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AXA Annual Report 2020

Jul 12, 2021

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Annual Report

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Publication

AXA easy Versicherung AG

Köln

Geschäftsbericht 2020

Geschäftsbericht 2020

AXA easy Versicherung AG

Kennzahlen

AXA Konzern 2020 2019
Konzerneinnahmen (IFRS)1)
- in Tsd. Euro 11.024.645 10.862.272
AXA easy Versicherung AG 2020 2019
Bruttobeitragseinnahmen
- in Tsd. Euro 63.426 80.338
Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle
- in Tsd. Euro 43.152 64.977
- in Prozent der verdienten Bruttobeiträge 69,7% 85,8%
Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb
- in Tsd. Euro 6.825 9.002
- in Prozent der verdienten Bruttobeiträge 11,0% 11,9%
Bruttoschadenrückstellungen
- in Prozent der Bruttoschadenzahlungen 155,3% 122,2%
Versicherungstechnische Bruttorückstellungen
- in Prozent der Bruttobeitragseinnahmen 119,8% 94,6%
Kapitalanlagen
- in Tsd. Euro 12.198 4.832
Nettoverzinsung
- in Prozent -0,5% 0,3%
Ergebnis vor Verlustübernahme / Gewinnabführung
- in Tsd. Euro –869 201
Gezeichnetes Kapital
- in Tsd. Euro 3.500 3.500
Eigenkapital
- in Tsd. Euro 5.364 5.364

1 Quelle: Konzerngeschäftsbericht AXA Gruppe.

Hinweis:

Als Folge von Rundungen können sich bei der Berechnung von Summen und Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Inhaltsverzeichnis

Aufsichtsrat

Dr. Nils Reich

Vorsitzender

Mitglied des Vorstandes der AXA Konzern AG

Köln

Dr. Marc-Daniel Zimmermann

(bis 29. Februar 2020)

(Finanzexperte)

Mitglied des Vorstandes der AXA Konzern AG

Köln

Beate Heinisch

stellv. Vorsitzende

Mitglied des Vorstandes der AXA Konzern AG

Köln

Alexandra Postert

(seit 1. März 2020)

(Finanzexpertin)

Leiterin Financial Accounting & Reporting

AXA Konzern AG

Köln

Vorstand

Dr. Michael Bongartz

Vorstandsvorsitzender

Konzernkommunikation, Recht,

Unternehmensentwicklung,

Informationssysteme (EDV),

Projektmanagement, Marketing, Vertrieb

Stefan Rupp

Finanzen, Mathematik, Risikomanagement,

Personal, Revision, Rechnungswesen,

Planung, Controlling, Steuern,

Betriebsorganisation, Compliance

Dr. Daniel Schulze Lammers

Kapitalanlagen, Verarbeitung/Schaden,

Produktmanagement, Rückversicherung

Lagebericht

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Corona-Folgen für die Konjunktur

Die deutsche Wirtschaft ist im Corona-Jahr 2020 schwer getroffen. Laut erster Schätzung des Statistischen Bundesamts ist die Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr um 5,0 % eingebrochen. Damit ist Deutschland nach einer zehnjährigen wirtschaftlichen Wachstumsphase durch die Corona-Beschränkungen tief in die Rezession gerutscht. Ein stärkeres Schrumpfen der Wirtschaft in der jüngeren Vergangenheit gab es lediglich während der globalen Finanzkrise 2009.

Die Pandemie-Folgen wie beispielsweise der zeitweise Stillstand weiter Teile der deutschen Wirtschaft oder die zwischenzeitliche Schließung der Grenzen und die damit resultierenden Unterbrechungen der Lieferketten hinterließen deutliche Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Die Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen sanken erstmals seit 2009.

Im Sommer und gleichermaßen dann im Herbst blieben zwar die Grenzen durchgängig geöffnet, jedoch trafen die Beschränkungen angesichts der vermehrten Ausbreitung der Neuinfektionen abermals das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben.

Auch die Befürchtungen eines Haushaltsdefizites für das Jahr 2020 werden bestätigt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurde demnach durch Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen 158,2 Milliarden Euro mehr Ausgaben getätigt als Einnahmen erzielt. Im Ergebnis liegt damit eine Defizitquote von 4,8 % vor und verzeichnet damit das zweithöchste Defizit seit der deutschen Wiedervereinigung.

Während auf der einen Seite die staatlichen Ausgaben durch die unterstützenden milliardenschweren Hilfspakete stiegen, sanken auf der anderen Seite die Einnahmen erheblich. Hinzu kam gleichermaßen die Verringerung des Steueraufkommens, insbesondere bedingt durch die ab dem 1. Juli 2020 für ein halbes Jahr reduzierte Mehrwertsteuer von 19% auf 16 %.

Der Blick auf die wirtschaftlichen Entwicklungen während der Pandemie in Europa zeigt ein ähnliches Bild. Die EU-Kommission schätzt nach ihren Prognosen für die EU-Mitgliedsstaaten einen durchschnittlichen BIP-Rückgang von 6,3 % im Corona-Jahr 2020 (Stand: Februar 2021). Gleichermaßen wird für die Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets ein Rückgang um 6,8 % für das Jahr 2020 verzeichnet. In diesem Zusammenhang legt die deutsche Wirtschaft in der EU noch ein relativ gutes Ergebnis vor.

Ferner spiegelt sich auch der Anstieg von Defiziten und Staatsverschuldungen im gesamten EU-Raum wider. Durch die steigenden Sozialausgaben sowie die sinkenden Steuereinnahmen der EU-Mitgliedstaaten wird im EU-Gebiet ebenfalls ein erhöhtes Defizit erwartet. Laut Prognosen werden sich die gesamtstaatlichen Defizite im EU-Währungsgebiet von 0,6 % des BIP (2019) auf rund 8,8 % im Jahr 2020 erhöhen. Entsprechend zeigt sich auch die Prognose für die Gesamtschuldenquote des Euroraums, die einen Anstieg von 85,9 % des BIP (2019) auf 101,7 % im Jahr 2020 verzeichnet.

Ein weiterer Trend, der im Corona-Jahr in Deutschland durchbrochen wurde, betrifft den Arbeitsmarkt. Der stetige Aufwärtstrend am Arbeitsmarkt wurde demnach nach 14 Jahren beendet. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes waren im Jahresdurchschnitt 2020 44,8 Millionen Erwerbstätige in Deutschland tätig. Im Vergleich zum Vorjahr liegt damit ein Rückgang von 1,1 % vor.

Seit März 2020 halten die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an und treffen den Arbeitsmarkt mit voller Wucht. Die Arbeitslosenzahl im Jahresdurchschnitt 2020 stieg im Vergleich zum Vorjahr um 429.000 auf insgesamt 2.695.000 Menschen. Im Ergebnis lag damit die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt bei 5,9 % für das Jahr 2020 (+0,9 % gegenüber dem Vorjahr).

Zeitgleich stieg die Kurzarbeit auf ein historisches Niveau. Laut der Bundesagentur für Arbeit befanden sich noch nie zuvor so viele Menschen in Kurzarbeit. Der Höchststand wurde im April 2020 mit knapp 6 Millionen Menschen in Kurzarbeit erreicht, was 18 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten entspricht.

Der Verlust von Arbeitsplätzen betrifft zugleich die gesamte EU. Nach den Prognosen der EU-Kommission wird in der EU ein Anstieg der Arbeitslosenquote von 6,7 % (2019) auf 7,7 % für das Jahr 2020 prognostiziert. Für den Euro-Raum wird mit einem Anstieg von 7,5 % (2019) auf 8,3 % für das Jahr 2020 gerechnet.

Die Weltwirtschaft ist durch die Corona-Pandemie ebenfalls stark beeinflusst. Mit dem Amtswechsel im Weißen Haus, dem Brexit und neuen Binnenmärkten steht der Welthandel für das laufende Jahr zusätzlich vor offenen Fragen. Es bleibt spannend, wie sich die Handelsbeziehungen zwischen den USA, der EU sowie Großbritannien weiterentwickeln und wie sich weitere Handelsmächte wie China oder Indien parallel einordnen.

In der ersten Jahreshälfte 2020 verzeichnete die Weltwirtschaft einen historischen Einbruch, den es nicht einmal zu Zeiten der Finanzkrise gegeben hat. Laut der Bundesregierung schrumpfte die globale Wirtschaftsleistung im zweiten Quartal in US-Dollar preis- und saisonbereinigt um 7,8 % gegenüber dem Vorquartal.

In der zweiten Jahreshälfte 2020 startete eine erste Erholungsbewegung. Laut der Bundesregierung gab es im dritten Quartal eine Wachstumsrate von 7,4 % gegenüber dem zweiten Quartal, sodass der Aufschwung der globalen Wirtschaftsleistung fast so hoch ausfiel wie der Einbruch zuvor. Durch die neuerlichen strikten Einschränkungen des öffentlichen Lebens gegen Jahresende und die sehr unterschiedliche Betroffenheit der Länder hinsichtlich des Ablaufs und des Ausmaßes der Verbreitung des Virus ist die Nachhaltigkeit dieser Entwicklung weiter zu beobachten.

Für das Schlussquartal 2020 prognostizieren bereits Frühindikatoren eine positive weltweite Entwicklung. Dennoch sind solche Prognosen vorsichtig einzuordnen, da der Erholungsprozess nach wie vor wesentlich vom Infektionsgeschehen abhängt. Gleichermaßen wird ein Weltwirtschaftswachstum für das laufende Jahr (Stand Januar 2021) von rund 4 % erwartet. Die Prognosen setzen jedoch voraus, dass die ersten Impfungen gegen das Coronavirus im Laufe des Jahres flächendeckend erfolgen. Nur durch die flächendeckende Bereitstellung des Impfstoffes kann die Bremsung der Ausbreitung des Virus gewährleistet werden und ein weltweiter Aufholprozess unmittelbar eintreten.

Kapitalmarktentwicklung

Die Entwicklung der Kapitalmärkte im Jahr 2020 war wesentlich geprägt durch die Covid19-Pandemie. Im März führte die rasche globale Ausbreitung des Virus und die damit verbundenen unsicheren Auswirkungen auf die Konjunktur zu einem massiven Kurseinbruch an den Aktienmärkten, steigenden Risikoaufschlägen an den Märkten für Unternehmensanleihen und neuen historischen Tiefständen an den Zinsmärkten. Der EuroStoxx 50 büßte von seinem Höchstwert im Februar auf seinen Tiefstwert im März um 38 % ein. Am europäischen Zinsmarkt erreichte der zwanzig-jährige Swap-Zins im März mit -0,12 % einen historischen Tiefstand.

Insbesondere das entschlossene Eingreifen der Zentralbanken und fiskalapolitische Maßnahmen führten im zweiten Quartal zu einer deutlichen Erholung an den Aktienmärkten. Als geldpolitische Sondermaßnahme legte die Europäische Zentralbank (EZB) das Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP) auf. Der EZB-Einlagezins verblieb in 2020 unverändert bei -0,5 %. Neben Notfallhilfen senkte die amerikanische Notenbank FED den Leitzins entschlossen um 1,5 % auf den Zielkorridor von 0,0 % bis 0,25 % und stellte im weiteren Jahresverlauf in Aussicht, den Leitzins bis einschließlich 2023 nicht zu erhöhen.

Die zweite Jahreshälfte war zunächst geprägt von Sorgen über die zweite Infektionswelle und den möglichen negativen Auswirkungen eines zweiten Lockdowns. Im frühen November rückte die US Präsidentenwahl in den Fokus der Kapitalmärkte. Zunehmende Klarheit über den Ausgang der Wahl und insbesondere positive Nachrichten über die Entwicklung von Impfstoffen trieben die Aktienmärkte Mitte November in die Höhe. Die Zinsen verharrten unterdessen - insbesondere im Zusammenhang mit der Erwartung einer andauernd expansiven Geldpolitik - auf äußerst niedrigem Niveau.

31.12.2019 31.12.2020 Veränderung
Zinsen 10 Jahre Swap 0,11% -0,26% -0,37%-Pkte.
Zinsen 10 Jahre Bundesanleihe -0,19% -0,57% -0,38%-Pkte.
Aktien EuroStoxx 50 3.745 3.553 -5,1%
Aktien S&P 500 (USA) 3.230 3.756 16,3%

Deutsche Versicherungswirtschaft in der Corona-Krise

Im Bereich der Versicherungswirtschaft hat die Corona-Krise deutliche Spuren hinterlassen. Besonders betroffen ist das Geschäft der Lebensversicherer. Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge ist im Krisenjahr 2020 um gut 12 % gesunken.

Die Versicherungswirtschaft konnte zumindest in zwei von drei Sparten ein besseres Ergebnis als noch vor einem Jahr erwartet verzeichnen. In der Schaden- und Unfallversicherung stiegen die Einnahmen um 2,1 % auf fast 75 Milliarden Euro. Gleichermaßen wurde ein Anstieg bei den Beiträgen der privaten Krankenversicherer verzeichnet. Hier stiegen die Beiträge um 3,8 % auf knapp 43 Milliarden Euro. Der Zuwachs betrifft im Einzelnen: Die Krankenversicherung mit 1,5 % und die Pflegeversicherung, insbesondere bedingt durch Mehrleistungen im Zuge der gesetzlichen Pflegereformen, mit 31,2 %.

Hingegen wird ein Minus bei den Lebensversicherern, Pensionskassen sowie Pensionsfonds verzeichnet. Das Beitragsminus im Corona-Jahr 2020 beläuft sich auf 0,4 % mit knapp 103 Milliarden Euro. Dabei fällt die Entwicklung zwischen den laufenden Beiträgen und den Einmalbeiträgen wie folgt aus: Ein Rückgang der laufenden Beiträge um 1,0 % auf 64,4 Milliarden Euro und ein Anstieg der Einmalbeiträge um 0,4 % auf 38,3 Milliarden Euro.

Laut den Angaben des GDV haben die deutschen Versicherer insgesamt über alle drei Sparten hinweg einen leichten Beitragszuwachs um 1,2 % auf rund 220 Milliarden Euro erreicht.

Niedrigzinsen, Digitalisierung, Partnerschaften

Weiterhin niedrige Zinsen, die immer weiter an Fahrt aufnehmende Digitalisierung und das Eingehen strategischer Partnerschaften sind neben der Bewältigung von Corona-Einflüssen die drängendsten aktuellen Themen der Versicherungsbranche.

Niedrigzinsen

Die Niedrigzinspolitik hat auch weiterhin große Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft und beeinflusst insbesondere das Geschäft der Lebensversicherer und Pensionskassen sehr stark. Durch die Corona-Krise wird die Problematik teilweise noch weiter verstärkt. Eine Verbesserung des Zinsumfeldes ist dabei zumindest kurz bis mittelfristig nicht in Sicht. Der festgesetzte Höchstrechnungszins für die Lebensversicherer liegt nach wie vor bei 0,9 %, es mehren sich die Forderungen, beispielsweise der Deutschen Aktuarvereinigung, nach einer weiteren Absenkung. Auch der Finanzierungsbedarf aus den Regelungen zur Bildung der Zinszusatzreserve bleibt bei den Lebensversicherern weiterhin sehr hoch. So dürften branchenweit mittlerweile knapp 100 Milliarden Euro Reserven notwendig geworden sein, die sich durch die Berechnungsmethodik und das weitere Absinken des Referenzzinses bis ins Jahr 2025 auf geschätzt 150 Milliarden Euro steigern werden.

Digitalisierung

Die Digitalisierung der Versicherungsbranche ist weiterhin in starker Bewegung. Das klassische Beratungsgeschäft über Hausbesuche oder Filialen war bereits vor der Corona-Zeit sukzessive im Wandel. Prozessumstellungen, die Implementierung von digitalen Arbeitsweisen sowie die Ausweitung des Produktportfolios im Internet sind im Markt bereits im vollen Gange. Hinzu kommt, dass die Pandemie und die damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen die Kommunikation zwischen den Beratern und den Kunden maßgeblich beeinflusst hat. Der nun fehlende persönliche Kontakt wurde unmittelbar in vielen Bereichen durch digitale Kommunikationskanäle ersetzt. Der bereits ohnehin laufende Wandel im Bereich der „Berater-Kunde-Kommunikation“ wurde damit durch die Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Krise erheblich beschleunigt. Viele neue Medien kommen zum Einsatz und ermöglichen die Disponierung von Veranstaltungen, Kampagnen und sonstigen Vertriebsaktivitäten in die digitale Welt. Die Nachfrage nach digitalen Produkten und Services nimmt stetig zu. Damit gewinnt der digitale Austausch immer mehr an Bedeutung, insbesondere auch bedingt durch Homeoffice inklusive virtuellen Meetings und Kundengesprächen, die durch die Corona-Krise in den Vordergrund gerückt sind. Insofern hat die Versicherungsbranche im Rahmen der Pandemie 2020 einen Digitalisierungsschub erfahren und viele der aus der Krise notwendig gewordenen Verhaltensweisen und Erkenntnisse werden absehbar einen nachhaltigen Einfluss auch in der Zukunft haben.

Der Digitalisierungsschub entfaltet sich gleichermaßen im AXA-Konzern. Auch die AXA nutzt die Digitalisierung als große Chance. Bereits 2014 wurde mit dem AXA Innovation Campus ein wichtiger Baustein im Hinblick auf die Digitalisierung gelegt. Mit dem Kernziel der Erarbeitung von neuen, digitalen Geschäftsideen für die Versicherer rückt die AXA immer mehr in die virtuelle Offensive. Ferner wird der Wandel zum digitalen Versicherer durch neue Partnerschaften vorangetrieben. Neben den primär digital erfolgten Vertriebsprozessen war der virtuelle Schub gleichermaßen in der internen Arbeitsorganisation ersichtlich. Aufgrund der bereits herrschenden digitalen Infrastruktur waren umfassende Homeoffice-Lösungen für die eigenen Mitarbeiter praktisch von Beginn der Corona-Krise an möglich.

Partnerschaften

Im Jahr 2020 konnte AXA mit mehreren renommierten Partnern zusammenarbeiten, um seine Vertriebsreichweite durch die Nutzung seiner digitalen Fähigkeiten zu erweitern.

Gemeinsam bringen AXA und der Autobauer BMW eine innovative Kfz-Versicherung für PKW auf den Markt. Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit steht für die Beteiligten ausnahmslos die Erfüllung der Kundenbedürfnisse. Nach einer einjährigen Testphase startet die Kooperation mit BMW mit einem einmonatigen und kostenfreien Vollkasko-Versicherungsschutz für die Kunden. Durch den Gratismonat kann der Autoverkäufer im Autohaus direkt die elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) generieren und das Auto anmelden. Das sogenannte ,,Ready2Drive“-Konzept im angebotenen kostenlosen Freimonat ohne vertragliche Verbindungen führte zu einem hohen Kundeninteresse. Mehr als 50 % dieser Kunden entschieden sich nach der kostenlosen Testphase weiterhin an einem Kfz-Folgevertrag bei AXA festzuhalten.

Ein weiteres Beispiel ist die ING-Partnerschaft: Mehr als 2 Millionen ING-Kunden haben jetzt Anspruch auf ein exklusives Versicherungspaket bestehend aus Haftpflicht-, Haushalts- und Gebäudeversicherung von AXA. Die neuen digitalen Lösungen sind direkt in das Online-Banking von ING integriert. Damit ermöglichen ING und AXA gemeinsam den Kunden eine flexible und bedarfsgerechte Absicherung. Mit der Zusammenarbeit wird ein wichtiger Baustein für künftige Kooperationen zwischen Banken und Versicherungen gelegt. Der Schritt der digitalen Integration von Versicherungsthemen im Banking-Bereich betont abermals die Vorreiterrolle beider Beteiligten im unaufhaltbaren digitalen Wandel. Die angebotenen Leistungen und der Service sollen sukzessive auch auf weitere Kundengruppen ausgeweitet werden.

Unser Unternehmen

Die AXA easy Versicherung AG bietet Information, Angebotserstellung und Vertragsabschluss zu Kraftfahrtversicherungen über das Internet und ist somit essentieller Bestandteil des Omnikanalkonzepts des AXA Konzerns in Deutschland. In ihrem neunten kompletten Geschäftsjahr erzielte die AXA easy Versicherung AG im direkten inländischen Privatkundengeschäft gebuchte Beiträge in Höhe von 63.462 Tsd. Euro (2019: 80.338 Tsd. Euro). Der Beitragsrückgang resultiert vor allem aus dem niedrigen Neugeschäft aufgrund der Corona-Krise und den Vertragsverlusten im umkämpften Jahreswechselgeschäft. Seit Ausbruch der Corona-Krise ist das Volumen der Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen extrem gesunken, so dass wir einen Bestandsrückgang von 35 Tsd. Verträgen zu verzeichnen haben.

Stabile Ratings im AA-Bereich

Die drei großen Ratingagenturen bescheinigen der AXA Gruppe mit Hauptsitz in Frankreich seit Langem eine hohe Finanzkraft. Deren Einstufungen können indirekt auch für die Kerngesellschaften der deutschen AXA Konzern AG herangezogen werden. Standard & Poor’s Ratings Services hat zuletzt am 4. August 2020 seine Financial Strength Rating-Entscheidung für AXA unverändert auf AA- belassen und diese wie im Vorjahr mit einem stabilen Ausblick versehen. Am 13. Oktober 2020 hatte Fitch sein AA- Insurer Financial Strength Rating gleichermaßen mit einem stabilen Ausblick für die AXA Gruppe bekräftigt. Moody’s bewertet AXA in seinem Insurance Financial Strength Rating vom 7. September 2020 weiterhin mit Aa3 und hat den Ausblick ebenfalls auf stabil gesetzt.

Entwicklung des Geschäftsverlaufs im Vergleich zu den Erwartungen

Die AXA easy Versicherung hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ein deutlich höheres versicherungstechnisches Bruttoergebnis erzielt als erwartet. Die Beitragseinnahmen lagen zwar wegen des geringen Neugeschäfts aufgrund der Corona-Krise etwas unter Plan, doch aufgrund des erheblichen Rückgangs der Fahrzeugnutzung durch die Corona-Krise sank die Schadenfrequenz temporär und die Schadenquote fiel dadurch deutlich besser aus als erwartet. Wegen geringerer Abschlusskosten lagen die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb leicht unter Plan. Beim Kapitalanlageergebnis ist insgesamt ein Verlust zu verzeichnen. Sowohl aufgrund geringerer laufender Erträge als auch vor allem aufgrund einer außerplanmäßigen Abschreibung fiel es damit deutlich geringer aus als erwartet. Da die sonstigen Aufwendungen deutlich niedriger waren als geplant, fiel das Geschäftsergebnis insgesamt besser aus als erwartet, jedoch ist immer noch ein Verlust zu verzeichnen.

Der Geschäftsverlauf im Einzelnen

Beitragsrückgang um 21,1 %

Im Geschäftsjahr 2020 erzielte die AXA easy Versicherung gebuchte Bruttobeiträge im Kraftfahrtversicherungsgeschäft inklusive sonstige Versicherungen in Höhe von 63.426 Tsd. Euro (2019: 80.338 Tsd. Euro) was einem Beitragsrückgang von 21,1 % entspricht. Der Beitragsabrieb resultiert vor allem aus dem niedrigen Neugeschäft aufgrund der Corona-Krise und den Vertragsverlusten im Jahreswechselgeschäft.

Verbesserung der Schadenquote um 16,1 Prozentpunkte

Im Berichtsjahr leistete unsere Gesellschaft Zahlungen für Versicherungsfälle in Höhe von 44.583 Tsd. Euro (2019: 57.828 Tsd. Euro). Gleichzeitig haben sich die Rückstellungen für Versicherungsfälle um 1.431 Tsd. Euro vermindert (2019: Erhöhung der Rückstellungen für Versicherungsfälle um 7.149 Tsd. Euro). Die Bruttoschadenquote verringerte sich um 16,1 Prozentpunkte auf 69,7 % (2019: 85,8 %) insbesondere aufgrund einer Verbesserung der Normalschadenquote durch einen erheblichen Rückgang der Fahrzeugnutzung aufgrund der Corona-Krise. Wegen des 100-prozentigen Rückversicherungsvertrages gibt unsere Gesellschaft das gesamte selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft in Rückdeckung ab, was zu einem Nettoschadenaufwand von 0 Euro führt.

Kostenquote verbessert auf 11,0 %

Bei verdienten Beiträgen in Höhe von 61.917 Tsd. Euro und Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb in Höhe von 6.825 Tsd. Euro (2019: 9.002 Tsd. Euro) ergab sich eine gegenüber dem Vorjahr leicht verbesserte Kostenquote von 11,0 % (2019: 11,9 %). Von den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb des Geschäftsjahres entfielen 4.400 Tsd. Euro (2019: 6.314 Tsd. Euro) auf Abschlusskosten. Die Abschlusskostenquote verbesserte sich um 1,2 Prozentpunkte auf 7,1 % (2019: 8,3 %). Die Verwaltungskosten sanken zwar auf 2.426 Tsd. Euro (2019: 2.687 Tsd. Euro), aber die Verwaltungskostenquote stieg leicht um 0,4 Prozentpunkte auf 3,9 % an, da der Rückgang der Verwaltungskosten geringer ausfiel als der Beitragsrückgang.

Rückversicherung

Die gebuchten Rückversicherungsbeiträge betragen im Geschäftsjahr 63.426 Tsd. Euro (2019: 80.338 Tsd. Euro). Seit 2011 verfügt unsere Gesellschaft über eine 100-prozentige Quotenrückversicherung mit der AXA Versicherung. Inhalt dieses Vertrages ist das gesamte selbstabgeschlossene Kraftfahrtversicherungsgeschäft gegen die Erstattung der Originalkosten sowie die Abwicklung der Vorjahre. Die Beitragseinnahmen des Beistandsleistungsgeschäfts werden teilweise an eine Konzerngesellschaft abgeführt.

Kapitalanlageergebnis sinkt um 57 Tsd. Euro

Das gesamte Kapitalanlageergebnis betrug im Berichtsjahr -43 Tsd. Euro (2019: 14 Tsd. Euro) und sank gegenüber dem Vorjahr um 57 Tsd. Euro. Aufgrund einer außerplanmäßigen Abschreibung sowie Abgangsverlusten auf einen Geldmarktfonds ergab sich im Berichtsjahr ein außerordentlicher Verlust in Höhe von 55 Tsd. Euro. Im Vorjahr war ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von -7 Tsd. Euro zu verzeichnen. Die laufenden Erträge lagen mit 21 Tsd. Euro knapp unter dem Vorjahresniveau (2019: 24 Tsd. Euro). Die laufenden Aufwendungen stiegen auf 8 Tsd. Euro (2019: 3 Tsd. Euro). Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen – berechnet nach der Formel des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft – für das Jahr 2020 belief sich auf -0,5 % und lag unter dem Vorjahreswert (2019: 0,3 %).

Kapitalanlagebestand um 7.366 Tsd. gestiegen

Der Bestand an Kapitalanlagen stieg bei unserer Gesellschaft im Laufe des Jahres 2020 um 7.366 Tsd. Euro oder 152 % auf 12.198 Tsd. Euro. Dieser starke Zugang entfiel auf Anteile an Investmentvermögen in Höhe von 7.398 Tsd. Euro. Der Bestand an Rentenpapieren blieb stabil gegenüber dem Vorjahr. Unsere Gesellschaft hielt zum 31. Dezember 2020 festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 1.879 Tsd. Euro (2019: 1.902 Tsd. Euro), festverzinsliche Namensschuldverschreibungen mit einem Buchwert von 468 Tsd. Euro (2019: 477 Tsd. Euro) sowie Anteile an Investmentvermögen in Höhe von 9.851 Tsd. Euro (2019: 2.453 Tsd. Euro). Die Zeitwerte der Kapitalanlagen belaufen sich auf 12.318 Tsd. Euro (2019: 4.952 Tsd. Euro).

Bewertungsreserven

Die Bewertungsreserven als Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem Buchwert beliefen sich zum 31. Dezember 2020 auf 119 Tsd. Euro (2019: 120 Tsd. Euro). Dies entspricht 1,0 % (2019: 2,5 %) der Buchwerte.

Das Liquiditätsmanagement wird im Risikobericht unter Liquiditätsrisiken erläutert.

Eigenkapital

Das Eigenkapital unserer Gesellschaft lag am Ende des Berichtsjahres unverändert bei 5.365 Tsd. Euro. Das Verhältnis des Eigenkapitals zu den verdienten Beiträgen belief sich im Berichtsjahr auf 8,7 % (2019: 7,1 %).

Jahresfehlbetrag in 2020

Im Berichtsjahr verzeichnete unsere Gesellschaft insgesamt ein negatives Geschäftsergebnis in Höhe von 869 Tsd. Euro (2019: Geschäftsergebnis von 201 Tsd. Euro). Dieser Jahresfehlbetrag wird im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages von der AXA Konzern AG übernommen.

Der Geschäftsverlauf 2020 zeigte im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 folgendes Bild:

in Euro 2020 2019
Versicherungstechnisches Bruttoergebnis 12.131.054 1.782.744
Versicherungstechnisches Rückversicherungsergebnis -12.131.054 –1.782.744
Kapitalanlageergebnis -42.527 13.596
Saldo der sonstigen Erträge und Aufwendungen -1.235.428 282.701
Jahresüberschuss vor Steuern und Ergebnisabführung –1.277.955 296.297
Steuern 408.937 –94.799
Geschäftsergebnis –869.018 201.498
Gewinnabführung an die AXA Konzern AG oder Erträge aus Verlustübernahme 869.018 –145.893
Einstellung in die Gewinnrücklage gemäß § 300 Nr. 1 AktG 0 –55.605

Geschäftsverlauf in den wichtigsten Versicherungszweigen des selbst abgeschlossenen Geschäfts

Geschäftsgebiet und betriebene Versicherungszweige

Das Geschäftsgebiet unserer Gesellschaft ist die Bundesrepublik Deutschland. Unser Versicherungsangebot umfasst die Sparten Kraftfahrtunfallversicherung, die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die Fahrzeugvoll- und -teilkaskoversicherung und die Beistandsleistung.

Die nachstehende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Beitragsentwicklung der einzelnen Versicherungszweige:

in Euro 2020 Veränderung VJ Anteil

in %
Unfallversicherung (Kraftfahrt) 1.571 16,4% 0,0%
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 43.226.921 -21,2% 68,2%
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 19.975.478 -20,8% 31,5%
Sonstige Versicherungen (Beistandsleistung) 222.000 -19,3% 0,4%
Direktes Versicherungsgeschäft insgesamt 63.425.970 -21,1% 100,0%

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Im Geschäftsjahr 2020 erzielten wir in diesem Versicherungszweig Bruttobeiträge in Höhe von 43.227 Tsd. Euro (2019: 54.830 Tsd. Euro), was einem Beitragsrückgang von 21,2 % entspricht. Der Beitragsabrieb resultiert vor allem aus dem niedrigen Neugeschäft aufgrund der Corona-Krise und den Vertragsverlusten im Jahreswechselgeschäft. Insgesamt sanken die Aufwendungen für Versicherungsfälle um 14.233 Tsd. Euro auf 29.436 Tsd. Euro. Die Schadenquote verbesserte sich um 14,7 Prozentpunkte auf 69,8 % insbesondere aufgrund einer verbesserten Normalschadenquote durch einen erheblichen Rückgang der Fahrzeugnutzung aufgrund der Corona-Krise. Das Abwicklungsergebnis für Vorjahresschäden blieb auf Vorjahresniveau. Die Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb verringerten sich um 2.007 Tsd. Euro auf 5.546 Tsd. Euro (2019: 7.553 Tsd. Euro). Die Kostenquote sank um 1,5 Prozentpunkte auf 13,1 %. Das versicherungstechnische Bruttoergebnis des Geschäftsjahres 2020 verbesserte sich um 6.935 Tsd. Euro auf 7.364 Tsd. Euro (2019: 429 Tsd. Euro). Durch den 100-prozentigen Rückversicherungsvertrag ergab sich für eigene Rechnung ein Ergebnis von 0 Euro.

Sonstige Kraftfahrtversicherungen

Im Berichtsjahr 2020 sanken die Bruttobeitragseinnahmen in der Voll- und Teilkaskoversicherung mit 19.975 Tsd. (2019: 25.232 Tsd. Euro) um 20,8 %. Die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle verringerten sich um 7.383 Tsd. Euro auf 13.408 Tsd. Euro (2019: 20.791 Tsd. Euro). Die Bruttoschadenquote verbesserte sich um 18,6 Prozentpunkte auf 68,9 %. Während sich die Normalschadenquote aufgrund der Corona-Situation verbesserte, ging die Elementarschadenquote aufgrund weniger Naturereignissen als im Vorjahr zurück. Das Abwicklungsergebnis für Vorjahresschäden blieb auf Vorjahresniveau. Bei Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb in Höhe von 1.277 Tsd. Euro (2019: 1.447 Tsd. Euro) stieg die Kostenquote um 0,5% auf 6,6 % leicht an (2019: 6,1 %). Die AXA easy Versicherung erzielte in der sonstigen Kraftfahrtversicherung ein versicherungstechnisches Bruttoergebnis in Höhe von 4.825 Tsd. Euro (2019: 1.569 Tsd. Euro). Durch den 100-prozentigen Rückversicherungsvertrag ergab sich für eigene Rechnung ein Ergebnis von 0 Euro.

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit

Mit der Zielsetzung, die hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kunden aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Veröffentlichung in Form einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen, bewerteten Aussage des jeweiligen Kunden auf der Unternehmens-Homepage. Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Rückmeldungen wird auch zukünftig weitere Optimierungsmaßnahmen ermöglichen.

Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2020. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck.

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission.

Als Risiko wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können, definiert sind.

Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:

versicherungstechnische Risiken,
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft,
Risiken aus Kapitalanlagen,
operationelle und sonstige Risiken.

Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt.

Organisationseinheiten des Risikomanagements

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen) eingebunden.

Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäfts ist die Risikomanagementfunktion unserer Gesellschaft auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen innerhalb des deutschen AXA Konzerns verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie die Implementierung eines funktionierenden angemessenen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug behandelt. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und sonstigen Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien besprochen.

Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind

der Bereich Value & Risk Management (zentrales Risikomanagement),
die Risikoverantwortlichen für die Steuerung und Kontrolle der Risiken in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich (dezentrales Risikomanagement),
der dezentrale Risikomanager pro Ressort für die Koordination aller risikorelevanter Themen innerhalb des Ressorts (ebenfalls dezentrales Risikomanagement)

Der Bereich Value & Risk Management – zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland – ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert.

Der Chief Risk Officer (CRO) der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher.

AXA hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:

Risikomanagement-Funktion,
Compliance-Funktion,
Interne Revision,
Versicherungsmathematische Funktion.

Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter oder eine Leitende Funktion innerhalb des Bereichs oder der Abteilung. Dabei ist die versicherungsmathematische Funktion innerhalb der CRO-Organisation angesiedelt. AXA hat darüber hinaus die Aufgaben des Leiters Recht sowie des Chief Investment Officer (CIO) zu weiteren Schlüsselaufgaben erklärt. Für die Inhaber der Schlüsselfunktionen und -aufgaben gelten besondere Anforderungen, sogenannte „Fit & Proper“-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig).

Risikomanagementprozess

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen.

Risikoidentifikation: Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie und des Materialitätsprozesses, unter anderem durch die Aktualisierung der sogenannten „Risikopolicen“ und der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken. Durch die Risikopolicen werden die identifizierten wesentlichen Risiken inklusive deren aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen dokumentiert.

Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.

Risikoanalyse und -bewertung: Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil des Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können.

Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen.

Risikosteuerung und -überwachung: Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht.

Risikokommunikation und -berichterstattung: Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, sodass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil beachten kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzernebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht verfasst. Entsprechend der internen Vorgaben kann zudem unterjährig ein Ad-hoc-ORSA abgefasst werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtswesens die Berichte „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) und „Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht“ (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, der SFCR wird auf der Internetseite der AXA Konzern AG veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden.

Versicherungstechnische Risiken

Unsere Gesellschaft bietet Kraftfahrtversicherungsprodukte ausschließlich über das Internet an.

Makroökonomische Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Schaden- und Unfallversicherung

Als Folge der Pandemie ist zeitweise mit einer sinkenden Kaufkraft, vermehrten Insolvenzen und einem allgemein geringeren Gesamtumsatz zu rechnen. Dies kann über alle Sparten hinweg zu erhöhter Preissensitivität und einem insgesamt reduzierten Marktvolumen führen. Der Preisdruck im Versicherungsmarkt wird sich - insbesondere in der Kraftfahrtsparte - verstärken. In Summe können diese Entwicklungen die Planziele negativ beeinflussen. Die Marktentwicklungen werden regelmäßig beobachtet und analysiert, um rechtzeitig reagieren zu können.

Die primären Risiken aus der Schaden- und Unfallversicherung sind das Prämien- und Schadenrisiko sowie das Reserverisiko.

Da der deutsche AXA Konzern eine einheitliche Geschäftssteuerung der Sachversicherungssparte betreibt, die sich an den Kundengruppen und Produkten orientiert statt an den Einzelgesellschaften, wurde diesem Umstand durch eine vollständige Rückversicherung unseres Kraftfahrtgeschäfts auf den zentralen Risikoträger AXA Versicherung AG Rechnung getragen. Diese Form der Rückversicherung unterstützt darüber hinaus auch die einheitliche Steuerung der Risiken aus dem Bereich Value & Risk Management, welcher als unabhängige Risikofunktion für alle Gesellschaften agiert. Folglich verbessert die 100-prozentige Rückversicherung unseres Kraftfahrtgeschäfts über die Analyse der Kennzahlen vor und nach Rückversicherung die notwendige Transparenz in der Konzernsteuerung wie auch das Risikomanagement unserer Gesellschaft.

Prämien- und Schadenrisiko

Unter dem Prämien-/Schadenrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen endgültigen Schadenzahlungen des Versicherungsbestandes die erwarteten, in der Prämie berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Es wird somit durch die zufällige Schadenanzahl und die zufällige Schadenhöhe der einzelnen Schäden bestimmt. Für eine risikoadäquate Tarifierung werden versicherungsmathematische Modelle auf Basis empirischer Schadendaten verwendet. Die regelmäßige Überwachung des Schadenverlaufs gewährleistet eine zeitnahe Anpassung der Tarifierungs- und Annahmepolitik an signifikante Veränderungen. Daher ist unsere Gesellschaft in der Lage, im Neugeschäft die Beiträge an eine geänderte Schadensituation kurzfristig anzugleichen. Das Bestandsgeschäft wird durch Beitragsanpassung der Einjahresverträge mit Verlängerungsoption und durch vertraglich festgelegte Beitragsanpassungsklauseln risikoadäquat gehalten. Auch bei zu erwartenden Veränderungen der Marktsituation kann unsere Gesellschaft proaktiv handeln. Für Produkte mit nachteiliger Ergebnisentwicklung und beschränkten Möglichkeiten zur Kündigung oder Beitragsanpassung ist ausreichend Risikovorsorge durch Rückstellungsbildung getroffen.

Durch die Analyse und Bewertung der unternehmerischen Entscheidungsoptionen werden Risiken aus dem Kundenverhalten wie zum Beispiel vermehrtes Storno bereits im Entscheidungsprozess berücksichtigt.

Die Risikosteuerung unserer Gesellschaft erfolgt durch eine gezielte Risikoselektion, Produktgestaltung und risikogerechte Kalkulation sowie ertragsorientierte Zeichnungsrichtlinien. Durch Zeichnungsrichtlinien können bereits bei Abschluss Deckungszusagen für unerwünschte Risiken und Risikokonzentrationen vermieden werden. Darüber hinaus werden bestehende Versicherungsverträge unter bestimmten Umständen aufgrund des Schadenverlaufs der Vergangenheit gar nicht oder nur unter Erhöhung der Selbstbeteiligung oder der Beiträge verlängert. Im Rahmen der Steuerung von Versicherungsrisiken werden außerdem die Mechanismen der Rückversicherungspolitik sowie des aktiven Schadenmanagements eingesetzt.

Einen besonderen Stellenwert innerhalb des Prämien- und Schadenrisikos nimmt das Groß- und Katastrophenschadenrisiko ein. Hierbei handelt es sich um das unerwartete Eintreten von einzelnen Großschäden, aber auch um Ereignisse wie zum Beispiel Naturkatastrophen, die zu einer großen Anzahl von Schäden führen. Neben Naturkatastrophen können auch durch Menschen verursachte Schadenereignisse, wie zum Beispiel Terroranschläge und Cyber Attacken, hohe Großschäden hervorrufen. Zusätzlich könnte der Trend zu höheren Schadenersatzansprüchen, zum Beispiel bei neu aufkommenden Risiken, Veränderungen der Rechtslage beziehungsweise im Verhalten der Marktteilnehmer oder durch Umweltschäden, den durchschnittlichen Schadenaufwand erhöhen.

Die Risiken werden seit Gründung der Gesellschaft vollständig zediert. Im Versicherungszweig Beistandsleistung wird der Bestand teilweise an eine AXA-Konzerngesellschaft zediert. Der verbleibende Teil wird an die AXA Versicherung zediert und verbleibt dort im Eigenbehalt. Von daher ergeben sich in Summe über alle Versicherungszweige für Schadenaufwand und verdiente Beiträge für eigene Rechnung (netto) Null-Beträge.

Die Bruttogeschäftsjahresschadenquoten haben sich wie folgt entwickelt:

Bruttogeschäftsjahresschadenquote in % der verdienten Beiträge
2012 2013 2014 2015
--- --- --- --- ---
102,4 94,2 99,3 94,1
Bruttogeschäftsjahresschadenquote in % der verdienten Beiträge
2016 2017 2018 2019 2020
--- --- --- --- --- ---
94,6 97,9 93,7 96,8 83,3

Reserverisiko

Zur Abdeckung zukünftiger Schadenzahlungen sind von unserer Gesellschaft Schadenreserven zu bilden. Die Höhe der Schadenzahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, so dass die Nichtauskömmlichkeit der Reserve ein wesentliches Risiko darstellt. Das sogenannte Reserverisiko entsteht durch die unbekannte Schadenhöhe gemeldeter und noch nicht abgewickelter Schäden sowie bereits eingetretener, aber von den Versicherungsnehmern noch nicht gemeldeter Schäden (Spätschäden). Die Bewertung der künftigen Schadenzahlungen erfolgt im Rahmen der Einzelschadenreservierungen sowie anhand aktuarieller Schätztechniken, bei welchen der in der Vergangenheit beobachtete Schadenverlauf herangezogen wird. Großschäden werden separat geschätzt. Mithilfe von stochastischen Szenarien erfolgt eine Analyse von Trends, Streuungen und Zyklen sowie deren Treibern.

Die Risiken werden seit Gründung der Gesellschaft vollständig zediert. Im Versicherungszweig Beistandsleistung wird der Bestand teilweise an eine AXA-Konzerngesellschaft zediert. Der verbleibende Teil wird an die AXA Versicherung zediert und verbleibt dort im Eigenbehalt. Von daher ergeben sich für das Abwicklungsergebnis für eigene Rechnung (netto) Null-Beträge. Die Abwicklungsergebnisse vor Rückversicherung (brutto) haben sich in den vergangenen neun kompletten Geschäftsjahren wie folgt entwickelt:

Abwicklungsergebnis (brutto) in % der Rückstellung am 1. Januar
2012 2013 2014 2015
--- --- --- --- ---
–90,75 12,16 17,56 23,08
Abwicklungsergebnis (brutto) in % der Rückstellung am 1. Januar
2016 2017 2018 2019 2020
--- --- --- --- --- ---
1,39 1,78 4,10 13,14 11,92

Nach der Gründung am 31. Mai 2011 durch die AXA Konzern AG hat die AXA easy Versicherung AG 2012 das erste komplette Geschäftsjahr abgeschlossen. Das negative Abwicklungsergebnis 2012 war auf die positive Vertragsentwicklung und den gleichzeitigen Anstieg von Schäden mit einer Vielzahl von Glasschäden sowie einer hohen Anzahl von Diebstählen zurückzuführen. Dem stand aus dem Rumpfgeschäftsjahr 2011 keine ausreichende Schadenreserve gegenüber. Daher wurde in den Folgejahren die Reserve gestärkt, um dem wachsenden Bestand Rechnung zu tragen. Mit dem wachsenden Bestand gleicht sich das Abwicklungsergebnis der AXA easy Versicherung AG dem üblichen Abwicklungsmuster von Kraftfahrtversicherungsbeständen an und weist eine positive Abwicklung auf. Im Berichtsjahr verbleibt das Abwicklungsergebnis in etwas auf dem Niveau des Vorjahres.

Kostenrisiko

Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten nicht dauerhaft durch die in die Beiträge einkalkulierten Kosten finanziert werden können. Die Kosten für Provisionen und den laufenden Betrieb werden durch Beitragszuschläge auf Basis eines umfassenden Kostencontrollings in der Produktkalkulation berücksichtigt. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben.

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft

Fällige Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern

in Tsd. Euro 2020 2019
Fällige Forderungen (brutto) 1.145 1.353
Forderungen älter als 90 Tage an Versicherungsnehmer 506 603

Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre vor Rückversicherung

in % 2018 2019 2020
Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre vor Rückversicherung (ermittelt als Verhältnis der Wertberichtigungen zu den gebuchten Bruttobeiträgen) 0,62 0,66 0,48

Zum Bilanzstichtag 2020 bestehen keine Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft, sondern nur solche aus Rückstellungen aus dem an den Rückversicherer abgegebenen Versicherungsgeschäft.

Ratingklassen der Ansprüche aus dem Rückversicherungsgeschäft

in Tsd. Euro S&P Rating NR S&P Rating A+ bis A S&P Rating BB bis BBB+ Summe
Rückstellungen* 69.394 69.394

* inkl. „Rückstellungen für Verkehrsopferhilfe“, die in der Bilanz in der Position B.III. „Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen“ enthalten sind.

Das Versicherungsgeschäft - ohne Beistandsleistung - unserer Gesellschaft wird vollständig in das Rückversicherungsprogramm der AXA Versicherung AG mit der AXA Global Re eingebracht. Dieses Programm unterliegt seinerseits individuellen Selbstbehalten, die durch die AXA Versicherung AG getragen werden. Die AXA Global Re platziert diese Verträge teilweise am internationalen Rückversicherungsmarkt und teilweise innerhalb der AXA Gruppe.

Risiken aus Kapitalanlagen

Die Entwicklung der Kapitalmärkte im Jahr 2020 war wesentlich geprägt durch die Corona-Pandemie. Im März führte die konjunkturelle Unsicherheit zu einem Kurseinbruch an den Aktienmärkten, steigenden Risikoaufschlägen an den Märkten für Unternehmensanleihen und neuen historischen Tiefständen an den Zinsmärkten. Die Pandemie hatte signifikante Auswirkungen auf bestimmte Sektoren (z.B. Tourismus, Flugverkehr, stationärer Einzelhandel), deren Folgen bis heute andauern. Unsere Gesellschaft hat diese Entwicklungen mit Hilfe unserer Assetmanager unter ständiger Aufmerksamkeit beobachtet und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Der Anteil gehaltener Unternehmensanleihen aus den genannten Sektoren in unserem Portfolio ist gering. Dennoch haben wir einige dieser Unternehmensanleihen veräußert und die verbliebenen Unternehmen unter Beobachtung gesetzt. Aufgrund unseres diversifizierten Portfolios sowie unseres strukturierten Anlageprozesses haben wir insgesamt keine wesentlichen negativen Auswirkungen durch die Pandemie verzeichnet. Aus selbigen Grund erwarten wir keine einschneidenden Verluste; insbesondere im weiteren Verlauf der Pandemie.

Aufgrund des 100-prozentigen Rückversicherungsvertrags mit der AXA Versicherung AG und der daraus folgenden in 2015 vollzogenen Übertragung der Kapitalanlagen an diesen konzerninternen Rückversicherer hält unsere Gesellschaft lediglich ein geringes Kapitalanlageportfolio mit einem Buchwert von 12,2 Mio. Euro (2019: 4,8 Mio. Euro). Diese Kapitalanlagen werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet.

Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die bewusst eingegangen, jedoch durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und weitere risikomindernde Maßnahmen gesteuert werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das Kapitalmarktumfeld angepasst.

Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt.

Marktrisiken

Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaft beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei festverzinslichen Anlagen.

Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Hierfür werden die Marktwertschwankungen von Zinsprodukten simuliert.

Die folgende Übersicht zeigt auf, wie sich eine Änderung der Marktzinsen kurzfristig auswirken würde.

Renditeänderung des Rentenmarktes Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Anstieg um 200 Basispunkte – 226 Tsd. Euro
Anstieg um 100 Basispunkte – 116 Tsd. Euro
Rückgang um 100 Basispunkte + 121 Tsd. Euro
Rückgang um 200 Basispunkte + 249 Tsd. Euro

Unser Portfolio besteht zum größten Teil aus festverzinslichen Papieren, daher reagiert dessen Marktwert stark auf Veränderungen des Zinsniveaus. Bereits ein Anstieg der Marktzinsen um 100 Basispunkte würde in einem deutlichen Rückgang unserer Bewertungsreserven resultieren.

Das im historischen Vergleich niedrige Zinsniveau führt bei der Wiederanlage frei gewordener Mittel zur Belastung der zukünftigen Ertragslage.

Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau. Sollten sich die zuvor gezeigten negativen Szenarien im laufenden Geschäftsjahr ganz oder teilweise einstellen oder am Bilanzstichtag vorliegen, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern.

Kreditrisiken

Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren und Darlehen.

Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt nach einheitlichen internen Maßstäben in der AXA Gruppe.

Zusätzlich nehmen wir zur Überwachung der Ratings in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden entscheidungsrelevante Marktinformationen herangezogen.

Einlagen bei Kreditinstituten erfolgten im Geschäftsjahr 2020 ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen.

Die AXA easy Versicherung ist zu einem Anteil von 23 % der Kapitalanlagen (auf Marktwertbasis) in Staatsanleihen investiert. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände aufgrund verschiedener Stützungsmaßnahmen nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen.

100 % der festverzinslichen Wertpapiere in unserem Bestand verfügen über ein Investment Grade Rating. Darüber hinaus sind sämtliche Investments unserer Rentenbestände besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte.

Konzentrationsrisiken

Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grunde stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht. Aktuell werden jedoch keine derivativen Instrumente eingesetzt.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis.

Es besteht kein wesentliches Liquiditätsrisiko wegen des 100-prozentigen Rückversicherungsvertrags unserer Gesellschaft mit der AXA Versicherung AG. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf werden auf der Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

Risikosteuerung der Kapitalanlagen

Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den Anforderungen von Solvency II implementiert. Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz.

Es ist ein strukturierter Anlageprozess definiert, dessen Ziel es ist, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung.

Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird.

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes der AXA Konzern AG besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet.

Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert.

Operationelle und sonstige Risiken

Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Informationsrisiken werden als Teil der operativen Risiken behandelt und beinhalten das Risiko, dass Informationen oder Informationssysteme nicht den erwarteten Wert für das Unternehmen liefern, strategische Ziele beeinflussen oder operative Verlust verursachen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen.

Unsere Gesellschaft beziehungsweise AXA Deutschland unterscheidet hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Die aus Projekten resultierenden Risiken sind in den einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt.

Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen in die Unternehmenssteuerung ein.

AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum Austausch operationeller Verluste.

Zusätzlich werden auch Emerging Risks betrachtet, d.h. Risiken, die ggf. erst in mehreren Jahren relevant werden, da AXA Deutschland eine langfristige Perspektive einnimmt.

Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen, welche signifikante Auswirkungen auf die Risikosituation unserer Gesellschaft haben können, werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit der Organisationseinheit Corporate Oversight. In dieser Einheit sind die Funktionen Compliance, Geldwäsche, Datenschutz, Informationssicherheit, physische Sicherheit und operative Resilienz gebündelt, um den gestiegenen Anforderungen wirkungsvoll zu begegnen. IT-Risiken haben ebenso eine große Relevanz im Risikoprofil, insbesondere mit den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit. Zur Identifizierung und Beseitigung von IT-Schwachstellen gibt es verschiedene Projekte bzw. Initiativen. Auf diese Weise wird eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im Bereich der IT-Sicherheit gewährleistet. Interne Kontrollprozesse reduzieren Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses.

Darüber hinaus stehen Risiken aus der Einführung von Großprojekten unter besonderer Beobachtung. Bereits während der Projektphase werden erforderliche Maßnahmen identifiziert, sodass entstehende Risiken frühzeitig analysiert und gesteuert werden. Zusätzlich wird das operationelle Risikomanagement über jeden Projektchange informiert, um die Risikolage angemessen beurteilen zu können. Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden.

Ein Vertreter der Funktionen Risk und Compliance ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen.

Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken wie auch Risiken aus regulatorischen Anforderungen werden permanent eng überwacht, das Instrumentarium insbesondere an präventiven Maßnahmen ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren.

Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein.

Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA easy Versicherung AG den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Unsere Gesellschaft ist gewissen Risiken in Verbindung mit Nachhaltigkeit ausgesetzt. Hierzu zählen sowohl physische Auswirkungen des Klimawandels, regulatorische Risiken (erhöhte regulatorische Anforderungen) als auch transitorische Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer nachhaltigeren, darunter auch CO2 -ärmeren Welt insbesondere im Investmentportfolio, materialisieren könnten. Wir beobachten und begleiten diese Aspekte fortlaufend. Die im Folgenden genannten Initiativen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage und Zeichnungspolitik werden von den Versicherungsgesellschaften der weltweiten AXA Gruppe gemeinschaftlich getätigt, um die größte Wirkung zu entfalten. Damit wirken wir auf die Ursache ein und mitigieren das daraus resultierende Risiko für unsere Gesellschaft.

Bereits 2007 haben wir die Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Investieren unterzeichnet und uns damit freiwillig verpflichtet, ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in unseren Investitionsaktivitäten zu berücksichtigen. Wir sind ebenfalls Unterzeichner der Prinzipien für nachhaltige Versicherungen.

Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA. Die Kernaspekte dieser Strategie sind der Einbezug von ESG-Kriterien in jegliche Investitionsentscheidungen, der Ausschluss von Investitionen in gewisse Wirtschaftssektoren (bspw. Kohle, Tabak, Palmöl, Teersand) beziehungsweise einzelne kritische Unternehmen, ambitionierte Ziele für grüne Kapitalanlagen, direkte Investitionen in soziale Projekte, die verantwortliche Wahrnehmung von Aktionärsrechten sowie die strategische Portfolio-Anpassung für mehr Klimaschutz.

Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt, so werden beispielsweise weltweit keine Kohleminen und -kraftwerke versichert.

Darüber hinaus unterstützen wir aktiv die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) mit dem Ziel, Unternehmen zu mehr Transparenz hinsichtlich klimabezogener Finanzrisiken zu bewegen. Ferner sind wir Mitglied der Climate Finance Leadership Initiative sowie des in 2019 gegründeten Bündnisses Net-Zero Asset Owner Alliance mit der Verpflichtung, die CO2 -Emissionen unseres gruppenweiten Anlageportfolios bis 2050 auf netto Null zu reduzieren.

Die Folgen der Corona-Pandemie haben sich nach starken Schwankungen im Jahr 2020 weniger stark als erwartet auf die Finanzmärkte und auf das Ergebnis unserer Gesellschaft ausgewirkt. Die Lockdowns hatten sogar positive Effekte für die Schadenfrequenz im Motorbereich zur Folge. Dennoch ergibt sich das Risiko von Beitragseinbußen, sei es durch die Stornierung von Verträgen oder aber als Folge von zurückhaltenderem Neugeschäft. Die Situation ist zu beobachten und die Planungen entsprechend anzupassen. Weitere mögliche Corona-Effekte werden im Rahmen der Emerging Risks betrachtet.

Kapitalmanagement und Solvabilität

Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können – auch wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt.

Die AXA Gruppe hat ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung entwickelt, das Ende November 2015 von der französischen Versicherungsaufsicht ACPR (Autorité de contrôle prudentiel et de résolution) genehmigt wurde und ab dem 1. Januar 2016 als Internes Modell unter Solvency II dient. Zur Sicherstellung der Angemessenheit des entwickelten internen Modells der AXA Deutschland fand auch im Geschäftsjahr 2020 ein umfassender Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.

Für die Solvabilität unserer Gesellschaft wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen des genehmigten Internen Modells übertrifft die Solvenzposition unserer Gesellschaft die gesetzliche Anforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaft hat keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können dem am 8. April 2021 zu veröffentlichenden Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 20201 entnommen werden.

Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den „G-SII Policy Measures“ der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzliche Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), wird durch die Gruppe sichergestellt.

Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Die Gesamtrisikosituation unserer Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2020, trotz Corona-Pandemie, nicht wesentlich verändert. Die Auswirkungen eines schwachen gesamtwirtschaftlichen Umfelds als Folge der Pandemie sind schwer abzuschätzen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Risiken bekannt, die den Fortbestand unserer Gesellschaft gefährden. Unserer Einschätzung nach werden alle Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität auch im Jahr 2020 eine Überdeckung.

Sonstige Angaben

Besitzverhältnisse

Die alleinige Gründerin der AXA easy Versicherung ist die AXA Konzern AG, Köln. Diese hält 100 % des Grundkapitals unserer Gesellschaft. Mit der AXA Konzern AG, Köln, bestehen ein Beherrschungs- und ein Ergebnisabführungsvertrag.

Zusammenarbeit im Konzern

Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft werden von Dienstleistungsgesellschaften des deutschen AXA Konzerns und der AXA Gruppe ausgeübt. Deshalb verfügt die AXA easy Versicherung AG auch nicht über eigene Mitarbeiter.

Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2020 auf Basis des Master-Dienstleistungsvertrags vom 15. Dezember 2017 im Wesentlichen durch die AXA Konzern AG erbracht.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Unsere Gesellschaft hat am 6. Juni 2011 einen Beherrschungsvertrag sowie einen Ergebnisabführungsvertrag mit der AXA Konzern AG abgeschlossen. Beide Verträge wurden am 1. September 2011 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen.

Ausblick und Chancen

Aussichten mit gemischten Gefühlen

Trotz der aktuell weiter vorherrschenden Pandemiegeschehnisse blicken wir mit Zuversicht auf das Jahr 2021. Durch die derzeit fortgesetzten Lockdown-Maßnahmen in den unterschiedlichen europäischen Ländern ist allerdings davon auszugehen, dass sich die Erholung der Wirtschaft erst im zweiten und dritten Quartal 2021 etablieren wird. Die Einschätzung wird insbesondere damit bekräftigt, dass einerseits eine Auflösung der aufgestauten Nachfrage einsetzt, andererseits die Unterstützung seitens der Regierungen und der Europäischen Zentralbank mit ihren vielen Hundert Milliarden Hilfen ihre Wirkung entfaltet. Jede aktuelle Wachstumsvorhersage für den Prognosezeitrum ist allerdings weiterhin mit hoher Unsicherheit verbunden. Es wird zwar erst frühstens mit dem Jahreswechsel 2021/2022 eine Rückkehr der deutschen Wirtschaft zum Vorkrisenniveau prognostiziert, umso kräftiger wird dann jedoch das Wachstum zum Ende des laufenden Jahres bzw. zum Jahreswechsel erwartet.

Ferner wird damit gerechnet, dass die Arbeitslosenquote in Deutschland zwar im laufenden Jahr 2021 wieder einen Anstieg verzeichnen wird. Die weiteren Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt hängen jedoch von den Pandemiegeschehnissen und den damit verbundenen Beschränkungen ab. Der aktuell in Deutschland bestehende Lockdown wird sich gleichermaßen auf den Arbeitsmarkt auswirken, jedoch wird erwartungsgemäß das Niveau der Frühjahresmonate 2020 nicht mehr erreicht werden.

Im Zusammenhang mit den künftigen Entwicklungen in der EU geht die EU-Kommission davon aus, dass die Wirtschaft im Euroraum 2021 und 2022 um jeweils 3,8 % wachsen wird. Für die EU-Wirtschaft wird 2021 ein Wachstum von 3,7 % und 2022 ein Wachstum von 3,9 % prognostiziert. Es wird davon ausgegangen, dass ein Erreichen des Vorkrisenniveaus der Produktion sowohl im Euroraum als auch in der EU 2022 voraussichtlich nicht realisierbar ist.

Die positiven Erwartungen basieren schwerpunktmäßig auf der Annahme, dass die Corona-Impfungen im laufenden Jahr wie geplant vorgenommen werden. Eine Erholung wird jedenfalls erst dann dauerhaft möglich sein, wenn die Ausbreitung des Virus gebremst wird. Experten setzen hierfür bereits im zweiten Quartal 2021 einen gewissen Stand an herrschender Immunität und für das dritte Quartal 2021 einen flächendeckenden Massenschutz voraus. Mit diesen Grundvoraussetzungen kann sodann das wirtschaftliche sowie öffentliche Leben wieder schrittweise normalisiert werden.

Deutsche Versicherungsbranche blickt vorsichtig nach vorn

Für das laufende Jahr wird insgesamt ein deutliches Einnahmenplus von über 2,0 % erwartet. Die Prognose basiert insbesondere auf der Annahme, dass der aktuell andauernde Lockdown im Laufe des Jahres durch Lockerungen aufgehoben wird und eine langsame Erholung eintritt. Zudem spielen auch hier die Impfentwicklungen eine zentrale Rolle. Nur bei einer flächendeckenden Impfung und der damit resultierenden Unterbindung der weiteren Ausweitung des Virus können die positiven Prognosen für die Versicherungswirtschaft getroffen werden.

Laut Schätzung des GDV wird für das laufende Jahr in der Lebensversicherung mit einem Beitragsanstieg von 2,0 % gerechnet. Dies wird insbesondere damit begründet, dass im Rahmen von einsetzenden Nachholeffekten die private Altersvorsorge profitieren wird. Hingegen wird eher ein schwächeres Wachstum in der Schaden- und Unfallversicherung erwartet. Hier wird ein Beitragswachstum von lediglich 1,5 % für das Jahr 2021 prognostiziert.

Für unsere Gesellschaft erwarten wir für 2021 einen spürbaren Beitragsrückgang, da wir einerseits mit einem weiterhin starken Wettbewerb und andererseits mit weiterhin wenig Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen durch die Corona-Krise rechnen. Wir gehen davon aus, dass sich spätestens in der zweiten Jahreshälfte die Schadenquote deutlich erhöhen wird, wenn die Fahrzeugnutzung wieder ansteigt, da die derzeitige niedrige Schadenfrequenz nur ein temporärer Effekt als Folge des Lockdowns ist. Da die Kostenquote mit wieder vermehrtem Neugeschäft auch leicht steigen wird, wird erwartet, dass sich die kombinierte Schaden-Kostenquote im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöhen wird. Wir erwarten für 2021 als Folge dessen zwar ein spürbar niedrigeres, aber weiterhin positives versicherungstechnisches Bruttoergebnis. Das Geschäftsergebnis wird sich in 2021 im Vergleich zu 2020 trotz eines verbesserten Kapitalanlageergebnisses und geringerer erwarteter sonstiger Kosten leicht verbessern aber trotzdem noch negativ ausfallen.

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die AXA tätig waren, danken wir für den auch im Jahr 2020 gezeigten Einsatz. Unser Dank gilt ebenso allen Vertriebspartnern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Köln, den 08. März 2021

Der Vorstand

Dr. Bongartz

Rupp

Dr. Schulze Lammers

Anlagen zum Lagebericht

Geschäftsgebiet

Bundesrepublik Deutschland

Betriebene Versicherungszweige

Unfallversicherung

Kraftfahrtunfallversicherung
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Sonstige Kraftfahrtversicherung

Fahrzeugvollversicherung, Fahrzeugteilversicherung
Beistandsleistungsversicherung

Jahresabschluss

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

in Euro 2020 2019
A. Kapitalanlagen
I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 9.851.141 2.452.674
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.878.978 1.902.369
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 468.221 468.221 477.209
12.198.340 12.198.340 4.832.251
B. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an:
1. Versicherungsnehmer 1.145.162 1.145.162 1.353.420
II. Sonstige Forderungen 1.826.022 129.746
davon an verbundene Unternehmen: 1.823.003 Euro (2019: 110.101 Euro)
2.971.183 1.483.167
C. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 1.060.967 2.481.717
II. Andere Vermögensgegenstände 2.186.616 2.812.971
3.247.583 5.294.688
D. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 41.393 41.311
41.393 41.311
18.458.498 11.651.417
Passiva
in Euro 2020 2019
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3.500.000 3.500.000
II. Kapitalrücklage 1.514.496 1.514.496
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 350.000 350.000 350.000
5.364.496 5.364.496
B. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
1. Bruttobetrag 6.540.939 5.032.108
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 6.540.939 5.032.108
0 0
II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1. Bruttobetrag 69.247.936 70.678.752
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 69.247.936 70.678.752
0 0
III. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
1 .Bruttobetrag 189.008 255.422
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 189.008 255.422
0 0
0 0
C. Andere Rückstellungen
I. Sonstige Rückstellungen 218.892 365.159
218.892 365.159
D. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber:
1. Versicherungsnehmern 536.122 536.122 356.005
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 11.619.680 3.966.275
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 11.619.680 Euro (2019: 3.966.275 Euro)
III. Sonstige Verbindlichkeiten 719.308 1.599.482
davon aus Steuern: 472.504 Euro (2019: 568.749 Euro)
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 49.197 Euro (2019: 815.586 Euro)
12.875.110 5.921.762
18.458.498 11.651.417

Köln, den 08. März 2021

Der Vorstand

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

In Euro 2020 2019
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge 63.425.970 80.337.880
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge 63.425.970 80.337.880
0 0
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge1) –1.508.831 –4.598.674
d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen1) –1.508.831 –4.598.674
0 0
2. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 0 0
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 44.582.513 57.828.461
ab) Anteil der Rückversicherer 44.582.513 57.828.461
0 0
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag –1.430.816 7.148.505
ab) Anteil der Rückversicherer –1.430.816 7.148.505
0 0
4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen1 0 0
5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb 6.825.293 9.001.909
ab) davon ab: erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 6.825.293 9.001.909
0 0
6. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung 0 0
7. Zwischensumme 0 0
8. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 0 0
Aufgrund des 100-prozentigen Rückversicherungsvertrages ergeben sich bei den Positionen, die für eigene Rechnung anzugeben sind, Nullbeträge.

1 ) - = Erhöhung

in Euro 2020 2019
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 20.919 20.919 24.054
2. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 8.282 3.132
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 43.023 7.327
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 12.142 0
63.447 10.459
–42.528 13.595
3. Sonstige Erträge 155.248 1.513.970
4. Sonstige Aufwendungen 1.390.675 1.231.269
–1.235.427 282.701
5. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit –1.277.955 296.296
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –408.937 94.799
davon aus Organschaftsumlage: -408.937 Euro (2019: 94.799 Euro)
7. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne oder Erträge aus Verlustübernahme 869.018 –145.893
8. Jahresüberschuss 0 55.604
9. Einstellung in Gewinnrücklagen
a) in die gesetzliche Rücklage 0 55.604
10. Bilanzgewinn 0 0

1 ) - = Erhöhung

Anhang

Angaben zur Identifikation gem. § 264 Abs. 1a HGB

Die AXA easy Versicherung Aktiengesellschaft (AG), Köln, ist eine 100-prozentige Tochter der AXA Konzern AG (AKAG), Köln. Die AXA easy Versicherung AG wurde am 1. September 2011 beim Amtsgericht Köln unter der Nummer HR B 73344 mit Sitz in Köln eingetragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sowohl der Jahresabschluss als auch der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 wurden nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) erstellt.

Aktiva

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern der beizulegende Zeitwert wieder gestiegen ist.

Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Die dauerhafte Wertminderung eines Wertpapiers wird angenommen, wenn der Zeitwert des Wertpapiers einen Werteverfall aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung des Ratings/der Bonität eines Emittenten aufzeigt und aus diesem Grund von einem (Teil-) Ausfall des Schuldtitels ausgegangen wird.

Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.

Namensschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfasst.

Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurden mit den Nennbeträgen abzüglich angemessener Einzelwert- bzw. Pauschalwertberichtigungen angesetzt.

Da eine ertragssteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG besteht, wurden latente Steuern der Gesellschaft bei dem Organträger AXA Konzern AG ausgewiesen.

Die übrigennicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Passiva

Die Beitragsüberträge wurden für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft pro rata temporis unter Berücksichtigung unterjähriger Fälligkeiten nach Abzug äußerer Kosten ermittelt. Die Anteile der Rückversicherer an den Beitragsüberträgen wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthält die Rückstellung für Entschädigungen und die Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen. Die Rückstellung für Entschädigungen für das selbst abgeschlossene Geschäft wurde inventurmäßig je Einzelschaden festgesetzt und fortgeschrieben. Bei der Ermittlung der einzelnen Schadenrückstellungen wurden Ansprüche aus Regressen und Provenues abgesetzt, soweit ihre Realisierbarkeit feststand oder zweifelsfrei bestimmbar war.

Die Spätschadenrückstellung für eingetretene, bis zur Schließung des Schadenregisters nicht gemeldete Versicherungsfälle wurde unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den bis zum 31.12.2020 gemeldeten Versicherungsfällen und aus den abgeschlossenen Verträgen ermittelt.

Die Rückstellung für Schadenregulierungskosten wurde unter Beachtung des koordinierten Ländererlasses vom 22. Februar 1973 errechnet. Die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.

Die Rückstellung für unverbrauchte Beiträge aus ruhenden Kraftfahrtversicherungen wurde in Höhe der Beitragsguthaben für den Zeitraum vom Beginn der Unterbrechung des Versicherungsschutzes bis zum Bilanzstichtag gebildet. Die Beitragsguthaben wurden für jeden Vertrag einzeln ermittelt. Die Anteile der Rückversicherer an der Rückstellung für unverbrauchte Beiträge aus ruhenden Kraftfahrtversicherungen wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.

Die Bruttorückstellung für das zu erwartende Storno bei bereits vereinnahmten Beiträgen wurde nach Erfahrungswerten ermittelt. Die Anteile der Rückversicherer an der Rückstellung für das zu erwartende Storno wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.

Die Rückstellung aufgrund der Verpflichtung aus der Mitgliedschaft in der Verkehrsopferhilfe e. V. wurde entsprechend der Aufgabe des Vereins für das vorhergehende Geschäftsjahr gebildet. Die Anteile der Rückversicherer an der Rückstellung aufgrund der Verpflichtung aus der Mitgliedschaft in der Verkehrsopferhilfe e. V. wurde den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die anderen Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die übrigen nicht einzeln erwähnten Passivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge und Aufwendungen werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

Grundlagen für die Währungsumrechnung

Fremdwährungspositionen werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Zeitwerte der Kapitalanlagen

Die Offenlegung von Zeitwerten der Kapitalanlagen erfolgt entsprechend den Vorschriften §§ 54 ff. der RechVersV. Die Angaben werden zum Bilanzstichtag erstellt.

Als beizulegende Zeitwerte für Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden Börsenkurse, Rücknahmepreise oder Nettoinventarwerte per 31. Dezember 2020 verwendet.

Als beizulegende Zeitwerte für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden im Wesentlichen die Börsenkurse per 31. Dezember 2020 angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere ohne Börsennotierung wurden auf Grundlage von Discounted-Cash-Flow -Methoden ermittelt.

Die beizulegenden Zeitwerte für Namensschuldverschreibungen werden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 – 50 Jahre) und der Eonia/Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag – 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2020 ermittelt.

Einbeziehung in den Konzernabschluss

Durch die Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, lagen einzelne Buchungsschlusstermine vor dem 31. Dezember des Geschäftsjahres. Die Zahlungsvorgänge grenzten wir über die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab. Dadurch ergaben sich keine wesentlichen Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Angaben zur Bilanz

Aktiva

Entwicklung der Aktivposten im Geschäftsjahr 2020

in Euro
Bilanzwerte Vorjahr Zugänge Abgänge Abschreibungen Bilanzwerte Geschäftsjahr
A.I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2.452.674 12.000.000 4.558.510 43.023 9.851.141
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.902.369 0 23.391 0 1.878.978
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 477.209 0 8.988 0 468.221
Summe A.I. 4.832.251 12.000.000 4.590.888 43.023 12.198.340
Gesamt 4.832.251 12.000.000 4.590.888 43.023 12.198.340
Zeitwert der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2020 gemäß § 54 RechVersV (in Euro) 2020 Bilanzwerte 2020 Zeitwerte zu Anschaffungskosten bilanziert 2020 Zeitwerte zum Nennwert bilanziert 2020 Zeitwerte Summe
A.I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 9.851.141 9.851.141 0 9.851.141
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.878.978 1.986.912 0 1.986.912
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 468.221 479.610 0 479.610
Summe A.I. 12.198.340 12.317.663 0 12.317.663
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert 119.323
2019 Bilanzwerte 2019 Zeitwerte zu Anschaffungskosten bilanziert 2019 Zeitwerte zum Nennwert bilanziert 2019 Zeitwerte Summe
A.I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2.452.674 2.452.674 0 2.452.674
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.902.369 2.008.610 0 2.008.610
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 477.209 490.905 0 490.905
Summe A.I. 4.832.251 4.952.189 0 4.952.189
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert 119.938

A. I. Sonstige Kapitalanlagen

Bewertung von Kapitalanlagen wie Anlagevermögen gemäß § 341b Abs. 2 HGB

Auf der Grundlage nachfolgender Darstellungen nimmt die AXA easy Versicherung AG die Möglichkeit gemäß § 341b HGB in Anspruch, Kapitalanlagen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu bewerten, weil sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Kapitalanlagen ist mit Beschluss des Vorstandes der AXA easy Versicherung AG wie folgt getroffen worden:

Im Geschäftsjahr 2020 waren Kapitalanlagen mit einem Buchwert in Höhe von 1.879 Tsd. Euro bewertet wie Anlagevermögen (2019: 2.380 Tsd. Euro). Dies entspricht einem Anteil von 15 % an den gesamten Kapitalanlagen (2019: 49 %).

Grundlage für die Bestimmung:

Die Bestimmung, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wird aus folgenden Indikatoren abgeleitet:

1. Die AXA easy Versicherung AG ist in der Lage, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen so zu verwenden, dass sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen können.

2. Aufgrund der laufenden Liquiditätsplanung besitzt die AXA easy Versicherung AG die Fähigkeit zur Daueranlage der betreffenden Kapitalanlagen.

3. Die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen werden in der Buchhaltung jeweils auf gesonderten Konten von den anderen Wertpapieren getrennt erfasst. Eine depotmäßige Trennung von Anlage- und Umlaufvermögen ist gewährleistet.

Voraussichtlich dauernde Wertminderung:

Bei den nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen werden Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (gemäß § 341b) HGB vorgenommen.

Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen.

Der Bestand an Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, die wie Anlagevermögen bewertet werden, weist zum 31.12.2020 keine stille Lasten aus.

Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertete Kapitalanlagen

in Tsd. Euro 2020
Bilanzwerte Zeitwerte
--- --- ---
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.879 1.987
Summe Wertpapiere 1.879 1.987
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert 108

B. II Sonstige Forderungen

Die hier ausgewiesenen Beträge entfallen nahezu vollständig auf Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 1.823 Tsd. Euro (2019: 110 Tsd. Euro).

C. II. Andere Vermögensgegenstände

Die Position andere Vermögensgegenstände enthält bezahlte, jedoch noch nicht verrechnete Schäden in Höhe von 2.187 Tsd. Euro (2019: 2.813 Tsd. Euro).

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind für die Zinsforderungen aus Kapitalanlagen gebildet worden.

Passiva

A. Eigenkapital

in Euro 2020 2019
Gezeichnetes Kapital 3.500.000 3.500.000
Kapitalrücklage 1.514.496 1.514.496
Gesetzliche Rücklage gem. § 300 Nr.1 AktG 350.000 350.000
Gesamtes Eigenkapital 5.364.496 5.364.496

Das gezeichnete Kapital der AXA easy Versicherung AG betrug per 31. Dezember 2020 unverändert 3.500.000 Euro und war in 3.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien aufgeteilt.

B. Versicherungstechnische Bruttorückstellungen insgesamt

in Euro 2020 2019
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 104 56
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 64.455.437 64.534.088
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 11.522.228 11.431.653
Sonstige Versicherungen 114 486
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 75.977.883 75.966.282

B. II.1. Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

in Euro 2020 2019
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 0 0
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 59.839.451 60.851.767
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 9.408.483 9.826.984
Sonstige Versicherungen 2 1
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 69.247.936 70.678.752

C. I. Sonstige Rückstellungen

in Euro 2020 2019
darin enthalten:
Rückstellungen für Jahresabschlusskosten 25.892 38.448
Übrige Rückstellungen 193.000 326.711
Gesamt 218.892 365.159

Die Prüfungskosten für die Wirtschaftsprüfer in Höhe von 19 Tsd. Euro (2019: 31 Tsd. Euro) machen den größten Anteil der Rückstellungen für Jahresabschlusskosten aus. Bei den übrigen Rückstellungen handelt es sich zum größten Teil um eine Provisionsrückstellung, die erstmalig in 2017 gebildet wurde. Seit 2016 ist in den übrigen Rückstellungen auch eine Rückstellung für Tantiemen und Ertragsbeteiligung für einen Vorstand enthalten.

D. II. Abrechnungsverbindlichkeiten

Die im Berichtsjahr ausgewiesenen Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft in Höhe von 11.620 Tsd. Euro (2019: 3.966 Tsd. Euro) bestehen in voller Höhe gegenüber verbundenen Unternehmen.

D. III. Sonstige Verbindlichkeiten

Hierin sind unter anderem Verbindlichkeiten aus dem Verrechnungsverkehr gegenüber verbundenen Unternehmen von 49 Tsd. Euro (2019: 816 Tsd. Euro) und Steuerverbindlichkeiten von 473Tsd. Euro (2019: 569 Tsd. Euro) enthalten. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind nicht vorhanden.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

I.1. a) Gebuchte Bruttobeiträge

in Euro 2020 2019
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 1.571 1.350
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 43.226.921 54.829.782
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 19.975.478 25.231.748
Sonstige Versicherungen 222.000 275.000
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 63.425.970 80.337.880

I.1. Verdiente Bruttobeiträge

in Euro 2020 2019
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 1.518 1.299
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 42.243.959 51.689.038
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 19.449.662 23.773.868
Sonstige Versicherungen 222.000 275.000
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 61.917.139 75.739.205

Die verdienten Bruttobeiträge sind im Geschäftsjahr um 13.822 Tsd. Euro bzw. 18,2 % auf 61.917 Tsd. Euro gesunken, was auf das niedrige Neugeschäft aufgrund der Corona-Krise und den Vertragsverlusten im Jahreswechselgeschäft zurückzuführen ist.

I.1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung

Die verdienten Beiträge für eigene Rechnung belaufen sich auf 0 Euro, da zwischen der AXA easy Versicherung AG und der AXA Versicherung AG ein 100-prozentiger Quotenrückversicherungsvertrag besteht.

I.3. Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle

in Euro 2020 2019
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 0 0
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 29.463.337 43.696.004
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 13.407.920 20.791.424
Sonstige Versicherungen 280.441 489.538
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 43.151.698 64.976.966

Die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle sanken um 21.825 Tsd. Euro auf 43.152 Tsd. Euro und die Schadenquote verbesserte sich um 16,1 Prozentpunkte auf 69,7 %.

I.5. a) Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb

in Euro 2020 2019
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 1.006 940
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 5.546.021 7.552.537
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 1.277.518 1.447.382
Sonstige Versicherungen 748 1.050
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 6.825.293 9.001.909

Von den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb des Geschäftsjahres entfielen 4.400 Tsd. Euro (2019: 6.314 Tsd. Euro) auf Abschlusskosten. Die Abschlusskostenquote verbesserte sich um 1,2 Prozentpunkte auf 7,1 % (2019: 8,3 %). Die Verwaltungskosten sanken zwar auf 2.426 Tsd. Euro (2019: 2.687 Tsd. Euro), aber die Verwaltungskostenquote stieg leicht um 0,4 Prozentpunkte auf 3,9 % an, da der Rückgang der Verwaltungskosten geringer ausfiel als der Beitragsrückgang.

Rückversicherungssaldo

in Euro 2020 2019
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung –512 –360
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung –7.234.601 –440.496
Sonstige Kraftfahrtversicherungen –4.764.225 –1.535.062
Sonstige Versicherungen 59.189 215.588
Gesamtes Versicherungsgeschäft: –11.940.149 –1.760.330
- = zugunsten der Rückversicherer

Der Rückversicherungssaldo setzt sich zusammen aus den verdienten Beiträgen des Rückversicherers und den Anteilen des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle und den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb.

I.8. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung

Aufgrund des bestehenden 100-prozentigen Quotenrückversicherungsvertrages zwischen der AXA Versicherung AG und der AXA easy Versicherung erfolgt eine Abgabe sämtlicher versicherungstechnischer Salden an die AXA Versicherung AG. Das versicherungstechnische Ergebnis der AXA easy Versicherung beträgt demnach Null Euro. Das versicherungstechnische Bruttoergebnis hat einen Saldo in Höhe von 12.131 Tsd. Euro (2019: 1.783 Tsd. Euro).

II.2.b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen

Bei den Kapitalanlagen wurden 43 Tsd. Euro (2019: 7 Tsd. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 4 HGB vorgenommen.

II.3. Sonstige Erträge

Die Sonstigen Erträge stammen in erster Linie aus der Rückerstattung von Bankgebühren in Höhe von 120 Tsd. Euro, aus der Ausbuchung kleinerer Verbindlichkeiten in Höhe von 28 Tsd. Euro und der Auflösung einer Rückstellung in Höhe von 7 Tsd. Euro.

II.4. Sonstige Aufwendungen

Die Sonstigen Aufwendungen beinhalten Kosten für Serviceleistungen der AXA Gruppe in Höhe von 624 Tsd. Euro, Aufwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Höhe von 250 Tsd. Euro, Prüfungskosten und Verbandsbeiträge in Höhe von 183 Tsd. Euro, Projektkosten in Höhe von 145 Tsd. Euro, hauptsächlich bezüglich neuer Rechnungslegungsstandards und der ING-Kooperation, Aufwendungen aus Wertberichtigungen von Forderungen in Höhe von 115 Tsd. Euro sowie Bankgebühren von 74 Tsd. Euro .

II.6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Aufgrund des negativen Vorsteuerergebnisses ergibt sich ein Steuerertrag des Geschäftsjahres in Höhe von 409 Tsd. Euro (2019: Steueraufwand in Höhe von 95 Tsd. Euro). Seit dem Geschäftsjahr 2011 besteht eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG als Organträgerin.

II.7. Erträge aus Verlustübernahme

Nach Berücksichtigung des Steuerertrages weist unsere Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 869 Tsd. Euro (2019: Geschäftsergebnis in Höhe von 202 Tsd. Euro) aus, der im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages von der AXA Konzern AG übernommen wird.

Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter

in Euro 2020 2019
1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft 2.172.960 3.993.817
Aufwendungen insgesamt 2.172.960 3.993.817

Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge

2020 2019
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 103 97
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 111.925 143.672
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 92.801 116.028
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 204.829 259.797

Sonstige Angaben

Angaben nach § 285 Nr. 1, Nr. 2 HGB

Die Angaben zu den sonstigen Verbindlichkeiten sind in den Erläuterungen zu der entsprechenden Bilanzposition aufgeführt.

Angaben nach § 285 Nr. 3 und 3a HGB

Die AXA easy Versicherung AG besitzt keine Nachzahlungsverpflichtungen bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Investmentanteilen.

Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB

Es sind keine Mitarbeiter bei der AXA easy Versicherung AG beschäftigt.

Angaben nach § 285 Nr. 9 HGB

Ein Mitglied des Vorstands hat im Berichtsjahr eine Vergütung erhalten. Eine Angabe zur erhaltenen Vergütung unterbleibt, da bei nur einem betroffenen Vorstand die individualisierte Vergütung mit der Gesamtvergütung identisch ist. Die weiteren Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsrat haben keine Vergütung erhalten. Die Tätigkeiten wurden im Rahmen der bestehenden Arbeitsverhältnisse von der AXA Konzern AG entlohnt und nur im Wege des Dienstleistungsvertrages zwischen den Gesellschaften verrechnet. Am Jahresende bestanden weder gegenüber Vorstandsmitgliedern noch gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern Darlehen. Es wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB

Die Abschlussprüferhonorare teilen sich nach Leistungsarten wie folgt auf:

In Tsd. Euro 2020 2019
Abschlussprüfungsleistungen 37 31
Sonstige Leistungen 19 6
Gesamt 56 37

Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht.

Angaben nach § 285 Nr. 19 HGB

Zum Bilanzstichtag befanden sich bei der AXA easy Versicherung AG keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.

Angaben nach § 285 Nr. 21 HGB

Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.

Angaben nach § 285 Nr. 23 HGB

Zum Bilanzstichtag befanden sich bei der AXA easy Versicherung AG keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand, die zu Sicherungszwecken abgeschlossen wurden.

Angaben nach § 285 Nr. 26 HGB

Weiterführende Angaben zu Anteilen beziehungsweise Aktien an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches, aufgegliedert nach Anlagezielen:

in Euro Marktwert Buchwert Reserven/Lasten Ausschüttungen im Geschäftsjahr
Rentenfonds 9.851 9.851 0 0
Gesamt 9.851 9.851 0 0

Angaben gem. § 285 Nr. 33 HGB (Nachtragsbericht)

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 sind bei unserer Gesellschaft keine Vorgänge eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben.

Aufsichtsrat

Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB

Dr. Nils Reich

Vorsitzender

Mitglied des Vorstandes der

AXA Konzern AG

Köln

Dr. Marc-Daniel Zimmermann

(bis 29. Februar 2020)

(Finanzexperte)

Mitglied des Vorstandes der

AXA Konzern AG

Köln

Beate Heinisch

stellv. Vorsitzende

Mitglied des Vorstandes der

AXA Konzern AG

Köln

Alexandra Postert

(seit 1. März 2020)

(Finanzexpertin)

Leiterin Financial Accounting & Reporting

AXA Konzern AG

Köln

Vorstand

Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB

Dr. Michael Bongartz

Vorstandsvorsitzender

Konzernkommunikation, Recht,

Unternehmensentwicklung,

Informationssysteme (EDV),

Projektmanagement, Marketing, Vertrieb

Stefan Rupp

Finanzen, Mathematik, Risikomanagement,

Personal, Revision, Rechnungswesen,

Planung, Controlling, Steuern,

Betriebsorganisation, Compliance

Dr. Daniel Schulze Lammers

Kapitalanlagen, Verarbeitung/Schaden,

Produktmanagement, Rückversicherung

Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB und § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG

Nach den vorliegenden Mitteilungen gemäß § 20 Absatz 1 und Absatz 4 AktG hält die AXA Konzern AG, Köln, 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft.

Im Verhältnis zur AXA Konzern AG, Köln, sind wir ein Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG in Verbindung mit § 18 Absatz 1 AktG.

Die AXA easy Versicherung, Köln wird in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, als kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, zum 31. Dezember 2020 einbezogen. Der Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorités des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in englischer Sprache im elektronischen Bundesanzeiger unter AXA Konzern AG befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB veröffentlicht.

Köln, den 08. März 2021

Der Vorstand

Dr. Bongartz

Rupp

Dr. Schulze Lammers

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die AXA easy Versicherung AG, Köln

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AXA easy Versicherung AG, Köln, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA easy Versicherung AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Im Folgenden stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

Bewertung der Kapitalanlagen

Zugehörige Informationen im Abschluss

Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen sind im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs enthalten.

Sachverhalt und Risiko für die Prüfung

Die Prüfung der Kapitalanlagen war aufgrund der Bedeutung des Postens in der Bilanz (T€ 12.198 bzw. 66,1 % der Bilanzsumme) der Gesellschaft und der erheblichen Beurteilungsspielräume (Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen), die bei der Bewertung der Kapitalanlagen (einschließlich der Zeitwertangaben im Anhang) auftreten können, ein wesentlicher Bestandteil unserer Jahresabschlussprüfung.

In Bezug auf die Buchwerte besteht bei Kapitalanlagen, bei denen der Zeitwert zum Bilanzstichtag ermittelt wird, das Risiko, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung nicht erkannt wurde und damit eine am Bilanzstichtag erforderliche Abschreibung auf den beizulegenden Zeitwert unterbleibt.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben die von der Gesellschaft bilanzierten Kapitalanlagen wie folgt geprüft:

Nach einer Untersuchung der Risikopositionen, die die Gesellschaft im Bestand hat, haben wir das System zur Erfassung und Änderung von Kapitalanlagen im Kapitalanlagenverwaltungssystem, der vollständigen und richtigen Übernahme des Kapitalanlagebestandes in die Bewertungssysteme sowie die korrekte Erfassung der Ergebnisse in der Hauptbuchhaltung geprüft. Der Schwerpunkt der Prüfung lag dabei auf der Untersuchung des Systems auf Bestehen und Funktionsfähigkeit von internen Kontrollen. Anschließend haben wir geprüft, ob die der Zeitwertermittlung zugrundeliegenden Preise mittels Börsenkurs oder mittels eigener Berechnung bestimmt wurden. Für den Direktbestand der gehaltenen Kapitalanlagen haben wir, sofern Börsenkurse unter Annahme eines aktiven Marktes verwendet wurden, diese durch Abgleich mit unabhängigen externen Quellen überprüft. Bei eigenen Berechnungen der Gesellschaft und Vorliegen eines inaktiven Marktes haben wir uns einen Überblick über die verwendeten Bewertungsmethoden und Modellparameter verschafft. Anschließend haben wir die Zeitwerte analysiert, plausibilisiert und in Stichproben geprüft.

Die angewandten Berechnungs- und Bewertungsmethoden der Kapitalanlagen sind insgesamt angemessen. Wir erachten die zugrundeliegenden Annahmen für ausgewogen und angemessen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichtes - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden in der Aufsichtsratssitzung am 30. März 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. März 2020 von dem Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der AXA easy Versicherung AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Marc Semrau.

Köln, den 12. März 2021

**Mazars GmbH & Co KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

Dr. Varain, Wirtschaftsprüfer

Semrau, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des Geschäftsjahres 2020 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährige Berichte, in zwei Sitzungen sowie einer schriftlichen Abstimmung wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes (AktG) über die allgemeine Geschäftsentwicklung, über grundlegende Angelegenheiten sowie über die strategischen Ziele der Geschäftsführung unterrichtet.

Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert. Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem Vorstand in mehreren Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet.

In der Sitzung am 30. März 2020 befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem Bericht des Vorstandes über den Geschäftsverlauf 2019 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die endgültige Planung für 2020 vor. Der Aufsichtsrat wurde zudem umfassend über die Risikosituation informiert. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Thema der Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer. In der Sitzung am 18. November 2020 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den bisherigen Geschäftsverlauf im laufenden Jahr sowie über die Risikosituation und gab einen Kurzbericht über die vorläufige Planung für das Jahr 2021.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 die gemäß dem Merkblatt der BaFin zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung und notwendige Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht sowie die Solvabilitätsübersicht für das Geschäftsjahr 2020 wurden von der vom Aufsichtsrat zum Abschlussprüfer bestellten Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, geprüft. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der bilanzfeststellenden Sitzung zusätzlich mündlich erläutert und Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht und die Erläuterungen zustimmend zur Kenntnis.

Die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch den Aufsichtsrat ergab keine Beanstandung. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist.

Es hat sich eine Personalveränderung im Aufsichtsrat ergeben. Herr Dr. Marc Daniel Zimermann hat sein Mandat mit Wirkung zum 29. Februar 2020 niedergelegt und ist damit zu diesem Datum aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Als neues Mitglied des Aufsichtsrates wurde mit Wirkung zum 1. März 2020 Frau Alexandra Postert, Leiterin Financial Accounting & Reporting, gewählt.

Der Aufsichtsrat spricht Herrn Dr. Zimmermann seinen Dank für die erfolgreiche Tätigkeit für die Gesellschaft aus. Unser besonderer Dank gilt weiterhin dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienstleistungsgesellschaften, die für die Gesellschaft im Jahr 2020 tätig geworden sind.

Köln, den 22. März 2021

Für den Aufsichtsrat

Dr. Nils Reich, Vorsitzender

Beate Heinisch

Alexandra Postert

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1 Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage ist nicht Bestandteil des Lageberichts und damit nicht prüfungspflichtig.