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AXA Annual Report 2019

Aug 31, 2020

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Annual Report

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Publication

AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Kennzahlen

AXA Konzern 2019 2018
Konzerneinnahmen (IFRS) 1)
in Mio. Euro 10.862 10.509
1) Quelle: Konzerngeschäftsbericht AXA Gruppe. Vorjahr angepasst aufgrund geänderter Segment-Zugehörigkeit der AXA Life Europe
AXA Krankenversicherung AG 2019 2018
A. Kennzahlen zur Sicherheit und Finanzierbarkeit
RfB-Quote in % 33,3 34,5
RfB-Zuführungsquote in % 9,7 11,1
Überschussverwendungsquote in % 81,3 83,5
Eigenkapital in Mio. Euro 183,1 183,1
Eigenkapitalquote in % 5,6 5,9
Ergebnis vor Gewinnabführung in Mio. Euro 83,2 79,9
Ergebnisabführung in Mio. Euro 83,2 79,9
B. Kennzahlen zum Erfolg und zur Leistung
Versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote 13,4 14,3
Schadenquote in % 78,9 77,9
Verwaltungskostenquote in % 1,9 1,9
Nettoverzinsung in % 2,9 3,2
Laufende Durchschnittsverzinsung in % 2) 2,1 2,9
C. Bestands- und Wachstumskennzahlen
Beitragseinnahmen in Mio. Euro 3.258,5 3.131,0
Veränderungsrate in % +4,1 +2,4
Anzahl der versicherten natürlichen Personen 1.727.278 1.728.582
Veränderungsrate in % –0,1 –0,4
davon:
–Vollversicherte 798.938 795.005
Veränderungsrate in % +0,5 –0,3
–Ergänzungsversicherte 928.340 933.577
Veränderungsrate in % –0,6 –0,6
2) Der deutliche Rückgang der laufenden Erträge ist größtenteils auf die Thesaurierung eines Rentenfonds zurückzuführen. Dies führt zum Absinken der laufenden Durchschnittsverzinsung

auf 2,1% (2018: 2,9%). Bereinigt um diesen Sondereffekt ergäbe sich eine laufende Durchschnittsverzinsung von 2,8%.

Als Folge der Rundungen können sich bei der Berechnung von Summen und Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Inhaltsverzeichnis

Aufsichtsrat

Antimo Perretta

Vorsitzender

CEO European Markets, AXA GIE

Herrliberg, Schweiz

Christine Theodorovics (seit 17. Juni 2019)

Stellv. Vorsitzende (seit 4. Juli 2019)

Chief Strategic Development Officer Europe, AXA GIE

Thalwil, Schweiz

Claudio Gienal (bis 14. Juni 2019)

CEO AXA UK & Ireland

Walton-On-Thames, Großbritannien

Oliver Koll

Angestellter

Bedburg

Vorstand

Dr. Alexander Vollert

Vorsitzender

Vorstandsvorsitz

Kundenmanagement (seit 1. Januar 2019)

Finanzen (kommissarisch vom 07. Oktober 2019 bis zum 11. Dezember 2019)

People Experience (kommissarisch vom 07. Oktober 2019 bis zum 11. Dezember 2019)

Dr. Klaus Endres

Operations

Dr. Nils Kaschner (bis 06. Oktober 2019)

Finanzen

People Experience

Kai Kuklinski

Vertrieb

Dr. Stefan Lemke

Informationstechnologie / Digitalisierung

Dr. Thilo Schumacher

Krankenversicherung

Dr. Marc Daniel Zimmermann (seit dem 12. Dezember 2019)

Finanzen

People Expierence

Wissenschaftlicher Beirat

Dr. Markus Hamm

Prien am Chiemsee

Dr. med. Emanuel Ingenhoven

Facharzt für Orthopädie und Sportmedizin

Neuss

Prof. Dr. Thomas-H. Ittel

Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Aachen

Aachen

Prof. Dr. phil. Adelheid Kuhlmey

Direktorin des Instituts Medizinische Soziologie der Charité Berlin

Berlin

Prof. Dr. med. Stephan Martin

Direktor Diabetes- und Gesundheitszentrum Verbund Katholischer Kliniken

Düsseldorf

Dr. med. Uwe Meier

Facharzt für Neurologie

Grevenbroich

Dr. Markus Müschenich

Managing Partner Flying Health Incubator

Berlin

Prof. Dr. J.-Matthias Graf von der Schulenburg

Direktor des Instituts für Versicherungsbetriebslehre der Universität Hannover,

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Hannover

Dr. rer. nat. Sven Simons

Bereichsvorstand Kunden und Innovation (CCIO)

NOVENTI Health SE

München

Ulrich Weigeldt

Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes e. V.

Köln

Lagebericht

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die Entwicklung unserer Gesellschaft fand im Geschäftsjahr 2019 in nachfolgend beschriebenem Umfeld statt:

Deutliche Abkühlung der konjunkturellen Entwicklung in 2019

Der globale Abschwung der Industriekonjunktur in 2019 war der ausschlaggebende Faktor dafür, dass das weltweite Wirtschaftswachstum in 2019 an Elan verloren hat. Die globale Nachfrage nach Investitionsgütern hat im vergangenen Jahr stark abgenommen und belastet den Welthandel und damit auch die exportorientierte deutsche Industrie. Während Dienstleistungen weiter expandieren, befindet sich das verarbeitende Gewerbe weltweit im Abschwung. Auch die weltwirtschaftlichen Handelskonflikte trüben die außenwirtschaftlichen Beziehungen der einzelnen Staaten, nicht zuletzt sorgte der Brexit für eine große Unsicherheit in der europäischen Handelszone.

Das Weltwirtschaftswachstum und der Welthandel dürften nach Einschätzung internationaler Organisationen in 2019 moderat ansteigen. Die deutsche Bundesregierung rechnet für die Weltwirtschaft im Jahr 2019 mit einem Wachstum von 3,0 % und mit 3,4 % im Jahr 2020 (Stand: Januar 2020).

In Europa wird erwartet, dass sich der positive Trend der vergangenen sieben Jahre fortsetzt und auch in 2020 und 2021 voraussichtlich eine Wachstumssteigerung zu verzeichnen sein wird. Aufgrund der Unsicherheiten der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen könnte der europäischen Wirtschaft jedoch eine längere Phase mit gedämpftem Wachstum und geringer Inflation bevorstehen.

Das Wachstum der deutschen Wirtschaft im Jahr 2019 betrug 0,6 % gegenüber 2,5 % und 1,5 % in den Jahren 2017 und 2018.

Der Arbeitsmarkt und die Löhne entwickelten sich in 2019 weiterhin positiv, so verzeichnete das Statistische Bundesamt im Jahr 2019 eine Beschäftigungszahl von 45,3 Millionen Erwerbstätigen. Einer rückläufigen Anzahl an Selbständigen stand dabei eine um 475.000 bzw. 1,2 % gestiegene Zahl an Arbeitnehmern gegenüber.

Im Jahresdurchschnitt 2019 waren in Deutschland nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 2,267 Millionen Menschen als arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2018 reduzierte sich deren Zahl um 73.000.

Sollten sich die aktuellen globalen Gefahrenpotentiale (Pandemie, politische Situation in Nahost, Brexit) nicht signifikant auf die weltweite wirtschaftliche Entwicklung auswirken, sollte der Welthandel im kommenden Jahr wieder etwas an Fahrt aufnehmen. Dadurch sollte der deutsche Export und die damit einhergehenden Investitionen an Auftrieb gewinnen. Die Beschäftigung und die Löhne werden auch in 2020 weiter ansteigen und mit ihnen auch die privaten Konsumausgaben.

Gutes Jahr für die deutsche Versicherungswirtschaft

Die Versicherungswirtschaft konnte in allen drei Sparten ein besseres Ergebnis als noch vor einem Jahr erwartet verzeichnen. Die Beitragseinnahmen stiegen um 6,7 % auf 216 Mrd. Euro. Für das Jahr 2020 prognostiziert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ein Beitragswachstum in Höhe von 1,5 % bis 2 %.

Ein starkes Wachstum verzeichneten in 2019 die Lebensversicherer inklusive der Pensionsfonds und -kassen. Hier stiegen die Beitragseinnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 11,3 % auf 102,5 Mrd. Euro. Davon entfielen 64,3 Mrd. Euro auf das Geschäft gegen laufenden Beitrag (+0,1 %) und 38,2 Mrd. Euro auf Einmalbeiträge (+37,1 %). Neben den Lebensversicherern konnten auch die Schaden- und Unfallversicherer einen deutlichen Zuwachs verzeichnen. Für das Jahr 2019 werden laut Hochrechnung Beitragseinnahmen in Höhe von 72,9 Mrd. Euro erwartet, dies entspricht einem Plus von 3,2 % gegenüber dem Vorjahr (70,7 Mrd. Euro). Die Schaden-Kosten-Quote verbesserte sich demnach von 94,1 % auf rund 93 %, der versicherungstechnische Gewinn dürfte 4,7 Mrd. Euro betragen.

Die gesamten Beitragseinnahmen der privaten Krankenversicherung legten um 2,3 % auf 40,7 Mrd. Euro zu. Dabei entfielen auf die Krankenversicherung 38,0 Mrd. Euro, ein Plus von 2,1 %. In der Pflegeversicherung kletterten die Einnahmen um 5,2 % auf 2,7 Mrd. Euro. Die ausgezahlten Versicherungsleistungen haben sich in 2019 um 4,5 % auf 29,9 Mrd. Euro erhöht. Mit einer Gesamtzahl von 35,2 Millionen Voll- und Zusatzversicherungen konnte sich der Bestand um mehr als 400.000 Versicherungen erhöhen (+ 1,2 %).

Niedrigzinsen, Digitalisierung

Weiterhin niedrige Zinsen, die umfangreiche Regulierung und die an Fahrt aufnehmende Digitalisierung sind weiterhin die drängendsten Themen der Versicherungsbranche. Die Niedrigzinspolitik hat auch weiterhin große Auswirkungen. Der Garantiezins wurde zwar 2017 für Neuverträge auf 0,9 % abgesenkt, im Portfolio der Lebensversicherer befinden sich jedoch eine Vielzahl von Altverträgen mit deutlich höheren Garantieverzinsungen. Auch im Niedrigzinsumfeld müssen Versicherer den Garantiezins bei Altverträgen erfüllen. Die Niedrigzinspolitik zwingt Versicherer, stille Reserven innerhalb der Kapitalanlagen zu realisieren, um die Zinszusatzreserve weiter dotieren zu können. Es wird erwartet, dass die laufende Verzinsung der Lebensversicherungsverträge in 2020 im Schnitt auf etwa 2,3 % sinkt.

Die Digitalisierung in der Versicherungsbranche schreitet weiter voran. Service Cloud oder die Kundenzentrierung sind nur einige Schlagwörter, mit denen sich die Versicherungsbranche auch in 2020 weiter auseinandersetzen wird. Durch den mit der Digitalisierung einhergehenden Wandel hat sich auch das Kundenverhalten geändert. Das breite Produktangebot und die vielen Distributionskanäle führen dazu, die Kundenbindung z.B. durch die Zentrierung auf Omnichannel-Vertriebswege zu stärken.

PKV-Markt: Auch 2019 zeigt sich die private Krankenversicherung stabil

Die private Krankenversicherung (PKV) berichtet für 2019 von einem Wachstum der Beitragseinnahmen um 2,3 %. Die ausgezahlten Versicherungsleistungen stiegen um 4,5 % gegenüber dem Vorjahr. Es gelang der Branche, die Anzahl der Vollversicherten zu stabilisieren und im Segment der Zusatzversicherungen einen Anstieg um 1,2 % zu erzielen. Die Deckungsrückstellungen wuchsen um 5 % gegenüber dem Vorjahr.

Entwicklung des Geschäftsverlaufs im Vergleich zu den Erwartungen

Im Berichtsjahr konnte aufgrund einer weiter gestiegenen Kundenbindung, insbesondere in der Vollversicherung, ein deutlich über der Erwartung liegender Beitragsanstieg erzielt werden, der mit 4,1 % den Markt (2,3 %) übertreffen konnte. Die Schadenquote entwickelte sich besser als erwartet, sodass das technische Ergebnis insgesamt über der Erwartung lag. Die Abschlussaufwendungen folgten der Neugeschäftsentwicklung und lagen auf dem erwarteten Niveau während die Verwaltungskostenquote mit 1,9 % weiter stabil unter dem Marktdurchschnitt lag. Bei den Kapitalanlagen konnte das angestrebte Ergebnis aufgrund eines höheren außerordentlichen Kapitalanlageergebnisses übertroffen werden. Der Rohüberschuss lag insbesondere durch die positive Entwicklung des versicherungstechnischen Ergebnisses, der Kosten und des Kapitalanlageergebnisses deutlich über den Erwartungen. Demzufolge konnten wir zur erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung deutlich mehr zuführen und ein über der Erwartung liegendes Ergebnis ausweisen.

Starke Ratings im AA-Bereich

Die drei großen Ratingagenturen bescheinigen der AXA seit Langem eine hohe Finanzkraft. Deren Einstufungen können indirekt auch für die Kerngesellschaften der deutschen AXA Konzern AG herangezogen werden. Standard & Poor’s Ratings Services hat zuletzt am 24. Juli 2019 seine Financial Strength Rating-Entscheidung für AXA unverändert auf AA- belassen und diese wie im Vorjahr mit einem stabilen Ausblick versehen. Am 10. Dezember 2019 hatte Fitch sein AA-Insurer Financial Strength Rating diesmal mit einem positiven Ausblick für die AXA Gruppe bekräftigt. Moody’s bewertet AXA in seinem Insurance Financial Strength Rating vom 5. April 2019 weiterhin mit Aa3 und hat den Ausblick auf stabil angehoben.

Der Geschäftsverlauf im Einzelnen

Neugeschäft durch Voll- und Pflegezusatz-Versicherung um 6,2 % über dem Vorjahr

Das Neugeschäft unserer Gesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2019 einen Anstieg um 6,2 % auf 108,2 Mio. Euro Jahresbeitrag. Sowohl im Kundensegment Privat als auch im Segment Öffentlicher Dienst war eine spürbare Belebung des Geschäftes festzustellen, sodass das Neugeschäft in diesen Segmenten deutlich gesteigert werden konnte. Im Pflegezusatz-Geschäft war ebenfalls ein hoher Anstieg zu verzeichnen. Rückläufig entwickelte sich dagegen das Firmengeschäft, nicht zuletzt auch aufgrund des hohen Wachstums im Vorjahr.

Weiterer Zuwachs der Versicherten im öffentlichen Dienst, Anzahl der Versicherten mit 1,7 Mio. stabil

Unsere Gesellschaft konnte die Gesamtzahl der versicherten Personen im Jahr 2019 mit 1,73 Mio. (Vorjahr: 1,73 Mio.) stabil halten. Mit 799 Tsd. (Vorjahr: 795 Tsd.) versicherten Personen stieg die Anzahl der Versicherten in der Krankheitskosten-Vollversicherung leicht an während die Zusatzversicherung mit 928 Tsd. versicherten Personen (Vorjahr 934 Tsd.) leicht zurückging.

Beitragswachstum weiter über Markt

Die gebuchten Bruttobeitragseinnahmen wuchsen im Berichtsjahr um 4,1 % auf 3,26 Mrd. Euro. Neben den Beitragsanpassungen in der Voll- und Zusatzversicherung trugen die weiterhin hohe Bestandsfestigkeit und das Bestandswachstum im Öffentlichen Dienst zum Beitragswachstum bei. Das vergleichbare Wachstum des Marktes liegt nach veröffentlichten Verbandszahlen bei 2,3 %.

In den gebuchten Bruttobeiträgen sind 283,5 Mio. Euro (2018: 229,1 Mio. Euro) aus der Pflegepflichtversicherung enthalten.

Das Beitragsaufkommen aus Versicherungen gegen Einmalbeitrag – vor allem Auslandsreisekrankenversicherungen – stieg von 9,2 Mio. Euro auf 10,3 Mio. Euro.

Kapitalanlageergebnis ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken

Das gesamte Kapitalanlageergebnis – alle Erträge abzüglich aller Aufwendungen – betrug 578,5 Mio. Euro (2018: 604,4 Mio. Euro) und liegt damit unter dem Vorjahreswert.

Dabei sank das laufende Ergebnis um 133,7 Mio. Euro auf 416,3 Mio Euro. Der deutliche Rückgang der laufenden Erträge ist größtenteils auf die Thesaurierung eines Rentenfonds zurückzuführen. Dies führt zum Absinken der laufenden Durchschnittsverzinsung auf 2,1 % (2018: 2,9 %). Bereinigt um diesen Sondereffekt ergäbe sich eine laufende Durchschnittsverzinsung von 2,8 %.

Den laufenden Erträgen in Höhe von 440 Mio. Euro (2018: 571,7 Mio. Euro) standen laufende Aufwendungen in Höhe von 23,7 Mio. Euro (2018: 21,7 Mio. Euro) gegenüber.

Aus dem Abgang von Kapitalanlagen realisierten wir Gewinne in Höhe von 171,1 Mio. Euro (2018: 84,3 Mio. Euro). Den Abgangsgewinnen standen Abgangsverluste von 4,6 Mio. Euro (2018: 8,5 Mio. Euro) gegenüber. Im Berichtsjahr haben wir außerplanmäßige Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von insgesamt 5,4 Mio. Euro (2018: 21,9 Mio. Euro) vorgenommen. Die Zuschreibungen auf Kapitalanlagen beliefen sich auf 1,1 Mio. Euro (2018: 0,5 Mio. Euro) und lagen damit über dem Vorjahreswert.

Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen – berechnet nach der Formel des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft – betrug im Geschäftsjahr 2019 2,9 % (2018: 3,2 %).

Verwaltungskostenquote mit 1,9 % stabil

Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb stiegen auf 252,8 Mio. Euro (2018: 245,6 Mio. Euro). Der Hauptgrund hierfür waren höhere, neugeschäftsbedingte Abschlussaufwendungen in Höhe von 192,5 Mio. Euro (2018: 185,3 Mio. Euro). Die Verwaltungsaufwendungen lagen mit 60,3 Mio. Euro auf dem Vorjahrniveau (60,3 Mio. Euro).

Anstieg der Alterungsrückstellung um 1,2 Mrd. Euro auf 19,1 Mrd. Euro

Die Aufwendungen für Versicherungsleistungen einschließlich der Zuführung zur Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betrugen im Berichtsjahr 2,18 Mrd. Euro (+6,2 %).

Der Deckungsrückstellung führten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 1,17 Mrd. Euro zu. Darin enthalten ist die in der Deckungsrückstellung enthaltene Direktgutschrift von 42,8 Mio. Euro. Durch diese Zuführungen erhöhte sich der Bestand der Deckungsrückstellung von 17,9 Mrd. Euro im Vorjahr auf 19,1 Mrd. Euro.

Die Schadenquote – berechnet nach der Formel des Verbandes der privaten Krankenversicherung – stieg um 1,0 Prozentpunkte auf 78,9 %. Gründe sind unter anderem der Anstieg der Aufwendungen für Versicherungsfälle durch die medizinische Inflation und die höhere Bestandsfestigkeit.

Durch die im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Schadenquote, bei stabiler Abschluss- beziehungsweise Verwaltungskostenquote, sinkt die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote um 0,9 Prozentpunkte auf 13,4 %. Die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote stellt den Teil der Beitragseinnahmen dar, der nach Abzug von Leistungen, Kosten und Zuführung zur Alterungsrückstellung übrigbleibt.

Auch im vergangenen Geschäftsjahr wendeten wir erhebliche Mittel für die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) auf. Der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung führten wir 314,4 Mio. Euro (2018: 345,9 Mio. Euro) zu. Gleichzeitig entnahmen wir dieser Bilanzposition zur Milderung von Beitragserhöhungen 252,1 Mio. Euro (2018: 168,4 Mio. Euro). An Kunden, die keine Leistungen in Anspruch genommen haben oder gesundheitsbewusstes Verhalten zeigten, schütteten wir im Berichtsjahr insgesamt 58,4 Mio. Euro (2018: 50,3 Mio. Euro) aus.

Der Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung ohne Pflegeversicherung führten wir im Berichtsjahr 4,8 Mio. Euro (2018: 6,7 Mio. Euro) zu. Gleichzeitig entnahmen wir dieser Bilanzposition 12,2 Mio. Euro (2018: 3,7 Mio. Euro), um die Beitragsanpassung für über 65-jährige Versicherte zu mildern.

Die Zuführungsquote zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung betrug, bezogen auf die Beiträge, 9,7 % (2018: 11,1 %). Die RfB-Quote ging um 1,2 Prozentpunkte auf 33,3 % zurück.

Steuerliche Organschaft

Seit dem 1. Januar 2009 besteht eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft unserer Gesellschaft mit der AXA Konzern AG als Organträgerin.

Gewinnabführungsvertrag

Seit dem 15. Oktober 2009 besteht mit der AXA Konzern AG ein Gewinnabführungsvertrag.

Jahresüberschuss vor Gewinnabführung von 83,2 Mio. Euro

Der Rohüberschuss nach Steuern betrug im Berichtsjahr 445,2 Mio. Euro (2018: 483,1 Mio. Euro). Der Rückgang resultierte insbesondere aus einem niedrigeren versicherungstechnischen Ergebnis und dem geringeren Kapitalanlageergebnis.

Nachdem wir unseren Kunden 81,3 % (2018: 83,5 %) des Rohüberschusses gutgeschrieben hatten, verblieb für das Geschäftsjahr 2019 ein Gewinn von 83,2 Mio. Euro (2018: 79,9 Mio. Euro). Er wurde aufgrund des Gewinnabführungsvertrages an die AXA Konzern AG abgeführt.

Kapitalanlagebestand um 7,4 % auf 20,8 Mrd. Euro gewachsen

Mit Blick auf die Entwicklung der Marktwerte der Kapitalanlagen war 2019 ein außergewöhnlich positives Jahr. Die Aktienmärkte konnten die deutlichen Abwertungen aus dem vierten Quartal 2018 ausgleichen und verschiedene Aktienindices erreichten im Jahresverlauf neue Höchststände. Die Zinsen erreichten neue Tiefstände mit entsprechend positiver Wirkung auf die Entwicklung der stillen Reserven aus festverzinslichen Kapitalanlagen. Unter anderem im Zusammenhang mit aufkommenden Rezessionsängsten und den geringen Handelsumsätzen während der „Sommerpause“ erreichte der zehnjährige Swapzins im August einen neuen historischen Tiefststand bei -0,3 %. Andererseits stellt das anhaltende extreme Niedrigzinsumfeld die Gesellschaft vor die Herausforderung, in der Neuanlage eine auskömmliche Rendite zu erwirtschaften.

Getrieben wurden die Märkte im Jahresverlauf durch unterschiedliche, aber insgesamt positive Entwicklungen im Handelskonflikt zwischen den USA und China, abnehmende Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union und insbesondere auch durch die Geldpolitik der Zentralbanken, die wiederholt aufgekommene Rezessionsängste beruhigen konnte. Im Euroraum lief zum Jahresende 2018 das Anleihekaufprogramm aus und für 2019 wurden sogar erste Zinserhöhungen erwartet. Im Gegensatz zu dieser Erwartung reduzierte die Europäische Zentralbank im September 2019 den Einlagezins um 0,1 % auf -0,5 %. Auch wurde eine Neuauflage des Anleihekaufprogrammes beschlossen. Die amerikanische Zentralbank FED, die noch in 2018 die Geldpolitik mit vier Zinserhöhungen straffte, reduzierte die Zinsen im Jahresverlauf dreimal.

In dem skizzierten Umfeld blieb der US-Dollar-Wechselkurs im Jahresverlauf im Vergleich zu den Vorjahren relativ stabil. Der USD wertete um 2,6 % gegenüber dem EUR auf. Die von der amerikanischen Zentralbank FED beschlossenen Zinsminderungen führten zudem zu einem Rückgang der Absicherungskosten für das Wechselkursrisiko von Kapitalanlagen in USD. Die abnehmende Unsicherheit um den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union führte zu einer Aufwertung des GBP um 6,3 % gegenüber dem EUR.

31.12.2018 31.12.2019 Veränderung
Zinsen 10 Jahre Swap 0,81% 0,11% -0,70%-Pkte.
10 Jahre Bundesanleihe 0,24% -0,19% -0,43%-Pkte.
Aktien EuroStoxx 50 3.001 3.745 +24,79%
S&P 500 (USA) 2.506 3.230 +28,89%
Währung EUR/USD 1,2 1,1 -2,60%
EUR/GBP 0,9 0,8 -6,30%

Auch in diesem Kapitalmarktumfeld hat die AXA Krankenversicherung AG auf Grundlage eines ausgewogenen Kapitalanlagenportfolios die an ihre Kunden gegebenen Leistungsversprechen erfüllt. Zudem profitierte die AXA Krankenversicherung AG von den Vorteilen als Unternehmen eines internationalen Versicherungskonzerns, um die zur Verfügung stehenden Mittel in Kapitalanlagen mit attraktiven Konditionen zu investieren.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Investitionen in Staatsanleihen und staatsnahe Anleihen, Pfandbriefe sowie in Unternehmensanleihen vorgenommen. Zudem wurden Investitionen in Hypothekendarlehen, Infrastrukturfinanzierungen, gewerbliche Immobilienfinanzierungen, Schwellenländeranleihen, Kreditverbriefungen (sog. CLOs, gehobene Qualität), Immobilien, nicht börsennotierte Eigenkapitalbeteiligungen, alternative Kreditstrategien, Hedge-Fonds sowie in Aktien getätigt. Die Investitionen erfolgten teilweise mittelbar über Investmentvehikel. Die Anlagequote in hochverzinsten Unternehmensanleihen wurde vor dem Hintergrund nicht attraktiver Renditen verringert.

Die Bewertungsreserven als Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem Buchwert steigen zum 31. Dezember 2019 um 1.421,3 Mio. Euro. Die Bewertungsreserve in Höhe von 3,8 Mrd. Euro (2018: 2,3 Mrd. Euro) entspricht einem Anteil von 18,0 % (2018: 12,0 %) der Buchwerte. Die Bewertungsreserven von Aktien- und Immobilienfonds, Beteiligungen und Grundstücken stiegen auf 314,2 Mio. Euro (2018: 223,7 Mio. Euro). Des Weiteren sind die Bewertungsreserven der festverzinslichen Wertpapiere auf 3.442,6 Mio. Euro (2018: 2.111,7 Mio. Euro) gestiegen.

Das Neuanlagevolumen betrug 2019 insgesamt 4,6 Mrd. Euro (2018: 2,9 Mrd. Euro). Die Schwerpunkte unserer Neuanlagen bildeten Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen (74,2 %) sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (11,2 %).

Aktien werden direkt und auch indirekt über Fonds im Bestand gehalten. Insgesamt erreichte die reine Aktienquote auf Buchwertbasis einen Anteil von 7,1 % (2018: 4,6 %) am gesamten Bestandsvolumen. Gemessen an den Marktwerten betrug diese Quote 6,6 % (2018: 4,0 %).

Zeitwerte der Kapitalanlagen um 13,2 % gestiegen

Der Marktwert unserer Kapitalanlagen erhöhte sich im Berichtsjahr um 2,9 Mrd. Euro (+13,2 %) auf 24,6 Mrd. Euro.

Bezüglich des Liquiditätsmanagements verweisen wir auf den Risikobericht unter Liquiditätsrisiken.

Eigenkapital nach Gewinnabführung 183,1 Mio. Euro

Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 belief sich das Eigenkapital unserer Gesellschaft unverändert auf 183,1 Mio. Euro. Da der Jahresüberschuss aufgrund des im Oktober 2009 geschlossenen Gewinnabführungsvertrages an die AXA Konzern AG abgeführt wurde, weist unsere Gesellschaft für 2019 keinen Bilanzgewinn aus.

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit

Mit der Zielsetzung, die hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen, wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kunden aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Veröffentlichung in Form einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen, bewertenden Aussage des jeweiligen Kunden auf der Unternehmens-Homepage. Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Rückmeldungen wird auch zukünftig weitere Optimierungsmaßnahmen ermöglichen.

Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2019. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck.

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission.

Als Risiko wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können, definiert sind.

Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:

versicherungstechnische Risiken,
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft,
Risiken aus Kapitalanlagen,
operationelle und sonstige Risiken.

Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt.

Organisationseinheiten des Risikomanagements

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen) eingebunden.

Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäftes ist die Risikomanagementfunktion unserer Gesellschaft auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie für die Implementierung eines funktionierenden angemessenen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen behandelt sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und sonstigen Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien besprochen.

Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind:

der Bereich Value & Risk Management (zentrales Risikomanagement),
die Risikoverantwortlichen für die Steuerung und Kontrolle der Risiken in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich (dezentrales Risikomanagement),
der dezentrale Risikomanager pro Ressort für die Koordination aller risikorelevanter Themen innerhalb des Ressorts (ebenfalls dezentrales Risikomanagement) und
der Verantwortliche Aktuar unserer Gesellschaft.

Der Bereich Value & Risk Management – zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland - ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert.

Der Chief Risk Officer (CRO) der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher.

AXA hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:

Risikomanagement-Funktion,
Compliance-Funktion,
Interne Revision,
Versicherungsmathematische Funktion.

Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter des Bereichs oder der Abteilung. Dabei ist die versicherungsmathematische Funktion innerhalb der CRO-Organisation angesiedelt. AXA hat darüber hinaus den Leiter Recht sowie den Chief Investment Officer (CIO) jeweils zu weiteren Schlüsselpersonen erklärt. Für alle Schlüsselpersonen gelten besondere Anforderungen, sogenannte „Fit & Proper“-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig).

Risikomanagementprozess

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen.

Risikoidentifikation: Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie und des Materialitätsprozesses, unter anderem durch die Aktualisierung der sogenannten „Risikopolicen“ und der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken. Durch die Risikopolicen werden die identifizierten wesentlichen Risiken inklusive deren aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen dokumentiert.

Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.

Risikoanalyse und -bewertung: Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil des Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können.

Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen.

Risikosteuerung und -überwachung: Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/ Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht.

Risikokommunikation und -berichterstattung: Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, sodass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil beachten kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzernebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht verfasst. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtwesens die Berichte „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) und „Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht“ (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, der SFCR wird auf der Internetseite der AXA Konzern AG veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden.

Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig durch die Interne Revision geprüft.

Versicherungstechnische Risiken

Wir, die AXA Krankenversicherung, betreiben insbesondere die Krankenvollversicherung sowie die Pflegeversicherung und verschiedene Arten der Zusatzversicherung. Die primären versicherungstechnischen Risiken aus dem Krankenversicherungsgeschäft sind Krankheitskosten-/Leistungsrisiken, biometrische Risiken, Risiken aus Kundenverhalten und Reserverisiken. Ferner bestehen noch temporäre Zinsgarantierisiken sowie Risiken aus gesetzgeberischen Maßnahmen.

Versicherungstechnische Risiken können dazu führen, dass die zu zahlenden Leistungen und Kosten nicht mehr aus den Beitragseinnahmen in Verbindung mit der Veränderung der Alterungsrückstellung finanziert werden können. Ein mindestens jährlich durchzuführender, gesetzlich vorgeschriebener Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen ermöglicht jedoch ein zeitnahes Erkennen von Abweichungen in den erwarteten Leistungen. Überschreitet die Abweichung den gesetzlichen oder in den AVB verankerten Schwellenwert, erfolgt eine Beitragsanpassung, sofern die Abweichung nicht vorübergehender Natur ist. Bei der hierfür notwendigen Neukalkulation werden sämtliche Rechnungsgrundlagen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Zusätzlich bestehen für das Neugeschäft und für Vertragsänderungen im Versicherungsbestand der Krankenversicherung Zeichnungsrichtlinien, um Deckungszusagen nur zu risikogerechten Beiträgen zu geben. Darüber hinaus enthalten viele Tarife Selbstbehalte zur Steuerung der Leistungsinanspruchnahme. Mit unseren Maßnahmen reduzieren wir unserer Überzeugung nach die nicht vollständig vermeidbaren versicherungstechnischen Risiken auf ein vertretbares Niveau.

Krankheitskosten-/Leistungsrisiken

Unter dem Krankheitskosten-/Leistungsrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen Krankheits- und Pflegekosten die erwarteten, in dem Beitrag berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Im Fall eines kurzfristigen und nicht nur vorübergehenden Anstiegs der Krankheits- und Pflegekosten über den kalkulierten Rahmen kann auf die unerwartete Leistungserhöhung gegebenenfalls erst mit einer zeitlichen Verzögerung durch eine Beitragsanpassung reagiert werden. Ursachen für solche Leistungsanstiege können nach unserer Erfahrung weitere medizinische Fortschritte in Verbindung mit kostspieligeren medizinischen Einrichtungen oder die Entwicklung neuer teurerer Medikamente, verbunden mit einer Kosteninflation im Gesundheitswesen, sein.

Biometrische Risiken

Biometrische Risiken entstehen in der Krankenversicherung aus einer steigenden Lebenserwartung, wodurch mit einer verlängerten Inanspruchnahme und somit einer Erhöhung der Versicherungsleistungen zu rechnen ist. Die Sterbetafeln werden jährlich von der Deutschen Aktuarvereinigung auf ausreichende Sicherheit überprüft und notwendige Anpassungen in der neuen PKV-Sterbetafel dokumentiert. Soweit sich ein Aktualisierungsbedarf ergibt, verwenden wir die neuen Werte unverzüglich bei der Kalkulation neuer Tarife und auch im Rahmen von Beitragsanpassungen. Im Übrigen wird der Aktualisierungsbedarf seit 2008 bei der jährlich durchzuführenden Gegenüberstellung der erforderlichen mit den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten bewertet. Auch hieraus kann sich ein Anpassungsbedarf ergeben, bei dem dann wieder alle Rechnungsgrundlagen aktualisiert werden.

Risiken aus Kundenverhalten

Ein Risiko aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern stellt insbesondere das Stornorisiko dar. Die in der Tarifierung angesetzten Stornowahrscheinlichkeiten basieren sowohl auf eigenen als auch auf Verbandserfahrungen und sind aktuariell ausreichend vorsichtig bemessen. Die Stornoquoten bei der AXA Krankenversicherung und in der Branche werden permanent beobachtet, sodass frühzeitig eine Veränderung erkannt und gegebenenfalls in Beitragsanpassungen und Neukalkulationen berücksichtigt wird.

Darüber hinaus beobachten wir aufmerksam die Auswirkungen unserer Beitragsanpassungen auf das Kundenverhalten. Damit sind insbesondere Storni, Tarifwechsel und die Nichtzahlung von Beiträgen gemeint. Durch die Einführung des Notlagentarifes, in den Kunden, die ihre Beiträge nicht zahlen, nach einer gewissen Zeit umgestellt werden, wurde das Risiko, durch Nichtzahlung von Beiträgen Verluste zu erleiden, für die privaten Krankenversicherungsunternehmen abgemildert. Während der Versicherung in diesem Tarif ist nur der für Notfallleistungen erforderliche Beitrag zu zahlen und es erfolgt kein weiterer Aufbau von Alterungsrückstellung. Zusätzlich wird der Beitrag für den Notlagentarif dadurch gemindert, dass Teile einer vorhandenen Alterungsrückstellung darauf angerechnet werden. Zahlt der Kunde überhaupt keine Beiträge, so wird dennoch der aus der Alterungsrückstellung resultierende Teil dem Beitragskonto zugeführt. Damit stehen insgesamt wieder mehr Mittel als Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zur Verfügung.

Grundsätzlich besteht das Risiko, dass durch Wechselströme eine Risikoentmischung stattfindet, die negativ auf einzelne Teilkollektive wirkt. Zusätzlich ist zu beachten, dass durch Wechsel in die Ende 2012 eingeführten Unisex-Tarife eine Verzerrung der in der Kalkulation angesetzten Bestandmischung zwischen Männern und Frauen erfolgen kann. Wechsel in den 2009 eingeführten Basistarif spielen aktuell eine untergeordnete Rolle. Der Basistarif beinhaltet versicherungsfremde Elemente wie Kontrahierungszwang, Verbot von Risikozuschlägen und Höchstbeiträge, die eine Subventionierung durch die PKV-Kunden der anderen Vollversicherungstarife erfordern und somit zu einer erhöhten Belastung dieser Personen führen. Daher ist auch hier zu beobachten, ob es zukünftig verstärkt zu Wechseln in den Basistarif kommt.

Reserverisiken

Zur Finanzierung des mit dem Alter steigenden Krankheitsrisikos werden Alterungsrückstellungen gebildet. Aus diesen Rückstellungen werden zukünftige Leistungen an die versicherten Personen finanziert, die planmäßig nicht mehr durch die gezahlten Beiträge zu decken sind. Die Höhe der Zahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, insbesondere aufgrund steigender Krankheitskosten-/Leistungszahlungen (siehe vorstehend) und einer sinkenden Sterblichkeit, deren Veränderung aufgrund der regelmäßigen Überprüfung jedoch in den vergangenen Jahren nicht mehr so gravierend war wie in früheren Jahren, in denen die Aktualisierung in längeren Zeiträumen erfolgte. Definitiv schon feststehende medizinische Entwicklungen sind jedoch in der Alterungsrückstellung in dem Augenblick eingepreist, in dem sie in den Beiträgen berücksichtigt sind (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung). Insgesamt ist das Reserverisiko als gering einzuschätzen, da durch regelmäßige Beitragsanpassungen der Leistungsbedarf aktualisiert wird. Zusätzlich zum bestehenden Verfahren der jährlichen Leistungsüberprüfung hat der Gesetzgeber eine gesonderte Überprüfung der verwendeten Sterbetafeln vorgeschrieben. In beiden Fällen erfolgt eine vollständige Überprüfung und ggf. Aktualisierung aller Rechnungsgrundlagen, sofern der Schwellenwert für die Abweichung überschritten wird. Als Berechnungsgrundlagen für die Alterungsrückstellung dienten die Sterbetafeln PKV 2004, PKV 2008, PKV 2009, PKV 2010, PKV 2011, PKV 2012, PKV 2013, PKV 2014, PKV 2015, PKV 2016, PKV 2017, PKV 2018, PKV 2019 sowie für die geförderte Pflegezusatzversicherung eine aus den Tafeln des Statistischen Bundesamtes hergeleitete Sterbetafel, für die Basistarife Modifikationen der PKV 2020, für den Standardtarif (Männer) die PKV 2019, für den Standardtarif (Frauen) die PKV 2017, für den Standardtarif Beamte (Männer) die PKV 2016 und für den Standardtarif Beamte (Frauen) die PKV 2018 und für die Pflegepflichtversicherung (normal) die Sterbetafel PPV 2019, für die Pflegepflichtversicherung (Beamte) die Sterbetafel PPV 2015. Die Alterungsrückstellung wurde entsprechend den Vorschriften in den technischen Berechnungsgrundlagen ermittelt. Diese wurden für alle Tarife von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und der Aufsichtsbehörde vorgelegt.

Zinsgarantierisiko

Der Alterungsrückstellung werden jährlich Zinserträge zugeführt, wobei der Rechnungszins gesetzlich auf 3,5 % nach oben begrenzt ist. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wurde in den letzten Beitragsanpassungen seit dem 1. Januar 2014 in den von den Beitragsanpassungen betroffenen Einheiten der Rechnungszins abgesenkt. Maßgeblich für die Höhe des Rechnungszinses ist die zukünftige Zinserwartung, die mithilfe des aktuariellen Unternehmenszinses (AUZ) nach einem brancheneinheitlichen Verfahren unternehmensindividuell ermittelt wird. Bei dem AUZ handelt es sich um ein mit der Deutschen Aktuarvereinigung und der Aufsichtsbehörde abgestimmtes Verfahren zur Zinsprojektion, das auf Basis der Vorjahresergebnisse und offiziellen, durch die Bundesbank veröffentlichten Zinskurven für Neuanlagen die Zinserwartungen für das übernächste Jahr schätzt. Aufgrund der aktuell niedrigen Zinsen sinkt der AUZ branchenweit und im Hinblick darauf sind Absenkungen des Rechnungszinses im Rahmen von Beitragsanpassungen unvermeidlich. Alle Tarifneueinführungen seit Einführung der Unisex-Tarife wurden von vornherein mit einem deutlich niedrigeren Zinssatz kalkuliert. Die über den Rechnungszins hinausgehenden Zinsen werden fast vollständig zur Beitragsermäßigung im Alter verwandt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag die Nettoverzinsung mit 2,9 % unter dem gesetzlichen Höchstrechnungszins, aber über dem durchschnittlichen Rechnungszins im Bestand, sodass für die meisten unserer Kunden Mittel zur Beitragsentlastung im Alter zurückgestellt werden konnten. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und eventuell nur verzögert möglicher Rechnungszinsabsenkungen kann sich die Zinsmarge reduzieren. Wir streben durch Vermeidung von Neuanlagen in Ländern und bei Emittenten, für die eine erhöhte Abschreibungswahrscheinlichkeit besteht, weiterhin ausreichende Kapitalerträge an, um dauerhaft unsere Zinszusagen zu erfüllen.

Risiken aus Gesetzesänderungen und Rechtsprechung

Seit dem Jahr 2017 gibt es nicht rechtskräftige Urteile in Bezug auf die Unabhängigkeit des Treuhänders und zur Unwirksamkeit der Beitragsanpassungs-Mitteilung. Die Rechtsfragen rund um die Unabhängigkeit des Treuhänders sind am 19. Dezember 2018 abschließend durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden. Demnach ist die Unabhängigkeit des Treuhänders durch Zivilgerichte nicht gesondert zu prüfen. Insoweit ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen zu Lasten des Unternehmens. Dennoch rechnen wir damit, dass die aktuell rechtshängigen Prozesse (Anzahl deutlich unter 1 % der Vollversicherten) weiterverfolgt werden und nunmehr mit einer angeblich unzureichenden Beitragsanpassungs-Mitteilung begründet werden. Bezüglich der Anforderungen an die Beitragsanpassungs-Mitteilung hat bereits das Oberlandesgericht Celle in einem rechtskräftigen Verfahren zu Gunsten von AXA entschieden. Zur abschließenden Klärung der Anforderungen an die Mitteilung der Beitragsanpassung gem. § 203 VVG sind Verfahren beim BGH anhängig.

Das Thema wird weiterhin von unserem Risikomanagement, aktuariell und rechtlich begleitet. Mit signifikanten Auswirkungen für unsere Gesellschaft ist nur für den Fall zu rechnen, dass das Revisionsverfahren zur Mitteilungspflicht unerwartet nicht zu Gunsten von AXA entschieden wird.

Veränderungen im Gesundheitssystem

Im Allgemeinen werden Veränderungen im Gesundheitssystem beobachtet. Die Auswirkungen werden abgeschätzt und, wenn erforderlich, in der Unternehmensplanung berücksichtigt.

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft

Fällige Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern

in Mio. Euro 2019 2018
Fällige Forderungen (brutto) 87,8 87,5
Einzelwertberichtigungen 42,2 41,5
Pauschalwertberichtigungen 17,6 16,0
Verbleibender Buchwert nach Wertberichtigungen 28,0 30,0
Forderungen älter als 90 Tage an Versicherungsnehmer 56,0 53,5

Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre

in % 2017 2018 2019
Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre (ermittelt als Verhältnis der Wertberichtigungen zu den gebuchten Bruttobeiträgen) 1,87 1,81 1,82

Die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern werden durch ein IT-unterstütztes Inkasso- und Mahnsystem gesteuert.

Die fehlende Kündigungsmöglichkeit in der Vollversicherung wird zu einem weiteren Anstieg des Forderungsbestandes führen. Zurzeit ist dieses Risiko durch die Wertberichtigung abgedeckt. In der Wertberichtigung von insgesamt 59,8 Mio. Euro (2018: 57,5 Mio. Euro) sind 11,9 Mio. Euro (2018: 9,8 Mio. Euro) Forderungen aus laufenden Gerichtsverfahren enthalten, die wegen der fehlenden Kündigungsmöglichkeit in der Position „Forderungen an Versicherungsnehmer“ aufrechterhalten werden müssen. Dies gilt auch für weitere 40,0 Mio. Euro (2018: 38,9 Mio. Euro) Forderungen, zu denen ein Gerichtsverfahren erfolglos abgeschlossen ist.

Die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsvermittlern werden durch ein umfassendes Provisionscontrolling gesteuert.

Zum Bilanzstichtag 2019 bestehen - wie im Vorjahr - keine Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft, die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen aus dem abgegebenen Versicherungsgeschäft betragen 2,1 Mio. Euro (2018: 1,8 Mio. Euro).

Der Rückversicherer für unsere wichtigsten obligatorischen Rückversicherungsverträge ist die nicht geratete britische Gruppengesellschaft AXA PPP healthcare Limited, die einen Teil des übernommenen Risikos innerhalb der AXA Gruppe bei der französischen Gesellschaft AXA Global Re (ehemals AXA Global Life) platziert.

Risiken aus Kapitalanlagen

Unsere Gesellschaft verwaltet 20,8 Mrd. Euro (2018: 19,4 Mrd. Euro) Kapitalanlagen. Diese werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet.

Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die bewusst eingegangen, jedoch durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und andere risikomindernde Maßnahmen gesteuert werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das jeweilige Kapitalmarktumfeld angepasst.

Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt.

Marktrisiken

Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaft beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei Aktien und festverzinslichen Anlagen. Ferner sind die nicht börsennotierten Beteiligungen sowie der Immobilienbestand den Marktpreis- beziehungsweise Wertänderungsrisiken ausgesetzt. Auch können im Bereich Private Equity aufgrund einer zukünftigen Verschlechterung des Marktumfeldes Wertrückgänge beziehungsweise Abschreibungen nicht ausgeschlossen werden.

Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Hierfür werden die Marktwertschwankungen von Aktien, Zinsprodukten und Währungen unter Berücksichtigung der bestehenden Währungssicherungen und anderer derivativer Absicherungsmechanismen simuliert.

Die folgende Übersicht zeigt auf, wie sich eine Änderung der Aktien- und Währungskurse beziehungsweise der Marktzinsen kurzfristig auswirken würde.

Aktienmarktänderung Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Rückgang um 10 % – 112 Mio.Euro
Rückgang um 20 % – 224 Mio.Euro
Rückgang um 30 % – 336 Mio.Euro
Renditeänderung des Rentenmarktes Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Anstieg um 200 Basispunkte – 3.754 Mio.Euro
Anstieg um 100 Basispunkte – 2.034 Mio.Euro
Rückgang um 100 Basispunkte + 2.445 Mio. Euro
Rückgang um 200 Basispunkte + 5.404 Mio. Euro
Währungskursänderung Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Euroaufwertung um 5 % – 17 Mio.Euro
Euroaufwertung um 10 % – 31 Mio.Euro

Unser Portfolio besteht zum größten Teil aus festverzinslichen Papieren, daher reagiert der Marktwert stark auf Veränderungen des Zinsniveaus. Bereits ein Anstieg der Marktzinsen um 100 Basispunkte würde in einem deutlichen Rückgang unserer Bewertungsreserven resultieren.

Insgesamt ergeben sich Zinsrisiken durch einen Durationsmismatch zwischen Aktiv- und Passivseite der Bilanz. Die Festlegung von Durationszielen erfolgt durch regelmäßige Asset Liability Management-Analysen im Einklang mit der Risikotragfähigkeit unserer Gesellschaft. Dabei wird zum Beispiel das Risiko eines dauerhaften Niedrigzinsniveaus, welches bei der Wiederanlage zu einer Belastung der zukünftigen Ertragslage führt, quantifiziert und über gezielte Hedging-Programme abgesichert.

Währungsrisiken bestehen nur in wirtschaftlich unbedeutendem Umfang, da unsere Gesellschaft hauptsächlich im europäischen Raum investiert. Fremdwährungsinvestitionen werden begrenzt, kontrolliert und größtenteils gegen Wechselkursschwankungen abgesichert. Dies erfolgt durch den Einsatz von Fremdwährungsderivaten, zum Beispiel Devisentermingeschäften.

Der Immobilienbestand unserer Gesellschaft besteht zum großen Teil aus deutschen Büro- und Gewerbeimmobilien. Die Wertentwicklung ist deshalb im Wesentlichen abhängig von der Konjunkturlage in Deutschland.

Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau. Sollten sich die zuvor gezeigten negativen Szenarien im laufenden Geschäftsjahr ganz oder teilweise einstellen oder am Bilanzstichtag vorliegen, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern.

Kreditrisiken

Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren, Darlehen und Genussrechten.

Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt nach einheitlichen internen Maßstäben und wird mit kontinuierlichen Kontrollprozessen überprüft.

Zusätzlich zur Überwachung der Ratings nehmen wir in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden entscheidungsrelevante Marktinformationen herangezogen.

Für die Vergabe von Hypothekendarlehen gelten Vergaberichtlinien und strenge Vorschriften bezüglich der Bonität. Als Sicherheit von Hypothekendarlehen bestehen Pfandrechte an Grundstücken. Die Vergaberichtlinien knüpfen eine Finanzierung im Regelfall an private Nutzung und erstrangige Absicherung.

Die einzelnen Engagements im Bereich Hypotheken einschließlich Forward-Darlehen unterliegen der regelmäßigen Überwachung. Mithilfe unserer Kontrollverfahren für den Zins- und Tilgungsdienst sowie unseres Mahnverfahrens erhalten wir einen detaillierten Überblick über ausstehende Zahlungen.

Einlagen bei Kreditinstituten erfolgten im Geschäftsjahr 2019 ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen.

Die Kontrahenten der Derivatepositionen verfügen ausnahmslos über ein Investment Grade Rating, sofern die Geschäfte nicht über die Terminbörse Eurex abgewickelt wurden. Das Gegenparteirisiko der Derivategeschäfte wird fortlaufend durch die Stellung von Sicherheiten (Collateral) abgesichert. Für einige OTC-Derivate gelten die Clearingpflicht über zentrale Gegenparteien sowie die Meldepflicht an das Transaktionsregister. AXA stellt die Einhaltung der Anforderungen aus EMIR (European Market Infrastructure Regulation) gruppenweit sicher.

Die AXA Krankenversicherung, wie die gesamte AXA Gruppe, stellte sich im Laufe des Geschäftsjahres weiterhin auf den EU-Ausstieg Großbritanniens (Brexit) ein. Einige Kapitalanlagen der Gesellschaft befinden sich in Großbritannien. Das Fremdwährungsrisiko aus diesen Anlagen wurde mittels Fremdwährungsderivaten abgesichert. Es bleibt jedoch das Risiko der Verluste aufgrund verringerter Nachfrage nach diesen Assets, welches wir im Portfoliokontext als unwesentlich einschätzen. Zur Reduktion operationeller Risiken aus den Transaktionen mit britischen Banken wurden insbesondere im Bereich der Derivate bereits viele Verträge auf die in Kontinentaleuropa ansässigen Banken umgestellt.

Die AXA Krankenversicherung ist zu einem Anteil von 14 % der Kapitalanlagen (auf Marktwertbasis) in Staatsanleihen investiert. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen.

Ebenso halten wir Fremdkapitalinstrumente, die von nationalen und internationalen Banken sowie Unternehmen außerhalb des Finanzsektors emittiert wurden (22 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis). Dieses Exposure wird entweder direkt oder über Fonds, Derivate und strukturierte Produkte gehalten und enthält zu einem geringen Teil nachrangige Instrumente. Die Anlagen in Genussscheine weisen einen Nominalwert von 35 Mio. Euro auf. Zur weiteren Diversifikation dieses Portfolios tätigte unsere Gesellschaft Investitionen in alternative, weniger liquide Assetklassen, unter anderem Infrastruktur-, Mittelstands-, gewerbliche Immobilienfinanzierungen sowie alternative Kreditstrategien. Diese Anlagen werden zum weit überwiegenden Teil als Investment Grade eingestuft. Der Anteil dieser Fremdkapitalfinanzierungen betrug 4 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis.

Über 95 % der festverzinslichen Wertpapiere in unserem Bestand verfügen über ein Investment Grade Rating. Der größte Teil unserer Rentenbestände ist besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte.

Konzentrationsrisiken

Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grund stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis. Für die Überwachung des Liquiditätsrisikos wird darüber hinaus ein Liquiditätsstresstest durchgeführt. Dieser zeigt, dass unsere Gesellschaft auch bei extremen Stressannahmen keinen Liquiditätsengpass zu erwarten hätte.

Insgesamt wird bei der Kapitalanlage auf einen hohen Anteil liquider und fungibler Kapitalanlagen geachtet, damit wir den Verpflichtungen gegenüber unseren Versicherungskunden jederzeit nachkommen können. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf wird auf der Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens Liquidität zur Verfügung gestellt.

Risikosteuerung der Kapitalanlagen

Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen implementiert.

Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz.

Es ist ein strukturierter Anlageprozess definiert, dessen Ziel es ist, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung.

Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird.

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet.

Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert.

Operationelle und sonstige Risiken

Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen.

Unsere Gesellschaft beziehungsweise AXA Deutschland unterscheidet hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Die aus Projekten resultierenden Risiken sind in den einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt.

Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen in die Unternehmenssteuerung ein.

AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum Austausch operationeller Verluste.

Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen, welche signifikante Auswirkungen auf die Risikosituation unserer Gesellschaft haben können, werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit der Rechts- sowie Complianceabteilung bzw. der neuen Organisationseinheit Corporate Oversight. In dieser Einheit sind nun die Funktionen Compliance, Geldwäsche, Datenschutz, Informationssicherheit, physische Sicherheit und operative Resilienz gebündelt, um den gestiegenen Anforderungen wirkungsvoll zu begegnen. IT-Risiken haben ebenso eine große Relevanz im Risikoprofil, insbesondere mit den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit. Zur Identifizierung und Beseitigung von IT Schwachstellen gibt es verschiedene Projekte beziehungsweise Initiativen. Auf diese Weise wird eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im Bereich der IT-Sicherheit gewährleistet. Interne Kontrollprozesse reduzieren Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses.

Darüber hinaus stehen Risiken aus der Einführung von Großprojekten unter besonderer Beobachtung. Bereits während der Projektphase werden erforderliche Maßnahmen identifiziert, sodass entstehende Risiken frühzeitig analysiert und gesteuert werden. Zusätzlich wird das operationelle Risikomanagement über jeden Projektchange informiert, um die Risikolage angemessen beurteilen zu können. Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden.

Ein Vertreter der Funktionen Risk und Compliance ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen.

Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken werden permanent eng überwacht, das Instrumentarium insbesondere an präventiven Maßnahmen ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren.

Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein.

Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Krankenversicherung den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Die im Folgenden genannten Initiativen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage und Zeichnungspolitik werden von den Versicherungsgesellschaften der weltweiten AXA Gruppe gemeinschaftlich getätigt, um die größte Wirkung zu entfalten.

Bereits 2007 haben wir die Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Investieren unterzeichnet und uns damit freiwillig verpflichtet, ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in unseren Investitionsaktivitäten zu berücksichtigen. Wir sind ebenfalls Unterzeichner der Prinzipien für nachhaltige Versicherungen.

Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA. Die Kernaspekte dieser Strategie sind der Einbezug von ESG-Kriterien in jegliche Investitionsentscheidungen, der Ausschluss von Investitionen in gewisse Wirtschaftssektoren (bspw. Kohle, Tabak, Palmöl, Teersand) beziehungsweise einzelne kritische Unternehmen, ambitionierte Ziele für grüne Kapitalanlagen, direkte Investitionen in soziale Projekte, die verantwortliche Wahrnehmung von Aktionärsrechten sowie die strategische Portfolio-Anpassung für mehr Klimaschutz.

Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt, so werden beispielsweise weltweit keine Kohleminen und -kraftwerke versichert.

Darüber hinaus unterstützen wir aktiv die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) mit dem Ziel, Unternehmen zu mehr Transparenz hinsichtlich klimabezogener Finanzrisiken zu bewegen. Ferner sind wir Mitglied der Climate Finance Leadership Initiative sowie des in 2019 gegründeten Bündnisses Net-Zero Asset Owner Alliance mit der Verpflichtung, die CO2-Emissionen unseres gruppenweiten Anlageportfolios bis 2050 auf netto Null zu reduzieren.

In Folge des Brexits und der zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich vereinbarten Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2020 wird unsere Gesellschaft zu Ende dieses beziehungsweise zu Beginn des kommenden Jahres den gegebenenfalls erforderlichen Antrag auf Genehmigung der Erweiterung des Geschäftsgebietes bei der Bundesanstalt für Versicherungsaufsicht stellen.

Die Folgen des Coronavirus können sich negativ auf die Wirtschaft auswirken, die Größenordnung ist jedoch bisher nicht quantifizierbar und hängt vom weiteren Verlauf der Ausbreitung des Virus ab. Derzeit spiegelt sich die Unsicherheit über die möglichen Auswirkungen in einem Rückgang der Anleiherenditen und einem Sinken der Aktienkurse an den Finanzmärkten wider. Die Auswirkungen auf unser versicherungstechnisches Geschäft sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht final abschätzbar.

Kapitalmanagement und Solvabilität

Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können – selbst wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt.

Die AXA Gruppe hat ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung entwickelt, das Ende November 2015 von der französischen Versicherungsaufsicht ACPR (Autorité de Controle Prudentiel et de Résolution) genehmigt wurde und ab dem 1. Januar 2016 als Internes Modell unter Solvency II dient. Zur Sicherstellung der Angemessenheit des entwickelten Internen Modells der AXA Deutschland fand auch im Geschäftsjahr 2019 ein umfassender Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.

Für die Solvabilität unserer Gesellschaft wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen des genehmigten Internen Modells übertrifft die Solvenzposition unserer Gesellschaft die gesetzliche Anforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaft hat keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können dem am 7. April 2020 zu veröffentlichenden Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 2019 1 entnommen werden.

Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den „G-SII Policy Measures“ der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzlichen Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), wird durch die Gruppe sichergestellt.

Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Die Gesamtrisikosituation unserer Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2019 nicht wesentlich verändert. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Risiken bekannt, die den Fortbestand unserer Gesellschaft gefährden. Unserer Einschätzung nach werden alle Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität auch in 2019 eine Überdeckung.

Sonstige Angaben

Besitzverhältnisse

Die AXA Konzern AG ist zu 100 % am gezeichneten Kapital unserer Gesellschaft beteiligt. Zwischen der AXA Konzern AG und unserer Gesellschaft besteht ein Konzernverhältnis im Sinne von § 18 Absatz 1 des Aktiengesetzes.

Zweigniederlassung

Im Berichtsjahr bestand weiterhin die Zweigniederlassung DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG, Wiesbaden.

Zusammenarbeit im AXA Konzern

Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft werden von Dienstleistungsgesellschaften des deutschen AXA Konzerns und der AXA Gruppe ausgeübt. Deshalb verfügt die AXA Krankenversicherung auch nicht über eigene Mitarbeiter.

Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2019 im Rahmen eines neu gefassten Master-Dienstleistungsvertrags vom 15. Dezember 2017 im Wesentlichen durch die AXA Konzern AG erbracht.

Die AXA Versicherung AG, die AXA Lebensversicherung und die Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG stellen uns ihre Vertriebsorganisation zur Verfügung.

Unsere Gesellschaft befindet sich im alleinigen Besitz der AXA Konzern AG. Es besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

Ausblick und Chancen

Aussichten mit gemischten Gefühlen

Im Vergleich zu 2019 dürfte die deutsche Wirtschaft 2020 wieder etwas an Fahrt aufnehmen. Dem Jahreswirtschaftsbericht zufolge steigt das Bruttoinlandsprodukt preisbereinigt um 1,1 %. Auch die staatlichen Investitionen sind seit Jahren auf einem hohen Niveau, zwischen 2020 und 2023 will die Bundesregierung rund 160 Mrd. Euro investieren. Laut einer Wirtschaftsprognose der OECD wird die Wirtschaftsleistung in Deutschland 2020 lediglich um 0,4 % wachsen. Das Bruttoinlandsprodukt soll nach der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung um 0,6 % steigen. Die anhaltenden Handelskonflikte und die Unsicherheit wegen des Brexits verschlechtern die Aussichten für die deutsche Exportindustrie. Einen Aufschwung der Konjunktur sieht die OECD erst in 2021, hier rechnen die Wirtschaftsexperten mit einem Wachstum von 0,9 %.

Der Überschuss der deutschen Haushalte in 2019 dürfte mit 53 Mrd. Euro immer noch gut ausfallen, allerdings ist dieser geringer als im Jahr 2018 wo ein Rekordüberschuss der deutschen Haushalte von 62 Mrd. Euro erzielt wurde. Die Aussichten für 2020 liegen allerdings deutlich unter den Erwartungen der Vorjahre, hier wird mit einem maximalen Budgetüberschuss von 24,3 Mrd. Euro gerechnet.

Zuversichtlich ins neue Jahr gehen unter anderem die Bauindustrie, das Handwerk sowie viele Dienstleistungssparten. In der Automobil-, Chemie- und der Elektroindustrie dürfte sich zumindest der Produktionsrückgang nicht weiter fortsetzen. Lediglich der Maschinenbau sowie die Stahl- und Metallverarbeitung rechnen dagegen mit einer weiterhin sinkenden Auftragslage. Nur noch 13 der 48 vom IW befragten Verbände erwarten, dass ihre Mitgliedsfirmen im neuen Jahr mehr investieren werden als 2019, 14 befürchten einen Rückgang. Ausblickend auf den Beschäftigungsgrad, sollte dieser mehr oder weniger unverändert bleiben – dieser Ansicht ist die relative Mehrheit von 22 Verbänden. Vorausgesetzt, die Wirtschaft bleibt weiterhin stabil.

Versicherungsbranche vor neuen Herausforderungen und moderatem Wachstum in 2020

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird 2020 aus Branchensicht hauptsächlich von drei großen Themenbereichen geprägt sein. Die Notwendigkeit einer tiefgreifenden Reform der privaten Altersvorsorge, die Diskussion über den Klimawandel sowie das Niedrigzinsniveau der Europäischen Zentralbank.

Die Europäische Kommission will mit dem „Green Deal“ bis 2050 klimaneutral werden. Mit Investitionen in alternative Technologien und nachhaltige Lösungen sollen so neue Chance für Unternehmen geschaffen werden. Mit Kapitalanlagen von rund 1,7 Billionen Euro gehören Versicherungsunternehmen zu den größten institutionellen Investoren Deutschlands. Daher dient die Versicherungsbranche als idealer Partner für eine Energiewende. Laut dem GDV wären bei einer Erderwärmung viele Risiken aufgrund eines Temperaturanstiegs nicht mehr versicherbar.

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge soll diese in der Breite gestärkt sowie einfach und effektiver werden. Denn zu einer nachhaltigen Gestaltung von Politik und Gesellschaft gehört auch eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Generationen.

Von besonderer Bedeutung für die Versicherungswirtschaft ist die zukünftige Zinspolitik der EZB. Damit die Versicherer ihre volkswirtschaftliche Funktion der Absicherung existentieller Risiken nachkommen können, müssen die Voraussetzungen für einen stabilen und planbaren Ertrag der Kapitalanlagen durch eine geänderte Zinspolitik geschaffen werden. Der von Frau Lagarde als Chefin der EZB angekündigten Überprüfung der geldpolitischen Strategie steht die Versicherungsbranche optimistisch gegenüber. Themen wie die Globalisierung und die Digitalisierung können unter einem Festhalten an den starren Inflationszielen der EZB nicht gefördert werden.

Insgesamt rechnet der GDV im Jahr 2020 mit einem weniger starken Wachstum als im Jahr 2019. In der Schaden- und Unfallversicherung wird ein Anstieg von 2,5 % prognostiziert, in der privaten Krankenversicherung +2,0 % und der Lebensversicherung +1,2 %.

PKV vor vielen Herausforderungen

Das Umfeld für die PKV und insbesondere für die Vollversicherung wird weiterhin herausfordernd bleiben. Die aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase notwendigen Absenkungen des Unternehmenszinses und die medizinische Inflation, auch in der Pflegeversicherung, werden in Zukunft weitere Beitragsanpassungen notwendig machen und damit das Neugeschäft erschweren und Storno erhöhen. Weiterhin werden allgemeine gesundheitspolitische Debatten Einfluss auf die PKV-Branche haben. Einerseits bieten die Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenzen Chancen für die PKV, aber andererseits dämpfen Debatten über Finanzierbarkeit der PKV-Beiträge im Alter das Interesse an der Vollversicherung. Positiv sieht die Branche trotz politischer Diskussionen über die Krankenversicherung im Öffentlichen Dienst die Entwicklung im Bereich der Beihilfeversicherung und das Geschäft mit Zusatzversicherungen aufgrund der insgesamt günstigen wirtschaftlichen Lage der privaten Haushalte. Eine Neugründung 2017 und Kooperationen insbesondere im Leistungsmanagement sind Aktivitäten innerhalb der Branche, die zeigen, dass die Themen Digitalisierung, Automatisierung und Verbesserung der Prozesse im Fokus stehen. Insgesamt wird für die Branche von einem Beitragswachstum von 2 % für 2020 ausgegangen.

AXA wird die Chancen der Digitalisierung, die traditionelle Stärke in der Vollversicherung und das Wachstumspotenzial in der Zusatzversicherung weiterhin konsequent nutzen

AXA nutzt bereits seit Längerem die Chancen der fortschreitenden Digitalisierung zum Vorteil ihrer Kunden. Die AXA Krankenversicherung erweiterte ihr bereits auch extern sehr gut bewertetes Leistungs- und Gesundheitsmanagement, den „Gesundheitsservice360°“ und das ePortal „Meine Gesundheit von AXA“, um die Patientenversorgung weiter zu verbessern. Papierlose Abrechnung und die digitale Vernetzung von Ärzten, Versicherten und AXA gehören zu den Serviceangeboten.

Ferner gehen wir davon aus, dass die Bundesregierung weiter ihren gesundheitspolitischen Kurs der Fairness gegenüber der PKV fortsetzt. Je mehr Einfluss die PKV auf Qualität, Menge und Preise medizinischer Dienstleistungen hat, umso innovativer, nachhaltiger und damit zukunftsfähiger kann das deutsche Gesundheitssystem werden.

Unsere traditionelle Stärke bei Vollversicherungen im Öffentlichen Dienst sowie für Ärzte und Heilberufe wird fortgeführt und ausgebaut. Mit ActiveMe hat die AXA 2019 ein neues innovatives Produkt für Angestellte und Selbständige auf den Markt gebracht, bei dem der Fokus auf gesundheitsbewusstem Verhalten liegt. Dieses Produkt ist ein weiterer wichtiger Baustein im strategischen Wandel der AXA Krankenversicherung vom reinen Kostenerstatter zum Gesundheitsdienstleister. Das Segment der Zusatzversicherungen ist weiterhin ein strategisches Wachstumsfeld. Hier erwarten wir insbesondere die Fortsetzung der großen Erfolge unserer innovativen Ergänzungsprodukte in den Bereichen ambulante Versorgung, Pflege und Zahn. Außerdem sind wir bestens aufgestellt, die zunehmende Nachfrage nach betrieblicher Krankenversicherung maßgeschneidert zu erfüllen. Ein wesentlicher Teil hiervon ist die Absicherung von ins Ausland entsendeten Mitarbeitern. Gerade in diesem Segment profitieren wir davon, Teil eines Weltkonzerns zu sein.

Unsere flexiblen und umfassenden Angebote belegen unsere gesellschaftliche Verantwortung, Menschen die Möglichkeit zur individuellen Absicherung ihrer finanziellen Lebensrisiken zu geben. AXA wird diese Chancen weiterhin verantwortungsbewusst und konsequent nutzen.

Als Folge der vorher genannten Wachstumspotenziale erwarten wir auch für 2020 ein deutliches Beitragsplus über dem Marktwachstum, das stark durch Beitragsanpassungen im Segment der Pflegepflichttarife geprägt sein wird. Die anhaltende Niedrigzinsphase wird das Kapitalanlageergebnis im laufenden Jahr belasten, sodass wir ein Kapitalanlageergebnis etwas unter dem Vorjahr erwarten. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass das versicherungstechnische Ergebnis im laufenden Jahr leicht über dem von 2019 auslaufen wird. Positiv wirkt sich die auch im Marktvergleich günstige Kostenstruktur aus. So wird auch für 2020 von einer weiterhin deutlich marktunterdurchschnittlichen Verwaltungskostenquote auf dem Niveau von 2019 ausgegangen.

Insgesamt gehen wir daher für 2020 von einem Unternehmensergebnis aus, welches auf dem hohen Niveau von 2019 liegt.

Köln, den 16. März 2020

Der Vorstand

Anlagen zum Lagebericht

Betriebene Versicherungsarten

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit lag im Berichtsjahr unverändert auf dem deutschen Markt und unser Versicherungsangebot umfasst nach wie vor alle wesentlichen Zweige der Krankenversicherung. Wir sind in sehr geringem Umfang in Österreich, Spanien, Polen sowie Luxemburg im freien Dienstleistungsverkehr tätig.

Folgende Versicherungsarten wurden von unserer Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 betrieben:

die Einzel-Krankheitskosten-Vollversicherung (ambulant und stationär)

die selbstständige Einzel-Krankheitskostenversicherung (ambulant und stationär)

die Einzel-Krankentagegeldversicherung

die selbstständige Einzel-Krankenhaustagegeldversicherung

die sonstige selbstständige Einzel-Teilversicherung

die Pflegepflichtversicherung

die Pflegekosten- und Tagegeldversicherung

die geförderte Pflegetagegeldversicherung

die Auslandsreisekrankenversicherung

die Gruppen-Krankenversicherung (nach Einzel- und Sondertarifen)

Die Auslandsreisekrankenversicherung wurde gegen Einmalbeitrag, die übrigen Versicherungsarten wurden gegen laufende Beiträge angeboten.

Für Tarife, die unterschiedliche Beiträge oder Leistungen für Männer und Frauen vorsehen, erfolgte die Kalkulation nach den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) anerkannten statistischen und versicherungsmathematischen Verfahren. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V.: www.pkv.de/statistiken .

Jahresabschluss

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Gewinn und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019

Anhang

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Angaben zur Bilanz

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Angaben

Jahresabschluss

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

in Tsd. Euro 2019 2018
A. Kapitalanlagen
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 23.799 22.733
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1 Anteile an verbundenen Unternehmen 363.114 272.541
2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 347.640 335.916
3 Beteiligungen 710.754 16 608.473
III. Sonstige Kapitalanlagen
1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 7.293.210 6.156.203
2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 7.651.773 7.168.781
3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 1.212.780 1.129.511
4 Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 1.708.116 1.819.439
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 1.830.255 2.145.085
c) Übrige Ausleihungen 407.762 3.946.133 346.460
5 Andere Kapitalanlagen 1.025 20.104.921 18.765.480
20.839.474 19.396.686
B. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an:
1 Versicherungsnehmer 27.822 27.503
2 Versicherungsvermittler 4.905 32.727 5.865 33.368
II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 8
III. Sonstige Forderungen 20.146 56.571
davon an verbundene Unternehmen
2.998 Tsd. Euro (2018: 40.686 Tsd. Euro)
52.873 89.947
C Sonstige Vermögensgegenstände
I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 50.838 286.357
II. Andere Vermögensgegenstände 89.527 85.035
140.365 371.392
D. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 168.441 178.445
21.201.152 20.036.469
Passiva
in Tsd. Euro 2019 2018
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes Kapital
Gezeichnetes Kapital 34.004 34.004
II. Kapitalrücklage 132.146 132.146
III. Gewinnrücklagen
gesetzliche Rücklage 153 153
andere Gewinnrücklagen 16.783 16.936 16.783
IV. Jahresüberschuss
183.086 183.086
B. Nachrangige Verbindlichkeiten 20.000 20.000
C. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
Bruttobetrag 3.405 3.381
davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 3.405 3.381
II. Deckungsrückstellung
Bruttobetrag 19.114.410 17.943.406
davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 19.114.410 17.943.406
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Bruttobetrag 590.359 580.136
davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 2.064 588.295 1.835 578.301
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
erfolgsabhängige
Bruttobetrag 1.084.304 1.080.523
davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 1.084.304 1.080.523
erfolgsunabhängige
Bruttobetrag 19.281 26.680
davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 19.281 26.680
V. Sonstige Versicherungstechnische Rückstellungen
Bruttobetrag 19.016 19.161
davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 19.016 19.161
20.828.711 19.651.452
D. Andere Rückstellungen
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 18.813 18.794
II. Steuerrückstellungen 726 726
III. Sonstige Rückstellungen 8.253 8.430
27.792 27.950
in Tsd. Euro 2019 2018
E. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber:
Versicherungsnehmern 38.528 35.356
Versicherungsvermittlern 3.222 41.750 2.760 38.116
III. Sonstige Verbindlichkeiten 99.812 115.864
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 97.104 Tsd. Euro (2018: 107.104 Tsd. Euro)
davon aus Steuern 35 Tsd. Euro (2018: 27 Tsd. Euro)
davon im Rahmen der Sozialen Sicherheit 49 Tsd. Euro (2018: 73 Tsd. Euro)
141.562 153.980
21.201.152 20.036.469

Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten C.II. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 156 HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 160 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist.

Köln, den 11. März 2020

Der Verantwortliche Aktuar:

Dr. Ralph Maaßen

Gemäß § 128 VAG wird hiermit bestätigt, dass das Sicherungsvermögen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt worden ist.

Köln, den 11. März 2020

Der Treuhänder Hans Riedel

Köln, den 16. März 2020

Der Vorstand

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

Versicherungstechnische Rechnung

in Tsd. Euro
2019 2018
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge 3.258.508 3.131.029
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge 8.965 3.249.543 9.449
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge 24 37
d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer
an den Bruttobeitragsüberträgen 24
3.249.519 3.121.543
2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung 264.317 172.088
3. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Beteiligungen 18.498 10.698
davon aus verbundenen Unternehmen
18.498 Tsd. Euro (2018: 10.698 Tsd. Euro)
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
davon aus verbundenen Unternehmen
7.560 Tsd. Euro (2018: 8.515 Tsd. Euro)
aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten
und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.915 3.140
bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 418.558 421.473 557.827
c) Erträge aus Zuschreibungen 1.118 518
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 171.150 84.326
612.239 656.509
4. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 4.062 4.023
5. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 2.182.115 2.060.365
bb) Anteil der Rückversicherer 7.702 2.174.413 7.614
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 10.223 4.355
bb) Anteil der Rückversicherer 229 9.994 391
2.184.407 2.056.715
6. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Nettorückstellungen
a) Deckungsrückstellung
aa) Bruttobetrag 1.171.004 1.071.984
bb) Anteil der Rückversicherer 1.171.004
b) Sonstige versicherungstechnische Nettorückstellungen –146 –9.893
1.170.858 1.062.091
7. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung
a) erfolgsabhängige 314.418 345.941
b) erfolgsunabhängige 4.823 6.700
319.241 352.641
8. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Abschlussaufwendungen 192.540 185.298
b) Verwaltungaufwendungen 60.262 252.802 60.269
c) davon ab: Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen
aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 1.861 1.727
250.941 243.840
9. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen
und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 23.315 21.130
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 5.803 22.474
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 4.620 8.477
33.738 52.081
10 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung 17.257 33.981
11 Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 153.695 152.814
Nichtversicherungstechnische Rechnung

in Tsd. Euro
2019 2018
Übertrag 153.695 152.814
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Sonstige Erträge 11.312 5.633
2. Sonstige Aufwendungen 36.829 –25.517 25.019 –19.386
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 128.178 133.428
4. Außerordentliche Aufwendungen 4.361 15.065
5. Außerordentliches Ergebnis –4.361 –15.065
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 40.610 38.440
7. Sonstige Steuern 10 40.620 44 38.484
8. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne 83.197 79.880
9. Jahresüberschuss

Anhang

Angaben zur Identifikation gemäß § 264 Absatz 1a HGB

Die Gesellschaft wurde 1962 mit Sitz in Köln gegründet. Die AXA Konzern AG, Köln, hält 100 % des Grundkapitals unserer Gesellschaft. Mit der AXA Konzern AG, Köln, bestehen ein Beherrschungs- und ein Ergebnisabführungsvertrag. Die AXA Krankenversicherung AG ist beim Amtsgericht Köln unter der Nummer HR B 1012 eingetragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss ist nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt.

Aktiva

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken wurden mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bewertet und über die gewöhnliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wurde eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Unter dieser Position ausgewiesene Inhaberschuldverschreibungen wurden wie die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere bewertet.

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, wurden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Zur Beurteilung, ob bei Aktien und Investmentanteilen, die überwiegend Aktien beinhalten, eine dauernde Wertminderung vorliegt sowie eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert erfolgt, kommen folgende Aufgreifkriterien zur Anwendung:.

Der Zeitwert des Wertpapiers liegt in den dem Bilanzstichtag vorangehenden sechs Monaten permanent um mehr als 20 % unter dem Buchwert.
Der Zeitwert des Wertpapiers liegt in den dem Bilanzstichtag vorangehenden zwölf Monaten permanent um mehr als 10 % unter dem Buchwert.

Bei Erfüllung von mindestens einem dieser Aufgreifkriterien erfolgt eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert. Zusätzlich erfolgt eine Beurteilung unter besonderer Berücksichtigung der erwarteten beziehungsweise eingetretenen Zahlungsausfälle aus entsprechenden Wertpapieren.

Investmentanteile, die überwiegend Aktien beinhalten, wurden als eigenständiges Wertpapier angesehen und entsprechend bewertet.

Investmentanteile, die überwiegend Rentenpapiere beinhalten und stille Lasten ausweisen, wurden anhand der erwarteten Rückzahlungen aus den entsprechenden Wertpapieren innerhalb des Fonds auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung hin überprüft.

Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für dasUmlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern der beizulegende Zeitwert wieder gestiegen ist.

Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für dasAnlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, wurden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Agio- und Disagiobeträge wurden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Die dauerhafte Wertminderung eines Wertpapiers wird angenommen, wenn der Zeitwert des Wertpapiers einen Werteverfall aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung des Ratings/der Bonität eines Emittenten aufzeigt und aus diesem Grund von einem (Teil-) Ausfall des Schuldtitels ausgegangen wird.

Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen wurden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen und Einzelwertberichtigungen. Disagiobeträge wurden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Namensschuldverschreibungen wurden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge wurden planmäßig über die Laufzeit erfasst.

Schuldscheinforderungen und Darlehen wurden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge wurden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Übrige Ausleihungen wurden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge wurden planmäßig über die Laufzeit erfasst.

Andere Kapitalanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen.

Optionen wurden mit ihren Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten angesetzt.

Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.

Pauschalwertberichtigungen wurden in Höhe der nach dem Bilanzstichtag voraussichtlich eintretenden Ausfälle aus Erfahrungssätzen der Vorjahre gebildet. Die Pauschalwertberichtigungen wurden aktivisch angesetzt.

Da eine ertragsteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG besteht, wurden die aktiven latenten Steuern der Gesellschaft bei dem Organträger AXA Konzern AG ausgewiesen.

Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Passiva

Die Beitragsüberträge betreffen im Wesentlichen selbst abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherungen gegen Einmalbeitrag. Die auf das Folgejahr entfallenden Beitragsteile sind je Versicherungsvertrag ermittelt. Dabei wurden die bereits im Geschäftsjahr angefallenen Kosten pauschal berücksichtigt.

Die Deckungsrückstellung wurde unter Beachtung von § 341f HGB und der von einem unabhängigen Treuhänder geprüften und der Aufsichtsbehörde vorgelegten technischen Berechnungsgrundlagen errechnet. Als Berechnungsgrundlagen für die Alterungsrückstellung dienten die Sterbetafeln PKV 2004, PKV 2008, PKV 2009, PKV 2010, PKV 2011, PKV 2012, PKV 2013, PKV 2014, PKV 2015, PKV 2016, PKV 2017, PKV 2018, PKV 2019 sowie für die geförderte Pflegezusatzversicherung eine aus den Tafeln des Statistischen Bundesamtes hergeleitete Sterbetafel, für die Basistarife Modifikationen der PKV 2020, für den Standardtarif (Männer) die PKV 2019, für den Standardtarif (Frauen) die PKV2017, für den Standardtarif Beamte (Männer) die PKV 2016 und für den Standardtarif Beamte (Frauen) die PKV 2018 und für die Pflegepflichtversicherung (normal) die Sterbetafel PPV 2019 für die Pflegepflichtversicherung (Beamte) die Sterbetafel PPV 2015. Die Alterungsrückstellung wurde entsprechend den Vorschriften in den technischen Berechnungsgrundlagen ermittelt mit einem Rechnungszins von 2,15% bis 3,5 % und die dem einzelnen Risiko entsprechenden Schadentafeln, Schadenparameter und Grundkopfschäden.

Bestandteil der Deckungsrückstellung ist auch die Alterungsrückstellung, die bei Kündigung eines Vertrages für die Krankheitskostenversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung zum 31. Dezember des Geschäftsjahres und dem gleichzeitigen Abschluss eines entsprechenden neuen Vertrages bei einem anderen privaten Krankenversicherer an den neuen Versicherer übertragen wurde (Übertragungswert).

Die negativen Reserven wurden gegen die positiven aufgerechnet.

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäftes wurde entsprechend § 341g Absatz 3 Satz 2 HGB nach den in den ersten Monaten des laufenden Geschäftsjahres gezahlten Vorjahresschäden bemessen. Der Bedarf für die restliche Zeit wurde anhand der Erfahrungen vorausgegangener Geschäftsjahre pauschal ermittelt. Dabei wurden Rückstände und der Trend des Verhältnisses der Vorjahresleistungen der ersten Monate des Geschäftsjahres zu den Vorjahresleistungen des gesamten Geschäftsjahres aus den vorangegangenen Geschäftsjahren berücksichtigt.

Bei der Ermittlung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden Ansprüche aus Regressen abgesetzt, soweit ihre Realisierbarkeit feststand oder zweifelsfrei bestimmbar war.

Die Rückstellung für die Schadenregulierungsaufwendungen wurde entsprechend den hierzu ergangenen steuerlichen Regelungen gebildet.

Die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung richtete sich nach der auf Basis des § 160 VAG erlassenen Rechtsverordnung (KVAV). Der Verwendung dieser Mittel hat der unabhängige Treuhänder zugestimmt und sie erfolgte nach den vertraglichen Vereinbarungen.

Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten die Rückstellung für Verpflichtungen gegenüber dem Pflegepool gemäß §111 Abs. 1 SGB XI für die private Pflegepflichtversicherung, die Rückstellung für vertragsgemäße Umwandlungsoptionen und die Stornorückstellung, die als Prozentwert der negativen Alterungsrückstellung gebildet wird, und die zusätzlich für Vertragslaufzeiten bis zu fünf Jahren einen Prozentwert des Zillmerbetrages zur Finanzierung von Übertragungswerten, die über die bilanzierte Deckungsrückstellung hinausgehen, umfasst.

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für unmittelbare Pensionszusagen erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen und Rententrendannahmen.

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurden die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen in 2016 geändert. Demnach werden die Pensionsrückstellungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre, vorgegeben durch die deutsche Bundesbank, abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Dabei wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten ist im Anhang unter der Position Passiva, D.I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen angegeben (§ 253 Absatz 6 Satz 3 i. V. m. Satz 1 HGB).

Als Rechnungsgrundlage für die Sterblichkeits- und Invalidisierungsannahmen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH. Die Pensionsrückstellungen werden mit sogenanntem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB verrechnet, welches zum Zeitwert bewertet wird.

Die Anpassungen aus der jährlichen Überprüfung der versicherungsmathematischen Annahmen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Dabei wird das Wahlrecht gemäß Tz. 87 IDW HFA 30 angewendet, das heißt, der Effekt aus der Zinsänderung wird im Zinsergebnis dargestellt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die nachrangigen und anderen Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Absatz 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen, Rechnungsabgrenzungsposten mit Nominalwerten angesetzt.

Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Passivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge und Aufwendungen wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

In Rückdeckung übernommenes Geschäft

Bei dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft führt die Kündigung der Verträge, für die eine Schadenrückstellung gebildet wird, zu einer gegenüber dem Vorjahr unveränderten Schadenrückstellung für eventuell noch ausstehende Schadenzahlungen.

Grundlagen für die Währungsumrechnung

Fremdwährungspositionen wurden mit den Devisenkassamittelkursen zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Für Fremdwährungspositionen gilt folgendes:

Der beizulegende Wert in Euro ergibt sich durch die Umrechnung des beizulegenden Werts in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag.
Die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro basieren auf einem historischen Devisenkurs.
Übersteigt der beizulegende Wert in Euro die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro, so werden die Fremdwährungspositionen weiterhin zu (fortgeführten) Anschaffungskosten angesetzt.
Ergibt sich dagegen im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird
bei monetären Vermögensgegenständen (Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Beteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen und sonstige festverzinsliche Wertpapiere, Sonstige Ausleihungen, Einlagen bei Kreditinstituten) die währungskursbedingte Wertminderung erfasst, jedoch können Änderungen des beizulegenden Werts in Fremdwährung kompensatorisch wirken;
bei nicht-monetären Vermögensgegenständen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an Beteiligungen, Aktien, Anteile an Investmentvermögen und nicht-festverzinsliche Wertpapiere) wird die währungskursbedingte Wertminderung (unter Beachtung einer möglichen kompensatorischen Wirkung des beizulegenden Werts in Fremdwährung) grundsätzlich erfasst, es sei denn, konkrete Anhaltspunkte sprechen gegen eine dauerhafte Wertminderung.

Ergibt sich für monetäre Vermögensgegenstände, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung aufgrund von Währungskursänderungen bilanziert wurde, im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro eine stille Reserve, wird eine Werterhöhung erfasst soweit der beizulegende Wert die Anschaffungskosten nicht übersteigt. Für nicht-monetäre Vermögensgegenstände wird eine Wertaufholung erfasst, sofern die Gründe für den Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes nicht mehr existieren; in diesem Fall stellen die fortgeführten Anschaffungskosten die Obergrenze dar.

Zeitwerte der Kapitalanlagen

Die Offenlegung von Zeitwerten der Kapitalanlagen erfolgte entsprechend den Vorschriften §§ 54 ff. der RechVersV. Die Angaben werden zum Bilanzstichtag erstellt.

Die beizulegenden Zeitwerte für Grundstücke, ihre Bestandteile und ihres Zubehörs sowie für grundstücksgleiche Rechte, Rechte an diesen und Rechte an Grundstücken wurden nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639) ermittelt.

Die beizulegenden Zeitwerte werden regelmäßig anhand von externen Gutachten neu ermittelt. Im Geschäftsjahr wurden die Grundstücke und Bauten turnusmäßig nicht bewertet (im Vorjahr 67 %).

Die beizulegenden Zeitwerte der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden nach dem Ertragswertverfahren, mit Börsenwerten zum Bilanzstichtag oder mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt.

Die beizulegenden Zeitwerte der als Ausleihungen an verbundene Unternehmen klassifizierten Schuldverschreibungen und Darlehen wurden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1–50 Jahre) und der Eonia/Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag – 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2019 ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte der auf den Namen lautenden Papiere wurden anhand der anteiligen Nettoinventarwerte zum Bilanzstichtag ermittelt.

Als beizulegende Zeitwerte für Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden Börsenkurse, Rücknahmepreise oder Nettoinventarwerte per 31. Dezember 2019 verwendet. Für Anteile an offenen Immobilienfonds, die zur Rücknahme ausgesetzt sind, wurden als beizulegende Zeitwerte Rücknahmepreise abzüglich eines angemessenen Risikoabschlages angesetzt.

Als beizulegende Zeitwerte für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden im Wesentlichen die Börsenkurse per 31. Dezember 2019 angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere ohne Börsennotierung wurden auf Grundlage von Discounted-Cash-Flow -Methoden ermittelt.

Die beizulegenden Zeitwerte der Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen wurden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 – 50 Jahre) und der Eonia/Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag – 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2019 ermittelt.

Die beizulegenden Zeitwerte für Schuldscheindarlehen und Namenspapiere, sonstige Ausleihungen und andere Kapitalanlagen wurden anhand anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 – 50 Jahre) und der Eonia/Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag – 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2019 ermittelt.

Die beizulegenden Zeitwerte für strukturierte Produkte und derivative Finanzinstrumente wurden anhand von Börsenkursen oder, falls kein Börsenkurs vorhanden ist, mit marktüblichen Bewertungsmodellen ermittelt.

Einbeziehung in den Konzernabschluss

Durch die Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, verlegten wir einzelne Buchungsschlusstermine und grenzten die Zahlungsvorgänge über die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab. Es ergaben sich dadurch keine wesentlichen Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Angaben zur Bilanz

Entwicklung der Aktivposten A.I. bis III. im Geschäftsjahr 2019 in Tsd. Euro

A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Bilanzwerte Vorjahr Zugänge Umbuchungen
A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 22.733 1.468
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 272.541 99.696
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 335.916 110.291
3. Beteiligungen 16
Summe A.II. 608.473 209.987
A.III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 6.156.203 3.402.983 –1.114
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 7.168.781 512.158
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 1.129.511 178.229
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 1.819.439 148.793
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 2.145.085 180
c) übrige Ausleihungen 346.460 131.964
5. Andere Kapitalanlagen 225 1.114
Summe A.III. 18.765.480 4.374.533
Gesamt 19.396.686 4.585.988
Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte Berichtsjahr
A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 403 23.799
A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.219 321 225 363.114
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 98.566 347.640
3. Beteiligungen 16
Summe A.II. 107.802 321 225 710.754
A.III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2.262.015 740 3.588 7.293.210
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 28.036 1.130 7.651.773
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 94.979 57 38 1.212.780
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 260.117 1.708.116
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 315.009 1.830.255
c) übrige Ausleihungen 70.332 330 407.762
5. Andere Kapitalanlagen 225 89 1.025
Summe A.III. 3.030.714 797 5.175 20.104.921
Gesamt 3.138.516 1.118 5.803 20.839.474
Zeitwerte der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2018 gemäß § 54 RechVersV

in Tsd. Euro
Bilanzwerte zu Anschaffungskosten bilanziert Zeitwerte zum Nennwert bilanziert 2019 Summe
A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 23.799 70.256 0 70.256
A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 363.114 495.709 0 495.709
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 347.640 353.297 0 353.297
3. Beteiligungen 0 0 0 0
Summe A.II. 710.754 849.006 0 849.006
A.III.Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 7.293.210 8.492.653 0 8.492.653
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 7.651.773 8.983.447 0 8.983.447
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 1.212.780 1.373.756 0 1.373.756
4. Sonstige Ausleihungen 3.946.133 4.826.012 0 4.826.012
5. Andere Kapitalanlagen 1.025 1.063 0 1.063
Summe A.III. 20.104.921 23.676.930 0 23.676.930
Summe A. Kapitalanlagen 20.839.474 24.596.192 0 24.596.192
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert 3.756.718
Zeitwerte der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2018 gemäß § 54 RechVersV

in Tsd. Euro
Bilanzwerte zu Anschaffungskosten bilanziert Zeitwerte zum Nennwert bilanziert 2018 Summe
A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 22.733 70.256 0 70.256
A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 272.541 396.415 0 396.415
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 335.916 349.924 0 349.924
3. Beteiligungen 16 45 0 45
Summe A.II. 608.473 746.384 0 746.384
A.III.Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 6.156.203 6.887.175 0 6.887.175
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 7.168.781 7.799.657 0 7.799.657
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 1.129.511 1.244.815 0 1.244.815
4. Sonstige Ausleihungen 4.310.984 4.983.763 0 4.983.763
5. Andere Kapitalanlagen 0 29 0 29
Summe A.III. 18.765.480 20.915.438 0 20.915.438
Summe A. Kapitalanlagen 19.396.686 21.732.078 0 21.732.078
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert 2.335.392

Aktiva

A. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

Der Bilanzwert der fremdgenutzten Grundstücke und Bauten betrug 23,8 Mio. Euro (2018: 22,7 Mio. Euro)

A. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Verb. Unt. und Beteiligung Art der Einzahlungsverpflichtung Chancen und Risiken Offenes Commitment

in Tsd. Euro
Private Equity Fonds Einzahlverpflichtung Einsatz von Private Equity mit der Vorgabe, gezielt unterbewertete Unternehmen zu restrukturieren bzw. im Wert zu steigern, um einen entsprechend guten Exit realisieren zu können. Der Einsatz von Fremdkapital, um von Leverage-Effekten zu profitieren, spielt dabei insbesondere bei Leveraged-Buy-Out-Strategien eine wichtige Rolle. Risiken bestehen vornehmlich in Form von Unsicherheiten bzgl. der Cash-Flows, Liquiditäts-, Bewertungs-, Zins- und Insolvenzrisiken. 489.450
Infrastrukturinvestment Einzahlverpflichtung Infrastrukturinvestments im Rahmen von Infrastructure Debt sind gekennzeichnet durch ihre mitunter lange Laufzeit und ermöglichen stabile und planbare Cash-Flows sowie eine Diversifizierung des Portfolios. Des Weiteren profitiert die Asset-Klasse von umfangreichen staatlichen Investitionsprogrammen. Risiken bestehen vornehmlich in regulatorischen Eingriffen, Liquiditäts-, Finanzierungs- und Bewertungsrisiken, aber auch in Kreditrisiken (Investment Grade). 110.668
Konsumentenkredite Einzahlverpflichtung Investment in ein Portfolio aus Konsumentenkrediten. Hauptrisikotreiber ist die Ausfallwahrscheinlichkeit der privaten Kreditnehmer. 41.254
Immobilienfonds Einzahlverpflichtung Investition in opportunistischen Immobilienfonds mit Fokus in Europa. Durch aktives Management von Projektentwicklungen soll eine überdurchschnittliche Rendite generiert werden. Risiken bestehen in Projektverzögerungen und somit später als geplanten Vermietungen bzw. Verkäufen und im Timing des Managers. 34.377
Sonstige Einzahlverpflichtung weitere Einzahlverpflichtungen 75.458
Gesamt 751.207

Pflichtangaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11 a) HGB

An folgenden Unternehmen waren wir mit mindestens 20% beteiligt:

in Tsd. Euro 2019
AXA Alternative Financing FCP - Subfonds Private Debt, Luxemburg *
Anteil am Gesellschaftskapital 24,20 %
Eigenkapital 63.120
Ergebnis des Geschäftsjahres 3.224
AXA Alternative Participations SICAV II, Luxemburg
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00 %
Eigenkapital 253.297
Ergebnis des Geschäftsjahres 24.743
DATA 4 German Feeder II S.a.r.l, Luxemburg *
Anteil am Gesellschaftskapital 33,00 %
Eigenkapital 94.285
Ergebnis des Geschäftsjahres 1.273
DE RE Holdings LP, Delaware, USA **
Anteil am Gesellschaftskapital 42,00 %
Eigenkapital in Tsd. USD
Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. USD
Development German Feeder III S.C.A. Luxemburg *
Anteil am Gesellschaftskapital 37,50 %
Eigenkapital 6.178
Ergebnis des Geschäftsjahres 2.825
Development Venture IV German Feeder S.C.A. Luxemburg *
Anteil am Gesellschaftskapital 50,00 %
Eigenkapital 1.995
Ergebnis des Geschäftsjahres 1
Ganymed GmbH & Co. Vierte Grundstücksgesellschaft *
Anteil am Gesellschaftskapital 94,90 %
Eigenkapital 32.364
Ergebnis des Geschäftsjahres –309
Pan European Value Added Venture German Feeder S.C.A., Luxembourg *
Anteil am Gesellschaftskapital 50,00 %
Eigenkapital 15.397
Ergebnis des Geschäftsjahres 4.752
Promociones Lladero SA, Barcelona *
Anteil am Gesellschaftskapital 20,86 %
Eigenkapital 48.488
Ergebnis des Geschäftsjahres –1.288
Tulpe B.V., Amsterdam ***
Anteil am Gesellschaftskapital 38,80 %
Eigenkapital
Ergebnis des Geschäftsjahres
win Health Consulting GmbH, Wiesbaden ****
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00 %
Eigenkapital –3
Ergebnis des Geschäftsjahres –4
Zincvale Ltd., Dublin *
Anteil am Gesellschaftskapital 50,00 %
Eigenkapital 33.964
Ergebnis des Geschäftsjahres 587

* Jahresabschluss 2018, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsergebnis noch kein Jahresabschluss 2019 vorlag.

** Die Gesellschaft wurde im ersten Quartal 2019 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2019 vor.

*** Die Gesellschaft wurde im dritten Quartal 2019 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2019 vor.

**** Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation. Die Liquidation wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2019 vor.

A. III. Sonstige Kapitalanlagen

Sonstige Kapitalanlagen Art der Einzahlungsverpflichtung Chancen und Risiken Offenes Commitment

in Tsd. Euro
Forwarddarlehen Hypothekendarlehen Im Zuge der Immobilienfinanzierung bestehen aus zugesagten Baudarlehen Auszahlungsverpflichtungen in Höhe von 111,2 Mio. Euro. Das Geschäft ermöglicht eine Erhöhung des Bestandsvolumens und eine gleichzeitige Erhöhung des Zinsvolumens unter Berücksichtigung eines Ausfallrisikos der Hypothekenbesicherung. 111.209
ggü. Kunden
Private Equity Fonds Einzahlverpflichtung Private Equity Primärfond, der sich dazu verpflichtet hat Private Equity Sekundärfonds Liquidität zur Verfügung zu stellen. In den Sekundärfonds erfolgt der Einsatz von Private Equity mit der Vorgabe, gezielt unterbewertete Unternehmen zu restrukturieren bzw. im Wert zu steigern, um einen entsprechend guten Exit realisieren zu können. Der Einsatz von Fremdkapital, um von Leverage-Effekten zu profitieren, spielt dabei insbesondere bei Leveraged-Buy-Out-Strategien eine wichtige Rolle. Risiken bestehen vornehmlich in Form von Unsicherheiten bzgl. der Cash-Flows, Liquiditäts-, Bewertungs-,Währungs-, Zins- und Insolvenzrisiken. 85.017
Infrastrukturinvestment Einzahlverpflichtung Infrastrukturinvestments sind gekennzeichnet durch ihre lange Laufzeit und ermöglichen stabile und planbare Cash-Flows sowie eine Diversifizierung des Portfolios. Des Weiteren profitiert die Asset-Klasse von umfangreichen staatlichen Investitionsprogrammen. Risiken bestehen vornehmlich in regulatorischen Eingriffen, Liquiditäts-, Finanzierungs- und Bewertungsrisiken, aber auch in Kreditrisiken (Investment Grade). 41.123
Hypotheken Einzahlverpflichtung Es handelt sich hierbei um eine Einzahlungsverpflichtung in ein Portfolio aus besicherten Immobilienkrediten (von staatsbesicherten Hypotheken mit der Intention durch Mieteinnahmen Gewinne zu erzielen). Hauptrisiko in diesem Kontext ist das Vorauszahlungsrisiko sowie Ausfallrisiko durch den Kreditnehmer. 35.867
Gewerbliche Immobilienkredite Einzahlverpflichtung Investition in ein Portfolio gewerblicher Immobilienkredite. Es wird eine Rendite von 3-M-US Libor + 400bps nach Kosten angestrebt. Alle Kredite sind durch eine erstrangige Hypothek besichert. Das Risiko besteht im Ausfallrisiko des Mieters sowie in der ggf. nötigen Verwertung der Immobilie. 27.054
Sonstige Einzahlverpflichtung weitere Einzahlverpflichtungen 242.685
Gesamt 542.954

Zuordnung von Kapitalanlagen zum Anlagevermögen gemäß § 341b Absatz 2 HGB

Auf der Grundlage nachfolgender Darstellungen nimmt die AXA Krankenversicherung AG die Möglichkeit (gemäß § 341b Abs. 2 HGB) in Anspruch, Kapitalanlagen dem Anlagevermögen zuzuordnen, weil sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Kapitalanlagen ist mit Beschluss des Vorstandes der AXA Krankenversicherung AG wie folgt getroffen worden.

1. Im Geschäftsjahr 2019 waren Kapitalanlagen mit einem Buchwert von 14.800,0 Mio. Euro dem Anlagevermögen zugeordnet (2018: 13.337,1 Mio. Euro). Dies entspricht einem Anteil von 71,0 % an den gesamten Kapitalanlagen (2018: 68,8 %).

2. Grundlage für die Bestimmung

Die Bestimmung, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wird aus folgenden Indikatoren abgeleitet:

2.1. Die AXA Krankenversicherung AG ist in der Lage, die dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen so zu verwenden, dass sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen können.

2.2. Aufgrund der laufenden Liquiditätsplanung besitzt die AXA Krankenversicherung AG die Fähigkeit zur Daueranlage der betreffenden Kapitalanlagen.

2.3. Die dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen werden in der Buchhaltung jeweils auf gesonderten Konten von den anderen Wertpapieren getrennt erfasst. Eine depotmäßige Trennung von Anlage- und Umlaufvermögen ist gewährleistet.

3. Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Bei den dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen werden Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (gemäß § 341b HGB) vorgenommen.

Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Aktien, Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Zum 31. Dezember 2019 waren dem Anlagevermögen Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 436,0 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten ausweisen. Die Zeitwerte dieser Kapitalanlagen liegen um 10,6 Mio. Euro unter den entsprechenden Buchwerten. Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Bei Investmentanteilen, die überwiegend Rentenpapiere beinhalten und stille Lasten ausweisen, ergab sich die Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 2.976,9 Tsd. Euro, bei Alternative Investments in Höhe von 504,3 Tsd. Euro und bei Immobilienfonds in Höhe von 60,4 Tsd.Euro.

Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro.

Zum 31. Dezember 2019 waren dem Anlagevermögen Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 150,2 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten ausweisen. Die Zeitwerte dieser Kapitalanlagen lagen um 15,6 Mio. Euro unter den entsprechenden Buchwerten. Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertete Kapitalanlagen

in Tsd. Euro Bilanzwerte 2019 Zeitwerte
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 216.876 223.662
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 6.931.331 8.054.944
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 7.651.773 8.983.447
Summe Wertpapiere 14.799.980 17.262.053
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert 2.462.073

Weiterführende Angaben zu Anteilen bzw. Anlageaktien an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen sind unter der entsprechenden Anhangangabe erläutert.

Weiterführende Angaben zu Kapitalanlagen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werden

Zum 31. Dezember 2019 waren dem Anlagevermögen Anteile an verbundenen Unternehmen mit einem Buchwert von 104,2 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten ausweisen. Die Zeitwerte dieser Kapitalanlagen liegen um 396 Tsd. Euro unter den entsprechenden Buchwerten. Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Bei Anteilen an verbundenen Unternehmen, die stille Lasten ausweisen ergab sich die Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 225,2 Tsd. Euro.

Zum 31.12.2019 waren dem Anlagevermögen Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen mit einem Buchwert von 883,0 Tsd. Euro zugeordnet, die stille Lasten ausweisen. Die Zeitwerte dieser Kapitalanlagen liegen um 430,0 Tsd. Euro unter den entsprechenden Buchwerten. Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Bei Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, die stille Lasten ausweisen ergab sich die Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 38,5 Tsd. Euro.

Zum 31.12.2019 waren dem Anlagevermögen Namensschuldverschreibungen mit einem Buchwert von 47,0 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten ausweisen. Die Zeitwerte dieser Kapitalanlagen liegen um 1.990,8 Tsd. Euro unter den entsprechenden Buchwerten. Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Zum 31.12.2019 waren dem Anlagevermögen übrige Ausleihungen mit einem Buchwert von 174,1 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten ausweisen. Die Zeitwerte dieser Kapitalanlagen liegen um 2.906,8 Tsd. Euro unter den entsprechenden Buchwerten. Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Bei übrigen Ausleihungen, die stille Lasten ausweisen ergab sich die Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 329,9 Tsd. Euro.

Bei anderen Kapitalanlagen, die stille Lasten ausweisen ergab sich die Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 88,8 Tsd. Euro.

Weiterführende Angaben zu Kapitalanlagen, die nach den Grundsätzen des Umlaufvermögens bewertet werden

Im Jahr 2019 ergab sich die Notwendigkeit für eine außerplanmäßige Abschreibung auf einen Immobilienfonds in Höhe von 46,5 Tsd. Euro.

B. I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft

Die Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern liegen mit 27.822 Tsd. Euro auf Vorjahresniveau (2018: 27.503 Tsd. Euro).

B. II. Sonstige Forderungen

in Tsd. Euro 2019 2018
darin enthalten:
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.998 40.686
Noch zuzuordnende Zahlungsvorgänge aufgrund vorgezogener Buchungsschlusstermine 9.742 9.782
Heimfallverpflichtung Bad Pyrmont 3.538 3.062
Fällige Mietforderungen 1.372 1.073
Sonstige Forderungen aus Kapitalanlagen 341 243
Forderungen an die Finanzbehörde 555 390
Übrige sonstige Forderungen 1.600 1.335
Gesamt 20.146 56.571

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich unter anderem um Forderungen aus dem konzerninternen Liquiditätshilfeabkommen.

C. II. Andere Vermögensgegenstände

Die Position „Andere Vermögensgegenstände“ bestand ausschließlich aus vorausgezahlten Versicherungsleistungen.

Passiva

A. I. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der AXA Krankenversicherung AG betrug per 31. Dezember 2019 34.004.400,64 Euro und war in 13.282.969 vinkulierte, auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 2,56 Euro.

B. IV. Rückstellung für die erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung *

in Tsd. Euro Zerlegung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Betrag gemäß § 150 VAG
Rückstellung für erfolgsabhängige Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückserstattung
--- --- --- --- --- ---
Beitragsrückerstattung ** Poolrelevante RfB aus der PPV ** Betrag gemäß § 150 Sonstiges
--- --- --- --- --- ---
(4) VAG
1. Bilanzwerte Vorjahr 1.080.523 26.680
1.1. Umbuchung
2. Entnahme zur Verrechnung
2.1. Verrechnung von Alterungsrückstellungen –252.113 –12.204
2.2. Verrechnung mit laufenden Beiträgen –110
3. Entnahme zur Barausschüttung –58.414 –17
4. Zuführung 314.418 4.805 17
5. Bilanzwerte Geschäftsjahr 1.084.304 19.281
6. Gesamter Betrag des Geschäftsjahres gemäß § 150 VAG 47.559

* Aufstellung gemäß Formblatt 1 des PKV-Verbandes. Der Vorjahreswert der AXA Krankenversicherung AG ist aus der Bilanz ersichtlich.

** Seit 2012 wird der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung aufgrund einer Änderung des Poolvertrages der überwiegende Teil des von uns in der Pflegepflichtversicherung erwirtschafteten Überschusses zugeführt (2019: 47,12 Mio. Euro; 2018: 33,11 Mio. Euro). Bis 2012 wurde diese Zuführung in die Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung vorgenommen.

C. II. Deckungsrückstellung

Bestandteil der Deckungsrückstellung ist auch die Alterungsrückstellung, die bei Kündigung eines Vertrages für die Krankheitskostenversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung zum 31. Dezember 2019 des Geschäftsjahres und dem gleichzeitigen Abschluss eines entsprechenden neuen Vertrages bei einem anderen privaten Krankenversicherer an den neuen Versicherer übertragen wird (Übertragungswert).

D. I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Für die arbeitgeberfinanzierten Pensionszusagen, die im Allgemeinen von der Dienstzeit und dem Entgelt der Mitarbeiter abhängen und die als unmittelbare Pensionszusagen erteilt wurden, wurden Pensionsrückstellungen gebildet. Diese wurden teilweise durch Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB gesichert. Die durch die Unternehmen unwiderruflich auf den Trust, den DBV-Winterthur Vorsorge e. V., übertragenen Finanzmittel wurden ausschließlich zur Bedeckung der von den Mitgliedsunternehmen an deren Mitarbeiter erteilten Pensionszusagen verwendet und waren durch Verpfändung der Ansprüche aus den Vermögenswerten an die Versorgungsberechtigten dem Zugriff etwaiger Gläubiger entzogen. Die Pensionsrückstellungen wurden mit dem Deckungsvermögen verrechnet. Nach § 246 Absatz 2 HGB wurden zudem die Zinsaufwendungen für die Altersversorgung, vermindert um die Zinserträge aus dem Deckungsvermögen, ausgewiesen.

Zusätzlich bestanden Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung. Diesen Pensionsverpflichtungen standen Erstattungsansprüche aus kongruenten, konzerninternen Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe von 219 Tsd. Euro (2018: 223 Tsd. Euro) gegenüber, welche an den Versorgungsberechtigten verpfändet sind. Insofern handelt es sich bei den Rückdeckungsversicherungen um Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Absatz 2 HGB, sodass aufgrund der Saldierung auf einen Bilanzausweis verzichtet werden konnte. Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen entspricht dem steuerlichen Aktivwert und insofern den historischen Anschaffungskosten. Der Aufwand für diese Pensionszusagen war gleich dem Beitragsaufwand zu den Rückdeckungsversicherungen und wird von den Arbeitnehmern getragen.

Seit dem Geschäftsjahr 2016 werden die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten beträgt 2.829 Tsd. Euro (2018: 3.421 Tsd. Euro). Zur Ermittlung dieses Unterschiedsbetrags wurde ein Zins (Siebenjahresdurchschnitt) von 1,96 % (2018: 2,32 %) angesetzt. Für den Unterschiedsbetrag gilt keine Gewinnabführungssperre gemäß des Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 23. Dezember 2016 (BStBl I 2017,41).

in Tsd. Euro 2019 2018
Barwert der Pensionsverpflichtung 35.569 36.699
Unterschiedsbetrag –1.734 –2.113
Zeitwert des Deckungsvermögens –15.022 –15.792
Bilanzierte Nettoverpflichtung 18.813 18.794

Der Zeitwert des Deckungsvermögens entsprach dem Deckungskapital der zugrundeliegenden Rückdeckungsversicherungen und flüssigen Mitteln und damit den Anschaffungskosten.

Darüber hinaus ergab sich insgesamt ein Netto-Zinsaufwand von 1.666 Tsd. Euro (2018: 1.893 Tsd. Euro), der sich aus 2.776 Tsd. Euro (2018: 2.885 Tsd. Euro) Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellung und 1.110 Tsd. Euro (2018: 992 Tsd. Euro) Zinserträgen auf das Deckungsvermögen zusammensetzte.

Gemäß der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EGHGB, die für die Anwendung der BilMoG Vorschriften in Bezug auf Pensionsrückstellungen galt, wird der ursprüngliche Übergangsfehlbetrag bis spätestens 31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel des zum 01. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Fehlbetrages pro Jahr zugeführt. Der zum 31.12.2019 noch nicht ausgewiesene Zuführungsbetrag beläuft sich auf 1,734 Tsd. Euro (2018: 2.113 Tsd. Euro).

Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Berechnungsfaktoren angewandt:

in % 2019 2018
Rechnungszins 2,71 3,20
Rentenanpassung 1,75 1,75
Gehaltsdynamik 2,5 2,5

D. III. Sonstige Rückstellungen

in Tsd. Euro 2019 2018
darin enthalten:
Rückstellungen für Wettbewerbe und Provisionen 5.867 5.294
Rückstellung für IHK-Beiträge 717 718
Rückstellung für Tantiemen und Ertragsbeteiligungen 872 583
Rückstellung sonstige 797 1.835
Gesamt 8.253 8.430

E. I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft

Die Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern beinhalten Beträge aus vorausgezahlten Beiträgen sowie Verbindlichkeiten aus noch nicht erfolgten Leistungsauszahlungen.

E. II. Sonstige Verbindlichkeiten

in Tsd. Euro 2019 2018
darin enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 97.104 107.104
Sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern 35 27
Sonstige Verbindlichkeiten aus Kapitalanlagen 1.007 778
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 49 73
Sonstige Verbindlichkeiten 1.617 7.881
Gesamt 99.812 115.864

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr belief sich auf 99.763 Tsd. Euro (2018: 115.791 Tsd. Euro). Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind nicht vorhanden.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

I.1. a) Gebuchte Bruttobeiträge

in Tsd. Euro 2019 2018
für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft:
- aus
Einzelversicherungen 3.182.714 3.056.795
Gruppenversicherungen 78.524 78.032
Gesamt 3.261.238 3.134.827
- untergliedert nach
laufende Beiträge 3.250.985 3.125.640
Einmalbeiträgen 10.253 9.187
Gesamt 3.261.238 3.134.827
- aus
Krankheitskosten-Vollversicherungen 2.518.754 2.451.469
Krankentagegeldversicherungen 74.791 77.284
Krankenhaustagegeldversicherungen 30.769 32.636
Krankheitskosten-Teilversicherungen 232.472 227.357
Pflegepflichtversicherungen 283.536 229.118
- davon Mitversicherungsvertrag Bahn/Post (GPV) 21.157 23.065
Ergänzende Pflegezusatzversicherungen 104.961 102.105
GEPV 6.051 5.847
Spezielle Ausschnittsversicherungen 10 20
Auslandsreisekrankenversicherungen 9.894 8.992
Gesamt 3.261.238 3.134.828
Pauschalwertberichtigung –2.729 –3.798
3.258.509 3.131.030
in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft:
Gesamtes Versicherungsgeschäft 3.258.509 3.131.030

In den Beiträgen enthalten sind Beitragszuschläge gemäß § 12 Absatz 4a VAG und § 12e VAG in Höhe von 110.490 Tsd. Euro (2018: 111.529 Tsd. Euro).

Die Beiträge betreffen bis auf einen sehr geringen Umfang das Inlandsgeschäft.

Rückversicherungssaldo

Der Rückversicherungssaldo (aktive und passive Rückversicherung) in Höhe von 828 Tsd. Euro (2018: 283 Tsd. Euro) zu Lasten der Rückversicherer setzte sich zusammen aus den Beiträgen des Rückversicherers und den Anteilen des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle, der Veränderung der Schadenrückstellung, den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb und den Veränderungen der Bruttodeckungsrückstellung.

Anzahl der Versicherten Personen

in Euro 2019 2018
gegen laufenden Beitrag
Krankheitskosten-Vollversicherungen 798.938 795.005
Krankentagegeldversicherungen 181.739 186.871
Krankenhaustagegeldversicherungen 470.776 465.849
Krankheitskosten-Teilversicherungen 784.655 772.697
Pflegepflichtversicherungen 857.799 854.015
- davon Mitversicherungsvertrag Bahn/Post (GPV) 56.329 58.324
Ergänzende Pflegezusatzversicherungen 213.395 211.780
GEPV 15.407 14.913
Gesamt gegen laufenden Beitrag 1.720.690 1.721.747
gegen Einmalbeitrag
Krankentagegeldversicherungen 1.292 1.529
Krankheitskosten-Teilversicherungen 5.296 5.306
Spezielle Ausschnittsversicherung 1.111 1.000
Auslandsreisekrankenversicherungen 850.520 816.922
Gesamt gegen Einmalbeitrag 6.588 6835
Gesamt 1 1.727.278 1.728.582

1 Zuordnung der Versicherungstarife gemäß PKV-Verband

I.2. Beiträge aus der Bruttorückstellung für Beitragsrückerstattung

in Euro 2019 2018
für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft:
- aus
Einzelversicherungen 257.953 167.804
Gruppenversicherungen 6.364 4.284
Gesamt 264.317 172.088
- untergliedert nach
laufende Beiträge 110 119
Einmalbeiträgen 264.207 171.969
Gesamt 264.317 172.088
- aus
Krankheitskosten-Vollversicherungen 141.474 158.028
Krankentagegeldversicherungen 547
Krankenhaustagegeldversicherungen 859 35
Krankheitskosten-Teilversicherungen 6.763 38
Pflegepflichtversicherungen 107.461
- davon Mitversicherungsvertrag Bahn/Post (GPV) 306
Ergänzende Pflegezusatzversicherungen 7.761 13.440
Gesamt 264.317 172.088
- aus
erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung 252.113 168.399
erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung 12.204 3.689
Gesamt 264.317 172.088

I.3. c) Zuschreibungen auf Kapitalanlagen

Bei den Kapitalanlagen haben wir 1,1. Mio. Euro (2018: 0,5 Mio. Euro) Zuschreibungen gemäß § 253 Abs. 5 HGB vorgenommen.

I.9. b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen

Bei den Kapitalanlagen sind 5,4 Mio. Euro (2018: 21,9 Mio. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB entstanden.

Bei den Kapitalanlagen sind 46,5 Tsd. Euro (2018: 38,2 Tsd. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 4 HGB entstanden.

II.1. Sonstige Erträge

in Euro 2019 2018
darin enthalten:
Erträge aus Kostenauflösung 10.561 4.967
Erträge aus Auflösung von Wertberichtigung auf Forderungen 582 631
Übrige Erträge 169 36
Gesamt 11.312 5.634

II.5. Außerordentliche Aufwendungen

Aus der Verrechnung von Pensionsrückstellungen aus der AXA Konzern AG resultieren gemäß Art. 67 Absatz 1 EGHGB 3.982 Tsd. Euro (2018: 14.686 Tsd. Euro). Gemäß der Übergangsregelung des Art. 67 Absatz 1 Satz 1 EGHGB wurde den Pensionsrückstellungen ein Betrag in Höhe von 379 Tsd. Euro zu einem Fünfzehntel zugeführt.

II.7. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Im Berichtsjahr wurden Steueraufwendungen in Höhe von 40.610 Tsd. Euro ausgewiesen. Die Position enthielt im Wesentlichen die Gewerbesteuerumlage des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von 47.225 Tsd. Euro (2018: 25.853 Tsd. Euro), die Körperschaftsteuerumlage inklusive ausländischer Quellensteuerumlage des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von 44.478 Tsd. Euro (2018: 24.471 Tsd. Euro), die Umlage für den Solidaritätszuschlag des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von 2.347 Tsd. Euro (2018: 1.246 Tsd. Euro) und eine Erhöhung der aktiven latenten Steuern des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von 53.440 Tsd. Euro (2018: 13.087 Tsd. Euro). Weiterhin wurde aufgrund der Abgabe von Steuererklärungen ein Ertrag aus der Umlage für Körperschaftsteuern für Vorjahre in Höhe von 5.159 Tsd. Euro, ein Ertrag aus der Umlage für den Solidaritätszuschlag für Vorjahre in Höhe von 284 Tsd. Euro sowie ein Ertrag aus der Umlage für Gewerbesteuer in Höhe von 5.564 Tsd. Euro ausgewiesen. In diesem Bezug wurden die latenten Steuern um 11.007 Tsd. Euro gemindert.

Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen

in Tsd. Euro 2019 2018
1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst 110.248 101.732
abgeschlossene Versicherungsgeschäft
2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB 1.740 1.648
3. Löhne und Gehälter 2.595 2.069
4. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung
5. Aufwendungen für Altersversorgung –652 692
Aufwendungen insgesamt 113.931 106.141

Sonstige Angaben

Angaben gem. § 251 HGB

Im Bereich der Pensionsrückstellungen wurden Vermögensgegenstände zur Sicherung auf den DBV Winterthur Vorsorge e. V. übertragen. Zudem erfolgt eine Verpfändung der Erstattungsansprüche aus der Entgeltumwandlung an den Versorgungsberechtigten. Insgesamt beläuft sich die Summe auf 14,8 Mio. Euro (2018: 15,6 Mio. Euro). Gemäß § 285 Nr. 27 HGB schätzen wir das Risiko für die Inanspruchnahme hieraus aufgrund der Solvabilität der AXA Krankenversicherung AG als sehr gering ein.

Angaben gem. § 285 Nr. 3 und 3a HGB

Einzahlungsverpflichtungen bei verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie bei den sonstigen Kapitalanlagen sind in den Erläuterungen zu den entsprechenden Bilanzpositionen angegeben.

Gemäß §§ 124 ff. VAG (alte Fassung bis 31. Dezember 2015) ist unser Unternehmen – über die Mitgliedschaft im Verband der privaten Krankenversicherung e. V. – dem gesetzlichen Sicherungsfonds für Krankenversicherungsunternehmen angeschlossen. Im Krisenfall ist das Unternehmen verpflichtet, diesem Sicherungsfonds die erforderlichen Mittel bis zur Höhe von maximal zwei Promille der versicherungstechnischen Nettorückstellungen zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Dies entsprach einer Verpflichtung in Höhe von 39,3 Mio. Euro.

Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB

Seit dem 1. September 2001 sind im Inland alle Mitarbeiterverträge unserer Gesellschaft auf zum Konzern gehörige Dienstleistungsunternehmen übergegangen. Eine Angabe von Mitarbeiterzahlen entfällt daher.

Angaben gem. § 285 Nr. 9 HGB

Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen 2.659 Tsd. Euro, die des Aufsichtsrates 24 Tsd. Euro. Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 844 Tsd. Euro.

Für diese Personengruppe sind zum 31.12.2019 Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen in Höhe von 10.884 Tsd. Euro passiviert worden. Es wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

Gemäß der Übergangsregelung des Art. 67 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 EGHGB, die für die Anwendung der BilMoG-Vorschriften in Bezug auf Pensionsrückstellungen gilt, bestand ein noch nicht ausgewiesener Zuführungsbetrag in Höhe von 580 Tsd. Euro, welcher bis spätestens zum 31. Dezember 2024 zu mindestens einem Fünfzehntel des zum 1. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Fehlbetrages pro Jahr zugeführt wird.

Angaben gem. § 285 Nr. 11 HGB

Die Gesellschaften, von denen die AXA Krankenversicherung AG mehr als 20% der Anteile besitzt, sind die Bilanzpositionen A.II. aufgeführt.

Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB

Die Abschlussprüfungshonorare teilen sich nach Leistungsarten wie folgt auf:

in Tsd. Euro (inkl. USt.) 2019 2018
Abschlussprüferleistungen 361 351
Summe 361 351

Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht.

Angaben nach § 285 Nr. 19 HGB

Zum Bilanzstichtag befanden sich bei der AXA Krankenversicherung AG keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.

Angaben gemäß § 285 Nr. 21 HGB

Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.

Angaben gemäß § 285 Nr. 24 und 25 HGB

Die Angaben zu Rückstellungen und Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie zu der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden wurden in den Erläuterungen zu den entsprechenden Bilanzpositionen aufgeführt.

Angaben nach § 285 Nr. 26 HGB

Weiterführende Angaben zu Anteilen beziehungsweise Aktien an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches, aufgegliedert nach Anlagezielen:

in Mio. Euro Marktwert Buchwert Reserven/Lasten Auschüttungen im Geschäftsjahr
Alternative Investments 351 337 14 10
Aktienfonds 1.152 1.116 37 16
Immobilienfonds 707 624 84 19
Rentenfonds 6.282 5.217 1.065 23
Gesamt 8.493 7.293 1.199 68

Zum 31. Dezember 2019 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 126,8 Mio. Euro (2018: 39,2 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Alternative Investment ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet waren, stille Lasten in Höhe von 4,8 Mio. Euro (2018: 4,3 Mio. Euro) aus.

Zum 31. Dezember 2019 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 194,5 Mio. Euro (2018: 111,2 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Immobilienfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet waren, stille Lasten in Höhe von 0,1 Mio. Euro (2018: 0,1 Mio. Euro) aus.

Zum 31. Dezember 2019 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 243,7 Mio. Euro (2018: 105,7 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Rentenfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet waren, stille Lasten in Höhe von 5,6 Mio. Euro (2018: 3,5 Mio. Euro) aus.

Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich der erwarteten Rückzahlungen von vorübergehenden Wertminderungen der Anteile beziehungsweise Aktien an Investmentvermögen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Bei einzelnen Fonds bestehen Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, da sie nur wöchentlich bzw. mit einer Frist von 40 Tages zum Quartalsletzten zurück gegeben werden können.

Angaben gem. § 285 Nr. 33 HGB (Nachtragsbericht)

Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2019 sind bei unserer Gesellschaft keine Vorgänge eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben.

Aufsichtsrat

Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB

Antimo Perretta

Vorsitzender

CEO European Markets, AXA GIE

Herrliberg, Schweiz

Christine Theodorovics (seit 17. Juni 2019)

Stellv. Vorsitzende (seit 4. Juli 2019)

Chief Strategic Development Officer Europe, AXA GIE

Thalwil, Schweiz

Claudio Gienal (bis 14. Juni 2019)

CEO AXA UK & Ireland

Walton-On-Thames, Großbritannien

Oliver Koll

Angestellter

Bedburg

Vorstand

Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB

Dr. Alexander Vollert

Vorsitzender

Vorstandsvorsitz

Kundenmanagement (seit 1. Januar 2019)

Finanzen (kommissarisch vom 07. Oktober 2019 bis 11. Dezember 2019

People Experience (kommissarisch vom 07. Oktober 2019 bis 11. Dezember 2019)

Dr. Klaus Endres

Operations

Dr. Nils Kaschner (bis 06. Oktober 2019)

Finanzen

People Experience

Kai Kuklinski

Vertrieb

Dr. Stefan Lemke

Informationstechnologie / Digitalisierung

Dr. Thilo Schumacher

Krankenversicherung

Dr. Marc Daniel Zimmermann (seit dem 12.Dezember 2019)

Finanzen

People Expierence

Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB und § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Nach den vorliegenden Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG hält die AXA Konzern AG, Köln, 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft.

Im Verhältnis zur AXA Konzern AG, Köln, sind wir ein Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 AktG.

Die AXA Krankenversicherung AG, Köln und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der AXA S.A. Paris, als kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, zum 31. Dezember 2016 einbezogen. Der Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorités des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger AXA Konzern AG befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB veröffentlicht.

Köln, den 16.März 2020

Der Vorstand

Dr. Vollert

Dr. Endres

Kuklinski

Dr. Lemke

Dr. Schumacher

Marc Daniel Zimmermann

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft, Köln

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft, Köln, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

[1] Bewertung der Kapitalanlagen

[2] Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Krankenversicherung

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

(1) Sachverhalt und Problemstellung

(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

(3) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

[1] Bewertung der Kapitalanlagen

(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Kapitalanlagen in der Bilanz in Höhe von € 20,8 Mrd. (98,3 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Bei Kapitalanlagen, deren Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt (wie z.B. bei Immobilien, bei nicht börsennotierten Beteiligungen, bei Derivaten, bei Asset Backed Securities sowie bei sonstigen strukturierten und illiquiden Anleihen), besteht aufgrund der Notwendigkeit der Verwendung von Modellberechnungen ein erhöhtes Bewertungsrisiko. In diesem Zusammenhang sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen zu treffen. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Kapitalanlagen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Kapitalanlagen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sowie der erheblichen Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Kapitalanlagen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Kapitalanlagen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen die von der Gesellschaft verwendeten Modelle und die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Bewertungsexpertise für Kapitalanlagen, unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen und Erfassung des Ergebnisses aus Kapitalanlagen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Kapitalanlagen vorgenommen. Wir haben unter anderem auch die zugrundeliegenden Wertansätze und deren Werthaltigkeit anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Darüber hinaus haben wir die von der Gesellschaft erstellten bzw. eingeholten Bewertungsgutachten (einschließlich der angewendeten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen) für die wesentlichen Beteiligungen der Gesellschaft gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen sind in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ und „Angaben zur Bilanz“ des Anhangs enthalten.

[2] Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Krankenversicherung

(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter den Bilanzposten Deckungsrückstellung, Rückstellung für Beitragsrückerstattung, Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und sonstige versicherungstechnische Rückstellungen versicherungstechnische Rückstellungen in Höhe von insgesamt € 20,8 Mrd. (98,2 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind neben den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften auch eine Vielzahl an aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der Rückstellungen zu berücksichtigen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen verlangt von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, der Komplexität der anzuwendenden Vorschriften und der zugrundeliegenden Berechnungen sowie der erheblichen Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von der Gesellschaft verwendeten Methoden und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung von versicherungstechnischen Rückstellungen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen vorgenommen. Wir haben unter anderem auch die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrunde liegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Rückstellungen anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden überprüft. Weiterhin haben wir die Periodenabgrenzungen, die Bindung und Verwendung von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Entnahmen sowie Zuführungen der versicherungstechnischen Rückstellungen nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir Bestätigungen des Treuhänders für durchgeführte Beitragsanpassungen eingesehen und abgestimmt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen sind in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ und „Angaben zur Bilanz“ des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden vom Aufsichtsrat am 9. April 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. April 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1998 als Abschlussprüfer der AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft, Köln, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ludger Koslowski.“

Düsseldorf, den 17. März 2020

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Ludger Koslowski, Wirtschaftsprüfer

ppa. Caroline Gass, Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des gesamten Jahres 2019 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährliche Berichte und in zwei Sitzungen sowie drei schriftlichen Beschlussverfahren wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes (AktG) über die allgemeine Geschäftsentwicklung sowie über grundlegende Fragen der Geschäftsführung unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstandes, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, sind in den Sitzungen vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert worden.

In der bilanzfeststellenden Sitzung am 9. April 2019 befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit dem Bericht des Vorstands über den Geschäftsverlauf 2018 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die endgültige Planung für das Geschäftsjahr 2019 vor, die eingehend erörtert wurde. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat zudem ausführlich über die Risikosituation der Gesellschaft, den Verlauf der letzten Beitragsanpassung sowie den aktuellen Stand zu den anhängigen Gerichtsverfahren zur Unabhägigkeit des mathematischen Treuhänders bzw. den Anforderungen an die Begründung einer Beitragsanpassung. In einem schriftlichen Umlaufverfahren im Juli 2019 waren Aufsichtsratsangelegenheiten und in weiteren Umlaufverfahren im August und Oktober 2019 Vorstandsangelegenheiten zu beschließen. In seiner Sitzung am 28. November 2019 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den bisherigen Geschäftsverlauf im laufenden Jahr und gab einen Kurzbericht über die vorläufige Planung 2020. Ein weiterer Schwerpunkt der Berichterstattung durch den Vorstand bildete erneut der Überblick über die Verfahren zur Unabhängigkeit des Treuhänders, die Begründung und Kalkulation der Beitragsanpassung.

Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem Vorstand in Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat zudem im Geschäftsjahr 2019 die gemäß dem Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungaufsicht zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung durchgeführt und sich mit dem Thema Entwicklungsplan befasst.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht sowie die Solvabilitätsübersicht für das Geschäftsjahr 2019 sind von der vom Aufsichtsrat zum Abschlussprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der bilanzfeststellenden Sitzung zusätzlich mündlich erläutert und Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht und die Erläuterungen zustimmend zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Er billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist.

Im vergangenen Jahr sind im Vorstand und im Aufsichtsrat Personalveränderungen eingetreten. Herr Claudio Gienal, CEO der AXA UK und Irland, ist mit Wirkung zum 14. Juni 2019 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Frau Christine Theodorovics, Chief Strategic Development Officer Europe, AXA GIE, ist mir Wirkung zum 17. Juni 2019 zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt worden. Herr Dr. Nils Kaschner ist aufgrund seines Wechsels zur AXA S.A. mit Wirkung zum Ablauf des 6. Oktober 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden. Herr Dr. Marc Daniel Zimmermann ist mit Wirkung zum 12. Dezember 2019 zum Mitglied des Vorstands bestellt worden.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat für deren erfolgreiche Tätigkeit in den vergangenen Jahren.

Dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienstleistungsgesellschaften, die für unsere Gesellschaft tätig geworden sind, gilt für ihre Leistung im Jahr 2019 unser ganz besonderer Dank.

Köln, den 1. April 2020

Für den Aufsichtsrat

Antimo Perretta, Vorsitzender

Christine Theodorovics

Oliver Koll

Impressum

Herausgeber:

AXA Krankenversicherung AG

Colonia-Allee 10-20

51067 Köln

Tel.: 0800 3203205

Fax: 0800 3557035

E-Mail: [email protected]

Internet: www.axa.de

Redaktion:

AXA Konzern AG, Köln

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