Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

AXA Annual Report 2019

Oct 1, 2020

1135_rns_2020-10-01_86905e26-5304-43af-a0ee-43e94b4bdd8a.html

Annual Report

Open in viewer

Opens in your device viewer

Publication

AXA easy Versicherung AG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Kennzahlen

AXA Konzern 2019 2018
Konzerneinnahmen (IFRS) 1)
- in Tsd. Euro 10.862.272 10.508.525
AXA easy Versicherung AG 2019 2018
Bruttobeitragseinnahmen
- in Tsd. Euro 80.338 87.292
Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle
- in Tsd. Euro 64.977 79.424
- in Prozent der verdienten Bruttobeiträge 85,8% 91,4%
Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb
- in Tsd. Euro 9.002 10.778
- in Prozent der verdienten Bruttobeiträge 11,9% 12,4%
Bruttoschadenrückstellungen
- in Prozent der Bruttoschadenzahlungen 122,2% 99,1%
Versicherungstechnische Bruttorückstellungen
- in Prozent der Bruttobeitragseinnahmen 94,6% 73,4%
Kapitalanlagen
- in Tsd. Euro 4.832 3.883
Nettoverzinsung
- in Prozent 0,3% 0,8%
Ergebnis vor Verlustübernahme / Gewinnabführung
- in Tsd. Euro 201 –256
Gezeichnetes Kapital
- in Tsd. Euro 3.500 3.500
Eigenkapital
- in Tsd. Euro 5.364 4.309

1 Quelle: Konzerngeschäftsbericht AXA Gruppe. Vorjahr angepasst aufgrund geänderter Segment-Zugehörigkeit der AXA Life Europe.

Hinweis:

Als Folge von Rundungen können sich bei der Berechnung von Summen und Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Aufsichtsrat

Dr. Nils Reich

Vorsitzender

Mitglied des Vorstandes der

AXA Konzern AG

Köln

Dr. Daniel Schulze Lammers

(bis 31. August 2019)

stellv. Vorsitzender

Leiter SUHK der

AXA Konzern AG

Köln

Dr. Marc-Daniel Zimmermann

(bis 29. Februar 2020)

(Finanzexperte)

Mitglied des Vorstandes der

AXA Konzern AG

Köln

Beate Heinisch

(seit 1. September 2019)

stellv. Vorsitzende

(seit 10. September 2019)

Mitglied des Vorstandes der

AXA Konzern AG

Köln

Alexandra Postert

(seit 1. März 2020)

(Finanzexpertin)

Leiterin Financial Accounting & Reporting

AXA Konzern AG

Köln

Vorstand

Dr. Michael Bongartz

Vorstandsvorsitzender

Konzernkommunikation, Recht,

Unternehmensentwicklung,

Informationssysteme (EDV),

Projektmanagement

Risikomanagement, Compliance,

Verarbeitung/Schaden, Produktmanagement

(bis 27. Oktober 2019)

Marketing, Vertrieb

(seit 1. Juli 2019)

Stefan Rupp

Finanzen, Personal, Revision,

Rechnungswesen, Planung, Controlling,

Steuern, Betriebsorganisation,

Mathematik

Kapitalanlagen

(bis 27. Oktober 2019)

Rückversicherung

(vom 1. Juli 2019 bis 27. Oktober 2019)

Risikomanagement, Compliance

(seit 28. Oktober 2019)

Dr. Daniel Schulze Lammers

Kapitalanlagen, Verarbeitung/Schaden,

Produktmanagement, Rückversicherung

(seit 28. Oktober 2019)

Marc Lüke

Vertrieb, Marketing, Rückversicherung

(bis 30. Juni 2019)

Lagebericht

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Deutliche Abkühlung der konjunkturellen Entwicklung in 2019

Der globale Abschwung der Industriekonjunktur in 2019 war der ausschlaggebende Faktor dafür, dass das weltweite Wirtschaftswachstum in 2019 an Elan verloren hat. Die globale Nachfrage nach Investitionsgütern hat im vergangenen Jahr stark abgenommen und belastet den Welthandel und damit auch die exportorientierte deutsche Industrie. Während Dienstleistungen weiter expandieren, befindet sich das verarbeitende Gewerbe weltweit im Abschwung. Dem Statistischen Bundesamt zu folge, lagen die Warenexporte im 3. Quartal für das Jahr 2019 deutlich unter dem Vorjahresniveau. Auch die weltwirtschaftlichen Handelskonflikte trüben die außenwirtschaftlichen Beziehungen der einzelnen Staaten, nicht zuletzt sorgte der Brexit für eine große Unsicherheit in der europäischen Handelszone.

Das Weltwirtschaftswachstum und der Welthandel dürften nach Einschätzung internationaler Organisationen in 2019 moderat ansteigen. Die deutsche Bundesregierung rechnet für die Weltwirtschaft im Jahr 2019 mit einem Wachstum von 3,0 % und mit 3,4 % im Jahr 2020 (Stand: Januar 2020).

In Europa wird erwartet, dass sich der positive Trend der vergangenen sieben Jahr fortsetzt und auch in 2020 und 2021 voraussichtlich eine Wachstumssteigerung zu verzeichnen sein wird. Aufgrund der Unsicherheiten der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen könnte der europäischen Wirtschaft jedoch eine längere Phase mit gedämpftem Wachstum und geringer Inflation bevorstehen.

Das Wachstum der deutschen Wirtschaft im Jahr 2019 betrug 0,6 % gegenüber 2,5 % und 1,5 % in den Jahren 2017 und 2018.

Der Arbeitsmarkt und die Löhne entwickelten sich in 2019 weiterhin positiv. So verzeichnete das Statistische Bundesamt im Jahr 2019 eine Beschäftigungszahl von 45,3 Millionen Erwerbstätigen. Einer rückläufigen Anzahl an Selbständigen stand dabei eine um 475.000 bzw. um 1,2 % gestiegene Zahl an Arbeitnehmern gegenüber.

Im Jahresdurchschnitt 2019 waren in Deutschland nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 2,267 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2018 reduzierte sich deren Zahl um 73.000.

Sollten sich die aktuellen globalen Gefahrenpotentiale (Pandemie, politische Situation in Nahost, Brexit) nicht signifikant auf die weltweite wirtschaftliche Entwicklung auswirken, sollte der Welthandel im kommenden Jahr wieder etwas an Fahrt aufnehmen. Dadurch sollte der deutsche Export und die damit einhergehenden Investitionen an Auftrieb gewinnen. Die Beschäftigung und die Löhne werden auch in 2020 weiter ansteigen und mit ihnen auch die privaten Konsumausgaben.

Kapitalmarktentwicklung

Mit Blick auf die Entwicklung der Marktwerte der Kapitalanlagen war 2019 ein außergewöhnlich positives Jahr. Die Aktienmärkte konnten die deutlichen Abwertungen aus dem vierten Quartal 2019 ausgleichen und verschiedene Aktienindices erreichten im Jahresverlauf neue Höchststände. Die Zinsen erreichten neue Tiefstände mit entsprechend positiver Wirkung auf die Entwicklung der stillen Reserven aus festverzinslichen Kapitalanlagen. Unter anderem im Zusammenhang mit aufkommenden Rezessionsängsten und den geringen Handelsumsätzen während der „Sommerpause“ erreichte der zehnjährige Swapzins im August einen neuen historischen Tiefststand bei -0,32 %. Anderseits stellt das anhaltende extreme Niedrigzinsumfeld die Gesellschaft vor die Herausforderung, in der Neuanlage eine auskömmliche Rendite zu erwirtschaften.

Getrieben wurden die Märkte im Jahresverlauf durch unterschiedliche aber insgesamt positive Entwicklungen im Handelskonflikt zwischen den USA und China, abnehmende Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union und insbesondere auch durch die Geldpolitik der Zentralbanken, die wiederholt aufgekommene Rezessionsängste beruhigen konnte. Im Euroraum lief zum Jahresende 2018 das Anleihekaufprogramm aus und für 2019 wurden sogar erste Zinserhöhungen erwartet. Im Gegensatz zu dieser Erwartung reduzierte die Europäische Zentralbank im September 2019 den Einlagezins um 0,1 Prozentpunkte auf -0,5 %. Auch wurde eine Neuauflage des Anleihekaufprogrammes beschlossen. Die amerikanischen Zentralbank FED, die noch in 2018 die Geldpolitik mit vier Zinserhöhungen straffte, reduzierte die Zinsen im Jahresverlauf dreimal.

31.12.2018 31.12.2019 Veränderung
Zinsen 10 Jahre Swap 0,81% 0,11% -0,70%-Pkte.
Zinsen 10 Jahre Bundesanleihe 0,24% -0,19% -0,43%-Pkte.
Aktien EuroStoxx 50 3.001 3.745 24,8%
Aktien S&P 500 (USA) 2.506 3.230 28,9%

Gutes Jahr für die deutsche Versicherungswirtschaft

Die Versicherungswirtschaft konnte in allen drei Sparten ein besseres Ergebnis verzeichnen als noch vor einem Jahr erwartet. Die Beitragseinnahmen stiegen um 6,7 % auf 216 Mrd. Euro. Für das Jahr 2020 prognostiziert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ein Beitragswachstum in Höhe von 1,5 % bis 2 %.

Ein starkes Wachstum verzeichneten in 2019 die Lebensversicherer inklusive der Pensionsfonds und -kassen. Hier stiegen die Beitragseinnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 11,3 % auf 102 Mrd. Euro. Davon entfielen 64,3 Mrd. Euro auf das Geschäft gegen laufenden Beitrag (+0,1 %) und 38,2 Mrd. Euro auf Einmalbeiträge (+37,1 %). Neben den Lebensversicherern konnten auch die Schaden- und Unfallversicherer einen deutlichen Zuwachs verzeichnen. Für das Jahr 2019 werden laut Hochrechnung Beitragseinnahmen in Höhe von 72,9 Mrd. Euro erwartet, dies entspricht einem Plus von 3,2 % gegenüber dem Vorjahr (70,7 Mrd. Euro). Die Schaden-Kosten-Quote verbesserte sich demnach von 94,1 % auf rund 93,0 %, der versicherungstechnische Gewinn dürfte 4,7 Mrd. Euro betragen.

Die gesamten Beitragseinnahmen der privaten Krankenversicherung legten um 2,3 % auf 40,7 Mrd. Euro zu. Dabei entfielen auf die Krankenversicherung 38,0 Mrd. Euro, ein Plus von 2,1 %. In der Pflegeversicherung kletterten die Einnahmen um 5,2 % auf 2,7 Mrd. Euro. Die ausgezahlten Versicherungsleistungen haben sich in 2019 um 4,5 % auf 29,9 Mrd. Euro erhöht. Mit einer Gesamtzahl von 35,2 Millionen Voll- und Zusatzversicherungen konnte sich der Bestand um mehr als 400.000 Versicherungen erhöhen (+ 1,2 %).

Niedrigzinsen, Regulierung, Digitalisierung

Weiterhin niedrige Zinsen, die umfangreiche Regulierung und die an Fahrt aufnehmende Digitalisierung sind weiterhin die drängendsten Themen der Versicherungsbranche. Die Niedrigzinspolitik hat auch weiterhin große Auswirkungen. Der Garantiezins wurde zwar 2017 für Neuverträge auf 0,9 % abgesenkt, im Portfolio der Lebensversicherer befinden sich jedoch eine Vielzahl von Altverträgen mit deutlich höheren Garantieverzinsungen. Auch im Niedrigzinsumfeld müssen Versicherer den Garantiezins bei Altverträgen erfüllen. Die Niedrigzinspolitik zwingt Versicherer, stille Reserven innerhalb der Kapitalanlagen zu realisieren, um die Zinszusatzreserve weiter dotieren zu können. Es wird erwartet, dass die laufende Verzinsung der Lebensversicherungsverträge in 2020 im Schnitt auf etwa 2,3 % sinkt.

Die Digitalisierung in der Versicherungsbranche schreitet weiter voran. Service Cloud oder die Kundenzentrierung sind nur einige Schlagwörter mit denen sich die Versicherungsbranche auch in 2020 weiter auseinandersetzen wird. Durch den mit der Digitalisierung einhergehenden Wandel hat sich auch das Kundenverhalten geändert. Das breite Produktangebot und die vielen Distributionskanäle führen dazu, die Kundenbindung z.B. durch die Zentrierung auf Omnichannel-Vertriebswege zu stärken.

Unser Unternehmen

Die AXA easy Versicherung AG bietet Information, Angebotserstellung und Vertragsabschluss zu Kraftfahrtversicherungen über das Internet und ist somit essentieller Bestandteil des Multikanalkonzepts des AXA Konzerns in Deutschland. In ihrem achten kompletten Geschäftsjahr erzielte die AXA easy Versicherung im direkten inländischen Privatkundengeschäft gebuchte Beiträge in Höhe von 80.338 Tsd. Euro (2018: 87.292 Tsd. Euro). Die Wettbewerbsintensität im Kraftfahrtversicherungsmarkt ist über alle Vertriebskanäle hinweg gestiegen, insbesondere im Jahreswechselgeschäft. Dies betrifft auch das ohnehin preissensible Online-Geschäft, so dass wir einen Bestandsrückgang von 29 Tsd. Verträgen zu verzeichnen haben.

Starke Ratings im AA-Bereich

Die drei großen Ratingagenturen bescheinigen der AXA Gruppe mit Hauptsitz in Frankreich seit Langem eine hohe Finanzkraft. Deren Einstufungen können indirekt auch für die Kerngesellschaften der deutschen AXA Konzern AG herangezogen werden. Standard & Poor’s Ratings Services hat zuletzt am 24. Juli 2019 seine Financial Strength Rating-Entscheidung für AXA unverändert auf AA- belassen und diese wie im Vorjahr mit einem stabilen Ausblick versehen. Am 10. Dezember 2019 hatte Fitch sein AA-Insurer Financial Strength Rating diesmal mit einem positiven Ausblick für die AXA Gruppe bekräftigt. Moody’s bewertet AXA in seinem Insurance Financial Strength Rating vom 5. April 2019 weiterhin mit Aa3 und hat den Ausblick auf stabil angehoben.

Entwicklung des Geschäftsverlaufs im Vergleich zu den Erwartungen

Die AXA easy Versicherung hat durch selektives Pricing und Underwriting im abgelaufenen Geschäftsjahr ein positives versicherungstechnisches Bruttoergebnis erzielt. Die Beitragseinnahmen liegen zwar wegen des schwierigeren Marktumfelds für Kraftfahrzeugversicherungen leicht unter den Erwartungen, aber dank der guten Entwicklung der Normalschadensituation fiel die Schadenquote gegenüber dem Vorjahr etwas besser aus als geplant. Wegen geringerer Abschlusskosten lagen die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb leicht unter Plan. Das Kapitalanlageergebnis fiel sowohl aufgrund geringerer laufender Erträge als auch einer außerplanmäßigen Abschreibung deutlich geringer aus als erwartet. Aufgrund eines Einmaleffekts liegen die Erträge deutlich über den Aufwendungen, so dass statt eines erwarteten Verlustes ein positives Geschäftsergebnis erzielt werden konnte.

Der Geschäftsverlauf im Einzelnen

Beitragsrückgang um 8,0 %

Im Geschäftsjahr 2019 erzielte die AXA easy Versicherung gebuchte Bruttobeiträge im Kraftfahrtversicherungsgeschäft inklusive sonstige Versicherungen in Höhe von 80.338 Tsd. Euro (2018: 87.292 Tsd. Euro) was einem Beitragsrückgang von 8,0 % entspricht. Der Beitragsabrieb resultiert aus einem erhöhten Preiswettbewerb im Jahreswechselgeschäft, der dazu führt, dass risikogerecht tarifierte Angebote teilweise von Wettbewerbern unterboten werden.

57,8 Mio. Euro für Versicherungsfälle

Im Berichtsjahr leistete unsere Gesellschaft Zahlungen für Versicherungsfälle in Höhe von 57.828 Tsd. Euro (2018: 64.118 Tsd. Euro). Gleichzeitig wurden 7.149 Tsd. Euro (2018: 15.306 Tsd. Euro) Rückstellungen für Versicherungsfälle gebildet. Die Bruttoschadenquote verringerte sich um 5,6 Prozentpunkte auf 85,8 % (2018: 91,4 %) insbesondere aufgrund einer Verbesserung der Normalschadenquote. Wegen des 100-prozentigen Rückversicherungsvertrages gibt unsere Gesellschaft das gesamte selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft in Rückdeckung ab, was zu einem Nettoschadenaufwand von 0 Euro führt.

Kostenquote verbessert auf 11,9 %

Bei verdienten Beiträgen in Höhe von 75.739 Tsd. Euro und Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb in Höhe von 9.002 Tsd. Euro ergab sich eine gegenüber dem Vorjahr leicht verbesserte Kostenquote von 11,9 % (2018: 12,4 %). Von den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb des Geschäftsjahres entfielen 6.314 Tsd. Euro (2018: 8.495 Tsd. Euro) auf Abschlusskosten. Die Abschlusskostenquote verbesserte sich um 1,5 Prozentpunkte auf 8,3 % (2018: 9,8 %). Wegen des leichten Anstiegs der Verwaltungskosten auf 2.687 Tsd. Euro (2018: 2.283 Tsd. Euro) erhöhte sich die Verwaltungskostenquote um 0,9 Prozentpunkte auf 3,5 % (2018: 2,6 %).

Rückversicherung

Die gebuchten Rückversicherungsbeiträge betragen im Geschäftsjahr 80.338 Tsd. Euro (2018: 87.292 Tsd. Euro). Seit 2011 verfügt unsere Gesellschaft über eine 100-prozentige Quotenrückversicherung mit der AXA Versicherung. Inhalt dieses Vertrages ist das gesamte selbstabgeschlossene Kraftfahrtversicherungsgeschäft gegen die Erstattung der Originalkosten sowie die Abwicklung der Vorjahre. Die Beitragseinnahmen des Beistandsleistungsgeschäfts werden teilweise an eine Konzerngesellschaft abgeführt.

Kapitalanlageergebnis sinkt um 15 Tsd. Euro

Das gesamte Kapitalanlageergebnis betrug im Berichtsjahr 14 Tsd. Euro (2018: 29 Tsd. Euro) und sank gegenüber dem Vorjahr um 15 Tsd. Euro. Aufgrund einer außerplanmäßigen Abschreibung auf einen Geldmarktfonds ergab sich im Berichtsjahr ein außerordentlicher Verlust in Höhe von 7 Tsd. Euro. Im Vorjahr war dagegen kein außerordentliches Ergebnis zu verzeichnen. Die laufenden Erträge lagen aufgrund des geringeren Bestands an Rentenpapieren mit 24 Tsd. Euro deutlich unter dem Vorjahresniveau (2018: 32 Tsd. Euro). Die laufenden Aufwendungen blieben mit 3 Tsd. Euro (2018: 3 Tsd. Euro) stabil im Vergleich zum Vorjahr. Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen – berechnet nach der Formel des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft – für das Jahr 2019 belief sich auf 0,3 % und lag unter dem Vorjahreswert (2018: 0,8 %).

Kapitalanlagebestand um 24,4 % gestiegen

Der Bestand an Kapitalanlagen stieg bei unserer Gesellschaft im Laufe des Jahres 2019 um 949 Tsd. Euro oder 24,4 % auf 4.832 Tsd. Euro. Der Bestand an Rentenpapieren reduzierte sich durch einen Nettoabgang der festverzinslichen Wertpapiere von 1.030 Tsd. Euro sowie einen Nettoabgang der Namensschuldverschreibungen von 473 Tsd. Euro. Demgegenüber stand ein Zugang von Anteilen an Investmentvermögen in Höhe von 2.460 Tsd. Euro. Unsere Gesellschaft hielt zum 31. Dezember 2019 festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 1.902 Tsd. Euro (2018: 2.933 Tsd. Euro), festverzinsliche Namensschuldverschreibungen mit einem Buchwert von 477 Tsd. Euro (2018: 950 Tsd. Euro) sowie Anteile an Investmentvermögen in Höhe von 2.453 Tsd. Euro (2018: 0 Euro). Die Zeitwerte der Kapitalanlagen belaufen sich auf 4.952 Tsd. Euro (2018: 3.984 Tsd. Euro).

Bewertungsreserven

Die Bewertungsreserven als Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem Buchwert beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 120 Tsd. Euro (2018: 101 Tsd. Euro). Dies entspricht 2,5 % (2018: 2,6 %) der Buchwerte. Der Anstieg der Bewertungsreserven ist hauptsächlich auf die im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Marktzinsen zurückzuführen.

Das Liquiditätsmanagement wird im Risikobericht unter Liquiditätsrisiken erläutert.

Eigenkapital erhöht

Das Eigenkapital unserer Gesellschaft belief sich am Ende des Berichtsjahres auf 5.365 Tsd. Euro (2018: 4.309 Tsd. Euro) und hat sich somit um 1.056 Tsd. Euro erhöht. Die AXA Konzern AG hat im Berichtsjahr eine freiwillige Zahlung i.S.d. § 272 Abs. 2 Nr.4 HGB in Höhe von 1.000 Tsd. Euro in die Kapitalrücklage der AXA easy Versicherung AG vorgenommen. Gemäß § 300 Nr.1 AktG wurden 56 Tsd. Euro die gesetzliche Rücklage eingestellt. Das Verhältnis des Eigenkapitals zu den verdienten Beiträgen belief sich im Berichtsjahr auf 7,1 % (2018: 5,0 %).

Jahresüberschuss in 2019

Im Berichtsjahr verzeichnete unsere Gesellschaft insbesondere durch die hohen sonstigen Erträge aufgrund der Auflösung von in Vorjahren in der AKAG gebildeten Instandhaltungsrückstellungen insgesamt ein positives Geschäftsergebnis in Höhe von 201 Tsd. Euro (2018: Jahresfehlbetrag von 256 Tsd. Euro) von dem gemäß § 300 Nr.1 AktG 56 Tsd. Euro in die gesetzliche Rücklage eingestellt wurden. Die verbliebenen 146 Tsd. Euro wurden im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages an die AXA Konzern AG abgeführt.

Der Geschäftsverlauf 2019 zeigte im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018 folgendes Bild:

in Euro 2019 2018
Versicherungstechnisches Bruttoergebnis +1.782.744 –3.275.756
Versicherungstechnisches Rückversicherungsergebnis -1.782.744 3.275.756
Kapitalanlageergebnis 13.596 29.076
Saldo der sonstigen Erträge und Aufwendungen +282.701 –370.299
Außerordentliches Ergebnis 0 –34.741
Jahresüberschuss vor Steuern und Ergebnisabführung +296.297 –375.964
Steuern -94.799 120.298
Geschäftsergebnis 201.498 -255.666
Gewinnabführung an die AXA Konzern AG oder Erträge aus Verlustübernahme –145.893 255.666
Einstellung in die Gewinnrücklage gemäß § 300 Nr. 1 AktG –55.605 0

Geschäftsverlauf in den wichtigsten Versicherungszweigen des selbst abgeschlossenen Geschäfts

Geschäftsgebiet und betriebene Versicherungszweige

Das Geschäftsgebiet unserer Gesellschaft ist die Bundesrepublik Deutschland. Unser Versicherungsangebot umfasst die Sparten Kraftfahrtunfallversicherung, die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die Fahrzeugvoll- und -teilkaskoversicherung und die Beistandsleistung.

Die nachstehende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Beitragsentwicklung der einzelnen Versicherungszweige:

in Euro 2019 Veränderung VJ Anteil

in %
Unfallversicherung (Kraftfahrt) 1.350 31,8% 0,0%
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 54.829.782 -8,4% 68,2%
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 25.231.748 -6,8% 31,4%
Sonstige Versicherungen (Beistandsleistung) 275.000 -21,4% 0,3%
Direktes Versicherungsgeschäft insgesamt 80.337.880 -8,0% 100,0%

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Im Geschäftsjahr 2019 erzielten wir in diesem Versicherungszweig Bruttobeiträge in Höhe von 54.830 Tsd. Euro (2018: 59.865 Tsd. Euro), was einem Beitragsrückgang von 8,4 % entspricht. Der Beitragsabrieb resultierte vor allem aus einem erhöhten Preiswettbewerb im Jahreswechselgeschäft. Insgesamt sanken die Aufwendungen für Versicherungsfälle um 11.572 Tsd. Euro auf 43.696 Tsd. Euro. Die Schadenquote verbesserte sich um 8,3 %-Punkte auf 84,5 % aufgrund einer verbesserten Normalschaden- sowie Großschadenquote. Außerdem fiel das Abwicklungsergebnis für Vorjahresschäden aufgrund einer positiven Entwicklung der Spätschäden um 5.227 Tsd. Euro höher aus als im Vorjahr. Die Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb verringerten sich um 2.270 Tsd. Euro auf 7.553 Tsd. Euro (2018: 9.822 Tsd. Euro). Die Kostenquote sank insgesamt aufgrund geringerer Abschlusskosten um 1,9 Prozentpunkte auf 14,6%. Das versicherungstechnische Bruttoergebnis des Geschäftsjahres 2019 verbesserte sich um 5.933 Tsd. Euro auf 429 Tsd. Euro (2018: -5.504 Tsd. Euro). Durch den 100-prozentigen Rückversicherungsvertrag ergab sich für eigene Rechnung ein Ergebnis von 0 Euro.

Sonstige Kraftfahrtversicherungen

Im Berichtsjahr 2019 sanken die Bruttobeitragseinnahmen in der Voll- und Teilkaskoversicherung mit 25.232 Tsd. (2018: 27.077 Tsd. Euro) um 6,8 %. Die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle verringerten sich um 2.831 Tsd. Euro auf 20.791 Tsd. Euro (2018: 23.622 Tsd. Euro). Die Bruttoschadenquote blieb mit 87,5 % (2018: 87,6 %) gegenüber dem Vorjahr stabil. Während sich die Normalschaden- sowie die Großschadenquote verbesserte, erhöhte sich die Elementarschadenquote gegenüber dem Vorjahr aufgrund einer stärkeren Belastung durch Hagelschäden. Das Abwicklungsergebnis für Vorjahresschäden fiel im Vergleich zum Vorjahr aufgrund einer positiven Entwicklung der Spätschäden um 1.122 Tsd. Euro höher aus. Bei Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb in Höhe von 1.447 Tsd. Euro (2018: 954 Tsd. Euro) stieg die Kostenquote um 2,6 Prozentpunkte auf 6,1 % (2018: 3,5 %) aufgrund der gestiegenen Bausteinanbündelungsquote in mobil online. Die AXA easy Versicherung erzielte in der sonstigen Kraftfahrtversicherung ein versicherungstechnisches Bruttoergebnis in Höhe von 1.569 Tsd. Euro (2018: 2.412 Tsd. Euro). Durch den 100-prozentigen Rückversicherungsvertrag ergab sich für eigene Rechnung ein Ergebnis von 0 Euro.

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit

Mit der Zielsetzung, die hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kunden aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Veröffentlichung in Form einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen, bewerteten Aussage des jeweiligen Kunden auf der Unternehmens-Homepage. Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Rückmeldungen wird auch zukünftig weitere Optimierungsmaßnahmen ermöglichen.

Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2019. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck.

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission.

Als Risiko wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können, definiert sind.

Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:

versicherungstechnische Risiken,
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft,
Risiken aus Kapitalanlagen,
operationelle und sonstige Risiken.

Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt.

Organisationseinheiten des Risikomanagements

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen) eingebunden.

Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäfts ist die Risikomanagementfunktion unserer Gesellschaft auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen innerhalb des deutschen AXA Konzerns verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie die Implementierung eines funktionierenden angemessenen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen behandelt sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und sonstigen Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien besprochen.

Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind

der Bereich Value & Risk Management (zentrales Risikomanagement),
die Risikoverantwortlichen für die Steuerung und Kontrolle der Risiken in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich (dezentrales Risikomanagement),
der dezentrale Risikomanager pro Ressort für die Koordination aller risikorelevanter Themen innerhalb des Ressorts (ebenfalls dezentrales Risikomanagement)

Der Bereich Value & Risk Management – zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland – ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert.

Der Chief Risk Officer (CRO) der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher.

AXA hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:

Risikomanagement-Funktion,
Compliance-Funktion,
Interne Revision,
Versicherungsmathematische Funktion.

Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter des Bereichs oder der Abteilung. Dabei ist die versicherungsmathematische Funktion innerhalb der CRO-Organisation angesiedelt. AXA hat darüber hinaus den Leiter Recht sowie den Chief Investment Officer (CIO) jeweils zu weiteren Schlüsselpersonen erklärt. Für alle Schlüsselpersonen gelten besondere Anforderungen, sogenannte „Fit & Proper“-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig).

Risikomanagementprozess

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen.

Risikoidentifikation:

Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie und des Materialitätsprozesses, unter anderem durch die Aktualisierung der sogenannten „Risikopolicen“ und der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken. Durch die Risikopolicen werden die identifizierten wesentlichen Risiken inklusive deren aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen dokumentiert.

Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.

Risikoanalyse und -bewertung:

Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil des Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können.

Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen.

Risikosteuerung und -überwachung:

Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht.

Risikokommunikation und -berichterstattung:

Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, sodass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil beachten kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzernebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht verfasst. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtwesens die Berichte „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) und „Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht“ (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, der SFCR wird auf der Internetseite der AXA Konzern AG veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden.

Versicherungstechnische Risiken

Unsere Gesellschaft bietet Kraftfahrtversicherungsprodukte ausschließlich über das Internet an.

Die primären Risiken aus der Schaden- und Unfallversicherung sind das Prämien- und Schadenrisiko sowie das Reserverisiko.

Da der deutsche AXA Konzern eine einheitliche Geschäftssteuerung der Sachversicherungssparte betreibt, die sich an den Kundengruppen und Produkten orientiert statt an den Einzelgesellschaften, wurde diesem Umstand durch eine vollständige Rückversicherung unseres Kraftfahrtgeschäfts auf den zentralen Risikoträger AXA Versicherung AG Rechnung getragen. Diese Form der Rückversicherung unterstützt darüber hinaus auch die einheitliche Steuerung der Risiken aus dem Bereich Value & Risk Management, welcher als unabhängige Risikofunktion für alle Gesellschaften agiert. Folglich verbessert die 100-prozentige Rückversicherung unseres Kraftfahrtgeschäfts über die Analyse der Kennzahlen vor und nach Rückversicherung die notwendige Transparenz in der Konzernsteuerung wie auch das Risikomanagement unserer Gesellschaft.

Prämien- und Schadenrisiko

Unter dem Prämien-/Schadenrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen endgültigen Schadenzahlungen des Versicherungsbestandes die erwarteten, in der Prämie berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Es wird somit durch die zufällige Schadenanzahl und die zufällige Schadenhöhe der einzelnen Schäden bestimmt. Für eine risikoadäquate Tarifierung werden versicherungsmathematische Modelle auf Basis empirischer Schadendaten verwendet. Die regelmäßige Überwachung des Schadenverlaufs gewährleistet eine zeitnahe Anpassung der Tarifierungs- und Annahmepolitik an signifikante Veränderungen. Daher ist unsere Gesellschaft in der Lage, im Neugeschäft die Beiträge an eine geänderte Schadensituation kurzfristig anzugleichen. Das Bestandsgeschäft wird durch Beitragsanpassung der Einjahresverträge mit Verlängerungsoption und durch vertraglich festgelegte Beitragsanpassungsklauseln risikoadäquat gehalten. Auch bei zu erwartenden Veränderungen der Marktsituation kann unsere Gesellschaft proaktiv handeln. Für Produkte mit nachteiliger Ergebnisentwicklung und beschränkten Möglichkeiten zur Kündigung oder Beitragsanpassung ist ausreichend Risikovorsorge durch Rückstellungsbildung getroffen.

Durch die Analyse und Bewertung der unternehmerischen Entscheidungsoptionen werden Risiken aus dem Kundenverhalten wie zum Beispiel vermehrtes Storno bereits im Entscheidungsprozess berücksichtigt.

Die Risikosteuerung unserer Gesellschaft erfolgt durch eine gezielte Risikoselektion, Produktgestaltung und risikogerechte Kalkulation sowie ertragsorientierte Zeichnungsrichtlinien. Durch Zeichnungsrichtlinien können bereits bei Abschluss Deckungszusagen für unerwünschte Risiken und Risikokonzentrationen vermieden werden. Darüber hinaus werden bestehende Versicherungsverträge unter bestimmten Umständen aufgrund des Schadenverlaufs der Vergangenheit gar nicht oder nur unter Erhöhung der Selbstbeteiligung oder der Beiträge verlängert. Im Rahmen der Steuerung von Versicherungsrisiken werden außerdem die Mechanismen der Rückversicherungspolitik sowie des aktiven Schadenmanagements eingesetzt.

Einen besonderen Stellenwert innerhalb des Prämien- und Schadenrisikos nimmt das Groß- und Katastrophenschadenrisiko ein. Hierbei handelt es sich um das unerwartete Eintreten von einzelnen Großschäden, aber auch um Ereignisse wie zum Beispiel Naturkatastrophen, die zu einer großen Anzahl von Schäden führen. Neben Naturkatastrophen können auch durch Menschen verursachte Schadenereignisse, wie zum Beispiel Terroranschläge und Cyber-Attacken, hohe Großschäden hervorrufen. Zusätzlich könnte der Trend zu höheren Schadenersatzansprüchen, zum Beispiel bei neu aufkommenden Risiken, Veränderungen der Rechtslage beziehungsweise im Verhalten der Marktteilnehmer oder durch Umweltschäden, den durchschnittlichen Schadenaufwand erhöhen.

Die Risiken werden seit Gründung der Gesellschaft vollständig zediert. Im Versicherungszweig Beistandsleistung wird der Bestand teilweise an eine AXA-Konzerngesellschaft zediert. Der verbleibende Teil wird an die AXA Versicherung zediert und verbleibt dort im Eigenbehalt. Von daher ergeben sich in Summe über alle Versicherungszweige für Schadenaufwand und verdiente Beiträge für eigene Rechnung (netto) Null-Beträge.

Die Bruttogeschäftsjahresschadenquoten haben sich wie folgt entwickelt:

Bruttogeschäftsjahresschadenquote in % der verdienten Beiträge

2012 2013 2014 2015
102,4 94,2 99,3 94,1

Bruttogeschäftsjahresschadenquote in % der verdienten Beiträge

2016 2017 2018 2019
94,6 97,9 93,7 96,8

Reserverisiko

Zur Abdeckung zukünftiger Schadenzahlungen sind von unserer Gesellschaft Schadenreserven zu bilden. Die Höhe der Schadenzahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, so dass die Nichtauskömmlichkeit der Reserve ein wesentliches Risiko darstellt. Das sogenannte Reserverisiko entsteht durch die unbekannte Schadenhöhe gemeldeter und noch nicht abgewickelter Schäden sowie bereits eingetretener, aber von den Versicherungsnehmern noch nicht gemeldeter Schäden (Spätschäden). Die Bewertung der künftigen Schadenzahlungen erfolgt im Rahmen der Einzelschadenreservierungen sowie anhand aktuarieller Schätztechniken, bei welchen der in der Vergangenheit beobachtete Schadenverlauf herangezogen wird. Großschäden werden separat geschätzt. Mithilfe von stochastischen Szenarien erfolgt eine Analyse von Trends, Streuungen und Zyklen sowie deren Treibern.

Die Risiken werden seit Gründung der Gesellschaft vollständig zediert. Im Versicherungszweig Beistandsleistung wird der Bestand teilweise an eine AXA-Konzerngesellschaft zediert. Der verbleibende Teil wird an die AXA Versicherung zediert und verbleibt dort im Eigenbehalt. Von daher ergeben sich für das Abwicklungsergebnis für eigene Rechnung (netto) Null-Beträge. Die Abwicklungsergebnisse vor Rückversicherung (brutto) haben sich in den vergangenen acht kompletten Geschäftsjahren wie folgt entwickelt:

Abwicklungsergebnis (brutto) in % der Rückstellung am 1. Januar

2012 2013 2014 2015
–90,75 12,16 17,56 23,08

Abwicklungsergebnis (brutto) in % der Rückstellung am 1. Januar

2016 2017 2018 2019
1,39 1,78 4,10 13,14

Nach der Gründung am 31. Mai 2011 durch die AXA Konzern AG hat die AXA easy Versicherung AG 2012 das erste komplette Geschäftsjahr abgeschlossen. Das negative Abwicklungsergebnis 2012 war auf die positive Vertragsentwicklung und den gleichzeitigen Anstieg von Schäden mit einer Vielzahl von Glasschäden sowie einer hohen Anzahl von Diebstählen zurückzuführen. Dem stand aus dem Rumpfgeschäftsjahr 2011 keine ausreichende Schadenreserve gegenüber. Daher wurde in den Folgejahren die Reserve gestärkt, um dem wachsenden Bestand Rechnung zu tragen. Mit dem wachsenden Bestand gleicht sich das Abwicklungsergebnis der AXA easy Versicherung AG dem üblichen Abwicklungsmuster von Kraftfahrtversicherungsbeständen an und weist eine positive Abwicklung auf. Im Berichtsjahr stieg das Abwicklungsergebnis deutlich und somit die Abwicklungsquote auf 13,14 %.

Kostenrisiko

Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten nicht dauerhaft durch die in die Beiträge einkalkulierten Kosten finanziert werden können. Die Kosten für Provisionen und den laufenden Betrieb werden durch Beitragszuschläge auf Basis eines umfassenden Kostencontrollings in der Produktkalkulation berücksichtigt. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben.

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft

Fällige Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern

in Tsd. Euro 2019 2018
Fällige Forderungen (brutto) 1.353 1.115
Forderungen älter als 90 Tage an Versicherungsnehmer 603 584

Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre vor Rückversicherung

in % 2017 2018 2019
Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre vor Rückversicherung (ermittelt als Verhältnis der Wertberichtigungen zu den gebuchten Bruttobeiträgen) 0,66 0,62 0,66

Zum Bilanzstichtag 2019 bestehen keine Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft, sondern nur solche aus Rückstellungen aus dem an den Rückversicherer abgegebenen Versicherungsgeschäft.

Ratingklassen der Ansprüche aus dem Rückversicherungsgeschäft

in Tsd. Euro S&P Rating NR S&P Rating A+ bis A S&P Rating BB bis BBB+ Summe
Rückstellungen 70.799 70.799

Das Versicherungsgeschäft - ohne Beistandsleistung - unserer Gesellschaft wird vollständig in das Rückversicherungsprogramm der AXA Versicherung AG mit der AXA Global Re eingebracht. Dieses Programm unterliegt seinerseits individuellen Selbstbehalten, die durch die AXA Versicherung AG getragen werden. Die AXA Global Re platziert diese Verträge teilweise am internationalen Rückversicherungsmarkt und teilweise innerhalb der AXA Gruppe.

Risiken aus Kapitalanlagen

Aufgrund des 100-prozentigen Rückversicherungsvertrags mit der AXA Versicherung AG und der daraus folgenden in 2015 vollzogenen Übertragung der Kapitalanlagen an diesen konzerninternen Rückversicherer hält unsere Gesellschaft lediglich ein geringes Kapitalanlageportfolio mit einem Buchwert von 4,8 Mio. Euro (2018: 3,9 Mio. Euro). Diese Kapitalanlagen werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet.

Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die bewusst eingegangen, jedoch durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und andere risikomindernde Maßnahmen gesteuert werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das jeweilige Kapitalmarktumfeld angepasst.

Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt.

Marktrisiken

Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaft beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei festverzinslichen Anlagen.

Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Hierfür werden die Marktwertschwankungen von Zinsprodukten simuliert.

Die folgende Übersicht zeigt auf, wie sich eine Änderung der Marktzinsen kurzfristig auswirken würde.

Renditeänderung des Rentenmarktes Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Anstieg um 200 Basispunkte – 217 Tsd. Euro
Anstieg um 100 Basispunkte – 112 Tsd. Euro
Rückgang um 100 Basispunkte + 119 Tsd. Euro
Rückgang um 200 Basispunkte + 245 Tsd. Euro

Unser Portfolio besteht zum größten Teil aus festverzinslichen Papieren, daher reagiert dessen Marktwert stark auf Veränderungen des Zinsniveaus. Bereits ein Anstieg der Marktzinsen um 100 Basispunkte würde in einem deutlichen Rückgang unserer Bewertungsreserven resultieren.

Das im historischen Vergleich niedrige Zinsniveau führt bei der Wiederanlage frei gewordener Mittel zur Belastung der zukünftigen Ertragslage.

Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau. Sollten sich die zuvor gezeigten negativen Szenarien im laufenden Geschäftsjahr ganz oder teilweise einstellen oder am Bilanzstichtag vorliegen, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern.

Kreditrisiken

Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren und Darlehen.

Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt nach einheitlichen internen Maßstäben und wird mit kontinuierlichen Kontrollprozessen überprüft.

Zusätzlich zur Überwachung der Ratings nehmen wir in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden entscheidungsrelevante Marktinformationen herangezogen.

Einlagen bei Kreditinstituten erfolgten im Geschäftsjahr 2019 ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen.

Die AXA easy Versicherung ist zu einem Anteil von 19 % der Kapitalanlagen (auf Marktwertbasis) in Staatsanleihen investiert. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände aufgrund verschiedener Stützungsmaßnahmen nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen.

100 % der festverzinslichen Wertpapiere in unserem Bestand verfügen über ein Investment Grade Rating. Darüber hinaus ist der größte Teil unserer Rentenbestände besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte.

Konzentrationsrisiken

Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grunde stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht. Aktuell werden jedoch keine derivativen Instrumente eingesetzt.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis.

Es besteht kein wesentliches Liquiditätsrisiko wegen des 100-prozentigen Rückversicherungsvertrags unserer Gesellschaft mit der AXA Versicherung AG. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf werden auf der Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

Risikosteuerung der Kapitalanlagen

Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den Anforderungen von Solvency II implementiert. Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz.

Es ist ein strukturierter Anlageprozess definiert, dessen Ziel es ist, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung.

Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird.

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet.

Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert.

Operationelle und sonstige Risiken

Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen.

Unsere Gesellschaft beziehungsweise AXA Deutschland unterscheidet hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Die aus Projekten resultierenden Risiken sind in den einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt.

Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen in die Unternehmenssteuerung ein.

AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum Austausch operationeller Verluste.

Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen, welche signifikante Auswirkungen auf die Risikosituation unserer Gesellschaft haben können, werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit der Rechts- sowie Complianceabteilung bzw. der neuen Organisationseinheit Corporate Oversight. In dieser Einheit sind nun die Funktionen Compliance, Geldwäsche, Datenschutz, Informationssicherheit, physische Sicherheit und operative Resilienz gebündelt, um den gestiegenen Anforderungen wirkungsvoll zu begegnen. IT-Risiken haben ebenso eine große Relevanz im Risikoprofil, insbesondere mit den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit. Zur Identifizierung und Beseitigung von IT Schwachstellen gibt es verschiedene Projekte bzw. Initiativen. Auf diese Weise wird eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im Bereich der IT-Sicherheit gewährleistet. Interne Kontrollprozesse reduzieren Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses.

Darüber hinaus stehen Risiken aus der Einführung von Großprojekten unter besonderer Beobachtung. Bereits während der Projektphase werden erforderliche Maßnahmen identifiziert, so dass entstehende Risiken frühzeitig analysiert und gesteuert werden. Zusätzlich wird das operationelle Risikomanagement über jeden Projektchange informiert, um die Risikolage angemessen beurteilen zu können. Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden.

Ein Vertreter der Funktionen Risk und Compliance ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen.

Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken werden permanent eng überwacht, das Instrumentarium insbesondere an präventiven Maßnahmen ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren.

Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein.

Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA easy Versicherung den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Die im Folgenden genannten Initiativen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage und Zeichnungspolitik werden von den Versicherungsgesellschaften der weltweiten AXA Gruppe gemeinschaftlich getätigt, um die größte Wirkung zu entfalten.

Bereits 2007 haben wir die Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Investieren unterzeichnet und uns damit freiwillig verpflichtet, ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in unseren Investitionsaktivitäten zu berücksichtigen. Wir sind ebenfalls Unterzeichner der Prinzipien für nachhaltige Versicherungen.

Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA. Die Kernaspekte dieser Strategie sind der Einbezug von ESG-Kriterien in jegliche Investitionsentscheidungen, der Ausschluss von Investitionen in gewisse Wirtschaftssektoren (z.B. Kohle, Tabak, Palmöl, Teersand) bzw. einzelne kritische Unternehmen, ambitionierte Ziele für grüne Kapitalanlagen, direkte Investitionen in soziale Projekte, die verantwortliche Wahrnehmung von Aktionärsrechten sowie die strategische Portfolio-Anpassung für mehr Klimaschutz.

Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt, so werden beispielsweise weltweit keine Kohleminen und -kraftwerke versichert.

Darüber hinaus unterstützen wir aktiv die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) mit dem Ziel, Unternehmen zu mehr Transparenz hinsichtlich klimabezogener Finanzrisiken zu bewegen. Ferner sind wir Mitglied der Climate Finance Leadership Initiative sowie des in 2019 gegründeten Bündnisses Net-Zero Asset Owner Alliance mit der Verpflichtung, die CO2-Emissionen unseres gruppenweiten Anlageportfolios bis 2050 auf netto Null zu reduzieren.

Die Folgen des Coronavirus können sich negativ auf die Wirtschaft auswirken, die Größenordnung ist jedoch bisher nicht quantifizierbar und hängt vom weiteren Verlauf der Ausbreitung des Virus ab. Derzeit spiegelt sich die Unsicherheit über die möglichen Auswirkungen in einem Rückgang der Anleiherenditen und einem Sinken der Aktienkurse an den Finanzmärkten wider. Die Auswirkungen auf unser versicherungstechnisches Geschäft sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht final abschätzbar.

Kapitalmanagement und Solvabilität

Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können – selbst wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt.

Die AXA Gruppe hat ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung entwickelt, das Ende November 2015 von der französischen Versicherungsaufsicht ACPR (Autorité de contrôle prudentiel et de résolution) genehmigt wurde und ab dem 1. Januar 2016 als Internes Modell unter Solvency II dient. Zur Sicherstellung der Angemessenheit des entwickelten internen Modells der AXA Deutschland fand auch im Geschäftsjahr 2019 ein umfassender Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.

Für die Solvabilität unserer Gesellschaft wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen des genehmigten Internen Modells übertrifft die Solvenzposition unserer Gesellschaft die gesetzliche Anforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaft hat keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können dem am 7. April 2020 zu veröffentlichenden Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 2019 1 entnommen werden.

Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den „G-SII Policy Measures“ der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzliche Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), wird durch die Gruppe sichergestellt.

Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Die Gesamtrisikosituation unserer Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2019 nicht wesentlich verändert. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Risiken bekannt, die den Fortbestand unserer Gesellschaft gefährden. Unserer Einschätzung nach werden alle Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität auch im Jahr 2019 eine Überdeckung.

Sonstige Angaben

Besitzverhältnisse

Die alleinige Gründerin der AXA easy Versicherung ist die AXA Konzern AG, Köln. Diese hält 100 % des Grundkapitals unserer Gesellschaft. Mit der AXA Konzern AG, Köln, bestehen ein Beherrschungs- und ein Ergebnisabführungsvertrag.

Zusammenarbeit im Konzern

Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft werden von Dienstleistungsgesellschaften des deutschen AXA Konzerns und der AXA Gruppe ausgeübt. Deshalb verfügt die AXA easy Versicherung AG auch nicht über eigene Mitarbeiter.

Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2019 auf Basis des Master-Dienstleistungsvertrags vom 15. Dezember 2017 im Wesentlichen durch die AXA Konzern AG erbracht.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Unsere Gesellschaft hat am 6. Juni 2011 einen Beherrschungsvertrag sowie einen Ergebnisabführungsvertrag mit der AXA Konzern AG abgeschlossen. Beide Verträge wurden am 1. September 2011 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen.

Ausblick und Chancen

Aussichten mit gemischten Gefühlen

Im Vergleich zu 2019 dürfte die deutsche Wirtschaft 2020 wieder etwas an Fahrt aufnehmen. Dem Jahreswirtschaftsbericht zu folge steigt das Bruttoinlandsprodukt preisbereinigt um 1,1 %. Auch die staatlichen Investitionen sind seit Jahren auf einem hohen Niveau, zwischen 2020 und 2023 will die Bundesregierung rund 160 Mrd. Euro investieren. Laut einer Wirtschaftsprognose der OECD wird die Wirtschaftsleistung in Deutschland 2020 lediglich um 0,4 % wachsen. Das Bruttoinlandsprodukt soll nach der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung um 0,6 % steigen. Die anhaltenden Handelskonflikte und die Unsicherheit wegen des Brexits verschlechtern die Aussichten für die deutsche Exportindustrie. Einen Aufschwung der Konjunktur sieht die OECD erst in 2021, hier rechnen die Wirtschaftsexperten mit einem Wachstum von 0,9 %.

Der Überschuss der deutschen Haushalte in 2019 dürfte mit 53 Mrd. Euro immer noch gut ausfallen, allerdings ist dieser geringer als im Jahr 2018 wo ein Rekordüberschuss der deutschen Haushalte von 62 Mrd. Euro erzielt wurde. Die Aussichten für 2020 liegen allerdings deutlich unter den Erwartungen der Vorjahre, hier wird mit einem maximalen Budgetüberschuss von 24,3 Mrd. Euro gerechnet.

Zuversichtlich ins neue Jahr gehen unter anderem die Bauindustrie, das Handwerk sowie viele Dienstleistungssparten. In der Automobil-, Chemie- und der Elektroindustrie dürfte sich zumindest der Produktionsrückgang nicht weiter fortsetzen. Lediglich der Maschinenbau sowie die Stahl- und Metallverarbeitung rechnen dagegen mit einer weiterhin sinkenden Auftragslage. Nur noch 13 der 48 vom IW befragten Verbände erwarten, dass ihre Mitgliedsfirmen im neuen Jahr mehr investieren werden als 2019, 14 befürchten einen Rückgang. Ausblickend auf den Beschäftigungsgrad, sollte dieser mehr oder weniger unverändert bleiben – dieser Ansicht ist die relative Mehrheit von 22 Verbänden. Vorausgesetzt, die Wirtschaft bleibt weiterhin stabil.

Versicherungsbranche vor neuen Herausforderungen und moderatem Wachstum in 2020

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird 2020 aus Branchensicht hauptsächlich von drei großen Themenbereichen geprägt sein. Die Notwendigkeit einer tiefgreifenden Reform der privaten Altersvorsorge, die Diskussion über den Klimawandel sowie das Niedrigzinsniveau der Europäischen Zentralbank.

Die Europäische Kommission will mit dem „Green Deal“ bis 2050 klimaneutral werden. Mit Investitionen in alternative Technologien und nachhaltige Lösungen sollen so neue Chance für Unternehmen geschaffen werden. Mit Kapitalanlagen von rund 1,7 Billionen Euro gehören Versicherungsunternehmen zu den größten institutionellen Investoren Deutschlands. Daher dient die Versicherungsbranche als idealer Partner für eine Energiewende. Laut dem GDV wären bei einer Erderwärmung viele Risiken aufgrund eines Temperaturanstiegs nicht mehr versicherbar.

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge soll diese in der Breite gestärkt sowie einfach und effektiver werden. Denn zu einer nachhaltigen Gestaltung von Politik und Gesellschaft gehört auch eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Generationen.

Von besonderer Bedeutung für die Versicherungswirtschaft ist die zukünftige Zinspolitik der EZB. Damit die Versicherer ihre volkswirtschaftliche Funktion der Absicherung existentieller Risiken nachkommen können, müssen die Voraussetzungen für einen stabilen und planbaren Ertrag der Kapitalanlagen durch eine geänderte Zinspolitik geschaffen werden. Der von Frau Lagarde als Chefin der EZB angekündigten Überprüfung der geldpolitischen Strategie steht die Versicherungsbranche optimistisch gegenüber. Themen wie die Globalisierung und die Digitalisierung können unter einem Festhalten an den starren Inflationszielen der EZB nicht gefördert werden.

Insgesamt rechnet der GDV im Jahr 2020 mit einem Beitragsanstieg zwischen 1,5 % und 2,0 % und damit einem weniger starken Wachstum als im Jahr 2019. In der Schaden- und Unfallversicherung wird ein Anstieg von 2,5 % prognostiziert, in der privaten Krankenversicherung von 2,0 % und der Lebensversicherung von 1,2 %.

Für unsere Gesellschaft erwarten wir für 2020 einen spürbaren Beitragsrückgang, da wir mit einem weiterhin starken Wettbewerb rechnen. Dem weiteren Rückgang des Prämienniveaus durch Preiswettbewerb werden wir mit differenzierten Profitabilitätsmaßnahmen begegnen und gehen davon aus, dass sich die Schadenquote leicht verbessern wird. Durch die leichte Steigung der Kostenquote, wird die kombinierte Schaden-Kostenquote jedoch auf Vorjahresniveau bleiben. Wir erwarten für 2020 ein leicht verbessertes versicherungstechnisches Bruttoergebnis. Das Geschäftsergebnis wird sich in 2020 im Vergleich zu 2019 aufgrund eines deutlich niedrigeren Kapitalanlageergebnisses sowie erheblich höherer erwarteter sonstiger Kosten deutlich verschlechtern und damit negativ ausfallen.

Köln, den 11. März 2020

Der Vorstand

Anlagen zum Lagebericht

Geschäftsgebiet

Bundesrepublik Deutschland

Betriebene Versicherungszweige

Unfallversicherung

Kraftfahrtunfallversicherung
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Sonstige Kraftfahrtversicherung

Fahrzeugvollversicherung, Fahrzeugteilversicherung
Beistandsleistungsversicherung

Jahresabschluss

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

in Euro 2019 2018
A. Kapitalanlagen
I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2.452.674 0
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.902.369 2.932.653
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 477.209 477.209 950.354
4.832.251 4.832.251 3.883.007
B. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an:
1. Versicherungsnehmer 1.353.420 1.353.420 1.114.716
II. Sonstige Forderungen 129.746 1.463.006
davon an verbundene Unternehmen: 110.101 Euro (2018: 1.442.889 Euro)
1.483.167 2.577.722
C. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 2.481.717 8.695.157
II. Andere Vermögensgegenstände 2.812.971 2.653.595
5.294.688 11.348.752
D. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 41.311 74.953
41.311 74.953
11.651.417 17.884.434
Passiva
in Euro 2019 2018
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3.500.000 3.500.000
II. Kapitalrücklage 1.514.496 514.496
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 350.000 350.000 294.395
5.364.496 4.308.891
B. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
1. Bruttobetrag 5.032.108 433.434
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 5.032.108 433.434
0 0
II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1. Bruttobetrag 70.678.752 63.530.247
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 70.678.752 63.530.247
0 0
III. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
1. Bruttobetrag 255.422 138.866
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 255.422 138.866
0 0
0 0
C. Andere Rückstellungen
I. Sonstige Rückstellungen 365.159 465.985
365.159 465.985
D. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber:
1. Versicherungsnehmern 356.005 356.005 239.964
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 3.966.275 3.728.753
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 3.966.275 Euro (2018: 3.728.753 Euro)
III. Sonstige Verbindlichkeiten 1.599.482 9.140.841
davon aus Steuern: 568.749 Euro (2018: 445.820 Euro)
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 815.586 Euro (2018: 8.311.144 Euro)
5.921.762 13.109.558
11.651.417 17.884.434

Köln, den 11. März 2020

Der Vorstand

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

in Euro 2019 2018
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge 80.337.880 87.292.189
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge 80.337.880 87.292.189
0 0
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge 1) –4.598.674 –416.848
d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen 1) –4.598.674 –416.848
0 0
2. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 0 0
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 57.828.461 64.117.539
bb) Anteil der Rückversicherer 57.828.461 64.117.539
0 0
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 7.148.505 15.305.983
bb) Anteil der Rückversicherer 7.148.505 15.305.983
0 0
4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen 1 0 0
5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb 9.001.909 10.777.568
b) davon ab: erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 9.001.909 10.777.568
0 0
6. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung 0 0
7. Zwischensumme 0 0
8. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 0 0
Aufgrund des 100-prozentigen Rückversicherungsvertrages ergeben sich bei den Positionen, die für eigene Rechnung anzugeben sind, Null-Beträge.

1) - = Erhöhung

in Euro 2019 2018
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 24.054 24.054 31.757
2. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 3.132 2.681
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 7.327 0
10.459 2.681
13.595 29.076
3. Sonstige Erträge 1.513.970 210.969
4. Sonstige Aufwendungen 1.231.269 581.268
282.701 –370.299
5. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 296.296 –341.223
6. Außerordentliche Erträge 0 0
7. Außerordentliche Aufwendungen 0 34.741
8. Außerordentliches Ergebnis 0 –34.741
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 94.799 –120.298
davon aus Organschaftsumlage: 94.799 Euro (2018: - 120.298 Euro)
10. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne oder Erträge aus Verlustübernahme –145.893 255.666
11. Jahresüberschuss 55.605 0
12. Einstellung in Gewinnrücklagen
a) in die gesetzliche Rücklage 55.605 55.605 0
13. Bilanzgewinn 0 0

1) - = Erhöhung

Anhang

Angaben zur Identifikation gem. § 264 Abs. 1a HGB

Die AXA easy Versicherung Aktiengesellschaft (AG), Köln, ist eine 100-prozentige Tochter der AXA Konzern AG (AKAG), Köln. Die AXA easy Versicherung AG wurde am 1. September 2011 beim Amtsgericht Köln unter der Nummer HR B 73344 mit Sitz in Köln eingetragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 wurden nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) erstellt.

Aktiva

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern der beizulegende Zeitwert wieder gestiegen ist.

Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, wurden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Agio- und Disagiobeträge wurden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Die dauerhafte Wertminderung eines Wertpapieres wird angenommen, wenn der Zeitwert des Wertpapieres einen Werteverfall aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung des Ratings / der Bonität eines Emittenten aufzeigt und aus diesem Grund von einem (Teil-) Ausfall des Schuldtitels ausgegangen wird.

Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.

Namensschuldverschreibungen wurden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge wurden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurden mit den Nennbeträgen abzüglich angemessener Einzelwert- bzw. Pauschalwertberichtigungen angesetzt.

Da eine ertragssteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG besteht, wurden latente Steuern der Gesellschaft bei dem Organträger AXA Konzern AG ausgewiesen.

Die übrigennicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Passiva

Die Beitragsüberträge wurden für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft pro rata temporis unter Berücksichtigung unterjähriger Fälligkeiten nach Abzug äußerer Kosten ermittelt. Die Anteile der Rückversicherer an den Beitragsüberträgen wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthält die Rückstellung für Entschädigungen und die Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen. Die Rückstellung für Entschädigungen für das selbst abgeschlossene Geschäft wurde inventurmäßig je Einzelschaden festgesetzt und fortgeschrieben. Bei der Ermittlung der einzelnen Schadenrückstellungen wurden Ansprüche aus Regressen und Provenues abgesetzt, soweit ihre Realisierbarkeit feststand oder zweifelsfrei bestimmbar war.

Die Spätschadenrückstellung für eingetretene, bis zur Schließung des Schadenregisters nicht gemeldete Versicherungsfälle wurde unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den bis zum 31.12.2019 gemeldeten Versicherungsfällen und aus den abgeschlossenen Verträgen ermittelt.

Die Rückstellung für Schadenregulierungskosten wurde unter Beachtung des koordinierten Ländererlasses vom 22. Februar 1973 errechnet. Die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.

Die Rückstellung für unverbrauchte Beiträge aus ruhenden Kraftfahrtversicherungen wurde in Höhe der Beitragsguthaben für den Zeitraum vom Beginn der Unterbrechung des Versicherungsschutzes bis zum Bilanzstichtag gebildet. Die Beitragsguthaben wurden für jeden Vertrag einzeln ermittelt. Die Anteile der Rückversicherer an der Rückstellung für unverbrauchte Beiträge aus ruhenden Kraftfahrtversicherungen wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.

Die Bruttorückstellung für das zu erwartende Storno bei bereits vereinnahmten Beiträgen wurde nach Erfahrungswerten ermittelt. Die Anteile der Rückversicherer an der Rückstellung für das zu erwartende Storno wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.

Die Rückstellung aufgrund der Verpflichtung aus der Mitgliedschaft in der Verkehrsopferhilfe e. V. wurde entsprechend der Aufgabe des Vereins für das vorhergehende Geschäftsjahr gebildet. Die Anteile der Rückversicherer an der Rückstellung aufgrund der Verpflichtung aus der Mitgliedschaft in der Verkehrsopferhilfe e. V. wurde den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die anderen Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die übrigen nicht einzeln erwähnten Passivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge und Aufwendungen wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

Grundlagen für die Währungsumrechnung

Fremdwährungspositionen wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Zeitwerte der Kapitalanlagen

Die Offenlegung von Zeitwerten der Kapitalanlagen erfolgte entsprechend den Vorschriften §§ 54 ff. der RechVersV. Die Angaben werden zum Bilanzstichtag erstellt.

Als beizulegende Zeitwerte für Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden Börsenkurse, Rücknahmepreise oder Nettoinventarwerte per 31. Dezember 2019 verwendet.

Als beizulegende Zeitwerte für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden im Wesentlichen die Börsenkurse per 31. Dezember 2019 angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere ohne Börsennotierung wurden auf der Grundlage von Discounted Cashflow-Methoden ermittelt.

Die beizulegenden Zeitwerte für Namenspapiere und sonstige Ausleihungen wurden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 – 50 Jahre) und der Eonia-/Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag – 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2019 ermittelt.

Einbeziehung in den Konzernabschluss

Durch die Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, lagen einzelne Buchungsschlusstermine vor dem 31. Dezember des Geschäftsjahres. Die Zahlungsvorgänge grenzten wir über die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab. Dadurch ergaben sich keine wesentlichen Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Angaben zur Bilanz

Aktiva

Entwicklung der Aktivposten A. I. im Geschäftsjahr 2019 in Euro

Bilanzwerte Vorjahr Zugänge Abgänge Abschreibungen Bilanzwerte Geschäftsjahr
A.I Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 2.460.000 0 7.327 2.452.674
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 2.932.653 62 1.030.346 0 1.902.369
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 950.354 0 473.146 0 477.209
Summe A.I. 3.883.007 2.460.062 1.503.492 7.327 4.832.251
Gesamt 3.883.007 2.460.062 1.503.492 7.327 4.832.251

Zeitwert der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2019 gemäß § 54 RechVersV (in Euro)

2019 Bilanzwerte 2019 Zeitwerte zu Anschaffungs kosten bilanziert 2019 Zeitwerte zum Nennwert bilanziert 2019 Zeitwerte Summe
A. I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2.452.674 2.452.674 0 2.452.674
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.902.369 2.008.610 0 2.008.610
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 477.209 490.905 0 490.905
Summe A. I. 4.832.251 4.952.189 0 4.952.189
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert 119.938

Zeitwert der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2018 gemäß § 54 RechVersV (in Euro)

2018 Bilanzwerte 2018 Zeitwerte zu Anschaffungs kosten bilanziert 2018 Zeitwerte zum Nennwert bilanziert 2018 Zeitwerte Summe
A. I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 0 0 0
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 2.932.653 3.018.889 0 3.018.889
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 950.354 964.778 0 964.778
Summe A. I. 3.883.007 3.983.667 0 3.983.667
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert 100.660

A. I. Sonstige Kapitalanlagen

Bewertung von Kapitalanlagen wie Anlagevermögen gemäß § 341b Abs. 2 HGB

Auf der Grundlage nachfolgender Darstellungen nimmt die AXA easy Versicherung AG die Möglichkeit gemäß § 341b HGB in Anspruch, Kapitalanlagen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu bewerten, weil sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Kapitalanlagen ist mit Beschluss des Vorstandes der AXA easy Versicherung AG wie folgt getroffen worden:

Im Geschäftsjahr 2019 waren Kapitalanlagen mit einem Buchwert in Höhe von 2.380 Tsd. Euro bewertet wie Anlagevermögen (2018: 3.883 Tsd. Euro). Dies entspricht einem Anteil von 49 % an den gesamten Kapitalanlagen (2018: 100 %).

Grundlage für die Bestimmung:

Die Bestimmung, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wird aus folgenden Indikatoren abgeleitet:

1. Die AXA easy Versicherung AG ist in der Lage, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen so zu verwenden, dass sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen können.

2. Aufgrund der laufenden Liquiditätsplanung besitzt die AXA easy Versicherung AG die Fähigkeit zur Daueranlage der betreffenden Kapitalanlagen.

3. Die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen werden in der Buchhaltung jeweils auf gesonderten Konten von den anderen Wertpapieren getrennt erfasst. Eine depotmäßige Trennung von Anlage- und Umlaufvermögen ist gewährleistet.

Voraussichtlich dauernde Wertminderung:

Bei den nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen werden Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (gemäß § 341b) HGB vorgenommen.

Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen.

Zum 31. Dezember 2019 wiesen keine Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinslichen Wertpapiere, die wie Anlagevermögen bewertet werden, die stille Lasten aus.

Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertete Kapitalanlagen

in Tsd. Euro Bilanzwerte 2019 Zeitwerte
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.902 2.009
Summe Wertpapiere 1.902 2.009
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert 107

B. II Sonstige Forderungen

Die hier ausgewiesenen Beträge entfallen nahezu vollständig auf Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 110 Tsd. Euro (2018: 1.443 Tsd. Euro).

C. II. Andere Vermögensgegenstände

Die Position andere Vermögensgegenstände enthält bezahlte, jedoch noch nicht verrechnete Schäden in Höhe von 2.813 Tsd. Euro (2018: 2.654 Tsd. Euro).

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind für die Zinsforderungen aus Kapitalanlagen gebildet worden.

Passiva

A. Eigenkapital

in Euro 2019 2018
Gezeichnetes Kapital 3.500.000 3.500.000
Kapitalrücklage 1.514.496 514.496
Gesetzliche Rücklage gem. § 300 Nr.1 AktG 350.000 294.395
Gesamtes Eigenkapital 5.364.496 4.308.891

Das gezeichnete Kapital der AXA easy Versicherung AG betrug per 31. Dezember 2019 unverändert 3.500.000 Euro und war in 3.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien aufgeteilt. Die AXA Konzern AG hat im Berichtsjahr eine freiwillige Zahlung i.S.d. § 272 Abs. 2 Nr.4 HGB in Höhe von 1.000 Tsd. Euro in die Kapitalrücklage der AXA easy Versicherung AG vorgenommen. Gemäß § 300 Nr.1 AktG wurden 56 Tsd. Euro in die gesetzliche Rücklage eingestellt. Das gesamte Eigenkapital unserer Gesellschaft erhöhte sich somit um 1.056 Tsd. Euro auf 5.365 Tsd. Euro (2018: 4.309 Tsd. Euro).

B. Versicherungstechnische Bruttorückstellungen insgesamt

in Euro 2019 2018
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 56 0
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 64.534.088 55.509.253
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 11.431.653 8.593.088
Sonstige Versicherungen 486 206
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 75.966.282 64.102.547

B. II. 1. Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

in Euro 2019 2018
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 0 0
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 60.851.767 55.070.114
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 9.826.984 8.460.133
Sonstige Versicherungen 1 0
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 70.678.752 63.530.247

C. I. Sonstige Rückstellungen

in Euro 2019 2018
darin enthalten:
Rückstellungen für Jahresabschlusskosten 38.448 38.237
Übrige Rückstellungen 326.711 427.748
Gesamt 365.159 465.985

Die Prüfungskosten für die Wirtschaftsprüfer in Höhe von 31 Tsd. Euro (2018: 31 Tsd. Euro) machen den größten Anteil der Rückstellungen für Jahresabschlusskosten aus. Bei den übrigen Rückstellungen handelt es sich zum größten Teil um eine Provisionsrückstellung, die erstmalig in 2017 gebildet wurde. Seit 2016 ist in den übrigen Rückstellungen auch eine Rückstellung für Tantiemen und Ertragsbeteiligung für einen Vorstand enthalten.

D. II. Abrechnungsverbindlichkeiten

Die im Berichtsjahr ausgewiesenen Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft in Höhe von 3.966 Tsd. Euro (2018: 3.729 Tsd. Euro) bestehen in voller Höhe gegenüber verbundenen Unternehmen.

D. III. Sonstige Verbindlichkeiten

Hierin sind unter anderem Verbindlichkeiten aus dem Verrechnungsverkehr gegenüber verbundenen Unternehmen von 816 Tsd. Euro (2018: 302 Tsd. Euro) und Steuerverbindlichkeiten von 569 Tsd. Euro (2018: 446 Tsd. Euro) enthalten. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind nicht vorhanden.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. 1. a) Gebuchte Bruttobeiträge

in Euro 2019 2018
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 1.350 1.024
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 54.829.782 59.864.684
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 25.231.748 27.076.579
Sonstige Versicherungen 275.000 349.902
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 80.337.880 87.292.189

I. 1. Verdiente Bruttobeiträge

in Euro 2019 2018
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 1.299 1.024
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 51.689.038 59.567.204
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 23.773.868 26.957.211
Sonstige Versicherungen 275.000 349.902
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 75.739.205 86.875.341

Die verdienten Bruttobeiträge sind im Geschäftsjahr um 11.136 Tsd. Euro bzw. 12,8 % auf 75.739 Tsd. Euro gesunken, was zum Einem an einem Beitragsrückgang durch erhöhten Preiswettbewerb im Jahreswechselgeschäft liegt und zum Anderen an höheren Beitragsüberträgen durch die seit Oktober 2018 geänderte Hauptfälligkeit bei Kfz-Verträgen.

I. 1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung

Die verdienten Beiträge für eigene Rechnung belaufen sich auf 0 Euro, da zwischen der AXA easy Versicherung AG und der AXA Versicherung AG ein 100-prozentiger Quotenrückversicherungsvertrag besteht.

I. 3. Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle

in Euro 2019 2018
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 0 0
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 43.696.004 55.268.171
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 20.791.424 23.621.629
Sonstige Versicherungen 489.538 533.722
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 64.976.966 79.423.522

Die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle sanken um 14.447 Tsd. Euro auf 64.977 Tsd. Euro und die Schadenquote verbesserte sich um 5,6 Prozentpunkte auf 85,8 %.

I.5. a) Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb

in Euro 2019 2018
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 940 10
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 7.552.537 9.822.343
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 1.447.382 954.259
Sonstige Versicherungen 1.050 956
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 9.001.909 10.777.568

Von den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb des Geschäftsjahres entfielen 6.314 Tsd. Euro (2018: 8.495 Tsd. Euro) auf Abschlusskosten. Die Abschlusskostenquote verbesserte sich um 1,5 Prozentpunkte auf 8,3 % (2018: 9,8 %). Wegen des leichten Anstiegs der Verwaltungskosten auf 2.687 Tsd. Euro (2018: 2.283 Tsd. Euro) erhöhte sich die Verwaltungskostenquote um 0,9 Prozentpunkte auf 3,5 % (2018: 2,6 %).

Rückversicherungssaldo

in Euro 2019 2018
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung –360 –1.014
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung –440.496 5.523.310
Sonstige Kraftfahrtversicherungen –1.535.062 –2.381.323
Sonstige Versicherungen 215.588 184.776
Gesamtes Versicherungsgeschäft: –1.760.330 3.325.749
- = zugunsten der Rückversicherer

Der Rückversicherungssaldo setzt sich zusammen aus den verdienten Beiträgen des Rückversicherers und den Anteilen des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle und den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb.

I. 8. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung

Aufgrund des bestehenden 100-prozentigen Quotenrückversicherungsvertrages zwischen der AXA Versicherung AG und der AXA easy Versicherung erfolgt eine Abgabe sämtlicher versicherungstechnischer Salden an die AXA Versicherung AG. Das versicherungstechnische Ergebnis der AXA easy Versicherung beträgt demnach 0 Euro. Das versicherungstechnische Bruttoergebnis hat einen Saldo in Höhe von 1.783 Tsd. Euro (2018: -3.276 Tsd. Euro).

II. 2. b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen

Bei den Kapitalanlagen wurden 7 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 4 HGB vorgenommen.

II. 3. Sonstige Erträge

Die Sonstigen Erträge resultieren in erster Linie durch die Auflösung von in Vorjahren in der AKAG gebildeten Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 900 Tsd. Euro. Nach eingehender Prüfung dieser Rückstellungen und der tatsächlich durchzuführenden Instandhaltungsmaßnahmen, wurden diese Rückstellungen entsprechend adjustiert bzw. teilweise ergebniswirksam aufgelöst.

II. 4. Sonstige Aufwendungen

Die Sonstigen Aufwendungen beinhalten Kosten für Serviceleistungen der AXA Gruppe in Höhe von 392 Tsd. Euro, Aufwendungen aus Wertberichtigungen von Forderungen in Höhe von 150 Tsd. Euro, Prüfungskosten und Verbandsbeiträge in Höhe von 151 Tsd. Euro sowie Projektkosten bezüglich neuer Rechnungslegungsstandards und der ING-Kooperation (144 Tsd. Euro).

II. 7. Außerordentliche Aufwendungen

In den vergangenen Geschäftsjahren wurde die Zuführung aufgrund der seit 2010 geänderten Bewertung zur Pensionsrückstellung in der AXA Konzern AG anteilig auf die AXA easy Versicherung AG verrechnet. Da alle erforderlichen Zuführungen nach HGB bereits erfolgt sind, ergibt sich im Berichtsjahr ein außerordentlicher Aufwand von 0 Euro (Vorjahr: 35 Tsd. Euro).

II. 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Der ausgewiesene Aufwand für Ertragsteuern erhöhte sich im Berichtsjahr um 215 Tsd. Euro auf 95 Tsd. Euro (2018: Steuerertrag in Höhe von 120 Tsd. Euro). Die Erhöhung des Steueraufwands gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aufgrund eines verbesserten Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Seit dem Geschäftsjahr 2011 besteht eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG als Organträgerin.

II. 10. Abgeführte Gewinne

Nach Berücksichtigung des Steueraufwands weist unsere Gesellschaft ein Geschäftsergebnis in Höhe von 202 Tsd. Euro (2018: -256 Tsd. Euro) aus. Nach Einstellung in die gesetzliche Rücklage nach § 300 Nr. 1 AktG in Höhe von 56 Tsd. Euro, ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 146 Tsd. Euro, der im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages an die AXA Konzern AG abgeführt wird.

II. 12. Einstellung in Gewinnrücklagen

Da nach § 300 Nr. 1 AktG die gesetzliche Rücklage auf 350 Tsd. Euro aufzufüllen ist, ergibt sich eine Einstellung in die gesetzliche Rücklage in Höhe von 56 Tsd. Euro.

Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter

in Euro 2019 2018
1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft 3.993.817 6.103.317
Aufwendungen insgesamt 3.993.817 6.103.317

Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge

2019 2018
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 97 85
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 143.672 174.140
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 116.028 135.775
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 259.797 310.000

Sonstige Angaben

Angaben nach § 285 Nr. 1, Nr. 2 HGB

Die Angaben zu den sonstigen Verbindlichkeiten sind in den Erläuterungen zu der entsprechenden Bilanzposition aufgeführt.

Angaben nach § 285 Nr. 3 und 3a HGB

Die AXA easy Versicherung AG besitzt keine Nachzahlungsverpflichtungen bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Investmentanteilen.

Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB

Es sind keine Mitarbeiter bei der AXA easy Versicherung AG beschäftigt.

Angaben nach § 285 Nr. 9 HGB

Ein Mitglied des Vorstands hat im Berichtsjahr eine Vergütung erhalten. Eine Angabe zur erhaltenen Vergütung unterbleibt, da bei nur einem betroffenen Vorstand die individualisierte Vergütung mit der Gesamtvergütung identisch ist. Die weiteren Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsrat haben keine Vergütung erhalten. Die Tätigkeiten wurden im Rahmen der bestehenden Arbeitsverhältnisse von der AXA Konzern AG entlohnt und nur im Wege des Dienstleistungsvertrages zwischen den Gesellschaften verrechnet. Am Jahresende bestanden weder gegenüber Vorstandsmitgliedern noch gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern Darlehen. Es wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB

Bei den Abschlussprüferhonoraren in Höhe von 31 Tsd. Euro (Vorjahr 31 Tsd. Euro) handelt es sich ausschließlich um Abschlussprüfungsleistungen. Diese beinhalten die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht.

Angaben nach § 285 Nr. 19 HGB

Zum Bilanzstichtag befanden sich bei der AXA easy Versicherung AG keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.

Angaben nach § 285 Nr. 21 HGB

Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.

Angaben nach § 285 Nr. 23 HGB

Zum Bilanzstichtag befanden sich bei der AXA easy Versicherung AG keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand, die zu Sicherungszwecken abgeschlossen wurden.

Angaben nach § 285 Nr. 26 HGB

Weiterführende Angaben zu Anteilen beziehungsweise Aktien an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches, aufgegliedert nach Anlagezielen:

in Euro Marktwert Buchwert Reserven/Lasten Ausschüttungen im Geschäftsjahr
Rentenfonds 2.453 2.453 0 0
Gesamt 2.453 2.453 0 0

Angaben gem. § 285 Nr. 33 HGB (Nachtragsbericht)

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2019 sind bei unserer Gesellschaft keine Vorgänge eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben.

Aufsichtsrat

Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB

Dr. Nils Reich

Vorsitzender

Mitglied des Vorstandes der

AXA Konzern AG

Köln

Dr. Daniel Schulze Lammers

(bis 31. August 2019)

stellv. Vorsitzender

Leiter SUHK der

AXA Konzern AG

Köln

Dr. Marc-Daniel Zimmermann

(bis 29. Februar 2020)

(Finanzexperte)

Mitglied des Vorstandes der

AXA Konzern AG

Köln

Beate Heinisch

(seit 1. September 2019)

stellv. Vorsitzende

(seit 10. September 2019)

Mitglied des Vorstandes der

AXA Konzern AG

Köln

Alexandra Postert

(seit 1. März 2020)

(Finanzexpertin)

Leiterin Financial Accounting & Reporting

AXA Konzern AG

Köln

Vorstand

Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB

Dr. Michael Bongartz

Vorstandsvorsitzender

Konzernkommunikation, Recht,

Unternehmensentwicklung,

Informationssysteme (EDV),

Projektmanagement

Risikomanagement, Compliance,

Verarbeitung/Schaden, Produktmanagement

(bis 27. Oktober 2019)

Marketing, Vertrieb

(seit 1. Juli 2019)

Stefan Rupp

Finanzen, Personal, Revision,

Rechnungswesen, Planung, Controlling,

Steuern, Betriebsorganisation,

Mathematik

Kapitalanlagen

(bis 27. Oktober 2019)

Rückversicherung

(vom 1. Juli 2019 bis 27. Oktober 2019)

Risikomanagement, Compliance

(seit 28. Oktober 2019)

Dr. Daniel Schulze Lammers

Kapitalanlagen, Verarbeitung/Schaden,

Produktmanagement, Rückversicherung

(seit 28. Oktober 2019)

Marc Lüke

Vertrieb, Marketing, Rückversicherung

(bis 30. Juni 2019)

Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB und § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG

Nach den vorliegenden Mitteilungen gemäß § 20 Absatz 1 und Absatz 4 AktG hält die AXA Konzern AG, Köln, 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft.

Im Verhältnis zur AXA Konzern AG, Köln, sind wir ein Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG in Verbindung mit § 18 Absatz 1 AktG.

Die AXA easy Versicherung, Köln wird in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, als kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, zum 31. Dezember 2019 einbezogen. Der Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorités des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger unter AXA Konzern AG befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB veröffentlicht.

Köln, den 11. März 2020

Der Vorstand

Dr. Bongartz

Rupp

Dr. Schulze Lammers

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die AXA easy Versicherung AG, Köln

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AXA easy Versicherung AG, Köln, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA easy Versicherung AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Im Folgenden stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

Bewertung der Kapitalanlagen

Zugehörige Informationen im Abschluss

Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen sind im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs enthalten.

Sachverhalt und Risiko für die Prüfung

Die Prüfung der Kapitalanlagen war aufgrund der Bedeutung des Postens in der Bilanz (T€ 4.832 bzw. 41,5 % der Bilanzsumme) der Gesellschaft und der erheblichen Beurteilungsspielräume (Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen), die bei der Bewertung der Kapitalanlagen (einschließlich der Zeitwertangaben im Anhang) auftreten können, ein wesentlicher Bestandteil unserer Jahresabschlussprüfung.

In Bezug auf die Buchwerte besteht bei Kapitalanlagen, bei denen der Zeitwert zum Bilanzstichtag ermittelt wird, das Risiko, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung nicht erkannt wurde und damit eine am Bilanzstichtag erforderliche Abschreibung auf den beizulegenden Zeitwert unterbleibt.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben die von der Gesellschaft bilanzierten Kapitalanlagen wie folgt geprüft:

Nach einer Untersuchung der Risikopositionen, die die Gesellschaft im Bestand hat, haben wir das System zur Erfassung und Änderung von Kapitalanlagen im Kapitalanlagenverwaltungssystem, der vollständigen und richtigen Übernahme des Kapitalanlagebestandes in die Bewertungssysteme sowie die korrekte Erfassung der Ergebnisse in der Hauptbuchhaltung geprüft. Der Schwerpunkt der Prüfung lag dabei auf der Untersuchung des Systems auf Bestehen und Funktionsfähigkeit von internen Kontrollen. Anschließend haben wir geprüft, ob die der Zeitwertermittlung zugrundeliegenden Preise mittels Börsenkurs oder mittels eigener Berechnung bestimmt wurden. Für den Direktbestand der gehaltenen Kapitalanlagen haben wir, sofern Börsenkurse unter Annahme eines aktiven Marktes verwendet wurden, diese durch Abgleich mit unabhängigen externen Quellen überprüft. Bei eigenen Berechnungen der Gesellschaft und Vorliegen eines inaktiven Marktes haben wir uns einen Überblick über die verwendeten Bewertungsmethoden und Modellparameter verschafft. Anschließend haben wir die Zeitwerte analysiert, plausibilisiert und in Stichproben geprüft.

Die angewandten Berechnungs- und Bewertungsmethoden der Kapitalanlagen sind insgesamt angemessen. Wir erachten die zugrundeliegenden Annahmen für ausgewogen und angemessen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichtes - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risikenidentifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden in der Aufsichtsratssitzung am 3. April 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. April 2019 von dem Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der AXA easy Versicherung AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Marc Semrau.

Köln, den 12. März 2020

**Mazars GmbH & Co KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

Dr. Varain, Wirtschaftsprüfer

Semrau, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des Geschäftsjahres 2019 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährige Berichte, in zwei Sitzungen sowie in vier schriftlichen Abstimmungen wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes (AktG) über die allgemeine Geschäftsentwicklung, über grundlegende Angelegenheiten sowie über die strategischen Ziele der Geschäftsführung unterrichtet.

Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstandes, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, wurden in der jeweiligen Sitzung vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert. Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem Vorstand in mehreren Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet.

In der Sitzung am 3. April 2019 befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem Bericht des Vorstandes über den Geschäftsverlauf 2018 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die endgültige Planung für 2019 vor. Der Aufsichtsrat wurde zudem umfassend über die Risikosituation informiert. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Thema der Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer. In der Sitzung am 18. November 2019 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den bisherigen Geschäftsverlauf im laufenden Jahr sowie über die Risikosituation und gab einen Kurzbericht über die vorläufige Planung für das Jahr 2020.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 anlässlich der Wechsel im Aufsichtsrat die gemäß dem Merkblatt der BaFin zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung und notwendige Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht sowie die Solvabilitätsübersicht für das Geschäftsjahr 2019 wurden von der vom Aufsichtsrat zum Abschlussprüfer bestellten Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, geprüft. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der bilanzfeststellenden Sitzung zusätzlich mündlich erläutert und Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht und die Erläuterungen zustimmend zur Kenntnis.

Die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch den Aufsichtsrat ergab keine Beanstandung. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist.

Es haben sich Personalveränderungen in Aufsichtsrat und Vorstand ergeben. Herr Marc Lüke ist mit Wirkung zum 30. Juni 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden. Herr Dr. Daniel Schulze Lammers hat sein Mandat mit Wirkung zum 31. August 2019, Herr Dr. Marc-Daniel Zimmermann sein Mandat mit Wirkung zum 29. Februar 2020 niedergelegt. Beide Herren sind zu den jeweiligen Daten aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Als neues Mitglied des Aufsichtsrates wurde mit Wirkung zum 1. September 2019 Frau Beate Heinisch, Mitglied des Vorstandes der AXA Konzern AG, gewählt. Frau Heinisch wurde mit Wirkung zum 10. September 2019 zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Als neues Mitglied des Aufsichtsrates wurde mit Wirkung zum 1. März 2020 Frau Alexandra Postert, Leiterin Financial Accounting & Reporting, gewählt. Herr Dr. Daniel Schulze Lammers wurde mit Wirkung zum 28. Oktober 2019 zum Vorstand der Gesellschaft bestellt.

Der Aufsichtsrat spricht den Herren Lüke, Dr. Schulze Lammers und Dr. Zimmermann seinen Dank für die erfolgreiche Tätigkeit für die Gesellschaft aus. Unser besonderer Dank gilt weiterhin dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienstleistungsgesellschaften, die für die Gesellschaft im Jahr 2019 tätig geworden sind.

Köln, den 30. März 2020

Für den Aufsichtsrat

Dr. Nils Reich, Vorsitzender

Beate Heinisch

Alexandra Postert

Impressum

AXA easy Versicherung AG

Colonia-Allee 10-20

51067 Köln

Tel.: 0800 3203205

Fax: 0800 3557035

E-Mail: [email protected]

Internet: www.axa.de

Redaktion:

AXA Konzern AG, Köln

Unternehmenskommunikation

1 Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage ist nicht Bestandteil des Lageberichts und damit nicht prüfungspflichtig.