechnet, dass die Arbeitslosenquote in Deutschland zwar im laufenden Jahr 2021 wieder einen Anstieg verzeichnen wird. Die weiteren Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt hängen jedoch von den Pandemiegeschehnissen und den damit verbundenen Beschränkungen ab. Der aktuell in Deutschland bestehende Lockdown wird sich gleichermaßen auf den Arbeitsmarkt auswirken, jedoch wird erwartungsgemäß das Niveau der Frühjahresmonate 2020 nicht mehr erreicht werden.

Im Zusammenhang mit den künftigen Entwicklungen in der EU geht die EU-Kommission davon aus, dass die Wirtschaft im Euroraum 2021 und 2022 um jeweils 3,8 % wachsen wird. Für die EU-Wirtschaft wird 2021 ein Wachstum von 3,7 % und 2022 ein Wachstum von 3,9 % prognostiziert. Es wird davon ausgegangen, dass ein Erreichen des Vorkrisenniveaus der Produktion sowohl im Euroraum als auch in der EU 2022 voraussichtlich nicht realisierbar ist.

Die positiven Erwartungen basieren schwerpunktmäßig auf der Annahme, dass die Corona-Impfungen im laufenden Jahr wie geplant vorgenommen werden. Eine Erholung wird jedenfalls erst dann dauerhaft möglich sein, wenn die Ausbreitung des Virus gebremst wird. Experten setzen hierfür bereits im zweiten Quartal 2021 einen gewissen Stand an herrschender Immunität und für das dritte Quartal 2021 einen flächendeckenden Massenschutz voraus. Mit diesen Grundvoraussetzungen kann sodann das wirtschaftliche sowie öffentliche Leben wieder schrittweise normalisiert werden.

Deutsche Versicherungsbranche blickt vorsichtig nach vorn

Für das laufende Jahr wird insgesamt ein deutliches Einnahmenplus von über 2,0 % erwartet. Die Prognose basiert insbesondere auf der Annahme, dass der aktuell andauernde Lockdown im Laufe des Jahres durch Lockerungen aufgehoben wird und eine langsame Erholung eintritt. Zudem spielen auch hier die Impfentwicklungen eine zentrale Rolle. Nur bei einer flächendeckenden Impfung und der damit resultierenden Unterbindung der weiteren Ausweitung des Virus können die positiven Prognosen für die Versicherungswirtschaft getroffen werden.

Laut Schätzung des GDV wird für das laufende Jahr in der Lebensversicherung mit einem Beitragsanstieg von 2,0 % gerechnet. Dies wird insbesondere damit begründet, dass im Rahmen von einsetzenden Nachholeffekten die private Altersvorsorge profitieren wird. Hingegen wird eher ein schwächeres Wachstum in der Schaden- und Unfallversicherung erwartet. Hier wird ein Beitragswachstum von lediglich 1,5 % für das Jahr 2021 prognostiziert.

Der Lebensversicherungsmarkt wird auch in 2021 im Bereich der Altersvorsorge- und Kapitalmarktprodukte weiterhin stark durch das Niedrigzinsumfeld geprägt. Eine nachhaltige Geschäfts- und Kapitalanlagestrategie bleibt daher von hoher Bedeutung für die Sicherung der finanziellen Stabilität und somit für die langfristige Absicherung der Kundenversprechen.

In 2021 wird das Thema ESG (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) den Markt in der Lebensversicherung deutlicher prägen als in 2020, unter anderem da die europäische Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ab 10. März in Teilen erste Anwendung finden wird.

Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Lebensversicherung den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA Gruppe und somit auch für die AXA Lebensversicherung und wird auch in 2021 konsequent weiter verfolgt.

Im Produktangebot im Markt wird auch in 2021 weiterhin der Trend weg von klassischen Rentenversicherungen hin zu modernen Garantieprodukten und Hybridprodukten zu beobachten sein, wobei dort der Anteil an Produkten mit Beitragsgarantien unter 100% und kalkulatorischen Zinsen unter dem aktuellen Höchstrechnungszins weiter zunehmen wird. Dies liegt in dem dauerhaften Niedrigzinsumfeld begründet.

Im Hinblick auf ihr Produktportfolio wird die AXA Lebensversicherung auch im Jahr 2021 als Vollsortimenter mit einer breiten Produktpalette auftreten. Dabei wird die Strategie der Fokussierung auf profitables Neugeschäftswachstum fortgesetzt.

Im Bereich Altersvorsorge setzt AXA weiter auf die erfolgreiche Relax Rente mit ihren verschiedenen Varianten für jeden Kundenbedarf. Sie bietet eine ausgewogene Kombination von Sicherheit durch Beitragsgarantien und Renditemöglichkeiten durch Partizipation am Kapitalmarkt. Zusätzlich wird die Fonds-Rente als reine fondsgebundene Rentenversicherung neu positioniert und somit das Angebot für den renditeorientierteren Kunden wieder stärker ausgebaut. Die innovative Verrentungsmöglichkeit Performance Flex, die AXA sowohl in der Relax Rente als auch in der Fonds-Rente anbietet, wird weiter eine wichtige Säule des Angebotes für die Altersvorsorge sein. Neu im Produktportfolio 2021 ist die VL-Lebensversicherung, ein Produktangebot für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen inklusive Möglichkeit zur Aufstockung durch einen Eigenbeitrag.

Ein weiterer Schwerpunkt wird nach wie vor auf den Biometrieprodukten liegen. Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung bietet insbesondere in Hinblick auf die Anforderungen der modernen Arbeitswelt neue innovative Lösungen. So führt die AXA Lebensversicherung in 2021 eine verbesserte Berufsunfähigkeitsdefinition für Teilzeitkräfte ein. In der Risikolebensversicherung wird das Angebot um einen neuen Tarif erweitert, der einen besonders einfachen Schutz zu einem günstigen Preis bietet.

Auch 2021 wird die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiges Geschäftsfeld sein. Der in 2020 begonnene Weg, in der bAV die Mitarbeiterabsicherung als Ganzes in den Fokus zu stellen und spartenübergreifend die Kundenwünsche an Altersvorsorge und Absicherung der existenziellen Risiken wie Berufsunfähigkeit und Krankheit anzubieten, wird in 2021 konsequent weitergetrieben.

Wir erwarten für 2021 Beitragseinnahmen auf dem Niveau des Vorjahres sowohl bei den laufenden Beiträgen als auch bei den Einmalbeiträgen. Das Kapitalanlageergebnis und die Kosten werden voraussichtlich auf dem Niveau von 2020 liegen. Für die Zuführung zur Zinszusatzreserve erwarten wir einen merklich geringeren Mittelbedarf. Insgesamt gehen wir von einem deutlichen Anstieg des Rohüberschusses und einer dementsprechend höheren Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung aus.

Aufgrund der oben beschriebenen Entwicklungen wird für das Jahr 2021 ein moderater Anstieg des Jahresergebnisses vor Gewinnabführung erwartet.

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die AXA tätig waren, danken wir für den auch im Jahr 2020 gezeigten Einsatz. Unser Dank gilt ebenso allen Vertriebspartnern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Köln, den 16. März 2021

Der Vorstand

Dr. Vollert

Dr. Endres

Kuklinski

Dr. Lemke

Dr. Schumacher

Dr. Zimmermann

Anlagen zum Lagebericht

Geschäftsgebiete / Dienstleistungs- und Niederlassungsverkehr

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit lag im Berichtsjahr unverändert auf dem deutschen Markt und unser Versicherungsangebot umfasst nach wie vor alle wesentlichen Zweige der Lebensversicherung. Wir sind in Frankreich, Portugal, Spanien, Österreich, Belgien, Dänemark sowie den Niederlanden im freien Dienstleistungsverkehr tätig.

Betriebene Versicherungsarten

Hauptversicherungen

(als Einzel- und Kollektivversicherungen)

Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung

(auch mit automatischem Zuwachs von Leistung und Beitrag)

Kapitallebensversicherungen

Kapitallebensversicherungen mit festem Auszahlungstermin

Ausbildungsversicherung

Aussteuerversicherung

Kapitallebensversicherungen im Rahmen der Vermögensbildungsgesetze

Familienschutz-Lebensversicherungen

Fondsgebundene Lebensversicherungen

Risikolebensversicherungen1)

Restschuldversicherungen1), 2)

Bauspar-Risikolebensversicherung2)

Rentenversicherungen1)

Rentenversicherungen mit und ohne Kapitalwahlrecht

Rentenversicherungen im Rahmen des Altersvermögensgesetzes

Fondsgebundene Rentenversicherungen

(auch im Rahmen des Altersvermögensgesetzes)

Selbstständige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Pflegerentenversicherungen

(auch Sport-Invaliditätsversicherungen)

Zusatzversicherungen

Unfall-Zusatzversicherungen1)

Berufs-, Dienst- und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen

Dread-Disease-Zusatzversicherungen

Pflegerenten-Zusatzversicherungen

Todesfall-Zusatzversicherungen1)

Renten-Zusatzversicherungen

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen1)

Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherungen1), 2)

1)) Auch beim in Rückdeckung übernommenen Geschäft

2) Nur als Kollektivversicherung

Statistische Angaben

a. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen
Einzelversicherungen
Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft Kapitalversicherungen1
--- --- --- --- --- --- ---
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr

in Tsd. Euro
Einmalbeitrag

in Tsd. Euro
Versicherungssumme bzw. 12-fache Jahresrente

in Tsd. Euro
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr

in Tsd. Euro
--- --- --- --- --- --- ---
Bestand am Ende des Vorjahres 2.598.424 2.202.053 116.887.517 663.858 627.665
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 2.598.424 2.202.053 116.887.517 663.858 627.665
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine 102.618 108.829 295.833 8.192.598 1.676 1.405
b) Erhöhung der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) 58.538 100.747 2.271.798 15.515
2. Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschußanteile 15.790
3. Übriger Zugang 9.761 6.757 10.029 324.960 1.583 1.210
4. Gesamter Zugang 112.379 174.124 406.608 10.805.145 3.259 18.129
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod, Berufsunfähigkeit etc. 24.551 6.798 329.968 4.155 2.316
2. Ablauf der Versicherung/Beitragsablauf 83.503 84.558 3.348.360 44.664 46.736
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen 45.997 78.695 3.314.487 6.826 11.264
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang 3.099 9.630 553.423 3 1.256
5. Übriger Abgang 11.160 6.295 414.019 328 356
6. Gesamter Abgang 168.310 185.975 7.960.257 55.975 61.927
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 2.542.493 2.190.203 119.732.404 611.141 583.867

Die Angaben zu den Beiträgen beziehen sich auf Haupt- und Zusatzversicherungen, die Angaben zu Anzahl und Versicherungssumme nur auf Hauptversicherungen.

1) Kapitalversicherungen (einschl. Vermögensbildungsversicherungen) ohne Risikoversicherungen und sonstige Lebensversicherungen

2) Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) ohne sonstige Lebensversicherungen

3) Sonstige Kollektivversicherungen, die bisher unter den sonstigen Lebensversicherungen (Einzelversicherungen) ausgewiesen wurden, sind nun vollständig den Kollektivversicherungen zugeordnet

Einzelversicherungen
Risikoversicherungen Rentenversicherungen2
--- --- --- --- ---
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr

in Tsd. Euro
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr

in Tsd. Euro
--- --- --- --- ---
Bestand am Ende des Vorjahres 102.430 58.158 660.570 650.700
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 102.430 58.158 660.570 650.700
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine 4.588 2.479 27.853 30.857
b) Erhöhung der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) 971 17.851
2. Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschußanteile
3. Übriger Zugang 2.966 25 2.988 2.663
4. Gesamter Zugang 7.554 3.474 30.841 51.370
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod, Berufsunfähigkeit etc. 195 221 2.176 1.367
2. Ablauf der Versicherung/Beitragsablauf 4.210 2.211 13.264 18.147
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen 2.282 1.488 15.591 21.786
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang 103 178 1.723 3.239
5. Übriger Abgang 273 605 959 1.663
6. Gesamter Abgang 7.063 4.703 33.713 46.202
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 102.922 56.930 657.698 655.868
Einzelversicherungen Kollektivversicherungen3
Sonstige Lebensversicherungen
--- --- --- --- ---
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr

in Tsd. Euro
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr

in Tsd. Euro
--- --- --- --- ---
Bestand am Ende des Vorjahres 393.941 454.127 777.624 411.403
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 367.387 416.683 804.179 448.848
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine 29.022 41.030 39.479 33.060
b) Erhöhung der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) 11.550 12.652
2. Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschußanteile
3. Übriger Zugang 1.778 567 446 2.293
4. Gesamter Zugang 30.800 53.146 39.925 48.004
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod, Berufsunfähigkeit etc. 679 842 17.346 2.052
2. Ablauf der Versicherung/Beitragsablauf 3.874 3.567 17.491 13.897
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen 13.598 24.733 7.701 19.424
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang 24 2.147 1.246 2.810
5. Übriger Abgang 879 458 8.721 3.213
6. Gesamter Abgang 19.054 31.746 52.505 41.396
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 379.132 438.083 791.599 455.456
b. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen)
Einzelversicherungen
Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft Kapitalversicherungen1
--- --- --- --- ---
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12-fache Jahresrente

in Tsd. Euro
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme

in Tsd. Euro
--- --- --- --- ---
Bestand am Ende des Vorjahres 2.598.424 116.887.517 663.858 19.526.702
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 2.598.424 116.887.517 663.858 19.526.702
davon beitragsfrei (567.713) (9.140.494) (149.475) (1.522.548)
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 2.542.493 119.732.404 611.141 18.137.491
davon beitragsfrei (574.821) (9.282.991) (140.155) (1.456.714)
Einzelversicherungen
Risikoversicherungen
--- --- ---
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme

in Tsd. Euro
--- --- ---
Bestand am Ende des Vorjahres 102.430 9.074.819
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 102.430 9.074.819
davon beitragsfrei (5.493) (87.181)
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 102.922 9.361.064
davon beitragsfrei (8.007) (97.017)

1) Kapitalversicherungen (einschl. Vermögensbildungsversicherungen) ohne Risikoversicherungen und sonstige Lebensversicherungen

2) Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) ohne sonstige Lebensversicherungen

3) Sonstige Kollektivversicherungen, die bisher unter den sonstigen Lebensversicherungen (Einzelversicherungen) ausgewiesen wurden, sind nun vollständig den Kollektivversicherungen zugeordnet

Einzelversicherungen
Rentenversicherungen2 Sonstige Lebensversicherungen
--- --- --- --- ---
Anzahl der Versicherungen 12-fache Jahresrente

in Tsd. Euro
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme

in Tsd. Euro
--- --- --- --- ---
Bestand am Ende des Vorjahres 660.570 54.366.582 393.941 10.748.738
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 660.570 54.366.582 367.387 9.859.938
davon beitragsfrei (116.322) (3.162.011) (83.437) (1.413.536)
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 657.698 57.002.494 379.132 10.477.624
davon beitragsfrei (128.563) (3.233.674) (88.150) (1.464.265)
Kollektivversicherungen3
--- --- ---
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12-fache Jahresrente

in Tsd. Euro
--- --- ---
Bestand am Ende des Vorjahres 777.624 23.058.333
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 804.179 22.965.387
davon beitragsfrei (212.986) (2.927.823)
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 791.599 23.170.676
davon beitragsfrei (209.945) (2.943.579)
c. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlosenen Zusatzversicherungen im Geschäftsjahr 20 20
Zusatzversicherungen insgesamt Unfall-Zusatzversicherungen
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12-fache Jahresrente

in Tsd. Euro
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme

in Tsd. Euro
--- --- --- --- ---
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs 1.056.626 59.957.386 358.222 3.878.383
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahrs 1.010.098 58.903.991 329.951 3.502.200
Berufsunfähigkeits- oder Invaliditäts-Zusatzversicherungen Risiko- und Zeitrenten-Zusatzversicherungen Sonstige Zusatzversicherungen
Anzahl der Versicherungen 12-fache Jahresrente

in Tsd. Euro
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12-fache Jahresrente

in Tsd. Euro
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12-fache Jahresrente

in Tsd. Euro
--- --- --- --- --- --- ---
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs 580.328 54.184.146 28.380 700.324 89.696 1.194.534
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahrs 565.532 53.558.899 25.963 670.208 88.652 1.172.685
d. Bestand an in Rückdeckung übernommenen Lebensversicherungen
1. Versicherungssumme am Anfang des Geschäftsjahrs: 353.309 Tsd. Euro
2. Versicherungssumme am Ende des Geschäftsjahrs: 347.803 Tsd. Euro
e. Beitragssumme des Neuzugangs im Geschäftsjahr 2020

5.310.912 Tsd. Euro

Jahresabschluss

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

in Tsd. Euro 2020 2019
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5 235
B. Kapitalanlagen
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 262.363 264.479
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.451.104 1.183.435
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 841.455 971.167
3. Beteiligungen 24.168 52.947
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 25.556 2.342.283 2.207.550
III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 14.738.938 15.183.428
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 8.235.616 7.912.420
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 3.140.978 3.048.923
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 3.899.238 4.128.451
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 3.978.648 3.966.165
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 13.312 7.847
d) Übrige Ausleihungen 900.746 8.791.944 858.584
5. Andere Kapitalanlagen 10.679 34.918.155 5.447 35.111.264
IV. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft 11.643 12.648
davon an verbundene Unternehmen 11.643 Tsd. Euro (2019: 12.648 Tsd. Euro)
37.534.444 37.595.941
C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen 3.376.636 3.239.850
D. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an:
1. Versicherungsnehmer
a) fällige Ansprüche 46.121 50.922
b) noch nicht fällige Ansprüche 180.784 226.906 177.938
2. Versicherungsvermittler 18.384 245.290 18.848 247.707
II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 818 584
davon an verbundene Unternehmen 658 Tsd. Euro (2019: 584 Tsd. Euro)
III. Sonstige Forderungen 372.427 341.830
davon an verbundene Unternehmen 97.785 Tsd. Euro (2019: 90.257 Tsd. Euro)
davon an Beteiligungsunternehmen 0 Tsd. Euro (2019: 0 Tsd. Euro)
618.534 590.121
E. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Sachanlagen und Vorräte 1 2
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 288.160 184.376
III. Andere Vermögensgegenstände 180.636 187.679
468.797 372.057
F. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 271.041 288.784
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 1.163 1.243
272.204 290.027
42.270.620 42.088.231
Passiva
in Tsd. Euro 2020 2019
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 64.373 64.373
II. Kapitalrücklage 336.246 334.672
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 1.841 1.841
2. andere Gewinnrücklagen 191.853 193.694 191.853 193.694
IV. Bilanzgewinn
594.313 592.739
B. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
1. Bruttobetrag 131.384 139.467
2. davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 11.990 119.394 12.370 127.097
II. Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag 34.351.257 34.016.956
2. davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 128.287 34.222.970 143.643 33.873.313
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1. Bruttobetrag 366.950 353.729
2. davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 9.931 357.019 9.876 343.852
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
1. Bruttobetrag 1.887.368 1.980.883
2. davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 1.887.368 1.980.883
36.586.751 36.325.145
C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird
I. Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag 3.376.636 3.239.850
2. davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 3.376.636 3.239.850
3.376.636 3.239.850
D. Andere Rückstellungen
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 92.278 91.095
II. Steuerrückstellungen 24 24
III. Sonstige Rückstellungen 19.301 22.909
111.603 114.028
E. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 145.797 162.006
in Tsd. Euro 2020 2019
F. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber:
1. Versicherungsnehmern 1.106.151 1.209.707
2. Versicherungsvermittlern 70.204 67.839
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0 Tsd. Euro (2019: 0 Tsd. Euro)
3. Sonstige versicherungstechnische Verbindlichkeiten 4 1.176.359 4 1.277.550
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückersicherungsgeschäft 7.803 8.320
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 1.900 Tsd. Euro (2019: 3.239 Tsd. Euro)
III. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.109
IV. Sonstige Verbindlichkeiten 267.247 368.592
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 220.111 Tsd. Euro (2019: 297.781 Tsd. Euro)
davon gegenüber Beteiligungsunternehmen 0 Tsd. Euro (2019: 0 Tsd. Euro)
davon aus Steuern 1.879 Tsd. Euro (2019: 1.895 Tsd. Euro)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 76 Tsd. Euro (2019: 137 Tsd. Euro)
1.455.519 1.654.462
G. Rechnungsabgrenzungsposten 2 1
42.270.620 42.088.231

Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B.II. und C.I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341 f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 11. Januar 2021 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.

Köln, den 11. März 2021

Der Verantwortliche Aktuar

Jochen Brützel

Gemäß § 128 VAG wird hiermit bestätigt, dass das Sicherungsvermögen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt worden ist.

Köln, den 11. März 2021

Der Treuhänder

Klaus Schön

Köln, den 16. März 2021

Der Vorstand

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Versicherungstechnische Rechnung

in Tsd. Euro
2020 2019
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge 2.612.910 2.568.517
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge 52.623 2.560.287 49.245
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge 8.083 7.569
d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen 386 7.697 1.056
2.567.984 2.525.785
2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung 79.159 51.727
3. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Beteiligungen 81.692 72.940
davon aus verbundenen Unternehmen 80.357 Tsd. Euro (2019: 68.738 Tsd. Euro)
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
davon aus verbundenen Unternehmen 26.264 Tsd. Euro (2019: 35.491 Tsd. Euro)
aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 30.774 32.309
bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 1.107.980 1.138.753 1.592.950
c) Erträge aus Zuschreibungen 5.385 4.630
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 196.023 390.438
1.421.854 2.093.268
4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 124.803 528.893
5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 4.991 6.688
6. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 2.900.607 3.079.682
bb) Anteil der Rückversicherer 40.259 2.860.348 71.170
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 13.221 18.140
bb) Anteil der Rückversicherer 589 12.633 924
2.872.981 3.025.728
7. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Nettorückstellungen
a) Deckungsrückstellung
aa) Bruttobetrag 471.087 753.658
bb) Anteil der Rückversicherer –15.356 486.443 –46.045
b) Sonstige versicherungstechnische Nettorückstellungen
486.443 799.703
8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung für eigene Rechnung 200.851 585.535
9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Abschlussaufwendungen 241.693 258.687
b) Verwaltungsaufwendungen 74.748 316.441 78.478
c) davon ab: Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 33.694 30.521
282.746 306.643
10. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen
und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 45.575 49.995
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 38.932 17.794
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 13.759 11.779
98.266 79.568
11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen 60.316 7.892
12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung 121.394 175.586
13. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 75.793 225.705
Nichtversicherungstechnische Rechnung

in Tsd. Euro
2020 2019
Übertrag 75.793 225.705
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Sonstige Erträge 54.779 45.280
2. Sonstige Aufwendungen 93.929 –39.150 55.576 –10.296
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 36.643 215.409
4. Außerordentliche Aufwendungen 353 3.306
5. Außerordentliches Ergebnis –353 –3.306
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –28.579 71.510
7. Sonstige Steuern –231 –28.810 –407 71.103
8. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne 65.100 141.000
9. Jahresüberschuss 0 0

Anhang

Angaben zur Identifikation gem. § 264 Abs. 1a HGB

Die AXA Lebensversicherung AG mit Sitz in Köln ist ein Tochterunternehmen der AXA Konzern AG. Sie ist in dem vom Amtsgericht Köln geführten Handelsregister mit der Handelsregisternummer HR B 271 eingetragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 wurden nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) erstellt.

Aktiva

Immaterielle Vermögensgegenstände bestanden aus erworbenen Lizenzen und aktivierten Anschaffungsnebenkosten im Rahmen des Projekts „Life Factory“. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken werden mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bewertet und über die gewöhnliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Mit Verkaufsabsicht gehaltene Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, werden analog zum Umlaufvermögen bewertet, d. h. sie werden zu fortgeführten Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Marktwert am Bilanzstichtag bewertet.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Unter dieser Position ausgewiesene Inhaberschuldverschreibungen werden wie die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere bewertet.

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Zur Beurteilung, ob bei Aktien beziehungsweise Anteilen und Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, eine dauernde Wertminderung vorliegt sowie eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert zu erfolgen hat, kommen folgende Aufgreifkriterien zur Anwendung:

Der Zeitwert des Wertpapiers liegt in den dem Bilanzstichtag vorangehenden sechs Monaten permanent um mehr als 20 % unter dem Buchwert.
Der Zeitwert des Wertpapiers liegt in den dem Bilanzstichtag vorangehenden zwölf Monaten permanent um mehr als 10 % unter dem Buchwert.

Bei Erfüllung von mindestens einem dieser Aufgreifkriterien erfolgt eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert.

Anteile und Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, werden als eigenständiges Wertpapier angesehen und entsprechend bewertet.

Anteile und Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Rentenpapiere halten und stille Lasten ausweisen, werden anhand der erwarteten Rückzahlungen aus den entsprechenden Wertpapieren innerhalb des Fonds auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung hin überprüft.

Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für dasUmlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern der beizulegende Zeitwert wieder gestiegen ist.

Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für dasAnlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Die dauerhafte Wertminderung eines Wertpapiers wird angenommen, wenn der Zeitwert des Wertpapiers einen Werteverfall aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung des Ratings / der Bonität eines Emittenten aufzeigt und aus diesem Grund von einem (Teil-) Ausfall des Schuldtitels ausgegangen wird.

Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen und Einzelwertberichtigungen. Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Namensschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfasst.

Schuldscheinforderungen und Darlehen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine werden mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Übrige Ausleihungen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfasst.

Andere Kapitalanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen.

Depotforderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen werden mit dem Zeitwert bewertet.

Es befinden sich strukturierte Produkte, d.h. Anlagen mit eingebetteten Derivaten (z.B. Kündigungsrechte, Optionen oder Swaps) im Bestand. Diese Darlehen beziehungsweise Schuldverschreibungen und die darin enthaltenen Optionen oder Verpflichtungen werden einheitlich bilanziert. Die Bewertung erfolgt entsprechend der Bewertung der anderen Schuldverschreibungen und Darlehen.

Optionen werden mit ihren Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten angesetzt.

Zinsswaps sind schwebende Geschäfte und werden somit bilanziell nicht ausgewiesen. Im Fall eines negativen Zeitwerts wird eine Drohverlustrückstellung gebildet.

Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen angesetzt.

Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft wurden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen angesetzt.

Sachanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Eine außerplanmäßige Abschreibung wird im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung durchgeführt.

Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung stellt einen Verrechnungsposten aus der Saldierung von Deckungsvermögen mit den dazugehörigen Verpflichtungen nach § 246 Absatz 2 HGB dar und wurde mit dem Nennwert angesetzt.

Da eine ertragsteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG besteht, wurden die latenten Steuern der Gesellschaft bei dem Organträger AXA Konzern AG ausgewiesen.

Passiva

Beitragsüberträge umfassen den Teil der im Geschäftsjahr fälligen Beitragseinnahmen, der auf künftige Berichtsperioden entfällt. Sie wurden für jede einzelne Versicherung unter Zugrundelegung des tatsächlichen Beginns der Versicherungsperiode und der Beitragszahlungsweise berechnet. Bei der Ermittlung der übertragsfähigen Beitragsteile wurde der koordinierte Ländererlass des Finanzministeriums Niedersachsen vom 20. Mai 1974 berücksichtigt.

Über den Beitragszahlungsabschnitt hinausreichende technisch vorausgezahlte Beiträge wurden als Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmern ausgewiesen. Die bereits verausgabten Kosten wurden gekürzt.

Die Deckungsrückstellung für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften einzelvertraglich, mit Ausnahme der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung, nach der prospektiven Methode und für beitragspflichtige Versicherungen mit impliziter Berücksichtigung der künftigen Kosten ermittelt. Für die fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung erfolgte die Berechnung nach der retrospektiven Methode. Bei Einmalbeitragsversicherungen, tariflich beitragsfreien und beitragsfreigestellten Versicherungen wurden die künftigen Kosten explizit berücksichtigt. Die sich daraus ergebende Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Versicherungsjahre wurde ebenfalls in die Deckungsrückstellung eingestellt.

Die einmaligen Abschlusskosten wurden bei Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung mit Ausnahme von Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz nach dem Zillmerverfahren unter Berücksichtigung der genauen Beginntermine der Versicherungen berechnet. Dabei beträgt der Zillmersatz im Neubestand gemäß der jeweils geltenden Fassung von § 4 DeckRV für Verträge ab 2015 maximal 25 ‰ bzw. für Verträge vor 2015 maximal 40 ‰ der Beitragssumme und im Altbestand maximal 35 ‰ der Versicherungssumme. Eine durch noch nicht gedeckte rechnungsmäßige Abschlusskosten entstandene negative Deckungsrückstellung wurde als Forderung an Versicherungsnehmer aktiviert.

Die Deckungsrückstellung jeder Versicherung wurde mindestens in Höhe des jeweiligen garantierten Rückkaufswertes angesetzt. Die seit 2005 ergangenen BGH-Urteile zu den Mindestrückkaufswerten und Stornoabzügen in der Lebensversicherung wurden berücksichtigt, soweit diese nicht bereits durch Auszahlung oder durch Umwandlung in Überschussguthaben der verzinslichen Ansammlung erfüllt wurden. Eine Rückstellung in Höhe von 2,0 Mio Euro ist gebildet. Die Höhe wird regelmäßig überprüft.

Für mögliche finanzielle Konsequenzen des EuGH-Urteils vom 19.12.2013 zu § 5a VVG alte Fassung („Policenmodell“) und der zugehörigen BGH-Urteile wurde eine Rückstellung in Höhe von 8,2 Mio. Euro gebildet.

Im Einzelnen wurde für den Altbestand im Sinne von § 336 VAG und Art. 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes / EWG zum VAG die Deckungsrückstellung nach dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten Geschäftsplan in der geltenden Fassung bestimmt. Für den Neubestand wurde die Deckungsrückstellung nach den Grundsätzen bestimmt, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 143 VAG mitgeteilt worden sind.

Zur Ermittlung der Deckungsrückstellung wurden folgende Rechnungsgrundlagen herangezogen:

Versicherungsart Anteil an der Deckungsrückstellung* Ausscheideordnung (Sterbe- bzw. Invalidentafel) Zinssatz
Neubestand
Kapital- und Risikoversicherungen 0,76% ST 1986 M/F 4,00%
Kapital- und Risikoversicherungen 13,37% ST DAV 1994 T 4,00%
Kapital- und Risikoversicherungen 5,82% ST DAV 1994 T 3,25%
Kapital- und Risikoversicherungen 2,15% ST DAV 1994 T 2,75%
Kapital- und Risikoversicherungen 0,54% ST DAV 1994 T 2,25%
Kapital- und Risikoversicherungen 0,01% ST AXA 2010 T 2,25%
Kapital- und Risikoversicherungen 0,10% ST AXA 2010 T 1,75%
Kapital- und Risikoversicherungen 0,13% ST AXA 2013 T (Unisex) 1,75%
Kapital- und Risikoversicherungen 0,10% ST AXA 2015 T (Unisex) 1,25%
Kapital- und Risikoversicherungen 0,04% ST AXA 2013 T (Unisex) 0,90%
Kapital- und Risikoversicherungen 0,03% ST AXA 2015 T (Unisex) 0,90%
Rentenversicherungen 12,23% ST DAV 1994 R 4,00%
Rentenversicherungen 10,75% ST DAV 1994 R 3,25%
Rentenversicherungen 0,55% ST DAV 2004 R 3,25%
Rentenversicherungen 6,32% ST DAV 2004 R 2,75%
Rentenversicherungen 0,39% ST AXA 2006 R (Riester Unisex) 2,75%
Rentenversicherungen 4,83% ST DAV 2004 R 2,25%
Rentenversicherungen 0,12% ST AXA 2006 R (Riester Unisex) 2,25%
Rentenversicherungen 0,69% ST DAV 2004 R 1,75%
Rentenversicherungen 0,07% ST AXA 2006 R (Riester Unisex) 1,75%
Rentenversicherungen 2,37% ST AXA 2013 R (Unisex) 1,75%
Rentenversicherungen 0,10% ST AXA 2006 R (Riester Unisex) 1,25%
Rentenversicherungen 2,51% ST AXA 2013 R (Unisex) 1,25%
Rentenversicherungen 2,55% ST AXA 2013 R (Unisex) 0,90%
Rentenversicherungen 0,07% ST AXA 2006 R (Riester Unisex) 0,90%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 1,39% IT Verbandstafel 1990 und ST 1986 M/F 4,00%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 0,25% IT Verbandstafel 1990 und ST 1986 M/F 3,50%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 2,09% IT DAV 1997 I, TI, RI 3,25%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 1,48% IT DAV 1997 I, TI, RI 2,75%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 1,09% IT DAV 1997 I, TI, RI 2,25%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 0,21% IT DAV 1997 I, TI, RI 1,75%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 0,38% IT AXA 2013 I (Unisex) 1,75%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 0,28% IT AXA 2013 I (Unisex) 1,25%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 0,17% IT AXA 2013 I (Unisex) 0,90%
Altbestand
Kapital- und Risikoversicherungen 2,58% ST 1967 und früher 3,00%
Kapital- und Risikoversicherungen 15,75% ST 1986 M/F 3,50%
Rentenversicherungen 7,13% ST DAV 1994 R 4,00%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 0,20% IT 11 amerik. Gesellschaften und ST 1967 3,00%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 0,37% IT Verbandstafel 1990 und ST 1986 M/F 3,50%

* Unter Berücksichtigung von Zusatzreserven

Bei den Sterbetafeln ST AXA 2006 R, ST AXA 2010 T, ST AXA 2013 T, IT AXA 2013 I, ST AXA 2013 R und ST AXA 2015 T handelt es sich um Sterbetafeln, die im AXA Konzern nach anerkannten versicherungsmathematischen Methoden der DAV hergeleitet wurden.

Im Nachfolgenden wird zwischen Teilbestand I und Teilbestand II unterschieden. Dabei umfasst Teilbestand II solche Versicherungen, die der ehemaligen DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG zuzuordnen sind, sowie solche Versicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG, die kein Zusatzkennzeichen „–13“, „–14“, „–15“ , „-16“ , „–17“, „-18“ oder „–19“ in der Tarifbezeichnung aufweisen. Alle anderen Versicherungen fallen unter Teilbestand I.

Für Versicherungen des Neubestandes, deren Rechnungszins über dem Referenzzins der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) in Höhe von 1,73 % liegt, wurde die Zinszusatzreserve einzelvertraglich entsprechend § 5 Absatz 4 DeckRV ermittelt. Für Versicherungen des Altbestandes wurde gemäß dem genehmigten Geschäftsplan ein Zinssatz von 1,73 % angesetzt. Die Berechnungen sowohl für Neu- als auch Altbestand erfolgten unter Ansatz von Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten. In der aktuell gültigen Fassung der DeckRV §5 ist bei der Ermittlung des Referenzzinses für den Jahresabschluss die sogenannte Korridormethode angewendet worden.

Für den Bestand an Rentenversicherungen, die nach der Sterbetafel DAV 1994 R oder einer älteren Sterbetafel kalkuliert sind, wurde für die Deckungsrückstellung eine einzelvertragliche Vergleichsrechnung vorgenommen. Der Vergleichswert ergab sich für Teilbestand I aus einer aktuariell angemessenen Interpolation der Deckungsrückstellungen entsprechend der Sterbetafel für Rentenversicherungen DAV 2004 R – Bestand und DAV 2004 R – B20, für Teilbestand II unter Ansatz eines aktuariell angemessenen Sterblichkeitstrends in der Sterbetafel DAV 2004 R. Positive Differenzen zwischen Vergleichsreserve und ursprünglicher Reserve wurden unter Ansatz von Storno- und Kapitalwahlrechtsquoten gemäß DAV-Empfehlung oder unternehmenseigener Auswertungen aufgefüllt.

Für den Bestand an Berufsunfähigkeits-(zusatz-)versicherungen, die nach einer älteren Tafel als der Tafel DAV 1997 I, TI und RI kalkuliert wurden, erfolgt seit dem Jahr 1997 für die Deckungsrückstellung eine Vergleichsrechnung unter Berücksichtigung der Tafel DAV 1997 I, TI und RI. Der sich ergebende Anpassungsbedarf wurde in voller Höhe in der Deckungsrückstellung berücksichtigt.

Für Pflegerenten-(zusatz-)versicherungen wurde eine pauschale Reserve ermittelt, die bereits die Pflegewahrscheinlichkeiten gemäß der von der DAV empfohlenen Sterbetafel DAV 2008 P berücksichtigt.

Für den Versicherungsbestand der ab dem 21. Dezember 2012 verkauften geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarife erfolgte eine Kontrollrechnung mit geschlechtsabhängigen Kalkulationsgrundlagen. Aufgrund dieser Kontrollrechnung erfolgte lediglich für einen besonderen Abrechnungsverband eine geringfügige Auffüllung von ungefähr 148 Euro. Ansonsten ergab sich kein Auffüllbedarf.

Die Deckungsrückstellung für Bonusversicherungssummen und Bonusrenten wurde nach denselben Grundlagen berechnet, wie sie zur Berechnung der Deckungsrückstellung der zugehörigen garantierten Leistung herangezogen wurden.

Bei fremdgeführten Konsortialverträgen sind die anteiligen Deckungsrückstellungen von den Konsortialführern nach deren Geschäftsplänen beziehungsweise deren Grundsätzen berechnet worden. In den Fällen, in denen die Angaben für das Geschäftsjahr noch nicht vorlagen, wurden die anteiligen Deckungsrückstellungen von uns auf Basis der Bilanzangaben der Konsortialführer der Vorjahre unter Berücksichtigung der uns im Geschäftsjahr bekannt gegebenen Geschäftsvorfälle hochgerechnet.

Die in Einzelreservierung gebildete Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthält die voraussichtlichen Leistungen für die zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung gemeldeten, aber noch nicht ausgezahlten Versicherungsfälle.

Für diejenigen Versicherungsfälle, die vor dem Abschlussstichtag eingetreten sind, aber erst nach der Bestandsfeststellung bekannt werden, wurde eine pauschale Spätschadenrückstellung gebildet, orientiert an Erfahrungswerten über die Höhe der fällig gewordenen Leistung, vermindert um die jeweils vorhandene Deckungsrückstellung.

Die Rückstellung für Schadenregulierungskosten wurde unter Beachtung des koordinierten Ländererlasses vom 22. Februar 1973 errechnet.

Bei der Rückstellung für Beitragsrückerstattung handelt es sich um erzielte Überschüsse, die vertraglich für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer bestimmt, aber den einzelnen Versicherungsverträgen noch nicht zugeteilt worden sind. Die innerhalb dieser Rückstellung gebundenen Mittel für Schlussüberschussbeteiligungen (Schlussüberschussanteile, Schlusszahlungen sowie Nachdividenden) wurden entsprechend den Bestimmungen des § 28 Absatz 7 RechVersV und dem für den Altbestand genehmigten Geschäftsplan ermittelt.

Für Versicherungen im Altbestand, die im Folgejahr nicht ablaufen, wurden die zu bindenden Mittel für Schlussüberschussbeteiligungen einzelvertraglich auf Basis der aktuell erreichten widerruflichen Anwartschaft an Schlussüberschussbeteiligung ermittelt und um die Restlaufzeit diskontiert. Die Diskontierung wurde hierbei für Teilbestand I mit einem Zinssatz von 2,0 %, für Teilbestand II mit einem Zinssatz von 1,3 % vorgenommen. Die Diskontsätze ermitteln sich gemäß dem für den Altbestand genehmigten Geschäftsplan und enthalten aktuariell angemessene Zuschläge als Korrektur für die durch vorzeitige Vertragsbeendigungen anfallenden Schlussüberschussbeteiligungen. Außerdem wurden für Schlussüberschussbeteiligungen bei Risikoversicherungen und Berufsunfähigkeits-(zusatz-)versicherungen, die in Prozent der gezahlten Beitragssumme definiert sind, die zu bindenden Mittel mit dem für das Folgejahr deklarierten Prozentsatz prospektiv errechnet und mit dem Verhältnis der abgelaufenen Versicherungsdauer beziehungsweise Aufschubzeit zu der gesamten Vertragsdauer gewichtet oder durch Bestimmung einer versicherungsmathematischen Rückstellung ermittelt und auf den Bilanztermin diskontiert. Die Diskontierung wurde hierbei sowohl für Teilbestand I als auch für Teilbestand II mit einem Zinssatz von 0 % vorgenommen.

Für Versicherungen des Neubestandes, die im Folgejahr nicht ablaufen, wurden die zu bindenden Mittel für Schlussüberschussbeteiligungen einzelvertraglich auf Basis der aktuell erreichten widerruflichen Anwartschaft an Schlussüberschussbeteiligung ermittelt und um die Restlaufzeit diskontiert. Die Diskontierung wurde hierbei für Teilbestand I mit einem Zinssatz von 4,3 %, für Teilbestand II mit einem Zinssatz von 4,8 % vorgenommen. Die Zinssätze ermitteln sich gemäß § 28 Absatz 7d RechVersV und enthalten aktuariell angemessene Zuschläge als Korrektur für die durch vorzeitige Vertragsbeendigungen anfallenden Schlussüberschussbeteiligungen.

Für im Folgejahr ablaufende Versicherungen wurden Mittel für die Schlussüberschussbeteiligungen undiskontiert und in der bei Ablauf anfallenden Höhe gebunden.

Um die Volatilität der Bewertungsreserven abzufedern, wird jährlich im Rahmen der Überschussdeklaration für die im Folgejahr auszuzahlende Beteiligung an den Bewertungsreserven eine Mindestbeteiligung (Sockelbeteiligung) deklariert. Diese wurde undiskontiert in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung gebunden. Soweit die tatsächlich für den Versicherungsvertrag auszuzahlende Beteiligung an den Bewertungsreserven höher ist, wurde der übersteigende Teil für in der Höhe bereits feststehende Beträge zusätzlich zum Mindestwert gebunden.

Bei der Deckungsrückstellung im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, wurde das Deckungskapital jeder einzelnen fondsgebundenen Lebensversicherung nach den Grundsätzen bestimmt, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 143 VAG mitgeteilt worden sind. Für den Altbestand wurde der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigte Geschäftsplan zugrunde gelegt. Dabei werden die einzelnen Versicherungen grundsätzlich in Anteilseinheiten geführt, die zum Berechnungsstichtag mit ihrem Zeitwert bewertet und passiviert wurden.

Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft entsprechen die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen den Vereinbarungen in den Rückversicherungsverträgen unter Berücksichtigung von Portefeuille-Eintritten und Austritten. Hier gelten grundsätzlich dieselben Berechnungsmethoden wie für das selbst abgeschlossene Bruttogeschäft.

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen erfolgt nach der Projected Unit Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen und Rententrendannahmen.

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurden die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen in 2016 geändert. Demnach werden die Pensionsrückstellungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre, vorgegeben durch die Deutsche Bundesbank, abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Dabei wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten ist im Anhang unter der Position D.I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen angegeben (§ 253 Absatz 6 Satz 3 i. V. m. Satz 1 HGB).

Als Rechnungsgrundlage für die Sterblichkeits- und Invalidisierungsannahmen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH.

Die Pensionsrückstellungen werden mit sogenanntem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB verrechnet, welches zum Zeitwert bewertet wird.

Für die Gesellschaftswechsler wurde der noch offene Verteilungsbetrag zusätzlich als sonstiger Aufwand angesetzt.

Die Anpassungen aus der jährlichen Überprüfung der versicherungsmathematischen Annahmen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Dabei wird das Wahlrecht gemäß Tz. 87 IDW HFA 30 angewendet, das heißt, der Effekt aus der Zinsänderung wird im Zinsergebnis dargestellt.

Der Ansatz der Jubiläumsrückstellungen erfolgte nach der Projected Unit Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen sowie eines durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre, vorgegeben durch die Deutsche Bundesbank. Dabei wird eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Als Rechnungsgrundlagen dienten die Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck. Bei der Ermittlung des Wertes wurden nur die Verpflichtungen gegenüber solchen Mitarbeitern einbezogen, die am Bilanzstichtag mindestens zehn Jahre in den Diensten des Unternehmens standen.

In Bezug auf die Steuerrückstellungen wurde das Beibehaltungswahlrecht der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB weiterhin postenbezogen ausgeübt. Der Betrag der Überdeckung wird in den Angaben zur Bilanz zu D.II. Steuerrückstellungen angegeben.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft und die anderen Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen, Rechnungsabgrenzungsposten mit den Nominalwerten angesetzt.

Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Passivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge und Aufwendungen wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

In Rückdeckung übernommenes Geschäft

Bei dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft wurden die versicherungstechnischen Rückstellungen unter Berücksichtigung von Portefeuille-Eintritten und Austritten nach den Aufgaben des Zedenten bilanziert. Die Anteile der Retrozessionäre an diesen Rückstellungen entsprachen den vertraglichen Vereinbarungen.

Aus abrechnungstechnischen Gründen wurde das konzernfremde Geschäft mit einer Zeitverschiebung von einem Jahr in den Jahresabschluss einbezogen. Eine zeitgleiche Verrechnung erfolgte für das von den Gesellschaften der AXA Gruppe übernommene Geschäft.

Grundlagen für die Währungsumrechnung

Fremdwährungspositionen wurden mit den Devisenkassamittelkursen zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Für Fremdwährungspositionen gilt folgendes:

Der beizulegende Wert in Euro ergibt sich durch die Umrechnung des beizulegenden Werts in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag.
Die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro basieren auf einem historischen Devisenkurs.
Übersteigt der beizulegende Wert in Euro die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro, so werden die Fremdwährungspositionen weiterhin zu (fortgeführten) Anschaffungskosten angesetzt.
Ergibt sich dagegen im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird
bei monetären Vermögensgegenständen (Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Beteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen und sonstige festverzinsliche Wertpapiere, Sonstige Ausleihungen, Einlagen bei Kreditinstituten) die währungskursbedingte Wertminderung erfasst, jedoch können Änderungen des beizulegenden Werts in Fremdwährung kompensatorisch wirken;
bei nicht-monetären Vermögensgegenständen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an Beteiligungen, Aktien, Anteile an Investmentvermögen und nicht-festverzinsliche Wertpapiere) wird die währungskursbedingte Wertminderung (unter Beachtung einer möglichen kompensatorischen Wirkung des beizulegenden Werts in Fremdwährung) grundsätzlich erfasst, es sei denn, konkrete Anhaltspunkte sprechen gegen eine dauerhafte Wertminderung.

Ergibt sich für monetäre Vermögensgegenstände, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung aufgrund von Währungskursänderungen bilanziert wurde, im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro eine stille Reserve, wird eine Werterhöhung erfasst soweit der beizulegende Wert die Anschaffungskosten nicht übersteigt. Für nicht-monetäre Vermögensgegenstände wird eine Wertaufholung erfasst, sofern die Gründe für den Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes nicht mehr existieren; in diesem Fall stellen die fortgeführten Anschaffungskosten die Obergrenze dar.

Zeitwerte der Kapitalanlagen

Die Offenlegung von Zeitwerten der Kapitalanlagen erfolgte entsprechend den Vorschriften §§ 54 ff. der RechVersV. Die Angaben werden zum Bilanzstichtag erstellt.

Die beizulegenden Zeitwerte für Grundstücke, ihre Bestandteile und ihres Zubehörs sowie für grundstücksgleiche Rechte, Rechte an diesen und Rechte an Grundstücken wurden nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639) ermittelt.

Die beizulegenden Zeitwerte werden regelmäßig anhand von externen Gutachten neu ermittelt. Im Geschäftsjahr wurden die Zeitwerte von 32% (im Vorjahr 36%) aller Grundstücke und Bauten neu bewertet.

2016 2017 2018 2019 2020
Anzahl an Grundstücken und Bauten 27 25 23 22 22
Davon neubewertete Grundstücke und Bauten (im Berichtsjahr) 10 9 9 8 7
Prozentualer Anteil 37 % 36 % 39 % 36 % 32 %

Die beizulegenden Zeitwerte der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden nach dem Ertragswertverfahren, mit Börsenwerten zum Bilanzstichtag oder mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt.

Die beizulegenden Zeitwerte der als Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht klassifizierten Schuldverschreibungen und Darlehen wurden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1–50 Jahre) und der Eonia/Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag–11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2020 ermittelt.

Als beizulegende Zeitwerte für Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden Börsenkurse, Rücknahmepreise oder Nettoinventarwerte per 31. Dezember 2020 verwendet. Für Anteile an offenen Immobilienfonds, die zur Rücknahme ausgesetzt sind, wurden als beizulegende Zeitwerte Rücknahmepreise abzüglich eines angemessenen Risikoabschlages angesetzt.

Als beizulegende Zeitwerte für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden im Wesentlichen die Börsenkurse per 31. Dezember 2020 angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere ohne Börsennotierung wurden auf Grundlage von Discounted-Cash-Flow -Methoden ermittelt.

Die beizulegenden Zeitwerte der Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen wurden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 – 50 Jahre) und der Eonia/Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag – 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2020 ermittelt.

Die beizulegenden Zeitwerte für Schuldscheindarlehen und Namenspapiere, sonstige Ausleihungen und andere Kapitalanlagen wurden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 – 50 Jahre) und der Eonia/Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag – 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2020 ermittelt.

Als beizulegende Zeitwerte der Policendarlehen wurden die Buchwerte angesetzt.

Die beizulegenden Zeitwerte für strukturierte Produkte und derivative Finanzinstrumente wurden anhand von Börsenkursen oder, falls kein Börsenkurs vorhanden ist, mit marktüblichen Bewertungsmodellen ermittelt.

Als beizulegende Zeitwerte der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen wurden die Rücknahmepreise am Bilanzstichtag verwendet.

Einbeziehung in den Konzernabschluss

Durch die Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, verlegten wir einzelne Buchungsschlusstermine und grenzten die Zahlungsvorgänge über die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab. Es ergaben sich dadurch keine wesentlichen Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens,- Finanz- und Ertragslage.

Angaben zur Bilanz

Aktiva

Entwicklung der Aktivposten A.I. bis B.III. im Geschäftsjahr 2020

in Tsd. Euro
Bilanzwerte 1.1.2020 Währungskursänderungen* Zugänge Umbuchungen
A.I. Immaterielle Vermögensgegenstände 235
B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 264.479 4.925
B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.183.435 295.040
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 971.167 –178 401.982 –1.624
3. Beteiligungen 52.947 2.320 –6.915
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht –1.574 27.130
Summe B.II. 2.207.550 –1.752 699.342 18.591
B.III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 15.183.428 1.370.844
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 7.912.420 –2.082 670.910
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 3.048.923 892.325
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 4.128.451 –836 22.635
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 3.966.165 –12 100.660 44.000
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 7.847 13.239
d) übrige Ausleihungen 858.584 –531 191.810 –69.506
5. Andere Kapitalanlagen 5.447 31.593 6.915
Summe B.III. 35.111.264 –3.461 3.294.016 –18.591
Zwischensumme B.I. bis B.III. 37.583.293 –5.214 3.998.283 0
Gesamt 37.583.528

* In der Gewinn- und Verlustrechnung wird diese Position unter den Aufwendungen aus Abschreibungen ausgewiesen.

Entwicklung der Aktivposten A.I. bis B.III. im Geschäftsjahr 2020

in Tsd. Euro
Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte Berichtsjahr
A.I. Immaterielle Vermögensgegenstände 230 5
B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2 1.416 8.454 262.363
B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 27.402 32 1 1.451.104
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 529.892 841.455
3. Beteiligungen 15.141 127 9.170 24.168
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 25.556
Summe B.II. 572.436 159 9.171 2.342.283
B.III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.803.460 3.638 15.512 14.738.938
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 345.631 1 8.235.616
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 800.026 173 417 3.140.978
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 251.012 3.899.238
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 132.164 3.978.648
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 7.773 13.312
d) übrige Ausleihungen 79.588 23 900.746
5. Andere Kapitalanlagen 33.136 140 10.679
Summe B.III. 3.452.790 3.811 16.093 34.918.155
Zwischensumme B.I. bis B.III. 4.025.228 5.385 33.718 37.522.801
Gesamt 37.522.806

* In der Gewinn- und Verlustrechnung wird diese Position unter den Aufwendungen aus Abschreibungen ausgewiesen.

Zeitwerte der Kapitalanlagen gemäß § 54 RechVersV

in Tsd. Euro
2020
Bilanzwerte zu Anschaffungskosten bilanziert Zeitwerte zum Nennwert bilanziert Summe
--- --- --- ---
B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 262.363 650.353 650.353
B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.451.104 1.646.000 1.646.000
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 841.455 821.812 821.812
3. Beteiligungen 24.168 25.729 25.729
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 25.556 25.556 25.556
Summe B.II. 2.342.283 2.519.097 2.519.097
B.III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 14.738.938 18.451.727 18.451.727
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 8.235.616 10.237.386 10.237.386
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 3.140.978 3.523.383 3.523.383
4. Sonstige Ausleihungen 8.791.944 10.886.310 10.886.310
5. Andere Kapitalanlagen 10.679 69.562 69.562
Summe B.III. 34.918.155 43.168.367 43.168.367
Summe B. Kapitalanlagen 37.522.801 46.337.818 46.337.818
Agien und Disagien 1.160
Summe Kapitalanlagen zum Bilanzwert inkl. Agien und Disagien 37.523.961 46.337.818 46.337.818
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert inkl. Agien und Disagien 8.813.857
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert ohne Agien und Disagien 8.815.017
Zeitwerte der Kapitalanlagen gemäß § 54 RechVersV

in Tsd. Euro
2019
Bilanzwerte zu Anschaffungskosten bilanziert Zeitwerte zum Nennwert bilanziert Summe
--- --- --- ---
B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 264.479 639.735 639.735
B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.183.435 1.431.980 1.431.980
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 971.167 992.556 992.556
3. Beteiligungen 52.947 81.468 81.468
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Summe B.II. 2.207.550 2.506.004 2.506.004
B.III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 15.183.428 18.075.432 18.075.432
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 7.912.420 9.238.422 9.238.422
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 3.048.923 3.405.790 3.405.790
4. Sonstige Ausleihungen 8.961.046 10.743.456 10.743.456
5. Andere Kapitalanlagen 5.447 55.404 55.404
Summe B.III. 35.111.264 41.518.504 41.518.504
Summe B. Kapitalanlagen 37.583.293 44.664.243 44.664.243
Agien und Disagien 1.240
Summe Kapitalanlagen zum Bilanzwert inkl. Agien und Disagien 37.584.533 44.664.243 44.664.243
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert inkl. Agien und Disagien 7.079.710
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert ohne Agien und Disagien 7.080.950

Die Gesamtsumme der Anschaffungskosten der in die Überschussbeteiligungen einzubeziehenden Kapitalanlagen vor Berücksichtigung des Sicherungsbedarf beträgt 24.428,5 Mio. Euro. Die Gesamtsumme des beizulegenden Zeitwerts selbiger Kapitalanlagen beläuft sich auf 30.255,3 Mio. Euro. Hieraus ergibt sich ein Saldo von 5.826,8 Mio. Euro.

Aktiva

B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

Bei der AXA Lebensversicherung AG befanden sich zum 31. Dezember 2020 fremdgenutzte Bauten in Höhe von 262,4 Mio. Euro im Bestand (2019: 264,5 Mio. Euro). Eigengenutzte Grundstücke und Bauten waren im Geschäftsjahr 2020 nicht im Bestand des Unternehmens.

B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Weiterführende Angaben zu Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werden:

Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 waren dem Anlagevermögen Anteile an verbundenen Unternehmen mit einem Gesamtbuchwert in Höhe von 245,3 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten von insgesamt 12,6 Mio. Euro (2019: 1,5 Mio. Euro) aufweisen.

Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 waren dem Anlagevermögen Kapitalanlagen in Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, mit einem Gesamtbuchwert in Höhe von 520,9 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten von insgesamt 27,2 Mio. Euro (2019: 5,7 Mio. Euro) aufweisen.

Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen (inkl. Währungskursabschreibungen) in Höhe von 1,8 Mio. Euro (2019: 0,0 Mio. Euro).

Pflichtangaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11 a) HGB

An folgenden Unternehmen waren wir mit mindestens 20% beteiligt:

in Tsd. Euro 2020
Arnulfpark Gewerbebau MK 4 GmbH & Co. KG, Köln
Anteil am Gesellschaftskapital 94,90%
Eigenkapital 45.520
Ergebnis des Geschäftsjahres 460
Arnulfpark Gewerbebau MK 4 Verwaltungs-GmbH, Köln
Anteil am Gesellschaftskapital 94,00%
Eigenkapital 46
Ergebnis des Geschäftsjahres –3
Arnulfpark Wohnbau GmbH & Co. KG, Köln
Anteil am Gesellschaftskapital 94,90%
Eigenkapital 37.440
Ergebnis des Geschäftsjahres –712
Arnulfpark Wohnbau Verwaltungs-GmbH, Köln
Anteil am Gesellschaftskapital 94,00%
Eigenkapital 46
Ergebnis des Geschäftsjahres –3
AXA Alternative Financing FCP - Private Equity, Luxembourg*
Anteil am Gesellschaftskapital 48,35%
Eigenkapital 7.405
Ergebnis des Geschäftsjahres 329
AXA Alternative Participations SICAV II, Luxemburg
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 657.070
Ergebnis des Geschäftsjahres 9.943
AXA Alternative Participations SICAV IV (Compartment B), Luxemburg
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 147.415
Ergebnis des Geschäftsjahres 4.199
AXA GER Alternative Investments B.V., Amsterdam**
Anteil am Gesellschaftskapital 25,25%
Eigenkapital
Ergebnis des Geschäftsjahres
AXA GER Alternative Investments II B.V., Amsterdam***
Anteil am Gesellschaftskapital 25,25%
Eigenkapital
Ergebnis des Geschäftsjahres
AXA Germany Infrastructure Equity SAS, Puteaux*
Anteil am Gesellschaftskapital 59,00%
Eigenkapital 132.063
Ergebnis des Geschäftsjahres 1.188
AXA Germany Infrastructure Equity AFS SAS, Puteaux*
Anteil am Gesellschaftskapital 59,00%
Eigenkapital 206.145
Ergebnis des Geschäftsjahres 4.584
AXA Unterstützungskasse für die leitenden Angestellten der AXA Gesellschaften mbH, Köln*
Anteil am Gesellschaftskapital 30,00%
Eigenkapital 22
Ergebnis des Geschäftsjahres –2

* Gemäß Jahresabschluss 2019.

** Die Gesellschaft wurde im ersten Quartal 2020 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.

*** Die Gesellschaft wurde im dritten Quartal 2020 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.

in Tsd. Euro 2020
Bishopsgate Germany B.V., Amsterdam*
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital in TEUR 66.011
Ergebnis des Geschäftsjahres in TEUR 1.358
DATA 4 German Feeder II S.a.r.l, Luxemburg*
Anteil am Gesellschaftskapital 33,00%
Eigenkapital 108.332
Ergebnis des Geschäftsjahres 898
DE RE Holdings LP, Delaware, USA*
Anteil am Gesellschaftskapital 29,00%
Eigenkapital in Tsd. USD 6.249
Eigenkapital in Tsd. EUR 5.563
Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. USD –307
Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. EUR –273
Developement Venture IV German Feeder S.C.A. Luxembourg*
Anteil am Gesellschaftskapital 50,00%
Eigenkapital 3.571
Ergebnis des Geschäftsjahres 347
GANYMED Beteiligungsverwaltungs-GmbH, Köln*
Anteil am Gesellschaftskapital 81,00%
Eigenkapital 163
Ergebnis des Geschäftsjahres –138
Grace Hotel Investments S.a.r.l., Luxemburg*
Anteil am Gesellschaftskapital 25,00%
Eigenkapital in Tsd. GBP 65.433
Eigenkapital in Tsd. EUR 76.910
Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. GBP 2.202
Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. EUR 2.588
JALANDA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald*
Anteil am Gesellschaftskapital 50,00%
Eigenkapital 75.808
Ergebnis des Geschäftsjahres 64.916
JALANDA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald*
Anteil am Gesellschaftskapital 47,20%
Eigenkapital 2.354
Ergebnis des Geschäftsjahres 2.331
Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung, Köln*
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 2.238
Ergebnis des Geschäftsjahres 758
Promociones Lladero SA, Barcelona*
Anteil am Gesellschaftskapital 29,14%
Eigenkapital 192.956
Ergebnis des Geschäftsjahres 3.929
Tulpe B.V., Amsterdam*
Anteil am Gesellschaftskapital 30,00%
Eigenkapital 108.820
Ergebnis des Geschäftsjahres 1.844
WIN EXPERTISA Gesellschaft zur Förderung beruflicher Vorsorge mbH, Köln
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 750
Ergebnis des Geschäftsjahres 50
Zincvale Ltd., Dublin*
Anteil am Gesellschaftskapital 24,78%
Eigenkapital 74.702
Ergebnis des Geschäftsjahres 4.393

* Gemäß Jahresabschluss 2019.

** Die Gesellschaft wurde im ersten Quartal 2020 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.

*** Die Gesellschaft wurde im dritten Quartal 2020 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.

B. III. Sonstige Kapitalanlagen

Kapitalanlagen, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341 b Absatz 2 HGB bewertet werden

Auf der Grundlage nachfolgender Darstellungen nimmt die AXA Lebensversicherung AG die Möglichkeit gemäß § 341b HGB in Anspruch, Kapitalanlagen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu bewerten, weil sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Kapitalanlagen ist mit Beschluss des Vorstandes der AXA Lebensversicherung AG wie folgt getroffen worden:

1. Zum 31. Dezember 2020 waren Kapitalanlagen mit einem Buchwert von 22,7 Mrd. Euro gemäß § 341b HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet (2019: 23,0 Mrd. Euro). Dies entspricht einem Anteil von 60,35 % an den gesamten Kapitalanlagen (2019: 61,06 %).

2. Grundlage für die Bestimmung

Die Bestimmung, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wird aus folgenden Indikatoren abgeleitet:

2.1. Die AXA Lebensversicherung AG ist in der Lage, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen so zu verwenden, dass sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen können.
2.2. Aufgrund der laufenden Liquiditätsplanung besitzt die AXA Lebensversicherung AG die Fähigkeit zur Daueranlage der betreffenden Kapitalanlagen.
2.3. Die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen werden in der Buchhaltung jeweils auf gesonderten Konten von den anderen Wertpapieren getrennt erfasst. Eine depotmäßige Trennung von Anlage- und Umlaufvermögen ist gewährleistet.

3. Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Bei den nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen werden Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (gemäß § 341b) HGB vorgenommen.

Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Aktien, Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Bei Investmentanteilen an Immobilienfonds ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 2,8 Mio. Euro (2019: 0,1 Mio. Euro).

Bei Investmentanteilen, die überwiegend Rentenpapiere beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 1,2 Mio. Euro (2019: 0,8 Mio. Euro).

Bei Investmentanteilen, die überwiegend Alternative Investments beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 8,9 Mio. Euro (2019: 1,1 Mio. Euro).

Bei Investmentanteilen, die überwiegend Aktienfonds beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen (2019: 17,6 Tsd. Euro).

Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen (inkl. Währungskursabschreibungen) in Höhe von 2,1 Mio. Euro (2019: 0,2 Mio. Euro).

Zum 31. Dezember 2020 waren dem Anlagevermögen Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 194 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 2,2 Mio. Euro ausweisen (2019: 7,8 Mio. Euro). Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Zum 31. Dezember 2020 waren dem Anlagevermögen Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 1.420,3 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 52,5 Mio. Euro ausweisen (2019: 21,6 Mio. Euro).

Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertete Kapitalanlagen

in Tsd. Euro 2020
Bilanzwerte Zeitwerte
--- --- ---
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 179.974 184.664
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 14.235.072 17.848.425
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 8.235.616 10.237.386
Summe Wertpapiere 22.650.662 28.270.475
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert 5.619.813

Weiterführende Angaben zu Anteilen bzw. Anlageaktien an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen sind unter der entsprechenden Anhangsangabe erläutert.

Weiterführende Angaben zu Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werden

Zum 31. Dezember 2020 waren dem Anlagevermögen Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen mit einem Buchwert von 6,1 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 0,7 Mio. Euro ausweisen (2019: 1,4 Mio. Euro). Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen in Höhe von 0,4 Mio. Euro (2019: 0,2 Mio. Euro).

Weiterführende Angaben zu sonstigen Ausleihungen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werden:

Zum 31. Dezember 2020 waren dem Anlagevermögen sonstige Ausleihungen mit einem Buchwert von 383,6 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 2,5 Mio. Euro ausweisen (2019: 10,2 Mio Euro). Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen (inkl. Währungskursabschreibungen) in Höhe von 1,4 Mio. Euro (2019: 3,5 Mio. Euro).

Weiterführende Angaben zu anderen Kapitalanlagen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werden:

Zum 31. Dezember 2020 waren dem Anlagevermögen keine anderen Kapitanlagen zugeordnet, die stille Lasten aufwiesen. Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (2019: 0,1 Mio. Euro).

C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen

Bei den hier aufgeführten Kapitalanlagen handelt es sich ausschließlich um Kapitalanlagen, deren Wert durch die Wertentwicklung oder durch die Überschüsse bei fondsgebundenen Verträgen bestimmt wurde.

in Tsd. Euro 2020 2019
Der Anlagestock bestand aus: Anzahl der Anteilseinheiten Anzahl der Anteilseinheiten
--- --- --- --- ---
A2A OFFENSIV 87.564 1.861 85.308 1.900
AB GLB GROWTH TRENDS PT-A= 87.865 8.303 82.734 6.170
AB SICAV I-EM MK MA-IA 2.672 44 694 11
ACATIS GL VALUE TOTAL RET UI 3.549 930 3.946 992
ADVISOR GLOBAL OP 14.618 1.413 14.218 1.377
AMUNDI-BD EURO AGGR-A2E D 257 27 242 25
AMUNDI GLO ECO ESG-A EUR C 40 14 28 9
AMUNDI GLO ECO ESG-I2 EUR C 125 238 25 41
AMUNDI INDEX MSCI EUROPE SRI 50 3
AMUNDI INDEX MSCI WRLD SRI 137 9
AMUNDI US PIONEER FD-A EUR C 514.357 6.882 516.261 6.247
APO FORTE INKA 3.773 238 3.043 188
APO FORTE INKA-V 2.539 277 840 89
APO MEZZO INKA 2.648 177 2.181 144
APO MEZZO INKA-V 1.520 161 614 63
APO PIANO INKA 232 16 183 12
APO PIANO INKA-V 136 14 32 3
ARIDEKA-CF 84 6 73 5
AXA CHANCE INVEST A CAPITALISATION EUR 11.574.654 1.046.978 11.709.086 1.007.801
AXA CHANCE INVEST B CAPITALISATION EUR 98.378 5.961 49.271 2.801
AXA DEFENSIV INVEST A CAPITALISATION EUR 4.016.570 225.485 3.537.092 197.547
AXA DEFENSIV INVEST B CAPITALISATION EUR 29.833 1.510 16.771 840
AXA EUROPA DISTRIBUTION EUR 40.798 2.554 41.367 2.864
AXA RENTEN EURO DISTRIBUTION EUR 78.633 2.409 90.998 2.682
AXA ROSENBERG EUROBLOC EQUITY ALPHA FUND B ACCUMULATION EUR 665.248 8.349 655.368 8.631
AXA ROSENBERG GLOBAL EQUITY ALPHA FUND A ACCUMULATION EUR 11.647 281 6.801 164
AXA ROSENBERG GLOBAL EQUITY ALPHA FUND B EUR 214.122 4.141 203.404 3.942
AXA ROSENBERG GLOBAL SMALL CAP ALPHA FUND A ACCUMULATION EUR 1.405 22 2.464 41
AXA ROSENBERG US EQUITY ALPHA FUND B ACCUMULATION EUR 2.214 53 2.194 52
AXA SELECT-FIDELITY EUR EQ-R 697 132 423 85
AXA WACHSTUM INVEST A CAPITALISATION EUR 3.565.480 267.421 3.589.195 257.668
AXA WACHSTUM INVEST B CAPITALISATION EUR 68.024 3.957 39.223 2.155
AXA WELT DISTRIBUTION EUR 68.571 8.999 70.146 9.367
AXA WF FRAMLINGTON TALENTS GLOBAL F CAPITALISATION EUR 12 7 4 2
AXA WF GLOBAL INFLATION BONDS A CAPITALISATION EUR 2.873 474 2.964 453
AXA WF GLOBAL INFLATION BONDS F CAPITALISATION EUR 5 1 2
AXA WF GLOBAL STRATEGIC BONDS A (H) CAPITALISATION EUR 14.021 1.771 14.290 1.728
AXA WF GLOBAL STRATEGIC BONDS F (H) CAPITALISATION EUR 730 96 653 81
AXA WF OPTIMAL INCOME A CAPITALISATION EUR PF 15.066 3.037 16.864 3.322
AXA WFII EVOLVING TRENDS EQUITIES A DISTRIBUTION USD 169.222 1.432 175.457 1.232
AXA WFII ASIA SELECT INCOME A DISTRIBUTION JPY 448.781 1.625
AXA WFII EUROPEAN OPPORTUNITIES EQUITIES A DISTRIBUTION EUR 900.176 10.437 910.284 10.769
AXA WFII NORTH AMERICAN EQUITIES A DISTRIBUTION USD 526.075 10.067 537.069 10.044
BASKETFONDS-ALTE NEU W-BAEUR 4.492 54 3.000 37
BASKETFONDS-ALTE NEU W-DAEUR 1.364 15 123 1
BASKETFONDS-ALTE NEUE WELT 6.851 102 5.624 86
BASKETFONDS-GLB TRENDS-BAEUR 581 7 326 4
BASKETFONDS-GLB TRENDS-DAEUR 895 11 82 1
BGF-EURO MARKETS FUND-=A2 609.502 20.504 617.078 19.099
BGF-EURO MARKETS FUND-=D2 1.279 48 672 23
BGF-EUROPEAN FUND-=A2 36.629 5.633 35.606 4.553
BGF-EUROPEAN FUND-D2RF EUR 28 5 15 2
BGF-WORLD MINING FUND-=A2 27.537 1.215 28.380 1.027
BGF-WORLD MINING-EI2 651 32 343 14
CARMIGNAC INVESTISSEMENT 25.235 43.565 25.369 32.769
CARMIGNAC PATRIMOINE 2.230 1.597 2.230 1.421
C-QUADRAT ARTS TOT RT GLB-A 6.982 831 6.493 734
C-QUADRAT BEST MOMENTUM -T 215 55 394 95
Fortsetzung nächste Seite
in Tsd. Euro 2020 2019
Der Anlagestock bestand aus: Anzahl der Anteilseinheiten Anzahl der Anteilseinheiten
--- --- --- --- ---
CS MACS DYNAMIC-B 1.201 188
DEKAFONDS-CF 1.696 192 1.788 203
DEKALUXTEAM-GLOBAL SELECT-CF 272 64 243 52
DEKASELECT: NACH WACHSTUM 388 43 335 36
DEKASTRUKTUR 5 - WACHSTUM 258 26 219 25
DEKASTRUKTUR 5: CHANCEPLUS 82 22 73 19
DEU INV I-MULTI CREDIT-LDH 3.965 409 3.965 403
DEUTSCHE QUANT EQUITY EUROPE 5.849 1.238 5.635 1.142
DJE-DIVIDENDE & SUBSTANZ-P 20.256 9.246 19.284 8.387
DWS AKKUMULA 538 732 392 509
DWS AKKUMULA-SC 203 280 85 111
DWS BALANCE 23.348 2.725 24.880 2.841
DWS DEUTSCHLAND 209.009 50.885 204.000 47.497
DWS DEUTSCHLANDEUR FC 3.245 812 1.601 381
DWS EUROVESTA 39.309 6.063 41.108 5.829
DWS FUNDS-GLOBAL PROTECT 90 8.387 885 8.649 953
DWS INTER-RENTA 96.846 1.301 110.527 1.586
DWS SACHWERTE-INC 674 88 675 83
DWS TRC DEUTSCHLAND 11.376 1.898 11.671 1.988
DWS VERMOEGENSBILDUNGSFNDS I 6.781 1.348 6.458 1.212
DWS VERMOEGENSBILDUNGSFNDS R 20.928 401 19.452 366
FIDELITY FDS-EURO GROW-YACC 32.553 601 16.274 327
FIDELITY FDS-EUROPEAN GRW-A= 11.831.258 179.244 11.548.650 194.364
FIDELITY FDS-S E ASIA-AEUR ACC 241.416 8.590 197.292 6.112
FIDELITY FNDS-PORT SEL MD-A= 241.309 2.761 238.652 3.134
FIDELITY FUNDS-EMEA-A ACC= 10.732 199 8.007 158
FIDELITY FUNDS-EMEA-YA EUR 1.082 14 553 8
FIDELITY MUL AS STR DEF-AAEUR 7.118 81 6.789 88
FIDELITY-ASIA FOCUS-Y EUR 7.012 154 2.871 55
FINE F BALANCE B 22 2 11 1
FINE F OFFENSIVE B 14 2 8 1
FINE FOLIO ETF-STRATEGIE BALANCE 816 87 684 82
FLV BEBA ALPHA 59.219 1.258 60.798 1.332
FLV BEBA ALTA 64.587 3.034 66.089 3.017
FLV BEBA ALTA20 40.683 1.487 45.825 2.009
FLV BEBA ALTA50 26.191 1.216 27.520 1.250
FLV BEBA ALTA80 10.248 649 10.805 747
FLV BEBA GLOBAL 401.048 42.643 392.525 39.990
FLV BEBA SECTOR 84.257 1.981 79.802 1.821
FLV BEBA SOLI50 94.455 3.798 88.170 3.477
FLV BEBA SOLI80 2.451.659 6.178 2.344.279 5.978
FLV BEBA. BETA 368.482 30.271 376.385 29.972
FLV CLIP CHANCE 890.531 168.631 924.264 166.543
FLV CLIP PERFOR 145.488 22.923 150.275 22.669
FLV CLIP SI 29.887 4.246 28.093 3.970
FLV CLIP WA 266.728 43.517 278.830 43.556
FLV CO SI 18.368 1.711 18.390 1.705
FLV CO WA 55.743 5.508 58.309 5.484
FLV GARANTIE 72.291 7.229 72.291 7.211
FLV TRI CHANCE 197.421 37.013 202.666 36.174
FLV TRI SI 8.387 1.166 8.601 1.190
FLV TRI WA 52.077 8.569 55.467 8.731
FONDAK-A 5.015 1.024 4.864 908
FRANK TEMP INV TEM GR =-AACC 11.492.498 197.786 11.410.374 205.044
FRANK TEMP INV TEM GR =-IACC 23.982 486 15.939 335
FRANK TP INV EMG MKT-A YDIS$ 319.658 13.204 309.880 11.976
FRANK-GLOB SMID GR-A ACC USD 13.328 322 11.655 336
FT-GLOBAL FUND STRA-A ACCEUR 108.390 1.281 99.574 1.294
GWAY 2 2.710 370 1.375 175
HSB DYNAMIK 100 1.685 243 1.696 253
HSB DYNAMIK 20 6.527 670 6.533 683
HSB SUBSTANZ 1.811 177 1.812 180
INDEXPARTIZIPATION EUROPA-AKTIEN AUGUST 38.173 819 31.267 1.254
INDEXPARTIZIPATION EUROPA-AKTIEN FEBRUAR 363.193 2.294
Fortsetzung nächste Seite
in Tsd. Euro 2020 2019
Der Anlagestock bestand aus: Anzahl der Anteilseinheiten Anzahl der Anteilseinheiten
--- --- --- --- ---
INDEXPARTIZIPATION MULTI ASSET AUGUST 136.360 3.991 116.403 2.689
INDEXPARTIZIPATION MULTI ASSET FEBRUAR 253.936 119.472 6.030
INDUSTRIA-A 118.681 14.784 126.876 13.379
INOVESTA CLASSIC OP 188.835 9.464 185.935 10.146
INOVESTA OPPORTUNITY OP 82.707 2.885 79.411 2.620
INVESCO JAPANESE VL EQ-AAYEN 31.699 402 29.389 372
ISHARES CORE MSCI PACIF X-JP 556 76
ISHARES MSCI EM SRI UCITS 2
JPM AGGREGATE BOND-AAEUR HED 1.102.517 10.518 1.097.189 9.908
JPM EURO CORPORATE BOND-A 4.005 67 3.506 58
JPM GLOBAL FOCUS-CEA 212 7 105 3
JPM INV-JPM US SELECT EQ-AEURA 16 4 16 4
JPMORGAN F-AMERICA EQTY-A-D$ 28.523 6.336 28.781 5.755
JPMORGAN F-EMER MKTS E-A-AEUR 131.443 3.545 109.593 2.436
JPMORGAN F-EMERG MKT EQ-C 1.622 253 855 109
JPMORGAN F-EU GOVER BOND-AAEUR 69.189 1.188 68.808 1.120
JPMORGAN F-EURO STRAT VL-A= 27.123 358 25.055 402
JPMORGAN F-GL FOCUS-AEURA 3.900 144 3.101 104
JPMORGAN F-GLB NAT RE-A ACC= 20.389 264 19.165 266
JPMORGAN F-GLB NAT RE-C ACCEUR 939 12 253 3
JPMORGAN F-JPM US VALUE-A-A$ 41.756 912 34.266 796
JPMORGAN F-JPM US VALUE-C$ 2.259 64 664 20
KAPITAL PLUS-A 95.589 6.631 85.046 5.625
M&G GLOBAL BASICS FD-EUR-A-ACC 14.060 567 7.303 282
M&G GLOBAL BASICS FD-EUR-C-ACC 41 2 47 2
M&G LX 1 GLOB THEMES-A EUR A 607.415 7.377 591.591 6.917
MAGELLAN-D 407.405 10.747 393.386 9.799
MAN AHL TREND EUR D 5.126 713 4.739 658
MASTERFONDS-VV AUSGEWOGEN 259.245 18.689 256.344 18.124
MASTERFONDS-VV ERTRAG 61.780 3.857 53.662 3.381
MASTERFONDS-VV WACHSTUM 265.143 21.731 266.936 21.956
MFS FUNDS-EUROPE SM COM-W1-E 7.608 161 4.146 87
MFS MER-EUROPE SM COS-A1 EUR 44.863 3.122 36.992 2.573
MFS MER-EUROPEAN VALUE-A1EUR 47.829 2.496 38.229 1.922
MFS MER-EUROPEAN VALUE-W1EUR 4.223 87 2.805 56
MULTISELECT WELT-AKTIEN-I 1.521 201 717 87
M&G LX 1 GLOB THEMES-C EUR A 506 6
OEKOWORLD-OEKOVISION CLASSIC 926 210 860 170
OP BOND EURO PLUS 303 24
PAT.SEL.AUSGEWO 158 28 152 25
PAT.SEL.DYNAMIK 5.803 1.206 7.006 1.349
PAT.SEL.VIPT200 11.012 2.002 10.894 2.028
PAT.SEL.WACHSTU 898 173 952 172
PATRIARCH SELECT CHANCE EUR 69.478 921 62.608 931
PATSELDYTREN200 9.315 1.686 8.955 1.629
PATSELWACHT200 6.393 1.054 6.560 1.126
PICTET-GLOB MEGATREND SEL-I= 177 62 36 11
PIMCO GIS GL MULTI-ASST-EHAEUR 1.559 26 1.416 22
PIONEER INV SUBSTANZWERTE 5.284 317 4.982 301
PORTFOLIO BALANCE 10 (XFINT000PB18) 196.852 25.817 157.755 21.398
PORTFOLIO BALANCE 3 (XFINT000PB34) 1.954.771 221.886 1.909.430 213.283
PORTFOLIO BALANCE 5 (XFINT000PB59) 1.570.645 200.399 1.348.192 171.895
PORTFOLIO ETF 50.802 5.552 24.575 2.769
PORTFOLIO VERMOEGENSVERWALTER 77.490 8.757 71.536 7.776
PORTFOLIO VERM?GENSVERWALTER I 14.231 1.537 8.768 903
PORTFOLIO ZUKUNFT 4.819 570 2.237 237
PS FVV DYNAMIK B 56 10 35 5
PS FVV VIP T 200 B 1.337 215 790 118
PS ETF TREND 200 7.645 693 2.674 243
PS FVV DT 200 B 3.524 572 1.894 280
PS FVV WACH B 61 10 64 6
PS FVV WT 200 B 2.189 323 1.346 192
RENDITDEKA-CF 78 2 67 2
SANTANDER-EUROPEAN DVD-AD 4.204 405 3.525 405
Fortsetzung nächste Seite
in Tsd. Euro 2020 2019
Der Anlagestock bestand aus: Anzahl der Anteilseinheiten Anzahl der Anteilseinheiten
--- --- --- --- ---
SANTANDER-SELECT DEFENSIVE-A 39.431 4.858 58.023 7.041
SANTANDER-SELECT DYNAMIC-A 191.295 28.078 186.414 28.545
SANTANDER-SELECT MODERATE-A 61.198 8.047 70.111 9.410
SARASIN EMERGINGSAR GLOBAL-A 331 97 313 96
SARASIN OEKOSAR EQUITY GL-AD 8.995 2.412 5.779 1.345
SARASIN SUST PF BALANCED EUR 638 138 618 128
SAUREN FDS SEL-GLB BALANCD-A 10.946 218 9.414 179
SCHRODER INTL EMG EUROPE-BAC 1.604 46 1.320 45
SCHRODER INTL EURO BOND-A AC 419.510 9.828 580.628 13.011
SCHRODER INTL EURO BOND-C AC 14.832 373 10.112 242
SEB FUND 1 - SEB EUROPE FD-C 111.471 591 116.343 651
SEB FUND 1-GLB CHANC/RISK-DE 69.255 4.530 69.720 4.697
SECWAY 2 45 5 13 1
SOLWAY 50 - 2 1.118 128 845 94
SOLWAY 80 - 2 311 35 313 34
SONDERVER. PLUS 185.572 20.287 83.824 9.577
STARCAPITAL STARS FLEXIBEL-V 6 1 1
STRATEGIEDEPOT INDEX 87.189 19.017 79.742 18.104
SWISSCANTO LU EURO GRN INV-B 553 85 525 74
VERI ETF-ALLOCATION DEFENSIV 255.269 3.270 259.593 3.624
Vermögensmanagement 10 119.130 13.763 141.757 15.460
Vermögensmanagement 20 7.120 1.373 7.086 1.302
Vermögensmanagement 30 222.547 26.670 243.353 27.556
Vermögensmanagement 50 145.228 18.139 167.373 19.765
Vermögensmanagement 60 48.549 7.776 51.704 7.851
Vermögensmanagement 70 11.799 1.928 14.758 2.287
Vermögensmanagement 80 16.725 2.805 17.751 2.826
Vermögensmanagement 90 4.443 819 4.652 816
Vermögensmanagement 100 982 195 994 188
VM BASIS 151.556 13.801 173.000 15.281
VM GARANT 13.913 1.565 16.136 1.898
Zeitwert per 31.12.2020 3.376.636 3.239.850

D. III. Sonstige Forderungen

in Tsd. Euro 2020 2019
darin enthalten:
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 97.785 90.257
Noch zuzuordnende Zahlungsvorgänge aufgrund vorgezogener Buchungsschlusstermine 28.701 44.050
Forderungen aus Aktien, Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 159.000 127.000
Heimfallverpflichtung Bad Pyrmont 31.900 31.032
Forderungen aus Mitversicherungsverträgen (Führungsfremdgeschäft nicht verbundener Unternehmen) 19.656 17.750
Fällige Zins- und Mietforderungen 20.727 16.210

Die Forderungen an verbundene Unternehmen beinhalten überwiegend eine Forderung aus einem Abrechnungsdepot an einen Rückversicherer in Höhe von 83.736 Tsd. Euro (2019: 75.733 Tsd. Euro) sowie Forderungen im Rahmen des vorgezogenen Jahresabschlusses.

Die Forderungen aus Aktien, Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpaieren verzeichnen aufgrund von höheren Ausschüttungen einen Anstieg um 32.000 Tsd. Euro auf 159.000 Tsd. Euro.

E. III. Andere Vermögensgegenstände

Die Position „Andere Vermögensgegenstände“ bestand ausschließlich aus vorausgezahlten Versicherungsleistungen.

F. II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten

in Tsd. Euro 2020 2019
darin enthalten:
auf Folgejahre entfallende Agiobeträge aus Derivaten 1.163 1.243

G. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Von dem Deckungsvermögen in Höhe von 371 Tsd. Euro (2019: 337 Tsd. Euro) wurde der Erfüllungsbetrag der Rückstellung unter Berücksichtigung der Rückstellungen für Sozialversicherungsbeiträge aus Vorruhestandsverpflichtungen in selbiger Höhe (2019: 337 Tsd. Euro) abgezogen. Daher wird unter der entsprechenden Position in der Bilanz kein Wert ausgewiesen.

Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens beliefen sich auf 325 Tsd. Euro (2019: 294 Tsd. Euro).

Passiva

A. Eigenkapital

Das Eigenkapital der AXA Lebensversicherung AG per 31. Dezember 2020 betrug 594.313 Tsd. Euro (2019: 592.739 Tsd. Euro). Dabei entfällt das eingeforderte Kapital in voller Höhe auf die AXA Konzern AG, die alleinige Aktionärin der Gesellschaft ist. Das Grundkapital beträgt 64.373.269 Euro. Es ist eingeteilt in 64.373.269 auf den Namen lautende vinkulierte Stückaktien.

Die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs.2 Nr.4 HGB erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 1.574 Tsd. Euro.

in Tsd. Euro 2020 2019
I. Eingefordertes Kapital 64.373 64.373
Gezeichnetes Kapital 64.373 64.373
II. Kapitalrücklage 336.246 334.672
III. Gewinnrücklage 193.694 193.694
Gesetzliche Rücklage 1.841 1.841
Andere Gewinnrücklagen 191.853 191.853

B. IV. Rückstellung für die erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung

in Tsd. Euro 2020 2019
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres 1.980.883 1.596.614
Entnahme im Geschäftsjahr 294.365 201.267
Zuweisung aus dem Überschuss des Geschäftsjahres 200.851 585.535
Stand am Ende des Geschäftsjahres 1.887.368 1.980.883
in Tsd. Euro 2020 2019
Die RfB teilt sich folgendermaßen auf:
Es wurden festgelegt für noch nicht zugeteilte
a. laufende Überschussanteile 311.859 421.419
b. Schlussüberschussanteile 49.331 48.801
c. Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven 5.392 5.519
Anteile des Schlussüberschussanteil-Fonds für
d. die Finanzierung von Gewinnrenten 10.566 10.653
e. die Finanzierung von Schlussüberschussanteilen 464.158 487.927
f. die Finanzierung von Mindestbeteiligungen an Bewertungsreserven 34.907 35.270
Bindung gesamt 876.213 1.009.589
freie RfB 1.011.155 971.294

D. I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Für die Pensionszusagen, die im Allgemeinen auf Dienstzeit und Entgelt der Mitarbeiter basieren und als unmittelbare Pensionszusagen erteilt wurden, werden Pensionsrückstellungen gebildet.

Die leistungsorientierten Pensionszusagen, welche im Allgemeinen auf Dienstzeit und Entgelt der Mitarbeiter basieren, werden teilweise durch Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB gesichert.

Die durch die Unternehmen unwiderruflich auf den Trust, den DBV-Winterthur Vorsorge e. V., übertragenen Finanzmittel werden ausschließlich zur Bedeckung der von den Mitgliedsunternehmen an deren Mitarbeiter erteilten Pensionszusagen verwendet und sind durch Verpfändung der Ansprüche aus den Vermögenswerten an die Versorgungsberechtigten dem Zugriff etwaiger Gläubiger entzogen. Die Pensionsrückstellungen werden mit dem Deckungsvermögen verrechnet. Nach § 246 Absatz 2 HGB werden zudem die Zinsaufwendungen für die Altersversorgung, vermindert um die Zinserträge aus dem Deckungsvermögen, ausgewiesen.

Zusätzlich bestanden Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung. Diesen Pensionsverpflichtungen standen Erstattungsansprüche aus kongruenten, konzerninternen Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe von 3.428 Tsd. Euro (2019: 3.454 Tsd. Euro) gegenüber, welche an den Versorgungsberechtigten verpfändet sind. Dabei entsprach der Zeitwert den historischen Anschaffungskosten. Bei den Rückdeckungsversicherungen handelt es sich um Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Absatz 2 HGB, sodass aufgrund der Saldierung auf einen Ausweis verzichtet werden konnte. Der Aufwand für diese Pensionszusagen war gleich dem Beitragsaufwand zu den Rückdeckungsversicherungen und wird von den Arbeitnehmern getragen.

In Bezug auf die Pensionsrückstellungen bestand zum Ende des laufenden Geschäftsjahres ein noch nicht ausgewiesener Zuführungsbetrag in Höhe von 1.320 Tsd. Euro (2019: 1.673 Tsd. Euro), der bis spätestens zum 31.Dezember 2024 zu mindestens einem Fünfzehntel des zum 1. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Fehlbetrages pro Jahr zugeführt wird.

Seit dem Geschäftsjahr 2016 werden die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten beträgt 11.828 Tsd. Euro (2019: 12.317 Tsd. Euro). Zur Ermittlung dieses Unterschiedsbetrags wurde ein Zins (Siebenjahresdurchschnitt) von 1,60% (2019: 1,96%) angesetzt. Für den Unterschiedsbetrag gilt keine Gewinnabführungssperre gemäß des Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 23. Dezember 2016 (BStBl I 2017,41).

in Tsd. Euro 2020 2019
Barwert der Pensionsverpflichtung 156.081 157.111
Unterschiedsbetrag –1.320 –1.673
Zeitwert des Deckungsvermögens –62.483 –64.343
Bilanzierte Nettoverpflichtung 92.278 91.095

Der Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht dem Deckungskapital der zugrunde liegenden Rückdeckungsversicherungen und flüssigen Mittel und damit den Anschaffungskosten. Darüber hinaus ergab sich insgesamt ein Netto-Zinsaufwand von 5.841 Tsd. Euro (2019: 8.138 Tsd. Euro), der sich aus 10.041 Tsd. Euro (2019: 11.924 Tsd. Euro) Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellung und 4.200 Tsd. Euro (2019: 3.786 Tsd. Euro) Zinserträgen auf das Deckungsvermögen zusammensetzte.

Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Berechnungsfaktoren angewandt:

in % 2020 2019
Rechnungszins 2,31 2,71
Rentenanpassung 1,75 1,75
Gehaltsdynamik 2,50 2,50

D. II. Steuerrückstellungen

Aufgrund der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft ab dem 1.1.2009 wurden die latenten Steuern auf die AXA Konzern AG als Organträgerin übertragen.

Hinsichtlich der Abzinsung der vororganschaftlichen Steuerrückstellungen hat die AXA Lebensversicherung AG im Jahr 2010 von dem Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB Gebrauch gemacht und keine Abzinsung vorgenommen. Es gibt keine Überdeckung gem. Art. 67 Abs. 1 S. 4 EGHGB in dieser Position.

D. III. Sonstige Rückstellungen

in Tsd. Euro 2020 2019
darin enthalten:
Rückstellungen für noch nicht fällige Provisionen, Vertreterwettbewerbe und Ausgleichansprüche 10.070 11.280
Rückstellungen für Restrukturierung 1.600 1.600
Rückstellung für Prozesse 3.947 3.923
Rückstellung für Verwaltungskosten 1.296 975
Rückstellung IHK Beiträge 17 1.482
Rückstellung für noch zu zahlende Gehaltsanteile einschließlich Gratifikationen und Tantiemen 1.198 1.323

E. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft

Hierbei handelt es sich um überwiegend längerfristige Verbindlichkeiten in Abhängigkeit von der jeweiligen Vertragslaufzeit.

F. I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft

In den Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern waren verzinslich angesammelte Überschußanteile von 1.022.536 Tsd Euro (2019: 1.120.151 Tsd Euro) enthalten, die dem Versicherungsnehmer nach Ablauf der Vertragslaufzeit ausgezahlt werden. Hierbei handelt es sich um überwiegend längerfristige Verbindlichkeiten in Abhängigkeit von der jeweiligen Vertragslaufzeit. Weiterhin beinhaltet die Position Leistungen an Versicherungsnehmer, die zum Bilanzstichtag noch nicht ausgezahlt wurden. Die Fristigkeit hier beträgt unter einem Jahr.

F. IV. Sonstige Verbindlichkeiten

in Tsd. Euro 2020 2019
darin enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 220.111 297.781
Noch zuzuordnende Zahlungsvorgänge aufgrund vorgezogener Buchungsschlusstermine 14.494 27.587
Verbindlichkeiten an die Finanzbehörde 1.879 12.186
Sonstige Verbindlichkeiten aus Kapitalanlagen 11.732 11.511

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen verringerten sich durch das geringere Jahresergebnis, welches aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags an die AXA Konzern AG abgeführt wird.

Die Veränderung in den noch zuzuordnenden Zahlungsvorgängen aufgrund vorgezogener Buchungsschlusstermine ist auf unterschiedliche Termine hinsichtlich des letzten Zahlungsausgleiches im Geschäftsjahr und Unterschiede in den nachlaufenden Geschäftsvorfällen zurückzuführen.

Die Reduzierung der Verbindlickeiten an die Finanzbehörde resultiert aus der Abführung von Umsatzsteuer.

Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich überwiegend um kurzfristige Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht.

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, waren nicht vorhanden.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

I.1. a) Gebuchte Bruttobeiträge

in Tsd. Euro 2020 2019
für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft:
- aus
Einzelversicherungen 1.887.507 1.940.006
Kollektivversicherungen 718.595 621.701
Gesamt 2.606.102 2.561.707
- untergliedert nach
laufenden Beiträgen 2.199.493 2.213.724
Einmalbeiträgen 406.608 347.983
Gesamt 2.606.102 2.561.707
- untergliedert nach Beiträgen im Rahmen von Verträgen
ohne Gewinnbeteiligung
mit Gewinnbeteiligung 1.945.654 1.893.534
bei denen das Kapitalanlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird 660.447 668.173
Gesamt 2.606.102 2.561.707
in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft:
Gesamt 6.809 6.809
Gesamtes Versicherungsgeschäft 2.612.910 2.568.517

Rückversicherungssaldo

Der Rückversicherungssaldo von 6.177 Tsd. Euro zu Lasten der Rückversicherer (2019: 6.269 Tsd. Euro zu Lasten der Rückversicherer) setzt sich zusammen aus den verdienten Beiträgen der Rückversicherer, den Anteilen der Rückversicherer an den Brutto-Aufwendungen für Versicherungsfälle, den Brutto-Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (Rückversicherungsprovisionen und Gewinnbeteiligung) und den Veränderungen der Brutto-Deckungsrückstellung.

I.3. c) Erträge aus Zuschreibungen

Bei den Erträgen aus Zuschreibungen in Höhe von 5,4 Mio. Euro (2019: 4,6 Mio. Euro) handelte es sich um Wertaufholungen gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

I.5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung

Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge beinhalten Erträge aus der Verminderung von rechnungsmäßig gedeckten Abschlusskosten für eigene Rechnung in Höhe von 3.306 Tsd. Euro (2019: 4.962 Tsd. Euro).

I.10.b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen

Bei den Kapitalanlagen haben wir 22,6 Mio. Euro (2019: 4,6 Mio. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB, 5,2 Mio. Euro außerplanmäßige Abschreibungen gemäß §256a HGB (2019: 3,7 Mio. Euro) sowie 2,6 Mio. Euro (2019: 0,9 Mio. Euro) gemäß § 253 Absatz 4 HGB vorgenommen.

I.12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung

Die sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen beinhalten Zinsen aus angesammelten Überschussanteilen und Direktgutschriften in Höhe von 114.266 Tsd. Euro (2019: 167.185 Tsd. Euro) sowie Depotzinsen aus Rückversicherung in Höhe von 5.505 Tsd. Euro (2019: 7.238 Tsd. Euro).

II.1. Sonstige Erträge

In den sonstigen Erträgen sind Zinsen nach § 233a AO in Höhe von 9.818 Tsd. Euro (2019: 413 Tsd. Euro) enthalten.

Aus Währungsumrechnung resultieren Erträge von 114 Tsd. Euro (2019: 560 Tsd. Euro).

II.2. Sonstige Aufwendungen

Die Aufwendungen für das Unternehmen als Ganzes betrugen 8.225 Tsd. Euro (2019: 18.810 Tsd. Euro).

Die sonstigen Aufwendungen beinhalten eine Rückstellung für erforderliche Gebührennachzahlungen zur Nutzung der Marken- und Namensrechte AXA in Höhe von 11.422 Tsd. Euro.

Darüber hinaus sind Aufwendungen in Höhe von 21.621 Tsd. Euro für Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den sonstigen Aufwendungen enthalten.

In den sonstigen Aufwendungen sind Schuldzinsen von Steuerrückstellungen nach § 233a AO in Höhe von 612 Tsd. Euro (2019: 4.413 Tsd. Euro) enthalten.

Im Rahmen des § 277 (5) Satz 1 HGB wurden keine Rückstellungen (2019: keine Rückstellungen) aufgezinst.

Darüber hinaus ergab sich insgesamt ein Netto-Zinsaufwand von 5.841 Tsd. Euro (2019: 8.138 Tsd. Euro), welcher sich aus dem Zinsänderungseffekt (6.009 Tsd. Euro) und dem Zinszuführungseffekt (-168 Tsd. Euro) ergibt.

Aus Währungsumrechnung resultieren Aufwendungen in Höhe von 1.395 Tsd. Euro (2019: 315 Tsd. Euro).

II.5. Außerordentliche Aufwendungen

Gemäß Art. 67 Absatz 1 EGHGB wurde den Pensionsrückstellungen zu einem Fünfzehntel ein Betrag von 353 Tsd. Euro (2019: 353 Tsd. Euro) zugeführt.

II.7. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Im Berichtsjahr wird ein Steuerertrag in Höhe von 28.579 Tsd. Euro (2019: Steueraufwand von 71.510 Tsd. Euro) ausgewiesen. Dieser Betrag enthält für das laufende Geschäftsjahr einen Ertrag aus Umlagen betreffend Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Quellensteuer in Höhe von 38.888 Tsd. Euro (2019: Ertrag in Höhe von 34.592 Tsd. Euro) sowie einen Aufwand aus der Veränderung der latenten Steuer in Höhe von 47.126 Tsd. Euro (2019: Aufwand von 106.003 Tsd. Euro). Daneben ist in 2020 ein Ertrag aus der Auflösung einer Steuerumlage in Höhe von 37.000 Tsd. Euro für Vorjahre zu berücksichtigen.

Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen

in Tsd. Euro 2020 2019
1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft 152.194 159.322
2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB 3.219 3.033
3. Löhne und Gehälter 4.874 4.139
4. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 162 170
5. Aufwendungen für Altersversorgung –568 2.486
Aufwendungen insgesamt 159.882 169.150

Direktgutschrift

Im Geschäftsjahr erfolgte eine Direktgutschrift in Höhe von 99,6 Mio. Euro (2019: 167,7 Mio. Euro).

Überschussbeteiligung für Versicherungsnehmer (Teil I)

Verträge, die nicht der ehemaligen DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG zuzuordnen sind
Verträge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG mit Zusatzkennzeichen " -13", "-14", "-15", "-16" oder "-17" in der Tarifbezeichnung

Entsprechend den Bedingungen für die Überschussbeteiligung der in DM - ab 1.10.2001 in Euro abgeschlossenen konventionellen Versicherungen werden für das in 2021 beginnende Versicherungsjahr die auf den folgenden Seiten genannten Sätze für laufende Überschußbeteiligung festgelegt. Abweichend hiervon gelten die auf den folgenden Seiten genannten Sätze für anwartschaftliche fondsgebundene Versicherungen und anwartschaftliche konventionelle Riester-Tarife ab der ersten in 2021 beginnenden, vertraglich vereinbarten Versicherungsperiode. Für Zinsüberschüsse auf Deckungskapital, das durch Ausübung der Garantieoption in konventionelles Deckungskapital umgeschichtet wurde, wird abweichend halbjährlich deklariert.

Für neue klassische Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag (Classic Plus Police) mit Versicherungsbeginn vor 2021 gelten die deklarierten Überschusssätze ab dem Monat des Stichtages in 2021 für 12 Kalendermonate. Für neue klassische Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag (Classic Plus Police) mit Versicherungsbeginn in 2021 gelten die deklarierten Überschusssätze ab Versicherungsbeginn bis zum Ablauf des Monats vor dem Stichtag in 2022, danach gelten die deklarierten Überschusssätze jeweils ab dem Monat des Stichtages für 12 Kalendermonate. Diese Regelungen gelten für die Aufschubzeit und Rentenbeginnphase. Ab Übergang in eine konventionelle Verrentung gelten die hierfür gültigen Sätze und Regelungen.

Für Rentenversicherungen mit Indexpartizipation (Relax I-Tarife), fondsgebundene Rentenversicherungen (Relax F-Tarife) oder Kapitalversicherungen nach Tarif ALVVL6-3-20 mit Versicherungsbeginn vor 2021 gelten die deklarierten Überschusssätze jeweils ab dem Monat des zum Vertrag gehörigen Indexstichtages in 2021 für 12 Kalendermonate.

Für Rentenversicherungen mit Indexpartizipation (Relax I-Tarife) und fondsgebundene Rentenversicherungen (Relax F-Tarife) oder Kapitalversicherungen nach Tarif ALVVL6-3-20 mit Versicherungsbeginn in 2021 gelten die deklarierten Überschusssätze ab Versicherungsbeginn bis zum Ablauf des Monats vor dem zum Vertrag gehörigen Indexstichtag in 2022.

Diese Regelungen gelten für die Aufschubzeit, Rentenbeginnphase sowie Aktivphase. Ab Übergang in eine konventionelle Verrentung gelten hierfür gültigen Sätze und Regelungen. Ausgenommen von diesen Regelungen sind die Zinssätze für das konventionelle Deckungskapital, welches sich durch Ausübung der Garantieoption ergibt (Deklaration erfolgt pro Quartal) sowie der Überschussanteil auf das Fondsguthaben (Rebates).

Für neue klassische Rentenversicherungen, (fondsgebundene) Rentenversicherungen und Rentenversicherungen mit Indexpartizipation gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab 1.1.2011 und einem Beitrag von über 1 Mio. Euro werden von den auf den folgenden Seiten festgelegten Überschußsätzen abweichende Uberschussanteilsätze festgelegt. Diese werden dem Kunden zusammen mit dem für die Abweichung relevanten Zeitraum mitgeteilt.

Schlussüberschussanteil bzw. Nachdividende werden bei in 2021 ablaufenden berechtigten Versicherungen gezahlt. Kapitalversicherungen mit mehreren Erlebensfallteilauszahlungen erhalten den dauerunabhängigen Schlussüberschussanteil bzw. die Nachdividende zu 50 %, hiervon abweichend: Tarife der ehem. Colonia Lebensversicherung AG / Nordstern Lebensversicherung AG mit Rechnungszinssatz 3 % zu 55 % , Tarif 23, 53 und DMV zu 100 %.

Entsprechend § 153 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes werden (überschuss)berechtigte Verträge bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug an den dann vorhandenen Bewertungsreserven der Kapitalanlagen nach einem verursachungsorientierten Verfahren beteiligt. Bei festverzinslichen Wertpapieren ist seit Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) im August 2014 nur noch an den Bewertungsreserven zu beteiligen, die den sogenannten Sicherungsbedarf für Zinsgarantien übersteigen. Unter dem Begriff Bewertungsreserve ist nachfolgend immer der so modifizierte Wert zu verstehen.

Beteiligt werden im Wesentlichen kapitalbildende Versicherungen, konventionelle Rentenversicherungen, neue klassische Rentenversicherungen, fondsgebundene Versicherungen mit GarantModul und Hybridprodukte. Ebenfalls erfasst werden Überschussguthaben von Verträgen mit Überschusssystem „Verzinsliche Ansammlung“, auch wenn der Versicherungsvertrag selbst nicht diesen beteiligten Versicherungen zuzuordnen ist. Maßzahl für die Zuordnung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven ist ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten (garantierten) Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage. Ist ein Vertrag anspruchsberechtigt, so erhält er bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug den gesetzlich vorgesehenen Anteil (50 %) an den Bewertungsreserven. Dabei werden die Bewertungsreserven zugrunde gelegt, die zum 1. Börsentag des Vormonats vorhanden waren. Um die Auswirkungen von plötzlichen und kurzfristigen Schwankungen auf dem Kapitalmarkt abzufedern, deklarieren wir jährlich eine Sockelbeteiligung, die unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Bewertungsreserven bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug gezahlt wird. Ist der errechnete Beteiligungsbetrag höher als der Sockelbetrag wird der höhere Betrag ausgezahlt.

Überschussberechtigte (Todesfall-) Risiko- und anwartschaftliche Berufsunfähigkeits-(Zusatz-) Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden bei Vertragsbeendigung bzw. bei Eintritt des Leistungsfalles an den Bewertungsreserven beteiligt. Die Auszahlung richtet sich nach einer mit einem vereinfachten Verfahren errechneten Maßzahl und dem gesetzlich vorgesehenen Anteil (50 %) an tatsächlich vorhandenen Bewertungsreserven zum 1. Börsentag nach dem 30.September des Vorjahres und erfolgt in Form einer Schlußzahlung. Eine Sockelbeteiligung gibt es nicht.

Für überschußberechtigte Rentenversicherungen im Leistungsbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen laufenden Überschussanteil, der sich an dem gesetzlich vorgesehenen Anteil (50 %) an den tatsächlich vorhandenen Bewertungsreserven zum 1. Börsentag nach dem 30. September des Vorjahres bemisst und sich auf das Deckungskapital zur nächsten Hauptfälligkeit bezieht. Eine Sockelbeteiligung gibt es nicht.

Das Verfahren der Beteiligung an den vorhandenen Bewertungsreserven für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG erfolgt gemäß eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anerkannten Verfahrens. Verträge, die diesem Altbestand nicht angehören, werden nach dem gleichen Verfahren an den vorhandenen Bewertungsreserven beteiligt.

Die Nachdividendenstaffeln sind in Ziffer 15 angegeben.

Die Schlussüberschussstaffeln sind in Ziffer 16 angegeben.

Die Liste der Fonds mit den Überschussanteilsätzen ist in Ziffer 17 angegeben.

Sofern Tarife mit unterschiedlichen Tafeln für Männer und Frauen kalkuliert sind, wird der Tarifname durch den Zusatz "M" für männliche Versicherte bzw. "F" für weibliche Versicherte ergänzt.

Hinweis: Fußnoten zu den einzelnen Tabellen befinden sich jeweils am Ende der Tabelle. Dies ist insbesondere zu beachten bei Tabellen, die sich über mehrere Seiten erstrecken.

1. Kapital-Versicherungen (außer Risiko-Versicherungen)

Bemessungsgröße für die laufenden Überschussanteile:

Kostenüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital
Risikoüberschussanteil: der überschussberechtigte Risikobeitrag
Grundüberschussanteil: die überschussberechtigte Versicherungssumme

für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13" , "-15"oder "-17":

das überschussberechtigte Deckungskapital

Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital

Bemessungsgröße für die Schlussüberschussanteile bzw. Nachdividende:

(dauerabhängiger) Schlussüberschussanteil:

nach den Tarifen gemäß Ziffer 1.1.0, 1.1.1, 1.1.3, 1.1.4, 1.1.7, 1.1.8, 1.2.1, 1.2.2, 1.3.1, 1.3.3, 1.3.4, 1.3.6, 1.4.1, 1.4.3, 1.4.4, 1.4.7, 1.4.8, 1.5.1, 1.5.3 - 1.5.6, 1.5.9, 1.5.10: die laufende Überschussbeteiligung;

nach den Tarifen gemäß Ziffer 1.1.2, 1.1.5, 1.1.6, 1.1.11, 1.2.3, 1.3.2, 1.3.5, 1.3.7, 1.4.2, 1.4.5, 1.4.6, 1.5.2, 1.5.7, 1.5.8, 1.5.11: die überschussberechtigte Versicherungssumme (Überschusssystem Investmentbonus in % der Summe der laufenden Überschussbeteiligung)

(dauerunabhängiger) Schlussüberschussanteil bzw. Nachdividende:

die überschussberechtigte Versicherungssumme

Bemessungsgröße für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage

1.1 Beitragspflichtige Einzelversicherungen
1.1.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17", "-15","-13", "-12", "-8", "-7", "-5", "-4", "-3", "-1", "-0", "-98", "-97", "-94" Zinsüberschussanteil4)

in %
Risikoüberschussanteil5)

in %
Kosten- / Grundüberschussanteil1)

in %
AK1-173) 4) 1,20 30 0,30
AK1-153) 4) 0,85 30 0,30
AK1-13, AK1-123) 4) 0,35 30 0,30
AK1-123) 4) 0,35 30 0,30
AFK1-83) 4) 0 30 0,30
AFK1-73) 0 30 0,30
AFK1-53) 0 0 0
(F)K-4, TCM-43) 6) 0 0 0
K-3 0 0 0
SK1-0 0 0 0
K-0, FK-0, TCM-1 0 0 0
K-98, FK-98 0 0 0
FCL-97, FK-97 0 0 0
CL-94 0 0 0
K -94 0 0 0
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
1.1.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17", "-15","-13", "-12", "-8", "-7", "-5", "-4", "-3", "-1", "-0", "-98", "-97", "-94" Schlussüberschussanteil2)

in %
Nachdividende2) in ‰
AK1-173) 4) 11,50 Staffel 801_1_15
AK1-153) 4) 11,50 Staffel 801_1_15
AK1-13, AK1-123) 4) 11,50 Staffel 801_1_15
AK1-123) 4) 11,50 Staffel 801_1_15
AFK1-83) 4) 11,50 Staffel 801_1_15
AFK1-73) 10,00 Staffel 801_1_15
AFK1-53) 0,50 Staffel 10_1_17
(F)K-4, TCM-43) 6) 0,60 Staffel 11_1_17
K-3 0,50 Staffel MIN_ND1008
SK1-0 0,50 Staffel MIN_ND1008
K-0, FK-0, TCM-1 0,50 Staffel MIN_ND1008
K-98, FK-98 0,50 Staffel MIN_ND1008
FCL-97, FK-97 0,50 Staffel MIN_ND1008
CL-94 0,50 Staffel MIN_ND1008
K -94 0,50 Staffel MIN_ND1008
alle Tarife

1) Für Versicherungssummen ab 50.000 Euro

2) Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 1.5.1, 1.5.3, 1.5.4

3) Überschusssystem „Investmentbonus“: Zinsüberschussanteilsatz um 0,01 Prozentpunkte erhöht und Nachdividende entfällt2) , abweichend für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-7", "-8", "-12", "-13", "-15" oder "-17": Zinsüberschussanteilsatz um 0,4 Prozentpunkte erhöht und Nachdividende entfällt2)

4) Für Versicherungen in der Ablaufphase: siehe Ziffer 1.5.1

5) Abweichend für FleXXLife-Tarife beträgt der Risikoüberschussanteilsatz 35 %, für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-5", "-4", "-3", "-1", "-0", "-98" oder "-97": 0 %.

6) Abweichend für Tariftyp K6 beträgt der Risikoüberschussanteilsatz 0 %.

1.1.2 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1)

in ‰
51, 52, 53, 54, 55, 56, 57 0 02) 0
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.

2) Bei männlichen Versicherten und bei Tarif 54 zuzüglich 0 Prozentpunkte

1.1.3 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
dauerabhängiger Schlussüberschussanteil1)

in %
dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil1)

in ‰
CL 0 0 0,50 1
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
Der Risikoüberschussanteil entfällt bei Tarif CL 1 EV.

1) Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 1.5.5

1.1.4 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Zusatzüberschussanteil1) Schlussüberschussanteil2)

in %
Nachdividende2)

in ‰
K1 bis K6 0 03) 0 0,50 Staffel MIN_ND2008_4008
K11, K12, K13 0 03) 0 0,50 Staffel MIN_ND2008_4008
K51, K1S 0 03) 0 0,50 Staffel MIN_ND2008_4008
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Entsprechend einem Bonus in ‰ der überschussberechtigten Versicherungssumme

2) Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 1.5.6

3) Bei K3, K6 sowie generell bei verzinslicher Ansammlung bzw. Dauerabkürzung: 0 %

1.1.5 Tarife 87 Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1)

in ‰
21, 22, 23, 24, 25, 26, 27 0 0 0
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.

1.1.6 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Grundüberschussanteil in ‰ dauerabhängiger Schlussüberschussanteil in ‰ dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil in ‰
CO, RK (69) mit Beginn ab 1977 0 1,701) 1,60 30
CD mit Beginn ab 1977 0 1,70 1,60 30
CO, RK (69) mit Beginn vor 1977 0 1,201) 1,60 30
CD mit Beginn vor 1977 0 1,20 1,60 30
WA II mit Beginn ab 1977 0 1,202) 0,00 30
WA II mit Beginn vor 1977 0 0,703) 0,00 30
CCO mit Beginn ab 1977 und CO VIII 0 1,70 0,10 30
CCO mit Beginn vor 1977 0 1,20 0,10 30
GR (2) 0 0,00 0,10 30
C und B mit Beginn ab 1942 0 2,20 4,60 -
C II Z, B II Z und EPV 0 1,20 0,10 -
CC, BB 0 2,20 2,60 -
Q (2) und H (2) 0 1,20 2,60 -
Q und H mit Beginn ab 1958 0 2,20 2,60 -
Q und H mit Beginn vor 1958 0 2,70 2,60 -
MG mit Beginn ab 1956 0 2,20 4,60 -
K 0 1,20 0,00 -
Alle übrigen:
Großlebenstarife 0 2,20 4,60 -
Kleinlebenstarife 0 1,20 0,00 -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Versicherungen nach CO-Tarifen mit Endalter größer als 70 Jahre erhalten einen um 1 Promillepunkte reduzierten Grundüberschussanteil.

2) 1 ‰ für Beitrittsalter kleiner als 30 Jahre; 2,2 ‰ für Beitrittsalter größer als 49 Jahre

3) 0,5 ‰ für Beitrittsalter kleiner als 30 Jahre; 1,7 ‰ für Beitrittsalter größer als 49 Jahre

Bei Versicherungen auf den Heiratsfall und bei Terme-Fix-Versicherungen wird der Grundüberschussanteil um 0,5 ‰ der Versicherungssumme gegenüber der zu derselben Tarifgruppe gehörenden gemischten Versicherung vermindert.

Versicherungen mit Beitragszuschlägen für „ohne ärztliche Untersuchung“ wird nach den

Tarifen C, C II Z und CC mit Beginn nach dem 1. November 1957 ein um 2 ‰ höherer Schlussüberschussanteil gezahlt.
Tarifen MG (1956) und EPV mit mindestens 2.500 Euro Versicherungssumme ein um 1,2 ‰ höherer Grundüberschussanteil gezahlt.

Weibliche Versicherte erhalten einen zusätzlichen Grundüberschussanteil in Höhe von 0,75 ‰.

1.1.7 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Zusatzüberschussanteil1) Schlussüberschussanteil2)

in %
Nachdividende2) in ‰
100 bis 404 0 393) 4) 1,25 14 Staffel 13_15
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Entsprechend einem Bonus in ‰ der überschussberechtigten Versicherungssumme

2) Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 1.5.9

3) Bei Tarif 300 und 404 sowie generell bei verzinslicher Ansammlung bzw. Dauerabkürzung: 46 %4)

4) Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 30 Prozentpunkte

1.1.8 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Zuschlag in % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussanteil

in %
Z1) 0,00 1,3 10,5
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei weiblichen Versicherten zusätzlich ein Todesfallbonus in Höhe von 5 % der Versicherungssumme

1.1.9 Tarife Überschussanteil in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages Schlussüberschussanteil in % des letzten Jahresüberschussanteils
IK, IIK, LK1)
Vers.abschluss vor 1.1.1960 32 100
Vers.abschluss ab 1.1.1960 30 100

1) Bei weiblichen Versicherten zusätzlich ein Todesfallbonus in Höhe von 5 % der Versicherungssumme

1.1.10 Tarife Zusatzüberschussanteil in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages Überschussanteil in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages Schlussüberschussanteil in % des letzten Jahresüberschussanteils
S2) 40 16 1001)

1) Bei Versicherungsabschluss ab dem 21. Juni 1948: 150 %

2) Bei weiblichen Versicherten zusätzlich ein Todesfallbonus in Höhe von 5 % der Versicherungssumme

1.1.11 Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1)

in ‰
Tarife 68: 11, 12, 13, 14, 15, 16 0,00 462) 4,00
Tarife 53: I, II, DIL, IV, V, VI, DvV, DMV, X 0,00 403) 4,00
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.

2) Bei weiblichen Versicherten und bei Tarif 14 zuzüglich 18 Prozentpunkte

3) Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 5 Prozentpunkte

1.2 Beitragspflichtige Seniorenversicherungen
1.2.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-8","-7", "-5", "-4", "-0", "-98", "-94" Kostenüberschussanteil2)

in %
Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
AK7-8 0,30 0 30,00
AK7-7 0,30 0 30,00
AK7-5 0 0 0
K7-4 0 0 0
K7-0 0 0 0
K7-98 0 0 0
CLS-94 0 0 0
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
1.2.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-8","-7", "-5", "-4", "-0", "-98", "-94" Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1)

in ‰
AK7-8 11,50 Staffel 801_1_15
AK7-7 10,00 Staffel 801_1_15
AK7-5 0,50 Staffel 10_1_17
K7-4 0,60 Staffel 11_1_17
K7-0 0,50 Staffel MIN_ND1008
K7-98 0,50 Staffel MIN_ND1008
CLS-94 0,50 Staffel MIN_ND1008
alle Tarife

1) Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 1.5.1, 1.5.3, 1.5.4

2) Für Versicherungssummen ab 50.000 Euro

1.2.2 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
dauerabhängiger Schlussüberschussanteil

in %
dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil

in ‰
CLS 0 0 0,50 1
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
1.2.3 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Grundüberschussanteil in ‰ dauerabhängiger Schlussüberschussanteil in ‰ dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil in ‰
T11) 0 1,70 1,60 30,00
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Weibliche Versicherte erhalten einen zusätzlichen Grundüberschussanteil in Höhe von 0,75 ‰.

1.3 Beitragspflichtige Vermögensbildungsversicherungen
1.3.0 Tarif ALVVL6-3-20 Kapitalversicherung, die den Anforderungen des Vermögensbildungsgesetztes (§9) genügt
siehe Ziffer 3.1.1.1: Überschüsse wie die Sätze beim Relax-Tarif ALVI1-3-18 (allerdings ohne Zustand Rentenbeginnphase / laufende Renten)
1.3.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-7", "-5", "-4", "-0", "-98", "-94" Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Nachdividende

in ‰
AV-7 0 20 4 Staffel 801_1_15
AV-5 0 0 0,35 Staffel 10_1_17
V-4 0 0 0,35 Staffel 11_1_17
V-0 0 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
V-98 0 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
CLV-94 0 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
V-94 0 0 0,50 Staffel MIN_ND2008_4008
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
1.3.2 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1)

in ‰
52 V, 53 V 0 02) 0
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.

2) Bei männlichen Versicherten zuzüglich 0 Prozentpunkte

1.3.3 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
dauerabhängiger Schlussüberschussanteil

in %
dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil

in ‰
CLV 0 0 0,50 1,00
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
1.3.4 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Nachdividende

in ‰
V1, V5 0 0 0,25 Staffel MIN_ND2008_4008
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
1.3.5 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Grundüberschussanteil1) in ‰ dauerabhängiger Schlussüberschussanteil in ‰ dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil

in ‰
CO (V) 0 0,60 1,60 -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Weibliche Versicherte erhalten einen zusätzlichen Grundüberschussanteil in Höhe von 0,75 Promillepunkten.

1.3.6 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Nachdividende

in ‰
119, 129, 419 0 291) 7,00 Staffel 13_15
319 0 361) 7,00 Staffel 13_15
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 30 Prozentpunkte

1.3.7 Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1)

in ‰
Tarife 87: 22V, 23V 0 0 0
Tarife 68: 12V, 13V 0 462) 4,00
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.

2) Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 18 Prozentpunkte

1.4 Beitragspflichtige Kollektiv-Versicherungen
1.4.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17", "-15", "-13", "-12", "-8","-7", "-5", "-4", "-0", "-98", "-97", "-94" Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil5)

in %
Kostenüberschussanteil in % / ab TG13: Grundüberschussanteil

in %
AK1G-173) 4) 1,20 30 0,30 2)
AK1G-153) 4) 0,85 30 0,302)
AK1G-13, AK1G-123) 4) 0,35 30 0,302)
AFK1G-83) 4) 0 30 0,302)
AFK1G-73) 0 30 0,302)
AFK1G-53) 0 0 02)
K G-4, FK G-43) 0 0 0
K G-0, FK G-0 0 0 0
K G-98, FK G-98 0 0 0
FCLFG-97, FG-97 0 0 0
CLFG-94 0 0 0
G-94 0 0 0
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
1.4.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17", "-15", "-13", "-12", "-8","-7", "-5", "-4", "-0", "-98", "-97", "-94" Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1)

in ‰
AK1G-173) 4) 11,50 Staffel 801_1_15
AK1G-153) 4) 11,50 Staffel 801_1_15
AK1G-13, AK1G-123) 4) 11,50 Staffel 801_1_15
AFK1G-83) 4) 11,50 Staffel 801_1_15
AFK1G-73) 10,00 Staffel 801_1_15
AFK1G-53) 0,50 Staffel 10_1_17
K G-4, FK G-43) 0,60 Staffel 11_1_17
K G-0, FK G-0 0,50 Staffel MIN_ND1008
K G-98, FK G-98 0,50 Staffel MIN_ND1008
FCLFG-97, FG-97 0,50 Staffel MIN_ND1008
CLFG-94 0,50 Staffel MIN_ND1008
G-94 0,50 Staffel MIN_ND1008
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 1.5.1, 1.5.3, 1.5.4

2) Für Versicherungssummen ab 50.000 Euro

3) Überschusssystem „Investmentbonus“: Zinsüberschussanteilsatz um 0,01 Prozentpunkte erhöht (für Tarife mit Zusatzkennzeichen Zusatzkennzeichen "-17", "-15", "-13", "-12", "-8" oder "-7": Zinsüberschussanteilsatz um 0,4 Prozentpunkte erhöht) und Nachdividende entfällt1)

4) Für Versicherungen in der Ablaufphase: siehe Ziffer 1.5.1

5) Abweichend für FleXXLife-Tarife beträgt der Risikoüberschussanteilsatz 35 %, für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-5", "-4", "-0", "-98" oder "-97 ": 0 %

1.4.2 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1)

in ‰
51K, 52K, 57K 0 02) 0
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.

2) Bei männlichen Versicherten zuzüglich 0 Prozentpunkte

1.4.3 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
dauerabhängiger Schlussüberschussanteil1)

in %
dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil1)

in ‰
CLFG, CLVG 0 02) 0,50 1,00
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 1.5.5

2) Der Risikoüberschussanteil entfällt bei Tarif CLFG 1 EV.

1.4.4 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Zusatzüberschussanteil1)

in ‰
Schlussüberschussanteil2)

in %
Nachdividende2)

in ‰
G1, G2, G3, G1S 0 03) 0 0,50 Staffel MIN_ND2008_4008
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) entsprechend einem Bonus in ‰ der überschussberechtigten Versicherungssumme

2) für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 1.5.6

3) bei Tarif G3 sowie generell bei verzinslicher Ansammlung bzw. Dauerabkürzung: 0 %

1.4.5 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1)

in ‰
Tarife 87: 21 FG, 22 FG, 27FG 0 0 0
Tarife 68: 12 FG 0 462) 5,00
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.

2) bei weiblichen Versicherten zuzüglich 18 % Punkte

1.4.6 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Grundüberschussanteil

in ‰
dauerabhängiger Schlussüberschussanteil

in ‰
dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil

in ‰
FG und VG 0 1,701) 1,60 30
FG-Teilauszahlungstarife und FG VIII 0 1,70 0,10 30
GF 0 2,70 0,60 -
Ga 0 1,95 0,60 -
G und Gs mit Beginn ab 1942 0 3,45 0,60 -
Alle übrigen Kollektiv -Tarife: 0 2,70 0,00 -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Versicherungen mit Endalter größer als 70 Jahre erhalten einen um 1 Promillepunkte reduzierten Grundüberschussanteil.

Weibliche Versicherte erhalten einen zusätzlichen Grundüberschussanteil in Höhe von 0,75 ‰.

1.4.7 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Zusatzüberschussanteil1)

in ‰
Schlussüberschussanteil2

in %
Nachdividende2)

in ‰
160 bis 360 0 393) 4) 1,25 14 Staffel 13_15
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Entsprechend einem Bonus in ‰ der überschussberechtigten Versicherungssumme

2) Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 1.5.9

3) Bei Tarif 360 sowie generell bei verzinslicher Ansammlung bzw. Dauerabkürzung: 46 %4)

4) Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 30 Prozentpunkte

1.4.8 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Zuschlag in % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussanteil

in %
N1) 0 1,30 10,50
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei weiblichen Versicherten zusätzlich ein Todesfallbonus in Höhe von 5 % der Versicherungssumme

1.5 Versicherungen gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie Versicherungen
1.5.1 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil9)

in %
Schlussüberschussanteil

in %
AK1(G)-17, AK1(G)-15, AK1(G)-13, AK1-12, AK7-8, AFK1(G)-8, AV1-7, AK7-7, AFK1(G)-7, AV1-5, AK7-5, FK1(G)-5, FK-4, FK G-4, K-4, V-4, K G-4, K1-3, FK-0, FK G-0, K-0, V-0, K G-0, SK1-0, FK-98, FK G-98, K-98, V-98, K G-98, FCL-97, FCLFG-97, FK-97, FG-97, TCM-1, TCM-4
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17":
Einmalbeitragsversicherungen 1,50 30 22
in der Ablaufphase 1,25 30 -*)
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung "-17 Tarife7) 8) 1,20 30 11,5
alle anderen beitragsfreigestelltenVersicherungen "-17"-Tarife 1,20 30 -
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15":
Einmalbeitragsversicherungen 1,15 30 22
in der Ablaufphase 0,90 30 -*)
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung "-15 Tarife7) 8) 0,85 30 11,5
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen "-15"-Tarife 0,85 30 -
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12" oder "13":
Einmalbeitragsversicherungen 0,65 30 22
in der Ablaufphase 0,40 30 - *)
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung7) 8) 0,35 30 11,5
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen 0,35 30 -
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-8":
Einmalbeitragsversicherungen
Versicherungsbeginn ab 1.1.2010 bis 12_2011 0,15 30 22
Versicherungsbeginn ab 1.6.2009 bis 1.12.2009 0,15 30 22
Versicherungsbeginn bis 1.5.2009: 0 30 22
in der Ablaufphase 0 30 - *)
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung "-8"-Tarife 7) 8) 0 30 11,5
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen "-8" -Tarife 0 30 -
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-7":
beitragsfreigestellter V-7-Tarif 0 20 -
Einmalbeitragsversicherungen:
Versicherung nach 5 Versicherungsjahren 0 30 4
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung7) 8) 0 30 9
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen "-7" -Tarife 0 30 -
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-5" oder "-4":
beitragsfreigestellter V-4 - Tarif oder V-5 - Tarif 0 0 -
Einmalbeitragsversicherungen TG "-4" 0 0 0,4
Einmalbeitragsversicherungen TG "-5" 0 0 0,4
PAP Aufbaupläne TG "-4" 0 0 0,4
PAP Aufbaupläne TG "-5" 0 0 0,4
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung TG "-4"5) 6) 0 0 0,6
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung TG "-5"5) 6) 0 0 0
beitragsfrei durch Tod Tarife TG "-4" 4) 6) 0 - 0,6
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen 0 0 2) -
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-3":
Einmalbeitragsversicherungen 0 0 0,5
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung3) 0 0 0,5
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen 0 02) -
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-0" oder "-1":
Einmalbeitragsversicherungen 0 0 0,5
PAP Aufbaupläne TG "-0" 0 0 0,5
beitragsfreigestellter V-0 - Tarif 0 0 -
beitragsfreigestellter K7-0-Tarif 0 0 -
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung 3) 0 0 0,5
beitragsfrei durch Tod4) 0 - 0,5
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen 0 0 2) -
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-97" oder "-98":
Einmalbeitragsversicherungen, PAP-Aufbaupläne 0 0 0,5
beitragsfreigesteller V-98- Tarif 0 0 -
beitragsfreigestellter K7-98-Tarif 0 0 -
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung 3) 0 0 0,5
beitragsfrei durch Tod4) 0 - 0,5
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen "98"- oder "97"- Tarife 0 02) -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Durch Ablauf der Beitragszahlungsdauer beitragsfreie Einzelversicherungen mit Versicherungssummen ab 50.000 Euro erhalten zusätzlich einen Kostenüberschussanteil von 0 Prozentpunkten.

2) Bei Tarifen (F)K3(G)-4, TCM2-4, K3-3, TCM2-1, FK3(G)-0, K3(G)-0, K6-0, FK3(G)-98, K3(G)-98, K6-98, FCL3-97, FCLFG3-97, FG3-97 entfällt der Risikoüberschussanteil.

3) Erhalten zusätzlich eine Nachdividende gemäß Staffel MIN_ND3008_6008 für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-1", "-0", "-98" oder "-97"

Fortsetzung der Fußnoten von Ziffer 1.5.1

4) Erhalten zusätzlich eine Nachdividende gemäß Staffel MIN_ND1008 (Tarife mit Zusatzkennzeichen "-3", "-1", "-0", "-98" oder "-97") bzw. Staffel 11_14 (Tarife mit Zusatzkennzeichen "-4")

5) Erhalten zusätzlich eine Nachdividende gemäß Staffel 15_1417 für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-5" oder "-4"; gemäß MIN_ND1008 für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-3"

6) Überschusssystem: Investmentbonus: Zinsüberschussanteilsatz um 0,01 Prozentpunkte erhöht und Nachdividende entfällt

7) Erhalten zusätzlich eine Nachdividende gemäß Staffel 802_15

8) Überschusssystem: Investmentbonus: für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17", "-15", "-13", "-12", "-8" oder "-7" Zinsüberschussanteilsatz um 0,2 Prozentpunkte erhöht und Nachdividende entfällt; für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-5", "-4", "-3", "-1", "-0", "-98" oder "-97" Zinsüberschussanteilsatz um 0,01 Prozentpunkte erhöht und Nachdividende entfällt

9) Für FleXXLife-Tarife außer Tarife mit Zusatzkennzeichen "-5", "-4", "-3", "-1", "-0", "-98" oder "-97" beträgt der Risikoüberschussanteilsatz: 35 Prozentpunkte2) , für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-5", "-4", "-3", "-1", "-0", "-98" oder "-97": 0 Prozentpunkte.

* Insbesondere erhalten die Versicherungen während der Ablaufphase die Schlussüberschussanteile und Nachdividende in Höhe der zu Beginn der Ablaufphase erreichten Anwartschaften, diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (Ziffer 14) weiterentwickelt.

1.5.2 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil1)

in %
51, 52, 53, 54, 55, 56, 57 0 0 2)
51K, 52K, 57K 0 02)
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei Tarifen mit festem Auszahlungstermin, Aussteuerversicherungen entfällt der Risikoüberschussanteil.

2) Bei männlichen Versicherten und bei Tarif 54 zuzüglich 0 Prozentpunkte

1.5.3 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Nachdividende

in ‰
CL -94, CLS -94, CLV -94, CLFG -94
beitragsfreigestellter CLV-94-Tarif mit mindestens 250, - Euro Vers.summe 0 0 - -
beitragsfreigestellter CLV-94-Tarif bis 255 Euro Vers.summe2) 0 0 - -
Einmalbeitragsversicherungen, PAP-Aufbaupläne 0 0 0,50 Staffel MIN_ND3008_60083)
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung 04) 0 0,50 Staffel MIN_ND3008_60083)
beitragsfrei durch Tod 0 - 0,50 Staffel MIN_ND3008_6008
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen 0 01) - -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei Tarifen CL3-94, CL5-94, CLFG3-94 entfällt der Risikoüberschussanteil.

2) Für jedes beitragsfreie Jahr wird das Schlussanteilskonto um 0 ‰ der beitragsfreien Versicherungssumme erhöht.

3) Einmalbeitragsversicherungen: Beginne ab 1.3.1994–1.12.1994: 0 ‰; Beginne ab 1.8.1995: 0 ‰

4) Durch Ablauf der Beitragszahlungsdauer beitragsfreie Einzelversicherungen mit Versicherungssummen ab 50.000 Euro erhalten zusätzlich einen Kostenüberschussanteil von 0 Prozentpunkten.

1.5.4 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
K -94, V-94 , G -94
V-94 gegen Einmalbeitrag 0 0 0,50
beitragsfreigestellter V-94-Tarif 0 0 -
K1E-94, G1E-94, PAP-Aufbaupläne 0 0 0,50
K1A-94, G1A-94 nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer 2) 04) 0 0,50
beitragsfrei durch Tod K3-94, G3-943) 0 - 0,50
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen 0 01) -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei Tarifen K3-94, K6-94, G3-94 entfällt der Risikoüberschussanteil.

2) Erhalten zusätzlich eine Nachdividende gemäß Staffel MIN_ND3008_6008

3) Erhalten zusätzlich eine Nachdividende gemäß Staffel MIN_ND1008

4) Durch Ablauf der Beitragszahlungsdauer erhalten beitragsfreie Einzelversicherungen mit Versicherungssummen ab 50.000 Euro zusätzlich einen Kostenüberschussanteil von 0 Prozentpunkten.

1.5.5 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
dauerabhängiger Schlussüberschussanteil

in %
dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil

in ‰
CL, CLS, CLV, CLFG, CLVG
beitragsfreigestellter CLV-Tarif
mit mindestens 250,- Euro Versicherungssumme 0 - -
beitragsfreigestellter CLV-Tarif bis 255,- Euro Versicherungssumme
für jedes ab 1982 zurückgelegte beitragsfreie Versicherungsjahr - - 1,00
Einmalbeitragsversicherungen 0 0,50 -
beitragsfrei durch Tod 0 0,50 1,00
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung 0 0,50 1,00
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen
mit mindestens 250, - Euro Versicherungssumme 0 - -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
1.5.6 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Nachdividende

in ‰
K, V, G
V-Tarif gegen Einmalbeitrag 0 0 0,50 -
beitragsfreigestellter V-Tarif 0 0 - -
K1E, G1E, bei durch Zuzahlung beitragsfreien Vers. 0 01) 0,50 -
K1A, G1A nach Ablauf der Beitragszahlung 0 01) 0,50 Staffel MIN_ND2008_4008
beitragsfrei durch Tod 0 - 0,50 Staffel MIN_ND2008_4008
alle anderen beitragsfreigestellten Vers. 0 01) - -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei verzinslicher Ansammlung beträgt dieser Satz generell 0 %.

1.5.7 Tarife 87 Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil1)

in %
21, 22, 23, 24, 25, 26, 27 0 0
21 FG, 22 FG, 27 FG 0 0
22V, 23V 0 0
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei Tarifen mit festem Auszahlungstermin, Aussteuerversicherungen entfällt der Risikoüberschussanteil.

1.5.8 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
dauerabhängiger Schlussüberschussanteil

in ‰
dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil

in ‰
CO, T1, FG, VG
beitragsfreigestellte CO(V)-Tarife mit mindestens 250,- Euro Versicherungssumme 0 - -
beitragsfreigestellte CO(V)-Tarife bis 255,- Euro Versicherungssumme
für jedes ab 1982 zurückgelegte beitragsfreie Versicherungsjahr - - 2,00
Einmalbeitragsversicherungen 0 2,60 -
beitragsfrei durch Tod, Invalidität 01) 2) 2)
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung 01) 2) 2)
alle anderen Tarife:
Einmalbeitragsversicherungen 0 2,60 -
beitragsfrei durch Tod, Invalidität oder beitragsfrei
durch Ablauf der Beitragszahlung 0 0,5*) -
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen
mit mindestens 250, - Euro Versicherungssumme 0 - -
*) Kleinlebenstarif: 0 %
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Wenn für den entsprechenden Tarif in Ziffer 1.1.6, 1.2.3, 1.4.6 kein dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil vorgesehen ist, beträgt dieser Satz 0 %.

2) Sätze wie der entsprechende beitragspflichtige Satz (siehe Ziffer 1.1.6, 1.2.3, 1.4.6)

1.5.9 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
100 bis 419
Vermögensbildende Einmalbeitragsversicherungen 0 293) 7
beitragsfreigestellte Vermögensbildungs-Versicherung 0 291) 3) -
Tarif 145 0 392) 3) -
Tarif 165 0 392) 3) -
Tarif 300, 4044) 0 - 14
Tarif 360 4) 0 - 14
Tarif 101, 201 nach Ablauf der Beitragszahlung4) 0 392) 3) 14
Tarif 261 nach Ablauf der Beitragszahlung4) 0 392) 3) 14
alle anderen beitragsfreigestellten Vers. 0 392) 3) -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Risikoüberschussanteil entfällt bei Tarif 319.

2) Bei verzinslicher Ansammlung beträgt der Satz generell 46 %3) .

3) Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 30 Prozentpunkte

4) Erhalten zusätzlich eine Nachdividende gemäß Staffel 13_15

1.5.10 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Zuschlag in % des überschussberechtigten Deckungskapitals
Z1) 0 1,30
IK, IIK, LK, Alt-Tarife1) 0 -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei weiblichen Versicherten zusätzlich ein Todesfallbonus in Höhe von 5 % der Versicherungssumme

1.5.11 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil1)

in %
Tarife 68:
11, 12, 13, 14, 15, 16 0 462)
12FG 0 462)
12 V, 13 V 0 462)
Tarife 53:
I, II, DIL, IV, V, VI, DvV, DMV, X 0,30 403)
Terra-Tarife 0 403)
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei Tarifen mit festem Auszahlungstermin, Aussteuerversicherungen entfällt der Risikoüberschussanteil.

2) Bei weiblichen Versicherten und bei Tarif 14 zuzüglich 18 Prozentpunkte

3) Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 5 Prozentpunkte

1.5.12 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
ehemalige Kleinlebens- und Vereinsgruppenversicherungen: S, SE, BO, III S, BE, B, BA, C, E, CJ, D, Df 0,00
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0
1.6 Summenzuwachs, Summenzuwachs mit Sofortbonus, Bonussystem, Erlebensfallbonus, Dauerabkürzung

Ist die Verwendung der laufenden Überschussanteile als Summenzuwachs, Erlebensfallbonus oder Dauerabkürzung vereinbart, wird auf die sich daraus ergebenden Summenerhöhungen bzw. Deckungskapitalerhöhungen ein Zinsüberschussanteil gewährt.

Dieser Zinsüberschussanteil beträgt bei ….

Tarifen AK1(G) mit Zusatzkennzeichen "-17" : 1,20 % 0)
Tarifen AK1(G) mit Zusatzkennzeichen "-15": 0,85 % 0)
Tarifen AK1(G) mit Zusatzkennzeichen "-13": 0,35 % 0)
Tarifen AFK1(G) mit Zusatzkennzeichen "-12": 0,35 % 0)
Tarifen AFK1(G), AK7 mit Zusatzkennzeichen "-8": 0 % 1)
Tarifen FK1(G), AK7 und AV1 mit Zusatzkennzeichen "-7": 0 % 1)
Tarifen AFK1(G), AK7 und AV1 mit Zusatzkennzeichen "-5": 0 % 2)
Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-4": 0 %3)
Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-3" oder "-0": 0 %4)
Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-0": 0 %5)
Versicherungen mit Zusatzkennzeichen "-98" oder "-97": 0 %
Versicherungen nach CL / CLFG -Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-94": 0 %
Versicherungen nach K / G-Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-94": 0 %
Versicherungen gemäß Ziffer 1.1.2, 1.3.2, 1.4.2, 1.5.2: 0 %
Versicherungen nach CL / CLFG -Tarifen ohne eines der vorstehend genannten Zusatzkennzeichen: 0 %6)
Versicherungen nach K / G / V -Tarifen ohne eines der vorstehend genannten Zusatzkennzeichen und Tarif V mit Zusatzkennzeichen "-94": 0 %
Versicherungen nach 87-Tarifen gemäß Ziffer 1.1.5, 1.4.5 und 1.5.7: 0,10 %
87-Tarifen gemäß Ziffer 1.3.7: 0,10 %
Tarifen gemäß Ziffer 1.1.6, 1.2.3, 1.3.5, 1.4.6, 1.5.8: 0 %6)
Tarifen gemäß Ziffer 1.1.7, 1.3.6, 1.4.7, 1.5.9: 0 %
Versicherungen nach Tarifgruppe 68 und 53, Terra-Tarifen, Tarifen gem. Ziffer 1.5.12: 0 %
Tarif 12V und 13V: 0 %
Tarifen gemäß Ziffer 1.1.8, 1.5.10: 0 %

0) Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und in der Ablaufphase

mit Zusatzkennzeichen „-17“: 1,20 %

mit Zusatzkennzeichen „-15“: 0,85 %

mit Zusatzkennzeichen „-13“: 0,35 %

mit Zusatzkennzeichen „-12“: 0,75 %

1) Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und in der Ablaufphase: 0,15 %

2) Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag: 0 %

3) Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag: 0 %,

PAP Aufbaupläne: 0 %

4) Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag: 0 %

5) Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag: 0 %

PAP Aufbaupläne: 0 %

6) Bei Versicherungen nach CLV-Tarifen gegen Einmalbeitrag: 0 %

Bei Versicherungen nach CO(V)-Tarifen und CV(V)-Tarifen gegen Einmalbeitrag: 0,15 %

Der über den erreichten Summenzuwachs hinausgehende Sofortbonus/Vorausbonus entfällt mit dem in 2017 beginnenden Versicherungsjahr. Dies gilt für Versicherungen bis Tarifgeneration 2005

Tarife Die zusätzliche Todesfallleistung aus Vorausbonus/ Sofortbonus beträgt ... % der Versicherungssumme
K - 94, G – 94 0
(ausgenommen K3-94, G3-94, K6-94)
V-94 0
K, G, V ohne Zusatzkennzeichen 0
(ausgenommen Tarife K3, G3)
100 bis 404, 160 bis 360 0
(ausgenommen 300, 404, 360)
68 0
1.7 Beitragsverrechnung

Ist die Verwendung der laufenden Überschussanteile als Beitragsverrechnung vorgesehen, werden bei Tarif 51(K)–57(K), bei den Tarifgruppen 87 und 68 bei laufender Beitragszahlung die jährlichen Überschussanteile mit dem Beitrag verrechnet.

2. Risiko-Einzel- und Risiko-Kollektivversicherungen

Überschussberechtigte (Todesfall-)Risikoversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 15 % der auf Seite 74 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt.

2.1 Risiko-Einzel- und Risiko-Kollektiv-Versicherungen

In 2021 erfolgt für die Tarifklassen TK11, TK12, TK 21 und TK 22 eine einheitliche Deklaration

2.1.0 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17", "-16", "-15", "-13" Überschusssystem Todesfallbonus in % der versicherten Leistung Überschusssystem Beitragsverrechnungssatz in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages
ALVT2-2-17, ALVT2-3-17 (Bevorzugte Nichtraucher) 50 33,5
ALVT3-2-17, ALVT3-3-17 (Bevorzugte Nichtraucher) 50 33,5
AT2N1-17, AT3N1-17 (Bevorzugte Nichtraucher) 50 33,5
ALVT3-2-17, ALVT3-3-17 (Standard-Nichtraucher) 50 33,5
ALVT2-2-17, ALVT2-3-17 (Standard-Nichtraucher) 50 33,5
AT2N2-17, AT3N2-17 (Standard-Nichtraucher) 50 33,5
ALVT3-2-17, ALVT3-3-17 (Raucher) 63 39
ALVT2-2-17, ALVT2-3-17 (Raucher) 63 39
AT2R-17, AT3R-17 (Raucher) 63 39
AT2G-17, ALVT2G-2-17, ALVT2G-3-17 44 31
ALVT2GV-2-17 44 31
ALVT2-2-16, ALVT2-3-16 (Bevorzugte Nichtraucher) 48 32,5
ALVT3-2-16, ALVT3-3-16 (Bevorzugte Nichtraucher) 48 32,5
ALVT3-2-16, ALVT3-3-16 (Standard-Nichtraucher) 48 32,5
ALVT2-2-16, ALVT2-3-16 (Standard-Nichtraucher) 48 32,5
ALVT3-2-16, ALVT3-3-16 (Raucher) 61 38
ALVT2-2-16, ALVT2-3-16 (Raucher) 61 38
ALVT2G-2-16, ALVT2G-3-16 42 30
ALVT2GV-2-16, ALVT2GV-2-15 44 31
AT2N1-15, AT3N1-15 (Bevorzugte Nichtraucher) 48 32,5
ALVT2-2-15, ALVT2-3-15 (Bevorzugte Nichtraucher) 48 32,5
ALVT3-2-15, ALVT3-3-15 (Bevorzugte Nichtraucher) 48 32,5
AT2N2-15, AT3N2-15 (Standard-Nichtraucher) 48 32,5
ALVT3-2-15, ALVT3-3-15 (Standard-Nichtraucher) 48 32,5
ALVT2-2-15, ALVT2-3-15 (Standard-Nichtraucher) 48 32,5
AT2R-15, AT3R-15 (Raucher) 61 38
ALVT3-2-15, ALVT3-3-15 (Raucher) 61 38
ALVT2-2-15, ALVT2-3-15 (Raucher) 61 38
AT2G-15, ALVT2G-2-15, ALVT2G-3-15 42 30
AT2N1-13, AT3N1-13 51 34
AT2N2-13, AT3N2-13 51 34
AT2R-13, AT3R-13 63 39
AT2G-13 42 30
2.1.1 Todesfallbonus

in %
Versicherungen mit Todesfallbonus in % der Versicherungssumme
AT2N1-12, AT2N2-12, AT3N1-12, AT3N2-12 (Nichtraucher) 42
AT2R-12, AT3R-12 (Raucher) 53
AT2G-12 42
AT2N1-10, AT2N2-10, AT3N1-10, AT3N2-10 (Nichtraucher) 42
AT2R-10, AT3R-10 (Raucher) 53
AT2G-10 42
AT1-8, AT3-8 125
AT1G-8, AT3G-8 125
AT1-7, AT3-7, AT1-5, AT3-5 125
AT1G-7, AT3G-7, AT1G-5, AT3G-5 125
AT2-7, AT2G-7, AT2-5, AT2G-5, AT2-8, AT2G-8 155
T- 4, T1G-4 125
T10- 4 155
T- 0, T1G-0, CLBS-0 125
T10- 0 155
T-98, T1G-98 125 ; bei Versicherungen ohne Umtauschrecht: 155
CLBS-96 125
CL 6-94, CLFG 6-94, R2A-94 125 ; bei Versicherungen ohne Umtauschrecht: 155
R1-94, GR1-94 125 ; bei Versicherungen ohne Umtauschrecht: 155
59, 60 95 1)
CL 6, CLFG 6 70
R1, R2A, GR1 70
Tarife 87: 29, 30 67
500, 511, 544, 560 90 2)
Tarife 68: 19, 20, Versicherungsbeginn ab 1.1.1984: 85 3)
Übrige Risiko-Tarife: 90 4)

1) Bei männlichen Versicherten zuzüglich 18 Prozentpunkte

2) Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 20 Prozentpunkte

3) Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 93 Prozentpunkte

4) Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 30 Prozentpunkte

2.1.2 Beitragsverrechnungssatz

in %
Versicherungen mit Beitragsverrechnung (mit laufender Beitragszahlung)
AT2N1-12, AT2N2-12, AT3N1-12, AT3N2-12 (Nichtraucher) 30
AT2R-12, AT3R-12 (Raucher) 35
AT2G-12 30
AT2N1-10, AT2N2-10, AT3N1-10, AT3N2-10 (Nichtraucher) 30
AT2R-10, AT3R-10 (Raucher) 35
AT2G-10 30
59 50 1)
Tarife 87: 29 40

1) Bei männlichen Versicherten zuzüglich 5 Prozentpunkte

2.1.3 Risikobeitrag

in %
Versicherungen mit Überschusssystem Investmentbonus
AT2N1-10, AT2N2-10, AT3N1-10, AT3N2-10 (Nichtraucher) 30
AT2R-10, AT3R-10 (Raucher) 35
AT2G-10 30
AT1-8, AT1-7, AT1-5, AT1G-8, AT1G-7, AT1G-5 55
AT2 -8, AT2G-8, AT2 -7, AT2G-7, AT2 -5, AT2G-5 60

3. Fondsgebundene Lebensversicherungen /

Fondsgebundene Rentenversicherungen /

Rentenversicherungen mit Indexpartizipation / Indexbeteiligung "Relax Rente" /

(Flexible) Fondsgeb. Rentenversicherungen mit / ohne GarantModul Fondsgebundene Direktversicherung (ohne IB-Tarifen mit Zusatzkennzeichen „-21“, "- 20“, "- 18“, siehe Ziffer 5) /

Depotgebundene Rentenversicherung 

3.1 Versicherungen vor Rentenbeginn 

3.1.1 Beitragspflichtige / beitragsfreie Rentenversicherungen mit Indexpartizipation (Relax Rente)

3.1.1.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen „-21“, „-20“, "-18", "-17 ", " -16" oder "-15" und Präfix "ALV"

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21" und Präfix "ALV"

ALVI1(G)-1-21, ALVI2(G)-1-21, ALVI1(G)-2-21, ALVI2(G)-2-21, ALVI1(G)-3-21, ALVI2(G)-3-21, ALVI5(G)-2-21, ALVI5(G)-3-21, ALVIP2(G)-3-21 , ALVIP7(G)-3-21, ALVI7(G)-1-21, ALVI7(G)-3-21, ALVIX5(G)-1-21, ALVIX5(G)-3-21, ALVIX8(G)-1-21, ALVIX8(G)-3-21

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-20" und Präfix "ALV"

ALVI1(G)-1-20, ALVI1G-3-20, ALVI2(G)-1-20, ALVI2G-3-20, ALVI5G-3-20, ALVI7(G)-1-20, ALVI7G-3-20, ALVIX5(G)-1-20, ALVIX5G-3-20, ALVIX8(G)-1-20, ALVIX8G-3-20, ALVI1G-2-20, ALVI2G-2-20, ALVI5G-2-20, ALVVL6-3-20

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-18" und Präfix "ALV"

ALVI1-3-18, ALVI1-1-18, ALVI1-2-18, ALVI2-3-18, ALVI2-1-18, ALVI2-2-18, ALVIX5-3-18, ALVIX5-1-18, ALVI5-3-18, ALVIP2-3-18, ALVI1G-3-18, ALVI1G-1-18, ALVI1G-2-18, ALVI2G-3-18, ALVI2G-1-18, ALVI2G-2-18, ALVIX5G-3-18, ALVIX5G-1-18, ALVI5G-3-18, ALVIP2G-3-18, ALVI7-1-18, ALVI7G-1-18, ALVI7-3-18, ALVI7G-3-18, ALVI8-1-18, ALVI8G-1-18, ALVI8-3-18, ALVI8G-3-18, ALVIX8-1-18, ALVIX8G-1-18,

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" und Präfix "ALV"

ALVI1-3-17, ALVI1-1-17, ALVI1-2-17, .ALVI2-3-17, ALVI2-1-17, ALVI2-2-17, ALVIX5-3-17, ALVIX5-1-17, ALVI5-3-17, ALVIP2-3-17,

ALVI1G-3-17, ALVI1G-1-17, ALVI1G-2-17, ALVI2G-3-17, ALVI2G-1-17, ALVI2G-2-17, ALVIX5G-3-17, ALVIX5G-1-17, ALVI5G-3-17,

ALVIP2G-3-17, ALVI7-1-17, ALVI7G-1-17, ALVI7-3-17, ALVI7G-3-17, ALVI8-1-17, ALVI8G-1-17, ALVI8-3-17, ALVI8G-3-17, ALVIX8-1-17, ALVIX8G-1-17

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "ALV"

ALVI1-3-16, ALVI1-1-16, ALVI1-2-16, .ALVI2-3-16, ALVI2-1-16, ALVI2-2-16, ALVIX5-3-16, ALVIX5-1-16, ALVI5-3-16, ALVIP2-3-16, ALVI1G-3-16, ALVI1G-1-16, ALVI1G-2-16, ALVI2G-3-16, ALVI2G-1-16, ALVI2G-2-16, ALVIX5G-3-16, ALVIX5G-1-16, ALVI5G-3-16, ALVIP2G-3-16, ALVIX8-1-16, ALVIX8G-1-16, ALVI7-3-16, ALVIX8-3-16, ALVIP7-3-16, ALVI7G-3-16, ALVIP7G-3-16, ALVIX8G-3-16

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" und Präfix "ALV"

ALVI1-3-15, ALVI1-1-15, ALVI1-2-15, .ALVI2-3-15, ALVI2-1-15, ALVI2-2-15 ALVIX5-3-15, ALVIX5-1-15, ALVI5-3-15, ALVIP2-3-15, ALVI1G-3-15, ALVI1G-1-15, ALVI1G-2-15, ALVI2G-3-15, ALVI2G-1-15, ALVI2G-2-15, ALVIX5G-3-15, ALVIX5G-1-15, ALVI5G-3-15, ALVIP2G-3-15

Bemessungsgröße für die Überschußanteile:

Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrages bei jeder Entnahme des Risikobeitrages
Satz
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21", "-20", "-18", "-17", "-16", "-15" und Präfix "ALV" in der Aufschub- und Rentenbeginnphase 5%
(monatlicher) Kostenüberschussanteil in Prozent der Kostenbeiträge auf das Sicherungsvermögen und Fondsguthaben
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21", "-20", "-18" und Präfix "ALV" Satz
Sicherungsvermögen (außer Garantieoption) und Fondsguthaben Aufschub- und Rentenbeginnphase laufende Beitragszahlweise 50%
Einmalbeiträge 50%
Sicherungsvermögen (Garantieoption) Aufschub- und Rentenbeginnphase 100%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" und Präfix "ALV" Satz
Sicherungsvermögen (außer Garantieoption) und Fondsguthaben Aufschub- und Rentenbeginnphase laufende Beitragszahlweise 50%
Einmalbeiträge 30%
Sicherungsvermögen (Garantieoption) Aufschub- und Rentenbeginnphase 100%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "ALV" Satz
Sicherungsvermögen (außer Garantieoption) und Fondsguthaben Aufschub- und Rentenbeginnphase 30%
Sicherungsvermögen (Garantieoption) Aufschub- und Rentenbeginnphase 100%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" und Präfix "ALV" Satz
Sicherungsvermögen und Fondsguthaben Aufschub- und Rentenbeginnphase 30%
(jährlicher) Grundüberschussanteil in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals
Satz
Aufschub- und Rentenbeginnphase 0%
Überschussanteil auf das Fondsguthaben in Prozent des maßgeblichen Fondsguthabens abhängig vom gewählten Fonds

siehe Ziffer 17
(monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des nicht durch Umschichtungen aus Fondsanlagen entstandenen Kapitals im Sicherungsvermögen / (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des Kapitals im Sicherungsvermögens, das nicht aus der Umschichtung aus der freien Investmentanlage entstanden ist*) :
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21", "-20", "-18" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,60% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 2,05% p.a.
(aufgeschobene) Einmalbeiträge 1) Aufschubphase ab 1.7.2020 (Tranche 123,125) 1,55% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 (Tranche 121) 1,70% p.a.
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 (Tranche 115) 2,00% p.a.
bis 30.6.2018 (Tranche 109) 1,85% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Zuzahlungen 1) Aufschubphase ab 1.7.2020 (Tranche 123,125) 1,55% p.a.
ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 (Tranche 121) 1,70% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,60% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 2,05% p.a.
(aufgeschobene) Einmalbeiträge 1) Aufschubphase 1,85% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Zuzahlungen 1) Aufschubphase ab 1.7.2020 (Tranche 123,125) 1,55% p.a.
ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 (Tranche 121) 1,70% p.a.
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 (Tranche 115) 2,00% p.a.
bis 30.6.2018 (Tranche 109) 1,85% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,60% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 2,05% p.a.
(aufgeschobene) Einmalbeiträge 1) Aufschubphase ab 1.7.2016 2,00% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) 1.1.2016 bis 30.6.2016 2,20% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Zuzahlungen1) Aufschubphase ab 1.7.2020 (Tranche 123,125) 1,55% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 (Tranche 121) 1,70% p.a.
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 (Tranche 115) 2,00% p.a.
1.1. 2018 bis 30.6.2018 1,85% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer

*) Dieses Kapital wird jeweils im Rahmen der jährlichen Neuaufteilung zum Indexstichtag bestimmt (vgl. Versicherungsbedingungen unter der Überschrift " Wie legen wir Ihr Vertragsvermögen an ?“ bzw. "Wie legen wir Ihre Beiträge an und wie entwickelt sich Ihr Vertragsvermögen?")

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,60% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 2,05% p.a.
Einmalbeiträge (bis 1 Mio. Euro Beitrag) Versicherungsbeginne ab 1.7.2015 bis 31.12.2015 Aufschubphase 2,30% p.a.
ab 1.1.2015 bis 30.06.2015 Aufschubphase Aufschubdauer 7 oder 8 Jahre 2,30% p.a.
Aufschubdauer 9 Jahre 2,35% p.a.
Aufschubdauer 10 Jahre 2,40% p.a.
Aufschubdauer 11 Jahre 2,45% p.a.
Aufschubdauer ab 12 Jahren 2,50% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Zuzahlungen1) Aufschubphase ab 1.7.2020 (Tranche 123,125) 1,55% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) Aufschubphase ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 (Tranche 121) 1,70% p.a.
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 (Tranche 115) 2,00% p.a.
ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 1,85% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer

*) Dieses Kapital wird jeweils im Rahmen der jährlichen Neuaufteilung zum Indexstichtag bestimmt (vgl. Kapitel 4.2.3 der Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexpartizipation).

(monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent desjenigen Kapitals im Sicherungsvermögen, das durch kundenindividuelle Umschichtung der Fondsanlage oder im Rahmen des Absicherungsmanagements entstanden ist (vgl. Versicherungsbedingungen unter den Überschriften " Wie legen wir Ihr Vertragsvermögen an?", „Wann und wie können Sie Ihre Anlage in freie Investmentanlagen oder Ihre Indexbeteiligung verändern?“ / Wann und wie können Sie Ihre Anlage in Fonds oder Indexpartizipation verändern?“ und "Was ist das Absicherungsmanagement?")

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21", "-20", "-18" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,10% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 1,55% p.a.
(aufgeschobene) Einmalbeiträge 1) Aufschubphase ab 1.7.2020 1,05% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,20% p.a.
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,50% p.a.
ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 1,35% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Zuzahlungen 1) Aufschubphase ab 1.7.2020 1,05% p.a.
Aufschubphase ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,20% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,10% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 1,55% p.a.
(aufgeschobene) Einmalbeiträge 1) Aufschubphase 1,35% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Zuzahlungen 1) Aufschubphase ab 1.7.2020 1,05% p.a.
ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,20% p.a.
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,50% p.a.
ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 1,35% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,10% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 1,55% p.a.
(aufgeschobene) Einmalbeiträge1) Versicherungsbeginne
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.7.2016 Aufschubphase 1,50% p.a.
1.1.2016-30.6.2016 Aufschubphase 1,70% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Zuzahlungen1) Aufschubphase ab 1.7.2020 1,05% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,20% p.a.
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,50% p.a.
ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 1,35% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,10% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 1,55% p.a.
Einmalbeiträge Versicherungsbeginne
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.7.2015 bis 31.12.2015 Aufschubphase 1,80% p.a.
ab 1.1.2015 bis 30.6.2015 Aufschubphase Aufschubdauer 7 oder 8 Jahre 1,80% p.a.
Aufschubdauer 9 Jahre 1,85% p.a.
Aufschubdauer 10 Jahre 1,90% p.a.
Aufschubdauer 11 Jahre 1,95% p.a.
Aufschubdauer ab 12 Jahren 2,00% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Zuzahlungen1) Aufschubphase ab 1.7.2020 1,05% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,20% p.a.
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,50% p.a.
ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 1,35% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
(monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent desjenigen Kapitals im Sicherungsvermögen, das sich durch Garantieerhöhung im Rahmen der Relax Rente Comfort ergibt:
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21", "-20", "-18" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,30% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 1,75% p.a.
(aufgeschobene) Einmalbeiträge1) Aufschubphase ab 1.7.2020 1,25% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,40% p.a.
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,70% p.a.
ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 1,55% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Zuzahlungen1) Aufschubphase ab 1.7.2020 1,25% p.a.
Aufschubphase ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,40% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,30% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 1,75% p.a.
(aufgeschobene) Einmalbeiträge1) Aufschubphase 1,55% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Zuzahlungen1) Aufschubphase ab 1.7.2020 1,25% p.a.
Aufschubphase ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,40% p.a.
Aufschubphase ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,70% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,30% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 1,75% p.a.
(aufgeschobene) Einmalbeiträge1) Versicherungsbeginne
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 01.07.2016 Aufschubphase 1,70% p.a.
01.01.2016-30.06.2016 Aufschubphase 1,90% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Zuzahlungen1) Aufschubphase ab 1.7.2020 1,25% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,40% p.a.
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,70% p.a.
ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 1,55% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,30% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 1,75% p.a.
Einmalbeiträge Versicherungsbeginne
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.7.2015 bis 31.12.2015 Aufschubphase 2,00% p.a.
ab 1.1.2015 bis 30.06.2015 Aufschubphase Aufschubdauer 7 oder 8 Jahre 2,00% p.a.
Aufschubdauer 9 Jahre 2,05% p.a.
Aufschubdauer 10 Jahre 2,10% p.a.
Aufschubdauer 11 Jahre 2,15% p.a.
Aufschubdauer ab 12 Jahren 2,20% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Zuzahlungen 1) Aufschubphase ab 1.7.2020 1,25% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,40% p.a.
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,70% p.a.
ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 1,55% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

(monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des konventionellen Deckungskapitals, das sich durch Ausübung der Garantieoption ergibt2)
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21" und Präfix "ALV" 0,05% p.a.,
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-20" und Präfix "ALV" 0,05% p.a.,
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-18" und Präfix "ALV" 0,05% p.a.,
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" und Präfix "ALV" 0,05% p.a.,
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "ALV" 0,05% p.a.,
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" und Präfix "ALV" 0,05% p.a.

2) Quartalsweise Deklaration in Abhängigkeit von der Kapitalmarktsituation

Schlussüberschussanteil in % der geschäftsplanmäßigen Bezugsgröße
Aufschubphase
Beitragszustand
--- --- --- --- --- --- ---
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21", "-20", "-18" und Präfix "ALV" beitragspflichtig beitragsfrei Einmalbeitrag1)
--- --- --- --- --- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße SÜA_Kost SÜA_Zins SÜA Kost SÜA_Zins SÜA Kost SÜA_Zins
--- --- --- --- --- --- ---
0 0 0 0 0 0
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung 100 100 100
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsguthaben 0 0 0

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Aufschubphase
Beitragszustand
--- --- --- --- --- --- ---
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" und Präfix "ALV" beitragspflichtig beitragsfrei Einmalbeitrag1)
--- --- --- --- --- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße SÜA_Kost SÜA_Zins SÜA Kost SÜA_Zins SÜA Kost SÜA_Zins
--- --- --- --- --- --- ---
0 0 0 0 0 0
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung 100 100 100
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsguthaben 0 0 0

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Aufschubphase und Rentenbeginnphase
Einmalbeitrag
--- --- --- --- --- ---
Beitragszustand Zuzahlungen
--- --- --- --- --- ---
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "ALV" beitragspflichtig beitragsfrei ab 01.01.2018 Beginne 01.01.2016 -30.06.2016 Beginne ab 01.07.2016
--- --- --- --- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße 1 0,3 0 0,2 0,05
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung 100 100 100
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsguthaben 0 0 0
Einmalbeitrag mit
Beitragszustand Versicherungsbeginnen Zuzahlungen
--- --- --- --- --- ---
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" und Präfix "ALV" beitragspflichtig beitragsfrei bis 30.6.2015 ab 1.7.2015 ab 01.01.2018
--- --- --- --- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße 1 0,3 0,9 0,2 0,00
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung 100 100 100 100 100
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsguthaben 0 0 0 0 0
Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

Bemessungsgröße: ein Prozent der Summe des verteilungsrelevanten Versichertenguthabens der letzten 10 Bewertungsstichtage (Sicherungsvermögen sowie konventionelles Deckungskapital, das sich durch Ausübung der Garantieoption ergibt) 3%
3.1.1.2 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17", "-15" oder "-14" und Präfix "AI"

AI1-17, AI2-17, AI1E-17, AI2E-17, AI1G-17, AI2G-17, AI1-15, AI2-15, AIX5-15, AI1E-15, AI2E-15, AIP2-15, AIP2E-15, AI1G-15, AI2G-15, AIX5G-15, AI1EG-15, AI2EG-15, AIP2G-15, AIP2EG-15, AI1-14, AI2-14, AIX5-14, AI1E-14, AI2E-14, AIP2-14, AIP2E-14, AI1G-14, AI2G-14, AIX5G-14, AI1EG-14, AI2EG-14, AIP2G-14, AIP2EG-14

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:
– Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrags bei jeder Entnahme des Risikobeitrags 5 %
– (monatlicher) Kostenüberschussanteil in Prozent der Kostenbeiträge auf das Sicherungsvermögen und Fondsguthaben
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17"
laufende Beitragszahlweise 50 %
Einmalbeiträge 30 %
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" oder "-14" 30 %
– jährlicher Grundüberschussanteil in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals 0 %
– Überschussanteil auf das Fondsguthaben in Prozent des maßgeblichen Fondsguthabens abhängig vom gewählten Fonds siehe Ziffer 17
(monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des nicht durch Umschichtungen aus Fondsanlagen entstandenen Kapitals im Sicherungsvermögen*) bzw. in Prozent desjenigen Kapitals im Sicherungsvermögen, das durch kundenindividuelle Umschichtung der Fondsanlage oder im Rahmen des Absicherungsmanagements entstanden ist (vgl. §5 Abs. 4 und 9 der Besonderen Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexpartizipation):
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" und Präfix "AI" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,60% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 2,05% p.a.
(aufgeschobene) Einmalbeiträge 1)
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) Versicherungsbeginne ab 1.7.2020 1,55% p.a.
Versicherungsbeginne ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,70% p.a.
Versicherungsbeginne ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 2,00% p.a.
Versicherungsbeginne ab 1.1.2017 bis 30.6.2018 Aufschubphase 1,85% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z.B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" und Präfix "AI" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,60% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 2,05% p.a.
Einmalbeiträge
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) Versicherungsbeginne ab 1.1.2016 Aufschubphase 2,20% p.a.
ab 1.7.2015 bis 31.12.2015 Aufschubphase 2,30% p.a.
ab 1.1.2015 bis 30.06.2015 Aufschubphase Aufschubdauer 7 oder 8 Jahre 2,30% p.a.
Aufschubdauer 9 Jahre 2,35% p.a.
Aufschubdauer 10 Jahre 2,10% p.a.
Aufschubdauer 11 Jahre 2,45% p.a.
Aufschubdauer ab 12 Jahren 2,50% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-14" und Präfix "AI" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,65% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 2,05% p.a.
Einmalbeiträge Aufschubphase Aufschubdauer 7 Jahre 2,15% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) Aufschubdauer 8 Jahre 2,25% p.a.
Aufschubdauer 9 Jahre 2,35% p.a.
Aufschubdauer 10 Jahre 2,45% p.a.
Aufschubdauer 11 Jahre 2,55% p.a.
Aufschubdauer ab 12 Jahren 2,60% p.a.
Rentenbeginnphase 2,05% p.a.

1 Dieses Kapital wird jeweils im Rahmen der jährlichen Neuaufteilung zum Indexstichtag bestimmt (vgl. § 4 Absatz 3 der Besonderen Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexpartizipation).

(monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des konventionellen Deckungskapitals, das sich durch Ausübung der Garantieoption oder durch Garantieerhöhung im Rahmen der Relax Rente Comfort ergibt2) :
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" und Präfix "AI": 1,35% p.a., abweichend für Einmalbeiträge 0,05 % p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "AI": 1,10% p.a., abweichend für Einmalbeiträge 0,05 % p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-14" und Präfix "AI": 1,30% p.a., abweichend für Einmalbeiträge 0,05 % p.a.

2) halbjährliche Deklaration in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung

Schlussüberschussanteil in % der geschäftsplanmäßigen Bezugsgröße
Beitragszustand
beitragspflichtig beitragsfrei Einmalbeitrag1)
--- --- --- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" 0 0 0,0 für Beginne bis 1.1.2017
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" 1 0,3 0,9 für Beginne bis 30.6.2015 0,2 für Beginne ab 1.7.2015
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Tarife mit Zusatzkennzeichen "-14" Aufschubdauer (in Jahren): bis 29: 1,00 30 bis 39: 0,95 ab 40: 0,90 0,3 1
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung 100 100 100
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsguthaben 0 0 0

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

Bemessungsgröße: Ein Prozent der Summe des verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage (Sicherungsvermögen, sowie konv. Deckungskapital, das sich durch Ausübung der Garantieoption ergibt) 3%
3.1.1.3 Beitragspflichtige/ beitragsfreie Versicherungen mit Fondsanlage und Zusatzkennzeichen

„-21“, "-20 " , "-18" oder "-17" und Präfix "ALVF" (Relax - F- Tarife)
Bemessungsgröße für die Überschussanteile:
– Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrages bei jeder Entnahme des Risikobeitrages (in der Aufschub- und Rentenbeginnphase) 5%
– (monatlicher) Kostenüberschussanteil in Prozent der Kostenbeiträge auf das Fondsguthaben und Sicherungsvermögen in der Aufschub- und Rentenbeginnphase
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-18", "-20", "-21"
– Fondsguthaben 50%
– Sicherungsvermögen (Garantieoption) 100%
Tarife mit Zusatzkennzeichen"-17"
– Fondsguthaben 0%
– Sicherungsvermögen (Garantieoption) 100%
– Zinsüberschussanteil in Prozent des konventionellen Deckungskapitals, welches sich durch Ausübung der Garantieoption ergibt 0,05% p.a.
– Überschussanteil auf das Fondsguthaben in Prozent des maßgeblichen Fondsguthabens abhängig vom gewählten Fonds siehe Ziffer 17
3.1.2 Beitragspflichtige/ beitragsfreie fondsgebundene Lebensversicherungen / (Flexible) Rentenversicherungen (mit / ohne GarantModul)

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:

Risikoüberschussanteil: der Risikobeitrag bzw. Vererbungsprämie
Kostenüberschussanteil: in % der Verwaltungskostenprämie (ohne Amortisationskosten)
Überschussanteil auf Fondsguthaben: das maßgebliche Fondsguthaben

zusätzlich bei Fondsgebundenen Lebensversicherungen / Rentenversicherungen mit GarantModul

Zinsüberschussanteil: des garantierten Deckungskapitals zum Anfang des Vormonats
Schlussüberschussanteil (ab TG13) für Deckungskapital aus den Garantmodulen I und II sowie für die Garantieoption gewährt. Auf fondsgebundenes Deckungskapital wird kein Schlussüberschuss gewährt.
Nachdividende: garantierte Ablaufleistung
Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten garantierten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage

Fondsgebundene Lebensversicherungen erhalten einen Risikoüberschussanteil in Höhe von 35 %.

Fondsgebundene Rentenversicherungen erhalten einen Risikoüberschussanteil

in Höhe von 5 % des Risikobeitrages für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-10","-12" , "-13" oder "-15",
in Höhe von 35 % des Risikobeitrages bei Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-5" oder "-6" oder "-7" oder "-8" oder "-9", solange das Fondsguthaben (bei Einschluss des GarantModuls zuzügl. überschußberechtigtem Deckungskapital) kleiner ist als die vereinbarte Todesfallleistung, ansonsten einen Risikoüberschussanteil in Höhe von

300 % der Vererbungsprämie bei Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-5" , "-6", "-7", "-8", "-9", "-10", "-12", "-13" oder "-15" bzw.

125 % der Vererbungsprämie bei Tarifen ohne eines der neun vorstehend genannten Zusatzkennzeichen.

Tarife Kostenüberschußanteil

in %
IPP-2, IPPS-2, FLA1 40
CLIP-2, Open-2, CLIP-0, CLIP-95 50
TRI-Invest (VIVA) -95 50
OFP-0, OFP-97 18 1/3
IPP-0, IPPS, IPP-97 25
PFP-0, PFP 18 1/3
OPEN-0, OPEN 50
Convest 21 77 1/6
CLIP 30
CLIPR-2, CLIPR-0, CLIPB-0 50
IPPR-2, MAFL-2, MAFR-2 40
MAFL-4, MAFR-4 20
IPPB-0, IPPR-0 25

Die Versicherungen erhalten einen Überschussanteil auf das Fondsguthaben in % des maßgeblichen Fondsguthabens abhängig vom gewählten Fonds und der Tarifgeneration siehe Ziffer 17

Tarife mit GarantModul erhalten zusätzlich einen Zinsüberschussanteil.

Dieser Zinsüberschussanteil beträgt für:

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15", die nicht gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurden 1,35% p.a.,
abweichend in der Rentenbeginnphase 0,80% p.a.,

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" gegen Einmalbeitrag

mit Versicherungsbeginn ab 1.7.2015*) Aufschubdauer

(in Jahren)
in % p.a.
alle 0,00
mit Versicherungsbeginn ab 1.4.2015 bis 30.6.2015 Aufschubdauer

(in Jahren)
in % p.a.
alle 0,00
mit Versicherungsbeginn ab 1.1.2015 bis 31.3.2015 Aufschubdauer

(in Jahren)
in % p.a.
bis 3 0,00
4 0,05
ab 5 0,10

in der Rentenbeginnphase gilt der Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer.

*) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z.B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13" gegen Einmalbeitrag

mit Versicherungsbeginn ab 1.4.2014 bis 31.12.2014 Aufschubdauer

(in Jahren)
in % p.a.
bis 7 0,00
8 0,10
9 0,20
10 0,40
11 0,50
ab 12 0,55

in der Rentenbeginnphase: 0,0% p.a.

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13" gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab 1.1.2014 bis 31.3.2014 0,85% in der Rentenbeginnphase 0,0% p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13" ausser gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab 1.1.2014 0,95% in der Rentenbeginnphase 0,3% p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12" 0,85% in der Rentenbeginnphase 0,3% p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-10", "-9" oder "-8" 0,25% in der Rentenbeginnphase 0,0% p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-7" 0,25% p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-4", "-5", "-6" 0,00% p.a.

Tarife mit GarantModul erhalten zusätzlich Schlussüberschussanteile bzw. eine Nachdividende und eine Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven.

eine Schlussüberschussbeteiligung:
Beitragszustand
Schlussüberschussanteil in % für Tarife "-13", "-15" beitragspflichtig beitragsfrei (kein Einmalbetrag)
--- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße 1 0,3
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung 100 100
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsguthaben 0 0
eine Schlussüberschussbeteiligung (für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15"):
Beitragszustand
Schlussüberschussanteil

in %
Versicherungsbeginn Einmalbeitrag* )
--- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße ab 01.07.2015 0,00
ab 01.04.2015 bis 30.06.2015 Aufschubdauer (in Jahren):
bis 1 Jahr: 0,25
2 Jahre: 0,35
3 Jahre: 0,45
4 Jahre: 0,50
5 und 6 Jahre : 0,75
ab 7 Jahren: 0,90
ab 01.01.2015 bis 31.03.2015 Aufschubdauer (in Jahren):
bis 1 Jahr: 0,80
2 Jahre: 0,90
ab 3 Jahren: 1,00
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung 100
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsguthaben 0

*) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z.B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

eine Schlussüberschussbeteiligung (für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13"):
Beitragszustand
Schlussüberschussanteil

in %
Versicherungsbeginn Einmalbeitrag
--- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße ab 01.04.2014 Aufschubdauer (in Jahren):
bis 1 Jahr: 0,55
2 Jahre: 0,75
3 Jahre: 0,80
4 Jahre: 0,85
5 Jahre: 0,90
6 Jahre: 0,95
ab 7 Jahren: 1,00
ab 01.01.2014 bis 31.03.2014 Aufschubdauer (in Jahren):
bis 7 Jahre: 0,95
ab 8 Jahren: 0,90
in 2013 p1(SÜA)_Staffel_13
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung p1(SÜA)_Staffel_13
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsguthaben 0
Beitragspflichtige bzw. tariflich beitragsfreie Versicherungen mit Garantmodul (nicht gegen Einmalbeitrag, keine Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" oder "-13") erhalten eine Nachdividende in ‰ gemäß
Staffel 703_12_15 für Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-12"
Staffel 703_10_15 für Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-10"
Staffel 703_09_08_07_15 für Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-9", "-8" oder "-7"

(abweichend hiervon erhalten die Tarife mit Zusatzkennzeichen "-8", "-9", "-10" , "12" während der Rentenbeginnphase die Nachdividende in Höhe der zu Beginn der Rentenbeginnphase erreichten Anwartschaften, diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB in Höhe von 2,05 % weiterentwickelt),

Staffel 612_654_1517 für Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-6", "-5" oder "-4"

Tarife mit Garantmodul erhalten eine Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: 3%

3.1.3 Garantieoption

Alle Tarife mit Garantieoption erhalten einen monatlichen Zinsüberschussanteil in % des Deckungskapitals zum Ende des Vormonats, das durch Ausübung der Garantieoption umgeschichtet wurde* .

ab Januar 2020:
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21", "-20", "-18", "-17", "-16", "-15", "-13": 0,05% p.a. zuzüglich Schlussüberschussanteil wie für Tarife mit GarantModul
Tarife ohne Zusatzkennzeichen "-21", "-20", "-18", "-17", "-16", "-15", "-13": 0,40% p.a.
in 2017 und 2018 und 2019:
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17", "-16", "-15", "-13": 0,05% p.a. zuzüglich Schlussüberschussanteil wie für Tarife mit GarantModul
Tarife ohne Zusatzkennzeichen "-17", "-16", "-15", "-13": 0,40% p.a.

* vierteljährliche Deklaration, kann in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung angepasst werden

3.1.4 Fondsgebundene Direktversicherung

Anwartschaftliche Versicherungen

Zinsüberschussanteil:
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13": 0,75 % p.a. des maßgeblichen Deckungskapitals (sofern dieses mindestens 200 € beträgt)
abweichend in der Rentenbeginnphase: 0,30 % p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12": 0,65 % p. a. des maßgeblichen Deckungskapitals (sofern dieses mindestens 200 € beträgt)
abweichend in der Rentenbeginnphase: 0,30 % p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-10", "-8": 0,15 % p. a. des maßgeblichen Deckungskapitals,
abweichend in der Rentenbeginnphase: 0,00 % p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-7": 0,15 % p. a. des maßgeblichen Deckungskapitals
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-5": 0 % p. a. des maßgeblichen Deckungskapitals
Schlussüberschussanteil:
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13" SÜA

in %
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung
--- --- ---
beitragspflichtig 1,00 100
beitragsfrei 0,30 100
Schlussüberschussanteil: in Prozent der Summe der zugeteilten Überschussanteile:
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12": 21*)
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-10": 22*)
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-8": 16 *)
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-7" : Staffel A_14
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-5" : Staffel A_1417

*) In der Rentenbeginnphase: die Schlussüberschussanteile in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften, werden mit einem AnsammlungszinsRB in Höhe von 3,4% weiterentwickelt.

Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: 3%

Der Maßstab ist ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten garantierten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage

Überschussanteil auf das Fondsguthaben in % des maßgeblichen Fondsguthaben siehe Ziffer 17
3.1.5 Depotgebundene Rentenversicherung (PPP)

Anwartschaftliche Versicherungen nach TarifenADK2E-17, ADK2E-16, ADK2E-15, ADK2E-13 , ADK2E-12, ADK2E(Z)-08 und

ADM2E-10 (Portfolio Plus Police) erhalten

einen Risikoüberschussanteil in Höhe von 87 % des Risikobeitrages, solange das Fondsguthaben kleiner ist als die vereinbarte Todesfalleistung.
einen Kosten- / Grundüberschussanteil in Höhe von 50 % der Verwaltungskostenprämie

Für die im konventionellen Sicherungsvermögen angelegten Beträge der PPP gelten folgende Sätze

in 2020 0,35% p.a.

1. Halbjahr 2021: 0,35% p.a.

3.2 Laufende fondsgebundene Rentenversicherungen (mit/ ohne Garant /Modul),

laufende Rentenversicherungen mit Indexpartizipation / Indexbeteiligung („Relax Rente“),

laufende fondsgebundene Direktversicherung/Depotgebundene Rentenversicherung

Siehe Ziffer 4.2

4. Rentenversicherungen: Einzel- und Kollektiv-Versicherungen

Allgemeine Erläuterungen

1. Bemessungsgrößen

Bemessungsgröße für die laufenden Überschussanteile:

Grundüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital der Hauptversicherung
Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital
Kostenüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital
dynamische Gewinnrente (Zusatzrente) / Steigende Zusatzrente/ Überschussrente: die erreichte Gesamtrente
variable Gewinnrente bzw. gleich bleibende Erhöhungsrente (Zusatzrente): die garantierte Rente
Flexible Überschussrente (früher: gleich bleibende Zusatz-/ Überschussrente): die erreichte garantierte Rente

Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil:

nach den Tarifen gemäß Ziffer 4.1.1.0, 4.1.1.1, 4.1.2.0 und 4.1.2.1: sind p1(SÜA)-Prozent der über die abgelaufene Vertragslaufzeit aufgezinsten Versicherungsnehmerguthaben. Dieser Satz wird jährlich deklariert. Die Verzinsung ergibt sich aus der Gesamtverzinsung erhöht um diesen Prozentsatz. Bei Ablauf wird der deklarierte Anteil p2(SÜA) auf diese Bemessungsgröße ausgezahlt.
nach den Tarifen gemäß Ziffer 4.1.1.4 , 4.1.1.6, 4.1.2.4 , 4.1.2.6 : das überschussberechtige Deckungskapital;
bei den übrigen Tarifen: die laufende Überschussbeteiligung (bei Überschusssystem Investmentbonus: die Summe der laufenden Überschussanteile),

Bemessungsgröße für die Nachdividende:

nach den Tarifen Ziffer 4.1.1.2 und 4.1.2.2: das angesammelte Überschußguthaben
bei den übrigen Tarifen: der überschussberechtigte Kapitalwert

Bemessungsgröße für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

Ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage

2. Zu Rentenversicherungen nach:

Tarifen mit Zusatzkennzeichen 95, 98, 0, 1, 3, 4
CR-94-Tarifen, CFGR-94-Tarifen, E-94-Tarifen, GE-94-Tarifen
CR-Tarifen, CFGR-Tarifen, E-Tarifen, GE-Tarifen
Tarifen gemäß Ziffer 4.1.1.5, 4.1.1.6, 4.1.2.5, 4.1.2.6
Tarifgruppe 87, Tarifgruppe 48, Tarifgruppe Rentenversicherungen 96

ist Folgendes zu bemerken:

Weil die Versicherten nach heutigen Erkenntnissen bedeutend länger leben als für die Kalkulation dieser Rentenversicherungen unterstellt wurde, müssen zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Renten zusätzliche Deckungsrückstellungen aufgebaut werden. Dazu werden die im Geschäftsjahr erwirtschafteten Erträge herangezogen.

Auswirkung daraus auf die laufende Überschussbeteiligung / Schlussüberschussbeteiligung / Nachdividende (siehe auch Ziffern 15 und 16):

Sofern für den einzelnen Vertrag noch kein ausreichendes Deckungskapital vorhanden bzw. aufgebaut ist, erhält die Versicherung zusätzliche Deckungskapitalzuführungen und ggf. Überschußanteile insgesamt in der Höhe, in der für Verträge mit ausreichendem Deckungskapital sonst Überschussanteile gutgeschrieben worden wären.

(Die Überschußanteilsätze sind für anwartschaftliche Tarife in den nach folgenden Tabellen mit Zusatzkennzeichen "A" gekennzeichnet).

Bei Beendigung der Versicherung vor Rentenbeginn durch Tod des Versicherten, Rückkauf oder Ausübung des Kapitalwahlrechtes werden die zusätzlichen Deckungsmittel in dem Maße herausgegeben, in dem sie als Überschussanteile zur Auszahlung gekommen wären.

Ab Rentenbeginn verwenden wir die zusätzlichen Deckungsmittel zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Rente.

Bei vereinbarter Rentendynamik durch Überschußbeteiligung entfällt die Steigerung der Zusatzrente.

Bei den Überschußsystemen "variable Gewinnrente", "gleich bleibende Erhöhungsrente (Zusatzrente)", "Flexible Überschussrente" (früher: gleich bleibende Zusatz-/ Überschussrente)" kann dies zu einer Senkung der gezahlten Rente führen.

Sobald für den einzelnen Vertrag ausreichendes Deckungskapital vorhanden bzw. aufgebaut ist, wird der Vertrag wieder wie üblich am Überschuss beteiligt.

(Die Überschußanteilsätze sind in diesem Fall für anwartschaftliche Tarife in den nach folgenden Tabellen mit Zusatzkennzeichen "B" gekennzeichnet).

3. Tarifgruppe TCM:

TCM-Tarife mit Zulagen, die dem Vertrag in 2005 zugeflossen sind, erhalten im Geschäftsjahr 2021 einen einmaligen zusätzlichen Zinsüberschussanteil (Bemessungsgröße: überschussberechtigtes Deckungskapital) in Höhe von:

- Versicherungsverträge vor Rentenbeginn: 0,05 %

- Versicherungsverträge im Rentenbezug: 0,04 %.

4.1 Vor Rentenbeginn

Die Überschussanteilsätze für Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen richten sich - sofern nicht gesondert ausgewiesen - nach den Sätzen des jeweiligen Haupttarifes. Der Grundüberschussanteil wird nur für die Hauptversicherung gewährt.

Für anwartschaftliche Waisenrenten-Zusatzversicherungen (in Verbindung sowohl mit einer individuellen als auch mit einer kollektiven Witwenrentenversicherung) entfällt eine Überschussbeteiligung.

4.1.1 Beitragspflichtige Versicherungen
4.1.1.0 Grundüberschussanteil Zinsüberschussanteil Schlussüberschussanteil
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17", "-16" , "-15", "-13" in % 1)

in %
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße

in %
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung1)

in %
--- --- --- --- ---
AG1(G)-17, AG2(G)-17, AG3(G)-17, AG4(G)-17, ALVG1(G)-2-17, ALVG1(G)-3-17, ALVG2(G)-2-17, ALVG2(G)-3-17, ALVG3(G)-2-17, ALVG3(G)-3-17, ALVG4(G)-2-17, ALVG4(G)-3-17 Schicht 2: 0,003) Schicht 3: 0,133) 1,702) 1,00 1002)
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 1,20% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals; abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase1)
ALVG1(G)-1-16, ALVG1(G)-2-16, ALVG1(G)-3-16, ALVG2(G)-1-16, ALVG2(G)-2-16, ALVG2(G)-3-16, ALVG3(G)-1-16, ALVG3(G)-2-16, ALVG3(G)-3-16, ALVG4(G)-2-16, ALVG4(G)-3-16 Schicht 1: 0,133) Schicht 2: 0,003) Schicht 3: 0,133) 1,352) 1,00 1002)
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0,85% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals; abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase1)
AG1(G)-15, AG2(G)-15, AG3(G)-15, AG4(G)-15, ALVG1(G)-1-15, ALVG1(G)-2-15, ALVG1(G)-3-15, ALVG2(G)-1-15, ALVG2(G)-2-15, ALVG2(G)-3-15, ALVG3(G)-1-15, ALVG3(G)-2-15, ALVG3(G)-3-15, ALVG4(G)-2-15, ALVG4(G)-3-15 Schicht 1: 0,653) Schicht 2: 0,003) Schicht 3: 0,653) 1,352) 1,00 1002)
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0,85% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals; abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase1)
ARG1(G)-13, ARG2(G)-13 0,55 0,854) 1,00 100
AG1(G)-13, AG2(G)-13, AG3(G)-13, AG4(G)-13 Schicht 1: 0,93) Schicht 2: 0,003) Schicht 3: 0,93) 0,852) 1,00 1002)
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0,35% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals; abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase1)
AGX6(G)-15 (wird anteilig monatlich zugewiesen) 0 1,35 1,00 100
AGX6(G)-13 (wird anteilig monatlich zugewiesen) 0 0,85 1,00 100
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der Rentenbeginnphase/ Rentenwahlphase: siehe Ziffer 4.1.2.0

2) Überschusssystem "Investmentbonus" :

Tarife mit Zusatzennzeichen "-17": Zinsüberschusssatz um 0,4 %-Punkte erhöht und p1(SÜA) = 0,8, p2(SÜA) = 80

Tarife mit Zusatzennzeichen "-16": Zinsüberschusssatz um 0,4 %-Punkte erhöht und p1(SÜA) = 0,8, p2(SÜA) = 80

Tarife mit Zusatzennzeichen "-15", "-13": Zinsüberschusssatz um 0,4 %-Punkte erhöht und p1(SÜA) = 0,8, p2(SÜA) = 80

3) Für Hauptvers. mit Zusatzkennzeichen "-17" und Kapitalwert unter 43.000 EUR : Schicht2: 0,0 %, Schicht 3: 0,10 %,

Für Hauptvers. mit Zusatzkennzeichen "-16" und Kapitalwert unter 43.000 EUR : Schicht 1: 0,10 %; Schicht2: 0,0 %, Schicht 3: 0,10 %,

Für Hauptvers. mit Zusatzkennzeichen "-15" und Kapitalwert unter 43.000 EUR : Schicht 1: 0,50 %; Schicht2: 0,0 %, Schicht 3: 0,50 %,

für Hauptvers. mit Zusatzkennzeichen "-13" und Kapitalwert unter 47.000 EUR : Schicht 1: 0,75 %; Schicht2: 0 %, Schicht 3: 0,75 %,

4) Diese Zuteilung erfolgt in Prozent der Zinsüberschuss-Bezugsgröße, sofern diese mindestens 375 EUR beträgt.

4.1.1.1 Kostenüberschussanteil Zinsüberschussanteil Schlussüberschussanteil
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12, "-10" in % 1)

in %
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße

in %
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung1)

in %
--- --- --- --- ---
ARG1(G)-12, ARG2(G)-12 - 1,20 0 100
AG1(G)-12, AG2(G)-12, AG3(G)-12, AG4(G)-12 0,753) 0,852) 0,882) 1002)
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0,35% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals; abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase1)
ARG1(G)-10, ARG2(G)-10 - 0,55 1 100
AG1(G)-10, AG2(G)-10, AG3(G)-10, AG4(G)-10 0,33) 0,352) 12) 1002)
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0,00% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals; abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase9)
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der Rentenbeginnphase/ Rentenwahlphase: siehe Ziffer 4.1.2.1

2) Überschusssystem "Investmentbonus" :

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12": Zinsüberschusssatz um 0,4 %-Punkte erhöht und p1(SÜA) = 0,68, p2(SÜA) = 80

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-10": Zinsüberschusssatz um 0,4 %-Punkte erhöht und p1(SÜA) = 0,8, p2(SÜA) = 80

3) für Hauptvers. mit Zusatzkennzeichen "-12" und Kapitalwert unter 47.000: 0,60 %; für Hauptvers. mit Zusatzkennzeichen "-10" und Kapitalwert unter 50.000: 0,15 %; er entfällt bei Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen

4.1.1.2 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-8, "-7, "-6","-5" Kostenüberschussanteil

in %
Zinsüberschussanteil1)

in %
Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1)

in ‰
AG1(G)-8, AG2(G)-8, AG3(G)-8, AG4(G)-81) 0,34) 03) 12 Staffel 801A_1_153)
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0,00% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals; abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase1)
AVR1(G)-7, AVR2(G)-7 0 0,02) Staffel B_15 -
AG1(G)-7, AG2(G)-7, AG3(G)-7, AG4(G)-7 0,34) 0,003) 9 Staffel 801A_1_153)
Zusatztarife Z / W zur TG "-7" erhalten zusätzlich einen Risikoüberschußanteil in Höhe von 56 % des Bruttojahresbeitrages der (ZV Z + ggf. ZV W)
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0,00% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals; abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase: 0,05 %.
AVR1(G)-5, AVR2(G)-5, AVR1(G)-6, AVR2(G)-6 0 02) Staffel B_17 -
AG1(G)-5, AG2(G)-5, AG3(G)-5, AG4(G)-5 04) 03) 0,5 Staffel 10_2_173)
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals; abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase: 0,25 %.
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in den Rentenbeginnphase: siehe Ziffer 4.1.2.2

2) Sofern das Deckungskapital mindestens 375 EUR beträgt, sonst null

3) Überschusssystem "Investmentbonus" : Zinsüberschusssatz um 0,4 %-Punkte, abweichend TG2005: 0,01 %-Punkte erhöht und

4) Für Hauptvers. mit Kapitalwert unter 50.000 EUR: 0 %; er entfällt bei Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen.

Sofern der Versicherung noch zusätzliches Deckungskapital zuzuführen ist (vgl. vorstehende Allgemeine Erläuterungen Ziffer 2), gilt nachstehende Tabellen mit Ergänzung "A" , ansonsten mit Ergänzung "B"

4.1.1.3 A Tarife mit Zusatzkennzeichen "-4, "-3", "-1", "-0", "-98, "-95", "-94" Kostenüberschussanteil

in %
Zinsüberschussanteil1)

in %
Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1)

in ‰
VR1(G)-4, VR2(G)-4, TCM1-4 0 02) Staffel B_17 0
R1-4, R2-4, R3-4, R1G-4, R2G-4, R3G-4 0 03) 0,055 Staffel 17_1517NRR3)
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals; abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase: 0% .
R1-3, R2-3 mit Kapitalwert ab 50.000 Euro 0 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
R1-3, R2-3 mit Kapitalwert unter 50.000 Euro 0 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
VR1(G)-0, VR2(G)-0, VR1(G)-1, VR2(G)-1, TCM1-1 0 02) MIN_C_1416 0
R1-0, R2-0, R3-0, R1G-0, R2G-0, R3G-0 0 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
R1-98, R2-98, R3-98, CR2-95, E1-95, E2-95, E3-95 mit Kapitalwert ab 50.000 Euro 0 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
R1-98, R2-98, R3-98, CR2-95, E1-95, E2-95, E3-95 mit Kapitalwert unter 50.000 Euro 0 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
R1G-98, R2G-98, R3G-98, CFGR-95, GE1-95, GE2-95, GE3-95 0 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
CR2-94, E1-94, E2-94, E3-94 mit Kapitalwert ab 50.000 Euro 04) 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
CR2-94, E1-94, E2-94, E3-94 mit Kapitalwert unter 50.000 Euro - 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
CFGR2-94,GE1-94, GE2-94, GE3-94 - 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der Rentenbeginnphase: siehe Ziffer 4.1.2.3 A

2) Sofern das Deckungskapital mindestens 375 EUR beträgt, sonst null

3) Überschusssystem "Investmentbonus" : Zinsüberschusssatz um 0,01 %-Punkte erhöht und Nachdividende entfällt

4) Sofern das Deckungskapital mindestens 375 EUR beträgt, sonst null Überschusssystem "Investmentbonus" : Zinsüberschusssatz um 0,01 %-Punkte erhöht und Nachdividende entfällt

4.1.1.3 B Tarife mit Zusatzkennzeichen "-4, "-3", "-1", "-0", "-98, "-95", "-94" Kostenüberschussanteil

in %
Zinsüberschussanteil1)

in %
Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1)

in ‰
VR1(G)-4, VR2(G)-4, TCM1-4 0 02) Staffel B_17 -
R1-4, R2-4, R3-4, R1G-4, R2G-4, R3G-4 0 03) 0,55 Staffel 17_15173)
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals; abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase: 0% .
R1-3, R2-3 03) 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
VR1(G)-0, VR2(G)-0, VR1(G)-1, VR2(G)-1, TCM1-1 - 02) MIN_C_1416 -
R1-0, R2-0, R3-0, R1G-0, R2G-0, R3G-0 03) 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
R1-98, R2-98, R3-98, CR2-95, E1-95, E2-95, E3-95 mit Kapitalwert ab 50.000 Euro 0 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
R1-98, R2-98, R3-98, CR2-95, E1-95, E2-95, E3-95 mit Kapitalwert unter 50.000 Euro - 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
R1G-98, R2G-98, R3G-98, CFGR-95, GE1-95, GE2-95, GE3-95 0 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
CR2-94, E1-94, E2-94, E3-94 mit Kapitalwert ab 50.000 Euro 0 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
CR2-94, E1-94, E2-94, E3-94 mit Kapitalwert unter 50.000 Euro - 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
CFGR2-94,GE1-94, GE2-94, GE3-94 - 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der Rentenbeginnphase: siehe Ziffer 4.1.2.3 B

2) sofern das Deckungskapital mindestens 375 EUR beträgt, sonst null

3) Überschusssystem "Investmentbonus" : Zinsüberschusssatz um 0,01 %-Punkte erhöht und Nachdividende entfällt

4.1.1.4 A Rentenversicherungen 96 Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1)

in ‰
Nachdividende1)

in %
71, 72, 73 0 1 0,5
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Uberschusskonto aus laufender Uberschussbeteiligung gutgeschrieben

4.1.1.4 B Rentenversicherungen 96 Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1)

in ‰
Nachdividende1)

in %
71, 72, 73 0 1 0,5
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.

4.1.1.5 A Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1)

in ‰
CR2, CFGR2, CFGR4, zugeh. Waisenrentenzusatzvers. 0 0,05 Staffel MIN_ND5008_NRR
E1, E2, E3, GE1, GE2, GE3 0 0,05 Staffel MIN_ND2008_4008_NRR
W2) 0 0,05 Staffel MIN_ND2008_4008_NRR
RR / GRR, zugeh. Waisenrentenzusatzvers. 0 0,05 Staffel MIN_ND5008_NRR
Tarife 600 - 651, RM / RF Zusatztarife 10 /11, 20/21, 30/31, 40 /41 0 0,05 Staffel MIN_ND2008_4008_NRR
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 4.1.2.5 A

2) Zusätzlich Zusatzüberschussanteil bei beitragspflichtigen Versicherungen in % der Jahresrente in Höhe von 0 %

4.1.1.5 B Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1)

in ‰
CR2, CFGR2, CFGR4, zugeh. Waisenrentenzusatzvers. 0 0,5 Staffel MIN_ND5008
E1, E2, E3, GE1, GE2, GE3 0 0,5 Staffel MIN_ND2008_4008
W2) 0 0,5 Staffel MIN_ND2008_4008
RR / GRR, zugeh. Waisenrentenzusatzvers. 0 0,5 Staffel MIN_ND5008
Tarife 600 - 651, RM / RF Zusatztarife 10 /11, 20/21, 30/31, 40 /41 0 0,5 Staffel MIN_ND2008_4008
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 4.1.2.5 B

2) Zusätzlich Zusatzüberschussanteil bei beitragspflichtigen Versicherungen in % der Jahresrente in Höhe von 0,83 %

4.1.1.6 A Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in ‰
1)
Tarife 87: 41 - 43 0 0,00
Tarife 48: A1(FGE), A2(FGE), A3, AR1(FGE), AR2(FGE), R(O)R1, R(O)R2 0 0,00 2)
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.

2) Bei männlichen Versicherten: 0 ‰

4.1.1.6 B Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in ‰
1)
Tarife 87: 41 - 43 0 0,00
Tarife 48: A1(FGE), A2(FGE), A3, AR1(FGE), AR2(FGE), R(O)R1, R(O)R2 0 0,00 2)
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.

2 ) Bei männlichen Versicherten: 0 ‰

4.1.2 Beitragsfreie Versicherungen
4.1.2.0 Zinsüberschussanteil1) Schlussüberschussanteil
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17","-16","-15", "-13" in % p1 (SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße

in %
p2 (SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung1)

in %
--- --- --- --- ---
Folgende Tarife (beitragsfreie, nicht gegen Einmalbeitrag): AG1(G)-17, AG2(G)-17, AG3(G)-17, AG4(G)-17, ALVG1(G)-2-17, ALVG1(G)-3-17, ALVG2(G)-2-17, ALVG2(G)-3-17, ALVG3(G)-2-17, ALVG3(G)-3-17, ALVG4(G)-2-17, ALVG4(G)-3-17 1,702) 0,3 100
Laufende Einmalbeiträge: ALVG1-2V-17, ALVG1G-2V-17 1,20 1 100
Folgende Tarife gegen Einmalbeitrag (bei Schicht 1 nur Zuzahlungen) bis 1 Mio. EUR*) : AG1E(G)-17, AG2E(G)-17, AG3E(G)-17, AG4E(G)-17, ALVG1(G)-1-17, ALVG1(G)-2-17, ALVG1(G)-3-17, ALVG2(G)-1-17, ALVG2(G)-2-17, ALVG2(G)-3-17, ALVG3(G)-1-17, ALVG3(G)-2-17, ALVG3(G)-3-17, ALVG4(G)-2-17, ALVG4(G)-3-17
Versicherungsbeginne ab 1.1.2018 außer Schicht 2 Rückdeckung ALVG1(G)-2-17, ALVG2(G)-2-17, ALVG3(G)-2-17, ALVG4(G)-2-17 gegen Einmalbeitrag ab 1.7.2018: 0,00 0,00 100
Versicherungsbeginne ab 1.7.2020 nur Schicht 2 Rückdeckung: ALVG1(G)-2-17, ALVG2(G)-2-17, ALVG3(G)-2-17, ALVG4(G)-2-17 gegen Einmalbeitrag (Überschusstranche: 521) 0,35 0,15 100
Versicherungsbeginne ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 nur Schicht 2 Rückdeckung: ALVG1(G)-2-17, ALVG2(G)-2-17, ALVG3(G)-2-17, ALVG4(G)-2-17 gegen Einmalbeitrag (Überschusstranche: 521) 0,50 0,15 100
Versicherungsbeginne ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 nur Schicht 2 Rückdeckung: ALVG1(G)-2-17, ALVG2(G)-2-17, ALVG3(G)-2-17, ALVG4(G)-2-17 gegen Einmalbeitrag (Überschusstranche: 515) 0,80 0,15 100
Versicherungsbeginne in 2017 (Überschussnummer/-tranche 017 / 109): 0,00 0,00 100
In der Rentenbeginnphase:
Für Tarife, die gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurden, gilt der Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer. Der Zinsüberschussanteilsatz beträgt für Tarife, die nicht gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurden, 1,15%. Insbesondere erhalten die Versicherungen während der Rentenbeginnphase die Schlussüberschußanteile in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften, diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (siehe Ziffer 14) weiterentwickelt.
Gutgeschriebene Bonusrenten mit Zusatzkennzeichen "-17" erhalten einen Überschussanteil von 1,20% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals, abweichend
- bei Tarifen gegen Einmalbeitrag bzw. Zuzahlungen in der Schicht 1: AG1E(G)-17, AG2E(G)-17, AG3E(G)-17, AG4E(G)-17, AG1V(G)-17 AG2V(G)-17, AG3V(G)-17, AG4V(G)-17 und ALVG1(G)-1-17, ALVG1(G)-2-17, ALVG1(G)-3-17, ALVG2(G)-1-17, ALVG2(G)-2-17, ALVG2(G)-3-17, ALVG3(G)-1-17, ALVG3(G)-2-17, ALVG3(G)-3-17, ALVG4(G)-2-17, ALVG4(G)-3-17: 1,20%
- in der Rentenbeginnphase: 1,15%
Folgende Tarife (beitragsfreie, nicht gegen Einmalbeitrag): ALVG1(G)-1-16, ALVG1(G)-2-16, ALVG1(G)-3-16, ALVG2(G)-1-16, ALVG2(G)-2-16, ALVG2(G)-3-16, ALVG3(G)-1-16, ALVG3(G)-2-16, ALVG3(G)-3-16, ALVG4(G)-2-16, ALVG4(G)-3-16 1,352) 0,3 2) 1002)
Laufende Einmalbeiträge: ALVG1-2V-16, ALVG1G-2V-16 0,85 1 100
Folgende Tarife gegen Einmalbeitrag bis 1 Mio .EUR*) : ALVG1(G)-1-16, ALVG1(G)-2-16, ALVG1(G)-3-16, ALVG2(G)-1-16, ALVG2(G)-2-16, ALVG2(G)-3-16, ALVG3(G)-1-16, ALVG3(G)-2-16, ALVG3(G)-3-16, ALVG4(G)-2-16, ALVG4(G)-3-16
Versicherungsbeginne ab 1.1.2016 (Überschusstranche 104, 107): 0,00 0,00 100
AG1(G)-15, AG2(G)-15, AG3(G)-15, AG4(G)-15, Folgende Tarife (beitragsfreie, nicht gegen Einmalbeitrag): ALVG1(G)-1-15, ALVG1(G)-2-15, ALVG1(G)-3-15, ALVG2(G)-1-15, ALVG2(G)-2-15, ALVG2(G)-3-15, ALVG3(G)-1-15, ALVG3(G)-2-15, ALVG3(G)-3-15, ALVG4(G)-2-15, ALVG4(G)-3-15 1,352) 0,32) 1003)
Laufende Einmalbeiträge: AG1V-15, AG2V-15, AG3V-15, AG4V-15, ALVG1-2V-15, ALVG1G-2V-15 0,85 1 100
AGX6(G)-15 wird anteilig monatlich zugewiesen 1,35 0,3 100
Einmalbeiträge bis 1 Mio. Euro AG1E(G)-15, AG2E(G)-15, AG3E(G)-15, AG4E(G)-15 folgende Tarife gegen Einmalbeitrag bis 1 Mio. EUR*) : ALVG1(G)-1-15, ALVG1(G)-2-15, ALVG1(G)-3-15, ALVG2(G)-1-15, ALVG2(G)-2-15, ALVG2(G)-3-15, ALVG3(G)-1-15, ALVG3(G)-2-15, ALVG3(G)-3-15, ALVG4(G)-2-15, ALVG4(G)-3-15 Aufschubdauer (in Jahren)
Versicherungsbeginne ab 1.7.2015 (Überschussnummer/-tranche 011, 012, 013): alle 0,00 0,00 100
Versicherungsbeginne ab 1.4.2015 bis 30.06.2015: 1 0,00 0,25 100
(Überschussnummer/-tranche: 010 / 102) 2 0,00 0,35 100
3 0,00 0,45 100
4 0,00 0,50 100
5 und 6 0,00 0,75 100
ab 7 0,00 0,90 100
Versicherungsbeginne ab 1.1.2015 bis 31.03.2015: 1 0,00 0,80 100
(Überschussnummer/-tranche: 009 / 101) 2 0,00 0,90 100
3 0,00 1,00 100
4 0,05 1,00 100
ab 5 0,10 1,00 100
In der Rentenbeginnphase:
Für Tarife, die gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurden, gilt der Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer. Der Zinsüberschussanteilsatz beträgt für Tarife, die nicht gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurden 0,80%. Insbesondere erhalten die Versicherungen während der Rentenbeginnphase die Schlussüberschussanteile in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften, diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (siehe Ziffer 14) weiterentwickelt.
Gutgeschriebene Bonusrenten mit Zusatzkennzeichen "-16" erhalten einen Überschussanteil von 0,85% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals, abweichend
- bei Tarifen gegen Einmalbeitrag ALVG1(G)-1-16, ALVG1(G)-2-16, ALVG1(G)-3-16, ALVG2(G)-1-16, ALVG2(G)-2-16, ALVG2(G)-3-16, ALVG3(G)-1-16, ALVG3(G)-2-16, ALVG3(G)-3-16, ALVG4(G)-2-16, ALVG4(G)-3-16: 0,85%
- in der Rentenbeginnphase: 0,80%
Gutgeschriebene Bonusrenten mit Zusatzkennzeichen "-15" erhalten einen Überschussanteil von 0,85% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals, abweichend
- bei Tarifen gegen Einmalbeitrag AG1E(G)-15, AG2E(G)-15, AG3E(G)-15, AG4E(G)-15, AG1V(G)-15 AG2V(G)-15, AG3V(G)-15, AG4V(G)-15 und bei folgenden Tarifen gegen Einmalbeitrag: ALVG1(G)-1-15, ALVG1(G)-2-15, ALVG1(G)-3-15, ALVG2(G)-1-15, ALVG2(G)-2-15, ALVG2(G)-3-15, ALVG3(G)-1-15, ALVG3(G)-2-15, ALVG3(G)-3-15, ALVG4(G)-2-15, ALVG4(G)-3-15: 1,15%
- in der Rentenbeginnphase: 0,80%
ARG1(G)-13, ARG2(G)-13 0,85 1,00 100
ARG1(G)-13, ARG2(G)-13 in der Rentenwahlphase: 0,85 % Insbesondere erhalten die Versicherungen während der Rentenbeginnphase die Schlussüberschussanteile in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften, diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (siehe Ziffer 14) weiterentwickelt.
AG1(G)-13, AG2(G)-13, AG3(G)-13, AG4(G)-13 0,852) 0,32) 1002)
AGX6(G)-13 (wird anteilig monatlich zugewiesen) 0,85 0,3 100
AG1E(G)-13, AG2E(G)-13, AG3E(G)-13, AG4E(G)-13 (außer Schicht 2 kollektiv) für Einmalbeiträge bis 1 Mio. Euro Aufschubdauer (in Jahren)
Versicherungsbeginne 1 0,00 0,55 100
ab 1.1.2014 bis 31.12.2014 2 0,00 0,75 100
(Überschussnummer: 005) 3 0,00 0,80 100
4 0,00 0,85 100
5 0,00 0,90 100
6 0,00 0,95 100
7 0,00 1,00 100
8 0,10 1,00 100
9 0,20 1,00 100
10 0,40 1,00 100
11 0,50 1,00 100
ab 12 0,55 1,00 100
Versicherungsbeginne 1 0,00 0,25 100
1.4.2013 bis 31.12.2013 2 0,00 0,65 100
(Überschussnummer: 002) 3 0,00 0,70 100
4 0,00 0,95 100
5 0,20 1,00 100
6 0,20 1,00 100
7 0,20 1,00 100
8 0,20 1,00 100
9 0,20 1,00 100
ab 10 0,25 1,00 100
Versicherungsbeginne bis 4 0,00 0,86 100
vor 1.4.2013 5 0,40 0,86 100
(Überschussnummer: 001) 6 0,40 0,86 100
7 0,60 0,86 100
ab 8 0,60 0,81 p2(SÜA)_Staffel_13
AG1EG-13, AG2EG-13, AG3EG-13, AG4EG-13 in Schicht 2 0,35 0,88 100
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13" in der Rentenbeginnphase:
Der Zinsüberschussanteilsatz beträgt für Tarife, die gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurden 0,00 %. Der Zinsüberschussanteilsatz beträgt für Tarife, die nicht gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurden 0,00%. Insbesondere erhalten die Versicherungen während der Rentenbeginnphase die Schlussüberschußanteile in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften, diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (siehe Ziffer 14) weiterentwickelt.
Gutgeschriebene Bonusrenten der Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13" erhalten einen Überschussanteil von 0,35 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals,abweichend bei Tarif AG1E(G)-13, AG2E(G)-13, AG3E(G)-13, AG4E(G)-13; abweichend in der Rentenbeginnphase: 0,30%
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten Versicherungen entfällt der Schlussüberschussanteil

2) Überschusssystem "Investmentbonus" folgende abweichende Sätze:

beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlungsdauer: Zinsüberschussanteilsatz um 0,2 %-Punkte erhöht; p1(SÜA) = 0,30, p2(SÜA) = 80

beitragsfrei durch Kündigung: p1(SÜA): - , p2(SÜA): -

Einmalbeitrag: unverändert

*) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z.B. in Abhangigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für kunftige Neuabschlusse geandert werden.

4.1.2.1 Zinsüberschussanteil Schlussüberschussanteil1)
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12, "-10" in % p1 (SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße

in %
p2 (SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung1)

in %
--- --- --- ---
ARG1(G)-12, ARG2(G)-12 1,20 0 0
ARG1(G)-12, ARG2(G)-12 in der Rentenwahlphase: 0,30
Insbesondere erhalten die Versicherungen während der Rentenbeginnphase die Schlussüberschussanteile in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften, diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (siehe Ziffer 14) weiterentwickelt.
AG1(G)-12, AG2(G)-12, AG3(G)-12, AG4(G)-12 0,85 2) 0, 262) 1002)
AG1E(G)-12, AG2E(G)-12, AG3E(G)-12, AG4E(G)-12, AGV2E-12 OptiPlus VIP, AGT2E-12 OptiPlus TOP mit Versicherungsbeginn ab 1.1.2012 mit Aufschubdauern ab 5 Jahren für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR 0,40 p1(SÜA)_Staffel_12 p1(SÜA)_Staffel_12
Tarife mit Zusatzkennzeichen „-12“ in der Rentenbeginnphase: 0,30 % Insbesondere erhalten die Versicherungen während der Rentenbeginnphase die Schlussüberschussanteile in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften, diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (siehe Ziffer 14) weiterentwickelt.
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0,35 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals, abweichend bei Tarif AG1E(G)-12, AG2E(G)-12, AG3E(G)-12, AG4E(G)-12: 0,75 %; abweichend in der Rentenbeginnphase: 0,30 %.
ARG1(G)-10, ARG2(G)-10 0,55 0 0
ARG1(G)-10, ARG2(G)-10 in der Rentenwahlphase: 0,00
Insbesondere erhalten die Versicherungen während der Rentenbeginnphase die Schlussüberschussanteile in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften, diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (siehe Ziffer 14) weiterentwickelt.
AG1(G)-10, AG2(G)-10, AG3(G)-10, AG4(G)-10 0,352) 0,3 2) 1002)
AG1E(G)-10, AG2E(G)-10, AG3E(G)-10, AG4E(G)-10 mit Versicherungsbeginn ab 2011 mit Aufschubsdauern bis 4 Jahre für Einmalbeiträge bis 1 Mio. Euro 0 p1(SÜA)_Staffel_11 p1(SÜA)_Staffel_11
AG1E(G)-10, AG2E(G)-10, AG3E(G)-10, AG4E(G)-10 mit Versicherungsbeginn ab 2011 mit Aufschubdauern ab 5 Jahren für Einmalbeiträge bis 1 Mio. Euro 0,00 p1(SÜA)_Staffel_11 p1(SÜA)_Staffel_11
AG1E(G)-10, AG2E(G)-10, AG3E(G)-10, AG4E(G)-10 mit Versicherungsbeginn bis 1.12.2010 0,15 0,452) 402)
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-10" in der Rentenbeginnphase: 0,00 %
Insbesondere erhalten die Versicherungen während der Rentenbeginnphase die Schlussüberschussanteile in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften, diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (siehe Ziffer 14) weiterentwickelt.
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0,0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals, abweichend bei Tarif AG1E(G)-10, AG2E(G)-10, AG3E(G)-10, AG4E(G)-10: 0,15 %
abweichend in der Rentenbeginnphase: 0,00 %
AGV2E-10 OptiPlus VIP 0,70 0,83 100
AGT2E-10 OptiPlus TOP 0 0,83 100
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten Versicherungen entfällt der Schlussüberschussanteil

2) Überschusssystem "Investmentbonus" folgende abweichende Sätze:

beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlungsdauer: Zinsüberschussanteilsatz um 0,2 %-Punkte erhöht; p1(SÜA) = 0,30, p2(SÜA) = 80 beitragsfrei durch Kündigung: p1(SÜA): - , p2(SÜA): -

Einmalbeitrag: unverändert

4.1.2.2 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-8", "-7", "-6", "-5" Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1)

in ‰
AG1(G)-8, AG2(G)-8, AG3(G)-8, AG4(G)-8 0,003) 12 Staffel 803_1_15
AG1E(G)-8, AG2E(G)-8, AG3E(G)-8, AG4E(G)-8 -
mit Vers.beginn ab 01.05.2009: 0,35 8
mit Vers.beginn vor 01.05.2009: 0,00 8
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-8" in der Rentenbeginnphase: 0,0 %.
Insbesondere erhalten die Versicherungen während der Rentenbeginnphase die Schlussüberschussanteile und Nachdividende in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften, diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (siehe Ziffer 14) weiterentwickelt.
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0,0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals, abweichend bei Tarif AG1E(G)-8, AG2E(G)-8, AG3E(G)-8, AG4E(G)-8 0,15 %;
abweichend in der Rentenbeginnphase: 0,0 %.
AVR1(G)-7, AVR2(G)-7 02) Staffel B_15 -
AG1(G)-7, AG2(G)-7, AG3(G)-7, AG4(G)-7 03) 9 Staffel 803_2_15
AG1E(G)-7, AG2E(G)-7, AG3E(G)-7, AG4E(G)-7 0,00 3 -
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0,00 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals bei Tarif AG1E(G)-7, AG2E(G)-7, AG3E(G)-7, AG4E(G)-7: 0,15%.
AVR1(G)-5, AVR1(G)-6, AVR2(G)-5, AVR2(G)-6 02) 4) Staffel B_17 -
AG1(G)-5, AG2(G)-5, AG3(G)-5, AG4(G)-5 03) 4) 10 Staffel 15_1517 4)
AG1E(G)-5, AG2E(G)-5, AG3E(G)-5, AG4E(G)-5, PAP Aufbauplan 0 6 -
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals bei Tarif AG1E(G)-5, AG2E(G)-5, AG3E(G)-5, AG4E(G)-5: 0 %, PAP Aufbauplan: 0%
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten Versicherungen entfallen Kostenüberschussanteil, Schlussüberschussanteil und Nachdividende

2) Sofern das Deckungskapital mindestens 375 EUR beträgt, sonst Null

3) Überschusssystem "Investmentbonus" :

Zinsüberschussanteil:

Satz um 0,01 %-Punkte erhöht; Tarife mit Zusatzkennzeichen "-7" oder "-8": abweichend hiervon beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlungsdauer: Satz um 0,2 %-Punkte erhöht; beitragsfrei durch Kündigung: Satz unverändert; Nachdividende entfällt

4) Abweichend in der Rentenbeginnphase beträgt der Zinsüberschussanteilsatz: 0%

Sofern der Versicherung noch zusätzliches Deckungskapital zuzuführen ist (vgl. vorstehende Allgemeine Erläuterungen Ziffer 2), gilt nachstehende Tabelle mit Ergänzung "A" , ansonsten mit Ergänzung "B"

4.1.2.3 A Tarife mit Zusatzkennzeichen "-4, "-3", "-1", "-0", "-98, "-95", "-94" Kostenüberschussanteil

in %
Zinsüberschussanteil1)

in %
Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1)

in ‰
VR1(G)-4, VR2(G)-4, TCM1-4 - 02) 4) Staffel B_17 -
R1-4, R2-4, R3-4, R1G-4, R2G-4, R3G-4 - 04) 0,055 Staffel 15_1_1517NRR 3)
R1E-4, R2E-4, R3E-4, R1EG-4, R2EG-4, R3EG-4, PAP Aufbaupläne - 0,00 0,035 -
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
bei Tarif R1E(G)-4, R2E(G)-4, R3E(G)-4, PAP Aufbaupläne: 0 %.
R1-3, R2-3 - 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
R1E-3, R2E-3 - 0 0,05 -
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
bei Tarif R1E(G)-0, R2E(G)-0, R3E(G)-0, PAP Aufbauplan: 0 %.
VR1(G)-0, VR2(G)-0, VR1(G)-1, VR2(G)-1, TCM1-1 - 0 MIN_C_1416 -
R1-0, R2-0, R3-0, R1G-0, R2G-0, R3G-0 - 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
R1E-0, R2E-0, R3E-0, R1EG-0, R2EG-0, R3EG-0, incl. PAP Aufbauplan - 0 0,05 -
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
bei Tarif R1E(G)-0, R2E(G)-0, R3E(G)-0, PAP Aufbauplan: 0 %.
R1-98, R2-98, R3-98 mit Kapitalwert ab 50.000 Euro 0 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
R1-98, R2-98, R3-98 mit Kapitalwert unter 50.000 Euro - 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
R1G-98, R2G-98, R3G-98 (Kollektiv) - 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
R1E-98, R2E-98, R3E-98, R1EG-98, R2EG-98, R3EG-98 (incl. PAP Aufbauplan) - 0 0,05 -
CR2-95 mit Kapitalwert ab 50.000 Euro 0 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
CR2-95 mit Kapitalwert unter 50.000 Euro, CFGR2-95 - 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
CR3-95, CFGR3-95, incl. PAP Aufbauplan - 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
(G)E1-95, (G)E2-95, (G)E3-95 - 0 - -
(G)E1E-95, (G)E2E-95, (G)E3E-95 (Aufbauplan) - 0 0,05 -
E1A-95, E2A-95, E3A-95 mit Kapitalwert ab 50.000 Euro - 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
E1A-95, E2A-95, E3A-95 mit Kapitalwert unter 50.000 Euro 0 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
GE1A-95, GE2A-95, GE3A-95 - 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
CR2-94, CFGR2-94 - 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
CR3-94, CFGR3-94
Beginne ab 1.1.1995 bis 1.7.1995: - 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
Beginne ab 1.3.1994 bis 1.12.1994: - 0 0,05 Staffel MIN_ND5008_NRR
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
(G)E1-94, (G)E2-94, (G)E3-94 - 0 - -
(G)E1E-94, (G)E2E-94, (G)E3E-94 - 0 0,05 -
(G)E1A-94, (G)E2A-94, (G)E3A-94 - 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten Versicherungen entfallen Kostenüberschussanteil, Schlussüberschussanteil und Nachdividende

2) Sofern das Deckungskapital mindestens 375 EUR betragt, sonst Null

3) Uberschusssystem "Investmentbonus": Zinsuberschusssatz um 0,01 Prozentpunkte erhoht und Nachdividende entfallt

4) Abweichend in der Rentenbeginnphase beträgt der Zinsüberschussanteilsatz: 0%

4.1.2.3 B Tarife mit Zusatzkennzeichen "-4, "-3", "-1", "-0", "-98, "-95", "-94" Kostenüberschussanteil

in %
Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1)

in ‰
VR1(G)-4, VR2(G)-4, TCM1-4 - 02) 4) Staffel B_17 -
R1-4, R2-4, R3-4, R1G-4, R2G-4, R3G-4 - 0 3) 4) 0,55 Staffel 15_1_1517 1)
R1E-4, R2E-4, R3E-4, R1EG-4, R2EG-4, R3EG-4, PAP Aufbaupläne - 05) 0,35 -
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
bei Tarif R1E(G)-4, R2E(G)-4, R3E(G)-4: 0 %5)
R1-3, R2-3 - 0 0,5 Staffel MIN_ND1008
R1E-3, R2E-3 - 0 0,5 -
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
bei Tarif R1E-3, R2E-3: 0%.
VR1(G)-0, VR2(G)-0, VR1(G)-1, VR2(G)-1, TCM1-1 - 0 MIN_C_1416 -
R1-0, R2-0, R3-0, R1G-0, R2G-0, R3G-0 - 0*) 0,5 Staffel MIN_ND1008
R1E-0, R2E-0, R3E-0, R1EG-0, R2EG-0, R3EG-0, incl. PAP Aufbauplan - 0 0,5 -
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
bei Tarif R1E(G)-0, R2E(G)-0, R3E(G)-0: 0%5) .
R1-98, R2-98, R3-98 mit Kapitalwert ab 50.000 Euro 0 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
R1-98, R2-98, R3-98, mit Kapitalwert unter 50.000 Euro - 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
R1G-98, R2G-98, R3G-98 (Kollektiv) - 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
R1E-98, R2E-98, R3E-98, R1EG-98, R2EG-98, R3EG-98 (incl. PAP Aufbauplan) - 0 0,5 -
CR2-95 mit Kapitalwert ab 50.000 Euro 0 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
CR2-95 mit Kapitalwert unter 50.000 Euro, CFGR2-95 - 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
CR3-95, CFGR3-95, incl. PAP Aufbauplan - 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
(G)E1-95, (G)E2-95, (G)E3-95 - 0 - -
(G)E1E-95, (G)E2E-95, (G)E3E-95 (Aufbauplan) - 0 0,5 -
E1A-95, E2A-95, E3A-95 mit Kapitalwert ab 50.000 Euro - 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
E1A-95, E2A-95, E3A-95 mit Kapitalwert unter 50.000 Euro 0 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
GE1A-95, GE2A-95, GE3A-95 - 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
CR2-94, CFGR2-94 - 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
CR3-94, CFGR3-94
Beginne ab 1.1.1995 bis 1.7.1995: - 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
Beginne ab 1.3.1994 bis 1.12.1994: - 0 0,5 Staffel MIN_ND5008
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
(G)E1-94, (G)E2-94, (G)E3-94 - 0 - -
(G)E1E-94, (G)E2E-94, (G)E3E-94 - 0 0,5 -
(G)E1A-94, (G)E2A-94, (G)E3A-94 - 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten Versicherungen entfallen Kostenüberschussanteil, Schlussüberschussanteil und Nachdividende

2) Sofern das Deckungskapital mindestens 375 EUR beträgt, sonst Null

3) Überschusssystem "Investmentbonus": Zinsüberschusssatz um 0,01 Prozentpunkte erhöht und Nachdividende entfällt

4) Abweichend in der Rentenbeginnphase beträgt der Zinsüberschussanteilsatz: 0%

5) PAP Aufbauplan: Zinsüberschusssatz: 0 %, Bonusrentensatz: 0%

4.1.2.4 A Rentenversicherungen 96 Zinsüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1)

in %
Tarife 71, 72, 73 0 0,5
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten Versicherungen entfällt die Nachdividende

4.1.2.4 B Rentenversicherungen 96 Zinsüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1)

in %
Tarife 71, 72, 73 0 0,5
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten Versicherungen entfällt die Nachdividende

4.1.2.5 A Tarife Zinsüberschussanteil1)

in %
Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1)

in ‰
CR2, CFGR2, zugeh. Waisenrenten-Zusatzvers. 0 0,05 Staffel MIN_ND5008_NRR
CR3, CFGR3, zugeh. Waisenrenten-Zusatzvers. 0 0,05 Staffel MIN_ND5008_NRR
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres
überschussberechtigten Deckungskapitals.
(G)E1, (G)E2, (G)E3 0 - -
(G)E1A, (G)E2A, (G)E3A 0 0,05 Staffel MIN_ND2008_4008_NRR
(G)E1E, (G)E2E, (G)E3E 0 0,05 -
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres
überschussberechtigten Deckungskapitals.
RR / GRR, zugeh. Waisen-Zusatzvers. 0 0,05 Staffel MIN_ND5008_NRR
600 - 651, RM/RF Zusatztarife 10 /11, 20/21, 30/31, 40 /41
Einmalbeiträge 0 0 -
beitragsfreigestellte Versicherungen 0 - -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei durch Kundigung beitragsfreigestellten Versicherungen entfallen Schlussuberschussanteil und Nachdividende.

4.1.2.5 B Tarife Zinsüberschussanteil1)

in %
Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1)

in ‰
CR2, CFGR2, zugeh. Waisenrenten-Zusatzvers. 0 0,5 Staffel MIN_ND5008
CR3, CFGR3, zugeh. Waisenrenten-Zusatzvers. 0 0,5 Staffel MIN_ND5008
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres
überschussberechtigten Deckungskapitals.
(G)E1, (G)E2, (G)E3 0 - -
(G)E1A, (G)E2A, (G)E3A 0 0,5 Staffel MIN_ND2008_4008
(G)E1E, (G)E2E, (G)E3 0 0,5 -
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres
überschussberechtigten Deckungskapitals.
RR / GRR, zugeh. Waisen-Zusatzvers. 0 0,5 Staffel MIN_ND5008
600 - 651, RM/RF Zusatztarife 10 /11, 20/21, 30/31, 40 /41
Einmalbeiträge 0 0 -
beitragsfreigestellte Vers. 0 - -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten Versicherungen entfallen Schlussüberschussanteil und Nachdividende.

4.1.2.6 A Tarife 87, Tarife 48 Zinsüberschussanteil1)

in %
41 - 43 0
A1(FGE), A2(FGE), A3 AR1(FGE), AR2(FGE) R(O)R1, R(O)R2 0
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Sofern die gemäß Sterbetafel DAV 1994 R erfolgte zusätzliche Deckungskapitalzuführung aufgebaut ist, beträgt dieser Satz abweichend 0 %-Punkte .

4.1.2.6 B Tarife 87 Zinsüberschussanteil

in %
41 - 43 0
A1(FGE), A2(FGE), A3 AR1(FGE), AR2(FGE) R(O)R1, R(O)R2 0
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

4.2 Nach Rentenbeginn / im Rentenbezug

4.2.1 In der Aktivphase (flexible Rentenphase)

Die Überschussanteilsätze gelten unabhängig vom gewählten Überschusssystem "erhöhte Indexrente", "Kapitalansammlung" oder "Barauszahlung".

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:

– Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrags bei jeder Entnahme des Risikobeitrags
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-20", "-18", "-17" oder "-16" und Präfix "ALV" 0%
– (monatlicher) Kostenüberschussanteil in Prozent der Kostenbeiträge auf das Sicherungsvermögen und Fondsguthaben
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-20", "-18", "-17" oder "-16" und Präfix "ALV"
Sicherungsvermögen (außer Garantieoption) und Fondsguthaben 30%
Sicherungsvermögen (Garantieoption) 100%
– Überschussanteil auf das Fondsguthaben in Prozent des maßgeblichen Fondsguthabens abhängig vom gewählten Fonds siehe Ziffer 17
(monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des nicht durch Umschichtungen aus Fondsanlagen entstandenen Kapitals im Sicherungsvermögen*) :
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21", "-20", "-18" , "-17" und Präfix "ALV" (bei Einmalbeiträgen: bis 1 Mio. Euro Beitrag) Satz p.a.
aus aufgeschobenen Versicherungen (ohne Einmalbeiträge)
mit lebenslanger Rentenzahlung 2,40%
aus aufgeschobenen Versicherungen gegen Einmalbeitrag
mit lebenslanger Rentenzahlung 2,40%
aus aufgeschobenen Versicherungen (keine Einmalbeiträge)
mit temporärer Rentenzahlung 1) 1,40%
aus aufgeschobenen Versicherungen gegen Einmalbeitrag 1)
mit temporärer Rentenzahlung 1,40%
sofortbeginnende lebenslange Renten ab 1.7.2020 1) 1,40%
sofortbeginnende lebenslange Renten ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,55%
sofortbeg. lebenslange Renten ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,85%
sofortbeginnende lebenslange Renten bis 30.6.2018 1,70%
sofortbeginnende temporäre Renten ab 1.7.2020 1) 1,10%
sofortbeginnende temporäre Renten ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,25%
sofortbeg. temporäre Renten ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,55%
sofortbeginnende temporäre Renten bis 30.6.2018 1,40%
Zuzahlungen ab 1.7.2020 zu temporären Renten 1) 1,10%
Zuzahlungen ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 zu temporären Renten 1,25%
Zuzahlungen bis 31.12.2019 zu temporären Renten 1,55%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "ALV" (bei Einmalbeiträgen: bis 1 Mio. Euro Beitrag) Satz p.a.
aus aufgeschobenen Versicherungen (ohne Einmalbeiträge)
mit lebenslanger Rentenzahlung 2,40%
aus aufgeschobenen Versicherungen gegen Einmalbeitrag
mit lebenslanger Rentenzahlung 2,40%
aus aufgeschobenen Versicherungen (keine Einmalbeiträge)
mit temporärer Rentenzahlung 1) 1,60%
aus aufgeschobenen Versicherungen gegen Einmalbeitrag 1)
mit temporärer Rentenzahlung 1,60%
sofortbeginnende lebenslange Renten 1) 1,70%
sofortbeginnende temporäre Renten 1) 1,60%
Zuzahlungen ab dem 1.7.2020 zu temporären Renten 1) 1,10%
Zuzahlungen ab dem 1.1.2020 bis 30.6.2020 zu temporären Renten 1,25%
Zuzahlungen ab dem 1.7.2018 bis 31.12.2019 zu temporären Renten 1,55%
Zuzahlungen ab dem 1.1.2018 bis 30.6.2018 zu temporären Renten 1,40%

*) Dieses Kapital wird jeweils im Rahmen der jährlichen Neuaufteilung zum Indexstichtag bestimmt, vgl. Versicherungsbedingungen unter der Überschrift „Wie legen wir Ihr Vertragsvermögen an?“

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z.B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

(monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent desjenigen Kapitals im Sicherungsvermögen, das durch kundenindividuelle Umschichtung der Fondsanlage oder im Rahmen des Absicherungsmanagements entstanden ist (vgl. Versicherungsbedingungen unter den Überschriften „Wie legen wir Ihr Vertragsvermögen an?“, Wann und wie können Sie Ihre Anlage in freie Investmentanlagen oder Ihre Indexbeteiligung verändern? / Wann und wie können Sie Ihre Anlage in Fonds oder Indexpartizipation verändern?“, „Was ist das Absicherungsmangement?“)
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-20","-18" und Präfix "ALV" (bei Einmalbeiträgen: bis 1 Mio. Euro Beitrag) Satz p.a.
aus aufgeschobenen Versicherungen (ohne Einmalbeiträge)
mit lebenslanger Rentenzahlung 1,90%
aus aufgeschobenen Versicherungen gegen Einmalbeitrag
mit lebenslanger Rentenzahlung 1,90%
aus aufgeschobenen Versicherungen (keine Einmalbeiträge)
mit temporärer Rentenzahlung 1) 0,90%
aus aufgeschobenen Versicherungen gegen Einmalbeitrag 1)
mit temporärer Rentenzahlung 0,90%
sofortbeginnende lebenslange Renten ab 1.7.2020 1) 0,90%
sofortbeginnende lebenslange Renten ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,05%
sofortbeg. lebenslange Renten ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,35%
sofortbeginnende lebenslange Renten bis 30.6.2018 1,20%
sofortbeginnende temporäre Renten ab 1.1.2020 1) 0,75%
sofortbeg. temporäre Renten ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,05%
Zuzahlungen ab dem 1.1.2020 zu temporären Renten 1) 0,75%
sofortbeginnende temporäre Renten bis 30.6.2018 0,90%
Zuzahlungen ab dem 1.7.2020 zu temporären Renten 1) 0,60%
Zuzahlungen ab dem 1.1.2020 bis 30.6.2020 zu tempor. Renten 1) 0,75%
Zuzahlungen ab dem 1.7.2018 bis 31.12.2019 zu tempor. Renten 1,05%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "ALV" (bei Einmalbeiträgen: bis 1 Mio. Euro Beitrag) Satz p.a.
aus aufgeschobenen Versicherungen (ohne Einmalbeiträge)
mit lebenslanger Rentenzahlung 1,90%
aus aufgeschobenen Versicherungen gegen Einmalbeitrag
mit lebenslanger Rentenzahlung 1,90%
aus aufgeschobenen Versicherungen (keine Einmalbeiträge)
mit temporärer Rentenzahlung 1) 1,10%
aus aufgeschobenen Versicherungen gegen Einmalbeitrag 1)
mit temporärer Rentenzahlung 1,10%
sofortbeginnende lebenslange Renten 1,20%
sofortbeginnende temporäre Renten 1,10%
Zuzahlungen ab dem 1.7.2020 zu temporären Renten 1) 0,60%
Zuzahlungen ab dem 1.1.2020 bis 30.6.2020 zu tempor. Renten 0,75%
Zuzahlungen ab dem 1.7.2018 bis 31.12.2019 zu tempor. Renten 1,05%
Zuzahlungen ab dem 1.1.2018 bis 30.6.2018 zu tempor. Renten 0,90%

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z.B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

(monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent desjenigen Kapitals im Sicherungsvermögen, das sich durch Garantieerhöhung im Rahmen der Relax Rente Comfort ergibt (vgl. Versicherungsbedingungen: Wann und wie beteiligen wir Sie an den Überschüssen?“) :
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21", "-20", "-18" , "-17" und Präfix "ALV" (bei Einmalbeiträgen: bis 1 Mio. Euro Beitrag) Satz p.a.
aus aufgeschobenen Versicherungen (ohne Einmalbeiträge)
mit lebenslanger Rentenzahlung 2,10%
aus aufgeschobenen Versicherungen gegen Einmalbeitrag:
mit lebenslanger Rentenzahlung 2,10%
aus aufgeschobenen Versicherungen (keine Einmalbeiträge)
mit temporärer Rentenzahlung 1) 1,10%
aus aufgeschobenen Versicherungen gegen Einmalbeitrag 1)
mit temporärer Rentenzahlung: 1,10%
sofortbeginnende lebenslange Renten ab 1.7.2020 1) 1,10%
sofortbeginnende lebenslange Renten ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,25%
sofortbeginnende lebenslange Renten ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,55%
sofortbeginnende lebenslange Renten ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 1,40%
sofortbeginnende temporäre Renten ab 1.1.2020 1) 0,95%
sofortbeg. temporäre Renten ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,25%
sofortbeginnende temporäre Renten ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 1,10%
Zuzahlungen ab dem 1.7.2020 zu temporären Renten 1) 0,80%
Zuzahlungen ab dem 1.1.2020 bis 30.6.2020 zu temporären Renten 0,95%
Zuzahlungen bis 31.12.2019 zu temporären Renten 1,25%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "ALV" (bei Einmalbeiträgen: bis 1 Mio. Euro Beitrag) Satz p.a.
aus aufgeschobenen Versicherungen (ohne Einmalbeiträge)
mit lebenslanger Rentenzahlung 2,10%
aus aufgeschobenen Versicherungen gegen Einmalbeitrag
mit lebenslanger Rentenzahlung 2,10%
aus aufgeschobenen Versicherungen (keine Einmalbeiträge)
mit temporärer Rentenzahlung 1) 1,30%
aus aufgeschobenen Versicherungen gegen Einmalbeitrag
mit temporärer Rentenzahlung 1) 1,30%
sofortbeginnende lebenslange Renten 1) 1,40%
sofortbeginnende temporäre Renten 1) 1,30%
Zuzahlungen ab 1.7.2020 zu temporären Renten 1) 0,80%
Zuzahlungen ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 zu temporären Renten 0,95%
Zuzahlungen ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 zu temporären Renten 1,25%
Zuzahlungen ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 zu temporären Renten 1,10%

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z.B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

(monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des konventionellen Deckungskapitals, welches sich durch Ausübung der Garantieoption ergibt2)
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-20" und Präfix "ALV" 0,05% p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21" und Präfix "ALV" 0,05% p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-18" und Präfix "ALV" 0,05% p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" und Präfix "ALV" 0,05% p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "ALV" 0,05% p.a.

2) halbjährliche Deklaration in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung

Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

Bemessungsgröße: Ein Prozent der Summe des verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage (Sicherungsvermögen, sowie konv. Deckungskapital, das sich durch Ausübung der Garantieoption ergibt): 3%
4.2.2 Ausserhalb der Aktivphase (konventionelle Rentenphase, Ruhephase)

Im Rentenbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0,02 %-Punkten. Dieser Überschußanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital benötigt wird.

Der zusätzliche Überschußanteil erhöht

den Steigerungssatz im System dynamische Gewinnrente / steigende Zusatz-/Überschussrente
die garantierte Rentenhöhe nach versicherungsmathematischen Grundlagen im System erhöhte Startrente und im System variable Gewinnrente / gleichbleibende Erhöhungsrente / flexible Überschussrente
die Zuführung zum Ansammlungsguthaben im System verzinsliche Ansammlung
den Auszahlungsbetrag im System Barauszahlung.

Bei Rentenübergang erhalten die Tarife: ARG1(G)-12, ARG2(G)-12, ARG1(G)-10 und ARG2(G)-10 einmalig einen Risikoüberschuss in Höhe von 1,5 % des zu verrentenden Kapitals.

Bei Rentenübergang aufgeschobener Renten mit lebenslanger Rentenzahlung der Tarifgeneration mit Zusatzkennzeichen "-15", "-16" , "-17" , "-18"-20“ oder "-21" und bei Rentenübergang aufgeschobener Renten der Tarifgenerationen mit Zusatzkennzeichen"-13" und "-14" wird ein einmaliger Risikoüberschuss in Form eines Sofortbonus (Überschuss in Prozent des zu verrentenden Kapitals) in Form einer Zusatzrente zugeteilt. Die Zusatzrente erhöht die insgesamt bei Rentenbeginn erreichte garantierte Rentenhöhe.Tarife mit Verrentung gemäß flexibler Rentenphase erhalten diesen Sofortbonus erst bei Übergang in die Ruhestandsphase.

Tranchenverfahren: Die Deklaration für aufgeschobene temporäre Renten kann (z.B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuverrentungen geändert werden.

Die Überschussanteilsätze für Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen richten sich – sofern nicht gesondert ausgewiesen - nach den Sätzen für den jeweiligen Haupttarif.

Sofortüberschuss
Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
--- --- --- ---
K1000 0,00% 0,00% 0,00%
K1001 0,20% 0,40% 0,50%
TK 1 (K1002) 0,40% 0,70% 0,90%
K1003 0,60% 1,00% 1,40%
K1004 0,80% 1,30% 1,60%
K1005 0,90% 1,50% 1,90%
K1006 1,00% 1,50% 2,00%
K1007 1,00% 1,60% 2,00%
K1008 1,00% 1,40% 1,70%
TK 3 (K1009) 0,80% 1,10% 1,30%
K1010 0,60% 0,60% 0,60%
TK 2 (A1011) 1,00% 1,50% 2,00%
Riester (R1012) 1,50% 1,50% 1,50%
C1013 0,00% 0,00% 0,00%
D1014 0,00% 0,00% 0,00%
K1017 1,00% 1,50% 2,00%
K1018 1,00% 1,50% 2,00%
K1019 1,00% 1,50% 2,00%
K1020 0,60% 0,60% 0,60%
K1021 0,00% 0,00% 0,00%

Nur in der Ruhestandphase

Überschusssystem: Dynamische Gewinnrente sofortbeginnende Rentenzahlung (gegen Einmalbeitrag) und temporärer Indexpartizipation Erhöhungsprozentsatz

in %
sofortbeginnende lebenslängliche Renten 1) für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
ALVIS1(U)(G)-3-x, ALVIS8(U)(G)-3-x; ALVIS1(U)(G)-1-x, ALVIS8(U)(G)-1-x mit x = 17, 18, 20 und 21 2,20
ALVIS1(U)-3-16, ALVIS8(U)-3-16, ALVIS1(U)G-3-16, ALVIS8(U)G-3-16 1,85
Versicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und temporärer Indexpartizipation im Rentenbezug
ALVI1(G)-1-x, ALVI1(G)-3-x, ALVI7(G)-1-x, ALVI7(G)-3-x, ALVF1(G)-1-x, ALVF7(G)-3-x ALVIX8(G)-3-x, ALVIP7G)-3-x mit x = 20 oder 21 2,20
ALVI1(G)-1-x, ALVI1(G)-3-x, ALVI7(G)-1-x, ALVI7(G)-3-x, ALVIX8(G)-3-x, ALVIP7(G)-3-x, ALVF1(G)-1-x, ALVF1(G)-3-x, ALVF7(G)-1-x, ALVF7(G)-3-x, ALVFX8(G)-3-x, ALVFP7(G)-3-x mit x = 17 oder 18 2,20
ALVI1(G)-1-16, ALVI1(G)-3-16, ALVI7(G)-1-16, ALVI7(G)-3-16, ALVIX8(G)-3-16, ALVIP7(G)-3-16 1,85

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Überschusssystem: Erhöhte Startrente Gesamtzins

in %
Steigerungssatz

in %
sofortbeginnende Rentenzahlung (gegen Einmalbeitrag) und temporärer Indexpartizipation
sofortbeginnende lebenslängl. Renten 1)
ALVIS1(U)(G)-3-x, ALVIS8(U)(G)-3-x; ALVIS1(U)(G)-1-x, ALVIS8(U)(G)-1-x mit x = 17, 18, 20 und 21 3,10 0,10
ALVIS1(U)-3-16, ALVIS8(U)-3-16, ALVIS1(U)G-3-16, ALVIS8(U)G-3-16 3,10 0,00
Versicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und temporärer Indexpartizipation im Rentenbezug
ALVI1(G)-1-x, ALVI1(G)-3-x, ALVI7(G)-1-x, ALVI7(G)-3-x, ALVF1(G)-1-x, ALVF7(G)-3-x ALVIX8(G)-3-x, ALVIP7G)-3-x mit x = 20 oder 21 3,10 0,10
ALVI1(G)-1-x, ALVI1(G)-3-x, ALVI7(G)-1-x, ALVI7(G)-3-x, ALVIX8(G)-3-x, ALVIP7(G)-3-x, ALVF1(G)-1-x, ALVF1(G)-3-x, ALVF7(G)-1-x, ALVF7(G)-3-x, ALVFX8(G)-3-x, ALVFP7(G)-3-x mit x = 17 oder 18 3,10 0,10
ALVI1(G)-1-16, ALVI1(G)-3-16, ALVI7(G)-1-16, ALVI7(G)-3-16, ALVIX8(G)-3-16, ALVIP7(G)-3-16 3,10 0,00

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Konventionelle Rentenphase, konventionelle Verrentung

Überschusssystem: Dynamische Gewinnrente Erhöhungsprozentsatz

in %
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21","-20", "-17" und "-18"
Tarife Relax mit Präfix "AI" und Kennung 15_90 oder Kennung 14_90
sofortbeginnende lebenslange Renten1) (für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR)
alle Tarifklassen und Schichten
Rentenbeginne ab 1.7.2020 (Überschussnummer/-tranche 31, 123, 125): 0,40
Rentenbeginne ab 1.1.2020 (Überschussnummer/-tranche 29, 121): 0,55
Rentenbeginne ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 (Überschussnummer/-tranche 23, 115): 0,85
Rentenbeginne ab 1.1.2017 bis 30.6.2018 (Überschussnummer/-tranche 17, 109): 0,70
aufgeschobene temporäre Renten1) (in der Aufschubzeit Einmalbeitrag oder laufende BZD)
(Rentenbezugszeit ab 7 Jahren)
Rentenbeginne ab 1.1.2020: 0,00
Rentenbeginne ab 1.1.2018 bis 31.12.2019: 0,15
Rentenbeginne in 2017: 0,15
aufgeschobene lebenslange Renten (in der Anwartschaftszeit Einmalbeitrag oder lfd. BZD) 1,65

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Überschusssystem: Dynamische Gewinnrente Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" sofortbeginnende temporäre Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR Erhöhungsprozentsatz

in %
Rentenbeginne ab 1.1.2016: Laufzeit ab 7 Jahre 0,30
Laufzeit unter 7 Jahren 0
sofortbeginnende lebenslängliche Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.7.2016 in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
K1000 0,20 0,20 0,20
K1001 0,20 0,25 0,25
TK 1 (K1002) 0,25 0,25 0,25
K1003 0,25 0,25 0,30
K1004 0,25 0,30 0,30
K1005 0,25 0,30 0,30
K1006 0,25 0,30 0,30
K1007 0,25 0,30 0,30
K1008 0,25 0,30 0,30
TK 3 (K1009) 0,25 0,25 0,30
K1010 0,25 0,25 0,25
TK 2 (A1011) 0,25 0,30 0,30
Riester (R1012) 0,20 0,20 0,20
C1013 0,20 0,20 0,20
D1014 0,20 0,20 0,20
K1017 0,25 0,30 0,30
K1018 0,25 0,30 0,30
K1019 0,25 0,30 0,30
K1020 0,25 0,25 0,25
K1021 0,20 0,20 0,20
sofortbeginnende lebenslängliche Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.1.2016 bis 30.6.2016: in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
K1000 0,30 0,30 0,30
K1001 0,30 0,35 0,35
TK 1 (K1002) 0,35 0,35 0,35
K1003 0,35 0,35 0,40
K1004 0,35 0,40 0,40
K1005 0,35 0,40 0,40
K1006 0,35 0,40 0,40
K1007 0,35 0,40 0,40
K1008 0,35 0,40 0,40
TK 3 (K1009) 0,35 0,35 0,40
K1010 0,35 0,35 0,35
TK 2 (A1011) 0,35 0,40 0,40
Riester (R1012) 0,30 0,30 0,30
C1013 0,30 0,30 0,30
D1014 0,30 0,30 0,30
K1017 0,35 0,40 0,40
K1018 0,35 0,40 0,40
K1019 0,35 0,40 0,40
K1020 0,35 0,35 0,35
K1021 0,30 0,30 0,30
aufgeschobene temporäre Renten (in der Aufschubzeit Einmalbeitrag oder laufende BZD)
(Rentenbezugszeit ab 7 Jahren)
Rentenbeginne ab 1.1.2020: 0,00
Rentenbeginne ab 1.1.2016 bis 31.12.2019: 0,40
aufgeschobene lebenslängliche Renten (in der Anwartschaftszeit Einmalbeitrag oder lfd. BZD) 1,30
Zuzahlungen ab 1.1.20201) 0,00
Zuzahlungen ab 1.1.2018 bis 31.12.20191) 0,15

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Überschusssystem: Dynamische Gewinnrente Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" Erhöhungsprozentsatz

in %
(ohne Tarife Relax mit Präfix "AI" und Kennung 15_090)
sofortbeginnende temporäre Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.1.2016: Laufzeit ab 7 Jahre 0,30
Rentenbeginne ab 1.7.2015 bis 31.12.2015: Laufzeit ab 7 Jahren 0,40
Rentenbeginne ab 1.1.2015 bis 30.6.2015: Laufzeit ab 5 Jahre 0,70
Laufzeit unter 5 Jahren 0,50
sofortbeginnende lebenslängliche Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.7.2016 bis 31.12.2016 in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
K1000 0,20 0,20 0,20
K1001 0,20 0,25 0,25
TK 1 (K1002) 0,25 0,25 0,25
K1003 0,25 0,25 0,30
K1004 0,25 0,30 0,30
K1005 0,25 0,30 0,30
K1006 0,25 0,30 0,30
K1007 0,25 0,30 0,30
K1008 0,25 0,30 0,30
TK 3 (K1009) 0,25 0,25 0,30
K1010 0,25 0,25 0,25
TK 2 (A1011) 0,25 0,30 0,30
Riester (R1012) 0,20 0,20 0,20
C1013 0,20 0,20 0,20
D1014 0,20 0,20 0,20
K1017 0,25 0,30 0,30
K1018 0,25 0,30 0,30
K1019 0,25 0,30 0,30
K1020 0,25 0,25 0,25
K1021 0,20 0,20 0,20
sofortbeginnende lebenslängliche Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.1.2016 bis 30.06.2016 in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
K1000 0,30 0,30 0,30
K1001 0,30 0,35 0,35
TK 1 (K1002) 0,35 0,35 0,35
K1003 0,35 0,35 0,40
K1004 0,35 0,40 0,40
K1005 0,35 0,40 0,40
K1006 0,35 0,40 0,40
K1007 0,35 0,40 0,40
K1008 0,35 0,40 0,40
TK 3 (K1009) 0,35 0,35 0,40
K1010 0,35 0,35 0,35
TK 2 (A1011) 0,35 0,40 0,40
Riester (R1012) 0,30 0,30 0,30
C1013 0,30 0,30 0,30
D1014 0,30 0,30 0,30
K1017 0,35 0,40 0,40
K1018 0,35 0,40 0,40
K1019 0,35 0,40 0,40
K1020 0,35 0,35 0,35
K1021 0,30 0,30 0,30
sofortbeginnende lebenslängliche Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.7.2015 bis 31.12.2015 in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
K1000 0,40 0,40 0,40
K1001 0,40 0,45 0,45
TK 1 (K1002) 0,45 0,45 0,45
K1003 0,45 0,45 0,50
K1004 0,45 0,50 0,50
K1005 0,45 0,50 0,50
K1006 0,45 0,50 0,50
K1007 0,45 0,50 0,50
K1008 0,45 0,50 0,50
TK 3 (K1009) 0,45 0,45 0,50
K1010 0,45 0,45 0,45
TK 2 (A1011) 0,45 0,50 0,50
Riester (R1012) 0,40 0,40 0,40
C1013 0,40 0,40 0,40
D1014 0,40 0,40 0,40
K1017 0,45 0,50 0,50
K1018 0,45 0,50 0,50
K1019 0,45 0,50 0,50
K1020 0,45 0,45 0,45
K1021 0,40 0,40 0,40
sofortbeginnende lebenslängliche Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.4.2015 bis 30.6.2015: in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
K1000 0,60 0,60 0,60
K1001 0,60 0,65 0,65
TK 1 (K1002) 0,65 0,65 0,65
K1003 0,65 0,65 0,70
K1004 0,65 0,70 0,70
K1005 0,65 0,70 0,70
K1006 0,65 0,70 0,70
K1007 0,65 0,70 0,70
K1008 0,65 0,70 0,70
TK 3 (K1009) 0,65 0,65 0,70
K1010 0,65 0,65 0,65
TK 2 (A1011) 0,65 0,70 0,70
Riester (R1012) 0,60 0,60 0,60
C1013 0,60 0,60 0,60
D1014 0,60 0,60 0,60
K1017 0,65 0,70 0,70
K1018 0,65 0,70 0,70
K1019 0,65 0,70 0,70
K1020 0,65 0,65 0,65
K1021 0,60 0,60 0,60
sofortbeginnende lebenslängliche Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.1.2015 bis 31.3.2015: in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
K1000 0,80 0,80 0,80
K1001 0,80 0,85 0,85
TK 1 (K1002) 0,85 0,85 0,85
K1003 0,85 0,85 0,90
K1004 0,85 0,90 0,90
K1005 0,85 0,90 0,90
K1006 0,85 0,90 0,90
K1007 0,85 0,90 0,90
K1008 0,85 0,90 0,90
TK 3 (K1009) 0,85 0,85 0,90
K1010 0,85 0,85 0,85
TK 2 (A1011) 0,85 0,90 0,90
Riester (R1012) 0,80 0,80 0,80
C1013 0,80 0,80 0,80
D1014 0,80 0,80 0,80
K1017 0,85 0,90 0,90
K1018 0,85 0,90 0,90
K1019 0,85 0,90 0,90
K1020 0,85 0,85 0,85
K1021 0,80 0,80 0,80
aufgeschobene temporäre Renten (in der Aufschubzeit Einmalbeitrag oder laufende BZD)
Tarife mit Suffix "090" 0,00
Rentenbeginne ab 1.1.2020 0,00
Rentenbeginne ab 1.1.2016 bis 31.12.2019: Rentenbezugszeit ab 7 Jahren 0,40
Rentenbeginne ab 1.7.2015 -31.12.2015: Rentenbezugszeit ab 7 Jahren 0,50
Rentenbeginne ab 1.1.2015 bis 30.06.2015: Rentenbezugszeit 1 - 4 Jahre 0,75
Rentenbezugszeit ab 5 Jahren 0,95
aufgeschobene lebenslängliche Renten (in der Anwartschaftszeit Einmalbeitrag oder lfd. BZD)
Tarife mit Suffix "090" 1,65
Tarife ohne Suffix
fondsgebundene Renten mit regulärem Rentenbeginn ab 1.8.2020 1,65
übrige: aufgeschobene Renten 1,30
Zuzahlungen ab 01.01.20201) 0,00
Zuzahlungen ab 01.01.2018 bis 31.12.2019 0,15

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Überschusssystem: Dynamische Gewinnrente Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13", "-14" Erhöhungsprozentsatz

in %
(ohne Tarife Relax mit Präfix "AI" und Kennung 14_090)
sofortbeginnende temporäre Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.1.2014: Laufzeit ab 5 Jahren 0,20
(Überschussnummer 005) Laufzeit 4 Jahre 0
Laufzeit 3 Jahre 0
Laufzeit 2 Jahre 0
Laufzeit 1 Jahr 0
Rentenbeginne 1.4.2013 bis 31.12.2013: Laufzeit ab 5 Jahren 0,15
(Überschussnummer 002) Laufzeit 4 Jahre 0
Laufzeit 3 Jahre 0
Laufzeit 2 Jahre 0
Laufzeit 1 Jahr 0
Rentenbeginne vor 1.4.2013: Laufzeit ab 5 Jahren 0,20
(Überschussnummer 001) Laufzeit 4 Jahre 0
Laufzeit 3 Jahre 0
Laufzeit 2 Jahre 0
Laufzeit 1 Jahr 0
sofortbeginnende lebenslängliche Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.4.2013: in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
K1000 0,55 0,55 0,55
K1001 0,55 0,60 0,60
TK 1 (K1002) 0,60 0,60 0,60
K1003 0,60 0,60 0,65
K1004 0,60 0,65 0,65
K1005 0,60 0,65 0,65
K1006 0,60 0,65 0,65
K1007 0,60 0,65 0,65
K1008 0,60 0,65 0,65
TK 3 (K1009) 0,60 0,60 0,65
K1010 0,60 0,60 0,60
TK 2 (A1011) 0,60 0,65 0,65
Riester (R1012) 0,55 0,55 0,55
C1013 0,55 0,55 0,55
D1014 0,55 0,55 0,55
sofortbeginnende lebenslängliche Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne vor 1.4.2013: in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
K1000 0,80 0,80 0,80
K1001 0,80 0,85 0,85
TK 1 (K1002) 0,85 0,85 0,85
K1003 0,85 0,85 0,90
K1004 0,85 0,90 0,90
K1005 0,85 0,90 0,90
K1006 0,85 0,90 0,90
K1007 0,85 0,90 0,90
K1008 0,85 0,90 0,90
TK 3 (K1009) 0,85 0,85 0,90
K1010 0,85 0,85 0,85
TK 2 (A1011) 0,85 0,90 0,90
Riester (R1012) 0,80 0,80 0,80
C1013 0,80 0,80 0,80
D1014 0,80 0,80 0,80
aufgeschobene Renten (temporär und lebenslang)
Tarife mit Suffix "090" 1,65
Tarife mit Suffix "125" 1,30
Tarife ohne Suffix
fondsgebundene Renten mit regulärem Rentenbeginn ab 1.8.2020 1,65
fondsgebundene Renten mit regulärem Rentenbeginn ab 1.10.2018 bis 31.7.2020 1,30
übrige 0,80

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Überschusssystem: Dynamische Gewinnrente Tarife mit… Erhöhungsprozentsatz

in %
Zusatzkennzeichen "-12" : sofortbeginnende temporäre Renten
Rentenbeginne ab 1.1.2012: 0,80
Laufzeit ab 5 Jahren 0,55
Laufzeit 4 Jahre 0,30
Laufzeit 3 Jahre 0,05
Laufzeit 2 Jahre 0,00
Laufzeit 1 Jahr
sofortbeginnende lebenslängliche Renten 0,80
aufgeschobene Renten
Tarife mit Suffix "090" 1,65
Tarife mit Suffix "125" 1,30
Tarife ohne Suffix
fondsgebundene Renten mit regulärem Rentenbeginn ab 1.8.2020 1,65
fondsgebundene Renten mit regulärem Rentenbeginn ab 1.10.2018 bis 31.7.2020 1,30
übrige: aufgeschobene Renten 0,80
Zusatzkennzeichen "-10", "-8" , "-7": sofortbeginnende temporäre Renten
Rentenbeginne in 2010 und 2011 0,00
Rentenbeginne ab 01.07.2009 bis 1.12.2009 0,00
Rentenbeginne ab 1.1.2009 bis 1.6.2009 0,90
Rentenbeginne ab 1.10.2008 bis 1.12.2008 0,90
Rentenbeginne ab 1.1.2008 bis 1.9.2008 0,60
Rentenbeginne in 2007 0,30
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
Rentenbeginne ab 1.1.2008 0,25
Rentenbeginne in 2007 0,15
aufgeschobene Renten
Tarife mit Suffix "090" 1,65
Tarife mit Suffix "125" 1,30
Tarife mit Suffix "175" 0,80
Tarife ohne Suffix
fondsgebundene Renten mit regulärem Rentenbeginn
ab 1.8.2020 1,65
ab 1.10.2018 bis 31.7.2020 1,30
ab 1.5.2016 bis 30.9.2018 0,80
übrige: aufgeschobene Renten 0,30
Zusatzkennzeichen "-5", "-6" : sofortbeginnende temporäre Renten 0,00
sofortbeginnende lebenslängliche Renten 0,00
aufgeschobene Renten
Tarife mit Suffix "140" 1,15
Tarife mit Suffix "175" 0,80
Tarife mit Suffix "225" 0,30
Tarife ohne Suffix
fondsgebundene Renten mit regulärem Rentenbeginn
ab 1.8.2020 1,15
ab 1.10.2018 bis 31.7.2020 0,80
ab 1.5.2016 bis 30.9.2018 0,30
übrige: aufgeschobene Renten 0,00
Überschusssystem:
Dynamische Gewinnrente:
--- --- --- ---
Sofern der Versicherung noch zusätzliches Deckungskapital zuzuführen ist (vgl. vorstehende Allgemeine Erläuterungen Ziffer 2), gilt nachstehende Tabelle A, sonst Tabelle B.
--- --- --- ---
Erhöhungsprozentsatz

in %
--- --- --- ---
Tarife mit… Tabelle A Tabelle B
--- --- --- ---
Zusatzkennzeichen "-4" sofortbeginnende temporäre Renten 0 0
sofortbeginnende lebenslängliche Renten 0 0
aufgeschobene Renten:
Tarifkennung mit Suffix "225" - 0,35
Tarife ohne Suffix
fondsgebundene Renten / Riesterhybrid mit regulären Rentenbeginn ab 01.05.2018: - 0,35
übrige aufgeschobene Renten 0 0
Zusatzkennzeichen "-3" sofortbeginnende temporäre Renten 0 0
sofortbeginnende lebenslängliche Renten 0 0
aufgeschobene Renten 0 0
Zusatzkennzeichen "-0" , "-1", "-2"
Rentenbeginn ab 2003 sofortbeginnende temporäre Renten 0 0
Rentenbeginn bis 1.12.2002 sofortbeginnende temporäre Renten 0 0
Rentenbeginn ab 2003 sofortbeginnende lebenslängliche Renten 0 0
Rentenbeginn bis 1.12.2002 sofortbeginnende lebenslängliche Renten 0 0
aufgeschobene Renten:
Tarifkennung mit Suffix "225" - 0,35
Tarifkennung mit Suffix "275" - 0
Tarife ohne Suffix 0
fondsgebundene Renten / Riesterhybrid mit regulären Rentenbeginn ab 01.10.2018: - 0,35
fondsgebundene Renten / Riesterhybrid mit regulären Rentenbeginn ab 1.5.2016 bis 30.9.2018: - 0
übrige aufgeschobene Renten 0 0
Tarife ohne eines der vorstehend genannten Zusatzkennzeichen: 0 0
Überschusssystem:
Erhöhte Startrente:
--- ---
Die Sätze der erhöhten Startrente werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Basistafel ist bei Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-13" ,"-14" , "-15" , "-16" , "-17" , "-18", "-20" oder "-21" unternehmenseigene Tafel, die auch als Kalkulationsgrundlage für die Beitragsberechnung gilt
Basistafel ist bei Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-6", -7" , "-8", "-10" oder "-12" die Tafel DAV 2004 R, bei Rentenversicherungen nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen mit diesen Zusatzkennzeichen: unternehmenseigene Unisex Rentensterbetafel (auf Basis der DAV2004R),
Basistafel ist bei Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-5" die Tafel DAV 2004 R,
Basistafel bei Tarifen ohne eines der vorstehend Rentenbeginne ab 1_2009: DAV2004 RB-20
genannten Zusatzkennzeichen Rentenbeginne bis 12_2008: die Tafel DAV 1994 R 2.Ordnung, bei fondsgebundenen Renten u. fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen nach der Tafel DAV2004 RB-20
Überschusssystem: Gesamtzins Steigerungssatz
Erhöhte Startrente:
--- --- --- ---
Tarife mit…
Zusatzkennzeichen "-17" , "-18" , "-20" oder "-21"
und Tarife Relax mit Präfix "AI" und Kennung 15_090 oder 14_090
sofortbeginnende lebenslängliche Renten alle Tarifklassen alle Schichten
Versicherungsbeginne ab 1.7.20201) 1,45% 0,10%
Versicherungsbeginne ab 1.1.2020 bis 30.6.20201) 1,60% 0,10%
Versicherungsbeginne ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,90% 0,10%
Versicherungsbeginne ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 1,75% 0,10%
Versicherungsbeginne in 2017 1,75% 0,10%
aufgeschobene Renten 2,55% 0,10%

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Überschusssystem Erhöhte Startrente: Zusatzkennzeichen "-16" Gesamtzins Steigerungssatz
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
--- --- --- --- --- ---
Versicherungsbeginne in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 alle Schichten
--- --- --- --- --- ---
ab 1.7.2016 K1000 1,60% 1,60% 1,60% 0,00%
K1001 1,60% 1,65% 1,65% 0,00%
TK 1 (K1002) 1,65% 1,65% 1,65% 0,00%
K1003 1,65% 1,65% 1,70% 0,00%
K1004 1,65% 1,70% 1,70% 0,00%
K1005 1,65% 1,70% 1,70% 0,00%
K1006 1,65% 1,70% 1,70% 0,00%
K1007 1,65% 1,70% 1,70% 0,00%
K1008 1,65% 1,70% 1,70% 0,00%
TK 3 (K1009) 1,65% 1,65% 1,70% 0,00%
K1010 1,65% 1,65% 1,65% 0,00%
TK 2 (A1011) 1,65% 1,70% 1,70% 0,00%
Riester (R1012) 1,60% 1,60% 1,60% 0,00%
C1013 1,60% 1,60% 1,60% 0,00%
D1014 1,60% 1,60% 1,60% 0,00%
K1017 1,65% 1,70% 1,70% 0,00%
K1018 1,65% 1,70% 1,70% 0,00%
K1019 1,65% 1,70% 1,70% 0,00%
K1020 1,65% 1,65% 1,65% 0,00%
K1021 1,60% 1,60% 1,60% 0,00%
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
Versicherungsbeginne in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 alle Schichten
ab 1.1.2016 bis 30.6.2016 K1000 1,70% 1,70% 1,70% 0,00%
K1001 1,70% 1,75% 1,75% 0,00%
TK 1 (K1002) 1,75% 1,75% 1,75% 0,00%
K1003 1,75% 1,75% 1,80% 0,00%
K1004 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1005 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1006 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1007 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1008 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
TK 3 (K1009) 1,75% 1,75% 1,80% 0,00%
K1010 1,75% 1,75% 1,75% 0,00%
TK 2 (A1011) 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
Riester (R1012) 1,70% 1,70% 1,70% 0,00%
C1013 1,70% 1,70% 1,70% 0,00%
D1014 1,70% 1,70% 1,70% 0,00%
K1017 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1018 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1019 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1020 1,75% 1,75% 1,75% 0,00%
K1021 1,70% 1,70% 1,70% 0,00%
aufgeschobene Renten 2,55% 0,00%
Überschusssystem Erhöhte Startrente: Zusatzkennzeichen "-15" Gesamtzins Steigerungssatz
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
--- --- --- --- --- ---
Versicherungsbeginne in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 alle Schichten
--- --- --- --- --- ---
ab 1.1.2016 K1000 1,70% 1,70% 1,70% 0,00%
K1001 1,70% 1,75% 1,75% 0,00%
TK 1 (K1002) 1,75% 1,75% 1,75% 0,00%
K1003 1,75% 1,75% 1,80% 0,00%
K1004 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1005 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1006 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1007 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1008 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
TK 3 (K1009) 1,75% 1,75% 1,80% 0,00%
K1010 1,75% 1,75% 1,75% 0,00%
TK 2 (A1011) 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
Riester (R1012) 1,70% 1,70% 1,70% 0,00%
C1013 1,70% 1,70% 1,70% 0,00%
D1014 1,70% 1,70% 1,70% 0,00%
K1017 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1018 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1019 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1020 1,75% 1,80% 1,75% 0,00%
K1021 1,70% 1,70% 1,70% 0,00%
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
Versicherungsbeginne in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 alle Schichten
ab 1.7.2015 bis 31.12.2015 K1000 1,80% 1,80% 1,80% 0,00%
K1001 1,80% 1,85% 1,85% 0,00%
TK 1 (K1002) 1,85% 1,85% 1,85% 0,00%
K1003 1,85% 1,85% 1,90% 0,00%
K1004 1,85% 1,90% 1,90% 0,00%
K1005 1,85% 1,90% 1,90% 0,00%
K1006 1,85% 1,90% 1,90% 0,00%
K1007 1,85% 1,90% 1,90% 0,00%
K1008 1,85% 1,90% 1,90% 0,00%
TK 3 (K1009) 1,85% 1,85% 1,90% 0,00%
K1010 1,85% 1,85% 1,85% 0,00%
TK 2 (A1011) 1,85% 1,90% 1,90% 0,00%
Riester (R1012) 1,80% 1,80% 1,80% 0,00%
C1013 1,80% 1,80% 1,80% 0,00%
D1014 1,80% 1,80% 1,80% 0,00%
K1017 1,85% 1,90% 1,90% 0,00%
K1018 1,85% 1,90% 1,90% 0,00%
K1019 1,85% 1,90% 1,90% 0,00%
K1020 1,85% 1,85% 1,85% 0,00%
K1021 1,80% 1,80% 1,80% 0,00%
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
Versicherungsbeginne in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 alle Schichten
ab 1.4.2015 bis 30.6.2015 K1000 2,00% 2,00% 2,00% 0,00%
K1001 2,00% 2,05% 2,05% 0,00%
TK 1 (K1002) 2,05% 2,05% 2,05% 0,00%
K1003 2,05% 2,05% 2,10% 0,00%
K1004 2,05% 2,10% 2,10% 0,00%
K1005 2,05% 2,10% 2,10% 0,00%
K1006 2,05% 2,10% 2,10% 0,00%
K1007 2,05% 2,10% 2,10% 0,00%
K1008 2,05% 2,10% 2,10% 0,00%
TK 3 (K1009) 2,05% 2,05% 2,10% 0,00%
K1010 2,05% 2,05% 2,05% 0,00%
TK 2 (A1011) 2,05% 2,10% 2,10% 0,00%
Riester (R1012) 2,00% 2,00% 2,00% 0,00%
C1013 2,00% 2,00% 2,00% 0,00%
D1014 2,00% 2,00% 2,00% 0,00%
K1017 2,05% 2,10% 2,10% 0,00%
K1018 2,05% 2,10% 2,10% 0,00%
K1019 2,05% 2,10% 2,10% 0,00%
K1020 2,05% 2,05% 2,05% 0,00%
K1021 2,00% 2,00% 2,00% 0,00%
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
Versicherungsbeginne in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 alle Schichten
ab 1.1.2015 bis 31.3.2015 K1000 2,20% 2,20% 2,20% 0,00%
K1001 2,20% 2,25% 2,25% 0,00%
TK 1 (K1002) 2,25% 2,25% 2,25% 0,00%
K1003 2,25% 2,25% 2,30% 0,00%
K1004 2,25% 2,30% 2,30% 0,00%
K1005 2,25% 2,30% 2,30% 0,00%
K1006 2,25% 2,30% 2,30% 0,00%
K1007 2,25% 2,30% 2,30% 0,00%
K1008 2,25% 2,30% 2,30% 0,00%
TK 3 (K1009) 2,25% 2,25% 2,30% 0,00%
K1010 2,25% 2,25% 2,25% 0,00%
TK 2 (A1011) 2,25% 2,30% 2,30% 0,00%
Riester (R1012) 2,20% 2,20% 2,20% 0,00%
C1013 2,20% 2,20% 2,20% 0,00%
D1014 2,20% 2,20% 2,20% 0,00%
K1017 2,25% 2,30% 2,30% 0,00%
K1018 2,25% 2,30% 2,30% 0,00%
K1019 2,25% 2,30% 2,30% 0,00%
K1020 2,25% 2,25% 2,25% 0,00%
K1021 2,20% 2,20% 2,20% 0,00%
Tarife mit Zusatzkennzeiche "-15", ohne Tarife Relax mit Präfix "AI" und Kennung 15_090
aufgeschobene Renten 2,55% 0,00%
Überschusssystem Erhöhte Startrente: Zusatzkennzeichen "-13" Gesamtzins Steigerungssatz
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
--- --- --- --- --- ---
Versicherungsbeginne in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 alle Schichten
--- --- --- --- --- ---
ab 1.1.2014 K1000 2,45% 2,45% 2,45% 0,00%
(TEUEBTNR = 005) K1001 2,45% 2,50% 2,50% 0,00%
TK 1 (K1002) 2,50% 2,50% 2,50% 0,00%
K1003 2,50% 2,50% 2,55% 0,00%
K1004 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
K1005 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
K1006 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
K1007 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
K1008 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
TK 3 (K1009) 2,50% 2,50% 2,55% 0,00%
K1010 2,50% 2,50% 2,50% 0,00%
TK 2 (A1011) 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
Riester (R1012) 2,45% 2,45% 2,45% 0,00%
C1013 2,45% 2,45% 2,45% 0,00%
D1014 2,45% 2,45% 2,45% 0,00%
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
Versicherungsbeginne in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 alle Schichten
ab 01.4.2013 bis 31.12.2013 K1000 2,45% 2,45% 2,45% 0,00%
(TEUEBTNR = 002) K1001 2,45% 2,50% 2,50% 0,00%
TK 1 (K1002) 2,50% 2,50% 2,50% 0,00%
K1003 2,50% 2,50% 2,55% 0,00%
K1004 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
K1005 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
K1006 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
K1007 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
K1008 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
TK 3 (K1009) 2,50% 2,50% 2,55% 0,00%
K1010 2,50% 2,50% 2,50% 0,00%
TK 2 (A1011) 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
Riester (R1012) 2,45% 2,45% 2,45% 0,00%
C1013 2,45% 2,45% 2,45% 0,00%
D1014 2,45% 2,45% 2,45% 0,00%
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
Versicherungsbeginne in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 alle Schichten
vor 1.4.2013 K1000 2,70% 2,70% 2,70% 0,00%
(TEUEBTNR = 001) K1001 2,70% 2,75% 2,75% 0,00%
TK 1 (K1002) 2,75% 2,75% 2,75% 0,00%
K1003 2,75% 2,75% 2,80% 0,00%
K1004 2,75% 2,80% 2,80% 0,00%
K1005 2,75% 2,80% 2,80% 0,00%
K1006 2,75% 2,80% 2,80% 0,00%
K1007 2,75% 2,80% 2,80% 0,00%
K1008 2,75% 2,80% 2,80% 0,00%
TK 3 (K1009) 2,75% 2,75% 2,80% 0,00%
K1010 2,75% 2,75% 2,75% 0,00%
TK 2 (A1011) 2,75% 2,80% 2,80% 0,00%
Riester (R1012) 2,70% 2,70% 2,70% 0,00%
C1013 2,70% 2,70% 2,70% 0,00%
D1014 2,70% 2,70% 2,70% 0,00%
Tarife mit… Zusatzkennzeichen "-13", "-14", ohne Tarife Relax mit Präfix"AI" und Kennung 14_090
aufgeschobene Renten 2,55% 0,00%
Überschusssystem Erhöhte Startrente: Tarife mit... Gesamtzins Steigerungssatz
Zusatzkennzeichen "-12" sofortbeginnende lebenslange Renten 2,70% 0%
aufgeschobene Renten 2,55% 0%
Zusatzkennzeichen "-10" sofortbeginnende lebenslange Renten 2,65% 0%
aufgeschobene Renten mit
Rentenbeginn ab 2012:
alle, außer fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2016: 2,55% 0%
Fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2016: 2,55% 0%
aufgeschobene Renten mit
Rentenbeginn vor 2012: 2,55% 0%
Zusatzkennzeichen "-8" sofortbeginnende lebenslange Renten 2,65% 0%
aufgeschobene Renten mit
Rentenbeginn ab 2012:
alle, außer fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2016: 2,55% 0%
fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2016: 2,55% 0%
aufgeschobene Renten mit
Rentenbeginn vor 2012: 2,55% 0%
Zusatzkennzeichen "-7" sofortbeginnende temporäre Renten 2,75% 0%
sofortbeginnende lebenslängliche Renten 2,55% 0%
aufgeschobene Renten, Riestertarife mit
Rentenbeginn ab 2012:
alle, außer fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2016: 2,55% 0%
fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2016: 2,55% 0%
aufgeschobene Renten, Riestertarife mit
Rentenbeginn vor 2012: 2,55% 0%
Zusatzkennzeichen "-5" sofortbeginnende lebenslängliche Renten 2,75% 0%
Zusatzkennzeichen "-6" aufgeschobene Renten mit
Rentenbeginn ab 2012:
alle, außer fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2016: 2,75% 0%
fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2016: 2,60% 0%
aufgeschobene Renten mit
Rentenbeginne ab 1.1.2007 bis 1.12.2011: 2,75% 0%
Rentenbeginne vor 1.1.2007: 2,75% 0%
Zusatzkennzeichen "-4" sofortbeginnende Renten 2,75% 0%
Rentenbeginne ab 1.1.2012 aufgeschobene Rente mit
alle, außer fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2018:
Mann aufgeschobene Renten, Riestertarife 2,75% 0%
Frau aufgeschobene Renten, Riestertarife 2,75% 0%
Fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2018:
Mann aufgeschobene Renten, Riestertarife 2,75% 0%
Frau aufgeschobene Renten, Riestertarife 2,75% 0%
Rentenbeginne in 2011 sofortbeginnende lebenslängliche Renten 2,75% 0%
Mann aufgeschobene Renten, Riestertarife 2,75% 0%
Frau aufgeschobene Renten, Riestertarife 2,75% 0%
Rentenbeginne ab 1.1.2007 bis 1.12.2010 aufgeschobene Renten, Riestertarife 2,75% 0%
Rentenbeginne bis 1.12.2006 aufgeschobene Renten, Riestertarife 2,75% 0%
0%
Zusatzkennzeichen "-3" sofortbeginnende lebenslängliche Renten 3,25% 0%
Rentenbeginne ab 1.1.2012 0%
Mann aufgeschobene Renten, Riestertarife 3,25% 0%
Frau aufgeschobene Renten, Riestertarife 3,25% 0%
Rentenbeginne in 2011 0%
Mann aufgeschobene Renten, Riestertarife 3,25% 0%
Frau aufgeschobene Renten, Riestertarife 3,25% 0%
Rentenbeginne ab 1.1.2007 bis 1.12.2010 aufgeschobene Renten, Riestertarife 3,25% 0%
Rentenbeginne bis 1.12.2006 aufgeschobene Renten, Riestertarife 3,25% 0%
0%
Zusatzkennzeichen "-0", "-1", "-2" sofortbeginnende temporäre Renten 3,25% 0%
sofortbeginnende lebenslängliche Renten 3,25% 0%
Rentenbeginne ab 1.1.2012 aufgeschobene Renten
alle, außer fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2018: 3,25% 0%
Fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 10.2018: 2,65% 0%
Fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2016 bis 9.2018: 2,75% 0%
Rentenbeginne in 2011
Mann aufgeschobene Renten, Riestertarife 3,25% 0%
Frau aufgeschobene Renten, Riestertarife 3,25% 0%
Rentenbeginne ab 1.1.2007 bis 1.12.2010 aufgeschobene Renten, Riestertarife 3,25% 0%
Rentenbeginne bis 1.12.2006 aufgeschobene Renten, Riestertarife 3,25% 0%
Tarife ohne eines der vorstehend genannten Zusatzkennzeichen 4,00% 0%

Überschusssystem:

Variable Gewinnrente / gleich bleibende Erhöhungsrente

Die Sätze der Variablen Gewinnrente / gleich bleibenden Erhöhungsrente werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Sie sind für Frauen und Männer verschieden (vor TG13) und werden für jedes Alter individuell auf Basis der Sterbetafel und des deklarierten Gesamtzinses berechnet.

Basistafel ist bei Tarifen mit...
Zusatzkennzeichen "-13", "-14", "-15", "-16", "-17" , "-18", "-20" oder"-21" unternehmenseigene Tafel, die auch als Kalkulationsgrundlage für die Beitragsberechnung gilt
Zusatzkennzeichen "-6", -7" , "-8", "10" ,"-12" die Tafel DAV 2004 R ; bei Rentenvers, nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen mit diesen Zusatzkennzeichen: untenehmenseigene Unisex-Rententafel (auf Basis der DAV 2004 R)
Zusatzkennzeichen "-5" die Tafel DAV 2004 R,
Basistafel ist bei Tarifen ohne eines der vorstehend genannten Zusatzkennzeichen Rentenbeginne ab 1_2009: DAV2004 RB-20
Rentenbeginne bis 12_2008: die Tafel DAV 1994 R 2.Ordnung,
bei fondsgebundenen Renten u. fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen nach der Tafel DAV2004 RB-20
Tarife mit... Gesamtzins
Zusatzkennzeichen "-17", "-18", "-20", "-21" aufgeschobene temporäre Renten1)
und Tarife Relax mit Präfix "AI" mit Rentenbeginne ab 1.1.2020 0,90%
Kennung 15_090 oder Kennung 14_090 Rentenbeginne bis 31.12.2019 1,05%
Zuzahlungen ab 01.07.2018 bis 31.12.2019 1,05%
1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z.B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.
Zusatzkennzeichen "-16" sofortbeginnende temporäre Renten
Rentenbeginne ab 1.1.2016 1,65%
aufgeschobene temporäre Renten, Zuzahlungen
ab 01.01.2020 1,25%
ab 01.01.2018 bis 31.12.2019 1,40%
ab 01.01.2016 bis 31.12.2017 1,65%
Zusatzkennzeichen "-15" sofortbeginnende temporäre Renten
(ohne Tarife Relax mit Präfix "AI" mit Kennung "15_090" (Mindestlaufzeit der Renten 7 Jahre)
Rentenbeginne ab 1.1.2016 1,65%
Rentenbeginne ab 1.7.2015 bis 31.12.2015 1,75%
Rentenbeginne ab 1.1.2015 bis 30.06.2015 2,20%
aufgeschobene Renten
Rentenbeginne ab 1.1.2020 1,25%
Rentenbeginne ab 1.1.2018 bis 31.12.2019 1,40%
Rentenbeginne ab 1.1.2016 1,65%
Rentenbeginne ab 1.7.2015 -31.12.2015 1,75%
Rentenbeginne bis 30.6.2015 2,20%
Zusatzkennzeichen "-13", "-14" sofortbeginnende temporäre Renten
(ohne Tarife Relax mit Präfix "AI" mit Kennung "14_090") Rentenbeginne ab 1.1.2014 2,20%
Rentenbeginne ab 1.4.2013 - 31.12.2013 2,15%
Rentenbeginne vor 1.4.2013 2,20%
aufgeschobene Renten 2,55%
Zusatzkennzeichen "-12" sofortbeginnende temporäre Renten 2,75%
Rentenbeginne ab 1.1.2012
aufgeschobene Renten 2,55%
Zusatzkennzeichen "-10" sofortbeginnende temporäre Renten 2,50%
aufgeschobene Renten: 2,55%
Zusatzkennzeichen "-8" sofortbeginnende temporäre Renten
Rentenbeginne ab 1.7.2009 bis 1.12.2009 2,45%
sofortbeginnende temporäre Renten
Rentenbeginne ab 1.1.2009 - 1.6.2009 3,40%
sofortbeginnende temporäre Renten
Rentenbeginne ab 1.10.2008 bis 1.12.2008 3,40%
sofortbeginnende temporäre Renten
Rentenbeginne bis 1.9.2008 3,10%
aufgeschobene Renten:
außer fondsbebundene Renten mit regulärem Rentenbeginne ab 5.2016 2,55%
Fondsgebundene Renten mit regulärem Rentenbeginne ab 5.2016 2,55%
Zusatzkennzeichen "-7" sofortbeginnende temporäre Renten 2,75%
aufgeschobene Renten, Riestertarife
außer fondsbebundene Renten mit regulärem Rentenbeginne ab 5.2016 2,55%
Fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginne ab 5.2016 2,55%
Zusatzkennzeichen "-5" sofortbeginnende temporäre Renten 2,75%
aufgeschob. Rentenbeginne ab 1.1.2007
außer fondsbebundene Renten mit regulärem Rentenbeginne ab 5.2016 2,75%
Fondsgebundene Renten mit regulärem Rentenbeginne ab 5.2016 2,60%
aufgeschob. Rentenbeginne bis 1.12.2006 2,75%
Zusatzkennzeichen "-4" sofortbeginnende Renten 2,75%
Rentenbeginne ab 1.1.2007 aufgeschobene Renten, Riestertarife 2,75%
Rentenbeginne bis 1.12.2006 aufgeschobene Renten, Riestertarife 2,75%
Zusatzkennzeichen "-3" abgekürzte Rentenzahlung 3,25%
Zusatzkennzeichen "-0" oder "-1" abgekürzte Rentenzahlung 3,25%
Rentenbeginne ab 1.1.2007 abgekürzte Rentenzahlung
außer fondsbebundene Renten mit regulärem Rentenbeginne ab 5.2016 3,25%
Fondsgebundene Renten mit regulärem Rentenbeginne ab 5.2016 bis 09.2018 2,75%
regulärem Rentenbeginne ab 10.2018 2,65%
Rentenbeginne ab 1.1.2004 bis 1.12.2006 abgekürzte Rentenzahlung 3,25%
Rentenbeginne bis 1.12.2003 abgekürzte Rentenzahlung 3,25%
Zusatzkennzeichen "-98" oder "-95"
lebenslange Rentenzahlung Rentenbeginne ab 1.1.2002 4,00%
Rentenbeginne bis 1.12.2001 4,00%
abgekürzte Rentenzahlung 4,00%
Zusatzkennzeichen "-94"
lebenslange Rentenzahlung Rentenbeginne ab 1.1.2002 4,00%
Rentenbeginne ab 1.1.1996 bis 1.12.2001 4,00%+)
Rentenbeginne bis 01.12.1995 4,00%+)
+) C(FG)R1-94, C(FG)R3-94: Vers.beginn 1.3.1994 bis 1.12.1994: Rentenbeginn ab 1.1.2002: 4,00%
+) C(FG)R1-94, C(FG)R3-94: Versbeginn 1.3.1994 bis 1.12.1994: Rentenbeginn bis 1.12.2001: 4,00%
abgekürzte Rentenzahlung 4,00%
Tarife der ehemaligen Colonia (C(FG)R1,C(FG)R2,....und ältere)
lebenslange Rentenzahlung Rentenbeginne ab 1.1.2002 4,00%
Rentenbeginne ab 1.1.1997 bis 1.12.2001 4,00%+)
Rentenbeginne in 1996 4,00%+)
Rentenbeginne bis 01.12.1995 4,00%+)
+) C(FG)R1, C(FG)R3: Vers.beginn 1.3.1994 bis 1.12.1994: Rentenbeginn ab 1.1.2002: 4,00%
sonstige Rentenbeginne: 4,00%
abgekürzte Rentenzahlung 4,00%
Tarife der ehemaligen Nordstern ((G)E1, (G)E2, (G)E3 ohne Zusatzkennzeichen , ...und ältere Tarife)
Rentenbeginne ab 1.1.2002 4,00%
Rentenbeginne ab 1.1.1997 bis 1.12.2001 4,00%+)
Rentenbeginne in 1996
(G)E1, ... ohne Zusatzkennen 4,00%+)
übrige Tarife der ehemaligen Nordstern Lebensvers. 4,00%+)
Rentenbeginne bis 01.12.1995
(G)E1, ... ohne Zusatzkennen 4,00%+)
übrige Tarife der ehemaligen Nordstern Lebensvers. 4,00%+)
+) E2ST 4,00%

Überschusssystem:

Verzinsliche Ansammlung bei temporären Renten
Tarife E2ST, E2ST-94, E2ST-95:
Überschussanteil in % des maßgebl. Deckungskapitals 0%*)

* Sofern der Versicherung noch zusätzliches Deckungskapital zuzuführen ist (vgl. vorstehende "Allgemeine Erläuterungen", Ziffer 2), beträgt der Zusatzrentensatz 0%

Tarife der ehemaligen Albingia

Die Sätze der flexiblen Überschussrente werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Sie sind für Frauen und Männer verschieden und werden für jedes Alter individuell auf Basis der Sterbetafel und des deklarierten Gesamtzinses berechnet.

Rentenbeginne ab 01.2009: DAV 2004 RB-20
Rentenbeginne bis 12.2008: DAV 1994 R 2.Ordnung
Renten Tarife 96 Zinsüberschussanteil
– Barauszahlung 4,00 % abzüglich Rechnungszinssatz; mindestens Null*
* Sofern der Versicherung noch zusätzliches Deckungskapital zuzuführen ist (vgl. vorstehende "Allgemeine Erläuterungen", Ziffer 2), beträgt der Zusatzrentensatz 0,00%
– Steigende Überschussrente
– flexible Überschussrente
Die Sätze der flexiblen Überschussrente werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Sie sind für Frauen und Männer verschieden und werden für jedes Alter individuell auf Basis der Sterbetafel
und des deklarierten Gesamtzinses berechnet.
Rentenbeginne ab 2007:
auf Basis des jeweiligen Zinsüberschussanteils
Rentenbeginne vor 2007:
Gesamtzins 4,00 %, mindestens Rechnungszinssatz
Renten Tarife 87 / Renten Tarife 48
– steigende Zusatzrente bzw. steig.Überschussrente Zinsüberschussanteil 0%**
– flexible Überschussrente:
Rentenbeginne Gesamtzins 4,00%

** Sofern der Versicherung noch zusätzliches Deckungskapital zuzuführen ist (vgl. vorstehende "Allgemeine Erläuterungen", Ziffer 2), beträgt der Zusatzrentensatz 0,00 %

5. Rentenversicherung mit Indexpartizipation nach dem Gesetz über die

Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen, Relax RiesterRente

Rentenversicherung mit Indexpartizipation als Direktversicherung

(Tarife ID-15, IB-18, IB-20, IB-21)

Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem Gesetz über die

Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen 

5.1 Versicherungen in der Aufschubzeit

5.1.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "- 21 ", "- 20 ", "-18", "-17", "-16" oder "-15" und Präfix "ALV":

Tarife ALVIR1(G)-2-21, ALVIR2(G)-2-21, ALVIB1(G)-2-21, ALVIB2(G)-2-21,

Tarife ALVIR1(G)-2-20, ALVIR2(G)-2-20, ALVIB1(G)-2-20, ALVIB2(G)-2-20,

Tarife ALVIR1(G)-2-18, ALVIR2(G)-2-18, ALVIB1(G)-2-18, ALVIB2(G)-2-18,

Tarife ALVIR1(G)-2-17, ALVIR2(G)-2-17,

Tarife ALVIR1(G)-2-16, ALVIR2(G)-2-16, ALVID1(G)-2-16, ALVID2(G)-2-16

Tarife ALVIR1(G)-2-15, ALVIR2(G)-2-15, ALVID1(G)-2-15, ALVID2(G)-2-15

Bemessungsgröße für die Überschußanteile:
– Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrags bei jeder Entnahme des Risikobeitrags 0%
– jährlicher Grundüberschussanteil in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals 0%
– (monatlicher) Kostenüberschussanteil in Prozent der Kostenbeiträge auf das Sicherungsvermögen und Fondsguthaben
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21", "-20" und Präfix "ALV"
Sicherungsvermögen (außer Garantieoption) und Fondsguthaben 40%
Sicherungsvermögen (Garantieoption) 100%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-18" und Präfix "ALV"
Sicherungsvermögen (außer Garantieoption) und Fondsguthaben 50%
Sicherungsvermögen (Garantieoption) 100%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" und Präfix "ALV"
Sicherungsvermögen (außer Garantieoption) und Fondsguthaben 35%
Sicherungsvermögen (Garantieoption) 100%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "ALV"
Sicherungsvermögen (außer Garantieoption) und Fondsguthaben 0%
Sicherungsvermögen (Garantieoption) 100%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" und Präfix "ALV"
Sicherungsvermögen und Fondsguthaben 0%
– Überschussanteil auf das Fondsguthaben in Prozent des maßgeblichen Fondsguthabens siehe Ziffer 17

– (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des nicht durch Umschichtungen aus Fondsanlagen entstandenen Kapitals im Sicherungsvermögen*) :

Tarife ALVIB1-2, ALVIB1G-2, ALVIB2-2, ALVIB2G-2 mit Kennung "-21", "-20", "-18"

beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen: 2,60% p.a., abweichend in der Rentenbeginnphase 2,05%p.a

– (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des nicht durch Umschichtungen aus Fondsanlagen entstandenen Kapitals im Sicherungsvermögen*) :

Tarife ALVIR1-2, ALVIR2-2, ALVIR1G-2, ALVIR2G-2 mit Kennung "-21", "-20", "-18", "-17", "-16" oder "-15",

Tarife ALVID1G-2-15, ALVID2G-2-15

beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen: 2,50% p.a., abweichend in der Rentenbeginnphase 1,95% p.a.

*) Dieses Kapital wird jeweils im Rahmen der jährlichen Neuaufteilung zum Indexstichtag bestimmt (für ALVIR-Tarife vgl. Kap. 4.2.3 der Allg. Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexpartizipation nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen, für ALVID-Tarife vgl. Kap.4.2.3 der Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexpartizipation als Direktversicherung nach §3.63 EStG)

– (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent desjenigen Kapitals im Sicherungsvermögen, das durch kundenindividuelle Umschichtung der Fondsanlage oder im Rahmen des Absicherungsmanagements entstanden ist (Tarife mit Zusatzkennzeichen"-20" / "-21" vgl. Allg. Versicherungsbedingungen Ziffer 2.5; für ALVIR-Tarife vgl. Kap.4.3.4 bzw. Kap.4.3.9 der Allg. Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexpartizipation nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen, für ALVID-Tarife vgl. Kap.4.3.5 bzw. 4.3.9 der Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexpartizipation als Direktversicherung nach §3.63 EStG):

Tarife ALVIB1-2, ALVIB1G-2, ALVIB2-2, ALVIB2G-2 mit Kennung "-21", "-20" oder "-18"

beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen: 2,10% p.a. abweichend in der Rentenbeginnphase 1,55 % p.a.

Tarife ALVIR1-2, ALVIR1G-2, ALVIR2-2, ALVIR2G-2 mit Kennung "-18", "-17", "-16" oder "-15",

Tarife ALVID1G-2-15, ALVID2G-2-15

beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen: 2,00% p.a., abweichend in der Rentenbeginnphase 1,45 % p.a.

– (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des konventionellen Deckungskapitals, welches sich durch Ausübung der Garantieerhöhung im Rahmen der Relax Rente Comfort ergibt:

Tarife ALVIB1-2, ALVIB1G-2, ALVIB2-2, ALVIB2G-2 mit Kennung "-21", "-20", "18"

beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen: 2,30% p.a., abweichend in der Rentenbeginnphase 1,75% p.a.

– (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des konventionellen Deckungskapitals, welches sich durch Ausübung der Garantieoption ergibt2 )
Tarife ALVIB1-2, ALVIB1G-2, ALVIB2-2, ALVIB2G-2, ALVIR1-2, ALVIR2-2, ALVIR1G-2, ALVIR2G-2 mit Kennung "-21", "-20", -18",
Tarife ALVIR1-2, ALVIR2-2, ALVIR1G-2, ALVIR2G-2 mit Kennung "-17", "-16", "-15" 0,05% p.a.

2) quartalsweise Deklaration im Anhängigkeit von der Kapitalmakrtsituation

Schlussüberschussanteil in % der geschäftsplanmäßigen Bezugsgröße

Tarife mit Zusatzkennzeichen „-21“, „-20“, "-18" erhalten zusätzlich einen Schlussüberschussanteil
Beitragszustand
beitragspflichtig beitragsfrei
--- --- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße SÜA_Zins 0 0
SÜA_Kost 0 0
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung 100 100
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsvolumen 0 0

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" erhalten zusätzlich einen Schlussüberschussanteil

Beitragszustand
beitragspflichtig beitragsfrei
--- --- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße SÜA_Zins 0 0
SÜA_Kost 0 0
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung 100 100
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsvolumen 0 0

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" oder "-15" erhalten zusätzlich einen Schlussüberschussanteil

Beitragszustand
beitragspflichtig beitragsfrei
--- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße 0,9 0,9
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung 100 100
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsvolumen 0 0
Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: Ein Prozent der Summe des verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage 3%
5.1.2 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" und Präfix "AI", Tarife mit Zusatzkennzeichen "-14" und Präfix "AR"

Tarife AIR1-15, AIR2-15, AIR1G-15, AIR2G-15, ARI1-14, ARI2-14, ARI1G-14, ARI2G-14

Bemessungsgröße für die Überschußanteile:
– Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrags bei jeder Entnahme des Risikobeitrags 0%
– jährlicher Grundüberschussanteil in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals 0%
– (monatlicher) Kostenüberschussanteil in Prozent der Kostenbeiträge auf das Sicherungsvermögen und Fondsguthaben 0%
– Überschussanteil auf das Fondsguthaben in Prozent des maßgeblichen Fondsguthabens Siehe Ziffer 18
– (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des nicht durch Umschichtungen aus Fondsanlagen entstandenen Kapitals im Sicherungsvermögen*) :
beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen mit Zusatzkennzeichen"-15" 2,50% p.a.
in der Rentenbeginnphase 1,95% p.a.
beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen mit Zusatzkennzeichen"-14": 2,55% p.a.
in der Rentenbeginnphase 1,95% p.a.

*) Dieses Kapital wird jeweils im Rahmen der jährlichen Neuaufteilung zum Indexstichtag bestimmt (vgl. §4 Abs.3 der Besonderen Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexpartizipation nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG))

– (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent desjenigen Kapitals im Sicherungsvermögen, das durch kundenindividuelle Umschichtung der Fondsanlage oder im Rahmen des Absicherungsmanagements entstanden ist (vgl. §13b Abs. 4 und 9 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexpartizipation nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG))
beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen mit Zusatzkennzeichen"-15": 2,50% p.a.
in der Rentenbeginnphase 1,95% p.a.
beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen mit Zusatzkennzeichen"-14": 2,55% p.a.
in der Rentenbeginnphase 2,00% p.a.
– (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des konventionellen Deckungskapitals, welches sich durch Ausübung der Garantieoption oder durch Garantieerhöhung im Rahmen der Relax Rente Comfort ergibt:
beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen mit Zusatzkennzeichen"-15": 0,80% p.a.
beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen mit Zusatzkennzeichen"-14": 1,00% p.a.
Schlussüberschussanteil in % der geschäftsplanmäßigen Bezugsgröße

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" erhalten zusätzlich einen Schlussüberschussanteil in Höhe von
Beitragszustand
beitragspflichtig beitragsfrei
--- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße 0,9 0,9
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung 100 100
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsvolumen 0 0

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-14" erhalten zusätzlich einen Schlussüberschussanteil in Höhe von

Beitragszustand
beitragspflichtig beitragsfrei
--- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Aufschubdauer (in Jahren): bis 29: 1,00 30 bis 39: 0,95 ab 40: 0,90 Aufschubdauer (in Jahren): bis 29: 1,00 30 bis 39: 0,95 ab 40: 0,90
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung 100 100
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsvolumen 0 0
Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

Bemessungsgröße: Ein Prozent der Summe des verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage (Sicherungsvermögen, sowie konv. Deckungskapital, das sich durch Ausübung der Garantieoption ergibt): 3%

Zuzahlungen bei Relax-Riester Verträgen erhalten die Überschüsse des Hauptvertrages.

5.1.3 Beitragspflichtige / Beitragsfreie Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (keine Relax Riester)
Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven

Ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten garantierten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage

Kostenüberschussanteil: das maßgebliche Deckungskapital
Zinsüberschussanteil: das maßgebliche Deckungskapital
Schlussüberschussanteil: die Summe der laufenden Überschussanteile
Kostenüberschussanteil in ‰ Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil in % Sockelbeteiligung

in %
AVI2 -7, AVI2G -7 für Eintrittsalter bis 50 Jahre: sofern das Deckungskapital mind. 10.000 Euro beträgt: 1,68 sofern das Deckungskapital mind. 20.000 Euro beträgt: 2,52 für Eintrittsalter ab 51 Jahre: sofern das Deckungskapital mind. 10.000 Euro beträgt: 1,00 sofern das Deckungskapital mind. 20.000 Euro beträgt: 1,50 sofern das Deckungskapital mind. 200 Euro beträgt 0,00 Staffel B_15 3
AVI2 -6, AVI2G -6, AVI2 -5, AVI2G -5 VI2 -4, VI2G -4 für Eintrittsalter bis 50 Jahre: sofern das Deckungskapital mind. 10.000 Euro beträgt: 1,68 sofern das Deckungskapital mind. 20.000 Euro beträgt: 2,52 für Eintrittsalter ab 51 Jahre: sofern das Deckungskapital mind. 10.000 Euro beträgt: 1,00 sofern das Deckungskapital mind. 20.000 Euro beträgt: 1,50 sofern das Deckungskapital mind. 200 Euro beträgt 0,00 Staffel B_17 3
VI2 -1, VI2G -1 für Eintrittsalter bis 50 Jahre: sofern das Deckungskapital mind. 10.000 Euro beträgt: 1,68 sofern das Deckungskapital mind. 20.000 Euro beträgt: 2,52 für Eintrittsalter ab 51 Jahre: sofern das Deckungskapital mind. 10.000 Euro beträgt: 1,00 sofern das Deckungskapital mind. 20.000 Euro beträgt: 1,50 sofern das Deckungskapital mind. 200 Euro beträgt 0,00 MIN_C_1416 3
5.2 Laufende Rentenversicherungen mit Indexpartizipation nach dem Gesetz über die Zertifizierung von

Altersvorsorgeverträgen /

Laufende Rentenversicherung mit Indexpartizipation als Direktversicherung /

Laufende Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem Gesetz über die Zertifizierung von

Altersvorsorgeverträgen

siehe Ziffer 4.2

6. Neue klassische Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag Classic Plus Police
6.1 vor Rentenbeginn
6.1.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen „-20“ und Präfix „ALV“

ALVC1-3-20, ALVC5-3-20, ALVC1G3-20, ALVC5G-3-20

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:

Kostenüberschussanteil in Prozent der Kostenbeiträge auf das Sicherungsvermögen
Aufschub- und Rentenbeginnphase: 20%
Zinsüberschussanteil in Prozent des Sicherungsvermögens (p.a.)
Aufschubphase Rentenbeginnphase
in den ersten 48 Monaten nach 48 Monaten
--- --- --- ---
bis 1 Mio. Euro Einmalbeitrag1)
Versicherungsbeginne ab 01.07.2020 1,45% 2,00% 1,45%
Versicherungsbeginne bis 30.06.2020 1,60% 2,00% 1,45%

1) Tranchenverfahren Deklaration kann (z.B. in Abhängigkeit der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: Ein Prozent der Summe des verteilungsrelevaten Versichertenguthabens der letzten 10 Bewertungsstichtage 3%
6.2 Nach Rentenbeginn

Vgl. Ziffer 4.2

7. Selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung (InvestmentPlus), Berufsunfähigkeitsversicherung KombiRent, Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung zur Zulagenrente

7.1 Während der Anwartschaft

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:

Bei Überschusssystem" Bonusrente" in % der versicherten BU-Leistung
Bei Überschusssystem "Beitragsverrechnung" / "Turbodynamik": in % des Beitrages
Bei Überschusssystem "Verzinsliche Ansammlung":

Risikoüberschussanteil: in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages

Bemessungsgröße für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Ansammlungsguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage

Bei Überschusssystem "Investmentbonus":

Risikoüberschussanteil: in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages (nur dort wo unten aufgeführt)

Zinsüberschussanteil in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages (nur dort wo unten aufgeführt)

Bemessungsgröße für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

Ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage (sofern ein Zinsüberschuss gewährt wird)

Bei Überschusssystem "Schlusszahlung": in % der Summe der überschussberechtigten Beiträge

Anwartschaftliche Berufsunfähigkeitskeitsversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden bei Vertragsbeendigung oder bei Eintritt des Leistungsfalles in Form einer Schlußzahlung in Höhe von 15 % der auf Seite 74 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt.

7.1.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13", "-15", "-16", "-17 " , "-18" oder "-19"

Diese Überschüsse gelten aktuell gleichermaßen, unabhängig davon, ob es sich um eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung handelt oder ob bedingungsgemäß der Einschluss des allgemeinen Dienstunfähigkeitsrisikos vorgesehen ist.

Tarife mit Zusatzkennzeichen"-19":

ALVSBV(G)-2-19, ALVSBV(G)-3-19, ALVSBVP-3-19, ALVSDV(G)-3-19, ALVSBVS(G)-3-19, ALVVBV(G)-3-19

Tarife mit Zusatzkennzeichen"-18":

ALVSBV(G)-2-18, ALVSBV(G)-3-18, ALVSBVP-3-18, ALVSDV(G)-3-18, ALVSBVS(G)-3-18, ALVVBV(G)-3-18

Tarife mit Zusatzkennzeichen"-17":

ALVSBV(G)-2-17, ALVSBV(G)-3-17, ALVSBVP-3-17, ALVSDV(G)-3-17, ASBV(G)-17, ASBVD(G)-17, AESBV(D)(G)-17,

ALVVBV(G)-3-17, AVBV(G)-17, AVBVD(G)-17

Tarife mit Zusatzkennzeichen"-16":

ALVSBV(G)-2-16, ALVSBV(G)-3-16, ALVSBVP-3-16, ALVSDV(G)-3-16, ALVVBV(G)-3-16

Tarife mit Zusatzkennzeichen"-15":

ALVSBV(G)-2-15, ALVSBV(G)-3-15, ALVSBVP-3-15, ALVSDV(G)-3-15, ASBV(G)-15, ASBVD(G)-15, AESBV(D)(G)-15,

ALVVBV(G)-3-15, AVBV(G)-15, AVBVD(G)-15

Tarife mit Zusatzkennzeichen"-13":

ASBV(G)-13 , ASBVD(G)-13, AVBV(G)-13, AVBVD(G), AESBV(G)-13

Die Ergänzung "G" kennzeichnet Kollektivtarif und entfällt entsprechend bei Einzeltarifen.

Nachfolgend wird auf den Präfix "A"/ „ALV“ und auf die Kennzeichnung „-2“ bzw. „-3“ der Schicht verzichtet.

Ebenso wird auf die Ergänzung "G", "D" oder "E" verzichtet.

Überschusssystem Leistungsfallbonus:

Berufsunfähigkeitsbonus in % der versicherten Rente

Berufsgruppe Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-19", außer Tarife SBVS-19 Tarife SBVS-19 Tarife VBV mit Zusatzkennzeichen "-19" Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-17" oder "-18" außer Tarife SBVS-18 Tarife SBVS-18 Tarife VBV mit Zusatzkennzeichen "-17" oder "-18"
1* , D1* 56 56 64 51 56 71
1 , D1 56 57 64 52 57 73,5
1+, D1+ 57 58 67 35 38 65,5
1, D1 53 55 64 41 45 69
2+, D2+ 52 53 61 68 73 62
2, D2 62 63 65 68 73 62
2-, D2- 52 53 63 81 88 68,5
3+, D3+ 52 53 63 75 81 72,5
3, D3 53 55 66 72 78 71
3-, D3- 53 55 64 65 70 68
4, D4 55 56 71 22 25 15
4-, D4- 55 56 71 22 25 15
K / K+ 60 71 68 60,5
Berufsgruppe Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-15","-16" Tarife VBV mit Zusatzkennzeichen "-15","-16" Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-13" Tarife VBV mit Zusatzkennzeichen "-13"
1* , D1* 49 69,5 42 68
1 , D1 50 72 50 71
1+, D1+ 33 64 33 63
1, D1 39 67,5 39 66,5
2+, D2+ 65 60,5 65 59,5
2, D2 65 60,5 65 59,5
2-, D2- 78 67 78 66
3+, D3+ 72 71 72 70
3, D3 69 69,5 69 68,5
3-, D3- 62 66,5 62 65,5
4, D4 21 13 21 12
4-, D4- 21 13 21 12
K 65 59 65 55

Überschusssystem Beitragsverrechnung:

Reduktion des Beitrages um ...%

Berufsgruppe Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-19" außer Tarife SBVS-19 Tarife SBVS-19 Tarife VBV mit Zusatzkennzeichen "-19" Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-17" oder "-18" außer Tarife SBVS-18 Tarife SBVS-18 Tarife VBV mit Zusatzkennzeichen "-17" oder "-18"
1* , D1* 36 36 30,5 34 36 33
1 , D1 36 36,5 30,5 34,5 36,5 34,5
1+, D1+ 36,5 37 32 26 28 26
1, D1 35 35,5 30,5 29,5 31,5 29,5
2+, D2+ 34,5 35 29 40,5 42,5 29,5
2, D2 38,5 39 31 40,5 42,5 29,5
2-, D2- 34,5 35 30 45 47 37,5
3+, D3+ 34,5 35 30 43 45 34
3, D3 35 35,5 31,5 42 44 33,5
3-, D3- 35 35,5 30,5 39,5 41,5 30,5
4, D4 35,5 36 34 18,5 20,5 6
4-, D4- 35,5 36 34 18,5 20,5 6
K / K+ 37,5 34 40,5 27
Berufsgruppe Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-16" Tarife VBV mit Zusatzkennzeichen "-16" Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-15" Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-13"
1* , D1* 33 32 33 30
1 , D1 33,5 33,5 33,5 33,5
1+, D1+ 25 25 25 25
1, D1 28,5 28,5 28,5 28,5
2+, D2+ 39,5 28,5 39,5 39,5
2, D2 39,5 28,5 39,5 39,5
2-, D2- 44 36,5 44 44
3+, D3+ 42 33 42 42
3, D3 41 32,5 41 41
3-, D3- 38,5 29,5 38,5 38,5
4, D4 17,5 5 17,5 17,5
4-, D4- 17,5 5 17,5 17,5
K 39,5 26 39,5 39,5

Überschusssystem Turbodynamik:

Reduktion des Beitrages um ...%

Berufsgruppe Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-15" Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-13"
1* , D1* 24 21
1 , D1 24,5 24,5
1+, D1+ 16 16
1, D1 19,5 19,5
2+, D2+ 29,5 29,5
2, D2 29,5 29,5
2-, D2- 34 34
3+, D3+ 32 32
3, D3 31 31
3-, D3- 28,5 28,5
4, D4 10,5 10,5
4-, D4- 10,5 10,5
K 29,5 29,5

Überschusssystem Investmentbonus:

Diese Versicherungen erhalten einen Risikoüberschussanteil in % des überschussberechtigten Risikobeitrages

Berufsgruppe Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-17" Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-15", "-16" Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-13"
1* , D1* 39 38 35
1 , D1 39,5 38,5 38,5
1+, D1+ 31 30 30
1, D1 34,5 33,5 33,5
2+, D2+ 40,5 39,5 39,5
2, D2 40,5 39,5 39,5
2-, D2- 45 44 44
3+, D3+ 43 42 42
3, D3 42 41 41
3-, D3- 39,5 38,5 38,5
4, D4 18,5 17,5 17,5
4-, D4- 18,5 17,5 17,5
K 40,5 39,5 39,5

Überschusssystem verzinsliche Ansammlung:

Diese Versicherungen erhalten einen Risikoüberschussanteil in % des überschussberechtigten Risikobeitrages

Berufsgruppe Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-19" außer Tarife SBVS-19 Tarife SBVS-19 Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-17" oder "-18" außer Tarife SBVS-18 Tarife SBVS-18 Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-15", "-16" Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-13"
1* , D1* 41 41 39 41 38 35
1 , D1 41 41,5 39,5 41,5 38,5 38,5
1+, D1+ 41,5 42 31 33 30 30
1, D1 40 40,5 34,5 36,5 33,5 33,5
2+, D2+ 34,5 35 40,5 42,5 39,5 39,5
2, D2 38,5 39 40,5 42,5 39,5 39,5
2-, D2- 34,5 35 45 47 44 44
3+, D3+ 34,5 35 43 45 42 42
3, D3 35 35,5 42 44 41 41
3-, D3- 35 35,5 39,5 41,5 38,5 38,5
4, D4 35,5 36 18,5 20,5 17,5 17,5
4-, D4- 35,5 36 18,5 20,5 17,5 17,5
K / K+ 37,5 40,5 39,5 39,5
Sockelbeteiligung in % des Maßstabes: 3 %
7.1.2 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12", "-8", "-7", "-5", "-4" oder "-2"

Überschusssystem „Bonussystem“

Berufsunfähigkeitsbonus in % der versicherten Rente

Berufsgruppe ASBV(G)-12 AWBV(J)-8 ASBV(G)-8 ABV(G)-7 ABV(G)-5
1+ 41 41 41 41 40
1 41 41 41 41 40
2 65 65 65 65 62
3 66 66 66 66 64
4 13 13 13 13 12
K 176 - 176 176 176
Berufsgruppe AVBV(G)-12 AVBV(G)-8 AVBV(G)-7 AVBV(G)-5
1+ 67 67 67 65
1 67 67 67 65
2 59 59 59 55
3 67 67 67 65
4 14 14 14 12
K 167 167 167 167

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-4" oder "-2":

Sie erhalten bei Eintritt der Berufsunfähigkeit erhalten einen Berufsunfähigkeitsbonus in Höhe von 33 ⅓ % - bei Akademikern 50 % - der versicherten Rente

Überschusssystem „Beitragsverrechnung“

Reduktion des Beitrages um ... %

Berufsgruppe ASBV(G)-12 AWBV(J)-8 ASBV(G)-8 ABV(G)-7 ABV(G)-5
1+ 30 30 30 30 29
1 30 30 30 30 29
2 40 40 40 40 38
3 40 40 40 40 39
4 12 12 12 12 11

Überschusssystem „Turbodynamik“

Reduktion des Beitrages um ... %

Berufsgruppe ASBV(G)-12 ABV(G)-8, ASBV(G)-8
1+ 21 21
1 21 21
2 30 30
3 30 30

Überschusssystem „Verzinsliche Ansammlung“

Beitragspflichtige Versicherung in % Ratenbeitrag
Berufsgruppe Mann / Frau
1+ 30
1 30
2 40
3 40
4 12
Beitragsfreie Versicherung in % Risikobeitrag
Berufsgruppe Mann / Frau
1+ 25
1 25
2 30
3 30
4 7
Sockelbeteiligung in % des Maßstabes: 3

Überschusssystem Investmentbonus:

Tarife ASBV(G)-12, A(S)B(G)V-8, ABV(G)-7 und ABV(G)-5 mit Überschusssystem "Investmentbonus",

Berufsunfähigkeitsversicherung InvestmentPlus BV-4, 'Berufsunfähigkeitsversicherung InvestmentPlus BV-2

Diese Versicherungen erhalten einen

Zinsüberschussanteil in % des überschussberechtigten Deckungskapitals
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-7", "-8": 0,25%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-5" oder "-4": 0,00%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-2": 0,00%
Risikoüberschussanteil in % des überschussberechtigten Risikobeitrages
Berufsgruppe Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12": Tarife mit Zusatzkennzeichen "-5", "-7", "-8": Tarife mit Zusatzkennzeichen "-4" oder "-2":
1+ 35 25 33 1/3 für Akademiker
1 35 25 25 für Nicht-Akademiker
2 40 30
3 40 30
4 12 7
K 70 70
Sockelbeteiligung in % des Maßstabes (sofern ein Zinsüberschuss gewährt wird)

für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungen: Sockelbeteiligung in %: 3

7.1.3 Tarife ohne Zusatzkennzeichen "-17", "-15", "-13", "-12", "-8", "-7", "-5", "-4" oder "-2":

Diese erhalten bei Eintritt der Berufsunfähigkeit einen Berufsunfähigkeitsbonus in Prozent der versicherten Rente.

Er beträgt

bei Versicherungsbeginn ab dem 1.6.1998 : 10%
bei Versicherungsbeginn vor dem 1.6.1998 : 5%

Selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherungen nach den Tarifen BV und GBV ohne Zusatzkennzeichen erhalten zusätzlich während der Anwartschaft einen Schlussüberschussanteil in Höhe von 10 % der gezahlten Beiträge.

Selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherungen nach den Tarifen 31 (FGE) und 31 (SGE) erhalten bei Beendigung der Versicherung eine Schlusszahlung gemäß nachstehender Tabelle.

Bei Verträgen, die aufgrund einer Reaktivierung wiederum beitragspflichtig geworden sind, wird die Schlusszahlung in % der ab Reaktivierung gezahlten Tarifbeiträge festgesetzt.

Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit erhalten die Verträge eine Schlusszahlung in % des Tarifbeitrages:

Sie beträgt für Versicherungsjahre bis 1998: ab 1998:
Männer bis 30 Jahre 30% 40%
31 bis 45 Jahre 30% 30%
ab 46 Jahre 30% 20%
Frauen bis 35 Jahre 30% 40%
36 bis 50 Jahre 30% 30%
ab 51 Jahre 30% 20%

Die Schlusszahlung wird als Einmalbeitrag zur Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente verwendet.

Ist die Versicherungsdauer kürzer als die Leistungsdauer wird die Schlusszahlung für jedes abgekürzte Jahr der Versicherungsdauer gegenüber der Leistungsdauer um 2 %-Punkte gekürzt.

7.2 Während der Rentenlaufzeit

Erhöhungsrente während der Rentenlaufzeit:

– bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-17" , "-18" oder "-19" 1,70%
– bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-16" 1,35%
– bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-15" mit Überschußsystem Turbodynamik 3,35%
– bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-15" ohne Überschußsystem Turbodynamik 1,35%
– bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-13" mit Überschußsystem Turbodynamik 2,85%
– bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-13" ohne Überschußsystem Turbodynamik 0,85%
– bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-12" mit Überschußsystem Turbodynamik 2,85%
– bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-12" ohne Überschußsystem Turbodynamik 0,85%
– bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-8" mit Überschußsystem Turbodynamik 2,35%
– bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-8" ohne Überschußsystem Turbodynamik 0,35%
– bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-7" 0,35%
– bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-4", "-5" 0,00%
– bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-2" 0,00%
– bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-0" 0,00%
– bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-98" oder "-94" 0,00%
– bei den Tarifen BVM und BVF (Rechnungszinssatz 3,5 %) 0,00%
– bei den Tarifen BV und GBV (Rechnungszinssatz 3,0 %) 0,00%
– bei den Tarifen 31 (FGE) und 31 (SGE) mit Rechnungszinssatz 3,5 % 0,00%
– bei den Tarifen 31 (FGE) und 31 (SGE) mit Rechnungszinssatz 3,0 % 0,00%

8. Selbständige Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen

8.1 Während der Anwartschaft

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:

Bei Überschusssystem "Leistungsfallbonus" in % der versicherten BU-Leistung

Anwartschaftliche Erwerbsunfähigkeitsversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlußzahlung in Höhe von 15 % der auf Seite 74 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt.

Tarife mit Zusatzkennzeichen"-19":

ALVSEV(G)-2-19, ALVSEV(G)-3-19

Tarife mit Zusatzkennzeichen"-17":

ALVSEV(G)-2-17, ALVSEV(G)-3-17

Die Ergänzung "G" kennzeichnet Kollektivtarif und entfällt entsprechend bei Einzeltarifen.

Nachfolgend wird auf den Präfix „ALV“ und auf die Ergänzung "G" verzichtet.

Überschusssystem Leistungsfallbonus:
Berufsunfähigkeitsbonus in % der versicherten Rente
--- --- ---
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" oder "-19"
--- --- ---
Berufsgruppe mit Schichtkennzeichen "-2" mit Schichtkennzeichen "-3"
--- --- ---
z. Zt. unabhängig
von 45 51
der Berufsgruppe
Überschusssystem Beitragsverrechnung:
Reduktion des Beitrages um ...%
--- --- ---
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" oder "-19"
--- --- ---
Berufsgruppe mit Schichtkennzeichen "-2" mit Schichtkennzeichen "-3"
--- --- ---
z. Zt. unabhängig
von 26 28
der Berufsgruppe
8.2 Während der Rentenlaufzeit

Erhöhungsrente während der Rentenlaufzeit:

– bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-17", "-19" 1,70%
9. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen nach Tarifen BUZ, BUZA, BUZD, BUZV, EBUZ, B, BR, UBUZ (Rente), b, br

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-19":

ALVBUZB(G)-1-19, ALVBUZB(G)-2-19, ALVBUZB(G)-3-19, ALVBUZBP-3-19, ALVDUZB(G)-1-19, ALVDUZB(G)-3-19, ALVBUZR(G)-1-19, ALVBUZR(G)-2-19, ALVBUZR(G)-3-19, ALVBUZRP-3-19, ALVDUZR(G)-1-19, ALVDUZR(G)-3-19

Nachfolgend werden diese Tarife als BUZ mit Zusatzkennzeichen "-19" bezeichnet.

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-18":

ALVBUZB(G)-1-18, ALVBUZB(G)-2-18, ALVBUZB(G)-3-18, ALVBUZBP-3-18, ALVDUZB(G)-1-18, ALVDUZB(G)-3-18, ALVBUZR(G)-1-18, ALVBUZR(G)-2-18, ALVBUZR(G)-3-18, ALVBUZRP-3-18, ALVDUZR(G)-1-18, ALVDUZR(G)-3-18

Nachfolgend werden diese Tarife als BUZ mit Zusatzkennzeichen "-18" bezeichnet.

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17":

ALVBUZB(G)-1-17, ALVBUZB(G)-2-17, ALVBUZB(G)-3-17, ALVBUZBP-3-17, ALVDUZB(G)-1-17, ALVDUZB(G)-3-17, ALVBUZR(G)-1-17, ALVBUZR(G)-2-17, ALVBUZR(G)-3-17, ALVBUZRP-3-17, ALVDUZR(G)-1-17, ALVDUZR(G)-3-17, ABUZB(G)-17, ABUZR(G)-17, AEBUZB(G)-17, AEBUZR(G)-17, ABUZBD(G)-17, ABUZRD(G)-17, AFBUZB(G)-17, AFBUZR(G)-17, ABUZW-17, AFBUZBD(G)-17, AFBUZRD(G)-17

Nachfolgend werden diese Tarife als BUZ mit Zusatzkennzeichen "-17" bezeichnet.

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16":

ALVBUZB(G)-1-16, ALVBUZB(G)-2-16, ALVBUZB(G)-3-16, ALVBUZBP-3-16, ALVDUZB(G)-1-16, ALVDUZB(G)-3-16, ALVBUZR(G)-1-16, ALVBUZR(G)-2-16, ALVBUZR(G)-3-16, ALVBUZRP-3-16, ALVDUZR(G)-1-16, ALVDUZR(G)-3-16

Nachfolgend werden diese Tarife als BUZ mit Zusatzkennzeichen "-16" bezeichnet.

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15":

ALVBUZB(G)-1-15, ALVBUZB(G)-2-15, ALVBUZB(G)-3-15, ALVBUZBP-3-15, ALVDUZB(G)-1-15, ALVDUZB(G)-3-15, ALVBUZR(G)-1-15, ALVBUZR(G)-2-15, ALVBUZR(G)-3-15, ALVBUZRP-3-15, ALVDUZR(G)-1-15, ALVDUZR(G)-3-15, ABUZB(G)-15, ABUZR(G)-15, AEBUZB(G)-15, AEBUZR(G)-15, ABUZBD(G)-15, ABUZRD(G)-15, AFBUZB(G)-15, AFBUZR(G)-15, ABUZW-15, AFBUZBD(G)-15, AFBUZRD(G)-15

Nachfolgend werden diese Tarife als BUZ mit Zusatzkennzeichen "-15" bezeichnet.

Tarife zu Hauptversicherungen mit Zusatzkennzeichen"-14" , "-13":

BUZ, BUZD, BUZW, EBUZ

Nachfolgend werden diese Tarife als BUZ mit Zusatzkennzeichen "-14", "-13" bezeichnet.

9.1 Anwartschaften

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:

Bei Überschusssystem Leistungsfallbonus / Bonusrente: in % der versicherten BU-Leistung
Bei Überschusssystem Beitragsverrechnung /Turbodynamik: in % des Beitrages
Bei Überschusssystem Verzinsliche Ansammlung:

Risikoüberschussanteil: in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages

Zinsüberschussanteil: in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages

Schlussüberschussanteil: BUZ zu Tarifen gemäß Ziffer 1.1.2, 1.4.2, 1.5.2, 4.1.1.4, 4.1.2.4, Tarifen 59, 60: in % der Summe der gezahlten Jahresbeiträge; BUZ zu übrigen Tarifen: Schlussüberschussanteile in % der laufenden Überschussbeteiligung

Bemessungsgröße für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

Ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Ansammlungsguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage

Bei Überschusssystem Investmentbonus:

Risikoüberschussanteil: in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages (nur dort wo unten aufgeführt)

Zinsüberschussanteil: in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages (nur dort wo unten aufgeführt)

Bemessungsgröße für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

Ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage (sofern ein Zinsüberschuss gewährt wird)

Bei Überschusssystem "Verwendung im Rahmen der Hauptversicherung": in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages
Bei Überschusssystem "Bonusrente mit/ohne Rückgewähr": in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages
Bei Überschusssystem Schlusszahlung in % der Summe der überschussberechtigten Beiträge

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13", "-14", "-15", "-16", "-17", "-19" : Diese Überschüsse gelten aktuell gleichermaßen, unabhängig davon, ob es sich um eine reine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung handelt oder ob bedingungsgemäß der Einschluss des allgemeinen Dienstunfähigkeitsrisikos vorgesehen ist.

Überschusssystem Leistungsfallbonus / Bonusrente
BUZ mit Zusatzkennzeichen
--- --- --- --- ---
Berufsgruppe "-19" "-18", "-17" "-16", "-15" "-14", -13"
--- --- --- --- ---
1* , D1* 64 71 69,5 68
1 , D1 64 73,5 72 71
1+, D1+ 67 65,5 64 63
1, D1 64 69 67,5 66,5
2+, D2+ 61 62 60,5 59,5
2, D2 65 62 60,5 59,5
2-, D2- 63 68,5 67 66
3+, D3+ 63 72,5 71 70
3, D3 66 71 69,5 68,5
3-, D3- 64 68 66,5 65,5
4, D4 71 15 13 12
4-, D4- 71 15 13 12
K / K+ 71 60,5 59 55
Überschusssystem Bonusrente Bonusrente

in %
Berufsgruppe Mann / Frau
--- --- ---
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-12", "-10", "-9", "-8" oder "-7" 1+, 1 67
2 59
3 67
4 14
K 167
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-5" oder "-6" 1+, 1 65
2 55
3 65
4 12
K 167
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-4", "3", "-2",-1", "-0", "-98", "-97", "-95" oder "-94": (bei BUZ40 nicht auf die AV-Rente) 33 1/3 1)
BUZ zu Tarifen gemäß Ziffer 1.1.2, 1.4.2, 1.5.2, 4.1.1.4, 4.1.2.4, Tarifen 59, 60 25 2)
BUZA zu übrigen Haupttarifen 28
BUZ, B, BR zu übrigen Haupttarifen 33 1/3
BUZA zu übrigen Haupttarifen 28
Tarife 2, 2A, 6 33 1/33)

1) bei versicherten Akademikern zusätzlich 16 2/3 %-Punkte

2) bei entschädigungsfreiem Verlauf der BUZ wird der für die verzinsliche Ansammlung definierte Schlussüberschussanteil gezahlt

3) bei weiblichen Versicherten zusätzlich 16 2/3 %-Punkte

Überschusssystem Beitragsverrechnung Reduktion des Beitrages um …

%
BUZ mit Zusatzkennzeichen
--- --- --- --- ---
Berufsgruppe "-19" "-18", "-17" "-16", "-15" "-14", -13"
--- --- --- --- ---
1* , D1* 30,5 33 32 28,5
1 , D1 30,5 34,5 33,5 32,5
1+, D1+ 32 26 25 24
1, D1 30,5 29,5 28,5 27,5
2+, D2+ 29 29,5 28,5 27,5
2, D2 31 29,5 28,5 27,5
2-, D2- 30 37,5 36,5 35,5
3+, D3+ 30 34 33 32
3, D3 31,5 33,5 32,5 31,5
3-, D3- 30,5 30,5 29,5 28,5
4, D4 34 6 5 4
4-, D4- 34 6 5 4
K / K+ 34 27 26 22
Überschusssystem Beitragsverrechnung Reduktion des BUZ-Beitrages um ..

%
Berufsgruppe
--- --- ---
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen -12", "-10" oder " -9" 1+, 1 28
2 27
3 30
4 6
K 50
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-8" oder " -7" 1+, 1 28
2 27
3 30
4 6
K 50
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen " -5" oder "-6" 1+, 1 27
2 25
3 29
4 5
K 50
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-4", "-3", "-2", "-1" oder "-0": 181)
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-98", "-97", "-95" oder "-94": 202)
BUZ40 183)

1) bei versicherten Akademikern zusätzlich 7 %-Punkte

2) bei versicherten Akademikern zusätzlich 10 %-Punkte

3) bei versicherten Akademikern zusätzlich 9 %-Punkte

Überschusssystem Turbodynamik
Reduktion des Beitrages um …

%
--- --- ---
BUZ mit Zusatzkennzeichen
--- --- ---
Berufsgruppe "-15" "-14", -13"
--- --- ---
1* , D1* 24 20,5
1 , D1 25,5 24,5
1+, D1+ 17 16
1, D1 20,5 19,5
2+, D2+ 20,5 19,5
2, D2 20,5 19,5
2-, D2- 28,5 27,5
3+, D3+ 25 24
3, D3 24,5 23,5
3-, D3- 21,5 20,5
4, D4 3 2
4-, D4- 3 2
K 16 12
Überschusssystem Turbodynamik Reduktion des Beitrages um …

%
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen
--- ---
Berufsgruppe "-12, "-10", "-8"
--- ---
1+, 1 20
2 19
3 22
4 2
K 40
Überschusssystem Verwendung im Rahmen der Hauptversicherung / Bonusrente mit/ohne Rückgewähr Risikoüberschuss in % des BUZ-Beitrages
BUZ mit Zusatzkennzeichen
--- --- --- ---
Berufsgruppe "-19" "-17", "-18" -15, "-16"
--- --- --- ---
1* , D1* 30,5 33 32
1 , D1 30,5 34,5 33,5
1+, D1+ 32 26 25
1, D1 30,5 29,5 28,5
2+, D2+ 29 29,5 28,5
2, D2 31 29,5 28,5
2-, D2- 30 37,5 36,5
3+, D3+ 30 34 33
3, D3 31,5 33,5 32,5
3-, D3- 30,5 30,5 29,5
4, D4 34 6 5
4-, D4- 34 6 5
K / K+ 34 27 26
Überschusssystem verzinsliche Ansammlung Risikoüberschuss in % des BUZ-Beitrages
BUZ mit Zusatzkennzeichen "-13", "-14" Berufsgruppe
--- --- ---
1* 33,5
--- --- ---
1 37,5
1+ 29
1 32,5
2+ 27,5
2 27,5
2- 35,5
3+ 32
3 31,5
3- 28,5
4 4
4- 4
K 22
Sockelbeteiligung : wie zugehörige Hauptversicherung
Überschusssystem Verzinsliche Ansammlung Beitragspflichtige Vers. in % Ratenbeitrag
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-8" Berufsgruppe Mann / Frau
--- --- --- ---
1+ 28
--- --- --- ---
1 28
2 27
3 30
4 6
Beitragsfreie Vers. in % Risikobeitrag
Berufsgruppe Mann / Frau
1+ 30
1 30
2 30
3 30
4 30
Sockelbeteiligung : wie zugehörige Hauptversicherung
Überschusssystem Verzinsliche Ansammlung Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Sockelbeteiligung

in %
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-95" oder "-94" 111) 100 wie zugehörige Hauptversicherung
BUZ zu übrigen Tarifen gemäß Ziffer 1.1.2, 1.4.2, 1.5.2, 4.1.1.4, 4.1.2.4, Tarifen 59, 60 20 52) wie zugehörige Hauptversicherung
BUZ zu übrigen Haupttarifen (nicht zu Hauptversicherungen mit Zusatzkennzeichen "-8") 11 100 wie zugehörige Hauptversicherung
BUZA zu übrigen Haupttarifen 11 70 wie zugehörige Hauptversicherung

1) bei versicherten Akademikern zusätzlich 3 %

2) wird nur fällig bei entschädigungsfreiem Verlauf der BUZ, bei vorzeitiger Beendigung durch Kündigung, Tod oder Heirat: 2,5 %

Überschusssystem Schlusszahlung Schlussüberschussanteil

in %
Tarife 2, 2A, 6
bei Vers.dauern unter 30 Jahre: 50
bei Vers.dauern ab 30 Jahre: 60
Tarife: b, br, br / .. für Versicherungsjahre
bis 1998: ab 1998:
Männer bis 30 Jahre 30 40
31 bis 45 Jahre 30 15
ab 46 Jahre 30 15
Frauen bis 35 Jahre 30 40
36 bis 50 Jahre 30 30
ab 51 Jahre 30 20
Ist die Versicherungsdauer kürzer als die Leistungsdauer wird die Schlusszahlung für jedes abgekürzte Jahr der Versicherungsdauer gegenüber der Leistungsdauer um 2 %-Punkte gekürzt.
übrigen Zusatzversicherungen 30

Invaliditäts-Zusatzversicherungen werden durch Gewährung einer Vordividende den Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen angepaßt und nehmen entsprechend am Überschuss teil.

Anwartschaftliche Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlußzahlung in Höhe von 15 % der auf Seite 74 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt.

9.2 Laufende Berufsunfähigkeits- und Unfall-Berufsunfähigkeits-Zusatzrenten

Bemessungsgröße für die Erhöhungsrente (Zusatzrente): die erreichte Gesamtrente

Bemessungsgröße für den Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital

Fällige Renten (ggf. einschl. Beitragsbefreiung) erhalten eine Erhöhungsrente

in %
BUZ mit Zusatzkennzeichen "-19","-18", "-17" 1,70
BUZ mit Zusatzkennzeichen "-16" 1,35
BUZ mit Zusatzkennzeichen "-15" mit Überschußsystem Turbodynamik 3,35
BUZ mit Zusatzkennzeichen "-15" ohne Überschußsystem Turbodynamik 1,35
BUZ mit Zusatzkennzeichen "-13" oder "-14" mit Überschußsystem Turbodynamik 2,85
BUZ mit Zusatzkennzeichen "-13" oder "-14" ohne Überschußsystem Turbodynamik 0,85
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-12" mit Überschußsystem Turbodynamik 2,85
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-12" ohne Überschußsystem Turbodynamik 0,85
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-10" , "-9" oder "-8" mit Überschußsystem Turbodynamik 2,35
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-10" , "-9" oder "-8" ohne Überschußsystem Turbodynamik 0,35
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-7" 0,35
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-4" , "5" oder "-6" 0,00
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-3", "-2", "-1" oder "-0" 0,00
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-98", "-97", "-95" oder "-94" 0,00
BUZ zu Tarifen gemäß Ziffer 1.1.2, 1.4.2, 1.5.2, 4.1.1.4, 4.1.2.4, Tarifen 59, 60 0,00
bei Zusatzversicherungen zu Tarifen gem. 1.1.3, 1.4.3, 1.5.5, 4.1.1.5, CL6, CLFG6, CLIP (ohne Zusatzkennzeichen) 0,00
BUZ, BUZA zu übrigen Haupttarifen, Tarife 2, 2A, 6 0,00
ehemalige CL-BUZ-Tarife mit Rechnungszins 3 % (B , BR und älter) 0,00
b , br, br / … (zu Haupttarifen der ehemaligen Albingia mit RZ 3 %) 0,00

Beitragsbefreiungsrente aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei verzinslicher Ansammlung:

Überschussanteil in % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals:
– bei Zusatzversicherungen zu Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-19", "-18", "-17" 1,70
– bei Zusatzversicherungen zu Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-16" 1,35
– bei Zusatzversicherungen zu Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-15" 1,35
– bei Zusatzversicherungen zu Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-12", "-13" oder "-14" 0,85
– bei Zusatzversicherungen zu Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-9" oder "-10" 0,35
– bei Zusatzversicherungen zu Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-7" oder "-8" 0,35
– bei Zusatzversicherungen zu Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-4", "-5" oder "-6" 0,00
– bei Zusatzversicherungen zu Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-3", "-2", "-1" oder "-0" 0,00
– bei Zusatzversicherungen zu Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-98", "-97", "-95" oder "-94" 0,00
– BUZ zu Tarifen gemäß Ziffer 1.1.2, 1.4.2, 1.5.2, 4.1.1.4, 4.1.2.4, zu Tarif 59 oder 60 0,00
– bei Tarif b, br, br / .. (zu Haupttarifen der ehemaligen Albingia mit Rechnungszinssatz 3 %) 0,00
– bei Zusatzversicherungen zu allen anderen Tarifen mit 3,5 % Rechnungszins 0,00
– bei Zusatzversicherungen zu allen anderen Tarifen mit 3,0 % Rechnungszins 0,00
10. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen

Tarife mit Zusatzkennzeichen"-19":

ALVEUZB(G)-2-19, ALVEUZB(G)-3-19, ALVEUZR(G)-2-19, ALVEUZR(G)-3-19

Tarife mit Zusatzkennzeichen"-17":

ALVEUZB(G)-2-17, ALVEUZB(G)-3-17, ALVEUZR(G)-2-17, ALVEUZR(G)-3-17

Nachfolgend werden diese Tarife als EUZ mit Zusatzkennzeichen „-19“ bzw. "-17" bezeichnet.

10.1 Anwartschaften

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:

Bei Überschusssystem Leistungsfallbonus: in % der versicherten BU-Leistung
Bei Überschusssystem Beitragsverrechnung /Turbodynamik: in % des Beitrages
Bei Überschusssystem "Verwendung im Rahmen der Hauptversicherung": in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages
Überschusssystem Leistungsfallbonus
EUZ "-19" oder EUZ "-17" mit Schichtkennzeichen
--- --- ---
Berufsgruppe "-2" "-3"
z.Zt. unabhängig 45 51
von Berufsgruppe
Überschusssystem Beitragsverrechnung
EUZ zu Haupttarifen "-19" oder "-17" mit Schichtkennzeichen
--- --- ---
Berufsgruppe "-2" "-3"
z.Zt. unabhängig 26 27
von Berufsgruppe
Überschusssystem Verwendung im Rahmen der Hauptversicherung Risikoüberschuss in % des EUZ-Beitrages
EUZ zu Haupttarifen "-19" oder "-17" mit Schichtkennzeichen
--- --- ---
Berufsgruppe "-2" "-3"
z.Zt. unabhängig 26 27
von Berufsgruppe

Anwartschaftliche Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlußzahlung in Höhe von 15 % der auf Seite 74 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt.

10.2 Laufende Erwerbsunfähigkeits-Zusatzrenten

Bemessungsgröße für die Erhöhungsrente (Zusatzrente): die erreichte Gesamtrente

Bemessungsgröße für den Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital

Fällige Renten (ggf. einschl. Beitragsbefreiung) erhalten eine Erhöhungsrente

in %
EUZ mit Zusatzkennzeichen "-19","-17" 1,70

Beitragsbefreiungsrente aus der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei verzinslicher Ansammlung:

Überschussanteil in % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals:
– bei Zusatzversicherungen mit Zusatzkennzeichen "-19", "-17" 1,70
11. Pflegerenten-Zusatzversicherungen nach Tarif PZ, PZB

Bemessungsgröße für den laufenden Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital

Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil: die laufende Überschussbeteiligung

Bemessungsgröße für die Erhöhungsrente: die erreichte Gesamtrente

Bemessungsgröße für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage.

11.1 Vor Eintritt des Pflegefalls
– Zinsüberschussanteil 0%
– Schlussüberschussanteil 10%
– Sockelbeteiligung 3%

11.2 Nach Eintritt des Pflegefalls

11.2.1 Während der Aufschubzeit bei Tarif PZB
– Zinsüberschussanteil 0%
– Sockelbeteiligung 3%
11.2.2 Während der Rentenlaufzeit bei Tarif PZB
– Zusatzrente bzw. Erhöhungsrente in % der erreichten Gesamtrente 0%
12. Risiko-Zusatzversicherungen, Zeitrenten-Zusatzversicherungen

Summen-Zusatzversicherungen, Renten-Zusatzversicherungen

Bemessungsgröße für den Todesfallbonus: die versicherte Summe bzw. die versicherte Rente

Bemessungsgröße für den Risikoüberschussanteil: der überschussberechtigte Risikobeitrag

Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil: die laufende Überschussbeteiligung

Bemessungsgröße für die Schlusszahlung: in % des Tarifbeitrages

Tarife Schlusszahlung in % der gezahlten Beitragssumme
Risiko-Zusatzversicherung
– RZ zu Haupttarif AG4-17, ALVG4Z-2-17, ALVG4ZG-2-17, ALVG4Z-3-17, ALVG4ZG-3-17 5
– RZ zu Haupttarif AG4-16, ALVG4Z-2-16, ALVG4ZG-2-16, ALVG4Z-3-16, ALVG4ZG-3-16 5
– RZ zu Haupttarif AG4-15, ALVG4Z-2-15, ALVG4ZG-2-15, ALVG4Z-3-15, ALVG4ZG-3-15 5
– zu Haupttarif AG4-13, AG4 -12, AG4 -10 5
– zu Haupttarif AG4 -8, AG4 -7 20
– zu Haupttarif AG4-5 0
Risiko-Zusatztarif mit Zusatzkennzeichen "16" oder "-15" (Deklaration in 2018 unabhängig von der Tarifklasse TK11, TK12, TK21, TK22) Risikoklasse Überschusssystem Todesfallbonus in % der versicherten Leistung Überschusssystem Beitragsverrechnungssatz in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages
ALVRz-3-17, ALVRz-2-17 Premium NR 50 33,5
ALVRz-3-17, ALVRz-2-17 Standard NR 50 33,5
ALVRz-3-17, ALVRz-2-17 Raucher 63 39,0
ALVRz(G)-2-17, ALVRz(G)-3-17 44 31,0
ALVRz-3-16, ALVRz-2-16, ALVRz-3-15, ALVRz-2-15 Premium NR 48 32,5
ALVRz-3-16, ALVRz-2-16, ALVRz-3-15, ALVRz-2-15 Standard NR 48 32,5
ALVRz-3-16, ALVRz-2-16, ALVRz-3-15, ALVRz-2-15 Raucher 61 38,0
ALVRz(G)-2-16, ALVRz(G)-3-16, ALVRz(G)-2-15, ALVRz(G)-3-15 42 30,0
Tarife Todesfallbonus

in %
RZ und FZ
– zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-4", "-3", "-0", "-1", "-98", "-95" oder "-94" 50
– zu Haupttarifen gem. Ziffer 1.1.3, 1.4.3, 1.5.5, Rententarife C(FG)R-Tarife 70
– zu den übrigen Haupttarifen: 90 1)
Bei den Übrigen Tarifen wird bei beitragspflichtigen Risiko-Zusatzversicherungen - sofern vertraglichvereinbart - anstelle des Todesfallbonus ein Schlussüberschussanteil in % der gezahlten Beiträge gezahlt.
Er beträgt nach einer zurückgelegten Versicherungsdauer von
mehr als 30 Jahren 35
mehr als 20 Jahren 30
mehr als 10 Jahren 25
10 Jahren und weniger 20
Zusätzlich wird ein Todesfallbonus von 50 % (bei weiblichen Versicherten: 65%) gezahlt.
ZV3-94 50
ZV3 gem. Ziffer 1.1.4, 1.4.4, 1.5.6 50
ZV3 gem. Ziffer 1.1.7, 1.4.7, 1.5.9 mit Beginn ab 1.4.1984 70 1)

1) bei weiblichen Versicherten zuzüglich 30 %-Punkte

Tarife Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Todesfallbonus

in %
ZV5-94 30 25 50
ZV5 gem. Ziffer 1.1.4, 1.4.4, 1.5.6 181) 16 50
ZV5 gem. Ziffer 1.1.7, 1.4.7, 1.5.9 332) 3) 16 50

1) bei verzinslicher Ansammlung: 30 %

2) bei verzinslicher Ansammlung bzw. Dauerabkürzung: 40 %3)

3) bei weiblichen Versicherten zuzüglich 30 %-Punkte

Bei beitragspflichtigen Zusatzversicherungen ZV5, ZV5-94 mit Bonussystem wird im Todesfall die Versicherungsleistung entsprechend dem vereinbarten Vorausbonus aufgestockt.

Versicherungen mit Schlussüberschussanteil in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages Schlussüberschussanteil

in %
ZV4 351)
ZV3 mit Beginn bis 1.4.1984 351)
FZ mit Beginn bis 1986 30

1) bei weiblichen Versicherten zuzüglich 10 %-Punkte

Tarife Todesfallbonus

in %
SZ, FSZ ohne Zusatzkennzeichen 431)
SZ / 87 FSZ / 87 67
SZ / 68 FSZ / 68 Vers.beginn ab dem 1.1.1984 852)

1) bei weiblichen Versicherten abzüglich 18 %-Punkte

2) bei weiblichen Versicherten zuzüglich 93 %-Punkte

Versicherungen mit Schlusszahlung in % des Tarifbeitrages Todesfallbonus

in %
SZ / 68 FSZ / 68 Vers.beginn vor dem 1.1.1984 461)
Renten-Zusatzvers. nach Tarif RZ Vers.beginn vor dem 1.1.1984 402)

1) bei weiblichen Versicherten zuzüglich 18 %-Punkte

2) bei weiblichen Versicherten zuzüglich 20 %-Punkte

Todesfallbonus

in %
Renten-Zusatzvers. nach Tarif RZ Vers.beginn ab dem 1.1.1984 701)

1) bei weiblichen Versicherten zuzüglich: 80 %-Punkte

Fällige Renten aus Zeitrenten-Zusatzversicherungen erhalten eine Erhöhungsrente in % der erreichten Gesamtrente
Diese beträgt:
– zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-17" 1,70
– zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-15" 1,35
– zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-12", "-13" 0,85
– zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-10", "-8", "-7" 0,35
– zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-4", "-5", "-6" 0,00
– zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-3" oder "-0" 0,00
– zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-98", "-97", "-95" oder "-94" 0,00
– zu Tarifen gem. Ziffer 1.1.3, 1.4.3, 1.5.5, C(FG)R-Tarife, (G)E- Tarife 0,00
– zu Tarifen gem. Ziffer 1.1.4, 1.4.4, 1.5.6 0,00
– zu Tarifen gem. Ziffer 1.1.6, 1.4.6, 1.5.8, Rententarife (G)RR-Tarife gemäß Ziffern 4.1.1.5, 4.1.2.5 0,00
– zu Tarifen gem. Ziffer 1.1.7, 1.4.7, 1.5.9 0,00
Fällige Renten aus Renten-Zusatzversicherungen mit Rentenbeginnen ab dem 1.1.1980 erhalten eine Zusatzrente (Bonusrente) in % der erreichten Gesamtrente
Diese beträgt: bei einem Rechnungszinssatz 3,5 % 0,00
Diese beträgt: bei einem Rechnungszinssatz 3,0 % 0,00
13. Pflegerentenversicherungen

Bemessungsgröße für den laufenden Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital

Bemessungsgröße für die Erhöhungsrente: die erreichte Gesamtrente

Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil: die laufende Überschussbeteiligung

13.1 Vor Beginn der Altersrente
– Zinsüberschussanteil 0 %
– Schlussüberschussanteil 0 %
13.2 Nach Beginn der Altersrente
– Zusatzrente in % der erreichten Gesamtrente 0%
14. Verzinsliche Ansammlung der Überschüsse

Überschussguthaben erhalten insgesamt eine Verzinsung in Höhe von:

Zusatzkennzeichen Tarifangabe Ansammlungszins

in % (p.a.)
"-18" alle Tarife (BUZ/SBV, Relax, EB siehe unten) 2,10
"-17" alle Tarife (BUZ/SBV, Relax, EB siehe unten) 2,10
"-16" alle Tarife (BUZ/SBV, Relax, EB siehe unten) 2,10
"-15" alle Tarife (BUZ/SBV, Relax, EB siehe unten) 2,10
"-13" alle Tarife, ausgenommen ARG1(G)-13, ARG2(G)-13 2,10
"-13" ARG1(G)-13, ARG2(G)-13 2,60
"-12 alle Tarife, ausgenommen ARG1(G)-12, ARG2(G)-12 2,10
"-12" ARG1(G)-12, ARG2(G)-12 2,60
"-10" alle Tarife, ausgenommen ARG1(G)-10, ARG2(G)-10 2,10
"-10" ARG1(G)-10, ARG2(G)-10 2,60
"-8" alle Tarife 2,10
"-7" alle Tarife, ausgenommen AVR1(G)-7, AVR2(G)-7 2,10
"-7" AVR1(G)-7, AVR2(G)-7 2,20
"-6" AVR1(G)-6, AVR2(G)-6 2,20
"-5" alle Tarife, ausgenommen AVR1(G)-5, AVR2(G)-5 2,10
"-5" AVR1(G)-5, AVR2(G)-5 2,20
"-4" alle Tarife, ausgenommen Rententarife gemäß Ziffer 4.1.1.3 A bzw. Ziffer 4.1.2.3 A sowie Tarife VR1(G)-4, VR2(G)-4, TCM1-4 2,10
"-4" Rententarife gemäß Ziffer 4.1.1.3 A bzw. Ziffer 4.1.2.3 A 2,10
"-4" Tarife VR1(G)-4, VR2(G)-4, TCM1-4 2,20
"-3" alle Tarife, ausgenommen Rententarife gemäß Ziffer 4.1.1.3 A bzw. Ziffer 4.1.2.3 A 2,10
"-3" Rententarife gemäß Ziffer 4.1.1.3 A bzw. Ziffer 4.1.2.3 A 2,10
"-1" VR1(G)-1, VR2(G)-1, TCM1-1 2,20
"-0" alle Tarife, ausgenommen Rententarife gemäß Ziffer 4.1.1.3 A bzw. Ziffer 4.1.2.3 A sowie Tarife VR1(G)-0, VR2(G)-0 2,60
"-0" Rententarife gemäß Ziffer 4.1.1.3 A bzw. Ziffer 4.1.2.3 A , ausgenommen VR-Tarife 2,60
"-0" VR1(G)-0, VR2(G)-0 2,20
"-98", "-97", "-95", "-94" alle Tarife 2,60
- Kapitaltarife gemäß Ziffer 1.1.2, 1.3.2, 1.4.2, 1.5.2 2,60
- Rententarife 4,00
- CL(FG), CLV, CLS 3,50
K, V, G 3,50
- C(FG)R-Tarife, E, GE-Tarife 4,00
- Kapitaltarife gemäß Ziffer 1.1.6, 1.2.3, 1.3.5, 1.4.6, 1.5.8 3,00
- Tarife 100 - 419, Z, N, Tarife gem. 1.1.9, 1.4.9, 1.5.10 3,00
- Rententarife Tarife 87, Rententarife 48 gemäß Ziffer 4.1.1.6 B, 4.1.2.6 B 4,00
- Rententarife Tarife 87, Rententarife 48 gemäß Ziffer 4.1.1.6 A, 4.1.2.6 A, sofern die gemäß Sterbetafel DAV 1994 R erfolgte zusätzliche Deckungskapitalzuführung noch nicht vollständig aufgebaut ist 4,00
- Rententarife Tarife 87, Rententarife 48 gemäß Ziffer 4.1.1.6 A, 4.1.2.6 A, sofern die gemäß Sterbetafel DAV 1994 R erfolgte zusätzliche Deckungskapitalzuführung vollständig aufgebaut ist 4,00
- Tarifgruppen Kapital: 87 3,50
- Tarifgruppen Kapital: 68, 53, Terra-Tarife, Tarife gemäß Ziffer 1.5.12 3,00
bei Einmalbeitragsversicherungen mit bestimmten Beginnterminen / Rentenbeginnphase / BU / SBV:
"-17", "-18" alle Tarife gegen Einmalbeitrag (auch gegen laufenden Einmalbeitrag) 2,10
"-16" alle Tarife gegen Einmalbeitrag (auch gegen laufenden Einmalbeitrag) 2,10
"-15", "-13" alle Tarife gegen Einmalbeitrag (auch gegen laufenden Einmalbeitrag) 2,10
"-12" alle Tarife gegen Einmalbeitrag 2,50
"-10" alle Tarife gegen Einmalbeitrag, außer AGV2E-10; AGT2-10 2,40
"-10" AGV2E-10 2,95
"-10" AGT2E-10 2,25
"-8", "-7" alle Tarife gegen Einmalbeitrag 2,40
"-5" alle Tarife gegen Einmalbeitrag, ausgenommen AG1(G)E, AG2(G)E, AG3(G)E, AG4(G)E ab dem 6. Versicherungsjahr 2,10
"-5" AG1(G)E, AG2(G)E, AG3(G)E, AG4(G)E ab dem 6. Versicherungsjahr 2,15
"-4" alle Tarife gegen Einmalbeitrag, ausgenommen Rententarife gemäß Ziffer 4.1.2.3 A 2,15
"-4" Rententarife gemäß Ziffer 4.1.2.3 A 2,15
"-3" alle Rententartife gegen Einmalbeitrag, ausgenommen Rententarife gemäß Ziffer 4.1.2.3 A 2,30
"-3" Rententarife gemäß Ziffer 4.1.2.3 A 2,30
"-3" Kapitaltarife 2,30
"-0" alle Tarife gegen Einmalbeitrag, ausgenommen Rententarife gemäß Ziffer 4.1.2.3 A 2,50
"-0" Rententarife gemäß Ziffer 4.1.2.3 A 2,50
PAP Aufbaupläne erhalten Überschüsse wie die entsprechenden beitragspflichtigen Tarife
BUZ / DUZ / EUZ / SBV mit Zusatzkennzeichen "-17", "-18", "-19" 2,60
BUZ / DUZ / SBV mit Zusatzkennzeichen "-16", "-15" 2,60
BUZ / DUZ / SBV mit Zusatzkennzeichen "-13" 2,60
BUZ- / DUZ-/ EUZ- Beitragsbefreiungsrente 2,6 , mindestens jedoch der Rechnungszinssatz
AnsammlungszinssatzRB in der Ablaufphase oder Rentenbeginnphase für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-20", "-18","-17", "-16" oder "-15" (außer Relax-Rente / Rentenvers. mit Indexpartizipation/ Indexbeteiligung, außer Tarife ALVC1(G)-3-20, ALVC5(G)-3-20) 2,05
Ansammlungszinssatz in der Rentenbeginnphase Garantie Plus Police ALVC1-3-20, ALVC5-3-20, ALVC1G-3-20, ALVC5G-3-20 1,45
AnsammlungszinssatzRB in der Rentenbeginnphase für Relax-Tarife mit Zusatzkennzeichen "-18", "-20" (ohne ALVC1(G)-3-20, ALVC5(G)-5-20), "-21":
Relax Riester Tarife (IR-Tarife gemäß Ziffer 5) 1,95
Relax bAV-Riester Tarife (IB-Tarife gemäß Ziffer 5) 2,05
Relax Tarife (gemäß Ziffer 3) aus lfd. Beitragszahlung 2,05
Relax Tarife (gemäß Ziffer 3) aus Einmalbeitrag 1,85
AnsammlungszinssatzRB in der Rentenbeginnphase für Relax-Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17:
Relax Riester Tarife (gemäß Ziffer 5) 1,95
Relax Tarife (gemäß Ziffer 3) aus lfd. Beitragszahlung 2,05
Relax Tarife (gemäß Ziffer 3) aus Einmalbeitrag 1,85
AnsammlungszinssatzRB in der Rentenbeginnphase für Relax-Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16:
Relax Riester Tarife (gemäß Ziffer 5) 1,95
Relax Tarife (gemäß Ziffer 3) aus lfd. Beitragszahlung 2,05
Relax Tarife (gemäß Ziffer 3) aus Einmalbeitrag 2,20
AnsammlungszinssatzRB in der Ablaufphase oder Rentenbeginnphase für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15 (außer Relax-Rente) 2,05
AnsammlungszinssatzRB in der Rentenbeginnphase für Relax-Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15:
Relax Riester Tarife (gemäß Ziffer 5) 1,95
Relax Tarife (gemäß Ziffer 3) aus lfd. Beitragszahlung 2,05
Relax Tarife (gemäß Ziffer 3) aus Einmalbeitrag Laufzeit in Jahren
Aufschubdauer 7 oder 8 Jahre 2,30
Aufschubdauer 9 Jahre 2,35
Aufschubdauer 10 Jahre 2,40
Aufschubdauer 11 Jahre 2,45
Aufschubdauer ab 12 Jahre 2,50
AnsammlungszinssatzRB in der Ablaufphase oder Rentenbeginnphase für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13, "-12", "-10", "-9" oder "-8" 2,05
15. Nachdividendenstaffeln

Berechnungsvorschrift für Nachdividenden bei Staffeln mit Zusatzkennzeichen "NRR" : 10 % der Staffel mit gleichem Namen ohne Zusatzkennzeichen "NRR"

Staffel 15_1417
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 7/10
ab 12 Jahre: 7/10
Staffel 10_1_17
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 17/20
ab 12 Jahre: 17/20 zuzüglich 3/50 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 7/4
Staffel 11_1_17
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 2
ab 12 Jahre: 2/1 zuzüglich 1/50 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 23/10
Staffel 10_2_17
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Aufschubdauer ∙ 11/5
ab 12 Jahre: 11/5
Staffel 17_1517
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 11/5
ab 12 Jahre: 11/5 zuzüglich 1/150 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 23/10
Staffel 15_1517
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 37/20
ab 12 Jahre: 37/20
Staffel 15_1_1517
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 3/4
ab 12 Jahre: 3/4 zuzüglich 1/10 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 9/4
Staffel 13_17
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 20 Jahren: 3/4 zuzügl. 3/80 ∙ Versicherungsdauer
ab 20 Jahre: 3/2
Staffel 612_654_1517
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 0
ab 12 Jahre: 0,15 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr
Staffel 801_1_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 37
ab 12 Jahre: 37 zuzüglich 28/15 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 65
Staffel 11_14
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Aufschubdauer ∙ 18
ab 12 Jahre: 18 zuzüglich 9/5 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 45
Staffel 801_1_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 37
ab 12 Jahre: 37 zuzüglich 28/15 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 65
Staffel 801_2_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 30
ab 12 Jahre: 30
Staffel 801A_1_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 48
ab 12 Jahre: 48 zuzüglich 4/3 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 68
Staffel 801A_2_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 23
ab 12 Jahre: 23 zuzüglich 23/15 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 46
Staffel 803_1_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 26
ab 12 Jahre: 26
Staffel 803_2_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 18
ab 12 Jahre: 18
Staffel 13_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 20 Jahren: 15 zuzügl. 3/4* Versicherungsdauer
ab 20 Jahre: 30
Staffel 802_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 43
ab 12 Jahre: 43 ?/?
Staffel 703_10_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 0
ab 12 Jahre: Tarife mit Zusatzkennzeichen ''-10'': 3,4 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr
Staffel 703_12_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 0
ab 12 Jahre: Tarife mit Zusatzkennzeichen ''-12'': 3 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr
Staffel 703_09_08_07_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 0
ab 12 Jahre: Tarife mit Zusatzkennzeichen ''-7'', ''-8'', ''-9'': 1,9 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr
Staffel MIN_ND1008
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 1
ab 12 Jahre: 1
Staffel MIN_ND2008_4008
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 20 Jahren: 0,5 zuzügl. 1/40 ∙ Versicherungsdauer
ab 20 Jahre: 1
Staffel MIN_ND3008_6008
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 1
ab 12 Jahre: 1
Staffel MIN_ND5008
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
Aufschubdauer 12 - 19 20 - 24 25 -29 ab 30
(Jahre): 0,25 0,5 0,75 1
16. Schlussüberschussstaffel
Staffel A_1417
Schlussüberschussanteil in % für Aufschubdauern:
unter 6 Jahren: 0
ab 6 Jahre: 83/200 zuzüglich 3/200 für jedes über die Dauer 6 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 7/10
Staffel B_17
Schlussüberschussanteil in % für Aufschubdauern:
unter 6 Jahren: 0
ab 6 Jahre: 1/4 zuzüglich 13/1600 für jedes über die Dauer 6 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 2/5
Staffel A_14
Schlussüberschussanteil in % für Aufschubdauern:
unter 6 Jahren: 0
ab 6 Jahre: 8 3/10 zuzüglich 3/10 für jedes über die Dauer 6 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 14
Staffel B_15
Schlussüberschussanteil in % für Aufschubdauern:
unter 6 Jahren: 0
ab 6 Jahre: 5 zuzüglich 13/80 für jedes über die Dauer 6 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 8
Staffel MIN_C_1416
Schlussüberschussanteil in % für Aufschubdauern:
unter 6 Jahren: 0
ab 6 Jahre: 1/3 zuzüglich 1/114 für jedes über die Dauer 6 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 0,5
p1(SÜA)_Staffel_11
0,83 für Aufschubdauern bis 5 Jahre
0,79 für Aufschubdauern ab 6 Jahren
p1(SÜA)_Staffel_12
0,88 für Aufschubdauern bis 5 Jahre
0,83 für Aufschubdauer 6 Jahre
0,83 für Aufschubdauer 7 Jahre
0,79 für Aufschubdauern ab 8 Jahren
p1(SÜA)_Staffel_13
0,86 für Aufschubdauern bis 7 Jahre
0,81 für Aufschubdauern ab 8 Jahren
p2(SÜA)_Staffel_11
100 für Aufschubdauern bis 5 Jahre
95 für Aufschubdauer 6 Jahre
90 für Aufschubdauer 7 Jahre
85 für Aufschubdauer 8 Jahre
80 für Aufschubdauern 9 und 10 Jahre
75 für Aufschubdauern von 11 bis 14 Jahren
70 für Aufschubdauern ab 15 Jahren
p2(SÜA)_Staffel_12
100 für Aufschubdauern bis 5 Jahre
100 für Aufschubdauer 6 Jahre bis 8 Jahre
95 für Aufschubdauer 9 Jahre und 10 Jahre
90 für Aufschubdauer 11 Jahre und 12 Jahre
85 für Aufschubdauer 13
80 für Aufschubdauer 14 Jahre
75 für Aufschubdauern ab 15 Jahren
p2(SÜA)_Staffel_13
100 für Aufschubdauern bis 8 Jahre
95 für Aufschubdauer 9 Jahre und 10 Jahre
90 für Aufschubdauer 11 Jahre und 12 Jahre
85 für Aufschubdauer 13
80 für Aufschubdauer 14 Jahre
75 für Aufschubdauer nach 15 Jahren
17. Überschussanteil auf das Fondsguthaben

Überschussanteil auf das Fondsguthaben in % des maßgeblichen Fondsguthabens abhängig vom gewählten Fonds (wirksam ab 01.01.2021)

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-18" , "-20" oder "-21":

Überschussanteil auf das Fondsguthaben in % : 0 (unabhängig vom Fonds)

Tarife
Rentenversicherung mit Indexpartizipation (Relax-Rente) der Tarifgenerationen mit Zusatzkennzeichen "-14", "-15" , "-16" oder "-17" und FRV mit TG -"17"
--- --- --- --- ---
Rentenversicherung mit Indexpartizipation nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (Relax-Riester-Rente) der Tarifgenerationen mit Zusatzkennzeichen "-14", "-15" , "-16" oder "-17" Überschussanteil auf das Fondsguthaben
--- --- --- --- ---
Rentenversicherung mit Indexpartizipation als Direktversicherung mit Garantieniveau 2 der Tarifgeneration "-15" Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 5.000 Euro Fondsguthaben

in %
ab 10.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- --- ---
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,08 0,13 0,26
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,08 0,39 0,78
AXA Chance Invest DE0009789453 0,08 0,49 0,98
SCHRODER ISF EMERGING EUROPE LU0106819104 0,08 0,15 0,30
AXA WF Optimal Income LU01798666438 0,08 0,28 0,56
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,08 0,14 0,28
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,08 0,11 0,22
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,08 0,08 0,10
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,08 0,45 0,90
PatriarchSelect Trend 200 XFINT000PWT3 0,08 0,15 0,30
PatriarchSelect VIP T 200 XFINT000PVT5 0,08 0,15 0,30
PatriarchSelect Dyn T 200 XFINT000PDT3 0,08 0,15 0,30
MasterFonds-VV Ertrag DE000A0NFZJ8 0,08 0,08 0,08
MasterFonds-VV Ausgew. DE000A0NFZH2 0,08 0,08 0,08
MasterFonds-VV Wachst. DE000A0NFZG4 0,08 0,08 0,08
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,08 0,22 0,44
Magellan FR0000292278 0,08 0,08 0,14
Carmignac Investissement FR0010148981 0,08 0,17 0,34
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,08 0,08 0,08
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,08 0,26 0,52
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,08 0,08 0,08
Fidelity Funds - Asia Focus Fund LU0261946445 0,08 0,22 0,44
DWS Deutschland DE0008490962 0,08 0,08 0,08
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,08 0,17 0,34
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,08 0,22 0,44
JSS Sustainable Equity – Global Thematic LU0229773345 0,08 0,22 0,44
Fr.Temp. Gl. Fund. Strat. LU0316494805 0,08 0,27 0,54
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,08 0,17 0,34
Santander Select Moderate LU0781563928 0,08 0,20 0,40
Santander Select Dynamik LU0781564579 0,08 0,26 0,52
Carmignac Patrimoine FR0010135103 0,08 0,17 0,34
JPMorgan Global Focus LU0210534227 0,08 0,22 0,44
DWS Akkumula DE0008474024 0,08 0,08 0,08
Sauren Global Balanced LU0106280836 0,08 0,08 0,08
C-Quadrat ARTS Total Ret. DE000A0F5G98 0,08 0,18 0,36
C-Quadrat A Best Momentum AT0000825393 0,00 0,00 0,00
Santander European Dividend AD LU0952333507 0,08 0,26 0,52
Pimco Global Multi A. FE IE00B4YYY703 0,00 0,00 0,00
CREDIT SUISSE M DYN B DE000A0M64J2 0,00 0,00 0,00
DWS Sachwerte DE000DWS0W32 0,08 0,08 0,08
MAN AHL Trend LU0424370004 0,08 0,18 0,36
DWS BondEuroPlus DE0009799510 0,08 0,08 0,10
Santander Sel. Defensive LU0781563332 0,08 0,13 0,26
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,08 0,22 0,44
Fidelity EMEA LU0303816705 0,08 0,22 0,44
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,08 0,20 0,40
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,08 0,31 0,62
BGF World Mining LU0172157280 0,08 0,30 0,60
BGF Euro Markets LU0093502762 0,08 0,22 0,44
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,08 0,31 0,62
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,08 0,22 0,44
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,08 0,27 0,54
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,08 0,08 0,08
JPM Eur. Strategic Value LU0107398884 0,08 0,22 0,44
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,08 0,27 0,54
AXA Selection Fidelity European Equity Fund IE00B4LPJ600 0,08 0,22 0,44
Fidelity European Growth LU0048578792 0,08 0,22 0,44
AXA Ros. Global Equity B IE0031069051 0,08 0,33 0,66
Patriarch Select Wachstum XFINT0F11067 0,08 0,15 0,30
Patriarch Select Ausgewogen XFINT0F11068 0,08 0,15 0,30
Patriarch Select Dynamik XFINT0F11069 0,08 0,15 0,30
Basketfonds-Alte und Neue Welt LU0561655688 0,08 0,20 0,40
E&G Strategie Dynamisch LU0334446308 0,08 0,08 0,08
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,08 0,38 0,76
Patriarch Select Chance LU0250688156 0,08 0,22 0,44
Fine Folio ETF-Strategie Balance XFINT000SSB3 0,08 0,25 0,50
APO Piano INKA DE0005324297 0,08 0,22 0,44
APO Mezzo INKA DE0005324305 0,08 0,32 0,64
APO Forte INKA DE0005324313 0,08 0,45 0,90
Globalway XFINT0F11009 0,08 0,09 0,18
Sectorway XFINT0F11010 0,08 0,09 0,18
Solidway 50 XFINT0F11011 0,08 0,09 0,18
Solidway 80 XFINT0F11012 0,08 0,09 0,18
Basketfonds - Alte & Neue Welt B LU1492353963 0,00 0,00 0,00
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,08 0,08 0,08
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,08 0,17 0,34
Amundi Funds Euro Aggregate Bond - A2 LU1103159619 0,08 0,08 0,08
Amundi Funds Global Ecology ESG - A LU1883318740 0,08 0,15 0,30
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,08 0,15 0,30
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,08 0,26 0,52
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13", "-15" (keine Relax-Tarife, keine Direktversicherung) Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 5.000 Euro Fondsguthaben

in %
ab 10.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- --- ---
AXA Welt DE0008471376 0,08 0,33 0,66
AXA Europa DE0009775643 0,08 0,33 0,66
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,08 0,13 0,26
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,08 0,39 0,78
AXA Chance Invest DE0009789453 0,08 0,62 1,24
SCHRODER ISF EMERGING EUROPE LU0106819104 0,08 0,15 0,30
AXA WF Optimal Income LU01798666438 0,08 0,28 0,56
Oppenheim Advisor Global DE0005547160 0,00 0,00 0,00
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,08 0,14 0,28
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,08 0,11 0,22
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,08 0,08 0,10
DWS Vermögensbildung I DE0008476524 0,08 0,08 0,08
AWF II North American Eq. LU0011972238 0,08 0,39 0,78
AWF II Cont.Europ.OP.Eq. LU0011972741 0,08 0,39 0,78
AWF II SICAV Evolving Trends Equities LU0011972584 0,08 0,39 0,78
AWF II Far East Equities LU0011972311 0,08 0,39 0,78
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,08 0,62 1,24
PatriarchSelect Trend 200 XFINT000PWT3 0,08 0,15 0,30
PatriarchSelect VIP T 200 XFINT000PVT5 0,08 0,15 0,30
PatriarchSelect Dyn T 200 XFINT000PDT3 0,08 0,15 0,30
MasterFonds-VV Ertrag DE000A0NFZJ8 0,08 0,08 0,08
MasterFonds-VV Ausgew. DE000A0NFZH2 0,08 0,08 0,08
MasterFonds-VV Wachst. DE000A0NFZG4 0,08 0,08 0,08
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,08 0,22 0,44
Deka-Commodities CF LU0263138306 0,08 0,20 0,40
RenditDeka CF DE0008474537 0,00 0,00 0,00
Deka-Corporate Bond Euro LU0112241566 0,08 0,08 0,08
Deka-RentenReal DE000DK0AYK1 0,08 0,08 0,10
Swisscanto Green Invest Balanced LU0208341536 0,08 0,20 0,40
ÖKOWORLD Ökovis. Classic LU0061928585 0,08 0,08 0,08
Magellan FR0000292278 0,08 0,08 0,14
Carmignac Investissement FR0010148981 0,08 0,17 0,34
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,08 0,08 0,08
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,08 0,26 0,52
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,08 0,08 0,08
Fidelity Funds - Asia Focus Fund LU0261946445 0,08 0,22 0,44
DWS Deutschland DE0008490962 0,08 0,08 0,08
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,08 0,17 0,34
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,08 0,22 0,44
JSS Sustainable Equity – Global Thematic LU0229773345 0,08 0,22 0,44
Fr.Temp. Gl. Fund. Strat. LU0316494805 0,08 0,27 0,54
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,08 0,17 0,34
DekaStruktur: 5 Ertrag DE000DK1CJL4 0,08 0,08 0,08
DekaStruktur: 5 Wachstum DE000DK1CJN0 0,00 0,00 0,00
DekaStruktur:5 ChancePlus DE000DK1CJQ3 0,00 0,00 0,00
Deka-Nachhaltigkeit ManagerSelect DE000DK1CJS9 0,08 0,10 0,20
JPM Global Dynamic A LU0159040202 0,08 0,22 0,44
AriDeka CF DE0008474511 0,00 0,00 0,00
JPM Euro Corporate Bond A LU0408847340 0,08 0,08 0,08
JPM US Select Equity A LU0218171717 0,08 0,22 0,44
JF Pacific Equity A LU0217390573 0,08 0,27 0,54
Inovesta Classic OP DE0005117493 0,00 0,00 0,00
Inovesta Opportunity OP DE0005117519 0,00 0,00 0,00
Santander Select Moderate LU0781563928 0,08 0,20 0,40
Santander Select Dynamik LU0781564579 0,08 0,26 0,52
SEB Sustainability Fund Europe LU0030166507 0,08 0,24 0,48
Carmignac Patrimoine FR0010135103 0,08 0,17 0,34
JPMorgan Global Focus LU0210534227 0,08 0,22 0,44
DWS Akkumula DE0008474024 0,08 0,08 0,08
Sauren Global Balanced LU0106280836 0,08 0,08 0,08
C-Quadrat ARTS Total Ret. DE000A0F5G98 0,08 0,18 0,36
C-Quadrat A Best Momentum AT0000825393 0,00 0,00 0,00
Santander European Dividend AD LU0952333507 0,08 0,26 0,52
Pimco Global Multi A. FE IE00B4YYY703 0,00 0,00 0,00
CREDIT SUISSE M DYN B DE000A0M64J2 0,00 0,00 0,00
DWS Sachwerte DE000DWS0W32 0,08 0,08 0,08
MAN AHL Trend LU0424370004 0,08 0,18 0,36
DWS BondEuroPlus DE0009799510 0,08 0,08 0,10
Santander Sel. Defensive LU0781563332 0,08 0,13 0,26
Veri ETF Allocation Dynamic DE0005561658 0,08 0,12 0,24
SEB Fund 1-Global Chance/Risk LU0845774990 0,08 0,27 0,54
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,08 0,22 0,44
DWS Fund Global Protect 90 LU0828003284 0,08 0,08 0,08
Veri ETF-Allocation Defensive R DE0005561666 0,08 0,08 0,08
Fidelity EMEA LU0303816705 0,08 0,22 0,44
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,08 0,20 0,40
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,08 0,31 0,62
BGF World Mining LU0172157280 0,08 0,30 0,60
BGF Euro Markets LU0093502762 0,08 0,22 0,44
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,08 0,31 0,62
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,08 0,22 0,44
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,08 0,27 0,54
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,08 0,08 0,08
DekaFonds DE0008474503 0,08 0,13 0,26
DekaLuxTeam-Global Sel.CF LU0350093026 0,00 0,00 0,00
JPM Eur. Strategic Value LU0107398884 0,08 0,22 0,44
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,08 0,27 0,54
Templeton Emerging Market LU0029874905 0,08 0,30 0,60
AXA Selection Fidelity European Equity Fund IE00B4LPJ600 0,08 0,22 0,44
Fidelity European Growth LU0048578792 0,08 0,22 0,44
AXA Ros. Eurobl. Equity A IE0004352823 0,08 0,33 0,66
AXA Ros. Global Equity B IE0031069051 0,08 0,33 0,66
ACM Bernstein Global GTP LU0057025933 0,08 0,25 0,50
Patriarch Select Wachstum XFINT0F11067 0,08 0,15 0,30
Patriarch Select Ausgewogen XFINT0F11068 0,08 0,15 0,30
Patriarch Select Dynamik XFINT0F11069 0,08 0,15 0,30
Globalway XFINT0F11009 0,08 0,09 0,18
Sectorway XFINT0F11010 0,08 0,09 0,18
Solidway 50 XFINT0F11011 0,08 0,09 0,18
Solidway 80 XFINT0F11012 0,08 0,09 0,18
E&G Strategie Dynamisch LU0334446308 0,08 0,08 0,08
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,08 0,38 0,76
Patriarch Select Chance LU0250688156 0,08 0,22 0,44
ACATIS Global Value Total Return UI DE000A1JGBX4 0,00 0,00 0,00
Basketfonds-Alte und Neue Welt LU0561655688 0,08 0,20 0,40
Fine Folio ETF-Strategie Balance XFINT000SSB3 0,08 0,25 0,50
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,08 0,08 0,08
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,08 0,17 0,34
Amundi Funds Euro Aggregate Bond - A2 LU1103159619 0,08 0,08 0,08
Amundi Funds Global Ecology ESG - A LU1883318740 0,08 0,15 0,30
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,08 0,15 0,30
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,08 0,26 0,52
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12" Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 4.500 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- ---
AXA Welt DE0008471376 0,1 0,56
AXA Europa DE0009775643 0,1 0,56
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,1 0,15
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,1 0,67
AXA Chance Invest DE0009789453 0,1 0,89
SCHRODER ISF EMERGING EUROPE LU0106819104 0,1 0,18
AXA WF Optimal Income LU01798666438 0,1 0,45
Oppenheim Advisor Global DE0005547160 0,1 0,15
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,1 0,16
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,1 0,15
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,1 0,15
DWS Vermögensbildung I DE0008476524 0,1 0,15
AWF II North American Eq. LU0011972238 0,1 0,67
AWF II Cont.Europ.OP.Eq. LU0011972741 0,1 0,67
AWF II SICAV Evolving Trends Equities LU0011972584 0,1 0,67
AWF II Far East Equities LU0011972311 0,1 0,67
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,1 0,78
PatriarchSelect Trend 200 XFINT000PWT3 0,1 0,18
PatriarchSelect VIP T 200 XFINT000PVT5 0,1 0,18
PatriarchSelect Dyn T 200 XFINT000PDT3 0,1 0,18
MasterFonds-VV Ertrag DE000A0NFZJ8 0,1 0,15
MasterFonds-VV Ausgew. DE000A0NFZH2 0,1 0,15
MasterFonds-VV Wachst. DE000A0NFZG4 0,1 0,15
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,1 0,33
Deka-Commodities CF LU0263138306 0,1 0,28
RenditDeka CF DE0008474537 0,1 0,15
Deka-Corporate Bond Euro LU0112241566 0,1 0,15
Deka-RentenReal DE000DK0AYK1 0,1 0,15
Swisscanto Green Invest Balanced LU0208341536 0,1 0,28
ÖKOWORLD Ökovis. Classic LU0061928585 0,1 0,15
Magellan FR0000292278 0,1 0,15
Carmignac Investissement FR0010148981 0,1 0,23
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,1 0,15
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,1 0,41
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,1 0,15
Fidelity Funds - Asia Focus Fund LU0261946445 0,1 0,33
DWS Deutschland DE0008490962 0,1 0,15
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,1 0,23
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,1 0,33
JSS Sustainable Equity – Global Thematic LU0229773345 0,1 0,33
Fr.Temp. Gl. Fund. Strat. LU0316494805 0,1 0,43
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,1 0,23
DekaStruktur: 5 Ertrag DE000DK1CJL4 0,1 0,15
DekaStruktur: 5 Wachstum DE000DK1CJN0 0,1 0,15
DekaStruktur:5 ChancePlus DE000DK1CJQ3 0,1 0,15
Deka-Nachhaltigkeit ManagerSelect DE000DK1CJS9 0,1 0,15
JPM Global Dynamic A LU0159040202 0,1 0,33
AriDeka CF DE0008474511 0,1 0,15
JPM Euro Corporate Bond A LU0408847340 0,1 0,15
JPM US Select Equity A LU0218171717 0,1 0,33
JF Pacific Equity A LU0217390573 0,1 0,43
Inovesta Classic OP DE0005117493 0,1 0,15
Inovesta Opportunity OP DE0005117519 0,1 0,15
Santander Select Moderate LU0781563928 0,1 0,28
Santander Select Dynamik LU0781564579 0,1 0,41
SEB Sustainability Fund Europe LU0030166507 0,1 0,37
Carmignac Patrimoine FR0010135103 0,1 0,23
JPMorgan Global Focus LU0210534227 0,1 0,33
DWS Akkumula DE0008474024 0,1 0,15
Sauren Global Balanced LU0106280836 0,1 0,15
C-Quadrat ARTS Total Ret. DE000A0F5G98 0,1 0,25
C-Quadrat A Best Momentum AT0000825393 0,1 0,15
Santander European Dividend AD LU0952333507 0,1 0,41
Pimco Global Multi A. FE IE00B4YYY703 0,1 0,15
CREDIT SUISSE M DYN B DE000A0M64J2 0,1 0,15
DWS Sachwerte DE000DWS0W32 0,1 0,15
MAN AHL Trend LU0424370004 0,1 0,25
DWS BondEuroPlus DE0009799510 0,1 0,15
Santander Sel. Defensive LU0781563332 0,1 0,16
Depot dt.Staatsanleihen DE0001143238 0,1 0,15
Veri ETF Allocation Dynamic DE0005561658 0,1 0,15
SEB Fund 1-Global Chance/Risk LU0845774990 0,1 0,43
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,1 0,33
DWS Fund Global Protect 90 LU0828003284 0,1 0,15
Veri ETF-Allocation Defensive R DE0005561666 0,1 0,15
Fidelity EMEA LU0303816705 0,1 0,33
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,1 0,29
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,1 0,51
BGF World Mining LU0172157280 0,1 0,48
BGF Euro Markets LU0093502762 0,1 0,33
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,1 0,51
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,1 0,33
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,1 0,43
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,1 0,15
DekaFonds DE0008474503 0,1 0,16
DekaLuxTeam-Global Sel.CF LU0350093026 0,1 0,15
JPM Eur. Strategic Value LU0107398884 0,1 0,33
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,1 0,43
Templeton Emerging Market LU0029874905 0,1 0,48
AXA Selection Fidelity European Equity Fund IE00B4LPJ600 0,1 0,33
Fidelity European Growth LU0048578792 0,1 0,33
AXA Ros. Eurobl. Equity A IE0004352823 0,1 0,56
AXA Ros. Global Equity B IE0031069051 0,1 0,56
ACM Bernstein Global GTP LU0057025933 0,1 0,89
Patriarch Select Wachstum XFINT0F11067 0,1 0,18
Patriarch Select Ausgewogen XFINT0F11068 0,1 0,18
Patriarch Select Dynamik XFINT0F11069 0,1 0,18
Globalway XFINT0F11009 0,1 0,15
Sectorway XFINT0F11010 0,1 0,15
Solidway 50 XFINT0F11011 0,1 0,15
Solidway 80 XFINT0F11012 0,1 0,15
E&G Strategie Dynamisch LU0334446308 0,1 0,15
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,1 0,64
Patriarch Select Chance LU0250688156 0,1 0,33
ACATIS Global Value Total Return UI DE000A1JGBX4 0,1 0,15
Fine Folio ETF-Strategie Balance XFINT000SSB3 0,1 0,38
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,1 0,15
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,1 0,23
Amundi Funds Euro Aggregate Bond - A2 LU1103159619 0,1 0,15
Amundi Funds Global Ecology ESG - A LU1883318740 0,1 0,18
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,1 0,18
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-10", "-9", "-8" Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 4.500 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- ---
AXA Welt DE0008471376 0,01 0,41
AXA Europa DE0009775643 0,01 0,41
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,01 0,01
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,01 0,52
AXA Chance Invest DE0009789453 0,01 0,72
SCHRODER ISF EMERGING EUROPE LU0106819104 0,01 0,03
Amundi Funds II - Euro Aggregate Bond A EUR DA LU0313644857 0,01 0,01
AXA WF Optimal Income LU01798666438 0,01 0,30
Oppenheim Advisor Global DE0005547160 0,00 0,00
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,01 0,01
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,01 0,01
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,01 0,01
DWS Vermögensbildung I DE0008476524 0,01 0,01
AWF II North American Eq. LU0011972238 0,01 0,52
AWF II Cont.Europ.OP.Eq. LU0011972741 0,01 0,52
AWF II SICAV Evolving Trends Equities LU0011972584 0,01 0,52
AWF II Far East Equities LU0011972311 0,01 0,52
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,01 0,63
PatriarchSelect Trend 200 XFINT000PWT3 0,01 0,03
PatriarchSelect VIP T 200 XFINT000PVT5 0,01 0,03
PatriarchSelect Dyn T 200 XFINT000PDT3 0,01 0,03
MasterFonds-VV Ertrag DE000A0NFZJ8 0,01 0,01
MasterFonds-VV Ausgew. DE000A0NFZH2 0,01 0,01
MasterFonds-VV Wachst. DE000A0NFZG4 0,01 0,01
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,01 0,18
Deka-Commodities CF LU0263138306 0,01 0,13
RenditDeka CF DE0008474537 0,00 0,00
Deka-Corporate Bond Euro LU0112241566 0,01 0,01
Deka-RentenReal DE000DK0AYK1 0,01 0,01
Swisscanto Green Invest Balanced LU0208341536 0,01 0,13
ÖKOWORLD Ökovis. Classic LU0061928585 0,01 0,01
Magellan FR0000292278 0,01 0,01
Carmignac Investissement FR0010148981 0,01 0,08
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,01 0,01
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,01 0,26
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,01 0,01
Fidelity Funds - Asia Focus Fund LU0261946445 0,01 0,18
DWS Deutschland DE0008490962 0,01 0,01
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,01 0,08
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,01 0,18
JSS Sustainable Equity – Global Thematic LU0229773345 0,01 0,18
Fr.Temp. Gl. Fund. Strat. LU0316494805 0,01 0,28
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,01 0,08
DekaStruktur: 5 Ertrag DE000DK1CJL4 0,01 0,01
DekaStruktur: 5 Wachstum DE000DK1CJN0 0,00 0,00
DekaStruktur:5 ChancePlus DE000DK1CJQ3 0,00 0,00
Deka-Nachhaltigkeit ManagerSelect DE000DK1CJS9 0,01 0,01
JPM Global Dynamic A LU0159040202 0,01 0,18
AriDeka CF DE0008474511 0,00 0,00
JPM Euro Corporate Bond A LU0408847340 0,01 0,01
JPM US Select Equity A LU0218171717 0,01 0,18
JF Pacific Equity A LU0217390573 0,01 0,28
Inovesta Classic OP DE0005117493 0,00 0,00
Inovesta Opportunity OP DE0005117519 0,00 0,00
Santander Select Moderate LU0781563928 0,01 0,13
Santander Select Dynamik LU0781564579 0,01 0,26
SEB Sustainability Fund Europe LU0030166507 0,01 0,22
Carmignac Patrimoine FR0010135103 0,01 0,08
JPMorgan Global Focus LU0210534227 0,01 0,18
DWS Akkumula DE0008474024 0,01 0,01
Sauren Global Balanced LU0106280836 0,01 0,01
C-Quadrat ARTS Total Ret. DE000A0F5G98 0,01 0,10
C-Quadrat A Best Momentum AT0000825393 0,00 0,00
Santander European Dividend AD LU0952333507 0,01 0,26
Pimco Global Multi A. FE IE00B4YYY703 0,00 0,00
CREDIT SUISSE M DYN B DE000A0M64J2 0,00 0,00
DWS Sachwerte DE000DWS0W32 0,01 0,01
MAN AHL Trend LU0424370004 0,01 0,10
DWS BondEuroPlus DE0009799510 0,01 0,01
Santander Sel. Defensive LU0781563332 0,01 0,01
Depot dt.Staatsanleihen DE0001143238 0,00 0,00
Veri ETF Allocation Dynamic DE0005561658 0,01 0,01
SEB Fund 1-Global Chance/Risk LU0845774990 0,01 0,28
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,01 0,18
DWS Fund Global Protect 90 LU0828003284 0,01 0,01
Veri ETF-Allocation Defensive R DE0005561666 0,01 0,01
Fidelity EMEA LU0303816705 0,01 0,18
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,01 0,14
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,01 0,36
BGF World Mining LU0172157280 0,01 0,33
BGF Euro Markets LU0093502762 0,01 0,18
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,01 0,36
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,01 0,18
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,01 0,28
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,01 0,01
DekaFonds DE0008474503 0,01 0,01
DekaLuxTeam-Global Sel.CF LU0350093026 0,00 0,00
JPM Eur. Strategic Value LU0107398884 0,01 0,18
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,01 0,28
Templeton Emerging Market LU0029874905 0,01 0,33
AXA Selection Fidelity European Equity Fund IE00B4LPJ600 0,01 0,18
Fidelity European Growth LU0048578792 0,01 0,18
AXA Ros. Eurobl. Equity A IE0004352823 0,01 0,41
AXA Ros. Global Equity B IE0031069051 0,01 0,41
ACM Bernstein Global GTP LU0057025933 0,01 0,74
Patriarch Select Wachstum XFINT0F11067 0,01 0,03
Patriarch Select Ausgewogen XFINT0F11068 0,01 0,03
Patriarch Select Dynamik XFINT0F11069 0,01 0,03
Globalway XFINT0F11009 0,01 0,01
Sectorway XFINT0F11010 0,01 0,01
Solidway 50 XFINT0F11011 0,01 0,01
Solidway 80 XFINT0F11012 0,01 0,01
E&G Strategie Dynamisch LU0334446308 0,01 0,01
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,01 0,49
Patriarch Select Chance LU0250688156 0,01 0,18
ACATIS Global Value Total Return UI DE000A1JGBX4 0,00 0,00
Fine Folio ETF-Strategie Balance XFINT000SSB3 0,01 0,23
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,01 0,01
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,01 0,08
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,01 0,03
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,01 0,26
Amundi Funds Global Ecology ESG - A LU1883318740 0,01 0,03
Amundi Funds Euro Aggregate Bond - A2 LU1103159619 0,01 0,01
Tarife MAF1-7, MAF2-7, MAF3-7, MAF4-7, MAF5-7 MAF1-5, MAF2-5, MAF3-5, MAF4-5, MAF5-5 MAF1-4, MAF2-4, MAF3-4, MAF4-4, MAF5-4 MAFL-4, MAFR-4, MAFL-2, MAFR-2 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 5.000 Euro Fondsguthaben

in %
ab 20.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- --- ---
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,01 0,28 0,56
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,01 0,54 1,08
AXA Chance Invest DE0009789453 0,01 0,64 1,28
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,01 0,29 0,58
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,01 0,26 0,52
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,01 0,20 0,40
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,01 0,60 1,20
MasterFonds-VV Ertrag DE000A0NFZJ8 0,01 0,17 0,34
MasterFonds-VV Ausgew. DE000A0NFZH2 0,01 0,17 0,34
MasterFonds-VV Wachst. DE000A0NFZG4 0,01 0,17 0,34
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,01 0,37 0,74
Magellan FR0000292278 0,01 0,22 0,44
Carmignac Investissement FR0010148981 0,01 0,32 0,64
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,01 0,15 0,30
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,01 0,41 0,82
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,01 0,04 0,08
Fidelity Funds - Asia Focus Fund LU0261946445 0,01 0,37 0,74
DWS Deutschland DE0008490962 0,01 0,15 0,30
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,01 0,32 0,64
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,01 0,37 0,74
JSS Sustainable Equity – Global Thematic LU0229773345 0,01 0,37 0,74
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,01 0,32 0,64
Carmignac Patrimoine FR0010135103 0,01 0,32 0,64
JPMorgan Global Focus LU0210534227 0,01 0,37 0,74
DWS Akkumula DE0008474024 0,01 0,16 0,32
Sauren Global Balanced LU0106280836 0,01 0,15 0,30
C-Quadrat ARTS Total Ret. DE000A0F5G98 0,01 0,33 0,66
C-Quadrat A Best Momentum AT0000825393 0,00 0,00 0,00
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,01 0,37 0,74
Fidelity EMEA LU0303816705 0,01 0,37 0,74
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,01 0,35 0,70
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,01 0,46 0,92
BGF World Mining LU0172157280 0,01 0,45 0,90
BGF Euro Markets LU0093502762 0,01 0,37 0,74
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,01 0,46 0,92
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,01 0,37 0,74
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,01 0,37 0,74
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,01 0,42 0,84
AXA Selection Fidelity European Equity Fund IE00B4LPJ600 0,01 0,37 0,74
Fidelity European Growth LU0048578792 0,01 0,37 0,74
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,01 0,53 1,06
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,01 0,15 0,30
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,01 0,32 0,64
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,01 0,41 0,82
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,01 0,30 0,60
Tarife AP1-7, AP2-7, AP3-7, AP(X)4-7, AP(X)5-7 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 20.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- ---
AXA Welt DE0008471376 0,33 0,39
AXA Europa DE0009775643 0,33 0,39
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,01 0,01
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,43 0,50
AXA Chance Invest DE0009789453 0,60 0,70
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,01 0,01
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,01 0,01
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,01 0,01
AWF II North American Eq. LU0011972238 0,43 0,50
AWF II Cont.Europ.OP.Eq. LU0011972741 0,43 0,50
AWF II SICAV Evolving Trends Equities LU0011972584 0,43 0,50
AWF II Far East Equities LU0011972311 0,43 0,50
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,52 0,61
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,14 0,16
Magellan FR0000292278 0,01 0,01
Carmignac Investissement FR0010148981 0,05 0,06
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,01 0,01
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,20 0,24
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,01 0,01
Fidelity Funds - Asia Focus Fund LU0261946445 0,14 0,16
DWS Deutschland DE0008490962 0,01 0,01
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,05 0,06
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,14 0,16
JSS Sustainable Equity – Global Thematic LU0229773345 0,14 0,16
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,05 0,06
Inovesta Classic OP DE0005117493 0,00 0,00
Inovesta Opportunity OP DE0005117519 0,00 0,00
Veri ETF Allocation Dynamic DE0005561658 0,01 0,01
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,14 0,16
Veri ETF-Allocation Defensive R DE0005561666 0,01 0,01
Fidelity EMEA LU0303816705 0,14 0,16
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,10 0,12
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,29 0,34
BGF World Mining LU0172157280 0,26 0,31
BGF Euro Markets LU0093502762 0,14 0,16
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,29 0,34
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,14 0,16
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,22 0,26
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,01 0,01
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,22 0,26
AXA Selection Fidelity European Equity Fund IE00B4LPJ600 0,14 0,16
Fidelity European Growth LU0048578792 0,14 0,16
AXA Ros. Eurobl. Equity A IE0004352823 0,33 0,39
AXA Ros. Global Equity B IE0031069051 0,33 0,39
ACM Bernstein Global GTP LU0057025933 0,18 0,21
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,40 0,47
ACATIS Global Value Total Return UI DE000A1JGBX4 0,00 0,00
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,01 0,01
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,05 0,06
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,20 0,24
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,01 0,01
Tarife AF1-7, AF2-7, AF3-7, AF(X)4-7, AF(X)5-7 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 15.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- ---
AXA Welt DE0008471376 0,41 0,48
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,05 0,06
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,50 0,59
AXA Chance Invest DE0009789453 0,67 0,79
SCHRODER ISF EMERGING EUROPE LU0106819104 0,09 0,10
Oppenheim Advisor Global DE0005547160 0,00 0,00
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,07 0,08
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,02 0,02
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,01 0,01
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,60 0,70
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,21 0,25
Magellan FR0000292278 0,01 0,01
Carmignac Investissement FR0010148981 0,13 0,15
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,01 0,01
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,28 0,33
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,01 0,01
Fidelity Funds - Asia Focus Fund LU0261946445 0,21 0,25
DWS Deutschland DE0008490962 0,01 0,01
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,13 0,15
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,21 0,25
JSS Sustainable Equity – Global Thematic LU0229773345 0,21 0,25
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,13 0,15
Santander Select Moderate LU0781563928 0,17 0,20
Santander Select Dynamik LU0781564579 0,28 0,33
SEB Sustainability Fund Europe LU0030166507 0,25 0,29
Santander European Dividend AD LU0952333507 0,28 0,33
Santander Sel. Defensive LU0781563332 0,06 0,07
SEB Fund 1-Global Chance/Risk LU0845774990 0,30 0,35
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,21 0,25
DWS Fund Global Protect 90 LU0828003284 0,01 0,01
Fidelity EMEA LU0303816705 0,21 0,25
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,18 0,21
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,37 0,43
BGF World Mining LU0172157280 0,34 0,40
BGF Euro Markets LU0093502762 0,21 0,25
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,37 0,43
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,21 0,25
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,30 0,35
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,01 0,01
DekaFonds DE0008474503 0,06 0,07
DekaLuxTeam-Global Sel.CF LU0350093026 0,00 0,00
JPM Eur. Strategic Value LU0107398884 0,21 0,25
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,30 0,35
Templeton Emerging Market LU0029874905 0,34 0,40
AXA Selection Fidelity European Equity Fund IE00B4LPJ600 0,21 0,25
Fidelity European Growth LU0048578792 0,21 0,25
AXA Ros. Eurobl. Equity A IE0004352823 0,41 0,48
AXA Ros. Global Equity B IE0031069051 0,41 0,48
ACM Bernstein Global GTP LU0057025933 0,60 0,71
Globalway XFINT0F11009 0,01 0,01
Sectorway XFINT0F11010 0,01 0,01
Solidway 50 XFINT0F11011 0,01 0,01
Solidway 80 XFINT0F11012 0,01 0,01
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,48 0,56
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,01 0,01
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,13 0,15
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,28 0,33
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,09 0,10
Amundi Funds Euro Aggregate Bond - A2 LU1103159619 0,01 0,01
Tarife AP1-5 AP2-5, AP3-5, AP4-5, AP5-5, AP(X)4-6, AP(X)5-6, IPP-4, IPPS-4, IPPR-4 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 20.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- ---
AXA Welt DE0008471376 0,22 0,44
AXA Europa DE0009775643 0,22 0,44
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,02 0,04
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,28 0,56
AXA Chance Invest DE0009789453 0,38 0,76
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,03 0,06
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,01 0,01
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,01 0,01
AWF II North American Eq. LU0011972238 0,28 0,56
AWF II Cont.Europ.OP.Eq. LU0011972741 0,28 0,56
AWF II SICAV Evolving Trends Equities LU0011972584 0,28 0,56
AWF II Far East Equities LU0011972311 0,28 0,56
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,34 0,68
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,11 0,22
Magellan FR0000292278 0,01 0,01
Carmignac Investissement FR0010148981 0,06 0,12
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,01 0,01
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,15 0,30
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,01 0,01
Fidelity Funds - Asia Focus Fund LU0261946445 0,11 0,22
DWS Deutschland DE0008490962 0,01 0,01
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,06 0,12
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,11 0,22
JSS Sustainable Equity – Global Thematic LU0229773345 0,11 0,22
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,06 0,12
Inovesta Classic OP DE0005117493 0,00 0,00
Inovesta Opportunity OP DE0005117519 0,00 0,00
Veri ETF Allocation Dynamic DE0005561658 0,01 0,02
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,11 0,22
Veri ETF-Allocation Defensive R DE0005561666 0,01 0,01
Fidelity EMEA LU0303816705 0,11 0,22
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,09 0,18
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,20 0,40
BGF World Mining LU0172157280 0,19 0,38
BGF Euro Markets LU0093502762 0,11 0,22
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,20 0,40
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,11 0,22
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,16 0,32
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,01 0,01
DekaFonds DE0008474503 0,02 0,04
DekaLuxTeam-Global Sel.CF LU0350093026 0,00 0,00
JPMorgan America Eq Fund LU0053666078 0,11 0,22
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,11 0,22
Templeton Emerging Market LU0029874905 0,19 0,38
AXA Selection Fidelity European Equity Fund IE00B4LPJ600 0,11 0,22
Fidelity Funds - SMART Global Defensiv LU0056886558 0,01 0,02
Fidelity European Growth LU0048578792 0,11 0,22
Fid. M. A. Str. Defensive LU0413543991 0,01 0,02
JSS Systematic Equity - Emerging Markets P USD dist LU0068337053 0,01 0,01
JSS Sustainable Portfolio - Balanced (EUR) P EUR dist LU0058892943 0,11 0,22
AXA Rosenberg US Eq Alpha IE0031069275 0,22 0,44
AXA Ros. Eurobl. Equity A IE0004352823 0,22 0,44
AXA Ros. Global Equity B IE0031069051 0,22 0,44
ACM Bernstein Global GTP LU0057025933 0,14 0,28
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,27 0,54
ACATIS Global Value Total Return UI DE000A1JGBX4 0,00 0,00
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,01 0,01
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,06 0,12
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,15 0,30
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,04 0,08
Tarife AF1-5 AF2-5, AF3-5, AF4-5, AF5-5, AFX4-6, AFX5-6 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 15.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- ---
AXA Welt DE0008471376 0,39 0,54
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,01 0,12
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,50 0,65
AXA Chance Invest DE0009789453 0,70 0,85
Oppenheim Advisor Global DE0005547160 0,00 0,00
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,01 0,14
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,01 0,09
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,01 0,01
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,61 0,76
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,16 0,31
Magellan FR0000292278 0,01 0,01
Carmignac Investissement FR0010148981 0,06 0,21
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,01 0,01
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,24 0,39
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,01 0,01
Fidelity Funds - Asia Focus Fund LU0261946445 0,16 0,31
DWS Deutschland DE0008490962 0,01 0,01
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,06 0,21
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,16 0,31
JSS Sustainable Equity – Global Thematic LU0229773345 0,16 0,31
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,06 0,21
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,16 0,31
Fidelity EMEA LU0303816705 0,16 0,31
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,12 0,27
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,34 0,49
BGF World Mining LU0172157280 0,31 0,46
BGF Euro Markets LU0093502762 0,16 0,31
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,34 0,49
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,16 0,31
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,26 0,41
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,01 0,01
JPMorgan America Eq Fund LU0053666078 0,16 0,31
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,26 0,41
Templeton Emerging Market LU0029874905 0,31 0,46
AXA Selection Fidelity European Equity Fund IE00B4LPJ600 0,16 0,31
Fidelity European Growth LU0048578792 0,16 0,31
AXA Ros. Eurobl. Equity A IE0004352823 0,39 0,54
AXA Ros. Global Equity B IE0031069051 0,39 0,54
ACM Bernstein Global GTP LU0057025933 0,21 0,36
Globalway XFINT0F11009 0,01 0,04
Sectorway XFINT0F11010 0,01 0,04
Solidway 50 XFINT0F11011 0,01 0,04
Solidway 80 XFINT0F11012 0,01 0,04
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,47 0,62
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,01 0,01
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,06 0,21
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,24 0,39
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,01 0,16
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben in % ab 15.000 Euro Fondsguthaben in %
Tarife CLIP-4, OPEN-4, CLIPR-4 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
--- --- --- ---
AXA Welt DE0008471376 0,40 0,55
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,01 0,13
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,51 0,66
AXA Chance Invest DE0009789453 0,71 0,86
Oppenheim Advisor Global DE0005547160 0,00 0,00
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,01 0,15
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,01 0,10
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,01 0,01
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,62 0,77
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,17 0,32
Magellan FR0000292278 0,01 0,02
Carmignac Investissement FR0010148981 0,07 0,22
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,01 0,01
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,25 0,40
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,01 0,01
Fidelity Funds - Asia Focus Fund LU0261946445 0,17 0,32
DWS Deutschland DE0008490962 0,01 0,01
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,07 0,22
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,17 0,32
JSS Sustainable Equity – Global Thematic LU0229773345 0,17 0,32
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,07 0,22
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,17 0,32
Fidelity EMEA LU0303816705 0,17 0,32
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,13 0,28
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,35 0,50
BGF World Mining LU0172157280 0,32 0,47
BGF Euro Markets LU0093502762 0,17 0,32
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,35 0,50
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,17 0,32
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,27 0,42
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,01 0,01
MultiSelect Welt-Aktien LU0098504490 0,01 0,15
JPMorgan America Eq Fund LU0053666078 0,17 0,32
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,27 0,42
Templeton Emerging Market LU0029874905 0,32 0,47
AXA Selection Fidelity European Equity Fund IE00B4LPJ600 0,17 0,32
Fidelity European Growth LU0048578792 0,17 0,32
ACM Bernstein Global GTP LU0057025933 0,22 0,37
Globalway XFINT0F11009 0,01 0,05
Sectorway XFINT0F11010 0,01 0,05
Solidway 50 XFINT0F11011 0,01 0,05
Solidway 80 XFINT0F11012 0,01 0,05
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,48 0,63
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,01 0,01
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,07 0,22
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,25 0,40
Tarife OPEN-2 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 10.000 Euro Fondsguthaben

in %
ab 30.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- --- ---
Globalway XFINT0F11009 0,01 0,05 0,1
Sectorway XFINT0F11010 0,01 0,05 0,1
Solidway 50 XFINT0F11011 0,01 0,05 0,1
Solidway 80 XFINT0F11012 0,01 0,05 0,1
Tarife IPPS-2 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 10.000 Euro Fondsguthaben

in %
ab 30.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- --- ---
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,01 0,01 0,01
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,01 0,13 0,26
AXA Chance Invest DE0009789453 0,01 0,23 0,46
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,01 0,01 0,01
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,01 0,01 0,01
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,01 0,01 0,01
AWF II North American Eq. LU0011972238 0,01 0,13 0,26
AWF II Cont.Europ.OP.Eq. LU0011972741 0,01 0,13 0,26
AWF II SICAV Evolving Trends Equities LU0011972584 0,01 0,13 0,26
AWF II Far East Equities LU0011972311 0,01 0,13 0,26
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,01 0,19 0,38
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,01 0,01 0,01
Magellan FR0000292278 0,01 0,01 0,01
Carmignac Investissement FR0010148981 0,01 0,01 0,01
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,01 0,01 0,01
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,01 0,01 0,01
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,01 0,01 0,01
Fidelity Funds - Asia Focus Fund LU0261946445 0,01 0,01 0,01
DWS Deutschland DE0008490962 0,01 0,01 0,01
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,01 0,01 0,01
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,01 0,01 0,01
JSS Sustainable Equity – Global Thematic LU0229773345 0,01 0,01 0,01
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,01 0,01 0,01
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,01 0,01 0,02
AXA Selection Fidelity European Equity Fund IE00B4LPJ600 0,01 0,01 0,01
Fidelity European Growth LU0048578792 0,01 0,01 0,01
AXA Ros. Eurobl. Equity A IE0004352823 0,01 0,07 0,14
AXA Ros. Global Equity B IE0031069051 0,01 0,07 0,14
ACM Bernstein Global GTP LU0057025933 0,01 0,01 0,01
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,01 0,12 0,24
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,01 0,01 0,01
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,01 0,01 0,01
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,01 0,01 0,01
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,01 0,01 0,01
Tarife IPP-2 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 10.000 Euro Fondsguthaben

in %
ab 30.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- --- ---
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,01 0,01 0,01
AXA Wachstum Invest DE0009789439 0,01 0,10 0,20
AXA Chance Invest DE0009789440 0,01 0,19 0,38
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund DE0009789441 0,01 0,01 0,01
Amundi Ethik Plus DE0009789442 0,01 0,01 0,01
AXA Global Inflation Bond DE0009789443 0,01 0,01 0,01
Strategiedepot Index DE0009789444 0,01 0,15 0,3
JPM Emerging Markets Equity DE0009789445 0,01 0,01 0,01
Magellan DE0009789446 0,01 0,01 0,01
Carmignac Investissement DE0009789447 0,01 0,01 0,01
Schroder ISF Euro Bond DE0009789448 0,01 0,01 0,01
M&G Global Themes Fund Euro A Acc DE0009789449 0,01 0,01 0,01
JPMorgan EU Government B. DE0009789450 0,01 0,01 0,01
Fidelity Funds - Asia Focus Fund DE0009789451 0,01 0,01 0,01
DWS Deutschland DE0009789452 0,01 0,01 0,01
Cominvest Fondak A DE0009789453 0,01 0,01 0,01
Blackrock European Fund A2 DE0009789454 0,01 0,01 0,01
JSS Sustainable Equity – Global Thematic DE0009789455 0,01 0,01 0,01
DJE-Dividende&Substanz P DE0009789456 0,01 0,01 0,01
Inovesta Classic OP DE0009789457 0,00 0,00 0,00
Inovesta Opportunity OP DE0009789458 0,00 0,00 0,00
Veri ETF Allocation Dynamic DE0009789459 0,01 0,01 0,01
JPM US Value A (acc) - USD DE0009789460 0,01 0,01 0,01
Veri ETF-Allocation Defensive R DE0009789461 0,01 0,01 0,01
Fidelity EMEA DE0009789462 0,01 0,01 0,01
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg DE0009789463 0,01 0,01 0,01
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR DE0009789464 0,01 0,02 0,04
BGF World Mining DE0009789465 0,01 0,01 0,01
BGF Euro Markets DE0009789466 0,01 0,01 0,01
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR DE0009789467 0,01 0,02 0,04
JPM Global Natural Resources DE0009789468 0,01 0,01 0,01
Franklin Global Small-Midcap Growth DE0009789469 0,01 0,01 0,01
Templeton Growth EUR Fund DE0009789470 0,01 0,01 0,01
Fidelity European Growth DE0009789471 0,01 0,01 0,01
AXA Ros. Eurobl. Equity A DE0009789472 0,01 0,04 0,08
AXA Ros. Global Equity B DE0009789473 0,01 0,04 0,08
Portfolio Vermögensverwalter DE0009789474 0,01 0,08 0,16
ACATIS Global Value Total Return UI DE0009789475 0,00 0,00 0,00
DWS Deutschland GLC DE0009789476 0,01 0,01 0,01
Fondak - A 20 - EUR DE0009789477 0,01 0,01 0,01
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc DE0009789478 0,01 0,01 0,01
Tarife CLIP-2 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 10.000 Euro Fondsguthaben

in %
ab 30.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- --- ---
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,01 0,01 0,01
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,01 0,13 0,26
AXA Chance Invest DE0009789454 0,01 0,23 0,46
Oppenheim Advisor Global DE0009789462 0,00 0,00 0,00
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund DE0009789470 0,01 0,01 0,01
Amundi Ethik Plus DE0009789478 0,01 0,01 0,01
AXA Global Inflation Bond DE0009789486 0,01 0,01 0,01
Strategiedepot Index DE0009789494 0,01 0,19 0,38
JPM Emerging Markets Equity DE0009789502 0,01 0,01 0,01
Magellan DE0009789510 0,01 0,01 0,01
Carmignac Investissement DE0009789518 0,01 0,01 0,01
Schroder ISF Euro Bond DE0009789526 0,01 0,01 0,01
M&G Global Themes Fund Euro A Acc DE0009789534 0,01 0,01 0,01
JPMorgan EU Government B. DE0009789542 0,01 0,01 0,01
Fidelity Funds - Asia Focus Fund DE0009789550 0,01 0,01 0,01
DWS Deutschland DE0009789558 0,01 0,01 0,01
Cominvest Fondak A DE0009789566 0,01 0,01 0,01
Blackrock European Fund A2 DE0009789574 0,01 0,01 0,01
JSS Sustainable Equity – Global Thematic DE0009789582 0,01 0,01 0,01
DJE-Dividende&Substanz P DE0009789590 0,01 0,01 0,01
JPM US Value A (acc) - USD DE0009789598 0,01 0,01 0,01
Fidelity EMEA DE0009789606 0,01 0,01 0,01
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg DE0009789614 0,01 0,01 0,01
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR DE0009789622 0,01 0,05 0,10
BGF World Mining DE0009789630 0,01 0,04 0,08
BGF Euro Markets DE0009789638 0,01 0,01 0,01
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR DE0009789646 0,01 0,05 0,10
JPM Global Natural Resources DE0009789654 0,01 0,01 0,01
Franklin Global Small-Midcap Growth DE0009789662 0,01 0,01 0,02
JPM Aggregate Bond Fund DE0009789670 0,01 0,01 0,01
Templeton Growth EUR Fund DE0009789678 0,01 0,01 0,02
Fidelity European Growth DE0009789686 0,01 0,01 0,01
AXA Ros. Eurobl. Equity A DE0009789694 0,01 0,07 0,14
AXA Ros. Global Equity B DE0009789702 0,01 0,07 0,14
Portfolio Vermögensverwalter DE0009789710 0,01 0,12 0,24
DWS Deutschland GLC DE0009789718 0,01 0,01 0,01
Fondak - A 20 - EUR DE0009789726 0,01 0,01 0,01
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc DE0009789734 0,01 0,01 0,01
Direktversicherung ADF2-5, ADF2-7, ADF2-8, ADF2-10, ADF2-12, ADF2-13 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsgebundene Direktversicherung Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- ---
AXA Welt DE0008471376 0,41
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,01
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,52
AXA Chance Invest DE0009789453 0,72
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,01
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,01
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,01
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,63
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,18
Magellan FR0000292278 0,01
Carmignac Investissement FR0010148981 0,08
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,01
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,26
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,01
Fidelity Funds - Asia Focus Fund LU0261946445 0,18
DWS Deutschland DE0008490962 0,01
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,08
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,18
JSS Sustainable Equity – Global Thematic LU0229773345 0,18
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,08
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,18
Fidelity EMEA LU0303816705 0,18
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,14
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,36
BGF World Mining LU0172157280 0,33
BGF Euro Markets LU0093502762 0,18
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,36
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,18
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,28
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,01
JPMorgan America Eq Fund LU0053666078 0,18
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,28
Templeton Emerging Market LU0029874905 0,33
AXA Selection Fidelity European Equity Fund IE00B4LPJ600 0,18
Fidelity European Growth LU0048578792 0,18
JSS Sustainable Portfolio - Balanced (EUR) P EUR dist LU0058892943 0,18
AXA Ros. Eurobl. Equity A IE0004352823 0,41
AXA Ros. Global Equity B IE0031069051 0,41
ACM Bernstein Global GTP LU0057025933 0,23
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,49
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,01
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,08
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,03
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,26
18. Konsortialgeschäft mit MLP
Tarife ab den Zugangsjahren 2007: Rechnungszinssatz 2,25%
Tarife aus den Zugangsjahren 2004 bis 2006: Rechnungszinssatz 2,75%
Tarife aus dem Zugangsjahr 2003: Rechnungszinssatz 3,25%
18.1 Konventioneller Kapitaltarif

Anwartschaftl. konventioneller Rententarif / konventioneller Riestertarif

Maßstab für die laufenden Überschussanteile:

Zinsüberschußanteil: das überschußberechtigte Deckungskapital

Maßstab für die Schlussüberschussanteile:

SÜA1 das überschußberechtigte Deckungskapital

SÜA2 die überschußberechtigte Anwartschaft

SÜA das überschußberechtigte Überschußguthaben

Maßstab für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: kumuliertes normiertes Kundenguthaben

Tarife Zugangsjahr Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil (SÜA2)

in %
Schlussüberschussanteil 1 (SÜA2)

in %
classic Lebensversicherung 2007 bis 2009 0,25 7
2004 bis 2006 0,00 0,55 -
Rechnungszinssatz 1,75 % 2003 0,15 - 0,55
Rechnungszinssatz 3,25 % 2003 0,00 - 0,00
classic Rentenversicherung 2007 bis 2009 0,25 7
2004 bis 2006 0,00 0,23 -
Rechnungszinssatz 1,75 % 2003 0,15 - 0,55
Rechnungszinssatz 3,25 % 2003 0,00 - 0,00
staatlich geförderte classic Rentenversicherung 2007 bis 2009 0,00 7
2005/2006 0,00 0,55 -
2004 0,00 1,10 -
2003 0,00 - 0,00
Tarife Schlussüberschussanteil 2 (SÜA2)

in %
Sockelbeteiligung

in %
classic Lebensversicherung 3
- 3
Rechnungszinssatz 1,75 % 2,45 3
Rechnungszinssatz 3,25 % 3,25 3
classic Rentenversicherung 3
- 3
Rechnungszinssatz 1,75 % 2,45 3
Rechnungszinssatz 3,25 % 3,25 3
staatlich geförderte classic Rentenversicherung 3
- 3
- 3
3,25 3
18.2 Anwartschaftliche Fondsgebundene Rentenversicherungen (Hybridrenten)

Maßstab für die laufenden Überschussanteile:

Zinsüberschußanteil: das überschußberechtigte Deckungskapital

Maßstab für die Schlussüberschussanteile:

SÜA1 das überschußberechtigte Deckungskapital

SÜA2 die überschußberechtigte Anwartschaft

Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten garantierten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage.

Anwartschaftliche Tarife Zugangsjahr Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil 1 (SÜA1)

in %
balanced topinvest Rentenversicherung 2007 bis 2009 0,00 0,35
2006 0,00 0,00
balanced titan Rentenversicherung 2007 bis 2009 0,00 0,35
2006 0,00 0,00
staatlich geförderte balanced invest Rentenversicherung 2007 bis 2009 0,00 0,35
2005 bis 2006 0,00 -
2004 0,00 -
2003 0,00 -
Anwartschaftliche Tarife Schlussüberschussanteil 2 (SÜA2)

in %
Sockelbeteiligung

in %
balanced topinvest Rentenversicherung 2,60 3
2,75 3
balanced titan Rentenversicherung 2,60 3
2,75 3
staatlich geförderte balanced invest Rentenversicherung 2,60 3
- 3
- 3
- 3
18.3 Laufende Rentenversicherungen
Laufende Renten Zinsüberschussanteil

in %
Tarife ab dem Zugangsjahr 2007 classic und balanced 0,35
Tarife ab dem Zugangsjahr 2007 staatl. geförderte Rentenversicherung 0,20
Tarife aus den Zugangsjahren 2004 bis 2006 0,00
Tarife aus dem Zugangsjahr 2003 mit Rechnungszinssatz 3,25 % 0,00
Tarife aus dem Zugangsjahr 2003 mit Rechnungszinssatz 1,75% 0,70

Im Rentenbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0,02%-Punkten. Dieser Überschußanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital benötigt wird.

18.4 Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen

18.4.1 Anwartschaftliche Tarife

Maßstab für die laufenden Überschussanteile:

Risikoüberschußanteil: Ratenbeitrag

Tarife Berufsgruppe Risikoüberschußanteil

in %
Zugangsjahre vor 2003 Akademiker 33
Nicht-Akademiker 25
Zugangsjahre 2003 - 2004 A 35
B-E 30
Zugangsjahre ab 2005 A 33
B-E 30
18.4.2 Laufende Berufsunfähigkeits(zusatz)renten

Maßstab für die Erhöhungsrente (Zusatzrente): die erreichte Gesamtrente

Maßstab für den Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital

Fällige Renten (ggf. einschl. Beitragsbefreiung) erhalten eine Erhöhungsrente

in %
BUZ zu Haupttarifen ab dem Zugangsjahren 2007 0,35
BUZ zu Haupttarifen aus den Zugangsjahren 2004 bis 2006 0,00
BUZ zu Haupttarifen aus dem Zugangsjahr 2003 und früher 0,00
Selbständige Berufsunfähigkeitsrente ab dem Zugangsjahren 2007 0,35
Selbständige Berufsunfähigkeitsrente aus den Zugangsjahren 2004 bis 2006 0,00
Selbständige Berufsunfähigkeitsrente aus dem Zugangsjahr 2003 und früher 0,00
18.5 Überschussanteilsatz für die verzinsliche Ansammlung

Maßstab für den Ansammlungsüberschussanteil: Überschussguthaben

Maßstab für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: kumuliertes normiertes Kundenguthaben

Überschussguthaben erhalten einen Ansammlungsüberschussanteil, so daß sich das Guthaben insgesamt wie folgt verzinst:

Tarife Zugangsjahr Ansammlungsüberschuß

in %
Sockelbeteiligung

in %
classic Lebens- und Rentenversicherung 2007 bis 2009 2,50 3
2005 bis 2006 2,75 3
2004 2,75 3
Rechnungszinsatz 3,25% 2003 3,25 3
Rechnungszinsatz 1,75% 2003 1,90 3
staatlich geförderte classic Rentenversicherung 2007 bis 2009 2,25 3
2005 bis 2006 2,75 3
2004 2,75 3
2003 3,25 3
Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung / ab 2007 2,50 3
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung 2004 bis 2006 2,75 3
2003 3,25 3
vor 2003 4,00 3

Überschussbeteiligung für Versicherungsnehmer (TEIL II)

Verträge, die der ehemaligen DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG zuzuordnen sind
Verträge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung, Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG, ohne Zusatzkennzeichen "-13 " , "-14", "-15" oder "-17" bzw. ohne "ALV" in der Tarifbezeichnung

Die Überschussbeteiligung für das Kalenderjahr 2021 nehmen wir nach den Grundsätzen vor, die § 81c VAG (alte Fassung) entsprechen und deren Einhaltung die Aufsichtsbehörde überwacht. Für alle Tarifgruppen vor 1995 sind die Formen und Verwendungsmöglichkeiten der Überschussbeteiligung und die Bemessungssummen im Gesamtgeschäftsplan für die Überschussbeteiligung festgelegt. Die Bemessungsgröße für den Grund-Überschussanteil ist im Allgemeinen die Versicherungssumme oder der Risikobeitrag, für den Schluss-Überschussanteil das erreichte Ansammlungsguthaben bzw. das erreichte Bonus-Deckungskapital.

In Abstimmung mit unserem Verantwortlichen Aktuar werden für das allgemeine Geschäft die nachfolgend aufgeführten Sätze für die Überschussbeteiligung festgelegt. Versicherungen in Rahmen- und Gruppen-Versicherungsverträgen mit besonderer Abrechnung erhalten die Überschussanteile aus dem Geschäftsjahr 2020 nach den hierfür gültigen Vereinbarungen.

Der Versicherungsbestand entstand durch Zusammenführung mehrerer Versicherungsbestände.

Zur Kennzeichnung einzelner Teilbestände ist den jeweiligen Tarif- und Produktbezeichnungen ein Präfix vorangestellt.

Für Versicherungen der …..

ehemaligen Deutschen Beamten Lebensversicherung: Präfix "A" bzw. "DBVDB"(Tarifgeneration vor 2000)
ehemaligen ”Winterthur” Lebensversicherung Deutschland: Präfix "B" bzw. "DBVWL"
ehemaligen Commerzbank+Partner Lebensversicherung (bis Tarifgruppe 1994): Präfix "C" bzw. "DBVCL"
ehemaligen Delfin Direkt Lebensversicherung (nur Produktgruppe 1995): Präfix "C" bzw. "DBVDD"
der ehemaligen DBV-Winterthur Lebensversicherung und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG: Präfix "D" bzw. "DBVDB"
(Tarifgeneration vor 2000)
Familien-Unfall-Sterbegeldversicherungen der ehemaligen WL Niederlassung der Winterthur Lebensversicherungs-Gesellschaft Präfix "N" bzw. "DBVFU"
handelt.

Beteiligung an Bewertungsreserven

Entsprechend § 153 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes werden (überschuss)berechtigte Verträge bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug an den dann vorhandenen Bewertungsreserven der Kapitalanlagen nach einem verursachungsorientierten Verfahren beteiligt. Bei festverzinslichen Wertpapieren ist seit Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetztes (LVRG) im August 2014 nur noch an den Bewertungsreserven zu beteiligen, die den sogenannten Sicherungsbedarf für Zinsgarantien übersteigen. Unter dem Begriff Bewertungsreserve ist nachfolgend immer der so modifizierte Wert zu verstehen.

Beteiligt werden im Wesentlichen kapitalbildende Versicherungen, konventionelle Rentenversicherungen und Hybridprodukte. Ebenfalls erfasst werden Überschussguthaben von Verträgen mit Überschusssystem „Verzinsliche Ansammlung“, auch wenn der Versicherungsvertrag oder Vertragsteil selbst nicht diesen beteiligten Versicherungen zuzuordnen ist.

Maßzahl für die Zuordnung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven ist ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten (garantierten) Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage. Ist ein Vertrag anspruchsberechtigt, so erhält er bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug den gesetzlich vorgesehenen Anteil (50 %) an den Bewertungsreserven. Dabei werden die Bewertungsreserven zugrunde gelegt, die zum 1. Börsentag des Vormonats vorhanden waren. Um die Auswirkungen von plötzlichen und kurzfristigen Schwankungen auf dem Kapitalmarkt abzufedern, deklarieren wir jährlich eine Sockelbeteiligung, die unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Bewertungsreserven bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug gezahlt wird. Ist der errechnete Beteiligungsbetrag höher als der Sockelbetrag wird der höhere Betrag ausgezahlt.

Überschussberechtigte (Todesfall-) Risiko- und anwartschaftliche Berufsunfähigkeits- (Zusatz-) Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden ebenfalls an den Bewertungsreserven beteiligt. Die Auszahlung richtet sich nach einer mit einem vereinfachten Verfahren errechneten Maßzahl und dem gesetzlich vorgesehenen Anteil an tatsächlich vorhandenen Bewertungsreserven zum 1. Börsentag nach dem 30. September des Vorjahres und erfolgt bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug ein Form einer Schlusszahlung. Eine Sockelbeteiligung gibt es hierbei nicht.

Für überschußberechtigte Altersrenten im Leistungsbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen laufenden Überschussanteil, der sich an den am Stichtag 30. September des Vorjahres (mit Wertstellung zum ersten Börsentag, der auf den Stichtag folgt) tatsächlich vorhandenen Bewertungsreserven bemisst, den gesetzlichen Anteil (50%) berücksichtigt und sich auf das Deckungskapital bezieht. Eine Sockelbeteiligung gibt es hierbei nicht.

Das Verfahren der Beteiligung an den vorhandenen Bewertungsreserven für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG erfolgt gemäß eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anerkannten Verfahrens. Verträge, die diesem Altbestand nicht angehören, werden nach dem gleichen Verfahren an den vorhandenen Bewertungsreserven beteiligt.

A. Einzel-Kapitalversicherungen (außer Risiko-Versicherungen)

(einschl. Gruppen- und Sammelversicherungen nach rabattierten Einzeltarifen)

Die Überschussbeteiligung erfolgt über die Zuteilung von Grund-/Risiko-, Zins- und Schluss-Überschussanteile sowie einer Nachdividende. Abhängig von den in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Regelungen sind die Bemessungsgrößen für die einzelnen Überschusskomponenten:

(Die in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Verfahren sind hinter den Deklarationssätzen der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung abgetrennt mit Schrägstrichen (/x/) ausgewiesen)

Grund-/Risiko-Überschussanteil der überschussberechtigte Risikobeitrag (Verfahren 1)
die überschussberechtigte Versicherungssumme (Verfahren 2)
Zins-Überschussanteil das überschussberechtigte Deckungskapital
Schluss-Überschussanteil das überschussberechtigte Ansammlungsguthaben bzw. Bonus-Deckungskapital (Verfahren 1)
die überschussberechtigte Versicherungssumme (Verfahren 2)
das akkumulierte überschussberechtigte Versicherungsnehmer-Guthaben (Verfahren 3)
p1(SÜA)-Prozent der über die abgelaufene Vertragslaufzeit aufgezinsten Versicherungsnehmerguthaben. Dieser Satz wird jährlich deklariert. Die Verzinsung ergibt sich aus der Gesamtverzinsung erhöht um diesen Prozentsatz. Bei Ablauf wird der deklarierte Anteil p2(SÜA) auf diese Bemessungsgröße ausgezahlt. (Verfahren 4)
Nachdividende das beim Ausscheiden erreichte Deckungskapital
Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven Ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage

Die Sätze laufender und einmaliger Überschussanteile betragen im Einzelnen:

Bedeutung der Zusatzkennzeichen

S Versicherungen mit unterschiedlicher Todes- und Erlebensfallsumme

T Versicherungen der Tarife 20 und 30

V vermögensbildende Versicherungen

DD Dread-Disease-Versicherungen

bAV Verträge der betrieblichen Altersversorgung mit Wahlsystem W2 oder W4

Ziffer A.0 Schlussüberschussanteil
Produkt-/Tarifgruppe Grund-/Risikoüberschussanteil

in %
Zinsüberschussanteil

in %
p1 (SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße

in %
p2 (SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung

in %
--- --- --- --- ---
DBVDBGK-2-201701, D 2017
lfd. Beitragszahlung 10 /1/ 1,70 1,00 /4/ 100 /4/
Einmalbeitrag 10 /1/ 0,65 0,45 /4/ 40 /4/
lfd. Einmalbeitrag 10 /1/ 1,70 0,45 /4/ 100 /4/
DBVDBGK-2-201501, D 2015
lfd. Beitragszahlung 10 /1/ 1,35 1,00 /4/ 100 /4/
Einmalbeitrag 10 /1/ 0,30 0,45 /4/ 40 /4/
lfd. Einmalbeitrag 10 /1/ 1,35 0,45 /4/ 100 /4/
DBVDBGK-2-201301, D 2013
lfd. Beitragszahlung 10 /1/ 0,85 1,00 /4/ 100 /4/
Einmalbeitrag 10 /1/ 0,00 0,25 /4/ 40 /4/
lfd. Einmalbeitrag 10 /1/ 0,85 0,45 /4/ 100 /4/
DBVDBGK-201201, D 2012
lfd. Beitragszahlung 45 /1/ 0,85 0,92 /4/ 100 /4/
Einmalbeitrag 45 /1/ 0,40 0,41 /4/ 40 /4/
lfd. Einmalbeitrag 45 /1/ 0,85 0,41 /4/ 100 /4/
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
Ziffer A.0 Schlussüberschussanteil Anmerkung
Produkt-/Tarifgruppe Fälligkeit
--- --- ---
DBVDBGK-2-201701, D 2017
lfd. Beitragszahlung E ML91)
Einmalbeitrag E ML9E
lfd. Einmalbeitrag E ML15
DBVDBGK-2-201501, D 2015
lfd. Beitragszahlung E ML9, MT91)
Einmalbeitrag E ML9E, MT9E
lfd. Einmalbeitrag E ML15
DBVDBGK-2-201301, D 2013
lfd. Beitragszahlung E ML9, MT91)
Einmalbeitrag E ML9E, MT9E
lfd. Einmalbeitrag E ML15
DBVDBGK-201201, D 2012
lfd. Beitragszahlung E ML9, MT92)
Einmalbeitrag E ML9E, MT9E
lfd. Einmalbeitrag E ML15
alle Tarife

1) p1(SÜA): regulär beitragsfreie: 0,45 %; für vorzeitig beitragsfreie Vers: 0,00 %

2) p1(SÜA): regulär beitragsfreie: 0,41 %; für vorzeitig beitragsfreie Vers: 0,00 %

Ziffer A.1 Produkt-/Tarifgruppe Grund-/Risikoüberschussanteil

in %
Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Nachdividende

in %
DBVDBGK-200801, DBVDBTF-200801, DBVDBVB-200801, D 2008 45 /1/ 0,35 16 /1/ ST N10_15
DBVDBGK-200701, DBVDBTF-200701, DBVDBVB-200701, D 2007 45 /1/ 0,35 16 /1/ ST N10_15
DBVFUGK-200701, N 2007 15 /1/ 0,35 - -
DBVDBGK-200401, DBVDBGFB-200401, DBVDBTF-200401, DBVDBVB-200401, D 2004 0 /1/ 0 0,5 /1/ ST N6_17
DBVFUGK-200401, N 2004 0 /1/ 0 - ST N5_15
DBVWLGK-200001, DBVDBGK-200001, DBVDBGFB-200001, DBVDBTF-200001, DBVDBVB-200001, D 2000 0 /1/ 0 0,5 /1/ ST N3_15
DBVWLGK-199501 DBVWLGK-199502, DBVWLHA-199501, DBVWLTA-199501, DBVWLTF-199501, DBVWLVB-199501, B 1995 0 /1/ 0 0,5 /1/ ST N3_15
DBVFUGK-198601, N1992 0 /1/ 0 - -
DBVWLGK-198601, DBVWLGFL-198601, DBVWLTF-198601, DBVWLTA-198601, DBVWLVB-198601, B 1987 0 /1/ 0 0,5 /1/ ST N3_15
DBVFUGK-196701, N 1982 0 /1/ 0 - -
DBVDBDD-198601, A 1986 DD 0 /2/ 0 0 /2/ ST N3_15
DBVDBGK-198601, DBVDBHA-198601, DBVDBTF-198601, A 1986 0 /2/ 0 0 /2/ ST N3_15
DBVCLGK-198601, DBVCLGK-198602 DBVCLTA-198601, DBVCLTF-198601, C 1986 0 /2/ 0 0 /2/ ST N3_15
DBVCLVB-198601, C 1986 V 0 /2/ 0 0 /2/ ST N3_15
DBVCLGFB-196701, DBVCLTA-196701, C 1967 T 0,444 /2/ 0 - ST N7_14
DBVDBGK-192401, DBVDBGK-192402, DBVDBVB-192401, DBVDBTF-192401, DBVDBGI-192401, A 1924 0,02 /2/ 0 - ST N3_15
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
Ziffer A.1 Produkt-/Tarifgruppe Schlussüberschussfälligkeit Anmerkung
DBVDBGK-200801, DBVDBTF-200801, DBVDBVB-200801, D 2008 A
DBVDBGK-200701, DBVDBTF-200701, DBVDBVB-200701, D 2007 B
DBVFUGK-200701, N 2007
DBVDBGK-200401, DBVDBGFB-200401, DBVDBTF-200401, DBVDBVB-200401, D 2004 B
DBVFUGK-200401, N 2004
DBVWLGK-200001, DBVDBGK-200001, DBVDBGFB-200001, DBVDBTF-200001, DBVDBVB-200001, D 2000 B
DBVWLGK-199501 DBVWLGK-199502, DBVWLHA-199501, DBVWLTA-199501, DBVWLTF-199501, DBVWLVB-199501, B 1995 B 3)
DBVFUGK-198601, N1992 -
DBVWLGK-198601, DBVWLGFL-198601, DBVWLTF-198601, DBVWLTA-198601, DBVWLVB-198601, B 1987 B 3) 4)
DBVFUGK-196701, N 1982 - 1)
DBVDBDD-198601, A 1986 DD D 2)
DBVDBGK-198601, DBVDBHA-198601, DBVDBTF-198601, A 1986 D
DBVCLGK-198601, DBVCLGK-198602 DBVCLTA-198601, DBVCLTF-198601, C 1986 D
DBVCLVB-198601, C 1986 V D
DBVCLGFB-196701, DBVCLTA-196701, C 1967 T - 1b)
DBVDBGK-192401, DBVDBGK-192402, DBVDBVB-192401, DBVDBTF-192401, DBVDBGI-192401, A 1924 - 1a)
alle Tarife

1a) Frauen erhalten zusätzlich 0,00 % Grund-Überschuss

1b) Frauen erhalten zusätzlich 0,00 % Grund-Überschuss

2) Frauen erhalten 0,0 % weniger Grund-Überschuss

3) Bei Versicherungsdauern unter 12 Jahren wird der Schluss-Überschussanteilsatz für jedes darunterliegende Jahr um 1/12 des Deklarationssatzes vermindert

4) Es werden nur Ansammlungsguthaben berücksichtigt, die aus laufenden Überschussanteilen ab dem in 1995 beginnenden Versicherungsjahren und deren Verzinsung entstanden.

Nachdividendenstaffeln (Nachdividende in %):

Staffel N3_15:

0,005 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,100 %

Staffel N10_15:

0,25 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 5,00 %

Staffel N5_15:

0,00 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,00 %

Staffel N6_17:

0,01 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,2 %

Staffel N7_14:

0,0417 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,50 %

Ziffer A.2 Produkt-/Tarifgruppe Grund-/Risikoüberschussanteil

in %
Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in ‰
DBVDBGFL-199501, A 1995 S 0 /1/ 0 0,01 /3/
DBVDBVB-199501, A 1995 V 0 /1/ 0 0,01 /3/
DBVDDGK-199501, DBVDDGK-199801, DBVDDSE-199501, DBVDDSE-199801, C 1995 0 /1/ 0 0,01 /3/
DBVDBDD-199501, A 1995 DD 0 /2/ 0 0,01 /3/
0 /2/ 0 0,01 /3/
DBVDBGK-199501, DBVDBTF-199501, A 1995 0 /2/ 0 0,01 /3/
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
Ziffer A.2 Produkt-/Tarifgruppe Schlussüberschussfälligkeit Anmerkung
DBVDBGFL-199501, A 1995 S C nicht bAV bAV
DBVDBVB-199501, A 1995 V C
DBVDDGK-199501, DBVDDGK-199801, DBVDDSE-199501, DBVDDSE-199801, C 1995 C
DBVDBDD-199501, A 1995 DD C Männer
C Frauen
DBVDBGK-199501, DBVDBTF-199501, A 1995 C nicht bAV bAV
alle Tarife

Grund-Überschussanteile erhalten beitragspflichtige Versicherungen in den Teilbeständen B / DBVWL und D / DBVDB(ab Tarifgeneration 2000) und alle Versicherungen in der Produktgruppe A 1995 V / DBVDBVB-199501 laufend ab Beginn der Versicherung in Teilbeträgen entsprechend den für das Versicherungsjahr entrichteten Beitragsraten.

Die Verwendung erfolgt zusammen mit dem Zins-Überschussanteil. Bei Wahl der Varianten W5 des Wahlsystems der Überschussbeteiligung beträgt die Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung

für Tarifgruppe (3% Rechnungszinssatz) im Todesfall 300 ‰ der Bemessungssumme,

für Tarifgruppe (3,5% Rechnungszinssatz) im Todesfall 90 ‰ der Bemessungssumme.

Der Grundüberschussanteil vermindert sich

für Tarifgruppe (3% Rechnungszinssatz) für weibliche Versicherte um 0,0 %, für männliche Versicherte um 0,0 %,

für Tarifgruppe (3,5% Rechnungszinssatz) für weibliche Versicherte um 0,0 %, für männliche Versicherte um 0,0 %.

Zins-Überschussanteile erhalten alle Versicherungen zum Schluss des im laufenden Kalenderjahr endenden Versicherungsjahres. Sie werden zur Bildung einer beitragsfreien Bonussumme oder zur verzinslichen Ansammlung verwendet oder im Teilbestand B / DBVWL auch anteilig diskontiert ausgezahlt.

Schluss-Überschussanteile werden bei Ablauf der Versicherung fällig. Für die Bewertung beitragsfreier Versicherungsphasen und die Beendigung wegen Eintritt des Versicherungsfalles oder Rückkauf gelten folgende Regelungen:

A Beitragsfreie Versicherungsperioden werden bei der Gewichtung der Bemessungssumme hälftig berücksichtigt. Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn die versicherte Person das 58. Lebensjahr vollendet hat und die Zeit bis zum Ablauf höchstens noch 10 Jahre beträgt.

B Beitragsfreie Versicherungsperioden werden bei der Gewichtung der Bemessungssumme hälftig berücksichtigt. Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn mindestens ein Drittel oder 10 Jahre der vereinbarten Dauer vergangen sind.

C Einmalbeitragsversicherungen werden bei der Ermittlung der Bemessungssumme mit 30 % gewichtet, beitragsfreie Versicherungen mit 88 %. Die Gewichtung vermindert sich für jedes beitragsfreie Jahr um 4 %, beträgt jedoch mindestens 30 %. Bei Tod und Abruf während der Vertragsdauer oder bei Kündigung nach mindestens der Hälfte der Vertragsdauer erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung.

D Die Deklaration weist den Jahresanteil für das beitragspflichtig zurückgelegte Versicherungsjahr aus. Bei Ablauf der Versicherungsdauer erfolgt die Auszahlung in Höhe der Summe der maßgeblichen Jahressätze aller beitragspflichtig zurückgelegter Versicherungsjahre.

E Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn die versicherte Person das 58. Lebensjahr vollendet hat und die Zeit bis zum Ablauf höchstens noch 10 Jahre beträgt oder die versicherte Person das 85. Lebensjahr vollendet.

Nachdividende erhalten Versicherungen, die im laufenden Kalenderjahr ablaufen oder in Zeiträumen enden, in denen kein Stornoabzug mehr einbehalten wird, in den Teilbeständen A / DBVDB(vor Tarifgeneration 2000) und C / DBVCL bzw. DBVDD zeitanteilig auch bei Eintritt des Versicherungsfalls. In den Teilbeständen B / DBVWL und D / DBVDB mit Zugangsjahr ab 2000 wird die Nachdividende nach den Modalitäten für den Schluss-Überschuss gewichtet.

Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gelten für unseren Anteil die folgenden Sätze (der Zusatz RZ weist auf einen Tarif mit verminderten Rechnungszins hin):

Ziffer A.3 Produkt-/Tarifgruppe Grund-/Risikoüberschussanteil in % des maßgebenden Risikobeitrags Kostenüberschussanteil in % des maßgebenden Beitrags
M 2007 27,5 66,67
M 2004 27,5 66,67
M 2001 RZ 20 100
M 2001 ohne Zusatz RZ 20 100
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
Ziffer A.3 Produkt-/Tarifgruppe Zinsüberschussanteil in % des maßgebenden Guthabens Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Bemessungsgröße
M 2007 0,25 31
M 2004 0 1,80
M 2001 0,75 SÜA1 = 0,00 %
SÜA2 = 2,50 %
M 2001 0 SÜA1 = 0,00 %
SÜA2 = 3,25 %
alle Tarife

Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers.

B. Gruppen-Kapitalversicherungen

Die Überschussbeteiligung erfolgt über die Zuteilung von Grund-/Risiko-, Zins- und Schluss-Überschussanteile sowie einer Nachdividende. Abhängig von den in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Regelungen sind die Bemessungsgrößen für die einzelnen Überschusskomponenten:

(Die in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Verfahren sind hinter den Deklarationssätzen der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung abgetrennt mit Schrägstrichen (/x/) ausgewiesen)

Grund-/Risiko-Überschussanteil der überschussberechtigte Risikobeitrag (Verfahren 1)
die überschussberechtigte Versicherungssumme (Verfahren 2)
des maßgeblichen Beitrages (Verfahren 3)
Zins-Überschussanteil das überschussberechtigte Deckungskapital
Schluss-Überschussanteil das überschussberechtigte Ansammlungsguthaben bzw. Bonus-Deckungskapital (Verfahren 1)
die überschussberechtigte Versicherungssumme (Verfahren 2)
das akkumulierte überschussberechtigte Versicherungsnehmer-Guthaben (Verfahren 3)
p1(SÜA)-Prozent der über die abgelaufene Vertragslaufzeit aufgezinsten Versicherungsnehmerguthaben. Dieser Satz wird jährlich deklariert. Die Verzinsung ergibt sich aus der Gesamtverzinsung erhöht um diesen Prozentsatz. Bei Ablauf wird der deklarierte Anteil p2(SÜA) auf diese Bemessungsgröße ausgezahlt. (Verfahren 4)
Nachdividende das beim Ausscheiden erreichte Deckungskapital
Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven Ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage

Die Sätze laufender und einmaliger Überschussanteile betragen im Einzelnen:

Bedeutung der Zusatzkennzeichen:

F Firmenversicherungen

V Vereinsgruppenversicherungen

baV Verträge der betrieblichen Altersversorgung mit Wahlsystem W2 oder W4

Ziffer B.0 Grund-/Risiko-Überschussanteil Zins-Überschussanteil Schlussüberschussanteil Anmerkung
Produkt-/Tarifgruppe in % in % p1 (SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße

in %
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung

in %
Fälligkeit
--- --- --- --- --- --- ---
D 2017 F laufend 10 /1/ 1,70 1,00 /4/ 100 /4/ E 1)
D 2017 F Einmalbeitrag 10 / 1/ 0,65 0,45 /4/ 100 /4/ E
DBVDBVG-3-201701, D 2017 V 10 /3/ 1,70 - -
D 2015 F laufend 10 /1/ 1,35 1,00 /4/ 100 /4/ E 1)
D 2015 F Einmalbeitrag 10 /1/ 0,30 0,45 /4/ 100 /4/ E
DBVDBVG-3-201501, D 2015 V 10 /3/ 1,35 - -
D 2013 F laufend 10 /1/ 0,85 1,00 /4/ 100 /4/ E 1)
D 2013 F Einmalbeitrag 10 /1/ 0 0,25 /4/ 40 /4/ E
DBVDBVG-3-201301, D 2013 V 10 /3/ 0,85 - -
D 2012 F laufend 45 /1/ 0,85 0,92 /4/ 100 /4/ E 2)
D 2012 F Einmalbeitrag 45 /1/ 0,40 0,41 /4/ 40 /4/ E
DBVDBVG-201201, D 2012 V 10 /3/ 0,85 - -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) p1 (SÜA): regulär beitragsfreie: 0,45 %; für vorzeitig beitragsfreie Vers: 0,00 %

2) p1 (SÜA): regulär beitragsfreie: 0,41 %; für vorzeitig beitragsfreie Vers: 0,00 %

Ziffer B.1 Produkt-/Tarifgruppe Grund-/Risiko-Überschussanteil

in %
Zins-Überschussanteil

in %
Schluss-Überschussanteil

in %
Nachdividende

in %
Schluss-Überschussfälligkeit Anmerkung
D 2008 F 45 /1/ 0,35 16 /1/ ST N10_15 A
D 2007 F 45 /1/ 0,35 16 /1/ ST N10_15 B
D 2004 F 0 /1/ 0 0,5 /1/ ST N6_17 B
D 2000 F 0 /1/ 0 0,5 /1/ ST N3_15 B
DBVDBVG-200801, D 2008 V 10 /3/ 0,35 - -
DBVDBVG-200701, D 2007 V 10 /3/ 0,35 - -
DBVDBVG-200401, D 2004 V 0 /3/ 0 - -
DBVDBVG-200001, D 2000 V 0 0 - -
B 1995 0 /1/ 0 0,5 /1/ ST N3_15 B 1) 2)
B 1987 0 /1/ 0 0,5 /1/ ST N3_15 B 3)
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Für beitragsfrei endene Versicherungen wird der Schluss-Überschussanteil zusätzlich mit 70 % gewichtet

2) Bei Versicherungsdauern unter 12 Jahren wird der Schluss-Überschussanteil für jedes darunterliegende Jahr um 1/12 des Deklarationssatzes vermindert

3) Es werden nur Ansammlungsguthaben berücksichtigt, die aus laufenden Überschussantteilen ab dem in 1995 beginnenden Versicherungsjahren und deren Verzinsung entstand.

Nachdividendenstaffeln:

Staffel N3_15:

0,005 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,100 %

Staffel N10_15:

0,25 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 5,00 %

Staffel N6_17:

0,01 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,2 %

Ziffer B.2 Produkt-/Tarifgruppe Grund-/Risiko-Überschussanteil

in %
Zins-Überschussanteil

in %
Schluss-Überschussanteil in ‰ Schluss-Überschussfälligkeit
A 1995 F 0 /2/ 0 0,01 /3/ C
DBVDBVG-199501, A 1995 V 0 /3/ 0
A 1986 F nicht bAV 0 /1/ 0 0,01 /2/ D
bAV 0 /1/ 0 0,01 /2/ D
DBVDBVG-198601, A 1986 V 0 /3/ 0
DBVDBVG-196701, A 1967 V 0,02 /3/
DBVDBVG-192401, A 1924 V 0,02 /3/
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
Ziffer B.2 Produkt-/Tarifgruppe Anmerkung
A 1995 F
DBVDBVG-199501, A 1995 V
A 1986 F nicht bAV 1)
bAV 1)
DBVDBVG-198601, A 1986 V 5)
DBVDBVG-196701, A 1967 V 2) 3) 4) 5)
DBVDBVG-192401, A 1924 V 2) 3) 4) 5)
alle Tarife Sockelbeteiligung in %:

1) Der Grundüberschussanteil wird nur für beitragspflichtige Versicherungen gewährt

2) Frauen erhalten zusätzlich 0 % Grundüberschuss

3) Beitragsfreie Versicherungen erhalten 0,05 % der Versicherungssumme als laufenden Überschussanteil.

4) In den Tarifgruppen A 1967 V und A 1924 V wird ab Beginnjahr 1988 ein Teil der Grundüberschussanteile zur Beitragsverminderung verwendet, dieser Anteil beträgt für Männer 0 % und für Frauen 0 % des Beitrags. Die Verwendung der über die Beitragsverrechnung hinausgehenden Teile erfolgt zusammen mit dem Zinsüberschussanteil.

5) Ab dem 4. Quartal 2012 werden die Versicherungen über die volle Versicherungssumme beitragsfrei gestellt, sobald die versicherte Person das rechnungsmäßige Alter von 90 Jahren überschritten hat.

Grundüberschussanteile erhalten alle Versicherungen (in der Tarifgruppe A 1986 F bzw. DBVDB(Tarifgeneration 1986) nur beitragspflichtige Versicherungen) laufend ab Beginn der Versicherung in Teilbeträgen entsprechend den für das Versicherungsjahr entrichteten Beitragsraten.

Zinsüberschussanteile erhalten alle Versicherungen zum Schluss des im laufenden Kalenderjahr endenden Versicherungsjahres. Sie werden zur Bildung einer beitragsfreien Bonussumme oder zur verzinslichen Ansammlung verwendet oder im Teilbestand B auch anteilig diskontiert ausgezahlt.

Schlussüberschussanteile werden bei Ablauf der Versicherung fällig. Für die Bewertung beitragsfreier Versicherungsphasen und die Beendigung wegen Eintritt des Versicherungsfalles oder Rückkauf gelten folgende Regelungen:

A Beitragfreie Versicherungsperioden werden bei der Gewichtung der Bemessungssumme hälftig berücksichtigt. Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn die versicherte Person das 58. Lebensjahr vollendet hat und die Zeit bis zum Ablauf höchstens noch 10 Jahre beträgt.

B Beitragfreie Versicherungsperioden werden bei der Gewichtung der Bemessungssumme hälftig berücksichtigt. Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn mindestens ein Drittel oder 10 Jahre der vereinbarten Dauer vergangen sind.

C Einmalbeitragsversicherungen werden bei der Ermittlung der Bemessungssumme mit 30 % gewichtet, beitragsfreie Versicherungen mit 88 %. Die Gewichtung vermindert sich für jedes beitragsfreie Jahr um 4 %, beträgt jedoch mindestens 30 %. Bei Tod und Abruf während der Vertragsdauer oder bei Kündigung nach mindestens nach der Hälfte der Vertragsdauer erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung.

D Die Deklaration weist den Jahresanteil für das beitragspflichtig zurückgelegte Versicherungsjahr aus. Bei Ablauf der Versicherungsdauer erfolgt die Auszahlung in Höhe der Summe der maßgeblichen Jahressätze aller beitragspflichtig zurückgelegter Versicherungsjahre.

E Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn die versicherte Person das 58. Lebensjahr vollendet hat und die Zeit bis zum Ablauf höchstens noch 10 Jahre beträgt oder die versicherte Person das 85. Lebensjahr vollendet.

Nachdividende erhalten Versicherungen der Teilbestände B / DBVWL und D /DBVDB(ab Tarifgeneration 2000), die im laufenden Kalenderjahr ablaufen oder in Zeiträumen enden, in denen kein Stornoabzug mehr einbehalten wird. Die Nachdividende wird nach den Modalitäten für den Schluss-Überschuss gewichtet.

C. Risikoversicherungen

Alle Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile ab Beginn der Versicherung in Teilbeträgen entsprechend den für das Versicherungsjahr entrichteten Beitragsraten als Vorwegabzug. Stattdessen kann (außer in der Produktgruppe C 1995 / DBVDD) eine erhöhte Todesfallleistung oder die verzinsliche Ansammlung der laufenden Überschussanteile vereinbart werden.

Überschussberechtigte (Todesfall)Risikoversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 43% der auf Seite 206 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt.

Bemessungsgrundlage für die laufende bzw. einmalige Überschussbeteiligung:

Grund-/Risiko-Überschussanteil der überschussberechtigte Beitrag
Todesfallbonus die überschussberechtigte Versicherungssumme

Die Sätze der laufenden oder alternativ wählbaren einmaligen Überschussanteile (der Zusatz E steht für Einzel-, der Zusatz K für Kollektivtarife und der Zusatz R/NR für nach Raucherverhalten differenzierte Tarife) betragen im Einzelnen:

Ziffer C.1 Im Überschusssystem
Produkt-/Tarifgruppe Beitragsvorwegabzug oder Verzinsliche Ansammlung

in %
--- --- --- ---
D 2017 DBVDBRK-2-201701, ML51, ML 53 30
D 2015 DBVDBRK-2-201501, ML51, ML 53 30
D 2013 DBVDBRK-2-201301, ML51, ML 53 30
D 2012 DBVDBRK-201201, ML51N1, ML51N2 30
DBVDBRK-201201, ML51R 35
DBVDBRK-201201 als Gruppentarif, ML51, ML 53 als Gruppentarife 30
DBVDBRS-201201, DBVDBRSF-201201, ML54, ML54+ 30
D 2010 DBVDBRK-201001, ML51 30
DBVDBRFJ-201001, ML52 30
DBVDBRK-201001, ML51 35
DBVDBRFJ-201001, ML52 35
DBVDBRK-201001, ML51 als Gruppentarife 30
DBVDBRFJ-201001, ML52 als Gruppentarife 30
D 2008 DBVDBRFJ-200801,DBVDBRK-200801, DBVDBRS-200801, DBVDBRSF-200801, ML51, ML52, ML53 45 5)
D 2007 DBVDBRFJ-200701,DBVDBRK-200701, DBVDBRS-200701, DBVDBRSF-200701, ML51, ML52, ML53 45 5)
D 2004 DBVDBRFJ-200401,DBVDBRK-200401, DBVDBRS-200401, DBVDBRSF-200401, ML51, ML52, ML53 50
D 2000 DBVWLRK-200001, DBVDBRFJ-200001, DBVDBRFM-200001, DBVDBRK-200001, ML51, ML52, ML53 50
A 1996 DBVDBRFJ-199807,DBVDBRFJ-199607, DBVDBRFM-199607, DBVDBRK-199607, DBVDBRFJ_199501,DBVDBRFM_199501, DBVDBRK_199501, ML51, ML52, ML53 50
A 1995 DBVDBRFJ-199501, DBVDBRFM-199501, DBVDBRK-199501, Tarife 51, 52 40
B 1995 E als Einzeltarife: DBVWLRK-199501, DBVWLRFJ-199501, Tarife 51, 52 35
B 1995 K als Kollektivtarife: DBVWLRK-199501, DBVWLRFJ-199501, Tarife 51, 52 45
C 1995 DBVDDRK-199501, DBVDDRK-199609, Tarif A11 55
C 1995 R/NR DBVDDRK-199709, Tarif A11 62
B 1987 DBVWLRK-198601, DBVWLRFJ-198601, K700, GK700, K720, K800 50
A 1986 DBVDBRFM-198601, DBVDBRFJ-198601, DBVDBRK-198601, Tarif 51, 52, 56 50
C 1986 DBVCLRFJ-198601, DBVCLRFM-198601, DBVCLRK-198601 , Tarif 61, 62, 66 50
A 1967 60
Tarif 66 23
Tarif 21C 28
Ziffer C.1 Im Überschusssystem Anmerkung
Produkt-/Tarifgruppe Todesfallbonus

in %
--- --- ---
D 2017 42
D 2015 42
D 2013 42
D 2012 42 Nichtrauchertarif
53 Rauchertarif
42 Gruppentarif
42
D 2010 42 Nichtrauchertarif
42 Nichtrauchertarif Premium
53 Rauchertarif
53 Rauchertarif
42 Gruppentarif
42 Gruppentarif
D 2008 80 5)
D 2007 80 5)
D 2004 100
D 2000 100
A 1996 100
A 1995 70
B 1995 E 50 Einzeltarif
B 1995 K 80 Kollektivtarif
C 1995 - 1)
C 1995 R/NR - 1)
B 1987 100
A 1986 100
C 1986 100
A 1967 150 4)
Tarif 66 - 3)
Tarif 21C - 2)

1) Nicht vertraglich beitragsfrei gestellte Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile in Höhe der deklarierten Sätze bezogen auf den durch die beitragsfreie Zeit geteilten Einmalbeitrag zugeteilt und werden verzinslich angesammelt.

2) Zusatzbonus im Leistungsfall von 20 % der Versicherungssumme für Männer bzw. 37 % für Frauen.

3) Zusatzbonus im Leistungsfall von 14 % der Versicherungssumme

4) Frauen erhalten zusätzlich 10 % Risikoüberschuss bzw. 40 % Todesfallbonus

5) Tarife ML54 oder ML54+ erhalten abweichend 50 % Risikoüberschuss bzw. 100 % Todesfallbonus

D. Rentenversicherungen und Pflegerentenversicherungen

(Einzel- und Gruppen-/Kollektivversicherungen)

Versicherungen der ehemaligen Tarifgruppe A 1951 und alle Rentenversicherungen im Leistungsbezug der Tarifgruppen A 1994 und älter sind in der Tarifgruppe A 1994 zusammengefasst.

D.1 Anwartschaftliche Rentenversicherungen und Pflegerentenversicherungen

Die Überschussbeteiligung erfolgt über die Zuteilung von Zins- und Schlussüberschussanteile sowie einer Nachdividende. Abhängig von den in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Regelungen sind die Bemessungsgrößen für die einzelnen Überschusskomponenten:

(Die in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Verfahren sind hinter den Deklarationssätzen der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung abgetrennt mit Schrägstrichen (/x/) ausgewiesen)

Zinsüberschussanteile werden zum Schluss des im laufenden Kalenderjahr endenden Versicherungsjahres, für Rentenversicherungen nach dem Altersvermögensgesetz monatlich zeitanteilig gewährt.

Grundüberschussanteil der Risikobeitrag , für Tarife der D 2017, D 2015 und D 2013: das überschussberechtigte Deckungskapital
Risikoüberschussanteil der Risikobeitrag (nur für Tarif MR9 / DBVDBG4-xx) bzw. MR20 / DBVDBGX4-xx)
Zinsüberschussanteil das überschussberechtigte Deckungskapital
Schlussüberschussanteil das überschussberechtigte Ansammlungsguthaben bzw. Bonus-Deckungskapital (Verfahren 1)
das akkumulierte überschussberechtigte Versicherungsnehmer-Guthaben (Verfahren 2)
die überschussberechtigte Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit (Verfahren 3)
p1(SÜA)-Prozent der über die abgelaufene Vertragslaufzeit aufgezinsten Versicherungsnehmerguthaben. Dieser Satz wird jährlich deklariert. Die Verzinsung ergibt sich aus der Gesamtverzinsung erhöht um diesen Prozentsatz. Bei Ablauf wird der deklarierte Anteil p2(SÜA) auf diese Bemessungsgröße ausgezahlt.(Verfahren 4)
Nachdividende beim Ausscheiden vor Ende der Aufschubzeit das erreichte Deckungskapital
Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven Ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage.

Die Sätze laufender und einmaliger Überschussanteile (der Zusatz A steht für Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz, der Zusatz P für Pflegerentenversicherungen) betragen im Einzelnen:

Ziffer D 1.0 Grund-Überschussanteil3) Zins-Überschussanteil Schlussüberschussanteil Fälligkeit
Anwartschaftliche Produkt-/Tarifgruppe MR(2)3, MR(2)3+, MR(2)2, MR9, MR3E, MR2E, MR9E in % in % p1 (SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße

in %
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung

in %
--- --- --- --- --- --- ---
DBVDBG1-2-201702, DBVDBG2-2-201702, DBVDBG3-2-201702, DBVDBG4-2-201703, D 2017
gegen laufende Beitragszahlung1) 2) Schicht 2: 0
Schicht 3: 0 1,70 1,00 /4/ 100 /4/ E
gegen Einmalbeitrag (ausgenommen
MR 22, BR22, MR23, MR23+) 0 0,65 0,45 /4/ 40 /4/ E
MR22, MR23, MR23+ Schicht 2: 0
laufenden Einmalbeträge Schicht 3: 0 1,70 0,45 /4/ 100 /4/ E
DBVDBG1-2-201502, DBVDBG2-2-201502, DBVDBG3-2-201502, DBVDBG4-2-201503, D 2015
gegen laufende Beitragszahlung1) 2) Schicht 2: 0
Schicht 3: 0 1,35 1,00 /4/ 100 /4/ E
gegen Einmalbeitrag (ausgenommen
MR 22, BR22, MR23, MR23+) 0 0,30 0,45 /4/ 40 /4/ E
MR22, MR23, MR23+ Schicht 2: 0
laufenden Einmalbeträge Schicht 3: 0 1,35 0,45 /4/ 100 /4/ E
DBVDBG1-2-201302, DBVDBG1-3-201302, DBVDBG2-2-201302, DBVDBG2-3-201302, DBVDBG3-2-201302, DBVDBG3-3-201302, DBVDBG4-2-201303, DBVDBG4-3-201303, D 2013
gegen laufende Beitragszahlung1) 2) Schicht 2: 0
Schicht 3: 0 0,85 1,00 /4/ 100 /4/ E
gegen Einmalbeitrag (ausgenommen
MR 22, BR22, MR23, MR23+) 0 0 0,25 /4/ 40 /4/ E
MR22, MR23, MR23+ Schicht 2: 0
laufenden Einmalbeträge Schicht 3: 0 0,85 0,45 /4/ 100 /4/ E
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Produktgruppe D 2017: p1(SÜA): regulär beitragsfreie: 0,45 %; für vorzeitig beitragsfreie Vers: 0,00 %

Produktgruppe D 2015: p1(SÜA): regulär beitragsfreie: 0,45 %; für vorzeitig beitragsfreie Vers: 0,00 %

Produktgruppe D 2013: p1(SÜA): regulär beitragsfreie: 0,45 %; für vorzeitig beitragsfreie Vers: 0,00 %

2) Die Produkte MR 9 / DBVDBG4 der Produktgruppen D 2017 und D 2015 erhalten zusätzlich einen Risiko-Überschussanteil von 10 % des Risikobeitrags.

Die Produkte MR 9 / DBVDBG4 der Produktgruppe D 2013 erhalten zusätzlich einen Risiko-Überschussanteil von 10 % des Risikobeitrags.

Dieser wird bei diesen Versicherungen laufend ab Beginn der Versicherung gewährt und zusammen mit dem Zinsüberschussanteil am Ende des Versicherungsjahres verwendet.

3) Nur für Hauptvers.der Produktgruppen, er entfällt bei Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen.

Ziffer D 1.1 Zins- Überschussanteil Schlussüberschussanteil Fälligkeit Anmerkung
Anwartschaftliche Produkt-/Tarifgruppe in % p1 (SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße

in %
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung

in %
--- --- --- --- --- --- ---
DBVDBG1-201202, DBVDBG2-201202, DBVDBG3-201202, DBVDBG4-201203, DBVDBGX4-201203, DBVDBG3-1-201201, D 2012
gegen laufende Beitragszahlung 0,85 0,92 /4/ 100 /4/ E 1) 2)
gegen Einmalbeitrag (ausgenommen
MR 22, BR22, MR23, MR23+) 0,40 0,41 /4/ 40 /4/ E
MR22, MR23, MR23+
laufenden Einmalbeträge 0,85 0,41 /4/ 100 /4/ E
DBVDBG1-201002, DBVDBG2-201002, DBVDBG3-201002, DBVDBG4-201003, DBVDBGX4-201003, DBVDBG3-1-201001, D 2010
gegen laufende Beitragszahlung 0,35 0,85 /4/ 90 /4/ E 1) 2)
gegen Einmalbeitrag (ausgenommen
MR 22, BR22, MR23, MR23+) 0,15 0,38 /4/ 56 /4/ E
MR22, MR23, MR23+
(laufenden Einmalbeträge) 0,35 0,38 /4/ 90 /4/ E
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) p1(SÜA): D 2012: regulär beitragsfreie: 0,41 %; D 2010: regulär beitragsfreie: 0,38 %; für vorzeitig beitragsfreie Vers: 0,00 %

2) Die Produkte MR 9 / DBVDBG4 und MR 20 / DBVGX4 der Produktgruppe D 2012 erhalten zusätzlich einen Grund-Überschussanteil von 10 % des Risikobeitrags.

Dieser wird bei diesen Versicherungen laufend ab Beginn der Versicherung gewährt und zusammen mit dem Zinsüberschussanteil am Ende des Versicherungsjahres verwendet.

Die Produkte MR 9 / DBVDBG4 und MR 20 / DBVGX4 der Produktgruppe D 2010 erhalten zusätzlich einen Grund-Überschussanteil von 45 % des Risikobeitrags.

Dieser wird bei diesen Versicherungen laufend ab Beginn der Versicherung gewährt und zusammen mit dem Zinsüberschussanteil am Ende des Versicherungsjahres verwendet.

Ziffer D 1.2 Anwartschaftliche Produkt-/Tarifgruppe Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
D 2012 A 0,85 7 /1/
D 2008 A 0,35 7 /1/
D 2007 A 0,35 7 /1/
D 2006 A 0 0,6 /1/
D 2005 A 0 0,6 /1/
D 2004 A 0 0,6 /1/
D 2000 A 0 0,5 /1/
DBVDBG1-200802, DBVDBG2-200802, DBVDBG3-200802, DBVDBG3-1-200801, DBVDBG4-200803, DBVDBGX4-200803, D 2008 1) 0,35 14,5 /1/
DBVDBG1-200702, DBVDBG2-200702, DBVDBG3-200702, DBVDBG3-1-200701, DBVDBG4-200703, DBVDBGX4-200703, D 20071) 0,35 14,5 /1/
DBVDBG1-200502, DBVDBG2-200502, DBVDBG3-200502, DBVDBG3-200505, DBVDBG3-1-200501, DBVDBG4-200503, DBVDBGX4-200503, D 20051) 0 0,7 /1/
DBVDBG1-200401, DBVDBG2-200401, DBVDBG3-200401, D 2004 0 0,6 /1/
DBVDBG1-200001, DBVDBG2-200001, DBVDBG3-200001, DBVWLG1-200001, DBVWLG3-200001, D 2000 0 0,5 /1/
DBVDBG1-199601, DBVDBG2-199601, DBVDBG3-199601, A 1995 0 0,001 /2/
DBVWLG1-199601, DBVWLG3-199601, B 1995 0 0,5 /1/
DBVDDG1-199601, DBVDDG3-199601, C 1995 0 0,001 /2/
DBVDBG1-199603, DBVDBG3-199603, A 1994 0 0 /3/
DBVDBG1-198701, DBVDBG3-198701, A 1986 0 0 /3/
DBVWLG1-198701, DBVWLG3-198701, B 1986 Beginne ab 1.7.1994 0 0,5 /1/
DBVWLG1-198701, DBVWLG3-198701, B 1986 Beginne vor 1.7.1994 0 0,5 /1/
A 1986 P 0 0 /3/
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
Ziffer D 1.2 Anwartschaftliche Produkt-/Tarifgruppe Nachdividende

in %
Schlussüberschussfälligkeit
D 2012 A ST N4_15 A
D 2008 A ST N4_15 A
D 2007 A ST N4_15 B
D 2006 A ST N9_17 B
D 2005 A ST N9_17 B
D 2004 A ST N9_17 B
D 2000 A ST N3_15 B
DBVDBG1-200802, DBVDBG2-200802, DBVDBG3-200802, DBVDBG3-1-200801, DBVDBG4-200803, DBVDBGX4-200803, D 2008 1) ST N4_15 A
DBVDBG1-200702, DBVDBG2-200702, DBVDBG3-200702, DBVDBG3-1-200701, DBVDBG4-200703, DBVDBGX4-200703, D 20071) ST N4_15 B
DBVDBG1-200502, DBVDBG2-200502, DBVDBG3-200502, DBVDBG3-200505, DBVDBG3-1-200501, DBVDBG4-200503, DBVDBGX4-200503, D 20051) ST N7_17 B
DBVDBG1-200401, DBVDBG2-200401, DBVDBG3-200401, D 2004 ST N9_17 B
DBVDBG1-200001, DBVDBG2-200001, DBVDBG3-200001, DBVWLG1-200001, DBVWLG3-200001, D 2000 ST N3_15 B
DBVDBG1-199601, DBVDBG2-199601, DBVDBG3-199601, A 1995 - C
DBVWLG1-199601, DBVWLG3-199601, B 1995 ST N3_15 B
DBVDDG1-199601, DBVDDG3-199601, C 1995 - C
DBVDBG1-199603, DBVDBG3-199603, A 1994 - -
DBVDBG1-198701, DBVDBG3-198701, A 1986 - D
DBVWLG1-198701, DBVWLG3-198701, B 1986 Beginne ab 1.7.1994 ST N3_15 D
DBVWLG1-198701, DBVWLG3-198701, B 1986 Beginne vor 1.7.1994 ST N3_15 D
A 1986 P - -
alle Tarife

1) Die Produkte MR 9/DBVDBG4 und MR 20/DBVDBG4X erhalten zusätzlich einen Grund-Überschussanteil von 45 % des Risikobeitrags.

Statt der laufenden Zins-Überschussbeteiligung werden bei anwartschaftlichen Versicherungen aller Produkt-/Tarifgruppen vor D 2005 / Tarifgenerationen vor 2005 die aus der Deklaration resultierenden Werte einer gesonderten Rückstellung zugeführt. Diese Rückstellung dient der Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer im Rentenbezug. Bei Abgang in der Aufschubzeit oder Kapitalwahl erhöht sie die Leistung aus der Überschussbeteiligung entsprechend. Ist beim Wechsel in den Leistungsbezug die Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln abgeschlossen, wird diese Versicherung in die parallele Produkt-/Tarifgruppe D 2005 / Tarifgeneration 2005 mit dieser Sterbetafel umgestellt und die Bezeichnung um die Ursprungsgeneration ergänzt (siehe Ziffer D 2.2).

Nachdividendenstaffeln (Nachdividende in %):

Staffel N3_15:

0,005 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,10 %

Staffel N4_15:

0,3 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 6,00 %

Staffel N7_17:

0,00875 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,175 %

Staffel N9_17:

0,01 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,20 %

Zinsüberschussanteile werden zum Schluss des im laufenden Kalenderjahr endenden Versicherungsjahres, für Rentenversicherungen nach dem Altersvermögensgesetz monatlich zeitanteilig gewährt. Sie werden in der Aufschubzeit verzinslich angesammelt und ab Rentenbeginn zur Erhöhung der Rente verwendet, sofern keine andere Verwendungsform vereinbart ist.

Schlussüberschussanteile werden bei Ablauf der Anwartschaftszeit der Versicherung fällig. Für die Bewertung beitragsfreier Versicherungsphasen und die Beendigung wegen Eintritt des Versicherungsfalles oder Rückkauf gelten folgende Regelungen:

A Beitragfreie Versicherungsperioden werden bei der Gewichtung der Bemessungssumme hälftig berücksichtigt. Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn die versicherte Person das 58. Lebensjahr vollendet hat und die Zeit bis zum Ablauf höchstens noch 10 Jahre beträgt.

B Beitragfreie Versicherungsperioden werden bei der Gewichtung der Bemessungssumme hälftig berücksichtigt. Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn mindestens ein Drittel oder 10 Jahre der vereinbarten Dauer vergangen sind.

C Einmalbeitragsversicherungen werden bei der Ermittlung der Bemessungssumme mit 30 % gewichtet, beitragsfreie Versicherungen mit 88 %. Die Gewichtung vermindert sich für jedes beitragsfreie Jahr um 4 %, beträgt jedoch mindestens 30 %. Bei Tod und Abruf während der Vertragsdauer oder bei Kündigung nach mindestens der Hälfte der Vertragsdauer erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung.

D Die Deklaration weist den Jahresanteil für das beitragspflichtig zurückgelegte Versicherungsjahr aus. Bei Ablauf der Versicherungsdauer erfolgt die Auszahlung in Höhe der Summe der maßgeblichen Jahressätze alle ab 1991 beitragspflichtig zurückgelegter Versicherungsjahre.

E Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn die versicherte Person das 58. Lebensjahr vollendet hat und die Zeit bis zum Ablauf höchstens noch 10 Jahre beträgt.

Nachdividende erhalten Versicherungen der Teilbestände B und D (nicht jedoch: die Produktgruppen D 2010, D 2012, D 2013, D 2015 und D 2017 / DBVDB (mit Kennung 2010, 2012, 2013, 2015 oder 2017)), die vor Ablauf der Anwartschaftszeit aus dem Bestand ausscheiden und für die kein Stornoabschlag einbehalten wird. In den Produktgruppen D 2005 und jünger / DBVDB (Tarifgenerationen ab 2005) wird die Nachdividende auch beim Wechsel in den Leistungsbezug fällig. Die Nachdividende ist nach den Modalitäten für den Schluss-Überschuss gewichtet.

Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gelten für unseren Anteil die folgenden Sätze (der Zusatz A weist auf Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz, der Zusatz RZ weist auf einen Tarif mit verminderten Rechnungszins hin):

Ziffer D 1.3 Anwartschaftliche Produkt-/Tarifgruppe Zinsüberschussanteil in % des maßgebenden Guthabens Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Bemessungsgröße
M 2007 A 0,25 25,00
M 2006 A 0 1,50
M 2005 A 0 1,50
M 2004 A 0 1,50
M 2001 A 0 SÜA1 = 0,00 % SÜA2 = 3,25 %
M 2007 0,25 31
M 2005 0 1,80
M 2004 0 1,80
M 2001 RZ 0,75 SÜA1 = 0,00 % SÜA2 = 2,50 %
M 2001 ohne Zusatz RZ 0 SÜA1 = 0,00 % SÜA2 = 3,25 %
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers.

D.2 Laufende Rentenversicherungen und Pflegerentenversicherungen

Im Rentenbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0,16 %, im Konsortialgeschäft mit MLP ist dieser Satz bereits im ausgewiesenen Zinsüberschussanteilsatz enthalten. Dieser Überschußanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln benötigt wird.

Der zusätzliche Überschußanteil erhöht

den Steigerungssatz im Überschusssystem mit jährlicher Steigerung (W10)
die gesamte Rentenhöhe nach versicherungsmathematischen Grundlagen in den Überschusssystemen
mit flexibler Gewinnrente (W11)
mit Zusatzrente und jährlicher Steigerung (W12)
die Zuführung zum Ansammlungsguthaben im Überschusssystem verzinsliche Ansammlung (W3)
den Auszahlungsbetrag im Überschusssystem Barauszahlung (W13).
Ziffer D 2.0 im Überschusssystem W10: im Überschusssystem W12:
Steigerungssatz beim Übersschusssystem mit jährlicher Steigerung

in %
Steigerungssatz beim Übersschusssystem mit jährlicher Steigerung

in %
--- --- --- --- --- --- ---
Produkt-/Tarifgruppe DBVDB mit Kennung 2017, D 2017 DBVDB mit Kennung 2015, D 2015 DBVDB mit Kennung 2013, D 2013 DBVDB mit Kennung 2017, D 2017 DBVDB mit Kennung 2015, D 2015 DBVDB mit Kennung 2013, D 2013
--- --- --- --- --- --- ---
Tarifklasse
K1000 1,95 1,60 1,10 0,95 0,60 0,10
K1001 2,00 1,65 1,15 1,00 0,65 0,15
TK 1 (K1002) 2,00 1,65 1,15 1,00 0,65 0,15
K1003 (in Schicht 2) 2,00 1,65 1,15 1,00 0,65 0,15
K1003 (in Schicht 3) 2,05 1,70 1,20 1,05 0,70 0,20
K1004 2,05 1,70 1,20 1,05 0,70 0,20
K1005 2,05 1,70 1,20 1,05 0,70 0,20
K1006 2,05 1,70 1,20 1,05 0,70 0,20
K1007 2,05 1,70 1,20 1,05 0,70 0,20
K1008 2,05 1,70 1,20 1,05 0,70 0,20
TK 3 (K1009, in Schicht 2) 2,00 1,65 1,15 1,00 0,65 0,15
TK 3 (K1009, in Schicht 3) 2,05 1,70 1,20 1,05 0,70 0,20
K1010 2,00 1,65 1,15 1,00 0,65 0,15
TK 2 (A1011) 2,05 1,70 1,20 1,05 0,70 0,20
C1013 1,95 1,60 1,10 0,95 0,60 0,10
D1014 1,95 1,60 1,10 0,95 0,60 0,10
Ziffer D 2.1 im Überschusssystem W10: im Überschusssystem W12:
Produkt-/Tarifgruppe Steigerungssatz beim Übersschusssystem mit jährlicher Steigerung

in %
Steigerungssatz beim Übersschusssystem mit jährlicher Steigerung

in %
--- --- ---
D 2012 A 1,10
D 2008 A 0,60
D 2007 A 0,60
D 2006 A 0,10
D 2005 A 0,10
D 2004 A 0
D 2000 A 0
DBVDB mit Kennung 2012, D 2012 1,10 0,10
DBVDB mit Kennung 2010, D 2010 0,60 0,10
DBVDB mit Kennung 2008, D 2008 0,60 0,10
DBVDB mit Kennung 2007, D 2007 0,60 0,10
DBVDB mit Kennung 2005, D 2005 0,10 0
DBVDB mit Kennung 2004, D 2004 0 0
DBVDB mit Kennung 2000, D 2000 0 0
DBVDB mit Kennung -199601, A1995 0 0
B 1995 0 0
DBVDD mit Kennung -199601, C 1995 0 0
DBVDD mit Kennung -199603, A 1994 0
DBVDB mit Kennung -198701, A1986 0
DBVWL mit Kennung 198701 Beginne vor 1.7.1994 B 1986 Beginne ab 1.7.1994 0
DBVWL mit Kennung 198701 Beginne vor 1.7.1994 B 1986 Beginne vor 1.7.1994 0
A 1986 P 0

Laufende Rentenversicherungen, die kein weiteres zusätzliches Deckungskapital zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln benötigen, in Abhängigkeit ihrer ursprünglichen Tarifgeneration:

Ziffer D 2.2 im Überschusssystem W10: im Überschusssystem W12:
Produkt-/Tarifgruppe Steigerungssatz beim Übersschusssystem mit jährlicher Steigerung

in %
Steigerungssatz beim Übersschusssystem mit jährlicher Steigerung

in %
--- --- ---
D 2005/2004 A 0 -
D 2005/2000 A 0 -
D 2005/2004 0 0
D 2005/2000 0 0
D 2005/1995 0 0
D 2005/1994 0 -
D 2005/1986 0 -

Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gelten für unseren Anteil die folgenden Sätze (der Zusatz A weist auf Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz, der Zusatz RZ weist auf einen Tarif mit verminderten Rechnungszins hin):

Ziffer D 2.3 Produkt-/Tarifgruppe Zinsüberschussanteil

in %
M 2007 A 0,76
M 2006 A 0,26
M 2005 A 0,26
M 2004 A 0,16
M 2001 A 0,16
M 2007 0,76
M 2005 0,26
M 2004 0,16
M 2001 RZ 1,01
M 2001 ohne Zusatz RZ 0,16

Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers.

E. Versicherungen, bei denen der Versicherungsnehmer das Kapitalanlagerisiko ganz oder teilweise trägt

E.1 Anwartschaftliche Versicherungen
In der Aufschubzeit einen erhalten die Versicherungen
einen laufenden Zins-Überschussanteil in Prozent des außerhalb des Fondsguthabens gebildeten Deckungskapitals
Schlussüberschussanteile
SÜA1 das überschussberechtigte Deckungskapital
SÜA2 die überschussberechtigte Anwartschaft
Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten garantierten Versichertenguthaben der letzten zehn Bewertungsstichtage

Klassische Rentenversicherungen

(Produktgruppen M 2007 und M 2005)

Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gelten für unseren Anteil die folgenden Sätze:

Ziffer E 1.1 Produkt-/Tarifgruppe Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil 1 (SÜA1)

in %
Schlussüberschussanteil (SÜA2))

in %
M 2007 0,25 0,20 2,70
M 2005 0 0 2,75
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

Rentenversicherungen nach dem Altersvermögensgesetz

(Produktgruppen M 2007 A, M 2006 A, M 2005 A, M 2004 A und M 2001 A)

Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gelten für unseren Anteil die folgenden Sätze:

Ziffer E 1.2 Produkt-/Tarifgruppe Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil 1 (SÜA1)

in %
Schlussüberschussanteil (SÜA2))

in %
M 2007 A 0,25 0 2,50
M 2006 A 0
M 2005 A 0
M 2004 A 0
M 2001 A 0
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
E.2 Laufende Versicherungen

Siehe Ziffer D.2

F. Selbständige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen

F.1 Während der Anwartschaft

Anwartschaftliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 43 % der auf Seite 206 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt (für das Konsortialgeschäft gelten hiervon abweichende Verfahren).

Überschusssystem Bonussystem: Berufsunfähigkeitsbonus in % der versicherten Rente
Überschusssystem Beitragsverrechnung: Reduktion des Beitrages um ...%
Überschusssystem Verzinsliche Ansammlung: Beitragspflichtige Versicherung: in % Ratenbeitrag
Beitragsfreie Versicherung: in % Risikobeitrag
Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven in der Bemessungsgröße von einem Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Ansammlungsguthaben der letzten zehn Bewertungsstichtage
Überschusssystem (alternativ wählbar)
Produkt-/Tarifgruppe Berufsgruppe Leistungsfallbonus

in %
Beitragsverrechnung

in %
Verzinsliche Ansammlung

in %
--- --- --- --- --- ---
DBVDBBV-2-201701, 1* / D1* 51,00 34,00 34,00
D 2017 MBV 1 / D1 52,00 34,50 34,50
1+ / D1+ 35,00 26,00 26,00
1 / D1 41,00 29,50 29,50
2+ / D2+ 68,00 40,50 40,50
2 / D2 68,00 40,50 40,50
2- / D2- 81,00 45,00 45,00
3+ / D3+ 75,00 43,00 43,00
3 / D3 72,00 42,00 42,00
3- / D3- 65,00 39,50 39,50
4 / D4 22,00 18,50 18,50
DBVDBBV-2-201501, 1* / D1* 49,00 33,00 33,00
D 2015 MBV 1 / D1 50,00 33,50 33,50
1+ / D1+ 33,00 25,00 25,00
1 / D1 39,00 28,50 28,50
2+ / D2+ 65,00 39,50 39,50
2 / D2 65,00 39,50 39,50
2- / D2- 78,00 44,00 44,00
3+ / D3+ 72,00 42,00 42,00
3 / D3 69,00 41,00 41,00
3- / D3- 62,00 38,50 38,50
4 / D4 21,00 17,50 17,50
DBVDBBV-2-201301, 1* / D1* 42,00 30,00 30,00
DBVDBBV-3-201301, 1 / D1 50,00 33,50 33,50
DBVDBDV-3-201301, 1+ / D1+ 33,00 25,00 25,00
D 2013 MBV 1 / D1 39,00 28,50 28,50
2+ / D2+ 65,00 39,50 39,50
2 / D2 65,00 39,50 39,50
2- / D2- 78,00 44,00 44,00
3+ / D3+ 72,00 42,00 42,00
3 / D3 69,00 41,00 41,00
3- / D3- 62,00 38,50 38,50
4 / D4 21,00 17,50 17,50
Sockelbeteiligung in %: 3
Überschusssystem (alternativ wählbar)
Produkt-/Tarifgruppe Berufsgruppe Leistungsfallbonus

in %
Beitragsverrechnung

in %
Verzinsliche Ansammlung

in %
--- --- --- --- --- ---
DBVDBBV-201201, 1+ / D1+ 41,00 30,00 30,00
DBVDBDV-201201, 1 / D1 41,00 30,00 30,00
DBVDBBV-201001, 2 / D2 65,00 40,00 40,00
DBVDBDV-201001, 3 / D3 66,00 40,00 40,00
D 2012, MBV 4 / D4 13,00 12,00 12,00
D 2010 MBV
D 2012, MBV37, MBV38 1+ / D1+ 67,00 28,00 28,00
D 2010 MBV37, MBV38 1 / D1 67,00 28,00 28,00
SBV mit Rentenzahlung für den Fall der Berufsunfähigkeit 2 / D2 59,00 27,00 27,00
in Verbindung mit einer bpfl. Altersvorsorgeversicherung 3 / D3 67,00 30,00 30,00
4 / D4 14,00 6,00 6,00
Sockelbeteiligung in %: 3
betragspflichtige Tarife Tarife gegen Einmalbetrag
Produkt-/Tarifgruppe laufende überschüsse in % des Jahresbeitrages Leistungsbonus in % der vers. Leistung
--- --- ---
DBVDBBV-200801, DBVDBBV-200701, DBVDBBV-200401, D 2008, D2007, D2004 20,00 25,00
DBVDBBV-200001, DBVDBEV-200001, D 2000 15,00 20,00

Anwartschaftliche Versicherungen im Teilbestand A / DBVDBBV-199802, die im laufenden Kalenderjahr enden, erhalten Schluss-Überschussanteile in Höhe von 20 % der für volle Versicherungsjahre entrichteten Beiträge.

Grundüberschuss Schlussüberschussanteil
Tarifgruppe in % des maßgebenden Beitrags in % der maßgebenden Beiträge
--- --- ---
DBVWLBV-199501, B 1993 10,00 3,00

Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gilt:

Bemessungsgrundlage für die laufenden Überschussanteile:

Grundüberschußanteil: maßgebender Beitrag

Tarife Berufsgruppe Grundüberschussanteil in % des maßgebenden Beitrags
Zugangsjahre ab 2005 A 33
B-E 30
Zugangsjahre ab 2004 A 35
B-E 30

Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers.

F.2 Während der Rentenlaufzeit

Bemessungsgrundlage für die Erhöhungsrente (Zusatzrente): die erreichte Gesamtrente

Erhöhungrente während der Rentenlaufzeit:
- bei den Tarifen im Teilbestand
D / DBVDB ab 2017 mit Rechnungszinssatz 0,90 % 1,70 %
D / DBVDB ab 2015 mit Rechnungszinssatz 1,25 % 1,35 %
D / DBVDB ab 2013 mit Rechnungszinssatz 1,75 % 0,85 %
D / DBVDB ab 2012 mit Rechnungszinssatz 1,75 % 0,85 %
D / DBVDB ab 2007 bis 2011 mit Rechnungszinssatz 2,25 % 0,35 %
D 2004 / DBVDB mit Kennung -2004 mit Rechnungszinssatz 2,75 % 0 %
D 2000 / DBVDB mit Kennung -2000 mit Rechnungszinssatz 3,25 % 0 %
B / DBVWLBW-1995001 und A / DBVDB-199802 mit Rechnungszinssatz 3,5 % 0 %
B / DBVWL mit Rechnungszinssatz 3,0 % 0 %

Dieser laufende Überschußanteilsatz wird zum Schluss des im laufenden Kalenderjahr endenden Versicherungsjahres gewährt und zur Erhöhung der Rente verwandt, sofern die Versicherung mindestens ein Jahr im Leistungsbezug bestanden.

Im Konsortialgeschäft mitMLP (Produktgruppe M) erhalten Versicherungen im Leistungsbezug für unseren Anteil laufende überschußanteile in Form einer Erhöhungsrente.

Erhöhungrente während der Rentenlaufzeit:
- bei den Tarifen aus den Zugangsjahren ab 2007 0,35 %
- bei den Tarifen aus den Zugangsjahren 2004 bis 2006 0 %
- bei den Tarifen aus dem Zugangsjahr 2001 bis 2003 0 %

Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers.

I. Zusatzversicherungen 

A. Berufs-/Dienst-/Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen

(BUZ / DUZ / EUZ)

A.1 Während der Anwartschaft der Berufs-/Dienst-/Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen

Anwartschaftliche Berufs- / Dienst- / Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 43 % der auf Seite 206 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt (für das Konsortialgeschäft gelten hiervon abweichende Verfahren).

Bemessungsgröße für die laufende bzw. einmalige Überschussbeteiligung:

Grund-/Risikoüberschussanteil
Überschusssystem Bonussystem Leistungsfallbonus in % der versicherten Rente
Überschusssystem Beitragsverrechnung Reduktion des Beitrages um ...%
Überschusssystem Verzinsliche Ansammlung Beitragspflichtige Versicherungen in % Ratenbeitrag
Beitragsfreie Versicherungen in % Risikobeitrag
Schlusszahlung die ab 1993 (in der Tarifgruppe A 1986 der ab 1994) für volle Versicherungsjahre gezahlten Beiträge bzw. der nach Reaktivierung gezahlten Beiträge
Überschusssystem (alternativ wählbar)
Produkt-/Tarifgruppe Berufsgruppe Leistungsfallbonus Beitragsverrechnung Verzinsliche Ansammlung
--- --- --- --- --- ---
D 2017 BUZ/DUZ 1* / D1* 71,00 33,00 33,00
DBVDBBB-2-201701 1 / D1 73,50 34,50 34,50
DBVDBBR-2-201701 1+ / D1+ 65,50 26,00 26,00
1 / D1 69,00 29,50 29,50
2+ / D2+ 62,00 29,50 29,50
2 / D2 62,00 29,50 29,50
2- / D2- 68,50 37,50 37,50
3+ / D3+ 72,50 34,00 34,00
3 / D3 71,00 33,50 33,50
3- / D3- 68,00 30,50 30,50
4 / D4 15,00 6,00 6,00
D 2015 BUZ/DUZ 1* / D1* 69,50 32,00 32,00
DBVDBBB-2-201501 1 / D1 72,00 33,50 33,50
DBVDBBR-2-201501 1+ / D1+ 64,00 25,00 25,00
1 / D1 67,50 28,50 28,50
2+ / D2+ 60,50 28,50 28,50
2 / D2 60,50 28,50 28,50
2- / D2- 67,00 36,50 36,50
3+ / D3+ 71,00 33,00 33,00
3 / D3 69,50 32,50 32,50
3- / D3- 66,50 29,50 29,50
4 / D4 13,00 5,00 5,00
D 2013 BUZ/DUZ 1* / D1* 68,00 28,50 28,50
DBVDBBB-2-201301 1 / D1 71,00 32,50 32,50
DBVDBBR-2-201301 1+ / D1+ 63,00 24,00 24,00
DBVDBBB-3-201301 1 / D1 66,50 27,50 27,50
DBVDBBR-3-201301 2+ / D2+ 59,50 27,50 27,50
2 / D2 59,50 27,50 27,50
2- / D2- 66,00 35,50 35,50
3+ / D3+ 70,00 32,00 32,00
3 / D3 68,50 31,50 31,50
3- / D3- 65,50 28,50 28,50
4 / D4 12,00 4,00 4,00
Überschusssystem (alternativ wählbar)
Produkt-/Tarifgruppe Berufsgruppe Leistungsfallbonus Beitragsverrechnung Verzinsliche Ansammlung Anmerkungen
--- --- --- --- --- --- ---
DBVDBBB-x 1+ / D1+ 67,00 28,00 28,00 1)
DBVDBBR-x, 1 / D1 67,00 28,00 28,00 1)
DBVDBDUB-x, 2 / D2 59,00 27,00 27,00 1)
DBVDBDUR-x, 3 / D3 67,00 30,00 30,00 1)
DBVDBBB-1-x, 4 / D4 14,00 6,00 6,00 1)
DBVDBBR-1-x,
DBVDBDUB-1-x,
DBVDBDUR-1-x
mit x: 201201 oder 201001
D2012
D2010

1) Beitragsfreie Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile in Höhe der beitragspflichtigenVersicherungen; diese werden verzinslich angesammelt oder bei anwartschaftlichen Einmalbeitrags versicherungen als Leistungsbonus verwendet.

Überschusssystem (alternativ wählbar)
Produkt-/Tarifgruppe Leistungsfallbonus Beitragsverrechnung Verzinsliche Ansammlung Anmerkungen
--- --- --- --- --- ---
DBVDBBB-x, DBVDBBR-x, DBVDBBB-1-x, DBVDBBR-1-x mit x: 200801, 200701, 200401 - 30,00 30,00 1)
D2008, D 2007, D 2004 - 30,00 30,00 1)
DBVWLBB-200001, DBVWLBR-200001, DBVDBBB-200001, DBVDBBR-200001, DBVDBEB-200001, DBVDBER-200001, D2000 - 22,00 22,00 1)
DBVWLBB-199501, DBVWLBR-199501, B 1993 - 17,00 17,00
DBVWLBB-196701, DBVWLBR-196701, - 5,00 5,00 für Männer
DBVWLBB-196701, DBVWLBR-196701, B 1982 - 20,00 20,00 für Frauen

1) Beitragsfreie Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile in Höhe der beitragspflichtigen Versicherungen; diese werden verzinslich angesammelt oder bei anwartschaftlichen Einmalbeitrags versicherungen als Leistungsbonus von 40 % in den Produktgruppen D 2008, D 2007 und D 2004 bzw. von 30 % in der Produktgruppe D 2000 verwendet.

Bei Tarifen mit gegenüber der Leistungsdauer abgekürzter Versicherungsdauer wird die Schlusszahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit um 50 % gekürzt.

Produkt-/Tarifgruppe laufende Überschüsse in % des Beitrags (einmalige) Schlusszahlung für beitragspflichtige Versicherungen

in %
Männer Frauen
DBVDBBB-199001,
DBVDBBR-199001,
DBVCLBB-199001,
DBVCLBR-199001,
A 1990, C 1990 12 10,0 10,0
DBVDBBB-198601,
DBVDBBR-198601, 22 Eintrittsalter des Leistungsfalles ab 61 0 0
DBVCLBB-198601, 22 Eintrittsalter des Leistungsfalles 51 - 60 7,5 15,0
DBVCLBR-198601, 22 Eintrittsalter des Leistungsfalles bis 50 15,0 30,0
A 1986, C 1986

Zusatzversicherungen der Tarifgruppe A 1924

Bemessungsgrundlage für die Überschussanteile: die für volle Versicherungsjahre entrichteten Beiträge

Schluss-Überschussanteil

in %
Zusatzversicherungen der Tarifgruppe A 1924 / DBVDBBB-192401 DBVDBBR-192401 Mann Frau
--- --- ---
Versicherungsendalter bis 50 47,0 62,0
Versicherungsendalter 51 - 60 34,5 42,0
Versicherungsendalter ab 61 22,0 22,0

Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gilt:

Bemessungsgrundlage für die laufenden Überschussanteile:

Grundüberschussanteil: maßgebender Beitrag

Tarife Berufsgruppe Grund-Überschussanteil

in %
Zugangsjahre ab 2005 A 33
B-E 30
Zugangsjahre ab 2004 A 35
B-E 30

Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers.

A.2 Laufende Berufs-/Dienst-/Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ/DUZ/EUZ)

Bemessungsgröße für die Erhöhungsrente (Zusatzrente): die erreichte Gesamtrente

Bemessungsgröße für den Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital

Erhöhungrente während der Rentenlaufzeit:
– bei den Tarifen im Teilbestand D 2017 / DBVDB mit Kennung 2017 mit Rechnungszinssatz 0,90 % 1,70 %
– bei den Tarifen im Teilbestand D 2015 / DBVDB mit Kennung 2015 mit Rechnungszinssatz 1,25 % 1,35 %
– bei den Tarifen im Teilbestand D 2013 / DBVDB mit Kennung 2013 mit Rechnungszinssatz 1,75 % 0,85 %
– bei den Tarifen im Teilbestand D 2012 / DBVDB mit Kennung 2012 mit Rechnungszinssatz 1,75 % 0,85 %
– bei den Tarifen im Teilbestand D 2010 / DBVDB mit Kennung 2010 mit Rechnungszinssatz 2,25 % 0,35 %
– bei den Tarifen im Teilbestand D 2008 / DBVDB mit Kennung 2008 mit Rechnungszinssatz 2,25 % 0,35 %
– bei den Tarifen im Teilbestand D 2007 / DBVDB mit Kennung 2007 mit Rechnungszinssatz 2,25 % 0,35 %
– bei den Tarifen im Teilbestand D 2005 / DBVDB mit Kennung 2005 mit Rechnungszinssatz 2,75 % 0 %
– bei den Tarifen im Teilbestand D 2004 / DBVDB mit Kennung 2004 mit Rechnungszinssatz 2,75 % 0 %
– bei den Tarifen im Teilbestand D 2000 / DBVDB mit Kennung 2000 mit Rechnungszinssatz 3,25 % 0 %
– bei den Tarifen im Teilbestand DBVWL mit Kennung 1986 oder 1987 / B 1993 mit Rechnungszinssatz 3,5 % 0 %
– bei den Tarifen im Teilbestand A 1990 / DBVDB mit Kennung -1990, A 1986/DBVDB mit Kennung -1986, C 1990 / DBVCL mit Kennung -1990 oder C 1986 / DBVCL mit Kennung -1986 0 %
– bei den Tarifen im Teilbestand B 1982 / DBVWL mit Kennung "1967" mit Rechnungszinssatz 3,0 % 0 %

Im Konsortialgeschäft mitMLP (Produktgruppe M) erhalten Versicherungen im Leistungsbezug für unseren Anteil laufende Überschußanteile in Form einer Erhöhungsrente.

Erhöhungrente während der Rentenlaufzeit:
– bei den Tarifen aus den Zugangsjahren 2007, 2008, 2009 oder 2010 0,35 %
– bei den Tarifen aus den Zugangsjahren 2004 bis 2006 0 %
– bei den Tarifen aus dem Zugangsjahr 2003 0 %

Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers.

B. Risiko- und Dread-Disease-Zusatzversicherungen

Alle Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile ab Beginn der Versicherung in Teilbeträgen entsprechend den für das Versicherungsjahr entrichteten Beitragsraten als Vorwegabzug. Statt dessen kann (außer in der Produktgruppe C 1995 /DBVDD) eine erhöhte Todesfallleistung oder die verzinsliche Ansammlung der laufenden Überschussanteile vereinbart werden.

Bemessungsgrundlage für die laufende bzw. einmalige Überschussbeteiligung:

Grund-/Risiko-Überschussanteil der überschussberechtigte Beitrag
Todesfallbonus die überschussberechtigte Versicherungssumme

Zusatzversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 43% der auf Seite 206 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt.

Die Sätze der laufenden oder alternativ wählbaren einmaligen Überschussanteile (der Zusatz E steht für Einzel-, der Zusatz K für Kollektivtarife und der Zusatz R/NR für nach Raucherverhalten differenzierte Tarife) betragen im Einzelnen:

Ziffer B.1 im Überschußsystem Anmerkung
Risiko-Zusatzversicherungen Produkt-/Tarifgruppe Beitragsvorwegabzug/ Verzinsliche Ansammlung

in %
Todesfallbonus

in %
--- --- --- ---
DBVDBRFJZ-200801, DBVDBRKZ-200801, D 2008 45 80
DBVDBRFJZ-200701. DBVDBRKZ-200701 D 2007 45 80
DBVDBRFJZ-200401, DBVDBRKZ-200401, D 2004 50 100
DBVDBRFJZ-200001, DBVDBRFMZ-200001, DBVDBRKZ-200001, D 2000 50 100
DBVWLRFJZ-199501, DBVWLRKZ-199501, B 1995 E 40 50 Einzeltarif
DBVWLRFJZ-199501, DBVWLRKZ-199501, B 1995 K 40 80 Gruppentarif
DBVWLRFJZ-198602, DBVWLRKZ-198602, B 1993 45 100
DBVWLRFJZ-198601, DBVWLRKZ-198601, B 1987 55 100
DBVDBRKZ-192401, A 1924 60 - 1)

1) Frauen erhalten zusätzlich 10 % Risikoüberschuss.

Ziffer B.2 Dread-Disease-Zusatz Produkt-/Tarifgruppe Grund-/Risikoüberschussanteil

in %
DBVDBDDZ-200801, D 2008 20
DBVDBDDZ-200701, D 2007 20
Sonstige DBVDBDDZ-200001, DBVDBDDZ-200401, (D 2004, D 2000) 25
C. Unfall-Zusatzversicherungen

Für Versicherungen im Teilbestand B, Tarif DBVWLUZ-198601, Tarif DBVWLUZ-199501 wird eine einmalige Schlusszahlung im Leistungsfall in Höhe von 20 % der Versicherungssumme fällig.

D. Renten-Zusatzversicherungen

Hinweis: Die Produkt-/Tarifgruppe der Zusatzversicherung entspricht der Produkt-/Tarifgrupe der Hauptversicherung.

Bemessungsgröße für die laufende Überschussbeteiligung:

Zinsüberschussanteil:

das maßgebliche Deckungskapital der Rente

Grundüberschussanteil:

der Risikobeitrag bzw. für Tarifgruppe D 2013 und D 2015: das überschussberechtigte Deckungskapital

Schlussüberschussanteile (bei Hinterbliebenen-Zusatzversicherung):

das überschussberechtigte Ansammlungsguthaben bzw. Bonus-Deckungskapital (Verfahren 1) bzw. p1(SÜA)-Prozent der über die abgelaufene Vertragslaufzeit aufgezinsten Versicherungsnehmerguthaben. Dieser Satz wird jährlich deklariert. Die Verzinsung ergibt sich aus der Gesamtverzinsung erhöht um diesen Prozentsatz. Bei Ablauf wird der deklarierte Anteil p2(SÜA) auf diese Bemessungsgröße ausgezahlt. (Verfahren 4).

Nachdividende (bei Hinterbliebenen-Zusatzversicherung)

beim Ausscheiden vor Ende der Aufschubzeit das erreichte Deckungskapital

Beteiligung an den Bewertungsreserven:

als Schlusszahlung oder Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven (siehe Beschreibung auf Seite 206 der Deklaration)

Ziffer D 1 Zusatzkomponenten zu den Renten-Produktgruppen im Teilbestand D:

Ziffer D 1.0 Grund-/Risikoüberschussanteil Zinsüberschussanteil
Anwartschaftl. Hinterbliebenenrenten-ZV und Waisenrenten-ZV und Beitragsrückgewähr in der Anwartschaftszeit der Hauptversicherung zu Tarifen ohne Präfix "DBV" Produkt-/Tarifgruppe in % in %
--- --- --- ---
D 2017 gegen laufende Beitragszahlung1) Schicht 2: 0 1,70
Schicht 3: 0
D 2017 gegen Einmalbeitrag
(keine laufenden Einmalbeträge) 0 0,65
D 2017 gegen laufenden Einmalbetrag1) Schicht 2: 0 1,70
Schicht 3: 0
D 2015 gegen laufende Beitragszahlung1) Schicht 2: 0 1,35
Schicht 3: 0
D 2015 gegen Einmalbeitrag
(keine laufenden Einmalbeträge) 0 0,30
D 2015 gegen laufenden Einmalbetrag1) Schicht 2: 0 1,35
Schicht 3: 0
D 2013 gegen laufende Beitragszahlung1) Schicht 2: 0 0,85
Schicht 3: 0
D 2013 gegen Einmalbeitrag
(keine laufenden Einmalbeträge) 0 0
D 2013 gegen laufenden Einmalbetrag1) Schicht 2: 0 0,85
Schicht 3: 0
alle Tarife Schlusszahlung aus Bewertungsreserven in Höhe von 43%
Ziffer D 1.0 Schlussüberschussanteil
Anwartschaftl. Hinterbliebenenrenten-ZV und Waisenrenten-ZV und Beitragsrückgewähr in der Anwartschaftszeit der Hauptversicherung zu Tarifen ohne Präfix "DBV" Produkt-/Tarifgruppe p1 (SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße

in %
p2 (SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung

in %
Fälligkeit
--- --- --- ---
D 2017 1,00 /4/ 100 /4/ E
D 2017
0,45 /4/ 40 /4/ E
D 2017 0,45 /4/ 100 /4/ E
D 2015 1,00 /4/ 100 /4/ E
D 2015
0,45 /4/ 40 /4/ E
D 2015 0,45 /4/ 100 /4/ E
D 2013 1,00 /4/ 100 /4/ E
D 2013
0,25 /4/ 40 /4/ E
D 2013 0,45 /4/ 100 /4/ E
alle Tarife Schlusszahlung aus Bewertungsreserven in Höhe von 43%

1) p1(SÜA): für regulär beitragsfreie Versicherungen: 0,41%; für vorzeitig beitragsfreie Versicherungen: 0%

2) Entfällt bei Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung

Ziffer D 1.1 Zinsüberschussanteil Schlussüberschussanteil Anmerkung
Anwartschaftl. Hinterbliebenenrenten-ZV und Waisenrenten-ZV und Beitragsrückgewähr in der Anwartschaftszeit der Hauptversicherung zu Tarifen ohne Präfix "DBV" Produkt-/Tarifgruppe in % p1 (SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße

in %
p2 (SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung

in %
Fälligkeit
--- --- --- --- --- --- ---
D 2012 gegen laufende Beitragszahlung 0,85 0,92 /4/ 100 /4/ E 1)
D 2012 gegen Einmalbeitrag
(keine laufenden Einmalbeträge) 0,40 0,41 /4/ 40 /4/ E
D 2012 gegen laufende Einmalbeträge 0,85 0,41 /4/ 100 /4/ E 1)
D 2010 gegen laufende Beitragszahlung 0,35 0,85 /4/ 90 /4/ E 1)
D 2010 gegen Einmalbeitrag
(keine laufenden Einmalbeträge) 0,15 0,38 /4/ 56 /4/ E
D 2010 gegen laufende Einmalbeträge 0,35 0,38 /4/ 90 /4/ E 1)
alle Tarife Schlusszahlung aus Bewertungsreserven in Höhe von 43%

1) p1(SÜA): Produktgruppe D 2012: regulär beitragsfreie: 0,41%; Produktgruppe D 2010: regulär beitragsfreie: 0,38%; für vorzeitig beitragsfreie Versicherungen: 0%

Ziffer D 1.2 Anwartschaftl. Hinterbliebenenrenten-ZV und Waisenrenten-ZV und Beitragsrückgewähr in der Anwartschaftszeit zu Tarifen ohne Präfix "DBV" Produkt-/Tarifgruppe Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Nachdividende

in %
Schlussüberschussfälligkeit
D 2008 0,35 14,5 /1/ ST N4_15 A
D 2007 0,35 14,5 /1/ ST N4_15 B
D 2005 0 0,7 /1/ ST N7_17 B
D 2004 0 0,6 /1/ ST N9_17 B
D 2000 0 0,5 /3/ ST N3_15 B
alle Tarife Schlusszahlung aus Bewertungsreserven in Höhe von 43%

Nachdividendenstaffeln (Nachdividende in %):

Staffel N4_15:

0,3 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 6,00 %

Staffel N7_17:

0,00875 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,175 %

Staffel N9_17:

0,01 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,20 %

Staffel N3_15:

0,005 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,100 %

Im Leistungsbezug:

Alle Komponenten erhalten im Leistungsbezug Zins-Überschussanteile wie Hauptversicherungen der entsprechenden Produktgruppe. Die Hinterbliebenen-Zusatzversicherung und die Komponente der Beitragsrückgewähr zu Hauptversicherungen ohne Präfix „DBV“ der Produktgruppen D 2013, D 2015 und D 2017 erhalten Grundüberschußanteile in gleicher Höhe wie die dazugehörige Hauptversicherung. Im Leistungsbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0,16%. Dieser Überschußanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln benötigt wird.

Ziffer D.2 Zusatzkomponenten zur Renten-Produktgruppe im Teilbestand A (A 1995 / A 1994 / A 1986)

Ziffer D 2.1 Anwartschaftl. Hinterbliebenenrenten-ZV, anwartschaftl. kollektive Witwenrenten-ZV (Komp. 104, 111, 112) Produkt-/Tarifgruppe Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Nachdividende

in %
Schlussüberschussfälligkeit
A 1995 0 0,001 /2/ - C
A 1994 0 0 /3/ - -
A 1986 0 0 /3/ - D
alle Tarife Schlusszahlung aus Bewertungsreserven in Höhe von 43 %

Im Leistungsbezug:

Alle Komponenten erhalten im Leistungsbezug Zins-Überschussanteile wie Hauptversicherungen der entsprechenden Produktgruppe. Im Leistungsbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0,16%. Dieser Überschußanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln benötigt wird.

Ziffer D 2.2 Anwartschaftliche Beitragsrückgewähr zu Hauptversicherungen ohne Präfix "DBV" Produkt-/Tarifgruppe Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Nachdividende

in %
A 1995 0 - -
A 1994 0 - -
alle Tarife Schlusszahlung aus Bewertungsreserven in Höhe von 43 %
Ziffer D 2.3 Renten-Todesfall-Komponente lebenslange Todesfallversicherung DBVDBRK4 Produkt-/Tarifgruppe Grundüberschussanteil in % des Risikobeitrags Schlussüberschussanteil

in ‰
A 1995 Tarif R4 0 -
A 1994 Tarif R4 0 0
A 1986 Tarif T - 0
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
Ziffer D 2.3 Renten-Todesfall-Komponente lebenslange Todesfallversicherung DBVDBRK4 Produkt-/Tarifgruppe Kostenüberschussanteil

in ‰
Zinsüberschussanteil in % anwartschaftliche Tarife
A 1995 - -
A 1994 0 -
A 1986 - 0
alle Tarife
Ziffer D 2.4 Renten-Todesfall Komponente Produkt-/Tarifgruppe Grundüberschussanteil in % des Risikobeitrags
A 1995 Tarif R5, DBVDBRK5-199601 0
alle Tarife Schlusszahlung aus Bewertungsreserven in Höhe von 43 %

Renten-Zusatzversicherungen der Tarife R und S der Tarifgruppe A 1986 / DBVDBRK5-198701 erhalten laufende Überschussanteile ab Versicherungsbeginn in Höhe von 15 % des Tarifbeitrags. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 43 %.

Renten-Zusatzversicherungen des Tarifs T erhalten die Zinsüberschussbeteiligung in gleicher Höhe und Form wie zu ihrer Rentenversicherung. Zusätzlich wird für die Tarifgruppe A 1994 ein Grundüberschussanteil von 0 % des Risikobeitrags und ein Kostenüberschussanteil 0 ‰ der Versicherungssumme gewährt.

Der Schlussüberschussanteil für alle Versicherungen der Tarifgruppen A 1986 und A 1994 beträgt 0 ‰ der Bemessungssumme. Anwartschaftliche lebenslange Todesfall-Zusatzversicherung erhalten eine Beteiligung an den Bewertungsreserven gemäß Beschreibung (vgl. Seite 1). Die Sockelbeteiligung beträgt 3 %.

Ziffer D.3 Zusatzkomponenten zu Rentenversicherungen im Teilbestand B:

Ziffer D 3.1 Anwartschaftliche Hinterbliebenenrenten-ZV (Komp. 104, 111, 112) Produkt-/Tarifgruppe Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
B 1995 0 0,5 /1/
B 1986 Beginne ab 1.7.1994 0 0,5 /1/
B 1986 Beginne vor 1.7.1994 0 0,5 /1/
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
Ziffer D 3.1 Anwartschaftliche Hinterbliebenenrenten-ZV (Komp. 104, 111, 112) Produkt-/Tarifgruppe Nachdividende

in %
Schlussüberschussfälligkeit
B 1995 ST N3_15 B
B 1986 ST N3_15 D
B 1986 ST N3_15 D
alle Tarife

Nachdividendenstaffel:

Staffel N3_15:

0,005 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,10 %

Ziffer D 3.2 Anwartschaftliche kollektive Waisenrenten-ZV Produkt-/Tarifgruppe Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Nachdividende

in %
B 1995 0 - -
B 1986 Beginne ab 1.7.1994 0 - -
B 1986 Beginne vor 1.7.1994 0 - -
alle Tarife Schlusszahlung aus Bewertungsreserven in Höhe von 43 %
Ziffer D 3.3 Anwartschaftliche Beitragsrückgewähr zu Tarifen ohne Präfix "DBV" Produkt-/Tarifgruppe Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Nachdividende

in %
B 1995 0 - -
B 1986 Beginne ab 1.7.1994 0 - -
B 1986 Beginne vor 1.7.1994 0 - -
alle Tarife Schlusszahlung aus Bewertungsreserven in Höhe von 43 %

Im Leistungsbezug:

Alle Komponenten erhalten im Leistungsbezug Zinsüberschussanteile wie Hauptversicherungen der entsprechenden Produktgruppe. Im Leistungsbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0,16%. Dieser Überschussanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln benötigt wird.

Ziffer D 4 Renten-Zusatzversicherungen der Tarifgruppen C 1995:

Ziffer D 4.1 Anwartschaftliche indivividuelle Hinterbliebenen-ZV Produkt-/Tarifgruppe Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Nachdividende

in %
Schlussüberschussfälligkeit
C 1995 0 0,001 /2/ - C
alle Tarife Schlusszahlung aus Bewertungsreserven in Höhe von 43 %
Ziffer D 4.2 Anwartschaftiche Beitragsrückgewähr für Tarifen ohne Präfix "DBV" Produkt-/Tarifgruppe Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Nachdividende

in %
C 1995 0 - -
alle Tarife Schlusszahlung aus Bewertungsreserven in Höhe von 43 %

Im Leistungsbezug:

Alle Komponenten erhalten im Leistungsbezug Zins-Überschussanteile wie Hauptversicherungen der entsprechenden Produktgruppe. Im Leistungsbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0,16 %. Dieser Überschußanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln benötigt wird.

II. Verzinsliche Ansammlung der Überschussanteile

Hinweis: Die Produkt-/Tarifgruppe der Zusatzversicherung entspricht der Produkt-/Tarifgrupe der Hauptversicherung

Alle Versicherungen, für die kein Zins-Überschussanteilsatz deklariert ist oder deren Bemessungsgröße für den Zins-Überschuss sich am Deckungskapital orientiert, erhalten einen laufenden Ansammlungs-Überschussanteil, so dass sich das Ansammlungsguthaben insgesamt mit 2,6% verzinst. Dies gilt auch für die Tarife MR22, MR23, MR23+. Abweichend hiervon werden Ansammlungsguthaben für konventionelle Rentenversicherung und Kapitalversicherungen gegen Einmalbeitrag der Produktgruppe

D 2010 mit insgesamt 2,40 %
und der Produktgruppe D 2012 / DBVDB mit Kennung "2012" mit insgesamt 2,15 %
und Produktgruppe D 2013 mit insgesamt 1,55 %
und Produktgruppe D 2015 mit insgesamt 1,55 %
und Produktgruppe D 2017 mit insgesamt 1,55 % verzinst.
Abweichend hiervon werden Ansammlungsguthaben für Tarife der Produktgruppen
A1986, A1986 DD, A1986 F, A1986 P, A1986 V, A1990, B1986, B1987, B1993, C1986, C1986 V, C1990, N1992, DBVDB mit Kennung "1986" oder "1990", DBVCL mit Kennung "1986" und 1990", DBVWL mit Kennung "1986" und "1986", DBVFU mit Kennung "1986" (Tarife mit 3,50% Rechnungszins)
mit insgesamt 3,50 % verzinst.
Abweichend hiervon werden Ansammlungsguthaben für Tarife der Produktgruppen
A1924, A1924 V, A1967, A1967 T, C1967 V,
DVCDB mit Kennung "1924" oder "1967", DBVCL mit Kennung "1967", DBVFU mit Kennung " 1967" (Tarife mit 3,00% Rechnungszins)
mit insgesamt 3,00% verzinst.

Abweichend hiervon werden Ansammlungsguthaben für Tarife der Produktgruppen M (MLP Geschäft) mit 2,50%, mindestens aber mit dem Rechnungszins verzinst.

III. Direktgutschrift

Hinweis: Die Produkt-/Tarifgruppe der Zusatzversicherung entspricht der Produkt-/Tarifgrupe der Hauptversicherung.

Anwartschaftliche Rentenversicherungen der Tarifgruppen vor D 2005 erhalten im Rahmen der Zinsüberschußanteile eine Direktgutschrift von 2,6% des der Tarifgeneration zugeordneten Versicherungsnehmer-Guthabens abzüglich des hierauf entfallenden Rechnungszinses, jedoch nicht mehr als die deklarierten Zins-Überschussanteile, die bei Versicherungen aller Produkt-/Tarifgruppen vor D 2005 einer gesonderten Rückstellung zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer im Rentenbezug zugeführt wird; bei Abgang in der Aufschubzeit erhöht sie die Leistung aus der Überschussbeteiligung entsprechend. In Gruppenversicherungsverträgen mit besonderer Vertragsabrechnung gelten die jeweils getroffenen Vereinbarungen.

Sonstige Angaben

Angaben gemäß § 251 HGB (Haftungsverhältnisse)

Im Rahmen des AXA Vorsorgeplans wurden Mittel beim AXA Mitarbeiter Treuhand e.V. zur Insolvenzsicherung hinterlegt. Zudem erfolgt eine Verpfändung der Erstattungsansprüche aus der Entgeltumwandlung an den Versorgungsberechtigten. Insgesamt beläuft sich die Summe auf 62,9 Mio. Euro (2019: 64,7 Mio. Euro).

Angaben gemäß § 285 Nr. 3 und 3a HGB

Einzahlungsverpflichtungen aus indirekten Anlagen bestehen in Höhe von 2.567,2 Mio. Euro (davon an verbundene Unternehmen 1.258,5 Mio. Euro). Diese Verpflichtungen verteilen sich in erster Linie auf die Anlagestrategien Private Equity (1.340,5 Mio. Euro), Immobilien (298,2 Mio. Euro) und Infrastruktur (280,5 Mio. Euro). Das den Managern zugesagte Kapital wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren investiert. Die ausgewiesenen Verpflichtungen stellen das maximale Volumen der noch offenen, nicht investierten Zusagen dar. Die Chancen und Risiken der Verpflichtungen ergeben sich aus dem zukünftigen Ergebnis der jeweiligen Anlagestrategie.

Auszahlungsverpflichtungen aus Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen bestehen in Höhe von 52,3 Mio. Euro. Die Verpflichtungen resultieren aus noch nicht fälligen Hypothekendarlehen sowie unwiderruflichen Darlehenszusagen.

Die AXA Lebensversicherung AG ist gemäß § 221 VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Diese Sicherungseinrichtung schützt Versicherte vor den Folgen der Insolvenz eines Lebensversicherers. Hieraus ergibt sich vor allem die Chance von den Kunden als sicherer Partner für ihre Risiko- und Altersvorsorge gesehen zu werden. Es besteht das Risiko im Rahmen dieses Kollektives der deutschen Lebensversicherer in Höhe der im folgenden genannten Beträge in Anspruch genommen zu werden:

Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) jährliche Beiträge von maximal 0,2 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen von 1‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aufgebaut ist. Hieraus ergeben sich für die die AXA Lebensversicherung AG keine zukünftigen Verpflichtungen mehr (2019: 0,0 Mio. Euro).

Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 31,8 Mio. Euro (2019: 34,8 Mio. Euro).

Zusätzlich hat sich die AXA Lebensversicherung AG verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1% der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 286,2 Mio. Euro (2019: 313,2 Mio. Euro).

Aus der Migrationsphase des Projektes Life Factory (Vereinheitlichung und weitere Digitalisierung der Vorsorgesysteme) bestehen vertragliche Verpflichtungen in Höhe von 0,5 Mio. Euro (2019: 0,6 Mio. Euro) in der Einführungsphase. Eine Patronatserklärung seitens IBM zur Umsetzung des Projektes liegt der AXA Lebensversicherung vor (im Falle des Ausfalls durch die Subunternehmerin msg life (vormals COR&FJA)).

Angaben gemäß § 285 Nr. 7 HGB - Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ohne Praktikanten, Auszubildende und Stipendiaten) im Geschäftsjahr 2020

davon männlich weiblich
Angestellte im Außendienst
Angestellte im Innendienst 11 9 2
Insgesamt 11 9 2

Angaben gemäß § 285 Nr. 9 HGB (Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat)

Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen 2.528 Tsd. Euro (2019: 1.576 Tsd. Euro), die des Aufsichtsrates 65 Tsd. Euro (2019: 193 Tsd. Euro).

Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 2.023 Tsd. Euro (2019: 2.100 Tsd. Euro). Für diesen Personenkreis sind zum 31. Dezember 2020 Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 22.815 Tsd. Euro (2019: 23.803 Tsd. Euro) passiviert worden. Zudem besteht in Bezug auf diese Rückstellungen ein noch nicht ausgewiesener Zuführungsbetrag in Höhe von 559 Tsd. Euro (2019: 698 Tsd. Euro), welcher bis spätestens zum 31.Dezember 2024 zu mindestens einem Fünfzehntel des zum 1.Januar 2010 ermittelten BilMoG-Fehlbetrags pro Jahr zugeführt wird.

Am Jahresende bestanden keine Darlehen gegenüber Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern.

Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB (Abschlussprüferhonorare)

in Tsd. Euro 2020
Abschlussprüferleistungen 851
Andere Bestätigungsleistungen 128
Steuerberatungsleistungen 172
Sonstige Leistungen 40
Summe 1.191

Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht. Bei den Honoraren für Bestätigungsleistungen handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene und im Rahmen der Verschmelzung aufsichtsrechtlich vorgegebene Bestätigungsleistungen. Die Steuerberatungsleistungen entfallen auf die Erstellung von Feststellungserklärungen für bestimmte Tochterunternehmen.

Angaben gemäß § 285 Nr. 19 HGB (Derivative Finanzinstrumente)

Zum Bilanzstichtag befanden sich derivative Finanzinstrumente in Form von zwei Call Optionen auf einen Aktienindex und ein Zinsswap im Bestand, die zu Sicherungszwecken abgeschlossen wurden. Die außerbörslich gehandelten Derivate wurden mit den an Finanzmärkten etablierten Bewertungsmethoden (z. B. Barwertmethode oder Optionspreismodelle) bewertet.

Für die Indexpartizipation im Lebensversicherungsprodukt „Relax Rente“ werden die call Optionen auf Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers gekauft. Zur Sicherstellung des Vertriebes und der Liquidität wurde eine kleine Position an dieser Option in das Vorratsvermögen der AXA Lebensversicherung AG übernommen. Der Zinsswap dient der Absicherung von Zinsrisiken aus dem Direktbestand, indem wir den variablen Zinssatz gegen einen festen Zinssatz tauschen.

Die Anschaffungskosten aller im Bestand befindlichen Derivate betrugen 13,5 Tsd. Euro mit einem beizulegenden Zeitwert von 57,4 Mio. Euro. Diese wurden unter der Bilanzposition "andere Kapitalanlagen" angegeben.

Angaben gemäß § 285 Nr. 21 HGB (Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen)

Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.

Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB (Anteile an Investmentvermögen)

Weiterführende Angaben zu Anteilen bzw. Anlageaktien an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen:

Mio. Euro Marktwert Buchwert Reserven/Lasten Auschüttungen im Geschäftsjahr
Aktienfonds 1.910 1.637 273 20
Rentenfonds 14.988 11.665 3.323 583
Immobilienfonds 1.036 924 112 22
Alternative Investments 517 513 4 20
Gesamt 18.451 14.739 3.712 645

Zum 31. Dezember 2020 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 782,1 Mio. Euro (2019: 587,8 Mio.Euro), die unter der Fondskategorie Rentenfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 29,9 Mio. Euro (2019: 10,8 Mio.Euro) aus.

Zum 31. Dezember 2020 weisen Anteile oder Anlageaktien mit einem Buchwert in Höhe von 324,1 Mio. Euro (2019: 266,1 Mio.Euro), die unter der Fondskategorie Alternative Investments ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 20 Mio. Euro (2019: 10,7 Mio.Euro) aus.

Zum 31. Dezember 2020 weisen Anteile oder Anlageaktien mit einem Buchwert in Höhe von 314,1 Mio. Euro (2019: 221,5 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Immobilienfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 2,6 Mio. Euro (2019: 17,6 Tsd. Euro) aus.

Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich der erwarteten Rückzahlungen sowie aufgrund unserer Erwartung der zukünftigen Zinsentwicklung von vorrübergehenden Wertminderungen der Anteile bzw. Anlageaktien aus.

Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung aller Fondskategorien werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Bei einzelnen Fonds bestehen Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, da sie nur wöchentlich bzw. mit einer Frist von 40 Tagen zum Quartalsletzten zurückgegeben werden können.

Angaben gemäß § 285 Nr. 28 HGB (Ausschüttungs- und Abführungssperre)

Der die Abführungssperre begründende Betrag vor Bedeckung durch Eigenkapitalbestandteile nach § 268 Absatz 8 HGB in Höhe von 46 Tsd. Euro (2019: 43 Tsd. Euro) resultierte aus der Bewertung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert oberhalb der Anschaffungskosten.

Der unter die Abführungssperre fallende Betrag war vollständig durch Gewinnrücklagen gedeckt, sodass sich bezüglich der Gewinnabführung keine Beschränkungen durch die Ausschüttungs- und Abführungssperre nach § 301 AktG i. V. m. § 268 Absatz 8 HGB ergeben.

Angaben gemäß § 285 Nr. 33 HGB (Nachtragsbericht)

Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2020 sind bei unserer Gesellschaft keine Vorgänge eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben.

Aufsichtsrat

Antimo Perretta

Vorsitzender

CEO European Markets, AXA GIE

La Neuveville/BE, Schweiz

Christine Theodorovics

Stellv. Vorsitzende

Chief Strategic Development Officer Europe, AXA GIE

Thalwil, Schweiz

Wiebke Dahl

Stellv. Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates

der AXA Konzern AG

Norderstedt

Frank Werneke (bis 1. April 2020)

Bundesvorsitzender der ver.di

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Berlin

Vorstand

Dr. Alexander Vollert

Vorsitzender

Vorstandsvorsitz

Customer Management (bis 30. November 2020 Kundenmanagement)

Dr. Klaus Endres

Operations

People Experience (ab 30. November 2020)

Kai Kuklinski

Vertrieb

Dr. Stefan Lemke

Informationstechnologie/Digitalisierung

Dr. Thilo Schumacher

Personenversicherung

Dr. Marc Daniel Zimmermann

Finanzen

People Experience (bis 30. November 2020)

Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB und § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Nach den vorliegenden Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG hält die AXA Konzern AG, Köln, 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft.

Im Verhältnis zur AXA Konzern AG, Köln, sind wir ein Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 AktG.

Die AXA Lebensversicherung AG, Köln und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der AXA S.A. Paris, als kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, zum 31. Dezember 2020 einbezogen. Der Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorités des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in englischer Sprache im elektronischen Bundesanzeiger unter AXA Konzern AG befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB veröffentlicht.

Dieser Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht hat für uns gemäß § 291 Absatz 2 HGB befreiende Wirkung.

Köln, den 16. März 2021

Der Vorstand

Dr. Vollert

Dr. Endres

Kuklinski

Dr. Lemke

Dr. Schumacher

Dr. Zimmermann

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Köln

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Köln, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

1. Bewertung der Kapitalanlagen

2. Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

1. Sachverhalt und Problemstellung

2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung der Kapitalanlagen

1. Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Kapitalanlagen in der Bilanz in Höhe von € 37,5 Mrd. (88,8 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung der einzelnen Kapitalanlagen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. deren Zeitwert. Bei Kapitalanlagen, deren Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt (wie z.B. bei Immobilien, bei nicht börsennotierten Beteiligungen, bei Derivaten, bei Asset Backed Securities sowie bei sonstigen strukturierten und illiquiden Anleihen) besteht aufgrund der Notwendigkeit der Verwendung von Modellberechnungen ein erhöhtes Bewertungsrisiko. In diesem Zusammenhang sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen der anhaltenden Corona-Krise, zu treffen. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Kapitalanlagen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Kapitalanlagen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sowie der erheblichen Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Kapitalanlagen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Kapitalanlagen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen die von der Gesellschaft verwendeten Modelle und die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unsere Bewertungsexpertise für Kapitalanlagen, unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen und Erfassung des Ergebnisses aus Kapitalanlagen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Kapitalanlagen vorgenommen. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Bewertung der Kapitalanlagen gewürdigt. Wir haben unter anderem auch die zugrundeliegenden Wertansätze und deren Werthaltigkeit anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Darüber hinaus haben wir die von der Gesellschaft erstellten bzw. eingeholten Bewertungsgutachten (einschließlich der angewendeten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen) für die wesentlichen Beteiligungen und Immobilien der Gesellschaft gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

3. Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen sind in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ und „Angaben zur Bilanz“ des Anhangs enthalten.

2. Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung

1. Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter den Bilanzposten Beitragsüberträge, Deckungsrückstellungen, Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und Rückstellung für Beitragsrückerstattung versicherungstechnische Rückstellungen in Höhe von insgesamt 36,6 Mrd. Euro (86,6% der Bilanzsumme) ausgewiesen. Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind neben den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften auch eine Vielzahl an aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der Rückstellungen zu berücksichtigen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen verlangt von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen haben.

Die in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthaltenen Deckungsrückstellungen der Gesellschaft umfassen vor allem langfristige Verpflichtungen aus Renten-, Invaliditäts-, Erlebens- und Todesfallleistungen. Ausgelöst durch die anhaltende Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt, veranlasste der Gesetzgeber am 1. März 2011 im Rahmen einer Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) die Einführung einer Zinszusatzreserve (ZZR) für den Neubestand bzw. eine Zinsverstärkung entsprechend der genehmigten Geschäftspläne für die Versicherungsverträge des regulierten Altbestandes. Der Ausweis der Zinszusatzreserven erfolgt als Teil der Deckungsrückstellungen.

Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, der Komplexität der anzuwendenden Vorschriften und der zugrundeliegenden Methoden sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von der Gesellschaft verwendeten Methoden und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung von versicherungstechnischen Rückstellungen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen vorgenommen. Wir haben unter anderem auch die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrunde liegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Rückstellungen anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden überprüft. Weiterhin haben wir die Überschussverwendungen und Periodenabgrenzungen nachvollzogen. Ferner haben wir die Bindung und Verwendung von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Entnahmen sowie Zuführungen der versicherungstechnischen Rückstellungen überprüft. Bezüglich der Ermittlung der Zinszusatzreserve haben wir die Bestimmung und Verwendung des Referenzzinses überprüft. Zudem haben wir die Bildung von Zinssatzverpflichtungen im Zusammenhang mit gewährten garantierten Rentenfaktoren in der fondsgebundenen Lebensversicherung gewürdigt.

Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

3. Die Angaben der Gesellschaft zu den versicherungstechnischen Rückstellungen sind in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ und „Angaben zur Bilanz“ des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden vom Aufsichtsrat am 1. April 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. April 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1998 als Abschlussprüfer der AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Köln, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ludger Koslowski.

Düsseldorf, den 17. März 2021

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Michael Peters, Wirtschaftsprüfer

Ludger Koslowski, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des gesamten Jahres 2020 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährliche Berichte und in zwei Sitzungen sowie durch drei schriftliche Beschlussverfahren wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes (AktG) über die allgemeine Geschäftsentwicklung, über grundlegende Angelegenheiten sowie die strategischen Ziele der Geschäftsführung unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstandes, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, sind in den Sitzungen vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert worden.

In der bilanzfeststellenden Sitzung am 1. April 2020 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Bericht des Vorstands über den Geschäftsverlauf 2019 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die endgültige Planung für 2020 vor, die vertiefend erörtert wurde. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat ausführlich über die Risikosituation der Gesellschaft, die IT-Leistungsfähigkeit sowie die strategischen Schwerpunkte des laufenden Geschäftsjahrs. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat mit den möglichen Auswirkungen der COVID 19-Pandemie auf die Gesellschaft befasst.

Im Rahmen einer schriftlichen Beschlussfassung im April 2020 hat der Aufsichtsrat der Übernahme von Immobilienkrediten der AXA Bank AG im Wege der umwandlungsrechtlichen Abspaltung und der Bestellung eines neuen Treuhänders sowie einer neuen stellvertretenden Treuhänderin für das Sicherungsvermögen zugestimmt. Der Aufsichtsrat hat zudem in einer schriftlichen Beschlussfassung im Mai 2020 über das Auswahlverfahren zum Wechsel des Abschlussprüfers und in einem weiteren schriftlichen Umlaufverfahren im Juli 2020 über Vorstandsangelegenheiten beschlossen.

In seiner Sitzung am 30. November 2020 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den bisherigen Geschäftsverlauf im laufenden Jahr und gab einen Kurzbericht über die vorläufige Planung 2021. Ein weiterer Schwerpunkt der Berichterstattung durch den Vorstand bildete der Überblick über die wesentlichen Schwerpunkte des laufenden Geschäftsjahres. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat über die Risikosituation der Gesellschaft und die Auswirkungen der COVID 19-Pandemie informiert. Weiterhin hat der Aufsichtsrat vor dem Hintergrund des altersbedingten Ausscheidens des Treuhänders für das Sicherungsvermögen zum 31. Dezember 2020 über die Bestellung eines neuen Treuhänders zum 1. Januar 2021 beschlossen.

Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem Vorstand in Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat zudem im Geschäftsjahr 2020 die gemäß dem Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungaufsicht zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung durchgeführt und sich mit dem Thema Entwicklungsplan befasst.

Der Verantwortliche Aktuar hat an der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und dort die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung ausführlich mündlich dargestellt sowie die Fragen des Aufsichtsrates beantwortet.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und die Solvabilitätsübersicht für das Geschäftsjahr 2020 sind von der vom Aufsichtsrat zum Abschlussprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der bilanzfeststellenden Sitzung zusätzlich mündlich erläutert und Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht und die Erläuterungen zustimmend zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Er billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist.

Im vergangenen Jahr sind im Aufsichtsrat Personalveränderungen eingetreten. Herr Frank Werneke, Bundesvorsitzender der ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, ist mit Ablauf seiner Amtszeit am 1. April 2020 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Herrn Werneke für dessen langjährige erfolgreiche Tätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft.

Dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienstleistungsgesellschaften, die für unsere Gesellschaft tätig geworden sind, gilt für ihre Leistungen im Jahr 2020 unser ganz besonderer Dank.

Köln, den 25. März 2021

Für den Aufsichtsrat

Antimo Perretta, Vorsitzender

Wiebke Dahl

Christine Theodorovics