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AXA — Annual Report 2017
Jan 31, 2019
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Annual Report
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Publication

AXA Konzern Aktiengesellschaft
Köln
Befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB
zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
AXA S.A.
Paris/Frankreich
Jahres- und Konzernabschluss zum 31.12.2017
GESCHÄFTSBERICHT 2017
Die AXA Konzern AG macht vom Befreiungstatbestand des § 291 HGB Gebrauch und stellt keinen Konzernabschluss auf. Bei dieser Version handelt es sich um eine Übersetzung in die deutsche Sprache des Konzernabschlusses der AXA SA, Paris. Verbindlich ist ausschließlich das Original des Konzernabschlusses der AXA SA, Paris, der bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorité des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt ist.
| EN | DE |
| Registration Document 2017 | Referenzdokument 2017 |
| ANNUAL FINANCIAL REPORT | GESCHÄFTSBERICHT |
INHALTSVERZEICHNIS
BESTIMMTE VORABINFORMATIONEN ÜBER DIESEN GESCHÄFTSBERICHT
1. Die AXA Gruppe
1.1. Kennzahlen
1.2 Geschichte
1.3 Geschäftsüberblick
2. Aktivitätsbericht und Kapitalmanagement
2.1 Marktumfeld
2.2 Überblick über den Geschäftsverlauf
2.3 Aktivitätsbericht
2.4 Liquidität und Eigenmittel
2.5 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, 31. Dezember 2017
2.6 Ausblick
3. CORPORATE GOVERNANCE
3.1 Corporate-Governance-Struktur -eine ausgewogene und effiziente Governance
3.2 Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz
3.3 Corporate Governance Code of Reference (Regelwerk zur Corporate Governance)
3.4 Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen
4. Risikofaktoren und Risikomanagement
4.1 Risikofaktoren
4.2 Interne Kontrolle und Risikomanagement
4.3 Marktrisiken
4.4 Kreditrisiko
4.5 Liquiditätsrisiko
4.6 Versicherungstechnische Risiken
4.7 Operationelles Risiko
4.8 Sonstige wesentliche Risiken
5. Konzernabschluss
5.1 Konzernbilanz
5.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
5.3 Konzern-Gesamtergebnisrechnung
5.4 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
5.5 Konzern-Kapitalflussrechnung
5.6 Konzernanhang
5.7 Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss
6. Aktien, gezeichnetes Kapital und allgemeine Informationen
6.1 AXA-Aktien
6.2 Gezeichnetes Kapital
6.3 Allgemeine Informationen
7. Corporate Responsibility
7.1 Einleitung
7.2 Informationen zum Bereich Human Resources()
7.3 Informationen zum Bereich Umwelt
7.4 Verantwortungsvolles Anlegen, "Artikel 173" / Climate-related Financial Disclosures (TCFD)
7.5 Informationen zum Bereich Gesellschaft
7.6 Wachsamkeitsplan
A. Anhänge
Anhang I Jährliche Beurteilung der internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung durch die Geschäftsleitung
Anhang II Erklärung der für das Referenzdokument verantwortlichen Person
Anhang III Jahresabschluss der AXA-Muttergesellschaft
Anhang IV Group Embedded Value & AFR
Anhang V Glossar
Anhang VI Lagebericht des Board of Directors - Aufstellung der Querverweise
Anhang VII Corporate-Governance-Bericht - Aufstellung der Querverweise
Anhang VIII Verordnung der Europäischen Kommission (EG) Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 - Aufstellung der Querverweise
Anhang IX Geschäftsbericht - Aufstellung der Querverweise
AMF
Dieses Referenzdokument, dessen französische Version am 19. März 2018 bei der französischen Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte (Autorité des marchés financiers, "AMF") gemäß Artikel 212-13 der Allgemeine Bestimmungen der AMF eingereicht wurde (das "Referenzdokument"), kann zur Unterstützung einer Finanztransaktion herangezogen werden, sofern es durch einen von der AMF gebilligten Kurzprospekt (note d'opération) ergänzt wird. Dieses Referenzdokument wurde vom Emittenten erstellt und unterliegt der Haftung seiner Unterzeichner.
Das Referenzdokument umfasst (i) sämtliche Bestandteile des Geschäftsberichts (Rapport Financier Annuel), auf den in Ziffer I, Artikel L.451-1-2 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes (Code monétaire et financier) sowie in Artikel 222-3 der Allgemeinen Bestimmungen der AMF (Règlement Général de l'AMF) Bezug genommen wird Querverweistabelle in Anhang IX dieses Referenzdokumentes, aus der hervorgeht, welche Abschnitte dieses Referenzdokuments den jeweiligen in Artikel 222-3 der Allgemeinen Bestimmungen der AMF genannten Elementen entsprechen), und (ii) sämtliche Angaben, die in dem auf der am 25. April 2018 stattfindenden Gesellschafterversammlung von AXA präsentierten Lagebericht des Board of Directors gemäß den Artikeln L.225-100 und L.225-100-2 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) enthalten sein müssen (die jeweiligen Abschnitte dieses Referenzdokuments, die diesen erforderlichen Angaben entsprechen, wurden vom Board of Directors von AXA genehmigt und sind in der Querverweistabelle in Anhang VI dieses Referenzdokumentes (der "Geschäftsbericht") dargelegt), sowie (iii) alle Elemente, die der gemäß den Artikeln L.225-37 ff. des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) erstellte Corporate-Governance-Bericht enthalten muss (die entsprechenden Abschnitte dieses Referenzdokuments wurden vom Board of Directors von AXA genehmigt und sind in der Querverweistabelle in Anhang VII dieses Referenzdokuments (der "Geschäftsbericht") aufgeführt).
BESTIMMTE VORABINFORMATIONEN ÜBER DIESEN GESCHÄFTSBERICHT
In diesem Geschäftsbericht beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, (i) das "Unternehmen", "AXA" und "AXA SA" auf AXA, eine nach französischem Recht gegründete Aktiengesellschaft (société anonyme), bei der es sich um die börsennotierte Muttergesellschaft der AXA Gruppe handelt, und (ii) die "AXA Gruppe", die "Gruppe" und "wir" auf AXA SA gemeinsam mit ihren direkten und indirekten konsolidierten Tochtergesellschaften.
Die Stammaktien des Unternehmens werden in diesem Geschäftsbericht als "Aktien", "Stammaktien", "AXA-Aktien" oder "AXA-Stammaktien" bezeichnet.
Der wichtigste Handelsplatz von AXA-Stammaktien ist die Euronext Paris (Compartment A), die wir in diesem Geschäftsbericht als "Euronext Paris" bezeichnen. Der Konzernabschluss der Gruppe samt Anhang wurde gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) (der "Konzernabschluss") und in Euro ("Euro", "EUR" oder "€") aufgestellt. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Beträge in diesem Geschäftsbericht (i) in Euro ausgedrückt, wobei die geltenden Wechselkurse in Abschnitt 2.1 dieses Geschäftsberichts dargestellt sind, und (ii) zur besseren Übersicht in Millionen angegeben. Die entsprechenden Beträge wurden ggf. gerundet. Rundungsdifferenzen können bestehen, auch bei Prozentangaben.
Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen und der Verwendung von Non-GAAP-Finanzkennzahlen
Dieser Geschäftsbericht kann Aussagen in Bezug auf künftige Ereignisse, Entwicklungen, Pläne, Erwartungen oder Ziele und sonstige zukunftsgerichtete Aussagen über die künftige Tätigkeit, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Strategie der Gruppe enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine historischen Tatsachen und können Begriffe wie "können", "werden", "sollten", "fortsetzen", "beabsichtigen", "schätzen", "prognostizieren", "glauben", "vorhaben", "erwarten", "planen", "anstreben" oder "ausgehen" oder Wörter ähnlicher Bedeutung enthalten. Solche Aussagen basieren auf den momentanen Einschätzungen und Annahmen der Geschäftsleitung und beinhalten naturgemäß bekannte und unbekannte Risiken und Unwägbarkeiten; daher sollten Anleger kein unangemessenes Vertrauen in diese Aussagen setzen. Die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder tatsächliche Ereignisse können wesentlich von den in entsprechenden zukunftsgerichteten Aussagen dargelegten oder angedeuteten Informationen abweichen, was unter anderem auf eine Reihe von Faktoren wie die allgemeine wirtschaftliche und politische Situation und das allgemeine Wettbewerbsumfeld; die künftige Entwicklung und Lage der Finanzmärkte, einschließlich Schwankungen bei Wechselkursen und Zinsen; die Häufigkeit und Schwere von Versicherungsschäden sowie Anstiege bei Schadensaufwendungen; Mortalitäts- und Morbiditätsraten und deren Entwicklung; Bestandsfestigkeit; gesetzliche und regulatorische Veränderungen; die Auswirkungen von Übernahmen und Veräußerungen, einschließlich verbundener Integrationsherausforderungen und Reorganisationsmaßnahmen; und allgemeine Wettbewerbsfaktoren, jeweils auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder globaler Basis, zurückzuführen sein kann. Viele dieser Faktoren könnten in Folge von Katastrophenereignissen, einschließlich witterungsbedingter Katastrophen oder Terrorereignissen, mit größerer Wahrscheinlichkeit eintreten bzw. sich verstärken. Für eine Beschreibung bestimmter wichtiger Faktoren, Risiken und Unwägbarkeiten mit Auswirkungen auf die Tätigkeiten und/oder das Geschäftsergebnis von AXA wird auf Kapitel 4 - "Risikofaktoren und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts verwiesen. AXA übernimmt keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder anderer Gegebenheiten zu aktualisieren oder zu revidieren, sofern dies nicht gesetzlich erforderlich ist.
Neben dem Konzernabschluss bezieht sich dieser Geschäftsbericht auf bestimmte Non-GAAP-Finanzkennzahlen oder alternative Performance-Kennzahlen, die von der Geschäftsleitung bei der Analyse der betrieblichen Entwicklung und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe und der Bereitstellung von zusätzlichen von der Geschäftsleitung als nützlich und relevant in Bezug auf das Ergebnis der Gruppe erachteten Informationen herangezogen wurden. Diese Non-GAAP-Finanzkennzahlen haben in der Regel keine standardisierte Bedeutung und lassen sich daher unter Umständen nicht mit ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichen. Demzufolge sollten keine dieser Non-GAAP-Finanzkennzahlen getrennt von oder als Ersatz für den in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts enthaltenen Konzernabschluss gelesen werden. Die von der Gruppe verwendeten Non-GAAP-Finanzkennzahlen sind in dem in Anlage V dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar definiert.

| EN | DE |
| GROUP PROFILE | PROFIL DER GRUPPE |
| >100 MILLION CLIENTS | MEHR ALS 100 MILLIONEN KUNDEN |
| FIRST GLOBAL INSURANCE BRAND (1) | WERTVOLLSTE VERSICHERUNGSMARKE WELTWEIT (1) |
| AXA is building its future according to a clear strategic view. The Group will continue to shift its portfolio towards preferred segments, favoring products with high frequency customer contacts and innovative additional services. AXA reaffirms its preference for Health, Protection and P&C commercial lines segments. | AXA baut ihre Zukunft mit einer klaren strategischen Perspektive. Die Gruppe wird ihr Portfolio weiter auf bevorzugte Segmente ausrichten und Produkten mit intensivem Kundenkontakt und innovativen Zusatzleistungen den Vorzug geben. AXA bekräftigt ihre Präferenz für die Geschäftsfelder Health, Protection und P&C. |
| The new operating model is designed to provide teams with increased empowerment and accountability for their operational performance, making AXA's transformation tangible on the ground, as close as possible to its clients. | Das neue Betriebsmodell soll den Teams mehr Eigenverantwortung und Verantwortlichkeit für ihre operative Leistung geben und die Transformation von AXA vor Ort und so nah wie möglich am Kunden erlebbar machen. |
| 17% United States | 17 % Vereinigte Staaten |
| TRANSVERSAL ENTITIES | TRANSVERSALE EINHEITEN |
| (1) Interbrans`s Best Global Brands ranking 2017 | (1)Interbrand-Ranking der wertvollsten Marken weltweit im Jahr 2017. |

| EN | DE |
| STRONG LOCAL MARKET POSITIONS* | STARKE LOKALE MARKTPOSITIONEN* |
| SOLID BALANCE SHEET SOLVENCY II RATIO OF 205% | SOLIDE SOLVENCY II-QUOTE VON 205 % |
| 21% France | 21 % Frankreich |
| 35% Europe | 35 % Europa |
| 16% Asia | 16 % Asien |
| 5% International | 5 % International |
| All percentages expressed are underlying earnings contribution (excluding AXA SA and other Central Holdings) | Alle Prozentangaben beziehen sich auf den Beitrag zum operativen Ergebnis (ohne AXA SA und sonstige zentrale Holdings). |
| AXA INVESTMENT MANAGERS | AXA INVESTMENT MANAGERS |
| AXA CORPORATE SOLUTIONS ASSURANCE | AXA CORPORATE SOLUTIONS ASSURANCE |
| AXA ASSISTANCE | AXA ASSISTANCE |
| AXA rank: within Top 5 in the following countries: France, Switzerland, Belgium, UK & Ireland, Germany. Spain. Hong Kong, .Mexico, Thailand and Indonesia | AXA rangiert unter den Top 5 in den folgenden Ländern: Frankreich, Schweiz, Belgien, Großbritannien & Irland, Deutschland. Spanien. Hongkong, Mexiko, Thailand und Indonesien. |

| EN | DE |
| FULL YEAR EARNINGS 2017 | ERGEBNIS GESAMTJAHR 2017 |
| Revenues | Umsatzerlöse |
| Underlying earnings | Operatives Ergebnis |
| Net income | Jahresüberschuss |
| €98.5bn Stable | 98,5 Mrd. Euro stabil |
| Underlying earnings by geography | Operatives Ergebnis nach Region |
| France €1.4bn+3% | Frankreich 1,4 Mrd. Euro +3 % |
| Europe €2.3bn+2% | Europa 2,3 Mrd. Euro +2 % |
| Asia 1.1bn+7% | Asien 1,1 Mrd. Euro +7 % |
| United States €1.1 lbn + 16% | Vereinigte Staaten 1,1 Mrd. Euro +16 % |
| International €0.3bn+20% | International 0,3 Mrd. Euro +20 % |

| EN | DE |
| AMBITION 2020 | AMBITION 2020 |
| Underlying earnings per share | Operatives Ergebnis je Aktie |
| Free cash flows | Freier Cashflow |
| Adjusted return on equity (2) | Bereinigte Eigenkapitalrendite (ROE)(2) |
| Solvency II ratio | Solvency II-Quote |
| UEPS CAGR 2015-2020 | UEPS CAGR(1) 2015-2020 |
| Cumulative 2015-2020 | Kumulativ 2015-2020 |
| Target range | Zielbandbreite |
| DIVIDEND | DIVIDENDE |
| The proposed 2017 dividend, payable in 2018, has increased by a further 9% to €1.26 per share, equivalent to a 49% payout. | Die vorgeschlagene Dividende 2017, zahlbar 2018, hat sich um weitere 9 % auf 1,26 Euro je Aktie erhöht, was einer Ausschüttung von 49 % entspricht. |
| Compound annual growth rate, on a reported basis. | Gesamte jährliche Wachstumsrate, auf Berichtsbasis. |
| Adjusted ROE is a non-GAAP financial measure. | Die bereinigte ROE ist eine Non-GAAP-Kennzahl. |
| Proposed dividend, submitted for approval at the Annual Shareholders' Meeting, April 25, 2018. | Dividendenvorschlag, wird der Hauptversammlung am 25. April 2018 zur Genehmigung vorgelegt. |
VORWORT DES CHAIRMAN DES BOARD OF DIRECTORS
2017 war ein entscheidendes Jahr für die Umsetzung der AXA-Strategie Ambition 2020, die hervorragend angelaufen ist. AXA kündigte ihre Absicht an, einen Minderheitsanteil an den US-Aktivitäten von AXA vorbehaltlich der Marktbedingungen an die Börse zu bringen, um die finanziellen Risiken von AXA zu reduzieren und gleichzeitig ihre ökonomische Kapitalposition zu stärken.
AXA hat vor Kurzem auch Maestro Health Inc. übernommen, ein US-amerikanisches Unternehmen für die Verwaltung von digitalen Gesundheitsleistungen, was die Innovation bei AXA beschleunigen wird und die Absicht von AXA widerspiegelt, sich von einem reinen Zahler zu einem Partner ihrer Kunden zu wandeln.
Das Board of Directors und ich setzen uns mehr denn je dafür ein, das neue Managementteam um Thomas Buberl bei der Umsetzung des Programms Ambition 2020 zu unterstützen, das unsere volle Unterstützung genießt.
Die Umsetzung der Corporate-Responsibility-Strategie der AXA Gruppe wurde 2017 fortgesetzt. Die Gruppe zeigte sich weiterhin als Vorreiter im Kampf gegen die globale Erwärmung und hat, wie schon in den vergangenen Jahren, einen festen Standpunkt zu diesem Thema eingenommen. Ich hatte die Gelegenheit, mit unseren Teams am Start einer innovativen Partnerschaft zwischen AXA und der International Finance Corporation (IFC) zu arbeiten, einer Tochtergesellschaft der Weltbank, die klimabezogene Infrastrukturprojekte in Schwellenländern zum Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen unterstützt.
Nach der Entscheidung im Jahr 2016, sich von Beteiligungen des Unternehmens in der Tabakindustrie zu trennen, unterstützte AXA 2017 die weltweit erste internationale Investorenerklärung zur Unterstützung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs und zur Unterstützung der damit verbundenen staatlichen Maßnahmen.
Darüber hinaus hat AXA erfolgreich Gesundheits- und Präventionsprodukte für die Mittelschicht in Schwellenländern eingeführt und konnte bis Ende 2017 acht Millionen entsprechende Versicherungsverträge abschließen.
Das Board of Directors wird sich weiterhin intensiv mit Fragen der unternehmerischen Verantwortung befassen, um einen Beitrag zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Interessen zu leisten.
Schließlich beschloss das Board of Directors im Dezember letzten Jahres, auf der nächsten Gesellschafterversammlung am 25. April 2018 die Verlängerung meines Mandats sowie des Mandats von Thomas Burberl vorzuschlagen, und kündigte seine Absicht an, Thomas Buberl als Chief Executive Officer und mich als Chairman des Board of Directors zu bestätigen. Ich fühle mich durch das seitens des Board of Directors in mich gesetzte Vertrauen geehrt und freue mich, auch in den kommenden Jahren mit der Gruppe zusammenarbeiten zu dürfen.
Ich danke - auch im Namen des gesamten Board of Directors - allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gruppe für ihr Engagement und die Energie, die sie im Jahr 2017 in die Umsetzung dieses jüngsten Schrittes der Transformation der Gruppe investiert haben.
Denis Duverne, Chairman des Board of Directors
BOTSCHAFT DES CHIEF EXECUTIVE OFFICER
2017: das Jahr der strategischen Entscheidungen
Nach mehr als einem Jahr als CEO von AXA bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass unsere Branche vor beispiellosen Veränderungen steht. Weltweit entstehen neue Schutzbedürfnisse. Neue Risiken im Zusammenhang mit Cybersicherheit und Klimawandel erzeugen und verschärfen diese neuen Schutzbedürfnisse, ebenso wie die Entwicklung neuer Arbeitsformen und die steigenden Gesundheitskosten in immer mehr Ländern.
Ich bin überzeugt, dass Versicherungen in diesem sich wandelnden Umfeld eine Schlüsselrolle spielen. Das Versicherungsmodell, das auf der Diversifizierung und Aufspaltung der Risiken beruht, bietet eine beeindruckende und sehr relevante Antwort auf die akuten Herausforderungen unserer Gesellschaft.
Die AXA Gruppe ist für diese neuen Herausforderungen gut aufgestellt. Um unser Versprechen, Menschen ein besseres Leben zu ermöglichen, zu erfüllen, müssen wir uns jedoch wandeln und der bevorzugte zuverlässige Partner unserer Kunden werden. Dies läuft unter anderem darauf hinaus, unsere Organisation zu vereinfachen, um näher am Endkunden zu sein, und unsere Anstrengungen zu verstärken, Innovationen zu entwickeln und besser auf die sich entwickelnden Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen.
Vereinfachung und Innovation: Was diese beiden Themen betrifft, war das Jahr 2017 für AXA ein Wendepunkt. Wir haben damit begonnen, unsere Organisation zu vereinfachen und zu dezentralisieren, um sicherzustellen, dass die meisten Entscheidungen auf lokaler Ebene und näher am Kunden getroffen werden. Daneben haben wir uns entschieden, unsere Anstrengungen zu intensivieren, uns auf einige wenige bevorzugte Segmente mit starkem Wachstumspotenzial zu konzentrieren - die Geschäftsfelder Health, Protection und P&C. Die Fokussierung auf diese Segmente wird häufigere und sinnvollere Interaktionen mit unseren Kunden anstoßen und uns zu einem echten Partner und Begleiter in ihrem täglichen Leben machen. Die Ankündigung der Übernahme der XL Group ist ein wichtiger Meilenstein innerhalb dieser Strategie und macht AXA zum weltweit führenden Anbieter im Bereich P&C.
Außerdem haben wir eine neue Geschäftseinheit für Innovation eingerichtet, die in meinen Zuständigkeitsbereich fällt und deren Aufgabe es sein wird, ein offenes Innovations-Ökosystem zu entwickeln, um angrenzende Dienstleistungen zu unseren aktuellen Angeboten einzuführen und zu skalieren. Um unsere Bemühungen zu beschleunigen, haben wir beschlossen, 20 % unseres M&A-Budgets, d. h. rund 200 Millionen Euro jährlich, für Innovationen zu verwenden.
Neben diesen wichtigen Meilensteinen auf unserem Weg der Transformation konnte die Gruppe im vergangenen Jahr eine solide Performance erzielen. 2017 haben wir erstmals in unserer Geschichte die Ergebnisschwelle von 6 Milliarden Euro überschritten. Es ist ein wichtiger Meilenstein und Erfolg für die Gruppe, und ich möchte die großartige Arbeit und das Engagement aller AXA-Mitarbeiter auf der ganzen Welt hervorheben, die zu dieser hervorragenden Leistung beigetragen haben. Ein weiterer Beweis dafür, dass sich unsere Geschäftsprioritäten in unserer Gesamtperformance widerspiegeln, sind die starke Wachstumszahlen einiger unserer Schlüsselsegmente im Jahr 2017, wie der Bereich Krankenversicherung, dessen Umsatzerlöse im vergangenen Jahr um beachtliche 6 % gestiegen sind. Mit einem Anstieg des operativen Ergebnisses je Aktie um 7 %, einem ROE von 14,5 %, einem operativen freien Cashflow von 6,3 Mrd. Euro und einer um 8 Punkte gestiegenen Solvabilitätsquote von 205 % haben wir alle Voraussetzungen erfüllt und unsere finanziellen Ziele übertroffen, was bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg zur Erreichung unseres strategischen Plans Ambition 2020 sind.
Diese hervorragenden Ergebnisse sind auch das Resultat einer langfristigen Vision und Entwicklung unserer Branche und unseres Know-hows sowie unserer Verantwortung für die Gesellschaft. Dies ist auch der Grund, warum wir beschlossen haben, unser Engagement im Kampf gegen die globale Erwärmung zu verstärken. So haben wir unsere Ziele für grüne Investitionen vervierfacht, weitere 3 Milliarden Euro unseres Vermögens aus Kohleproduzenten abgezogen und uns verpflichtet, keine neuen Kohle- und Ölsandproduzenten und damit verbundene Pipelines mehr zu versichern - in dieser Hinsicht war der One Planet Summit eine großartige Gelegenheit für uns, unsere Verpflichtung für den Umweltschutz zu bekräftigen.
Ich möchte unseren mehr als 100 Millionen Kunden für ihr anhaltendes Vertrauen danken, ebenso wie allen unseren Mitarbeitern, Vertretern und Partnern, die durch ihr Handeln der Marke AXA weltweit ein Gesicht geben.
Thomas Buberl, Chief Executive Officer
1. Die AXA Gruppe
AXA SA ist die Holding-Gesellschaft der AXA Gruppe, die zu den weltweit führenden Versicherern und Vermögensverwaltern gehört. 2017 war AXA zum neunten Mal in Folge die wertvollste Versicherungsmarke weltweit. ([1]) Die AXA Gruppe war mit einem Gesamtvermögen von 870 Mrd. Euro der weltweit größte Versicherungskonzern ([2]) und der zehntgrößte Vermögensverwalter ([3]) mit einem verwalteten Gesamtvermögen von 1.429 Mrd. Euro für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017.
AXA ist hauptsächlich in fünf Regionen tätig: Frankreich, Europa, Asien, USA und international (einschließlich Naher Osten, Lateinamerika und Afrika).
AXA verfügt über fünf operative Geschäftssegmente: Life & Savings, Property & Casualty, Health, Asset Management und Banking. Darüber hinaus erbringen zahlreiche Holding-Gesellschaften innerhalb der Gruppe bestimmte nicht-operative Aktivitäten.
Veränderungen bei Governance und Berichterstattung
Am 13. November 2017 kündigte AXA eine Vereinfachung ihres Betriebsmodells an, um es ihren Tochtergesellschaften zu ermöglichen, ihre Transformation zu beschleunigen und so nah wie möglich an ihren Kunden zu operieren.
Um diesem neuen Geschäftsmodell Rechnung zu tragen, hat der AXA Konzern seine Governance-Struktur auf fünf Hauptregionen (Frankreich, Europa, Asien, USA und International) und ein einziges, neu ausgerichtetes Corporate Center (im Gegensatz zum bisherigen Drei-Schichten-Modell - Hauptsitz, globale Geschäftsfelder, Regionen) umgestellt. Wichtige transversale Einheiten werden neben diesen fünf Regionen verwaltet und entsprechen im Wesentlichen AXA Investment Managers, der in Eigenbesitz von AXA befindlichen Geschäftseinheit im Bereich Vermögensverwaltung, und AXA Corporate Solutions Assurance, der auf das Schaden- und Unfallgeschäft für große Unternehmen spezialisierten Einheit der AXA. Im Rahmen dieser Vereinfachung werden direkte und traditionelle Geschäftseinheiten in Europa in ihren jeweiligen Ländern gemeinsam erfasst, um die Synergien zwischen diesen Einheiten zu verstärken.
Um die oben genannten Änderungen in der Governance-Struktur der Gruppe vollständig widerzuspiegeln, wurde die Finanzberichterstattung für das Geschäftsjahr 2016 in diesem Geschäftsbericht unter den sechs folgenden Segmenten angeglichen und rückwirkend angepasst:
- Frankreich (Versicherungs- und Bankgeschäft sowie Holdings);
- Europa, bestehend aus:
-- Schweiz (Versicherungsgeschäft),
-- Deutschland (Versicherungsgeschäft ohne AXA Art, Bankgeschäft und Holdings),
-- Belgien (Versicherungsgeschäft und Holding),
-- Großbritannien & Irland (Versicherungsgeschäft und Holdings),
-- Spanien (Versicherungsgeschäft),
-- Italien (Versicherungsgeschäft und Holding);
- Asien, bestehend aus:
-- Japan (Versicherungsgeschäft),
-- Hongkong (Versicherungsgeschäft),
-- Asien - Direktgeschäft, bestehend aus:
-- AXA Global Direct Japan,
-- AXA Global Direct Südkorea,
-- Asia High Potentials, bestehend aus:
-- Thailand (Versicherungsgeschäft),
-- Indonesien (Versicherungsgeschäft),
-- China (Versicherungsgeschäft),
-- Philippinen (Versicherungsgeschäft),
-- Asien Holding;
- Vereinigte Staaten (Versicherungsgeschäft, AB und Holdings);
- International, bestehend aus:
-- 14 Länder ([4]) innerhalb Europas, des Nahen Ostens, Afrikas und Lateinamerikas, hauptsächlich die Türkei, Mexiko, Marokko, die Tschechische Republik und die Slowakische Republik sowie Luxemburg (Versicherungsgeschäft und Holdings),
-- Singapur (Versicherungsgeschäft),
-- Malaysia (Versicherungsgeschäft),
-- Indien (Versicherungsgeschäft),
-- AXA Bank Belgium;
- Transversale Einheiten & zentrale Holdings, bestehend aus:
-- AXA Investment Managers,
-- AXA Corporate Solutions Assurance,
-- AXA Assistance,
-- AXA Art,
-- AXA Liabilities Managers,
-- AXA Global Re,
-- AXA Life Europe,
-- AXA SA und sonstige zentrale Holdings.
(1)Interbrand-Ranking der wertvollsten Marken weltweit im Jahr 2017.
(2) Von AXA anhand von verfügbaren Informationen aus Geschäftsberichten von 2016 aufgestelltes Ranking in Bezug auf das Gesamtvermögen.
(3) Von AXA anhand von verfügbaren Informationen zum 30. September 2017 aufgestelltes Ranking in Bezug auf das verwaltete Vermögen.
1.1 Kennzahlen
IFRS-Indikatoren
Die unten dargestellten IFRS-Indikatoren sind aus dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 abgeleitet.
Die untenstehende Tabelle stellt lediglich eine Zusammenfassung dar. Sie sollte gemeinsam mit dem in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts enthaltenen Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 gelesen werden.
| (in Millionen Euro) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Daten der Gewinn- und Verlustrechnung | ||
| Umsatzerlöse | 98.549 | 100.193 |
| Konzernergebnis - Konzernanteil | 6.209 | 5.829 |
| (in Millionen Euro, außer Beträge je Aktie) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Bilanzdaten | ||
| Bilanzsumme Aktiva | 870.128 | 892.783 |
| Eigenkapital - Konzernanteil | 69.611 | 70.597 |
| Eigenkapital je Aktie (a) | 26,1 | 25,8 |
| Dividende je Aktie (b) | 1,26 | 1,16 |
(a) Das Eigenkapital je Aktie wird auf Grundlage der tatsächlichen Anzahl an ausstehenden Aktien zu jedem dargestellten Periodenende berechnet. Von AXA und ihren Tochtergesellschaften gehaltene Aktien (d. h. eigene Aktien) werden aus der Basis für die Berechnung der ausstehenden Aktien ausgenommen. Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit sind für diese Berechnung im Eigenkapital nicht berücksichtigt.
(b) Eine jährliche Dividende wird im Allgemeinen jährlich in Bezug auf das Vorjahr nach der Hauptversammlung (die für gewöhnlich im April oder Mai stattfindet) und vor September des entsprechenden Jahres ausgezahlt. Die in dieser Tabelle dargestellten Dividenden beziehen sich auf das Geschäftsjahr, für das sie gezahlt wurden, und nicht auf das Geschäftsjahr, in dem sie beschlossen und ausgezahlt wurden. Auf der am 25. April 2018 stattfindenden Hauptversammlung wird eine Dividende von EUR 1,26 je Aktie vorgeschlagen werden. Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung wird die Dividende am 7. Mai 2018 ausgezahlt, wobei der Ex-Dividendentag der 3. Mai 2018 ist.
* Die vollständige Länderliste finden Sie in dem in Anhang V dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar.
Aktivitäts- und Ertragskennzahlen
In der untenstehenden Tabelle sind die wichtigsten Aktivitäts- und Ertragskennzahlen dargestellt. Sie sollten gemeinsam mit Abschnitt 2.3 "Aktivitätsbericht" und dem in Anhang V dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar gelesen werden.
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Annual Premium Equivalent (APE) | 6.470 | 6.600 |
| Neugeschäftswert | 2.787 | 2.623 |
| Life & Savings Nettozuflüsse (a) | 3.914 | 4.445 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 96,3 % | 96,4 % |
| Asset Management Nettozuflüsse | 19.457 | 44.784 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) (b) | 6.002 | 5.688 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) (b) | 6.457 | 6.103 |
(a) Einschließlich Krankenversicherungen mit Lebensversicherungskomponente.
(a) Alternative Leistungskennzahlen. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 2.3 "Aktivitätsbericht" und dem in Anhang V dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar.
Verwaltetes Vermögen
In der untenstehenden Tabelle wird das von den Tochtergesellschaften von AXA verwaltete Gesamtvermögen dargestellt, einschließlich im Auftrag von Dritten verwaltetes Vermögen.
| Zum 31. Dezember (in Millionen Euro) |
2017 | 2016 |
|---|---|---|
| AXA | ||
| Anlagen auf eigene Rechnung | 612.606 | 628.279 |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (fondsgebundene Verträge) | 175.003 | 175.292 |
| Zwischensumme | 787.609 | 803.571 |
| Im Auftrag Dritter verwaltet (a) | 650.923 | 625.186 |
| Summe Verwaltetes Vermögen | 1.438.532 | 1.428.757 |
(a) Umfasst im Auftrag von Mutuelles AXA verwaltete Vermögenswerte.
Weitere Informationen zu den Umsätzen von AXA nach Segmenten finden Sie in Anhang 21 "Informationen nach Segment" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts.
Weitere Informationen zu den Segmenten von AXA finden Sie in Abschnitt 2.3 "Aktivitätsbericht" und in Anhang 3 "Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segment" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts.
Dividenden und Dividendenpolitik
Das Unternehmen zahlt Dividenden in Euro. Künftige Dividenden hängen von einer Reihe von Faktoren ab, u. a. den Erträgen von AXA, der finanziellen Lage der Gruppe, geltenden Kapital- und Solvabilitätsanforderungen, der vorherrschenden Lage am Finanzmarkt und dem allgemeinen wirtschaftlichen Umfeld. Vorschläge für Dividendenzahlungen werden nach Ermessen des Board of Directors unterbreitet und der Hauptversammlung zur Genehmigung vorgelegt.
AXA bestimmt ihre Dividendenpolitik auf der Basis ihres bereinigten Gewinnes abzüglich Zinsaufwendungen für ausstehende Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit. 2015 gab AXA an, dass das Unternehmen die Auszahlung einer Gesamtdividende innerhalb einer allgemeinen Bandbreite von 45 % bis 55 % dieser Summe anstrebt (dies bedeutete einen Anstieg gegenüber der vorherigen indikativen Bandbreite von 40 % bis 50 %). Die vom Board of Directors vorgeschlagene Dividende in einem bestimmten Jahr kann jedoch aufgrund einer Reihe von Faktoren (siehe oben), die sich auf dieses Ziel von einem auf ein anderes Jahr auswirken können, erheblich abweichen. Bei der Einschätzung der in einem bestimmten Jahr zu zahlenden Dividende versucht die Geschäftsleitung einen angemessenen Ausgleich zwischen (i) intelligentem Kapitalmanagement, (ii) der Reinvestition vorangegangener Gewinne zur Unterstützung der Geschäftsentwicklung und (ii) einer attraktiven Dividende für Aktionäre zu finden.
Auf der am 25. April 2018 stattfindenden Hauptversammlung wird eine Dividende von 1,26 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2017 vorgeschlagen werden.
In der folgenden Tabelle werden Informationen zu den beschlossenen und ausgezahlten Dividenden der letzten fünf Geschäftsjahre dargelegt:
| Geschäftsjahr | Ausschüttung (in Millionen Euro) |
Anzahl der Aktien (zum 31. Dezember) | Nettodividende je Aktie (in Euro) |
Dividende je Aktie mit Anspruch auf Steuerbegünstigung (in Euro) |
Bruttodividende je Aktie (in Euro) |
|---|---|---|---|---|---|
| 2013 | 1.958 | 2.417.865.471 | 0,81 (b) | 0,81 (b) | 0,81 (b) |
| 2014 | 2.320 | 2.442.276.677 | 0,95 (c) | 0,95 (c) | 0,95 (c) |
| 2015 | 2.669 | 2.426.458.242 | 1,10 (d) | 1,10 (d) | 1,10 (d) |
| 2016 | 2.813 | 2.425.149.130 | 1,16 (e) | 1,16 (e) | 1,16 (e) |
| 2017 | 3.056 (a) | 2.425.235.751 | 1,26 (f) | 1,26 (f) | 1,26 (f) |
(a) Vorschlag auf der am 25. April 2018 stattfindenden Hauptversammlung.
(b) Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Frankreich hatten Anspruch auf eine Steuerbegünstigung von 40 % auf die Dividende, d. h. EUR 0,32 je Aktie für das Geschäftsjahr 2013.
(c) Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Frankreich hatten Anspruch auf eine Steuerbegünstigung von 40 % auf die Dividende, d. h. EUR 0,38 je Aktie für das Geschäftsjahr 2014.
d) Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Frankreich hatten Anspruch auf eine Steuerbegünstigung von 40 % auf die Dividende, d. h. EUR 0,44 je Aktie für das Geschäftsjahr 2015.
(e) Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Frankreich hatten Anspruch auf eine Steuerbegünstigung von 40 % auf die Dividende, d. h. EUR 0,46 je Aktie für das Geschäftsjahr 2016.
(f) Vorschlag auf der am 25. April 2018 stattfindenden Hauptversammlung. Der Bruttobetrag der Dividenden unterliegt einer einmaligen Quellensteuer in Höhe von insgesamt 30 %, es sei denn, es besteht die Möglichkeit einer progressiven Einkommensteuer, die dann für alle im Jahr 2018 gezahlten Kapitalerträge gilt. Die Option für den progressiven Tarif würde einen Anspruch auf eine Steuerermäßigung von 40 % gemäß Artikel 158.3 Absatz 2 des französischen Allgemeinen Steuergesetzbuches, d. h. EUR 0,50 je Aktie für das Geschäftsjahr 2017, begründen.
Dividenden, die fünf Jahre nach dem Auszahlungsdatum nicht in Anspruch genommen wurden, gehen in die französische Staatskasse über.
Weitere Informationen zu der Dividende von AXA finden Sie in Anhang 29.4 "Sonstige Posten: Beschränkung von Dividendenzahlungen an Aktionäre" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" sowie in Abschnitt 6.3 "Allgemeine Informationen - Statuten - Dividenden" dieses Geschäftsberichts.
Ratings
Finanzkraft, Schuldenprofil und Geschäftsergebnis des Unternehmens und bestimmter seiner Versicherungstöchter werden von anerkannten Ratingagenturen bewertet. Die untenstehenden Ratings können nach Ermessen der jeweiligen Ratingagentur jederzeit revidiert oder zurückgenommen werden. Kreditratings sollen die Fähigkeit von AXA widerspiegeln, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, und widerspiegeln unter Umständen nicht die potenziellen Auswirkungen aller Risiken auf den Wert der Wertpapiere von AXA. Ein Rating stellt keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Wertpapieren dar. Diese Ratings sollten weder als Angabe oder Prognose der historischen oder potenziellen Performance der Wertpapiere von AXA ausgelegt werden, noch sollten sie einer Anlageentscheidung in Bezug auf Wertpapiere des Unternehmens zugrundeliegen. Das Unternehmen verpflichtet sich nicht, seine Rating zu aktualisieren, und das Unternehmen ist in keinem Falle für die Genauigkeit oder Verlässlichkeit der untenstehenden Ratings verantwortlich. Die Signifikanz und Bedeutung der einzelnen Ratings unterscheiden sich je nach Agentur.
Finanzkraft-Ratings (Insurer Financial Strength Ratings) und Kreditratings der Gegenparteien
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Geschäftsberichts lauten die entsprechenden Ratings für das Unternehmen und seine wichtigsten Versicherungstöchter folgendermaßen:
| Finanzkraft-Ratings | Kreditratings der Gegenparteien | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Agentur | Datum der letzten Überprüfung | Wichtigste Versicherungstöchter von AXA | Ausblick | Vorrangige Schulden des Unternehmens | Ausblick | Kurzfristige Schulden des Unternehmens |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| S&P Global Ratings | 6. März 2018 | AA- | CreditWatch Negative | A | CreditWatch Negative | A-1 |
| Fitch Ratings | 6. März 2018 | AA- | Rating Watch Negative | A | Rating Watch Negative | F1 |
| Moody's Investors Service | 7. März 2018 | Aa3 | Negative | A2 | Negative | P-1 |
Socially Responsible Investment (SRI)-Ratings
Die Performance von AXA in Bezug auf soziale und gesellschaftliche, ökologische und Governance-Aspekte wird von einer Reihe von Fachleuten, darunter Anleger, Broker und Ratingagenturen, die sich speziell auf den SRI-Markt konzentrieren, aber auch spezialisierten Organisationen mit Fokus auf einzelnen Nachhaltigkeitsthemen bewertet. Die Gruppe erreicht in ihrer Branche regelmäßig Spitzenplätze und ist auch in den wichtigsten internationalen Nachhaltigkeitsindizes enthalten:
- DJSI World und DJSI Europe (basierend auf Research von RobecoSAM);
- World 120, Europe 120 und France 20 (basierend auf Research von Vigeo Eiris);
- FTSE4GOOD (basierend auf Research von FTSE ESG).
Die wichtigsten SRI-Ratings sind untenstehend aufgelistet (nicht alle Ratings werden jährlich aktualisiert):
| Agentur/Organisation | Bewertungen und Ratings |
|---|---|
| 85/100 - Branchendurchschnitt: 47/100 | |
| RobecoSAM | Perzentilrang: 99 |
| "Dow Jones Sustainability Index" (a) | Kategorie "Silver Class" |
| Vigeo Eiris | 68/100 - Branchenführer |
| FTSE ESG | 4/5 |
| Sustainalytics | 87/100 - Branchenplatz 2/150 |
| CDP | A- |
| MSCI | AAA |
| Principles for Responsible Investment (PRI) der Vereinten Nationen | A+ |
(a) Hinweis: Der Dow Jones Sustainability Index ist eine Referenzkennzahl für die Performance von AXA; seine Methodik dient seit 2010 als Basis für das interne Tool zur Nachhaltigkeitsbeurteilung der Gruppe und ist seit 2016 eine der zur Berechnung von langfristigen Anreizen (Performance Shares) verwendeten Performancekennzahlen.
1.2. Geschichte
AXA ging aus mehreren regionalen französischen Versicherungsvereinen hervor - den "Mutuelles Unies".
1982
Übernahme der Groupe Drouot
1986
Erwerb der Groupe Présence
1988
Übertragung des Versicherungsgeschäfts an die Compagnie du Midi (die in der Folge ihren Namen zu AXA Midi und schließlich zu AXA änderte).
1992
Erwerb eines beherrschenden Anteils an dem Unternehmen Equitable Companies Incorporated (USA), das in der Folge seinen Namen zu AXA Financial, Inc. ("AXA Financial") änderte.
1995
Erwerb eines Mehrheitsanteils an dem Unternehmen National Mutual Holdings (Australien), das in der Folge seinen Namen zu AXA Asia Pacific Holdings Ltd. ("AXA APH") änderte.
1997
Fusion mit Compagnie UAP
2000
Erwerb (i) des Unternehmens Sanford C. Bernstein (USA) durch die Vermögensverwaltungstochter von AXA, Alliance Capital, das seinen Namen in der Folge zu AllianceBernstein (jetzt AB) änderte; (ii) eines Minderheitsanteils an AXA Financial; und (iii) des japanischen Lebensversicherers Nippon Dantaï Life Insurance Company; und Verkauf von Donaldson, Lufkin & Jenrette (USA) an die Credit Suisse Group
2004
Erwerb des US-amerikanischen Versicherungskonzerns MONY
2005
FINAXA (Hauptanteilseigner von AXA zu diesem Zeitpunkt) fusioniert mit AXA.
2006
Erwerb des Winterthur-Konzerns
2008
Erwerb von Seguros ING (Mexiko)
2010
Freiwillige Dekotierung von AXA SA von der New York Stock Exchange und Abmeldung bei der Securities and Exchange Commission (SEC); und Verkauf ihres traditionellen Lebens- und Vorsorgeversicherungsgeschäfts durch AXA UK an Resolution Ltd.
2011
Verkauf (i) des Lebens- und Rentenversicherungsgeschäfts von AXA in Australien und Neuseeland und Erwerb des Lebens- und Rentenversicherungsgeschäfts von AXA APH in Asien; und (ii) Verkauf von AXA Canada an den kanadischen Versicherungskonzern Intact
2012
Gründung von ICBC-AXA Life, einem Joint-Venture mit ICBC im Bereich Lebensversicherungen in China; und Erwerb des Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts von HSBC in Hongkong und Singapur
2013
Erwerb des Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts von HSBC in Mexiko; und Verkauf (i) eines Mehrheitsanteils an AXA Private Equity durch AXA Investment Managers und (ii) eines Portfolios von MONY durch AXA Financial
2014
Erwerb von (i) 50 % an Tian Ping, einem chinesischen Schaden- und Unfallversicherer; (ii) 51 % am Versicherungsgeschäft von Grupo Mercantil Colpatria in Kolumbien; und (iii) 77 % an Mansard Insurance plc in Nigeria
2015
Erwerb von (i) 7 % an African Reinsurance Corporation ("Africa Re"); (ii) BRE Insurance, der Tochtergesellschaft von mBank im Bereich Schadens- und Unfallversicherung in Polen; (iii) der Versicherungstochter von SulAmérica im Bereich industrielle und gewerbliche Großrisiken; (iv) Commercial International Life, dem Joint-Venture im Bereich Lebens- und Rentenversicherung zwischen Commercial International Bank ("CIB") und Legal & General in Ägypten, und Abschluss einer exklusiven Vertriebspartnerschaften im Segment Life & Savings mit CIB; und (v) Genworth Lifestyle Protection Insurance;
Gründung von (i) AXA Strategic Ventures, einem Risikokapitalfonds zur Förderung aufkommender strategischer Innovationen im Bereich Versicherungs- und Finanzdienstleistungen; und (ii) Kamet, einem InsurTech-Inkubar zur Konzeptionalisierung, Einführung und Unterstützung disruptiver InsurTech-Produkte und -Dienstleistungen; und Verkauf des Geschäfts mit obligatorischen Vorsorgeplänen in Hongkong an die Principal Financial Group
2016
Erwerb von (i) Charter Ping An Insurance Co.; und (ii) des polnischen Schadens- und Unfallversicherungsgeschäfts von Liberty Ubezpieczenia von der Liberty Mutual Insurance Group; und Verkauf (i) des portugiesischen Geschäfts von AXA an Ageas; (ii) des von Isle of Man aus betriebenen UK-Geschäfts für Offshore-Anleihen an die Life Company Consolidation Group; (iii) des britischen (nicht plattformgestützten) Anlagen-, Pensions- und Direktversicherungsgeschäfts an Phoenix Group Holdings; (iv) der britischen Wrap-Plattform Elevate an Standard Life plc; (v) des ungarischen Bankgeschäfts an OTP bank plc.; (vi) des Lebens- und Rentenversicherungsgeschäfts und Schadens- und Unfallversicherungsgeschäft in Serbien an die Vienna Insurance Group und Rückzug aus dem serbischen Markt.
2017
Bekanntgabe der Absicht, eine Minderheitsbeteiligung am US-Geschäft von AXA (voraussichtlich bestehend aus dem US Life & Savings-Geschäft und der Beteiligung der AXA Gruppe an AB) vorbehaltlich der Marktbedingungen an die Börse zu bringen; eine strategische Entscheidung zur Schaffung erheblicher zusätzlicher finanzieller Flexibilität, um die Transformation von AXA im Einklang mit Ambition 2020 zu beschleunigen.
Unterzeichnung einer Partnerschaft mit Uber zur Stärkung des Schutzes unabhängiger Arbeitnehmer, die die Uber-Technologie in Frankreich einsetzen.
Gründung von AXA Global Parametrics, einer neuen Einheit mit dem Ziel, die Entwicklung von parametrischen Versicherungslösungen zu beschleunigen, das Angebot an Lösungen zu erweitern, um bestehende Kunden besser zu bedienen, und den Anwendungsbereich auf KMU und Privatpersonen auszuweiten.
Verkauf (i) des britischen Schaden- und Unfallversicherungsmaklers Bluefin Insurance Group Ltd. an Marsh, (ii) des Lebens- und Vorsorgeversicherungsgeschäfts in Rumänien an die Vienna Insurance Group und (iii) des Offshore-Anleihengeschäft der AXA Life Europe Limited an Harcourt Life International dac (vor Kurzem umbenannt in Utmost Ireland dac), eine Tochtergesellschaft der Life Company Consolidation Group.
Weitere Informationen zu Tochtergesellschaften der Gruppe (einschließlich der Beteiligungs- und Stimmrechtsquoten der Gruppe) finden Sie in Anhang 2 "Informationen nach Segment" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts.
1.3. Geschäftsüberblick
AXA ist in sechs Segmenten (Frankreich, Europa, Asien, USA, International sowie transversale Einheiten & zentrale Holdings) tätig und bietet eine breite Palette von Produkten und Know-how in den Bereichen Life & Savings, Property & Casualty, Health, Asset Management und Banking.
Die Art und der Grad des Wettbewerbs können sich je nach Land, in dem AXA tätig ist, unterscheiden. AXA konkurriert mit Versicherungsunternehmen und auch mit Banken, Asset Managern, Anlageberatern und anderen Finanzinstituten.
Die wesentlichen Wettbewerbsfaktoren sind:
- Umfang, Effektivität und Qualität der Vertriebswege, insbesondere die Kompetenz von Beratern;
- Breite der Produktpalette sowie Produktqualität, Funktionalität und Innovation;
- Preis;
- Servicequalität;
- Performance des Anlagemanagements;
- Historische Höhe der Boni in Bezug auf Verträge mit Überschussbeteiligung;
- Mindestverzinsungen bei Anlagen auf eigene Rechnung;
- Reputation, Sichtbarkeit und Bekanntheitsgrad der Marke; und
- Ratings für Finanzkraft und Fähigkeit zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen.
Weitere Informationen zu Märkten finden Sie in Abschnitt 2.1 "Marktumfeld - Marktbedingungen" dieses Geschäftsberichts.
In der untenstehenden Tabelle sind die Bruttoumsätze (nach segmentinternen Verrechnungen) nach Segment für die angegebenen Perioden und zum jeweiligen Stichtag zusammengefasst.
Frankreich
Bruttoumsatz
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | Bruttoumsatz (a) | |
|---|---|---|
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2017 | 2016 (angepasst) (d) |
| --- | --- | --- |
| Summe | 24.475 | 24.557 |
| davon: | ||
| Gebuchte Bruttobeiträge | 24.335 | 24.351 |
| Sonstige Umsätze (c) | 140 | 207 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(c) Enthalten sind Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne Beteiligungscharakter, Nettoerträge aus Bankgeschäften und Erträge aus sonstigen Aktivitäten.
Produkte und Dienstleistungen
AXA bietet in Frankreich eine vollständige Palette von Versicherungsprodukten an, u. a. in den Sparten Life & Savings, Property & Casualty und Health. Das Angebot umfasst eine breite Palette von Produkten, darunter Kraftfahrt-, Hausrat-, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Bank-, Spar- und andere Anlageprodukte für Privat- bzw. Einzel- und Unternehmens- bzw. Gruppenkunden sowie Gesundheits-, Vorsorge- und Rentenprodukte für Privat- oder Geschäftskunden.
Darüber hinaus entwickelt AXA France auf der Grundlage ihrer Produkt- und Vertriebskompetenz ein internationales Angebot im Bereich Arbeitnehmerleistungen für Privatpersonen, Unternehmen und andere Institutionen.
Vertriebswege
AXA vertreibt ihre Versicherungsprodukte über exklusive und nicht-exklusive Kanäle, darunter exklusive Vertreter, angestellte Vertriebsmitarbeiter, Direktvertrieb, Banken sowie Makler, unabhängige Finanzberater, autorisierte Händler oder Großhandelsunternehmen und Partnerschaften.
Europa
In Europa (ohne Frankreich) ist AXA in sieben Ländern tätig (Schweiz, Deutschland, Belgien, Großbritannien & Irland, Spanien und Italien).
Bruttoumsatz
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | Bruttoumsatz (a) | |||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2017 | (b) | 2016 (angepasst) (d) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Schweiz | 9.797 | 27 % | 10.132 | 27 % |
| Deutschland | 10.672 | 30 % | 10.534 | 28 % |
| Belgien | 3.310 | 9 % | 3.377 | 9 % |
| Großbritannien & Irland | 5.130 | 14 % | 5.366 | 14 % |
| Spanien | 2.365 | 7 % | 2.534 | 7 % |
| Italien | 4.719 | 13 % | 5.095 | 14 % |
| Summe | 35.992 | 100 % | 37.039 | 100 % |
| davon: | ||||
| Gebuchte Bruttobeiträge | 35.629 | 36.673 | ||
| Sonstige Umsätze (c) | 363 | 366 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(c) Enthalten sind Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne Beteiligungscharakter, Nettoerträge aus Bankgeschäften und Erträge aus sonstigen Aktivitäten.
Produkte und Dienstleistungen
Mit Ausnahme von Großbritannien und Irland (wo AXA nur in den Bereichen Schaden- und Unfallversicherung und Krankenversicherung tätig ist) bietet AXA eine vollständige Palette von Versicherungsprodukten an, u. a. in den Sparten Life & Savings, Property & Casualty und Health. In jedem Land umfasst das Angebot eine breite Palette von Produkten, darunter Kraftfahrt-, Hausrat-, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Lebensversicherungen, lebenslängliche Todesfallversicherungen, Universal-Life-Versicherungen, Kapitallebensversicherungen, aufgeschobene Rentenversicherungen, sofort beginnende Rentenversicherungen sowie andere Anlageprodukte für Privat- bzw. Einzel- oder Unternehmens- bzw. Gruppenkunden.
Die Art und die Merkmale der von AXA angebotenen Produkte unterscheiden sich je nach Markt.
Vertriebswege
AXA vertreibt ihre Versicherungsprodukte über exklusive und nicht-exklusive Kanäle, die sich je nach Land unterscheiden, darunter exklusive Vertreter, angestellte Vertriebsmitarbeiter, Direktvertrieb, Banken sowie sonstige Partnerschaften (z. B. Autohändler), Makler, unabhängige Finanzberater, autorisierte Händler oder Großhandelsunternehmen und Partnerschaften.
Asien
Der asiatische Markt umfasst die Aktivitäten von AXA in sieben Ländern (Japan, Hongkong, Thailand, Indonesien, China, Philippinen und Südkorea).
Bruttoumsatz
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | Bruttoumsatz (a) | |||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2017 | 2016 (angepasst) (d) | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Japan | 4.647 | 52 % | 5.161 | 54 % |
| Hongkong | 3.170 | 35 % | 3.172 | 33 % |
| Asien - Direktgeschäft | 989 | 11 % | 1.032 | 11 % |
| Asia High Potentials | 180 | 2 % | 177 | 2 % |
| Summe | 8.985 | 100 % | 9.542 | 100 % |
| davon: | ||||
| Gebuchte Bruttobeiträge | 8.943 | 9.495 | ||
| Sonstige Umsätze (c) | 42 | 46 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(c) Enthalten sind Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne Beteiligungscharakter und Erträge aus sonstigen Aktivitäten.
Produkte und Dienstleistungen
AXA ist hauptsächlich in den Bereichen Life & Savings und Health tätig. In den letzten Jahren sind zwar innerasiatische Franchise-Unternehmen entstanden, doch der Wettbewerb wird in den meisten Ländern nach wie vor von lokalen Akteuren getrieben.
AXA bietet eine vollständige Palette von Versicherungsprodukten an, u. a. in den Sparten Life & Savings, Property & Casualty und Health. Die Art und die Merkmale der von AXA angebotenen Produkte unterscheiden sich je nach Region:
- In Japan bietet AXA vor allem Spar-, Schutz- und Gesundheitsprodukte an, insbesondere Vollkaskoversicherungen, mit oder ohne Krankenversicherung, Risikolebensversicherungen sowie andere Schutz- und Gesundheitsprodukte (z. B. Invalidität, Krebs). Das direkte Schaden- und Unfallgeschäft konzentriert sich auf die Kfz-Versicherung sowie andere Personenversicherungsprodukte;
- in Hongkong vertreibt AXA individuelle Lebensversicherungen (insbesondere traditionelle Lebensversicherungen, anlagegebunden) sowie Schutz- und Gesundheitsprodukte (Dread-Disease-Versicherungen). In der Schaden- und Unfallversicherung umfasst das Produktangebot klassische Schadenversicherungsprodukte wie Kraftfahrt-, Hausrat-, Gruppen-Krankenversicherungen und gewerbliche Versicherungen;
- In Thailand, Indonesien und auf den Philippinen bietet AXA eine breite Palette von Lebens- und Krankenversicherungsprodukten an, darunter Lebensversicherungen, Kapitallebensversicherungen, fondsgebundene Versicherungen, Kollektivversicherungen, Dread-Disease-Versicherungen und Krankenhaustagegeld-Versicherungen sowie ein traditionelles Schaden- und Unfallversicherungsangebot;
- In China vertreibt AXA vor allem Kfz-Versicherungen sowie andere Schadenversicherungsprodukte und deckt die gesamte Produktpalette im Bereich Life & Savings ab;
- In Südkorea konzentriert sich das Direktgeschäft auf die Kfz-Versicherung sowie die Unfallversicherung.
Vertriebswege
AXA vertreibt ihre Produkte über verschiedene Vertriebskanäle, insbesondere über exklusive und nicht-exklusive Vertreter, Makler und Partnerschaften. AXA hat starke Bancassurance-Partnerschaften mit großen internationalen und lokalen Finanzinstituten aufgebaut.
Vereinigte Staaten
Bruttoumsatz
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | Bruttoumsatz (a) | |
|---|---|---|
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2017 | 2016 (angepasst) (d) |
| --- | --- | --- |
| Summe | 16.911 | 16.872 |
| davon: | ||
| Gebuchte Bruttobeiträge | 12.954 | 13.158 |
| Sonstige Umsätze (c) | 3.956 | 3.714 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(c) Enthalten sind Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne Beteiligungscharakter und Erträge aus sonstigen Aktivitäten.
Produkte und Dienstleistungen
AXA bietet in den Vereinigten Staaten eine vollständige Palette von Versicherungsprodukten an, darunter Lebensversicherungen (Risikolebensversicherungen, lebenslängliche Todesfallversicherungen, Universal-Life-Versicherungen usw.), Anlageprodukte, Altersvorsorgeprodukte (Individualrenten, Kollektivrenten) und Leistungen an Arbeitnehmer.
AXA erbringt über AB auch verschiedene Investment- und verbundene Dienstleistungen für Einzelanleger, Privatkunden und eine Vielzahl von institutionellen Kunden (einschließlich für AXA und ihre Versicherungstöchter). Das Angebot von AB umfasst (i) verschiedene Investment-Dienstleistungen über separat verwaltete Konten, Hedge-Fonds, Anlagefonds und andere Anlagevehikel für Privatkunden (wie z. B. sehr vermögende Einzelpersonen und Familien, Trusts und Nachlässe sowie Wohltätigkeitsorganisationen), (ii) Verwaltung von Publikumsfonds für Einzelanleger, (iii) Verwaltung von Anlagen im Auftrag von institutionellen Kunden und (iv) fundamentales Research, quantitative Dienstleistungen und Brokerage-Dienstleistungen hinsichtlich börsennotierten Aktien und Optionen für institutionelle Anleger.
Vertriebswege
In den USA vertreibt AXA ihre Versicherungsprodukte über mehrere Kanäle, insbesondere über AXA Advisors und Makler-Händler.
International
Im Segment International ist AXA in verschiedenen Regionen tätig, darunter 14 Länder ([5]) in Europa, dem Nahen Osten, Afrika und Lateinamerika sowie Singapur, Malaysia, Indien und über AXA Bank Belgium.
Bruttoumsatz
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | Bruttoumsatz (a) | |
|---|---|---|
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2017 | 2016 (angepasst) (d) |
| --- | --- | --- |
| Summe | 7.034 | 6.981 |
| davon: | ||
| Gebuchte Bruttobeiträge | 6.607 | 6.527 |
| Sonstige Umsätze (c) | 427 | 455 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(c) Enthalten sind Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne Beteiligungscharakter, Nettoerträge aus Bankgeschäften und Erträge aus sonstigen Aktivitäten.
(1) Dazu gehören Brasilien, Kolumbien, die Tschechische Republik und die Slowakische Republik, Griechenland, die Golfregion, der Libanon, Luxemburg, Mexiko, Marokko, Nigeria, Polen, Russland und die Türkei.
Produkte und Dienstleistungen
AXA bietet Versicherungsprodukte an, u. a. in den Sparten Life & Savings, Property & Casualty und Health, sowie von AXA Bank Belgium angebotene Produkte. Die Art und die Merkmale der von AXA angebotenen Produkte unterscheiden sich je nach Region und das Angebot umfasst eine breite Palette von Produkten, darunter Kraftfahrt-, Hausrat-, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Lebensversicherungen, lebenslängliche Todesfallversicherungen, Universal-Life-Versicherungen, Kapitallebensversicherungen, aufgeschobene Rentenversicherungen, sofort beginnende Rentenversicherungen sowie andere Anlageprodukte für Privat- bzw. Einzel- oder Unternehmens- bzw. Gruppenkunden.
Vertriebswege
AXA vertreibt ihre Versicherungsprodukte über exklusive und nicht-exklusive Kanäle, die sich je nach Land unterscheiden, darunter exklusive Vertreter, angestellte Vertriebsmitarbeiter, Direktvertrieb, Banken sowie sonstige Partnerschaften (z. B. Autohändler) sowie Makler, unabhängige Finanzberater, autorisierte Händler oder Großhandelsunternehmen.
Transversale Einheiten & zentrale Holdings
Dieses Segment umfasst die wesentlichen transversalen Einheiten und die nicht operativen Aktivitäten der zentralen Holdinggesellschaften der Gruppe.
Bruttoumsatz
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | Bruttoumsatz (a) | |||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2017 | 2016 (angepasst) (d) | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| AXA Investment Managers | 1.276 | 25 % | 1.180 | 23 % |
| AXA Corporate Solutions Assurance | 2.322 | 45 % | 2.318 | 45 % |
| AXA Assistance | 1.275 | 25 % | 1.276 | 25 % |
| Sonstige (c) | 279 | 5 % | 427 | 8 % |
| Summe | 5.152 | 100 % | 5.202 | 100 % |
| davon: | ||||
| Gebuchte Bruttobeiträge | 3.581 | 4.016 | ||
| Sonstige Umsätze (d) | 1.571 | 1.186 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(c) Sonstige umfassen AXA Art, AXA Liabilities Managers, AXA Global Re und AXA Life Europe.
(d) Enthalten sind Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne Beteiligungscharakter und Erträge aus sonstigen Aktivitäten.
Über ihre in mehr als 20 Ländern ansässigen Geschäftseinheiten stellt AXA Investment Managers ("AXA IM") ihren Kunden eine breite Palette an globalen Produkten und Kompetenzen im Bereich Asset Management zur Verfügung, hauptsächlich über Anlagefonds und maßgeschneiderte Portfolios. Zu den Kunden von AXA IM zählen (i) institutionelle Anleger, (ii) Einzelanleger, an die Anlagefonds über AXA und externe Vertriebsnetzwerke vertrieben werden, und (iii) die Versicherungstöchter von AXA sowohl für deren Anlagen auf eigene Rechnung als auch für fondsgebundene Versicherungen. AXA IM konzentriert sich auf die Bereiche (i) "Fixed Income and Structured Finance", (ii) "Framlington and Rosenberg Equities", (iii) "Real Assets" und (iv) "Multi-Asset Client Solutions".
AXA Corporate Solutions Assurance ist die Tochtergesellschaft der Gruppe zuständig für Großunternehmen im Bereich Property & Casualty, Schadenverhütung, Risikomanagement, Underwriting und Schadenregulierung und für Spezialmärkte (Transport, Luftfahrt, Raumfahrt) weltweit;
AXA Assistance ist die Tochtergesellschaft der Gruppe zuständig für die Unterstützung von Kunden in Notfällen und alltäglichen Situationen. AXA Assistance gliedert sich in vier Geschäftsbereiche (Vehicle, Travel, Health und Home), um Kunden gezielte Dienstleistungen anbieten zu können;
2. Aktivitätsbericht und Kapitalmanagement
2.1. Marktumfeld
Lage am Finanzmarkt 2017
2017 reagierten die Finanzmärkte auf eine Reihe wichtiger politischer Ereignisse: Wahlen in Frankreich, Deutschland, Großbritannien, ein Referendum in Katalonien, langwierige Brexit-Verhandlungen sowie die Verabschiedung des US-Steuerreformgesetzes Ende des Jahres. Die Konjunktur im Euroraum sorgte das ganze Jahr über für einige positive Überraschungen, während die USA ihren Weg der geldpolitischen Normalisierung in einer Art und Weise fortsetzten, die auf andere Zentralbanken übergriff. Die Europäische Zentralbank (EZB), die Bank of Japan (BoJ) und die Bank of England (BoE) sollten ihre Akkommodationspolitik im Laufe der Zeit normalisieren.
In den USA hat sich das Wirtschaftswachstum im Jahr 2017 mit 2,2 % gegenüber 1,6 % im Vorjahr weiter verbessert. Die Lage am Arbeitsmarkt hat sich weiter verbessert, die Arbeitslosigkeit sank auf 4,1 % zum Jahresende und die Inflation ist gestiegen (rund 2,1 % im Jahr 2017 gegenüber 1,3 % im Jahr 2016). Dies veranlasste die Federal Reserve (Fed), die Zinsen im Laufe des Jahres dreimal zu erhöhen, sodass sie Ende 2017 im Bereich von 1,25-1,50 % lagen. Nach Zeiten der Unsicherheit über politische Reformen hat die Regierung Trump im Dezember 2017 ihr Steuerreformprogramm vorgelegt, das die Konjunktur in den kommenden Jahren unterstützen soll.
In Europa haben die wichtigsten Wahlergebnisse nicht den von einigen befürchteten Anstieg des Populismus gebracht: Die Wahl von Emmanuel Macron in Frankreich und die Wahlen in Deutschland wurden von den Investoren als Erleichterung empfunden. In Großbritannien rief Premierministerin Theresa May zu vorgezogenen Wahlen im Juni auf, was zu einer schwächeren Koalition mit der Demokratischen Unionistischen Partei Nordirlands (DUP) führte. Die Eurozone hatte ein besonders starkes Jahr, und die makroökonomischen Indikatoren überraschten während des gesamten Jahres 2017 positiv. Für 2017 wird ein Wachstum von rund 2,2 % nach 1,7 % im Jahr 2016 erwartet. Die treibende Kraft waren der Konsum und die Investitionen der privaten Haushalte, unterstützt durch einen Vertrauensschub und niedrige Zinsen. Auch der Euroraum profitierte von der Erholung des Welthandels. Die Arbeitslosenquote sank von 9,7 % Ende 2016 auf 8,8 % Ende 2017 und damit auf den niedrigsten Stand seit Januar 2009. Die Inflation lag 2017 durchschnittlich bei rund 1,5 % gegenüber 0,2 % im Jahr 2016. Die Europäische Zentralbank begann ihre Geldpolitik zu normalisieren, indem sie im Oktober eine Reduzierung ihres Anleihekaufprogramms von 60 Milliarden Euro auf 30 Milliarden Euro pro Monat ab Januar 2018 ankündigte. In Großbritannien verlangsamte sich das BIP-Wachstum 2017 auf 1,5 % nach 2,0 % im Jahr 2016, während die Inflation 2017 mit durchschnittlich 2,7 % ihren Höchststand erreichte. Die Abwertung des Pfund Sterling leistete dabei einen Beitrag von 0,7 %. In diesem Zusammenhang erhöhte die Bank of England im November ihren Leitzins um 25 Basispunkte.
Das Wachstum in Japan überraschte positiv (rund 1,7 % im Jahr 2017 nach 0,7 % im Jahr 2016) und wurde vor allem durch private Investitionen gestützt, da sich der Konsum der privaten Haushalte kaum erholte. Die Inflation blieb niedrig, dürfte aber 2017 mit durchschnittlich rund 0,4 % positiv sein (gegenüber -0,1 % im Jahr 2016). Die im September 2016 von der Bank of Japan eingeführten Maßnahmen zur Steuerung der Zinskurve schienen Früchte zu tragen und es gab Anzeichen für eine Entkoppelung von anderen Anleihemärkten.
Das chinesische Wachstum blieb 2017 stabil (6,8 % nach 6,7 % im Jahr 2016), da Peking weiterhin makroprudenzielle Reformen durchführt. Brasilien und Russland haben wieder ein positives Wachstum erreicht und dürften 2017 um rund 1,0 % bzw. 1,9 % wachsen.
Aktienmärkte
Die Aktienmärkte in den Vereinigten Staaten, Japan und Europa konnten 2017 allesamt zulegen. Der MSCI World Index stieg um 16,3 %.
Der Dow Jones Industrial Average Index verzeichnete 2017 einen Anstieg von 25,1 %, während der S&P 500 19,4 % dazugewann. Der Nikkei-Index in Tokio stieg 2017 um 19,1 %, der FTSE 100-Index in London um 7,6 %. Der EUROSTOXX 50-Index in der Eurozone stieg um 6,5 %.
Der MSCI G7 Index stieg um 16,9 % und der MSCI Emerging Index um 27,8 %.
Der S&P 500 Implied Volatility Index (VIX) sank von 14,0 % zum 31. Dezember 2016 auf 11,0 % zum 31. Dezember 2017.
Der S&P 500 Realized Volatility Index sank von 10,2 % zum 31. Dezember 2016 auf 5,6 % zum 31. Dezember 2017.
Anleihenmärkte
In den meisten reifen Volkswirtschaften, mit Ausnahme der USA, stiegen die Renditen von Staatsanleihen seit dem 31. Dezember 2016. Die Rendite zehnjähriger deutscher Bundesanleihen stieg um 22 Bp. auf 0,43 %, die Rendite zehnjähriger französischer Staatsanleihen stieg um 10 Bp. auf 0,78 %, die Rendite zehnjähriger belgischer Staatsanleihen stieg um 10 Bp. auf 0,64 % und die Rendite zehnjähriger Schweizer Staatsanleihen stieg um 4 Bp. auf -0,15 %, während die Rendite zehnjähriger US-Staatsanleihen um 5 Bp. auf 2,40 % fiel.
Auch in den meisten Peripherieländern der Eurozone legten die Renditen der zehnjährigen Staatsanleihen zu: +18 Bp. auf 2,00 % in Italien und +18 Bp. auf 1,57 % in Spanien. Dem gegenüber stehen Rückgänge um 301 Bp. auf 4,12 % in Griechenland, um 183 Bp. auf 1,93 % in Portugal und um 9 Bp. auf 0,68 % in Irland.
In Europa sank der iTRAXX Main Index gegenüber 31. Dezember 2016 um 27 Bp. auf 45 Bp., während der iTRAXX Crossover 56 Bp. verlor und auf 232 Bp. absank. In den USA fiel der CDX Main Index um 18 Bp. auf 49 Bp.
Der Index der impliziten Volatilität der Euro-Zinssätze (basierend auf 10x10-Euro-Swaptions) fiel von 76,3 % zum 31. Dezember 2016 auf 43,4 % zum 31. Dezember 2017.
Wechselkurse
| Wechselkurs zum Periodenende | Durchschnittlicher Wechselkurs | |||
|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2017 (für 1 Euro) |
31. Dezember 2016 (für 1 Euro) |
31. Dezember 2017 (für 1 Euro) |
31. Dezember 2016 (für 1 Euro) |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| US-Dollar | 1,20 | 1,05 | 1,13 | 1,11 |
| Japanischer Yen | 135 | 123 | 127 | 121 |
| Britisches Pfund | 0,89 | 0,85 | 0,88 | 0,82 |
| Schweizer Franken | 1,17 | 1,07 | 1,11 | 1,09 |
Marktbedingungen
Versicherungsgeschäft
Aktuelle Treiber
Der französische Versicherungsmarkt verzeichnete insgesamt ein stetiges Wachstum mit einer guten Dynamik im Bereich Vorsorge- und Krankenversicherungen für Einzelpersonen und einem anhaltenden Preis- und Servicedruck im Bereich Schaden- und Unfallversicherung für Privatpersonen. Der Gesamtmarkt profitiert von einem positiven Konjunkturausblick.
In Europa ist der Markt für Schaden- und Unfallversicherungen gewachsen. In Belgien entsprach das Wachstum der Inflation, während der Markt wettbewerbsfähig blieb. In Spanien wurde das Wachstum von der konjunkturellen Erholung begünstigt. Der Schweizer Markt blieb gesättigt und sehr wettbewerbsintensiv bei anhaltendem Preisdruck. In Italien wurde der Markt durch den anhaltenden Rückgang der durchschnittlichen Prämien in der Kraftfahrtversicherung beeinträchtigt. Der Bereich Life & Savings litt weiterhin unter den anhaltend niedrigen Zinsen, insbesondere in Belgien, Italien und der Schweiz. In Spanien ging der Markt weiter zurück, da das Wachstum im Bereich Unit-Linked durch den weiteren Rückgang der Kundennachfrage nach Produkten auf eigene Rechnung mehr als ausgeglichen wurde. In Deutschland blieb das Gesundheitsgeschäft durch einen Rückgang der Zahl der privat versicherten Kunden unter Druck.
In Japan war der Lebens- und Rentenversicherungsmarkt stark rückläufig, negativ beeinflusst durch den starken Rückgang der Bereiche Vorsorge- und Annuities infolge von Beitragsanpassungen, teilweise ausgeglichen durch die Entwicklung von steueroptimierten Sparprodukten für KMU im Gesundheitsbereich.
In Hongkong ging der Neugeschäftsumsatz von Life & Savings nach einer starken Performance im Jahr 2016 deutlich zurück und wurde insbesondere durch Einschränkungen für Besucher vom chinesischen Festland beeinträchtigt. Der Markt ist einem verstärkten Wettbewerb ausgesetzt, insbesondere durch chinesische und lokale Akteure. In der Schaden- und Unfallversicherung stiegen die Prämien leicht an, und die Rentabilität wurde durch Naturkatastrophen beeinträchtigt.
Die Lebensversicherungsumsätze in den Vereinigten Staaten stiegen mit Zuwächsen sowohl bei lebenslänglichen Todesfallversicherungen als auch bei den fondsgebundenen Produkten. Im zweiten Halbjahr 2017 ging der Umsatz mit Variable Annuities in den USA zurück, nachdem die erste Phase der Treuhand-Regelung des US-Arbeitsministeriums umgesetzt wurde.
High Potentials
In Lateinamerika entwickelte sich das Schaden- und Unfallgeschäft positiv, wobei das starke Wachstum in Mexiko vor allem vom Nicht-Kfz-Geschäft getragen wurde. Der brasilianische Markt wies vor dem Hintergrund der seit 2015 andauernden Rezession ein begrenztes Wachstum auf.
In China verzeichnete der Life & Savings-Markt nach wie vor ein starkes Wachstum, wurde aber von den Aufsichtsbehörden verstärkt auf kurzfristige Sparprodukte hin überprüft, da die lokalen Behörden den Bereich Vorsorge auf Kosten der kurzfristigen Sparprodukte weiter förderten. Im Bereich Property & Casualty verzeichnete der Markt ein solides zweistelliges Wachstum. In Thailand verzeichnete der Life & Savings-Markt aufgrund des niedrigen Zinsumfelds und der schwachen Performance in der Bancassurance ein negatives Wachstum. Die Wettbewerber zeigten sich weiter aktiv und es wurden einige strategische Partnerschaften angekündigt. In Indonesien verzeichnete der Life & Savings-Markt ein zweistelliges Wachstum, unterstützt durch die Entwicklung von Einmalprämienprodukten, während der Bereich Property & Casualty durch Tariferhöhungen unterstützt wurde. Auf den Philippinen verzeichnete der Life & Savings-Markt weiterhin ein robustes Wachstum, unterstützt durch den kontinuierlichen Bevölkerungszuwachs und die fortschreitende Urbanisierung.
Rankings und Marktanteile
Im Folgenden finden Sie das Ranking und den Marktanteil von AXA in den jeweiligen Hauptländern, in denen die Gruppe tätig ist:
| Life & Savings | Property & Casualty | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ranking | Marktanteil (%) |
Ranking | Marktanteil (%) |
Quellen | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktuelle Treiber | |||||
| Frankreich | 3 | 8,9 | 2 | 14,2 | FFA zum 31. Dezember 2017. |
| Life USA | 19 | 1,7 | entf. | entf. | Umsatz von LIMRA zum 30. September 2017. |
| Variable Annuities USA | 3 | 10,8 | entf. | entf. | Morningstar VARDS zum 30. Dezember 2017. |
| Großbritannien (einschl. Health) | entf. | entf. | 2 | 8,0 | UK General Insurance: Competitor Analytics 2017, Verdict Financial, zum 31. Dezember 2016. |
| Health Großbritannien | entf. | entf. | 2 | 30,8 | LaingBuisson 2017 HealthCover-Bericht zum 31. Dezember 2016. |
| Irland (Republik Irland) Kfz | entf. | entf. | 1 | 24,0 | Insurance Ireland P&C Statistics 2016 zum 31. Dezember 2016. |
| Irland (Nordirland) Kfz | entf. | entf. | 1 | 27,0 | Eingetragene Fahrzeugnummern (Registered Vehicle Numbers) der Driver & Vehicle Licensing Authority zum 31. Dezember 2016. |
| Deutschland | 8 | 3,8 | 5 | 5,4 | Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum 31. Dezember 2016. |
| Health Deutschland | 4 | 7,7 | entf. | entf. | Deutscher Verband der Privaten Krankenversicherung zum 31. Dezember 2016. |
| Schweiz | 2 | 26,0 | 1 | 13,0 | Schweizerischer Versicherungsverband (SVV), Marktanteil auf Grundlage von Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung und Marktschätzungen des SVV zum 18. Januar 2018. |
| Belgien | 3 | 8,4 | 1 | 17,8 | Assuralia (Dachverband belgischer Versicherungsunternehmen), basierend auf gebuchten Bruttobeiträgen zum 30. Dezember 2017. |
| Spanien | 13 | 1,9 | 5 | 5,4 | Spanischer Versicherungsverband ICEA zum 30. September 2017. |
| Italien | 6 | 4,4 | 6 | 5,2 | Associazione Nazionale Imprese Assicuratrici (ANIA). Ranking und Marktanteil zum 31. September 2016. |
| Japan | 14 | 1,7 | entf. | entf. | Life Insurance Association Japan of Insurance Research Institute (außer Kampo Life) für die 12 Monate bis zum 30. September 2017. |
| Health Japan | 12 | 2,6 | entf. | entf. | Life Insurance Association Japan of Insurance Research Institute (außer Kampo Life) für die 12 Monate bis zum 30. September 2017. |
| Hongkong | 6 | 4,9 | 1 | 8,0 | Statistiken der "Insurance Authority" zum 30. September 2017, basierend auf den gebuchten Bruttobeiträgen. |
| High Potentials | |||||
| Brasilien | entf. | entf. | 20 | 0,2 | Brasilianische Versicherungsaufsicht SUSEP zum 31. Dezember 2016. |
| Mexiko | 9 | 2,6 | 3 | 10,3 | Mexikanischer Versicherungsverband AMIS zum 30. September 2017. |
| China | 15 | 1,5 | 14 | 0,8 | Chinesische Versicherungsaufsicht CIRC zum 30. November 2017. |
| Indonesien | 2 | 8,6 | entf. | entf. | AAJI-Statistiken zum 30. September 2017, basierend auf gewichteten Beitragssummen des Neugeschäfts. |
| Philippinen | entf. | 13,0 | entf. | entf. | "Insurance Commission" zum 31. Dezember 2017, basierend auf der Gesamtsumme der Beitragseinnahmen. Ranking nicht verfügbar. |
| Thailand | 4 | 12,4 | 16 | 1,6 | Statistikbericht der TLAA (Thai Life Assurance Association) & TGIA (Thai General Insurance Association) zum 30. November 2017. |
Asset Management
Institutionelle Anleger führten die Diversifizierung ihrer Portfolios fort und konzentrierten sich dabei insbesondere auf Kostenoptimierung und eine bessere Interessenabstimmung. In einem von politischen Turbulenzen und steigenden Zinsen in den USA geprägten Marktumfeld waren die Zuflüsse bei den Anlagefonds im Jahr 2017 sehr stark. Signifikante Zuflüsse bestätigten den hohen Bedarf nach Multi-Asset- und Aktienstrategien, während sich die Zuflüsse bei Rentenstrategien auf globale Währungen, globale Schwellenländer und variable Zinssätze konzentrierten.
Verantwortungsbewusstes Investieren hat an Bedeutung gewonnen und steht nach wie vor auf der Agenda institutioneller Investoren. Dies ist auch für Privat- und Großanleger ein wachsender Schwerpunkt.
Im Bereich Asset Management lagen AXA Investment Managers und AB gemessen an ihrem verwalteten Vermögen auf dem 19.([1]) bzw. 34. Platz(1). Insgesamt lag AXA auf dem 10. Platz(1).
2.2. Überblick über den Geschäftsverlauf
Governance
Neues Management Committee
Am 13. November 2017 gab AXA eine umfassende Neubesetzung des Führungsteams bekannt, um ihr Betriebsmodell mit Blick auf die Erreichung der Ziele von Ambition 2020 zu gestalten. Die neue Zusammensetzung des Management Committee ist seit 1. Dezember 2017 wirksam.
Das Board of Directors von AXA hat beschlossen, die Verlängerung der Mandate von Denis Duverne und Thomas Buberl vorzuschlagen
In Vorbereitung auf die nächste Hauptversammlung von AXA am 25. April 2018 hat das Board of Directors von AXA auf Empfehlung des Compensation and Governance Committee am 14. Dezember 2017 einstimmig beschlossen, den Aktionären die Verlängerung der Mandate von Denis Duverne und Thomas Buberl als Direktoren für einen Zeitraum von 4 Jahren vorzuschlagen.
Sollten die Aktionäre diesen Verlängerungen zustimmen, würde das Board of Directors Denis Duverne als Chairman des Board of Directors und Thomas Buberl als Chief Executive Officer von AXA bestätigen.
Signifikante Veräußerungen
Abschluss des Verkaufs des britischen Handelsmaklers im Schadens- und Unfallversicherungsgeschäft Bluefin an Marsh
Am 2. Januar 2017 gab AXA den Abschluss des Verkaufs des britischen Handelsmaklers im Schadens- und Unfallversicherungsgeschäft Bluefin Insurance Group Ltd. an Marsh bekannt. AXA verbuchte einen negativen Sondereffekt in Höhe von 82 Mio. Euro, der im Jahresüberschuss für 2016 ausgewiesen ist.
Abschluss des Verkaufs des rumänischen Geschäfts von AXA an die Vienna Insurance Group
Am 28. April 2017 gab AXA den Abschluss des Verkaufs ihres Lebens- und Vorsorgeversicherungsgeschäfts in Rumänien an die Vienna Insurance Group sowie den Austritt aus dem rumänischen Markt bekannt. Die Tochtergesellschaften der Vienna Insurance Group BCR Life und Omniasig haben 100 % der AXA Life Insurance SA([2]) erworben.
Abschluss des Verkaufs des Offshore-Anleihengeschäfts der AXA Life Europe Limited an die Life Company Consolidation Group
Am 3. Juli 2017 gab AXA den Abschluss des Verkaufs des Offshore-Anleihengeschäfts der AXA Life Europe Limited an Harcourt Life International dac (vor Kurzem in Utmost Ireland dac unbenannt), eine Tochtergesellschaft der Life Company Consolidation Group, bekannt.
Geplanter Verkauf der Swiss-Privilege-Franchise in Hongkong (AXA Wealth Management (HK) Ltd)
Am 22. August 2017 gab AXA den Abschluss einer Vereinbarung mit der Jeneration Holdings Limited über den Verkauf ihrer Swiss-Privilege-Franchise in Hongkong, AXA Wealth Management (HK) Limited ("AWM"), bekannt.
AWM ist ein lizenzierter Lebensversicherer in Hongkong, der einzelne Policen über ein Netzwerk von angestellten Beratern unter der Marke Swiss Privilege verwaltet. Im Jahr 2016 entfiel darauf rund 2 % der APE aus Neugeschäft von Life & Savings von AXA in Hongkong.
Diese Transaktion würde im Einklang mit der Vereinfachung des Portfolios der Gruppe stehen und es AXA Hong Kong ermöglichen, sich auf ihre Kerngeschäftsbereiche Lebensversicherung und Maklergeschäft zu konzentrieren und gleichzeitig ihre Unternehmensstruktur zu verbessern. AXA ist weiterhin bestrebt, das Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft sowie das Schaden- und Unfallgeschäft in Hongkong in allen Kundensegmenten einschließlich vermögender Privatkunden auszubauen.
Der Kaufpreis beträgt 2.200 Mio. HKD (bzw. 237 Mio. Euro ([3])), die bei Abschluss vollständig zu zahlen sind, was einem impliziten EV-Multiple von 1,4 entspricht. Die vorgesehene Transaktion unterliegt gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt regulatorischer Genehmigungen, und dürfte Ende 2018 oder Anfang 2019 vollzogen werden.
([1]) Von AXA anhand von verfügbaren Informationen zum 30. September 2017 aufgestelltes Ranking.
Geplanter Verkauf des Geschäfts in Aserbaidschan
Am 21. Februar 2018 gab AXA den Abschluss einer Vereinbarung mit Elkhan Garibli über den Verkauf ihres Versicherungsgeschäfts in Aserbaidschan bekannt. Gemäß den Bedingungen der Vereinbarung würde Elkhan Garibli 100 % des Nicht-Lebensversicherers AXA MBask OJSC erwerben.
Über die Bedingungen der Transaktion wurde Stillschweigen vereinbart.
Der endgültige Abschluss der Transaktion unterliegt gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt regulatorischer Genehmigungen.
Partnerschaften und Innovation
AXA und Uber haben eine Partnerschaft unterzeichnet, um den Schutz der unabhängigen Arbeitnehmer im digitalen Sektor zu stärken.
Am 25. Juli 2017 gab AXA die Unterzeichnung einer Partnerschaft mit Uber zur Stärkung des Schutzes unabhängiger Arbeitnehmer, die Uber-Technologie in Frankreich einsetzen, bekannt.
Im Rahmen dieser innovativen Partnerschaft bringt die AXA Gruppe ihre Erfahrung beim Schutz unabhängiger Arbeitnehmer ein, insbesondere bei der Deckung von Krankheitskosten, Berufsunfähigkeitsleistungen und Hinterbliebenenleistungen im Falle eines Unfalls. Uber wird seinerseits einen neuen kostenlosen Schutz anbieten, der es diesen unabhängigen Arbeitnehmern ermöglicht, flexibel und unbesorgt zu arbeiten.
Kapital- und Schuldenmaßnahmen / Sonstige
Ratings von AXA
Am 6. März 2018 setzte S&P Global Ratings das auf "AA-" lautende Rating der Finanzkraft der wichtigsten operativen Tochtergesellschaften der AXA auf Credit Watch mit negativen Auswirkungen.
Am 6. März 2018 setzte Fitch Ratings das auf "AA-" lautende Rating der Finanzkraft der wichtigsten operativen Tochtergesellschaften der AXA auf Rating Watch Negativ.
Am 7. März 2018 bestätigte Moody's Investors Service das auf "Aa3" lautende Rating der Finanzkraft der wichtigsten Versicherungstöchter von AXA und änderte den Ausblick von stabil auf negativ.
([1]) AXA Life Insurance SA ist die operative Gesellschaft von AXA Life & Savings in Rumänien.
([*]) 1 EUR = HKD 9,29 zum 21. Dezember 2017 (Quelle: Bloomberg).
Bekanntgabe der erfolgreichen Platzierung von nachrangigen Anleihen in Höhe von 1 Mrd. USD mit Fälligkeit im Jahr 2047
Am 11. Januar 2017 gab AXA die erfolgreiche Platzierung nachrangiger Anleihen der Kategorie Reg S in Höhe von 1 Mrd. USD mit Fälligkeit im Jahr 2047 bei institutionellen Anlegern zur Vorab-Refinanzierung eines Teils ihrer ausstehenden Forderungen bekannt.
Der Anfangskupon beträgt 5,125 % per annum. Er bleibt bis zum ersten Ausübungstermin im Januar 2027 fest und ist anschließend mit einer Marge variabel, einschließlich einer Step-up-Klausel um 100 Basispunkte. Die Anleihen wurden mit einem Zinssatz von 2,80 % über 10 Jahre in Euro umgetauscht, was einem Spread von 209 Basispunkten entsprach. Die Abrechnung der Schuldtitel fand am 17. Januar 2017 statt.
Die Schuldtitel werden aus IFRS-Sicht als Teil des Fremdkapitals und aus Sicht von Aufsichtsbehörden und Ratingagenturen als Teil des Eigenkapitals behandelt. Die Transaktion wurde so strukturiert, dass die Schuldtitel als Ergänzungskapital nach Solvency II klassifiziert werden können.
Treuhand-Regelung des US-Arbeitsministeriums
Am 6. April 2016 gab das US-Arbeitsministerium (Department of Labor, "DOL") eine endgültige Regelung heraus (die "Treuhand-Regelung"), welche die Bandbreite der gemäß dem Employee Retirement Income Security Act von 1974 ("ERISA") als treuhänderische Finanzberatung geltenden Aktivitäten erheblich vergrößert. Gemäß der neuen Regelung würden Berater und Mitarbeiter, einschließlich Angestellte von AXA US, die anlagebezogene Informationen und Unterstützung für Sponsoren von Pensionsplänen, Planbegünstige und Inhaber persönlicher Pensionskonten (Individual Retirement Accounts, "IRA") bereitstellen, strengeren treuhänderischen Pflichten und Anforderungen unterliegen. Im Februar 2017 wurde das DOL durch ein Memorandum (Memorandum des Präsidenten) angewiesen, die Treuhand-Regelung zu überprüfen und festzustellen, ob die Regelung angesichts der Politik und Ausrichtung der neuen Regierung zurückgenommen oder überarbeitet werden muss. Daraufhin veröffentlichte das DOL im März 2017 eine Mitteilung, in der es um Kommentare zu der im Memorandum des Präsidenten beschriebenen Prüfung bat, die im April 2017 fällig war. Im April 2017 gab das DOL zudem bekannt, dass das Datum der Anwendbarkeit der Treuhand-Regelung vom 10. April 2017 auf den 9. Juni 2017 verschoben wurde. Die Treuhand-Regelung trat am 9. Juni 2017 teilweise in Kraft, mit einer besonderen Übergangsfrist, die am 1. Januar 2018 für bestimmte Anforderungen der Treuhand-Regelung endet. Am 6. Juli 2017 veröffentlichte das DOL ein Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit der Prüfung der Treuhand-Regelung, zu dem bis spätestens 7. August 2017 Stellung genommen werden sollte. Am 29. November 2017 verlängerte das DOL die besondere Übergangsfrist vom 1. Januar 2018 bis zum 1. Juli 2019 mit dem vorrangigen Ziel, öffentliche Stellungnahmen gemäß den Kriterien des Memorandums des Präsidenten zu prüfen, einschließlich der Frage, ob mögliche Änderungen und Alternativen zu Ausnahmeregelungen angesichts der aktuell vorliegenden Stellungnahmen und der möglichen Beiträge und Maßnahmen der Securities and Exchange Commission und anderer Regulierungsbehörden angemessen wären.
Obschon Umfang und Zeitplan der Umsetzung der Treuhand-Regelung weiterhin nicht sicher sind und derzeit rechtlich angefochten werden, berücksichtigt die Geschäftsleitung weiterhin ihre möglichen Auswirkungen auf AXA US. Wenn die neue Treuhand-Regelung wie geplant umgesetzt und nicht aufgehoben oder inhaltlich überarbeitet wird, ist derzeit damit zu rechnen, dass sie nachteilige Auswirkungen auf das Niveau und die Art der von AXA US und ihren verbundenen Beratern und Firmen bereitgestellten Dienstleistungen sowie die Art und Höhe der diesen Gesellschaften gezahlten Vergütungen und Prämien haben wird. Dies brächte erhebliche Nachteile für den Geschäftsbetrieb von AXA US mit sich.
AXA kündigte Börsengang ihres US-Geschäfts an
Am 10. Mai 2017 gab die AXA ihre Absicht bekannt, im ersten Halbjahr 2018 eine Minderheitsbeteiligung an ihrem US-Geschäft ([4]) (voraussichtlich bestehend aus dem US Life & Savings-Geschäft und der Beteiligung der AXA Gruppe an AB) vorbehaltlich der Marktbedingungen an die Börse zu bringen. Um die Kapitalisierung des US-Geschäfts im Vorfeld des Börsengangs zu verbessern, werden rund 1 Milliarde US-Dollar an ausstehenden Verbindlichkeiten von AXA US gegenüber der AXA Gruppe in Eigenkapital umgewandelt. Der Erlös aus dem Börsengang wird entsprechend der Ambition-2020-Strategie in die vorrangigen Geschäftsfelder der Gruppe, darunter Health, das wenig kapitalintensive Segment Savings, Protection und P&C für Unternehmenskunden, reinvestiert und/oder je nach Akquisitionsmöglichkeiten und Marktbedingungen an die Aktionäre zurückgegeben.
AXA SA kündigte Einreichung der Registrierungserklärung von AXA US für Börsengang an.
Am 13. November 2017 gab AXA SA ("AXA") bekannt, dass AXA Equitable Holdings, Inc. ("AEH"), eine 100%ige US-Holdinggesellschaft von AXA, eine Registrierungserklärung auf Formular S-1 bei der US Securities and Exchange Commission ("SEC") bezüglich des geplanten Börsengangs ("IPO") und der US-Notierung von AEH-Stammaktien eingereicht hat. Das Angebot wird voraussichtlich aus einer Minderheitsbeteiligung an den Stammaktien der AEH bestehen, die von AXA als verkaufendem Gesellschafter verkauft wird. AXA geht davon aus, dass der Börsengang im zweiten Quartal 2018 stattfinden wird. Es kann nicht garantiert werden, dass der Börsengang zum erwarteten Zeitpunkt oder überhaupt abgeschlossen wird.
Die Aktien werden von einer Gruppe von Underwritern unter Führung von Morgan Stanley & Co. LLC und J.P. Morgan LLC angeboten. Die Anzahl der anzubietenden Aktien und die Preisspanne für das vorgeschlagene Angebot sind noch nicht festgelegt. Wenn verfügbar, können Kopien des vorläufigen Prospekts im Zusammenhang mit dem Angebot angefordert werden bei: Morgan Stanley & Co. LLC, Prospectus Department, 180 Varick Street, 2nd Floor, New York, New York 10014, oder J.P. Morgan Securities LLC, c/o Broadridge Financial Solutions, 1155 Long Island Avenue, Edgewood, New York 11717, Prospectus Department, oder unter der gebührenfreien Telefonnummer (866) 803-9204.
Eine Registrierungserklärung im Zusammenhang mit dem geplanten Börsengang wurde bei der SEC eingereicht, ist aber noch nicht in Kraft getreten. Diese Wertpapiere dürfen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Registrierungserklärung weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Die dazugehörige Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar und stellt kein Angebot, eine Aufforderung oder einen Verkauf in einer Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung nach den Wertpapiergesetzen dieser Rechtsordnung rechtswidrig wäre.
AXA SA kündigte Einreichung der Änderung Nr. 1 der Registrierungserklärung von AXA US für Börsengang an
Am 15. Februar 2018 gab AXA SA ("AXA") bekannt, dass AXA Equitable Holdings, Inc. ("AEH"), eine 100%ige US-Holdinggesellschaft von AXA, die Änderung Nr. 1 der Registrierungserklärung auf Formular S-1 bei der US Securities and Exchange Commission ("SEC") bezüglich des geplanten Börsengangs ("IPO") und der US-Notierung von AEH-Stammaktien eingereicht hat. Das Angebot wird voraussichtlich aus einer Minderheitsbeteiligung an den Stammaktien der AEH bestehen, die von AXA als verkaufendem Gesellschafter verkauft wird. AXA geht davon aus, dass der Börsengang im zweiten Quartal 2018 stattfinden wird. Es kann nicht garantiert werden, dass der Börsengang zum erwarteten Zeitpunkt oder überhaupt abgeschlossen wird.
Die Aktien werden von einer Gruppe von Underwritern unter Führung von Morgan Stanley & Co. LLC und J.P. Morgan Securities LLC angeboten, wobei Barclays Capital Inc. und Citigroup Global Markets Inc. ebenfalls als Underwriter für das Angebot fungieren. Die Anzahl der anzubietenden Aktien und die Preisspanne für das vorgeschlagene Angebot sind noch nicht festgelegt.
Eine Registrierungserklärung im Zusammenhang mit dem geplanten Börsengang wurde bei der SEC eingereicht, ist aber noch nicht in Kraft getreten. Diese Wertpapiere dürfen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Registrierungserklärung weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Die dazugehörige Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar und stellt kein Angebot, eine Aufforderung oder einen Verkauf in einer Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung nach den Wertpapiergesetzen dieser Rechtsordnung rechtswidrig wäre.
([1]) Erwartete Börseneinführung der AXA Equitable Holdings, Inc. an der NYSE, die voraussichtlich aus dem Life & Savings-Geschäft von AXA US und der Beteiligung der AXA Gruppe an AllianceBernstein LP und AllianceBernstein Holding LP ("AB") bestehen wird. AXA America Corporate Solutions Inc. wird voraussichtlich nicht Teil des Börsengangs sein.
Aktienrückkaufprogramm
Zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Andienung von Aktien und zur Bereinigung des verwässernden Effekts bestimmter aktienbasierter Vergütungspläne([5]) hatte AXA zum 30. Juni 2017 37.000.000 Aktien zurückgekauft und kaufte während der zweiten Jahreshälfte weitere 7.960.944 Aktien zurück. Diese Aktien wurden den Begünstigten von aktienbasierten Vergütungsplänen angedient oder eingezogen, jeweils in Einklang mit dem Aktienrückkaufprogramm.([6])
Shareplan 2017
Am 4. Dezember 2017 zog AXA Bilanz über das Angebot eines Aktienpakets an Arbeitnehmer ("Shareplan 2017"), einer ausschließlich für Mitarbeiter weltweit reservierten Erhöhung des Anteilskapitals, das am 25. August 2017 angelaufen war. Über 29.000 Mitarbeiter in 39 Ländern, d. h. mehr als 27 % der berechtigten Mitarbeiter, nahmen am Shareplan 2017 teil.
Die kumulierten Einkünfte aus dem Angebot beliefen sich auf über 444 Mio. Euro für insgesamt mehr als 19 Millionen neu ausgegebene Aktien, die zu einem Kurs von 20,19 Euro für den klassischen Plan und 22,96 Euro für den gehebelten Plan gezeichnet wurden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2017 gewinnberechtigt.
Um den Verwässerungseffekt des Angebots des Shareplan 2017 zu beseitigen, hat AXA, wie in ihrer Pressemitteilung vom 13. September 2017 angekündigt, diese Aktien am 13. September 2017 in Einklang mit ihrem von der Hauptversammlung am 26. April 2017 beschlossenen Aktienrückkaufprogramm eingezogen.
Nach Abschluss des Shareplan 2017 am 31. Dezember 2017 hielten Mitarbeiter von AXA und deren Vertreter 5,34 % des gezeichneten Kapitals und 6,88 % der Stimmrechte.
Die Gesamtanzahl der ausstehenden AXA-Aktien betrug zum 31. Dezember 2017 2.425.235.751.
([1]) Aktienoptionspläne und leistungabhängige Aktienpläne.
([2]) Dem Aktienrückkaufprogramm von AXA wurde von der Hauptversammlung am 26. April 2017 zugestimmt.
Soziales und ökologisches Engagement
AXA verstärkt ihr Engagement im Kampf gegen den Klimawandel.
Am 12. Dezember 2017 gab AXA mehrere neue ehrgeizige Entscheidungen bekannt, um ihr Engagement im Kampf gegen den Klimawandel zu forcieren.
Diese neuen Entscheidungen betreffen alle Stellhebel, die der Konzern nutzen kann: Investitionen, Veräußerungen und Versicherungen.
Investitionen
2015 verpflichtete sich AXA, bis 2020 3 Milliarden Euro in grüne Anlagen zu investieren. Da dieses Ziel bereits erreicht wurde, hat der Konzern beschlossen, sein ursprüngliches Ziel zu vervierfachen und bis 2020 12 Milliarden Euro an grünen Investitionen zu erreichen. Dieses hochgesteckte Ziel ist doppelt so hoch wie die jüngste Empfehlung von Christiana Figueres, ehemalige Exekutivsekretärin der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und eine der führenden Architekten der COP21, bis 2020 1 % des Vermögens in grüne und saubere Technologien zu investieren.
Veräußerungen
AXA hat vor zwei Jahren beschlossen, 500 Millionen Euro ihrer Beteiligungen an Kohleunternehmen zu veräußern und sich bei diesem Vorhaben auf Firmen zu konzentrieren, die mehr als 50 % ihrer Einnahmen aus Kohle erzielen. Die Gruppe hat beschlossen, ihre Veräußerungen auf 2,4 Milliarden Euro zu verfünffachen, indem sie sich von Unternehmen trennt, die mehr als 30 % ihres Umsatzes mit Kohle erzielen, einen Energiemix auf Kohlebasis von über 30 % haben, aktiv neue Kohlekraftwerke bauen oder mehr als 20 Millionen Tonnen Kohle pro Jahr produzieren.
Da auch Ölsande eine extrem kohlenstoffintensive Energieform und eine schwerwiegende Ursache für Umweltverschmutzung sind, kündigte AXA die Veräußerung von Beteiligungen im Umfang von über 700 Millionen Euro an den wichtigsten Ölsandproduzenten und den damit verbundenen Pipelines sowie die Einstellung weiterer Investitionen in diese Aktivitäten an.
Versicherung
Es wäre widersprüchlich, Industrien, aus denen sich die Gruppe zurückzieht, kommerziell zu unterstützen. Deshalb wird AXA keine neuen Kohlebauprojekte mehr versichern. Ebenso wird der Konzern die Versicherung der wichtigsten Ölsandunternehmen und der damit verbundenen Pipelinegeschäfte einstellen.
AXA leitet auch die von der Europäischen Union eingesetzte hochrangige Expertengruppe für nachhaltige Finanzen (High-Level Expert Group on Sustainable Finance) und unterstützt mehrere Initiativen wie die Initiative Climate Action 100+ und die UN Principles for Responsible Investment (UN PRI).
AXA und die International Finance Corporation (IFC) starten eine innovative Partnerschaft im Wert von 500 Millionen Dollar zur Unterstützung von klimabezogenen Infrastrukturprojekten in Schwellenländern mit Mitteln des Privatsektors. Es werden keine Investitionen in Kohle- und Ölsandprojekte getätigt.
2.3. Aktivitätsbericht
Aktivitätsindikatoren
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (b) | 31. Dezember 2017 (angepasst) / 31. Dezember 2016 (angepasst) (b) & (c) |
|---|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 98.549 | 100.193 | -0,1 % |
| Frankreich | 24.475 | 24.557 | 0,0 % |
| Europa | 35.992 | 37.039 | -1,4 % |
| Asien | 8.985 | 9.542 | -2,6 % |
| Vereinigte Staaten | 16.911 | 16.872 | 2,5 % |
| International | 7.034 | 6.981 | 2,3 % |
| Transversale Einheiten & zentrale Holdings | 5.152 | 5.202 | 0,9 % |
| APE (d) | 6.470 | 6.600 | -0,4 % |
| Frankreich | 1.849 | 1.824 | 1,7 % |
| Europa | 1.034 | 1.124 | -7,5 % |
| Asien | 1.510 | 1.661 | -6,2 % |
| Vereinigte Staaten | 1.799 | 1.732 | 6,2 % |
| International | 278 | 246 | 14,9 % |
| Transversale Einheiten & zentrale Holdings | - | 14 | -100,0 % |
| Neugeschäftswert-Marge (e) | 43,1 % | 39,7 % | 3,5 Pkt. |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(c) Veränderungen auf einer vergleichbaren Basis.
(d) Das Annual Premium Equivalent (APE) entspricht 100 % der laufenden Prämien aus Neugeschäft zuzüglich 10 % an Einmalbeiträgen in Einklang mit der EEV-Methodik. APE ist der Konzernanteil.
(e) Neugeschäftswert-Marge ist das Verhältnis von (i) Neugeschäftswert, d. h. dem Wert der im laufenden Jahr neu abgeschlossenen Verträge, zu (ii) APE.
Der konsolidierte Bruttoumsatz belief sich zum 31. Dezember 2017 auf 98.549 Mio. Euro. Damit lag er auf Berichtsbasis 2 % niedriger als zum 31. Dezember 2016 und blieb auf einer vergleichbaren Basis stabil.
Die Vergleichsbasis ergibt sich hauptsächlich durch die Anpassung von Wechselkursschwankungen (+1,5 Mrd. Euro bzw. +1,5 Pkt.) vor allem aufgrund der Aufwertung des durchschnittlichen EUR-Wechselkurses gegenüber dem USD, dem GBP, dem JPY und dem CHF.
Die AXA hat Health als eigenständigen Geschäftsbereich für die Kennzahlen für Aktivität und operativen Gewinn eingeführt. Sofern nicht anders angegeben, schließen die Sparten Life & Savings und Property & Casualty daher den Bereich Health aus.
Bruttoumsatz
Der Bruttoumsatz fiel um 2 % auf Berichtsbasis und lag damit auf einer vergleichbaren Basis stabil bei 98.549 Mio. Euro. Das Wachstum in den Vereinigten Staaten, bei International und transversale Einheiten & zentrale Holdings wurde durch eine Verlangsamung in Europa und Asien ausgeglichen.
Der Bruttoumsatz in Frankreich blieb mit 24.475 Mio. Euro auf einer vergleichbaren Basis stabil, da das Wachstum im Bereich (i) Health (+474 Mio. Euro bzw. +14 %) insbesondere auf eine Zunahme des Kollektivgeschäfts zurückzuführen ist, die auf Tarif- und Volumensteigerungen sowohl auf den internationalen als auch auf den nationalen Märkten zurückzuführen ist, und (ii) Property & Casualty (+39 Mio. Euro bzw. +1 %) aufgrund höherer Volumina im übernommenen Geschäft und Tariferhöhungen in allen Segmenten sowie höherer Volumina im Bereich Credit & Lifestyle Protection, und im Privatgeschäft, die hauptsächlich aus dem Direktgeschäft stammen, teilweise durch (iii) eine Verlangsamung bei Life & Savings (-437 Mio. Euro bzw. -3 %), hauptsächlich bei Fonds und Sonstige, was den nicht wiederkehrenden Effekt eines im Dezember 2016 abgeschlossenen umfassenden Vertrags widerspiegelt, teilweise kompensiert durch Unit-Linked, das höhere Verkäufe bei Immobilienfonds und Vermögensverwaltungsmandaten widerspiegelt, und Sparprodukte auf eigene Rechnung, hauptsächlich im Kollektivgeschäft aufgrund des Verkaufs eines umfassenden Vertrags im vierten Quartal 2017.
Der Bruttoumsatz in Europa sank auf einer vergleichbaren Basis um 1 % (bzw. 536 Mio. Euro) auf 35.992 Mio. Euro, zurückzuführen auf:
-- Schweiz (-134 Mio. Euro bzw. -1 %) auf 9.797 Mio. Euro, hauptsächlich aus dem Bereich Life & Savings, der durch den nicht wiederkehrenden Effekts des Verkaufs eines umfassenden kollektiven Vorsorgevertrags im Jahr 2016 bedingt war;
-- Deutschland (+138 Mio. Euro bzw. +1 %) auf 10.672 Mio. Euro vor allem aus bevorzugten Geschäftsfeldern: (i) Health vor allem aufgrund von Tariferhöhungen in der Vollversicherung und anhaltendem Wachstum im öffentlichen Dienst sowie (ii) Unternehmensgeschäft Property & Casualty aufgrund von Nicht-Kfz-Neugeschäft bei "KMU kleine und mittlere Unternehmen" und Mittelständlern;
-- Belgien (-67 Mio. Euro bzw. -2 %) auf 3.310 Mio. Euro aus (i) Property & Casualty und Health, hauptsächlich aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts der einmaligen Buchung eines Rückversicherungsvertrags aus dem Vorjahr, und (ii) Life & Savings, hauptsächlich bedingt durch Unit-Linked aufgrund des Ausstiegs aus dem Bereich Individualrentenversicherungen;
-- Großbritannien und Irland (+72 Mio. Euro bzw. +1 %) auf 5.130 Mio. Euro aus (i) Property & Casualty, hauptsächlich im Bereich Kfz-Versicherungen für Unternehmenskunden, aufgrund höherer Neugeschäftsvolumina und Tariferhöhungen, teilweise ausgeglichen durch Schadensversicherungen für Privatkunden aufgrund geringerer Volumina infolge von Tariferhöhungen und dem Auslaufen eines Plans, und (ii) Health, hauptsächlich getrieben durch Volumenwachstum und Tariferhöhungen in Großbritannien, sowie im Bereich Unternehmenskunden International;
-- Spanien (-170 Mio. Euro bzw. -7 %) auf 2.365 Mio. Euro, hauptsächlich aus dem Bereich Life & Savings, im Einklang mit der Strategie zur Umstellung auf wenig kapitalintensive Produkte, bedingt durch (i) Protection & Savings, hauptsächlich aufgrund der Nichtverlängerung von zwei großen Bankverträgen, und (ii) Sparprodukte auf eigene Rechnung als Folge der Senkung der Zinssätze, teilweise ausgeglichen durch (iii) Unit-Linked, hauptsächlich aufgrund der kommerziellen Ausrichtung;
-- Italien (-376 Mio. Euro bzw. -7 %) auf 4.719 Mio. Euro, hauptsächlich aus (i) Life & Savings durch Sparprodukte auf eigene Rechnung, teilweise ausgeglichen durch Unit-Linked, getrieben durch die Schwierigkeiten der Banca Monte dei Paschi di Siena und den kommerziellen Fokus auf die neuen Unit-Linked-Produkte, die im zweiten Halbjahr 2017 eingeführt wurden, teilweise ausgeglichen durch (ii) Property & Casualty durch Privat- und Geschäftskunden, sowohl durch höhere Volumina von Agenturen als auch durch neue Maklerverträge.
Der Bruttoumsatz in Asien sank auf einer vergleichbaren Basis um 3 % (bzw. -249 Mio. Euro) auf 8.985 Mio. Euro, zurückzuführen auf:
-- Japan (-304 Mio. Euro bzw. -6 %) auf 4.647 Mio. Euro von (i) Life & Savings, hauptsächlich aufgrund des geringeren Neugeschäfts mit dem wenig kapitalintensiven Sparprodukt Single Premium Whole Life im Zusammenhang mit neuen regulatorischen Anforderungen ab Ende 2016, teilweise kompensiert durch (ii) Health, hauptsächlich aufgrund von Medical Whole Life-Produkten, die durch höhere Umsätze aus bestehenden Verträgen und den Erfolg eines im dritten Quartal 2017 eingeführten New Medical Care-Produkts erzielt wurden;
-- Hongkong (+78 Mio. Euro bzw. +2 %) auf 3.170 Mio. Euro aus (i) Life & Savings aus Protection und Sparprodukten auf eigene Rechnung aufgrund von Neugeschäft und Bestandswachstum, teilweise ausgeglichen durch Unit-Linked aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der regulatorischen Änderungen und niedrigerer Einmalbeiträge, (ii) Health vor allem durch höhere Volumina im Privatkundengeschäft und (iii) Property & Casualty hauptsächlich aufgrund des höheren Neugeschäfts;
-- Asien - Direktgeschäft (-26 Mio. Euro bzw. -3 %) auf 989 Mio. Euro, zurückzuführen auf den Bereich Kfz in (i) Südkorea nach der Umsetzung einer neuen Strategie für Kunden mit geringem Risikoprofil, und (ii) Japan, hauptsächlich aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts einer Verfeinerung der Rechnungslegungsmethode.
Der Bruttoumsatz in den Vereinigten Staaten stieg auf einer vergleichbaren Basis um 2 % (bzw. +413 Mio. Euro) auf 16.911 Mio. Euro, zurückzuführen auf:
-- Life & Savings USA (+183 Mio. Euro bzw. +1%) auf 14.210 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund höherer Umsätze von Variable Annuities ohne GMxB, teilweise ausgeglichen durch einen Rückgang der Umsätze aus Variable Annuities mit GMxB, und Anlagefonds und Sonstige aufgrund höherer Beratungsumsätze aufgrund günstiger Marktbedingungen;
-- AB (+230 Mio. Euro bzw. +9 %) auf 2.700 Mio. Euro, was hauptsächlich auf höhere Managementgebühren infolge eines günstigen Produktmix und eines höheren durchschnittlichen AUM zurückzuführen ist.
Der Bruttoumsatz in International stieg auf einer vergleichbaren Basis um 2 % (bzw. +165 Mio. Euro) auf 7.034 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf:
-- Singapur (+133 Mio. Euro bzw. +17 %) auf 895 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund höherer Unit-Linked-Umsätze;
-- Brasilien (+87 Mio. Euro bzw. +109 %) auf 180 Mio. Euro, vor allem durch Neugeschäft bei Unternehmenskunden;
-- Polen (+73 Mio. Euro bzw. +15 %) auf 572 Mio. Euro, vor allem durch Neugeschäft bei Kfz-Versicherungen für Privatkunden und Unternehmensgeschäft;
teilweise ausgeglichen durch:
-- Türkei (-209 Mio. Euro bzw. -20%) auf 677 Mio. Euro, bedingt im Wesentlichen durch einen Rückgang bei Kfz-Haftpflicht, der auf veränderte Marktbedingungen infolge der Einführung einer Prämienobergrenze durch die Regierung ab dem 12. April 2017 sowie die Einführung eines Versicherungspools zurückzuführen ist.
Der Bruttoumsatz bei transversale Einheiten und zentrale Holdings stieg auf einer vergleichbaren Basis um 1 % (bzw. +48 Mio. Euro) auf 5.152 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf:
-- AXA Investment Managers (+111 Mio. Euro bzw. +9 %) auf 1.276 Mio. Euro, was hauptsächlich auf höhere Management-, Performance- und sonstige Gebühren sowie höhere Transaktionsgebühren zurückzuführen war;
-- AXA Corporate Solutions Assurance (+56 Mio. Euro bzw. +2 %) auf 2.322 Mio. Euro, zurückzuführen vor allem auf Schifffahrt, Haftpflicht und Schaden aufgrund des starken Geschäftswachstums in Großbritannien und Brasilien, teilweise kompensiert durch den Bereich Bauindustrie aufgrund von Maßnahmen zum Schutz der Rentabilität;
teilweise ausgeglichen durch:
-- AXA Life Europe (-134 Mio. Euro bzw. -95 %) auf 7 Mio. Euro infolge der Entscheidung, den Verkauf des Produkts Secure Advantage, hauptsächlich in Großbritannien, einzustellen.
Annual Premium Equivalent ([1])
Die APE aus Neugeschäft fielen um 2 % auf Berichtsbasis und lag damit auf einer vergleichbaren Basis stabil bei 6.470 Mio. Euro. Das Wachstum in den Vereinigten Staaten, bei International und in Frankreich, wurde durch eine Verlangsamung in Asien und Europa mehr als ausgeglichen.
Frankreich (1.849 Mio. Euro, 29 % des Gesamtvolumens) stieg um 32 Mio. Euro (+2%), hauptsächlich bedingt durch (i) Unit-Linked (+54 Mio. Euro) aufgrund höherer Umsätze bei Immobilienfonds und Vermögensverwaltungsmandaten sowie bei Kollektivrenten, (ii) Health (+44 Mio. Euro) aufgrund höherer Volumina auf den internationalen Märkten und (iii) Sparprodukte auf eigene Rechnung (+40 Mio. Euro) im Wesentlichen im Bereich Kollektivrenten durch den Verkauf eines umfassenden Vertrages, teilweise kompensiert durch (iv) Fonds und Sonstige (-100 Mio. Euro) aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts eines im Dezember 2016 abgeschlossenen umfassenden Vertrages.
Europa (1.034 Mio. Euro, 16 % des Gesamtvolumens) mit einem Rückgang von 85 Mio. Euro (-8%), zurückzuführen auf (i) die Schweiz (-36 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch den nicht wiederkehrenden Effekt aus dem Verkauf eines umfassenden kollektiven Vorsorgevertrags im Jahr 2016, (ii) Deutschland (-21 Mio. Euro) aufgrund des geringeren Neugeschäfts bei klassischen Produkten, (iii) Italien (-15 Mio. Euro), hauptsächlich durch Sparprodukte auf eigene Rechnung, die teilweise durch Unit-Linked ausgeglichen wurden, was auf die Schwierigkeiten der Banca Monte dei Paschi di Siena und die kommerzielle Ausrichtung auf neue Unit-Linked-Produkte zurückzuführen ist, die im zweiten Halbjahr eingeführt wurden, und (iv) Spanien (-13 Mio. Euro) im Einklang mit der Strategie zur Umstellung auf wenig kapitalintensive Produkte.
Asien (1.510 Mio. Euro, 23% des Gesamtvolumens) ging um 103 Mio. Euro (-6%) zurück, hauptsächlich aufgrund von (i) Hongkong (-69 Mio. Euro), zurückzuführen auf Protection & Savings, was vor allem auf einen starken Wettbewerb insbesondere bei den kurzfristigen, lebenslänglich bezahlten Produkten mit attraktiven Renditen für Versicherungsnehmer zurückzuführen ist, Health, bedingt durch den nicht wiederkehrenden Effekt aus dem Verkaufs eines umfassenden kollektiven Vorsorgevertrags im Jahr 2016, und Unit-Linked aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der regulatorischen Änderungen, und (ii) Japan (-38 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund des geringeren Neugeschäfts bei dem wenig kapitalintensiven Sparprodukt Single Premium Whole Life im Zusammenhang mit neuen regulatorischen Anforderungen ab Ende 2016.
Vereinigte Staaten (1.799 Mio. Euro, 28 % des Gesamtvolumens) stieg um 107 Mio. Euro (+6 %), hauptsächlich zurückzuführen auf Anlagefonds und Sonstige, bedingt durch höhere Beratungsumsätze aufgrund günstiger Marktbedingungen.
International (278 Mio. Euro, 4 % des Gesamtvolumens) stieg um 37 Mio. Euro (+15 %), insbesondere durch höhere Unit-Linked-Umsätze in Singapur.
Neugeschäftswert-Marge ([2])
Die Neugeschäftswert-Marge lag bei 43,1 % und verbesserte sich um 3,3 Punkte. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich die Neugeschäftswert-Marge um 3,5 Punkte, was hauptsächlich auf günstigere Kapitalmarktannahmen und einen günstigen Geschäftsmix in Asien, vor allem aus China und Japan, zurückzuführen ist, teilweise ausgeglichen durch einen ungünstigeren Ländermix, der hauptsächlich auf einen geringeren Volumenbeitrag in Asien und einen höheren Volumenbeitrag aus den Vereinigten Staaten zurückzuführen ist.
([1]) Das Annual Premium Equivalent (APE) entspricht 100 % der laufenden Prämien aus Neugeschäft zuzüglich 10 % an Einmalbeiträgen in Einklang mit der EEV-Methodik. APE ist der Konzernanteil.
([2]) Neugeschäftswert-Marge ist das Verhältnis von (i) Neugeschäftswert, d. h. dem Wert der im laufenden Jahr neu abgeschlossenen Verträge, zu (ii) APE.
Operatives Ergebnis, bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss (Konzernanteil)
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | Frankreich | Europa | Asien |
|---|---|---|---|---|
| Kapitalanlage-Marge | 4.647 | 1.640 | 1.813 | 35 |
| Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren | 8.123 | 2.001 | 1.158 | 1.948 |
| Versicherungstechnische Nettomarge | 11.929 | 2.909 | 6.200 | 768 |
| Aufwendungen | (16.898) | (4.531) | (5.965) | (1.550) |
| Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts | (42) | - | (25) | (13) |
| Operatives Ergebnis vor Steuern aus der Versicherungstätigkeit | 7.758 | 2.018 | 3.180 | 1.187 |
| Operatives Ergebnis vor Steuern aus sonstigen Aktivitäten | (2) | (7) | 24 | (0) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (1.665) | (598) | (807) | (257) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 297 | 20 | 7 | 166 |
| Minderheitsanteile | (387) | (5) | (78) | (7) |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 6.002 | 1.429 | 2.326 | 1.089 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | 455 | 237 | 237 | 23 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 6.457 | 1.666 | 2.563 | 1.111 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (134) | 31 | (2) | (59) |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 124 | (252) | (57) | (0) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (90) | - | (44) | (16) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (148) | (25) | (25) | (9) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 6.209 | 1.420 | 2.435 | 1.028 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 96,3 % | 94,6 % | 94,6 % | 97,6 % |
| Health Combined Ratio | 94,7 % | 98,7 % | 96,1 % | 78,3 % |
| Protection Combined Ratio | 96,9 % | 95,6 % | 97,0 % | 86,7 % |
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | Vereinigte Staaten | International | Transversale Einheiten & zentrale Holdings |
|---|---|---|---|
| Kapitalanlage-Marge | 543 | 375 | 241 |
| Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren | 2.583 | 420 | 14 |
| Versicherungstechnische Nettomarge | (424) | 1.396 | 1.080 |
| Aufwendungen | (1.865) | (1.859) | (1.128) |
| Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts | (1) | (3) | - |
| Operatives Ergebnis vor Steuern aus der Versicherungstätigkeit | 836 | 330 | 207 |
| Operatives Ergebnis vor Steuern aus sonstigen Aktivitäten | 556 | 49 | (623) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (7) | (91) | 95 |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | 86 | 18 |
| Minderheitsanteile | (250) | (37) | (10) |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 1.135 | 337 | (313) |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | (60) | (7) | 26 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 1.075 | 330 | (288) |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | 96 | 11 | (211) |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 268 | (22) | 187 |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (2) | (27) | (1) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (21) | (16) | (53) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 1.415 | 276 | (365) |
| Property & Casualty Combined Ratio | - | 101,4 % | 101,1 % |
| Health Combined Ratio | 146,9 % | 101,6 % | 87,1 % |
| Protection Combined Ratio | 112,7 % | 98,4 % | - |
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2016 (angepasst) (a) | Frankreich | Europa | Asien |
|---|---|---|---|---|
| Kapitalanlage-Marge | 4.867 | 1.688 | 1.968 | 33 |
| Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren | 8.009 | 1.771 | 1.224 | 1.999 |
| Versicherungstechnische Nettomarge | 12.295 | 2.800 | 6.155 | 784 |
| Aufwendungen | (17.360) | (4.328) | (6.134) | (1.651) |
| Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts | (169) | - | (127) | (28) |
| Operatives Ergebnis vor Steuern aus der Versicherungstätigkeit | 7.641 | 1.931 | 3.085 | 1.137 |
| Operatives Ergebnis vor Steuern aus sonstigen Aktivitäten | 56 | (2) | 91 | (2) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (1.908) | (556) | (792) | (242) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 239 | 17 | 2 | 160 |
| Minderheitsanteile | (340) | (5) | (82) | (7) |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 5.688 | 1.385 | 2.305 | 1.047 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | 415 | 152 | 237 | 19 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 6.103 | 1.536 | 2.543 | 1.066 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (118) | 27 | 30 | 45 |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 387 | 5 | (507) | (0) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (89) | - | (47) | (15) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (454) | (60) | (310) | (0) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 5.829 | 1.509 | 1.708 | 1.096 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 96,4 % | 95,0 % | 95,1 % | 97,7 % |
| Health Combined Ratio | 94,9 % | 98,7 % | 96,3 % | 79,1 % |
| Protection Combined Ratio | 97,0 % | 96,9 % | 98,3 % | 85,9 % |
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | Vereinigte Staaten | International | Transversale Einheiten & zentrale Holdings |
|---|---|---|---|
| Kapitalanlage-Marge | 567 | 357 | 254 |
| Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren | 2.650 | 351 | 14 |
| Versicherungstechnische Nettomarge | 91 | 1.341 | 1.125 |
| Aufwendungen | (2.385) | (1.757) | (1.105) |
| Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts | (10) | (4) | - |
| Operatives Ergebnis vor Steuern aus der Versicherungstätigkeit | 912 | 288 | 288 |
| Operatives Ergebnis vor Steuern aus sonstigen Aktivitäten | 499 | 68 | (598) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (208) | (80) | (30) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | 47 | 12 |
| Minderheitsanteile | (205) | (35) | (7) |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 998 | 288 | (335) |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | 8 | (21) | 20 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 1.006 | 267 | (315) |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (17) | 22 | (225) |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 973 | 6 | (91) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (0) | (24) | (3) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (18) | (29) | (37) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 1.944 | 243 | (671) |
| Property & Casualty Combined Ratio | - | 101,3 % | 98,7 % |
| Health Combined Ratio | 164,8 % | 102,7 % | 90,0 % |
| Protection Combined Ratio | 108,7 % | 101,1 % | - |
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
Alternative Leistungskennzahlen
Bereinigter Gewinn, operatives Ergebnis und bereinigte Eigenkapitalrendite sind nach Definition der 2015 veröffentlichten Leitlinien der ESMA alternative Leistungskennzahlen. Eine Überleitung von den Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen operatives Ergebnis und bereinigter Gewinn auf die direkt überleitbare Position, Zwischensumme oder Summe im Abschluss der entsprechenden Periode ist in den obigen Tabellen dargestellt. Die bereinigte Eigenkapitalrendite ist in der auf Seite 43 dieses Geschäftsberichts dargestellten Tabelle auf diesen Abschluss übergeleitet.
Bereinigter Gewinn
Der bereinigte Gewinn stellt den Jahresüberschuss (Konzernanteil), wie in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts ausgeführt, vor der Auswirkung der folgenden Posten, abzüglich Überschussbeteiligung der Versicherten, abgegrenzte Abschlusskosten, VBI, Steuern und Minderheitsanteile, dar:
-- Integrations- und Restrukturierungskosten im Zusammenhang mit wesentlichen neu erworbenen Unternehmen sowie Restrukturierungs- und damit verbundene Kosten im Zusammenhang mit Plänen zur Produktivitätssteigerung;
-- Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte;
-- Außergewöhnliche Tätigkeiten (in erster Linie Änderungen des Konsolidierungskreises und aufgegebene Geschäftsbereiche);
-- Der Fair-Value-Option zugeordneter Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (mit Ausnahme von zur Deckung von Verbindlichkeiten gehaltenen Vermögenswerten, bei denen das finanzielle Risiko von Versicherten getragen wird), Wechselkurseffekte auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und mit Anlagevermögen verbundene Derivate.
Operatives Ergebnis
Das operative Ergebnis entspricht dem bereinigten Gewinn ohne den folgenden Posten, abzüglich Überschussbeteiligungen der Versicherten, abgegrenzte Abschlusskosten, VBI, Steuern und Minderheitsanteile:
-- realisierte Gewinne und Verluste und Veränderungen der Wertminderungsaufwendungen (für Vermögenswerte, die nicht nach Fair-Value-Option designiert wurden, oder zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte); und
-- Kosten bei Vertragsabschluss, innerer Wert und Auszahlung von für die wirtschaftlichen Absicherung von realisierten Gewinne verwendeten Derivaten sowie Wertberichtigung von Wertpapieren zur Deckung von Anlagen auf eigene Rechnung und Eigenkapital.
Bereinigte Eigenkapitalrendite
Die bereinigte Eigenkapitalrendite ("bereinigte RoE") errechnet sich aus dem bereinigten Ergebnis abzüglich der Finanzaufwendungen für nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (erfasst im Eigenkapital gemäß Kapitel 5.4 - "Eigenkapitalveränderungsrechnung" dieses Geschäftsberichts) dividiert durch das gewichtete durchschnittliche Eigenkapital. Das gewichtete durchschnittliche Eigenkapital:
-- basiert auf dem anfänglichem Eigenkapital, bereinigt um den gewichteten durchschnittlichen Einfluss der Kapitalflüsse (einschließlich Dividenden);
-- ohne Rückstellungen im Zusammenhang mit der in Kapitel 5.4 - "Entwicklung des konsolidierten Eigenkapitals" dieses Geschäftsberichts dargestellten Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzanlagen;
-- ohne nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, wie in Kapitel 5.6 - "Anhang 13 - Eigenkapital und Minderheitsanteile" dieses Geschäftsberichts dargestellt.
Weitere Informationen zu diesen Kennzahlen finden Sie in Anhang V "Glossar" dieses Geschäftsberichts.
Kommentare zum Konzernergebnis
Operatives Ergebnis
Das operative Ergebnis der Gruppe belief sich auf 6.002 Mio. Euro, ein Anstieg von 314 Mio. Euro (+6 %) gegenüber 2016 auf berichteter Basis. Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis um 424 Mio. Euro (+7 %), getragen von sämtlichen Regionen.
Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis vor Steuern aus der Versicherungstätigkeit um 249 Mio. Euro (+3 %) auf 7.758 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf:
-- Geringere Investitionsmarge (-154 Mio. Euro bzw. -3%), hauptsächlich bedingt durch niedrigere Wiederanlagerenditen bei festverzinslichen Anlagen in allen Regionen, hauptsächlich in Europa (-133 Mio. Euro) und Frankreich (-47 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch die Türkei (+46 Mio. Euro) dank sowohl höherer Zinssätze als auch einer höheren durchschnittlichen Vermögensbasis;
-- Höhere Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren (+259 Mio. Euro bzw. +3 %) vor allem durch höhere Managementgebühren im Bereich Unit-Linked (+254 Mio. Euro). Dieses Wachstum wird getragen von (i) Life & Savings USA (+111 Mio. Euro), hauptsächlich zurückzuführen auf günstige Bedingungen an den Aktienmärkten, (ii) Frankreich (+89 Mio. Euro), was hauptsächlich eine höhere Vermögensbasis sowie höhere durchschnittliche Gebühren-Bp. widerspiegelt, und (iii) Europa (+44 Mio. Euro), hauptsächlich aus Italien (+46 Mio. Euro), vor allem aufgrund des höheren Kontowertes für Unit-Linked-Produkte sowie höherer durchschnittlicher Gebühren-Bp.;
-- Niedrigere technische Nettomarge (-144 Mio. Euro bzw. -1 %), hauptsächlich in (i) den USA (-524 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund ungünstiger tatsächlicher Sterblichkeits- und Morbiditätszahlen sowie Modell- und Annahmeänderungen (größtenteils ausgeglichen in den aktivierten Abschlusskosten). Dies wurde teilweise ausgeglichen durch (ii) Europa (+166 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch günstige Witterungsbedingungen und den nicht wiederkehrenden Effekt der Terroranschläge vom März 2016 in Belgien, den nicht wiederkehrenden Effekt einer negativen Entwicklung der Vorjahresschadenrückstellungen in Deutschland im Jahr 2016 und eine günstige Entwicklung der Vorjahresschadenrückstellungen in Spanien und der Schweiz im Vorjahr, (iii) Frankreich (+150 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch Property & Casualty aufgrund einer niedrigeren Schadenquote im laufenden Jahr aufgrund der Kündigung unrentabler Verträge im Unternehmensgeschäft und eine positive Entwicklung der Schadenrückstellungen aus Vorjahren verursacht wurde, und (iv) International (+102 Mio. Euro) vor allem durch die Akquisition von Liberty Ubezpieczenia und die erstmalige Konsolidierung der traditionellen Aktivitäten von Property & Casualty in Polen sowie einen vorteilhaften Geschäftsmix mit einem positiven Volumeneffekt in Brasilien;
-- Geringere Aufwendungen (+160 Mio. Euro bzw. -1 %) vor allem in (i) den Vereinigten Staaten (+479 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund geringerer Abschreibungen auf aktivierte Abschlusskosten aufgrund von Modelländerungen (größtenteils ausgeglichen durch die technische Nettomarge), und (ii) Europa (+59 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund des Kosteneinsparungsprogramms und geringerer Abschreibungen auf aktivierte Abschlusskosten in Deutschland. Dies wurde teilweise ausgeglichen durch (iii) Frankreich (-242 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch das Geschäftswachstum in den Bereichen Health und Life & Savings sowie (iv) International (-160 Mio. Euro) infolge der Akquisition von Liberty Ubezpieczenia und der erstmaligen Konsolidierung der traditionellen Aktivitäten von Property & Casualty in Polen, eines ungünstigeren Geschäftsmix in Brasilien und höherer Provisionen im Einklang mit dem Geschäftswachstum in Kolumbien;
-- Geringere VBI-Abschreibungen (+126 Mio. Euro bzw. -74 %) vor allem in Europa (+102 Mio. Euro) aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts einer negativen Änderung der Zinsannahmen in der Schweiz und in Deutschland.
Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich das operative Ergebnis vor Steuern aus sonstigen Aktivitäten um 41 Mio. Euro (-73 %) auf -2 Mio. Euro, zurückzuführen auf:
-- Europa (-68 Mio. Euro bzw. -75 %), vor allem bedingt durch den nicht wiederkehrenden Effekts eines außergewöhnlichen Rückgangs der Pensionskosten im Jahr 2016 bei Holding-Gesellschaften in Deutschland;
-- International (-19 Mio. Euro bzw. -28 %), was hauptsächlich auf den Rückgang der Bruttoerträge bei der AXA Bank Belgium zurückzuführen ist;
-- Vereinigte Staaten (+69 Mio. Euro bzw. +14%), zurückzuführen auf AB, bedingt durch höhere Bruttoeinnahmen und Initiativen zur Eindämmung der Personalkosten, teilweise kompensiert durch höhere Werbe- und Wartungskosten sowie einmalige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Reduzierung der Immobilienfläche und Abfindungszahlungen an Lieferanten;
-- Transversale Einheiten & zentrale Holdings (-20 Mio. Euro bzw. -3 %):
- AXA SA (-63 Mio. bzw. -7 %), hauptsächlich bedingt durch höhere Finanzaufwendungen,
- AXA Investment Managers (+42 Mio. Euro bzw. +13 %) aufgrund höherer Bruttoerträge und einer verbesserten zugrundeliegenden Kostendeckungsquote, die das Kosteneinsparungsprogramm widerspiegelt.
Bei konstanten Wechselkursen sank der Ertragsteueraufwand um 220 Mio. Euro (-12%) auf -1.665 Mio. Euro, da höhere zugrunde liegende Ergebnisse vor Steuern in allen Regionen durch einen niedrigeren effektiven Steuersatz, die Auswirkungen des Wegfalls der 3%igen französischen Steuer auf Dividendenzahlungen an die Aktionäre im Jahr 2017 bei AXA SA sowie höhere positive steuerliche Einmaleffekte bei Life & Savings USA (202 Mio. Euro im Jahr 2017 gegenüber 164 Mio. Euro im Vorjahr) mehr als ausgeglichen wurden.
Bei konstanten Wechselkurse stiegen die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen um 50 Mio. Euro (+21 %) auf 297 Mio. Euro, was hauptsächlich auf eine verbesserte technische Nettomarge bei Reso, Portfoliowachstum auf den Philippinen und in Thailand sowie einen verbesserten Mix aus asiatischen Joint Ventures bei AXA Investment Managers zurückzuführen ist.
Bei konstanten Wechselkursen stiegen die Minderheitsanteile um 55 Mio. Euro (+16 %) auf -387 Mio. Euro, was hauptsächlich auf die Vereinigten Staaten dank des Beitrags von AB zurückzuführen ist, da der Anteil von AXA von 63,7 % per 31. Dezember 2016 auf 64,7 % per 31. Dezember 2017 stieg.
Bei konstanten Wechselkursen blieb die Combined Ratio im Bereich Property & Casualty stabil bei 96,3 %, da die negativen Auswirkungen höherer Kosten für Naturereignisse (+0,8 Prozentpunkte), insbesondere aufgrund der Erdbeben in Mexiko sowie die Hurrikane Harvey, Maria, Irma und Lydia, durch einen besseren Schadenverlauf insbesondere in Frankreich und International vollständig ausgeglichen wurden. Die Entwicklung der Vorjahresschadenrückstellungen verschlechterte sich leicht um 0,1 Punkte auf -1,2 Punkte.
Bei konstanten Wechselkursen verbesserte sich die Combined Ratio im Bereich Health um 0,3 Prozentpunkte auf 94,7 %, unterstützt durch eine Verbesserung in allen Regionen, insbesondere durch das Wachstum in Frankreich und Europa, die positiven Auswirkungen der Rentabilitätsmaßnahmen in Indonesien, in der Golfregion und der Türkei sowie in den Vereinigten Staaten, die hauptsächlich auf niedrigere Kosten zurückzuführen sind.
Bei konstanten Wechselkursen verbesserte sich die Combined Ratio im Bereich Protection um 0,2 Prozentpunkte auf 96,9 %, da die Verschlechterung in den Vereinigten Staaten aufgrund der ungünstigen Sterblichkeitsmarge, die teilweise durch geringere Aufwendungen aufgrund geringerer Abschreibungen auf aktivierte Abschlusskosten ausgeglichen wurde, durch eine Verbesserung in Frankreich, Europa und International infolge einer niedrigeren Schadenquote mehr als ausgeglichen wurde.
Bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss
Die auf Anteilseigner entfallenden realisierten Netto-Veräußerungsgewinne beliefen sich auf 455 Mio. Euro. Die auf Anteilseigner entfallenden realisierten Netto-Veräußerungsgewinne und -verluste stiegen bei konstanten Wechselkursen um 40 Mio. Euro, zurückzuführen auf:
-- einen Rückgang der Wertberichtigungen um +266 Mio. Euro auf -127 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch Aktien (+176 Mio. Euro), alternativen Anlagen (+41 Mio. Euro), Immobilien (+25 Mio. Euro) und festverzinslichen Anlagen (+22 Mio. Euro);
-- einen stärkeren Rückgang des inneren Werts um 24 Mio. Euro auf -92 Mio. Euro in Zusammenhang mit Aktien absichernden Derivaten.
-- einen Rückgang der realisierten Nettogewinne auf 674 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf festverzinsliche Anlagen (-248 Mio. Euro auf -65 Mio. Euro), Aktien (-47 Mio. Euro auf +330 Mio. Euro) und Immobilien (-27 Mio. Euro auf +208 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch alternative Anlagen (+118 Mio. Euro auf +201 Mio. Euro).
Infolgedessen belief sich der bereinigte Gewinn auf 6.457 Mio. Euro, ein Anstieg von 354 Mio. Euro (+6 %). Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich der bereinigte Gewinn um 464 Mio. Euro (+8 %).
Der Jahresüberschuss erreichte 6.209 Mio. Euro, ein Anstieg um 380 Mio. Euro (+7 %). Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich der Jahresüberschuss um 494 Mio. Euro (+8 %), hauptsächlich infolge:
-- eines höheren bereinigten Gewinns (+464 Mio. Euro);
-- einer negativen Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzanlagen und Derivaten abzüglich Wechselkurseffekten; Rückgang um 17 Mio. Euro auf -134 Mio. Euro bedingt durch:
- die negative Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Devisenderivaten, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 nicht erfüllen, nach Abzug der Wechselkursänderungen bei in Fremdwährungen denominierten Anlagen, um 191 Mio. Euro auf -152 Mio. Euro,
- den Rückgang des beizulegenden Zeitwerts von Zins- und Kreditderivaten, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 nicht erfüllen, um 11 Mio. Euro auf -205 Mio. Euro,
- die positive Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von nach der Fair-Value-Option bilanzierten Anlagen aufgrund von Aktien- und Private-Equity-Fonds um 185 Mio. Euro auf +222 Mio. Euro.
-- niedrigerer Integrations- und Restrukturierungskosten (+302 Mio. Euro), Rückgang auf -148 Mio. Euro;
-- geringerer Auswirkungen vonaußergewöhnlichen Tätigkeiten und aufgegebenen Geschäftsbereichen (-254 Mio. Euro), Rückgang auf +124 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch:
- den nicht wiederkehrenden Effekt bedeutender Transaktionen im Jahr 2016: der Verkauf von zwei Immobilien in New York (-1,0 Mrd. Euro), teilweise kompensiert durch den Verkauf des Life & Savings-Geschäfts und von Bluefin in Großbritannien (+0,5 Mrd. Euro),
- die negativen Auswirkungen der regulatorischen Änderungen auf die gesetzliche Rentenindexierung bei AXA France (-0,2 Mrd. Euro) und die Auswirkungen der teilweisen Abschreibung der Nettoposition der aktiven latenten Steuern in Frankreich aufgrund der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 26 % im Jahr 2017, die in den kommenden Jahren wirksam wird (-0,2 Mrd. Euro),
- den negativen Effekt aus dem Verkauf eines Teils des Portfolios der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland (-0,1 Mrd. Euro),
- teilweise ausgeglichen durch:
- die Auswirkungen der Neubewertung der latenten Steuerschuld in den USA (+0,3 Mrd. Euro) infolge der im Dezember 2017 beschlossenen und ab 2018 geltenden Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 35 % auf 21 %,
- den einmaligen positiven Effekt der bevorstehenden Rückerstattung der 3%igen Steuer auf die an die Aktionäre ausgeschüttete Dividende für Vorjahre (2013 bis 2016) bei AXA SA (+0,3 Mrd. Euro).
Eigenkapital - Konzernanteil
Zum 31. Dezember 2017 betrug der Konzernanteil des Eigenkapitals insgesamt 69,6 Mrd. Euro. Die Änderungen des Konzernanteils des Eigenkapitals seit 31. Dezember 2016 sind in folgender Tabelle dargestellt:
| (in Millionen Euro) | Eigenkapital - Konzernanteil |
|---|---|
| Zum 31. Dezember 2016 | 70.597 |
| Gezeichnetes Kapital | 0 |
| Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | (116) |
| Aktienbasierte Vergütung | 37 |
| Am offenen Markt verkaufte oder gekaufte eigene Aktien | (763) |
| Veränderung der Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente | (95) |
| Weit nachrangige Schuldtitel (einschließlich kumuliertem Zinsaufwand) | (560) |
| Im Eigenkapital ausgewiesener beizulegender Zeitwert | 1.424 |
| Auswirkung von Wechselkursschwankungen | (4.588) |
| Ausgeschüttete Dividenden (N-1) | (2.808) |
| Sonstige | (108) |
| Jahresüberschuss für die Periode | 6.209 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Pensionsleistungen | 405 |
| Rückstellungen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind | (23) |
| Zum 31. Dezember 2017 | 69.611 |
Shareholder Value
Ergebnis je Aktie ("EPS")
| (in Euro, außer Stammaktien in Millionen) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 / 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| unverwässert | verwässert | unverwässert | verwässert | unverwässert | verwässert | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien | 2.395 | 2.404 | 2.416 | 2.423 | ||
| Jahresüberschuss (Euro, je Stammaktie) | 2,50 | 2,49 | 2,30 | 2,30 | 8,4 % | 8,4 % |
| Bereinigter Gewinn (Euro, je Stammaktie) | 2,60 | 2,59 | 2,42 | 2,41 | 7,6 % | 7,6 % |
| Operatives Ergebnis (Euro, je Stammaktie) | 2,41 | 2,40 | 2,24 | 2,24 | 7,4 % | 7,3 % |
Eigenkapitalrendite ("ROE")
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 / 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|---|
| ROE | 9,3 % | 8,8 % | 0,5 Pkt. |
| Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) | 6.209 | 5.829 | |
| Durchschnittliches Eigenkapital | 66.433 | 66.120 | |
| Bereinigte ROE | 14,5 % | 13,5 % | 1,0 Pkt. |
| Bereinigter Gewinn (a) | 6.228 | 5.836 | |
| Durchschnittliches Eigenkapital(b) | 43.067 | 43.352 | |
| Zugrundeliegende ROE | 13,4 % | 12,5 % | 0,9 Pkt. |
| Operatives Ergebnis (a) | 5.773 | 5.421 | |
| Durchschnittliches Eigenkapital(b) | 43.067 | 43.352 |
(a) Einschließlich einer Anpassung zur Berücksichtigung von Netto-Finanzkosten in Zusammenhang mit Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (im Eigenkapital erfasst).
(b) Ohne den beizulegenden Zeitwert von Anlagevermögen und Derivaten sowie Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (beide im Eigenkapital erfasst).
Segmentinformationen
Frankreich
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst)(b) |
|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 24.475 | 24.557 |
| Life & Savings | 13.151 | 13.611 |
| Property & Casualty | 7.307 | 7.338 |
| Health | 3.877 | 3.404 |
| Sonstige (c) | 139 | 205 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 1.849 | 1.824 |
| Neugeschäftswert-Marge | 34,5 % | 31,0 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 2.011 | 1.928 |
| Life & Savings | 1.007 | 926 |
| Property & Casualty | 908 | 905 |
| Health | 103 | 100 |
| Sonstige (c) | (7) | (2) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (598) | (556) |
| Minderheitsanteile | (5) | (5) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 20 | 17 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 1.429 | 1.385 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | 237 | 152 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 1.666 | 1.536 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | 31 | 27 |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (252) | 5 |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | - | - |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (25) | (60) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 1.420 | 1.509 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 94,6 % | 95,0 % |
| Health Combined Ratio | 98,7 % | 98,7 % |
| Protection Combined Ratio | 95,6 % | 96,9 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: Umgliederung des Direktversicherungsgeschäfts in die übrigen Schaden- und Unfallversicherungsaktivitäten sowie der Bankaktivitäten und Holdings in die sonstigen Aktivitäten.
(c) Sonstige entspricht Bankgeschäften und Holdings.
Der Bruttoumsatz sank um 83 Mio. Euro (0 %) auf 24.475 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 10 Mio. Euro (0 %):
-- Health (+474 Mio. Euro bzw. +14 %) auf 3.877 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz im Bereich Health um 474 Mio. Euro (+14 %), was auf einen Anstieg im Kollektivgeschäft (+449 Mio. Euro) zurückzuführen ist, der auf Tarif- und Volumensteigerungen im In- und Ausland sowie im Geschäft mit Individualverträgen (+25 Mio. Euro) aufgrund höherer Erneuerungen zurückzuführen ist;
-- Property & Casualty (-30 Mio. Euro oder 0 %) auf 7.307 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stiegen die Bruttoumsatzerlöse bei Property & Casualty um 39 Mio. Euro (+1%), getragen von den Sparten Unternehmensgeschäft (+26 Mio. Euro) aufgrund höherer Volumina im übernommenen Geschäft und Tariferhöhungen in allen Segmenten sowie höherer Volumina im Bereich Credit & Lifestyle Protection und Individualgeschäft (+12 Mio. Euro), die hauptsächlich aus dem Direktgeschäft stammen;
-- Life & Savings (-460 Mio. Euro bzw. -3%) auf 13.151 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verringerten sich die Bruttoumsatzerlöse des Bereichs Life & Savings um 437 Mio. Euro (-3 %), hauptsächlich bei Fonds und Sonstige (-1.067 Mio. Euro), was den nicht wiederkehrenden Effekt eines im Dezember 2016 abgeschlossenen bedeutenden Vertrags widerspiegelt. Bereinigt um diesen umfassenden Vertrag stieg der Bruttoumsatz bei Life & Savings um 4 %, was vor allem auf Unit-Linked infolge des höheren Absatz von Immobilienfonds und Vermögensverwaltungsmandaten zurückzuführen ist (+413 Mio. Euro). Die Umsätze aus dem Bereich Unit-Linked trugen 40,3 % zum Gesamtumsatz des Bereichs Individualrentenversicherungen bei, verglichen mit 29,9 % im Marktdurchschnitt. Die Umsätze bei Sparprodukten auf eigene Rechnung stiegen um 217 Mio. Euro vor allem im Kollektivgeschäft durch den Verkauf eines bedeutenden Vertrages im vierten Quartal 2017 (392 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch geringere Umsätze im Individualgeschäft;
-- Sonstige (-66 Mio. Euro bzw. -32 %) auf 139 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich der Bruttoumsatz von Sonstige um 66 Mio. Euro (-32 %), zurückzuführen auf Bankaktivitäten. Der operative Nettoumsatzes im Banking-Bereich stieg leicht an (+2 Mio. Euro).
Die APE stiegen um 25 Mio. Euro (+1 %) auf 1.849 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stiegen die APE um 32 Mio. Euro (+2 %), hauptsächlich bedingt durch Unit-Linked (+54 Mio. Euro) aufgrund höherer Umsätze bei Immobilienfonds und Vermögensverwaltungsmandaten sowie bei Kollektivrenten, Health (+44 Mio. Euro) aufgrund höherer Volumina auf den internationalen Märkten und Sparprodukte auf eigene Rechnung (+40 Mio. Euro) im Wesentlichen im Bereich Kollektivrenten durch den Verkauf eines umfassenden Vertrages im vierten Quartal 2017 (51 Mio. Euro), teilweise kompensiert durch Fonds und Sonstige (-100 Mio. Euro) aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts eines im Dezember 2016 abgeschlossenen umfassenden Vertrages.
Die Neugeschäftswert-Marge stieg um 3,5 Prozentpunkte auf 34,5 %, was hauptsächlich auf (i) günstige wirtschaftliche Bedingungen aufgrund der guten Entwicklung der Aktienmärkte und niedrigerer Zins- und Aktienvolatilitäten, (ii) den Rückgang des Körperschaftssteuersatzes und (iii) die positiven Auswirkungen einer Änderung der Annahmen bezüglich des Verhaltens der Versicherungsnehmer zurückzuführen ist.
Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 83 Mio. Euro (+4 %) auf 2.011 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 86 Mio. Euro (+4 %):
-- Life & Savings (+81 Mio. Euro bzw. +9 %) auf 1.007 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis vor Steuern um 84 Mio. Euro (+9 %), was hauptsächlich auf höhere Managementgebühren bei Unit-Linked (+89 Mio. Euro), bedingt durch eine höhere Vermögensbasis und höhere durchschnittliche Gebühren-Bp., sowie auf höhere Kostenzuschläge auf Beiträge (+63 Mio. Euro) vor allem im Bereich Protection und Unit-Linked aufgrund höherer Umsätze zurückzuführen ist. Die versicherungstechnische Nettomarge stieg um 41 Mio. Euro infolge eines Rentabilitätsanstiegs bei Protection. Dies wurde teilweise durch höhere Provisionen (-82 Mio. Euro) und eine niedrigere Kapitalanlagemarge (-21 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund niedrigerer Wiederanlagezinsen, ausgeglichen;
-- Property & Casualty (+4 Mio. Euro oder 0%) auf 908 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das bereinigte Ergebnis vor Steuern bei Property & Casualty um 4 Mio. Euro (0 %), was hauptsächlich durch eine niedrigere Schadenquote im laufenden Jahr (-1,0 Prozentpunkte) bedingt ist, die vor allem auf die Auflösung unrentabler Verträge in der Sparte Unternehmensgeschäft und eine günstige Entwicklung der Vorjahresschadenrückstellungen (-0,3 Prozentpunkte) zurückzuführen ist, die teilweise durch einen Anstieg der Kostenquote sowie eine geringere Nettoinvestitionsmarge (-24 Mio. Euro) ausgeglichen wurde. Die Belastungen aus Naturereignissen blieben stabil;
-- Health (+3 Mio. Euro bzw. +3%) auf 103 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Health um 3 Mio. Euro (+3 %), hauptsächlich infolge höherer Volumina;
-- Sonstige (-5 Mio. Euro) auf -7 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Sonstige um 5 Mio. Euro, hauptsächlich bei der Holding AXA France.
Der Ertragsteueraufwand stieg um 42 Mio. Euro (+7 %) auf -598 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Ertragsteueraufwand um 42 Mio. Euro (+8 %), hauptsächlich aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses vor Steuern.
Das operative Ergebnis stieg um 44 Mio. Euro (+3 %) auf 1.429 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis um 47 Mio. Euro (+3 %).
Der bereinigte Gewinn stieg um 129 Mio. Euro (+8 %) auf 1.666 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der bereinigte Gewinn um 132 Mio. Euro (+9 %), zurückzuführen auf ein höheres operatives Ergebnis und höhere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.
Der Jahresüberschuss sank um 89 Mio. Euro (-6 %) auf 1.420 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 87 Mio. Euro (-6 %), da der höhere bereinigte Gewinn durch die negativen Auswirkungen der regulatorischen Änderungen auf die gesetzliche Rentenindexierung(-206 Mrd. Euro) und die Auswirkungen der teilweisen Abschreibung der Nettoposition der aktiven latenten Steuern aufgrund der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 26 % im Jahr 2017, die in den kommenden Jahren wirksam wird (-52 Mio. Euro).mehr als ausgeglichen wurde.
Europa
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst)(b) |
|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 35.992 | 37.039 |
| Life & Savings | 15.215 | 16.315 |
| Property & Casualty | 15.633 | 15.683 |
| Health | 5.105 | 5.004 |
| Sonstige (c) | 39 | 37 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 1.034 | 1.124 |
| Neugeschäftswert-Marge | 56,6 % | 48,2 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 3.204 | 3.177 |
| Life & Savings | 1.127 | 1.053 |
| Property & Casualty | 1.827 | 1.817 |
| Health | 226 | 216 |
| Sonstige (c) | 24 | 91 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (807) | (792) |
| Minderheitsanteile | (78) | (82) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 7 | 2 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 2.326 | 2.305 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | 237 | 237 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 2.563 | 2.543 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (2) | 30 |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (57) | (507) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (44) | (47) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (25) | (310) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 2.435 | 1.708 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 94,6 % | 95,1 % |
| Health Combined Ratio | 96,1 % | 96,3 % |
| Protection Combined Ratio | 97,0 % | 98,3 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: Umgliederung des Direktversicherungsgeschäfts in die übrigen Schaden- und Unfallversicherungsaktivitäten sowie der Bankaktivitäten und Holdings in die sonstigen Aktivitäten.
(c) Sonstige entspricht Bankgeschäften und Holdings.
Europa - Schweiz
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 9.797 | 10.132 |
| Life & Savings | 6.727 | 7.044 |
| Property & Casualty | 3.070 | 3.088 |
| Health | 0 | - |
| Neugeschäft | ||
| APE | 259 | 301 |
| Neugeschäftswert-Marge | 66,4 % | 57,9 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 1.014 | 952 |
| Life & Savings | 419 | 351 |
| Property & Casualty | 606 | 601 |
| Health | (11) | - |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (202) | (186) |
| Minderheitsanteile | (4) | (4) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 809 | 761 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | 55 | 49 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 864 | 810 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (43) | (42) |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | - | - |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (28) | (31) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | - | (2) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 792 | 735 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 85,8 % | 86,2 % |
| Health Combined Ratio | entf. | - |
| Protection Combined Ratio | 97,2 % | 98,2 % |
| Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = CHF | 1,11 | 1,09 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
Der Bruttoumsatz sank um 335 Mio. Euro (-3 %) auf 9.797 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verringerte sich der Bruttoumsatz um 134 Mio. Euro (-1 %):
-- Life & Savings (-317 Mio. Euro bzw. -5%) auf 6.727 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich der Bruttoumsatz von Life & Savings um 179 Mio. Euro (-3 %), zurückzuführen auf Protection, hauptsächlich bedingt durch den nicht wiederkehrenden Effekt aus dem Verkauf eines umfassenden kollektiven Vorsorgevertrags im Jahr 2016, und Sparprodukte auf eigene Rechnung (-20 Mio. Euro) infolge geringeren Neugeschäfts;
-- Property & Casualty (-18 Mio. Euro bzw. -1%) auf 3.070 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Property & Casualty um 45 Mio. Euro (+1 %), hauptsächlich zurückzuführen auf das Unternehmensgeschäft (+45 Mio. Euro) infolge von höheren Volumina und Beitragsanpassungen vor allem im Bereich Arbeitsunfälle.
Die APE verschlechterten sich um 41 Mio. Euro (-14 %) auf 259 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterten sich die APE um 36 Mio. Euro (-12 %), zurückzuführen auf Protection (-29 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch den nicht wiederkehrenden Effekt aus dem Verkauf eines umfassenden kollektiven Vorsorgevertrags im Jahr 2016 und geringere Umsätzen bei individuellen Lebensversicherungen.
Die Neugeschäftswert-Marge stieg um 8,5 Punkte auf 66,4 %, was vor allem auf eine günstige Anpassung der finanziellen Annahmen infolge höherer Zinssätze sowie einen positiven Geschäftsmix bei kollektiven Vorsorgeverträgen zurückzuführen ist.
Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 63 Mio. Euro (+7 %) auf 1.014 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 83 Mio. Euro (+9 %):
-- Life & Savings (+68 Mio. Euro bzw. +19 %) auf 419 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis vor Steuern von Life & Savings um 77 Mio. Euro (+22 %), was hauptsächlich auf geringere VBI-Abschreibungen (+63 Mio. Euro) hauptsächlich aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts einer Anpassung der Modellannahmen zusammen mit geringeren Aufwendungen (+9 Mio. Euro) sowie eine verbesserte technische Nettomarge (+8 Mio. Euro) zurückzuführen ist. Die Kapitalanlage-Marge erhöhte sich um 5 Mio. Euro aufgrund höherer Ausschüttungen aus Private-Equity-Investitionen;
-- Property & Casualty (+5 Mio. Euro bzw. +1 %) auf 606 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis vor Steuern bei Property & Casualty um 18 Mio. Euro (+3 %), da eine höhere Combined Ratio im laufenden Jahr (+2,8 Prozentpunkte), hauptsächlich aufgrund höherer Kosten für Naturereignisse, durch eine günstige Entwicklung der Vorjahresschadenrückstellungen (-3,2 Prozentpunkte) mehr als ausgeglichen wurde. Die Kapitalanlage-Marge blieb stabil;
-- Health (-11 Mio. Euro) auf -11 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich das operative Ergebnis vor Steuern des Geschäftsfelds "Health" um 11 Mio. Euro, hauptsächlich infolge der Investitionen in Zusammenhang mit der Einführung der Sparte im zweiten Halbjahr 2017.
Der Ertragsteueraufwand stieg um 15 Mio. Euro (+8 %) auf -202 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Ertragsteueraufwand um 19 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses vor Steuern.
Das operative Ergebnis stieg um 48 Mio. Euro (+6 %) auf 809 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 64 Mio. Euro (+8 %).
Der bereinigte Gewinn stieg um 53 Mio. Euro (+7 %) auf 864 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der bereinigte Gewinn um 71 Mio. Euro (+9 %), zurückzuführen auf ein höheres operatives Ergebnis und höhere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.
Der Jahresüberschuss stieg um 57 Mio. Euro (+8 %) auf 792 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Jahresüberschuss um 73 Mio. Euro (+10 %), vor allem zurückzuführen auf einen niedrigeren bereinigten Gewinn.
Europa - Deutschland
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (b) |
|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 10.672 | 10.534 |
| Life & Savings | 3.696 | 3.786 |
| Property & Casualty | 3.879 | 3.836 |
| Health | 3.059 | 2.876 |
| Sonstige (c) | 39 | 37 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 361 | 382 |
| Neugeschäftswert-Marge | 58,2 % | 43,0 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 771 | 782 |
| Life & Savings | 201 | 186 |
| Property & Casualty | 419 | 387 |
| Health | 115 | 103 |
| Sonstige (c) | 36 | 107 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (221) | (235) |
| Minderheitsanteile | (1) | (1) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 7 | 2 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 556 | 549 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | 109 | 61 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 665 | 610 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | 46 | 18 |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (87) | (3) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (4) | (4) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | 2 | (95) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 621 | 525 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 96,0 % | 97,8 % |
| Health Combined Ratio | 96,3 % | 96,5 % |
| Protection Combined Ratio | 97,1 % | 99,6 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: Umgliederung der Bankaktivitäten und Holdings in die sonstigen Aktivitäten.
(c) Sonstige entspricht Bankgeschäften und Holdings.
Der Bruttoumsatz stieg um 138 Mio. Euro (+1 %) auf 10.672 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 138 Mio. Euro (+1 %), zurückzuführen auf die bevorzugten Geschäftsfelder "Health" und SUH-Unternehmensgeschäft im Bereich Property & Casualty:
-- Health (+183 Mio. Euro bzw. +6 %) auf 3.059 Mio. Euro. Der Bruttoumsatz des Geschäftsfelds "Health" stieg auf einer vergleichbaren Basis um 183 Mio. Euro (+6 %), hauptsächlich aufgrund von Beitragsanpassungen in der Vollversicherung und fortgeführtem Wachstum im Segment öffentlicher Dienst;
-- Property & Casualty (+43 Mio. Euro bzw. +1 %) auf 3.879 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Property & Casualty um 43 Mio. Euro (+1 %), hauptsächlich zurückzuführen auf das Unternehmensgeschäft (+39 Mio. Euro) infolge von SUH-Neugeschäft bei "KMU kleine und mittlere Unternehmen" und Mittelständlern;
-- Life & Savings (-90 Mio. Euro bzw. -2 %) auf 3.696 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich der Bruttoumsatz von Life & Savings um 90 Mio. Euro (-2 %), zurückzuführen auf geringere Volumina bei klassischen Produkten (-118 Mio. Euro) in Einklang mit der Strategie sowie geringere Beiträge aus Hybridprodukten (-73 Mio. Euro). Dies wurde teilweise durch bevorzugte Geschäftsfelder ausgeglichen, namentlich Unit-Linked (+70 Mio. Euro) und Pure Protection (+30 Mio. Euro).
Die APE verschlechterten sich um 21 Mio. Euro (-5 %) auf 361 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verringerten sich die APE um 21 Mio. Euro (-5 %), zurückzuführen auf geringeres Neugeschäft bei klassischen Produkten (-14 Mio. Euro) und ein geringeres Volumen bei Hybridprodukten (-10 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch höhere Umsätze bei Protection (+4 Mio. Euro).
Die Neugeschäftswert-Marge stieg um 15,2 Punkte auf 58,2 %, was vor allem auf einer Änderung des Geschäftsmix von klassischen Produkten zu Pure Protection sowie eine positive Entwicklung im Bereich Health zurückzuführen ist.
Der operative Gewinn vor Steuern sank um 11 Mio. Euro (-1 %) auf 771 Mio., da das Wachstum im Versicherungsgeschäft durch die Rückgänge im Segment Holdings mehr als ausgeglichen wurde:
-- Property & Casualty (+33 Mio. Euro bzw. +8 %) auf 419 Mio. Euro, da eine höhere Combined Ratio im laufenden Jahr (+0,6 Prozentpunkte), die durch höhere Aufwendungen für Großschäden und Naturereignisse bedingt ist und teilweise durch eine niedrigere Kostenquote (-0,6 Prozentpunkte) infolge der Auswirkungen des Kosteneinsparungsprogramms ausgeglichen wurde, durch höhere Vorjahresschadenrückstellungen (-2,5 Prozentpunkte) im Wesentlichen aufgrund eines einmaligen Vorjahres-Abwicklungsverlustes mehr als ausgeglichen wurde. Dies wurde teilweise durch eine niedrigere Kapitalanlagemarge (-39 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund niedrigerer Wiederanlagezinsen bei festverzinslichen Anlagen, ausgeglichen;
-- Life & Savings (+15 Mio. Euro bzw. +8 %) auf 201 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf einen Rückgang der Aufwendungen infolge einer geringeren Wertberichtigung abgegrenzter Abschlusskosten und geringeren VBI-Abschreibungen aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts einer negativen Änderung der Zinsannahmen, teilweise ausgeglichen durch eine niedrigere Kapitalanlagemarge (-43 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund niedrigerer Wiederanlagezinsen bei festverzinslichen Anlagen;
-- Health (+12 Mio. Euro bzw. +12 %) auf 115 Mio. Euro, vor allem durch profitables Wachstum, gestützt durch Beitragsanpassungen;
-- Sonstige (-71 Mio. Euro) auf 36 Mio. Euro, vor allem bedingt durch Holdings (-73 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts eines außergewöhnlichen Rückgangs der Pensionskosten im Jahr 2016.
Der Ertragsteueraufwand sank um 14 Mio. Euro (-6 %) auf -221 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von positiven steuerlichen Einmaleffekten (+9 Mio. Euro).
Die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen verbesserten sich um 4 Mio. Euro auf 7 Mio. Euro.
Das operative Ergebnis stieg um 7 Mio. Euro (+1 %) auf 556 Mio. Euro.
Der bereinigte Gewinn stieg um 55 Mio. Euro (+9 %) auf 665 Mio. Euro, hauptsächlich dank höherer realisierter Netto-Veräußerungsgewinne.
Der Jahresüberschuss stieg um 96 Mio. Euro (+18 %) auf 621 Mio. Euro infolge eines höheren bereinigten Gewinns, des nicht wiederkehrenden Effekts aus Restrukturierungskosten und einer günstigen Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten zur Zinsabsicherung, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, teilweise ausgeglichen durch die negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Teils des Portfolios der betrieblichen Altersversorgung.
Europa - Belgien
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (b) |
|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 3.310 | 3.377 |
| Life & Savings | 1.178 | 1.210 |
| Property & Casualty | 2.044 | 2.097 |
| Health | 87 | 70 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 56 | 55 |
| Neugeschäftswert-Marge | 75,4 % | 57,9 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 531 | 519 |
| Life & Savings | 253 | 266 |
| Property & Casualty | 286 | 262 |
| Health | (7) | (4) |
| Sonstige (c) | (2) | (4) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (174) | (160) |
| Minderheitsanteile | (0) | (0) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 357 | 359 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | 49 | 107 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 406 | 466 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | 16 | 34 |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 34 | 0 |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (4) | (2) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | 23 | (149) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 475 | 349 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 93,6 % | 95,0 % |
| Health Combined Ratio | 110,2 % | 108,6 % |
| Protection Combined Ratio | 98,2 % | 100,6 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: Umgliederung des Direktversicherungsgeschäfts in die übrigen Schaden- und Unfallversicherungsaktivitäten sowie der Holding in die sonstigen Aktivitäten.
(c) Sonstige entspricht der Holding.
Der Bruttoumsatz sank um 67 Mio. Euro (-2 %) auf 3.310 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verringerte sich der Bruttoumsatz um 67 Mio. Euro (-2 %):
-- Property & Casualty (-53 Mio. Euro bzw. -3 %) auf 2.044 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich der Bruttoumsatz von Property & Casualty um 17 Mio. Euro (-1 %), zurückzuführen auf Unternehmensgeschäft (-21 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch den nicht wiederkehrenden Effekt der einmaligen Buchung eines Rückversicherungsvertrags aus dem Vorjahr, teilweise ausgeglichen durch Individualgeschäft (+4 Mio. Euro), da geringere Volumina durch Beitragsanpassungen mehr als ausgeglichen wurden;
-- Life & Savings (-31 Mio. Euro bzw. -3%) auf 1.178 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis ging der Bruttoumsatz im Bereich Life & Savings um 31 Mio. Euro (-3%) zurück, zurückzuführen auf Unit-Linked (-60 Mio. Euro) hauptsächlich aufgrund niedrigerer Einmalbeiträge bei dem Hybridprodukt Oxylife Invest im Einklang mit der Strategie der Aufgabe des Bereichs Individualrentenversicherungen, teilweise ausgeglichen durch Sparprodukte auf eigene Rechnung (+17 Mio. Euro) infolge von Rentenprodukten für KMUs und Selbstständige sowie Protection (+11 Mio. Euro) in Einklang mit der Strategie;
-- Health (+18 Mio. Euro bzw. +25 %) auf 87 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich der Bruttoumsatz von Health um 18 Mio. Euro (-17 %), zurückzuführen auf den nicht wiederkehrenden Effekts der einmaligen Buchung eines Rückversicherungsvertrags aus dem Vorjahr, teilweise ausgeglichen durch einen Anstieg im Kollektivgeschäft aufgrund eines neuen umfassenden Vertrages.
Die APE stiegen um +1 Mio. Euro (+1 %) auf 56 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis gingen die APE um 1 Mio. Euro (-1 %) zurück, zurückzuführen auf Sparprodukte auf eigene Rechnung (+9 Mio. Euro) infolge von Rentenprodukten für "SME Mittleres Gewerbesegment" und Selbstständige, teilweise ausgeglichen durch Unit-Linked (-4 Mio. Euro) aufgrund niedrigerer Einmalbeiträge vor allem bei dem Hybridprodukt Oxylife Invest im Einklang mit der Strategie der Aufgabe des Bereichs Individualrentenversicherungen, sowie geringeres Neugeschäft bei kollektiven Vorsorgeverträgen (-4 Mio. Euro).
Die Neugeschäftswert-Marge stieg um 17,5 Punkte auf 75,4 %, was hauptsächlich auf niedrigere Akquisitionskosten und den positiven Effekt der Senkung des Körperschaftsteuersatzes zurückzuführen ist.
Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 12 Mio. Euro (+2 %) auf 531 Mio. Euro:
-- Property & Casualty (+25 Mio. Euro bzw. +9 %) auf 286 Mio. Euro, vor allem aufgrund einer niedrigeren Combined Ratio (-2,5 Punkte) aufgrund der günstigen Witterungsbedingungen und des nicht wiederkehrenden Effekts aus Terroranschlägen im März 2016, teilweise ausgeglichen durch ein ungünstiges Vorjahresergebnis (+1,0 Punkte). Die Kapitalanlage-Marge sank um 3 Mio. Euro;
-- Sonstige (+2 Mio. Euro bzw. +57 %) auf -2 Mio. Euro, vor allem durch geringere Aufwendungen in der Holding;
-- Life & Savings (13 Mio. Euro bzw. -5 %) auf 253 Mio. Euro, was in erster Linie auf eine geringere Kapital-Anlagemarge (-39 Mio. Euro) zurückzuführen ist, die vor allem auf den nicht wiederkehrenden Effekt aus Sonderdividenden aus Investmentfonds im Jahr 2016 zurückzuführen ist, teilweise ausgeglichen durch eine höhere technische Nettomarge (+17 Mio. Euro), die hauptsächlich auf eine günstigere Sterblichkeitsentwicklung zurückzuführen ist, sowie geringere Aufwendungen (+9 Mio. Euro) infolge des Kosteneinsparungsprogramms;
-- Health (-3 Mio. Euro bzw. -70 %) auf -7 Mio. Euro, was hauptsächlich auf eine höhere Combined Ratio (+1,6 Punkte) zurückzuführen ist, im Wesentlichen infolge einer negativen Entwicklung der Vorjahresschadenrückstellungen.
Der Ertragsteueraufwand stieg um 14 Mio. Euro (+9 %) auf -174 Mio. Euro aufgrund der Zahlung einer Sonderdividende an die Gruppe (-13 Mio. Euro).
Das operative Ergebnis sank um 2 Mio. Euro (-1 %) auf 357 Mio. Euro.
Der bereinigte Gewinn sank um 60 Mio. Euro (-13 %) auf 406 Mio. Euro aufgrund eines Rückgangs der realisierten Nettogewinne sowie eines geringeren operativen Gewinns.
Der Jahresüberschuss stieg um 126 Mio. Euro (+36%) auf 475 Mio. Euro, da das niedrigere bereinigte Ergebnis und eine negative Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Devisenderivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, durch den Wegfall von Restrukturierungskosten in Verbindung mit dem Effekt der Reduzierung der Nettoposition der latenten Steuern aufgrund der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 25 % im Jahr 2017, die in den kommenden Jahren wirksam wird (+34 Mio. Euro), mehr als ausgeglichen wurden.
Europa - Großbritannien & Irland
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (b) |
|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 5.130 | 5.366 |
| Life & Savings | 57 | 70 |
| Property & Casualty | 3.372 | 3.472 |
| Health | 1.700 | 1.824 |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 340 | 375 |
| Life & Savings | 12 | 3 |
| Property & Casualty | 228 | 280 |
| Health | 109 | 103 |
| Sonstige (c) | (10) | (12) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (58) | (55) |
| Minderheitsanteile | (0) | (0) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 282 | 320 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | 13 | 11 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 295 | 331 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (32) | 21 |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 7 | (505) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (4) | (5) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (22) | (26) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 243 | (184) |
| Property & Casualty Combined Ratio | 99,1 % | 98,1 % |
| Health Combined Ratio | 94,9 % | 95,7 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: Umgliederung des Direktversicherungsgeschäfts in die übrigen Schaden- und Unfallversicherungsaktivitäten sowie von Holdings in die sonstigen Aktivitäten.
(c) Sonstige entspricht Holdings.
Der Bruttoumsatz sank um 237 Mio. Euro (-4 %) auf 5.130 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 72 Mio. Euro (+1 %):
-- Property & Casualty (-100 Mio. Euro bzw. -3 %) auf 3.372 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stiegen die Bruttoumsatzerlöse bei Property & Casualty um 49 Mio. Euro (+1 %) in der Sparte Unternehmensgeschäft (+86 Mio. Euro) hauptsächlich bei Kfz-Versicherungen aufgrund von höherem Neugeschäft und Beitragsanpassungen, teilweise ausgeglichen durch das Individualgeschäft (-37 Mio. Euro), hauptsächlich bei Property, bedingt durch geringere Volumina infolge von Beitragsanpassungen und das Auslaufen eines Plans, teilweise ausgeglichen durch Wachstum bei Kfz-Versicherungen in Irland;
-- Health (-124 Mio. Euro bzw. -7 %) auf 1.700 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz von Health um 31 Mio. Euro (+2 %), hauptsächlich durch Volumenwachstum und Tariferhöhungen in Großbritannien, sowie im Bereich Unternehmenskunden International;
-- Life & Savings (-12 Mio. Euro bzw. -18 %) auf 57 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verringerte sich der Bruttoumsatz von Life & Savings um 8 Mio. Euro (-12 %).
Das operative Ergebnis vor Steuern sank um 35 Mio. Euro (-9 %) auf 340 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich das operative Ergebnis vor Steuern um 15 Mio. Euro (-4 %):
-- Property & Casualty (-52 Mio. Euro bzw. -18%) auf 228 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das operative Ergebnis vor Steuern von Property & Casualty um 40 Mio. Euro (-14 %), da die Verbesserung der Combined Ratio im laufenden Jahr (-1,7 Prozentpunkte), die hauptsächlich auf weniger Naturereignisse in Großbritannien und Tariferhöhungen bei den Kfz-Versicherungen zum Ausgleich des Anstiegs der Schadenaufwendungen infolge der Änderungen durch das Ogden-Gesetz zurückzuführen ist, durch eine negativere Entwicklung der Vorjahresschadenrückstellungen (+2,7 Punkte) infolge des nicht wiederkehrenden Effekts einer günstigen Entwicklung der Schadensrückstellungen in 2016 bei Direktversicherungen zusammen mit einer Stärkung der Rückstellungen bei Reiseversicherungen 2017 mehr als ausgeglichen wurde. Die Kapitalanlagemarge verringerte sich um 6 Mio. Euro, was hauptsächlich auf höhere Kosten für Währungsabsicherungen zurückzuführen ist;
-- Health (+6 Mio. Euro bzw. +6%) auf 109 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verbesserte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Health um 14 Mio. Euro (+13 %), zurückzuführen auf höhere Volumina und eine Verbesserung der Combined Ratio (-0,8 Punkte), hauptsächlich zurückzuführen auf Tariferhöhungen im Firmenkundengeschäft und eine Verbesserung des Schadenmanagements;
-- Life & Savings (+10 Mio. Euro) auf 12 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Life & Savings um 10 Mio. Euro (+3 %), hauptsächlich infolge geringerer Aufwendungen;
-- Sonstige (+2 Mio. Euro) auf -10 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Sonstige um 1 Mio. Euro bei den britischen Holdings von AXA.
Der Ertragsteueraufwand stieg um 3 Mio. Euro (+6 %) auf -58 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Ertragsteueraufwand um 6 Mio. Euro (+12 %), da das geringere operative Ergebnis vor Steuern durch den nicht wiederkehrenden Effekt aus positiven steuerlichen Einmaleffekten 2016 mehr als ausgeglichen wurde.
Das operative Ergebnis sank um 38 Mio. Euro (-12 %) auf 282 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das operative Ergebnis um 22 Mio. Euro (-7 %).
Der bereinigte Gewinn sank um 36 Mio. Euro (-11 %) auf 295 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der bereinigte Gewinn um 19 Mio. Euro (-6 %), zurückzuführen auf ein niedrigeres operatives Ergebnis, teilweise ausgeglichen durch höhere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.
Der Jahresüberschuss stieg um 428 Mio. Euro auf 243 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Jahresüberschuss um 442 Mio. Euro, da das niedrigere bereinigte Ergebnis und eine negative Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, durch den nicht wiederkehrenden Effekt des realisierten Verlusts aus dem Verkauf des Life & Savings-Geschäfts und von Bluefin in Großbritannien 2016 sowie geringere Restrukturierungskosten mehr als ausgeglichen wurden.
Europa - Spanien
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (b) |
|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 2.365 | 2.534 |
| Life & Savings | 571 | 794 |
| Property & Casualty | 1.606 | 1.568 |
| Health | 188 | 173 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 73 | 86 |
| Neugeschäftswert-Marge | 84,3 % | 75,0 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 207 | 185 |
| Life & Savings | 61 | 58 |
| Property & Casualty | 131 | 114 |
| Health | 15 | 13 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (48) | (44) |
| Minderheitsanteile | (0) | (0) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 159 | 140 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | 4 | 5 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 163 | 146 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (2) | 13 |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (2) | (1) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (4) | (5) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (16) | (28) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 140 | 125 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 97,5 % | 98,9 % |
| Health Combined Ratio | 92,8 % | 93,3 % |
| Protection Combined Ratio | 93,0 % | 94,9 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: Umgliederung des Direktversicherungsgeschäfts in die übrigen Schaden- und Unfallversicherungsaktivitäten.
Der Bruttoumsatz sank um 170 Mio. Euro (-7 %) auf 2.365 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich der Bruttoumsatz um 170 Mio. Euro (-7 %):
-- Life & Savings (-223 Mio. Euro bzw. -28%) auf 571 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sank der Bruttoumsatz von Life & Savings um 223 Mio. Euro (-28 %) im Einklang mit der Strategie zur Umstellung auf wenig kapitalintensive Produkte, bedingt durch Protection & Savings (-180 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund der Nichtverlängerung von zwei großen Bankverträgen, und Sparprodukte auf eigene Rechnung (-123 Mio. Euro) als Folge des Rückgangs der Zinssätze, teilweise ausgeglichen durch Unit-Linked (+73 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund der kommerziellen Ausrichtung;
-- Property & Casualty (+38 Mio. Euro bzw. +2 %) auf 1.606 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Property & Casualty um 38 Mio. Euro (+2 %), zurückzuführen sowohl auf das Individualgeschäft (+25 Mio. Euro) aus Kfz (+26 Mio. Euro) dank höherer Volumina und moderater Beitragsanpassungen als auch das Unternehmensgeschäft (+13 Mio. Euro) dank höherer Volumina und Beitragsanpassungen in mehreren Sparten;
-- Health (+15 Mio. Euro bzw. +9 %) auf 188 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Health um 15 Mio. Euro (+9 %), hauptsächlich zurückzuführen auf das Individualgeschäft infolge von höheren Volumina und Beitragsanpassungen.
Die APE verschlechterten sich um 13 Mio. Euro (-15 %) auf 73 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sanken die APE um 13 Mio. Euro (-15 %) im Einklang mit der Strategie zur Umstellung auf wenig kapitalintensive Produkte, bedingt durch Protection & Savings (-16 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund der Nichtverlängerung von zwei großen Bankverträgen, und (ii) Sparprodukte auf eigene Rechnung (-12 Mio. Euro) als Folge der Senkung der Zinssätze, teilweise ausgeglichen durch (iii) Unit-Linked (+9 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund der kommerziellen Ausrichtung;
Die Neugeschäftswert-Marge stieg um 9,3 Punkte auf 84,3 %, was vor allem auf einer Änderung des Geschäftsmix von Sparprodukten auf eigene Rechnung zu Protection, in Einklang mit der oben genannten Strategie einer Umstellung auf weniger kapitalintensive Produkte, zurückzuführen ist.
Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 22 Mio. Euro (+12 %) auf 207 Mio. Euro:
-- Property & Casualty (+18 Mio. Euro bzw. +16 %) auf 131 Mio. Euro, bedingt durch eine niedrigere Schadenquote im laufenden Jahr (-0,4 Prozentpunkte) aufgrund eines günstigen Schadenverlaufs im Unternehmensgeschäft, trotz höherer Aufwendungen für Naturereignisse, was auf Maßnahmen des Managements zur Verbesserung der Rentabilität, eine günstige Entwicklung der Vorjahresschadenrückstellungen (-0,6 Prozentpunkte) sowie niedrigere Verwaltungsaufwendungen hauptsächlich infolge des Kosteneinsparungsprogramms zurückzuführen sind, teilweise ausgeglichen durch eine geringere Kapitalanlagemarge (-6 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts aus einer Sonderausschüttung von Anlagefonds 2016;
-- Life & Savings (+3 Mio. Euro bzw. +5 %) auf 61 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch eine höhere Kapitalanlagemarge aus niedrigeren, den Versicherungsnehmern gutgeschriebenen Zinsen.
-- Health (+1 Mio. Euro bzw. +9%) auf 15 Mio. Euro vor allem durch einen positiven Volumeneffekt.
Der Ertragsteueraufwand stieg um 3 Mio. Euro (+7 %) auf -48 Mio. Euro infolge eines höheren operativen Ergebnisses vor Steuern.
Das operative Ergebnis stieg um 19 Mio. Euro (+13 %) auf 159 Mio. Euro.
Der bereinigte Gewinn stieg um 18 Mio. Euro (+12 Mio. Euro) auf 163 Mio. Euro infolge eines höheren operativen Ergebnisses.
Der Jahresüberschuss stieg um 15 Mio. Euro (+12 %) auf 140 Mio. Euro hauptsächlich infolge eines höheren bereinigten Gewinns und geringerer Restrukturierungskosten, teilweise ausgeglichen durch eine negative Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Fremdwährungsderivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen.
Europa - Italien
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (b) |
|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 4.719 | 5.095 |
| Life & Savings | 2.985 | 3.411 |
| Property & Casualty | 1.663 | 1.622 |
| Health | 70 | 62 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 284 | 300 |
| Neugeschäftswert-Marge | 34,9 % | 35,7 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 341 | 363 |
| Life & Savings | 181 | 189 |
| Property & Casualty | 156 | 174 |
| Health | 5 | 0 |
| Sonstige (c) | 0 | 0 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (105) | (111) |
| Minderheitsanteile | (72) | (77) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 164 | 176 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | 6 | 4 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 170 | 180 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | 13 | (15) |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (9) | 3 |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | - | - |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (10) | (10) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 164 | 159 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 96,5 % | 95,8 % |
| Health Combined Ratio | 95,1 % | 99,7 % |
| Protection Combined Ratio | 82,9 % | 80,6 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: Umgliederung des Direktversicherungsgeschäfts in die übrigen Schaden- und Unfallversicherungsaktivitäten sowie der Holding in die sonstigen Aktivitäten.
(c) Sonstige entspricht der Holding.
Der Bruttoumsatz sank um 376 Mio. Euro (-7 %) auf 4.719 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verringerte sich der Bruttoumsatz um 376 Mio. Euro (-7 %):
-- Life & Savings (-426 Mio. Euro bzw. -12 %) auf 2.985 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis ging der Bruttoumsatz von Life Savings um 426 Mio. Euro (-12 %) zurück, hauptsächlich durch Sparprodukte auf eigene Rechnung (-815 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch Unit-Linked (+376 Mio. Euro) aufgrund der Schwierigkeiten der Banca Monte dei Paschi di Siena und der Konzentration auf neue Unit-Linked-Produkte, die im zweiten Halbjahr 2017 eingeführt wurden, sowie durch Protection (+13 Mio. Euro);
-- Property & Casualty (+42 Mio. Euro bzw. +3 %) auf 1.663 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz bei Property & Casualty um 42 Mio. Euro (+3 %) aus dem Privatkundengeschäft (+23 Mio. Euro), bedingt durch höhere Volumina bei neuen Agenturen, und dem Unternehmensgeschäft (+18 Mio. Euro), vor allem durch höhere Volumina bei Agenturen und neuen Maklerverträgen;
-- Health (+8 Mio. Euro bzw. +13 %) auf 70 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz bei Health um 8 Mio. Euro (+13 %), infolge einer starken Fokussierung auf Unternehmenskunden.
Die APE verschlechterten sich um 15 Mio. Euro (-5 %) auf 284 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis gingen die APE um 15 Mio. Euro (-5 %) zurück, hauptsächlich durch Sparprodukte auf eigene Rechnung (-53 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch Unit-Linked (+35 Mio. Euro) aufgrund der Schwierigkeiten der Banca Monte dei Paschi di Siena und der Konzentration auf die neuen Unit-Linked-Produkte, die im zweiten Halbjahr 2017 eingeführt wurden.
Die Neugeschäftswert-Marge sank um 0,8 Punkte auf 34,9 %, was hauptsächlich auf den höheren Volumenanteil von Unit-Linked mit einer unterdurchschnittlichen Rentabilität zurückzuführen ist.
Das operative Ergebnis vor Steuern sank um 22 Mio. Euro (-6 %) auf 341 Mio. Euro:
-- Property & Casualty (-18 Mio. Euro bzw. -10 %) auf 156 Mio. Euro, da die Verbesserung der Combined Ratio des laufenden Jahres (-1,9 Punkte) aufgrund des Kosteneinsparungsprogramms und selektiver versicherungstechnischer Maßnahmen durch eine geringere positive Entwicklung der Vorjahresschadenrückstellungen (+2,7 Punkte) und eine geringere Kapitalanlagemarge (-8 Mio. Euro) mehr als ausgeglichen wurde;
-- Life & Savings (9 Mio. Euro bzw. -5 %) auf 181 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund geringerer Abschreibungen für Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und abgegrenzte Abschlusskosten (-24 Mio. Euro) infolge geringerer Rückkäufe von Protected-Unit-Produkten, teilweise ausgeglichen durch höhere Managementgebühren bei Unit-Linked und eine höhere Kapitalanlagemarge (+4 Mio. Euro) aufgrund des Rückgangs des durchschnittlichen garantierten Mindestzinses;
-- Health (+5 Mio. Euro) auf 5 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund höherer Volumina und verbesserter Rentabilität.
Der Ertragsteueraufwand sank um 6 Mio. Euro (-5 %) auf -105 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren operativen Ergebnisses vor Steuern.
Das operative Ergebnis sank um 12 Mio. Euro (-7 %) auf 164 Mio. Euro.
Der bereinigte Gewinn sank um 10 Mio. Euro (-6 Mio. Euro) auf 170 Mio. Euro infolge einesniedrigeren operativen Ergebnisses.
Der Jahresüberschuss stieg um 5 Mio. Euro (+3 %) auf 164 Mio. Euro, da ein geringerer bereinigter Gewinn und höhere Sonderkosten im Zusammenhang mit der Erneuerung der Partnerschaft mit der Banca Monte dei Paschi di Siena durch eine positive Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, mehr als ausgeglichen wurden.
Asien
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (b) |
|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 8.985 | 9.542 |
| Life & Savings | 5.702 | 6.153 |
| Property & Casualty | 1.313 | 1.348 |
| Health | 1.970 | 2.041 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 1.510 | 1.661 |
| Neugeschäftswert-Marge | 70,6 % | 65,3 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 1.187 | 1.135 |
| Life & Savings | 679 | 639 |
| Property & Casualty | 60 | 57 |
| Health | 448 | 440 |
| Sonstige (c) | (0) | (2) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (257) | (242) |
| Minderheitsanteile | (7) | (7) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 166 | 160 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 1.089 | 1.047 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | 23 | 19 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 1.111 | 1.066 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (59) | 45 |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (0) | (0) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (16) | (15) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (9) | (0) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 1.028 | 1.096 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 97,6 % | 97,7 % |
| Health Combined Ratio | 78,3 % | 79,1 % |
| Protection Combined Ratio | 86,7 % | 85,9 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: Umgliederung des Direktversicherungsgeschäfts in die übrigen Schaden- und Unfallversicherungsaktivitäten sowie der Holding in die sonstigen Aktivitäten.
(c) Sonstige entspricht der Holding.
Asien - Japan
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 4.647 | 5.161 |
| Life & Savings | 3.252 | 3.715 |
| Health | 1.395 | 1.447 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 441 | 499 |
| Neugeschäftswert-Marge | 112,1 % | 98,2 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 719 | 682 |
| Life & Savings | 298 | 259 |
| Health | 421 | 422 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (215) | (195) |
| Minderheitsanteile | (7) | (6) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 497 | 480 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | 9 | 19 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 506 | 499 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (8) | 69 |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | - | - |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | - | - |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (2) | - |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 497 | 568 |
| Health Combined Ratio | 71,1 % | 71,7 % |
| Protection Combined Ratio | 88,1 % | 88,8 % |
| Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = JPY | 127 | 121 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
Der Bruttoumsatz sank um 514 Mio. Euro (-10 %) auf 4.647 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich der Bruttoumsatz um 304 Mio. Euro (-6 %):
-- Life & Savings (-462 Mio. Euro bzw. -12 %) auf 3.252 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis ging der Bruttoumsatz im Bereich Life & Savings um 315 Mio. Euro (-8 %) zurück, was hauptsächlich auf ein geringeres Neugeschäft mit dem wenig kapitalintensiven Sparprodukt Single Premium Whole Life (-337 Mio. Euro) im Zusammenhang mit neuen regulatorischen Anforderungen ab Ende 2016 zurückzuführen ist.
-- Health (-52 Mio. Euro bzw. -4 %) auf 1.395 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz von Health um 11 Mio. Euro (+1 %), hauptsächlich aufgrund von Medical Whole Life-Produkten, die durch höhere Umsätze aus bestehenden Verträgen und den Erfolg eines im dritten Quartal 2017 eingeführten New Medical Care-Produkts erzielt wurden.
Die APE verschlechterten sich um 58 Mio. Euro (-12 %) auf 441 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis gingen die APE um 315 Mio. Euro (-8 %) zurück, was hauptsächlich auf ein geringeres Neugeschäft mit dem wenig kapitalintensiven Sparprodukt Single Premium Whole Life (-33 Mio. Euro) im Zusammenhang mit neuen regulatorischen Anforderungen ab Ende 2016 zurückzuführen ist.
Die Neugeschäftswert-Marge stieg um 13,9 Punkte auf 112,1 %, was vor allem auf Beitragsanpassungen seit April 2017 sowie eine positive Verschiebung des Geschäftsmix Richtung Protection zurückzuführen ist.
Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 38 Mio. Euro (+6 %) auf 719 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 70 Mio. Euro (+10 %):
-- Life & Savings (+39 Mio. Euro bzw. +15%) auf 298 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis vor Steuern von Life & Savings um 52 Mio. Euro (+20 %), was hauptsächlich auf niedrigere Aufwendungen (+55 Mio. Euro), bedingt durch die Umstrukturierung der Pensionskasse und Initiativen zur Kostendämpfung, sowie auf höhere Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren (+12 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund des Bestandswachstums, zurückzuführen ist, teilweise ausgeglichen durch eine niedrigere technische Nettomarge (-7 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund einer ungünstigeren Sterblichkeitsmarge;
-- Health (-1 Mio. Euro oder 0 %) auf 421 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Health um +18 Mio. Euro (+4 %), hauptsächlich infolge einer höherer Sterblichkeitsmarge;
Der Ertragsteueraufwand stieg um 20 Mio. Euro (+10 %) auf -215 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Ertragsteueraufwand um 30 Mio. Euro (+15 %), bedingt durch ein höheres operatives Ergebnis vor Steuern sowie den nicht wiederkehrenden Effekt des einmaligen Steueraufwands im Zusammenhang mit der Senkung des Körperschaftsteuersatzes im ersten Halbjahr 2016.
Das operative Ergebnis stieg um 17 Mio. Euro (+4 %) auf 497 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis um 40 Mio. Euro (+8 %).
Das operative Ergebnis stieg um 7 Mio. Euro (+1 %) auf 506 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der bereinigte Gewinn um 30 Mio. Euro (+6 %), zurückzuführen auf ein höheres operatives Ergebnis, teilweise ausgeglichen durch geringere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.
Der Jahresüberschuss sank um 71 Mio. Euro (-12 %) auf 497 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 48 Mio. Euro (-9 %), da ein höherer bereinigter Gewinn durch eine negative Änderung der beizulegenden Zeitwerte von Anlagefonds und Derivaten zur Zinsabsicherung, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, mehr als ausgeglichen wurde.
Asien - Hongkong
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 3.170 | 3.172 |
| Life & Savings | 2.384 | 2.374 |
| Property & Casualty | 256 | 247 |
| Health | 530 | 551 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 456 | 536 |
| Neugeschäftswert-Marge | 63,8 % | 74,9 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 412 | 418 |
| Life & Savings | 367 | 367 |
| Property & Casualty | 19 | 22 |
| Health | 27 | 29 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (20) | (29) |
| Minderheitsanteile | - | - |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 392 | 389 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | 2 | (5) |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 393 | 384 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | 1 | 6 |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (0) | (0) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (15) | (14) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (5) | - |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 373 | 375 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 96,2 % | 94,2 % |
| Health Combined Ratio | 95,2 % | 95,0 % |
| Protection Combined Ratio | 84,9 % | 81,8 % |
| Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = HKD | 8,80 | 8,59 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
Der Bruttoumsatz sank um 2 Mio. Euro (0 %) auf 3.170 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 78 Mio. Euro (+2 %):
-- Life & Savings (+10 Mio. Euro oder 0 %) auf 2.384 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz von Life & Savings um 39 Mio. Euro (+2 %), zurückzuführen auf Protection (+150 Mio. Euro) und Sparprodukte auf eigene Rechnung (+38 Mio. Euro) sowohl aufgrund des Neugeschäfts als auch des Bestandswachstums, teilweise ausgeglichen durch Unit-Linked (-149 Mio. Euro) aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der regulatorischen Änderungen und niedrigerer Einmalbeiträge;
-- Health (-21 Mio. Euro bzw. -4%) auf 530 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Health um 24 Mio. Euro (+5 %), hauptsächlich zurückzuführen auf das Individualgeschäft infolge höherer Volumina;
-- Property & Casualty (+9 Mio. Euro bzw. +4 %) auf 256 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz bei Property & Casualty um 15 Mio. Euro (+6 %) aus dem Privatkundengeschäft (+8 Mio. Euro), bedingt durch höheres Neugeschäft in der Kfz-Versicherung und Preissteigerungen bei Reiseversicherungen, sowie aus dem Unternehmensgeschäft (+7 Mio. Euro), vor allem durch höheres Neugeschäft bei Haftpflicht- und Arbeitsunfallversicherungen.
Die APE verschlechterten sich um 80 Mio. Euro (-15 %) und fielen auf 456 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterten sich die APE um 69 Mio. Euro (-13 %), zurückzuführen auf Protection & Savings (-42 Mio. Euro), was vor allem auf einen starken Wettbewerb insbesondere bei den kurzfristigen, lebenslänglich bezahlten Produkten mit attraktiven Renditen für Versicherungsnehmer zurückzuführen ist, Health (-12 Mio. Euro), bedingt durch den nicht wiederkehrenden Effekt aus dem Verkaufs eines umfassenden kollektiven Vorsorgevertrags im Jahr 2016, und Unit-Linked (-11 Mio. Euro) aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der regulatorischen Änderungen.
Die Neugeschäftswert-Marge sank um 11,2 Punkte auf 63,8 %, was vor allem auf einen ungünstigen Geschäftsmix und höhere Stückkosten infolge eines geringeren Umsatzvolumens zurückzuführen ist.
Das operative Ergebnis vor Steuern sank um 6 Mio. Euro (-1 %) auf 412 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis vor Steuern um 4 Mio. Euro (+1 %):
-- Life & Savings stabil bei 367 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis vor Steuern um 9 Mio. Euro (+2 %), was hauptsächlich auf höhere Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren aus dem Wachstum des Bruttoumsatzes sowie höhere Sterblichkeits- und Rückkaufsmargen zurückzuführen ist, die teilweise durch einen ungünstigen Effekt aus einer Rechnungslegungsanomalie ausgeglichen wurden;
-- Health (-2 Mio. Euro bzw. -7 %) auf 27 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich das operative Ergebnis vor Steuern um 1 Mio. Euro (-5 %);
-- Property & Casualty (-3 Mio. Euro bzw. -15 %) auf 19 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen ging das operative Ergebnis vor Steuern von Property & Casualty um 3 Mio. Euro (-13 %) zurück, was hauptsächlich auf einen ungünstigeren Schadenverlauf bei Kfz-Versicherungen für Privatkunden sowie auf höhere Schäden aus Naturereignissen bei Kfz-Versicherungen für Privatkunden und Schadensversicherungen für Unternehmenskunden zurückzuführen ist.
Der Ertragsteueraufwand sank um 9 Mio. Euro (-30 %) auf -20 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Ertragsteueraufwand um 8 Mio. Euro (-28 %), da das höhere operative Ergebnis vor Steuern durch positive steuerlicheEinmaleffekte mehr als ausgeglichen wurde.
Das operative Ergebnis stieg um 3 Mio. Euro (+1 %) auf 392 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 13 Mio. Euro (+3 %).
Der bereinigte Gewinn stieg um 10 Mio. Euro (+3 %) auf 393 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der bereinigte Gewinn um 20 Mio. Euro (+5 %), zurückzuführen auf ein höheres operatives Ergebnis und höhere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.
Der Jahresüberschuss sank um 2 Mio. Euro (0 %) auf 371 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Jahresüberschuss um 8 Mio. Euro (+2 %) aufgrund eines höheren bereinigten Gewinns, teilweise ausgeglichen durch eine negative Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzanlagen sowie höhere Restrukturierungskosten.
Asien - High Potentials
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 180 | 177 |
| Life & Savings | 66 | 64 |
| Property & Casualty | 72 | 74 |
| Health | 42 | 39 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 613 | 626 |
| Neugeschäftswert-Marge | 45,8 % | 31,0 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 4 | (1) |
| Life & Savings | 14 | 13 |
| Property & Casualty | (10) | (3) |
| Health | (0) | (11) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | 1 | 1 |
| Minderheitsanteile | 0 | 0 |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 166 | 160 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 171 | 161 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | 14 | 8 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 185 | 168 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (54) | (29) |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (0) | - |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | - | (0) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (2) | - |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 129 | 139 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 115,2 % | 105,9 % |
| Health Combined Ratio | 102,5 % | 128,7 % |
| Protection Combined Ratio | 94,8 % | 97,0 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
Konsolidierungskreis: (i) bzgl. Bruttoumsatz und Combined Ratios: Tochtergesellschaft im Bereich Property & Casualty in Thailand und Tochtergesellschaft in der Sparte Life & Savings außerhalb des Bankassurance-Bereichs in Indonesien (jeweils zu 100 %); (ii) bzgl. APE, operatives Ergebnis, bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss: China, Indien, Indonesien, Thailand, die Philippinen und Singapur (auf Grundlage des jeweiligen Konzernanteils).
Der Bruttoumsatz stieg um 3 Mio. Euro (+2 %) auf 180 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 3 Mio. Euro (+2 %):
-- Health (+3 Mio. Euro bzw. +8 %) auf 42 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Health um 3 Mio. Euro (+9 %), hauptsächlich zurückzuführen auf Indonesien (+2 Mio. Euro) aufgrund von Bestandswachstum und Thailand (+2 Mio. Euro) hauptsächlich durch Beitragsanpassungen im Unternehmensgeschäft und im Privatkundengeschäft;
-- Life & Savings (+1 Mio. Euro bzw. +2 %) auf 66 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Life & Savings um 3 Mio. Euro (+4 %) in Indonesien (+3 Mio. Euro), hauptsächlich zurückzuführen auf Protection;
-- Property & Casualty (-1 Mio. Euro bzw. -2 %) auf 72 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich der Bruttoumsatz von Property & Casualty um 3 Mio. Euro (-4 %) in Thailand (-3 Mio. Euro) infolge von geringeren Umsätzen von Schadensversicherungen für Unternehmenskunden und Kfz-Versicherungen für Privatkunden.
Die APE verringerten sich um 13 Mio. Euro (-2 %) auf 613 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserten sich die APE um 3 Mio. Euro (0 %):
-- Philippinen (+7 Mio. Euro bzw. +17 %) auf 50 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserten sich die APE um 12 Mio. Euro (+27 %) hauptsächlich aufgrund von Protection (+11 Mio. Euro) infolge der starken Umsätze von fondsgebundenen Produkten aus Bankassurance- und Maklerkanälen;
-- Indonesien (+3 Mio. Euro bzw. +2 %) auf 133 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stiegen die APE um 6 Mio. Euro (+5 %), was auf die Einführung eines neuen Produkts im Bereich Protection über den Makler-Vertriebskanal sowie erfolgreiche Marketinginitiativen im Bereich Health zurückzuführen ist;
-- China (-22 Mio. Euro bzw. -7%) auf 269 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis gingen die APE um 10 Mio. Euro (-4 %) zurück, was hauptsächlich auf geringe Umsätze mit traditionellen Sparprodukten auf eigene Rechnung zurückzuführen ist (-38 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch Protection (+24 Mio. Euro) aufgrund höherer Umsätze bei einer Dread-Disease-Versicherung.
-- Thailand (-1 Mio. Euro bzw. -1%) auf 161 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verringerten sich die APE um 4 Mio. Euro (-3 %), da der Umsatz von Protection & Savings (-25 Mio. Euro) zurückging infolge der Entscheidung, den Verkauf eines Produkts mit geringer Rentabilität einzustellen, teilweise durch höhere Umsätze bei Sparprodukten auf eigene Rechnung (+15 Mio. Euro) und Unit-Linked (+3 Mio. Euro) ausgeglichen, bedingt durch die Einführung neuer Produkte in beiden Segmenten.
Die Neugeschäftswert-Marge erhöhte sich um 14,8 Punkte auf 45,8 %. Auf einer vergleichbaren Basis stieg die Neugeschäftswert-Marge um 15,1 Punkte, hauptsächlich aufgrund eines günstigen Geschäftsmix und eines Zinsanstiegs in China.
Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 5 Mio. Euro auf 4 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis vor Steuern um 6 Mio. Euro:
-- Health (+11 Mio. Euro) auf 0 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das bereinigte Ergebnis vor Steuern von Health um 11 Mio. Euro, vor allem in Indonesien (+7 Mio. Euro), bedingt durch den Wegfall unrentabler Produkte in Verbindung mit einem günstigen Portfoliowachstum, und in Thailand (+3 Mio. Euro), vor allem aufgrund einer niedrigeren Combined Ratio infolge von Tariferhöhungen im Unternehmens- und Privatkundengeschäft;
-- Life & Savings (+1 Mio. Euro) auf 14 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Life & Savings in Indonesien um 2 Mio. Euro (+2 %), hauptsächlich infolge der Einführung eines neuen Vorsorgeprodukts verbunden mit einem günstigen Portfoliowachstum;
-- Property & Casualty (-7 Mio. Euro) auf -10 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Property & Casualty in Thailand um -7 Mio. Euro (-7 Mio. Euro), hauptsächlich infolge einer höheren Schadenquote im laufenden Jahr aufgrund von großen Schäden bei Schadensversicherungen für Unternehmenskunden gemeinsam mit höheren Aufwendungen für Naturkatastrophen.
Der Ertragsteueraufwand blieb stabil bei 1 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen blieb der Ertragsteueraufwand stabil.
Die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen verbesserten sich um 5 Mio. Euro (+3 %) auf 166 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhten sich die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen um 7 Mio. Euro (+5 %):
-- Philippinen (+5 Mio. Euro bzw. +30 %) auf 21 Mio. Euro und Thailand (+5 Mio. Euro bzw. +6 %) auf 85 Mio. Euro, beides hauptsächlich aufgrund höherer Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren in Verbindung mit höheren Kapitalerträgen infolge des Portfoliowachstums;
-- Indonesien (+2 Mio. Euro bzw. +6 %) auf 44 Mio. Euro, was hauptsächlich auf höhere Managementgebühren bei Unit-Linked infolge von Portfoliowachstum und einer positiven Entwicklung des Aktienmarkts zurückzuführen ist.
-- China (-5 Mio. Euro bzw. -25 %) auf 15 Mio. Euro vor allem durch Anpassungen der finanziellen Annahmen.
Das operative Ergebnis stieg um 10 Mio. Euro (+6 %) auf 171 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 13 Mio. Euro (+8 %).
Der bereinigte Gewinn stieg um 17 Mio. Euro (+10 %) auf 185 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der bereinigte Gewinn um 20 Mio. Euro (+12 %), zurückzuführen auf ein höheres operatives Ergebnis und höhere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.
Der Jahresüberschuss sank um 10 Mio. Euro (-7 %) auf 129 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 8 Mio. Euro (-6 %), da ein höherer bereinigter Gewinn durch eine negative Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzanlagen in China und einen negativen Effekt aus einer Rechnungslegungsanomalie in Thailand mehr als ausgeglichen wurde.
Vereinigte Staaten
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (b) |
|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 16.911 | 16.872 |
| Life & Savings | 14.154 | 14.287 |
| Health | 57 | 55 |
| Sonstige (c) | 2.700 | 2.530 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 1.799 | 1.732 |
| Neugeschäftswert-Marge | 23,4 % | 21,8 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 1.392 | 1.411 |
| Life & Savings | 863 | 951 |
| Health | (27) | (39) |
| Sonstige (c) | 556 | 499 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (7) | (208) |
| Minderheitsanteile | (250) | (205) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 1.135 | 998 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | (60) | 8 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 1.075 | 1.006 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | 96 | (17) |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 268 | 973 |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (2) | (0) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (21) | (18) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 1.415 | 1.944 |
| Health Combined Ratio | 146,9 % | 164,8 % |
| Protection Combined Ratio | 112,7 % | 108,7 % |
| Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = USD | 1,13 | 1,11 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: Umgliederung der Aktivitäten des Rückversicherers AXA Corporate Solutions Life in die Aktivitäten von Life & Savings sowie der Asset-Management-Aktivitäten und Holdings in die sonstigen Aktivitäten.
(c) Sonstige entspricht Asset-Management-Aktivitäten und Holdings.
Vereinigte Staaten - Life & Savings
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (d) |
|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 14.210 | 14.342 |
| Life & Savings | 14.154 | 14.287 |
| Health | 57 | 55 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 1.799 | 1.732 |
| Neugeschäftswert-Marge | 23,4 % | 21,8 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 707 | 795 |
| Life & Savings | 863 | 951 |
| Health | (27) | (39) |
| Sonstige (c) | (129) | (117) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | 145 | 11 |
| Minderheitsanteile | (0) | (0) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 852 | 807 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | (60) | 8 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 792 | 815 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | 96 | (40) |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 135 | 973 |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (2) | (0) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (14) | (13) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 1.006 | 1.735 |
| Health Combined Ratio | 146,9 % | 164,8 % |
| Protection Combined Ratio | 112,7 % | 108,7 % |
| Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = USD | 1,13 | 1,11 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: Umgliederung der Aktivitäten des Rückversicherers AXA Corporate Solutions Life in die Aktivitäten von Life & Savings und Holdings in die sonstigen Aktivitäten.
(c) Sonstige entspricht Holdings.
Der Bruttoumsatz sank um 131 Mio. Euro (-1 %) auf 14.210 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 183 Mio. Euro (+1 %):
-- Life & Savings (-133 Mio. Euro bzw. -1 %) auf 14.154 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz des Bereichs Life & Savings um 180 Mio. Euro (+1 %), hauptsächlich durch Unit-Linked (+114 Mio. Euro) aufgrund höherer Umsätze von Variable Annuities ohne GMxB, teilweise ausgeglichen durch einen Rückgang der Umsätze aus Variable Annuities mit GMxB, und Anlagefonds & Sonstige (+100 Mio. Euro) aufgrund höherer Beratungsumsätze aufgrund günstiger Marktbedingungen;
-- Health (+2 Mio. Euro bzw. +4 %) auf 57 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Health um 3 Mio. Euro (+6 %).
Die APE stiegen um 67 Mio. Euro (+4 %) auf 1.799 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stiegen die APE um 107 Mio. Euro (+6 %), hauptsächlich zurückzuführen auf Anlagefonds und Sonstige, bedingt durch höhere Beratungsumsätze aufgrund günstiger Marktbedingungen.
Die Neugeschäftswert-Marge stieg um 1,6 Punkte auf 23,4 %, hauptsächlich infolge der im Dezember 2017 beschlossenen und ab 2018 geltenden Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 35 % auf 21 %.
Das operative Ergebnis vor Steuern sank um 89 Mio. Euro (-11 %) auf 707 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich das operative Ergebnis vor Steuern um 73 Mio. Euro (-9 %):
-- Life & Savings (-88 Mio. Euro bzw. -9 %) auf 863 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Life & Savings um 69 Mio. Euro (-7 %), was hauptsächlich auf eine ungünstige tatsächliche Sterblichkeits- und Morbiditätsentwicklung (-161 Mio. Euro) sowie Modell- und Annahmeänderungen (-81 Mio. Euro) im Jahr 2017 zurückzuführen war, die teilweise durch eine günstige Absicherungsmarge bei GMxB-Produkten und höhere Managementgebühren bei Unit-Linked aufgrund höherer durchschnittlicher Salden aus fondsgebundenen Produkten ausgeglichen wurden;
-- Sonstige (-12 Mio. Euro) auf -129 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das operative Ergebnis vor Steuern von Sonstige um 15 Mio. Euro (-13 %), zurückzuführen auf Holdings infolge geringerer Mieteinnahmen infolge der Veräußerung zweier Immobilien in New York im Jahr 2016;
-- Health (+12 Mio. Euro bzw. +31 %) auf -27 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Health um 11 Mio. Euro (+29 %), hauptsächlich infolge geringerer Aufwendungen;
Der Ertragsteuerertrag stieg um 134 Mio. Euro auf 145 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Ertragsteuerertrag um 137 Mio. Euro, zurückzuführen auf ein niedrigeres operatives Ergebnis vor Steuern sowie höhere positive steuerliche Verrechnungen (202 Mio. Euro in 2017 ggü. (2016: 164 Mio. Euro) sowie einen niedrigeren effektiven Steuersatz.
Das operative Ergebnis stieg um 45 Mio. Euro (+6 %) auf 852 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 64 Mio. Euro (+8 %).
Der bereinigte Gewinn sank um 23 Mio. Euro (-3 %) auf 792 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der bereinigte Gewinn um 5 Mio. Euro (-1 %), da das höhere operative Ergebnis durch geringere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne mehr als ausgeglichen wurde.
Der Jahresüberschuss sank um 729 Mio. Euro (-42 %) auf 1.006 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 707 Mio. Euro (-41 %), im Wesentlichen aus Holdings aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts aus einem Sondergewinn aus der Veräußerung zweier Immobilien in New York, teilweise ausgeglichen durch die Auswirkungen der Neubewertung der latenten Steuerschuld infolge der im Dezember 2017 beschlossenen und ab 2018 geltenden Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 35 % auf 21 % (+156 Mio. Euro).
Vereinigte Staaten - AB
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 2.700 | 2.530 |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 685 | 616 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (152) | (220) |
| Minderheitsanteile | (250) | (205) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 283 | 191 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | - | - |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 283 | 191 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | - | 23 |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 133 | - |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | - | - |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (7) | (5) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 410 | 210 |
| Durchschnittliches verwaltetes Vermögen (in Mrd. Euro) | 469 | 464 |
| Asset Management Gebühren-Bp. | 39,8 | 37,1 |
| Zugrundeliegende Kostendeckungsquote | 71,8 % | 73,4 % |
| Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = USD | 1,13 | 1,11 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf 2.816 Mio. Euro vor konzerninternen Verrechnungen.
Das verwaltete Vermögen ("AuM") sank gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2016 um 18 Mrd. Euro auf 486 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2017, bedingt durch negative Wechselkurseffekte in Höhe von -62 Mrd. Euro und Veränderungen des Konsolidierungskreises von -21 Mrd. Euro im Zusammenhang mit der Übertragung des Beratungsmandats von AXA Japan an AXA IM, teilweise ausgeglichen durch positive Markteffekte in Höhe von +53 Mrd. Euro und Nettozuflüsse von +12 Mrd. Euro hauptsächlich von Privatkunden (+10 Mrd. Euro).
Die Gebühren-Bp. für das Asset Management stiegen um 2,7 Bp. auf 39,8 Bp. aufgrund einer Änderung im Geschäftsmix durch ein höheres durchschnittliches AuM bei Anlagefonds für Privatanleger.
Der Bruttoumsatz stieg um 170 Mio. Euro (+7 %) auf 2.700 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz um 230 Mio. Euro (+9%), hauptsächlich bedingt durch höhere Managementgebühren (+179 Mio. Euro) aufgrund eines günstigen Produktmix und eines höheren durchschnittlichen AuM, höhere Performancegebühren (+57 Mio. Euro) aufgrund günstiger Marktbedingungen und höhere Vertriebsgebühren (+25 Mio. Euro) aufgrund eines höheren durchschnittlichen AuM in Anlagefonds für Privatanleger, teilweise ausgeglichen durch geringere Gebühren für Institutional Research Services (-27 Mio. Euro) aufgrund niedrigerer Handelsvolumina in den USA.
Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 69 Mio. Euro (+11 %) auf 685 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das bereinigte Ergebnis vor Steuern um 85 Mio. Euro (+14 %), hauptsächlich bedingt durch höhere Bruttoeinnahmen und Initiativen zur Eindämmung der Personalkosten, teilweise kompensiert durch einmalige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Reduzierung der Immobilienfläche (-33 Mio. Euro), höhere Werbe- und Wartungskosten (-32 Mio. Euro) sowie Abfindungszahlungen an Lieferanten (-18 Mio. Euro);
Infolgedessen verschlechterte sich die zugrundeliegende Cost-Income Ratio um 1,6 Punkte auf 71,8 %.
Der Ertragsteueraufwand sank um 68 Mio. Euro (-31 %) auf -152 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Ertragsteueraufwand um 64 Mio. Euro (-29 %), zurückzuführen auf den nicht wiederkehrenden Effekt aus einem negativen steuerlichen Einmaleffekt (-66 Mio. Euro).
Das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn stiegen um 92 Mio. Euro (+48 %) auf 283 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stiegen das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn um 98 Mio. Euro (+51 %).
Der Anteil von AXA an AB zum 31. Dezember 2017 betrug 64,7 % verglichen mit 63,7 % zum 31. Dezember 2016.
Der Jahresüberschuss stieg um 200 Mio. Euro (+95 %) auf 410 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Jahresüberschuss um 209 Mio. Euro (+100 %), im Wesentlichen aufgrund eines höheren bereinigten Gewinns und der Auswirkungen der Neubewertung der latenten Steuerschuld infolge der im Dezember 2017 beschlossenen und ab 2018 geltenden Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 35 % auf 21 % (+148 Mio. Euro).
International
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (b) |
|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 7.034 | 6.981 |
| Life & Savings | 1.678 | 1.532 |
| Property & Casualty | 3.798 | 3.808 |
| Health | 1.235 | 1.288 |
| Sonstige (c) | 323 | 354 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 278 | 246 |
| Neugeschäftswert-Marge | 28,0 % | 21,8 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 379 | 356 |
| Life & Savings | 92 | 72 |
| Property & Casualty | 235 | 230 |
| Health | 3 | (13) |
| Sonstige (c) | 49 | 68 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (91) | (80) |
| Minderheitsanteile | (37) | (35) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 86 | 47 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 337 | 288 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | (7) | (21) |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 330 | 267 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | 11 | 22 |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (22) | 6 |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (27) | (24) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (16) | (29) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 276 | 243 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 101,4 % | 101,3 % |
| Health Combined Ratio | 101,6 % | 102,7 % |
| Protection Combined Ratio | 98,4 % | 101,1 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: Umgliederung des Direktversicherungsgeschäfts in die übrigen Schaden- und Unfallversicherungsaktivitäten sowie der Bankaktivitäten und Holdings in die sonstigen Aktivitäten.
(c) Sonstige entspricht AXA Bank Belgium und Holdings.
Konsolidierungskreis: (i) Mexiko, Singapur, Kolumbien, Türkei, Polen, Golfregion, Marokko, AXA Bank Belgium, Malaysia Property & Casualty, Luxemburg, Brasilien, Tschechische Republik Life & Savings, Slowakische Republik Life & Savings und Griechenland werden voll konsolidiert; (ii) Russland (Reso), Indien, Nigeria und Libanon sind nach der Equity-Methode konsolidiert und tragen nur zum operativen Ergebnis, bereinigtem Gewinn und Jahresüberschuss bei; (iii) die traditionellen Aktivitäten von Property & Casualty in Polen werden seit dem 1. Januar 2017 voll konsolidiert; (iv) AXA Bank Ungarn wurde am 2. November 2016 verkauft.
In den unterstehenden Ausführungen ist der Beitrag Polens (Erwerb von Liberty Ubezpieczenia und Erstkonsolidierung der traditionellen Aktivitäten im Bereich Property & Casualty) enthalten und der Beitrag der AXA Bank Ungarn ausgeschlossen.
Der Bruttoumsatz stieg um 53 Mio. Euro (+1 %) auf 7.034 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 165 Mio. Euro (+2 %):
-- Life & Savings (+147 Mio. Euro bzw. +10 %) auf 1.678 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Life & Savings um 158 Mio. Euro (+10 %), hauptsächlich in Singapur (+121 Mio. Euro auf 576 Mio. Euro) dank höherer Umsätze im Bereich Unit-Linked;
-- Property & Casualty (-10 Mio. Euro oder 0 %) auf 3.798 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Property & Casualty um 23 Mio. Euro (+1 %).
- Brasilien (+87 Mio. Euro bzw. +109 %) auf 180 Mio. Euro, vor allem durch Neugeschäft bei Unternehmenskunden;
- Golfregion (+75 Mio. Euro bzw. +17 %) auf 513 Mio. Euro, vor allem durch Neugeschäft bei Kfz-Versicherungen für Unternehmenskunden;
- Polen (+65 Mio. Euro bzw. +19 %) auf 423 Mio. Euro, vor allem durch Neugeschäft bei Kfz-Versicherungen für Privatkunden und Unternehmensgeschäft;
- Kolumbien (+20 Mio. Euro bzw. +6 %) auf 369 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch das Neugeschäft bei privatem Unfallschutz und Arbeitsunfallversicherungen, teilweise kompensiert durch den Verlust eines umfassenden Vertrages in der gewerblichen Haftpflicht.
- Türkei (-194 Mio. Euro bzw. -20%) auf 620 Mio. Euro, bedingt im Wesentlichen durch einen Rückgang bei Kfz-Haftpflicht, der auf veränderte Marktbedingungen infolge der Einführung einer Prämienobergrenze durch die Regierung ab dem 12. April 2017 sowie die Einführung eines Versicherungspools zurückzuführen ist.
- Malaysia (16 Mio. Euro bzw. -6 %) auf 239 Mio. Euro, bedingt durch geringere Umsätze in einem hart umkämpften Markt;
-- Health (-53 Mio. Euro bzw. -4 %) auf 1.235 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis blieb der Bruttoumsatz im Bereich Health mit 1.282 Mio. Euro stabil, da der Verlust von Großkunden in der Golfregion (-73 Mio. Euro bzw. -19 % auf 306 Mio. Euro) durch höhere Umsätze in Mexiko (+67 Mio. Euro bzw. +12 % auf 615 Mio. Euro) aufgrund von Tariferhöhungen ausgeglichen wurde;
-- Sonstige (-31 Mio. Euro bzw. -9 %) auf 323 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis ging der Bruttoumsatz von Sonstige um 16 Mio. Euro (-5 %) zurück, vollständig zurückzuführen auf AXA Bank Belgium aufgrund einer geringeren Handelsspanne bei Giro- und Sparkonten, teilweise ausgeglichen durch starke Umsätze bei Anlagefonds sowie eine positive Veränderung des Marktwerts von Zinsswaps zur Absicherung von Darlehen der AXA Banque France.
Die APE stiegen um 31 Mio. Euro (+13 %) auf 278 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserten sich die APE um 37 Mio. Euro (+15 %):
-- Singapur (+25 Mio. Euro bzw. +24 %) auf 124 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund höherer Unit-Linked-Umsätze;
-- Tschechische Republik und Slowakische Republik (+6 Mio. Euro bzw. +16 %) auf 45 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund höherer Umsätze bei Anlagefonds;
-- Mexiko (-6 Mio. Euro bzw. -19 %) auf 23 Mio. Euro, hauptsächlich durch geringe Umsätze bei Protection aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts aus 2016 abgeschlossenen umfassenden kollektiven Vorsorgeverträgen.
Die Neugeschäftswert-Marge erhöhte sich um 6,2 Punkte auf 28,0 %. Auf einer vergleichbaren Basis stieg die Neugeschäftswert-Marge um 5,9 Punkte, hauptsächlich aufgrund einer Verbesserung bei Unit-Linked in Singapur und einer höheren Gewichtung des Kollektivgeschäfts mit höheren Margen in Polen.
Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 23 Mio. Euro (+6 %) auf 379 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich operative Ergebnis vor Steuern um 51 Mio. Euro (+15 %):
-- Life & Savings (+20 Mio. Euro bzw. +28 %) auf 92 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg das operative Ergebnis vor Steuern von Life & Savings um 22 Mio. Euro (+31 %), was hauptsächlich auf (i) Singapur aufgrund höherer Unit-Linked-Gebühren zurückzuführen ist, teilweise ausgeglichen durch (ii) Polen aufgrund höherer Abschreibungen von abgegrenzten Abschlusskosten im Zusammenhang mit gestiegenen Rückkäufen;
-- Health (+17 Mio. Euro) auf 3 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg das operative Ergebnis vor Steuern von Health um 17 Mio. Euro, was vor allem auf die Golfregion und die Türkei zurückzuführen ist, zurückzuführen auf Rentabilitätsmaßnahmen in Bezug auf die technische Nettomarge, teilweise kompensiert durch Mexiko infolge höherer Aufwendungen zur Unterstützung des Geschäftswachstums, teilweise kompensiert durch eine verbesserte Schadenquote, die von Tariferhöhungen profitierte, und Singapur vor allem durch höhere Aufwendungen;
-- Property & Casualty (+5 Mio. Euro bzw. +2 %) auf 235 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der bereinigte Gewinn vor Steuern bei Property & Casualty um 31 Mio. Euro (+14 %), hauptsächlich zurückzuführen auf (i) die Türkei dank höherer Kapitalerträge (+46 Mio. Euro) infolge höherer Zinsen und höherer durchschnittlicher Vermögensbasis, kombiniert mit einer höheren technischen Nettomarge, die hauptsächlich durch niedrigere Großschäden bei Schadensversicherungen für Unternehmenskunden verursacht wurde, und (ii) Polen durch eine höhere technische Nettomarge bei Kfz-Versicherungen für Privatkunden, teilweise ausgeglichen durch (iii) Singapur aufgrund einer niedrigeren technischen Nettomarge bei Kfz-Versicherungen für Privatkunden, und (iv) Mexiko, hauptsächlich durch Naturkatastrophen (insbesondere das Erdbeben in Raboso vom 19. September);
-- Sonstige (-19 Mio. Euro bzw. -28 %) auf 49 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sank das bereinigte Ergebnis vor Steuern von Sonstige um 19 Mio. Euro, zurückzuführen auf die AXA Bank Belgium (-13 Mio. Euro auf 67 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund des Rückgangs der Bruttoerträge, und Holdings (-6 Mio. Euro).
Der Ertragsteueraufwand stieg um 11 Mio. Euro (+14 %) auf -91 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Ertragsteueraufwand um 14 Mio. Euro (+17 %), hauptsächlich aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses vor Steuern in der Türkei.
Die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen verbesserten sich um 39 Mio. Euro (+83 %) auf 86 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stiegen die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen um 29 Mio. Euro (+62 %), hauptsächlich aufgrund höherer Gewinne aus Reso.
Das operative Ergebnis stieg um 49 Mio. Euro (+17 %) auf 337 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich operative Ergebnis um 63 Mio. Euro (+22 %).
Der bereinigte Gewinn stieg um 63 Mio. Euro (+23 %) auf 330 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der bereinigte Gewinn um 75 Mio. Euro (+29 %), zurückzuführen auf ein höheres operatives Ergebnis sowie höhere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.
Der Jahresüberschuss stieg um 33 Mio. Euro (+14 %) auf 276 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Jahresüberschuss um 76 Mio. Euro (+36 %), hauptsächlich aufgrund eines höheren bereinigten Gewinns, teilweise ausgeglichen durch weniger günstigere Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von Anlagefonds und Derivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen.
Transversale Einheiten & zentrale Holdings
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 5.152 | 5.202 |
| Life & Savings | 7 | 144 |
| Property & Casualty | 3.711 | 3.710 |
| Health | 158 | 167 |
| Sonstige (b) | 1.276 | 1.180 |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | (417) | (310) |
| Life & Savings | (13) | (32) |
| Property & Casualty | 197 | 303 |
| Health | 23 | 17 |
| Sonstige (b) | (623) | (598) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | 95 | (30) |
| Minderheitsanteile | (10) | (7) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 18 | 12 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | (313) | (335) |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | 26 | 20 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | (288) | (315) |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (211) | (225) |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 187 | (91) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (1) | (3) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (53) | (37) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | (365) | (671) |
| Property & Casualty Combined Ratio | 101,1 % | 98,7 % |
| Health Combined Ratio | 87,1 % | 90,0 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Sonstige entspricht Asset-Management-Aktivitäten und Holdings.
AXA Investment Managers ("AXA IM")
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 1.276 | 1.180 |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 353 | 316 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (104) | (96) |
| Minderheitsanteile | (9) | (5) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 18 | 11 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 257 | 225 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | - | - |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 257 | 225 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | 10 | 8 |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 68 | 36 |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (1) | - |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (12) | (4) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 322 | 265 |
| Durchschnittliches verwaltetes Vermögen (in Mrd. Euro) | 630 | 595 |
| Asset Management Gebühren-Bp. | 17,9 | 17,7 |
| Zugrundeliegende Kostendeckungsquote | 70,8 % | 72,4 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf 1.604 Mio. Euro vor konzerninternen Verrechnungen.
Das verwaltete Vermögen ("AuM") stieg gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2016 um 29 Mrd. Euro auf 746 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2017, getragen von +21 Mrd. Euro positiven Markteffekten, +20 Mrd. Euro positiven Auswirkungen aus dem Konsolidierungskreis hauptsächlich durch die Übertragung des Beratungsmandats von AB an AXA Japan, +8 Mrd. Euro Nettozuflüsse hauptsächlich von Drittkunden (+9 Mrd. Euro), teilweise ausgeglichen durch Anlagen auf eigene Rechnung (-1 Mrd. Euro) sowie -21 Mrd. Euro aus negativen Wechselkurseffekten.
Die Gebühren-Bp. für das Asset Management erhöhten sich um 0,2 Punkte auf 17,9 Bp. Auf einer vergleichbaren Basis stiegen die Gebühren-Bp. für das Asset Management aufgrund eines besseren Produkt- und Kundenmix um 0,3 Bp.
Der Bruttoumsatz stieg um 95 Mio. Euro (+8 %) auf 1.276 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz um 111 Mio. Euro (+9 %), was auf höhere Management-, Performance- und sonstige Gebühren (+103 Mio. Euro) sowie höhere Transaktionsgebühren (+8 Mio. Euro) zurückzuführen war.
Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 37 Mio. Euro (+12 %) auf 353 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis vor Steuern um 42 Mio. Euro (+13 %) infolge eines höheren Bruttoumsatzes und einer verbesserten zugrundeliegenden Kostendeckungsquote, die das Kosteneinsparungsprogramm widerspiegelt.
Die zugrundeliegende Cost-Income Ratio verschlechterte sich um 1,6 Punkte auf 70,8 %.
Der Ertragsteueraufwand stieg um 8 Mio. Euro (+8 %) auf -104 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich der Ertragssteueraufwand um 9 Mio. Euro (+9 %).
Die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen verbesserten sich um 7 Mio. Euro (+59 %) auf 18 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stiegen die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen um 7 Mio. Euro (+64 %), was vor allem auf die Erhöhung der AuM und der Gebühren-Bp. für das Asset Management im chinesischen Joint Venture zurückzuführen ist.
Das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn stiegen um 32 Mio. Euro (+14 %) auf 257 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stiegen das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn um 36 Mio. Euro (+16 %).
Der Jahresüberschuss stieg um 58 Mio. Euro (+22 %) auf 322 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verbesserte sich der Jahresüberschuss um 62 Mio. Euro (+24 %), hauptsächlich zurückzuführen auf einen höheren bereinigten Gewinn und eine positive Anpassung der nachträglichen Zahlung in Zusammenhang mit der Veräußerung von AXA Private Equity 2013.
AXA Corporate Solutions Assurance
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 2.322 | 2.318 |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 78 | 155 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (27) | (32) |
| Minderheitsanteile | (1) | (2) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 50 | 122 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | 31 | 25 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 81 | 146 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (36) | 4 |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (6) | 6 |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | - | - |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (0) | (8) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 40 | 149 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 104,2 % | 101,2 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
Der Bruttoumsatz stieg um 4 Mio. Euro (0 %) auf 2.322 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz um 56 Mio. Euro (+2 %) aus den Bereichen Marine (+46 Mio. Euro bzw. +9 %), Haftpflicht (+24 Mio. Euro bzw. +5 %) und Property (+17 Mio. Euro bzw. +2 %), die alle hauptsächlich durch ein starkes Geschäftswachstum in Großbritannien (+61 Mio. Euro bzw. +31 %) und Brasilien (+6 Mio. Euro bzw. +7 %) gestützt wurden, teilweise kompensiert durch den Bereich Bauindustrie (-41 Mio. Euro bzw. -20 %) aufgrund von Maßnahmen zum Schutz der Rentabilität;
Das operative Ergebnis vor Steuern sank um 77 Mio. Euro (-50 %) auf 78 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich das operative Ergebnis vor Steuern um 78 Mio. Euro (-50 %), bedingt durch eine höhere Schadenquote im Gesamtjahr (+2,9 Punkte), die hauptsächlich auf höhere Aufwendungen aus Naturereignissen zurückzuführen ist (80 Mio. Euro im Jahr 2017).
Der Ertragsteueraufwand sank um 5 Mio. Euro (-16 %) auf -27 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Ertragsteueraufwand um 5 Mio. Euro (-17 %), hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren operativen Ergebnisses vor Steuern.
Das operative Ergebnis sank um 71 Mio. Euro (-59 %) auf 50 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das operative Ergebnis um 72 Mio. Euro (-59 %).
Der bereinigte Gewinn sank um 65 Mio. Euro (-45 %) auf 81 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der bereinigte Gewinn um 66 Mio. Euro (-45 %), zurückzuführen auf ein niedrigeres operatives Ergebnis, teilweise ausgeglichen durch höhere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.
Der Jahresüberschuss sank um 109 Mio. Euro (-73 %) auf 40 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 109 Mio. Euro (-74 %), bedingt durch einen niedrigeren bereinigten Gewinn, höhere negative Fremdwährungseffekte und die Auswirkungen der teilweisen Abschreibung der Nettoposition der aktiven latenten Steuern aufgrund der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 26 % im Jahr 2017, die in den kommenden Jahren wirksam wird (-4 Mio. Euro).
AXA Assistance
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Bruttoumsatz (a) | 1.275 | 1.276 |
| Property & Casualty | 1.117 | 1.109 |
| Health | 158 | 167 |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 43 | 34 |
| Property & Casualty | 20 | 17 |
| Health | 23 | 17 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (16) | (22) |
| Minderheitsanteile | (0) | 0 |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 1 | 1 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 27 | 13 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | 0 | 0 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 28 | 14 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (7) | (2) |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (1) | - |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | - | - |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (5) | (17) |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 14 | (5) |
| Property & Casualty Combined Ratio | 98,7 % | 99,0 % |
| Health Combined Ratio | 87,1 % | 90,0 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
Der Bruttoumsatz sank um 2 Mio. Euro (0 %) auf 1.275 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 14 Mio. Euro (+1 %):
-- Health (-9 Mio. Euro bzw. -5%) auf 158 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz bei Health um 8 Mio. Euro (+5 %), hauptsächlich zurückzuführen auf Zentraleuropa und Frankreich;
-- Property & Casualty (+7 Mio. Euro bzw. +1 %) auf 1.117 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Property & Casualty um 6 Mio. Euro (+1 %), hauptsächlich zurückzuführen auf höhere Volumina im SUH-Geschäft (+13 Mio. Euro), hauptsächlich bei Haushalt, trotz umfangreicher Kündigungen bei Reiseversicherungen, teilweise ausgeglichen durch geringere Volumina bei Kfz-Versicherungen (-7 Mio. Euro).
Der zugrundeliegende Gewinn vor Steuern verbesserte sich um 9 Mio. Euro (+27 %) auf 43 Mio. Euro:
-- Health (+6 Mio. Euro bzw. +38 %) auf 23 Mio. Euro, vor allem durch geringere Schadenregulierungskosten und höhere Umsätze;
-- Property & Casualty (+3 Mio. Euro bzw. +17 %) auf 20 Mio. Euro, getragen von einer verbesserten Schadenquote im Gesamtjahr aufgrund geringerer Basisschäden in der Kfz-Versicherung und einer positiven Entwicklung der Vorjahresschadenrückstellungen bei Reiseversicherungen, teilweise ausgeglichen durch eine verschlechterte Kostenquote aufgrund höherer Provisionen aufgrund der Weiterentwicklung des Geschäftsmodells über umfassende Partnerschaften in der Kfz- und Reiseversicherung.
Der Ertragsteueraufwand sank um 5 Mio. Euro (-25 %) auf -16 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren effektiven Steuersatzes infolge eines günstigeren Ländermix.
Das operative Ergebnis stieg um 14 Mio. Euro (+104 %) auf 27 Mio. Euro.
Der bereinigte Gewinn stieg um 14 Mio. Euro (+104 Mio. Euro) auf 28 Mio. Euro infolge eines höheren operativen Ergebnisses.
Der Jahresüberschuss stieg um 19 Mio. Euro auf 14 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines höheren bereinigten Gewinns zusammen mit niedrigeren Restrukturierungskosten.
AXA SA
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | (726) | (772) |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) | (0) | (7) |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | (727) | (779) |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (197) | (247) |
| Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 136 | (106) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | - | - |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (35) | - |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | (822) | (1.133) |
Das operative Ergebnis stieg um 46 Mio. Euro auf -726 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der Auswirkungen des Wegfalls der 3%igen französischen Steuer auf Dividendenzahlungen an die Aktionäre im Jahr 2017.
Der bereinigte Gewinn stieg um 53 Mio. Euro auf -727 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses und den Wegfall von Wertberichtigungen im Jahr 2017.
Der Jahresüberschuss stieg um 311 Mio. Euro auf -822 Mio. Euro, vor allem aufgrund des höheren bereinigten Gewinns, des einmaligen Nutzens aus der bevorstehenden Erstattung der oben genannten 3%-Steuer für Vorjahre (2013 bis 2016) und die günstige Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Zinsen und Devisenterminkontrakten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, teilweise ausgeglichen durch die Auswirkungen der teilweisen Abschreibung der Nettoposition der aktiven latenten Steuern aufgrund der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 26 % im Jahr 2017, die in den kommenden Jahren wirksam wird (-113 Mio. Euro).
2.4 Liquidität und Eigenmittel
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Anhang 4 "Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts gelesen werden. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss behandelt nur Informationen, auf die in Anhang 4 Bezug genommen wird.
Das Liquiditätsmanagement ist zentraler Bestandteil der Finanzplanung der Gruppe und umfasst die Schulden- und Laufzeitverwaltung sowie im Allgemeinen die Kapitalallokation der Gruppe. Die Liquiditätsmittel stammen hauptsächlich aus den Bereichen Versicherung und dem Asset Management sowie aus Maßnahmen der Kapitalbeschaffung sowie von Kreditinstituten zugesagten Kreditlinien.
In den letzten Jahren hat die Gruppe ihre Haupttätigkeiten (Versicherung und Asset Management) durch eine Kombination von organischem Wachstum, Direktinvestitionen und Übernahmen ausgebaut. Diese Expansion wurde hauptsächlich durch eine Kombination von (i) von Tochterunternehmen erhaltenen Dividenden, (ii) Einkünfte aus der Ausgabe von Schuldtiteln (hauptsächlich nachrangige Schuldtitel) und Darlehen (einschließlich von Tochterunternehmen ausgegebene Schuldtitel), (iii) der Ausgabe von Stammaktien und (iv) Einkünfte aus dem Verkauf von nicht zentralen Aktivitäten und Vermögenswerten finanziert.
Jedes der wichtigen operativen Tochterunternehmen der Gruppe ist verantwortlich für die Steuerung seiner eigenen Liquiditätslage, in Abstimmung mit dem Unternehmen. Das Unternehmen koordiniert als Holding-Gesellschaft der AXA Gruppe das Finanzierungs- und Liquiditätsmanagement und beteiligt sich in dieser Funktion an der Finanzierung der Aktivitäten bestimmter seiner Tochterunternehmen. Bestimmte Tochterunternehmen von AXA, darunter AXA France Assurance, AXA Financial, AXA Konzern AG, AXA UK Plc. und AXA Mediterranean Holding SA, sind ebenfalls Holding-Gesellschaften und sind daher zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen auf die von ihren eigenen Tochterunternehmen erhaltenen Dividenden angewiesen. Die operativen Versicherungsgesellschaften der Gruppe müssen verschiedene regulatorische Anforderungen erfüllen, darunter insbesondere die Einhaltung eines Mindestsolvabilitätskoeffizienten. Die Höhe der von operativen Tochterunternehmen gezahlten internen Dividenden muss sich daher nach diesen Anforderungen richten. Auch Bargeldpositionen unterliegen Schwankungen infolge von Nachschussaufforderungen mit Barausgleich von Gegenparteien im Zusammenhang mit Sicherheitenverträgen bei Derivaten. Der statuarische Abschluss des Unternehmens kann durch unrealisierte Gewinne oder Verluste bei zur Absicherung von insbesondere Währungs- und Zinsrisiken verwendeten Derivaten wesentlich beeinflusst werden.
Das Unternehmen rechnet damit, über die von operativen Tochterunternehmen erhaltenen Bardividenden und sonstige dem Unternehmen verfügbare Finanzierungsquellen weiterhin seine Betriebsausgaben (einschließlich auf ausstehende Schuldtitel und Darlehen entfallende Zinszahlungen) und Dividendenzahlungen in jedem der nächsten drei Jahre bedienen zu können. AXA erwartet, dass geplante Investitionen in Tochterunternehmen und bestehende Aktivitäten, künftige Erwerbungen und strategische Investments aus verfügbaren Cashflow nach Zahlung von Dividenden und operativen Aufwendungen, Einkünften aus der Veräußerung nicht-strategischer Vermögenswerte und Aktivitäten sowie künftigen Ausgaben von Schuldtiteln oder Aktien finanziert werden.
Als Holding-Gesellschaft unterliegt AXA keinen rechtlichen Beschränkungen in Bezug auf Dividendenzahlungen, sofern ihre kumulierten Gewinne ausreichend zur Erfüllung von Aufschüttungspflichten sind und die Solvenzquote der Gruppe dem im Regelwerk zum angestrebten Eigenkapital der Gruppe definierten Niveau entspricht. Viele Tochterunternehmen der Gruppe, insbesondere die Versicherungstöchter von AXA, unterliegen jedoch lokalen regulatorischen Beschränkungen in Bezug auf die Höhe der Dividenden, die sie an ihre Anteilseigner auszahlen können. Weitere Informationen zu diesen Beschränkungen finden Sie unter Anhang 29.4 "Verschiedenes: Beschränkung von Dividendenzahlungen an Aktionäre" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts.
Liquidität, Finanzierungsquellen und -anforderungen von operativen Tochtergesellschaften der Gruppe
Die wesentlichen Liquiditätsquellen der Versicherungstöchter der Gruppe sind Beiträge, Investitionsgewinne und Einkünfte aus dem Verkauf von Anlagevermögen. Diese Mittel werden hauptsächlich für die Zahlung von Überschussanteilen, Schadensfällen und Schadensaufwendungen, Rückkäufe und sonstige operativen Aufwendungen verwendet sowie für den Erwerb von Finanzvermögen und zur Erfüllung möglicher Nachschussforderungen in Bezug auf Derivate. Die Liquidität des Versicherungsgeschäfts der Gruppe wird unter anderem durch die allgemeine Qualität der Anlagen der Gruppe sowie von der Fähigkeit der Gruppe zur zeitgerechten Liquidierung ihrer Finanzanlagen und zur Zahlung von Überschussanteilen und Erfüllung von Schadensforderungen bei Fälligkeit beeinflusst. Die Gruppe überprüft regelmäßig die Qualität ihrer Vermögenswerte, um ausreichend Liquidität in Stressszenarien sicherzustellen.
Informationen zu geplanten Zahlungen und Rückkäufen in Bezug auf Versicherungsverträge in den Bereichen Life & Savings und Property & Casualty finden Sie in Anhang 14.10.1 "Regulierungs- und Rückkaufprognosen" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts.
Life & Savings (einschließlich Health)
Der Liquiditätsbedarf von Tochterunternehmen im Bereich Life & Savings kann von einer Reihe von Faktoren beeinflusst werden, darunter Schwankungen der Anzahl von Rückkäufen, Rücknahmen, Laufzeiten und Garantien gegenüber Versicherungsnehmern, einschließlich Garantien in Form von garantierten Leibrenten oder Mindestleistungen im Todesfall, insbesondere bei Variable Annuities.
Die Anlagestrategie von Tochterunternehmen von AXA im Bereich Life & Savings dient dazu, die Anlagerenditen und geschätzten Laufzeiten ihrer Anlagen mit den erwarteten Cashflows aus ihren Versicherungsverträgen in Einklang zu bringen. Gesellschaften überwachen sowohl die Bewertung und Laufzeit ihrer Anlagen als auch die Performance ihrer Finanzanlagen. Die Entwicklung an den Finanzmärkten kann sich auf die Anzahl von Rückkäufen und Rücknahmen von Lebensversicherungen sowie auf den kurzfristigen und erwarteten langfristigen Barmittelbedarf auswirken. Operative Gesellschaften der Gruppe versuchen, ihre Anlageportfolios anzupassen, um solche Überlegungen zu berücksichtigen und in einer zielgerichteten Art und Weise zu reagieren.
Property & Casualty (einschließlich Health)
Die Liquiditätsanforderungen von Tochterunternehmen im Bereich Property & Casualty können von tatsächlichen Schadenerfahrungen beeinflusst werden. Die Netto-Cashflows des Bereichs Property & Casualty sind in der Regel positiv. Sie können jedoch im Fall außergewöhnlicher Verlustereignisse wie z. B. Naturkatastrophen negativ ausfallen. Ein Teil dieser Cashflows wird in liquide, kurzfristige Anleihen und andere börsengehandelte Wertpapiere investiert, um das mit solchen Ereignissen verbundene Liquiditätsrisiko zu steuern.
Asset Management und Banking
Die wichtigsten Liquiditätsquellen für Tochtergesellschaften von AXA in den Bereichen Asset Management und Banking sind operative Cashflows, Rückkaufvereinbarungen, Darlehen von Banken, Bankkunden, Inanspruchnahmen von Kreditfazilitäten, Einkünfte aus der Ausgabe von Stammaktien (falls zutreffend).
Die Finanzierungsbedürfnisse von Tochtergesellschaften im Bereich Asset Management ergeben sich hauptsächlich aus ihren Aktivitäten, für die Working Capital erforderlich ist, insbesondere zur Finanzierung vorab gezahlter Provisionen bei einigen Anlagefonds ähnlichen Produkten bei AXA oder zur Beschaffung von Startkapital für neue Fonds bei AB und AXA Investment Managers.
Liquiditätslage
2017 verfolgte AXA weiterhin eine umsichtige Vorgehensweise bei der Steuerung ihres Liquiditätsrisikos. Zum Jahresende 2017 verfügte AXA über:
-- eine umfassende Bargeldposition in sämtlichen Geschäftsbereichen (Informationen zu Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit finden Sie in Anhang 12 "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts). Zum 31. Dezember 2017 umfasste die Konzernbilanz von AXA Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 23,2 Mrd. Euro, abzüglich Kontokorrentkrediten in Höhe von 0,7 Mrd. Euro;
-- breiten Zugang zu verschiedenen Märkten über standardisierte Schuldenpläne: Dies umfasste zum Ende 2017 beispielsweise eine maximale Verschuldungskapazität von 6,0 Mrd. Euro an französischen Commercial Paper, 2,0 Mrd. Euro an US Commercial Paper, 17,0 Mrd. Euro im Rahmen eines Euro Medium Term Note ("EMTN")-Programms (davon 14,5 Mrd. Euro ausgegeben) und 1,5 Mrd. Euro an französischen titres négociables à moyen terme (zuvor bons à moyen terme négociables);
-- ein Schuldenprofil, das (i) hauptsächlich aus nachrangigen Schuldtiteln mit langen Laufzeiten besteht. In den nächsten beiden Jahren werden Schuldenrückzahlungen in Höhe von 0,9 Mrd. Euro([1]) bei zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln von insgesamt 16,2 Mrd. Euro zum Jahresende 2017 erwartet; und (ii) eine Verbesserung der Schuldenquoten zeigt (Verschuldungsquote([2]): 24,8 % zum Jahresende 2017 ggü. 26,4 % zum Jahresende 2016; Zinsdeckungsgrad([3]): 14,9x zum Jahresende 2017 ggü. 15,7x zum Jahresende 2016).
AXA verfügt über ein robustes Regelwerk für die Steuerung von Liquiditätsrisiken, das regelmäßig anhand einer vierteljährlichen Überprüfung von Liquiditäts- und Solvabilitätsanforderungen in Stressszenarien sowohl auf lokaler als auch auf Konzernebene geprüft wird. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement"([4]) und Abschnitt 4.5 "Liquiditätsrisiko"([5]) dieses Geschäftsberichts.
Zum Jahresende 2017 hielten Gesellschaften der Gruppe gemeinsam mehr als 232 Mrd. Euro an Staats- und ähnlichen Anleihen, wovon Anleihen im Wert von 144 Mrd. Euro von Ländern der Eurozone herausgegeben wurden. Dadurch können sie lokale Liquiditätserfordernisse über hochliquide Anlagen erfüllen. Zudem hielt AXA SA zum Jahresende 2017 11,9 Mrd. Euro an nicht in Anspruch genommenen von Kreditinstituten zugesagten Kreditlinien. AXA hat ihre eigenen Liquiditätsanforderungen, die sich hauptsächlich aus Solvabilitätsbedürfnissen von Gesellschaften der Gruppe in erheblichen Stressszenarios und von AXA SA gehaltenen besicherten Derivaten ergeben. Der Derivatbestand wird täglich von der Abteilung AXA Group Treasury überwacht und gesteuert.
Darüber hinaus bleibt AXA im Rahmen ihres Regelwerks zur Risikokontrolle weiterhin wachsam, was vertragliche Bestimmungen betrifft, wie z. B. Rating-Trigger oder einschränkende Klauseln bei Finanzierungs- oder sonstigen Verträgen, die Darlehensgebern, Inhabern von Wertpapieren oder sonstigen Gegenparteien ein Recht auf vorzeitige Rückzahlung, das Verlangen von Sicherheiten oder andere Rechtsmittel verleiht, in Umständen, die eine wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der Gruppe haben könnten. Zum Jahresende 2017 waren keine Kreditfazilitäten von AXA mit Rating-Triggern oder finanziellen Kreditklauseln behaftet.
([1]) Schätzung unter Berücksichtigung des ersten Step-up-Coupons bei nachrangigen Schuldtiteln institutioneller Emittenten.
([2]) Die Verschuldungsquote wird berechnet, indem die Bruttoschulden (zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel und nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit) durch das gesamte eingesetzte Kapital (gezeichnetes Kapital ohne nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und Rückstellungen im Zusammenhang mit der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten und Derivaten im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften plus Bruttoschulden) dividiert werden.
([3]) Einschließlich Zinsaufwand bei nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit.
([4]) In dem Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss werden ausschließlich Informationen behandelt, die in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts enthalten sind und auf die in Anhang 4 "Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts Bezug genommen wird.
([5]) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.
Nachrangige Schuldtitel
Auf konsolidierter Basis beliefen sich als zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel (mit Ausnahme von derivativen Instrumenten) zum 31. Dezember 2017 auf 7.741 Mio. Euro (7.086 Mio. Euro einschließlich Derivaten), nach Berücksichtigung aller konzerninternen Eliminierungen und ohne als Eigenkapital qualifizierte nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (TSS/TSDI, die im Eigenkapital enthalten sind, wie in Anhang 1.13.2 "Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts beschrieben), verglichen mit 9.007 Mio. Euro zum 31. Dezember 2016 (7.818 Mio. Euro einschließlich Derivaten). Ohne die Auswirkungen aus Derivaten entspricht dies demnach einem Rückgang um 1.266 Mio. Euro.
Weitere Informationen zu den nachrangigen Anleihen der Gruppe finden Sie in Anhang 17 "Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts.
Ausgegebene Schuldinstrumente
Auf konsolidierter Basis beliefen sich die zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldinstrumente von AXA ohne Derivate zum 31. Dezember 2017 auf 1.055 Mio. Euro (1.013 Mio. Euro einschließlich Derivaten), was einem Rückgang um 84 Mio. Euro gegenüber dem Jahresende 2016 (1.139 Mio. Euro) entspricht (1.109 Mio. Euro einschließlich Derivaten).
Weitere Informationen zu den zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldinstrumenten finden Sie in Anhang 17 "Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts.
Kredite von Finanzinstitutionen
Zum 31. Dezember 2017 hatte die Gruppe keine offenen Kredite bei Finanzinstitutionen.
Sonstige Schuldinstrumente (ohne zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel)
Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente
Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich sonstige ausgegebene Schuldinstrumente auf 1.608 Mio. Euro ggü. 1.191 Mio. Euro zum Jahresende 2016. Der Anstieg um 417 Mio. Euro ist hauptsächlich auf die Ausgabe von Commercial Paper durch AXA Financial zurückzuführen.
Von Gesellschaften der Gruppe ausgegebene Schuldinstrumente (außer zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) sind in Anhang 18 "Verbindlichkeiten" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts beschrieben.
Sonstige Kredite von Finanzinstitutionen (einschließlich Kontokorrentkredite)
Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich die sonstigen Kredite von Finanzinstitutionen auf 1.435 Mio. Euro (einschließlich 702 Mio. Euro an Kontokorrentkrediten). Dies entspricht einem Anstieg um 545 Mio. Euro verglichen mit den 890 Mio. Euro zum Jahresende 2016 (einschließlich Kontokorrentkredite in Höhe von 580 Mio. Euro).
Weitere Informationen zu Krediten von Finanzinstitutionen (außer zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) finden Sie in Anhang 18 "Verbindlichkeiten" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts.
Ausgabe von Stammaktien
Seit einigen Jahren bietet die AXA Gruppe ihren Mitarbeitern in und außerhalb von Frankreich an, über eine ausschließlich für sie reservierte Erhöhung des Anteilskapitals Anteile am Unternehmen zu erwerben. Im Jahr 2017 wurden rund 19,6 Millionen neue Aktien im Gesamtwert von 444 Mio. Euro ausgegeben. Um den Verwässerungseffekt der neu ausgegebenen Aktien zu eliminieren, hat AXA die gleiche Anzahl an solchen Aktien zurückgekauft und eingezogen.
Neu ausgegebene Aktien aus langfristigen Anreizprogrammen (Aktienoptionen) beliefen sich 2017 auf insgesamt 8,05 Millionen Aktien. Um den Verwässerungseffekt der neu ausgegebenen Aktien zu eliminieren, hat AXA die gleiche Anzahl an solchen Aktien zurückgekauft und eingezogen.
Von Tochterunternehmen der Gruppe erhaltene Dividenden
Von Tochterunternehmen der Gruppe erhaltene Dividenden beliefen sich 2017 auf 4.990 Mio. Euro (2016: 3.521 Mio. Euro), wovon 1.045 Mio. Euro in anderen Währungen als dem Euro denominiert sind (2016: 1.302 Mio. Euro).
Verbrauch von Finanzmitteln
Vom Unternehmen 2017 gezahlte Zinsen beliefen sich auf 1.129 Mio. Euro (2016: 1.078 Mio. Euro), wovon Zinsen auf nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit 359 Mio. Euro ausmachten (2016: 444 Mio. Euro).
2017 an Aktionäre von AXA SA gezahlte Dividenden für das Geschäftsjahr 2016 beliefen sich auf 2.808 Mio. Euro bzw. 1,16 Euro je Aktie. 2016 wurde für das Geschäftsjahr 2015 1,10 Euro je Aktie gezahlt (2.656 Mio. Euro insgesamt). Diese Dividenden wurden in bar beglichen.
Weitere Informationen finden Sie unter Anhang III "Jahresabschluss der AXA-Muttergesellschaft" dieses Geschäftsberichts.
Auswirkung von regulatorischen Anforderungen
Global systemrelevantes Versicherungsunternehmen (Global Systemically Important Insurer, "GSII")
2013 wurde die AXA Gruppe als global systemrelevantes Versicherungsunternehmen ("GSII") eingestuft. Das Regelwerk für GSIIs sieht eine Reihe von Anforderungen für GSIIs vor, darunter die Pflicht zur Einreichnung eines Plans zur Steuerung systemischer Risiken, eines Plans zur Steuerung des Liquiditätsrisikos sowie eines Wiederherstellungsplan bei der Gruppenaufsicht.
Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 6.3 "Allgemeine Informationen - Vorschriften und Aufsicht - Einstufung als global systemrelevantes Versicherungsunternehmen" ([6]) dieses Geschäftsberichts.
Regulatorische Kapitalanforderungen
Die operativen Versicherungstöchter unterliegen lokalen regulatorischen Kapitalanforderungen, die zur Überwachung der Angemessenheit des Eigenkapitals sowie zum Schutz der Versicherungsnehmer dienen.
Sollten die Gruppe und/oder eine ihrer Versicherungstöchter ihre aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen nicht erfüllen, besitzen Versicherungsaufsichten breite Befugnisse, um verschiedene aufsichtsrechtliche Maßnahmen aufzuerlegen oder durchzuführen. Sollten die Gruppe und/oder eine ihrer Versicherungstöchter ihre aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen nicht erfüllen und/oder eine Verschlechterung ihrer Solvabilitätslage ihre Wettbewerbsposition negativ beeinflussen, kann dies das Unternehmen dazu zwingen, neues Kapital in beträchtlichem Umfang für solche Versicherungstöchter bereitzustellen, was wiederum unsere Liquiditäts-, Finanz- und Ertragslage belasten könnte.
Zum 31. Dezember 2017 erfüllte die Gruppe die geltenden Solvenzanforderungen und überwacht die Einhaltung solcher Anforderungen auf fortlaufender Basis.
([6]) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.
Ziele des Kapitalmanagements
Die AXA Gruppe hat eindeutige Kapitalmanagement-Richtlinien definiert, die sich auf eine zentrale Zielbandbreite für ihre Solvenzquote stützen:
-- die zentrale Zielbandbreite liegt zwischen 170 % und 230 %. Innerhalb dieser zentralen Bandbreite strebt AXA an, (i) eine Auszahlungsquote für Dividenden von 45 % bis 55 % zu erreichen; (ii) die Verwässerung infolge von Aktienpaketen an Arbeitnehmer und der Ausübung von Aktienoptionen zu neutralisieren; und (iii) Investitionen in Geschäftswachstum beizubehalten;
-- über 230 % und mit zunehmender Solvabilität kann die Auszahlungsquote unter Umständen angepasst werden. Überschusskapital könnte ebenfalls zu zusätzlicher Flexibilität bei Investitionen in Geschäftswachstum oder zur Anhebung der Risikobereitschaft beitragen;
-- unter 170 % kann die AXA Gruppe schrittweise ihre Risikoaversität erhöhen, indem sie ausgewählte Portfoliopositionen veräußert, bei Wachstumsmaßnahmen selektiver vorgeht, eine Verwässerung infolge von Aktienangeboten für Arbeitnehmer und der Ausübung von Aktienoptionen zulässt ,und die Auszahlungsquote von Dividenden überprüfen.
-- unter 140 % kann die AXA Gruppe ihre Wachstumsinitiativen einschränken, ihre Risikobereitschaft weiter senken und Dividendenauszahlungen kürzen.
Die AXA Gruppe hat Standards für das Kapitalmanagement definiert und eingeführt, die sicherstellen sollen, dass das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften wettbewerbsfähig sind und eine angemessene Solvenzquote in Einklang mit lokalen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen beibehalten. Die Geschäftsleitung hat eine Reihe von Notfallplänen entwickelt. Diese Pläne können das Eingehen von Rückversicherungen, den Verkauf von Anlageportfolios und/oder sonstigen Vermögenswerten, Maßnahmen zur Reduzierung von Kapitaleinschränkungen bei Neugeschäft oder sonstige Maßnahmen umfassen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Pläne wirksam genug sind, um ihren Zweck zu erfüllen.
Kapitalanalyse nach Ebene (Tiering)
Das Eigenkapital gemäß Solvency II entspricht den verfügbaren Finanzmitteln des Unternehmen vor den Auswirkungen von Regelungen der Kapitaleinstufung (Tiering) und nach Berücksichtigung der möglichen Nichtverfügbarkeit von bestimmten Elementen des Eigenkapitals.
Verfügbare Finanzmittel werden drei verschiedenen Ebenen zugeteilt, basierend auf der Qualität jeder Komponente nach Definition gemäß Solvency II. Die Einstufung hängt davon ab, in welchem Umfang der jeweilige Eigenkapitalposten unmittelbar zum Ausgleich erlittener Verluste zur Verfügung steht, einschließlich im Falle einer Abwicklung (dauerhafte Verfügbarkeit), und sämtlichen sonstigen Verpflichtungen im Rang nachsteht, einschließlich Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern und Begünstigten. Eigenkapitalposten der höchsten Qualität werden dem Tier-1-Kapital zugeordnet. Es gelten Anrechnungsvoraussetzungen für diese Posten zur Erfüllung der Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, "SCR").
Zur Einhaltung der SCR gelten folgende quantitativen Grenzen: (a) der anrechnungsfähige Betrag der Tier-1-Bestandteile muss mindestens die Hälfte der SCR ausmachen; (b) der anrechnungsfähige Betrag der Tier-3-Bestandteile muss weniger als 15 % der SCR ausmachen; (c) die Summe der anrechnungsfähigen Beträge der Tier-1- und Tier-2-Bestandteile darf 50 % der SCR nicht übersteigen.
Als Tier-1-Kapital anrechnungsfähige hybride Schuldinstrumente dürfen 20 % des Gesamtbetrags an Tier-1-Kapital nicht übersteigen.
Beschreibung nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher und bekannter Restlaufzeit
Von dem Unternehmen ausgegebene nachrangige Schuldtitel mit unendlicher und bekannter Restlaufzeit gelten als verfügbare Finanzmittel.
Ab dem 17. Januar 2015 ausgegebene nachrangige Schuldtitel wurden so strukturiert, dass sie als Eigenkapital nach Solvency II klassifiziert werden können. Vor dem 17. Januar 2015 ausgegebene nachrangige Schuldtitel profitieren hauptsächlich von den in Richtlinie 2014/51/EU (Omnibus II) vorgesehenen Regelungen, da sie zuvor gemäß dem Aufsichtssystem Solvency I anrechnungsfähig waren und vor der delegierten Verordnung Solvency II ausgegebene worden waren.
Das Unternehmen hat nachrangige Schuldtitel mit bekannter Restlaufzeit, nachrangige Anleihen mit unendlicher Restlaufzeit ("TSR") und weit nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit ("TSS") ausgegeben, die Bestimmungen enthalten, die dem Unternehmen im Falle einer Verschlechterung seiner finanziellen Lage die Fortsetzung seiner Geschäftstätigkeit ermöglichen sollen.
Bestimmte TSR enthalten Klauseln, die es dem Unternehmen erlauben oder es dazu zwingen, Zinszahlungen zurückzustellen. Darüber hinaus unterliegt die Rückzahlung bei Fälligkeit (i) der vorherigen Zustimmung der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution ("ACPR") (ii) und erfolgt nur, wenn kein Ereignis vorliegt, das (a) dazu führt, dass das Eigenkapital des Unternehmens und/oder der Gruppe unzureichend zur Abdeckung seiner/ihrer regulatorischen Kapitalanforderungen ist oder (b) das Unternehmen zu spezifischen Maßnahmen in Bezug auf Zahlungen auf die Schuldtitel aufgrund seiner Finanzlage zwingt oder (c) sich negativ auf die Fähigkeit seiner Versicherungstöchter zur Begleichung von Schadensforderungen auswirkt.
Gemäß den Bedingungen der TSDI von AXA kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen unter bestimmten Umständen bzw. muss das Unternehmen unter bestimmten anderen Umständen Zinszahlungen zurückstellen (z. B. kein Dividendenbeschluss oder keine Dividendenzahlung auf der vorherigen Hauptversammlung oder Eingang einer aufsichtsbehördlichen Anweisung zur Wiederherstellung der Solvabilität bei dem Unternehmen oder bestimmten wesentlichen Versicherungstöchter des Unternehmens). In bestimmten Fällen kann eine Zahlung zurückgestellter Zinsen erforderlich sein (z. B. Zahlung von Dividenden, Benachrichtigung über die Zurücknahme einer aufsichtsbehördlichen Anweisung zur Wiederherstellung der Solvabilität, Liquidation des Unternehmens oder Rückzahlung der TSDI usw.).
Insbesondere enthalten die meisten TSS des Unternehmens Verlustabsorptionsmechanismen, die vorsehen, dass der Kapitalbetrag jeder der entsprechenden TSS in Fällen, in denen das Unternehmen seine regulatorischen Kapitalanforderungen nicht erfüllt, reduziert wird. In einem solchen Fall fallen nur Zinsen auf den reduzierten Kapitalbetrag an. Der Kapitalbetrag kann gemäß den Bedingungen der TSS wieder zurückgesetzt werden, wenn sich die Finanzlage des Unternehmens wieder verbessert hat.
Darüber hinaus ist das Unternehmen in Bezug auf die meisten seiner TSS verpflichtet, bei Auftreten bestimmter Ereignisse mit Auswirkung auf den konsolidierten Nettogewinn und das Eigenkapital die Auszahlung von Zinsen zurückzustellen. In einem solchen Fall kann das Unternehmen solche zurückgestellte Zinsen in Form alternativer Mechanismen zur Couponzahlung innerhalb von fünf Jahren (wie z. B. die Ausgabe neuer Aktien oder anderer Wertpapiere einschließlich TSS oder Vorzugsaktien, der Verkauf von eigenen Aktien oder eine Anhebung des Kapitalbetrag der entsprechenden Schuldtitel vorbehaltlich geltender Grenzen) zahlen. Geschieht das nicht, verfallen die Zinsen. Jedoch wird die Zahlung der zurückgestellten Zinsen in bestimmten Fällen fällig und das Unternehmen bemüht sich bestmöglich, diese Ansprüche zu erfüllen (z. B. Rückzahlung der Schuldtitel, Liquidation des Unternehmens, Zahlung einer Dividende oder von Zinsen auf anderer TSS, Aktienrückkäufe außerhalb des Rückkaufprogramms des Unternehmen oder Rückzahlung oder Rückkauf anderer TSS).
Abschließend kann das Unternehmen gemäß den RSS Zinszahlungen bei Verschlechterung seiner Finanzlage ausfallen lassen, sofern im vorherigen Geschäftsjahr nicht bestimmte Ereignisse eingetreten sind (z. B. eine Dividenden- oder Zinszahlung auf TSS, Aktienrückkäufe außerhalb des Aktienrückkaufprogramms der Gruppe oder Rückzahlung oder Rückkauf anderer TSS).
Übertragbarkeit von Kapital
Bei der Beurteilung, ob zur Erfüllung der SCR der Gruppe bestimmte Einschränkungen für die Übertragbarkeit von von Tochtergesellschaften von AXA gehaltenen Geldmittel gelten, prüft die Gruppe, ob
-- die Eigenmittel rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen unterliegen, welche die Fähigkeit dieses Postens zum Ausgleich sämtlicher Arten von Verlusten in jedwedem Bereich der Gruppe einschränken;
-- rechtliche oder regulatorische Anforderungen bestehen, welche die Übertragbarkeit von Vermögenswerten an ein anderes Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen einschränken; und
-- es möglich ist, diese Eigenmittel innerhalb von maximal 9 Monaten zur Erfüllung der SCR der Gruppe zur Verfügung zu stellen.
Abschließend sind Eigenmittel, deren Verfügbarkeit nicht nachgewiesen werden kann, im Eigenkapital der Gruppe enthalten, sofern sie zur Erfüllung der SCR der Gesellschaft anrechnungsfähig sind.
Die ACPR ist momentan der Ansicht, dass AXA SA keinen Anforderungen, wie sie für Finanzkonglomerate gelten, unterliegt.
Weitere Informationen zu Regulierung und Kapitalanforderungen finden Sie in Abschnitt 6.3 "Allgemeine Informationen - Vorschriften und Aufsicht - Einstufung als global systemrelevantes Versicherungsunternehmen" ([7]) dieses Geschäftsberichts.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, 31. Dezember 2017, die sich auf die Liquidität von AXA auswirken
Auf der am 25. April 2018 stattfindenden Hauptversammlung wird eine Dividende von 1,26 Euro je Aktie vorgeschlagen werden. Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung wird die Dividende am 7 Mai 2018 ausgezahlt, wobei der Ex-Dividendentag der 3. Mai 2018 ist.
Weitere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag finden Sie in Anhang 32 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts.
([7]) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.
2.5 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, 31. Dezember 2017
AXA forciert ihre "Paye r-to-Partner"-Strategie mit der Übernahme von Maestro Health
Am 28. Februar 2018 gab AXA bekannt, dass sie die Übernahme von Maestro Health, Inc. ("Maestro Health"), einem US-amerikanisches Unternehmen für die Verwaltung von digitalen Gesundheitsleistungen, abgeschlossen hat. Die gesamte Gegenleistung für die Übernahme belief sich auf 155 Mrd. USD (bzw. 127 Mio. Euro ([8])).
Maestro Health bietet eine digitale, integrierte Plattform, die eine vollständige Palette von Verwaltungsdiensten für Gesundheitsfürsorgeleistungen und Third-Party-Administrator-Leistungen für selbstversicherte Unternehmen umfasst, einschließlich Lösungen für die Vorsorgekoordination der Mitarbeiter, die es den Unternehmen ermöglichen, ihre Gesundheitskosten effektiver zu senken und die Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, bessere Gesundheits- und Vorsorgeentscheidungen zu treffen.
Das im Jahr 2013 gegründete Unternehmen mit Sitz in Chicago beschäftigt mehr als 300 Mitarbeiter und richtet sich an mittelgroße und große Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten; derzeit werden über 1 Million Leben versichert.
Diese Übernahme spiegelt die anhaltend starke Fokussierung der AXA auf das Gesundheitsgeschäft wider und unterstützt ihre "Payer-to-Partner"-Strategie im Einklang mit Ambition 2020 und stellt einen wichtigen Schritt zum Aufbau einer umfassenden und langfristigen Lösung für das Gesundheitsmanagement der Bevölkerung dar, die eine bessere Versorgung zu niedrigeren Kosten ermöglicht.
AXA erwirbt XL Group: Schaffung der Versicherungsplattform Nummer 1 im Bereich Property & Casualty für Unternehmenskunden
Am 5. März 2018 gab AXA bekannt, dass sie eine Vereinbarung zum Erwerb von 100 % der XL Group Ltd (NYSE: XL) abgeschlossen hat, einem weltweit führenden Versicherer und Rückversicherer für Schaden- und Unfallversicherungen für Unternehmen mit starker Präsenz in Nordamerika, in Europa, am Versicherungsplatz Lloyd`s und in Asien-Pazifik. Der Übernahmevertrag wurde von den Verwaltungsräten von AXA und XL Group einstimmig genehmigt. Der Gesamtpreis für die Übernahme würde sich auf 15,3 Mrd. US-Dollar (12,4 Mrd. Euro ([9])) belaufen, die vollständig in bar zu zahlen wären. Im Rahmen der Transaktion erhalten die Aktionäre der XL Group USD 57,60 pro Aktie. ([10]) Dies entspricht einem Aufschlag von 33 % auf den Schlusskurs der XL Group-Aktie am 2. März 2018.
Die XL Group wurde 1986 gegründet und ist führend in den Bereichen Schadens- und Unfallversicherungen für Unternehmen sowie Spezialversicherungen mit einem aktiven globalen Netzwerk. XL Group erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2017 15 Mrd. USD an gebuchten Bruttobeiträgen. Sie ist ein wachsender Konzern mit einer qualitativ hochwertigen Underwriting-Plattform und einem reichhaltigen, diversifizierten Produktangebot. Die XL Group ist ein sehr agiles Unternehmen, das für innovative Kundenlösungen bekannt ist und über ein umfassendes Geschäftsmodell für die Identifizierung, die Strukturierung und den Verkauf von Versicherungslösungen verfügt. Die XL Group hat weltweit ca. 7.400 Mitarbeiter und ist über die Erst- und Rückversicherung in Spezial- und Mittelstandssegmenten stark vertreten.
Diese Übernahme ist auf die bevorzugten Segmente der AXA Ambition 2020 ausgerichtet, die Produktlinien mit häufigen Kundenkontakten, hochwertigem Service und hoher technischer Kompetenz vorantreiben. Die XL Group bietet sowohl eine erstklassige Plattform für Spezialversicherungen zur Ergänzung und Diversifizierung des bestehenden Versicherungsportfolios der AXA im Unternehmensgeschäft als auch Rückversicherungsmöglichkeiten, die AXA den Zugang zu verbesserter Diversifikation und alternativem Kapital ermöglichen. Durch die Kombination der bestehenden Marktpositionen von AXA und XL Group wird die Gruppe zur weltweiten Nummer 1 in der Sparte Schadens- und Unfallversicherungen für Unternehmen mit einem kombinierten Umsatz von ca. 30 Mrd. Euro ([11]) im Jahr 2016 und einem Gesamtumsatz von ca. 48 Mrd. Euro ([12]) im Bereich P&C.
Die Möglichkeit, die XL Group zu erwerben, hat AXA veranlasst, ihre Ausstiegsstrategie aus dem bestehenden US-Geschäft zu überprüfen, welche AXA nun vorantreiben will. Zusammen mit dem geplanten Börsengang der US-Aktivitäten der AXA (voraussichtlich im 1. Halbjahr 2018, abhängig von den Marktbedingungen) und den beabsichtigten späteren Veräußerungen würde diese Transaktion AXA weiter auf technische Margen ausrichten, die weniger anfällig für Schwankungen an den Finanzmärkten sind.
Die starke Komplementarität zwischen AXA und XL Group bietet Chancen für eine signifikante Wertschöpfung und gleicht die geplante Verwässerung des Gewinns aus dem IPO des US-Geschäftsbereits ab 2018 aus. Sie ermöglicht auch wesentliche Kapitaldiversifikationsvorteile im Rahmen von Solvency II und hohe Kapitalrenditen. In diesem Zusammenhang bekräftigte die AXA auch ihre Ambition 2020-Ziele.
Der endgültige Abschluss der Transaktion unterliegt der Genehmigung der Aktionäre der XL Group sowie sonstigen gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt erforderlicher regulatorischer Genehmigungen, und wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018 erfolgen.
([1]) EUR 1= USD 1,2233 zum 19. Januar 2018 (Quelle: Bloomberg).
([2]) EUR 1= USD 1,2317 zum 2. März 2018 (Quelle: Bloomberg).
([3]) Der endgültige Abschluss der Transaktion unterliegt der Genehmigung der Aktionäre der XL Group sowie sonstigen gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt erforderlicher regulatorischer Genehmigungen.
([4]) Umfasst zu Vergleichszwecken mit Mitbewerbern die Bereiche Schadens- und Unfallversicherungen für Unternehmen (P&C Commercial) sowie P&C Commercial Health.
([5]) Umfasst zu Vergleichszwecken mit Mitbewerbern den Bereich P&C Health.
2.6 Ausblick
AXA konzentriert sich weiterhin auf die Umsetzung ihres Ambition-2020-Plans und auf die Transformation ihres Geschäftsmodells - im Vorgriff auf die sich rasch entwickelnden Bedürfnisse ihrer Kunden - und gliedert sich in ihre bevorzugten Segmente (Health, P&C Commercial Lines und Protection).
Diese Verschiebung des Geschäftsmodells ist in allen wichtigen Regionen in vollem Gange und wird sich mit dem für das zweite Quartal 2018 geplanten Börsengang der US-Aktivitäten beschleunigen, wobei die Erlöse aus dem Börsengang in bevorzugte Segmente investiert und/oder an die Aktionäre ausgeschüttet werden sollen.
Es wird erwartet, dass die Solvency II-Quote von AXA dank einer robusten Zeichnungspolitik, eines qualitativ hochwertigen Anlageportfolios und einer disziplinierten Kapitalallokation solide bleibt und das Unternehmen weiter hohe freie Cashflows erwirtschaftet, wodurch die Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks gegeben ist.
Mit ihrer klaren Ambition 2020-Strategie, einer vereinfachten Organisation, die sich auf weniger Länder konzentriert, um das Wachstum in ihren bevorzugten Segmenten zu fördern, ist AXA gut positioniert, um nachhaltigen Shareholder Value zu schaffen und eine attraktive Rendite zu bieten.
3 CORPORATE GOVERNANCE
3.1 Corporate-Governance-Struktur - eine ausgewogene und effiziente Governance
Governance-Grundsätze
Die Umsetzung wirkungsvoller Corporate-Governance-Grundsätze ist uns bei AXA seit vielen Jahren ein hohes Anliegen. In diesem Zusammenhang hat sich AXA 2008 entschlossen, den von der französischen Vereinigung privater Unternehmen AFEP (Association française des entreprises privées) und dem französischen Unternehmerverband MEDEF (Mouvement des entreprises de France) herausgegebenen Corporate-Governance-Kodex für französische Unternehmen (Code de gouvernement d'entreprises des sociétés cotées) zu übernehmen (der "AFEP-MEDEF-Kodex"). Das Board of Directors (BoD) ist der Ansicht, dass die Corporate-Governance-Verfahren von AXA im Einklang mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex (überarbeitet im November 2016 und abrufbar auf der Website von AXA - www.axa.com) und seinen begleitenden Richtlinien stehen und die Entwicklung der Verfahren im Bereich Corporate Governance in Frankreich und im Ausland sowie die von Aktionären, Aufsichtsbehörden, dem Hochrangigen Ausschuss für Corporate Governance in Frankreich (Haut Comité de Gouvernement d'Entreprise), Proxy Advisors, Ratingagenturen und anderen Stakeholdern im Laufe der Zeit abgegebenen Empfehlungen und festgesetzten Standards berücksichtigen.
Darstellung der Governance von AXA
Corporate-Governance-Rahmen von AXA
Seit April 2010 verfügt AXA über ein monistisches System mit einem Board of Directors.
Das Board of Directors wird von drei spezialisierten Ausschüssen unterstützt: Audit Committee, Finance Committee und Compensation & Governance Committee.
Das BoD hat eine Geschäftsordnung (die "Geschäftsordnung des BoD") definiert, welche die Aufgaben und Zuständigkeiten des BoD und seiner Ausschüsse sowie in der Entscheidungskompetenz des BoD liegende Themen detailliert darlegt. Die Geschäftsordnung des BoD umfasst Anforderungen an die Corporate Governance, die in manchen Fällen über die Anforderungen der französischen Aufsichtsbehörden hinausgehen, insbesondere in Bezug auf die Rolle unabhängiger Direktoren (Independent Directors) in den Ausschüssen des BoD.
Trennung der Positionen des Chairman des Board of Directors und des Chief Executive Officer
Nach der am 21. März 2016 bekanntgegebenen Entscheidung von Henri de Castries, von seinen Positionen als Chairman und Chief Executive Officer zurückzutreten, entschied das Board of Directors die Positionen des Chairman und des Chief Executive Officer zu trennen, und ernannte mit Wirkung zum 1. September 2016 Denis Duverne, den ehemaligen Deputy Chief Executive Officer und Mitglied des BoD, zum Non-Executive-Chairman und Thomas Buberl zum Chief Executive Officer.
Diese Entscheidungen widerspiegelten die abschließende Meinung des BoD zum damaligen Zeitpunkt, dass eine Trennung der Funktionen des Chairman und des Chief Executive Officer im besten Interesse des Unternehmens sei. Das BoD schlussfolgerte, dass die Gruppe durch die Aufgabentrennung von den unterschiedlichen und sich gegenseitig ergänzenden Erfahrungen und Kenntnissen von Denis Duverne und Thomas Buberl profitieren würde und dies einen reibungslosen Übergang sicherstellen würde.
Im Anschluss an die Entscheidung, die Positionen des Chairman und des Chief Executive Officer zu trennen, beschloss das Board of Directors ebenfalls, die Position des Senior Independent Director beizubehalten. Den Ausschlag hierfür gab unter anderem die Tatsache, dass Denis Duverne aufgrund seiner Funktion als Deputy Chief Executive Officer bis zum 31. August 2016 gemäß AFEP-MEDEF-Kriterien nicht als Independent Director galt.
Der Corporate-Governance-Rahmen von AXA ist in folgender Grafik zusammengefasst:

| EN | DE |
| BOARD OF DIRECTORS | BOARD OF DIRECTORS |
| Chairman: Denis Duverne | Chairman: Denis Duverne |
| The Board of Directors determines the strategic orientations of the Company and ensures its implementation | Das Board of Directors ist verantwortlich für die Festlegung der strategischen Schwerpunkte des Unternehmens und deren Umsetzung. |
| Audit Committee | Audit Committee |
| Finance Committee | Finance Committee |
| Compensation & Governance Committee | Compensation & Governance Committee |
| EXECUTIVE MANAGEMENT | GESCHÄFTSLEITUNG |
| Chief Executive Officer Thomas Buberl | Chief Executive Officer Thomas Buberl |
| The Chief Executive Officer is vested with the broadest powers to act in all circumstances on behalf of the Company and to represent the Company in its relationships with third parties | Der Chief Executive Officer ist mit breiten Befugnissen ausgestattet, um in jedweden Umständen im Namen des Unternehmens zu handeln und das Unternehmen gegenüber Dritten zu vertreten. |
| Management Committee | Management Committee |
| Assists the Chief Executive Officer in the operational management of the Group | Unterstützt den Chief Executive Officer bei der operativen Leitung des Tagesgeschäfts der Gruppe |
| Partners group | Partners Group |
| Assists the Chief Executive Officer and the Management Committee to develop and implement key strategic initiatives | Unterstützt den Chief Executive Officer und das Management Committee bei der Entwicklung und Umsetzung wichtiger strategischer Initiativen |
Board of Directors
Mitglieder des Board of Directors
Die Mitglieder des Board of Directors werden von der Hauptversammlung für vier Jahre ernannt.
Angesichts des internationalen Profils der Gruppe überprüfen das BoD und das Compensation & Governance Committee regelmäßig die Zusammensetzung des BoD und versuchen, eine in Bezug auf Erfahrung, Fachkompetenz, Geschlecht, Alter und Nationalität der einzelnen Mitglieder von Diversität geprägte Zusammensetzung sicherzustellen.
Das BoD ist der Ansicht, dass Diversität eine Kultur der Offenheit innerhalb des BoD fördert und die Bandbreite an Sichtweisen bei Diskussionen des BoD erweitert.
Zum 31. Dezember 2017 umfasste das Board of Directors vierzehn Mitglieder, davon sechs Frauen und acht Männer. Sieben Mitglieder waren nicht-französische Staatsbürger.
Zum 31. Dezember 2017

| EN | DE |
| Number of directors | Anzahl der Mitglieder des BoD |
| Independent director ratio | Anteil Independent Directors |
| 10 independents directors | 10 Independent Directors |
| Gender balance within the Board of Directors | Geschlechterverteilung innerhalb des BoD |
| Men 57% | Männer 57 % |
| Women 43% | Frauen 43 % |
| Diversity | Diversität |
| Directors out of 14 are non-French nationals -7 nationalities are represented on the Board | 7 von 14 Mitglieder des BoD sind keine französischen Staatsangehörigen - 7 Staatsangehörigkeiten sind im BoD vertreten. |
| Directors' average age | Durchschnittsalter der Mitglieder des BoD |
| 60 YEARS OLD | 60 JAHRE |
Zusammensetzung des Board of Directors zum 31. September 2017
| Name (Alter) und Hauptfunktion Hauptgeschäftsadresse | Position innerhalb des Board of Directors | Anzahl der AXA-Aktien | Erste Ernennung /Amtszeit |
|---|---|---|---|
| Nationalität | |||
| Denis Duverne (64) | Chairman des Board of Directors | 1.445.562 | April 2010 / Hauptversammlung 2018 |
| Chairman des Board of Directors | |||
| 25, avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich | |||
| Französischer Staatsbürger | |||
| Thomas Buberl (44) | Mitglied des BoD und | 193.119 | September 2016 / Hauptversammlung 2018 |
| Mitglied des BoD und Chief Executive Officer | Chief Executive Officer | ||
| 25, avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich | |||
| Deutscher Staatsbürger | |||
| Jean-Pierre Clamadieu (59) | Independent Director | 9.000 | Oktober 2012 / Hauptversammlung 2019 |
| Vorsitzender des Executive Committee und Mitglied des BoD von Solvay (Belgien) | Mitglied des Compensation & Governance Committee | ||
| Rue de Ransbeek 310 - 1120 Brüssel - Belgien | |||
| Französischer Staatsbürger | |||
| Irene Dorner (63) | Independent Director | 5.700(a) | April 2016 / Hauptversammlung 2020 |
| Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen | Mitglied des Audit Committee | ||
| AXA - 25, avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich | |||
| Britische Staatsbürgerin | |||
| Jean-Martin Folz (70) | Senior Independent Director | 11.084 | Mai 2007 / Hauptversammlung 2019 |
| Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen | Vorsitzender des Compensation & Governance Committee | ||
| AXA - 25, avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich | |||
| Französischer Staatsbürger | |||
| André François-Poncet (58) | Independent Director | 5.342 (b) | Dezember 2016 / Hauptversammlung 2018 |
| Vorstandsvorsitzender von Wendel SE | Mitglied des Compensation & Governance Committee | ||
| 89, rue Taitbout - 75009 Paris - Frankreich | Mitglied des Finance Committee | ||
| Französischer Staatsbürger | |||
| Angelien Kemna (60) | Independent Director | 5.850 | April 2016 / Hauptversammlung 2020 |
| Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen | Mitglied des Audit Committee | ||
| AXA - 25, avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich | |||
| Niederländische Staatsbürgerin | |||
| Isabelle Kocher (51) | Independent Director | 5.960 | April 2010 / Hauptversammlung 2018 |
| Chief Executive Officer von ENGIE | |||
| 1, place Samuel de Champlain - 92930 Paris la Défense cedex - Frankreich | |||
| Französische Staatsbürgerin | |||
| Suet Fern Lee (59) | Independent Director | 8.000 | April 2010 / Hauptversammlung 2018 |
| Managing Partner bei Morgan Lewis Stamford LLC (Singapur) | Mitglied des Finance Committee | ||
| 10 Collyer Quay 27-00 Ocean Financial Centre - Singapur 049315 - Singapur | |||
| Singapurische Staatsbürgerin | |||
| Stefan Lippe (62) | Independent Director | 12.000 | April 2012 / Hauptversammlung 2020 |
| Mitgründer und Verwaltungsratsvorsitzender von YES.com AG (Schweiz) und | Vorsitzender des Audit Committee | ||
| Mitgründer und stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender von Acqupart Holding AG (Schweiz) | Mitglied des Finance Committee | ||
| Baarerstrasse 8 - CH 6300 Zug - Schweiz | |||
| Deutsch-schweizerischer Staatsbürger | |||
| François Martineau (66) | Mitglied des BoD | 6.732 | April 2008 / Hauptversammlung 2020 |
| Rechtsanwalt bei Lussan/Société d'avocats | |||
| 282 boulevard Saint Germain - 75007 Paris - Frankreich | |||
| Französischer Staatsbürger | |||
| Ramon de Oliveira (63) | Independent Director | 11.300 | April 2009 / Hauptversammlung 2021 |
| Managing Director von Investment Audit Practice, LLC (USA) | Vorsitzender des Finance Committee | ||
| 580 Park Avenue - New York - NY 10065 - USA | Mitglied des Audit Committee | ||
| Französischer Staatsbürger | |||
| Deanna Oppenheimer (59) | Independent Director | 9.800 | April 2013 / Hauptversammlung 2021 |
| Gründerin von CameoWorks (USA) | Mitglied des Compensation & Governance Committee | ||
| 2200 Alaskan Way 210 - Seattle - WA 98121 - USA | |||
| Britisch-amerikanische Staatsbürgerin | |||
| Doina Palici-Chehab (60) | Mitglied des BoD, Vertreterin der Belegschaftsaktionäre | 6.740 | April 2012 / Hauptversammlung 2020 |
| Interim-Chief Executive Officer von AXA Asia (Hongkong) (c) | Mitglied des Finance Committee | ||
| 29/F Dorset House Taikoo Place - 979 King's Road - Quarry Bay - Hongkong | |||
| Deutsch-französische Staatsbürgerin |
(a) Zum 16. Januar 2018.
(b) Zum 5. Januar 2018.
(c) Doina Palici-Chehab wird zum 1. April 2018 Executive Chairman von AXA Corporate Solutions Assurance.
Änderungen der Zusammensetzung des BoD auf der Hauptversammlung 2018
Auf der am 25. April 2018 stattfindenden Hauptversammlung wird (i) über die Wiederwahl dreier Mitglieder des Board of Directors, deren Amtszeiten zu diesem Datum enden (Denis Duverne, Thomas Buberl und André François-Poncet), und (ii) die Ernennung zweier Mitglieder in den BoD (Patricia Barbizet und Rachel Duan) als Nachfolger von Isabella Kocher und Suet Fern Lee, deren Amtszeiten zur Hauptversammlung 2018 enden und die dem BoD mitgeteilt haben, dass sie nach zwei Amtszeiten in Folge aus dem BoD ausscheiden wollen.
Vorbehaltlich der Zustimmung auf der Hauptversammlung am 25. April 2018 wird das Board of Directors folglich vierzehn Mitglieder, darunter sechs Frauen (43 %), umfassen, von denen zehn Mitglieder (71 %) aus Sicht des Board of Directors gemäß den Kriterien des AFEP-MEDEF-Kodex als unabhängig gelten.
Informationen zu den derzeitigen Mitgliedern des Board of Directors ([13])
| Denis Duverne | Beruflicher Werdegang | Ämter innerhalb der AXA Gruppe |
|---|---|---|
| Chairman des Board of Directors von AXA | Denis Duverne ist Absolvent der École des Hautes Études Commerciales (HEC). | Chairman des Board of Directors: AXA* |
| Geboren am 31. Oktober 1953 | Nach Abschluss seines Studiums an der École Nationale d'Administration (ENA) trat er seine erste Stelle in der Steuerabteilung des französischen Finanzministeriums an. | Chairman: AXA Millésimes (SAS) |
| Französischer Staatsbürger | Nach zwei Jahren als Wirtschaftsberater am französischen Generalkonsulat in New York wurde er zum Leiter der Abteilung für Unternehmenssteuern ernannt und war anschließend von 1986 bis 1991 im französischen Finanzministerium für Steuerpolitik zuständig. | Mitglied des BoD: AllianceBernstein Corporation* (USA) |
| Gewählt am 23. April 2014 Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2018 | 1991 wurde er zum Unternehmenssekretär der Compagnie Financière IBI ernannt. | Ämter außerhalb der AXA Gruppe |
| Erste Ernennung am 29. April 2010 | Ein Jahr später wurde er Mitglied der Geschäftsleitung der Banque Colbert mit Zuständigkeit für das operative Geschäft. | Keine |
| Denis Duverne schloss sich 1995 der AXA Gruppe an und übernahm die Verantwortung für die Überwachung der Tätigkeiten von AXA in den USA und Großbritannien. Zudem leitete er die Reorganisation der AXA-Gesellschaften in Belgien und Großbritannien. | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind | |
| Von Februar 2003 bis Dezember 2009 war Denis Duverne innerhalb der Geschäftsleitung zuständig für Finanzen, Kontrolle und Strategie. Von Januar 2010 bis April 2010 nahm er breitere Aufgaben als Mitglied der Geschäftsleitung mit Zuständigkeit für Finanzen, Kontrolle und Strategie wahr. | Deputy Chief Executive Officer: AXA | |
| Von April 2010 bis zum 31. August 2016 war Denis Duverne Mitglied des BoD und Deputy Chief Executive Officer von AXA mit Zuständigkeit für Finanzen, Kontrolle und Strategie. | Chairman & Chief Executive Officer: AXA America Holdings, Inc. (USA) | |
| Mitte 2014 wurde er Mitglied der 1999 gemeinsam von der Weltbank und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gegründeten Private Sector Advisory Group (PSAG), | Chairman des Board of Directors: AXA Holdings Belgium (Belgien), AXA Financial, Inc. (USA) | |
| die sich aus internationalen Führungskräften der Privatwirtschaft zusammensetzt und das Ziel hat, die Corporate Governance in Entwicklungsländern zu verbessern. | Mitglied des BoD bzw. Management Committee: AXA ASIA (SAS), AXA Assicurazioni S.p.A. (Italy), AXA Belgium (Belgien), AXA Equitable Life Insurance Company (Vereinigte Staaten), | |
| Seit 1. September 2016 ist Denis Duverne Non-Executive Chairman des Board of Directors von AXA. | AXA Italia S.p.A. (Italien), AXA MPS Assicurazioni Danni S.p.A. (Italien), AXA MPS Assicurazioni Vita S.p.A. (Italien), AXA UK plc (Großbritannien), MONY Life Insurance Company (USA), MONY Life Insurance Company of America (USA) |
([1]) Die momentan von Mitgliedern des Board of Directors bei einem börsennotierten Unternehmen innegehaltenen Ämter sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet: *. Die momentan von Mitgliedern des Board of Directors bei Unternehmen desselben Konzerns innegehaltenen Ämter sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet: **.
| Thomas Buberl | Beruflicher Werdegang | Ämter innerhalb der AXA Gruppe |
|---|---|---|
| Chief Executive Officer von AXA | Thomas Buberl hat einen Master of Economics der WHU in Koblenz (Deutschland) sowie einen Master of Business Administration der Universität Lancaster (Großbritannien). | Mitglied des BoD und Chief Executive Officer: AXA* |
| Geboren am 24. März 1973 | An der Universität St. Gallen (Schweiz) promovierte er zum Dr. oec. in Kapitalmarkttheorie. 2008 wurde er vom World Economic Forum als "Young Global Leader" ausgezeichnet. | Chairman of the Board of Directors: AXA Financial, Inc. (USA), AXA Equitable Holdings, Inc. (USA) (zuvor AXA America Holdings, Inc.), AXA Leben AG (Schweiz), AXA Versicherungen AG (Schweiz), |
| Deutscher Staatsbürger | Von 2000 bis 2005 arbeitete Thomas Buberl bei der Boston Consulting Group als Consultant für den Banken- und Versicherungssektor in Deutschland und in anderen Ländern. | Vorsitzender des Aufsichtsrats: AXA Konzern AG (Deutschland) |
| Gewählt am 1. April 2016 Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2018 | Von 2005 bis 2008 war er bei der Winterthur Gruppe Mitglied der Geschäftsleitung der Winterthur Schweiz, zunächst als Leiter Operations und später als Leiter Distribution und Marketing. Danach wechselte er zu Zurich Financial Services, wo er als CEO für die Zurich Schweiz verantwortlich war. | Mitglied des BoD bzw. Management Committee: AXA ASIA (SAS), AXA Equitable Life Insurance Company (USA), MONY Life Insurance Company of America (USA) |
| Erste Ernennung am 1. September 2016 | Von 2012 bis April 2016 war er CEO der AXA Konzern AG (Deutschland). Seit 2012 ist Thomas Buberl Mitglied des Executive Committee von AXA. | Amt außerhalb der AXA Gruppe ([14]) |
| Im März 2015 wurde er zum CEO des weltweiten Krankenversicherungsgeschäfts der Gruppe und zum Mitglied des Management Committee von AXA ernannt. Im Januar 2016 erhielt Thomas Buberl zudem die Verantwortung für Global Life & Savings. | Mitglied des Aufsichtsrats: Bertelsmann SE & Co. KGaA (Deutschland) | |
| Zwischen dem 21. März 2016 und dem 31. August 2016 amtierte Thomas Buberl als Deputy Chief Executive Officer (Directeur Général Adjoint) von AXA. Seit dem 1. September 2016 ist Thomas Buberl Chief Executive Officer und Mitglied des BoD von AXA. | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind | |
| Vorstandsvorsitzender: AXA Konzern AG (Deutschland), AXA Krankenversicherung AG (Deutschland), AXA Lebensversicherung AG (Deutschland), AXA Versicherung AG (Deutschland), DBV Deutsche Beamtenversicherung AG (Deutschland) | ||
| Vorsitzender des Aufsichtsrats: AXA Krankenversicherung AG (Deutschland), AXA Lebensversicherung AG (Deutschland), AXA Versicherung AG (Deutschland), Deutsche Ärzteversicherung AG (Deutschland) | ||
| Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats: Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG (Deutschland) | ||
| Managing Director und Chief Executive Officer: Vinci B.V. (Niederlande) | ||
| Mitglied des BoD bzw. Aufsichtsrats: AXA ART Versicherung AG (Deutschland), AXA Life Insurance Co. Ltd (Japan), Tertia GmbH (Deutschland) |
([1]) Thomas Buberl bat das Board of Directors vor der Aufnahme neuer Ämter in Unternehmen außerhalb der AXA Gruppe um Zustimmung.
| Jean-Pierre Clamadieu | Beruflicher Werdegang | Amt innerhalb der AXA Gruppe |
|---|---|---|
| Mitglied des Board of Directors von AXA | Jean-Pierre Clamadieu ist Absolvent der École Nationale Supérieure des Mines von Paris und Ingénieur du Corps des Mines. | Mitglied des BoD: AXA* |
| Vorsitzender des Executive Committee und Mitglied des BoD von Solvay (Belgien) | Er begann seine Karriere in verschiedenen Positionen innerhalb des öffentlichen Dienstes in Frankreich, insbesondere im Industrieministerium und als technischer Berater im Arbeitsministerium. | Ämter außerhalb der AXA Gruppe |
| Geboren am 15. August 1958 | 1993 schloss er sich der Rhône-Poulenc Group an und bekleidete dort verschiedene Führungspositionen. | Chairman: Cytec Industries Inc.** (USA) |
| Französischer Staatsbürger | 2003 wurde er zum Chief Executive Officer der Rhodia Group ernannt und 2008 zum Chairman & Chief Executive Officer. | Mitglied des BoD: Faurecia*, Solvay*** (Belgien) |
| Gewählt am 30. April 2015 Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2019 | Im September 2011 wurde er im Anschluss an die Fusion der Konzerne Rhodia und Solvay zum stellvertretenden Vorsitzenden des Executive Committee von Solvay und Chairman des Board of Directors von Rhodia ernannt. | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind |
| Erste Ernennung am 10. Oktober 2012 | Seit Mai 2012 ist Jean-Pierre Clamadieu Vorsitzender des Executive Committee und Mitglied des BoD von Solvay. | Chairman des Board of Directors: Rhodia |
| Mitglied des Compensation & Governance Committee von AXA | Chairman und Chief Executive Officer: Rhodia | |
| Mitglied des Verwaltungsrats: SNCF |
| Irene Dorner | Beruflicher Werdegang | Amt innerhalb der AXA Gruppe |
|---|---|---|
| Mitglied des Board of Directors von AXA | Irene Dorner erwarb ihren Master of Arts in Rechtswissenschaften am St. Anne's College in Oxford (Großbritannien) und erhielt ihre Zulassung als Barrister am College of Law in London, bevor sie eine Stelle in der internen Rechtsabteilung von Citibank N.A. antrat. | Mitglied des BoD: AXA* |
| Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen | 1982 wechselte sie als Leiterin der Rechtsabteilung zu Samuel Montagu und wurde nach der Übernahme der Midland Bank durch HSBC 1992 zur Leiterin Strategische Planung bei der Midland Bank ernannt. | Ämter außerhalb der AXA Gruppe |
| Geboren am 5. Dezember 1954 | Danach füllte sie verschiedene operationelle und funktionelle Führungspositionen bei Midland Global Markets und HSBC aus. | Chairman: Control Risks Group Holding Ltd (Großbritannien) |
| Britische Staatsbürgerin | Anfang 2007 wurde sie zur Deputy Chairman und Chief Executive Officer von HSBC in Malaysia ernannt. | Chair-Elect und Non-Executive Director: Virgin Money* (Großbritannien) |
| Gewählt am 27. April 2016 Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2020 | Von 2010 bis 2014 war sie Chief Executive Officer und President von HSBC USA. | Mitglied des BoD: Rolls-Royce Holdings plc*** (Großbritannien), Rolls-Royce plc** (Großbritannien) |
| Erste Ernennung am 27. April 2016 | Während ihrer Amtszeit wurde sie von der Fachzeitschrift American Banker zur mächtigsten Frau im Bankensektor gekürt. | Trustee: SEARRP (the South-East Asia Rainforest Research Partnership) (Malaysia) |
| Mitglied des Audit Committee von AXA | Zudem war sie Group Managing Director von HSBC Holdings (Großbritannien) und Mitglied des Management Board der HSBC Group. | Mitglied des Advisory Board: University of Nottingham for Asia (Großbritannien) |
| 2014 verließ Irene Dorner HSBC. Am 1. März 2018 wurde Irene Dorner zur Chair-Elect und Non-Executive Director von Virgin Money (Großbritannien) ernannt. | Honorary Fellow: St. Anne's College, Oxford (Großbritannien) | |
| Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind | ||
| Chief Executive Officer und President: HSBC USA (USA) | ||
| Chief Executive Officer und Mitglied des Management Board: HSBC Holdings plc (Großbritannien) | ||
| Chairman: British American Business (USA) | ||
| Director: City of New York Partnership (USA), Committee Encouraging Corporate Philanthropy (USA), Financial Services Roundtable (USA), The Clearing House (USA) | ||
| Mitglied des Advisory Board: Outleadership (USA) |
| Jean-Martin Folz | Beruflicher Werdegang | Ämter innerhalb der AXA Gruppe |
|---|---|---|
| Mitglied des Board of Directors von AXA | Jean-Martin Folz ist Absolvent der École Polytechnique und Ingénieur du Corps des Mines. | Mitglied des BoD bzw. Management Committee: AXA*, AXA Millésimes (SAS) |
| Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen | Zwischen 1975 und 1978 bekleidete er verschiedene Positionen im französischen Regierungskabinett, so zuletzt als Kabinettchef des Staatssekretärs für Industrie. 1978 schloss er sich Rhône-Poulenc an und übernahm die Leitung der Anlage in Saint-Fons. | Ämter außerhalb der AXA Gruppe |
| Geboren am 11. Januar 1947 | Im Anschluss wurde er zum Senior Executive Vice-President von Rhône-Poulenc für den Geschäftsbereich Spezialchemikalien befördert. | Keine |
| Französischer Staatsbürger | 1984 wurde er Senior Executive Vice-President und daraufhin Chairman und Chief Executive Officer von Jeumont-Schneider (einer Tochtergesellschaft von Schneider). | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind |
| Gewählt am 30. April 2015 Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2019 | 1987 wurde er zum Chief Executive Officer von Péchiney, 1988 zum Chairman von Carbone Lorraine ernannt. 1991 wurde zum Group Chief Executive Officer von Eridania Béghin-Say und zum Chairman und Chief Executive Officer von Béghin-Say ernannt. | Chairman des Board of Directors: Eutelsat Communications |
| Erste Ernennung am 14. Mai 2007 | Jean-Martin Folz schloss sich PSA Peugeot Citroën 1995 an und wurde 1997 Vorsitzender des Management Board. Er verließ PSA im Februar 2007. | Mitglied des BoD bzw. Aufsichtsrats: Alstom, ONF-Participations, Société Générale, Solvay (Belgien) |
| Senior Independent Director von AXA | Von Juni 2007 bis März 2010 war Jean-Martin Folz Vorsitzender der AFEP. | |
| Vorsitzender des Compensation & Governance Committee von AXA | Von November 2011 bis September 2013 war Jean-Martin Folz Chairman des Board of Directors von Eutelsat Communications. Im Dezember 2016 ernannte das Board of Directors von AXA Jean-Martin Folz zum Senior Independent Director. |
| André François-Poncet | Beruflicher Werdegang | Ämter innerhalb der AXA Gruppe |
|---|---|---|
| Mitglied des Board of Directors von AXA | André François-Poncet ist Absolvent der École des Hautes Études Commerciales (HEC) und besitzt einen MBA von der Harvard Business School. | Mitglied des BoD: AXA* |
| Vorstandsvorsitzender von Wendel SE | Er begann seine Karriere 1984 zunächst bei Morgan Stanley in New York, wechselte danach jedoch nach London und Paris, wo er die Eröffnung der französischen Niederlassung von Morgan Stanley leitete. | Ämter außerhalb der AXA Gruppe |
| Geboren am 6. Juni 1959 | Nach sechzehn Jahren bei Morgan Stanley schloss er sich 2000 BC Partners (Paris und London) als Managing Partner an und wechselte im Dezember 2014 in die Funktion als Senior Advisor, die er bis Dezember 2015 innehatte. | Vorstandsvorsitzender: Wendel SE*** |
| Französischer Staatsbürger | Von September 2016 bis Dezember 2017 war André François-Poncet Partner bei dem französischen Asset Manager CIAM in Paris. | Chairman und Mitglied des BoD: Trief Corporation** (Luxemburg), Harvard Business School Club de France |
| Gewählt am 14. Dezember 2016 Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2018 | Seit 1. Januar 2018 ist André François-Poncet Vorstandsvorsitzender von Wendel SE. | Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender und Verwaltungsratsmitglied: Bureau Veritas |
| Erste Ernennung am 14. Dezember 2016 | Director: Winvest Conseil** (Luxemburg) | |
| Mitglied des Finance Committee von AXA | Mitglied des Präsidiums: Club des Trente | |
| Mitglied des Compensation & Governance Committee von AXA | Mitglied des European Advisory Board: Harvard Business School | |
| Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind | ||
| Partner: CIAM (Paris) | ||
| Chairman und Chief Executive Officer LMBO Europe SAS | ||
| Mitglied des BoD: Medica |
| Angelien Kemna | Beruflicher Werdegang | Ämter innerhalb der AXA Gruppe |
|---|---|---|
| Mitglied des Board of Directors von AXA | Dr. Angelien Kemna besitzt einen Master of Arts in Ökonometrie und einen Doktor in Finanzwissenschaften von der Erasmus-Universität Rotterdam (Niederlande). Sie ist Gastwissenschaftlerin an der Sloan School, MIT (USA). | Mitglied des BoD: AXA* |
| Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen | Dr. Angelien Kemna begann ihre Karriere an der Erasmus-Universität, wo sie von 1988 bis 1991 als außerordentliche Professorin für Finanzwissenschaften tätig war. | Amt außerhalb der AXA Gruppe |
| Geboren am 3. November 1957 | 1992 schloss sie sich Robeco NV an und bekleidete dort verschiedene Positionen, u. a. als Investments and Account Management Director von 1998 bis 2001. | Mitglied des BoD: Duisenburg School of Finance (Niederlande), Railway Pension Investments Ltd ("RPMI") (Großbritannien) |
| Niederländische Staatsbürgerin | Während dieser Zeit war sie auch Teilzeitprofessorin für Finanzmärkte an der Universität von Maastricht (Niederlande) (1993-1999). | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind |
| Gewählt am 27. April 2016 Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2020 | Von 2001 bis Juli 2007 arbeitete sie für ING Investment Management BV (Niederlande), wo sie zunächst die Position als Global Chief Investment Officer und danach als Chief Executive Officer für Europa innehatte. | Aufsichtsratsvorsitzende: Yellow&Blue Investment Management B.V. (Niederlande) |
| Erste Ernennung am 27. April 2016 | Von 2007 bis 2011 war Dr. Angelien Kemna Teilzeitprofessorin für Corporate Governance an der Erasmus-Universität und bekleidete auch verschiedene Positionen als Beraterin und ohne Geschäftsleitungsaufgaben, darunter insbesondere die Position als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der niederländischen Finanzmarktaufsicht AFM. | Mitglied des BoD bzw. Aufsichtsrats: Duisenburg School of Finance (Niederlande), Stichting Child and Youth Finance International (Niederlande), Universiteit Leiden (Niederlande) |
| Mitglied des Audit Committee von AXA | 2009 schloss sich Dr. Angelien Kemna der APG Group N.V. als Mitglied des Executive Board und Chief Investment Officer an. Von September 2014 bis November 2017 war Dr. Angelien Kemna Chief Finance & Risk Officer der APG Group (Niederlande). |
| Isabelle Kocher | Beruflicher Werdegang | Ämter innerhalb der AXA Gruppe |
|---|---|---|
| Mitglied des Board of Directors von AXA | Isabelle Kocher ist Absolventin der École Normale Supérieure (ENS-Ulm), Ingénieur du Corps des Mines und hat einen Abschluss in Physik. | Mitglied des BoD: AXA* |
| Chief Executive Officer von Engie | Von 1997 bis 1999 war sie verantwortlich für den Telekommunikations- und Verteidigungshaushalt des französischen Wirtschaftsministeriums. | Ämter außerhalb der AXA Gruppe |
| Geboren am 9. Dezember 1966 | Von 1999 bis 2002 war sie Beraterin für Industrie im Kabinett des französischen Premierministers Lionel Jospin. | Chief Executive Officer: ENGIE*** |
| Französische Staatsbürgerin | 2002 schloss sie sich der Suez Group an. Dort hatte sie verschiedene Positionen inne, u. a. als Mitarbeiterin im Bereich Strategie und Entwicklung (2002-2005), Direktorin für Performance und Organisation (2005-2007) und Deputy Chief Executive Officer von Lyonnaise des Eaux (2007-2008). | Chairman: Electrabel** (Belgien) |
| Gewählt am 23. April 2014 Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2018 | Von 2009 bis September 2011 war Isabelle Kocher Chief Executive Officer von Lyonnaise des Eaux und für die Entwicklung des Geschäfts in Europa zuständig. | Mitglied des BoD: AXA* |
| Erste Ernennung am 29. April 2010 | Von Oktober 2011 bis November 2014 war Isabelle Kocher Executive Vice-President und Chief Financial Officer von GDF SUEZ. | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind |
| Von Oktober 2014 bis November 2016 war Isabelle Kocher Executive Vice-President und Chief Financial Officer von GDF SUEZ (ab April 2015 ENGIE). Seit dem 3. Mai 2016 ist Isabelle Kocher Chief Executive Officer von ENGIE. | Chairman & Chief Executive Officer: Eau et Force | |
| Chief Executive Officer: Lyonnaise des Eaux | ||
| Mitglied des BoD und Deputy Chief Executive Officer: ENGIE | ||
| Executive Vice-President: ENGIE | ||
| Vice-Chairman: Electrabel** (Belgien) | ||
| Mitglied des BoD: Arkema France, ENGIE E.S., Sita France, R+i alliance, Safege, Degremont, International Power Ltd (Großbritannien) |
| Suet Fern Lee | Beruflicher Werdegang | Ämter innerhalb der AXA Gruppe |
|---|---|---|
| Mitglied des Board of Directors von AXA | Suet Fern Lee legte 1980 ihren Abschluss in Rechtswissenschaften an der Universität Cambridge mit Double First Honours ab und erhielt 1981 ihre Zulassung als Barrister an der Anwaltskammer Gray's Inn in London. | Mitglied des BoD bzw. Management Committee: AXA*, AXA ASIA (SAS) |
| Partner: Morgan Lewis Stamford LLC (Singapur) | Sie wurde 1982 in die singapurische Anwaltskammer aufgenommen und praktiziert seitdem in London und Singapur. | Ämter außerhalb der AXA Gruppe |
| Vorsitzende des International Leadership Team of Morgan Lewis & Bockius LLP (USA) | Sie ist Managing Partner der von ihr im Jahr 2000 gegründeten Anwaltskanzlei Stamford Law Corporation, die sich 2015 mit der Anwaltskanzlei Morgan Lewis in den USA zusammenschloss. | Partner: Morgan Lewis Stamford LLC** (Singapur) |
| Geboren am 16. Mai 1958 | Sie ist Mitglied des Executive Committee der Singapore Academy of Law, wo sie auch den Vorsitz über den Bereich Legal Education and Studies innehat, | Mitglied des BoD bzw. Aufsichtsrats: Rothschild & Co*, Sanofi*, |
| Singapurische Staatsbürgerin | Mitglied des Advisory Board der Rechtsfakultät der Singapore Management University, wo sie auch Vorsitzende des Expertengremiums Centre of Cross-Border Commercial Law in Asia (CEBCLA) ist, sowie Trustee der Nanyang Technological University und Fellow des Singapore Institute of Directors. | Caldecott Inc. (Cayman Islands), Morgan Lewis & Bockius LLP** (USA), Stamford Corporate Services Pte Ltd** (Singapur), The World Justice Project (USA) |
| Gewählt am 23. April 2014Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2018 | Zudem sitzt sie im Board of Directors des World Justice Project, einer globalen Organisation zur Förderung von Rechtsstaatlichkeit. | Trustee: Nanyang Technological University (Singapur) |
| Erste Ernennung am 29. April 2010 | Mitglied des Accounting Advisory Board: National University of Singapore Business School (Singapur) | |
| Mitglied des Finance Committee von AXA | Mitglied des Advisory Board: Rechtsfakultät der Singapore Management University (Singapur) | |
| Mitglied des Executive Committee: Singapore Academy of Law (Singapur) | ||
| Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind | ||
| Chairman: Asian Civilisations Museum (Singapur) | ||
| Mitglied des BoD: Macquarie International Infrastructure Fund Ltd (Bermudas), National Heritage Board (Singapur), Sembcorp Industries Ltd (Singapur) |
| Stefan Lippe | Beruflicher Werdegang | Ämter innerhalb der AXA Gruppe |
|---|---|---|
| Mitglied des Board of Directors von AXA | Stefan Lippe besitzt einen Abschluss in Mathematik und Betriebswirtschaftslehre von der Universität Mannheim. Er erhielt seine Doktorwürde 1982 und wurde für seine Doktorarbeit mit dem Ehrenpreis der Dr. Kurt-Hamann-Stiftung ausgezeichnet. | Mitglied des BoD: AXA* |
| Mitgründer und Verwaltungsratsvorsitzender von YES.com AG (zuvor Yes Europe AG) (Schweiz) | Im Oktober 1983 schloss er sich der Bayerischen Rückversicherung an (einer früheren Tochtergesellschaft der Swiss Re). Ab 1985 arbeitete er im Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrtversicherungs-Geschäft im deutschsprachigen Raum. | Ämter außerhalb der AXA Gruppe |
| Mitgründer und stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender von Acqupart Holding AG (Schweiz) | 1986 wurde er Leiter der Abteilung für nichtproportionale Rückversicherung. 1988 wurde er Mitglied des Vorstands und übernahm die Zuständigkeit für das Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrtversicherungs-Geschäft im deutschen Sprachraum. 1993 wurde er zum Vorstandsvorsitzenden der Bayerischen Rückversicherung ernannt. | Verwaltungsratsvorsitzender: CelsiusPro AG (Schweiz), YES.com AG (zuvor Yes Europe AG) (Schweiz) |
| Geboren am 11. Oktober 1955 | Als Leiter der Bayerischen Rück Gruppe wurde Stefan Lippe 1995 zum Mitglied der erweiterten Konzernleitung der Swiss Re ernannt. 2001 wurde er Leiter Property and Casualty Business Group und zum Mitglied der Konzernleitung der Swiss Re ernannt. | Beiratsvorsitzender: Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. (Deutschland) |
| Deutsch-schweizerischer Staatsbürger | Von 2005 an leitete er die Versicherungsaktivitäten der Swiss Re in den Bereichen Property & Casualty und Life & Health und im September 2008 übernahm er die Position des Chief Operating Officer der Swiss Re und wurde zudem zum stellvertretenden Chief Executive Officer der Swiss Re ernannt. | Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender: Acqupart Holding AG (Schweiz) |
| Gewählt am 27. April 2016 Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2020 | 2009 wurde er zum Chief Executive Officer der Swiss Re ernannt und verblieb in dieser Funktion bis zum Januar 2012. Stefan Lippe wurde 2011 vom führenden Branchenblatt Reaction zum Rückversicherungs-CEO des Jahres gewählt und bei den Worldwide Reinsurance Awards 2013 mit einem Preis für sein Lebenswerk ausgezeichnet. | Mitglied des Aufsichtsrats: Commerzbank AG* (Deutschland) |
| Erste Ernennung am 25. April 2012 | Nach beinahe 30 Jahren bei der Swiss Re wandte er sich anderen Aktivitäten zu. 2011 wurde er Mitgründer der Acqupart Holding AG, bei der er den stellvertretenden Vorsitz im Verwaltungsrat innehat, und der Acqufin AG. | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind |
| Vorsitzender des Audit Committee von AXA | 2013 wurde er Mitgründer des Unternehmens Paperless AG, das 2017 zu YES.com AG umbenannt wurde und dessen Verwaltungsratsvorsitzender er derzeit ist. | Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender: Acqufin AG (Schweiz) |
| Mitglied des Finance Committee von AXA | Im Oktober 2013 wurde Stefan Lippe zum Verwaltungsratsvorsitzenden der CelsiusPro AG gewählt. Seit Mai 2014 sitzt Stefan Lippe ebenfalls im Aufsichtsrat der Commerzbank AG. |
| François Martineau | Beruflicher Werdegang | Ämter innerhalb der AXA Gruppe |
|---|---|---|
| Mitglied des Board of Directors von AXA | François Martineau ist Absolvent der Universität Paris-Sorbonne (Paris IV) (Abschluss in Philosophie), Universität Panthéon-Sorbonne (Paris I) und des Institut d'Études Politiques von Paris. François Martineau ist seit 1976 als Anwalt tätig. | Mitglied des BoD: AXA* |
| Rechtsanwalt | 1981 war er Secrétaire de la Conférence. 1985 hielt er Vorlesungen in Zivilrecht an der Universität Panthéon-Sorbonne. | Ämter außerhalb der AXA Gruppe |
| Geboren am 11. Juni 1951 | 1995 war er als Professor an der Anwaltsschule von Paris (EFB) tätig und seit 1998 hat er eine Honorarprofessur an der Fakultät für Rechts- und Politikwissenschaften der Universität Lima (Peru). | Managing Partner: Lussan/Société d'avocats |
| Französischer Staatsbürger | Von 1996 an arbeitete er als Rechtsexperte für den Europarat und erfüllte mehrere Aufgaben in osteuropäischen Ländern in Bezug die Reform des Gerichtsorganisationsgesetzes, der Reform der Richter- und Anwaltsausbildung und der Überarbeitung der Zivilprozessordnung. | Vice-Chairman und Mitglied des BoD: Bred Banque Populaire |
| Gewählt am 27. April 2016 Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2020 | Außerdem gab er Weiterbildungskurse an der École Nationale de la Magistrature (ENM). François Martineau ist seit 1987 Partner der Anwaltskanzlei Lussan/Société d'avocats und Managing Partner seit 1995. | Stellvertretender Vorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrats: Associations Mutuelles Le Conservateur**, Assurances Mutuelles Le Conservateur** |
| Erste Ernennung am 22. April 2008 | Mitglied des BoD: AXA*, AXA Assurances IARD Mutuelle, AXA Assurances Vie Mutuelle, Conservateur Finance** | |
| Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind | ||
| Keine |
| Ramon de Oliveira | Beruflicher Werdegang | Ämter innerhalb der AXA Gruppe |
|---|---|---|
| Mitglied des Board of Directors von AXA | Ramon de Oliveira ist Absolvent der Universität von Paris und des Institut d'Études Politiques (Paris). Ramon de Oliveira begann seine Karriere 1977 bei JP Morgan & Co. und blieb 24 Jahre bei dem Unternehmen. | Mitglied des BoD: AXA*, AllianceBernstein Corporation* (USA), AXA Equitable Life Insurance Company (USA), AXA Financial, Inc. (USA), MONY Life Insurance Company of America (USA) |
| Managing Director von Investment Audit Practice, LLC (USA) | Von 1996 bis 2001 war er Chairman & Chief Executive Officer von JP Morgan Investment Management. Ramon de Oliveira war ebenfalls Mitglied des ersten Management Committee des Unternehmens bei seiner Gründung im Jahre 1995. | Ämter außerhalb der AXA Gruppe |
| Geboren am 9. September 1954 | Nach der Fusion mit der Chase Manhattan Bank 2001 wurde er als einzige Führungskraft von JP Morgan & Co. in das Executive Committee des neuen Unternehmens berufen und mit operativer Verantwortung betraut. | Managing Director: Investment Audit Practice, LLC (USA) |
| Französischer Staatsbürger | Zwischen 2002 und 2006 war Ramon de Oliveira außerordentlicher Professor für Finanzen an der Columbia University und der New York University. Er ist Managing Director der Beratungsfirma Investment Audit Practice, LLC, mit Sitz in New York. | Vorsitzender des Anlagekomitees: Fonds de Dotation du Musée du Louvre |
| Gewählt am 26. April 2017 Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2021 | Vice-Chairman: JACCAR Holdings SA (Luxemburg) | |
| Erste Ernennung am 30. April 2009 | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind | |
| Mitglied des Finance Committee von AXA | Chairman des BoD: Friends of Education (Wohltätigkeitsorganisation) (USA) | |
| Mitglied des Audit Committee von AXA | Trustee und Vorsitzender des Anlagekomitees: Fondation Kaufman (USA) | |
| Mitglied des BoD bzw. Aufsichtsrats: American Century Companies Inc. (USA), JP Morgan Switzerland (Schweiz), MONY Life Insurance Company (USA), Quilvest (Luxemburg), SunGard Data Systems (USA), Taittinger-Kobrand USA (USA), The Hartford Insurance Company (USA) | ||
| Mitglied des Anlagekomitees: The Red Cross (USA) |
| Deanna Oppenheimer | Beruflicher Werdegang | Ämter innerhalb der AXA Gruppe |
|---|---|---|
| Mitglied des Board of Directors von AXA | Deanna Oppenheimer besitzt Abschlüsse in Politikwissenschaften und Stadtentwicklung von der University of Puget Sound. | Mitglied des BoD: AXA* |
| Gründerin von CameoWorks (USA) | Sie absolvierte das Advanced Executive Program an der J.L. Kellogg School of Management an der Northwestern University. | Ämter außerhalb der AXA Gruppe |
| Geboren am 1. April 1958 | Deanna Oppenheimer begann ihre Bankkarriere 1985 bei Washington Mutual (USA) und verließ die Bank im März 2005 als President, Consumer Banking. | Gründerin: BoardReady.io (USA), CameoWorks (USA) |
| Britisch-amerikanische Staatsbürgerin | Im Oktober 2005 schloss sie sich Barclays (Großbritannien) als UK Banking Chief Operating Officer an. Im Dezember 2005 wurde sie zur Chief Executive of UK Retail and Business Banking (UK RBB) ernannt. | Chairman: Hargreaves Lansdown plc* (Großbritannien) |
| Gewählt am 26. April 2017 Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2021 | In Anerkennung ihrer Bedeutung für das Retail-Banking bei Barclays erhielt sie 2009 den Zusatztitel Vice Chair, Global Retail Banking und verantwortete im selben Jahr die Einführung von bewährten Verfahren von UK RBB in ganz Europa und Afrika. | Mitglied des BoD: Tesco PLC* (Großbritannien), The Joshua Green Corporation (USA), Vettd (USA), Whitbread plc* (Großbritannien) |
| Erste Ernennung am 30. April 2013 | Im September 2010 wurde Deanna Oppenheimer zur Chief Executive of Europe Retail and Business Banking ernannt. Ende 2011 verließ sie Barclays. 2012 gründete Deanna Oppenheimer die Beratungsfirma CameoWorks (USA). | Trustee: University of Puget Sound (USA) |
| Mitglied des Compensation & Governance Committee von AXA | Im Jahr 2017 gründete Frau Deanna Oppenheimer BoardReady.io (USA), ein Start-up, das die Diversifizierung von leitenden Organen beschleunigt. 2018 wurde Deanna Oppenheimer zur Chairwoman von Hargreaves Lansdown plc (Großbritannien) ernannt. | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind |
| Mitglied des BoD: NCR Corporation (Großbritannien), Tesco Personal Finance Group Limited ("Tesco Bank") (Großbritannien), Worldpay (Großbritannien) | ||
| Mitglied des Advisory Board: Brooks Running (USA) |
| Doina Palici-Chehab | Beruflicher Werdegang | Ämter innerhalb der AXA Gruppe |
|---|---|---|
| Mitglied des Board of Directors von AXA | Doina Palici-Chehab ist Absolventin der Universität von Bukarest (Rumänien) (Magister Artium) und der Deutschen Versicherungsakademie in München (Deutschland) (Abschluss als Versicherungsbetriebswirtin (DVA)). | Chairman des Board of Directors: AXA Corporate Solutions Assurance |
| Interim-Chief Executive Officer von AXA Asia (Hongkong) | Von 1980 bis 1983 war sie Fremdsprachenlehrerin in Rumänien. | Mitglied des Aufsichtsrats: AXA ART Versicherung AG (Deutschland) |
| Geboren am 4. November 1957 | Von 1983 bis 1990 war sie Sachverständige bei AGF (jetzt Allianz France, S.A.) in Köln (Deutschland). | Mitglied des BoD, Vertreterin der Belegschaftsaktionäre: AXA* |
| Deutsch-französische Staatsbürgerin | 1990 schloss sie sich der AXA Gruppe als Reinsurance Director bei AXA Deutschland an. | Mitglied des BoD: AXA China Region Limited (Bermudas), AXA China Region Insurance Company (Bermuda) Limited (Bermudas), |
| Gewählt am 27. April 2016 Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2020 | 2000 wurde sie Leiterin Group Reinsurance von AXA Global P&C in Paris (Frankreich). | AXA China Region Insurance Company Limited (Hongkong), |
| Erste Ernennung am 25. April 2012 | Von 2010 bis März 2013 war sie Chief Executive Officer von AXA Business Services in Bangalore (Indien). | AXA Financial Services (Singapore) Pte Ltd (Singapur), |
| Mitglied des Finance Committee von AXA | Von April 2013 bis Dezember 2016 war sie Chief Executive Officer von AXA Insurance Singapore (Singapur) und von Juli 2016 bis Dezember 2016 Chief Executive Officer von AXA Life Insurance Singapore. | AXA General Insurance Hong Kong Limited (Hongkong), |
| Von Januar 2017 bis zum 30. Juni 2017 war Doina Palici-Chehab Chief Executive Officer von AXA Insurance Pte Ltd (Singapur). | AXA Insurance Pte Ltd (Singapur), | |
| Seit dem 1. Mai 2017 ist sie als Interim-Chief Executive Officer von AXA Asia tätig. | AXA Wealth Management (Hongkong) Limited (Hongkong), | |
| Sie wird zum 1. April 2018 Executive Chairman von AXA Corporate Solutions, AXA Matrix Risk Consultants und AXA ART und wird auch die Entwicklung unserer Cyberrisiko-Aktivitäten im Konzern überwachen. | Charter Ping An Insurance Corporation (Philippinen), | |
| Seit April 2012 gehört Doina Palici-Chehab als Vertreterin der Belegschaftsaktionäre dem Board of Directors von AXA an. | Philippine AXA Life Insurance Company Limited (Philippinen), | |
| Red Switch Pte. Ltd. (Singapur) | ||
| Ämter außerhalb der AXA Gruppe | ||
| Keine | ||
| Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind | ||
| Chairman: AXA ASIA (SAS), Chambre de Commerce Française (Singapur) | ||
| Chief Executive Officer: AXA Business Services Pvt. Ltd. (Indien), AXA Insurance Singapore (Singapur), AXA Life Insurance Singapore Pte Ltd (Singapur) | ||
| Mitglied des BoD: AXA MATRIX Risk Consultants India Private Limited (Indien), Krungthai AXA Life Insurance Public Company Limited (Thailand), AXA Insurance Public Company Limited (Thailand) | ||
| Mitglied des Advisory Board: Singapore Management University Lee Kong Chian School of Business (Singapur) | ||
| Mitglied des Management Committee der General Insurance Association of Singapore im Board of Governors: Singapore College of Insurance (Singapur) |
Unabhängigkeit der Mitglieder des Board of Directors
Das Board of Directors überprüft jährlich die Unabhängigkeit jedes seiner Mitglieder auf Basis der im AFEP-MEDEF-Kodex festgelegten Unabhängigkeitskriterien.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Status jedes Mitglieds des BoD des Unternehmens hinsichtlich der Kriterien des AFEP-MEDEF-Kodex mit Stand zum 31. Dezember 2017.
| Kriterium (Erfüllte Kriterien sind durch folgendes Symbol gekennzeichnet: p) | Denis Duverne | Thomas Buberl | Jean-Pierre Clamadieu | Irene Dorner | Jean-Martin Folz | André François-Poncet |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Kein Mitarbeiter oder Mitglied der Geschäftsleitung des Unternehmens bzw. kein Mitarbeiter, Mitglied der Geschäftsleitung oder Mitglied des BoD einer konsolidierten Tochtergesellschaft während der letzten fünf Jahre | 0 | 0 | X | X | 0 * | X |
| 2. Keine Überkreuzmandate | X | X | X | X | X | X |
| 3. Ohne erhebliche Geschäftsbeziehungen | X | X | X | X | X | X |
| 4. Keine enge Verwandtschaftsbeziehung mit einem Mitglied der Geschäftsleitung | X | X | X | X | X | X |
| 5. Kein Auditor des Unternehmens während der letzten fünf Jahre | X | X | X | X | X | X |
| 6. Kein Mitglied des BoD bzw. des Aufsichtsrats oder Vorstands des Unternehmens über einen Zeitraum von mehr als zwölf Jahren | X | X | X | X | X | X |
| 7. Kein wesentlicher Anteilseigner des Unternehmens (in Besitz von mehr als 10 % des Anteilskapitals oder der Stimmrechte) | X | X | X | X | X | X |
| Independent Director nach Überprüfung der AFEP-MEDEF-Kriterien | 0 | 0 | X | X | X | X |
| Kriterium (Erfüllte Kriterien sind durch folgendes Symbol gekennzeichnet: p) | Angelien Kemna | Isabelle Kocher | Suet Fern Lee | Stefan Lippe | François Martineau |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Kein Mitarbeiter oder Mitglied der Geschäftsleitung des Unternehmens bzw. kein Mitarbeiter, Mitglied der Geschäftsleitung oder Mitglied des BoD einer konsolidierten Tochtergesellschaft während der letzten fünf Jahre | X | X | 0 * | X | X |
| 2. Keine Überkreuzmandate | X | X | X | X | X |
| 3. Ohne erhebliche Geschäftsbeziehungen | X | X | X | X | X |
| 4. Keine enge Verwandtschaftsbeziehung mit einem Mitglied der Geschäftsleitung | X | X | X | X | X |
| 5. Kein Auditor des Unternehmens während der letzten fünf Jahre | X | X | X | X | X |
| 6. Kein Mitglied des BoD bzw. des Aufsichtsrats oder Vorstands des Unternehmens über einen Zeitraum von mehr als zwölf Jahren | X | X | X | X | X |
| 7. Kein wesentlicher Anteilseigner des Unternehmens (in Besitz von mehr als 10 % des Anteilskapitals oder der Stimmrechte) | X | X | X | X | 0 ** |
| Independent Director nach Überprüfung der AFEP-MEDEF-Kriterien | X | X | X | X | 0 |
| Kriterium (Erfüllte Kriterien sind durch folgendes Symbol gekennzeichnet: p) | Ramon de Oliveira | Deanna Oppenheimer | Doina Palici-Chehab |
|---|---|---|---|
| 1. Kein Mitarbeiter oder Mitglied der Geschäftsleitung des Unternehmens bzw. kein Mitarbeiter, Mitglied der Geschäftsleitung oder Mitglied des BoD einer konsolidierten Tochtergesellschaft während der letzten fünf Jahre | 0 * | X | 0 |
| 2. Keine Überkreuzmandate | X | X | X |
| 3. Ohne erhebliche Geschäftsbeziehungen | X | X | X |
| 4. Keine enge Verwandtschaftsbeziehung mit einem Mitglied der Geschäftsleitung | X | X | X |
| 5. Kein Auditor des Unternehmens während der letzten fünf Jahre | X | X | X |
| 6. Kein Mitglied des BoD bzw. des Aufsichtsrats oder Vorstands des Unternehmens über einen Zeitraum von mehr als zwölf Jahren | X | X | X |
| 7. Kein wesentlicher Anteilseigner des Unternehmens (in Besitz von mehr als 10 % des Anteilskapitals oder der Stimmrechte) | X | X | X |
| Independent Director nach Überprüfung der AFEP-MEDEF-Kriterien | X | X | 0 |
* Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die Tatsache, dass bestimmte Mitglieder des Board of Directors von AXA Ämter ohne Geschäftsleitungsaufgaben in einer oder mehreren mittelbaren oder unmittelbaren Tochtergesellschaften von AXA ausüben, diese nicht automatisch (i) vor einen Interessenkonflikt stellt oder (ii) ihre Unabhängigkeit in irgendeiner Weise kompromittiert. Der Verwaltungsrat erlaubt es seinen Mitgliedern, in den Verwaltungsräten bestimmter Tochtergesellschaften der Gruppe vertreten zu sein, da er sich dadurch ein umfassenderes Verständnis der Tätigkeiten, der Strategie und des Risikoprofils der Gruppe verspricht. Um Interessenkonflikte oder Fragen der Unabhängigkeit zu vermeiden, dürfen Mitglieder des Board of Directors, die ebenfalls in den Organen von Tochtergesellschaften der Gruppe vertreten sind, jedoch nicht an Diskussionen und Entscheidungen des Board of Directors von AXA teilhaben, welche die Interessen der Gesellschaft betreffen, dessen Organen sie angehören.
*** Da François Martineau Vorsitzender des Strategy Coordination Committee von AXA Mutuals ist, kam das Board of Directors zum Schluss, dass er nicht mehr unabhängig sei.
Am 21. Februar 2018 gab das Board of Directors bekannt, dass zum 31. Dezember 2017 zehn der vierzehn Mitglieder des BoD nach Überprüfung der Kriterien des AFEP-MEDEF-Kodex unabhängig waren. Dabei handelt es sich um die weiblichen Mitglieder Irene Dorner, Angelien Kemna, Isabelle Kocher, Suet Fern Lee und Deanna Oppenheimer sowie die männlichen Mitglieder Jean-Pierre Clamadieu, Jean-Martin Folz, André François-Poncet, Stefan Lippe und Ramon de Oliveira.
Ein Mitglied des Board of Directors (momentan Doina Palici-Chehab) ist Vertreterin der Belegschaftsaktionäre von AXA. Diese Vertreterin oder dieser Vertreter wird von den Aktionären alle vier Jahre aus einer Liste an Kandidaten gewählt, die von Belegschaftsaktionären der Gruppe im Rahmen eines internen Auswahlprozesses im Vorfeld zusammengestellt wird.
Darüber hinaus werden innerhalb von sechs Monaten nach der am 25. April 2018 stattfindenden Hauptversammlung voraussichtlich zwei Vertreter der Belegschaft zu Mitgliedern des Board of Directors von AXA ernannt, entsprechend den von den Aktionären zu genehmigenden Ernennungsbedingungen.
Das Board of Directors verfügt über keine nicht stimmberechtigten Mitglieder (Zensoren).
Aufgabe und Zuständigkeiten des Board of Directors
Das BoD ist verantwortlich für die Festlegung der strategischen Schwerpunkte des Unternehmens und deren Umsetzung sowie für die Schaffung eines internen Regelwerks zur Kontrolle der Geschäftsleitung unter Berücksichtigung der jeweiligen Gesetze und Vorschriften und der Statuten des Unternehmens. Daneben hat das BoD unter anderem folgende Aufgaben:
-- Auswahl des geeigneten Corporate-4Governance-Rahmens;
-- Ernennung und Abberufung des Chairman, von Vice-Chairmen/Senior Independent Directors, des Chief Executive Officer, von Deputy Chief Executive Officers, von "dirigeants effectifs" (d. h. Führungskräfte, die das Unternehmen wie nach Solvency II vorgesehen tatsächlich leiten), und Bestimmung ihrer jeweiligen Vergütung;
-- Einberufung von Hauptversammlungen;
-- Vorschlag von zu ernennenden Mitgliedern des BoD gegenüber der Hauptversammlung bzw. Hinzuwahl von Mitgliedern in das BoD;
-- Überprüfung und Beschluss (arrête) der Halbjahres- und Jahresabschlüsse des Unternehmens und der Gruppe;
-- Vorlage eines Berichts zur Corporate Governance an die Hauptversammlung;
-- Erfüllung aller in Solvency II dargelegten Verpflichtungen des BoD;
-- Einführung und Kontrolle der allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik der Gruppe;
-- Überprüfung der Strategien und Weisungen hinsichtlich des Eingehens, der Steuerung und der Überwachung von Risiken sowie abschließende Bewertung der internen Beurteilung von Risiken und Solvabilität (ORSA (Own Risk and Solvency Assessment-Bericht);
-- Genehmigung von Nicht-Prüfungsdienstleistungen und Vorschlag des zu ernennenden Abschlussprüfers der Gruppe gegenüber der Hauptversammlung.
Der Chief Executive Officer, der zudem dem BoD angehört, ist mit breiten Befugnissen ausgestattet, um in jedweden Umständen im Namen des Unternehmens zu handeln und das Unternehmen gegenüber Dritten zu vertreten. Dennoch behält sich das Board of Directors gemäß seiner Geschäftsordnung seine Zustimmung zu bestimmten Angelegenheiten vor, darunter die Zustimmung zu bestimmten erheblichen Transaktionen wie z. B. Verkäufen oder Übernahmen (mit einem Volumen von mehr als 500 Mio. Euro), signifikanten Finanzierungsabkommen und sonstigen Transaktionen erheblichen Umfangs.
Um sicherzustellen, dass die persönlichen Interessen der Mitgliedern des BoD und die Interessen des Unternehmens angemessen miteinander in Einklang stehen, sieht die Geschäftsordnung des BoD vor, dass jedes Mitglied des BoD über einen Zeitraum von zwei Jahren ab seiner ersten Ernennung eine bestimmte Anzahl von AXA-Aktien halten muss, deren Wert mindestens dem Bruttohonorar des Mitglieds des BoD im vorangegangenen Geschäftsjahr entspricht.([15])
Chairman des Board of Directors
Nach französischem Recht besteht die Aufgabe des Chairman in der Organisation und Überwachung der Arbeit des Board of Directors. In diesem Rahmen legt er die Tagesordnung der Sitzungen des BoD fest, bespricht sich regelmäßig mit dem Chief Executive Officer und den Mitgliedern des BoD, fordert für das BoD zur Vorbereitung seiner Sitzungen notwendige Dokumente oder Informationen an, überprüft die Qualität der bereitgestellten Informationen und stellt allgemein sicher, dass die Mitglieder des BoD in der Lage sind, ihre Aufgabe zu erfüllen. Im Vorfeld jeder Sitzung erhalten die Mitglieder des BoD Unterlagen über die zu überprüfenden Angelegenheiten, in der Regel acht Tage vor der Sitzung.
Der Chairman beruft die Mitglieder des BoD ein - wobei keine Mitglieder, die gleichzeitig der Geschäftsleitung angehören, einberufen werden -, um insbesondere die Leistung und Vergütung der Geschäftsleitung und die Nachfolgeplanung zu besprechen.
Im Anschluss an seine Entscheidung, Denis Duverne zum Chairman zu ernennen, beschloss das BoD angesichts dessen Erfahrung und Kenntnis der AXA Gruppe, die Aufgaben des Chairman folgendermaßen zu erweitern:([16])
-- Förderung der Werte des Unternehmens und insbesondere seiner Kultur mit Bezug auf Corporate Responsibility und berufsethische Standards;
-- Vertretung des Unternehmens bei seinen nationalen und internationalen Beziehungen mit öffentlichen Stellen, Institutionen, Aufsichtsbehörden, Aktionären sowie den wichtigsten strategischen Partnern und Stakeholdern des Unternehmens auf Verlangen des Chief Executive Officer;
-- Beratung mit dem Chief Executive Officer zu wichtigen Themen und Ereignissen mit Bezug zum Unternehmen (einschließlich der Unternehmensstrategie, große Übernahme- oder Veräußerungsprojekte, Finanztransaktionen erheblichen Umfangs, breite soziale Initiativen und die Ernennung der meisten ranghohen Führungskräfte der Gruppe).
-- Auf Einladung des Chief Executive Officer Teilnahme an internen Sitzungen mit Führungskräften und Teams der Gruppe zur Abgabe seiner Einschätzung zu strategischen Angelegenheiten und Projekten;
-- Unterstützung und Beratung des Chief Executive Officer.
In diesem Zusammenhang übernahm der Chairman des Board of Directors 2017 insbesondere folgende Aufgaben:
-- Vertretung des Unternehmens bei verschiedenen nationalen und internationalen Veranstaltungen, an denen einige der wichtigsten Partner und strategischen Stakeholder der Gruppe teilnahmen;
-- Gespräche mit den wichtigsten institutionellen Aktionären der Gesellschaft, insbesondere vor der Hauptversammlung; und
-- Auf Einladung des Chief Executive Officer Teilnahme an internen Sitzungen in Zusammenhang mit wichtigen strategischen Angelegenheiten des Unternehmens (z. B. Übernahme- und Veräußerungsprojekte).
Obschon der Chairman eng mit dem Chief Executive Officer zusammenarbeitet, ist seine Aufgabe unterstützender Natur und beinhaltet keine geschäftsleitenden Funktionen. Gemäß französischem Recht obliegt die betriebliche Leitung des Unternehmens allein dem Chief Executive Officer.
([1]) Zu diesem Zweck werden AXA-Aktien mit dem Schlusskurs der AXA-Aktie zum 31. Dezember des abgelaufenen Geschäftsjahres bewertet.
([2]) Die Aufgaben des Chairman sind in der Geschäftsordnung des BoD dargelegt, die auf der Website von AXA abrufbar ist.
Senior Independent Director
Im Anschluss an die Entscheidung, die Positionen des Chairman und des Chief Executive Officer zu trennen, beschloss das Board of Directors, die Position des Senior Independent Director([17]) beizubehalten, insbesondere aufgrund der Einstufung des Chairman des Board of Directors als nicht unabhängiges Mitglied des Board of Directors.
Der Senior Independent Director (Jean-Martin Folz) vertritt den Chairman des Board of Directors, wenn dieser vorübergehend arbeitsunfähig ist oder verstirbt, führt den Vorsitz über Sitzungen des BoD bei Abwesenheit des Chairman, fungiert bei Bedarf als Sprecher der Independent Directors und informiert den Chairman über festgestellte mögliche Interessenkonflikte. Der Senior Independent Director überprüft ebenfalls gemeinsam mit dem Chairman des Board of Directors die Tagesordnung von Sitzungen des BoD und die Qualität von den dem BoD bereitgestellten Informationen.
Zusätzlich kann der Senior Independent Director Sitzungen unabhängiger Mitglieder des BoD ohne Anwesenheit des Chairman und der Geschäftsleitung einberufen, insbesondere, um die Leistung des Chairman zu beurteilen, seine Vergütung zu prüfen und seine Nachfolge zu planen. Er kann außerdem den Chairman auffordern, eine Sitzung des BoD mit einer bestimmten Tagesordnung einzuberufen.
Der Senior Independent Director ist gegenüber der Hauptversammlung hinsichtlich seiner Tätigkeiten berichtspflichtig.
2017 führte Jean-Martin Folz, der ebenfalls als Vorsitzender des Compensation & Governance Committee agierte, folgende Tätigkeiten durch:
-- Regelmäßiger Dialog mit dem Chairman des Board of Directors und der Geschäftsleitung (d. h. dem Chief Executive Officer und den Deputy Chief Executive Officers (Directeurs Généraux Adjoints));
-- Aktive Rolle bei der Vorbereitung von Sitzungen des BoD, in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung und dem Chairman des BoD;
-- Leitung des Auswahlverfahrens (in Frankreich und im Ausland) der künftigen Mitglieder des BoD und seiner Ausschüsse;
-- Enge Zusammenarbeit mit dem Chairman des Board of Directors bei der Organisation der jährlichen Selbstbeurteilung des BoD;
-- Beitrag zur Überprüfung aller Mitteilungen an die Aktionäre, insbesondere zu den Themen Corporate Governance und Vergütung der Geschäftsleitung.
Er berichtete auf den Hauptversammlungen am 26. April 2017 über seine Tätigkeiten.
Tätigkeiten des Board of Directors im Jahr 2017
2017 kam das Board of Directors elfmal zusammen und hielt bei jeder Sitzung des BoD eine Besprechung ohne Anwesenheit der Geschäftsleitung ab.
2017 konzentrierte sich das BoD insbesondere auf folgende Angelegenheiten: Überprüfung der Strategie der Gruppe, Überprüfung des Jahresabschlusses 2016 und des Halbjahresabschlusses 2017, Überprüfung von vorgeschlagenen signifikanten Übernahmen und Veräußerungen, Überprüfung der Berichte der Ausschüsse des BoD, Überprüfung des ORSA-Berichts und des internen Modells von AXA und anderer gemäß Solvency II erforderlichen schriftlichen Weisungen, des Wiederherstellungsplans der Gruppe, des Plans zur Steuerung systemischer Risiken und des Plans zur Steuerung von Liquiditätsrisiken, der Dividendenpolitik, internen Kontrollen und des Risikomanagements, Genehmigung von Nicht-Prüfungsleistungen, der Selbstbeurteilung des BoD sowie der Ernennung, Mandatsverlängerung und Unabhängigkeit von Mitglieder des BoD.
Im März 2017 hielt das Board of Directors hielt seine zweitägige jährliche Offsite-Strategiesitzung mit Präsentationen von allen Mitgliedern der Geschäftsleitung der Gruppe zu einer Vielzahl wichtiger strategischer Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Strategieprogramms Ambition 2020 ab.
2017 wurden von dem Chairman des Board of Directors verschiedene Schulungen organisiert, um die Mitglieder der Board of Directors mit den wesentlichen Tätigkeiten und Herausforderungen der Gruppe vertraut zu machen. Diese Sitzungen konzentrierten sich insbesondere auf die Anlagestrategie der Gruppe, die Entwicklung der Rechnungslegung und die neue Kundenstrategie der Gruppe.
([1]) Die Aufgaben des Senior Independent Director sind in der Geschäftsordnung des BoD dargelegt, die auf der Website von AXA abrufbar ist.
Selbstbeurteilung der Tätigkeiten des Board of Directors
Das Board of Directors führt eine jährliche Selbstbeurteilung zur Überprüfung seiner Zusammensetzung, Arbeitsweisen und allgemeinen Wirksamkeit durch. Die Schlussfolgerungen dieser Selbstbeurteilung werden jährlich im Board of Directors diskutiert.
Seit 2013 beauftragt das Board of Directors auf Empfehlung seines Compensation & Governance Committee regelmäßig einen externen Berater mit der jährlichen Beurteilung des Board of Directors.
Die Selbstbeurteilung des BoD wurde 2016 von einem Berater (SpencerStuart) durchgeführt, der jedes Mitglied des BoD einzeln über seine Einschätzungen und Empfehlungen zu der Arbeit des BoD sowie zu seiner Leistung befragte.
Im Jahr 2017 wurde die Selbstbeurteilung intern durchgeführt, und jedes Mitglied des Board of Directors (mit Ausnahme des Chairman des Board of Directors und des Chief Executive Officer) beantwortete schriftlich einen Fragebogen und traf sich mit dem Chairman des Board of Directors, der seine Meinung über die Teilnahme und den Beitrag jedes einzelnen Mitglieds des Board of Directors einholte. Die Schlussfolgerungen bezüglich des persönlichen Beitrags jedes Mitglieds des Board of Directors wurden dann vom Chairman in Einzelgesprächen an jedes Mitglied des Board of Directors übermittelt.
Jedes Mitglied des Board of Directors wurde zudem vom Vorsitzenden des Compensation & Governance Committee einzeln befragt, um seine Einschätzungen und Vorschläge zum persönlichen Beitrag des Chairman des Board of Directors einzuholen. Die Schlussfolgerungen dieser Interviews wurden dann vom Vorsitzenden des Compensation & Governance Committee dem Chairman des Board of Directors vorgelegt.
Der Vorsitzende des Compensation & Governance Committee prüfte die Ergebnisse der Beurteilung des BoD, darunter die als verbesserungsbedürftig identifizierten Bereiche, eingehend und gab gegenüber dem Board of Directors Empfehlungen ab, die überprüft und auf der Sitzung des BoD am 14. Dezember 2017 genehmigt wurden.
In dieser Sitzung äußerten sich die Mitglieder des Board of Directors sehr positiv über die allgemeine Funktionsweise des Board of Directors und gaben an, dass die Empfehlungen der vorherigen Überprüfung weitgehend umgesetzt wurden.
Die wichtigsten identifizierten Bereiche für Verbesserungen sind: (i) die Notwendigkeit, die Auswahl der künftigen Mitglieder des Board genau zu überwachen, mit dem Ziel, jüngere Mitglieder mit anerkannten Fähigkeiten, insbesondere in Bereichen wie FinTechs, Finanzen oder Marketing, zu ernennen; (ii) die Überwachung der Leistungsindikatoren des Unternehmens zu verstärken, indem den Mitgliedern des Board of Directors regelmäßig eine Zusammenfassung der Entwicklung bestimmter Leistungsindikatoren zur Verfügung gestellt wird; (iii) die Notwendigkeit, die Zeit für die Präsentation von Themen im Board of Directors durch die Geschäftsleitung anzupassen, um mehr Zeit für Debatten zur Verfügung zu stellen; und (iv) die regelmäßige Übermittlung von Kurzinformationen über Neuigkeiten aus der Versicherungsbranche oder öffentliche Bekanntmachungen des Unternehmens zwischen den Sitzungen des Board of Directors durch den Chief Executive Officer an die Mitglieder des BoD auszubauen.
Anwesenheit von Mitgliedern des BoD bei Sitzungen des BoD und der Ausschüsse im Jahr 2017
2017 kam das BoD elfmal zusammen, wobei die durchschnittliche Anwesenheitsquote bei 94 % lag. Die Sitzungen des BoD dauerten im Durchschnitt etwa vier Stunden.
| Board of Directors | Audit Committee | |||
|---|---|---|---|---|
| Mitglieder des BoD | Anzahl der Teilnahmen/Anzahl der Sitzungen | Anwesenheitsquote | Anzahl der Teilnahmen/Anzahl der Sitzungen | Anwesenheitsquote |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Denis Duverne | 11/11 | 100 % | - | - |
| Thomas Buberl | 11/11 | 100 % | - | - |
| Jean-Pierre Clamadieu | 10/11 | 91 % | - | - |
| Irene Dorner | 11/11 | 100 % | 8/8 | 100 % |
| Jean-Martin Folz | 11/11 | 100 % | ||
| André François-Poncet | 11/11 | 100 % | ||
| Angelien Kemna | 11/11 | 100 % | 8/8 | 100 % |
| Isabelle Kocher | 9/11 | 82 % | - | - |
| Suet Fern Lee | 9/11 | 82 % | - | - |
| Stefan Lippe | 11/11 | 100 % | 8/8 | 100 % |
| François Martineau | 11/11 | 100 % | - | - |
| Ramon de Oliveira | 11/11 | 100 % | 8/8 | 100 % |
| Deanna Oppenheimer | 8/11 | 73 % | ||
| Doina Palici-Chehab | 11/11 | 100 % | - | - |
| Gesamte Anwesenheitsquote | 94 % | 100 % |
| Finance Committee | Compensation & Governance Committee | |||
|---|---|---|---|---|
| Mitglieder des BoD | Anzahl der Teilnahmen/Anzahl der Sitzungen | Anwesenheitsquote | Anzahl der Teilnahmen/Anzahl der Sitzungen | Anwesenheitsquote |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Denis Duverne | - | - | - | - |
| Thomas Buberl | - | - | - | - |
| Jean-Pierre Clamadieu | - | - | 5/5 | 100 % |
| Irene Dorner | - | - | - | - |
| Jean-Martin Folz | - | - | 5/5 | 100 % |
| André François-Poncet | 3/3 | 100 % | 4/4 | 100 % |
| Angelien Kemna | - | - | - | - |
| Isabelle Kocher | - | - | - | - |
| Suet Fern Lee | 5/5 | 100 % | - | - |
| Stefan Lippe | 5/5 | 100 % | - | - |
| François Martineau | - | - | - | - |
| Ramon de Oliveira | 5/5 | 100 % | - | |
| Deanna Oppenheimer | - | - | 5/5 | 100 % |
| Doina Palici-Chehab | 5/5 | 100 % | - | - |
| Gesamte Anwesenheitsquote | 100 % | 100 % |
Die Ausschüsse des BoD
Das Board of Directors hat drei themenspezifische Ausschüsse geschaffen: (1) Audit Committee, (2) Finance Committee und (3) Compensation & Governance Committee.
Zur Gewährleistung einer ausgeglichenen Governance geht die Geschäftsordnung des BoD über die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen in Frankreich hinaus und sieht konkret vor, dass Independent Directors in allen Ausschüssen des BoD eine wesentliche Rolle spielen, d. h.:
-- bei jedem der drei Ausschüsse führt ein Independent Director den Vorsitz;
-- alle Mitglieder des Audit Committee und des Compensation & Governance Committee sind Independent Directors;
-- keiner der Führungskräfte von AXA darf Mitglied in einem der Ausschüsse sein.
Jeder Ausschuss gibt gegenüber dem Board of Directors seine Einschätzungen, Vorschläge oder Empfehlungen zu Angelegenheiten innerhalb seines Aufgabenbereichs ab, wobei der Vorsitzende eines jeden Ausschusses dem BoD auf der folgenden Sitzung des BoD Bericht erstattet. Gemäß französischem Recht haben Ausschüsse des BoD jedoch formell keine Entscheidungsmacht und werden nur in beratender Funktion tätig.
Die Ausschüsse können bei Bedarf externe Berater hinzuziehen. Sie können zudem externe Teilnehmer zu ihren Sitzungen einladen.
Jeder Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern mit Fachwissen in spezifischen Bereichen zusammen und seine Zusammensetzung wird regelmäßig durch das Board of Directors überprüft.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten jedes Ausschusses sind in der Geschäftsordnung des BoD und der Geschäftsordnung des Audit Committee dargelegt, die auf der Website von AXA abrufbar sind.
Audit Committee 2017 ([18])
Zusammensetzung: Stefan Lippe (Vorsitzender) - Irene Dorner - Angelien Kemna - Ramon de Oliveira
In Übereinstimmung mit den AFEP-MEDEF-Empfehlungen verfügen die Mitglieder des Audit Committee über besonderes Fachwissen in den Bereichen Finanzen und/oder Buchführung.

| EN | DE |
| Meetings | Sitzungen |
| Attendance | Teilnahmen |
| Independent directors | Independent Directors |
([1]) Informationen zum 31. Dezember 2017.
| Hauptzuständigkeiten | Haupttätigkeiten 2017 |
|---|---|
| Der Zuständigkeitsbereich des Audit Committee ist in seiner Geschäftsordnung dargelegt, die jährlich von dem Board of Directors überprüft und genehmigt wird. | Der Ausschuss konzentrierte sich insbesondere auf folgende Themen: |
| Die wesentlichen Ziele des Ausschusses sind: | -- Jahresabschluss 2016; |
| -- Überwachung des Finanzberichterstattungsprozesses und der Integrität der in den Abschlüssen öffentlich berichteten Ergebnisse und Offenlegungen; | -- Geschäftsbericht 2016 (Referenzdokument); |
| -- Überwachung der Angemessenheit und Effektivität der internen Kontroll- und Risikomanagementrahmen; | -- Halbjahresabschlüsse 2017; |
| -- Einschätzung der Effektivität, Leistung und Unabhängigkeit der internen Prüfer der Gruppe; | -- interne Kontrolle und Risikomanagement (Berichte zu den finanziellen und operativen Risiken, Compliance, Rechtsstreitigkeiten, IT-Sicherheit bzw. Cyberrisiko der Gruppe, der Funktion Internal Financial Control (IFC) und den globalen Geschäftsbereichen (Global Business Lines) usw.); |
| -- Abgabe von Empfehlungen und Überwachung des Auswahlprozesses für Abschlussprüfer, Überwachung der Prüfungen des Abschlussprüfers und Überprüfung des konsolidierten Abschlusses der Gruppe sowie der Unabhängigkeit der Prüfer und der Aufschlüsselung ihrer Honorare sowie Abgabe von Empfehlungen gegenüber dem BoD hinsichtlich der Ernennung von Abschlussprüfern zur Erbringung von Nicht-Prüfungsdienstleistungen. | -- Risikomanagement, Risikobereitschaft und Berichterstattungsrahmen; |
| Die Überprüfung von Abschlüssen durch das Audit Committee wird von einem Bericht der Abschlussprüfer zu den wesentlichen Ergebnissen der Abschlussprüfung und den entsprechend gewählten Rechnungslegungsverfahren begleitet. | -- Konformität mit dem Aufsichtssystem Solvency II und ORSA-, SFCR- und RSR-Berichten; |
| Zudem werden dem Ausschuss mittels Präsentationen des Group Chief Risk Officer, des Group General Secretary, des Group General Counsel und des Group Chief Financial Officer die wesentlichen Risiken des Unternehmens und, falls zutreffend, die wichtigsten außerbilanziellen Verpflichtungen erläutert. | -- Ergebnisse interner und externer Prüfungen; |
| Der Ausschuss überprüft die gemäß Solvency II erforderlichen Unterlagen und gibt eine Stellungnahme dazu ab. | -- Überprüfung, zur Empfehlung an das BoD, von durch den Abschlussprüfer erbrachten Nicht-Prüfungsdienstleistungen; |
| Der Ausschuss trifft sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer und dem globale Leiter Interne Revision im Rahmen von Ad-hoc-Sitzungen. | -- Verlängerung des Mandats eines der gesetzlichen Abschlussprüfer; und |
| Der Chief Executive Officer, der Group Chief Financial Officer, der globale Leiter Interne Revision, der Group Chief Risk Officer, der Group Chief Accounting Officer, der Group General Secretary sowie der Abschlussprüfer nehmen an jeder Sitzung des Audit Committee teil. | -- interne und externe Prüfungspläne und -ressourcen. |
Finance Committee 2017 ([19])
Zusammensetzung: Ramon de Oliveira (Vorsitzender) - André François-Poncet - Suet Fern Lee - Stefan Lippe - Doina Palici-Chehab

| EN | DE |
| Meetings | Sitzungen |
| Attendance | Teilnahmen |
| Independent directors | Independent Directors |
([1]) Informationen zum 31. Dezember 2017.
| Hauptzuständigkeiten | Haupttätigkeiten 2017 |
|---|---|
| Die wesentlichen Ziele des Ausschusses sind: | Der Ausschuss konzentrierte sich insbesondere auf folgende Themen: |
| -- Überprüfung und Abgabe einer Bewertung von Sicherheiten, Garantien, Zusagen und Gewährleistungen zugunsten Dritter, welche die dem Chief Executive Officer vom Board of Directors übertragenen Befugnisse übersteigen; | -- makroökonomisches Umfeld; |
| -- Überprüfung und Abgabe einer Bewertung folgender Elemente: | -- Kapital und Solvabilität; |
| - Wertpapieremissionen, aus denen sich ein direkter oder indirekter Anspruch auf das Anteilskapital des Unternehmens ableitet, | -- Verschuldung und Liquidität; |
| - der ordentlichen Hauptversammlung vorgeschlagene Aktienrückkaufprogramme, | -- Finanzrisikomanagement; |
| - Finanztransaktionen mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf die Finanzstruktur des Unternehmens; | -- Risikobereitschaft und Vermögensallokation; |
| -- Pläne zur Durchführung einer Finanztransaktion erheblichen Umfangs im Namen der AXA Gruppe, außer bei direkt vom BoD besprochenen M&A-Transaktionen; | -- Überprüfung der Anlagestrategie 2017; |
| -- Prüfung sämtlicher Themen mit Bezug zum Finanzmanagement der AXA Gruppe, einschließlich: | -- Plan zur Steuerung systemischer Risiken; |
| - Richtlinien zur Steuerung finanzieller Risiken, | -- Plan zur Steuerung von Liquiditätsrisiken; |
| - Liquidität und Finanzierung der Gruppe, | -- Wiederherstellungsplan; |
| - Solvabilitäts- und Kapitalmanagement; | -- Überprüfung der finanziellen Ermächtigungen (Garantien); und |
| -- Prüfung der Auswirkungen der wesentlichen Leitlinien und Beschränkungen der Regelungen zu Asset-Liability-Management auf Kapital und Solvabilität der Gruppe; und | -- Überprüfung der den Mitarbeiter der AXA Gruppe vorbehaltenen vorgeschlagenen Kapitalerhöhung (SharePlan 2017). |
| - Prüfung des von der Geschäftsleitung entwickelten Regelwerks zur Risikobereitschaft für finanzielle, versicherungstechnische und operationelle Risiken. | |
| Der Group Chief Financial Officer und der Group Chief Risk Officer nehmen an sämtlichen Sitzungen des Finance Committee teil. | |
| Der Chairman des Board of Directors sowie der Chief Executive Officer - obschon sie keine Mitglieder des Ausschusses sind - unterstützen die Arbeit des Ausschusses und nehmen an dessen Sitzungen teil. |
Compensation & Governance Committee 2017 ([1])
Zusammensetzung: Jean-Martin Folz (Vorsitzender) - Jean-Pierre Clamadieu - André François-Poncet - Deanna Oppenheimer

| EN | DE |
| Meetings | Sitzungen |
| Attendance | Teilnahmen |
| Independent directors | Independent Directors |
| Hauptzuständigkeiten | Haupttätigkeiten 2017 |
|---|---|
| Die wesentlichen Ziele des Ausschusses sind: | Der Ausschuss konzentrierte sich insbesondere auf folgende Themen: |
| -- Unterbreitung von Vorschlägen an das Board of Directors in Bezug auf: | Vergütungsthemen: |
| - Empfehlungen gegenüber der Hauptversammlung für die Wahl und Wiederwahl der Mitglieder des Board of Directors, | -- Vergütung des Chief Executive Officer und der Mitglieder des Management Committee; |
| - Zusammensetzung der Ausschüsse des BoD, | -- Aktienzuteilungen für 2017 und 2018 (Aktienoptionen bzw. Performance Shares) und deren Performance-Bedingungen; |
| - Ernennung des Chairman, des Senior Independent Director, der Mitglieder der Geschäftsleitung und der Führungskräfte, die das Unternehmen | -- Zuteilung von Performance Shares für die betriebliche Altersversorgung als Ersatz des ergänzenden leistungsorientierten Vorsorgeplans für ranghohe Führungskräfte in Frankreich; |
| - wie nach Solvency II definiert tatsächlich leiten (dirigeants effectifs); | -- Vergütungsrichtlinie der Gruppe; |
| Zudem plant der Ausschuss gemeinsam mit dem Board of Directors und dem Chief Executive Officer die Nachfolge der Geschäftsleitung. | -- Mitspracherecht ex post und ex ante bei Vergütungsfragen für die Führungskräfte; und |
| Die Mitglieder des Ausschusses werden außerdem laufend über die Ernennungen von wichtigen Führungskräften der Gruppe unterrichtet, insbesondere über Ernennungen von Mitgliedern der Geschäftsleitung; | -- Betrag und Verteilung der Sitzungsgelder. |
| -- Unterbreitung von Vorschlägen an das Board of Directors in Bezug auf: | Governance-Themen: |
| - die Vergütung des Chairman des Board of Directors, des Chief Executive Officer sowie der Erstellung ihrer jährlichen Beurteilung, | -- Auswahlprozess für künftige Mitglieder des BoD; |
| - die Anzahl der Aktienoptionen bzw. Performance Shares des Unternehmens, die dem Chief Executive Officer und anderen Mitgliedern des Management Committee zugeteilt werden; | -- Zusammensetzung des BoD und seiner Ausschüsse; |
| - die Höhe der Sitzungsgelder für die Mitglieder des Board of Directors, die der Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden, | -- Unabhängigkeit der Mitglieder des BoD; |
| -- Abgabe einer Einschätzung zu den Vorschlägen des Chief Executive Officer in Bezug auf: | -- Selbstbeurteilung des Board of Directors; |
| - die Grundsätze und Bedingungen für die Festlegung der Vergütung der wichtigsten Führungskräfte der AXA Gruppe, | -- Anforderungen in Bezug auf den Anteilsbesitz des Chairman, der Mitglieder des Board of Directors, des Chief Executive Officer sowie aller Mitglieder des Management Committee und der Partners Group; |
| - die Gesamthöhe der jährlichen Zuteilung von Aktienoptionen bzw. Performance Shares an Mitarbeiter der AXA Gruppe. | -- die Überprüfung der Bedingungen für die Ernennung der die Mitarbeiter vertretenden Mitglieder des BoD; |
| Der Chief Executive Officer informiert den Ausschuss zudem über die Vergütung der wichtigsten Führungskräfte der AXA Gruppe; | -- Nachfolgeplan in Notfällen für die Geschäftsleitung und den Chairman des Board of Directors; |
| -- Umfassende Analyse bestimmter Personalthemen der Gruppe, einschließlich der jährlichen Überprüfung der Richtlinien des Unternehmens in Bezug auf berufliche Gleichbehandlung und gleichen Lohn. | -- Überprüfung der Organization and Talent Review (OTR) und Nachfolgepläne; |
| -- Prüfung der Strategie der Gruppe in Bezug auf Corporate Social Responsibility und verwandte Themen; | -- Corporate Responsibility des Unternehmens; |
| -- Umfassende Analyse bestimmter Governance-Themen in Bezug auf die Arbeit und Organisation des Board of Directors und die Organisation der regelmäßigen Selbstbeurteilung des BoD; und | -- Strategie in Bezug auf Diversität und Inklusion; und |
| -- Überprüfung des Compliance and Ethics Guide der AXA Gruppe. | -- das parametrische Versicherungsgeschäft. |
([1]) Informationen zum 31. Dezember 2017.
Der Group General Secretary nimmt an sämtlichen Sitzungen des Compensation & Governance Committee teil.
Der Chairman des Board of Directors sowie der Chief Executive Officer - obschon sie keine Mitglieder des Ausschusses sind - unterstützen die Arbeit des Ausschusses und nehmen an dessen Sitzungen teil, außer in Fällen, in denen ihre persönliche Situation besprochen wird.
Geschäftsleitung
Der Chief Executive Officer wird bei der operativen Leitung des Tagesgeschäfts der Gruppe von einem Management Committee und einem Team von Führungskräften (der sogenannten "Partners Group") unterstützt.
Chief Executive Officer
Gemäß französischem Recht ist der Chief Executive Officer mit breiten Befugnissen ausgestattet, um in jedweden Umständen im Namen des Unternehmens zu handeln und das Unternehmen gegenüber Dritten zu vertreten. Er übt diese Befugnisse innerhalb der Grenzen, die ihm der Unternehmenszweck auferlegt, und vorbehaltlich der der Hauptversammlung und dem Board of Directors gesetzlich ausdrücklich zugewiesen Befugnisse aus. Zusätzlich sieht die Geschäftsordnung des BoD bestimmte Einschränkungen der Befugnisse des Chief Executive Officer vor und verlangt, zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben, dass bestimmte bedeutende Transaktionen wie in obigem Abschnitt "Board of Directors" dargelegt vorab vom BoD genehmigt werden müssen.
Der Chief Executive Officer erstattet dem BoD regelmäßig Bericht über die Finanzlage des Unternehmens und alle wichtigen Angelegenheiten und informiert das BoD zwischen Sitzungen des BoD in regelmäßigen Abständen über neue Entwicklungen.
Management Committee
Die Aufgabe des Management Committee ist es, den Chief Executive Officer bei der operativen Leitung des Tagesgeschäfts der Gruppe zu unterstützen.
Das Management Committee kommt wöchentlich oder alle zwei Wochen zusammen, um strategische, finanzielle und operationelle Angelegenheiten der Gruppe zu besprechen. Das Management Committee verfügt über keine formelle Entscheidungsbefugnis und ist in beratender Funktion tätig.
Zusammensetzung des Management Committee zum 1. Januar 2018
| Name | Hauptfunktion bei AXA |
|---|---|
| Thomas Buberl | Group Chief Financial Officer |
| Gérald Harlin | Group Deputy Chief Executive Officer (Directeur Général Adjoint) & Chief Financial Officer |
| George Stansfield | Group Deputy Chief Executive Officer (Directeur Général Adjoint) & General Secretary |
| Benoît Claveranne | Chief Executive Officer International & New Markets |
| Alban de Mailly Nesle | Group Chief Risk Officer und Leiter Group Insurance Office |
| Mark Pearson | Chief Executive Officer von AXA US |
| Antimo Perretta | Chief Executive Officer Europa |
| Jacques de Peretti | Chief Executive Officer von AXA France |
| Astrid Stange | Chief Operating Officer |
| Gordon Watson | Chief Executive Officer Asien |
"Partners Group"
Die Partners Group besteht aus den Mitgliedern des Management Committee und rund dreißig anderen hochrangigen Führungskräften der gesamten Gruppe. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Chief Executive Officer und das Management Committee bei der Definition und Umsetzung wichtiger strategischer Initiativen im Zusammenhang mit dem Plan Ambition 2020 zu unterstützen und zu einem laufenden strategischen Dialog in der gesamten Gruppe beizutragen. Es verfügt über keine formelle Entscheidungsbefugnis und ist in beratender Funktion tätig. Die Partners Group kommt vierteljährlich zusammen.
Die gesamte Liste der Mitglieder der Partners Group ist auf der Website von AXA abrufbar (www.axa.com).
Sonstige Angaben
Dienstleistungsverträge zwischen der AXA Gruppe und Mitgliedern des Board of Directors
Doina Palici-Chehab, die Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors von AXA, ist momentan bei AXA China Region Insurance Company Limited beschäftigt, einer der wichtigsten in Hongkong ansässigen Tochtergesellschaften von AXA.
Familiäre Beziehungen
Nach bestem Wissen des Unternehmens bestehen keine familiären Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Board of Directors untereinander oder mit Mitgliedern der Geschäftsleitung.
Sonstige Informationen zu Mitgliedern des Board of Directors
Nichtvorhandensein von Interessenkonflikten
Gemäß der Geschäftsordnung des BoD und den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex muss jedes Mitglied des BoD den Chairman des Board of Directors und/oder den Senior Independent Director über Situationen informieren, die das Mitglied betreffen und zu einem Interessenkonflikt mit dem Unternehmen oder den Unternehmen der AXA Gruppe führen könnten, und von der Stimmabgabe zu damit zusammenhängenden Beschlüssen absehen.
Der Chairman des Board of Directors und der Chief Executive Officer üben derzeit keine beruflichen Tätigkeiten oder Ämter in Gesellschaften außerhalb der AXA Gruppe aus, die nach Ansicht des BoD ihre Verfügbarkeit für die Gruppe und ihr Geschäft beeinträchtigen oder wesentlich behindern. Bestimmte Mitglieder des Board of Directors sind jedoch leitende Mandatsträger und/oder Führungskräfte von Unternehmen, die unter Umständen Vertragspartner der AXA Gruppe sind oder von zu Zeit zu Zeit Geschäfte mit der AXA Gruppe abschließen, darunter die Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen, die Gewährung von Darlehen, der Kauf von Wertpapieren (auf eigene Rechnung oder für Dritte) und/oder die Emission von Wertpapieren und/oder die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen. Diese Verträge oder Geschäfte werden planmäßig verhandelt und basieren auf fremdvergleichskonformen Bedingungen. Folglich ist AXA nicht der Ansicht, dass Verträge oder Geschäfte dieser Art zu Interessenkonflikten zwischen (i) den Pflichten einzelner Mitglieder des BoD gegenüber AXA und (ii) ihren persönlichen Interessen und/oder anderen Interessen führen.
Nach bestem Wissen des Unternehmens bestehen keine Verträge oder Vereinbarungen mit Großaktionären, Kunden, Lieferanten oder anderen Parteien, auf deren Grundlage ein Mitglied des BoD ausgewählt wurde.
Nichtvorhandensein von Schuldsprüchen in Bezug auf betrügerische Straftaten, öffentliche Anschuldigungen und/oder Sanktionen oder Schuld an einer Insolvenz in den letzten fünf Jahren
Nach bestem Wissen des Unternehmens und gemäß den ihm berichteten Informationen (i) liegen gegen Mitglieder des Board of Directors in den letzten fünf Jahren keine Schuldsprüche in Bezug auf betrügerische Straftaten oder öffentliche Beschuldigungen oder Sanktionen durch gesetzliche Behörden oder Regulierungsbehörden vor, (ii) wurden keine Mitglieder des Board of Directors in den letzten fünf Jahren von einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan einer emittierenden Gesellschaft oder für die Tätigkeit im Management oder der Führung der Geschäfte eines Emittenten als untauglich angesehen und (iii) waren keine Mitglieder des Board of Directors in den letzten fünf Jahren Mitglied eines Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans eines Unternehmens, das Konkurs angemeldet hat oder unter Konkursverwaltung gestellt oder liquidiert wurde, wobei jedoch AXA zum jeweils relevanten Zeitpunkt bestimmte Geschäftsbereiche verkauft, aufgegeben und/oder restrukturiert hat und im Zusammenhang mit diesen oder ähnlichen Geschäften verbundene Unternehmen freiwillig liquidiert hat und bestimmte Mitglieder des Board of Directors von AXA unter Umständen mit anderen Unternehmen verbunden waren, die ähnliche freiwillige Liquidationen durchgeführt haben.
Mitarbeiter
In der untenstehenden Tabelle ist die Anzahl an angestellten Mitarbeitern der AXA Gruppe in den letzten drei Jahren nach Segment dargestellt.
| Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) | Zum 31. Dezember 2015 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (a) | Zum 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|---|
| -- Frankreich (b) (c) | 15.941 | 16.385 | 15.926 |
| -- Vereinigte Staaten | 7.775 | 7.596 | 7.636 |
| -- Europa (einschließlich AXA Bank Belgium) | 30.106 | 29.853 | 29.604 |
| Davon Schweiz (d) | 3.768 | 3.765 | 3.890 |
| Davon Deutschland (e) | 8.223 | 8.034 | 7.969 |
| Davon Belgien (einschließlich AXA Bank Belgium) (f) (g) | 4.273 | 4.193 | 4.019 |
| Davon Großbritannien & Irland (h) | 9.312 | 9.423 | 9.345 |
| Davon Spanien | 2.729 | 2.647 | 2.599 |
| Davon Italien | 1.801 | 1.791 | 1.783 |
| -- Asien | 7.624 | 7.799 | 7.965 |
| Davon Japan (i) | 2.671 | 2.743 | 2.804 |
| Davon Hongkong (j) | 1.507 | 1.581 | 1.640 |
| Davon Asien - Direktgeschäft (k) | 2.559 | 2.553 | 2.597 |
| Davon Thailand | 489 | 538 | 537 |
| Davon Indonesien | 398 | 384 | 387 |
| -- International (ohne AXA Bank Belgium) (l) | 13.689 | 13.915 | 13.852 |
| -- Transversale Einheiten & zentrale Holdings | 21.939 | 22.159 | 20.744 |
| Davon AXA Investment Managers | 2.351 | 2.424 | 2.399 |
| Davon Group Management Services (m) | 1.137 | 1.175 | 1.086 |
| Davon AXA Technology Services, AXA Group Solutions, AXA Business Services (n) | 8.061 | 7.393 | 7.061 |
| Davon AXA Corporate Solutions Assurance | 1.301 | 1.464 | 1.488 |
| Davon AXA Assistance (o) | 8.557 | 9.132 | 8.170 |
| Davon AXA Global Re (p) | 252 | 300 | 263 |
| Summe | 97.074 | 97.707 | 95.728 |
Mitarbeiter von nicht konsolidierten Unternehmen oder Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, sind in obenstehender Tabelle nicht enthalten.
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(b) Ein Teil der Mitarbeiter der verbundenen Unternehmen von AXA in Frankreich sind in den "Groupements d'Intérêt Économique" (europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, EWIV) enthalten.
(c) Der Rückgang in 2017 um 459 FTE in Frankreich war auf eine Optimierung der Ersatzquote von Neurentnern zurückzuführen.
(d) Der Anstieg in 2017 um 125 FTE in der Schweiz war hauptsächlich auf die Integration von Mitarbeitern von AXA Technology Services zurückzuführen.
(e) Der Rückgang in 2017 um 65 FTE in Deutschland war durch Effizienzinitiativen bedingt.
(f) Einige Mitarbeiter von AXA Bank Belgium erbringen gemeinsame Dienstleistungen für das Versicherungs- und Bankgeschäft und umgekehrt. Daher ist eine Aufteilung nicht möglich.
(g) Der Rückgang in 2017 um 174 FTE in Belgien war hauptsächlich auf den im September 2016 angekündigten Restrukturierungsplan zurückzuführen.
(h) Der Rückgang in 2017 um 78 FTE in Großbritannien & Irland war hauptsächlich auf Restrukturierungsmaßnahmen bei Architas Solutions zurückzuführen.
(i) Der Anstieg in 2017 um 61 FTE in Japan war hauptsächlich auf die Aufstockung des Vertriebspersonals infolge einer Erweiterung der Dienstleistungen zurückzuführen.
(j) Der Anstieg in 2017 um 59 FTE in Hongkong war hauptsächlich auf Geschäftsbedürfnisse zurückzuführen.
(k) Der Anstieg in 2017 um 44 FTE in Asien - Direktgeschäft bedingt durch Südkorea, zurückzuführen auf Einstellungen in Call Centern, und Japan aufgrund der Eingliederung von IT-Personal und Neueinstellungen für Transformationsprojekte und technisches Personal.
(l) Der Rückgang in 2017 um 63 FTE bei International (ohne AXA Bank Belgium) war hauptsächlich bedingt durch AXA Mediterranean Holdings infolge von Reorganisations- und Effizienzprogrammen, die teilweise durch die Konsolidierung der traditionellen P&C-Aktivitäten in Polen seit dem 1. Januar 2017 ausgeglichen wurden.
(m) Der Rückgang in 2017 um 89 FTE bei Group Management Services war durch Reorganisations- und Effizienzinitiativen bedingt.
(n) Der Rückgang 2017 um 332 FTE war hauptsächlich auf den Transfer von Mitarbeitern von AXA Technology Services zu Versicherungseinheiten von AXA zurückzuführen.
(o) Der Rückgang in 2017 um 962 FTE bei AXA Assistance war hauptsächlich auf die Auslagerung einiger IT-Aktivitäten, die verstärkte Abhängigkeit von Auftragnehmern in Mexiko, die Beendigung von Verträgen in Mauritius und Brasilien, die Schließung indischer Niederlassungen sowie die Umsetzung von Effizienzprogrammen zurückzuführen.
(p) Der Rückgang in 2017 um 37 FTE bei AXA Global Re war hauptsächlich auf Restrukturierungsmaßnahmen zurückzuführen.
3.2 Führungskräftevergütungund Anteilsbesitz
Einführung
Die allgemeinen Regelungen zur Führungskräftevergütung von AXA dienen dazu, die Interessen der Geschäftsleitungsmitglieder mit denen des Unternehmens und seiner Aktionäre in Einklang zu bringen, während gleichzeitig eine klare und eindeutige Verbindung zwischen Performance und Vergütung geschaffen werden soll. Dementsprechend ist es ihr Hauptziel, zur Erfüllung ambitionierter Ziele und Schaffung langfristigen Mehrwerts durch die Festsetzung anspruchsvoller Performance-Kriterien beizutragen (siehe nachstehendes Diagramm).
Die Struktur der Führungskräftevergütung von AXA basiert auf einer umfassenden Analyse von Marktpraktiken innerhalb des Finanzdienstleistungssektors (Versicherungen, Banken, Vermögensverwalter usw.) in Frankreich und anderen Ländern und berücksichtigt die Vergütungspolitik anderer internationaler Konzerne.
Die allgemeinen Regelungen zur Führungskräftevergütung konzentrieren sich auf den variablen Anteil des Vergütungspakets für die Begünstigten, d. h. der Risiken unterliegende Vergütungsanteil. Die Struktur der Führungskräftevergütung von AXA besteht aus einer variablen Komponente, die einen wesentlichen Anteil der gesamten Vergütung ausmacht. Dadurch soll die Führungskräftevergütung enger mit der betrieblichen Strategie der Gruppe und den Interessen der Aktionäre in Einklang gebracht werden und gleichzeitig zu einer Verbesserung der Performance
-- sowohl auf individueller als auch kollektiver Ebene sowie
-- kurz-, mittel- und langfristig beitragen.
| Individuelle Kompetenzen | Individuelle Performance | Performance der Einheit | Performance der AXA Gruppe | Performance der AXA-Aktie | |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktienoptionen | |||||
| Performance Shares | |||||
| Zurückgestellte variable Vgt. | |||||
| Jährliche variable Vgt. | |||||
| Festvergütung | |||||
| Momentan | Kurzfristig 1 Jahr | Kurz-/Mittelfristig 2-3 Jahre | Kurz-/Mittelfristig 4-5 Jahre | Langfristig 5-10 Jahre | Zukünftig |
Vergütung von leitenden Mandatsträgernund Führungskräften ([1])
Vergütung der leitenden Mandatsträger und Mitglieder des Management Committee zum 31. Dezember 2017
Governance
Das wesentliche Ziel des Compensation & Governance Committee des Board of Directors von AXA besteht in der Abgabe von Vorschlägen gegenüber dem BoD insbesondere in Bezug auf (i) die Vergütungspolitik und -grundsätze des Unternehmens, (ii) die Bestimmung der Vergütung für leitende Mandatsträger und verbundene Performancebeurteilung und (iii) die Zuteilung von Aktienoptionen von AXA oder Performance Shares an den Chief Executive Officer und die anderen Mitglieder des Management Committee der Gruppe.
Das Compensation & Governance Committee besteht ausschließlich aus unabhängigen Mitgliedern. Ihre Unabhängigkeit wird jährlich vom BoD in Einklang mit den im AFEP-MEDEF-Kodex festgelegten Kriterien überprüft. Der Senior Independent Director ist der Vorsitzende des Ausschusses und stellt die Vergütungspolitik des Unternehmens jedes Jahr auf der Hauptversammlung vor.
Der Ausschuss trifft sich häufig mit den Führungskräften der Gruppe und internen Abteilungen des Unternehmens wie Group Human Resources und Group Legal. Der Ausschuss ist befugt, Überprüfungen durchführen oder zu beauftragen und externe Fachleuten im zweckdienlichen Maße hinzuzuziehen. So arbeitete der Ausschuss während der letzten Jahre mehrmals mit einer Beratungsfirma im Bereich Vergütung zusammen, um eine externe Expertenmeinung und unabhängige Übersicht zu erhalten und so die Praktiken der variablen Vergütung von AXA mit der Marktpraxis vergleichen zu können.
Konzernweite Vergütungsrichtlinie gemäß Solvency II
Das Aufsichtssystem Solvency II trat am 1. Januar 2016 in Kraft und enthält eine Reihe von spezifischen Anforderungen in puncto Vergütung und Governance für europäische Versicherer und Rückversicherer. In diesem Zusammenhang hat AXA eine umfassende Überprüfung ihrer bestehenden Vergütungsrichtlinien und -praktiken anhand der Bestimmungen von Solvency II durchgeführt und zum 1. Januar 2016 eine neue Vergütungsrichtlinie für alle Mitarbeiter von AXA eingeführt. Diese Vergütungsrichtlinie soll der Unterstützung der langfristigen Geschäftsstrategie der Gruppe dienen und die Interessen ihrer Mitarbeiter mit denen anderer Aktionäre in Einklang bringen, indem (i) kurz-, mittel- und langfristig eine klare Verbindung zwischen Performance und Vergütung geschaffen wird, (ii) sichergestellt wird, dass die Gruppe wettbewerbsfähige Vergütungsvereinbarungen in den unterschiedlichen Märkten, in denen sie tätig ist, anbieten kann und dabei potenzielle Interessenkonflikte, die zum Eingehen unangemessener Risiken eines kurzfristigen finanziellen Vorteils willen führen können, vermeiden kann, und (iii) die Einhaltung der Anforderungen von Solvency II und anderer geltenden Vorschriften gewährleistet wird.
Die Vergütungsrichtlinie der AXA Gruppe soll:
-- Personal mit wichtigen Fähigkeiten und die besten Talente anziehen, weiterentwickeln und motivieren;
-- zu einer besseren Performance beitragen;
-- Vergütungshöhe mit Geschäftsperformance in Einklang bringen;
-- sicherstellen, dass Mitarbeitern kein Anreiz geboten wird, unangemessene und/oder exzessive Risiken einzugehen, und sie innerhalb des allgemeinen Risikorahmens von AXA handeln; und
-- sicherstellen, dass Praktiken von AXA in Einklang mit allen geltenden regulatorischen Vorschriften liegen.
Sie folgt drei Grundsätzen:
-- Wettbewerbsfähigkeit und Marktvereinbarkeit der Vergütungspraktiken ;
-- interne Salärgleichheit, basierend auf individueller und kollektiver Performance, zur Sicherstellung einer gerechten und ausgewogenen Vergütung gemäß der individuellen quantitativen und qualitativen Leistungen und Bedeutung des Mitarbeiters; und
-- Erfüllung der allgemeinen kurz-, mittel- und langfristigen finanziellen und betrieblichen Ziele der Gruppe sowie deren Umsetzung gemäß mittel- und langfristigen strategischen Zielen als Vorbedingung für die Gewährung von mittel- bis langfristigen Vergütungskomponenten.
Die in der konzernweiten Vergütungsrichtlinie festgelegten Anforderungen können ergänzt werden, um lokale regulatorische Anforderungen und bewährte Verfahren zu berücksichtigen. Die Richtlinie wird jährlich überprüft und aktualisiert, um den Veränderungen in der internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität der mit dem Geschäft der AXA verbundenen Risiken sowie dem Austausch mit der französischen Versicherungsaufsicht (Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR)) Rechnung zu tragen.
([1]) Die Informationen in diesem Abschnitt werden gemäß Empfehlung Nr. 2009-16 der AMF in ihrer gültigen Fassung vom 13. April 2015 und den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex dargestellt.
Vergütungsstruktur
AXA wendet einen Ansatz der leistungsbasierten Vergütung an, der (i) die Erfüllung von festgelegten finanziellen und betrieblichen Zielen in Einklang mit dem Business Plan von AXA berücksichtigt, (ii) eine langfristige nachhaltige Performance durch Einführung einer Risikoadjustierung in Performance-Kennzahlen fördert und (iii) die individuelle Vergütungshöhe auf der Basis von finanziellen Ergebnissen und nachgewiesener Führungskompetenz bestimmt.
Dementsprechend basiert die allgemeine Vergütungsstruktur auf folgenden Komponenten, die für Ausgeglichenheit sorgen und ein Eingehen exzessiver Risiken eines kurzfristigen finanziellen Vorteils willen verhindern sollen:
-- eine feste Komponente, die garantierte Elemente wie z. B. Basisgehalt und andere feste Zulagen enthält. Berücksichtigt Positionsinhalt, Zuständigkeiten, Erfahrungen, Marktpraxis, Fach- und Führungskompetenz und nachhaltige individuelle Performance sowie Wichtigkeit oder Einzigartigkeit von Fähigkeiten;
-- eine variable Komponente, die Sofort-Zahlungen (Short Term Incentive) und einen später gezahlten Bonusanteil umfasst, der in Form von Eigenkapitalinstrumenten oder ähnlichen Instrumenten wie Aktienoptionen und/oder Performance Shares (Long Term Incentive) gewährt wird. Diese variable Komponente hängt von der gesamten Performance der AXA Gruppe, der Performance der operativen Gesellschaft des Begünstigten und von der Erfüllung der individuellen Ziele der Führungskraft, darunter auch nachgewiesene Führungsfähigkeiten, ab. Der variable Anteil soll einen wesentlichen Bestandteil der Gesamtvergütung der Führungskraft darstellen und - wenn eine Führungskraft die gesetzten Ziele erreicht oder übertrifft - das Vergütungsniveau von Führungskräften von AXA zwischen dem Mittel und dem dritten Quartil (oder in bestimmten Fällen über dem dritten Quartil) der Marktbenchmarks positionieren.
Das finale Vergütungsniveau von Führungskräften und die Struktur der Bestandteile dieser Vergütung basieren auf einer detaillierten Analyse der Marktpraxis sowie möglicherweise geltenden nationalen und internationalen Regelungen und berücksichtigen verschiedene andere Faktoren einschließlich der Gleichberechtigungsgrundsätze innerhalb der Gruppe und des vorherigen Vergütungsniveaus der Führungskraft.
AXA führt jedes Jahr mit der Unterstützung spezialisierter Unternehmen Überprüfungen der Vergütung durch, um Wettbewerbsfähigkeit und Einheitlichkeit der Vergütung von Führungskräften zu gewährleisten und die Angemessenheit der globalen Vergütungsrichtlinien zu bewerten. In diesem Zusammenhang werden vier Märkte als Referenz herangezogen:
-- ein erster Markt bestehend aus 12 Unternehmen des französischen Index CAC 40 (die ausgewählten Unternehmen können sich von Jahr zu Jahr unterscheiden und sind AXA in Bezug auf Marktkapitalisierung, Umsatz, Sektor, Mitarbeiteranzahl und geographische Präsenz ähnlich);
-- ein zweiter Markt ausschließlich bestehend aus internationalen Finanzunternehmen mit ähnlicher Größe und Präsenz wie die AXA Gruppe (Versicherungsunternehmen und Banken), die hauptsächlich in den wichtigsten europäischen Ländern (Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Großbritannien, Spanien und Schweiz) und in den USA ansässig sind;
-- ein dritter und vierter Markt ausschließlich bestehend aus internationalen Finanzunternehmen mit ähnlicher Größe und Präsenz wie die AXA Gruppe (Versicherungsunternehmen und Banken), die hauptsächlich in Asien und Japan ansässig sind.
Jährliche Barvergütung
Gesamte Zielvergütung
Jährliche variable Vergütung des Chief Executive Officer
Das Board of Directors entschloss sich auf Empfehlung seines Compensation & Governance Committee, die gesamte Bar-Zielvergütung des Chief Executive Officer, Thomas Buberl, unverändert bei 2.900.000 Euro zu belassen.
Diese gesamte Zielvergütung besteht aus einer jährlichen Festvergütung und einer jährlichen variablen Zielvergütung.
Die jährliche Festvergütung des Chief Executive Officer beträgt 1.450.000 Euro und die variable Komponente seiner Vergütung liegt bei 1.450.000 Euro, d. h. 100 % seiner jährlichen Festvergütung.
Die gesamte Vergütungshöhe des Chief Executive Officer und das Verhältnis zwischen den verschiedenen Komponenten (fest und variabel) basieren hauptsächlich auf einer Studie einer externen Beratungsfirma (Willis Towers Watson) zu Vergütungspraktiken von ähnlichen Positionen einer Auswahl von Unternehmen des CAC 40 sowie den wichtigsten europäischen Unternehmen im Finanzsektor (Versicherungen, Banken) und folgt den Vergütungsempfehlungen der G 20, der Europäischen Kommission und des Financial Stability Board.
Gesamtvergütung des Chairman des Board of Directors
Das Board of Directors entschloss sich auf Vorschlag seines Compensation & Governance Committee, die jährliche Festvergütung des Chairman des BoD, Denis Duverne, 2017 unverändert bei 1.200.000 Euro zu belassen.
Das Board of Directors entschied auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee und gemäß den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex, dass es am angemessensten sei, die Vergütung des Chairman des Board of Directors auf einen einfachen jährlichen Festbetrag zu beschränken.
Zur Bestimmung der Festvergütung von Denis Duverne wandte sich das Board of Directors an eine externe Beratungsfirma (Willis Towers Watson) hinsichtlich der Vergütungspraktiken von ähnlichen Positionen einer Auswahl von Unternehmen des CAC 40 sowie den wichtigsten europäischen Unternehmen im Finanzsektor (Versicherungen, Banken).
Das Board of Directors berücksichtigte auch die umfassenden, in Abschnitt 3.1 beschriebenen Pflichten, die es Denis Duverne als Chairman des Board of Directors anvertraut hat.
Des Weiteren hat sich Denis Duverne, der seine Rentenansprüche zum 1. September 2016 in Anspruch nahm, entschieden, während seiner gesamten Amtszeit als Chairman des Board of Directors auf die Zahlung der jährlichen Rente in Höhe von ca. 750.000 Euro, die er ab 1. September 2016 gemäß dem ergänzenden Vorsorgeplan für Führungskräfte der Gruppe in Frankreich erhalten hätte, zu verzichten. Denis Duverne hat beschlossen, solche Leistungen erst nach Beendigung seiner Amtszeit als Chairman des BoD in Anspruch zu nehmen, wobei keine Nachzahlung geleistet wird.
Abschließend erhält er während seiner Amtszeit weder eine variable Vergütung noch Sitzungsgelder und es werden ihm keine Aktienoptionen oder Performance Shares oder sonstige langfristige Anreize während seiner Amtszeit zugeteilt werden.
Jährliche variable Vergütung und Performance-Bedingungen
Performance-Bedingungen
Die jährliche variable Vergütung unterliegt vollständig Performance-Bedingungen und es werden keine Mindestzahlungen garantiert.
Die Bestimmung der variablen Vergütung für den Chief Executive Officer erfolgte 2017 auf Grundlage folgender beiden Kennzahlen:
-- Performance der Gruppe zu 50 %. Diese Kennzahl basiert (i) auf dem operativen Ergebnis je Aktie, (ii) der Eigenkapitalrendite (adjusted Return on Equity, ROE), (iii) dem Bruttoumsatz in den Segmenten Commercial Property & Casualty und Protection & Health sowie dem (iv) Net Promoter Score (Customer-Recommendation-Index). Die relative Gewichtung dieser Kennzahlen beträgt in Reihenfolge ihrer Erwähnung 55 %,15 %, 15 % und 15 %.
Die für die Bewertung der Performance der Gruppe ausgewählten Kennzahlen entsprechen intern und extern bekannten Zielen hinsichtlich Wachstum, Rentabilität, Kapitalmanagement, betrieblicher Effizienz und Kundennähe. Daher sind diese direkt mit den strategischen Zielen der Gruppe verbundenen Kennzahlen sowohl finanzielle als auch betriebliche Kriterien und hängen von dem Finanzplan sowie vordefinierten Performance-Kennzahlen ab;
-- Individuelle Performance zu 50 %, wird basierend auf jährlich festgelegten und überprüften Zielen im Rahmen von strategischen Initiativen beurteilt.
Die individuelle Performance des Chief Executive Officer wird auf Basis verschiedener Kennzahlen und qualitativen wie quantitativen Zielen festgelegt, die das Board of Directors anhand einer zu Beginn des Kalenderjahres erstellten Aufgabenbeschreibung festlegt, sowie auf Basis nachgewiesener Führungskompetenz des Chief Executive Officer vor dem Performancezeitraum. Diese Beschreibung enthält detaillierte Ziele hinsichtlich der Fortschritte der Gruppe bei der Weiterentwicklung ihres strategischen Plans sowie andere Performance-Kennzahlen und -Ziele, die zur Beurteilung der Erfüllungsquote von globalen strategischen Initiativen und/oder in Bezug auf bestimmte Regionen dienen, und die Entwicklung bestimmter Investitionen mit positiven Auswirkungen auf die Entwicklung der Betriebstätigkeit der Gruppe.
Jede dieser beiden Kennzahlen wird getrennt beurteilt, sodass die gesamte variable Vergütung die Performance verglichen mit zwei verschiedenen, getrennt voneinander beurteilten Komponenten widerspiegelt.
Der der individuellen Performance zugeteilte Anteil ergibt sich aus dem Wunsch des Board of Directors, mehr Gewicht auf die individuelle Performance des Chief Executive Officer bei der Umsetzung wichtiger strategischer Initiativen mit Bedeutung für den langfristigen Erfolg der Gruppe zu legen.
Die Bestimmung des tatsächlichen Betrages der variablen Vergütung für den Chief Executive Officer erfolgt anhand folgender Formel: Zahlbare variable Vergütung = [Variable Zielvergütung x (Performance der Gruppe x individuelle Performance)].
Thomas Buberl - Chief Executive Officer
| Gewichtung | Erfüllungsquote | |
|---|---|---|
| Performance der Gruppe basierend auf: | 50 % | 110 % |
| -- Operatives Ergebnis je Aktie | (55 %) | (111 %) |
| -- Eigenkapitalrendite | (15 %) | (127 %) |
| -- Bruttoumsatz in den Segmenten Commercial Property & Casualty und Protection & Health | (15 %) | (100 %) |
| -- Net Promoter Score | (15 %) | (100 %) |
| Individuelle Performance | 50 % | 110 % |
| Globale Performance | 121 % |
Die Gruppenkomponente der variablen Vergütung von Thomas Buberl wurde gemäß den folgenden Elementen berechnet: operatives Ergebnis je Aktie und bereinigte Eigenkapitalrendite (adjusted Return on Equity, ROE) übertrafen beide die Zielvorgabe, Bruttoumsatz in den Segmenten Commercial Property & Casualty und Protection & Health sowie Net Promoter Score lagen in Einklang mit der Zielvorgabe.
Zur Beurteilung der individuellen Leistung von Thomas Buberl im Jahr 2017 hat das Board of Directors die Erreichung der in seiner Aufgabenbeschreibung festgelegten Ziele beurteilt:
-- die Entwicklung und Umsetzung der mittelfristigen strategischen Ausrichtung der Gruppe (zu 35 %);
-- Die Umsetzung der im Rahmen des Ambition-2020-Plans eingegangenen Verpflichtungen, die sich auf die zwei Kernbereiche "Fokus" und "Transformation" stützen.
- Fokus: positives Ergebniswachstum (zwischen 3 und 7 %) bei einer Solvency-II-Quote innerhalb des Zielbereichs von 170-230 %,
- Transformation: Entwicklung des "Payer-to-Partner"-Konzepts und Aufbau einer klaren Governance-Struktur, um die ersten damit verbundenen strategischen Initiativen zu starten und zu entwickeln,
-- Ausbau der Gruppe ranghoher Führungskräfte und Verbesserung der Talent-Pipeline (zu 25 %):
-- Durchführung eines globalen Talent-Mapping zur Ermittlung von Talentmangel in Schlüsselbereichen, die für die Umsetzung des Ambition-2020-Plans erforderlich sind,
- Rekrutierung von mindestens 5 % neuen externen Talenten oder neuen Talenten aus Schwellenländern auf Ebene der ranghohen Führungskräfte,
- Verwirklichung der Zielvorgabe für 2020 von 33 % Frauen in der Gruppe der ranghohen Führungskräfte der Gruppe und Gewährleistung, dass etwa 40 % der im Jahr 2017 neu ernannten ranghohen Führungskräfte der Gruppe Frauen sind (Beförderungen und externe Einstellungen),
-- Stärkung des Kontrollumfelds (zu 15 %):
- Umsetzung des Aktionsplans für interne Kontrollen in allen Pilotunternehmen,
- Bewertung des aktuellen Stands der Umsetzung der IT-Sicherheit und Stärkung des bestehenden globalen Programms, um das erste Quartil der Mitbewerber zu erreichen.
Die tatsächliche jährliche variable Vergütung des Chief Executive Officer darf 150 % seiner variablen Zielvergütung nicht überschreiten, d. h. 150 % seiner jährlichen Festvergütung.
Gemäß den Artikeln L.225-37-2 und L.225-100 des französischen Handelsgesetzbuches wird die Auszahlung der variablen Vergütung des Chief Executive Officer für 2017 bis zur Genehmigung durch die Hauptversammlung am 25. April 2018 zurückgehalten.
Geltende Performance-Bedingungen für die übrigen Mitglieder des Management Committee
Die variable Vergütung der Mitglieder des Management Committee wird ebenfalls auf Grundlage vorab definierter individueller Ziele bestimmt, ausschließlich basierend auf folgenden Formeln:
Die Performance der Mitglieder des Management Committee mit Aufgaben für operative Gesellschaften wird anhand folgender Kennzahlen bestimmt: (Performance der Gruppe (30 %) + Performance der operativen Gesellschaft (70 %)) x individuelle Performance (100 %)).
Die variable Vergütung der Mitglieder des Management Committee mit Gruppenverantwortlichkeit wird anhand folgender Kennzahlen bestimmt: (Performance der Gruppe (100 %)) x (individuelle Performance (100 %)).
Die Berechnung der Performance der Gruppe basiert (i) auf dem operativen Ergebnis je Aktie, (ii) der Eigenkapitalrendite (adjusted Return on Equity, ROE), (iii) dem Bruttoumsatz in den Segmenten Commercial Property & Casualty und Protection & Health sowie (iv) dem Net Promoter Score (Customer-Recommendation-Index). Die individuelle Performance wird anhand von vorab bestimmten Zielen beurteilt, die sich konkret aus strategischen Initiativen ableiten lassen.
Die Performance der operativen Gesellschaften wird auf Basis folgender Performance-Kennzahlen bestimmt:
-- Operatives Ergebnis;
-- Net Promoter Score;
-- Bruttoumsatz Protection & Health;
-- Neugeschäftswert;
-- Buchhaltungskosten;
-- Bruttoumsatz Property & Casualty - Unternehmensgeschäft
-- Combined Ratio des laufenden Jahres.
Performance-Kennzahlen zur Bewertung der Performance der Gruppe werden zu Beginn des Geschäftsjahres festgelegt und verfügen über:
-- ein vordefiniertes Ziel in Einklang mit dem strategischen Plan (Finanzplan), dessen Erreichung einer Erfüllung zu 100 % entspricht;
-- eine Untergrenze (die je nach Kennzahl einer 25- bis 50-prozentigen Erfüllung des Ziels entsprechen kann), die den Schwellenwert markiert, unter dem keine variable Vergütung für diese Komponente gezahlt wird;
-- eine Obergrenze (die je nach Kennzahl einer 150- bis 175-prozentigen Erfüllung des Ziels entsprechen kann), die den Schwellenwert markiert, über dem die variable Vergütung für diese Komponente begrenzt wird;
Zur Beurteilung der individuellen Performance werden sowohl (i) die erreichten Ergebnisse für jedes vorab festgelegte individuelle Ziel (das "Was") und (ii) qualitative Faktoren, einschließlich von den Mitgliedern des Management Committee nachgewiesene Führungskompetenzen verglichen mit dem "Leadership Framework" von AXA (das "Wie") herangezogen.
Die Beurteilung der Führungskompetenzen basiert auf den verschiedenen Kriterien des "Leadership Framework" von AXA, darunter:
-- Vision;
-- Kunden;
-- Transformation;
-- Zielerreichung;
-- Entwicklung;
-- Führung;
-- Zusammenarbeit.
In den in diesem Abschnitt dargestellten Tabellen wurde nicht in Euro ausbezahlte Vergütung auf Basis der folgenden jährlichen durchschnittlichen Wechselkurse in 2017 umgerechnet: USD 1 = EUR 0,8852; SGD 1 = EUR 0,6415; HKD 1 = EUR 0,1135 und CHF 1 = EUR 0,8995.
Im Folgenden ist die 2015, 2016 und 2017 an Mitglieder des Management Committee gezahlte variable Vergütung dargestellt:
An Mitglieder des Management Committee gezahlte variable Vergütung
| Mitglieder des Management Committee | Variable Vergütung für das Jahr 2015 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in Euro) | Land | Ziel | Ist-Wert(b) | % von Ziel | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer ab 1. September 2016 | Frankreich | - | - | - |
| Summe andere Mitglieder des Management Committee | 10.849.642 | 11.820.917 | 109 % |
| Mitglieder des Management Committee | Variable Vergütung für das Jahr 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in Euro) | Land | Ziel | Ist-Wert(b) | % von Ziel | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer ab 1. September 2016 | Frankreich | 483.333 | 478.500 (a) (c) | 99 % |
| Summe andere Mitglieder des Management Committee | 8.795.152 | 9.029.203 | 103 % |
| Mitglieder des Management Committee | Variable Vergütung für das Jahr 2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in Euro) | Land | Ziel | Ist-Wert(b) | % von Ziel | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer ab 1. September 2016 | Frankreich | 1.450.000 | 1.754.500 (a) (d) | 121 % |
| Summe andere Mitglieder des Management Committee | 5.032.997 | 6.128.763 | 122 % |
(a) Dieser Betrag umfasst den Anteil der variablen Vergütung in Bezug auf 2016 und 2017, der in Übereinstimmung mit dem unten beschriebenen Mechanismus zurückgestellt wurde. Der ausgezahlte Gesamtbetrag richtet sich nach Performance-Bedingungen und kann deshalb variieren.
(b) Betrag vor Abzug von 70 % der Sitzungsgelder.
(c) Es ist zu beachten, dass Thomas Buberl eine variable Vergütung in Höhe von 592.850 Euro in Bezug auf seine Mitarbeiterposition innerhalb der AXA Gruppe für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. August 2016 erhalten hat.
(d) Gemäß den Artikeln L.225-37-2 und L.225-100 des französischen Handelsgesetzbuches wird die Auszahlung der variablen Vergütung des Chief Executive Officer für 2017 bis zur Genehmigung durch die Hauptversammlung am 25. April 2018 zurückgehalten.
Jährliche zurückgestellte variable Vergütung
Das Board of Directors hat einen Mechanismus eingeführt, nach dem 30 % der variablen Vergütung von Führungskräften zwei Jahre lang zurückgestellt werden.
Gemäß diesem Mechanismus wird der zurückgestellte Betrag der variablen Vergütung des Chief Executive Officer für das Geschäftsjahr 2017 in zwei Tranchen, 2019 und 2020, ausgezahlt. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag hängt von der Kursentwicklung der AXA-Aktie während des Zeitraums der Zurückstellung ab und unterliegt einer Untergrenze von 80 % und einer Obergrenze von 120 % des zurückgestellten Betrags; es würde jedoch keine variable Vergütung ausgezahlt werden, falls (i) das operative Ergebnis der Gruppe im Geschäftsjahr unmittelbar vor dem Jahr der geplanten Auszahlung negativ ausfällt, oder (ii) im Falle einer Kündigung oder Entlassung aufgrund groben oder vorsätzlichen Fehlverhaltens vor dem Auszahlungstag (Clawback-Klausel).
Die zurückgestellte Komponente der variablen Vergütung unterliegt einem Clawback-Mechanismus, der - obschon in Frankreich nicht vorgeschrieben - die Weisungspolitik von AXA stärker mit aktuellen Praktiken, Gesetze und Verordnungen zur Vergütung von Führungskräften im Finanzdienstleistungssektor auf internationaler Ebene in Einklang bringen soll.
Ende Februar 2018 wurde die erste Tranche der variablen Vergütung von Thomas Buberl für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 84.604 Euro ausgezahlt.
Henri de Castries und Denis Duverne erhielten im Zusammenhang mit ihren früheren Amtszeiten als Chairman & CEO bzw. Deputy CEO (i) die zweite Tranche ihrer aufgeschobenen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 (d. h. einen Betrag von 395.716 Euro für Henri de Castries und 233.503 Euro für Denis Duverne) und (ii) die erste Tranche ihrer aufgeschobenen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2016 (d. h. 274.235 Euro für Henri de Castries und 169.209 Euro für Denis Duverne).
Diese Beträge widerspiegeln die Kursentwicklung der AXA-Aktie und wurden bei 98 % der für das Geschäftsjahr 2015 gewährten zurückgestellten variablen Vergütung bzw. bei 118 % in Bezug auf das Geschäftsjahr 2016 festgesetzt.
Bei den in vorliegendem Abschnitt 3.2 dargelegten Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge vor Steuern.
Jährliche Zuteilung von Long Term Incentives (LTI)
Jedes Jahr werden Führungskräften der Gruppe LTIs (Aktienoptionen und Performance Shares) zugeteilt.
Diese LTIs stellen einen wesentlichen Teil ihrer gesamten variablen Vergütung dar, um den Führungskräften der Gruppe einen Anreiz zur Schaffung langfristigen Mehrwerts zu geben. Die Anzahl der zugeteilten LTIs orientiert sich an der Marktpraxis, wobei sichergestellt werden soll, dass der Gesamtbetrag der variablen Vergütung von Führungskräften (der sich zum einen aus Barzahlungen, zum anderen aus LTIs zusammensetzt) zwischen dem Mittel und dem dritten Quartil der Referenzunternehmen des Marktes liegt. Das Compensation & Governance Committee und das Board of Directors stellen jedoch sicher, dass kein Missverhältnis zwischen den den Führungskräften zugeteilten und gemäß IFRS bewerteten Aktienoptionen und Performance Shares und der Summe der besagten Führungskräften gewährten Vergütung, Optionen und Aktien besteht.
Die LTIs unterliegen allesamt Performance-Bedingungen (Abschnitt 3.2. "Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz", Unterabschnitte "Aktienoptionen" sowie "Performance Shares und International Performance Shares".), eine Zuteilung oder ein Mindestvorteil für die Begünstigten sind daher nicht garantiert.
Das Board of Directors hat auf Empfehlung seines Compensation & Governance Committee entschieden, dass Denis Duverne als Chairman des Board of Directors während seiner Amtszeit keine Aktienoptionen, Performance Shares oder sonstige langfristige Anreize erhält.
Zusammenfassung der Mitgliedern des Management Committee gewährten Vergütung, Aktienoptionen und Performance Shares
| Mitglieder des Management Committee | Land | Jahr 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Euro) | Zu zahlende Vergütung für das Jahr | Wert der während des Jahres zugeteilten Optionen | Wert der während des Jahres zugeteilten Performance Shares | Wert der während des Jahres zugeteilten International Performance Shares | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer ab 1. September 2016 | Frankreich | 1.073.732 (a) | 117.899 (b) | - | 565.581 (b) |
| Summe andere Mitglieder des Management Committee | 15.256.758 | 553.510 | 572.647 | 2.082.671 |
| Mitglieder des Management Committee | Jahr 2016 | Jahr 2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Euro) | Summe | Zu zahlende Vergütung für das Jahr | Wert der während des Jahres zugeteilten Optionen | Wert der während des Jahres zugeteilten Performance Shares | Wert der während des Jahres zugeteilten International Performance Shares | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Thomas Buberl | 1.757.212 (c) | 3.293.916 (a) | 292.022 | 1.599.369 | - | 5.185.306 (d) |
| Summe andere Mitglieder des Management Committee | 18.465.586 | 10.308.268 | 720.239 | 1.817.463 | 2.061.639 | 14.907.609 |
(a) Dieser Betrag umfasst den Anteil der variablen Vergütung in Bezug auf 2016 oder 2017, der in Übereinstimmung in Abschnitt 3.2 "Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz", Unterabschnitt "Vergütung von leitenden Mandatsträgern", Absatz "Jährliche zurückgestellte variable Vergütung", beschriebenen Mechanismus zurückgestellt wurde. Der ausgezahlte Gesamtbetrag richtet sich nach Performance-Bedingungen und kann deshalb variieren.
(b) Die Optionen und Performance Shares wurden Thomas Buberl vor seiner Ernennung zum Chief Executive Officer von AXA zugeteilt.
(c) Dieser Betrag umfasst nicht die von Thomas Buberl in Bezug auf seine Mitarbeiterposition für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. August 2016 erhaltene Vergütung (d. h. 554.999 Euro Festvergütung und 592.850 Euro variable Vergütung).
(d) Dieser Betrag umfasst die Zahlung der variablen Vergütung des Chief Executive Officer für 2017, deren Auszahlung bis zur Genehmigung durch die Hauptversammlung am 25. April 2018 zurückgehalten wird.
An jedem Zuteilungstag wird der beizulegende Zeitwert von Aktienoptionen und Performance Shares gemäß IFRS ermittelt. Dabei handelt es sich um einen historischen Wert am Zuteilungstag, der für Bilanzierungszwecke, wie in Anhang 26.3.1 "Von der Gruppe ausgegebene aktienbasierte Vergütungsinstrumente" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" des Geschäftsberichts beschrieben, berechnet wird. Dieser Wert entspricht weder einem momentanen Marktwert noch einer aktuellen Bewertung dieser Optionen und Performance Shares oder den tatsächlichen Beträgen, die den Begünstigten möglicherweise ausbezahlt werden, wenn die Optionen ausgeübt oder die Performance Shares erworben werden.
Zum 6. Juni 2016 lag der beizulegende Zeitwert einer Option bei 1,67 Euro für Optionen mit Performance-Bedingungen und der beizulegende Zeitwert einer Performance Share bei 14,02 Euro.
Zum 21. Juni 2017 lag der beizulegende Zeitwert einer Option bei 1,66 Euro für Optionen mit Performance-Bedingungen und der beizulegende Zeitwert einer Performance Share bei 15,91 Euro.
Zusammenfassung der Vergütung der Mitglieder des Management Committee für das Geschäftsjahr 2017
| Jahr 2017 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mitglieder des Management Committee | Für das Jahr gezahlte Beträge | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Euro) | Land | Festvergütung | Variable Vergütung | Sondervergütung | Sitzungsgelder | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | Frankreich | 1.450.000 | 1.228.150 (a) (c) | - | 280.899 |
| Summe andere Mitglieder des Management Committee | 4.081.782 | 6.134.541 | - | 0 |
| Jahr 2017 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mitglieder des Management Committee | Während des Jahres gezahlte Beträge | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Euro) | Sachleistungen | Summe(b) | Festvergütung | Variable Vergütung (b) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Thomas Buberl | 4.044 | 2.767.565 | 1.450.000 | 226.770 |
| Summe andere Mitglieder des Management Committee | 91.945 | 10.308.268 | 4.081.782 | 6.502.984 |
| Jahr 2017 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mitglieder des Management Committee (in Euro) | Sondervergütung | Sitzungsgelder | Sachleistungen | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Thomas Buberl | - | 280.899 | 4.044 | 1.961.713 |
| Summe andere Mitglieder des Management Committee | - | 0 | 91.945 | 10.675.346 |
(a) Dieser Betrag umfasst nicht den Anteil der variablen Vergütung in Bezug auf 2017, der in Übereinstimmung mit dem auf Seite 111 in Abschnitt 3.2 "Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz", Unterabschnitt "Vergütung von leitenden Mandatsträgern", Absatz "Jährliche zurückgestellte variable Vergütung", beschriebenen Mechanismus zurückgestellt wurde.
(b) Die Sitzungsgelder werden zu max. 70 % von der variablen Vergütung abzogen.
(c) Gemäß den Artikeln L.225-37-2 und L.225-100 des französischen Handelsgesetzbuches wird die Auszahlung der variablen Vergütung des Chief Executive Officer für 2017 bis zur Genehmigung durch die Hauptversammlung am 25. April 2018 zurückgehalten.
Zusammenfassung der Vergütung der Mitglieder des Management Committee für das Geschäftsjahr 2016
| Jahr 2016 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mitglieder des Management Committee | Für das Jahr gezahlte Beträge | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Euro) | Land | Festvergütung | Variable Vergütung | Sondervergütung | Sitzungsgelder | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer ab 1. September 2016 | Frankreich | 483.333 (c) | 334.950 (a) (c) | - | 219.742 |
| Summe andere Mitglieder des Management Committee | 6.132.386 | 8.216.296 | - | 104.197 |
| Jahr 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mitglieder des Management Committee | Während des Jahres gezahlte Beträge | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Euro) | Sachleistungen | Summe(b) | Festvergütung | Variable Vergütung(b) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Thomas Buberl | 337 | 930.182 (c) | 483.333 | - |
| Summe andere Mitglieder des Management Committee | 92.417 | 14.499.819 | 6.132.386 | 9.771.811 |
| Jahr 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mitglieder des Management Committee (in Euro) | Sondervergütung | Sitzungsgelder | Sachleistungen | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Thomas Buberl | - | 219.742 | 337 | 703.412 |
| Summe andere Mitglieder des Management Committee | - | 104.197 | 92.417 | 16.100.811 |
(a) Dieser Betrag umfasst nicht den Anteil der variablen Vergütung in Bezug auf 2016, der in Übereinstimmung mit dem in Abschnitt 3.2 "Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz", Unterabschnitt "Vergütung von leitenden Mandatsträgern", Absatz "Jährliche zurückgestellte variable Vergütung, beschriebenen Mechanismus zurückgestellt wurde.
(b) Die Sitzungsgelder werden zu max. 70 % von der variablen Vergütung abzogen.
(c) Dieser Betrag umfasst nicht die an Thomas Buberl in Bezug auf seine Mitarbeiterposition für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. August 2016 gezahlte Vergütung (d. h. 554.999 Euro Festvergütung und 592.850 Euro variable Vergütung).
Die leitenden Mandatsträger erhalten keine Sitzungsgelder von AXA SA.
Die in obenstehenden Tabellen angegebenen Sitzungsgelder wurden für Ämter in Gesellschaften der AXA Gruppe gezahlt und werden zu max. 70 % (ihres Nettowerts) von der variablen Vergütung desselben Jahres in Übereinstimmung mit den für sämtliche Mitarbeiter, die Sitzungsgelder erhalten, geltenden Richtlinien der Gruppe abgezogen. Dieses Prinzip eines Abzugs von bis zu 70 % der gezahlten Sitzungsgelder soll das Fehlen von Beitragszahlungen (z. B. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rente) seitens des Begünstigten aufgrund des Rückgangs der Bruttovergütung ausgleichen.
Die einzigen Sachleistungen von Thomas Buberl, Henri de Castries und Denis Duverne sind ein Firmenwagen.
Sitzungsgelder
Sitzungsgelder
Während des Geschäftsjahres 2017 haben die Mitglieder des Board of Directors, mit Ausnahme der leitenden Mandatsträger, nur Sitzungsgelder als Vergütung von dem Unternehmen erhalten. Die Höhe der Sitzungsgelder für die einzelnen Mitglieder des BoD von AXA ist in der untenstehenden Tabelle angegeben.
| (Bruttobeträge in Euro) | 2018 gezahlte Sitzungsgelder für 2017 | 2017 gezahlte Sitzungsgelder für 2016 |
|---|---|---|
| Momentane Mitglieder des Board of Directors | ||
| Denis Duverne - Chairman des Board of Directors | 0 | 0 |
| Thomas Buberl - Chief Executive Officer | 0 | 0 |
| Jean-Pierre Clamadieu | 107.166,43 | 102.263,30 |
| Irene Dorner | 139.387,94 | 74.143,62 |
| Jean-Martin Folz | 219.387,94 | 152.388,30 |
| André François-Poncet | 120.248,57 | - |
| Angelien Kemna | 139.387,94 | 78.292,55 |
| Isabelle Kocher | 74.944,92 | 66.590,43 |
| Suet Fern Lee | 99.360,73 | 101.138,30 |
| Stefan Lippe | 218.753,75 | 206.138,30 |
| François Martineau | 84.437,94 | 70.739,36 |
| Ramon de Oliveira | 188.219,56 | 179.888,30 |
| Deanna Oppenheimer | 97.673,41 | 122.200,80 |
| Doina Palici-Chehab | 108.853,75 | 101.138,30 |
| Ehemalige Mitglieder des Board of Directors | ||
| Norbert Dentressangle - Vice-Chairman - Senior Independent Director | - | 224.888,30 |
| Paul Hermelin | 20.235,13 | 74.888,30 |
| Dominique Reiniche | 31.941,97 | 95.301,86 |
| Summe | 1.650.000,00 | 1.650.000,00 |
Kriterien der Zuteilung von Sitzungsgeldern
Der Gesamtbetrag der jährlichen Sitzungsgelder für die Mitglieder des Board of Directors wurde von der Hauptversammlung am 30. April 2015 auf 1.650.000 Euro festgesetzt.
Auf der Hauptversammlung am 25. April 2018 wird den Aktionären des Unternehmens vorgeschlagen, diesen Betrag auf 1.900.000 Euro € zu erhöhen, d. h. um 15 %. Diese Erhöhung wird schrittweise aufgeteilt, sodass der Betrag, der an jedes Mitglied des BoD gezahlt wird, in den nächsten Jahren trotz der Zunahme der Zahl der Mitglieder des BoD aufgrund der Ernennung von zwei Mitgliedern des BoD, die die Arbeitnehmer vertreten, stabil bleibt.
Das Unternehmen zahlt keine Sitzungsgelder an die leitenden Mandatsträger (d. h. Chairman des Board of Directors und Chief Executive Officer).
Der Gesamtbetrag der Sitzungsgelder wird von der Hauptversammlung in Übereinstimmung mit geltenden Rechtsvorschriften festgelegt und von dem Board of Directors gemäß seiner Geschäftsordnung an die einzelnen Mitglieder verteilt (in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex wird ein geringer Anteil der Gelder zu gleichen Teilen zwischen den Mitgliedern des Board of Directors als Festhonorar aufgeteilt):
-- ein von dem Board of Directors festgesetzter Betrag wird jährlich an den Senior Independent Director gezahlt (festgelegt auf 80.000 Euro)
-- 65 % des Restbetrages werden folgendermaßen verteilt: 40 % davon werden zu gleichen Teilen zwischen den Mitgliedern des BoD aufgeteilt und als Festhonorar gezahlt und 60 % davon werden gemäß der Anwesenheit bei Sitzungen verteilt;
-- die restlichen 35 % werden vom Board of Directors folgendermaßen zwischen den Ausschüssen des BoD aufgeteilt: 25 % an das Finance Committee, 25 % an das Compensation & Governance Committee und 50 % an das Audit Committee. Jeder Ausschuss teilt dann den erhaltenen Betrag folgendermaßen unter seinen Mitgliedern auf: 40 % davon werden zu gleichen Teilen zwischen den Mitgliedern aufgeteilt und als Festhonorar gezahlt und 60 % davon werden gemäß der Anwesenheit bei Sitzungen verteilt, wobei der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses jeweils ein doppeltes Honorar erhält.
Doina Palici-Chehab, Mitglied des Board of Directors als Vertreterin der Belegschaftsaktionäre der AXA Gruppe, erhielt 2017 eine Bruttovergütung in bar von 634.047 Euro([2]) in Zusammenhang mit ihrer Position als Chief Executive Officer von AXA Insurance Pte Ltd. (Singapur) und AXA China Region Insurance Company Limited (Hongkong). Diese Vergütung besteht aus einer Festvergütung von 440.755 Euro und einer variablen Vergütung von 220.600 Euro.
Suet Fern Lee und Ramon de Oliveira erhielten 2017 als Non-Executive Directors mehrerer Gesellschaften der Gruppe Sitzungsgelder in Höhe von EUR 11.231 bzw. USD 83.400 brutto.
Aktienoptionen
Seit 1989 teilt AXA seinen leitenden Mandatsträgern und Mitarbeitern in Frankreich und im Ausland Aktienoptionen zu. Zweck dieser Zuteilungen ist es, die Begünstigten an der Kursentwicklung der AXA-Aktie teilhaben zu lassen und sie langfristig zu guten Leistungen zu motivieren.
Aktienoptionen sind maximal für einen Zeitraum von 10 Jahren gültig. Sie werden zum Marktwert (ohne Abschlag) gewährt und werden in Tranchen ausübbar, im Allgemeinen zu je einem Drittel zwischen 3 und 5 Jahren nach dem Zuteilungstag.
Gemäß den Regelungen des Aktienoptionsplans verlieren Begünstigte, die die Gruppe verlassen, das Recht auf Ausübung ihrer Optionen.
Zuteilungsverfahren
Innerhalb der von der Hauptversammlung genehmigten Gesamtobergrenze stimmt das Board of Directors allen Aktienoptionsplänen vor ihrer Einführung zu. In den letzten Jahren wurde stets beschlossen, Kaufoptionen zu gewähren.
Jedes Jahr genehmigt das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee die Zuteilung eines globalen Pools an Optionen. Der jeder operativen Gesellschaft zugeteilte Pool an Optionen wird grundsätzlich auf Basis ihres jeweiligen Beitrags zum Finanzergebnis der Gruppe während des vorausgegangenen Geschäftsjahres und unter Berücksichtigung spezieller lokaler Anforderungen (Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt, Übereinstimmung mit lokalen Praktiken, spezifische regulatorische Rahmenbedingungen und Unterstützung der Entwicklung der Gruppe) bestimmt.
Aktienoptionen dienen dazu, die langfristigen Interessen von ranghohen Führungskräften der Gruppe über die Kursentwicklung der AXA-Aktie mit denen der Aktionäre in Einklang zu bringen.
Begünstigte und individuelle Zuteilungen werden bestimmt unter Berücksichtigung (i) der Bedeutung der Position innerhalb des Unternehmens, (ii) der Bedeutung der Person in der momentanen Position und ihr Zukunftspotenzial, (iii) der Nachhaltigkeit des individuellen Beitrags und (iv) den Besonderheiten von Vergütungsvereinbarungen aufgrund regulatorischer Rahmenbedingungen. Die Empfehlungen für individuelle Zuteilungen von Optionen werden von der Geschäftsleitung der operativen Gesellschaften und den Leitern der funktionellen Abteilungen der Gruppe abgegeben. Diese Empfehlungen werden von der Geschäftsleitung der Gruppe überprüft, um eine Einheitlichkeit auf globaler Ebene sicherzustellen. Über individuelle Zuteilungen von Optionen entscheidet dann das Board of Directors, wobei individuellen Zuteilungen an den Chief Executive Officer und andere Mitglieder des Management Committee ein Vorschlag des Compensation & Governance Committee vorangehen muss, der insbesondere sämtliche Vergütungselemente der Führungskraft sowie die von der Gruppe in Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Beratungsfirma im Bereich Vergütung durchgeführten Branchenstudien berücksichtigt. Des Weiteren hängt die Anzahl der den Vorsitzenden der Geschäftsleitung zugeteilten Optionen auch von der Erfüllungsquote in Bezug auf die von dem Board of Directors definierten Ziele ab.
Für gewöhnlich finden die jährlichen Zuteilungen in der ersten Jahreshälfte statt. 2017 fand die Optionszuteilung am 21. Juni 2017 statt. Der Ausübungspreis, der dem durchschnittlichen Schlusskurs der AXA-Aktie während der 20 Handelstage vor dem Zuteilungstag entspricht, wurde auf 23,92 Euro festgesetzt.
Das Board of Directors beschloss zudem, dass die Gesamtanzahl der Vorsitzenden der Geschäftsleitung des Unternehmens jährlich zugeteilten Optionen 10 % der Gesamtanzahl der während desselben Jahres zugeteilten Optionen nicht übersteigen darf, um eine übermäßige Konzentration der den leitenden Mandatsträgern zugeteilten Optionen zu verhindern.
2017 wurden 3.070.397 Zeichnungs- oder Kaufoptionen mit einem Ausübungspreis von 23,92 Euro 144 Mitarbeitern zugeteilt, was 0,13 % des zum 31. Dezember 2017 ausstehenden Aktienkapitals entspricht (die Verwässerung durch die mögliche künftige Ausübung dieser Optionen ist dabei nicht berücksichtigt).
Am 31. Dezember 2017 hielten ca. 4.700 Mitarbeiter der Gruppe insgesamt 23.114.171 ausstehende Optionen, was 0,95 % des Aktienkapitals des Unternehmens zu diesem Datum entspricht.
([1]) Die Barvergütung von Doina Palici-Chehab wurde in SGD und HKD ausgezahlt.
Performance-Bedingungen
Seit 2010 gelten für sämtliche den Mitgliedern des Management Committee zugeteilten Optionen bestimmte Performance-Bedingungen. Diese Performance-Bedingung gilt auch für die letzte Tranche einer jeden Optionszuteilung (d. h. das letzte Drittel der zugeteilten Optionen) für alle Begünstigten von Optionen.
Gemäß dieser Performance-Bedingung werden die Optionen nur dann vollständig ausübbar, wenn die AXA-Aktie mindestens genauso gut wie der Referenzindex des Versicherungssektors ([1]) über den gleichen Zeitraum abschneidet. Keine unter Vorbehalt einer solchen Performance-Bedingung zugeteilte Option kann ausgeübt werden, solange dieses Kriterium nicht erfüllt ist. Diese externe Performance-Bedingung verknüpft den Erwerb des Rechts zur Ausübung der Optionen an die Erfüllung eines vollständig objektiven und einsehbaren Performance-Ziels und ermöglicht die Bewertung der relativen Performance von AXA verglichen mit ihren wichtigsten europäischen Mitbewerbern über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.
Ist die Performance-Bedingung zum Verfallsdatum der Optionen nicht erfüllt, verfallen diese Optionen automatisch.
Darüber hinaus hat das Board of Directors entschieden, dass von 2017 an für alle zugeteilten Optionen eine neue Performance-Bedingung gilt, gemäß der es Begünstigten nicht möglich ist, ihre Aktienoptionen auszuüben, wenn die Gruppe einen Jahresfehlbetrag verbucht - und zwar über den gesamten Zeitraum, in dem dies der Fall ist.
([1]) SXIP-Index (StoxxInsurance Index): ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Index, der europäische Versicherungsunternehmen umfasst. Zum 31. Dezember 2017 umfasste dieser Index 33 Unternehmen dieses Sektors.
Übersicht über die Aktienoptionspläne
| Datum der Hauptversammlung | 20.04.2005 | 20.04.2005 | 20.04.2005 | 20.04.2005 | 20.04.2005 |
|---|---|---|---|---|---|
| Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) | 10.05.2007 | 10.05.2007 | 10.05.2007 | 24.09.2007 | 24.09.2007 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesamtanzahl an Begünstigten | 2.866 | 876 | 1.163 | 4 | 16 |
| Gesamtanzahl an Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von: | 6.818.804 | 1.815.676 | 1.312.233 | 10.681 | 12.587 |
| Führungskräfte: | |||||
| Thomas Buberl | - | - | - | - | - |
| Denis Duverne | 327.816 | - | - | - | - |
| Doina Palici-Chehab | 5.993 | - | - | - | - |
| Die 10 Mitarbeiter mit der größten Anzahl an Optionen (b) | 645.899 | 246.161 | 284.022 | - | 8.903 |
| Erster Tag der Ausübung | 10.05.2009 | 10.05.2009 | 10.05.2009 | 24.09.2009 | 24.09.2011 |
| Verfallsdatum der Option | 10.05.2017 | 10.05.2017 | 10.05.2017 | 24.09.2017 | 24.09.2017 |
| Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) | 32,95 | 33,78 | 33,78 | 29,72 | 29,72 |
| Ausübungszeitplan der Optionen | 33 % nach 2 Jahren | 33 % nach 2 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 33 % nach 2 Jahren | 100 % nach 4 Jahren |
| 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | |||
| 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | |||
| Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2017 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verfallene Optionen zum 31.12.2017 | 6.818.804 | 1.815.676 | 1.312.233 | 10.681 | 12.587 |
| Ausstehende Optionen zum 31.12.2017 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Datum der Hauptversammlung | 20.04.2005 | 20.04.2005 | 20.04.2005 | 20.04.2005 | 22.04.2008 |
|---|---|---|---|---|---|
| Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) | 19.11.2007 | 19.11.2007 | 01.04.2008 | 01.04.2008 | 19.05.2008 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesamtanzahl an Begünstigten | 2 | 6 | 4.339 | 1.027 | 2 |
| Gesamtanzahl an Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von: | 4.689 | 8.205 | 8.056.370 | 1.240.890 | 6.004 |
| Führungskräfte: | |||||
| Thomas Buberl | - | - | - | - | - |
| Denis Duverne | - | - | 319.621 | - | - |
| Doina Palici-Chehab | - | - | 4.149 | - | - |
| Die 10 Mitarbeiter mit der größten Anzahl an Optionen (b) | - | - | 592.194 | 265.967 | - |
| Erster Tag der Ausübung | 19.11.2009 | 19.11.2011 | 01.04.2010 | 01.04.2010 | 19.05.2010 |
| Verfallsdatum der Option | 19.11.2017 | 19.11.2017 | 01.04.2018 | 01.04.2018 | 19.05.2018 |
| Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) | 28,53 | 28,53 | 21,00 | 21,00 | 23,42 |
| Ausübungszeitplan der Optionen | 33 % nach 2 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 33 % nach 2 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 33 % nach 2 Jahren |
| 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | |||
| 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | |||
| Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2017 | 0 | 0 | 3.828.918 | 545.980 | 0 |
| Verfallene Optionen zum 31.12.2017 | 4.689 | 8.205 | 1.687.516 | 397.475 | 6.004 |
| Ausstehende Optionen zum 31.12.2017 | 0 | 0 | 2.539.936 | 297.435 | 0 |
(a) Die Anzahl der Optionen und die Ausübungspreise wurden gemäß geltendem Recht in Folge von Transaktionen mit der AXA-Aktie angepasst.
(b) "Mitarbeiter" mit Ausnahme von Führungskräften am Tag der Zuteilung.
Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
| Datum der Hauptversammlung | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 |
|---|---|---|---|---|---|
| Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) | 19.05.2008 | 22.09.2008 | 22.09.2008 | 24.11.2008 | 20.03.2009 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesamtanzahl an Begünstigten | 10 | 3 | 40 | 7 | 4.627 |
| Gesamtanzahl an Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von: | 12.360 | 19.127 | 46.929 | 19.047 | 4.870.844 |
| Führungskräfte: | |||||
| Thomas Buberl | - | - | - | - | - |
| Denis Duverne | - | - | - | - | - |
| Doina Palici-Chehab | - | - | - | - | 3.227 |
| Die 10 Mitarbeiter mit der größten Anzahl an Optionen (b) | 12.360 | - | 21.250 | - | 293.954 |
| Erster Tag der Ausübung | 19.05.2012 | 22.09.2010 | 22.09.2012 | 24.11.2012 | 20.03.2011 |
| Verfallsdatum der Option | 19.05.2018 | 22.09.2018 | 22.09.2018 | 24.11.2018 | 20.03.2019 |
| Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) | 23,42 | 21,19 | 21,19 | 13,89 | 9,76 |
| Ausübungszeitplan der Optionen | 100 % nach 4 Jahren | 33 % nach 2 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 33 % nach 2 Jahren |
| 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | ||||
| 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | ||||
| Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2017 | 0 | 0 | 4.715 | 16.117 | 3.137.464 |
| Verfallene Optionen zum 31.12.2017 | 12.360 | 19.127 | 32.282 | 2.930 | 840.555 |
| Ausstehende Optionen zum 31.12.2017 | 0 | 0 | 9.932 | 0 | 892.825 |
| Datum der Hauptversammlung | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 |
|---|---|---|---|---|---|
| Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) | 20.03.2009 | 02.04.2009 | 10.06.2009 | 10.06.2009 | 21.09.2009 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesamtanzahl an Begünstigten | 759 | 28 | 29 | 17 | 16 |
| Gesamtanzahl an Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von: | 407.692 | 114.324 | 22.291 | 2.137.462 | 53.237 |
| Führungskräfte: | |||||
| Thomas Buberl | - | - | - | - | - |
| Denis Duverne | - | - | - | 226.398 | - |
| Doina Palici-Chehab | - | - | - | - | - |
| Die 10 Mitarbeiter mit der größten Anzahl an Optionen (b) | 51.018 | 84.309 | 20.317 | 615.165 | 47.753 |
| Erster Tag der Ausübung | 20.03.2011 | 02.04.2011 | 10.06.2013 | 10.06.2011 | 21.09.2013 |
| Verfallsdatum der Option | 20.03.2019 | 02.04.2019 | 10.06.2019 | 10.06.2019 | 21.09.2019 |
| Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) | 9,76 | 9,76 | 13,03 | 15,47 | 15,88 |
| Ausübungszeitplan der Optionen | 100 % nach 4 Jahren | 33 % nach 2 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 33 % nach 2 Jahren | 100 % nach 4 Jahren |
| 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | ||||
| 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | ||||
| Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2017 | 179.156 | 55.252 | 2.589 | 1.521.287 | 38.424 |
| Verfallene Optionen zum 31.12.2017 | 129.733 | 49.766 | 16.813 | 253.569 | 12.619 |
| Ausstehende Optionen zum 31.12.2017 | 98.803 | 9.306 | 2.889 | 362.606 | 2.194 |
(a) Die Anzahl der Optionen und die Ausübungspreise wurden gemäß geltendem Recht in Folge von Transaktionen mit der AXA-Aktie angepasst.
(b) "Mitarbeiter" mit Ausnahme von Führungskräften am Tag der Zuteilung.
Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
| Datum der Hauptversammlung | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 |
|---|---|---|---|---|---|
| Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) | 08.12.2009 | 08.12.2009 | 19.03.2010 | 19.03.2010 | 18.08.2010 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesamtanzahl an Begünstigten | 2 | 13 | 5.062 | 476 | 3 |
| Gesamtanzahl an Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von: | 3.134 | 20.890 | 7.671.540 | 278.986 | 22.846 |
| Führungskräfte: | |||||
| Thomas Buberl | - | - | - | - | - |
| Denis Duverne | - | - | 264.000 | - | - |
| Doina Palici-Chehab | - | - | 3.850 | - | - |
| Die 10 Mitarbeiter mit der größten Anzahl an Optionen (b) | - | 18.280 | 742.217 | 75.035 | - |
| Erster Tag der Ausübung | 08.12.2011 | 08.12.2013 | 19.03.2012 | 19.03.2012 | 18.08.2012 |
| Verfallsdatum der Option | 08.12.2019 | 08.12.2019 | 19.03.2020 | 19.03.2020 | 18.08.2020 |
| Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) | 16,60 | 16,60 | 15,43 | 15,43 | 13,89 |
| Ausübungszeitplan der Optionen | 33 % nach 2 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 33 % nach 2 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 33 % nach 2 Jahren |
| 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | |||
| 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | |||
| Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2017 | 0 | 3.656 | 4.435.754 | 118.733 | 15.846 |
| Verfallene Optionen zum 31.12.2017 | 3.134 | 16.190 | 1.300.223 | 40.343 | 7.000 |
| Ausstehende Optionen zum 31.12.2017 | 0 | 1.044 | 1.935.563 | 119.910 | 0 |
| Datum der Hauptversammlung | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 |
|---|---|---|---|---|---|
| Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) | 18.08.2010 | 13.10.2010 | 13.10.2010 | 22.12.2010 | 18.03.2011 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesamtanzahl an Begünstigten | 5 | 1 | 17 | 8 | 6.372 |
| Gesamtanzahl an Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von: | 10.619 | 4.274 | 27.772 | 12.758 | 8.598.469 |
| Führungskräfte: | |||||
| Thomas Buberl | - | - | - | - | - |
| Denis Duverne | - | - | - | - | 247.500 |
| Doina Palici-Chehab | - | - | - | - | 8.750 |
| Die 10 Mitarbeiter mit der größten Anzahl an Optionen (b) | - | - | 21.364 | - | 980.684 |
| Erster Tag der Ausübung | 18.08.2014 | 13.10.2012 | 13.10.2014 | 22.12.2014 | 18.03.2013 |
| Verfallsdatum der Option | 18.08.2020 | 13.10.2020 | 13.10.2020 | 22.12.2020 | 18.03.2021 |
| Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) | 13,89 | 13,01 | 13,01 | 12,22 | 14,73 |
| Ausübungszeitplan der Optionen | 100 % nach 4 Jahren | 33 % nach 2 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 33 % nach 2 Jahren |
| 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | ||||
| 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | ||||
| Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2017 | 6.458 | 2.274 | 7.121 | 5.582 | 4.704.130 |
| Verfallene Optionen zum 31.12.2017 | 4.161 | 0 | 16.379 | 6.379 | 1.405.106 |
| Ausstehende Optionen zum 31.12.2017 | 0 | 2.000 | 4.272 | 797 | 2.489.233 |
(a) Die Anzahl der Optionen und die Ausübungspreise wurden gemäß geltendem Recht in Folge von Transaktionen mit der AXA-Aktie angepasst.
(b) "Mitarbeiter" mit Ausnahme von Führungskräften am Tag der Zuteilung.
Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
| Datum der Hauptversammlung | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 27.04.2011 | 27.04.2011 | 27.04.2011 |
|---|---|---|---|---|---|
| Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) | 18.03.2011 | 04.04.2011 | 16.03.2012 | 13.06.2012 | 22.03.2013 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesamtanzahl an Begünstigten | 423 | 170 | 467 | 1 | 162 |
| Gesamtanzahl an Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von: | 154.705 | 375.988 | 4.508.380 | 76.089 | 3.480.637 |
| Führungskräfte: | |||||
| Thomas Buberl | - | - | - | - | - |
| Denis Duverne | - | - | 192.000 | - | 169.000 |
| Doina Palici-Chehab | - | - | 7.500 | - | 14.000 |
| Die 10 Mitarbeiter mit der größten Anzahl an Optionen (b) | 21.412 | 183.500 | 693.745 | - | 789.382 |
| Erster Tag der Ausübung | 18.03.2015 | 04.04.2013 | 16.03.2014 | 13.06.2014 | 22.03.2015 |
| Verfallsdatum der Option | 18.03.2021 | 04.04.2021 | 16.03.2022 | 13.06.2022 | 22.03.2023 |
| Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) | 14,73 | 14,73 | 12,22 | 9,36 | 13,81 |
| Ausübungszeitplan der Optionen | 100 % nach 4 Jahren | 33 % nach 2 Jahren | 33 % nach 2 Jahren | 33 % nach 2 Jahren | 33 % nach 2 Jahren |
| 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | ||
| 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | ||
| Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2017 | 62.948 | 243.390 | 2.861.837 | 76.089 | 1.763.719 |
| Verfallene Optionen zum 31.12.2017 | 28.191 | 97.823 | 551.439 | 0 | 255.483 |
| Ausstehende Optionen zum 31.12.2017 | 63.566 | 34.775 | 1.095.104 | 0 | 1.461.435 |
| Datum der Hauptversammlung | 27.04.2011 | 23.04.2014 | 23.04.2014 | 26.04.2017 |
|---|---|---|---|---|
| Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) | 24.03.2014 | 19.06.2015 | 06.06.2016 | 21.06.2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesamtanzahl an Begünstigten | 158 | 148 | 158 | 144 |
| Gesamtanzahl an Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von: | 3.100.000 | 3.014.469 | 3.323.259 | 3.070.397 |
| Führungskräfte: | ||||
| Thomas Buberl | - | - | 70.598 (c) | 175.917 |
| Denis Duverne | 155.000 | 145.381 | 0 | 0 |
| Doina Palici-Chehab | 14.110 | 13.461 | 15.028 | 15.224 |
| Die 10 Mitarbeiter mit der größten Anzahl an Optionen (b) | 661.900 | 683.100 | 813.477 | 787.665 |
| Erster Tag der Ausübung | 24.03.2017 | 19.06.2018 | 06.06.2019 | 21.06.2020 |
| Verfallsdatum der Option | 24.03.2024 | 19.06.2025 | 06.06.2026 | 21.06.2027 |
| Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) | 18,68 | 22,90 | 21,52 | 23,92 |
| Ausübungszeitplan der Optionen | 33 % nach 3 Jahren | 33 % nach 3 Jahren | 33 % nach 3 Jahren | 33 % nach 3 Jahren |
| 66 % nach 4 Jahren | 66 % nach 4 Jahren | 66 % nach 4 Jahren | 66 % nach 4 Jahren | |
| 100 % nach 5 Jahren | 100 % nach 5 Jahren | 100 % nach 5 Jahren | 100 % nach 5 Jahren | |
| Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2017 | 313.684 | 0 | 0 | 0 |
| Verfallene Optionen zum 31.12.2017 | 208.140 | 107.000 | 172.813 | 15.942 |
| Ausstehende Optionen zum 31.12.2017 | 2.578.176 | 2.907.469 | 3.150.446 | 3.054.455 |
(a) Die Anzahl der Optionen und die Ausübungspreise wurden gemäß geltendem Recht in Folge von Transaktionen mit der AXA-Aktie angepasst.
(b) "Mitarbeiter" mit Ausnahme von Führungskräften am Tag der Zuteilung. zugeteilt.
(c) 2016 wurden Thomas Buberl vor seiner Ernennung zum Chief Executive Officer von AXA Optionen
Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
Führungskräften 2017 zugeteilte Aktienoptionen
| Führungskräfte | Planzeitpunkt | Art der Optionen | Wert der Optionen (in Euro) |
Anzahl der während des Jahres zugeteilten Optionen | |
|---|---|---|---|---|---|
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | 21.06.2017 | Zeichnung oder Kauf | 292.022 | 175.917 |
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | 21.06.2017 | Zeichnung oder Kauf | 0 | 0 |
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | 21.06.2017 | Zeichnung oder Kauf | 28.317 | 15.224 |
| Führungskräfte | % des Eigenkapitals | Ausübungspreis (in Euro) |
Ausübungszeitraum | Performance Bedingungen | |
|---|---|---|---|---|---|
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | 0,007 % | 23,92 | 21.06.2020-21.06.2027 | 100 % der Optionen: SXIP Index |
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | - | - | - | - |
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | 0,001 % | 23,92 | 21.06.2020-21.06.2027 | Letztes Drittel der Optionen: SXIP Index |
Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
Der beizulegende Zeitwert von Aktienoptionen wird gemäß IFRS ermittelt. Dabei handelt es sich um einen historischen Wert am Zuteilungstag, der für Bilanzierungszwecke, wie in Anhang 26.3.1 "Von der Gruppe ausgegebene aktienbasierte Vergütungsinstrumente" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" des Geschäftsberichts beschrieben, berechnet wird.
Dieser Wert entspricht weder einem momentanen Marktwert noch einer aktuellen Bewertung dieser Optionen oder den tatsächlichen Einkünften bei Ausübung der Optionen. Zum 21. Juni 2017 lag der beizulegende Zeitwert einer Option bei 1,96 Euro für Optionen ohne Performance-Bedingungen und bei 1,66 Euro für Optionen mit Performance-Bedingungen.
Gemäß dem Compliance and Ethics Guide der AXA Gruppe ist es sämtlichen Mitarbeitern (darunter auch Führungskräfte des Unternehmens) untersagt, Transaktionen zur Absicherung des Werts von aktienbasierten Vergütungsprämien (Aktienoptionen oder Performance Shares) durchzuführen, die ihnen im Rahmen eines von AXA oder einer ihrer Tochtergesellschaften verwalteten Plans oder Schemas zugeteilt wurden. Diese Beschränkung gilt ab dem Tag der Zuteilung bis zum dem Zeitpunkt, an dem der Begünstigte die der Prämie zugrundeliegenden Wertpapiere erhält, z. B. der Ausübung einer Aktienoption oder dem Wegfall von Einschränkungen für Performance Shares. Entsprechend den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex verpflichten sich die Vorsitzenden der Geschäftsleitung des Unternehmens formell, keine solchen Sicherungsgeschäfte durchzuführen.
Von Führungskräften gehaltene Aktienoptionen, die 2017 ausübbar wurden
| Führungskräfte | Planzeitpunkt | Art der Optionen | Anzahl der zugeteilten Optionen, die während des Jahres ausübbar wurden (a) | |
|---|---|---|---|---|
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | 22.03.2013 | Zeichnung oder Kauf | 17.332 |
| 24.03.2014 | Zeichnung oder Kauf | 16.267 | ||
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | 22.03.2013 | Zeichnung oder Kauf | 56.332 |
| 24.03.2014 | Zeichnung oder Kauf | 51.667 | ||
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | 22.03.2013 | Zeichnung oder Kauf | 4.666 |
| 24.03.2014 | Zeichnung oder Kauf | 4.704 |
| Führungskräfte | Ausübungspreis (in Euro) |
Verfallsdatum der Option | Performance-Bedingungen | |
|---|---|---|---|---|
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | 13,81 | 22.03.2023 | 100 % der Optionen: SXIP Index |
| 18,68 | 24.03.2024 | 100 % der Optionen: SXIP Index | ||
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | 13,81 | 22.03.2023 | 100 % der Optionen: SXIP Index |
| 18,68 | 24.03.2024 | 100 % der Optionen: SXIP Index | ||
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | 13,81 | 22.03.2023 | Letztes Drittel der Optionen: SXIP Index |
| 18,68 | 24.03.2024 | Letztes Drittel der Optionen: SXIP Index |
(a) Übertragene Optionen (gemäß dem entsprechenden Kalender), bei denen die Performance-Bedingungen während des Jahres erfüllt wurden oder keine Performance-Bedingungen gelten.
Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
Von Führungskräften 2017 ausgeübte Aktienoptionen
| AXA-Optionen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Führungskräfte | Tag der Zuteilung | Anzahl der während des Jahres ausgeübten Optionen | Ausübungspreis (in Euro) |
Tag der Ausübung | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | 22.03.2013-24.03.2014 | 17.33216.267 | 13,8118,68 | 20.12.201720.12.2017 |
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | 01.04.2008 | 213.082 | 21,00 | 04.08.2017 |
| 18.03.2011 | 7.246 | 14,73 | 21.12.2017 | ||
| 18.03.2011 | 2.205 | 14,73 | 29.12.2017 | ||
| 16.03.2012 | 57.760 | 12,22 | 20.12.2017 | ||
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | 01.04.2008 | 4.149 | 21,00 | 14.12.2017 |
| 20.03.2009 | 3.227 | 9,76 | 14.12.2017 | ||
| 19.03.2010 | 3.850 | 15,43 | 14.12.2017 | ||
| 18.03.2011 | 8.750 | 14,73 | 14.12.2017 | ||
| 16.03.2012 | 7.500 | 12,22 | 14.12.2017 | ||
| 22.03.2013 | 14.000 | 13,81 | 14.12.2017 | ||
| 24.03.2014 | 4.704 | 18,68 | 14.12.2017 |
| ADS AXA-Optionen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Führungskräfte | Tag der Zuteilung | Anzahl der während des Jahres ausgeübten Optionen | Ausübungspreis (in USD) |
Tag der Ausübung | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | - | - | - | - |
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | - | - | - | - |
| - | - | - | - | ||
| - | - | - | - | ||
| - | - | - | - | ||
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | - | - | - | - |
| - | - | - | - | ||
| - | - | - | - | ||
| - | - | - | - | ||
| - | - | - | - | ||
| - | - | - | - | ||
| - | - | - | - |
Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
Aktienoptionen, die den zehn Mitarbeitern (neben den Führungskräften) mit der höchsten Anzahl an erhaltenen Aktienoptionen 2017 zugeteilt wurden bzw. von dieser Gruppe 2016 ausgeübt wurden
| Anzahl der zugeteilten oder ausgeübten Optionen | Gewichteter Durchschnittspreis (in Euro) |
|
|---|---|---|
| Aktienoptionen, die während des Jahres den zehn nicht zu den geschäftsführenden Organen des Unternehmens oder Tochtergesellschaften der AXA Gruppe zählenden Mitarbeitern von AXA oder Tochtergesellschaften der AXA Gruppe mit der höchsten Anzahl an erhaltenen Aktien zugeteilt wurden (Gesamtanzahl) | 787.665 | 23,92 |
| Aktienoptionen von AXA oder Tochtergesellschaften der AXA Gruppe, die während des Jahres von den zehn nicht zu den geschäftsführenden Organen des Unternehmens oder Tochtergesellschaften der AXA Gruppe zählenden Mitarbeitern des Unternehmen oder Tochtergesellschaften der AXA Gruppe mit der höchsten Anzahl an ausgeübten Aktienoptionen ausgeübt wurden (Gesamtanzahl) | 1.686.620 | 17,29 |
Von Führungskräften gehaltene Aktienoptionen(zum 31. Dezember 2017 zugeteilte, jedoch nicht ausgeübte Optionen)
| Führungskräfte | Anzahl an Optionen zum 31. Dezember 2017 | ||
|---|---|---|---|
| AXA | ADS AXA | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | 329.320 | - |
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | 764.733 | - |
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | 53.119 | - |
Performance Shares und International Performance Shares
Performance Shares dienen dazu, die Leistungen der besten Talente und Mitarbeiter mit kritischen Fähigkeiten anzuerkennen und diese zu motivieren, indem ihre Interessen mit der allgemeinen Performance der AXA Gruppe, ihrer operativen Gesellschaften sowie der mittelfristigen Kursentwicklung der AXA-Aktie (3 bis 5 Jahre) in Einklang gebracht werden. Performance Shares führen aufgrund der Möglichkeit der Lieferung bestehender Aktien - von der bislang Gebrauch gemacht wurde - allgemein zu einer geringeren Verwässerung für die Aktionäre als Aktienoptionen.
Performance Shares werden für gewöhnlich Begünstigten mit Wohnsitz in Frankreich zugeteilt, während International Performance Shares für gewöhnlich Begünstigten mit Wohnsitz außerhalb von Frankreich zugeteilt werden.
Zuteilungsverfahren
Innerhalb der von den Aktionären genehmigten Gesamtobergrenze stimmt das Board of Directors allen Performance-Share-Plänen vor ihrer Einführung zu.
Jedes Jahr genehmigt das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee die Zuteilung eines globalen Pools an Performance Shares. Die jährlichen Zuteilungen von Performance Shares finden in der Regel gleichzeitig mit den Zuteilungen von Aktienoptionen statt.
Die Empfehlungen für Zuteilungen von Performance Shares werden vom Management jeder operativen Gesellschaft und den Leitern der funktionellen Abteilungen der Gruppe abgegeben. Diese Empfehlungen werden von der Geschäftsleitung überprüft, um Einheitlichkeit auf globaler Ebene und die Einhaltung der internen Gleichheitsgrundsätze der Gruppe sicherzustellen. Über individuelle Zuteilungen von Performance Shares entscheidet dann das Board of Directors, wobei individuellen Zuteilungen an den Chief Executive Officer und andere Mitglieder des Management Committee ein Vorschlag des Compensation & Governance Committee vorangehen muss, der sämtliche Vergütungselemente sowie die von der Gruppe in Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Beratungsfirma im Bereich Vergütung durchgeführten Studien berücksichtigt. Des Weiteren hängt die Zuteilung an Vorsitzende der Geschäftsleitung von AXA von der Erfüllungsquote der vorab vom Board of Directors definierten strategischen Zielen ab.
Das Board of Directors beschloss zudem, dass die Gesamtanzahl der Führungskräften des Unternehmens jährlich zugeteilten Performance Shares 10 % der Gesamtanzahl der während desselben Jahres zugeteilten Performance Shares nicht übersteigen darf, um eine übermäßige Konzentration der den leitenden Mandatsträgern zugeteilten Performance Shares zu verhindern.
Regelungen in Bezug auf Performance Shares und Performance-Bedingungen
Jeder Begünstigte erhält eine erste vorläufige Zuteilung von Performance Shares, anhand der die tatsächliche Anzahl an Aktien berechnet wird, die nach Ablauf eines 3-jährigen Performance-Zeitraums endgültig zugeteilt werden.
Während des Performance-Zeitraums unterliegen alle ursprünglich zugeteilten Performance Shares Performance-Bedingungen, ungeachtet des Status des Begünstigten. Diese Kriterien messen sowohl die finanzielle als auch die operationelle Performance der AXA Gruppe sowie die Performance der operativen Gesellschaft des Begünstigten gemäß vorab bestimmten Zielen.
Die Art dieser Kriterien sowie der damit verbundenen Ziele werden regelmäßig vom Board of Directors festgelegt und überprüft, in Abhängigkeit der Entwicklung der strategischen Ziel der Gruppe und nach Berücksichtigung von Marktpraktiken sowie regulatorischen Änderungen. So waren in den letzten Jahren die für diesen Zweck verwendeten Performance-Kriterien verknüpft mit (i) dem operativen Ergebnis und dem Jahresüberschuss bzw. bereinigtem Gewinn, um die Performance der operativen Gesellschaften zu messen, und (ii) dem Jahresüberschuss je Aktie oder dem bereinigten Ergebnis je Aktie, um die Performance der AXA Gruppe zu messen.
Die Erfüllungsquote der Performance-Kennzahlen ("Performance-Quote") wird zur Bestimmung der Anzahl an Aktien verwendet, die von den Begünstigten am Ende des Erwerbszeitraums endgültig erworben werden, sofern der Begünstigte weiter bei der AXA Gruppe angestellt ist. Die Anzahl an endgültig zugeteilten Performance Shares entspricht daher der Anzahl an ursprünglich zugeteilten Performance Shares multipliziert mit der Performance-Quote, die zwischen 0 % und 130 % liegen kann.
Bei jeder dieser Kennzahlen wird die Gesamtperformance in den Geschäftsjahren des Erwerbszeitraums mit der Gesamtperformance der entsprechenden Kennzahl über einen Referenzzeitraum gleicher Dauer vor der Zuteilung der Performance Shares verglichen.
Ab der Zuteilung 2016 erhält die Performance der operativen Gesellschaft eine Gewichtung von 50 % der Gesamtperformance, während die Performance der AXA Gruppe mit 40 % gewichtet wird. Bei Begünstigten in Funktionen der Gruppe (einschließlich Vorsitzenden der Geschäftsleitung von AXA) ist die berücksichtigte operative Gesellschaft die AXA Gruppe.
Des Weiteren wurden 2016 zwei neue relative Performance-Kriterien für die Berechnung der Gesamtperformance eingeführt:
-- ein Kriterium in Verbindung mit Corporate Social Responsibility - CSR (basierend auf dem Dow Jones Sustainability Index, "DJSI"), das zu 10 % in die gesamte Performance-Quote einfließt. Entsprechend wird der von AXA gemäß dem DJSI während des Erwerbszeitraums erzielte Durchschnitts-Score mit den Durchschnitts-Scores der anderen im DJSI enthaltenen Unternehmen über den gleichen Zeitraum verglichen. Folglich werden gemäß dieser Kennzahl
- keine Aktien zugeteilt, falls der Score von AXA unter dem 75. Perzentil liegt ([2]),
- 80 % der Aktien zugeteilt, falls der Score von AXA im 75. Perzentil liegt,
- 100 % der Aktien zugeteilt, falls der Score von AXA im 85. Perzentil liegt,
- maximal 130 % der Aktien zugeteilt, falls der Score von AXA im 95. Perzentil oder darüber liegt.
Innerhalb dieser Bandbreite wird die Anzahl an endgültig zugeteilten Aktien auf linearer Basis in Abhängigkeit der erzielten Performance berechnet.
-- ein finanzielles Kriterium der relativen Performance dient zum Vergleich des Anstiegs der Gesamtrendite der AXA-Aktie (Total Shareholder Return - "TSR") mit dem Anstieg der TSR des Referenzindex des Versicherungssektors (SXIP), um die gesamte Performance-Quote um maximal 5 Punkte nach oben oder unten zu korrigieren. Entsprechend führt eine Outperformance von AXA (150 % oder mehr) gegenüber dem SXIP-Index zu einer maximalen Erhöhung der gesamten Performance-Quote um 5 Punkte (vorbehaltlich der Obergrenze von 130 % der gesamten Performance-Quote) und eine Underperformance (75 % oder weniger) gegenüber dem SXIP-Index zu einer maximalen Herabstufung der gesamten Performance-Quote um 5 Punkte.
Innerhalb dieser Bandbreite wird die Anzahl an endgültig zugeteilten Aktien auf linearer Basis in Abhängigkeit der erzielten Performance berechnet.
Die gesamte Performance-Quote wird daher wie folgt berechnet: [10 % CSR (DJSI) + 40 % Performance der Gruppe (bereinigtes Ergebnis je Aktie) + 50 % Performance der operativen Gesellschaft [Durchschnitt (bereinigter Gewinn + operatives Ergebnis)] +/- 5 Punkte relative Performance (TSR) bis zu einer Obergrenze von 130 %.
Ab der Zuteilung 2017 ist das Performance-Ziel mit den finanziellen Zielen des Strategieprogramms "Ambition 2020" verknüpft.
Im Falle einer 100%igen Erreichung der Ziele des Strategieprogramms "Ambition 2020" ("Ziel") würde die Anzahl der zum Ende des Erwerbszeitraums endgültig zugeteilten Aktien der Anzahl der ursprünglich zugeteilten Performance Shares entsprechen.
Dementsprechend gilt für alle Begünstigten mit Ausnahme der Führungskräfte und der Mitglieder des Management Committee von AXA Folgendes: Falls die Performance:
-- geringer als 60 % der für die Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance ist, würde dem Begünstigten zum Ende des Erwerbszeitraums keine Aktie geliefert, folglich wird den Begünstigten keine Mindestzuteilung oder Mindestvorteil garantiert;
-- 80 % der erforderlichen Performance zur Erfüllung des Ziels entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 80 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen;
-- 100 % der erforderlichen Performance zur Erfüllung des Ziels entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 100 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen;
-- 130 % (oder mehr als 130 %) der erforderlichen Performance zur Erfüllung des Ziels entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 130 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen.
Für die Führungskräfte und die Mitglieder des Management Committee von AXA gilt Folgendes: Falls die Performance:
-- geringer als die durchschnittlichen kumulierten Ergebnisse der letzten drei Jahre unmittelbar vor dem Zuteilungsdatum entspricht, würde dem Begünstigten zum Ende des Erwerbszeitraums keine Aktie geliefert; ohne Wachstum würden folglich keine Aktien gewährt und keine potenzielle Underperformance belohnt;
-- 100 % der durchschnittlichen kumulierten Ergebnisse der letzten drei Jahre unmittelbar vor dem Zuteilungsdatum entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 50 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen;
-- 100 % der erforderlichen Performance zur Erfüllung des Ziels entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 100 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen;
-- 130 % (oder mehr als 130 %) der erforderlichen Performance zur Erfüllung des Ziels entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 130 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen.
Innerhalb der verschiedenen oben dargelegten Performance-Bandbreiten wird die Anzahl an endgültig Begünstigten zugeteilten Aktien auf linearer Basis berechnet.
Sollte darüber hinaus die AXA Gruppe während eines Geschäftsjahres des Erwerbszeitraums keine Dividende zahlen, würde die Anzahl an endgültig zugeteilten Aktien automatisch durch zwei geteilt.
([1]) Das Perzentil ist der Prozentsatz anderer im Index enthaltener Unternehmen, die ein niedrigeres Ergebnis erzielt haben.
Die Performance-Bedingungen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:
| Vorsitzende der Geschäftsleitung und Management Committee | Sonstige Begünstigte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Für 100 % der Aktien | Für 100 % der Aktien | |||||
| Performance | % zugeteilt | Performance | % zugeteilt | |||
| Performance der Gruppe (40 %) | Min. Grenze | 100 % des durchschnittlichen bereinigten Gewinns je Aktie (AEPS) der letzten drei Jahre unmittelbar vor dem Zuteilungsdatum | 50 % | Min. Grenze | 80 % der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance | 80 % |
| Bereinigter Gewinn je Aktie | ||||||
| Max. Grenze bei 130 % | ||||||
| Ziel | AEPS-Ziel | 100 % | Ziel | AEPS-Ziel | 100 % | |
| Outperformance | 130 % der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance | 130 % | Outperformance | 130 % der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance | 130 % |
| Vorsitzende der Geschäftsleitung und Management Committee | Sonstige Begünstigte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Für 100 % der Aktien | Für 100 % der Aktien | |||||
| Performance | % zugeteilt | Performance | % zugeteilt | |||
| Performance der operativen Gesellschaft (50 %) | Min. Grenze | 100 % des durchschnittlichen bereinigten Gewinns (AE) und des durchschnittlichen operativen Ergebnisses (UE) der letzten drei Jahre unmittelbar vor dem Zuteilungsdatum | 50 % | Min. Grenze | 80 % der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance | 80 % |
| Durchschnitt (bereinigter Gewinn + operatives Ergebnis) | ||||||
| Max. Grenze bei 130 % | ||||||
| Ziel | AE- + UE-Ziel | 100 % | Ziel | AE- + UE-Ziel | 100 % | |
| Outperformance | 130 % der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance | 130 % | Outperformance | 130 % der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance | 130 % |
| Für alle Begünstigten | |||
|---|---|---|---|
| Für 100 % der Aktien | |||
| Performance | % zugeteilt | ||
| CSR-Kriterium (10 %) | Min. Grenze | Score von AXA = 75. Perzentil | 80 % |
| Score von AXA ggü. DJSI | |||
| Max. Grenze bei 130 % | |||
| Ziel | Score von AXA = 85. Perzentil | 100 % | |
| Outperformance | Score von AXA >= 95. Perzentil | 130 % |
Berechnung des gesamten Performance-Quote = [40 % Performance der Gruppe + 50 % Performance der operativen Gesellschaft + 10 % CSR-Kriterium] +/- -5 Punkte gemäß dem Score von AXA ggü. einem Kriterium der relativen Performance (TSR)
Wird während eines Geschäftsjahres des Erwerbszeitraums keine Dividende gezahlt, wird die Performance-Quote durch zwei geteilt.
In jedem Fall wird die Gesamtanzahl der endgültig zugeteilten Aktien bei 130 % der ursprünglichen Zuteilung nach oben begrenzt
Hinsichtlich der Performance Shares gilt:
-- Die Zuteilung der Performance Shares erfolgt über einen Erwerbszeitraum von mindestens drei Jahren, um die Bewertung der Performance zu ermöglichen und so die endgültige Zuteilung der Aktien über einen längeren Zeitraum, d. h. mindestens drei Jahre, zu bestimmen.
-- Zum Ende des Erwerbszeitraums erworbene Aktien, sofern der Begünstigten noch bei der AXA Gruppe angestellt ist, dürfen über einen Zeitraum von zwei Jahren nicht veräußert werden (Haltefrist).
Hinsichtlich der International Performance Shares gilt:
-- Die International Performance Shares unterliegen einem dreijährigen Performance-Zeitraum gefolgt von einem Zeitraum von einem Jahr, in dem der Erwerb zurückgestellt ist. Die Zahlung erfolgt in Aktien. Ist diese Art der Zahlung aus rechtlichen, steuerlichen oder anderen Gründen nicht möglich, kann die Zahlung in bar erfolgen.
-- Die sich auf International Performance Shares beziehende Beträge werden jährlich als variable Kosten gebucht. Sie verwässern den Anteilsbesitz von Aktionären nicht, da keine neuen Aktien ausgegeben werden.
Übersicht über die Performance Shares-Pläne
International Performance Shares-Pläne
| Tag der Zuteilung (Board of Directors) | 22.03.2013 | 24.03.2014 | 19.06.2015 | 06.06.2016 | 21.06.2017 |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtanzahl an Begünstigten | 5.162 | 5.101 | 5.093 | 4.968 | 5.200 |
| Gesamtzahl der zugeteilten International Performance Shares | 6.958.447 | 5.795.117 | 5.737.538 | 6.324.271 | 5.759.830 |
| davon | |||||
| Führungskräften zugeteilt: | |||||
| Thomas Buberl | 31.200 | 29.200 | 28.727 | 40.341 (a) | - |
| Denis Duverne | - | - | - | - | - |
| Doina Palici-Chehab | 8.400 | 8.400 | 7.692 | 8.589 | 8.700 |
| Erwerbszeitpunkt der International Performance Shares | 22.03.2016 | 24.03.2017 (b) | 19.06.2019 | 06.06.2020 | 21.06.2021 |
| Anzahl der zum 31.12.2017 erworbenen International Performance Shares | 6.653.980 (c) | 2.644.621 | 7.863 (d) | 421 (e) | 4.528 (f) |
| Anzahl der annullierten International Performance Shares | 1.027.125 (g) | 1.174.391 | 775.427 | 646.231 | 158.104 |
| Saldo am 31.12.2017 | 0 | 2.546.698 | 4.956.063 | 5.676.956 | 5.598.243 |
(a) 2016 wurden Thomas Buberl vor seiner Ernennung zum Chief Executive Officer von AXA International Performance Shares zugeteilt.
(b) 50 % der Aktien wurden zum 24. März 2017, 50 % werden zum 24. März 2018 erworben.
(c) 479 Anteile des Plans vom 22. März 2013 wurden im Anschluss an den Erwerbszeitpunkt erworben.
(d) 7.863 Anteile des Plans vom 19. Juni 2015 wurden im Voraus erworben.
(e) 421 Anteile des Plans vom 6. Juni 2016 wurden im Voraus erworben.
(f) 4.528 Anteile des Plans vom 21. Juni 2017 wurden im Voraus erworben.
(g) 400 Anteile des Plans vom 22. März 2013 angepasst.
Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
Performance Shares-Pläne
| Datum der Hauptversammlung | 27.04.2011 | 27.04.2011 | 23.04.2014 | 27.04.2016 | 27.04.2016 |
|---|---|---|---|---|---|
| Tag der Zuteilung (Board of Directors) | 22.03.2013 | 24.03.2014 | 19.06.2015 | 06.06.2016 | 21.06.2017 |
| Gesamtanzahl an Begünstigten | 2.212 | 2.199 | 2.250 | 2.342 | 2.673 |
| Gesamtzahl der zugeteilten Performance Shares | 2.944.910 | 2.662.849 | 2.459.256 | 2.358.236 | 2.486.368 |
| davon | |||||
| Führungskräften zugeteilt: | |||||
| Thomas Buberl | - | - | - | - | 100.526 |
| Denis Duverne | 128.400 | 104.125 | 82.603 | 0 | 0 |
| Doina Palici-Chehab | - | - | - | - | - |
| Erwerbszeitpunkt der Aktien | 22.03.2015 | 24/03/2016 (a) | 19.06.2018 (b) | 06.06.2019 | 21.06.2020(c) |
| Ende der Haltefrist | 22.03.2017 | 24.03.2018 | 19.06.2020 (b) | 06.06.2021 | 21.06.2022 |
| Anzahl der erworbenen Aktien zum 31.12.2017 | 2.905.776 | 2.595.903 (a) | 5.187 (d) | 5.455 (d) | 0 |
| Anzahl der annullierten Performance Shares | 117.992 | 142.895 | 128.682 | 97.528 | 28.994 |
| Saldo am 31.12.2017 | 0 | 0 | 2.326.584 | 2.256.512 | 2.457.374 |
(a) 50 % der Aktien wurden zum 24. März 2016 erworben, die anderen 50 % zum 24. März 2017, mit Ausnahme von 100 % der Aktien für den Chairman & CEO und den Deputy CEO, die zum 24. März 2017 erworben werden.
(b) Ein Mitarbeiter hat gemäß den Regelungen des Plans den Übertragungskalender 4+0 gewählt (d. h. Erwerb zum 19. Juni 2019 ohne Haltefrist), da er seinen Wohnsitz in Frankreich während des Erwerbszeitraums aufgegeben hat.
(c) Ein Mitarbeiter hat gemäß den Regelungen des Plans den Übertragungskalender 4+0 gewählt (d. h. Erwerb zum 21. Juni 2021 ohne Haltefrist), da er seinen Wohnsitz in Frankreich während des Erwerbszeitraums aufgegeben hat.
(d) Im Voraus erworbene Aktien nach einem Todesfall.
Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
Führungskräften 2017 zugeteilte Performance Shares / International Performance Shares
| Führungskräfte | Planzeitpunkt | Art des Plans | Anzahl der zugeteilten Aktien | % des Eigenkapitals | |
|---|---|---|---|---|---|
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | 21.06.2017 | Performance Shares | 100.526 | 0,004 % |
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | 21.06.2017 | - | - | - |
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | 21.06.2017 | International Performance Shares | 8.700 | 0,000 % |
| Führungskräfte | Wert (in Euro) | Erwerbszeitpunkt | Ende der Haltefrist | Performance-Bedingungen |
|---|---|---|---|---|
| Thomas Buberl | 1.599.369 | 21.06.2020 | 21.06.2022 | bereinigtes Ergebnis je Aktie |
| bereinigter Gewinn | ||||
| operatives Ergebnis | ||||
| Denis Duverne | - | - | - | - |
| Doina Palici-Chehab | 134.154 | 21.06.2021 | 21.06.2021 | bereinigtes Ergebnis je Aktie |
| bereinigter Gewinn | ||||
| operatives Ergebnis |
Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
Der beizulegende Zeitwert der Performance Shares wird gemäß IFRS ermittelt. Er entspricht einem historischen Wert am Zuteilungstag, der für Bilanzierungszwecke, wie in Anhang 26.3.1 "Von der Gruppe ausgegebene aktienbasierte Vergütungsinstrumente" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" des Geschäftsberichts beschrieben, berechnet wird. Dieser Wert entspricht weder einem momentanen Marktwert noch einer aktuellen Bewertung dieser Performance Shares oder den tatsächlichen Einkünften bei Erwerb der Performance Shares.
Gemäß dem Compliance and Ethics Guide der AXA Gruppe ist es sämtlichen Mitarbeitern (darunter auch Vorsitzenden der Geschäftsleitung des Unternehmens) untersagt, Transaktionen zur Absicherung des Werts von aktienbasierten Vergütungsprämien (Aktienoptionen oder Performance Shares) durchzuführen, die ihnen im Rahmen eines von AXA oder einer ihrer Tochtergesellschaften verwalteten Plans oder Schemas zugeteilt wurden. Diese Beschränkung gilt ab dem Tag der Zuteilung bis zum dem Zeitpunkt, an dem der Begünstigte die der Prämie zugrundeliegenden Wertpapiere erhält, z. B. der Ausübung einer Aktienoption oder dem Wegfall von Einschränkungen für Performance Shares. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex verpflichten sich die Vorsitzenden der Geschäftsleitung des Unternehmens formell, keine Sicherungsgeschäfte durchzuführen.
Von Führungskräften 2017 erworbene Performance Shares / International Performance Shares
| Führungskräfte | Planzeitpunkt | Art des Plans | Anzahl der zugeteilten Aktien | |
|---|---|---|---|---|
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | 24.03.2014 | International Performance Shares | 14.600 |
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | 24.03.2014 | Performance Shares | 104.125 |
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | 24.03.2014 | International Performance Shares | 4.200 |
| Führungskräfte | Erwerbszeitpunkt | Während des Jahres erworbene Aktien | Performance-Quote über den Erwerbszeitraum | Ende der Haltefrist |
|---|---|---|---|---|
| Thomas Buberl | 24.03.2017 | 16.004 | 110 % (a) | 24.03.2017 |
| Denis Duverne | 24.03.2017 | 111.745 | 107 %(b) | 24.03.2019 |
| Doina Palici-Chehab | 24.03.2017 | 5.199 | 124 % (c) | 24.03.2017 |
(a) Die Performance-Quote von 110 % kommt wie folgt zustande: 1/3 x 111 % (Jahresüberschuss je Aktie) + 2/3 x 109 % (operatives Ergebnis und Jahresüberschuss, 50 % des Ergebnisses der Region NORCEE von 99 % und 50 % des Ergebnisses von Deutschland von 119 %).
(b) Die Performance-Quote von 107 % kommt wie folgt zustande: 1/3 x 109 % (Jahresüberschuss je Aktie) + 2/3 x 107 % (operatives Ergebnis und Jahresüberschuss).
(c) Die Performance-Quote von 124 % kommt wie folgt zustande: 1/3 x 111 % (Jahresüberschuss je Aktie) + 2/3 x 130 % (operatives Ergebnis und Jahresüberschuss).
Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
Performance Shares / International Performance Shares der einzelnen Führungskräfte, für die die Haltefrist 2017 abläuft
| Führungskräfte | Planzeitpunkt | Anzahl der Aktien, für die während des Jahres die Haltefrist ablief | Tag der Verfügbarkeit | |
|---|---|---|---|---|
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | 24.03.2014 | 16.004 | 24.03.2017 |
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | 22.03.2013 | 133.786 | 24.03.2017 |
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | 24.03.2014 | 5.199 | 24.03.2017 |
Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
Anteilsbesitzregelung für Führungskräfte der Gruppe
AXA hat eine für alle ranghohen Führungskräfte der Gruppe geltende Anteilsbesitzregelung eingeführt. Demnach ist jede Führungskraft verpflichtet, während der Dauer ihres Mandats eine Mindestanzahl an AXA-Aktien zu halten (das "Kriterium der Mindestbeteiligung"), die einem Vielfachen der jährlichen Festvergütung der entsprechenden Führungskraft für ihre Funktionen innerhalb der Gruppe entspricht:
-- Der Chief Executive Officer ist verpflichtet, Aktien im Wert seiner jährlichen Festvergütung multipliziert mit dem Faktor 3 zu halten;
-- Mitglieder des Management Committee sind verpflichtet, Aktien im Wert ihrer jährlichen Festvergütung multipliziert mit dem Faktor 2 zu halten;
-- Mitglieder der Partners Group sind verpflichtet, Aktien im Wert ihrer jährlichen Festvergütung multipliziert mit dem Faktor 1 zu halten;
Bei der Berechnung dieses Kriteriums der Mindestbeteiligung werden direkt oder indirekt über Investmentfonds oder ähnliche Vehikel gehaltene AXA-Aktien, AXA ADS oder Aktien von börsennotierten Tochtergesellschaften der Gruppe mitberücksichtigt.
Jede betroffene Führungskraft muss dieses Kriterium der Mindestbeteiligung innerhalb von 5 Jahren ab dem Tag ihrer ersten Ernennung erfüllen.
Gemäß den Artikeln L.225-197-1 und L.225-185 des Französischen Handelsgesetzbuchs haben der Aufsichtsrat und später das Board of Directors beschlossen, dass - solange der Chief Executive Officer sein Kriterium der Mindestbeteiligung nicht erfüllt hat - sämtliche ihm zugeteilten Aktienoptionen und Performance Shares folgenden Einschränkungen unterliegen:
-- Bei jeder Ausübung dieser zugeteilten Aktienoptionen muss der Chief Executive Officer weiterhin eine Anzahl an bei Ausübung erhaltenen Aktien als Namensaktien halten, deren Wert sich mindestens auf 25 % des bei Ausübung realisierten Vorsteuergewinns beläuft. Diese Aktien werden über seine gesamte Amtszeit als Chief Executive Officer gehalten.
-- Bei zugeteilten Performance Shares muss der Chief Executive Officer zu jedem Erwerbszeitpunkt von Performance Shares mindestens 25 % der während seiner gesamten Amtszeit als Chief Executive Officer erworbenen Performance Shares als Namensaktien halten.
Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn der Chief Executive Officer sein Kriterium der Mindestbeteiligung erfüllt.
Chief Executive Officer
Zum 31. Dezember 2017 hat der Chief Executive Officer ausgehend von dem Kurs der AXA-Aktie an diesem Datum (24,735 Euro) sein Kriterium der Mindestbeteiligung wie in obenstehendem Abschnitt "Anteilsbesitzregelung für Führungskräfte der Gruppe" beschrieben erfüllt.
| Beteiligungskriterium | ||||
|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | Anzahl an Jahren | Betrag | Stichtag | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Thomas Buberl | 1.450.000 Euro | 3 | 4.350.000 | 01.09.2021 |
| Anteilsbesitz am 31.12.2017 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Anzahl an Jahren | Betrag | AXA-Aktien | AXA SharePlan-Anteile | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Thomas Buberl | 3,4 | 4.883.035,29 Euro | 193.119 | 4.295 |
Mitglieder des Board of Directors
Nach bestem Wissen des Unternehmens und gemäß den ihm berichteten Informationen hielt jedes Mitglied des Board of Directors von AXA zum 31. Dezember 2017 die in untenstehender Tabelle angegebene Anzahl an AXA-Aktien oder AXA ADS.
| Aktienbesitz*am 31. Dezember 2017 | AXA-Aktien | ADS AXA |
|---|---|---|
| Denis Duverne - Chairman des Board of Directors | 1.445.562 | 18.734 |
| Thomas Buberl - Chief Executive Officer | 193.119 | - |
| Jean-Pierre Clamadieu | 9.000 | - |
| Irene Dorner | 5.700 (a) | - |
| Jean-Martin Folz | 11.084 | - |
| André François-Poncet | 5.342 (b) | - |
| Angelien Kemna | 5.850 | - |
| Isabelle Kocher | 5.960 | - |
| Suet Fern Lee | 8.000 | - |
| Stefan Lippe | 12.000 | - |
| François Martineau | 6.732 | - |
| Ramon de Oliveira | - | 11.300 |
| Deanna Oppenheimer | - | 9.800 |
| Doina Palici-Chehab | 6.740 | - |
* AXA-Aktien, die indirekt über Investmentfonds gehalten werden können, werden nicht berücksichtigt.
(a) Zum 16. Januar 2018.
(b) Zum 5. Januar 2018.
Von Mitgliedern des Board of Directors 2017 durchgeführte Transaktionen in Zusammenhang mit Wertpapieren des Unternehmens
Nach bestem Wissen des Unternehmens und gemäß den ihm berichteten Informationen haben verschiedene Mitglieder des Board of Directors 2017 folgende Angaben zu ihren Transaktionen in Zusammenhang mit Wertpapieren des Unternehmens offengelegt. Detaillierte Informationen zu all diesen Transaktionen sowie die individuellen in Übereinstimmung mit den Artikeln 223-22 und 223-25 der Allgemeinen Bestimmungen der AMF eingereichten Offenlegungen sind auf der Website des Unternehmens (www.axa.com) und auf der Website der AMF (www.amf-france.org) einsehbar.
| Optionen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Name | Verkauf von AXA-Aktien (Anzahl) |
Kauf von AXA ADS (Anzahl) |
Kauf von AXA-Aktien (Anzahl) |
Einbringung von AXA-Aktien in ein Familienunternehmen (Anzahl) |
Automatische Reinvestition von mit den im Rahmen des Unternehmenssparplans (PEE) gehaltenen Aktien verbundenen Dividenden in den PEE (Anzahl der Anteile) |
Verkauf von Kaufoptionen (Anzahl) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Thomas Buberl | 1.920 | |||||
| Irene Dorner | 2.000 | |||||
| 1.500 | ||||||
| Denis Duverne | 180.000 (a) | 10.182,34 | ||||
| 115.000 (a) | ||||||
| André François-Poncet | 2.080 | |||||
| 2.012 | ||||||
| Angelien Kemna | 5.850 | |||||
| Doina Palici-Chehab | 25.500 |
| Optionen | Zeichnung von Aktienoptionen | Zeichnung oder Verkauf von Aktienoptionen | Verkauf von Anteilen von Investmentfonds der AXA Gruppe mit Engagement in AXA-Aktien (Anzahl der Anteile) |
Übertragung von Anteilen von Investmentfonds der AXA Gruppe mit Engagement in AXA-Aktien an andere Investmentfonds der AXA Gruppe (Anzahl der Anteile) |
Für Mitarbeiter von AXA reserviertes neues Anteilskapital (SharePlan) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Name | Kauf von Verkaufsoptionen (Anzahl) |
Zeichnung von AXA ADS (Anzahl) |
AXA-Aktien (Anzahl) |
Zeichnung von Anteilen von Investmentfonds der AXA Gruppe mit Engagement in AXA-Aktien (Anzahl der Anteile) |
||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Thomas Buberl | 17.332 (b) | 22.904,08 | 27.166,02 | |||
| 16.267 (b) | ||||||
| Irene Dorner | ||||||
| Denis Duverne | 213.082 (a) | 35.357,28 (a) | 25.143,93 | |||
| 57.760 (a) (b) | ||||||
| 7.246 (a) (b) | ||||||
| 2.205 (a) (b) | ||||||
| André François-Poncet | ||||||
| Angelien Kemna | ||||||
| Doina Palici-Chehab | 4.704 | 377,32 | ||||
| 9.334 | ||||||
| 4.666 | ||||||
| 7.500 | ||||||
| 8.750 | ||||||
| 3.850 | ||||||
| 3.227 | ||||||
| 4.149 |
(a) Von einem unabhängigen Finanzintermediär im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats getätigte Transaktion.
(b) Gesperrte AXA-Aktien gemäß dem Unternehmenssparplan von AXA (Plan d'Épargne d'Entreprise du Groupe).
Gemäß dem Compliance and Ethics Guide der AXA Gruppe ist es leitenden Mandatsträgern und anderen Mitarbeitern des Unternehmens während bestimmter Zeiträume ("Blackout-Perioden") vor der Bekanntgabe der Geschäftsergebnisse untersagt, Wertpapiere von AXA zu kaufen oder zu veräußern. Diese Blackout-Perioden beginnen in der Regel 30 Tage vor Veröffentlichung der Jahres- oder Halbjahresergebnisse und ca. 15 Tage vor Veröffentlichung der vierteljährlichen Finanzberichte. Unter Umständen können diese Blackout-Perioden für andere Zeiträume festgelegt oder verlängert werden.
Zusagen gegenüber Vorsitzenden der Geschäftsleitung
Pensionszusagen
Denis Duverne als ehemaliger Deputy Chief Executive Officer des Unternehmens nahm wie alle anderen Managementmitglieder (Directeurs) von Einheiten der AXA Gruppe in Frankreich an einem leistungsorientierten gesetzlichen und kollektiven ergänzenden Vorsorgeplan teil unter der Bedingung, dass sie wie in Artikel L.137-11 des Französischen Sozialgesetzbuches (Code de la Sécurité Sociale) vorgesehen ihre berufliche Laufbahn innerhalb der AXA Gruppe beenden.
Denis Duverne, der von seiner Position als Deputy Chief Executive Officer am 31. August zurücktrat und zum 1. September 2016 zum Chairman des Board of Directors ernannt wurde, nahm seine Rentenansprüche gemäß dem leistungsorientierten kollektiven Vorsorgeplan zum 1. September 2016 in Anspruch. Denis Duverne hat jedoch beschlossen, die Leistungen in Höhe von 750.000 Euro pro Jahr vor Steuern und Sozialabgaben erst nach Beendigung seiner Amtszeit als Chairman des BoD in Anspruch zu nehmen, wobei keine Nachzahlung geleistet wird.
Der leistungsorientierte kollektive Vorsorgeplan wurde zum 31. Dezember 2016 für neue Teilnehmer geschlossen. Folglich wird kein künftiges Managementmitglied (Directeurs) oder künftiger Vorsitzender der Geschäftsleitung Leistungen aus diesem Plan erhalten.
Thomas Buberl, Chief Executive Officer von AXA, ist kein Begünstigter des oben beschriebenen leistungsorientierten kollektiven Vorsorgeplans.
Der Chief Executive Officer des Unternehmens, Thomas Buberl, nimmt wie alle anderen Mitarbeiter von Einheiten der AXA Gruppe in Frankreich an einem leistungsorientierten gesetzlichen und kollektiven ergänzenden Vorsorgeplan teil (Gruppenversicherungsvertrag (contrat d'assurance de groupe) wie in Artikel L.141-1 des Französisches Versicherungsgesetzbuchs (Code des assurances français) definiert). Der AXA-Pensionsfonds wurde 2011 geschaffen und begünstigt die Mitarbeiter von Einheiten der AXA Gruppe in Frankreich, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags vom 18. Dezember 2009 fallen. Der Beitragssatz des einzelnen Arbeitgebers beträgt 0,75 % der gesamten Bruttovergütung, für die keine Obergrenze Anwendung findet (die Beitragsgrundlage ist die gleiche wie bei Beiträgen des allgemeinen Sozialversicherungssystems). Beiträge unterliegen Sozialabgaben in Höhe von 8 % (7,5 % für CSG und 0,5 % für CRDS).
Retirement Performance Shares
Seit Dezember 2016 unterhält AXA einen Retirement Performance Shares-Plan zugunsten aller übrigen Managementmitglieder (Directeurs) der Einheiten der AXA Gruppe in Frankreich, an dem auch der Chief Executive Officer von AXA, Thomas Buberl, teilnimmt.
Dadurch erwerben Begünstigte bis zum Renteneintritt übertragbare Pensionsansprüche in Übereinstimmung mit Richtlinie 2014/50/UE des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen.
Für diese Performance Shares gilt (i) ein Erwerbszeitraum von drei Jahren; (ii) eine Haltefrist von zwei Jahren im Anschluss an den Erwerbszeitraum und (iii) die Verpflichtung, die Aktien bis zum Renteneintritt zu halten, wobei die Begünstigten alle oder einen Teil ihrer Aktien zu Diversifizierungszwecken (nach dem dreijährigen Erwerbszeitraum und der zweijährigen Haltefrist) verkaufen können, sofern der Verkaufserlös in einen langfristigen Rentensparplan des Begünstigten reinvestiert wird.
Der endgültige Erwerb dieser Aktien unterliegt folgenden Bedingungen: (i) der Zugehörigkeit des Begünstigten zur Gruppe am 31. Dezember des Jahres, in dem über die Zuteilung entschieden wird und (ii) der Erfüllung einer Performance-Bedingung in Bezug auf die durchschnittliche Solvency II-Quote der AXA Gruppe, die während des Erwerbszeitraums berechnet wurde und für die verschiedene Performance-Niveaus gelten: Um 100 % der ursprünglich zugeteilten Performance Shares zu erwerben, muss die durchschnittliche Solvency II-Quote der AXA Gruppe während des Erwerbszeitraums größer oder gleich 170 % sein. Beträgt die Durchschnittsquote jedoch 150 % werden nur die Hälfte der ursprünglich zugeteilten Aktien erworben. Innerhalb dieser Performance-Bandbreite wird die Anzahl an endgültig zugeteilten Aktien auf linearer Basis in Abhängigkeit der erzielten Performance berechnet.
Beträgt die Durchschnittsquote weniger als 150 % werden keine Aktien erworben. Es wird keine Mindestanzahl an Aktien garantiert.
Zahlt das Unternehmen in einem Jahr des Erwerbszeitraums keine Dividenden aus, so werden keine Aktien erworben.
Das Board of Directors des Unternehmens beschloss zudem, dass den Vorsitzenden der Geschäftsleitung von AXA während eines Geschäftsjahres nicht mehr als 10 % der insgesamt zugeteilten Aktien zugeteilt werden dürfen, um eine übermäßige Konzentration der den leitenden Mandatsträgern zugeteilten Performance Shares zu verhindern.
Auf der Sitzung des Board of Directors des Unternehmens am 14. Dezember 2017 genehmigte das Board of Directors die Zuteilung von Retirement Performance Shares. So wurden 601.444 Retirement Performance Shares 522 Führungskräften zugeteilt, was 0,02 % des ausstehenden Aktienkapitals am Tag der Zuteilung entspricht. Davon wurden 11.376 Retirement Performance Shares dem Chief Executive Officer von AXA zugeteilt, was weniger als 2 % der gesamten Zuteilung entspricht.
Für sämtliche zugeteilten Retirement Performance Shares gelten die oben beschriebenen Performance-Bedingungen, die über einen Dreijahreszeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2019 berechnet werden.
Kündigungsbestimmungen
| Vorsitzende der Geschäftsleitung | Arbeitsvertrag | Ergänzender Vorsorgeplan | ||
|---|---|---|---|---|
| Ja | Nein | Ja | Nein | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Thomas Buberl | - | X | X (b) | - |
| Chief Executive Officer | ||||
| Beginn des derzeitigen Mandats: 01.09.2016 | ||||
| Amtszeit: bis 2018 (a) | ||||
| Denis Duverne | - | X | X (c) | - |
| Chairman des Board of Directors | ||||
| Beginn des derzeitigen Mandats: 01.09.2016 | ||||
| Amtszeit: bis 2018 (a) |
| Vorsitzende der Geschäftsleitung | Entschädigungen oder Leistungen, die bei Niederlegung der Funktion fällig werden oder fällig werden könnten | Entschädigungen aufgrund von Wettbewerbsverbotsklauseln | ||
|---|---|---|---|---|
| Ja | Nein | Ja | Nein | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Thomas Buberl | X | - | - | X |
| Chief Executive Officer | ||||
| Beginn des derzeitigen Mandats: 01.09.2016 | ||||
| Amtszeit: bis 2018 (a) | ||||
| Denis Duverne | - | X | - | X |
| Chairman des Board of Directors | ||||
| Beginn des derzeitigen Mandats: 01.09.2016 | ||||
| Amtszeit: bis 2018 (a) |
(a) Das Board of Directors von AXA hat auf Empfehlung des Compensation and Governance Committee einstimmig beschlossen, den Aktionären auf der Hauptversammlung am 25. April 2018 die Erneuerung der Mandate von Denis Duverne und Thomas Buberl als Mitglieder des BoD für einen Zeitraum von 4 Jahren vorzuschlagen.
(b) Thomas Buberl ist ein Begünstigter der Retirement Performance Shares-Pläne.
(c) Denis Duverne hat beschlossen, die ihm gemäß dem leistungsorientierten kollektiven Vorsorgeplan zustehenden Leistungen erst nach Beendigung seiner Amtszeit als Chairman des BoD in Anspruch zu nehmen, wobei keine Nachzahlung geleistet wird.
In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex hat Thomas Buberl entschieden, auf die Fortsetzung seines Arbeitsvertrages mit seiner Ernennung zum Chief Executive Officer zu verzichten.
In Zusammenhang mit dieser Entscheidung führte das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee eine Prüfung der Konsequenzen dieses Verzichts durch, darunter auch in Hinblick auf den Fortbestand der Sozialleistungen (Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung usw.), auf die Thomas Buberl als Angestellter Anspruch hatte. Das Board of Directors hatte Bedenken, dass die Entscheidung von Thomas Buberl, auf die Fortführung seines Arbeitsvertrages in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex zu verzichten, den Fortbestand seiner bereits erworbenen und künftigen Ansprüche auf Sozialleistungen gefährden würde.
Infolgedessen traf der Aufsichtsrat am 2. August 2016 folgende Entscheidungen:
-- Das Board of Directors beschloss, dass Thomas Buberl nach der Beendigung seines Arbeitsvertrages weiterhin Sozialleistungen (Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung usw.) zu den gleichen Bedingungen wie alle anderen hochrangigen Führungskräfte der AXA Gruppe in Frankreich erhält.
-- Das Board of Directors genehmigte eine Vertragsabfindung für Thomas Buberl, die als Ausgleich für die Leistungen, auf die er gemäß dem Tarifvertrag aus dem Jahr 1993 für Führungskräfte aus dem Versicherungssektor Anspruch gehabt hätte, gezahlt wird. Diese Abfindungszahlung ist jedoch in Übereinstimmung mit den AFEP-MEDEF-Empfehlungen an Performance-Bedingungen gebunden. Eine Abfindung würde, außer bei grobem oder vorsätzlichem Fehlverhalten, nur im Falle einer Abberufung oder einer ausbleibenden Verlängerung seines Mandats nach Entscheidung des Board of Directors fällig werden. Die Zahlung der Abfindung würde folgenden drei von dem Board of Directors während seiner Sitzung am 2. August 2016 festgelegten Performance-Bedingungen unterliegen: (1) Erreichung der in Bezug auf die variable Vergütung des Begünstigten festgelegten Ziele in mindestens 2 der letzten 3 vorangegangenen Geschäftsjahre bzw. Zahlung von mindestens 60 % seiner variablen Zielvergütung, (2) Kursentwicklung der AXA-Aktie in Einklang mit dem Referenzindex des Versicherungssektors (SXIP) (in Prozent) über einen Zeitraum von 3 Jahren vor dem Ende seiner Amtszeit und (3) einer durchschnittlichen bereinigten ROE der Gruppe in den 3 vorangegangenen Jahren von mindestens 5 %.
Der Betrag der dem Begünstigten zu zahlenden Abfindung würde in Einklang mit der Erfüllungsquote gegenüber diesen Performance-Bedingungen angepasst: 100 % der Abfindung wird gezahlt, wenn mindestens zwei der drei Performance-Bedingungen erfüllt sind; 40 % der Abfindung wird gezahlt, wenn nur eine Performance-Bedingung erfüllt ist; und keine Abfindung wird gezahlt, wenn keine der Performance-Bedingungen erfüllt ist. Unbeschadet des Vorstehenden reduziert sich der Abfindungsbetrag bei Erfüllung von nur zwei der drei Performance-Bedingungen um 50 %, falls Performance-Bedingung (1) nicht erfüllt ist oder das Gruppenergebnis von AXA im vorangegangenen Geschäftsjahr negativ ausfällt.
Keine Abfindung wird gezahlt, wenn der Begünstigte Anspruch auf einen Pensionsplan innerhalb der auf seine Vertragsbeendigung folgenden sechs Monate hat.
Der anfängliche Abfindungsbetrag entspricht 12 Monaten der durchschnittlichen Vergütung (fix und variabel), die während des 24-monatigen Zeitraums vor der Vertragsbeendigung gezahlt wurde. Für jedes neu dazukommende Beschäftigungsjahr wird dann ein Monat zu dem anfänglichen Abfindungsbetrag hinzugerechnet, bis zu einem Maximum von 24 Monaten.
Diese Zusagen wurden von der Hauptversammlung von AXA am 26. April 2017 genehmigt. Sie traten mit dem wirksamen Verzicht von Thomas Buberl auf seinen Arbeitsvertrag am 1. September 2016 in Kraft und werden für die Dauer seines Mandats und im Rahmen etwaiger erneuter Mandate fortgeführt.
Nachdem das Board of Directors von AXA einstimmig beschlossen hat, den Aktionären die Erneuerung des Mandats von Thomas Buberl als Mitglied des BoD auf der nächsten Hauptversammlung vorzuschlagen, werden diese Zusagen gemäß Artikel L.225-42-1 des französischen Handelsgesetzbuches erneut der Hauptversammlung von AXA am 25. April 2018 zur Genehmigung vorgelegt.
Bericht des Board of Directors zu der Vergütungspolitik für die leitenden Mandatsträger des Unternehmens
(Ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung am 25. April 2018)
Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit Artikel L.225-37-2 des Französischen Handelsgesetzbuchs erstellt und legt die Grundsätze und Kriterien für die Bestimmung, Verteilung und Zuteilung aller Vergütungselemente der leitenden Mandatsträger des Unternehmens fest, wie vom Board of Directors während seiner Sitzung vom 21. Februar 2018 auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee genehmigt.
Das Compensation & Governance Committee, dessen Aufgabe und Zusammensetzung in Abschnitt 3.1 dieses Geschäftsberichts 2017 detailliert dargelegt ist, ist unter anderem für die Formulierung von Vorschlägen gegenüber dem Board of Directors in Hinblick auf die Grundsätze und Richtlinien des Unternehmens bei der Vergütung von leitenden Mandatsträgern zuständig.
Das Compensation & Governance Committee besteht ausschließlich aus unabhängigen Mitgliedern, die sich häufig mit der Geschäftsleitung der Gruppe und internen Abteilungen des Unternehmens wie Group Human Resources und Group Legal austauschen. Der Ausschuss ist zudem befugt, spezifische Überprüfungen durchzuführen oder externe Fachleute damit zu beauftragen, wenn dies als zweckdienlich erachtet wird. Diese Überprüfungen ermöglichen es dem Ausschuss beim Vergleich der variablen Vergütungspraxis von AXA mit Marktpraktiken auf Expertenmeinungen und unabhängigen Ergebnissen zurückzugreifen.
Vergütungspolitik für den Chief Executive Officer
Leitlinien der Vergütungspolitik von AXA
Die Vergütungspolitik soll der Unterstützung der langfristigen Geschäftsstrategie der Gruppe dienen und die Interessen ihrer Geschäftsleitung mit denen des Unternehmens sowie seiner Aktionäre und sämtlichen sonstigen Stakeholder in Einklang bringen, indem (i) kurz-, mittel- und langfristig eine klare Verbindung zwischen Performance und Vergütung geschaffen wird, (ii) sichergestellt wird, dass die Gruppe wettbewerbsfähige Vergütung entsprechend den unterschiedlichen Märkten, in denen sie tätig ist, anbieten kann und dabei potenzielle Interessenkonflikte, die zum Eingehen unangemessener Risiken eines kurzfristigen finanziellen Vorteils willen führen können, vermeiden kann und (iii) die Übereinstimmung der Praktiken des Unternehmens mit allen geltenden Vorschriften gewährleistet wird.
Die Vergütungspolitik von AXA soll unter anderem:
-- Personal mit einzigartigen Fähigkeiten und die besten Talente anziehen, weiterentwickeln und motivieren;
-- Anreize für eine bessere Performance schaffen;
-- die Vergütungshöhe mit den Ergebnissen des Unternehmens in Einklang bringen.
Struktur und Kriterien für die Bestimmung der Vergütung des Chief Executive Officer
AXA wendet im Zusammenhang mit der Vergütungspolitik für den Chief Executive Officer einen Ansatz der leistungsbasierten Vergütung an, der (i) die Erfüllung von vorab definierten, ambitionierten finanziellen und betrieblichen Zielen in Einklang mit der Strategie der Gruppe voraussetzt, (ii) eine langfristige nachhaltige Performance bei gleichzeitiger Einführung von Maßnahmen zur Risikobereinigung bei Performance-Kennzahlen fördert und (iii) die tatsächliche Höhe der individuellen Vergütung auf der Basis von finanziellen Ergebnissen und nachgewiesener Führungskompetenz bestimmt.
Daher stellt der Risiken unterliegende Anteil der Gesamtvergütung des Chief Executive Officer (variable Vergütung und aktienbasierte Vergütung) eine wesentliche Komponente seiner Vergütungsstruktur dar. Dadurch soll seine Vergütung enger mit der betrieblichen Strategie der Gruppe und den Interessen der Aktionäre in Einklang gebracht werden.
Die unterschiedlichen Komponenten der Gesamtvergütung des Chief Executive Officer sind im Folgenden detailliert dargelegt:
Jährliche Festvergütung des Chief Executive Officer
Die Bestimmung der Höhe der Festvergütung des Chief Executive Officer erfolgt auf Grundlage einer detaillierten Analyse der Marktpraxis sowie geltenden nationalen und internationalen Regelungen. Dabei werden auch zahlreiche andere Faktoren wie Erfahrung, Fachkompetenz, die Wichtigkeit und Einzigartigkeit solcher Fähigkeiten sowie die Gleichheitsgrundsätze der Gruppe oder die historische Vergütung der Person berücksichtigt.
Das Board of Directors entschied auf der Grundlage einer Studie einer externen Beratungsfirma (Willis Towers Watson) zu Vergütungspraktiken von ähnlichen Positionen einer Auswahl von Unternehmen des CAC 40 sowie der wichtigsten europäischen Unternehmen im Finanzsektor (Versicherungen, Banken) und auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee, die Höhe der jährlichen Festvergütung für den Chief Executive Officer für 2018 bei 1,45 Mio. Euro zu belassen.
Jährliche variable Vergütung des Chief Executive Officer
Die variable Vergütung des Chief Executive Officer unterliegt in ihrer Gesamtheit ambitionierten Performance-Bedingungen und ist eng mit der Strategie der Gruppe verknüpft. Es wird keine Mindestzahlung für den Chief Executive Officer garantiert.
Bei der Bestimmung der jährlichen variablen Zielvergütung des Chief Executive Officer hat das Board of Directors auf die Ausgewogenheit zwischen dem festen und dem variablen Anteil seiner Barvergütung Wert gelegt.
So entschloss sich das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee und im Anschluss an einen Vergleich mit nationalen, europäischen und Branchenpraktiken, die jährliche variable Zielvergütung des Chief Executive Officer für 2018 bei 1,45 Mio. Euro zu belassen, d. h. 100 % des Betrages seiner jährlichen Festvergütung.
Die tatsächliche variable Gesamtvergütung des Chief Executive Officer darf 150 % seiner variablen Zielvergütung nicht überschreiten, d. h. 150 % des Betrages seiner jährlichen Festvergütung.
Die Beurteilung der individuellen Performance des Chief Executive Officer im Geschäftsjahr 2018 erfolgt auf Basis folgender zwei Komponenten:
-- die Performance der Gruppe, basierend auf dem operativen Ergebnis je Aktie, der Eigenkapitalrendite (adjusted Return on Equity, ROE), dem Bruttoumsatz in den Segmenten Commercial Property & Casualty und Protection & Health sowie dem Net Promoter Score (Customer-Recommendation-Index). Die relative Gewichtung dieser Kennzahlen beträgt in Reihenfolge ihrer Erwähnung 55 %,15 %, 15 % und 15 %. Die für die Bewertung der Performance der Gruppe ausgewählten Kennzahlen entsprechen intern und extern bekanntgegebenen Zielen hinsichtlich Wachstum, Rentabilität, Kapitalmanagement, betriebliche Effizienz und Kundennähe. Daher umfassen direkt mit den strategischen Zielen der Gruppe verbundene Kennzahlen sowohl finanzielle als auch betriebliche Kriterien und hängen von der Erfüllung eines vordefinierten Finanzplans oder einem vordefinierten Zielbetrag ab;
-- individuelle Performance, beurteilt auf Basis verschiedener Kennzahlen sowie qualitativer und quantifizierbarer Ziele, die das Board of Directors anhand einer zu Beginn des entsprechenden Jahres erstellten Aufgabenbeschreibung festlegt, sowie auf Basis nachgewiesener Führungskompetenz des Chief Executive Officer. Die Aufgabenbeschreibung enthält detaillierte Ziele hinsichtlich der Fortschritte der Gruppe bei der Weiterentwicklung ihres strategischen Plans sowie andere Performance-Kennzahlen und -Ziele, die zur Beurteilung der Erfüllungsquote von globalen strategischen Initiativen oder in Bezug auf bestimmte Regionen dienen, und die Fortschritte bei bestimmten Investitionen mit erwarteten positiven Auswirkungen auf die Entwicklung der Betriebstätigkeit der Gruppe.
Jede dieser beiden Komponenten wird getrennt beurteilt, sodass die gesamte variable Vergütung des Chief Executive Officer seine Performance verglichen mit zwei verschiedenen, getrennt voneinander beurteilten Komponenten widerspiegelt.
Die Bestimmung des tatsächlichen Betrags der variablen Vergütung für den Chief Executive Officer erfolgt auf Grundlage folgender Formel:
Zahlbarer Betrag der variablen Vergütung = [Variable Zielvergütung x (Performance der Gruppe x individuelle Performance)].
Um zu gewährleisten, dass AXA in Einklang mit aktuellen Marktpraktiken und -vorschriften in Frankreich und im Ausland sowie innerhalb des Finanzsektors steht, hat das Board of Directors entschieden, weiterhin einen Mechanismus anzuwenden, nach dem ein Anteil der jährlichen variablen Vergütung des Chief Executive Officer zurückgestellt wird.
Gemäß diesem Mechanismus wird die Auszahlung von 30 % seiner tatsächlichen jährlichen variablen Vergütung über einen Zeitraum von zwei Jahren zurückgestellt und an Performance-Bedingungen geknüpft. Somit hängt der tatsächliche zurückgestellte Betrag von der Kursentwicklung der AXA-Aktie während des Zeitraums der Rückstellung ab, wobei eine Untergrenze von 80 % und eine Obergrenze von 120 % des zurückgestellten Betrags Anwendung findet. Es wird jedoch keine variable Vergütung ausgezahlt, falls das operative Ergebnis der Gruppe im Geschäftsjahr unmittelbar vor dem Jahr der geplanten Auszahlung negativ ausfällt, oder im Falle einer Kündigung oder Entlassung aufgrund groben oder vorsätzlichen Fehlverhaltens vor dem Auszahlungstag.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel L.225-37-2 des Französischen Handelsgesetzbuchs unterliegt die Auszahlung der variable Barvergütung des Chief Executive Officer für das Jahr 2018 der Zustimmung der 2019 stattfindenden Hauptversammlung zu den dem Chief Executive Officer für das Geschäftsjahr 2018 gezahlten oder zugeteilten Vergütungselementen.
Aktienbasierte Vergütung, die dem Chief Executive Officer gewährt wurde
Das Board of Directors entscheidet jedes Jahr auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee darüber, dem Chief Executive Officer Long Term Incentives (LTI) in Form von Aktienoptionen und Performance Shares zuzuteilen.
Diese LTIs stellen einen wesentlichen Teil seiner Vergütung dar, um dem Chief Executive Officer einen Anreiz zur Schaffung langfristigen Mehrwerts zu geben. Bei der Festlegung des Wertes der zugeteilten LTIs soll daher sichergestellt werden, dass die Gesamtvergütung des Chief Executive Officer (in bar und in Aktien) zwischen dem Mittel und dem dritten Quartil der Referenzunternehmen des Marktes liegt.
Dabei darf der in Übereinstimmung mit IFRS bestimmte Wert der dem Chief Executive Officer zugeteilten Aktienoptionen und Performance Shares in keinem Fall mehr als 50 % seiner ihm Gesamtvergütung betragen.
Das Board of Directors beschloss zudem, dass die Anzahl der den leitenden Mandatsträgern des Unternehmens in Form von Aktienoptionen und Performance Shares zugeteilten LTIs 10 % der Gesamtanzahl der allen Begünstigten innerhalb der Gruppe zugeteilten LTIs nicht übersteigen darf.
Die dem Chief Executive Officer zugeteilten LTIs unterliegen in ihrer Gesamtheit internen und externen Performance-Bedingungen (die in Abschnitt 3.1 des Geschäftsberichts 2017 detailliert dargelegt ist), die über einen Mindestzeitraum von drei Jahren beurteilt werden, wobei eine Zuteilung oder ein Mindestvorteil nicht garantiert ist. Darüber hinaus sehen die Regelungen des LTI-Plans vor, dass alle ursprünglich zugeteilten Instrumente im Falle eines Ausscheidens des Chief Executive Officer aus seiner Funktion ([3]) zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Ende des Performance-Zeitraums unwiederbringlich verloren gehen, sofern vom Board of Directors zum Zeitpunkt des Ausscheidens der Führungskraft in einer begründeten Entscheidung nicht anderweitig beschlossen.
Unter Berücksichtigung der oben dargelegten Grundsätze und im Anschluss an eine Analyse von Praktiken, wie sie bei ähnlichen Funktionen von im CAC 40 enthaltenen Unternehmen ähnlicher Größe und Präsenz festzustellen sind, hat das Board of Directors auf Vorschlag des Compensation & Governance Committee entschieden, dass der Gesamtwert der dem Chief Executive Officer 2018 zuzuteilenden LTIs nicht mehr als 150 % des Betrages seiner jährlichen variablen Vergütungsziels betragen darf.
Sondervergütung des Chief Executive Officer
Das Board of Directors erwägt keine Gewährung einer Sondervergütung für den Chief Executive Officer.
Sitzungsgelder des Chief Executive Officer
Der Chief Executive Officer, der ebenfalls Mitglied des Board of Directors des Unternehmens ist, ist nicht zum Erhalt von Sitzungsgeldern seitens des Unternehmens berechtigt.
Sachleistungen, die dem Chief Executive Officer gewährt wurden
Die einzige Sachleistung, die dem Chief Executive Officer gewährt wurde, ist die Nutzung eines Firmenwagens.
Vergütungselemente in Bezug auf den Renteneintritt des Chief Executive Officer
Der Chief Executive Officer nimmt an keinem leistungsbasierten Vorsorgeplan teil.
Wie alle übrigen Führungskräfte von französischen Einheiten der AXA Gruppe nimmt er an dem Retirement Performance Shares-Plan teil, in Rahmen dessen jährlich Zuteilungen stattfinden.
Für die im Rahmen dieses Plan zugeteilten Performance Shares gilt (i) ein Erdienungszeitraum von drei Jahren; (ii) eine Haltefrist von mindestens zwei Jahren im Anschluss an den Erwerbszeitraum und (iii) die Verpflichtung, die Aktien bis zum Tag des Renteneintritts des Begünstigen nicht zu übertragen, wobei den Begünstigten angeboten wird, ihre Aktien im Gesamten oder teilweise zu Diversifizierungszwecken (nach dem dreijährigen Erwerbszeitraum und der zweijährigen Haltefrist) übertragen zu können, sofern der Erlös einer solchen Übertragung bis zum Renteneintritt des Begünstigten in einen langfristigen Rentensparplan reinvestiert wird.
Der Erwerb der Performance Shares unterliegt der Erfüllung einer Performance-Bedingung (deren Einzelheiten in Abschnitt 3.2 des Geschäftsberichts 2017 dargelegt sind) in Bezug auf die durchschnittliche Solvency II-Quote der AXA Gruppe, die während des Erdienungszeitraums berechnet wurde. Daher werden dem Chief Executive Officer im Rahmen dieses Plans keine Mindestzuteilungen oder -vorteile garantiert.
Das Board of Directors hat auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee beschlossen, dass der Gesamtwert der dem Chief Executive Officer im Jahr 2018 zuzuteilenden Retirement Performance Shares 15 % seiner festen und variablen jährlichen Barvergütung nicht übersteigen darf.
([1]) Außer im Todesfall, bei Berufsunfähigkeit oder Renteneintritt.
Verpflichtungen (engagements réglementés) gegenüber dem Chief Executive Officer
Die zugunsten des Chief Executive Officer eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf Sozialleistungen und Leistungen bei Arbeitslosigkeit werden im Sonderbericht des Abschlussprüfers zu Vereinbarungen und Verpflichtungen sowie im Geschäftsbericht 2017 näher erläutert.
Ernennung eines neuen Chief Executive Officer nach der am 25. April 2018 stattfindenden Hauptversammlung
Ausschließlich zum Zwecke dieses Berichts und in Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften hat das Board of Directors auch die hypothetische Ernennung eines neuen Chief Executive Officer nach der am 25. April 2018 stattfindenden Hauptversammlung in Erwägung gezogen.
In einem solchen Fall würde die für einen neuen Chief Executive Officer geltende Vergütungsstruktur mit diesen bestehenden Regelungen übereinstimmen und das Board of Directors würde eine umfassende Überprüfung der Situation der entsprechenden Führungskraft durchführen, sofern:
-- der Betrag und die Kriterien seiner Vergütung im Einklang mit bestehenden Verfahren innerhalb des Unternehmens unter Bezugnahme auf die von einer Auswahl von Unternehmen des CAC 40 sowie den wichtigsten europäischen Unternehmen im Finanzsektor bei ähnlichen Funktionen angewandte Vergütungspolitik bestimmt werden würde; und
-- die Erfahrung, die Fähigkeiten und die individuelle Vergütungshistorie der Führungskraft ebenfalls berücksichtigt würden.
Abschließend behält sich das Board of Directors für den Fall einer externen Rekrutierung des Chief Executive Officer das Recht vor, der neu ernannten Führungskraft eine pauschale Entschädigung (in bar und/oder Aktien) zu zahlen, deren Betrag in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex unter keinen Umständen den Betrag der Leistungen, auf welche die Führungskraft bei einer Aufgabe seiner vorherigen Position verzichten müsste, übersteigen darf.
Weitere Informationen zur Vergütung des Chief Executive Officer sind in Abschnitt 3.2 des Geschäftsberichts 2017 dargelegt.
Vergütungspolitik für den Chairman des Board of Directors
Struktur und Kriterien für die Bestimmung der Vergütung des Chairman des Board of Directors
Das Board of Directors entschied auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee und gemäß den im AFEP-MEDEF-Kodex dargelegten Empfehlungen, dass es am angemessensten sei, die Vergütung des Chairman des Board of Directors auf einen einfachen Festbetrag zu beschränken.
Zur Bestimmung der jährlichen Festvergütung ihres Chairman wandte sich das Board of Directors an eine externe Beratungsfirma (Willis Towers Watson), um die Vergütungspraktiken von ähnlichen Funktionen einer Auswahl von Unternehmen des CAC 40 sowie der wichtigsten europäischen Unternehmen im Finanzsektor zu ermitteln.
Das Board of Directors berücksichtigte auch die umfassenden Aufgaben, die es Denis Duverne als Chairman des Board of Directors anvertraut hat. Seine Aufgaben sind in der Geschäftsordnung des BoD sowie in Abschnitt 3.1 des Geschäftsberichts 2017 ausführlich dargelegt und gehen über die in Frankreich geltenden gesetzlichen Pflichten eines Chairman des Board of Directors (Président du Conseil d'Administration) hinaus.
Des Weiteren hat das Board of Directors die Tatsache berücksichtigt, dass Denis Duverne, der seine Rentenansprüche zum 1. September 2016 in Anspruch nahm, entschieden hat, während seiner gesamten Amtszeit als Chairman des Board of Directors auf die Zahlung der jährlichen Rente in Höhe von ca. 750.000 Euro, die er ab 1. September 2016 gemäß dem ergänzenden Vorsorgeplan für Führungskräfte der Gruppe in Frankreich erhalten hätte, zu verzichten. Denis Duverne hat beschlossen, solche Leistungen erst nach Beendigung seiner Amtszeit in Anspruch zu nehmen, wobei keine Nachzahlung geleistet werden würde.
Entsprechend hat das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee beschlossen, die Höhe der jährlichen Festvergütung für den Chairman des Board of Directors für 2018 bei 1,2 Mio. Euro zu belassen.
Aufgrund der Überlegung, dass es am angemessensten sei, die Vergütung des Chairman des Board of Directors auf einen Festbetrag zu beschränken, hat das Board of Directors beschlossen, dass der Chairman des Board of Directors weder eine variable Vergütung noch Sitzungsgelder erhält und ihm keine Aktienoptionen oder Performance Shares oder sonstige langfristige Vergütungselemente während seiner Amtszeit zugeteilt oder gewährt werden.
Zudem erwägt das Board of Directors keine Gewährung einer Sondervergütung für den Chairman des Board of Directors.
Abschließend ist festzustellen, dass zwischen dem Unternehmen und dem Chairman des Board of Directors kein Arbeitsvertrag besteht und der Chairman im Falle eines Ausscheidens aus seiner Position als Chairman des Board of Directors keinen Anspruch auf Abfindungen oder Entschädigungen aufgrund von Wettbewerbsverbotsklauseln hat.
Die einzige Sachleistung, die dem Chairman des Board of Directors gewährt wurde, ist die Nutzung eines Firmenwagens.
Ernennung eines neuen Chairman des Board of Directors nach der am 25. April 2018 stattfindenden Hauptversammlung
Ausschließlich zum Zwecke dieses Berichts und in Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften hat das Board of Directors auch die hypothetische Ernennung eines neuen Chairman des Board of Directors nach der am 25. April 2018 stattfindenden Hauptversammlung in Erwägung gezogen.
In einem solchen Fall würde die für einen neuen Chairman des Board of Directors geltende Vergütungsstruktur mit diesen bestehenden Regelungen übereinstimmen und das Board of Directors würde eine umfassende Überprüfung der Situation der entsprechenden Führungskraft durchführen, sofern:
-- der Betrag und die Kriterien seiner Vergütung im Einklang mit bestehenden Verfahren innerhalb des Unternehmens unter Bezugnahme auf die von einer Auswahl von Unternehmen des CAC 40 sowie den wichtigsten europäischen Unternehmen im Finanzsektor bei ähnlichen Funktionen angewandte Vergütungspolitik bestimmt werden würde; und
-- die Erfahrung und die Fähigkeiten sowie der Umfang seiner Ausgaben, wie vom Board of Directors in Zusammenhang mit seiner Ernennung benannt, ebenfalls berücksichtigt würden.
Weitere Informationen zur Vergütung des Chairman des Board of Directors sind in Abschnitt 3.2 des Geschäftsberichts 2017 detailliert dargelegt.
Kapitel 3.3 Corporate Governance Code of Reference (Regelwerk zur Corporate Governance)
Im Dezember 2008 übernahm AXA sämtliche Empfehlungen von AFEP-MEDEF, einschließlich der Empfehlungen zur Vergütung der Führungskräfte vom Oktober 2008, in ihr Regelwerk zur Corporate Governance (Corporate Governance Code of Reference).
Diese Empfehlungen wurden in einem von der AFEP (Association française des entreprises privées) und dem MEDEF (Mouvement des entreprises de France) im April 2010 herausgegebenen und im November 2016 überarbeiteten Corporate Governance Code of Listed Corporations (nachstehend der "AFEP-MEDEF-Kodex") konsolidiert, der am eingetragenen Firmensitz von AXA oder auf ihrer Website (www.axa.com) im Bereich "Corporate Governance" verfügbar ist.
AXA hält die Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex, die sich im Einklang mit den seit Langem etablierten Grundsätzen des Unternehmens zur Corporate Governance befinden, ein. Einzelheiten werden in den Abschnitten 3.1 "Corporate-Governance-Struktur - eine ausgewogene und effiziente Governance" und 3.2 "Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz" dieses Geschäftsberichts dargelegt, in denen die Mechanismen der Corporate Governance erläutert und Informationen zur Vergütung der Führungskräfte zur Verfügung gestellt werden.
Das Unternehmen setzt sämtliche Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex um. Zur Berücksichtigung bestimmter Besonderheiten ihrer Geschäftstätigkeit hat sich AXA dennoch entschieden, die Bestimmungen des AFEP-MEDEF-Kodex in bestimmten Fällen anzupassen, jedoch unter Einhaltung der Grundsätze des AFEP-MEDEF-Kodex.
-- Abschnitt 8.5 des AFEP-MEDEF-Kodex im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit von Mitgliedern des Board of Directors der Muttergesellschaft, die gleichzeitig Mitglied des Board of Directors eines Tochterunternehmens der Gruppe sind: Obwohl bestimmte Mitglieder des Board of Directors von AXA Ämter ohne Geschäftsleitungsaufgaben in einer oder mehreren mittelbaren oder unmittelbaren Tochtergesellschaften von AXA ausüben, ist das Unternehmen der Auffassung, dass dies die betreffende Person nicht automatisch (i) mit einem Interessenkonflikt konfrontiert oder (ii) ihre Unabhängigkeit in irgendeiner Weise kompromittiert. Der Verwaltungsrat erlaubt es seinen Mitgliedern, in den Verwaltungsräten bestimmter Tochtergesellschaften der Gruppe vertreten zu sein, da er sich dadurch ein umfassenderes Verständnis der Tätigkeiten, der Strategie und des Risikoprofils der Gruppe verspricht. Um eventuelle Probleme hinsichtlich der Unabhängigkeit zu vermeiden, dürfen Mitglieder des Board of Directors, die ebenfalls in den Organen von Tochtergesellschaften der Gruppe vertreten sind, jedoch nicht an Entscheidungen des Board of Directors von AXA teilhaben, welche die Interessen der Gesellschaft betreffen, dessen Organen sie angehören.
-- Abschnitt 24.3.3 des AFEP-MEDEF-Kodex im Zusammenhang mit der Ausübung von Aktienoptionen: Gemäß dem AFEP-MEDEF-Kodex haben Unternehmen Zeiträume vor der Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses festzulegen, während deren die Ausübung von Aktienoptionen nicht gestattet ist ("sensible Zeiträume"). Der Compliance and Ethics Guide der AXA Gruppe definiert sensible Zeiträume als Zeiträume, die 30 Tage vor der Veröffentlichung der Jahres- oder Halbjahresergebnisse und ca. 15 Tage vor Veröffentlichung der vierteljährlichen Finanzberichte beginnen. Während der sensiblen Zeiträume (i) gestattet der Compliance und Ethics Guide der AXA Gruppe die Ausübung von AXA-Aktienoptionen, (ii) verbietet jedoch den Verkauf von Aktien, die nach der Ausübung von Aktienoptionen erworben wurden ("Zeichnungs- oder Verkaufstransaktionen"). Demzufolge können Begünstigte von Optionen diese jederzeit zu ihrem vorab festgelegten Ausübungspreis ausüben, dürfen nach der Ausübung erlangte AXA-Aktien während sensibler Zeiträume (oder anderer Zeiträume außerhalb sensibler Zeiträume, in denen sie unter Umständen im Besitz wesentlicher nicht öffentlicher Informationen sind) jedoch nicht verkaufen (oder anderweitige Transaktionen mit AXA-Wertpapieren durchführen). Bitte beachten Sie, dass der Hochrangige Ausschuss für Corporate Governance (Haut Comité de Gouvernement d'Entreprise) in seinem Jahresbericht vom Oktober 2014 diese Position als akzeptabel betrachtet.
3.4 Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Weitere Informationen zu Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen und Personen finden Sie in Anhang 28 "Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts.
Sonderbericht des Abschlussprüfers zu Vereinbarungen und Verpflichtungen
(Für das zum 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr)
Dies ist eine freie Übersetzung der englischen Übersetzung des auf Französisch veröffentlichten Berichts des Abschlussprüfers ins Deutsche, welche rein zum besseren Verständnis des Inhalts für deutschsprachige Leser bereitgestellt wird. Dieser Bericht ist im Zusammenhang mit den im französischen Recht bestehenden Auflagen und anwendbaren Prüfungsrichtlinien zu verstehen.
An die Aktionäre von AXA
25, avenue Matignon
75008 Paris, Frankreich
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer Funktion als Abschlussprüfer von AXA legen wir hiermit unseren Bericht zu gesetzlichen Vereinbarungen und Pflichten vor.
Es gehört nicht unseren Prüfungsaufgaben, festzustellen, ob gegebenenfalls noch andere Vereinbarungen und Verpflichtungen vorhanden sind, sondern vielmehr Sie als Aktionäre auf Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Informationen über die wichtigsten Merkmale dieser uns mitgeteilten Vereinbarungen und Verpflichtungen zu informieren und die Gründe für das Interesse des Unternehmens an diesen zu erläutern. Es ist nicht unsere Aufgabe, eine Meinung zu der Dienlichkeit oder den Vorzügen solcher Vereinbarungen abzugeben. Artikel R.225-31 des Französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) besagt, dass Sie als Aktionäre sich zum Zwecke ihrer Genehmigung eine Meinung zur Relevanz solcher Vereinbarungen und Verpflichtungen bilden sollten.
Des Weiteren sind wir verpflichtet, in Übereinstimmung mit Artikel R.225-31 des Französischen Handelsgesetzbuchs gegebenenfalls Informationen zu früheren von der Hauptversammlung genehmigten Vereinbarungen oder Verpflichtungen abzugeben, die nach wie vor Gültigkeit besitzen.
Wir haben unsere Tätigkeit unter Beachtung der in Frankreich geltenden Standards unseres Berufsstands vorgenommen. Die Standards umfassten die Bestätigung der Konsistenz zwischen der von uns erhaltenen Informationen und den zugrundeliegenden Dokumenten, aus denen sie entnommen wurden.
Vereinbarungen und Verpflichtungen, die von der Hauptversammlung zu genehmigen sind
Seit dem 31. Dezember 2017 genehmigte Vereinbarungen und Verpflichtungen
Wir sind über die folgenden Vereinbarungen und Verpflichtungen informiert worden, die seit dem 31. Dezember 2017 genehmigt wurden und die zuvor vom Board of Directors genehmigt wurden.
Mit Thomas Buberl (Chief Executive Officer)
Art, Zweck und Modalitäten
Am 2. August 2016 bestätigte das Board of Directors die Entscheidung von Thomas Buberl, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex auf die Fortsetzung seines Arbeitsvertrages mit seiner Ernennung zum Chief Executive Officer von AXA zum 1. September 2016 zu verzichten.
In der Folge führte das Board of Directors eine umfassende Prüfung der Auswirkungen auf die künftigen Ansprüche auf Sozialleistungen von Thomas Buberl durch, sobald der Verzicht auf die Fortführung seines Arbeitsvertrages in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex wirksam wird. Das Board of Directors entsprach angesichts des Status von Thomas Buberl als Führungskraft und der Bedeutung seiner Dienste für das Unternehmen seinem Wunsch, als Führungskraft weiterhin Sozialleistungen zu den gleichen Bedingungen wie aller anderen Führungskräfte der AXA Gruppe in Frankreich zu erhalten, und traf folgende Entscheidungen:
-- Das Board of Directors beschloss, dass Thomas Buberl als Führungskraft nach der Beendigung seines Arbeitsvertrages weiterhin Sozialleistungen (Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung usw.) zu den gleichen Bedingungen wie alle anderen Mitarbeiter auf Führungskraftebene der AXA Gruppe in Frankreich erhält;
-- Das Board of Directors genehmigte für den Fall eines Endes seines Mandats als Führungskraft eine Vertragsabfindung für Thomas Buberl, die als Ausgleich für die Leistungen, auf die er gemäß dem Tarifvertrag aus dem Jahr 1993 für Führungskräfte aus dem Versicherungssektor Anspruch gehabt hätte, gezahlt wird. Diese Abfindungszahlung ist jedoch in Übereinstimmung mit den AFEP-MEDEF-Empfehlungen an Performance-Bedingungen gebunden.
Eine Abfindung würde, außer bei grobem oder vorsätzlichem Fehlverhalten, nur im Falle einer Abberufung oder einer ausbleibenden Verlängerung seines Mandats nach Entscheidung des Board of Directors fällig werden. Die Zahlung der Abfindung würde folgenden drei von dem Board of Directors festgelegten Performance-Bedingungen unterliegen: (1) Erreichung der in Bezug auf die variable Vergütung des Begünstigten festgelegten Ziele in mindestens 2 der letzten 3 vorangegangenen Geschäftsjahre bzw. die Zahlung von mindestens 60 % seiner variablen Zielvergütung, (2) Kursentwicklung der AXA-Aktie in Einklang mit dem Referenzindex des Versicherungssektors (SXIP) (in Prozent) über einen Zeitraum von 3 Jahren vor dem Ende seiner Amtszeit und (3) einer durchschnittlichen bereinigten Eigenkapitalrendite der Gruppe in den 3 vorangegangenen Jahren von mindestens 5 %.
Der Betrag der dem Begünstigten zu zahlenden Abfindung würde in Einklang mit der Erfüllungsquote gegenüber diesen Performance-Bedingungen angepasst:
- 100 % der Abfindung wird gezahlt, wenn mindestens zwei der drei Performance-Bedingungen erfüllt sind;
- 40 % der Abfindung wird gezahlt, wenn nur eine Performance-Bedingung erfüllt ist;
- und keine Abfindung wird gezahlt, wenn keine der Performance-Bedingungen erfüllt ist.
Unbeschadet des Vorstehenden reduziert sich der Abfindungsbetrag bei Erfüllung von nur zwei der drei Performance-Bedingungen um 50 %, falls Performance-Bedingung (1) nicht erfüllt ist oder das Gruppenergebnis von AXA im vorangegangenen Geschäftsjahr negativ ausfällt.
Keine Abfindung wird gezahlt, wenn der Begünstigte Anspruch auf einen Pensionsplan innerhalb der auf seine Vertragsbeendigung folgenden sechs Monate hat.
Der anfängliche Abfindungsbetrag entspricht 12 Monaten der durchschnittlichen Vergütung (fix und variabel), die während des 24-monatigen Zeitraums vor der Vertragsbeendigung gezahlt wurde. Für jedes neu dazukommende Beschäftigungsjahr wird dann ein Monat zu dem anfänglichen Abfindungsbetrag hinzugerechnet, bis zu einem Maximum von 24 Monaten.
Diese Verpflichtung gilt seit dem wirksamen Verzicht von Thomas Buberl auf Fortführung seines Arbeitsvertrags. Sie gilt für die Dauer seiner derzeitigen Funktion als Führungskraft von AXA (d. h. seit dem 1. September 2016), auch im Rahmen verlängerter Mandate.
Gemäß Artikel L.225-42-1 des französischen Handelsgesetzbuches und im Zusammenhang mit der Wiederbestellung von Herrn Thomas Buberl durch die Hauptversammlung vom 25. April 2018 wurde diese Abfindungszusage vom Board of Directors am 21. Februar 2018 genehmigt und wird der Hauptversammlung am 25. April 2018 erneut zur Genehmigung vorgelegt.
Die Meinung des Board of Directors begründet sich aus der Position, dass der Verzicht von Thomas Buberl auf Fortführung seines Arbeitsvertrages ihn weder unmittelbar noch künftig von der Inanspruchnahme von ihm als Mitarbeiter erworbenen Sozialleistungen ausschließen dürfe.
Vereinbarungen und Verpflichtungen, die bereits von der Hauptversammlung genehmigt wurden
In früheren Geschäftsjahren genehmigte Vereinbarungen und Verpflichtungen, die während des vergangenen Geschäftsjahres Gültigkeit besassen
Gemäß Artikel R.225-30 des Französischen Handelsgesetzbuchs wurden uns die folgenden Verpflichtungen und Vereinbarungen mitgeteilt, die in früheren Geschäftsjahren genehmigt wurden und während des vergangenen Geschäftsjahres weiterhin Gültigkeit besaßen.
Mit Denis Duverne (Chairman des Board of Directors)
Art, Zweck und Bedingungen
Am 17. Februar 2010 bestätigte der Aufsichtsrat die Entscheidung von Denis Duverne, auf die Fortsetzung seines Arbeitsvertrages mit Wirkung zur Hauptversammlung am 29. April 2010 zu verzichten, auf der das frühere dualistische System bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat durch eine monistische Struktur mit einem Board of Directors ersetzt wurde.
Der Aufsichtsrat hatte Bedenken, dass die Entscheidung von Denis Duverne, auf die Fortführung seines Arbeitsvertrages in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex zu verzichten, den Fortbestand seiner bereits erworbenen und künftigen Ansprüche auf Sozialleistungen gefährden würde.
Infolgedessen traf der Aufsichtsrat folgende Entscheidung:
-- Der Aufsichtsrat berechtigte das Unternehmen, alle angemessenen Verpflichtungen einzugehen, um zu gewährleisten, dass Denis Duverne als Führungskraft nach der Beendigung seines Arbeitsvertrages weiterhin Sozialleistungen (Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung usw.) zu den gleichen oder ähnlichen Bedingungen wie aller anderen Führungskräfte der AXA Gruppe in Frankreich erhält, auch durch Anpassung von Leistungsplänen in Bezug auf Kranken-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Neuilly-sur-Seine und Courbevoie, 19. März 2018
PricewaterhouseCoopers Audit
Die gesetzlichen Abschlussprüfer
Xavier Crépon
Mazars
Jean-Claude Pauly
Maxime Simoen
4. Risikofaktoren und Risikomanagement
4.1 Risikofaktoren
Die folgenden Risikofaktoren sollten zusammen mit anderen in diesem Geschäftsbericht enthaltenen Informationen gelesen werden. Sämtliche dieser Risiken könnten unsere Tätigkeit sowie Finanz- und Ertragslage erheblich beeinflussen, zu einem wesentlichen Rückgang des Börsenkurses unserer Stammaktien oder einer erheblichen Abweichung unserer tatsächlichen Ergebnisse von den seitens des Unternehmens oder in dessen Auftrag bekanntgegebenen erwarteten oder in zukunftsgerichteten Aussagen dargelegten Ergebnissen führen. Die unten beschriebenen Risiken sind nur einige der uns betreffenden Risiken. Zusätzliche Risiken und Unsicherheiten, die uns derzeit nicht bekannt sind oder die wir derzeit als unerheblich einschätzen, können sich ebenfalls in erheblichem Maße negativ auf unser Geschäft und unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Die Risikomanagementprozesse, -verfahren und -kontrollen sind in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts beschrieben, der gemeinsam mit vorliegendem Abschnitt 4.1 gelesen werden sollte. Obschon die Geschäftsleitung laufend erhebliche Ressourcen für das Risikomanagement aufwendet, unterliegen die Risikomanagement-Aktivitäten der Gruppe wie alle Kontrollsysteme inhärenten Einschränkungen und können daher keine absolute Sicherheit bieten oder vollständige Immunität der Gruppe gegen die in vorliegendem Kapitel 4 beschrieben Risiken oder die in Zusammenhang mit diesen Risiken unter Umständen erlittenen Verluste gewährleisten. In Fällen, in denen in vorliegendem Abschnitt 4.1 beschriebene Risiken zu quantifizierbaren, wesentlichen finanziellen Auswirkungen und/oder erheblichen Eventualverbindlichkeiten führen, sind diese finanziellen Auswirkungen und/oder Eventualverbindlichkeiten im Konzernabschluss ausgewiesen. Quantitative Informationen zu den wesentlichen Risiken von AXA finden Sie außerdem in Abschnitt 4.3 ff. dieses Geschäftsberichts.
Finanzrisiken
Marktrisiken
Negative Entwicklungen des wirtschaftlichen Umfelds oder der Lage am Finanzmarkt, auf nationaler, regionaler oder globaler Ebene, können sich in erheblichem Maße negativ auf unser Geschäft und unsere Rentabilität auswirken.
Unsere Tätigkeiten sowie unsere Finanz- und Ertragslage sind von Schwankungen der globalen Finanzmärkte und im Allgemeinen den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen betroffen. Während die Ergebnisse der Finanzmärkte und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2017 insgesamt günstig waren, gibt es nach wie vor eine Vielzahl von Faktoren, die das Wirtschaftswachstum negativ beeinflussen und zu einer hohen Volatilität an den Finanzmärkten beitragen könnten. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem Bedenken hinsichtlich bestimmter staatlicher Emittenten, insbesondere in Europa, Sorgen über das Ausmaß des wirtschaftliches Wachstums und das Konsumklima im Allgemeinen; die Auf- bzw. Abwertung von Fremdwährungen, insbesondere des US-Dollars, gegenüber dem Euro; strukturelle Reformen oder sonstige Veränderungen in Bezug auf den Euro, die Eurozone oder die Europäische Union; die Verfügbarkeit und Kosten von Darlehen; die Stabilität und Solvabilität bestimmter Finanzinstitute und anderer Unternehmen; Inflation oder Deflation in bestimmten Märkten; Eingriffe von Zentralbanken durch geldpolitische Lockerung oder ähnliche Maßnahmen oder die schrittweise Beendigung oder Einstellung solcher Maßnahmen; volatile Energiekosten; Unsicherheit über die Mitgliedschaft in der Europäischen Union oder der Eurozone; "Brexit" und aktuelle Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union über den Status des Vereinigten Königreichs gegenüber der EU, wenn es die Europäische Union endgültig verlässt; nachteilige geopolitische Ereignisse (einschließlich Terroranschläge oder militärische Konflikte) und andere jüngste Entwicklungen wie die jüngsten politischen Ereignisse in Spanien, Deutschland und Polen sowie die anhaltende Unsicherheit über das politische, regulatorische und wirtschaftliche Umfeld in den USA und weltweit nach dem Amtsantritt einer neuen US-Regierung im Januar 2017, einschließlich möglicher Maßnahmen, die den Außenhandel betreffen, und die US-Steuerreform. Insbesondere werden bestimmte Regierungsmaßnahmen und die zuvor begonnenen Initiativen von Zentralbanken zur Stabilisierung der Finanzmärkte schrittweise abgebaut, was zu unsicheren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit negativem Effekt auf die globale Finanzbranche führen könnte. Des Weiteren haben geopolitische Risiken in verschiedenen Regionen, darunter Russland, die Ukraine, Syrien, Irak oder Nordkorea, zu einem Anstieg der wirtschaftlichen Unsicherheit geführt und allgemein zu einer Verunsicherung des Marktes beigetragen.
Diese Faktoren hatten und haben weiterhin nachteilige Auswirkungen auf unseren Umsatz und unser Betriebsergebnis, unter anderem aufgrund unseres umfangreichen Anlageportfolios. Unsere Einkünfte aus Anlagetätigkeit tragen entscheidend zu unserer Rentabilität bei und unser Absatz an Versicherungs- und Asset-Management-Produkten (sowie die Anzahl zurückgekaufter und abgelaufener Policen) hängt von der Entwicklung des Finanzmarkts, dem Kundenverhalten und -vertrauen sowie anderen verbundenen Faktoren ab. So hängt unsere Fähigkeit, Versicherungs- und Anlageprodukte mit Gewinn zu verkaufen, unter anderem von den Anlagerenditen zur Sicherung unserer Verpflichtungen im Rahmen dieser Produkte ab, und der Wert bestimmter Anlagen kann je nach genannten Bedingungen erheblich schwanken. Zudem sind wir durch bestimmte Arten von Versicherungs- und Anlageprodukten in unserem Angebot Risiken ausgesetzt, die mit Schwankungen der Finanzmärkte in Zusammenhang stehen. Dazu zählen bestimmte Arten von zinssensitiven oder variablen Produkten, wie garantierte Renten oder Variable Annuities, mit Mindestverzinsung oder garantierten Zinssätzen oder garantierten Mindestleistungen, die nicht notwendigerweise mit den vorherrschenden Marktzinsen oder Renditen auf die zugrundeliegenden Anlagen zusammenhängen. Obgleich wir Sicherungsgeschäfte zur Minderung unserer Risiken aus bestimmten dieser Garantien abschließen, können wir uns nicht wirksam gegen sämtliche Risiken absichern, und die Volatilität an den Finanzmärkten in Kombination mit unerwartetem Verhalten der Versicherten kann zu einem Anstieg unserer Risikokosten führen bzw. sich negativ auf unsere Möglichkeiten zur Absicherung gegen bestimmte dieser Risiken auswirken, was wiederum einen negativen Effekt auf unsere Rentabilität hätte.
Generell könnte die Nachfrage nach unseren Finanz- und Versicherungsprodukten beeinträchtigt werden, wenn das wirtschaftliche Umfeld in den Ländern, in denen wir tätig sind, durch höhere Arbeitslosigkeit, geringeres Haushaltseinkommen, niedrigere Unternehmensgewinnen sowie geringere Geschäftsinvestitionen und Konsumausgaben geprägt ist. Darüber hinaus kommt es in solch einem Umfeld gegebenenfalls zu einem Anstieg an zurückgekauften und abgelaufenen Policen in einem bestimmten Segment oder geringeren Rückkaufraten im Vergleich zu den Erwartungen bei anderen Produkten wie z. B. bestimmten Variable Annuities mit Einkommensgarantie, und unsere Versicherten können sich entscheiden, Versicherungsprämien verspätet oder überhaupt nicht zu zahlen. Diese Entwicklungen könnten sich wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit sowie Finanz- und Ertragslage auswirken.
Nachteilige Geschäfts- und Marktbedingungen sowie Bilanzierungsregeln könnten Auswirkungen auf die Abschreibungen auf unsere abgegrenzten Abschlusskosten (Deferred Acquisition Costs, "DAC") und den Wert des Versicherungsbestands (Value of Business I n-force, "VBI") sowie andere immaterielle Vermögenswerte haben bzw. die latenten Steueransprüche und Ansprüche aus der Beteiligung der Versicherten mindern, was unser Betriebsergebnis und unseren Abschluss wesentlich negativ beeinflussen könnte.
Geschäfts- und Marktbedingungen sowie Bilanzierungsregeln könnten den in unserer Bilanz angegebenen Geschäfts- oder Firmenwert, unsere Verfahren bei der Abschreibung von DAC, VBI und anderen immateriellen Anlagewerten sowie den Wert unserer latenten Steueransprüche und Ansprüche aus der Beteiligung von Versicherten beeinflussen. Der Wert bestimmter Geschäftsbereiche, darunter insbesondere unser Geschäft mit Lebensversicherungen und Variable Annuities in den USA, ist von Faktoren wie der Lage an den Finanzmärkten, insbesondere der Aktienmärkte, und der laufenden operativen Leistung wesentlich betroffen.
Nachteile durch die von der Geschäftsleitung bei der Bewertung von Anlagen und der Bestimmung von Rückstellungen und Wertberichtigungen verwendeten Methoden, Schätzungen und Annahmen können erheblich negative Auswirkungen auf unser Betriebsergebnis haben
Einige unserer Anlagewerte, für die es keinen aktiven Handelsplatz oder sonstige beobachtbare Marktdaten gibt, werden mit Hilfe von Modellen oder Methoden bewertet, die Schätzungen, Annahmen und in erheblichem Maße Ermessensentscheidungen der Geschäftsleitung beinhalten. In Zeiten von Marktumwälzungen könnte ein größerer Anteil unserer Anlagewerte anhand dieser Modelle und Methoden bewertet werden, da es weniger Handelsaktivität oder weniger beobachtbare Marktdaten zu bestimmten Anlageklassen gibt, die zuvor in liquiden Märkten aktiv gehandelt wurden. Es besteht keine Sicherheit, dass unsere Bewertungen auf Basis dieser Modelle und Methoden z. B. auch dem Preis entsprechen, für den ein Wertpapier auch endgültig verkauft werden kann oder zu einem bestimmten Zeitpunkt verkauft werden könnte. Die Wahl der Modelle, Methoden und/oder Annahmen kann sich wesentlich auf die Beträge der geschätzten beizulegenden Zeitwerte auswirken und erhebliche Nachteile in Bezug auf unsere Ertrags- und Finanzlage mit sich bringen.
Die Bestimmung der Beträge für Rückstellungen und Wertminderungen, die wir in Bezug auf die von uns gehaltenen Anlagewerte ausweisen, hängt von der Art der Anlage ab und basiert auf unserer periodischen Beurteilung und Bewertung von bekannten und inhärenten Risiken in Verbindung mit der entsprechenden Anlageklasse. Solche Beurteilungen und Bewertungen werden überarbeitet, sobald sich die Umstände ändern und neue Informationen zur Verfügung stehen. Bei der Beurteilung von Wertminderungen berücksichtigt die Geschäftsleitung eine Vielzahl an Faktoren, einschließlich denen in Anhang 1.8.2 "Einstufung von Finanzinstrumenten" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts beschriebenen, und beurteilt den Grund für den Rückgang des geschätzten beizulegenden Zeitwerts des Wertpapiers und die Aussichten auf eine zeitnahe Aufholung nach bestem Ermessen. Bei bestimmten Anlageklassen, insbesondere Schuldinstrumenten, umfasst die Beurteilung der Geschäftsleitung eine Vielzahl an Annahmen und Schätzungen über die Geschäftstätigkeit des Emittenten des Instruments und sein künftiges Ertragspotenzial. Die Geschäftsleitung aktualisiert ihre Beurteilungen regelmäßig und passt Rückstellungen und Wertberichtigungen im Falle von Änderungen an. Es besteht jedoch keine Sicherheit, dass die Geschäftsleitung die Höhe der in unseren Abschlüssen ausgewiesenen Wertberichtigungen und Rückstellungen richtig beurteilt hat, und die Notwendigkeit und der Zeitpunkt zusätzlicher Wertberichtigungen und/oder Rückstellungen kann einen wesentlichen nachteiligen Effekt auf unsere konsolidierte Finanz- und Ertragslage haben.
Änderungen der Zinssätze und Kreditspreads können sich negativ auf unsere Tätigkeit, Solvabilität und Finanz- und Ertragslage auswirken
Unser Zinsrisiko bezieht sich hauptsächlich auf mit Änderungen der Zinssätze verbundene Schwankungen von Marktpreisen und Cashflow. Zinsänderungen können sich negativ auf den Wert unserer Anlagen (insbesondere festverzinslicher Anlagen) und unsere Fähigkeit zur Erwirtschaftung von Gewinnen oder Vermeidung von Verlusten aus dem Verkauf dieser Anlagen auswirken, was letztlich die Gewinne belastet. Insbesondere negative Zinssätze und das anhaltend geringe Zinsniveau im Allgemeinen können sich negativ auf unser Zinsergebnis und die Rentabilität des Bereichs Life & Savings auswirken, was wiederum eine nachteilige Auswirkung auf die Rentabilität der Gruppe insgesamt hätte.
In einem Umfeld fallender Zinsen kann es für Kunden attraktiver sein, bestehende Lebensversicherungs- und Rentenprodukte mit Garantiezins zu halten, was zu einem Anstieg unserer Verbindlichkeiten (insbesondere im Vergleich zu Produkten mit flexiblen Prämien), Fristeninkongruenzen zwischen Aktiv- und Passivpositionen (da von Jahr zu Jahr mehr Policen und Verträge im Bestand verbleiben) und einer Zunahme der Rückstellungen für Lebensversicherungs- und Rentenprodukte mit Garantien führt.
Dementsprechend kann unsere Rentabilität während Phasen fallender Zinsen oder eines längeren Zeitraums niedriger Zinsen infolge eines Rückgangs der Spanne zwischen den von Inhabern von Lebens- und Rentenversicherungen gezahlten Zinsen und den Zinsen, die wir aus unserem Portfolio an festverzinslichen Anlagen erwirtschaften können, belastet werden. Zudem basieren bestimmte regulatorische Kapital- und Reserveanforderungen auf Formeln und Modellen, welche die Zinsentwicklung berücksichtigen. Daher kann ein längerer Zeitraum niedriger Zinsen zu einem Anstieg des erforderlichen regulatorischen Kapitals (einschließlich infolge einer geringeren Solvabilitätsquote) und der vorgeschriebenen Höhe des unseren Rückstellungen dienenden Vermögensbestands führen.
Umgekehrt kann in Phasen steigender Zinsen der geschätzte beizulegende Zeitwert von bestimmten unserer festverzinslichen Anlagen abnehmen, was folgende negative Auswirken haben könnte: Rückgang unserer Solvenzquote und unseres Nettogewinns; möglicher Anstieg von Rückkäufen von Lebensversicherungsverträgen und Rentenverträgen mit Garantiezins, da Versicherte nach höheren Renditen Ausschau halten, was uns zu einer schnelleren Abschreibung von abgegrenzten Abschlusskosten oder zur Liquidierung von Anlagen mit fester Laufzeit zwingen würde, um über ausreichend Liquidität zur Erfüllung dieser Verpflichtungen zu verfügen, was wiederum Verluste aus Anlagetätigkeit zur Folge haben könnte; unsere Provisionserträge können aufgrund eines Wertrückgangs der in festverzinsliche Fonds investierten Variable-Annuities-Guthaben sinken; und wir könnten als Emittent von Wertpapieren gezwungen sein, höhere Zinsen auf Anleihen, Darlehen und Bankfazilitäten zu zahlen, was zu einem Anstieg unserer Zinsaufwendungen führen könnte.
Unser Risiko gegenüber Kreditspreads bezieht sich hauptsächlich auf mit Änderungen der Kreditspreads verbundene Schwankungen von Marktpreisen und Cashflow. Eine Ausweitung der Kreditspreads wird im Allgemeinen den Wert der von uns gehaltenen Wertpapiere reduzieren (einschließlich Kreditderivaten, bei denen wir Ausfallrisiken übernehmen) und unsere Anlageerträge aus Käufen von neuen festverzinslichen Wertpapieren in unseren Anlageportfolios steigern. Umgekehrt wird eine Verengung der Kreditspreads im Allgemeinen den Wert der von uns gehaltenen festverzinslichen Wertpapiere erhöhen und unsere Anlageerträge aus Käufen von neuen festverzinslichen Wertpapieren in unseren Anlageportfolios reduzieren.
Obschon wir Maßnahmen zur Steuerung der mit Investitionen in ein sich veränderndes Zinsumfeld verbundenen wirtschaftlichen Risiken unternehmen, könnten wir unter Umständen nicht in der Lage sein, das Zinsrisiko unserer Vermögenswerte gegenüber unseren Verbindlichkeiten zu mindern. Entsprechend kann fortlaufende Volatilität bei Zinsen und Kreditspreads - entweder für sich oder gemeinsam mit anderen Faktoren auftretend - durch realisierte Verluste, Wertminderungen und Veränderungen bei unrealisierten Gewinn- und Verlustposten einen wesentlichen negativen Effekt auf unsere konsolidierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Schwankungen der Wechselkurse können unser Betriebsergebnis sowie unsere Finanzlage, Liquidität und Solvabilität erheblich beeinträchtigen
Unsere Geschäftstätigkeit erstreckt sich auf eine Vielzahl unterschiedlicher Regionen. Da ein wesentlicher Teil unserer Beteiligungen und Anlagen, Umsätze und Aufwendungen folglich in anderen Währungen als dem Euro denominiert ist (hauptsächlich in US-Dollar, Hongkong-Dollar, britischen Pfund, japanischen Yen und Schweizer Franken), während unser Konzernabschluss in Euro aufgestellt wird, sehen wir uns dem Risiko von Wechselkursschwankungen gegenüber. Gleichzeitig unterliegt auch unserer Anteil an nicht in Euro denominierten Schulden und anderen Verpflichtungen Wechselkursschwankungen.
Obgleich wir versuchen, unser Risiko gegenüber Wechselkursschwankungen durch Sicherungsgeschäfte zu steuern, können Schwankungen der Wechselkurse unsere in Euro dargestellten Finanzzahlen wie Betriebsergebnis, Cashflows, Verschuldungsgrad, Eigenkapital und Solvabilität wesentlich belasten. Des Weiteren können die Währungsabsicherungen, die wir zur Steuerung des Fremdwährungsrisikos einsetzen, an sich bereits unseren Barmittelstand und unsere Liquiditätsposition erheblich beeinträchtigen.
Eine Inflation oder Deflation in unseren wichtigsten Märkten hätte verschiedene Auswirkungen auf AXA und kann unsere Tätigkeit, unsere Solvabilitätslage und unser Betriebsergebnis erheblich belasten
Wir unterliegen in bestimmten unserer wichtigsten Märkte Inflationsrisiken aufgrund unseres Bestands an festverzinslichen und anderen Instrumenten sowie aufgrund möglicher Forderungszahlungen (insbesondere in Bezug auf Langzeitrisiken in Verbindung mit Policen des Geschäftsbereichs Property & Casualty) und Aufwendungen, die stärker als in unseren Rückstellungs- und Preisannahmen erwartet ansteigen.
Darüber hinaus unterliegen wir auch dem Risiko einer Deflation, wie sie in den letzten Jahren in der Eurozone zu beobachten ist. Durch eine Deflation verlieren Sicherheiten an Wert und die Qualität bestimmter Anlagen nimmt ab. Darüber hinaus kann auch das Kundenverhalten negativ beeinflusst oder unsere Tätigkeit und unser Betriebsergebnis anderweitig belastet werden.
Kredit- und Liquiditätsrisiken
Nachteilige Bedingungen auf den Kapital- und Kreditmärkten können unsere Fähigkeit zur Liquiditätsbeschaffung und unseren Kapitalzugang wesentlich beeinträchtigen und unsere Kapitalkosten steigen lassen
In den letzten Jahren waren die Kapital- und Kreditmärkte zeitweise von heftigen Schwankungen und Störungen geprägt, die während bestimmter Zeiträume die Möglichkeiten zur Beschaffung zusätzlicher Liquidität auf den Märkten sowie die Kreditkapazität der meisten Emittenten, darunter auch AXA, erheblich eingeschränkt haben.
Wir benötigen Liquidität, um unsere Betriebsaufwendungen (darunter Forderungen und Rückkäufe), Darlehenszinsen und Dividenden zu bezahlen sowie bestimmte fällig werdende Darlehen und andere Verbindlichkeiten refinanzieren zu können. Des Weiteren benötigen wir Liquidität für von uns abgeschlossene Derivatkontrakte, in deren Rahmen wir Barsicherheiten stellen und/oder unter Umständen Nachschussaufforderungen nachkommen müssen. Die Verfügbarkeit zusätzlicher Finanzierung zur Ergänzung interner Liquiditätsressourcen hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter Marktbedingungen, allgemeine Verfügbarkeit von Fremdkapital für die Finanzdienstleistungsbranche, unsere Kreditratings und unsere Kreditkapazität sowie die Möglichkeit, dass Kunden oder Darlehensgeber eine negative Meinung über unsere lang- oder kurzfristigen finanziellen Aussichten entwickeln, falls wir hohe Anlageverluste erleiden oder unsere Geschäftstätigkeit aufgrund eines Marktabschwungs zurückgeht. Obschon die Geschäftsleitung ein Regelwerk zur Steuerung von Liquiditätsrisiken eingeführt hat, das eine aktive Überwachung der Liquiditätsposition der Gruppe und Notfallpläne zur Liquiditätsbeschaffung vorsieht, können Liquiditätseinschränkungen über einen längeren Zeitraum wesentliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Tätigkeit sowie unsere konsolidierte Finanz- und Ertragslage haben.
Herabstufungen unserer Finanzkraft- und Kreditratings könnten unsere Wettbewerbsposition erheblich belasten und unsere Beziehungen mit Darlehensgebern oder Handelspartnern schädigen
Finanzkraft- und Kreditratings sind wichtige Indikatoren für Marktteilnehmer und Kunden zur Bestimmung der Wettbewerbsposition von Versicherungsgesellschaften und Beurteilung unserer Fähigkeit zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Ratingagenturen überprüfen ihre Ratings sowie Kriterien und Methoden regelmäßig und können ihre Ratings jederzeit anpassen. Folglich können sich unsere derzeitigen Ratings in Zukunft ändern. Eine Herabstufung oder die Möglichkeit einer Herabstufung könnte nachteilige Auswirkungen auf uns haben, darunter (i) eine Beeinträchtigung unserer Wettbewerbsposition, (ii) negative Auswirkungen auf unsere Fähigkeit zum Abschluss neuer Versicherungsverträge, (iii) einen Anstieg der Rückkäufe und Kündigungsquoten unseres Versicherungsbestands, (iv) einen Anstieg unserer Rückversicherungskosten, (v) negative Auswirkungen auf unsere Fähigkeit zur Beschaffung von Fremdkapital und/oder einen Anstieg unserer Finanzierungskosten, (vi) eine Beschädigung unserer Beziehungen mit Darlehensgebern und Handelspartnern und/oder (vii) negative Auswirkungen auf das Vertrauen der Öffentlichkeit in uns. Jede dieser Entwicklungen könnte sich wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit sowie unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.
Die Finanzlage und das Finanzgebaren unserer Gegenparteien könnte negative Auswirkungen auf uns haben
Wir haben ein erhebliches Risiko gegenüber Dritten, die uns Geld, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte schulden und die aufgrund von Konkurs, Insolvenz, mangelnder Liquidität, Betriebsausfall, Betrug oder aus anderen Gründen ihren Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommen können. Zu solchen externen Parteien gehören Emittenten des privaten Sektors sowie staatliche oder staatlich garantierte Emittenten, deren Wertpapiere wir in unseren Anlageportfolios halten (darunter Mortgage Backed Securities, Asset-Backed-Securities, Staatsanleihen und andere Arten von Wertpapieren), Darlehensnehmer von Immobiliarkrediten und anderen von uns begebenen Krediten, Handelspartner, Gegenparteien im Rahmen von Swap- oder anderen Derivatkontrakten und andere Gegenparteien einschließlich Broker und Dealer, Geschäfts- und Investmentbanken, Hedge-Fonds, sonstige Investmentfonds, Clearingstellen und Börsen.
Im Rahmen unserer Rückversicherungsvereinbarungen übernehmen andere Versicherer oder Rückversicherer einen Teil der Verluste und verbundenen Ausgaben von von uns ausgestellten Policen, obgleich wir bei allen rückversicherten Risiken als Direktversicherer haftbar bleiben. Auch wenn wir die Finanzlage unserer Rückversicherer regelmäßig überprüfen, um unser Risiko gegenüber erheblichen Verlusten aus Insolvenzfällen von Rückversicherern zu begrenzen, können unsere Rückversicherer zum Fälligkeitstag ihrer finanziellen Verpflichtungen gegenüber uns in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Darüber hinaus können uns in Zukunft unter Umständen keine Rückversicherungen zu wirtschaftlich angemessenen Beträgen zur Verfügung stehen, und ein Rückgang unserer durch Rückversicherungen abgesicherten Beträge hätte einen Anstieg unseres Verlustrisikos zur Folge.
Zusätzlich führen wir bestimmte unserer Tätigkeiten über Gemeinschaftsunternehmen aus und ein Teil unseres Produktvertriebs findet im Rahmen von Vertriebsvereinbarungen mit Dritten statt, über die wir keine Kontrolle haben. Folglich sehen wir uns operativen, finanziellen und Reputationsrisiken gegenüber, sollte einer unserer Joint-Venture-Partner seinen Verpflichtungen im Rahmen unserer Joint-Venture-Verträge nicht nachkommen oder geltende Rechtsvorschriften nicht einhalten, oder im Falle einer Unterbrechung unserer Vertriebsvereinbarungen.
Zudem haben wir mit externen Dienstleistern Outsourcing-Vereinbarungen über eine Vielzahl von erforderlichen Dienstleistungen in Verbindung mit dem Tagesgeschäft im Versicherungs- und Asset-Management-Bereich abgeschlossen (darunter Vertragsverwaltung, Schadenbearbeitung, Wertpapierkursbildung und andere Dienstleistungen), die uns im Falle eines Zahlungsausfalls unserer externen Dienstleister operationellen, finanziellen und Reputationsrisiken aussetzen.
Es besteht keine Sicherheit, dass Zahlungsausfälle bei genannten Parteien oder anderen Gegenparteien sich nicht negativ auf unsere Tätigkeit und unser Betriebsergebnis auswirken würden.
Risiken in Bezug auf das Unternehmen und seine Tätigkeit
Risiken in Zusammenhang mit Preisbildung und Underwriting
Nachteile in Bezug auf die bei der Festsetzung von Rückstellungen, Entwicklung und Bepreisung von Produkten und Berechnung von Branchenkennzahlen verwendeten Annahmen und Ermessensentscheidungen können unser Betriebsergebnis oder unsere Performance-Kennzahlen wesentlich beeinträchtigen, was nachteilige Auswirkungen auf den Preis unserer Wertpapiere haben kann
Die Rentabilität unserer Geschäftsbereiche hängt zum Großteil von einer Reihe verschiedener Faktoren ab, darunter soziale, wirtschaftliche und demographische Trends (einschließlich Trends bei Lebensversicherungen sowie Mortalitäts- und Morbiditätsraten und deren Entwicklung), Versichertenverhalten (einschließlich Rückkaufraten und Bestandfestigkeitsquoten), Gerichtsurteile, Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, Inflation, Anlagerenditen und Abschlusskosten. Wir tätigen Annahmen in Bezug auf diese Faktoren bei der Bestimmung der Preise für unsere Produkte, der Festlegung von Rückstellungen für Versicherungs- und Arbeitnehmerleistungen sowie der Berichterstattung von Kapitalbeständen und Geschäftsergebnissen (wobei wir Branchenkennzahlen wie Neugeschäftswert oder European Embedded Value (EEV) verwenden). Nachteile in Bezug auf solche Annahmen oder Produkten anhaftende Fehler können zu einem Anstieg der Preise unserer Versicherungsprodukte führen oder es erforderlich machen, unsere Rückstellungen für Produkte zu erhöhen, was wiederum einen negativen Effekt auf unsere Finanz- und Ertragslage hätte.
In unserem Geschäftsbereich Life & Savings hängen unsere Erträge wesentlich davon ab, in welchem Umfang der tatsächliche Aufwand für Schäden mit den Annahmen übereinstimmt, die wir bei der Festsetzung der Preise für unsere Produkte und der Ermittlung der Kosten für Verpflichtungen in Verbindung mit technischen Rückstellungen und Schadensersatzforderungen treffen. In bestimmten Fällen können Produktmerkmale wie Mindestgarantien oder Optionen zum Wechsel zwischen zugrundeliegenden Fonds bei bestimmten Sparprodukten mit der Zeit zu höheren realisierten Verlusten als ursprünglich angenommen führen. Insbesondere bei der Beurteilung der Auswirkungen von in bestimmten unserer Variable Annuities enthaltenen Mindestgarantien, wie z. B. garantierte Mindestleistungen im Todesfall (Guaranteed Minimum Death Benefits, GMDB), garantierte Ablaufleistung (Guaranteed Minimum Accumulation Benefits, GMAB), garantierte Leibrente (Guaranteed Minimum Income Benefits, GMIB) und garantierte lebenslange jährliche Mindestentnahmen aus dem Fonds (Withdrawal for Life Benefits,GMWB), sowie bei der Beurteilung der Auswirkungen des in Bezug auf die Rückstellungen für Lebensversicherungsverträge durchgeführten Angemessenheitstests (der die Werthaltigkeit von DAC, VBI und Ansprüchen aus der Beteiligung von Versicherten umfasst) sind in erheblichem Maße Ermessensentscheidungen der Geschäftsleitung erforderlich. Obgleich wir bei der Entwicklung von Produkten und der Schätzung künftiger Vertragsleistungen sowohl auf unsere eigenen Erfahrungswerte als auch Branchendaten zurückgreifen, einschließlich bei der Bepreisung von Versicherungsprodukten und Festlegung der verbundenen versicherungsmathematischen Verbindlichkeiten verwendeten Informationen, besteht keine Sicherheit, dass die tatsächlichen Ergebnisse mit diesen Schätzungen übereinstimmen, und die entstehenden Risiken können zu Verlusten führen, die von unseren Annahmen in Bezug auf Preise und Rückstellungen abweichen.
Des Weiteren legen wir im Einklang mit Branchenpraktiken sowie Bilanzierungs- und regulatorischen Anforderungen Rückstellungen für Schäden und Schadenaufwendungen in Bezug auf unseren Geschäftsbereich Property & Casualty fest. Rückstellungen sind keine exakte Berechnung einer Verbindlichkeit, sondern geben vielmehr die Erwartung wider, was die endgültige Schadensregulierung basierend auf unserer Beurteilung der zu diesem Zeitpunkt bekannten Fakten und Umständen, der Überprüfung historischer Erfahrungen bei der Schadensregulierung, Schätzungen der Trends bei Schadensschwere und -häufigkeit, versicherungsmathematischen Werten bei vergangenen Ergebnissen, gesetzlicher Haftung und anderen Faktoren kosten wird. Wir überprüfen die Angemessenheit unserer Schadenrückstellungen fortlaufend. Da die Festsetzung von Schadenrückstellungen naturgemäß ein unsicherer, zahlreiche Schätzwerte umfassender Prozess ist, der auch die Auswirkungen von regulatorischen und gesetzlichen Änderungen sowie Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beinhaltet, besteht keine Sicherheit, dass die endgültigen Verluste unsere Schadenrückstellungen nicht wesentlich übersteigen und unser Betriebsergebnis nicht erheblich belasten.
Obwohl wir uns bei den Berechnungen für Neugeschäftswert und EEV an Branchenwerten orientieren, können Änderungen an den bei der Berechnung dieser Werte verwendeten Annahmen sich in erheblichem Maße negativ auf die Höhe unseres Neugeschäftswerts und/oder EEV auswirken. So ist beispielsweise unser Neugeschäftswert anfällig gegenüber Zinsbewegungen, und eine nachteilige Entwicklung der Zinssätze verglichen mit unseren Annahmen kann erhebliche Auswirkungen auf unseren Neugeschäftswert sowie einen entsprechend negativen Effekt auf den Handelspreis unserer Wertpapiere haben.
Das Geschäft mit Schadens- und Unfallversicherungen verläuft zyklisch, was sich auf unsere Ergebnisse auswirken kann
In der Vergangenheit unterlag das Betriebsergebnis von Schadens- und Unfallversicherern erheblichen Schwankungen aufgrund unsteter und zuweilen unvorhersehbarer Entwicklungen, von denen viele außerhalb der direkten Kontrolle des Versicherers lagen, darunter Wettbewerb, Häufigkeit und Schwere von Schadensereignissen, Volumen an Zeichnungskapazität nach Region oder Produktlinie, allgemeine wirtschaftliche Bedingungen sowie andere Faktoren. Änderungen der Kundenerwartungen in Bezug auf angemessene Prämienhöhen, die Häufigkeit oder Schwere von Versicherungsschäden oder sonstigen Schadensereignissen oder andere den Geschäftsbereich Property & Casualty betreffende Faktoren können sich nachteilig auf unsere Finanz- und Ertragslage auswirken.
Das Auftreten von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen, einschließlich Katastrophen aufgrund von sich verändernden Witterungsbedingungen und Klimaverhältnissen, könnten sich negativ auf unsere Finanzlage, Rentabilität und Cashflows auswirken
Katastrophenereignisse sind naturgemäß unvorhersehbar. Unser Risiko gegenüber Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist oftmals ausgeprägter in bestimmten Regionen, u. a. in großen Ballungsräumen mit einer hohen Konzentration von Kunden, Mitarbeitern bzw. versicherten Sachanlagen und Vermögenswerten.
Katastrophenereignisse wie Hurrikane, Wirbelstürme, Hagelstürme, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Schneestürme, Überschwemmungen, Explosionen, Feuer, Pandemien, Terroranschläge, Cyber-Verbrechen, Kampfmaßnahmen sowie Stromausfälle sowie andere Ausfälle wichtiger Infrastruktur könnten sich negativ auf unsere Tätigkeit sowie unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, einschließlich als Ergebnis von in höherem Maße oder wesentlich früher eintretenden Schäden; Verluste infolge von Unterbrechungen unserer Betriebstätigkeit oder Nichterfüllung seitens unserer Gegenparteien; und Wertverluste unseres Anlageportfolios. Wir überwachen die Entwicklung dieser Risiken genau und versuchen sie im Allgemeinen durch individuelle Risikoauswahl, Überwachung von Risikoanhäufung, Rückversicherungskäufe und Verwendung von verfügbaren Daten bei der Einschätzung potenzieller Katastrophenrisiken zu steuern. Es besteht jedoch keine Sicherheit, dass wir eine solche Entwicklung auch rechtzeitig im Voraus erkennen. Wir haben in der Vergangenheit wesentliche Verluste durch diese Arten von Risiken erlitten, was sich auch in Zukunft wiederholen könnte.
In den vergangenen Jahren haben verändernde Witterungsbedingungen und Klimaverhältnisse, auch infolge der globalen Erwärmung, zur Unvorhersehbarkeit von Naturkatastrophen beigetragen und für zusätzliche Unsicherheit in Bezug auf die künftigen Entwicklungen und Risiken gesorgt. Insbesondere wird damit gerechnet, dass die Folgen des Klimawandels sich erheblich auf die Versicherungsbranche auswirken werden, z. B. in Bezug auf die Risikobewertung, Annahmen zu Preisbildung und Modellierung sowie das Bedürfnis nach neuen Versicherungsprodukten, was jeweils unvorhergesehene, uns momentan nicht bekannte Risiken entstehen lassen kann.
Darüber hinaus können Gesetzesinitiativen hinsichtlich des Klimawandels unsere Tätigkeit und die unserer Gegenparteien beeinträchtigen und unsere Anlageaktivität unter Umständen einschränken bzw. sich negativ auf den Wert unserer Anlagen auswirken, da bestimmte Unternehmen Schwierigkeiten haben, sich an diese neuen Regelungen anzupassen. Dazu zählen unter Umständen (i) neue Anlageanforderungen und/oder (ii) neue Offenlegungsvorschriften, ähnlich denen vor Kurzem mit dem französischen Gesetz Nr. 2015-992 zur "Energiewende für umweltgerechtes Wachstum" (transition énergétique pour la croissance verte) eingeführten, oder künftige Gesetze infolge der Umsetzung von von der Taskforce on Climate-Related Financial Disclosures des Financial Stability Board entwickelten Initiativen. Insbesondere Artikel 173 des Gesetzes Nr. 2015-992, das für uns ab dem 1. Januar 2016 gilt, verpflichtet institutionelle Anleger wie AXA dazu, in ihren Geschäftsberichten zu beschreiben, auf welche Art und Weise ihre Anlagerichtlinien soziale, ökologische und Governance-Ziele berücksichtigen und zum Übergang hin zu einer emissionsarmen Wirtschaft beitragen. Diese und ähnliche gesetzliche Anforderungen sowie weitere Bestimmungen in Bezug auf die Energiewende und unsere Anlagen im Energiebereich könnten unsere Compliance-Kosten steigen lassen und unsere Tätigkeit oder den Wert unserer Anlagen beeinträchtigen. Weitere Informationen zur investitionsbezogenen Klimarisikoanalyse finden Sie im Abschnitt 7.4 "Verantwortungsvolle Anlagepolitik, Artikel 173 / Klimabezogene finanzielle Offenlegungen" dieses Geschäftsberichts.
Operationelle und Geschäftsrisiken
Wir sind in wettbewerbsintensiven Märkten tätig und aufkommende Entwicklungen könnten sich nachteilig auf unsere Finanz- und Ertragslage auswirken
Zu unseren Konkurrenten zählen Investmentfonds, Asset Manager, Private-Equity-Gesellschaften, Hedge-Fonds, Geschäfts- und Investmentbanken und sonstige Versicherungsgesellschaften. Viele von ihnen unterliegen anderen Gesetzen als wir und bieten andere Produkte oder wettbewerbsorientiertere Preise als wir an.
Die Versicherungsbranche sieht sich erheblichen wettbewerbstechnischen Umwälzungen durch das Aufkommen neuer Marktteilnehmer gegenüber, wie z. B. Fintech- oder Insurtech-Unternehmen, die im Allgemeinen von weniger umfassenden regulatorischen Anforderungen (darunter auch weniger strengen Kapitalanforderungen) sowie Datensynergien oder technologischer Innovation profitieren. Des Weiteren kann die Entwicklung alternativer Vertriebskanäle für bestimmte Arten von Versicherungs- und Anlageprodukten, unter anderem über das Internet, zu mehr Wettbewerb sowie Margendruck bei bestimmten Produktarten führen. Eine Fortsetzung der Konsolidierung innerhalb der Versicherungsbranche kann ebenfalls zu mehr Wettbewerb führen.
Dieser Wettbewerbsdruck könnte für steigenden Preisdruck bei einer Reihe unserer Produkte und Dienstleistungen sorgen - insbesondere angesichts um Marktanteile kämpfender Mitbewerber - und uns die Beibehaltung oder Steigerung unserer Rentabilität erschweren.
Unsere Risikomanagement-Pläne können unzureichend sein, um uns vollständig gegen Risiken und Verluste, die wir zu mindern versuchen, abzusichern, und können uns nicht identifizierten, unerwarteten oder falsch quantifizierten Risiken aussetzen, die erhebliche Verluste zur Folge haben könnten
Zur Vermeidung oder Einschränkung von Verlusten und Verbindlichkeiten wenden wir eine Vielzahl von Minderungsstrategien an. Wir verwenden Derivate (darunter Aktienfutures, Futures auf Staatsanleihen, Zinsswaps und -swaptions, Aktienoptionen und Variance Swaps), um bestimmte - jedoch nicht alle - Risiken im Rahmen von gegenüber unseren Kunden abgegeben Garantien abzusichern, darunter auch Garantien auf Variable Annuities. Bei einem wesentlichen Teil des Bestandsportfolios und bei allen Neuabschlüssen werden diese Sicherungsinstrumente mit Verfahren zur Minderung des Volatilitätsrisikos kombiniert.
In bestimmten Fällen kann es uns jedoch nicht möglich sein, diese Verfahren zur effektiven Absicherung unserer Risiken wie beabsichtigt oder erwartet anzuwenden, oder wir können davon absehen, bestimmte Risiken abzusichern, da die entsprechenden Derivatmärkte unter Umständen nicht ausreichend groß oder liquide sind, die Kosten der Absicherung zu hoch sind (als Folge nachteiliger Marktbedingungen oder anderweitig), die Art des Risikos an sich unsere Fähigkeit zur Absicherung einschränkt oder aus anderen Gründen. Dies kann zu höheren realisierten Verlusten und unerwartetem Barmittelbedarf zur Besicherung oder Durchführung von Transaktionen führen. Gegenparteien bei Sicherungsgeschäften können ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, was zu nicht abgesicherten Risiken und Verlusten bei nicht besicherten Positionen führen könnte. Darüber hinaus basiert die Durchführung unseres Absicherungsprogramms auf Modellen, die zahlreiche Schätzungen und Ermessensentscheidungen des Managements umfassen, darunter Mortalität, Ablaufquoten, Wahlquoten ("election rates"), Volatilitätsquoten, Zinssätze und die Korrelation zwischen verschiedenen Marktbewegungen. Unser Absicherungsprogramm kann sich im Laufe der Zeit ändern und es besteht keine Sicherheit, dass die tatsächlichen Ergebnisse nicht wesentlich von unseren Annahmen abweichen, was unsere Finanz- und Ertragslage belasten könnte.
Die Rentabilität von Variable-Annuity-Produkten von AXA mit Garantien hängt neben anderen Faktoren von der Fähigkeit von AXA zur effektiven Absicherung der Mindestgarantien ab. Das Unternehmen hat eine Reihe von Initiativen umgesetzt und weiterverfolgt, darunter die Überarbeitung und Neubepreisung bestimmter Produktmerkmale, welche die Rentabilität dieser Produkte steigern und künftige Absicherungsverluste aus den Mindestgarantien beschränken sollen. Es besteht jedoch keine Sicherheit, dass diese Initiativen ihr Ziel erreichen oder die überarbeiteten und neu bepreisten Produkte weiterhin von ihren Zielmärkten angenommen werden, was sich jeweils nachteilig auf die Tätigkeit, Wettbewerbsposition sowie Ertrags- und Finanzlage von AXA auswirken könnte.
Bestimmte Risiken, die sich aus den von AXA US ausgestellten Mindestgarantien und anderen Verträgen und Policen ergeben, sind durch AXA RE Arizona Company ("AXA RE Arizona") momentan rückversichert. Dabei handelt es sich um einen indirekt zu hundert Prozent im Besitz von AXA US befindlichen kaptiven Rückversicherer, der diese Risiken mit Hilfe der oben beschriebenen Verfahren absichert. Darüber hinaus wird im Zusammenhang mit dem geplanten Börsengang einer Minderheitsbeteiligung am Stammkapital von AXA Equitable Holdings, Inc. ein Teil des derzeit an die AXA RE Arizona rückversicherten Geschäfts nicht mehr von der AXA RE Arizona rückversichert, sondern von einer neu gegründeten kaptiven Versicherungsgesellschaft übernommen und rückversichert. Falls AXA RE Arizona oder eine andere entspreche kaptive Versicherungstochter nicht in der Lage ist, die oben erwähnten Sicherungsgegenstände oder Barmittel zur Durchführung solcher Sicherungsgeschäfte bei Fälligkeit zu stellen, kann die Gesellschaft gezwungen sein, den Umfang ihres Absicherungsprogramms zu reduzieren, was im Ergebnis ihre Fähigkeit zur Erfüllung der Rückversicherungsvereinbarung und die Fähigkeit von AXA US zur Berücksichtigung des gesamten für diese Rückversicherungsvereinbarungen vorgesehenen Betrages bei der Berechnung ihrer gesetzlichen Rücklage beeinträchtigen könnte.
Des Weiteren berücksichtigen die National Association of Insurance Commissioners ("NAIC") und verschiedene bundesstaatliche Aufsichtsbehörden zusätzliche Vorschriften in Bezug auf die Nutzung von kaptiven Rückversicherern wie AXA RE Arizona durch Versicherungsgesellschaften im Rahmen ihrer Kapitalmanagementstrategie. Falls bundesstaatliche Versicherungsaufsichten die Nutzung solcher kaptiven Rückversicherer einschränken oder zusätzliche Kapitalanforderungen einführen würden oder AXA US anderweitig nicht in der Lage ist, weiterhin einen kaptiven Rückversicherer zu nutzen, könnten die Kapitalmanagementleistungen, die AXA US im Rahmen solcher Rückversicherungsvereinbarungen erhält, nachteilig beeinflusst werden, was erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Tätigkeit sowie die Finanz- und Ertragslage von AXA US haben könnte.
Eine ungenügende Reaktion auf die verschiedenen aufkommenden technologischen Veränderungen könnte unsere Tätigkeit und Rentabilität beeinträchtigen
Eine fortlaufende Herausforderung, der wir uns gegenübersehen, ist die effektive Anpassung an eine sich fortlaufend verändernde technologische Landschaft. Wenn es uns nicht gelingt, die Auswirkungen sich verändernder Technologien, wie z. B. autonomes Fahren, Drohnen, Internet der Dinge, künstliche Intelligenz oder Robo-Advisors, auf unsere Geschäftstätigkeit im Voraus zu erkennen, kann unsere Fähigkeit zum erfolgreichen Betrieb unseres Geschäfts gemindert werden. Technologien im Bereich Car- und Homesharing könnten die Nachfrage nach unseren Produkte von momentanen Kunden einbrechen lassen, für Abdeckungsprobleme sorgen oder sich auf die Häufigkeit oder Schwere von Schadensereignissen auswirken. Diese Veränderungen könnten auch unsere Fähigkeit zur akkuraten Bepreisung unserer Produkte belasten und unter Umständen unsere Margen in bestimmten Geschäftsbereichen beeinträchtigen. So könnte sich mit dem Aufkommen von autonomen Fahrzeugen, dem Internet der Dinge und verbrauchsbasierten Versicherungen die Art und Weise, wie Kfz-, Kranken- und andere Privatversicherungen vermarktet, bepreist und abgeschlossen werden, drastisch verändern. Des Weiteren entwickelt sich der Markt zur Abdeckung sogenannter "Cyber-Risiken" oder ähnlicher aufkommender Gefahren rasant, und falls wir es nicht schaffen, uns gegenüber Mitbewerbern und neuen Marktteilnehmern mit innovativen Produkten zu behaupten, kann dies zu einem Wettbewerbsnachteil werden.
Zudem kann die erhebliche Zunahme bei Beschaffenheit, Umfang und Verfügbarkeit von Daten in den letzten Jahren, ob infolge von Connected Costumers, sogenannten Big Data, Cloud Computing, Personalisierung von genetischen Daten, asymetrische Informationen in Bezug auf Gentests, künstlicher Intelligenz oder anderweitig, unvorhergesehene und nachteilige Auswirkungen auf unser Geschäft haben, z. B. indem sich die Art und Weise des Abschließens und der Bepreisung von Versicherungen ändert; Kunden und Mitbewerber sich ihren Versicherungsschutz auf eine Art und Weise maßschneidern, wie wir sie momentan nicht anbieten; und indem wir uns möglicherweise einem höheren moralischen Risiko in Geschäftsbereichen aussetzen, in denen es uns aus regulatorischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, die Bepreisung oder die Abdeckung entsprechend individueller Risikoprofile anzupassen. Obschon datengetriebene Veränderungen auf breiter Basis noch Zeit benötigen und schwer vorherzusagen sind, könnten sie unser Geschäft in der Folge belasten, so z. B. aufgrund der erforderlichen Ausgaben und Anstrengungen, um sicherzustellen, dass sich unsere Mitarbeiter, Systeme und Prozesse anpassen und diese Veränderungen bei ihrem Aufkommen effizient steuern können.
Unsere Tätigkeit, Aussichten, Wettbewerbsposition und Finanzlage könnten darüber hinaus negativ beeinflusst werden, falls wir nicht in der Lage sind, unsere wichtigsten IT-Systeme effektiv zu nutzen und bei Überalterung bzw. Verdrängung durch effizientere IT-Lösungen zu aktualisieren oder zu ersetzen, oder falls es uns nicht gelingt, die Talente und Kenntnisse unserer Mitarbeiter entsprechend den neuen technologischen Herausforderungen weiterzuentwickeln und neue Talente in Einklang mit unseren Geschäftszielen anzuziehen und zu integrieren.
Unangemessene oder mangelhafte Prozesse oder Systeme, menschliche Faktoren oder externe Ereignisse einschließlich Hacking oder anderen Cyber-Risiken können unsere Rentabilität, Reputation oder operative Effektivität negativ beeinflussen
Unsere Geschäftstätigkeit hängt stark von dem effektiven Betrieb unserer Telekommunikationstechnik, elektronischen Daten, IT und anderen betrieblichen Systemen ab. Wir benötigen diese Systeme zur Durchführung erforderlicher Geschäftsvorgänge, darunter Ausgabe von Versicherungsangeboten, Verarbeitung von Anträgen und Schäden, Bereitstellung von Informationen und Support an Kunden und Händler, Verwaltung komplexer Produkte, Durchführung von versicherungsmathematischen Analysen und Aufbewahrung von Finanzdaten. Zudem nutzen wir IT-Systeme, um Kunden-, Mitarbeiter- und Unternehmensdaten, darunter auch proprietäre und vertrauliche Informationen, zu speichern, abzurufen, zu bewerten und zu verwenden. Einige dieser Systeme hängen wiederum von Systemen von Drittanbietern ab.
Operationelle Risiken bestehen in unserer Branche naturgemäß und können auf verschiedene Arten auftreten, darunter Geschäftsunterbrechung, mangelhafte Lieferantenleistung oder Nichterfüllung (einschließlich im Rahmen von wesentlichen Outsourcing-Vereinbarungen), Systemstörungen oder -ausfälle, Computerviren, Hacking-Angriffe und/oder anderweitiger unberechtigter Zugriff auf unsere Webseiten und/oder Systeme, Zuweisungsfehler sensitiver Informationen, Datenkorruption oder Betriebsfondsunterbrechungen, regulatorische Verstöße, menschliches Versagen, mangelhafte Produkte, Fehlverhalten von Mitarbeitern, Betrug durch Externe, Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen. Des Weiteren sehen wir uns dem Risiko eines Betriebsausfalls oder einer Unterbrechung der von uns zur Durchführung unserer Wertpapiergeschäfte verwendeten Clearingstellen, Börsen oder anderen Finanzintermediären gegenüber.
Die zunehmende Häufigkeit und Ausgereiftheit von Hacking-Angriffen auf wichtige Finanzinstitutionen und andere Organisationen in jüngster Zeit hat die Relevanz dieser Cyber-Risiken und ihrer möglichen Schäden sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf den Reputationsverlust deutlich gemacht. Systemstörungen oder -ausfälle könnten unsere Fähigkeit zur zeitgerechten Ausführung erforderlicher Geschäftsfunktionen mindern, was sich negativ auf unsere Fähigkeit zur Geschäftsausführung auswirken und unsere Beziehungen mit Kunden und Geschäftspartnern belasten könnte. Im Falle einer Unterbrechung können unsere Systeme nicht verfügbar sein und unsere Mitarbeiter können ihre Aufgaben für längere Zeit nicht erfüllen.
Trotz der Einführung einer Reihe von Sicherheitsmaßnahmen durch die Gruppe können die Systeme der Gruppe in Zukunft von unbefugten Eingriffen wie z. B. physische oder elektronische Einbrüche, unbefugtes Eingreifen oder anderen Sicherheitsverstößen betroffen sein. Wie andere globale Finanzinstitute und -unternehmen sieht die Gruppe sich von Zeit zu Zeit Bedrohungen ihrer Daten und Systeme ausgesetzt, einschließlich Malware-Angriffen, unberechtigtem Zugriff, Systemausfällen und -Unterbrechungen. Die Geschäftsleitung hat interne Kontrollen und Verfahren zum Schutz von Kundendaten und den proprietären Informationen der Gruppe vor Hacking-Angriffen oder anderen Formen von unbefugten Eingriffen in die IT-Systeme der Gruppe eingeführt. Es besteht jedoch keine Garantie, dass diese Maßnahmen sich als wirksam herausstellen und sämtliche versuchten Eingriffe in die IT-Systeme der Gruppe verhindern, und jeder solche Eingriff könnte zu einer Betriebsunterbrechung oder dem Verlust von sensitiven Kundendaten und/oder proprietären Informationen führen.
Unterbrechungen oder Störungen unserer IT- und elektronischen Datensysteme oder derjenigen unserer Drittanbieter (einschließlich Drittanbieter, die als geschäftskritisch für unsere wichtigsten Aktivitäten gelten) oder das Versäumnis, die Sicherheit, die Vertraulichkeit oder den Datenschutz von auf diesen Systemen lagernden sensitiven Daten beizubehalten, könnten ebenfalls zu finanziellen Verlusten, einer Minderung unserer Liquidität, einer Unterbrechung unserer Geschäfte, Rechtsstreitigkeiten, regulatorischen Sanktionen oder Reputationsschäden führen. Trotz unserer Maßnahmen zur Steuerung solcher Risiken gehören operationelle Risiken zu unserem Geschäftsumfeld und wir können von Zeit zu Zeit Verluste aufgrund dieser Art von Risiken erleiden.
Erfüllen die Gruppe oder ihre Versicherungstöchter ihre Solvenzkapitalanforderungen nicht, könnte jede dieser Entwicklungen sich wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit, Liquidität, Ratings sowie Finanz- und Ertragslage auswirken
AXA und ihre Tochtergesellschaften unterliegen steigenden Anforderungen an Solvabilität und Risikotragfähigkeit, darunter die Anforderungen des Regelwerks Solvency II. Dieses Regelwerk wird derzeit von der Europäischen Kommission und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung ("EIOPA") überprüft, auch in Bezug auf interne Modelle, die von bestimmten Versicherern wie der AXA zur Berechnung ihrer Solvenzkapitalanforderung verwendet werden. Es ist schwer, vorherzusagen, wie die Gespräche zu Änderungen an diesen Anforderungen sich entwickeln werden und auf welche Art und Weise sie sich auf unsere Finanz- und Ertragslage und Liquidität sowie die Versicherungsbranche im Allgemeinen auswirken werden. Die Solvenzquote der AXA Gruppe reagiert zudem empfindlich auf Entwicklungen an den Kapitalmärkten (u. a. auf Zinsniveau, Aktien- und Devisenkurse) sowie andere wirtschaftliche Faktoren im Allgemeinen. Darüber hinaus können Aufsichtsbehörden strengere Maßstäbe bei der Auslegung, Anwendung und Durchsetzung dieser Regelungen ansetzen, im Rahmen dessen sie beispielsweise höhere Reserveanforderungen für bestimmte Arten von Risiken, höhere Liquiditätsanforderungen, höhere Abschläge/"Haircuts" bei bestimmten Vermögenswerten oder Anlageklassen oder konservativere Berechnungsmethoden einführen oder andere ähnliche Maßnahmen treffen, welche die aufsichtsrechtlich geforderte Eigenkapitalausstattung erheblich steigen lassen. Insbesondere kann die französische Versicherungsaufsicht, die Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (ACPR), Änderungen an dem von uns zur Berechnung unseres Solvabilitätskapitals verwendeten internen Modell vornehmen, was sich unter Umständen nachteilig auf unsere Solvenzquote auswirkt. Sollten unsere Versicherungstöchter ihre aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen nicht erfüllen, besitzen Versicherungsaufsichten breite Befugnisse, um aufsichtsrechtliche Maßnahmen wie Beschränkung und Verbot der Aufnahme neuer Tätigkeiten, Verbot der Auszahlung von Dividenden oder anderer Ausschüttungen an Gesellschafter und/oder die Eröffnung eines Insolvenz- oder Abwicklungsverfahrens aufzuerlegen oder durchzuführen. Sollten die Gruppe und/oder eine ihrer Versicherungstöchter ihre aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen nicht erfüllen und/oder eine Verschlechterung ihrer Solvabilitätslage ihre Wettbewerbsposition negativ beeinflussen, kann uns dies dazu zwingen, neues Kapital in beträchtlichem Umfang für solche Versicherungstöchter bereitzustellen, was wiederum unsere Liquiditäts-, Finanz- und Ertragslage belasten könnte. Regulatorische Einschränkungen, die uns daran hindern, überschüssiges Kapital frei zwischen unseren Tochtergesellschaften zu bewegen oder anderweitig die Übertragbarkeit der Kapitalressourcen der AXA Gruppe einschränken, können - je nach Art und Ausmaß der Einschränkungen - die Kapitalausstattung unserer operativen Versicherungstöchter belasten, was sich wiederum negativ auf AXA und die Wahrnehmung unserer Finanzstärke auswirken kann. Zusätzliche regulatorische Entwicklungen hinsichtlich Solvabilitätsanforderungen, einschließlich Änderungen an Solvency II, können sich nachteilig auf unsere Aufsichtsregeln auswirken und zu einem Anstieg der damit verbundenen Kosten führen. Es besteht keine Sicherheit, dass die von der Geschäftsleitung entwickelten Notfallpläne wirksam genug sind, um ihren Zweck zu erfüllen, und ein Versäumnis unsererseits und/oder seitens unserer Versicherungstöchter, aufsichtsrechtliche Mindestkapitalanforderungen zu erfüllen und eine aufsichtsrechtliche Eigenkapitalausstattung auf wettbewerbsgerechtem Niveau beizubehalten, könnte einen wesentlichen nachteiligen Effekt auf unsere Tätigkeit, Liquidität, Kreditratings sowie Finanz- und Ertragslage haben.
Als Holding-Gesellschaft sind wir auf die Abdeckung unserer Betriebsaufwendungen und Dividendenausschüttungen durch unsere Tochtergesellschaften angewiesen
Unsere Versicherungs- und Finanzdienstleistungen erbringen wir in der Regel über direkte und indirekte Tochtergesellschaften. Als Holding-Gesellschaft sind unsere wichtigsten Einkommensquellen Dividenden von Tochtergesellschaften und Geldmittel, die von Zeit zu Zeit über die Ausgabe von Anleihen oder Aktien oder über Bank- und andere Darlehen beschafft werden können.
Regulatorische oder andere gesetzliche Einschränkungen können unsere Fähigkeit zur freien Übertragung von Geldmitteln zwischen uns und allen unseren Tochtergesellschaften einschränken. Insbesondere unterliegen unsere wichtigsten Versicherungstöchter Einschränkungen in Bezug auf die Höhe von Dividendenbeträgen und Schuldentilgungen, die an uns und unsere verbundenen Unternehmen gezahlt werden können. Darüber hinaus könnten uns aufgrund unserer Einstufung als global systemrelevantes Versicherungsunternehmen (Global Systemically Important Insurer, "GSII") durch das Financial Stability Board in Absprache mit der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und nationalen Behörden ähnliche und andere Einschränkungen in Bezug auf die Übertragung von Mitteln, einschließlich konzerninternen Finanzierungsvereinbarungen, auferlegt werden, was sich negativ auf die Übertragbarkeit unseres Kapitals auswirken könnte. Diese Faktoren können sich nachteilig auf unsere Liquiditätslage und Fähigkeit zur Zahlung von Dividenden auswirken.
Wir können Eventualverbindlichkeiten aus aufgegebenen, veräußerten und abgewickelten Geschäftsbereichen aufweisen und andere außerbilanzielle Verbindlichkeiten eingehen, die als ergebniswirksamer Aufwand gebucht werden
Von Zeit zu Zeit können Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen in Zusammenhang mit dem Verkauf, der Liquidation oder der Abwicklung verschiedener Geschäftsbereiche bei uns verbleiben. Zudem können wir von Zeit zu Zeit und im Rahmen unser Geschäftstätigkeit Garantien abgeben und Derivatgeschäfte und andere Arten von außerbilanziellen Geschäften abschließen, die als ergebniswirksamer Aufwand gebucht werden könnten.
Risiken im Zusammenhang mit Akquisitionen zur Erweiterung oder Ergänzung unseres Geschäfts können sich negativ auf unser Geschäft, unsere künftige Rentabilität und unser Wachstum auswirken
Externes Wachstum durch Akquisitionen birgt Risiken, die sich nachteilig auf unser operatives Ergebnis auswirken können, einschließlich des erheblichen zeitlichen Managementaufwands für die Umsetzung und Durchführung von Akquisitionen, der zulasten des normalen Geschäftsbetriebs geht. Unsere Akquisitionen könnten auch dazu führen, dass zusätzliche Schulden, Kosten, Eventualverbindlichkeiten oder unvorhergesehene Verbindlichkeiten sowie Wertminderungen und Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte und andere immaterielle Vermögenswerte entstehen, die unser Geschäft, unsere Finanzlage und unser Wachstum erheblich beeinträchtigen könnten. Wir können auch Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Führung und Integration der von uns erworbenen Betriebe und Mitarbeiter haben, was wiederum dazu führen kann, dass wir wichtige Mitarbeiter und/oder Kunden der erworbenen Unternehmen verlieren.
Zuletzt hat AXA am 5. März 2018 eine Vereinbarung zum Erwerb der XL Group Ltd ("XL Group") abgeschlossen, die der Zustimmung der Aktionäre der XL Group, dem Erhalt bestimmter behördlicher Genehmigungen und anderen üblichen Abschlussbedingungen unterliegt.
Regulatorische Risiken
Unsere Aktivitäten unterliegen weiterreichenden Vorschriften und regulatorischer Aufsicht in den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind
Die AXA Gruppe ist in 64 Ländern weltweit tätig und unsere Aktivitäten unterliegen einer Vielzahl von Versicherungs- sowie anderen Gesetzen und Vorschriften. Unser regulatorisches Umfeld entwickelt sich schnell und Aufsichtsbehörden weltweit nehmen eine zunehmend aktive und aggressive Rolle bei der Auslegung und Umsetzung von Vorschriften in den Ländern ein, in denen wir tätig sind, was zu wesentlichen Compliance-Herausforderungen führt. Obschon die Geschäftsleitung nicht vorhersagen kann, ob oder wann künftige gesetzliche oder regulatorische Pläne umgesetzt werden und wie sie konkret aussehen werden, können einige dieser Pläne, falls sie umgesetzt werden, sich wesentlich negativ auf unsere Tätigkeiten sowie unsere Finanz- und Ertragslage auswirken. Wir rechnen damit, dass neue Gesetze und Vorschriften die Kosten der Geschäftstätigkeit, einschließlich unserer Betriebskosten, sowie unsere Rechts- und Compliance-Kosten steigen lassen werden.
Die Einstufung von AXA als ein GSII und die von der IAIS erwägten regulatorischen Maßnahmen für GSII könnten weitreichende regulatorische Folgen für die AXA Gruppe haben und sich nachteilig auf unsere Kapitalanforderungen, Rentabilität, die Übertragbarkeit von Geldmitteln, unsere Fähigkeit zum Wachstum durch Übernahme und unsere allgemeine Wettbewerbsposition verglichen mit Versicherungskonzernen, die nicht als GSIIs eingestuft sind, auswirken. Des Weiteren könnte die Vielzahl an unterschiedlichen regulatorischen Systemen, Eigenkapitalanforderungen und Berichtspflichten infolge unserer Einstufung als GSII und/oder von der IAIS geleitete Initiativen zur Einführung neuer Eigenkapitalanforderungen wie der Insurance Capital Standard (ICS) zu einer Zunahme der operativen Komplexität und Kosten führen.
In den letzten Jahren war zudem eine Zunahme gesetzlicher und regulatorischer Initiativen und Durchsetzungsmaßnahmen in den Bereichen Financial Crime Compliance, Geldwäschebekämpfung, bei internationalen Handelssanktionen und Antibestechungsgesetzen oder -vorschriften (darunter der U.S. Foreign Corrupt Practices Act, der U.K. Bribery Act of 2010 und das französische Sapin-II-Gesetz) sowie Verbraucherschutzgesetzen (darunter die Richtlinie über Versicherungsvermittlung (2016/97/EC), die überarbeitete Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2014/65/EU) und die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte) zu beobachten. Die Umsetzung dieser und künftiger Vorschriften kann die Compliance-Kosten steigen lassen, unsere Fähigkeit zur Geschäftsausführung begrenzen oder einschränken oder uns dem Risiko von zivil- und strafrechtlichen Verfahren aussetzen, was jeweils zu wesentlichen Finanz- und Reputationsrisiken führen kann.
Darüber hinaus befinden sich die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards, insbesondere die vom International Accounting Standards Board ("IASB") entwickelten IFRS, in ständiger Entwicklung, und die daraus resultierenden Änderungen könnten erhebliche Auswirkungen auf Versicherer und andere Finanzinstitute, einschließlich der AXA, haben, die ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen. Insbesondere IFRS 17, der IFRS 4 ersetzen wird, kann erhebliche Auswirkungen auf die Bilanzierung von Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmern erheblich beeinflussen. Aufgrund der Verflechtungen zwischen finanziellen Vermögenswerten und technischen Verbindlichkeiten können Unternehmen, die Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 emittieren, die Anwendung von IFRS 9 unter bestimmten Voraussetzungen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17, spätestens jedoch auf den 1. Januar 2021 verschieben. Die Gruppe hat Anspruch auf die Option der temporären Befreiung und plant, davon Gebrauch zu machen. Die Geschäftsleitung prüft derzeit die Auswirkungen der Anwendung dieser neuen Standards. Wesentliche Änderungen an den IFRS können das Betriebsergebnis des Unternehmens belasten.
Wir rechnen damit, dass der Anwendungsbereich und das Ausmaß geltender Gesetze und Vorschriften sowie die Behördenaufsicht in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Obschon die Geschäftsleitung rechtliche und regulatorische Risiken proaktiv steuert und Richtlinien und Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften in den unterschiedlichen Ländern, in denen es tätig ist, eingeführt hat, können wir die möglichen Auswirkungen einer Änderung der geltenden Gesetze und Vorschriften, ihrer Auslegung oder Durchsetzung (oder der möglichen Auswirkungen von neuen Gesetzen und Vorschriften in Zukunft) auf die Tätigkeit, Finanz- und Ertragslage unserer verschiedenen Unternehmen nicht mit Sicherheit vorhersagen. Eine Nichteinhaltung von für uns geltenden Vorschriften können Geldbußen, Strafen oder gerichtliche Anordnungen oder andere ähnliche Einschränkungen zur Folge haben, die sich jeweils negativ auf unsere Erträge und Reputation auswirken könnten.
Eine Beschreibung der für die Gruppe geltenden Vorschriften und Aufsichtsrahmen finden Sie in Abschnitt 6.3 "Allgemeine Informationen - Vorschriften und Aufsicht" dieses Geschäftsberichts.
Als globales Unternehmen sehen wir uns unterschiedlichen politischen, regulatorischen, geschäftlichen und finanziellen Risiken und Herausforderungen gegenüber
Da wir global tätig sind, sehen wir uns einer Vielzahl lokaler politischer und regulatorischer, geschäftlicher sowie finanzieller Risiken und Herausforderungen gegenüber, welche sich auf die Nachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen, den Wert unserer Anlageportfolios, die Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Eigen- und Überschusskapitals sowie die Kreditqualität unserer Gegenparteien auswirken können. Zu diesen Risiken gehören u. a. politische, soziale oder wirtschaftliche Instabilität in den Ländern, in denen wir tätig sind, darunter das Risiko von Verstaatlichung, Enteignung, Preiskontrollen, Kapitalkontrollen, Einschränkungen für Auslandsgeschäfte und -investitionen (wie z. B. Änderungen an dem zulässigen Umfang ausländischer Beteiligungen, was unsere Fähigkeit zur Tätigung von Geschäften in bestimmten Ländern über Gemeinschaftsunternehmen betreffen kann), Wechselkursschwankungen, Kreditrisiken unserer lokalen Darlehensgeber und Gegenparteien, mangelnder lokaler Geschäftserfahrung in bestimmten Märkten, Risiken gegenüber Zahlungsausfällen im Versicherungssektor durch Garantiefonds für Versicherte oder ähnlichen Mechanismen und in bestimmten Fällen, Risiken in Zusammenhang mit der möglichen Inkompatibilität mit ausländischen Partnern, insbesondere in Ländern, in denen wir Geschäfte über Gemeinschaftsunternehmen oder andere nicht von uns kontrollierte Gesellschaften ausführen.
Gerichtsverfahren und/oder aufsichtsrechtliche Untersuchungen, denen wir in der Vergangenheit unterzogen wurden und in Zukunft unter Umständen unterzogen werden, können unser Image, unsere Marke, unsere Beziehungen zu Aufsichtsbehörden und/oder unser Betriebsergebnis belasten
Wir sind und waren Beklagte in zahlreichen Rechtsstreitigkeiten (sowohl bei Gruppen- als auch Einzelklagen) und Beteiligte an verschiedenen aufsichtsrechtlichen Untersuchungen und Überprüfungen und können dies auch in Zukunft sein. Bestimmte dieser Klagen und Untersuchungen verlangen Schadenersatzzahlungen, einschließlich Strafzahlungen, in erheblicher oder unbekannter Höhe, und bestimmte der an diesen Verfahren beteiligten Aufsichtsbehörden besitzen erheblichen Einfluss auf die Durchführung unserer Tätigkeit. Die Einführung von Gruppenklagen in Frankreich 2014 und ähnlichen Entwicklungen in anderen europäischen Ländern haben die mit Rechtsstreitigkeiten verbundenen Risiken und Kosten steigen lassen und dürften dies weiter tun. Aufgrund der Art dieser Klagen und Untersuchungen können wir die möglichen Verluste nicht abschätzen bzw. die möglichen Auswirkungen daraus auf unsere Tätigkeit, Finanz- und Ertragslage oder Reputation nicht verlässlich vorhersagen.
Das sich schnell ändernde regulatorische Umfeld in Bezug auf Datenübermittlung und Datenschutz in der Europäischen Union könnte unsere Kosten steigen lassen und sich nachteilig auf unser Geschäft auswirken
Die Erfassung, die Übermittlung und der Schutz von Daten sind für die Durchführung unserer Tätigkeit essenziell. Die Vorschriften in diesem Bereich ändern sich in der Europäischen Union rasch, was sich nachteilig auf unser Geschäft auswirken könnte, wenn wir unsere Regelungen und Strategie nicht rechtzeitig an diese Änderungen anpassen.
Was die Übermittlung von Daten an die Vereinigten Staaten von Amerika betrifft, so wurde im Jahr 2015 die Safe-Harbour-Regelung der Europäischen Kommission durch den Gerichtshof der Europäischen Union für ungültig erklärt, nach der personenbezogene Informationen zu Geschäftszwecken von Unternehmen in der EU an US-amerikanische Unternehmen übermittelt werden konnten, welche die vom US-Handelsministerium herausgegebenen Safe Harbour Privacy Principles unterzeichnet hatten. Danach erfolgte der transatlantische Datenfluss zwischen Unternehmen weiterhin über andere Mechanismen, wie z. B. Standardvertragsklauseln mit US-Unternehmen und verbindliche Unternehmensregeln für Transfers innerhalb eines multinationalen Konzerns. Obschon im Juli 2016 eine neue Safe-Harbor-Regelung, der "EU-US-Datenschutzschild", eingeführt wurde, können Banken und Versicherer sich im Allgemeinen derzeit noch nicht in die Liste des EU-US-Datenschutzschilds eintragen und die AXA Gruppe nutzt daher die oben genannten Mechanismen, um personenbezogene Daten von der Gesellschaft oder ihren in der EU ansässigen Tochtergesellschaften an ihre in den USA ansässigen Bank- und Versicherungsgesellschaften zu übermitteln. Obwohl wir momentan damit rechnen, weiterhin diese Methoden zur Datenübermittlung in die USA verwenden zu können, besteht keine Sicherheit, dass solche Methoden nicht infrage gestellt oder von den zuständigen Behörden strenger betrachtet werden oder dass weitere Änderungen der Vorschriften nicht zu einem Anstieg unserer Rechts- und Compliance-Kosten führen oder regulatorische Sanktionen oder Schäden an Image, Marke oder Reputation nach sich ziehen.
Trotz der Einführung globaler Richtlinien zur Datenschutz-Organisation/Governance, die zur Steuerung von mit Datenschutz verbundenen Risiken dienen sollen, besteht darüber hinaus keine Sicherheit, dass unsere bestehenden oder geplanten Regelungen, einschließlich unserer datenschutzrechtlichen konzernverbindlichen Unternehmensregeln, oder unsere bestehende oder geplante Governance-Organisation nicht angepasst oder ersetzt werden müssen, um neuen in der Europäischen Union oder anderen Ländern, in denen wir derzeit oder in Zukunft tätig sind, geltenden Gesetzen und Vorschriften zu entsprechen (einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, die ab Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar ist). Zudem besteht keine Sicherheit, dass wir solche Gesetze nicht unbeabsichtigt verletzen oder solche Gesetze nicht geändert werden oder dass in Zukunft keine neuen Gesetze in Kraft treten, was zu einer Nichtkonformität mit diesen Gesetzen seitens AXA führen würde. Eine Nichteinhaltung solcher Gesetze könnte Geldbußen, Strafen, gerichtliche Anordnungen oder andere ähnliche Einschränkungen zur Folge haben, die sich jeweils negativ auf unsere Erträge und Reputation auswirken könnten.
Änderungen an Steuergesetzen oder Unsicherheit über die Auslegung bestimmter Steuergesetze könnten sich nachteilig auf unser Geschäft und unsere Ertragslage auswirken
Als in mehreren Ländern tätiges globales Unternehmen unterliegen wir zahlreichen Steuersystemen und -vorschriften. Änderungen an Steuergesetzen, einschließlich den Anforderungen zur Quellensteuer des U.S. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) und der Einführung des Common Reporting Standard (CRS) in einer Vielzahl von Ländern, in denen die Gruppe tätig ist, könnte zu höheren Steueraufwendungen und -zahlungen führen, was wiederum die Compliance-Kosten steigen lassen würde. Insbesondere der kürzlich in Kraft getretene U.S. Tax Cuts and Jobs Act (der "U.S. Tax Act") hat das amerikanische Steuersystem erheblich verändert. Zu den Änderungen zählen eine Senkung des gesetzlichen Satzes der US-Körperschaftssteuer auf 21 % zum 1. Januar 2018 sowie die Aufhebung des Corporate Alternative Minimum Tax ("AMT") unter Beibehaltung bestehender AMT-Gutschriften. Der U.S. Tax Act enthält auch Maßnahmen, die unsere Versicherungsgesellschaften betreffen, einschließlich Änderungen der DRD, der Versicherungsrückstellungen und der Steuer-DAC, sowie Maßnahmen, die unsere internationalen Aktivitäten betreffen, wie eine Übergangssteuer auf einige kumulierte Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften.
Während sich die Senkung des gesetzlichen US-Bundessteuersatzes positiv auf das künftige Ergebnis nach Steuern von AXA US auswirken kann, unterliegt die endgültige Auswirkung des US-Steuergesetzes den Auswirkungen anderer komplexer Bestimmungen (einschließlich des Base Erosion and Anti-Abuse Tax ("BEAT")), die derzeit vom Management überprüft werden, sowie einer Reihe interner System- und Prozessänderungen. Es ist möglich, dass Auswirkungen des BEAT den Nutzen aus der Senkung des gesetzlichen US-Bundessteuersatzes mindern könnten, und aufgrund der unsicheren praktischen und technischen Anwendung vieler dieser Bestimmungen ist es derzeit nicht möglich, die Auswirkungen des US-Steuergesetzes auf die Gruppe verlässlich abzuschätzen. Erste Hinweise deuten darauf hin, dass sich die Reform wiederkehrend positiv auf die Gruppe auswirkt und darüber hinaus im Jahr 2017 zu einem einmaligen positiven Effekt von 288 Mio. Euro führte, der insbesondere auf eine Neubewertung der in der GuV erfassten latenten Steuern nach IFRS zurückzuführen ist. Es ist jedoch zu beachten, dass der U.S. Tax Act einen negativen Einmaleffekt auf das Eigenkapital haben dürfte, da AXA US zum Jahresende 2017 eine positive latente Nettosteuerposition hatte.
Insgesamt erwarten wir aus dem US-Steuergesetz positive wirtschaftliche Auswirkungen für die Gruppe. Wir evaluieren diese neue und komplexe Rechtsvorschrift, bewerten das Ausmaß der verschiedenen Auswirkungen und überwachen mögliche regulatorische Änderungen.
Unsicherheiten über die Auslegung oder künftige Entwicklungen bei Steuersystemen, wie des amerikanischen Steuersystems nach der Verabschiedung des U.S. Tax Act, können auch unsere Steuerschuld, Kapitalrendite und Geschäftstätigkeit beeinflussen. In den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind, unterliegen wir momentan und möglicherweise in Zukunft zunehmend dem Risiko von Steuerprüfungen und -untersuchungen. Das internationale Steuerumfeld verändert sich weiterhin infolge der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Europäischen Union und nationalen Regierungen getroffenen Maßnahmen mit Blick auf die vermeintliche Erosion des Steueraufkommens durch internationale Steuerflucht. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit vertreten wir hinsichtlich Steuerangelegenheiten Positionen, die unserer Meinung nach richtig und angemessen sind. Es besteht jedoch keine Sicherheit, dass unsere Steuerpositionen auch den Einschätzungen der zuständigen Steuerbehörden entsprechen. Falls eines oder mehrere der genannten Risiken eintreten, könnten unsere Geschäftstätigkeit, Ergebnisse, Finanzlage, Liquidität, Aussichten und Reputation erheblich beeinträchtigt werden.
Risiken in Bezug auf die Besitzverhältnisse der Aktien des Unternehmens
Um Kapital zur Finanzierung künftigen Wachstums oder zu Solvabilitätszwecken zu beschaffen, können wir in Zukunft Bezugsrechte, Optionsscheine oder ähnliche Wertpapiere zu Preisen unter dem Marktpreis zum jeweiligen Zeitpunkt ausgeben, was sich nachteilig auf den Marktpreis unserer Stammaktien auswirken und die Positionen bestehender Aktionäre verwässern kann.
Die Mutuelles AXA, die zwei französische Versicherungsvereine umfassen, hielten zum 31. Dezember 2017 gemeinsam 14,13 % der ausstehenden Aktien des Unternehmens und 23,97 % seiner Stimmrechte. Die Mutuelles AXA haben ihre Absicht geäußert, ihre Stimmrechte gemeinsam auszuüben und können von den Interessen anderer Aktionäre abweichende Interessen vertreten. So können die Mutuelles AXA - obschon sie nicht die Mehrheit der Stimmrechte an AXA halten - ein künftiges Übernahmeangebot für AXA, das andere Aktionäre unter Umständen attraktiv finden, ablehnen oder verhindern, was andere Aktionäre daran hindern kann, einen Gewinn aus dem Verkauf ihrer Stammaktien von AXA zu erzielen. Die Mutuelles AXA können sich zu einer Aufstockung ihrer Beteiligung an AXA oder einem Verkauf aller oder eines Teils der von ihnen gehaltenen Stammaktien zu einem künftigen Zeitpunkt entscheiden.
4.2 Interne Kontrolle und Risikomanagement
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Anhang 4 "Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts gelesen werden. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss behandelt nur Informationen, auf die in Anhang 4 Bezug genommen wird.
Die AXA Gruppe ist global im Bereich Versicherung und Asset Management tätig. Aus diesem Grund ist sie einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, darunter Marktrisiken, Kreditrisiko, Versicherungsrisiko, operationelles Risiko und andere wesentliche Risiken, die in diesem Kapitel 4 "Risikofaktoren und Risikomanagement" ([1]) und in Anhang 31 "Rechtsstreitigkeiten" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts näher erläutert sind.
Zur Steuerung dieser Risiken hat die Gruppe ein umfassendes System der internen Kontrolle und des Risikomanagements eingeführt, das sicherstellen soll, dass Führungskräfte über wesentliche Risiken rechtzeitig und fortlaufend informiert werden und ihnen die notwendigen Informationen und Tools zur angemessenen Analyse und Steuerung dieser Risiken zur Verfügung stehen und dass der Konzernabschluss und andere Pflichtveröffentlichungen aktuell und präzise sind.
Zudem ist die Gruppe gemäß dem Aufsichtssystem Solvency II verpflichtet, ein effektives Governance-System zu unterhalten, das ein solides und umsichtiges Risikomanagement ermöglicht. Dieses Governance-System muss eine klare Trennung zwischen den einzelnen Verantwortlichkeiten aufweisen und der Art, dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeiten der Gruppe entsprechen.
Daher hat AXA (i) einen Kontrollrahmen mit drei Verteidigungslinien eingeführt, wobei deren jeweilige Grenzen genau festgelegt sind, und (ii) vier Schlüsselfunktionen geschaffen.
Bei den drei Verteidigungslinien handelt es sich um:
| Verantwortlichkeiten | Eigentümer | |||
|---|---|---|---|---|
| 1. Verteidigungslinie | verantwortlich für Risiken des Tagesgeschäfts sowie Kontrollmanagement und Entscheidungsfindung | Geschäftsleitung und Mitarbeiter | ||
| 2. Verteidigungslinie | ||||
| (unabhängig von den Geschäftstätigkeiten der Gruppe) | verantwortlich für Entwicklung, Unterstützung und Überwachung eines effektiven Risiko- und Kontrollrahmen | Risk Management | Compliance | Interne Kontrolle (einschließlich interne Finanzkontrolle) |
| 3. Verteidigungslinie | verantwortlich für die unabhängige Überprüfung der Effektivität des internen Kontrollsystems | Interne Revision |
Bei den vier Schlüsselfunktionen handelt es sich um:
-- die Risikomanagement-Funktion, die insbesondere für die Koordinierung der zweiten Verteidigungslinie verantwortlich ist und sicherstellt, dass die Risikobereitschaft unter Berücksichtigung aller Risiken festgelegt wird. Darüber hinaus ist sie zuständig für Entwicklung, Umsetzung und Überprüfung des ökonomischen Kapitalmodells, welches die Grundlage für das interne Solvency II-Modell ("internes Modell") der Gruppe bildet, für die Dokumentation des internen Modells mit ggf. nachträglich vorgenommenen Änderungen sowie die Analyse der Leistung dieses Modells und die Erstellung von zusammenfassenden Berichten darüber. Der Inhaber der Risikomanagement-Funktion einschließlich der internen Kontrollfunktion auf Konzernebene ist der Group Chief Risk Officer und verantwortlich für das Group Insurance Office;
-- die Compliance-Funktion (die "Compliance-Funktion") ist insbesondere für die Beratung hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen, Regelungen und administrativen Vorschriften in Bezug auf Versicherungs- und Rückversicherungsaktivitäten zuständig und soll eine effektive Compliance sicherstellen. Der Leiter der Compliance-Funktion auf Konzernebene ist der Group Chief Compliance Officer;
-- die Interne Revision, die insbesondere für die Durchführung einer Beurteilung der Angemessenheit und Effektivität des internen Kontrollsystems der Gruppe und anderer Elemente des Governance-Systems verantwortlich ist. Die Interne Revision muss objektiv handeln und unabhängig von den operativen Funktionen sein. Der Leiter der Internen Revision auf Konzernebene ist der globale Leiter Interne Revision; und
-- die versicherungsmathematische Funktion, die insbesondere verantwortlich ist für die Überwachung der Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen (einschließlich der Sicherstellung der Angemessenheit der verwendeten Methoden und zugrundeliegenden Modellen sowie der bei der Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen angewandten Annahmen), die Überprüfung der Hinlänglichkeit und Qualität der bei dieser Berechnung verwendeten Daten sowie den Vergleich der bestmöglichen Schätzungen (Best Estimates) mit Erfahrungswerten und die eine Einschätzung in Bezug auf das allgemeine Regelwerks für das Underwriting und die Angemessenheit von Rückversicherungsvereinbarungen abgibt. Der Leiter der versicherungsmathematischen Funktion auf Konzernebene ist der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion auf Gruppenebene. Weitere Informationen zu der versicherungsmathematischen Funktion finden Sie in Abschnitt 4.6 "Versicherungstechnische Risiken" dieses Geschäftsberichts.([1])
([1]) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.
Die Leiter von Schlüsselfunktionen haben direkten Zugang zum Board of Directors.
Der Chief Executive Officer der Gruppe, der Chief Financial Officer der Gruppe und der Group General Secretary, die gemäß Solvency II als die Gruppe "tatsächlich leitende Personen" (dirigeants effectifs) gelten, und die Leiter der Schlüsselfunktionen müssen die Anforderungen an die fachliche Qualifikation ("fit") und die persönliche Zuverlässigkeit ("proper") wie im internen Prozess der Gruppe festgelegt erfüllen, der im Einklang mit den Anforderungen des Aufsichtssystems Solvency II eingeführt wurde. Gemäß diesem Prozess hat die Gruppe regelmäßige Beurteilungen eingeführt, die sicherstellen, dass die die Gruppe tatsächlich leitenden Personen sowie Leiter von Schlüsselfunktionen die folgenden Anforderungen sowohl bei ihrer Ernennung als auch während ihrer Amtszeit erfüllen:
-- geeignete Kompetenzen und Fähigkeiten, unter Berücksichtigung beruflicher Qualifikationen, Ausbildung, Kompetenz und einschlägiger Erfahrung (z. B. vorherige Mandate in Verwaltungsorganen oder zugehörigen Ausschüssen), einschließlich Verständnis der regulatorischen Anforderungen für solides und umsichtiges Management ("fit"); und
-- persönliche Eigenschaften, unter Berücksichtigung von Reputation, finanzieller Solidität und persönlichen Merkmale wie Integrität und Transparenz ("proper").
Darüber hinaus muss die Ernennung einer jeden die Gruppe tatsächlich leitenden Person und eines jeden Leiters einer Schlüsselfunktion auf Konzernebene der französischen Autorité de contrôle prudentiel et de résolution ("ACPR") im Rahmen eines formalen Prozesses gemeldet werden, wobei ein detaillierter Fragebogen zu der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit einer solchen Person sowie detaillierte Hintergrundinformationen eingereicht werden müssen. Solvency II verlangt zudem die Einführung von Prozessen, die gewährleisten, dass die Leiter von Schlüsselfunktionen direkten Zugang zum Board of Directors haben.
([1]) In dem Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss werden ausschließlich Informationen behandelt, die in Abschnitt 4.6 "Versicherungstechnische Risiken" dieses Geschäftsberichts enthalten sind und auf die in Anhang 4 "Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts Bezug genommen wird.
Governance- und Risikomanagement-Organisation
Governance

| EN | DE |
| Board of Directors and its Specialized Committees (Audit Committee, Finance Committee, Compensation & Governance Committee) | Das Board of Directors und seine themenspezifische Ausschüsse (Audit Committee, Finance Committee und Compensation & Governance Committee) |
| CHIEF EXECUTIVE OFFICER | CHIEF EXECUTIVE OFFICER |
| MANAGEMENT COMMITTEE | MANAGEMENT COMMITTEE |
| AUDIT RISK AND COMPLIANCE COMMITTEE (ARCC) | AUDIT RISK AND COMPLIANCE COMMITTEE (ARCC) |
| Operational Risk & Compliance Committee | Operational Risk & Compliance Committee |
| Financial Risk Committee | Financial Risk Committee |
| Solvency II Committee | Solvency II Committee |
| Operational risk, including compliance risk and other material risks (strategic, reputation, emerging) | Operationelles Risiko, einschließlich Compliance-Risiko und sonstige wesentliche Risiken (Strategie-, Reputations- und entstehende Risiken) |
| Market, credit, liquidity risks | Markt-, Kredit-, Liquiditätsrisiken |
| Solvency II framework and systemic risk | Rahmenvereinbarung Solvency II und systemisches Risiko |
Board of Directors
Das Board of Directors ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass innerhalb der gesamten Gruppe ein geeignetes und effektives System der internen Kontrolle und des Risikomanagements vorhanden ist. In diesem Zusammenhang kann es nach eigenem Ermessen Kontrollen und Überprüfungen durchführen.
Das Board of Directors hat drei Ausschüsse geschaffen, die es bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen: ein Audit Committee, ein Finance Committee und ein Compensation & Governance Committee. Das Audit Committee und das Finance Committee sind ein wichtiges Element des allgemeinen Rahmens der internen Kontrolle der Gruppe, insbesondere bei der Überprüfung von Themen in Bezug auf die interne Kontrolle und das Risikomanagement.
Weitere Informationen zu der Zusammensetzung und den Aufgaben des Board of Directors und seiner Ausschüsse finden Sie in Abschnitt 3.1 "Corporate-Governance-Struktur - eine ausgewogene und effiziente Governance"() dieses Geschäftsberichts.
Audit Committee
Das Audit Committee (i) prüft die internen Kontrollsysteme und -verfahren der Gruppe für das Risikomanagement, um angemessene Sicherheit in Bezug auf deren Effektivität und einheitliche Anwendung zu erlangen, und (ii) überwacht die relevanten Risiken der Gruppe (sowohl Versicherungs- als auch operationelle Risiken), die Ergebnisse der durchgeführten Risikobeurteilungen und die von der Geschäftsleitung durchgeführten Schritte zur Überwachung der Konformität dieser Risiken mit der von der Gruppe festgelegten Risikobereitschaft.
Der Zuständigkeitsbereich des Audit Committee ist in der Geschäftsordnung des Audit Committee dargelegt, die von dem Board of Directors genehmigt wird und auf www.axa.com abrufbar ist.
Finance Committee
Das Finance Committee überprüft sämtliche Themen mit Bezug zum Finanzmanagement der Gruppe und insbesondere die Richtlinien für die Steuerung finanzieller Risiken (einschließlich die Steuerung des Fremdwährungs- und Zinsrisikos), Themen mit Bezug zur Liquiditätslage und Finanzierungssituation der Gruppe, zu ihrem Kapital und ihrer Solvabilität.
Das Finance Committee prüft die Auswirkungen der wesentlichen Leitlinien und Beschränkungen der Regelungen zu Asset-Liability-Management auf Kapital und Solvabilität auf Konzernebene und überprüft das von der Geschäftsleitung entwickelte Regelwerk zur Risikobereitschaft für finanzielle, versicherungstechnische und operationelle Risiken.
Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung beaufsichtigt die Umsetzung des internen Kontrollsystems und prüft das Vorhandensein und die Angemessenheit interner Kontrolle sowie von Systemen zur Überwachung des Risikomanagements innerhalb der Gruppe.
Weitere Informationen über die Geschäftsleitung finden Sie in Abschnitt 3.1 "Corporate-Governance-Struktur - eine ausgewogene und effiziente Governance" dieses Geschäftsberichts ([3]).
Audit, Risk and Compliance Committee (ARCC)
Das Audit, Risk and Compliance Committee ("ARCC") wurde 2016 von dem Chief Executive Officer mit Blick auf eine Stärkung der allgemeinen Risikomanagement-Governance der Gruppe geschaffen und steht unter dem Vorsitz des Group Deputy Chief Executive Officer ("Directeur Général Adjoint") und des General Secretary. Sein Zweck ist es, sämtliche für die Gruppe relevanten Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Themen zu überprüfen.
Der Aufgabenbereich des ARCC erstreckt sich über den gesamten Geschäftsbetrieb der Gruppe und umfasst unter anderem:
-- die allgemeine Risikobereitschaft der Gruppe, wesentliche Überschreitungen von Risikogrenzen und vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen, den Risikorahmen von AXA sowie vorgeschlagene Maßnahmenpläne zur Reduzierung oder anderweitigen Änderung der wesentlichen Risikopositionen der Gruppe, wenn diese bestimmte Grenzen überschreiten;
-- die Standards und Risikoschwellen der Gruppen, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit der festgelegten Risikobereitschaft der Gruppe stehen;
-- die Beurteilung von Risiken und Solvabilität (Own Risk and Solvency Assessment, "ORSA") und die übrigen Solvency II-Berichte (Bericht über Solvabilität und Finanzlage der Gruppe, regelmäßiger Aufsichtsbericht der Gruppe, Berichte der Leiter versicherungsmathematischer Funktionen);
-- die systemische Dokumentation (Plan zur Steuerung systemischer Risiken; Plan zur Steuerung des Liquiditätsrisikos; Wiederherstellungsplan);
-- die wichtigsten von der Internen Revision festgestellten Ergebnisse; und
-- die Compliance-Standards der Gruppe.
Das ARCC erstattet dem Management Committee regelmäßig Bericht. Darüber hinaus überprüft und bespricht das ARCC die vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte für das Audit Committee und das Finance Committee, um sicherzustellen, dass diese Tagesordnungen die geeigneten Punkte umfassen.
Die folgenden an das ARCC berichtenden Risikoausschüsse der Gruppe decken die wichtigsten Risikokategorien ab:
-- für finanzielle Risiken: Das Finance Risk Committee der Gruppe steht unter dem gemeinsamen Vorsitz des Group Chief Financial Officer und des Group Chief Risk Officer. Dieser Ausschuss legt die ALM-Regelungen der Gruppe fest und stellt sicher, dass die Risiken der Gruppe innerhalb der Risikogrenzen der Gruppe liegen;
-- für operationelle und sonstige wesentliche Risiken (Strategie-, Reputations- und entstehende Risiken) und interne Kontrolle: Das Operational Audit Risk & Compliance Committee steht unter dem gemeinsamen Vorsitz des Group Chief Risk Officer und des Group Chief Operating Officer.
Versicherungsrisiken werden auf Ebene des ARCC der Gruppe direkt gesteuert und überwacht.
Das Solvency II Committee unter dem gemeinsamen Vorsitz des Group Chief Risk Officer und des Group Chief Financial Officer ist verantwortlich für (i) die Steuerung des allgemeinen Solvency II-Rahmens der AXA Gruppe, (ii) die Umsetzung der Governance und Überprüfung des internen Modells und (iii) die Überprüfung der Entwicklungen in Zusammenhang mit Solvency II. Das Solvency II Committee ist außerdem verantwortlich für die Überwachung der momentanen Entwicklung in Bezug auf systemische Risiken und die Überprüfung der von der Gruppe verlangten Dokumentation aufgrund ihrer Einstufung als global systemrelevantes Versicherungsunternehmen ("GSII").
Die Risikoausschüsse der Gruppe werden von lokalen Risikoausschüssen unterstützt, um Einheitlichkeit bei der Umsetzung des Enterprise Risk Management ("ERM")-Rahmens sicherzustellen.
Organisation des Risikomanagements und der internen Kontrolle
Der aus drei Verteidigungslinien bestehende Kontrollrahmen ist so konzipiert, dass er Risiken, denen die AXA Gruppe unter Umständen ausgesetzt ist, auf systematische Art und Weise identifiziert, bewertet, steuert und kontrolliert.
Erste Verteidigungslinie: Geschäftsleitung und Mitarbeiter
Geschäftsleitung und Mitarbeiter sind insbesondere verantwortlich für (i) die Schaffung und Beibehaltung eines effektiven Kontrollumfeldes, (ii) die Identifizierung und Steuerung der den Produkten, Dienstleistungen und Aktivitäten in ihrem Aufgabenbereich inhärenten Risiken und (iii) Entwicklung, Umsetzung, Pflege, Überwachung und Bewertung von Prozessen sowie Berichterstattung in Bezug auf das interne Konstrollystem der Gruppe im Einklang mit der Risikostrategie und den vom Board of Directors genehmigten Regelungen zur internen Kontrolle.
([1]) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.
Zweite Verteidigungslinie: Group Risk Management, einschließlich Group Internal Control und Group Compliance
Group Risk Management ("GRM")
Die Funktion GRM wird vom Group Chief Risk Officer geleitet, der an den Chief Executive Officer berichtet.
Die Aufgabe von GRM ist die Identifizierung, Quantifizierung und Steuerung der wesentlichen Risiken, denen die Gruppe ausgesetzt ist. Zu diesem Zweck entwickelt und verwendet GRM eine Reihe von Risikomessungen sowie Überwachungsinstrumente und -methoden, u. a. ein standardisiertes Verfahren und Regelwerk zur stochastischen Modellierung (mit Hilfe des internen Modells), einschließlich der gemäß Solvency II erforderlichen ORSA.
Falls nötig leitet diese Funktion die Umsetzung von Entscheidungen mit Auswirkungen auf das Risikoprofil der Gruppe ein und trägt dazu bei, die Solvabilitätslage zu überwachen sowie die Volatilität der Erträge der Gruppe durch besseres Verständnis der eingegangen Risiken und Optimierung der Kapitalallokation zu verbessern.
Als fester Bestandteil aller Geschäftsprozesse der Gruppe ist GRM auch verantwortlich für die Definition und Umsetzung des ERM-Rahmens innerhalb der AXA-Gruppe.
Der ERM-Rahmen beruht auf folgenden fünf Säulen, die in eine starke Risikokultur eingebettet sind.

| EN | DE |
| The Five Pillars of Risk Management at AXA | Die fünf Säulen des Risikomanagements von AXA |
| Risk Management independence & comprehensiveness | Unabhängigkeit und Umfang des Risikomanagements |
| Common Risk Appetite | Gemeinsames Regelwerk |
| Framework | zur Risikobereitschaft |
| Systematic 2nd Opinion & Challenge | Systematische zweite Meinung und Prüfung |
| Extensive use of Internal Model based on a robust economic capital metric | Weitreichende Verwendung des internen Modells basierend auf robuster Messung des ökonomischen Kapitals |
| Proactive Risk Management | Proaktives Risikomanagement |
1. Unabhängigkeit und Umfang des Risikomanagements: Chief Risk Officers sind unabhängig von Operations (erste Verteidigungslinie) und der Internen Revision (dritte Verteidigungslinie). Die Abteilung GRM bildet gemeinsam mit Compliance und interner Kontrolle die zweite Verteidigungslinie, deren Ziel die Entwicklung, Koordinierung und Überwachung eines einheitlichen Risikorahmens in der gesamten Gruppe ist.
2. Gemeinsames Regelwerk zur Risikobereitschaft: Chief Risk Officers sind dafür verantwortlich, dass die oberste Geschäftsleitung die Risiken, denen sich die entsprechende Gesellschaft oder Geschäftseinheit gegenübersieht, prüft und genehmigt, die Folgen einer nachteiligen Entwicklung solcher Risiken versteht und Maßnahmenpläne verfügt, die im Falle von ungünstigen Entwicklungen umgesetzt werden können.
3. Systematische zweite Meinung zu zentralen Prozessen: Chief Risk Officers geben eine systematische und unabhängige zweite Meinung zu Anlagen, ALM und Rücklagen, Genehmigungsprozessen für Produkte und Rückversicherung ab und prüfen operationelle Risiken und strategische Pläne.
4. Weitreichende Verwendung des internen Modells basierend auf einer robusten Messung des ökonomischen Kapitals: Das interne Modell soll ein konkretes und wirksames Tool zur Kontrolle und Messung der meisten Risiken in Einklang mit der Rahmenvereinbarung Solvency II bieten. Das interne Modell ist als einheitliches und umfassendes Risikomanagement-Tool konzipiert, das auch einen wichtigen Bestandteil des Kapitalmanagement- und Planungsprozesses darstellt.
5. Proaktives Risikomanagement: Chief Risk Officers sind für die frühzeitige Erkennung von Risiken verantwortlich. Dies wird durch die Überprüfung des entsprechenden Bereichs, mit dem die Chief Risk Officers in stetigem Austausch stehen, sichergestellt und durch den Rahmen zur Steuerung von entstehenden Risiken der AXA Gruppe unterstützt.
GRM überwacht, unterstützt von den lokalen Risikomanagement-Teams, die Einhaltung des ERM durch die operativen Gesellschaften. Die Funktion koordiniert das Risikomanagement der Gruppe, steuert die lokalen Risikomanagement-Teams und bemüht sich um eine Förderung der Risikokultur innerhalb der gesamten Gruppe.
Die Risikomanagement-Funktion auf Konzernebene wurde seit dem 1. Dezember 2017 mit der Entscheidung, ein Group Insurance Office ("GIO") zu schaffen, das dem Group Chief Risk Officer unterstellt ist und Experten aus den Bereichen Life & Savings, Health & Protection und Property & Casualty vereint, die für die Förderung der technischen Exzellenz und die Einhaltung der Versicherungsrichtlinien und -standards der Gruppe zuständig sind, weiter gestärkt. Darüber hinaus wurde eine neue Rückversicherungsstruktur geschaffen (AXA Global Re), die ebenfalls an den Group Chief Risk Officer berichtet. Ihr Hauptauftrag besteht darin, durch die Zentralisierung des Rückversicherungseinkaufs der Gruppe zum Schutz der Gruppe beizutragen. Weitere Informationen zur Rückversicherungsstrategie finden Sie in Abschnitt 4.6 "Versicherungstechnische Risiken" dieses Geschäftsberichts.([1])
([1]) In dem Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss werden ausschließlich Informationen behandelt, die in Abschnitt 4.6 "Versicherungstechnische Risiken" dieses Geschäftsberichts enthalten sind und auf die in Anhang 4 "Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts Bezug genommen wird.
Group Compliance
Die Funktion Group Compliance ist dafür zuständig, die Geschäftsleitung und das Board of Directors in Bezug auf geltende Gesetze, Regelungen und administrative Vorschriften im Compliance-Bereich zu beraten sowie in Bezug auf die Auswirkungen von erheblichen Veränderungen des für die Tätigkeiten der AXA Gruppe geltenden rechtlichen und regulatorischen Rahmens. Group Compliance stellt Fachwissen, Beratung und Unterstützung für die verschiedenen Gesellschaften des Unternehmens zur Verfügung, um Situationen und wichtige Compliance-Angelegenheiten zu beurteilen, die wesentlichen Compliance-Risiken zu analysieren und zur Entwicklung von Lösungen zur Minderung der Risiken der Gruppe beizutragen. Group Compliance leitet eine Vielzahl von Compliance-Angelegenheiten, darunter (i) Angelegenheiten im Bereich Finanzkriminalität (dazu zählen Programme zur Bekämpfung von Korruption, Bestechung und Geldwäsche sowie die Beachtung internationaler Sanktionen/Embargos), (ii) Datenschutz, (iii) der Compliance and Ethics Guide und (iv) die Überwachung von sonstigen wesentlichen Compliance- und regulatorischen Risiken und (v) regelmäßige Berichterstattung zu wichtigen Compliance- und regulatorischen Angelegenheiten an die Geschäftsleitung und Aufsichtsbehörden.
Der Group Chief Compliance Officer berichtet an den Group Deputy Chief Executive Officer ("Directeur Général Adjoint") sowie an den General Secretary.
Die Compliance-Aktivitäten der Gruppe sind in einer Reihe von Standards und Richtlinien festgehalten, welche die Mindestanforderungen an die Gesellschaften und ihre Compliance-Funktionen festlegen.
Das Compliance-Kapitel der Group Standards enthält Standards und Richtlinien zu wesentlichen Risikobereichen mit Auswirkungen auf Compliance-Aktivitäten und legt die Kontroll- und Überwachungsprinzipien der höchsten Ebene fest, zu deren Einhaltung die Gesellschaften verpflichtet sind. Diese werden jährlich von dem Group Management Committee überprüft. Die Einhaltung der Standards und Richtlinien (z. B. zu Geldwäschebekämpfung, Sanktionen, Bestechungsbekämpfung usw.) ist obligatorisch.
2017 hat AXA Group Compliance eine überarbeitete Compliance Governance Policy entwickelt und dem Audit Committee und dem Board of Directors vorgelegt. Die aktualisierte Richtlinie ist seit 1. Januar 2018 in Kraft und definiert Verantwortlichkeiten, Geltungsbereich, Kompetenzen und Berichtspflichten der Compliance-Funktion wie nach Solvency II vorgeschrieben. Die Compliance Policy beschreibt zudem die Verantwortlichkeiten der Funktion Group Compliance hinsichtlich Risikoidentifizierung, Beratung und Überwachungsaktivitäten.
Group Compliance führt eine jährliche Bewertung der Compliance-Risiken durch, in deren Rahmen Gesellschaften die für sie am relevantesten Compliance-Risiken identifizieren müssen. Auf Grundlage dieser Bewertung wird ein jährlicher Compliance-Plan für das kommende Jahr erstellt.
Group Compliance hat eine Reihe von Überwachungsprozessen eingeführt. Dazu zählt u. a. das Compliance Support and Development Program (CSDP), ein fortlaufendes Programm, in dessen Rahmen Group Compliance strukturierte Compliance-Prüfungen bei Gesellschaften der AXA Gruppe weltweit durchführt. Hauptziel dieser Prüfungen ist es, die Einhaltung der Standards und Richtlinien der Gruppe zu bewerten, Maßnahmenpläne zur Prozessverbesserung zu erarbeiten, fundierte Beratung zu leisten und den Reifegrad der Gesellschaft gegenüber anderen Gesellschaften der Gruppe zu bemessen. Dieses Programm wurde 2009 unter Verwendung eines risikobasierten Ansatz eingeführt.
Group Compliance berichtet dem Group Audit Risk & Compliance Committee, dem Audit Committee und dem Board of Directors (falls erforderlich) regelmäßig über wichtige Compliance-Angelegenheiten. Dazu zählen wesentliche regulatorische Änderungen mit Compliance-Auswirkungen, Ergebnisse der Beurteilung der Compliance-Risiken sowie sonstige wichtige Themen, die eskaliert werden müssen.
Group Internal Control
Um das Kontrollumfeld weiter zu stärken, hat die AXA Gruppe im Jahr 2017 eine zentrale interne Kontrollfunktion innerhalb der zweiten Verteidigungslinie eingerichtet, die vom operativen Geschäft unabhängig ist. Der Leiter Group Internal Control berichtet an den Leiter Group Operational Risk and Internal Control. Group Internal Control ist verantwortlich für die Entwicklung einer einheitlichen Methodik und eines einheitlichen Rahmens für die interne Kontrolle sowie für die Überwachung ihrer Umsetzung in den Tochtergesellschaften der AXA Gruppe. Weitere Informationen zur internen Kontrolle auf lokaler Ebene finden Sie im Abschnitt "Risikomanagement und interne Kontrolle auf lokaler Ebene" weiter unten.
Der interne Kontrollrahmen der AXA Gruppe:
-- basiert auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und berücksichtigt die Art, den Umfang und die Komplexität der Tätigkeiten der Gesellschaften;
-- steht in Einklang mit dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegebenen Rahmenwerk "Internal Control - Integrated Framework";
-- ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagements und bietet der Geschäftsleitung somit einen Einblick in das Risiko- und Kontrollumfeld;
-- wird durch den Group Internal Control Standard und die Group Solvency II Internal Control Policy untermauert, die vom Audit Committee und dem Board of Directors der AXA SA im Dezember 2017 genehmigt wurden;
-- umfasst die Funktion Internal Financial Control, die seit 2010 besteht, um eine angemessene Sicherheit hinsichtlich der Zuverlässigkeit der internen Kontrollen für die Finanzberichterstattung (Internal Control Over Financial Reporting, "ICOFR") zu gewährleisten, und die 2014 auf Solvency II ausgedehnt wurde, um zum Validierungsprozess des internen Modells beizutragen. Weitere Informationen zu Internal Financial Control finden Sie weiter unten in den Abschnitten "Finanzberichterstattung, Offenlegung, Kontrollen und Verfahren" und "Überprüfung des internen Modells".
Group Internal Control berichtet regelmäßig an das Audit, Risk & Compliance Committee vorgelegt.
Dritte Verteidigungslinie: Interne Revision der Gruppe (Group Internal Audit)
Die Interne Revision auf Konzernebene liefert dem Audit Committee und dem Management Committee der Gruppe eine unabhängige und objektive Bestätigung der Effektivität der internen Kontrolle und des Risikomanagements in der gesamten Gruppe.
Der globale Leiter Interne Revision berichtet dem Vorsitzenden des Audit Committee der AXA Gruppe, wobei eine administrative Berichtslinie zum Chief Executive Officer der Gruppe besteht.
Alle Teams der Internen Revision innerhalb der Gruppe berichten dem globalen Leiter Interne Revision, wobei gleichzeitig eine direkte und uneingeschränkte Berichtslinie zu ihrem jeweiligen Vorsitzenden des Audit Committee und eine administrative Berichtslinie innerhalb ihrer lokalen Managementstruktur besteht.
Die Aufgabe der Internen Revision der Gruppe besteht darin, das Board of Directors und die Geschäftsleitung beim Schutz des Vermögens, der Reputation und der Zukunftsfähigkeit der Organisation zu unterstützen, indem sie unabhängige und objektive Bestätigungen liefert, welche Mehrwert bieten und die Geschäftsprozesse der Organisation verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erfüllung ihrer Ziele, indem sie einen systematischen, disziplinierten Ansatz zur Prüfung der Geschäftsleitung und der Bewertung der Effektivität von Risikomanagement sowie Kontroll- und Governance-Prozessen bereitstellt.
Der globale Leiter Interne Revision hat eine direkte Berichtslinie zum Vorsitzenden des Group Audit Committee.
Die interne Revision der Gruppe legt unter Berücksichtigung des Prüfzyklus einen jährlichen Arbeitsplan fest, der auf einer Beurteilung der inhärenten Risiken und der Angemessenheit von Kontrollen beruht. Der Plan wird formal genehmigt und seine Wirksamkeit durch das Group Audit Committee formal überwacht.
Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen sämtliche für jede Gesellschaft zutreffenden Kategorien des gemeinsamen Prüfungsumfangs geprüft werden. Sämtliche identifizierten Ausnahmen müssen dem Audit Committee zur Ratifizierung vorgelegt werden.
Bei Abschluss jedes Prüfungsauftrags erhält die jeweilige Geschäftsleitung einen entsprechenden Bericht. Die Ergebnisse der Prüfungen und der Fortschritt bei der Lösung von im Rahmen dieser Prüfungen festgestellten Problemen werden dem entsprechenden Audit Committee und Executive Management Committee regelmäßig vorgelegt.
Risikomanagement und interne Kontrolle auf lokaler Ebene
Governance: Die Governance-Standards der Gruppe sehen unter anderem die Schaffung eines Audit Committee durch die Verwaltungsorgane der wichtigsten Tochtergesellschaften von AXA vor. Die Audit Committees nehmen eine wichtige Rolle ein bei der Überprüfung von Finanzergebnissen und anderen von der Geschäftsleitung dieser Tochtergesellschaften erstellten Finanzinformationen, Finanzberichterstattungs- und Kontrollprozessen, wesentlichen Bilanzierungsgrundsätzen, speziellen Bilanzierungsthemen, wesentlichen Risiken und Systemen der internen Kontrolle sowie von Betrug und ähnlichen Angelegenheiten.
Darüber hinaus hat die Gruppe Standards festgelegt, die für AXA SA und Unternehmen (einschließlich Joint Ventures) gelten, bei denen AXA über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt oder eine Minderheitsbeteiligung besitzt, aber die Kontrolle anderweitig, z. B. über das Management, ausübt. Sie sind, sofern nicht anders angegeben, für alle betroffenen Konzernunternehmen verbindlich. Die Standards konzentrieren sich auf kritische Anforderungen und sind Teil eines umfassenden Risikomanagements, das der Gruppe ein klares Verständnis der Risiken sowohl lokal als auch konzernweit ermöglicht.
Chief Executive Officers müssen gegenüber dem Chief Executive Officer der Gruppe jährlich nachweisen, dass die unter ihrer Verantwortung stehenden Gesellschaften die Standards der Gruppe einhalten. Die BoD der einzelnen Gesellschaften müssen formell über die jährlichen Zertifizierungen informiert werden, zusammen mit allen wesentlichen Verstößen, Bereichen der Nichteinhaltung und entsprechenden Minderungsplänen, um den Fortschritt der Abhilfemaßnahmen zu überwachen.
Risikomanagement: Das Risikomanagement ist gemäß den Standards und Richtlinien von GRM auch eine lokale Aufgabe. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der lokalen Risikomanagement-Teams werden gemeinsam von den Executive Committees der lokalen Gesellschaften und dem Chief Risk Officer der Gruppe überprüft, um eine bessere Abstimmung von zentralen und lokalen Interessen zu gewährleisten.
Die grundlegenden Aufgaben der lokalen Risikomanagement-Teams sind:
-- lokale Koordinierung der zweiten Verteidigungslinie (die u. a. die Bereiche Compliance und Sicherheit abdeckt) durch ein spezielles Governance-System;
-- Sicherstellung, dass die Risikobereitschaft unter Berücksichtigung aller Risiken im Einklang mit der Risikobereitschaft der Gruppe festgelegt wird und verbesserte Berichterstattungsprozesse sowie Risikogrenzen und Entscheidungsprozesse enthält;
-- Bereitstellung einer zweiten Einschätzung zu zentralen Prozessen, wie der Definition von Merkmalen für neue Produkte vor deren Einführung, Rückstellungen, ALM-Studien und Asset Allocation sowie Rückversicherungsstrategien;
-- in Bezug auf das interne Modell sind lokale Risikomanagement-Teams für die Überprüfung des lokalen Risikoprofils sowie für Umsetzung, Prüfung und Validierung des internen Modells zuständig.
Lokale Chief Risk Officers stehen den lokalen Risikomanagement-Teams innerhalb jeder operativen Gesellschaft vor und berichten sowohl an ihren lokalen Chief Executive Officer als auch an den Group Chief Risk Officer. Sie sind unabhängig von Operations und Abteilungen der Internen Revision. Lokale Chief Risk Officers berichten dem lokalen Board of Directors (oder einem Unterausschuss) regelmäßig über Angelegenheiten in Bezug auf das Risikomanagement.
Ihre Teams sind verantwortlich für die Kontrolle und Steuerung von Risiken im Rahmen der Richtlinien und Grenzen der Gruppe und für die Validierung von Anlage- oder Underwriting-Entscheidungen mit Hilfe lokaler Risk Committees. Der Group Chief Risk Officer übt den Vorsitz über die vierteljährlich stattfinden Sitzungen der Chief Risk Officers aus, an denen die Chief Risk Officers der wichtigsten Tochtergesellschaften von AXA teilnehmen. Daneben findet monatlich eine Telefonkonferenz statt.
Interne Kontrolle: Die interne Kontrolle ist eine lokale Aufgabe in Übereinstimmung mit den internen Kontrollstandards und -richtlinien. Gesellschaften sind angehalten:
-- ihre Kontrollen und Kontrollverfahren zu definieren und zu dokumentieren, die alle wichtigen Risiken und Prozesse abdecken (Verantwortung der ersten Verteidigungslinie);
-- die Wirksamkeit der Kontrollumgebung regelmäßig zu überprüfen und in Frage zu stellen (Verantwortung der zweiten Verteidigungslinie);
-- eine umfassende Überwachung und Berichterstattung über interne Kontrollmängel auf oberster Ebene der Organisation durchzuführen, um sicherzustellen, dass diese in angemessener und rechtzeitiger Weise behoben werden.
Lokale Leiter interne Kontrolle (oder gleichwertig) sind unabhängig vom operativen Geschäft und berichten vorzugsweise an ihren lokalen Chief Risk Officer. Lokale Leiter Interne Kontrolle (oder gleichwertig) berichten dem lokalen Executive Committee (oder ein Unterausschuss) regelmäßig über Angelegenheiten in Bezug auf die Interne Kontrolle.
Compliance: Von den lokalen Compliance-Funktionen wird erwartet, dass sie ein jährliches Compliance Risk Assessment durchführen, um die wesentlichen Compliance-Risiken zu identifizieren, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Auf Grundlage der Beurteilung der Compliance-Risiken muss zum Ende jedes Jahres ein jährlicher Compliance-Plan für das kommende Jahr erstellt werden. Die lokale Compliance-Funktion muss der lokalen Geschäftsleitung und dem lokalen Audit Committee (oder ähnlichem Organ) direkt über wichtige Compliance-Angelegenheiten berichten, darunter wesentliche Compliance-Risiken, weitreichende regulatorische Veränderungen mit Compliance-Auswirkungen, den jährlichen Compliance-Plan, ausstehende Maßnahmenpunkte des Compliance Support and Development Program sowie sonstige wichtige Themen, die eskaliert werden müssen.
Finanzberichterstattung, Offenlegung, Kontrollen und Verfahren
Aufgabenbereich
Die Abteilung PBRC innerhalb der Finanzabteilung der Gruppe ist verantwortlich für Konsolidierung, Berichterstattung für die Geschäftsleitung, das interne Programm zur Finanzkontrolle sowie versicherungsmathematische Kennzahlen und die ökonomische Bilanz. Die Aufgaben werden in Bezug auf periodische Bilanzaufstellungen, Prognosen und die Ausarbeitung strategischer Pläne durchgeführt. PBRC arbeitet mit lokalen PBR-Einheiten innerhalb der Finanzabteilungen von Tochtergesellschaften der Gruppe zusammen.
Die lokalen PBR-Einheiten sind verantwortlich für die Berechnung ihres jeweiligen Beitrags zum Konzernabschluss der Gruppe.
Die Aufgabe von PBRC umfasst die folgenden Haupttätigkeiten:
-- Entwicklung von Rechnungslegungs- und Berichtsstandards;
-- Verwaltung von Prozessanweisungen gemeinsam mit den Tochtergesellschaften für die verschiedenen Prüfungstätigkeiten;
-- Verwaltung der Systeme der Gruppe zur finanziellen Konsolidierung und zur Berichterstattung;
-- Erstellung des Konzernabschlusses gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) und Analyse wichtiger Performance-Kennzahlen;
-- Leitung des Internal Financial Control (IFC)-Programms;
-- Entwicklung und Verwendung von Tools zur Management-Kontrolle;
-- Steuerung und Konsolidierung der Prozesse des European Embedded Value (EEV) und der Available Financial Resources, verbundener versicherungsmathematischer Indikatoren und der ökonomischen Bilanz;
-- Koordinierung der Erstellung des bei der AMF eingereichten Geschäftsberichts der Gruppe;
-- Koordinierung der Erstellung von bei der ACPR eingereichten Berichte in Zusammenhang mit Solvency II;
-- Austausch mit dem Abschlussprüfer und, falls erforderlich, inhaltliche Beiträge zu Sitzungen des Audit Committee; und
-- Förderung der Konvergenz zwischen Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsprozessen, Systemen und Organisationen in Bezug auf Versicherungsaktivitäten in Europa.
PBRC hat eine Reihe von Richtlinien und Verfahren definiert und umgesetzt, um sicherzustellen, dass der Konsolidierungsprozess eine zeitnahe und präzise Erstellung des Konzernabschluss ermöglicht. Dieser Konsolidierungsprozess basiert auf Folgendem:
Definition von Standards und Verwendung eines zentralisierten Informationssystems
Rechnungslegungsstandards der Gruppe, die im Einklang mit Rechnungslegungs- und regulatorischen Grundsätzen stehen, sind im "AXA Group Accounting Manual" dargelegt und werden regelmäßig von Experten von PBRC aktualisiert. Diese Richtlinien werden dem Abschlussprüfer von AXA zur Überprüfung vorgelegt, bevor sie den Tochtergesellschaften von AXA zur Verfügung gestellt werden.
Die Konsolidierungs- und Berichterstattungsprozesse des Konzerns basieren auf dem zentralen Informationssystem "Magnitude". Dieses Tool wird von einem speziellen Team gepflegt. Dieses System wird auch zur Bereitstellung von Informationen an die Geschäftsleitung und die Erstellung der ökonomischen Bilanz verwendet. Der Prozess, gemäß dem diese zur Management-Kontrolle erforderlichen Informationen und die ökonomische Bilanz erstellt und validiert werden, entspricht dem bei der Erstellung von konsolidierten Finanzinformationen verwendeten Prozess.
Mechanismen der operativen Kontrolle
Auf Ebene der einzelnen Gesellschaften sind Tochtergesellschaften von AXA verantwortlich für die Erfassung und Kontrolle von Bilanz- und Finanzdaten, die mit dem AXA Group Accounting Manual übereinstimmen und Konsolidierungsregeln gemäß den Rechnungslegungsstandards IFRS entsprechen. In diesem Zusammenhang bestätigt der Chief Financial Officer jeder Gesellschaft die konsolidierten Zahlen und deren Übereinstimmung mit dem AXA Group Accounting Manual und allen Anweisungen in allen erstellen Rahmenwerken (IFRS, Embedded Value, versicherungsmathematische Kennzahlen und ökonomische Bilanz) innerhalb des Programms der internen Finanzkontrolle.
Auf PBRC-Ebene werden von Gesellschaften gemeldete Bilanz-, Finanz- und ökonomische Informationen von Teams analysiert, die im ständigen Austausch mit den Tochtergesellschaften stehen. Insbesondere prüfen diese Teams die Einhaltung des AXA Group Accounting Manual und der versicherungsmathematischen Standards der Gruppe.
Interne Kontrolle für die Finanzberichterstattung (Internal Control Over Financial Reporting, "ICOFR")
Die ICOFR der AXA Gruppe ist ein unter Aufsicht der Chief Financial Officer der Gruppe entwickelter Prozess, der angemessene Sicherheit in Bezug auf die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und die Erstellung des Konzernabschlusses gewährleisten soll.
In diesem Zusammenhang hat die Gruppe hat ein umfassendes, von PBRC geleitetes Programm namens Internal Financial Control ("IFC") eingeführt, das sicherstellen soll, dass der Chief Executive Officer der Gruppe über ausreichende Nachweise verfügt, um die Wirksamkeit der ICOFR der AXA Gruppe zum Ende des Geschäftsjahres bestätigen zu können.
Das IFC-Programm basiert auf dem IFC-Standard der Gruppe, einem auf dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegebenen Rahmenwerk "Internal Control - Integrated Framework" basierenden Standard der internen Kontrolle und Governance. Sein Ziel ist es, Geltungsbereich und Governance des IFC festzulegen, Einheitlichkeit und Qualität der Finanzberichterstattung der AXA Gruppe sicherzustellen und ein allgemeines Regelwerk für das jährliche IFC-Programm bereitzustellen.
Die im IFC-Geltungsbereich befindlichen Gesellschaften dokumentieren ihren wichtigsten Prozesse und wesentliche Kontrollen sowie die Begründung für die Vorgehensweise bei der angemessenen Reduzierung des verbundenen Risikos von erheblichen Falschdarstellungen durch Fehler oder Missbrauch und (ii) prüfen den Aufbau und die operative Wirksamkeit von Schlüsselkontrollen und mindern festgestellte Kontrollmängel.
An jedem Jahresende müssen die betroffenen Gesellschaften eine Bewertung ihrer ICOFR im Rahmen eines internen Zertifizierungsprozesses durchführen, der eine formelle Abnahme durch die Prozessverantwortlichen sowie einen Management-Bericht des Chief Financial Officer der Gesellschaft oder einer anderen ranghohen Führungskraft beinhaltet, in welchem sie ihre abschließende Einschätzung zur Effektivität der ICOFR der Gesellschaft darlegen.
Offenlegungskontrollen und -verfahren
Die Gruppe hat einen formalen Prozess der internen Prüfung und Freigabe eingeführt, nach dem sämtliche Mitglieder des Management Committee, Chief Financial Officers und bestimmte andere ranghohe Führungskräfte bestimmte im Referenzdokument von AXA enthaltene Angelegenheiten bestätigen müssen.
Dieser Prozess basiert auf den folgenden vier Säulen:
1. Der Chief Financial Officer gibt Bestätigungen frei, die von allen lokalen Chief Financial Officers gemeinsam mit den erforderlichen Finanzberichterstattungs- und Konsolidierungsinformationen der Tochtergesellschaft bei PBRC eingereicht werden müssen;
2. IFC-Berichte für die Geschäftsleitung müssen von dem Chief Financial Officer oder einer anderen ranghohen Führungskraft einer Gesellschaft im Geltungsbereich im Rahmen des IFC-Programms mit Bezug auf die ICOFR eingereicht werden;
3. Bestätigungen der Offenlegungskontrollen und -verfahren müssen von Mitgliedern des Management Committee von AXA, Chief Financial Officers und bestimmten anderen ranghohen Führungskräften eingereicht werden. Im Rahmen dessen müssen sämtliche dieser Führungskräfte das Referenzdokument der Gruppe überprüfen und formal (i) die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Geschäftsbericht enthaltenen Informationen in Bezug auf die Gesellschaften unter ihrer Verantwortung und (ii) die Effektivität der Offenlegungskontrollen und -verfahren und der ICOFR bei Gesellschaften unter ihrer Verantwortung bestätigen, wobei auf wesentliche Mängel oder Fehler speziell hingewiesen werden muss. Zusätzlich müssen diese Führungskräfte im Rahmen dieses Prozesses eine Reihe von abschnittsübergreifenden Offenlegungen in dem Referenzdokument in Bezug auf Risiken und andere Angelegenheiten überprüfen und dazu Stellung beziehen;
4. Der Chief Financial Officer gibt Bestätigungen über die Anhangangaben zum Konzernabschluss frei: PBRC teilt den Chief Financial Officers Informationen über den Beitrag der Gesellschaften unter ihrer Verantwortung zum Konzernabschluss mit, um sie bei der Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen im Referenzdokument der Gruppe zu unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie unter Anhang I "Jährliche Beurteilung der internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung durch die Geschäftsleitung" dieses Geschäftsberichts.
Fazit
Die Gruppe hat ein umfassendes System interner Kontrollverfahren und -mechanismen geschaffen, das nach Einschätzung der Geschäftsleitung angemessen und an ihre Geschäftstätigkeit und das globale Ausmaß ihrer Aktivität angepasst ist.
Jedoch besitzen alle auch noch so intelligent entwickelten internen Kontrollsysteme inhärente Einschränkungen und können keine absolute Sicherheit oder Garantie gegen das Eintreten von Risiken und Kontrollmängeln bieten. Selbst von der Geschäftsleitung als effektiv eingeschätzte Systeme können nicht alle menschlichen Fehler, Systemstörungen und betrugs- oder irrtumsbedingte Falschdarstellungen verhindern oder aufdecken und können nur eine angemessene und keine absolute Sicherheit bieten.
Beurteilung von Risiken und Solvabilität (Own Risk and Solvency Assessment, "ORSA") ([1])
Richtlinien und Governance
Gemäß Solvency II müssen die Gruppe und bestimmte ihrer Tochtergesellschaften (d. h. sämtliche Versicherungsgesellschaften im Europäischen Wirtschaftsraum sowie Versicherungsgesellschaften außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums im Geltungsbereich des internen Modells) jeweils einen ORSA-Bericht erstellen und bei der zuständigen nationalen Behörde einreichen. Auf Konzernebene ist der Chief Risk Officer der Gruppe verantwortlich für die Entwicklung der ORSA-Richtlinie, die Umsetzung des ORSA-Prozesses und die Koordinierung der ORSA-Berichterstattung.
Die ORSA-Richtlinie legt Mindeststandards für die Beurteilung und Berichterstattung von Risiken und Solvabilität fest, die in der gesamten Gruppe anzuwenden sind. Sämtliche Leiter der Risikomanagement-Abteilungen auf regionaler und Unternehmensebene (Chief Risk Officers) sind angehalten, die Einhaltung dieser Richtlinie zu fördern und zu überwachen.
Der ORSA-Bericht der Gruppe wird jährlich vom Solvency II Committee geprüft und dann zunächst dem ARCC und dem Audit Committee des Board of Directors präsentiert, bevor er dem Board of Directors vorgelegt wird, das die Schlussfolgerungen des ORSA-Berichts der Gruppe bestätigt und seine Einreichung bei der ACPR genehmigt.
Neben dem jährlichen ORSA-Bericht wird eine vierteljährliche Beurteilung zur Aktualisierung des Risikoprofils der Gruppe im Hinblick auf die Risiko-Appetit-Limiten und zur entsprechenden Anpassung der Maßnahmen der Geschäftsleitung durchgeführt. Diese Informationen werden dem ARCC gemeldet, das regelmäßig sämtliche für die Gruppe wesentlichen Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Themen überprüft.
Zweck und Inhalte
ORSA umfasst Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Überwachung, Steuerung und Berichterstattung der für die Gruppe relevanten kurz- bis mittelfristigen Risiken und zur Sicherstellung der Angemessenheit der Höhe der Eigenmittel entsprechend den Solvabilitätszielen der Gruppe unter Berücksichtigung des Risikoprofils, zulässiger Risiko-Appetit-Limiten und der Geschäftsstrategie der Gruppe. Als wichtiger Bestandteil des Risikomanagement-Systems soll es einen umfassenden und vollständigen Überblick über die in den Aktivitäten der Gruppe enthaltenen Risiken ermöglichen.
ORSA umfasst hauptsächlich Risikomanagement- und Finanzaktivitäten, die sich in folgende Prozesse gliedern:
-- Solvenzkapitalanforderungen (Solvency Capital Requirement, SCR) und Berechnung der verfügbaren Finanzmittel (Available Financial Resources, AFR);
-- Berichterstattung über Liquiditätsrisiken;
-- Strategische Planung und Finanzprognosen;
-- Risikobereitschaftsprozess;
-- Analyse und Überwachung von Stress- und Szenariotests; und
-- Risikobewertung und Überprüfung von strategischen Risiken, Reputationsrisiken und entstehende Risiken.
Der ORSA-Bericht liefert eine Beurteilung:
-- des Gesamtsolvabilitätsbedarfes durch Bemessung von quantifizierbaren Risiken unter Berücksichtigung von im momentanen wirtschaftlichen Umfeld umgesetzten Maßnahmen zur Risikominderung und der im Strategieplan für 2017-2020 dargelegten genehmigten Geschäftsstrategie und innerhalb der genehmigten Schwellen der Risikobereitschaft. Stressszenario-Analysen werden durchgeführt, um die Angemessenheit des beurteilten ökonomischen Kapitals sicherzustellen. Dies wird durch das ERM unterstützt, auch was die Identifizierung und Überwachung von nicht quantifizierbaren Risiken betrifft;
-- der fortlaufenden Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen durch die Beurteilung der Fähigkeit zur Erfüllung von Kapitalanforderungen mit Hilfe des genehmigten internen Modells, in Übereinstimmung mit dem Aufsichtssystem Solvency II. Stressszenario-Analysen werden durchgeführt, um die Angemessenheit des beurteilten ökonomischen Kapitals sicherzustellen. Auch die umfassende Nutzung der Ergebnisse des internen Modells beim Treffen wichtiger Entscheidungen bietet eine Feedbackschleife zur Verbesserung der Modellierung gemäß der Entwicklung des Risikoprofils;
-- des Ausmaßes, in dem das Risikoprofil der AXA Gruppe von den den Solvenzkapitalanforderungen zugrundeliegenden, auf Grundlage des internen Modells berechneten Annahmen abweicht. Umfassende Validierungsprüfungen werden durchgeführt, um die Relevanz des internen Modells und der Modellabweichung zu beurteilen. Einschränkungen des internen Modells und des aus den Validierungen resultierenden Entwicklungsplans werden vorgelegt.
([1])Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.
Internes Modell ([1])
Weitere Informationen den für die Gruppe geltenden regulatorischen und Kapitalanforderungen, einschließlich des Aufsichtssystems Solvency II, finden Sie in Abschnitt 6.3 "Allgemeine Informationen - Vorschriften und Aufsicht" dieses Geschäftsberichts.
Die Gruppe unterhält seit 2007 ein robustes Modell des ökonomischen Kapitals. Das Modell wird seit 2009 in ihrem Risikomanagement-System und ihren Entscheidungsprozessen verwendet. Am 17. November 2015 erhielt die Gruppe von dem ACPR die Genehmigung zur Verwendung ihres internen Modells zur Berechnung ihrer Solvenzkapitalanforderungen gemäß Solvency II. Das interne Modell umfasst die Verwendung des Modells des ökonomischen Kapitals bei allen größeren Gesellschaften, mit Ausnahme von AXA US, das nach der Äquivalenzmethode bewertet wird. Die Gruppe prüft weiterhin regelmäßig Geltungsbereich und zugrundeliegende Methoden und Annahmen ihres internen Modells und wird ihre Solvenzkapitalanforderungen entsprechend anpassen. Wesentliche Änderungen des Modells erfordern die Genehmigung der ACPR, die weitere Anpassungen an der Höhe der Solvenzkapitalanforderungen fordern kann. Zudem überwacht die Gruppe das Arbeitsprogramm der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority, EIOPA), die gemäß ihrer Aufgabenbeschreibung ebenfalls weiterhin eine Überprüfung der Einheitlichkeit von (internen) Modellen europäischer Versicherer durchführt. Eine solche Überprüfung kann zu regulatorischen Änderungen oder aufsichtsrechtliche Anweisungen zur Verbesserung der Einheitlichkeit und der Aufsicht über globale Konzerne führen.
Das vorrangige Ziel der Gruppe ist es, bei der Verwendung ihres internen Modells im Gegensatz zur Standardformel das Risikoprofil der Gruppe besser in ihren Solvenzkapitalanforderungen zu berücksichtigen. Dies soll folgendermaßen erreicht werden:
-- Berücksichtigung lokaler Eigenheiten - Die Gruppe ist global aktiv und bedient eine Vielzahl von Versicherungsmärkten mit einer breiten Palette an Produkten, die sich an bestimmte demographische Gruppen richten und verschiedene Risiken aufweisen. Daher ist es soweit wie möglich angemessen, spezifische Stresskategorien für diese Risikoprofile zu kalibrieren und die Vorteile aus der Diversifizierung von Risiken mit zu berücksichtigen, die sich infolge ihrer Verbreitung über diese Märkte hinweg ergeben;
-- Reaktion auf naturgemäße Mängel der Standardformel - Dank ihrer Fachkenntnisse kann die Gruppe den Ansatz der Standardformel verbessern, der aufgrund seines allgemeinen Geltungsbereichs naturgemäß Einschränkungen unterliegt und der nicht sämtliche messbaren Risiken abdeckt, und in Hinblick auf den Geltungsbereich der Gruppe geeignetere Modelle entwickeln; und
-- Weiterentwicklung des Modells im Zeitverlauf - Mit zunehmenden Kenntnisstand der Gruppe, der Erschließung neuer Märkte sowie dem Aufkommen unterschiedlicher zu berücksichtigenden Risiken durch Produktinnovationen ist die Flexibilität eines internen Modells gefragt, das die Besonderheiten dieser Entwicklungen berücksichtigt.
Das interne Modell basiert auf einer gemeinsamen Definition von Risiken, die einheitlich in der gesamten Gruppe verwendet wird. Es soll sicherstellen, dass das Risiko-Mapping sämtliche Bereiche abdeckt und im gesamten Unternehmen einheitlich angewandt wird. Darüber soll sie effiziente Verfahren und Berichterstattungsprozesse gewährleisten, sodass Funktionen und Verantwortlichkeiten für die Identifizierung, Bemessung, Überwachung, Steuerung und Berichterstattung von wesentlichen Risiken vorhanden sind.
Anhand der Risikomatrix der Gruppe([2]) sollen alle für die Versicherungsbereiche des Unternehmens wesentlichen Risiken identifiziert werden. Das interne Modell soll alle wesentlichen Risiken für die Gruppe erfassen, ausgehend von der auf Ebene der Teilrisiken durchführten Risikobeurteilung bis zur allgemeinen Aggregation von Risikokategorien.
Die im Modell des ökonomischen Kapitals verwendeten zugrundeliegenden Methoden und Annahmen werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie das Risikoprofil der AXA korrekt widerspiegeln, und neue Methoden werden entwickelt und regelmäßig integriert (in Übereinstimmung mit den Änderungsrichtlinien des internen Modells).
Die auf Basis des internen Modells berechneten Solvenzkapitalanforderungen stellen den Value-at-risk der verfügbaren Finanzmittel der Gruppe mit einem Konfidenzniveau von 99,5 % über einen einjährigen Zeitraum dar. Anders ausgedrückt entsprechen die Solvenzkapitalanforderungen dem erforderlichen Kapital, um einen mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,5 % eintretenden extremen Schock zu überstehen. Sie berücksichtigen alle messbaren Risiken (Marktrisiko, Kreditrisiko, Versicherungsrisiko, operationelles Risiko) und spiegeln das diversifizierte Profil der Gruppe wider.
Zusätzlich zu den im Rahmen des internen Modells berechneten Risiken, aus denen sich die Solvenzkapitalanforderungen ergeben, berücksichtigt die Gruppe auch Liquiditäts-, Reputations-, Strategie- und regulatorische Risiken sowie entstehende Gefahren.
([1]) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.
([2]) Die Risikomatrix der Gruppe soll alle für die Geschäftsbereiche von AXA wesentlichen Risiken identifizieren. Risikokategorien werden in Teilrisiken untergliedert. Die Risikobeurteilung erfolgt auf Ebene der Teilrisiken. Die Risikomatrix wird regelmäßig auf Konzernebene überprüft und validiert.
Solvenzquote der AXA Gruppe
Neben der Beurteilung der Solvenzkapitalanforderungen, bei der alle quantifizierbaren Risiken, denen sich die Gruppe gegenübersieht (Versicherungs-, Finanz- und operationelle Risiken), berücksichtigt werden, führt die AXA Gruppe Analysen der Sensitivität ihrer Solvenzquote gegenüber wesentlichen Risiken und Ereignissen durch.
Diese Analysen quantifizieren beispielsweise die möglichen Auswirkungen auf die Solvenzquote der AXA Gruppe von (i) Marktschocks bei den Spreads von Staats- und Unternehmensanleihen, Zinsen oder Aktien; (ii) einem breiten Spektrum an Schocks, die historische Stressereignisse widerspiegeln (z. B. Finanzkrise 2008-2009, Finanzkrise 2011, Spanische Grippe 1918 und die Unwetter Lothar und Martin 1999).
Diese Sensitivitätsanalysen berücksichtigen weder präventive Maßnahmen der Geschäftsleitung, die zur Minderung der festgelegten Schocks getroffen werden könnten, noch geben sie eine Eintrittswahrscheinlichkeit wider, sondern sollen:
-- nachweisen, dass die Solvenzquote der AXA Gruppe einem breiten Spektrum an Schocks widerstehen kann;
-- mit Hilfe des Regelwerks zur Risikobereitschaft sicherstellen, dass die Geschäftsleitung die Risiken, die in der entsprechenden Gesellschaft auftreten, prüft und erkennt, die Folgen einer nachteiligen Entwicklung solcher Risiken versteht und über Maßnahmenpläne verfügt, die im Falle von ungünstigen Entwicklungen umgesetzt werden können.
-- die Robustheit des internen Modells bestätigen.
Die am 22. Februar veröffentlichte Solvenzquote zum 31. Dezember 2017 lag bei geschätzten 205 %([1]) (31. Dezember 2016: 197 %), was innerhalb der von AXA festgelegten Zielbandbreite von 170-230 % liegt.
Governance des internen Modells
Auf Konzernebene sind folgende Gremien an der Governance des internen Modells beteiligt:
-- das Board of Directors überprüft das interne Modell und genehmigt gegenüber dem ACPR gestellte Anträge auf Genehmigung von wesentlichen Änderungen an dem internen Modell;
-- das Audit, Risk & Compliance Committee; und
-- das Solvency II Committee.
Auf Konzernebene wird das interne Modell fortlaufend vom Solvency II Committee überprüft, getestet und genehmigt. Das Solvency II Committee wird von technischen Arbeitsgruppen unterstützt, die vorgeschlagene Änderungen an dem internen Modells überprüfen und Schlussfolgerungen zu diesen Prüfungen gegenüber dem Solvency II Committee abgeben. Das Solvency II Committee prüft zudem die Validierung des internen Modells sowie Modelländerungsprozesse und steht in Austausch mit lokalen Governance-Organen. Des Weiteren prüft es die Schlussfolgerungen der regelmäßigen Validierungsaktivitäten.
Validierung des internen Modells
Die Gruppe hat einen Prozess zur Validierung ihres internen Modells eingeführt und dokumentiert, der zur Überwachung seiner Performance und fortlaufenden Genauigkeit dient. Dieser Prozess und die zugehörige Governance sind in der von der ARCC anerkannten Validierungsrichtlinie der Gruppe dokumentiert.
Die Validierungsrichtlinie der Gruppe wird durch lokale Validierungsrichtlinien ergänzt, welche die lokalen Validierungsaktivitäten und Verantwortlichkeiten spezifizieren.
Die Validierung erfolgt nicht nur für die quantitativen Aspekte des Modells (Input-Daten, Theorie und Methodik, Parameter und Annahmen, Daten, Ergebnisse), sondern umfasst auch die qualitativen Aspekte des Modells: fachmännische Urteile, Dokumentation, Modell-Governance, Verwendungstest, Systeme/IT.
Die Risikomanagement-Abteilung führt regelmäßige integrierte Validierungen durch, die in der Validierungsrichtlinie des internen Modells dargelegt sind und sich folgendermaßen gliedern:
-- Validierung der Modellstruktur, Modellierungsmöglichkeiten, -parameter und -annahmen; und
-- Validierung der Berechnung und Ergebnisse der Solvenzkapitalanforderungen.
Diese Tätigkeiten erfolgen hauptsächlich innerhalb der für das Modell zuständigen Risikomanagement-Abteilungen und werden mit Hilfe von Kontrollen und Validierungsprozessen unter Verwendung von Validierungstools wie Sensitivitätsprüfungen, Back-Testing, Szenarioprüfungen und Stabilitätsanalysen sowie anderen relevanten Aktivitäten durchgeführt.
Diese Validierungsverfahren werden durch unabhängige Überprüfung und Validierung von Annahmen, Schlüsselparametern und Ergebnissen durch Ausschüsse (darunter Ausschüsse für Annahmen, Kalibrierung und Freigabe) ergänzt, die über ein angemessenes Niveau an Fachwissen und Führungserfahrung verfügen.
Insbesondere regionale Risikomanagement-Abteilungen und/oder Risikomanagement-Teams der Gruppe führen unabhängige Prüfungen von Modellauswahl, Parametern, Annahmen oder Kalibrierungen auf lokaler Ebene sowie von lokalen Ergebnissen durch.
Neben dieser vollständig integrierten Validierung, genehmigt nach Prüfung und Freigabe durch den Chief Risk Officer, wurde ein umfassender, unabhängiger Überprüfungsprozess definiert und umgesetzt, um der Geschäftsleitung und dem Board of Directors der AXA Gruppe angemessene Sicherheit hinsichtlich der Zweckmäßigkeit des Modells und seiner Ergebnisse zu bieten.
Die unabhängigen Prüfungen werden von den folgenden zwei internen Teams durchgeführt:
-- IFC-Teams, auf lokaler und Konzernebene, verantwortlich für die Beurteilung der Effektivität des internen Kontrollrahmens für Solvency II auf Grundlage der Prüfung von Prozessen und Kontrollen in Bezug auf Eigenmittel (AFR) und Risikokapital (STEC), mindestens einmal jährlich; und
-- Internal Model Review ("IMR")-Team, ein Team der Gruppe verantwortlich für die umfassende versicherungsmathematische Prüfung des Modells unter Verantwortung der lokalen Teams, für die Konzipierung und Methodik bei lokaler Entwicklung sowie für die lokale Umsetzung der Grundsätze der Gruppe, falls zutreffend. IMR-Kontrollen werden auf rollierender Basis alle 3 Jahre durchgeführt, unabhängig des Zeitplans der Gruppe.
Sowohl IMR als auch IFC sind vollkommen unabhängig von der Entwicklung, der Governance und der Steuerung des internen Modells.
Zum Ende des jährlichen Validierungsprozesses erhält das Board of Directors einen Bericht, in dem die Schlussfolgerungen der internen Prüfung der Risikomanagement-Abteilung und die Schlussfolgerung der unabhängigen Prüfung von IMR und IFC sowie eine Prüfung eines unabhängigen Dritten zusammengefasst sind.
([1]) Die Solvency II-Quote wird basierend auf dem internen Modell geschätzt, auf Grundlage eines einmal in 200 Jahren auftretenden Schocks und unter Annahme der Äquivalenz des US-Geschäfts. Die Berechnung der Solvency II-Quote wird vor der geplanten Veröffentlichung des Solvency and Financial Condition Report (SFCR) von AXA abgeschlossen.
Governance der Anlagestrategie und des Asset-Liability-Management (ALM)
Die AXA Gruppe verfolgt als Versicherungskonzern eine Anlagestrategie, die hauptsächlich vom Asset-Liability-Management ("ALM") bestimmt wird. Die allgemeinen Ziele aller innerhalb der Gruppe getroffenen Anlageentscheidungen sind es, sicherzustellen, dass Pflichten und Verpflichtungen der Gruppe gegenüber Versicherten jederzeit eingehalten werden und die Solvabilität der Gesellschaften der Gruppe jederzeit gewährleistet ist. Daneben sollen nachhaltig überdurchschnittliche Kapitalrenditen erwirtschaftet werden.
Anlagerichtlinien auf Konzern- und lokaler Ebene
Der Group Chief Investment Officer (Group CIO) leitet die konzernweite Gruppe von CIOs lokaler Versicherungsgesellschaften sowie die zentrale Abteilung Investment & ALM und berichtet an den Group Chief Financial Officer. Zu seinen Aufgaben zählen die Abstimmung der Anlagestrategie von AXA mit der allgemeineren Strategie der Gruppe, die Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen lokalen Gesellschaften zur Verfahrensverbesserungen sowie die Steuerung von Anlageentscheidungen.
Lokale Aktivitäten im Bereich Investment & ALM werden von lokalen CIOs gesteuert. Lokale CIOs verwalten lokale Portfolios mit dem Ziel eines optimierten Risiko-Rendite-Verhältnisses, pflegen Berichtslinien zur Gruppe und unterhalten enge Beziehungen zu Vermögensverwaltern und lokalen Stakeholdern. Darüber hinaus sind sie für die Anlageperformance sowie die Einführung und Umsetzung eines soliden Asset-Liability Management zuständig.
Governance-Gremien auf Konzern- und lokaler Ebene
Zur effizienten Koordinierung lokaler und globaler Anlageprozesse werden Entscheidungen innerhalb der Investment-Community der Gruppe von zwei zentralen Governance-Gremien getroffen:
-- das Group Investment Committee unter Leitung des Group Chief Financial Officer. Dieser Ausschuss legt Anlagestrategien fest, steuert die taktische Asset Allocation, prüft neue Anlagemöglichkeiten und überwacht die Anlageperformance der Gruppe; und
-- das Finance Risk Committee der Gruppe steht unter dem gemeinsamen Vorsitz des Group Chief Financial Officer und des Group Chief Risk Officer. Der Group Chief Investment Officer ist ebenfalls Mitglied dieses Ausschuss (siehe Absatz "Audit, Risk and Compliance Committee" oben).
Auf Gesellschaftsebene verfügt jede Versicherungsgesellschaft über ein lokales Investment & ALM Committee, deren Geschäftsordnungen von den lokalen Executive Committees genehmigt werden.
Diese Ausschüsse sind unter anderem verantwortlich für die Definition der strategischen Asset Allocation, die Genehmigung und Überwachung von Anlagen, die Erfüllung lokaler Compliance-Pflichten und die Überwachung der Beteiligung an von der Gruppe syndizierten Investments sowie lokaler Investments.
ALM-Studien und strategische Asset Allocation
Das ALM verfolgt das Ziel, eine Kongruenz zwischen den Vermögenswerten und den aus dem Verkauf von Versicherungsverträgen entstandenen Verbindlichkeiten zu erreichen. Ziel ist es, die optimale Asset Allocation zu definieren, sodass sämtliche Verbindlichkeiten mit dem höchsten Maß an Sicherheit bedient werden können bei gleichzeitiger Maximierung der erwarteten Anlagerendite.
ALM-Studien werden von der Abteilung Investment & ALM gegebenenfalls mit Unterstützung von internen Asset Managers durchgeführt, wobei die Risikomanagement-Abteilung eine zweite Einschätzung liefert. Sie verwenden Methoden und Modellierungstools zur Entwicklung deterministischer und stochastischer Szenarien und beziehen dabei die Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten durch das mögliche Verhalten der Versicherungsnehmer sowie die Effekte aus Entwicklungen an den Finanzmärkten auf die Anlagewerte mit ein und analysieren, wie sich diese beiden Faktoren zueinander verhalten. Mit Hilfe dieses Prozesses sollen die erwarteten Renditen unter Berücksichtigung eines definierten Risikoniveaus maximiert werden. Des Weiteren wird eine Reihe von zusätzlichen Einschränkungen berücksichtigt, wie z. B. Einschränkungen durch die Anforderung an das ökonomische Kapital gemäß Solvency II, Gewinnstabilität, Sicherheit der Solvabilitätsspanne, Beibehaltung von Liquidität sowie Kapitaladäquanz und -anforderungen auf lokaler und Konzernebene.
ALM-Einschränkungen werden auch bei der Entwicklung neuer Versicherungsprodukte im Rahmen des Genehmigungsprozesses für Produkte berücksichtigt (siehe Abschnitt 4.6 "Versicherungstechnische Risiken - Produktgenehmigung" dieses Geschäftsberichts).
Auf Gesellschaftsebene muss die sich aus der ALM-Studie ergebende strategische Asset Allocation von der lokalen Risikomanagement-Abteilung überprüft werden und anhand vordefinierter Risikoschwellen verifiziert werden, bevor sie vom lokalen Investment & ALM Committee genehmigt werden kann.
Genehmigungsprozess für Anlagen
Anlagechancen wie außergewöhnliche Anlagen, neue Strategien oder neue Strukturen unterliegen einem Genehmigungsprozess (Investment Approval Process, "IAP") gemäß der dritten Säule der Grundsätze des Risikomanagements, die eine systematische zweite Einschätzung zu zentralen Prozessen vorsieht. Der IAP stellt sicher, dass wichtige Eigenschaften der Anlage wie Risiko- und Renditeerwartungen, Erfahrung und Fachkenntnisse der Anlageteams sowie bilanzielle, steuerliche, rechtliche und reputationsrelevante Fragen analysiert werden.
Der IAP wird auf Konzernebene bei jeder wesentlichen Anlage durchgeführt, insbesondere wenn mehrere lokale Gesellschaften an der gleichen Anlage beteiligt sind. In diesem Falle gilt der IAP als abgeschlossen, sobald eine zweite unabhängige Einschätzung von Group Risk Management vorliegt. Der IAP wird auf lokaler Ebene verwendet und abgeschlossen, um lokale regulatorische Merkmale abzudecken (darunter Besteuerung und vorgeschriebene Rechnungslegungsanforderungen).
Ein lokaler IAP wird auch bei Anlagen von lokalen Gesellschaften in neue Anlageklassen nach den gleichen Grundsätzen durchgeführt.
Governance-System für Derivate
Produkte mit auf derivativen Instrumenten basierenden Absicherungsmechanismen werden unter Unterstützung spezieller Teams bei AXA Bank Belgium, AXA Investment Managers, AB, AXA US und AXA SA entwickelt. Gleichzeitig gewährleistet dies, dass alle Gesellschaften im Rahmen des hier beschriebenen Governance-Systems für Derivate von technischen Fachkenntnissen, rechtlicher Sicherheit und Ausführungsexzellenz bei solchen Transaktionen profitieren.
Derivative Strategien werden von lokalen Investment & ALM Committees systematisch überprüft und validiert. Darüber herrscht eine Aufgabentrennung zwischen den einzelnen Gruppen, die für das Treffen von Anlageentscheidungen, die Ausführung und die Verarbeitung von Transaktionen sowie die Anweisung an die Depotstelle verantwortlich sind. Diese Aufgabentrennung soll insbesondere Interessenkonflikte verhindern.
Die mit Derivaten verbundenen Marktrisiken werden regelmäßig überwacht, wobei die verschiedenen Einschränkungen der Gruppe (wie z. B. Risikobereitschaft und internes Modell) berücksichtigt werden.
Eine solche Überwachung soll dazu dienen, dass aus Barmitteln oder derivativen Instrumenten entstehende Marktrisiken ordnungsgemäß überwacht werden und sich innerhalb genehmigter Grenzen bewegen.
Das rechtliche Risiko wird durch Definition einer standardisierten Rahmenvereinbarung abdeckt. Die Geschäftseinheiten der Gruppe dürfen nur mit Derivaten handeln, wenn diese auf eine Art und Weise rechtlich dokumentiert sind, die den Standards der Gruppe entspricht. Sämtliche Änderungen an bestimmten in den Standards der Gruppe definierten verbindlichen Vorschriften müssen von GRM genehmigt werden.
Daneben besteht eine für den gesamten Konzern gültige Richtlinie in Bezug auf Gegenparteien. GRM hat Regelungen zu genehmigten Gegenparteien festgelegt. Dabei handelt es sich um Mindestanforderungen hinsichtlich Sicherheiten und Risikogrenzen bei Gegenparteien.
Das operationelle Risiko in Bezug auf Derivate wird in Zusammenhang mit dem globalen Regelwerk zu operationellen Risiken der Gruppe gemessen und gesteuert. Des Weiteren wird die Ausführung und Verwaltung von Derivaten von speziellen Teams zentral gesteuert, was zu einer Reduzierung des operationellen Risikos der AXA Gruppe beiträgt.
Mit dem Bewertungsrisiko befassen sich Expertenteams. Sie gegenprüfen den Wert der Derivatpositionen auf unabhängige Art und Weise, um ein angemessenes Bilanzierungs-, Zahlungs- und Sicherheitenmanagement zu gewährleisten. Außerdem überprüfen sie die von Gegenparteien vorgeschlagenen Bewertungen, falls die entsprechende Gesellschaft von AXA Derivatkontrakte abschließen, kündigen oder restrukturieren möchte. Eine solche Bewertungskompetenz erfordert fundiertes Fachwissen, das auf detaillierten Marktanalysen und der Fähigkeit zur Verfolgung aktuellster Marktentwicklungen für neue derivative Instrumente aufbaut.
Investment und Asset Management
Bei einem Großteil ihrer Anlagen greift die Gruppe auf die Dienstleistungen von Asset Managers zurück, die in ihrem Auftrag Anlagen tätigen:
-- Lokale Gesellschaften von AXA übertragen die tägliche Verwaltung ihrer Anlageportfolios hauptsächlich an die Vermögensverwaltungstöchter von AXA, d. h. AXA Investment Managers und AB. Lokale CIOs überwachen, analysieren und überprüfen die Performance der Asset Managers fortlaufend; und
-- um von spezifischen Kenntnissen über Anlageklassen oder Regionen zu profitieren, greift die Gruppe gegebenenfalls auch auf externe Asset Managers zurück. In einem solchen Fall werden umfassende Due-Diligence-Prüfungen von den Anlage- und Risikomanagement-Gremien durchgeführt und ein fortlaufender Überwachungsprozess wird auf Konzern- wie lokaler Ebene eingeführt.
4.3 Marktrisiken
Marktrisiken: Definition und Exposure
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Anhang 4 "Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts gelesen werden. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss behandelt nur Informationen, auf die in Anhang 4 Bezug genommen wird.
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit dem Absatz "Marktrisiken" in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts gelesen werden.
Die AXA Gruppe ist aufgrund ihrer zentralen Geschäftstätigkeit der finanziellen Absicherung (d. h. Versicherung) und der Finanzierung ihrer Aktivitäten durch Aktien- und Anleihegeschäfte Finanzmarktrisiken ausgesetzt.
Die Marktrisiken für die Aktivitäten von Life & Savings (L&S) und das Langzeit-Portfolio von Property & Casualty (P&C) stammen aus einer Reihe von Faktoren, darunter:
-- ein Rückgang der Marktrenditen kann uns zur schnelleren Abschreibung von abgegrenzten Abschlusskosten, VBI oder anderen immateriellen Vermögenswerten zwingen;
-- ein Rückgang der Anlagerenditen (verbunden mit einem dauerhaften Rückgang der Renditen für Fixed-Income-Anlagen oder einem schwächeren Aktienmarkt) könnte die Margen bei Anlagen auf eigene Rechnung oder Provisionen für fondsgebundene Verträge verringern und die Performance von Asset Managern beeinflussen;
-- eine Veränderung der Renditen von Fixed-Income-Anlagen (verbunden mit Änderungen der Zinssätze oder Kreditspreads) beeinflusst den Marktwert von Anlagen und Verbindlichkeiten und könnte die Solvabilitätslage der Gruppe belasten sowie die Rückkäufe durch Versicherungsnehmer aufgrund von Wettbewerbsdruck steigen lassen;
-- ein Rückgang des Marktwerts von Anlagen (z. B. Aktien, Immobilien, alternative Anlagen usw.) könnte die Solvabilitätslage der Gruppe schwächen sowie das vorhandene Überschusskapital reduzieren;
-- ein Anstieg der Volatilität an den Finanzmärkten kann zur einer Zunahme der Kosten zur Absicherung der mit bestimmten Produkten wie fondsgebundene Verträge und Variable Annuities verbundenen Garantien führen und den Marktwert der Gruppe belasten;
-- eine Veränderung der Wechselkurse hätte begrenzte Auswirkungen auf die operativen Einheiten, da Verpflichtungen in Fremdwährung überwiegend Vermögenswerte derselben Währung gegenüberstehen oder diese Verpflichtungen abgesichert sind, sie könnte sich jedoch auf den Gewinnbetrag in Euro auswirken;
-- des Weiteren unterliegen Aktivitäten von Health und Property & Casualty Inflationsrisiken, die zu einem Anstieg der den Versicherungsnehmern zu zahlenden Entschädigungen führen können, d. h. die tatsächlichen Zahlungen können die verbundenen Rückstellungen übersteigen. Dieses Risiko kann für Geschäftsbereiche mit Langzeit-Engagements erheblich sein, es wird jedoch durch regelmäßige Bewertungsanpassungen oder spezifische Schutzmechanismen gegenüber Inflationsspitzen gesteuert.
Die von der Gruppe eingeführten Richtlinien zur Steuerung dieser Risiken sind auf jeden Risikotyp und die damit verbundenen Risiken zugeschnitten.
Bei den wesentlichen Marktrisiken der AXA Gruppe handelt es sich um folgende:
-- Zins-, Spread- und Aktienrisiken in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochtergesellschaften der Gruppe;
-- Fremdwährungsrisiko in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochtergesellschaften der Gruppe; und
-- Risiken in Verbindung mit der Steuerung von Risiken von Holding-Gesellschaften gegenüber Schwankungen bei Fremdwährungen und Anleihen.
Das Marktrisiko der AXA Gruppe wird von der Matrix der Solvenzkapitalanforderungen der AXA Gruppe, wie im Absatz "Internes Modell" in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts dargelegt, abdeckt und wird im Regelwerk zur Steuerung von Liquiditätsrisiken von AXA (siehe Abschnitt 4.5 "Liquiditätsrisiko" dieses Geschäftsberichts) berücksichtigt.
Risikokontrolle und Risikominderung
Weitere Informationen zu den Risikokontrollen und Risikomanagementprozessen der AXA Gruppe finden Sie in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts.
Daneben soll die Anlagestrategie der AXA Gruppe, die hauptsächlich vom Asset-Liability-Management definiert wird, sicherstellen, dass die Pflichten und Verpflichtungen der Gruppe gegenüber Versicherten jederzeit eingehalten werden, und die Solvabilität der Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften gewährleisten (siehe Absatz "Governance der Anlagestrategie und des Asset & Liability Management (ALM)" in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts.
Lokale operative Einheiten tragen die Hauptverantwortung für die Steuerung ihrer Marktrisiken, wobei sie sich hinsichtlich Grenzen/Schwellenwerte und Standards an dem auf Konzernebene definierten Risikorahmen halten. Dieser Ansatz soll eine schnelle, präzise und zielgerichtete Reaktion auf Änderungen an den Finanzmärkten sowie des politischen und wirtschaftlichen Rahmens, innerhalb dessen sich die Gruppe bewegt, gewährleisten.
Ein breites Spektrum an Techniken des Risikomanagements wird verwendet, um die Marktsisiken, denen sich die Gruppe gegenübersieht, zu kontrollieren und zu mindern. Diese Techniken, die vorrangig bei allen operativen Tochtergesellschaften verwendet werden, umfassen:
-- Governance-System und- Prozesse für die Risikobereitschaft auf lokaler Ebene, einschließlich funktionaler Einschränkungen bei lokal definierten und von dem lokalen Board of Directors oder Executive Committee genehmigten Marktrisiken;
-- Asset-Liability Management (ALM), d. h. Definition einer optimalen strategischen Asset Allocation in Bezug auf die Verbindlichkeitsstruktur zur Reduzierung des Risikos auf ein gewünschtes Niveau;
-- ein disziplinierter Anlageprozess, der für jedes komplexe Anlagegeschäft eine fundierte formale Analyse durch die Investment-Abteilung sowie eine zweite Einschätzung durch die Risikomanagement-Abteilung vorschreibt;
-- Absicherung von finanziellen Risiken, wenn diese die von der Gruppe festgelegten Toleranzschwellen überschreiten. Die operative Steuerung von Derivaten basiert auf strengen Regeln und wird bei Transaktionen von Holding-Gesellschaften hauptsächlich von AXA SA ausgeführt, wohingegen sie bei operativen Einheiten von Asset Managers der Gruppe, AXA Investment Managers und AB und bei dem Hedging-Programm für Variable-Annuity-Produkte mit Garantien von AXA Bank Belgium und AXA US übernommen wird;
-- eine regelmäßige Überwachung der finanziellen Risiken für die Solvenzquote der Gruppe; und
-- eine Rückversicherung, die auch Lösungen zur Minderung bestimmter finanzieller Risiken bietet.
Was die Marktrisiken in Bezug auf die Steuerung des Fremdwährungs- und Zinsexposures von Holding-Gesellschaften betrifft, wurden folgende Steuerungsmaßnahmen definiert und umgesetzt.
Zum Zwecke der Optimierung des Finanzmanagements und der Kontrolle von finanziellen Risiken in Verbindung mit AXA SA und ihren Subholding-Gesellschaften hat die Abteilung Group Corporate Finance and Treasury eine Methodik zur Überwachung und Bewertung der finanziellen Risiken definiert.
Die Richtlinie zur Steuerung des Zinsrisikos von Holding-Gesellschaften dient der Überwachung und Begrenzung möglicher mittelfristiger Änderungen der Zinsaufwendungen und folglich dazu, einem Anstieg der Zinsaufwendungen durch künftige Veränderungen der Zinssätze teilweise vorzubeugen. In Bezug auf das Fremdwährungsrisiko ist das Ziel der eingeführten Richtlinie die Begrenzung von Änderungen bei den in Fremdwährung denominierten Netto-Vermögenswerten, die sich aus Währungsschwankungen ergeben. Daher soll die Richtlinie den Wert der in Fremdwährung denominierten Nettoinvestitionen von AXA in ihre Tochtergesellschaften ganz oder teilweise absichern und so die Anfälligkeit des Konzern-Eigenkapitals der Gruppe sowie anderer wichtiger Kennzahlen auf Konzernebene wie Liquiditätsrate, Verschuldungsgrad und Solvenzquote gegenüber Wechselkursschwankungen reduzieren. AXA überwacht ihre Strategie zur Absicherung von Wechselkursschwankungen regelmäßig und wird weiterhin ihre Effektivität sowie die Notwendigkeit ihrer Anpassung unter Berücksichtigung von Auswirkungen auf Gewinn, Bewertung, Solvabilität, Verschuldungsgrad und Liquidität prüfen.
Die Abteilung Group Corporate Finance and Treasury ist verantwortlich für die Erstellung von Berichtsdaten, welche die Zins-, Wechselkurs- und Liquiditätsrisiken sowie die Zinsaufwendungen von AXA SA und ihrer Subholdings konsolidiert darstellen. Diese Berichte umfassen auch mittelfristige Prognosen.
Zusammenfassende Berichte, darunter Informationen zu Absicherungsstrategien, werden dem Finance Committee des Board of Directors von AXA fünfmal jährlich zur Überprüfung vorgelegt.
Fokus auf wesentlichen Marktrisiken und Sensitivitätsanalysen
Zins- und Aktienmarktrisiken in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochtergesellschaften der Gruppe
Die AXA Gruppe führt Sensitivitätsanalysen zur Schätzung ihres Risikos gegenüber Änderungen der Zinssätze und Schwankungen an den Aktienmärkten durch. Diese Analysen quantifizieren die potenziellen Auswirkungen günstiger und nachteiliger Änderungen an den Finanzmärkten auf die Gruppe.
Die AXA Gruppe analysiert Sensitivitäten gegenüber Änderungen der Zinssätze und Schwankungen an den Aktienmärkten anhand von zwei unterschiedlichen Messwerten:
-- Sensitivitäten der verfügbaren Finanzmittel der Gruppe (Available Financial Resources, AFR) wie unten beschrieben;
-- Sensitivitäten der Solvenzquote der Gruppe (siehe Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts)([9]).
Verfügbare Finanzmittel entsprechen dem verfügbaren Betrag an ökonomischem Kapital, um im Rahmen von Stressereignissen erlittene Verluste auszugleichen. Die AFR sind der aus der Solvency II-Bilanz abgeleitete Überschuss der Vermögenswerte gegenüber den Verbindlichkeiten.
Die Risikomanagement-Abteilung der AXA Gruppe überwacht AFR-Sensitivitäten und die AFR werden aus dem Eigenkapital gemäß IFRS abgeleitet. Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung von Eigenkapital gemäß IFRS zu den AFR der Gruppe.
| Überleitung von Eigenkapital zu AFR der Gruppe (in Mrd. Euro) |
2017 |
|---|---|
| Eigenkapital gemäß IFRS(a) | 69,6 |
| Netto-URCG (c) nicht im Eigenkapital enthalten | 4,8 |
| Eliminierung TSS/TSDI | (7,4) |
| Eliminierung immaterielle Vermögenswerte | (31,2) |
| Geschäfts- oder Firmenwert | (14,3) |
| DAC | (13,3) |
| VBI | (1,5) |
| Sonstige | (2,1) |
| Nettowert materielle Vermögenswerte (TNAV) gemäß IFRS (a) | 35,8 |
| Zu zahlende Dividenden | (3,0) |
| Hinzurechnung TSS/TSDI und nachrangige Schuldtitel | 15,1 |
| Anpassungen der technischen Rückstellungen | 9,4 |
| Sonstige Anpassungen | 0,5 |
| Verfügbare Finanzmittel der Gruppe (AFR) (b) | 57,8 |
(a) Konzernanteil.
(b) Einschließlich Minderheitsanteile.
(c) Nicht realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.
Die wesentlichen Schritte bei der Überleitung vom Eigenkapital gemäß IFRS in Höhe von 69,6 Mrd. Euro zum TNAV gemäß IFRS in Höhe von 35,8 Mrd. Euro sind folgende:
-- Hinzurechnung von 4,8 Mrd. Euro an nicht realisierten Gewinnen und Verlusten aus nicht im Eigenkapital gemäß IFRS ausgewiesenen Vermögenswerten;
-- Abzug von 7,4 Mrd. Euro an im Eigenkapital gemäß IFRS enthaltenen weit nachrangigen Schuldtitel (TSS) und nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (TSDI); und
-- Eliminierung von 31,2 Mrd. Euro an immateriellen Vermögenswerten nach Abzug von Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte, Steuern und gutgeschriebene Überschussanteile.
Die wesentlichen Schritte bei der Überleitung vom TNAV gemäß IFRS zu den AFR der Gruppe sind folgende:
-- Abzug von 3,0 Mrd. Euro an vorhersehbaren an Aktionäre zu zahlende Dividenden in 2018;
-- Einbeziehung von 7,4 Mrd. Euro an im Eigenkapital gemäß IFRS enthaltenen weit nachrangigen Schuldtiteln (TSS) und nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (TSDI) sowie 7,7 Mrd. Euro an nachrangigen Schuldtiteln mit bekannter Restlaufzeit;
-- Hinzurechnung von 9,4 Mrd. Euro aufgrund der Anpassungen der technischen Rückstellungen gemäß Solvency II entsprechend der Anpassung von Rückstellungen gemäß IFRS an Best Estimate Liabilities (BEL) (+19,1 Mrd. Euro) und die Market Value Margin (MVM) (-9,7 Mrd. Euro).
-- sonstige Anpassungen zwischen dem TNAV gemäß IFRS und den AFR der Gruppe (+0,5 Mrd. Euro), insbesondere die Einbeziehung von Minderheitsanteilen und der Behandlung von US-Versicherungstöchtern gemäß der Äquivalenzmethode.
Der Anstieg der technischen Rückstellungen im Jahr 2017 im Vergleich zu 2016 ist hauptsächlich auf die günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen, die die Anpassung der BEL erhöhen. Die MVM bleibt stabil, da der positive Markteffekt durch Modelländerungen bei der Risikomarge kompensiert wird. Die sonstigen Anpassungen (+0,5 Mrd. Euro) gingen im Vergleich zum Vorjahr zurück, was hauptsächlich auf die Verringerung des verfügbaren gesetzlichen Kapitals in den USA zurückzuführen ist, die auf die Verringerung der latenten Steueransprüche infolge der Erwartung der erneuten Übernahme des rückversicherten Geschäfts zurückzuführen ist.
Informationen zu den AFR der Gruppe sind im "Embedded Value & AFR report 2017" dargelegt, der auf der Website der AXA Gruppe unter www.axa.com zur Verfügung steht.
Die Sensitivitäten der AFR gegenüber Änderungen an wesentlichen ökonomischen Annahmen wurden für die Werte in 2017 folgendermaßen berechnet:
([1]) In dem Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss werden ausschließlich Informationen behandelt, die in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts enthalten sind und auf die in Anhang 4 "Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts Bezug genommen wird.
-- Anhebung der Referenzzinssätze um 50 Basispunkte simuliert einen plötzlichen Schock gegenüber den ursprünglichen Bedingungen. Daraus ergeben sich Änderungen an: 1) den momentanen Marktwerten von festverzinslichen Anlagen mit verbundenen möglichen Änderungen an prognostizierten Veräußerungsgewinnen/-verlusten und/oder Gebührenumsätzen, 2) den künftigen Wiederanlagequoten für sämtliche Anlageklassen und 3) den Diskontfaktoren. Die Änderung wird auf die Referenzzinssätze angewendet, einschließlich des gegebenenfalls im Basisszenario angewendeten Volatility Adjuster. Zinssätze, die Volatilität bei Zinsen und die Ultimate Forward Rates bleiben unverändert;
-- Herabstufung der Referenzzinssätze um 50 Basispunkte - wie oben, jedoch unter Annahme einer Herabstufung.
-- Anstieg der Aktienmärkte um 25 % simuliert einen Schock gegenüber den ursprünglichen Bedingungen, jedoch nur bei Aktien. Schock bei börsennotierten Aktien und Private-Equity-Werten einschließlich Aktienabsicherungen. Daraus ergeben sich Änderungen an den Marktwerten aller dieser Werte mit Ausnahme von Hedge-Fonds bei verbundenen möglichen Änderungen an prognostizierten Veräußerungsgewinnen/-verlusten und/oder Gebührenumsätzen;
-- Absturz der Aktienmärkte um 25 % - gleiche Methodologie wie oben unter Annahme eines Wertverlusts.
| L&S AFR-Sensitivitäten | AFR 2017 (in Millionen Euro) |
AFR 2017 (in Prozent) |
|---|---|---|
| Endbetrag | 46.884 | 100 % |
| Zinsen +50 Bp. | 773 | 2 % |
| Zinsen -50 Bp. | (1.193) | -3 % |
| Aktienmärkte +25 % | 1.618 | 3 % |
| Aktienmärkte -25 % | (2.944) | -6 % |
| P&C AFR-Sensitivitätenen | AFR 2017 (in Millionen Euro) |
AFR 2017 (in Prozent) |
|---|---|---|
| Endbetrag | 24.745 | 100 % |
| Zinsen +50 Bp. | (63) | 0 % |
| Zinsen -50 Bp. | 73 | 0 % |
| Aktienmärkte +25 % | 936 | 4 % |
| Aktienmärkte -25 % | (877) | -4 % |
Sämtliche Sensitivitäten sind abzüglich Steuern und, falls zutreffend, abzüglich der Beteiligung der Versicherten.
Zinssensitivitäten für den Bereich Life & Savings in 2017 (% von AFR von L&S) von 2 % gegenüber einem Anstieg um 50 Bp. und -3 % gegenüber einer Herabstufung um 50 Bp. zeigen eine Asymmetrie, die sich hauptsächlich daraus ergibt, dass garantierte Zinssätze bei fallenden Zinsen einen höheren Wert haben, während höhere Wiederanlagezinsen mit Versicherungsnehmern geteilt werden müssten, was die Gewinne der Aktionäre in einem Umfeld mit höheren Zinsen begrenzen würde. Dieses klassische Muster gilt jedoch nicht für alle Bereiche, da sich bei bestimmten Bereichen mit sehr niedrigen Zinsgarantien die AFR mehr wie ein festverzinsliches Portfolio verhält. Des Weiteren haben höhere Zinssätze sowohl positive Auswirkungen auf den Wert dank einer höheren Anlagequote als auch negative Auswirkungen aufgrund des niedrigen Ausgangswerts von festverzinslichen Anlagen und höheren Diskontfaktoren bei künftigen Gewinnen. Je nach Produkttyp sorgen diese Zusammenhänge für unterschiedliche Ergebnisse.
Zinssensitivitäten für den Bereich Property & Casualty in 2017 (% von AFR von P&C) von 0 % gegenüber einem Anstieg um 50 Bp. und 0 % gegenüber einer Herabstufung von 50 Bp. sind hauptsächlich auf die Auswirkungen auf festverzinsliche Anlagen zurückzuführen, die durch eine Abzinsung bei Verbindlichkeiten ausgeglichen wurden.
Sensitivitäten ggü dem Aktienmarkt für den Bereich Life & Savings in 2017 (% von AFR von L&S) von 3 % gegenüber einem Anstieg um 25 % und -6 % gegenüber einem Absturz um 25 % zeigen eine Asymmetrie, die sich hauptsächlich aus den Auswirkungen von Garantien und Gewinnbeteiligungsplänen sowie einigen Absicherungsprogrammen zur Begrenzung möglicher Verluste ergibt. Die Auswirkungen von Wertänderungen an den Aktienmärkten können auf Risiken bei Anlagen auf eigene Rechnung oder sich ändernden Vermögenssalden, welche die künftigen Gebührenumsätze aus fondsgebundenen Produkten belasten, zurückgehen.
Sensitivitäten gegenüber dem Aktienmarkt für den Bereich Property & Casualty in 2017 (% von AFR von P&C) von 4 % gegenüber einem Anstieg um 25 % und -4 % gegenüber einem Absturz um 25 % zeigen die Auswirkungen auf Aktien sowie Aktienderivate.
Fremdwährungsrisiko in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochtergesellschaften der Gruppe
Bei den Versicherungsgesellschaften, auf die zum 31. Dezember 2017 90 % des Konzernvermögens entfiel (90 % in 2016), werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit Fremdwährungsrisiko im Allgemeinen kongruent gehalten oder abgesichert.
-- Frankreich 26 % des Konzernvermögens zum Ende 2017 (24 % in 2016):
In Frankreich war AXA Ende 2017 Fremdwährungsrisiken in Höhe von insgesamt 18.751 Mio. Euro ausgesetzt (2016: 19.549 Mio. Euro), wobei das zugrundeliegende Vermögen direkt und indirekt über teilweise in Fremdwährung investierte Anlagefonds (US-Dollar:14.884 Mio. Euro ggü. 15.376 Mio. Euro in 2016; britisches Pfund: 2.581 Mio. Euro ggü. 2.988 Mio. Euro in 2016 und japanischer Yen: 261 Mio. Euro ggü. 233 Mio. Euro in 2016) gehalten wurde. Die Risikoengagements ermöglichen es AXA France, seine Anlagen zu diversifizieren, und bieten Versicherungsnehmern die Chance, von der Performance an den internationalen Finanzmärkten zu profitieren. AXA France gleicht sein Exposure gegenüber Fremdwährungsrisiken durch Abschluss von Devisenterminkontrakten und anderen Derivatkontrakten (Nennwert von 15.815 Mio. Euro ggü. 17.399 Mio. Euro in 2016) aus.
-- Europa 32 % des Konzernvermögens zum Ende 2017 (33 % in 2016):
Schweiz
In der Schweiz sind Gesellschaften von AXA über ihre Anlagen in Fremdwährung (hauptsächlich Euro und US-Dollar) aufgrund von beschränkten Anlagemöglichkeiten am Schweizer Markt Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Ein Großteil dieser Risiken wird gegenüber dem Schweizer Franken mit Devisenswaps, Optionen und Terminkontrakten abgesichert. Ende 2017 belief sich das Wechselkursrisiko gegenüber dem Schweizer Franken auf 33.188 Mio. Euro (40.095 Mio. Euro in 2016), was ca. 38 % des Gesamtvermögens entsprach (ca. 42 % des Gesamtvermögens in 2016), wovon 29.568 Mio. Euro abgesichert waren (35.807 Mio. Euro in 2016).
Deutschland
In Deutschland belief sich das in Fremdwährung denominierte direkt und indirekt über Anlagefonds gehaltene Gesamtvermögen von Gesellschaften von AXA Ende 2017 auf 9.582 Mio. Euro (10.432 Mio. Euro in 2016). Ziel dieses Engagements war die Diversifizierung der Anlagen und die Ausnutzung der Performance von ausländischen Märkten. Diese Anlagen waren hauptsächlich in US-Dollar denominiert (7.614 Mio. Euro ggü. 8.860 Mio. Euro in 2016) einschließlich des US Short Duration High Yield Fund (741 Mio. Euro ggü. 1.729 Mio. Euro in 2016) und in britischem Pfund (1.200 Mio. Euro ggü. 1.034 Mio. Euro in 2016). AXA Deutschland kontrolliert und begrenzt ihr Fremdwährungsrisiko durch Devisenterminkontrakte über einen Nennwert von 7.148 Mio. Euro (8.016 Mio. Euro in 2016), Währungsswaps über einen Nennwert von 687 Mio. Euro (732 Mio. Euro in 2016), Devisenoptionen über einen Nennwert von 1.241 Mio. Euro (1.116 Mio. Euro in 2016) kongruente Deckungsgeschäfte (Kongruenz zwischen Aktiv- und Passivvermögen in der gleichen Währung) in Höhe von 34 Mio. Euro (36 Mio. Euro in 2016).
Belgien
In Belgien hielt AXA im Jahr 2017 Investitionen in Fremdwährung in Höhe von 1.841 Mio. Diese Anlagen sind hauptsächlich in US-Dollar (1.177 Mio. Euro) und in britischen Pfund (388 Mio. Euro) denominiert. Das Wechselkursrisiko bei Aktiva wird im Wesentlichen durch Devisenterminkontrakte, Währungsswaps und Devisenoptionen in Höhe von 1.440 Mio. Euro abgesichert.
Großbritannien & Irland
In Großbritannien unterliegt AXA Fremdwährungsrisiken durch ihre Tochtergesellschaften AXA Insurance und AXA PPP Healthcare, die ihre Geschäfte in britischem Pfund abwickeln, sowie AXA Ireland, die in Euro abrechnen. AXA hat ihre Anlageportfolios dort in Einklang mit den Zielen des Asset-Liability Management diversifiziert. AXA UK hielt in Fremdwährung denominierte Anlagen in Höhe von 3.745 Mio. Euro (3.434 Mio. Euro), wovon der Großteil, d. h. 2.450 Mio. Euro, auf US-Dollar entfiel. Weitere Fremdwährungsrisiken bestehen in Großbritannien gegenüber dem Euro (926 Mio. Euro) und in Irland gegenüber dem britischen Pfund (301 Mio. Euro). Das diesen Risiken zugrundeliegende Vermögen wird direkt und indirekt über Anlagefonds gehalten (CLO-Fonds, alternative Anleihenfonds, Assets Backed Securities, kommerzielle Immobilienkredite und andere Anlagefonds). Diese Risiken werden über Devisenterminkontrakte oder Währungsswaps abgesichert, wobei weitere 307 Mio. Euro an Risiken absichernden Verbindlichkeiten von britischen Gesellschaften gehalten werden.
Spanien
Spanische Gesellschaften von AXA hielten 2017 in Fremdwährung denominierte Anlagen in Höhe von 864 Mio. Euro (978 Mio. Euro in 2016) direkt und indirekt über materielle Vermögenswerte. Der Großteil dieser Anlagen, 764 Mio. Euro (913 Mio. Euro in 2016), ist in US-Dollar denominiert. Das Fremdwährungsrisiko ist über einen Nennwert von 713 Mio. Euro abgesichert, wobei hauptsächlich Devisenterminkontrakte und Währungsswaps verwendet werden.
Italien
In Italien hielt AXA 2017 in Fremdwährung denominierte Anlagen direkt und indirekt über materielle Vermögenswerte in Höhe von 1.422 Mio. Euro (1.556 Mio. Euro in 2016). Der Großteil dieser Anlagen, 1.218 Mio. Euro (1.406 Mio. Euro in 2016), ist in US-Dollar denominiert. Das gesamte Wechselkursrisiko wird innerhalb der in den entsprechenden lokalen Anlagekomitees genehmigten Devisenlimite verwaltet. Das nicht abgesicherte Fremdwährungsrisiko beträgt 214 Mio. Euro.
-- USA: 22 % des Konzernvermögens zum Ende 2017 (22 % in 2016):
In den USA bestehen keine wesentlichen Fremdwährungsrisiken.
-- Asien: 8 % des Konzernvermögens zum Ende 2017 (8 % in 2016):
Japan
In Japan können Gesellschaften von AXA gegebenenfalls außerhalb des japanischen Marktes investieren, um Anlagen zu diversifizieren und zu optimieren und Renditen zu steigern. Ende 2017 belief sich das in Fremdwährung denominierte direkt und indirekt über Anlagefonds gehaltene Gesamtvermögen (hauptsächlich USD) auf 10.545 Mio. Euro (12.058 Mio. Euro in 2016). Mit Ausnahme von Vermögenswerten zur Deckung von fondsgebundenen Verträgen war das verbundene Fremdwährungsrisiko vollständig durch Derivate abgesichert.
Hongkong
AXA Hong Kong hält in Fremdwährung denominierte Anlagen in Höhe von 13.465 Mio. Euro (12.254 Mio. Euro in 2016) direkt und indirekt über Anlagefonds. Der Großteil, d. h. 12.802 Mio. Euro, dieser Anlagen ist in US-Dollar denominiert (11.710 Mio. Euro in 2016), um von dem US-amerikanischen Anleihenmarkt zu profitieren, der insbesondere hinsichtlich Liquidität und verfügbaren Laufzeiten stärker entwickelt ist. Wechselkursrisiken werden mit Hilfe von Devisenterminkontrakten und Währungsswaps über einen Nennwert von 4.862 Mio. Euro abgesichert.
-- Asien 5 % des Konzernvermögens zum Ende 2017 (5 % in 2016):
Das in Fremdwährung denominierte von Gesellschaften von AXA gehaltene Anlagevermögen belief sich 2017 auf 3.003 Mio. Euro (2.913 Mio. Euro in 2016), wobei dieses Vermögen direkt und indirekt über Anlagefonds gehalten wurde und der Großteil davon, d. h. 1.678 Mio. Euro, in US-Dollar denominiert war (1.616 Mio. Euro in 2016). Das Fremdwährungsrisiko wurde hauptsächlich durch kongruente Deckungsgeschäfte (Kongruenz zwischen Aktiv- und Passivvermögen in der gleichen Währung) abgesichert, insbesondere in Mexiko, aber auch aufgrund von Investitionen in Ländern, deren Währung an den US-Dollar gekoppelt ist.
-- Transversale Einheiten und zentrale Holdings 8 % des Konzernvermögens zum Ende 2017 (8 % in 2016):
AXA Corporate Solutions Assurance
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hält AXA Corporate Solutions Assurance einige in Fremdwährung denominierte Versicherungsverbindlichkeiten, insbesondere in US-Dollar (1.193 Mio. Euro Ende 2017 ggü. 1.288 Mio. Euro in 2016) und in geringem Maße im britischen Pfund (372 Mio. Euro Ende 2016 ggü. 397 Mio. Euro in 2016). AXA Corporate Solutions Assurance hält in Fremdwährung denominierte Vermögenswerte zur Sicherstellung der Bilanzkongruenz. Die Kongruenz zwischen Aktiv- und Passivvermögen des Unternehmens in Fremdwährung wird regelmäßig korrigiert.
AXA SA und sonstige zentrale Holdings
Seit 2001 verfolgt einen Ansatz zur Absicherung von in Fremdwährung denominierten Netto-Anlagen mit dem Ziel, das konsolidierte Eigenkapital der Gruppe mit Hilfe von derivativen Instrumenten und Fremdwährungsanleihen gegenüber Wechselkursschwankungen abzusichern.
Zum 31. Dezember 2017 waren die wesentlichen Absicherungspositionen von AXA SA folgende:
| Fremdwährungsabsicherung | Betrag in Währung (in Mrd.) |
Betrag in Euro (in Mrd.) |
Anmerkungen | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| US-Dollar | 3,9 | 1,8 | 3,2 | 1,7 | In Bezug auf die US-Aktivitäten in Form von Anleihen und Derivaten |
| HK-Dollar | 10,3 | 6,9 | 1,1 | 0,9 | In Bezug auf die Aktivitäten in Hongkong in Form von Derivaten |
| Japanischer Yen | 123,7 | 55,0 | 0,9 | 0,5 | In Bezug auf die Aktivitäten in Japan hauptsächlich in Form von Derivaten |
| Britisches Pfund | 1,0 | 2,0 | 1,1 | 2,4 | In Bezug auf die UK-Aktivitäten in Form von Anleihen und Derivaten |
| Schweizer Franken | 3,0 | 2,6 | 2,6 | 2,4 | In Bezug auf die Aktivitäten in der Schweiz in Form von Derivaten |
Zusätzlich zu den auf lokaler Ebene durchgeführten Maßnahmen zur Steuerung des Fremdwährungsrisikos (Absicherung durch Devisenterminkontrakte und Währungsswaps), steuert die Abteilung Group Corporate Finance and Treasury Department das globale Fremdwährungsrisiko und meldet diese Position fünfmal pro Jahr an das Finance Committee des Board of Directors.
4.4 Kreditrisiko
Kreditrisiko: Definition und Exposure
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Anhang 4 "Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts gelesen werden. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss behandelt nur Informationen, auf die in Anhang 4 Bezug genommen wird.
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit dem Absatz "Kredit- und Liquiditätsrisiken" in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts gelesen werden.
Das Kreditrisiko ist das Risiko, dass eine externe Partei eines Geschäfts ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Mit Blick auf die Besonderheiten ihrer zentralen Geschäftstätigkeiten überwacht die AXA Gruppe zwei Hauptgruppen von Gegenparteien unter Anwendung einer für die jeweilige Gruppe geeigneten Methodik:
-- Von Versicherungsbereichen der Gruppe sowie Banken und Holding-Gesellschaften gehaltene Anlageportfolios (mit Ausnahme von Vermögenswerten zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird); und
-- Forderungen gegenüber Rückversicherern infolge des von der AXA Gruppe in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft
Das Marktrisiko der AXA Gruppe wird von der Matrix der Solvenzkapitalanforderungen der AXA Gruppe, wie im Absatz "Internes Modell" in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts beschrieben, abdeckt und wird im Regelwerk zur Steuerung von Liquiditätsrisiken von AXA (siehe Abschnitt 4.5 "Liquiditätsrisiko" dieses Geschäftsberichts) berücksichtigt.
Risikokontrolle und Risikominderung
Weitere Informationen zu den Risikokontrollen und Risikomanagementprozessen der AXA Gruppe finden Sie in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts.
Daneben soll die Anlagestrategie der AXA Gruppe, die hauptsächlich vom Asset-Liability-Management definiert wird, sicherstellen, dass die Pflichten und Verpflichtungen der Gruppe gegenüber Versicherten jederzeit eingehalten werden, und die Solvabilität der Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften gewährleisten (siehe Absatz "Governance der Anlagestrategie und des Asset & Liability Management (ALM)" in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts.
Anlagevermögen: Zentrale Überwachung von Gegenparteienrisiken
Das Konzentrationsrisiko der AXA Gruppe wird durch verschiedene auf Konzernebene durchgeführten Analysen nach Emittent und Hauptanteilseigner analysiert, zusätzlich zu lokalen Verfahren und einer Reihe von Emittentenbeschränkungen auf Konzern- und lokaler Ebene.
Diese Beschränkungen dienen zur Steuerung des Ausfallsrisikos eines bestimmten Emittenten und hängen von seinem Rating und der Fälligkeit und Vorrangigkeit aller von dem Emittenten ausgegeben und von der AXA Gruppe gehaltenen Anleihen ab (Unternehmensanleihen, Agency-Anleihen und unterstaatliche Anleihen). Die Beschränkungen berücksichtigen ebenso alle Risiken der AXA Gruppe gegenüber einem bestimmten Hauptanteilseigner durch Gegenparteienrisiken in Zusammenhang mit Anleihen, Barmitteln, Aktien, Derivaten und Rückversicherungen.
Bei Risiken gegenüber staatlichen Emittenten wurden zudem spezifische Beschränkungen bei Staatsanleihen und staatlich garantierten Anleihen festgelegt.
Die Einhaltung dieser Beschränkungen wird durch die Gruppe mittels bestimmter Governance-Verfahren sichergestellt. Das Group Credit Risk Committee bearbeitet monatlich Überschreitungen der Beschränkungen der Gruppe hinsichtlich des Emittentenrisikos und legt koordinierte Maßnahmen für übermäßige Kreditkonzentrationen fest. Ein an den Group Chief Investment Officer (Group CIO) berichtendes Group Credit Team stellt Kreditanalysen unabhängig von den Asset Managers der Gruppe zusätzlich zu den lokalen CIO-Teams bereit. Das Group Financial Risk Committee wird regelmäßig über die durchgeführten Arbeiten unterrichtet.
Zum 31. Dezember 2017 gliederte sich das Anleihenportfolio (431 Mrd. Euro) in folgende Rating-Kategorien:

| EN | DE |
| Other | Sonstige |
| BB and lower | BB und niedriger |
Zum 31. Dezember 2016 gliederte sich das Anleihenportfolio (450 Mrd. Euro) in folgende Rating-Kategorien: 19 % AAA, 29 % AA, 22 % in A, 24 % in BBB, 3 % in BB und niedriger und 3 % in sonstige.
Richtlinien zur Diversifizierung und Analyse von Kreditrisiken, hauptsächlich mit Hilfe von Kreditratings, werden von Investment-Abteilungen umgesetzt und von Risikomanagement-Teams überwacht.
Zum 31. Dezember 2017 verteilten sich die beizulegenden Zeitwerte von Staats- und staatsnahen Anleihen (231 Mrd. Euro) auf folgende Länder:

| EN | DE |
| Ireland | Irland |
| Netherlands | Niederlande |
| Supranational institutions | Supranationale Institutionen |
| Austria | Österreich |
| Spain | Spanien |
| United States | Vereinigte Staaten |
| Switzerland | Schweiz |
| Italy | Italien |
| Other | Sonstige |
| France | Frankreich |
| Germany | Deutschland |
| Belgium | Belgien |
| Japan | Japan |
| Includes mainly European institution issuers (European Investment Bank. European Union. European Financial Stability Facility. Eurofima). | Im Wesentlichen europäische Institutionen (Europäische Investitionsbank, Europäische Union, Europäische Finanzstabilisierungsfazilität, Eurofima). |
Kreditderivate
Die AXA Gruppe verwendet im Rahmen ihrer Aktivitäten zur Steuerung von Anlage- und Kreditrisiken Strategien, die Kreditderivate umfassen (hauptsächlich Credit Default Swaps (CDS)), die gekoppelt an staatlichen Schuldverschreibungen hauptsächlich als Alternative zu Obligationenportfolios verwendet werden, jedoch auch als Absicherung gegenüber einzelnen Unternehmenstiteln oder spezifischen Portfolios.
Zum 31. Dezember 2017 betrug der Nennwert von mittels Kreditderivaten eingegangenen Positionen 17,9 Mrd. Euro ([1]) an CDS (kumulierter Nennwert von 4,3 Mrd. Euro an gekauften Absicherungen und 13,6 Mrd. Euro an verkauften Absicherungen), die sich folgendermaßen aufteilen:
i. 3,9 Mrd. Euro an erworbenen CDS zur Absicherung von Kreditrisiken hinsichtlich bestimmter Anlagen, hauptsächlich Unternehmensanleihen;
ii. 0,4 Mrd. Euro an erworbenen CDS zur Sicherung der Liquiditätsprämie durch Kauf von Anleihen und CDS in Bezug auf denselben Titel (Strategie negativer Basistrades), hauptsächlich bei Unternehmensanleihen vorwiegend in Japan (0,4 Mrd. Euro);
iii. 13,6 Mrd. Euro an verkauften CDS als Alternative zum direkten Kauf einer Unternehmensanleihe, hauptsächlich durch Halten von Staatsanleihen und gleichzeitigem Verkauf von Absicherungen gegenüber Titeln mit sehr hoher Qualität. Diese Art von ALM-Strategie wird oft angewandt, um die mangelnde Tiefe oder Liquidität in einigen Märkten auszugleichen und synthetische Kreditrisiken einzugehen.
Für Emittenten festgesetzte Beschränkungen berücksichtigen die Kreditderivat-Positionen.
([1]) Diese Zahl gibt die buchhalterische Betrachtung wider, d. h. 100 % der direkt im konsolidierten Anlagefonds "Core Investment Portfolios" gehaltenen Vermögenswerte und ohne Berücksichtigung von in nicht konsolidierten Anlagefonds gehaltenen Kreditderivaten, in Einklang mit Anhang 20 des Konzernabschlusses. Die Gruppe hält 19,6 Mrd. Euro (Nennwert) an Kreditderivaten als Gesamtrisiko einschließlich konsolidierter Anlagefonds "Satellite Investment Portfolios" (0,7 Mrd. Euro).
Zum 31. Dezember 2017 verteilten sich die Brutto-Risikopositionen der zugrundeliegenden Anleihen dieser CDS auf folgende Ratings:

| EN | DE |
| High Yield/Non rated | High Yield/ohne Rating |
Das Kreditrisiko in Bezug auf CDOs wird getrennt überwacht in Abhängigkeit von den gehaltenen Tranchen und unabhängig von der Art an gehaltenen Anlagen (Anleihen oder Kreditderivate).
Gegenparteienrisiko aus Ove r-the-Counter (OTC)-Derivaten
Die AXA Gruppe steuert aus OTC-Derivaten stammende Gegenparteienrisiken mit Hilfe einer konzernweiten Richtlinie. Diese Richtlinie umfasst u.a.
-- Regelungen zu Derivatkontrakten (ISDA, CSA);
-- obligatorische Besicherung;
-- eine Liste autorisierter Gegenparteien;
-- ein Regelwerk zu Beschränkungen und einen Prozess zur Risikoüberwachung.
Beschränkungen werden auf Grundlage eines internen Bewertungssystems individuell für jede Gegenpartei festgelegt. Diese Richtlinie umfasst auch die tägliche Besicherung in Bezug auf den Großteil der Risiken der Gruppe.
Das Group Credit Risk Committee genehmigt Änderungen an der obigen Richtlinie und überprüft die Risiken jeden Monat.
Zum 31. Dezember 2017 verteilten sich die Gegenparteienrisiken aus OTC-Derivaten auf folgende Ratings (positiver beizulegenden Zeitwert abzüglich erhaltener Sicherheiten):

Forderungen gegenüber Rückversicherern: Ratingprozesse und -faktoren
Zur Steuerung des Risikos einer Insolvenz eines Rückversicherers beurteilt ein Security Committee die Qualität von Rückversicherern und die Art von Verpflichtungen, die eingegangen werden sollten. Dieser Ausschuss steht unter gemeinsamer Verantwortung von GRM und AXA Global Re. Dieses Risiko wird überwacht, um übermäßige Risikopositionen gegenüber einem spezifischen Rückversicherer zu vermeiden. Das Group Security Committee kommt monatlich zusammen - und häufiger während Erneuerungsrunden - und entscheidet über Maßnahmen zur Begrenzung des Risikos der AXA Gruppe gegenüber einem Zahlungsausfall eines ihrer Rückversicherer.
Zudem erfasst und analysiert die Gruppe ihr Risiko gegenüber allen Rückversicherern unter Berücksichtigung sämtlicher Positionen in Bezug auf Rückversicherer (Forderungen, Prämien, Rückstellungen, Einlagen, Verpfändungen und Kautionen).
Die 50 wichtigsten Rückversicherer der Gruppe machten 2017 77 % des Anteils der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Anlageverträgen aus (ggü. 77 % in 2016).
Die versicherungstechnischen Rückstellungen an Rückversicherer verteilten sich zum 31. Dezember 2017 (13,4 Mrd. Euro) auf folgende Rückversicherer-Ratings:

| EN | DE |
| Others | Sonstige |
| BB and lower | BB und niedriger |
Die Kategorie "sonstige" bezieht sich auf Rückstellungen an Rückversicherungsgemeinschaften, Rückstellungen an Rückversicherer, mit denen die AXA Group Geschäfte in begrenztem Maße tätigt (nicht unter den Top 50), und Rückversicherern ohne Rating der wichtigsten Ratingagenturen.
Zum 31. Dezember 2016 gliederten sich die Rückstellungen an Rückversicherer (17,0 Mrd. Euro) in folgende Rückversicherer-Ratings: 52 % in AA, 14 % in A, 3 % in BBB, 8 % in BB und niedriger und 23 % in sonstige.
Vergabe von Bankdarlehen
Zum 31. Dezember 2017 belief sich das gesamte Anlagevermögen des Segments Banking auf 33,0 Mrd Euro (31. Dezember 2016: 32,1 Mrd Euro).
Die Banktätigkeiten von AXA in Belgien, Frankreich und Deutschland beschränken sich hauptsächlich auf das Retail-Banking, d. h. den Vertrieb einfacher Anlage- und Kreditprodukte.
Die Risikomanagement-Richtlinien für Bankaktivitäten von AXA stehen in Einklang mit der jeweils definierten Risikobereitschaft und beruhen auf folgenden Grundprinzipien:
-- spezielle Funktionen für Gegenparteien- und Kreditrisiken mit geeigneten Ausschüssen;
-- enge Überwachung des Portfolioengagements in Staatsanleihen, internationalen Institutionen und Banken;
-- Angemessenheit gegenüber Risikostandards der Gruppe; und
-- strikte Steuerung von Markt-, Aktiv- und Passiv-, Devisen und Zinsrisiken einschließlich strenger Regelungen in Bezug auf Sicherheiten.
Das Kreditrisiko in den Banken umfasst:
-- Retail-Kreditrisiko infolge der geschäftlichen Aktivität - Verkauf von Hypotheken und anderen Arten von Darlehen an Retail-Kunden und Kleinunternehmen. Die Steuerung von Kreditrisiken erfolgt durch sorgfältige Risikoauswahl (z. B. in Belgien durch regelmäßige Überwachung von auf internen Ratings basierenden Bewertungsmodellen zur Sicherstellungen einer Risikoauswahl in Einklang mit der Risikobereitschaft der jeweiligen Bank) und regelmäßige Überwachung von Portfolios durch Produktmanagement-Teams und Risikomanagement-Teams;
-- neben Retail-Kreditrisiken, Risiken aus Investitionstätigkeit. Die Aktivität wird durch strenge Kontrollverfahren eingeschränkt.
Kreditrisiken werden von der Geschäftsleitung jeder Bank regelmäßig überprüft und unterliegen regulatorischen Bestimmungen. So berücksichtigen zum Beispiel die Prozesse zur Beurteilung der internen Risikotragfähigkeit und strategischen Planung von AXA Bank Belgium, das erforderliche Eigenkapital zur Minderung aller Hauptrisiken, das erforderliche Eigenkapital für das künftige Wachstum, Liquiditätsanforderungen und Stresstest-Ergebnisse.
Die Banken versuchen, sämtlichen Anforderungen an die regulatorische Kapitalausstattung nachzukommen.
4.5 Liquiditätsrisiko
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Abschnitt 2.4 "Liquiditäts- und Kapitalausstattung" dieses Geschäftsberichts gelesen werden.
Das Liquiditätsrisiko ist die von Geschäftstätigkeiten, Anlagen oder Finanzierungsaktivitäten ausgehende Unsicherheit, ob AXA SA und/oder Gesellschaften von AXA ihren Zahlungsverpflichtungen im momentanen Umfeld oder in Stressszenarien vollständig und rechtzeitig nachkommen können. Das Liquiditätsrisiko betrifft Aktiv- und Passivvermögen sowie deren Wechselspiel.
Liquidität ist ein Schlüsselaspekt des Regelwerks zur Risikobereitschaft und ermöglicht es der AXA Gruppe, sicherzustellen, dass sowohl AXA SA als auch lokale Gesellschaften zu jeder Zeit über ausreichende Liquiditätspuffer verfügen, um einem schweren Schock zu widerstehen. Dieses Ziel wird durch Überwachung der Liquiditätsausstattung innerhalb der gesamten AXA Gruppe auf Basis einer Kennzahl namens "Liquiditätsüberschuss", d. h. die Differenz zwischen Liquiditätsressourcen und Liquiditätsbedarf unter heftigen Stressbedingungen und über verschiedene Zeithorizonte von 1 Woche, 3 Monaten und 12 Monaten, erreicht.
Für jeden Zeithorizont werden die im Anschluss an das Stressszenario verfügbaren Liquiditätsressourcen und der im Anschluss an das Stressszenario bestehende Liquiditätsbedarf zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen (d. h. Nettomittelabflüsse) prognostiziert, um die Überschussliquidität zu bestimmen. Die Stressbedingungen werden so kalibriert, dass sie extreme Umstände widerspiegeln (z. B. Verwerfungen an den Finanzmärkten, Einbruch des Vertrauens gegenüber der Gruppe, Naturkatastrophen). Der Ansatz ist umsichtig, da davon ausgegangen wird, dass alle Ereignisse zur selben Zeit geschehen.
4.6 Versicherungstechnische Risiken
Versicherungstechnische Risiken: Definition und Exposure
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Anhang 4 "Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts gelesen werden. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss behandelt nur Informationen, auf die in Anhang 4 Bezug genommen wird.
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit dem Absatz "Risiken in Zusammenhang mit Preisbildung und Underwriting" in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts gelesen werden.
Die Versicherungstöchter der Gruppe sind hauptsächlich verantwortlich für die Steuerung ihrer versicherungstechnischen Risiken in Zusammenhang mit Underwriting, Preisbildung und Rückstellungen. Zudem sind sie dafür verantwortlich, angemessen auf Änderungen der Versicherungszyklen sowie des politischen und wirtschaftlichen Rahmens, innerhalb dessen sich die Gruppe bewegt, zu reagieren.
Im Zusammenhang mit ihren Geschäftstätigkeiten in den Bereichen Property & Casualty (P&C) und Protection & Health, wie in Abschnitt 1.3 "Geschäftsüberblick" dieses Geschäftsberichts beschrieben, ist die AXA Gruppe u. a. folgenden wesentlichen versicherungstechnischen Risiken ausgesetzt:
-- Prämienrisiko infolge von Schwankungen von Zeitpunkten, Häufigkeit und Schwere von Versicherungsereignissen und in Bezug auf:
- drohende Verluste aus bestehenden Verträgen (unzureichende Schadenrückstellungen),
- falsche Bepreisung von zu zeichnenden Verträgen (einschließlich Erneuerungen) während der Periode; und
- Kosten;
-- Reserverisiko infolge von Schwankungen von Zeitpunkten und Höhe von Schadensabwicklungen in Bezug auf die Unangemessenheit von Schadenrückstellungen, darunter:
- Fehleinschätzung von Schadenrückstellungen (Durchschnittszahlungen) und
- Abweichungen von Zahlungen von ihrem statistischen Durchschnitt;
-- Katastrophenrisiken, die sowohl Naturkatastrophen wie Wetterereignisse (einschließlich Hurrikane, Wirbelstürme, Überschwemmungen, Erdbeben) und von Menschen verursachte Katastrophen wie Terroranschläge umfassen.
Risiken in der Lebensversicherung umfassen u. a. Risiken in Bezug auf Sterblichkeit, Langlebigkeit, Stornos, Berufsunfähigkeit und Pandemien. Die Hauptrisiken, denen das Lebensversicherungsgeschäft ausgesetzt ist, sind das Langlebigkeits- und das Rückkaufrisiko, die beide zinssensitiv sind und wie folgt definiert werden könnten:
-- Langlebigkeitsrisiko ist das Risiko einer Überschätzung von Sterblichkeitsraten bei mit Langlebigkeit verbundenen Versicherungsverträgen;
-- Rückkaufrisiko ist das Risiko eines permanenten unerwarteten Rückgangs (oder Anstiegs) der Stornos in Bereichen, die von einem Rückgang (oder Anstieg) der Stornos beeinträchtigt werden.
Das Versicherungsrisiko der AXA Gruppe wird von der Matrix der Solvenzkapitalanforderungen der AXA Gruppe, wie im Absatz "Internes Modell" in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts beschrieben, abdeckt und wird im Regelwerk zur Steuerung von Liquiditätsrisiken von AXA (siehe Abschnitt 4.5 "Liquiditätsrisiko" dieses Geschäftsberichts) berücksichtigt.
Risikokontrolle und Risikominderung
Weitere Informationen zu den Risikokontrollen und Risikomanagementprozessen der AXA Gruppe finden Sie in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts.
Daneben soll die Anlagestrategie der AXA Gruppe, die hauptsächlich vom Asset-Liability-Management definiert wird, sicherstellen, dass die Pflichten und Verpflichtungen der Gruppe gegenüber Versicherten jederzeit eingehalten werden, und die Solvabilität der Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften gewährleisten (siehe Absatz "Governance der Anlagestrategie und des Asset & Liability Management (ALM)" in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts.
Versicherungstechnische Risiken in den Bereichen Life & Savings, Health und Property & Casualty werden durch 4 Hauptprozesse abgedeckt, die auf Konzernebene definiert und gemeinsam von zentralen und lokalen Teams durchgeführt werden:
-- Umsetzung eines Genehmigungsprozesses für Produkte, der Risikokontrolle bei neuen Produkten umfasst, die Underwriting-Regeln und Analysen zur Produktrentabilität beinhalten;
-- Optimierung von Rückversicherungsstrategien zur Begrenzung der Spitzenrisiken der Gruppe bei gleichzeitiger Sicherung ihrer Solvabilität durch Reduzierung der Volatilität und zur Minderung von Risiken innerhalb der Gruppe zur Ausnutzung des Diversifizierungseffekts;
-- Überprüfung versicherungstechnischer Rückstellungen einschließlich einer Überleitungsanalyse; und
-- Überwachung aufkommender Risiken zum Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Underwriting- und Risikomanagement-Teams.
Produktgenehmigung
Group Risk Management (GRM) hat eine Reihe von Verfahren zur Genehmigung neuer Produkteinführungen definiert. Diese Verfahren werden lokal angepasst und umgesetzt und dienen zur Förderung der Produktinnovation innerhalb der Gruppe bei gleichzeitiger Kontrolle von Risiken. Der Validierungsrahmen beruht unter anderem auf den Ergebnissen der Beurteilung der Solvenzkapitalanforderungen, basierend auf dem internen Modell der AXA Gruppe, um sicherzustellen, dass neue Produkte einen umfassenden Genehmigungsprozess durchlaufen, bevor sie eingeführt werden.
Im Bereich Life & Savings sowie Kranken wird der Genehmigungsprozess für sämtliche traditionelle Produkte, die die Mindestanforderungen der Gruppe erfüllen, auf lokaler Ebene gesteuert, was eine konstante Markteinführungszeit ermöglicht. Bei komplexen Produkten müssen lokale Gesellschaften vor der Markteinführung erst die Genehmigung der Gruppe einholen, um sicherzustellen, dass alle langfristigen Verpflichtungen auf Konzernebene überwacht werden und von Fachkenntnissen der Gruppe bei erweiterten oder spezifischen Garantien profitieren.
Im Bereich Property & Casualty werden die Methoden an die Zeichnung von Risiken angepasst, während gleichzeitig der auf einem dokumentierten Genehmigungsverfahren basierende und die Ergebnisse des internen Modells berücksichtigende Grundsatz der lokalen Entscheidungsfindung beibehalten wird. Damit werden zwei Ziele verfolgt:
-- bei Aktivitäten vor der Markteinführung soll sichergestellt werden, dass neue von der Gruppe gezeichnete Risiken analysiert werden, bevor sie Kunden angeboten werden;
-- bei Aktivitäten nach der Markteinführung soll sichergestellt werden, dass angemessene Rentabilitäts- und Risikokontrollen durchgeführt werden, um die Übereinstimmung der Aktivität mit dem Risikorahmen der Gruppe zu gewährleisten.
Dieser Rahmen ist Teil des Regelwerks der Gruppe für das Underwriting und stellt sicher, dass keine Risiken außerhalb der Risikotoleranzen der Gruppe eingegangen werden und Mehrwert durch adäquate Bepreisung von Risiken entsteht.
Analyse von Risikopositionen
Die AXA Gruppe überprüft regelmäßig ihre Risikopositionen, um sicherzustellen, dass die gezeichneten Risiken in puncto Regionen und Geschäftsbereiche diversifiziert sind, um die Risikokonzentration zu steuern und die Angemessenheit von Rückversicherungen zu verifizieren.
Für Aktivitäten in den Bereichen Life & Savings, Health und Property & Casualty hat GRM gemeinsame Modelle und Kennzahlen entwickelt und eingeführt, die eine konsistente Bewertung von Risiken innerhalb der Gruppe sicherstellen sollen. Dies ermöglicht es der Gruppe zu verifizieren, dass ihre Risikopositionierung in Einklang mit dem konsolidierten Risiko-Appetit in puncto Gewinn, Available Financial Resources (AFR), Solvabilität und Liquidität steht. Diese Tools tragen auch wesentlich zur Überwachung der Hauptrisiken (Abweichungen von der Schadenhäufigkeit, Schadenauswirkung, Naturkatastrophen, Abweichungen von biometrischen und Verhaltensrisiken) bei.
Dieses Regelwerk ist in dem zuvor dargelegten Governance-System zur Kontrolle der Produktentwicklung enthalten.
In den Bereich Life & Savings und Health können Sterblichkeits-/Langlebigkeitsrisiken mit Hilfe dieser Tools für verschiedene Länder analysiert werden. Die AXA Gruppe überwacht regelmäßig ihr Exposure gegenüber diesen Risiken (einschließlich Sterblichkeit, Langlebigkeit und Morbidität) und verwendet die Ergebnisse daraus zur Optimierung ihrer Produktentwicklung und ihres Rückversicherungsschutzes. Diese Analysen werden im Bereich Life & Savings durch fortgeschrittene Risikomodelle unterstützt.
Was die Risiken im Bereich Property & Casualty betrifft, so werden Ad-hoc-Studien zur Identifizierung von Konzentrationsrisiken entwickelt, um sicherzustellen, dass kein einzelnes Gefahrenereignis natürlicher Art (wie z. B. Hurrikane, Wirbelstürme, Erdbeben oder Taifune) oder von Menschen verursacht (wie z. B. Cyber-Risiken) die Gruppe über die festgelegten Toleranzschwellen hinaus gefährdet.
Rückversicherung
Risikobeurteilung
Für die Bereiche Life & Savings, Health and Property & Casualty werden Rückversicherungsprogramme wie folgt festgelegt:
-- die Rückversicherungskapazität von operativen Gesellschaften der Gruppe wird in Einklang mit den Standards der Gruppe und ihren lokalen Risiko-Appetit-Limiten festgelegt;
-- ihre Risiken werden mit Hilfe von umfassenden versicherungsmathematischen Analysen zu jedem Portfolio durchgeführt; insbesondere in Bezug auf die Modellierung von Naturkatastrophen im Bereich Property & Casualty mit Hilfe des Modells des ökonomischen Kapitals der Gruppe verwendet GRM mehrere interne und externe Modelle zur Beurteilung der mit schweren Naturkatastrophen (Unwetter, Überschwemmungen, Erdbeben usw.) verbundenen Risiken. Seit 2015 hat die Gruppe eine starke interne Expertise in der Entwicklung und Validierung von Naturkatastrophenmodellen entwickelt, um deren Dynamik im Kontext des globalen Klimawandels zu bewältigen.
Rückversicherungsstrategie
Die Zentralisierung und Harmonisierung von Rückversicherungskäufen beruht für die Bereiche Life & Savings, Health und Property & Casualty auf denselben Verfahren.
In den Bereichen Life & Savings und Health werden Rückversicherungen im Wesentlichen zur Unterstützung der Innovationspolitik auf lokaler Ebene verwendet sowie zur Abdeckung von Massenrisiken (Pandemien, Erdbeben oder Terrorismus).
Zum Aufbau von angepasstem und optimierten Schutz werden die operativen Gesellschaften der Gruppe von AXA Global Re rückversichert. AXA Global Re kann einen variablen Anteil der lokalen Verträge auf dem inländischen Rückversicherungsmarkt anbieten, beispielsweise aus regulatorischen Gründen. Ein Teil der Risikopositionen wird zurückbehalten und innerhalb von AXA Global Re über Konzernversicherungen (einschließlich Rückversicherungensgemeinschaften) gemindert, der übrige Teil wird an externe Rückversicherer abgetreten.
Die Strukturen dieser Konzernversicherungen sollen die Gruppe unter Einhaltung des Regelwerks zur Risikobereitschaft der Gruppe in angemessener Art und Weise schützen. Zum Schutze der Gruppe werden spezielle Deckungen über den traditionellen Rückversicherungsmarkt oder auf dem Finanzmarkt durch Verbriefung (Cat Bonds) abgeschlossen.
Im Gegensatz zu den anderen internen Konzernversicherungen im Bereich Property & Casualty, bei denen die Risiken innerhalb von AXA Global Re verbleiben, wurden 2017 92 % des Finanzergebnisses der Rückversicherungsgemeinschaft im Bereich Schadenversicherung und 55 % des Finanzergebnisses der Rückversicherungsgemeinschaft im Bereich Lebensversicherung zum Ende des Geschäftsjahrs abzüglich externen Rückversicherungsverträgen an die lokalen Gesellschaften retrozediert.
Abschließend überwacht AXA neben den oben beschriebenen Analysen ihr Risiko gegenüber ihren wichtigsten Versicherern, um sicherzustellen, dass sich die kumulierten Risiken innerhalb der Risikotoleranz der Gruppe bewegen (siehe Abschnitt 4.4 "Kreditrisiko - Forderungen gegenüber Rückversicherern").
Versicherungstechnische Rückstellungen
Operative Gesellschaften überwachen ihre Reserverisiken speziell. Schadenrückstellungen werden geschätzt und von den Schadenbearbeitern Vorgang für Vorgang gebucht. Vorsorgereserven werden ebenfalls von den lokalen Gesellschaften gebucht.
Die Berechnungen der Vorsorgereserven erfolgt zunächst lokal durch einen Prozess, der sowohl die Einschätzung der Versicherungsabteilung als auch der lokalen Risikomanagement-Abteilung berücksichtigt.
Für die Beurteilung von Rückstellungen verantwortliche Aktuare verwenden verschiedene statistische und versicherungsmathematischen Methoden. Ihre Annahmen beruhen zudem auf Gesprächen mit Schadenbearbeitern, Aktuaren der Produktentwicklung, Underwritern und anderen Fachabteilungen.
Sie stellen vor allem sicher, dass:
-- eine ausreichende Anzahl an Aspekten eingehend analysiert wurde, einschließlich Verträge, Prämien und Schadenentwicklung, Schadenregulierung und Rückversicherungseffekte);
-- die technischen Annahmen und versicherungsmathematischen Methoden professionellen Praktiken entsprechen und für die wichtigsten von ihnen in jedem Falle Sensitivitätsanalysen durchgeführt werden;
-- eine Überleitungsanalyse der Rückstellungen, einschließlich einem Backtesting von Bonus-Malus-Systemen, durchgeführt wurde, regulatorische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigt wurden und Erläuterungen zu wesentlichen Abweichungen vorhanden sind;
-- die operativen Verluste in Zusammenhang mit dem Rückstellungsprozess angemessen quantifiziert sind; und
-- die Best Estimate Liabilities wurden in Einklang mit den Artikeln 75 bis 86 der Solvency-II-Richtlinien sowie den Vorgaben der Gruppe berechnet.
Zudem ist die Gruppe gemäß dem Aufsichtssystem Solvency II verpflichtet, eine effektive versicherungsmathematische Funktion zu unterhalten, um
-- die Berechnung technischer Rückstellungen zu koordinieren;
-- die Angemessenheit der verwendeten Methoden und zugrundeliegenden Modelle sowie der bei der Berechnung von technischen Rückstellungen gemachten Annahmen zu gewährleisten;
-- die Hinlänglichkeit und Qualität der bei der Berechnung von technischen Rückstellungen verwendeten Daten zu beurteilen;
-- Best Estimates mit Erfahrungswerten zu vergleichen;
-- die Geschäftsleitung und das BoD über die Verlässlichkeit und Angemessenheit der Berechnung von technischen Rückstellungen zu unterrichten;
-- die Berechnung technischer Rückstellungen zu beaufsichtigen;
-- eine Einschätzung zum allgemeinen Regelwerks für das Underwriting abzugeben;
-- eine Einschätzung über die Angemessenheit von Rückversicherungsvereinbarungen abzugeben;
-- zur effektiven Umsetzung des Risikomanagement-Systems beizutragen, insbesondere hinsichtlich der der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen zugrundeliegenden Risikomodellierung.
Der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion auf Gruppenebene ist damit beauftragt, die von den Stakeholdern der versicherungsmathematischen Funktion der Gruppe (insbesondere GRM, PBRC) durchgeführten Aufgaben zu definieren und zu koordinieren sowie die der in Versicherungsgesellschaften in der gesamten Gruppen geschaffenen lokalen versicherungsmathematischen Funktionen.
Der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion auf Gruppenebene berichtet an den Group Chief Financial Officer.
Der Ernennung des lokalen Inhabers der versicherungsmathematischen Funktion muss im Voraus von dem Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion auf Gruppenebene zugestimmt werden.
Der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion der AXA Gruppe erstellt den Bericht der versicherungsmathematischen Funktion, um die Geschäftsleitung und das BoD über seine Einschätzung der Verlässlichkeit und Angemessenheit der Berechnung von technischen Rückstellungen zu unterrichten. Dieser Bericht liefert darüber hinaus eine Übersicht über die von der versicherungsmathematischen Funktion während des Berichtszeitraums in allen ihren Zuständigkeitsbereichen durchgeführten Aktivitäten.
Die technischen Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty verteilen sich auf folgende Geschäftszweige:
-- Ende 2017 entfallen 37 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty auf das Kfz-Versicherungsgeschäft (36 % Ende 2016);
-- Ende 2017 entfallen 12 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty auf den Bereich Schadensversicherungen (13 % Ende 2016);
-- Ende 2017 entfallen 17 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty auf den Bereich Haftpflichtversicherungen (18 % Ende 2016);
-- Ende 2017 entfallen 33 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty auf die übrigen Geschäftszweige (33 % Ende 2016);
Die technischen Rückstellungen der Gruppe im Bereich Life & Savings verteilen sich auf folgende Produktarten:
-- Ende 2017 entfallen 20 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Life & Savings auf fondsgebundene Produkte, welche das Risikoexposure von AXA nicht wesentlich beeinträchtigen (19 % Ende 2016). Bei diesen Produkten wird das zugrundeliegende Finanzmarktrisiko überwiegend an die Versicherungsnehmer weitergegeben. Diese Kategorie umfasst auch Produkte, die eine Garantie auf das investierte Kapital im Todesfall bieten. Insgesamt stellen sie nur ein begrenztes Marktrisiko für die Gruppe durch einen Rückgang des Shareholder Value dar;
-- Ende 2017 entfallen 12 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Life & Savings auf fondsgebundene Produkte mit verbundenen Zins- oder Eigenkapitalgarantien seitens der Versicherungsunternehmen, sogenannte "Variable Annuities" (12 % Ende 2016).
Angemessene Risikomanagement-Richtlinien wurden in Bezug auf diese Produkte eingeführt:
- Derivate werden zur Minderung von mit diesen Garantien verbundenen Risiken aufgrund von Schwankungen an den Märkten für Aktien, festverzinsliche Produkte und Devisen eingesetzt. Leistungen umfassen garantierte Mindestleistungen im Todesfall (Guaranteed Minimum Death Benefits, GMDB), garantierte Leibrente (Guaranteed Minimum Income Benefits, GMIB) und garantierte Ablaufleistungen (Guaranteed Minimum Accumulation Benefits, GMAB),
- biometrische Risiken (z. B. Langlebigkeit/Sterblichkeit) und Versichertenverhalten (insbesondere Stornoraten und Kapitalwahlrecht) werden laufend überwacht. Die Absicherungsprogramme berücksichtigen dynamische Verhaltensmuster der Versicherten in einer Reihe von möglichen Marktsituationen;
-- Ende 2017 entfallen 16 % auf Vorsorgeprodukte ohne garantierte Geldleistung bei Rückkauf (15 % Ende 2016);
-- Ende 2017 entfallen 20 % auf Vorsorgeprodukte mit garantierter einjähriger Verzinsung, wobei der Zinssatz jährlich aktualisiert wird (21 % Ende 2016). Diese Risiken infolge eines dauerhaften Rückgangs der Zinssätze an den Finanzmärkten sind bei dieser Art von Produkten begrenzt. Absicherungsprogramme wurden eingeführt, um langfristige Produkten mit fester Laufzeit vor dem Risiko eines Zinsanstiegs zu schützen.
-- Ende 2017 entfallen 31 % auf die sonstige Produkte wie Vorsorge- und Krankenversicherungen (32 % Ende 2016). Diese Rückstellungen entfallen auf Produkte mit garantiertem Rückkaufwert und in einigen Fällen mit garantiertem langfristigem Zinssatz. Verbundene Risiken werden folgendermaßen gesteuert:
- Produkte ohne Sensitivität gegenüber Rückkäufen werden üblicherweise durch festverzinsliche Anlage mit im Allgemeinen ausreichenden Laufzeiten und Zinssätzen zur Abdeckung garantierter Leistungen gedeckt, um das Wiederanlagerisiko so weit wie möglich zu reduzieren,
- Derivate können verwendet werden, um das Risiko eines Rückgangs (Untergrenze) oder eines Anstiegs (Obergrenze) der Zinssätze abzusichern,
- sonstige Produkte werden so gesteuert, dass ein Überschuss zur Erfüllung von garantierten Leistungen vorhanden ist.
4.7 Operationelles Risiko
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit dem Absatz "Operationelle und Geschäftsrisiken" in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts gelesen werden.
Die AXA Gruppe hat ein einheitliches Rahmenwerk für die Identifizierung, Quantifizierung und Überwachung der wichtigsten operationellen Risiken, die sich aus einem Versagen in ihrer Organisation, ihren Systemen oder ihren Ressourcen oder durch externe Ereignisse ergeben können, definiert.
Operationelle Risiken bezeichnen die Möglichkeit eines Verlusts infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern und Systemen oder infolge von externen Ereignissen. Operationelle Risiken umfassen Rechtsrisiken und schließen Risiken aus strategischen Entscheidung sowie Reputationsrisiken nicht mit ein.
Das Regelwerk zu operationellen Risiken der AXA Gruppe sieht die Einführung eines gemeinsamen Systems, spezieller Teams für operationelle Risiken sowie einer gemeinsamen Typologie zur Einstufung operationeller Risiken in sieben Risikokategorien vor: interner Betrug, externer Betrug, Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit, Kunden, Produkte und Geschäftspraktiken, Schaden an materiellem Vermögen, Betriebsunterbrechung und Systemausfälle sowie Ausführung, Lieferung und Prozessmanagement. Dieses Rahmenwerk deckt nicht nur Versicherungsaktivitäten ab. Es umfasst sämtliche Gesellschaften von AXA, einschließlich Versicherungsunternehmen, Banken, Vermögensverwalter von AXA und interne Dienstleister im Einklang mit den Richtlinien von AXA zur Steuerung operationeller Risiken.
Es werden sowohl quantitative als auch qualitative Anforderungen definiert:
-- In der gesamten Gruppe werden die kritischsten operationellen Risiken jeder Gesellschaft und eine Reihe von Stressszenarien gemäß einem zukunftsgerichteten und auf Expertenmeinungen basierenden Ansatz identifiziert und beurteilt. Diese Risikoszenarien werden daraufhin verwendet, um die für die zur Deckung der operationellen Risiken erforderlichen Kapitalanforderungen auf Grundlage von auf Solvency II-Grundsätzen basierenden fortschrittlichen Modellen zu schätzen. Der Prozess zur Steuerung von operationellen Risiken wird in die lokale Governance durch eine Validierung der Geschäftsleitung integriert, um die Angemessenheit, Zweckmäßigkeit und Hinlänglichkeit der Risikobeurteilung sicherzustellen sowie zu gewährleisten, dass geeignete Korrektur- und Präventivmaßnahmen hinsichtlich der Hauptrisiken definiert und eingeführt werden.
-- Zudem ist in den meisten Gesellschaften der Gruppe ein Prozess zur Verlustdatensammlung vorhanden, um tatsächliche Schäden durch operationelle Risiken nachzuverfolgen und in geeigneter Weise zu mindern. Dieser Prozess dient auch als wertvolle Informationsquelle zum Backtesting der in Risikobeurteilungen verwendeten Annahmen.
Ein zentrales Ziel des Modells des ökonomischen Kapitals der Gruppe in Bezug auf operationelle Risiken ist das Nachvollziehen und die Reduzierung von Schäden infolge von operativen Fehlern oder Versagen sowie die Definition einer angemessenen Strategie zur Risikosteuerung bei wesentlichen operationellen Risikoszenarien. Die operationellen Risikoprofile von Gesellschaften und der Gruppe werden lokalen Risk Committees sowie dem Group Risk Committee vorgelegt, die daraufhin entsprechende Entscheidungen und Maßnahmen treffen.
2017 erstreckt sich das operationelle Risikoprofil der Gruppe über alle sieben Kategorien operationeller Risiken, wobei folgende Hauptrisiken vorliegen:
-- Das Compliance-Risiko aufgrund von Gesetzes- und Regeländerungen bleibt ein zentrales Anliegen und steht unter der strengen Überwachung von Group Compliance, wie im Absatz "Group Compliance" in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts beschrieben;
-- Risiken der geschäftsspezifischen Abläufe, Leistungserbringung und Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bilden nach wie vor Hauptrisiken und beziehen sich auf Prozessfehler, -ausfälle und/oder Nichterfüllung;
-- Das Risiko externen Betrugs und der Systemsicherheit ist weiterhin von großer Bedeutung. Das Exposure der AXA Gruppe gegenüber Cyber-Risiken ist nach wie vor hoch, und es ist immer mehr neue Technologie in Produkten und Dienstleistungen der AXA Gruppe enthalten. Informationen zu Cyber-Risiken sollten gemeinsam mit dem Absatz "Operationelle und Geschäftsrisiken" in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts gelesen werden.
Das operationelle Risiko der AXA Gruppe wird von den Solvenzkapitalanforderungen der AXA Gruppe, wie im Absatz "Internes Modell" in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts dargelegt, abdeckt.
Spezifische Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken werden auf Konzern- und lokaler Ebene identifiziert. Auch die Umsetzung des internen Kontrollrahmens wird weiterhin dazu beitragen, die Kontrollen besser in die Aktivitäten einzubetten und die Risiken zu mindern.
Im Bereich der Informationsrisiken baut AXA einen Prozess namens Information Risk Management (IRM) auf, der es ermöglichen soll, Entscheidungen über Informationsrisiken unternehmensweit konsistent zu treffen und nachhaltige Risikomanagement-Fähigkeiten zu etablieren, die in das Unternehmen integriert sind.
Weitere Informationen zu den Risikokontrollen und Risikomanagementprozessen der AXA Gruppe finden Sie in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts.
4.8 Sonstige wesentliche Risiken
Strategierisiko
Das Strategierisiko ist das Risiko, dass wesentliche negative Auswirkungen (derzeit oder in Zukunft) auf Konzernebene auf die Einnahmen oder das Kapital aus (a) einem Mangel an Reaktionsfähigkeit gegenüber Branchenveränderungen oder (b) nachteiligen Geschäftsentscheidungen entstehen, wie z. B.
-- wesentliche Veränderungen an der Präsenz, u. a. durch Veräußerungen und Übernahmen;
-- Veränderungen an Produktangebot und Kundensegmentierung;
-- Veränderungen am Vertriebsmodell (Kanal-Mix einschließlich Allianzen/Partnerschaften, Multi-Access und digitaler Vertrieb).
Angesichts der Art von Strategierisiken findet keine Beurteilung der Kapitalbelastung statt, es ist jedoch ein effektives Regelwerk zur Steuerung von Strategierisiken zur frühzeitigen Erkennung und Minderungen dieser Risiken vorhanden. Group Risk Management ist frühzeitig in alle wichtigen strategischen Projekte (z. B. Partnerschaften, M&A-Projekte etc.) eingebunden. Die Governance-Standards der Gruppe schreiben unter anderem eine Zweitmeinung des Risikomanagements zu wichtigen Prozessen vor, einschließlich wesentlicher Transaktionen und strategischer Pläne. Darüber hinaus gibt der ORSA-Bericht eine Einschätzung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs, welche die bis zum strategischen Planungshorizont und in Stressszenarien durchgeführte Prognose der Solvency II-Quote, wie in Absatz "Beurteilung von Risiken und Solvabilität (Own Risk and Solvency Assessment, "ORSA")" in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts beschrieben, enthält.
Reputationsrisiko
Reputationsrisiko ist das Risiko, dass sich ein internes oder externes Ereignis negativ auf die Wahrnehmung und das Vertrauen der Stakeholder gegenüber dem Unternehmen auswirkt, oder das Vorhandensein einer Diskrepanz zwischen den Erwartungen des Stakeholder und Verhalten, Einstellungen, Werten, Handlungen oder Untätigkeit des Unternehmens.
Die AXA Gruppe hat ein globales Regelwerk mit zweistufigem Ansatz zum frühzeitigen Schutz vor und proaktiven Identifizierung, Überwachung, Steuerung und Minderung von Reputationsangelegenheiten definiert, um zum einen eine Wertvernichtung zu minimieren und zudem den Markenwert zu steigern und das Vertrauen zwischen Stakeholdern auszubauen.
Die AXA Gruppe verfügt über ein globales Reputationsnetzwerk mit dem Zweck, ein Regelwerk zur Steuerung von Reputationsrisiken aus lokaler Ebene einzuführen. Die Ziele des Ansatzes zur Steuerung des Reputationsrisikos liegen in Einklang mit dem allgemeinen Enterprise-Risk-Management-Ansatz von AXA, dessen Ziel es ist, eine Risikokultur und ein Verständnis hinsichtlich Reputationsrisiken zu schaffen.
Der Ansatz zur Steuerung des Reputationsrisikos wird von drei Hauptzielen getragen:
-- Proaktive Steuerung von Reputationsrisiken, Verhinderung oder Minimierung von Themen mit negativen Auswirkungen auf die Reputation von AXA und Aufbau von Vertrauen zwischen alle Stakeholdern von AXA;
-- Festlegung von Verantwortlichkeiten für Reputationsrisiken innerhalb der gesamten Organisation auf Konzern- und lokaler Ebene;
-- Einführung eines gemeinsamen Regelwerks zur Steuerung von Reputationsrisiken innerhalb der Organisation.
Die Einführung des Regelwerks für Reputationsrisiken umfasst sämtliche Aktivitäten der AXA Gruppe, einschließlich Versicherung, Asset Management, Banking sowie interne Dienstleister.
Entstehende Risiken
Entstehende Risiken sind Risiken, die sich entwickeln können oder bereits bestehen und stetig zunehmen. Entstehende Risiken sind durch ein hohes Maß an Unsicherheit gekennzeichnet, da einige von ihnen überhaupt nie eintreten.
Die AXA Gruppe hat Prozesse zur Qualifizierung und Quantifizierung von entstehenden Risiken geschaffen, die sich im Laufe der Zeit entwickeln können und an Bedeutung gewinnen. Das Regelwerk für entstehende Risiken beinhaltet ein Netzwerk von ca. 50 Mitarbeitern innerhalb der AXA Gruppe (in den Bereichen Versicherung, Banking, Asset Management und in unterstützenden Gesellschaften wie AXA Technology Services), was den Austausch von Fachwissen innerhalb operativer (einschließlich Underwriting) und Risikomanagement-Teams ermöglicht und die Definition angemessener Richtlinien für das Underwriting gewährleistet.
Die Überwachung von entstehenden Risiken wird durch einen Erkennungsprozess gesteuert, der Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Publikationen, Gerichtsurteilen usw. berücksichtigt. Risiken werden überwacht und innerhalb einer Risikolandkarte eingestuft, die aus sechs Untergruppen besteht (regulatorische und Rechtsrisiken, Umweltrisiken, soziale und politische Risiken, wirtschaftliche und finanzielle Risiken, medizinische und technologische Risiken). Nach Priorisierung der überwachten Risiken oder im Anschluss an eine Warnung einer Gesellschaft wird jährlich eine Arbeitsgruppe von GRM geschaffen, um ein spezifische Risiko und seine möglichen versicherungstechnischen Auswirkungen zu überprüfen.
Durch Aufbau von Beziehungen zu Wissenschaftlern und Unterstützung von innovativen Projekten in Bezug auf Umwelt- und sozio-ökonomische Risiken sowie Risiken im Bereich Lebensversicherung trägt der AXA Research Fund (siehe Kapitel 7 "Corporate Responsibility" dieses Geschäftsberichts) wesentlich zum Engagement der AXA Gruppe für ein besseres Verständnis der Entstehung dieser Risiken bei.
Durch Entwicklung neuer Lösungen, Bereitstellung von Fachwissen im Bereich Risikomanagement und aktive Unterstützung der allgemeinen Diskussion über die betroffenen Themen versucht die AXA Gruppe, gemeinsam mit anderen wichtigen Mitbewerbern ein besseres Verständnis und eine bessere Prognostizierung der entstehenden Risiken zu fördern und zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
Regulatorische Risiken
Weitere Informationen zu dem regulatorischen Umfeld, in dem die AXA Gruppe tätig ist, einschließlich regulatorischer Risiken, finden Sie im Absatz "Regulatorische Risiken" in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts.
5. Konzernabschluss
5.1 Konzernbilanz
| (in Millionen Euro) | Anhangangaben | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|---|
| 5 | Geschäfts- oder Firmenwert | 15.391 | 16.684 |
| 6 | Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts(a) | 1.891 | 2.209 |
| 7 | Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten | 22.881 | 24.132 |
| 8 | Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 3.170 | 3.266 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 43.333 | 46.292 | |
| Immobilienanlagen (b) | 23.101 | 21.379 | |
| Finanzinvestitionen | 513.254 | 530.730 | |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (c) | 175.003 | 175.292 | |
| 9 | Finanzanlagen der Versicherungsbetriebe | 711.358 | 727.402 |
| 9 | Finanzanlagen der Bankbetriebe und sonstigen Tätigkeiten | 37.335 | 35.459 |
| 10 | Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 2.381 | 2.245 |
| 14 | Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen | 13.081 | 14.988 |
| Sachanlagen | 1.380 | 1.513 | |
| 14 | Latente Ansprüche der Versicherten auf Überschussbeteiligung | - | 146 |
| 19 | Latente Steueransprüche | 837 | 1.417 |
| Sonstige Vermögenswerte | 2.217 | 3.077 | |
| Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und aktive Rückversicherung | 16.360 | 16.418 | |
| Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich passive Rückversicherung | 1.013 | 1.000 | |
| Forderungen - tatsächliche Steuern | 1.266 | 1.071 | |
| Sonstige Forderungen | 12.868 | 17.416 | |
| 11 | Forderungen | 31.507 | 35.906 |
| 5 | Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (d) | 5.019 | 1.100 |
| 12 | Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 23.898 | 26.314 |
| BILANZSUMME | 870.128 | 892.783 |
Hinweis: Das gesamte Anlagevermögen wird abzüglich der Auswirkung damit verbundener derivativer Instrumente ausgewiesen.
(a) Die Beträge verstehen sich vor Steuern.
(b) Zum 1. Januar 2017 wurden Immobilienkredite von zu Anschaffungskosten bewerteten Darlehen in Immobilienanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt 0,5 Mrd. Euro umgegliedert.
(c) Umfasst Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten mit garantierten Mindestleistungen getragen wird.
(d) Zum 31. Dezember 2017 enthalten die Beträge die Vermögenswerte von AXA Wealth Management (HK) Limited ("AWM") und des deutschen Rentenversicherers ProbAV Pensionskasse AG, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.
Zum 31. Dezember 2016 enthalten die Beträge die Vermögenswerte der aufgegebenen Geschäftsbereiche der AXA Life Europa UK & Ireland, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.
| (in Millionen Euro) | Anhangangaben | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital und über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | 25.033 | 25.885 | |
| Rücklagen für Währungsumrechnung | 38.370 | 38.883 | |
| Konzernergebnis - Konzernanteil | 6.209 | 5.829 | |
| Eigenkapital - Konzernanteil | 69.611 | 70.597 | |
| Minderheitsanteile | 5.656 | 5.283 | |
| 13 | Summe Eigenkapital der Anteilseigner | 75.267 | 75.880 |
| Nachrangige Schuldtitel | 7.086 | 7.818 | |
| Ausgegebene Schuldinstrumente | 1.013 | 1.109 | |
| Kredite von Finanzinstitutionen | 0 | 0 | |
| 17 | Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel(a) | 8.099 | 8.927 |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen | 401.129 | 414.569 | |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird(b) | 159.702 | 160.222 | |
| Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen | 560.831 | 574.791 | |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen | 33.199 | 32.466 | |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen | 2.900 | 2.382 | |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 3.637 | 3.593 | |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 12.260 | 11.917 | |
| Summe Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen | 51.995 | 50.358 | |
| Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte | 2.598 | 2.565 | |
| Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen | 44.409 | 49.488 | |
| Derivative Instrumente in Bezug auf Versicherungspolicen und Kapitalanlageverträge | (2.895) | (1.903) | |
| 14 | Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen | 656.938 | 675.299 |
| 15 | Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit (a) | 32.898 | 31.743 |
| 16 | Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten | 11.901 | 13.735 |
| 19 | Latente Steuerschulden | 5.784 | 6.187 |
| Minderheitsanteile konsolidierter Anlagefonds und von Minderheitsgesellschaftern gehaltene kündbare Instrumente | 8.756 | 11.503 | |
| Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite (a) | 6.651 | 3.194 | |
| Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und aktive Rückversicherung | 9.318 | 10.356 | |
| Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich passive Rückversicherung | 6.170 | 6.628 | |
| Verbindlichkeiten - tatsächliche Steuern | 1.023 | 1.057 | |
| Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen | 28.401 | 30.402 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 14.503 | 16.962 | |
| 18 | Verbindlichkeiten | 74.822 | 80.101 |
| 5 | Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten (c) | 4.419 | 910 |
| Bilanzsumme | 870.128 | 892.783 |
(a) Die Beträge werden abzüglich der Auswirkung damit verbundener derivativer Instrumente ausgewiesen.
(b) Umfasst Verbindlichkeiten aus Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten mit garantierten Mindestleistungen getragen wird.
(c) Zum 31. Dezember 2017 enthalten die Beträge die Verbindlichkeiten von AXA Wealth Management (HK) Limited ("AWM") und des deutschen Rentenversicherers ProbAV Pensionskasse AG, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.
Zum 31. Dezember 2016 enthalten die Beträge die Verbindlichkeiten der aufgegebenen Geschäftsbereiche der AXA Life Europa UK & Ireland, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.
5.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
| (in Millionen Euro, Ergebnis je Aktie in Euro) | Anhangangaben | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|---|
| Gebuchte Bruttobeiträge | 92.050 | 94.220 | |
| Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen | 211 | 219 | |
| Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit | 92.261 | 94.439 | |
| Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit | 496 | 590 | |
| Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit | 5.792 | 5.164 | |
| 21 | Umsatzerlöse (a) | 98.549 | 100.193 |
| Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte | (405) | (346) | |
| Nettokapitalerträge(b) | 12.668 | 14.941 | |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen (c) | 1.781 | 4.410 | |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen (d) | 20.299 | 8.629 | |
| davon Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko (e) | 19.215 | 9.124 | |
| Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen (f) | (300) | (796) | |
| 22 | Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen | 34.449 | 27.184 |
| Technische Kosten aus Versicherungstätigkeiten (e) | (102.684) | (95.350) | |
| 23 | Nettoergebnis aus passiven Rückversicherungen | (578) | (589) |
| Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit | (70) | (47) | |
| 25 | Abschlussaufwendungen | (10.753) | (11.435) |
| Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts | (44) | (170) | |
| 25 | Verwaltungsaufwendungen | (10.433) | (10.299) |
| Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | (114) | (114) | |
| Sonstige Erträge und Aufwendungen | (187) | 124 | |
| Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | (124.857) | (117.881) | |
| Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern | 7.735 | 9.149 | |
| 10 | (Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 265 | 218 |
| 24 | Aufwendungen aus Finanzierungsverbindlichkeiten (g) | (315) | (296) |
| Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern | 7.686 | 9.071 | |
| 19 | Ertragsteuern | (1.083) | (2.438) |
| Nettobetriebsertrag | 6.603 | 6.632 | |
| Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern (h) | 0 | (439) | |
| Konzernergebnis nach Steuern | 6.603 | 6.193 | |
| Aufteilung zwischen: | |||
| Konzernergebnis - Konzernanteil | 6.209 | 5.829 | |
| Konzernergebnis - Minderheitsanteile | 394 | 364 | |
| 27 | Ergebnis je Aktie (i) | 2,50 | 2,30 |
| Voll verwässertes Ergebnis je Aktie (i) | 2,49 | 2,30 |
(a) Vor Rückversicherung.
(b) Nach Abzug der Aufwendungen für Kapitalanlagen und einschließlich Gewinnen/Verlusten aus Derivaten zur Absicherung variabel verzinster Rentenzahlungen (Variable Annuities).
(c) Umfasst Wertaufholungen für verkaufte Kapitalanlagen.
(d) Umfasst realisierte Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Fremdwährungen und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewertete Anlagen.
(e) Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko werden durch eine Gegenbuchung unter den technischen Kosten aus Versicherungstätigkeiten saldiert.
(f) Enthält keine Wertaufholungen für verkaufte Kapitalanlagen.
(g) Umfasst den Nettosaldo der Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Derivaten für Finanzschulden (enthält jedoch keine Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Derivate).
(h) Bezieht sich auf die aufgegebenen Geschäftsbereiche der United Kingdom Life & Savings.
(i) Bezüglich der Aufteilung des Ergebnisses je Aktie auf fortgeführte und aufgegebene Geschäftsbereiche siehe Anhang 27.
5.3 Konzern-Gesamtergebnisrechnung
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts | 1.377 | 1.827 |
| Rücklagen für Währungsumrechnung | (4.933) | (73) |
| Posten, die später aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden können | (3.557) | 1.754 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer | 408 | (581) |
| Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind | (23) | - |
| Posten, die später nicht aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden | 385 | (581) |
| Erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Nettogewinne und -verluste | (3.172) | 1.173 |
| Konzernergebnis | 6.603 | 6.193 |
| Aufteilung zwischen: | ||
| Konzernergebnis - Konzernanteil | 6.209 | 5.829 |
| Konzernergebnis - Minderheitsanteile | 394 | 364 |
| Gesamtergebnis | 3.432 | 7.366 |
| Aufteilung zwischen: | ||
| Gesamtergebnis - Konzernanteil | 3.428 | 6.798 |
| Gesamtergebnis - Minderheitsanteile | 4 | 568 |
Die Beträge sind abzüglich Steuern, Überschussbeteiligung der Versicherten und sonstiger Veränderungen im Zusammenhang mit Schattenbilanzierung dargestellt. Steuern, Überschussbeteiligung der Versicherten und damit verbundene Effekte werden im Anhang zum Jahresabschluss näher erläutert.
5.4 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
| Auf Anteilseigner entfallend | Gezeichnetes Kapital | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) | Anzahl der Aktien (in Tausend) |
Nennwert (in Euro) |
Gezeichnetes Kapital | Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | Eigene Aktien | Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital zum 1. Januar 2017 (b) | 2.425.149 | 2,29 | 5.554 | 20.983 | (297) | 14.643 |
| Gezeichnetes Kapital | 87 | 2,29 | 0 | - | - | - |
| Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | - | - | - | (116) | - | - |
| Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung | - | - | - | 37 | - | - |
| Eigene Aktien | - | - | - | - | (763) | - |
| Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien | - | - | - | - | - | - |
| Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | - | - | - | - | - | - |
| Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | - | - | - | - | - | - |
| Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises) (c) | - | - | - | - | - | 0 |
| Gezahlte Dividenden | - | - | - | - | - | - |
| Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern | 87 | 2,29 | 0 | (80) | (763) | 0 |
| Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts | - | - | - | - | - | 1.349 |
| Rücklagen für Währungsumrechnung | - | - | - | - | - | - |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer | - | - | - | - | - | - |
| Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind | - | - | - | - | - | - |
| Konzernergebnis | - | - | - | - | - | - |
| Gesamtergebnis | - | - | - | - | - | 1.349 |
| Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 | 2.425.236 | 2,29 | 5.554 | 20.904 | (1.060) | 15.992 |
| Auf Anteilseigner entfallend | Sonstige Rückstellungen | ||
|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) | Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Absicherung von Zahlungsströmen) | Sonstige (a) | Rücklagen für Währungsumrechnung |
| --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital zum 1. Januar 2017 (b) | 197 | 8.137 | 61 |
| Gezeichnetes Kapital | - | - | - |
| Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | - | - | - |
| Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung | - | - | - |
| Eigene Aktien | - | - | - |
| Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien | - | (9) | - |
| Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente | - | (95) | - |
| Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | - | (331) | - |
| Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | - | - | - |
| Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises) (c) | (0) | - | (0) |
| Gezahlte Dividenden | - | - | - |
| Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern | (0) | (435) | (0) |
| Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts | 75 | - | - |
| Rücklagen für Währungsumrechnung | - | (385) | (4.203) |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer | - | - | - |
| Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind | - | - | - |
| Konzernergebnis | - | - | - |
| Gesamtergebnis | 75 | (385) | (4.203) |
| Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 | 272 | 7.318 | (4.142) |
| Auf Anteilseigner entfallend | Sonstige Rückstellungen | ||
|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) | Nicht ausgeschüttete Gewinne und sonstige Rücklagen | Eigenkapital - Konzernanteil | Minderheitsanteile |
| --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital zum 1. Januar 2017 (b) | 21.318 | 70.597 | 5.283 |
| Gezeichnetes Kapital | - | 0 | - |
| Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | - | (116) | - |
| Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung | - | 37 | - |
| Eigene Aktien | - | (763) | - |
| Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien | - | (9) | - |
| Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente | - | (95) | - |
| Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | - | (331) | - |
| Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | (229) | (229) | - |
| Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises) (c) | (99) | (99) | 369 |
| Gezahlte Dividenden | (2.808) | (2.808) | - |
| Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern | (3.137) | (4.414) | 369 |
| Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts | - | 1.424 | (47) |
| Rücklagen für Währungsumrechnung | - | (4.588) | (346) |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer | 405 | 405 | 3 |
| Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind | (23) | (23) | (0) |
| Konzernergebnis | 6.209 | 6.209 | 394 |
| Gesamtergebnis | 6.592 | 3.428 | 4 |
| Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 | 24.773 | 69.611 | 5.656 |
Hinweis: Die Beträge sind abzüglich der Auswirkungen einer "Schattenbilanzierung" und ihres Effekts auf die Beteiligung der Versicherten, abgegrenzte Abschlusskosten und den Wert des Bestandsgeschäfts dargestellt.
(a) Hauptsächlich nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (TSS, TSDI) (siehe Anhang 13.1.1).
(b) Kumulierte Finanzaufwendungen bis 2016 für nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (TSS, TSDI) wurden in Höhe von -3.288 Mio. Euro von Sonstige Nicht ausgeschüttete Gewinne und sonstige Rücklagen umgegliedert.
(c) Einschließlich Änderungen der Beteiligungsquote an konsolidierten Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen.
| Auf Anteilseigner entfallend | Gezeichnetes Kapital | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) | Anzahl der Aktien (in Tausend) |
Nennwert (in Euro) |
Gezeichnetes Kapital | Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | Eigene Aktien | Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital zum 1. Januar 2016 (b) | 2.426.458 | 2,29 | 5.557 | 21.094 | (209) | 12.774 |
| Gezeichnetes Kapital | (1.309) | 2,29 | (3) | - | - | - |
| Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | - | - | - | (148) | - | - |
| Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung | - | - | - | 37 | - | - |
| Eigene Aktien | - | - | - | - | (88) | - |
| Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien | - | - | - | - | - | - |
| Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | - | - | - | - | - | - |
| Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (b) | - | - | - | - | - | - |
| Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises) (c) | - | - | - | - | - | - |
| Gezahlte Dividenden | - | - | - | - | - | - |
| Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern | (1.309) | 2,29 | (3) | (111) | (88) | - |
| Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts | - | - | - | - | - | 1.869 |
| Rücklagen für Währungsumrechnung | - | - | - | - | - | - |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer | - | - | - | - | - | - |
| Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind | - | - | - | - | - | - |
| Konzernergebnis | - | - | - | - | - | - |
| Gesamtergebnis | - | - | - | - | - | 1.869 |
| Eigenkapital zum 31. Dezember 2016 (b) | 2.425.149 | 2,29 | 5.554 | 20.983 | (297) | 14.643 |
| Auf Anteilseigner entfallend | Sonstige Rückstellungen | ||
|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) | Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Absicherung von Zahlungsströmen) | Sonstige (a) | Rücklagen für Währungsumrechnung |
| --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital zum 1. Januar 2016 (b) | 368 | 9.571 | 29 |
| Gezeichnetes Kapital | - | - | - |
| Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | - | - | - |
| Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung | - | - | - |
| Eigene Aktien | - | - | - |
| Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien | - | (7) | - |
| Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente | - | - | - |
| Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | - | (1.260) | - |
| Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (b) | - | - | - |
| Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises) (c) | - | 15 | - |
| Gezahlte Dividenden | - | - | - |
| Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern | - | (1.252) | - |
| Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts | (171) | - | - |
| Rücklagen für Währungsumrechnung | - | (181) | 32 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer | - | - | - |
| Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind | - | - | - |
| Konzernergebnis | - | - | - |
| Gesamtergebnis | (171) | (181) | 32 |
| Eigenkapital zum 31. Dezember 2016 (b) | 197 | 8.137 | 61 |
| Auf Anteilseigner entfallend | Sonstige Rückstellungen | ||
|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) | Nicht ausgeschüttete Gewinne und sonstige Rücklagen | Eigenkapital - Konzernanteil | Minderheitsanteile |
| --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital zum 1. Januar 2016 (b) | 19.291 | 68.475 | 4.166 |
| Gezeichnetes Kapital | - | (3) | - |
| Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | - | (148) | - |
| Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung | - | 37 | - |
| Eigene Aktien | - | (88) | - |
| Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien | - | (7) | - |
| Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente | - | - | - |
| Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | - | (1.260) | - |
| Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (b) | (267) | (267) | - |
| Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises) (c) | (299) | (284) | 549 |
| Gezahlte Dividenden | (2.656) | (2.656) | - |
| Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern | (3.222) | (4.676) | 549 |
| Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts | - | 1.698 | 129 |
| Rücklagen für Währungsumrechnung | - | (150) | 77 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer | (580) | (580) | (1) |
| Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind | - | - | - |
| Konzernergebnis | 5.829 | 5.829 | 364 |
| Gesamtergebnis | 5.250 | 6.798 | 568 |
| Eigenkapital zum 31. Dezember 2016 (b) | 21.318 | 70.597 | 5.283 |
Hinweis: Die Beträge sind abzüglich der Auswirkungen einer "Schattenbilanzierung" und ihres Effekts auf die Beteiligung der Versicherten, abgegrenzte Abschlusskosten und den Wert des Bestandsgeschäfts dargestellt.
(a) Hauptsächlich nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (TSS, TSDI) und Eigenkapitalkomponenten zusammengesetzter Finanzinstrumente (z. B. Wandelanleihen) (siehe Anhang 13.1.2).
(b) Kumulierte Finanzaufwendungen bis 2015 und Finanzaufwendungen von 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 für nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (TSS, TSDI) wurden in Höhe von -3.021 Mio. Euro und -267 Mio. Euro von Sonstige in Nicht ausgeschüttete Gewinne und sonstige Rücklagen umgegliedert.
(c) Einschließlich Änderungen der Beteiligungsquote an konsolidierten Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen.
5.5 Konzern-Kapitalflussrechnung
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Betriebliche Erträge einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche vor Steuern | 7.686 | 8.636 |
| Nettoabschreibungsaufwand (a) | 431 | 672 |
| Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte (b) | - | 457 |
| Nettoänderung der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnliche Kosten | (1.273) | (737) |
| Nettozunahme/(Rückbuchung) von Wertminderungen auf Kapitalanlagen, Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte | 286 | 780 |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Kapitalanlagen | (20.054) | (12.135) |
| Nettoänderung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (c) | 26.571 | 18.956 |
| Nettozunahme/(Rückbuchung) der sonstigen Rückstellungen (d) | (228) | 196 |
| (Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | (265) | (218) |
| Anpassung der in den betrieblichen Erträgen enthaltenen zahlungsunwirksamen Salden | 5.468 | 7.971 |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste aus Kapitalanlagen | (2.110) | (3.603) |
| Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel | 314 | 296 |
| Anpassung zur Umgliederung in Investitions- und Finanzierungstätigkeiten | (1.796) | (3.306) |
| Während der Periode ergebniswirksam erfasste Dividenden | (3.200) | (3.076) |
| Während der Periode ergebniswirksam erfasste Kapitalerträge und -aufwendungen (e) | (10.574) | (13.254) |
| Zahlungswirksame Anpassung abgegrenzter Posten | (13.775) | (16.330) |
| Mittelzuflüsse aus der Einlagenbilanzierung | 808 | 1.257 |
| Eingenommene Dividenden und Zwischendividenden | 3.600 | 3.470 |
| Kapitalerträge (e) | 14.968 | 20.381 |
| Kapitalaufwendungen (ohne Zinsen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel und nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, Nachschussaufforderungen und Sonstige) | (3.818) | (5.073) |
| Operativer Cashflow aus Banktätigkeit | 334 | (84) |
| Änderungen der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.010 | 481 |
| Mittelzuflüsse aus sonstigen Vermögenswerten und Schulden (f) | 1.593 | (533) |
| Gezahlte Steueraufwendungen | (1.247) | (1.709) |
| Sonstige zahlungswirksame Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit und Anpassung zahlungsunwirksamer Transaktionen | 688 | (2.037) |
| Mittelzuflüsse aus zahlungswirksamen Transaktionen, die nicht in den betrieblichen Erträgen enthalten sind, vor Steuern | 18.937 | 16.153 |
| MITTELZUFLUSS /-(ABFLUSS) AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 16.521 | 13.124 |
| Erwerb von Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen, abzüglich der erworbenen Zahlungsmittel | (0) | (116) |
| Veräußerung von Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen, abzüglich der veräußerten Zahlungsmittel | (12) | 204 |
| Zahlungsmittel im Zusammenhang mit Änderungen des Konsolidierungskreises | (12) | 88 |
| Verkauf von Schuldinstrumenten (f) | 60.356 | 69.272 |
| Verkauf von Eigenkapitalinstrumenten und nicht konsolidierten Anlagefonds (f) (g) | 39.810 | 32.903 |
| Verkauf von direkt oder nicht direkt als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (f) | 2.549 | 4.421 |
| Verkauf und/oder Rückzahlung von Darlehen und sonstigen Vermögenswerten (f) (h) | 30.863 | 12.418 |
| Zahlungsmittel im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Rückzahlung von Kapitalanlagen (f) (g) (h) | 133.579 | 119.013 |
| Erwerb von Schuldinstrumenten (f) | (74.051) | (81.913) |
| Erwerb von Eigenkapitalinstrumenten und nicht konsolidierten Anlagefonds (f) (g) | (38.732) | (34.276) |
| Erwerb von direkt oder nicht direkt als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (f) | (4.230) | (3.269) |
| Erwerb und/oder Ausreichung von Darlehen und sonstigen Vermögenswerten (g) (h) | (28.287) | (13.534) |
| Zahlungsmittel im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Ausgabe von Kapitalanlagen (f) (g) (h) | (145.299) | (132.993) |
| Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 45 | 44 |
| Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | (393) | (472) |
| Zahlungsmittel im Zusammenhang mit dem Verkauf und dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | (348) | (428) |
| Zunahme der besicherten Verbindlichkeiten/Abnahme der besicherten Forderungen | 140.262 | 131.913 |
| Abnahme der besicherten Verbindlichkeiten/Zunahme der besicherten Forderungen | (140.519) | (127.863) |
| Mittelzuflüsse im Zusammenhang mit besicherten Verbindlichkeiten und Forderungen in Verbindung mit der Ausleihe/Leihe von Vermögenswerten. | (256) | 4.050 |
| Mittelzufluss /-(abfluss) aus der Investitionstätigkeit | (12.337) | (10.269) |
| Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten | 577 | 489 |
| Rückzahlung von Eigenkapitalinstrumenten | (1.655) | (924) |
| Transaktionen mit eigenen Aktien | (4) | (6) |
| Gezahlte Dividenden | (3.098) | (2.923) |
| Zinsen auf nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | (359) | (444) |
| Erwerb/Verkauf von Beteiligungen an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen | (212) | (214) |
| Zahlungsmittel im Zusammenhang mit Transaktionen mit Anteilseignern | (4.750) | (4.022) |
| Mittelzufluss aus der Ausgabe von Schuldtiteln | 946 | 2.781 |
| Mittelabfluss für die Rückzahlung von Schuldtiteln | (2.179) | (1.302) |
| Auf zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel gezahlte Zinsen (i) | (128) | (339) |
| Zinsmarge von Sicherungsderivaten für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel | - | 4 |
| Zahlungsmittel im Zusammenhang mit der Konzernfinanzierung | (1.361) | 1.144 |
| Sonstige zahlungswirksame Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit und Anpassung zahlungsunwirksamer Transaktionen | - | - |
| Mittelzufluss /-(abfluss) aus der Finanzierungstätigkeit | (6.111) | (2.878) |
| Mittelzufluss aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | 4 | 415 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar (j) | 25.734 | 25.630 |
| Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 16.521 | 13.124 |
| Mittelzufluss aus der Investitionstätigkeit | (12.337) | (10.269) |
| Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit | (6.111) | (2.878) |
| Mittelzufluss aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | 4 | 415 |
| Auswirkung der Änderung der Konsolidierungsmethode und Umgliederungen in zur Veräußerung gehalten (k) | (128) | (12) |
| Nettoauswirkung von Wechselkursänderungen und Umgliederung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | (487) | (275) |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember (j) | 23.196 | 25.734 |
(a) Umfasst Auf-/Abgelder und damit verbundene Abschreibungen, Abschreibungen von Immobilien, die als Finanzinvestition und als vom Eigentümer selbstgenutzte Immobilien direkt gehalten werden.
(b) Umfasst Wertminderungsaufwand und Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen erfasst wurden.
(c) Umfasst die Auswirkung von Rückversicherung und Änderung der Verbindlichkeiten aus Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird.
(d) Umfasst in erster Linie Änderungen der Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen, für risikobehaftete oder zweifelhafte Forderungen und Änderungen des Wertminderungsaufwands für zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.
(e) Umfasst Gewinne/Verluste aus Derivaten zur Absicherung variabel verzinster Rentenzahlungen (Variable Annuities).
(f) Umfasst damit verbundene Derivate.
(g) Umfasst direkt oder von konsolidierten Anlagefonds sowie nicht konsolidierten Anlagefonds gehaltene Eigenkapitalinstrumente.
(h) Umfasst Verkäufe/Erwerbe von Vermögenswerte zur Deckung von Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird
(i) Umfasst die zahlungswirksame Auswirkung der Zinsmarge im Zusammenhang mit Sicherungsderivaten für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel.
(j) Abzüglich Kontokorrentkredite.
(d) 2017 enthalten die Beträge die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von AXA Wealth Management (HK) Limited ("AWM") und des deutschen Rentenversicherers ProbAV Pensionskasse AG, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.
2016 enthalten die Beträge die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der aufgegebenen Geschäftsbereiche der United Kingdom Life & Savings, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden in Anhang 12 dargestellt.
5.6 Konzernanhang
Anhang 1. Rechnungslegungsgrundsätze
1.1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
AXA SA, eine nach französischem Recht gegründete Aktiengesellschaft (Société Anonyme) (das "Unternehmen" und zusammen mit ihren konsolidierten Tochterunternehmen "AXA" oder die "Gruppe"), ist das Mutterunternehmen (Holdinggesellschaft) eines internationalen Finanzdienstleistungskonzerns, der sich auf finanzielle Absicherung konzentriert. AXA ist hauptsächlich in Europa, Nord- und Südamerika, Asien und Afrika tätig. Die Liste der im Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses von AXA enthaltenen wichtigsten Geschäftseinheiten befindet sich in Anhang 2 des Konzernabschlusses.
AXA ist an der Euronext Paris Compartment A notiert.
Der vorliegende Konzernabschluss, einschließlich sämtlicher Anhänge, wurde vom Board of Directors am 15. März 2018 festgestellt.
1.2 ALLGEMEINE RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE
Die Konzernabschlüsse von AXA werden jeweils zum 31. Dezember aufgestellt.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Auslegungen durch das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), die von der Europäischen Union vor dem Bilanzstichtag übernommen wurden und ab dem 1. Januar 2017 zwingend anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzern wendet die "Carve-out"-Option, die eine Nichtanwendung sämtlicher Rechnungslegungsgrundsätze für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 zulässt, nicht an.
Am 1. Januar 2017 angenommene IFRS-Anforderungen
Die Gruppe hat beschlossen, die Anforderungen des IFRS 9 für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft sind, vorzeitig anzuwenden. Diese Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode hat Auswirkungen auf die Bilanzierung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Bankverbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden. Für diese finanziellen Verbindlichkeiten verlangt IFRS 9, dass die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des Kreditrisikos dieser Verbindlichkeiten zurückzuführen sind, im sonstigen Ergebnis zu erfassen ist, es sei denn, die Erfassung der Auswirkungen von Änderungen des Kreditausfallrisikos der Verbindlichkeiten im sonstigen Ergebnis würde eine Rechnungslegungsanomalie in der Gewinn- und Verlustrechnung hervorrufen oder vergrößern. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf das Kreditrisiko der finanziellen Verbindlichkeit zurückzuführen sind, werden in der Folge nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, sondern verbleiben bei Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeit in den sonstigen Rücklagen. Bisher wurde gemäß IAS 39 der gesamte Betrag der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von finanziellen Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Diese neuen Vorschriften sind retrospektiv anzuwenden, und die Gruppe hat, wie von IFRS 9 gestattet, den Vergleichsabschluss 2016 nicht angepasst. Demzufolge wurde zum 31. Dezember 2017 ein Nettoverlust aus der Veränderung dieser Verbindlichkeiten aufgrund der Veränderung des Kreditrisikos der Verbindlichkeiten in Höhe von 23 Mio. Euro (nach Steuern) in die sonstigen Rücklagen des Eigenkapitals aufgenommen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einer Umgliederung von 8 Mio. Euro (nach Steuern) aus nicht ausgeschütteten Gewinnen im Zusammenhang mit der rückwirkenden Anwendung der neuen Bilanzpolitik für Verbindlichkeiten zum 1. Januar 2017 und -30 Mio. Euro (nach Steuern) im Zusammenhang mit den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017.
Die Anwendung der nachstehenden Änderungen zum 1. Januar 2017 hatte keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.
| Änderungen | Veröffentlichungsdatum | Thema |
|---|---|---|
| IAS 12 - Ertragsteuern | 19. Januar 2016 | Leitlinie für die Bilanzierung von aktiven latenten Steuern im Zusammenhang mit zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten, insbesondere für die Bewertung des künftigen zu versteuernden Gewinns. |
| IAS 7 - Kapitalflussrechnung | 29. Januar 2016 | Diese Änderungen verlangen von Unternehmen die Abgabe von Informationen über Änderungen ihrer Finanzierungskosten, einschließlich Änderungen der Cashflows und nicht zahlungswirksame Änderungen (wie beispielsweise Gewinne oder Verluste aus der Währungsumrechnung). |
| Jährliche Verbesserungen an den IFRS:Zyklus 2014-2016 - IFRS 12 - Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen | 8. Dezember 2016 | Klarstellung des Umfangs der Angabepflichten in IFRS 12 - Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen |
Veröffentlichte, aber noch nicht in Kraft getretene Standards und Änderungen
IFRS 17 - Versicherungsverträge, veröffentlicht am 18. Mai 2017, legt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und den Ausweis von Versicherungsverträgen fest und ersetzt IFRS 4 - Versicherungsverträge. Der neue Standard gilt für ausgegebene Versicherungsverträge, für alle Rückversicherungsverträge und für Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung, sofern das Unternehmen auch Versicherungsverträge ausgibt. Er erfordert die Trennung der folgenden Komponenten von den Versicherungsverträgen: (i) eingebettete Derivate, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen; (ii) unterschiedliche Anlagekomponenten; und (iii) unterschiedliche Leistungsverpflichtungen zur Bereitstellung von Nichtversicherungsgütern und -dienstleistungen. Diese Komponenten sind in Übereinstimmung mit den entsprechenden Standards gesondert zu bilanzieren.
Der Standard definiert das Aggregationsniveau für die Bewertung der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen und die damit verbundene Rentabilität. In der Tat verlangt IFRS 17 die Identifizierung von Portfolios von Versicherungsverträgen, die Verträge umfassen, die ähnlichen Risiken unterliegen und gemeinsam verwaltet werden. Danach wird jedes Portfolio von Versicherungsverträgen in drei Gruppen eingeteilt:
-- eine Gruppe von belastenden Verträgen bei Zugang;
-- eine Gruppe von Verträgen, bei denen keine signifikante Wahrscheinlichkeit bei Zugang gegeben ist, dass diese belastend werden;
-- eine Gruppe, welche die verbleibenden Verträge eines Portfolios umfasst
Verträge, die mit mehr als einem Jahr Abstand voneinander ausgegeben wurden, sollen nicht gemeinsam in eine Gruppe von Versicherungsverträgen aufgenommen werden.
IFRS 17 verlangt ein aktuelles Bewertungsmodell, wobei das allgemeine Modell auf den folgenden "Bausteinen" basiert:
(a) Erfüllungswert (fulfilment cash flows, FCF), die Folgendes umfassen:
a. wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme,
b. eine Anpassung, die den Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken, die mit den zukünftigen Zahlungsströmen verbunden sind, widerspiegelt,
c. eine risikobedingte Anpassung für das nicht-finanzielle Risiko;
(b) die vertraglichen Servicemarge (Contractual Service Margin, CSM).
Die CSM stellt den noch nicht realisierten Gewinn einer Gruppe von Versicherungsverträgen dar, den ein Unternehmen bei Bereitstellung der zugesicherten Leistungen in der Zukunft erfasst. Die CSM kann bei Vertragsabschluss nicht negativ sein; ein negativer Nettobetrag der Erfüllungswerte bei Vertragsabschluss wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Bei der Folgebewertung ergibt sich der Buchwert einer Gruppe von Versicherungsverträgen zum Ende einer Berichtsperiode als Summe aus:
-- der Verbindlichkeit für zukünftigen Versicherungsschutz bestehend aus den FCF, die sich auf zukünftige Leistungen beziehen, und der CSM der Gruppe zu diesem Zeitpunkt;
-- der Verbindlichkeit für eingetretene Schäden, welche als die FCF bewertet werden, die sich auf vergangene Leistungen beziehen und der Gruppe zu diesem Zeitpunkt zugeordnet wurden.
Die CSM wird nachträglich um Änderungen der Zahlungsströme im Zusammenhang mit zukünftigen Dienstleistungen angepasst, kann jedoch nicht negativ sein, so dass Änderungen der zukünftigen Zahlungsströme, die größer sind als die verbleibende CSM, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Darüber hinaus werden die Zinsen auf die CSM zu den bei der erstmaligen Erfassung eines Vertrags festgelegten Zinssätzen (d. h. dem Diskontsatz, der bei Vertragsbeginn zur Bestimmung des Barwerts der geschätzten Cashflows verwendet wird) aufgezinst. Darüber hinaus wird die CSM auf Basis von Deckungseinheiten erfolgswirksam aufgelöst, die die Höhe der erbrachten Leistungen und die erwartete Deckungsdauer der verbleibenden Verträge in der Gruppe widerspiegeln.
Der Variable Fee Approach (VFA) ist ein verbindliches Modell für die Messung von Verträgen mit direkter Überschussbeteiligung (auch als "Verträge mit direkter Überschussbeteiligung") bezeichnet. Ein Vertrag hat eine direkte Überschussbeteiligung, wenn er alle drei folgenden Voraussetzungen erfüllt:
-- Die Vertragsbedingungen sehen vor, dass der Versicherungsnehmer an einem Anteil an einem klar definierten Pool von Grundgeschäften beteiligt ist;
-- das Unternehmen erwartet, dem Versicherungsnehmer einen Betrag zu zahlen, der einem wesentlichen Teil der Erträge aus dem beizulegenden Zeitwert der Grundgeschäfte entspricht;
-- das Unternehmen erwartet, dass ein wesentlicher Teil der an den Versicherungsnehmer zu zahlenden Beträge von der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der Grundgeschäfte abhängt.
Diese Beurteilung, ob der Vertrag diese Kriterien erfüllt, erfolgt bei Vertragsabschluss und wird nicht erneut überprüft.
Bei diesen Verträgen wird die CSM um (i) Änderungen der variablen Gebühr (Anteil des Unternehmens an den Grundgeschäften, der dem Ertrag des Versicherers entspricht), (ii) um den Zeitwert des Geldes und (ii) um den Effekt von Änderungen der finanziellen Risiken, die nicht aus den Grundgeschäften (wie Optionen und Garantien) resultieren, angepasst.
Darüber hinaus ist ein vereinfachter Premium Allocation Approach (PAA) für die Bewertung der Verbindlichkeit für die Restdeckung zulässig, wenn er eine Bewertung liefert, die sich nicht wesentlich vom allgemeinen Modell unterscheidet oder wenn der Deckungszeitraum ein Jahr oder weniger beträgt. Beim PAA entspricht die Verbindlichkeit für die Restdeckung den bei der erstmaligen Erfassung erhaltenen Prämien abzüglich der Anschaffungskosten. Für die Bewertung der eingetretenen Schäden gilt jedoch weiterhin das allgemeine Modell.
Im Hinblick auf die Darstellung sind die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträge folgendermaßen zu untergliedern:
-- ein versicherungstechnischen Ergebnis, bestehend aus dem versicherungstechnischen Umsatz sowie den versicherungstechnischen Aufwendungen (d. h. Schadenaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Versicherungsleistungen)
-- und versicherungstechnische Finanzerträge und -aufwendungen.
IFRS 17 tritt in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2021 oder danach beginnenden Geschäftsjahres in Kraft. Eine frühere Anwendung ist zulässig, wenn sowohl IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden als auch IFRS 9 - Finanzinstrumente angewendet wurden. Der Standard wurde von der Europäischen Union noch nicht übernommen.
Grundsätzlich ist IFRS 17 retrospektiv anzuwenden, es sei denn dies ist nicht durchführbar; in diesem Fall sind zwei Optionen möglich:
-- entweder der modifizierte retrospektive Ansatz: Basierend auf angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand zur Verfügung stehen, werden bestimmte Änderungen in dem Umfang vorgenommen, in dem eine vollständige retrospektive Anwendung nicht möglich ist, jedoch mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für die retrospektive Anwendung zu erzielen;
-- oder der Fair-Value-Ansatz: Der CSM wird als positive Differenz zwischen dem gemäß IFRS 13 ermittelten Fair Value und dem Erfüllungswert ermittelt (eine negative Differenz würde zum Übergangszeitpunkt in den Gewinnrücklagen erfasst).
Die Methode der Umsetzung von IFRS 17 und ihre potenzielle Auswirkung auf den Konzernabschluss der Gruppe werden derzeit geprüft.
IFRS 9 - Finanzinstrumente, veröffentlicht am 24. Juli 2014, hat IAS 39 ersetzt. Der neue Standard befasst sich mit folgenden Themen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten:
-- Einstufung und Bemessung: IFRS 9 nutzt eine einheitliche Vorgehensweise zur Bestimmung, ob ein finanzieller Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten, zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis oder aufwands- oder ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn a) der Vermögenswert im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und b) die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts zu festgelegten Zeitpunkten Cashflows erzeugen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen ("SPPI"). Wird a) der Vermögenswert im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows und zum Verkauf zu halten, und b) sind die vertraglichen Cashflows ausschließlich für Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestimmt, wird der finanzielle Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet und eventuelle realisierte Gewinne oder Verluste werden nach dem Verkauf in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Vermögenswerte, die keiner dieser Kategorien entsprechen, werden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Darüber hinaus kann ein Unternehmen beim erstmaligen Ansatz die Option zur Designation eines finanziellen Vermögenswerts als aufwands- oder ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten nutzen, wenn dies eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder wesentlich vermindert. In Bezug auf Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, kann sich ein Unternehmen auch für das unwiderrufliche Wahlrecht entscheiden, im Rahmen der Folgebewertung die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieses Eigenkapitalinstruments (einschließlich realisierter Gewinne und Verluste) im sonstigen Ergebnis darzustellen. Dividenden sind ergebniswirksam zu erfassen. Ferner ist im Falle von finanziellen Verbindlichkeiten, die als aufwands- oder ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designiert sind, der Betrag der Änderung des beizulegenden Zeitwerts, der dieser finanziellen Verbindlichkeit zuzuordnen ist, im sonstigen Ergebnis zu erfassen, es sei denn, die Erfassung der Auswirkungen von Änderungen des Kreditausfallrisikos der Verbindlichkeit im sonstigen Ergebnis würde eine Rechnungslegungsanomalie in der Gewinn- und Verlustrechnung hervorrufen oder vergrößern.
-- Wertminderung: Das Wertminderungsmodell nach IFRS 9 spiegelt erwartete Verluste aus Kreditausfällen wider, im Gegensatz zu eingetretenen Kreditausfällen nach IAS 39. Nach der Vorgehensweise laut IFRS 9 ist es nicht mehr erforderlich, dass ein Kreditereignis eingetreten sein muss, bevor ein Kreditausfall erfasst wird. Stattdessen bilanziert ein Unternehmen stets die erwarteten Kreditausfälle und etwaige Änderungen dieser erwarteten Kreditausfälle. Der Betrag der erwarteten Kreditausfälle wird zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert, um Änderungen des Kreditausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz Rechnung zu tragen.
-- Bilanzierung von Sicherungsgeschäften: IFRS 9 führt neue Anforderungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ein, die die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften besser an das Risikomanagement angleichen. Die Anforderungen legen eine stärker auf Grundsätzen basierende Herangehensweise an das allgemeine Modell der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften fest. Die Änderungen gelten für die gesamte Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, mit Ausnahme von Absicherungen des beizulegenden Zeitwerts gegen das Zinsänderungsrisiko (üblicherweise als "Fair-Value-Makro-Hedging" bezeichnet). Auf diese kann ein Unternehmen die aktuellen Anforderungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IAS 39 weiter anwenden. Diese Ausnahme wurde in erster Linie zugelassen, da das IASB das Makro-Hedge-Accounting als eigenes Projekt angeht.
Die Methode der Umsetzung von IFRS 9 und ihre potenzielle Auswirkung auf den Konzernabschluss der Gruppe werden derzeit innerhalb der Gruppe geprüft.
Das veröffentliche Datum des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2018.
Änderungen an IFRS 4 - Versicherungsverträge: Die Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente mit IFRS 4 Versicherungsverträge, veröffentlicht am 12. September 2016, ändert den bestehenden IFRS 4 jedoch dahingehend, dass es Unternehmen, die Versicherungsverträge im Rahmen von IFRS 4 abschließen, gestattet ist, bestimmte Auswirkungen der Anwendung von IFRS 9 abzumildern, bevor der neue Standard des IASB für Versicherungsverträge (auch als IFRS 17 Versicherungsverträge bezeichnet) in Kraft tritt. Die Änderungen führen zwei alternative Optionen ein:
-- Anwendung einer temporären Befreiung von der Umsetzung von IFRS 9 entweder (i) bis zum Datum des Inkrafttretens des neuen Standards für Versicherungsverträge oder (ii) bis Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, je nachdem welches Datum früher eintritt. Während der Aufschubfrist sind zusätzliche Angaben zu finanziellen Vermögenswerten erforderlich. Diese Option steht nur Unternehmen zur Verfügung, deren Aktivitäten vorwiegend mit dem Versicherungswesen verbunden sind und die IFRS 9 noch nicht angewandt haben; oder
-- Übernahme von IFRS 9, aber in Bezug auf designierte finanzielle Vermögenswerte Beseitigung der Auswirkungen bestimmter Rechnungslegungsanomalien, die vor der Umsetzung des neuen Standards für Versicherungsverträge auftreten können, aus der Gewinn- und Verlustrechnung. In der Zwischenzeit sind zusätzliche Angaben erforderlich.
Die Gruppe hat festgestellt, dass sie Anspruch auf die Option der temporären Befreiung (1) hat. Die Feststellung der Anspruchsberechtigung basiert auf einer Analyse des Prozentsatzes des gesamten konsolidierten Buchwerts der mit der Versicherungstätigkeit verbundenen Verbindlichkeiten im Verhältnis zum gesamten konsolidierten Buchwert sämtlicher Verbindlichkeiten, der darauf schließen lässt, dass die Tätigkeit von AXA überwiegend mit dem Versicherungswesen verbunden ist. Demzufolge hat die Gruppe beschlossen, die Umsetzung von IFRS 9 bis zum Daten des Inkrafttretens des neuen Standards für Versicherungsverträge aufzuschieben, jedoch spätestens bis zum 1. Januar 2021. Die Änderungen, die eine temporäre Befreiung zulassen, gelten für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.
Darüber hinaus ändern die Änderungen an IFRS 9 - Finanzinstrumente: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung, veröffentlicht am 12. Oktober 2017, die ursprünglichen IFRS 9 hinsichtlich der Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten mit Vorfälligkeitsregelungen, die zu einer negativen Ausgleichszahlung führen können. Die Änderungen des Standards wurden von der Europäischen Union noch nicht übernommen.
IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden, veröffentlicht am 28. Mai 2014, geändert am 11. September 2015 und am 12. April 2016, sehen eine stärker auf Grundsätzen basierende Herangehensweise bei der Erfassung von Erlösen vor. Das neue Modell gilt für alle Erlöse, die aus Verträgen mit Kunden hervorgehen, mit Ausnahme derjenigen, die in den Geltungsbereich anderer IFRS fallen, wie beispielsweise Versicherungsverträge, Leasingverträge und Finanzinstrumente. IFRS 15 tritt in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2018 oder danach beginnenden Geschäftsjahres in Kraft. Basierend auf der von der Gruppe durchgeführten Analyse werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung der Gruppe, einschließlich der Vermögensverwaltungsgebühren, erwartet. Der kumulierte Effekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 wird als Anpassung der Eröffnungsbilanz der einbehaltenen Gewinne im Jahr 2018 erfasst.
IFRS 16 - Leasingverhältnisse, veröffentlicht am 13. Januar 2016, legt die Grundsätze für die Erfassung, Bemessung, Darstellung und Angabe von Leasingverhältnissen für beide Parteien eines Vertrags, d. h. den Kunden ("Leasingnehmer") und den Lieferanten ("Leasinggeber"), fest. Nach IFRS 16 muss ein Leasingnehmer (i) Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für alle Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten erfassen, es sei denn, der zugrundeliegende Basiswert ist von geringem Wert; und (ii) die Abschreibung von Leasinggegenständen getrennt von den Zinsen auf die Leasingverbindlichkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen. Der Leasinggeber klassifiziert und bilanziert seine Leasingverhältnisse weiterhin als (i) Operating-Leasingverhältnisse mit der Erfassung des zugrundeliegenden Basiswerts oder als (ii) Finanzierungsleasing-Verhältnisse durch Ausbuchung des zugrundeliegenden Basiswerts und Erfassung einer Nettoinvestition, ähnlich den derzeitigen Anforderungen von IAS 17. IFRS 16 tritt in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2019 oder danach beginnenden Geschäftsjahres in Kraft. Die potenzielle Auswirkung des neuen Standards auf den Konzernabschluss der Gruppe wird derzeit geprüft.
Die folgenden Änderungen und Interpretationen haben voraussichtlich keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.
| Änderungen und Interpretation | Veröffentlichungsdatum | Gültig für Berichtsperioden, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen | Thema |
|---|---|---|---|
| IFRS 2 - Anteilsbasierte Vergütung | 20. Juni 2016 | 1. Januar 2018* | Leitlinie für folgende Themen: |
| -- Berücksichtigung der Bedingungen für die Ausübung und Nichtausübung auf die Bemessung von anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich; | |||
| -- Einstufung einer anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich auf Nettobasis für Quellensteuerverpflichtungen; | |||
| -- Bilanzierung einer Änderung der Bedingungen für eine anteilsbasierte Vergütung, die ihre Klassifizierung von Ausgleich in Barmitteln in Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten ändert. | |||
| IAS 40 - Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 8. Dezember 2016 | 1. Januar 2018* | Klarstellung der Übertragung in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltene Immobilien: Die Übertragung in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien muss zu einer Nutzungsänderung des Vermögenswertes führen. |
| Jährliche Verbesserungen an den IFRS | 8. Dezember 2016 | 1. Januar 2018* | Sammlung von Änderungen an den IFRS als Reaktion auf Themen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind. |
| Zyklus 2014 - 2016 | |||
| IFRIC 22 - Fremdwährungsgeschäfte und im Voraus gezahlte Gegenleistungen | 8. Dezember 2016 | 1. Januar 2018* | Klarstellung des Wechselkurses, der für die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen, die den Erhalt oder die Zahlung einer im Voraus gezahlten Gegenleistung in einer Fremdwährung beinhalten, heranzuziehen ist. |
| IAS 23 - Unsicherheit bei der ertragsteuerlichen Behandlung | 7. Juni 2017 | 1. Januar 2019* | Klarstellung, wie die Ansatz- und Bewertungsvorschriften des IAS 12 - Ertragsteuern bei Unsicherheiten über die Behandlung von Ertragsteuern anzuwenden sind. |
| IAS 28 - Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 12. Oktober 2017 | 1. Januar 2019* | Klarstellung, dass ein Unternehmen IFRS 9 - Finanzinstrumente auf langfristige Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture anwendet, bei denen die Equity-Methode nicht angewendet wird, die aber im Wesentlichen Teil der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen oder Joint Venture sind (langfristige Anteile). |
| Jährliche Verbesserungen an den IFRS: Zyklus 2015-2017 | 12. Dezember 2017 | 1. Januar 2019* | Sammlung von Änderungen an den IFRS als Reaktion auf Themen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind. |
* Eine frühere Anwendung ist zulässig (vorbehaltlich bestimmter Bedingungen in einigen Fällen), es wird jedoch nicht damit gerechnet.
Aufstellung von Jahresabschlüssen
Die Aufstellung von Jahresabschlüssen nach IFRS verlangt die Anwendung von Schätzungen und Annahmen. Sie verlangt bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze der Gruppe ein gewisses Maß an Ermessensentscheidungen. Die wichtigsten betroffenen Bilanzpositionen sind Geschäfts- oder Firmenwert (insbesondere Wertminderungstests, wie in Absatz 1.7.1 erläutert), bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene immaterielle Vermögenswerte, der Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts, abgegrenzte Abschlusskosten und Ähnliches, bestimmte zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Vermögenswerte, latente Steueransprüche, Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft, leistungsorientierte Pensionszusagen und Salden im Zusammenhang mit anteilsbasierter Vergütung. Die nachstehend ausgeführten Grundsätze geben die für diese Posten herangezogenen Bewertungsmethoden an. Diese Methoden, einschließlich der Schlüsselannahmen, falls erforderlich, werden im Anhang im Zusammenhang mit den betreffenden Aktiv- und Passivposten erläutert, wenn dies sinnvoll und nützlich ist.
Wie von IAS 1 empfohlen, werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Regel in der Bilanz in aufsteigender Reihenfolge nach Liquidität eingestuft, was für Finanzinstitute geeigneter ist als eine Einstufung nach kurzfristigen und langfristigen Posten. Wie bei den meisten Versicherungsgesellschaften werden Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Verwendungszweck erfasst.
Sämtliche Beträge in der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und im Konzernanhang werden in Millionen Euro angegeben.
1.3 Konsolidierung
1.3.1 Konsolidierungskreis
Von AXA beherrschte Unternehmen gelten als Tochterunternehmen. Sie werden ab dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung auf AXA übergeht, voll konsolidiert. Nach IFRS 10 beherrscht AXA ein Beteiligungsunternehmen, wenn sie aufgrund ihres Engagements bei dem Unternehmen variablen wirtschaftlichen Erfolgen ausgesetzt ist oder Rechte daran hat und die Möglichkeit besitzt, diese wirtschaftlichen Erfolge durch ihre Bestimmungsmacht über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Nur substanzielle Rechte (d. h. der Inhaber muss die praktische Möglichkeit haben, das Recht auszuüben) und Rechte, bei denen es sich nicht um Schutzrechte handelt, werden berücksichtigt. Die Bestimmungsmacht von AXA ohne Stimmrechtsmehrheit an einem Beteiligungsunternehmen kann insbesondere basieren auf:
-- der Beteiligungsquote in Bezug auf die anderen Investoren;
-- potenzielle Stimmrechte;
-- einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Investor und anderen Stimmrechtsinhabern;
-- Rechten aus anderen vertraglichen Vereinbarungen; oder
-- einer Kombination dieser Indikatoren.
Nach IFRS 11 sind Unternehmen, die von AXA gemeinsam mit einem oder mehreren Dritten beherrscht werden, Gemeinschaftsunternehmen und werden nach der Equity-Methode bilanziert.
Unternehmen, auf welche AXA einen maßgeblichen Einfluss ausübt, werden nach der Equity-Methode bilanziert. Nach IAS 28 wird ein maßgeblicher Einfluss vermutet, wenn AXA direkt oder indirekt 20 % oder mehr der Stimmrechte hält. Ein maßgeblicher Einfluss kann auch durch eine Vereinbarung mit anderen Anteilseignern ausgeübt werden.
Bei der Equity-Methode wird der Anteil von AXA an den Gewinnen oder Verlusten von Beteiligungen nach der Anschaffung ergebniswirksam erfasst, während ihr Anteil an den Veränderungen der Rücklagen nach der Anschaffung unter den "Sonstigen Rücklagen" ausgewiesen wird.
Anlagefonds und Immobiliengesellschaften werden entweder voll konsolidiert oder nach der Equity-Methode bilanziert, je nachdem welche Bedingungen von IFRS 10, IFRS 11 und IAS 28, wie vorstehend erläutert, sie erfüllen. Von Asset Managern erhaltene Gebühren werden bei der Bewertung des Exposures gegenüber der Variabilität der wirtschaftlichen Erfolge ebenfalls berücksichtigt. Bei voll konsolidierten Anlagefonds werden Minderheitsanteile zum beizulegenden Zeitwert erfasst und in der Bilanz als Verbindlichkeiten ausgewiesen, wenn die Instrumente des Unternehmens vom Inhaber jederzeit zum beizulegenden Zeitwert zurückgenommen werden können. Anlagefonds, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, werden in der Bilanz unter der Überschrift "Finanzinvestitionen" ausgewiesen.
Einige von AXA beherrschte, gemeinschaftlich kontrollierte oder maßgeblich beeinflusste Unternehmen sind nicht im Konsolidierungskreis eingeschlossen, da sie für den Konzernabschluss der Gruppe nicht wesentlich sind. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Anlagefonds.
1.3.2 Unternehmenszusammenschlüsse und nachfolgende Änderungen der Beteiligungsquote der Gruppe
Gemäß der nach IFRS 1 - Erstmalige Anwendung von IFRS - zugelassenen Option wurden Unternehmenszusammenschlüsse vor 2004 nicht in Bezug auf die zu diesem Zeitpunkt geltenden französischen Rechnungslegungsgrundsätze angepasst.
Bewertung erworbener Vermögenswerte und übernommener Verbindlichkeiten neu erworbener Tochterunternehmen und Eventualverbindlichkeiten
Bei ihrer erstmaligen Konsolidierung werden sämtliche Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten (es sei denn, sie stellen keine aktuellen Verpflichtungen dar) des erworbenen Unternehmens mit ihrem beizulegenden Zeitwert geschätzt. Gemäß einer nach IFRS 4 zugelassenen Ausnahmeregelung werden Schulden im Zusammenhang mit Lebensversicherungsverträgen oder Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen jedoch mit ihrem Buchwert vor dem Erwerbszeitpunkt erfasst, insofern diese Bemessungsgrundlage mit den Rechnungslegungsgrundsätzen von AXA übereinstimmt. Der beizulegende Zeitwert von erworbenem Bestandsgeschäft im Zusammenhang mit Lebensversicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen wird als Vermögenswert angesetzt, der dem Barwert der geschätzten künftigen Gewinne, die aus dem erworbenen Bestandsgeschäft zum Erwerbszeitpunkt hervorgehen, entspricht (auch als Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts oder VBI bezeichnet, der die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Buchwert der Schulden widerspiegelt). Der Barwert der künftigen Gewinne berücksichtigt die Kapitalkosten und wird anhand versicherungsmathematischer Annahmen basierend auf Prognosen, die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen werden, aber auch anhand eines Abzinsungssatzes, der einen Risikoaufschlag beinhaltet, geschätzt.
Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen können die nach IFRS 4 zugelassene Ausnahmeregelung in Phase 1 des oben erläuterten Versicherungsprojekts des IASB nicht in Anspruch nehmen, d. h. der beizulegende Zeitwert der übernommenen Schulden wird durch die Erfassung eines Vermögenswertes verbucht, der dem Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts entspricht. Schulden im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen werden direkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Gemäß IAS 39 darf der beizulegende Zeitwert dieser Verträge den Rückkaufwert nicht unterschreiten, wenn sie kurzfristig abrufbar sind.
Andere identifizierbare immaterielle Vermögenswerte, wie der Wert von Kundenbeziehungen, sollten erfasst werden. Der immaterielle Vermögenswert der Kundenbeziehungen stellt den Wert der künftigen Zahlungsströme dar, die aus Vertragsverlängerungen und Verbundgeschäften mit neuen Produkten an Kunden erwartet werden, die zum Erwerbszeitpunkt bekannt und identifiziert sind. Diese Prognosen umfassen Annahmen bezüglich Forderungen, Aufwendungen und Finanzerträgen oder sie können auf der Grundlage des Neugeschäftswerts geschätzt werden. Im Einklang mit den vor der Übernahme der IFRS geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen, die nach der Übernahme von IFRS 4 weiter angewandt werden können, können künftige Aufschläge im Zusammenhang mit erworbenem Geschäft unter dem Posten "Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts" erfasst werden.
Ist es möglich, diese sonstigen immateriellen Vermögenswerte getrennt zu schätzen, können sie auch unter Berücksichtigung der erworbenen Marketingressourcen bewertet werden, die es ihnen gestatten, diese künftigen Zahlungsströme zu generieren. Die Art der erfassten immateriellen Vermögenswerte stimmt mit den Bewertungsmethoden, die beim Kauf des erworbenen Unternehmens angewandt wurden, überein.
Bei einem Unternehmenszusammenschluss sind in den Restrukturierungsrückstellungen, die in der Bilanz des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt erfasst sind, nur Restrukturierungskosten enthalten, die verlässlich bewertet werden können und einer bestehenden Verbindlichkeit des erworbenen Unternehmens vor dem Erwerbszeitpunkt entsprechen.
Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung ist mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dieser berechnet sich, indem die von der Gruppe übertragenen Vermögenswerte, die Schulden, die die Gruppe von den früheren Eigentümer des erworbenen Unternehmens übernommen hat, und die von der Gruppe ausgegebenen Eigenkapitalanteile zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet und diese beizulegenden Zeitwerte addiert werden.
Die Gegenleistung umfasst etwaige bedingte Bestandteile (Anpassung der Gegenleistung in Abhängigkeit von einem oder mehreren Ereignissen). Bei der Schätzung der bedingten Bestandteile wird auf die Verwendung von Annahmen geachtet, die mit den für die Bewertung der immateriellen Vermögenswerte, wie beispielsweise VBI, herangezogenen Annahmen übereinstimmen. Bei Unternehmenszusammenschlüssen, die vor dem 1. Januar 2009 stattgefunden haben, waren sämtliche bedingten Bestandteile in den Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses enthalten, insofern die Anpassung wahrscheinlich war und verlässlich bewertet werden konnte. Treten die künftigen Ereignisse nicht ein oder muss die Schätzung revidiert werden, so sind die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses entsprechend anzupassen, unter Berücksichtigung der Auswirkung eines zusätzlichen Geschäfts- oder Firmenwerts und/oder Anpassungen der Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Bei Unternehmenszusammenschlüssen, die am oder nach dem 1. Januar 2009 stattgefunden haben, werden Änderungen der Schätzung der bedingten Bestandteile zwischen dem Erwerbszeitpunkt und dem anschließend tatsächlich gezahlten Betrag ergebniswirksam erfasst.
Unmittelbare Transaktionskosten im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss werden nach Anfall ergebniswirksam erfasst.
Bei sukzessiven Unternehmenserwerben werden von der Gruppe zuvor gehaltene Minderheitsanteile mit dem beizulegende Zeitwert bewertet und die daraus resultierende Anpassung wird ergebniswirksam erfasst. Ändert ein zusätzlicher Erwerb das Beherrschungsverhältnis von maßgeblichem Einfluss oder gemeinschaftlicher Kontrolle in Beherrschung, werden bereits bestehende Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen mit ihrem beizulegenden Zeitwert neu bewertet und ergebniswirksam erfasst (was in der Folge zu einem neuen Geschäfts- oder Firmenwert führt).
Entsprechend einer für jeden Erwerb getroffenen Entscheidung kann jeder Minderheitsanteil mit seinem beizulegenden Zeitwert oder seiner anteiligen Beteiligung am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet werden.
Geschäfts- oder Firmenwert
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mit dem Betrag bewertet, um den (a) die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag etwaiger Minderheitsanteile am erworbenen Unternehmen und, wenn es sich um einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss handelt, dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert des zuvor von der Gruppe gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen den (b) Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden übersteigt.
Der aus dem Erwerb einer wirtschaftlich selbständigen ausländischen Einheit hervorgehende Geschäfts- oder Firmenwert wird in der lokalen Währung der erworbenen Einheit erfasst und zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.
Sind die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs niedriger als der Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden, wird die Differenz unmittelbar erfolgswirksam erfasst.
Der Geschäfts- oder Firmenwert kann innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden, wenn neue Informationen zur Fertigstellung der erstmaligen Bilanzierung verfügbar werden. In diesem Fall sind die Vergleichsinformationen so darzustellen, als wäre die erstmalige Bilanzierung zum Erwerbszeitpunkt fertiggestellt worden.
Erfüllt ein latenter Steueranspruch, der ursprünglich als uneinbringlich betrachtet wurde, nach Ablauf der Frist von zwölf Monaten die Ansatzkriterien, wird der entsprechende Steuervorteil in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ohne eine entsprechende Anpassung des Geschäfts- oder Firmenwerts erfasst.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird den zahlungsmittelgenerierende Einheiten zugeordnet, die (i) den erworbenen Unternehmen oder Geschäftsportfolios gemäß ihrer voraussichtlichen Rentabilität und (ii) den bereits der AXA Gruppe angehörenden Geschäftseinheiten, die Nutzen aus den Synergien der erworbenen Aktivitäten ziehen werden, entsprechen. Diese Zuordnung von Geschäfts- oder Firmenwert wird sowohl für die Segmentberichterstattung als auch für Wertminderungstests verwendet.
Erwerb und Veräußerung von Minderheitsanteilen an einem beherrschten Tochterunternehmen
Erwerbs- und Veräußerungstransaktionen von Minderheitsanteilen an einem beherrschten Tochterunternehmen, die das Beherrschungsverhältnis nicht ändern, werden (einschließlich der direkten Anschaffungskosten) erfolgsneutral erfasst.
Im Falle eines Verlustes der Beherrschung über das Tochterunternehmen wird ein etwaiger Gewinn oder Verlust ergebniswirksam erfasst. Behält die Gruppe eine Beteiligung an der Geschäftseinheit, wird sie mit ihrem beizulegende Zeitwert bewertet und ein etwaiger Gewinn oder Verlust wird ergebniswirksam erfasst.
Verkaufsoption für Minderheitsanteile
Wird die Beherrschung eines Tochterunternehmens erworben, kann den Minderheitsaktionären eine Verkaufsoption eingeräumt werden. Die Erfassung der kündbaren Instrumente als Verbindlichkeit hängt jedoch von den vertraglichen Verpflichtungen ab.
Umfasst der Vertrag eine vom Optionsinhaber ausübbare unbedingte Verpflichtung, wird sie als Verbindlichkeit erfasst. Da die Gegenbuchung für diese Verbindlichkeit von den aktuellen IFRS nicht spezifiziert wird, wendet die Gruppe folgende Methode an: (i) Umgliederung von Minderheitsanteilen vom Eigenkapital in Verbindlichkeiten, (ii) Neubewertung dieser Verbindlichkeit mit dem Barwert des Optionspreises und (iii) Erfassung der Differenz entweder als Erhöhung des Geschäfts- oder Firmenwerts für vor dem 1. Januar 2009 bestehende Verkaufsoptionen oder als Verminderung des Eigenkapitals (Konzernanteil) für eine Verkaufsoption, die nach dem 1. Januar 2009 eingeräumt wurde, insofern kein sofortiger Übergang von Risiken und Nutzen stattfindet. Desgleichen werden nachfolgende Änderungen der Verbindlichkeit mit dem Geschäfts- oder Firmenwert von Verkaufsoptionen, die vor dem 1. Januar 2009 bestanden, und Verkaufsoptionen, die nach diesem Zeitpunkt eingeräumt wurden, mit dem Eigenkapital (Konzernanteil) verrechnet.
Konzerninterne Geschäftsvorfälle
Konzerninterne Geschäftsvorfälle, einschließlich interne Dividenden, Verbindlichkeiten/Forderungen und Gewinne/Verluste aus konzerninternen Geschäftsvorfällen, werden wie folgt eliminiert:
-- vollständig bei beherrschten Tochterunternehmen; und
-- entsprechend der Beteiligungsquote von AXA bei Geschäftseinheiten, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden.
Geschäftsvorfälle zwischen konsolidierten Gesellschaften werden immer eliminiert und haben somit keinen Einfluss auf den Jahresüberschuss. Im Falle eines Verlusts wird jedoch ein Wertminderungstest durchgeführt, um zu beurteilen, ob eine Wertminderung zu erfassen ist.
Im Falle eines internen Verkaufs eines Vermögenswerts, den die Gruppe nicht langfristig zu halten beabsichtigt, werden latente Steuern angesetzt und die auf den realisierten Gewinn oder Verlust errechneten Steuern werden eliminiert. Die aus diesem Geschäftsvorfall resultierende Auswirkung der eventuellen Überschussbeteiligung der Versicherten auf die Gewinn- und Verlustrechnung wird ebenfalls eliminiert und in der Bilanz wird ein Aktiv- oder Passivposten für latente Ansprüche oder Verbindlichkeiten für Überschussbeteiligung der Versicherten ausgewiesen.
Darüber hinaus sollte die Übertragung konsolidierter Anteile zwischen zwei konsolidierten Tochterunternehmen mit unterschiedlichen Beteiligungsquoten keinen Einfluss auf den Gruppenjahresüberschuss haben. Die einzige Ausnahme wären im Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall erfasste diesbezügliche Steuern und Überschussbeteiligung der Versicherten, die im Konzernabschluss ausgewiesen werden. Diese Übertragungen wirken sich auch auf das Eigenkapital der Gruppe aus (mit einer Gegenbuchung unter den Minderheitsanteilen). Diese Auswirkung wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter "Sonstige Änderungen" ausgewiesen.
1.4 UMRECHNUNG VON FREMDWÄHRUNGEN IN JAHRESABSCHLÜSSEN UND BEI GESCHÄFTSVORFÄLLEN
Der Konzernabschluss wird in Euro dargestellt, der die Darstellungswährung der Gruppe ist.
Die Ergebnisse und die Finanzlage sämtlicher Geschäftseinheiten der Gruppe, die über eine funktionale Währung (d. h. die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem die Geschäftseinheit tätig ist) verfügen, bei der es sich nicht um die Darstellungswährung der Gruppe handelt, werden wie folgt umgerechnet:
-- Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von Geschäftseinheiten in einer funktionalen Währung, bei der es sich nicht um den Euro handelt, werden mit dem Wechselkurs am Bilanzstichtag umgerechnet;
-- Umsatzerlöse und Aufwendungen werden mit den durchschnittlichen Wechselkursen während der Periode umgerechnet;
-- alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen sind als separater Bestandteil des Eigenkapitals (Umrechnungsdifferenzen) anzusetzen.
Auf lokaler Ebene der Geschäftseinheit werden Fremdwährungsgeschäfte anhand der zum jeweiligen Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls vorherrschenden Wechselkurse in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste aus der Währungsrechnung, die aus der Abwicklung derartiger Geschäftsvorfälle und aus der Umrechnung von auf Fremdwährungen lautenden monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu Stichtagskursen hervorgehen, werden ergebniswirksam erfasst, außer im Falle einer Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, wie in Absatz 1.10 erläutert.
Wie in Absatz 1.3.2 ausgeführt, wird der aus dem Erwerb einer wirtschaftlich selbständigen ausländischen Einheit hervorgehende Geschäfts- oder Firmenwert in der lokalen Währung der erworbenen Einheit erfasst und zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.
Währungsumrechnungsdifferenzen, die aus der Umrechnung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb, Ausleihungen und sonstigen Währungsinstrumenten, die die Bedingungen für die Bilanzierung einer derartigen Investition als Sicherungsgeschäft erfüllen, hervorgehen, werden im Eigenkapital unter Umrechnungsdifferenzen erfasst und in die Gewinn- und Verlustrechnung als Teil des realisierten Veräußerungsgewinns oder -verlusts der abgesicherten Nettoinvestition umgegliedert.
Währungsumrechnungsdifferenzen, die aus zur Veräußerung verfügbaren monetären Finanzinvestitionen hervorgehen, werden bezüglich des Anteils, der den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht, periodengerecht ertrags- oder aufwandswirksam erfasst. Die restlichen Umrechnungsdifferenzen im Zusammenhang mit Änderungen des beilegenden Zeitwerts werden ergebnisneutral erfasst. Das Gleiche gilt für nicht monetäre Posten wie Aktienwerte.
Was den kumulierten Betrag von Umrechnungsdifferenzen im Zusammenhang mit veräußerten Geschäftsbetrieben anbelangt, wendet die Gruppe die schrittweise Konsolidierungsmethode (IFRIC 16) an.
1.5 BEMESSUNG DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTS
Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13, wie nachstehend erläutert, auf alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten an, bei denen ein anderer IFRS die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts oder Angaben über die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts im Anhang vorschreibt oder zulässt. Aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit der Gruppe betreffen die nachstehenden Grundsätze die meisten Vermögenswerte der Gruppe.
1.5.1 Aktiver Markt: Notierter Preis
Die beizulegenden Zeitwerte von an aktiven Märkten gehandelten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden, soweit verfügbar, anhand notierter Marktpreise ermittelt. Ein Instrument gilt als an einem aktiven Markt notiert, wenn notierte Preise an einer Börse, von einem Händler, Broker, einer Branchengruppe, einem Preisberechnungsservice oder einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig erhältlich sind und diese Preise aktuelle und regelmäßig auftretende Markttransaktionen zwischen einem vertragswilligen Verkäufer und einem vertragswilligen Käufer wie unter voneinander unabhängigen Geschäftspartnern darstellen. Bei Finanzinstrumenten, die an aktiven Märkten gehandelt werden, stellen die von externen Preisberechnungsservices bezogenen Notierungen Konsenspreise dar, d. h. unter Anwendung ähnlicher Modelle und Eingangsparameter ermittelte Preise, die zu einer sehr geringen Streuung führen.
Die Beträge des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, deren beizulegender Zeitwert vollständig unter Bezugnahme auf einen aktiven Markt ermittelt werden, werden im Konzernanhang als Stufe 1 angegeben.
1.5.2 Gegensatz zwischen aktiven und inaktiven Märkten - Finanzinstrumente
An Devisenbörsen notierte Eigenkapitalinstrumente und auf liquiden Märkten gehandelte Anleihen, für die von externen Preisberechnungsservices regelmäßig Preise zur Verfügung gestellt werden, die einen Konsens mit geringer Streuung darstellen und für die Notierungen sofort verfügbar sind, werden in der Regel als auf einem liquiden Markt notiert betrachtet. Liquidität kann als die Möglichkeit definiert werden, den Vermögenswert im normalen Geschäftsgang innerhalb eines bestimmten begrenzten Zeitraums zu ungefähr dem Preis zu verkaufen oder zu veräußern, mit dem die Investition bewertet wird. Die Liquidität der Schuldinstrumente wird anhand eines Ansatzes mit mehreren Kriterien bewertet, darunter die Anzahl der verfügbaren Notierungen, der Ort der Ausgabe und die Entwicklung der Verbreiterung der Geld-Brief-Spannen.
Ein Finanzinstrument gilt als nicht an einem aktiven Markt notiert, wenn Transaktionspreise als inhärentes Merkmal des Instruments schwer beobachtbar sind, wenn es eine erhebliche Verringerung des Volumens oder des Ausmaßes an Marktaktivität gibt, im Falle von wesentlicher Illiquidität oder falls die beobachtbaren Preise aufgrund verzerrter Marktbedingungen nicht als dem beizulegenden Zeitwert entsprechend gelten können. Die Merkmale für inaktive Märkte können daher in ihrer Art sehr unterschiedlich, dem Instrument inhärent oder ein Anzeichen für eine Änderung der auf bestimmten Märkten vorherrschenden Bedingungen sein.
1.5.3 An einem aktiven Markt nicht notierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Die beizulegenden Zeitwerte von nicht an einem aktiven Markt gehandelten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden geschätzt:
-- anhand externer und abhängiger Preisberechnungsservices; oder
-- anhand von Bewertungsverfahren.
Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierende beizulegende Zeitwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden, werden im Konzernanhang als Stufe 2 ausgewiesen.
Hauptsächlich nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende beizulegende Zeitwerte werden im Konzernanhang als Stufe 3 ausgewiesen.
-- Nicht aktiver Markt: Nutzung von externen Preisberechnungsservices.
Im Falle von nicht konsolidierten Kapitalanlagen in Fonds oder Börsenmakler kann es sich bei den externen Preisberechnungsservices um Fondsmanager handeln. Im Rahmen des Möglichen holt die Gruppe Notierungen von externen Preisberechnungsservices als Eingangsparameter für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ein. Die erhaltenen Preise können enge Cluster oder gestreute Notierungen bilden, die dann Bewertungsmethoden unterzogen werden. Die Streuung der erhaltenen Notierungen kann ein Hinweis auf die große Bandbreite der Annahmen sein, die von externen Preisberechnungsservices aufgrund der begrenzten Anzahl von zu beobachtenden Transaktionen angewandt werden, oder das Vorhandensein von notleidenden Transaktionen widerspiegeln. Darüber hinaus haben viele Finanzinstitute angesichts der aktuellen Marktbedingungen seit der Finanzkrise und der anhaltenden vollständigen Inaktivität einiger Märkte seit diesem Zeitpunkt ihre Aktivitäten im Bereich "Strukturierte Anlagegeschäfte" eingestellt und sind nicht mehr in der Lage, sinnvolle Notierungen zu liefern.
-- Kein aktiver Markt: Nutzung von Bewertungsverfahren.
Die Zielsetzung von Bewertungsverfahren ist es, den Preis zu ermitteln, zu dem eine gewöhnliche Transaktion zwischen Marktteilnehmern (ein vertragswilliger Käufer und ein vertragswilliger Verkäufer) am Bewertungsstichtag stattfinden würde. Die Modelle der Bewertungsverfahren umfassen:
- Marktansatz: die Abwägung kürzlicher Preise und anderer relevanter Informationen, die bei Markttransaktionen mit im Wesentlichen ähnlichen Vermögenswerten oder Schulden erzielt werden;
- Kapitalwertmethode: Nutzung der Analyse von abgezinsten Cashflows (Discounted Cashflow Analysis), Optionspreismodellen und anderen Barwertmethoden zur Umwandlung künftiger Beträge in einen einzigen aktuellen (d. h. abgezinsten) Betrag;
- Kostenmethode: die Abwägung der Beträge, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt erforderlich wären, um die Leistungskapazität eines Vermögenswerts zu schaffen oder zu ersetzen.
Bewertungsverfahren sind naturgemäß subjektiv und die Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten erfordert ein erhebliches Urteilsvermögen. Sie umfassen kürzliche Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern bei ähnlichen Vermögenswerten, falls verfügbar, die für den beizulegenden Zeitwert repräsentativ sind, und beinhalten verschiedene Annahmen bezüglich des zugrundeliegenden Preises, Ertragskurven, Korrelationen, Volatilität, Ausfallquoten und sonstiger Faktoren. Nicht notierte Eigenkapitalinstrumente basieren auf Stichproben anhand unterschiedlicher Methoden, wie Discounted-Cashflow-Methoden, Multiplen für Kurs-Gewinn-Verhältnisse, angepasste Nettoinventarwerte, unter Berücksichtigung kürzlicher Geschäftsvorfälle mit im Wesentlichen identischen Instrumenten, die zwischen unabhängigen, sachverständigen und vertragswilligen Parteien abgeschlossen wurden. Die Nutzung von Bewertungsverfahren und Annahmen könnte zu unterschiedlichen Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts führen. Die Bewertungen werden jedoch in der Regel anhand allgemein anerkannter Modelle (Discounted-Cashflow-Methode, Black & Scholes-Methode etc.) basierend auf notierten Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder Basiswerte (Index, Renditeaufschläge etc.) durchgeführt, wenn derartige unmittelbar beobachtbare Daten zur Verfügung stehen.
Die Bewertungen werden um das Liquiditäts- und Kreditrisiko bereinigt. Bewertungsverfahren können angewandt werden, wenn Transaktionspreise als inhärentes Merkmal des Marktes nur in geringem Maße beobachtbar sind, wenn die von externen Preisberechnungsdienstleistern zur Verfügung gestellten Notierungen zu stark gestreut sind oder wenn die Marktbedingungen derartig verzerrt sind, dass beobachtete Daten nicht verwendet werden können und erhebliche Anpassungen erfordern. Interne Mark-to-Model-Bewertungen sind daher für bestimmte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die naturgemäß kaum gehandelt werden, oder außergewöhnliche Prozesse, die aufgrund spezifischer Marktbedingungen umgesetzt wurden, marktüblich.
-- Nutzung von Bewertungsverfahren auf verzerrten Märkten.
Die Verzerrung bestimmter Märkte ist an verschiedenen Faktoren zu erkennen, darunter beispielsweise: eine sehr große Verbreiterung der Geld-Brief-Spannen, die hilfreiche Indikatoren sein können, um zu erkennen, ob Marktteilnehmer zur Durchführung von Transaktionen bereit sind; eine breite Streuung der Preise einer kleinen Anzahl aktueller Transaktionen; Preisschwankungen im Zeitverlauf oder zwischen Marktteilnehmern; das Fehlen von Sekundärmärkten; das Verschwinden von Primärmärkten; die Schließung spezieller Bereiche in Finanzinstituten; notleidende und erzwungene Transaktionen, die durch einen starken Liquiditätsbedarf oder andere schwierige finanzielle Bedingungen motiviert sind, die die Notwendigkeit einer sofortigen Veräußerung von Vermögenswerten ohne ausreichende Zeit zur Vermarktung der zu verkaufenden Vermögenswerte implizieren; und umfangreiche Massenverkäufe, um aus solchen Märkten um jeden Preis auszusteigen, was Nebenabreden beinhalten kann (z. B. wonach der Verkäufer einem Käufer eine Finanzierung für einen Verkauf bereitstellt). In solchen Fällen nutzt die Gruppe Bewertungsmethoden, einschließlich beobachtbarer Daten, wenn dies möglich und zweckmäßig ist, die, falls erforderlich, angepasst werden, um zu einer bestmöglichen Schätzung des beizulegenden Zeitwerts zu gelangen, einschließlich geeigneter Risikoaufschläge, oder entwickelt ein Bewertungsmodell basierend auf nicht beobachtbaren Daten, die Schätzungen der Annahmen darstellen, die vertragswillige Marktteilnehmer heranziehen würden, wenn Preise nicht aktuell, maßgeblich oder ohne unzumutbare Kosten und Anstrengungen verfügbar sind. Auf inaktiven Märkten können Transaktionen Eingangsparameter bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts darstellen, würden jedoch wahrscheinlich nicht als ausschlaggebend betrachtet. Nicht beobachtbare Daten können unter Umständen geeigneter sein als beobachtbare Eingangsparameter.
1.6 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Die Segmentanalyse im Geschäftsbericht und im Jahresabschluss von AXA spiegelt die Geschäftssegmente wider. Sie basiert auf fünf Regionen (Frankreich, Europa, Asien, Vereinigte Staaten und International); das sechste Segment umfasst die transversalen Einheiten und das Corporate Center sowie sonstige zentralen Holdinggesellschaften. Wichtige transversale Einheiten werden neben diesen fünf Regionen verwaltet. Diese entsprechen im Wesentlichen AXA Investment Managers, der in Eigenbesitz von AXA befindlichen Geschäftseinheit im Bereich Vermögensverwaltung, und AXA Corporate Solutions Assurance, der auf das Schaden- und Unfallgeschäft für große Unternehmen spezialisierten Einheit der AXA. Direkte und traditionelle Geschäftseinheiten in Europa werden in ihren jeweiligen Ländern gemeinsam erfasst.
Um die oben genannten Änderungen in der Governance-Struktur der Gruppe vollständig widerzuspiegeln, wurde die Finanzberichterstattung für das Geschäftsjahr 2016 in diesem Geschäftsbericht unter den sechs folgenden Segmenten angeglichen und rückwirkend angepasst:
-- Frankreich (Versicherungs- und Bankgeschäft sowie Holdings);
-- Europa, bestehend aus:
--- Schweiz (Versicherungsgeschäft),
--- Deutschland (Versicherungsgeschäft ohne AXA Art, Bankgeschäft und Holdings),
--- Belgien (Versicherungs- und Bankgeschäft sowie Holdings),
--- Großbritannien & Irland (Versicherungs- und Bankgeschäft sowie Holdings),
--- Spanien (Versicherungsgeschäft),
--- Italien (Versicherungsgeschäft sowie Holdings);
-- Asien, bestehend aus:
--- Japan (Versicherungsgeschäft),
--- Hongkong (Versicherungsgeschäft),
--- Asien - Direktgeschäft, bestehend aus:
---- AXA Global Direct Japan,
---- AXA Global Direct Südkorea,
--- Asia High Potentials, bestehend aus:
---- Thailand (Versicherungsgeschäft),
---- Indonesien (Versicherungsgeschäft),
---- China (Versicherungsgeschäft),
---- Philippinen (Versicherungsgeschäft),
-- Asien Holdings;
- Vereinigte Staaten (Versicherungsgeschäft, AB und Holdings);
- International, bestehend aus:
--- 14 Länder ([1]) innerhalb Europas, des Nahen Ostens, Afrikas und Lateinamerikas, hauptsächlich die Türkei, Mexiko, Marokko, die Tschechische Republik und die Slowakische Republik sowie Luxemburg (Versicherungsgeschäft und Holdings),
--- Singapur (Versicherungsgeschäft),
--- Malaysia (Versicherungsgeschäft),
--- Indien (Versicherungsgeschäft),
--- AXA Bank Belgium;
-- Transversale Einheiten & zentrale Holdings, bestehend aus:
--- AXA Investment Managers,
--- AXA Corporate Solutions Assurance,
--- AXA Assistance,
--- AXA Art,
--- AXA Liabilities Managers,
--- AXA Global Re,
--- AXA Life Europe,
--- AXA SA und sonstige zentrale Holdings.
1.7 SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
1.7.1 Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts
Beim Geschäfts- oder Firmenwert wird von einer unbestimmten Nutzungsdauer ausgegangen, er wird daher nicht planmäßig abgeschrieben. Wertminderungstests werden mindestens jährlich durchgeführt. Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts sind nicht aufholbar.
AXA führt mindestens jährlich einen Wertminderungstest der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durch und wendet hierbei eine multikriterielle Analysemethode mit Parametern wie beispielsweise dem Wert der Vermögenswerte, dem künftigen Betriebsgewinn und Marktanteil an, um wesentliche negative Veränderungen festzustellen. Sie berücksichtigt auch die gegenseitige Abhängigkeit der Geschäftsvorfälle innerhalb der Untergruppen. Innerhalb jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird ein Vergleich zwischen dem Nettobuchwert und dem erzielbaren Betrag (entspricht dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert) durchgeführt. Der Nutzungswert besteht aus dem Nettovermögen und den voraussichtlichen künftigen Erträgen aus dem Bestands- und dem Neugeschäft, unter Berücksichtigung der künftigen Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Der Wert der voraussichtlichen künftigen Erträge wird anhand von Bewertungsmodellen basierend auf den Lebensversicherungs- und Kapitalanlageverträgen oder ähnlichen Berechnungen für andere Aktivitäten geschätzt. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten basiert auf dem beizulegenden Zeitwert nach IFRS 13, wie in Absatz 1.5 erläutert, anhand verschiedener Bewertungsmultiplen.
Ein Wertminderungsaufwand ist dann, und nur dann, für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit zu erfassen, wenn der erzielbare Betrag der Einheit oder Gruppe von Einheiten geringer ist als der Buchwert der Einheit oder der Gruppe von Einheiten.
Der Fair-Value-Ansatz basiert auf risikoneutralen Bewertungsmethoden, die diskontierte Zahlungsströme berücksichtigen:
-- den aktuellen Nettoinventarwert der Anteilseigner zuzüglich der künftigen Rentabilität des Bestandsgeschäfts.
Der aktuelle Nettoinventarwert der Anteilseigner wird angepasst, um Differenzen zwischen der Basis der beim Bestandsgeschäft verwendeten Cashflow-Prognosen und den IFRS Rechnung zu tragen.
Die Rentabilität des Bestandsgeschäfts wird mit Hilfe der Methode des eingebetteten Werts bestimmt, bei der es sich um eine branchenspezifische Bewertungsmethode handelt, die mit den Verfahrensgrundsätzen der abgezinsten Erträge übereinstimmen, da der Wert des Bestandsgeschäfts sich aus der Prognose der ausschüttbaren Erträge ergibt. Die Gruppe nutzt jedoch sowohl marktkonsistente risikoneutrale Herangehensweisen als auch klassische, auf abgezinsten Cashflows basierende Prognosen.
-- die Rentabilität des künftigen Neugeschäfts:
Der Wert des Neugeschäfts wird entweder auf der Grundlage von Multiplen eines standardisierten Jahresbeitrags aus dem Neugeschäft (Barwert der prognostizieren künftigen ausschüttbaren Gewinne aus Vertragsabschlüssen während eines Jahres) oder einer Prognose der voraussichtlichen künftigen jährlichen Erträge, wenn Multiplen nicht geeignet sind, errechnet. Die wichtigsten Annahmen umfassen Aufwendungen, Kapitalkosten, künftige Kapitalanlage-Margen, Volatilität der Finanzmärkte, zunächst bewertet auf einer risikofreien Basis (Basistest) und dann auf der Basis aussagekräftiger Anlageannahmen, die für einen klassischen eingebetteten Wertansatz geeignet sind, wenn der frühere erzielbare Betrag niedriger als der Buchwert ist.
Der Nutzungswertansatz beruht auf Cashflow-Prognosen, basierend auf vom Management gebilligten Geschäftsplänen, die einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren abdecken, sowie einem risikobereinigter Abzinsungssatz. Über diesen Zeitraum hinausgehende Cashflows werden mit einer konstanten Wachstumsrate und einem Restwert extrapoliert.
([1]) Weitere Informationen finden Sie unter dem in Anhang V dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar.
1.7.2 Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts (VBI)
Der Wert der erworbenen Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erfasst wird (siehe Absatz 1.32), wird abgeschrieben, wenn während der Lebensdauer des Vertragsportfolios Gewinne anfallen. In Verbindung mit dem Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten (siehe Absatz 1.14.2) ist das VBI Gegenstand eines jährlichen Werthaltigkeitstests auf der Grundlage aktueller Erfahrungen und voraussichtlicher Änderungen der wichtigsten Annahmen.
1.7.3 Abgegrenzte Abschlusskosten (Deferred Acquisition Costs, DAC) im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen - Ansprüche auf künftige Kapitalanlagegebühren, auch als abgegrenzte Anschaffungskosten (Deferred Origination Costs, DOC) bezeichnet, im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen
Die zusätzlichen direkten Kosten für den Erwerb eines Portfolios von Versicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkauf, dem Abschluss und der Initiierung von Versicherungsverträgen in einem Portfolio, werden durch Erfassung eines Vermögenswerts abgegrenzt. Im Segment Property and Casualty werden DAC über die Laufzeiten der Policen abgeschrieben, je nach verdienter Prämie. Im Segment Life wird der Vermögenswert basierend auf den geschätzten Bruttogewinnen, die während der Laufzeit der Verträge anfallen, abgeschrieben. Dieser Vermögenswert wird auf Werthaltigkeit getestet und etwaige Beträge über den künftigen geschätzten Bruttogewinnen werden aufwandswirksam erfasst. DAC werden ferner dem Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten (siehe Absatz 1.14.2) unterzogen.
Bei Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen wird ein ähnlicher Vermögenswert erfasst, d. h. Ansprüche auf künftige Kapitalanlagegebühren, auch als abgegrenzte Anschaffungskosten (DOC) bezeichnet (siehe Anhang 7), aber beschränkt auf zusätzliche Kosten, die direkt der Erbringung von Kapitalanlagedienstleistungen zuzuordnen sind. Dieser Vermögenswert wird unter Berücksichtigung von Prognosen der während der Lebensdauer der Verträge eingenommenen Gebühren abgeschrieben. Die Abschreibung der DOC wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, um veränderten Annahmen und Erfahrungen Rechnung zu tragen. Dieser Vermögenswert wird ebenfalls auf Werthaltigkeit getestet.
DAC und DOC werden vor Abzug von Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte ausgewiesen. Diese Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte werden separat als Verbindlichkeiten erfasst und über die Vertragslaufzeit unter Anwendung der gleichen Abschreibungsmethode, die für DAC und DOC herangezogen wird, abgeschrieben.
1.7.4 Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze
Bei Vertragsabschluss eingenommene Erlöse zur Abdeckung künftiger Dienstleistungen werden abgegrenzt und in der Gewinn- und Verlustrechnung anhand der gleichen Abschreibungsmethode erfasst, die für abgegrenzten Abschlusskosten herangezogen wird.
1.7.5 Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte umfassen für interne Zwecke entwickelte Software, deren direkte Kosten aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben werden.
Sie umfassen auch immaterielle Vermögenswerte in Form von Kundenbeziehungen sowie Vertriebsvereinbarungen, die infolge von Unternehmenszusammenschlüssen erfasst wurden. Verfügen diese Vermögenswerte über eine begrenzte Nutzungsdauer, werden sie über ihre geschätzte Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. In allen Fällen werden sie Wertminderungstests unterzogen, und zwar Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer an jedem Bilanzstichtag und alle anderen Vermögenswerte mindestens jährlich. Im Falle eines erheblichen Wertverlusts wird ein Wertminderungsaufwand verbucht, der der Differenz zwischen dem Wert in der Bilanz und dem höheren der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht.
1.8 INVESTITIONEN DER VERSICHERUNGS-, BANK- UND SONSTIGEN BETRIEBE
Die Investitionen umfassen Investitionen in Immobilien und Finanzinstrumente, einschließlich Eigenkapitalinstrumente, Schuldinstrumente und Darlehen.
1.8.1 Immobilienanlagen
Immobilienanlagen (mit Ausnahme von Immobilienanlagen, die teilweise oder ganz zur Deckung von Verbindlichkeiten bestimmt sind, die aus Verträgen hervorgehen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird), werden zu Anschaffungskosten erfasst. Die Bestandteile der Immobilien werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben, unter Berücksichtigung ihres Restwerts, wenn dieser verlässlich geschätzt werden kann.
Im Falle eines nicht realisierten Verlusts von mehr als 15 % wird ein Wertminderungsaufwand für die Differenz zwischen dem Nettobuchwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts basierend auf einem unabhängigen Gutachten angesetzt. Darüber hinaus wird auf der Ebene jeder berichterstattenden Einheit, wenn der kumulierte Betrag der nicht realisierten Verluste unter 15 % (ohne Verrechnung mit nicht realisierten Gewinnen) mehr als 10 % der kumulierten Nettoanschaffungskosten der Immobilienwerte darstellt, Zeile für Zeile ein zusätzlicher Wertminderungsaufwand verbucht, bis die Schwelle von 10 % erreicht ist.
Steigt das Wertgutachten in einer der folgenden Perioden auf mindestens 15 % über den Nettobuchwert, wird der zuvor erfasste Wertminderungsaufwand in Höhe der Differenz zwischen a) dem Nettobuchwert und b) dem niedrigeren Wert aus dem Wertgutachten und den fortgeführten Anschaffungskosten (vor Wertminderung) aufgeholt.
Immobilienanlagen, die ganz oder teilweise zur Deckung von Verbindlichkeiten bestimmt sind, die aus Verträgen hervorgehen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und Änderungen ergebniswirksam erfasst.
1.8.2 Einstufung von Finanzinstrumenten
Abhängig von der Absicht und der Fähigkeit, das Anlagevermögen zu halten, werden Finanzinstrumente in die folgenden Kategorien eingestuft:
-- bis zur Endfälligkeit gehaltene Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden;
-- zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte und Vermögenswerte, die als zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und deren Änderungen ergebniswirksam erfasst werden;
-- zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte, die mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert werden und deren Änderungen ergebnisneutral erfasst werden;
-- Kredite und Forderungen (einschließlich einiger Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind), die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden.
Bei Vertragsabschluss wird die Option zur Designation von Finanzinvestitionen und Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert mit ergebniswirksamer Erfassung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von der Gruppe hauptsächlich unter den folgenden Umständen angewandt:
-- Finanzinvestitionen, wenn die Wahl der Fair-Value-Option es der Gruppe ermöglicht, Rechnungslegungsanomalien aufzulösen, und insbesondere:
--- Vermögenswerte zur Abdeckung von Verbindlichkeiten, die aus Verträgen hervorgehen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird
--- in Absicherungsstrategien, die von der Gruppe aus wirtschaftlichen Gründen festgelegt wurden, enthaltene Vermögenswerte, die jedoch die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften im Sinne von IAS 39 nicht erfüllen,
--- von strukturierten Anleihefonds (hauptsächlich Collateralized Debt Obligations), die von der Gruppe kontrolliert und konsolidiert werden, gehaltene Schuldtitel;
-- Portfolios verwalteter Finanzinvestitionen, deren Rentabilität auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts bewertet wird; insbesondere Wertpapiere, die von konsolidierten Anlagefonds gehalten werden, die gemäß der Richtlinie zum Risikomanagement der Gruppe ("Satelliten-Anlageportfolio", Definition siehe unten) verwaltet werden.
In der Praxis werden Vermögenswerte, die über konsolidierte Anlagefonds gehalten werden, wie folgt eingestuft:
-- entweder als Vermögenswerte der "Kern-Anlagefonds", die Vermögenswerte zur Deckung von Verbindlichkeiten umfassen, die aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen hervorgehen und gemäß der ALM-Strategie von AXA verwaltet werden; oder
-- als Vermögenswerte der "Satelliten-Anlageportfolios", die die strategische Allokation von Vermögenswerten basierend auf einem dynamischen Asset Management, das nach der Maximierung der Renditen strebt, widerspiegeln.
Die von den "Kern-Anlagefonds" gehaltenen zugrundeliegenden Finanzinstrumente werden als zur Veräußerung verfügbar eingestuft und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergebnisneutral erfasst, es sei denn, sie sind Bestandteil einer geeigneten Sicherungsbeziehung, oder im weiteren Sinne, wenn die Inanspruchnahme der Fair-Value-Option Rechnungslegungsanomalien verringert. Wie oben ausgeführt, werden die von "Satelliten-Anlagefonds" gehaltenen Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebnisneutral erfasst.
Als zur Veräußerung verfügbar designierte Vermögenswerte, zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte, Kapitalanlagen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert sind, sowie sämtliche Derivate werden mit dem beizulegenden Zeitwert, d. h. dem Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern unter marktüblichen Bedingungen getauscht werden könnte, bewertet. Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 an.
Kredite, die nicht nach der Fair-Value-Option designiert sind, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.
Wertminderung von Finanzinstrumenten
AXA bewertet zu jedem Bilanzstichtag, ob ein finanzieller Vermögenswert oder eine Gruppe von Finanzinvestitionen, der bzw. die zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet wird oder als "zur Veräußerung verfügbar" designiert ist, wertgemindert ist. Ein finanzieller Vermögenswert oder einer Gruppe von Finanzinvestitionen ist wertgemindert, wenn ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung infolge eines oder mehrerer Ereignisse vorliegt und dieses Ereignis eine verlässlich schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des Vermögenswerts bzw. der Vermögenswerte hat.
Bei Schuldinstrumenten, die als "bis zur Endfälligkeit gehalten" oder als "zur Veräußerung verfügbar" eingestuft sind, wird ein Wertminderungsaufwand, der entweder auf den anhand des anfänglichen Effektivzinssatzes abgezinsten künftigen Zahlungsströmen oder dem beizulegenden Zeitwert basiert, ergebniswirksam erfasst, wenn die künftigen Zahlungsströme aufgrund eines Kreditereignisses im Zusammenhang mit dem Emittenten des Instruments möglicherweise nicht vollständig erzielbar sind. Die Herabstufung des Bonitätsratings eines Unternehmens ist für sich genommen kein Hinweis auf eine Wertminderung. Besteht das Kreditrisiko nicht mehr oder hat es sich verbessert, kann der Wertminderungsaufwand aufgeholt werden. Der Betrag der Aufholung wird ebenfalls ergebniswirksam erfasst.
Bei Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbar eingestuft sind, wird eine signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwerts unter seinen Buchwert als Hinweis auf eine mögliche Wertminderung betrachtet, wie beispielsweise Eigenkapitalinstrumente, die über einen Zeitraum von 6 Monaten oder länger (vor dem Bilanzstichtag) nicht realisierte Verluste oder nicht realisierte Verluste aufweisen, die 20 % des Nettobuchwerts zum Bilanzstichtag übersteigen. Wenn ein derartiger Hinweis für zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte existiert, wird der kumulierte Verlust - gemessen als Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich eines für diesen finanziellen Vermögenswert bereits erfassten Wertminderungsaufwands - aus dem Eigenkapital ausgebucht und ein Wertminderungsaufwand wird ergebniswirksam erfasst. Ein ergebniswirksam erfasster Wertminderungsaufwand für Eigenkapitalinstrumente kann nicht ergebniswirksam aufgeholt werden, bis der Vermögenswert verkauft oder ausgebucht wird.
Wertminderungsaufwendungen für zur Veräußerung verfügbare Kredite basieren auf dem Barwert der voraussichtlichen künftigen Zahlungsströme, die mit dem Effektivzinssatz des Kredits (bis auf den beobachtbaren Marktpreis des Kredits) abgezinst werden, oder dem beizulegenden Zeitwert der Sicherheit.
Bei Finanzinvestitionen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, einschließlich Kredite und Vermögenswerte, die als "bis zur Endfälligkeit gehalten" eingestuft sind, oder Vermögenswerten, die als "Kredite und Forderungen" designiert sind, wird der Wertminderungstest zunächst auf der Ebene des Vermögenswerts durchgeführt. Anschließend wird ein umfassenderer Test für Gruppen von Vermögenswerten mit ähnlichem Risikoprofil durchgeführt.
Die Methoden zur Berechnung des Nettobuchwerts der verkauften Vermögenswerte (Durchschnittskosten, First-in-First-out etc.) hängen von den lokalen Assets and Liabilities Management (ALM)-Strategien ab, da diese Strategien festgelegt wurden, um spezielle Verpflichtungen gegenüber den Versicherten zu berücksichtigen. Diese Methoden können innerhalb der Gruppe abweichen, vorausgesetzt, sie werden auf jeder Unternehmensebene durchgängig angewandt.
1.8.3 Rückkaufvereinbarungen und Wertpapierleihe
Die Gruppe ist Vertragspartner bei Rückkaufsvereinbarungen und Wertpapierverleihgeschäften, in deren Rahmen finanzielle Vermögenswerte an eine Gegenpartei verkauft werden, vorbehaltlich einer gleichzeitigen Vereinbarung über den Rückkauf dieser finanziellen Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis. Verbleiben im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit den finanziellen Vermögenswerten verbunden sind, bei der Gruppe, bucht die Gruppe die finanziellen Vermögenswerte nicht aus. Die Verkaufserlöse werden gesondert ausgewiesen. Zinsaufwendungen aus Rückkaufsvereinbarungen oder Wertpapierleihen werden über die Laufzeit der Vereinbarungen erfasst.
Zudem geht die Gruppe Total Return-Swaps ein, in deren Rahmen finanzielle Vermögenswerte an eine Gegenpartei verkauft werden. Gemäß der entsprechenden Vereinbarung fließen Zahlungsströme aus den zugrundeliegenden Vermögenswerten im Austausch gegen eine feste Zahlung an die Gruppe zurück unter Berücksichtigung aller Erhöhungen oder Kürzungen des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte. Dadurch verbleiben im Wesentlichen alle Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den finanziellen Vermögenswerten bei der Gruppe und die Gruppe bucht die finanziellen Vermögenswerte nicht aus.
Die Gruppe ist ferner Vertragspartner bei Wertpapierleihgeschäften, im Rahmen derer finanzielle Vermögenswerte von einer Gegenpartei erworben werden, vorbehaltlich einer gleichzeitigen Vereinbarung über die Rückgabe dieser finanziellen Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis. Verbleiben im Wesentlichen alle Chancen und Risiken der Wertpapiere während der gesamten Laufzeit der Transaktion bei der Gegenpartei, werden die betreffenden Wertpapiere nicht als finanzielle Vermögenswerte der Gruppe erfasst. Die ausgezahlten Beträge an Zahlungsmitteln werden unter Finanzinvestitionen erfasst, mit Ausnahme von Transaktionen, die aus der Banktätigkeit hervorgehen, die als separate Vermögenswerte angesetzt werden. Zinsaufwendungen aus Wertpapierleihgeschäften werden über die Laufzeit der Vereinbarungen erfasst.
1.9 VERMÖGENSWERTE ZUR ABDECKUNG VON VERBINDLICHKEITEN, DIE AUS VERTRÄGEN HERVORGEHEN, BEI DENEN DAS FINANZRISIKO VON VERSICHERTEN GETRAGEN WIRD
Vermögenswerte zur Abdeckung von Verbindlichkeiten, die aus Versicherungs- oder Kapitalanlageverträgen hervorgehen, bei denen das Finanzrisiko von den Versicherten getragen wird, werden in einer separaten Gesamtsumme in der Bilanz dargestellt, sodass sie symmetrisch zu den entsprechenden Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Diese Darstellung wird als für die Nutzer als geeigneter und konsistenter mit der von IAS 1 empfohlenen Liquiditätsverordnung für Finanzinstitute betrachtet, da die Risiken von den Versicherten getragen werden, ungeachtet der Art der Vermögenswerte zur Abdeckung von Verbindlichkeiten (Immobilienanlagen, Schuldinstrumente oder Eigenkapitalinstrumente etc.). Nähere Angaben zu diesen Vermögenswerten befinden sich im Anhang.
1.10 DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE
Derivate werden erstmalig mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt und anschließend mit ihrem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Nicht realisierte Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf eine geeignete Sicherungsbeziehung, wie nachstehend erläutert. Die Gruppe designiert bestimmte Derivate entweder als: (i) Absicherung des beizulegenden Zeitwerts der erfassten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten oder einer festen Verpflichtung (Fair-Value-Absicherung); oder (ii) Absicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretender künftiger Transaktionen (Cashflow-Absicherung); oder (iii) Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe.
Die Gruppe dokumentiert bei Vertragsabschluss die Sicherungsbeziehung sowie ihre diesbezüglichen Risikomanagementziele und -strategien. Die Gruppe dokumentiert ferner die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung, sowohl bei Vertragsabschluss als auch danach, fortlaufend, unter Angabe des tatsächlichen oder erwarteteten Grads der Wirksamkeit der bei Sicherungsgeschäften zum Ausgleich von Änderungen der beizulegenden Zeitwerte oder Zahlungsströme von abgesicherten Grundgeschäften verwendeten Derivate.
Absicherung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Hedge)
Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die für eine Sicherung des beizulegenden Zeitwerts designiert wurden und zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts geeignet sind, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gemeinsam mit etwaigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der gesicherten Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten erfasst. Der unwirksame Teil des Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsinstruments ist daher ergebniswirksam zu erfassen.
Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge)
Der wirksame Teil von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die für eine Absicherung des Cashflows designiert und geeignet sind, wird ergebnisneutral erfasst. Der unwirksame Teil des Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsinstruments ist im Ergebnis zu erfassen. Der kumulierte Gewinn oder Verlust im Eigenkapital wird in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, wenn sich das abgesicherte Grundgeschäft auf den Gewinn oder Verlust der Berichtsperiode auswirkt (z. B. wenn die abgesicherte künftige Transaktion erfasst wird). Erreicht ein Sicherungsinstrument seinen Fälligkeitstermin oder wird es verkauft oder erfüllt eine Sicherungsbeziehung nicht mehr die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, werden die kumulierten Gewinne oder Verluste im Eigenkapital gehalten, bis sich die anfänglich abgesicherte Transaktion letztlich auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt.
Absicherung von Nettoinvestitionen (Net Investment Hedge)
Die Bilanzierung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe ist ähnlich wie die Bilanzierung von Absicherungen von Zahlungsströmen. Der Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument, der dem wirksamen Teil der Sicherungsbeziehung zuzuordnen ist, wird ergebnisneutral erfasst; der Gewinn oder Verlust, der dem unwirksamen Teil zuzuordnen ist, wird ergebniswirksam erfasst. Kumulierte Gewinne oder Verluste im Eigenkapital wirken sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung nur bei Veräußerung der ausländischen Geschäftsbetriebe aus.
Derivate, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aller anderen derivativen Instrumente, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, werden ergebniswirksam erfasst. Aufgrund der Vorgaben von IAS 39 erfüllen nur wenige Sicherungsbeziehungen die oben erläuterten Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Der Großteil der von der Gruppe verwendeten Derivate wird jedoch im Hinblick auf eine Absicherung oder beispielsweise die Verwendung derartiger Instrumente als Alternative zur Erlangung von Exposure gegenüber bestimmten Klassen von Vermögenswerten durch "synthetische Positionen" erworben. Siehe Anhang 20.
Die Gruppe hält Finanzinvestitionen, die auch eingebettete Derivate umfassen. Derartige eingebettete Derivate werden separat erfasst und mit dem beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam ausgewiesen, wenn die Auswirkung als wesentlich erachtet wird.
In der Bilanz werden die Derivate gemeinsam mit den zugrundeliegenden Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, für die sie verwendet werden, dargestellt, ungeachtet dessen, ob diese Derivate die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen.
Der Zweck und die Bedingungen für die Nutzung von Derivaten innerhalb der Gruppe werden in Anhang 20 erläutert.
1.11 ZUR VERÄUßERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE/VERBINDLICHKEITEN UND VERMÖGENSWERTE/VERBINDLICHKEITEN, DIE AUFGEGEBENE GESCHÄFTSBEREICHE ENTHALTEN
Diese umfassen Vermögenswerte, insbesondere Gebäude und Betriebe, die innerhalb von zwölf Monaten verkauft oder aufgegeben werden sollen. Zur Veräußerung gehaltene Tochterunternehmen verbleiben bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Gruppe die effektive Beherrschung verliert, im Konsolidierungskreis. Die betroffenen Vermögenswerte und Geschäftsbereiche (Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Sie werden in der Bilanz in separaten Aktiv- und Passivposten dargestellt. Die Verbindlichkeiten von zur Veräußerung gehaltenen Tochterunternehmen (ohne Eigenkapital) werden auf der Passivseite der Konzernbilanz separat ausgewiesen, ohne Saldierung mit den Vermögenswerten.
Im Falle einer Aufgabe von Geschäftsbereichen, die entweder eine Geschäftssparte, eine wichtige und unterschiedliche geografische Region darstellen, oder eines Tochterunternehmens, das nur zum Zweck des Wiederverkaufs erworben wurde, wird ihr Beitrag nach Steuern in einem gesonderten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Für Vergleichszwecke gilt das Gleiche für die Darstellung von Gewinn- und Verlustrechnungen, die sich auf frühere Perioden beziehen, die im Jahresabschluss enthalten sind. Dieser gesonderte Poste umfasst auch den bei der Veräußerung des aufgegebenen Geschäftsbereichs zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung erfassten Gewinn/Verlust.
1.12 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
Zahlungsmittel umfassen den Kassenbestand und Sichteinlagen, wohingegen es sich bei den Zahlungsmitteläquivalenten um kurzfristige, hochliquide Anlagen handelt, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und einer niedrigen Volatilität unterliegen.
1.13 GEZEICHNETES KAPITAL UND EIGENKAPITAL
1.13.1 Gezeichnetes Kapital
Stammaktien werden als Eigenkapital eingestuft, wenn keine Verpflichtung zur Übertragung von Zahlungsmitteln oder anderen Vermögenswerten an die Inhaber besteht.
Der Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten direkt zuzuordnende zusätzliche Kosten (abzüglich Steuern) werden im Eigenkapital als Verminderung der Erlöse dargestellt.
1.13.2 Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und diesbezügliche Zinsaufwendungen werden entweder im Eigenkapital (unter "Sonstige Rücklagen") oder als Verbindlichkeiten eingestuft, abhängig von den Vertragsklauseln, ohne Berücksichtigung der Aussicht auf Rücknahme unter wirtschaftlichen Zwängen (z. B. Step-up-Klauseln oder Erwartungen der Aktionäre).
1.13.3 Zusammengesetzte Finanzinstrumente
Von der Gruppe ausgegebene Finanzinstrumente mit einer Eigenkapitalkomponente (beispielsweise bestimmte Optionen, die zur Umwandlung des Schuldinstruments in ein Eigenkapitalinstrument des Unternehmens gewährt werden) und einer Schuldkomponente (eine vertragliche Verpflichtung zur Lieferung von Zahlungsmitteln) werden separat auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, wobei die Eigenkapitalkomponente im Eigenkapital der Gruppe (unter "Sonstige Rücklagen") ausgewiesen wird. Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Rücknahmen oder Refinanzierungen der Eigenkapitalkomponente werden als Änderungen des Eigenkapitals erfasst.
1.13.4 Eigene Aktien
Eigene Aktien und damit direkt verbundene Kosten werden als Verminderung des Konzern-Eigenkapitals erfasst. Werden eigene Aktien anschließend verkauft oder neu ausgegeben, werden etwaige eingenommene Gegenleistungen in das Konzern-Eigenkapital aufgenommen, abzüglich direkt damit verbundener Kosten und steuerlicher Auswirkungen.
Von kontrollierten Anlagefonds gehaltene eigene Aktien, die Verträge decken, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, werden jedoch nicht vom Eigenkapital abgesetzt, da sämtliche Risiken und Erträge, die aus dem Besitz dieser Aktien hervorgehen, den Versicherten zuzurechnen sind.
1.14 VERBINDLICHKEITEN AUS VERSICHERUNGS- UND KAPITALANLAGEVERTRÄGEN
1.14.1 Einstufung von Verträgen
Die Gruppe schließt Verträge ab, die das Versicherungsrisiko oder das Finanzrisiko oder beides übertragen.
Versicherungsverträge, einschließlich angenommener Rückversicherungsverträge, sind Verträge, die mit signifikanten versicherungstechnischen Risiken behaftet sind. Derartige Verträge können auch Finanzrisiken von den Versicherten auf den Versicherer übertragen. Kapitalanlageverträge sind Verträge, die Finanzrisiken ohne signifikantes Versicherungsrisiko beinhalten.
Eine Reihe von Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen enthält ermessensabhängige Überschussbeteiligungen. Diese Merkmale berechtigen den Vertragsinhaber - zusätzlich zum Erhalt der Standardleistungen - zum Erhalt weiterer Leistungen oder Bonuszahlungen:
-- die wahrscheinlich einen signifikanten Anteil an den gesamten vertraglichen Leistungen ausmachen;
-- deren Betrag oder Fälligkeit vertraglich im Ermessen der Gruppe liegt und
-- die vertraglich auf der Erfüllung einer Gruppe von Verträgen, den Anlagerenditen eines Portfolios finanzieller Vermögenswerte oder dem Ergebnis des Unternehmens, eines Fonds oder einer anderen Einheit basieren, die den Vertrag abschließt.
Bei manchen Versicherungs- oder Kapitalanlageverträgen wird das Finanzrisiko von Versicherten getragen. Hierbei handelt es sich in der Regel um fondsgebundene Verträge.
Die Gruppe stuft ihre Versicherungs- und Kapitalanlageverträge in sechs Kategorien ein:
-- Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen
-- Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird
-- Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen
-- Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen
-- Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird. Diese beziehen sich auf fondsgebundene Verträge oder Verträge mit mehreren Fonds, die einen nicht gebundenen Fonds mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen enthalten;
-- Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird.
1.14.2 Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen
Außer in Fällen, in denen IAS 39 gilt, basieren Ansatz und Ausbuchung gemäß IFRS 4 auf den vor der Anwendung der IFRS bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von AXA, wie nachstehend erläutert, mit Ausnahme von nach IFRS 4 zulässigen selektiven Änderungen (siehe unten) und der Erweiterung der Schattenbilanzierung.
Die Hauptmerkmale der vor den IFRS angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen, die nach der Umstellung auf IFRS beibehalten werden, sind folgende:
-- Die Rückstellungen müssen ausreichend sein.
-- Die Rückstellungen für Lebensversicherungen dürfen nicht anhand eines Abzinsungssatzes abgezinst werden, der höher als der vorsichtig geschätzte Vermögensertrag ist.
-- Die Anschaffungskosten werden in dem Maße abgegrenzt, in dem sie erzielbar sind, und werden basierend auf den geschätzten Bruttogewinnen, die während der Laufzeit der Verträge anfallen, abgeschrieben.
-- Die Rückstellungen für Ansprüche aus der Schaden- und Unfallversicherung bilden die geschätzten endgültigen Kosten ab. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle werden, mit wenigen Ausnahmen, in der Regel nicht abgezinst (nähere Angaben zu abgezinsten Rückstellungen befinden sich in Anhang 14.10).
Deckungsrückstellungen
Rückstellungen für Beitragsüberträge stellen den Anteil der gebuchten Bruttobeiträge dar, die sich auf zum Bilanzstichtag nicht abgewickelte Risiken beziehen.
Bei klassischen Lebensversicherungsverträgen (d. h. Verträgen mit einem signifikanten Mortalitäts- oder Morbiditätsrisiko) werden die künftigen Rückstellungen für Versicherungsleistungen auf einer prospektiven Basis gemäß der Regelung eines jeden Landes errechnet, vorausgesetzt, sie stimmen mit den Richtlinien der Gruppe überein und verwenden Annahmen zu Anlagerenditen, Morbidität/Mortalität und Aufwendungen.
Änderungen der Rückstellungen werden im Falle von Auswirkungen aufgrund einer Änderung der Mortalitätstabelle verbucht.
Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (nach den Rechnungslegungsgrundsätzen von AXA früher als "Sparverträge" bezeichnet), die über ein niedriges Mortalitäts- und Morbiditätsrisiko verfügen, werden in der Regel anhand eines prospektiven Ansatzes basierend auf Abzinsungssätzen errechnet, die bei Vertragsabschluss festgelegt wurden, mit Rückstellungen ähnlich dem retrospektiven Ansatz, (d. h. "Account Balance"-Methode).
Die von AXA verwendeten Abzinsungssätze entsprechen mehr oder weniger den voraussichtlichen künftigen Anlagerenditen (vorsichtig geschätzt).
Ein Teil der Rückstellung für die Überschussbeteiligung der Versicherten ist in den Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen gemäß den Vertragsbedingungen enthalten. Außer wenn diese Garantien von einem Risikomanagement-Programm abgedeckt sind, das derivative Instrumente verwendet (siehe nächster Absatz), werden Rückstellungen für garantierte Mindestleistungen im Zusammenhang mit Verträgen gebildet, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (Versicherungsverträge, da sie derartige Garantien oder Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen enthalten), und zwar über die Laufzeit des Vertrags basierend auf einem prospektiven Ansatz. Der Barwert der an die Versicherten im Zusammenhang mit diesen Garantien zu zahlenden künftigen Leistungen wird auf der Grundlage angemessener Szenarien geschätzt. Diese Szenarien basieren auf Annahmen, wie beispielsweise Anlagerenditen, Volatilität, Rückkauf und Mortalitätsraten. Dieser Barwert der künftigen Leistungen wird entsprechend der während der Laufzeit der Verträge eingenommenen Gebühren zurückgestellt.
Einige garantierte Leistungen, wie die Guaranteed Minimum Death oder Income Benefits (GMDB oder GMIB) oder bestimmte Renditegarantien in Rückversicherungsverträgen, werden von einem Risikomanagement-Programm abgedeckt, das derivative Instrumente nutzt. Um die Rechnungslegungsanomalie zwischen Verbindlichkeiten und Sicherungsderivaten zu minimieren, hat sich AXA entschieden, die nach IFRS 4.24 zulässige Option zur Neubewertung ihrer Rückstellungen in Anspruch zu nehmen. Diese Neubewertung wird zu jedem Bilanzstichtag basierend auf Prognosen bezüglich des Garantieniveaus durchgeführt und berücksichtigt Zinssätze und andere Marktannahmen. Die Auswirkung der Neubewertung der Verbindlichkeiten in der laufenden Berichtsperiode wird ertragswirksam erfasst, symmetrisch zur Auswirkung der Änderung des Wertes der Sicherungsderivate. Diese Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze wurde bei der erstmaligen Anwendung der IFRS am 1. Januar 2004 für Vertragsportfolios, die zu diesem Zeitpunkt vom Risikomanagement-Programm abgedeckt waren, übernommen. Zusätzliche Vertragsportfolios, die nach diesem Zeitpunkt vom Risikomanagement-Programm abgedeckt wurden, werden zu den gleichen Bedingungen bewertet wie diejenigen, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des Programms galten.
Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Rückstellungen für Versicherungsfälle (Lebens- und andere Versicherungen)
Der Zweck der Rückstellungen für Versicherungsfälle ist die Abdeckung der endgültigen Kosten für die Regulierung eines Versicherungsfalls. Rückstellungen für Versicherungsfälle werden in der Regel nicht abgezinst, außer in bestimmten Fällen wie beispielsweise Erwerbsunfähigkeitsrenten.
Die Rückstellungen für Versicherungsfälle umfassen eingetretene und gemeldete Versicherungsfälle, eingetretene, aber nicht gemeldete Versicherungsfälle (IBNR) sowie Schadenregulierungskosten. Die Rückstellungen für Versicherungsfälle basieren auf historischen Schadensdaten, aktuellen Entwicklungen, tatsächlichen Zahlungsmustern für sämtliche Versicherungssparten sowie erwarteten Änderungen der Inflationsrate, des regulatorischen Umfelds sowie anderer Faktoren, die sich auf die zahlbaren Beträge auswirken könnten.
Schattenbilanzierung und latente Ansprüche auf Überschussbeteiligung (DPA) oder latente Verbindlichkeiten für Überschussbeteiligung (DPL) von Versicherten
In Übereinstimmung mit der in IFRS 4 enthaltenen Option wird auf Versicherungs- und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung Schattenbilanzierung angewandt. Die Schattenbilanzierung umfasst Anpassungen der technischen Verbindlichkeiten, der Überschussbeteiligung der Versicherten, der sonstigen Verpflichtungen, der abgegrenzten Abschlusskosten und des Werts des Bestandsgeschäfts, um nicht realisierte Gewinne oder Verluste aus Versicherungsvermögen und -verbindlichkeiten auf die gleiche Art und Weise zu berücksichtigen, wie dies bei realisierten Gewinnen oder Verlusten von Anlagevermögen geschieht.
So wird beispielsweise bei Verträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung bei der Erfassung nicht realisierter Gewinne oder Verluste eine passive latente Überschussbeteiligung (DPL) oder eine aktive latente Überschussbeteiligung (DPA) angesetzt. Die DPL oder DPA entspricht der den Versicherten zustehenden ermessensabhängigen Überschussbeteiligung und wird in der Regel entsprechend der geschätzten Überschussbeteiligung der Versicherten an nicht realisierten Gewinnen und Verlusten und an sonstigen Bewertungsdifferenzen auf lokaler Vertragsbasis bestimmt. Rechtsordnungen, in denen Überschussbeteiligungen in erheblichem Maße auftreten, sind die Schweiz (bei Gruppenversicherungen), Deutschland und Frankreich, wo die Mindestquoten auf 90 %, 90 % bzw. 85 % festgelegt sind. Die Berechnungsgrundlage kann nicht nur Finanzerträge, sondern auch andere Komponenten umfassen, wie beispielsweise in Deutschland oder in der Schweiz. In den Vereinigten Staaten oder in Japan sind Überschussbeteiligungen weniger verbreitet.
Die geschätzte Überschussbeteiligung solcher Verträge wird unter den Verbindlichkeiten vollständig erfasst. Folglich wird keine Komponente als Eigenkapitalkomponente erfasst und AXA ist nicht verpflichtet sicherzustellen, dass die für den gesamten Vertrag angesetzte Verbindlichkeit nicht kleiner als der Betrag ist, der sich bei der Anwendung von IAS 39 auf das garantierte Element ergeben würde.
Wird ein nicht realisierter Nettoverlust (nicht realisierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts, Wertminderungsaufwand, diesbezügliche Aufwendung etc.) bilanziert, kann eine aktive latente Überschussbeteiligung (DPA) nur in dem Maße angesetzt werden, in dem es sehr wahrscheinlich ist, dass sie den Versicherten künftig nach Geschäftseinheit zugerechnet werden kann. Dies könnte der Fall sein, wenn die DPA mit einer künftigen Überschussbeteiligung entweder direkt durch Abzug der DPL von künftigen Veräußerungsgewinnen saldiert oder die DPL gegen den Wert von Bestandsgeschäften aufgerechnet werden kann oder indirekt durch Abzug von künftigen Gebühren auf Prämien oder Margen.
Nicht realisierte Gewinne und Verluste auf Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten oder ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert eingestuft sind, werden zusammen mit allen anderen Posten, die sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken und eine temporäre Differenz generieren, ergebniswirksam bilanziert, mit einer Anpassung der entsprechenden Schattenbuchung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Anpassungen der Schattenbilanzierung im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten (bei denen eine Änderung des beizulegenden Zeitwerts ergebnisneutral verbucht wird) werden ergebnisneutral erfasst.
Werthaltigkeitstests und Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten (Liability Adequacy Test, LAT)
Latente Überschussbeteiligung
Wird eine aktive latente Überschussbeteiligung angesetzt, nutzt die Gruppe Liquiditätsanalysen, die von den Geschäftseinheiten durchgeführt werden, um die Fähigkeit zum Besitz von Vermögenswerten zu beurteilen, die nicht realisierte Verlustpositionen aufweisen, die derartige aktivische Abgrenzungsposten generieren. Die Gruppe erstellt dann Prognosen, um den Wert der Vermögenswerte zur Abdeckung der Verträge der Versicherten mit den voraussichtlichen Zahlungen an die Versicherten zu vergleichen.
Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten
Ferner werden zu jedem Bilanzstichtag Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten in allen konsolidierten Einheiten durchgeführt, um die Angemessenheit der vertraglichen Verpflichtungen abzüglich der entsprechenden DAC- und VBI-Vermögenswerte und der latenten Ansprüche auf Überschussbeteiligung der Versicherten sicherzustellen. Zur Durchführung dieser Tests fassen die Einheiten Verträge nach Art ihres Erwerbs und ihrer Verwaltung zusammen und lassen ihre Rentabilität bewerten. Die Einheiten verwenden aktuelle bestmögliche Schätzungen aller künftigen vertraglichen Zahlungsströme sowie der Aufwendungen für die Bearbeitung und Verwaltung von Versicherungsfällen und berücksichtigen Garantien und Anlagerenditen im Zusammenhang mit den Vermögenswerten, die diese Verträge abdecken.
-- Diese Tests basieren auf der Absicht und der Fähigkeit der Einheiten zum Besitz finanzieller Vermögenswerte gemäß verschiedener Szenarien, ohne den Wert des Neugeschäfts.
-- Sie beinhalten Prognosen der künftigen Verkäufe von Kapitalanlagen gemäß geschätzten Rückgabemustern und
-- dem Ausmaß, in dem resultierende Gewinne/Verluste den Versicherten zugeordnet/zugerechnet werden können, d. h. Gewinnbeteiligung zwischen Versicherten und Aktionären.
Diese Tests umfassen daher die Fähigkeit, geschätzte künftige Verluste den Versicherten auf der Grundlage der Bewertung des Haltehorizonts und der potenziellen Realisierung von Verlusten unter den zum Bilanzstichtag bestehenden nicht realisierten Verlusten zuzurechnen.
Vertragsspezifische Risiken (Versicherungsrisiko, Renditerisiko, Inflationsrisiko, Bestandfestigkeit, ungünstige Auswahl etc.), die direkt mit den Verträgen verbunden sind, werden ebenfalls berücksichtigt.
Abhängig von der Art des Geschäfts können die künftigen Zahlungsströme aus der Investitionstätigkeit und die Abzinsung auf einer deterministischen bestmöglichen Schätzung mit entsprechender Beteiligung basieren oder im Falle von garantierten Mindestleistungen auch auf stochastischen Szenarien. Die Tests erfolgen entweder durch einen Vergleich der erfassten Rückstellung abzüglich der damit verbundenen Vermögenswerte (DAC, VBI etc.) direkt mit den abgezinsten Zahlungsströmen oder indem sichergestellt wird, dass der abgezinste Gewinn abzüglich Überschussbeteiligung aus der Auflösung der technischen Rückstellungen das damit verbundene Nettovermögen übersteigt.
Festgestellte Fehlbeträge werden aufwandswirksam erfasst, anfänglich durch Abschreibung der DPA, DAC oder VBI und anschließend durch Bildung einer LAT-Rückstellung für Verluste, die aus dem Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten hervorgehen, für alle Beträge, die die DPA, DAC und VBI übersteigen. Bei Versicherungsverträgen, bei denen es sich nicht um Lebensversicherungen handelt, wird eine Rückstellung für laufende Risiken für Verträge erfasst, deren Beiträge voraussichtlich nicht ausreichend sind, um voraussichtliche künftige Schadensfälle und Schadensaufwendungen abzudecken.
In Versicherungs- und Kapitalanlageverträge eingebettete Derivate mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen
Eingebettete Derivate, die die Definition eines Versicherungsvertrags erfüllen oder Optionen für die Rückgabe von Versicherungsverträgen zu einem festgelegten Betrag (oder basierend auf einem festen Betrag und einem Zinssatz) entsprechen, werden nicht separat bewertet. Alle anderen eingebetteten Derivate werden, wenn sie wesentlich sind, abgetrennt und mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst (wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergebniswirksam erfasst werden), wenn sie nicht als eng mit dem Basisinstrument verbunden betrachtet werden und/oder die Definition eines Versicherungsvertrags nicht erfüllen.
Eingebettete Derivate, die die Definition eines Versicherungsvertrags erfüllen, werden in Anhang 14.11 beschrieben.
1.14.3 Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen
Gemäß IAS 39 werden diese Verträge anhand der "Einlagenbilanzierung" bilanziert, was in erster Linie dazu führt, dass die Zahlungsströme, die Beiträgen, Leistungen und Ansprüchen entsprechen, nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden (siehe Absatz "Erfassung von Umsatzerlösen" unten). Diese Zahlungsströme sind als Einlagen oder Entnahmen zu erfassen.
Diese Kategorie umfasst hauptsächlich fondsgebundene Verträge, die die Definition eines Versicherungsvertrags oder eines Kapitalanlagevertrags mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung nicht erfüllen. Bei diesen fondsgebundenen Verträgen werden die Verbindlichkeiten mit dem Wert der Anteilseinheiten bewertet, d. h. auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinvestitionen, die diese Verträge zum Bilanzstichtag abdecken, zusammen mit den Ansprüchen auf künftige Kapitalanlagegebühren, auch als abgegrenzte Anschaffungskosten (DOC, wie in Absatz 1.7.3 beschrieben) bezeichnet.
Rückstellungen für nicht verdiente Entgelte
Bei Abschluss eines Kapitalanlagevertrags ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung eingenommene Entgelte zur Abdeckung künftiger Dienstleistungen werden als Verbindlichkeiten erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung anhand der gleichen Abschreibungsmethode bilanziert, die für abgegrenzten Anschaffungskosten herangezogen wurde.
1.15 RÜCKVERSICHERUNG
Die Gruppe übernimmt und zediert im normalen Geschäftsgang Rückdeckung für Versicherungsgeschäfte. Unter einem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft ist die Übernahme bestimmter versicherungstechnischer Risiken, die andere Gesellschaften eingegangen sind, durch die Gruppe zu verstehen. Unter einer zedierten Rückdeckung ist die Übertragung des Versicherungsrisikos zusammen mit den damit verbundenen Beiträgen auf andere Rückversicherer zu verstehen, die die Risiken teilen. Erfüllen diese Versicherungsverträge die Anforderungen für die Einstufung als Versicherungsverträge, werden Transaktionen im Zusammenhang mit der Rückversicherung in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung auf ähnliche Weise wie direkte Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den Vertragsklauseln bilanziert.
Ist ein Rückversicherungsvermögenswert wertgemindert, reduziert die Gruppe den Buchwert entsprechend und erfasst diese Wertminderung aufwandswirksam. Ein Rückversicherungsvermögenswert ist wertgemindert, wenn ein objektiver Hinweis vorliegt, dass die Gruppe als Folge eines nach dem erstmaligen Ansatz der Rückversicherungsvermögenswerte eingetretenen Ereignisses möglicherweise nicht alle ihr nach den Vertragsbedingungen zustehenden Beträge erhalten wird und das Ereignis eine verlässlich bewertbare Auswirkung auf die Beträge hat, die die Gruppe vom Rückversicherer erhalten wird.
Stellt die Gruppe fest, dass Rückversicherungsverträge die Voraussetzungen für die Einstufung als Versicherungsverträge nicht erfüllen und/oder hauptsächlich das Finanzrisiko übertragen, wird die Vereinbarung anhand der Einlagenbilanzierung erfasst. Erhaltene Einlagen sind in den Verbindlichkeiten enthalten und vorgenommene Entnahmen sind in den Forderungen enthalten. Werden Beträge entsprechend den zugrundeliegenden Verträgen ausgezahlt oder eingenommen, werden die Einlageaktiva oder -passiva in angemessener Weise angepasst.
1.16 ZU FINANZIERUNGSZWECKEN AUSGEGEBENE SCHULDTITEL
Zur Finanzierung der Solvabilitätsanforderungen der operativen Geschäftseinheiten oder zum Erwerb eines Vertragsportfolios ausgegebene Schuldtitel werden in einem speziellen Bilanzposten zusammengefasst und zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
1.17 SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
1.17.1 Ertragsteuern
Der tatsächliche Ertragsteueraufwand/(-anspruch) wird in der Gewinn- und Verlustrechnung auf der Grundlage der lokalen Steuervorschriften erfasst.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden ergeben sich aus temporären Differenzen zwischen den buchhalterischen und steuerlichen Werten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und gegebenenfalls aus ertragsteuerlichen Verlustvorträgen. Latente Steueransprüche werden in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ein zu versteuernder Gewinn verfügbar ist, gegen den die temporären Differenzen aufgerechnet werden können, unter Berücksichtigung des Bestehens von steuerlichen Organschaften und rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen bezüglich der Grenzwerte (was Beträge oder Zeitrahmen anbelangt) für die Vorträge nicht in Anspruch genommener Steuerguthaben. Die Realisierbarkeit von in früheren Berichtsperioden erfassten Steueransprüchen wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft.
Eine latente Steuerschuld wird insbesondere für zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit dem Wert des Aktienbesitzes an einem konsolidierten Unternehmen erfasst, es sei denn, die Gruppe ist in der Lage, den Zeitpunkt der Aufholung der temporären Differenz zu steuern und es ist wahrscheinlich, dass die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht aufgeholt wird. Beschließt ein Konzernunternehmen, seinen Anteil an einer anderen konsolidierten Einheit zu verkaufen, führt die Differenz zwischen dem Buchwert und dem steuerlichen Wert dieser Aktien für das Unternehmen, das diese hält, zur Erfassung latenter Steuern (auch im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses, wenn die Gruppe als Käuferin einen Verkauf oder die Durchführung einer internen Restrukturierung der Aktien nach dem Erwerb beabsichtigt). Der gleiche Ansatz gilt für Dividendenzahlungen, die beschlossen wurden oder sehr wahrscheinlich sind, insofern Steuern auf diese Dividenden anfallen.
Latente Steuern für zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit steuerlich abzugsfähigem Geschäfts- oder Firmenwert werden in dem Maße angesetzt, in dem sie nicht aus dem erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes hervorgehen. Diese latenten Steuern werden nur aufgelöst, wenn der Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert ist oder wenn die entsprechenden konsolidierten Anteile verkauft werden.
Die Bewertung der latenten Steuerschulden und der latenten Steueransprüche spiegelt die steuerlichen Auswirkungen wider, die aus der Art und Weise hervorgehen, in der die Gruppe zum Bilanzstichtag erwartet, den Buchwert ihrer Vermögenswerte zu realisieren bzw. diese Schuld zum Buchwert zu erfüllen. Werden Ertragsteuern zu unterschiedlichen Sätzen berechnet, wenn Dividenden ausgeschüttet werden, werden die latenten Steuern mit dem Steuersatz, der auf nicht ausgeschüttete Gewinne anzuwenden ist, bewertet. Die ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen werden nur bilanziert, wenn eine Verpflichtung zur Dividendenausschüttung erfasst wird.
1.17.2 Pensionsleistungen und sonstige Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Pensionsleistungen und sonstige Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses umfassen die Arbeitnehmern der AXA Gruppe nach ihrem Renteneintritt zahlbaren Leistungen (Abfindungszahlungen bei Renteneintritt, zusätzliche Pensionsleistungen, Krankenversicherung). Zur Einhaltung dieser Verpflichtungen gestatten oder schreiben bestimmte regulatorische Rahmenkonzepte die Einrichtung spezieller Fonds (Planvermögen) vor.
Beitragsorientierte Pläne: Zahlungen werden vom Arbeitgeber an einen Dritten (z. B. Pensionstreuhänder) vorgenommen. Diese Zahlungen entbinden den Arbeitgeber von sonstigen Verpflichtungen und die Verpflichtung zur Auszahlung der erworbenen Leistungen an die Arbeitnehmer wird übertragen. Die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge werden aufwandswirksam erfasst und sobald die Beiträge geleistet wurden, ist keine Verbindlichkeit mehr zu erfassen.
Leistungsorientierte Pläne: Eine versicherungsmathematische Bewertung der Verpflichtungen wird auf der Grundlage der internen Regeln jedes Plans durchgeführt. Der Barwert der vom Arbeitgeber gezahlten künftigen Leistungen, als leistungsorientierte Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) bezeichnet, wird jährlich auf der Grundlage langfristiger Prognosen der Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Inflationsrate, der Mortalität, der Personalfluktuation, der Rentenindexierung und der verbleibenden Dienstzeit errechnet. Der in der Bilanz für leistungsorientierte Pläne erfasste Betrag ist die Differenz zwischen dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (DBO) und dem Marktwert des entsprechenden investierten Planvermögens zum Bilanzstichtag nach Bereinigung um etwaige Mindestdotierungsverpflichtungen oder Auswirkungen einer Vermögensobergrenze. Ist das Nettoergebnis positiv, wird unter den Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen eine Rückstellung gebildet. Ist das Nettoergebnis negativ, wird in der Bilanz ein Rechnungsabgrenzungsposten für Pensionsleistungen angesetzt, der jedoch den erzielbaren Betrag (Wertobergrenze) nicht übersteigen darf. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (nach dem überarbeiteten IAS 19 als Neubewertungen bezeichnet), die aus erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen hervorgehen, werden in der Periode, in der sie anfallen, in voller Höhe ergebnisneutral (im sonstigen Ergebnis) erfasst. Desgleichen werden die tatsächliche Vermögensrendite und Änderungen der Wertobergrenze, ohne Nettozinserträge auf Vermögenswerte, im Eigenkapital erfasst. Die regelmäßige Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung bezieht sich in erster Linie auf den laufender Dienstzeitaufwand (jährlich auflaufende Arbeitnehmerleistung) und den Nettozins auf den in der Eröffnungsbilanz erfassten Betrag (auf die Nettoverbindlichkeit/das Nettovermögen zu Beginn der Periode angewandte Aufzinsung, unter Berücksichtigung von Beitrags- und Leistungszahlungen während der Periode). Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand stellt die Veränderung des Barwerts einer leistungsorientierten Verpflichtung aufgrund einer Planänderung oder -kürzung eines leistungsorientierten Plans dar. Er wird nach Anfall vollständig und unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans können ebenfalls eine Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung haben, wenn die Abgeltung erfolgt.
Hinweis: Sämtliche kumulierten Gewinne und Verluste aus sämtlichen Versorgungsplänen für Arbeitnehmer aus der Vergangenheit wurden zum 1. Januar 2004, dem Übergangszeitpunkt der AXA Gruppe, als einbehaltene Gewinne erfasst.
1.17.3 Anteilsbasierte Vergütungspläne
Die anteilsbasierten Vergütungspläne der Gruppe werden vorwiegend in Aktien abgegolten.
Alle in Aktien abgegoltenen anteilsbasierten Vergütungspläne werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bilanziert und der beizulegende Zeitwert wird über den Erdienungszeitraum aufwandswirksam erfasst.
In Barmitteln abgegoltene anteilsbasierte Vergütungspläne werden mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst, der zu jedem Bilanzstichtag neu bewertet wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam erfasst.
Der AXA SharePlan wurde nach einem speziellen französischen regulatorischen Rahmenkonzept aufgelegt und umfasst eine klassische und eine gehebelte Variante (deren Anwendung speziellen lokalen Vorschriften innerhalb der Gruppe unterliegt).
Die Kosten der klassischen Variante des SharePlan werden entsprechend der in Frankreich von der ANC (Autorité des normes comptables) herausgegebenen spezifischen Leitlinie bewertet. Die Kosten der gehebelten Variante des SharePlan werden unter Berücksichtigung der fünfjährigen Sperrfrist für Arbeitnehmer (wie in der klassischen Variante) bewertet, jedoch zuzüglich des Wertes des den Arbeitnehmern gewährten Vorteils, der es ihnen ermöglicht, von einer institutionellen, auf Derivaten basierenden Notierung statt einer Notierung für Kleinaktionäre zu profitieren.
1.18 RÜCKSTELLUNGEN FÜR RISIKEN, AUFWENDUNGEN UND EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
1.18.1 Restrukturierungskosten
Rückstellungen für Restrukturierungskosten, mit Ausnahme derjenigen, die in der Bilanz eines erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt angesetzt werden können, werden erfasst, wenn die Gruppe eine gegenwärtige Verpflichtung hat, die durch einen bindenden Kaufvertrag oder einen detaillierten förmlichen Plan nachgewiesen ist, dessen Hauptmerkmale den Betroffenen oder ihren Vertretern bekannt gegeben werden.
1.18.2 Sonstige Rückstellungen und Erfolgsunsicherheiten
Rückstellungen werden erfasst, wenn die Gruppe eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) hat, die auf vergangenen Ereignissen beruht, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung erforderlich sein wird und wenn die Höhe der Rückstellung verlässlich geschätzt werden kann. Im Zusammenhang mit künftigen betrieblichen Verlusten werden keine Rückstellungen gebildet. Das Gleiche gilt für Eventualverbindlichkeiten, außer sie werden zum Zeitpunkt eines Unternehmenszusammenschlusses identifiziert (siehe Absatz 1.3.2).
Rückstellungen werden zum Bilanzstichtag nach der bestmöglichen vom Management vorgenommenen Einschätzung des zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Aufwands, abgezinst zum risikolosen Zinssatz des Marktes für langfristige Rückstellungen, bewertet.
1.19 ERFASSUNG VON UMSATZERLÖSEN
1.19.1 Gebuchte Bruttobeiträge
Die gebuchten Bruttobeiträge entsprechen der Summe der von Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften auf während des Jahres abgeschlossene Versicherungsgeschäfte gebuchten Beiträge, sowohl in Bezug auf Versicherungsverträge als auch auf Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung, abzüglich Stornierungen und zuzüglich abgetretener Rückversicherungen. Bei Rückversicherungen werden Beiträge auf der Grundlage von Erklärungen erfasst, die von der abtretenden Gesellschaft abgegeben werden, und können Schätzungen der gebuchten Bruttobeiträge enthalten.
1.19.2 Gebühren und Erlöse aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen
Als Beiträge aus Kapitalanlageverträgen eingenommene Beträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen werden als Einlagen abzüglich Abschlusskosten und Policengebühren erfasst. Erlöse aus diesen Verträgen bestehen aus Abschlusskosten und Policengebühren im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, dem Anlagemanagement, der Verwaltung und der Rückgabe von Verträgen während der Periode. Eingenommene Vorabgebühren für künftige Dienstleistungen werden über die geschätzte Laufzeit des Vertrags erfasst (siehe "Rückstellungen für noch nicht verdiente Entgelte").
1.19.3 Einlagenbilanzierung
Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen fallen in den Anwendungsbereich von IAS 39. Diese Verträge fallen unter die Einlagenbilanzierung, die Folgendes umfasst:
-- Die Gruppe erfasst die erhaltenen Gegenleistungen nicht als Umsatzerlöse, sondern als finanzielle Verbindlichkeit im Rahmen der Einlagenbilanzierung.
-- Regulierte Versicherungsfälle werden als Entnahmen erfasst, ohne Buchung in der Gewinn- und Verlustrechnung, abgesehen von eventuellen Gebühren.
1.19.4 Entflechtung
Die Gruppe entflicht die Einlagenkomponente von Verträgen, wenn dies nach IFRS 4 vorgeschrieben ist, d. h. wenn die folgenden beiden Bedingungen erfüllt sind:
-- Die Gruppe kann die Einlagenkomponente separat bewerten (einschließlich eingebetteter Rückgabeoptionen, d. h. ohne Berücksichtigung der Versicherungskomponente).
-- Die Bilanzierungsmethoden der Gruppe erfordern ansonsten keine Erfassung aller Verpflichtungen und Ansprüche aus der Einlagenkomponente.
Innerhalb der Gruppe besteht derzeit keine derartige Situation. In Übereinstimmung mit IFRS 4 wendet die Gruppe weiterhin die von AXA früher auf Versicherungs- und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung angewandten Rechnungslegungsgrundsätze an. Gemäß diesen Grundsätzen werden Ansprüche und Verpflichtungen im Zusammenhang mit Verträgen in allen Situationen erfasst.
1.19.5 Änderungen der Rückstellungen für Beitragsüberträge abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte
Änderungen der Rückstellungen für Beitragsüberträge abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte enthalten sowohl die Änderung der als Verbindlichkeit erfassten Rückstellung für Beitragsüberträge (siehe "Rückstellungen für Beitragsüberträge" in Absatz 1.14.2) als auch die Änderung der noch nicht verdienten Umsätze und Entgelte. Die noch nicht verdienten Umsätze und Entgelte entsprechen Vorabgebühren für künftige Dienstleistungen, die über die geschätzte Laufzeit der Versicherungs- und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschlussbeteiligung (siehe "Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze" in Absatz 1.14.2) und Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung (siehe Absatz 1.14.3 "Rückstellungen für noch nicht verdiente Entgelte") erfasst werden.
1.19.6 Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit
Die Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit umfassen sämtliche Umsatzerlöse und Aufwendungen aus der Banktätigkeit, einschließlich nicht mit der Finanzierung verbundener Zinsaufwendungen, Bankgebühren, Veräußerungsgewinne und -verluste aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten nach der Fair-Value-Option und damit verbundener Derivate.
Nicht enthalten sind betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit und Änderungen der Rückstellungen für Forderungsausfälle, zweifelhafte Forderungen oder Kredite, die unter "Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit" erfasst werden.
1.19.7 Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit
Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit umfassen in erster Linie:
-- Erhaltene Provisionen und Gebühren für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktivitäten im Bereich Asset Management;
-- Umsatzerlöse von Versicherungsgesellschaften im Zusammenhang mit Nicht-Versicherungsaktivitäten, insbesondere für den Verkauf oder Vertrieb von Finanzprodukten erhaltene Provisionen; und
-- von Immobiliengesellschaften erhaltene Mieteinkünfte.
1.19.8 Netto-Kapitalanlageergebnis vor Aufwendungen
Das Netto-Kapitalanlageergebnis umfasst:
-- Kapitalerträge aus Kapitalanlagen, die nicht aus der Banktätigkeit stammen, abzüglich Abschreibungsaufwand auf Kapitalanlagen in Immobilien (Abschreibungsaufwand im Zusammenhang mit eigengenutztem Grundbesitz ist im "Verwaltungsaufwand" enthalten); dieser Posten enthält erhaltene Zinsen auf Schuldinstrumente, die anhand der Effektivzinsmethode errechnet werden, sowie auf Eigenkapitalinstrumente erhaltene Dividenden;
-- Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen (ohne Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel);
-- Realisierte Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen abzüglich der Aufholung von Wertminderungswand nach dem Verkauf;
-- Änderungen der nicht realisierten Gewinne und Verluste aus Anlagevermögen, das ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird; und
-- Änderungen des Wertminderungsaufwands für Kapitalanlagen (ohne Aufholungen von Wertminderungsaufwand nach dem Verkauf).
Was die Banktätigkeit anbelangt, sind Zinserträge und -aufwendungen in den "Netto-Umsatzerlösen aus Banktätigkeit" enthalten.
Anhang 1.20 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind Ereignisse, die zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag eintreten, an dem der Jahresabschluss zur Veröffentlichung freigegeben wird.
-- Derartige Ereignisse führen zu einer Anpassung des Konzernabschlusses, wenn sie substanzielle Hinweise zu Gegebenheiten liefern, die bereits am Bilanzstichtag vorgelegen haben.
-- Derartige Ereignisse erfordern zusätzliche Angaben, wenn sie sich auf Gegebenheiten beziehen, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind und wenn sie maßgeblich und wesentlich sind.
Anhang 2. Konsolidierungskreis
2.1 KONSOLIDIERTE UNTERNEHMEN
2.1.1 Wichtigste voll konsolidierten Unternehmen
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Änderung des Konsolidierungskreises | Stimmrechtsanteil | Beteiligungsanteil der Gruppe | Stimmrechtsanteil | Beteiligungsanteil der Gruppe | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| AXA SA und sonstige Holdings | |||||
| Frankreich | |||||
| AXA | Muttergesellschaft | Muttergesellschaft | |||
| CFP Management | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Technology Services | 100,00 | 100,00 | 99,99 | 99,99 | |
| Société Beaujon | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Oudinot Participation | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA China | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Asia | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Niederlande | |||||
| Vinci BV | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Frankreich | |||||
| AXA France IARD | 99,92 | 99,92 | 99,92 | 99,92 | |
| AXA France Vie | 99,77 | 99,77 | 99,77 | 99,77 | |
| AXA Protection Juridique | 98,51 | 98,51 | 98,52 | 98,51 | |
| Avanssur (Frankreich und Polen) | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA France Assurance | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Genworth Financial European Group Holdings | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Banque | 100,00 | 99,89 | 100,00 | 99,89 | |
| AXA Banque Financement | 65,00 | 64,93 | 65,00 | 64,93 | |
| Europa | |||||
| Deutschland | |||||
| AXA Versicherung AG | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Lebensversicherung AG | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| ProbAV Pensionskasse | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Deutsche Ärzteversicherung | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Krankenversicherung AG | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Kölnische Verwaltungs AG für Versicherungswerte | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Konzern AG | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Bank AG | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 |
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Änderung des Konsolidierungskreises | Stimmrechtsanteil | Beteiligungsanteil der Gruppe | Stimmrechtsanteil | Beteiligungsanteil der Gruppe | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Großbritannien & Irland | |||||
| Guardian Royal Exchange Plc | 100,00 | 99,98 | 100,00 | 99,98 | |
| AXA UK Plc | 100,00 | 99,98 | 100,00 | 99,98 | |
| AXA Equity & Law Plc | 99,96 | 99,96 | 99,96 | 99,96 | |
| AXA Insurance UK Plc | 100,00 | 99,98 | 100,00 | 99,98 | |
| AXA PPP Healthcare Limited | 100,00 | 99,98 | 100,00 | 99,98 | |
| Architas Multi-Manager Limited | 100,00 | 99,98 | 100,00 | 99,98 | |
| AXA Insurance Limited | 100,00 | 99,98 | 100,00 | 99,98 | |
| AXA Life Europe Limited | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Life Invest Reinsurance | Liquidation | - | - | 100,00 | 100,00 |
| Financial Assurance Company Limited (Genworth) | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Financial Insurance Company Limited (Genworth) | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Spanien | |||||
| AXA Seguros Generales, S. A. | 99,90 | 99,90 | 99,90 | 99,90 | |
| AXA Aurora Vida, S.A. de Seguros | 99,97 | 99,82 | 99,97 | 99,82 | |
| Schweiz | |||||
| AXA Life | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA-ARAG Legal Assistance | 66,67 | 66,67 | 66,67 | 66,67 | |
| AXA Insurance (vormals Winterthur Swiss Insurance P&C) | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Italien | |||||
| AXA Interlife | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Assicurazioni e Investimenti | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA MPS Vita | 50,00 + 1 Stimmrecht | 50,00 | 50,00 + 1 Stimmrecht | 50,00 | |
| AXA MPS Danni | 50,00 + 1 Stimmrecht | 50,00 | 50,00 + 1 Stimmrecht | 50,00 | |
| AXA MPS Financial | 50,00 + 1 Stimmrecht | 50,00 | 50,00 + 1 Stimmrecht | 50,00 | |
| AXA Italia S.p.A. | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Belgien | |||||
| Ardenne Prévoyante | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Belgium SA | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Holdings Belgium | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Touring Assurances SA | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Asien | |||||
| National Mutual International Pty Ltd | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Japan | |||||
| AXA Life Insurance | 98,69 | 98,69 | 98,69 | 98,69 | |
| AXA Non Life Insurance Co. Ltd. (Japan) | 100,00 | 98,69 | 100,00 | 98,69 | |
| Hongkong | |||||
| AXA China Region Limited | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA General Insurance Hong Kong Ltd. | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Indonesien | |||||
| PT AXA Life Indonesia | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| MLC Indonesia | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 |
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Änderung des Konsolidierungskreises | Stimmrechtsanteil | Beteiligungsanteil der Gruppe | Stimmrechtsanteil | Beteiligungsanteil der Gruppe | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Thailand | |||||
| AXA Insurance Public Company Limited | Steigerung des Aktienwerts | 99,47 | 99,47 | 99,31 | 99,31 |
| Korea | |||||
| Kyobo AXA General Insurance Co. Ltd. (Südkorea) | 99,71 | 99,71 | 99,71 | 99,71 | |
| Vereinigte Staaten | |||||
| AXA Financial, Inc. | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Equitable Holdings, Inc (zuvor AXA America Holdings, Inc) | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Equitable Life Insurance Company | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Re Arizona Company | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AB (Untergruppe) | Steigerung des Aktienwerts | 64,71 | 64,71 | 63,74 | 63,74 |
| International | |||||
| AXA Mediterranean Holding SA | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Bank Belgium (Untergruppe) | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Kolumbien | |||||
| AXA Colpatria Seguros | 51,00 | 51,00 | 51,00 | 51,00 | |
| AXA Colpatria Seguros de vida | 51,00 | 51,00 | 51,00 | 51,00 | |
| Marokko | |||||
| AXA Assurance Maroc | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Al Amane Assurance | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Holding Maroc S.A. | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Türkei | |||||
| AXA Hayat ve Emeklilik A.S. | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Sigorta AS | 92,61 | 92,61 | 92,61 | 92,61 | |
| AXA Turkey Holding W.L.L | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Golfregion | |||||
| AXA Cooperative Insurance Company | 50,00 | 34,00 | 50,00 | 34,00 | |
| AXA Insurance B.S.C.c. | 50,00 | 50,00 | 50,00 | 50,00 | |
| Griechenland | |||||
| AXA Insurance A.E. | 99,98 | 99,98 | 99,98 | 99,98 | |
| Mexiko | |||||
| AXA Seguros S.A. de C.V. | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Luxemburg | |||||
| AXA Assurances Luxembourg | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Assurances Vie Luxembourg | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Luxembourg SA | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Tschechische Republik und Slowakei | |||||
| AXA Czech Republic Pension Funds | 99,99 | 99,99 | 99,99 | 99,99 | |
| AXA Czech Republic Insurance | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Slovakia | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Polen | |||||
| AXA Poland | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Poland Pension Funds | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Ubezpieczenia TUIR S.A | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 |
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Änderung des Konsolidierungskreises | Stimmrechtsanteil | Beteiligungsanteil der Gruppe | Stimmrechtsanteil | Beteiligungsanteil der Gruppe | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Singapur | |||||
| AXA Financial Services | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Life Insurance Singapore | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Insurance Singapore | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Malaysia | |||||
| AXA Affin General Insurance Berhad | Aufkauf von Minderheitsanteilen | 50,00 | 50,00 | 45,41 | 45,41 |
| Indien | |||||
| AXA India Holding | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Sonstige | |||||
| AXA Investment Managers (Untergruppe) | Aufkauf von Minderheitsanteilen | 97,51 | 97,44 | 97,04 | 96,97 |
| AXA Corporate Solutions Assurance (Untergruppe) | 98,75 | 98,75 | 98,75 | 98,75 | |
| AXA Global Re (zuvor AXA Global P&C) | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Global Life | Fusioniert mit AXA Global Re (zuvor AXA Global P&C) | - | - | 100,00 | 100,00 |
| AXA Assistance SA (Untergruppe) | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Colisée Ré | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Art | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 |
Wesentliche Änderungen des Konsolidierungskreises sind in Anhang 5 ausführlich dargestellt.
Konsolidierte Anlagefonds und Immobiliengesellschaften
Zum 31. Dezember 2017 stellten Anlagefonds insgesamt 123.468 Mio. Euro an Anlagevermögen dar (Ende 2016: 110.280 Mio. Euro). Dies entsprach 289 Anlagefonds, hauptsächlich in Frankreich, Japan, Deutschland und Belgien.
Bei den meisten Anlagefonds (insbesondere offenen Anlagefonds) werden Minderheitsanteile als Verbindlichkeiten unter "Minderheitsanteile konsolidierter Anlagefonds" dargestellt. Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich die Minderheitsanteile an konsolidierten Anlagefonds auf 8.756 Mio. Euro (2016: 11.503 Mio. Euro). Die im Eigenkapital erfassten Minderheitsanteile im Zusammenhang mit konsolidierten Anlagefonds und Immobiliengesellschaften beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 2.545 Mio. Euro (2016: 2.136 Mio. Euro).
Zum 31. Dezember 2017 entsprachen 28 konsolidierte Immobiliengesellschaften einem Anlagevermögen in Höhe von 10.469 Mio. Euro (2016: 9.413 Mio. Euro), hauptsächlich in Frankreich, Deutschland und Japan.
Wichtigste Tochterunternehmen mit Minderheitsanteilen
Für die wichtigsten Tochterunternehmen mit Minderheitsanteilen (ausgenommen Anlagefonds und Immobiliengesellschaften) gilt Folgendes:
-- Die Finanzinformationen von AB sind in Teil II - Punkt 8, Jahresabschluss und Zusatzangaben in ihrem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016, der bei der SEC eingereicht wurde, verfügbar.
-- Die zusammengefassten Finanzinformationen für AXA MPS lauten wie folgt (einschließlich AXA und externer Anteil, aber ohne Geschäfts- oder Firmenwert im Zusammenhang mit den AXA-Beteiligungen und vor konzerninternen Bereinigungen mit anderen Konzernunternehmen):
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis - Minderheitsanteile | 91 | 74 |
| Minderheitsanteile | 1.139 | 1.107 |
| An Minderheitsanteile gezahlte Dividenden | 0 | (50) |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 275 | 391 |
| Summe Anlagen | 25.841 | 25.259 |
| Sonstige Vermögenswerte | 1.738 | 1.707 |
| Summe Aktiva | 27.854 | 27.357 |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen | 24.621 | 24.085 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 955 | 1.059 |
| Summe Passiva (ohne Eigenkapital) | 25.577 | 25.144 |
| Gesamtumsatz | 2.724 | 3.056 |
| Jahresüberschuss | 182 | 149 |
| Sonstiges Ergebnis | (118) | 216 |
| Gesamtergebnis | 64 | 365 |
Ohne Minderheitsanteile im Zusammenhang mit konsolidierten Anlagefonds und Immobiliengesellschaften, die als Eigenkapital eingestuft sind, stellen diese Minderheitsanteile 76 % der Minderheitsanteile der Gruppe zum 31. Dezember 2017 dar (80 % zum 31. Dezember 2016).
2.1.2 Wichtigste Beteiligungen an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden.
Die nachstehend aufgeführten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, umfassen keine Anlagefonds und Immobiliengesellschaften:
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Änderung des Konsolidierungskreises | Stimmrechtsanteil | Beteiligungsanteil der Gruppe | Stimmrechtsanteil | Beteiligungsanteil der Gruppe | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Frankreich | |||||
| Neuflize Vie | 39,98 | 39,98 | 39,98 | 39,98 | |
| Natio Assurances | 50,00 | 49,96 | 50,00 | 49,96 | |
| Asien | |||||
| Philippines AXA Life Insurance Corporation | 45,00 | 45,00 | 45,00 | 45,00 | |
| Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd | 50,00 | 50,00 | 50,00 | 50,00 | |
| ICBC-AXA Life Insurance Co. Ltd | 27,50 | 27,50 | 27,50 | 27,50 | |
| PT AXA Mandiri Financial Services | 49,00 | 49,00 | 49,00 | 49,00 | |
| AXA Tian Ping | 50,00 | 50,00 | 50,00 | 50,00 | |
| AXA SPDB Investment Managers Company limited | Steigerung des Aktienwerts | 39,00 | 38,00 | 39,00 | 37,82 |
| International | |||||
| Reso Garantia (RGI Holdings B.V.) (Russland) | 39,34 | 39,34 | 39,34 | 39,34 | |
| Bharti AXA Life (Indien) | 49,00 | 49,00 | 49,00 | 49,00 | |
| Bharti AXA General Insurance Company Limited (Indien) | 49,00 | 49,00 | 49,00 | 49,00 | |
| AXA Middle East SAL (Libanon) | 51,00 | 51,00 | 51,00 | 51,00 | |
| AXA Mansard Insurance plc (Nigeria) | 77,79 | 77,79 | 77,79 | 77,79 | |
| Sonstige | |||||
| AXA Investment Managers Asia Holdings Private Limited | Steigerung des Aktienwerts | 49,00 | 47,75 | 49,00 | 47,52 |
| Kyobo AXA Investment Managers Company Limited | Steigerung des Aktienwerts | 50,00 | 48,72 | 50,00 | 48,49 |
Wesentliche Änderungen des Konsolidierungskreises sind in Anhang 10 ausführlich dargestellt.
Anlagefonds und Immobiliengesellschaften, die nach der Equity-Methode bilanziert werden
Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich die nach der Equity-Methode bilanzierten Immobiliengesellschaften auf ein Anlagevermögen von 163 Mio. Euro (2016: 167 Mio. Euro) und die nach der Equity-Methode bilanzierten Investmentfonds beliefen sich auf ein Anlagevermögen von 4.953 Mio. Euro (2016: 4.777 Mio. Euro), insbesondere in den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Irland, Frankreich, Belgien und Deutschland.
2.2 Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen
Strukturierte Unternehmen sind Unternehmen, die so ausgestaltet sind, dass Stimmrechte oder ähnliche Rechte bei der Beurteilung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht ausschlaggebend sind, beispielsweise wenn die maßgeblichen Tätigkeiten durch vertragliche Vereinbarungen geregelt werden. Strukturierte Unternehmen haben häufig ein enges und genau definiertes Ziel oder ein eingeschränktes Geschäftsfeld.
Die Gruppe hält keine maßgeblichen Beteiligungen an nicht konsolidierten strukturierten Versicherungs-/Rückversicherungsunternehmen.
Aufgrund ihres Versicherungsgeschäfts hält die Gruppe darüber hinaus direkte Beteiligungen an Unternehmen aus verschiedenen Branchen, wie beispielsweise Schuldinstrumente, Eigenkapitalinstrumente und Kredite. Die Beteiligungen sind nicht für strukturierte Unternehmen bestimmt und das gesamte Exposure der Gruppe wird in der Konzernbilanz abgebildet.
Darüber hinaus hält die Gruppe Beteiligungen an Anlagefonds, einschließlich Immobiliengesellschaften. Einige dieser Fonds werden voll konsolidiert oder nach der Equity-Methode bilanziert (siehe Anhang 2.1). Andere Fonds werden nicht konsolidiert, da sie nicht beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden. Die meisten dieser Fonds sind naturgemäß - und insbesondere weil die Entscheidungsbefugnis in der Regel den Asset Managern (AXA-intern oder extern) erteilt wird - strukturierte Unternehmen.
Als Investor sind die Beteiligungen von AXA an nicht konsolidierten Fonds auf die gehaltenen Kapitalanlagen beschränkt. Diese werden in der Konzernbilanz vollständig erfasst. Abhängig von der Art ihrer Investition erhält AXA Zinsen oder Dividenden und kann im Falle eines Verkaufs Veräußerungsgewinne oder -verluste erzielen. Diese Investitionen unterliegen Wertminderungstests wie sonstige finanzielle Vermögenswerte.
Die Vermögensverwaltungsgesellschaften der Gruppe erhalten Gebühren für die Dienstleistungen, die sie im Rahmen der Verwaltung von Anlagefonds erbringen. Einige von der Gruppe verwaltete nicht konsolidierte Fonds werden teilweise oder ganz von externen Investoren gehalten.
Informationen zu diesen nicht konsolidierten Anlagefonds befinden sich in verschiedenen Abschnitten dieses Geschäftsberichts:
-- Abschnitt 1.1 Kennzahlen:
- Das von AXA verwaltete Gesamtvermögen umfasst im Auftrag von Dritten verwaltetes Vermögen.
-- Abschnitt 2.3 Aktivitätsbericht;
-- Abschnitt 5.6 Konzernanhang
- Anhang 9 Kapitalanlagen mit Aufschlüsselung der Kapitalanlagen und Einzelheiten zu nicht konsolidierten Anlagefonds in Anhang 9.8.
- Anhang 22 Netto-Kapitalanlageergebnis ohne Finanzierungsaufwendungen.
Anhang 3. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segmenten
Der Chief Executive Officer von AXA, der Hauptentscheidungsträger, ist Mitglied des Board of Directors. Er wird bei der betrieblichen Leitung der Gruppe von einem Management Committee und bei der Entwicklung und Umsetzung von strategischen Maßnahmen von einer Gruppe von Führungskräften (der sogenannten "Partners Group") unterstützt. Die Finanzinformationen im Zusammenhang mit den Geschäftssegmenten von AXA und den Holding-Gesellschaften, die dem Board of Directors zweimal jährlich berichtet werden, stimmen mit der Darstellung im Konzernabschluss überein.
AXA kündigte eine Vereinfachung ihres Betriebsmodells an, um es ihren Tochtergesellschaften zu ermöglichen, ihre Transformation abzuschließen und so nah wie möglich an ihren Kunden zu operieren. Die AXA Gruppe hat ihre Geschäftsaktivitäten basierend auf fünf Hauptregionen (Frankreich, Europa, Asien, Vereinigte Staaten und International) neu eingeteilt. Um diesem neuen Betriebsmodell Rechnung zu tragen, wurde ein neues Management Committee ernannt. Die CEOs, die diese fünf wichtigsten Regionen überwachen (jeweils CEO von AXA France, CEO von AXA in Europa, CEO von AXA in Asien, CEO von AXA US, CEO von International & New Markets) sind Mitglieder des Management Committee.
Wichtige transversale Einheiten und zentrale Holdings werden neben diesen fünf Regionen verwaltet.
Die Ergebnisse der operativen und nicht-operativen Aktivitäten werden auf Basis von 6 Segmenten dargestellt: Frankreich, Europa, Asien, die Vereinigten Staaten, International sowie transversale Einheiten und zentrale Einheiten. Nähere Informationen hierzu befinden sich im Anhang 1.6 "Segmentberichterstattung".
Frankreich: Der französische Markt umfasst die Aktivitäten von Life & Savings und Property & Casualty, AXA Banque France und französische Holdings.
Europa: Der europäische Markt umfasst die Aktivitäten von Life & Savings und Property & Casualty in der Schweiz, Deutschland, Belgien, Spanien, Großbritannien (GB) & Irland sowie Italien. Die Bankaktivitäten in Deutschland und die Holdinggesellschaften in diesen Ländern sind ebenfalls in Europa enthalten. Direkte und traditionelle Geschäftseinheiten werden in ihren jeweiligen Ländern gemeinsam erfasst.
Asien: Der asiatische Markt umfasst die Aktivitäten von Life & Savings in Japan, Hongkong und den High Potentials (Indonesien, Philippinen, Thailand und China) sowie die Aktivitäten von Property & Casualty in Hongkong und High Potentials (Thailand und China). Auch das Direktgeschäft in Asien (Japan und Südkorea) sowie asiatisch-pazifische Holdinggesellschaften sind enthalten.
Vereinigte Staaten: Dieses Segment umfasst die Aktivitäten von Life & Savings in den USA, ACS Life Reinsurance, Asset-Management-Services von AV und US-Holdings.
International: Der internationale Markt umfasst die Aktivitäten von Life & Savings und Property & Casualty in 14 Ländern in Europa, dem Nahen Osten, Afrika, Lateinamerika sowie in Singapur, Malaysia und Indien. AXA Bank Belgium und Holdinggesellschaften in diesen Ländern sind in diesem Segment ebenfalls enthalten.
Transversale Einheiten und zentrale Holdings: umfasst transversale Einheiten, namentlich AXA Investment Managers, AXA Art, AXA Global Re, AXA Assistance, AXA Corporate Solutions Assurance, AXA Liabilities Managers und AXA Life Europe sowie AXA SA und sonstige zentrale Holdings.
Die Eliminierungen zwischen Segmenten umfassen nur Geschäftsvorfälle zwischen Unternehmen aus unterschiedlichen Segmenten. Sie beziehen sich in erster Linie auf Rückversicherungsabkommen, die Weiterbelastung von Unterstützungsgarantien, Asset-Management-Gebühren und Kreditzinsen innerhalb der Gruppe.
In diesem Dokument deckt "Versicherung" folgende drei Versicherungsbereiche ab: Life & Savings, Property & Casualty sowie Health. Es ist erwähnenswert, dass außer in Anhang 21 keine Ausgliederung des Health-Geschäfts vorgenommen wird.
3.1 KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG NACH SEGMENTEN
| 31. Dezember 2017 (in Millionen Euro) |
Frankreich | Europa | Asien | Vereinigte Staaten | International |
|---|---|---|---|---|---|
| Gebuchte Bruttobeiträge | 24.506 | 35.782 | 8.980 | 12.955 | 6.625 |
| Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen | 1 | 128 | 40 | - | 42 |
| Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit | 24.507 | 35.910 | 9.020 | 12.955 | 6.668 |
| Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit | 125 | 26 | - | - | 318 |
| Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit | 6 | 262 | 2 | 4.072 | 62 |
| Umsatzerlöse | 24.638 | 36.198 | 9.022 | 17.026 | 7.047 |
| Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte | (120) | (75) | (24) | (108) | (67) |
| Nettokapitalerträge(b) | 4.369 | 5.829 | 1.393 | 310 | 534 |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen | 668 | 1.036 | 203 | (125) | 17 |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen(c) | 1.840 | 433 | 1.178 | 16.781 | 241 |
| davon Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko | 2.085 | 611 | 1.308 | 14.912 | 227 |
| Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen | (8) | (156) | (20) | (28) | (30) |
| Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen | 6.868 | 7.142 | 2.754 | 16.937 | 761 |
| Technische Kosten aus Versicherungstätigkeiten | (24.764) | (33.165) | (8.939) | (28.345) | (5.049) |
| Nettoergebnis aus passiven Rückversicherungen | (275) | (300) | (78) | 296 | (149) |
| Abschlussaufwendungen | (2.983) | (3.873) | (1.019) | (829) | (1.302) |
| Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts | - | (25) | (14) | (2) | (3) |
| Verwaltungsaufwendungen | (1.406) | (2.474) | (531) | (3.073) | (864) |
| Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte | - | (55) | (17) | (9) | (32) |
| Sonstige Erträge und Aufwendungen | (3) | 4 | 13 | (387) | 46 |
| Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | (29.439) | (39.888) | (10.584) | (32.350) | (7.409) |
| Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern | 1.947 | 3.377 | 1.168 | 1.506 | 333 |
| (Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 22 | 7 | 128 | - | 91 |
| Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel | (1) | (28) | (5) | (131) | (16) |
| Jahresüberschuss/ (-fehlbetrag) aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern | 1.968 | 3.356 | 1.291 | 1.374 | 408 |
| Ertragsteuern | (542) | (825) | (257) | 278 | (96) |
| Nettobetriebsertrag | 1.426 | 2.531 | 1.035 | 1.652 | 312 |
| Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern (d) | - | 0 | - | - | - |
| Konzernergebnis nach Steuern | 1.426 | 2.531 | 1.035 | 1.652 | 312 |
| Aufteilung zwischen: | |||||
| Konzernergebnis - Konzernanteil | 1.420 | 2.435 | 1.028 | 1.415 | 276 |
| Konzernergebnis - Minderheitsanteile | 6 | 97 | 7 | 237 | 36 |
| 31. Dezember 2017 (in Millionen Euro) |
Transversale Einheiten & zentrale Holdings | Segmentinterne Verrechnungen | Summe | davon Versicherung (a) |
|---|---|---|---|---|
| Gebuchte Bruttobeiträge | 3.733 | (530) | 92.050 | 92.050 |
| Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen | - | - | 211 | 211 |
| Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit | 3.733 | (530) | 92.261 | 92.261 |
| Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit | - | 27 | 496 | - |
| Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit | 1.938 | (550) | 5.792 | 1.811 |
| Umsatzerlöse | 5.671 | (1.053) | 98.549 | 94.072 |
| Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte | (5) | (6) | (405) | (405) |
| Nettokapitalerträge(b) | 370 | (136) | 12.668 | 11.717 |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen | (19) | 2 | 1.781 | 1.833 |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen(c) | (174) | (0) | 20.299 | 20.420 |
| davon Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko | 74 | (1) | 19.215 | 19.215 |
| Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen | (57) | - | (300) | (220) |
| Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen | 121 | (135) | 34.449 | 33.751 |
| Technische Kosten aus Versicherungstätigkeiten | (2.768) | 346 | (102.684) | (102.684) |
| Nettoergebnis aus passiven Rückversicherungen | (254) | 182 | (578) | (578) |
| Abschlussaufwendungen | (769) | 22 | (10.753) | (10.753) |
| Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts | - | - | (44) | (44) |
| Verwaltungsaufwendungen | (2.585) | 500 | (10.433) | (6.241) |
| Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte | (1) | - | (114) | (107) |
| Sonstige Erträge und Aufwendungen | 364 | (225) | (187) | (67) |
| Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | (6.014) | 826 | (124.857) | (120.468) |
| Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern | (227) | (368) | 7.735 | 6.949 |
| (Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 17 | - | 265 | 243 |
| Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel | (502) | 368 | (315) | (8) |
| Jahresüberschuss/ (-fehlbetrag) aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern | (712) | (0) | 7.686 | 7.184 |
| Ertragsteuern | 359 | - | (1.083) | (646) |
| Nettobetriebsertrag | (353) | - | 6.603 | 6.538 |
| Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern (d) | - | - | 0 | 0 |
| Konzernergebnis nach Steuern | (353) | - | 6.603 | 6.539 |
| Aufteilung zwischen: | ||||
| Konzernergebnis - Konzernanteil | (365) | - | 6.209 | 6.394 |
| Konzernergebnis - Minderheitsanteile | 12 | - | 394 | 145 |
(a) In diesem Dokument deckt "Versicherung" folgende drei Versicherungsbereiche ab: Life & Savings, Property & Casualty sowie Health.
(b) Umfasst Gewinne/Verluste aus Derivaten zur Absicherung variabel verzinster Rentenzahlungen (Variable Annuities) im Segment Life & Savings.
(c) Umfasst realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen
(d) Bezieht sich auf die aufgegebenen Geschäftsbereiche von AXA Life Europe in Großbritannien und Irland.
| 31. Dezember 2016 (angepasst) (a) (in Millionen Euro) |
Frankreich | Europa | Asien | Vereinigte Staaten | International |
|---|---|---|---|---|---|
| Gebuchte Bruttobeiträge | 24.482 | 36.796 | 9.532 | 13.162 | 6.539 |
| Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen | 1 | 124 | 44 | - | 49 |
| Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit | 24.483 | 36.921 | 9.576 | 13.162 | 6.588 |
| Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit | 141 | 21 | - | - | 388 |
| Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit | 6 | 265 | 2 | 3.826 | 52 |
| Umsatzerlöse | 24.630 | 37.207 | 9.578 | 16.987 | 7.029 |
| Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte | (95) | (68) | (38) | 39 | (125) |
| Nettokapitalerträge (c) | 4.685 | 6.471 | 1.367 | 1.953 | 535 |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen | 588 | 1.673 | 212 | 1.719 | (45) |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen(d) | 865 | 584 | 321 | 6.861 | 250 |
| davon Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko | 995 | 328 | 205 | 7.487 | 67 |
| Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen | (302) | (387) | (31) | (48) | 37 |
| Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen | 5.837 | 8.341 | 1.869 | 10.486 | 777 |
| Nettoergebnis aus passiven Rückversicherungen | (205) | (327) | (229) | 323 | (374) |
| Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit | (10) | (3) | - | - | (34) |
| Abschlussaufwendungen | (2.760) | (4.202) | (1.093) | (1.384) | (1.271) |
| Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts | - | (127) | (29) | (10) | (4) |
| Verwaltungsaufwendungen | (1.447) | (2.761) | (550) | (2.761) | (846) |
| Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte | - | (61) | (17) | (5) | (30) |
| Sonstige Erträge und Aufwendungen | (64) | 13 | 272 | (180) | 11 |
| Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | (28.270) | (42.465) | (10.168) | (24.414) | (7.347) |
| Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern | 2.101 | 3.015 | 1.242 | 3.099 | 334 |
| (Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 20 | 2 | 138 | - | 45 |
| Aufwendungen aus Finanzierungsverbindlichkeiten | (31) | (101) | (3) | (94) | (19) |
| Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern | 2.090 | 2.916 | 1.377 | 3.005 | 360 |
| Ertragsteuern | (575) | (690) | (273) | (839) | (76) |
| Nettobetriebsertrag | 1.515 | 2.227 | 1.104 | 2.166 | 284 |
| Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern (e) | - | (439) | - | - | - |
| Konzernergebnis nach Steuern | 1.515 | 1.788 | 1.104 | 2.166 | 284 |
| Aufteilung zwischen: | |||||
| Konzernergebnis - Konzernanteil | 1.509 | 1.708 | 1.096 | 1.944 | 243 |
| Konzernergebnis - Minderheitsanteile | 6 | 79 | 8 | 221 | 42 |
| 31. Dezember 2016 (angepasst) (a) (in Millionen Euro) |
Transversale Einheiten & zentrale Holdings | Segmentinterne Verrechnungen | SUMME | davon Versicherung (b) |
|---|---|---|---|---|
| Gebuchte Bruttobeiträge | 4.196 | (487) | 94.220 | 94.220 |
| Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen | - | - | 219 | 219 |
| Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit | 4.196 | (487) | 94.439 | 94.439 |
| Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit | - | 40 | 590 | - |
| Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit | 1.551 | (537) | 5.164 | 1.448 |
| Umsatzerlöse | 5.747 | (985) | 100.193 | 95.887 |
| Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte | (46) | (15) | (346) | (346) |
| Nettokapitalerträge (c) | 252 | (322) | 14.941 | 13.913 |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen | 151 | 112 | 4.410 | 2.726 |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen(d) | (237) | (16) | 8.629 | 8.967 |
| davon Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko | 43 | (1) | 9.124 | 9.124 |
| Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen | (66) | - | (796) | (760) |
| Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen | 99 | (226) | 27.184 | 24.846 |
| Nettoergebnis aus passiven Rückversicherungen | (25) | 247 | (589) | (589) |
| Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit | - | - | (47) | - |
| Abschlussaufwendungen | (754) | 30 | (11.435) | (11.435) |
| Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts | - | - | (170) | (170) |
| Verwaltungsaufwendungen | (2.427) | 493 | (10.299) | (6.288) |
| Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte | - | - | (114) | (109) |
| Sonstige Erträge und Aufwendungen | 276 | (203) | 124 | 169 |
| Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | (5.976) | 760 | (117.881) | (113.773) |
| Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern | (176) | (465) | 9.149 | 6.613 |
| (Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 12 | - | 218 | 205 |
| Aufwendungen aus Finanzierungsverbindlichkeiten | (514) | 465 | (296) | (1) |
| Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern | (678) | (0) | 9.071 | 6.817 |
| Ertragsteuern | 15 | - | (2.438) | (632) |
| Nettobetriebsertrag | (663) | (0) | 6.632 | 6.184 |
| Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern (e) | - | 0 | (439) | (439) |
| Konzernergebnis nach Steuern | (663) | - | 6.193 | 5.745 |
| Aufteilung zwischen: | ||||
| Konzernergebnis - Konzernanteil | (671) | 0 | 5.829 | 5.611 |
| Konzernergebnis - Minderheitsanteile | 8 | (0) | 364 | 134 |
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(b) In diesem Dokument deckt "Versicherung" folgende drei Versicherungsbereiche ab: Life & Savings, Property & Casualty sowie Health.
(c) Umfasst Gewinne/Verluste aus Derivaten zur Absicherung variabel verzinster Rentenzahlungen (Variable Annuities) im Segment Life & Savings.
(d) Umfasst realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen.
(e) Bezieht sich auf die aufgegebenen Geschäftsbereiche von UK Life & Savings.
Anhang 4. Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken
Die folgenden Absätze sind fester Bestandteil des Jahresabschlusses der Gruppe. Sie erscheinen in Abschnitt 4 "Risikofaktoren und Risikomanagement" und in Abschnitt 2.4 "Liquidität und Eigenmittel" dieses Geschäftsberichts:
4.1 ORGANISATION DES RISIKOMANAGEMENTS
Siehe Abschnitt 4.2, "Interne Kontrolle und Risikomanagement", Unterabschnitte "Organisation des Risikomanagements und der internen Kontrolle", "Finanzberichterstattung, Offenlegung, Kontrollen und Verfahren""Organisation des Risikomanagements und der internen Kontrolle", "Finanzberichterstattung, Offenlegung, Kontrollen und Verfahren" und "Fazit"."Fazit".
4.2 MARKTRISIKEN (EINSCHLIEßLICH SENSITIVITÄTSANALYSE)
Siehe Abschnitt 4.3 "Marktrisiken", Unterabschnitte "Zins- und Aktienmarktrisiken in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochterunternehmen der Gruppe" und "Fremdwährungsrisiko in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochterunternehmen der Gruppe".
4.3 KREDITRISIKO
Siehe Abschnitt 4.4 "Kreditrisiko", Unterabschnitte "Anlagevermögen: Zentrale Überwachung von Gegenparteienrisiken", "Kreditderivate", "Gegenparteienrisiko aus Over-the-Counter (OTC)-Derivaten", "Forderungen gegenüber Rückversicherern - Ratingprozesse und -faktoren" und "Vergabe von Bankdarlehen".
4.4 VERSICHERUNGSTECHNISCHE RISIKEN
Siehe Abschnitt 4.6, "Versicherungstechnische Risiken", Unterabschnitte "Produktgenehmigung", "Analyse von Risikopositionen, "Analyse von Risikopositionen", "Rückversicherung" und "Versicherungstechnische Rückstellungen".
4.5 LIQUIDITÄT UND EIGENMITTEL
Siehe Abschnitt 2.4 "Liquidität und Eigenmittel", Unterabschnitte "Liquidität, Finanzierungsquellen und -anforderungen von operativen Tochterunternehmen der Gruppe", "Liquiditätslage", "Verbrauch von Finanzmitteln", "Auswirkung von regulatorischen Anforderungen" und "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, 31. Dezember 2017, die sich auf die Liquidität von AXA auswirken".
Anhang 5. Geschäfts- oder Firmenwert
5.1 GESCHÄFT S- ODER FIRMENWERT
Die nachstehende Tabelle zeigt eine Analyse des Geschäfts- oder Firmenwerts nach zahlungsmittelgenerierenden Einheiten:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (a) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowert | Kumulierte Wertminderung | Nettowert | Bruttowert | Kumulierte Wertminderung | Nettowert | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Frankreich | 195 | - | 195 | 195 | - | 195 |
| Life & Savings Frankreich | 57 | - | 57 | 57 | - | 57 |
| Property & Casualty Frankreich | 138 | - | 138 | 138 | - | 138 |
| Europa | 5.271 | - | 5.271 | 5.338 | - | 5.338 |
| Life & Savings Deutschland | 147 | - | 147 | 147 | - | 147 |
| Property &Casualty Deutschland | 918 | - | 918 | 918 | - | 918 |
| AXA Bank Deutschland | - | - | - | - | - | - |
| Life & Savings Spanien | 393 | - | 393 | 393 | - | 393 |
| Property & Casualty Spanien | 709 | - | 709 | 709 | - | 709 |
| Life & Savings Schweiz | 156 | - | 156 | 170 | - | 170 |
| Property & Casualty Schweiz | 209 | - | 209 | 228 | - | 228 |
| Life & Savings Italien | 424 | - | 424 | 424 | - | 424 |
| Property & Casualty Italien | 388 | - | 388 | 388 | - | 388 |
| Property & Casualty Belgien | 563 | - | 563 | 563 | - | 563 |
| Life & Savings Großbritannien & Irland | 18 | - | 18 | 18 | - | 18 |
| Property & Casualty Großbritannien & Irland | 1.051 | - | 1.051 | 1.083 | - | 1.083 |
| Asien | 2.535 | (71) | 2.464 | 2.828 | (78) | 2.750 |
| Life & Savings Japan | 1.765 | (71) | 1.694 | 1.941 | (78) | 1.863 |
| Life & Savings Hongkong | 522 | - | 522 | 611 | - | 611 |
| Property & Casualty Hongkong | 185 | - | 185 | 212 | - | 212 |
| Sonstige | 63 | - | 63 | 64 | - | 64 |
| Vereinigte Staaten | 7.313 | (1.089) | 6.223 | 8.325 | (1.240) | 7.085 |
| Life & Savings USA | 2.844 | (1.089) | 1.754 | 3.237 | (1.240) | 1.997 |
| AB | 4.469 | - | 4.469 | 5.088 | - | 5.088 |
| International | 776 | - | 776 | 826 | - | 826 |
| Life & Savings | 228 | - | 228 | 230 | - | 230 |
| Property & Casualty | 480 | - | 480 | 528 | - | 528 |
| AXA Bank Belgium | 68 | - | 68 | 68 | - | 68 |
| Transversale Einheiten & zentrale Holdings | 462 | (0) | 462 | 490 | (0) | 490 |
| AXA Investment Managers | 377 | - | 377 | 398 | - | 398 |
| AXA SA und sonstige Holdings | - | - | - | - | - | - |
| AXA Assistance | 50 | (0) | 50 | 52 | (0) | 52 |
| AXA Corporate Solutions Assurance | 35 | - | 35 | 40 | - | 40 |
| Sonstige | 0 | (0) | 0 | 0 | (0) | 0 |
| SUMME | 16.551 | (1.161) | 15.391 | 18.002 | (1.318) | 16.684 |
Anm.: Diese Tabelle enthält keine Geschäfts- oder Firmenwerte im Zusammenhang mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden.
(a) Umgliederung des Direktversicherungsgeschäfts in die übrigen Schaden- und Unfallversicherungsaktivitäten, Umgliederung von Architas Solutions und Architas Europe in die Aktivitäten in Großbritannien und Irland, AXA Art von AXA Deutschland in transversale Einheiten und zentrale Holdings "Sonstige", AB in USA sowie Bank- und Beteiligungsaktivitäten in ihr Ursprungsland.
Der Konzernanteil am gesamten Geschäfts- oder Firmenwert belief sich zum 31. Dezember 2017 auf 14.285 Mio. Euro und zum 31. Dezember 2016 auf 15.402 Mio. Euro.
Gemäß IAS 36 stellt jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird, die niedrigste Ebene dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird. Er darf niemals größer sein als ein gemäß IFRS 8 bestimmtes Segment, wie in Anhang 3 dargestellt.
5.2 ÄNDERUNG DES GESCHÄFT S- ODER FIRMENWERTS
5.2.1 Geschäfts- oder Firmenwert - Änderung des Bruttowerts
| (in Millionen Euro) | Bruttowert 1. Januar 2017 | Akquisitionen während der Periode | Veräußerungen während der Periode | Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung | Sonstige Änderungen (a) | Bruttowert 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Frankreich | 195 | - | - | - | - | 195 |
| Europa | 5.338 | - | - | (67) | - | 5.271 |
| Asien | 2.828 | - | - | (282) | (11) | 2.535 |
| Vereinigte Staaten | 8.325 | - | - | (1.013) | - | 7.313 |
| International | 826 | - | - | (50) | (1) | 776 |
| Transversale Einheiten & zentrale Holdings | 490 | - | - | (27) | (1) | 462 |
| SUMME | 18.002 | - | - | (1.438) | (13) | 16.551 |
(a) Hauptsächlich Umgliederung von AXA Wealth Management (HK) Limited ("AWM") in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.
| (in Millionen Euro) | Bruttowert 1. Januar 2016 angepasst(a) | Akquisitionen während der Periode(b) | Veräußerungen während der Periode(c) | Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung | Sonstige Änderungen (d) | Bruttowert 31. Dezember 2016 angepasst(a) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Frankreich | 195 | - | - | - | - | 195 |
| Europa | 5.653 | 9 | (570) | (221) | 468 | 5.338 |
| Asien | 2.690 | - | - | 138 | - | 2.828 |
| Vereinigte Staaten | 8.063 | 20 | - | 242 | - | 8.325 |
| International | 1.332 | 32 | (33) | (33) | (473) | 826 |
| Transversale Einheiten & zentrale Holdings | 406 | 87 | - | (3) | 0 | 490 |
| SUMME | 18.340 | 148 | (603) | 123 | (5) | 18.002 |
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(b) Akquisition von GIM und asiatischen Unternehmen durch AXA Assistance (+39 Mio. Euro), AXA Corporate Solutions Seguros (+32 Mio. Euro), Liberty durch AXA Poland (+32 Mio. Euro), Ramius Alternative Solutions durch AB (+20 Mio. Euro), Eureka Funds Management durch AXA Investment Managers (+16 Mio. Euro) und Aid Call in Großbritannien (+9 Mio. Euro).
(c) Hauptsächlich Veräußerung des Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings.
(d) Aufgrund von Spanien und Italien (nun in Europa enthalten), die zuvor innerhalb der Region Mediterranean & Latin American ausgewiesen wurden (im GJ16 zu Region EMEA-LATAM unbenannt und jetzt in International enthalten).
5.2.2 Geschäfts- oder Firmenwert - Änderung des Wertminderungsaufwands
| (in Millionen Euro) | Kumulierter Wertminderungsaufwand 1. Januar 2017 | Anstieg der Wertminderung während der Periode | Wertminderungs-Rückbuchung bei während der Periode veräußertem Geschäfts- oder Firmenwert |
|---|---|---|---|
| Frankreich | - | - | - |
| Europa | - | - | - |
| Asien | 78 | - | - |
| Vereinigte Staaten | 1.240 | - | - |
| International | - | - | - |
| Transversale Einheiten & zentrale Holdings | 0 | - | - |
| SUMME | 1.318 | - | - |
| (in Millionen Euro) | Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung | Sonstige Änderungen | Kumulierter Wertminderungsaufwand 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|---|
| Frankreich | - | - | - |
| Europa | - | - | - |
| Asien | (7) | - | 71 |
| Vereinigte Staaten | (151) | - | 1.089 |
| International | - | - | - |
| Transversale Einheiten & zentrale Holdings | - | - | 0 |
| SUMME | (158) | - | 1.161 |
| (in Millionen Euro) | Kumulierter Wertminderungsaufwand 1. Januar 2016 angepasst(a) | Anstieg der Wertminderung während der Periode | Wertminderungs-Rückbuchung bei während der Periode veräußertem Geschäfts- oder Firmenwert |
|---|---|---|---|
| Frankreich | - | - | - |
| Europa | - | - | - |
| Asien | 73 | - | - |
| Vereinigte Staaten | 1.204 | - | - |
| International | - | - | - |
| Transversale Einheiten & zentrale Holdings | 0 | - | - |
| SUMME | 1.278 | - | - |
| (in Millionen Euro) | Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung | Sonstige Änderungen | Kumulierter Wertminderungsaufwand 31. Dezember 2016 angepasst(a) |
|---|---|---|---|
| Frankreich | - | - | - |
| Europa | - | - | - |
| Asien | 5 | - | 78 |
| Vereinigte Staaten | 36 | - | 1.240 |
| International | - | - | - |
| Transversale Einheiten & zentrale Holdings | - | - | 0 |
| SUMME | 41 | - | 1.318 |
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
METHODIK NACH EINHEIT
Für die meisten Bereiche Lebens- und Krankenversicherung wird die Werthaltigkeit des Firmen- oder Geschäftswerts anhand eines Fair-Value-Ansatzes beurteilt. Für AXA US und AXA Belgium wird die Werthaltigkeit anhand des Value-in-Use-Ansatzes bewertet. Beide Ansätze sind in Anmerkung 1 beschrieben.
Für die Bereiche Schaden- und Unfallversicherung sowie Asset Management (separat getestet) wird die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwert ebenfalls nach dem Value-in-Use-Ansatz beurteilt, wie in Anmerkung 1 beschrieben.
WICHTIGSTE ANNAHMEN
Für Unternehmen, deren erzielbaren Beträge nicht risikoneutral ermittelt werden, wurden die anzuwendenden Abszinsungssätze mithilfe des Capital Asset Pricing Model (CAPM) berechnet. Die bei der Festlegung der Abszinsungssätze verwendeten Annahmen, einschließlich risikoloser Zinssätze, Aktienrisikoprämien, Beta- und Leverage Ratio der Versicherungsaktivitäten, stimmen mit der Einschätzung des Managements der AXA für diese Märkte überein.
Für zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden nicht risikoneutrale Ansätze mit Abzinsungssätzen von 5,4 % bis 12,0 % im Jahr 2017 im Vergleich zu einer Bandbreite von 5,9 % bis 12,8 % im Jahr 2016 und die Wachstumsraten jenseits des strategischen Planungshorizonts, falls zutreffend, von 2,3 % bis 6,1 % im Vergleich zu 2,1 % bis 5,6 % im Jahr 2016, verwendet. Die beiden Unternehmen im Bereich Life & Savings, die einen Value-in-Use-Ansatz anwenden, sind (i) AXA Belgium mit einem Abzinsungssatz von 5,5 % und (ii) AXA US mit einem Abzinsungssatz von 6,4 %.
Alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
Das Ergebnis der Cashflow-Prognosen übersteigt den Buchwert aller betroffenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten.
Sollten Aktienbewertungen und Zinssätze über einen längeren Zeitraum niedrig bleiben, die Volatilität und andere Marktbedingungen stagnieren oder sich verschlechtern, würden die Volumen des Neugeschäfts und die Rentabilität zusammen mit dem Bestandsgeschäft aller zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wahrscheinlich negativ beeinflusst. Darüber hinaus könnten die künftigen voraussichtlichen Cashflows sowohl für das Bestand- als auch für das Neugeschäft und andere Annahmen, die den aktuellen Geschäftsplänen des Managements zugrunde liegen, von anderen Risiken, denen die Geschäftstätigkeit der Gruppe ausgesetzt ist, beeinflusst werden. Für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden Sensitivitätsanalysen bezüglich des Abzinsungssatzes durchgeführt: Eine Erhöhung des Abzinsungssatzes um 0,5 % würde nicht zu einem Wertminderungsaufwand auf eine der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten führen, da der erzielbare Betrag für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit deren Buchwert nach wie vor übersteigen würde.
Nachfolgende Wertminderungstests können jedoch auf unterschiedlichen Annahmen und Prognosen der künftigen Cashflows basieren, die zu einer Wertminderung dieser Vermögenswerte in absehbarer Zeit führen.
5.3 SONSTIGE INFORMATIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT GESCHÄFT S- ODER FIRMENWERT, AKQUISITIONEN UND VERÄUSSERUNGEN VON TOCHTERUNTERNEHMEN
5.3.1 Verkauf des Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings
AXA hat den Verkauf des Offshore-Anleihengeschäfts der AXA Life Europe Limited an die Life Company Consolidation Group abgeschlossen.
Am 3. Juli 2017 gab AXA den Abschluss des Verkaufs des Offshore-Anleihengeschäfts der AXA Life Europe Limited an Harcourt Life International dac (vor Kurzem in Utmost Ireland dac unbenannt), eine Tochtergesellschaft der Life Company Consolidation Group, bekannt.
5.3.2 Geplanter Verkauf der Swiss-Privilege-Franchise in Hongkong (AXA Wealth Management (HK) Ltd)
Am 22. August 2017 gab AXA den Abschluss einer Vereinbarung mit der Jeneration Holdings Limited über den Verkauf ihrer Swiss-Privilege-Franchise, AXA Wealth Management (HK) Limited ("AWM") bekannt.
Diese Transaktion würde im Einklang mit der Vereinfachung des Portfolios der Gruppe stehen und es AXA Hong Kong ermöglichen, sich auf ihre Kerngeschäftsbereiche Lebensversicherung und Maklergeschäft zu konzentrieren und gleichzeitig ihre Unternehmensstruktur zu verbessern. AXA ist weiterhin bestrebt, das Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft sowie das Schaden- und Unfallgeschäft in Hongkong in allen Kundensegmenten einschließlich vermögender Privatkunden auszubauen.
Der Kaufpreis beträgt 2.200 Mio. HKD (oder 237 Mio. Euro ([1]), die bei Abschluss vollständig zu zahlen sind, was einem impliziten EV-Multiple von 1,4 entspricht. Die vorgeschlagene Transaktion unterliegt gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt regulatorischer Genehmigungen, und dürfte Ende 2018 oder Anfang 2019 vollzogen werden.
Zum 31. Dezember 2017 waren die wichtigsten Gruppen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der AXA Wealth Management (HK) Limited ("AWM") in den folgenden Posten enthalten (die Beträge werden abzüglich konzerninterner Salden mit anderen AXA-Unternehmen dargestellt):
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 |
|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwert | 11 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 145 |
| Beteiligungen | 827 |
| Sonstige Vermögenswerte | 4 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 49 |
| Summe der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte | 1.036 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 |
|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen | 885 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 25 |
| Summe der zur Veräußerung gehaltenen Verbindlichkeiten | 910 |
Zum 31. Dezember 2017 betrug das Gesamtergebnis -0,2 Mio. Euro.
5.3.3 Geplanter Verkauf von AXA von Teilen ihres Portfolios der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland an die Frankfurter Leben-Gruppe
AXA Deutschland hat mit der Frankfurter Leben-Gruppe einen Vertrag über den Verkauf von Teilen ihres Portfolios der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland (ProbAV Pensionskasse AG) abgeschlossen. AXA verbuchte einen negativen Sondereffekt in Höhe von 87 Mio. Euro. Der endgültige Abschluss der Transaktion unterliegt gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt regulatorischer Genehmigungen.
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 |
|---|---|
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 149 |
| Beteiligungen | 3.319 |
| Sonstige Vermögenswerte | 2 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 124 |
| Summe der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte | 3.593 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 |
|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen | 3.489 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 19 |
| Summe der zur Veräußerung gehaltenen Verbindlichkeiten | 3.508 |
Zum 31. Dezember 2017 betrug das Gesamtergebnis +30 Mio. Euro.
Anhang 6. Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts
Die Änderung des Werts des erworbenen Bestandsgeschäfts (Value of Business In-force, VBI) stellte sich wie folgt dar:
| (in Millionen Euro) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Bruttobuchwert zum 1. Januar | 6.569 | 6.392 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | (4.174) | (3.873) |
| Schattenbilanzierung bei VBI | (185) | (155) |
| Nettobuchwert zum 1. Januar | 2.209 | 2.364 |
| VBI-Aktivierung | - | - |
| Aktivierte Zinsen | 79 | 93 |
| Abschreibungen und Wertminderungen während der Periode | (122) | (263) |
| Änderungen der Abschreibung, Aktivierung und Wertminderung des VBI | (44) | (170) |
| Änderung der Schattenbilanzierung des VBI | (8) | (25) |
| Währungsumrechnung und andere Änderungen | (171) | 41 |
| Erwerb und Veräußerung von Tochterunternehmen und Portfolios(a) | (97) | - |
| Nettobuchwert zum 31. Dezember | 1.891 | 2.209 |
| Bruttobuchwert zum 31. Dezember | 5.926 | 6.569 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | (3.857) | (4.174) |
| Schattenbilanzierung bei VBI | (178) | (185) |
(a) Hauptsächlich Umgliederung von AXA Wealth Management (HK) Limited ("AWM") in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.
Anhang 7. Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten
7.1 AUFSCHLÜSSELUNG DER ABGEGRENZTEN ABSCHLUSSKOSTEN (DEFERRED ACQUISITION COSTS, DAC) UND ÄHNLICHER KOSTEN
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Abgegrenzte Abschlusskosten im Zusammenhang mit Life & Savings (a) | 21.935 | 22.850 |
| Abgegrenzte Anschaffungskosten (b) | 698 | 777 |
| Schattenbilanzierung der DAC | (1.769) | (1.476) |
| Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten im Zusammenhang mit Life & Savings | 20.863 | 22.151 |
| Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten im Zusammenhang mit Property & Casualty | 2.018 | 1.981 |
| Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten | 22.881 | 24.132 |
(a) Gilt für Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen gemäß IFRS 4 im Segment Life & Savings. Die Beträge verstehen sich nach Steuern.
(b) Gilt für Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (IAS 39).
7.2 FORTSCHREIBUNG DER ABGEGRENZTEN ABSCHLUSSKOSTEN (DEFERRED ACQUISITION COSTS, DAC) UND ÄHNLICHER KOSTEN
Die Änderungen der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnlicher Kosten stellten sich wie folgt dar:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (a) | ||
|---|---|---|---|---|
| Abgegrenzte Abschlusskosten (b) | Abgegrenzte Anschaffungskosten (c) | Abgegrenzte Abschlusskosten (b) | Abgegrenzte Anschaffungskosten (c) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nettobuchwert der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnlicher Kosten zum 1. Januar | 23.355 | 777 | 22.805 | 1.223 |
| Abschreibungen und Wertminderungen während der Periode der DAC von Leben | (1.883) | (94) | (2.544) | (104) |
| Aktivierte Zinsen während der Periode von DAC von Leben | 910 | 29 | 914 | 30 |
| DAC und ähnliche Kostenaktivierung für die Periode der DAC von Leben | 2.193 | 35 | 2.251 | 38 |
| Änderung der Schattenbilanzierung der DAC von Nicht-Leben | 67 | 127 | ||
| Änderungen der Abschreibung, Aktivierung und Wertminderung | 1.287 | (30) | 747 | (36) |
| Änderung der Schattenbilanzierung von DAC | (375) | - | 84 | - |
| Währungsumrechnung und andere Änderungen | (1.883) | (47) | 367 | (61) |
| Veräußerungen von Tochterunternehmen und Portfolios (d) | (202) | (2) | (648) | (350) |
| Nettobuchwert der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnlicher Kosten zum 31. Dezember | 22.183 | 698 | 23.355 | 777 |
| Davon Schattenbilanzierung von DAC | (1.769) | - | (1.476) | - |
| SUMME | 22.881 | 24.132 |
(a) Angepasst, um die abgegrenzten Abschlusskosten und ähnliche Kosten der Aktivitäten von Property & Casualty zusätzlich zu den Aktivitäten im Bereich Life & Savings zu berücksichtigen.
(b) Im Zusammenhang mit Verträgen, die IFRS 4 unterliegen, d. h. Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen.
(c) Gilt für Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (IAS 39).
(d) Enthält die Umgliederung von AXA Wealth Management (HK) Limited ("AWM") in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und den deutschen Rentenversicherer ProbAV Pensionskasse AG, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.
7.3 ABGEGRENZTE ABSCHLUSSKOSTEN UND ÄHNLICHE KOSTEN, NACH ABSCHREIBUNGEN, RÜCKSTELLUNGEN FÜR NOCH NICHT VERDIENTE UMSÄTZE UND RÜCKSTELLUNGEN FÜR NOCH NICHT VERDIENTE ENTGELTE
Der Wert der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnlicher Kosten, nach Abschreibungen, Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Rückstellungen für noch nicht verdiente Entgelte stellte sich wie folgt dar:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (a) | ||
|---|---|---|---|---|
| Abgegrenzte Abschlusskosten(b) | Abgegrenzte Anschaffungskosten (c) | Abgegrenzte Abschlusskosten (b) | Abgegrenzte Anschaffungskosten (c) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten | 22.183 | 698 | 23.355 | 777 |
| davon Schattenbilanzierung DAC | (1.769) | - | (1.476) | - |
| Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte | 2.316 | 282 | 2.256 | 309 |
| davon Schattenbilanzierung Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze | (403) | - | (494) | - |
| DAC nach Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte | 19.867 | 416 | 21.099 | 468 |
| SUMME | 20.283 | 21.567 |
(a) Angepasst, um die abgegrenzten Abschlusskosten und ähnliche Kosten der Aktivitäten von Property & Casualty zusätzlich zu den Aktivitäten im Bereich Life & Savings zu berücksichtigen.
(b) Im Zusammenhang mit Verträgen, die IFRS 4 unterliegen, d. h. Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen.
(c) Gilt für Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (IAS 39).
Anhang 8. Sonstige immaterielle Vermögenswerte
8.1 AUFSCHLÜSSELUNG DER SONSTIGEN IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte stellten zum 31. Dezember 2017 einen Nettowert von 3.170 Mio. Euro dar und umfassten hauptsächlich:
| (in Millionen Euro) | Bruttowert | Kumulierte Abschreibung | Kumulierte Wertminderung | Nettowert am 31. Dezember 2017 | Nettowert am 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktivierte Software | 3.130 | (2.253) | (13) | 864 | 853 |
| Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und sonstigen Geschäftsvorfällen erfasste immaterielle Vermögenswerte | 3.312 | (1.103) | (24) | 2.184 | 2.316 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 586 | (463) | (0) | 122 | 97 |
| Summe der sonstigen immateriellen Vermögenswerte | 7.028 | (3.820) | (38) | 3.170 | 3.266 |
8.2 AUFSCHLÜSSELUNG DER IM RAHMEN VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN UND SONSTIGEN GESCHÄFTSVORFÄLLEN ERFASSTEN IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE
| 31. Dezember 2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Transaktionsjahr | Bruttowert | Kumulierte Abschreibung | Kumulierte Wertminderung | Nettobuchwert |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| BREU Uberzpiecznia | 2015 | 72 | (14) | - | 58 |
| Property & Casualty Asien | 2012 | 155 | (80) | - | 75 |
| Life & Savings Griechenland | 2007 | 43 | (5) | (24) | 13 |
| Property & Casualty Griechenland | 2007 | 77 | (42) | - | 35 |
| AXA MPS (Italien) Life & Savings | 2007 und 2008 | 592 | - | - | 592 |
| AXA MPS (Italien) Property & Casualty | 2007 und 2008 | 347 | - | - | 347 |
| Life & Savings Schweiz | 2006 | 174 | (96) | - | 78 |
| Property & Casualty Schweiz | 2006 | 581 | (381) | - | 200 |
| Property & Casualty Deutschland | 2006 | 92 | (43) | - | 49 |
| Property & Casualty Belgien | 2006 | 67 | (31) | - | 36 |
| Property & Casualty Spanien | 2006 | 247 | (227) | - | 20 |
| AXA Investment Managers | 2005 | 182 | (7) | - | 175 |
| Sonstige | 684 | (176) | - | 508 | |
| SUMME | 3.312 | (1.103) | (24) | 2.184 |
| 31. Dezember 2016 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Transaktionsjahr | Bruttowert | Kumulierte Abschreibung | Kumulierte Wertminderung | Nettobuchwert |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| BREU Uberzpiecznia | 2015 | 68 | (12) | - | 56 |
| Property & Casualty Asien | 2012 | 178 | (74) | - | 104 |
| Life & Savings Griechenland | 2007 | 43 | (5) | (24) | 14 |
| Property & Casualty Griechenland | 2007 | 77 | (37) | - | 39 |
| AXA MPS (Italien) Life & Savings | 2007 und 2008 | 592 | - | - | 592 |
| AXA MPS (Italien) Property & Casualty | 2007 und 2008 | 347 | - | - | 347 |
| Life & Savings Schweiz | 2006 | 190 | (95) | - | 95 |
| Property & Casualty Schweiz | 2006 | 634 | (388) | - | 246 |
| Property & Casualty Deutschland | 2006 | 92 | (37) | - | 54 |
| Property & Casualty Belgien | 2006 | 67 | (28) | - | 39 |
| Property & Casualty Spanien | 2006 | 247 | (222) | - | 26 |
| AXA Investment Managers | 2005 | 187 | (6) | - | 182 |
| Sonstige | 673 | (151) | - | 523 | |
| SUMME | 3.395 | (1.054) | (24) | 2.316 |
Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfassten immateriellen Vermögenswerte umfassen in erster Linie den Wert von Vertriebsvereinbarungen und kundenbezogenen immateriellen Vermögenswerten, einschließlich 1.425 Mio. Euro (Nettobuchwert) an Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer.
Die Abschreibungsperiode für im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfasste immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer reicht von 10 bis 20 Jahren.
8.3 ÄNDERUNG DER IM RAHMEN VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN UND SONSTIGEN GESCHÄFTSVORFÄLLEN ERFASSTEN IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE
| (in Millionen Euro) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Nettowert zum 1. Januar | 2.316 | 2.427 |
| Erwerb während der Periode(a) | 46 | 44 |
| Wertberichtigung Abschreibungsaufwand | (105) | (113) |
| Wertberichtigung Wertminderungsaufwand | - | - |
| Veräußerung während der Periode | (18) | (1) |
| Rückgang von Käufen nach Anpassungen | - | - |
| Währungseffekt | (57) | (31) |
| Sonstige Änderungen | 2 | (10) |
| Nettowert zum Bilanzstichtag, 31. Dezember | 2.184 | 2.316 |
(a)Umfasst 2017 29 Mio. Euro in Brasilien aufgrund der Vereinbarung mit Pernambucanas und 14 Mio. Euro im Bereich Lebensversicherung in Singapur aus der Vereinbarung mit DBS Bank.
Umfasst 2016 13 Mio. Euro bei AB aus dem Erwerb von Raimus Alternative Solutions LLC, 13 Mio. Euro in Großbritannien aus dem Erwerb von Aid Call, 6 Mio. Euro in den USA aus der AIG-Vereinbarung, 5 Mio. Euro bei AXA Investment Managers aus dem Erwerb von Eureka Funds Management, 2 Mio. Euro in Mexiko aus der Promotoria-Vereinbarung und 2 Mio. Euro in der Türkei.
Anhang 9. Investitionen
9.1 AUFSCHLÜSSELUNG DER INVESTITIONEN
Alle Investitionsposten werden abzüglich der Auswirkung damit verbundener Sicherungsderivate (Sicherungsgeschäfte nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen) dargestellt, mit Ausnahme der mit Makrosicherungsgeschäften verbundenen Derivate, die separat dargestellt werden. Nähere Informationen zu den Auswirkungen von Derivaten befinden sich ebenfalls in Anhang 20.3.
| 31. Dezember 2017 | Versicherung | ||
|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | % (Bilanzwert) |
| --- | --- | --- | --- |
| Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien (a) (b) | 31.296 | 21.645 | 3,04 % |
| Investitionen in zum beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertete Immobilien (c) | 1.456 | 1.456 | 0,20 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | - | - | - |
| Immobilienanlagen | 32.753 | 23.101 | 3,25 % |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 380.710 | 380.710 | 53,52 % |
| Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (d) | 34.746 | 34.746 | 4,88 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente | 586 | 586 | 0,08 % |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (e) (f) | 8.350 | 8.130 | 1,14 % |
| Schuldinstrumente | 424.392 | 424.172 | 59,63 % |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 18.461 | 18.461 | 2,60 % |
| Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(c) | 8.809 | 8.809 | 1,24 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente | 41 | 41 | 0,01 % |
| Eigenkapitalinstrumente | 27.312 | 27.312 | 3,84 % |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 9.118 | 9.118 | 1,28 % |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden (c) | 3.858 | 3.858 | 0,54 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds | 262 | 262 | 0,04 % |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 13.238 | 13.238 | 1,86 % |
| Sonstige Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und von konsolidierten Anlagefonds gehalten werden | 15.231 | 15.231 | 2,14 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | 792 | 792 | 0,11 % |
| Zwischensumme Finanzinstrumente (ohne Darlehen) | 480.965 | 480.745 | 67,58 % |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | - | - | - |
| Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (c) | - | - | - |
| Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen | - | - | - |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen (b) (f) (g) | 33.408 | 32.509 | 4,57 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | - | - | - |
| Darlehen | 33.408 | 32.509 | 4,57 % |
| Summe Finanzinstrumente | 514.373 | 513.254 | 72,15 % |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 175.003 | 175.003 | 24,60 % |
| INVESTITIONEN | 722.128 | 711.358 | 100,00 % |
| Investitionen (ohne Anlagen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird) | 547.125 | 536.355 | 75,40 % |
| 31. Dezember 2017 | Investitionen gemäß Konzernbilanz | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Sonstige Tätigkeiten | Summe | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Beizulegender Zeitwert | Buchwert | % (Bilanzwert) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | % (Bilanzwert) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien (a) (b) | 778 | 699 | 1,87 % | 32.074 | 22.344 | 2,98 % |
| Investitionen in zum beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertete Immobilien (c) | - | - | - | 1.456 | 1.456 | 0,19 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | - | - | - | - | - | - |
| Immobilienanlagen | 778 | 699 | 1,87 % | 33.530 | 23.800 | 3,18 % |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 4.216 | 4.216 | 11,29 % | 384.927 | 384.927 | 51,41 % |
| Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (d) | 200 | 200 | 0,54 % | 34.946 | 34.946 | 4,67 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente | 46 | 46 | 0,12 % | 632 | 632 | 0,08 % |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (e) (f) | 997 | 997 | 2,67 % | 9.347 | 9.127 | 1,22 % |
| Schuldinstrumente | 5.459 | 5.459 | 14,62 % | 429.851 | 429.632 | 57,38 % |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 1.073 | 1.073 | 2,87 % | 19.534 | 19.534 | 2,61 % |
| Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(c) | 519 | 519 | 1,39 % | 9.328 | 9.328 | 1,25 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | 41 | 41 | 0,01 % |
| Eigenkapitalinstrumente | 1.592 | 1.592 | 4,26 % | 28.903 | 28.903 | 3,86 % |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 110 | 110 | 0,30 % | 9.228 | 9.228 | 1,23 % |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden (c) | 385 | 385 | 1,03 % | 4.243 | 4.243 | 0,57 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds | 249 | 249 | 0,67 % | 510 | 510 | 0,07 % |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 744 | 744 | 1,99 % | 13.982 | 13.982 | 1,87 % |
| Sonstige Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und von konsolidierten Anlagefonds gehalten werden | 108 | 108 | 0,29 % | 15.339 | 15.339 | 2,05 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | (1) | (1) | 0,00 % | 792 | 792 | 0,11 % |
| Zwischensumme Finanzinstrumente (ohne Darlehen) | 7.903 | 7.903 | 21,17 % | 488.867 | 488.648 | 65,27 % |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | - | - | - | - | - | - |
| Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (c) | - | - | - | - | - | - |
| Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - | - |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen (b) (f) (g) | 30.522 | 28.734 | 76,96 % | 63.930 | 61.242 | 8,18 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | (0) | (0) | 0,00 % | (0) | (0) | 0,00 % |
| Darlehen | 30.522 | 28.734 | 76,96 % | 63.930 | 61.242 | 8,18 % |
| Summe Finanzinstrumente | 38.424 | 36.636 | 98,13 % | 552.797 | 549.890 | 73,45 % |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | - | - | - | 175.003 | 175.003 | 23,37 % |
| INVESTITIONEN | 39.202 | 37.335 | 100,00 % | 761.330 | 748.693 | 100,00 % |
| Investitionen (ohne Anlagen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird) |
(a) Umfasst Investitionen in die Infrastruktur.
(b) Zum 1. Januar 2017 wurden Immobilienkredite von zu Anschaffungskosten bewerteten Darlehen in Immobilienanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt 0,5 Mrd. Euro umgegliedert.
(c) Vermögenswerte, die nach der Fair-Value-Option zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
(d) Umfasst zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte, insbesondere solche, die nach der Fair-Value-Option zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
(e) Erfüllt die Voraussetzungen für die Bewertungskategorie Kredite und Forderungen nach IAS 39.
(f) Zum 1. Januar 2017 wurden Infrastruktur- und mittelständische Firmenkundenkredite von zu Anschaffungskosten bewerteten Darlehen in (zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind, in Höhe von insgesamt 1,6 Mrd. Euro umgegliedert.
(g) Bezieht sich hauptsächlich auf Hypothekendarlehen und Beleihungen von Policen.
| 31. Dezember 2016 | Versicherung | ||
|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | % (Bilanzwert) |
| --- | --- | --- | --- |
| Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien (a) | 28.968 | 20.123 | 2,77 % |
| Investitionen in zum beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertete Immobilien (b) | 1.256 | 1.256 | 0,17 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | - | - | - |
| Immobilienanlagen | 30.224 | 21.379 | 2,94 % |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 390.821 | 390.821 | 53,73 % |
| Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (c) | 42.340 | 42.340 | 5,82 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente | 998 | 998 | 0,14 % |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (d) | 5.955 | 5.736 | 0,79 % |
| Schuldinstrumente | 440.115 | 439.897 | 60,48 % |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 16.499 | 16.499 | 2,27 % |
| Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) | 8.975 | 8.975 | 1,23 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente | 60 | 60 | 0,01 % |
| Eigenkapitalinstrumente | 25.534 | 25.534 | 3,51 % |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 9.030 | 9.030 | 1,24 % |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden (b) | 4.545 | 4.545 | 0,62 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds | 314 | 314 | 0,04 % |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 13.890 | 13.890 | 1,91 % |
| Sonstige Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und von konsolidierten Anlagefonds gehalten werden | 14.067 | 14.067 | 1,93 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | 349 | 349 | 0,05 % |
| Zwischensumme Finanzinstrumente (ohne Darlehen) | 493.954 | 493.735 | 67,88 % |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | - | - | - |
| Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) | - | - | - |
| Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen | - | - | - |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen(e) | 38.164 | 36.995 | 5,09 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | - | - | - |
| Darlehen | 38.164 | 36.995 | 5,09 % |
| Summe Finanzinstrumente | 532.117 | 530.730 | 72,96 % |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 175.292 | 175.292 | 24,10 % |
| Beteiligungen | 737.633 | 727.402 | 100,00 % |
| Investitionen (ohne Anlagen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird) | 562.341 | 552.110 | 75,90 % |
| 31. Dezember 2016 | Investitionen gemäß Konzernbilanz | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Sonstige Tätigkeiten | Summe | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Beizulegender Zeitwert | Buchwert | % (Bilanzwert) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | % (Bilanzwert) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien (a) | 187 | 125 | 0,35 % | 29.155 | 20.249 | 2,65 % |
| Investitionen in zum beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertete Immobilien (b) | - | - | - | 1.256 | 1.256 | 0,16 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | - | - | - | - | - | - |
| Immobilienanlagen | 187 | 125 | 0,35 % | 30.411 | 21.504 | 2,82 % |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 5.413 | 5.413 | 15,27 % | 396.234 | 396.234 | 51,94 % |
| Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (c) | 386 | 386 | 1,09 % | 42.727 | 42.727 | 5,60 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente | 29 | 29 | 0,08 % | 1.027 | 1.027 | 0,13 % |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (d) | 1.136 | 1.136 | 3,20 % | 7.091 | 6.872 | 0,90 % |
| Schuldinstrumente | 6.964 | 6.964 | 19,64 % | 447.079 | 446.861 | 58,58 % |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 1.117 | 1.117 | 3,15 % | 17.616 | 17.616 | 2,31 % |
| Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) | 427 | 427 | 1,20 % | 9.401 | 9.401 | 1,23 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | 60 | 60 | 0,01 % |
| Eigenkapitalinstrumente | 1.544 | 1.544 | 4,35 % | 27.077 | 27.077 | 3,55 % |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 91 | 91 | 0,26 % | 9.122 | 9.122 | 1,20 % |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden (b) | 252 | 252 | 0,71 % | 4.797 | 4.797 | 0,63 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds | 301 | 301 | 0,85 % | 615 | 615 | 0,08 % |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 644 | 644 | 1,82 % | 14.534 | 14.534 | 1,91 % |
| Sonstige Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und von konsolidierten Anlagefonds gehalten werden | 63 | 63 | 0,18 % | 14.130 | 14.130 | 1,85 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | (203) | (203) | -0,57 % | 146 | 146 | 0,02 % |
| Zwischensumme Finanzinstrumente (ohne Darlehen) | 9.013 | 9.013 | 25,42 % | 502.967 | 502.748 | 65,90 % |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | - | - | - | - | - | - |
| Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) | - | - | - | - | - | - |
| Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - | - |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen(e) | 28.179 | 26.321 | 74,23 % | 66.343 | 63.317 | 8,30 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | (0) | (0) | 0,00 % | (0) | (0) | 0,00 % |
| Darlehen | 28.179 | 26.321 | 74,23 % | 66.343 | 63.317 | 8,30 % |
| Summe Finanzinstrumente | 37.192 | 35.334 | 99,65 % | 569.309 | 566.065 | 74,20 % |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | - | - | - | 175.292 | 175.292 | 22,98 % |
| Beteiligungen | 37.379 | 35.459 | 100,00 % | 775.012 | 762.861 | 100,00 % |
| Investitionen (ohne Anlagen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird) |
(a) Umfasst Investitionen in die Infrastruktur.
(b) Vermögenswerte, die nach der Fair-Value-Option zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
(c) Umfasst zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte, insbesondere solche, die nach der Fair-Value-Option zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
(d) Erfüllt die Voraussetzungen für die Bewertungskategorie Kredite und Forderungen nach IAS 39.
(e) Bezieht sich hauptsächlich auf Hypothekendarlehen und Beleihungen von Policen.
9.2 IMMOBILIENANLAGEN
Immobilienanlagen umfassen Gebäude im direkten Eigentum und Gebäude im indirekten Eigentum durch konsolidierte Immobiliengesellschaften.
Aufschlüsselung des Buchwerts und des beizulegenden Zeitwerts von Immobilienanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten, einschließlich der Auswirkung sämtlicher Derivate, mit Ausnahme der mit Makrosicherungsgeschäften verbundenen Derivate, die separat dargestellt werden:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowert | Abschreibung | Wertminderung | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien (a) | |||||
| Versicherung (b) | 24.282 | (2.114) | (568) | 21.599 | 31.251 |
| Sonstige Tätigkeiten | 699 | - | (0) | 699 | 778 |
| Sämtliche Aktivitäten ohne Derivate | 24.980 | (2.114) | (568) | 22.298 | 32.028 |
| Auswirkungen von Derivaten | 46 | 46 | |||
| Summe sämtliche Aktivitäten ohne Derivate | 22.344 | 32.074 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowert | Abschreibung | Wertminderung | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien (a) | |||||
| Versicherung (b) | 22.925 | (2.202) | (704) | 20.019 | 28.864 |
| Sonstige Tätigkeiten | 125 | - | (0) | 125 | 187 |
| Sämtliche Aktivitäten ohne Derivate | 23.050 | (2.202) | (704) | 20.144 | 29.050 |
| Auswirkungen von Derivaten | 104 | 104 | |||
| Summe sämtliche Aktivitäten ohne Derivate | 20.249 | 29.155 |
(a) Zum 1. Januar 2017 wurden Infrastrukturkredite von zu Anschaffungskosten bewerteten Darlehen in Immobilienanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt 0,5 Mrd. Euro umgegliedert.
(b) Umfasst Investitionen in die Infrastruktur.
Änderung des Wertminderungsaufwands und der Abschreibungen von Immobilien zu fortgeführten Anschaffungskosten (sämtliche Aktivitäten):
| (in Millionen Euro) | Wertminderungsaufwand - Immobilienanlagen | Abschreibungen - Immobilienanlagen | ||
|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Wert zum 1. Januar | 704 | 611 | 2.202 | 2.196 |
| Zunahme während der Periode | 94 | 153 | 246 | 227 |
| Rückbuchung nach Verkauf oder Rückzahlung | (131) | (21) | (89) | (120) |
| Rückbuchung nach Wertaufholung | (92) | (37) | - | - |
| Sonstige (a) | (7) | (2) | (245) | (102) |
| Wert zum 31. Dezember | 568 | 704 | 2.114 | 2.202 |
(a) Umfasst Änderungen des Konsolidierungskreises und Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse.
([1]) 1 EUR = 9,29 HKD zum 21. Dezember 2017 (Quelle: Bloomberg).
9.3 NICHT REALISIERTE GEWINNE UND VERLUSTE AUS FINANZINVESTITIONEN
Einschließlich der Auswirkung von Derivaten werden nicht realisierte Veräußerungsgewinne und -verluste aus Finanzinvestitionen, die noch nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet sind, wie folgt zugeordnet:
Versicherung
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Restbuchwert (a) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert (b) | Unrealisierte Gewinne | Unrealisierte Verluste | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 337.654 | 380.710 | 380.710 | 47.362 | 4.306 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (c) | 8.158 | 8.350 | 8.130 | 278 | 87 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 13.931 | 18.461 | 18.461 | 4.688 | 159 |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 8.000 | 9.118 | 9.118 | 1.227 | 109 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Restbuchwert (a) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert (b) | Unrealisierte Gewinne | Unrealisierte Verluste | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 343.689 | 390.821 | 390.821 | 54.800 | 7.668 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (c) | 5.756 | 5.955 | 5.736 | 274 | 75 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 12.901 | 16.499 | 16.499 | 3.799 | 202 |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 8.094 | 9.030 | 9.030 | 1.028 | 91 |
(a) Ohne Wertminderung - einschließlich Auf- oder Abgelder und verbundener kumulierter Abschreibung.
(b) Ohne Wertminderung.
(c) Zum 1. Januar 2017 wurden Infrastruktur- und mittelständische Firmenkundenkredite von zu Anschaffungskosten bewerteten Darlehen in (zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind, in Höhe von insgesamt 1,6 Mrd. Euro umgegliedert.
Sonstige Tätigkeiten
| 31. Dezember 2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Restbuchwert(a) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert(b) | Unrealisierte Gewinne | Unrealisierte Verluste |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 4.199 | 4.216 | 4.216 | 144 | 126 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 997 | 997 | 997 | 0 | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 844 | 1.073 | 1.073 | 257 | 28 |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 95 | 110 | 110 | 15 | 0 |
| 31. Dezember 2016 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Restbuchwert(a) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert(b) | Unrealisierte Gewinne | Unrealisierte Verluste |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 5.399 | 5.413 | 5.413 | 211 | 197 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 1.136 | 1.136 | 1.136 | - | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 903 | 1.117 | 1.117 | 243 | 28 |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 76 | 91 | 91 | 16 | - |
(a) Ohne Wertminderung - einschließlich Auf- oder Abgelder und verbundener kumulierter Abschreibung.
(b) Ohne Wertminderung.
Summe
| 31. Dezember 2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Restbuchwert (a) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert(b) | Unrealisierte Gewinne | Unrealisierte Verluste |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 341.853 | 384.927 | 384.927 | 47.506 | 4.432 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (c) | 9.155 | 9.347 | 9.127 | 279 | 87 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 14.775 | 19.534 | 19.534 | 4.945 | 187 |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 8.096 | 9.228 | 9.228 | 1.242 | 109 |
| 31. Dezember 2016 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Restbuchwert (a) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert(b) | Unrealisierte Gewinne | Unrealisierte Verluste |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 349.087 | 396.234 | 396.234 | 55.011 | 7.864 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (c) | 6.892 | 7.091 | 6.872 | 274 | 75 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 13.804 | 17.616 | 17.616 | 4.042 | 230 |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 8.170 | 9.122 | 9.122 | 1.043 | 91 |
(a) Ohne Wertminderung - einschließlich Auf- oder Abgelder und verbundener kumulierter Abschreibung.
(b) Ohne Wertminderung.
(c) Zum 1. Januar 2017 wurden Infrastruktur- und mittelständische Firmenkundenkredite von zu Anschaffungskosten bewerteten Darlehen in (zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind, in Höhe von insgesamt 1,6 Mrd. Euro umgegliedert.
Siehe auch Anhang 9.9.1 "Aufschlüsselung der Finanzinvestitionen, die Gegenstand von Wertminderungstests sind".
9.4 SCHULDINSTRUMENTE UND DARLEHEN
9.4.1 Schuldinstrumente nach Art des Emittenten
Die nachstehende Tabelle zeigt das Portfolio der Schuldinstrumente nach Art des Emittenten, mit Ausnahme der mit Makrosicherungsgeschäften verbundenen Derivate, jedoch einschließlich der Auswirkung der damit verbundenen Sicherungsinstrumente (Sicherungsgeschäfte nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen). Nähere Informationen zu den Auswirkungen von Derivaten finden sich auch in Anhang 20.3.
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 Buchwert | 31. Dezember 2016 Buchwert |
|---|---|---|
| Staatsanleihen und ähnliche Schuldinstrumente | 231.176 | 236.132 |
| Sonstige von Staaten ausgegebene Schuldinstrumente | 9.758 | 10.187 |
| Unternehmensanleihen (a) | 190.193 | 203.529 |
| Sonstige Schuldinstrumente (b) | 322 | 263 |
| Sicherungsderivate und sonstige Derivate | (1.818) | (3.250) |
| SUMME SCHULDINSTRUMENTE | 429.632 | 446.861 |
(a) Umfasst Schuldinstrumente, die von Unternehmen ausgegeben werden, an denen ein Staat beteiligt ist.
(b) Umfasst Anlagefonds mit fester Laufzeit und Schuldverschreibungen im Zusammenhang mit Reverse-Repo-Geschäften.
Zusätzliche Informationen zum Kreditausfallrisiko im Zusammenhang mit Schuldinstrumenten befinden sich in Anhang 4 "Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken".
9.4.2 Darlehen aus Tätigkeiten, bei denen es sich nicht um Versicherungstätigkeit handelt
Die folgende Tabelle zeigt das Darlehensportfolio aus anderen Aktivitäten als dem Versicherungsgeschäft, ohne mit Makrosicherungsgeschäften verbundene Derivate, jedoch einschließlich der Auswirkung der damit verbundenen Sicherungsinstrumente (Sicherungsgeschäfte nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen).
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | ||
|---|---|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Hypothekendarlehen | 25.249 | 23.670 | 23.181 | 21.557 |
| Sonstige Ausleihungen | 5.147 | 4.938 | 4.907 | 4.672 |
| Summe Bankdarlehen | 30.397 | 28.609 | 28.088 | 26.230 |
| Darlehen aus Tätigkeiten, bei denen es sich nicht um Versicherungs- oder Banktätigkeit handelt | 125 | 125 | 91 | 92 |
| Summe ohne Auswirkung von Derivaten | 30.522 | 28.734 | 28.179 | 26.321 |
| Auswirkung von Derivaten | (0) | (0) | (0) | (0) |
| SUMME | 30.522 | 28.734 | 28.179 | 26.321 |
9.5 VERTRAGLICHE RESTLAUFZEITEN UND ZINSÄNDERUNGSRISIKO
Die nachstehende Tabelle zeigt die vertraglichen Restlaufzeiten von Schuldinstrumenten, die von der Gruppe gehalten werden. Die tatsächlichen Restlaufzeiten können von den dargestellten abweichen, insbesondere da einige Vermögenswerte Klauseln zur vorzeitigen Rückzahlung, mit oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung, oder einer Verlängerung der Laufzeit enthalten. In einigen Fällen ändert die Auswirkung der Derivate (siehe Anhang 20.3) in bestimmten Fällen das Fälligkeitsprofil der nachstehend dargestellten Vermögenswerte.
Schuldinstrumente (zu Anschaffungskosten), die nicht an einem aktiven Markt notiert sind, und Darlehen und Schuldinstrumente zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von den Versicherten getragen wird, werden in der nachstehenden Tabelle nicht ausgewiesen. Bei den meisten von der Gruppe gehaltenen Schuldinstrumenten und Darlehen handelt es sich um festverzinsliche Instrumente (d. h. sie sind dem Fair-Value-Zinsrisiko ausgesetzt).
| 31. Dezember 2017 Nettobuchwert nach Laufzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | 12 Monate oder weniger | Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren | Mehr als 5 Jahre | Buchwert ohne Derivate | Auswirkungen von Derivaten | Gesamtbuchwert einschließlich Derivate |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Summe - Finanzinvestitionen, die dem Fair-Value-Zinsrisiko ausgesetzt sind | 29.770 | 108.272 | 315.432 | 453.473 | ||
| Schuldinstrumente | 24.533 | 98.907 | 298.855 | 422.294 | (1.790) | 420.504 |
| Darlehen (a) | 8.159 | 21.837 | 37.394 | 67.390 | (411) | 66.979 |
| Summe - Finanzinvestitionen, die dem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt sind | 32.692 | 120.744 | 336.249 | 489.684 | (2.201) | 487.484 |
| 31. Dezember 2016 Nettobuchwert nach Laufzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | 12 Monate oder weniger | Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren | Mehr als 5 Jahre | Buchwert ohne Derivate | Auswirkungen von derivativen Instrumenten | Gesamtbuchwert einschließlich Derivate |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Summe - Finanzinvestitionen, die dem Fair-Value-Zinsrisiko ausgesetzt sind | 37.308 | 117.902 | 317.386 | 472.596 | ||
| Schuldinstrumente | 32.087 | 111.802 | 299.330 | 443.218 | (3.230) | 439.988 |
| Darlehen (a) | 8.218 | 21.071 | 39.637 | 68.926 | (565) | 68.361 |
| Summe - Finanzinvestitionen, die dem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt sind | 40.305 | 132.873 | 338.967 | 512.145 | (3.795) | 508.350 |
(a) Einschließlich Zusammenfassung konsolidierte Anlagefonds - Darlehen.
9.6 PREISRISIKO
Einschließlich der Auswirkung von Derivaten (siehe auch Anhang 20.3) und Eigenkapitalinstrumenten von Immobiliengesellschaften stellt sich die Aufschlüsselung der im Eigentum der Gruppe befindlichen Eigenkapitalinstrumente nach Branche wie folgt dar:
| (in Millionen Euro) | Finanzbranche | Konsumgüter & Dienstleistungen | Energie | Kommunikation | Industrie | Grundstoffe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalinstrumente zum 31. Dezember 2017 | 8.974 | 8.043 | 785 | 1.450 | 3.921 | 1.256 |
| Eigenkapitalinstrumente zum 31. Dezember 2016 | 8.579 | 7.809 | 685 | 1.365 | 3.300 | 1.017 |
| (in Millionen Euro) | Technologie | Sonstige | Gesamtwert ohne Derivate | Auswirkung von Derivaten | Gesamtwert einschließlich Derivate |
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalinstrumente zum 31. Dezember 2017 | 1.937 | 2.522 | 28.888 | 16 | 28.903 |
| Eigenkapitalinstrumente zum 31. Dezember 2016 | 1.517 | 2.810 | 27.082 | (5) | 27.077 |
9.7 UMBUCHUNGEN VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN, DIE DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE AUSBUCHUNG NICHT ERFÜLLEN
Die Gruppe ist Vertragspartner bei Rückkaufsvereinbarungen und Wertpapierverleihgeschäften, in deren Rahmen finanzielle Vermögenswerte an eine Gegenpartei verkauft werden, vorbehaltlich einer gleichzeitigen Vereinbarung über den Rückkauf dieser finanziellen Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis. Verbleiben im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit den finanziellen Vermögenswerten verbunden sind, bei der Gruppe, bucht die Gruppe die finanziellen Vermögenswerte nicht aus. Die Verkaufserlöse werden gesondert ausgewiesen. Zinsaufwendungen aus Rückkaufsvereinbarungen oder Wertpapierleihen werden über die Laufzeit der Vereinbarungen erfasst.
Zudem geht die Gruppe Total Return-Swaps ein, in deren Rahmen finanzielle Vermögenswerte an eine Gegenpartei verkauft werden. Gemäß der entsprechenden Vereinbarung fließen Zahlungsströme aus den zugrundeliegenden Vermögenswerten im Austausch gegen eine feste Zahlung an die Gruppe zurück unter Berücksichtigung aller Erhöhungen oder Kürzungen des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte. Dadurch verbleiben im Wesentlichen alle Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den finanziellen Vermögenswerten bei der Gruppe. Dementsprechend bucht die Gruppe die finanziellen Vermögenswerte nicht aus.
Die Aufschlüsselung der umgebuchten finanziellen Vermögenswerte/Verbindlichkeiten, die die Voraussetzungen für eine Ausbuchung nicht erfüllen, stellt sich wie folgt dar:
| 31. Dezember 2017 | |||
|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden | Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | Schuldinstrumente - Darlehen und Forderungen |
| --- | --- | --- | --- |
| Buchwert der Vermögenswerte | 18 | 35.293 | 147 |
| Buchwert der zugehörigen Verbindlichkeiten (a) | - | 31.153 | 100 |
| 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden | Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | Schuldinstrumente - Darlehen und Forderungen |
| --- | --- | --- | --- |
| Buchwert der Vermögenswerte | 1.405 | 32.770 | 252 |
| Buchwert der zugehörigen Verbindlichkeiten (a) | 1.514 | 29.147 | 169 |
(a) Beträge enthalten keine als Sicherheit für Wertpapierverleihgeschäfte erhaltenen Sicherheiten, wenn diese Sicherheit nicht gemäß den Bedingungen der Vereinbarung erfasst ist, da Risiken und Nutzen von der Gruppe nicht übertragen wurden (siehe Anhang 29).
9.8 NICHT KONSOLIDIERTE ANLAGEFONDS
Die Aufschlüsselung der nicht konsolidierten Anlagefonds stellt sich wie folgt dar:
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Beizulegender Zeitwert (a) | Beizulegender Zeitwert (a) | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Versicherung | Sonstige Tätigkeiten | Summe | Versicherung | Sonstige Tätigkeiten | Summe | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds, die hauptsächlich Aktien halten | 2.359 | 698 | 3.057 | 2.212 | 408 | 2.619 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds, die hauptsächlich Anleihen halten | 3.622 | 0 | 3.622 | 4.269 | 127 | 4.397 |
| Sonstige nicht konsolidierte Anlagefonds | 7.345 | 46 | 7.391 | 7.485 | 110 | 7.595 |
| Nicht konsolidierte zu Anschaffungskosten bewertete Anlagen | - | - | - | - | - | - |
| Derivate im Zusammenhang mit nicht konsolidierten Anlagefonds | (88) | - | (88) | (77) | - | (77) |
| SUMME | 13.238 | 744 | 13.982 | 13.890 | 644 | 14.534 |
(a) Die Beträge werden abzüglich der Auswirkung damit verbundener Sicherungsderivate (Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen) dargestellt, mit Ausnahme der mit Makrosicherungsgeschäften verbundenen Derivate, die separat dargestellt werden.
Die fortgeführten Anschaffungskosten der zur Veräußerung verfügbaren nicht konsolidierten Anlagefonds stellten sich wie folgt dar:
-- Fonds, die hauptsächlich Aktien halten: 1.103 Mio. Euro im Jahr 2017 im Vergleich zu 1.306 Mio. Euro im Jahr 2016;
-- Fonds, die hauptsächlich Anleihen halten: 2.872 Mio. Euro im Jahr 2017 im Vergleich zu 2.701 Mio. Euro im Jahr 2016;
-- Sonstige Fonds: 4.121 Mio. Euro im Jahr 2017 im Vergleich zu 4.162 Mio. Euro im Jahr 2016.
9.9 FINANZINVESTITIONEN, DIE GEGENSTAND VON WERTMINDERUNGSTESTS SIND
9.9.1 Aufschlüsselung der Finanzinvestitionen, die Gegenstand von Wertminderungstests sind
Alle Investitionsposten werden abzüglich der Auswirkung damit verbundener Sicherungsderivate (Sicherungsgeschäfte nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen) dargestellt.
| 31. Dezember 2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Kosten vor Wertminderung und Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (a) | Wertminderung | Kosten nach Wertminderung, jedoch vor Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (b) | Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (c) | Buchwert |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 342.096 | (243) | 341.853 | 43.074 | 384.927 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (c) (d) | 9.156 | (0) | 9.155 | (28) | 9.127 |
| Schuldinstrumente | 351.252 | (243) | 351.008 | 43.046 | 394.054 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 17.056 | (2.280) | 14.775 | 4.759 | 19.534 |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 9.180 | (1.084) | 8.096 | 1.133 | 9.228 |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen(d) (e) (f) | 61.864 | (228) | 61.635 | (393) | 61.242 |
| Darlehen | 61.864 | (228) | 61.635 | (393) | 61.242 |
| SUMME | 439.351 | (3.837) | 435.515 | 48.544 | 484.059 |
| 31. Dezember 2016 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Kosten vor Wertminderung und Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (a) | Wertminderung | Kosten nach Wertminderung, jedoch vor Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (b) | Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (c) | Buchwert |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 349.616 | (529) | 349.087 | 47.147 | 396.234 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (c) (d) | 6.893 | (0) | 6.892 | (20) | 6.872 |
| Schuldinstrumente | 356.509 | (529) | 355.980 | 47.127 | 403.107 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 16.470 | (2.666) | 13.804 | 3.812 | 17.616 |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 9.296 | (1.126) | 8.170 | 952 | 9.122 |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | (0) | - | (0) | - | (0) |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen(d) (e) (f) | 64.103 | (236) | 63.867 | (550) | 63.317 |
| Darlehen | 64.103 | (236) | 63.867 | (550) | 63.317 |
| SUMME | 446.377 | (4.557) | 441.820 | 51.341 | 493.161 |
(a) Der Wert des Vermögenswerts umfasst die Auswirkung von Aufgeldern/Abschlägen und aufgelaufenen Zinsen, jedoch nicht die Wertminderung und Neubewertung der zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert.
(b) Der Wert des Vermögenswerts umfasst die Wertminderung, Aufgelder/Abschläge und aufgelaufene Zinsen, jedoch nicht die Neubewertung der zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert.
(c) Neubewertung von Instrumenten zu Anschaffungskosten zum beizulegenden Zeitwert im Zusammenhang mit der Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften.
(d) Zum 1. Januar 2017 wurden Infrastruktur- und mittelständische Firmenkundenkredite von zu Anschaffungskosten bewerteten Darlehen in (zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind, in Höhe von insgesamt 1,6 Mrd. Euro umgegliedert.
(e) Einschließlich Beleihungen von Policen.
(f) Zum 1. Januar 2017 wurden Immobilienkredite von zu Anschaffungskosten bewerteten Darlehen in Immobilienanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt 0,5 Mrd. Euro umgegliedert.
9.9.2 Änderung des Wertminderungsaufwands für Finanzinvestitionen
| (in Millionen Euro) | 1. Januar 2017 | Zunahme während der Periode | Rückbuchung nach Verkauf oder Rückzahlung | Rückbuchung nach Wertaufholung | Sonstige (a) | 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wertminderung - Schuldinstrumente | 529 | 29 | (289) | (1) | (24) | 243 |
| Wertminderung - Eigenkapitalinstrumente | 2.666 | 195 | (493) | - | (87) | 2.280 |
| Wertminderung - nicht konsolidierte Anlagefonds | 1.126 | 56 | (34) | - | (64) | 1.084 |
| Wertminderung - Darlehen | 236 | 41 | (10) | (37) | (1) | 228 |
| SUMME | 4.557 | 321 | (827) | (38) | (176) | 3.837 |
(a) Bezieht sich hauptsächlich auf Änderungen des Konsolidierungskreises und Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse.
| (in Millionen Euro) | 1. Januar 2016 | Zunahme während der Periode | Rückbuchung nach Verkauf oder Rückzahlung | Rückbuchung nach Wertaufholung | Sonstige (a) | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wertminderung - Schuldinstrumente | 632 | 70 | (147) | (28) | 2 | 529 |
| Wertminderung - Eigenkapitalinstrumente | 2.144 | 543 | 18 | - | (38) | 2.666 |
| Wertminderung - nicht konsolidierte Anlagefonds | 1.054 | 132 | (69) | - | 10 | 1.126 |
| Wertminderung - Darlehen | 239 | 50 | (2) | (60) | 8 | 236 |
| SUMME | 4.069 | 795 | (200) | (88) | (19) | 4.557 |
(a) Bezieht sich hauptsächlich auf Änderungen des Konsolidierungskreises und Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse.
9.10 INVESTITIONEN / BEIZULEGENDER ZEITWERT
9.10.1 Zum beizulegenden Zeitwert erfasste Investitionen
Die Aufschlüsselung der zum beizulegenden Zeitwert erfassten Investitionen nach Bewertungsmethode einschließlich Derivaten (siehe auch Anhang 20.3 und Anhang 20.5), aber ohne Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, stellt sich wie folgt dar:
| 31. Dezember 2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| An einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte, ohne Derivate | Nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte oder Vermögenswerte ohne aktiven Markt, ohne Derivate | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Millionen Euro) | Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert, ohne Derivate (Stufe 1) | Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert, ohne Derivate (Stufe 2) | Hauptsächlich nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 3) | Summe ohne Derivate | Summe einschließlich Derivate |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Schuldinstrumente | 284.910 | 101.209 | 838 | 386.956 | 384.927 |
| Eigenkapitalinstrumente | 15.900 | 1.609 | 2.009 | 19.518 | 19.534 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 930 | 6.620 | 1.677 | 9.226 | 9.228 |
| Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen und Darlehen | 301.740 | 109.437 | 4.524 | 415.701 | 413.689 |
| Immobilienanlagen | - | 1.456 | - | 1.456 | 1.456 |
| Schuldinstrumente | 25.195 | 9.299 | 262 | 34.756 | 34.946 |
| Eigenkapitalinstrumente | 3.323 | 870 | 5.135 | 9.328 | 9.328 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 561 | 2.272 | 1.501 | 4.334 | 4.243 |
| Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden | 3.297 | 6.136 | 5.875 | 15.309 | 15.339 |
| Darlehen | - | - | - | - | - |
| Finanzinvestitionen und Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden | 32.377 | 20.033 | 12.773 | 65.183 | 65.313 |
| Schuldinstrumente | 329 | 252 | 2 | 582 | 632 |
| Eigenkapitalinstrumente | 41 | - | 0 | 41 | 41 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 239 | 271 | 0 | 510 | 510 |
| Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinvestitionen und Darlehen | 609 | 523 | 2 | 1.134 | 1.183 |
| SUMME ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BILANZIERTE FINANZINVESTITIONEN UND DARLEHEN | 334.726 | 129.994 | 17.298 | 482.017 | 480.185 |
| 31. Dezember 2016 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| An einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte, ohne Derivate | Nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte oder Vermögenswerte ohne aktiven Markt, ohne Derivate | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Millionen Euro) | Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert, ohne Derivate (Stufe 1) | Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert, ohne Derivate (Stufe 2) | Hauptsächlich nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert, ohne Derivate(Stufe 3) | Summe ohne Derivate | Summe mit Derivaten |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Schuldinstrumente | 279.887 | 118.640 | 748 | 399.275 | 396.234 |
| Eigenkapitalinstrumente | 13.985 | 1.527 | 2.109 | 17.620 | 17.616 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 837 | 7.125 | 1.192 | 9.153 | 9.122 |
| Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen und Darlehen | 294.708 | 127.292 | 4.049 | 426.048 | 422.972 |
| Immobilienanlagen | - | 1.256 | - | 1.256 | 1.256 |
| Schuldinstrumente | 25.242 | 16.594 | 921 | 42.757 | 42.727 |
| Eigenkapitalinstrumente | 3.405 | 879 | 5.118 | 9.401 | 9.401 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 377 | 3.200 | 1.266 | 4.842 | 4.797 |
| Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden | 3.749 | 6.107 | 4.327 | 14.184 | 14.130 |
| Darlehen | - | - | - | - | - |
| Finanzinvestitionen und Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden | 32.773 | 28.035 | 11.632 | 72.440 | 72.310 |
| Schuldinstrumente | 342 | 844 | 1 | 1.187 | 1.027 |
| Eigenkapitalinstrumente | 61 | (0) | 0 | 61 | 60 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 300 | 315 | 0 | 615 | 615 |
| Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinvestitionen und Darlehen | 702 | 1.160 | 2 | 1.863 | 1.703 |
| SUMME ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BILANZIERTE FINANZINVESTITIONEN UND DARLEHEN | 328.183 | 156.486 | 15.682 | 500.351 | 496.985 |
Hinweis: Diese Tabelle enthält keine Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten mit garantierten Mindestleistungen getragen wird.
Die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Investitionen, die im Jahresabschluss zu beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, angewandten Methoden werden in Anhang 1.5 erläutert. Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 an.
Einstufung von Vermögenswerten
Beizulegende Zeitwerte, die vollständig und direkt unter Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmt werden, beziehen sich auf Preise, die an einer Börse, von einem Händler, Broker, einer Branchengruppe, einem Preisberechnungsservice oder einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig erhältlich sind und aktuelle und regelmäßig auftretende Markttransaktionen wie unter voneinander unabhängigen Dritten darstellen, d. h. der Markt ist noch aktiv. Derartige Vermögenswerte werden in Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 17 eingestuft.
Vermögenswerte der Stufen 2 und 3 sind Investitionen, die nicht an einem aktiven Markt notiert werden oder für die es keinen aktiven Markt gibt. Beizulegende Zeitwerte für Vermögenswerte der Stufen 2 und 3 umfassen:
-- von Dritten zur Verfügung gestellte Werte, die:
- leicht verfügbar sind, einschließlich kürzlicher Transaktionspreise, beziehen sich jedoch auf Vermögenswerte, für die es keinen ständig aktiven Markt gibt, oder;
- Werte, die auf Anfrage der Gruppe von Preisberechnungsservices zur Verfügung gestellt werden und die öffentlich nicht leicht verfügbar sind;
-- Vermögenswerte, die auf der Grundlage von Bewertungsmethoden bewertet werden, einschließlich eines veränderlichen Ausmaßes von Annahmen, die durch Markttransaktionen und beobachtbare Daten gestützt werden.
Das gemeinsame Merkmal von Vermögenswerten der Stufen 2 und 3 ist, dass ihr jeweiliger Markt als inaktiv betrachtet wird. Ihr Wert basiert in der Regel auf dem Mark-to-Market-Ansatz, außer wenn kein Markt vorhanden ist oder der Markt notleidend ist. In diesem Falle wird ein Mark-to-Model-Ansatz verwendet. Vermögenswerte, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind und die anhand des Mark-to-Market-Ansatzes unter hauptsächlicher Anwendung von beobachtbaren Parametern bewertet werden, werden in Stufe 2 eingestuft. Vermögenswerte, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind und deren Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nicht hauptsächlich auf beobachtbaren Parametern basiert, werden in Stufe 3 eingestuft. Bei allen Vermögenswerten, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind bzw. für die kein aktiver Markt vorhanden ist und bei denen ein Mark-to-Model-Ansatz verwendet wird, hängt die Einstufung in Stufe 2 oder 3 vom Verhältnis der verwendeten Annahmen, die durch Markttransaktionen und beobachtbare Daten gestützt werden (beobachtbare Marktparameter), ab:
-- von denen angenommen wird, dass sie von Preisberechnungsservices genutzt werden; oder
-- die von der Gruppe in den seltenen Fällen einer Anwendung von Mark-to-Model-Bewertungen genutzt werden.
a) Vollständig direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert (Stufe 1)
Seit der Finanzkrise von 2008 ist eine erhebliche Volatilität im Zusammenhang mit den Renditeaufschlägen für Unternehmensanleihen zu beobachten, die zu Umstufungen zwischen Stufe 1 und 2 führen, wobei sich die Renditeaufschläge und die Geld-Brief-Spannen von einem Stichtag zum anderen erweitern oder verengen können. Seit 2010 tritt diese Volatilität auch bei europäischen Staatsanleihen auf, deren Renditemargen und Geld-Brief-Spannen sich erheblich erweitern, was zu Umstufungen von Stufe 1 auf Stufe 2 führte. Bei einigen staatlichen Emittenten hatte eine anhaltend verbesserte Marktliquidität anschließend eine Rückstufung von Stufe 2 auf Stufe 1 zur Folge. Zum 31. Dezember 2017 werden irische, portugiesische und spanische Staatsanleihen weiterhin in Stufe 2 eingestuft. Für diese in Stufe 2 eingestuften Staatsanleihen haben sich die in früheren Jahren beobachteten Trends 2017 bestätigt. Diese Marktindikatoren werden weiterhin beobachtet, um die Nachhaltigkeit dieser Verbesserungen zu bewerten. Daher wurde die Einstufung zum 31. Dezember 2017 im Vergleich zum 31. Dezember 2016 beibehalten.
Zum 31. Dezember 2017 belief sich die Nettoumbuchung zwischen Stufe 1 und Stufe 2 auf 8.201 Mio. Euro. Dieser Betrag setzte sich aus 12.671 Mio. Euro an Investitionen, die von Stufe 2 auf Stufe 1 umgestuft wurden, und 4.470 Mio. Euro an Investitionen, die von Stufe 1 auf Stufe 2 umgestuft wurden, hauptsächlich Unternehmensanleihen, zusammen.
(b) Beizulegender Zeitwert von nicht an einem aktiven Markt notierten Vermögenswerte oder Vermögenswerten ohne aktiven Markt (Stufe 2 und Stufe 3)
Überblick der Art der Vermögenswerte
Die in Stufe 2 und Stufe 3 dargestellten Beträge bilden eine Vielfalt an Gegebenheiten ab. Ein Finanzinstrument gilt als nicht an einem aktiven Markt notiert, wenn Transaktionspreise als inhärentes Merkmal des Instruments schwer beobachtbar sind, wenn es eine erhebliche Verringerung des Volumens oder des Ausmaßes an Marktaktivität gibt, im Falle von wesentlicher Illiquidität oder falls die beobachtbaren Preise aufgrund verzerrter Marktbedingungen nicht als dem beizulegenden Zeitwert entsprechend gelten können. Die Merkmale für inaktive Märkte können daher in ihrer Art sehr unterschiedlich, dem Instrument inhärent oder ein Anzeichen für eine Änderung der auf bestimmten Märkten vorherrschenden Bedingungen sein.
Die Identifizierung von Vermögenswerten der Stufe 3 unter den nicht an einem aktiven Markt notierten Vermögenswerten erfordert ein erhebliches Maß an Urteilsvermögen. Folgende Faktoren werden als beobachtbar betrachtet: Eingangsparameter von externen Preisberechnungsservices, von spezialisierten Datenanbietern, Ratingagenturen, aus externen Umfragen bezogene beobachtbare Informationen. Das Ausmaß, in dem derartige Daten von der Gruppe aus externen Quellen bezogen und nicht von internen Bewertungsteams beurteilt werden, ist eines der Hauptkriterien für die Entscheidung, ob Daten als beobachtbar betrachtet werden oder nicht. Sollten diese Daten in erheblichem Maße angepasst werden oder sollten sie mangels neuer verfügbarer Faktoren überholt sein, würden derartige Eingangsparameter als nicht beobachtbar betrachtet. Urteilsvermögen ist ferner bei der Bewertung der Bedeutung eines Eingangsparameters im Vergleich zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in seiner Gesamtheit erforderlich. Infolgedessen könnten eine unterschiedliche Trennungslinie zwischen beobachtbaren und nicht beobachtbaren Daten und Abweichungen in der Gewichtung der Bedeutung jedes Eingangsparameters im Vergleich zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in seiner Gesamtheit zu einer völlig unterschiedlichen Kategorisierung führen.
Vermögenswerte, wie bestimmte nicht notierte Schuldinstrumente, einige, auf privaten Märkten ausgegebene Instrumente, wie Private-Equity-Instrumente oder Privatdarlehen, wurden stets als nicht an aktiven Märkten notiert betrachtet, was als inhärentes Merkmal dieser Investitionen galt, und wurden in allen dargestellten Berichtsperioden als nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte bzw. Vermögenswerte ohne aktiven Markt verbucht. Bewertungen basieren entweder auf externen Preisberechnungsservices oder internen Modellen, die Techniken nutzen, die üblicherweise von Marktteilnehmern verwendet werden. Bewertungsteams nutzen im Rahmen des Möglichen aktuelle Transaktionspreise (soweit verfügbar) sowie beobachtbare Daten. Manche zugrundeliegende Branchen, auf die sich die Investitionen beziehen, können jedoch so speziell sein, dass erhebliche Anpassungen vorgenommen werden müssen oder nicht beobachtbare Daten herangezogen werden müssen. Private-Equity-Dachfonds werden auf der Grundlage des letzten Nettoinventarwerts der der Gruppe zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel bewertet.
Umgliederungen in und aus Stufe 3 und sonstige Umbuchungen
Zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2017 erhöhte sich die Summe der Vermögenswerte der Stufe 3 auf 17,3 Milliarden Euro, was 3,6 % der gesamten Vermögenswerte zum beiliegenden Zeitwert entsprach (2016: 3,1 %, d. h. 15,7 Milliarden Euro).
Die wichtigsten Umbuchungen im Zusammenhang mit Vermögenswerten der Stufe 3 waren wie folgt:
-- +3,0 Milliarden Euro an Neuinvestitionen;
-- +0,1 Milliarden Euro an Änderungen der nicht realisierten Gewinne und Verluste;
-- +0,05 Milliarden an Umbuchungen von Nettovermögen in und aus Stufe 3 und Auswirkungen der Wechselkursschwankungen;
-- -1,6 Milliarden Euro aus der Veräußerung, der Rücknahme und der Abgeltung von Vermögenswerten, hauptsächlich Anleihen, Aktien und nicht konsolidierte Anlagefonds, sonstige von kontrollierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte und ergebniswirksam angesetzte Schuldinstrumente.
Der Großteil der in Stufe 3 eingestuften Vermögenswerte entspricht Privatinvestitionen und insbesondere Private-Equity-Vermögen.
9.10.2 Zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasste Investitionen
| 31. Dezember 2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| An einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte | Nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte oder Vermögenswerte ohne aktiven Markt | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Millionen Euro) | Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert (Stufe 1) | Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 2) | Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender Beizulegender Zeitwert (Stufe 3) | Summe ohne Derivate | Summe einschließlich Derivate |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | - | - | - | - | - |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und Darlehen | - | - | - | - | - |
| Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien (a) | - | 32.028 | 0 | 32.028 | 32.074 |
| Schuldinstrumente zu Anschaffungskosten (Darlehen und Forderungen) (b) | 299 | 6.062 | 3.013 | 9.375 | 9.347 |
| Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten (a) (b) | 43 | 28.587 | 36.576 | 65.206 | 63.930 |
| Nicht konsolidierte zu Anschaffungskosten bewertete Anlagen | - | - | - | - | - |
| Finanzinvestitionen und Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten | 343 | 66.677 | 39.589 | 106.609 | 105.351 |
| Summe beizulegender Zeitwert des Anlagevermögens zu fortgeführten Anschaffungskosten | 343 | 66.677 | 39.589 | 106.609 | 105.351 |
| 31. Dezember 2016 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| An einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte | Nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte oder Vermögenswerte ohne aktiven Markt | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Millionen Euro) | Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert (Stufe 1) | Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 2) | Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender Beizulegender Zeitwert (Stufe 3) | Summe ohne Derivate | Summe einschließlich Derivate |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | - | - | - | - | - |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und Darlehen | - | - | - | - | - |
| Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien (a) | - | 29.050 | - | 29.050 | 29.155 |
| Schuldinstrumente zu Anschaffungskosten (Darlehen und Forderungen) (b) | 345 | 4.916 | 1.851 | 7.111 | 7.091 |
| Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten (a) (b) | 49 | 27.461 | 39.398 | 66.908 | 66.343 |
| Nicht konsolidierte zu Anschaffungskosten bewertete Anlagen | - | - | - | - | - |
| Finanzinvestitionen und Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten | 393 | 61.427 | 41.248 | 103.069 | 102.589 |
| Summe beizulegender Zeitwert des Anlagevermögens zu fortgeführten Anschaffungskosten | 393 | 61.427 | 41.248 | 103.069 | 102.589 |
Hinweis: Diese Tabelle enthält keine Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten mit garantierten Mindestleistungen getragen wird.
(a) Zum 1. Januar 2017 wurden Immobilienkredite von zu Anschaffungskosten bewerteten Darlehen in Immobilienanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt 0,5 Mrd. Euro umgegliedert.
(b) Zum 1. Januar 2017 wurden Infrastruktur- und mittelständische Firmenkundenkredite von zu Anschaffungskosten bewerteten Darlehen in (zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind, in Höhe von insgesamt 1,6 Mrd. Euro umgegliedert.
Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 an, wie in Anhang 1.5 beschrieben. Nähere Angaben zur Bewertung von Investitionen befinden sich in Anhang 9.10.1 und die gleichen Grundsätze gelten für den beizulegenden Zeitwert von Investitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten.
In der Regel kann der beizulegende Zeitwert von Immobilienanlagen nicht durch Bezugnahme auf Notierungen an einem aktiven Markt von einer Börse oder einem Dienstleister bestimmt werden. Daher wurden keine Immobilien in Stufe 3 eingestuft. Die Immobilienanlagen von AXA befinden sich jedoch meistens physisch auf liquiden Märkten mit identischen oder vergleichbaren Verkäufen von Vermögenswerten. In Anbetracht des regulatorischen Umfelds werden einige Immobilien, die sich auf Märkten wie Frankreich befinden, von Sachverständigen anhand sehr ähnlicher Herangehensweisen bewertet, was zu einer sehr geringen Streuung der Preise führt, wobei ein Großteil der Markteingangsparameter selbst, was Quellen und Werte anbelangt, homogen ist. Daher kommt die Gruppe, entsprechend der in Anhang 1.5 erläuterten Richtlinie, die insbesondere für Vermögenswerte, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind, bei der Bewertung das Gewicht der beobachtbaren Eingangsparameter berücksichtigt, zu dem Schluss, dass die von qualifizierten Immobiliensachverständigen durchgeführten Berechnungen des beizulegenden Zeitwerts hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basieren und daher als beizuliegender Zeitwert der Stufe 2 zu betrachten sind. Wie in Anhang 1.5 und Anhang 9.10.1 angegeben, erfordert die Bewertung der Bedeutung eines Eingangsparameters für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in seiner Gesamtheit Urteilsvermögen und eine unterschiedliche Gewichtung könnte völlig unterschiedlichen Kategorisierung führen.
Die beizulegenden Zeitwerte von Schuldinstrumenten und Darlehen zu Anschaffungskosten werden im Rahmen des Möglichen unter Berücksichtigung beobachtbarer Marktdaten bestimmt. Bei Instrumenten der Stufe 2 wird der beizulegende Zeitwert hauptsächlich anhand von Bewertungsmethoden abgeleitet, die auf beobachtbaren Marktdaten von Zinskurven basieren. Bei Instrumenten der Stufe 3 wird der beizulegende Zeitwert von Schuldinstrumenten und Darlehen zu Anschaffungskosten anhand von Methoden bestimmt, die eingeschränkte beobachtbare Marktdaten nutzen.
9.11 INVESTITIONEN ZUR DECKUNG VON VERTRÄGEN, BEI DENEN DAS FINANZRISIKO VON VERSICHERTEN GETRAGEN WIRD
| Beizulegender Zeitwert (a) | ||
|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
| --- | --- | --- |
| Immobilienanlagen | 3.157 | 2.271 |
| Eigenkapitalinstrumente und nicht konsolidierte Anlagefonds | 159.532 | 159.664 |
| Schuldinstrumente | 11.428 | 12.620 |
| Sonstige | 885 | 737 |
| Summe Versicherungsgeschäft | 175.003 | 175.292 |
(a) Beizulegender Zeitwert entspricht dem Buchwert.
Diese Vermögenswerte (einschließlich Immobilienanlagen) werden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In diesen Investitionen enthaltene finanzielle Verbindlichkeiten werden nach der Fair-Value-Option ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Wie in Anhang 4 ("Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken") erläutert, wird das mit diesen Verträgen verbundene Finanzrisiko von den Versicherten getragen, mit Ausnahme von Verträgen, die bestimmte anlagebezogene Garantien bieten.
Anhang 10. Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden
10.1 AUFSCHLÜSSELUNG DER FINANZANLAGEN VON ANTEILEN, DIE NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERT WERDEN
| 2017 (in Millionen Euro) |
1. Januar | Übernahmen und Veräußerungen | Beiträge zum Jahresüberschuss | Auswirkung der Währungsumrechnung | Sonstige Änderungen (a) | 31. Dezember |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Neuflize Vie | 164 | - | 8 | - | (2) | 170 |
| Philippine AXA Life Insurance Corporation | 72 | - | 22 | (10) | (8) | 76 |
| Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd | 176 | - | 59 | (7) | (48) | 181 |
| ICBC-AXA Assurance Co Ltd (zuvor AXA Minmetals Assurance Co Ltd) | 346 | - | (3) | (24) | 94 | 413 |
| PT AXA Mandiri Financial Services | 56 | - | 44 | (7) | (40) | 52 |
| Bharti AXA Life | 98 | - | 11 | (7) | 3 | 105 |
| Bharti AXA General Insurance Company Limited | 34 | - | (8) | (2) | 0 | 25 |
| Reso Garantia | 408 | - | 78 | 13 | 0 | 500 |
| Kyobo AXA Investment Managers Company Limited | 33 | - | 3 | (0) | (3) | 33 |
| AXA SPDB Investment Managers Company Limited | 22 | - | 13 | (2) | (2) | 32 |
| Natio Assurance | 46 | - | 13 | - | (14) | 45 |
| AXA Tian Ping | 582 | - | 7 | (37) | (3) | 549 |
| AXA Mansard Insurance plc (P&C einschließlich Assur African Holding) | 85 | - | 7 | (21) | 2 | 74 |
| AXA Mansard Insurance plc (L&S) | 31 | - | (1) | (7) | 1 | 24 |
| Sonstige | 91 | - | 11 | (3) | 3 | 102 |
| SUMME | 2.245 | - | 265 | (113) | (16) | 2.381 |
(a) Umfasst Kapitalerhöhungen, Dividendenausschüttungen, Änderungen der Konsolidierungsmethode sowie Auswirkungen der erfolgsneutralen Neubewertung von Finanzinvestitionen zum beizulegenden Zeitwert.
| 2016 (in Millionen Euro) |
1. Januar | Übernahmen und Veräußerungen | Beiträge zum Jahresüberschuss | Auswirkung der Währungsumrechnung | Sonstige Änderungen (a) | 31. Dezember |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Neuflize Vie | 158 | - | 9 | - | (3) | 164 |
| Philippine AXA Life Insurance Corporation | 56 | - | 18 | (1) | (0) | 72 |
| Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd | 158 | - | 60 | 6 | (48) | 176 |
| ICBC-AXA Assurance Co Ltd (zuvor AXA Minmetals Assurance Co Ltd) | 401 | - | 19 | (15) | (59) | 346 |
| PT AXA Mandiri Financial Services | 54 | - | 39 | 3 | (40) | 56 |
| Bharti AXA Life | 84 | - | 4 | 1 | 9 | 98 |
| Bharti AXA General Insurance Company Limited | 34 | - | (16) | 0 | 16 | 34 |
| Reso Garantia | 355 | - | 43 | 14 | (4) | 408 |
| Kyobo AXA Investment Managers Company Limited | 33 | - | 3 | (0) | (2) | 33 |
| AXA SPDB Investment Managers Company Limited | - | (0) | 9 | (1) | 14 | 22 |
| Natio Assurance | 46 | - | 9 | - | (9) | 46 |
| AXA Tian Ping | 605 | - | 2 | (23) | (2) | 582 |
| AXA Mansard Insurance plc (P&C einschließlich Assur African Holding) | 176 | 0 | 9 | (43) | (56) | 85 |
| AXA Mansard Insurance plc (L&S) | 61 | - | 1 | (17) | (14) | 31 |
| Sonstige | 88 | (0) | 7 | 0 | (5) | 91 |
| SUMME | 2.306 | (0) | 218 | (76) | (203) | 2.245 |
(a) Umfasst Kapitalerhöhungen, Dividendenausschüttungen, Änderungen der Konsolidierungsmethode sowie Auswirkungen der erfolgsneutralen Neubewertung von Finanzinvestitionen zum beizulegenden Zeitwert.
10.2 WICHTIGSTE GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN
Die Finanzinformationen für die wichtigsten Gemeinschaftsunternehmen (einschließlich AXA und dem externen Anteil, aber ohne den Geschäfts- oder Firmenwert im Zusammenhang mit dem Anteil von AXA) lauten wie folgt:
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. | AXA Tian Ping | Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. | AXA Tian Ping |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 101 | 152 | 79 | 214 |
| Summe der Vermögenswerte (einschließlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) | 6.387 | 1.586 | 5.416 | 1.722 |
| Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel | 0 | - | 0 | - |
| Summe der Verbindlichkeiten (einschließlich zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel, aber ohne Eigenkapital) | 6.026 | 1.116 | 5.064 | 1.228 |
| Nettovermögen | 361 | 470 | 352 | 494 |
| Umsatzerlöse | 1.655 | 1.054 | 1.431 | 1.095 |
| Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte | (8) | 21 | (11) | (61) |
| Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen | 423 | 53 | 183 | 57 |
| Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | (1.925) | (1.113) | (1.453) | (1.093) |
| Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel | - | - | - | - |
| Ertragsteueraufwand oder -ertrag. | (28) | (2) | (29) | 5 |
| Jahresüberschuss | 118 | 14 | 121 | 4 |
| Sonstiges Ergebnis | (13) | (38) | 12 | (25) |
| Gesamtergebnis | 104 | (24) | 133 | (21) |
| Von AXA vom Gemeinschaftsunternehmen erhaltene Dividenden | 48 | - | 48 | - |
Zum 31. Dezember 2017 belief sich der Anteil der Gruppe an Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. und AXA Tian Ping auf 50,0 %.
Es folgt eine Überleitungsrechnung der zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert der Gemeinschaftsunternehmen:
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. | AXA Tian Ping | Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. | AXA Tian Ping |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nettovermögen wie oben dargestellt | 361 | 470 | 352 | 494 |
| Konzernanteil am Nettovermögen | 181 | 235 | 176 | 247 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | - | 314 | - | 335 |
| Buchwert | 181 | 549 | 176 | 582 |
10.3 WICHTIGSTE ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN
Die Finanzinformationen für die wichtigsten assoziierten Unternehmen (einschließlich AXA und des externen Anteils, aber ohne den Geschäfts- oder Firmenwert im Zusammenhang mit dem Anteil von AXA) lauten wie folgt:
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | RESO Garantia | ICBC-AXA Assurance Co Ltd | RESO Garantia | ICBC-AXA Assurance Co Ltd |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Bilanzsumme Aktiva | 2.333 | 14.843 | 2.020 | 14.345 |
| Passiva (ohne Eigenkapital) | 1.555 | 13.342 | 1.456 | 13.087 |
| Nettovermögen | 778 | 1.501 | 564 | 1.259 |
| Umsatzerlöse | 1.404 | 5.202 | 1.160 | 4.684 |
| Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) | 199 | (12) | 111 | 69 |
| Sonstiges Ergebnis | 14 | (310) | 7 | (269) |
| Gesamtergebnis | 214 | (322) | 118 | (200) |
| Von AXA vom assoziierten Unternehmen erhaltene Dividenden | - | - | - | - |
Es folgt eine Überleitungsrechnung der zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert der assoziierten Unternehmen:
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | RESO Garantia | ICBC-AXA Assurance Co Ltd | RESO Garantia | ICBC-AXA Assurance Co Ltd |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nettovermögen wie oben dargestellt | 778 | 1.501 | 564 | 1.259 |
| Konzernanteil am Nettovermögen | 306 | 413 | 222 | 346 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 194 | - | 186 | - |
| Wertminderung des assoziierten Unternehmens | - | - | - | - |
| Buchwert | 500 | 413 | 408 | 346 |
Dieser Anhang enthält keine nach der Equity-Methode bilanzierten Anlagefonds und Immobiliengesellschaften, die als Finanzinvestitionen dargestellt werden (Anhang 9).
Anhang 11. Forderungen
| 31. Dezember 2017 | ||||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Bruttowert | Wertminderung | Buchwert | Beizulegender Zeitwert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Einlagen und Garantien | 1.761 | (2) | 1.759 | 1.759 |
| Kurzfristige Forderungen gegenüber anderen Unternehmen | 1.104 | (4) | 1.100 | 1.100 |
| Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern, Maklern und Generalvertretern | 8.393 | (426) | 7.967 | 7.967 |
| Verdiente, aber noch nicht verbuchte Beiträge | 5.534 | - | 5.534 | 5.534 |
| Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und aktive Rückversicherung | 16.792 | (432) | 16.360 | 16.360 |
| Einlagen und Garantien | 69 | - | 69 | 69 |
| Forderungen gegenüber Rückversicherern | 996 | (57) | 940 | 940 |
| Forderungen gegenüber Maklern und Generalvertretern | 9 | (5) | 4 | 4 |
| Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich passive Rückversicherung | 1.074 | (61) | 1.013 | 1.013 |
| Tatsächliche Ertragsteuerforderungen | 1.266 | - | 1.266 | 1.266 |
| Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und Ähnliches | 1.492 | (0) | 1.492 | 1.492 |
| Sonstige Einlagen | 1.950 | - | 1.950 | 1.950 |
| Sonstige | 10.173 | (747) | 9.426 | 9.426 |
| Sonstige Forderungen | 13.615 | (747) | 12.868 | 12.868 |
| Summe Forderungen | 32.747 | (1.241) | 31.507 | 31.507 |
| 31. Dezember 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Bruttowert | Wertminderung | Buchwert | Beizulegender Zeitwert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Einlagen und Garantien | 1.823 | (2) | 1.821 | 1.821 |
| Kurzfristige Forderungen gegenüber anderen Unternehmen | 1.777 | (2) | 1.775 | 1.775 |
| Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern, Maklern und Generalvertretern | 8.676 | (365) | 8.311 | 8.311 |
| Verdiente, aber noch nicht verbuchte Beiträge | 4.511 | - | 4.511 | 4.511 |
| Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und aktive Rückversicherung | 16.787 | (369) | 16.418 | 16.418 |
| Einlagen und Garantien | 127 | - | 127 | 127 |
| Forderungen gegenüber Rückversicherern | 931 | (63) | 868 | 868 |
| Forderungen gegenüber Maklern und Generalvertretern | 11 | (7) | 5 | 5 |
| Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich passive Rückversicherung | 1.070 | (70) | 1.000 | 1.000 |
| Tatsächliche Ertragsteuerforderungen | 1.071 | - | 1.071 | 1.071 |
| Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und Ähnliches | 1.359 | (0) | 1.359 | 1.359 |
| Sonstige Einlagen | 2.259 | - | 2.259 | 2.259 |
| Sonstige | 14.651 | (853) | 13.798 | 13.798 |
| Sonstige Forderungen | 18.269 | (853) | 17.416 | 17.416 |
| Summe Forderungen | 37.197 | (1.292) | 35.906 | 35.906 |
Anhang 12. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 Buchwert (a) | 31. Dezember 2016 Buchwert (a) |
|---|---|---|
| Aus der Versicherungstätigkeit | 19.060 | 18.412 |
| Aus der Banktätigkeit | 970 | 1.065 |
| Aus sonstigen Tätigkeiten | 3.867 | 6.837 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (b) | 23.898 | 26.314 |
(a) Aufgrund der Art dieser Vermögenswerte wird davon ausgegangen, dass der beizulegende Zeitwert dem Nettobuchwert entspricht.
(b) einschließlich 708 Mio. Euro an Einlagen bei Zentralbanken im Jahr 2017 und 836 Mio. Euro im Jahr 2016.
Die nachstehende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung der Salden der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf die Konzern-Kapitalflussrechnung.
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 23.898 | 26.314 |
| Kontokorrentkredite (a) | (702) | (580) |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember (b) | 23.196 | 25.734 |
(a) In den "Sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumenten und Kontokorrentkrediten" enthalten.
(b) Der Posten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" enthält keine Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (fondsgebundene Verträge).
In den vorstehenden Tabellen sind keine Zahlungsmittel enthalten, die von konsolidierten Anlagefonds im "Satelliten-Anlageportfolio", wie in Anhang 1.8.2 definiert, gehalten werden.
Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich die gesamten Nettozahlungsmittel und -zahlungsmitteläquivalente auf 23.196 Mio. Euro, abzüglich 702 Mio. Euro an Kontokorrentkrediten, die unter "Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente und Kontokorrentkredite" eingestuft sind.
Die Nettozahlungsmittel und -zahlungsmitteläquivalente nahmen im Vergleich zu 2016 um 2.538 Mio. Euro ab, hauptsächlich aufgrund von:
-- Belgien (+1.254 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund der Zeichnung des AXA Money Market Fund, der den AXA IM Euro Liquidity Fund ersetzt;
-- Deutschland (+1.205 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund der Umgliederung von Geldmarktfonds und ausstehenden Anlagen für 2018;
-- Schweiz (+866 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund der Risikominderungsstrategie und der ausstehenden Anlagen für 2018;
-- Hongkong (-828 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund von Neuinvestitionen und Dividendenzahlungen;
-- AXA SA (-1.855 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund der Dividendenzahlung an die Aktionäre (-2.808 Mio. Euro), der Rückzahlung von Schulden (-2.119 Mio. Euro), eines Aktienrückkaufs (-1.655 Mio. Euro), des Finanzaufwands (-725 Mio. Euro), der Gewährung von Darlehen an US-Unternehmen (-801 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch erhaltene Dividenden (+5.089 Mio. Euro), der Ausgabe neuer Schuldinstrumente (+946 Mio. Euro), Kapitalerhöhungen (+576 Mio. Euro) einschließlich Aktienplan;
-- USA (-1.512 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund von Erwerbungen von finanziellem Anlagevermögen, Schuldentilgung und ausgeschütteten Dividenden, teilweise ausgeglichen durch den Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit
-- Großbritannien und Irland (-722 Mio. Euro), im Wesentlichen aufgrund der Rückzahlung von Schulden an die AXA SA und der Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung, teilweise ausgeglichen durch Erlöse aus dem Verkauf der Bluefin-Versicherungsgruppe.
Bezüglich der Konzern-Kapitalflussrechnung, die im Hauptteil des Abschlusses dargestellt wird, belief sich der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 auf 16.521 Mio. Euro im Vergleich zu 13.124 Mio. Euro im Vorjahr.
Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit beliefen sich 2017 auf -12.337 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von:
-- -11.721 Mio. Euro an Mittelabflüssen im Zusammenhang mit Erwerbungen und Verkäufen von finanziellem Anlagevermögen;
-- -256 Mio. Euro an Mittelzuflüssen im Zusammenhang mit besicherten Verbindlichkeiten und Forderungen in Verbindung mit der Ausleihe/Leihe von Vermögenswerten.
Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit beliefen sich 2016 auf -10.269 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von:
-- -13.980 Mio. Euro an Mittelabflüssen im Zusammenhang mit Erwerbungen und Verkäufen von finanziellem Anlagevermögen;
-- +4.050 Mio. Euro an Mittelzuflüssen im Zusammenhang mit besicherten Verbindlichkeiten und Forderungen in Verbindung mit der Ausleihe/Leihe von Vermögenswerten.
Die Mittelabflüsse aus der Finanzierungstätigkeit beliefen sich 2017 auf insgesamt -6.111 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von:
-- ausgegebenen nachrangigen Schuldtiteln in Höhe von +946 Mio. Euro sowie Rückzahlung von zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln in Höhe von -1.832 Mio. Euro und nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit in Höhe von -330 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2017;
-- Dividendenzahlungen in Höhe von -3.098 Mio Euro.
Die Mittelabflüsse aus der Finanzierungstätigkeit beliefen sich 2016 auf insgesamt -2.878 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von:
-- zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln und nachrangigen Schuldtiteln in Höhe von +2,306 Mio. Euro bzw. +500 Mio. Euro und der Rückzahlung nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit in Höhe von -1.260 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2016;
-- Dividendenzahlungen in Höhe von -2.923 Mio Euro.
Anhang 13. Eigenkapital und Minderheitsanteile
13.1 AUSWIRKUNGEN VON TRANSAKTIONEN MIT ANTEILSEIGNERN
Die Eigenkapitalveränderungsrechnung wird als primärer Bestandteil des Abschlusses dargestellt.
13.1.1 Änderung des Eigenkapitals - Konzernanteil - im Geschäftsjahr 2017
Gezeichnetes Kapital und über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital
2017 hatten folgende Transaktionen Auswirkungen auf das gezeichnete Kapital und das über den Nennwert hinaus einbezahlte Kapital von AXA:
-- eine Kapitalerhöhung in Höhe von 443 Mio. Euro aus dem Angebot eines Aktienpakets von 19,6 Millionen Aktien an die Arbeitnehmer (Dezember 2017);
-- eine Kapitalerhöhung von 133 Mio. Euro durch Ausübung von Aktienoptionen;
-- aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 37 Mio. Euro;
-- eine Kapitalherabsetzung in Höhe von 688 Mio. Euro für 27,5 Millionen Aktien zur Eliminierung des verwässernden Effekts der aktienbasierten Vergütungspläne (Aktienoptionen von AXA SA, leistungsabhängige Aktienpläne und Aktienpläne);
Eigene Aktien
Zum 31. Dezember 2017 besaßen das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften 41,8 Millionen AXA-Aktien, die 1,7 % des Aktienkapitals ausmachten, ein Anstieg um 36 Millionen Aktien im Vergleich zum 31. Dezember 2016.
Zum 31. Dezember 2017 belief sich der Buchwert der eigenen Aktien und der zugehörigen Derivate auf 1.060 Mio. Euro. Es wurden keine AXA-Aktien von konsolidierten Anlagefonds gehalten, die keine Verträge decken, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird.
Zum 31. Dezember 2017 waren 2,1 Millionen in konsolidierten Anlagefonds gehaltene eigene Aktien, die Verträge decken, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, nicht vom Eigenkapital abgesetzt. Ihre gesamten geschätzten historischen Anschaffungskosten beliefen sich auf 39 Mio. Euro und ihr Marktwert betrug zum 31. Dezember 2017 52 Mio. Euro.
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und verbundene finanzielle Aufwendungen
Wie in den Rechnungslegungsgrundsätzen erläutert, erfüllen von der Gruppe ausgegebene Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit nicht die Voraussetzungen für Verbindlichkeiten nach IFRS.
Nachrangige Schuldinstrumente mit unendlicher Restlaufzeit werden mit ihren historischen Anschaffungskosten und ihren Wechselkursen, was ihren Abschlusswert anbelangt, im Eigenkapital eingestuft. Die entsprechenden Umrechnungsdifferenzen werden über die Währungsumrechnungsrücklage aufgelöst.
2016 hatten folgende Transaktionen im Zusammenhang mit undatierten nachrangigen Verbindlichkeiten Auswirkungen auf die sonstigen Rücklagen der AXA:
-- -331 Mio. Euro aus der Tilgung nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit;
-- -385 Mio. Euro aus Wechselkursschwankungen.
-- -229 Mio. Euro aus Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit den nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (abzüglich Steuern);
Zum 31. Dezember 2017 und zum 31. Dezember 2016 schlüsselten sich die im Eigenkapital erfassten nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit wie folgt auf:
| (in Millionen) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | ||
|---|---|---|---|---|
| Wert der nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit in Ausgabewährung | Wert der nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit in Millionen Euro |
Wert der nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit in Ausgabewährung | Wert der nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit in Millionen Euro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 29. Oktober 2004 - 375 Mio. EUR 6,0 % | 375 | 375 | 375 | 375 |
| 22. Dezember 2004 - 250 Mio. EUR 6,0 % | 250 | 250 | 250 | 250 |
| 25. Januar 2005 - 250 Mio. EUR 6,0 % | 250 | 250 | 250 | 250 |
| 6. Juli 2006 - 350 Mio. GBP 6,7 % | 350 | 394 | 350 | 409 |
| 14. Dezember 2006 - 750 Mio. USD, 6,5 % | 750 | 623 | 750 | 709 |
| 14. Dezember 2006 - 750 Mio. USD, 6,4 % | 750 | 623 | 750 | 709 |
| 5. Oktober 2007 - 750 Mio. EUR 6,2 % (a) | - | - | 335 | 331 |
| 16. Oktober 2007 - 700 Mio. GBP 6,8 % (a) | 219 | 245 | 219 | 253 |
| 7. November 2014 - 984 Mio. EUR 3,941 % (a) | 984 | 981 | 984 | 981 |
| 7. November 2014 - 724 Mio. GBP 5,453 % (a) | 724 | 813 | 724 | 843 |
| 20. Mai 2014 - 1.000 Mio. EUR 3,9 % | 1.000 | 997 | 1.000 | 997 |
| 22. Januar 2013 - 850 Mio. USD 5,5 % | 850 | 703 | 850 | 801 |
| Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, - 625 Mio. EUR, variable Raten | 625 | 625 | 625 | 625 |
| Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, - 27.000 Mio. JPY, 3,3 % | 27.000 | 200 | 27.000 | 219 |
| Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, - 325 Mio. USD, variable Raten | 375 | 313 | 375 | 356 |
| Zwischensumme nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | 7.391 | 8.106 | ||
| Eigenkapitalkomponente der wandelbaren Schuldinstrumente (2017) | - | - | 95 | 95 |
| SUMME | 7.391 | 8.201 |
(a) Diese weit nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit waren Bestandteil der Schuldenmanagementinitiative, die am 29. Oktober 2014 gestartet wurde.
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit haben häufig die folgenden Merkmale:
-- Vorzeitige Rückzahlungsklauseln (Calls) nach Wahl der Gruppe, die AXA die Möglichkeit geben, den Kapitalbetrag zu bestimmten Terminen vor der Abgeltung und ohne Nachteile zurückzuzahlen, und
-- Step-up-Klauseln für Zinssätze, die ab einem bestimmten Zeitpunkt gelten.
Gezahlte Dividenden
Am 26. April 2017 genehmigten die Aktionäre anlässlich der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,16 Euro, was in Bezug auf das Geschäftsjahr 2016 einer Summe von 2.808 Mio. Euro entsprach.
13.1.2 Änderung des Eigenkapitals - Konzernanteil - im Geschäftsjahr 2016
Gezeichnetes Kapital und über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital
2016 hatten folgende Transaktionen Auswirkungen auf das gezeichnete Kapital und das über den Nennwert hinaus einbezahlte Kapital von AXA:
-- eine Kapitalerhöhung in Höhe von 492 Mio. Euro, einschließlich des Angebots eines Aktienpakets von 24,5 Millionen Aktien im Wert von 430 Mio. Euro abzüglich damit verbundener Gebühren an die Arbeitnehmer (Dezember 2016); Ausgabe von 1,3 Millionen Aktien im Wert von 3 Mio. Euro im Rahmen von AXA Miles (umgegliedert aus sonstigen Rücklagen);
-- eine Kapitalherabsetzung in Höhe von 637 Mio. Euro für 31 Millionen Aktien zur Eliminierung des verwässernden Effekts der aktienbasierten Vergütungspläne (Aktienoptionen von AXA SA, leistungsabhängige Aktienpläne und Aktienpläne);
-- aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 37 Mio. Euro;
Eigene Aktien
Zum 31. Dezember 2016 besaßen das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften 5,9 Millionen AXA-Aktien, die 0,24 % des Aktienkapitals ausmachten, ein Anstieg um 3,9 Millionen Aktien im Vergleich zum 31. Dezember 2015.
Zum 31. Dezember 2016 belief sich der Buchwert der eigenen Aktien und der zugehörigen Derivate auf 297 Mio. Euro. Es wurden keine AXA-Aktien von konsolidierten Anlagefonds gehalten, die keine Verträge decken, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird.
Zum 31. Dezember 2016 waren 1,9 Millionen in konsolidierten Anlagefonds gehaltene eigene Aktien, die Verträge decken, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, nicht vom Eigenkapital abgesetzt. Ihre gesamten geschätzten historischen Anschaffungskosten beliefen sich auf 31 Mio. Euro und ihr Marktwert betrug zum 31. Dezember 2016 45 Mio. Euro.
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und verbundene finanzielle Aufwendungen
2016 hatten folgende Transaktionen im Zusammenhang mit undatierten nachrangigen Verbindlichkeiten Auswirkungen auf die sonstigen Rücklagen der AXA:
-- -1.260 Mio. Euro aus der Tilgung nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit;
-- -181 Mio. Euro aus Wechselkursschwankungen.
-- -267 Mio. Euro aus Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit den nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (abzüglich Steuern);
Gezahlte Dividenden
Am 30. April 2016 genehmigten die Aktionäre anlässlich der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,10 Euro, was in Bezug auf das Geschäftsjahr 2015 einer Summe von 2.656 Mio. Euro entsprach.
13.2 GESAMTERGEBNIS DER PERIODE
Die Gesamtergebnisrechnung, die als primärer Bestandteil des Abschlusses dargestellt wird, umfasst den Jahresüberschuss der Periode, die Rücklage für die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumente, die Rücklage für Währungsumrechnung sowie die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste für Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer.
13.2.1 Gesamtergebnis für 2017
Im Eigenkapital enthaltene Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten
Der Rückgang der nicht realisierten Bruttogewinne und -verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten belief sich auf -3.573 Mio. Euro, darunter eine Abnahme der nicht realisierten Veräußerungsgewinne auf Schuldverschreibungen um -4.690 Mio. Euro, die in erster Linie auf steigende Zinssätze zurückzuführen war.
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung der nicht realisierten Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten auf die entsprechende ergebniswirksam erfasste Rücklage.
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Nicht realisierte Bruttogewinne und -verluste (a) | 50.277 | 53.849 |
| Abzüglich nicht realisierte Gewinne und -verluste, die entfallen auf: | ||
| Schattenbilanzierung der Beteiligung der Versicherten und anderer Verpflichtungen | (27.019) | (30.959) |
| Schattenbilanzierung der abgegrenzten Abschlusskosten (b) | (1.367) | (983) |
| Schattenbilanzierung des Werts des erworbenen Bestandsgeschäfts | (178) | (185) |
| Nicht zugewiesene nicht realisierte Gewinne und Verluste vor Steuern | 21.714 | 21.722 |
| Latente Steuern | (5.540) | (6.405) |
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte | 16.174 | 15.317 |
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | 20 | 58 |
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - 100 % - Summe | 16.194 | 15.376 |
| Anteil der Minderheitsanteile an den nicht realisierten Bruttogewinnen und -verlusten (d) | (215) | (267) |
| Rücklagen für Währungsumrechnung (e) | 14 | (465) |
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (Netto-Konzernanteil)(c) | 15.992 | 14.643 |
(a) Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus insgesamt zur Veräußerung verfügbarem Anlagevermögen einschließlich Darlehen und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.
(b) Abzüglich Schattenbilanzierung für Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte und zur Veräußerung gehaltene Geschäftsbereiche.
(c) Einschließlich nicht realisierte Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung gehaltenen Geschäftsbereichen.
(d) Einschließlich der den Minderheitsanteilen zuzurechnenden Auswirkung von Fremdwährungen.
(e) Konzernanteil.
Zum 31. Dezember 2017 betraf der Großteil der nicht realisierten Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten Aktivitäten im Bereich Life & Savings, was zu erheblichen Veränderungen der Schattenbilanzierung der Beteiligung der Versicherten und anderer Verpflichtungen führte.
In Rechtsordnungen, in denen das Beteiligungsgeschäft einen wichtigen Anteil des Bestandsgeschäfts darstellt und wo der erforderliche Mindestanteil der lokalen Versicherten an den Ergebnissen der Unternehmen (beschränkt auf Anlagen oder nicht) erheblich ist, stellte sie die Überleitungsrechnung der nicht realisierten Bruttogewinne und -verluste aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten auf die entsprechende ergebnisneutral erfasste Nettorücklage zum 31. Dezember 2017 wie folgt dar:
| 31. Dezember 2017 (in Millionen Euro) |
Life & Savings Frankreich | Life & Savings Deutschland | Life & Savings Schweiz | Life & Savings Belgien |
|---|---|---|---|---|
| Nicht realisierte Bruttogewinne und -verluste (a) | 17.583 | 7.963 | 3.726 | 5.579 |
| Abzüglich nicht realisierte Gewinne und -verluste, die entfallen auf: | ||||
| Schattenbilanzierung der Beteiligung der Versicherten und anderer Verpflichtungen | (12.982) | (6.810) | (2.131) | (2.377) |
| Schattenbilanzierung der abgegrenzten Abschlusskosten (b) | (295) | - | (77) | (88) |
| Schattenbilanzierung des Werts des erworbenen Bestandsgeschäfts | - | - | (105) | (10) |
| Nicht zugewiesene nicht realisierte Gewinne und Verluste vor Steuern | 4.305 | 1.153 | 1.413 | 3.104 |
| Latente Steuern | (1.120) | (355) | (297) | (775) |
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte | 3.185 | 798 | 1.116 | 2.329 |
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | 44 | - | - | - |
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - 100 % - SUMME | 3.229 | 798 | 1.116 | 2.329 |
| Anteil der Minderheitsanteile an den nicht realisierten Bruttogewinnen und -verlusten (c) | (8) | 0 | - | (1) |
| Rücklagen für Währungsumrechnung (d) | 1 | - | (149) | (0) |
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (Netto-Konzernanteil) | 3.222 | 798 | 967 | 2.329 |
(a) Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus insgesamt zur Veräußerung verfügbarem Anlagevermögen einschließlich Darlehen und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.
(b) Abzüglich Schattenbilanzierung für Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte.
(c) Einschließlich der den Minderheitsanteilen zuzurechnenden Auswirkung von Fremdwährungen.
(d) Konzernanteil.
Die Änderungen der im Eigenkapital enthaltenen Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten schlüsselten sich zum 31. Dezember 2017 bzw. zum 31. Dezember 2016 wie folgt auf:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (nach Steuern) zu Beginn der Berichtsperiode | 15.376 | 13.352 |
| Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung während der Berichtsperiode (a) | (725) | (771) |
| Während der laufenden Berichtsperiode erworbene Kapitalanlagen und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts | 2.177 | 2.936 |
| Fremdwährungsauswirkung | (629) | 66 |
| Änderung des Konsolidierungskreises und sonstige Änderungen | (6) | (207) |
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (nach Steuern) 100 %, am Ende der Berichtsperiode | 16.194 | 15.376 |
| Anteil der Minderheitsanteile an den nicht realisierten Bruttogewinnen und -verlusten (b) | (215) | (267) |
| Rücklagen für Währungsumrechnung (c) | 14 | (465) |
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (Netto-Konzernanteil) (d) | 15.992 | 14.643 |
(a) Umbuchung aufgrund der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten, Aufholung von Wertminderungsaufwand nach der Neubewertung oder Umbuchung von Wertminderungsaufwand während der Periode sowie Auswirkung der Aufgelder oder Abschläge für Schuldinstrumente.
(b) Einschließlich der den Minderheitsanteilen zuzurechnenden Auswirkung von Fremdwährungen.
(c) Konzernanteil
(d) Einschließlich nicht realisierter Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung gehaltenen Geschäftsbereichen.
Rücklagen für Währungsumrechnung
Der Gesamteffekt aus Wechselkursveränderungen betrug zum 31. Dezember 2017 -4.933 Mio. Euro (davon -4.588 Mio. Euro auf die Gruppe und -346 Mio. Euro auf Minderheitsanteile entfallend).
Der Anteil der Gruppe an der Veränderung der Rücklagen für Währungsumrechnung (-4.588 Mio. Euro) entfiel in erster Linie auf die Vereinigten Staaten (-1.967 Mio. Euro), die Schweiz (-953 Mio. Euro), Asien (-628 Mio. Euro), AXA IM (-227 Mio. Euro) und International (-198 Mio. Euro).
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer
Der Gesamteffekt der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer betrug zum 31. Dezember 2017 +408 Mio. Euro (davon +405 Mio. Euro auf die Gruppe und +3 Mio. Euro auf Minderheitsanteile entfallend).
Der positive Eigenkapitaleffekt aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten Verpflichtungen ist hauptsächlich zurückzuführen auf:
-- die Outperformance von Planvermögen, das leistungsorientierte Pläne für Arbeitnehmer (hauptsächlich in Großbritannien) abdeckt, im Vergleich zum Abzinsungssatz;
-- den überarbeiteten alternativen Ansatz (stochastisches Modell), der zur Ableitung der Annahmen zur Rentenerhöhung und zur Aktualisierung der Sterblichkeitsannahme (hauptsächlich in Großbritannien) verwendet wurde;
-- den erwarteten Rückgang des Umwandlungssatzes bei Pensionierung, den Rückgang der Anrechnungssatzannahme und die Überprüfung der demografischen Annahmen.
teilweise ausgeglichen durch:
-- die erfahrungsbedingten Nettoverluste, die hauptsächlich auf den Rückgang der Abszinsungssätze (hauptsächlich in Großbritannien und den USA) und andere Parameter zurückzuführen sind, die sich auf die Verpflichtung aus leistungsorientierten Plänen auswirken.
In Anhang 26.2 sind weitere Informationen zu Pensionsleistungen dargelegt.
13.2.2 Gesamtergebnis für 2016
Im Eigenkapital enthaltene Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten
Die Zunahme der nicht realisierten Bruttogewinne und -verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten belief sich auf 4.390 Mio. Euro, darunter eine Zunahme der nicht realisierten Veräußerungsgewinne aus Schuldverschreibungen um 3.900 Mio. Euro, die in erster Linie auf den Rückgang der Zinssätze und eine Einengung der Renditeaufschläge auf Unternehmensanleihen zurückzuführen war.
Rücklagen für Währungsumrechnung
Der Gesamteffekt aus Wechselkursveränderungen betrug zum 31. Dezember 2016 -73 Mio. Euro (davon -150 Mio. Euro auf die Gruppe und +77 Mio. Euro auf Minderheitsanteile entfallend).
Der Anteil der Gruppe an der Veränderung der Rücklagen für Währungsumrechnung (-150 Mio. Euro) entfiel in erster Linie auf Großbritannien (-717 Mio. Euro), International (-157 Mio. Euro), Frankreich (-51 Mio. Euro) und die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Derivate und der Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe (-85 Mio. Euro), die teilweise von den Vereinigten Staaten (+459 Mio. Euro) und Japan (+392 Mio. Euro) ausgeglichen wurden.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer
Der Gesamteffekt der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer betrug zum 31. Dezember 2016 -581 Mio. Euro (davon -580 Mio. Euro auf die Gruppe und -1 Mio. Euro auf Minderheitsanteile entfallend).
Der negative Eigenkapitaleffekt aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten Verpflichtungen ist hauptsächlich zurückzuführen auf:
-- die Auswirkung des Rückgangs der Abzinsungssätze um durchschnittlich 60 Basispunkte;
-- die Zunahme der Rentenindexierungsrate (hauptsächlich in Großbritannien);
teilweise ausgeglichen durch:
-- die Outperformance von Planvermögen, das leistungsorientierte Pläne für Arbeitnehmer (hauptsächlich in Großbritannien) abdeckt, im Vergleich zum Abzinsungssatz;
-- erfahrungsbedingte Nettogewinne und andere Parameter mit Auswirkung auf die leistungsorientierte Verpflichtung.
In Anhang 26.2 sind weitere Informationen zu Pensionsleistungen dargelegt.
13.3 ÄNDERUNG DER MINDERHEITSANTEILE
Nach IFRS bestehen die Minderheitsanteile an den meisten Anlagenfonds, in die die Gruppe investiert, aus Instrumenten, die die Inhaber nach Gutdünken zum beizulegenden Wert zurücknehmen können und die die Voraussetzungen für eine Verbindlichkeit, nicht jedoch für einen Bestandteil des Eigenkapitals, erfüllen.
13.3.1 Änderungen an Minderheitsanteilen in 2017
Die Zunahme der Minderheitsanteile um 373 Mio. Euro auf 5.656 Mio. Euro war auf das Gesamtergebnis und Transaktionen mit Minderheitsgesellschaftern zurückzuführen:
-- Das Gesamtergebnis für die Periode umfasste im Wesentlichen Folgendes:
- Auf Minderheitsanteile entfallender Gewinn mit Auswirkung von +394 Mio. Euro,
- Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von -47 Mio. Euro,
- Wechselkursveränderungen mit Auswirkung von -346 Mio Euro.;
-- Transaktionen mit den Minderheitsgesellschaftern umfassten hauptsächlich:
- Dividendenausschüttungen an Minderheitsgesellschafter in Höhe von -274 Mio. Euro;
- als Eigenkapital qualifizierte Minderheitsanteile, die aus der Konsolidierung zweier neuer Anlagefonds und der Kapitalerhöhung bestehender konsolidierter Anlagefonds in Höhe von +682 Mio. Euro hervorgehen.
- Rückgang eines Immobilienfonds aufgrund von Kapitalrückzahlungen und Markteffekten um -23 Mio. Euro.
13.3.2 Änderungen an Minderheitsanteilen in 2016
Die Zunahme der Minderheitsanteile um 1.117 Mio. Euro auf 5.283 Mio. Euro war auf das Gesamtergebnis und Transaktionen mit Minderheitsgesellschaftern zurückzuführen:
-- Das Gesamtergebnis für die Periode umfasste im Wesentlichen Folgendes:
- Auf Minderheitsanteile entfallender Gewinn mit Auswirkung von +364 Mio. Euro,
- Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von +129 Mio. Euro,
- Wechselkursveränderungen mit Auswirkung von +77 Mio Euro.;
-- Transaktionen mit den Minderheitsgesellschaftern umfassten hauptsächlich:
- Dividendenausschüttungen an Minderheitsgesellschafter in Höhe von -270 Mio. Euro;
- als Eigenkapital qualifizierte Minderheitsanteile, die aus der Konsolidierung zweier neuer Anlagefonds und der Kapitalerhöhung eines bestehenden konsolidierten Anlagefonds in Höhe von +914 Mio. Euro hervorgehen.
Anhang 14. Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen
In der folgenden Anmerkung wird Health nicht getrennt von den Sparten Life & Savings und Property & Casualty ausgewiesen.
14.1 AUFSCHLÜSSELUNG DER VERBINDLICHKEITEN AUS VERSICHERUNGS- UND KAPITALANLAGEVERTRÄGEN (BRUTTO UND ANTEIL DER RÜCKVERSICHERER)
14.1 AUFSCHLÜSSELUNG NACH SEGMENTEN DER VERBINDLICHKEITEN AUS VERSICHERUNGS- UND KAPITALANLAGEVERTRÄGEN (BRUTTO UND ANTEIL DER RÜCKVERSICHERER)
| 31. Dezember 2017 (in Millionen Euro) |
Frankreich | Europa | Asien | Vereinigte Staaten | International |
|---|---|---|---|---|---|
| Versicherungsverbindlichkeiten (A) | 149.411 | 174.578 | 51.814 | 164.688 | 10.761 |
| Summe Kapitalanlageverbindlichkeiten (B) | 10.476 | 34.098 | 2.197 | 2.849 | 2.375 |
| Sonstige Verbindlichkeiten (C) (a) | 16.153 | 26.092 | 2.360 | (962) | 529 |
| Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverbindlichkeiten (D = A+B+C) | 176.040 | 234.767 | 56.371 | 166.575 | 13.665 |
| Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (E) | 4.773 | 1.138 | 264 | 3.905 | 1.055 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, abzüglich Anteil der Rückversicherer (F = D-E) | 171.267 | 233.629 | 56.107 | 162.670 | 12.610 |
| 31. Dezember 2017 (in Millionen Euro) |
Transversale Einheiten & zentrale Holdings | Summe Versicherungsgeschäft |
|---|---|---|
| Versicherungsverbindlichkeiten (A) | 9.579 | 560.831 |
| Summe Kapitalanlageverbindlichkeiten (B) | - | 51.995 |
| Sonstige Verbindlichkeiten (C) (a) | (60) | 44.113 |
| Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverbindlichkeiten (D = A+B+C) | 9.520 | 656.938 |
| Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (E) | 1.946 | 13.081 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, abzüglich Anteil der Rückversicherer (F = D-E) | 7.574 | 643.857 |
(b) Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte, Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen sowie Derivaten im Zusammenhang mit Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen.
| 31. Dezember 2016 (in Millionen Euro) |
Frankreich | Europa | Asien | Vereinigte Staaten | International |
|---|---|---|---|---|---|
| Versicherungsverbindlichkeiten (A) | 142.855 | 181.803 | 55.353 | 173.631 | 10.599 |
| Summe Kapitalanlageverbindlichkeiten (B) | 9.803 | 33.498 | 2.470 | 2.255 | 2.331 |
| Sonstige Verbindlichkeiten (C) (a) | 18.197 | 28.843 | 1.994 | 636 | 569 |
| Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverbindlichkeiten (D = A+B+C) | 170.856 | 244.145 | 59.818 | 176.522 | 13.498 |
| Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (E) | 4.464 | 1.177 | 389 | 5.459 | 873 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, abzüglich Anteil der Rückversicherer (F = D-E) | 166.391 | 242.967 | 59.428 | 171.062 | 12.625 |
| 31. Dezember 2016 (in Millionen Euro) |
Transversale Einheiten & zentrale Holdings | Summe Versicherungsgeschäft |
|---|---|---|
| Versicherungsverbindlichkeiten (A) | 10.550 | 574.791 |
| Summe Kapitalanlageverbindlichkeiten (B) | - | 50.358 |
| Sonstige Verbindlichkeiten (C) (a) | (88) | 50.151 |
| Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverbindlichkeiten (D = A+B+C) | 10.462 | 675.299 |
| Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (E) | 2.625 | 14.988 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, abzüglich Anteil der Rückversicherer (F = D-E) | 7.837 | 660.312 |
(b) Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte, Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen sowie Derivaten im Zusammenhang mit Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen.
14.1.2 Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (brutto und Anteil der Rückversicherer)
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Life & Savings | Property & Casualty | Summe Versicherungsgeschäft | Life & Savings | Property & Casualty | Summe Versicherungsgeschäft |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen | 334.913 | 66.216 | 401.129 | 347.874 | 66.694 | 414.569 |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 159.702 | - | 159.702 | 160.222 | - | 160.222 |
| Summe Versicherungsverbindlichkeiten (A) | 494.615 | 66.216 | 560.831 | 508.096 | 66.694 | 574.791 |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen | 33.199 | - | 33.199 | 32.466 | - | 32.466 |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen | 2.900 | - | 2.900 | 2.382 | - | 2.382 |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 15.896 | - | 15.896 | 15.511 | - | 15.511 |
| Summe Kapitalanlageverbindlichkeiten | 51.995 | - | 51.995 | 50.358 | - | 50.358 |
| Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte | 2.586 | 12 | 2.598 | 2.565 | - | 2.565 |
| Verbindlichkeiten aus Beteiligung | 44.161 | 248 | 44.409 | 49.214 | 274 | 49.488 |
| Derivative Instrumente | (3.061) | 167 | (2.895) | (1.914) | 11 | (1.903) |
| Sonstige Verbindlichkeiten (C) | 43.685 | 427 | 44.113 | 49.865 | 285 | 50.151 |
| Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverbindlichkeiten (D = A+B+C) | 590.295 | 66.643 | 656.938 | 608.320 | 66.980 | 675.299 |
| Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen | 8.272 | 4.730 | 13.002 | 9.483 | 5.274 | 14.756 |
| Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen im Zusammenhang mit Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer | 1 | 9 | 10 | 136 | 2 | 138 |
| Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen | 69 | - | 69 | 93 | - | 93 |
| Summe Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (E) | 8.342 | 4.739 | 13.081 | 9.712 | 5.276 | 14.988 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, abzüglich Anteil der Rückversicherer (F = D-E) | 581.953 | 61.904 | 643.857 | 598.607 | 61.704 | 660.312 |
14.2 Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (brutto und Anteil der Rückversicherer)
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, einschließlich derjenigen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, wie in der Summe (A) von Anhang 14.1 dargestellt, verteilten sich wie folgt:
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Life & Savings | Property & Casualty | Summe Versicherungsgeschäft | Life & Savings | Property & Casualty | Summe Versicherungsgeschäft |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Rückstellungen für Garantieleistungen | 314.660 | 89 | 314.749 | 329.154 | 92 | 329.246 |
| Rückstellungen für Beitragsüberträge | 662 | 10.961 | 11.623 | 676 | 10.962 | 11.638 |
| Schadenrückstellungen (a) | 13.290 | 49.841 | 63.131 | 12.979 | 50.024 | 63.004 |
| davon IBNR (b) | 4.335 | 12.818 | 17.152 | 4.065 | 12.348 | 16.413 |
| Rückstellungen aus Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten | - | - | - | - | - | - |
| Sonstige Rücklagen (c) | 6.302 | 5.324 | 11.626 | 5.064 | 5.617 | 10.681 |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (A) | 334.913 | 66.216 | 401.129 | 347.874 | 66.694 | 414.569 |
| davon nach aktuellen Annahmen bewertet (d) | 13.427 | - | 13.427 | 15.355 | - | 15.355 |
| Rückstellungen für Garantieleistungen | 159.488 | - | 159.488 | 159.940 | - | 159.940 |
| Schadenrückstellungen (a) | 56 | - | 56 | 131 | - | 131 |
| davon IBNR (b) | 1 | - | 1 | 2 | - | 2 |
| Sonstige Rückstellungen | 158 | - | 158 | 151 | - | 151 |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (B) | 159.702 | - | 159.702 | 160.222 | - | 160.222 |
| Zwischensumme Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (C = A+B) | 494.615 | 66.216 | 560.831 | 508.096 | 66.694 | 574.791 |
| Anteil der Rückversicherer an Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen | 5.697 | (5) | 5.693 | 7.440 | - | 7.440 |
| Anteil der Rückversicherer an Rückstellungen für Beitragsüberträge | 45 | 805 | 850 | 43 | 817 | 859 |
| Anteil der Rückversicherer an Schadenrückstellungen (a) | 1.897 | 3.952 | 5.849 | 1.602 | 4.475 | 6.077 |
| davon IBNR (b) | 6 | 224 | 230 | 50 | 452 | 502 |
| Anteil der Rückversicherer an den sonstigen Rückstellungen | 632 | (22) | 611 | 398 | (18) | 380 |
| Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (D) | 8.272 | 4.730 | 13.002 | 9.483 | 5.274 | 14.756 |
| Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (E) | 0 | - | 0 | 0 | - | 0 |
| Zwischensumme Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten (F = D+E) | 8.272 | 4.730 | 13.003 | 9.483 | 5.274 | 14.757 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, abzüglich des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts (G = C-F) | 486.343 | 61.486 | 547.828 | 498.613 | 61.421 | 560.034 |
Hinweis: Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit nicht verdienten Umsätzen und Entgelten (siehe Anhang 7.3), Überschussbeteiligungen der Versicherten (siehe Anhang 14.9) und derivativen Instrumenten (siehe Anhang 20.4) sind in der obigen Tabelle nicht enthalten.Der Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen im Zusammenhang mit der Überschussbeteiligung der Versicherten (10 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2017 und 138 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2016) sowie derivative Instrumente (keine in den Geschäftsjahren 2017 und 2016) sind in der obigen Tabelle nicht enthalten.
(a) Enthält Rückstellungen für Schadensregulierungskosten.
(b) Nähere Angaben zu Property & Casualty IBNR - siehe Anhang 21.3.3.
(c) Umfasst insbesondere versicherungsmathematische Rückstellungen für Annuitäten für Nicht-Lebensversicherungen.
(d) Siehe Anhang 1.14.2 - Nach der Option laut IFRS 4.24 für die selektive Neubewertung von Rückstellungen zu aktuellen Marktannahmen bewertete Rückstellungen.
14.3 VERBINDLICHKEITEN AUS VERSICHERUNGSVERTRÄGEN (BRUTTO UND ANTEIL DER RÜCKVERSICHERER)
Die nachstehende Tabelle zeigt eine Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen, einschließlich derjenigen, bei denen das Finanzrisiko von den Versicherten getragen wird, wie in der Zwischensumme (B) von Anhang 14.1 dargestellt:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für Garantieleistungen | 32.956 | 32.196 |
| Rückstellungen für Beitragsüberträge | 0 | 0 |
| Schadenrückstellungen (a) | 241 | 259 |
| Rückstellungen aus Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten | - | - |
| Sonstige Rückstellungen | 3 | 11 |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (A) | 33.199 | 32.466 |
| davon nach aktuellen Annahmen bewertet (b) | - | - |
| Rückstellungen für Garantieleistungen | 2.892 | 2.308 |
| Schadenrückstellungen (a) | 8 | 73 |
| Sonstige Rückstellungen | 0 | - |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (B) | 2.900 | 2.382 |
| Rückstellungen für Garantieleistungen | 15.885 | 15.501 |
| Schadenrückstellungen (a) | 12 | 10 |
| Sonstige Rückstellungen | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (C) | 15.896 | 15.511 |
| Zwischensumme Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (D = A+B+C) | 51.995 | 50.358 |
| Anteil der Rückversicherer an den Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (E) | 65 | 89 |
| Anteil der Rückversicherer an den Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (F) | - | - |
| Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (G) | 4 | 4 |
| Zwischensumme Anteil der Rückversicherer (H = E+F+G) | 69 | 93 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen, abzüglich des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts (I = D-H) | 51.926 | 50.265 |
Hinweis: Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit nicht verdienten Umsätzen und Entgelten (siehe Anhang 7.3), Überschussbeteiligungen der Versicherten (siehe Anhang 14.9) und derivativen Instrumenten (siehe Anhang 20.4) sind in der obigen Tabelle nicht enthalten.Der Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen im Zusammenhang mit der Überschussbeteiligung der Versicherten (keine in den Geschäftsjahren 2017 und 2016) sowie derivative Instrumente (keine in den Geschäftsjahren 2017 und 2016) sind in der obigen Tabelle nicht enthalten.
(a) Enthält Rückstellungen für Schadensregulierungskosten.
(b) Siehe Anhang 1.14.2 - Nach der Option laut IFRS 4.24 für die selektive Neubewertung von Rückstellungen zu aktuellen Marktannahmen bewertete Rückstellungen.
14.4 ÄNDERUNG DER SCHADENRÜCKSTELLUNGEN FÜR PROPERTY & CASUALTY (VERSICHERUNGSVERTRÄGE)
14.4.1 Änderung der Schadenrückstellungen vor Rückversicherung
Die nachstehende Tabelle enthält detaillierte Informationen zu Schadenrückstellungen in Property & Casualty, wie in Anhang 14.2 dargestellt:
| (in Millionen Euro) | 2017 Property & Casualty | 2016 Property & Casualty |
|---|---|---|
| Schadenrückstellungen zum 1. Januar | 48.586 | 47.351 |
| Rückstellung für Schadenregulierungskosten zum 1. Januar | 1.438 | 1.453 |
| Schadenrückstellungen vor Rückversicherung zum 1. Januar (a) | 50.024 | 48.804 |
| Aufwand für das laufende Geschäftsjahr | 22.179 | 22.200 |
| Entwicklung der Verlustrücklage (Vorjahre) | (388) | (271) |
| Summe Schadensaufwendungen (b) | 21.791 | 21.930 |
| Schadenszahlungen (laufendes Jahr) | (10.540) | (10.706) |
| Schadenszahlungen (Vorjahre) | (10.046) | (9.835) |
| Schadenszahlungen (b) | (20.586) | (20.541) |
| Änderung des Konsolidierungskreises und Änderung der Bilanzierungsmethode | 73 | 441 |
| Auswirkung von Wechselkursschwankungen | (1.460) | (610) |
| Schadenrückstellungen zum 31. Dezember | 48.445 | 48.586 |
| Rückstellung für Schadenregulierungskosten zum 31. Dezember | 1.396 | 1.438 |
| Schadenrückstellungen vor Rückversicherung zum 31. Dezember (a) | 49.841 | 50.024 |
(a) Ohne "Verbindlichkeiten aus sonstigen Versicherungsleistungen" (hauptsächlich versicherungsmathematische Rückstellungen für Annuitäten), die sich im Geschäftsjahr 2017 auf 5,2 Mrd. Euro (2016: 5,5 Mrd. Euro) beliefen.
(b) Ohne Rückstellungen für Schadensregulierungskosten
14.4.2 Änderung des Anteils der Rückversicherer an Schadenrückstellungen
Die nachstehende Tabelle enthält detaillierte Informationen zum Anteil der Rückversicherer an den Schadenrückstellungen in Property & Casualty, wie in Anhang 14.2 dargestellt:
| (in Millionen Euro) | 2017 Property & Casualty | 2016 Property & Casualty |
|---|---|---|
| Anteil der Rückversicherer an den Schadenrückstellungen zum 1. Januar | 4.475 | 3.889 |
| Anteil der Rückversicherer an den gesamten Schadensaufwendungen | 1.653 | 1.751 |
| Anteil der Rückversicherer an den Schadenszahlungen | (1.837) | (1.471) |
| Änderung des Konsolidierungskreises, Portfolioumbuchungen, Änderung der Bilanzierungsmethode und sonstige Aufwendungen | (151) | 282 |
| Auswirkung von Wechselkursschwankungen | (187) | 26 |
| Anteil der Rückversicherer an den Schadenrückstellungen zum 31. Dezember | 3.952 | 4.475 |
14.5. ÄNDERUNG DER VERBINDLICHKEITEN AUS VERSICHERUNGS- UND KAPITALANLAGEVERTRÄGEN - LIFE & SAVINGS
14.5.1 Änderung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen - vor Rückversicherung
Die nachstehende Tabelle enthält detaillierte Informationen zur Änderung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen in Life & Savings, wie in Anhang 14.2 (C) und Anhang 14.3 (D) dargestellt:
| 2017 | |||
|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Versicherungsverträge | Kapitalanlageverträge | Summe |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungstechnische Rückstellungen zum 1. Januar (a) | 508.096 | 50.358 | 558.454 |
| Eingenommene Beiträge abzüglich Kostenzuschläge auf Beiträge (+) | 48.217 | 5.146 | 53.364 |
| Rückkäufe, Fälligkeiten und sonstige gezahlte Forderungen und Leistungen abzüglich Aufwendungen und Zuschlägen (-) | (49.363) | (5.322) | (54.686) |
| Anpassung der fondsgebundenen technischen Rückstellungen (+/-) | 17.991 | 386 | 18.377 |
| Änderung der Rückstellungen im Zusammenhang mit technischen und versicherungsmathematischen Posten (+/-) (b) | 4.816 | 2.467 | 7.283 |
| Umbuchungen nach der Umklassifizierung von technischen Rückstellungen/Verträgen | (6) | 6 | 0 |
| Änderung des Konsolidierungskreises, Portfolioumbuchungen und Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze | (2.710) | (216) | (2.926) |
| Auswirkung von Wechselkursschwankungen | (32.427) | (830) | (33.257) |
| Versicherungstechnische Rückstellungen zum 31. Dezember (a) | 494.615 | 51.995 | 546.610 |
| 2016 | |||
|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Versicherungsverträge | Kapitalanlageverträge | Summe |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungstechnische Rückstellungen zum 1. Januar (a) | 485.560 | 76.606 | 562.166 |
| Eingenommene Beiträge abzüglich Kostenzuschläge auf Beiträge (+) | 49.611 | 5.542 | 55.153 |
| Rückkäufe, Fälligkeiten und sonstige gezahlte Forderungen und Leistungen abzüglich Aufwendungen und Zuschlägen (-) | (49.286) | (6.781) | (56.068) |
| Anpassung der fondsgebundenen technischen Rückstellungen (+/-) | 8.860 | 423 | 9.283 |
| Änderung der Rückstellungen im Zusammenhang mit technischen und versicherungsmathematischen Posten (+/-) (b) | 5.248 | 2.794 | 8.042 |
| Umbuchungen nach der Umklassifizierung von technischen Rückstellungen/Verträgen | (20) | 20 | (0) |
| Änderung des Konsolidierungskreises, Portfolioumbuchungen und Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze | (390) | (24.324) | (24.715) |
| Auswirkung von Wechselkursschwankungen | 8.403 | (3.922) | 4.482 |
| Versicherungstechnische Rückstellungen zum 31. Dezember (a) | 508.096 | 50.358 | 558.454 |
(a) Umfasst: Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen (einschließlich Rückstellungen für Schattenbilanzierung, Rückstellungen für Beitragsüberträge, nicht abgelaufene Risikorückstellungen, Schadenrückstellungen, Rückstellungen für Schadenregulierungskosten, Rückstellungen für sonstige Versicherungsleistungen. Umfasst nicht: Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte, Verbindlichkeiten aus Überschussbeteiligungen der Versicherten.
(b) Umfasst im Wesentlichen gutgeschriebene Zinsen und die den Rückstellungen zugeführte Beteiligung der Versicherten, Gebühren auf Kontosalden und Kapitalanlagegebühren sowie Änderungen der Rückstellungen für andere versicherungstechnische und versicherungstechnische Posten.
2017 belief sich die Änderung des Konsolidierungskreises auf insgesamt 2.926 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten aufgrund des geplanten Verkaufs der ProbAV Pensionskasse AG in Deutschland für 3.016 Mio. Euro sowie der AXA Wealth Management (HK) Limited ("AWM") in Hongkong für 914 Mio. Euro, teilweise ausgeglichen durch 1.097 Mio. Euro im Zusammenhang mit einer Änderung der Rücklageklassifizierung bei AXA France.
2016 belief sich die Änderung des Konsolidierungskreises auf insgesamt 24.715 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der Veräußerung des Geschäftsbereichs UK L&S für -23.804 Mio. Euro und der Einstufung des Geschäftsbereichs AXA Life Europe UK and Ireland als zur Veräußerung gehalten mit -941 Mio. Euro.
14.5.2 Änderung des Anteils der Rückversicherer an den Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen
Die nachstehende Tabelle enthält detaillierte Informationen zur Änderung des Anteils der Rückversicherer an den Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen in Life & Savings, wie in Anhang 14.2 (F) und Anhang 14.3 (H) dargestellt:
| 2017 | |||
|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Versicherungsverträge | Kapitalanlageverträge | Summe |
| --- | --- | --- | --- |
| Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen zum 1. Januar (a) | 9.483 | 93 | 9.576 |
| Anteil der Rückversicherer an den eingenommenen Beiträgen abzüglich Kostenzuschläge auf Beiträge (+) | 1.240 | 7 | 1.247 |
| Anteil der Rückversicherer an Rückkäufen, Fälligkeiten und sonstigen gezahlten Forderungen und Leistungen abzüglich Aufwendungen und Zuschlägen (-) | (732) | (15) | (747) |
| Anteil der Rückversicherer an den Rückstellungen im Zusammenhang mit technischen und versicherungsmathematischen Posten (+/-) (b) | (1.275) | (13) | (1.288) |
| Änderung des Konsolidierungskreises und Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze | 193 | - | 193 |
| Auswirkung von Wechselkursschwankungen | (636) | (3) | (638) |
| Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen zum 31. Dezember(a) | 8.272 | 69 | 8.342 |
| 2016 | |||
|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Versicherungsverträge | Kapitalanlageverträge | Summe |
| --- | --- | --- | --- |
| Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen zum 1. Januar (a) | 14.812 | 101 | 14.914 |
| Anteil der Rückversicherer an den eingenommenen Beiträgen abzüglich Kostenzuschläge auf Beiträge (+) | 2.105 | 7 | 2.111 |
| Anteil der Rückversicherer an Rückkäufen, Fälligkeiten und sonstigen gezahlten Forderungen und Leistungen abzüglich Aufwendungen und Zuschlägen (-) | (7.464) | (20) | (7.484) |
| Anteil der Rückversicherer an den Rückstellungen im Zusammenhang mit technischen und versicherungsmathematischen Posten (+/-) (b) | (138) | 5 | (133) |
| Änderung des Konsolidierungskreises und Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze | (1) | - | (1) |
| Auswirkung von Wechselkursschwankungen | 168 | 0 | 169 |
| Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen zum 31. Dezember(a) | 9.483 | 93 | 9.576 |
(a) Umfasst: Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen (einschließlich Rückstellungen für Schattenbilanzierung, Rückstellungen für Beitragsüberträge, nicht abgelaufene Risikorückstellungen, Schadenrückstellungen, Rückstellungen für Schadenregulierungskosten, Rückstellungen für sonstige Versicherungsleistungen. Umfasst nicht: Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte, Verbindlichkeiten aus Überschussbeteiligungen der Versicherten.
(b) Umfasst im Wesentlichen gutgeschriebene Zinsen und die den Rückstellungen zugeführte Beteiligung der Versicherten, Gebühren auf Kontosalden und Kapitalanlagegebühren sowie Änderungen der Rückstellungen für andere versicherungstechnische und versicherungstechnische Posten.
14.6 VERBINDLICHKEITEN AUS KAPITALANLAGEVERTRÄGEN NACH BILANZIERUNGSMETHODE
Die nachstehende Tabelle enthält detaillierte Informationen zu Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen, wie in Anhang 14.3 (D) dargestellt:
| Buchwert | ||
|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
| --- | --- | --- |
| (Nicht fondsgebundene) - Verbindlichkeiten aus: | ||
| Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (DPF), die in Übereinstimmung mit bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bewertet wurden (a) (d) | 33.199 | 32.466 |
| Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (DPF), die in Übereinstimmung mit aktuellen Annahmen bewertet wurden (b) | - | - |
| Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (DPF), die in Übereinstimmung mit bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bewertet wurden | 2.900 | 2.382 |
| (Fondsgebundene) - Verbindlichkeiten aus Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird: | ||
| Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (DPF), die in Übereinstimmung mit bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bewertet wurden (a) (c) | 3.637 | 3.593 |
| Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (DPF), die anhand des aktuellen Werts der Anteilseinheit bewertet wurden (d) | 12.260 | 11.917 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen | 51.995 | 50.358 |
Hinweis: Diese Informationen verstehen sich abzüglich der Auswirkung von Derivaten, wie in Anhang 20.4.1 erläutert.
(a) In Übereinstimmung mit IFRS 4, der unter bestimmten Bedingungen die fortdauernde Anwendung einer früheren Bilanzierungs- und Bewertungsmethode auf die Verbindlichkeiten aus Verträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung gestattet.
(b) Siehe Anhang 1.14.2 -- Die Rückstellungen wurden gemäß der Option nach IFRS 4.24 bewertet, die eine Bewertung bestimmter Portfolios mit aktuellen Annahmen gestattet.
(c) & (d) Da Rückstellungen für fondsgebundene Verträge auf Basis von zum beizulegenden Zeitwert gehaltenen Anteilseinheiten ("Wert der Anteilseinheit") bestimmt werden. Nur die Bewertung der zugehörigen Vermögenswerte ist unterschiedlich:
-- bei fondsgebundenen Verträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung (c) wird entsprechend den früheren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ein Vermögenswert erfasst, der die abgegrenzten Abschlusskosten darstellt;
-- bei fondsgebundenen Verträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung (d) wird gemäß IAS 18 (Ansprüche auf künftige Managementgebühren, auch als abgegrenzte Anschaffungskosten (DOC) bezeichnet) ein Vermögenswert erfasst, der die Ansprüche auf künftige Kapitalanlagegebühren darstellt - siehe Anhang 1.7.3 und Anhang 7.
Die Erfassung von Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung unterliegt IFRS 4, der unter bestimmten Bedingungen die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen zulässt, die vor der Übernahme der IFRS angewandt wurden. Diese Verträge müssen jedoch in Bezug auf die im Konzernanhang bereitzustellenden Angaben gemäß IFRS 7 behandelt werden. IFRS 7 schreibt die Angabe des beizulegenden Zeitwerts oder von Wertebereichen für diese Verträge vor, es sei denn, die Gruppe kann die Überschussbeteiligung nicht verlässlich bewerten.
Im Zusammenhang mit dem aktuellen IFRS 4 war sich der IASB der Schwierigkeiten bewusst, die sich aus der Erfassung und der Bewertung ermessensabhängiger Überschussbeteiligungen in Versicherungs- oder Kapitalanlageverträgen ergeben. Der IASB gab eine Leitlinie zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts heraus, die jedoch keine Grundsätze für den Umgang mit Überschussbeteiligungen der Versicherten enthält, und ihre Interpretation vor der Veröffentlichung von IFRS 17 wäre verfrüht.
Es verbleiben daher zu viele Unsicherheiten, um festzulegen, wie der beizulegende Zeitwert von Verträgen mit Überschussbeteiligung zu bestimmen ist. Infolgedessen können der beizulegende Zeitwert oder Wertebereiche für Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängige Überschussbeteiligung nicht verlässlich angegeben werden.
14.7 TABELLE ZUR ENTWICKLUNG DER RÜCKSTELLUNG FÜR VERLUSTE
Die Tabelle zur Entwicklung der Rückstellung für Verluste zeigt die Veränderungen der Rückstellungen für Verluste zwischen 2007 und 2017 basierend auf zuvor angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen. Alle betroffenen Verträge sind Versicherungsverträge im Sinne von IFRS.
Die erste Zeile mit dem Titel "Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen zum anfänglichen Buchungsdatum" stellt die Rückstellungen für Verluste in der Konzernbilanz zum Berichtsdatum für das in der Spaltenüberschrift genannte Jahr dar. Der in der ersten Zeile der Tabelle in der Spalte 2007 erscheinende Betrag von 44.020 Mio. Euro stellt beispielsweise sämtliche Rückstellungen für Verluste dar, die in den Jahren bis einschließlich 2007 gebildet wurden und in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2007 erfasst wurden.
Die zweite Zeile mit dem Titel "Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen im Jahr 2017 nach Anpassung um Änderungen der Wechselkurse und des Konsolidierungskreises" gibt den Betrag an, der ursprünglich am Buchungsdatum erfasst worden wäre, wenn die Wechselkurse des laufenden Jahres herangezogen worden wären (bei Rückstellungen, die für die Unternehmen der AXA Gruppe, der funktionale Währung nicht der Euro ist, erfasst wurden), und unter der Annahme des gleichen Konsolidierungskreises, der für die letzte Diagonale der Tabelle verwendet wurde.
Der erste Abschnitt der Tabelle mit dem Titel "Kumulierte Zahlungen" zeigt für eine vorgegebene Spalte N den kumulierten Betrag der Zahlungen in Bezug auf Entstehungsjahre vor dem Jahr N (eingeschlossen), die seit dem 31. Dezember des Jahres N vorgenommen wurden.
Der zweite Teil mit dem Titel "Neuschätzung der Rückstellung" zeigt für eine vorgegebene Spalte N eine Schätzung der endgültigen Kosten der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember des Jahres N in Bezug auf alle Entstehungsjahre vor dem Jahr N (eingeschlossen) zum Ende jeder künftigen Periode. Die Schätzung der endgültigen Kosten variiert von Jahr zu Jahr, wenn die Informationen bezüglich der noch offenen Verluste verlässlicher werden.
Der Überschuss (Fehlbetrag) aus anfänglichen Rückstellungen in Bezug auf die neu geschätzten endgültigen (Brutto-)kosten für jedes Jahr stellen für ein vorgegebenes Jahr N die Differenz zwischen dem in der zweiten Zeile ausgewiesenen Betrag (Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen im Jahr 2017 nach Anpassung um Änderungen der Wechselkurse und des Konsolidierungskreises) und dem in der letzten Diagonale unter "Neuschätzung der Rückstellung" ausgewiesenen Betrag dar.
Tabelle zur Entwicklung der Rückstellungen für Verluste: Property & Casualty (ohne Colisée RE - ex AXA RE)
Die nachstehende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung der gebildeten Rückstellungen und der gesamten erfassten Schadenrückstellungen auf die Schadenrückstellungen und andere Rückstellungen, die aus Versicherungsverträgen hervorgehen, wie in Anhang 14.2 angegeben.
Die Daten vor 2015 berücksichtigen nicht die Auswirkung der neuen Segmentierung.
| (in Millionen Euro) | 2007 | 2008 (a) | 2009 | 2010 | 2011 (b) | 2012 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen zum anfänglichen Buchungsdatum | 44.020 | 44.046 | 44.470 | 46.367 | 45.946 | 46.440 |
| Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen im Jahr 2017 nach Anpassung um Änderungen der Wechselkurse und des Konsolidierungskreises | 42.390 | 39.699 | 39.716 | 39.807 | 40.503 | 41.359 |
| Kumulierte Zahlungen zum: | ||||||
| Nach einem Jahr | 8.312 | 9.145 | 9.483 | 8.953 | 9.183 | 9.361 |
| Nach zwei Jahren | 12.395 | 13.358 | 13.360 | 13.016 | 12.841 | 13.315 |
| Nach drei Jahren | 15.418 | 15.549 | 16.078 | 15.330 | 15.911 | 16.284 |
| Nach vier Jahren | 17.143 | 17.525 | 17.684 | 18.012 | 18.331 | 17.000 |
| Nach fünf Jahren | 18.553 | 18.679 | 19.741 | 19.775 | 18.328 | 17.532 |
| Nach sechs Jahren | 19.429 | 20.317 | 20.845 | 19.305 | 18.569 | |
| Nach sieben Jahren | 20.790 | 21.408 | 20.815 | 19.075 | ||
| Nach acht Jahren | 21.803 | 20.990 | 19.093 | |||
| Nach neun Jahren | 21.803 | 19.272 | ||||
| Nach zehn Jahren | 22.489 | |||||
| Neuschätzung der Rückstellung zum: | ||||||
| Nach einem Jahr | 41.371 | 42.610 | 44.814 | 44.518 | 44.971 | 45.394 |
| Nach zwei Jahren | 39.471 | 42.501 | 41.973 | 42.904 | 43.412 | 44.479 |
| Nach drei Jahren | 39.818 | 39.889 | 41.301 | 41.782 | 42.449 | 43.953 |
| Nach vier Jahren | 38.094 | 39.302 | 40.250 | 40.769 | 42.013 | 41.813 |
| Nach fünf Jahren | 37.509 | 38.372 | 39.653 | 40.674 | 40.122 | 37.902 |
| Nach sechs Jahren | 36.737 | 37.931 | 39.684 | 38.907 | 36.153 | |
| Nach sieben Jahren | 36.302 | 38.067 | 38.079 | 34.807 | ||
| Nach acht Jahren | 36.244 | 36.330 | 33.075 | |||
| Nach neun Jahren | 34.925 | 31.779 | ||||
| Nach zehn Jahren | 34.175 | |||||
| Kumulierter Überschuss (Fehlbetrag) aus den anfänglichen Bruttorückstellungen, die neu geschätzten Bruttorückstellungen übersteigen (e): | ||||||
| Betrag | 8.215 | 7.919 | 6.641 | 5.000 | 4.350 | 3.457 |
| Prozentsätze | 19,4 % | 19,9 % | 16,7 % | 12,6 % | 10,7 % | 8,4 % |
| (in Millionen Euro) | 2013 (c) | 2014 | 2015 (d) | 2016 | 2017 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen zum anfänglichen Buchungsdatum | 47.031 | 49.868 | 51.965 | 53.286 | 52.973 |
| Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen im Jahr 2017 nach Anpassung um Änderungen der Wechselkurse und des Konsolidierungskreises | 42.406 | 43.950 | 45.142 | 50.972 | 52.973 |
| Kumulierte Zahlungen zum: | |||||
| Nach einem Jahr | 9.422 | 10.111 | 9.621 | 9.055 | |
| Nach zwei Jahren | 13.727 | 13.388 | 13.757 | ||
| Nach drei Jahren | 15.299 | 14.954 | |||
| Nach vier Jahren | 16.126 | ||||
| Nach fünf Jahren | |||||
| Nach sechs Jahren | |||||
| Nach sieben Jahren | |||||
| Nach acht Jahren | |||||
| Nach neun Jahren | |||||
| Nach zehn Jahren | |||||
| Neuschätzung der Rückstellung zum: | |||||
| Nach einem Jahr | 47.707 | 49.716 | 51.097 | 50.111 | |
| Nach zwei Jahren | 46.051 | 46.359 | 43.321 | ||
| Nach drei Jahren | 44.106 | 41.132 | |||
| Nach vier Jahren | 39.223 | ||||
| Nach fünf Jahren | |||||
| Nach sechs Jahren | |||||
| Nach sieben Jahren | |||||
| Nach acht Jahren | |||||
| Nach neun Jahren | |||||
| Nach zehn Jahren | |||||
| Kumulierter Überschuss (Fehlbetrag) aus den anfänglichen Bruttorückstellungen, die neu geschätzten Bruttorückstellungen übersteigen (e): | |||||
| Betrag | 3.183 | 2.818 | 1.821 | 861 | |
| Prozentsätze | 7,5 % | 6,4 % | 4,0 % | 1,7 % |
(a) Gemäß IFRS 3, d. h. innerhalb von 12 Monaten nach dem Erwerbszeitpunkt, passte die Gruppe bestimmte Posten an, die sich auf die Allokation des Kaufpreises von Seguros ING (Mexiko) auswirkten und zu einer Zunahme des Geschäfts- oder Firmenwerts um 33 Mio. Euro auf 512 Mio. Euro führte. Diese Zunahme des Geschäfts- oder Firmenwert war überwiegend auf Rückstellungen für Verbindlichkeiten und Schadenrückstellungen zurückzuführen.
(b) Nach der Veräußerung der kanadischen Geschäftsbetriebe wurden diesbezügliche Beträge nicht im laufenden Jahr erfasst, wohingegen zuvor erfasste Beträge unverändert blieben.
(c) Die Vergleichsinformationen für frühere Perioden wurden nach der Umsetzung von IFRS 10 und 11 angepasst.
(d) Beträge vor 2015 enthalten die in der Vergangenheit im Segment International Insurance berichteten Unternehmen des Segments Life & Savings.
(e) Die Extrapolation künftiger Überschüsse oder künftiger Fehlbeträge basierend auf der Entwicklung der Rückstellung für Verluste, wie in der Tabelle dargestellt, ist nicht angemessen, da die Bedingungen und Trends, die sich auf die Entwicklung der Verbindlichkeit in früheren Perioden ausgewirkt haben, in künftigen Perioden nicht unbedingt eintreten müssen. Die angegebenen Überschüsse oder Fehlbeträge enthalten die Auswirkung von Fremdwährungen zwischen einem Jahr und dem darauf folgenden Jahr.
Diese Zeile enthält auch die Auswirkung der Aufzinsungssätze für Annuitäten (die ab 2006 entstanden sind) in Höhe von 119 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2013.
Überleitungsrechnung der gebildeten Rückstellungen auf die gesamten erfassten Schadenrückstellungen
Die nachstehende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung der gebildeten Rückstellungen und der gesamten erfassten Schadenrückstellungen auf die Schadenrückstellungen und andere Rückstellungen, die aus Versicherungsverträgen hervorgehen, wie in Anhang 14.2 angegeben.
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 Buchwert | 31. Dezember 2016 Buchwert |
|---|---|---|
| Brutto-Schadenrückstellung und sonstige Rückstellungen | ||
| Property & Casualty (ohne Colisée RE (ex AXA RE)) (a) | 52.973 | 53.286 |
| -- davon Rückstellungen für künftigen Versicherungsleistungen (Annuitäten) | 4.815 | 4.866 |
| -- davon Rückstellungen für noch nicht eingetretene Versicherungsfälle (PSNEM) | 1.897 | 1.951 |
| Summe Brutto-Schadenrückstellung und sonstige abgewickelte Rückstellungen | 52.973 | 53.286 |
| Sonstige nicht abgewickelte Rückstellungen (b) | 2.193 | 2.355 |
| Summe Brutto-Schadenrückstellung und sonstige Rückstellungen für Property & Casualty | 55.165 | 55.641 |
(a) Die Summe der Brutto-Schadenrückstellung und der sonstigen abgewickelten Rückstellungen werden auf der Basis der Tabelle zur Entwicklung der Rückstellungen für Verluste dargestellt. Die Rückstellungen der AXA Corporate Solutions Insurance US waren in den Rückstellungen des Segments Property & Casualty enthalten.
(b) Enthält Forderungen aus aktiver Rückversicherung (2017: 1.029 Mio. Euro; 2016: 1.101 Mio. Euro).
14.8 ASBEST
AXA erhält weiterhin Schadensmeldungen aus Versicherungen, die in früheren Jahren abgeschlossen wurden und Schadenersatz für Asbestrisiken geltend machen.
Es besteht eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der künftigen Kosten von Asbestansprüchen. Die endgültigen Kosten der Ansprüche hängen in hohem Maße von rechtlichen Faktoren ab, die schwer vorherzusagen sind. Die Zuweisung der Haftung auf verschiedene Parteien ist in der Regel schwierig. Dies gilt auch, wenn mehrere Versicherer und mehrere Deckungsperioden betroffen sind. Dies führt zu erheblichen Problemen hinsichtlich der Deckung.
AXA steuert sein Risiko im Zusammenhang mit Asbestansprüchen aktiv und setzt dafür AXA Liabilities Manager, ein Expertenteam für Run-off-Deckung, ein. Die Ansprüche werden von dedizierten Expertenteams gesteuert, die eine Reihe von Schadensregulierungen, darunter Abgeltungen, Policen-Rückkäufe und, in bestimmten Fällen, Rechtsstreitigkeiten, nutzen. Darüber hinaus richten sie ein besonderes Augenmerk auf endgültige Lösungen für Risiken, entweder durch Umwandlungen oder andere Lösungen.
Die Berechnung der Rückstellungen für Asbestrisiken verursacht besondere Probleme, da herkömmliche Rückstellungsmethoden für die IBNR-Bewertung nicht herangezogen werden können. AXA bewertet die künftigen Kosten dieser Ansprüche anhand einer Reihe spezieller Methoden, die entweder auf Risikoanalyse, Häufigkeits-/Kostenprognosen oder Richtwerten für die Bildung von Rückstellungen basieren. Asbestrückstellungen werden jährlich überprüft, um sicherzustellen, dass sie die neuesten Erfahrungen mit Ansprüchen sowie rechtliche und wirtschaftliche Entwicklungen in angemessener Weise widerspiegeln. Entsprechend der üblichen Vorgehensweise von AXA bei der Bildung von Rückstellungen und trotz der besonders langwierigen Art dieser Risiken, werden Asbestrückstellungen nicht abgezinst.
Aufgrund der Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit Asbestansprüchen, ist es nicht möglich, ihre künftigen Kosten genauso verlässlich zu bestimmen, wie dies bei anderen Arten von Ansprüchen der Fall ist. Obwohl AXA der Auffassung ist, dass ihre Rückstellungen für Asbestansprüche angemessen sind, ist es möglich, dass sie sich in ungünstigen Szenarien als unzureichend herausstellen, um künftige Verluste abzudecken.
Zum 31. Dezember 2017 lauteten die wichtigsten Daten im Zusammenhang mit Asbestansprüchen wie folgt:
| 2017 | 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Brutto | Netto | Brutto | Netto |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Entwicklung der Rückstellungen | ||||
| Schadenrückstellungen zum Ende des Jahres | 878 | 832 | 998 | 944 |
| davon gemeldete Schadensfälle | 140 | 129 | 144 | 130 |
| davon IBNR-Schadensfälle | 738 | 704 | 854 | 814 |
| Angemessenheitsverhältnisse der Rückstellungen | ||||
| 3-Jahres-Überlebensrate ohne Umwandlungen (a) | 28 Jahre | 30 Jahre | 31 Jahre | 34 Jahre |
| Rückstellungen für IBNR-Fälle | 526 % | 548 % | 595 % | 625 % |
| Kumulierte Zahlungen bis dato/Prognostizierte Endkosten | 52 % | 50 % | 49 % | 47 % |
(a) Rückstellungen zum Ende des Jahres/Durchschnittliche jährliche Zahlungen in den letzten 3 Jahren (ohne Umwandlungen).
AXA hielt zum 31. Dezember 2017 insgesamt Rückstellungen für Asbestrisiko (nach Rückversicherung) in Höhe von 832 Mio. Euro. Diese Abnahme beruhte hauptsächlich auf der Auflösung von Rückstellungen für Asbest in Frankreich und Wechselkursschwankungen zwischen 2017 und 2016.
In diesem Jahr sank die 3-Jahres-Überlebensrate in erster Linie aufgrund der Auflösung von Rückstellungen.
14.9 VERBINDLICHKEITEN UND VERMÖGENSWERTE AUS DER ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG DER VERSICHERTEN UND ANDEREN VERPFLICHTUNGEN
Die nachstehende Tabelle zeigt die Verbindlichkeiten und Vermögenswerte aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen zum 31. Dezember 2017:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für die Überschussbeteiligung der Versicherten | 9.054 | 10.765 |
| Latente Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen | 35.355 | 38.723 |
| Summe Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen | 44.409 | 49.488 |
| Summe Vermögenswerte aus der Überschussbeteiligung der Versicherten | - | 146 |
Die latenten Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und die latenten Ansprüche der Versicherten auf Überschussbeteiligung enthalten die Auswirkung der Schattenbilanzierung (siehe Definition in Anhang 1.14.2) in erster Linie im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, wie in Anhang 13.2.1 beschrieben, aber auch in Bezug auf andere temporäre Differenzen, die nicht zwangsläufig mit finanziellen Vermögenswerten verbunden sind. Anhang 13.2.1 befasst sich auch mit Rechtsordnungen, die erhebliche Anteile am Geschäft mit Überschussbeteiligungen aufweisen und in denen der erforderliche Anteil der lokalen Versicherten am Ergebnis der Unternehmen signifikant ist. In diesem Anhang werden die nicht realisierten Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit zur Veräußerung verfügbaren Investitionen und die zugehörigen Anpassungen im Rahmen der Schattenbilanzierung offengelegt. Die Abnahme der latenten Verbindlichkeiten für die Überschussbeteiligung der Versicherten bezieht sich in erster Linie auf eine Abnahme der nicht realisierten Gewinne auf zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte in Deutschland und Frankreich.
14.10 REGULIERUNGS- UND RÜCKKAUFPROGNOSEN, ABZINSUNGSSÄTZE FÜR VERSICHERUNGS- UND KAPITALANLAGEVERTRÄGE
In den in Anhang 14.10.1 und 14.10.2 dargestellten Tabellen verstehen sich die Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen der Segmente Life & Savings und Property & Casualty ohne Verträge, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird. Diese Verbindlichkeiten unterliegen keinem Zins- oder Laufzeitrisiko, mit Ausnahme fondsgebundener Verträge mit Leistungsgarantien. Was das Liquiditätsrisiko anbelangt, halten Unternehmen fondsgebundene Vermögenswerte zur Deckung der entsprechenden, aus diesen Verträgen hervorgehenden Verträge. Gelegentliche Rechnungslegungsanomalien ergeben sich in erster Linie aus zeitlichen Unterschieden bei der Bearbeitung des Tagesgeschäfts.
14.10.1 Regulierungs- und Rückkaufprognosen
Die nachstehende Tabelle zeigt eine Aufschlüsselung der prognostizierten Regulierungen und Rückkäufe im Zusammenhang mit Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (einschließlich Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von den Versicherten getragen wird). Die tatsächlichen Fälligkeiten können von den nachstehenden Schätzungen erheblich abweichen, hauptsächlich aufgrund der Tatsache, dass einige Verträge eine Rückkaufoption enthalten, die vom Versicherten ausgeübt werden kann und deren Laufzeit verringern kann.
Die dargestellten Prognosen sind nicht mit den in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen vergleichbar und sind höher als die veröffentlichen Bilanzdaten, da sie die voraussichtlichen Cashflows ohne die Auswirkung der Abzinsung darstellen. Sie werden auch abzüglich von Zuflüssen regelmäßiger Beiträge, die von den Versicherten zu zahlen sind, dargestellt.
Die in der ersten Zeile der nachstehenden Tabelle gezeigten Zahlen stellen die geschätzten nicht abgezinsten Mittelabflüsse im Zusammenhang mit Ansprüchen im Todesfall, bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, Rückkäufen, Annuitäten, garantierten Mindestleistungen für fondsgebundene Verträge, Ansprüche in den Bereichen Property & Casualty und Health, abzüglich der von den Versicherten im Rahmen von Bestandsverträgen geschuldeten Beiträge, dar. Diese Cashflows basieren auf Annahmen bezüglich Mortalität, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Rückkäufen und Regulierungshäufigkeit in Bereichen der Schaden- und Unfallversicherung, die mit den geschäftlichen Erfahrungen der Gruppe in der Vergangenheit konsistent sind. Sie verstehen sich vor Rückversicherung. Aufgrund der häufigen Verwendung von Schätzungen, ist es wahrscheinlich, dass die tatsächlichen Zahlungen abweichen.
| 2017 | ||||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | 12 Monate oder weniger | Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren | Mehr als 5 Jahre | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen | 28.551 | 72.764 | 506.306 | 607.620 |
| davon Verbindlichkeiten im Segment Life & Savings im Zusammenhang mit Verträgen, die eine Rückkaufoption mit einer Rückkaufleistung vor Fälligkeit enthalten | 14.929 | 52.438 | 352.491 | 419.858 |
| 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | 12 Monate oder weniger | Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren | Mehr als 5 Jahre | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen | 25.583 | 73.295 | 520.269 | 619.147 |
| davon Verbindlichkeiten im Segment Life & Savings im Zusammenhang mit Verträgen, die eine Rückkaufoption mit einer Rückkaufleistung vor Fälligkeit enthalten | 13.380 | 54.926 | 380.431 | 448.737 |
14.10.2 Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen - Abzinsungssätze
Die nachstehende Tabelle und die zugehörigen Erläuterungen enthalten keine Verträge, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (fondsgebundene Verträge).
Die allgemeinen Grundsätze für die Feststellung von Versicherungsverbindlichkeiten werden in Anhang 1 des Konzernabschlusses ausgeführt. Die Verbindlichkeiten basieren auf Schätzungen. Eine der Schlüsselannahmen, die bei diesen Schätzungen herangezogen werden, ist der Abzinsungssatz.
Wie in der nachstehenden Tabelle zum 31. Dezember 2017 gezeigt, wurden 88 % der Rückstellungen im Segment Life & Savings (ohne fondsgebundene Verträge) abgezinst; davon waren 15 % Gegenstand einer Revision des Abzinsungssatzes und 73 % behielten den anfänglich festgelegten Abzinsungssatz bei, vorbehaltlich des in Anhang 1 erläuterten Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten.
Vereinbarungsgemäß gelten Verträge ohne garantierte Leistung als nicht abgezinst, mit Ausnahme von Produkten, die garantierte Leistungen anbieten, die jährlich aktualisiert werden. Für die Dauer eines Jahres werden diese Verträge unter den abgezinsten Rückstellungen dargestellt. Rückstellungen für Versicherungsverträge ohne garantierte Leistung, die anhand des technischen Abzinsungssatzes zum Bilanzstichtag abgezinst werden, bestehen hauptsächlich aus Rückstellungen für Garantien (garantierte Mindestleistungen im Todesfall etc.).
Im Bereich Property & Casualty werden die meisten Rückstellungen (91 % zum 31. Dezember 2017) nicht abgezinst, mit Ausnahme der Rentenzahlungen für Erwerbsunfähigkeit und der Verbindlichkeiten aus Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, die als strukturierte Abgeltungen gelten, deren Abzinsungssatz regelmäßig überprüft wird. Nicht abgezinste Rückstellungen unterliegen im Jahresabschluss keinen Zinsänderungsrisiken.
Bei den in der Tabelle dargestellten Sätzen handelt es sich um gewichtete Durchschnittssätze für alle berücksichtigten Portfolios. Bei Verträgen mit garantierten Sätzen, die jährlich überprüft werden, werden die Sätze zum Bilanzstichtag herangezogen. Die mit den Verträgen der Versicherten verbundenen Risikofaktoren werden in Anhang 4 dargelegt.
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Buchwert | Durchschnittlicher Abzinsungssatz in % |
Buchwert | Durchschnittlicher Abzinsungssatz in % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Life & Savings - fester Abzinsungssatz (a) | 271.906 | 1,87 % | 282.712 | 2,11 % |
| Life & Savings - variabler Abzinsungssatz | 54.964 | 2,62 % | 53.587 | 2,81 % |
| Life & Savings - nicht abgezinste Rückstellungen | 44.143 | - | 46.423 | - |
| Zwischensumme Life & Savings | 371.012 | - | 382.721 | - |
| Nicht-Lebensversicherungen - fester Abzinsungssatz (a) | 4.285 | 3,15 % | 4.235 | 3,59 % |
| Nicht-Lebensversicherungen - variabler Abzinsungssatz | 1.510 | 2,25 % | 1.513 | 2,66 % |
| Nicht-Lebensversicherungen - nicht abgezinste Rückstellungen | 60.422 | - | 60.946 | - |
| Zwischensumme Nicht-Lebensversicherungen | 66.216 | - | 66.694 | - |
| Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverträge | 437.228 | - | 449.416 | - |
Die dargestellten Beträge verstehen sich ohne die Auswirkung von Derivaten im Rahmen von Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (dargestellt in Anhang 20.4) und ohne Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit noch nicht verdienten Umsätzen und Entgelten und Überschussbeteiligungen der Versicherten. Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, sind ebenfalls ausgeschlossen.
(a) Gegenstand von Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten.
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (gemäß Anhang 14.2) | 401.129 | 414.569 |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (gemäß Anhang 14.3) | 33.199 | 32.466 |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (gemäß Anhang 14.3) | 2.900 | 2.382 |
| Summe | 437.228 | 449.416 |
Gemäß IFRS 7 legt die Gruppe in Anhang 4 ihres Konzernabschlusses quantitative Sensitivitäten der AFR (Available Financial Resources) der Gruppe (wie in Abschnitt 4.3 "Marktrisiken" definiert) gegenüber dem Zinsänderungsrisiko und dem Kursrisiko dar.
Die geschätzte Auswirkung der Freigabe der Abzinsungssätze im Zusammenhang mit den Rückstellungen im Segment Life & Savings belief sich im Geschäftsjahr 2017 auf 745 Mio. Euro (im Vergleich zu 231 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2016), vor Abzug der Überschussbeteiligung der Versicherten, steuerlichen Auswirkungen und anderen Auswirkungen der Schattenbilanzierung, und war in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.
14.10.3 Hauptgeschäftsbereiche
Die Tabellen in Anhang 21 zeigen die Hauptgeschäftsbereiche der Gruppe im Versicherungswesen und spiegeln den hohen Grad an Diversifizierung der Gruppe wider.
14.11 EINGEBETTETE DERIVATE, DIE DIE DEFINITION EINES VERSICHERUNGSVERTRAGS ERFÜLLEN
AXA verkauft Versicherungsverträge, die eine Vielzahl an Optionen und Garantien für Versicherungsnehmer enthalten. Diese Merkmale werden in Anhang 4 dargestellt. Sie sind keine eingebetteten derivativen Finanzinstrumente, die AXA getrennt zum beizulegenden Zeitwert berichtet, da:
-- viele der Merkmale als eindeutig und eng verbunden mit dem Basisvertrag betrachtet würden; und
-- viele der Merkmale selbst die Voraussetzungen für Versicherungsverträge nach Phase I (IFRS 4) erfüllen würden.
Dieser Anhang beschreibt die Merkmale, die eingebettete derivative Finanzinstrumente sind und die Definition eines Versicherungsvertrags eigenständig erfüllen. Ihre primären Merkmale können in zwei Hauptkategorien unterteilt werden: garantierte Mindestleistungen im Todesfall (GMDB) oder garantierte Mindesteinkünfte (GMIB), die für fondsgebundene Verträge und Verträge mit garantierten Rentensätzen angeboten werden.
GMDB-Merkmale sehen eine garantierte Mindestleistung im Todesfall vor, die höher ausfallen kann als die Kontosalden des fondsgebundenen Vertrags, abhängig von der Entwicklung der fondsgebundenen Vermögenswerte. GMIB-Merkmale sehen eine garantierte lebenslängliche Rente vor, für die sich ein Vertragsinhaber nach einer festgelegten Wartefrist entscheiden kann. Diese kann höher ausfallen als der Betrag, der mit dem im Rahmen des Vertrags aufgelaufenen Saldo zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Sätzen für den Rentenerwerb erworben werden könnte.
Das Risiko der GMDB- und GMIB-Merkmale für AXA betrifft den nicht abgesicherten Anteil der Leistungen und das Verhalten des Versicherten, wenn dieses wesentlich vom erwarteten Verhalten abweicht. Rückstellungen werden für diese Eigenschaften auf Basis versicherungsmathematischer Annahmen in Zusammenhang mit Anwartschaften und verbundenen Vertragsgebühren festgelegt. Die Bestimmung der geschätzten GMDB- und GMIB-Verbindlichkeiten basiert auf Modellen, die zahlreiche Schätzungen und subjektive Ermessensentscheidungen beinhalten, einschließlich solcher, die die voraussichtlichen Marktrenditen, die Annahmen bezüglich des Verhaltens der Versicherten und die Quote der Entscheidungen zugunsten von GMIB betreffen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der endgültige Wert auch den Schätzungen der Geschäftsleitung entspricht. Zusätzlich zur Risikoabsicherung durch die Bildung von Rückstellungen steuert AXA Risiken auch durch eine Kombination aus Rückversicherungsprogrammen und aktiven Managementprogrammen für Finanzrisiken, einschließlich Derivaten.
Garantierte Rentensätze geben den Vertragsinhabern eine Garantie, dass zu einem Zeitpunkt in der Zukunft der im Rahmen ihres Vertrags aufgelaufene Saldo ausreichen wird, um eine lebenslange Rente zu derzeit festgelegten Sätzen zu erwerben. Das Risiko dieser Merkmale für AXA besteht darin, dass sich die Lebensdauer erheblich verlängern kann, sodass die Vertragsinhaber, die sich für die Inanspruchnahme dieser Leistung entscheiden, länger leben, als dies in den garantierten Rentensätzen angenommen wird, oder dass Anlagerenditen während der Auszahlungsfrist niedriger sind als in den garantierten Rentensätzen angenommen. Rückstellungen werden für diese Eigenschaften auf Basis versicherungsmathematischer Annahmen in Zusammenhang mit Anwartschaften und verbundenen Vertragsgebühren festgelegt. Die Bestimmung der geschätzten GMDB- und GMIB-Verbindlichkeiten basiert auf Modellen, die zahlreiche Schätzungen und subjektive Ermessensentscheidungen beinhalten, einschließlich solcher, die die voraussichtlichen Marktrenditen, die Annahmen bezüglich des Verhaltens der Versicherten und die Quote der Inanspruchnahme von GMIB betreffen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der endgültige Wert auch den Schätzungen der Geschäftsleitung entspricht. Zusätzlich zur Risikoabsicherung durch die Bildung von Rückstellungen steuert AXA Risiken auch durch Asset-Liability-Managementprogramme, einschließlich Derivaten, zum Schutz vor einem Rückgang der Zinssätze.
Anhang 15. Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit
15.1 AUFSCHLÜSSELUNG DER VERBINDLICHKEITEN AUS BANKTÄTIGKEIT
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | Beizulegender Zeitwert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zum beizulegenden Zeitwert ausgegebene Darlehen (Bankverbindlichkeiten) - Privatkunden | 2.710 | 2.710 | 2.810 | 2.810 |
| Privatkunden | 21.016 | 21.016 | 20.935 | 20.950 |
| Unternehmenskunden | 3.271 | 3.301 | 2.911 | 2.951 |
| Interbanken-Refinanzierung | 1.390 | 1.390 | 1.700 | 1.701 |
| Refinanzierung bei Zentralbanken | 1.677 | 1.677 | 993 | 993 |
| Sonstige Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit | 3.169 | 3.231 | 2.765 | 2.825 |
| Makro-Hedging-Derivate und sonstige Derivate im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit | (334) | (334) | (370) | (370) |
| Summe Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit | 32.898 | 32.991 | 31.743 | 31.860 |
Die Fair-Value-Option wird verwendet, um den beizulegenden Zeitwert bestimmter Bankverbindlichkeiten erfolgswirksam zu ermitteln. Zum 31. Dezember 2017 betrugen der beizulegende Zeit- bzw. Buchwert und der entsprechende vertragliche Betrag, der bei Fälligkeit für diese Verbindlichkeiten fällig wird, 2.710 Mio. Euro bzw. 2.483 Mio Euro (2.810 Mio. Euro bzw. 2.647 Mio. Euro zum 31. Dezember 2016), einschließlich der Euro Medium Term Notes.
Im Jahr 2017 hat die Gruppe frühzeitig die Anforderungen des IFRS 9 zur Klassifizierung und Bewertung dieser Verbindlichkeiten übernommen, wonach die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des Kreditrisikos der Verbindlichkeiten zurückzuführen sind, im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen sind, es sei denn, dies würde zu einer Abweichung in der Gewinn- und Verlustrechnung führen oder diese vergrößern. Aufgrund dieser begrenzten früheren Anwendung wurde zum 31. Dezember 2017 ein Nettoverlust aus der Veränderung dieser Verbindlichkeiten aus der Veränderung des Kreditrisikos der Verbindlichkeiten in Höhe von 30 Mio. Euro (nach Steuern) in die sonstigen Rücklagen des Eigenkapitals aufgenommen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einer Umgliederung von 12 Mio. Euro (vor Steuern) aus nicht ausgeschütteten Gewinnen im Zusammenhang mit der rückwirkenden Anwendung der neuen Bilanzpolitik für Verbindlichkeiten zum 1. Januar 2017 und -42 Mio. Euro (vor Steuern) im Zusammenhang mit den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017.
Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 an, wie in Anhang 1.5 beschrieben. Die Bewertungsmethode der Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit, ohne Derivate, wie in Anhang 20.5 ausgeführt, lautet wie folgt:
-- Zum beizulegenden Zeitwert ausgegebene Darlehen (Bankverbindlichkeiten) - Privatkunden (2.710 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017):
- 1.361 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017 (1.326 Mio. Euro zum 31. Dezember 2016) basierend auf Marktpreisen, die auf aktiven Märkten verfügbar sind und als beizulegende Zeitwerte der Stufe 1 betrachtet werden,
- 808 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017 (1.022 Mio. Euro zum 31. Dezember 2016) hauptsächliche basierend auf Eingangsparametern beobachtbarer Marktpreise, die als beizulegende Zeitwerte der Stufe 2 betrachtet werden, und
- 541 Mio. Euro an beizulegendem Zeitwert zum 31. Dezember 2017 (462 Mio. Euro zum 31. Dezember 2016), hauptsächlich basierend auf Eingangsparametern nicht beobachtbarer Marktpreise, die als beizulegende Zeitwerte der Stufe 3 betrachtet werden.
-- Privatkunden (21.016 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017), Unternehmenskunden (3.271 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017) und Interbanken-Refinanzierungen (1.390 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017) werden nicht auf aktiven Märkten gehandelt und Börsennotierungen sind nicht verfügbar. Aufgrund der kurzen Laufzeiten der wichtigsten Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit (siehe Anhang 15.2) können die Buchwerte als angemessene Näherungswerte für den beizulegenden Zeitwert betrachtet werden. Daher wird der für diese Instrumente oben ausgewiesene beizulegende Zeitwert als beizulegender Zeitwert der Stufe 3 betrachtet.
-- Sonstige Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit beziehen sich auf ausgegebene Anleihen mit einem beizulegenden Zeitwert, der hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basiert. Daher werden die beizulegenden Zeitwerte dieser Verbindlichkeiten als Instrumente der Stufe 2 betrachtet.
Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen im Rahmen der Banktätigkeit auf 383 Mio. Euro (2016: 1.031 Mio. Euro).
15.2 AUFSCHLÜSSELUNG NACH RESTLAUFZEIT
| 31. Dezember 2017 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Buchwert nach vertraglicher Restlaufzeit | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Millionen Euro) | 12 Monate oder weniger | Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren | Mehr als 5 Jahre | Buchwert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zum beizulegenden Zeitwert ausgegebene Darlehen (Bankverbindlichkeiten) - Privatkunden | 53 | 1.114 | 1.543 | 2.710 |
| Privatkunden | 19.456 | 1.557 | 3 | 21.016 |
| Unternehmenskunden | 1.565 | 1.621 | 85 | 3.271 |
| Interbanken-Refinanzierung | 1.324 | 49 | 17 | 1.390 |
| Refinanzierung bei Zentralbanken | 303 | 1.374 | - | 1.677 |
| Sonstige Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit | 42 | 2.127 | 1.000 | 3.169 |
| Makro-Hedging-Derivate und sonstige Derivate im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit | (65) | (179) | (89) | (334) |
| Summe Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit | 22.677 | 7.661 | 2.559 | 32.898 |
| 31. Dezember 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Buchwert nach vertraglicher Restlaufzeit | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Millionen Euro) | 12 Monate oder weniger | Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren | Mehr als 5 Jahre | Buchwert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zum beizulegenden Zeitwert ausgegebene Darlehen (Bankverbindlichkeiten) - Privatkunden | 222 | 598 | 1.989 | 2.810 |
| Privatkunden | 19.082 | 1.701 | 152 | 20.935 |
| Unternehmenskunden | 1.357 | 1.534 | 20 | 2.911 |
| Interbanken-Refinanzierung | 1.629 | 60 | 11 | 1.700 |
| Refinanzierung bei Zentralbanken | 51 | 942 | - | 993 |
| Sonstige Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit | 917 | 1.104 | 743 | 2.765 |
| Makro-Hedging-Derivate und sonstige Derivate im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit | (129) | (194) | (48) | (370) |
| Summe Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit | 23.130 | 5.747 | 2.867 | 31.743 |
Anhang 16. Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten
16.1 AUFSCHLÜSSELUNG DER RÜCKSTELLUNGEN FÜR RISIKEN UND VERBINDLICHKEITEN
Die Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen umfassen die folgenden Posten:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Leistungen an Arbeitnehmer | 9.075 | 10.738 |
| Aktienbasierte Vergütung | 98 | 66 |
| Zwischensumme Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierte Vergütungen | 9.173 | 10.805 |
| Restrukturierungsrückstellungen | 345 | 399 |
| Rückstellungen für Rechtstreitigkeiten | 279 | 319 |
| Sonstige Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten | 2.105 | 2.212 |
| Zwischensumme Sonstige | 2.728 | 2.930 |
| Summe Rückstellungen Für Risiken Und Verbindlichkeiten | 11.901 | 13.735 |
Rückstellungen im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierten Vergütungen werden in Anhang 26 "Arbeitnehmer" erläutert.
Zum 31. Dezember 2017 enthielten die "Sonstigen Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten" in erster Linie Rückstellungen für Steuerschulden (724 Mio. Euro) hauptsächlich in den Vereinigten Staaten (455 Mio. Euro) und Deutschland (159 Mio. Euro). Die sonstigen Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen, außer Rückstellungen für Steuerschulden, beliefen sich auf 1.380 Mio. Euro hauptsächlich in Frankreich (501 Mio. Euro), Deutschland (232 Mio. Euro) und in der Schweiz (166 Mio. Euro).
16.2 ÄNDERUNG DER RÜCKSTELLUNGEN FÜR RISIKEN UND VERBINDLICHKEITEN (OHNE LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER UND ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNG)
Die Änderungen der Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten (ohne Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierte Vergütung) werden nachstehend ausgeführt:
| (in Millionen Euro) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Buchwert zum 1. Januar | 2.930 | 2.224 |
| Finanzaufwand im Zusammenhang mit Aufzinsungen | 0 | 0 |
| Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises und sonstige Änderungen | 295 | 202 |
| Zunahme der Rückstellungen | 886 | 926 |
| Rückbuchung nach Nutzung | (713) | (137) |
| Rückbuchung nach Überprüfung der endgültigen Kosten | (523) | (281) |
| Auswirkung von Wechselkursschwankungen | (146) | (4) |
| Buchwert zum 31. Dezember | 2.728 | 2.930 |
Anhang 17. Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel
17.1 ZU FINANZIERUNGSZWECKEN AUSGEGEBENE SCHULDTITEL NACH AUSGABE
| Buchwert | ||
|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
| --- | --- | --- |
| AXA | 6.950 | 7.641 |
| Schuldkomponente der nachrangige Wandelanleihen, 3,75 %, fällig 2017 (EUR) | - | 1.783 |
| Nachrangige Anleihen, 5,25 %, fällig 2040 (EUR) | 1.300 | 1.300 |
| Nachrangige Anleihen, 5,125 %, fällig 2043 (EUR) | 1.000 | 1.000 |
| In den USA registrierte rückzahlbare nachrangige Anleihen, 8,60 % 2030 (USD) | 1.052 | 1.186 |
| In den USA registrierte rückzahlbare nachrangige Anleihen, 7,125 % 2020 (GBP) | 366 | 380 |
| Nachrangige Anleihen, 5,625 %, fällig 2054 (GBP) | 845 | 876 |
| Derivate im Zusammenhang mit nachrangigen Anleihen (a) | (655) | (1.189) |
| Nachrangige Anleihen, 3,375 %, fällig 2047 (GBP) | 1.500 | 1.500 |
| Nachrangige Anleihen mit unendlicher Restlaufzeit, 850 Mio. USD, 4,5 % | 709 | 806 |
| AXA SA - Nachrangige Anleihen, 5,125 %, fällig 2047 (EUR) | 834 | - |
| AXA Bank Belgium | 38 | 87 |
| Nachrangige Anleihen mit einer Restlaufzeit unter 10 Jahren, festverzinslich | 22 | 35 |
| Nachrangige Anleihen, festverzinslich | 17 | 52 |
| AXA Italy | 69 | 70 |
| Nachrangige Anleihen, EURIBOR 6 Monate + 81 Basispunkte | 69 | 70 |
| Sonstige nachrangige Anleihen (unter 100 Mio. Euro) | 28 | 19 |
| Nachrangige Schuldtitel | 7.086 | 7.818 |
| AXA | 500 | 500 |
| Euro Medium Term Note, fällig bis 2028 | 500 | 500 |
| AXA Financial | 291 | 331 |
| Vorrangige Anleihen, 7 %, fällig 2028 | 291 | 331 |
| AXA UK Holdings | 170 | 177 |
| GRE: Schuldverschreibungen, 6,625 %, fällig 2023 | 170 | 177 |
| Sonstige zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldinstrumente (unter 100 Mio. Euro) | 52 | 100 |
| Sonstige zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldinstrumente (unter 100 Mio. Euro) | 94 | 131 |
| Derivate im Zusammenhang mit sonstigen zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldinstrumenten (a) | (42) | (30) |
| Ausgegebene Schuldinstrumente | 1.013 | 1.109 |
| Summe zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel (b) | 8.099 | 8.927 |
(a) Sicherungsinstrumente gemäß IAS 39 und Derivate im Rahmen ökonomischer Sicherungsbeziehungen, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht erfüllen.
(b) Ohne aufgelaufene Zinsen auf Derivate.
Derivative Instrumente zur Absicherung von zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln (in der obigen Tabelle enthalten) werden in Anhang 20 erläutert.
Bezüglich der Sensitivität gegenüber Veränderungen der Zinssätze siehe im Abschnitt 4.3 Marktrisiken unter "Zins- und Aktienmarktrisiken in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochterunternehmen der Gruppe".
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel und der nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit zur Kapitalflussrechnung. Die angegebenen Zahlen beinhalten keine Derivate.
| (in Millionen Euro) | 1. Januar 2017 | Neu ausgegebene Schuldinstrumente | Rückzahlungen | Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung | Sonstige | 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachrangige Schuldtitel | 9.007 | 946 | (1.832) | (379) | - | 7.742 |
| Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel | 1.139 | - | (16) | (34) | (34) | 1.055 |
| Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | 8.106 | - | (330) | (385) | - | 7.391 |
| Summe | 18.252 | 946 | (2.179) | (798) | (34) | 16.188 |
17.2 BEMESSUNG DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTS VON ZU FINANZIERUNGSZWECKEN AUSGEGEBENEN SCHULDTITELN
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | Beizulegender Zeitwert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nachrangige Anleihen zu Anschaffungskosten | 7.742 | 9.244 | 9.007 | 9.836 |
| Derivate im Zusammenhang mit nachrangigen Anleihen (a) | (655) | (655) | (1.189) | (1.189) |
| Nachrangige Schuldtitel | 7.086 | 8.588 | 7.818 | 8.646 |
| Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel zu Anschaffungskosten | 1.055 | 1.196 | 1.139 | 1.283 |
| Derivate im Zusammenhang mit zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldinstrumenten (a) | (42) | (42) | (30) | (30) |
| Ausgegebene Schuldinstrumente | 1.013 | 1.154 | 1.109 | 1.253 |
| Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel | 8.099 | 9.742 | 8.927 | 9.899 |
(a) Sicherungsinstrumente gemäß IAS 39 und Derivate im Rahmen ökonomischer Sicherungsbeziehungen, die nicht als Sicherungsbeziehung im Sinne von IAS 39 gelten.
Die Gruppe hält keine als aufwands- oder ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designierte und zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel (Fair-Value-Option oder Handelsinstrumente).
Informationen zu den in diesem Anhang dargestellten beizulegenden Zeitwerten werden zusätzlich zu den Informationen zu den Buchwerten bereitgestellt und sollten mit Vorsicht verwendet werden. Diese Schätzungen basieren einerseits auf den Parametern zum Bilanzstichtag, wie Zinssätzen und Spreads, die im Zeitverlauf schwanken und zu momentanen Werten führen, und andererseits auf der Tatsache, dass mehrere zur Ableitung dieser Schätzungen mögliche Methoden zur Verfügung stehen.
Bei den Daten, die zur Berechnung des beizulegenden Zeitwerts von zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln herangezogen werden, handelt es sich um Marktdaten zum Ende der Berichtsperiode, die (i) die Zinssätze nach Währung, (ii) den durchschnittlichen Renditeaufschlag von AXA nach Laufzeit und Währung, unterteilt nach nachrangigen und vorrangigen Anleihen, und (iii) die in den ausgegebenen Verträgen enthaltenen Optionen, wie beispielsweise Rücknahmeoptionen des Emittenten, widerspiegeln.
Der beizulegende Zeitwert der nachrangigen Wandelanleihen entspricht der Börsennotierung für diese Instrumente zum Ende der Berichtsperiode. Daher enthält der berichtete beizulegende Zeitwert den Wert der Umwandlungsoption, die als Eigenkapitalkomponente enthalten ist. Zum 31. Dezember 2017 hält die AXA diese Art von Schulden nicht.
Der beizulegende Zeitwert der zum 31. Dezember 2017 zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel, ohne aufgelaufene Zinsen, belief sich auf 9.742 Mio. Euro, einschließlich der zugehörigen derivativen Sicherungsinstrumente. Der beizulegende Zeitwert sank gegenüber dem Vorjahr um 157 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der Rückzahlungen einiger ausgegebener finanzieller Schuldinstrumente, was teilweise durch die Ausgabe neuer finanzieller Schuldinstrumente ausgeglichen wurde.
Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 an, wie in Anhang 1.5 beschrieben. Die Beträge des beizulegenden Zeitwerts basieren in erster Linie auf beobachtbaren Marktdaten und werden daher als beizulegende Zeitwerte der Stufe 2 betrachtet.
17.3 ZINSÄNDERUNGSRISIKO UND VERTRAGLICHE RESTLAUFZEITEN
Die nachstehende Tabelle zeigt die vertraglichen Restlaufzeiten der zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel (einschließlich der Auswirkung von Derivaten, wie in Anhang 20.1 erläutert). Die tatsächlichen Restlaufzeiten können von den dargestellten abweichen, insbesondere da einige Instrumente Klauseln zur vorzeitigen Rückzahlung, mit oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung, enthalten.
| Buchwert der zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel nach vertraglicher Laufzeit zum 31. Dezember | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | 12 Monate oder weniger | Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren | Mehr als 5 Jahre | Auswirkungen von Derivaten | Gesamtbuchwert einschließlich Derivate |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2017 | 20 | 482 | 8.295 | (698) | 8.099 |
| 2016 | 1.847 | 513 | 7.786 | (1.219) | 8.927 |
Anhang 18. Verbindlichkeiten
18.1 AUFSCHLÜSSELUNG DER VERBINDLICHKEITEN
| (in Millionen Euro) | Buchwert 31. Dezember 2017 | Buchwert 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Minderheitsanteile konsolidierter Anlagefonds | 8.756 | 11.503 |
| Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite | 6.651 | 3.194 |
| Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit Anlagen im Rahmen von Total Return-Swap-Vereinbarungen ("TRS") | 3.608 | 1.112 |
| Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite ohne TRS (a) | 3.043 | 2.081 |
| Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und aktive Rückversicherung | 9.318 | 10.356 |
| Einlagen und Garantien | 373 | 419 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber anderen Versicherungsgesellschaften | 688 | 844 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern, Maklern und Generalvertretern | 8.257 | 9.093 |
| Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich direkte passive Rückversicherung | 6.170 | 6.628 |
| Einlagen und Garantien | 1.532 | 1.357 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmen | 4.632 | 5.248 |
| Sonstige Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich direkte passive Rückversicherung | 6 | 23 |
| Verbindlichkeiten - Tatsächliche Steuerposition | 1.023 | 1.057 |
| Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen (b) | 28.401 | 30.402 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 14.503 | 16.962 |
| Summe Verbindlichkeiten | 74.822 | 80.101 |
(a) Sonstige Tätigkeiten außer Bankgeschäft
(b) Ohne Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen im Segment Banken (siehe Anhang 15).
Die Position "Minderheitsanteile konsolidierter Anlagefonds" ist die Gegenbuchung zu den in den verschiedenen Zeilen der Konzernbilanz erfassten Vermögenswerten für den Anteil der konsolidierten Anlagefonds, die nicht von der Gruppe gehalten werden. Veränderungen dieser Position hängen sowohl von den Änderung der Beteiligungsquote und den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Fonds ab.
Die Minderheitsanteile an Fonds unter dieser Position beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 8.756 Mio. Euro, eine Abnahme um 2.747 Mio. Euro im Vergleich zum 31. Dezember 2016, und entfallen in erster Linie auf Belgien.
Die "Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen" beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf insgesamt 28.401 Mio. Euro, eine Rücknahme um 2.001 Mio. Euro im Vergleich zum 31. Dezember 2016, in erster Linie aufgrund der Aktivitäten in den Vereinigten Staaten, Frankreich und der Schweiz, teilweise ausgeglichen durch den Geschäftsbetrieb in Hongkong.
18.2 SONSTIGE AUSGEGEBENE SCHULDINSTRUMENTE, ANLEIHEN UND KONTOKORRENTKREDITE (OHNE ZU FINANZIERUNGSZWECKEN AUSGEGEBENE SCHULDTITEL) NACH AUSGABE
Die sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite (ohne zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) nach Ausgabe werden nachstehend erläutert:
| Buchwert | ||
|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
| --- | --- | --- |
| AXA Financial | 1.075 | 705 |
| Commercial Paper | 1.075 | 705 |
| AB | 409 | 486 |
| Kurzfristige Commercial Paper, 4,3 % | 409 | 486 |
| Sonstige | 124 | (0) |
| Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente (ohne zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) | 1.608 | 1.191 |
| AXA Life Insurance Japan | 139 | 153 |
| Besicherte Schuldtitel - JPY Libor 3M + 4 Basispunkte Jahreszins - Fälligkeit 27. März 2021 | 139 | 153 |
| Immobilienfonds | 543 | 63 |
| Sonstige | 52 | 94 |
| Sonstige Schulden (ohne zur Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) | 734 | 310 |
| Kontokorrentkredite | 702 | 580 |
| Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite ohne TRS | 3.043 | 2.081 |
Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich die sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumente und Kontokorrentkredite ohne Total Return-Swap-Vereinbarungen ("TRS") auf insgesamt 3.043 Mio. Euro, eine Zunahme um 962 Mio. Euro im Vergleich zum 31. Dezember 2016, in erster Linie aufgrund einer Zunahme der ausgegebenen sonstigen Schuldtitel.
18.3 BEMESSUNG DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTS DER SONSTIGEN AUSGEGEBENEN SCHULDINSTRUMENTE UND KONTOKORRENTKREDITE (OHNE ZU FINANZIERUNGSZWECKEN AUSGEGEBENE SCHULDTITEL)
Der beizulegende Zeitwert der sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumente und Kontokorrentkredite ohne Total Return-Swap-Vereinbarungen ("TRS") belief sich zum 31. Dezember 2017 auf 3.043 Mio. Euro. Unter den in der vorstehenden Tabelle enthaltenen Posten wurde der beizulegende Zeitwert nur für die sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumente errechnet.
Diese beizulegenden Zeitwerte basieren in erster Linie auf beobachtbaren Marktdaten (Erläuterung der beobachtbaren Marktdaten siehe Anhang 1.5) und werden daher als beizulegende Zeitwerte der Stufe 2 eingestuft.
18.4 VERBINDLICHKEITEN AUS TÄTIGKEITEN IM BEREICH DIREKTVERSICHERUNGEN UND AKTIVE UND DIREKTE PASSIVE RÜCKVERSICHERUNG
Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich die Verbindlichkeiten aus Direktversicherungen und aktiven Rückversicherungsgeschäften, wie in Anhang 18.1 angegeben, auf 9.318 Mio. Euro, ein Rückgang um 1.038 Mio. Euro im Vergleich zum 31. Dezember 2016, in erster Linie aufgrund eines Rückgangs der Verbindlichkeiten gegenüber Versicherten, Maklern und Generalvertretern und Rückversicherungsgeschäften in der Schweiz, in Frankreich und bei AXA Global Re.
Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich die Verbindlichkeiten aus direkten passiven Rückversicherungsgeschäften auf insgesamt 6.170 Mio. Euro, ein Rückgang um 458 Mio. Euro im Vergleich zum 31. Dezember 2016, die in erster Linie auf in Abwicklung befindliche Portfolios unter Verwaltung von AXA Liability Managers entfallen.
Verbindlichkeiten aus Direktversicherungen, aktiven und direkten passiven Rückversicherungsgeschäften werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
18.5 ZINSÄNDERUNGSRISIKO UND VERTRAGLICHE RESTLAUFZEITEN
Die nachstehende Tabelle zeigt die vertraglichen Restlaufzeiten der sonstigen Schuldinstrumente (ohne Auswirkung von Derivaten, wie in Anhang 20.1 erläutert). Die tatsächlichen Restlaufzeiten können von den dargestellten abweichen, insbesondere da einige Instrumente Klauseln zur vorzeitigen Rückzahlung, mit oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung, enthalten.
| Buchwert sonstiger Schuldinstrumente nach vertraglicher Restlaufzeit | 31. Dezember 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | 12 Monate oder weniger | Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren | Mehr als 5 Jahre | Summe Buchwert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit Anlagen im Rahmen von Total Return-Swap-Vereinbarungen ("TRS") | 5 | 167 | 3.436 | 3.608 |
| Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite ohne TRS - Buchwert | 2.306 | 194 | 543 | 3.043 |
| Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen und ähnlichen Anlagen | 25.394 | 2.468 | 539 | 28.401 |
| Buchwert sonstiger Schuldinstrumente nach vertraglicher Restlaufzeit | 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | 12 Monate oder weniger | Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren | Mehr als 5 Jahre | Summe Buchwert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit Anlagen im Rahmen von Total Return-Swap-Vereinbarungen ("TRS") | - | 163 | 949 | 1.112 |
| Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite ohne TRS - Buchwert | 1.928 | 153 | 0 | 2.081 |
| Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen und ähnlichen Anlagen | 29.030 | 1.372 | - | 30.402 |
Anhang 19. Steuern
19.1 ERTRAGSTEUERAUFWENDUNGEN
19.1.1 Aufschlüsselung der tatsächlichen und latenten Steuern
Der Ertragsteueraufwand schlüsselte sich wie folgt auf:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Ertragsteuern - Frankreich | 126 | 423 |
| Tatsächlich | (436) | 200 |
| Latent | 562 | 223 |
| Ertragsteuern - Ausland | 957 | 2.016 |
| Tatsächlich | 827 | 1.113 |
| Latent | 129 | 903 |
| Summe Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 1.083 | 2.438 |
| Ertragsteuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (tatsächlich) | - | 0 |
| Ertragsteuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (latent) | - | 5 |
| Ertragsteuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | - | 5 |
| Summe Ertragsteuern | 1.083 | 2.443 |
19.1.2 Analyse des Steueraufwands
Eine Überleitungsrechnung des theoretischen Steueraufwands (Gewinn vor Steuern multipliziert mit dem in Frankreich für die betroffene Berichtsperiode geltenden Steuersatz) auf den tatsächlichen Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Erträge aus laufender Geschäftstätigkeit, vor Steuern (ohne Ergebnis der anhand der Equity-Methode konsolidierten Beteiligungen) | 7.421 | 8.853 |
| Fiktiver Steuersatz | 34,43 % | 34,43 % |
| Fiktiver Steueraufwand | 2.555 | 3.048 |
| Auswirkung der unterschiedlichen Steuersätze auf den fiktiven Steueraufwand | (420) | (406) |
| Auswirkung der Änderung von Steuersätzen | (144) | 65 |
| Auswirkung der unterschiedlichen Steuersätze und Auswirkung von Steuern, die nicht mit den Erträgen vor Steuern verknüpft sind | 26 | 179 |
| Auswirkung unterschiedlicher Steuersätze und der Änderung der steuerlichen Basis | (539) | (161) |
| Im laufenden Geschäftsjahr verwendete steuerliche Verluste aus früheren Jahren ohne Erfassung der latenten Steueransprüche (LSA) | (26) | (11) |
| Auf steuerliche Verluste aus früheren Jahren erfasste latente Steueransprüche | (30) | (28) |
| Auf steuerliche Verluste aus früheren Jahren nicht erfasste latente Steueransprüche | 31 | 18 |
| Ausbuchung von auf steuerliche Verluste aus früheren Jahren erfassten latenten Steueransprüchen (a) | 19 | 5 |
| Auswirkung der steuerlichen Verluste | (5) | (16) |
| Auswirkung permanenter Differenzen | (497) | (349) |
| Anpassungen von Steuern im Zusammenhang mit früheren Jahren | (459) | (68) |
| Ausbuchung/Erfassung von latenten Steueransprüchen (LSA) auf temporäre Differenzen aus früheren Jahren (ausgenommen steuerliche Verluste) (a) | 3 | (21) |
| Sonstige | 25 | 6 |
| Auswirkung von Anpassungen, Wertminderung und sonstige Posten | (431) | (83) |
| Effektiver Steueraufwand | 1.083 | 2.438 |
| Effektiver Steuersatz (%) | 14,59 % | 27,54 % |
(a) Die Ausbuchung von latenten Steueransprüchen (LSA) aus steuerlichen Verlusten wird unter "Auswirkung der steuerlichen Verluste" dargestellt.
Der effektive Steuersatz betrug im Geschäftsjahr 2017 15 % und im Geschäftsjahr 2016 28 %. Der Rückgang um 13 Punkte ist hauptsächlich auf Sonderposten zurückzuführen und lässt sich wie folgt darstellen:
-- Die Steueranpassungen für Vorjahre (-5 Punkte) wurden durch die günstige Abwicklung der Betriebsprüfung 2008-2009 in den Vereinigten Staaten sowie die 3%ige Dividendenrückerstattung in Frankreich begünstigt.
-- Die Auswirkungen der permanenten Differenzen (-4 Punkte) betrafen in einigen Ländern hauptsächlich die Auswirkungen von nicht zu versteuernden Dividenden und realisierten Veräußerungsgewinne auf Eigenkapitalinstrumente, die von einer starken Aktienentwicklung 2017 getragen wurden, teilweise ausgeglichen durch nicht abzugsfähige finanzielle Wertminderungsaufwendungen und realisierte Veräußerungsverluste auf Eigenkapitalinstrumente.
-- Die Auswirkungen der Steuersatzänderung (-3 Punkte) entsprachen im Wesentlichen den 2017 beschlossenen Steuerreformen in Frankreich, den USA und Belgien. Im Jahr 2016 wurden auch die Auswirkungen der 2016 verabschiedeten französischen Steuerreform berücksichtigt. Die in diese Reformen eingebettete Senkung der Steuersätze führte zu einer Neubewertung der latenten Steuersalden gemäß IAS 12, die in Frankreich zu einem Verlust von 191 Mio. Euro und in den USA zu einem Gewinn von 310 Mio. Euro und in Belgien von 41 Mio. Euro führte.
-- Die Auswirkung unterschiedlicher Steuersätze auf den fiktiven Steueraufwand (-1 Punkt) entsprach der Differenz zwischen den auf Ebene jedes Unternehmens berechneten voraussichtlichen Steuern zum geltenden Standardsteuersatz und den anhand der in Frankreich für das Unternehmen geltenden Steuersätze von 34,43 %. Dieser Steuersatz setzt sich aus einem Basissteuersatz (33,3 %) und einer Sozialabgabe (1,1 %) zusammen. Der gemischte Steuersatz betrug im Geschäftsjahr 2017 29 % und im Geschäftsjahr 2016 30 %.
19.2 Latente Steuern (netto)
In der nachstehenden Tabelle entspricht die latente Nettosteuerposition der Differenz zwischen den latente Steueransprüchen (LSA) und den latenten Steuerschulden (LSS) in der Konzernbilanz der Gruppe. Es ist zu beachten, dass die Aufschlüsselung der LSA/LSS in diesen Tabellen den latenten Steuern vor der Saldierung entspricht, die zum Zwecke der Darstellung der Bilanz gemäß IAS 12 erfolgt. Die latenten Nettosteuersalden schlüsselten sich wie folgt auf:
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Latente Steueransprüche | Latente Steuerschulden | Latente Steuerposition (netto) | Latente Steuerposition (netto) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| VBI | 3 | 365 | (362) | (449) |
| DAC | 37 | 2.885 | (2.848) | (4.368) |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte (einschl. GW) | 33 | 748 | (715) | (905) |
| Immobilien | 381 | 226 | 155 | 260 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 1.441 | 14.412 | (12.972) | (16.226) |
| Versicherungstechnische Rückstellungen | 11.101 | 2.611 | 8.490 | 11.760 |
| Rückstellung für Risiken und Verbindlichkeiten | 293 | 231 | 62 | 278 |
| Pensionsleistungen und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer | 1.816 | 186 | 1.631 | 2.391 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 923 | 0 | 922 | 1.556 |
| Sonstige | 787 | 97 | 690 | 933 |
| Summe latente Steuern nach Art | 16.814 | 21.761 | (4.947) | (4.770) |
| davon | ||||
| in der G+V erfasste latente Steuern | 8.709 | 9.254 | (545) | 95 |
| im sonstigen Gesamtergebnis (OCI) erfasste latente Steuern | 6.829 | 12.349 | (5.520) | (6.405) |
| in den Eigenkapitalrücklagen erfasste latente Steuern | 1.276 | 158 | 1.118 | 1.540 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Latente Steueransprüche | 837 | 1.417 |
| Latente Steuerschulden | 5.784 | 6.187 |
| Latente Steuerposition (netto) | (4.947) | (4.770) |
Die Änderung der Nettosteuerschulden in Höhe von -4.770 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2016 auf -4.947 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2017 ist in erster Linie auf eine erhebliche Erhöhung der nicht realisierten Veräußerungsgewinne auf festverzinsliche Vermögenswerte zurückzuführen, teilweise ausgeglichen durch den Rückgang der Nettoauswirkungen der Neubewertung der latenten Steuern in den USA, Frankreich und Belgien infolge der Steuerreformen in diesen Ländern.
| (in Millionen Euro) | 2017 Latente Steuern (netto) | 2016 Latente Steuern (netto) |
|---|---|---|
| Januar 1 | (4.770) | (3.073) |
| Ergebniswirksam erfasste Veränderungen | (692) | (1.125) |
| Erfolgsneutral erfasste Veränderungen (a) | 290 | (473) |
| Auswirkung von Fremdwährungen | 172 | (127) |
| Änderung des Konsolidierungskreises und sonstige Änderungen | 53 | 28 |
| Dezember 31 | (4.947) | (4.770) |
(a) Die ergebnisneutral erfassten Veränderungen betreffen in erster Linie die Absicherung von Nettoinvestitionen innerhalb des Unternehmens, die erfolgsneutrale Neubewertung von Finanzinvestitionen zum beizulegenden Zeitwert und versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer.
Erfasste latente Steueransprüche (LSA) auf steuerliche Verlustvorträge nach Fälligkeits- und Ablaufdatum
Die Tabellen zeigen (i) im ersten Teil eine Aufschlüsselung des Fälligkeitsdatums, bis zu dem die Gruppe die zum Jahresende bilanzierten LSA zu verwenden plant, und die entsprechenden vorgetragenen steuerlichen Verluste und (ii) im zweiten Teil das "Ablaufdatum" der LSA, d. h. den letzten Termin, zu dem die Gruppe diese verwenden könnte.
Die LSA in Höhe von 16.814 Mio. Euro umfassen 923 Mio. Euro an LSA auf steuerliche Verlustvorträge zum 31. Dezember 2017, davon 568 Mio. entfallend auf die steuerlichen Organschaft in Frankreich.
| 2017 (in Millionen Euro) |
LSA Restlaufzeit 1 Jahr | LSA Restlaufzeit 2 Jahre | LSA Restlaufzeit 3 Jahre | LSA Restlaufzeit 4 Jahre | LSA Restlaufzeit 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| Erwartetes Datum der Inanspruchnahme | |||||
| Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA | 288 | 225 | 222 | 68 | 61 |
| Entsprechende Verlustvorträge | 975 | 789 | 849 | 306 | 257 |
| Letztmögliches Datum der Inanspruchnahme | |||||
| Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA | 6 | 1 | 0 | 12 | 2 |
| Entsprechende Verlustvorträge | 31 | 7 | 2 | 61 | 7 |
| 2017 (in Millionen Euro) |
LSA Restlaufzeit 6 Jahre | LSA Restlaufzeit zwischen 7 und 11 Jahren | LSA Restlaufzeit weniger als 11 Jahre | Keine Restlaufzeit | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Erwartetes Datum der Inanspruchnahme | |||||
| Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA | 13 | 16 | 29 | - | 923 |
| Entsprechende Verlustvorträge | 51 | 56 | 131 | 2 | 3.416 |
| Letztmögliches Datum der Inanspruchnahme | |||||
| Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA | 10 | 11 | 72 | 809 | 923 |
| Entsprechende Verlustvorträge | 41 | 44 | 335 | 2.888 | 3.416 |
2016 umfasste die Netto-LSA-Position in Höhe von -4.770 Mio. Euro LSA in Höhe von 23.764 Mio. Euro, wovon 1.558 Mio. Euro LSA auf steuerliche Verlustvorträge waren, wovon 883 Mio. Euro auf die steuerliche Organschaft in Frankreich entfallen.
| 2016 (in Millionen Euro) |
LSA Restlaufzeit 1 Jahr | LSA Restlaufzeit 2 Jahre | LSA Restlaufzeit 3 Jahre | LSA Restlaufzeit 4 Jahre | LSA Restlaufzeit 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| Erwartetes Datum der Inanspruchnahme | |||||
| Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA | 298 | 221 | 245 | 251 | 163 |
| Entsprechende Verlustvorträge | 987 | 742 | 806 | 791 | 478 |
| Letztmögliches Datum der Inanspruchnahme | |||||
| Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA | 10 | 8 | 4 | 1 | 9 |
| Entsprechende Verlustvorträge | 54 | 26 | 17 | 5 | 48 |
| 2016 (in Millionen Euro) |
LSA Restlaufzeit 6 Jahre | LSA Restlaufzeit zwischen 7 und 11 Jahren | LSA Restlaufzeit weniger als 11 Jahre | Keine Restlaufzeit | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Erwartetes Datum der Inanspruchnahme | |||||
| Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA | 93 | 248 | 40 | - | 1.558 |
| Entsprechende Verlustvorträge | 271 | 715 | 195 | 1 | 4.986 |
| Letztmögliches Datum der Inanspruchnahme | |||||
| Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA | - | 99 | 306 | 1.120 | 1.558 |
| Entsprechende Verlustvorträge | - | 296 | 916 | 3.623 | 4.986 |
Nicht erfasste latente Steueransprüche (LSA)
Die Summe der potenziellen LSA, die zum 31. Dezember 2017 nicht im Jahresabschluss bilanziert wurden, da sie als uneinbringlich betrachtet wurden, beliefen sich auf 237 Mio. Euro (2016: 272 Mio. Euro), wovon:
-- 170 Mio. Euro nicht erfasste LSA auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 913 Mio. Euro betrafen (2016: 199 Mio. Euro auf steuerliche Verluste in Höhe von 1.041 Mio. Euro). Der größte Teil dieser Verluste hat keine Fälligkeit (730 Mio. Euro im Jahr 2017 und 818 Mio. Euro im Jahr 2016);
-- 66 Mio. Euro sonstige nicht erfasste latente Steueransprüche (2016: 73 Mio. Euro) betrafen.
Anhang 20 Derivative Finanzinstrumente
Dieser Anhang umfasst alle Arten von Derivaten, einschließlich derivativer Instrumente, die von konsolidierten Investmentfonds im "Satelliten-Anlageportfolio" gehalten werden (siehe Anhang 1.8.2), die gemäß der in Anhang 1.5 beschriebenen IFRS-Hierarchie zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, jedoch ohne derivative Instrumente, die der Definition von Eigenkapitalinstrumenten entsprechen (nähere Informationen in Anhang 13).
20.1. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE: LAUFZEITEN, NOMINALWERTE UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE
| Restlaufzeit des Nominalwerts zum 31. Dezember 2017(a) | Nominalwert | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | < 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | >5 Jahre | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (b) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zinsderivate | 51.782 | 71.642 | 107.653 | 231.078 | 216.425 |
| Aktienderivate | 17.669 | 14.932 | 5.376 | 37.977 | 30.139 |
| Währungsderivate | 126.557 | 13.766 | 7.561 | 147.884 | 149.508 |
| Kreditderivate | 4.303 | 12.953 | 673 | 17.928 | 25.361 |
| Sonstige Derivate | 23.205 | 2.329 | 6.756 | 32.290 | 35.364 |
| Summe | 223.517 | 115.622 | 128.019 | 467.157 | 456.797 |
| Positiver beizulegender Zeitwert | Negativer beizulegender Zeitwert | Beizulegender Zeitwert netto | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (b) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (b) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (b) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zinsderivate | 7.184 | 9.643 | 5.459 | 6.831 | 1.725 | 2.812 |
| Aktienderivate | 3.277 | 2.439 | 1.311 | 1.220 | 1.966 | 1.219 |
| Währungsderivate | 3.291 | 2.147 | 4.158 | 5.068 | (867) | (2.921) |
| Kreditderivate | 283 | 187 | 37 | 152 | 246 | 35 |
| Sonstige Derivate | 384 | 385 | 939 | 1.882 | (555) | (1.497) |
| Summe | 14.418 | 14.800 | 11.904 | 15.153 | 2.515 | (353) |
Hinweis: Diese Tabelle enthält alle Derivate (Vermögenswerte und Verbindlichkeiten), wie in Anhang 1.10 dargestellt, d. h. Absicherungen, Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges) und andere Vermögens- und Schuldenposten.
(a) Vereinbarungsgemäß werden Nominalbeträge in absoluten Werten und ohne potenzielle Saldierung dargestellt.
(b) Angepasst, um derivative Instrumente zu berücksichtigen, die von konsolidierten Anlagefonds im "Satelliten-Anlageportfolio", wie in Anhang 1.8.2 definiert, gehalten werden. Das Nominalvolumen der von konsolidierten Investmentfonds gehaltenen Derivaten belief sich zum Dezember 2017 auf 1,7 Mrd. Euro (Ende 2016: 0,9 Mrd. Euro) und der Marktwert der von konsolidierten Investmentfonds gehaltenen Derivate belief sich zum Dezember 2017 auf 250 Mio. Euro (Ende 2016: -214 Mio. Euro).
Die Hauptgründe für die Entwicklung der Nutzung von Derivaten (überwiegend Zinsderivate, Währungsderivate und Kreditderivate) werden in Anhang 20.2 erläutert.
20.2 DERIVATIVE INSTRUMENTE GEMÄSS IAS 39 NACH ART DES SICHERUNGSGESCHÄFTS
Die derivativen Instrumente schlüsseln sich wie folgt auf:
| 31. Dezember 2017 | Derivative Instrumente, die zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden | Derivative Instrumente, die zur Absicherung des Cashflows verwendet werden | Derivative Instrumente, die zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb verwendet werden | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Nominalwert | Beizulegender Zeitwert | Nominalwert | Beizulegender Zeitwert | Nominalwert | Beizulegender Zeitwert |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zinsderivate | 52.411 | (1.287) | 5.178 | 375 | - | - |
| Aktienderivate | 1.505 | 119 | - | - | - | - |
| Währungsderivate | 5.100 | (17) | 4.945 | (287) | 5.521 | 128 |
| Kreditderivate | 542 | (8) | - | - | - | - |
| Sonstige Derivate | 287 | (20) | 2.585 | (114) | - | - |
| Summe | 59.845 | (1.213) | 12.708 | (26) | 5.521 | 128 |
| 31. Dezember 2017 | Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges) und sonstige derivative Instrumente, welche die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IAS 39 nicht erfüllen, jedoch in der Regel als ökonomische Sicherungsbeziehung verwendet werden | Summe | ||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Nominalwert | Beizulegender Zeitwert | Nominalwert | Beizulegender Zeitwert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zinsderivate | 173.490 | 2.637 | 231.078 | 1.725 |
| Aktienderivate | 36.471 | 1.847 | 37.977 | 1.966 |
| Währungsderivate | 132.318 | (692) | 147.884 | (867) |
| Kreditderivate | 17.386 | 253 | 17.928 | 246 |
| Sonstige Derivate | 29.418 | (420) | 32.290 | (555) |
| Summe | 389.083 | 3.626 | 467.157 | 2.515 |
Hinweis: Diese Tabelle enthält alle Derivate (Vermögenswerte und Verbindlichkeiten), wie in Anhang 1.10 dargestellt, d. h. Absicherungen, Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges) und andere Vermögens- und Schuldenposten.
| 31. Dezember 2016 (angepasst) (a) (a) | Derivative Instrumente, die zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden | Derivative Instrumente, die zur Absicherung des Cashflows verwendet werden | Derivative Instrumente, die zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb verwendet werden | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Nominalwert | Beizulegender Zeitwert | Nominalwert | Beizulegender Zeitwert | Nominalwert | Beizulegender Zeitwert |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zinsderivate | 47.253 | (1.367) | 6.228 | 1.091 | - | - |
| Aktienderivate | 1.468 | 104 | - | - | - | - |
| Währungsderivate | 3.732 | 1 | 3.776 | (65) | 5.826 | (209) |
| Kreditderivate | 1.310 | (27) | - | - | - | - |
| Sonstige Derivate | 287 | (18) | 3.698 | (89) | - | - |
| Summe | 54.051 | (1.307) | 13.701 | 937 | 5.826 | (209) |
| 31. Dezember 2016 (angepasst) (a) (a) | Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges) und sonstige derivative Instrumente, welche die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IAS 39 nicht erfüllen, jedoch in der Regel als ökonomische Sicherungsbeziehung verwendet werden | Summe | ||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Nominalwert | Beizulegender Zeitwert | Nominalwert | Beizulegender Zeitwert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zinsderivate | 162.944 | 3.088 | 216.425 | 2.812 |
| Aktienderivate | 28.671 | 1.115 | 30.139 | 1.219 |
| Währungsderivate | 136.174 | (2.649) | 149.508 | (2.921) |
| Kreditderivate | 24.051 | 62 | 25.361 | 35 |
| Sonstige Derivate | 31.380 | (1.391) | 35.364 | (1.497) |
| Summe | 383.220 | 225 | 456.797 | (353) |
Hinweis: Diese Tabelle enthält alle Derivate (Vermögenswerte und Verbindlichkeiten), wie in Anhang 1.10 dargestellt, d. h. Absicherungen, Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges) und andere Vermögens- und Schuldenposten.
(a) Angepasst, um derivative Instrumente zu berücksichtigen, die von konsolidierten Anlagefonds im "Satelliten-Anlageportfolio" (siehe Anhang 1.8.2) gehalten werden.
Zum 31. Dezember 2017 belief sich der Nominalwert aller derivativen Finanzinstrumente auf insgesamt 467,2 Mrd. Euro (2016: 456,8 Mrd. Euro). Ihr beizulegender Zeitwert belief sich zum 31. Dezember 2017 auf insgesamt 2.515 Mio. Euro (2016: -353 Mio. Euro), bestehend aus dem beizulegenden Zeitwert der Derivate für Anlagevermögen (-1.354 Mio. Euro und -3.685 Mio. Euro in 2016 - siehe Anhang 20.3.) und dem beizulegenden Zeitwert der Derivate für Verbindlichkeiten (-3.869 Mio. Euro und -3.332 Mio. Euro in 2016 - siehe Anhang 20.4.).
AXA nutzt Derivate hauptsächlich zur Absicherung bestimmter Risiken, die aus beiden Seiten der Bilanz hervorgehen, im Zusammenhang mit seiner Asset-Liability-Management-Strategie (ALM) bei Versicherungsgesellschaften sowie Holdinggesellschaften und Banken. Der Nominalwert dieser Absicherungsstrategien belief sich zum 31. Dezember 2017 auf 453,5 Mrd. Euro (2016: 442,3 Mrd. Euro) und umfasst:
-- die Steuerung von Zinsänderungsrisiken bei Kapitalanlagen mit fester Laufzeit, langfristigen Schulden und garantierten Zinssätzen auf Versicherungsverträge;
-- die Reduzierung von Fremdwährungsrisiken bei auf Fremdwährungen lautenden Kapitalanlagen und Verbindlichkeiten;
-- die Steuerung von Liquiditätspositionen (einschließlich der Fähigkeit zur Zahlung von Leistungen und Ansprüchen bei Fälligkeit) in Verbindung mit dem Asset Liability Management und lokalen regulatorischen Anforderungen für Versicherungs- und Bankgeschäfte;
-- die Begrenzung des Eigenkapitalrisikos;
-- die Begrenzung des Kreditausfallrisikos in Bezug auf bestimmte Kapitalanlagen in Unternehmensanleihen.
AXA nutzt ferner Derivate als Alternative zur Erlangung von Exposure gegenüber bestimmten Anteilsklassen durch "synthetische Positionen", beispielsweise Termingeschäfte mit Zahlungsmitteln und Wertpapieren statt physische Wertpapiere. Ein weiteres Beispiel ist die Kombination von Staatsanleihen und Credit Default Swaps (CDS) als synthetische Position und als Alternative zum direkten Erwerb einer Unternehmensanleihe. Die Programme verursachen keine zusätzlichen spezifischen Risiken im Vergleich zu anderem Anlagevermögen.
Der Nominalwert von Derivaten, der zur Abbildung des Volumens der ausstehenden Instrumente und zur Schaffung einer Vergleichsbasis mit anderen Finanzinstrumenten herangezogen wird, setzt das Ausmaß der Aktivität mit hoher Wahrscheinlichkeit zu hoch an und bemisst das Risiko nicht direkt, da es den möglichen Kredit- und Marktausfall, die aus solchen Transaktionen hervorgehen könnte, weit übersteigt. Er stellt die Beträge, die zwischen den Parteien tatsächlich ausgetauscht werden, nicht dar und ist daher kein Maßstab für das Exposure der Gruppe gegenüber derivativen Finanzinstrumenten. So ist die Gruppe beispielsweise einem Kreditausfallrisiko in Bezug auf ihre Kontrahenten bei derivativen Finanzinstrumenten ausgesetzt, nicht jedoch dem Kreditausfallrisiko in Bezug auf den gesamten Nominalwert. AXA steuert das von Derivaten generierte Kontrahentenrisiko aktiv durch eine spezifische konzernweite Richtlinie. Diese Richtlinie umfasst ein Rahmenkonzept mit Grenzwerten und einen Prozess zur Risikoüberwachung. Für jeden zugelassenen Kontrahenten werden auf der Grundlage eines internen Punktesystems spezielle Grenzwerte festgelegt. Diese Richtlinie umfasst ferner eine tägliche bis wöchentliche Besicherung für den überwiegenden Teil des Risikoexposures der Gruppe. Die gesamte Nettobesicherung für alle derivativen Finanzinstrumente, einschließlich derjenigen, die im Zusammenhang mit Derivaten, die im Rahmen von Anlagefonds des "Satelliten-Anlageportfolio" gehalten werden (siehe Anhang 1.8.2). belief sich zum 31. Dezember 2017 auf 1,0 Mrd. Euro (2016: 2,1 Mrd. Euro). Dieser Nettobetrag enthält in der Konzernbilanz erfasste Beträge und nicht erfasste gegebene oder erhaltene Zusagen, die in Anhang 29 offengelegt werden.
Die 2008 einsetzenden Marktturbulenzen unterstrichen die zunehmende Bedeutung von Risikomanagement und hatten zusätzliche Sicherungsgeschäfte im Zeitraum von 2008 bis 2018 zur Folge. Seither hat AXA die Nutzung von Derivaten zur Risikoabsicherung fortgesetzt und Derivatepositionen gemäß dem Governance-Rahmenkonzept von AXA für Derivate erhöht oder reduziert.
Insbesondere sind Sicherungsgeschäfte eines der wichtigsten Instrumente zur Reduzierung des Risikos der in den meisten Life & Savings-Produkten und in einigen Property & Casualty-Produkten eingebetteten Optionen und Garantien. Sie führen überdies zu Reduzierung der Eigenkapitalunterlegung für die Geschäftstätigkeiten nach Solvency II. Die unterschiedlichen Richtlinien, die AXA in Bezug auf die Nutzung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten verwendet, umfassen eine intensive Überwachung ihrer Absicherungsstrategie und der zugehörigen Risiken im Rahmen eines systemischen Risikomanagementplans (SRMP), der vom Management Committee und vom Board of Directors im Rahmen der Maßnahmen, die für global systemrelevante Versicherungsunternehmen (GSII) gelten, genehmigt wurde.
Weitere Einzelheiten zur Asset Liability Management Governance befinden sich auf 167 von Abschnitt 4.2. "Interne Kontrolle und Risikomanagement"
2017 nahm die Nutzung von Derivaten innerhalb der Gruppe aus den nachstehend aufgeführten Gründen in Bezug auf den Nominalwert um insgesamt 10,4 Mrd. Euro zu (siehe auch Anhang 20.2.1.):
-- der Nominalwert von Zinsderivaten nahm um 14,7 Mrd. Euro zu, hauptsächlich aufgrund (i) der Zunahme von Zinsderivaten hauptsächlich in den Sicherungsverbindlichkeiten des Unternehmens, (ii) der Auflösung von Zinscaps und des Erwerbs von Zinsswaps hauptsächlich bei AXA Bank Belgium sowie (iv) des Anstiegs der Zinsswaps in Großbritannien;
-- der Nominalwert der Kreditderivate nahm um 7,4 Mrd. Euro ab aufgrund der Abnahme des Exposure gegenüber dem Risiko von Renditeaufschlägen auf Unternehmensanleihen.
-- der Nominalwert von Aktienderivaten stieg um 7,8 Mrd. Euro aufgrund der Absicherung des Aktienrisikos im Rahmen der Asset-Liability-Management-Strategie;
-- der Nominalwert der Währungsderivate nahm verglichen mit 2016 um 1,6 Mrd. Euro ab aufgrund der Abnahme des beizulegenden Zeitwerts von Fremdwährungsportfolios.
In den vorstehenden Tabellen enthält die vierte Spalte Derivate, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IAS 39 nicht erfüllen, deren Zweck jedoch darin besteht, eine wirtschaftliche Absicherung eines Risikos zu schaffen, mit Ausnahme insbesondere bestimmter Kreditderivate. Sie enthalten ferner "Makrosicherungsderivate" gemäß Definition des IASB in IAS 39.
Zum 31. Dezember 2017 belief sich der Nominalwert der derivativen Sicherungsinstrumente nach IAS 39 (Absicherung des beizulegenden Zeitwerts, Absicherung von Zahlungsströmen und Absicherung von Nettoinvestitionen) der Gruppe auf 78,1 Mrd. Euro im Vergleich zu 73,6 Mrd. Euro im Vorjahr. Der erfasste beizulegende Zeitwert belief sich zum 31. Dezember 2017 netto auf -1.111 Mio. Euro im Vergleich zu -578 Mio. Euro im Vorjahr.
20.2.1 Derivative Zinsinstrumente
Das primäre Zinssatzrisiko der AXA Gruppe bezieht sich auf Verträge mit garantierten Leistungen und das Risiko, dass der Wert der erworbenen finanziellen Vermögenswerte mit der von den Vertragsinhabern erhaltenen Gegenleistung ausreicht, um die garantierten Leistungen und die ihnen zustehende voraussichtliche ermessensabhängige Überschussbeteiligung zu finanzieren. Zur Absicherung ungünstiger potenzieller Marktbedingungen werden derivative Strategien verwendet, um das Risiko aus der Garantieverpflichtung im Zeitverlauf zu reduzieren.
Zum 31. Dezember 2017 belief sich der Nominalwert der derivativen Zinsinstrumente auf insgesamt 231,1 Mrd. Euro (2016: 216,4 Mrd. Euro). Ihr beizulegender Zeitwert belief sich zum 31. Dezember 2017 netto auf insgesamt 1.725 Mio. Euro (2016: 2.812 Mio. Euro). AXA nutzt überwiegend (i) Zinsswaps (62 % des gesamten Nominalwerts der derivativen Zinsinstrumente), (ii) Zinsoptionen (18 %) und (iii) standardisierte und andere Termingeschäfte (18 %).
Diese Instrumente werden hauptsächlich verwendet:
-- zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos und der Zinsvolatilität im Rahmen der Asset-Liability-Management-Strategie in Verbindung mit den garantierten Mindestleistungen bei Produkten mit variabel verzinsten Rentenzahlungen, mit einem Nominalwert von 53,3 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2017 (2016: 53,3 Mrd. Euro) hauptsächlich in den Vereinigten Staaten (Nominalwert von 22,5 Mrd. Euro in 2017 ggü. 22,4 Mrd. Euro in 2016), in Deutschland (Nominalwert von 15,2 Mrd. Euro in 2017 ggü. 12,8 Mrd. Euro in 2016), in Japan (Nominalwert von 8,5 Mrd. Euro in 2017 ggü. 10,2 Mrd. Euro in 2016), in Italien (Nominalwert von 1,7 Mrd. Euro in 2017 ggü. 2,5 Mrd. Euro in 2016) und in der Schweiz (Nominalwert von 1,6 Mrd. Euro in 2017 ggü. 1,6 Mrd. Euro in 2016);
-- zur Steuerung des Duration Gap und/oder Konvexitätsrisikos von Sicherungsbeziehungen zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im Rahmen von Anlagen auf eigene Rechnung als Bestandteil von Asset-Liability-Management-Strategien hauptsächlich in Frankreich in Höhe von 60,7 Mrd. Euro (2016: 63,3 Mrd. Euro), Japan in Höhe von 16,8 Mrd. Euro in 2017 (2016: 19,5 Mrd. Euro) und in der Schweiz in Höhe von 3,5 Mrd. Euro in 2017 (2016: 3,6 Mrd. in 2016);
-- zur Minimierung der Aufwendungen der Gruppe für Schulden und die Begrenzung der Volatilität von Finanzaufwendungen, insbesondere innerhalb des Unternehmens, mit einem Nominalwert von 40,5 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2017 gegenüber 30,9 Mrd. im Vorjahr, in erster Linie aufgrund der Steuerung der derivativen Zinsinstrumente vor dem Hintergrund eines Umfelds niedriger aber volatiler Zinsen;
-- zur Absicherung der Exposures gegenüber dem Zinsänderungsrisiko im Zusammenhang mit ihrer gewöhnlichen Banktätigkeit, hauptsächlich bei der AXA Bank Belgium, zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos zwischen ihren zinstragenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, bei denen es sich hauptsächlich um Zinsswaps handelt (Nominalwert von 18,6 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2017 gegenüber 13,0 Mrd. Euro im Vorjahr).
20.2.2 Derivative Eigenkapitalinstrumente
Zum 31. Dezember 2017 belief sich der Nominalwert aller derivativen Eigenkapitalinstrumente auf insgesamt 38,0 Mrd. Euro (2016: 30,1 Mrd. Euro). Ihr beizulegender Zeitwert belief sich zum 31. Dezember 2017 netto auf insgesamt 1.966 Mio. Euro (2016: 1.219 Mio. Euro). AXA nutzt überwiegend (i) Aktienswaps (62 % des gesamten Nominalwerts der derivativen Eigenkapitalinstrumente), (ii) Aktienswaps (20 %) und (iii) standardisierte und andere Termingeschäfte (18 %).
Diese Instrumente werden hauptsächlich verwendet:
-- zur Absicherung des Aktienrisikos im Rahmen der Asset-Liability-Management-Strategie in Verbindung mit den garantierten Mindestleistungen bei Produkten mit variabel verzinsten Rentenzahlungen, das sich zum 31. Dezember 2017 auf insgesamt 7,7 Mrd. Euro belief (2016: 8,8 Mrd. Euro), hauptsächlich in den Vereinigten Staaten (Nominalwert von 6,4 Mrd. Euro in 2017 ggü. 7,7 Mrd. in 2016, diese Strategie umfasst ebenfalls als sonstige derivative Instrumente ausgewiesene Total Return-Aktienswaps in Höhe von 6,3 Mrd. Euro in 2017 und 5,5 Mrd. Euro in 2016) und in der Schweiz (Nominalwert von 2,3 Mrd. Euro in 2017 ggü. 2,4 Mrd. Euro in 2016);
-- zur Absicherung des Exposures gegenüber dem Aktienrisiko im Rahmen von Anlagen auf eigene Rechnung zum Schutz der Überschussbeteiligungen der Versicherten und ihrer garantierten Verpflichtung im Zeitverlauf, hauptsächlich in den Vereinigten Staaten (Nominalwert von 11,7 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2017 gegenüber 11,8 Mrd. Euro im Vorjahr).
20.2.3 Derivative Währungsinstrumente
Die Gruppe hat verschiedene Währungsinstrumente abgeschlossen, um ihr Exposure gegenüber dem Fremdwährungsrisiko zu verringern. Derivative Währungsinstrumente sind Vereinbarungen über den Tausch der Währung eines Landes gegen die Währung eines anderen Landes zu einem vereinbarten Preis und Erfüllungstag.
Zum 31. Dezember 2017 belief sich der Nominalwert der derivativen Währungsinstrumente auf insgesamt 147,9 Mrd. Euro (2016: 149,5 Mrd. Euro). Ihr Marktwert belief sich 2016 auf -867 Mio. Euro im Vergleich zu -2.921 Mio. Euro im Vorjahr. AXA nutzt überwiegend (i) standardisierte und andere Devisentermingeschäfte (63 % des gesamten Nominalwerts der derivativen Währungsinstrumente), (ii) Devisenswaps (19 %) und (iii) Devisenoptionskontrakte (16 %).
Eines der Hauptziele von derivativen Währungsinstrumenten ist die Begrenzung von Änderungen der auf Fremdwährungen lautenden Nettovermögenswerte, die aus Wechselkursschwankungen hervorgehen, um den Wert der auf Fremdwährungen lautenden Nettoinvestitionen von AXA in ihre Tochterunternehmen ganz oder teilweise abzusichern und dadurch die Veränderlichkeit des konsolidierten Eigenkapitals der Gruppe bei Wechselkursschwankungen, aber auch in Bezug auf andere wichtige Kennzahlen, wie Liquidität, Verschuldungs- und Solvabilitätskoeffizient, zu verringern. Der Nominalwert der vom Unternehmen zur Absicherung des Wechselkursrisikos verwendeten Derivate erhöhte sich von 25,0 Mrd. im Geschäftsjahr 2016 auf 27,0 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2017. Grund hierfür war in erster Linie die fortlaufende Überprüfung ihrer Richtlinie zur Absicherung von Nettoinvestitionen.
Derivative Währungsinstrumente werden auch zur Absicherung von Währungsanomalien zwischen den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der Versicherungstöchter der Gruppe verwendet. Während die Verpflichtungen der meisten operativen Einheiten durch Vermögenswerte ausgeglichen werden, die auf die gleiche Währung lauten, können einige Einheiten unter Umständen in Vermögenswerte investieren, die auf Fremdwährungen lauten, um ihre Kapitalanlagen zu diversifizieren. Dies ist hauptsächlich in (i) der Schweiz der Fall, wo derartige Kontrakte zur Absicherung des Wechselkursrisikos aus Kapitalanlagen in Aktien und Schuldinstrumenten, die nicht auf CHF lauten (insbesondere Euro und US-Dollar), mit einem Nominalwert von insgesamt 43,5 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2017 gegenüber 53,0 Mrd. Euro im Vorjahr, genutzt werden, und (ii) in Japan, wo Devisenterminkontrakte zur Absicherung des Wechselkursrisikos aus Kapitalanlagen in festverzinsliche Anleihen, die nicht auf JPY lauten, mit einem Nominalwert von insgesamt 12,0 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2017 gegenüber 15,4 Mrd. Euro im Vorjahr genutzt werden.
Eine Beschreibung des Wechselkursrisikos im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit der Tochterunternehmen der Gruppe und des Unternehmens befindet sich in Abschnitt 4.3 "Marktrisiken" unter Angabe der Höhe des Exposures gegenüber dem Wechselkursrisiko und entsprechenden Sicherungsbeziehungen.
Gemäß IAS 21 und IAS 39 wird die Umrechnungsdifferenz im Zusammenhang mit diesen, in den operativen Einheiten verwendeten Schuldinstrumenten ergebniswirksam erfasst und gleicht den Großteil der Änderungen des Marktwerts der zugehörigen derivativen Finanzinstrumente aus, der ebenfalls ergebniswirksam erfasst wird.
20.2.4 Derivative Kreditinstrumente
Die Gruppe nutzt im Rahmen ihrer Aktivitäten im Hinblick auf Anlage- und Kreditausfallmanagement Strategien, die Kreditderivate involvieren, die vorwiegend aus Credit Default Swaps (CDS) bestehen. Diese Instrumente werden in Kombination mit Staatsanleihen als Alternative zu Unternehmensanleihen genutzt, aber auch als Absicherung von Einzeladressen und speziellen Portfolios.
Zum 31. Dezember 2017 belief sich der Nominalwert der von der Gruppe gehaltenen Kreditderivate auf 17,9 Mrd. Euro gegenüber 25,4 Mrd. Euro im Vorjahr (ohne im Rahmen von Anlagefonds des "Satelliten-Anlageportfolios" gehaltene Instrumente (0,7 Mrd. Euro); siehe Anhang 1.8.2.).
Derivative Kreditinstrumente werden hauptsächlich verwendet:
-- zur Absicherung von Kreditausfallrisiken im Zusammenhang mit dem Kauf von CDS, hauptsächlich für Einzeladressen und spezielle Portfolios, einschließlich ab einer bestimmten Höhe von Verlusten durch Trancheninstrumente (Nennwert von 3,9 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2017 gegenüber 9,7 Mrd. Euro im Vorjahr);
-- zur Umsetzung von Strategien zur Absicherung von Kreditausfallrisiken durch den Erwerb von Anleihen und gleichzeitiger Absicherung der Emittenten dieser Schuldtitel (d. h. CDS). Unter angespannten Marktbedingungen ist der Kreditderivatemarkt tatsächlich liquider als der Kassamarkt. Inhaber von Kassaanleihen sind unter Umständen nicht bereit oder nicht in der Lage, die Anleihen, die sie im Rahmen ihrer langfristigen Anlagestrategien halten, zu verkaufen. Aus diesem Grund wenden sie sich, statt ihre Anleihen einfach zu verkaufen, an den CDS-Markt, um eine Absicherung gegenüber einem speziellen Unternehmen oder Emittenten zu erlangen und tragen damit zur Erhöhung der Liquidität des CDS-Marktes bei. Dadurch entstehen Hedging-Chancen (d. h. die Anleihespanne ist größer als die CDS-Spanne), bei denen die Gruppe den zugrundeliegenden Basiswert zu einem attraktiven Preis absichern kann. Versicherungsgesellschaften setzen Negative-Basis-Trade-Strategien (NBT) durch Hedging-Strategien um, wodurch ein Vermögenswert geschaffen wird, der mit einem risikolosen Vermögenswert vergleichbar ist. Die von AXA in diesem Zusammenhang verwendeten CDS-Absicherungen beliefen sich 2017 auf 0,4 Mrd. Euro gegenüber 1,3 Mrd. Euro im Vorjahr;
-- zur Steigerung der Renditen, hauptsächlich auf Portfolios von Staatsanleihen, indem sie Staatsanleihen halten und gleichzeitig Absicherungen für qualitativ hochwertige Adressen als Alternative zum Direkterwerb von Unternehmensanleihen kaufen. Diese Art von ALM-Strategie wird zur Kompensierung des Mangels an Tiefe und Liquidität auf einigen Märkten umgesetzt, indem ein synthetisches Ausfallrisiko übernommen wird (Nennwert von 13,6 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2017 gegenüber 14,4 Mrd. Euro im Vorjahr).
20.3 AUSWIRKUNG DER ABSICHERUNG VON FINANZINVESTITIONEN
Die Auswirkung der derivativen Finanzinstrumente wird in der Konzernbilanz unter ihren zugehörigen Basiswerten (finanzielle Vermögenswerte (und Verbindlichkeiten, siehe Anhang 20.4)) dargestellt. Die nachstehende Tabelle zeigt die Auswirkung der derivativen Finanzinstrumente auf die zugehörigen Basiswerte (Vermögenswerte).
| 31. Dezember 2017 | Versicherung | Sonstige Tätigkeiten | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten (a) | Auswirkungen von derivativen Instrumenten (b) | Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten (c) | Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten (a) | Auswirkungen von derivativen Instrumenten (b) | Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten (c) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immobilienanlagen | 23.055 | 46 | 23.101 | 699 | - | 699 |
| Schuldinstrumente | 425.872 | (1.700) | 424.172 | 5.577 | (118) | 5.459 |
| Aktien | 27.296 | 16 | 27.312 | 1.592 | - | 1.592 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 13.327 | (88) | 13.238 | 744 | - | 744 |
| Sonstige Anlagen (d) | 15.201 | 30 | 15.231 | 108 | - | 108 |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | 0 | 792 | 792 | - | (6) | (1) |
| Summe Finanzinvestitionen | 481.695 | (950) | 480.745 | 8.021 | (124) | 7.903 |
| Darlehen | 32.520 | (11) | 32.509 | 29.133 | (400) | 28.734 |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 174.923 | 80 | 175.003 | - | - | - |
| Summe Anlagen | 712.193 | (835) | 711.358 | 37.853 | (523) | 37.335 |
| 31. Dezember 2017 | Summe | ||
|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten (a) | Auswirkungen von derivativen Instrumenten (b) | Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten (c) |
| --- | --- | --- | --- |
| Immobilienanlagen | 23.754 | 46 | 23.800 |
| Schuldinstrumente | 431.450 | (1.818) | 429.632 |
| Aktien | 28.888 | 16 | 28.903 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 14.070 | (88) | 13.982 |
| Sonstige Anlagen (d) | 15.309 | 30 | 15.339 |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | 0 | 792 | 792 |
| Summe Finanzinvestitionen | 489.717 | (1.069) | 488.648 |
| Darlehen | 61.653 | (411) | 61.242 |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 174.923 | 80 | 175.003 |
| Summe Anlagen | 750.047 | (1.354) | 748.693 |
(a) Buchwert, d.h. ohne Wertminderung, Aufgelder oder Abschläge und verbundener Abschreibung, einschließlich aufgelaufener Zinsen, jedoch ohne Auswirkungen von Derivaten.
(b) Einschließlich Makro-Hedges und sonstige Derivaten.
(c) Buchwert (siehe (a)), einschließlich Auswirkung von Sicherungsinstrumenten (IAS 39), ökonomischen Sicherungsbeziehungen, die nicht als Sicherungsbeziehung im Sinne von IAS 39 gelten, Makro-Hedges und sonstigen Derivaten.
(d) Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert eingestuft werden.
| 31. Dezember 2016 (angepasst) (a) | Versicherung | Sonstige Tätigkeiten | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten (b) | Auswirkungen von derivativen Instrumenten (c) | Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten (d) | Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten (b) | Auswirkungen von derivativen Instrumenten (c) | Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten (d) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immobilienanlagen | 21.275 | 104 | 21.379 | 125 | - | 125 |
| Schuldinstrumente | 442.950 | (3.053) | 439.897 | 7.161 | (197) | 6.964 |
| Aktien | 25.538 | (5) | 25.534 | 1.544 | - | 1.544 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 13.967 | (77) | 13.890 | 644 | - | 644 |
| Sonstige Anlagen (e) | 14.121 | (54) | 14.067 | 63 | - | 63 |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | 0 | 349 | 349 | - | (203) | (203) |
| Summe Finanzinvestitionen | 496.575 | (2.840) | 493.735 | 9.412 | (397) | 9.013 |
| Darlehen | 37.003 | (7) | 36.995 | 26.879 | (558) | 26.321 |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 175.277 | 15 | 175.292 | - | - | - |
| Summe Anlagen | 730.130 | (2.728) | 727.402 | 36.416 | (954) | 35.459 |
| 31. Dezember 2016 (angepasst) (a) | Summe | ||
|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten (b) | Auswirkungen von derivativen Instrumenten (c) | Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten (d) |
| --- | --- | --- | --- |
| Immobilienanlagen | 21.400 | 104 | 21.504 |
| Schuldinstrumente | 450.111 | (3.250) | 446.861 |
| Aktien | 27.082 | (5) | 27.077 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 14.611 | (77) | 14.534 |
| Sonstige Anlagen (e) | 14.184 | (54) | 14.130 |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | 0 | 146 | 146 |
| Summe Finanzinvestitionen | 505.988 | (3.240) | 502.748 |
| Darlehen | 63.882 | (565) | 63.317 |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 175.277 | 15 | 175.292 |
| Summe Anlagen | 766.546 | (3.685) | 762.861 |
(a) Angepasst, um derivative Instrumente zu berücksichtigen, die von konsolidierten Anlagefonds im "Satelliten-Anlageportfolio", wie in Anhang 1.8.2 definiert, gehalten werden.
(b) Buchwert, d. h. ohne Wertminderung, Aufgelder oder Abschläge und verbundener Abschreibung, einschließlich aufgelaufener Zinsen, jedoch ohne Auswirkungen von Derivaten.
(c) Einschließlich Makro-Hedges und sonstige Derivaten.
(d) Buchwert (siehe (a)), aber einschließlich Auswirkung von Sicherungsinstrumenten (IAS 39), ökonomischen Sicherungsbeziehungen, die nicht als Sicherungsbeziehung im Sinne von IAS 39 gelten, Makro-Hedges und sonstigen Derivaten.
(e) Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert eingestuft werden.
20.4 AUSWIRKUNG DER ABSICHERUNG VON FINANZINVESTITIONEN
Die Auswirkung der derivativen Finanzinstrumente wird in der Konzernbilanz unter ihren zugehörigen Basiswerten (finanzielle Verbindlichkeiten (und Vermögenswerte, siehe Anhang 20.3)) dargestellt. Die nachstehende Tabelle zeigt die Auswirkung der derivativen Finanzinstrumente auf die zugehörigen Basiswerte (Verbindlichkeiten).
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (a) | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Nettobuchwert ohne Auswirkungen des abgesicherten Werts | Auswirkungen von derivativen Instrumenten | Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten | Nettobuchwert ohne Auswirkungen des abgesicherten Werts | Auswirkungen von derivativen Instrumenten | Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen | 401.129 | (1.109) | 400.020 | 414.569 | (1.489) | 413.080 |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 159.702 | (0) | 159.702 | 160.222 | 0 | 160.222 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen | 560.831 | (1.109) | 559.722 | 574.791 | (1.489) | 573.302 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen | 51.995 | (79) | 51.916 | 50.358 | (95) | 50.263 |
| Makro-Hedges und sonstige derivative Finanzinstrumente bei Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (Verbindlichkeiten) | - | (1.706) | (1.706) | - | (318) | (318) |
| Nachrangige Schuldtitel | 7.742 | (655) | 7.086 | 9.007 | (1.189) | 7.818 |
| Ausgegebene Schuldinstrumente | 1.055 | (42) | 1.013 | 1.139 | (30) | 1.109 |
| Kredite von Finanzinstitutionen | 0 | - | 0 | 0 | - | 0 |
| Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel (b) | 8.797 | (698) | 8.099 | 10.146 | (1.219) | 8.927 |
| Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit | 33.232 | (334) | 32.898 | 32.113 | (370) | 31.743 |
| Verbindlichkeiten | 74.765 | 57 | 74.822 | 79.940 | 160 | 80.101 |
| Summe Derivate | (3.869) | (3.332) |
(a) Angepasst, um derivative Instrumente zu berücksichtigen, die von konsolidierten Anlagefonds im "Satelliten-Anlageportfolio", wie in Anhang 1.8.2 definiert, gehalten werden.
(b) Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel werden in der Bilanz abzüglich der Auswirkung von Derivaten dargestellt. Infolgedessen ist der in der Spalte ausgewiesene "Wert einschließlich Auswirkung von Derivaten" ihr Buchwert.
Zum 31. Dezember 2017 werden die in Anhang 15 ausgewiesenen Derivate im Zusammenhang mit Bankschulden zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos im Rahmen der gewöhnlichen Banktätigkeit genutzt, um eine angemessene Zinsspanne zwischen den zinstragenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu erzielen. Zugehörige Basiswerte werden in Anhang 9.4.2 und Verbindlichkeiten in Anhang 15 offengelegt.
20.5 AUFSCHLÜSSELUNG DER DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTE NACH BEWERTUNGSMETHODE
| 31. Dezember 2017 | ||||
|---|---|---|---|---|
| An einem aktiven Markt notierte Instrumente | Nicht an einem aktiven Markt notierte Instrumente - Vermögenswerte ohne aktiven Markt | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Millionen Euro) | Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert (Stufe 1) | Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 2) | Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 3) | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nettowert der derivativen Finanzinstrumente - Vermögenswerte (A) | (601) | (753) | - | (1.354) |
| Derivative Instrumente in Bezug auf Versicherungspolicen und Kapitalanlageverträge | 18 | (2.912) | - | (2.895) |
| Derivative Finanzinstrumente im Zusammenhang mit zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln, Betriebsschulden und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten | - | (698) | - | (698) |
| Derivate für Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2 | (262) | (17) | (277) |
| Nettowert der derivativen Finanzinstrumente | 20 | (3.872) | (17) | (3.869) |
| Beizulegender Zeitwert netto (C = A-B) | 2.515 |
| 31. Dezember 2016 (angepasst) (a) | ||||
|---|---|---|---|---|
| An einem aktiven Markt notierte Instrumente | Nicht an einem aktiven Markt notierte Instrumente - Vermögenswerte ohne aktiven Markt | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Millionen Euro) | Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert (Stufe 1) | Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 2) | Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 3) | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nettowert der derivativen Finanzinstrumente - Vermögenswerte (A) | (1.448) | (2.237) | - | (3.685) |
| Derivative Instrumente in Bezug auf Versicherungspolicen und Kapitalanlageverträge | 15 | (1.917) | - | (1.903) |
| Derivative Finanzinstrumente im Zusammenhang mit zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln, Betriebsschulden und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten | - | (1.219) | - | (1.219) |
| Derivate für Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4 | (197) | (17) | (210) |
| Nettowert der derivativen Finanzinstrumente | 19 | (3.334) | (17) | (3.332) |
| Beizulegender Zeitwert netto (C = A-B) | (353) |
(a) Angepasst, um derivative Instrumente zu berücksichtigen, die von konsolidierten Anlagefonds im "Satelliten-Anlageportfolio", wie in Anhang 1.8.2 definiert, gehalten werden.
Die von der Gruppe zur Einstufung der Finanzinstrumente in die Kategorien der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS angewandten Grundsätze und die für diese Instrumente geltende Fair-Value-Hierarchie werden in Anhang 1.5 erläutert. Die gleichen Grundsätze gelten für derivative Finanzinstrumente.
Die Gruppe mindert das Kontrahentenrisiko der derivativen Finanzinstrumente dadurch, dass sie für die meisten Verträge mit Derivaten vertragliche Sicherheiten verlangt. Zum 31. Dezember 2017 war die Anpassung des beizulegenden Zeitwerts für Derivate für das Risiko der Nichterfüllung nicht wesentlich.
Anhang 21. Segmentinformationen
Nähere Informationen über die Geschäftssegmente der Gruppe siehe Anhang 3 "Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segmenten".
21.1 GESAMTUMSATZ
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (a) |
|---|---|---|
| Gesamtumsatz (b) | 98.549 | 100.193 |
| davon Direktprämien | 86.198 | 88.834 |
| davon übernommenes Rückversicherungsgeschäft | 5.852 | 5.386 |
| davon Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen | 211 | 219 |
| davon Umsatzerlöse aus anderen Tätigkeiten | 6.288 | 5.754 |
| Frankreich | 24.475 | 24.557 |
| Europa | 35.992 | 37.039 |
| Asien | 8.985 | 9.542 |
| Vereinigte Staaten | 16.911 | 16.872 |
| International | 7.034 | 6.981 |
| Transversale Einheiten & zentrale Holdings | 5.152 | 5.202 |
| Summe | 98.549 | 100.193 |
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(b) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
In Anbetracht der Größe und der Diversität der Gruppe macht keiner ihrer Kunden mehr als 10 % ihres Geschäfts aus.
21.2 SUMME VERMÖGENSWERTE
| Summe Vermögenswerte (b) (c) (in Millionen Euro) |
31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (angepasst) (a) |
|---|---|---|
| Frankreich | 223.592 | 217.321 |
| Europa | 280.805 | 294.052 |
| Asien | 69.891 | 73.216 |
| Vereinigte Staaten | 188.211 | 198.403 |
| International | 40.499 | 40.590 |
| Transversale Einheiten & zentrale Holdings | 67.129 | 69.199 |
| Summe | 870.128 | 892.783 |
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(b) Abzüglich der konzerninternen Bereinigungen und nach Abzug des Werts im Zusammenhang mit den bei der Konsolidierung bereinigten Anteile.
(c) Einschließlich der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte.
21.3 SONSTIGE INFORMATIONEN NACH GESCHÄFTSBEREICH
21.3.1 Life & Savings (einschließlich Health)
| 31. Dezember 2017 | |||
|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Gebuchte Bruttobeiträge | Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (a) | Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen (a) |
| --- | --- | --- | --- |
| Altersvorsorge-/Renten-/Kapitalanlageverträge (Einzelperson) | 22.828 | 255.007 | 28.443 |
| Altersvorsorge-/Renten-/Kapitalanlageverträge (Gruppe) | 2.342 | 29.574 | 7.493 |
| Lebensversicherungen (einschließlich Erlebensfallversicherungen) | 20.533 | 167.856 | 898 |
| Krankenversicherungen (einschließlich Berufsunfähigkeitsversicherung) | 8.908 | 26.655 | - |
| Sonstige | 2.475 | 15.522 | 2 |
| Zwischensumme | 57.086 | 494.615 | 36.836 |
| Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen (b) | 211 | - | 15.159 |
| Honorare, Provisionen und andere Erlöse | 1.457 | - | - |
| Summe | 58.754 | 494.615 | 51.995 |
| Verträge, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (fondsgebundene Verträge) | 16.281 | 159.702 | 15.896 |
| 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Gebuchte Bruttobeiträge | Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (a) | Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen (a) |
| --- | --- | --- | --- |
| Altersvorsorge-/Renten-/Kapitalanlageverträge (Einzelperson) | 23.374 | 257.992 | 28.446 |
| Altersvorsorge-/Renten-/Kapitalanlageverträge (Gruppe) | 2.894 | 28.687 | 6.511 |
| Lebensversicherungen (einschließlich Erlebensfallversicherungen) | 21.433 | 178.806 | 970 |
| Krankenversicherungen (einschließlich Berufsunfähigkeitsversicherung) | 8.286 | 28.064 | 130 |
| Sonstige | 2.699 | 14.548 | 2 |
| Zwischensumme | 58.686 | 508.096 | 36.059 |
| Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen (b) | 219 | - | 14.299 |
| Honorare, Provisionen und andere Erlöse | 1.378 | - | - |
| Summe | 60.282 | 508.096 | 50.358 |
| Verträge, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (fondsgebundene Verträge) | 15.789 | 160.222 | 15.511 |
(a) Ohne Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit nicht verdienten Umsätzen und Entgelten und Überschussanteilen der Versicherten, zusammen mit Derivaten im Zusammenhang mit Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen.
(b) Bezieht sich auf Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung und Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung, bei denen das Risiko von Versicherten getragen wird.
Property & Casualty (einschließlich Health)
| Gebuchte Bruttobeiträge | Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen | |||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Privatgeschäft | 17.890 | 18.636 | 26.827 | 27.005 |
| Kfz-Versicherungen | 10.253 | 10.528 | 18.525 | 18.441 |
| Sachschäden | 4.018 | 4.034 | 3.434 | 3.465 |
| Health | 1.760 | 2.143 | 1.408 | 1.544 |
| Sonstige | 1.859 | 1.930 | 3.460 | 3.555 |
| Unternehmensgeschäft | 16.717 | 16.170 | 37.884 | 38.204 |
| Kfz-Versicherungen | 3.568 | 3.234 | 5.514 | 5.254 |
| Sachschäden | 3.881 | 4.135 | 4.619 | 5.491 |
| Haftpflicht | 2.286 | 2.314 | 11.298 | 11.875 |
| Health | 2.946 | 3.030 | 6.618 | 6.871 |
| Sonstige | 4.036 | 3.457 | 9.835 | 8.712 |
| Sonstige | 358 | 729 | 1.505 | 1.485 |
| Zwischensumme | 34.965 | 35.534 | 66.216 | 66.694 |
| Honorare, Provisionen und andere Erlöse | 353 | 70 | - | - |
| Summe | 35.318 | 35.604 | 66.216 | 66.694 |
21.3.3 Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen im Segment Property & Casualty
| 31. Dezember 2017 (in Millionen Euro) |
Schadenrückstellungen | IBNR | Rückstellungen für Schadenregulierungskosten | IBNR-Rückstellung für Schadenregulierungskosten |
|---|---|---|---|---|
| Privatgeschäft | ||||
| Kfz-Versicherungen | 11.044 | 2.874 | 379 | 14 |
| Sachschäden | 1.454 | 451 | 67 | 2 |
| Sonstige | 1.655 | 594 | 78 | 5 |
| Zwischensumme Privatgeschäft | 14.153 | 3.919 | 525 | 21 |
| Unternehmensgeschäft | ||||
| Kfz-Versicherungen | 3.296 | 857 | 112 | 5 |
| Sachschäden | 2.685 | 726 | 60 | 0 |
| Haftpflicht | 6.859 | 3.534 | 254 | 44 |
| Sonstige | 7.964 | 3.101 | 306 | 30 |
| Zwischensumme Unternehmensgeschäft | 20.805 | 8.218 | 732 | 79 |
| Sonstige | 769 | 582 | 40 | 0 |
| Summe - Property & Casualty | 35.727 | 12.718 | 1.297 | 100 |
| 31. Dezember 2017 (in Millionen Euro) |
Summe Schadenrückstellungen einschließlich IBNR und Aufwendungen | Rückstellungen für Beitragsüberträge und sonstige | Summe Versicherungsmathematische Verbindlichkeiten |
|---|---|---|---|
| Privatgeschäft | |||
| Kfz-Versicherungen | 14.311 | 4.214 | 18.525 |
| Sachschäden | 1.974 | 1.457 | 3.431 |
| Sonstige | 2.332 | 2.536 | 4.868 |
| Zwischensumme Privatgeschäft | 18.617 | 8.207 | 26.825 |
| Unternehmensgeschäft | |||
| Kfz-Versicherungen | 4.270 | 1.244 | 5.514 |
| Sachschäden | 3.472 | 1.150 | 4.622 |
| Haftpflicht | 10.690 | 608 | 11.298 |
| Sonstige | 11.401 | 5.051 | 16.453 |
| Zwischensumme Unternehmensgeschäft | 29.833 | 8.054 | 37.887 |
| Sonstige | 1.391 | 114 | 1.505 |
| Summe - Property & Casualty | 49.841 | 16.375 | 66.216 |
| 31. Dezember 2016 (in Millionen Euro) |
Schadenrückstellungen | IBNR | Rückstellungen für Schadenregulierungskosten | IBNR-Rückstellung für Schadenregulierungskosten |
|---|---|---|---|---|
| Privatgeschäft | ||||
| Kfz-Versicherungen | 10.972 | 2.697 | 383 | 25 |
| Sachschäden | 1.440 | 480 | 65 | 2 |
| Sonstige | 1.672 | 585 | 69 | 8 |
| Zwischensumme Privatgeschäft | 14.084 | 3.762 | 516 | 35 |
| Unternehmensgeschäft | ||||
| Kfz-Versicherungen | 3.009 | 827 | 110 | 8 |
| Sachschäden | 3.089 | 977 | 81 | 6 |
| Haftpflicht | 7.409 | 3.519 | 275 | 54 |
| Sonstige | 8.153 | 2.553 | 298 | 23 |
| Zwischensumme Unternehmensgeschäft | 21.661 | 7.876 | 764 | 90 |
| Sonstige | 619 | 584 | 32 | 0 |
| Summe - Property & Casualty | 36.364 | 12.222 | 1.312 | 126 |
| 31. Dezember 2016 (in Millionen Euro) |
Summe Schadenrückstellungen einschließlich IBNR und Aufwendungen | Rückstellungen für Beitragsüberträge und sonstige | Summe Versicherungsmathematische Verbindlichkeiten |
|---|---|---|---|
| Privatgeschäft | |||
| Kfz-Versicherungen | 14.077 | 4.364 | 18.441 |
| Sachschäden | 1.987 | 1.479 | 3.465 |
| Sonstige | 2.334 | 2.765 | 5.099 |
| Zwischensumme Privatgeschäft | 18.398 | 8.607 | 27.005 |
| Unternehmensgeschäft | |||
| Kfz-Versicherungen | 3.954 | 1.300 | 5.254 |
| Sachschäden | 4.152 | 1.339 | 5.491 |
| Haftpflicht | 11.258 | 617 | 11.875 |
| Sonstige | 11.027 | 4.556 | 15.583 |
| Zwischensumme Unternehmensgeschäft | 30.391 | 7.812 | 38.204 |
| Sonstige | 1.235 | 251 | 1.485 |
| Summe - Property & Casualty | 50.024 | 16.670 | 66.694 |
21.4 NETTO-UMSATZERLÖSE AUS BANKTÄTIGKEIT
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Zinserträge (netto) | 401 | 509 |
| Provisionen (netto) | 95 | 82 |
| Sonstige | 6 | 6 |
| Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit | 501 | 596 |
Anhang 22. Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen
Das Netto-Kapitalanlageergebnis (vor Finanzierungsaufwendungen) aus den finanziellen Vermögenswerten der Versicherungsunternehmen und Unternehmen in anderen Geschäftssegmenten (ohne Umsatzerlöse aus Finanzanlagen von Banken, die in den Netto-Umsatzerlösen aus Banktätigkeit enthalten sind) lautete wie folgt:
| 31. Dezember 2017 (in Millionen Euro) |
Nettokapitalerträge (a) | Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen | Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen | Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen | Nettokapitalanlageergebnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilienanlagen | 770 | 636 | - | (3) | 1.403 |
| Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Immobilienanlagen | 28 | - | (16) | - | 12 |
| Immobilienanlagen | 798 | 636 | (16) | (3) | 1.415 |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 10.900 | 147 | (89) | (28) | 10.930 |
| Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) | 622 | - | 282 | - | 905 |
| Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente | 34 | - | (6) | - | 28 |
| Nicht notierte Schuldinstrumente (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet) | 189 | 3 | - | - | 192 |
| Schuldinstrumente | 11.745 | 150 | 188 | (28) | 12.054 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 642 | 886 | 150 | (198) | 1.480 |
| Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(c) | 503 | - | 480 | - | 983 |
| Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente | (3) | - | 4 | - | 0 |
| Eigenkapitalinstrumente | 1.142 | 886 | 633 | (198) | 2.463 |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 264 | 84 | (0) | (58) | 289 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden | 271 | - | 189 | - | 460 |
| Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds | 11 | - | (1) | - | 11 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 546 | 84 | 188 | (58) | 760 |
| Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden | 98 | - | 15 | - | 113 |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | 11 | - | - | - | 11 |
| Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden | - | - | - | - | - |
| Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen | 1.156 | 9 | - | (13) | 1.153 |
| Darlehen | 1.167 | 9 | - | (13) | 1.164 |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | - | - | 19.215 | - | 19.215 |
| Derivative Instrumente | (2.387) | - | 1.829 | - | (558) |
| Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen | (606) | - | - | - | (606) |
| Sonstige | 165 | 17 | (1.755) | (0) | (1.573) |
| Netto-Kapitalanlageergebnis | 12.668 | 1.781 | 20.298 | (300) | 34.447 |
(a) Umfasst Gewinne/Verluste aus Derivaten zur Absicherung variabel verzinster Rentenzahlungen (Variable Annuities).
(b) Umfasst von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden.
(c) Umfasst von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden.
| 31. Dezember 2016 (in Millionen Euro) |
Nettokapitalerträge (a) | Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen | Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen | Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen | Nettokapitalanlageergebnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilienanlagen | 775 | 2.003 | - | (126) | 2.652 |
| Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Immobilienanlagen | 41 | - | 6 | - | 47 |
| Immobilienanlagen | 817 | 2.003 | 6 | (126) | 2.699 |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 11.583 | 1.537 | 13 | (49) | 13.084 |
| Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) | 1.036 | - | (315) | - | 722 |
| Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente | 52 | - | 17 | - | 69 |
| Nicht notierte Schuldinstrumente (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet) | 117 | 1 | - | - | 119 |
| Schuldinstrumente | 12.788 | 1.538 | (285) | (49) | 13.993 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 553 | 712 | 4 | (555) | 714 |
| Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(c) | 321 | - | 325 | - | 645 |
| Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente | 8 | - | 5 | - | 13 |
| Eigenkapitalinstrumente | 881 | 712 | 334 | (555) | 1.373 |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 270 | 141 | 21 | (134) | 298 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden | 242 | - | (48) | - | 194 |
| Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds | 3 | - | 3 | - | 6 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 515 | 141 | (23) | (134) | 499 |
| Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden | 89 | - | 9 | - | 99 |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | 5 | - | - | 2 | 8 |
| Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden | - | - | 0 | - | 0 |
| Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen | 1.234 | (1) | - | (11) | 1.222 |
| Darlehen | 1.240 | (1) | 0 | (9) | 1.230 |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | - | - | 9.124 | - | 9.124 |
| Derivative Instrumente | (971) | - | (1.880) | - | (2.851) |
| Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen | (698) | - | - | - | (698) |
| Sonstige | 279 | 17 | 1.344 | 76 | 1.716 |
| Netto-Kapitalanlageergebnis | 14.941 | 4.410 | 8.629 | (796) | 27.184 |
(a) Umfasst Gewinne/Verluste aus Derivaten zur Absicherung variabel verzinster Rentenzahlungen (Variable Annuities).
(b) Umfasst von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden.
(c) Umfasst von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden.
Die Nettokapitalanlageerträge werden nach Wertminderungsaufwand für als Finanzinvestition direkt gehaltene Immobilien und nach Abschreibung der Auf-/Abgelder für Schuldinstrumente dargestellt. Im Gesamtwert sind auch sämtliche Kapitalanlagegebühren enthalten.
Die realisierten Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen umfassen die Aufholung von Wertminderungsaufwand nach dem Verkauf von Anlagen.
Die realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen bestehen hauptsächlich aus:
-- Anpassungen von Kapitalanlagen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Kunden getragen wird, die durch eine Anpassung der zugehörigen Rückstellungen für die Überschussbeteiligung der Versicherten saldiert werden, da die Wertentwicklung der gehaltenen Vermögenswerte direkt an den jeweiligen Vertragsinhaber durchgereicht wird;
-- Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Kapitalanlagen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und von Fonds des "Satelliten-Anlagefonds", wie in Anhang 1.8.2 definiert, gehalten werden;
-- Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Fair-Value-Absicherungen zugrundeliegenden Basiswerte (wie nach IAS 39 designiert) oder "natürlichen Sicherungsbeziehungen" (d. h. zugrundeliegende Basiswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert und Bestandteil einer ökonomischen Sicherungsbeziehung sind, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 nicht erfüllen).
Die Änderungen von Wertminderungen von Kapitalanlagen für zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte umfassen Wertminderungsaufwand für Kapitalanlagen und Auflösungen von Wertminderungen erst nach der Neubewertung des erzielbaren Betrags. Rückbuchungen von Wertminderungen nach dem Verkauf der Kapitalanlagen sind in der Gesamtsumme der realisierten Nettoveräußerungsgewinne und -verluste enthalten.
Anhang 23. Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft
Das Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft lautete wie folgt:
| 31. Dezember 2017 (in Millionen Euro) |
Frankreich | Europa | Asien | Vereinigte Staaten | International |
|---|---|---|---|---|---|
| Zedierte Prämien und zedierte Beitragsüberträge | (1.682) | (721) | (489) | (559) | (790) |
| Zedierte Forderungen (einschließlich Änderungen an Schadenrückstellungen) | 1.221 | 320 | 322 | 849 | 511 |
| Von Rückversicherern erhaltene Provisionen / an Rückversicherer gezahlte Provisionen | 186 | 100 | 89 | 6 | 130 |
| Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | (275) | (300) | (78) | 296 | (149) |
| 31. Dezember 2017 (in Millionen Euro) |
Transversale Einheiten & zentrale Holdings | Segmentinterne Verrechnungen | Summe |
|---|---|---|---|
| Zedierte Prämien und zedierte Beitragsüberträge | (1.116) | 502 | (4.855) |
| Zedierte Forderungen (einschließlich Änderungen an Schadenrückstellungen) | 663 | (290) | 3.597 |
| Von Rückversicherern erhaltene Provisionen / an Rückversicherer gezahlte Provisionen | 198 | (30) | 680 |
| Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | (254) | 182 | (578) |
| 31. Dezember 2016 (angepasst) (a) (in Millionen Euro) |
Frankreich | Europa | Asien | Vereinigte Staaten | International |
|---|---|---|---|---|---|
| Zedierte Prämien und zedierte Beitragsüberträge | (2.525) | (710) | (628) | (562) | (772) |
| Zedierte Forderungen (einschließlich Änderungen an Schadenrückstellungen) | 2.138 | 287 | 311 | 873 | 284 |
| Von Rückversicherern erhaltene Provisionen / an Rückversicherer gezahlte Provisionen | 183 | 96 | 87 | 12 | 115 |
| Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | (205) | (327) | (229) | 323 | (374) |
| 31. Dezember 2016 (angepasst) (a) (in Millionen Euro) |
Transversale Einheiten & zentrale Holdings | Segmentinterne Verrechnungen | Summe |
|---|---|---|---|
| Zedierte Prämien und zedierte Beitragsüberträge | (1.119) | 424 | (5.893) |
| Zedierte Forderungen (einschließlich Änderungen an Schadenrückstellungen) | 912 | (160) | 4.646 |
| Von Rückversicherern erhaltene Provisionen / an Rückversicherer gezahlte Provisionen | 182 | (17) | 657 |
| Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | (25) | 247 | (589) |
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
Anhang 24. Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel
2017 beliefen sich die Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel, die Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit derivativen Sicherungsinstrumenten enthalten, auf 315 Mio. Euro (2016: 296 Mio. Euro), hauptsächlich innerhalb des Unternehmens: 206 Mio. Euro (2016: 209 Mio. Euro).
Anhang 25. Aufwendungen nach Art
25.1 AUFWENDUNGEN FÜR AKQUISITIONEN
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Versicherung | Sonstige Tätigkeiten | Eliminierungen zwischen Segmenten | Summe | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aufwendungen für Akquisitionen - brutto (a) | 12.027 | - | (22) | 12.005 | 12.130 |
| Änderung der abgegrenzten Aufwendungen für Akquisitionen und ähnliche Kosten (b) | (1.252) | - | - | (1.252) | (695) |
| Nettoaufwand für Akquisitionen | 10.775 | - | (22) | 10.753 | 11.435 |
(a) Enthält sämtliche Aufwendungen für Akquisitionen im Zusammenhang mit Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen vor Aktivierung/Abschreibung der abgegrenzten Aufwendungen für Akquisitionen und ähnliche Kosten.
(b) Änderung (Aktivierung und Abschreibung) der abgegrenzten Aufwendungen für Akquisitionen und ähnliche Kosten im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängiger Überschlussbeteiligung und Änderungen der Nettoansprüche auf künftige Managementgebühren im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung.
25.2 AUFWENDUNGEN NACH ART
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | Versicherung | Sonstige Tätigkeiten | Eliminierungen zwischen Segmenten | Summe | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aufwendungen für Akquisitionen - brutto | 12.027 | - | (22) | 12.005 | 12.130 |
| Schadensregulierungskosten | 2.175 | - | (19) | 2.156 | 2.279 |
| Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen | 308 | (158) | (12) | 137 | 345 |
| Verwaltungsaufwendungen | 6.425 | 4.508 | (500) | 10.433 | 10.299 |
| Bankgebühren | - | 78 | - | 78 | 65 |
| Zunahme/(Rückbuchung) der Abschreibungen auf Sachanlagen | (5) | (0) | - | (5) | 1 |
| Sonstige Erträge/Aufwendungen | 57 | (108) | 226 | 175 | (144) |
| Gesamtaufwand nach Bestimmungszweck | 20.988 | 4.320 | (327) | 24.980 | 24.976 |
| Aufschlüsselung der Aufwendungen nach Art | |||||
| Personalaufwand | 5.824 | 2.217 | (1) | 8.039 | 8.384 |
| Auslagerung und professionelle Dienstleistungen | 783 | 277 | (26) | 1.034 | 918 |
| IT-Aufwendungen | 1.306 | 298 | 60 | 1.664 | 1.606 |
| Aufwendungen im Zusammenhang mit selbstgenutzten Immobilien | 538 | 229 | (0) | 766 | 814 |
| Gezahlte Provisionen | 10.375 | 760 | (266) | 10.869 | 10.565 |
| Sonstige Aufwendungen | 2.163 | 539 | (93) | 2.609 | 2.689 |
Die Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem 31. Dezember 2016 um 5 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhten sich die Aufwendungen um 417 Mio. Euro., hauptsächlich aufgrund von Versicherungsaktivitäten in:
-- in den Vereinigten Staaten (+357 Mio. Euro), was sowohl auf höhere Abschlusskosten aufgrund des höheren Neugeschäfts als auch auf die Auswirkungen der abgegrenzten Abschlusskosten im Zusammenhang mit versicherungsmathematischen und GMxB-Modelländerungen zurückzuführen ist;
-- Asien (+226 Mio. Euro), insbesondere in Hongkong, vor allem aufgrund des nicht wiederholten Effekts von Erträgen Erträge nach dem Portfoliowachstum des mitversicherten Geschäfts; im Jahr 2016;
-- Frankreich (+132 Mio. Euro), vor allem aufgrund des höheren Volumens und des ungünstigen Geschäftsmixes bei internationalen Transaktionen;
teilweise ausgeglichen durch:
-- Europa (-406 Mio. Euro), hauptsächlich aus Belgien und Deutschland, vor allem aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts der im Jahr 2016 verbuchten Restrukturierungskosten.
Anhang 26. Arbeitnehmer
26.1 AUFSCHLÜSSELUNG DES PERSONALAUFWANDS
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Löhne/Gehälter und Nebenleistungen | 6.141 | 6.053 |
| Sozialabgaben | 767 | 831 |
| Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer | 614 | 505 |
| Anteilsbasierte Vergütung | 299 | 261 |
| Sonstiger Personalaufwand und Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer (a) | 217 | 733 |
| Summe Personalaufwand | 8.039 | 8.384 |
(a) Einschließlich Abfindungen und Aufwendungen für Vorruhestand (auslösendes Ereignis = Einrichtung des Plans) und Gewinnbeteiligung von Arbeitnehmern in Frankreich.
26.2 LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER
26.2.1 Beitragsorientierte Pläne
Die Kosten der gezahlten Beiträge wurden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 157 Mio. Euro (2016: angepasst 166 Mio. Euro).
26.2.2 Leistungsorientierte Pläne
Die Gruppe betreibt mehrere Pläne mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor allem in Großbritannien, den USA, Deutschland, der Schweiz, Frankreich und Belgien.
Bei den leistungsorientierten Plänen von AXA handelt es sich überwiegend um Pensionspläne auf der Grundlage des letzten Gehalts oder Pensionspläne, die auf einer Barausgleichsformel basieren, die Teilnehmern Leistungen in Form einer bei Renteneintritt zahlbaren Pauschalzahlung in garantierter Höhe oder einer lebenslangen Rente gewähren. Die Höhe der Leistung hängt in der Regel von der Dauer der Dienstzeit des Teilnehmers und seinem Gehalt in den letzten Jahren vor dem Renteneintritt ab.
In der Schweiz handelt es sich bei dem beitragsorientierten Plan um einen Pensionsplan auf Beitragsbasis nach schweizerischem Recht, der aufgrund von Garantien und der Abdeckung von Risiken im Zusammenhang mit Mortalität und Erwerbsunfähigkeit als leistungsorientierter Plan nach IAS 19 eingestuft wird.
In Großbritannien, den Vereinigten Staaten und Deutschland werden Rentenzahlungen in der Regel im Einklang mit einem Preisindex für den Einzelhandel oder der Inflationsrate aktualisiert, im Gegensatz zu anderen Ländern, in denen Rentenzahlungen nicht zwangsläufig an die Inflationsentwicklung angepasst werden.
Die meisten leistungsorientierten Pläne werden durch langfristige Finanzierungen für Leistungen an Arbeitnehmer finanziert oder von Versicherungspolicen oder Publikumsfonds abgedeckt. In der Schweiz und in Belgien basieren die wichtigsten leistungsorientierten Pläne auf Beitragszahlungen, wohingegen es sich in den Vereinigten Staaten, Frankreich und Deutschland bei den wichtigsten Plänen um leistungsorientierte Pläne ohne Beitragszahlungen handelt.
In Großbritannien, den Vereinigten Staaten und in der Schweiz erfolgen die Leistungszahlungen aus Fonds, die von Treuhändern verwaltet werden, und aus von Treuhändern gehaltenen Planvermögen, die lokalen Vorschriften und Gepflogenheiten unterliegen. Der Board of Trustees, der in der Regel aus Vertretern des Unternehmens und Planteilnehmern gemäß den Regeln des jeweiligen Plans besteht, ist für die Durchführung der Pläne einschließlich Anlageentscheidungen und Beitragspläne verantwortlich, um die bestehenden Mindestdotierungsverpflichtungen oder Finanzierungsziele gemeinsam mit AXA auf lokaler Ebene einzuhalten.
In Frankreich und Belgien werden die Leistungszahlungen von Versicherungsgesellschaften oder Publikumsfonds verwaltet.
In Großbritannien wurde der wichtigste leistungsorientierte Plan am 31. August 2013 für neue Teilnehmer geschlossen und Teilnehmer, die dem leistungsorientierten Plan angehörten, hatten die Wahlmöglichkeit, am beitragsorientierten Plan teilzunehmen.
In den Vereinigten Staaten stellte AXA US die Ansammlung von Leistungen im Rahmen ihres leistungsorientierten Plans nach dem 31. Dezember 2013 ein und bietet einen beitragsorientierten Plan seitens des Unternehmens für Dienstzeiten nach dem 1. Januar 2014 an.
In Irland wurde der leistungsorientierte Plan abgeändert (mit Wirkung ab dem 31. Juli 2015), sodass der Plan für die künftige Ansammlung von Leistungen geschlossen wurde.
26.2.3 Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen
Die Annahmen für alle Verbindlichkeiten stehen im Einklang mit den wirtschaftlichen Merkmalen der Pläne der entsprechenden Länder. Die gewichteten durchschnittlichen finanziellen Annahmen, die von AXA für Pensionspläne in den wichtigsten Regionen, in denen AXA tätig ist, herangezogen wurden, sind folgende:
Annahmen Dezember 2017
| Leistungsorientierte Pensionszusagen - Annahmen zum 31. Dezember 2017 | Europa | Nordamerika | Japan | Sonstige |
|---|---|---|---|---|
| Abzinsungssatz | 1,6 % | 3,4 % | 0,6 % | 7,2 % |
| Gehaltsanstieg in künftigen Jahren | 2,1 % | 6,3 % | 1,7 % | 5,0 % |
| Inflationsrate | 1,4 % | 2,5 % | 0,0 % | 4,0 % |
Annahmen Dezember 2016
| Leistungsorientierte Pensionszusagen - Annahmen zum 31. Dezember 2016 | Europa | Nordamerika | Japan | Sonstige |
|---|---|---|---|---|
| Abzinsungssatz | 1,7 % | 3,8 % | 0,6 % | 7,0 % |
| Gehaltsanstieg in künftigen Jahren | 2,1 % | 6,4 % | 1,7 % | 5,0 % |
| Inflationsrate | 1,4 % | 2,5 % | 0,0 % | 4,0 % |
Für jeden Plan wird der Abzinsungssatz zu jedem Bilanzstichtag anhand von Marktrenditen für die jeweilige Währung bei qualitativ hochwertigen Unternehmensanleihen mit einem AA-Rating bestimmt. Er hängt von der Laufzeit des Plans und dem Fälligkeitsprofil der leistungsorientierten Verpflichtung ab.
Von AXA verwendete signifikante demografische Annahmen bei der Bemessung der Verpflichtungen der Gruppe im Rahmen ihrer leistungsorientierten Pläne sind Mortalitätstabellen. Diese Annahmen basieren häufig auf den Empfehlungen von Versicherungsmathematikern in Übereinstimmung mit veröffentlichten Statistiken und Erfahrungswerten in jedem Land. Umgerechnet in die durchschnittliche restliche Lebenserwartung bei Renteneintritt (im Durchschnitt zwischen 60 und 65 Jahren) würden sich folgende Mortalitätsannahmen ergeben:
-- 22,83 Jahre für Männer und 25,31 für Frauen, die zum 31. Dezember 2017 in Rente gehen;
-- 25,52 Jahre für Männer und 28,10 für Frauen, die zum 31. Dezember 2027 (d. h. 10 Jahre nach dem Berichtsdatum) in Rente gehen.
26.2.4 Angaben zur Bilanz
Die nachstehende Tabelle zeigt die Änderung der Leistungsverpflichtung und die Änderung des Planvermögens in Verbindung mit Pensionsplänen und sonstigen Leistungsplänen, die von AXA gesponsert werden, gemeinsam mit einer Analyse des Sondervermögens und der Bilanz.
| Pensionsleistungen | Sonstige Leistungen | Summe | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Änderung der Leistungsverpflichtung | ||||||
| Leistungsorientierte Verpflichtung zu Beginn der Berichtsperiode | 22.132 | 21.093 | 645 | 623 | 22.777 | 21.716 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 259 | 249 | 5 | 3 | 264 | 252 |
| Zinsaufwand | 330 | 405 | 16 | 19 | 345 | 424 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 65 | 64 | - | - | 65 | 64 |
| Planänderungen und -kürzungen (a) | (25) | (100) | - | 3 | (25) | (97) |
| Erfahrungsbedingte (Gewinne) und Verluste; | 221 | 26 | (9) | 5 | 212 | 31 |
| Versicherungsmathematische (Gewinne) und Verluste aus Änderungen der demografischen Annahmen | (198) | (74) | (3) | 7 | (201) | (67) |
| Versicherungsmathematische (Gewinne) und Verluste aus Änderungen der finanziellen Annahmen | (166) | 2.293 | 17 | 11 | (149) | 2.304 |
| Aus Planvermögen und Sondervermögen ausgezahlte Leistungen | (644) | (722) | (1) | (1) | (645) | (723) |
| Direkt vom Unternehmen gezahlte Leistungen | (310) | (312) | (38) | (39) | (348) | (352) |
| Abgeltungen | 0 | (65) | - | - | 0 | (65) |
| Umgliederungen (netto) in/(aus) (einschließlich Zugänge, Abgänge und Umklassifizierungen) (b) | (0) | (26) | 0 | 1 | (0) | (25) |
| Sonstige | 6 | 7 | - | - | 6 | 7 |
| Fremdwährungsauswirkung | (1.173) | (706) | (67) | 14 | (1.239) | (692) |
| Leistungsorientierte Verpflichtung am Ende des Geschäftsjahres (A) | 20.497 | 22.132 | 566 | 645 | 21.062 | 22.777 |
| Änderung des Planvermögens | ||||||
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zu Beginn des Jahres | 12.436 | 11.697 | 6 | 5 | 12.442 | 11.702 |
| Zinserträge aus Planvermögen | 227 | 264 | 0 | 0 | 227 | 264 |
| Tatsächliche Erträge aus Planvermögen, ohne Zinserträge | 657 | 1.399 | (1) | 0 | 657 | 1.399 |
| Arbeitgeberbeiträge (c) | 399 | 312 | - | 1 | 399 | 312 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 55 | 53 | - | - | 55 | 53 |
| Umgliederungen (netto) in/(aus) (einschließlich Zugänge, Abgänge und Umklassifizierungen) (b) | (0) | (21) | - | - | (0) | (21) |
| Aus Planvermögen ausgezahlte Leistungen | (510) | (553) | - | - | (510) | (553) |
| Für Abgeltungen gezahlte Beträge | - | (52) | - | - | - | (52) |
| Sonstige | (7) | (10) | - | - | (7) | (10) |
| Fremdwährungsauswirkung | (837) | (652) | - | - | (837) | (652) |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am Ende des Geschäftsjahres | 12.420 | 12.436 | 5 | 6 | 12.425 | 12.442 |
| Änderung des Sondervermögens | ||||||
| Beizulegender Zeitwert des Sondervermögens zu Beginn des Jahres | 1.204 | 1.276 | - | - | 1.204 | 1.276 |
| Zinserträge auf Sondervermögen | 11 | 19 | - | - | 11 | 19 |
| Tatsächliche Erträge aus Sondervermögen, ohne Zinserträge | 94 | (7) | - | - | 94 | (7) |
| Arbeitgeberbeiträge | 95 | 74 | 1 | 1 | 96 | 75 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 11 | 11 | - | - | 11 | 11 |
| Umgliederungen (netto) in/(aus) (einschließlich Zugänge, Abgänge und Umklassifizierungen) (b) | (0) | - | - | - | (0) | - |
| Aus Sondervermögen ausgezahlte Leistungen | (134) | (169) | (1) | (1) | (135) | (170) |
| Sonstige | - | - | - | - | - | - |
| Beizulegender Zeitwert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | 1.281 | 1.204 | - | - | 1.281 | 1.204 |
| Änderung der kumulierten Auswirkung der Wertobergrenze für Vermögenswerte | ||||||
| Kumulierte Auswirkung der Wertobergrenze zu Beginn des Geschäftsjahres | 18 | 19 | - | - | 18 | 19 |
| Zinsaufwand aus der Vermögensbegrenzung | 0 | 1 | - | - | 0 | 1 |
| Änderungen der Wertobergrenze für Vermögenswerte, ohne Zinsaufwand | (0) | 1 | - | - | (0) | 1 |
| Fremdwährungsauswirkung | (1) | (3) | - | - | (1) | (3) |
| Kumulierte Auswirkung der Wertobergrenze am Ende des Geschäftsjahres | 17 | 18 | - | - | 17 | 18 |
| Finanzierungsstatus | ||||||
| Finanzierungsstatus (B) - (A) | (8.077) | (9.695) | (560) | (639) | (8.637) | (10.334) |
| Kumulierte Auswirkung der Wertobergrenze für Vermögenswerte | (17) | (18) | - | - | (17) | (18) |
| In der Bilanz angesetzte Verbindlichkeiten und Vermögenswerte (ohne Sondervermögen) | ||||||
| Nettoposition (ohne Sondervermögen) | (8.094) | (9.713) | (560) | (639) | (8.654) | (10.352) |
| Beizulegender Zeitwert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | 1.281 | 1.204 | - | - | 1.281 | 1.204 |
| Nettoposition der Bilanz (mit Sondervermögen) | (6.813) | (8.509) | (560) | (639) | (7.373) | (9.148) |
(a) 2017 enthielt dieser Betrag hauptsächlich Planänderungen in Japan. 2016 enthielt dieser Betrag hauptsächlich Planänderungen oder Plankürzungen in Frankreich und Deutschland.
(b) 2016 enthielt dieser Betrag hauptsächlich die Auswirkung der Veräußerung von AXA Portugal.
(c) 2017 enthielt dieser Betrag zusätzliche Beiträge, die in das Planvermögen in Großbritannien, um den Fehlbetrag zu verringern. 2016 enthielt dieser Betrag zusätzliche Beiträge, die in das Planvermögen in Großbritannien und den Vereinigten Staaten eingezahlt wurden, um den Fehlbetrag zu verringern.
"Sonstige Leistungen" enthalten Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die keine Pensionsleistungen sind, in erster Linie Leistungen für Gesundheitsvorsorge und Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem Renteneintritt.
Ein Überschuss (einschließlich der Auswirkung von Mindestdotierungsverpflichtungen) wird erfasst, insoweit er erzielbar ist, sei es durch künftige Beitragsreduzierungen oder eine Refinanzierung, auf die die Gruppe einen unbedingten Anspruch hat, einschließlich der Fähigkeit zur Nutzung des Überschusses zur Generierung künftiger Leistungen.
26.2.5 Aufwand für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste jährliche Aufwand für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer (siehe Anhang 26.1) für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2016 bzw. 2017 stellt sich wie folgt dar:
| Pensionsleistungen | Sonstige Leistungen | Summe | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aufwand für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen | ||||||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 259 | 249 | 5 | 3 | 264 | 252 |
| Planänderungen und -kürzungen | (25) | (100) | - | 3 | (25) | (97) |
| Abgeltung von Gewinnen oder Verlusten | 0 | (13) | - | - | 0 | (13) |
| Sonstige | 13 | 29 | - | 1 | 13 | 30 |
| Summe Dienstzeitaufwand | 247 | 165 | 5 | 7 | 252 | 172 |
| Zinsaufwand für leistungsorientierte Verpflichtung | 330 | 405 | 16 | 19 | 345 | 424 |
| Zinserträge aus Planvermögen | (227) | (264) | (0) | (0) | (227) | (264) |
| Zinserträge auf Sondervermögen | (11) | (19) | - | - | (11) | (19) |
| Zinsaufwand aus der Vermögensbegrenzung | 0 | 1 | - | - | 0 | 1 |
| Netto-Zinsergebnis | 92 | 123 | 16 | 19 | 107 | 142 |
| Aufwand für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen (Dienstzeitaufwand + Netto-Zinsergebnis) | 339 | 288 | 21 | 26 | 359 | 313 |
Die Berechnung der regelmäßigen Pensionskosten basiert auf einem "Spot-Rate-Ansatz" oder einem "Full-Yield-Ansatz", der die Nutzung separater Abzinsungssätze der Renditekurve beinhaltet (die für die Bewertung der Verpflichtung aus leistungsorientierten Plänen herangezogen wird), um den zugehörigen Dienstzeitaufwand, Zinsaufwand und Zinsertrag auf die mit jedem abgezinsten Cashflow oder abgetrennten Unterabteilungen der Planverpflichtungen zu bestimmen.
26.2.6 Änderung der in der Bilanz erfassten Verpflichtung (nach Planvermögen, aber ohne Sondervermögen und Vermögenswerte im Rahmen der Versicherungstätigkeit auf eigene Rechnung zur Deckung von Leistungen an Arbeitnehmer)
Gemäß IAS 19 berücksichtigt dieser Anhang nur Verpflichtungen abzüglich Planvermögen und versteht sich daher ohne Sondervermögen und Vermögenswerte im Rahmen der Versicherungstätigkeit auf eigene Rechnung zur Abdeckung von Verbindlichkeiten für Leistungen an Arbeitnehmer.
Erläuterung der Beziehung zwischen Sondervermögen (oder Erstattungsanspruch) und den zugehörigen Verpflichtungen
Das Sondervermögen belief sich zum 31. Dezember 2017 auf 1.281 Mio. Euro (2016: 1.204 Mio. Euro) hauptsächlich in Frankreich und Belgien. Es stellt den beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte zur Deckung der leistungsorientierten Verpflichtung dar, die sowohl von (i) den innerhalb der Gruppe abgeschlossenen Versicherungsverträgen, die den Arbeitnehmern direkte Ansprüche einräumen, als auch (ii) von Versicherungsverträgen mit verbundenen Parteien, die nicht dem Konsolidierungskreis angehören, abgedeckt wird. Unter diesen Umständen werden diese Vermögenswerte nicht als Planvermögen betrachtet, das von der leistungsbedingten Verpflichtung abgezogen würde, sondern sie stellen Erstattungsansprüche dar, die nach IAS 19 als Sondervermögen bilanziert werden. Versicherungsaktiva oder -passiva (innerhalb der Gruppe) und Pensionsverpflichtungen verbleiben in der Bilanz.
Obwohl nicht übertragbare Versicherungspolicen im Zusammenhang mit leistungsorientierten Verpflichtungen zwischen Einheiten innerhalb der Gruppe tatsächlich von Anlagen auf eigene Rechnung (für allgemeine Gläubigern im Falle einer Insolvenz verfügbar) abgedeckt sind, werden sie in einigen Ländern (vor allem in der Schweiz) bei den Angaben über Pensionsvermögen nicht berücksichtigt.
IAS 19 berücksichtigt einerseits Verbindlichkeiten nach Abzug des Planvermögens und andererseits Sondervermögen und einen Teil des schweizerischen Vermögens getrennt, während aus wirtschaftlicher Sicht das Sondervermögen und ein Teil des schweizerischen Vermögens wie alle anderen Planvermögen (die in Anhang 26.28 dargestellt werden) als Abdeckung der leistungsorientierten Verpflichtung betrachtet und von der leistungsorientierten Verpflichtung abgezogen werden sollten. Die von IAS 19 geforderte Darstellung scheint zu implizieren, dass leistungsorientierte Verpflichtungen nicht von entsprechenden Vermögenswerten abgedeckt werden.
In Übereinstimmung mit den Anforderungen nach IAS 19 erfasst die nachstehend gezeigte Fortschreibung der finanziellen Verbindlichkeiten in der Bilanz vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 nur die Entwicklung der in der Konzernbilanz nach Abzug des Planvermögens erfassten Verbindlichkeiten, nicht jedoch das Sondervermögen und das schweizerische Vermögen, das in den Verbindlichkeiten aus der Versicherungstätigkeit auf eigene Rechnung (siehe Anhang 26.2.8) enthalten ist. Die nachstehende Tabelle zeigt die detaillierte Fortschreibung der finanziellen Verbindlichkeiten in der Bilanz, zu der das Sondervermögen in jedem Jahr hinzuaddiert wird.
| Pensionsleistungen | Sonstige Leistungen | Summe | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Änderung der in der Bilanz angesetzten Verbindlichkeit | ||||||
| In der Bilanz angesetzte Verbindlichkeit zu Beginn des Geschäftsjahres | (9.713) | (9.415) | (639) | (618) | (10.352) | (10.033) |
| Aufwand für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen | (339) | (288) | (21) | (26) | (359) | (313) |
| Anpassung aufgrund von Sondervermögen | (116) | (24) | - | - | (116) | (24) |
| Arbeitgeberbeiträge | 399 | 312 | - | 1 | 399 | 312 |
| Direkt vom Unternehmen gezahlte Leistungen | 310 | 312 | 38 | 39 | 348 | 352 |
| Aus Sondervermögen ausgezahlte Leistungen | 134 | 169 | 1 | 1 | 135 | 170 |
| Umgliederungen (netto) in/(aus) (einschließlich Zugänge, Abgänge und Umklassifizierungen) | 0 | 5 | (0) | (1) | - | 4 |
| Im sonstigen Gesamtergebnis (OCI) erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste | 894 | (840) | (5) | (23) | 889 | (863) |
| Sonstige | - | - | - | - | - | - |
| Fremdwährungsauswirkung | 336 | 56 | 67 | (14) | 402 | 42 |
| In der Bilanz angesetzte finanzielle Verbindlichkeiten am Ende des Geschäftsjahres | (8.094) | (9.713) | (560) | (639) | (8.654) | (10.352) |
| Beizulegender Zeitwert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | 1.281 | 1.204 | - | - | 1.281 | 1.204 |
| Nettoposition der Bilanz am Ende des Geschäftsjahres | (6.813) | (8.509) | (560) | (639) | (7.373) | (9.148) |
26.2.7 Sensitivitätsanalyse der leistungsorientierten Verpflichtung vor sämtlichen Vermögenswerten
Eine Erläuterung des Risikos, dem Pensionspläne ausgesetzt sind, befindet sich in Anhang 26.2.10. Die nachstehende Sensitivitätsanalyse für maßgebliche versicherungsmathematische Annahmen zeigt, wie die leistungsorientierte Verpflichtung (die sich zum 31. Dezember 2017 auf 21.062 Mio. Euro und zum 31. Dezember 2016 auf 22.777 Mio. Euro belief) von den Änderungen der jeweiligen versicherungsmathematischen Annahmen, die nach vernünftigem Ermessen in den Geschäftsjahren 2017 und 2016 möglich gewesen wären, beeinflusst worden wäre:
| 2017 | 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| Effekt von 0,50 % Anstieg | Effekt von 0,50 % Rückgang | Effekt von 0,50 % Anstieg | Effekt von 0,50 % Rückgang | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz | -6,6 % | 7,5 % | -6,9 % | 7,7 % |
| Gehaltsdynamik | 0,8 % | -0,6 % | 0,8 % | -0,7 % |
| Inflationsrate | 3,4 % | -3,1 % | 2,7 % | -3,1 % |
Eine Zunahme der Lebenserwartung um ein Jahr (abgeleitet von angepassten Mortalitätsraten) würde zu einem Anstieg der leistungsorientierten Verpflichtung um 3,5 % führen.
Die Sensitivitätsanalyse wird Plan für Plan anhand des Anwartschaftsbarwertverfahrens (der gleichen Methode, die bei der Berechnung der in der Bilanz erfassten Schuld aus einem leistungsorientierten Plan angewandt wird) durchgeführt und basiert auf einer Änderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen konstant bleiben.
26.2.8 Kurzfristige Zahlungsströme (gezahlte Leistungen und Arbeitgeberbeiträge)
Finanzierungspolitik und Finanzierungsvereinbarungen, die sich auf die künftigen Beiträge auswirken
In Großbritannien unterliegen Pensionsfonds dem Rentengesetz (Pensions Act) von 1995, und das Rentengesetz (Pensions Act) von 2004 hat Vorschriften für die Finanzierung von leistungsorientierten Plänen sowie mehrere andere Maßnahmen eingeführt. Im Mittelpunkt der Finanzierungsregeln steht das gesetzliche Finanzierungsziel (Statutory Funding Objective, SFO), das vorschreibt, dass der Plan über angemessene und geeignete Vermögenswerte verfügen muss, um seine versicherungstechnischen Bestimmungen zu erfüllen, und der Erklärung zu den Finanzierungsgrundsätzen (Statement of Funding Principles, SFP), bei der es sich um ein von den Treuhändern erstelltes Dokument handelt, in dem ihre Vorgehensweise zur Sicherstellung der Einhaltung des SFO ausgeführt wird. Im Rahmen der versicherungsmathematischen Bewertung werden von den Treuhändern des Pensionsplans nach Erörterung mit dem Unternehmen die geeignete Höhe für in den Pensionsplan einzuzahlende künftige Beiträge und eine Aufstellung der Beiträge festgelegt. Dies umfasst einen 10-jährigen Wiederherstellungsplan, um sicherzustellen, dass das SFO eingehalten wird. Die Beiträge zum Wiederherstellungsplan basieren auf der versicherungsmathematischen Bewertung, die alle drei Jahre durchgeführt wird. Der Beitragsplan kann jedoch öfter geändert werden, wenn während des Jahres wesentliche Ereignisse eintreten.
In den Vereinigten Staaten besteht die Finanzierungspolitik der Pläne darin, einen jährlichen Gesamtbeitrag zu leisten, um die Finanzierungsverpflichtungen jedes Jahr in Höhe eines Betrages zu erfüllen, der den Mindestbetrag laut ERISA (Employmee Retirement Income Security Act von 1984) nicht unterschreiten und den für steuerliche Zwecke abzugsfähigen Höchstbetrag nicht überschreiten darf. Bewertungen werden jährlich zum Bewertungszeitpunkt, dem 1. Januar, durchgeführt und Beiträge, die den Mindestbetrag übersteigen, werden nach dem Ermessen des Plansponsors festgelegt.
In der Schweiz und in Belgien sollten Unternehmen die Aufwendungen für die voraussichtlich verdienten Ansprüche mindestens jährlich finanzieren, wobei die Beiträge als Prozentsatz der pensionsfähigen Gehälter abhängig von der Altersklasse der Begünstigten festgelegt werden.
In der Schweiz spiegelt die Darstellung der Pensionsverbindlichkeit die Tatsache wider, dass die Vermögenswerte, die einen großen Teil der Neurentner abdecken, die Voraussetzungen für Pensionsvermögens nach IAS 19 nicht erfüllen (in den Angaben zu den Pensionsvermögen, wie in Anhang 26.2.6 erläutert, nicht berücksichtigt), da sie von der Versicherungsgesellschaft intern verwaltet und nicht von einem Dritten behandelt werden. Rechtlich besteht der alleinige Zweck dieser Vermögen in der Abdeckung der Verbindlichkeiten des Pensionsfonds. Dies bedeutet, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der Pensionsfonds von AXA Switzerland nicht unterfinanziert ist und daher keine Zusatzbeiträge von AXA erforderlich sind.
In Frankreich werden jedes Jahr regelmäßige freiwillige Arbeitgeberbeiträge in das Sondervermögen eingezahlt, um die Deckungsrate innerhalb einer angestrebten Spanne der gesamten leistungsorientierten Verpflichtung nach Berücksichtigung des vorab festgelegten jährlichen Dienstzeitaufwands zu halten.
In Deutschland besteht keine Verpflichtung zur Finanzierung der Verpflichtung für Leistungen an Arbeitnehmer.
Fazit: Unter Berücksichtigung des Falles Schweiz (und anderer Unternehmen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden) und des Sondervermögens stellt sich die wirtschaftliche Lage der Finanzierung der leistungsorientierten Pläne wie folgt dar:
| Pensionsleistungen | Sonstige Leistungen | Summe | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Überleitungsrechnung Bilanz (a) | (8.094) | (9.713) | (560) | (639) | (8.654) | (10.352) |
| Vermögenswerte, die kein Planvermögen darstellen (b) | 2.767 | 2.901 | - | - | 2.767 | 2.901 |
| Wirtschaftliche Position (netto) | (5.328) | (6.812) | (560) | (639) | (5.888) | (7.452) |
(a) Dieser Betrag stellt die Verpflichtung aus leistungsorientierten Plänen abzüglich Planvermögen, bereinigt um nicht erzielbare Vermögenswerte, dar.
(b) Dieser Betrag umfasst: Sondervermögen oder Erstattungsansprüche und sonstige von der Gruppe verwaltete Vermögenswerte, die bei den Angaben zur Altersversorgung in Anhang 26.2.6 nicht berücksichtigt werden.
Geschätzte Arbeitgeberbeiträge zum Plan für das folgende Geschäftsjahr
Der geschätzte Betrag der Arbeitsgeberbeiträge für Pensionsleistungen im Geschäftsjahr 2018 beläuft sich auf 280 Mio. Euro (281 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2016 geschätzt für das Geschäftsjahr 2017).
Geschätzte künftige Leistungen, die aus dem Planvermögen oder vom Arbeitgeber zu zahlen sind
| (in Millionen Euro) | Pensionsleistungen | Sonstige Leistungen |
|---|---|---|
| 2018 | 1.004 | 40 |
| 2019 | 913 | 39 |
| 2020 | 950 | 38 |
| 2021 | 969 | 37 |
| 2022 | 965 | 35 |
| Nach fünf Jahren | 4.961 | 164 |
| Ab dem Jahr N+11 bis die letzten Leistungszahlungen erfolgt sind | 22.020 | 529 |
Diese geschätzten künftigen Beiträge und erwarteten Leistungszahlungen sind unsicher, da sie in erheblichem Maße von der künftigen Wirtschaftsentwicklung abhängig sind.
26.2.9 Asset-Mix der Planvermögen
Da Pensionsverpflichtungen langfristiger Natur sind, wird im Planvermögen eine Mischung aus Eigenkapitalinstrumenten, Schuldinstrumenten und Immobilienanlagen verwendet.
Die nachstehenden Tabellen zeigen die beizulegenden Zeitwerte des Planvermögens und ihre Höhe innerhalb der Fair-Value-Hierarchie der leistungsorientierten Pläne der AXA Gruppe zum 31. Dezember 2017 bzw. 2016 (Grundsätze der Fair-Value-Hierarchie der Gruppe siehe Anhang 1.5.):
| 31. Dezember 2017 | Summe Gruppe | Europa | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Asset-Mix der Planvermögen | An einem aktiven Markt notiert | Nicht an einem aktiven Markt notiert | Summe | An einem aktiven Markt notiert | Nicht an einem aktiven Markt notiert | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapitalinstrumente | 11,4 % | 0,4 % | 11,8 % | 6,8 % | 0,4 % | 7,3 % |
| Schuldinstrumente | 46,2 % | 0,4 % | 46,6 % | 45,0 % | 0,4 % | 45,4 % |
| Sonstige (a) | 19,2 % | 22,4 % | 41,6 % | 19,7 % | 27,6 % | 47,4 % |
| Summe | 76,9 % | 23,2 % | 100,0 % | 71,5 % | 28,5 % | 100,0 % |
| Summe (in Mio. Euro) | 9.549 | 2.876 | 12.425 | 7.182 | 2.861 | 10.042 |
| 31. Dezember 2017 | Nordamerika | Sonstige | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Asset-Mix der Planvermögen | An einem aktiven Markt notiert | Nicht an einem aktiven Markt notiert | Summe | An einem aktiven Markt notiert | Nicht an einem aktiven Markt notiert | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapitalinstrumente | 31,1 % | 0,0 % | 31,1 % | 0,4 % | 0,0 % | 0,4 % |
| Schuldinstrumente | 51,4 % | 0,1 % | 51,4 % | 90,1 % | 8,9 % | 99,0 % |
| Sonstige (a) | 17,0 % | 0,5 % | 17,5 % | 0,0 % | 0,6 % | 0,6 % |
| Summe | 99,4 % | 0,6 % | 100,0 % | 90,5 % | 9,5 % | 100,0 % |
| Summe (in Mio. Euro) | 2.351 | 14 | 2.365 | 16 | 2 | 18 |
(a) Die Kategorie des sonstigen Planvermögens umfasst hauptsächlich Anlagefonds.
| 31. Dezember 2016 | Summe Gruppe | Europa | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Asset-Mix der Planvermögen | An einem aktiven Markt notiert | Nicht an einem aktiven Markt notiert | Summe | An einem aktiven Markt notiert | Nicht an einem aktiven Markt notiert | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapitalinstrumente | 12,6 % | 1,2 % | 13,8 % | 7,9 % | 0,7 % | 8,5 % |
| Schuldinstrumente | 43,0 % | 0,5 % | 43,5 % | 42,0 % | 0,6 % | 42,6 % |
| Sonstige (a) | 21,4 % | 21,4 % | 42,7 % | 25,5 % | 23,4 % | 48,9 % |
| Summe | 77,0 % | 23,0 % | 100,0 % | 75,4 % | 24,6 % | 100,0 % |
| Summe (in Mio. Euro) | 9.577 | 2.865 | 12.442 | 7.448 | 2.434 | 9.882 |
| 31. Dezember 2016 | Nordamerika | Sonstige | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Asset-Mix der Planvermögen | An einem aktiven Markt notiert | Nicht an einem aktiven Markt notiert | Summe | An einem aktiven Markt notiert | Nicht an einem aktiven Markt notiert | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapitalinstrumente | 31,0 % | 3,1 % | 34,1 % | 0,5 % | 0,0 % | 0,5 % |
| Schuldinstrumente | 46,5 % | 0,2 % | 46,6 % | 91,5 % | 7,7 % | 99,2 % |
| Sonstige (a) | 5,7 % | 13,6 % | 19,3 % | 0,0 % | 0,3 % | 0,3 % |
| Summe | 83,1 % | 16,9 % | 100,0 % | 92,0 % | 8,0 % | 100,0 % |
| Summe (in Mio. Euro) | 2.111 | 430 | 2.541 | 17 | 1 | 19 |
(a) Die Kategorie des sonstigen Planvermögens umfasst hauptsächlich Anlagefonds.
26.2.10 Steuerung spezifischer Risiken der Gruppe, die aus leistungsorientierten Plänen hervorgehen
Lokale Geschäftseinheiten und Treuhänder sind in erster Linie für die Steuerung der Risiken, denen leistungsorientierte Pläne ausgesetzt sind, in Übereinstimmung mit der lokalen Gesetzgebung und dem auf lokaler Ebene festgelegten Risikokonzept verantwortlich.
Leistungsorientierte Pläne setzen AXA in erster Linie dem Marktanlagerisiko, dem Zinsänderungsrisiko, dem Inflationsrisiko und dem Langlebigkeitsrisiko aus:
-- Ein Rückgang des Marktwerts der Vermögenswerte (Aktien, Immobilien, Alternativen etc.) erhöht sofort die Verbindlichkeiten in der Bilanz und die kurzfristigen Cashflows für Länder, in denen Mindestdotierungsverpflichtungen bestehen.
-- Ein Rückgang der Renditen von Unternehmensanleihen führt zu einem Anstieg der Planverbindlichkeiten, selbst wenn dieser Effekt teilweise von einem Anstieg der Wertes der Anleihen der Pläne ausgeglichen wird;
-- und ein Anstieg der Inflationsrate oder ein Anstieg der Lebenserwartung führt zu höheren Planverbindlichkeiten.
Von den Geschäftseinheiten/Treuhändern zur Risikosteuerung verwendete Kapitalanlagepolitik und -strategien
In den meisten Ländern legen Treuhänder oder Anlagekomitees die allgemeine Kapitalanlagepolitik und die Richtlinien bezüglich der Allokation des Planvermögens in Übereinstimmung mit dem langfristigen Horizont der Leistungspläne fest. Die Anlagestrategie wird nach versicherungsmathematischen Bewertungen der finanzierten Leistungspläne regelmäßig überprüft.
Die Anlagepositionen werden im Rahmen eines Asset Liability Managements (ALM) gesteuert, das eine optimale strategische Allokation in Bezug auf die Schuldenstruktur festlegt. Das Asset Management umfasst insbesondere ein Liquiditätsmanagement, eine Diversifikation aller Arten von Anlagen, sodass ein Fehlschlag einer bestimmten Kapitalanlage kein wesentliches Risiko für die Pläne und die Umsetzung der Sicherungsprogramme darstellt.
2015 schloss der britische Vorsorgeplan ein Swapgeschäft in Bezug auf Langlebigkeit ab, um das mit der Rentnerpopulation des Plans verbundene Langlebigkeitsrisiko wirtschaftlich abzusichern.
Darüber hinaus wurden Obergrenzen (Caps) eingerichtet, um den Plan vor extremer Inflation in Großbritannien und in den USA zu schützen.
26.2.11 Überleitungsrechnung Bilanz
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Überleitungsrechnung Bilanz | ||
| -- Nettoposition (ohne Sondervermögen) (a) | (8.654) | (10.352) |
| Zur Veräußerung gehaltene (Vermögenswerte)/Verbindlichkeiten (b) | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | (420) | (386) |
| Summe (c) | (9.075) | (10.738) |
(a) Nettoposition (ohne Sondervermögen) für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen, wie in Anhang 26.2.6. berichtet.
(b) In der vorstehenden Nettoposition enthalten, aber nur der Beitrag der zur Veräußerung gehaltenen Geschäftsbereiche wird in der Bilanz in gesonderten Aktiv- und Passivposten ausgewiesen.
(c) Entspricht einer Verbindlichkeit in Höhe von 9.075 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017 (2016: 10.738 Mio. Euro) in der Bilanz unter der Überschrift "Rückstellung für Risiken und Aufwendungen" und einem in der Bilanz unter der Überschrift "Sonstige Forderungen" enthaltenen Vermögenswert.
26.3 SONSTIGE ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGEN
Alle Beträge verstehen sich vor Steuern.
| (in Millionen Euro) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Kosten nach Plan | ||
| Aktienoptionen AXA SA | 3,8 | 3,4 |
| -- Zuteilungen 2012 | - | 0,1 |
| -- Zuteilungen 2013 | 0,1 | 0,3 |
| -- Zuteilungen 2014 | 0,9 | 1,2 |
| -- Zuteilungen 2015 | 1,0 | 1,0 |
| -- Zuteilungen 2016 | 1,2 | 0,7 |
| -- Zuteilungen 2017 | 0,6 | - |
| AXA-Stammaktien für US-Holdinggesellschaft | 0,7 | 1,0 |
| -- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2012 | - | - |
| -- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2013 | - | 0,0 |
| -- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2014 | 0,1 | 0,2 |
| -- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2015 | 0,1 | 0,1 |
| -- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2016 | 0,1 | 0,6 |
| -- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2017 | 0,5 | - |
| SharePlan der AXA Gruppe | 8,9 | 9,1 |
| -- Klassischer Plan | 0,2 | 0,5 |
| -- Gehebelter Plan | 8,7 | 8,5 |
| AXA Miles | - | 1,7 |
| -- Plan 2012 (2+2) | - | - |
| -- Plan 2012 (4+0) | - | 1,7 |
| AXA Performance-Aktien (in Frankreich) | 36,2 | 32,4 |
| -- Zuteilungen 2014 | 1,7 | 9,5 |
| -- Zuteilungen 2015 | 10,9 | 14,8 |
| -- Zuteilungen 2016 | 14,8 | 8,1 |
| -- Zuteilungen 2017 | 8,8 | - |
| AXA International Performance Shares und Performance Units | 85,9 | 80,1 |
| -- Zuteilungen 2013 | - | 2,5 |
| -- Zuteilungen 2014 | 7,3 | 23,4 |
| -- Zuteilungen 2015 | 23,0 | 22,6 |
| -- Zuteilungen 2016 | 24,6 | 31,6 |
| -- Zuteilungen 2017 | 31,0 | - |
| AXA Retirement Performance Shares | 14,0 | 10,7 |
| Anteilsbasierte Vergütungsinstrumente von AXA Financial | 1,9 | 1,6 |
| -- AXA Financial TSARs/SARs | - | 0,6 |
| -- AXA Financial Restricted Shares und PARS | 1,9 | 1,0 |
| AXA Investment Managers Performance Shares | 18,9 | 9,9 |
| Anteilsbasierte Vergütungsinstrumente von AB | 131,9 | 118,9 |
| Summe anteilsbasierte Vergütung für Arbeitnehmer | 302,1 | 268,8 |
Die Kosten enthalten die Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungsinstrumenten, die von der Gruppe sowie von AXA-Tochterunternehmen ausgegeben wurden.
Die oben aufgelisteten anteilsbasierten Vergütungsinstrumente bestehen überwiegend aus in Aktien abgegoltenen Instrumenten, enthalten jedoch auch in bar abgegoltene Instrumente. Die Stückkosten der in Aktien abgegoltenen Instrumente innerhalb eines bestimmten Plans sind unveränderlich, wohingegen die Stückkosten der in bar abgegoltenen Instrumente zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert werden.
Der Gesamtaufwand wird über den Erdienungszeitraum abgeschrieben und zu jedem künftigen Bilanzstichtag um die Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem voraussichtlichen Ablauf angepasst, um den tatsächlichen Leistungsbedingungen und den tatsächlichen nicht marktbezogenen Leistungsbedingungen Rechnung zu tragen.
Nähere Angaben zu den wichtigsten Plänen und den damit verbundenen Kosten befinden sich in Anhang 26.3.1 und in Anhang 26.3.2.
26.3.1 Von der Gruppe ausgegebene anteilsbasierte Vergütungsinstrumente
Aktienoptionen AXA SA
Vorständen und anderen Arbeitnehmern in Schlüsselpositionen des Unternehmens können im Rahmen von Aktienoptionsplänen für Arbeitnehmer Optionen für AXA-Stammaktien gewährt werden. Diese Optionen können entweder Zeichnungsoptionen für neu ausgegebene AXA-Stammaktien oder Kaufoptionen für eigene Aktien von AXA sein. Obwohl sich die genauen Bedingungen der einzelnen Optionen unterscheiden können, werden Optionen derzeit (i) zu einem Kurs gewährt, der den durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktie an der Pariser Börse während der 20 Handelstage, die dem Tag der Gewährung vorangehen, nicht unterschreiten darf, (ii) gelten für eine maximale Laufzeit von zehn Jahren und (iii) werden in der Regel in Ratenzahlungen von 33,33 % pro Jahr am zweiten, dritten und vierten Jahrestag des Tag der Gewährung ausübbar. Bei Optionen, die seit 2014 gewährt wurden, erfolgt die Ausübbarkeit in Teilzahlungen von 33,33 % pro Jahr, aber jeweils am dritten, vierten und fünften Jahrestag des Tags der Gewährung.
Von 2007 bis 2012 wurden die beiden ersten Teilzahlungen für Arbeitnehmer, denen mehr als 5.000 Optionen gewährt wurden, am Ende des Erdienungszeitraums uneingeschränkt ausübbar, wohingegen die letzte Teilzahlung der Erfüllung bestimmter Bedingungen bezüglich der Performance der AXA-Aktien im Vergleich zum STOXX Insurance Index ("SXIP") unterliegt. Seit 2013 unterliegt die Ausübbarkeit der letzten Teilzahlung der Erfüllung der marktbezogenen Leistungsbedingung, ungeachtet der Anzahl der gewährten Optionen.
Alle Optionen, die den Mitgliedern des Management Board seit 2009, den Mitgliedern des Management Committee seit 2011 und dem Executive Committee seit 2014 gewährt wurden, unterliegen der Erfüllung dieser marktbasierten Leistungsbedingung.
Die nachstehende Tabelle zeigt die im Rahmen aller Pläne gewährten Aktienoptionen der AXA SA:
| Optionen (in Millionen) |
Gewichteter Ausübungspreis (in Euro) |
|||
|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| AXA-Optionen | ||||
| Ausstehend am 1. Januar | 35,5 | 47,5 | 20,86 | 21,64 |
| Gewährt | 3,1 | 3,3 | 23,92 | 21,52 |
| Ausgeübt | (8,0) | (4,1) | 16,48 | 14,34 |
| Annulliert und verfallen | (7,4) | (11,2) | 33,33 | 26,73 |
| Ausstehend am 31. Dezember | 23,1 | 35,5 | 18,79 | 20,86 |
Die Anzahl der ausstehenden Optionen und die Anzahl der ausübbaren Optionen unter den ausstehenden Optionen wird nachstehend nach dem Datum der Endfälligkeit angegeben:
| Verfallsjahr der Option | Ausstehende Optionen | Ausübbare Optionen (unter Berücksichtigung der marktbasierten Performance-Bedingung) | ||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2017 | - | 7,4 | - | 6,0 |
| 2018 | 2,8 | 5,5 | 1,5 | 4,2 |
| 2019 | 1,4 | 2,0 | 1,4 | 1,3 |
| 2020 | 2,1 | 3,4 | 2,1 | 2,2 |
| 2021 | 2,6 | 3,9 | 2,6 | 2,6 |
| 2022 | 1,1 | 1,8 | 1,1 | 1,0 |
| 2023 | 1,5 | 2,4 | 1,5 | 1,4 |
| 2024 | 2,6 | 2,9 | 0,7 | - |
| 2025 | 2,9 | 2,9 | - | - |
| 2026 | 3,2 | 3,2 | - | - |
| 2027 | 3,1 | - | - | - |
| Summe AXA | 23,1 | 35,5 | 10,7 | 18,6 |
| AXA-Optionen | Ausstehende Optionen | Ausübbare Optionen (unter Berücksichtigung der marktbasierten Performance-Bedingung) | ||
|---|---|---|---|---|
| Anzahl (in Million) |
Ausübungspreis (in Euro) |
Anzahl (in Million) |
Ausübungspreis (in Euro) |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Preisspanne | ||||
| 6,48 Euro - 12,96 Euro | 2,1 | 11,05 | 2,1 | 11,05 |
| 12,97 Euro - 19,44 Euro | 9,1 | 15,89 | 7,1 | 15,15 |
| 19,45 Euro - 25,92 Euro | 12,0 | 22,34 | 1,5 | 21,00 |
| 6,48 Euro - 25,92 Euro | 23,1 | 18,79 | 10,7 | 15,16 |
Der beizulegende Zeitwert der Stammaktien der AXA SA wird anhand des Black & Scholes-Optionspreismodells ermittelt. Die Auswirkungen einer erwarteten frühzeitigen Ausübung werden anhand einer Annahme bezüglich der Lebenserwartung basierend auf historischen Daten berücksichtigt. Die Volatilität des Aktienkurses der AXA SA wird auf der Basis ihrer implizierten Volatilität geschätzt, die anhand einer Analyse der historischen Volatilität überprüft wird, um ihre Durchgängigkeit sicherzustellen. Die erwartete Dividendenrendite der AXA SA basiert auf dem Marktkonsens. Der risikolose Zinssatz basiert auf der Kurve der Euro Swap Rate für den jeweiligen Zeitraum.
Die Annahmen bezüglich der Preisgestaltung der Optionen und der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung für Pläne, die 2017, 2016, 2015 bzw. 2014 ausgegeben wurden, lauten wie folgt:
| Annahmen (a) | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 |
|---|---|---|---|---|
| Dividendenrendite | 6,50 % | 6,60 % | 6,39 % | 6,51 % |
| Volatilität | 25,05 % | 26,60 % | 23,68 % | 29,24 % |
| Risikoloser Zins | 0,55 % | 0,36 % | 0,99 % | 1,64 % |
| Erwartete Laufzeit (in Jahren) | 8,5 | 8,5 | 8,8 | 8,8 |
| Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert pro Option am Tag der Gewährung (b) (c) | 1,81 | 1,80 | 1,42 | 1,88 |
(a) Annahmen am Tag der Gewährung, als gewichteter Durchschnitt nach Gewährungen des Jahres.
(b) Die Optionen mit marktbezogenen Leistungskriterien wurden auf der Grundlage des Monte-Carlo-Modells mit 1,66 Euro pro 2017 gewährter Option und 1,67 Euro pro 2016 gewährter Option bewertet. Die Optionen ohne marktbezogene Leistungskriterien wurden auf der Grundlage des Black & Scholes-Modells mit 1,96 Euro pro 2017 gewährter Option und 1,92 Euro pro 2016 gewährter Option bewertet.
(c) Basierend auf einer geschätzten Ablaufrate vor Ausübbarkeit pro Jahr für Optionen ohne Leistungskriterien von 0 % für ab 2016 gewährte Optionen und 5 % für vor 2016 gewährte Optionen.
Die Gesamtkosten werden über den Erdienungszeitraum abgeschrieben und eine geschätzte Ablaufrate vor Ausübbarkeit von 0 % wird auf den verbleibenden Erdienungszeitraum angewandt. Auf dieser Basis belief sich der für das Geschäftsjahr 2017 ergebniswirksam erfasste Aufwand auf 4,5 Mio. Euro (2016: 4,3 Mio. Euro).
SharePlan der AXA Gruppe
AXA bietet ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, durch ein spezielles Aktienangebot für Arbeitnehmer Anteilseigner zu werden. In Ländern, in denen die rechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, stehen zwei Anlageoptionen zur Verfügung: der klassische Plan und der gehebelte Plan.
Der klassische Plan ermöglicht den Arbeitnehmern den Kauf von AXA-Anteilen durch eine persönliche Kapitalanlage (entweder durch Publikumsfonds (FCPE) oder durch direkten Anteilsbesitz, abhängig vom Land) mit einem Nachlass von 20 %. Die Aktien werden im Rahmen des Group Company Savings Plans gehalten und können während eines Zeitraums von ca. 5 Jahren nicht veräußert werden (außer im Falle einer frühzeitigen Freigabe gemäß geltenden Rechtsvorschriften). Die Mitarbeiter tragen die Auswirkungen der positiven oder negativen Entwicklung des Aktienkurses im Vergleich zum Zeichnungskurs.
Nach Ablauf der 5-jährigen Haltefrist haben die Arbeitnehmer, abhängig von dem Land, in dem sie ihren Wohnort haben, folgende Möglichkeiten: (1) Erhalt des Barwerts ihrer Kapitalanlage; (2) Erhalt des Werts ihrer Kapitalanlage in Form von AXA-Aktien; oder (3) Übertragung ihrer Kapitalanlagen im gehebelten Plan in den klassischen Plan.
Der gehebelte Plan ermöglicht den Arbeitnehmern den Kauf von AXA-Anteilen auf der Basis des 10-Fachen ihrer persönlichen Kapitalanlage (entweder durch Publikumsfonds (FCPE) oder durch direkten Anteilsbesitz, abhängig vom Land) mit einem Nachlass. Die Aktien werden im Rahmen des Group Company Savings Plans gehalten und können während eines Zeitraums von ca. 5 Jahren nicht veräußert werden (außer im Falle einer frühzeitigen Freigabe gemäß geltenden Rechtsvorschriften). Die persönlichen Anlagebeträge von Mitarbeitern sind durch eine Bank verbürgt und Mitarbeiter profitierten auch von einem Teil der Wertsteigerung der Aktie, die auf Basis des nicht-diskontierten Referenzkurses berechnet wird.
Die Kosten dieses Plans werden unter Berücksichtigung der 5-jährigen Sperrfrist, entsprechend der Empfehlung der ANC (Autorité des normes comptables) bewertet. Die Herangehensweise der ANC bewertet die nicht gebundenen Aktien anhand einer Replizierungsstrategie, wobei der Arbeitnehmer die gebundenen Aktien am Ende der Sperrfrist im Rahmen eines Terminverkaufs veräußert, ausreichende Mittel zum sofortigen Erwerb nicht gebundener Aktien aufnimmt und die Erlöse aus dem Terminverkauf zusammen mit während der Sperrfrist gezahlten Dividenden zur Finanzierung des Darlehens verwendet. Beim gehebelten Plan umfassen die Kosten auch den von AXA stillschweigend gewährten Opportunitätsgewinn, indem sie es ihren Arbeitnehmern ermöglicht, von einer institutionellen Notierung für Derivate statt einer Notierung für Kleinaktionäre zu profitieren.
2017 bot die AXA Gruppe ihren Arbeitnehmern die Zeichnung eines Aktienangebots zu einem Kurs von 20,19 Euro pro Aktie für den klassischen Plan (Nachlass von 20 % auf den Referenzpreis von 25,23 Euro, der den Durchschnitt während der zwanzig Handelstage, die dem Tag der Entscheidung des Chief Executive Officer über die endgültigen Bedingungen der Transaktion vorangehen, entspricht) und einem Kurs von 22,96 Euro pro Aktie für den gehebelten Plan (Nachlass von 8,98 % auf den Referenzpreis). Insgesamt wurden 19,6 Millionen neue Aktien ausgegeben, wodurch sich das Aktienkapital um 443 Mio. Euro erhöhte. Dieses Angebot stellte Gesamtkosten in Höhe von 8,9 Mio. Euro dar, unter Berücksichtigung der 5-jährigen Sperrfrist. 2017 beliefen sich die Kosten der Sperrfrist auf 19,61 % für den klassischen Plan und 8,95 % für den gehebelten Plan (aufgrund unterschiedlicher Nachlässe). Zusätzlich zu den Kosten der Sperrfrist, wurde der den Arbeitnehmern im Rahmen des gehebelten Plans angebotene Opportunitätsgewinn mit 1,92 % bewertet.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Hauptmerkmale, die gezeichneten Beträge, die Bewertungsannahmen und die Kosten des Plans für 2016 und 2017:
| 2017 | 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| Klassisch | Gehebelt | Klassisch | Gehebelt | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Planlaufzeit (in Jahren) | 5 | 5 | 5 | 5 |
| ((A)) Nachlass auf Nominalwert | 20,00 % | 8,98 % | 20,00 % | 8,63 % |
| Referenzpreis (in Euro) | 25,23 | 19,40 | ||
| Zeichnungspreis (in Euro) | 20,19 | 22,96 | 15,53 | 17,73 |
| Vom Arbeitnehmer gezeichneter Betrag (in Millionen Euro) | 37,5 | 40,6 | 34,2 | 39,6 |
| Summe gezeichneter Betrag (in Mio. Euro) | 37,5 | 406,4 | 34,2 | 396,1 |
| Anzahl der gezeichneten Aktien (in Millionen Aktien) | 1,9 | 17,7 | 2,2 | 22,3 |
| Zinssatz auf Arbeitnehmerdarlehen | 6,64 % | 7,16 % | 6,85 % | 7,26 % |
| Risikoloser Zinssatz auf 5 Jahre (Eurozone) | 0,23 % | -0,07 % | ||
| Dividendenrendite | 5,53 % | 7,18 % | ||
| Vorfälligkeitszins | 1,43 % | 2,63 % | ||
| Zinsänderungsrisiko für Wertpapierverleihgeschäfte (Repo) | 0,00 % | -0,39 % | ||
| Volatilitätsspanne Kleinanleger/institutionelle Anleger | entf. | 2,50 % | entf. | 2,77 % |
| ((B)) Kosten der Sperrfrist für Arbeitnehmer | 19,61 % | 8,95 % | 18,72 % | 8,57 % |
| ((C)) Opportunitätsgewinn | entf. | 1,92 % | entf. | 1,91 % |
| Gesamtkosten für AXA = ((A)) - ((B)) + ((C)) (als Prozentsatz des Referenzpreises) | 0,39 % | 1,95 % | 1,28 % | 1,97 % |
| Gesamtkosten für AXA (in Mio. Euro) | 0,18 | 8,71 | 0,55 | 8,53 |
AXA Miles
Am 16. März gewährte AXA mehr als 120.000 Arbeitnehmern weltweit 50 Gratisstammaktien von AXA ("AXA Miles"), um alle Arbeitnehmer zur erfolgreichen Umsetzung des strategischen Plans des Unternehmens, Ambition AXA, anzuspornen. Eine erste Tranche von 25 AXA Miles wurde ohne Bedingung gewährt. Die zweite Tranche unterlag der Erfüllung einer vom Board of Directors von AXA festgelegten Leistungsbedingung. Diese Bedingung verlangte die Erreichung von mindestens einer von zwei Kennzahlen im Zusammenhang mit Ambition AXA: (1) eine Erhöhung des bereinigten Ergebnisses je Aktie oder (2) eine Erhöhung des Zufriedenheitsindexes der Kunden der Gruppe ("Customer Scope"). Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012 wurden beide Bedingungen erfüllt und folglich wurde die Gewährung der zweiten Tranche bestätigt.
Diese 2012 gewährten 50 AXA Miles-Aktien werden nach Ablauf eines zwei- oder vierjährigen Erdienungszeitraums (d. h. 2014 oder 2016) ausübbar, abhängig von geltenden lokalen Vorschriften und vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Bedingungen.
Die Gratisaktien werden anhand der im Abschnitt "SharePlan der AXA Gruppe" beschriebenen Herangehensweise der ANC ("Autorité des Normes Comptables") unter Zugrundelegung von Annahmen, die an die Struktur des Plans (Plan 2+2 oder 4+0) angepasst sind, basierend auf dem Börsenkurs von 13,18 Euro je Aktie am 16. März 2012 und einer geschätzten Ablaufrate vor Ausübbarkeit von 5 % bewertet.
Die Gesamtkosten der AXA Miles werden über den Erdienungszeitraum (d. h. über 2 Jahre beim Plan 2+2 und über 4 Jahre beim Plan 4+0) ab dem Tag der Gewährung abgeschrieben. Auf dieser Basis belief sich der für das Geschäftsjahr 2016 ergebniswirksam erfasste Aufwand auf 1,7 Mio. Euro (2017: kein ergebniswirksam erfasster Aufwand).
Sonstige anteilsbasierte Vergütungen
AXA Performance Shares
Performance Shares (leistungsabhängige Aktien) werden hauptsächlich in Frankreich angestellten Vorständen und anderen Arbeitnehmern in Schlüsselpositionen des Unternehmens gewährt. Bei diesen Performance Shares handelt es sich um in Aktien abgegoltene Zuteilungspläne, die einem nicht marktbezogenen Leistungskriterium unterliegen und über einen festgelegten Erdienungszeitraum (zwischen zwei und drei Jahren) verfügen, auf den eine zweijährige Übertragungssperrfrist nach der Unverfallbarkeit folgt.
Die Gratisaktien werden anhand der im Abschnitt "SharePlan der AXA Gruppe" beschriebenen Herangehensweise der ANC unter Zugrundelegung von Annahmen, die an die Struktur des Plans angepasst sind, bewertet.
2017 basierte die Bewertung auf einem Börsenkurs von 24,05 Euro je Aktie am Tag der Gewährung und einer geschätzten Ablaufrate von 5 % pro Jahr. Der durchschnittliche beizulegende Zeitwert von 2017 gewährten Performance Shares belief sich auf 15,91 Euro (14,02 Euro für 2016 gewährte Zuteilungen).
Die erfassten Gesamtkosten der Performance Shares beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 36,2 Mio. Euro und zum 31. Dezember 2016 auf 32,4 Mio. Euro.
AXA Performance Units und International Performance Shares
AXA hat hauptsächlich an außerhalb Frankreichs angestellte Vorstände und andere Arbeitnehmer in Schlüsselpositionen des Unternehmens Performance Units und International Performance Share ausgegeben.
Die bis 2012 gewährten Zuteilungspläne von Performance Units waren in erster Linie in bar abgegoltene Zuteilungspläne, die einem nicht marktbezogenen Leistungskriterium unterworfen waren.
Seit 2012 hat AXA einheitliche Bedingungen für die Zuteilung von "International Performance Shares" an anspruchsberechtigte Arbeitnehmer festgelegt. Im Rahmen des International Performance Shares Plan (PSi) haben die Begünstigten der Performance Shares am Erfüllungstag Anspruch auf den Erhalt einer bestimmten Anzahl von AXA-Aktien basierend auf der Erfüllung der von AXA festgelegten Leistungskriterien und dem Erdienungszeitraum. Die Leistungs- und Bewertungsfrist liegt zwischen zwei und drei Jahren. Der Erdienungszeitraum (Dienstzeitbedingung) liegt zwischen drei und vier Jahren. Im Gegensatz zu den 2011 und 2012 gewährten Performance Units erfolgt die Abgeltung im Rahmen des International Performance Shares Plan in Aktien statt in Barmitteln (außer, wenn die Abgeltung in Aktien aus rechtlichen oder sonstigen Gründen unmöglich ist).
Die erfassten Gesamtkosten der International Performance Shares und Performance Units beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 85,9 Mio. Euro und zum 31. Dezember 2016 auf 80,1 Mio. Euro.
AXA Retirement Performance Shares
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2016, ist der Board of Directors von AXA ermächtigt, designierten Führungskräften in Frankreich bei Renteneintritt leistungsabhängige Aktien zu gewähren. Im Rahmen dieses Plans haben die Begünstigten von Performance Shares am Erfüllungstag Anspruch auf den Erhalt einer bestimmten Anzahl von AXA-Aktien basierend auf der Erfüllung eines Leistungskriteriums im Zusammenhang mit der durchschnittlichen Solvency II-Quote der AXA-Gruppe, die während des Performance-Zeitraums von drei Jahren errechnet wurde.
Für Zuteilungen in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 gilt: Nach Ablauf des Performance-Zeitraums von drei Jahren endgültig erworbene Performance Shares unterliegen (i) einer zusätzlichen Einschränkung in Bezug auf eine Haltefrist von zwei Jahren im Anschluss an den Performance-Zeitraum und (ii) einer Verpflichtung, die Aktien bis zum Renteneintritt zu halten, unter der Voraussetzung, dass die Begünstigten ihre Aktien zu Diversifizierungszwecken (nach dem dreijährigen Performance-Zeitraum und einer zweijährigen Haltefrist) verkaufen können, sofern die Verkaufserlöse bis zum Renteneintritt des Begünstigten in einen langfristigen Rentensparplan angelegt werden.
Die erfassten Gesamtkosten der Performance Shares Retirement beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 14,0 Mio. Euro an Erträgen vor Steuern (2016: 10,7 Mio. Euro).
26.3.2 Von AXA-Tochterunternehmen ausgegebene anteilsbasierte Vergütungsinstrumente
Die wichtigsten von AXA-Tochterunternehmen ausgegebenen anteilsbasierten Vergütungsinstrumente werden nachstehend erläutert:
Anteilsbasierte Vergütungspläne von AXA Investment Managers
AXA Investment Managers gewährt bestimmten Arbeitnehmern in Schlüsselpositionen Performance Shares im Rahmen ihrer übergeordneten LTI-Politik (Long-Term Incentive Plan, langfristiger Anreizplan), die auch einen DIP-Plan (Deferred Incentive Plan, aufgeschobener Anreizplan) umfasst. Der Anreizplan "Investment Managers Performance Shares" ist ein langfristiger Zuteilungsplan, im Rahmen dessen Teilnehmern Anteile von AXA Investment Managers oder, genauer gesagt, Ansprüche auf den Erwerb von Anteilen nach Ablauf eines festgelegten Erdienungszeitraums, abhängig von geltenden lokalen Vorschriften und vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Leistungskriterien, zugeteilt werden. Die Leistungsbedingung basiert auf der Erreichung des tatsächlichen bereinigten Ergebnisses von AXA Investment Managers, Konzernanteil, im Vergleich zum geplanten Ergebnis und/oder Leistungsbedingungen in Bezug auf Kapitalanlagen.
Die erfassten Gesamtkosten der "Investment Managers Performance Shares" beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 18,9Mio. Euro (2016: 9,9 Mio. Euro) vor Steuern.
Anteilsbasierte Vergütungspläne von AB
AB gewährt "Restricted AB Holding Units" und Optionen für den Erwerb von AB Holding Units, die gemäß den IFRS-Standards bewertet und verbucht werden.
Die aufgeschobenen Zuteilungen im Rahmen des "AB Incentive Compensation Award Plan" erfolgen in Form von gebundenen AB Holding Units oder in bar und werden bestimmten Arbeitnehmern in Schlüsselpositionen gewährt.
Im 4. Quartal 2011 änderte AB alle ausstehenden langfristigen Zuteilungen im Rahmen von Vergütungsplänen an aktive Arbeitnehmer, sodass Arbeitnehmer, die ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen oder deren Beschäftigungsverhältnis ohne triftigen Grund gekündigt wird, ihre Zuteilung behalten können, vorbehaltlich der Einhaltung bestimmter Vereinbarungen und einschränkender Klauseln, die in der geltenden Zuteilungsvereinbarung festgelegt sind, darunter unter anderem Wettbewerbsklauseln und Abwerbungsverbote von Kunden sowie eine Regressforderung im Falle der Nichteinhaltung bestehender Richtlinien in Bezug auf das Risikomanagement. Diese Änderung eliminierte die Anforderung bezüglich der geleisteten Dienstzeit des Arbeitnehmers, änderte jedoch nicht die in den ursprünglichen Zuteilungsvereinbarungen enthaltenen Erfüllungstermine.
Die meisten in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 gewährten Zuteilungen enthielten die gleichen Bedingungen wie die 2011 geänderten Zuteilungen, was zur sofortigen Erfassung der Kosten dieser Zuteilungen anstelle einer Abschreibung über eine maximale Abschreibungsfrist von vier Jahren führte.
Im Rahmen des Incentive Compensation Program beliefen sich die von AB im Dezember 2017 vorgenommenen Zuteilungen auf insgesamt 148,8 Mio. Euro (Dezember 2016: 142,8 Mio. Euro), wovon 135,1 Mio. Euro in Form von Restricted AB Holding Units (2016: 127,6 Mio. Euro) erfolgen, die 6,1 Millionen gebundene AB Holding Units darstellen (2016: 6,1 Millionen).
AB teilte ferner gebundene Holding Units im Zusammenhang mit bestimmten Arbeitnehmern und Auflösungsverträgen zu.
Darüber hinaus wurden folgende Optionen für den Erwerb von AB Holding Units gewährt: 2016 wurden 54.546 Optionen gewährt, 2015 wurden 29.056 Optionen gewährt und 2014 wurden 25.106 Optionen gewährt. Im Jahr 2017 gab es keine Optionen zum Kauf von AB Holding Units, weder an Mitarbeiter noch an berechtigte Vorstände.
2017 beliefen sich die Gesamtkosten auf 131,9 Mio. Euro (2016: 118,9 Mio. Euro) vor Steuern.
26.4 VERGÜTUNG DES MANAGEMENTS UND DER FÜHRUNGSKRÄFTE
Vergütungskosten/-aufwand:
-- Kurzfristige Leistungen: Die an Mitglieder des Management Committee 2017 gezahlte Vergütung belief sich auf 13,9 Mio. Euro (2016: 19,5 Mio. Euro), einschließlich Festgehalt, Bonuszahlungen, Vergütung, Sachleistungen und sonstige kurzfristige Leistungen.
-- Anteilsbasierte Vergütung: Der 2017 erfasste Aufwand für anteilsbasierte Vergütung, die den Mitgliedern des Management Committee von AXA SA gewährt wurde, belief sich auf 7,5 Mio. Euro (2016: 13,2 Mio. Euro).
-- Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Die der Gruppe für die Bereitstellung von leistungsorientierten Pensionsplänen und sonstigen Pensionsleistungen für Mitglieder des Management Committee entstandenen geschätzten Kosten für das laufende Dienstjahr beliefen sich nach IAS 19 im Geschäftsjahr 2017 auf 2,1 Mio. Euro (2016: 5,8 Mio. Euro).
26.5 LOHN- UND GEHALTSEMPFÄNGER
Zum 31. Dezember 2017 beschäftigte die Gruppe 95.728 Lohn- und Gehaltsempfänger auf der Basis von Vollzeitäquivalenten (2016: 97.707).
Der Rückgang der Lohn- und Gehaltsempfänger um 1.980 im Geschäftsjahr 2017 war in erster Linie zurückzuführen auf:
-- AXA Assistance (-962) aufgrund der Auslagerung einiger IT-Aktivitäten, die verstärkte Abhängigkeit von Auftragnehmern in Mexiko, die Beendigung von Verträgen in Mauritius und Brasilien, die Schließung indischer Niederlassungen sowie die Umsetzung von Effizienzprogrammen;
-- Frankreich (-459) aufgrund einer Optimierung der Ersatzquote von Neurentnern;
-- Belgien (einschließlich AXA Bank Belgium) (-174) hauptsächlich aufgrund des im September 2016 angekündigten Restrukturierungsplans.
Anhang 27. Ergebnis je Stammaktie
Die Gruppe errechnet ein unverwässertes Ergebnis je Stammaktie und ein verwässertes Ergebnis je Stammaktie.
-- Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Stammaktie geht von keinerlei Verwässerung aus und basiert auf der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode im Umlauf befindlichen Stammaktien;
-- Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Stammaktie berücksichtigt die Aktien, die aufgrund von Aktienoptionsplänen möglicherweise ausgegeben werden. Die Auswirkung der Aktienoptionspläne auf die Anzahl der vollständig verwässerten Aktien wird nur berücksichtigt, wenn davon ausgegangen wird, dass Optionen auf der Basis des durchschnittlichen Aktienkurses von AXA während der Berichtsperiode ausübbar sind.
Das Ergebnis je Stammaktie berücksichtigt Zinszahlungen im Zusammenhang mit ergebnisneutral eingestuften nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit.
| (in Millionen Euro) (a) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | |
|---|---|---|---|
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 6.209 | 5.829 | |
| Finanzaufwand für nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | (229) | (267) | |
| Jahresüberschuss einschließlich Auswirkung nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | A | 5.980 | 5.562 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien (ohne eigene Aktien) - zu Beginn der Berichtsperiode | 2.419 | 2.424 | |
| Kapitalerhöhung (ohne ausgeübte Aktienoptionen) (b) | 2 | 3 | |
| Ausgeübte Aktienoptionen (b) | 3 | 1 | |
| Eigene Aktien (b) | (18) | (4) | |
| Kapitalerhöhung/Kapitalherabsetzung | (12) | (9) | |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien | B | 2.395 | 2.416 |
| Unverwässertes Ergebnis je Stammaktie | C = A/B | 2,50 | 2,30 |
| Möglicherweise verwässernde Finanzinstrumente: | |||
| -- Aktienoptionen | 5 | 5 | |
| -- Sonstige | 4 | 3 | |
| Voll verwässert - Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien (c) | D | 2.404 | 2.423 |
| Voll verwässertes Ergebnis je Stammaktie | E = A/D | 2,49 | 2,30 |
(a) Ausgenommen Anzahl der Aktien (Millionen Stück) und Erträge je Aktie (Euro).
(b) Gewichteter Durchschnitt.
(c) Unter Berücksichtigung der Auswirkung möglicherweise verwässernder Finanzinstrumente.
2017 belief sich das Ergebnis je Stammaktie auf unverwässerter Basis auf 2,50 Euro, die im Gesamten auf fortgeführte Geschäftsbereiche entfielen, und 2,18 Euro auf voll verwässerter Basis, die im Gesamten auf fortgeführte Geschäftsbereiche entfielen.
2016 belief sich das Ergebnis je Stammaktie auf unverwässerter Basis auf 2,30 Euro, wovon 2,48 Euro auf fortgeführte Geschäftsbereiche und -0,18 Euro auf aufgegebene Geschäftsbereiche entfielen, und 2,30 Euro auf voll verwässerter Basis, wovon 2,48 Euro auf fortgeführte Geschäftsbereiche und -0,18 Euro auf aufgegebene Geschäftsbereiche entfielen.
Anhang 28. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen
2017 war das Unternehmen an den folgenden Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen und Personen beteiligt, die für AXA oder das betroffene nahestehende Unternehmen als wesentlich oder aufgrund ihrer Art oder Bedingungen als ungewöhnlich zu betrachten sind.
28.1 BEZIEHUNGEN ZU MUTUELLES AXA
Die Mutuelles AXA (AXA Assurances IARD Mutuelle und AXA Assurances Vie Mutuelle, nachstehend die "Mutuelles AXA") sind zwei Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit, die im Property & Casualty-Versicherungsgeschäft und im Life & Savings-Versicherungsgeschäft in Frankreich tätig sind. Am 31. Dezember 2017 besaßen die Mutuelles AXA gemeinsam 14,13 % der ausstehenden Stammaktien des Unternehmens, die 23,97 % der Stimmrechte vertreten.
Jede Mutuelle AXA wird von einem Board of Directors überwacht, der von Delegierten gewählt wird, die die Versicherten vertreten. Bestimmte Mitglieder des Executive Management und des Board of Directors des Unternehmens sind als Direktoren oder Führungskräfte der Mutuelles AXA tätig.
Die Mutuelles AXA und bestimmte französische Versicherungstochtergesellschaften des Unternehmens, AXA France IARD und AXA France Vie, (die "Tochtergesellschaften"), sind Parteien einer Vereinbarung, im Rahmen derer sie eine vollständige Palette von Managementdienstleistungen zur Steuerung der Versicherungsbetriebe und Portfolios der Mutuelles AXA erbringen. Die Vereinbarung enthält Bestimmungen, die dazu dienen, dass die rechtliche Unabhängigkeit und der Schutz der jeweiligen Kundenportfolios der Mutuelles AXA und dieser Tochtergesellschaften gewährleistet ist. Bestimmte Kosten und Aufwendungen (ohne Provisionen) werden zwischen den Tochtergesellschaften und den Mutuelles AXA durch eine wirtschaftliche Interessenvereinigung ("groupement d'intérêt économique" oder "GIE") zugeordnet.
Das in Frankreich von Versicherungsmaklern generierte Property & Casualty-Versicherungsgeschäft (ohne Creditor) wird hauptsächlich durch eine Mitversicherungsvereinbarung zwischen AXA Assurances IARD Mutuelle und AXA France IARD, einer Property & Casualty-Versicherungstochtergesellschaft des Unternehmens, abgeschlossen. AXA France IARD schließt 89 % und AXA Assurances IARD Mutelle 11 % des Mitversicherungsgeschäfts ab. Die in dieser Mitversicherungsvereinbarung erfassten gesamten abgeschlossenen Versicherungsverträge beliefen sich 2017 auf 1.913 Mio. Euro (wovon 1.725 Mio. Euro auf AXA France IARD entfielen).
28.2 WIRTSCHAFTLICHE INTERESSENVEREINIGUNG (GROUPEMENT D'INTÉRÊT ECONOMIQUE, GIE)
Von Zeit zu Zeit schließt das Unternehmen GIEs mit bestimmten Tochtergesellschaften ab. GIEs sind unternehmensinterne Partnerschaften nach französischem Recht, die zur Durchführung verschiedener gemeinsamer Dienstleistungen für ihre Mitglieder und zur Aufteilung der zugehörigen Kosten und Aufwendungen auf ihre Mitglieder gebildet werden. Die den GIE-Mitgliedern in Rechnung gestellten aufgeteilten Kosten können auf verschiedenen vereinbarten Kriterien basieren, darunter besondere Aktivitätstreiber. Die GIEs, denen das Unternehmen 2017 angehörte, deckten eine Vielzahl von gemeinsamen Dienstleistungen ab, darunter von den Zentralfunktionen der Gruppe (GIE AXA) zum Nutzen der AXA-Konzernunternehmen erbrachte Dienstleistungen (z. B. Finanzen, Rechnungslegung und Berichterstattung, Steuern, Rechtsberatung, Revision, Personalwesen, Beschaffung, Informationssysteme, Risikomanagement, Liquiditätsmanagement) sowie bestimmte andere Dienstleistungen. Die dem Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften von diesen GIEs in Rechnung gestellten Aufwendungen werden in der Regel zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und sind in den konsolidierten Aufwendungen im geprüften Konzernabschluss des Unternehmens enthalten. Die Aufwendungen, die die GIE AXA ihren Mitgliedern 2017 und 2016 in Rechnung gestellt hat, beliefen sich 242 Mio. Euro bzw. 230 Mio. Euro.
28.3 DARLEHEN/GARANTIEN/KAPITALEINLAGEN ETC.
AXA hat zahlreiche Zusagen und Garantien abgegeben, darunter Finanzierungszusagen, Garantien an Finanzinstitute und Kunden, verpfändete Vermögenswerte, besicherte Zusagen und Akkreditive. Eine Erläuterung dieser Zusagen und Garantien befindet sich in Anhang 29 "Eventualverbindlichkeiten und nicht bilanzierte vertragliche Verpflichtungen" des Konzernabschlusses der Gruppe.
Bestimmte dieser Garantien werden vom Unternehmen zugunsten seiner Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen für verschiedene geschäftliche Zwecke abgegeben, unter anderem zur Förderung der Geschäftsentwicklung (z. B. Unterstützung von Akquisitionen, Integration von erworbenen Geschäftsbereichen, Vertriebsvereinbarungen, Vereinbarungen über die Verlagerung von Unternehmensprozessen ins Ausland, interne Restrukturierungsmaßnahmen, Verkauf oder sonstige Veräußerung von Vermögenswerten oder Geschäftsbereichen, Verkauf oder Erneuerung von Produkten oder Dienstleistungen oder ähnliche Transaktionen), zur Unterstützung ihrer Bonitätsratings und/oder zur Förderung der effizienten Nutzung der Eigenmittel der Gruppe. Vor diesem Hintergrund kann das Unternehmen die Tilgung von Darlehen und andere Verpflichtungen zwischen seinen Tochterunternehmen oder Verpflichtungen seiner Tochterunternehmen gegenüber Dritten garantieren oder andere Arten von Garantien zugunsten seiner Tochterunternehmen stellen. Die Begünstigten dieser Garantien sind in der Regel zur Vergütung des Unternehmens zu einem vereinbarten Satz, der auf der Grundlage vorherrschender Marktsätze und -bedingungen für Garantien ähnlicher Art bestimmt wird, verpflichtet. Darüber hinaus kann das Unternehmen von Zeit zu Zeit Patronatserklärungen oder ähnliche Erklärungen zugunsten seiner Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen für verschiedene geschäftliche Zwecke an Ratingagenturen und/oder Aufsichtsbehörden abgeben, unter anderem zur Unterstützung spezieller Transaktionen, zur Erreichung angestrebter Ratings und im weiteren Sinne zur Geschäftsentwicklung dieser Tochterunternehmen.
Den Tochtergesellschaften vom Unternehmen gegebene Zusagen werden in Anlage III dieses Geschäftsberichts "Jahresabschluss der AXA-Muttergesellschaft: Tochtergesellschaften und Beteiligungen" aufgeführt.
Das Unternehmen nimmt von Zeit zu Zeit Kapitaleinlagen, Darlehen oder sonstige Kreditvergaben vor oder stellt seinen Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen Liquidität und Eigenmittel für verschiedene geschäftliche Zwecke zur Verfügung, unter anderem zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit und/oder zur Förderung ihrer Geschäftsentwicklung (z. B. zur Unterstützung von Akquisitionen, zur Integration erworbener Geschäftsbereiche, für Vertriebsvereinbarungen, interne Restrukturierungsmaßnahmen oder ähnliche Transaktionen). Im Rahmen dieser Transaktionen kann das Unternehmen von Zeit zu Zeit verschiedene Arten von Transaktionen mit seinen Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen abschließen, unter anderem Darlehens- oder andere Arten von Kreditvereinbarungen, Erwerb oder Verkauf von Vermögenswerten, Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten und/oder ähnliche Transaktionen. Von Zeit zu Zeit kann das Unternehmen auch Kredite für verschiedene geschäftliche Zwecke bei seinen Tochtergesellschaften aufnehmen. Diese Transaktionen werden grundsätzlich zu marktüblichen Bedingungen getätigt, mit Darlehen und sonstigen Kreditvergaben zu variablen Zinssätzen, die grundsätzlich die zum jeweiligen Zeitpunkt der Kreditvergabe vorherrschenden Marktsätze widerspiegeln.
Darüber hinaus kann das Unternehmen verschiedene andere Arten von Transaktionen mit seinen Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen für verschiedene andere geschäftliche Zwecke durchführen, unter anderem im Zusammenhang mit Liquidität, Solvabilität und Kapitalmanagementmaßnahmen, die zur Förderung der effizienten Nutzung und Fungibilität der Eigenmittel der Gruppe bestimmt sind. Zu diesen Transaktionen können Darlehen oder andere Arten von Kreditvereinbarungen, der Erwerb oder der Verkauf von Vermögenswerten, Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten (einschließlich Swaps oder andere Arten von Derivaten), Verbriefungsgeschäfte und/oder sonstige Arten von Vereinbarungen oder Transaktionen gehören, an denen das Unternehmen als direkte Vertragspartei und/oder als Bürge beteiligt ist.
28.4 MANAGEMENT IN SCHLÜSSELPOSITIONEN UND DIRECTORS
Nach bestem Wissen des Unternehmens und basierend auf ihm berichteten Informationen:
-- bestanden zum 31. Dezember 2017 keine ausstehenden Darlehen der Gruppe an die beiden Führungskräfte oder an ein Mitglied des Board of Directors des Unternehmens;
-- können verschiedene Mitglieder des Board of Directors des Unternehmens sowie verschiedene andere Executive Officers und Directors anderer AXA-Konzernunternehmens von Zeit zu Zeit Versicherungs-, Vermögensverwaltungs- oder andere Produkte oder Dienstleistungen kaufen, die von AXA im normalen Geschäftsgang angeboten werden. Die Bedingungen dieser Transaktionen ähneln im Wesentlichen denjenigen, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern von AXA im Allgemeinen zur Verfügung stehen. Ferner sind bestimmte Mitglieder des Board of Directors leitende Mandatsträger oder Directors oder, direkt oder indirekt, an Unternehmen beteiligt, die mit Konzernunternehmen der AXA Gruppe Vereinbarungen abgeschlossen oder Transaktionen durchgeführt haben, darunter Kreditvergaben, Darlehen (einschließlich Beteiligungen an Darlehen an französische Unternehmen mit mittlerer Börsenkapitalisierung, die von AXA France mit Partnerbanken ausgereicht wurden), Wertpapierkäufe (auf eigene Rechnung oder für Dritte), Platzierung von Wertpapieremissionen und/oder die Bereitstellung anderer Arten von Dienstleistungen oder Waren. Diese Vereinbarungen oder Geschäfte werden grundsätzlich vollständig verhandelt und basieren auf fremdvergleichskonformen Bedingungen.
Anhang 29. Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten und nicht bilanzierte vertragliche Verpflichtungen
In Übereinstimmung mit den in Anhang 1.3.1 "Konsolidierungskreis" des Konzernanhangs dargelegten Grundsätzen gestatten es (i) Kapitalanlagen von AXA in nicht konsolidierte Zweckgesellschaften (SPEs) oder sonstige Vereinbarungen mit diesen AXA nicht, die Kontrolle über diese SPEs auszuüben; und (ii) von AXA kontrollierte SPEs werden, wie in Anhang 2.2 des Abschlusses angegeben, konsolidiert.
Kapitalanlagen in nicht konsolidierte Anlagefonds sind auf die Anteile an diesen Fonds beschränkt, die keine Kontrolle ermöglichen. Wesentliche Vereinbarungen zwischen AXA und diesen Fonds werden in diesem Anhang erläutert.
29.1 ERHALTENE ZUSAGEN
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Finanzierungsverpflichtungen | 13.811 | 14.309 |
| Kunden | - | - |
| Kreditinstitute | 13.811 | 14.309 |
| Garantieverpflichtungen | 23.992 | 23.241 |
| Kreditinstitute | 4.877 | 4.525 |
| Kunden | 19.114 | 18.716 |
| Sonstige | 45.066 | 44.990 |
| Verpfändete Wertpapiere und gesicherte Verpflichtungen | 37.192 | 36.324 |
| Akkreditive | 3.882 | 4.192 |
| Sonstige Zusagen | 3.992 | 4.475 |
| Summe | 82.868 | 82.540 |
Die erhaltenen Zusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf insgesamt 82.868 Mio. Euro und erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 328 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund einer Zunahme der verpfändeten Vermögenswerte und Sicherheiten (868 Mio. Euro) und Garantiezusagen (751 Mio. Euro), die teilweise durch einen Rückgang der Finanzierungszusagen (498 Mio. Euro), Akkreditive (310 Mio. Euro) und sonstige Zusagen (483 Mio. Euro) ausgeglichen wurden. Diese Zusagen verteilen sich wie folgt:
Die erhaltenen Finanzierungszusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 13.811 Mio. Euro und bestanden in erster Linie aus:
-- von Banken erhaltenen Kreditfazilitäten in Höhe von 12.475 Mio. Euro, hauptsächlich von AXA SA (11.867 Mio. Euro), AXA Banque France (356 Mio. Euro), AB (208 Mio. Euro) und von in Abwicklung befindliche Portfolios unter Verwaltung von AXA Liability Managers (39 Mio. Euro) für Standby-Kreditlinien;
-- AB (937 Mio. Euro) und Japan (399 Mio. Euro) im Rahmen ihrer Tätigkeiten gewährte Kreditlinien.
Die erhaltenen Garantiezusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2017 insgesamt auf 23.992 Mio. Euro und bestanden hauptsächlich aus (i) Garantien von Kunden im Zusammenhang mit Hypothekendarlehen (15.457 Mio. Euro), die in erster Linie auf die Schweiz (10.749 Mio. Euro), AXA Bank Belgium (2.049 Mio. Euro), AXA Banque France (1.407 Mio. Euro) und Belgien (1.247 Mio. Euro) entfielen, (ii) 4.877 Mio. Euro an von Kreditinstituten erhaltenen Garantien, hauptsächlich von AXA Banque France (4.555 Mio. Euro), Belgien (127 Mio. Euro) und Italien (126 Mio. Euro) sowie (iii) 3.655 Mio Euro an sonstigen von Kunden erhaltenen Garantien, hauptsächlich bei AXA Banque France (3.654 Mio. Euro).
Die erhaltenen verpfändeten Wertpapiere und besicherten Zusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2017 insgesamt auf 37.192 Mio. Euro und bestanden in erster Linie aus:
-- Sicherheiten für Hypothekendarlehen in Höhe von insgesamt 23.624 Mio. Euro, die hauptsächlich auf AXA Bank Belgium (23.526 Mio. Euro) entfielen;
-- Sicherheiten für Rückversicherungsgeschäfte in Höhe von 6.212 Mio. Euro, die hauptsächlich auf die Vereinigten Staaten (2.654 Mio. Euro), Frankreich (2.420 Mio. Euro), AXA Global Reinsurance (689 Mio. Euro) und AXA Corporate Solutions Assurance (406 Mio. Euro) entfielen;
-- Sicherheiten für Derivate in Höhe von 3.742 Mio. Euro, die hauptsächlich auf Deutschland (1.327 Mio. Euro), AXA Bank Belgium (1.036 Mio. Euro), Belgien (473 Mio. Euro), Frankreich (471 Mio. Euro), Spanien (277 Mio. Euro) und Großbritannien (71 Mio. Euro) entfielen, aus einer Erhöhung der hinterlegten Sicherheiten entsprechend der Streuung der Derivate zur Abdeckung des Kontrahentenrisikos.
-- Sicherheiten für umgekehrte Pensionsgeschäfte und ähnliche Transaktionen in Höhe von insgesamt 3.468 Mio. Euro, die hauptsächlich auf Deutschland (2.438 Mio. Euro) und Japan (971 Mio. Euro) entfielen.
Die erhaltenen Akkreditive beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 3.882 Mio. Euro und entfielen hauptsächlich auf die Vereinigten Staaten (3.650 Mio. Euro) und die Türkei (125 Mio. Euro) aufgrund von Akkreditiven im Zusammenhang mit Rückversicherungsgeschäften.
Die sonstigen erhaltenen Zusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 3.992 Mio. Euro und bestanden in erster Linie aus:
-- 2.533 Mio. Euro hauptsächlich aus Frankreich (901 Mio. Euro), Deutschland (720 Mio. Euro), Japan (376 Mio. Euro) und Belgien (290 Mio. Euro) im Zusammenhang mit Hypotheken als Garantien für Schuldinstrumente;
-- 909 Mio. Euro von AXA Bank Belgium (908 Mio. Euro) in Zusammenhang mit der zeitlichen Differenz zwischen dem Handelstag und dem Erfüllungstag von Repo-Geschäften;
-- 505 Mio. Euro aus der Schweiz, hauptsächlich aufgrund von Sicherheiten für gedeckte Schuldverschreibungen, die sich auf Anlagevermögen ohne Immobilien- und Private-Equity-Fonds beziehen.
29.2 GEGEBENE ZUSAGEN
| 31. Dezember 2017 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Restlaufzeiten | 31. Dezember 2016 | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Millionen Euro) | 12 Monate oder weniger | Mehr als 1 Jahr bis zu 3 Jahren | Mehr als 3 Jahre bis zu 5 Jahren | Mehr als 5 Jahre | Summe | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzierungsverpflichtungen | 1.528 | 1.074 | 151 | 42 | 2.795 | 4.568 |
| Kunden | 1.444 | 1.072 | 151 | 42 | 2.709 | 3.191 |
| Kreditinstitute | 83 | 2 | 1 | 0 | 86 | 1.377 |
| Garantieverpflichtungen | 3.942 | 2.619 | 1.481 | 2.916 | 10.957 | 8.545 |
| Kreditinstitute | 3.936 | 2.587 | 1.477 | 2.871 | 10.871 | 8.465 |
| Kunden | 6 | 32 | 3 | 44 | 86 | 80 |
| Sonstige | 34.999 | 5.091 | 2.813 | 11.471 | 54.373 | 60.809 |
| Verpfändete Wertpapiere und gesicherte Verpflichtungen | 30.639 | 1.573 | 753 | 3.949 | 36.914 | 41.211 |
| Akkreditive | 19 | 8 | 0 | 125 | 151 | 158 |
| Sonstige Zusagen (a) | 4.341 | 3.509 | 2.060 | 7.397 | 17.308 | 19.440 |
| Summe | 40.469 | 8.783 | 4.445 | 14.429 | 68.126 | 73.922 |
(a) Umfasst die künftigen Mindestzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse.
Die Zusagen beliefen sich zum Jahresende 2017 auf 68.126 Mio. Euro und gingen im Vergleich zum Jahresende 2016 um 5.796 Mio. Euro zurück, was im Wesentlichen auf einen Rückgang der verpfändeten Wertpapiere und besicherten Zusagen um 4.297 Mio. Euro, der Finanzierungszusagen um 1.773 Mio. Euro und der Akkreditive und sonstigen Zusagen um 2.139 Mio. Euro zurückzuführen ist; teilweise ausgeglichen durch einen Anstieg von 2.412 Mio. Euro aus Garantien. Diese Zusagen verteilen sich wie folgt:
Die gegebenen Finanzierungszusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf insgesamt 2.795 Mio. Euro und umfassten hauptsächlich Finanzierungszusagen an Kunden (2.709 Mio. Euro), insbesondere bestehend aus Darlehenszusagen von AXA Bank Belgium (1.451 Mio. Euro), AXA Banque France (748 Mio. Euro), Deutschland (310 Mio. Euro) und Schweiz (78 Mio. Euro) an ihre Kunden sowie Finanzierungszusagen an Kreditinstitute (86 Mio. Euro), insbesondere zugesagte Kreditlinien bei AB (62 Mio. Euro).
Die gegebenen Garantiezusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf insgesamt 10.957 Mio. Euro und bestanden in erster Linie aus Garantiezusagen an Kreditinstitute im Zusammenhang mit Darlehen (4.709 Mio. Euro), insbesondere von AXA SA, Garantien im Zusammenhang mit finanziellen Verpflichtungen (3.948 Mio. Euro), insbesondere von AXA Bank Belgium (3.169 Mio. Euro) und AB (655 Mio. Euro) und Garantien im Falle von Insolvenz oder Kreditausfällen (2.123 Mio. Euro), insbesondere von AXA Bank Belgium (1.354 Mio. Euro) und Frankreich (767 Mio. Euro).
Die gegebenen verpfändeten Wertpapiere und besicherten Zusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2017 insgesamt auf 36.914 Mio. Euro und bestanden in erster Linie aus:
-- Sicherheiten für Wertpapierpensionsgeschäfte und ähnliche Transaktionen in Höhe von insgesamt 29.427 Mio. Euro, hauptsächlich aus Frankreich (12.831 Mio. Euro), Japan (7.802 Mio. Euro), Belgien (3.028 Mio. Euro), Vereinigte Staaten (1.572 Mio. Euro), Hongkong (1.230 Mio. Euro), Schweiz (1.184 Mio. Euro), AXA Corporate Solutions Assurance (698 Mio. Euro) und Spanien (385 Mio. Euro);
-- verpfändeten Vermögenswerten und Sicherheiten für derivative Finanzinstrumente in Höhe von insgesamt 3.576 Mio. Euro, hauptsächlich in Japan (1.180 Mio. Euro), Frankreich (917 Mio. Euro), AXA Bank Belgium (865 Mio. Euro) und Belgien (174 Mio. Euro);
-- verpfändeten Vermögenswerten und Sicherheiten für Rückversicherungsgeschäfte in Höhe von insgesamt 1.144 Mio. Euro, hauptsächlich aus Frankreich (1.025 Mio. Euro);
-- sonstigen verpfändeten Vermögenswerten/Sicherheiten in Höhe von insgesamt 2.768 Mio. Euro, hauptsächlich aus AXA Banque France (1.519 Mio. Euro), AXA Bank Belgium (809 Mio. Euro) und Hongkong (359 Mio. Euro).
Die gewährten Akkreditive beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 151 Mio. Euro und entfielen hauptsächlich auf die Türkei (75 Mio. Euro) und auf in der Abwicklung befindliche Portfolios unter Verwaltung von AXA Liability Managers (42 Mio. Euro).
Die sonstigen gegebenen Zusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2017 insgesamt auf 17.308 Mio. Euro und bestanden in erster Linie aus:
-- Zusagen in Höhe von 5.542 Mio. Euro an Private-Equity-Fonds, hauptsächlich aus Frankreich (1.964 Mio. Euro), der Schweiz (1.027 Mio. Euro), Deutschland (1.023 Mio. Euro), Japan (687 Mio. Euro), Vereinigten Staaten (620 Mio. Euro) und AXA Corporate Solutions Assurance (89 Mio. Euro);
-- Zusagen in Höhe von 2.705 Mio. Euro für Anlagevermögen, außer Immobilienfonds und/oder Private-Equity-Fonds, hauptsächlich aus Deutschland (870 Mio. Euro), Belgien (864 Mio. Euro) und Frankreich (852 Mio. Euro);
-- Leasingzusagen in Höhe von 2.684 Mio. Euro, die hauptsächlich von AB (637 Mio. Euro), den Vereinigten Staaten (408 Mio. Euro), Frankreich (408 Mio. Euro), Deutschland (370 Mio. Euro) und AXA Investment Managers (207 Mio. Euro) gegeben wurden;
-- Im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen für Arbeitnehmer gegebene Garantien in Höhe von 2.482 Mio. Euro, hauptsächlich entfallend auf AXA SA (2.445 Mio. Euro);
-- Immobilienfonds gegebene Zusagen in Höhe von 1.581 Mio. Euro, hauptsächlich aus Frankreich (655 Mio. Euro), den Vereinigten Staaten (539 Mio. Euro) und Deutschland (162 Mio. Euro);
-- 1.010 Mio. Euro als Zusagen für Fertigungsaufträge, Renovierungen und den Vorverkauf von Immobilienverträgen, insbesondere aus der Schweiz (942 Mio. Euro);
-- 814 Mio. Euro als Zusagen an Versicherungsschutz und andere aufsichtsrechtliche Anforderungen aus Deutschland (418 Mio. Euro) und der AXA SA (314 Mio. Euro).
29.3 SONSTIGE VEREINBARUNGEN
29.3.1 Teilweise Veräußerung des Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings
Im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Teils ihres Life & Savings-Versicherungsgeschäfts an Resolution Ltd. im Jahr 2010 hat AXA eine Bürgschaft für die Verbindlichkeiten und Verpflichtungen von AXA UK übernommen. Diese umfasst die potenzielle Haftung von AXA UK im Rahmen üblicher Gewährleistungen und Entschädigungszusagen, die von AXA UK im Zusammenhang mit dieser Transaktion Resolution Ltd. gegeben wurden.
29.3.2 Freistellungsverpflichtungen für Arbeitnehmer und Directors
Zusätzlich zu ihren sonstigen Verpflichtungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, sind verschiedene Tochterunternehmen von AXA zur Freistellung ihrer Arbeitnehmer und Directors von bestimmten Verbindlichkeiten und Kosten, die sie bei der Durchführung von Tätigkeiten im Rahmen ihrer Pflichten gegebenenfalls verursachen, verpflichtet. Zu diesen Tätigkeiten gehört beispielsweise die Tätigkeit als Director, Führungskraft, Vertreter, voll haftender Gesellschafter oder in einer ähnlichen Eigenschaft für (i) ein AXA-Konzernunternehmen, das nicht der Hauptarbeitgeber des Arbeitnehmers ist, oder (ii) ein Unternehmen außerhalb der AXA-Gruppe, in dem die Tätigkeit des Arbeitnehmers auf Verlangen (oder zum Nutzen) der Gruppe stattfindet (z. B. Gemeinschaftsunternehmen, Partnerschaften oder Unternehmen bzw. Fonds in Form von Zweckgesellschaften. Die potenzielle Höhe des Schadenersatzes im Zusammenhang mit Zusagen, die von diesen Verpflichtungen abgedeckt werden, kann nicht mit Sicherheit bewertet werden.
29.3.3 Vom Unternehmen gewährte Unterstützung ohne vertragliche oder faktische Verpflichtung
Die Gruppe hat in der Berichtsperiode keine wesentliche Unterstützung ohne diesbezügliche vertragliche oder faktische Verpflichtung für strukturierte Einheiten erbracht.
29.4 VERSCHIEDENES: BEGRENZUNG DER DIVIDENDENZAHLUNGEN AN AKTIONÄRE
Bestimmte Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen von AXA, vor allem Versicherungsgesellschaften, unterliegen Begrenzungen bezüglich der Höhe der Beträge, die sie in Form von Bardividenden oder anderweitig ausschütten dürfen.
In den meisten Fällen sind die zur Ausschüttung durch die Versicherungstochtergesellschaften von AXA und Gemeinschaftsunternehmen verfügbaren Beträge auf den Jahresüberschuss und die gemäß den gesetzlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die von den Tochterunternehmen bei der Aufstellung ihrer lokalen Einzelabschlüsse herangezogen werden, errechneten einbehaltenen Gewinne begrenzt. Weitere Begrenzungen können von lokalen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen in Ländern, in denen AXA tätig ist, auferlegt werden. In einigen Fällen unterliegen die zur Ausschüttung verfügbaren Beträge auch Angemessenheitstests des aufsichtsrechtlichen Kapitals oder der Genehmigung eines unabhängigen Versicherungsmathematikers oder einzelnen Bestimmungen in der Satzung eines Unternehmens.
Gemäß den Richtlinien der Europäischen Union müssen Versicherungsgesellschaften mit eingetragenem Firmensitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union bestimmte Mindestsolvabilitätskoeffizienten einhalten, für die entsprechende Nachweise zu erbringen sind. Die Versicherungsbetriebe von AXA in Ländern außerhalb der Europäischen Union unterliegen ferner lokalen Vorschriften für die Angemessenheit des Eigenkapitals und Solvabilitätmargen.
AXA SA unterliegt Wechselkursschwankungen, die insbesondere aus ihren nicht europäischen Beteiligungen stammen. Das Ziel der Sicherungsgeschäfte von AXA SA ist der Schutz des Shareholder Value bei gleichzeitiger Steuerung der damit verbundenen Kosten.
Anhang 30. Den zugelassenen Abschlussprüfern gezahlte Honorare
30.1 GESETZLICHE ABSCHLUSSPRÜFER
Amtierende Abschlussprüfer
PricewaterhouseCoopers Audit
63, rue de Villiers - 92208 Neuilly-sur-Seine Cedex, vertreten durch Herrn Xavier Crépon, erstmalig bestellt am 28. Februar 1989. Der momentane Auftrag läuft über 6 Jahre, bis zur Einberufung der Hauptversammlung zur Genehmigung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2017.
Mitgliedschaft in einem Berufsverband
PricewaterhouseCoopers Audit ist als unabhängiger Abschlussprüfer bei der Compagnie Régionale des Commissaires aux Comptes de Versailles registriert.
Mazars
61, rue Henri Regnault - 92400 Courbevoie, vertreten durch die Herren Jean-Claude Pauly und Maxime Simoen, erstmalig bestellt am 8. Juni 1994. Der momentane Auftrag läuft über 6 Jahre, bis zur Einberufung der Hauptversammlung zur Genehmigung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2021.
Mitgliedschaft in einem Berufsverband
Mazar ist als unabhängiger Abschlussprüfer bei der Compagnie Régionale des Commissaires aux Comptes de Versailles registriert.
Ersatzabschlussprüfer
Herr Yves Nicolas: 63, rue de Villiers - 92208 Neuilly-sur-Seine, erstmalig bestellt am 25. April 2012. Der momentane Auftrag läuft über 6 Jahre, bis zur Einberufung der Jahreshauptversammlung zur Genehmigung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2017.
Herr Emmanuel Charnavel: 61, rue Henri Regnault - 92400 Courbevoie Cedex, erstmalig bestellt am 27. April 2016. Der momentane Auftrag läuft über 6 Jahre, bis zur Einberufung der Jahreshauptversammlung zur Genehmigung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2021.
30.2 DEN ZUGELASSENEN ABSCHLUSSPRÜFERN GEZAHLTE HONORARE
Die nachstehende Tabelle zeigt die Honorare, die AXA jedem zugelassenen Abschlussprüfer, der mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Gruppe beauftragt ist, gezahlt wurden, unterteilt nach den Honoraren für den gesetzlichen Auftrag der Abschlussprüfung in ihrer Eigenschaft als zugelassene Abschlussprüfer sowie für andere Dienstleistungen.
| PwC (PricewaterhouseCooper) | 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| Betrag (vor MwSt.) | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Millionen Euro) | PwC Audit | Network | Summe 2017 | % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesetzliche Abschlussprüfung und Bestätigungsvermerk zu den Einzelabschlüssen und zum Konzernabschluss | 5 | 23 | 28 | 67 % |
| AXA SA | 2 | 0 | 2 | 6 % |
| Integrierte Tochtergesellschaften weltweit | 3 | 23 | 26 | 61 % |
| Sonstige (a) | 4 | 10 | 14 | 33 % |
| AXA SA | 3 | 0 | 3 | 7 % |
| Integrierte Tochtergesellschaften weltweit | 1 | 10 | 11 | 27 % |
| Summe | 9 | 33 | 42 | 100 % |
| PwC (PricewaterhouseCooper) | 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| Betrag (vor MwSt.) | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Millionen Euro) | PwC Audit | Network | Summe 2016 | % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesetzliche Abschlussprüfung und Bestätigungsvermerk zu den Einzelabschlüssen und zum Konzernabschluss | 5 | 21 | 26 | 66 % |
| AXA SA | 2 | 0 | 2 | 6 % |
| Integrierte Tochtergesellschaften weltweit | 2 | 21 | 24 | 61 % |
| Sonstige (a) | 3 | 10 | 13 | 34 % |
| AXA SA | 2 | 0 | 2 | 6 % |
| Integrierte Tochtergesellschaften weltweit | 1 | 10 | 11 | 28 % |
| Summe | 7 | 31 | 39 | 100 % |
(a) Honorare für andere Dienstleistungen, die an die Abschlussprüfer gezahlt werden, beziehen sich hauptsächlich auf (i) andere Versicherungsaufträge - vereinbarte Verfahren für Finanzinformationen, Versicherungsdienstleistungen in Bezug auf regulatorische Informationen, Patronatserklärungen, SSAE16/ISAE3402-Berichte, Versicherungsberichte zu AFR und SFCR und Due Diligences; (ii) Steuerdienstleistungen - außerhalb Frankreichs, wie zum Beispiel Steuer-Compliance-Dienstleistungen; und (iii) andere zulässige Beratungsleistungen.
| Mazars | 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| Betrag (vor MwSt.) | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Millionen Euro) | Mazars | Network | Summe 2017 | % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesetzliche Abschlussprüfung und Bestätigungsvermerk zu den Einzelabschlüssen und zum Konzernabschluss | 3 | 6 | 9 | 72 % |
| AXA SA | 1 | 0 | 1 | 6 % |
| Integrierte Tochtergesellschaften weltweit | 2 | 6 | 8 | 66 % |
| Sonstige (a) | 2 | 2 | 4 | 28 % |
| AXA SA | 1 | 0 | 1 | 10 % |
| Integrierte Tochtergesellschaften weltweit | 0 | 2 | 2 | 18 % |
| Summe | 5 | 8 | 13 | 100 % |
| Mazars | 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| Betrag (vor MwSt.) | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Millionen Euro) | Mazars | Network | Summe 2016 | % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesetzliche Abschlussprüfung und Bestätigungsvermerk zu den Einzelabschlüssen und zum Konzernabschluss | 4 | 6 | 10 | 75 % |
| AXA SA | 1 | 0 | 1 | 5 % |
| Integrierte Tochtergesellschaften weltweit | 3 | 6 | 9 | 70 % |
| Sonstige (a) | 1 | 2 | 3 | 25 % |
| AXA SA | 1 | 0 | 1 | 7 % |
| Integrierte Tochtergesellschaften weltweit | 0 | 2 | 2 | 18 % |
| Summe | 5 | 8 | 13 | 100 % |
(a) Honorare für andere Dienstleistungen, die an die Abschlussprüfer gezahlt werden, beziehen sich hauptsächlich auf (i) andere Versicherungsaufträge - vereinbarte Verfahren für Finanzinformationen, Versicherungsdienstleistungen in Bezug auf regulatorische Informationen, Patronatserklärungen, SSAE16/ISAE3402-Berichte, Versicherungsberichte zu AFR und SFCR und Due Diligences; (ii) Steuerdienstleistungen - außerhalb Frankreichs, wie zum Beispiel Steuer-Compliance-Dienstleistungen; und (iii) andere zulässige Beratungsleistungen.
Auch von bestimmten verbundenen Unternehmen und Publikumsfonds werden Prüfungshonorare gezahlt, die nicht in die vorstehende Tabelle aufzunehmen sind.
Anhang 31. Rechtsstreitigkeiten
In Bezug auf alle wesentlichen Rechtsstreitigkeiten ziehen wir die Wahrscheinlichkeit eines negativen Ausgangs in Erwägung. Wenn wir zu der Schlussfolgerung gelangen, dass ein negativer Ausgang wahrscheinlich ist und die Höhe des Verlust verlässlich geschätzt werden kann, bilden wir eine Rückstellung und erfassen einen geschätzten Verlust für den erwarteten Ausgang des Rechtsstreits. Es ist jedoch häufig schwierig, den Ausgang eines Rechtsstreits vorherzusagen oder einen möglichen Verlust oder eine Verlustspanne zu schätzen, da Rechtsstreitigkeiten naturgemäß Unwägbarkeiten unterliegen, insbesondere, wenn Kläger substanziellen oder unbestimmten Schadenersatz geltend machen, die Rechtsstreitigkeit sich in einem frühen Stadium befindet oder wenn die Rechtsstreitigkeit sehr komplex oder breit gefächert ist.
31.1 AXA SA DIREKT BETREFFENDE ANGELEGENHEITEN
AXA SA ist in Gerichtsverfahren, Ermittlungen und sonstige Maßnahmen, die in den unterschiedlichen Rechtsordnungen, in denen AXA geschäftstätig ist, entstehen, involviert, darunter unter anderem folgende Sachverhalte:
2007 schloss AXA SA die Verdrängung der Minderheitsaktionäre in zwei deutschen Tochterunternehmen, AXA Konzern AG ("AKAG") und Kölnische Verwaltungs-AG für Versicherungswerte ("KVAG") ab. Nach dem Inkrafttreten dieser Verdrängungstransaktionen im Juli 2007, reichten bestimmte ehemalige Aktionäre von AKAG und KVAG in Deutschland Klage mit der Begründung ein, dass die von AXA SA angebotene Barvergütung nicht angemessen sei. Im ersten Halbjahr 2016 wurde dem Gericht ein erstes Sachverständigengutachten, basierend auf kürzlichen Präzedenzfällen bei anderen Buy-out-Transaktionen für Minderheitsaktionäre in Deutschland, vorgelegt, das eine beträchtliche Erhöhung der den Minderheitsaktionären zu zahlenden Barvergütung empfahl. Darüber hinaus fallen auf letztlich beschlossene Beträge Zinsen an. AXA SA hat einen unabhängigen Sachverständigen mit der kritischen Überprüfung dieses Gutachtens beauftragt und ihre Stellungnahme im Februar 2017 vorgelegt. Eine endgültige Entscheidung wird frühestens 2019 erwartet. Folglich ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, die finanzielle Auswirkung dieser Angelegenheit mit Sicherheit zu schätzen.
Im Jahr 2015 erwarb AXA SA die Financial Insurance Company Limited ("FICL") und die Financial Assurance Company Limited ("FACL") von Genworth Financial Inc. ("Genworth"). Gemäß dem Kaufvertrag (der "SPA") hat sich Genworth bereit erklärt, die AXA SA auf Verlangen für 90 % bestimmter Kosten im Zusammenhang mit Beschwerden, die sich auf den unzulässigen Verkauf einer von FICL und FACL übernommenen Ratenschutzversicherung beziehen, zu entschädigen. Nach einem nicht befriedigten Schadenersatzanspruch im Rahmen des SPA für Verluste aus unzulässigen Verkäufen reichte die AXA SA im Dezember 2017 in Großbritannien eine Klage gegen Genworth wegen Vertragsverletzung ein. Ein gerichtlicher Zeitplan für die Klage muss noch festgelegt werden.
31.2 TOCHTERUNTERNEHMEN VON AXA BETREFFENDE ANGELEGENHEITEN
Darüber hinaus sind mehrere Tochterunternehmen von AXA in Gerichtsverfahren (sowohl Sammel- als auch Einzelklagen), Ermittlungen und sonstige Maßnahmen, die in den unterschiedlichen Rechtsordnungen, in denen AXA geschäftstätig ist, entstehen, involviert, darunter unter anderem folgende Sachverhalte:
31.2.1 Angelegenheiten in den Vereinigten Staaten
In den Vereinigten Staaten sind bestimmte Tochterunternehmen von AXA in eine Reihe von Gerichtsverfahren (sowohl Sammel- als auch Einzelklagen), Ermittlungen und sonstige Maßnahmen, in den unterschiedlichen Bundesstaaten und Rechtsordnungen, in denen AXA geschäftstätig ist, involviert. Eine detaillierte Beschreibung wesentlicher Angelegenheiten, in die AXA Equitable Life Insurance Company und ihre Tochterunternehmen (einschließlich AllianceBernstein L.P.) involviert sind, ist in den Geschäftsberichten auf Formular 10-K für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 und nachfolgenden Berichten auf Formular 10-Q der AXA Equitable Life Insurance Company (Aktenzeichen der Securities and Exchange Commission ("SEC") Nr. 000-20501) und AllianceBernstein (SEC-Aktenzeichen Nr. 000-29961), die bei der SEC eingereicht wurden (zusammen die "SEC-Berichte der Tochterunternehmen"), enthalten. Die SEC-Berichte der Tochterunternehmen sind öffentlich verfügbar und das Management empfiehlt den Lesern des Konzernabschlusses, die SEC-Berichte der Tochterunternehmen zu konsultieren, um eine vollständige Beschreibung der verschiedenen Rechtsstreitigkeiten und damit verbundenen Angelegenheiten, in die diese Tochterunternehmen involviert sind, zu erlangen.
Eine Reihe von Gerichtsverfahren wurde gegen Versicherungsgesellschaften und andere Finanzinstitute in den Vereinigten Staaten und in anderen Ländern eingeleitet, unter anderem im Zusammenhang mit bestimmten Vertriebspraktiken von Versicherern, angeblichem Fehlverhalten oder falschen Zusicherungen von Vertretern, angeblichen Versäumnissen bei der ordnungsgemäßen Beaufsichtigung von Vertretern, Vergütungen für Vermittler, Produktmerkmalen, Gebühren oder Leistungen sowie zahlreichen anderen Angelegenheiten. Einige dieser Klagen haben zum Erlass substanzieller Urteile gegen Versicherer (einschließlich erheblicher Schadenersatzzahlungen mit zusätzlichen Geldstrafen) oder substanziellen Vergleichen geführt. In bestimmten Rechtsordnungen verfügen Strafkammern über einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Verhängung von Strafschadenersatz. Die US-amerikanischen Tochterunternehmen von AXA sind in diese Arten von Rechtsstreitigkeiten sowie Anfragen, Ermittlungen oder Klagen von Aufsichtsbehörden in Bezug auf diese und andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Eigentum oder der Verwaltung von Immobilien, Vermögen oder Kapitalanlagen, Transaktionen von Unternehmen, Streitigkeiten bezüglich Leistungen an Arbeitnehmer, angebliche Diskriminierung bei Einstellungsverfahren sowie andere Angelegenheiten involviert.
Zusätzliche Informationen zu diesen Angelegenheiten befinden sich in den SEC-Berichten der Tochterunternehmen. Kopien der SEC-Berichte der Tochterunternehmen sind auf der Website der SEC (www.sec.gov) erhältlich.
AXA US
Im Juli 2011 wurde beim District Court of the District of New Jersey eine Prozessstandschaftsklage unter der Bezeichnung Mary Ann Sivolella v. AXA Equitable Life Insurance Company und AXA Equitable Funds Management Group, LLC ("FMG LLC") ("Sivolella-Rechtsstreit") eingereicht und eine im Wesentlichen ähnliche Klage wurde im Januar 2013 unter der Bezeichnung Sanford et al. v. FMG LLC ("Sanford-Rechtstreit") eingereicht. Die Klagen wurden im Auftrag von insgesamt zwölf Publikumsfonds eingereicht und berufen sich unter anderem auf (i) Section 36(b) des Investment Company Act von 1940 in seiner aktuellen Fassung (der "Investment Company Act"), wegen angeblich übermäßiger Gebühren, die an AXA Equitable und FMG LLC für Anlagemanagementdienstleistungen und Verwaltungsdienstleistungen gezahlt wurden sowie (ii) eine Vielzahl anderer Vorwürfe, einschließlich ungerechtfertigter Bereicherung. Die Kläger verlangen die Rückerstattung angeblicher Überzahlungen, die Aufhebung der Verträge, die Rückerstattung aller gezahlten Gebühren, Zinsen, Aufwendungen sowie Anwalts- und Sachverständigenhonorare. Der Sivolella-Rechtsstreit und der Sanford-Rechtsstreit wurden zusammengelegt und das Verfahren wurde am 6. Januar 2016 eröffnet. Im August 2016 entschied das Gericht zugunsten von AXA Equitable. Im Dezember 2016 legten die Kläger Berufung ein und ein Urteil wird 2018 erwartet. AXA Equitable ist der Ansicht, dass sie überzeugende Argumente zur Verteidigung dieser Ansprüche besitzt und wird diese beharrlich verteidigen.
Anfang Juni 2014 wurde eine Reihe verbundener Klagen (Zweiman, Shuster und O'Donnell) gegen AXA Equitable Life Insurance Company bei den New York, New Jersey und Connecticut State Courts eingereicht. Die Klagen wurden im Auftrag von Gruppen von Personen eingereicht, die Verträge über variable Rentenzahlungen (Variable Annuities) oder variable Lebensversicherungen von AXA Equitable gekauft hatten, die Gegenstand der AXA Tactical Manager-Strategie (ATM) waren, bei der es sich um eine gesteuerte Managementstrategie mit bestimmten variablen Anlageoptionen handelt, die Käufern bestimmter Verträge mit variablen Rentenzahlungen und variablen Lebensversicherungsverträgen von AXA Equitable angeboten wurden. Die Klagen machen Ansprüche wegen Vertragsbruch geltend und behaupten, dass AXA Equitable bei der Umsetzung dieser Strategie gegen ausdrückliche Bestimmungen der Verträge/Policen verstoßen habe. Der geltend gemachte Schadenersatz wurde nicht beziffert und ist schwierig abzuschätzen. Alle drei Angelegenheiten wurden von den jeweiligen Gerichten abgewiesen und Berufungen in den Angelegenheiten von Shuster und O'Donnell eingelegt. Entscheidungen der Berufungsgerichte werden für 2018 erwartet. AXA Equitable ist der Ansicht, dass sie überzeugende Argumente zur Verteidigung dieser Ansprüche besitzt und wird diese beharrlich verteidigen.
Im Februar und März 2016 wurden zwei Sammelklagen (Brach Family Foundation und Cartolano) gegen AXA Equitable beim New York Federal Court und beim Florida State Court mit nahezu identischen Behauptungen eingereicht. Beide Gerichtsverfahren richten sich gegen die Entscheidung von AXA Equitable, die Versicherungskosten für einen bestimmten Block von Lebensversicherungspolicen (AUL II) bei einem Lebensalter von über 70 Jahren bei Vertragsabschluss und Nominalbeträgen über 1 Million USD ("COI") zu erhöhen. Diese Entscheidung basierte auf der versicherungsmathematischen Erfahrung bei diesem Block von Versicherungspolicen und erfolgte in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Policen und nach Überprüfung durch maßgebliche bundesstaatliche Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen sowie durch einen externen versicherungsmathematischen Berater. Diese Klagen machen unter Bezugnahme auf Section 4226 des New York Insurance Law einen Vertragsbruch geltend. Ferner werden bestimmte Abhilfemaßnahmen (unter anderem die Rückerstattung geleisteter Beiträge oder die Stornierung der Erhöhung der Versicherungskosten, Zinsen und Aufwendungen) verlangt. Zahlreiche dieser Policen befinden sich, direkt oder indirekt, im Besitz von Hedgefonds oder anderen institutionellen Anlegern, oder werden von diesen finanziert. Die Klage in Florida wurde mittlerweile freiwillig zurückgezogen, kann jedoch erneut eingereicht werden. Darüber hinaus wurden eine separate Strafsammelklage und sieben Einzelklagen gegen die COI-Erhöhung gegen AXA Equitable eingereicht. AXA Equitable ist der Ansicht, dass sie überzeugende Argumente zur Verteidigung dieser Ansprüche besitzt und wird diese beharrlich verteidigen.
31.2.2 Sonstige Rechtsstreitigkeiten
AXA France
Am 28. Oktober 2018 wurde wurde von einem französischen Verbraucherverband, CLCV, eine Sammelklage gegen AXA France und AGIPI (einen französischen Versicherungsverband) eingereicht. In dieser Klage wird behauptet, dass AXA France und AGIPI gegen ihre vertragliche Verpflichtung zur Aufrechterhaltung eines Zinssatzes von 4,5 % für bestimmte Lebensversicherungsverträge (CLER), die von Versicherten vor Juni 1995 abgeschlossen wurden, verstoßen hätten. Die Sammelklage nennt sieben Einzelfälle und wird im Auftrag aller Versicherten, die sich in einer ähnlichen Lage befinden, eingereicht. AXA France ist der Ansicht, dass sie überzeugende Argumente zur Verteidigung dieser Ansprüche besitzt und wird sich in dieser Angelegenheit beharrlich verteidigen.
AXA Spanien
Im 4. Quartal 2012 reichte die Immobilienentwicklungsgesellschaft Sistema KLEC in Madrid Klage gegen AXA Seguros Generales SA de Seguros y Reaseguros ("AXA Spain") wegen eines angeblichen Vertragsbruchs im Zusammenhang mit einer von AXA Spanien 2008 abgeschlossenen Vereinbarung über den Aufbau von bis zu 125 Agenturen ein. Der Kläger verlangt aus verschiedenen Gründen Schadenersatz in Höhe von Beträgen, die von ca. 149 Mio. Euro bis zu 623 Mio. Euro reichen. Am 11. Juni 2015 befand das Gericht der ersten Instanz zugunsten von KLEC und sprach KLEC Schadenersatz in Höhe von 18 Mio. Euro zu, für die im Konzernabschluss von AXA eine Rückstellung gebildet wurde. Beide Parteien haben Berufung eingelegt. AXA Spanien ist der Ansicht, dass sie überzeugende Argumente zur Verteidigung dieser Berufung besitzt und wird sich in dieser Angelegenheit beharrlich verteidigen.
AXA Corporate Solutions Assurance
Enedis (ehemals ERDF, ein Tochterunternehmen von Électricité de France, dem führenden Stromversorgungsunternehmen in Frankreich) hat Ansprüche im Rahmen einer von AXA Corporate Solutions Assurance ("AXA CS") abgeschlossenen Berufshaftpflicht geltend gemacht. Die zugrundeliegenden Haftpflichtansprüche gehen aus einer Reihe von Klagen (mehr als 500 Einzelklagen) gegen Enedis durch lokale Stromerzeuger in Frankreich hervor, die Solar- bzw. Grüne Energie herstellen. Diese lokalen Erzeuger machen finanzielle Verluste aufgrund des Verzugs von Enedis bei der Bearbeitung ihrer Anträge auf Anschließung an das öffentliche Netz innerhalb der gesetzlichen Frist geltend, der dazu führte, dass sie nicht in der Lage waren, attraktive Rückkaufsraten unter bestimmten, von der französischen Regierung 2006 und 2010 erlassenen Dekreten zu nutzen. Im Februar 2014 urteilte das Berufungsgericht Versailles in einem dieser Gerichtsverfahren gegen Enedis und befand im Rahmen dieser Entscheidung, dass AXA CS gemäß den Bedingungen der Versicherungspolice gegenüber Enedis in diesem speziellen Fall für diese Verluste haftbar war. AXA CS hat gegen diese Entscheidung beim französischen Kassationsgerichtshof Revision eingelegt, die jedoch im Juni 2015 abgewiesen wurde (der Schadenersatz wird derzeit geschätzt). In einem ähnlichen Fall verwies das Berufungsgericht Versailles die Frage bezüglich der Rechtmäßigkeit der Dekrete jedoch an den Europäischen Gerichtshof ("EuGH"), nachdem eine erhebliche Anzahl von Gerichten Verfahren in ähnlichen Fällen ausgesetzt hatte. Am 15. März 2017 gab der EuGH seine Entscheidung zugunsten der von AXA CS vorgebrachten Argumente bezüglich der Unrechtmäßigkeit der Dekrete bekannt und jedes Gericht wird nun aufgefordert, auf dieser Grundlage seine endgültige Entscheidung zu treffen. AXA CS ist der Auffassung, dass diese Entscheidung des EuGH die Schadenersatzansprüche der Kläger erheblich einschränkt und darüber hinaus bestimmte Ausschlussklauseln und Einwendungen gelten würden.
RBS hat Ansprüche gegenüber AXA US im Rahmen der allgemeinen Haftpflichtversicherung für die Jahre 2001 bis 2004 geltend gemacht. AXA CS hat die erste Tranche (bis zu 5 Mio. GBP pro Anspruch oder pro Reihe verbundener Ansprüche) im Rahmen dieser Policen versichert. RBS strebt nach Abdeckung potenzieller Haftungsansprüche, die aus drei Sammelklagen gegen NatWest (ein Tochterunternehmen von RBS) zwischen 2005 und 2007 vor dem Bundesgericht New York nach dem US-amerikanischen Gesetz zur Terrorismusbekämpfung wegen Unterstützung und Begünstigung terroristischer Handlungen aufgrund bestimmter von ihr geführter Konten hervorgehen. NatWest erreichte, dass dieser Fall im März 2013 in einem Sammelurteil abgewiesen wurde, das jedoch 2014 aufgehoben wurde. Der Fall wurde anschließend an das Gericht der ersten Instanz zurückverwiesen. AXA CS ist keine Partei dieses Rechtsstreits. Das Risiko von AXA CS in der Angelegenheit lässt sich derzeit nicht in angemessener Weise abschätzen und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, darunter (i) der endgültige Ausgang des Rechtsstreits um NatWest und, im Falle eines negativen Ausgangs, (ii) die Anzahl der angenommenen separaten Vorfälle, die eine Abdeckung auslösen wurden, und (iii) ob bestimmte Haftungsausschlüsse gelten.
Zusätzlich zu den verschiedenen oben ausgeführten Angelegenheiten sind AXA und bestimmte ihrer Tochterunternehmen auch in zahlreiche Klagen und Gerichtsverfahren involviert, die aus Transaktionen bezüglich des Kaufs oder Verkaufs von Geschäftsbereichen oder Vermögenswerten, Fusionen oder anderen Unternehmenszusammenschlüssen, der Gründung oder Auflösung von Gemeinschaftsunternehmen oder anderen Partnerschaften, öffentlichen Ausschreibungen, Buy-outs von Minderheitsanteilen oder ähnlichen Arten von Transaktionen ("M&A-Transaktionen") hervorgehen. Im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen sind AXA und ihre Tochterunternehmen von Zeit zu Zeit:
-- in Klagen oder sonstige Ansprüche von Käufern, Partnern in Gemeinschaftsunternehmen, Aktionären oder anderen Transaktionspartners involviert, die Schadenersatz aus verschiedenen Gründen geltend machen (darunter unter anderem falsche Zusicherungen, versäumte Offenlegung wesentlicher Informationen, Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, Verstoß gegen treuhänderische Pflichten), vertragliche Entschädigungen anstreben oder anderweitig danach streben, AXA und/oder ihre Tochterunternehmen haftbar zu machen; und/oder
-- Nutznießer von vertraglichen Rechten auf Entschädigung durch externe Verkäufer oder andere Gegenparteien im Rahmen von Transaktionen, die dazu bestimmt sind, die Gruppe vor bestehenden oder potenziellen künftigen Risiken im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten oder anderen Arten von Eventualverbindlichkeiten der erworbenen Geschäftsbereiche oder Vermögenswerte zu schützen. Diese Entschädigungen stellen in der Regel nicht besicherte Verpflichtungen der entschädigenden Partei dar und folglich kann ihr Wert in erheblichem Maße wertgemindert sein oder im Falle einer Insolvenz der entschädigenden Partei wertlos werden.
AXA und einige ihrer Tochterunternehmen sind auch in Verhandlungen über Steuerbescheide und/oder aktive Rechtsstreitigkeiten mit Steuerbehörden bezüglich umstrittener Steuerbescheide oder anderer Angelegenheiten in einer Reihe von Rechtsordnungen, einschließlich Frankreich, involviert. Diese Klagen oder Bescheide gehen aus einer Vielzahl von Umständen hervor, darunter Angelegenheiten im Zusammenhang mit M&A, Restrukturierungs- oder Finanzierungstransaktionen sowie im normalen Geschäftsgang.
In den letzten Jahren wurden in verschiedenen Rechtsordnungen, einschließlich Frankreich und Belgien, Gesetze verabschiedet, die eine Strafverfolgung von Unternehmen zulassen. In vielen dieser Rechtsordnungen ist nicht eindeutig festgelegt, wie Führungskräfte und Arbeitnehmer von Unternehmen wegen strafbarer Handlungen zur Verantwortung gezogen werden können und Staatsanwälte und Richter verfügen in diesem Bereich über einen großen Ermessensspielraum. In den letzten Jahren haben Anzeigen oder Klagen gegen Unternehmen wegen angeblicher strafbarer Handlungen zugenommen und bestimmte Unternehmen der AXA Gruppe waren Gegenstand von Strafanzeigen und/oder Klagen, unter anderem auch in Belgien und Frankreich. Obwohl eine Strafanzeige oder eine Klage gegen ein Unternehmen nicht unbedingt ein wesentliches finanzielles Risiko darstellen muss, hat sie für ein reguliertes Finanzinstitut wie AXA dennoch möglicherweise weitreichende Folgen, sowohl im Hinblick auf die Reputation als auch auf die Regulierung, da eine Überführung wegen einer Straftat möglicherweise weitreichende negative Folgen für die Konzernunternehmen der AXA Gruppe, die weltweit regulierten Geschäftstätigkeiten nachgehen, haben kann (einschließlich ihrer Fähigkeit zu Erlangung oder Aufrechterhaltung von Lizenzen für die Durchführung regulierter Geschäftstätigkeiten, wie Vermögensverwaltung, Versicherungs- und Banktätigkeiten).
Zusätzlich zu den oben genannten Angelegenheiten sind AXA und ihre Tochterunternehmen ebenfalls in verschiedene Klagen und Gerichtsverfahren involviert, die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbunden sind, darunter unter anderem Ansprüche im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft der Gruppe und Rechtsstreitigkeiten, die aus der Tätigkeit der Gruppe im Bereich Vermögensverwaltung hervorgehen.
Über die vorstehend erläuterten Risiken im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten hinaus, unterliegen AXA und ihre Tochterunternehmen in den verschiedenen Rechtsordnungen, in denen sie geschäftstätig sind, einer umfassenden Regulierung. In diesem Zusammenhang sind AXA und ihre Tochterunternehmen gegebenenfalls Gegenstand von Untersuchungen, Ermittlungsverfahren, Vollstreckungsverfahren und anderen Maßnahmen durch Regulierungs- und Vollstreckungsbehörden (in zivil- und/oder strafrechtlichen Angelegenheiten) sowie vorgeschlagenen Änderungen von Gesetzen und/oder Vorschriften, die sich in erheblichem Maße auf ihr Geschäfte und ihre Ertragslage auswirken können. Nähere Informationen zu diesen Angelegenheiten sowie zu sonstigen Risiken und Eventualverbindlichkeiten, die sich auf die Gruppe und ihre Geschäfte auswirken können, befinden sich in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" und in Abschnitt 6.3 "Allgemeine Informationen" in diesem Geschäftsbericht und in Anhang 29 "Eventualforderungen und nicht erfasste vertragliche Verpflichtungen" in Teil 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts. Einige der oben erläuterten Rechtsstreitigkeiten wurden im Auftrag verschiedener angeblicher Gruppen von Klägern eingereicht und bestimmte Kläger erheben in diesen Klagen Ansprüche auf erhebliche oder nicht spezifizierte Schadenersatzzahlungen, einschließlich Strafschadenersatz.
Obwohl der Ausgang von Gerichtsverfahren nicht mit Sicherheit vorhersagbar ist, insbesondere in frühen Stadien einer Klage, ist das Management der Auffassung, dass der endgültige Ausgang der oben beschriebenen Angelegenheiten wahrscheinlich keine wesentliche negative Auswirkung auf die konsolidierte Finanzlage der Gruppe als Ganzes haben wird. Aufgrund der Art dieser Gerichtsverfahren und Ermittlungen und der Häufigkeit der Zuerkennung hoher Schadenersatzzahlungen und regulatorischer Sanktionen in bestimmten Rechtsordnungen (insbesondere in den Vereinigten Staaten), die nur in geringem oder keinem Verhältnis zum tatsächlichen wirtschaftlichen Schaden, der den Klägern entstanden ist, oder zu den zugrundeliegenden Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen stehen, kann das Management weder etwaige Verluste schätzen noch vorhersagen, ob sich diese Angelegenheiten einzeln oder in ihrer Gesamtheit in erheblichem Maße negativ auf die konsolidierte Ertragslage der Gruppe in einer bestimmten Berichtsperiode auswirken werden.
Anhang 32. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
AXA forciert ihre "Paye r-to-Partner"-Strategie mit der Übernahme von Maestro Health
Am 28. Februar 2018 gab AXA bekannt, dass sie die Übernahme von Maestro Health, Inc. ("Maestro Health"), einem US-amerikanisches Unternehmen für die Verwaltung von digitalen Gesundheitsleistungen, abgeschlossen hat. Die endgültige gesamte Gegenleistung für die Übernahme belief sich auf 155 Mrd. USD (bzw. 127 Mio. Euro ([1])).
Maestro Health bietet eine digitale, integrierte Plattform, die eine vollständige Palette von Verwaltungsdiensten für Gesundheitsfürsorgeleistungen und Third-Party-Administrator-Leistungen für selbstversicherte Unternehmen umfasst, einschließlich Lösungen für die Vorsorgekoordination der Mitarbeiter, die es den Unternehmen ermöglichen, ihre Gesundheitskosten effektiver zu senken und die Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, bessere Entscheidungen in Gesundheits- und Vorsorgeentscheidungen zu treffen.
Das im Jahr 2013 gegründete Unternehmen mit Sitz in Chicago beschäftigt mehr als 300 Mitarbeiter und richtet sich an mittelgroße und große Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten; derzeit werden über 1 Million Leben versichert.
Diese Übernahme spiegelt die anhaltend starke Fokussierung der AXA auf das Gesundheitsgeschäft wider und unterstützt ihre "Payer-to-Partner"-Strategie im Einklang mit Ambition 2020 und stellt einen wichtigen Schritt zum Aufbau einer umfassenden und langfristigen Lösung für das Gesundheitsmanagement der Bevölkerung dar, die eine bessere Versorgung zu niedrigeren Kosten ermöglicht.
AXA erwirbt XL Group: Schaffung der Versicherungsplattform Nummer 1 im Bereich Property & Casualty für Unternehmenskunden
Am 5. März 2018 gab AXA bekannt, dass sie eine Vereinbarung zum Erwerb von 100 % der XL Group Ltd (NYSE: XL) abgeschlossen hat, einem weltweit führenden Versicherer und Rückversicherer für Schaden- und Unfallversicherungen für Unternehmen mit starker Präsenz in Nordamerika, Europa, Lloyd`s und Asien-Pazifik. Der Übernahmevertrag wurde von den Vorständen von AXA und XL Group einstimmig genehmigt. Der Gesamtpreis für die Übernahme würde sich auf 15,3 Mrd. US-Dollar (12,4 Mrd. Euro ([2]) belaufen, die vollständig in bar zu zahlen wären. Im Rahmen der Transaktion erhalten die Aktionäre der XL Group USD 57,60 pro Aktie ([3]). Dies entspricht einem Aufschlag von 33 % auf den Schlusskurs der XL Group am 2. März 2018.
Die XL Group wurde 1986 gegründet und ist führend in den Bereichen Schadens- und Unfallversicherungen für Unternehmen sowie Spezialversicherungen mit einem aktiven globalen Netzwerk. XL Group erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2017 15 Mrd. USD an gebuchten Bruttobeiträgen. Sie ist ein wachsender Konzern mit einer qualitativ hochwertigen Underwriting-Plattform und einem reichhaltigen und diversifizierten Produktangebot. Die XL Group ist ein sehr agiles Unternehmen, das für innovative Kundenlösungen bekannt ist und über ein umfassendes Geschäftsmodell für die Identifizierung, die Strukturierung und den Verkauf von Versicherungslösungen verfügt. Die XL Group hat weltweit ca. 7.400 Mitarbeiter und ist über die Erst- und Rückversicherung in Spezial- und Mittelstandssegmenten stark vertreten.
Diese Übernahme ist auf die bevorzugten Segmente der AXA Ambition 2020 ausgerichtet, die Produktlinien mit häufigen Kundenkontakten, hochwertigem Service und hoher technischer Kompetenz vorantreiben. Die XL Group bietet sowohl eine erstklassige Plattform für Spezialversicherungen zur Ergänzung und Diversifizierung des bestehenden Versicherungsportfolios der AXA im Unternehmensgeschäft als auch Rückversicherungsmöglichkeiten, die AXA den Zugang zu verbesserter Diversifikation und alternativem Kapital ermöglichen. Durch die Kombination der bestehenden Marktposition von AXA und XL Group wird die Gruppe zur weltweiten Nummer 1 in der Sparte Schadens- und Unfallversicherungen für Unternehmen mit einem kombinierten Gesamtumsatz von ca. 30 Mrd. Euro ([4]) im Jahr 2016 und einem Gesamtumsatz von ca. 48 Mrd. Euro ([5]) im Bereich P&C.
Die Möglichkeit, die XL Group zu erwerben, hat AXA veranlasst, ihre Ausstiegsstrategie aus dem bestehenden US-Geschäft zu überprüfen, welche AXA nun vorantreiben will. Zusammen mit dem geplanten Börsengang der US-Aktivitäten der AXA (voraussichtlich im 1. Halbjahr 2018, abhängig von den Marktbedingungen) und den beabsichtigten späteren Veräußerungen würde diese Transaktion AXA weiter auf technische Margen ausrichten, die weniger anfällig für Schwankungen an den Finanzmärkten sind.
Die starke Komplementarität zwischen AXA und XL Group bietet Chancen für eine signifikante Wertschöpfung und gleicht die geplante Verwässerung des Gewinns aus dem IPO des US-Geschäftsbereits ab 2018 aus. Sie ermöglicht auch wesentliche Kapitaldiversifikationsvorteile im Rahmen von Solvency II und hohe Kapitalrenditen. In diesem Zusammenhang bekräftigte die AXA auch ihre Ambition 2020-Ziele.
Der endgültige Abschluss der Transaktion unterliegt der Genehmigung der Aktionäre der XL Group sowie sonstigen gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt erforderlicher regulatorischer Genehmigungen, und wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018 erfolgen.
([1]) EUR 1 = USD 1,2317 zum 2. März 2018 (Quelle: Bloomberg).
([2]) Der endgültige Abschluss der Transaktion unterliegt der Genehmigung der Aktionäre der XL Group sowie sonstigen gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt erforderlicher regulatorischer Genehmigungen.
([3]) Umfasst zu Vergleichszwecken mit Mitbewerbern die Bereiche Schadens- und Unfallversicherungen für Unternehmen (P&C Commercial) sowie P&C Commercial Health.
([4]) Umfasst zu Vergleichszwecken mit Mitbewerbern den Bereich P&C Health.
5.7 Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss
Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr
Dies ist eine freie Übersetzung der englischen Übersetzung des auf Französisch veröffentlichten Berichts des Abschlussprüfers ins Deutsche, welche rein zum besseren Verständnis des Inhalts für deutschsprachige Leser bereitgestellt wird. Dieser Bericht enthält Informationen, die speziell durch europäische Vorschriften oder französisches Recht vorgeschrieben sind, wie z. B. Informationen über die Ernennung von Abschlussprüfern. Dieser Bericht ist im Zusammenhang mit den im französischen Recht bestehenden Auflagen und anwendbaren Prüfungsrichtlinien zu verstehen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Beurteilung des Konzernabschlusses
Gemäß dem uns durch Ihre Hauptversammlung erteilten Auftrag haben wir den beigefügten Konzernabschluss der AXA SA für das zum 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr geprüft.
Nach unserer Auffassung vermittelt der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe zum 31. Dezember 2017 in Übereinstimmung mit den Internationale Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.
Der vorstehende Bestätigungsvermerk steht im Einklang mit unserem Bericht an das Audit Committee.
Grundlage des Prüfungsurteils
Prüfungsrahmen
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Frankreich geltenden Prüfungsstandards vorgenommen. Nach unserer Auffassung liefern die im Zuge unserer Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil.
Unsere Verantwortlichkeiten im Rahmen dieser Standards sind im Abschnitt Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschluss in unserem Bericht beschrieben.
Unabhängigkeit
Wir haben unseren Prüfungsauftrag in Übereinstimmung mit den für uns geltenden Unabhängigkeitsregeln für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum Datum unseres Berichts durchgeführt und insbesondere keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 oder des französischen Ethikkodex ("code de déontologie") für Abschlussprüfer erbracht.
Begründung unserer Beurteilung - Wesentliche Prüfungsfragen
In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Artikel L.823-9 und R.823-7 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) bezüglich der Begründung unserer Einschätzungen informieren wir Sie über die wesentlichen Prüfungsfragen im Zusammenhang mit Risiken wesentlicher falscher Angaben, die nach unserer fachlichen Beurteilung für die Prüfung des Konzernabschlusses der laufenden Periode von größter Bedeutung waren, sowie darüber, wie wir diesen Risiken begegnet sind.
Diese Sachverhalte wurden im Rahmen unserer Prüfung des Konzernabschlusses insgesamt und bei der Erstellung unseres Bestätigungsvermerks behandelt, und wir geben zu einzelnen Posten des Konzernabschlusses keinen gesonderten Bestätigungsvermerk ab.
Bewertung der Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen für Life & Savings, einschließlich abgegrenzte Abschlusskosten für Verträge mit langfristigen Finanzgarantien
(Siehe Anhänge 1.7.3, 1.14.2, 4.4 und 14 des Konzernabschlusses)
| Begründung unserer Beurteilung - Wesentliche Prüfungsfragen | Vorgehensweise bei der Behandlung des Sachverhalts |
|---|---|
| In der Sparte Life & Savings verkauft die Gruppe Verträge, die mit einer langfristigen Finanzgarantie kombiniert werden können, mit dem Ziel, den Versicherungsnehmern eine Mindestrendite zu bieten. In diesem Fall wird das Marktvolatilitätsrisiko von der Gruppe und nicht vom Versicherungsnehmer getragen. | Unser Prüfungsansatz für das Risiko im Zusammenhang mit der Bewertung der Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen einschließlich der abgegrenzten Abschlusskosten für Verträge mit langfristigen Finanzgarantien stellt sich wie folgt dar: |
| Wie in Anhang 4.4 zum Konzernabschluss dargestellt, stellen sich die Verträge zum 31. Dezember 2017 wie folgt dar: | -- Wir haben die Übereinstimmung der von der Gruppe angewandten Methodik mit den aktuellen Rechnungslegungsstandards beurteilt. |
| -- 12% der versicherungstechnischen Rückstellungen im Bereich Life & Savings, die fondsgebundene Produkte mit entsprechenden Finanzgarantien abdecken; | -- Wir haben unsere Kenntnisse über die Verfahren zur Bewertung der Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen für diese Verträge sowie über die Modelle zur Berechnung der Rückstellungen und gegebenenfalls über die IT-Systeme zur Verarbeitung der technischen Daten und deren Integration in das Rechnungswesen aktualisiert. |
| -- 31% der versicherungstechnischen Rückstellungen der Gruppe im Bereich Life & Savings, die andere Produkte wie Protection & Health mit Rückgabegarantien und in einigen Fällen mit einem garantierten langfristigen Zinssatz abdecken. | -- Wir haben die Gestaltung des Kontrollsystems beurteilt und die Wirksamkeit der Kontrollen, die wir als wesentlich für unsere Prüfung erachtet haben, geprüft. |
| Die Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen für diese Verträge, einschließlich der abgegrenzten Abschlusskosten, werden prospektiv unter Verwendung von wirtschaftlichen, biometrischen und Verhaltensannahmen der Versicherungsnehmer bewertet, wie in den Anhängen 1.14.2 und 14 zum Konzernabschluss beschrieben. | -- Wir haben die Berechnungsmodelle zur Schätzung der zukünftigen Cashflows, die zur Bestimmung der Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen oder zur Durchführung von Angemessenheitstests verwendet werden, stichprobenartig überprüft. |
| Die Sensitivität dieser Bewertungen steigt mit der Laufzeit und Komplexität der Garantien: Schon eine geringfügige Variation bestimmter Annahmen (vor allem zukünftige Änderungen der mittel- und langfristigen Zinssätze und künftige Erträge aus Aktienportfolios) könnte einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Risikovorsorge haben und erfordert daher ein höheres Maß an Urteilsvermögen des Managements. | -- Wir haben Verfahren angewandt, um die Zuverlässigkeit der zugrunde liegenden Daten in den Modellen und Rückstellungsberechnungen zu testen. |
| Dementsprechend haben wir die Bewertung der Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen für diese Verträge als wesentlichen Prüfungsgegenstand angesehen. | -- Wir haben die vom Management verwendeten Annahmen und die Sensitivität der Modelle gegenüber den Annahmen beurteilt. |
| -- Wir haben analytische Verfahren angewandt, um ungewöhnliche und/oder unerwartete Veränderungen zu identifizieren und zu analysieren. |
Bewertung der Schadenrückstellungen für den Geschäftsbereich Property & Casualty
(Siehe Anhänge 1.14.2 und 14 des Konzernabschlusses)
| Begründung unserer Beurteilung - Wesentliche Prüfungsfragen | Vorgehensweise bei der Behandlung des Sachverhalts |
|---|---|
| Zum 31. Dezember 2017 hatte die Gruppe Schadenrückstellungen in Höhe von 63.131 Mio. Euro gebildet, wie in Anhang 14.1 des Konzernabschlusses beschrieben. | Unser Prüfungsansatz für das Risiko aus der Bewertung der Schadenrückstellungen stellt sich wie folgt dar: |
| Diese Rückstellungen beziehen sich auf die geschätzten endgültigen Kosten für die Regulierung eines Versicherungsfalls. Sie umfassen eingetretene und gemeldete Versicherungsfälle, eingetretene, aber nicht gemeldete Versicherungsfälle sowie Schadenregulierungskosten. | -- Wir haben die Übereinstimmung der von der Gruppe angewandten Methodik mit den aktuellen Rechnungslegungsstandards beurteilt. |
| Wie in Anhang 1.14.2 des Jahresabschlusses dargelegt, werden diese Rückstellungen unter Verwendung deterministischer statistischer Methoden, auf der Grundlage historischer Schadensfalldaten und unter Verwendung versicherungsmathematischer Annahmen berechnet, für die das Urteil eines Experten zur Schätzung der endgültigen Kosten erforderlich ist. Änderungen der ausgewählten Inputfaktoren können sich am Ende der Berichtsperiode erheblich auf den Wert dieser Rückstellungen auswirken, insbesondere für Long-Tail-Versicherungskategorien, bei denen die inhärente Unsicherheit und die Wahrscheinlichkeit, dass die Prognosen erreicht werden, generell geringer sind. | -- Wir evaluierten und testeten das interne Kontrollumfeld in Bezug auf: |
| Aufgrund der inhärenten Unsicherheit bestimmter Komponenten, die bei der Berechnung der Schätzungen berücksichtigt wurden, haben wir die Bewertung der Schadenrückstellungen in der Schaden- und Unfallversicherung als eine wesentliche Prüfungsfrage angesehen. | - die Bearbeitung von Forderungen und insbesondere die Bewertung von Rückstellungen im Einzelfall; |
| - den Prozess der Berechnung der endgültigen Kosten (Annahmen, Beurteilungen, Daten, Methoden, Einhaltung der geltenden Rechnungslegungsgrundsätze und -methoden), einschließlich etwaiger Zweitmeinungen des Risikomanagements in Bezug auf die technischen Rückstellungen; | |
| - die IT-Systeme, mit denen die technischen Daten verarbeitet und in das Rechnungswesen integriert werden. | |
| - Wir haben Verfahren angewandt, um die Zuverlässigkeit der zugrunde liegenden Daten zu testen. | |
| - Zur Analyse der wesentlichen Veränderungen im Berichtszeitraum haben wir Verfahren (einschließlich der Überwachung der Veränderung der Schadenquoten) angewandt. | |
| -- Wir haben die Ergebnisse der im Vorjahr vorgenommenen Schätzungen im Hinblick auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des vom Management verwendeten Verfahrens zur Berechnung dieser Schätzungen beurteilt. | |
| -- Unsere Arbeit bestand auch in der Beurteilung der angewandten statistischen Methoden und versicherungsmathematischen Parameter sowie der verwendeten Annahmen im Hinblick auf die geltenden Vorschriften, die Marktpraxis und den wirtschaftlichen und finanziellen Kontext der AXA Gruppe. | |
| -- Gegebenenfalls haben wir eine unabhängige Bewertung der Rückstellungen für bestimmte Versicherungsrisikokategorien vorgenommen, um eine Grundlage für unsere fachliche Beurteilung und unsere Einschätzung der von der Gruppe verwendeten Schätzungen zu schaffen. |
Bewertung des erzielbaren Betrags des Geschäfts- oder Firmenwerts
(Siehe Anhänge 1.3.2, 1.7.2, 1 und 5 des Konzernabschlusses)
| Begründung unserer Beurteilung - Wesentliche Prüfungsfragen | Vorgehensweise bei der Behandlung des Sachverhalts |
|---|---|
| Zum 31. Dezember 2017 wies die Konzernbilanz einen Geschäfts- oder Firmenwert mit einem Nettobuchwert von 15.391 Mio. Euro aus. | Wir haben die Übereinstimmung der von der Gruppe angewandten Methodik mit den aktuellen Rechnungslegungsstandards beurteilt. |
| Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über die zum Erwerbszeitpunkt übernommenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) der Aktivitäten zugeordnet, in die übernommene Unternehmen eingebracht wurde. | Wir haben auch eine kritische Bewertung des Verfahrens zur Umsetzung dieser Methodik vorgenommen und überprüft: |
| Wie in Anhang 1.7.1 des Konzernabschlusses ausgeführt, wird mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest des Geschäfts- oder Firmenwert durchgeführt, um sicherzustellen, dass der Nettobuchwert den erzielbaren Betrag nicht übersteigt und kein Risiko einer Wertminderung besteht. | -- dass alle Bestandteile des Buchwerts einer CGU berücksichtigt wurden und mit denjenigen übereinstimmen, die zur Projektion zukünftiger Cashflows verwendet werden; |
| Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Unerwünschte Entwicklungen der erwarteten Erträge aus Geschäften, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, unabhängig davon, ob sie auf interne oder externe Faktoren zurückzuführen sind, die mit dem wirtschaftlichen und finanziellen Umfeld, in dem diese Geschäfte tätig sind, zusammenhängen, können einen erheblichen Einfluss auf den erzielbaren Betrag haben und eine Wertminderung erforderlich machen. | -- dass die prognostizierten zukünftigen Cashflows mit den jüngsten Schätzungen des Managements übereinstimmen, die während des Budgetprozesses berechnet wurden; |
| Dies gilt insbesondere für den Geschäfts- oder Firmenwert der CGU des Lebensversicherungsgeschäfts in den USA, der einen Bruttobetrag von 2.844 Mio. Euro mit einer kumulierten Wertminderung von 1.089 Mio. Euro aufweist, wobei der erzielbare Betrag dem Nutzungswert entspricht. Die Berechnung des Nutzungswerts basiert auf Annahmen wie Abzinsungssätzen und finanziellen Annahmen, die zur Prognose zukünftiger Cashflows und eines Vielfachen des Wertes des Neugeschäfts verwendet werden, was eine wesentliche Beurteilung durch das Management erfordert. | -- dass die getroffenen Annahmen in Bezug auf die erwarteten künftigen Cashflows im Hinblick auf den wirtschaftlichen und finanziellen Kontext der CGU angemessen sind und dass der Prozess, nach dem die Schätzungen berechnet wurden, verlässlich ist, indem die Gründe für die Unterschiede zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Leistungen beurteilt werden. |
| Dementsprechend haben wir die Bewertung des erzielbaren Betrags des Firmen- oder Geschäftswerts als wesentlichen Prüfungsgegenstand angesehen. | In Bezug auf die CGU des Lebensversicherungsgeschäfts in den USA haben wir außerdem überprüft: |
| -- die Konsistenz der finanziellen Annahmen und Wachstumsraten, die zur Projektion zukünftiger Cashflows verwendet werden, mit verfügbaren externen Analysen (Marktanalysen, Konsensus); | |
| -- die Berechnung des Abzinsungssatzes für die geschätzten künftigen Cashflows, wobei die verschiedenen verwendeten Parameter (risikofreier Zinssatz, Marktprämie, "Unlevered Beta", spezifische Risikoprämie) überprüft werden. | |
| -- die von der Gruppe durchgeführte Analyse zur Ermittlung der Sensitivität des Wertes gegenüber Änderungen der wichtigsten verwendeten Annahmen. |
Betrag der erzielbaren latenten Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge
(Siehe Anhang 19 des Konzernabschlusses)
| Begründung unserer Beurteilung - Wesentliche Prüfungsfragen | Vorgehensweise bei der Behandlung des Sachverhalts |
|---|---|
| Latente Steueransprüche werden auf steuerliche Verlustvorträge erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn zur Verfügung stehen wird, gegen den die steuerlichen Verluste verrechnet werden können. Die Fähigkeit der Gruppe, latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge zu erfassen, wird vom Management am Ende jeder Berichtsperiode unter Berücksichtigung der Prognosen zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne sowie der Rechtslage und der Jurisdiktion der steuerpflichtigen Posten beurteilt. Die Annahmen, auf denen diese Prognosen basieren, werden vom Management festgelegt. | Wir haben die Übereinstimmung der von der Gruppe angewandten Methodik mit den aktuellen Rechnungslegungsstandards beurteilt. |
| Zum 31. Dezember 2017 betrugen die im Konzernabschluss ausgewiesenen latenten Steueransprüche 16.814 Mio. Euro; davon entfielen 568 Mio. Euro auf den französischen Steuerkonsolidierungskreis der AXA SA. | In Zusammenarbeit mit unseren Steuerspezialisten bestand unser Prüfungsansatz auch in der Beurteilung der verwendeten Geschäftspläne und damit der Wahrscheinlichkeit, dass die steuerlichen Konsolidierungskreise der AXA SA zukünftig latente Steueransprüche verrechnen können. Insbesondere haben wir Folgendes bewertet: |
| Angesichts der Entscheidung des Managements, bestimmte latente Steueransprüche als erzielbar oder nicht erzielbar einzustufen, haben wir diese Frage als eine wesentliche Prüfungsfrage angesehen. | -- die zugrunde liegenden Projektionen und Annahmen sowie deren Übereinstimmung mit den neuesten Schätzungen des Managements, wie sie während des Budgetprozesses berechnet wurden, und die Zuverlässigkeit des Prozesses, nach dem die Schätzungen berechnet wurden, durch die Beurteilung der Gründe für die Abweichungen zwischen der erwarteten und der tatsächlichen Performance; |
| -- die Pläne für die Umkehrung der temporären Differenzen und damit die Möglichkeiten zur Verrechnung latenter Steuerschulden. |
Prüfung der im Lagebericht gemachten Angaben zur Gruppe
Zudem haben wir nach den in Frankreich geltenden Standesregeln die gesetzlich vorgeschriebene Sonderprüfung der im Lagebericht des Board of Directors gemachten Angaben zur Gruppe durchgeführt.
Wir haben keine Einwendungen hinsichtlich ihrer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung und ihrer Übereinstimmung mit dem Konzernabschluss vorzubringen.
Bericht über weitere rechtliche und regulatorische Anforderungen
Ernennung der gesetzlichen Abschlussprüfer
Auf der Generalversammlung vom 28. Februar 1989 (PricewaterhouseCoopers Audit) und am 8. Juni 1994 (Mazars) wurden wir zum gesetzlichen Abschlussprüfer der AXA SA ernannt. Zum 31. Dezember 2017 waren PricewaterhouseCoopers Audit und Mazars im neunundzwanzigsten bzw. vierundzwanzigsten Jahr ihres ununterbrochenen Mandats.
Verantwortlichkeiten des Managements und der Verantwortlichen für den Konzernabschluss
Das Management ist für die Aufstellung eines Konzernabschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, vermittelt, sowie für die interne Kontrolle, die das Management als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben, sei es aufgrund von Verstößen oder Irrtümern, ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist das Management für die Beurteilung der Unternehmensfortführung, die Offenlegung der mit der Unternehmensfortführung zusammenhängenden Sachverhalte und die Anwendung der Unternehmensfortführungsgrundsätze verantwortlich, es sei denn, es wird erwartet, dass die Gesellschaft liquidiert oder der Geschäftsbetrieb eingestellt wird.
Das Audit Committee ist für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie gegebenenfalls der internen Revision hinsichtlich der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung zuständig.
Der Konzernabschluss wurde vom Board of Directors von AXA SA genehmigt.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Ziel und Prüfungsansatz
Unsere Aufgabe ist es, einen Bericht zu diesem Konzernabschluss abzugeben. Unser Ziel ist es, eine hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss insgesamt frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, stellt aber keine Garantie dafür dar, dass eine Prüfung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung immer dann durchgeführt wird, wenn eine wesentliche Falschaussage vorliegt. Falschaussagen können sich aus Betrug oder Irrtümern ergeben und sind als wesentlich anzusehen, wenn sie einzeln oder in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten, die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffen werden, vernünftigerweise beeinflussen könnten.
Wie in Artikel L.823-10-1 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de Commerce) festgelegt, umfasst unsere gesetzliche Prüfung nicht die Gewährleistung der Rentabilität des Unternehmens oder der Qualität des Managements der Angelegenheiten der Gesellschaft.
Im Rahmen einer Prüfung, die nach den in Frankreich geltenden Berufsstandards durchgeführt wird, übt der Abschlussprüfer während der gesamten Prüfung ein professionelles Urteilsvermögen aus und darüber hinaus:
-- identifiziert und bewertet er die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen des Konzernabschlusses, unabhängig davon, ob diese auf Betrug oder Fehler zurückzuführen sind, konzipiert und führt Prüfungsverfahren durch, die auf diese Risiken anschlagen, und holt Prüfungsnachweise ein, die als ausreichend und angemessen erachtet werden, um eine Grundlage für sein Prüfungsurteil zu liefern. Das Risiko, keine wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug aufzudecken, ist höher als bei einem Fehler, da Betrug Absprachen, Fälschungen, absichtliche Auslassungen, falsche Darstellungen oder die Aufhebung der internen Kontrolle beinhalten kann.
-- erlangt er ein Verständnis der für die Prüfung relevanten internen Kontrolle, um unter den gegebenen Umständen geeignete Prüfungsverfahren zu entwerfen, jedoch nicht, um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrolle abzugeben.
-- beurteilt er die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der für die Aufstellung des Abschlusses zugrunde gelegten wesentlichen Schätzungen sowie damit verbundene Offenlegungen des Managements im Konzernabschluss.
-- beurteilt er die Angemessenheit der Anwendung der Unternehmensfortführungsgrundsätze durch das Management und, basierend auf den erhaltenen Prüfungsnachweisen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Bedingungen besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, aufkommen lassen. Diese Beurteilung stützt sich auf die bis zum Zeitpunkt des Prüfungsberichts erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Umstände können jedoch dazu führen, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist. Kommt der Abschlussprüfer zu dem Schluss, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, ist es erforderlich, im Prüfungsbericht auf die entsprechenden Angaben im Konzernabschluss hinzuweisen oder, falls solche Angaben nicht gemacht werden oder nicht ausreichen, den darin enthaltenen Bestätigungsvermerk zu ändern.
-- beurteilt er die Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und beurteilt, ob dieser die zugrunde liegenden Vorgänge und Ereignisse in einer Weise darstellt, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt.
-- Er holt ausreichende Prüfungsnachweise für die Finanzinformationen der Unternehmen oder Geschäftsaktivitäten innerhalb der Gruppe ein, um ein Prüfungsurteil über den Konzernabschluss abzugeben. Der Abschlussprüfer ist für die Leitung, Überwachung und Durchführung der Prüfung des Konzernabschlusses sowie für das zu diesem Konzernabschluss abgegebene Prüfungsurteil verantwortlich.
Bericht an das Audit Committee
Wir legen dem Audit Committee einen Bericht vor, der insbesondere eine Beschreibung des Prüfungsumfangs und des durchgeführten Prüfungsprogramms sowie der Ergebnisse unserer Prüfung enthält. Darüber hinaus berichten wir, falls vorhanden, über wesentliche Mängel im internen Kontrollsystem in Bezug auf die von uns festgestellten Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsverfahren.
Unser Bericht an das Audit Committee enthält die Risiken wesentlicher Fehlaussagen, die nach unserer pflichtgemäßen Beurteilung für die Prüfung des Konzernabschlusses der laufenden Periode von besonderer Bedeutung waren und daher wesentliche Prüfungsfragen darstellen, die wir in diesem Bericht zu beschreiben haben.
Darüber hinaus geben wir dem Prüfungsausschuss die in Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 537-2014 vorgesehene Erklärung ab, die unsere Unabhängigkeit im Sinne der in Frankreich geltenden Vorschriften bestätigt, wie sie insbesondere in den Artikeln L.822-10 bis L.822-14 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) und im französischen Ethikkodex (Code de déontologie) für Abschlussprüfer festgelegt sind. Gegebenenfalls erörtern wir mit dem Audit Committee die Risiken, die sich nach vernünftigem Ermessen auf unsere Unabhängigkeit auswirken können, und die damit verbundenen Vorkehrungen.
Neuilly-sur-Seine und Courbevoie, 19. März 2018
PricewaterhouseCoopers Audit
Die gesetzlichen Abschlussprüfer
Xavier Crépon
Mazars
Jean-Claude Pauly
Maxime Simoen
([5]) Umfasst zu Vergleichszwecken mit Mitbewerbern den Bereich P&C Health.
6. Aktien, gezeichnetes Kapital und allgemeine Informationen
6.1 AXA-Aktien
Der wichtigste Handelsplatz von AXA-Stammaktien ist die Euronext Paris (Compartment A). Seit der Dekotierung der ADRs von AXA (American Depositary Receipts, die American Depositary Shares ("ADS") verkörpern, die jeweils eine Stammaktie von AXA verkörpern) von der New York Stock Exchange am 26. März 2010 werden die ADRs von AXA am US-amerikanischen Over-the-Counter ("OTC")-Markt gehandelt und sind an der OTC QX-Plattform unter dem Symbol AXAHY gelistet.
Handel an der Euronext Paris
In Frankreich sind die Stammaktien von AXA im wichtigsten von der Euronext Paris herausgegebenen Index, dem CAC 40-Index, vertreten, der die 40 Aktien der Euronext Paris mit der höchsten Marktkapitalisierung und dem größten Handelsvolumen umfasst. Die Stammaktien von AXA sind ebenfalls im Euronext 100 vertreten, dem Blue-Chip-Index der Euronext mit den größten Unternehmen in puncto Marktkapitalisierung und Liquidität, sowie dem EURO STOXX 50, dem Blue-Chip-Index der 50 Aktien mit der höchsten Marktkapitalisierung und dem größten Handelsvolumen der wichtigsten Industrien der Eurozone. Darüber hinaus sind die Stammaktien von AXA auch im STOXX(r) Europe 600 Insurance, dem Index der europäischen Versicherungsbranche, und dem EURO STOXX Sustainability 40 vertreten, der die größten Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit in der Eurozone enthält, bewertet nach langfristigen ökologischen, sozialen und Governance-Kriterien.
In der untenstehenden Tabelle sind die ausgewiesen Höchst- und Tiefstkurse (Intraday) der Stammaktien von AXA an der Euronext Paris in Euro für die angegebenen Perioden dargestellt:
| Periode | Tageshoch (in Euro) |
Tagestief (in Euro) |
|---|---|---|
| 2016 | ||
| Drittes Quartal | 20,0 | 16,2 |
| Viertes Quartal | 24,7 | 18,6 |
| 2017 | ||
| Erstes Quartal | 25,1 | 21,8 |
| Zweites Quartal | 25,8 | 22,6 |
| Drittes Quartal | 25,7 | 23,8 |
| Viertes Quartal | 26,3 | 24,6 |
| Gesamtjahr | 26,3 | 21,8 |
| 2017 und 2018 | ||
| August 2017 | 25,7 | 24,0 |
| September 2017 | 25,6 | 23,8 |
| Oktober 2017 | 26,1 | 25,1 |
| November 2017 | 26,3 | 24,6 |
| Dezember 2017 | 25,8 | 24,7 |
| Januar 2018 | 27,7 | 24,5 |
| Februar 2018 | 26,9 | 24,6 |
6.2 Gezeichnetes Kapital
Kapitalstruktur
Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich die ausgegebenen und voll eingezahlten Anteile von AXA auf 5.553.789.869,79 Euro, was zum 1. Januar 2017 2.425.235.751 dividendenberechtigten Stammaktien mit einem Nennwert von 2,29 Euro entsprach.
In der untenstehenden Tabelle sind die Besitzverhältnisse der ausstehenden Aktien des Unternehmens und verbundener Stimmrechte nach bestem Wissen des Unternehmens dargestellt.
| Anzahl der Aktien | % des Eigenkapitals | % der Stimmrechte(a) | |
|---|---|---|---|
| Mutuelles AXA (b) | 342.767.775 | 14,13 % | 23,97 % |
| Direkt vom Unternehmen gehaltene eigene Aktien | 41.395.855 | 1,71 % | [1,45 %] (c) |
| Von Tochtergesellschaften des Unternehmens gehaltene eigene Aktien (d) | 413.421 | 0,02 % | [0,01 %] (c) |
| Mitarbeiter und Vertreter | 129.418.305 | 5,34 % | 6,88 % |
| Öffentlichkeit | 1.911.240.395 | 78,81 % | 67,69 % |
| Summe | 2.425.235.751 (e) | 100 % | 100 % |
(a) In dieser Tabelle werden die Stimmrechtsanteile auf der Grundlage berechnet, dass alle ausstehenden Stammaktien mit Stimmrechten versehen sind, ungeachtet der Tatsache, dass bestimmte dieser Aktien von Gesetzes wegen oder anderweitig über keine Stimmrechte verfügen (z. B. verfügen eigene Aktien nach französischem Recht über keine Stimmrechte).
(b) AXA Assurances IARD Mutuelle (11,26 % des Eigenkapitals und 19,10 % der Stimmrechte) und AXA Assurances Vie Mutuelle (2,88 % des Eigenkapitals und 4,88 % der Stimmrechte).
(c) Diese Aktien sind stimmberechtigt, wenn sie ihren Status als eigene Aktien verlieren (z. B. bei ihrem Verkauf und der anderweitigen Übertragung an konzernunabhängige Dritte).
(d) Eigene Aktien, wie in Anhang 13 "Eigenkapital und Minderheitsanteile" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts dargelegt.
(e) Quelle: Euronext-Mitteilung vom 8. Januar 2018.
AXA Assurances IARD Mutuelle und AXA Assurances Vie Mutuelle (die "Mutuelles AXA") haben Vereinbarungen geschlossen, in denen sie ihre Absicht geäußert haben, ihre Stimmrechte gemeinsam auszuüben. Im Rahmen dieser Vereinbarungen haben die Mutuelles AXA ein Strategy Committee (Comité de Coordination Stratégique) geschaffen, das sich aus bestimmten Mitgliedern ihrer jeweiligen Board of Directors zusammensetzt. Das Strategy Committee wählt einen Vorsitzenden aus seinen Mitgliedern (derzeit François Martineau) und wird im Allgemeinen zu allen wichtigen Angelegenheiten in Bezug auf die Mutuelles AXA einschließlich ihrer gemeinsamen Anteile an AXA und allgemeinen Beziehung zu dem Unternehmen und der AXA Gruppe befragt.
Nach bestem Wissen des Unternehmens hielt zum 31. Dezember 2017 nur ein Aktionär, BlackRock Inc., im Namen seiner Kunden und von ihm verwalteten Fonds handelnd, mehr als 5 % des Anteilskapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens.
Einige der Aktien des Unternehmens verfügen über Doppelstimmrechte wie in Abschnitt 6.3 "Allgemeine Informationen - Stimmrechte" dieses Geschäftsberichts beschrieben. Von den 2.425.235.751 ausstehenden Stammaktien zum 31. Dezember 2017 berechtigten 434.422.341 Aktien ihre Inhaber zu diesem Zeitpunkt zu Doppelstimmrechten.
Wesentliche Änderungen an der Kapitalstruktur
Wesentliche Änderungen an der Kapitalstruktur des Unternehmens zwischen 31. Dezember 2015 und 31. Dezember 2017 sind in der untenstehenden Tabelle dargestellt:
| Am 31. Dezember 2017(a) | ||||
|---|---|---|---|---|
| Anzahl der Aktien | Kapitalstruktur (%) |
Anzahl an Stimmrechten | Stimmrechte (%) |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Mutuelles AXA (b) | 342.767.775 | 14,13 % | 685.535.550 | 23,97 % |
| Direkt vom Unternehmen gehaltene eigene Aktien | 41.395.855 | 1,71 % | [41.395.855] (c) | [1,45 %] (c) |
| Von Tochtergesellschaften des Unternehmens gehaltene eigene Aktien (d) | 413.421 | 0,02 % | [420.569] (c) | [0,01 %] (c) |
| Mitarbeiter und Vertreter | 129.418.305 | 5,34 % | 169.680.918 | 6,88 % |
| Öffentlichkeit | 1.911.240.395 | 78,81 % | 1.935.625.200 | 67,69 % |
| Summe | 2.425.235.751 (e) | 100 % | 2.859.658.092 | 100 % |
| Am 31. Dezember 2016(a) | ||||
|---|---|---|---|---|
| Anzahl der Aktien | Kapitalstruktur (%) |
Anzahl an Stimmrechten | Stimmrechte (%) |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Mutuelles AXA (b) | 342.767.775 | 14,13 % | 685.535.550 | 23,93 % |
| Direkt vom Unternehmen gehaltene eigene Aktien | 5.463.201 | 0,23 % | [5.463.201] (c) | [0,19 %] (c) |
| Von Tochtergesellschaften des Unternehmens gehaltene eigene Aktien (d) | 450.272 | 0,02 % | [457.420] (c) | [0,02 %] (c) |
| Mitarbeiter und Vertreter | 138.280.839 | 5,70 % | 211.925.732 | 7,40 % |
| Öffentlichkeit | 1.938.187.043 | 79,92 % | 1.961.501.796 | 68,47 % |
| Summe | 2.425.149130 | 100 % | 2.864.883.699 | 100 % |
| Am 31. Dezember 2015(a) | ||||
|---|---|---|---|---|
| Anzahl der Aktien | Kapitalstruktur (%) |
Anzahl an Stimmrechten | Stimmrechte (%) |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Mutuelles AXA (b) | 342.767.775 | 14,13 % | 685.535.550 | 23,82 % |
| Direkt vom Unternehmen gehaltene eigene Aktien | 1.491.713 | 0,06 % | [1,491,713] (c) | [0,05]% (c) |
| Von Tochtergesellschaften des Unternehmens gehaltene eigene Aktien (d) | 493.206 | 0,02 % | [500.354] (c) | [0,02 %] (c) |
| Mitarbeiter und Vertreter | 149.192.517 | 6,15 % | 233.403.662 | 8,11 % |
| Öffentlichkeit | 1.932.513.031 | 79,64 % | 1.956.943.500 | 68 % |
| Summe | 2.426.458.242 | 100 % | 2.877.874779 | 100 % |
(a) In dieser Tabelle werden die Stimmrechtsanteile auf der Grundlage berechnet, dass alle ausstehenden Stammaktien mit Stimmrechten versehen sind, ungeachtet der Tatsache, dass bestimmte dieser Aktien von Gesetzes wegen oder anderweitig über keine Stimmrechte verfügen (z. B. verfügen eigene Aktien nach französischem Recht über keine Stimmrechte).
(b) AXA Assurances IARD Mutuelle und AXA Assurances Vie Mutuelle.
(c) Diese Aktien sind stimmberechtigt, wenn sie ihren Status als eigene Aktien verlieren (z. B. bei ihrem Verkauf und der anderweitigen Übertragung an konzernunabhängige Dritte).
(d) Eigene Aktien, wie in Anhang 13 "Eigenkapital und Minderheitsanteile" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts dargelegt.
(e) Quelle: Euronext-Mitteilung vom 8. Januar 2018.
Zum 31. Dezember 2017 hatte das Unternehmen nach bestem Wissen des Unternehmens auf Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Informationen insgesamt 10.950 eingetragene Inhaber seiner Stammaktien (d. h. Inhaber von Namensaktien).
Von AXA 2017 abgeschlossene Transaktionen in Bezug auf eigene Aktien
Im Zusammenhang mit den auf den Hauptversammlungen am 27. April 2016 (Beschluss 16) und 26. April 2017 (Beschluss 17) genehmigten Aktienrückkaufprogrammen und gemäß Artikel L.225-209 des Französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) (i) wurden 67.476.040 AXA-Aktien zu einem durchschnittlichen gewichteten Brutto-Stückpreis von 24,43 Euro je Aktie zurückgekauft (um (a) die Zuteilung von Gratisaktien an Mitarbeiter der Gruppe abzusichern, (b) die Aktien bei Ausübung der mit Schuldinstrumenten verbundenen Umwandlungsrechten zu liefern oder (c) sie zum Ausgleich des Verwässerungseffekts von in Verbindung mit Plänen für Kapitalbeteiligungsleistungen und Angeboten von Aktienpaketen an Arbeitnehmer ausgegebenen Aktien einzuziehen), und (ii) es wurden keine AXA-Aktien zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2017 verkauft.
Folglich betrug die Gesamtanzahl der Stammaktien von AXA nach der Lieferung von Stammaktien von AXA an Mitarbeiter der Gruppe 2017 im Rahmen der Performance Shares-Pläne und der Einziehung von Stammaktien von AXA, die allesamt aus Zwecken der Absicherung und Einziehung ausgeben wurden, 41.395.855 Aktien (bzw. 1,71 % des gezeichneten Kapitals von AXA zu diesem Datum). Diese Aktien wurden zu einem Gesamtpreis von 999.890.949,81 Euro erworben (mit einem Nennwert von 2,29 Euro je Aktie).
Belegschaftsaktionäre
SharePlan
Seit 1993 fördert die AXA Gruppe Mitarbeiterbeteiligungen, indem sie ihren Mitarbeitern jährlich anbietet, über eine ausschließlich für sie reservierte Erhöhung des Anteilskapitals ("SharePlan") Anteile am Unternehmen zu erwerben.
Auf Grundlage der von der Hauptversammlung am 26. April 2017 erteilten Ermächtigung erhöhte das Board of Directors das gezeichnete Kapital durch Ausgabe von für Mitarbeiter der Gruppe im Rahmen des SharePlan 2017 reservierten Aktien. Die Aktionäre verzichteten auf ihre Vorzugsrechte, sodass dieses Angebot ausschließlich gegenüber Mitarbeitern der Gruppe gemacht werden konnte (SharePlan 2017).
In Ländern, in denen die rechtlichen, regulatorischen und steuerrechtlichen Anforderungen zur Teilnahme am SharePlan erfüllt waren, standen Mitarbeitern der Gruppe 2017 zwei Anlageoptionen zur Verfügung:
-- der klassische Plan, in 38 Ländern angeboten;
-- der gehebelte Plan, in 34 Ländern angeboten.
Der klassische Plan ermöglicht den Arbeitnehmern die Zeichnung von AXA-Aktien durch eine persönliche Kapitalanlage (entweder durch Publikumsfonds (FCPE) oder durch direkten Anteilsbesitz, abhängig vom jeweiligen Land) mit einem Nachlass von 20 %. Die Aktien werden im Rahmen des Group Company Savings Plans gehalten und können während eines Zeitraums von ca. 5 Jahren nicht veräußert werden (außer im Falle einer frühzeitigen Freigabe gemäß geltenden Rechtsvorschriften). Die Mitarbeiter tragen die Auswirkungen der positiven oder negativen Entwicklung des Aktienkurses im Vergleich zum Zeichnungskurs.
Nach Ablauf der 5-jährigen Haltefrist haben die Arbeitnehmer, abhängig von dem Land, in dem sie ihren Wohnort haben, folgende Möglichkeiten: (1) Erhalt des Barwerts ihrer Kapitalanlage; (2) Erhalt des Werts ihrer Kapitalanlage in Form von AXA-Aktien; oder (3) Übertragung ihrer Kapitalanlagen im gehebelten Plan in den klassischen Plan.
Der gehebelte Plan ermöglichte den Arbeitnehmern 2017 die Zeichnung von AXA-Aktien auf der Basis des 10-Fachen ihrer persönlichen Kapitalanlage (entweder durch Publikumsfonds (FCPE) oder durch direkten Anteilsbesitz, abhängig vom Wohnsitzland) mit einem Nachlass von 8,98 %. Die Aktien werden im Rahmen des Group Company Savings Plans gehalten und können während eines Zeitraums von ca. 5 Jahren nicht veräußert werden (außer im Falle einer frühzeitigen Freigabe gemäß geltenden Rechtsvorschriften). Die persönlichen Anlagebeträge von Mitarbeitern sind durch eine Bank verbürgt und Mitarbeiter profitierten auch von einem Teil der Wertsteigerung der Aktie, die auf Basis des nicht-diskontierten Referenzkurses berechnet wird.
Publikumsfonds mit direkten Stimmrechten wurden 2005 geschaffen, um Begünstigen in den meisten Fällen die direkte Ausübung ihrer Stimmrechte während Hauptversammlungen des Unternehmens zu ermöglichen.
Der SharePlan 2017 wurde mit Hilfe einer Kapitalerhöhung umgesetzt, die im Dezember 2017 stattfand. Mehr als 29.000 Mitarbeiter nahmen an dem SharePlan 2017 teil, was mehr als 27 % der berechtigten Mitarbeiter entspricht:
-- der gesamte investierte Betrag betrug ca. 444 Mio. Euro, d. h.:
- 37,5 Mio. Euro für den klassischen Plan, und
- 406,4 Mio. Euro für den gehebelten Plan;
-- insgesamt wurden 19 Millionen neue Aktien ausgegeben, jede zu einem Nennwert von 2,29 Euro. Diese Aktien sind ab 1. Januar 2017 dividendenberechtigt.
Am 31. Dezember 2017 hielten Mitarbeiter von AXA und deren Vertreter 5,34 % des gezeichneten Kapitals und 6,88 % der Stimmrechte. Diese Aktien werden über Publikumsfonds (FCPE) oder direkt entweder in Form von Stammaktien oder ADS gehalten.
Transaktionen in Zusammenhang mit dem gezeichneten Kapital von AXA
Zum 31. Dezember 2017 umfasste das gezeichnete Kapital von AXA 2.425.235.751 Stammaktien mit einem Nennwert von 2,29 Euro. Sämtliche dieser Aktien waren voll eingezahlt und nicht nachschusspflichtig und sind ab 1. Januar 2017 dividendenberechtigt.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktienanzahl vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2017:
| Datum | Transaktion | Anzahl der ausgebenden oder eingezogenen Aktien | Ausgabe- oder Verschmelzungsprämie | Anzahl der Aktien nach der Transaktion | Höhe des gezeichneten Kapitals nach der Transaktion |
|---|---|---|---|---|---|
| (in Euro) | (in Euro) | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2015 | Ausübung von Aktienoptionen | 9.980.538 | 168.615.907 | 2.452.257.215 | 5.615.669.022 |
| Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien | (10.763.717) | (219.244.525) | 2.441.493.498 | 5.591.020.110 | |
| Ausübung von Aktienoptionen | 2.658.146 | 34.055.711 | 2.444.151.644 | 5.597.107.264 | |
| Für Mitarbeiter von AXA reserviertes neues Anteilskapital (SharePlan 2015) | 18.736.297 | 327.179.193 | 2.462.887.941 | 5.640.013.385 | |
| Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien | (40.313.450) | (812.967.057) | 2.422.574.491 | 5.547.695.584 | |
| Ausübung von Aktienoptionen | 3.883.751 | 52.198.740 | 2.426.458.242 | 5.556.589.374 | |
| 2016 | Neues Anteilskapital in Zusammenhang mit dem AXA Miles-Plan 2012 (Plan 4+0) | 1.280.050 | - | 2.427.738.292 | 5.559.520.689 |
| Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien | (4.928.904) | (11.287.190) | 2.422.809.388 | 5.548.233.499 | |
| Ausübung von Aktienoptionen | 1.409.808 | 16.122.698 | 2.424.219.196 | 5.551.461.959 | |
| Für Mitarbeiter von AXA reserviertes neues Anteilskapital (SharePlan 2016) | 24.546.959 | 368.403.757 | 2.448.766.155 | 5.607.674.495 | |
| Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien | (26.331.484) | (60.299.098) | 2.422.434.671 | 5.547.375.397 | |
| Ausübung von Aktienoptionen und Umwandlung von Anleihen | 2.714.459 | 33.657.414 | 2.425.149.130 | 5.553.591.508 | |
| 2017 | Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien | (4.247.422) | (93.006.551) | 2.420.901.708 | 5.543.864.911 |
| Ausübung von Aktienoptionen | 3.077.495 | 41.047.758 | 2.423.979.203 | 5.550.912.375 | |
| Für Mitarbeiter von AXA reserviertes neues Anteilskapital (SharePlan 2017) | 19.558.841 | 394.238.574 | 2.443.538.044 | 5.595.702.121 | |
| Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien | (23.272.226) | (531.851.334) | 2.420.265.818 | 5.542.408.723 | |
| 31.12.2017 | Ausübung von Aktienoptionen | 4.969.933 | 73.161.594 | 2.425.235.751 | 5.553.789.870 |
Vollständig verwässertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2017
Die folgende Tabelle zeigt das vollständig verwässerte gezeichnete Kapital, davon ausgehend, dass die maximale Anzahl an neuen Aktien nach der Ausübung sämtlicher ausstehender Aktienoptionen ausgegeben wird.
| Vollständig verwässertes Eigenkapital | |
|---|---|
| Ausgegebene Stammaktien zum 31. Dezember 2017 (a) | 2.425.235.751 |
| Aktienoptionen | 23.114.171 |
| Maximale Gesamtzahl an Aktien | 2.448.349.922 |
(a) Quelle: Euronext-Mitteilung vom 8. Januar 2018.
Finanzielle Ermächtigungen
Gültige finanzielle Ermächtigungen zum 31. Dezember 2017
Die zum 31. Dezember 2017 gültigen Ermächtigungen von AXA zur Ausgabe von Aktien oder anderen Arten von Wertpapieren sind in untenstehenden Tabellen zusammengefasst:
Ausgaben von Anteilskapital mit Vorzugsrechten für Aktionäre
| Wertpapiere | Maximaler Nennwert im Falle von Schuldinstrumenten (in Euro) |
Maximaler Nennwert des neu ausgegebenen Anteilskapitals (in Euro) |
Laufzeit | Verfallsdatum |
|---|---|---|---|---|
| Einbeziehung von Rücklagen, Gewinnen oder Agios | - | 1 Milliarde (a) | 26 Monate | 26. Juni 2019 |
| Stammaktien und andere Wertpapiere, die einen Anspruch auf Stammaktien des Unternehmens durch Zeichnung, Umwandlung, Austausch, Rücknahme, Vorlage eines Optionsschein oder anderweitig begründen (b) | 6 Milliarden (c) | 2 Milliarden (d) | 26 Monate | 26. Juni 2019 |
(a) Unabhängige Höchstgrenze.
(b) Einschließlich der Ausgabe von Stammaktien infolge der Ausgabe von Wertpapieren durch Tochtergesellschaften von AXA.
(c) Der gesamte Nennwert von mit der Ausgabe von Wertpapieren mit oder ohne Vorzugsrechte verbundenen Schuldinstrumenten darf die globale Höchstgrenze von 6 Mrd. Euro nicht überschreiten.
(d) Der gesamte Nennwert des neu ausgegebenen Anteilkapitals mit oder ohne Vorzugsrechte darf 2 Mrd. Euro nicht überschreiten.
Ausgaben von Anteilskapital ohne Vorzugsrechte für Aktionäre
| Wertpapiere | Maximaler Nennwert im Falle von Schuldinstrumenten (in Euro) |
Maximaler Nennwert des neu ausgegebenen Anteilskapitals (in Euro oder Prozent des Anteilskapitals) |
Laufzeit | Verfallsdatum |
|---|---|---|---|---|
| Stammaktien und andere Wertpapiere, die einen Anspruch auf Stammaktien des Unternehmens durch Zeichnung, Umwandlung, Austausch, Rücknahme, Vorlage eines Optionsschein oder anderweitig begründen (a) | 6 Milliarden (b) | 550 Millionen | 26 Monate | 26. Juni 2019 |
| Stammaktien oder Wertpapiere, die Zugang zum Kapital verschaffen, für Mitarbeiter reserviert | - | 135 Millionen (c) | 18 Monate | 26. Oktober 2018 |
| Für eine bestimmte Kategorie an Begünstigten reservierte Stammaktien in Zusammenhang mit Aktienangebotenan Mitarbeiter | - | 135 Millionen (c) | 18 Monate | 26. Oktober 2018 |
| Performance Shares (actions de performance) (d) | - | 1 % (e) | 38 Monate | 27. Juni 2019 |
| Performance Shares (actions de performance) (d) (g) | - | 0,40 % (e) | 38 Monate | 27. Juni 2019 |
| In Zusammenhang mit der Ausübung von Aktienoptionen ausgegebene Aktien | - | 1 % (f) | 38 Monate | 26. Juni 2020 |
(a) Einschließlich der Ausgabe von Stammaktien oder Wertpapieren (i) im Falle von Privatinvestitionen oder über öffentliche Angebote, (ii) im Falle von öffentlichen Tauschangeboten auf Betreiben des Unternehmens, (iii) als Ausgleich für Sacheinlagen für bis zu 10 % des Anteilskapitals des Unternehmens oder (iv) in Folge der Ausgabe von Wertpapieren durch Tochtergesellschaften von AXA.
(b) Der gesamte Nennwert von mit der Ausgabe von Wertpapieren mit oder ohne Vorzugsrechte verbundenen Schuldinstrumenten darf die globale Höchstgrenze von 6 Mrd. Euro nicht überschreiten.
(c) Gemeinsame und unabhängige Höchstgrenze.
(d) Bestehende Aktien und/oder neu ausgegebene Aktien.
(e) Zu dem Tag, an dem Performance Shares vom Board of Directors zugeteilt werden.
(f) Zu dem Tag, an dem Aktienoptionen vom Board of Directors zugeteilt werden.
(g) Für die betriebliche Altersvorsorge.
Neue finanzielle Ermächtigungen
Die folgenden Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien und Wertpapieren, die einen Anspruch auf Stammaktien des Unternehmens begründen, werden der Hauptversammlung am 25. April 2018 vorgelegt:
Ausgaben von Anteilskapital ohne Vorzugsrechte für Aktionäre
| Wertpapiere | Maximaler Nennwert im Falle von Schuldinstrumenten (a) Gemeinsame und unabhängige Höchstgrenze. | Maximaler Nennwert des neu ausgegebenen Anteilskapitals (in Euro oder Prozent des Anteilskapitals) | Laufzeit | Verfallsdatum |
|---|---|---|---|---|
| Stammaktien oder Wertpapiere, die Zugang zum Kapital verschaffen, für Mitarbeiter reserviert | - | 135 Millionen (a) | 18 Monate | 25. Oktober 2019 |
| Für eine bestimmte Kategorie an Begünstigten reservierte Stammaktien in Zusammenhang mit Aktienangebotenan Mitarbeiter | - | 135 Millionen (a) | 18 Monate | 25. Oktober 2019 |
(a) Gemeinsame und unabhängige Höchstgrenze.
Nutzung der finanziellen Ermächtigungen in 2017
Für Mitarbeiter reserviertes neues Anteilskapital
Siehe Absatz "Belegschaftsaktionäre" des vorliegenden Abschnitts 6.2 dieses Geschäftsberichts.
Aktienoptionen / Performance Shares
Aktienoptionen
2017 wurden auf Grundlage der von der Hauptversammlung am 26. April 2017 erteilten Ermächtigung (Beschluss 29) 3.070.397 Aktienoptionen zugeteilt, die dem Inhaber jeweils das Recht zum Erwerb einer AXA-Aktie (sowohl neu ausgegeben oder bestehend) zu einem bestimmten Ausübungspreis verleiht.
Performance Shares
2017 wurden auf Grundlage der von der Hauptversammlung am 27. April 2016 erteilten Ermächtigungen (Beschlüsse 19 und 20) 2.486.368 bzw. 601.444 Performance Shares für die betriebliche Altersvorsorge durch das Board of Directors von AXA zugeteilt.
6.3 Allgemeine Informationen
AXA ist eine nach französischem Recht gegründete Aktiengesellschaft (société anonyme) und die börsennotierte Muttergesellschaft der AXA Gruppe. Der Sitz des Unternehmens befindet sich in 25, avenue Matignon, 75008 Paris, Frankreich, und seine Telefonnummer lautet +33 (0) 1 40 75 57 00. Das Unternehmen wurde 1957 gegründet, die Ursprünge seiner Tätigkeit gehen jedoch bis in das Jahr 1852 zurück. Das Unternehmen wird außer im Falle einer vorzeitigen Auflösung oder Verlängerung bis zum 31. Dezember 2059 fortbestehen. Das Unternehmen ist im Pariser Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du commerce et des sociétés) unter der Nummer 572 093 920 eingetragen.
Folgende Dokumente können bei der Rechtsabteilung der AXA Gruppe (21, avenue Matignon, 75008 Paris, Frankreich) bis zur Einreichung des nächsten Referenzdokuments von AXA bei der AMF angefragt werden: (i) die Statuten des Unternehmens, (ii) die von Experten im Auftrag des Unternehmens erstellten Berichte oder anderen Dokumente, die (als Ganzes oder in Teilen) in diesem Geschäftsbericht enthalten sind oder auf die darin Bezug genommen wird, und (iii) die Abschlüsse und Konzernabschlüsse in den beiden der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts vorangegangenen Geschäftsjahren.
Vorschriften und Aufsicht
AXA geht weltweit durch ihre zahlreichen operativen Tochtergesellschaften regulierten Geschäftstätigkeiten nach. Die wesentlichen Geschäftstätigkeiten im Bereich Versicherung und Asset Management unterliegen weitreichenden Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Regelungen in den verschiedenen Ländern, in denen die Gruppe geschäftstätig ist. AXA SA, die oberste Muttergesellschaft der AXA Gruppe, unterliegt zudem umfassenden Vorschriften aufgrund ihrer Börsenzulassung an der Euronext Paris und ihrer direkten und indirekten Beteiligung an zahlreichen regulierten Versicherungs- und Vermögensverwaltungstöchtern. Da die AXA Gruppe ihren Hauptsitz in Paris, Frankreich, hat, bilden insbesondere die Richtlinien und Regelungen der Europäischen Union sowie die Anforderungen der französischen Aufsichtsbehörden den aufsichtsrechtlichen Rahmen der AXA Gruppe. Die wichtigsten Aufsichtsbehörden in Frankreich sind die Finanzdienstleistungsaufsicht AMF und die Versicherungsaufsicht Autorité de contrôle prudentiel et de résolution ("ACPR"). AXA ist seit 2013 und zuletzt im November 2016 vom Financial Stability Board ("FSB") in Abstimmung mit der International Association of Insurance Supervisors ("IAIS") als global systemrelevantes Versicherungsunternehmen (Global Systemically Important Insurer, "GSII") eingestuft und unterliegt in dieser Hinsicht folglich bestimmten Maßnahmen.
Versicherungsaktivitäten
Obschon sich Umfang und Art der regulatorischen Vorschriften von Land zu Land unterscheiden, sind in den meisten Ländern, in denen Tochtergesellschaften von AXA tätig sind, Gesetze und Vorschriften zur Regelung von Vertriebspraxis, Liquiditätsstandards, Höhe von Eigenkapital und Rücklagen, zulässigen Arten und Konzentrationen von Anlagen, Geschäftsgebaren von Versicherungsgesellschaften sowie die Zuteilung von Lizenzen an Vertreter, Genehmigung von Vertragsformularen und, für bestimmte Versicherungsbereiche, Genehmigung und Erfassung von Zinssätzen vorhanden. In bestimmten Ländern schränken Vorschriften Verkaufsprovisionen, Gebühren und bestimmte andere Marketing-Aufwendungen zulasten des Versicherers ein und schreiben die Offenlegung bestimmter Produktinformationen vor. Im Allgemeinen werden Versicherer verpflichtet, detaillierte Jahresabschlüsse bei den Aufsichtsbehörden des jeweiligen Landes, in dem sie tätig sind, einzureichen. Diese Behörden können regelmäßige oder spontane Prüfungen der Tätigkeiten und Bücher des Versicherers durchführen und zusätzliche Auskünfte vom Versicherer verlangen. Bestimmte Länder sehen auch eine Registrierung und regelmäßige Berichterstattung von Holding-Gesellschaften vor, die einen lizenzierten Versicherer kontrollieren. Diese Rechtsvorschriften für Holding-Gesellschaften sehen in der Regel regelmäßige Offenlegungen, Berichterstattung hinsichtlich des Unternehmens, das den lizenzierten Versicherer und andere verbundene Unternehmen kontrolliert, einschließlich Vorabgenehmigung (oder -anmeldung) von Transaktionen zwischen dem Versicherer und anderen verbundenen Unternehmen, wie z. B. konzerninterne Übertragungen von Vermögenswerten und Zahlung von Dividenden durch den kontrollierten Versicherer, vor. Im Allgemeinen dienen diese regulatorischen Vorschriften eher zum Schutz der Interessen der Versicherungsnehmer als der der Aktionäre.
Regulatorische Anforderungen an Kapital und Solvabilität
Die Versicherungstöchter des Unternehmens unterliegen in den Ländern, in denen sie tätig sind, regulatorischen Kapitalanforderungen, die zur Überwachung der Angemessenheit des Eigenkapitals sowie zum Schutz der Versicherungsnehmer dienen. Obschon sich die spezifischen regulatorischen Kapitalanforderungen (einschließlich der Definition von zulässigen Vermögenswerten und Berechnungsmethoden) je nach Land unterscheiden können, kann das erforderliche regulatorische Eigenkapital von einer Reihe von Faktoren betroffen sein, u. a. Geschäftsmix, Produktkonzept, Umsatzvolumen, investiertes Vermögen, Verbindlichkeiten, Rücklagen und Änderungen an den Kapitalmärkten wie Zins- und Finanzmärkten. Regulatorische Kapitalanforderungen können während Zeiten absteigender Finanzmärkte und/oder niedrigeren Zinsen unter Umständen erheblich steigen.
In den letzten Jahren hat die Europäische Union einen Aufsichtsrahmen für europäische Versicherer entwickelt, der am 1. Januar 2016 in Kraft trat. Dem voraus gingen die Übernahme der Solvency II-Richtlinie von 2009 über die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungsaktivität in ihrer aktuellen Fassung und die darin enthaltenen Regelungen (zusammen mit der Solvency-II-Richtlinie "Solvency II"). Solvency II wurde ab 2015 in französisches Recht umgesetzt. Solvency II dient zur Einführung von Solvenzanforderungen, welche die Risiken von Versicherungsgesellschaften besser widerspiegeln, und dem Aufbau eines für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlichen Aufsichtssystems. Solvency II basiert auf drei Säulen: (1) Säule 1 umfasst die quantitativen Anforderungen rund um Eigenmittel, Bewertungsregeln für Aktiva und Passiva sowie Solvenzkapitalanforderungen, (2) Säule 2 legt qualitative Anforderungen für die Governance und das Risikomanagement von Versicherern sowie für die effektiv Aufsicht über Versicherer einschließlich der Anforderung für Versicherer zur Durchführung einer Beurteilung von Risiken und Solvabilität (Own Risk and Solvency Assessment, "ORSA") fest; und (3) Säule 3 führt erweiterte Berichts- und Offenlegungsregelungen ein, gemäß denen betroffene Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union einen regelmäßigen Aufsichtsbericht (Regular Supervisory Report, "RSR"), der bei der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde regelmäßig wie von der Regelung vorgeschrieben eingereicht werden muss, sowie einen Bericht über Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Report, "SFCR") erstellen müssen, der jährlich zu veröffentlichen ist. Solvency II umfasst unter anderem die Bewertung von Aktiva und Passiva, die Behandlung von Versicherungskonzernen, die Definition von Eigenkapital sowie die Gesamthöhe des erforderlichen Mindestkapitals. Ein wichtiger Aspekt von Solvency II ist es, die Beurteilung der Risiken und Kapitalanforderungen der Gruppe besser mit Methoden des ökonomischen Kapitals in Einklang zu bringen und die Nutzung eines Standardmodells oder eines eigenen Modells des ökonomischen Kapitals des Versicherers (für ein besseres Verständnis der tatsächlichen Risiken und des Risikomanagements des Versicherers) zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen (Solvency Capital Requirements, "SCR") zu ermöglichen, wobei ein solches eigenes Modells der Genehmigung der Aufsichtsbehörde des Versicherers unterläge.
Solvency II sieht zwei getrennte Ebenen von Solvenzkapitalanforderungen vor: (i) die Mindestkapitalanforderungen (Minimum Capital Requirement, "MCR"), d. h. die Mindesthöhe des Eigenkapitals, unterhalb der Versicherungsnehmer und Begünstigte einem unangemessenen Risiko ausgesetzt sind, sollte den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die Fortsetzung ihres Geschäftsbetriebs gestattet werden, und (ii) die SCR, die sich auf die Höhe der anrechenbaren Eigenmittel beziehen, die es Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen ermöglicht, wesentliche Verluste auszugleichen und Versicherungsnehmern und Begünstigten gegenüber angemessene Sicherheit über zu leistende Zahlungen gibt.
Am 17. November 2015 erhielt AXA von dem ACPR die Genehmigung zur Verwendung ihres internen Modells (das "interne Modell") zur Berechnung ihrer Solvenzkapitalanforderungen gemäß Solvency II. Die am 22. Februar 2018 veröffentlichte Solvenzquote zum 31. Dezember 2017 lag bei geschätzten 205 %([1]) (31. Dezember 2016: 197 %), was innerhalb der von AXA festgelegten Zielbandbreite von 170-230 % liegt.
AXA prüft weiterhin regelmäßig Geltungsbereich und zugrundeliegende Methoden und Annahmen des internen Modells und wird ihre SCR entsprechend anpassen. Wesentliche Änderungen an dem Modell erfordern die Genehmigung der ACPR, die weitere Anpassungen an der Höhe der SCR fordern kann.
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority, "EIOPA") gibt weiterhin Regelungen und Richtlinien im Rahmen von Solvency II heraus. Daneben überprüft sie die Einheitlichkeit von internen Modellen europäischer Versicherer. Eine solche Überprüfung kann zu weiteren regulatorischen Änderungen zur Verbesserung der Einheitlichkeit und der Aufsicht über globale Konzerne führen. Weitere Informationen zu dem internen Modell finden Sie in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts. Weitere Informationen zum SCR, dem internem Modell und anderen Solvency-II-Angaben von AXA finden Sie im SFCR der AXA Gruppe für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr auf der Website von AXA (www.axa.com). Der SFCR der AXA Gruppe für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr wird voraussichtlich am 25. Mai 2018 auf der gleichen Website veröffentlicht.
Darüber hinaus haben die Europäische Union und die USA im Zusammenhang mit Solvency II am 22. September 2017 das "Bilaterale Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Aufsichtsmaßnahmen für die Versicherung und die Rückversicherung" (das "Rückversicherungsabkommen") unterzeichnet, das Grundsätze für die Einführung von Eigenkapital und Aufsichtsstandards für Versicherungsgruppen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat oder den USA, die in beiden Ländern tätig sind, festlegt. Während Teile des Rückversicherungsabkommens seit seiner Unterzeichnung vorläufig gelten, bedarf das vollständige Abkommen der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates und wird voraussichtlich im September 2022 in Kraft treten. Die AXA Gruppe unterliegt weiterhin den Aufsichts- und Kapitalanforderungen der Gruppe, wie sie derzeit unter Solvency II vorgesehen sind, während die US-Versicherungstöchter von AXA weiterhin den lokalen Anforderungen unterliegen. Das Rückversicherungsabkommen befasst sich auch mit verschiedenen Fragen des regulatorischen Informationsaustauschs und der Berichterstattung sowie mit Fragen des EU/US-Rückversicherungsmarktes.
Weitere Informationen zu den Risiken in Zusammenhang mit regulatorischen Kapitalanforderungen finden Sie in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz "Erfüllen die Gruppe oder ihre Versicherungstöchter ihre Solvenzkapitalanforderungen nicht, könnte jede dieser Entwicklungen sich wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit, Liquidität, Ratings sowie Finanz- und Ertragslage auswirken".
Einstufung als global systemrelevantes Versicherungsunternehmen (Global Systemically Important Insurer, "GSII")
Am 18. Juli 2013 veröffentlichte die IAIS eine erste Bewertungsmethodik zur Einstufung von GSIIs im Rahmen der von den G20 mit Hilfe des FSB angestoßenen Initiative zur Identifizierung von Versicherern, deren Schwierigkeiten oder ungeordneter Zusammenbruch aufgrund ihrer Größe, Komplexität und Verflechtungen erhebliche Störungen des globalen Finanzsystems und der Konjunktur nach sich ziehen würden. Am selben Tag veröffentlichte die FSB ihre ursprüngliche Liste von neun GSIIS, zu denen auch AXA zählte. Diese Liste enthielt AXA in den vier Jahre ihrer Veröffentlichung.
Im Februar 2017 gab die IAIS bekannt, dass sie einen aktivitätsbasierten Ansatz zur Bewertung von systemischen Risiken im Versicherungssektor entwickelt und einen Arbeitsplan für die Bewertung systemischer Risiken und Erarbeitung entsprechender Richtlinien eingeführt hat, um diesen Ansatz zu entwickeln und ihre GSII-Bewertungsmethode zu überarbeiten. Die IAIS beabsichtigt, bis Ende 2018 eine überarbeitete Methodik zur Bewertung systemischer Risiken für die öffentliche Konsultation zu veröffentlichen, deren Annahme für 2019 geplant ist. Im Zusammenhang mit der Entwicklung eines aktivitätsbasierten Ansatzes durch die IAIS kündigte das FSB am 21. November 2017 an, keine neue GSII-Liste für 2017 zu veröffentlichen. Das FSB hat erklärt, dass es die Situation im November 2018 auf der Grundlage der Fortschritte des IAIS bei der Entwicklung des aktivitätsbasierenden Ansatzes überprüfen wird, und hat ferner darauf hingewiesen, dass bestimmte ordnungspolitische Maßnahmen weiterhin für Unternehmen gelten werden, einschließlich AXA, die vom FSB im Jahr 2016 als GSII identifiziert wurden. Es bleibt daher ungewiss, ob das FSB auch in Zukunft GSIIs benennen wird und inwieweit sich die von IAIS entwickelten ordnungspolitischen Maßnahmen für GSIIs im Hinblick auf Inhalt und Anwendungsbereich angesichts des bevorstehenden aktivitätsbasierten Ansatzes weiterentwickeln können.
Die von der IAIS im Juli 2013 herausgegebenen regulatorischen Maßnahmen für GSIIs umfassen (1) die Einführung von neuen Kapitalanforderungen einschließlich einer für alle Aktivitäten von GSII geltenden grundlegenden Kapitalanforderung (Basic Capital Requirement ("BCR") sowie einer zusätzlichen Kapitalanforderung namens "Higher Loss Absorbency" ("HLA"), die GSIIs in Hinblick auf ihre systemkritischen Aktivitäten erfüllen müssen, (2) weiter reichende regulatorische Aufsicht über Holding-Gesellschaften, (3) verschiedene Maßnahmen zur Förderung der strukturellen und finanziellen Autarkie von Gesellschaften der Gruppe und Reduzierung von konzerninternen Abhängigkeiten einschließlich Einschränkungen in Bezug auf konzerninterne Finanzierungen und andere Vereinbarungen und (4) allgemein ein höheres Maß an regulatorischer Kontrolle für GSIIs, einschließlich der Anforderung zur Schaffung eines Plans zur Steuerung systemischer Risiken (Systemic Risk Management Plan, "SRMP"), eines Plan zur Steuerung des Liquiditätsrisikos (Liquidity Risk Management Plan, "LRMP") und eines Sanierungs- bzw. Abwicklungsplans (Recovery and Resolution Plan, "RRP"), die zahlreiche neue Prozesse sowie wesentliche Anforderungen und Kosten für Berichterstattung und Compliance mit sich gebracht haben.
Die geplanten regulatorischen Maßnahmen umfassten darüber hinaus 2014 die Schaffung einer Crisis Management Group (CMG) durch die ACPR, die Erstellung der oben genannten Dokumente (SRMP, LRMP und RRP) sowie die Entwicklung und Umsetzung der BCR, während andere Maßnahmen nach und nach eingeführt werden sollen, wie z. B. die HLA (deren erste Version vom FSB im September 2015 übernommen wurde, jedoch, wie unten beschrieben, vor ihrer Umsetzung 2022 noch überarbeitet wird).
Im Rahmen ihrer Bestrebungen, einen gemeinsamen Rahmen für die Aufsicht über international tätige Versicherungskonzerne (Internationally Active Insurance Groups, "IAIGs") zu schaffen, arbeitet die IAIS zudem an der Entwicklung eines umfassenden internationalen Versicherungskapitalstandards für Versicherungskonzerne (dem "Insurance Capital Standard, "ICS"), der sowohl für die GSIIs als auch für die IAIGs gelten soll und Ende 2019 abgeschlossen und nach einer fünfjährigen Überwachungsperiode vollständig umgesetzt werden soll. Die von der IAIS im Februar 2017 angegebene HLA würde dann unter Berücksichtigung des abgeschlossenen ICS überarbeitet und ab 2022 für die im Jahr 2020 identifizierten GSIIs angewendet werden.
Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts unter den Absätzen "Unsere Aktivitäten unterliegen weiterreichenden Vorschriften und regulatorischer Aufsicht in den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind" und "Als Holding-Gesellschaft sind wir auf die Abdeckung unserer Betriebsaufwendungen und Dividendenausschüttungen durch unsere Tochtergesellschaften angewiesen".
Die Geschäftsleitung rechnet damit, dass sich das regulatorische Umfeld in Bezug auf die Versicherungs- und Finanzbranche 2018 und darüber hinaus weiter verändern wird, was weitere rechtliche und regulatorische Initiativen mit sich bringen wird.
([1]) Die Solvency II-Quote wird basierend auf dem internen Modell geschätzt, auf Grundlage eines einmal in 200 Jahren auftretenden Schocks und unter Annahme der Äquivalenz des US-Geschäfts. Die Berechnung der Solvency II-Quote wird vor der derzeit für den 25. Mai 2018 geplanten Veröffentlichung des Solvency and Financial Condition Report (SFCR) der AXA Gruppe abgeschlossen.
Asset Management
AB und AXA Investment Managers unterliegen weiterreichenden Vorschriften in den verschiedenen Ländern, in denen sie tätig sind. Diese Vorschriften dienen im Allgemeinen dazu, Vermögenswerte unserer Kunden zu schützen und die Angemessenheit von Veröffentlichungen hinsichtlich Anlagerenditen, Risikomerkmalen von in verschiedenen Fonds investierten Vermögenswerten, Angemessenheit von Anlagen entsprechend Zielen und Risikobereitschaft von Kunden sowie die Identität und Qualifikationen des Vermögensverwalters sicherzustellen. Diese Vorschriften geben Aufsichtsbehörden im Allgemeinen breite administrative Befugnisse, einschließlich der Befugnis, die Durchführung von Geschäften aufgrund einer Nichtbeachtung solcher Gesetze und Vorschriften einzuschränken. In einem solchen Fall umfassen mögliche Sanktionen u. a. die Freistellung einzelner Mitarbeiter, Einschränkungen der Geschäftstätigkeit über bestimmte Zeiträume, die Rücknahme der Registrierung als Anlageberater, Untersagungen und/oder Strafen.
Die Regelungen der Europäischen Union (European Market Infrastructure Regulation, "EMIR") und der USA (hauptsächlich der Dodd-Frank Act) legen mehrere bindende Richtlinien für Derivate fest mit Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeiten sowie die Steuerung des Liquiditäts- und Kreditrisikos dieser Instrumente. Asset Manager und Banken von AXA, die Derivate im Auftrag der verschiedenen verbundenen Unternehmen der AXA Gruppe (darunter auch von AXA selbst) verwalten, arbeiten derzeit in Einklang mit diesen neuen Regelungen (oder bereiten sich auf deren Umsetzung vor), und das Regelwerk zur Steuerung finanzieller Risiken der Gruppe, einschließlich Verfahren zur Steuerung von Kredit- und Liquiditätsrisiken, wurde entsprechend dieser Anforderungen angepasst. Des Weiteren traten die Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente ("MiFID II") und die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, beide im Mai 2014 angenommen, am 3. Januar 2018 in Kraft. Das MiFID II-Paket, das zur besseren Integration der Finanzmärkte der Europäischen Union und Steigerung von grenzüberschreitenden Investitionen, Markttransparenz und Anlegerschutz dient, führt eine Reihe neuer Anforderungen ein, darunter Anforderungen hinsichtlich Handel/Clearing von bestimmten Derivaten auf organisierten Plattformen, regelmäßige Berichterstattung in Bezug auf Derivatpositionen und bestimmte andere Arten von Finanzinstrumenten, Einschränkungen und/oder Verbote für bestimmte Arten von Vergütungsvereinbarungen oder sonstige monetäre Anreize für unabhängige Anlageberatung erbringende Unternehmen sowie Regulierung von strukturierten Produkten und sonstigen komplexen Finanzinstrumenten.
Obschon die Gesamtauswirkungen solcher Anforderungen nur im Zusammenhang mit der Umsetzung von Regelungen und nationalen Umsetzungsvorschriften beurteilt werden können, könnten diese neuen Gesetze wesentliche Auswirkungen auf das regulierte Asset Management von AXA haben.
Andere erhebliche gesetzliche oder regulatorische Entwicklungen
EU-Datenschutzreform
Im Januar 2012 stellte die Europäische Kommission ihre EU-Datenschutzreform zur Aktualisierung der in der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr enthaltenen Grundsätze. Die EU-Datenschutzreform führte insbesondere zur Annahme der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (die "Datenschutz-Grundverordnung"), die ab 25. Mai 2018 gilt. Die wichtigsten Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung umfassen (i) die Stärkung der Grundrechte von Bürgern, um ihnen mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu geben und ihnen den Zugriff darauf zu erleichtern, (ii) eine stärkere Harmonisierung geltenden Rechts innerhalb der EU und eine zentrale Anlaufstelle ("One-Stop-Shop") , welche die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden zu Themen mit Auswirkungen auf die ganze EU rationalisiert, und (iii) strengere Durchführungsbestimmungen, nach denen es Datenschutzbehörden möglich ist, Unternehmen, die sich nicht an EU-Regeln halten, mit einer Geldstrafe von bis zu 4 % ihres globalen Jahresumsatzes zu belegen.
Übermittlung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika
Im Jahr 2015 wurde die Safe-Harbour-Regelung der Europäischen Kommission durch den Gerichtshof der Europäischen Union für ungültig erklärt, die die Übermittlung personenbezogener Daten zu kommerziellen Zwecken von Unternehmen in der EU an Unternehmen in den Vereinigten Staaten erlaubte, nach der personenbezogene Informationen zu Geschäftszwecken von Unternehmen in der EU an US-amerikanische Unternehmen übermittelt werden konnten, welche die vom US-Handelsministerium herausgegebenen Safe Harbour Privacy Principles unterzeichnet hatten. Demzufolge erfolgte der transatlantische Datenfluss zwischen Unternehmen weiterhin über andere Mechanismen, wie z. B. Standardvertragsklauseln mit US-Unternehmen und verbindliche Unternehmensregeln für Transfers innerhalb eines multinationalen Konzerns. Obschon im Juli 2016 eine neue Safe-Harbor-Regelung, der "EU-US-Datenschutzschild", eingeführt wurde, können sind Banken und Versicherer sich im Allgemeinen derzeit noch nicht in die Liste des EU-US-Datenschutzschilds eintragen und die AXA Gruppe nutzt daher die oben genannten Mechanismen, um personenbezogene Daten von der Gesellschaft oder ihren in der EU ansässigen Tochtergesellschaften an ihre in den USA ansässigen Bank- und Versicherungsgesellschaften zu übermitteln. Weitere Informationen zur transatlantischen Datenübermittlung finden Sie in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz "Das sich schnell ändernde regulatorische Umfeld in Bezug auf Datenübermittlung und Datenschutz in der Europäischen Union könnte unsere Kosten steigen lassen und sich nachteilig auf unser Geschäft auswirken".
Vorstandsvergütung
Solvency II legt die Vergütungsgrundsätze und Governance-Anforderungen fest, die von den europäischen Versicherern umzusetzen sind, sowie dass die Solvency II unterliegenden Unternehmen schriftliche Vergütungsrichtlinien in Einklang mit einer Reihe von Grundsätzen der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 vom Oktober 2014 einführen. Diese Verordnung verlangt, dass die Vergütungspolitik ein solides und effektives Risikomanagement fördert und keine Anreize liefert, Risiken einzugehen, welche die Risikotoleranz des Unternehmens übersteigen. In diesem Zusammenhang hat AXA ihre bestehende konzernweite Vergütungsrichtlinie überprüft und formalisiert, die für die Steuerung des allgemeinen Risikoprofils der Gruppe verantwortlichen Mitarbeiter identifiziert und einen einheitlichen Ansatz zur Steuerung der Vergütung von Mitarbeitern in Kontrollfunktionen definiert. Das Compensation & Governance Committee von AXA ist verantwortlich für die Beaufsichtigung der Gestaltung der Vergütungspolitik und von Vergütungspraktiken sowie für ihre Umsetzung und Anwendung.
Darüber hinaus wurden seit 2008 von dem FSB und anderen Behörden eine Vielzahl von Vorschlägen in Bezug auf die Vergütungspraktiken bei Führungskräften von Finanzinstituten gemacht. Bestimmte dieser Vorschläge wurden in Regelungen und Gesetze übertragen, während andere weiterhin nur Best-Practive-Empfehlungen darstellen.
2009 veröffentlichte das FSB "Prinzipien für eine angemessene Vergütungspraxis" gemeinsam mit Umsetzungsstandards. Zu den in diesen Standards und Grundsätzen behandelten Themen zählen eine Reihe von Mechanismen (einschließlich empfohlene Mindestzurückstellungen von Barboni, stärkere Nutzung von langfristigen Aktienzuteilungen in Gegensatz zu Barleistungen als Form der Vergütung, Mindest-Erdienungs- bzw -Rückstellungszeiträume und Performance-Kriterien für die Erdienung von langfristigen Vergütungskomponenten), die einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen (i) der Geschäftsleitung und bestimmter Mitarbeiter (wie z. B. Trader), die potenziell wesentliche Auswirkungen auf die Art und Dauer von eingegangenen Risiken haben, (ii) des Unternehmens und (iii) der Aktionäre herstellen sollen.
Diese Grundsätze und Standards spiegeln sich in einer Reihe von Regelungen und rechtlichen Initiativen wider, die in den letzten Jahren in verschiedenen Ländern, in denen die Gruppe tätig ist, eingeführt wurden. Obschon sich diese Einschränkungen oftmals hauptsächlich auf den Banksektor beziehen und für die Gruppe nicht grundsätzlich in den verschiedenen Ländern, in denen sie tätig ist, gelten, hat die Gruppe ihre globalen Vergütungspraktiken bei Führungskräften mit diesen Standards und Grundsätzen überwiegend in Einklang gebracht und führt regelmäßige Überprüfungen ihrer Vergütungspraktiken und -richtlinien mit Blick auf diese Standards sowie geltende rechtliche und regulatorische Anforderungen durch. Die Anwendung dieser Grundsätze und Standards kann sich je nach Finanzmarktakteur (wie z. B. Banken, Versicherer, Asset Managers, Private-Equity-Fonds, Hedge-Fonds) und innerhalb der verschiedenen Länder, in denen die Gruppe tätig ist, unterscheiden. Dadurch können sich bestimmte Wettbewerbsfragen für die Gruppe ergeben, darunter auch Auswirkungen auf die Fähigkeit der Gruppe zur Gewinnung und Bindung von Top-Talenten.
Treuhand-Regelung des US-Arbeitsministeriums
Am 6. April 2016 gab das US-Arbeitsministerium (Department of Labor, "DOL") eine endgültige Regelung heraus (die "Treuhand-Regelung"), welche die Bandbreite der gemäß dem Employee Retirement Income Security Act von 1974 ("ERISA") als treuhänderische Finanzberatung geltenden Aktivitäten erheblich vergrößert. Gemäß der neuen Regelung würden Berater und Mitarbeiter, einschließlich Angestellte von AXA US, die anlagebezogene Informationen und Unterstützung für Sponsoren von Pensionsplänen, Planbegünstige und Inhaber persönlicher Pensionskonten (Individual Retirement Accounts, "IRA") bereitstellen, strengeren treuhänderischen Pflichten und Anforderungen unterliegen. Im Februar 2017 wurde das DOL durch ein Memorandum (Memorandum des Präsidenten) angewiesen, die Treuhand-Regelung zu überprüfen und festzustellen, ob die Regelung angesichts der Politik und Ausrichtung der neuen Regierung zurückgenommen oder überarbeitet werden muss. Daraufhin veröffentlichte das DOL im März 2017 eine Mitteilung, in der es um Kommentare zu der im Memorandum des Präsidenten beschriebenen Prüfung bat, die im April 2017 fällig war. Im April 2017 gab das DOL zudem bekannt, dass das Datum der Anwendbarkeit der Treuhand-Regelung vom 10. April 2017 auf den 9. Juni 2017 verschoben wurde. Die Treuhand-Regelung trat am 9. Juni 2017 teilweise in Kraft, mit einer besonderen Übergangsfrist, die am 1. Januar 2018 für bestimmte Anforderungen der Treuhand-Regelung endet. Am 6. Juli 2017 veröffentlichte das DOL ein Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit der Prüfung der Treuhandregel, zu dem bis spätestens 7. August 2017 Stellung genommen wurde. Am 29. November 2017 verlängerte das DOL die besondere Übergangsfrist vom 1. Januar 2018 bis zum 1. Juli 2019 mit dem vorrangigen Ziel, öffentliche Stellungnahmen gemäß den Kriterien des Memorandums des Präsidenten zu prüfen, einschließlich der Frage, ob mögliche Änderungen und Alternativen zu Ausnahmeregelungen angesichts des aktuellen Kommentarsatzes und der möglichen Beiträge und Maßnahmen der Securities and Exchange Commission und anderer Regulierungsbehörden angemessen wären.
Obwohl Umfang und Zeitplan der Umsetzung der Treuhand-Regelung weiterhin nicht sicher sind und derzeit rechtlich angefochten werden, berücksichtigt die Geschäftsleitung weiterhin ihre möglichen Auswirkungen auf AXA US. Wenn die neue Treuhandregel wie geplant umgesetzt und nicht aufgehoben oder inhaltlich überarbeitet wird, ist derzeit damit zu rechnen, dass sie nachteilige Auswirkungen auf das Niveau und die Art der von AXA US und ihren verbundenen Beratern und Firmen bereitgestellten Dienstleistungen sowie die Art und Höhe der diesen Gesellschaften gezahlten Vergütungen und Prämien haben wird. Dies brächte erhebliche Nachteile für den Geschäftsbetrieb von AXA US mit sich.
Entwicklung von Rechnungslegungsstandards
Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmern werden momentan gemäß IFRS 4 (Phase I) bilanziert, der in der Regel die Anwendung unterschiedlichster Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Versicherungsverträge unter Berücksichtigung unterschiedlicher nationaler Rechnungslegungsvorschriften sowie die Fortführung der vor der Umstellung auf IFRS angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erlaubt. Am 18. Mai 2017 veröffentlichte das IASB den Standard IFRS 17 über Versicherungsverträge, der IFRS 4 ablösen wird und ein langjähriges Projekt des IASB zur Entwicklung eines einheitlichen, konsistenten Ansatzes für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen abschließt. Insbesondere verlangt IFRS 17, dass Versicherungsverpflichtungen nicht zu historischen Kosten, sondern zu Zeitwerten bilanziert werden. Vorbehaltlich der Übernahme durch die Europäische Union soll der neue Standard für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, in Kraft treten.
Die Gruppe wendet parallel zu IFRS 17 den am 24. Juli 2014 veröffentlichten Standard IFRS 9 für Finanzinstrumente an. Das veröffentliche Datum des Inkrafttretens des IFRS 9 war der 1. Januar 2018. Aufgrund der Verflechtungen zwischen finanziellen Vermögenswerten und technischen Verbindlichkeiten veröffentlichte das IASB am 12. September 2016 Änderungen an IFRS 4, die von der Europäischen Union am 3. November 2017 übernommen wurden. Diese Änderungen gestatten es Unternehmen, die Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 emittieren, die Anwendung von IFRS 9 unter bestimmten Voraussetzungen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17, spätestens jedoch auf den 1. Januar 2021 verschieben. Die Gruppe hat Anspruch auf die Option der temporären Befreiung und plant, davon Gebrauch zu machen.
Das Management prüft derzeit die Auswirkungen der Übernahme von IFRS 17 und IFRS 9, was erhebliche Auswirkungen auf die Bilanzierung von Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmern und Investitionen haben kann.
Entwicklung des Umfelds regulatorischer Compliance und Rechtsangelegenheiten
Die Aktivitäten der Gruppe im Bereich Versicherung und Asset Management unterliegen einer zunehmenden Anzahl an rechtlichen und regulatorischen Initiativen mit dem Ziel, den Verbraucherschutz im Bereich Finanzdienstleistungen zu stärken. In der europäischen Union umfassen mit dem Finanzsektor verbundenen Initiativen insbesondere die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, "IDD"), MiFID II und die Regelungen zu wesentlichen Anlegerinformationen für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products)-Verordnung). Ähnliche Initiativen werden in anderen Ländern, in denen die Gruppe tätig ist, geprüft (oder umgesetzt) und dürften zu einem Anstieg der betrieblichen Compliance-Kosten zur Sicherstellung der Einhaltung von Point-of-Sale-Anforderungen führen.
Die IDD ersetzt die Richtlinie über Versicherungsvermittlung und soll den Verbraucherschutz verbessern, indem sie sicherstellt, dass für alle Vertreiber von Versicherungsprodukten gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Die wichtigsten Bestimmungen der IDD umfassen erweiterte fachliche Voraussetzungen (z. B. fortlaufende Schulungen und Weiterbildung für Vertreiber), Regelungen zum Geschäftsgebaren, Interessenkonflikte (in Bezug auf Gebühren, Provisionen und Boni), erhöhte Offenlegungspflichten und Transparenz sowie umfassende Anforderungen an die Produkt-Governance. Zudem umfasst sie zusätzliche Anforderungen für den Verkauf von Versicherungsprodukten mit Anlageelementen, um sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer ein vergleichbares Maß an Schutz wie Käufer von im Rahmen von MiFID II regulierten Produkten für Privatanleger genießen (z. B. müssen beratende Vertreiber die Eignung des versicherungsbasierten Anlageprodukts für den Kunden beurteilen).
Die IDD sollte zunächst am 23. Februar 2018 in Kraft treten. Im Dezember 2017 schlug die Europäische Kommission jedoch vor, die Umsetzung der IDD in nationales Recht auf den 1. Juli 2018 und ihre Anwendung auf den 1. Oktober 2018 zu verschieben, um dem Versicherungssektor, insbesondere den kleinen Versicherungsunternehmen, mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben. Am 1. März bzw. 9. März 2018 haben das Europäische Parlament und der Rat den neuen Umsetzungs- und Anwendungsterminen zugestimmt. Inzwischen sind die MiFID II und die PRIIPs-Verordnung Anfang Januar 2018 in Kraft getreten.
Schließlich sind auch Initiativen von Finanzinstitutionen im Bereich Financial Crime Compliance (Geldwäschebekämpfung, Korruptionsbekämpfung und Einhaltung internationaler Sanktionen) ein Schwerpunkt von Aufsichts- und Vollstreckungsbehörden, wobei zunehmend erhebliche Sanktionen bei Compliance-Mängeln auferlegt werden. Insbesondere das französische Gesetz Nr. 2016-1691 vom 9. Dezember 2016 zu Transparenz, Korruptionsbekämpfung und Modernisierung der Wirtschaft, auch bekannt als "Sapin II", das am 1. Juni 2017 in Kraft trat, führt neue Anforderungen für alle französischen Großunternehmen einschließlich der Gruppe ein, wie z. B. die Schaffung interner Verfahren zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruptionshandlungen und Fällen unerlaubter Einflussnahme in Frankreich und international.
Angesichts dieser und anderer Initiativen hinsichtlich Compliance-Anforderungen ist die Geschäftsleitung der Meinung, dass die Komplexität und Risiken für internationale Finanzinstitutionen wie AXA in diesem Bereich weiter zunehmen dürften, einhergehend mit einem entsprechenden Anstieg der Compliance-Kosten.
Auch die Prozessrisiken in den Ländern, in denen die Gruppe tätig ist, nehmen weiter zu. In Kontinentaleuropa hat die Zulassung von Sammelklagen, u. a. in Frankreich im Jahr 2014, das Risiko und die Kosten in Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten für Versicherer, Asset Managers und sonstige Finanzinstitute steigen lassen und dürfte dies auch weiterhin tun.
Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" und Abschnitt 4.8 "Sonstige wesentliche Risiken" dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz "Unsere Aktivitäten unterliegen weiterreichenden Vorschriften und regulatorischer Aufsicht in den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind".
Steuerrichtlinie der AXA Gruppe
Sowohl als internationales Unternehmen als auch als Anbieter von Anlage- und Vorsorgeprodukten verfolgt die AXA Gruppe in Steuerfragen einen verantwortungsbewussten und transparenten Ansatz.
Die von AXA entrichteten Steuern sind ein wichtiger Aspekt ihrer breiten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wirkung und spielen eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der Länder, in denen AXA tätig ist ([2]). AXA sieht es als wichtigen Bestandteil ihrer Verpflichtung, in einer nachhaltigen, verantwortungsbewussten und gesellschaftsverträglichen Art und Weise zu wachsen.
Zudem kommt AXA in sämtlichen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, seinen Aufgaben als kooperativer, rechtskonformer Steuerzahler mit der Notwendigkeit der Förderung eines wettbewerbsorientierten Geschäftswachstum nach - zum Vorteil sämtlicher ihrer Stakeholder, einschließlich Anleger, Lieferanten und Mitarbeiter.
Steuerliche Aspekte in Bezug auf AXA als internationales Unternehmen
Ansatz der AXA Gruppe in Bezug auf Steuerfragen
In den Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, fungiert AXA sowohl als Steuerzahler als auch Steuereinnehmer, da viele spezifische Steuern auf Versicherungspolicen erhoben und von unseren Kunden als Teil der Einkünfte im Bereich Versicherung und Asset Management eingenommen werden, während andere an die verschiedenen staatlichen und bundesstaatlichen Behörden weltweit gehen.
Die Steuerfunktion ist innerhalb der Gruppe organisiert, um eine vollständige Einhaltung aller Steuergesetze in den Ländern, in denen AXA tätig ist, zu gewährleisten. Zusätzlich zur Steuerabteilung der Gruppe mit Sitz in Frankreich verfügen die wichtigsten operativen Gesellschaften/Länder/Regionen über ein Steuerteam, das sicherstellt, dass Steuervorschriften verstanden und von den Gesellschaften umgesetzt werden. Ein zwischen der Steuerabteilung der Gruppe und den lokalen Steuerteams vereinbarter Ethikkodex hebt die wichtigsten Grundsätze ([3]) hervor, die das Handeln der verschiedenen Steuerteams leiten. Die Einhaltung dieses Ethikkodexes ist Voraussetzung für die Tätigkeit aller Steuerteams von AXA. Diesbezüglich wird ein halbjährlicher Steuerüberprüfungsprozess jeder wichtigen Gesellschaft oder Einheit von der Steuerabteilung der Gruppe in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen lokalen Team durchgeführt. Darüber hinaus trifft sich vierteljährlich ein internationales Steuerkomitee, das sich aus verschiedenen Führungskräften der Steuerteams von AXA zusammensetzt, um eine einheitliche Vorgehensweise bei einigen technischen Themen sowie Vereinbarungen über Richtlinien zu bestimmten Themen zu gewährleisten.
Als in mehreren Ländern tätiges internationales Unternehmen unterliegt die AXA Gruppe zahlreichen Steuersystemen und -vorschriften und berücksichtigt sämtliche Änderungen an geltendem Steuerrecht. AXA legt besonderes Augenmerk auf die Änderungen, die zu höheren Steueraufwendungen und -zahlungen oder höheren Compliance-Kosten führen könnten oder Steuerschuld, Kapitalrendite und Geschäftstätigkeit der AXA Gruppe beeinflussen könnten. Weitere Informationen hierzu finden Sie insbesondere in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz "Änderungen an Steuergesetzen oder Unsicherheit über die Auslegung bestimmter Steuergesetze könnten sich nachteilig auf unsere Finanz- und Ertragslage auswirken".
Bei der Frage, wie die Gesellschaften von AXA kommerzielle Vereinbarungen strukturieren, werden die steuerlichen Auswirkungen parallel zu anderen Konsequenzen wie Kapitaleffizienz sowie rechtliche und regulatorische Aspekte bei der Entscheidung zwischen möglichen alternativen Vereinbarungen analysiert.
AXA übt keine lizenzierten oder operativen Geschäftstätigkeiten in den gemäß französischen Steuerregeln als nicht-kooperativen Ländern([4]) eingestuften Ländern aus, mit Ausnahme von Panama. In diesem Land, das jüngst als nicht kooperativ eingestuft worden war, ist AXA lokal über zwei operative Gesellschaften tätig, die Assistenzdienstleistungen gegenüber bei AXA versicherten lokalen Kunden oder Reisenden erbringen.
Offenlegungen zu Steuerangelegenheiten und Informationen zu Steuern in Zusammenhang mit den Aktivitäten der Gruppe in sämtlichen Ländern
Der Jahresabschluss ist in Einklang mit den IFRS erstellt (wie in Anhang 1 " Rechnungslegungsgrundsätze" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts dargelegt). Bei der Bilanzierung von Ertragssteuern werden sowohl die momentanen Steuerauswirkungen von Transaktionen und Ereignissen als auch die künftigen Steuerauswirkungen aus der künftigen Realisierung oder Wertaufholung des Buchwerts der Aktiv- und Passiva der Gesellschaft berücksichtigt, wie von IAS 12 vorgesehen (siehe Anhang 1.17.1 "Ertragsteuern" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts).
Der Jahresabschluss enthält eine Überleitungsrechnung des theoretischen Steueraufwands auf den tatsächlichen Steueraufwand gemäß IFRS. Sämtliche Differenzen sind ausführlich erklärt (siehe Anhang 19 "Steuern" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts). Es muss darauf hingewiesen werden, dass in vielen Ländern, in denen AXA tätig ist, die Ertrags- und Veräußerungsgewinne bei Vorsorgeprodukten von einer günstigen Steuerbehandlung profitieren. Dies ist ebenso der Fall, wenn diese Produkte in Lebensversicherungsprodukten enthalten sind. Dies führt zu einem niedrigeren effektiven Steuersatz für Lebensversicherer. Im Laufe der letzten Jahre und insbesondere im Anschluss an die Finanzkrise ist diese Differenz zurückgegangen.
Zusätzlich zu den in Bezug auf den effektiven Steuersatz der Gruppe berichteten Details meldet AXA wichtige Informationen zu den Auswirkungen von Änderungen an lokalen Steuerregelungen auf ihr Geschäft sowie Details zu der Steuerlast nach Geschäftsbereich und Land. Der Ertragsteueraufwand/-ertrag von AXA wird ausführlich im Geschäftsbericht dargelegt und nach Geschäftssegment und Land aufgeschlüsselt. Der Steuerbetrag für jedes Geschäftssegment und Land ist jeweils in einem speziellen Absatz erläutert (siehe Abschnitt 2.3. "Aktivitätsbericht - Operatives Ergebnis, bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss (Konzernanteil)" dieses Geschäftsberichts).
Steuerliche Aspekte in Bezug auf Aktivitäten und von der Gruppe angebotene Produkte
Aktivitäten der Gruppe
Die Aktivitäten der Gruppe unterliegen strengen Vorschriften und gründlicher Kontrolle in sämtlichen Ländern, in denen AXA tätig ist. Neben diesen Vorschriften hat AXA eine Reihe von detaillierten internen Standards entwickelt, die für alle von AXA verwalteten oder kontrollierten Gesellschaften der Gruppe gelten, unabhängig von den von der Gesellschaft durchgeführten Aktivitäten oder ihrer Eigentümerstruktur.
Gemäß diesen internen Standards müssen CEOs sicherstellen, dass die Mitarbeiter mit den geltenden Gesetzen, verbindlichen Verhaltenskodizes, Regeln und Vorschriften (einschließlich der geltenden Steuergesetze und -vorschriften), die für ihren Tätigkeitsbereich relevant sind, vollständig vertraut sind und diese einhalten.
Demnach muss die lokale Geschäftsleitung die steuerlichen Auswirkungen der Aktivitäten ihrer Gesellschaften abschätzen. Die Schwerpunkte hierbei sind:
-- Einhaltung der geltenden Bestimmungen der Besteuerung von Mitarbeitern, in den Ländern oder Regionen, in denen sie angestellt sind;
-- Einhaltung der geltenden Bestimmungen der Besteuerung von Geschäftstätigkeiten in den jeweiligen Ländern oder Regionen (einschließlich Abgaben und Umsatzsteuern); und
-- grenzüberschreitende Steuerangelegenheiten.
Im Rahmen der Anwendung dieser Standards wird spezieller Fokus auf Verrechnungspreissachverhalte gelegt. Insbesondere müssen Chief Financial Officers sicherstellen, dass abgeschlossene (Rück-)Versicherungsverträge eine tatsächliche Risikoübertragung darstellen und ihr Status als (Rück-)Versicherungsverträge nicht in Frage gestellt werden kann. Geschäfte zwischen Gesellschaften der Gruppe müssen, falls vorhanden, zu Marktpreisen abgeschlossen werden. Sind keine Marktpreise vorhanden, ist bei solchen Geschäften eine schriftlich Begründung für den erhobenen Betrag zu erstellen.
([1]) Die Liste der wichtigsten Tochtergesellschaften und Beteiligungen ist in Anhang III "Jahresabschluss der AXA-Muttergesellschaft" dieses Geschäftsberichts aufgeführt. Das rechtliche Organigramm der Gruppe ist zudem auf der Website des Unternehmens veröffentlicht (www.axa.com).
([2]) Der Ethikkodex legt vier Leitsätze fest: sich über die geltenden Gesetze und Vorschriften auf dem Laufenden zu halten, die Steuergesetze und -vorschriften einzuhalten, ein gutes Verhältnis zu den lokalen Steuerbehörden aufrechtzuerhalten und keine aggressiven Steuertransaktionen durchzuführen.
([3]) Die Liste der nicht-kooperativen Ländern nach französischem Steuerrecht ist durch einen Ministerialerlass vom 8. April 2016 festgelegt und setzt sich aus den folgenden Ländern zusammen: Botswana, Brunei, Guatemala, Marshallinseln, Nauru, Niue und Panama.
Von der Gruppe angebotene Produkte
Produkte von AXA dienen nicht dazu, Steuerhinterziehung zu ermöglichen oder zu Handlungen dieser Art zu ermutigen. Die Gruppe hat ein Validierungsregelwerk eingeführt, um sicherzustellen, dass neue Produkte einen umfassenden Genehmigungsprozess durchlaufen, bevor sie auf den Markt gelangen.
Der lokalen Entscheidung, ein Produkt einzuführen, muss ein dokumentierter Genehmigungsprozess vorangehen, der mit den Standards der AXA Gruppe hinsichtlich Produktmerkmalen, Preis, Asset-Liability Management und rechtlichen, regulatorischen, bilanziellen sowie Bilanzierungs- und Reputationsaspekten übereinstimmt.
Des Weiteren hat AXA strenge Richtlinien hinsichtlich ihrer grenzüberschreitenden Aktivitäten und Kundenüberprüfungen eingeführt, um sicherzustellen, dass unsere Produkte und Dienstleistungen nicht zur Geldwäsche oder Steuerhinterziehung missbraucht werden und spezifischen Regeln unterliegen, nach denen grenzüberschreitende Lebensversicherungsangebote den Steuer- und Compliance-Abteilungen der Gruppe zur Validierung vorgelegt werden müssen.
Sämtliche Gesellschaften der Gruppe müssen in jedem Falle lokale aufsichtsrechtliche Bestimmungen einhalten. Darüber hinaus kann die Steuerabteilung der Gruppe jedoch die Markteinführung eines Produkts verhindern, falls dieses Produkt nicht mit internen Regelungen konform ist.
Statuten
Im Folgenden sind bestimmte wesentliche Bestimmungen geltenden französischen Rechts, die zum Erstellungszeitpunkt dieses Geschäftsberichts in Kraft sind, und der Statuten des Unternehmens zusammengefasst. Sie erhalten ein Exemplar der Statuten des Unternehmens in Französisch vom Pariser Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du commerce et des sociétés).
Unternehmenszweck
Gemäß Artikel 3 dieser Statuten besteht der Unternehmenszweck von AXA im Allgemeinen aus:
-- dem Erwerb von sämtlichen Arten von Anteilen an französischen oder ausländischen Unternehmen, einschließlich Versicherungsgesellschaften;
-- dem Erwerb, der Verwaltung und dem Verkauf aller börsennotierten oder nicht börsennotierten Aktien und Wertpapiere sowie materieller und immaterieller Vermögenswerte sowie mit diesen Vermögenswerten verbundene Rechte, börsennotierte oder nicht börsennotierte Aktien und Wertpapiere; und
-- der Durchführung sämtlicher Transaktionen eigentumsrechtlicher, immobilienmäßiger, industrieller, kommerzieller und finanzieller Art, die direkt oder indirekt mit Obengenannten in Zusammenhang stehen.
Mitglieder des Board of Directors
Zusätzlich zu den französischen Rechtsvorschriften enthalten die Statuten von AXA und die Geschäftsordnung des Board of Directors bestimmte Vorschriften in Bezug auf Mitglieder des Board of Directors, darunter:
Vergütung
Die Führungskräfte des Unternehmens erhalten eine Vergütung, deren Höhe und Bedingungen vom Board of Directors auf Vorschlag des Compensation & Governance Committee festgelegt werden.
Mitglieder des Board of Directors erhalten eine jährliche Festvergütung, deren Maximalbetrag von der Hauptversammlung festgelegt und vom Board of Directors zwischen seinen Mitgliedern aufgeteilt wird. Ungeachtet des Obenstehenden sieht die Geschäftsordnung des Board of Directors vor, dass die Geschäftsleitung des Unternehmens keine Sitzungsgelder erhalten.
Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 3 "Corporate Governance" dieses Geschäftsberichts.
Altersgrenze
Ungeachtet der Amtszeit, für die der Chairman des Board of Directors gewählt ist, enden seine Aufgaben spätestens zum Ende der zur Genehmigung des Abschlusses für das vorherige Geschäftsjahr einberufenen und in dem Jahr, in dem der Chairman das Alter von 70 Jahren erreicht, abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung.
Ungeachtet der Amtszeit, für die der Chief Executive Officer gewählt ist, enden seine Aufgaben spätestens zum Ende der zur Genehmigung des Abschlusses für das vorherige Geschäftsjahr einberufenen und in dem Jahr, in dem der Chief Executive Officer das Alter von 65 Jahren erreicht, abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung. Die gleiche Regelung gilt für die Deputy Chief Executive Officers.
Eine Person von 70 Jahren oder älter kann ausschließlich für zwei Jahre in das Board of Directors berufen oder wiederberufen werden. Ihre Amtszeit kann nur einmal verlängert werden.
Falls die Anzahl der Mitglieder des BoD im Alter von 70 Jahren oder älter mehr als ein Drittel der gesamten Mitglieder ausmacht, gilt das älteste Mitglied des BoD automatisch als von seinem Amt zurückgetreten, sofern nicht ein anderes Mitglied des BoD im Alter von 70 Jahren oder älter freiwillig innerhalb von drei Monaten zurücktritt.
Wenn der dauerhafte Vertreter einer juristischen Person, die Mitglied des Board of Directors ist, das Alter von 70 Jahren erreicht, gilt die juristische Person als automatisch von ihrem Amt zurückgetreten, sofern sie nicht innerhalb von drei Monaten einen neuen Vertreter ernennt.
Anteilsbesitz
In Übereinstimmung mit dem AFEP-MEDEF-Kodex und ungeachtet gesetzlicher Anteilsbesitzregelungen müssen die Mitglieder des BoD Gesellschafter des Unternehmen sein und eine wesentliche Anzahl an Aktien des Unternehmens halten; falls sie zum Zeitpunkt ihrer ersten Ernennung keine wesentliche Anzahl an Aktien halten, sollten sie ihre Vergütung zum Erwerb von AXA-Aktien verwenden. Entsprechend hat das Board of Directors festgelegt, dass jedes Mitglied des BoD - unabhängig davon, ob es sich dabei um eine natürliche Person oder einen dauerhaften Vertreter einer juristische Person, an den/die eine Vergütung gezahlt wurden, handelt - innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Ernennung eine Anzahl von Aktien des Unternehmens halten muss, deren Wert auf Grundlage des Schlusskurses der AXA-Aktie zum 31. Dezember des abgelaufenen Geschäftsjahres mindestens dem Bruttohonorar des Mitglieds des BoD im vorangegangenen Geschäftsjahr entspricht. Die zum Zweck dieser Haltebestimmung erworbenen Aktien werden als Namensaktien gehalten.
Weitere Informationen zu den Rechten des Board of Directors finden Sie in Kapitel 3 - "Corporate Governance" dieses Geschäftsberichts.
Mit den Aktien verbundene Rechte, Vorzugsrechte und Beschränkungen
Stimmrechte
Jedem Inhaber einer AXA-Aktie wird auf jeder Hauptversammlung von AXA eine Stimme gewährt, vorbehaltlich der unten beschriebenen Bestimmungen in Bezug auf Doppelstimmrechte. Am 26. Mai 1977 beschloss die Hauptversammlung, dass jede von einer Person voll eingezahlte Stammaktie und von derselben Personen mindestens zwei Geschäftsjahre lang als Namensaktie gehaltene Aktie ihrem Inhaber ein Doppelstimmrecht in Bezug auf diese Aktie gewährt.
Im Falle einer Kapitalerhöhung durch Kapitalisierung bestehender Rücklagen, Gewinne oder Überschüsse sind den Inhabern von Aktien mit Doppelstimmrecht gratis zugeteilte Aktien ebenfalls mit einem Doppelstimmrecht versehen.
Die Rechte der Inhaber mit Doppelstimmrechten können nur auf Entscheidung einer außerordentlichen Hauptversammlung und nach Genehmigung auf einer Sondersitzung der Inhaber dieser Rechte geändert oder entzogen werden.
Dividenden
Auf Vorschlag des Board of Directors von AXA können die Aktionäre von AXA beschließen, den gesamten oder Teile des ausschüttungsfähigen Gewinns in die Sonder- oder allgemeinen Rücklagen zu überführen, sie als einbehaltene Gewinne in das nächste Geschäftsjahr zu übertragen oder sie den Aktionären als Dividenden zuzuteilen. Hat AXA seit Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres einen ausschüttungsfähigen Gewinn erwirtschaftet, der aus der von ihrem Abschlussprüfer bestätigten Zwischenbilanz hervorgeht, kann das Board of Directors Zwischendividenden im Umfang des ausschüttungsfähigen Gewinns ohne vorherige Zustimmung der Aktionäre ausschütten. Die Statuten von AXA sehen vor, dass AXA Dividenden an die Aktionäre im Verhältnis ihres Anteilsbesitzes ausschüttet.
Gemäß den Bestimmungen der Statuten von AXA wird das tatsächliche Datum der Dividendenzahlung vom Board of Directors festgelegt.
Die Statuten von AXA sehen vor, dass die Hauptversammlung jedem Aktionär die Wahlmöglichkeit anbietet, Dividenden entweder in bar oder als zusätzliche Stammaktien zu erhalten.
Vorkaufsrechte
Gemäß französischem Recht verfügen Aktionäre über Vorzugsrechte zur anteiligen Zeichnung von zusätzlichen Stammaktien (und/oder wandelbaren, umtauschbaren oder anderen Wertpapieren, aus denen sich ein direkter oder indirekter Anspruch auf Stammaktien von AXA ableitet). Dieses Zeichnungsrecht ist übertragbar und wird in der Regel während der Zeichnungsperiode für eine Kapitalerhöhung getrennt gehandelt. Zur Ausgabe von zusätzlichen Aktien ohne Vorzugsrechte, außer von den Aktionären von AXA bereits genehmigten oder beschlossenen Ausgaben, benötigt AXA die Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der an einer außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmenden oder vertretenen Aktionäre.
Liquidationsrechte
Wird AXA liquidiert, wird das nach Begleichung ihrer Schulden, Liquidationsausgaben und allen weiteren vorrangigen Ansprüchen verbleibende Vermögen verwendet, um Aktionäre von AXA bis zur Höhe des Liquidationssaldos und des Nennwerts der von dem jeweiligen Aktionär gehaltenen Aktien auszuzahlen. Ein etwaiger Überschuss wird zwischen allen Aktionären im Verhältnis ihrer Ansprüche auf das gezeichnete Kapital des Unternehmens aufgeteilt, vorbehaltlich sich gegebenenfalls aus den verschiedenen Anteilsklassen ableitenden Ansprüchen.
Änderungen der Aktionärsrechte
Gemäß französischem Recht haben Gesellschafter einer französischen Aktiengesellschaft (société anonyme) das Recht, die Statuten von AXA zu ändern. Eine solche Änderung bedarf im Allgemeinen der Zustimmung von zwei Drittel der auf einer außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmenden oder vertretenen Aktionäre. Keine außerordentliche Hauptversammlung kann jedoch beschließen, (i) die Verpflichtungen der Aktionäre gegenüber dem Unternehmen oder einer Drittpartei zu erhöhen oder (ii) die jedem Aktionär gewährten individuellen Rechte zu verringern (wie z. B. Stimmrechte, den Anspruch auf ausschüttungsfähige Gewinne des Unternehmens, wenn diese als Dividenden ausgeschüttet werden, das Recht auf Verkauf seiner Aktien und das Rechte, das Unternehmen zu verklagen).
Hauptversammlungen
Die Einberufung der Hauptversammlung, ihr Zusammenkommen sowie mit ihr verbundene Diskussionen finden in Übereinstimmung mit geltenden französischen Rechtsvorschriften und den Statuten von AXA statt.
Eine Einladung muss im Bulletin des annonces légales obligatoires ("BALO") mindestens 35 Tage vor einer Hauptversammlung (oder 15 Tage in einigen Sonderfällen) veröffentlicht werden und insbesondere die Tagesordnung und Beschlussvorschläge enthalten.
Mindestens 15 Tage (oder sechs Tage in bestimmten Fällen) vor dem für die Versammlung in der ersten Einladung festgelegten Termin und mindestens 10 Tage (oder vier Tage in bestimmten Fällen) vor einer etwaigen zweiten Einladung muss das Unternehmen eine finale, alle gesetzlich vorgesehen Informationen enthaltende Einladung per Post an alle eingetragenen Aktionäre versenden, die bis zum Zeitpunkt dieser finalen Einladung mindestens einen Monat lang Inhaber von AXA-Aktien waren, und eine finale Einladung in einem Amtsblatt für gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen sowie im BALO veröffentlichen.
Sämtliche Aktionäre sind zur Teilnahme an diesen Versammlungen berechtigt, entweder persönlich oder durch Vertretung, sofern sie einen gültigen Nachweis über ihre Identität und ihren Anteilsbesitz wie in französischem Recht spezifiziert vorzeigen. Der Anteilsbesitz wird durch eine Eintragung in das vom Unternehmen verwaltete Register der Namensaktien oder das von einem berechtigtem Intermediär aufbewahrte Register der Inhaberaktien am zweiten Arbeitstag vor der Versammlung um 0:00 Uhr, Pariser Zeit (Frankreich), nachgewiesen, aus dem die Anzahl der auf den Namen des Aktionärs (oder des eingetragenen Vertreters) eingetragenen Aktien hervorgeht.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel L.225-37 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) werden die Bedingungen für die Teilnahme an Jahreshauptversammlungen in Artikel 23 der Satzung von AXA, die in Kopie beim Handels- und Unternehmensregister Paris (Registre du commerce et des sociétés du tribunal de commerce de Paris) verfügbar ist, geregelt. Die Satzung von AXA ist auch auf der Website des Unternehmens (www.axa.com) verfügbar. Darüber hinaus werden die in Artikel L.225-37-5 des französischen Handelsgesetzbuchs genannten Informationen im Bericht des Board of Directors von AXA zu Corporate Governance, der dem Bericht des Board of Directors von AXA in diesem Geschäftsbericht beigefügt ist, veröffentlicht.
Bestimmungen zur Verhinderung von Übernahmen
Im Gegensatz zu den von bestimmten Bundesstaaten der USA und anderen Ländern eingeführten Maßnahmen gegen Übernahmen bestehen in Frankreich keine gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Übernahmen. Dennoch können eine Reihe von französischen Rechtsvorschriften, insbesondere die aus dem Gesetz vom 29. März 2014 (visant à reconquérir l'économie réelle) hervorgehenden, sowie bestimmte Vorschriften der EU-Richtlinie vom 21. April 2004 (die in Frankreich 2006 umgesetzt wurde) hinsichtlich Übernahmeangeboten, in gewisser Weise zur Verhinderung von Übernahmen beitragen. Im Falle von AXA umfassen die entsprechenden Maßnahmen unter anderem das Vorhandensein von AXA-Aktien mit Doppelstimmrecht.
Das französische Recht sieht allgemein vor, dass Zusammenschlüsse und bestimmte Konsolidierungen der Zustimmung von zwei Drittel der auf einer zum Zweck der Abstimmung über einen solchen Sachverhalt einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmenden oder vertretenen Aktionäre bedürfen.
Offenlegungspflichten bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte
Gemäß Artikel 7 der Statuten von AXA muss jede allein oder gemeinsam mit anderen Parteien handelnde Person, die direkt oder indirekt über von ihr kontrollierte Unternehmen - im Sinne von Artikel L.233-3 des Französischen Handelsgesetzbuchs - über eine Anzahl an Aktien Besitz erlangt, die 0,5 % des gezeichneten Kapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens entspricht, das Unternehmen darüber innerhalb von fünf Tagen ab dem Überschreiten des Schwellenwerts in Form eines Einschreibens mit Rückschein in Kenntnis setzen. In dieser Mitteilung müssen die Gesamtanzahl der gehaltenen Aktien und Stimmrechte sowie die Gesamtanzahl an Wertpapieren, die einen latenten Anspruch auf das gezeichnete Kapital und die damit verbundenen potenziellen Stimmrechte verleihen, aufgeführt sein.
Eine erneute Mitteilung muss gemäß den oben dargelegten Bedingungen immer dann erfolgen, wenn wiederum eine einem Anteil von 0,5 % des gezeichneten Kapitals oder der Stimmrechte entsprechende Schwelle über- oder unterschritten wird.
Im Falle einer Nichteinhaltung der oben beschriebenen Mitteilungspflichten verlieren die den mitzuteilenden Anteil übersteigenden Aktien ihre Stimmrechte auf Hauptversammlungen, falls die ausgebliebene Mitteilung auf solchen Versammlungen erfasst worden ist und einer oder mehrere Aktionäre, die gemeinsam mindestens 5 % des gezeichneten Kapital halten, dies verlangen. Die Stimmrechte auf sämtlichen Hauptversammlungen werden zurückerlangt, sobald bis eine Frist von zwei Jahren ab ordnungsgemäßer Mitteilung verstrichen ist.
Kapitaländerungen
Das gezeichnete Kapital des Unternehmens kann nur gemäß den in den geltenden rechtlichen und regulatorischen Vorschriften dargelegten Bedingungen geändert werden. Die Bestimmungen der Statuten oder der Geschäftsordnung des BoD haben keinen Vorrang gegenüber Änderungen der Gesetze zur Regelung des gezeichneten Kapitals des Unternehmens.
7. Corporate Responsibility
7.1 Einleitung
Nachhaltige Wertschöpfung
Das Geschäft von AXA besteht darin, Menschen langfristig zu schützen, indem wir Risiken besser verstehen, auswählen, quantifizieren und managen. Dabei agieren wir an den Schnittstellen von Wirtschaft, Finanzen und Gesellschaft. Versicherungen schaffen Werte entlang dieser drei Dimensionen.

| en | de |
| Insurance protection encourages innovation, risk-taking and borrowing for investments (through lower default risk and thus more affordable credit rates) | Versicherungsschutz fördert Innovation, Risikobereitschaft und Kreditaufnahme für Investitionen (durch geringeres Ausfallrisiko und damit günstigere Kreditzinsen). |
| Robust risk management preserves financial values | Robustes Risikomanagement erhält finanzielle Werte |
| Relevant value proposition for clients creates solid earnings | Relevantes Leistungsversprechen für Kunden schafft solide Erträge |
| Through diversification. insurance can provide comparatively stable returns for investors | Durch Diversifikation können Versicherungen vergleichsweise stabile Renditen für die Anleger erzielen. |
| Insurance fosters risk anticipation, management and mitigation, individual income stability and intergenerational welfare | Versicherungen fördern Risikovorsorge, -management und -minderung, individuelle Einkommensstabilität und generationenübergreifendes Wohlergehen |
| Risk pooling & mutualisation (connecting the misfortunes of the few , to the fortunes of the many) and social protection (micro insurance) generate social cohesion | Risiko-Pooling und -Mutualisierung (Verbindung des Unglücks der Wenigen mit dem Glück der Vielen) und Sozialschutz (Mikroversicherung) schaffen sozialen Zusammenhalt. |
| Insurers' investment policy provides long-term funding to the economy, including for infrastructure | Die Investitionspolitik der Versicherer stellt der Wirtschaft langfristige Mittel zur Verfügung, auch für die Infrastruktur. |
| Insurance helps stabilize the economic and financial cycle | Versicherungen stabilisieren den Wirtschafts- und Finanzkreislauf |
| Stabilization | Stabilisierung |
| Growth | Wachstum |
| Risk Mgt. | Risikomanagement |
| ROE | ROE |
| Stable returns | Stabile Renditen |
| Peace of mind | Sorgenfreiheit |
| Social Cohesion | Sozialer Zusammenhalt |
| Investment | Investment |
| ECONOMIC | WIRTSCHAFTLICHE |
| FINANCIAL | FINANZIELLE |
| SOCIAL | SOZIALE |
| VALUE CREATION | WERTSCHÖPFUNG |
Damit tragen wir nicht nur zum globalen Wirtschaftswachstum bei, sondern sorgen auch für soziale Stabilität, ganz im Sinne unseres Mottos "Empower People to Live a Better Life". Dieser Ansatz ist Teil unseres Geschäfts und bestimmt auch unsere Corporate Responsibility-Strategie.
Die Corporate-Responsibility-Strategie von AXA
Unsere Corporate Responsibility (CR)-Strategie trägt wesentlich zur Stärkung von Mitarbeiterengagement, Kundenvertrauen und Markenimage bei. CR spielt auch eine wichtige Rolle bei der Steuerung von Risiken und Chancen und ermöglicht AXA die Reduzierung bestimmter Kosten sowie geschäftlicher und operationeller Risiken, während sie Marktchancen in entstehenden oder künftigen Geschäftssegmenten bietet. Unsere Corporate Responsibility-Strategie konzentriert sich auf die Kernthemen Klimawandel, Gesundheitsrisikoprävention, soziale Entwicklung und die Nutzung von Daten für soziale Zwecke, wobei wir uns weiterhin mit umfassenderen ökologischen, sozialen und gesellschaftlichen Belangen befassen.
-- Klimawandel: AXA reduziert ihren eigenen CO2-Fußabdruck und nutzt ihr Kerngeschäft, Versicherungen und Investitionen, um den Klimarisiken besser zu begegnen;
-- Gesundheitsrisikoprävention: Auf der Grundlage des Verkaufs unserer Beteiligungen an der Tabakindustrie sowie basierend auf Partnerschaften mit Nichtregierungsorganisationen sowie als vertrauenswürdiger Partner unserer Kunden und mit unserer Expertise als Risikomanager werden wir unsere Bemühungen zur Prävention von Gesundheitsrisiken steigern, um positive Ergebnisse zu erzielen;
-- Soziale und wirtschaftliche Entwicklung: Als Versicherungsunternehmen wollen wir benachteiligten Bevölkerungsgruppen Schutz und Risikoprävention bieten und so zur globalen sozioökonomischen Entwicklung beitragen;
-- Daten für soziale Zwecke ("Data for Good"): Daten können von großen Nutzen sein, vor allem, wenn sie uns die Möglichkeit geben, die Daten über die Risiken unserer Kunden durch Stärkung der Cybersicherheit zu schützen. Wir werden insbesondere Daten an unsere Kunden und die Gesellschaft zum Wohle der Allgemeinheit "zurückgeben".
Weitreichende Informationen über Richtlinien und Verfahren der AXA Gruppe im Zusammenhang mit Corporate Responsibility stehen im "Integrated Report", im "Social Data Report" und auf der Website der AXA Gruppe (www.axa.com), insbesondere im Bereich "Corporate Responsibility". Auf den folgenden Seiten sind sowohl unsere CR-Strategie und, gemäß den Bestimmungen der Artikel L.225-102-1 und R.225-104 des französischen Handelsgesetzbuchs, auch die Art und Weise beschrieben, wie das Unternehmen die HR-bezogenen, gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen seiner Aktivitäten berücksichtigt.
Audit, Beurteilung und Ratings
PricewaterhouseCoopers Audit, einer der Abschlussprüfer von AXA SA und unabhängiger Dritter, bestätigt in seiner dem Ende dieses Kapitals beigefügten Zertifizierung gemäß Artikel L.225-102-1 des französischen Handelsgesetzbuchs die Vollständigkeit der in dem für das zum 31. Dezember 2017 endenden Geschäftsjahr erstellten Lagebericht dargelegten konsolidierten Informationen zur gesellschaftlichen und ökologischen Wirkung des Unternehmens und gibt darin eine begründete Stellungnahme zur Richtigkeit dieser Informationen ab.
Die Performance der Gruppe in Bezug auf soziale, ökologische und Governance-Aspekte (ESG) wird darüber hinaus auch von spezialisierten Ratingagenturen beurteilt. Die Gruppe erreicht in ihrer Branche regelmäßig Spitzenplätze und ist auch in den wichtigsten internationalen Nachhaltigkeitsindizes vertreten. Diese Ratings sind auf https://www.axa.com/en/investor/sri-ratings-ethical-indexes abrufbar.
7.2 Informationen zum Bereich Human Resources([1])
AXA verfolgt das Ziel, ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber zu sein, der das Mitarbeiterengagement ins Zentrum seiner Geschäftsstrategie stellt. Um dies zu erreichen, haben wir ein auf den Werten von AXA aufbauendes Arbeitsumfeld geschaffen, das Diversität und Chancengleichheit fördert, Mitarbeiter in Entscheidungen einbezieht, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bietet und das Wohlbefinden der Mitarbeiter berücksichtigt. Ausführlichere Informationen finden Sie aus www.axa.com.
([1]) Anmerkung zur Methodik: Die hier vorgestellten Daten zum Bereich Human Resources werden mit Hilfe eines Berichtsprozesses erfasst, der durch Verfahren in Verbindung mit einer mit allen Gesellschaften der AXA Gruppe geteilten Liste von Kennzahlen definiert ist. Dieser Prozess wird aktualisiert und jeder Gesellschaft auf jährlicher Basis mitgeteilt. Diese Kennzahlen beziehen sich auf die Daten von 310 Gesellschaften der AXA Gruppe (einige Gesellschaft können Daten auf lokaler Ebene vorab konsolidieren). Der Umfang wird jährlich im Anschluss an mögliche Übernahmen/Fusionen oder Unternehmensverkäufe aktualisiert. Diese Kennzahlen beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf den Zeitraum zwischen dem 01.01.2017 und 31.12.2017. Die Veränderung zwischen den Daten zum Jahresende 2016 und 2017 wird in Prozent angegeben. Die Daten werden von lokalen Mitarbeitern in ein IT-Tool eingegeben, das speziell für die Berichterstattung über HR-Daten geschaffen wurde und allen Gesellschaften seit 2009 zur Verfügung steht. Konsistenzprüfungen und Qualitätskontrollen werden vor und während des Datenerhebungsprozesses durchgeführt. In Bezug auf die zur Verfügung gestellten Daten wurden keine Schätzungen oder Extrapolationen durchgeführt. Bei im Verhältnis oder als Prozentsätze angegebenen Daten werden Zähler und Nenner bei jeder Berechnung neu ausgerichtet, um Gesellschaften mit leeren Datenpunkten auszuschließen.
Personalbestand
Zum 31. Dezember 2017 betrug die Gesamtanzahl der angestellten Mitarbeiter von AXA 116.514 (befristete und unbefristete Verträge), was einem Rückgang von 1,6 % gegenüber 2016 entspricht. Dieser Rückgang ist auf verschiedene Unternehmensverkäufe in unterschiedlichen Ländern zurückzuführen.
Infolgedessen verteilten sich die angestellten Mitarbeiter von AXA 2017 auf folgende Länder: 59,1 % in Europa (2016: 59,9 %), 21,8 % in der Region Asien-Pazifik und im Nahen Osten (2016: 21,4 %), 14,3 % in Nord- und Südamerika (2016: 14,3 %) und 4,8 % in Afrika (2016: 4,4 %). 2017 stellte AXA mehr als 16.500 Mitarbeiter mit zeitlich unbefristeten Verträgen ein (einschließlich Zugänge aufgrund von Übernahmen und Fusionen), davon nahezu 3.450 Vertriebsmitarbeiter.
Personalbestand ([2])
| Personalbestand (Mitarbeiteranzahl) zum 31. Dezember | 2017 | Veränderung | 2016 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeitern (befristete und unbefristete Verträge) | 116.514 | Mit. | -1,6 % | 118.366 | Mit. |
| Anzahl an angestellten Mitarbeitern | 111.588 | Mit. | -1,7 % | 113.564 | Mit. |
| -- Männeranteil | 46,6 | % | 47,0 | % | |
| -- Frauenanteil | 53,4 | % | 53,0 | % | |
| Anzahl an angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern | 95.447 | Mit. | -1,7 % | 97.105 | Mit. |
| Führungskräfte | 3.255 | Mit. | 3.459 | Mit. | |
| -- Männeranteil | 70,6 | % | 71,6 | % | |
| -- Frauenanteil | 29,4 | % | +1,0 Pkt. | 28,4 | % |
| Manager | 14.828 | Mit. | 16.622 | Mit. | |
| -- Männeranteil | 57,4 | % | 56,3 | % | |
| -- Frauenanteil | 42,6 | % | -1,0 Pkt. | 43,7 | % |
| Experten und Mitarbeiter | 77.364 | Mit. | 77.024 | Mit. | |
| -- Männeranteil | 42,7 | % | 42,8 | % | |
| -- Frauenanteil | 57,3 | % | 57,2 | % | |
| Anzahl an angestellten Vertriebsmitarbeitern | 16.141 | Mit. | -1,9 % | 16.459 | Mit. |
| -- Männeranteil | 50,8 | % | 52,3 | % | |
| -- Frauenanteil | 49,2 | % | +1,5 Pkt. | 47,7 | % |
| Anzahl an angestellten Mitarbeitern mit befristeten Verträgen | 4.926 | Mit. | 4.802 | Mit. | |
| -- Nicht-Vertriebskräfte | 4.282 | Mit. | 4.179 | Mit. | |
| -- Vertriebskräfte | 644 | Mit. | 623 | Mit. |
| Vollzeitäquivalente (Personalbestand umgerechnet in Vollzeitäquivalente (FTE)) | 2017 | Veränderung | 2016 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Durchschnittliches FTE von angestellten Mitarbeitern | 106.928,6 | FTE | -1,3 % | 108.296,3 | FTE |
| Durchschnittliches FTE von angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern | 91.109,7 | FTE | 92.268,1 | FTE | |
| -- Führungskräfte | 3.203,2 | FTE | 3.395,1 | FTE | |
| -- Manager | 14.804,2 | FTE | 16.221,1 | FTE | |
| -- Experten und Mitarbeiter | 73.102,3 | FTE | 72.651,9 | FTE | |
| Durchschnittliches FTE von angestellten Vertriebsmitarbeitern | 15.818,9 | FTE | 16.028,2 | FTE | |
| Durchschnittliches FTE von nicht angestellten Zeitarbeitskräften | 8.399,9 | FTE | 7.522,8 | FTE | |
| -- Nicht angestellte Zeitarbeitskräfte und externe Mitarbeiter | 5.784,9 | FTE | 4.859,2 | FTE | |
| -- Praktikanten/Auszubildende | 2.615,0 | FTE | 2.663,6 | FTE |
| Mitarbeiterprofil | 2017 | Veränderung | 2016 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Durchschnittliches Alter von angestellten Mitarbeitern | 40,9 | Jahre | 40,6 | Jahre | |
| -- Nicht-Vertriebskräfte | 40,8 | Jahre | 40,5 | Jahre | |
| -- Vertriebskräfte | 41,4 | Jahre | 41,6 | Jahre | |
| Durchschnittliche Beschäftigungsdauer von angestellten Mitarbeitern | 10,8 | Jahre | 10,8 | Jahre | |
| -- Nicht-Vertriebskräfte | 11,3 | Jahre | 11,2 | Jahre | |
| -- Vertriebskräfte | 8,3 | Jahre | 8,4 | Jahre | |
| Mitarbeiter mit Behinderung (befristete und unbefristete Verträge) | |||||
| Anzahl an Mitarbeiter mit Behinderung - betrifft ausschließlich in Frankreich tätige Gesellschaften | 770 | Mit. | 750 | Mit. |
Beziehung zu den Mitarbeitern und Tarifverträge
Effiziente Kommunikation zwischen Management und Mitarbeitern sowie sozialer Dialog sorgen für die notwendige Stabilität, um die Strategie zur Geschäftsentwicklung der Gruppe umzusetzen. Jede Gesellschaft der AXA Gruppe tritt daher regelmäßig mit Mitarbeitern oder deren Vertretern in Dialog. Zudem hat AXA einen Europäischen Betriebsrat (EBR) eingerichtet, dessen umfassende Funktion über die regulatorischen Anforderungen hinausgeht. Der EBR setzt sich aus Mitarbeitervertretern der größten europäischen Gesellschaften von AXA zusammen, die zum Empfang und Austausch von Informationen über die Gruppe betreffende soziale, strategische und wirtschaftliche Aspekte zusammenkommen und einen fortlaufenden Dialog zwischen Mitarbeitern und Management fördern.
Im Juni 2009 wurde eine konzernweite EBR-Vereinbarung (abrufbar auf www.axa.com) abgeschlossen, um ein hohes Maß an sozialem Dialog zu gewährleisten. AXA hält jährlich zwei EBR-Plenarsitzungen, bei denen 50 Arbeitnehmervertreter aus europäischen Ländern zusammenkommen, sowie monatliche Sitzungen ab, an denen jeweils 12 Mitglieder des EBR teilnehmen. Auf diese Weise hält sich das Unternehmen über arbeitstechnische und wirtschaftliche Entwicklungen in sämtlichen Ländern auf dem Laufenden.
Die meisten Mitarbeiter der Gruppe sind in der EBR-Rahmenvereinbarung berücksichtigt. Andere verbundene Unternehmen außerhalb des Geltungsbereichs des EBR haben ebenfalls Vereinbarungen über gesellschaftlichen Dialog geschlossen, diese werden jedoch nicht auf Konzernebene überwacht. International, über Europa hinausgehend betrachtet, ist die Gruppe bestrebt sicherzustellen, dass die Interessen von Mitarbeitern in allen Ländern, in denen sie tätig ist, angemessen vertreten werden. Neben der Arbeit des EBR bestehen auf lokaler Ebene zahlreiche Tarifverträge.
Anpassungen des Personalbestands, Mobilitäts- und verbundene Maßnahmen
Durchführung von Umstrukturierungsmaßnahmen
Die zuvor genannte konzernweite EBR-Vereinbarung verpflichtet die Gruppe zu einer bestimmten Anzahl von Maßnahmen zugunsten von Mitarbeitern, falls massive organisatorische Veränderungen sich auf ihre Arbeitsplätze auswirken. AXA verfolgt folgende Grundsätze mit dem Ziel, ihre verschiedenen europäischen Geschäftseinheiten in lokalen Management-Verfahren anzuleiten:
-- Wirken sich organisatorische Veränderungen auf Arbeitsplätze aus, verpflichtet sich AXA entsprechende Informationen bereitzustellen und entsprechend der lokalen Unternehmenskultur und den lokalen Regelungen mit Mitarbeitern und deren Vertretern Rücksprache zu halten.
-- In Verbindung mit einem Prozess zur Informationsbeschaffung und Beratung stellt AXA gegebenenfalls Daten und Informationen zu möglichen Alternativlösungen bereit.
-- Unter Einbeziehung der Interessen ihrer Mitarbeiter, Kunden und Aktionäre versucht AXA im Rahmen ihrer gesamten Möglichkeiten gegebenenfalls neue interne und externe Arbeitsplätze für sämtliche von etwaigen Umstrukturierungsmaßnahmen betroffenen Mitarbeiter von AXA zu schaffen.
-- AXA wird ihr Bestmögliches tun, um betriebsbedingte Beendigungskündigungen und andere kollektiven Versetzungen zu verhindern, indem falls möglich alternative Ansätze verfolgt werden;
-- Ist geographische Mobilität gefragt, müssen entsprechende Stellen schwerpunktmäßig Mitarbeitern angeboten werden, die sich freiwillig für einen Standortwechsel melden, wobei innerhalb des Prozesses darauf geachtet werden muss, dass bestmögliche Voraussetzungen für ihre Integration in die neue Umgebung geschaffen werden;
-- AXA verpflichtet sich dazu, bestimmte Mitarbeiter als Mitarbeitervertreter anzuerkennen und ihre Freiheiten, Rechte und Funktionen zu respektieren, in Einklang mit nationalen Rechtsvorschriften und gegebenenfalls geltenden Vereinbarungen bei lokalen Geschäftseinheiten;
-- AXA ist sich bewusst, dass sowohl die Gruppe als auch die Mitarbeiter von Fort- und Weiterbildung profitieren, und verschreibt sich daher einer Kultur des fortlaufenden Lernens;
-- AXA verurteilt Diskriminierung jeglicher Art auf Grundlage von Geschlecht, Hautfarbe, ethnischer Herkunft, genetischer Herkunft, Behinderung, sexueller Ausrichtung, Sprache, Religion, persönlichen Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder politischer Meinung.
Darüber hinaus haben AXA, UNI Europe Finance und sämtliche französischen Gewerkschaften eine wichtige Vereinbarung zur Vorwegnahme von Veränderungen geschlossen. Die mit dem EBR ausgehandelte Vereinbarung legt einen Ansatz für sozialen Dialog fest mit dem Ziel einer Vorwegnahme von Veränderungen innerhalb der Versicherungsbranche, um Mitarbeiterfähigkeiten an künftige Anforderungen anzupassen und so Arbeitsplätze zu sichern. Laut dem EBR ist diese Vereinbarung in der Versicherungsbranche einmalig und bietet bedeutende Möglichkeiten zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Europa.
Mobilität und Einstellungspolitik
AXA hat konzernweite Mobilitätsrichtlinien und -prozesse geschaffen und die konzernweite Ausschreibung von intern und extern verfügbaren Stellen ermöglicht. Dies macht die Mobilitätsmöglichkeiten für unsere Mitarbeiter sofort erkennbar und hilft AXA, die richtigen Mitarbeiter für ihre geschäftlichen Bedürfnisse zu finden.
2014 schloss sich AXA der "Alliance for Youth" an, einer privatwirtschaftlichen Initiative zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa. Das Unternehmen verpflichtete sich, mindestens 20.000 jungen Erwachsenen in Europa (im Alter von 30 Jahren oder jünger) in Form von 10.000 bezahlten Ausbildungs- und/oder Praktikumsplätzen sowie 10.000 Arbeitsstellen (befristet und unbefristet) über einen Zeitraum von fünf Jahren die Möglichkeit zu geben, Berufserfahrung zu sammeln. Darüber hinaus verpflichtet sich AXA, die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen durch Coaching- und Fortbildungsmaßnahmen zur Entwicklung von Kernkompetenzen und Praktikums- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu fördern. Bis Ende 2017 (vier Jahre nach Beginn der Initiative) hat AXA mehr als 27.200 berufliche Möglichkeiten für junge Menschen in Europa geschaffen (und mehr als 53.600 Möglichkeiten bei AXA weltweit).
Die internationale Mobilität innerhalb der AXA Gruppe ist nach wie vor ein wichtiger Faktor für den Wandel der Organisation. Die Art und Dauer der grenzüberschreitenden Entsendungen im Jahr 2017 wurde durch die anhaltenden Veränderungen im Unternehmen beeinflusst; wir beobachteten einen deutlichen Zusammenhang zwischen internationalen Entsendungen und internen Ankündigungen, während das Volumen in den regulären Jahren stark von Unternehmensakquisitionen und Saisonalität abhängig ist.
Während das Gesamtvolumen der Auslandseinsätze etwas zurückging (im Jahr 2017 waren 788 Mitarbeiter im Ausland tätig), änderte sich das Spektrum der Einsatz- und Transferarten fortlaufend. Langfristige Entsendungen, die traditionell die beliebtesten waren, sind in den letzten zwei Jahren zurückgegangen und machen heute weniger als 50 % der Entsendungen aus. Grenzüberschreitende Pendlerentsendungen werden immer beliebter und erreichten 8 % der internationalen Entsendungen (gegenüber 5 % im Jahr 2016), globale Absolventen machten 11 % aus (gegenüber 7 % im Jahr 2016).
Die vor einigen Jahren gegründeten Centers of Expertise in International Mobility betreuten im ersten Jahr alle internationalen Entsendungen in der AXA Gruppe. Es handelt sich um ein weltweit konsistentes und kostenkontrolliertes globales Mobilitätskonzept, das sowohl den Entsendeten (Kundenzufriedenheit auf Basis der Ergebnisse von 2017: 87 %) als auch den Gesellschaften von AXA (Zufriedenheit der gesamten HR-Familie: 93 %) einen ausgezeichneten Service bietet.
Personalbewegungen
| Zu- und Abgänge | 2017 | Veränderung | 2016 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Zu- und Abgänge von angestellten Mitarbeitern | |||||
| Netto-Veränderung des Personalbestands (Zugänge ggü. Abgänge) | (2.176) | Mit. | (1.354) | Mit. | |
| -- Zugänge | 16.766 | Mit. | -10,7 % | 18.784 | Mit. |
| -- Abgänge | 18.942 | Mit. | -5,9 % | 20.138 | Mit. |
| Zu- und Abgänge von angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern | |||||
| Netto-Veränderung des Personalbestands (Zugänge ggü. Abgänge) | (1.729) | Mit. | (1.017) | Mit. | |
| Zugänge | 13.302 | Mit. | -10,6 % | 14.871 | Mit. |
| -- Anzahl von externen Neueinstellungen (einschließlich Wiedereinstellungen) | 11.467 | Mit. | 11.871 | Mit. | |
| -- Anzahl von befristeten in unbefristete Verträge umgewandelten Verträge | 1.637 | Mit. | 1.547 | Mit. | |
| -- Anzahl von Zugängen in Folge von Übernahmen und Fusionen | 198 | Mit. | 1.453 | Mit. | |
| Abgänge | 15.031 | Mit. | -5,4 % | 15.888 | Mit. |
| -- Anzahl von Kündigungen | 8.332 | Mit. | 8.245 | Mit. | |
| -- Anzahl von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen / Massenentlassungen | 1.894 | Mit. | 1.363 | Mit. | |
| -- Anzahl von Einzelkündigungen | 1.847 | Mit. | 1.804 | Mit. | |
| -- Anzahl von Pensionierungen/Frühpensionierungen | 1.538 | Mit. | 1.413 | Mit. | |
| -- Anzahl von Abgängen aufgrund von externen Versetzungen (b) | 1.252 | Mit. | 2.875 | Mit. | |
| -- Anzahl von sonstigen Abgängen | 168 | Mit. | 188 | Mit. | |
| Zu- und Abgänge von angestellten Vertriebsmitarbeitern | |||||
| Netto-Veränderung des Personalbestands (Zugänge ggü. Abgänge) | (447) | Mit. | (337) | Mit. | |
| Zugänge | 3.464 | Mit. | -11,5 % | 3.913 | Mit. |
| -- Anzahl von externen Neueinstellungen (einschließlich Wiedereinstellungen) | 3.336 | Mit. | 3.492 | Mit. | |
| -- Anzahl von befristeten in unbefristete Verträge umgewandelten Verträge | 94 | Mit. | 98 | Mit. | |
| -- Anzahl von Zugängen in Folge von Übernahmen und Fusionen | 34 | Mit. | 323 | Mit. | |
| Abgänge | 3.911 | Mit. | -8,0 % | 4.250 | Mit. |
| -- Anzahl von Kündigungen | 2.752 | Mit. | 3.066 | Mit. | |
| -- Anzahl von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen / Massenentlassungen | 82 | Mit. | 110 | Mit. | |
| -- Anzahl von Einzelkündigungen | 490 | Mit. | 542 | Mit. | |
| -- Anzahl von Pensionierungen/Frühpensionierungen | 240 | Mit. | 217 | Mit. | |
| -- Anzahl von Abgängen aufgrund von externen Versetzungen (b) | 321 | Mit. | 284 | Mit. | |
| -- Anzahl von sonstigen Abgängen | 26 | Mit. | 31 | Mit. | |
| Zu- und Abgänge von angestellten Mitarbeitern mit befristeten Verträgen | |||||
| Netto-Veränderung bei angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern (Zugänge ggü. Abgänge) | 1.828 | Mit. | 1.468 | Mit. | |
| -- Anzahl von externen Neueinstellungen | 5.337 | Mit. | 4.963 | Mit. | |
| -- Anzahl von beendeten befristeten Verträgen | 3.509 | Mit. | 3.495 | Mit. | |
| Netto-Veränderung bei angestellten Vertriebsmitarbeitern (Zugänge ggü. Abgänge) | 172 | Mit. | 74 | Mit. | |
| -- Anzahl von externen Neueinstellungen | 335 | Mit. | 271 | Mit. | |
| -- Anzahl von beendeten befristeten Verträgen | 163 | Mit. | 197 | Mit. |
(b) Angestellte Mitarbeiter, die AXA aufgrund eines Tätigkeitswechsels bzw. einer Versetzung zu einem externen Unternehmen oder aufgrund eines Unternehmensverkaufs verlassen haben; der Mitarbeiter ist nicht mehr bei AXA angestellt.
| Mobilität | 2017 | Veränderung | 2016 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Interne Mobilitätsrate von angestellten Mitarbeitern | 10,5 | % | +1,9 Pkt. | 8,6 | % |
| -- Nicht-Vertriebskräfte | 11,3 | % | 9,4 | % | |
| -- Vertriebskräfte | 6,1 | % | 4,3 | % |
| Mitarbeiterfluktuation | 2017 | Veränderung | 2016 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Fluktuationsrate von angestellten Mitarbeitern | 15,4 | % | +0,5 Pkt. | 14,9 | % |
| -- Unfreiwillig (Entlassungen) | 3,8 | % | 3,4 | % | |
| -- Freiwillig (Kündigungen) | 9,8 | % | 10,0 | % | |
| -- Sonstige Gründe (Frühpensionierung und Sonstiges) | 1,8 | % | 1,6 | % | |
| Fluktuationsrate bei angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern | 14,3 | % | +1,1 Pkt. | 13,2 | % |
| -- Unfreiwillig (Entlassungen) | 3,9 | % | 3,3 | % | |
| -- Freiwillig (Kündigungen) | 8,6 | % | 8,3 | % | |
| -- Sonstige Gründe (Frühpensionierung und Sonstiges) | 1,8 | % | 1,6 | % | |
| Fluktuationsrate bei angestellten Vertriebsmitarbeitern | 22,3 | % | -2,0 Pkt. | 24,4 | % |
| -- Unfreiwillig (Entlassungen) | 3,6 | % | 4,0 | % | |
| -- Freiwillig (Kündigungen) | 17,0 | % | 18,9 | % | |
| -- Sonstige Gründe (Frühpensionierung und Sonstiges) | 1,7 | % | 1,5 | % |
Strategische Personalplanung
Die Geschäftstätigkeit von AXA ist weiterhin stark von Digitalisierung und Transformation geprägt. Mehr als 20 Gesellschaften (entsprechend nahezu 75 % der globalen Belegschaft von AXA) haben nun eine Methodik für die strategische Personalplanung entwickeln.
Gesellschaften haben ihre Herausforderungen im Personalbereich identifiziert und Bedürfnisse hinsichtlich der Entwicklung des Personalbestandes sowie entstehenden Tätigkeiten und Fähigkeiten werden zunehmend entscheidend für den künftigen Erfolg von AXA. Global betrachtet rechnet die Gruppe damit, dass 50 % der Arbeitsplätze bei AXA von umfassenden Veränderungen der erforderlichen Kompetenzen betroffen sein werden.
Die Gesellschaften von AXA führen ihre Roadmaps zum Personalwandel ein, um die Unternehmenstransformation sicherzustellen. Im Rahmen dessen hat AXA beschlossen, ihr Weiterbildungsbudget bis 2020 verglichen mit dem Budget 2015 um 23 % zu erhöhen, um die Kompetenzen ihrer Mitarbeiter weiterzuentwickeln und bereits heute die Fähigkeiten von morgen zu schaffen.
Die strategische Personalplanung wird regelmäßig aktualisiert, um neue strategische, regulatorische und demografische Annahmen zu berücksichtigen und die Roadmap zum Personalwandel bei Bedarf anzupassen.
Neue Arbeitsformen zur Stärkung der Mitarbeitenden
New Ways of Working ("NWOW" oder "Agility") zeigt die verschiedenen Aspekte unseres Ansatzes, eine integrative Arbeitsumgebung zu schaffen: "Bricks" (Immobilien), "Bytes" (IT) und "Behaviors" (Kultur). Durch innovative Lösungen werden die Mitarbeiter in die Lage versetzt, ihren Arbeitsstil anzupassen und gleichzeitig den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.
Nach AXA US und AXA Schweiz wurde NWOW auf vielen AXA-Campus in Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Hongkong und Spanien eingeführt, darunter auch Pilotprojekte in Japan und den Philippinen.
Bei AXA France übten 2.662 Mitarbeiter Telearbeit aus, während 1.037 Mitarbeiter Ende Dezember 2017 an NWOW teilnahmen. In Belgien übten im gleichen Zeitraum 3.238 Mitarbeiter Telearbeit von einem bis drei Tagen pro Woche aus. Bei AXA Spanien profitieren 50 % der Mitarbeiter von "Smart Working"-Modellen.
Arbeitsbeziehungen
| Arbeitszeit | 2017 | Veränderung | 2016 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Durchschnittliche Anzahl an Arbeitstagen | 227,7 | Tage | +0,1 % | 227,4 | Tage |
| Durchschnittliche Anzahl an Arbeitsstunden pro Woche | 36,9 | Std. | +0,3 % | 36,8 | Std. |
| -- Vollzeitkräfte | 38,0 | Std. | 38,0 | Std. | |
| -- Teilzeitkräfte | 26,6 | Std. | 26,4 | Std. | |
| Angestellte Teilzeitkräfte | |||||
| -- Anteil von in Teilzeit angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern | 11,1 | % | 11,6 | % | |
| -- Anteil von in Teilzeit angestellten Vertriebsmitarbeitern | 2,7 | % | 3,5 | % |
| Fehlzeiten | 2017 | Veränderung | 2016 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Fehlzeitenrate bei angestellten Mitarbeitern | 4,7 | % | +0,2 Pkt. | 4,5 | % |
| -- Anteil von Absenzen aufgrund von Krankheit | 69,9 | % | 70,5 | % | |
| -- Anteil von Absenzen aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen | 2,0 | % | 2,1 | % | |
| -- Anteil von Absenzen aufgrund von Elternzeit | 28,1 | % | 27,4 | % | |
| Fehlzeitenrate bei angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern | 4,9 | % | 4,6 | % | |
| -- Anteil von Absenzen aufgrund von Krankheit | 69,5 | % | 70,3 | % | |
| -- Anteil von Absenzen aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen | 1,9 | % | 2,0 | % | |
| -- Anteil von Absenzen aufgrund von Elternzeit | 28,6 | % | 27,7 | % | |
| Fehlzeitenrate bei angestellten Vertriebsmitarbeitern | 3,7 | % | 3,5 | % | |
| -- Anteil von Absenzen aufgrund von Krankheit | 72,5 | % | 72,0 | % | |
| -- Anteil von Absenzen aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen | 2,9 | % | 3,6 | % | |
| -- Anteil von Absenzen aufgrund von Elternzeit | 24,6 | % | 24,4 | % |
Leistungen und Vergütungskosten
Vergütungspolitik
AXA wendet einen Ansatz der leistungsbasierten Vergütung an, der (i) die Erfüllung von festgelegten finanziellen und betrieblichen Zielen in Einklang mit dem Business Plan von AXA berücksichtigt, (ii) eine langfristige nachhaltige Performance durch Einführung einer Risikoadjustierung in Performance-Kennzahlen (wie z. B. Cash-Eigenkapitalverzinsung, welche das zur Performance-Erfüllung erforderliche Kapital berücksichtigt) fördert und (iii) die individuelle Vergütungshöhe auf der Basis von finanziellen Ergebnissen und nachgewiesener Führungskompetenz bestimmt.
Das Aufsichtssystem Solvency II trat am 1. Januar 2016 in Kraft und enthält eine Reihe von spezifischen Anforderungen in puncto Vergütung und Governance für europäische Versicherer und Rückversicherer.
In diesem Zusammenhang hat AXA eine umfassende Überprüfung ihrer bestehenden Vergütungsrichtlinien und -praktiken anhand der Bestimmungen von Solvency II durchgeführt und zum 1. Januar 2016 eine neue konzernweite Vergütungsrichtlinie für alle Mitarbeiter von AXA eingeführt.
Diese Vergütungsrichtlinie soll der Unterstützung der langfristigen Geschäftsstrategie der Gruppe dienen und die Interessen ihrer Mitarbeiter mit denen anderer Stakeholder in Einklang bringen, indem (i) kurz-, mittel- und langfristig eine klare Verbindung zwischen Performance und Vergütung geschaffen wird, (ii) sichergestellt wird, dass die Gruppe wettbewerbsfähige Vergütungsvereinbarungen in den unterschiedlichen Märkten, in denen sie tätig ist, anbieten kann und dabei potenzielle Interessenkonflikte, die zum Eingehen unangemessener Risiken eines kurzfristigen finanziellen Vorteils willen führen können, vermeiden kann, und (iii) die Einhaltung der Anforderungen von Solvency II und anderer geltenden Vorschriften gewährleistet wird.
Detaillierte Informationen zur Vergütungspolitik von AXA finden Sie in Abschnitt 3.2 dieses Geschäftsberichts.
2017 betrugen die gesamten Vergütungskosten 8,6 Mrd. Euro, was einem Rückgang von 1,6 % gegenüber 2016 entspricht. Bei konstanten Wechselkursen erhöhten sich die gesamten Vergütungskosten um 0,2 %.
Long Term Incentives
Long Term Incentives dienen dazu, die besten Talente und Mitarbeiter mit kritischen Fähigkeiten anzuerkennen und im Unternehmen zu halten, indem ihre Interessen mit der Performance der AXA Gruppe, ihrer operativen Gesellschaften sowie der mittel- und langfristigen Kursentwicklung der AXA-Aktie in Einklang gebracht werden.
Seit 2016 umfasst eine der zur Berechnung der Long Term Incentives (Performance Shares) von AXA verwendeten Performance-Kennzahlen auch Überlegungen hinsichtlich Corporate Responsibility. Das verwendete Kriterium basiert auf dem Perzentil-Ranking von AXA im Dow Jones Sustainability Index (nach Research von RobecoSAM). Der DJSI liefert eine belastbare und anerkannte Beurteilung langfristiger Performance-Treiber, darunter Corporate Governance, Compliance, Kundenbeziehungen, Umweltmanagement, Humankapitalentwicklung usw.
Leistungen
Leistungen bilden einen wesentlichen Teil des breiteren Vergütungsangebots von AXA. Dabei verfolgt AXA das Ziel, mindestens Leistungen entsprechend der durchschnittlichen gewährten Leistungen innerhalb des jeweiligen Marktes zu gewähren. Leistungen sollten Pensions-, Gesundheits- und Vorsorgeleistungen umfassen, deren Charakteristika und Art je nach Gesellschaft von lokalen Wettbewerbs- und Kostenüberlegungen abhängen. In sämtlichen Fällen sind die lokalen Mindestanforderungen einzuhalten.
SharePlan
Im Rahmen ihres Shareplan bietet die Gruppe Mitarbeitern die Möglichkeit, Aktien von AXA zu erwerben. Seit seiner internationalen Einführung im Jahr 1994 bietet der jährliche Shareplan Mitarbeitern von AXA die Möglichkeit, Aktien zum Vorzugspreis zu erwerben.
2017 nahmen über 29.000 Mitarbeiter in 39 Ländern, d. h. mehr als 27 % der berechtigten Mitarbeiter, am Shareplan teil. Die Gesamteinkünfte aus dem Angebot belaufen sich auf ca. 444 Mio. Euro für insgesamt mehr als 19 Millionen neu ausgegebene Aktien.
Nach Abschluss des Shareplan 2017 halten Mitarbeiter von AXA und deren Vertreter zum 31. Dezember 2017 5,34 % des gezeichneten Kapitals und 6,88 % der Stimmrechte.
Vergütung
| Vergütungskosten | 2017 | Veränderung | 2016 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Vergütungskosten für angestellte Mitarbeiter (a) | 8.501 | in Mio. Euro | -1,6 % (a) | 8.638 | in Mio. Euro |
| -- Anteil von Festvergütung (in Bezug auf Gehälter) | 76,2 | % | 77,0 | % | |
| -- Anteil von variabler Vergütung (in Bezug auf Gehälter) | 23,8 | % | 23,0 | % | |
| Jährliche Brutto-Lohnsumme für angestellte Nicht-Vertriebsmitarbeiter | |||||
| -- Anteil von Festvergütung (in Bezug auf Gehälter) | 83,1 | % | 84,1 | % | |
| -- Anteil von variabler Vergütung (in Bezug auf Gehälter) | 16,9 | % | 15,9 | % | |
| Jährliche Brutto-Lohnsumme für angestellte Vertriebsmitarbeiter | |||||
| -- Anteil von Festvergütung (in Bezug auf Gehälter) | 44,9 | % | 45,4 | % | |
| -- Anteil von variabler Vergütung (in Bezug auf Gehälter) | 55,1 | % | 54,6 | % |
(a) Umfasst gemäß der Definition von Vergütung die individuelle Festvergütung, die individuelle variable Vergütung, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie Gewinnbeteiligungen (falls zutreffend) und berücksichtigt keine aktienbasierten Vergütungskomponenten (Aktienoptionen, Performance Shares, AXA Miles). Bei konstanten Wechselkursen erhöhten sich die gesamten Vergütungskosten um 0,2 %.
Diversität und Inklusion
AXA fördert Diversität und Inklusion durch Schaffung eines Arbeitsumfelds, in dem sämtliche Mitarbeiter mit Würde und Respekt behandelt werden und individuelle Unterschiede wertgeschätzt werden. Bei sämtlichen Arbeitsaspekten bietet AXA Chancengleichheit für alle Mitarbeiter. AXA ist gegen alle Formen unfairer oder rechtswidriger Diskriminierung und toleriert keine Diskriminierung aufgrund von Alter, Nationalität, ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Geschlechtsidentität oder -ausdruck, Religion, Zivilstatus, Behinderung (oder anderen durch lokale Vorschriften festgelegten Kriterien). Indem wir unserer Arbeitsumfeld für unterschiedliche Menschen attraktiv und zugänglich machen, schaffen wir günstigere Bedingungen für Innovation.
Das Global D&I Advisory Council (GDIAC) wurde neu aufgestellt, um unser People, Culture and Marketplace Framework zu implementieren: eine neue Art, unsere D&I-Initiativen mit einem 360°-Ansatz zu gestalten.
Mitarbeiter
Die Förderung der Chancengleichheit der Geschlechter hat für die AXA auch 2017 oberste Priorität, da ein neues Ziel für weibliche Führungskräfte (Group Senior Executives oder GSE) festgelegt wurde: die Erreichung der Geschlechterparität bis 2023. Das Programm "Sponsorship Tandems", im Rahmen dessen Führungskräfte als Interessenvertreter agieren und ihren Einfluss nutzen, die Entwicklung von weiblichen Talenten zu fördern, hat zu 16 neuen Sponsor-Partnerschafen mit Group Senior Executives der Gruppe geführt. Darüber hinaus finden in 17 Gesellschaften von AXA lokale Roll-outs statt. Parallel dazu wurde das Global Executive Development Program (GEDP) für 17 Teilnehmer mit einem Frauenanteil von 70 % aufgelegt. Dieses Programm soll die Entwicklung der nächsten Generation von Führungskräften beschleunigen.
Darüber hinaus unterstützt und fördert AXA weiterhin die Integration von Mitarbeitern mit Behinderung. In Frankreich beschäftigte AXA 2017 770 Mitarbeiter mit Behinderung.
Kultur
Nachdem die AXA vier Jahre lang eine jährliche Frauenkonferenz organisiert hatte, veranstaltete sie eine Inklusionskonferenz, um über die geschlechtsspezifische Vielfalt hinauszugehen. Der Schwerpunkt lag auf dem Thema "Different, Together, Stronger". Thomas Buberl, CEO der AXA, stellte seine D&I-Vision vor und kündigte bei dieser Gelegenheit das neue Ziel der Geschlechterparität an. Der Konferenztag bot eine Mischung aus Vorträgen rund um das Thema Integration, die zu Innovationen und Workshops rund um das People, Culture and Marketplace Framework führten.
Seit dem 1. Januar 2017 können berufstätige Eltern in den Ländern, in denen AXA tätig ist, eine neue globale Sozialleistung in Anspruch nehmen. Die AXA Global Parent Policy bietet 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub und 4 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Auf diese Weise unterstützt AXA sämtliche erwerbstätigen Eltern beim Ausgleich von Arbeit und Elternpflichten. Die AXA Parent Policy gilt für alle Familienkonstellationen.
Da sich AXA zum Ziel gesetzt hat, das Unternehmen mit der höchsten Inklusionsrate innerhalb der Finanzbranche zu werden, wurde mit Hilfe der Global Employee Resource Groups (ERGs) 2017 weiter versucht, Mitarbeiter von AXA weltweit für verschiedene Inklusionsthemen zu sensibilisieren. "Allies@AXA_Pride", eine Gruppe mit dem Thema sexuelle Ausrichtung, und "WoMen@AXA", eine Gruppe mit dem Thema Geschlechtergleichstellung, haben seit ihrer Einführung 2014 an Mitgliedern gewonnen (insgesamt 2.500 Mitglieder). Im Jahr 2017 wurde mit "AXA_Able" eine ERG zur Sensibilisierung für das Thema Behinderung ins Leben gerufen.
Marktplatz
Im September 2016 bestätigte das Management Committee "Women in Insurance" als strategische Priorität für die AXA und positionierte das Thema als Wachstumschance für alle Unternehmen. 3 Hauptbereiche wurden als Schwerpunkt identifiziert: Frauen als Privatkunden, als Unternehmerinnen und im Vertrieb. AXA hat einen dualen Ansatz entwickelt, um auf die Bedürfnisse und Erwartungen von Frauen einzugehen: In reifen Märkten will AXA Frauen in die Lage versetzen, finanziell unabhängig zu sein, und für Schwellenländer ist es das Ziel, Frauen zu befähigen, ein besseres Leben zu führen. Bis Ende 2017 wurde die Initiative bei 12 Pilotunternehmen gestartet.
Während der Inklusionskonferenz von AXA zeigten drei Initiativen, wie Integration die Innovation bei AXA vorantreibt: AXA France adressiert das weibliche Kundensegment mit einem neuen Ansatz zum Verkauf von Produkten ("Programm L" und "Rencontres pour Elles"). Bei Krungthai-AXA Life (Thailand) wurden durch die Aufnahme von Transgender-Personen in das Vertriebsnetz mehr Geschäftsmöglichkeiten geschaffen, einschließlich eines Produktangebots für LGBT-Personen. Schließlich führte die Notwendigkeit, alle Mitarbeiter fortlaufend weiterzubilden, zu einer großartigen Partnerschaft mit dem Anbieter Coursera.
AXA war Sponsor der Veranstaltung "Pride and Prejudice" von The Economist in den Jahren 2016 und 2017. Dies ist eine globale LGBT-Konferenz, die eine neue Debatte über die wirtschaftlichen und menschlichen Kosten der Diskriminierung der LGBT-Gemeinschaft auslöst. Der "Pride"-Monat wurde weltweit gefeiert, und mehrere Mitarbeiter nahmen an "Pride"-Demonstrationen teil.
Im September 2017 veranstaltete AXA das von Mercer organisierte Global Diversity Forum, bei dem wichtige Unternehmensvertreter ihre Herausforderungen und Best Practices im Bereich D&I diskutierten.
Gesundheit, Sicherheit und physische Sicherheit
Die AXA Gruppe hat einen Standard, der von allen Gesellschaften von AXA verlangt, physische Sicherheit, Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten. Die AXA Gruppe hat eine Richtlinie für Gesundheit und Sicherheit implementiert, die Prozesse zur Ermittlung der lokalen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen definiert, Beratung und Schulungen für Mitarbeiter von AXA bietet und Gesundheits- und Sicherheitsfragen berichtet.
Eine Richtlinie zur physischen Sicherheit gilt auch für die AXA Gruppe und setzt voraus, dass alle Gesellschaften von AXA über ein dokumentiertes Rahmenwerk für die Steuerung der physischen Sicherheit verfügen. Dies gewährleistet einen Mindeststandard, der von den Gesellschaften von AXA angewendet werden muss, um die Mitarbeiter von AXA vor vorsätzlichen physischen Schäden zu schützen.
Die AXA Gruppe hat Richtlinien für die physische Sicherheit implementiert, die den operativen Ansatz von AXA für diesen Schutz definieren und Gesellschaften von AXA bei der Implementierung ihrer Steuerung der physischen Sicherheit unterstützen.
Um die Sicherheitsmaßnahmen für Personal und Standorte anzupassen, unterhält die AXA Gruppe zudem ein Rating der verschiedenen Länder. Die Sicherheitsratings werden nach einer Bewertung der Kriminalität, der Sicherheitsdienste, der zivilen Unruhen, des Terrorismus, der Entführung und der geopolitischen Bedrohung innerhalb des Landes definiert.
In Europa sind Gesundheits- und Sicherheitspflichten durch die Vereinbarung mit dem Europäischen Betriebsrat abgedeckt, die mit den Arbeitnehmerorganisationen im Juni 2009 abgeschlossen wurde und auf www.axa.com abrufbar ist.
Fehlzeiten und Wohlbefinden der Mitarbeiter
Die Fehlzeitenquote stieg 2017 leicht auf 3,3 %. Da der Gesellschaftszweck von AXA in der Erbringung von Kapital- und Finanzdienstleistungen besteht (die gesamte Fehlzeitenquote aufgrund von Arbeitsunfällen beträgt 0,1 %), überwacht die Gruppe weder Schwere noch Häufigkeit von Arbeitsunfällen auf globaler Ebene. Systeme, Verfahren und Prozesse sind vorhanden und stimmen mit gegebenenfalls geltenden lokalen Anforderungen hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit und sozialem Schutz überein.
Gesellschaften von AXA haben Maßnahmen zur Einführung von lokalen Richtlinien und Best-Practices getroffen, welche für spezifische Branchen und lokale Gegebenheiten maßgeschneidert wurden. Entsprechend dem Geschäftsumfeld von AXA erbringen Gesellschaften Dienstleistungen und unternehmen Informationskampagnen zu mit der Lebensführung zusammenhängenden Gesundheitsrisiken wie z. B. bestimmten Arten von Krebs und Herz-Kreislauf-Problemen, Fettleibigkeit, Rauchen, Verkehrssicherheit oder Stressvorbeugung.
Schulungen, Weiterbildung und Entwicklung
Die Ergebnisse von AXA bei der Entwicklung von Mitarbeiterfähigkeiten blieben hoch, wobei 84,2 % ihrer Mitarbeiter 2017 mindestens eine Schulung erhielten. Gleichzeitig betrug die durchschnittliche Anzahl an Schulungstagen je Mitarbeiter 3,1 Tage.
AXA konzentriert sich auf die Bereitstellung neuer digitaler Lernerfahrungen zur Förderung einer selbstlernenden Organisation und nutzt dabei die neuesten Ansätze und Technologien, die sich in einigen der folgenden Initiativen/Projekte widerspiegeln:
-- Die Partnerschaft mit Coursera bietet über 300 Kurse zu kritischen Fähigkeiten für alle Mitarbeiter von AXA einschließlich Kurse mit am Markt anerkannten Universitätszertifikaten. Bis Ende Dezember 2017 erhielten mehr als 6.000 Mitarbeiter Zugang zum Curriculum von Coursera. Mehr als 4.000 Mitarbeiter haben einen Kurs begonnen und 1.200 sind bereits zertifiziert. Insgesamt erreichten wir einen Umfang von 8.500 Kursen, d. h. mehr als 43.000 Schulungsstunden;
-- die gemeinsame Nutzung eines gemeinsamen virtuellen "Off-the-shelf"-Lernangebots, genannt "Click & Learn". Mitarbeiter von AXA können die Kurse je nach der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit auswählen. Dabei werden ihnen mehr als 600 Module zu den Themen Leadership, Management, Workplace und Personal Excellence angeboten. Rund 30.000 "Click & Learn"-Kurse wurden gestartet und mehr als 18.000 sind bereits absolviert;
-- einen verbesserten Zugang zu allen bei AXA verfügbaren Möglichkeiten des digitalen Lernens über eine One-Shop-Zone, das Global Learning Management System, das bis Ende Dezember 2017 149.000 Mitarbeiter und Vertriebsmitarbeiter in 48 Geschäftsbereichen erreicht.
Darüber hinaus hat sich AXA darauf konzentriert, eine innovative Lernlösung zu entwickeln, die weltweit 10.000 Führungskräfte auf unserem Weg der Transformation unterstützt, mit dem Ziel, sie mit Schlüsselkompetenzen in der Zusammenarbeit und modernem Networking-Leadership auszustatten. Das AXELERATE-Programm kombiniert eine maßgeschneiderte Pulsbefragung (Teambarometer), mobiles Lernen (Pocket Coach), umfangreiche Workshops mit AXA-Führungskräften, Peer-Coaching und Online-Kurse. Zu den Kernthemen gehören die AXA-Transformationsstrategie, Networking Leadership, Empowerment und agile Praktiken sowie die Frage, wie man als Führungskraft andere inspirieren kann. 2017 haben bereits rund 500 Führungskräfte an der AXELERATE-Reise teilgenommen (AXA Schweiz, AXA Frankreich, AXA Partner).
Schließlich wurden auch Anstrengungen im Bereich Technical Excellence mit der Einführung neuer Programme wie "P&C Health Fraud Awareness", "Underwriting Fundamentals Program" und "Generalised Linear Models Pricing for P&C" unternehmen. So lag beispielsweise die Abschlussrate für "P&C Health Fraud Awareness" im September 2017 bei über 64 %.
Schulungen
| Schulungstage | 2017 | Veränderung | 2016 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl Schulungstage von angestellten Mitarbeitern | 330.248,7 | Tage | +1,9 % | 323.967,1 | Tage |
| -- Nicht-Vertriebskräfte | 226.600,0 | Tage | 222.702,2 | Tage | |
| -- Vertriebskräfte | 103.648,7 | Tage | 101.264,9 | Tage |
| Schulungsteilnehmer | 2017 | Veränderung | 2016 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Anteil der angestellten Mitarbeiter, die mindestens eine Schulung erhalten haben | 84,2 | % | -1,2 Pkt. | 85,4 | % |
| -- Nicht-Vertriebskräfte | 83,5 | % | 84,8 | % | |
| -- Vertriebskräfte | 88,6 | % | 89,3 | % | |
| Durchschnittliche Anzahl Schulungstage von angestellten Mitarbeitern | 3,1 | Tage | 3,0 | Tage | |
| -- Nicht-Vertriebskräfte | 2,5 | Tage | 2,4 | Tage | |
| -- Vertriebskräfte | 6,6 | Tage | 6,7 | Tage |
Gewinnung und Bindung von Talenten
Entwicklungs-, Performance- und Talentmanagement
AXA führt jährlich Performance-Zyklen, Performance- und Potenzial-Kalibrierungen sowie Organization & Talent Reviews (OTR) durch, d. h. strukturierte Prozesse zur Überprüfung von individueller und kollektiver Leistung, Entwicklung, Talenten, Organisationsstrukturen und Nachfolgeplänen. Die Prozesse sind darauf ausgerichtet, (i) Leistungen auf der Grundlage individueller und kollektiver Ergebnisse sowie der Führungskompetenzen von AXA zu erkennen und zu steuern und die persönliche Entwicklung zu unterstützen, (ii) Mitarbeiter mit hohem Potenzial und Mitarbeiter, die für AXA entscheidend sind, zu identifizieren und (iii) robuste und vielfältige Talentpipelines für unsere wichtigsten Positionen und Funktionen auf der ganzen Welt aufzubauen und zu teilen. Diese Prozesse werden ab 2018 durch ein gemeinsames HRIS (Oracle HCM Cloud) in allen wesentlichen Gesellschaften des Konzerns unterstützt.
Die Führungskompetenzen von AXA, bestehend aus 7 Verhaltenskompetenzen, die sich an den Werten der AXA orientieren, wurden 2017 erneuert und unterstützen alle HR-Prozesse. Basierend auf dem erneuerten Rahmen für Verhaltenskompetenz wurde 2017 eine Aktualisierung der "AXA 360°"-Feedback-Fragebögen und -Plattform durchgeführt, die allen Mitarbeitern von AXA zur Verfügung steht, die Eindrücke und Rückmeldungen aus ihrem beruflichen Umfeld sammeln möchten, um die Pläne für ihre persönliche Entwicklung zu ergänzen und besser zu steuern. Die aktualisierten Fragebögen und Tools werden Anfang 2018 allen Mitarbeitern, leitenden Angestellte und Führungskräften zur Verfügung stehen.
Arbeitgebermarke und Absolventen
AXA rangiert auf Platz 11 der talentfreundlichsten Arbeitgeber weltweit im Jahr 2018 (basierend auf der globalen Studie 2018 von PotentialPark, die 2017 durchgeführt wurde). Die globale Karriereseite von AXA auf www.axa.com wurde aktualisiert, um mehr Informationen über die Kultur und die Werte von AXA zu vermitteln. Mitarbeitererfahrungen wurden hinzugefügt, um einen authentischen Einblick in den Arbeitsort AXA zu geben. Diese globale Karriereseite belegt Platz 22 in Europa und Platz 19 in Asien. Die globalen Social-Media-Seiten von AXA für das Employer Branding, "DiscoverAXA" auf Facebook und Twitter, belegen Platz 5 in Europa und Platz 4 in Asien.
AXA hat sich im Rahmen ihres globalen Graduiertenprogramms weiterhin der Einstellung von Hochschulabsolventen in vielen Ländern verschrieben. Zur schnelleren Entwicklung von Führungskompetenzen verfolgt AXA den Ansatz, Führungstalente durch Zuteilung herausfordernder Aufgaben in Einklang mit ihrer Zukunftsstrategie besser vorzubereiten. Im Jahr 2017 wurden 24 Absolventen für die Teilnahme an "Leader in Me" ausgewählt, einem dreitägigen Training, das den Absolventen die Fähigkeiten vermittelt, die sie benötigen, um Teams zu führen und zu steuern. Seit 2012 stehen Zweck, Zielsetzung und Strategie im Zentrum der Graduiertenprogramme von AXA und ermöglichen es Absolventen, wichtige Aufgaben mit Auswirkungen auf das Unternehmen zu übernehmen.
Um mehr Zugang zu Studenten und insbesondere Absolventen zu erhalten, hat AXA "Stories" der Gewinnerin der zweiten Initiative "Great Global Adventure" geteilt, um so neue Talente für AXA zu gewinnen.
7.3 Informationen zum Bereich Umwelt
AXA ist sich ihrer Möglichkeiten, die sie als Versicherer, Investor und globales Unternehmen bei der Sensibilisierung für Umweltschutz innerhalb der Gruppe ihrer Stakeholder hat, bewusst. Daher versucht das Unternehmen, einen Beitrag zur Verbesserung des Verständnisses über globale und lokale Umweltrisiken zu leisten, und verpflichtet sich, dem Klimawandel aktiv zu begegnen. Die Umweltstrategie von AXA umfasst sowohl Geschäftsfaktoren durch unsere Produkte als auch operationelle Faktoren wie z. B. die Reduzierung unserer internen Umweltbilanz.
CO2 ist das bedeutendste Treibhausgas, das von AXA emittiert wird (bezogen auf den Verbrauch fossiler Brennstoffe und Elektrizität); Elektronikschrott ist die bedeutendste gefährliche Abfallart von AXA; Papier ist der bedeutendste Rohstoff, der von AXA verbraucht wird; und Büros von AXA nutzen einige Wasserressourcen. Infolgedessen konzentrieren sich die Berichts- und Managementprozesse im Umweltbereich auf den Energie-, Wasser- und Papierverbrauch sowie auf CO2-Emissionen und Abfallmanagement.
Performance-Ziele
AXA verfügt seit 2002 über einen Berichterstattungsprozess in Sachen Umwelt. Die Steuerung unserer Umweltbilanz in Einklang mit den Standards von Grenelle 2 ist zu einem der Schwerpunkte unserer Corporate-Responsibility-Strategie geworden. Diese Maßnahmen werden vom Bereich Corporate Responsibility und operativen Teams (z. B. Beschaffung, IT, Marketing, HR). von AXA durchgeführt. AXA hat ein Ziel zur Reduzierung ihrer CO2-Emissionen festgelegt, das sämtliche Emissionen von Treibhausgasen umfasst ("Scopes"([3])):
-- Scope 1: Emissionen durch an AXA-Standorten sowie vom Fuhrpark von AXA verbrauchten Kraftstoff;
-- Scope 2: Emissionen durch gekaufte Energie (hauptsächlich von AXA-Einrichtungen verbrauchte Elektrizität);
-- Scope 3([4]): Emissionen aus Geschäftsreisen und Papierverbrauch;
Der angestrebte globale Leistungsindikator (Key Performance Indicator, KPI) von AXA für den Zeitraum 2012-2020 ist es, ihre CO2-Emissionen je Vollzeitäquivalent (FTE) um 25 % zu reduzieren. Dieses Ziel ist in folgende Ziele untergliedert:
-- -35 % Energieverbrauch (kwh/FTE) - Scopes 1&2;
-- -15 % Geschäftsreisen: Fuhrpark (km/FTE) - Scope 1;
-- -5 % Geschäftsreisen: Flugzeug und Zug (km/FTE) - Scope 3;
-- -45 % Büropapier (kg/FTE) - Scope 3;
-- -50 % Papierverbrauch für Marketing- und Vertriebsunterlagen (kg/Kunde) - Scope 3.
Darüber hinaus hat die Gruppe auch zwei Umweltziele festgelegt, die in keinem Zusammenhang mit CO2-Emissionen stehen:
-- -15 % Wasserverbrauch.
-- 95 % des Papiers muss aus recycelten oder nachhaltigen Quellen stammen;
Berichtsnetzwerk und -prozess in Umweltfragen
Zur Messung der Umweltbilanz koordiniert das Team Group Corporate Responsibility ein Netzwerk von rund 300 spezialisierten Umweltmanagern und -mitarbeitern in lokalen Gesellschaften. Dieses Netzwerk überwacht den jährlichen Fortschritt bei den Reduktionszielen über das interne Berichtstool, das lokale Gesellschaften bei der Beurteilung ihrer eigenen Maßnahmenpläne und Ziele unterstützt. Diese Manager analysieren daraufhin Indikatoren, identifizieren Performance-Ziele und fördern die Verbreitung von Best-Practices. Zur Unterstützung dieser Maßnahmenpläne haben Gesellschaften eine große Vielzahl an Aktivitäten eingeführt, um Bewusstsein für das Thema zu schaffen und Mitarbeiter über Umweltfragen und -risiken aufzuklären. Auf Konzernebene organisiert AXA ein jährliches Event zu Corporate Responsibility, die "CR Week", die von allen lokalen Gesellschaften durchgeführt wird. Umweltbewusstsein ist eines der Hauptthemen dieser Veranstaltungen.
([1]) Gemäß Definition des Greenhouse Gas Protocol www.ghgprotocol.org.
([2]) Bitte beachten Sie, dass anlagebezogene "indirekte" Scope-3-Emissionen in unterstehendem Abschnitt über verantwortungsbewusstes Anlegen analysiert werden.
Reduzierung der Auswirkungen der AXA Gruppe auf die Umwelt
Stromverbrauch
Der Stromverbrauch von AXA umfasst den gesamten Energieverbrauch unserer Standorte und Rechenzentren im Berichtsjahr. Dazu gehören der Energieverbrauch vor Ort für Heizung und Kühlung sowie der zugekaufte Strom für den täglichen Betrieb. Im Jahr 2017 besteht unser Gesamtenergiemix aus Strom (73 %), Gas (15 %), Brennstoff/Dampf (8 %) und Kaltwasser (4 %). Um unseren Energieverbrauch zu senken und unser Umweltziel für 2020 zu erreichen, setzt AXA auf Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, die das Umweltbewusstsein der Mitarbeiter für Energieeinsparung schärfen und, wo möglich, die Anmietung oder den Kauf von Gebäuden mit einer Umweltzertifizierung. Im Jahr 2017 führten diese Maßnahmen zu einem Rückgang des Gesamtstromverbrauchs um 10 % gegenüber 2016 und um 21 % gegenüber 2012.
Zusätzlich zu den oben genannten Schritten hat sich AXA mit dem Beitritt zur Initiative "RE100" im Jahr 2017 verpflichtet, bis zum Jahr 2025 100 % ihres Stroms aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen, mit einem Zwischenziel von 70 % bis 2020. Dieses Ziel betrifft sowohl die Bürogebäude der AXA als auch die AXA-eigenen Rechenzentren. Im Jahr 2017 kauften 115 Standorte Strom aus erneuerbaren Energiequellen, was etwa 53 % des gesamten Stromverbrauchs für AXA-Gebäude und 33 % für unsere Rechenzentren entspricht.
Lokale Gesellschaften von AXA haben umfangreiche Maßnahmen für die Reduzierung ihres Energieverbrauchs vor Ort unternommen, z. B.:
-- AXA Technology Services hat die Umsetzung ihres Green-IT-Programms fortgesetzt, das aus Server-Überholungen, Konsolidierung und Virtualisierung von Datenzentren, PC-Überholungen und Strommanagement besteht. Der Gesamtverbrauch von AXA Technology Services reduzierte sich um 13,4 % im Vergleich zu 2016, was einem Nettorückgang von 7,5 GWh entspricht. Der Stromverbrauch in Datenzentren sank 2017 um 9,7 % auf 39,3 GWh, was einem Nettorückgang von 4,2 GWh entspricht;
-- In Großbritannien haben Gesellschaften von AXA an bestimmten Gebäuden Solarmodule installiert. Die Gesellschaft nutzt den erzeugten Strom für die Nutzung vor Ort und verkauft ihn teilweise an das Stromnetz zurück.
Geschäftsreisen
Die Gruppe hat Umweltrichtlinien für Reisen eingeführt, um die reisebedingten CO2-Emissionen zu reduzieren; insbesondere soll die Bahn für kurze Strecken gewählt werden, wenn verfügbar, und Business-Class-Flüge, die einen größeren CO2-Fußabdruck haben, dürfen nur für Langstreckenflüge genutzt werden. Selbstbuchungs-Tools sind auch erforderlich, um Informationen zu CO2-Emissionen zu integrieren und Alternativen anzubieten (z. B. Videokonferenzen) sowie den Ausgleich von CO2-Emissionen vorzuschlagen.
Die Geschäftsreisen stiegen seit 2012 um 32 % und die "normalisierten" (pro Mitarbeiter) Geschäftsreisen seit 2012 ebenfalls um 18 %. Dieser Aufwärtstrend verlangsamt sich jedoch, da die absoluten Geschäftsreisen zwischen 2016 und 2017 um 6 % und die normalisierten Geschäftsreisen im gleichen Zeitraum um 5 % zurückgegangen sind. Diese Trends sind grundsätzlich mit unserer Geschäftsentwicklung verknüpft. Die Implementierung von Online-Kollaborationswerkzeugen trägt dazu bei, den Trend zu bremsen, mit dem Ziel, unser Ziel für 2020 zu erreichen. Ein weiterer "Enabler" ist die Implementierung der "Green IT"-Systeme zur Reduzierung von Geschäftsreisen. Im Jahr 2017 waren die im Rahmen der Initiative "AXA Presence" bereitgestellten Videokonferenzräume zu 66 % ausgelastet.
Fahrzeugflotte
Der Fuhrpark der AXA besteht aus Vertriebsfahrzeugen und im Rahmen von Leistungspaketen zugeteilten Fahrzeugen. Im Jahr 2017 ist die gesamte zurückgelegte Wegstrecke des Fuhrparks der Gruppe gegenüber 2016 um 5 % und gegenüber 2012 um fast 1 % gestiegen. Die Gruppe hat Fuhrpark-Richtlinien implementiert, die für alle Fahrzeugtypen unabhängig von den Beiträgen der Mitarbeiter Emissionsgrenzwerte festlegen. Die Richtlinien enthalten auch Sicherheitsstandards für Fahrzeuge und fördern den Zugang der Mitarbeiter zu Kursen für "sicheres und umweltfreundliches Fahren". Im Jahr 2017 besaß AXA 24 % Fahrzeuge, die weniger als 100g CO2/km emittierten. Die durchschnittliche Emissionsrate der AXA Fahrzeugflotte liegt bei 119 g CO2/km. Auch die Mitarbeiter werden angehalten, sich für Hybrid- oder Elektroautos zu entscheiden.
Papier
Der Papierverbrauch von AXA beschränkt sich auf Büro-, Marketing- und Vertriebszwecke. Der Büropapierverbrauch pro FTE sank 2016 um 13 % verglichen mit 2017. Viele Gesellschaften haben eine Druckrichtlinie eingeführt. Diese umfasst die Reduzierung der Anzahl an Drucker und die Einführung eines Buchungssystems zur Erfassung sämtlicher gedruckten Unterlagen. 2017 ging der Papierverbrauch für Marketing- und Vertriebsunterlagen pro Kunde verglichen mit 2016 um 29 % zurück, teilweise zurückzuführen auf einen genaueren Bemessungsprozess in einigen Gesellschaften. AXA ist ebenfalls bestrebt, den Anteil an Papier aus Recycling-Quellen oder nachhaltig bewirtschafteten Wäldern zu erhöhen. 2017 bezog AXA 58 % ihres Büropapiers und 51% ihres Papiers für Marketing- und Vertriebsunterlagen aus Recycling-Quellen. Die Gruppe schreibt umweltfreundliches Papier als Mindeststandard vor.
Reduzierung von CO2-Emissionen
Der Gruppe misst die CO2-Emissionen über das Green House Gas (GHG) Protocol: Scope 1, Scope 2 und Scope 3 (siehe oben). Die gesamten CO2-Emissionen je FTE in Bezug auf Energie, Papier und Geschäftsreisen (per Flugzeug, Zug und Firmenwagen) sanken zwischen 2017 und 2016 um 11 % und zwischen 2012 und 2017 um 28 %. 46 % der CO2-Emissionen der Gruppe beziehen sich auf Energieverbrauch, 32 % davon aus Geschäftsreisen (per Flugzeug und Zug), 16 % aus dem Fuhrpark von AXA und 6 % aus Papier.
Scope 1-CO2-Emissionen
Die Scope 1-Emissionen umfassen die CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung von Gas und Heizöl an Standorten von AXA entstehen, sowie den Kraftstoffverbrauch des AXA-Fuhrparks. Die absoluten Scope 1-Emissionen blieben zwischen 2017 und 2016 stabil, mit einem Rückgang von 2 %, und 11 % seit 2012. Die Scope 1-Emissionen pro FTE sanken zwischen 2016 und 2017 um 2 % und seit 2012 um 20 %. Was den Gasverbrauch betrifft, so haben einige Unternehmen Gas durch Dampf ersetzt. Der Fuhrpark der AXA hat einen Höchstwert von 120 g CO2/km für alle Fahrzeugtypen, unabhängig von den Beiträgen der Mitarbeiter, und von 100 g CO2/km bis 2020. Im Jahr 2017 stieg der CO2-Ausstoß der AXA im Vergleich zu 2016 um 2 %.
Scope 2-CO2-Emissionen
Die Scope 2-Emissionen umfassen Emissionen aus dem Einkauf von Strom, Dampf und Kaltwasser. Die absoluten Scope 2 Emissionen sanken zwischen 2016 und 2017 um 18 % und seit 2012 um 32 %. Die normalisierten Scope 2-Emissionen sanken zwischen 2016 und 2017 um 22 % und seit 2012 um 39 %. Diese Entwicklung steht insbesondere im Zusammenhang mit dem Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien. Zur Berechnung unserer CO2-Emissionen aus zugekauftem Strom verwendet die AXA sowohl marktbasierte (Stromlieferanten-Energiemix) als auch standortbezogene (durchschnittlicher Länderenergiemix) Ansätze. Für die Abnehmer von Strom aus erneuerbaren Energien, die über Stromverbrauchsdaten pro Technologietyp verfügen (z. B. Wasser, Sonne, Wind, Biomasse und Geothermie auf Basis des von ihren Anbietern verwendeten Stromerzeugungsmixes), verwendet AXA einen präziseren "marktbasierten" Ansatz und ordnet jedem Quellentyp die entsprechenden Emissionsfaktoren zu. Für Unternehmen, die keine Informationen über den Energiemix ihres Energieversorgers haben, verwendet AXA einen "standortbezogenen" Ansatz (mit Emissionsfaktoren der französischen Umweltbehörde ADEME).
Scope 3-CO2-Emissionen
Scope 3-Emissionen umfassen CO2-Emissionen aus Geschäftsreisen und Papierverbrauch; Im Jahr 2017 sank der CO2-Ausstoß aus Geschäftsreisen im Vergleich zu 2012 um 3 %. Genauer gesagt hat sich der gesamte CO2-Ausstoß von Flug- und Zugreisen hat gegenüber 2016 um 2 % verringert. Um den CO2-Fußabdruck zu reduzieren, haben einige Gesellschaften von AXA auch Emissionsgutschriften erworben.
Darüber hinaus misst AXA auch die CO2-Emissionen im Zusammenhang mit dem Pendelverkehr ihrer Mitarbeiter, auch wenn diese indirekten Emissionen nicht in den Verantwortungsbereich der Gruppe fallen. Im Jahr 2017 nahmen 14.108 Mitarbeiter aus über 32 Ländern an dieser freiwilligen Pendlerbefragung teil. Die teilnehmenden Mitarbeiter pendelten insgesamt 985.383 tausend Kilometer, von denen 52 % mit öffentlichen Verkehrsmitteln, 5 % mit Firmenwagen, 36 % mit Pkw und der Rest zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden. Dennoch nahmen die mit Fahrten von Wohnung zu Arbeitsstelle verbundenen CO2-Emissionen je FTE im Vergleich zu 2016 um 2 % zu (0,83 TEQ). CO2 pro FTE/Jahr. Diese Veränderung ist auf den Anstieg der Zahl der Mitarbeiter zurückzuführen, die den persönlichen Transport zum Pendeln nutzen.
Wasserverbrauch
Wasserknappheit ist ein globales Problem. Intelligentes Wassermanagement kann daher eine entscheidende Rolle bei der nachhaltigen Verwendung dieser Ressource spielen. Der Wasserverbrauch von AXA pro FTE sank 2017 um 8 %. Im Laufe der Zeit haben die Gesellschaften von AXA die Steuerung und Berichterstattung hinsichtlich ihres Wasserverbrauchsverhaltens verbessert. Aktuelle Initiativen umfassen die Installation von Wassersensoren in Toiletten von AXA France und die Einführung von Initiativen zur Wassereinsparung bei AXA Schweiz.
Abfallmanagement und Kreislaufwirtschaft
Die Richtlinie für Abfallwirtschaftspolitik von AXA integriert Prinzipien der Kreislaufwirtschaft wie z. B. das Ziel, lückenlose Lebenszyklen von Produkten zu schaffen. Wir setzen auf Recycling und Wiederverwendung, um unsere Abfallwirtschaft wo immer möglich besser zu steuern. Auch wenn AXA keine direkten quantitativen Ziele für die Abfallerzeugung festgelegt hat, sind die lokalen Gesellschaft aufgerufen, ihre Abfallsortierung vor Ort zu verbessern und freiwillige Initiativen zur Abfallverringerung und zur Förderung des Recyclings durchzuführen. Die AXA überwacht ihre Abfälle anhand von drei Hauptindikatoren: unsortierter Abfall, für Recycling sortiertes Papier und Patronen und/oder Toner für Recycling.
Im Jahr 2017 wurden 29 % des gesamten Papierverbrauchs (Büro, Marketing und Vertrieb) von AXA dem Recycling zugeführt. AXA hat keine Kontrolle über das Ende der Lebensdauer ihrer Marketing- und Vertriebspapiere, die an ihre Kunden gehen. 55% der Tintenpatronen und Toner wurden recycelt. Die IT-Geschäftseinheit von AXA, AXA Technology Services, für die Elektronikschrott von besonderer Relevanz ist, versucht ebenfalls, die Einhaltung der Waste Electronic and Electrical Equipment (WEEE) Directive zu gewährleisten. Unsortierter Abfall ging verglichen mit 2016 um 9 % zurück. Dies ist vor allem auf bessere Verfahren zur Abfallmessung in den lokalen Gesellschaften zurückzuführen. Über 73 Kantinen der Gruppe sammeln organische Abfälle aus ihren Restaurants.
Umweltaufwendungen
Die Geschäftstätigkeiten der AXA Gruppe mit Fokus auf Finanzdienstleistungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt. AXA hat einige Standorte für den Umweltschutz klassifiziert. Sie verursachen jedoch keine nennenswerten Emissionen in Luft, Wasser und Boden, und die Aktivitäten und Anlagen von AXA werden voraussichtlich keine Lärm- und Geruchsemissionen verursachen. Nach Wissen von AXA wurden in Bezug auf diese Art von Verschmutzung keine Beschwerden gegenüber AXA vorgebracht. Die Aktivitäten und die Landnutzung von AXA gefährden die biologische Vielfalt oder Wasserressourcen nicht signifikant, da sich der Wasserverbrauch hauptsächlich auf die Gebäudenutzung begrenzt. Über ihre Gebäude hinaus besitzt die AXA über 595.117 m2 Grünflächen, auf denen sie sich für den Erhalt der biologischen Vielfalt einsetzt.
Die Existenz von spezifischen als kritisch eingestuften Einrichtungen (in Bezug auf Umweltschutzzwecke), wie z. B. Kraftstofftanks für Notstromaggregate oder umfassende Klimaanlagen, erfordern die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Im Jahr 2017 meldete die Gruppe 29 Standorte mit solchen Zertifikaten und 61 Standorte mit anderen Umweltzertifikaten. Diese Einrichtungen profitieren durch ihre Einstufung von angemessener Wartung und ihre Übereinstimmung mit lokalen rechtlichen Verpflichtungen wird regelmäßig überwacht. Die gesamte Bandbreite an Aufwendungen für den Umweltschutz ist von geringerem Ausmaß und wird nicht auf Konzernebene überwacht; Es wurden keine spezifischen Rückstellungen oder Garantien für Umweltrisiken gebildet.
Performance der AXA Gruppe 2017
| Umweltkennzahlen der AXA Gruppe (a) | Einheit | 2016 | 2017 |
|---|---|---|---|
| Anzahl Mitarbeiter vor Ort, Vollzeitäquivalente (FTE) | FTE | 115.819 | 115.328 |
| Netto-Innenfläche (Standorte) | m2 | 1.834.057 | 1.777.687 |
| STROM (Standorte) | |||
| Stromverbrauch (b) | MWh | 404.466 | 363.283 |
| KPI: Stromverbrauch pro Person | KWh/FTE | 3.492 | 3.150 |
| Veränderung ggü. 2016 | -10 % | ||
| TRANSPORT | |||
| Geschäftsreisen: Flugzeug und Zug (c) | Tausend km | 349.099 | 328.523 |
| Geschäftsreisen: Fuhrpark AXA | Tausend km | 253.986 | 266.242 |
| Fahrt Wohnung/Arbeitsstelle (Hin- und Zurück) (d) | Tausend km | 934.783 | 932.534 |
| CO2-EMISSIONEN (e) | |||
| CO2-Emissionen: Stromverbrauch vor Ort | t CO2-eq. | 114.231 | 94.756 |
| CO2-Emissionen: Geschäftsreisen: Flugzeug und Zug | t CO2-eq. | 65.023 | 63.494 |
| CO2-Emissionen: Geschäftsreisen: Fuhrpark AXA (f) | t CO2-eq. | 31.304 | 31.799 |
| CO2-Emissionen: Papier | t CO2-eq. | 16.291 | 11.446 |
| KPI: CO2-Emissionen aus Stromverbrauch vor Ort, Papier und Geschäftsreisen (Flugzeug, Zug, Fuhrpark AXA) pro Person | T. CO2-eq. | 1,96 | 1,75 |
| Veränderung ggü. 2016 | -11 % | ||
| CO2-Emissionen: Fahrt Wohnung/Arbeitsstelle (g) | t CO2-eq. | 82.984 | 87.116 |
| WASSER | |||
| Wasserverbrauch (h) | m3 | 1.008.154 | 927.017 |
| KPI: Wasserverbrauch pro Person | m3/FTE | 8,69 | 8,04 |
| Veränderung ggü. 2016 | -8 % | ||
| PAPIER (i) | |||
| Verbrauch von Büropapier | t | 2.090 | 1.815 |
| KPI: Büropapierverbrauch pro Person | kg/FTE | 18 | 16 |
| Veränderung ggü. 2016 | -13 % | ||
| Recyceltes Papier und/oder mit Nachhaltigkeitsgarantie: Büro | % | 61 | 58 |
| Papierverbrauch für Marketing- und Vertriebsunterlagen | t | 14.970 | 10.220 |
| KPI: Papierverbrauch für Marketing- und Vertriebsunterlagen pro Kunde (j) | kg/Kunde | 0,14 | 0,10 |
| Veränderung ggü. 2016 | -29 % | ||
| Recyceltes Papier und/oder mit Nachhaltigkeitsgarantie: Marketing und Vertrieb | % | 69 | 51 |
| ABFALL | |||
| Unsortierter Abfall (k) | t | 4.707 | 4.301 |
| Für Recycling sortiertes Papier | t | 4.253 | 3.588 |
| Patronen und/oder Toner für Recycling | % | 62 | 55 |
Stabiler Berichtsumfang ggü. 2016, beinhaltet die 42 wichtigsten Länder, in denen die AXA Gruppe präsent ist. Key Performance Indicators (KPI) sind fett hervorgehoben.
(a) 2017 wurden Umweltindikatoren für 232 Standorte mit insgesamt 91.791 FTEs, die an Standorten von AXA arbeiten, erfasst (sofern in diesen Fußnoten nicht anders angegeben) und wurden danach Kontinent für Kontinent extrapoliert, um sämtliche 115.328 angestellten FTEs (sämtliche Vertragstypen) abzudecken, die für die AXA Gruppe 2017 durchschnittlich arbeiten.
(b) Umfasst Elektrizität, Erdgas, Heizöl, Dampf, Kaltwasser und beinhaltet 91.791 FTEs.
(c) Diese Daten beziehen sich auf 89.096 FTEs.
(d) Schätzungen für Fahrten von Wohnung zu Arbeitsplatz basieren auf einer jährlichen Online-Transportumfrage, die an jeden angestellten Mitarbeiter von AXA ausgegeben wird. Diese Daten wurden von 14.108 FTEs erfasst und dann extrapoliert. Standorte mit einer Teilnahmequote von unter 5 % wurden aus dem Datenkonsolidierungsprozess ausgeschlossen.
(e) Die für jedes Land spezifischen Emissionsfaktoren für Energie, Zug und Flugzeug wurden 2017 überarbeitet. Quelle: lnternational Energy Agency (IEA) und Ademe.
(f) Der Fuhrpark von AXA bezieht sich auf 91.791 FTEs.
(g) Umfasst keine Firmenwagen, um eine Doppelzählung mit den Daten des Fuhrparks von AXA zu vermeiden.
(c) Diese Daten beziehen sich auf 91.465 FTEs. Einige Standorte in Asien und Amerika sind nicht mit Wasserzählern ausgestattet, was eine genaue Messung verhindert und sie aus dem Berichtsumfang vor Extrapolation ausschließt. Nichtsdestotrotz haben Gesellschaften damit begonnen, ihren Wasserverbrauch durch die Installation von Wasserzählern besser nachzuvollziehen (z. B. Datenzentren, AXA Ireland).
(i) Papier-Indikatoren beziehen sich auf 91.515 FTEs.
(k) Die Gruppe hatte 2017 105 Millionen Kunden.
(k) Unsortierte Abfälle beziehen sich auf 89.143 FTEs, was gering ist, da es vielen Gesellschaften momentan nicht möglich ist, exakte Daten für diesen Abfallstrom zu ermitteln.
Geschäftsbezogene Umweltinitiativen
Neben der Verbesserung ihrer operativen Umweltbilanz versucht die Gruppe ihre "indirekten" Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren, indem sie Versicherungs- und Anlagelösungen zur Förderung umweltfreundlichen Verhaltens bietet. Für weitere Entwicklungen wird auf Abschnitt 7.4 verwiesen.
Die Position von AXA hinsichtlich des Klimawandels
AXA vertritt hinsichtlich des Klimawandels die Position, sich nicht nur daran anzupassen, sondern ihre privilegierte Position auszunutzen, um Lösungen bereitzustellen. Tatsächlich sind Versicherer gut aufgestellt, um Klimarisiken zu begegnen. Sie können Risiko-Research und -Aufklärung finanzieren und fördern. Sie besitzen Schadensdaten sowie Modelle und Tools zur Analyse und Projektion dieser Daten. Sie haben die Pflicht, Wissen über neue Risiken zu verbreiten. Versicherer sind durch ihre umfangreichen Anlagen zudem gut aufgestellt, um die richtigen Signale an die Anlegergemeinschaft und die spezifischen Unternehmen, in die sie investieren, zu senden. Die Strategie behandelt die Aspekte "Mitigation" und "Adaptation" des Klimawandels. Dabei spielen nicht nur eigene bzw. kommerzielle Interessen eine Rolle; die entsprechenden Initiativen müssen globale und kollektiv umgesetzt werden, um effektiv zu sein.
Die Arbeit von AXA konzentriert sich auf drei Hauptbereiche: die Verbesserung des Wissens über Klimarisiken, die Stärkung der Dienste zur Vermeidung von Klimarisiken, um den Menschen zu helfen, den Klimawandel besser zu verstehen und sich an ihn anzupassen, und die Entwicklung von Versicherungsprodukten und Anlagerichtlinien, die Maßnahmen zur Eindämmung und Anpassung fördern.
Im Dezember 2017, während des von der französischen Regierung organisierten "One Planet Summit", lancierte AXA eine neue Klimastrategie, die auf bedeutenden investitions- und versicherungsbezogenen Entwicklungen aufbaut. AXA unterhält auch klimabezogene Partnerschaften (UN Habitat, UNISDR, CARE). Diese werden in Abschnitt 7.4 Verantwortungsvolles Anlegen weiter ausgeführt.
7.4 Verantwortungsvolles Anlegen, "Artikel 173" / Climat e-related Financial Disclosures (TCFD)
Zusammenhang: Berichtsrahmen von "Artikel 173" und "TCFD" kombiniert
Dieser Abschnitt beschreibt unsere Initiativen im Bereich Responsible Investment im Einklang mit den freiwilligen Offenlegungspflichten der Taskforce on Climate-related Financial Disclosures (TCFD, Schwerpunkt Klimarisiken) und dem verbindlichen Rahmen des französischen Dekrets "Artikel 173 VI" (der auch ESG-Themen berücksichtigt). Es basiert auf der TCFD-Struktur, nämlich Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele, entsprechend den allgemeinen Richtlinien der TCFD für den Finanzsektor und den ergänzenden Richtlinien für Versicherungsunternehmen und Vermögenseigentümer. Dieser Text gibt einen Überblick über unseren vollständigen Bericht "TCFD/Article 173", der im März 2018 auf www.axa.com veröffentlicht wurde.
Governance von ESG- und klimabezogenen Risiken und Chancen
Allgemeiner Ansatz
AXA definiert verantwortungsbewusstes Anlegen (Responsible Investment, RI) als Integration von ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten (ESG) in Anlageprozesse, einschließlich Shareholder Engagement. Wir sind überzeugt, dass die Integration von ESG-Kriterien sich positiv auf die langfristige Anlageperformance auswirkt, indem sie ein verbessertes Verständnis über Risikofaktoren liefert. Diese Überzeugung stützt sich auf wissenschaftliches Research und empirische Marktdaten. Darüber hinaus kann so einen Ausgleich zwischen unseren Anlagen und allgemeinen Verpflichtungen im Bereich Corporate Responsibility (CR) geschaffen werden. AXA hat eine umfassende RI-Strategie entwickelt, die das Vermögen der Gruppe in Höhe von 600 Mrd. Euro im Bereich der Anlagen auf eigene Rechnung abdeckt und künftig auf ihre Unit-Linked-Anlagen ausgedehnt werden wird. Der Prozess der ESG-Integration wird zentral vom RIC gesteuert, wobei unsere Asset Managers aktiv Input liefern unter Einbeziehung von ESG-Kennzahlen in ihre Anlageanalysen über Anlageklassen und Regionen hinweg.
ESG und klimabezogene Governance
AXA hat ein Responsible Investment Committee (RIC) auf Konzernebene unter dem Vorsitz des Chief Investment Officer der Gruppe geschaffen, zu dessen Mitgliedern Vertreter von Asset-Management-Gesellschaften von AXA sowie Vertreter der Bereiche Corporate Responsibility CR), Risk Management und Group Communications zählen. Der RIC berichtet an das Group Investment Committee unter dem Vorsitz des Group Chief Financial Officer. Darüber hinaus überprüft das "ESG Footprint Committee" Risiken durch Unternehmen oder Sektoren, die sowohl eine niedrige ESG-Performance ausweisen als auch mit schwerwiegende und dauerhafte Kontroversen zu kämpfen haben. Die RI-Richtlinien von AXA werden vom RI Center of Expertise unterstützt, einer übergreifenden Arbeitsgruppe der lokalen Anlageteams von AXA, die mit dem CR-Netzwerk und den Asset-Management-Einheiten der Gruppe zusammenarbeiten. Schließlich hat die Gruppe 2016 eine eigene Funktion in Zusammenhang mit dem Shareholder Engagement auf Konzernebene geschaffen, um die bereits von AXA IM und AB, den internen Anlagemanagern von AXA, ergriffenen Initiativen zu ergänzen.
Das Compensation & Governance Committee des Board of Directors überprüft jedes Jahr die Corporate Responsibility-Strategie der Gruppe mit einem starken Fokus auf ESG und Klima. Die CR-Strategie kann darüber hinaus vom gesamten Board of Directors bewertet werden. Das AXA Stakeholder Advisory Panel, das zweimal jährlich in Anwesenheit des CEO und des Chairman des Board of Directors tagt, bewertet und gibt zudem Feedback zur CR- und RI-Strategie von AXA.
Versicherungsbezogene ESG-Risiken und -Chancen profitieren auch von einer spezifischen Governance, insbesondere dem Group Underwriting Committee, das Underwriting-Beschränkungen festlegt. Das CR-Team der Gruppe stellt eine Verbindung zur RI-bezogenen Governance dar. Darüber hinaus analysiert ein spezielles Team mit dem Group Risk Management aufkommende Risiken über ein spezifisches Regelwerk, Tools und ein lokales Netzwerk. Diese Risiken, die sich häufig auf langfristige ESG-Themen beziehen, werden im Rahmen einer Risikokartierung überwacht und ihre möglichen Auswirkungen bewertet (regulatorische und Rechtsrisiken, Umweltrisiken, soziale und politische Risiken, wirtschaftliche und finanzielle Risiken, medizinische und technologische Risiken).
Strategie - Identifizierung von ESG- und klimabezogenen Risiken und Chancen
Globale RI-Strategie
Die RI-Strategie von AXA, die in ihrer Global RI Policy (öffentlich unter www.axa.com) festgehalten ist, basiert auf fünf Säulen:
-- Integration von ESG-Performance-Scores in Investmentprozesse und -entscheidungen unter Verwendung von KPIs und qualitativem Research für die meisten unserer Anlagewerte. In Ergänzung zur ESG implementieren wir im Rahmen unserer Verpflichtung zum "Montreal Pledge" eine Methode zur Bewertung und Offenlegung der CO2-Intensität unserer Investitionen;
-- Ausschluss von Sektoren oder Unternehmen, die mit akuten sozialen, menschenrechtlichen, ethischen oder ökologischen Herausforderungen konfrontiert sind. Diese Sektorweisungen (die sowohl für Kapitalanlagen als auch für Versicherungen gelten) werden auf axa.com veröffentlicht;
-- Förderung von "grünen" Investitionen über verschiedene Anlageklassen hinweg, basierend auf proprietären Kriterien, die von einem anerkannten Marktstandard abgeleitet sind. Dazu gehören Anleihen, Infrastrukturanleihen (Fremd- und Eigenkapital) sowie gewerbliche Immobilienanlagen und -kredite. Siehe Absatz - "Risikomanagement - Integration von ESG- und klimabezogenen Risiken und Chancen";
-- Entwicklung von "Impact Investments", die aktiv nachverfolgte positive ökologische oder soziale und finanzielle Renditen liefern, AXA hat zwei Impact Funds aufgelegt, die sich auf Themen wie Zugang zu Finanzmitteln und Gesundheitsversorgung, Klimaresistenz, Bildung, erneuerbare Energien usw. konzentrieren;
-- aktive Verantwortungsübernahme durch Abstimmungen und "Engagement" in Bezug auf eine Vielzahl von ESG- und Nachhaltigkeitsthemen.
Die AXA Gruppe sowie zwei ihrer verbundenen Asset-Management-Einheiten (AXA IM und AB) sind Unterzeichner der Principles for Responsible Investment der Vereinten Nationen (UN PRI). 2017 erreichte die Gruppe einen UN-PRI-Score von A+, was die Ausgereiftheit unserer RI-Strategie bestätigt.
Identifizierung von ESG-Risiken / Bewertungstools und Methodik
AXA verfolgt die ESG-Performance ihrer Investitionen mit Genauigkeit, indem sie das Tool "RI Search" von AXA IM (und die MSCI ESG-Daten bei AB) nutzt, über das anlagenübergreifende ESG-Scores und Kennzahlen nach "Impact"-Art entwickelt und gespeichert werden. Sie tragen dazu bei, ESG-Risiken zu überwachen, Bereiche mit Verbesserungspotenzial zu identifizieren, Ziele festzusetzen oder Leitlinien für Shareholder Engagement zu bestimmen. Das "RI Search Tool" ist ebenfalls der dezidierte Empfangspunkt für die Verwaltung von ESG-Scores für nicht börsennotierte Vermögenswerte wie Gebäude, gewerbliche Immobilienkredite und Infrastrukturanleihen. Dieser Analyseprozess umfasst rund 81 % der Anlagen auf eigene Rechnung von AXA (Staats- und Unternehmensanleihen, Eigenkapital, Immobilien, Infrastruktur und CRE Debt) Die ESG-Methodik ist an verschiedene Anlageklassen angepasst:
-- Unternehmensemittenten (Eigen- und Fremdkapital): Die ESG-Bewertung besteht darin, sich auf die wichtigsten und wirkungsvollsten ESG-Themen auf Sektorebene zu konzentrieren, mit einer gründlichen Auswahl der besten Datenquellen und genauesten ESG-Kriterien. Ökologische, soziale und Governance-Faktoren werden in den ESG-Gesamtscores je nach Branche unterschiedlich gewichtet. Der gesamte Berechnungsprozess des Score beinhaltet auch eine Überwachung der "Core ESG"-Risiken einschließlich der Behandlung schwerster Verletzungen von Grundprinzipien, was zu einem systematischen Score-Abzug im Falle der meisten wesentlichen Kontroversen führt. Schließlich berücksichtigen die ESG-Scores die Performance jedes Unternehmens innerhalb seiner Vergleichsgruppe und berücksichtigen bei der Bewertung der ESG-Qualität die (insbesondere regionalen) Besonderheiten der Emittenten;
-- Staatliche Emittenten: Das AXA-Regelwerk für ESG-Scores für Länder basiert auf öffentlichen Datenquellen der Weltbank, der OECD und der UNO. Es umfasst derzeit mehr als 100 Länder, sowohl Industrie- als auch Schwellenländer. Dieser Ansatz stellt die ESG-Bewertung der Länder in den Mittelpunkt des Konzepts "nachhaltiges Wachstum", indem er grundlegende Fragen wie die Positionierung der Länder im Hinblick auf große klimatische, soziale und politische Risiken analysiert. Diese werden dadurch bewertet, dass die Fortschritte der einzelnen Nationen in Bezug auf langfristige Nachhaltigkeitsthemen berücksichtigt werden. Dabei werden die Auswahlkriterien dem Reife- und Entwicklungsgrad der Länder angepasst;
-- Sachanlagen: Das AXA-Regelwerk für ESG-Scores für Sachanlagen deckt drei Anlageklassen ab: direkte Immobilienkredite, gewerbliche Immobilienkredite und Infrastrukturanleihen. Die ESG-Scores für diese Anlagen basieren auf eigenen, dedizierten Fragebögen. Der ESG-Gesamtscore ist eine Kombination aus verschiedenen Quellen der ESG-Risikobewertung: dem Objekt/Gebäude, dem Verwalter, dem Sponsor und/oder dem Gläubiger des Darlehens/der Anleihe. Kriterien wie Energieeffizienz der Gebäude, Umweltzertifikate, Zugänglichkeit und länderspezifische Gegebenheiten werden berücksichtigt.
Im Abschnitt "Kennzahlen und Ziele" wird die Bestimmung des CO2-Fußabdrucks über alle Anlageklassen hinweg erläutert.
Anlagebedingte Klimarisiken Identifizierung und Methodik
Die Umwandlung von internationalen Klimazielen (wie z. B. die aus dem Klimaabkommen von Paris, französische oder EU-Ziele in Bezug auf den Energiemix) in quantitative Anlageziele ist eine neue und komplexe Aufgabe bei der Risikomodellierung, die AXA 2016 mit einer von der Denkfabrik "2° Investing Initiative" entwickelten Methodik getestet hat. Aufbauend auf den Ergebnissen der Methodik von 2016 verfolgt die AXA im Jahr 2017 einen "Test and Learn"-Ansatz durch Überprüfung einer externen Methodik. Darüber hinaus baut AXA den Einsatz von internen "NatCat"-Modellen aus, um ein breiteres Spektrum unserer Investitionen in Sachanlagen abzudecken.
"Transitionsrisiken": Unser Ansatz zur Bewertung der Klimaauswirkungen auf das AXA Corporate Bonds & Equities-Portfolio
Überprüfung der Risiken aus der Energiewende
AXA prüft derzeit ein Regelwerk, welches das Übergangsrisiko auf der Grundlage von "politikbezogenen" Risiken modelliert, die sich aus den aufsichtsrechtlichen Bemühungen zur Eindämmung der CO2-Emissionen ergeben, und das dem Pariser Übereinkommen von 2015 mit dem Ziel der Begrenzung der globalen Erwärmung unter 2°C entspricht. Diese Maßnahmen konzentrieren sich auf unsere Unternehmensanleihen und Aktienportfolios (45 % der Anlagen auf eigene Rechnung von AXA). Ein Top-down-Ansatz teilt die Emissionsziele nach Ländern (gemäß den "Nationally Determined Contributions"/NDCs des Pariser Übereinkommens), dann in sektorale Ziele auf der Grundlage von Politikforschung und schließlich in Unternehmensziele auf der Grundlage ihrer individuellen Anlagen/Einrichtungen auf. Er berücksichtigt auch Schätzungen für Umsatz aus ökologischen Aktivitäten, die aus einer Analyse grüner Patente abgeleitet wurden. Die Anwendung von CO2-Preisannahmen ermöglicht es, die potenziellen Kosten oder Gewinne der Unternehmen im Zusammenhang mit dem Erreichen des 2°C-Szenarios pro Sektor und Land zu prognostizieren.
Diese Ergebnisse lassen sich in einen zukunftsweisenden "Value-at-Risk" pro Wertpapier übersetzen, der mehr Relevanz haben kann als rückwärtsgerichtete, auf dem CO2-Fußabdruck basierende Ansätze. Der "klimatische VaR" für Aktien basiert auf einem "Gordon Growth"-Modell mit um ökologische Umsätze reduzierten Kosten und stellt damit den Anteil am Marktwert eines Unternehmens dar, der aufgrund des Klimawandels sinken oder steigen wird. Das Modell für Unternehmensanleihen basiert auf einem Kreditrisiko-Ansatz, der die Auswirkungen zukünftiger klima-/energiebezogener Kosten und ökologischer Umsätze auf die Zinsdeckung und damit auf die Kreditspreads, den Anleihekurs, das Rating und das Ausfallrisiko einbezieht. Momentan testen wir diesen Ansatz, um die Art der klimabedingten Risiken besser zu verstehen.
"Physische" Risiken: Klimaauswirkungen auf das Sachanlagen-Portfolio von AXA
Neben den obengenannten Transitionsrisiken dürften der Klimawandel und insbesondere extreme Wetterereignisse die Auswirkungen auf Sachanlagen sowie Immobilien steigen lassen. Dies wird als "physische" Risiken bezeichnet. Im Jahr 2016 führte AXA eine solche Analyse bei einer Auswahl von 15 Milliarden Euro an Immobilienvermögen durch. 2017 erweiterte AXA diese Analyse zur Abdeckung einer breiteren Palette von 34 Milliarden Euro an Immobilien, gewerblichen Immobilienkrediten und Infrastrukturanleihen. Die Teams von Investments und Group Risk Management bewerteten die finanziellen Auswirkungen von Überschwemmungen und Stürmen auf die Gebäude und die Infrastruktur dieser Portfolios.
Unsere Bewertung physischer Risiken verwendet "NatCat"-Modelle - in der Regel zur Beurteilung der Auswirkungen von Naturkatastrophen auf das versicherte Risiko verwendet - und kombiniert stochastische Ereignisse in Europa (Stürme und Überschwemmungen) und in den USA (Hurrikane) mit einem geolokalisierten Portfolio an Sachanlagen. Spezifische "Zerstörungsraten", die Standort, Gebäude-/Infrastrukturtyp und Konstruktionsmaterialien berücksichtigen, werden dann verwendet, um potenzielle Schadensquoten zu bestimmen und für jedes Gebäude / jede Infrastruktur einen Schaden abzuleiten.
Unsere Ergebnisse, die auf einer explorativen Methodik beruhen, zeigen, dass sowohl die jährlichen Durchschnittsschäden als auch die Schäden aus Hochwasser- und Sturmereignissen mit einer Wiederkehrperiode von 100 Jahren im Vergleich zum gesamten Vermögenswert relativ begrenzt bleiben. Dies wird im Bericht zu "TCFD/Article 173" auf www.axa.com detaillierter beschrieben.
Regelwerk für Risiken in Zusammenhang mit Versicherung, ESG, Menschenrechte und Klima
Die Underwriter und Risikomanager der Gruppe integrieren ökologische und soziale Risiken, sofern von wesentlicher Relevanz, sowie allgemeinere ethische Vorbehalte in Produktentwicklungsprozesse und Policen. Dies geschieht insbesondere durch die Anwendung bestimmter branchen- und länderspezifischer Ausschlüsse, die in den Underwriting-Richtlinien der Gruppe festgelegt sind.
Darüber hinaus verpflichtet sich AXA zur Einhaltung der international anerkannten Menschenrechtsgrundsätze, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Kernstandards der Internationalen Arbeitsorganisation und den "Ruggie-Prinzipien" der Vereinten Nationen definiert sind, und hat eine eigene Richtlinie dazu entwickelt. Diese Richtlinie ist im "Wachsamkeitsplan" von AXA in Abschnitt 7.6 ausführlich beschrieben.
Der Bereich Property & Casualty von AXA ist klimabedingten Naturkatastrophenrisiken wie Stürmen, Wirbelstürmen und Überschwemmungen ausgesetzt. Neue Risiken, veränderte Witterungsverhältnisse und klimatische Bedingungen schaffen zusätzliche Unsicherheit über die Häufigkeit und Schwere von Naturkatastrophen. Unsere Strategie ist es, die Entwicklung unserer Kapazitäten zur Modellierung von Katastrophenrisiken auf der Grundlage externer (akademischer) und interner wissenschaftlicher Ressourcen zu beschleunigen. Der Zusammenhang zwischen dem beobachteten Klimawandel und der Häufigkeit und Schwere von Naturkatastrophen ist eine zentrale Herausforderung für AXA. Die Zahlen zu den Katastrophenschäden zeigen ein Muster stetigen Wachstums, was vor allem auf die zunehmend an Küsten, Flüssen, kleinen Inseln oder erdbebengefährdeten Gebieten gebauten Immobilienwerte zurückzuführen ist.
Es gibt jedoch noch keinen gesicherten statistischen globalen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit oder Schwere von klimabedingten Gefahren und dem Klimawandel. Dabei muss unterschieden werden zwischen dem, was sehr wahrscheinlich ist (z. B. Anstieg des mittleren Meeresspiegels, kleine Küstenüberschwemmungen, Gefährdung der biologischen Vielfalt, Vertreibung der Bevölkerung), und dem, was nicht, insbesondere Windereignisse oder schwere Überschwemmungen, die durch schwere Wirbelstürme verursacht werden, die bisher weder häufiger noch schwerer sind. Diese Unterscheidung ist entscheidend, um sich auf die wichtigsten Risiken zu konzentrieren, um geeignete Maßnahmen zur Risikoprävention und im Bereich Public Policy im Allgemeinen zu treffen. Siehe Kapitel 4 "Risikofaktoren und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts.
Risikomanagement - Integration von ESG- und klimabezogenen Risiken und Chancen
Neben der Verfolgung von Kennzahlen zu ESG und Klima berücksichtigt AXA diese Risiken und Chancen in ihren Anlage- und Versicherungsprozessen. Unsere Integration von ESG- und klimabezogenen Risiken und Chancen bei unseren Anlagen auf eigene Rechnung erfolgt über Maßnahmen wie Verfolgung von ESG-Scores, Ausschlüsse, ökologische und Impact Investments, Engagement, Kommunikationsmaßnahmen im Bereich Public Policy, Produkte und Dienstleistungen sowie Analyse der Abstimmung auf das "2°"-Ziel.
ESG- und klimabezogene Ausschlüsse
Die Responsible Investment-Strategie von AXA umfasst mehrere Veräußerungen auf Branchenebene. Tatsächlich stehen bestimmte Aktivitäten und Produkte im Widerspruch zu unseren Zielen der unternehmerischen Verantwortung, Menschen langfristig zu schützen. In diesem Zusammenhang hat AXA spezifische "Branchenrichtlinien" und Geschäftsbeschränkungen entwickelt, die sowohl für Kapitalanlagen als auch für Versicherungen gelten. Die aktuellen Veräußerungen/Geschäftsbeschränkungen von AXA betreffen derzeit folgende Bereiche:
-- Hersteller von "umstrittenen Waffen", die durch internationale Übereinkommen verboten sind (Antipersonenminen, Streumunition/Clusterbomben, chemische und biologische Waffen sowie Waffen aus abgereichertem Uran, Verbreitung von Kernwaffen);
-- Tabakhersteller, deren Produkte die Hauptursache für langfristige nicht übertragbare Krankheiten sind, was unserer Rolle als einer der größten Krankenversicherer der Welt widerspricht;
-- Palmölproduzenten, die sich nicht an die bewährten Nachhaltigkeitspraktiken dieser Branche halten (insbesondere in Bezug auf Entwaldung, Land und Arbeitsrechte);
-- Agrarrohstoff-Derivate, die den Preis von Grundnahrungsmitteln in die Höhe treiben können;
-- Kohle und Ölsand: siehe folgenden Abschnitt "One Planet Summit".
"One Planet Summit" 2017: ein neues Klimaziel
Im Jahr 2015 erklärte AXA, dass Investoren und Versicherer eine Schlüsselrolle im Kampf gegen den Klimawandel spielen, und bewies dies durch entschlossenes Handeln: AXA war der erste globale Investor, der mit der Veräußerung von Anlagen in Kohleproduzenten begann, und der erste, der den Versicherungsschutz für Kohlekunden auslaufen ließ. Darüber hinaus haben wir uns ehrgeizige Ziele für ökologische Investitionen gesetzt. Im Vorfeld der COP21 haben wir signalisiert, dass die Klimafinanzierung ein komplexes Thema ist, das aber dennoch angegangen werden kann. Dies half AXA und einigen Kollegen, eine Paralyse durch Analyse zu überwinden und Maßnahmen einzuleiten. Am 12. Dezember 2017, während des von der französischen Regierung organisierten "One Planet Summit", kündigte AXA die unten beschriebene, deutlich intensivierte Klimastrategie an.
Grüne Investitionen
Im Jahr 2015 hat sich AXA verpflichtet, bis 2020 3 Milliarden Euro in grüne Investitionen zu investieren. Wir haben dieses Ziel bereits 2017 erreicht und beschlossen, die Messlatte für grüne Investitionen bis 2020 auf 12 Milliarden Euro anzuheben. Damit verdoppelt sich die jüngste Empfehlung von Christiana Figueres, einer der Hauptarchitektinnen der COP21, 1 % der institutionellen Investitionen für grüne Investitionen zu verwenden.
Diese Investitionen umfassen insbesondere grüne Infrastrukturen, grüne Anleihen sowie Immobilien und Gewerbeimmobilien mit strengen Umweltstandards. Die Definition von "grüner" Infrastruktur basiert auf einem anerkannten und anspruchsvollen marktorientierten Ansatz: der Klassifizierung gemäß der "Climate Bonds Initiative". Darüber hinaus wendet AXA bei Immobilien- und Gewerbeimmobilienkrediten die strengsten Umweltstandards an und klassifiziert Immobilien mit den höchsten Umweltzertifizierungen und Ratings sowie entsprechend unterlegte Immobilienkredite als "grün".
Erweiterung der Politik einer Veräußerung von Anlagen in Kohle
Um Risiken aus dem Klimawandel zu mindern, bedarf es einer drastischen Reduzierung der CO2-Emissionen, was zu Geschäftseinschränkungen in CO2-intensiven Branchen führen kann. Dadurch wird es bei einigen Anlagewerten zum Phänomen der "Stranded Assets" kommen, was wiederum geringere Bewertungen zur Folge hätte. Momentane Bewertungsmodelle berücksichtigen solche Risiken unter Umständen nicht angemessen. Deshalb hat AXA 2015 beschlossen, 500 Millionen Euro ihrer Beteiligungen aus dem Steinkohlenbergbau zu veräußern, und sich dabei auf Bergbauunternehmen und kohlebasierte Stromversorger zu konzentrieren, die mehr als 50 % ihrer Einnahmen aus Kohle erzielen.
Im Jahr 2017 hat AXA beschlossen, die Veräußerungen auf 3 Milliarden Euro zu erhöhen, indem wir unsere Ausschlusskriterien für Kohle erweitert haben. Dieser neue Verkauf basiert auf der Global Coal Exit List, einem neuen NGO-Tool mit drei Kriterien. AXA wird sich nun von den folgenden Unternehmenstypen trennen:
-- Stromversorger mit einem Kohleanteil an der Stromproduktion (Energiemix) von über 30 %; Bergbauunternehmen mit einem Kohleanteil am Umsatz von über 30 %. Damit werden langfristige finanzielle Risiken im Zusammenhang mit "Stranded Assets" erfasst;
-- Kriterien wie Energiemix und Ertragsmix ermöglichen es nicht, Unternehmen zu berücksichtigen, die aktiv neue kohlebasierte Stromkapazitäten entwickeln. Daher trennen wir uns nun auch von Unternehmen mit kohlebasierten Netzentwicklungsplänen von mehr als 3 GigaWatt (GW). Solche Unternehmen bauen neue Kohlekraftwerke, welche die Wirtschaft jahrzehntelang an die Kohlekraft binden, was dem "Pariser Übereinkommen" der COP21 eindeutig widerspricht. Dieser neue Ansatz erfasst "echte" Klimaauswirkungen, die über die reinen finanziellen Risiken hinausgehen. Er ist auch zukunftsweisender;
-- Bergbauunternehmen mit einer jährlichen Kohleproduktion von über 20 Millionen Tonnen.
Veräußerung von Anlagen in Ölsande
Da Ölsande eine extrem CO2-intensive Energieform sind, ihre Produktion erhebliche Menschenrechtsprobleme hervorruft und eine ernste Ursache für lokale Umweltverschmutzung darstellt, hat AXA ebenfalls beschlossen, ihre Investitionen in die wichtigsten Ölsandproduzenten zu beenden, definiert als Produzenten mit mindestens 30 % ihrer Reserven auf der Grundlage von Ölsanden. Die Produktionsmenge von Ölsanden wird maßgeblich durch die Entwicklung bestimmter Pipelines beeinflusst. Damit trennt sich AXA auch von den Hauptbetreibern der zugehörigen Pipelines. Dies bedeutet zusätzlichen Veräußerungen von über 700 Millionen Euro.
Versicherungs-/Underwriting-Einschränkungen
Es ist widersprüchlich, Industrien, aus denen sich die Gruppe zurückzieht, kommerziell zu unterstützen. Daher beschränkt AXA auch den Versicherungsschutz für kohle- und ölsandbezogene Anlagen. Da die Versicherer die Projekte von Fall zu Fall betrachten können, wurde ein differenzierter Ansatz gewählt. AXA schließt folgende Aktivitäten nun aus:
-- die Entwicklung neuer Kohleprojekte durch die Beendigung des Versicherungsschutzes für jedes neue Kohlekraftwerk und jede neue Kohlemine, unabhängig von der Region oder dem Kunden (unabhängig von unserer schwarzen Liste der Investitionen);
-- den Betrieb vorhandener Kohleanlagen durch die Beendigung von Sachdeckungen für bestehende Kohlekraftwerke und Kohlebergwerke, wenn diese in reinen Kohle-Risikopaketen enthalten sind. Dies gilt nicht für Länder, in denen der Zugang zu Energie für die lokale Bevölkerung nach wie vor ein Problem darstellt und es noch keine Alternativen zu Kohle gibt.
Konsequenterweise übernimmt die AXA keine Risiken mehr im Zusammenhang mit der Ölsandproduktion und dem Ölsandtransport über Pipelines. Darüber hinaus wird AXA keinen Versicherungsschutz für den Upstream-Bereich des Öl- und Gasexplorationsgeschäfts in arktischen Regionen übernehmen.
Schwellenländer
AXA und die IFC, ein Mitglied der Weltbankgruppe, die sich auf den Privatsektor konzentriert, kündigten die Gründung einer Partnerschaft über 500 Millionen Dollar an, die einen Infrastrukturfonds unterstützt, der insbesondere grüne Infrastrukturen in Schwellenländern, darunter erneuerbare Energien, Wasser, umweltfreundlicher Verkehr und Telekommunikation, finanzieren wird. Es werden keine Investitionen in Kohle- und Ölsandprojekte getätigt. Unsere Richtlinien werden konsequent angewendet.
Integration von Klimarisiken und -chancen in die Anlagestrategie; Abstimmung auf das "2°C-Ziel"
Anstatt sich auf den CO2-Fußabdruck zu stützen, sucht AXA nach Möglichkeiten, die Positionierung ihres Portfolios gegenüber dem "2°C-Ziel" zu messen. AXA überprüft und testet daher derzeit eine "Erwärmungspotenzial"-Methode für einen Teil ihres Portfolios (Unternehmensanleihen und Aktien: 45 % des Vermögens der Anlage auf eigene Rechnung von AXA), um klimarelevante Aspekte der Aktivitäten eines Unternehmens zu erfassen, darunter so genannte "Scope 1"-Emissionen (d. h. direkte Emissionen), "Scope 2"-Emissionen (d. h. indirekte Emissionen aus dem Stromverbrauch), aktuelle Technologieentwicklung und "grüne" Ertragsmöglichkeiten. Dies ergibt sich aus der Anpassung der CO2-Intensität jedes Unternehmens an das sektorale CO2-Intensitätsziel, das für jeden Sektor erforderlich ist, um seinen Beitrag zur Erreichung des globalen "2°C-Ziels" zu leisten. Daraus ergibt sich ein "Erwärmungspotenzial" pro Unternehmen und Branche. Basierend auf einer umfassenden Datenbasis für Emissionsbudgets und Energiemixe kann für jeden Sektor eine auf ein Temperaturziel von 2°C ausgerichtete CO2-Intensität ermittelt und jede Unternehmenspositionierung innerhalb ihres Sektors abgeleitet werden, um eine "Temperatur" für das AXA Unternehmensanleihen- und Aktienportfolio abzubilden.
Diese Arbeit gibt Einblicke in den "Temperaturmesswert" unserer Anlagen, kann aber aufgrund der fehlenden Abdeckung, des experimentellen Charakters des Ansatzes und einiger weiterer zu berücksichtigender Daten, wie z. B. unserem Ziel für ökologische Investitionen, noch nicht als umfassende "Portfolio-Temperatur" betrachtet werden. AXA prüft derzeit Umverteilungstests, um ein "2°C"-Szenario für die Unternehmensanleihen und das Aktienportfolio zu erreichen, das angesichts der Marktbeschaffungskapazität und der zahlreichen Investitionshemmnisse von AXA (Solvenz, Rating, Konzentrationsbegrenzungen) nicht innerhalb kurzer Zeit umgesetzt werden kann. Wie bereits 2016 hilft diese Prüfung AXA jedoch, die Zusammenhänge zwischen unserer Asset Allocation und einer Annäherung in Richtung des "2°C"-Ziels besser nachzuvollziehen. Weitere Informationen finden Sie in unserem vollständigen TCFD-Bericht auf der Webseite von AXA.
Produkte
AXA bietet Versicherungs- und Vorsorgelösungen, die umweltfreundliches Verhalten fördern. Initiativen umfassen Kfz- und Fuhrpark-Versicherungen zur Förderung von CO2-armen Fahrzeugen (z. B. Elektro-, Hybrid- und schadstoffarme Fahrzeuge), Haushaltsversicherungen zur Förderungen von Energieeffizienz (Upgrades auf emissionsarme Geräte), Anlagen zur Nutzung von erneuerbarer Energie (z. B. Wind- und Sonnenenergie) sowie umweltfreundliche Strategien zur Schadenregulierung (z. B. Reparatur anstatt Ersatz von Automobil-Ersatzteilen). Zusätzlich zu spezifischen Produkten hat AXA France Assurance Citoyenne entwickelt, eine Screening-Methodik und ein Gütesiegel zur stärkeren Einbeziehung von ökologischen Erwägungen. Im Jahr 2017 lancierte AXA Frankreich zudem ein neues verantwortungsvolles fondsgebundenes Angebot mit der Bezeichnung "AGIPI Gestion Pilotée Option ESG". Die meisten der in diesem Angebot enthaltenen Fonds werden mit Hilfe eines marktbasierten Tools nach ihrer ESG-Performance bewertet.
AXA Corporate Solutions Assurance hat zur Stärkung ihrer Kompetenzen und Kapazitäten bei der Versicherung von Kunden aus der Energiebranche einen Geschäftsbereich Energie geschaffen, mit einem starken Fokus auf erneuerbare Energien und einem ausdrücklichen Ausschluss von Kohle- und Ölsandgeschäften. Dies umfasst Produktionsanlagen für erneuerbare Energien unterstützende Versicherungsprodukte, deren Prämienvolumen AXA bis 2020 verdoppeln will. AXA bietet auch parametrische Versicherungsprodukte, die beispielsweise versicherte lokale Gemeinschaften unterstützen, die mit den Auswirkungen von klimabedingten Katastrophen (insbesondere Trockenheit oder Überschwemmungen) auf landwirtschaftliche Erzeugnisse konfrontiert sind.
Kommunikation und Einbeziehung in Zusammenhang mit klimabezogenen und ESG-Fragen
Shareholder Engagement
AXA und/oder AXA IM haben sich mehreren Aktionärskoalitionen angeschlossen, darunter insbesondere: das UN PRI ESG Engagement Advisory Committee, das strategische Ausrichtung und Feedback zu Themen für zukünftige Zusammenarbeit bietet; Climate Action 100+, eine auf fünf Jahre angelegte Investoreninitiative, die sich mit den weltweit größten Treibhausgasemittenten zusammenschließt, um Emissionen einzudämmen, klimabezogene Finanzberichte zu verbessern und die Steuerung des Klimawandels zu optimieren; die UN PRI Shareholder Engagement Initiative zur Förderung der Übernahme der TCFD-Richtlinien; eine Initiative kollektiven Engagements in Bezug auf arktische Bohrungen, die sich an Öl- und Gasunternehmen richtet, die in der Arktis an der Ölförderung beteiligt sind, sowie an Mitglieder des Arktischen Rates; "Aiming for A, eine große kollektive Aktionärsinitiative, die bestimmte Unternehmen auffordert, ihre Berichterstattung über Transitionsrisiken zu verbessern; die ShareAction-Initiative der Automobilindustrie zur Klärung von Kohlenstoff- und SOX/NOX-Emissionsstandards in Bezug auf den Automobilsektor; und die UN PRI Palm Oil Initiative.
Hochrangige Expertengruppe der EU für nachhaltige Finanzen
AXA hat eine aktive Rolle in der Hochrangigen Expertengruppe der EU für nachhaltige Finanzen übernommen und Empfehlungen ausgearbeitet, wie Nachhaltigkeit in die Kernprozesse der Europäischen Union integriert werden kann, wie verschiedene Akteure des Finanzsystems darauf reagieren können und wie Kapital effektiver für eine nachhaltige Wirtschaft mobilisiert werden kann. Nachhaltige Finanzierung bietet Europa ein wirksames Instrument, um seine Ziele des wirtschaftlichen Wohlstands, der sozialen Eingliederung und der ökologischen Erneuerung zu erreichen.
Koalitionen, aktive Mitgliedschaften und Partnerschaften
Schließlich hat sich AXA im Laufe der Jahre vielen von Investoren und Versicherungen geführten Koalitionen in den Bereichen ESG, RI und Corporate Responsibility angeschlossen oder diese unterstützt: UN PRI, UN PSI, IIGCC, Montreal Carbon Pledge, Science Based Targets, RE100, Caring for Climate Carbon Pricing Leadership Coalition, UN Global Compact, CDP, ORSE, EpE, Finance for Tomorrow, "Kyoto Statement" der Geneva Association usw. AXA ist außerdem Co-Vorsitzende des Global Steering Committee der Finanzinitiative der Vereinten Nationen für Umwelt (UNEP FI) und Mitglied des Advisory Board des OECD Centre on Green Finance and Investment. AXA leitet die Arbeitsgruppe zu Ausschlüssen und Veräußerungen des französischen Versicherungsverbandes.
AXA unterhält auch klimabezogene Partnerschaften. Dazu zählt UN Habitat mit dem Ziel, Gebäuderegelungen und deren Umsetzung in Ländern mit Anfälligkeit gegenüber Naturkatastrophen zu verbessern, Länder dazu zu bringen, das Konzept "building back better" umzusetzen, sowie Todesfälle zu reduzieren und wirtschaftliche Verluste infolge von Naturkatastrophen zu begrenzen. AXA hat ebenfalls die Verpflichtung des Privatsektors zur Reduzierung von Katastrophenrisiken der UNISDR (United Nations Office for Disaster Risk Reduction) unterzeichnet. Diese Grundsätze umfassen fünf zentrale Bereiche in Bezug auf die Rolle, die der Privatsektor bei der zusätzlichen Förderung von Katastrophenschutz, Resistenz und Risikoreduzierung einnehmen kann. Schließlich arbeiten AXA und die internationale NGO CARE sowohl an der Katastrophenvorsorge als auch an der Anpassung an den Klimawandel.
Akademische Forschung
AXA ist überzeugt, dass ein besseres Verständnis und ein breiteres öffentliches Bewusstsein entscheidend für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft sind. Deshalb unterstützt AXA seit 2007 über den AXA Research Fund die offene, öffentliche akademische Forschung. AXA verpflichtet sich, die Klimaforschung weiterhin mit ca. 1,5 Millionen Euro pro Jahr zu unterstützen. Zu den geförderten Projekten gehören ein Lehrstuhl für Afrikanisches Klimarisiko im Rahmen der African Climate and Development Initiative an der Universität Kapstadt, CO2-Steuern als Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels, Verständnis der Sensibilität Chinas gegenüber klimabedingten Ernteausfällen usw. Die vollständige Liste der Projekte finden Sie auf der Website des AXA Research Fund.
Kennzahlen und Ziele
Investitionen: Bestimmung des CO2-Fußabdrucks
Zusätzlich zu den in Abschnitt 2 beschriebenen ESG-Kennzahlen verfolgt AXA kohlenstoffbezogene KPIs. AXA unterzeichnete das "Montreal Carbon Pledge" und verpflichtete sich damit zur Beurteilung und Offenlegung der Kohlenstoffintensität ihrer Anlagen. Die Analyse 2017, die 82 % der eigenen Anlagen von AXA umfasst (Aktien, Unternehmensanleihen und Staatsanleihen), zeigt eine sinkende durchschnittliche Kohlenstoffintensität (203 t. CO2/Mio. USD Umsatz in 2017 gegenüber 247 t. CO2/Mio. USD Umsatz in 2016 und 284 in 2015). Diese Bilanz zeigt die Unternehmen mit dem höchsten CO2-Ausstoß innerhalb unseres Portfolios, was ein interessanter Indikator für "CO2-Risiken" sein kann. Sie zeigt außerdem, dass Daten zu gesamten Anlageklassen in Anbetracht der Verschiedenartigkeit der Metriken über die Vermögenswerte hinweg keine nützlichen Erkenntnisse liefern, Aufschlüsselungen von Teilsektoren jedoch Informationen zu den Bemühungen im Bereich Shareholder Engagement bereitstellen können. Anspruchsvollere Kennzahlen, wie der "CO2-Value at Risk" und der in unserem TCFD-Bericht beschriebene "Temperaturmesswert", sind erforderlich, um die Wesentlichkeit der Risiken aus der Energiewende besser zu verstehen. Dies würde eine Schätzung der CO2-Kosten (CO2-Value at Risk) sowie Messwerte des "grünen" Anteils berücksichtigen, die den positiven Beitrag einiger Geschäftsmodelle zum Übergang in eine kohlenstoffarme Welt darstellen.
Vermeidbare Emissionen
Nach unseren Berechnungen könnten die Veräußerungen von AXA aus dem Kohle- und Teersand-Geschäft im Jahr 2017 zu einem Rückgang von 37,8 Millionen Tonnen CO2 des CO2-Fußabdrucks des Portfolios von AXA führen. Ebenso werden die neuen Ziele von AXA für grüne Investitionen zu einer Einsparung von 4 Millionen Tonnen CO2 führen, wobei sich die folgende Aufteilung ergibt: Infrastrukturanleihen Windparks (1,8 Mio. Tonnen CO2), Infrastrukturaktien erneuerbare Energien (0,8 Mio. Tonnen CO2) und grüne Anleihen zur Finanzierung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien (1,4 Mio. Tonnen CO2).
Ökologischer Fußabdruck und Umweltziele
Wie in Abschnitt 7.3 beschrieben, hat AXA seit 2002 einen Prozess für Umweltberichterstattung implementiert und hat sich zum Ziel gesetzt, ihre direkten CO2-Emissionen (bezogen auf ihre Geschäftstätigkeit, nicht auf Investitionen) zwischen 2012 und 2020 um 25 % zu reduzieren, ebenso wie die Ziele für Papier und Wasser. Dieses Ziel wurde 2017 erreicht. Seit 2017 hat sich AXA im Rahmen der RE 100-Verpflichtung verpflichtet, den Stromverbrauch bis 2025 auf 100 % erneuerbare Energien umzustellen, mit einem Zwischenziel von 70 % bis 2020. Ausführliche Informationen in Abschnitt 7.3.
KPIs des Impact Fund & entsprechende UN-Nachhaltigkeitsziele
Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) sind ein Katalog von 17 Zielen, die sich mit zahlreichen globalen Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung befassen. Die Impact Funds I & II von AXA sind in ihrer Zielsetzung und ihrem Zweck Anlagevehikel, welche die Rolle von AXA und ihrer zugrunde liegenden Einheiten bei der Kapitalzuführung zur Erreichung der SDGs demonstrieren. Wir haben eine vorläufige Überprüfung der SDGs in Bezug auf die Fonds, ihre Beteiligungsfonds und die zugrunde liegenden Geschäfte durchgeführt und können berichten, dass der Impact Fund I & II von AXA mit den Zielen der SDGs in Einklang steht und Kapital für Unternehmen bereitstellt, die 10 der 17 SDGs direkt in Angriff nehmen.
SRI-Ratings
Die Performance der Gruppe in Bezug auf soziale, ökologische und Governance-Aspekte (ESG) wird von verschiedenen Organisationen beurteilt, darunter auch Agenturen, die Socially Responsible Investment (SRI)-Ratings vergeben. Die Gruppe ist in den wichtigsten Indizes und Rankings wie RobecoSAM (DJSI), FTSE4GOOD und Euronext Vigeo in der Spitzengruppe vertreten. Weitere Details zu den Rankings von AXA finden Sie auf axa.com und in Kapitel 1.1. Diese hohen Ratings zeigen nach unseren Recherchen eine signifikante Präsenz des AXA-Anteils an SRI-Fonds im Vergleich zu unseren Mitbewerbern.
7.5 Informationen zum Bereich Gesellschaft
Geschäftsbezogene gesellschaftliche Initiativen
Wie im Abschnitt "Informationen zum Bereich Umwelt" beschrieben, entwickelt AXA verschiedene Produkte und Dienstleistungen mit ökologischem Mehrwert. Die Produkte von AXA - P&C, Vorsorge, Health und verbundene Dienstleistungen - stellen keine direkten Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für unsere Kunden dar. Im Gegenteil, in Form unserer Produkte unterstützen und belohnen wir gesundheits- und umweltbewusstes Verhalten und tragen zu einer Reduzierung sozialer Exklusion bei. Jüngste Beispiele von Geschäftsmaßnahmen im Hinblick auf gesellschaftliche Anforderungen sind untenstehend erläutert.
Integration von gesellschaftlichen Themen in die Produktpalette
AXA France hat gemeinsam mit Vertretern der Zivilgesellschaft das Gütesiegel "Assurance Citoyenne" geschaffen. Dabei handelt es sich um eine Reihe von Kriterien, die Mindestanforderungen für die Einstufung als "nachhaltige Versicherungsprodukte" festlegen. Diese Kriterien basieren auf Überlegungen hinsichtlich der Aspekte "Vertrauen" (z. B. klare Mitteilungen an Kunden und spezialisierte Schadenregulierer), "Prävention" (z. B. Preisanreize, die Kunden dabei helfen, Risiken zu identifizieren und zu verhindern oder zu reduzieren), "Umwelt" (z. B. papierlose Kommunikation, Produkte mit Anreizen oder Preisvorteilen für Gebäude, die umweltfreundliche Materialien verwenden) und "Fairness" (z. B. Produktzugang für soziale Gruppen, die üblicherweise vom Versicherungsmarkt ausgeschlossen sind). Basierend auf diesem internen Rating hat AXA France ein kundenorientiertes Gütesiegel eingeführt, das gegenüber den Kunden deutlich macht, dass die Produkte von AXA France neben dem klassischen Versicherungsschutz auch zusätzliche Merkmale und Dienstleistungen zur Förderung von Nachhaltigkeit und Geschäftsethik umfassen. 2017 wurde das Gütesiegel 50 Produkten verliehen, was beinahe der Hälfte des Umsatzes von AXA France im Bereich P&C entspricht.
Kunden aus Schwellenländern
AXA engagiert sich aktiv im Bereich der finanziellen Inklusion, um die Mittelschicht von morgen besser zu versorgen. Durch die Entwicklung ihres Versicherungsangebots "Emerging Customer" in wachstumsstarken Märkten begegnet AXA der sozialen Ausgrenzung, indem sie gefährdeten Bevölkerungsgruppen den Zugang zu Versicherungsdienstleistungen ermöglicht, die sie bei ihrem wirtschaftlichen Fortschritt begleiten und ein Sicherheitsnetz bieten, das sie vor dem Rückfall in die Armut schützt.
24 Monate nach Start des Emerging Customers-Geschäfts von AXA gibt es unter anderem die folgenden laufenden Initiativen:
-- Indien: Bharti AXA General Insurance (BAGI) arbeitet seit November 2016 mit der Airtel Payment Bank (APB) zusammen, um alle Eröffner eines APB-Kontos mit einer kostenlosen Unfallversicherung zu versichern. Auf diese Weise werden jeden Monat 2 Millionen Kunden abgedeckt; seit Einführung des Angebots wurden bereits mehr als 16 Millionen Kunden versichert. Darüber hinaus deckt BAGI - mit Unterstützung der indischen Regierung - mehr als 360.000 Landwirte durch eine Landwirtschaftsversicherung über verschiedene Abteilungen in Indien ab;
-- Indonesien: Um die Kunden der unteren Mittelklasse anzusprechen, die einen Kredit beantragen, nutzt Mandiri-AXA General Insurance seine Partnerschaft mit der Mandiri Bank, um allen Kleinstkunden von Mandiri Kreditlebens-, Unfall- und Sicherheitenversicherungen anzubieten;
-- Thailand: AXA GI startete eine Partnerschaft mit AIS, dem ersten Mobilfunknetzbetreiber in Thailand. Dabei handelt es sich um ein Pilotprojekt zur Bereitstellung von Unfallversicherungs- und Krankenhausgeld-Produkten als Belohnung für treue AIS Prepaid-Kunden. Gemeinsam mit der thailändischen Regierung versichert AXA GI auch 2,6 Millionen Reisbauern;
-- Malaysia: In Zusammenarbeit mit der malaysischen Post bietet AXA Malaysia über 110.000 Kunden eine günstige Unfall- und Zweiradversicherung an;
-- Philippinen: AXA Philippinen arbeitet mit TSKI, einer führenden Mikrofinanzinstitution (MFI), sowie mehreren Digital Player zusammen, um Versicherungen an Kunden aus Schwellenländern zu vertreiben. AXA Philippinen ist auch der führende Versicherer des Oversea Filipino Workers Scheme, das Arbeitsmigranten schützt;
-- Marokko: AXA Marokko arbeitet seit 2012 mit einer MFI, Albaraka, zusammen, um fast 150.000 Mikrounternehmern Kreditlebens-, Sach- und Krankenhausgeld-Versicherungen ("hospicash") bereitzustellen;
-- Nigeria: AXA Mansard vertreibt Mikroversicherungsprodukte über Partnerschaften mit MFIs und MTN, einem führenden Mobilfunkbetreiber;
-- Ägypten: AXA Ägypten arbeitet mit führenden MFIs zusammen, um Kredit- und Krankenversicherungen zu vertreiben;
-- Brasilien: AXA arbeitet mit Pernambucanas, einem führenden Einzelhändler in Brasilien, zusammen, um seinen Kunden nützliche Versicherungen anzubieten;
-- Mexiko: AXA arbeitet mit MFIs zusammen, um Mikrounternehmern eine Sachversicherung anzubieten.
Seit letztem Jahr beschäftigt sich AXA auch mit der Erforschung spezifischer Segmente, die maßgeschneiderte Versicherungslösungen benötigen könnten. Dies betrifft beispielsweise Wanderarbeitnehmer, die Geld nach Hause schicken, und Frauen, die als wichtige Entscheidungsträger für das Wohlergehen ihrer Familie dienen.
Mikroversicherungen in Frankreich
Zusätzlich zu den obengenannten Produkten für Schwellenländer bietet AXA seit 2007 auch Mikroversicherungen in Frankreich. AXA France und Macif (eine französische Versicherungsgesellschaft) bieten in Zusammenarbeit mit ADIE, der französischen Organisation zur Unterstützung der Entwicklung von Kleinstunternehmen, eine Mikroversicherung an. Es stehen drei Policen zur Auswahl: zwei umfassende Unternehmensversicherungs-Pakete für Unternehmer, die ihr Start-Up entweder zuhause oder in speziellen Geschäftsräumen beginnen, eine Kfz-Police und eine Haftpflichtversicherung für Unternehmen. Die durchschnittlichen Beiträge betragen weniger als 1 Euro pro Tag.
Versicherungsangebote für Frauen
Um den Frauenmarkt anzugehen, verfolgen wir die Strategie, unsere Angebote auf die Erwartungen von Frauen abzustimmen, indem wir unseren Vertriebsansatz anpassen, Mehrwertdienste hinzufügen, unsere Kundeninteraktionen verbessern und unser Markenimage personalisieren. DAXA passt ihre Versicherungslösungen derzeit an die geschlechtsspezifischen Bedürfnisse ihrer Kunden an. Zum Beispiel:
-- passen wir unseren Vertriebsansatz an: AXA France hat Rencontres pour Elles ins Leben gerufen, um das Vertriebsteam zu mobilisieren, um Frauen mit einem spezifischen Werbeauftritt anzusprechen und die Nähe zu den Kunden zu verbessern (300 Treffen im Jahr 2016);
-- entwickeln wir dedizierte Mehrwertdienste: AXA Sigorta hat in ihr Produkt "Women Entrepreneurs" Pannenhilfe, Concierge-Service und psychologische Unterstützung aufgenommen, um das geschäftliche und private Leben von Frauen in Einklang zu bringen.
Bis Ende 2017 wurde die Initiative bei 12 Pilotunternehmen gestartet.
Integration von ökologischen, sozialen und ethischen Aspekten im Risikomanagement und in der Produktentwicklung
Falls angemessen integrieren die Underwriter und Portfoliomanager der Gruppe ökologische und soziale Risiken einschließlich Menschenrechtsbedenken sowie allgemeinere ethische Vorbehalte in Produktentwicklungsprozesse und Policen. Dies erfolgt insbesondere durch (1) Anwendung bestimmter sektorspezifischer Ausschlüsse, (2) die Underwriting-Richtlinien für das Unternehmensgeschäft im Bereich P&C, die lokale Gesellschaften von AXA verpflichten, bestimmte sensitive Sektoren oder Aktivitäten auszuschließen, und (3) die "Richtlinie über Geschäftsbeziehungen mit sanktionierten Ländern und als mit hohen Korruptions- und politischen Risiken behaftete Länder" ("AXA Sanctions Policy"). Die Richtlinien und Verfahren der Gruppe für Geschäfte in oder mit Ländern, die als "Steueroasen" gelten, internationalen Sanktionen oder Embargos unterliegen oder anderweitig als mit einem hohen Korruptions- oder politischen Risiko behaftet identifiziert sind, werden in genannter Richtlinie schriftlich festgehalten.
Dialog mit Stakeholdern
AXA definiert seine Stakeholder als sämtliche Einzelpersonen und Gruppen, die von ihren Geschäftstätigkeiten betroffen sind oder dies wahrscheinlich sein werden, was wiederum Auswirkungen auf die Performance der Gruppe oder die Umgebungen, in der sie tätig ist, haben könnte. Zu den Stakeholdern von AXA gehören die Aktionäre und Investoren der Gruppe, ihre Mitarbeiter, ihre Geschäftspartner und Lieferanten sowie Regierungen, internationale Organisationen und lokale Gemeinschaften.
Stakeholder Advisory Panel
Austausch kann durch regelmäßige Debatten, Meetings, Konferenzen, Umfragen oder formellere Strukturen wie dem Europäischen Betriebsrat des Unternehmens stattfinden. Außerdem kann AXA auch direkt mit Stakeholdern über strategische Partnerschaften zusammenarbeiten (siehe unten). Darüber hinaus verfügt AXA über ein Stakeholder Advisory Panel, das zweimal pro Jahr zusammenkommt und fundierte Einschätzungen zur Strategie der Gruppe liefert. AXA führte auch eine globale Stakeholderbefragung durch, um den Dialog mit der lokalen Zivilgesellschaft und den gesellschaftlichen Gruppen zu fördern.
Grundsätze für die Einbindung von Stakeholdern
AXA verfügt über eine Reihe von Grundsätzen für die Einbindung von Stakeholdern, die auf ihrer Unternehmens-Website veröffentlicht sind. Diese Grundsätze gelten für alle Unternehmen von AXA weltweit und legen den allgemeinen Ansatz von AXA in Bezug auf die Einbindung von Stakeholdern fest. Neben diesen Grundsätzen orientiert sich AXA bei der Einbindung ihrer Stakeholder auch an den eigenen internen Regeln und Verfahren der Gruppe sowie an externen Verpflichtungen wie dem UN Global Compact oder den UN Principles for Sustainable Insurance. Wir sind der Ansicht, dass eine Einbindung der Stakeholder das Verständnis der Gruppe für wichtige soziale, ökologische und Governance-Themen verbessert. Darüber hinaus werden dadurch Entscheidungsprozesse der Gruppe gestärkt, indem Risiken und Chancen für das Unternehmen leichter identifiziert und von AXA angebotene Produkte und Dienstleistungen verbessert werden können. Dieser Dialog trägt auch zu einer Stärkung der Gesellschaft bei, indem sie Wissen, Kompetenzen und Ressourcen der Gruppe einer breiteren Zielgruppe zur Verfügung stellt.
Partnerschaften mit Stakeholdern/NGO
Im Rahmen dieser Strategie arbeitet AXA eng mit einer Reihe von Partnern aus der Zivilgesellschaft zusammen. Diese Partnerschaften behandeln wichtige soziale und/oder ökologische Themen; ein Beispiel hierfür ist die seit Langem bestehende Partnerschaft von AXA mit CARE. Diese Partnerschaft wurde 2016 um weitere drei Jahre verlängert. Zusammen arbeiten AXA und CARE in drei Hauptbereichen: Reduzierung von Katastrophenrisiken, Klimawandel und finanzielle Inklusion. Darüber hinaus ist ein weitere Partnerschaft eingegangen: In Zusammenarbeit mit UN Habitat sollen strengere Gebäudevorschriften in Ländern etabliert werden, die besonders anfällig gegenüber Naturkatastrophen sind.
Gesellschaftliches Engagement: soziale und kulturelle Aktivitäten, Philanthropie, Bildung, Freiwilligenengagement von Mitarbeitern
Kunden vor Risiken und unerwarteten Ereignissen zu schützen, ist das wichtigste Ziel von AXA. Darüber ist AXA bestrebt, ihre Fähigkeiten, Ressourcen und Kompetenzen einzusetzen, um ein besseres Verständnis über die Risiken zu fördern, denen sich sowohl Einzelpersonen als auch die Gesellschaft als Ganzes gegenübersehen.
Zur Unterstützung dessen fördert das von AXA aufgelegte Programm für gesellschaftliches Engagement Risiko-Research und -Prävention. Dieser Ansatz ist in den Grundsätzen für gesellschaftliches Engagement des Unternehmens enthalten, nach denen Gesellschaften von AXA ihre Investitionen für gesellschaftliches Engagement auf Risiko-Research und -Aufklärung fokussieren müssen. Im Jahr 2017 wurden 72 % ([5]) der knapp 33,5 Millionen Euro, die von den Gesellschaften von AXA und der Gruppe (einschließlich des AXA Research Fund) gespendet wurden, für Gemeinschaftsprojekte zu diesen Themen verwendet. Darüber hinaus unterstützte AXA auch andere gemeinnützige Initiativen, beispielsweise in den Bereichen Gesundheitsvorsorge, Jugendbeschäftigung und humanitäre Hilfe. Es wurden außerdem spezielle Richtlinien für humanitäre Hilfe definiert.
Der Ansatz des gesellschaftliches Engagements von AXA umfasst eine Reihe weiterer Aktivitäten und Initiativen, darunter:
-- Freiwilligenarbeit der Mitarbeiter durch das internationale Programm AXA Hearts in Action (siehe unten) und lokale Freiwilligenprogramme;
-- der AXA Research Fund (siehe unteren Abschnitt);
-- strategische Partnerschaften, darunter die seit Langem bestehende Partnerschaft mit CARE (seit 2011 hat AXA 5,4 Mio. Euro gespendet) und die eingegangene Partnerschaft mit UN Habitat;
-- humanitäre Krisen und Naturkatastrophen, bei denen die wichtigsten gemeinnützigen Partner der AXA Soforthilfe leisten und mittel- oder langfristige Wiederaufbau- oder "Empowerment"-Projekte für die betroffene Bevölkerung ins Leben rufen. 2017 beschloss die Gruppe, rund 800.000 Euro für die Unterstützung von CARE, UNICEF und dem Roten Kreuz bereitzustellen.
Freiwilligenengagement
AXA Hearts in Action ist ein internationales Programm für Mitarbeiter von AXA, im Rahmen dessen sie ehrenamtliche Tätigkeiten zu verschiedenen Themen (z. B. Behinderung, Bildung, Umwelt, Gesundheit und Soziales) ausüben können. Im Jahr 2017 wurden mehr als 52.000 ehrenamtliche Tätigkeiten von Mitarbeitern von AXA ausgeübt, hauptsächlich durch lokale Programme von AXA Hearts in Action, die in mindestens 38 Gesellschaften von AXA eingerichtet wurden und in deren Rahmen die Mitarbeiter ihre Fähigkeiten und Zeit für die Durchführung sozialer Projekte zur Verfügung stellten. Ihr Engagement betrug ca. 93.000 Stunden, die von Mitarbeitern von AXA für ehrenamtliche Tätigkeiten (während der Arbeitszeit) aufgewendet wurden.
Darüber hinaus können die Daten aus den kompetenzbezogenen Tätigkeiten der Gesellschaften von AXA in Frankreich gezählt werden. 2017 führten 45 Mitarbeiter im Rahmen des Programms AXA Expérience Solidaire bei AXA Atout Coeur France (13 Mitarbeiter), bei Les Entreprises pour la Cité (2 Mitarbeiter) und bei verschiedenen Partnerorganisationen (30 Mitarbeiter) kompetenzbezogene Freiwilligentätigkeiten durch. Insgesamt entsprechen die Lohnausgaben für die 49.751 Stunden, die für diese Freiwilligeneinsätze aufgewendet wurden, einer Spende von 3,2 Millionen Euro.
Der AXA Research Fund
Da die Wissenschaft der Schlüssel für Fortschritt und ein besseres Leben ist, hat AXA im Jahr 2007 den AXA Research Fund ins Leben gerufen, eine einzigartige globale Initiative, die sich der Beschleunigung und dem Austausch von Wissen und Lösungen für die wichtigsten globalen Herausforderungen unserer Gesellschaften widmet.
Der AXA Research Fund unterstützt akademische Innovationen von Spitzenforschern aus aller Welt in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Daten & Technik und sozioökonomische Risiken. 2017 wurden Post-Doktoranden-Stipendien (bis zu 130 Tsd. Euro), Lehrstühle (bis zu 800 Tsd. Euro), Auszeichnungen (bis zu 250 Tsd. Euro) und Gemeinsame Forschungsinitiativen (bis zu 250 Tsd. Euro) vergeben. Der Fonds bietet Forschern die Mittel und Freiheiten, ihre Projekte erfolgreich abzuschließen, so dass sie sich ermutigt fühlen, neue Wege zu gehen. Die Gewährung von Fördergeldern unterliegt strengen akademischen Kriterien, aufbauend auf einem transparenten und strengen Auswahlprozess, der von unserem wissenschaftlichen Gremium beaufsichtigt wird und unter dem Vorsitz von Prof. Tom Kirkwood (Newcastle University, Großbritannien) steht.
Die Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung durch AXA geht über die reine Förderung hinaus. Der AXA Research Fund ist davon überzeugt, dass Wissenschaft nur dann von Nutzen sein kann, wenn sie gemeinsam genutzt wird, und bietet darüber hinaus Kommunikationstrainings, Ressourcen, Medien und Engagementmöglichkeiten, um ausgewählten Wissenschaftlern dabei zu helfen, ihr Wissen einem breiteren Publikum zugänglich zu machen und den wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Austausch zu fördern, um die Entscheidungsfindung für eine bessere Zukunft zu erleichtern. Das Team organisiert insbesondere Forschungskonferenzen, um den Dialog zwischen Experten und Wissenschaftlern zu Themen wie Länderrisiko, Datenschutz, kritische Krankheiten und belastbare Städte zu fördern. Geförderte Forscher sind auch eingeladen, an Medienaktivitäten teilzunehmen, mit Partnern wie National Geographic oder The Conversation, oder bei populärwissenschaftlichen Videos mitzuwirken, die mit Wissenschaftsmoderatoren produziert wurden, oder ihre eigenen Initiativen zu verfolgen. Sie werden auch ermutigt, ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse über Open-Access-Medien zu verbreiten und diese mit Hilfe von AXA und den Kommunikationsteams ihrer Institutionen über soziale Medien zu fördern.
Zum 31. Dezember 2017 förderte der AXA Research Fund 563 Forschungsprojekte von Forschern aus 58 Nationen in 35 Ländern mit einer finanziellen Unterstützung von 140 Millionen Euro.
Weitere Informationen zum AXA Research Fund finden Sie unter axa-research.org für Förderprogramme und geförderte Projekte sowie unter gallery.axa-research.org für publizierte wissenschaftliche Erkenntnisse.
([1]) 2017 stammen die Daten von fast 73 % der Gesamtanzahl an FTEs der Gruppe.
Einhaltung von Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation und Geschäftsethik
Verantwortungsbewusste Beschaffung
AXA bezieht in erheblichem Maße Produkte und Dienstleistungen, sowohl für den internen Betriebsbedarf als auch für Dienstleistungen für ihre versicherten Kunden. Die internen Einkäufer der Gruppe verpflichten sich von Anfang an, zusätzlich zum Verhaltenskodex der Gruppe einen spezifischen Ethikkodex einzuhalten. Dieser Kodex bekräftigt die Verpflichtung unserer Einkäufer, die Grundsätze der Fairness, Neutralität, Vertraulichkeit und Transparenz zu erfüllen.
Darüber hinaus fordert AXA ihre Lieferanten auf, sozial und ökologisch verantwortlich zu handeln, und verlangt von ihnen die Unterzeichnung einer Corporate-Responsibility-Klausel, die sie zur Einhaltung der vier Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichtet.
Daneben wendet die Gruppe soziale und ökologische Kriterien zur Beurteilung der Lieferantenleistung über das Tool EcoVadis an, einer speziellen Beurteilungsplattform. Der EcoVadis-Score bietet einen Rahmen für die Erstellung eines maßgeschneiderten Aktionsplans, um die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern oder das Lieferketten-Risiko zu reduzieren. Auch AXA bekennt sich zu diesen Grundsätzen und erhielt für ihre EcoVadis-Bewertung 2017 ein Gold-Rating.
Die meisten unserer wichtigsten Lieferanten in den Bereichen IT, Services und Gemeinkosten wurden inzwischen bewertet. Über das Netzwerk der 25 AXA Corporate Responsibility Champions steht ein Schulungspaket zur Sensibilisierung für dieses Thema für die gesamte Beschaffungsgemeinschaft zur Verfügung. Dieses Paket wird jährlich von der Corporate Responsibility Community of Champions überprüft.
Geschäftsethik
Der Compliance and Ethics Guide der AXA Gruppe (der "Leitfaden") soll konzernweite Richtlinien und Regeln festlegen, um sicherzustellen, dass Gesellschaften und Mitarbeiter der AXA Gruppe ein gemeinsamer Verständnis von geltenden ethischen Standards haben, bei der Bekämpfung von Korruption mitwirken und ihre Geschäftstätigkeit entsprechend ausführen. Der Leitfaden umfasst eine Reihe von Angelegenheiten, darunter spezifische Regelungen in Bezug auf Interessenkonflikte, Transaktionen mit Wertpapieren von AXA und denen ihrer börsennotierten Gesellschaften, Vertraulichkeit und Kontrolle von sensiblen Informationen sowie Datenaufbewahrung und -Speicherung. Der Leitfaden soll auch die Werte von AXA widerspiegeln. Die meisten wichtigen operativen Gesellschaften von AXA haben ethische Leitfäden entwickelt, die mit regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen. Der Leitfaden ist auch auf der Website des Unternehmens (www.axa.com) verfügbar.
Neben der Einhaltung von nationalen Gesetzen und Vorschriften hat sich AXA 2003 dem Global Compact der Vereinten Nationen angeschlossen und sich so formell zur Aufrechterhaltung und zum Schutz von Prinzipien zu Menschenrechten bekannt. Der Compliance and Ethics Guide bezieht sich auf den UN Global Compact in seinen Grundprinzipien. Sämtliche Gesellschaften von AXA müssen sich an den Compliance and Ethics Guide sowie den UN Global Compact halten.
AXA ist aktives Mitglieder der gemeinnützigen Organisation Transparency International France. Daher unterstützt AXA die Ziele, Werte und Grundsätze von TI. Dies umfasst die Verpflichtung, "verantwortungsbewusste" Lobby-Praktiken bei der Interaktion mit öffentlichen Stellen zu fördern. Unsere öffentlichen Verpflichtungen sind in unserer "Public Affairs Charter" dargelegt, die auf axa.com abgerufen werden kann.
Auswirkungen auf regionale Entwicklung, Untervergabe
Da die Tätigkeiten von AXA größtenteils dezentral erbracht werden und ihre Mitarbeiter sich auf eine Vielzahl von Standorten verteilen, haben die Aktivitäten von AXA im der Regel keine signifikanten direkten Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt oder die Entwicklung in einer spezifischen Region. Darüber hinaus vergibt AXA keine Aufträge in größerem Maße an Unterauftragnehmer.
Die größten Auswirkungen auf die Gesellschaft durch AXA geschehen durch ihre Versicherungs-, Vorsorge- und Anlagedienstleistungen, die zu Wirtschaftswachstum, Stabilisierung und einer besseren Risikoaufteilung zwischen Firmen und Haushalten wie auch Generationen beitragen. Diese gesellschaftliche Rolle betrifft nahezu alle Mitarbeiter und Unternehmen. Darüber hinaus erbringt AXA Leistungen für 105 Millionen Kunden weltweit, darunter Einzelpersonen, lokale Gemeinschaften und Unternehmen. Unsere Produkte und Dienstleistungen helfen unseren Kunden dabei, ihr Leben, ihr Eigentum, ihre Gesundheit und ihre Ersparnisse zu schützen und bietet somit langfristig Sorgenfreiheit, was es ihnen wiederum ermöglicht, in ihre Zukunft zu investieren und diese aktiv zu gestalten.
Neben dieser breiten makroökonomischen Aufgabe unterstützt AXA verschiedene Stakeholder durch Identifizierung und Underwriting von Risiken, Schadenregulierung und ihre Rolle als einflussreicher langfristiger Investor.
Bericht eines der Abschlussprüfer, der als unabhängiger Dritter ernannt wurde, zu den gesamten im Lagebericht dargelegten Informationen in den Bereichen Human Resources, Umwelt und Soziales.
Dies ist eine freie Übersetzung der englischen Übersetzung des auf Französisch veröffentlichten Berichts des Abschlussprüfers ins Deutsche, welche rein zum besseren Verständnis des Inhalts für deutschsprachige Leser bereitgestellt wird. Dieser Bericht ist im Zusammenhang mit den im französischen Recht bestehenden Auflagen und anwendbaren Richtlinien zu verstehen.
Für das zum 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr
An die Aktionäre,
In unserer Funktion als Abschlussprüfer von AXA SA (die "Gesellschaft"), ernannt als unabhängiger Dritter und von der COFRAC unter der Nummer 3-1060 (Geltungsbereich abrufbar auf www.cofrac.fr.) eingetragen, berichten wir Ihnen hiermit über die gesamten im Lagebericht dargelegten Informationen in den Bereichen Human Resources, Umwelt und Soziales zum 31. Dezember 2017 (im Folgenden die "CSR-Informationen"), in Einklang mit Artikel L.225-102-1 des Französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce).
Pflichten des Unternehmens
Das Board of Directors ist verantwortlich für die Erstellung eines Lageberichts des Unternehmens, der die gemäß Artikel R.225-105-1 des Französischen Handelsgesetzbuchs erforderlichen Informationen in Einklang mit dem Social Data Report, dem Environmental Reporting Protocol und dem Community Investment Survey Guide des Unternehmen (im Folgenden die "Leitlinien") darlegt, die auf Verlangen am Hauptsitz des Unternehmen zur Verfügung stehen.
Unabhängigkeit und Qualitätskontrolle
Unsere Unabhängigkeit ist durch regulatorische Vorschriften, den Französischen Ethikkodex (Code de déontologie) in Bezug auf unseren Berufsstand und die Anforderungen von Artikel L.822-11-3 des Französischen Handelsgesetzbuchs festgelegt. Darüber hinaus haben wir ein System der Qualitätskontrolle eingeführt, das dokumentierte Richtlinien und Verfahren in Hinblick auf die Einhaltung von ethischen Anforderungen und geltenden rechtlichen und regulatorischen Vorschriften enthält.
Aufgabe des Abschlussprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage unserer Arbeit:
-- zu bestätigen, dass die erforderlichen CSR-Informationen im Lagebericht enthalten sind oder, im Falle einer nicht erfolgten Offenlegung eines Teils oder der Gesamtheit der CSR-Informationen, zu bestätigen, dass eine Erklärung gemäß dem dritten Absatz von Artikel R.225-105 des Französischen Handelsgesetzbuchs bereitgestellt wird (Bestätigung der Vollständigkeit der CSR-Informationen);
-- eine Beurteilung mit eingeschränkter Sicherheit darüber abzugeben, dass die CSR-Informationen als Ganzes hinsichtlich aller wesentlichen Aspekte gemäß den Leitlinien korrekt dargestellt sind (Beurteilung der Korrektheit der CSR-Informationen).
Es steht uns jedoch nicht zu, eine Stellungnahme zur Einhaltung der übrigen anwendbaren Rechtsvorschriften abzugeben, insbesondere derjenigen des Artikels L.225-102-4 des Handelsgesetzbuches (Wachsamkeitsplan) und des Gesetzes Nr. 2016-1691 vom 9. Dezember 2016, bekannt als Sapin II (Korruptionsbekämpfung).
Unsere Arbeiten wurden innerhalb eines Zeitraums von 7 Wochen zwischen Oktober 2017 und März 2018 von 11 Personen durchgeführt. Bei unserer Arbeit wurden wir von unseren CSR-Experten unterstützt.
Wir führten unsere Arbeit im Einklang mit der Verordnung vom 13. Mai 2013 aus, in der die Bedingungen, gemäß denen der unabhängige Dritte seinen Auftrag erfüllt, dargelegt sind, sowie entsprechend den von der Französischen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Compagnie nationale des commissaires aux comptes) veröffentlichten Berufsleitlinien in Bezug auf diesen Auftrag sowie nach ISAE 3000 ("Assurance engagements other than audits or reviews of historical financial information") hinsichtlich unserer Beurteilung der Korrektheit der CSR-Informationen.
1. Bestätigung der Vollständigkeit der CSR-Informationen
Art und Umfang unserer Arbeit
Auf Grundlage von Gesprächen mit den für die jeweiligen Abteilungen zuständigen Mitarbeitern haben wir ein Verständnis der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens in Bezug auf die Herausforderungen in den Bereichen Human Resources und Umwelt und seine sozialen Engagements erhalten sowie von sich daraus gegebenenfalls ergebenden Maßnahmen oder Programmen.
Wir verglichen die im Lagebericht dargestellten Informationen mit der in Artikel R.225-105-1 des französischen Handelsgesetzbuchs dargelegten Liste.
Wurden konsolidierte Informationen nicht offengelegt, prüften wir, ob Erklärungen gemäß Artikel R.225-105, Absatz 3 des französischen Handelsgesetzbuchs bereitgestellt wurden.
Wir überprüften, ob die CSR-Informationen den gesamten Konsolidierungskreis umfassten, d. h. das Unternehmen, seine Tochtergesellschaften nach Definition in Artikel L.233-1 und die kontrollierten Gesellschaften gemäß Definition in Artikel L.233-3 des Französischen Handelsgesetzbuchs unter Berücksichtigung der in den Informationen zur Methodik dargelegten Einschränkungen, die am Ende der Datentabelle zu "Mitarbeitern" und "Umweltkennzahlen der AXA Gruppe" sowie in der Fußnote des Absatzes "Freiwilligenengagement" in Kapitel 7 des Geschäftsberichts dargelegt sind.
Fazit
Auf Grundlage der durchgeführten Arbeiten und unter Berücksichtigung der oben genannten Einschränkungen bestätigen wir, dass die erforderlichen CSR-Informationen im Lagebericht enthalten sind.
2. Beurteilung der Korrektheit der CSR-Informationen
Art und Umfang unserer Arbeit
Wir haben rund zehn Gespräche mit 8 Mitarbeitern geführt, die in den für die Erfassung der Informationen zuständigen Abteilungen für die Erstellung der CSR-Informationen verantwortlich sind und gegebenenfalls die Verantwortung für interne Kontroll- und Risikomanagement-Verfahren tragen, um:
-- die Angemessenheit der Leitlinien hinsichtlich ihrer Relevanz, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Neutralität und Verständlichkeit zu prüfen, unter eventueller Berücksichtigung von branchenweit anerkannten Best-Practices;
-- die Umsetzung von Prozessen der Erfassung, Zusammenstellung, Verarbeitung und Kontrolle von Daten zu überprüfen, die dazu dienen, die Vollständigkeit und Einheitlichkeit der CSR-Informationen sicherzustellen, und um ein Verständnis der internen Kontroll- und Risikomanagement-Verfahren zur Erstellung der CSR-Informationen zu erhalten.
Wir haben die Art und den Umfang unserer Prüfungen und Verfahren auf Basis der Art und Bedeutung der CSR-Informationen in Hinblick auf die Eigenheiten des Unternehmen, die Herausforderungen in den Bereichen Human Resources und Umwelt, seine Nachhaltigkeitsstrategie und branchenweit anerkannte Best-Practices bestimmt.
In Bezug auf die von uns als am wichtigsten eingeschätzten CSR-Informationen, die im Anhang aufgeführt sind:
-- Auf Ebene der Mutterunternehmen bezogen wir uns auf schriftliche Quellen und führten Gespräche zur Bestätigung der qualitativen Informationen (Organisation, Richtlinien, Maßnahmen), führten analytische Verfahren anhand der qualitativen Informationen durch und bestätigten auf der Basis von Stichproben die Berechnungen der Daten. Zudem bestätigten wir, dass die Informationen konsistent waren und mit den anderen im Lagebericht enthaltenen Informationen übereinstimmten;
-- auf Ebene einer repräsentativen Stichprobe von Gesellschaften bestehend aus AXA Colpatria, AXA Assistance Colombia, AXA Singapore Insurance, AXA Direct Korea, AXA Banque, AXA Corporate Solutions France, AXA Corporate Solutions Italy, AXA France Assurance, AXA Investment Managers Paris, GIE AXA, AXA Konzern AG, AXA Seguros Generales, AXA Life Insurance Ukraine, AXA Insurance UK Plc, AXA PPP Healthcare et AXA UK Plc, die auf Basis ihrer Aktivität, ihres Beitrags zu den konsolidierten Kennzahlen, ihres geografischen Standorts und einer Risikoanalyse von uns ausgewählt wurden, führten wir Gespräche zur Prüfung der angemessen Anwendung von Verfahren und führten Detailprüfungen auf Stichprobenbasis durch, um die Berechnungen zu bestätigen und die Daten mit den Belegdokumenten abzugleichen. Diese Überprüfung umfasst 35 % der Beschäftigten, die als typische Größe der Personalkomponente betrachtet werden, zwischen 21 % und 55 % der Umweltdaten, die als charakteristische Variablen der Umweltkomponente betrachtet werden, und zwischen 29 % und 62 % der sozialen Daten, die als charakteristische Variablen der sozialen Komponente betrachtet werden.
Die Einheitlichkeit der übrigen konsolidierten CSR-Informationen haben wir auf Basis unseres Verständnisses des Unternehmens beurteilt.
Darüber hinaus haben wir die Relevanz der Erklärungen in Bezug auf teilweise und im Gesamten nicht offengelegte Informationen beurteilt.
Wir sind der Ansicht, dass die von uns auf Grundlage unseres fachlichen Urteilsvermögens ausgewählten Stichprobenmethoden und -größen ausreichend sind, um als Basis für unsere Beurteilung mit eingeschränkter Sicherheit zu dienen. Für ein höheres Maß an Sicherheit hätten wir umfangreichere Verfahren anwenden müssen. Aufgrund der Verwendung von Stichproben und anderer mit Informationen und internen Kontrollsystemen grundsätzlich verbundenen Einschränkungen kann das Risiko einer Nichterkennung einer wesentlichen Falschdarstellung in den CSR-Informationen nicht komplett ausgeschlossen werden.
Fazit
Auf Grundlage der durchgeführten Arbeiten haben wir keine wesentlichen Falschdarstellungen festgestellt, die uns zu der Einschätzung gelangen lassen würden, dass die CSR-Informationen als Gesamtes in Einklang mit den Leitlinien nicht korrekt dargestellt sind.
Neuilly-sur-Seine, 19. März 2018
PricewaterhouseCoopers Audit
Einer der gesetzlichen Abschlussprüfer
Xavier Crépon, Partner
Sylvain Lambert, Partner der Abteilung für nachhaltige Entwicklung
Anhang: Von uns als am wichtigsten eingeschätzten CSR-Informationen
Human Resources:
-- Gesamte Mitarbeiterzahl und aufgeteilt nach Geschlecht, Alter und Region, einschließlich der Kennzahlen Anzahl an angestellten Mitarbeitern zum Jahresende und durchschnittliches FTE von angestellten Mitarbeitern, Anzahl an angestellten männlichen und weiblichen Nicht-Vertriebsmitarbeitern und Vertriebsmitarbeitern nach Berufsgruppe, Durchschnittsalter und durchschnittliches Dienstzeitalter von angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern;
-- Zugänge und Abgänge, einschließlich der Kennzahlen externe Neueinstellungen, Kündigungen, Entlassungen und unfreiwillige Fluktuation von angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern;
-- Vergütung und Veränderungen, einschließlich gesamte Brutto-Lohnsumme bei angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern und Brutto-Lohnsumme bei angestellten Vertriebsmitarbeitern;
-- Fehlzeiten, einschließlich der Kennzahlen Fehlzeitenrate und Verhältnis nach Fehlzeitenart zwischen angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern und Vertriebsmitarbeitern;
-- Organisation des sozialen Dialogs;
-- Arbeitsunfälle, insbesondere Häufigkeit und Schwere sowie arbeitsbedingte Krankheiten;
-- Schulungsrichtlinie;
-- Schulungsstunden, einschließlich der Kennzahl durchschnittliche Anzahl an Tagen;
-- Umgesetzte Richtlinie und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern;
-- Umgesetzte Richtlinie und Maßnahmen zur Förderung der Anstellung und Eingliederung von Menschen mit Behinderung;
-- Achtung der Vereinigungsfreiheit und des Tarifrechts;
-- Beseitigung von Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf.
Informationen zum Bereich Umwelt:
-- Organisation der Gesellschaft zur Berücksichtigung von Umweltfragen;
-- Maßnahme zur Verhinderung, zum Recycling und zur Beseitigung von Abfällen, einschließlich der Kennzahlen unsortierter Abfall, für Recycling sortiertes Papier und prozentualer Anteil von Patronen und/oder Toner für Recycling;
-- Wasserverbrauch und Wasserversorgung gemäß lokalen Gegebenheiten, einschließlich der Kennzahl Wasserverbrauch pro Person;
-- Rohstoffverbrauch und unternommene Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz ihrer Nutzung, einschließlich der Kennzahlen Papierverbrauch für Marketing- und Vertriebsunterlagen und prozentualer Anteil von recyceltem Papier und/oder Papier mit Nachhaltigkeitsgarantie;
-- Energieverbrauch und unternommene Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Nutzung von erneuerbarer Energie, einschließlich der Kennzahlen Verbrauch von Elektrizität, Gas, Kraftstoff, Wasserdampf und Kaltwasser sowie Energieverbrauch pro Person;
-- Erheblicher Beitrag zu Treibhausgasemissionen, die durch die Tätigkeit des Unternehmens verursacht werden, einschließlich der Kennzahlen CO2-Emissionen aus Stromverbrauch vor Ort, Papier und Geschäftsreisen pro Person;
-- nutzbare belegte Fläche und nutzbare Freiflächen, einschließlich der Kennzahl Netto-Innenfläche.
Informationen zum Bereich Gesellschaft/Soziales
-- territoriale, wirtschaftliche und soziale Auswirkungen in Bezug auf Beschäftigung und regionale Entwicklung;
-- Maßnahmen im Rahmen von Partnerschaften und Sponsoring, einschließlich bezahlte Freistellungen für freiwilliges Engagement und Geldspenden an Projekte lokaler Gemeinschaften;
-- Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Themen in der Einkaufsrichtlinie;
-- Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung;
-- sonstige Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte.
7.6 Wachsamkeitsplan
Die AXA Gruppe setzt sich im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für die Förderung und den Schutz international anerkannter Menschenrechte, der Grundfreiheiten, der Gesundheit und Sicherheit sowie der Umwelt ein.
Um den jüngsten Anforderungen des französischen Rechts ([6]) gerecht zu werden, hat AXA einen Wachsamkeitsplan (der "Wachsamkeitsplan") verabschiedet, in dem dargelegt wird, wie AXA Sicherheitsvorkehrungen getroffen und umgesetzt hat, um schwere Menschenrechtsverletzungen und Umweltverletzungen zu erkennen und zu verhindern.
Geltungsbereich des Wachsamkeitsplans
Der Wachsamkeitsplan gilt für die Gesellschaften der AXA Gruppe und ihre jeweiligen Aktivitäten und Operationen, einschließlich konzerninterner Aktivitäten, sowie für alle Mitarbeiter von AXA weltweit.
Er legt vorbehaltlich lokaler Gesetze und Vorschriften bestimmte Leitsätze und konzernweite Richtlinien fest, die sicherstellen sollen, dass alle Unternehmen der AXA Gruppe und ihre Mitarbeiter eine gemeinsame Vision der Standards der AXA Gruppe in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt haben und entsprechend handeln.
Der Wachsamkeitsplan erstreckt sich auf die Aktivitäten und die Auswirkungen von Dienstleistern und Lieferanten auf Unternehmen der AXA Gruppe, mit denen eine etablierte Geschäftsbeziehung besteht, soweit diese Auswirkungen und Aktivitäten sich auf Geschäfte beziehen, die mit Unternehmen der AXA Gruppe abgeschlossen wurden.
Wie gesetzlich vorgeschrieben, hat die AXA Gruppe eine Analyse durchgeführt, um zu messen, wie sich die Aktivitäten der AXA Gruppe, die in den oben genannten Bereich fallen, potenziell auf die Umwelt und die einzelnen Menschenrechte auswirken, deren Definition gemäß AXA und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vereinten Nationen Grundfreiheiten, Gesundheit und Sicherheit umfasst, um sicherzustellen, dass jedes potenzielle Risiko durch eine Richtlinie der AXA Gruppe abgedeckt ist.
Identifizierung und Bewertung von Risiken für Menschenrechte und Umwelt
Die AXA Gruppe geht davon aus, dass ihre Aktivitäten keine größeren (hohen) Risiken von Menschenrechtsverletzungen mit sich bringen. Die Gruppe schätzt jedoch, dass sie potenzielle direkte und indirekte Auswirkungen auf die Menschenrechte ihrer Mitarbeiter und Kunden sowie potenzielle indirekte Auswirkungen auf die Menschenrechte anderer durch Beziehungen zu Firmenkunden, die in Sektoren und/oder Ländern mit erhöhtem Risiko von Menschenrechtsverletzungen tätig sind, haben kann.
Daher hat die AXA Gruppe mit Unterstützung von KPMG einen Prozess zur Beurteilung von Menschenrechtsrisiken entwickelt, welche die wichtigsten Risiken für die Menschenrechte identifiziert, die die AXA Gruppe bei ihrer Geschäftstätigkeit berücksichtigen sollte. Diese wurden als Risiken für die Grundsätze der Gleichheit vor dem Gesetz und der Nichtdiskriminierung (in Bezug auf Minderheiten), der Freiheit von Zwangs- und Pflichtarbeit, des Kinderschutzes, der Vereinigungsfreiheit, der Tarifverhandlungen, des Rechts auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, der Freiheit und Sicherheit der Person, des Rechts auf Gesundheit und einen angemessenen Lebensstandard sowie des Rechts auf Privatsphäre identifiziert.
Die direkten Geschäftstätigkeiten der AXA Gruppe mit Fokus auf Finanzdienstleistungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt. Infolgedessen konzentrieren sich die Berichts- und Managementprozesse im Umweltbereich auf den Energie-, Wasser- und Papierverbrauch sowie auf verbundene CO2-Emissionen. Der umfassende Umweltberichterstattungsprozess von AXA, der von einem unabhängigen Dritten überprüft wird, ermöglicht es AXA, die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Umwelt zu bewerten und Risiken für die Umwelt zu identifizieren. Weitere Informationen zum Umweltberichterstattungsprozess der AXA finden Sie in Abschnitt 7.3 "Informationen zum Bereich Umwelt - Berichtsnetzwerk und -prozess in Umweltfragen" des Geschäftsberichts.
In ihrer Funktion als Investor hat AXA proaktiv eine Global Responsible Investment Policy (2013) implementiert, die auf der Website der AXA Gruppe (www.axa.com) verfügbar ist, und einen Analyserahmen entwickelt, um mögliche indirekte Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu identifizieren.
In ihrer Funktion als Geschäftspartner hat AXA Prozesse zur Identifizierung und Bewertung von Risiken für die Menschenrechte und die Umwelt im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstleistern und Lieferanten implementiert. AXA erstellt eine Matrix, welche die Höhe der Beschaffungsrisiken und -chancen nach Themen (Sozial-, Umwelt-, Auswirkungen auf die Endverbraucher, Lieferkette, Geschäftsintegrität) bewertet und es den Beschaffungs- und Corporate-Responsibility-Teams ermöglicht, die Risiken zu identifizieren und ihre Auswirkungen zu analysieren. Die Risiken wesentlicher Dienstleister und Lieferanten, die zu den als mittleres oder hohes Risiko eingestuften Kategorien gehören, werden mindestens alle zwei Jahre durch ein spezielles Tool (EcoVadis) abgebildet und freiwillig bewertet.
([1]) Gesetz Nr. 2017-399 vom 27. März 2017 über die Sorgfaltspflicht von Muttergesellschaften und Auftrag erteilenden Unternehmen und Artikel L.225-102-4 des französischen Handelsgesetzbuches.
Schutz der Menschenrechte und Umwelt
Schutz der Menschenrechte und der Human Rights Policy von AXA
Die Human Rights Policy (2017) von AXA , die auf der Website der AXA Gruppe abrufbar ist, zielt darauf ab, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, und spiegelt das Engagement der AXA Gruppe für internationale allgemeine und branchenspezifische Standards wie den United Nations Global Compact, die United Nations Principles for Responsible Investment und die UN Principles for Sustainable Insurance wider. Die Human Rights Policy beschreibt das Engagement von AXA im eigenen Unternehmen als Arbeitgeber und verantwortungsvoller Geschäftspartner, aber auch als Versicherer und Investor und zeigt, auf welche Art und Weise der Schutz der Menschenrechte im Mittelpunkt der Aktivitäten von AXA steht.
Schutz der Menschenrechte der Mitarbeiter
AXA engagiert sich für den Schutz der Menschenrechte der Mitarbeiter von AXA, insbesondere der Grundsätze der Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen und der Nichtdiskriminierung:
-- Der Compliance & Ethics Guide der AXA Gruppe, der auf der Website der AXA Gruppe abrufbar ist und dessen Einhaltung die Mitarbeiter jährlich zertifizieren müssen;
-- Förderung der zehn Leitprinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, von denen sich die Prinzipien 1 und 2 auf die Menschenrechte und die Prinzipien 3 bis 6 auf die Arbeitsnormen beziehen, und Förderung der Meldung von Verstößen an die Compliance-Funktion;
-- Festlegung ehrgeiziger Ziele und Initiativen im Bereich Diversity and Inclusion (D&I).
Weitere Informationen zur Beziehung zu den Mitarbeitern von AXA, Tarifverträgen und D&I finden Sie in Abschnitt 7.2 "Informationen zum Bereich Human Resources" des Geschäftsberichts.
Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter
Die AXA Gruppe hat einen Gesundheits- und Sicherheitsstandard eingeführt, nach dem die Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften für die physische Sicherheit zertifizieren müssen und der die Prozesse zur Ermittlung der lokalen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen definiert, Beratung und Schulungen für Mitarbeiter von AXA bietet und Gesundheits- und Sicherheitsfragen berichtet.
Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 7.2 "Informationen zum Bereich Human Resources" dieses Geschäftsberichts.
Schutz personenbezogener Daten
Die AXA Gruppe verpflichtet sich außerdem, Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person ("persönliche Daten") verantwortungsvoll zu verwenden und die Privatsphäre von Mitarbeitern und Kunden zu schützen, um einen verantwortungsvollen, transparenten und ethischen Umgang mit persönlichen Daten in Übereinstimmung mit den europäischen Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Datenschutzerklärung von AXA, die öffentliche Erklärung zum Datenschutzkonzept von AXA, ist auf der Website der AXA Gruppe abrufbar.
Als erster Versicherungskonzern hat AXA datenschutzbezogene Binding Corporate Rules (2013; abrufbar auf der Website der AXA Gruppe) verabschiedet, die Verarbeitungsgrundsätze und -maßnahmen (z. B. Schulungen, Governance, Verantwortlichkeiten) zur Gewährleistung des Datenschutzes und des verantwortungsvollen Datentransfers festlegen. Die Binding Corporate Rules sind das Ergebnis einer Abstimmung mit den europäischen Datenschutzbehörden und bilden einen international anerkannten vertraglichen Rahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten von Kunden, Mitarbeitern und anderen Stakeholdern, die multinationale Unternehmen wie AXA im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit sammeln.
Zusätzlich zu dieser führenden Position im Bereich des Datenschutzes verfügt AXA über einen Beirat unabhängiger Experten, der im Jahr 2015 gegründet wurde und der der Gruppe Einblicke in die Strategie und Governance in diesem Bereich geben soll. Der Beirat befasst sich mit Datenschutzrichtlinien, Gesetzgebung und Ethik, dem Zusammenspiel von Datenschutz und Technologie sowie Marketing- und Betriebsaspekten des Datenschutzes einschließlich der Nutzung in der Versicherungsbranche und unterstützt AXA bei der öffentlichen Positionierung in Bezug auf Datenschutzfragen.
Integration von Menschenrechten in Geschäftsprozesse
Als Versicherer ist AXA bestrebt, Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (einschließlich derjenigen, die sich auf die Menschenrechte beziehen) in ihre Versicherungsprozesse zu integrieren, im Einklang mit dem Bekenntnis von AXA zu den UN-Prinzipien für eine nachhaltige Versicherung. Darüber hinaus definieren Underwriting-Richtlinien verbotene Geschäfte und beziehen die Richtlinien von AXA von, die Versicherungsaktivitäten in Bereichen mit erhöhten Risiken regeln und direkt oder indirekt mit den Menschenrechten in Zusammenhang stehen können.
Darüber hinaus ist AXA bestrebt, die Rechte ihrer Kunden zu unterstützen und nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte, die sich aus der Bereitstellung von Versicherungsprodukten und -dienstleistungen für Firmenkunden ergeben können, folgendermaßen zu verhindern oder abzumildern:
-- Gewährleistung einer fairen Behandlung aller Kunden;
-- Angebot von Produkten und Dienstleistungen, die zur Verringerung der sozialen Ausgrenzung beitragen und die Menschen in die Lage versetzen, positive Gesundheits- und Sicherheitsergebnisse zu erzielen;
-- Bereitstellung von Mitteln an Kunden, um etwaige Streitigkeiten mit Unternehmen der AXA Gruppe auszutragen und beizulegen, insbesondere durch spezielle Beschwerdestellen.
Weitere Informationen zur Integration von ESG-Kriterien in Produkte und Dienstleistungen finden Sie in Abschnitt 7.5 "Informationen zum Bereich Gesellschaft - geschäftsbezogene gesellschaftliche Initiativen" des Geschäftsberichts.
Umweltschutz und Strategie von AXA
Die Umweltrichtlinie der AXA Gruppe, die auf der Website der AXA Gruppe abrufbar ist, beschreibt die wichtigsten Maßnahmen zur Verringerung der direkten und indirekten Umweltauswirkungen der AXA Gruppe.
Insbesondere mit den 2013 festgelegten ehrgeizigen Umweltzielen von AXA für das Jahr 2020, die sich besonders auf die Reduzierung der CO2-Emissionen, einer der Hauptursachen des Klimawandels, konzentrieren, stehen Umweltaspekte im Mittelpunkt der Strategie von AXA.
AXA versucht auch ihre indirekten Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren, indem sie Kunden Versicherungs- und Anlagelösungen zur Förderung umweltfreundlichen Verhaltens bietet.
Weitere Informationen zu Strategie, Richtlinien, Zielen und Ergebnissen finden Sie in Abschnitt 7.3 "Informationen zum Bereich Umwelt" des Geschäftsberichts.
Verantwortungsvolle Investitionstätigkeiten
Als Investor ist AXA bestrebt, ESG-Kriterien in ihre Anlagestrategie zu integrieren. Im Einklang mit der Group Responsible Investment Policy, die auf der Website der AXA Gruppe abrufbar ist, hat die Gruppe insbesondere fünf Branchenrichtlinien entwickelt, um Investitionen in besonders sensiblen Branchen aus ESG-Sicht anzugehen. Diese Richtlinien beziehen sich auf Menschenrechte und Umweltbelange (z. B. umstrittene Waffen, Tabak, Kohlebergbau, Palmölproduktion), und die Unternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung der Richtlinien nachzuweisen. Weitere Informationen zu Governance, Richtlinien, Zielen und Ergebnissen im Bereich verantwortungsvolles Anlegen finden Sie in Abschnitt 7.4 "Verantwortungsvolles Anlegen" des Geschäftsberichts.
Verantwortungsbewusste Beschaffungstätigkeiten
Als Geschäftspartner arbeitet AXA mit Dienstleistern und Lieferanten zusammen, zu denen professionelle Dienstleister und Berater aller Art gehören, und bezieht technische und wartungsbezogene Dienstleistungen, die allgemein als wenig menschenrechts- und umweltgefährdend eingestuft werden.
Die AXA Gruppe stellt sicher, dass sie mit Dienstleistern und Lieferanten zusammenarbeitet, welche die Standards von AXA in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt erfüllen. Dienstleister und Lieferanten können im Rahmen eines "Due Diligence"-Prozesses von den Unternehmen der AXA Gruppe in Bezug auf Fragen der Corporate Responsibility (Umwelt, Arbeitspraktiken, faire Geschäftspraktiken und nachhaltige Beschaffung) durch EcoVadis bewertet werden. Einkäufer von AXA müssen neben dem Group Compliance and Ethics Guide einen bestimmten Beschaffungs-Ethikkodex unterzeichnen.
Darüber hinaus verwendet die Gruppe nach Möglichkeit eine "Corporate Responsibility"- oder "CR-Klausel" in Verträgen und fordert unter anderem die Einhaltung der Kernstandards der Internationalen Arbeitsorganisation. Verstöße werden mit dem Lieferanten oder Dienstleister besprochen, wobei AXA das Recht hat, den Vertrag zu kündigen. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 7.5 "Verantwortungsbewusste Beschaffung - Einhaltung von Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation und Geschäftsethik" des Geschäftsberichts.
Alarmverfahren
Alle Mitarbeiter von AXA sind aufgefordert, unverzüglich alle Praktiken oder Handlungen zu melden, die sie für unangemessen oder unvereinbar mit einer der im Wachsamkeitsplan dargelegten Vorgaben halten. Zwar werden Meldungen in gutem Glauben gefördert, doch die Mitarbeiter von AXA sind dazu nicht verpflichtet und Meldungen sind völlig freiwillig.
Die AXA Gruppe prüft alle eskalierten oder identifizierten Fälle von Verstößen und Fehlverhalten mit dem Ziel, eine angemessene Reaktion auf angebliche, vermutete oder bestätigte Situationen (die einen Verstoß gegen die Werte oder Richtlinien der AXA darstellen könnten) sicherzustellen. Die meisten Unternehmen der AXA Gruppe verfügen über klar definierte interne Vorschriften und andere Richtlinien, die das Whistleblowing gemäß den lokalen Gesetzen und Vorschriften regeln.
Die meisten Alarmverfahren beziehen sich derzeit auf schwere Verstöße in den Bereichen Finanzen, Bankwesen und Rechnungswesen, Bekämpfung von Korruption, Diskriminierung, Belästigung am Arbeitsplatz und Schutz der Gesundheit, Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz.
AXA wird von allen Unternehmen der AXA Gruppe verlangen, entweder ein Alarmverfahren in Bezug auf die Menschenrechte und die Umwelt einzuführen oder den Umfang ihres bestehenden Alarmverfahrens auf diesen Bereich auszudehnen.
Einbeziehung von Stakeholdern
AXA wird den französischen Arbeitnehmervertretern den Wachsamkeitsplan mit Bitte um Input vorlegen und beabsichtigt ferner, den Dialog über diesen Wachsamkeitsplan mit Mitarbeitern, Aktionären, Investoren, Geschäftspartnern von AXA sowie öffentlichen Einrichtungen, internationalen Organisationen und gesellschaftlichen Gruppen zu fördern.
Weitere Informationen zum Dialog mit Stakeholdern von AXA finden Sie in Abschnitt 7.5 "Informationen zum Bereich Gesellschaft - Dialog mit Stakeholdern" des Geschäftsberichts.
Überwachung des Wachsamkeitsplans und weitere Schritte
Die AXA Gruppe stellt die Umsetzung aller im Wachsamkeitsplan beschriebenen Richtlinien und Verfahren durch ein Netzwerk von Experten für Compliance, Datenschutz, Unternehmensverantwortung und physische Sicherheit sicher.
Um das Risikomanagement kontinuierlich zu verbessern, plant AXA im Jahr 2018 Ergänzungen und Verfeinerungen des Wachsamkeitsplans und die Einführung weiterer Maßnahmen der verschiedenen an der Entwicklung, Umsetzung und Überwachung ihrer Risikorichtlinien beteiligten Akteure.
A. Anhänge
Anhang I. Jährliche Beurteilung der internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung durch die Geschäftsleitung
Die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung (Internal Control Over Financial Reporting, ICOFR) der AXA Gruppe ist ein unter Aufsicht der Chief Financial Officer (CFO) der Gruppe entwickelter Prozess, der angemessene Sicherheit in Bezug auf die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und die Erstellung des Konzernabschlusses gewährleisten soll.
Seit ihrer Dekotierung von der New York Stock Exchange (NYSE) im März 2010 und der Abmeldung bei der United States Securities and Exchange Commission (SEC) im Juni 2010 unterhält die Gruppe ein Programm zur jährlichen internen Finanzkontrolle (Internal Financial Control, IFC) für die Bewertung der Wirksamkeit der ICOFR der AXA Gruppe. Die gesetzlichen Abschlussprüfer von AXA erstellen jedes Jahr einen auf angemessener Sicherheit basierenden Bericht zur ICOFR der AXA Gruppe.
Das IFC-Programm basiert auf dem Group Internal Control Standard und der Group Internal Control Policy, die zusätzliche spezifische Anforderungen an den IFC-Rahmen enthalten.
(a) IFC-Rahmen
Der IFC-Rahmen basiert auf dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegebenen Rahmenwerk "Internal Control - Integrated Framework". Er soll den Umfang, die Governance und die Grundsätze der IFC definieren, um die Konsistenz und Qualität der Finanzberichterstattung der AXA Gruppe sicherzustellen.
(a.1) Geltungsbereich der IFC
Das IFC-Programm umfasst in erster Linie die Geschäftseinheiten, die für sich genommen für die konsolidierte Finanz- oder Ertragslage wesentlich sind, sowie die Geschäftseinheiten, die für AXA und/oder ihre konsolidierten Tochterunternehmen (die "Gruppe") wesentliche Dienstleistungen erbringen.
(a.2) Steuerung der IFC
Das Management, einschließlich des Chief Executive Officer (CEO) der Gruppe, ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer geeigneten ICOFR verantwortlich.
Das IFC-Programm wird vom Group IFC Committee unter dem Vorsitz des Group CFO gesteuert und bezieht das Planning Budgets Results Central (PBRC) Department, andere maßgebliche Abteilungen von AXA und Vertreter sämtlicher Geschäftseinheiten, die in den Geltungsbereich fallen, ein. Das IFC-Programm und die Schlussfolgerung des Managements bezüglich der Wirksamkeit des ICOFR der AXA Gruppe werden ebenfalls vom Audit Committee von AXA geprüft.
(a.3) Grundsätze der IFC
Die ICOFR der AXA-Gruppe enthält Richtlinien und Verfahren, die angemessene Sicherheit gewährleisten, dass:
-- bei der Pflege von Aufzeichnungen die Transaktionen und Veräußerungen von Vermögenswerten der Gruppe korrekt und angemessen wiedergegeben werden;
-- die Transaktionen in angemessener Weise aufgezeichnet werden, um die Erstellung des Abschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen sicherzustellen;
-- die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens nur nach Genehmigung durch die Geschäftsleitung und die Mitglieder des Board of Directors erfolgen; und
-- Fälle von unerlaubtem Erwerb, unerlaubter Nutzung oder Veräußerung von Vermögenswerten der Gruppe, die eine erhebliche Auswirkung auf den Abschluss des Unternehmens haben könnten, rechtzeitig verhindert oder aufdeckt werden.
Zur Bewertung der Wirksamkeit der ICOFR werden die Risiken für die Finanzberichterstattung erstmalig auf Ebene der Gruppe festgestellt, wobei das Augenmerk auf der Erkennung derjenigen Risiken liegt, die dazu führen können, dass eine wesentliche Falschdarstellung im Konzernabschluss nicht verhindert oder rechtzeitig aufgedeckt wird. Dieser risikobasierte "Top-down"-Ansatz ermöglicht die Erkennung von Geschäftseinheiten und Prozessen, die im Geltungsbereich liegen.
Entsprechend dem COSO-Rahmenkonzept ist die ICOFR der AXA Gruppe rund um die folgenden Hauptprozesskategorien organisiert: Entity-Level Controls (ELC), IT ELC, Financial Statement Closing Process, Business Processes und IT General Controls.
In jeder Hauptprozesskategorie (i) dokumentieren die dem Geltungsbereich angehörenden Gesellschaften die wichtigsten Prozesse und Kontrollen sowie die Begründung für die Vorgehensweise hinsichtlich der angemessenen Reduzierung des mit wesentlichen Falschdarstellungen aufgrund von Fehlern oder Betrug verbunden Risikos und (ii) sie prüfen den Aufbau und die operative Wirksamkeit von Schlüsselkontrollen basierend auf den in Kenntnis der Risiken erstellten Prüfungsplänen und (iii) beheben die erkannten Kontrollmängel.
Vorhandene Kontrollmängel werden auf Ebene der Gruppe konsolidiert, um ihre Auswirkung auf den Konzernabschluss unter Berücksichtigung ihrer Wahrscheinlichkeit, ihrer potenziellen Auswirkungen, ausgleichender Kontrollen oder anderer qualitativer Faktoren zu bewerten. Dieser Bewertungsprozess ist dazu bestimmt, Kontrollmängel zu erkennen, die sich zu einer wesentlichen Schwachstelle auswachsen können. Eine wesentliche Schwachstelle ist ein Mangel oder eine Kombination von Mängeln im Rahmen interner Kontrollen der Finanzberichterstattung, sodass nach vernünftigem Ermessen die Möglichkeit besteht, dass eine wesentliche Falschdarstellung im Jahresabschluss des Unternehmens nicht verhindert oder rechtzeitig aufgedeckt wird.
(a.4) IFC-Zertifizierung
Zum jeweiligen Jahresende müssen alle Einheiten im Geltungsbereich eine Beurteilung ihrer ICOFR im Rahmen des internen Zertifizierungsprozesses vornehmen. Dieser Prozess umfasst eine formelle Freigabe durch die Prozesseigentümer der jeweiligen Gesellschaft und schließt mit einem formellen Management-Bericht des CFO der Gesellschaft oder einer anderen ranghohen Führungskraft ab, in dem er/sie seine/ihre abschließende Einschätzung zur Wirksamkeit der ICOFR der Gesellschaft darlegt.
Dieser interne Zertifizierungsprozess betrifft sämtliche Gesellschaften im Geltungsbereich und soll das Management von AXA bei seiner Bewertung der ICOFR der AXA Gruppe und seiner Schlussfolgerung bezüglich der Wirksamkeit der ICOFR der AXA Gruppe unterstützen.
(b) Jährliche Bewertung der ICOFR durch die Geschäftsleitung basierend auf dem IFC-Rahmen
Die Geschäftsleitung hat eine Bewertung der Wirksamkeit der ICOFR der AXA Gruppe gemäß dem oben beschriebenen IFC-Rahmen durchgeführt. Basierend auf dieser Bewertung ist die Geschäftsleitung zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die IFCOFR der AXA Gruppe zum 31. Dezember 2017 wirksam war.
Alle noch so intelligent entwickelten internen Kontrollsysteme besitzen jedoch inhärente Einschränkungen. Daher können selbst von der Geschäftsleitung als wirksam eingeschätzte Systeme Falschdarstellungen nicht verhindern oder aufdecken und nur eine angemessene, aber keine absolute Sicherheit im Hinblick auf die Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses bieten. Projektionen von Bewertungen der Wirksamkeit auf künftige Perioden unterliegen dem Risiko, dass Kontrollen aufgrund geänderter Umstände oder wenn der Grad der Einhaltung der Richtlinien oder Verfahren abnimmt, ungeeignet werden.
(c) Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zur ICOFR
PricewaterhouseCoopers Audit und Mazars haben Prüfverfahren durchgeführt, um mit angemessener Sicherheit feststellen zu können, ob die Schlussfolgerung der Geschäftsleitung bezüglich der Wirksamkeit der ICOFR der AXA Gruppe auf der Grundlage des IFC-Rahmens den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
| PricewaterhouseCoopers Audit | Mazars |
| 63, rue de Villiers | 61, rue Henri Régnault |
| 92208 Neuilly-sur-Seine Cedex | 92400 Courbevoie |
Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zur internen Kontrolle der Finanzberichterstattung
An das Board of Directors von AXA:
Als gesetzliche Abschlussprüfer von AXA und auf Ihre Aufforderung haben wir die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung von AXA und ihren Tochterunternehmen (das "Unternehmen") zum 31. Dezember 2017 geprüft, um mit angemessener Sicherheit feststellen zu können, ob die Aussage der Geschäftsleitung von AXA, wonach die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung wirksam ist, wie in der jährlichen Bewertung der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung angegeben, den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
Die Geschäftsleitung des Unternehmens ist für die Aufrechterhaltung einer wirksamen internen Kontrolle der Finanzberichterstattung und für die Abgabe einer Erklärung zur Wirksamkeit der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2017 verantwortlich. Die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung eines Unternehmens ist ein Prozess, der entwickelt wurde, um mit angemessener Sicherheit die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und die Erstellung des Konzernabschlusses für externe Zwecke in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen nach IFRS zu gewährleisten. Die Bewertung der Wirksamkeit der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung basiert auf Kriterien, die im Internal Financial Control-Rahmen ("IFC-Rahmen") festgelegt wurden, wie in der jährlichen Bewertung der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung in Anhang I dieses Geschäftsberichts erläutert. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zur Aussage der Geschäftsleitung des Unternehmens abzugeben.
Wir haben unsere Tätigkeit unter Beachtung der französischen Prüfungsstandards und des ISAE 3000 ("Assurance engagements other than audits or reviews of historical financial information") durchgeführt. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit angemessener Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Aussage der Geschäftsleitung von AXA, dass die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung wirksam ist, in allen wesentlichen Gesichtspunkten den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Unsere Prüfverfahren umfassten das Verständnis der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung, die Bewertung des Risikos, dass eine wesentliche Schwachstelle vorhanden ist, die Prüfung und Bewertung der Gestaltung oder operativen Wirksamkeit der internen Kontrolle basierend auf dem bewerteten Risiko und die Durchführung anderer Verfahren, die wir unter den gegebenen Umständen für erforderlich hielten. Nach unserer Auffassung bilden unsere Prüfverfahren eine angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil.
Aufgrund ihrer inhärenten Einschränkungen kann die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung unter Umständen Falschdarstellungen nicht verhindern oder aufdecken. Projektionen von Bewertungen der Wirksamkeit auf künftige Perioden unterliegen dem Risiko, dass Kontrollen aufgrund veränderter Umstände oder, wenn Richtlinien oder Verfahren nicht mehr im ursprünglich vorgesehenen Maße eingehalten werden, ungeeignet werden.
Nach unserer Auffassung entspricht die Aussage der Geschäftsleitung des Unternehmens, wonach die Kontrolle der Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2017 wirksam ist, auf der Grundlage der im IFC-Rahmen festgelegten Kriterien in allen wesentlichen Gesichtspunkten den tatsächlichen Verhältnissen.
Neuilly-sur-Seine und Courbevoie, 19. März 2018
PricewaterhouseCoopers Audit
Die gesetzlichen Abschlussprüfer
Xavier Crépon
Mazars
Jean-Claude Pauly
Maxime Simoen
Anhang II. Erklärung der für das Referenzdokument verantwortlichen Person
Ich, der Unterzeichner, erkläre, dass ich mich nach Kräften bemüht habe, sicherzustellen, dass die in diesem Referenzdokument enthaltenen Informationen den Tatsachen entsprechen und keine wesentlichen Auslassungen enthalten, die es irreführend oder fehlerhaft machen würden, und bestätige hiermit, dass dies nach meinem besten Wissen und Gewissen der Fall ist.
Ich bestätige ferner nach meinem besten Wissen und Gewissen, dass der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt wurde und die Aktiva und Passiva, die Vermögens- und Finanzlage sowie die Gewinne und Verluste des Unternehmens und seiner konsolidierten Tochterunternehmen in den dargestellten Berichtsperioden den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend dargestellt sind und dass der Bericht des Board of Directors, dessen unterschiedliche Abschnitte in Anhang VI dieses Referenzdokuments aufgeführt sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Geschäftsentwicklung, des Ergebnisses und der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens und seiner konsolidierten Tochterunternehmen vermittelt und die wichtigsten Risiken und Eventualitäten, mit denen die Gruppe konfrontiert ist, beschreibt.
Die gesetzlichen Abschlussprüfer haben mir ein Schreiben bezüglich der Erfüllung ihres Auftrags übersandt, in dem sie bestätigen, dass sie die in diesem Referenzdokument enthaltenen Informationen bezüglich der Vermögens- und Finanzlage und des Jahresabschlusses verifiziert und das gesamte Dokument geprüft haben.
Paris, 19. März 2018
Thomas Buberl, Chief Executive Officer von AXA
Anhang III. Jahresabschluss der AXA-Muttergesellschaft
Bericht des Board of Directors
Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 belief sich auf 4.958 Mio. Euro im Vergleich zu 432 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf die Verbesserung des Finanzergebnisses und höhere Dividenden von Tochtergesellschaften zurückzuführen.
Die von Tochterunternehmen erhaltenen Dividenden beliefen sich auf 4.989 Mio. Euro gegenüber 3.521 Mio. Euro im Vorjahr, eine Zunahme um 1.468 Mio. Euro, die in erster Linie zurückzuführen war auf:
-- 1.188 Mio. Euro an Dividenden aus Frankreich gegenüber 1.360 Mio. Euro im Jahr 2016, ein Rückgang um 172 Mio. Euro aufgrund des Rückgangs der statutarischen Gewinne von Versicherungsunternehmen;
-- 3.436 Mio. Euro an Dividenden von europäischen Unternehmen im Vergleich zu 1.683 Mio. Euro im Jahr 2016, ein Anstieg um 1.753 Mio. Euro, der hauptsächlich auf Dividendenzahlungen aus Belgien und Deutschland zurückzuführen ist, die aufgrund eines Kapitalüberschusses um 1.319 Mio. Euro bzw. 791 Mio. Euro gestiegen sind;
-- Die Dividendenzahlungen asiatischer Unternehmen beliefen sich auf 108 Mio. Euro gegenüber 203 Mio. Euro im Jahr 2016;
-- Von anderen Konzerngesellschaften erhaltene Dividenden beliefen sich auf 257 Mio. Euro gegenüber 275 Mio. Euro im Jahr 2016.
Die Netto-Finanzaufwendungen, die Zinsaufwendungen abzüglich Zinserträgen aus Darlehen und Investitionen umfassen, beliefen sich auf 744 Mio. Euro gegenüber 2.852 Mio. Euro im Vorjahr, ein Anstieg um 2.108 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der Glattstellung von 2016 eingegangenen Zinsderivatpositionen.
Die betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 443 Mio. Euro gegenüber 420 Mio. Euro im Jahr 2016, ein Anstieg um 23 Mio. Euro im Wesentlichen aufgrund der Vorbereitung des Börsengangs der AXA America Holdings Inc. und der Beschleunigung der Innovationstätigkeit.
Die Kapitalanlagegeschäfte erbrachten 2017 einen Gewinn in Höhe von 122 Mio. Euro gegenüber einem Verlust von 501 Mio. Euro im Vorjahr, der sich wie folgt aufschlüsselt:
-- Es wurde ein Wechselkursgewinn von 39 Mio. Euro im Vergleich zu 69 Mio. Euro im Jahr 2016 erzielt, hauptsächlich aufgrund der Überprüfung der Wechselkurssicherung für das britische Pfund nach dessen Abwertung;
-- eine Nettoauflösung von Wertberichtigungen auf Investitionen bei Tochtergesellschaften in Höhe von 128 Mio. Euro, davon entfielen 191 Mio. Euro auf Aktien von AXA Global Life nach der Fusion mit AXA Global P&C zu AXA Global Re und unter Nutzung der Kapitalrücklage, verglichen mit 249 Mio. Euro im Jahr 2016;
-- Zuführungen in Höhe von 21 Mio. Euro zu Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen gegenüber 127 Mio. Euro im Vorjahr, rückläufig, da die Zuführung zu Rückstellungen für Aufschläge für die Rückzahlung von Wandelanleihen 2017 nach deren Fälligkeit im Januar 2017 entfiel.
Der Körperschaftssteueranspruch belief sich auf 1.048 Mio. Euro gegenüber 692 Mio. Euro im Vorjahr. Darin enthalten sind im Wesentlichen Steuerforderungen in Höhe von 710 Mio. Euro gegenüber Mitgliedern des steuerlichen Konsolidierungskreises, 369 Mio. Euro aus der Rückerstattung der 3%igen Steuer auf Dividendenzahlungen an die Aktionäre, 96 Mio. Euro aus dem Effekt des niedrigeren Steuersatzes auf künftige Geschäftsjahre im Zusammenhang mit Rückstellungen für das Steuerrückerstattungsrisiko, denen im Geschäftsjahr ein Körperschaftsteueraufwand von 133 Mio. Euro gegenübersteht.
Bilanz
Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich die Aktiva auf 73.065 Mio. Euro im Vergleich zu 74.181 Mio. Euro im Vorjahr.
Aktiva
Die immateriellen Vermögenswerte beliefen sich auf insgesamt 336 Mio. Euro. Sie umfassten in erster Linie die Marke AXA, die von FINAXA im Rahmen der Fusion im Jahr 2005 eingebracht und zum damaligen Zeitpunkt mit 307 Mio. Euro an Lizenzgebühren für Markennutzung, die den Tochterunternehmen der Gruppe und den Mutuelles AXA in Rechnung gestellt wurden, bewertet wurde, sowie 29 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Aktivierung von Softwareaufwendungen.
Die Investitionen in Tochterunternehmen nach Wertberichtigungen beliefen sich insgesamt auf 62.373 Mio. Euro gegenüber 62.548 Mio. Euro im Vorjahr, ein Rückgang um 175 Mio. Euro, der Folgendes widerspiegelt:
-- Kapitalherabsetzung von 474 Mio. Euro bei AXA Global Life;
teilweise ausgeglichen durch:
-- 127 Mio. Euro im Zusammenhang mit dem internen Erwerb von Aktien von AXA Belgium;
-- Nettoauflösung von Wertberichtigungen auf Beteiligungen in Höhe von 128 Mio. Euro, wie oben erwähnt.
Die Forderungen gegenüber Tochterunternehmen beliefen sich auf 3.773 Mio. Euro gegenüber 3.527 Mio. Euro Ende 2016, d. h. ein Anstieg von 246 Mio. Euro aufgrund von 944 Mio. USD (801 Mio. Euro) an Darlehen für das US-Geschäft, teilweise ausgeglichen durch die Rückzahlung von 350 Mio. GBP (409 Mio. Euro) durch AXA UK Plc und 83 Mio. Euro aufgrund von Wechselkurseinflüssen.
Die Steuerforderungen stiegen um 384 Mio. Euro, einschließlich einer Forderung in Höhe von 369 Mio. Euro aufgrund der erwarteten Rückzahlungen der 3%igen Steuer auf Dividendenzahlungen an die Aktionäre.
Die sonstigen Forderungen beliefen sich auf 709 Mio. Euro, wovon 514 Mio. Euro auf Dividendenansprüche und 169 Mio. Euro auf Ansprüche auf Finanzerträge entfielen.
Bei den börsengängigen Wertpapieren in Höhe von 1 Mrd. Euro handelt es sich um AXA-Aktien, um ihren Verpflichtungen zur Lieferung von Aktien nachzukommen und den Verwässerungseffekt für bestimmte aktienbasierte Vergütungssysteme zu eliminieren.
Die Kassainstrumente beliefen sich auf 76 Mio. Euro und betreffen Prämien auf US-Dollar-Optionen.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beliefen sich auf 990 Mio. Euro gegenüber 2.949 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser Rückgang um 1.959 Mio. Euro ist hauptsächlich auf die Rückzahlung externer und interner Schulden und den Erwerb von AXA-Aktien zurückzuführen, die teilweise durch Dividenden von Tochtergesellschaften abzüglich der an die Aktionäre gezahlten Dividende und durch die Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von 1 Mrd. USD (946 Mio. Euro) ausgeglichen wurden.
Die nicht realisierten Verluste aus der Währungsumrechnung beliefen sich auf 3.009 Mio. Euro, wovon sich 2.629 Mio. Euro auf die Erfassung latenter Verluste aus der Währungsumrechnung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften beziehen, mehr als ausgeglichen durch nicht realisierte Gewinne aus Investitionen in Tochterunternehmen. Dieser Posten widerspiegelt auch in Fremdwährungen denominierte nicht realisierte Verluste auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die den Auswirkungen ihrer Neubewertung zum Wechselkurs am Stichtag zuzurechnen sind. Der Rückgang um 402 Mio. Euro im Vergleich zu 2016 ist im Wesentlichen auf den günstigen Einfluss des US-Dollars auf die Verschuldung zurückzuführen.
Passiva
Das Eigenkapital, vor dem Jahresüberschuss der Berichtsperiode und nach Ausschüttung der Dividenden im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Geschäftsjahr, belief sich auf 37.361 Mio. Euro, ein Rückgang um 112 Mio. Euro, einschließlich 688 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Einziehung zurückgekaufter Aktien, der teilweise durch eine den Arbeitnehmern vorbehaltene Kapitalerhöhung in Höhe von 443 Mio. Euro und die Ausübung von Aktienoptionen in Höhe von 133 Mio. Euro ausgeglichen wurde.
Das sonstige Eigenkapital umfasst die weit nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (TSS) in Höhe von insgesamt 4.640 Mio. Euro (2016: 5.206 Mio. Euro) und berücksichtigt die Rückzahlung von 335 Mio. Euro an TSS und einen positiven Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung in Höhe von 225 Mio. Euro.
Die Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen beliefen sich auf 571 Mio. Euro und entfielen mit 334 Mio. Euro in erster Linie auf die mögliche Rückzahlung von Steuereinsparungen an Tochterunternehmen, die der französischen steuerlichen Organschaft angehören, und mit 103 Mio. Euro auf eine Rückstellung für Wechselkursrisiken. Der Rückgang um 963 Mio. Euro ist im Wesentlichen auf die Zahlung des Rückzahlungsaufschlags im Zusammenhang mit der Anfang Januar 2017 fälligen nachrangigen Wandelanleihe zurückzuführen.
Die nachrangigen Anleihen beliefen sich auf 10.667 Mio. Euro gegenüber 11.399 Mio. Euro im Jahr 2016, ein Rückgang um 732 Mio. Euro, der hauptsächlich auf die Rückzahlung der nachrangigen Wandelanleihe 2017 (ohne Rückzahlungsaufschlag) zurückzuführen ist, wobei ein positiver Währungseffekt von 557 Mio. Euro durch die Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von 1 Mrd. US-Dollar (946 Mio. Euro) teilweise ausgeglichen wurde.
Die Finanzschulden beliefen sich auf 13.230 Mio. Euro nach 14.343 Mio. Euro zum 31. Dezember 2016, ein Rückgang um 1.113 Mio. Euro, der im Wesentlichen auf weniger Darlehen von Konzerngesellschaften in Höhe von 694 Mio. Euro und einen Rückgang der von Bankkontrahenten im Rahmen von Sicherheitenverträgen erhaltenen Nachschussaufforderungen in Höhe von 348 Mio. Euro zurückzuführen ist.
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 307 Mio. Euro stellen einen Anstieg um 120 Mio. Euro dar, der im Wesentlichen auf einen Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften der französischen Steuerkonsolidierungsgruppe zurückzuführen ist.
Die nicht realisierten Gewinne aus der Währungsumrechnung beliefen sich zum Jahresende auf 1.253 Mio. Euro gegenüber 856 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser Posten widerspiegelt die Auswirkungen aufgrund der Neubewertung von in Fremdwährung denominierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum Wechselkurs am Stichtag. Der Anstieg gegenüber 2016 ist in erster Linie auf den positiven Effekt aus der Abwertung des US-Dollars und des britischen Pfunds auf die Verbindlichkeiten zurückzuführen.
Sonstige Angaben
Gemäß Artikel L.225-102-1 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de Commerce) erscheinen die Angaben zur Vergütung der Führungskräfte des Unternehmens in Kapitel 3, Abschnitt 3.2. "Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz" dieses Geschäftsberichts.
| In der Periode ausgestellte und zum Abschlussstichtag nicht bezahlte Rechnungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gruppe Zahlungsverzug | 0 Tage | 1 bis 30 Tage | 31 bis 60 Tage | 61 bis 90 Tage | Mehr als 91 Tage | Summe (1 Tag und mehr) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anzahl an betroffenen Rechnungen | 6 | 26 | 11 | 0 | 26 | 63 |
| Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) der betroffenen Rechnungen (Euro) | 83.282 | 951.677 | 5.635.798 | - | 4.271.971 | 10.859.446 |
| Prozentualer Anteil am Umsatz (inkl. MwSt.) der Periode | 0 % | 1 % | 4 % | 0 % | 3 % | 8 % |
| In der Periode ausgestellte Rechnungen mit Zahlungsverzug | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gruppe Zahlungsverzug | 0 Tage | 1 bis 30 Tage | 31 bis 60 Tage | 61 bis 90 Tage | Mehr als 91 Tage | Summe (1 Tag und mehr) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anzahl an betroffenen Rechnungen | 225 | 93 | 50 | 33 | 42 | 218 |
| Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) der betroffenen Rechnungen (Euro) | 33.130.480 | 43.675.896 | 13.397.483 | 20.634.049 | 23.064.582 | 100.772.010 |
| Prozentualer Anteil am Umsatz (inkl. MwSt.) der Periode | 23 % | 30 % | 9 % | 14 % | 16 % | 70 % |
| Erhaltene, zum Abschlussstichtag nicht bezahlte Rechnungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gruppe Zahlungsverzug | 0 Tage | 1 bis 30 Tage | 31 bis 60 Tage | 61 bis 90 Tage | Mehr als 91 Tage | Summe (1 Tag und mehr) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anzahl an betroffenen Rechnungen | 0 | 0 | 15 | 6 | 5 | 26 |
| Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) der betroffenen Rechnungen (Euro) | - | - | 5.335.120 | 2.719.750 | 255.274 | 8.310.144 |
| Prozentualer Anteil am Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) der Käufe während der Periode | 0,00 % | 0,00 % | 0,96 % | 0,49 % | 0,05 % | 1,49 % |
| Erhaltene, während der Periode verspätet bezahlte Rechnungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gruppe Zahlungsverzug | 0 Tage | 1 bis 30 Tage | 31 bis 60 Tage | 61 bis 90 Tage | Mehr als 91 Tage | Summe (1 Tag und mehr) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anzahl an betroffenen Rechnungen | 1 | 2224 | 1136 | 413 | 626 | 4.399 |
| Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) der betroffenen Rechnungen (Euro) | 846.167 | 325.111.262 | 72.320.496 | 62.126.691 | 89.066.790 | 548.625.239 |
| Prozentualer Anteil am Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) der Käufe während der Periode | 0,15 % | 58,38 % | 12,99 % | 11,16 % | 15,99 % | 98,51 % |
Der für diese Berechnung verwendete Zahlungsverzug ist der Zahlungsverzug nach französischem Recht (30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung).
Aus diesen Angaben wurden keine Rechnungen ausgeschlossen, die sich auf strittige oder nicht bilanzierte Forderungen oder Verbindlichkeiten beziehen.
Erwerb von Eigenkapitalanteilen
2017 erwarb das Unternehmen keine wesentlichen Eigenkapitalanteile im Sinne von Artikel L.233-6 des französischen Handelsgesetzbuchs.
Bilanz
Aktiva
| 31. Dezember 2017 (in Millionen Euro) |
Bruttobuchwert | Abschreibungen und Rückstellungen | Nettobuchwert | Nettobuchwert zum 31. Dezember 2016 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | |||||
| Immaterielle Vermögenswerte | 376 | 39 | 336 | 340 | |
| Sachanlagen | |||||
| Unbebaute Grundstücke | - | - | - | - | |
| Gebäude und sonstige Sachanlagen | 1 | 0 | 1 | 1 | |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Investitionen in Tochterunternehmen | 63.718 | 1.345 | 62.373 | 62.548 | |
| Forderungen gegenüber Tochterunternehmen | 3.774 | 1 | 3.773 | 3.527 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 327 | 96 | 231 | 134 | |
| Darlehen | 106 | - | 106 | 75 | |
| I. | 68.303 | 1.482 | 66.821 | 66.626 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |||||
| Steuerforderungen | 406 | - | 406 | 22 | |
| Forderungen und kurzfristige Forderungen an Tochterunternehmen | 709 | - | 709 | 965 | |
| Börsengängige Wertpapiere | 1.000 | - | 1.000 | 125 | |
| Kassainstrumente | 76 | - | 76 | 31 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 990 | - | 990 | 2.949 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 10 | - | 10 | 2 | |
| II. | 3.191 | - | 3.191 | 4.094 | |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | |||||
| Abgegrenzte Aufwendungen | 304 | 275 | 28 | 31 | |
| Aufschläge für die Rückzahlung von Anleihen | 17 | - | 17 | 19 | |
| Nicht realisierte Verluste aus der Währungsumrechnung | 3.009 | - | 3.009 | 3.411 | |
| BILANZSUMME AKTIVA | 74.822 | 1.757 | 73.065 | 74.181 | |
| Passiva | |||||
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | |||
| Eigenkapital | |||||
| Gezeichnetes Kapital | |||||
| Stammaktien | 5.554 | 5.554 | |||
| Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | |||||
| Ausgabeprämien | 19.045 | 19.162 | |||
| Fusions- und Beitragsprämien | 1.060 | 1.060 | |||
| Rücklagen | |||||
| Gesetzliche Rücklage | 560 | 561 | |||
| Sonderrücklagen für langfristige Veräußerungsgewinne | 2.316 | 2.316 | |||
| Sonstige Rückstellungen | 1.488 | 1.488 | |||
| Bilanzgewinn /-verlust | 7.293 | 9.664 | |||
| Steuerliche Rückstellung | 45 | 45 | |||
| Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr | 4.958 | 432 | |||
| I. | 42.318 | 40.281 | |||
| Sonstiges Eigenkapital | |||||
| Nachrangige Anleihen mit unendlicher Restlaufzeit | 4.640 | 5.206 | |||
| II. | 4.640 | 5.206 | |||
| Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten | III | 571 | 1.534 | ||
| Verbindlichkeiten | |||||
| Nachrangige Schuldtitel | 10.667 | 11.399 | |||
| Finanzschulden | 13.230 | 14.343 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||||
| Steuerverbindlichkeiten | 1 | 2 | |||
| Verbindlichkeiten für Sozialabgaben | - | 0 | |||
| SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN | |||||
| Schulden für Sachanlagen | 75 | 366 | |||
| Sonstige | 307 | 187 | |||
| Kassainstrumente | - | 2 | |||
| Passiver Rechnungsabgrenzungsposten | 3 | 4 | |||
| IV. | 24.283 | 26.304 | |||
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | |||||
| Nicht realisierte Gewinne aus der Währungsumrechnung | 1.253 | 856 | |||
| Bilanzsumme Passiva | 73.065 | 74.181 |
Gewinn- und Verlustrechnung
| (in Millionen Euro) | 2017 | 2016 | |
|---|---|---|---|
| I. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | |||
| Zins- und Betriebserträge | |||
| Von Tochterunternehmen erhaltene Dividenden | 4.989 | 3.521 | |
| Erträge auf kurzfristige Finanzinvestitionen | 299 | 87 | |
| Sonstige Umsätze | 15 | 14 | |
| I. | 5.302 | 3.622 | |
| Betriebsaufwendungen | |||
| Externe Aufwendungen und sonstige Aufwendungen | (424) | (404) | |
| Steueraufwand | (3) | (1) | |
| Löhne und Gehälter und Vergütungen | (21) | (19) | |
| Zinsaufwand | (1.042) | (2.939) | |
| Wertminderungsaufwand für die Abschreibung von Gebäuden und abgegrenzte Aufwendungen | (9) | (10) | |
| II. | (1.500) | (3.373) | |
| Betriebsgewinn | (III = I + II) | 3.802 | 250 |
| Beitrag aus gemeinschaftlicher Tätigkeit | IV. | - | - |
| Finanzgeschäfte mit Wertpapieren | |||
| Auflösungen von Rückstellungen für börsengängige Wertpapiere | - | 1 | |
| Nettoertrag aus dem Verkauf von Wertpapieren | (14) | (10) | |
| Zuführung zu Rückstellungen für börsengängige Wertpapiere | - | - | |
| Kapitalanlageergebnis aus Wertpapieren | V | (14) | (9) |
| Gewinn aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern | (VI = III + IV + V) | 3.788 | 241 |
| II. Ergebnis aus Kapitalgeschäften | |||
| Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen | 22 | 67 | |
| Auflösung von Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten | 1 | - | |
| Auflösung von Rückstellungen für Aktien | 374 | 82 | |
| Ergebnis aus der Währungsumrechnung | 39 | (69) | |
| Nettobuchwert aus dem Verkauf von Sachanlagen | (197) | (108) | |
| Zuführung zu Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten | (21) | (127) | |
| Zuführung zu Rückstellungen für Aktien | (70) | (318) | |
| Außergewöhnliches Ergebnis | (27) | (28) | |
| VII | 122 | (501) | |
| Steuerertrag/(-aufwand) | VIII | 1.048 | 692 |
| III. Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr | VI + VII +VIII | 4.958 | 432 |
Finanzergebnis des Unternehmens während der letzten fünf Jahre
| 31. Dezember 2013 | 31. Dezember 2014 | 31. Dezember 2015 | 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 - Zusammenfassung Bilanz zum Abschlussstichtag | |||||
| a) Eigenkapital - Stammaktien (in Mio. Euro) | 5.537 | 5.593 | 5.557 | 5.554 | 5.554 |
| b) Stammaktien (in Mio. Stück) | 2.418 | 2.442 | 2.426 | 2.425 | 2.425 |
| c) Wandelanleihen (in Mio. Stück) | 7 | 7 | 7 | 7 | - |
| 2 - Zusammenfassung Gewinn- und Verlustrechnung (in Mio. Euro) | |||||
| a) Bruttoumsatzerlöse vor Ertragsteuern | 3.289 | 3.394 | 2.709 | 3.608 | 5.287 |
| b) Ergebnis der fortgeführten Geschäftsbereiche vor Steuern, Abschreibungen und Rückstellungen | 1.776 | 1.785 | 1.079 | 252 | 3.799 |
| c) Ertragsteueraufwand/-ertrag | 558 | 646 | 784 | 692 | 1.048 |
| d) Ergebnis nach Steuern, Abschreibungen und Rückstellungen | 1.727 | 2.392 | 1.747 | 432 | 4.958 |
| e) Dividendenausschüttung netto | 1.960 | 2.317 | 2.656 | 2.808 | 3.056 |
| 3 - Angaben je Aktie (in Euro) | |||||
| a) Ergebnis nach Steuern, vor Abschreibungen und Rückstellungen | 0,81 | 1,00 | 0,71 | 0,31 | 1,44 |
| b) Ergebnis nach Steuern, Abschreibungen und Rückstellungen | 0,71 | 0,98 | 0,72 | 0,18 | 2,04 |
| c) Nettodividende je Aktie (a) | 0,81 | 0,95 | 1,10 | 1,16 | 1,26 |
(a) Die zum 31. Dezember 2017 vorgeschlagene Dividende wird der Jahreshauptversammlung am 25. April 2018 vorgelegt und basiert auf 2.425.235.751 im Umlauf befindlichen Aktien.
Kapitalflussrechnung
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Mittelzuflüsse | ||
| Gewinn aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern | 3.788 | 241 |
| Ergebnis aus Kapitalanlagegeschäften vor Steuern | 122 | (501) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | 1.048 | 692 |
| Änderungen der Rücklagen und Abschreibungen | (1.457) | 331 |
| Bereinigter operativer Cashflow der Periode | 3.501 | 763 |
| Zunahmen des Eigenkapitals | 576 | 489 |
| Neue Ausleihungen | 1.152 | 3.556 |
| Verkauf oder Abgang von Sachanlagen | ||
| -- Immaterielle Vermögenswerte | - | - |
| -- Sachanlagen | - | - |
| -- Finanzielle Vermögenswerte | 1.773 | 4.826 |
| SUMME MITTELZUFLÜSSE | 7.002 | 9.633 |
| Mittelabflüsse | ||
| Während des Jahres ausgeschüttete Dividenden | 2.808 | 2.656 |
| Herabsetzung des Eigenkapitals | 688 | 637 |
| Rückzahlung von Finanzschulden | 2.113 | 2.876 |
| Erwerb von Sachanlagen | ||
| -- Immaterielle Vermögenswerte | - | - |
| -- Sachanlagen | - | - |
| -- Finanzielle Vermögenswerte | 2.041 | 1.891 |
| Über mehrere Jahre abgeschriebene Aufwendungen | 11 | 28 |
| SUMME MITTELABFLÜSSE | 7.661 | 8.088 |
| ÄNDERUNG DES NETTOUMLAUFVERMÖGENS | (659) | 1.545 |
| Änderungen der: | ||
| -- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 136 | 670 |
| -- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 209 | 72 |
| -- Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (1.004) | 803 |
| SUMME | (659) | 1.545 |
Tochterunternehmen und Beteiligungen
| (in Millionen Euro) | Gezeichnetes Kapital | Sonstiges Eigenkapital | Gehaltener Kapitalanteil in % |
Bruttobuchwert der gehaltenen Wertpapiere | Nettobuchwert der gehaltenen Wertpapiere | Noch ausstehende, vom Unternehmen gewährte Darlehen und Kredite |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Detaillierte Angaben zu Tochterunternehmen und Investitionen, die mehr als 1 % des Eigenkapitals von AXA ausmachen | ||||||
| 1) Tochterunternehmen (Beteiligungsquote mindestens 50%) | ||||||
| AXA ASIA | 8.401 | 379 | 100,00 % | 8.413 | 8.413 | 80 |
| 21, avenue Matignon - 75008 PARIS - Frankreich | ||||||
| AXA AFRICA HOLDING | 60 | 1 | 100,00 % | 60 | 60 | 30 |
| 23, avenue Matignon - 75008 PARIS - Frankreich | ||||||
| AXA PARTNERS HOLDINGS SA | 152 | (25) | 100,00 % | 158 | 158 | 69 |
| 6, rue André Gide - 92320 CHATILLON - Frankreich | ||||||
| AXA BANK BELGIUM | 636 | 300 | 100,00 % | 915 | 915 | - |
| 25, Boulevard du Souverain - 1170 BRÜSSEL - Belgien | ||||||
| AXA CHINA | 462 | (14) | 51,00 % | 235 | 235 | - |
| 23, avenue Matignon - 75008 PARIS - Frankreich | ||||||
| AXA EQUITY AND LAW PLC | 1 | 2.191 | 99,96 % | 1.133 | 1.133 | - |
| 5 Old Broad Street - LONDON EC2N 1AD - England | ||||||
| AXA FRANCE ASSURANCE | 452 | 4.157 | 100,00 % | 4.315 | 4.315 | - |
| 26, rue Drouot - 75009 PARIS - Frankreich | ||||||
| AXA GENERAL INSURANCE | 195 | (10) | 99,71 % | 294 | 294 | - |
| 11F, 4 Hangang-daero 71-gil, Yongsan-gu - SEOUL - Südkorea | ||||||
| AXA GLOBAL RE | 205 | 179 | 95,74 % | 490 | 490 | - |
| 9, avenue de Messine - 75009 PARIS - Frankreich | ||||||
| AXA HOLDINGS BELGIUM | 453 | (94) | 100,00 % | 4.493 | 4.493 | - |
| 25, Boulevard du Souverain - 1170 BRÜSSEL - Belgien | ||||||
| AXA HOLDING MAROC | 211 | 194 | 100,00 % | 229 | 229 | - |
| 120-122, avenue Hassan II - 21000 CASABLANCA - Marokko | ||||||
| AXA INVESTMENT MANAGERS | 53 | 769 | 78,96 % | 1.551 | 1.551 | 44 |
| Tour Majunga - 6, place de la Pyramide | ||||||
| 92908 PARIS LA DEFENSE CEDEX - Frankreich | ||||||
| AXA LIFE INSURANCE COMPANY CO Ltd | 628 | 1.978 | 77,92 % | 2.381 | 2.381 | - |
| NBF Platinium Tower 1-17-3 Shirokane - Minato-ku | ||||||
| 108-8020 TOKIO - Japan | ||||||
| AXA LIFE EUROPE | 100 | 1.090 | 100,00 % | 1.259 | 1.259 | - |
| Wolfe Tone House, Wolfe Tone Street - DUBLIN 1 - Irland | ||||||
| AXA LIFE INVEST SERVICES | 120 | (118) | 100,00 % | 120 | 4 | 6 |
| Wolfe Tone House, Wolfe Tone Street - DUBLIN 1 - Irland | ||||||
| AXA MEDITERRANEAN HOLDING | 147 | 3.552 | 100,00 % | 4.076 | 4.076 | 1.475 |
| Calle monseñor Palmer numéro 1 - PALMA DE MALLORCA - Balearische Inseln | ||||||
| AXA TECHNOLOGY SERVICES | 39 | 116 | 99,88 % | 231 | 161 | 6 |
| Les collines de l'Arche - 76 route de la Demi Lune | ||||||
| 92057 PARIS LA DEFENSE - Frankreich | ||||||
| AXA UK PLC (b) | 1.721 | 4.630 | 53,12 % | 4.556 | 4.556 | - |
| 5 Old Broad Street - LONDON EC2N 1AD - England | ||||||
| AXA VERSICHERUNGEN AG | 144 | 1.629 | 100,00 % | 5.171 | 5.171 | - |
| General Guisan-str, 40 - CH-8401 WINTERTHUR - Schweiz | ||||||
| CFP MANAGEMENT | 1 | 2 | 100,00 % | 140 | 4 | - |
| 21, avenue Matignon - 75008 PARIS - Frankreich | ||||||
| COLISEE RE | 95 | 174 | 100,00 % | 620 | 326 | - |
| 39, rue du Colisée - 75008 PARIS - Frankreich | ||||||
| KAMET | 17 | - | 100,00 % | 75 | 57 | - |
| 30, rue Fortuny - 75017 PARIS - Frankreich | ||||||
| AXA PARTNERS HOLDINGS LTD | 668 | 25 | 100,00 % | 502 | 502 | - |
| Building 11 Chiswick - 566 Chiswick High Road - LONDON W4 5XR - England | ||||||
| HOLDING VENDOME 3 | - | - | 100,00 % | 159 | - | - |
| 21, avenue Matignon - 75008 PARIS - Frankreich | ||||||
| OUDINOT PARTICIPATIONS | 9.151 | 3.657 | 100,00 % | 12.299 | 12.299 | 265 |
| 21, avenue Matignon - 75008 PARIS - Frankreich | ||||||
| SOCIÉTÉ BEAUJON | 47 | 969 | 99,99 % | 1.266 | 1.214 | 110 |
| 21, avenue Matignon - 75008 PARIS - Frankreich | ||||||
| VINCI BV | 1.439 | 417 | 100,00 % | 4.285 | 4.285 | - |
| Graadt van Roggenweg 500 - Postbus 30800 | ||||||
| 3503 AP UTRECHT - Niederlande | ||||||
| 2) Beteiligungen (Anteil von 10 bis 50 %) | ||||||
| AXA HOLDING AS | 275 | 8 | 16,76 % | 112 | 112 | - |
| Meclisi Mebusan cadn° 15 - Salipazari | ||||||
| 80040 ISTANBUL - Türkei | ||||||
| AXA KONZERN AG | 80 | 1.131 | 34,63 % | 2.120 | 2.120 | - |
| Colonia Allee 10-20 - 51067 KÖLN - Deutschland | ||||||
| LOR MATIGNON | 9 | 130 | 27,78 % | 57 | 57 | - |
| 100, Esplanade du Général De Gaulle - Cœur Défense Tour B | ||||||
| 92400 COURBEVOIE - Frankreich | ||||||
| RESO GARANTIA (RGI Holdings BV) | 149 | 464 | 39,34 % | 805 | 468 | - |
| Ul, Svetlanskaya, 250/1, Wladiwostok, Region Primorje | ||||||
| Föderationskreis Ferner Osten, 690000 - Russische Förderation | ||||||
| Zwischensumme A | 62.520 | 61.338 | 2.091 | |||
| B. Allgemeine Angaben zu sonstigen Geschäftseinheiten und Beteiligungen | ||||||
| 1) In Abschnitt A nicht ausgewiesene Tochterunternehmen | ||||||
| a) Französische Tochterunternehmen (gesamt) | 91 | 66 | 9 | |||
| a) Ausländische Tochterunternehmen (gesamt) | 151 | 85 | 3 | |||
| 2) In Abschnitt A nicht ausgewiesene Beteiligungen | ||||||
| a) an französischen Únternehmen (gesamt) | 42 | 42 | - | |||
| b) an ausländischen Unternehmen (gesamt) | 165 | 95 | 1 | |||
| Summe (A+B) | 62.969 | 61.626 | 2.104 |
| (in Millionen Euro) | Vom Unternehmen im Rahmen von Zusagen, die von Tochterunternehmen/ Beteiligungen gegeben wurden, gegebene Garantien und Zusagen | Zum letzten Stichtag verfügbare Umsatzerlöse (a) | Zum letzten Stichtag verfügbares Ergebnis | Erhaltene Dividenden | Stichtag und sonstige Anmerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Detaillierte Angaben zu Tochterunternehmen und Investitionen, die mehr als 1 % des Eigenkapitals von AXA ausmachen | |||||
| 1) Tochterunternehmen (Beteiligungsquote mindestens 50%) | |||||
| AXA ASIA | 0 | 116 | 15 | - | 31. Dezember 2017 |
| 21, avenue Matignon - 75008 PARIS - Frankreich | |||||
| AXA AFRICA HOLDING | 0 | - | 1 | 0 | 31. Dezember 2017 |
| 23, avenue Matignon - 75008 PARIS - Frankreich | |||||
| AXA PARTNERS HOLDINGS SA | 0 | 86 | (13) | 0 | 31. Dezember 2017 |
| 6, rue André Gide - 92320 CHATILLON - Frankreich | |||||
| AXA BANK BELGIUM | 0 | 451 | 150 | 0 | 31. Dezember 2017 |
| 25, Boulevard du Souverain - 1170 BRÜSSEL - Belgien | |||||
| AXA CHINA | 0 | 0 | - | - | 31. Dezember 2017 |
| 23, avenue Matignon - 75008 PARIS - Frankreich | |||||
| AXA EQUITY AND LAW PLC | 0 | - | 158 | 104 | 31. Dezember 2017 |
| 5 Old Broad Street - LONDON EC2N 1AD - England | |||||
| AXA FRANCE ASSURANCE | 0 | 1.107 | 1.096 | 1.163 | 31. Dezember 2017 |
| 26, rue Drouot - 75009 PARIS - Frankreich | |||||
| AXA GENERAL INSURANCE | 0 | 561 | 10 | 0 | 31. Dezember 2017 |
| 11F, 4 Hangang-daero 71-gil, Yongsan-gu - SEOUL - Südkorea | |||||
| AXA GLOBAL RE | 0 | 2.336 | 61 | - | 31. Dezember 2017 |
| 9, avenue de Messine - 75009 PARIS - Frankreich | |||||
| AXA HOLDINGS BELGIUM | 0 | 822 | 932 | 1.283 | 31. Dezember 2017 |
| 25, Boulevard du Souverain - 1170 BRÜSSEL - Belgien | |||||
| AXA HOLDING MAROC | 0 | 12 | 11 | 10 | 31. Dezember 2017 |
| 120-122, avenue Hassan II - 21000 CASABLANCA - Marokko | |||||
| AXA INVESTMENT MANAGERS | 121 | 94 | 295 | 126 | 31. Dezember 2017 |
| Tour Majunga - 6, place de la Pyramide | |||||
| 92908 PARIS LA DEFENSE CEDEX - Frankreich | |||||
| AXA LIFE INSURANCE COMPANY CO Ltd | 0 | 4.647 | 476 | 108 | 31. Dezember 2017 |
| NBF Platinium Tower 1-17-3 Shirokane - Minato-ku | |||||
| 108-8020 TOKIO - Japan | |||||
| AXA LIFE EUROPE | 3.516 | 4 | 0 | 100 | 31. Dezember 2017 |
| Wolfe Tone House, Wolfe Tone Street - DUBLIN 1 - Irland | |||||
| AXA LIFE INVEST SERVICES | 0 | 20 | 3 | - | 31. Dezember 2017 |
| Wolfe Tone House, Wolfe Tone Street - DUBLIN 1 - Irland | |||||
| AXA MEDITERRANEAN HOLDING | 331 | 96 | 44 | 130 | 31. Dezember 2017 |
| Calle monseñor Palmer numéro 1 - PALMA DE MALLORCA - Balearische Inseln | |||||
| AXA TECHNOLOGY SERVICES | - | 314 | 7 | - | 31. Dezember 2017 |
| Les collines de l'Arche - 76 route de la Demi Lune | |||||
| 92057 PARIS LA DEFENSE - Frankreich | |||||
| AXA UK PLC (b) | 1.353 | - | 255 | 181 | 31. Dezember 2017 |
| 5 Old Broad Street - LONDON EC2N 1AD - England | |||||
| AXA VERSICHERUNGEN AG | 0 | 2.996 | 699 | 636 | 31. Dezember 2017 |
| General Guisan-str, 40 - CH-8401 WINTERTHUR - Schweiz | |||||
| CFP MANAGEMENT | 0 | - | - | 1 | 31. Dezember 2016 |
| 21, avenue Matignon - 75008 PARIS - Frankreich | |||||
| COLISEE RE | 0 | 5 | (17) | - | 31. Dezember 2017 |
| 39, rue du Colisée - 75008 PARIS - Frankreich | |||||
| KAMET | 0 | 5 | (9) | - | 31. Dezember 2017 |
| 30, rue Fortuny - 75017 PARIS - Frankreich | |||||
| AXA PARTNERS HOLDINGS LTD | 0 | 24 | 24 | 25 | 31. Dezember 2017 |
| Building 11 Chiswick - 566 Chiswick High Road - LONDON W4 5XR - England | |||||
| HOLDING VENDOME 3 | 0 | - | - | 0 | 31. Dezember 2017 |
| 21, avenue Matignon - 75008 PARIS - Frankreich | |||||
| OUDINOT PARTICIPATIONS | 0 | - | (2) | 0 | 31. Dezember 2017 |
| 21, avenue Matignon - 75008 PARIS - Frankreich | |||||
| SOCIÉTÉ BEAUJON | 111 | 21 | 18 | 0 | 31. Dezember 2017 |
| 21, avenue Matignon - 75008 PARIS - Frankreich | |||||
| VINCI BV | 0 | 640 | 640 | 640 | 31. Dezember 2017 |
| Graadt van Roggenweg 500 - Postbus 30800 | |||||
| 3503 AP UTRECHT - Niederlande | |||||
| 2) Beteiligungen (Anteil von 10 bis 50 %) | |||||
| AXA HOLDING AS | 0 | - | - | - | 31. Dezember 2017 |
| Meclisi Mebusan cadn° 15 - Salipazari | |||||
| 80040 ISTANBUL - Türkei | |||||
| AXA KONZERN AG | 0 | 709 | 742 | 390 | 31. Dezember 2017 |
| Colonia Allee 10-20 - 51067 KÖLN - Deutschland | |||||
| LOR MATIGNON | 0 | 15 | 8 | - | 31. Dezember 2016 |
| 100, Esplanade du Général De Gaulle - Cœur Défense Tour B | |||||
| 92400 COURBEVOIE - Frankreich | |||||
| RESO GARANTIA (RGI Holdings BV) | 0 | 1.404 | 192 | 0 | 31. Dezember 2017 |
| Ul, Svetlanskaya, 250/1, Wladiwostok, Region Primorje | |||||
| Föderationskreis Ferner Osten, 690000 - Russische Förderation | |||||
| Zwischensumme A | 5.432 | 16.485 | 5.796 | 4.897 | |
| B. Allgemeine Angaben zu sonstigen Geschäftseinheiten und Beteiligungen | |||||
| 1) In Abschnitt A nicht ausgewiesene Tochterunternehmen | |||||
| a) Französische Tochterunternehmen (gesamt) | 4 | - | - | - | |
| a) Ausländische Tochterunternehmen (gesamt) | - | - | - | 15 | |
| 2) In Abschnitt A nicht ausgewiesene Beteiligungen | |||||
| a) an französischen Únternehmen (gesamt) | - | - | - | 9 | |
| b) an ausländischen Unternehmen (gesamt) | - | - | - | 11 | |
| Summe (A+B) | 5.436 | 16.485 | 5.796 | 4.932 |
(a) Für Versicherungsgesellschaften: gebuchte Bruttobeiträge. Für Immobiliengesellschaften: Mieteinkünfte. Für Holdinggesellschaften: Dividenden. Für Finanzdienstleistungsgesellschaften: Brutto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit.
(b) Konsolidierte Daten.
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017
Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 belief sich auf 4.958 Mio. Euro im Vergleich zu 432 Mio. Euro im Vorjahr.
1. Eckdaten
Die wesentlichen Veränderungen der Posten werden in den Tabellen in diesem Anhang dargestellt.
2. Rechnungslegungsgrundsätze
2.1. Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde gemäß den Bestimmungen des Buchungsplans 2014 (Vorschrift der ANC Nr. 2014-03 vom 5. Juni 2014) aufgestellt und dargestellt.
Seit dem 1. Januar 2011 wendet AXA die Vorschrift der ANC Nr. 2015-05 über Finanztermingeschäfte und Sicherungsgeschäfte an.
Seit dem 1. Januar 2005 wendet AXA die Vorschriften CRC 2002-10 im Zusammenhang mit der Abschreibung von Vermögenswerten (geändert durch die Vorschriften CRC 2003-07 und CRC 2005-09) und CRC 2004-06 im Zusammenhang mit der Definition, Erfassung und Bemessung von Vermögenswerten an, die durch die ANC-Vorschrift Nr. 2014-03, Kapitel "Titre II, chapitre I, Actifs non financiers", annulliert und ersetzt wurde. Die Anwendung dieser Vorschriften hat keine Auswirkung auf den Jahresabschluss des Unternehmens.
Gemäß der Vorschrift CRC 2008-15, die durch die ANC-Vorschrift Nr. 2014-03, Kapitel "Titre VI, chapitre II, section 4 Plans d'options d'achat ou de souscription d'actions et plans d'attribution d'actions gratuites aux salariés" (insbesondere Artikel 624-15 and 624-16) und Kapitel "Titre IX, chapitre IV, section 5 "Comptes financiers" (insbesondere Artikel 945-50), annulliert und ersetzt wurde, werden eigene Aktien als "börsengängige Wertpapiere" erfasst. Zum 31. Dezember 2017 waren 41.395.855 Aktien im Wert von 1 Mrd. Euro zu Sicherungszwecken designiert.
Die Anwendung von Vorschriften im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Aktienoptionen (Zeichnung und Kauf) und Performance Shares/Units (den Arbeitnehmern vorbehaltlich leistungsabhängiger Bedingungen gewährte Gratisaktien) hatte keine Auswirkung auf den Jahresabschluss des Unternehmens (ANC-Vorschrift Nr. 2014-03, Kapitel "Titre VI, chapitre II, section 4 Plans d'options d'achat ou de souscription d'actions et plans d'attribution d'actions gratuites aux salariés").
Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der Optionen und Performance Shares bzw. Units, die vom Unternehmen vergüteten Mitgliedern des Management Committee 2017 und 2016 gewährt wurden:
| Jahr 2017 | Jahr 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (in Euro) | Wert der während des Jahres zugeteilten Optionen | Wert der während des Jahres zugeteilten Performance Shares und Performance Units | Wert der während des Jahres zugeteilten Optionen | Wert der während des Jahres zugeteilten Performance Shares |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Summe | 603.955 | 3.710.871 | 485.915 | 2.672.040 |
Pläne über Aktienoptionen, Performance Shares und Performance Units werden in Kapitel 3 - Abschnitt 3.2 "Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz" dieses Geschäftsberichts erläutert.
2.2. Darstellung des Jahresabschlusses
Bilanz
Die immateriellen Vermögenswerte umfassen Konzessionen, Patente, Marken und Software.
Die Sachanlagen umfassen Investitionen in Immobilien, unterteilt nach Grundstücken und Gebäuden, sowie Ausstattungen und Vorrichtungen.
Die finanziellen Vermögenswerte bestehen aus (i) Investitionen in Tochterunternehmen und verbundene Unternehmen sowie Forderungen an diese und (ii) sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Darlehen.
Wertpapiere werden anhand der folgenden Kriterien eingestuft:
-- Investitionen in Tochterunternehmen und verbundene Unternehmen stellen mindestens 10 % des Eigenkapitals des emittierenden Unternehmens dar, zuzüglich derjenigen, die das Unternehmen als langfristig gehalten betrachtet.
-- Sonstige finanzielle Vermögenswerte umfassen Wertpapiere, die weniger als 10 % des Eigenkapitals ausmachen und die keine Investitionen in Tochterunternehmen und verbundene Unternehmen darstellen.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung unterscheidet zwischen gewöhnlichen Geschäften und Kapitalgeschäften:
-- Die gewöhnlichen Geschäfte umfassen Dividenden, Umsatzerlöse aus sonstigen Beteiligungen, Betriebsaufwendungen und Erträge aus Beteiligungen.
-- Die Kapitalgeschäfte umfassen Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von Investitionen in Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen sowie Investitionen in Portfoliomanagement, Wertminderungsaufwendungen und deren Aufholung in Bezug auf diese Wertpapiere und zugehörige Forderungen, Gewinne und Verluste aus Wechselkursschwankungen, Zuführungen zu und Auflösungen von Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten sowie außerordentliche Erträge und Aufwendungen;
Veräußerungen von Investitionen in Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen werden anhand der gewichteten Durchschnittsmethode bemessen.
Zur Verbesserung der Transparenz des Jahresabschlusses werden (i) Aufwendungen und Auflösungen von Rückstellungen für das Wechselkursrisiko im Fremdwährungsergebnis und (ii) Aufwendungen und Auflösungen von Rückstellungen für das Steuerrückerstattungsrisiko als Ertragsteuervorteil/Ertragsteueraufwand erfasst.
2.3. Immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte beliefen sich auf insgesamt 336 Mio. Euro. Sie umfassten in erster Linie die Marke AXA, die von FINAXA im Rahmen der Fusion im Jahr 2005 eingebracht und zum damaligen Zeitpunkt mit 307 Mio. Euro an Lizenzgebühren für Markennutzung, die den Tochterunternehmen der Gruppe und den Mutuelles AXA in Rechnung gestellt wurden, bewertet wurde, sowie 29 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Aktivierung von Softwareaufwendungen.
2.4. Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum Übertragungswert erfasst. Gebäude werden linear über fünfzig Jahre abgeschrieben und Ausbauten werden, je nach Sachlage, über fünf oder zehn Jahre abgeschrieben.
2.5. Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Übertragungskosten erfasst. Zum Bilanzstichtag werden die Anschaffungskosten mit dem Nutzungswert verglichen und der niedrigere dieser beiden Werte wird dann in der Bilanz erfasst.
Der beizulegende Zeitwert von Investitionen in Tochterunternehmen und verbundene Unternehmen ist der Wert, den diese Unternehmen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung für die Firma darstellen. Dieser kann anhand (i) ihres Aktienkurses oder (ii) ihres Eigenkapitals (einschließlich nicht realisierter Gewinne) oder (iii) der Aussichten für das Tochterunternehmen ermittelt werden.
Die Analyse anhand mehrerer Kriterien spiegelt die langfristige Natur der Beteiligung von AXA an diesen Tochterunternehmen wider und schließt Faktoren im Zusammenhang mit der kurzfristigen Marktvolatilität aus. Der Nettobuchwert wird mit dem Wert unter der Prämisse der Unternehmensfortführung verglichen, worunter der Wert der Vermögenswerte und der voraussichtlichen Gewinne aus Bestand- und Neugeschäft unter Berücksichtigung der Zukunftsaussichten des Unternehmens zu verstehen ist. Der Wert der voraussichtlichen künftigen Erträge wird auf der Grundlage von Berechnungen des von der Gruppe veröffentlichten European Embedded Value des Life & Savings-Geschäfts oder ähnlicher Berechnungen für andere Aktivitäten geschätzt.
Bei anderen Investitionen entspricht der beizulegende Zeitwert dem Aktienkurs für notierte Wertpapiere und dem wahrscheinlichen Handelswert für nicht notierte Wertpapiere.
2.6. Forderungen
Forderungen werden mit ihrem Nominalwert bemessen. Eine Rückstellung für Wertminderung wird gebildet, wenn das Risiko der Uneinbringlichkeit besteht.
2.7. Börsengängige Wertpapiere
Zum Bilanzstichtag wird der Anschaffungspreis mit dem beizulegenden Zeitwert verglichen, der bei SICAV und Investmentfonds (FCP) dem Ausstiegswert und bei anderen Wertpapieren dem durchschnittlichen Aktienkurs während des letzten Monats vor dem Bilanzstichtag entspricht.
2.8. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die abgegrenzten Aufwendungen entsprechen den Kosten für die Emission von Anleihen, die über die Laufzeit der Emission oder maximal 10 Jahre abgeschrieben werden, wenn die Anleihe über keine vorab festgelegte Laufzeit verfügt.
2.9. Leistungen an Arbeitnehmer
Die Verpflichtung für Leistungszusagen an Arbeitnehmer wurde überprüft und gemäß Empfehlung Nr. 2013-02 der ANC durchgeführt, um eventuell erforderliche weitere Anpassungen zur Gewährleistung der Deckung von Altersversorgungsleistungen aus leistungsorientierten Plänen und für Bilanzierungszwecke zu bemessen. Es wurde die in dieser Empfehlung definierte Methode 1 angewandt: Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird ergebniswirksam über den Erdienungszeitraum erfasst und die erwartete Vermögensrendite wird zur Bestimmung der regelmäßigen Nettoaufwendungen für Altersversorgungsleistungen angewandt. Gemäß dieser Prüfung war die erfasste Verbindlichkeit für Leistungen an Arbeitnehmer zum 31. Dezember 2017 gleich null. Zusätzliche Informationen zu den Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern aus leistungsorientierten Plänen werden in Anhang 26.2 des Konzernabschlusses bereitgestellt.
2.10. Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung
Die auf Fremdwährungen lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden anhand des Wechselkurses zum Bilanzstichtag angepasst. Die Gegenbuchung zu dieser Anpassung ist ein Ausgleichsposten für Währungsumrechnung auf der Aktivseite, wenn die Differenz ein nicht realisierter Verlust ist, und ein Ausgleichsposten für Währungsumrechnung auf der Passivseite, wenn sie ein nicht realisierter Gewinn ist. Diese Posten werden nicht ergebniswirksam erfasst, sondern es wird eine Rückstellung für Wechselkursrisiken gebildet, um nicht realisierte Verluste im Zusammenhang mit dem aktiven Ausgleichsposten für Währungsumrechnung zu erfassen.
Generiert ein Darlehen oder eine Ausleihung, für das bzw. die ein Sicherungsgeschäft abgeschlossen wurde, einen nicht realisierten Umrechnungsverlust. wird eine Rückstellung für nicht abgesicherte Risiken gebildet.
2.11. Derivative Produkte
-- Zinsswaps: Diese Transaktionen werden anhand der Zinsabgrenzungsmethode erfasst. In der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz wird eine Unterscheidung zwischen dem Grundgeschäft, das Gegenstand des Swaps ist, und dem Nettoertrag aus dem Swapgeschäft gemacht. Der Nominalwert der Swaps, die als Grundlagen für Zinsswaps dienen, wird außerbilanziell erfasst.
-- Derivative Produkte, welche die Voraussetzungen für Absicherungen von Wechselkursrisiken erfüllen (Wechselkurs- oder Devisenswaps, Devisentermingeschäfte), werden außerbilanziell als wechselseitige Verpflichtung und Forderungszusage erfasst. Bei Devisenoptionen wird der beim Erwerb gezahlte Aufschlag in der Bilanz unter dem Posten "Kassainstrumente" als Vermögenswert erfasst. Bei Ausübung der Option wird der Aufschlag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das Gleiche gilt, wenn die Option nicht fristgerecht ausgeübt wird. Bei Optionsverkäufen wird eine Rückstellung für Risiken und Aufwendungen zur Berücksichtigung des nicht realisierten Verlusts erfasst. Sonstige derivative Instrumente werden außerbilanziell mit ihrem Nennwert erfasst. Für aus dem Marktwert dieser Finanzinstrumente hervorgehende nicht realisierte Verluste wird eine Rückstellung für Verluste aus der Währungsumrechnung gebildet, wenn die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht angewandt werden kann.
-- Derivative Eigenkapitalprodukte: Ausgezahlte oder erworbene Optionsrechte auf Eigenkapitalinstrumente werden bei Zahlung oder Erhalt von Mitteln auf einem Durchgangskonto verbucht. Wird die Option nicht ausgeübt, werden die erworbenen Rechte, die einen möglichen Ertrag darstellen, zum Bilanzstichtag nicht ergebniswirksam erfasst. Für ausgezahlte Rechte wird eine Rückstellung gebildet, wenn es angesichts der Markttendenzen wahrscheinlich ist, dass die Option nicht ausgeübt wird. Bei Ausübung der Option stellt dies eine Erhöhung des Kaufpreises des zugrundeliegenden Instruments und eine Erhöhung des Verkaufspreises dar, wenn die Option verkauft wird.
2.12. Sonstiges Eigenkapital
Weit nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit werden als "Sonstiges Eigenkapital" eingestuft, wenn, wie bei Stammaktien, keine vertragliche Verpflichtung zur Übertragung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten besteht.
Das sonstige Eigenkapital umfasst die weit nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit in Höhe von insgesamt 4.640 Mio. Euro (2016: 5.206 Mio. Euro) und berücksichtigt die Rückzahlung von 355 Mio. Euro an TSS und einen positiven Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung in Höhe von 225 Mio. Euro.
2.13. Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten
Das Unternehmen ist die Spitze der ertragsteuerlichen Organschaft in Frankreich. Die ertragsteuerliche Organschaft sieht vor, dass Steuereinsparungen direkt im Jahresabschluss des Unternehmens zu erfassen sind. Eine Rückstellung für die Rückerstattung von Steuereinsparungen wird jedoch erfasst, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Vorteil den Tochterunternehmen infolge der Aussicht auf künftige zu versteuernde Erträge aus der strategischen Planung der Gruppe entsteht.
3. Anmerkungen zur Bilanz
3.1. Veränderungen der immateriellen Vermögenswerte
Dieser Posten umfasst die Marke AXA, die von FINAXA im Rahmen der Fusion im Jahr 2005 eingebracht und zum damaligen Zeitpunkt mit 307 Mio. Euro an Lizenzgebühren für Markennutzung, die den Tochterunternehmen der Gruppe und den Mutuelles AXA in Rechnung gestellt wurden, bewertet wurde, sowie 29 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Aktivierung von Softwareaufwendungen.
Veränderungen der finanziellen Vermögenswerte (vor Rückstellungen)
| (in Millionen Euro) | Bruttowert zum 31. Dezember 2016 | Erwerbe | Veräußerungen/Umrechnungsdifferenz und abgegrenzte Zinsen | Bruttowert zum 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|---|---|
| Investitionen in Tochterunternehmen (a) | 64.399 | 320 | 1.001 | 63.718 |
| Forderungen gegenüber Tochterunternehmen (b) | 3.528 | 2.265 | 2.019 | 3.774 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 231 | 96 | - | 327 |
| Darlehen | 75 | 164 | 133 | 106 |
| Summe | 68.233 | 2.845 | 3.153 | 67.925 |
(a) Der Nettorückgang um 681 Mio. Euro ist hauptsächlich auf die Kapitalherabsetzung in Höhe von 474 Mio. Euro bei AXA Global Life zurückzuführen.
(b) Die Nettozunahme in Höhe von 246 Mio. Euro ist hauptsächlich auf 944 Mio. USD (801 Mio. Euro) an Darlehen für das US-Geschäft zurückzuführen, teilweise ausgeglichen durch die Rückzahlung von 350 Mio. GBP (409 Mio. Euro) durch AXA UK Plc und 83 Mio. Euro aufgrund von Wechselkurseinflüssen.
3.3. Veränderungen der Rückstellungen für Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
| (in Millionen Euro) | Rücklagen zum 31. Dezember 2016 | Zuführungen | Auflösungen | Rücklagen zum 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|---|---|
| Investitionen in Tochterunternehmen (a) | 1.851 | 70 | 576 | 1.345 |
| Forderungen gegenüber Tochterunternehmen | 1 | - | - | 1 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 97 | - | 1 | 96 |
| Summe | 1.949 | 70 | 577 | 1.442 |
(a) Nettoauflösung von Wertminderungen von Investitionen in Tochterunternehmen in Höhe von 506 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf Auflösungen von Wertminderungen von Aktien von Family Protect (202 Mio. Euro) und AXA Life Invest (176 Mio. Euro) nach deren Liquidation sowie von 191 Mio. Euro an Aktien von AXA Global Life nach der Fusion mit AXA Global P&C zu AXA Global Re und unter Nutzung der Kapitalrücklage.
3.4. Aufstellung der Forderungen nach Fälligkeit
| (in Millionen Euro) | Bruttowert zum 31. Dezember 2017 | Weniger als 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | Mehr als 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 3.774 | 1.138 | 1.727 | 909 |
| Steuerforderungen | 406 | 406 | - | - |
| Darlehen | 106 | 97 | 3 | 6 |
| Sonstige Forderungen und kurzfristige Kredite an Tochterunternehmen | 709 | 709 | - | - |
| Summe | 4.995 | 2.350 | 1.730 | 915 |
3.5. Sonstige Forderungen und kurzfristige Kredite an Tochterunternehmen
| (in Millionen Euro) | |
|---|---|
| Ausstehende Erträge | 526 |
| Verschiedene Debitorenposten | 25 |
| Aufgelaufene Zinsen auf Swaps | 158 |
| Summe | 709 |
3.6. Abgegrenzte Aufwendungen
| (in Millionen Euro) | Bruttowert zum 31. Dezember 2017 | Abgeschriebener Wert zum 31. Dezember 2016 | Aufwand und Zunahme während der Periode | Nettowert am 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|---|---|
| Aufwendungen für die Emission von Anleihen | 129 | 121 | 2 | 6 |
| Sonstige Aufwendungen für die Emission von Schuldtiteln | 104 | 78 | 4 | 22 |
| Aufwendungen für den Erwerb von Effekten | 71 | 71 | - | - |
| Summe | 304 | 270 | 6 | 28 |
3.7. Nicht realisierte Verluste aus der Währungsumrechnung
Die nicht realisierten Verluste aus der Währungsumrechnung beliefen sich auf 3.009 Mio. Euro, wovon sich 2.629 Mio. Euro auf die Erfassung latenter Verluste aus der Währungsumrechnung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften beziehen, mehr als ausgeglichen durch nicht realisierte Gewinne aus Investitionen in Tochterunternehmen. Dieser Posten widerspiegelt auch in Fremdwährungen denominierte nicht realisierte Verluste auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die den Auswirkungen ihrer Neubewertung zum Wechselkurs am Stichtag zuzurechnen sind. Der Rückgang um 402 Mio. Euro im Vergleich zu 2016 ist im Wesentlichen auf den günstigen Einfluss des US-Dollars auf die Verschuldung zurückzuführen.
3.8. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital des Unternehmens wird durch 2.425.235.751 Aktien mit einem Nennwert von 2,29 Euro vertreten, was zum 31. Dezember 2017 einen Gesamtwert von 5.553.789.869,79 Euro ergab. Sämtliche dieser Aktien waren vollständig gezeichnet und eingezahlt und sind ab 1. Januar 2017 stimmberechtigt.
3.9. Veränderung des Eigenkapitals
| (in Millionen Euro) | Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 | Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 432 | 4.958 |
| Je Aktie | 0,18 | 2,04 |
| Veränderung des Eigenkapitals im Vergleich zur Eröffnungsbilanz | (2.371) | 2.038 |
| Je Aktie | (0,98) | 0,84 |
| Vorgeschlagene Dividende (a) | 2.808 | 3.056 |
| Je Aktie | 1,16 | 1,26 |
(a) Die zum 31. Dezember 2017 vorgeschlagene Dividende wird der Jahreshauptversammlung am 25. April 2018 vorgelegt.
| (in Millionen Euro) | |
|---|---|
| Eigenkapital zum 31. Dezember 2016 | 40.281 |
| Kapitalerhöhung für Arbeitnehmer | 443 |
| Ausübung von Eigenkapitalinstrumenten | 133 |
| Rückkauf/Einziehung von Aktien | (688) |
| Ausgeschüttete Dividenden | (2.808) |
| Jahresüberschuss für die Periode | 4.958 |
| Steuerliche Rückstellung und Sonstiges | - |
| Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 | 42.318 |
3.10. Sonstiges Eigenkapital
Das sonstige Eigenkapital umfasst die weit nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit in Höhe von insgesamt 4.640 Mio. Euro (2016: 5.206 Mio. Euro) und berücksichtigt die Rückzahlung von 355 Mio. Euro an TSS und einen positiven Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung in Höhe von 225 Mio. Euro.
| (in Millionen Euro) | Wert zum31. Dezember 2016 | Rückzahlungen | Umrechnungsdifferenz/aufgelaufene Zinsen | Wert zum 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|---|---|
| Weit nachrangige Anleihen mit unendlicher Restlaufzeit (Nennwert) | 5.127 | (335) | (225) | 4.567 |
| Aufgelaufene Zinsen | 79 | - | (7) | 73 |
| Summe | 5.206 | (335) | (232) | 4.640 |
3.11. Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten
| (in Millionen Euro) | Wert zu Beginn der Berichtsperiode | Zuführungen während der Berichtsperiode | Auflösungen während der Berichtsperiode (aufgebrauchte Rückstellungen) | Auflösungen während der Berichtsperiode (nicht aufgebrauchte Rückstellungen) | Wert zum Ende der Berichtsperiode |
|---|---|---|---|---|---|
| Rückstellungen für latente Steuern (a) | 460 | 22 | 122 | - | 360 |
| Rückstellung für Verluste aus der Währungsumrechnung | 128 | - | 25 | - | 103 |
| Sonstige Rückstellungen für Risiken | 257 | 42 | 191 | - | 108 |
| Abschreibung von Aufschlägen für die Rückzahlung von Wandelanleihen | 689 | - | 689 | - | - |
| Summe | 1.534 | 64 | 1.027 | - | 571 |
(a) Die Rückstellung in Höhe von 360 Mio. Euro für latente Steuern zum Ende der Berichtsperiode umfasst 344 Mio. Euro an Rückstellungen für die mögliche Rückzahlung von Steuereinsparungen an Tochterunternehmen, die der französischen steuerlichen Organschaft angehören.
3.12. Nachrangige Schuldtitel
| (in Millionen Euro) | Wert zum 31. Dezember 2017 | Weniger als ein Jahr | 1 bis 5 Jahre | Mehr als 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | 200 | - | - | 200 |
| Nachrangige Euro Medium Term Notes mit unendlicher Restlaufzeit | 2.646 | - | - | 2.646 |
| Nachrangige Anleihen, 3,375 %, fällig 2047 | 1.500 | - | - | 1.500 |
| Nachrangige Anleihen, 5,25 %, fällig 2040 | 1.300 | - | - | 1.300 |
| Nachrangige Anleihen, 5,125 %, fällig 2043 | 1.000 | - | - | 1.000 |
| Nachrangige Anleihen, 5,625 %, fällig 2054 (GBP) | 845 | - | - | 845 |
| Nachrangige Anleihen, 5,125 %, fällig 2047 | 834 | - | - | 834 |
| Nachrangige Anleihen, 4,5 %, fällig 2046 (USD) | 709 | - | - | 709 |
| Rückzahlbare nachrangige Anleihen, 8,60 %, fällig 2030 (USD) | 1.042 | - | - | 1.042 |
| Rückzahlbare nachrangige Anleihen, 7.125 %, fällig 2020 (GBP) | 366 | - | 366 | - |
| Nachrangige Euro Medium Term Notes | 10 | - | - | 10 |
| Aufgelaufene Zinsen | 215 | 215 | - | - |
| Summe | 10.667 | 215 | 366 | 10.086 |
Die nachrangigen Anleihen beliefen sich auf 10.667 Mio. Euro gegenüber 11.399 Mio. Euro im Jahr 2016, ein Rückgang um 732 Mio. Euro, der hauptsächlich auf die Rückzahlung der nachrangigen Wandelanleihe 2017 (ohne Rückzahlungsaufschlag) zurückzuführen ist, wobei ein positiver Währungseffekt von 557 Mio. Euro durch die Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von 1 Mrd. US-Dollar (946 Mio. Euro) teilweise ausgeglichen wurde.
Bei den ewig nachrangigen Anleihen handelt es sich um Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit. Das Unternehmen hat die Wahlmöglichkeit, die Zahlung der Kupons unter bestimmten Bedingungen aufzuschieben. Die Kupons müssen jedoch gezahlt werden, wenn diese Bedingungen nicht mehr eingehalten werden, oder bei Rückzahlung der Instrumente. Wird die Zahlung für einen längeren Zeitraum aufgeschoben, bleiben die Kupons gesetzlich zahlbar. Werden keine Dividenden ausgeschüttet, werden die im Laufe der Zeit aufgelaufenen, nicht ausgezahlten Kupons als ggf. bei Liquidation zahlbar erfasst. Diese Instrumente werden auf der Grundlage dieser vertraglichen Verpflichtung zur Zahlung der Kupons als Schuldtitel eingestuft.
3.13. Finanzschulden
| (in Millionen Euro) | Wert zum 31. Dezember 2017 | Weniger als ein Jahr | 1 bis 5 Jahre | Mehr als 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Euro Medium Term Notes | 850 | 350 | - | 500 |
| Anleihen | 7.252 | - | 3.966 | 3.286 |
| Einlagen im Rahmen von Sicherheitenverträgen | 753 | 753 | - | - |
| Von Konzernunternehmen gewährte Darlehen | 4.281 | 186 | 3.307 | 788 |
| Aufgelaufene Zinsen | 94 | 94 | - | - |
| Summe | 13.230 | 1.383 | 7.273 | 4.574 |
Die Finanzschulden beliefen sich auf 13.230 Mio. Euro nach 14.343 Mio. Euro zum 31. Dezember 2016, ein Rückgang um 1.113 Mio. €, der im Wesentlichen auf weniger Darlehen von Konzerngesellschaften in Höhe von 694 Mio. Euro und einen Rückgang der von Bankkontrahenten im Rahmen von Sicherheitenverträgen erhaltenen Nachschussaufforderungen in Höhe von 348 Mio. Euro zurückzuführen ist.
3.14. Aufstellung der Verbindlichkeiten
| (in Millionen Euro) | Wert zum 31. Dezember 2017 | Weniger als 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre |
|---|---|---|---|
| Schulden für Sachanlagen (a) | 75 | 75 | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten, einschließlich Steuern und Sozialabgaben (b) | 307 | 307 | - |
| Summe | 382 | 382 | - |
(a) Die Schulden im Zusammenhang mit langfristigen Vermögenswerten beliefen sich auf insgesamt 75 Mio. Euro und umfassten Aktien, die von AXA Life Europe ausgegeben, aber noch nicht vollständig eingezahlt wurden,
(b) Davon 163 Mio. Euro an zahlbaren Aufwendungen.
3.15. Nicht realisierte Gewinne aus der Währungsumrechnung
Die nicht realisierten Gewinne aus der Währungsumrechnung beliefen sich zum Jahresende auf 1.253 Mio. Euro gegenüber 856 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser Posten widerspiegelt die Auswirkungen aufgrund der Neubewertung von in Fremdwährung denominierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum Wechselkurs am Stichtag. Der Anstieg gegenüber 2016 ist in erster Linie auf den positiven Effekt aus der Abwertung des US-Dollars und des britischen Pfunds auf die Verbindlichkeiten zurückzuführen.
4. Anmerkungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
4.1. Führungskräftevergütung
-- Den Mitgliedern des Board of Directors zuerkannte Sitzungsgelder: 2 Mio. Euro.
-- Sonstige Vergütung (abzüglich Weiterbelastung): 13 Mio. Euro.
Das Unternehmen hatte zum Bilanzstichtag 3 Arbeitnehmer und 2 Führungskräfte.
4.2. Ertragsteuern
| (in Millionen Euro) | Ergebnis vor Steuern | Steuerertrag/-aufwand* | Jahresüberschuss |
|---|---|---|---|
| Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (a) | 3.788 | - | 3.788 |
| Ergebnis aus Kapitalgeschäften | 122 | - | 122 |
| Ertragsteueraufwand (b) | - | 1.048 | 1.048 |
| Summe | 3.910 | 1.048 | 4.958 |
* Ein positives Vorzeichen bezeichnet einen Steuervorteil.
(a) Aus Investitionen in Tochterunternehmen mit einer Beteiligungsquote von mehr als 5 % für mehr als 2 Jahre erhaltene Dividenden sind steuerbefreit, abgesehen von einem Anteil an den Kosten und Aufwendungen in Höhe von 5 % für nicht-europäische Gesellschaften oder 1 % für europäische Gesellschaften.
(b) Der Körperschaftssteueranspruch belief sich auf 1.048 Mio. Euro gegenüber 692 Mio. Euro im Vorjahr. Darin enthalten sind im Wesentlichen Steuerforderungen in Höhe von 710 Mio. Euro gegenüber Mitgliedern des steuerlichen Konsolidierungskreises, 369 Mio. Euro aus der Rückerstattung der 3%igen Steuer auf Dividendenzahlungen an die Aktionäre, 96 Mio. Euro aus dem Effekt des niedrigeren Steuersatzes auf künftige Geschäftsjahre im Zusammenhang mit Rückstellungen für das Steuerrückerstattungsrisiko, denen im Geschäftsjahr ein Körperschaftsteueraufwand von 133 Mio. Euro gegenübersteht.
5. Außerbilanzielle Zusagen
| (in Millionen Euro) | Nennwert (gegebene Zusagen) | Marktwert |
|---|---|---|
| Finanzterminkontrakte | 70.183 | 721 |
| Devisenterminkontrakte | 670 | 12 |
| Swaps | 60.653 | 658 |
| Zinsswaps | 41.212 | 949 |
| Cross Currency Swaps (langfristig) | 11.787 | (301) |
| Foreign Exchange Swaps (kurzfristig) | 7.654 | 10 |
| Optionen | 8.860 | 51 |
| Devisenoptionen | 8.855 | 51 |
| Min. Grenze | 5 | - |
| Sonstige Zusagen | Gegebene Zusagen | Erhaltene Zusagen |
| Kreditfazilitäten (bewilligt, aber nicht in Anspruch genommen) | 2.265 | 11.867 |
| Bürgschaften und Wertpapiere | ||
| Zusagen für den Rückkauf von Aktien und Anleihen von Konzernunternehmen | 46 | - |
| Sonstige Zusagen | 19.321 | 84 |
| Davon Konzernunternehmen gegebene Finanzbürgschaften | 11.731 | - |
6. Sensitivität
Aufgrund seiner Geschäftstätigkeit ist das Unternehmen in erster Linie Zinsänderungs- und Wechselkursrisiken ausgesetzt.
Die nachstehende Tabelle zeigt eine Schätzung der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Schuldtiteln, Darlehen und Sicherungsinstrumenten im Falle einer Anhebung der Zinskurve um 1 % oder einer Abwertung des Euro um 10 %.
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts | ||
|---|---|---|
| Sensitivität (in Mio. Euro) |
Zinssätze: +100 Bp. (d) | Abwertung des Euro: 10% (e) |
| --- | --- | --- |
| Schuldtitel (a) | 5,6 % | 7,8 % |
| Derivate (b) | 11,1 % | -18,0 % |
| Darlehen (c) | -1,9 % | -10,2 % |
(a) Externe und interne Schuldtitel.
(b) Sowohl berechtigte als auch nicht berechtigte Derivate.
(c) Externe und interne Darlehen.
(d) Eine Anhebung der Zinssätze um 100 Basispunkte führt zu einer Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts der Schuldtitel um 5,6 %, einer Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten um 11,1 % und einer Verschlechterung des beizulegenden Zeitwerts von Darlehen um -1,9 %.
(e) Eine Abwertung des Euro um 10 % führt zu einer Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts der Schuldtitel um 7,8 %, eines Rückgangs des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten um -18 % und eines Rückgangs des beizulegenden Zeitwerts von Darlehen um -10,2 %.
Die vorstehenden Informationen zum beizulegenden Zeitwert sind mit Vorsicht zu behandeln:
-- Diese Kennzahlen können im Laufe der Zeit schwanken, da diese Schätzungen auf der Nutzung von Kennzahlen, wie Zinssätzen und Spreads zum Bilanzstichtag, basieren, und
-- da es mehrere Möglichkeiten zur Durchführung dieser Berechnungen gibt.
Bei den Informationen, die zur Berechnung des beizulegenden Zeitwerts von zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln herangezogen werden, handelt es sich um Marktdaten zum Ende der Berichtsperiode, die (i) die Marktzinsen für jede Währung, (ii) den durchschnittlichen Renditeaufschlag von AXA nach Laufzeit und Hauptwährungen, unterteilt nach nachrangigen und vorrangigen Anleihen, und (iii) die in den ausgegebenen Verträgen enthaltenen Optionen, wie beispielsweise Rücknahmeoptionen des Emittenten, widerspiegeln.
Diese Anmerkung berücksichtigt alle wesentlichen Zusagen oder Zusagen, die in der Zukunft wesentlich werden könnten.
7. Sonstige Angaben
Keine der von verbundenen Unternehmen und Personen durchgeführten Transaktionen, die zum Jahresende noch nicht abgeschlossen waren oder die im Laufe des Jahres vorgenommen wurden, erfüllen die besonderen Merkmale von Transaktionen, die gemäß den ANC-Vorschriften Nr. 2014-03 (Artikel 831-3) offengelegt werden müssen.
| PricewaterhouseCoopers Audit | Mazars |
| 63, rue de Villiers | 61, rue Henri Régnault |
| 92208 Neuilly-sur-Seine Cedex | 92400 Courbevoie |
Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr
Dies ist eine freie Übersetzung der englischen Übersetzung des auf Französisch veröffentlichten Berichts des Abschlussprüfers ins Deutsche, welche rein zum besseren Verständnis des Inhalts für deutschsprachige Leser bereitgestellt wird. Dieser Bericht enthält Informationen, die speziell durch europäische Vorschriften oder französisches Recht vorgeschrieben sind, wie z. B. Informationen über die Ernennung von Abschlussprüfern. Dieser Bericht ist im Zusammenhang mit den im französischen Recht bestehenden Auflagen und anwendbaren Prüfungsrichtlinien zu verstehen.
AXA SA
25, avenue Matignon
75008 Paris
Frankreich
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bestätigungsvermerk
Gemäß dem uns durch Ihre Hauptversammlung erteilten Auftrag haben wir den beigefügten Abschluss der AXA SA für das zum 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr geprüft.
Nach unserer Auffassung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zum 31. Dezember 2017 in Übereinstimmung mit den französischen Rechnungslegungsgrundsätzen.
Der vorstehende Bestätigungsvermerk steht im Einklang mit unserem Bericht an das Audit Committee.
Grundlage des Prüfungsurteils
Prüfungsrahmen
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Frankreich geltenden Prüfungsstandards vorgenommen. Nach unserer Auffassung liefern die im Zuge unserer Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil.
Unsere Verantwortlichkeiten im Rahmen dieser Standards sind im Abschnitt Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Abschlusses in unserem Bericht beschrieben.
Unabhängigkeit
Wir haben unseren Prüfungsauftrag in Übereinstimmung mit den für uns geltenden Unabhängigkeitsregeln für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum Datum unseres Berichts durchgeführt und insbesondere keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 oder des Französischen Ethikkodex ("code de déontologie") für Abschlussprüfer erbracht.
Begründung unserer Beurteilung - Wesentliche Prüfungsfragen
In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Artikel L.823-9 und R.823-7 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) bezüglich der Begründung unserer Einschätzungen, informieren wir Sie über die wesentlichen Prüfungsfragen im Zusammenhang mit Risiken wesentlicher falscher Angaben, die nach unserer fachlichen Beurteilung für die Prüfung des Abschlusses der laufenden Periode von größter Bedeutung waren, sowie darüber, wie wir diesen Risiken begegnet sind.
Diese Sachverhalte wurden im Rahmen unserer Prüfung des Abschlusses insgesamt und bei der Erstellung unseres Bestätigungsvermerks behandelt, und wir geben zu einzelnen Posten des Abschlusses keinen gesonderten Bestätigungsvermerk ab.
Bemessung von Beteiligungen an Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen
(Siehe Anhänge 2.5, 3.2, und 3.3 des Abschlusses)
| Wesentliche Prüfungsfragen | Vorgehensweise bei der Behandlung des Sachverhalts |
|---|---|
| Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich die Beteiligungen an Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen auf 62.373 Mio. Euro, eine wesentliche Bilanzposition. | Zur Beurteilung der Angemessenheit des geschätzten Nutzungswertes von Beteiligungen an Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen auf der Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Informationen bestand unsere Prüfungstätigkeit im Wesentlichen darin, zu überprüfen, ob die von der Geschäftsleitung ermittelten Schätzwerte in Abhängigkeit von der jeweiligen Beteiligung auf angemessenen Bewertungsmethoden und Annahmen beruhen. |
| Die erstmalige Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum Einbringungswert. Am Ende des Geschäftsjahres wird eine Wertberichtigung vorgenommen, wenn die Anschaffungskosten unter dem Wert am Bilanzstichtag liegen. | Die erstmalige Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum Einbringungswert. Am Ende des Geschäftsjahres wird eine Wertberichtigung vorgenommen, wenn die Anschaffungskosten unter dem Wert am Bilanzstichtag liegen. |
| Wie in Anhang 2.5 des Abschlusses beschrieben, entspricht der Wert am Bilanzstichtag dem Nutzungswert und wird von der Geschäftsleitung auf Basis des Aktienkurses, des Eigenkapitals (inklusive unrealisierter Gewinne) oder der Zukunftsaussichten der Tochtergesellschaft ermittelt. | -- Beurteilung der Angemessenheit der verwendeten Methodik und Annahmen in Bezug auf die Solvency-II-Texte und die vom CFO-Forum veröffentlichten Grundsätze des European Embedded Value, insofern die Nutzungswerte von Lebens- und Nichtlebensversicherungsunternehmen auf diesen Regelwerken beruhen; |
| Die Schätzung des Nutzungswerts dieser Arten von Beteiligungen verlangt von der Geschäftsleitung ein hohes Maß an Urteilsvermögen bei der Auswahl der Bewertungsmethoden in Abhängigkeit von der jeweiligen Beteiligung und bei der Festlegung, welche Daten und Annahmen zur Schätzung der erwarteten Gewinne herangezogen werden sollten, wenn diese bei der Bewertung berücksichtigt werden. Der Wert der voraussichtlichen künftigen Erträge wird auf der Grundlage von Berechnungen des von der Gruppe veröffentlichten European Embedded Value (EEV) des Life & Savings-Geschäfts oder ähnlicher Berechnungen für andere Aktivitäten geschätzt. | -- Für die anderen Unternehmen: Erhalt der Prognosen für den Cashflow und den operativen Cashflow für die von ihren jeweiligen Teams des operativen Managements generierten Geschäfte, und: |
| In Anbetracht der mit der Verwendung von Prognosen verbundenen Unsicherheiten (im Hinblick darauf, ob diese erreicht werden oder nicht) und der für die Beurteilung des Nutzungswerts erforderlichen Beurteilungen haben wir die korrekte Bewertung von Beteiligungen an Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen, insbesondere solcher, die auf zukunftsgerichteten Daten beruhen, als eine wichtige Prüfungsaufgabe betrachtet. | - Überprüfung der Übereinstimmung der verwendeten historischen Daten mit dem geprüften Abschluss; |
| - Überprüfung, ob die getroffenen Annahmen mit dem wirtschaftlichen Umfeld zum Abschlussstichtag und zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung übereinstimmen; | |
| - Gegenüberstellung der Prognosen früherer Perioden mit den tatsächlichen Ergebnissen, um die Zuverlässigkeit der Schätzungen zu beurteilen; | |
| - Überprüfung der Genauigkeit des berechneten Nutzungswertes; | |
| - Überprüfung, ob der Nutzungswert, der auf den prognostizierten Cashflows basiert, zur Berücksichtigung der Schulden angepasst wurde. | |
| Darüber hinaus haben wir die Bildung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten überprüft, bei denen das Unternehmen den Verlusten einer Tochtergesellschaft mit negativem Eigenkapital ausgesetzt ist. |
Prüfung des Lageberichts und der sonstigen Unterlagen für die Aktionäre
Darüber hinaus haben wir in Übereinstimmung mit den in Frankreich geltenden Prüfungsstandards die vom französischen Recht geforderten spezifischen Überprüfungen durchgeführt.
Angaben im Lagebericht zur Lage des Unternehmens und zum Jahresabschluss
Wir haben keine Einwendungen hinsichtlich der den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung der im Lagebericht des Board of Directors und in den sonstigen Unterlagen, die den Aktionären bereitgestellt wurden, gegebenen Informationen bezüglich der Finanzlage und des Jahresabschlusses und keine Einwendungen hinsichtlich der Übereinstimmung dieser Informationen mit dem Jahresabschluss vorzubringen.
Bericht zu Corporate Governance
Wir bestätigen, dass der Bericht des Board of Directors zur Corporate Governance die nach Artikeln L.225-37-3 und L.225-37-4 des französischen Handelsgesetzbuchs erforderlichen Angaben enthält.
Bezüglich der in Übereinstimmung mit den Anforderungen von Artikel L.225-37-3 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) bereitgestellten Angaben zur Vergütung und zu den Leistungen für Führungskräfte und sonstige zu ihren Gunsten gegebene Zusagen haben wir deren Übereinstimmung mit dem Jahresabschluss oder den zugrundeliegenden Angaben, die bei der Aufstellung dieses Jahresabschlusses herangezogen wurden, oder, falls zutreffend, mit den von Ihrem Unternehmen von beherrschenden oder beherrschten Unternehmen erhaltenen Angaben geprüft. Auf der Grundlage dieser Tätigkeit bestätigen wir die Richtigkeit und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung dieser Informationen.
Hinsichtlich der Informationen, die Ihr Unternehmen im Falle eines öffentlichen Bar- oder Umtauschangebots als potenziell aussagekräftig erachtet und gemäß den Anforderungen von Artikel L. 225-37-5 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) bereitstellt, haben wir ihre Übereinstimmung mit den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen überprüft. Auf der Grundlage dieser Tätigkeit bestätigen wir die Richtigkeit und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung dieser Informationen.
Sonstige Angaben
Gemäß französischem Recht haben wir geprüft, ob die erforderlichen Angaben zur Identität der Aktionäre und Stimmrechtsinhaber im Lagebericht ordnungsgemäß dargestellt sind.
Bericht über weitere rechtliche und regulatorische Anforderungen
Ernennung der gesetzlichen Abschlussprüfer
Auf der Generalversammlung vom 28. Februar 1989 (PricewaterhouseCoopers Audit) und vom 8. Juni 1994 (Mazars) wurden wir zum gesetzlichen Abschlussprüfer der AXA SA ernannt. Zum 31. Dezember 2017 waren PricewaterhouseCoopers Audit und Mazars im neunundzwanzigsten bzw. vierundzwanzigsten Jahr ihres ununterbrochenen Mandats.
Verantwortlichkeiten des Managements und der Verantwortlichen für den Abschluss
Die Geschäftsleitung ist für die Aufstellung eines Abschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe in Übereinstimmung mit den französischen Rechnungslegungsgrundsätzen, vermittelt, sowie für die interne Kontrolle, die die Geschäftsleitung als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben, sei es aufgrund von Verstößen oder Irrtümern, ist.
Bei der Aufstellung des Abschlusses ist das Management für die Beurteilung der Unternehmensfortführung, die Offenlegung der mit der Unternehmensfortführung zusammenhängenden Sachverhalte und die Anwendung der Unternehmensfortführungsgrundsätze verantwortlich, es sei denn, es wird erwartet, dass die Gesellschaft liquidiert oder der Geschäftsbetrieb eingestellt wird.
Das Audit Committee ist für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie gegebenenfalls der internen Revision hinsichtlich der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung zuständig.
Der Abschluss wurde vom Board of Directors genehmigt.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Abschlusses
Ziel und Prüfungsansatz
Unsere Aufgabe ist es, einen Bericht zu diesem Abschluss abzugeben. Unser Ziel ist es, eine hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Abschluss insgesamt frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, stellt aber keine Garantie dafür dar, dass eine Prüfung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung immer dann durchgeführt wird, wenn eine wesentliche Falschaussage vorliegt. Falschaussagen können sich aus Betrug oder Irrtümern ergeben und sind als wesentlich anzusehen, wenn sie einzeln oder in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten, die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffen werden, vernünftigerweise beeinflussen könnten.
Wie in Artikel L.823-10-1 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de Commerce) festgelegt, umfasst unsere gesetzliche Prüfung nicht die Gewährleistung der Rentabilität des Unternehmens oder der Qualität des Managements der Angelegenheiten der Gesellschaft.
Im Rahmen einer Prüfung, die nach den in Frankreich geltenden Berufsstandards durchgeführt wird, übt der Abschlussprüfer während der gesamten Prüfung ein professionelles Urteilsvermögen aus und darüber hinaus:
-- Identifiziert und bewertet er die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen des Abschlusses, unabhängig davon, ob diese auf Betrug oder Fehler zurückzuführen sind, konzipiert und führt Prüfungsverfahren durch, die auf diese Risiken anschlagen, und holt Prüfungsnachweise ein, die als ausreichend und angemessen erachtet werden, um eine Grundlage für sein Prüfungsurteil zu liefern. Das Risiko, keine wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug aufzudecken, ist höher als bei einem Fehler, da Betrug Absprachen, Fälschungen, absichtliche Auslassungen, falsche Darstellungen oder die Aufhebung der internen Kontrolle beinhalten kann.
-- Erlangt er ein Verständnis der für die Prüfung relevanten internen Kontrolle, um unter den gegebenen Umständen geeignete Prüfungsverfahren zu entwerfen, jedoch nicht, um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrolle abzugeben.
-- Beurteilt er die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der für die Aufstellung des Abschlusses zugrunde gelegten wesentlichen Schätzungen sowie damit verbundene Offenlegungen des Managements im Abschluss.
-- Beurteilt er die Angemessenheit der Anwendung der Unternehmensfortführungsgrundsätze durch das Management und, basierend auf den erhaltenen Prüfungsnachweisen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Bedingungen besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, aufkommen lassen. Diese Beurteilung stützt sich auf die bis zum Zeitpunkt des Prüfungsberichts erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Umstände können jedoch dazu führen, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist. Kommt der Abschlussprüfer zu dem Schluss, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, ist es erforderlich, im Prüfungsbericht auf die entsprechenden Angaben im Abschluss hinzuweisen oder, falls solche Angaben nicht gemacht werden oder nicht ausreichen, den darin enthaltenen Bestätigungsvermerk zu ändern.
-- Beurteilt er die Gesamtdarstellung des Abschlusses und beurteilt, ob dieser die zugrunde liegenden Vorgänge und Ereignisse in einer Weise darstellt, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt.
Bericht an das Audit Committee
Wir legen dem Audit Committee einen Bericht vor, der insbesondere eine Beschreibung des Prüfungsumfangs und des durchgeführten Prüfungsprogramms sowie der Ergebnisse unserer Prüfung enthält. Darüber hinaus berichten wir, falls vorhanden, über wesentliche Mängel im internen Kontrollsystem in Bezug auf die von uns festgestellten Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsverfahren.
Unser Bericht an das Audit Committee enthält die Risiken wesentlicher Fehlaussagen, die nach unserer pflichtgemäßen Beurteilung für die Prüfung des Abschlusses der laufenden Periode von besonderer Bedeutung waren und daher wesentliche Prüfungsfragen darstellen, die wir in diesem Bericht zu beschreiben haben.
Darüber hinaus geben wir dem Prüfungsausschuss die in Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 5372014 vorgesehene Erklärung ab, die unsere Unabhängigkeit im Sinne der in Frankreich geltenden Vorschriften bestätigt, wie sie insbesondere in den Artikeln L.822-10 bis L.822-14 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) und im französischen Ethikkodex (Code de déontologie) für Abschlussprüfer festgelegt sind. Gegebenenfalls erörtern wir mit dem Audit Committee die Risiken, die sich nach vernünftigem Ermessen auf unsere Unabhängigkeit auswirken können, und die damit verbundenen Vorkehrungen.
Neuilly-sur-Seine und Courbevoie, 19. März 2018
PricewaterhouseCoopers Audit
Die gesetzlichen Abschlussprüfer
Xavier Crépon
Mazars
Jean-Claude Pauly
Maxime Simoen
Anhang IV. Group Embedded Value & AFR
Die Informationen werden im "Embedded Value & AFR Report 2017" dargelegt, der auf der Website der AXA Gruppe unter www.axa.com zur Verfügung steht.
Anhang V. Glossar
Dieses Glossar enthält Definitionen von NON-GAAP-Finanzkennzahlen oder alternativen Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APMs), die die Geschäftsleitung für das Verständnis der Geschäftstätigkeit der Gruppe und die Analyse der Leistung der Gruppe als nützlich erachtet. Der Geltungsbereich der folgenden Definitionen von APMs bleibt im Vergleich zu vorangegangenen Berichtsperioden unverändert. Alle APMs sind mit Sternchen (*) gekennzeichnet.
Geltungsbereich und Vergleichsbasis
Aufteilung nach Regionen
Die Trennung nach Regionen wird nachstehend erläutert:
-- Frankreich (Versicherungs- und Bankgeschäft sowie Holdings);
-- Europa, bestehend aus:
- Schweiz (Versicherungsgeschäft),
- Deutschland (Versicherungsgeschäft ohne AXA Art, Bankgeschäft und Holdings),
- Belgien (Versicherungsgeschäft und Holding),
- Großbritannien und Irland (Versicherungsgeschäft und Holdings),
- Spanien (Versicherungsgeschäft),
- Italien (Versicherungsgeschäft und Holding);
-- Asien, bestehend aus:
- Japan (Versicherungsgeschäft),
- Hongkong (Versicherungsgeschäft),
- Asien - Direktgeschäft, bestehend aus:
- AXA Global Direct Japan,
- AXA Global Direct Südkorea,
- Asia High Potentials, bestehend aus:
- Thailand (Versicherungsgeschäft),
- Indonesien (Versicherungsgeschäft),
- China (Versicherungsgeschäft),
- Philippinen (Versicherungsgeschäft),
- Asien Holding;
--Vereinigte Staaten (Versicherungsgeschäft, AB und Holdings);
-- International, bestehend aus:
- AXA Bank Belgium (Bankgeschäft),
- Brasilien (Versicherungsgeschäft und Holding),
- Kolumbien (Versicherungsgeschäft),
- Tschechische Republik und Slowakische Republik (Versicherungsgeschäft),
- Griechenland (Versicherungsgeschäft),
- Golfregion (Versicherungsgeschäft und Holding),
- Indien (Versicherungsgeschäft),
- Libanon (Versicherungsgeschäft und Holding),
- Luxemburg (Versicherungsgeschäft und Holding),
- Malaysia (Versicherungsgeschäft),
- AXA Mediterranean Holdings,
- Mexiko (Versicherungsgeschäft),
- Marokko (Versicherungsgeschäft und Holding),
- Nigeria (Versicherungsgeschäft und Holding),
- Polen (Versicherungsgeschäft),
- Russland (Reso) (Versicherungsgeschäft),
- Singapur (Versicherungsgeschäft),
- Türkei (Versicherungsgeschäft und Holding);
-- Transversale Einheiten & zentrale Holdings, bestehend aus:
- AXA Investment Managers,
- AXA Corporate Solutions Assurance,
- AXA Assistance,
- AXA Art,
- AXA Liabilities Managers,
- AXA Global Re,
- AXA Life Europe,
- AXA SA und sonstige zentrale Holdings.
Aktuelle Treiber und High Potentials
Die Trennung zwischen aktuellen Treibern ("Current Engines") und High Potentials wird nachstehend erläutert:
-- Aktuelle Treiber: Belgien, Deutschland, Frankreich, Hongkong, Italien, Japan, Spanien, Schweiz, Großbritannien und Irland, USA und AB;
-- High Potentials: Brasilien, China, Indonesien, Mexiko, Philippinen und Thailand.
Vergleichbare Basis für Umsatz, Annual Premium Equivalent und NBV-Marge
"Auf vergleichbarer Basis" bedeutet Folgendes:
-- Die Daten für die aktuelle Berichtsperiode wurden anhand der vorherrschenden Wechselkurse für den gleichen Zeitraum des Vorjahres angepasst (konstante Wechselkursbasis);
-- Vergleichsdaten in einer der beiden Berichtsperioden wurden an die Ergebnisse von Akquisitionen, Veräußerungen und Geschäftsübertragungen (konstante strukturelle Basis) und an Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze (konstante methodische Basis) angepasst.
Ergebnis und Eigenkapital
Bereinigter Gewinn*
Der bereinigte Gewinn stellt den Jahresüberschuss (Konzernanteil), wie in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts ausgeführt, vor der Auswirkung der folgenden Posten abzüglich Überschussbeteiligung der Versicherten, abgegrenzte Abschlusskosten, VBI, Steuern und Minderheitsanteile, dar:
-- Integrations- und Restrukturierungskosten im Zusammenhang mit wesentlichen neu erworbenen Unternehmen sowie Restrukturierungs- und damit verbundene Kosten im Zusammenhang mit Plänen zur Produktivitätssteigerung;
-- Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte;
-- Außergewöhnliche Tätigkeiten (in erster Linie Änderungen des Konsolidierungskreises und aufgegebene Geschäftsbereiche);
-- Der Fair-Value-Option zugeordneter Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (mit Ausnahme von zur Deckung von Verbindlichkeiten gehaltenen Vermögenswerten, bei denen das finanzielle Risiko von Versicherten getragen wird), Wechselkurseffekte auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und mit Anlagevermögen verbundene Derivate.
Derivate im Zusammenhang mit Anlagevermögen:
-- enthalten sämtliche Derivate in Fremdwährungen, außer Derivate im Zusammenhang mit Devisenoptionen im Rahmen von Strategien zur Absicherung der Erträge, die im operativen Ergebnis enthalten sind;
-- enthalten keine Derivate im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen, die nach der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode der "selektiven Freisetzung" bewertet werden; und
-- enthalten keine Derivate, die im Rahmen von ökonomischen Sicherungsbeziehungen für realisierte Gewinne und Verluste für Kapitalanlagen auf eigene Rechnung und Einlagen von Aktionären genutzt werden. Die Kosten bei Vertragsabschluss, der innere Wert und der Wert bei Fälligkeit dieser Derivate werden im bereinigten Ergebnis berücksichtigt und der Zeitwert wirkt sich lediglich auf den Jahresüberschuss aus. Im Falle einer kurzfristigen Veräußerung der Derivate wirkt sich der Zeitwert jedoch auf das bereinigte Ergebnis aus.
Operatives Ergebnis*
Das operative Ergebnis entspricht dem bereinigten Gewinn ohne den folgenden Posten abzüglich Überschussbeteiligungen der Versicherten, abgegrenzte Abschlusskosten, VBI, Steuern und Minderheitsanteile:
-- realisierte Gewinne und Verluste und Veränderungen der Wertminderungsaufwendungen (für Vermögenswerte, die nicht nach Fair-Value-Option designiert wurden, oder zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte); und
-- Kosten bei Vertragsabschluss, innerer Wert und Auszahlung von Derivaten, die für ökonomische Sicherungsbeziehungen für realisierte Gewinne und Wertminderungen von Aktien, die Vermögenswerte im Rahmen von Anlagen auf eigene Rechnung und Einlagen von Aktionären absichern, genutzt werden.
Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie (EPS) stellt das konsolidierte Ergebnis von AXA (nach Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit ergebnisneutral erfassten Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit) dividiert durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien dar.
Das verwässerte Ergebnis je Aktie (verwässertes EPS) stellt das konsolidierte Ergebnis von AXA (nach Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit ergebnisneutral erfassten Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit) dividiert durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien auf verwässerter Basis (d. h. einschließlich der potenziellen Auswirkung aller ausstehenden verwässernden Optionen, die ausgeübt werden, Performance Shares und der Umwandlung bestehender Wandelanleihen in Aktien, vorausgesetzt sie haben keinen negativen Verwässerungseffekt) dar.
Eigenkapitalrendite
Die Berechnung der Eigenkapitalrendite ("RoE") basiert auf den folgenden Prinzipien:
-- Bei der Eigenkapitalrendite (RoE) auf den Jahresüberschuss basiert die Berechnung auf dem Konzernabschluss, d. h. dem gezeichneten Kapital einschließlich nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (Super Subordinated Debts,TSS/Undated Subordinated Debts, TSDI) und dem sonstigen Ergebnis (Other Comprehensive Income, OCI) sowie dem Jahresüberschuss ohne Berücksichtigung von Zinsaufwendungen für TSS/TSDI.
-- Bei der Eigenkapitalrendite (RoE) auf das bereinigte und das zugrundeliegende Ergebnis:
- werden alle nachrangigen Schuldtitel (TSS/TSDI) als zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel behandelt und sind daher im gezeichneten Kapital nicht enthalten,
- werden Zinsaufwendungen für TSS/TSDI vom Ergebnis abgezogen,
- Die Rücklagen aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzanlagen werden aus dem durchschnittlichen Eigenkapital herausgerechnet.
Freier Cashflow
Der freie Cashflow ist als Kennzahl für die Fähigkeit des Unternehmens zur Ausschüttung von Dividenden, berechnet als die Summe des Ergebnisses und die Veränderung des erforderlichen Eigenkapitals, definiert.
Verfügbare Finanzmittel (Available Financial Resources, AFR)
Überschuss abgeleitet aus einer Solvency II-Bilanz. Er ist definiert als der Überschuss des Marktwerts der Vermögenswerte gegenüber der bestmöglichen Schätzung der Verbindlichkeiten und der Risikomarge nach der Solvency II-Vorschrift.
Regulatorische Solvenzquote
Diese Quote wird gemäß der Solvency II-Vorschrift errechnet und entspricht der Summe der verfügbaren finanziellen Mittel (AFR) dividiert durch die Solvenzkapitalanforderung der Gruppe. Die Solvenzkapitalanforderung wird in einer Höhe festgesetzt, die sicherstellt, dass Versicherer und Rückversicherer in der Lage sind, ihre Verpflichtungen gegenüber Versicherten und Begünstigten während der kommenden 12 Monate mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5 % einzuhalten. Der Nenner der Quote kann entweder anhand einer Standardformel oder anhand eines internen Modells errechnet werden. AXA nutzt ein internes Modell.
Verschuldungsquote
Die Verschuldungsquote bezieht sich auf die Höhe der Verschuldung eines Unternehmens in Bezug auf sein Eigenkapital, üblicherweise ausgedrückt als Prozentsatz. Die Verschuldungsquote wird von der Geschäftsleitung der Gruppe zur Bemessung der Fremdkapitalfinanzierung und des Ausmaßes, in dem ihre Geschäftstätigkeit von Gläubigern statt von Aktionären finanziert wird. Die Verschuldungsquote von AXA wird berechnet indem die Bruttoschulden (zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel und nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit) durch das gesamte eingesetzte Kapital (gezeichnetes Kapital ohne nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und Rückstellungen im Zusammenhang mit der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten und Derivaten im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften plus Bruttoschulden) dividiert werden.
Aktivitäten
Versicherung
Hybridprodukte und Kapitalanlagen auf eigene Rechnung (G/A Capital) mit geringfügigen Abgaben im Bereich Life & Savings
Hybridprodukte: Sparprodukte, die es Kunden ermöglichen, sowohl in fondsgebundene als auch in Anlagen auf eigene Rechnung (General Account, G/A) zu investieren.
Kapitalanlagen auf eigene Rechnung (G/A Capital) mit geringfügigen Abgaben: Sparprodukte auf eigene Rechnung, die bei Vertragsabschluss mehr verfügbare finanzielle Mittel (AFR) generieren als das wirtschaftliche Kapital, das sie verbrauchen.
Life & Savings Nettozuflüsse
Die Nettozuflüsse im Segment Life & Savings sind definiert als die eingenommenen Beiträge (einschließlich Risikoprämien, Gebühren und Erträge), abzüglich Rückkäufe, Fälligkeiten, gezahlte Ansprüche und sonstige gezahlte Leistungen. Diese Definition gilt für alle Produkte des Bereichs Life & Savings sowie des Bereichs Health mit Lebensversicherungskomponente, mit Ausnahme der Produkte im Rahmen von Investmentfonds.
Annual Premium Equivalent (APE)
Es stellt 100 % der neuen regelmäßigen Beiträge zuzüglich 10 % der Einzelbeiträge entsprechend der EEV-Methode dar. APE ist der Konzernanteil.
Neugeschäftswert
Der Wert der während des laufenden Jahres abgeschlossenen Verträge. Er besteht aus dem Barwert künftiger Gewinne nach Akquisitionskosten, abzüglich (i) einer Wertberichtigung für den Zeitwert der finanziellen Optionen und Garantien, (ii) Kapitalkosten und nicht finanzielle Risiken. AXA berechnet diesen Wert nach Steuern.
Neugeschäftswert-Marge
Die Neugeschäftswert-Marge ist das Verhältnis:
-- zwischen dem Neugeschäftswert, d. h. dem Wert der während des laufenden Jahres abgeschlossenen Verträge, und
-- dem Annual Premium Equivalent.
Das Verhältnis bezieht sich auf die Rentabilität des Neugeschäfts:
Margenanalyse
Die Margenanalyse wird auf zugrundeliegender Basis (Basis des operativen Ergebnisses) dargestellt.
Obwohl die Darstellung der Margenanalyse nicht mit der der Gewinn- und Verlustrechnung (auf zugrundeliegender Basis) identisch ist, basiert sie auf den gleichen GAAP-Kennzahlen, die zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß IFRS herangezogen werden.
Die zugrundeliegende Investitionsmarge umfasst die folgenden Posten:
-- Nettokapitalanlageerträge; und
-- den Versicherten gutgeschriebene Zinsen und Bonuszahlungen sowie nicht zugewiesene Bonuszahlungen an Versicherte (sowie die Änderungen der speziellen Rücklagen, die ausschließlich mit Renditen auf das Anlagevermögen verbunden sind) im Zusammenhang mit den Nettokapitalanlageerträgen sowie die Auflösung des für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten Abzinsungssatzes.
Die zugrundeliegenden Gebühren und Erträge umfassen:
-- Erträge aus dem Verkauf von Investmentfonds (die Teil des konsolidierten Umsatzes sind);
-- Belastungen der Versicherungsnehmer (oder vertragliche Belastungen) auf die Prämien aller Produkte des Bereichs Life & Savings;
-- Belastungen aus erhaltenen Einlagen auf alle Lebensversicherungsprodukte und Gebühren für Gelder, die auf fremde Rechnung (fondsgebunden) verwaltet werden;
-- Abgegrenzte Erträge, wie Kapitalisierung abzüglich Abschreibung von Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze (URR) und nicht verdiente Entgelte (UFR); und
-- sonstige Gebührenumsätze, z. B. für Finanzplanung oder den Verkauf von Produkten Dritter erhaltene Gebühren.
Die zugrundeliegende technische Nettomarge umfasst die folgenden Posten:
-- die Differenz zwischen dem Einkommen oder den verdienten Beiträgen für die Übernahme von Risiken und den tatsächlichen Kosten der Leistungen oder Schadenaufwendungen;
-- Rückkaufmarge: Die Differenz zwischen der Leistungsrückstellung und dem Rückkaufwert, der dem Versicherten im Falle einer frühzeitigen Vertragskündigung gezahlt wird;
-- Ein aktives Management der finanziellen Risiken, GMxB (Variable Annuity Guarantees), ist das Nettoergebnis der GMxB-Zeilen, die den ausdrücklichen Aufwendungen für diese Arten von Garantien abzüglich Sicherungskosten entsprechen. Es umfasst auch das nicht abgesicherte Geschäftsergebnis;
-- Bonuszahlungen an die Versicherten, wenn die Versicherten an der Risikomarge beteiligt sind;
-- abgetretene Rückversicherungsergebnisse;
-- sonstige Änderungen der Schadens- und Versicherungsrückstellungen, worunter alle Erhöhungen und Auflösungen von Rückstellungen, die aus Änderungen der Bewertungsannahmen, Schadenverlauf, zusätzlichen Rückstellungen für das Mortalitätsrisiko und sonstigen technischen Auswirkungen, wie Beitragsdefizite abzüglich Derivate, hervorgehen zu verstehen sind; sowie
-- Schadenregulierungskosten.
Die zugrundeliegenden Aufwendungen umfassen die folgenden Posten:
-- Aufwendungen für Akquisitionen, einschließlich Provisionen und dem Neugeschäft zugeordnete Gemeinkosten;
-- Aktivierungen von Aufwendungen für Akquisitionen im Zusammenhang mit Neugeschäft: Abgegrenzte Abschlusskosten (DAC) und Nettoansprüche auf künftige Managementgebühren nur für Kapitalanlageverträge ohne Überschussbeteiligung;
-- Abschreibung auf abgegrenzte Abschlusskosten (DAC) und Nettoansprüche auf künftige Managementgebühren für Kapitalanlageverträge ohne Überschussbeteiligung; einschließlich der Auswirkung aktivierter Zinsen;
-- Verwaltungsaufwand; und
-- Bonuszahlungen an die Versicherten, wenn die Versicherten an den Aufwendungen des Unternehmens beteiligt sind.
Die zugrundeliegende VBI-Abschreibung umfasst Abschreibungen auf den Wert des Versicherungsbestands (Value of Purchased Life Business In-force, VBI) im Zusammenhang mit zugrundeliegenden Margen.
Zwischen der detaillierten Zeile-für-Zeile-Darstellung in der Gewinn-und Verlustrechnung und den Bestandteilen der Margenanalyse im Bereich Life & Savings bestehen bestimmte wesentliche Unterschiede, die nachstehend erläutert werden:
-- Bei Versicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen:
- Die Bruttobeiträge (abzüglich Einlagen), Gebühren und sonstige Erträge werden in der Margenanalyse basierend auf der Art der Erträge den Posten "Gebühren und Erträge" und "Technische Nettomarge" zugeordnet.
- Die Überschussbeteiligung der Versicherten wird als Änderung der Versicherungsleistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. In der Margenanalyse wird sie der zugehörigen Marge, d. h. hauptsächlich der "Investitionsmarge" und der "Technischen Nettomarge" zugeordnet.
- Die "Investitionsmarge" stellt das Nettoergebnis aus der Investitionstätigkeit in der Gewinn- und Verlustrechnung dar und wird um die zugehörige Überschussbeteiligung der Versicherten (siehe oben) sowie Änderungen der mit dem Anlagevermögen verbundenen speziellen Rücklagen angepasst und enthält keine Gebühren auf Verträge (oder in Verträgen enthaltene vertragliche Gebühren), bei denen das finanzielle Risiko von Versicherten getragen wird, die in den "Gebühren und Erträgen" enthalten sind.
- Änderungen der Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze (Unearned Revenues Reserves, URR) werden in der Zeile "Änderungen der Rückstellungen für Beitragsüberträge abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte" in der zugrundeliegenden Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt, wohingegen sie in der Margenanalyse in der Zeile "Gebühren und Erträge" ausgewiesen sind.
-- Bei Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligung:
- kommt die Einlagenbilanzierung zur Anwendung. Aufgrund dessen werden Gebühren und Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Verträgen in der zugrundeliegenden Gewinn- und Verlustrechnung unter dem konsolidierten Bruttoumsatz in einer eigenen Zeile und in der Margenanalyse in den Zeilen "Gebühren und Erträge" und "Technische Nettomarge" dargestellt.
- Änderungen der Rückstellungen für noch nicht verdiente Entgelte (Unearned Fees Reserves, ULFR) werden in der Zeile "Änderungen der Rückstellungen für Beitragsüberträge abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte" in der zugrundeliegenden Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt, wohingegen sie in der Margenanalyse in der Zeile "Gebühren und Erträge" ausgewiesen sind.
Versicherungskennzahlen (gilt für Aktivitäten in den Bereichen Property & Casualty, Health und Protection)
Die auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote, abzüglich Rückdeckung, ist das Verhältnis:
-- des Schadenaufwands des laufenden Jahres, vor Rückdeckung + Schadenregulierungskosten + Ergebnis der im laufenden Unfalljahr zedierten Rückdeckung, ohne die abgezinsten Rückstellungen aus der Auflösung des für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten Abzinsungssatzes, zu
-- den verdienten Umsatzerlösen, vor Rückversicherung.
Die auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote, abzüglich Rückdeckung, ist das Verhältnis:
-- des gesamten Schadenaufwands aller Unfalljahre, vor Rückdeckung + Schadenregulierungskosten + Ergebnis der in allen Unfalljahren zedierten Rückdeckung, ohne die Auflösung des für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten Abzinsungssatzes, zu
-- den verdienten Umsatzerlösen.
Die zugrundeliegende Aufwandsquote ist das Verhältnis:
-- des zugrundeliegenden Aufwands (ohne Schadenregulierungskosten, einschließlich Änderungen der Abschreibung des VBI); zu
-- den verdienten Umsatzerlösen.
Der zugrundeliegende Aufwand umfasst zwei Komponenten: Aufwendungen (einschließlich Provisionen) im Zusammenhang mit der Akquise von Verträgen (mit der zugehörigen Akquisitionsaufwandsquote) und allen anderen Aufwendungen ohne Schadenregulierungskosten (mit der zugehörigen Verwaltungsaufwandsquote). Die zugrundeliegenden Aufwendungen umfassen keine Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, enthalten jedoch die Effekte aus der Veränderung der Abschreibung des VBI.
Die zugrundeliegende Combined Ratio ist die Summe der zugrundeliegenden Aufwandsquote und der Verlustquote für alle Unfalljahre.
Asset Management
Nettozuflüsse: Zuflüsse von Kundengeldern abzüglich Abflüsse von Kundengeldern. Die Nettozuflüsse werden von der Geschäftsleitung zur Bemessung der Auswirkung von Verkaufsanstrengungen, Produktattraktivität (in erster Linie abhängig von Leistung und Innovation) und der allgemeinen Marktentwicklung bei der Platzierung von Kapitalanlagen verwendet.
Die zugrundeliegende Cost-Income Ratio ist das Verhältnis:
-- Gemeinkosten ohne Vertriebskosten; zu
-- Bruttoumsatzerlöse ohne erhaltene Vertriebsgebühren.
Verwaltete Vermögen (Assets under Management, AUM) sind definiert als die Vermögenswerte, deren Verwaltung von ihren Eigentümern an eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, wie AXA Investment Managers und AB, delegiert wurden. AUM umfassen nur Fonds und Mandate, die Gebühren erwirtschaften und Doppelzählungen ausschließen.
Banking
Der operative Nettoumsatz im Banking-Bereich wird vor konzerninternen Eliminierungen und vor realisierten Veräußerungsgewinnen/-verlusten oder Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzten Vermögenswerten und Sicherungsderivaten ausgewiesen.
Anhang VI Lagebericht des Board of Directors - Aufstellung der Querverweise
Der vorliegende Geschäftsbericht enthält alle Elemente, die der vom Board of Directors von AXA gemäß den Artikeln L.225-100 ff. des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) erstellte Lagebericht enthalten muss.
Die folgenden Querverweise auf die Abschnitte dieses Geschäftsberichts entsprechen den Bestandteilen des Lageberichts des Board of Directors, in der vom Board of Directors des Unternehmens gebilligten Form.
Abschnitte
1. Trends/Ergebnis/Finanzlage und wichtige Performance-Kennzahlen
2. Nutzung von Finanzinstrumenten durch das Unternehmen, wenn dies für die Bewertung seiner Aktiva und Passiva, seiner Finanzlage und seiner Gewinne und Verluste relevant ist
3. Beschreibung der wichtigsten Risikofaktoren und Unwägbarkeiten
4. Interne Kontrolle und Risikomanagement-Verfahren
5. Erwerb von wesentlichen Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in Frankreich
6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag/Ausblick
7. Dividendenausschüttungen während der letzten drei Jahre
8. Informationen zu Markt- und Liquiditätsrisiken (Zinssatz, Wechselkurs und Schwankungsrisiko des Aktienkurses)
9. Kauf und Verkauf eigener Aktien des Unternehmens
10. Von Führungskräfte durchgeführte Transaktionen im Zusammenhang mit Unternehmensanteilen
11. Kapitalstruktur
12. Belegschaftsaktionäre
13. Anpassung der Rechte von Inhabern von Wertpapieren mit Anspruch auf das Eigenkapital des Unternehmens
14. Soziale und umweltrelevante Informationen
15. Finanzielle Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel
16. Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
17. Zahlungsbedingungen
18. Wachsamkeitsplan
19. Corporate-Governance-Bericht
Aufstellungen
20. Aufstellung des Finanzergebnisses des Unternehmens während der letzten fünf Jahre
21. Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zum Corporate-Governance-Bericht
Anhang VII. Corporate-Governance-Bericht - Aufstellung der Querverweise
Der vorliegende Geschäftsbericht enthält alle Elemente, die der gemäß Artikel L.225-37 ff. des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) erstellte Corporate-Governance-Bericht von AXA enthalten muss.
Die folgenden Querverweise auf die Abschnitte dieses Geschäftsberichts entsprechen den Bestandteilen des Corporate-Governance-Berichts, in der vom Board of Directors des Unternehmens gebilligten Form.
Abschnitte
1. Grundsätze und Kriterien für die Festlegung der Vergütung der Führungskräfte
2. Vergütung der Führungskräfte
3. Von Führungskräften bekleidete Ämter und Positionen
4. Vereinbarungen zwischen einer Führungskraft oder einem Aktionär des Unternehmens und einer Tochtergesellschaft des Unternehmens
5. Aufstellung der Delegierungen in Bezug auf Kapitalerhöhungen
6. Ausübung der Geschäftsleitung
7. Zusammensetzung und Bedingungen für die Vorbereitung und Organisation der Tätigkeit des Board of Directors
8. Anwendung des Prinzips der ausgeglichen Vertretung von Frauen und Männern innerhalb des Board of Directors
9. Einschränkungen der Befugnisse des Chief Executive Officer
10. Corporate Governance Code of Reference (Regelwerk zur Corporate Governance)
11. Bedingungen für die Teilnahme an Jahreshauptversammlungen
12. Bestimmungen zur Verhinderung von Übernahmen
Anhang VIII Verordnung der Europäischen Kommission (EG) Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 - Aufstellung der Querverweise
Bei der französischen Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte Autorité des marchés financiers, AMF) am 19. März 2018 eingereichtes Referenzdokument.
Anhang 1 zur Verordnung (EG) Nr. 809/2004
1. Verantwortliche Personen
1.1 Angabe der verantwortlichen Personen
1.2 Erklärung der verantwortlichen Personen
2. Zugelassene Abschlussprüfer
2.1 Namen und Anschriften der Abschlussprüfer
2.2 Rücktritt, Abberufung oder Neubestellung von Abschlussprüfern
3. Ausgewählte Finanzdaten
3.1 Historische Finanzdaten
3.2 Finanzdaten für Zwischenberichtsperioden
4. Risikofaktoren
5. Angaben zum Aussteller
5.1 Historie und Entwicklung des Ausstellers
5.2 Beteiligungen
6. Geschäftsüberblick
6.1 Haupttätigkeiten
6.2 Hauptmärkte
6.3 Außergewöhnliche Faktoren
6.4 Abhängigkeit von Patenten oder Lizenzen, betrieblichen, kommerziellen oder finanziellen Verträgen oder neuen Fertigungsmethoden
6.5 Grundlage für Erklärungen des Ausstellers zu seiner Wettbewerbsposition
7. Organisationsstruktur
7.1 Kurzbeschreibung der Gruppe und der Position des Ausstellers innerhalb der Gruppe
7.2 Liste der wesentlichen Tochterunternehmen des Ausstellers
8. Sachanlagen
8.1 Bestehende oder geplante wesentliche Sachanlagen
8.2 Umweltaspekte, die sich auf die Nutzung der Sachanlagen durch den Aussteller auswirken können
9. Betriebliche und finanzielle Prüfung
9.1 Finanzielle Lage
9.2 Betriebsergebnis
10. Kapitalressourcen
10.1 Kapitalressourcen des Ausstellers
10.2 Quellen und Beträge der Kapitalflüsse des Ausstellers
10.3 Fremdfinanzierungsbedarf und Finanzierungsstruktur des Ausstellers
10.4 Nutzungseinschränkungen der Kapitalressourcen
10.5 Zur Erfüllung von Zusagen voraussichtlich erforderliche Mittel
11. Forschung und Entwicklung, Patente und Lizenzen
12. Informationen zu Trends
12.1 Wichtigste kürzliche Trends bei Produktion, Vertrieb und Vorräten sowie Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Verkaufspreisen
12.2 Bekannte Trends, Unwägbarkeiten, Forderungen, Zusagen oder Ereignisse, die nach vernünftigem Ermessen wahrscheinlich eine wesentliche Auswirkung auf die Aussichten des Ausstellers haben werden
13. Gewinnprognosen oder -schätzungen
14. Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsgremien und Führungskräfte
14.1 Angaben zur Zusammensetzung und den Mitgliedern
14.2 Interessenskonflikte
15. Vergütung und Leistungen
15.1 Vergütung und Sachleistungen
15.2 Pensions-, Altersversorgungs- und ähnliche Leistungen
16. Board-Angelegenheiten
16.1 Derzeitige Amtszeiten
16.2 Dienstverträge der Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsgremien mit dem Aussteller oder einem seiner Tochterunternehmen zur Erbringung von Leistungen nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses
16.3 Angaben zum Prüfungsausschuss und zum Vergütungsausschuss des Ausstellers
16.4 Erklärung zur Corporate Governance
17. Mitarbeiter
17.1 Anzahl der Mitarbeiter
17.2 Aktienbesitz und Aktienoptionen
17.3 Vereinbarungen zur Beteiligung der Mitarbeitern am Eigenkapital des Ausstellers
18. Hauptaktionäre
18.1 Identifizierung der Hauptaktionäre
18.2 Stimmrechte
18.3 Eigentum und Beherrschung des Erstellers
18.4 Dem Aussteller bekannte Abmachungen, deren Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Änderung des Beherrschungsverhältnisses des Ausstellers führen könnte
19. Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
20. Finanzdaten bezüglich der Aktiva und Passiva, der Finanzlage und der Gewinne und Verluste des Ausstellers
20.1 Historische Finanzdaten*
20.2 Proforma-Finanzdaten
20.3 Abschluss
20.4 Prüfung der historischen jährlichen Finanzdaten
20.5 Alter der letzten Finanzdaten
20.6 Zwischen- und sonstige Finanzdaten
20.7 Dividendenpolitik
20.8 Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren
20.9 Wesentliche Veränderungen der Vermögens- und Finanzlage oder der Handelsposition des Unternehmens
21. Zusätzliche Informationen
21.1 Gezeichnetes Kapital
21.2 Memorandum und Satzung
22. Wesentliche Verträge
23. Informationen Dritter und Erklärungen von Sachverständigen sowie Interessenserklärungen
23.1 Erklärung oder Bericht der Person, die als Sachverständiger agiert
23.2 Von Dritten erhaltene Informationen
24. Verfügbare Dokumente
25. Angaben zu Holdinggesellschaften
* Gemäß Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Europäischen Kommission werden die folgenden Punkte durch Verweis aufgenommen:
-- Konzernabschluss von AXA für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 sowie der Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer hierzu, dargelegt auf den Seiten 224von Abschnitt 5.1 bis 3695.6 und auf den Seiten 370 bis 371in Abschnitt 5.7 des Geschäftsberichts (Referenzdokument), dessen französische Fassung bei der AMF am 23. März 2017 unter der Referenznr. D.17-0218 eingereicht wurde;
-- Konzernabschluss von AXA für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 sowie der Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer hierzu, dargelegt auf den Seiten 192von Abschnitt 4.1 bis 3354.6 und auf den Seiten 336 bis 337in Abschnitt 4.7 des Geschäftsberichts (Referenzdokument), dessen französische Fassung bei der AMF am 31. März 2016 unter der Referenznr. D.16-0233 eingereicht wurde.
Anhang IX Geschäftsbericht - Aufstellung der Querverweise
Dieser Geschäftsbericht umfasst sämtliche Bestandteile des Geschäftsberichts (Rapport Financier Annuel), auf den in Ziffer I, Artikel L.451-1-2 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes (Code monétaire et financier) sowie in Artikel 222-3 der Allgemeinen Bestimmungen der AMF (Règlement Général de l'AMF) Bezug genommen wird.
Die folgenden Querverweise auf die Abschnitte dieses Geschäftsberichts entsprechen den Bestandteilen des Geschäftsberichts.
Abschnitte
Jahresabschluss der Muttergesellschaft AXA
Konzernabschluss der Gruppe
Bericht des Board of Directors
Erklärung der für den Geschäftsbericht verantwortlichen Person
Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zum Jahresabschluss der Muttergesellschaft AXA
Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zum Konzernabschluss der Gruppe
Honorar der gesetzlichen Abschlussprüfer
Corporate-Governance-Bericht
Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zum Corporate-Governance-Bericht
Notes
Contacts
Readers can address any comments and questions on this documents to:
Analysts and Institutional Investors
AXA Group
25, avenue Matignon
75008 Paris - France
Phone: +33 (0) 1 40 75 48 42
E-mail: [email protected]
Individual Shareholders
AXA Group
Retail Shareholders Relations
25, avenue Matignon
75008 Paris - France
Phone: 0 800 43 48 43
(toll-free number from France)
Phone: +33 (0) 1 40 75 48 43
E-mail: [email protected]
www.axa.com