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AXA Annual Report 2020

Apr 26, 2021

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Annual Report

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Publication

AXA Versicherung Aktiengesellschaft

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Kennzahlen

AXA Konzern

2020 2019
Konzerneinnahmen (IFRS) 1
- in Mio. Euro 11.025 10.862
1 Quelle: Konzerngeschäftsbericht AXA Gruppe.
AXA Versicherung AG 2020 2019
Beitragseinnahmen brutto
- in Mio. Euro 4.036 4.092
- Veränderung in % -1,4 1,7
- Selbstbehalt in % 64,5 64,5
Aufwendungen für Versicherungsfälle f. e. R.
- in Mio. Euro 1.699 1.802
- in Prozent der verdienten Beiträge f. e. R. 66,1 69,3
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb f. e. R.
- in Mio. Euro 523 562
- in Prozent der Beitragseinnahmen f. e. R. 20,1 21,6
Schadenrückstellungen in % der Schadenzahlungen f. e. R. 427 411
Versicherungstechnische Rückstellungen in % der Beitragseinnahmen f. e. R. 337 328
Kapitalanlagen in Mio. Euro (inkl. der Depotforderungen) 9.262 9.246
Nettoverzinsung in % (inkl. der Depotforderungen) 2,5 2,5
Ergebnis vor Gewinnabführung in Mio. Euro 325 273
Gezeichnetes Kapital in Mio. Euro 165 165
Eigenkapital
- in Mio. Euro 243 243
- in % der Beitragseinnahmen f. e. R. 9,3 9,2

f. e. R. = für eigene Rechnung

Als Folge von Rundungen können sich bei der Berechnung von Summen und Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Aufsichtsrat

Antimo Peretta

Vorsitzender

CEO European Markets, AXA GIE

La Neuveville/BE, Schweiz

Christine Theodorovics

stellv. Vorsitzende

Chief Strategic Development Officer Europe, AXA GIE

Thalwill, Schweiz

Andrea Wolf

Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der AXA Konzern AG

Sankt Augustin

Vorstand

Dr. Alexander Vollert

Vorsitzender

Vorstandsvorsitz

Customer Management (bis 30. November 2020 Kundenmanagement)

Dr. Klaus Endres

Operations

People Experience (ab 30. November 2020)

Kai Kuklinski

Vertrieb

Dr. Stefan Lemke

Informationstechnologie / Digitalisierung

Dr. Nils Reich

Sachversicherung

Dr. Marc Daniel Zimmermann

Finanzen

People Experience (bis 30. November 2020)

Lagebericht

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Corona-Folgen für die Konjunktur

Die deutsche Wirtschaft ist im Corona-Jahr 2020 schwer getroffen. Laut erster Schätzung des Statistischen Bundesamts ist die Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr um 5,0 % eingebrochen. Damit ist Deutschland nach einer zehnjährigen wirtschaftlichen Wachstumsphase durch die Corona-Beschränkungen tief in die Rezession gerutscht. Ein stärkeres Schrumpfen der Wirtschaft in der jüngeren Vergangenheit gab es lediglich während der globalen Finanzkrise 2009.

Die Pandemie-Folgen wie beispielsweise der zeitweise Stillstand weiter Teile der deutschen Wirtschaft oder die zwischenzeitliche Schließung der Grenzen und die damit resultierenden Unterbrechungen der Lieferketten hinterließen deutliche Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Die Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen sanken erstmals seit 2009.

Im Sommer und gleichermaßen dann im Herbst blieben zwar die Grenzen durchgängig geöffnet, jedoch trafen die Beschränkungen angesichts der vermehrten Ausbreitung der Neuinfektionen abermals das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben.

Auch die Befürchtungen eines Haushaltsdefizites für das Jahr 2020 werden bestätigt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden demnach durch Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen 158,2 Milliarden Euro mehr Ausgaben getätigt als Einnahmen erzielt. Im Ergebnis liegt damit eine Defizitquote von 4,8 % vor und damit das zweithöchste Defizit seit der deutschen Wiedervereinigung.

Während auf der einen Seite die staatlichen Ausgaben durch die unterstützenden milliardenschweren Hilfspakete stiegen, sanken auf der anderen Seite die Einnahmen erheblich. Hinzu kam gleichermaßen die Verringerung des Steueraufkommens, insbesondere bedingt durch die ab dem 1. Juli 2020 für ein halbes Jahr reduzierte Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 %.

Der Blick auf die wirtschaftlichen Entwicklungen während der Pandemie in Europa zeigt ein ähnliches Bild. Die EU-Kommission schätzt nach ihren Prognosen für die EU-Mitgliedsstaaten einen durchschnittlichen BIP-Rückgang von 7,4 % im Corona-Jahr 2020 (Stand Januar 2021). Gleichermaßen wird für die Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets ein Rückgang um 7,8 % für das Jahr 2020 verzeichnet. In diesem Zusammenhang legt die deutsche Wirtschaft in der EU noch ein relativ gutes Ergebnis vor.

Ferner spiegelt sich auch der Anstieg von Defiziten und Staatsverschuldungen im gesamten EU-Raum wider. Durch die steigenden Sozialausgaben sowie die sinkenden Steuereinnahmen der EU-Mitgliedstaaten wird im EU-Gebiet ebenfalls ein erhöhtes Defizit erwartet. Laut Prognosen werden sich die gesamtstaatlichen Defizite im EU-Währungsgebiet von 0,6 % des BIP (2019) auf rund 8,8 % im Jahr 2020 erhöhen. Entsprechend zeigt sich auch die Prognose für die Gesamtschuldenquote des Euroraums, die einen Anstieg von 85,9 % des BIP (2019) auf 101,7 % im Jahr 2020 verzeichnet.

Ein weiterer Trend, der im Corona-Jahr in Deutschland durchbrochen wurde, betrifft den Arbeitsmarkt. Der stetige Aufwärtstrend am Arbeitsmarkt wurde demnach nach 14 Jahren beendet. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes waren im Jahresdurchschnitt 2020 44,8 Millionen Erwerbstätige in Deutschland tätig. Im Vergleich zum Vorjahr liegt damit ein Rückgang von 1,1 % vor.

Seit März 2020 halten die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an und treffen den Arbeitsmarkt mit voller Wucht. Die Arbeitslosenzahl im Jahresdurchschnitt 2020 stieg im Vergleich zum Vorjahr um 429 Tsd. auf insgesamt 2.695 Tsd. Menschen. Im Ergebnis lag damit eine Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt von 5,9 % für das Jahr 2020 (+0,9 % gegenüber dem Vorjahr) vor.

Zeitgleich stieg die Kurzarbeit auf ein historisches Niveau. Laut der Bundesagentur für Arbeit befanden sich noch nie zuvor so viele Menschen in Kurzarbeit. Der Höchststand wurde im April 2020 mit knapp 6 Millionen Menschen in Kurzarbeit erreicht, was 18 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten entspricht.

Der Verlust von Arbeitsplätzen betrifft zugleich die gesamte EU. Nach den Prognosen der EU-Kommission wird in der EU ein Anstieg der Arbeitslosenquote von 6,7 % (2019) auf 7,7 % für das Jahr 2020 prognostiziert. Für den Euro-Raum wird voraussichtlich ein Anstieg von 7,5 % (2019) auf 8,3 % für das Jahr 2020 eingeschätzt.

Die Weltwirtschaft ist durch die Corona-Pandemie ebenfalls stark beeinflusst. Mit dem Amtswechsel im Weißen Haus, dem Brexit und neuen Binnenmärkten steht der Welthandel für das laufende Jahr zusätzlich vor offenen Fragen. Es bleibt spannend, wie sich die Handelsbeziehungen zwischen den USA, der EU sowie Großbritannien weiterentwickeln und wie sich weitere Handelsmächte wie China oder Indien parallel einordnen.

In der ersten Jahreshälfte 2020 verzeichnete die Weltwirtschaft einen historischen Einbruch, den es nicht einmal zu Zeiten der Finanzkrise gegeben hat. Laut der Bundesregierung schrumpfte die globale Wirtschaftsleistung im zweiten Quartal in US-Dollar preis- und saisonbereinigt um 7,8 % gegenüber dem Vorquartal.

In der zweiten Jahreshälfte 2020 startete eine erste Erholungsbewegung. Laut der Bundesregierung gab es im dritten Quartal eine Wachstumsrate von 7,4 % gegenüber dem zweiten Quartal, sodass der Aufschwung der globalen Wirtschaftsleistung fast so hoch ausfiel wie der Einbruch zuvor. Durch die neuerlichen strikten Einschränkungen des öffentlichen Lebens gegen Jahresende und die sehr unterschiedliche Betroffenheit der Länder hinsichtlich Ablauf und Ausmaß der Verbreitung des Virus ist die Nachhaltigkeit dieser Entwicklung weiter zu beobachten.

Für das Schlussquartal 2020 prognostizieren bereits Frühindikatoren eine positive weltweite Entwicklung. Dennoch sind solche Prognosen vorsichtig einzuordnen, da der Erholungsprozess nach wie vor wesentlich vom Infektionsgeschehen abhängt. Gleichermaßen wird ein Weltwirtschaftswachstum für das laufende Jahr (Stand Januar 2021) von rund 4 % erwartet. Die Prognosen setzen jedoch voraus, dass die ersten Impfungen gegen das Coronavirus im Laufe des Jahres flächendeckend erfolgen. Nur durch die flächendeckende Bereitstellung des Impfstoffes kann die Bremsung der Ausbreitung des Virus gewährleistet werden und ein weltweiter Aufholprozess unmittelbar eintreten.

Kapitalmarktentwicklung

Die Entwicklung der Kapitalmärkte im Jahr 2020 war wesentlich geprägt durch die Corona-Pandemie. Im März führte die rasche globale Ausbreitung des Virus und die damit verbundenen unsicheren Auswirkungen auf die Konjunktur zu einem massiven Kurseinbruch an den Aktienmärkten, steigenden Risikoaufschlägen an den Märkten für Unternehmensanleihen und neuen historischen Tiefständen an den Zinsmärkten. Der EuroStoxx 50 büßte von seinem Höchstwert im Februar auf seinen Tiefstwert im März um 38% ein. Am europäischen Zinsmarkt erreichte der zwanzigjährige Swap-Zins im März mit -0,12 % einen historischen Tiefstand.

Insbesondere das entschlossene Eingreifen der Zentralbanken und fiskalapolitische Maßnahmen führten im zweiten Quartal zu einer deutlichen Erholung an den Aktienmärkten. Als geldpolitische Sondermaßnahme legte die Europäische Zentralbank (EZB) das Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP) auf. Der EZB-Einlagezins verblieb im Jahr 2020 unverändert bei -0,5 %. Neben Notfallhilfen senkte die amerikanische Notenbank FED den Leitzins entschlossen um 1,5 % auf den Zielkorridor von 0,0 % bis 0,25 % und stellte im weiteren Jahresverlauf in Aussicht den Leitzins bis einschließlich 2023 nicht zu erhöhen. Im Wesentlichen getrieben von den geldpolitischen Maßnahmen reduzierte sich das Zinsdifferential zwischen dem Euro und dem US-Dollar massiv, so dass die Absicherungskosten für das Wechselkursrisikos von Kapitalanlagen in US-Dollar sich im Jahr 2020 deutlich reduzierten.

Die zweite Jahreshälfte war zunächst geprägt von Sorgen über die zweite Infektionswelle und den möglichen negativen Auswirkungen eines zweiten Lockdowns. Im frühen November rückte die US Präsidentenwahl in den Fokus der Kapitalmärkte. Zunehmende Klarheit über den Ausgang der Wahl und insbesondere positive Nachrichten über die Entwicklung von Impfstoffen trieben die Aktienmärkte Mitte November in die Höhe. Die Zinsen verharrten unterdessen - insbesondere im Zusammenhang mit der Erwartung einer andauernd expansiven Geldpolitik - auf äußerst niedrigem Niveau.

Der im Vergleich zur Eurozone stärkere Zinsrückgang in den Vereinigten Staaten war ein wesentlicher Treiber der Abwertung des US-Dollars gegen den Euro. Die Entwicklung des Britischen Pfundes war im Jahresverlauf von der unverändert bestehenden Unsicherheit um den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union geprägt.

01.01.2020 31.12.2020 Veränderung
Zinsen 10 Jahre Swap 0,11% -0,26% -0,37%-Pkt.
10 Jahre Bundesanleihe -0,19% -0,57% -0,38%-Pkt.
Aktien EuroStoxx 50 3.745 3.553 -5,1%
S&P 500 (USA) 3.230 3.756 16,3%
Währung EUR/USD 1,12 1,22 8,9%
EUR/GBP 0,85 0,89 4,7%

Deutsche Versicherungswirtschaft in der Corona-Krise

Im Bereich der Versicherungswirtschaft hat die Corona-Krise deutliche Spuren hinterlassen. Besonders betroffen ist das Geschäft der Lebensversicherer. Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge ist im Krisenjahr 2020 um gut 12 % gesunken.

Die Versicherungswirtschaft konnte zumindest in zwei von drei Sparten ein besseres Ergebnis als noch vor einem Jahr erwartet verzeichnen. In der Schaden- und Unfallversicherung stiegen die Einnahmen um 2,1 % auf fast 75 Milliarden Euro. Gleichermaßen wurde ein Anstieg bei den Beiträgen der privaten Krankenversicherer verzeichnet. Hier stiegen die Beiträge um 3,8 % auf knapp 43 Milliarden Euro. Der Zuwachs betrifft im Einzelnen: Die Krankenversicherung mit 1,5 % und die Pflegeversicherung, insbesondere bedingt durch Mehrleistungen im Zuge der gesetzlichen Pflegereformen, mit 31,2 %.

Hingegen wird ein Minus bei den Lebensversicherern, Pensionskassen sowie Pensionsfonds verzeichnet. Das Beitragsminus im Corona-Jahr 2020 beläuft sich auf 0,4 % mit knapp 103 Milliarden Euro. Dabei fällt die Entwicklung zwischen den laufenden Beiträgen und den Einmalbeiträgen wie folgt aus: Ein Rückgang der laufenden Beiträge um 1,0 % auf 64,4 Milliarden Euro und ein Anstieg der Einmalbeiträge um 0,4 % auf 38,3 Milliarden Euro.

Laut den Angaben des GDV haben die deutschen Versicherer insgesamt über alle drei Sparten hinweg einen leichten Beitragszuwachs um insgesamt 1,2 % auf rund 220 Milliarden Euro erreicht.

Digitalisierung und Partnerschaften

Die immer weiter an Fahrt aufnehmende Digitalisierung und das Eingehen strategischer Partnerschaften sind neben der Bewältigung von Corona-Einflüssen die drängendsten aktuellen Themen der Versicherungsbranche.

Digitalisierung

Die Digitalisierung der Versicherungsbranche ist weiterhin in starker Bewegung. Das klassische Beratungsgeschäft über Hausbesuche oder Filialen war bereits vor der Corona-Zeit sukzessive im Wandel. Prozessumstellungen, die Implementierung von digitalen Arbeitsweisen sowie die Ausweitung des Produktportfolios im Netz sind im Markt bereits im vollen Gange. Hinzu kommt, dass die Pandemie und die damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen die Kommunikation zwischen den Beratern und den Kunden maßgeblich beeinflusst hat. Der nun fehlende persönliche Kontakt wurde unmittelbar in vielen Bereichen durch digitale Kommunikationskanäle ersetzt. Der bereits ohnehin laufende Wandel im Bereich der Berater-Kunde-Kommunikation wurde damit durch die Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Krise erheblich beschleunigt. Viele neue Medien kommen zum Einsatz und ermöglichen die Disponierung von Veranstaltungen, Kampagnen und sonstigen Vertriebsaktivitäten in die digitale Welt. Die Nachfrage nach digitalen Produkten und Services nimmt stetig zu. Damit gewinnt der digitale Austausch immer mehr an Bedeutung, insbesondere auch bedingt durch Homeoffice inklusive virtuellen Meetings und Kundengesprächen, die durch die Corona-Krise in den Vordergrund gerückt sind. Insofern hat die Versicherungsbranche im Rahmen der Pandemie 2020 einen Digitalisierungsschub erfahren und viele der aus der Krise notwendig gewordenen Verhaltensweisen und Erkenntnisse werden absehbar einen nachhaltigen Einfluss auch in der Zukunft haben.

Der Digitalisierungsschub entfaltet sich gleichermaßen im AXA-Konzern. Auch die AXA nutzt die Digitalisierung als große Chance. Bereits 2014 wurde mit dem AXA Innovation Campus ein wichtiger Baustein im Hinblick auf die Digitalisierung gelegt. Mit dem Kernziel der Erarbeitung von neuen, digitalen Geschäftsideen für die Versicherer rückt die AXA immer mehr in die virtuelle Offensive. Ferner wird der Wandel zum digitalen Versicherer durch neue Partnerschaften vorangetrieben. Neben den primär digital erfolgten Vertriebsprozessen war der virtuelle Schub gleichermaßen in der internen Arbeitsorganisation ersichtlich. Aufgrund der bereits herrschenden digitalen Infrastruktur waren umfassende Homeoffice-Lösungen für die eigenen Mitarbeiter praktisch von Beginn der Corona Krise an möglich.

Partnerschaften

Im Jahr 2020 konnte AXA mit mehreren renommierten Partnern zusammenarbeiten, um seine Vertriebsreichweite durch die Nutzung seiner digitalen Fähigkeiten zu erweitern.

Gemeinsam bringen AXA und der Autobauer BMW eine innovative Kfz-Versicherung für PKW auf den Markt. Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit steht für die Beteiligten ausnahmslos die Erfüllung der Kundenbedürfnisse. Nach einer einjährigen Testphase startet die Kooperation mit BWM mit einem einmonatigen und kostenfreien Vollkasko-Versicherungsschutz für die Kunden. Durch den Gratismonat kann der Autoverkäufer im Autohaus direkt die elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) generieren und das Auto anmelden. Das sogenannte ,,Ready2Drive“-Konzept im angebotenen kostenlosen Freimonat ohne vertragliche Verbindungen führte zu einem hohen Kundeninteresse. Mehr als 50 % dieser Kunden entschieden sich nach der kostenlosen Testphase weiterhin an einem Kfz-Folgevertrag bei AXA festzuhalten.

Ein weiteres Beispiel ist die ING-Partnerschaft: Mehr als 2 Millionen ING-Kunden haben jetzt Anspruch auf ein exklusives Versicherungspaket bestehend aus Haftpflicht-, Haushalts- und Gebäudeversicherung von AXA. Die neuen digitalen Lösungen sind direkt in das Online-Banking von ING integriert. Damit ermöglichen ING und AXA gemeinsam den Kunden eine flexible und bedarfsgerechte Absicherung. Mit der Zusammenarbeit wird ein wichtiger Baustein für künftige Kooperationen zwischen Banken und Versicherungen gelegt. Der Schritt der digitalen Integration von Versicherungsthemen im Banking-Bereich betont abermals die Vorreiterrolle beider Beteiligten im unaufhaltbaren digitalen Wandel. Die angebotenen Leistungen und der Service sollen sukzessive auch auf weitere Kundengruppen ausgeweitet werden.

Unser Unternehmen

Die AXA Versicherung AG ist ein klassischer Kompositversicherer und nimmt einen führenden Platz unter den Schaden- und Unfallversicherungsgesellschaften in Deutschland ein. Sie hat ihre Wurzeln im Jahr 1919 in der damaligen Wikinger Lloyd Versicherungs-AG. Durch Fusionen mit namhaften Gesellschaften wie 1999 mit der Nordstern Allgemeine Versicherungs-AG, 2000 mit der Albingia Versicherungs-AG, 2009 mit der DBV-Winterthur Versicherung AG, der DBV-WinSelect Versicherung AG und der Deutsche Ärzteversicherung Allgemeine Versicherungs-AG sowie 2016 mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung AG ist sie in den zurückliegenden Jahren stark gewachsen. Geschäftsschwerpunkte sind die Kraftfahrtversicherung und die Haftpflichtversicherung. Wichtige Geschäftszweige sind darüber hinaus im Privatkundengeschäft die Unfall-, Gebäude- und Hausratversicherung sowie im Industrie- und Firmenkundengeschäft die Feuer- und Transportversicherung.

Starke Ratings im AA-Bereich

Die drei großen Ratingagenturen bescheinigen der AXA Gruppe, mit Hauptsitz in Frankreich, seit Langem eine hohe Finanzkraft. Deren Einstufungen können indirekt auch für die Kerngesellschaften der deutschen AXA Konzern AG herangezogen werden. Standard & Poor’s Ratings Services hat zuletzt am 4. August 2020 seine Financial Strength Rating-Entscheidung für AXA unverändert auf AA- belassen und diese wie im Vorjahr mit einem stabilen Ausblick versehen. Am 13. Oktober 2020 hatte Fitch sein AA- Insurer Financial Strength Rating gleichermaßen mit einem stabilen Ausblick für die AXA Gruppe bekräftigt. Moody’s bewertet AXA in seinem Insurance Financial Strength Rating vom 7. September 2020 weiterhin mit Aa3 und hat den Ausblick ebenfalls auf stabil gesetzt.

Entwicklung des Geschäftsverlaufes im Vergleich zu den Erwartungen

Die Ausbreitung der Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Einschränkungen sowie der massive Kurseinbruch an den Aktienmärkten führten zu teilweise erheblichen Abweichungen von den Planungen. Mit klaren strategischen Vorgaben und durch ein entschiedenes Kosten- und Schadenmanagement konnten die negativen Auswirkungen jedoch spürbar abgemildert werden.

Das niedrige Mobilitätsniveau und weniger Neuzulassungen von Personenkraftwagen führten zu einem merklichen Rückgang der Beitragseinnahmen in den Kraftfahrtversicherungen. Bei gleichzeitigen Einnahmezuwächsen in Feuerversicherungen und verbundenen Gebäudeversicherungen entwickelten sich die Beitragseinnahmen insgesamt leicht rückläufig.

Die Gesamtschadenquote konnte trotz einer merklich höheren Schadenbelastung aus Betriebsschließungen und Veranstaltungsausfällen planmäßig leicht gesenkt werden. Dies ist maßgeblich auf eine Beteiligung der Rückversicherer an den Zusatzbelastungen der Corona-Pandemie, eine geringere Anzahl von Naturereignissen im Vergleich zum Vorjahr und einen aus dem Lockdown resultierenden deutlichen Rückgangs der Schadenaufwendungen im Bereich der Kraftfahrtversicherungen zurückzuführen. Darüber hinaus zeigte sich eine Besserabwicklung von Vorjahresschäden.

Das Kapitalanlageergebnis verbesserte sich bei dem turbulenten Kapitalmarktumfeld etwas weniger als geplant. Insgesamt konnte eine höhere Gewinnabführung erzielt werden als angenommen.

Der Geschäftsverlauf im Einzelnen

Beitragseinnahmen um 1,4 % rückläufig

Die gebuchten Bruttobeiträge verringerten sich im Geschäftsjahr um 1,4 % auf 4,0 Mrd. Euro. Im direkten Geschäft konnten die erneuten Zuwächse in verbundene Wohngebäudeversicherung und in den sonstigen Versicherungen den Corona-Pandemie-bedingten Rückgang in der Kraftfahrtversicherung nicht kompensieren. Zudem verzeichnete die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr, als Resultat unserer Zurückhaltung im Neugeschäft, weiterhin Beitragsrückgänge. Im übernommenen Geschäft blieben die Beitragseinnahmen mit 0,3 Mrd. Euro stabil.

Beitragsentwicklung nach Versicherungssparten

in Mio. Euro 2020 2019 Veränderung Anteil
Unfallversicherung 222 228 -2,6% 6%
Haftpflichtversicherung 615 619 -0,6% 17%
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 777 832 -6,6% 21%
sonstige Kraftfahrtversicherung 501 526 -4,8% 13%
Feuer- und Sachversicherung 1.145 1.127 1,7% 31%
davon Feuerversicherung 143 137 4,4% 4%
davon Verbundene Hausratversicherung 166 168 -1,2% 4%
davon Verbundene Gebäudeversicherung 515 484 6,3% 14%
davon sonstige Sachversicherung 322 338 -4,6% 9%
Transport- und Luftfahrtversicherung 124 126 -1,2% 3%
Kredit- und Kautionsversicherung 35 33 5,1% 1%
sonstige Versicherungen 292 273 6,9% 8%
Direktes Versicherungsgeschäft insgesamt 3.711 3.763 -1,4% 100%
In Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft 326 329 -1,2%
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 4.036 4.092 -1,4%

Schadenquote wieder gesunken

Das Geschäftsjahr war geprägt durch Corona-Pandemie-bedingte Schadenaufwendungen in den Betriebsunterbrechungs- und Veranstaltungsausfallversicherungen. Demgegenüber stehen deutlich niedrigere Schadenfrequenzen in der Kraftfahrtversicherung, bedingt durch das niedrige Mobilitätsniveau, und im Bereich der Elementarschäden, im Wesentlichen aufgrund der deutlich geringeren Anzahl von Naturereignissen im Vergleich zum Vorjahr. Im Privatkundengeschäft reduzierte sich zudem die Anzahl von Großschäden. Die Gesamtschadenquote brutto konnte um 0,5 Prozentpunkte auf 64,1 % gesenkt werden.

Unter Berücksichtigung höherer Schadenexzedentenbeteiligungen seitens unserer Rückversicherer sowie besserer Abwicklungen von Vorjahresschäden sank die Gesamt-Schadenquote netto deutlich um 3,3 Prozentpunkte auf 66,1 %.

Bruttokostenquote erneut verbessert

Die Bruttokostenquote verringerte sich im Berichtsjahr um 0,2 Prozentpunkte auf 25,7 %. Die Provisionsaufwendungen sanken neugeschäftsbedingt um 0,7 % und die weitere Umsetzung unserer Kosteneffizienzmaßnahmen, sowie kurzfristige Kosteneinsparungen im Rahmen des Krisenmanagments ermöglichten einen Rückgang der Brutto-Verwaltungskosten um 5,0 %.

Kapitalanlageergebnis leicht gestiegen

Das gesamte Kapitalanlageergebnis – aller Erträge abzüglich aller Aufwendungen – betrug im Berichtsjahr 234 Mio. Euro (Vorjahr: 231,8 Mio. Euro). Grund hierfür waren höhere Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen. Dabei fiel das laufende Ergebnis für Kapitalanlagen um 67,9 Mio. Euro auf 133,7 Mio. Euro. Die laufende Verzinsung verringerte sich daher von 2,2 % auf 1,4 %.

Aus dem Abgang von Kapitalanlagen wurden Gewinne in Höhe von 116,2 Mio. Euro (Vorjahr: 30,6 Mio. Euro) realisiert. Diese Gewinne wurden hauptsächlich aus dem Verkauf von Aktienfonds, Rentenfondsanteilen und festverzinslichen Wertpapieren erzielt. Den Abgangsgewinnen standen Abgangsverluste in Höhe von 5,9 Mio. Euro (Vorjahr: 5,5 Mio. Euro) gegenüber.

Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von insgesamt 13,7 Mio. Euro (Vorjahr: 4 Mio. Euro) vorgenommen, davon sind 5,2 Mio. Euro durch Wechselkursänderungen bedingt (Vorjahr: 0,8 Mio. Euro). Ein Großteil der außerplanmäßigen Abschreibungen mit 4,7 Mio. Euro entfällt auf Immobilienfonds. Die Zuschreibungen auf Kapitalanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 3,8 Mio. Euro (Vorjahr: 8,7 Mio. Euro), davon sind 42,8 Tsd. durch Wechselkursänderungen bedingt (Vorjahr: 0 Mio. Euro).

Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen beträgt - berechnet nach der Formel des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft - für das Jahr 2020 2,5 % (Vorjahr: 2,5 %). Die gleichbleibende Verzinsung resultiert aus einem Kapitalanlageergebnis in ähnlicher Höhe im Vergleich zum Vorjahr.

Kapitalanlagebestand nahezu unverändert

Auch in diesem Kapitalmarktumfeld hat die AXA Versicherung AG auf Grundlage eines ausgewogenen Kapitalanlagenportfolios die an ihre Kunden gegebenen Leistungsversprechen erfüllt. Zudem profitierte die AXA Versicherung AG von den Vorteilen als Unternehmen eines internationalen Versicherungskonzerns, um die zur Verfügung stehenden Mittel in Kapitalanlagen mit attraktiven Konditionen eines Großinvestors zu investieren.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden Investitionen in Staatsanleihen und staatsnahe Anleihen sowie in Unternehmensanleihen vorgenommen. Zudem wurden auch Investitionen in Hypothekendarlehen, Infrastrukturfinanzierungen, Schwellenländeranleihen, Kreditverbriefungen (sog. CLOs mit bester Bonität), Immobilien, nicht börsennotierte Eigenkapitalbeteiligungen, alternative Kreditstrategien getätigt. Anleihen von Unternehmen aus besonders von der Pandemie getroffenen Sektoren wurden im Jahresverlauf reduziert. Auch Schwellenländeranleihen und italienische Staatsanleihen wurden selektiv bzw. teilweise zur Risikoreduktion vor dem Hintergrund der Pandemie veräußert. Die derivative Absicherung von Kursrisiken im Aktienbestand erfolgt in den Spezialfonds und wurde im Geschäftsjahr erhöht sowie Investitionen in Hedge-Fonds reduziert.

Die AXA Versicherung AG weist stille Reserven auf Aktien und Beteiligungen in Höhe von 223,07 Mio. Euro aus (Vorjahr: 226,1 Mio. Euro).

Der Bestand an Kapitalanlagen stieg bei unserer Gesellschaft im Laufe des Jahres 2020 geringfügig auf einen Buchwert von 9,2 Mrd. Euro (Vorjahr: 9,2 Mrd. Euro). Der Marktwert stieg ebenfalls geringfügig auf 10,7 Mrd. Euro (Vorjahr: 10,6 Mrd. Euro).

Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro

Die Bewertungsreserven als Differenz zwischen dem Marktwert und dem Buchwert beliefen sich zum 31. Dezember 2020 auf 1,5 Mrd. Euro (Vorjahr: 1,4 Mrd. Euro). Der Wert unserer Reserven ist im Geschäftsjahr 2020 um 148,1 Mio. Euro gestiegen. Dies ist insbesondere auf die gesunkenen Zinsen und Risikoaufschläge und somit steigende Reserven bei festverzinslichen Wertpapieren zurückzuführen.

Die Bewertungsreserven auf Aktieninvestmentanteile, Beteiligungen und direkte sowie indirekte Immobilienbeteiligungen betrugen am Ende des Berichtsjahres 487,4 Mio. Euro (Vorjahr: 466,5 Mio. Euro). Die Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere sind im Berichtszeitraum um 127,1 Mio. Euro auf 1.027,1 Mio. Euro gestiegen (Vorjahr: 900 Mio. Euro).

Eigenkapital

Das Eigenkapital der Gesellschaft liegt mit 243,1 Mio. Euro auf Vorjahresniveau. Das Verhältnis des Eigenkapitals zu den gebuchten Nettobeiträgen belief sich im Berichtsjahr auf 9,3 % (Vorjahr: 9,2 %).

Ertragsteuern und Ergebnisabführung

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag erhöhen sich gegenüber dem Vorjahreswert um 52,1 Mio. Euro auf 147,6 Mio. Euro, im Wesentlichen bedingt durch den Anstieg des Ergebnisses vor Steuern. Die Ertragsteuerquote steigt von 25,9 % auf 31,2 % an. Aufgrund des im Mai 2005 geschlossenen Ergebnisabführungsvertrages zwischen der AXA Versicherung AG und der AXA Konzern AG wurde ein Gewinn in Höhe von 325,1 Mio. Euro (Vorjahr: 272,6 Mio. Euro) an die AXA Konzern AG abgeführt.

Geschäftsgebiet und betriebene Versicherungszweige

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit lag im Berichtsjahr unverändert auf dem deutschen Markt und unser Versicherungsangebot umfasst nach wie vor alle wesentlichen Zweige der Schaden- und Unfallversicherung. Wir sind in den meisten Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums im freien Dienstleistungsverkehr und darüber hinaus in Dänemark auch im Niederlassungsverkehr tätig. In der Anlage zum Lagebericht werden unser Geschäftsgebiet und die von uns betriebenen Versicherungszweige im Einzelnen aufgeführt.

Geschäftsverlauf in den wichtigsten Versicherungszweigen des selbst abgeschlossenen Geschäfts

Unfallversicherung: weitere Zurückhaltung im Neugeschäft der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

Das Unfallversicherungsgeschäft verzeichnete erneut einen Rückgang der gebuchten Bruttobeiträge um 2,5 % bzw. 5,8 Mio. Euro auf 221,9 Mio. Euro. Dies war im Wesentlichen bedingt durch die geschäftspolitische Zurückhaltung im Neugeschäft bei der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Trotz geringerer Schadenfrequenzen erhöhten sich die Aufwendungen für Versicherungsfälle um insgesamt 14,8 % auf 187,8 Mio. Euro netto, bedingt durch einige Großschäden im Privatkundengeschäft. Trotz gesunkener Kosten und einer Entnahme aus der Schwankungsrückstellung in Höhe von 2,5 Mio. Euro verblieb unter Berücksichtigung eines technischen Zinsertrages von 20,0 Mio. Euro (Vorjahr: 19,9 Mio. Euro) ein versicherungstechnischer Nettoverlust von 2,5 Mio. Euro (Vorjahr: Nettogewinn in Höhe von 13,0 Mio. Euro).

Die Anteilssätze für die Überschussbeteiligung in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr werden auf den Seiten 65 bis 66 dieses Berichts genannt und erläutert.

Haftpflichtversicherung: deutlicher Rückgang der Schadenaufwendungen

Die Beitragseinnahmen sanken neugeschäftsbedingt um 0,6 % auf 614,8 Mio. Euro (Vorjahr: 618,8 Mio. Euro). Die Aufwendungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres verminderten sich um 8,3 %, bedingt durch eine niedrigere Anzahl von Großschäden. Bei deutlich höheren Abwicklungsgewinnen als im Vorjahr verbesserte sich die Gesamt-Schadenquote um 19,0 Prozentpunkte auf 26,3 %. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb verringerten sich um 2,1 % und damit sank die kombinierte Schaden-Kosten-Quote um 19,3 Prozentpunkte auf 57,3 %. Nach einem negativen Rückversicherungsergebnis und einer Entnahme aus der Schwankungsrückstellung in Höhe von 8,5 Mio. Euro (Vorjahr: Zuführung in Höhe von 10,7 Mio. Euro) betrug der versicherungstechnische Nettogewinn 254,6 Mio. Euro (Vorjahr: 109,7 Mio. Euro).

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Schaden-Kosten-Quote erneut verbessert

Die Unsicherheit und die Lockdown-Maßnahmen während der Corona-Pandemie führten zu einer rückläufigen Anzahl von Personenkraftwagen-Neuzulassungen im Jahr 2020 um 19 % bundesweit. Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, der volumenmäßig größte Versicherungszweig des Privatkundengeschäftes, verzeichnete folglich einen Rückgang der gebuchten Bruttobeiträge um 6,6 % auf 776,5 Mio. Euro.

Geprägt durch das niedrige Mobilitätsniveau - und eine daraus resultierende deutlich niedrigere Schadenfrequenz - und trotz einer kontinuierlichen Schadeninflation infolge steigender Ersatzteilkosten im Kfz-Bereich, sanken die Aufwendungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres um 13,2 %. Dies konnte die negative Entwicklung der Beitragseinnahmen mehr als ausgleichen und führte zu einer Verbesserung der Schadenquote für das Geschäftsjahr um 5,8 % auf 75,1 %. Bei rückläufigen Abwicklungsergebnissen sank die Gesamt-Schadenquote um 3,6 Prozentpunkte auf 72,0 % an. Darüber hinaus verringerten sich die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb um 7,3 % und es ergab sich damit eine kombinierte Schaden-Kosten-Quote in Höhe von 92,2 % (Vorjahr: 96,0 %) brutto. Das Rückversicherungsergebnis verbesserte sich um 5,7 Mio. Euro auf -21,1 Mio. Euro. Insgesamt konnte ein versicherungstechnischer Nettogewinn in Höhe von 39,1 Mio. Euro (Vorjahr: 5,6 Mio. Euro) erzielt werden.

Sonstige Kraftfahrtversicherungen: weiterhin hoher Wettbewerbsdruck im Markt

Innerhalb der sonstigen Kraftfahrtversicherungen spielen insbesondere die Voll- und Teilkaskoversicherungen eine wesentliche Rolle. Aufgrund niedrigerer Bestände in beiden Sparten verringerten sich die gebuchten Bruttobeiträge insgesamt um 4,8 % auf 500,6 Mio. Euro.

Bedingt durch die niedrigere Schadenfrequenz verringerten sich die Schadenaufwendungen um 8,3 % und damit die Geschäftsjahres-Schadenquote um 3,0 Prozentpunkte auf 75,5 %. Aufgrund negativer Abwicklungsergebnisse und trotz einer Senkung der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb um 3,4 % ergab sich eine kombinierte Schaden-Kosten-Quote in Höhe von 94,2 % (Vorjahr: 92,0 %) brutto. Unter Berücksichtigung eines leicht verschlechterten Rückversicherungsergebnisses und nach einer Entnahme aus der Schwankungsrückstellung in Höhe von 13,8 Mio. Euro (Vorjahr: Zuführung in Höhe von 6,9 Mio. Euro) ergab sich ein versicherungstechnisches Ergebnis netto in Höhe von 31,2 Mio. Euro (Vorjahr: 25,8 Mio. Euro).

Feuerversicherung: rückläufige Großschadenereignisse

Die Beiträge sind um 4,4 % auf 143,0 Mio. Euro gewachsen, maßgeblich bedingt durch Beitragsanpassungen.

Während das vorangegangene Jahr von zahlreichen Großschadenereignissen geprägt war, zeichnete sich im Geschäftsjahr vor allem im Industriekundengeschäft eine rückläufige Schadenfrequenz ab, bei einer allerdings weiterhin hohen durchschnittlichen Schadenbelastung. Die Geschäftsjahres-Bruttoschadenquote verbesserte sich um 27,9 Prozentpunkte auf 75,0 %. Bedingt durch positive Abwicklungsergebnisse sank die Gesamtschadenquote um 39,1 Prozentpunkte auf 51,1 % brutto. Bei leicht rückläufigen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb lag die kombinierte Schaden-Kostenquote brutto bei einem Wert von 73,9 % (Vorjahr: 114,3 %). Nach Zuführung zur Schwankungsrückstellung in Höhe von 22,0 Mio. Euro (Vorjahr: Entnahme in Höhe von 7,9 Mio. Euro) und unter Berücksichtigung einer deutlich höheren Ergebnisbelastung seitens unserer Rückversicherer ergab sich ein versicherungstechnischer Verlust netto in Höhe von 11,9 Mio. Euro (Vorjahr: 28,2 Mio. Euro).

Verbundene Hausratversicherung: weiterhin hohe durchschnittliche Schadenbelastung

Die Beitragseinnahmen beliefen sich mit 165,6 Mio. Euro leicht unter dem Niveau des Vorjahres von 167,7 Mio. Euro, geprägt durch prämienintensive Storni, die das Neugeschäft überlagerten.

Das Geschäftsjahr war zwar durch geringere Schadenfrequenzen geprägt, jedoch führten eine hohe durchschnittliche Schadenbelastung sowie rückläufige Abwicklungsergebnisse zu einer Erhöhung der Gesamt-Schadenquote um 1,0 Prozentpunkte auf 36,8 %. Trotz signifikanter Kostensenkungen (-2,5 %) verschlechterte sich die kombinierte Schaden-Kostenquote brutto um 0,6 Prozentpunkte auf 71,0 %. Das versicherungstechnische Ergebnis sank um 6,5 % auf 39,9 Mio. Euro, maßgeblich bedingt durch die höheren Schadenaufwendungen sowie das rückläufige Rückversicherungsergebnis. Eine Schwankungsrückstellung war in den vergangenen und in der aktuellen Periode nicht zu bilden.

Verbundene Wohngebäudeversicherung: deutliche Verbesserung des versicherungstechnischen Ergebnisses

Die verbundene Wohngebäudeversicherung zählt weiterhin zu den Wachstumssparten und verzeichnete eine Beitragssteigerung von 6,3 % auf 514,5 Mio. Euro, im Wesentlichen bedingt durch Beitragsanpassungen im Bestandsgeschäft.

Die Schadenfrequenzen fielen deutlich geringer als im Vorjahr aus. Bedingt durch zahlreiche Großschäden erhöhte sich das damit verbundene Aufwandsvolumen jedoch um 3,9 % auf 352,0 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung leicht verbesserter Abwicklungsgewinne sank die Gesamt-Schadenquote um 1,8 Prozentpunkte auf 64,4 %. Bei neugeschäftsbedingt gestiegenen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb ergab sich eine kombinierte Schaden-Kosten-Quote brutto in Höhe von 91,3 % (Vorjahr: 93,2 %). Der Rückversicherungssaldo belastete das Ergebnis im Rahmen von Schadenexzedentenbeteiligungen in Höhe von 16,8 Mio. Euro (Vorjahr: 18,8 Mio. Euro). Unter Einbeziehung der Zuführung zur Schwankungsrückstellung in Höhe von 12,0 Mio. Euro (Vorjahr: 18,0 Mio. Euro) ergab sich ein versicherungstechnischer Nettogewinn von 2,6 Mio. Euro (Vorjahr: Nettoverlust in Höhe von 16,6 Mio. Euro).

Sonstige Sachversicherungen: Beeinträchtigung durch zahlreiche Veranstaltungsausfälle

Die sonstigen Sachversicherungen beinhalten hauptsächlich die Zweige Veranstaltungsausfall, Einbruchdiebstahl, Extended Coverage, Leitungswasser, Sturm- und Glasversicherung sowie technische Versicherungen. Während die Bruttobeiträge bei den Extended Coverage um 10,6 % bzw. 5,7 Mio. Euro wuchsen, wiesen die übrigen Zweige rückläufige Beitragseinnahmen aus. Insgesamt sanken die Beitragseinnahmen demzufolge um 4,6 % bzw. 15,5 Mio. Euro auf 322,4 Mio. Euro.

Die Corona-Pandemie verursachte einen außerordentlichen Anstieg der Schadenaufwendungen für Veranstaltungsausfälle, darüber hinaus erhöhte sich der Geschäftsjahres-Schadenaufwand für Cyberrisiken deutlich um 7,2 Mio. Euro auf 7,9 Mio. Euro. Insgesamt stieg die Schadenquote für das Geschäftsjahr um 11,1 Prozentpunkte auf 74,6 %. Rückläufige Abwicklungsergebnisse führten zu einer Gesamt-Schadenquote in Höhe von 64,4 % (Vorjahr: 49,4 %). Insbesondere die Provisionsquote konnte erneut deutlich gesenkt werden und die Bruttokosten beliefen sich auf 28,6 % (Vorjahr: 29,3 %) der verdienten Beiträge. Aus der Schwankungsrückstellung wurden 27,1 Mio. Euro (Vorjahr: 3,1 Mio. Euro) entnommen.

Die beschriebenen Entwicklungen ließen sich zu einem deutlich gesunkenen versicherungstechnischen Nettoergebnis in Höhe von 18,2 Mio. Euro (Vorjahr: 46,0 Mio. Euro) aggregieren.

Transport- und Luftfahrtversicherung: zunehmende Großschäden belasten das Ergebnis

Innerhalb der Transport- und Luftfahrtversicherungen verringerten sich die Beitragseinnahmen neugeschäftsbedingt um 1,1 % auf 124,4 Mio. Euro. Das Geschäftsjahr war geprägt von niedrigeren Schadenfrequenzen bei Elementarereignissen, während die Anzahl von Großschäden vor allem in den Marine-Versicherungen höher ausfiel. Insgesamt stiegen die Aufwendungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres um 9,7 % auf 92,9 Mio. Euro. an. Bei stärkeren Abwicklungsverlusten als im Vorjahr erhöhte sich die Gesamt-Schadenquote um 9,8 Prozentpunkte auf 77,6 %. Die Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb fielen provisionsbedingt leicht höher aus, im Ergebnis verschlechterte sich die kombinierte Schaden-Kostenquote brutto auf 106,99 % (Vorjahr: 97,7 %). Trotz eines verbesserten Rückversicherungsergebnisses und einer Entnahme in Höhe von 10,1 Mio. Euro (Vorjahr: 15,1 Mio. Euro) aus der Schwankungsrückstellung ergab sich ein technischer Nettoverlust in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: Nettogewinn in Höhe von 12,6 Mio. Euro).

Kredit- und Kautionsversicherung: weiterhin profitables Geschäft

Die Kredit- und Kautionsversicherung beinhaltet bei unserer Gesellschaft nur die Kautionsversicherung (Bürgschaftsversicherung), die im Firmenkundengeschäft betrieben wird und im Geschäftsjahr ein Beitragswachstum von 5,0 % auf 35,1 Mio. Euro aufwies.

Bei geringeren Schadenfrequenzen sanken die Aufwendungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres um 27,1 % auf 11,4 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung deutlich niedrigerer Abwicklungsgewinne verschlechterte sich dennoch die Gesamt-Schadenquote um 1,7 Prozentpunkte auf 32,9 %. Bei stabilen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb betrug die kombinierte Schaden-Kosten-Quote brutto 63,7 % (Vorjahr: 63,3 %). Die Schwankungsrückstellung wurde mit 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro) erneut gestärkt. Insgesamt erzielte die Sparte ein profitables Nettoergebnis von 7,8 Mio. Euro (Vorjahr: 7,7 Mio. Euro).

Sonstige Versicherungen: hohes Beitragswachstum hält an, Aufwendungen für Betriebsunterbrechungen trüben das Ergebnis

Unter sonstigen Versicherungen werden vor allem die Betriebsunterbrechungs-, Verbundene Sach-Gewerbe- und die Vertrauensschadenversicherung geführt. Die Verbundene Sach-Gewerbe-Versicherung, unser Baukastenprinzip für gewerbliche Kunden, zeigte abermals ein sehr gutes Beitragswachstum von 10,1 % und trug so maßgeblich zum Gesamtanstieg der Bruttobeiträge um 7,0 % auf 291,9 Mio. Euro bei.

Die Bruttoschadenaufwendungen stiegen um 143,9 Mio. Euro auf 346,4 Mio. Euro, maßgeblich geprägt von Corona-Pandemie-bedingten Belastungen für Betriebsunterbrechungen sowie der Bildung von Rückstellungen für Spätschadenereignisse. Bei leicht rückläufigen Abwicklungsgewinnen erhöhte sich die Gesamt-Bruttoschadenquote um 42,9 Prozentpunkte auf 124,2 %. Unter Einbezug neugeschäftsbedingter steigender Provisionen betrug die kombinierte Schaden-Kosten-Bruttoquote 148,3 % (Vorjahr: 104,5 %). Nach einer Entnahme aus der Schwankungsrückstellung in Höhe von 2,6 Mio. Euro (Vorjahr: Zuführung in Höhe von 10,1 Mio. Euro) und einer höheren Entlastung seitens unserer Rückversicherer ergab sich ein versicherungstechnischer Nettoverlust in Höhe von 61,5 Mio. Euro (Vorjahr: 39,0 Mio. Euro).

In Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft

Das gesamte in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft wird zeitgleich erfasst.

Die gebuchten Bruttobeiträge verringerten sich im Geschäftsjahr auf 325,6 Mio. Euro (Vorjahr: 329,4 Mio. Euro). Rückläufige Beiträge verzeichneten wir insbesondere in der Kraftfahrtversicherung (-16,9 Mio. Euro), den Technischen Versicherungszweigen (-2,9 Mio. Euro) und in der Krankenversicherung (-1,6 Mio. Euro). Zuwächse erzielten wir im Wesentlichen in der allgemeinen Unfallversicherung (+9,3 Mio. Euro), der Feuerversicherung (+5,7 Mio. Euro), der allgemeinen Haftpflichtversicherung (+1,4 Mio. Euro), der Transportversicherung (+0,6 Mio. Euro) und in der Rechtschutzversicherung (+0,6 Mio. Euro).

Die gebuchten Beiträge unserer Retrozessionen beliefen sich auf 78,9 Mio. Euro (Vorjahr: 82,4 Mio. Euro). Rückgänge verzeichneten wir insbesondere in der Kraftfahrtversicherung (-8,7 Mio. Euro), der Feuerversicherung (-1,8 Mio. Euro), den Technischen Versicherungszweigen (-1,7 Mio. Euro) und in der Krankenversicherung (- 1,6 Mio. Euro). Hingegen sind die gebuchten Beiträge in der Allgemeinen Unfallversicherung (+9,3 Mio. Euro) und in den Betriebsunterbrechungszweigen (+1,0 Mio. Euro) gestiegen.

Auslandsaktivitäten

Die Zweigniederlassung Dänemark der AXA Versicherung verzeichnete im Geschäftsjahr Beitragseinnahmen von 8,0 Mio. Euro (Vorjahr: 7,0 Mio. Euro) und erzielte ein positives Ergebnis.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit

Mit der Zielsetzung, die hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kunden aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Veröffentlichung in Form einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen, bewerteten Aussage des jeweiligen Kunden auf der Unternehmens-Homepage. Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Rückmeldungen wird auch zukünftig weitere Optimierungsmaßnahmen ermöglichen.

Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2020. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck.

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission.

Als Risiko wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können, definiert sind.

Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:

versicherungstechnische Risiken,
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft,
Risiken aus Kapitalanlagen,
operationelle und sonstige Risiken.

Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt.

Organisationseinheiten des Risikomanagements

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen) eingebunden.

Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäftes ist die Risikomanagementfunktion unserer Gesellschaft auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie für die Implementierung eines funktionierenden angemessenen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug behandelt. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und sonstigen Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien, besprochen.

Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind

der Bereich Value & Risk Management (zentrales Risikomanagement),
die Risikoverantwortlichen für die Steuerung und Kontrolle der Risiken in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich (dezentrales Risikomanagement),
der dezentrale Risikomanager pro Ressort für die Koordination aller risikorelevanter Themen innerhalb des Ressorts (ebenfalls dezentrales Risikomanagement) und
der Verantwortliche Aktuar unserer Gesellschaft.

Der Bereich Value & Risk Management – zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland – ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert.

Der Chief Risk Officer (CRO) der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher.

AXA Deutschland hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:

Risikomanagement-Funktion,
Compliance-Funktion,
Interne Revision,
Versicherungsmathematische Funktion.

Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter oder eine Leitende Funktion innerhalb des Bereichs oder der Abteilung. Dabei ist die versicherungsmathematische Funktion innerhalb der CRO-Organisation angesiedelt. AXA hat darüber hinaus die Aufgaben des Leiters Recht sowie des Chief Investment Officer (CIO) zu weiteren Schlüsselaufgaben erklärt.Für die Inhaber der Schlüsselfunktionen und -aufgaben gelten besondere Anforderungen, sogenannte „Fit & Proper“-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig).

Risikomanagementprozess

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen.

Risikoidentifikation

Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie und des Materialitätsprozesses, unter anderem durch die Aktualisierung der sogenannten Risikopolicen und der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken. Durch die Risikopolicen werden die identifizierten wesentlichen Risiken inklusive deren aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen dokumentiert.

Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.

Risikoanalyse und -bewertung

Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil des Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können.

Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen.

Risikosteuerung und -überwachung

Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht.

Risikokommunikation und -berichterstattung

Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, sodass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil beachten kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzernebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht verfasst. Entsprechend der internen Vorgaben kann zudem unterjährig ein Ad-hoc-ORSA abgefasst werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtswesens die Berichte „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) und „Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht“ (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, der SFCR wird auf der Internetseite der AXA Konzern AG veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden.Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig durch die Interne Revision geprüft.

Versicherungstechnische Risiken

Unsere Gesellschaft betreibt im Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft insbesondere die Sparten Kraftfahrt-, Haftpflicht-, Unfall-, Sach-, Transport- und Luftfahrtversicherung. Diese werden im direkten wie auch im indirekten Geschäft gezeichnet.

Die Versicherungen speziell für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes sowie deren Angehörige werden nach der Verschmelzung der DBV Deutsche Beamtenversicherung AG auf unsere Gesellschaft direkt gezeichnet.

Bis die Wirtschaftsleistung wieder das Niveau vor der Pandemie erreicht hat, ist mit einer sinkenden Kaufkraft in der Bevölkerung, vermehrten Insolvenzen und einem allgemein geringeren Gesamtumsatz als Folge der Pandemie zu rechnen. Dies birgt über alle Sparten hinweg das Risiko erhöhter Preiselastizitäten sowie eines insgesamt reduzierten Marktvolumens. Der Preisdruck im Markt wird sich verstärken und insbesondere in der Kraftfahrtsparte erwarten wir im Jahr 2021 ein sehr preisaggressives, schwer vorhersehbares Marktumfeld. In dieser Sparte hatte die Corona-Krise sowohl positive als auch negative Auswirkungen: Zum einen nahm die Fahrleistung der Versicherten stark ab, wodurch deutlich weniger Schäden gemeldet wurden, zum anderen aber wurden auch weniger Neuzulassungen gemeldet, was das Wachstum im Neugeschäft bremste und das Risiko eines Prämienabriebs mit sich bringt. Im Industrie- und Gewerbekundensegment kann die Kopplung von Prämienhöhe und Umsatzvolumen zu einem Abrieb führen. Diese Risiken in Summe können die Erreichung der Planziele 2021 für unsere Gesellschaft gefährden, wir beobachten und analysieren die Entwicklung daher fortlaufend.

Die primären Risiken aus der Schaden- und Unfallversicherung sind das Prämien- und Schadenrisiko sowie das Reserverisiko. Ferner besteht in der Unfallversicherung bei den Produkten mit Beitragsrückgewähr noch das Zinsgarantierisiko.

Prämien- und Schadenrisiko

Unter dem Prämien-/Schadenrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen endgültigen Schadenzahlungen des Versicherungsbestandes die erwarteten, in der Prämie berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Es wird somit durch die zufällige Schadenanzahl und die zufällige Schadenhöhe der einzelnen Schäden bestimmt. Für eine risikoadäquate Tarifierung werden versicherungsmathematische Modelle auf Basis empirischer Schadendaten verwendet. Die regelmäßige Überwachung des Schadenverlaufs gewährleistet eine zeitnahe Anpassung der Tarifierungs- und Annahmepolitik an signifikante Veränderungen. Daher ist unsere Gesellschaft in der Lage, im Neugeschäft die Beiträge an eine geänderte Schadensituation kurzfristig anzugleichen. Das Bestandsgeschäft wird durch Beitragsanpassung der Einjahresverträge mit Verlängerungsoption und durch vertraglich festgelegte Beitragsanpassungsklauseln risikoadäquat gehalten. Auch bei zu erwartenden Veränderungen der Marktsituation kann unsere Gesellschaft proaktiv handeln. Für Produkte mit nachteiliger Ergebnisentwicklung und beschränkten Möglichkeiten zur Kündigung oder Beitragsanpassung ist ausreichend Risikovorsorge durch Rückstellungsbildung getroffen.

Durch die Analyse und Bewertung der unternehmerischen Entscheidungsoptionen werden Risiken aus dem Kundenverhalten wie zum Beispiel vermehrtes Storno bereits im Entscheidungsprozess berücksichtigt.

Die Risikosteuerung unserer Gesellschaft erfolgt durch eine gezielte Risikoselektion, Produktgestaltung und risikogerechte Kalkulation sowie ertragsorientierte Zeichnungsrichtlinien. Durch Zeichnungsrichtlinien können bereits bei Abschluss Deckungszusagen für unerwünschte Risiken und Risikokonzentrationen vermieden werden. Darüber hinaus werden bestehende Versicherungsverträge unter bestimmten Umständen aufgrund des Schadenverlaufs der Vergangenheit gar nicht oder nur unter Erhöhung der Selbstbeteiligung oder der Beiträge verlängert. Im Rahmen der Steuerung von Versicherungsrisiken werden außerdem die Mechanismen der Rückversicherungspolitik sowie des aktiven Schadenmanagements eingesetzt.

Die Rückversicherung orientiert sich an den unterschiedlichen Bruttokapazitäten der Sparten. Großrisiken und Kumulexposure werden auf vertraglicher Basis rückversichert. Ausnahmeakzepte innerhalb der Zeichnungskapazitäten der Sparten, die außerhalb der obligatorischen Rückversicherungskapazitäten liegen, werden durch Einzelrückversicherung rückgedeckt. Ein großer Teil des Kraftfahrtversicherungsgeschäfts sowie der Sparten Feuer/Feuer BU, Technische Versicherungen und Transport werden in jeweils eigenständigen Quoten-Rückversicherungsverträgen rückgedeckt. Zur Analyse von Trends, Streuungen und Zyklen sowie zur Ermittlung ihrer Treiber werden stochastische Szenarien verwendet.

Einen besonderen Stellenwert innerhalb des Prämien- und Schadenrisikos nimmt das Groß- und Katastrophenschadenrisiko ein. Hierbei handelt es sich um das unerwartete Eintreten von einzelnen Großschäden, aber auch um Ereignisse wie zum Beispiel Naturkatastrophen, die zu einer großen Anzahl von Schäden führen. Neben Naturkatastrophen können auch durch Menschen verursachte Schadenereignisse, wie zum Beispiel Terroranschläge und Cyber-Attacken, hohe Großschäden hervorrufen. Zusätzlich könnte der Trend zu höheren Schadenersatzansprüchen in der Haftpflichtversicherung, zum Beispiel bei neu aufkommenden Risiken, Veränderungen der Rechtslage beziehungsweise im Verhalten der Marktteilnehmer oder durch Umweltschäden, den durchschnittlichen Schadenaufwand erhöhen.

Zur Bewertung dieser Risiken führen wir eine Kumulkontrolle durch, in der durch regelmäßige Erhebungen aus den Datenbankbeständen die genauen Kumulwerte (pro Sparte wie auch spartenübergreifend) ermittelt werden. Diese Werte werden unter Berücksichtigung echter Schadenszenarien der Vergangenheit zu möglichen künftigen Szenarien modelliert (beispielsweise Sturm, Flut, Erdbeben). Andere kumulierende Risiken wie zum Beispiel in der Haftpflichtversicherung werden ebenfalls durch eine Bestandserhebung ermittelt und analysiert. Die Erkenntnisse auf Basis der gewonnenen Werte und unter Zuhilfenahme möglicher Schadenszenarien werden zum einen für den Einkauf von Rückversicherungskapazitäten für Kumulereignisse und zum anderen zur Risikokapitalbestimmung und Risikosteuerung verwendet. Möglichen entstehenden Kumulen der Transportversicherung wird ebenfalls durch den Einschluss einer Ereignisdeckung in den Rückversicherungsvertrag ausreichend Rechnung getragen.

Durch gute geografische Diversifikation, Nutzung der Software KISS (Kommunikations- und Informationssystem Sach-Schadenverhütung) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und Zeichnungsverbote für bestimmte Risiken beziehungsweise Regionen wird das Großschadenrisiko grundsätzlich minimiert. Zur Steuerung des Großschadenrisikos wird der entsprechende Rückversicherungsbedarf ermittelt und eingekauft. Durch die Einbindung in den weltweiten Rückversicherungspool für Risiken aus Naturgefahren der AXA Global Re (ehemals AXA Global P&C) genießt unsere Gesellschaft über die vertragliche Rückversicherung hinaus Rückversicherungsschutz aus dem gruppenweiten Rückversicherungsprogramm. Unsere Gesellschaft übernimmt für ihren Anteil durch die Beteiligung an den Ergebnissen des Pools auch weltweit Risiken, die zentral durch die AXA Global Re gesteuert, bewertet und an die einzelnen Einheiten innerhalb der AXA Gruppe berichtet werden. Durch die hohe weltweite Diversifizierung und die zentral überwachte Aufnahme von Risiken in den Pool ist das Risiko für unsere Gesellschaft überschaubar und die Vorteile aus dieser erweiterten Rückdeckung überwiegen.

Das Risiko einer Pandemie hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr durch Corona realisiert und betrifft insbesondere die Veranstaltungsausfallversicherung. Durch die von der Bundesregierung ausgehenden Verbote für Großveranstaltungen, die unverändert seit dem 15 April 2020 gelten, entstanden bei der Veranstaltungsausfallversicherung hohe Schadenzahlungen . Aufgrund der aktuellen Risikosituation hat die AXA Versicherung die Allgemeinen Versicherungsbedinungen des Produktes Veranstaltungsausfall für Neuverträge dahingehend geändert, dass Veranstaltungsausfälle ausgelöst durch Corona nicht mehr gedeckt werden.

Für die Betriebsschließungsversicherung (BSV) stellt die Pandemie aus rein versicherungstechnischen Gesichtspunkten kein exponiertes Risiko dar, da diese vom Versicherungsumfang nicht standardmäßig mit abgedeckt ist bzw. war. Unsere Gesellschaft hat gemeinsam mit anderen Versicherern ohne Leistungspflicht 15 Prozent der vereinbarten Tagesentschädigung für die Dauer der versicherten Schließungszeit freiwillig übernommen. Der rechtliche Rahmen und die diesbezüglichen Entwicklungen werden von der Rechtsabteilung engmaschig beobachtet. Nach einem kurzzeitigen Zeichnungsstopp für Neuverträge wurde in den Versicherungsbedingungen der Pandemieausschluss überarbeitet. Auch Altverträge werden diesbezüglich Schritt für Schritt angepasst.

Die Geschäftsjahres-Schadenquote der Gesellschaft nach Rückversicherung hat sich in den vergangenen zehn Jahren wie folgt entwickelt: (Bis 2015: AXA Versicherung inklusive der auf diese verschmolzenen DBV-Winterthur Versicherung AG, DBV-WinSelect Versicherung AG sowie Deutsche Ärzteversicherung Allgemeine Versicherungs-AG; ab 2016: AXA Versicherung inklusive der auf diese verschmolzenen DBV Deutsche Beamtenversicherung AG)

2011 2012 2013 2014 2015 2016
81,0 77,1 80,9 80,0 80,5 79,2
2017 2018 2019 2020
82,0 84,2 83,5 82,3

Bei einem Schadenaufwand von 96,7 Mio. Euro (Vorjahr: 148,8 Mio. Euro) für Naturkatastrophen und sonstige Kumulrisiken beträgt die Geschäftsjahres-Schadenquote ohne Berücksichtigung dieser Ereignisse 78,6 % (Vorjahr: 77,7 %).

Reserverisiko

Zur Abdeckung zukünftiger Schadenzahlungen sind von unserer Gesellschaft Schadenreserven zu bilden. Die Höhe der Schadenzahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, sodass die Nichtauskömmlichkeit der Reserve ein wesentliches Risiko darstellt. Das sogenannte Reserverisiko entsteht durch die unbekannte Schadenhöhe gemeldeter und noch nicht abgewickelter Schäden sowie bereits eingetretener, aber von den Versicherungsnehmern noch nicht gemeldeter Schäden (Spätschäden). Die Bewertung der künftigen Schadenzahlungen erfolgt im Rahmen der Einzelschadenreservierungen sowie anhand aktuarieller Schätztechniken, bei welchen der in der Vergangenheit beobachtete Schadenverlauf herangezogen wird. Großschäden werden separat geschätzt. Mithilfe von stochastischen Szenarien erfolgt eine Analyse von Trends, Streuungen und Zyklen sowie deren Treibern.

Die Abwicklungsergebnisse nach Rückversicherung haben sich in den vergangenen zehn Jahren wie folgt entwickelt: (Bis 2015: AXA Versicherung inklusive der auf diese verschmolzenen DBV-Winterthur Versicherung AG, DBV-WinSelect Versicherung AG sowie Deutsche Ärzteversicherung Allgemeine Versicherungs-AG; ab 2016: AXA Versicherung inklusive der auf diese verschmolzenen DBV Deutsche Beamtenversicherung AG)

2011 2012 2013 2014 2015 2016
4,9 5,5 5,2 4,8 6,0 4,0
2017 2018 2019 2020
4,8 5,4 6,5 6,4

Zinsgarantierisiko

In der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wird in Abhängigkeit des Tarifs für 87-100 % des Sparanteils der Beiträge eine garantierte Zinsleistung zwischen 0,9 % und 3,50 % vereinbart, wobei in der Kundenerwartung nicht eine besondere Verzinsung liegt, sondern allein die Rückgewähr der gezahlten Beiträge. Dies führt zwar zu einem Zinsgarantierisiko, getrieben durch die unbekannte Entwicklung der Marktzinsen, ist jedoch aufgrund des vergleichsweise geringen Beitragsvolumens und der sukzessiv gebildeten Zinszusatzreserve von eher untergeordneter Bedeutung.

Biometrische Risiken

Biometrische Risiken können sich aus Renten-Deckungsrückstellungen der Unfall- sowie der Haftpflicht- und Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ergeben. Das wesentliche Risiko der Langlebigkeit ist durch eine vorsichtige Berechnung der Renten-Deckungsrückstellungen bilanziell abgesichert. Die Bewertung im internen Risikokapitalmodell zeigt nur eine untergeordnete Rolle der biometrischen Risiken.

Kostenrisiko

Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten nicht dauerhaft durch die in die Beiträge einkalkulierten Kosten finanziert werden können. Die Kosten für Provisionen und den laufenden Betrieb werden durch Beitragszuschläge auf Basis eines umfassenden Kostencontrollings in der Produktkalkulation berücksichtigt. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben.

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft

Fällige Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern

in Mio. Euro 2020 2019
Fällige Forderungen (brutto) 123,2 144,4
Pauschalwertberichtigungen 5,7 8,9
Verbleibender Buchwert nach Wertberichtigungen 117,5 135,5
Forderungen älter als 90 Tage an Versicherungsnehmer 15,8 20,9

Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre

in % 2018 2019 2020
Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre (ermittelt als Verhältnis der Wertberichtigungen zu den gebuchten Bruttobeiträgen für das selbst abgeschlossene Geschäft) 0,25 0,23 0,21

Die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern werden durch ein IT-unterstütztes Inkasso- und Mahnsystem gesteuert und überwacht. Darüber hinaus werden im Rahmen von Linienkontrollen zur Prävention von Forderungsausfällen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern risikoorientierte Prüfungen durchgeführt sowie mit den relevanten Schnittstellen der Sparten und Vertriebe zeitnahe Abstimmungen vorgenommen.

Ratingklassen der Forderungen beziehungsweise Ansprüche aus dem Rückversicherungsgeschäft

In Euro S&P Rating NR S&P Rating AA+ bis A- S&P Rating BB bis BBB+ Summe
Abrechnungsforderungen * 10.660 58.307 68.967
Rückstellungen 9.604 379.605 389.209

* Vor EWP und PWB

Der Rückversicherer für unsere wichtigsten obligatorischen Rückversicherungsverträge ist die französische Gruppengesellschaft AXA Global Re, die diese Verträge teilweise in den internationalen Rückversicherungsmarkt und teilweise innerhalb der AXA Gruppe platziert. Sowohl bei der über unsere französische Gruppengesellschaft AXA Global Re retrozedierten Vertragsrückversicherung als auch bei der direkt von uns abgegebenen fakultativen und vertraglichen Rückversicherung wird nur mit erstklassigen Rückversicherern zusammengearbeitet. Grundlage hierfür sind Richtlinien für die Auswahl der Rückversicherer sowie eine von der AXA Global Re permanent aktualisierte Bonitätsliste, basierend auf den Ratings renommierter Ratingagenturen. Bei der Rückversicherung von langfristigen Verbindlichkeiten gelten dabei besonders hohe Anforderungen an die finanzielle Ausstattung der Rückversicherungspartner. Zusätzlich wird das Ausfallrisiko durch regelmäßige Überwachung der Kreditqualität der Rückversicherer und ein zeitnahes Inkasso reduziert.

Risiken aus Kapitalanlagen

Die Entwicklung der Kapitalmärkte im Jahr 2020 war wesentlich geprägt durch die Corona-Pandemie. Im März führte die konjunkturelle Unsicherheit zu einem Kurseinbruch an den Aktienmärkten, zu steigenden Risikoaufschlägen an den Märkten für Unternehmensanleihen und zu neuen historischen Tiefständen an den Zinsmärkten. Die Pandemie hatte signifikante Auswirkungen auf bestimmte Sektoren (z.B. Tourismus, Flugverkehr, stationärer Einzelhandel), deren Folgen bis heute andauern. Unsere Gesellschaft hat diese Entwicklungen mit Hilfe unserer Assetmanager unter ständiger Aufmerksamkeit beobachtet und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Der Anteil gehaltener Unternehmensanleihen aus den genannten Sektoren in unserem Portfolio ist gering. Dennoch haben wir einige dieser Unternehmensanleihen veräußert und die verbliebenen Unternehmen unter Beobachtung gesetzt. Das Gesamtportfolio der Immobilieninvestments zeigt sich trotz einzelner Corona-induzierter Wertanpassungen und Mietstundungen robust, auch bedingt durch die in letzten Jahren sowohl regional als auch sektoral erhöhte Diversifizierung. Lange Laufzeiten der zugrundliegenden Mietverträge begrenzen das Neuvermietungsrisiko entsprechend, wobei das Monitoring des jeweiligen wirtschaftlichen Umfeldes im Fokus bleibt. Aufgrund unseres diversifizierten Portfolios sowie unseres strukturierten Anlageprozesses haben wir insgesamt keine wesentlichen negativen Auswirkungen durch die Pandemie verzeichnet. Aus selbigen Grund erwarten wir keine einschneidenden Verluste; insbesondere im weiteren Verlauf der Pandemie.

Unsere Gesellschaft verwaltet 9,3 Mrd. Euro (Vorjahr: 9,2 Mrd. Euro) Kapitalanlagen. Diese werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dies wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet.

Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die bewusst eingegangen, jedoch durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und weitere risikomindernde Maßnahmen gesteuert werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das Kapitalmarktumfeld angepasst.

Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt.

Marktrisiken

Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaft beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei Aktien und festverzinslichen Anlagen. Ferner sind die nicht börsennotierten Beteiligungen sowie der Immobilienbestand den Marktpreis- beziehungsweise Wertänderungsrisiken ausgesetzt. Auch können im Bereich Private Equity aufgrund einer zukünftigen Verschlechterung des Marktumfeldes Wertrückgänge beziehungsweise Abschreibungen nicht ausgeschlossen werden.

Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Hierfür werden die Marktwertschwankungen von Aktien, Zinsprodukten und Währungen unter Berücksichtigung der bestehenden Währungssicherungen und anderer derivativer Absicherungsmechanismen simuliert.

Die folgende Übersicht zeigt auf, wie sich eine Änderung der Aktien- und Währungskurse beziehungsweise der Marktzinsen kurzfristig auswirken würde.

Aktienmarktänderung Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Rückgang um 10 % – 20 Mio. Euro
Rückgang um 20 % – 34 Mio. Euro
Rückgang um 30 % – 44 Mio. Euro
Renditeänderung des Rentenmarktes Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Anstieg um 200 Basispunkte – 1.271 Mio. Euro
Anstieg um 100 Basispunkte – 688 Mio. Euro
Rückgang um 100 Basispunkte + 822 Mio. Euro
Rückgang um 200 Basispunkte + 1.792 Mio. Euro
Währungskursänderung Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Euroaufwertung um 5 % – 5 Mio. Euro
Euroaufwertung um 10 % – 11 Mio. Euro

Unser Portfolio besteht zum größten Teil aus festverzinslichen Papieren, daher reagiert dessen Marktwert stark auf Veränderungen des Zinsniveaus. Bereits ein Anstieg der Marktzinsen um 100 Basispunkte würde in einem deutlichen Rückgang unserer Bewertungsreserven resultieren.

Das im historischen Vergleich niedrige Zinsniveau führt bei der Wiederanlage frei gewordener Mittel zur Belastung der zukünftigen Ertragslage. Allerdings ist nicht mit einer signifikanten Wirkung auf die Risikotragfähigkeit zu rechnen.

Unsere Gesellschaft ist größtenteils im europäischen Raum investiert. Zusätzlich werden Investitionen im nicht-europäischen Ausland getätigt wobei diese Fremdwährungsinvestitionen kontrolliert und größtenteils gegen Wechselkursschwankungen abgesichert sind. Dies erfolgt durch den Einsatz von Fremdwährungsderivaten innerhalb der Spezialfonds, zum Beispiel Devisentermingeschäften.

Der Immobilienbestand unserer Gesellschaft besteht zum großen Teil aus deutschen Büro- und Gewerbeimmobilien. Die Wertentwicklung ist deshalb im Wesentlichen abhängig von der Konjunkturlage in Deutschland.

Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau. Sollten sich die zuvor gezeigten negativen Szenarien im laufenden Geschäftsjahr ganz oder teilweise einstellen oder am Bilanzstichtag vorliegen, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern.

Kreditrisiken

Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren und Darlehen.

Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt nach einheitlichen internen Maßstäben in der AXA Gruppe.

Zusätzlich nehmen wir zur Überwachung der Ratings in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden entscheidungsrelevante Marktinformationen herangezogen.

Für die Vergabe von Hypothekendarlehen gelten Vergaberichtlinien und strenge Vorschriften bezüglich der Bonität. Als Sicherheit von Hypothekendarlehen bestehen Pfandrechte an Grundstücken. Die Vergaberichtlinien knüpfen eine Finanzierung im Regelfall an private Nutzung und erstrangige Absicherung.

Die einzelnen Engagements im Bereich Hypotheken einschließlich Forward-Darlehen unterliegen der regelmäßigen Überwachung. Mithilfe unserer Kontrollverfahren für den Zins- und Tilgungsdienst sowie unseres Mahnverfahrens erhalten wir einen detaillierten Überblick über ausstehende Zahlungen.

Einlagen bei Kreditinstituten erfolgten im Geschäftsjahr 2020 ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen.

Die Kontrahenten der Derivatepositionen verfügen ausnahmslos über ein Investment Grade Rating, sofern die Geschäfte nicht über Terminbörsen, wie z. B. Eurex, abgewickelt wurden. Das Gegenparteirisiko der Derivategeschäfte wird fortlaufend durch die Stellung von Sicherheiten (Collateral) abgesichert. Für einige OTC-Derivate gilt die Clearingpflicht über zentrale Gegenparteien sowie die Meldepflicht an das Transaktionsregister. AXA stellt die Einhaltung der Anforderungen aus EMIR (European Market Infrastructure Regulation) gruppenweit sicher.

Durch den volatilen Kapitalmarkt im zweiten Quartal 2020 und ausgelöst durch Unsicherheiten hinsichtlich der Corona-Pandemie wurde die Gesellschaft durch Verluste im Aktienportfolio innerhalb der Spezialfonds und eine Ausweitung der Spreads getroffen. Durch den Einsatz von Derivaten konnte das Risiko zu großen Teilen minimiert werden. Die allgemeine Erholung der Kapitalmärkte im weiteren Verlauf des Jahres 2020 konnte die eingetretenen Verluste weiterhin ausgleichen.

Großbritannien ist zum 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten (Brexit), mit einer Übergangsphase, die am 31. Dezember 2020 endete. Die AXA Versicherung AG, wie die gesamte AXA Gruppe, stellte sich im Laufe des Geschäftsjahres weiterhin auf Verunsicherungen an den Kapitalmärten ein, erzeugt durch andauernde Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien. Einige Kapitalanlagen der Gesellschaft befinden sich in Großbritannien. Das Fremdwährungsrisiko aus diesen Anlagen wurde mittels Fremdwährungsderivaten abgesichert. Es bleibt jedoch das Risiko von Verlusten aufgrund verringerter Nachfrage nach diesen Assets, welches wir im Portfoliokontext als unwesentlich einschätzen. Zur Reduktion operationeller Risiken aus den Transaktionen mit britischen Banken wurden insbesondere im Bereich der Derivate bereits viele Verträge auf die in Kontinentaleuropa ansässigen Banken umgestellt.

Die AXA Versicherung AG ist zu einem Anteil von 17 % der Kapitalanlagen (auf Marktwertbasis inklusive Spezialfonds) in Staatsanleihen investiert. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände aufgrund verschiedener Stützungsmaßnahmen nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen.

Ebenso halten wir Fremdkapitalinstrumente, die von nationalen und internationalen Banken sowie Unternehmen außerhalb des Finanzsektors emittiert wurden (45 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis). Dieses Exposure wird entweder direkt oder über Fonds, Derivate und strukturierte Produkte gehalten und enthält zu einem geringen Teil nachrangige Instrumente. Zur weiteren Diversifikation dieses Portfolios tätigte unsere Gesellschaft Investitionen in alternative, weniger liquide Assetklassen, unter anderem Infrastruktur-, Mittelstands-, gewerbliche Immobilienfinanzierungen sowie alternative Kreditstrategien. Diese Anlagen werden zum weit überwiegenden Teil als Investment Grade eingestuft. Der Anteil dieser Fremdkapitalfinanzierungen betrug 7 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis.

Über 95 % der festverzinslichen Wertpapieren in unserem Bestand verfügen über ein Investment Grade Rating. Ein großer Teil unserer Rentenbestände ist besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte.

Konzentrationsrisiken

Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grund stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis. Für die Überwachung des Liquiditätsrisikos wird darüber hinaus ein Liquiditätsstresstest durchgeführt. Dieser zeigt, dass unsere Gesellschaft auch bei extremen Stressannahmen keinen Liquiditätsengpass zu erwarten hätte.

Insgesamt wird bei der Kapitalanlage auf einen hohen Anteil liquider und fungibler Kapitalanlagen geachtet, damit wir den Verpflichtungen gegenüber unseren Versicherungskunden jederzeit nachkommen können. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf wird auf der Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens Liquidität zur Verfügung gestellt.

Risikosteuerung der Kapitalanlagen

Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen implementiert.

Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz.

Es ist ein strukturierter Anlageprozess definiert, dessen Ziel es ist, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung.

Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird.

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet.

Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert.

Operationelle und sonstige Risiken

Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Informationsrisiken werden als Teil der operativen Risiken behandelt und beinhalten das Risiko, dass Informationen oder Informationssysteme nicht den erwarteten Wert für das Unternehmen liefern, strategische Ziele beeinflussen oder operative Verlust verursachen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen.

Unsere Gesellschaft beziehungsweise AXA Deutschland unterscheidet hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Die aus Projekten resultierenden Risiken sind in den einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt.

Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen in die Unternehmenssteuerung ein.

AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum Austausch operationeller Verluste.

Zusätzlich werden auch Emerging Risks betrachtet, d.h. Risiken, die ggf. erst in mehreren Jahren relevant werden, da AXA Deutschland eine langfristige Perspektive einnimmt.

Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen, welche signifikante Auswirkungen auf die Risikosituation unserer Gesellschaft haben können, werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit der Organisationseinheit Corporate Oversight. In dieser Einheit sind die Funktionen Compliance, Geldwäsche, Datenschutz, Informationssicherheit, physische Sicherheit und operative Resilienz gebündelt, um den gestiegenen Anforderungen wirkungsvoll zu begegnen. IT-Risiken haben ebenso eine große Relevanz im Risikoprofil, insbesondere mit den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit. Zur Identifizierung und Beseitigung von IT-Schwachstellen gibt es verschiedene Projekte bzw. Initiativen. Auf diese Weise wird eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im Bereich der IT-Sicherheit gewährleistet. Interne Kontrollprozesse reduzieren Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses.

Darüber hinaus stehen Risiken aus der Einführung von Großprojekten unter besonderer Beobachtung. Bereits während der Projektphase werden erforderliche Maßnahmen identifiziert, sodass entstehende Risiken frühzeitig analysiert und gesteuert werden. Zusätzlich wird das operationelle Risikomanagement über jeden Projektchange informiert, um die Risikolage angemessen beurteilen zu können. Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese Standards sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden.

Ein Vertreter der Funktionen Risk und Compliance ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen.

Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken wie auch Risiken aus regulatorischen Anforderungen werden permanent eng überwacht, das Instrumentarium insbesondere an präventiven Maßnahmen ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren.

Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein.

Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Versicherung den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Unsere Gesellschaft ist gewissen Risiken in Verbindung mit Nachhaltigkeit (z.B. Naturkatastrophen) ausgesetzt. Hierzu zählen sowohl physische Auswirkungen des Klimawandels, regulatorische Risiken (erhöhte regulatorische Anforderungen) als auch transitorische Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer nachhaltigeren, darunter auch CO2-ärmeren Welt, insbesondere im Investmentportfolio, materialisieren könnten. Wir beobachten und begleiten diese Aspekte fortlaufend. Die im Folgenden genannten Initiativen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage und Zeichnungspolitik werden von den Versicherungsgesellschaften der weltweiten AXA Gruppe gemeinschaftlich getätigt, um die größte Wirkung zu entfalten. Damit wirken wir auf die Ursache ein und mitigieren das daraus resultierende Risiko für unsere Gesellschaft.

Bereits 2007 haben wir die Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Investieren unterzeichnet und uns damit freiwillig verpflichtet, ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in unseren Investitionsaktivitäten zu berücksichtigen. Wir sind ebenfalls Unterzeichner der Prinzipien für nachhaltige Versicherungen.

Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA. Die Kernaspekte dieser Strategie sind der Einbezug von ESG-Kriterien in jegliche Investitionsentscheidungen, der Ausschluss von Investitionen in gewisse Wirtschaftssektoren (bspw. Kohle, Tabak, Palmöl, Teersand) beziehungsweise einzelne kritische Unternehmen, ambitionierte Ziele für grüne Kapitalanlagen, direkte Investitionen in soziale Projekte, die verantwortliche Wahrnehmung von Aktionärsrechten sowie die strategische Portfolio-Anpassung für mehr Klimaschutz.

Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt, so werden beispielsweise weltweit keine Kohleminen und -kraftwerke versichert.

Darüber hinaus unterstützen wir aktiv die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) mit dem Ziel, Unternehmen zu mehr Transparenz hinsichtlich klimabezogener Finanzrisiken zu bewegen. Ferner sind wir Mitglied der Climate Finance Leadership Initiative sowie des in 2019 gegründeten Bündnisses Net-Zero Asset Owner Alliance mit der Verpflichtung, die CO2-Emissionen unseres gruppenweiten Anlageportfolios bis 2050 auf netto Null zu reduzieren.

In Folge des Brexits und der zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich vereinbarten Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2020 hat unsere Gesellschaft mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 einen Antrag auf Genehmigung der Erweiterung des Geschäftsgebietes auf das Vereinigte Königreich bei der Bundesanstalt für Versicherungsaufsicht gestellt, der von dieser im Januar 2021 genehmigt worden ist. Im Vereinigten Königreich nehmen wir als vormals im Dienstleistungsverkehr im Vereinigten Königreich zugelassenes Unternehmen das Financial Services Contracts Regime (FSCR) in Anspruch. Eine entsprechende Notifikation der britischen Financial Conduct Authority ist erfolgt.

Die Folgen der Corona-Pandemie haben sich nach starken Schwankungen im Jahr 2020 weniger stark als erwartet auf die Finanzmärkte und auf das Ergebnis unserer Gesellschaft ausgewirkt. Zwar gab es Schadenfälle im Sachversicherungsbereich (Veranstaltungsausfall und Betriebsschließung). Jedoch hatten die Lock Downs positive Effekte für die Schadenfrequenz im Motorbereich zur Folge. Die Diversifizierung unseres Portfolios führte daher zu einer Minderung der Verluste. Auf mittlere und lange Sicht könnten insbesondere Unternehmens- und Privatinsolvenzen ein Risiko für unsere Branche darstellen. Hier ergibt sich das Risiko von Beitragseinbußen, sei es durch die Stornierung von Verträgen oder aber als Folge von zurückhaltenderem Neugeschäft. Die Situation ist zu beobachten und die Planungen entsprechend anzupassen. Weitere mögliche Corona-Effekte werden im Rahmen der Emerging Risks betrachtet, wie das Feld Cybercrime.

Risiken aus Pensionsrückstellungen

AXA Deutschland hat früheren und teils noch aktiven Mitarbeitern Pensionen zugesagt. Im Zusammenhang mit den Pensionsplänen können Pensionsrisiken sowohl bei den Vermögenswerten der Aktivseite als auch auf der Passivseite relevant werden. Dies ist zum einen über Marktwertrückgänge des Planvermögens auf der Aktivseite, aber auch über eine Zunahme der Verpflichtungen auf der Passivseite, zum Beispiel durch Änderungen des Rechnungszinses, möglich. Auf der Verpflichtungsseite können zudem versicherungstechnische Risiken wie das Langlebigkeitsrisiko auftreten. In diesem Zusammenhang wird das Pensionsrisiko als dasjenige Risiko angesehen, dass das Trägerunternehmen zur Bedienung der zugesagten Rentenverpflichtungen Nachschüsse leisten muss.

Die Risiken für die Pensionsverpflichtungen werden in unserem internen Risiko-Modell berücksichtigt, berechnet und überwacht. Das niedrige Zinsniveau wird nach wie vor als Hauptbelastungsfaktor sowohl für die Höhe der ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen, aus denen zusätzliche Aufwendungen zur Erhöhung der Rückstellungen resultieren, als auch für die Höhe der mit vertretbarem Risiko erzielbaren Erträge aus der Kapitalanlage betrachtet. Aus einem weiterhin anhaltenden Niedrigzinsumfeld resultiert eine weitere Absenkung des Rechnungszinssatzes, wodurch die Rückstellungen zu den Pensionsverpflichtungen weiter ansteigen. Die in den nächsten Jahren zu leistenden Zuführungen zu den Rückstellungen sind in den Planungen bereits berücksichtigt und auch im Fall von anhaltend niedrigen Zinsen sind geeignete Maßnahmen zur Finanzierung identifiziert.

Kapitalmanagement und Solvabilität

Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können – auch wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt.

Die AXA Gruppe hat ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung entwickelt, das Ende November 2015 von der französischen Versicherungsaufsicht ACPR (Autorité de Controle Prudentiel et de Résolution) genehmigt wurde und ab dem 1. Januar 2016 als Internes Modell unter Solvency II dient. Zur Sicherstellung der Angemessenheit des entwickelten Internen Modells der AXA Deutschland fand auch im Geschäftsjahr 2020 ein umfassender Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.

Für die Solvabilität unserer Gesellschaft wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen des genehmigten Internen Modells übertrifft die Solvenzposition unserer Gesellschaft die gesetzliche Anforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaft hat keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können dem am 8. April 2021 zu veröffentlichenden Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 2020 1 entnommen werden.

Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den „G-SII Policy Measures“ der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzlichen Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), wird durch die Gruppe sichergestellt.

Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Die Gesamtrisikosituation unserer Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2020, trotz Corona-Pandemie, nicht wesentlich verändert. Die Auswirkungen eines schwachen gesamtwirtschaftlichen Umfeldes als Folge der Pandemie sind schwer abzuschätzen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Risiken bekannt, die den Fortbestand unserer Gesellschaft gefährden. Unserer Einschätzung nach werden alle Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität auch im Jahr 2020 eine Überdeckung.

Sonstige Angaben

Besitzverhältnisse

Die AXA Konzern AG, Köln, hält 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft, mit ihr besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Unsere Gesellschaft hat am 19. Mai 2005 mit der AXA Konzern AG einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Außerdem besteht zwischen unserer Gesellschaft und der AXA Konzern AG seit dem 4. Oktober 2000 ein Beherrschungsvertrag. Des Weiteren hat unsere Gesellschaft am 27. September 2010 einen Gewinnabführungsvertrag mit der Pluto Beteiligungswerte AG als ergebnisabführende Gesellschaft abgeschlossen, aus dem die AXA Versicherung AG aufgrund eines Änderungsvertrages vom 8. Oktober 2019 zum 1. Januar 2020 zugunsten der Merkur Gesellschaft für Beteiligungswerte mbH ausgeschieden ist. Am 24. Juni 2014 hat unsere Gesellschaft einen Beherrschungsvertrag und am 19. Oktober 2016 einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Merkur Gesellschaft für Beteiligungswerte mbH abgeschlossen.

Dienstleistungsverträge innerhalb des AXA Konzerns

Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft werden im Rahmen eines Master-Dienstleistungsvertrages im Wesentlichen durch die AXA Konzern AG ausgeübt. Deshalb beschäftigt die AXA Versicherung AG auch keine eigenen Mitarbeiter.

Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen

Über unsere selbstständige Vertriebsorganisation, über die wir gemeinsam mit der AXA Lebensversicherung AG verfügen, vermitteln wir direkt und indirekt Versicherungsverträge sowie Kapitalanlageprodukte im Wesentlichen für folgende Gesellschaften:

AXA Bank AG, Köln
AXA easy Versicherung AG, Köln
AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Köln
AXA Krankenversicherung AG, Köln
AXA Lebensversicherung AG, Köln
AXA Life Europe dac, Dublin
Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln
BHW Bausparkasse AG, Hameln
IDEAL Lebensversicherung a.G., Berlin
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Köln

Ergebnisabführung

Der im Geschäftsjahr erwirtschaftete Überschuss in Höhe von 325,1 Mio. Euro (Vorjahr: 272,6 Mio. Euro) wurde aufgrund des Gewinnabführungsvertrages zwischen unserer Gesellschaft und der AXA Konzern AG an diese abgeführt.

Ausblick und Chancen

Aussichten mit gemischten Gefühlen

Trotz der aktuell weiter vorherrschenden Pandemiegeschehnisse blicken wir mit Zuversicht auf das Jahr 2021.

Durch die derzeit fortgesetzten Lockdown-Maßnahmen in den unterschiedlichen europäischen Ländern ist allerdings davon auszugehen, dass sich die Erholung der Wirtschaft erst im zweiten und dritten Quartal 2021 etablieren wird. Die Einschätzung wird insbesondere damit bekräftigt, dass einerseits eine Auflösung der aufgestauten Nachfrage einsetzt, andererseits die Unterstützung seitens der Regierungen und der Europäischen Zentralbank mit ihren vielen Hundert Milliarden Hilfen ihre Wirkung entfaltet. Jede aktuelle Wachstumsvorhersage für den Prognosezeitrum ist allerdings weiterhin mit hoher Unsicherheit verbunden.

Es wird zwar erst frühstens mit dem Jahreswechsel 2021/2022 eine Rückkehr der deutschen Wirtschaft zum Vorkrisenniveau prognostiziert, umso kräftiger wird dann jedoch das Wachstum zum Ende des laufenden Jahres bzw. zum Jahreswechsel erwartet.

Ferner wird damit gerechnet, dass die Arbeitslosenquote in Deutschland im laufenden Jahr 2021 wieder einen Anstieg verzeichnen wird. Die weiteren Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt hängen von den Pandemiegeschehnissen und den damit verbundenen Beschränkungen ab. Der aktuell in Deutschland bestehende Lockdown wird sich gleichermaßen auf den Arbeitsmarkt auswirken, jedoch wird erwartungsgemäß das Niveau der Frühjahresmonate 2020 nicht mehr erreicht werden.

Im Zusammenhang mit den künftigen Entwicklungen in der EU geht die EU-Kommission davon aus, dass die Wirtschaft im Euroraum 2021 und 2022 um jeweils 3,8 % wachsen wird. Für die EU-Wirtschaft wird 2021 ein Wachstum von 3,7 % und 2022 ein Wachstum von 3,9 % prognostiziert. Es wird davon ausgegangen, dass ein Erreichen des Vorkrisenniveaus der Produktion sowohl im Euroraum als auch in der EU voraussichtlich 2022 nicht realisierbar ist.

Die positiven Erwartungen basieren schwerpunktmäßig auf der Annahme, dass die Corona-Impfungen im laufenden Jahr wie geplant vorgenommen werden. Eine Erholung wird jedenfalls erst dann dauerhaft möglich sein, wenn die Ausbreitung des Virus gebremst wird. Experten setzen hierfür bereits im zweiten Quartal 2021 einen gewissen Stand an herrschender Immunität und für das dritte Quartal 2021 einen flächendeckenden Massenschutz voraus. Mit diesen Grundvoraussetzungen kann sodann das wirtschaftliche sowie öffentliche Leben wieder schrittweise normalisiert werden.

Deutsche Versicherungsgeschäft blickt vorsichtig nach vorn

Für das laufende Jahr wird insgesamt ein deutliches Einnahmenplus von über 2 % erwartet. Die Prognose basiert insbesondere auf der Annahme, dass der aktuell andauernde Lockdown im Laufe des Jahres durch Lockerungen aufgehoben wird und eine langsame Erholung eintritt. Zudem spielen auch hier die Impfentwicklungen eine zentrale Rolle. Nur bei einer flächendeckenden Impfung und der damit resultierenden Unterbindung der weiteren Ausweitung des Virus können die positiven Prognosen für die Versicherungswirtschaft getroffen werden.

Laut Schätzung des GDV wird für das laufende Jahr in der Lebensversicherung mit einem Beitragsanstieg von 2,0 % gerechnet. Dies wird insbesondere damit begründet, dass im Rahmen von einsetzenden Nachholeffekten die private Altersvorsorge profitieren wird. Hingegen wird eher ein schwächeres Wachstum in der Schaden- und Unfallversicherung erwartet. Hier wird ein Beitragswachstum von lediglich 1,5 % für das Jahr 2021 prognostiziert.

AXA Versicherung strebt konstante und nachhaltige Prämienentwicklung im Jahr 2021 an

2021 wird die AXA Versicherung AG im Firmen- und Industriekundengeschäft den Ausbau von Neugeschäfts- und Bestandssystemen sowohl im eigenen Haus wie auch in der Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern weiter vorantreiben.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie stehen insbesondere im Firmenkundengeschäft viele kleine und mittelständische Betriebe vor existenziellen Herausforderungen. Erstes Ziel ist daher der Erhalt von werthaltigen Beständen. Zur Unterstützung unserer Kunden bieten wir Hilfestellungen durch verschiedene liquiditätssichernde Maßnahmen an. Des Weiteren bieten wir für Kunden und Vertriebspartner mehr Sicherheit, in dem wir die Bedingungen der Betriebsschließungsversicherung auf Basis der neuen GDV-Musterbedingungen anpassen. Im Neugeschäft ist ein weiteres Ziel die Etablierung unseres Ende 2020 eingeführten Produktes zur Cyberversicherung.

Auch im Industriekundengeschäft wird sich der Corona-bedingte Rückgang der Wirtschaft bemerkbar machen, insbesondere in den umsatzbasierten Versicherungsverträgen. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass unsere Marktpositionierung weitere Wachstumspotenziale in den strategischen Ziel-Branchen eröffnet, wodurch der zuvor genannte Effekt zumindest in Teilen nivelliert werden sollte. In der industriellen Haftpflichtversicherung verfolgen wir mit unseren Premiumprodukten weiterhin eine ertragsorientierte Zeichnungspolitik und bieten maßgeschneiderte, nachhaltige Versicherungslösungen für unsere Kunden. In der Transportversicherung liegt der Fokus nach wie vor auf der Warenversicherung, unterstützt durch ein neu entwickeltes leistungsstarkes Produkt für kleinere und mittlere Kunden. In der Technischen Versicherung sollte sich die nachhaltig gute konjunkturelle Entwicklung der Baubranche und des Anlagenbaus flächendeckend positiv auf die Umsatzentwicklung auswirken. Ferner wird unser Wachstum durch hohe Marktanteile in krisenfesten Branchen, wie denen der Erneuerbaren Energien und der Abfallwirtschaft, gestützt. In der industriellen Feuerversicherung verfolgen wir weiterhin konsequent die Durchsetzung risikogerechter Prämienanpassungen im Neu- und Bestandsgeschäft, dies mit Unterstützung adäquater Produktgestaltung und Umsetzung gezielter Maßnahmen zur Risikoselektion, insbesondere im Bereich der Schadenverhütung. Mit der globalen Ausrichtung und der breiten Produktpalette von AXA International Services (AIS) sind wir auch international jederzeit in der Lage, bedarfsgerechte Versicherungslösungen verbunden mit einem umfassenden Kundenservice anzubieten.

Für das Privatkundengeschäft erwarten wir eine konstante und nachhaltige Prämienentwicklung im Jahr 2021. Während die Sach- und Haftpflicht-Sparten u.a. aufgrund der Einführung unseres neuen Sach-/Haftpflichtproduktes zu Mitte des Jahres ein wesentliches Beitragsplus aufzeigen sollten, erwarten wir für das Kraftfahrtgeschäft eine leicht rückläufige Beitragsentwicklung zugunsten einer hohen Zeichnungsdisziplin. Im Fokus für unser Wachstum steht die Ausschließlichkeit als wichtigster Vertriebsweg durch den Ausbau unserer Kundenbeziehungen. Ein weiterer Schlüssel ist das Wachstum mit und in unseren Kooperationen mit ING und BMW. In Unfall wird im Jahr 2021 neben der Fortführung von Portfoliobereinigungen der Fokus auf der Stärkung der Ausschließlichkeit liegen mit dem Ziel, Wachstum und Neugeschäft zu generieren, insbesondere in der Risikounfallversicherung.

Insgesamt rechnen wir mit einer leicht rückläufigen Entwicklung der Beitragseinnahmen. Hinsichtlich der Schadenaufwendungen gehen wir von einem moderaten Rückgang aus. Während unsere Verwaltungsaufwendungen unter Berücksichtigung von Kosteneffizienzmaßnahmen voraussichtlich leicht sinken werden, erwarten wir eine neugeschäftsbedingt moderat höhere Provisionsaufwandsquote. Bei deutlich geringeren Erträgen aus der Auflösung der Schwankungsrückstellung planen wir mit einem versicherungstechnischen Nettoergebnis, das moderat unter dem diesjährigen Wert liegen wird. Im Bereich der Kapitalanlagen erwarten wir ein minimal verbessertes Ergebnis. Insgesamt rechnen wir bei einer stabilen Steuerquote mit einem leicht höheren Gewinn vor Ergebnisabführung für das kommende Jahr.

Anlagen zum Lagebericht

Geschäftsgebiet

Bundesrepublik Deutschland sowie im freien Dienstleistungsverkehr in den folgenden Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes: Österreich, Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Spanien, Estland, Frankreich, Großbritannien (bis 31. Dezember 2020), Griechenland, Ungarn, Italien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Dänemark, Litauen, Lettland, Malta, Niederlande, Portugal, Polen, Schweden, Slowenien, Slowakei, Bulgarien, Rumänien, Finnland und Kroatien

Ausländische Zweigniederlassung: Dänemark

Betriebene Versicherungszweige

Lebensversicherung

(nur in Rückdeckung übernommen)
Unfallversicherung:

Einzel-Voll-, Einzel-Teil-, Gruppenunfall-, Volksunfall-, Reise-, Sport-, Luftfahrt-, lebenslängliche Verkehrsmittel-Unfall-, Probanden-Versicherung, Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückgewähr, Kraftfahrtunfall-Versicherung
Haftpflichtversicherung:

Privat-, Betriebs- und Berufs-, Gewässerschaden-, Vermögensschaden-, Luftfahrt-, Umwelt-, Strahlen- und Atomanlagen-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht, Kraftfahrt-Parkplatz-, Feuerhaftungs-Versicherung
Kraftfahrtversicherung:

Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeugvoll-, Fahrzeugteil-Versicherung
Rechtsschutzversicherung

(nur in Rückdeckung übernommen)
Feuerversicherung:

Feuer-Industrie-, landwirtschaftliche Feuerversicherung, sonstige Feuerversicherung (einschließlich der Waldbrandversicherung)
Einbruchdiebstahlversicherung
Leitungswasserversicherung
Glasversicherung
Sturmversicherung
Verbundene Hausratversicherung
Verbundene Gebäudeversicherung
Hagelversicherung

(nur in Rückdeckung übernommen)
Technische Versicherungen:

Maschinen- einschl. Baugeräte-, Elektronik-, Montage-, Bauleistungsversicherung, Elektro- und Gasgeräte des Hausrats, Gebrauchsgütergarantieversicherung
Einheitsversicherungen:

Allgemeine, Rauchwaren-, Textilveredelungs-, Wäscheschutz-Einheitsversicherung
Transportversicherung:

See-, Fluss-, Luftfahrt- und Landkasko-, Waren-, Film-, Verkehrshaftungs-, Valorenversicherung (gewerblich)
Kredit- und Kautionsversicherung:

Übrige und nicht aufgegliederte Kredit- und Kautionsversicherung (einschließlich Baugarantieversicherung)

Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer- beziehungsweise Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (Extended Coverage)
Betriebsunterbrechungsversicherung:

Feuer-, Technische, sonstige Betriebsunterbrechungsversicherung, Filmausfall-, Betriebsschließungsversicherung
Beistandsleistungsversicherung
Sonstige Sachschadenversicherungen:

Ausstellungs-, Fahrrad-, Garderobe-, Jagd- und Sportwaffen, Kühlgüter-, Warenversicherung in Tiefkühlanlagen, Atomanlagen-, Automaten-, Reisegepäck-, Valoren- (privat), Campingversicherung, verbundene Sach-Gewerbe-Versicherung
Sonstige Vermögensschadenversicherungen:

Reiserücktrittskosten-, Lizenzverlust-, Maschinengarantieversicherung, Garantieversicherung von Kraftfahrzeugen
Vertrauensschadenversicherung

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die AXA tätig waren, danken wir für den auch im Jahr 2020 gezeigten Einsatz. Unser Dank gilt ebenso allen Vertriebspartnern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Köln, den 16. März 2021

Der Vorstand

Dr. Vollert

Dr. Endres

Kuklinski

Dr. Lemke

Dr. Reich

Dr. Zimmermann

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

(in Tsd. Euro) 2020 2019
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 74.235 58.978
74.235 58.978
B. Kapitalanlagen
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 17.582 18.046
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 567.268 487.153
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 280.484 229.996
3. Beteiligungen 3.439 6.439
851.191 723.589
III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 4.872.186 4.778.865
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.866.214 2.164.744
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 336.917 317.981
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 457.845 479.128
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 483.867 471.499
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 672 642
d) übrige Ausleihungen 295.186 205.496
1.237.570 1.156.765
5. Einlagen bei Kreditinstituten 15.666 13.618
6. Andere Kapitalanlagen 806 435
8.329.359 8.432.408
IV. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft 64.153 71.874
9.262.287 9.245.917
C. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an:
1. Versicherungsnehmer 44.467 50.056
2. Versicherungsvermittler 73.167 85.627
117.634 135.684
II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 67.561 21.887
davon an verbundene Unternehmen: 16.688 Tsd. Euro (2019: 28.186 Tsd. Euro)
davon an Beteiligungsunternehmen: 0 Tsd. Euro (2019: 0 Tsd. Euro)
III. Sonstige Forderungen 74.417 67.829
davon an verbundene Unternehmen: 21.322 Tsd. Euro (2019: 21.410 Tsd. Euro)
davon an Beteiligungsunternehmen: 0 Tsd. Euro (2019: 0 Tsd. Euro)
259.612 225.400
D. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Sachanlagen und Vorräte 0 0
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 145.504 119.333
III. Andere Vermögensgegenstände 131.307 117.196
276.811 236.528
E. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 48.062 56.556
48.062 56.556
9.921.006 9.823.380
Passiva
(in Tsd. Euro) 2020 2019
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes Kapital
Gezeichnetes Kapital 164.661 164.661
II. Kapitalrücklage 77.281 77.281
III. Gewinnrücklagen
1 gesetzliche Rücklage 44 44
2 andere Gewinnrücklagen 1.117 1.117
1.161
243.103 243.103
B. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
1 Bruttobetrag 501.928 481.978
2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 6.300 7.159
495.628 474.819
II. Deckungsrückstellung
1 Bruttobetrag 567.975 570.528
2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft
567.975 570.528
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1 Bruttobetrag 7.064.615 6.864.836
2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 387.339 316.909
6.677.276 6.547.927
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
1 Bruttobetrag 22.416 19.623
2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft
22.416 19.623
V. Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen 972.443 1.027.518
VI. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
1 Bruttobetrag 30.418 19.150
2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft
30.418 19.150
8.766.155 8.659.566
C. Andere Rückstellungen
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 574.677 543.997
II. Steuerrückstellungen 4.550 5.289
III. Sonstige Rückstellungen 49.443 51.582
628.670 600.867
16.417 18.699
E. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber:
1 Versicherungsnehmern 105.965 94.182
2 Versicherungsvermittlern 27.783 25.059
133.748 119.241
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 9.717 16.193
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 11.359 Tsd. Euro (2019: 28.310 Tsd. Euro)
III. Sonstige Verbindlichkeiten 122.938 165.547
davon aus Steuern: 38.744 Tsd. Euro (2019: 36.664 Tsd. Euro)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 444 Tsd. Euro (2019: 661 Tsd. Euro)
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 626.40 Tsd. Euro (2019: 123.142 Tsd. Euro)
davon gegenüber Beteiligungsunternehmen: 0 Tsd. Euro (2019: 0 Tsd. Euro)
266.402 300.981
F. Rechnungsabgrenzungsposten 260 164
9.921.006 9.823.380

Unfallversicherung, Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Haftpflichtversicherung

Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B.II. und B.III. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung der §§ 341 f und 341 g HGB sowie der aufgrund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist. Für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG ist die Deckungsrückstellung nach den zuletzt am 21. März 2002 beziehungsweise 3. April 1996 sowie 1. März 2017 genehmigten Geschäftsplänen berechnet worden.

Köln, den 11. März 2021

Der Verantwortliche Aktuar

Marc André Winkler

Gemäß § 73 VAG wird hiermit bestätigt, dass das Sicherungsvermögen der Unfallversicherung mit Beitragsrückerstattung vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt worden ist.

Köln, den 11. März 2021

Der Treuhänder

Klaus Schön

Köln, den 16. März 2021

Der Vorstand

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Versicherungstechnische Rechnung

in Tsd. Euro
2020 2019
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge 4.036.312 4.091.907
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge 1.434.787 2.601.525 1.453.403
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge 1 –29.613 –39.096
d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen 1 847 –30.460 252
2.571.065 2.599.156
2. Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung 21.329 21.330
3. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 2.523 2.936
4. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
2.363.038 2.438.225
797.574 1.565.464 845.804
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
204.340 179.083
71.061 133.279 –30.815
1.698.743 1.802.319
5. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen 1
a) Nettodeckungsrückstellung 2.553 –6.370
b) Sonstige versicherungstechnische Nettorückstellungen –479 –316
2.074 –6.686
6. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung 11.058 7.893
7. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb 1.027.966 1.049.011
b) davon ab: erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 504.839 486.757
523.127 562.254
8. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung 30.660 29.501
9. Zwischensumme 333.403 214.769
10. Veränderung der Schwankungsrückstellung und ähnlicher Rückstellungen 1 55.075 28.104
11. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 388.479 242.873
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Beteiligungen 5.369 37.253
davon aus verbundenen Unternehmen: 36.884 Tsd. Euro (2019: 32.890 Tsd. Euro)
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
davon aus verbundenen Unternehmen: 3.945 Tsd. Euro (2019: 5.730 Tsd. Euro)
aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.297 1.417
bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 138.553 175.466
139.850 176.883
c) Erträge aus Zuschreibungen 3.775 8.714
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 116.191 30.585
265.185 253.435
2. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 10.497 11.512
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 14.213 4.609
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 5.888 5.469
d) Aufwendungen aus Verlustübernahme 562 10
31.160 21.600
234.025 231.835
3. Technischer Zinsertrag –21.797 –21.828
212.228 210.007
4. Sonstige Erträge 238.138 246.980
5. Sonstige Aufwendungen 366.182 331.769
–128.044 –84.789
6. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 472.663 368.091
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 147.586 95.515
11. Sonstige Steuern 18 14
147.604 95.529
13. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne 325.060 272.562
14. Jahresüberschuss

1 - = Erhöhung

Anhang

Angaben zur Identifikation gem. § 264 Abs. 1a HGB

Die AXA Versicherung AG, Köln, ist beim Amtsgericht Köln unter der Nummer HR B 21298 eingetragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss ist nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt.

Aktiva

Bei den immateriellen Vermögensgegenstände handelt es sich um einen befristeten, entgeltlich erworbenen Softwarelizenzvertrag für die Einführung eines neuen Bestands- und Schadensystems im Privat- und Firmenkundengeschäft. Jeweils zu Anschaffungskosten bilanziert wurden die Lizenzaufwendungen und Anschaffungsnebenkosten in Form von Customizing-Aufwendungen zur Anpassung der Software an das betriebliche Umfeld. Zu Januar 2019 wurde ein erster Teil des Vermögensgegenstandes in einen betriebsbereiten Zustand versetzt. Anschließend wurde er unter den entgeltlich erworbenen Lizenzen ausgewiesen und planmäßig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Die im Jahr 2020 angefallenen Customizing-Aufwendungen beziehen sich teilweise auf Teile der Software, die noch nicht betriebsbereit sind und wurden daher zu 50 % in die Abschreibung aufgenommen. Die Customizing-Aufwendungen der Folgejahre werden planmäßig der Restnutzungsdauer sowie bei Bedarf außerplanmäßig abgeschrieben.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken werden mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bewertet und über die gewöhnliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Mit Verkaufsabsicht gehaltene Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, werden analog zum Umlaufvermögen bewertet, d. h. sie werden zu fortgeführten Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Marktwert am Bilanzstichtag bewertet.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Unter dieser Position ausgewiesene Inhaberschuldverschreibungen werden wie die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere bewertet.

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Zur Beurteilung, ob bei Aktien beziehungsweise Anteilen und Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, eine dauernde Wertminderung vorliegt sowie eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert zu erfolgen hat, kommen folgende Aufgreifkriterien zur Anwendung:

Der Zeitwert des Wertpapiers liegt in den dem Bilanzstichtag vorangehenden sechs Monaten permanent um mehr als 20% unter dem Buchwert.
Der Zeitwert des Wertpapiers liegt in den dem Bilanzstichtag vorangehenden zwölf Monaten permanent um mehr als 10% unter dem Buchwert.

Bei Erfüllung von mindestens einem dieser Aufgreifkriterien erfolgt eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert.

Anteile und Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, werden als eigenständiges Wertpapier angesehen und entsprechend bewertet.

Anteile und Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Rentenpapiere halten und stille Lasten ausweisen, werden anhand der erwarteten Rückzahlungen aus den entsprechenden Wertpapieren innerhalb des Fonds auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung hin überprüft.

Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern der beizulegende Zeitwert wieder gestiegen ist.

Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Die dauerhafte Wertminderung eines Wertpapiers wird angenommen, wenn der Zeitwert des Wertpapiers einen Werteverfall aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung des Ratings/der Bonität eines Emittenten aufzeigt und aus diesem Grund von einem (Teil-) Ausfall des Schuldtitels ausgegangen wird.

Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen und Einzelwertberichtigungen. Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Namensschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfasst.

Schuldscheinforderungen und Darlehen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine werden mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Übrige Ausleihungen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfasst.

Einlagen bei Kreditinstituten werden mit den Nennbeträgen angesetzt.

Andere Kapitalanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen.

Depotforderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Es befinden sich strukturierte Produkte, d.h. Anlagen mit eingebetteten Derivaten (z.B. Kündigungsrechte, Optionen oder Swaps) im Bestand. Diese Darlehen beziehungsweise Schuldverschreibungen und die darin enthaltenen Optionen oder Verpflichtungen werden einheitlich bilanziert. Die Bewertung erfolgt entsprechend der Bewertung der anderen Schuldverschreibungen und Darlehen.

Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft werden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.

Pauschalwertberichtigungen werden in Höhe der nach dem Bilanzstichtag voraussichtlich eintretenden Ausfälle aus Erfahrungssätzen der Vorjahre gebildet. Die Pauschalwertberichtigungen werden aktivisch angesetzt.

Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft werden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.

Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Eine außerplanmäßige Abschreibung wird im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung durchgeführt.

Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.

Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung stellt einen Verrechnungsposten aus der Saldierung von Deckungsvermögen mit den dazugehörigen Verpflichtungen nach § 246 Absatz 2 HGB dar und wird mit dem Nennwert angesetzt.

Da eine ertragsteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG besteht, werden die aktiven latenten Steuern der Gesellschaft bei dem Organträger AXA Konzern AG ausgewiesen.

Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Passiva

Die Beitragsüberträge wurden für das selbst abgeschlossene deutsche Versicherungsgeschäft pro rata temporis unter Berücksichtigung unterjähriger Fälligkeiten nach Abzug äußerer Kosten ermittelt.

Die Anteile der Rückversicherer ergaben sich aus der Fälligkeitsstruktur in den Rückversicherungsbeständen. Der koordinierte Ländererlass vom 30. April 1974 wurde berücksichtigt.

Bei dem in Rückdeckung übernommenen Geschäft wurden die Brutto-Beitragsüberträge anhand der Aufgaben der Zedenten unter Berücksichtigung eines Abzuges für nicht übertragsfähige Beitragsteile gestellt. Wegen der zeitgleichen Erfassung wurden für diejenigen Zeiträume, für die wir noch keine vollständigen Zedentenabrechnungen vorliegen haben, mit Ausnahme des fakultativ übernommenen Geschäfts Schätzungen unserer Zedenten gebucht. Ist zum Zeitpunkt der Ermittlung der Beitragsüberträge die Kündigung eines Vertrages ausgesprochen oder zu erwarten, wird der Beitragsübertrag nach dem vertraglich vereinbarten Portefeuille-Stornosatz gestellt, soweit sich aus dieser Berechnung ein höherer Übertrag ergibt. Die Beitragsüberträge des fakultativ übernommenen Geschäfts werden nach der Methode „pro rata temporis“ nach Kostenabzug entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften ermittelt. Die Anteile der Rückversicherer an den Beitragsüberträgen des übernommenen Geschäftes ermittelten sich aufgrund der abgeschlossenen Rückversicherungsverträge nach dem jeweiligen Verfahren, welches für die Berechnung der Brutto-Beitragsüberträge angewendet wurde.

In der Beitragsdeckungsrückstellung anderer Produkte wird, erstmals im Jahresabschluss 2016, die Beitragsdeckungsrückstellung der Existenzschutzversicherung berücksichtigt. Diese Beitragsdeckungsrückstellungen decken das Risiko des mit dem fortschreitenden Alter der Versicherten steigenden erwarteten Schadenbedarfes bei über die feste Vertragslaufzeit konstanter Prämie ab.

Die Deckungsrückstellung des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts für die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr sowie der Kinder-Unfallversicherung mit beitragsfreier Weiterführung der AXA Versicherung AG und ehemaligen DBV-Winterthur Versicherung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften einzelvertraglich nach der prospektiven Methode und mit implizierter Berücksichtigung der künftigen Kosten ermittelt. Als Berechnungsgrundlagen dienten die Sterbetafeln gemäß Geschäftsplänen und ein Rechnungszins von 0,90 % bis 3,50 %. Nach der Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) zum 1. März 2011 wird für Versicherungen des Neubestands, deren Rechnungszins über dem für den Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 bestimmten Referenzzins in Höhe von 1,73 % liegt, die Bilanzdeckungsrückstellung durch eine einzelvertraglich ermittelte zusätzliche Deckungsrückstellung (Zinszusatzreserve) erhöht. Die Zinszusatzreserve für die Verträge des Altbestandes wurde geschäftsplanmäßig mit einem Referenzzins von 1,73 % berechnet. Der Referenzzins wird berechnet nach § 5 DeckRV.

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthält die Rückstellung für Entschädigungen, die Renten-Deckungsrückstellung, die Rückstellung für Rückkäufe und Rückgewährbeträge aus der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr und die Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen. Die Rückstellung für Entschädigungen für das selbst abgeschlossene Geschäft wurde inventurmäßig je Einzelschaden festgesetzt und fortgeschrieben. In der Transportversicherung wurde die Schadenrückstellung nach Pauschalsätzen zuzüglich einzelreservierter Großschäden ermittelt, ab dem vierten Zeichnungsjahr gilt auch in diesem Zweig die inventurmäßige Reserveermittlung je Einzelschaden. Bei der Ermittlung der einzelnen Schadenrückstellungen wurden Ansprüche aus Regressen und Provenues abgesetzt, soweit ihre Realisierbarkeit feststand oder zweifelsfrei bestimmbar war.

Die Spätschadenrückstellung für eingetretene, bis zur Schließung des Schadenregisters nicht gemeldete Versicherungsfälle wurde nach den Erfahrungswerten der Vorjahre ermittelt. Die Ermittlung der Renten-Deckungsrückstellung erfolgte aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung der Tafel DAV 2006 HUR mit Berücksichtigung fachmedizinischer Voten zur Lebenserwartung und in der Unfallversicherung

für Renteneintritte bis zum 31. Dezember 2014 mit einem Rechnungszins von 1,73 %,
für Renteneintritte bis zum 31. Dezember 2016 mit einem Rechnungszins von 1,25 % und
für spätere Renteneintritte mit einem Rechnungszins von 0,90%

sowie in der Haftpflicht- und Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

für Renteneintritte bis zum 31. Dezember 2014 mit einem Rechnungszins von 1,73 %,
für Renteneintritte bis zum 31. Dezember 2016 mit einem Rechnungszins von 1,25 % und
für spätere Renteneintritte mit einem Rechnungszins von 0,90 %.

Damit beinhalten die biometrischen Rechnungsgrundlagen angemessene Sicherheiten. Ein signifikantes Risiko aus der Langlebigkeit ist nach derzeitigen Erkenntnissen nicht ersichtlich.

In der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wurde der technische Zinsertrag auf die Deckungsrückstellung und die Rückstellung für Beitragsrückerstattung für die Altbestände Colonia, Nordstern und DWS sowie für den AXA und DWS Neubestand auf Basis der Nettoverzinsung der Kapitalanlagen der jeweiligen Sicherungsvermögen ermittelt.

Die Anteile der Rückversicherer an den Zinserträgen auf die Renten-Deckungsrückstellung entsprechen den gezahlten Depotzinsen.

Bei dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft wurden die Depotzinsen gemäß den Aufgaben der Vorversicherer gebucht.

Die Retrozessions-Anteile wurden anhand der vertraglichen Vereinbarungen errechnet.

Bei der Berechnung der Rückstellung für Schadenregulierungskosten werden, ausgehend von den Kosten im Geschäftsjahr des Funktionsbereiches Schadenregulierung, die Stückkosten pro bearbeiteten Schaden in den Versicherungszweigen ermittelt. Diese werden mit der Anzahl der zum Bilanzstichtag offenen Schäden und einem Durchschnitt der gemeldeten Spätschäden der letzten 5 Jahre multipliziert. Des Weiteren erfolgt eine Multiplikation mit der erwarteten, durchschnittlichen Schadenbearbeitungszeit in Jahren. In den Zweigen Kraftfahrt-Haftpflicht, Allgemeine Haftpflicht und Vertrauensschaden, die sich erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum abwickeln, erfolgt hierbei eine Kürzung um ein Drittel entsprechend den verursachten Bearbeitungsaufwendungen im Abwicklungszeitraum.

Die Anteile der Rü ckversicherer an den Rückstellungen wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt. Im in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft folgten wir den Aufgaben der Zedenten. Wegen der zeitgleichen Erfassung des gesamten in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäftes wurden für diejenigen Zeiträume, für die wir noch keine vollständigen Zedentenabrechnungen vorliegen haben, mit Ausnahme des fakultativ übernommenen Geschäftes Schätzungen unserer Zedenten gebucht. Darüber hinaus wurden standardmäßig mit versicherungsmathematischen Methoden Rückstellungen für noch nicht beziehungsweise nicht ausreichend gemeldete Schäden (Spätschadenrückstellungen) ermittelt und bilanziert.

Bei der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) handelt es sich um erzielte Überschüsse, die vertraglich für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer bestimmt, aber den einzelnen Versicherungsverträgen noch nicht zugeteilt worden sind. Innerhalb dieser Rückstellung wird der Fonds für Schlussüberschussanteile gemäß § 28 Absatz 7 in Verbindung mit Absatz 9 RechVersV gemäß den Vorgaben der jeweils gültigen Geschäftspläne für die Überschussbeteiligung bzw. der Grundsätze für die Überschussbeteiligung für die einzelnen Bestände einzelvertraglich berechnet.

Die Schwankungsrückstellung wurde gemäß § 341h HGB in Verbindung mit § 29 und der Anlage zu § 29 RechVersV ermittelt.

Die der Schwankungsrückstellung ähnlichen Rückstellungen ergeben sich aus den Vorschriften nach § 341h Absatz 2 HGB in Verbindung mit § 30 RechVersV.

Die Berechnung der Rückstellung für drohende Verluste im Versicherungsgeschäft auf der Basis der durchschnittlichen technischen Verluste in einem Dreijahreszeitraum unter Berücksichtigung von Zinserträgen, Restlaufzeiten und der Schwankungsrückstellung ergab keinen Rückstellungsbedarf.

Die Rückstellung für unverbrauchte Beiträge aus ruhenden Kraftfahrtversicherungen wurde in Höhe der Beitragsguthaben für den Zeitraum vom Beginn der Unterbrechung des Versicherungsschutzes bis zum Bilanzstichtag gebildet. Die Beitragsguthaben wurden für jeden Vertrag einzeln ermittelt.

Die Rückstellung für späteres Storno wurde nach den Erfahrungswerten der Vergangenheit festgestellt.

Die Rückstellung aufgrund der Verpflichtung aus der Mitgliedschaft in der Verkehrsopferhilfe e. V. wurde entsprechend der Aufgabe des Vereins für das vorhergehende Geschäftsjahr gebildet.

Schadenexzedentenrückversicherungsverträge beinhalten Regelungen hinsichtlich der Wiederauffüllung der Haftung des Rückversicherers nach einem Schadenfall. Häufig erfolgt die Wiederauffüllung „pro rata capita“. Dies bedeutet, dass die verbrauchte Haftung gegen Zusatzprämie wiederaufgefüllt – also neu eingekauft werden muss. Die Zahlung eines solchen Wiederauffüllungsbeitrages ist allerdings erst dann fällig, wenn Schadenzahlungen unter dem betreffenden Schadenexzedentenrückversicherungsvertrag erfolgten. Solange ein solcher Rückversicherungsvertrag aber nur von reservierten Schäden betroffen ist, wird hier eine den Wiederauffüllungskonditionen entsprechende Rückstellung für Wiederauffüllungsbeiträge gestellt.

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen und Rententrendannahmen.

Die Pensionsrückstellungen werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, vorgegeben durch die deutsche Bundesbank, abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Dabei wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Als Rechnungsgrundlage für die Sterblichkeits- und Invalidisierungsannahmen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH. Die Pensionsrückstellungen werden mit sogenanntem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB verrechnet, welches zum Zeitwert bewertet wird.

Die Anpassungen aus der jährlichen Überprüfung der versicherungsmathematischen Annahmen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Dabei wird das Wahlrecht gemäß Tz. 87 IDW RS HFA 30 angewendet, das heißt der Effekt aus der Zinsänderung wird im Zinsergebnis dargestellt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die anderen Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen, Depotverbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten mit den Nominalwerten angesetzt.

Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Passivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge und Aufwendungen werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

In Rückdeckung übernommenes Geschäft

Bei dem in Rückdeckung übernommenem Versicherungsgeschäft wurden die Schadenrückstellungen nach den Aufgaben der Zedenten bilanziert. Wegen der zeitgleichen Erfassung des gesamten in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäfts wurden für diejenigen Zeiträume, für die wir noch keine vollständigen Zedentenabrechnungen vorliegen haben, Schätzungen gebucht. Darüber hinaus wurden standardmäßig mit versicherungsmathematischen Methoden Rückstellungen für noch nicht bzw. nicht ausreichend gemeldete Schäden (Spätschadenrückstellungen) ermittelt und bilanziert.

Grundlagen für die Währungsumrechnung

Fremdwährungspositionen werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Für Fremdwährungspositionen gilt folgendes:

Der beizulegende Wert in Euro ergibt sich durch die Umrechnung des beizulegenden Werts in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag.

Die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro basieren auf einem historischen Devisenkurs.

Übersteigt der beizulegende Wert in Euro die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro, so werden die Fremdwährungspositionen weiterhin zu (fortgeführten) Anschaffungskosten angesetzt.

Ergibt sich dagegen im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird

bei monetären Vermögensgegenständen (Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Beteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen und sonstige festverzinsliche Wertpapiere, Sonstige Ausleihungen, Einlagen bei Kreditinstitute) die währungskursbedingte Wertminderung erfasst, jedoch können Änderungen des beizulegenden Werts in Fremdwährung kompensatorisch wirken.
bei nicht-monetären Vermögensgegenständen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an Beteiligungen, Aktien, Anteile an Investmentvermögen und nicht-festverzinsliche Wertpapiere) die währungskursbedingte Wertminderung (unter Beachtung einer möglichen kompensatorischen Wirkung des beizulegenden Werts in Fremdwährung) grundsätzlich erfasst, es sei denn, konkrete Anhaltspunkte sprechen gegen eine dauerhafte Wertminderung.

Ergibt sich für monetäre Vermögensgegenstände, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung aufgrund von Währungskursänderungen bilanziert wurde, im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro eine stille Reserve, wird eine Werterhöhung erfasst soweit der beizulegenden Wert die Anschaffungskosten nicht übersteigt. Für nicht-monetäre Vermögensgegenstände wird eine Wertaufholung erfasst, sofern die Gründe für den Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes nicht mehr existierten; in diesem Fall stellen die fortgeführten Anschaffungskosten die Obergrenze dar.

Zeitwerte der Kapitalanlagen

Die Offenlegung von Zeitwerten der Kapitalanlagen erfolgte entsprechend den Vorschriften §§ 54 ff. der RechVersV. Die Angaben werden zum Bilanzstichtag erstellt.

Die beizulegenden Zeitwerte für Grundstücke, ihre Bestandteile und ihres Zubehörs sowie für grundstücksgleiche Rechte, Rechte an diesen und Rechte an Grundstücken werden nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639) ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte werden regelmäßig anhand von externen Gutachten neu ermittelt. Im Geschäftsjahr wurden die Zeitwerte keiner Grundstücke und Bauten neu bewertet (im Vorjahr ebenfalls keine Neubewertung).

2016 2017 2018 2019 2020
Anzahl an Grundstücken und Bauten (zum Bilanzstichtag) 3 2 2 2 2
Davon neu bewertete Grundstücke und Bauten (im Berichtsjahr) 1 1
Prozentualer Anteil 50 % 50 %

Die beizulegenden Zeitwerte der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden nach dem Ertragswertverfahren, mit Börsenwerten zum Bilanzstichtag oder mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt.

Die beizulegenden Zeitwerte der als Ausleihungen an verbundene Unternehmen klassifizierten Schuldverschreibungen und Darlehen werden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1–50 Jahre) und der Eonia/Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag–11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2020 ermittelt.

Als beizulegende Zeitwerte für Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden Börsenkurse, Rücknahmepreise oder Nettoinventarwerte per 31. Dezember 2020 verwendet. Für Anteile an offenen Immobilienfonds, die zur Rücknahme ausgesetzt sind, werden als beizulegende Zeitwerte Rücknahmepreise abzüglich eines angemessenen Risikoabschlages angesetzt.

Als beizulegende Zeitwerte für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden im Wesentlichen die Börsenkurse per 31. Dezember 2020 angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere ohne Börsennotierung wurden auf Grundlage von Discounted-Cash-Flow -Methoden ermittelt.

Die beizulegenden Zeitwerte der Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen werden anhand anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 – 50 Jahre) und der Eonia/Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag – 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2020 ermittelt.

Die beizulegenden Zeitwerte für Schuldscheindarlehen und Namenspapiere, sonstige Ausleihungen und andere Kapitalanlagen werden anhand anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 – 50 Jahre) und der Eonia/Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag – 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2020 ermittelt.

Als beizulegende Zeitwerte der Policendarlehen werden die Buchwerte angesetzt.

Die beizulegenden Zeitwerte der Einlagen bei Kreditinstituten entsprechen aufgrund des kurzfristigen Charakters den Buchwerten.

Als beizulegender Zeitwert der unter den anderen Kapitalanlagen ausgewiesenen Forderungen aus Wertpapierpensionsgeschäften wird der Marktwert einer vom Pensionsgeber emittierten Anleihe angesetzt.

Die beizulegenden Zeitwerte für strukturierte Produkte und derivative Finanzinstrumente werden anhand von Börsenkursen oder, falls kein Börsenkurs vorhanden ist, mit marktüblichen Bewertungsmodellen ermittelt.

Einbeziehung in den Konzernabschluss

Durch die Einbeziehung unserer Gesellschaft in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, verlegten wir einzelne Buchungsschlusstermine und grenzten die Zahlungsvorgänge über die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab. Es ergaben sich dadurch keine wesentlichen Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Angaben zur Bilanz

Aktiva

Entwicklung der Aktivposten A.I. bis B.III. im Geschäftsjahr 2020

in Tsd. Euro
Bilanzwerte Vorjahr Währungskurs-änderungen Zugänge Umbu-chungen Abgänge Zuschrei-bungen Abschrei-bungen Bilanzwerte Geschäftsjahr
A.I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 58.978 23.092 7.836 74.235
B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 18.046 8 472 17.582
B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1 Anteile an verbundenen Unternehmen 487.153 101.838 21.776 54 2 567.268
2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 229.996 –338 103.062 158 52.394 280.484
3 Beteiligungen 6.439 3.000 3.439
4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Summe B.II. 723.588 –338 204.900 158 77.170 54 2 851.191
B.III. Sonstige Kapitalanlagen
1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 4.778.865 1.073.248 975.100 3.678 8.505 4.872.186
2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 2.164.744 –1.510 16.414 313.433 1.866.214
3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 317.981 45.238 26.301 336.917
4 Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 479.128 –185 14.374 35.472 457.845
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 471.499 –2.882 56.735 41.484 483.867
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 642 151 121 672
d) übrige Ausleihungen 205.496 –250 96.830 –158 6.732 295.186
5 Einlagen bei Kreditinstituten 13.618 5 2.044 15.666
6 Andere Kapitalanlagen 435 480 78 32 806
Summe B.III. 8.432.408 –4.822 1.305.514 –158 1.398.721 3.678 8.537 8.329.359
Gesamt 9.233.020 –5.160 1.533.514 1.475.891 3.732 16.847 9.272.367

* In der Gewinn- und Verlustrechnung wird diese Position unter den Aufwendungen aus Abschreibungen ausgewiesen.

Zeitwerte der Kapitalanlagen

im Geschäftsjahr 2020

gemäß § 54 RechVersV

in Tsd. Euro
2020 2019
Bilanzwerte Zeitwerte Bilanzwerte Zeitwerte
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
zu Anschaffungs-kosten bilanziert zum Nennwert bilanziert Summe zu Anschaffungs-kosten bilanziert zum Nennwert bilanziert Summe
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 17.582 29.825 29.825 18.046 29.816 29.816
B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1 Anteile an verbundenen Unternehmen 567.268 899.105 899.105 487.153 800.668 800.668
2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 280.484 280.751 280.751 229.996 233.294 233.294
3 Beteiligungen 3.439 5.139 5.139 6.439 7.631 7.631
4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Summe B.II. 851.191 1.184.995 1.184.995 723.588 1.041.593 1.041.593
B.III. Sonstige Kapitalanlagen
1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 4.872.186 5.353.371 4.778.865 5.162.207 5.162.207
2 Inhaberschuld-verschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.866.214 2.313.026 5.353.371 2.164.744 2.599.292 2.599.292
3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 336.917 392.114 2.313.026 317.981 365.493 365.493
4 Sonstige Ausleihungen 1.237.571 1.422.131 392.114 1.156.765 1.328.016 1.328.016
5 Einlagen bei Kreditinstituten 15.666 15.666 1.422.131 13.618 13.618 13.618
6 Andere Kapitalanlagen 806 1.508 15.666 435 435 435
Summe B.III. 8.329.360 9.482.150 15.666 1.508 8.432.408 9.455.443 13.618 9.469.061
Summe B. Kapitalanlagen (ohne Depotforderungen) 9.198.133 10.696.970 15.666 9.497.816 9.174.042 10.526.852 13.618 10.540.470
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert 10.712.636 1.366.428

Die Gesamtsumme der Anschaffungskosten der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen beträgt 522,3 Mio. Euro (Vorjahr: 526,9 Mio. Euro), die Gesamtsumme des beizulegenden Zeitwerts selbiger Kapitalanlagen beläuft sich auf 621,7 Mio. Euro (Vorjahr: 614,2 Mio. Euro). Hieraus ergibt sich ein Saldo von 99,4 Mio. Euro (Vorjahr: 87,3 Mio. Euro).

B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

Im Bestand der AXA Versicherung AG befanden sich zum 31. Dezember 2020 fremdgenutzte Bauten in Höhe von 17,6 Mio. Euro im Bestand (Vorjahr: 18,0 Mio. Euro). Eigengenutzte Grundstücke und Bauten waren im Geschäftsjahr 2020 nicht im Bestand des Unternehmens.

B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

An folgenden Unternehmen waren wir mit mindestens 20 % beteiligt (Pflichtangaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11 a HGB):

in Tsd. Euro 2020
AXA Alternative Financing FCP - Private Equity, Luxembourg *
Anteil am Gesellschaftskapital 22,44%
Eigenkapital 7.405
Ergebnis des Geschäftsjahres 329
AXA Alternative Participations SICAV I, Luxemburg
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 227.533
Ergebnis des Geschäftsjahres 3.506
AXA GER Alternative Investments B.V., Amsterdam **
Anteil am Gesellschaftskapital 26,58%
Eigenkapital
Ergebnis des Geschäftsjahres
AXA GER Alternative Investments II B.V., Amsterdam ***
Anteil am Gesellschaftskapital 26,58%
Eigenkapital
Ergebnis des Geschäftsjahres
AXA Germany Infrastructure Equity SAS, Puteaux *
Anteil am Gesellschaftskapital 21,00%
Eigenkapital 132.063
Ergebnis des Geschäftsjahres 1.188
AXA Germany Infrastructure Equity AFS SAS, Puteaux *
Anteil am Gesellschaftskapital 21,00%
Eigenkapital 206.145
Ergebnis des Geschäftsjahres 4.584
AXA Unterstützungskasse für die leitenden Angestellten der AXA Gesellschaften mbH, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 60,00%
Eigenkapital 22
Ergebnis des Geschäftsjahres –2
DATA 4 German Feeder II S.a.r.l, Luxemburg *
Anteil am Gesellschaftskapital 27,00%
Eigenkapital 108.332
Ergebnis des Geschäftsjahres 898

* Gemäß Jahresabschluss 2019.

** Die Gesellschaft wurde im ersten Quartal 2020 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.

*** Die Gesellschaft wurde im dritten Quartal 2020 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.

in Tsd. Euro 2020
Development German Feeder III S.C.A. Luxembourg *
Anteil am Gesellschaftskapital 37,50%
Eigenkapital 118
Ergebnis des Geschäftsjahres –5
GANYMED GmbH & Co. Zweite Grundstücksgesellschaft KG, Köln
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 19.780
Ergebnis des Geschäftsjahres 838
GANYMED GmbH & Co. Dritte Grundstücksgesellschaft KG, Köln
Anteil am Gesellschaftskapital 94,90%
Eigenkapital 117.695
Ergebnis des Geschäftsjahres –460
K.Rerup & Co. A/S, Kopenhagen *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital in Tsd. DKK 1.075
Eigenkapital in Tsd. EUR 144
Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. DKK 234
Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. EUR 31
Lefac GmbH, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital –20.977
Ergebnis des Geschäftsjahres –36
Merkur Gesellschaft für Beteiligungs- und Vermögenswerte mbH, Köln
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 76.937
Ergebnis des Geschäftsjahres 58
Neue Düsseldorfer Stadtquartiere zweite Grundstücks-GmbH & Co. KG, Düsseldorf
Anteil am Gesellschaftskapital 78,09%
Eigenkapital 19.948
Ergebnis des Geschäftsjahres 859
Technisches Kontor für Versicherungen GmbH, Düsseldorf *
Anteil am Gesellschaftskapital 48,00%
Eigenkapital 141
Ergebnis des Geschäftsjahres 30
Tulpe B.V., Amsterdam *
Anteil am Gesellschaftskapital 26,00%
Eigenkapital 108.820
Ergebnis des Geschäftsjahres 1.844
Zincvale Ltd., Dublin *
Anteil am Gesellschaftskapital 37,61%
Eigenkapital 74.702
Ergebnis des Geschäftsjahres 4.393

* Gemäß Jahresabschluss 2019.

** Die Gesellschaft wurde im ersten Quartal 2020 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.

*** Die Gesellschaft wurde im dritten Quartal 2020 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.

Schiffsbeteiligungen

in Tsd. Euro
2020
Partenreederei MS "Elbegas", Hamburg
Anteil am Gesellschaftskapital 25,00%
Eigenkapital 67
Ergebnis des Geschäftsjahres –1

Weiterführende Angaben zu Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, die wie Anlagevermögen bewertet werden

Zum Bilanzstichtag 31.12 2020 waren dem Anlagevermögen Kapitalanlagen in verbundene Unternehmen und Beteiligungen mit einem Gesamtbuchwert in Höhe von 214,2 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten von insgesamt 11,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro) aufweisen. Wir gehen nach Prüfung der relevanten Bewertungskriterien sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus.

B. III. Sonstige Kapitalanlagen

Bewertung von Kapitalanlagen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Absatz 2 HGB

Auf der Grundlage nachfolgender Darstellungen nimmt die AXA Versicherung AG die Möglichkeit (gemäß § 341b HGB) in Anspruch, Kapitalanlagen wie Anlagevermögen zu bewerten, weil sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Kapitalanlagen ist mit Beschluss des Vorstandes der AXA Versicherung AG wie folgt getroffen worden:

1. Zum 31. Dezember 2020 waren Kapitalanlagen mit einem Buchwert von 6.748 Mio. Euro dem Anlagevermögen zugeordnet (Vorjahr: 7.004 Mio. Euro). Dies entspricht einem Anteil von 72,85 % an den gesamten Kapitalanlagen (Vorjahr: 75,76%).

2. Grundlage für die Bestimmung, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wird aus folgenden Indikatoren abgeleitet:

2.1. Die AXA Versicherung AG ist in der Lage, die wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen so zu verwenden, dass sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen können.
2.2. Aufgrund der laufenden Liquiditätsplanung besitzt die AXA Versicherung AG die Fähigkeit zur Daueranlage der betreffenden Kapitalanlagen.
2.3. Die wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen werden in der Buchhaltung jeweils auf gesonderten Konten von den anderen Wertpapieren getrennt erfasst. Eine depotmäßige Trennung von Anlage- und Umlaufvermögen ist gewährleistet.

3. Voraussichtlich dauernde Wertminderung:

Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen werden Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gemäß § 341b HGB vorgenommen.

Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Aktien, Investmentanteilen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Bei Investmentanteilen an Immobilienfonds ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung (inklusive währungskursbedingter Abschreibung) in Höhe von 4.362,4 Tsd. Euro (Vorjahr: 52,2 Tsd. Euro).

Bei Investmentanteilen, die überwiegend Rentenpapiere beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung (inklusive währungskursbedingter Abschreibung) in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 2,4 Mio. Euro).

Bei Investmentanteilen, die überwiegend Alternative Investments beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 4 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro).

Bei Investmentanteilen, die überwiegend Aktienfonds beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen (Vorjahr: 0 Mio. Euro).

Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung (inklusive währungskursbedingter Abschreibung) in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,7 Mio. Euro).

Zum 31. Dezember 2020 waren dem Anlagevermögen Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 72,5 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 0,9 Mio. Euro ausweisen (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro).

Zum 31. Dezember 2020 waren dem Anlagevermögen Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 531,7 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 20,4 Mio. Euro ausweisen (Vorjahr: 8,1 Mio. Euro).

Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Weiterführende Angaben zu Anteilen beziehungsweise Anlageaktien an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen sind unter der entsprechenden Anhangangabe erläutert.

Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertete Kapitalanlagen

in Tsd. Euro 2020
Bilanzwerte Zeitwerte
--- --- ---
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 67.970 69.854
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 4.813.664 5.278.883
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.866.214 2.313.026
Summe Wertpapiere 6.747.848 7.661.763
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert 913.915

Weiterführende Angaben zu Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werden

Zum 31. Dezember 2020 waren dem Anlagevermögen keine Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen zugeordnet, die stille Lasten ausweisen (Vorjahr: 12,2 Tsd. Euro). Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen (Vorjahr: 0 Mio. Euro).

Weiterführende Angaben zu sonstigen Ausleihungen, die wie Anlagevermögen bewertet werden

Zum 31. Dezember 2020 waren dem Anlagevermögen Sonstige Ausleihungen mit einem Buchwert von 81,1 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 0,2 Mio. Euro ausweisen (Vorjahr: 2,9 Mio. Euro). Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen (Vorjahr: 104,8 Tsd. Euro).

Zum 31. Dezember 2020 waren dem Anlagevermögen keine Andere Kapitanlagen zugeordnet, die stille Lasten ausweisen (Vorjahr: 0 Tsd. Euro). Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 31,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 35,5 Tsd. Euro).

Weiterführende Angaben zu Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Die Methoden zur Bewertung aus der Währungsumrechnung führten zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 338 Tsd. Euro.

Weiterführende Angaben zu sonstigen Ausleihungen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werden

Die Methoden zur Bewertung aus der Währungsumrechnung führten zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 250 Tsd. Euro.

C. III. Sonstige Forderungen

in Tsd. Euro 2020 2019
darin enthalten:
Forderungen aus Dienstleistungsverträgen und sonstigen Verrechnungen 27.432 22.725
Forderungen an andere Versicherungsunternehmen aus Schadenregulierungshilfen und Mitvertretung 19.180 12.386
fällige Zins- und Mietforderungen 1.026 919
Forderungen aus überzahlten Steuern 1.241
Forderungen aus dem Führungsfremdgeschäft 16.301 21.660
Forderungen aus Kapitalanlagen 3.914 3.948
nicht zugeordnete Finanzzahlungsvorgänge aufgrund vorgezogener Buchungsschlusstermine 3.959 3.073

D. III. Andere Vermögensgegenstände

Die Position andere Vermögensgegenstände enthält bezahlte, jedoch noch nicht verrechnete Schäden und Rückkäufe in Höhe von 131.307 Tsd. Euro (Vorjahr: 117.196 Tsd. Euro).

Passiva

A. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der AXA Versicherung AG betrug per 31. Dezember 2020 unverändert 164.660.820 Euro und war in 164.660.820 auf den Namen lautende vinkulierte Stückaktien eingeteilt.

Die Kapitalrücklage der AXA Versicherung AG betrug zum 31. Dezember 2020 unverändert 77.280.851,19 Euro.

B. Versicherungstechnische Bruttorückstellungen insgesamt

in Tsd. Euro 2020 2019
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 1.186.190 1.144.424
Haftpflichtversicherung 3.087.009 3.217.275
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 1.739.770 1.697.058
sonstige Kraftfahrtversicherung 274.017 241.099
Feuer- und Sachversicherung 1.298.569 1.242.051
davon Feuerversicherung 197.271 199.230
davon Verbundene Hausratversicherung 90.697 86.168
davon Verbundene Gebäudeversicherung 599.881 566.054
davon sonstige Sachversicherung 410.720 390.599
Transport- und Luftfahrtversicherung 153.013 150.561
Kredit- und Kautionsversicherung 152.947 140.763
sonstige Versicherungen 449.725 325.688
Gesamt 8.341.241 8.158.918
in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft:
Gesamt 818.362 824.527
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 9.159.602 8.983.445

B. III.1. Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

in Tsd. Euro 2020 2019
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 576.537 530.052
Haftpflichtversicherung 2.632.426 2.751.866
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 1.698.844 1.668.373
sonstige Kraftfahrtversicherung 172.612 135.237
Feuer- und Sachversicherung 822.514 772.356
davon Feuerversicherung 157.233 178.130
davon Verbundene Hausratversicherung 49.684 44.576
davon Verbundene Gebäudeversicherung 276.371 259.625
davon sonstige Sachversicherung 339.225 290.026
Transport- und Luftfahrtversicherung 148.907 136.851
Kredit- und Kautionsversicherung 97.328 86.784
sonstige Versicherungen 381.235 267.834
Gesamt 6.530.404 6.349.353
in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft:
Gesamt 534.211 515.483
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 7.064.615 6.864.835

B. IV. Rückstellung für Beitragsrückerstattung – erfolgsabhängig

Altbestand Colonia

Abrechnungsverband UBR

in Tsd. Euro 2020 2019
Vertragliche Beitragsrückerstattung in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Stand am Schluss des Vorjahres 3.627 3.872
Entnahme 703 513
Zuweisung 192 267
Stand am Schluss des Geschäftsjahres 3.115 3.627

Altbestand Nordstern

Abrechnungsverband UBR

in Tsd. Euro 2020 2019
Vertragliche Beitragsrückerstattung in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Stand am Schluss des Vorjahres 2.138 2.230
Entnahme 403 261
Zuweisung 190 168
Stand am Schluss des Geschäftsjahres 1.925 2.138

Neubestand AXA

Abrechnungsverband UBR-Neu

in Tsd. Euro 2020 2019
Vertragliche Beitragsrückerstattung in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Stand am Schluss des Vorjahres 7.196 6.706
Entnahme 228 291
Zuweisung 2.364 781
Stand am Schluss des Geschäftsjahres 9.332 7.196

Altbestand DBV-Winterthur Versicherung

Abrechnungsverband UBR-Alt

in Tsd. Euro 2020 2019
Vertragliche Beitragsrückerstattung in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Stand am Schluss des Vorjahres 1.292 1.331
Entnahme 70 60
Zuweisung 24 21
Stand am Schluss des Geschäftsjahres 1.246 1.292

Neubestand DBV-Winterthur Versicherung

Abrechnungsverband UBR-Neu

in Tsd. Euro 2020 2019
Vertragliche Beitragsrückerstattung in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Stand am Schluss des Vorjahres 415 416
Entnahme 1 1
Zuweisung
Stand am Schluss des Geschäftsjahres 414 415

Aufteilung der Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen der Teilbestände gemäß §28 RechVersV.

In Euro Altbestand Colonia Altbestand Nordstern Neubestand AXA Altbestand DWS Neubestand DWS Gesamt
RfB 31.12.2020 3.115.431 1.925.404 9.331.863 1.246.042 413.873 16.032.613
gebunden RfB
lfd. Überschüsse 2020 Bonus
Anwartschaft auf Schlussanteile 13.570 13.570
Anwartschaft auf MIB 241.966 195.299 435.082 872.347
Überschießender Anteil an BWR 618.125 337.495 150.000 10.065 3.000 1.118.685
Schlussanteile 2021 fällig 53.329 53.329
Überschuss verz. Ans. 2021 129.287 18.034 147.321
Bindung in 2020: 860.091 532.794 714.369 94.998 3.000 2.205.252
freie RfB 31.12.2020 2.255.340 1.392.610 8.617.494 1.151.044 410.873 13.827.361

Überschussbeteiligung zu Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr

In Übertragung des § 153 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes auf die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr werden ab dem 1. Januar 2008 alle berechtigten Verträge bei Vertragsbeendigung an den dann vorhandenen Bewertungsreserven der Kapitalanlagen nach einem verursachungsorientierten Verfahren beteiligt. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Aufgrund des anhaltend hohen Volumens an Bewertungsreserven werden für das Jahr 2021 die voraussichtlichen Aufwände für die Beteiligung auf Basis der am Jahresende vorbefindlichen Bewertungsreserven gebunden. Das Verfahren der Beteiligung an den vorhandenen Bewertungsreserven für den Altbestand erfolgt gemäß einem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Sinne des § 11 c und d VAG zur Genehmigung vorgelegten Geschäftsplans. Für die Bestände des Neubestandes wurde das Verfahren zur Beteiligung an den Bewertungsreserven ab dem 01.10.2016 angepasst, so dass ein Sicherungsbedarf wie in §139 VAG definiert die verteilungsfähigen Bewertungsreserven mindert. Für das Jahr 2021 wird für die Bestände „Altbestand Colonia“, „Altbestand Nordstern“ und „Neubestand AXA“ eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven deklariert.

Altbestand Colonia

Für die im Abrechnungsverband UBR zusammengefassten Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr kann für das im Jahr 2021 beginnende Versicherungsjahr über die prognostizierte Beteiligung an den Bewertungsreserven kein weiterer Überschuss in Form von Zinsüberschuss, Grundüberschuss auf den Jahresrückgewährbeitrag, Schlussüberschuss auf die Deckungsrückstellung der Rückgewährzusatzsumme und dauerabhängiger Schlussüberschussanteil auf die ab 1980 eingezahlten Rückgewährbeiträge gewährt werden. Es wird hierzu eine Mindestbeteiligung von 5 % auf die Deckungsrückstellung der Rückgewährzusatzsumme deklariert.

Altbestand Nordstern

Für die im Abrechnungsverband UBR zusammengefassten Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr kann für das im Jahr 2021 beginnende Versicherungsjahr über die prognostizierte Beteiligung an den Bewertungsreserven kein weiterer Überschuss in Form von Zinsüberschuss, Grundüberschuss auf den Jahresrückgewährbeitrag, Schlussüberschuss auf die Deckungsrückstellung der Rückgewährzusatzsumme und dauerabhängiger Schlussüberschussanteil auf die eingezahlten Rückgewährbeiträge gewährt werden. Es wird hierzu eine Mindestbeteiligung von 5 % auf die Deckungsrückstellung der Rückgewährzusatzsumme deklariert.

Neubestand AXA

Beitragspflichtige Versicherungen

Zinsüberschussanteil: auf das überschussberechtigte Deckungskapital des Rückzahlungsanspruches, gebildet auf Basis des für die Beitragsfindung angewandten Rechnungszinses
für Verträge mit Abschlussdatum bis 30. September 2006 0,00%
für Verträge mit Abschlussdatum ab 1. Oktober 2006 0,00%
für Verträge der Tarifgeneration ab 30.11.2012 (Tarif Unisex)
für Verträge im Endaltertarif für Erwachsene 0,00%
für alle anderen Verträge 0,00%
für Verträge der Tarifgeneration 01.01.2015
für Verträge im Kindertarif 0,10%
für alle anderen Verträge 0,35%
für Verträge der Tarifgeneration 01.05.2017
für Verträge im Kindertarif 0,70%
für Verträge im Seniorentarif 1,20%
für alle anderen Verträge 1,00%
Grundüberschussanteil 0,00%
dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil: auf die erreichte Ansammlung 0,00%
dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil: auf den erreichten Rückzahlungsanspruch, maximal 0,00%
Der Ansammlungszins beträgt 0,90%

Für die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird eine Mindestbeteiligung von 8 % auf die erreichte Ansammlung deklariert.

Beitragsfreie Versicherungen

Beitragsfreie Versicherungen erhalten nur den Zinsüberschussanteil. Versicherungen, die tariflich beitragsfrei geworden sind, erhalten zusätzlich den Schlussüberschussanteil.

Altbestand DBV-Winterthur Versicherung

Für alle im Abrechnungsverband UBR zusammengefassten Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr werden entsprechend dem Geschäftsplan und den besonderen Bedingungen für Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr folgende Überschusssätze für laufende Überschussanteile für das im Jahr 2021 beginnende Versicherungsjahr sowie für den im Jahr 2020 auszuzahlenden Schlussüberschussanteil festgesetzt.

Zinsüberschussanteil: auf das überschussberechtigte Deckungskapital des Rückzahlungsanspruches, gebildet auf Basis des für die Beitragsfindung angewandten Rechnungszinses
für Verträge mit Abschlussdatum bis 31. Dezember 1994 3,50%
dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil: auf die erreichte Ansammlung 10,00%
dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil: auf den erreichten Rückzahlungsanspruch 10,00%
Der Ansammlungszins beträgt 0,90%

Neubestand DBV-Winterthur Versicherung

Für alle im Abrechnungsverband UBR zusammengefassten Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr kann für das im Jahr 2021 beginnende Versicherungsjahr über die prognostizierte Beteiligung an den Bewertungsreserven kein weiterer Überschuss in Form von Zinsüberschuss mehr gewährt werden.

Zinsüberschussanteil: auf das überschussberechtigte Deckungskapital des Rückzahlungsanspruches, gebildet auf Basis des für die Beitragsfindung angewandten Rechnungszinses
für Verträge mit Abschlussdatum bis 31. Dezember 2006 0,00%
für Verträge mit Abschlussdatum ab 1. Januar 2007 0,00%
Der Ansammlungszins beträgt 0,90%

B. V. Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen

in Tsd. Euro 2020 2019
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 2.518
Haftpflichtversicherung 344.930 352.167
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung
sonstige Kraftfahrtversicherung 78.665 92.454
Feuer- und Sachversicherung 250.067 243.909
davon Feuerversicherung 26.692 5.456
davon Verbundene Hausratversicherung
davon Verbundene Gebäudeversicherung 210.544 198.525
davon sonstige Sachversicherung 12.832 39.928
Transport- und Luftfahrtversicherung 3.569 13.666
Kredit- und Kautionsversicherung 40.077 38.672
sonstige Versicherungen 9.621 12.190
Gesamt 726.929 755.576
in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft:
Gesamt 245.514 271.943
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 972.442 1.027.518

C. I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die leistungsorientierten Pensionszusagen, welche im Allgemeinen auf Dienstzeit und Entgelt der Mitarbeiter basieren, werden teilweise durch Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB gesichert. Die durch die Unternehmen unwiderruflich auf den Trust, den DBV-Winterthur Vorsorge e. V., übertragenen Finanzmittel werden ausschließlich zur Bedeckung der von den Mitgliedsunternehmen an deren Mitarbeiter erteilten Pensionszusagen verwendet und sind durch Verpfändung der Ansprüche aus den Vermögenswerten an die Versorgungsberechtigten dem Zugriff etwaiger Gläubiger entzogen. Die Pensionsrückstellungen werden mit dem Deckungsvermögen verrechnet. Nach § 246 Absatz 2 HGB werden zudem die Zinsaufwendungen für die Altersversorgung, vermindert um die Zinserträge aus dem Deckungsvermögen, ausgewiesen.

in Tsd. Euro 2020 2019
Barwert der Pensionsverpflichtung 620.233 592.851
Zeitwert des Deckungsvermögens 45.556 48.854
Bilanzierte Nettoverpflichtung 574.677 543.997

Zusätzlich bestehen Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung. Diesen Pensionsverpflichtungen stehen Erstattungsansprüche aus kongruenten, konzerninternen Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe gegenüber (1.471 Tsd. Euro), welche an den Versorgungsberechtigten verpfändet sind. Dabei entspricht der Zeitwert den historischen Anschaffungskosten. Bei den Rückdeckungsversicherungen handelt es sich um Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Absatz 2 HGB, sodass aufgrund der Saldierung auf einen Ausweis verzichtet werden kann. Der Aufwand für diese Pensionszusagen ist gleich dem Beitragsaufwand zu den Rückdeckungsversicherungen und wird von den Arbeitnehmern getragen.

Der Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht dem Deckungskapital der zugrunde liegenden Rückdeckungsversicherungen und flüssigen Mitteln und damit den Anschaffungskosten.

Darüber hinaus ergab sich insgesamt ein Netto-Zinsaufwand von 45.873 Tsd. Euro, der sich aus 47.882 Tsd. Euro Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellung und 2.009 Tsd. Euro Zinserträge auf das Deckungsvermögen zusammensetzte.

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurden die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen geändert. Diese Rückstellungen sind nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre abzuzinsen (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten beträgt nach Maßgabe des § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB 65.295 Tsd. Euro (Vorjahr: 64.041 Tsd. Euro).

Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Berechnungsfaktoren angewandt:

2020 2019
Rechnungszins 2,31 % 2,71 %
Rentenanpassung 1,75 % 1,75 %
Gehaltsdynamik 2,50 % 2,50 %

C. III. Sonstige Rückstellungen

in Tsd. Euro 2020 2019
darin enthalten:
Prüfungs- und Abschlusskosten 151 539
ausgeschriebene Wettbewerbe 2.741 2.975
Ausgleichsansprüche der Vertreter 4.576 3.346
noch zu zahlende Provisionen und sonstige Bezüge 39.757 40.330
Verlustübernahmen 1.418
Sonderrisiken aus anhängigen bzw. bevorstehenden Rechtsstreitigkeiten 351 297
Aufbauzuschuss 250
Beiträge an den Pensionssicherungsverein 724 724

Die Angabe "Sonderrisiken aus anhängigen beziehungsweise bevorstehenden Rechtsstreitigkeiten" beinhaltet unter anderem Rückstellungen für die aktienrechtlichen Spruchverfahren im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Albingia Versicherungs-AG sowie der Nordstern Allgemeine Versicherungs-AG und der AXA Colonia Versicherung AG. Des Weiteren sind die mit den anhängigen Verfahren verbundenen Prozesskosten sowie Garantieerklärungen für verbundene, beziehungsweise in Abwicklung befindliche Gesellschaften, enthalten.

E. III. Sonstige Verbindlichkeiten

in Tsd. Euro 2020 2019
darin enthalten:
sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 43.921 62.640
sonstige Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmen 2.663 2.858
noch abzuführende Steuern 36.472 38.744
nicht zugeordnete Finanzzahlungsvorgänge aufgrund vorgezogener Buchungsschlusstermine 22.805 136.507
Verbindlichkeiten aus Grundbesitz 406 463
Sicherheitseinbehalte/Garantien 5.190 5.871
Verbindlichkeiten aus sonstigen Kapitalanlagen 74 80
Verbindlichkeiten aus nicht eingelösten Schecks für Schadenleistungen 6.219 7.162

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beläuft sich auf 223 Tsd. Euro und bezieht sich auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Pensionssicherungsverein. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind nicht vorhanden.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

I.1. a) Gebuchte Bruttobeiträge

in Tsd. Euro 2020 2019
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 221.871 227.675
Haftpflichtversicherung 614.756 618.750
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 776.540 831.581
sonstige Kraftfahrtversicherung 500.630 525.720
Feuer- und Sachversicherung 1.145.486 1.126.569
davon Feuerversicherung 142.960 136.912
davon Verbundene Hausratversicherung 165.618 167.674
davon Verbundene Gebäudeversicherung 514.526 484.131
davon sonstige Sachversicherung 322.381 337.852
Transport- und Luftfahrtversicherung 124.362 125.812
Kredit- und Kautionsversicherung 35.128 33.441
sonstige Versicherungen 291.931 272.955
Gesamt 3.710.702 3.762.503
davon aus dem Inland 3.702.707 3.755.545
in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft:
Gesamt 325.609 329.405
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 4.036.312 4.091.907

I.1. Verdiente Bruttobeiträge

in Tsd. Euro 2020 2019
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 222.858 230.087
Haftpflichtversicherung 618.445 615.772
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 764.311 816.784
sonstige Kraftfahrtversicherung 491.372 515.616
Feuer- und Sachversicherung 1.137.503 1.122.019
davon Feuerversicherung 143.562 136.817
davon Verbundene Hausratversicherung 166.197 168.858
davon Verbundene Gebäudeversicherung 509.349 478.887
davon sonstige Sachversicherung 318.394 337.456
Transport- und Luftfahrtversicherung 124.362 125.812
Kredit- und Kautionsversicherung 34.714 33.016
sonstige Versicherungen 289.246 269.658
Gesamt 3.682.811 3.728.763
in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft:
Gesamt 323.887 324.049
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 4.006.698 4.052.811

I.1. Verdiente Nettobeiträge

in Tsd. Euro 2020 2019
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 221.704 228.884
Haftpflichtversicherung 598.215 596.551
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 291.203 310.075
sonstige Kraftfahrtversicherung 189.885 198.863
Feuer- und Sachversicherung 844.140 838.316
davon Feuerversicherung 51.228 46.913
davon Verbundene Hausratversicherung 162.470 166.119
davon Verbundene Gebäudeversicherung 491.982 459.548
davon sonstige Sachversicherung 138.460 165.736
Transport- und Luftfahrtversicherung 49.745 50.629
Kredit- und Kautionsversicherung 32.571 31.112
sonstige Versicherungen 98.701 102.943
Gesamt 2.326.162 2.357.373
in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft:
Gesamt 244.903 241.784
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 2.571.065 2.599.156

I.2. Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung

Der technische Zinsertrag wurde gemäß § 38 RechVersV ermittelt, dabei wurde der Zins für die Rentendeckungsrückstellungen aus dem arithmetischen Mittel des Anfangs- und Endbestandes der Rückstellung berechnet. Die Anteile der Rückversicherer am technischen Zinsertrag wurden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ermittelt.

Die Zinserträge für die Bestände der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr werden geschäftsplanmäßig nach einer vereinfachten Mittelwertformel berechnet. Zinsträger sind die Bilanzdeckungsrückstellung, die Beitragsüberträge für Rückgewährteil, die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Rückgewährleistungen (Sterbefälle, Abläufe und Rückkäufe) sowie die Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Mit der vom Rechnungswesen für das Geschäftsjahr festgestellten Netto-Verzinsung des Sicherungsvermögens Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wird der Zinsertrag für die Bilanzdeckungsrückstellung, die Beitragsüberträge für Rückgewährteil, die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Rückgewährleistungen jeweils aus dem arithmetischen Mittel der Werte zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres berechnet, für die Rückstellung für Beitragsrückerstattung mit dem Wert zu Beginn des Geschäftsjahres.

I.4. Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle

in Tsd. Euro 2019 2018
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 187.761 163.594
Haftpflichtversicherung 162.408 278.734
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 549.941 617.498
sonstige Kraftfahrtversicherung 377.333 385.958
Feuer- und Sachversicherung 667.715 668.035
davon Feuerversicherung 73.298 123.342
davon Verbundene Hausratversicherung 61.167 60.524
davon Verbundene Gebäudeversicherung 328.127 317.317
davon sonstige Sachversicherung 205.123 166.852
Transport- und Luftfahrtversicherung 96.565 85.371
Kredit- und Kautionsversicherung 11.421 10.296
sonstige Versicherungen 346.350 202.441
Gesamt 2.399.494 2.411.928
in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft:
Gesamt 167.885 205.380
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 2.567.378 2.617.308

Aus der Abwicklung der aus dem vorhergehenden Geschäftsjahr übernommenen Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle entstand ein Gewinn.

I.7. a) Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb

in Tsd. Euro 2020 2019
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 59.647 62.503
Haftpflichtversicherung 191.694 195.783
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 154.895 166.993
sonstige Kraftfahrtversicherung 85.572 88.568
Feuer- und Sachversicherung 317.312 319.146
davon Feuerversicherung 32.775 32.977
davon Verbundene Hausratversicherung 56.833 58.306
davon Verbundene Gebäudeversicherung 136.751 129.093
davon sonstige Sachversicherung 90.953 98.771
Transport- und Luftfahrtversicherung 36.496 37.580
Kredit- und Kautionsversicherung 10.698 10.609
sonstige Versicherungen 82.613 79.458
Gesamt 938.927 960.639
in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft:
Gesamt 89.039 88.372
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 1.027.966 1.049.011

Von den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb des Geschäftsjahres entfallen 489.322 Tsd. Euro (Vorjahr: 500.283 Tsd. Euro) auf Abschlusskosten und 538.644 Tsd. Euro (Vorjahr: 548.728 Tsd. Euro) auf Verwaltungskosten.

Rückversicherungssaldo

in Tsd. Euro 2020 2019
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 7 –1.114
Haftpflichtversicherung –17.220 –21.737
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung –20.815 –26.711
sonstige Kraftfahrtversicherung –11.192 –8.658
Feuer- und Sachversicherung –67.090 –55.625
davon Feuerversicherung –19.654 –8.799
davon Verbundene Hausratversicherung –3.713 –2.702
davon Verbundene Gebäudeversicherung –16.824 –18.809
davon sonstige Sachversicherung –26.899 –25.315
Transport- und Luftfahrtversicherung 716 –2.999
Kredit- und Kautionsversicherung –3.382 –3.991
sonstige Versicherungen 78.550 –14.565
Gesamt –40.425 –135.400
in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft:
Gesamt –21.733 –17.009
Gesamtes Versicherungsgeschäft: –62.158 –152.409

Der Rückversicherungssaldo setzt sich zusammen aus den verdienten Beiträgen des Rückversicherers, den Anteilen des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle und den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb.

I.11. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung

in Tsd. Euro 2020 2019
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung –2.524 13.009
Haftpflichtversicherung 254.597 109.667
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 39.149 5.370
sonstige Kraftfahrtversicherung 31.240 25.844
Feuer- und Sachversicherung 48.762 43.869
davon Feuerversicherung –11.878 –28.163
davon Verbundene Hausratversicherung 39.850 42.628
davon Verbundene Gebäudeversicherung 2.562 –16.600
davon sonstige Sachversicherung 18.228 46.005
Transport- und Luftfahrtversicherung –247 12.622
Kredit- und Kautionsversicherung 7.830 7.742
sonstige Versicherungen –61.471 –38.989
Gesamt 317.336 179.134
in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft:
Gesamt 71.143 63.739
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 388.479 242.873

II.1.c) Erträge aus Zuschreibungen

Bei den Erträgen aus Zuschreibungen in Höhe von 3,7 Mio. Euro (Vorjahr: 8,7 Mio. Euro) handelte es sich um Wertaufholungen gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

II.2.b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen

Bei den Kapitalanlagen haben wir 8,5 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB, 5,2 Mio. Euro außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 256a HGB sowie 40,2 Tsd. Euro (Vorjahr: 18,6 Tsd. Euro) gemäß § 253 Absatz 4 HGB vorgenommen.

II.4 Sonstige Erträge

Bei den sonstigen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um folgende Positionen:

in Mio. Euro 2020 2019
darin enthalten:
Sonstige Erträge aus Versicherungsvermittlung, Erfolgsprovisionen und Regulierungshilfen 219,0 228,0
Zinserträge nach § 233a AO 0,2 0,4
Sonstige Erträge aus der Auflösung und Anpassung von sonstigen Rückstellungen 14,3 11,9
Sonstige Erträge aus der Währungsumrechnung 1,7 0,6

II.5 Sonstige Aufwendungen

Bei den sonstigen Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um folgende Positionen:

in Mio. Euro 2020 2019
darin enthalten:
Sonstige Aufwendungen aus Versicherungsvermittlung, Erfolgsprovisionen und Regulierungshilfen 197,5 204,5
Aufwendungen für Altersversorgung 50,2 56,5
Aufwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit 44,3
Aufwendungen für Serviceleistungen der AXA Gruppe 29,3 17,9
Zinsaufwendungen nach § 233a AO 0,5 0,4
Zuführung zu Pauschal- und Einzelwertberichtigungen 1,4 1,5
Sonstige Aufwendungen für Vergütungssysteme 15,0 16,9
Sonstige Investitions- und Projektaufwendungen 5,8 5,5
Sonstige Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 0,6 1,3

Die Aufwendungen für Serviceleistungen der AXA Gruppe beinhalten eine Rückstellung für erforderliche Gebührennachzahlungen zur Nutzung der Marken- und Namensrechte AXA in Höhe von 16,7 Mio. Euro.

II.7 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 147,6 Mio. Euro (Vorjahr: 95,5 Mio. Euro) basieren auf dem gegenüber Vorjahr deutlich gestiegenem Vorsteuerergebnis, modifiziert um steuerspezifische Regelungen.

Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen

in Mio. Euro 2020 2019
Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft 582.008 589.110
Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB 19.067 17.050
Löhne und Gehälter 3.285 2.877
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 3 7
Aufwendungen für Altersversorgung 14.293 12.303
Aufwendungen insgesamt 618.657 621.348

Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge

2020 2019
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 756.004 784.371
Haftpflichtversicherung 3.163.714 3.173.587
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 2.449.656 2.666.864
sonstige Kraftfahrtversicherung 1.851.834 1.934.837
Feuer- und Sachversicherung 3.015.556 3.050.453
davon Feuerversicherung 60.103 70.768
davon Verbundene Hausratversicherung 1.217.083 1.223.453
davon Verbundene Gebäudeversicherung 901.219 897.017
davon sonstige Sachversicherung 837.151 859.215
Transport- und Luftfahrtversicherung 21.576 22.224
Kredit- und Kautionsversicherung 89.862 95.542
sonstige Versicherungen 255.202 247.363
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 11.603.404 11.975.241

Sonstige Angaben

Angaben nach § 51 Abs. 3 S. 3 RechVersV

Im Bereich der Pensionsrückstellungen wurden Vermögensgegenstände zur Sicherung auf den DBV Winterthur Vorsorge e. V. übertragen. Zudem erfolgt eine Verpfändung der Erstattungsansprüche aus der Entgeltumwandlung an den Versorgungsberechtigten. Insgesamt beläuft sich die Summe auf 44.085 Tsd. Euro (Vorjahr: 47.375 Tsd. Euro).

Angaben nach § 251 HGB

Als Mitglied der Pharma-Rückversicherungsgemeinschaft haben wir für den Fall, dass eines der übrigen Poolmitglieder ausfällt, dessen Leistungsverpflichtungen im Rahmen unserer anteilmäßigen Beteiligung zu übernehmen. Bei den beendeten Mitgliedschaften bei der Deutschen Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft und dem Deutschen Luftpool trifft dies nur noch auf die Abwicklung früherer Jahre zu. Für die angeführten zu Nominalwerten angesetzten Haftungsverhältnisse wurden keine Rückstellungen gebildet, weil mit einer Inanspruchnahme oder Belastung der Gesellschaft nicht gerechnet wird (Angabe nach § 285 Nr. 27 HGB), da die Bonität der aktuellen namentlich bekannten Poolmitglieder von uns nicht angezweifelt wird und regelmäßig nach den üblichen Rating-Verfahren überprüft wird.

Es bestanden Bankbürgschaften in Höhe von 3.822 Tsd. Euro (Vorjahr: 6.029 Tsd. Euro). Die Bürgschaften dienen überwiegend als Sicherheitshinterlegung für Prozesskosten und Bauleistungen. Ausgehend von Vergangenheitsdaten gehen wir zurzeit nicht von einer Inanspruchnahme aus.

Das ausgestellte Bürgschaftsobligo in der Kautionsversicherung betrug zum Jahresende 4.097,3 Mio. Euro (Vorjahr: 3.858,5 Mio. Euro). Bei einer erwarteten Inanspruchnahmequote von einem Drittel des Nominalwertes des Bürgschaftsobligos, die auf einer Kalkulation auf Basis der derzeitigen Bestandszusammensetzung und geleisteten Sicherheiten beruht, gehen wir, auf der Grundlage von Erfahrungswerten, von einem Ausfallrisiko i. H. v. 1,5 % aus.

Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB

Die Angaben zu den sonstigen Verbindlichkeiten sind in den Erläuterungen zu den entsprechenden Bilanzpositionen aufgeführt.

Angaben nach § 285 Nr. 3 und 3a HGB

Einzahlungsverpflichtungen aus indirekten Anlagen bestehen in Höhe von 906,1 Mio. Euro (davon an verbundene Unternehmen 397,0 Mio. Euro). Diese Verpflichtungen verteilen sich in erster Linie auf die Anlagestrategien Private Equity (448,2 Mio. Euro), Immobilien (151,0 Mio. Euro) und Infrastruktur (171,8 Mio. Euro). Das den Managern zugesagte Kapital wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren investiert. Die ausgewiesenen Verpflichtungen stellen das maximale Volumen der noch offenen, nicht investierten Zusagen dar. Die Chancen und Risiken der Verpflichtungen ergeben sich aus dem zukünftigen Ergebnis der jeweiligen Anlagestrategie.

Auszahlungsverpflichtungen aus Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen bestehen in Höhe von 26,7 Mio. Euro. Die Verpflichtungen resultieren aus noch nicht fälligen Hypothekendarlehen sowie unwiderrufliche Darlehenszusagen. Ein Risiko tritt nur dann ein, wenn die Hypothekenbesicherung ausfällt.

Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB

Seit dem 1. September 2001 sind im Inland alle Mitarbeiterverträge unserer Gesellschaft auf zum Konzern gehörige Dienstleistungsunternehmen übergegangen. Eine Angabe von Mitarbeiterzahlen entfällt daher.

Angaben nach § 285 Nr. 9 HGB

Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen 3.245 Tsd. Euro (Vorjahr: 2. 850 Tsd. Euro), die des Aufsichtsrates 58 Tsd. Euro (Vorjahr: 60 Tsd. Euro).

Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 3.050 Tsd. Euro. Für diese Personengruppe sind zum Bilanzstichtag Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen in Höhe von 38.834 Tsd. Euro passiviert.

Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB

Aufsichtsrat

Antimo Peretta

Vorsitzender

CEO European Markets AXA GIE

La Neuveville/BE, Schweiz

Christine Theodorovics

stellv. Vorsitzende

Chief Strategic Development Officer Europe, AXA GIE

Thalwill, Schweiz

Andrea Wolf

Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der AXA Konzern AG

Sankt Augustin

Vorstand

Dr. Alexander Vollert

Vorsitzender

Vorstandsvorsitz

Customer Management (bis 30. November 2020 Kundenmanagement)

Dr. Klaus Endres

Operations

People Experience (ab 30. November 2020)

Kai Kuklinski

Vertrieb

Dr. Stefan Lemke

Informationstechnologie / Digitalisierung

Dr. Nils Reich

Sachversicherung

Dr. Marc Daniel Zimmermann

Finanzen

People Experience (bis 30. November 2020)

Angaben nach § 285 Nr. 11a HGB

Die Gesellschaften, von denen die AXA Versicherung mehr als 20 % der Anteile besitzt, sind in der Anteilsbesitzliste bei Bilanzposition B.II. aufgeführt.

Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB

Die Abschlussprüferhonorare teilen sich nach Leistungsarten wie folgt auf:

In Tsd. Euro 2020
Abschlussprüfungsleistungen 613
Andere Bestätigungsleistungen 60
Gesamt 673

Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht.

Angaben nach § 285 Nr. 19 HGB

Zum Bilanzstichtag befinden sich bei der AXA Versicherung AG keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.

Angaben nach § 285 Nr. 21 HGB

Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.

Angaben nach § 285 Nr. 23 HGB

Zum Bilanzstichtag befinden sich bei der AXA Versicherung AG keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand, die zu Sicherungszwecken abgeschlossen wurden.

Angaben nach § 285 Nr. 24 und 25 HGB

Die Angaben zu Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie zu der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden sind in den Erläuterungen zu den entsprechenden Bilanzpositionen aufgeführt.

Angaben nach § 285 Nr. 26 HGB

in Mio. Euro Zeitwerte Buchwerte Reserven Ausschüttungen im Geschäftsjahr
Aktienfonds 493 366 127 6
Rentenfonds 4.317 3.975 342 19
Immobilienfonds 279 264 15 4
Alternative Investments 259 263 –4 8
Gesamt 5.348 4.867 480 38

Zum 31. Dezember 2020 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 205,7 Mio. Euro (Vorjahr: 189,3 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Rentenfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 7,5 Mio. Euro (Vorjahr: 4 Mio. Euro) aus.

Zum 31. Dezember 2020 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 148,8 Mio. Euro (Vorjahr: 98,3 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Alternative Investments ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 9,5 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro) aus.

Zum 31. Dezember 2020 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 145,6 Mio. Euro (Vorjahr: 125,9 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Immobilienfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 820,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 0,01 Mio. Euro) aus.

Zum 31. Dezember 2020 weisen Anteile oder Anlageaktien mit einem Buchwert in Höhe von 24,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Aktienfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 2,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro) aus.

Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich der erwarteten Rückzahlungen sowie aufgrund unserer Erwartung der zukünftigen Zinsentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Anteile oder Aktien an Investmentvermögen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung aller Fondskategorien werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Angaben gem. § 285 Nr. 33 HGB (Nachtragsbericht)

Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres sind bei unserer Gesellschaft keine Vorgänge eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben.

Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB und § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG

Nach den vorliegenden Mitteilungen gemäß § 20 Absatz 1 und Absatz 4 AktG hält die AXA Konzern AG, Köln, 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft.

Im Verhältnis zur AXA Konzern AG, Köln, sind wir ein Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG in Verbindung mit § 18 Absatz 1 AktG.

Die AXA Versicherung AG, Köln und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der AXA S.A. Paris, als kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, zum 31. Dezember 2020 einbezogen. Der Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorités des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in englischer Sprache im elektronischen Bundesanzeiger unter AXA Konzern AG befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB veröffentlicht. Dieser Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht hat für uns gemäß § 291 Absatz 2 HGB befreiende Wirkung.

Köln, den 16. März 2021

Der Vorstand

Dr. Vollert

Dr. Endres

Kuklinski

Dr. Lemke

Dr. Reich

Dr. Zimmermann

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die AXA Versicherung Aktiengesellschaft, Köln

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AXA Versicherung Aktiengesellschaft, Köln, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA Versicherung Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Im Folgenden stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1 Bewertung der Kapitalanlagen

Zugehörige Informationen im Abschluss

Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen sind im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs enthalten.

Sachverhalt und Risiko für die Prüfung

Die Prüfung der Kapitalanlagen war aufgrund der Bedeutung des Postens in der Bilanz (€ 9.262,3 Mio. bzw. 93,4 % der Bilanzsumme) der Gesellschaft und der erheblichen Beurteilungsspielräume (Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen), die bei der Bewertung der Kapitalanlagen (einschließlich der Zeitwertangaben im Anhang) auftreten können, ein wesentlicher Bestandteil unserer Jahresabschlussprüfung.

In Bezug auf die Buchwerte besteht bei Kapitalanlagen, bei denen der Zeitwert zum Bilanzstichtag ermittelt wird, das Risiko, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung nicht erkannt wurde und damit eine am Bilanzstichtag erforderliche Abschreibung auf den beizulegenden Zeitwert unterbleibt.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben die von der Gesellschaft bilanzierten Kapitalanlagen wie folgt geprüft:

Nach einer Untersuchung der Risikopositionen, die die Gesellschaft im Bestand hat, haben wir das System zur Erfassung und Änderung von Kapitalanlagen im Kapitalanlagenverwaltungssystem, der vollständigen und richtigen Übernahme des Kapitalanlagebestandes in die Bewertungssysteme sowie die korrekte Erfassung der Ergebnisse in der Hauptbuchhaltung geprüft. Der Schwerpunkt der Prüfung lag dabei auf der Untersuchung des Systems auf Bestehen und Funktionsfähigkeit von internen Kontrollen. Anschließend haben wir geprüft, ob die der Zeitwertermittlung zugrundeliegenden Preise mittels Börsenkurs oder mittels eigener Berechnung bestimmt wurden. Für den Direktbestand der gehaltenen Kapitalanlagen haben wir, sofern Börsenkurse unter Annahme eines aktiven Marktes verwendet wurden, diese durch Abgleich mit unabhängigen externen Quellen überprüft. Bei eigenen Berechnungen der Gesellschaft und Vorliegen eines inaktiven Marktes haben wir uns einen Überblick über die verwendeten Bewertungsmethoden und Modellparameter verschafft. Anschließend haben wir die Zeitwerte analysiert, plausibilisiert und in Stichproben geprüft.

Die angewandten Berechnungs- und Bewertungsmethoden der Kapitalanlagen sind insgesamt angemessen. Wir erachten die zugrundeliegenden Annahmen für ausgewogen und angemessen.

2 Bewertung der Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

Zugehörige Informationen im Abschluss

Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sind im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs enthalten.

Sachverhalt und Risiko für die Prüfung

Die Prüfung der Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle gemäß § 341g HGB (Brutto-Schadenrückstellungen) war aufgrund der Bedeutung des Postens in der Bilanz (€ 7.064,6 Mio. bzw. 71,2 % der Bilanzsumme) der Gesellschaft und der erheblichen Beurteilungsspielräume, die bei der Bewertung der einzelnen Teilrückstellungen auftreten können, ein wesentlicher Bestandteil unserer Jahresabschlussprüfung.

Bei den in den Brutto-Schadenrückstellungen ausgewiesenen Verpflichtungen handelt es sich um zu schätzende Werte, deren Schätzung in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft liegt. Diese Schätzungen basieren sowohl auf vergangenen als auch auf künftig erwarteten Entwicklungen und beinhalten Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten bei der Bewertung vermutlich bereits eingetretener, aber erst in der Zukunft bekannt werdender Ereignisse. Bei geschätzten Werten besteht deshalb a priori ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung.

Die folgenden Annahmen haben wesentlichen Einfluss auf die Bewertung der Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgeschlossene Versicherungsfälle:

Teilrückstellung für bekannte Versicherungsfälle:

Diese Teil-Schadenrückstellung betrifft die zum Bilanzstichtag bekannten, aber noch nicht abschließend regulierten Versicherungsfälle. Die Bewertung muss unter Beachtung des Vorsichtsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) nach dem Grundsatz der Einzelbewertung für jeden einzelnen Versicherungsfall (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) erfolgen. Dabei ist die Einzelschadenreserve nach den Wertverhältnissen am Abschlussstichtag zu bewerten (§ 341e Abs. 1 Satz 3 HGB). Die Feststellung des Verpflichtungsumfangs erfolgt auf Grundlage der für den einzelnen Versicherungsvertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen unter Einbeziehung der im Zuge der Schadenregulierung gewonnenen Erkenntnisse und Informationen. Der in § 341e Abs. 1 Satz 1 HGB verankerte Grundsatz der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen bedingt, dass die bestehenden Unsicherheiten bei der Bewertung durch angemessene Risikozuschläge zu berücksichtigen sind, die über das nach dem allgemeinen Vorsichtsprinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB erforderliche Maß hinausgehen. Dadurch ist sicherzustellen, dass mit hinreichender Sicherheit für jeden einzelnen Versicherungsfall die späteren Auszahlungen die geschätzten Schadenrückstellungen nicht übersteigen.

Rentendeckungsrückstellung:

Diese Teilrückstellung ist für Versicherungsfälle zu bilden, die in Form einer (Leib- oder Zeit-)Rente zu erfüllen sind. Die Pflicht zur Rentenzahlung kann sich dabei durch ein rechtskräftiges Urteil, einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich oder ein Anerkenntnis ergeben (§ 341g Abs. 5 HGB). Die Bewertung der Rentendeckungsrückstellung hat nach den anerkannten versicherungsmathematischen Methoden zu erfolgen (§ 341g Abs. 5 HGB). Die Bewertung erfolgt als Barwert der zukünftigen Rentenzahlungen. Die Höhe des anzusetzenden Abzinsungszinssatzes wird dabei durch den in § 2 Abs. 1 DeckRV festgelegten Höchstrechnungszinssatz beschränkt. Dabei kann die Bewertung zum Bilanzstichtag einheitlich für alle Rentenfälle – unabhängig vom erstmaligen Ansatz – mit dem aktuell gültigen Höchstrechnungszinssatz erfolgen. Ebenso kann – in analoger Anwendung der Grundsätze aus der Lebensversicherung für die Fortführung von Rechnungszinssätzen bei einem zwischenzeitlich veränderten Höchstrechnungszinssatz – der Höchstrechnungszinssatz, der zum Zeitpunkt der erstmaligen Berücksichtigung gültig war, beibehalten werden. Als biometrische Rechnungsgrundlage wird derzeit von der Deutsche Aktuar Vereinigung e.V. (DAV) die von ihr veröffentlichte Sterbetafel DAV 2006 HUR empfohlen. Diese Sterbetafel basiert auf der von Empfängern von Haftpflicht- und Unfallrenten beobachteten Sterblichkeit.

Teilrückstellung für unbekannte Spätschäden:

Unbekannte Spätschäden sind Versicherungsfälle, die bis zum Bilanzstichtag eingetreten sind und zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft noch nicht gemeldet wurden, die aber aufgrund von Erfahrungswerten noch zu erwarten sind. Eine Berücksichtigung der sich hieraus ergebenden Verpflichtungen kann nur durch eine pauschale Bewertung erfolgen (§ 341g Abs. 2 HGB), da eine Einzelbewertung nicht möglich ist. Dabei werden die bisherigen Erfahrungen in Bezug auf die Anzahl der nach dem Abschlussstichtag gemeldeten Versicherungsfälle und die Höhe der damit verbundenen Aufwendungen berücksichtigt. Darüber hinaus werden die Versicherungsfälle, die nach dem Schadenregisterschluss (4. Dezember 2020) gemeldet wurden, in der Teilrückstellung für unbekannte Spätschäden einbezogen

Teilrückstellung für Schadenregulierungskosten:

Bei der Bildung der Schadenrückstellung sind die gesamten Schadenregulierungsaufwendungen zu berücksichtigen (§ 341g Abs. 1 Satz 2 HGB). Dabei handelt es sich um die Schadenregulierungsaufwendungen, die für die Ermittlung und die Bearbeitung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen (bekannten und unbekannten) Versicherungsfälle in der Folgezeit zu erwarten sind.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben die von der Gesellschaft gebildeten Teilrückstellungen wie folgt geprüft:

Teilrückstellung für bekannte Versicherungsfälle:

Wir haben das System der Schadenerfassung und -abwicklung, insbesondere hinsichtlich des Bestehens und der Funktionsfähigkeit von internen Kontrollen untersucht. Zusätzlich haben wir eine Schadenaktenprüfung durchgeführt, die die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems bestätigt. Bei der Auswahl wurden neben einer zufälligen Stichprobe die größten Schadenfälle gemessen an der Reservehöhe und an den Abwicklungsergebnissen untersucht.

Rentendeckungsrückstellung:

Wir haben das System der Erfassung der anerkannten Rentenfälle, insbesondere hinsichtlich des Bestehens und der Funktionsfähigkeit von internen Kontrollen untersucht. Die Berechnung der Rentendeckungsrückstellung haben wir in Stichproben auf Einzelfallbasis mit eigenen Berechnungsprogrammen nachvollzogen.

Teilrückstellung für unbekannte Spätschäden:

Wir haben bei der Prüfung der durch mathematisch-statistische Verfahren ermittelten Rückstellungen die enthaltenen Angaben bzw. die in diesem Zusammenhang ausdrücklich oder implizit enthaltenen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft beurteilt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der pauschal zu bewertenden Rückstellungen für unbekannte Spätschäden haben wir die angewendeten Verfahren und die Ausgangsdaten nach anfalljahrbezogenen Schadenaufwendungen kritisch geprüft. Wir haben geprüft, dass die für die Berechnungen verwendeten Daten richtig, vollständig und relevant sind und mit den durch das Rechnungslegungssystem verarbeiteten Daten übereinstimmen.

Teilrückstellung für Schadenregulierungskosten:

Bei der Prüfung der Teilrückstellung für Schadenregulierungskosten haben wir neben der Ordnungsmäßigkeit der Anwendung der vorgesehenen Verfahren und zugrunde gelegten Daten insbesondere durch analytische Prüfungshandlungen geprüft, ob die von der Gesellschaft angesetzten Parameter stetig angesetzt wurden. Wesentliche Veränderungen wurden einer Prüfung unterzogen.

Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen anhand quantitativer Merkmale (Schadenanzahl, Durchschnittsschadenhöhe, Relationen von Schadenaufwand/Schadenrückstellungen zu anderen Größen) und Kennzahlen wie Schadenhäufigkeit, Durchschnittsschäden, Abwicklungsergebnis zu Ursprungsschadenrückstellung, Schadenrückstellung bzw. Gesamtschadenaufwand zu verdienten Beiträgen durchgeführt. Diese Analysen erfolgten zu den unterschiedlichen Versicherungszweigen und auf einem mehrjährigen Vergleich für die gesamte Schadenrückstellung und für die einzelnen Teilschadenrückstellungen.

Wir haben durch eigene aktuarielle Untersuchungen die Rückstellung für bekannte Versicherungsfälle sowie die Rückstellung für unbekannte Spätschäden je Versicherungszweig bezüglich ihrer jeweiligen Auskömmlichkeit anhand einschlägiger mathematisch-statistischer Verfahren einer zusätzlichen Analyse unterzogen.

Die angewandten Berechnungs- und Bewertungsmethoden der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sind insgesamt angemessen. Wir erachten die zugrundeliegenden Annahmen für ausgewogen und angemessen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichtes - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen - mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden in der Aufsichtsratssitzung am 1. April 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. April 2020 von dem Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der AXA Versicherung Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Marc Semrau.

Köln, den 17. März 2021

**Mazars GmbH & Co KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

Dr. Varain, Wirtschaftsprüfer

Semrau, Wirtschaftsprüfer

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Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des gesamten Jahres 2020 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährliche Berichte und in zwei Sitzungen sowie drei schriftlichen Abstimmungen wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes (AktG) über die allgemeine Geschäftsentwicklung, über grundlegende Angelegenheiten sowie die strategischen Ziele der Geschäftsführung unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstandes, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, sind in den Sitzungen vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert worden.

In der bilanzfeststellenden Sitzung am 1. April 2020 befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem Bericht des Vorstands über den Geschäftsverlauf 2019 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die endgültige Planung für 2020 vor. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat ausführlich über die Risikosituation der Gesellschaft, die IT-Leistungsfähigkeit sowie die strategischen Schwerpunkte des laufenden Geschäftsjahrs. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit den möglichen Auswirkungen der COVID 19-Pandemie auf die Gesellschaft befasst.

Im Rahmen einer schriftlichen Beschlussfassung im April 2020 hat der Aufsichtsrat der Bestellung eines neuen Treuhänders sowie einer neuen stellvertretenden Treuhänderin für das Sicherungsvermögen zugestimmt. Der Aufsichtsrat hat zudem in einer schriftlichen Beschlussfassung im Mai 2020 über das Auswahlverfahren zum Wechsel des Abschlussprüfers und in einem weiteren schriftlichen Umlaufverfahren im Juli 2020 über die Veräußerung eines Portfolios und über Vorstandsangelegenheiten beschlossen.

In seiner Sitzung am 30. November 2020 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat ausführlich über den bisherigen Geschäftsverlauf und die strategischen Prioritäten im laufenden Jahr und gab einen Kurzbericht über die vorläufige Planung 2021. Ein weiterer Schwerpunkt der Berichterstattung durch den Vorstand bildete der Überblick über die wesentlichen Schwerpunkte des laufenden Geschäftsjahres. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat über die Risikosituation der Gesellschaft und die Auswirkungen der COVID 19-Pandemie informiert. Weiterhin hat der Aufsichtsrat vor dem Hintergrund des altersbedingten Ausscheidens des Treuhänders für das Sicherungsvermögen zum 31. Dezember 2020 über die Bestellung eines neuen Treuhänders zum 1. Januar 2021 Beschluss gefasst.

Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem Vorstand in zahlreichen Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat zudem im Geschäftsjahr 2020 die gemäß dem Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung durchgeführt und sich mit dem Thema Entwicklungsplan befasst.

Der Verantwortliche Aktuar hat an der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und diesem die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung mündlich dargestellt und die Fragen des Aufsichtsrates beantwortet.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und die Solvabilitätsübersicht für das Geschäftsjahr 2020 sind von der vom Aufsichtsrat zum Abschlussprüfer bestellten Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der bilanzfeststellenden Sitzung zusätzlich mündlich erläutert und die Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht und die Erläuterungen zustimmend zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht ebenfalls geprüft. Die Prüfung hat keine Beanstandung ergeben. Der Aufsichtsrat billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist.

Dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienstleistungsgesellschaften, die für unsere Gesellschaft tätig geworden sind, gilt für ihre Leistungen im Jahr 2020 unser ganz besonderer Dank.

Köln, den 25. März 2021

Für den Aufsichtsrat

Antimo Perretta, Vorsitzender

Christine Theodorovics

Andrea Wolf

1 Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage ist nicht Bestandteil des Lageberichts und damit nicht prüfungspflichtig.