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AXA — Annual Report 2018
Jul 17, 2019
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Annual Report
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Publication
AXA easy Versicherung AG
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Kennzahlen
| AXA Konzern | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Konzerneinnahmen (IFRS) 1) | ||
| - in Tsd. Euro | 10.714.767 | 10.665.363 |
| AXA easy Versicherung AG | 2018 | 2017 |
| Bruttobeitragseinnahmen | ||
| - in Tsd. Euro | 87.292 | 71.801 |
| Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle | ||
| - in Tsd. Euro | 79.424 | 69.771 |
| - in Prozent der verdienten Bruttobeiträge | 91,4% | 97,2% |
| Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb | ||
| - in Tsd. Euro | 10.778 | 10.592 |
| - in Prozent der verdienten Bruttobeiträge | 12,3% | 14,8% |
| Bruttoschadenrückstellungen | ||
| - in Prozent der Bruttoschadenzahlungen | 99,1% | 94,5% |
| Versicherungstechnische Bruttorückstellungen | ||
| - in Prozent der Bruttobeitragseinnahmen | 73,4% | 67,3% |
| Kapitalanlagen | ||
| - in Tsd. Euro | 3.883 | 3.345 |
| Nettoverzinsung | ||
| - in Prozent | 0,8% | 0,5% |
| Ergebnis vor Verlustübernahme / Gewinnabführung | ||
| - in Tsd. Euro | –256 | –212 |
| Gezeichnetes Kapital | ||
| - in Tsd. Euro | 3.500 | 3.500 |
| Eigenkapital | ||
| - in Tsd. Euro | 4.309 | 4.309 |
1 Ohne die AXA ART Versicherung AG
Hinweis:
Als Folge von Rundungen können sich bei der Berechnung von Summen und Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.
Aufsichtsrat
Dr. Thilo Schumacher
(bis 31. Dezember 2018)
Vorsitzender
Mitglied des Vorstandes der
AXA Konzern AG
Köln
Dr. Daniel Schulze Lammers
stellv. Vorsitzender
Leiter SUHK der
AXA Konzern AG
Köln
Dr. Marc-Daniel Zimmermann
(Finanzexperte)
Leiter Controlling der
AXA Konzern AG
Köln
Dr. Nils Reich
(seit 1. Januar 2019)
Mitglied des Vorstandes der
AXA Konzern AG
Köln
Vorstand
Dr. Michael Bongartz
Vorstandsvorsitzender
Konzernkommunikation, Recht,
Produktmanagement,
Unternehmensentwicklung, Verarbeitung /
Schaden, Informationssysteme (EDV),
Projektmanagement, Compliance
Mathematik, Kapitalanlagen
(bis 14. Januar 2018)
Rückversicherung
(bis 28. Februar 2018)
Risikomanagement
(seit 15. Januar 2018)
Marc Lüke
Vertrieb, Marketing
Rückversicherung
(seit 1. März 2018)
Stefan Rupp
Finanzen, Personal, Revision,
Rechnungswesen, Planung, Controlling,
Steuern, Betriebsorganisation
Risikomanagement
(bis 14. Januar 2018)
Mathematik, Kapitalanlagen
(seit 15. Januar 2018)
Lagebericht
Geschäfts- und Rahmenbedingungen
Deutsche Wirtschaft im längsten Aufschwung seit einem halben Jahrhundert
Die deutsche Wirtschaft zeigte sich wie auch in den Vorjahren im Jahr 2018 sehr robust. Dabei hat der seit neun Jahren anhaltende Aufschwung allerdings zuletzt an Dynamik eingebüßt, getrieben durch produktionsseitige Probleme der Automobilindustrie, insbesondere im dritten Quartal, ungünstigere außenwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Kapazitätsengpässe. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 2018 um 1,5 % höher als im Vorjahr. In den beiden vorangegangenen Jahren war das preisbereinigte BIP jeweils um 2,2 % gestiegen.
Damit zeigt die längerfristige Betrachtung, dass das deutsche Wirtschaftswachstum im Jahr 2018 weiterhin über dem Durchschnittswert der vergangenen zehn Jahre von 1,2 % lag. Im europäischen Vergleich lag das deutsche Wirtschaftswachstum im Jahr 2018 unter dem Durchschnitt. Die Herbstprognose der Europäischen Kommission geht für die 19 Länder der Eurozone von einem BIP Wachstum in Höhe von 2,1 % aus.
Für Deutschland kamen die Wachstumsimpulse in 2018 erneut vorrangig aus dem Inland. Die privaten Haushalte steigerten ihre Konsumausgaben gegenüber dem Vorjahr um 1,0 %. Die staatlichen Konsumausgaben stiegen mit 1,1 % unterdurchschnittlich. Die preisbereinigten Bruttoinvestitionen stiegen 2018 überdurchschnittlich um 4,8 %. In Ausrüstungen – das sind vor allem Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge – wurde preisbereinigt 4,5 % mehr investiert als im Vorjahr.
Die Bruttowertschöpfung ist in 2018 nahezu in allen Wirtschaftsbereichen gestiegen. Dabei lag die konjunkturelle Dynamik im Dienstleistungsbereich erstmals seit fünf Jahren über der im produzierenden Gewerbe.
Erbracht wurde die Wirtschaftsleistung von im Jahresdurchschnitt 44,8 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland. Das waren nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes 562.000 oder 1,3 % mehr als im Jahr zuvor. Das ist der höchste Stand seit der deutschen Wiedervereinigung. Dieser Anstieg resultiert aus einer Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Der größte Beitrag resultiert aus zugewanderten Arbeitskräften, die altersbedingte demografische Effekte ausgleichen konnten. Erkennbar nehmen die Zuwanderungszahlen jedoch allmählich ab.
Im Jahresdurchschnitt 2018 waren in Deutschland nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 2,34 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Damit reduzierte sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 193.000.Die Arbeitslosenquote sank im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte auf 5,2 %.
Zur Hochkonjunkturphase passt auch die im Jahr 2018 weiter anziehende Lohn- und Verbraucherpreisentwicklung. Die Verbraucherpreise in Deutschland erhöhten sich im Jahresdurchschnitt 2018 ähnlich wie im Vorjahr um 1,9 %. Von 2014 bis 2016 hatten die Jahresteuerungsraten noch jeweils unterhalb von einem Prozent gelegen.
Zum Ende des dritten Quartals 2018 belief sich das Geldvermögen der privaten Haushalte nach Angaben der Deutschen Bundesbank auf 6.053 Mrd. Euro. Ende 2017 hatte das Geldvermögen 5.880 Mrd. Euro betragen. Anhaltend hoch war dabei die Präferenz für liquide oder als risikoarm empfundene Anlageformen. Die Mittel flossen erneut vor allem in Bargeld und Einlagen, gefolgt von Ansprüchen gegenüber Versicherungen. Auch das Engagement in Aktien und Investmentfondsanteilen war weiterhin ausgeprägt, schwächte sich allerdings gegenüber dem Vorjahr ab.
Kapitalmarktentwicklung
Das Jahr 2018 war ein schwieriges Jahr am Kapitalmarkt. Zwar führte insbesondere der positive Impuls der US-Steuerreform zu starken Wachstumszahlen in den USA, im Jahresverlauf gerieten jedoch steigende Unsicherheiten hinsichtlich der Entwicklung der globalen Konjunktur in den Fokus. Belastende Faktoren waren der Handelskonflikt zwischen den USA und China sowie in Europa die Zunahme von politischen Unsicherheiten.
Der Zinsmarkt war von dem anhaltenden extremen Niedrigzinsumfeld geprägt. Ein Treiber ist unverändert die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank. Zwar lief im Euroraum zum Jahresende das Anleihenkaufprogramm aus, allerdings werden erste Zinserhöhungen der EZB grundsätzlich nicht vor Spätsommer 2019 erwartet. Die US-Notenbank setzte die Straffung der Geldpolitik mit insgesamt vier Zinserhöhungen fort. Die gestiegene Zinsdifferenz zwischen kurzfristigen Zinsen in Europa und in den USA führte zu einem weiteren Anstieg der Absicherungskosten für das Wechselkursrisikos von Kapitalanlagen in USD. Zum Jahresende führte die Flucht in sichere Häfen zu einem erneuten Renditerückgang bei Bundesanleihen und US-Staatsanleihen.
In Europa haben insbesondere mit der überraschenden Regierungsbildung in Italien und dem gestiegenen Risiko eines ungeordneten Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union die politischen Unsicherheiten wieder zugenommen. Im Jahresverlauf wertete der Euro gegenüber dem US Dollar ab. Zum Jahresende nahmen aber auch in den USA die politischen Unsicherheiten zu. Der Haushaltsstreit führte schließlich zur Stilllegung von Regierungsbehörden.
Ein sich eintrübender Wachstumsausblick, steigende politische Unsicherheiten sowie die Straffung der Geldpolitik waren auch die wesentlichen Treiber der negativen Entwicklung der wichtigsten Aktienindices.
| 31.12.2017 | 31.12.2018 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| Zinsen | 10 Jahre Swap | 0,89% | 0,81% | -0,08%-Pkte. |
| 10 Jahre Bundesanleihe | 0,42% | 0,24% | -0,18%-Pkte. | |
| Aktien | EuroStoxx 50 | 3.504 | 3.001 | -14,4% |
| S&P 500 (USA) | 2.766 | 2.506 | -9,4% | |
| Währung | EUR/USD | 1,2 | 1,2 | -4,2% |
| EUR/GBP | 0,9 | 0,9 | +1,1% |
Gutes Jahr für die deutsche Versicherungswirtschaft
Die Versicherungswirtschaft hat 2018 die eigenen Prognosen aus dem Vorjahr übertroffen. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft stiegen die Beitragseinnahmen der rund 450 Branchenunternehmen 2018 um 2,1 % auf 202,2 Mrd. Euro. Damit wurde erstmals die Marke von 200 Milliarden Euro überschritten. Die Zukunftsprognose des GDV war für das Jahr 2018 dagegen von einem stabilen Beitragswachstum von 1,3 % ausgegangen.
Der Blick auf die unterschiedlichen Sparten zeigt ein differenziertes Bild. Die Wettbewerbssituation der Lebensversicherer bleibt aufgrund der marktdurchschnittlich geringen Gesamtverzinsung der Kapitalanlagen schwierig. Dabei konnte allerdings gegenüber dem im Vorjahr mit -0,1% leicht rückläufigem Geschäft im Geschäftsjahr 2018 wieder ein solides Beitragswachstum von 1,4 % erzielt werden. Dies entspricht einem Beitragsvolumen von 91,9 Mrd. Euro. Die Einnahmen durch neu abgeschlossene Verträge mit laufenden Beiträgen erhöhten sich um 1,9 %, während das Einmalbeitragsgeschäft um 3,7 % gesteigert werden konnte. Einen weiter wachsenden Anteil in der Lebensversicherung machen Produkte mit alternativen Garantiekonzepten aus. Im Neugeschäft entfallen darauf inzwischen knapp 58 %. Damit ist der Anteil gegenüber dem Vorjahr um weitere acht Prozentpunkte gestiegen.
Die gesamten Beitragseinnahmen der privaten Krankenversicherung legten um 1,7 % auf 39,7 Mrd. Euro zu. Dabei entfielen auf die Krankenversicherung 37,1 Mrd. Euro, ein Plus von 1,8 %. In der Pflegeversicherung kletterten die Einnahmen um 0,2 % auf 2,6 Mrd. Euro. Die ausgezahlten Versicherungsleistungen haben sich in 2018 um 5,5 % auf 28,7 Mrd. Euro erhöht. Mit einer Gesamtzahl von 34,6 Millionen Voll- und Zusatzversicherungen konnte sich der Bestand um 300.000 Versicherungen erhöhen. Die Zahl der Zusatzversicherungen stieg um 1,2 % auf 25,8 Millionen, die Zahl der Vollversicherungen blieb stabil bei knapp 8,8 Millionen Versicherungen.
Die weiterhin günstige wirtschaftliche Lage der privaten Haushalte wirkt sich stützend auf die Geschäftsentwicklung der Schaden- und Unfallversicherer aus. Hier konnte laut Hochrechnung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft eine Beitragssteigerung von 3,3 % erzielt werden. Die Bruttobeträge beliefen sich damit auf 70,6 Mrd. Euro. Ein besonders großes Beitragswachstum konnte bei der privaten Sachversicherung (+5,0 %) und dabei insbesondere bei der Wohngebäudeversicherung (+6,5 %) erzielt werden. In der Kraftfahrtversicherung verliert die Entwicklung der Beitragseinnahmen mit einem Wachstum von +3,2 % (Vorjahr + 4,0 %) allerdings etwas an Dynamik. Erheblich höher als das Beitragswachstum war in 2018 allerdings der Anstieg der Leistungen auf inzwischen über 53,5 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 6,8 %. Die größten Leistungsanstiege gab es dabei im Bereich Industrie/Gewerbe/Landwirtschaft (+30 %) und der Wohngebäudeversicherung (+20 %). Ursächlich ist eines der schwersten Sturmjahre der vergangenen 20 Jahre und mehrere Feuergroßschäden. Mit einem versicherungstechnischen Gewinn von hochgerechnet 2,6 Milliarden Euro haben die Branchenunternehmen 2018 insgesamt erneut schwarze Zahlen geschrieben.
Niedrigzinsen, Digitalisierung
Weiterhin niedrige Zinsen und die an Fahrt aufnehmende Digitalisierung sind die drängendsten Themen der Versicherungsbranche.
Die Niedrigzinspolitik stellt die Versicherungsbranche weiter vor große Herausforderungen. Zwar wird an der einen oder anderen Stelle bereits über einen möglichen Ausstieg aus der ultraexpansiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank diskutiert und entsprechend ist auch das Anleihekaufprogramm Anfang 2018 zunächst reduziert worden und wurde Ende des Jahres dann komplett gestoppt. Die Wende hin zu höheren Leitzinsen wollen die Währungshüter allerdings frühestens im Herbst 2019 einläuten. Da bei unveränderter Berechnungsmethodik der Zinszusatzreserve auch bei steigenden Kapitalmarktzinsen bis zu 130 Mrd. Euro in den nächsten fünf Jahren branchenweit zuzuführen gewesen wären, hat der Gesetzgeber die Berechnung im Interesse von Versicherten und Versicherer angepasst. Die ursprünglich geplante Sicherungsfunktion bleibt auch nach der Anpassung voll erhalten. Die Reserve wächst künftig allerdings in einem angemessenen Tempo, so dass für das Jahr 2018 noch mit einer branchenweiten Zuführung von 5 Mrd. Euro gegenüber der ursprünglich erwarteten Zuführung in Höhe von 20 Mrd. Euro gerechnet wird.
Die Digitalisierung in der Versicherungsbranche schreitet mit großen Schritten voran. Sie verändert die Branche mit hoher Geschwindigkeit und grundlegend. Geschäftsmodelle, Strukturen und Vertriebskanäle stehen dabei gleichermaßen auf dem Prüfstand. Sogenannte Insurtechs drängen auf den Markt. Wichtige Zukunftsthemen für den Sektor sind Big Data, Blockchain, künstliche Intelligenz und Cybercrime.
Unser Unternehmen
Die AXA easy Versicherung AG bietet Information, Angebotserstellung und Vertragsabschluss zu Kraftfahrtversicherungen über das Internet und ist somit essentieller Bestandteil des Multikanalkonzepts des AXA Konzerns in Deutschland. In ihrem siebten kompletten Geschäftsjahr erzielte die AXA easy Versicherung im direkten inländischen Privatkundengeschäft gebuchte Beiträge in Höhe von 87.292 Tsd. Euro (2017: 71.801 Tsd. Euro) und wuchs somit um 21,6 %.
Der Anteil des Online-Geschäfts im Kraftfahrtversicherungsmarkt ist nach mehreren Jahren starken Wachstums in 2018 stagniert, wobei nicht von einer grundsätzlichen Trendumkehr ausgegangen wird. Trotz eines steigenden Wettbewerbsdrucks in der Kraftfahrtversicherung konnten wir durch die gute Positionierung unseres Produkts mobil online 2.0 ein Bestandswachstum von 20 Tsd. Verträgen erzielen.
Starke Ratings im AA-Bereich
Die AXA Gruppe mit Hauptsitz in Frankreich gehört zu den stabilsten globalen Finanzdienstleistern. Die drei großen Ratingagenturen bescheinigen ihr seit Langem eine hohe Finanzkraft. Deren Einstufungen können indirekt auch für die Kerngesellschaften der deutschen AXA Konzern AG herangezogen werden. Standard & Poor’s Ratings Services hat zuletzt am 11. September 2018 seine Financial Strength Rating-Entscheidung für AXA unverändert auf AA- belassen und diese wie im Vorjahr mit einem stabilen Ausblick versehen. Am 24. Mai 2018 hatte Fitch sein AA- Insurer Financial Strength Rating ebenfalls mit stabilem Ausblick für die AXA Gruppe wieder bekräftigt. Moody’s bewertet AXA in seinem Insurance Financial Strength Rating vom 13. September 2018 weiterhin mit Aa3, möchte allerdings zunächst die Finanzierung des Erwerbs der XL Group Ltd. durch die AXA in Paris abwarten und hat den Ausblick daher auf negativ gesetzt.
Entwicklung des Geschäftsverlaufs im Vergleich zu den Erwartungen
Die Erwartungen zu den Beitragseinnahmen konnten trotz eines schwierigeren Marktumfelds für Kraftfahrzeugversicherungen nahezu erfüllt werden. Die Reduktion der Schadenquote fiel wegen der weiterhin hohen Inflation bei Ersatzteilkosten etwas niedriger aus als geplant. Wegen geringerer Abschluss -und Verwaltungskosten lagen die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb unter Plan. Insgesamt hat das versicherungstechnische Bruttoergebnis die Erwartungen nicht vollständig erfüllen können. Ein höheres Kapitalanlageergebnis sowie geringere sonstigen Aufwendungen als geplant führten aber in Summe zu einem besseren Geschäftsergebnis als erwartet.
Der Geschäftsverlauf im Einzelnen
Beitragsanstieg um 21,6 %
Im Geschäftsjahr 2018 erzielte die AXA easy Versicherung gebuchte Bruttobeiträge im Kraftfahrtversicherungsgeschäft inklusive sonstige Versicherungen in Höhe von 87.292 Tsd. Euro (2017: 71.801 Tsd. Euro) und konnte damit ein Beitragswachstum von 21,6 % verzeichnen. Der Beitragsanstieg resultiert vor allem aus dem Jahreswechselgeschäft sowie dem starken unterjährigen Neugeschäft des Vorjahres, welches im Berichtsjahr voll prämienwirksam wurde.
64,1 Mio. Euro für Versicherungsfälle
Im Berichtsjahr leistete unsere Gesellschaft Zahlungen für Versicherungsfälle in Höhe von 64.118 Tsd. Euro (2017: 51.035 Tsd. Euro). Gleichzeitig wurden 15.306 Tsd. Euro (2017: 18.736 Tsd. Euro) Rückstellungen für Versicherungsfälle gebildet. Die Bruttoschadenquote verringerte sich um 5,8 Prozentpunkte auf 91,4 % (2017: 97,2 %) insbesondere aufgrund einer geringeren Belastung durch Naturereignisse sowie einer Verbesserung der Normalschadenquote. Wegen des 100-prozentigen Rückversicherungsvertrages gibt unsere Gesellschaft das gesamte selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft in Rückdeckung ab, was zu einem Nettoschadenaufwand von 0 Euro führt.
Kostenquote mit 12,4 % um 2,3 Prozentpunkte verbessert
Bei verdienten Beiträgen in Höhe von 86.875 Tsd. Euro und Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb in Höhe von 10.778 Tsd. Euro ergab sich eine gegenüber dem Vorjahr deutlich verbesserte Kostenquote von 12,4 % (2017: 14,8 %). Von den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb des Geschäftsjahres entfallen 8.495 Tsd. Euro (2017: 8.658 Tsd. Euro) auf Abschlusskosten. Die Abschlusskostenquote verbesserte sich um 2,3 Prozentpunkte auf 9,8 % (2017: 12,1 %). Der Anstieg der Verwaltungskosten auf 2.283 Tsd. Euro (2017: 1.934 Tsd. Euro) verlief proportional zum Geschäftswachstum, so dass die Verwaltungskostenquote mit 2,6 % (2017: 2,7 %) stabil blieb.
Rückversicherung
Die gebuchten Rückversicherungsbeiträge betragen im Geschäftsjahr 87.292 Tsd. Euro (2017: 71.801 Tsd. Euro). Seit 2011 verfügt unsere Gesellschaft über eine 100-prozentige Quotenrückversicherung mit der AXA Versicherung. Inhalt dieses Vertrages ist das gesamte selbstabgeschlossene Kraftfahrtversicherungsgeschäft gegen die Erstattung der Originalkosten sowie die Abwicklung der Vorjahre. Die Beitragseinnahmen des Beistandsleistungsgeschäfts werden teilweise an eine Konzerngesellschaft abgeführt.
Kapitalanlageergebnis steigt um 13 Tsd. Euro
Das gesamte Kapitalanlageergebnis betrug im Berichtsjahr 29 Tsd. Euro (2017: 16 Tsd. Euro) und nahm gegenüber dem Vorjahr um 13 Tsd. Euro zu. Aus der Veräußerung eines Geldmarktfonds ergab sich im Vorjahr ein außerordentlicher Verlust in Höhe von 8 Tsd. Euro. Im Berichtsjahr war dagegen kein außerordentliches Ergebnis zu verzeichnen. Die laufenden Erträge lagen mit 32 Tsd. Euro leicht über Vorjahresniveau (2017: 31 Tsd. Euro). Dem standen laufende Aufwendungen von 3 Tsd. Euro (2017: 6 Tsd. Euro) gegenüber. Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen – berechnet nach der Formel des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft – für das Jahr 2018 belief sich auf 0,8 % und lag über dem Vorjahreswert (2017: 0,5 %).
Kapitalanlagebestand um 16,1 % gestiegen
Der Bestand an Kapitalanlagen stieg bei unserer Gesellschaft im Laufe des Jahres 2018 um 538 Tsd. Euro oder 16,1% auf 3.883 Tsd. Euro. Bei den festverzinslichen Wertpapieren gab es einen Nettozugang von 566 Tsd. Euro, während bei den Namensschuldverschreibungen ein Nettoabgang von 28 Tsd. Euro zu verzeichnen war. Unsere Gesellschaft hielt zum 31. Dezember 2018 festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 2.933 Tsd. Euro (2017: 2.366 Tsd. Euro) sowie festverzinsliche Namensschuldverschreibungen mit einem Buchwert von 950 Tsd. Euro (2017: 979 Tsd. Euro). Die Zeitwerte der Kapitalanlagen belaufen sich auf 3.984 Tsd. Euro (2017: 3.453 Tsd. Euro).
Bewertungsreserven
Die Bewertungsreserven als Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem Buchwert beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 101 Tsd. Euro (2017: 108 Tsd. Euro). Dies entspricht 2,6% (2017: 3,2%) der Buchwerte, wobei der Rückgang der Bewertungsreserven hauptsächlich auf die im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Kreditrisikozuschläge zurückzuführen ist.
Das Liquiditätsmanagement wird im Risikobericht unter Liquiditätsrisiken erläutert.
Eigenkapital
Das Eigenkapital unserer Gesellschaft belief sich am Ende des Berichtsjahres unverändert auf 4.308.891 Euro. Das Verhältnis des Eigenkapitals zu den verdienten Beiträgen belief sich im Berichtsjahr auf 5,0 % (2017: 6,0 %).
Jahresfehlbetrag in 2018
Im Berichtsjahr verzeichnete unsere Gesellschaft insgesamt ein negatives Geschäftsergebnis in Höhe von 256 Tsd. Euro (2017: Jahresfehlbetrag von 212 Tsd. Euro). Dieser Jahresfehlbetrag wird im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages von der AXA Konzern AG übernommen.
Der Geschäftsverlauf 2018 zeigte im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 folgendes Bild:
| in Euro | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Versicherungstechnisches Bruttoergebnis | –3.275.756 | –8.447.973 |
| Versicherungstechnisches Rückversicherungsergebnis | 3.275.756 | 8.447.973 |
| Kapitalanlageergebnis | 29.076 | 16.493 |
| Saldo der sonstigen Erträge und Aufwendungen | –370.299 | –325.591 |
| Außerordentliches Ergebnis | –34.741 | –3.049 |
| Jahresüberschuss vor Steuern und Ergebnisabführung | –375.964 | –312.147 |
| Steuern | 120.298 | 99.833 |
| Erträge aus Verlustübernahme der AXA Konzern AG | 255.666 | 212.314 |
Geschäftsverlauf in den wichtigsten Versicherungszweigen des selbst abgeschlossenen Geschäfts
Geschäftsgebiet und betriebene Versicherungszweige
Das Geschäftsgebiet unserer Gesellschaft ist die Bundesrepublik Deutschland. Unser Versicherungsangebot umfasst die Sparten Kraftfahrtunfallversicherung, die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die Fahrzeugvoll- und -teilkaskoversicherung und die Beistandsleistung.
Die nachstehende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Beitragsentwicklung der einzelnen Versicherungszweige:
| in Euro | 2018 | Veränderung VJ | Anteil in % |
|---|---|---|---|
| Unfallversicherung (Kraftfahrt) | 1.024 | 49,3% | 0,0% |
| Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung | 59.864.684 | 17,3% | 68,6% |
| Sonstige Kraftfahrtversicherungen | 27.076.579 | 32,2% | 31,0% |
| Sonstige Versicherungen (Beistandsleistung) | 349.902 | 23,2% | 0,4% |
| Direktes Versicherungsgeschäft insgesamt | 87.292.189 | 21,6% | 100,0% |
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Im Geschäftsjahr 2018 erzielten wir in diesem Versicherungszweig Bruttobeiträge in Höhe von 59.865 Tsd. Euro (2017: 51.028 Tsd. Euro), was einem Anstieg von 17,3 % entspricht. Insgesamt stiegen die Aufwendungen für Versicherungsfälle um 4.939 Tsd. Euro auf 55.268 Tsd. Euro. Die Schadenquote verbesserte sich um 5,9 %-Punkte auf 92,8 % aufgrund einer verbesserten Normalschaden- sowie Großschadenquote. Außerdem fiel das Abwicklungsergebnis für Vorjahresschäden höher aus. Die Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb erhöhten sich leicht um 590 Tsd. Euro auf 9.823 Tsd. Euro (2017: 9.233 Tsd. Euro). Die Kostenquote ging jedoch um 1,6 Prozentpunkte auf 16,5 % zurück. Das versicherungstechnische Bruttoergebnis des Geschäftsjahres 2018 verbesserte sich um 2.947 Tsd. Euro auf -5.504 Tsd. Euro (2017: -8.451 Tsd. Euro). Durch den 100-prozentigen Rückversicherungsvertrag ergab sich für eigene Rechnung ein Ergebnis von 0 Euro.
Sonstige Kraftfahrtversicherungen
Im Berichtsjahr 2018 stiegen die Bruttobeitragseinnahmen in der sonstigen Kraftfahrtversicherung mit 27.077 Tsd. (2017:20.488 Tsd. Euro) um 32,2 %. Die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle stiegen auf 23.622 Tsd. Euro (2017: 19.053 Tsd. Euro). Die Bruttoschadenquote verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 5,4 Prozentpunkte auf 87,6 % insbesondere aufgrund einer verbesserten Normalschadenquote, weniger Naturereignissen sowie eines höheren Abwicklungsergebnisses für Vorjahresschäden. Bei Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb in Höhe von 954 Tsd. Euro (2017: 1.359 Tsd. Euro) sank die Kostenquote um 3,1 Prozentpunkte auf 3,5 % (2017: 6,6 %) insbesondere aufgrund einer geringeren Abschlusskostenquote. Die AXA easy Versicherung erzielte in der sonstigen Kraftfahrtversicherung ein versicherungstechnisches Bruttoergebnis in Höhe von 2.412 Tsd. Euro (2017: 109 Tsd. Euro). Durch den 100-prozentigen Rückversicherungsvertrag ergab sich für eigene Rechnung ein Ergebnis von 0 Euro.
Nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit
Mit der Zielsetzung, die hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kunden aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Veröffentlichung in Form einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen, bewerteten Aussage des jeweiligen Kunden auf der Unternehmens-Homepage. Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Rückmeldungen wird auch zukünftig weitere Optimierungsmaßnahmen ermöglichen.
Risiken der zukünftigen Entwicklung
Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2018. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck.
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission.
Als Risiko wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können, definiert sind.
Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:
| • | versicherungstechnische Risiken, |
| • | Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, |
| • | Risiken aus Kapitalanlagen, |
| • | operationelle und sonstige Risiken. |
Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt.
Organisationseinheiten des Risikomanagements
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen) eingebunden.
Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäfts ist die Risikomanagementfunktion unserer Gesellschaft auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen innerhalb des deutschen AXA Konzerns verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie die Implementierung eines funktionierenden angemessenen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen behandelt sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und sonstigen Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien besprochen.
Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind
| • | der Bereich Value & Risk Management (zentrales Risikomanagement), |
| • | die Risikoverantwortlichen für die Steuerung und Kontrolle der Risiken in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich (dezentrales Risikomanagement), |
| • | der dezentrale Risikomanager pro Ressort für die Koordination aller risikorelevanter Themen innerhalb des Ressorts (ebenfalls dezentrales Risikomanagement) |
Der Bereich Value & Risk Management – zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland – ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert.
Der Chief Risk Officer (CRO) der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher.
AXA hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:
| • | Risikomanagement-Funktion, |
| • | Compliance-Funktion, |
| • | Interne Revision, |
| • | Versicherungsmathematische Funktion. |
Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter des Bereichs oder der Abteilung. Dabei ist die versicherungsmathematische Funktion innerhalb der CRO-Organisation angesiedelt. AXA hat darüber hinaus den Leiter Recht sowie den Chief Investment Officer (CIO) jeweils zu weiteren Schlüsselpersonen erklärt. Für alle Schlüsselpersonen gelten besondere Anforderungen, sogenannte „Fit & Proper“-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig).
Risikomanagementprozess
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen.
Risikoidentifikation: Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie und des Materialitätsprozesses, unter anderem durch die Aktualisierung der sogenannten „Risikopolicen“ und der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken. Durch die Risikopolicen werden die identifizierten wesentlichen Risiken inklusive deren aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen dokumentiert.
Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.
Risikoanalyse und -bewertung: Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil des Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können.
Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen.
Risikosteuerung und -überwachung: Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht.
Risikokommunikation und -berichterstattung: Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, sodass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil beachten kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzernebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht verfasst. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtwesens – erstmalig zum Stichtag 31. Dezember 2016 – die Berichte „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) und „Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht“ (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, der SFCR wird auf der Internetseite der AXA Konzern AG veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden.
Versicherungstechnische Risiken
Unsere Gesellschaft bietet Kraftfahrtversicherungsprodukte ausschließlich über das Internet an.
Die primären Risiken aus der Schaden- und Unfallversicherung sind das Prämien- und Schadenrisiko sowie das Reserverisiko.
Da der deutsche AXA Konzern eine einheitliche Geschäftssteuerung der Sachversicherungssparte betreibt, die sich an den Kundengruppen und Produkten orientiert statt an den Einzelgesellschaften, wurde diesem Umstand durch eine vollständige Rückversicherung unseres Kraftfahrtgeschäfts auf den zentralen Risikoträger AXA Versicherung AG Rechnung getragen. Diese Form der Rückversicherung unterstützt darüber hinaus auch die einheitliche Steuerung der Risiken aus dem Bereich Value & Risk Management, welcher als unabhängige Risikofunktion für alle Gesellschaften agiert. Folglich verbessert die 100-prozentige Rückversicherung unseres Kraftfahrtgeschäfts über die Analyse der Kennzahlen vor und nach Rückversicherung die notwendige Transparenz in der Konzernsteuerung wie auch das Risikomanagement unserer Gesellschaft.
Prämien- und Schadenrisiko
Unter dem Prämien-/Schadenrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen endgültigen Schadenzahlungen des Versicherungsbestandes die erwarteten, in der Prämie berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Es wird somit durch die zufällige Schadenanzahl und die zufällige Schadenhöhe der einzelnen Schäden bestimmt. Für eine risikoadäquate Tarifierung werden versicherungsmathematische Modelle auf Basis empirischer Schadendaten verwendet. Die regelmäßige Überwachung des Schadenverlaufs gewährleistet eine zeitnahe Anpassung der Tarifierungs- und Annahmepolitik an signifikante Veränderungen. Daher ist unsere Gesellschaft in der Lage, im Neugeschäft die Beiträge an eine geänderte Schadensituation kurzfristig anzugleichen. Das Bestandsgeschäft wird durch Beitragsanpassung der Einjahresverträge mit Verlängerungsoption und durch vertraglich festgelegte Beitragsanpassungsklauseln risikoadäquat gehalten. Auch bei zu erwartenden Veränderungen der Marktsituation kann unsere Gesellschaft proaktiv handeln. Für Produkte mit nachteiliger Ergebnisentwicklung und beschränkten Möglichkeiten zur Kündigung oder Beitragsanpassung ist ausreichend Risikovorsorge durch Rückstellungsbildung getroffen.
Durch die Analyse und Bewertung der unternehmerischen Entscheidungsoptionen werden Risiken aus dem Kundenverhalten wie zum Beispiel vermehrtes Storno bereits im Entscheidungsprozess berücksichtigt.
Die Risikosteuerung unserer Gesellschaft erfolgt durch eine gezielte Risikoselektion, Produktgestaltung und risikogerechte Kalkulation sowie ertragsorientierte Zeichnungsrichtlinien. Durch Zeichnungsrichtlinien können bereits bei Abschluss Deckungszusagen für unerwünschte Risiken und Risikokonzentrationen vermieden werden. Darüber hinaus werden bestehende Versicherungsverträge unter bestimmten Umständen aufgrund des Schadenverlaufs der Vergangenheit gar nicht oder nur unter Erhöhung der Selbstbeteiligung oder der Beiträge verlängert. Im Rahmen der Steuerung von Versicherungsrisiken werden außerdem die Mechanismen der Rückversicherungspolitik sowie des aktiven Schadenmanagements eingesetzt.
Einen besonderen Stellenwert innerhalb des Prämien- und Schadenrisikos nimmt das Groß- und Katastrophenschadenrisiko ein. Hierbei handelt es sich um das unerwartete Eintreten von einzelnen Großschäden, aber auch um Ereignisse wie zum Beispiel Naturkatastrophen, die zu einer großen Anzahl von Schäden führen. Neben Naturkatastrophen können auch durch Menschen verursachte Schadenereignisse, wie zum Beispiel Terroranschläge und Cyber Attacken, hohe Großschäden hervorrufen. Zusätzlich könnte der Trend zu höheren Schadenersatzansprüchen, zum Beispiel bei neu aufkommenden Risiken, Veränderungen der Rechtslage beziehungsweise im Verhalten der Marktteilnehmer oder durch Umweltschäden, den durchschnittlichen Schadenaufwand erhöhen.
Die Risiken werden seit Gründung der Gesellschaft vollständig zediert. Im Versicherungszweig Beistandsleistung wird der Bestand teilweise an eine AXA-Konzerngesellschaft zediert. Der verbleibende Teil wird an die AXA Versicherung zediert und verbleibt dort im Eigenbehalt. Von daher ergeben sich in Summe über alle Versicherungszweige für Schadenaufwand und verdiente Beiträge für eigene Rechnung (netto) Null-Beträge.
Die Bruttogeschäftsjahresschadenquoten haben sich wie folgt entwickelt:
| Bruttogeschäftsjahresschadenquote in % der verdienten Beiträge 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 102,4 | 94,2 | 99,3 | 94,1 | 94,6 | 97,9 | 93,7 |
Reserverisiko
Zur Abdeckung zukünftiger Schadenzahlungen sind von unserer Gesellschaft Schadenreserven zu bilden. Die Höhe der Schadenzahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, so dass die Nichtauskömmlichkeit der Reserve ein wesentliches Risiko darstellt. Das sogenannte Reserverisiko entsteht durch die unbekannte Schadenhöhe gemeldeter und noch nicht abgewickelter Schäden sowie bereits eingetretener, aber von den Versicherungsnehmern noch nicht gemeldeter Schäden (Spätschäden). Die Bewertung der künftigen Schadenzahlungen erfolgt im Rahmen der Einzelschadenreservierungen sowie anhand aktuarieller Schätztechniken, bei welchen der in der Vergangenheit beobachtete Schadenverlauf herangezogen wird. Großschäden werden separat geschätzt. Mithilfe von stochastischen Szenarien erfolgt eine Analyse von Trends, Streuungen und Zyklen sowie deren Treibern.
Die Risiken werden seit Gründung der Gesellschaft vollständig zediert. Im Versicherungszweig Beistandsleistung wird der Bestand teilweise an eine AXA-Konzerngesellschaft zediert. Der verbleibende Teil wird an die AXA Versicherung zediert und verbleibt dort im Eigenbehalt. Von daher ergeben sich für das Abwicklungsergebnis für eigene Rechnung (netto) Null-Beträge. Die Abwicklungsergebnisse vor Rückversicherung (brutto) haben sich in den vergangenen sieben kompletten Geschäftsjahren wie folgt entwickelt:
| Abwicklungsergebnis (brutto) in % der Rückstellung am 1. Januar 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| –90,75 | 12,16 | 17,56 | 23,08 | 1,39 | 1,78 | 4,10 |
Nach der Gründung am 31. Mai 2011 durch die AXA Konzern AG hat die AXA easy Versicherung AG 2012 das erste komplette Geschäftsjahr abgeschlossen. Das negative Abwicklungsergebnis 2012 war auf die positive Vertragsentwicklung und den gleichzeitigen Anstieg von Schäden mit einer Vielzahl von Glasschäden sowie einer hohen Anzahl von Diebstählen zurückzuführen. Dem stand aus dem Rumpfgeschäftsjahr 2011 keine ausreichende Schadenreserve gegenüber. Daher wurde in den Folgejahren die Reserve gestärkt, um dem wachsenden Bestand Rechnung zu tragen. Mit dem wachsenden Bestand gleicht sich das Abwicklungsergebnis der AXA easy Versicherung AG dem üblichen Abwicklungsmuster von Kraftfahrtversicherungsbeständen an und weist eine leicht positive Abwicklung auf. Im Berichtsjahr stieg das Abwicklungsergebnis und somit die Abwicklungsquote auf 4,1 %.
Kostenrisiko
Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten nicht dauerhaft durch die in die Beiträge einkalkulierten Kosten finanziert werden können. Die Kosten für Provisionen und den laufenden Betrieb werden durch Beitragszuschläge auf Basis eines umfassenden Kostencontrollings in der Produktkalkulation berücksichtigt. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben.
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
Fällige Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern
| in Tsd. Euro | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Fällige Forderungen (brutto) | 1.115 | 1.173 |
| Forderungen älter als 90 Tage an Versicherungsnehmer | 584 | 568 |
Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre vor Rückversicherung
| in % | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre vor Rückversicherung (ermittelt als Verhältnis der Wertberichtigungen zu den gebuchten Bruttobeiträgen) | 0,78 | 0,66 | 0,62 |
Zum Bilanzstichtag 2018 bestehen keine Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft, sondern nur solche aus Rückstellungen aus dem an den Rückversicherer abgegebenen Versicherungsgeschäft.
Ratingklassen der Ansprüche aus dem Rückversicherungsgeschäft
| in Tsd. Euro | S&P Rating NR | S&P Rating A+ bis A | S&P Rating BB bis BBB+ | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Rückstellungen | – | 63.589 | – | 63.589 |
Das Versicherungsgeschäft - ohne Beistandsleistung - unserer Gesellschaft wird vollständig in das Rückversicherungsprogramm der AXA Versicherung AG mit der AXA Global Re eingebracht. Dieses Programm unterliegt seinerseits individuellen Selbstbehalten, die durch die AXA Versicherung AG getragen werden. Die AXA Global Re platziert diese Verträge teilweise am internationalen Rückversicherungsmarkt und teilweise innerhalb der AXA Gruppe.
Risiken aus Kapitalanlagen
Aufgrund des 100-prozentigen Rückversicherungsvertrags mit der AXA Versicherung AG und der daraus folgenden in 2015 vollzogenen Übertragung der Kapitalanlagen an diesen konzerninternen Rückversicherer hält unsere Gesellschaft lediglich ein geringes Kapitalanlageportfolio mit einem Buchwert von 3,9 Mio. Euro (2017: 3,3 Mio. Euro). Diese Kapitalanlagen werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet.
Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und andere risikomindernde Maßnahmen bewusst eingegangen werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das jeweilige Kapitalmarktumfeld angepasst.
Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt.
Marktrisiken
Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaft beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei festverzinslichen Anlagen. Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Hierfür werden die Marktwertschwankungen von Zinsprodukten simuliert.
Die folgende Übersicht zeigt auf, wie sich eine Änderung der Marktzinsen kurzfristig auswirken würde.
| Renditeänderung des Rentenmarktes | Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen |
|---|---|
| Anstieg um 200 Basispunkte | – 270 Tsd. Euro |
| Anstieg um 100 Basispunkte | – 139 Tsd. Euro |
| Rückgang um 100 Basispunkte | + 149 Tsd. Euro |
| Rückgang um 200 Basispunkte | + 307 Tsd. Euro |
Unser Portfolio besteht zum größten Teil aus festverzinslichen Papieren, daher reagiert dessen Marktwert stark auf Veränderungen des Zinsniveaus. Bereits ein Anstieg der Marktzinsen um 100 Basispunkte würde in einem deutlichen Rückgang unserer Bewertungsreserven resultieren.
Das im historischen Vergleich niedrige Zinsniveau führt bei der Wiederanlage frei gewordener Mittel zur Belastung der zukünftigen Ertragslage.
Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau. Sollten sich die zuvor gezeigten negativen Szenarien im laufenden Geschäftsjahr ganz oder teilweise einstellen oder am Bilanzstichtag vorliegen, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern.
Kreditrisiken
Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren und Darlehen.
Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt nach einheitlichen internen Maßstäben und wird mit kontinuierlichen Kontrollprozessen überprüft.
Zusätzlich zur Überwachung der Ratings nehmen wir in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden entscheidungsrelevante Marktinformationen herangezogen.
Einlagen bei Kreditinstituten erfolgten im Geschäftsjahr 2018 ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen.
Die AXA easy Versicherung ist zu einem Anteil von 36 % der Kapitalanlagen (auf Marktwertbasis) in Staatsanleihen investiert. Italienische Staatsanleihen, deren Risikoaufschläge vor dem Hintergrund der italienischen Regierungskrise im Geschäftsjahr deutlich gestiegen sind, sind nicht im Bestand. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände aufgrund verschiedener Stützungsmaßnahmen nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen.
100 % der festverzinslichen Wertpapiere in unserem Bestand verfügen über ein Investment Grade Rating. Darüber hinaus ist der größte Teil unserer Rentenbestände besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte.
Konzentrationsrisiken
Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grunde stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht. Aktuell werden jedoch keine derivativen Instrumente eingesetzt.
Liquiditätsrisiken
Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis.
Es besteht kein wesentliches Liquiditätsrisiko wegen des 100-prozentigen Rückversicherungsvertrags unserer Gesellschaft mit der AXA Versicherung AG. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf werden auf der Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.
Risikosteuerung der Kapitalanlagen
Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den Anforderungen von Solvency II implementiert. Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz.
Ziel des strukturierten Anlageprozesses ist es, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung.
Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird.
Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet.
Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert.
Operationelle und sonstige Risiken
Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen.
Unsere Gesellschaft beziehungsweise AXA Deutschland unterscheidet hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Die aus Projekten resultierenden Risiken sind in den einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt.
Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen in die Unternehmenssteuerung ein.
AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum Austausch operationeller Verluste.
Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit der Rechts- sowie Complianceabteilung. Steigend sind weiterhin IT-Risiken insbesondere zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit. Zur Identifizierung und Beseitigung von IT Schwachstellen gibt es verschiedene Projekte bzw. Initiativen. Auf diese Weise wird eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im Bereich der IT-Sicherheit gewährleistet. Interne Kontrollprozesse reduzieren Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses.
Darüber hinaus stehen Risiken aus der Einführung von Großprojekten unter besonderer Beobachtung. Bereits während der Projektphase werden erforderliche Maßnahmen identifiziert, so dass entstehende Risiken frühzeitig analysiert und gesteuert werden. Zusätzlich wird das operationelle Risikomanagement über jeden Projektchange informiert, um die Risikolage angemessen beurteilen zu können. Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden.
Ein Vertreter der Funktionen Risk und Compliance ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen.
Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken werden permanent eng überwacht, das Instrumentarium insbesondere an präventiven Maßnahmen ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren.
Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein.
Kapitalmanagement und Solvabilität
Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können – selbst wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt.
Die AXA Gruppe hat ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung entwickelt, das Ende November 2015 von der französischen Versicherungsaufsicht ACPR (Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution) genehmigt wurde und ab dem 1. Januar 2016 als Internes Modell unter Solvency II dient. Zur Sicherstellung der Angemessenheit des entwickelten internen Modells der AXA Deutschland fand auch im Geschäftsjahr 2018 ein umfassender Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.
Für die Solvabilität unserer Gesellschaft wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen des genehmigten Internen Modells übertrifft die Solvenzposition unserer Gesellschaft die gesetzliche Anforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaft hat keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können dem am 23. April 2019 zu veröffentlichenden Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 2018 entnommen werden.
Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den „G-SII Policy Measures“ der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzliche Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), wird durch die Gruppe sichergestellt.
Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Die Gesamtrisikosituation unserer Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2018 nicht wesentlich verändert. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Risiken bekannt, die den Fortbestand unserer Gesellschaft gefährden. Alle Risiken werden frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität auch im Jahr 2018 eine Überdeckung.
Sonstige Angaben
Besitzverhältnisse
Die alleinige Gründerin der AXA easy Versicherung ist die AXA Konzern AG, Köln. Diese hält 100 % des Grundkapitals unserer Gesellschaft. Mit der AXA Konzern AG, Köln, bestehen ein Beherrschungs- und ein Ergebnisabführungsvertrag.
Zusammenarbeit im Konzern
Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft werden von Dienstleistungsgesellschaften des deutschen AXA Konzerns und der AXA Gruppe ausgeübt. Deshalb verfügt die AXA easy Versicherung AG auch nicht über eigene Mitarbeiter.
Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2018 im Rahmen eines neu gefassten Master-Dienstleistungsvertrags vom 15. Dezember 2017 im Wesentlichen durch die AXA Konzern AG erbracht.
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Unsere Gesellschaft hat am 6. Juni 2011 einen Beherrschungsvertrag sowie einen Ergebnisabführungsvertrag mit der AXA Konzern AG abgeschlossen. Beide Verträge sind am 1. September 2011 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen worden.
Ausblick und Chancen
Die Aussichten bleiben positiv
Für das Jahr 2019 erwartet der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung laut seinem Jahresgutachten eine Fortsetzung des Aufschwungs. Dabei wird ein Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts von 1,5 % prognostiziert. Auch die OECD erwartet laut ihrer Konjunkturprognose aus November 2018 einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts mit 1,6 % auf einem ähnlichen Level. Dabei wird einheitlich eine Verlangsamung des Wachstums gesehen, welches aufgrund des kräftigen Beschäftigungszuwachses und fiskalischer Impulse allerdings weiter solide bleiben wird. Insbesondere die Binnennachfrage dürfte aufgrund dieser anhaltenden Beschäftigungszuwächse, der zu erwartenden Lohnsteigerungen, der bestehenden Investitionsanreize und der regen Baukonjunktur robust expandieren.
Die deutsche Wirtschaft sieht sich zum Jahreswechsel größtenteils in sehr guter Verfassung. Dies ist auch daran zu erkennen, dass der bisherige Aufschwung insgesamt auf einem vergleichsweise breiten Fundament beruhte. Dennoch ist festzustellen, dass die Bedeutung der Exporte nach wie vor sehr hoch ist und es generell auch deutliche Risiken für die zukünftige Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft gibt. Zu nennen sind hier insbesondere der ungelöste Handelskonflikt mit den Vereinigten Staaten, die Turbulenzen in einzelnen Schwellenländern, der bevorstehende Brexit und zum Teil erhebliche politische Unsicherheiten im Euro-Raum. Das zeigt auch die Verbandsumfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), für die 48 Branchenverbände zu ihrer aktuellen Lage und zu ihren Erwartungen für 2019 befragt wurden. Demnach schaut die deutsche Wirtschaft nur verhalten optimistisch auf das Jahr 2019. Es rechnen noch 28 der befragten Verbände mit einer höheren Geschäftstätigkeit im neuen Jahr, allerdings sprechen nur noch sieben Verbände von einer besseren Wirtschaftslage im Vergleich zum Vorjahr und noch 28 Verbände (im Vorjahr 33) gehen von einer höheren Produktion aus. Gleichzeitig hat sich die Zahl derer deutlich erhöht, die die Situation schlechter bewerten: Die Zahl erhöhte sich von zwei auf zehn Verbände.
Versicherungsbranche ist für 2019 verhalten optimistisch
Auf 2019 blickt die Versicherungsbranche verhalten optimistisch. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erwartet eine stabile Geschäftsentwicklung. Die Konjunktur soll das Geschäft stützen. Gleichzeitig werden allerdings auch Unsicherheiten hinsichtlich des makroökonomischen Umfelds angesprochen, die direkt auch eine Auswirkung auf die Geschäftsentwicklung in der Versicherungswirtschaft haben würden. Als Belastung werden weiterhin die Niedrigzinsen angesehen, wobei die im Jahr 2018 umgesetzte Reform zur Anpassung der Zinszusatzreserve in der Lebensversicherung zumindest den Finanzierungsdruck für die zukünftigen Reservezuführungen abmildern sollte. Die rekordhohe Beschäftigtenzahl in Deutschland eröffnet den Lebensversicherern laut GDV Wachstumschancen in der privaten Altersvorsorge. Unter Einbezug von Pensionskassen und Pensionsfonds wird für die Lebensversicherung im Jahr 2019 insgesamt ein Beitragswachstum von 0,8 % erwartet. In der Schaden- und Unfallversicherung geht der Verband von einem Wachstum von etwa 2,7 % aus. Als ausschlaggebend dürfte sich hier neben Beitragsanhebungen und steigenden Versicherungssummen insbesondere die gute wirtschaftliche Lage der privaten Haushalte und das stabile Wachstum der verfügbaren Einkommen und des privaten Konsums erweisen. In der privaten Krankenversicherung erwartet der GDV ein Beitragswachstum von rund 3,0 %, welches insbesondere auf Beitragsanpassungen und den positiven Trend in den Zusatzversicherungen zurückzuführen ist. Summiert rechnet der GDV für die Branche mit einem stabilen Beitragswachstum von 1,9 %. Ohne Einmalbeitrag wird ein Wachstum in Höhe von 1,8 % erwartet.
Für unsere Gesellschaft erwarten wir für 2019 einen leichten Beitragsrückgang, da wir mit verstärktem Wettbewerb und einer weicheren Marktphase für Kraftfahrtversicherungen rechnen. Dem Beitragsabrieb durch Preiswettbewerb werden wir mit differenzierten Profitabilitätsmaßnahmen begegnen, gehen aber nichtsdestotrotz von einer leichten Erhöhung der Schadenquote aufgrund anhaltender Ersatzteilinflation aus. Durch die Senkung der Kostenquote wird sich die kombinierte Schaden-Kostenquote leicht verbessern. Daher erwarten wir insgesamt für 2019 ein verbessertes aber immer noch negatives versicherungstechnisches Bruttoergebnis. Das Geschäftsergebnis wird sich in 2019 im Vergleich zu 2018 trotz eines höheren Kapitalanlageergebnisses wegen höherer erwarteter sonstiger Kosten leicht verschlechtern und damit erneut negativ ausfallen.
Köln, den 15. März 2019
Der Vorstand
Anlagen zum Lagebericht
Geschäftsgebiet
Bundesrepublik Deutschland
Betriebene Versicherungszweige
| 1. | Unfallversicherung Kraftfahrtunfallversicherung |
| 2. | Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung |
| 3. | Sonstige Kraftfahrtversicherung Fahrzeugvollversicherung, Fahrzeugteilversicherung |
| 4. | Beistandsleistungsversicherung |
Jahresabschluss
Bilanz zum 31. Dezember 2018
Aktiva
| in Euro | 2018 | 2017 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| A. Kapitalanlagen | |||||
| I. Sonstige Kapitalanlagen | |||||
| 1 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 2.932.653 | 2.365.969 | |||
| 2 Sonstige Ausleihungen | |||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 950.354 | 950.354 | 978.642 | ||
| 3.883.007 | 3.883.007 | 3.344.611 | |||
| B. Forderungen | |||||
| I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: | |||||
| 1 Versicherungsnehmer | 1.114.716 | 1.114.716 | 1.172.712 | ||
| II. Sonstige Forderungen | 1.463.006 | 3.730.549 | |||
| davon an verbundene Unternehmen: 1.442.889 Euro (2017: 3.718.581 Euro) | |||||
| 2.577.722 | 4.903.261 | ||||
| C. Sonstige Vermögensgegenstände | |||||
| I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand | 8.695.157 | 288.020 | |||
| II. Andere Vermögensgegenstände | 2.653.595 | 2.614.718 | |||
| 11.348.752 | 2.902.738 | ||||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | |||||
| I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten | 74.953 | 61.686 | |||
| 74.953 | 61.686 | ||||
| 17.884.434 | 11.212.296 | ||||
| Passiva | |||||
| in Euro | 2018 | 2017 | |||
| A. Eigenkapital | |||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 3.500.000 | 3.500.000 | |||
| II. Kapitalrücklage | 514.496 | 514.496 | |||
| III. Gewinnrücklagen | |||||
| 1 gesetzliche Rücklage | 294.395 | 294.395 | 294.395 | ||
| 4.308.891 | 4.308.891 | ||||
| B. Versicherungstechnische Rückstellungen | |||||
| I. Beitragsüberträge | |||||
| 1 Bruttobetrag | 433.434 | 16.586 | |||
| 2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 433.434 | 16.586 | |||
| 0 | 0 | ||||
| II. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | |||||
| 1 Bruttobetrag | 63.530.247 | 48.224.264 | |||
| 2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 63.530.247 | 48.224.264 | |||
| 0 | 0 | ||||
| III. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen | |||||
| 1 Bruttobetrag | 138.866 | 72.968 | |||
| 2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 138.866 | 72.968 | |||
| 0 | 0 | ||||
| 0 | 0 | ||||
| C. Andere Rückstellungen | |||||
| I. Sonstige Rückstellungen | 465.985 | 674.988 | |||
| 465.985 | 674.988 | ||||
| D. Andere Verbindlichkeiten | |||||
| I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber: | |||||
| 1 Versicherungsnehmern | 239.964 | 239.964 | 192.661 | ||
| II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft | 3.728.753 | 498.818 | |||
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 3.728.753 Euro (2017: 498.818 Euro) | |||||
| III. Sonstige Verbindlichkeiten | 9.140.841 | 5.536.938 | |||
| davon aus Steuern: 445.820 Euro (2017: 418.529 Euro) | |||||
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 8.311.144 Euro (2017: 5.006.980 Euro) | |||||
| 13.109.558 | 6.228.417 | ||||
| 17.884.434 | 11.212.296 |
Köln, den 15. März 2019
Der Vorstand
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
| in Euro | 2018 | 2017 | |
|---|---|---|---|
| I. Versicherungstechnische Rechnung | |||
| 1 Verdiente Beiträge für eigene Rechnung | |||
| a) Gebuchte Bruttobeiträge | 87.292.189 | 71.800.714 | |
| b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge | 87.292.189 | 71.800.714 | |
| 0 | 0 | ||
| c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge 1) | –416.848 | –5.481 | |
| d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen 1) | –416.848 | –5.481 | |
| 0 | 0 | ||
| 2 Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung | 0 | 0 | |
| 3 Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung | |||
| a) Zahlungen für Versicherungsfälle | |||
| aa) Bruttobetrag | 64.117.539 | 51.035.184 | |
| bb) Anteil der Rückversicherer | 64.117.539 | 51.035.184 | |
| 0 | 0 | ||
| b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | |||
| aa) Bruttobetrag | 15.305.983 | 18.735.854 | |
| bb) Anteil der Rückversicherer | 15.305.983 | 18.735.854 | |
| 0 | 0 | ||
| 4 Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen 1 | 0 | 0 | |
| 5 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung | |||
| a) Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb | 10.777.568 | 10.592.467 | |
| b) davon ab: erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | 10.777.568 | 10.592.467 | |
| 0 | 0 | ||
| 6 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung | 0 | 0 | |
| 7 Zwischensumme | 0 | 0 | |
| 8 Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung | 0 | 0 | |
| Aufgrund des 100-prozentigen Rückversicherungsvertrages ergeben sich bei den Positionen, die für eigene Rechnung anzugeben sind, Null-Beträge. |
1 ) - = Erhöhung
| in Euro | 2018 | 2017 | |
|---|---|---|---|
| II. Nichtversicherungstechnische Rechnung | |||
| 1. Erträge aus Kapitalanlagen | |||
| a) Erträge aus anderen Kapitalanlagen | 31.757 | 31.757 | 31.169 |
| 2. Aufwendungen für Kapitalanlagen | |||
| a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen | 2.681 | 6.298 | |
| b) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 0 | 8.378 | |
| 2.681 | 14.676 | ||
| 29.076 | 16.493 | ||
| 3. Sonstige Erträge | 210.969 | 221.582 | |
| 4. Sonstige Aufwendungen | 581.268 | 547.173 | |
| –370.299 | –325.591 | ||
| 5. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | –341.223 | –309.098 | |
| 6. Außerordentliche Erträge | 0 | 0 | |
| 7. Außerordentliche Aufwendungen | 34.741 | 3.049 | |
| 8. Außerordentliches Ergebnis | –34.741 | –3.049 | |
| 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | –120.298 | –99.833 | |
| davon aus Organschaftsumlage: -120.298 Euro (2017: - 99.833 Euro) | |||
| 10. Erträge aus Verlustübernahme | 255.666 | 212.314 | |
| 11. Jahresüberschuss | 0 | 0 |
1 ) - = Erhöhung
Anhang
Angaben zur Identifikation gem. § 264 Abs. 1a HGB
Die AXA easy Versicherung Aktiengesellschaft (AG), Köln, ist eine 100-prozentige Tochter der AXA Konzern AG (AKAG), Köln. Die AXA easy Versicherung AG wurde am 1. September 2011 beim Amtsgericht Köln unter der Nummer HR B 73344 mit Sitz in Köln eingetragen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 wurden nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) erstellt.
Aktiva
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, wurden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Agio- und Disagiobeträge wurden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.
Die dauerhafte Wertminderung eines Wertpapieres wird angenommen, wenn der Zeitwert des Wertpapieres einen Werteverfall aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung des Ratings / der Bonität eines Emittenten aufzeigt und aus diesem Grund von einem (Teil-) Ausfall des Schuldtitels ausgegangen wird.
Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.
Namensschuldverschreibungen wurden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge wurden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.
Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurden mit den Nennbeträgen abzüglich angemessener Einzelwert- bzw. Pauschalwertberichtigungen angesetzt.
Da eine ertragssteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG besteht, wurden latente Steuern der Gesellschaft bei dem Organträger AXA Konzern AG ausgewiesen.
Die übrigen nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
Passiva
Die Beitragsüberträge wurden für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft pro rata temporis unter Berücksichtigung unterjähriger Fälligkeiten nach Abzug äußerer Kosten ermittelt. Die Anteile der Rückversicherer an den Beitragsüberträgen wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthält die Rückstellung für Entschädigungen und die Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen. Die Rückstellung für Entschädigungen für das selbst abgeschlossene Geschäft wurde inventurmäßig je Einzelschaden festgesetzt und fortgeschrieben. Bei der Ermittlung der einzelnen Schadenrückstellungen wurden Ansprüche aus Regressen und Provenues abgesetzt, soweit ihre Realisierbarkeit feststand oder zweifelsfrei bestimmbar war.
Die Spätschadenrückstellung für eingetretene, bis zur Schließung des Schadenregisters nicht gemeldete Versicherungsfälle wurde unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den bis zum 31.12.2018 gemeldeten Versicherungsfällen und aus den abgeschlossenen Verträgen ermittelt.
Die Rückstellung für Schadenregulierungskosten wurde unter Beachtung des koordinierten Ländererlasses vom 22. Februar 1973 errechnet. Die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.
Die Rückstellung für unverbrauchte Beiträge aus ruhenden Kraftfahrtversicherungen wurde in Höhe der Beitragsguthaben für den Zeitraum vom Beginn der Unterbrechung des Versicherungsschutzes bis zum Bilanzstichtag gebildet. Die Beitragsguthaben wurden für jeden Vertrag einzeln ermittelt. Die Anteile der Rückversicherer an der Rückstellung für unverbrauchte Beiträge aus ruhenden Kraftfahrtversicherungen wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.
Die Bruttorückstellung für das zu erwartende Storno bei bereits vereinnahmten Beiträgen wurde nach Erfahrungswerten ermittelt. Die Anteile der Rückversicherer an der Rückstellung für das zu erwartende Storno wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.
Die Rückstellung aufgrund der Verpflichtung aus der Mitgliedschaft in der Verkehrsopferhilfe e. V. wurde entsprechend der Aufgabe des Vereins für das vorhergehende Geschäftsjahr gebildet. Die Anteile der Rückversicherer an der Rückstellung aufgrund der Verpflichtung aus der Mitgliedschaft in der Verkehrsopferhilfe e. V. wurde den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die anderen Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die übrigen nicht einzeln erwähnten Passivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge und Aufwendungen wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.
Grundlagen für die Währungsumrechnung
Fremdwährungspositionen wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.
Zeitwerte der Kapitalanlagen
Die Offenlegung von Zeitwerten der Kapitalanlagen erfolgte entsprechend den Vorschriften §§ 54 ff. der RechVersV. Die Angaben werden zum Bilanzstichtag erstellt.
Als beizulegende Zeitwerte für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden im Wesentlichen die Börsenkurse per 31. Dezember 2018 angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere ohne Börsennotierung wurden auf der Grundlage von Discounted Cashflow-Methoden ermittelt.
Die beizulegenden Zeitwerte für Namenspapiere und sonstige Ausleihungen wurden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 – 50 Jahre) und der Eonia-/Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag – 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2018 ermittelt.
Einbeziehung in den Konzernabschluss
Durch die Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, lagen einzelne Buchungsschlusstermine vor dem 31. Dezember des Geschäftsjahres. Die Zahlungsvorgänge grenzten wir über die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab. Dadurch ergaben sich keine wesentlichen Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Angaben zur Bilanz
Aktiva
| Entwicklung der Aktivposten A.I. im Geschäftsjahr 2018 in Euro |
||||
|---|---|---|---|---|
| Bilanzwerte Vorjahr | Zugänge | Abgänge | Bilanzwerte Geschäftsjahr | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A.I Sonstige Kapitalanlagen | ||||
| 1. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 2.365.969 | 604.856 | 38.172 | 2.932.653 |
| 2. Sonstige Ausleihungen | ||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 978.642 | 0 | 28.288 | 950.354 |
| Summe A.I. | 3.344.611 | 604.856 | 66.460 | 3.883.007 |
| Gesamt | 3.344.611 | 604.856 | 66.460 | 3.883.007 |
| Zeitwert der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2018 gemäß § 54 RechVersV (in Euro) | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2018 Bilanzwerte | 2018 Zeitwerte zu Anschaffungs kosten bilanziert | 2018 Zeitwerte zum Nennwert bilanziert | 2018 Zeitwerte Summe | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A.I. Sonstige Kapitalanlagen | ||||
| 1. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 2.932.653 | 3.018.889 | 0 | 3.018.889 |
| 2. Sonstige Ausleihungen | ||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 950.355 | 964.778 | 0 | 964.778 |
| Summe A.I. | 3.883.008 | 3.983.667 | 0 | 3.983.667 |
| Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert | 100.659 |
| Zeitwert der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2017 gemäß § 54 RechVersV (in Euro) | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2017 Bilanzwerte | 2017 Zeitwerte zu Anschaffungs kosten bilanziert | 2017 Zeitwerte zum Nennwert bilanziert | 2017 Zeitwerte Summe | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A.I. Sonstige Kapitalanlagen | ||||
| 1. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 2.365.969 | 2.458.500 | 0 | 2.458.500 |
| 2. Sonstige Ausleihungen | ||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 978.642 | 994.137 | 0 | 994.137 |
| Summe A.I. | 3.344.611 | 3.452.637 | 0 | 3.452.637 |
| Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert | 108.026 |
A.I. Sonstige Kapitalanlagen
Bewertung von Kapitalanlagen wie Anlagevermögen gemäß § 341b Abs. 2 HGB
Auf der Grundlage nachfolgender Darstellungen nimmt die AXA easy Versicherung AG die Möglichkeit gemäß § 341b HGB in Anspruch, Kapitalanlagen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu bewerten, weil sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Kapitalanlagen ist mit Beschluss des Vorstandes der AXA easy Versicherung AG wie folgt getroffen worden:
Im Geschäftsjahr 2018 waren Kapitalanlagen mit einem Buchwert in Höhe von 3.883 Tsd. Euro bewertet wie Anlagevermögen (2017: 3.345 Tsd. Euro). Dies entspricht einem Anteil von 100% an den gesamten Kapitalanlagen (2017: 100 %).
Grundlage für die Bestimmung:
Die Bestimmung, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wird aus folgenden Indikatoren abgeleitet:
1. Die AXA easy Versicherung AG ist in der Lage, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen so zu verwenden, dass sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen können.
2. Aufgrund der laufenden Liquiditätsplanung besitzt die AXA easy Versicherung AG die Fähigkeit zur Daueranlage der betreffenden Kapitalanlagen.
3. Die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen werden in der Buchhaltung jeweils auf gesonderten Konten von den anderen Wertpapieren getrennt erfasst. Eine depotmäßige Trennung von Anlage- und Umlaufvermögen ist gewährleistet.
Voraussichtlich dauernde Wertminderung:
Bei den nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen werden Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (gemäß § 341b) HGB vorgenommen.
Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen.
Zum 31. Dezember 2018 wiesen keine Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinslichen Wertpapiere, die wie Anlagevermögen bewertet werden, die stille Lasten aus.
Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertete Kapitalanlagen
| in Tsd. Euro | 2018 | |
|---|---|---|
| Bilanzwerte | Zeitwerte | |
| --- | --- | --- |
| Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 2.933 | 3.019 |
| Summe Wertpapiere | 2.933 | 3.019 |
| Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert | 86 |
B.II. Sonstige Forderungen
Die hier ausgewiesenen Beträge entfallen nahezu vollständig auf Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 1.443 Tsd. Euro (2017: 3.719 Tsd. Euro).
C.II. Andere Vermögensgegenstände
Die Position andere Vermögensgegenstände enthält bezahlte, jedoch noch nicht verrechnete Schäden in Höhe von 2.654 Tsd. Euro (2017: 2.615 Tsd. Euro).
D. Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind für die Zinsforderungen aus Kapitalanlagen gebildet worden.
Passiva
A. Eigenkapital
| in Euro | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 3.500.000 | 3.500.000 |
| Kapitalrücklage | 514.496 | 514.496 |
| Gesetzliche Rücklage gem. § 300 Nr.1 AktG | 294.395 | 294.395 |
| 4.308.891 | 4.308.891 |
Das gezeichnete Kapital der AXA easy Versicherung AG betrug per 31. Dezember 2018 unverändert 3.500.000 Euro und war in 3.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien aufgeteilt.
B. Versicherungstechnische Bruttorückstellungen insgesamt
| in Euro | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 0 | 0 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 55.509.253 | 42.070.256 |
| Sonstige Kraftfahrtversicherungen | 8.593.088 | 6.243.437 |
| Sonstige Versicherungen | 206 | 125 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 64.102.547 | 48.313.818 |
B.II.1. Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
| in Euro | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 0 | 0 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 55.070.114 | 41.988.963 |
| Sonstige Kraftfahrtversicherungen | 8.460.133 | 6.235.301 |
| Sonstige Versicherungen | 0 | 0 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 63.530.247 | 48.224.264 |
C.I. Sonstige Rückstellungen
| in Euro | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| darin enthalten: | ||
| Rückstellungen für Jahresabschlusskosten | 38.237 | 22.216 |
| Übrige Rückstellungen | 427.748 | 652.772 |
| Gesamt | 465.985 | 674.988 |
Die Prüfungskosten für die Wirtschaftsprüfer in Höhe von 31 Tsd. Euro (2017: 15 Tsd. Euro) machen den größten Anteil der Rückstellungen für Jahresabschlusskosten aus. Bei den übrigen Rückstellungen handelt es sich zum größten Teil um eine Provisionsrückstellung, die erstmalig in 2017 gebildet wurde. Seit 2016 ist in den übrigen Rückstellungen auch eine Rückstellung für Tantiemen und Ertragsbeteiligung für einen Vorstand enthalten.
D. II. Abrechnungsverbindlichkeiten
Die im Berichtsjahr ausgewiesenen Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft in Höhe von 3.729 Tsd. Euro (2017: 499 Tsd. Euro) bestehen in voller Höhe gegenüber verbundenen Unternehmen.
D. III. Sonstige Verbindlichkeiten
Hierin sind unter anderem Verbindlichkeiten aus dem Verrechnungsverkehr gegenüber verbundenen Unternehmen von 302 Tsd. Euro (2017: 1.004 Tsd. Euro) und Steuerverbindlichkeiten von 446 Tsd. Euro (2017: 419 Tsd. Euro) enthalten. Aufgrund vorgezogener Buchungsschlusstermine weisen wir in diesem Jahr offene Einzahlungsposten in Höhe von 8.009 Tsd. Euro (2017: 4.003 Tsd. Euro) als Sonstige Verbindlichkeiten aus, die im Rahmen des Jahresabschlussprozesses nicht mehr im Geschäftsjahr 2018 verbucht worden sind. Hierbei handelt es sich um eine Vorauszahlung der AXA Versicherung AG auf Rückversicherungsabrechnungen.
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind nicht vorhanden.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
I.1.a) Gebuchte Bruttobeiträge
| in Euro | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 1.024 | 686 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 59.864.684 | 51.028.160 |
| Sonstige Kraftfahrtversicherungen | 27.076.579 | 20.487.868 |
| Sonstige Versicherungen | 349.902 | 284.000 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 87.292.189 | 71.800.714 |
I.1. Verdiente Bruttobeiträge
| in Euro | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 1.024 | 686 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 59.567.204 | 51.023.532 |
| Sonstige Kraftfahrtversicherungen | 26.957.211 | 20.487.015 |
| Sonstige Versicherungen | 349.902 | 284.000 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 86.875.341 | 71.795.233 |
Die verdienten Bruttobeiträge sind im Geschäftsjahr um 15.080 Tsd. Euro bzw. 21,0 % auf 86.875 Tsd. Euro gestiegen, was vor allem dem starken Jahreswechsel zu verdanken ist, bei dem auch die unterjährigen Verträge des Vorjahrs erneuert und voll prämienwirksam wurden.
I.1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
Die verdienten Beiträge für eigene Rechnung belaufen sich auf 0 Euro, da zwischen der AXA easy Versicherung AG und der AXA Versicherung AG ein 100-prozentiger Quotenrückversicherungsvertrag besteht.
I.3. Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle
| in Euro | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 0 | 0 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 55.268.171 | 50.328.600 |
| Sonstige Kraftfahrtversicherungen | 23.621.629 | 19.052.671 |
| Sonstige Versicherungen | 533.722 | 389.767 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 79.423.522 | 69.771.038 |
Die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle stiegen um 9.652 Tsd. Euro auf 79.424 Tsd. Euro wobei sich jedoch die Schadenquote mit 91,4 % um 5,8 Prozentpunkte verbesserte.
I.5.a) Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb
| in Euro | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 10 | 424 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 9.822.343 | 9.232.650 |
| Sonstige Kraftfahrtversicherungen | 954.259 | 1.358.526 |
| Sonstige Versicherungen | 956 | 867 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 10.777.568 | 10.592.467 |
Von den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb des Geschäftsjahres entfielen 8.495 Tsd. Euro (2017: 8.658 Tsd. Euro) auf Abschlusskosten. Die Abschlusskostenquote sank dabei um 2,3 Prozentpunkte auf 9,8 %. Bei Verwaltungskosten von 2.283 Tsd. Euro (2017: 1.934 Tsd. Euro) ging die Verwaltungskostenquote um 0,1 Prozentpunkte auf 2,6 % zurück.
Rückversicherungssaldo
| in Euro | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | –1.014 | –262 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 5.523.310 | 8.537.718 |
| Sonstige Kraftfahrtversicherungen | –2.381.323 | –75.818 |
| Sonstige Versicherungen | 184.776 | 106.634 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 3.325.749 | 8.568.272 |
| - = zugunsten der Rückversicherer |
Der Rückversicherungssaldo setzt sich zusammen aus den verdienten Beiträgen des Rückversicherers und den Anteilen des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle und den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb.
I.8. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung
Aufgrund des bestehenden 100-prozentigen Quotenrückversicherungsvertrages zwischen der AXA Versicherung AG und der AXA easy Versicherung erfolgt eine Abgabe sämtlicher versicherungstechnischer Salden an die AXA Versicherung AG. Das versicherungstechnische Ergebnis der AXA easy Versicherung beträgt demnach 0 Euro. Das versicherungstechnische Bruttoergebnis hat einen Saldo in Höhe von -3.276 Tsd. Euro (2017: -8.448 Tsd. Euro).
II.3. Sonstige Erträge
Die Sonstigen Erträge beinhalten hauptsächlich Erträge aus Mahnkosten in Höhe von 194 Tsd. Euro (2017: 208 Tsd. Euro).
II.4. Sonstige Aufwendungen
Die Sonstigen Aufwendungen beinhalten Kosten für Serviceleistungen der AXA Gruppe in Höhe von 237 Tsd. Euro, Aufwendungen aus Wertberichtigungen von Forderungen in Höhe von 150 Tsd. Euro, Prüfungskosten und Verbandsbeiträge in Höhe von 128 Tsd. Euro sowie Projektkosten bezüglich neuer Rechnungslegungsstandards (66 Tsd. Euro).
II.7. Außerordentliche Aufwendungen
Die Zuführung aufgrund der seit 2010 geänderten Bewertung zur Pensionsrückstellung in der AXA Konzern AG wurde anteilig in Höhe von 35 Tsd. Euro (2017: 3 Tsd. Euro) auf die AXA easy Versicherung AG verrechnet.
II.9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Aufgrund des negativen Vorsteuerergebnisses ergibt sich ein Steuerertrag des Geschäftsjahres in Höhe von 120 Tsd. Euro (2017: Ertrag in Höhe von 100 Tsd. Euro), der im Rahmen der steuerlichen Organschaft mit der AXA Konzern AG laut Steuerumlagevertrag vom 9.9.2011 von dieser erstattet wird.
II.10. Erträge aus Verlustübernahme
Nach Berücksichtigung des Steuerertrages weist unsere Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 256 Tsd. Euro (2017: 212 Tsd. Euro Jahresfehlbetrag) aus, der im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages von der AXA Konzern AG übernommen wird.
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter
| in Euro | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| 1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft | 6.103.317 | 6.669.024 |
| Aufwendungen insgesamt | 6.103.317 | 6.669.024 |
Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 85 | 40 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 174.140 | 158.585 |
| Sonstige Kraftfahrtversicherungen | 135.775 | 113.489 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 310.000 | 272.114 |
Sonstige Angaben
Angaben nach § 285 Nr. 1, Nr. 2 HGB
Die Angaben zu den sonstigen Verbindlichkeiten sind in den Erläuterungen zu der entsprechenden Bilanzposition aufgeführt.
Angaben nach § 285 Nr. 3 und 3a HGB
Die AXA easy Versicherung AG besitzt keine Nachzahlungsverpflichtungen bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Investmentanteilen.
Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB
Es sind keine Mitarbeiter bei der AXA easy Versicherung AG beschäftigt.
Angaben nach § 285 Nr. 9 HGB
Ein Mitglied des Vorstands hat im Berichtsjahr eine Vergütung erhalten. Eine Angabe zur erhaltenen Vergütung unterbleibt, da bei nur einem betroffenen Vorstand die individualisierte Vergütung mit der Gesamtvergütung identisch ist. Die weiteren Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsrat haben keine Vergütung erhalten. Die Tätigkeiten wurden im Rahmen der bestehenden Arbeitsverhältnisse von der AXA Konzern AG entlohnt und nur im Wege des Dienstleistungsvertrages zwischen den Gesellschaften verrechnet. Am Jahresende bestanden weder gegenüber Vorstandsmitgliedern noch gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern Darlehen. Es wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.
Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB
Bei den Abschlussprüferhonoraren in Höhe von 31 Tsd. Euro (Vorjahr 31 Tsd. Euro) handelt es sich ausschließlich um Abschlussprüfungsleistungen. Diese beinhalten die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht.
Angaben nach § 285 Nr. 19 HGB
Zum Bilanzstichtag befanden sich bei der AXA easy Versicherung AG keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.
Angaben nach § 285 Nr. 21 HGB
Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.
Angaben nach § 285 Nr. 23 HGB
Zum Bilanzstichtag befanden sich bei der AXA easy Versicherung AG keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand, die zu Sicherungszwecken abgeschlossen wurden.
Angaben gem. § 285 Nr. 33 HGB (Nachtragsbericht)
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018 sind bei unserer Gesellschaft keine Vorgänge eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben.
Aufsichtsrat
Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB
Dr. Thilo Schumacher
(bis 31. Dezember 2018)
Vorsitzender
Mitglied des Vorstandes der
AXA Konzern AG
Köln
Dr. Daniel Schulze Lammers
stellv. Vorsitzender
Leiter SUHK der
AXA Konzern AG
Köln
Dr. Marc-Daniel Zimmermann
(Finanzexperte)
Leiter Controlling der
AXA Konzern AG
Köln
Dr. Nils Reich
(seit 1. Januar 2019)
Mitglied des Vorstandes der
AXA Konzern AG
Köln
Vorstand
Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB
Dr. Michael Bongartz
Vorstandsvorsitzender
Konzernkommunikation, Recht,
Produktmanagement,
Unternehmensentwicklung, Verarbeitung /
Schaden, Informationssysteme (EDV),
Projektmanagement, Compliance
Mathematik, Kapitalanlagen
(bis 14. Januar 2018)
Rückversicherung
(bis 28. Februar 2018)
Risikomanagement
(seit 15. Januar 2018)
Marc Lüke
Vertrieb, Marketing
Rückversicherung
(seit 1. März 2018)
Stefan Rupp
Finanzen, Personal, Revision,
Rechnungswesen, Planung, Controlling,
Steuern, Betriebsorganisation
Risikomanagement
(bis 14. Januar 2018)
Mathematik, Kapitalanlagen
(seit 15. Januar 2018)
Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB und § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG
Nach den vorliegenden Mitteilungen gemäß § 20 Absatz 1 und Absatz 4 AktG hält die AXA Konzern AG, Köln, 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft.
Im Verhältnis zur AXA Konzern AG, Köln, sind wir ein Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG in Verbindung mit § 18 Absatz 1 AktG.
Die AXA easy Versicherung, Köln wird in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, als kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, zum 31. Dezember 2018 einbezogen. Der Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorités des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger unter AXA Konzern AG befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB veröffentlicht.
Köln, den 15. März 2019
Der Vorstand
Dr. Bongartz
Lüke
Rupp
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die AXA easy Versicherung AG, Köln
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der AXA easy Versicherung AG, Köln, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA easy Versicherung AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Im Folgenden stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1 Bewertung der Kapitalanlagen
Zugehörige Informationen im Abschluss
Im Anhang der Gesellschaft werden ab Seite 28 die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wiedergegeben.
Sachverhalt und Risiko für die Prüfung
Die Prüfung der Kapitalanlagen war aufgrund der Bedeutung des Postens in der Bilanz (T€ 3.883 bzw. 21,7 % der Bilanzsumme) der Gesellschaft und der erheblichen Beurteilungsspielräume (Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen), die bei der Bewertung der Kapitalanlagen (einschließlich der Zeitwertangaben im Anhang) auftreten können, ein wesentlicher Bestandteil unserer Jahresabschlussprüfung.
In Bezug auf die Buchwerte besteht bei Kapitalanlagen, bei denen der Zeitwert zum Bilanzstichtag ermittelt wird, das Risiko, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung nicht erkannt wurde und damit eine am Bilanzstichtag erforderliche Abschreibung auf den beizulegenden Zeitwert unterbleibt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben die von der Gesellschaft bilanzierten Kapitalanlagen wie folgt geprüft:
Nach einer Untersuchung der Risikopositionen, die die Gesellschaft im Bestand hat, haben wir das System zur Erfassung und Änderung von Kapitalanlagen im Kapitalanlagenverwaltungssystem, der vollständigen und richtigen Übernahme des Kapitalanlagebestandes in die Bewertungssysteme sowie die korrekte Erfassung der Ergebnisse in der Hauptbuchhaltung geprüft. Der Schwerpunkt der Prüfung lag dabei auf der Untersuchung des Systems auf Bestehen und Funktionsfähigkeit von internen Kontrollen. Anschließend haben wir geprüft, ob die der Zeitwertermittlung zugrundeliegenden Preise mittels Börsenkurs oder mittels eigener Berechnung bestimmt wurden. Für den Direktbestand der gehaltenen Kapitalanlagen haben wir, sofern Börsenkurse unter Annahme eines aktiven Marktes verwendet wurden, diese durch Abgleich mit unabhängigen externen Quellen überprüft. Bei eigenen Berechnungen der Gesellschaft und Vorliegen eines inaktiven Marktes haben wir uns einen Überblick über die verwendeten Bewertungsmethoden und Modellparameter verschafft. Anschließend haben wir die Zeitwerte analysiert, plausibilisiert und in Stichproben geprüft.
Wir haben bei der Prüfung der Bewertung von Kapitalanlagen mit fester Verzinsung und schuldrechtlicher Vertragsgrundlage, bei denen Ratingverschlechterungen bzw. andere Hinweise für ein erhöhtes Ausfallrisiko vorlagen, das koordinierte Schreiben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., des Versicherungsfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 5. November 2009 beachtet.
Die angewandten Berechnungs- und Bewertungsmethoden der Kapitalanlagen sind insgesamt angemessen. Wir erachten die zugrundeliegenden Annahmen für ausgewogen und angemessen.
2 Bewertung der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Zugehörige Informationen im Abschluss
Im Anhang der Gesellschaft werden ab Seite 29 die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wiedergegeben.
Sachverhalt und Risiko für die Prüfung
Die Prüfung der Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle gemäß § 341g HGB (Brutto-Schadenrückstellungen) war aufgrund der erheblichen Beurteilungsspielräume, die bei der Bewertung der einzelnen Teilrückstellungen auftreten können, ein wesentlicher Bestandteil unserer Jahresabschlussprüfung.
Bei den in den Brutto-Schadenrückstellungen ausgewiesenen Verpflichtungen handelt es sich um zu schätzende Werte, deren Schätzung in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft liegt. Diese Schätzungen basieren sowohl auf vergangenen als auch auf künftig erwarteten Entwicklungen und beinhalten Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten bei der Bewertung vermutlich bereits eingetretener, aber erst in der Zukunft bekannt werdender Ereignisse. Bei geschätzten Werten besteht deshalb a priori ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung.
Die folgenden Annahmen haben wesentlichen Einfluss auf die Bewertung der Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgeschlossene Versicherungsfälle:
Teilrückstellung für bekannte Versicherungsfälle:
Diese Teil-Schadenrückstellung betrifft die zum Bilanzstichtag bekannten, aber noch nicht abschließend regulierten Versicherungsfälle. Die Bewertung muss unter Beachtung des Vorsichtsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) nach dem Grundsatz der Einzelbewertung für jeden einzelnen Versicherungsfall (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) erfolgen. Dabei ist die Einzelschadenreserve nach den Wertverhältnissen am Abschlussstichtag zu bewerten (§ 341e Abs. 1 Satz 3 HGB). Die Feststellung des Verpflichtungsumfangs erfolgt auf Grundlage der für den einzelnen Versicherungsvertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen unter Einbeziehung der im Zuge der Schadenregulierung gewonnenen Erkenntnisse und Informationen. Der in § 341e Abs. 1 Satz 1 HGB verankerte Grundsatz der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen bedingt, dass die bestehenden Unsicherheiten bei der Bewertung durch angemessene Risikozuschläge zu berücksichtigen sind, die über das nach dem allgemeinen Vorsichtsprinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB erforderliche Maß hinausgehen. Dadurch ist sicherzustellen, dass mit hinreichender Sicherheit für jeden einzelnen Versicherungsfall die späteren Auszahlungen die geschätzten Schadenrückstellungen nicht übersteigen.
Teilrückstellung für unbekannte Spätschäden:
Unbekannte Spätschäden sind Versicherungsfälle, die bis zum Bilanzstichtag eingetreten sind und zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft noch nicht gemeldet wurden, die aber aufgrund von Erfahrungswerten noch zu erwarten sind. Eine Berücksichtigung der sich hieraus ergebenden Verpflichtungen kann nur durch eine pauschale Bewertung erfolgen (§ 341g Abs. 2 HGB), da eine Einzelbewertung nicht möglich ist. Dabei werden die bisherigen Erfahrungen in Bezug auf die Anzahl der nach dem Abschlussstichtag gemeldeten Versicherungsfälle und die Höhe der damit verbundenen Aufwendungen berücksichtigt. Darüber hinaus werden die Versicherungsfälle, die nach dem Schadenregisterschluss (7. Dezember 2018) gemeldet wurden, in der Teilrückstellung für unbekannte Spätschäden einbezogen.
Teilrückstellung für Schadenregulierungskosten:
Bei der Bildung der Schadenrückstellung sind die gesamten Schadenregulierungsaufwendungen zu berücksichtigen (§ 341g Abs. 1 Satz 2 HGB). Dabei handelt es sich um die Schadenregulierungsaufwendungen, die für die Ermittlung und die Bearbeitung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen (bekannten und unbekannten) Versicherungsfälle in der Folgezeit zu erwarten sind.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben die von der Gesellschaft gebildeten Teilrückstellungen wie folgt geprüft:
Teilrückstellung für bekannte Versicherungsfälle:
Wir haben das System der Schadenerfassung und -abwicklung, insbesondere hinsichtlich des Bestehens und der Funktionsfähigkeit von internen Kontrollen untersucht. Zusätzlich haben wir eine Schadenaktenprüfung durchgeführt, die die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems nochmals bestätigt. Bei der Auswahl wurde neben den größten Schadenfällen gemessen am Geschäftsjahresschadenaufwand eine zufällige Stichprobe gezogen.
Teilrückstellung für unbekannte Spätschäden:
Wir haben bei der Prüfung der durch mathematisch-statistische Verfahren ermittelten Rückstellungen die enthaltenen Angaben bzw. die in diesem Zusammenhang ausdrücklich oder implizit enthaltenen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft beurteilt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der pauschal zu bewertenden Rückstellungen für unbekannte Spätschäden haben wir die angewendeten Verfahren und die Ausgangsdaten nach Anzahl und durchschnittlichem Schadenbetrag (Geschäftsjahresschaden und Spätschaden) besonders kritisch geprüft. Wir haben geprüft, dass die für die Berechnungen verwendeten Daten richtig, vollständig und relevant sind und mit den durch das Rechnungslegungssystem verarbeiteten Daten übereinstimmen.
Teilrückstellung für Schadenregulierungskosten:
Bei der Prüfung der Teilrückstellung für Schadenregulierungskosten haben wir neben der Ordnungsmäßigkeit der Anwendung der vorgesehenen Verfahren und zugrunde gelegten Daten insbesondere durch analytische Prüfungshandlungen geprüft, ob die von der Gesellschaft angesetzten Parameter stetig angesetzt wurden. Wesentliche Veränderungen wurden einer Prüfung unterzogen.
Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen anhand quantitativer Merkmale (Schadenanzahl, Durchschnittsschadenhöhe, Relationen von Schadenaufwand/Schadenrückstellungen zu anderen Größen) und Kennzahlen wie Schadenhäufigkeit, Durchschnittsschäden, Abwicklungsgeschwindigkeit, Abwicklungsergebnis zu Ursprungsschadenrückstellung, Schadenrückstellung bzw. Gesamtschadenaufwand zu verdienten Beiträgen durchgeführt. Diese Analysen erfolgten zu den unterschiedlichen Versicherungszweigen und auf einem mehrjährigen Vergleich für die gesamte Schadenrückstellung und für die einzelnen Teilschadenrückstellungen.
Wir haben durch eigene aktuarielle Untersuchungen die Rückstellung für bekannte Versicherungsfälle sowie die Rückstellung für unbekannte Spätschäden je Versicherungszweig bezüglich ihrer jeweiligen Auskömmlichkeit anhand einschlägiger mathematisch-statistischer Verfahren einer zusätzlichen Analyse unterzogen.
Die angewandten Berechnungs- und Bewertungsmethoden der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sind insgesamt angemessen. Wir erachten die zugrundeliegenden Annahmen für ausgewogen und angemessen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichtes, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungdurchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden in der Aufsichtsratssitzung am 17. April 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. April 2018 von dem Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der AXA easy Versicherung AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Marc Semrau
Köln, den 19. März 2019
**Mazars GmbH & Co KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Dr. Varain, Wirtschaftsprüfer
Semrau, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des Geschäftsjahres 2018 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährige Berichte und in zwei Sitzungen sowie einer schriftlichen Abstimmung wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes (AktG) über die allgemeine Geschäftsentwicklung, über grundlegende Angelegenheiten sowie über die strategischen Ziele der Geschäftsführung unterrichtet.
Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstandes, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, wurden in der jeweiligen Sitzung vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert. Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem Vorstand in mehreren Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet.
In der Sitzung am 17. April 2018 befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem Bericht des Vorstandes über den Geschäftsverlauf 2017 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die endgültige Planung für 2018 vor. Der Aufsichtsrat wurde zudem umfassend über die Risikosituation informiert. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Thema der Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer. In der Sitzung am 14. November 2018 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den bisherigen Geschäftsverlauf im laufenden Jahr sowie über die Risikosituation und gab einen Kurzbericht über die vorläufige Planung für das Jahr 2019. Weiterhin unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat über die erfolgte Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Der Aufsichtsrat hat zudem im Geschäftsjahr 2018 die gemäß dem Merkblatt der BaFin zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung und notwendige Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht sowie die Solvabilitätsübersicht für das Geschäftsjahr 2018 wurden von der vom Aufsichtsrat zum Abschlussprüfer bestellten Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, geprüft. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der bilanzfeststellenden Sitzung zusätzlich mündlich erläutert und Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht und die Erläuterungen zustimmend zur Kenntnis.
Die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch den Aufsichtsrat ergab keine Beanstandung. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist.
Es haben sich einige Personalveränderungen im Aufsichtsrat ergeben. Herr Dr. Thilo Schumacher hat sein Mandat als Aufsichtsratsvorsitzender mit Wirkung zum 31. Dezember 2018 niedergelegt und ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Als neues Mitglied des Aufsichtsrates wurde Herr Dr. Nils Reich, Mitglied des Vorstandes der AXA Konzern AG, gewählt, der seit dem 12.02.2019 den Vorsitz innehat.
Der Aufsichtsrat spricht Herrn Dr. Thilo Schumacher seinen Dank für die erfolgreiche Tätigkeit für die Gesellschaft aus. Unser besonderer Dank gilt weiterhin dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienstleistungsgesellschaften, die für die Gesellschaft im Jahr 2018 tätig geworden sind.
Köln, den 3. April 2019
Für den Aufsichtsrat
Dr. Nils Reich, Vorsitzender
Dr. Daniel Schulze Lammers
Dr. Marc-Daniel Zimmermann