Annual Report • Feb 17, 2021
Annual Report
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Finanzbericht: 27713583

Die Aurubis AG ist ein weltweit tätiges Unternehmen der Grundstoffindustrie. Als integrierter Konzern verarbeiten wir komplexe Metallkonzentrate, Altmetalle, organische und anorganische metallhaltige Recyclingrohstoffe und industrielle Rückstände zu Metallen höchster Reinheit.
Neben unserem Kernmetall Kupfer umfasst unser Metallportfolio Gold, Silber, Blei, Nickel, Zinn, Zink, Nebenmetalle wie Tellur und Selen sowie Metalle der Platingruppe. Schwefelsäure, Eisensilikat und synthetische Mineralien runden das Produktportfolio ab.
Der Sitz des Unternehmens, an dem gleichzeitig eine unserer zwei Primärkupferhütten steht, ist Hamburg. Unsere Standorte liegen überwiegend in Europa mit größeren Produktionszentren in Deutschland, Belgien und Bulgarien sowie Kaltwalzwerken für Flachprodukte, Schneidcentern und Drahtanlagen in Deutschland und im europäischen Ausland. Außerhalb Europas verfügt Aurubis über einen Produktionsstandort in den USA und über ein weltweites Vertriebs- und Servicenetz.
Mit Wirkung vom 29.05.2020 hat die Aurubis AG das Recyclingunternehmen Metallo mit Produktionsstandorten in Beerse (Belgien) und Berango (Spanien) erworben. In den Konzernabschluss werden die Gesellschaften der Metallo-Gruppe seit dem 01.06.2020, also für vier Monate, einbezogen.
In unserer Vision 2025 haben wir uns zum Ziel gesetzt, Aurubis bis 2025 von einem Kupferproduzenten zu einem Multimetall-Konzern weiterzuentwickeln. Aufbauend auf unserer Strategie im Dreiklang Wachstum, Effizienz und Verantwortung erweitern wir unser Geschäftsmodell um diesen Ansatz. Das bedeutet, dass neben Kupfer auch verstärkt andere Metalle aus Rohstoffen und Zwischenprodukten extrahiert und zu verkaufsfähigen Produkten verarbeitet werden.
Als Rohstoffe setzen wir sowohl Kupferkonzentrate als auch jegliche Formen von nichteisenmetallhaltigen Recyclingmaterialien ein.
Wir verarbeiten Kupferkonzentrate, die aus Erzen gewonnen und am Weltmarkt von Minengesellschaften und Handelsgesellschaften angeboten werden. Die benötigten Rohstoffe für unsere beiden Primarhütten in Hamburg und Pirdop werden global eingekauft. Aurubis hält keine Anteile an Minen und verfügt über ein global diversifiziertes Lieferantenportfolio. Einen wesentlichen Teil unserer Kupferkonzentrate beziehen wir aus den Ländern Südamerikas, wie Peru, Chile oder Brasilien. Darüber hinaus erwerben wir Rohstoffe aus Regionen wie beispielsweise Bulgarien, Georgien und Kanada. Als Käufer steht Aurubis hier im Wettbewerb mit anderen internationalen Primarhütten, vor allem in China und Japan. Die Kupferkonzentrate für den Hamburger Standort erreichen uns vornehmlich auf dem Seeweg und werden über das Hafenterminal in Brunsbüttel umgeschlagen. Dort findet zudem eine Vormischung der verschiedenen Kupferkonzentrate statt, entsprechend den Anforderungen unserer Produktion. Am Standort Pirdop in Bulgarien erreichen uns die Konzentrate sowohl auf dem Land- als auch auf dem Seeweg über den Hafen Burgas.


Die Kennzahlen beziehen sich auf Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse auf den Stichtag 30.09.2020. Ohne Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG, Stolberg (DE), an der Aurubis einen 50 %igen Anteil hält. Standorte ohne Mitarbeiter werden nicht aufgeführt.

Konzentrate und Recyclingmaterialien sind die Rohstoffe, aus denen Kupfer erzeugt wird.

Ein internationales Vertriebsnetzwerk sorgt für die Vermarktung unserer Produkte.

Das Kupfer wird zu Produkten weiterverarbeitet. Einige Produkte gehen bereits aus der Kupfererzeugung hervor.

Kundennah positionierte Servicecenter schneiden Bänder auf gewünschtes Maß.

Stand: 30.09.2020
Neben Kupferkonzentraten setzen wir Altkupfer und verschiedenste Formen von organischen und anorganischen metallhaltigen Recyclingrohstoffen, industrielle Rückstände sowie zugekaufte metallurgische Zwischenprodukte ein. Wir beschaffen Altkupfer und metallhaltige Recyclingrohstoffe für unsere vier Sekundarhütten in Lünen (Deutschland), Olen, Beerse (beide Belgien) und Berango (Spanien) überwiegend im europäischen und nordamerikanischen Markt. Altkupfer mit hohen Kupfergehalten setzen wir zudem zur Prozesssteuerung in unseren beiden Primarhütten in Hamburg (Deutschland) und Pirdop (Bulgarien) ein. Auf der Anbieterseite für Recyclingmaterialien sind vor allem die Unternehmen des Metallhandels vertreten, ein Teil der Recyclingrohstoffe erreicht uns aber auch über unseren Closing-the-Loop-Ansatz auf dem direkten Weg aus der Industrie.
Nachfrageseitig konkurrieren wir weltweit vor allem mit anderen Kupfer- und Metallhütten sowie Metallaufbereitern, die ebenfalls Recyclingmaterialien einsetzen. Altkupferschrotte erreichen uns überwiegend auf dem Landweg.
Im Rahmen unserer Produktionsprozesse verarbeiten wir Kupferkonzentrate und Recyclingmaterialien zu Kupferkathoden. Sie sind das standardisierte Produktformat des weltweiten Kupferhandels an den internationalen Metallbörsen. Kupferkathoden sind das Ausgangsprodukt für die Herstellung weiterer Kupferprodukte, können aber auch direkt verkauft werden.
Unser Produktangebot beinhaltet im Wesentlichen Standard- und Spezialprodukte aus Kupfer und Kupferlegierungen. In der Weiterverarbeitung verfügen wir über Herstellungskapazitäten für Kupfergießwalzdraht, Stranggussformate, Walzprodukte, Bänder sowie Spezialdrähte und Profile.
Weitere Produkte resultieren aus der Verarbeitung der in den Einsatzstoffen enthaltenen Begleitelemente, die im Multi-Metall-Bereich teilweise auch gezielt eingekauft werden. Dazu zählen insbesondere verschiedene Metalle wie Gold, Silber, Blei, Nickel, Zinn, Zink, Nebenmetalle wie Tellur oder Selen sowie Metalle der Platingruppe.
Darüber hinaus produzieren wir Eisensilikat und synthetische Mineralien.
Schwefelsäure entsteht als Kuppelprodukt bei der Verarbeitung von Kupferkonzentrat. Der Kreis der Abnehmer von Schwefelsäure ist breit gefächert: Zu den Kunden zählen internationale Unternehmen der chemischen Industrie, der Düngemittel- und der metallverarbeitenden Industrie.
Die Absatzmärkte für unsere Produkte sind vielfaltig und international. Zum direkten Kundenkreis von Aurubis gehören Unternehmen der Kupferhalbzeugindustrie, der Kabel- und der Drahtindustrie, der Elektro-, Elektronik- und der Chemieindustrie sowie Zulieferer der Branchen Erneuerbare Energien, Bau- und Automobilindustrie.
Um den Wertstoffkreislauf für Kupfer und andere Metalle zu schließen, messen wir dem Closing-the-Loop-Ansatz einen hohen Stellenwert bei. Im Zentrum des Interesses stehen unter anderem Produktionsabfälle und Reststoffe, die entlang der Kupferwertschöpfungskette in der Produktion anfallen, beispielsweise bei unseren Kunden. Die Materialien reichen von Altkupfer mit sehr hohen Kupfergehalten, das bei uns direkt wieder in der Kupferherstellung eingesetzt werden kann, über Materialien von hochkupfer- und auch edelmetallhaltigen Stanzabfällen bis zu legierten Schrotten und Schlacken aus Gießereien und anderen industriellen Rückständen.
Metallpreis- und US$-Schwankungen sichern wir im Rahmen unserer Hedging-Strategie regelmäßig ab.
Die Organisationsstruktur des Aurubis-Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2019/20 an dem zugrunde liegenden Geschäftsmodell orientiert. Zwei operative Segmente bilden das organisatorische Grundgerüst des Konzerns, auf dessen Basis auch die Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 für das Geschäftsjahr 2019/20 erfolgt: das Segment Metal Refining & Processing und das Segment Flat Rolled Products.
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| ― | Das Segment Metal Refining & Processing (MRP) verarbeitet komplexe Metallkonzentrate, Altkupfer, organische und anorganische metallhaltige Recyclingrohstoffe sowie industrielle Rückstände zu Metallen höchster Qualität. Organisatorisch umfasst das Segment MRP die Bereiche Commercial, Supply Chain Management (SCM) und Operations. Der Bereich Commercial ist von den Werken mit dem Einkauf von Einsatzstoffen und dem Verkauf der Produkte beauftragt. Der Bereich SCM hat die Aufgabe von den Werken, Produktionsplanung, Logistiksteuerung sowie Probennahme durchzuführen und die gruppenweiten Metallflüsse wie auch Lagerbestände zu verbessern. Der Bereich Operations verantwortet die weitere Optimierung des integrierten Hüttennetzwerkes und steht für die Produktion aller Basisprodukte und Metalle sowie deren Weiterverarbeitung zu anderen Produkten, wie Gießwalzdraht und Stranggussformate. Unter anderem werden an den Standorten Hamburg, Lünen (beide Deutschland), Pirdop (Bulgarien) und Olen, Beerse (beide Belgien) Kupferkathoden hergestellt. Die in den Hütten hergestellten Kathoden werden an den Standorten Hamburg (Deutschland), Olen (Belgien), Emmerich (Deutschland) und Avellino (Italien) zu Gießwalzdraht und Stranggussformaten weiterverarbeitet. Auch die in 2020 erworbene Metallo Gruppe gehört zum Segment MRP mit den Produktionsstandorten in Beerse (Belgien) und Berango (Spanien). |
| ― | Im zweiten Segment Flat Rolled Products (FRP) erfolgen eine Weiterverarbeitung und Vermarktung von Kupfer und Kupferlegierungen - im Wesentlichen Messing, Bronze und Hochleistungslegierungen - zu Flachwalzprodukten und Spezialdrahtprodukten. Die wichtigsten Produktionsstandorte sind Stolberg (Deutschland), Pori (Finnland), Zutphen (Niederlande) und Buffalo (USA). Zum Segment gehören weiterhin Schneid- und Servicecenter in Birmingham (UK), Dolný Kubín (Slowakei) und Mortara (Italien) sowie Vertriebsbüros weltweit. Seit dem Geschäftsjahr 2017/18 besteht für das Segment FRP eine Verkaufsabsicht. Obwohl die Verkaufsabsicht weiterhin gegeben ist und die Verkaufsverhandlungen weit fortgeschritten sind, wurde die Anwendung des IFRS 5 im 4. Quartal des Geschäftsjahres für das Segment FRP beendet. Der Vorstand geht aus heutiger Sicht nicht überwiegend wahrscheinlich davon aus, dass der Vollzug des Verkaufs innerhalb der bis Februar 2021 laufenden 12-Monats-Frist gemäß IFRS 5 vollzogen sein wird. |
Der Anteilsbesitz gemäß § 313 Abs. 2 HGB zum 30.09.2020 ist im Konzernanhang aufgelistet.
Die wesentlichen Ergebnistreiber sind die Schmelz- und Raffinierlöhne für Kupferkonzentrate, Raffinierlöhne für Recyclingmaterialien, die Metallpreise, die Aurubis-Kupferprämie und Formataufpreise für Kupferprodukte sowie Verkaufserlöse für Schwefelsäure. Zudem entsteht durch effizientes Metallmehrausbringen in unseren Anlagen ein Ergebniseffekt.
Der Preis für Kupfer bildet sich vor allem an der London Metal Exchange (LME), die physische Geschäfte sowie Kurssicherungs- und Anlegergeschäfte ermöglicht. Er ist über den Börsenhandel hinaus ein Richtwert und bildet die Basis für die Preisermittlung im Rohstoff- und Produktgeschäft.
Schematische Darstellung

Beim Einkauf kupferhaltiger Rohstoffe werden mit den Lieferanten Schmelz- und Raffinierlöhne verhandelt. Ihre Entwicklung hängt von der jeweiligen Angebots- und Nachfragestruktur auf den Weltmärkten ab. Im Kern handelt es sich um Abschläge vom Metalleinkaufspreis für die Umwandlung von Rohstoffen in das börsenfähige Produkt Kupferkathode und weitere Metalle und Metallverbindungen.
Die Börsen- und Marktnotierung für Kupfer dient als Preisbasis für den Verkauf unserer Kupferprodukte. Der Prämienaufschlag sowie Formataufpreise, die für die Umwandlung von Kathoden in Kupferprodukte erhoben werden, sind weitere Bestandteile des Verkaufspreises.
Unsere Geschäftsentwicklung wird zudem von externen Faktoren beeinflusst. Dazu zählen u. a. der Konjunkturverlauf in Schlüsselländern und das Geschehen an den internationalen Finanzmärkten, des Weiteren die politischen, gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen im Wechselkurs- und Zinsniveau sowie die Lage an unseren relevanten Märkten.
Die Unternehmenssteuerung verfolgt das maßgebliche Ziel, den Unternehmenswert des Aurubis-Konzerns zu steigern. Zu diesem Zweck soll über die Kapitalkosten hinaus ein positiver Gesamtwertbeitrag des Konzerns erwirtschaftet werden.
Um im Rahmen der wertorientierten Unternehmenssteuerung den mittel- und langfristigen finanziellen Erfolg zu messen, verwendet Aurubis die folgenden zentralen Steuerungsgrößen:
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| ― | das operative Konzernergebnis vor Steuern = operatives EBT (Earnings before Taxes) |
| ― | die operative Rendite auf das eingesetzte Kapital = operativer ROCE (Return on Capital Employed) des Konzerns |
Diese Kennzahlen werden dem Vorstand regelmäßig zur Verfügung gestellt und zur internen Steuerung eingesetzt. Auch die variable Vergütung des Vorstands und des Managements orientiert sich an diesen Kennzahlen.
Die interne Berichterstattung und Steuerung des Konzerns erfolgen auf Grundlage eines operativen Ergebnisses, um den Erfolg des Aurubis-Konzerns zur internen Steuerung unabhängig von folgenden Bewertungseinflüssen abbilden zu können.
Die Herleitung des operativen Ergebnisses aus der IFRS-Ertragslage erfolgt durch:
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| ― | Bereinigung um Bewertungsergebnisse aus der Anwendung des IAS 2; dabei werden die aus der Anwendung der Durchschnittsmethode resultierenden Metallpreisschwankungen eliminiert. Ebenso werden nicht dauerhafte stichtagsbezogene Abwertungen und Zuschreibungen auf Metall-Vorratsbestände eliminiert; |
| ― | Bereinigung um nicht realisierte stichtagsbedingte Effekte aus Marktbewertungen von Metallderivategeschäften, bezogen auf die Hauptmetallbestände unserer Hüttenstandorte; |
| ― | Eliminierung von nicht zahlungswirksamen Effekten aus Kaufpreisallokationen |
| ― | Bereinigung um Effekte aus der Anwendung des IFRS 5 |
Der Aurubis-Konzern berichtet nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Die in der Vergangenheit erfolgte Änderung des IAS 2 auf eine ausschließliche Anwendung der FIFO- oder Durchschnittsmethode wurde vom Aurubis-Konzern für interne Steuerungszwecke nicht umgesetzt, um die aus der Bewertung nach der Durchschnittsmethode resultierenden Ergebnisvolatilitäten durch Metallpreisschwankungen zu vermeiden. Dabei handelt es sich um Bewertungseffekte, die unseres Erachtens für das Verständnis der Geschäftstätigkeit sowie des Ergebnisses des Aurubis-Konzerns aus operativer Perspektive zu eliminieren sind. Zudem bleiben nicht realisierte stichtagsbedingte Effekte aus Marktbewertungen von Metallderivategeschäften, bezogen auf die Hauptmetallbestände unserer Hüttenstandorte, unberücksichtigt, während operativ bereits realisierte Bewertungseffekte berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden Einmaleffekte aus Kaufpreisallokationen eliminiert, die ansonsten zu einer Verzerrung in der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Aurubis-Konzerns führen würden.
Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Herleitung insofern verändert, als nicht dauerhafte stichtagsbezogene Abwertungen und Zuschreibungen auf sämtliche Metall-Vorratsbestände eliminiert werden. Des Weiteren bleiben nicht realisierte stichtagsbedingte Effekte aus Marktbewertungen von Metallderivategeschäften, bezogen auf die Hauptmetallbestände unserer Hüttenstandorte, unberücksichtigt.
Diese Anpassungen der Herleitung führten zum Bilanzstichtag zu einer Anpassung des operativen EBT von 210 Mio. € um 11 Mio. € auf 221 Mio. €. Eine entsprechende Anwendung im Vorjahr hätte das operative EBT von 192 Mio. € um 2 Mio. € auf 190 Mio. € verringert.
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| in Mio. € | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Anlagevermögen ohne Finanzanlagen | 1.836 | 1.485 |
| Vorräte | 1.855 | 1.532 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 490 | 390 |
| Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 200 | 196 |
| - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -1.149 | -818 |
| - Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten | -500 | -367 |
| Eingesetztes Kapital (Capital Employed) zum Stichtag | 2.731 | 2.418 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) | 221 | 192 |
| Finanzergebnis | 2 | 16 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern und Zinsen (EBIT) | 223 | 208 |
| Pro forma EBIT Metallo Gruppe 1 | 18 | 0 |
| Beteiligungsergebnis At Equity | 13 | 0 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern und Zinsen (EBIT) - adjusted | 253 | 208 |
| Rendite auf das eingesetzte Kapital (operativer ROCE) | 9,3 % | 8,6 % |
1 Vier Monate bereits im EBIT enthalten, acht Monate pro forma.
Der operative ROCE bezeichnet das Verhältnis zwischen dem operativen Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) zuzüglich des operativen Ergebnisses aus At Equity bewerteten Anteilen im Verhältnis zum eingesetzten Kapital am Bilanzstichtag (operatives Capital Employed) und stellt die Rendite auf das eingesetzte Kapital dar.
Korrespondierend zur Ermittlung des operativen Ergebnisses erfolgt die Herleitung des operativen Capital Employed durch die Bereinigung der Bilanzposten nach IFRS um die vorgenannten Effekte.
Überleitungen der Bilanz und der Gewinn- und-Verlust-Rechnung von IFRS auf "operativ" werden im Wirtschaftsbericht des zusammengefassten Lageberichts dargestellt.
Der Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) trägt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Aurubis und zur Umsetzung der Multimetall-Strategie bei. Im Geschäftsjahr 2019/20 lag der F&E-Schwerpunkt auf der Optimierung unserer Produktionsprozesse bei Kupfer, Blei und Edelmetall sowie in der Verbesserung der Umweltverträglichkeit. Parallel dazu wurden neue Technologien untersucht und Produkte beziehungsweise Anwendungen für unsere Metalle entwickelt.
Für Aurubis hat der Umweltschutz eine sehr hohe Priorität. Aus diesem Grund entwickeln wir unsere Prozesse und Verfahren ständig weiter, um Emissionen aller Art zu reduzieren. So haben wir beispielsweise die Prozesse des Schmelzentransports und der Staubbindung in der Hamburger Primärhütte optimiert und so eine weitere Verringerung der Emissionen erreicht.
Die vermehrte Komplexität der in den Primär- wie auch in den Sekundärhütten eingesetzten Rohstoffe wirkt sich auf die Elektrolyseperformance aus. Unser Ziel ist es, die Zusammenhänge noch besser zu verstehen und den Prozess an die neuen Herausforderungen anzupassen. So konnten wir beispielsweise ein IT-gestütztes Programm entwickeln, das die Elektrolyseprozesse in Echtzeit überwacht, analysiert und optimiert. Mit diesem Programm nutzt Aurubis Methoden wie "Machine Learning", um ein besseres Verständnis für den Produktionsprozess zu erhalten.
Im Zuge der Digitalisierung wurde außerdem eine neue optische Kathodeninspektion untersucht, die künftig die Prozess- und Qualitätskontrolle verbessern soll.
Im Bereich des Eisensilikatgesteins, einem Produkt der Kupferproduktion, das u. a. als Baustoff, Strahlmittel oder Zuschlagstoff für verschiedene Anwendungen benutzt wird, konzentrierten sich die F&E-Tätigkeiten im Berichtsjahr auf Maßnahmen zur weiteren Verringerung der enthaltenen Metalle sowie neue Anwendungen für dieses Produkt.
Eine zentrale Komponente der Aurubis-Strategie ist der Ausbau der Multimetall-Verarbeitung. F&E hat Prozessmodelle für die zentralen metallurgischen Anlagen entwickelt. Diese dienen einerseits als Grundlage für die Optimierung der Produktion, sind anderseits aber auch zur Entwicklung neuer Verarbeitungsmöglichkeiten von Begleitmetallen wie Nickel erforderlich. Einige Prozess-Modelle konnten beispielsweise auch bei der technischen Integration der Metallo-Produktion erfolgreich angewendet werden.
Ein weiterer F&E-Schwerpunkt im Berichtsjahr war die Entwicklung einer Technologie, um zukünftig größere Mengen LithiumIonen-Batterien im Konzern verarbeiten zu können. F&E arbeitet an einem hydrometallurgischen Prozess, um die Recyclingquoten der enthaltenen Nichteisenmetalle wie Kupfer, Nickel und Kobalt zu erhöhen sowie einen Zugang zu Mangan und Lithium zu erschließen. Ziel ist es, diese Verfahren industriell einzusetzen, um die wiedergewonnenen Wertmetalle an die Batteriehersteller zurückliefern zu können.
Der Einsatz von Wasserstoff anstelle von Erdgas wird zukünftig den Ausstoß von CO 2 auch in der Primärkupfererzeugung reduzieren. Eine umfangreiche Analyse von technischen Möglichkeiten zur Minimierung des Aurubis CO 2-Fussabdruckes wurde im Bereich Energy & Climate Affairs durchgeführt. F&E hat diese Analyse mit technischer Expertise sowie Vorversuchen unterstützt. F&E konzentriert sich auf die weitere Untersuchung von metallurgischen Anwendungsmöglichkeiten von Wasserstoff, um eine zukünftige Umstellung vornehmen zu können, falls die wirtschaftlichen Randbedingungen dies ermöglichen.
F&E untersuchte im Geschäftsjahr 2019/20 weitere Alternativen zur Verarbeitung von Kupfer, Blei und Schwefel in den Zwischenprodukten. Solche Zwischenprodukte stammen bei Aurubis hauptsächlich aus der Blei- und Edelmetallraffination und enthalten neben den Hauptelementen Blei und Kupfer auch andere werthaltige Nebenmetalle.
Weiterhin hat F&E im Geschäftsjahr 2019/20 ein entscheidungsunterstützendes mathematisches Modell (digitaler Zwilling) entwickelt, das die Steuerung der Drahtanlagen im Konzern optimiert.
Im Segment FRP wurden die Aktivitäten bezüglich neuartiger Beschichtungstechnologien und niedriglegierter, hochleitfähiger Kupferlegierungen für das Produkt Automobilsteckverbinder fortgesetzt.
Für das Thema E-Mobilität ist von einer weiterhin steigenden Nachfrage nach Reinkupfer nicht nur im Bandbereich sondern auch im Drahtbereich auszugehen. Dazu wurde ein Projekt mit dem Ziel der Realisierung komplexer Querschnitte und der Erweiterung des Legierungsportfolios initiiert.
Waren die Vorjahre im Bereich der bleifreien Zerspanungswerkstoffe (BlueBrass-Familie) überwiegend durch Erprobungen in diversen Märkten geprägt, erhielten wir im Geschäftsjahr 2019/20 zahlreiche Freigaben für Serienlieferungen von unterschiedlichen Kunden. Daneben konnten weitere Bemusterungen platziert werden. In den Berichtszeitraum fiel die Erteilung mehrerer Patente für die Werkstofffamilie BlueBrass.
Im Bereich Leistungselektronik wurden die Forschungsaktivitäten mit universitären und industriellen Partnern fortgeführt, unter anderem im Rahmen eines öffentlich geförderten Projektes im Forschungsbereich Leistungselektronikkomponenten für die Elektromobilität.
Im Geschäftsjahr 2019/20 betrugen die F&E-Aufwendungen im gesamten Aurubis-Konzern 15 Mio. €, verglichen mit 16 Mio. € im Berichtsjahr 2018/19. Wir beschäftigten in diesem Bereich insgesamt 88 Mitarbeiter (Vj. 84) an unseren Standorten in Beerse, Buffalo, Hamburg, Lünen, Olen, Pirdop, Pori, Stolberg und Zutphen.
in Mio. €

Am 30.09.2020 waren in der Aurubis-Gruppe weltweit 7.236 Mitarbeiter (Vj. 6.831) tätig. Davon waren 53,8 % an deutschen Standorten und 46,2 % im Ausland beschäftigt. Im Wesentlichen verteilen sich unsere Mitarbeiter auf folgende Länder: Deutschland (3.891), Belgien (1.101), Bulgarien (890), USA (574), Niederlande (283), Finnland (242), Italien (126) und Spanien (92).
Anzahl am 30.09.

Anzahl am 30.09.2020

Wir übernehmen Verantwortung für unsere Umwelt und den Schutz des Klimas. Für unsere Produktion setzen wir daher auf moderne und energieeffiziente Anlagentechnik, die zudem sehr hohen Umweltschutzstandards gerecht wird. Auf diese Weise schonen wir die natürlichen Ressourcen und wollen eine saubere Umwelt für zukünftige Generationen erhalten. Konzernweit haben wir uns Ziele im Umweltschutz gesetzt , entsprechende Kennzahlen definiert und Maßnahmen zur Zielerreichung festgelegt. Die Wirksamkeit der Ziele und Maßnahmen wird kontinuierlich überprüft.
in Mio. € am 31.12.

Die kontinuierliche Verbesserung des Gewässerschutzes, des Bodenschutzes, des Klimaschutzes und des Immissionsschutzes ist Voraussetzung für einen nachhaltigen Umweltschutz. Daher hat Aurubis seit dem Jahr 2000 konzernweit mehr als 630 Mio. € in Umweltschutzmaßnahmen investiert, unter anderem in Projekte wie der Nutzung von Prozesswärme zur teilweisen Beheizung des Stadtteils HafenCity und einem Projekt zur Reduzierung diffuser Emissionen (RDE).
Aufgabe der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Konzern ist es, technische, organisatorische und personenbezogene Rahmenbedingungen zu schaffen, um arbeitsbedingte Unfälle, Verletzungen und Erkrankungen zu vermeiden.
Die Unfallhäufigkeit wird mit der Kennzahl LTIFR (Lost Time Injury Frequency Rate) ausgedrückt. Diese Kennzahl beschreibt die Anzahl der Arbeitsunfälle mit mindestens einer ausgefallenen Schicht pro 1 Mio. Arbeitsstunden (bezogen auf Aurubis-Mitarbeiter).
Nachdem die Unfallhäufigkeit über einen langen Zeitraum kontinuierlich gesenkt werden konnte, war der Wert in den Geschäftsjahren 2017/18 und 2018/19 wieder angestiegen.
Die absolute Anzahl der Unfälle (LTI) betrug 51 (Vj. 61). Ohne Metallo sank die Anzahl der Unfälle auf 45 (Vj. 61). Im Geschäftsjahr 2019/20 sank die Kennziffer LTIFR auf 5,4 (Vj. 6,0).
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| 2019/20 | 2018/19 | 2017/18 | 2016/17 | 2015/16 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Absolute Anzahl der Unfälle (LTI) | 51 1 | 61 2 | 60 | 47 | 45 |
| LTIFR | 5,41 | 6,0 2 | 5,9 2 | 4,8 | 4,6 |
Ohne Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG.
1 Absolute Anzahl der Unfälle: ab 01.06.2020 inklusive Metallo. LTIFR: Metallo für das gesamte Geschäftsjahr für die Vergleichbarkeit der KPI miteinbezogen.
2 Vorjahreszahlen angepasst.
Die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben einen hohen Stellenwert. Dementsprechend tragen hierfür das Management und die Führungskräfte, jedoch auch jeder Einzelne im Unternehmen die Verantwortung.
Die Erreichung der langfristigen Vision "Null arbeitsbedingte Unfälle, Verletzungen und Erkrankungen" soll u. a. durch das Kommunikationskonzept "10forZero" unterstützt werden. Dieses Konzept kombiniert neue Kommunikationsmittel mit neuen Trainingseinheiten zur Umsetzung der 10 Goldenen Regeln zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Darüber hinaus untermauern weitere Maßnahmen die Erreichung unserer Vision. Detaillierte Gefährdungsbeurteilungen, Auditierungen, Cross Site Checks, Weiterbildungen sowie Kampagnen zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins unterstützen unser Ziel: Vision Zero. Um diese Vision zu erreichen, setzen wir zudem auf ein stringentes Monitoring unserer Arbeitssicherheit Performance und leiten daraus entsprechende Maßnahmen ab. Eine im Berichtsjahr eingeführte Software unterstützt Arbeitssicherheitsprozesse wie die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, die Meldung von Unfällen und Ereignissen sowie das standortspezifische und gruppenweite Reporting.
Bereits zu Beginn der Covid-19-Pandemie wurden auf Konzern- und Standortebene ein Krisenstab eingerichtet, der in kurzen Abständen in Online-Sitzungen tagte - auch unter Beteiligung des Gesamtvorstands. So konnten schnell und zielgerichtet Notfallpläne aufgestellt und Maßnahmen ergriffen werden, um mit oberster Priorität die Gesundheit der Belegschaft zu schützen und gleichzeitig den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Weiterführende Informationen zu den Themen Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Energie und Klima sowie Gesundheitsschutz sind dem Abschnitt Nachhaltigkeit zu entnehmen sowie auf unserer Internetseite www.aurubis.com/de/download-center/all zu finden. Die Aurubis AG berichtet über den Aurubis-Konzern sowie über die Aurubis AG in Form eines zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts, dessen Inhalte ebenfalls an den zuvor genannten Stellen zu finden sind.
Die Entwicklung der Weltwirtschaft stand im Geschäftsjahr 2019/20 weitgehend im Zeichen der Covid-19-Pandemie. Der in vielen Ländern vollzogene Lockdown im Frühjahr 2020 hat das Wirtschaftswachstum weltweit ausgebremst. In einzelnen Ländern konnte sich die Wirtschaft zwar anschließend zügig wieder erholen, jedoch variierte die Situation stark von Land zu Land. Auch aufgrund weiterer Lockdowns besteht ein anhaltendes Risiko für die Erholung der Weltwirtschaft auf das Niveau vor der Covid-19-Pandemie. Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht in seiner Prognose für das globale Wirtschaftswachstum 2020 aus Oktober von einem Rückgang um 4,4 % (Vj. Steigerung um 3,0 %) aus. Nach wie vor sorgen handelspolitische Spannungen zwischen den USA und China sowie das mögliche Scheitern eines Handelsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Zuge des Brexits für Unsicherheit.

In der Eurozone wird die Wirtschaft im Jahr 2020 gemäß IWF einen Rückgang von 8,3 % (Vj. Steigerung um 1,2 %) verzeichnen. Auch für Deutschland erwartet der IWF nach einem leichten Wachstum im Vorjahr (0,5 %) für 2020 ein geringeres Bruttoinlandsprodukt (BIP). Die Prognose für die Bundesrepublik liegt bei -6,0 %. Infolge der Pandemie erlebte der Euroraum im zweiten Quartal des Jahres eine Rezession, die sich mit hohem Tempo entwickelte. Durch umfangreiche Konjunkturpakete und staatliche Transfermaßnahmen stützten die europäischen Regierungen sowohl Unternehmen als auch Haushaltseinkommen, was die Folgen teilweise abfedern konnte.
Für die USA sagt der IWF einen Rückgang des BIP von 4,3 % für 2020 voraus, nach einem Wachstum von 2,4 % im Vorjahr. Der Einbruch der Wirtschaft im zweiten Quartal hat die USA weniger stark getroffen als den Euroraum, auch dort initiierte die Regierung umfangreiche Konjunkturmaßnahmen. Risiken für die amerikanische Wirtschaft sieht der IWF in aufkommenden sozialen Unruhen und weiterhin im Kurs der US-Regierung bezüglich der Zusammenarbeit mit China.
Aktuell ist nicht abzusehen, wie sich der erneute Lockdown im europäischen Raum ab September 2020 auf die Produktmärkte auswirken wird.
Die Wirtschaft in China hat sich mithilfe öffentlicher Investitionen nach der Lockerung des Covid-19-bedingten Lockdowns im April schnell erholt und kehrte bereits im zweiten Quartal 2020 zu positivem Wachstum zurück. So wird die Volksrepublik selbst im Jahr 2020 voraussichtlich ein Wachstum verzeichnen, das mit 1,9 % jedoch deutlich unter dem Niveau des Vorjahres von 6,1 % liegen soll. Auch in China machen sich zudem die Auswirkungen des Handelskonflikts mit den USA im Wirtschaftswachstum bemerkbar.
Auf den globalen Finanzmärkten hinterließ die Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 ebenfalls merkliche Spuren. Zur Eindämmung wirtschaftlicher Schäden senkte die Zentralbank in den USA (Fed) - neben anderen Maßnahmen - den Leitzins im März in zwei Schritten auf einen Korridor von 0,00 % bis 0,25 %. Zentralbanken in anderen Ländern folgten dem Beispiel und reduzierten ebenfalls die Leitzinsen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hingegen setzte auf andere Fördermaßnahmen, wie Ankäufe von Anleihen im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme - PEPP), und ließ den Leitzins auf dem ohnehin bestehenden Nullzinsniveau. Im Jahresverlauf kündigte die EZB an, den Zins auch künftig auf dieser Höhe beizubehalten. Auch die Fed hat verlauten lassen, dass sie am Zinsniveau nahe null festhält.
Wir sind überwiegend am internationalen Kupfermarkt und an seinen Teilmärkten aktiv. In diesen ergaben sich im Geschäftsjahr 2019/20 folgende Entwicklungen:
Auch der internationale Markt für Kupferkonzentrate konnte sich 2020 den Auswirkungen der Pandemie nicht vollständig entziehen. Insbesondere im zweiten Quartal 2020 kam es zu vereinzelten Produktionsausfällen in mehreren Minen. Im Jahresverlauf wirkte sich dann aber eine Normalisierung der Produktion, insbesondere in Südamerika, wieder positiv auf das Konzentratangebot aus. Chile, als weltweit größter Kupferproduzent, wies sogar eine gegenüber dem Vorjahr erhöhte Konzentratproduktion aus. Insgesamt soll die Minenproduktion von Kupfer im Jahr 2020, nach Angaben von Wood Mackenzie, voraussichtlich etwa 2 % unter dem Niveau des Vorjahres liegen und damit bei 20,5 Mio. t (Kupferinhalt).
Auch aufseiten der weltweiten Hüttenindustrie kam es während des Geschäftsjahres zu geplanten und ungeplanten Stillständen. Die Gründe hierfür waren u. a. technischer Art, die Folge von höheren Umweltauflagen sowie der Covid-19- Pandemie, da beispielsweise chinesische Hütten ihre Schwefelsäureproduktion nicht absetzen konnten und deshalb die gesamte Primärkupferproduktion reduzierten. Zudem kam es durch die Pandemie zu Verzögerungen und Planungsänderungen bei verschiedenen Hüttenprojekten in Asien. Diese Effekte wirkten sich dämpfend auf die weltweite Nachfrage nach Kupferkonzentrat aus. Gegenläufig wirkten die 2020 realisierten Kapazitätserweiterungen auf Hüttenseite, die die weltweite Produktionskapazität gegenüber dem Vorjahr um rund 3 % steigen lassen sollen. In Summe soll der weltweite Konzentratmarkt im Jahr 2020 nach Angaben von Wood Mackenzie ein leichtes Defizit von rund 100 Tsd.t aufweisen.
Nach einem hohen Angebot im ersten Quartal 2020 verengte sich der globale Markt für Altkupfer im zweiten Quartal zusehends. Grund hierfür waren im Wesentlichen die Covid-19-bedingten Lockdowns in vielen Teilen der Welt und insbesondere in Europa. Ab Juni 2020 entspannte sich die Lage wieder und führte zu einer kräftigen Erholung zum Ende des Geschäftsjahres, sodass sich auf Geschäftsjahressicht eine stabile bis hohe Entwicklung des Mengenangebots an Altkupfer einstellte. Positiv auf das Mengenangebot in Europa wirkte sich der über weite Strecken des Jahres anhaltend hohe Kupferpreis aus, der trotz der Covid-19-Krise zu einem hohen Mengenzufluss aus den Sammel- und Aufbereitungsaktivitäten des Metallhandels führte, und die niedrigen Exporte von Altkupfer nach China. Die vom Research-Unternehmen CRU veröffentlichten Verarbeitungsentgelte für Altkupfer vollzogen eine entsprechend positive Entwicklung.
Weiterhin herrscht Unklarheit über die Umsetzung einer von China verabschiedeten Regelung zu Einfuhrbeschränkungen für Altkupfer mit hohem Kupfergehalt und deren Auswirkung auf die globalen Stoffströme an Altkupfer. Aufgrund ausstehender Importvorgaben zu den Zollbestimmungen trat die Regelung nicht wie angedacht zum 01.07.2020 in Kraft. Das bestehende Einfuhr-Quotensystem wird bis auf Weiteres fortgeführt. Komplexe Recyclingrohstoffe wie Elektro- und Elektronikschrotte standen am Markt ausreichend zur Verfügung, obwohl auch hier die Covid-19-Pandemie negativen Einfluss auf die Verfügbarkeit von einigen Materialkategorien wie Elektronikschrotten hatte.
Die weltweite Produktion von raffiniertem Kupfer war im Geschäftsjahr 2019/20 im Wesentlichen geprägt durch drei Effekte: die Auswirkungen der Pandemie, die zu einer Verknappung des Konzentratangebots und logistischen Problemen führten, die geplanten und ungeplanten Stillstände auf Hüttenseite, insbesondere in Indien, den USA und Serbien, sowie die beschriebenen Kapazitätserweiterungen in China. So lag die Auslastung der Kapazitäten laut International Copper Study Group (ICSG) im ersten Halbjahr 2020 mit 81,4 % unter der Auslastung von 83,0 % im entsprechenden Vorjahreszeitraum. CRU rechnet damit, dass die Weltproduktion von raffiniertem Kupfer im Jahr 2020 um 1,1 % unter der des Vorjahres liegen wird.
Die pandemiebedingte Wirtschaftskrise hat die Nachfrage nach raffiniertem Kupfer in diesem Jahr sinken lassen. Wood Mackenzie prognostiziert für das Jahr 2020 einen Wert von 22,9 Mio. t, der 3,3 % unter dem Vorjahreswert liegen soll. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage in China leicht gestiegen ist, während der Rest der Welt - trotz unterjähriger Erholung der Industrieproduktion, beispielsweise in der EU - insgesamt einen deutlichen Rückgang der Kupfernachfrage verzeichnen wird. Hinter dem Anstieg in China stehen neben der im Jahresverlauf erholten Industrieproduktion insbesondere erheblich gestiegene Investitionen in den Ausbau der Netzinfrastruktur.
Die Börsenbestände an Kupferkathoden blieben 2020 auf einem historisch niedrigen Niveau. Im September hatten die Bestände der LME mit 76.300t zwischenzeitlich den niedrigsten Wert seit fast 15 Jahren erreicht. Zum Geschäftsjahresende 2019/20 betrug der Gesamtbestand bei den Metallbörsen LME, COMEX und SHFE rund 398.000 t, gegenüber 424.000 t, die am Beginn des Geschäftsjahres eingelagert waren.
Wood Mackenzie erwartet im Jahr 2020 einen Produktionsüberschuss auf dem Weltmarkt für raffiniertes Kupfer in Höhe von rund 300 Tsd. t.
Gießwalzdraht ist nach wie vor die dominierende Verwendung von Kupfer. Der internationale Markt für Gießwalzdraht, der weltweit rund 75 % der globalen Kathodenproduktion aufnimmt, soll laut CRU 2020 um rund 7 % rückläufig sein (Vj. Wachstum +1,7 %). Wir liefern unseren Gießwalzdraht vornehmlich nach Europa. Nachdem hier im ersten Quartal 2020 die Nachfrage auf Vorjahresniveau war, brach sie im zweiten Quartal infolge von regionalen Lockdowns und Stillständen in der Automobil-Lieferkette ein. Im dritten Quartal des Jahres setzte jedoch in allen Branchen eine Erholung ein. Der stärkste und langwierigste Nachfragerückgang zeigte sich im Bereich der Automobilkabel sowie von Kupferlackdraht für traditionelle Motoren. Hingegen ging die Nachfrage aus dem Energiesektor und dem Bausektor nur geringfügig zurück.
Der globale Markt für Schwefelsäure war nach einer zunächst robusten Nachfrageentwicklung im 1. Quartal 2019/20 zu Beginn des Kalenderjahres von hoher Volatilität als Folge des Ausbruchs von Covid-19 in China gekennzeichnet. Die Abschottung der chinesischen Region Hubei, die das Zentrum der Düngemittelherstellung in China und eine Hauptabnehmerin für Schwefelsäure in Asien ist, führte zu verstärkten Exporten chinesischer Schwefelsäureproduzenten und damit zu einer Erosion der Spotmarktpreise in Amerika und Asien. Auch die Preise am europäischen Markt für Schwefelsäure sowie für Spotmengen im Exportgeschäft mit Nord- und Südamerika und der Türkei gaben deutlich nach. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019/20 zeichnete sich an den Spotmärkten eine Stabilisierung ab. Aurubis ist aufgrund seiner Kunden- und Vertragsstruktur den Entwicklungen am Spotmarkt nicht in vollem Umfang und mit zeitlichem Verzug ausgesetzt.
Der LME-Kupferpreis hat im Geschäftsjahr 2019/20 parallel zur Entwicklung der Covid-19-Pandemie einen extremen Verlauf gezeigt. Von 5.610 US$/t (Settlement) zum Geschäftsjahresbeginn Anfang Oktober 2019 entwickelte er sich zunächst bis Mitte Januar 2020 aufwärts. Am 17.01.2020 stand der Preis bei 6.277 US$/t. Die aufkommenden Befürchtungen zu den Auswirkungen des Corona-Virus ließen den Preis dann innerhalb von zehn Handelstagen bis Ende Januar um mehr als 700 US$/t auf einen Wert von 5.570 US$/t fallen. Nach einer zwischenzeitlichen Preissteigerung im Februar auf bis zu 5.802 US$/t gab der Preis nach der Ausbreitung der Pandemie in Europa und der westlichen Welt abermals deutlich nach, um am 23.03.2020 seinen Tiefstwert des Jahres von 4.618 US$/t zu erreichen. Diesem Absturz um 1.185 US$/t folgte dann über das zweite und dritte Quartal 2020 eine kontinuierliche Erholung, im Zuge derer der Kupferpreis um 2.220 US$/t bis auf seinen Höchstwert des Jahres von 6.837 US$/t stieg, den er am 21.09.2020, kurz vor dem Ende des Geschäftsjahres, erreichte. Wenige Tage später schloss das Geschäftsjahr mit einem LME- Kupferpreis von 6.610 US$/t (Settlement).
vom 01.10.2019 bis 30.09.2020

Um den operativen Erfolg des Aurubis-Konzerns unabhängig von Bewertungseinflüssen zur internen Steuerung abbilden zu können, erfolgt ergänzend zur Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage nach IFRS die Erläuterung der Ertrags- und Vermögenslage auf Basis operativer Werte.
Die interne Berichterstattung und Steuerung des Konzerns erfolgen auf Grundlage eines operativen Ergebnisses, um den Erfolg des Aurubis-Konzerns unabhängig von diesen Bewertungseinflüssen zur internen Steuerung abbilden zu können.
Die Herleitung des operativen Ergebnisses aus der IFRS-Ertragslage erfolgt durch:
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| ― | Bereinigung um Bewertungsergebnisse aus der Anwendung des IAS 2; dabei werden die aus der Anwendung der Durchschnittsmethode resultierenden Metallpreisschwankungen eliminiert. Ebenso werden nicht dauerhafte stichtagsbezogene Abwertungen und Zuschreibungen auf Metallvorrats bestände eliminiert. |
| ― | Bereinigung um nicht realisierte stichtagsbedingte Effekte aus Marktbewertungen von Metallderivategeschäften, bezogen auf die Hauptmetallbestände unserer Hüttenstandorte |
| ― | Eliminierung von nicht zahlungswirksamen Effekten aus Kaufpreisallokationen |
| ― | Bereinigung um Effekte aus der Anwendung des IFRS 5 |
Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Herleitung insofern verändert, als nicht dauerhafte stichtagsbezogene Abwertungen und Zuschreibungen auf sämtliche Metallvorratsbestände eliminiert werden. Bis zum Vorjahr umfasste diese Vorgehensweise ausschließlich Kupfervorratsbestände. Des Weiteren bleiben nicht realisierte stichtagsbedingte Effekte aus Marktbewertungen von Metallderivategeschäften, bezogen auf die Hauptmetallbestände unserer Hüttenstandorte, unberücksichtigt.
Diese Anpassungen der Herleitung führten zum Bilanzstichtag zu einer Anpassung des operativen EBT von 210 Mio. € um 11 Mio. € auf 221 Mio. €. Eine entsprechende Anwendung im Vorjahr hätte das operative EBT von 192 Mio. € um 2 Mio. € auf 190 Mio. € verringert.
Seit dem Geschäftsjahr 2017/18 besteht für das Segment FRP eine Verkaufsabsicht. In den Vorjahren wurden die besonderen Ausweis- und Bewertungsvorschriften des IFRS 5 angewendet. Obwohl die Verkaufsabsicht weiterhin gegeben ist und die Verkaufsverhandlungen weit fortgeschritten sind, wurde die Anwendung des IFRS 5 im 4. Quartal des Geschäftsjahres für das Segment FRP beendet. Der Vorstand geht aus heutiger Sicht nicht überwiegend wahrscheinlich davon aus, dass der Vollzug des Verkaufs innerhalb der bis Februar 2021 laufenden 12-Monats-Frist gemäß IFRS 5 vollzogen sein wird. In Bezug auf die Überleitung der Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird das Segment FRP daher auch nach IFRS wieder vollständig in den Konzernabschluss einbezogen. Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.
Seit dem 01.06.2020 wird die Metallo-Gruppe in die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Aurubis-Konzerns einbezogen. Die Ertragslage des Geschäftsjahres beinhaltet somit vier Monate der neuen Konzerngesellschaften.
Mit Unterzeichnung eines Term Sheet im August 2020 wurden Vermögenswerte und Schulden der CABLO Metall-Recycling & Handel GmbH erstmals als zur Veräußerung gehalten gem. IFRS 5 klassifiziert.
Die nachfolgende Tabelle gibt die Ermittlung des operativen Ergebnisses des Geschäftsjahres 2019/20 und des Vorjahresvergleichszeitraums wieder:
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| 12 Monate 2019/20 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bereinigungseffekte | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio. € | IFRS | Vorräte | Anlagevermögen | operativ |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 12.429 | 0 | 0 | 12.429 |
| Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 118 | -108 | 0 | 10 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 23 | 0 | 0 | 23 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 33 | 0 | 0 | 33 |
| Materialaufwand | -11.199 | -63 | 0 | -11.262 |
| Rohergebnis | 1.404 | -171 | 0 | 1.233 |
| Personalaufwand | -553 | 0 | 0 | -553 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -210 | 0 | 18 | -192 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -265 | 0 | 0 | -265 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 376 | -171 | 18 | 223 |
| Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen | 6 | 0 | 7 | 13 |
| Zinserträge | 7 | 0 | 0 | 7 |
| Zinsaufwendungen | -19 | 0 | 0 | -19 |
| Übrige finanzielle Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Übrige finanzielle Aufwendungen | -3 | 0 | 0 | -3 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) | 367 | -171 | 25 | 221 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -102 | 51 | -2 | -54 |
| Konzernergebnis | 265 | -120 | 23 | 167 |
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| 12 Monate 2018/19 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bereinigungseffekte | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio. € | IFRS | Vorräte | Anlagevermögen | operativ |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 11.897 | 0 | 0 | 11.897 |
| Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 173 | -94 | 0 | 79 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 20 | 0 | 0 | 20 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 62 | 0 | 0 | 62 |
| Materialaufwand | -10.928 | 38 | 0 | -10.890 |
| Rohergebnis | 1.224 | -56 | 0 | 1.168 |
| Personalaufwand | -505 | 0 | 0 | -505 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -140 | 0 | -11 | -151 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -304 | 0 | 0 | -304 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 275 | -56 | -11 | 208 |
| Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen | 5 | 2 | -7 | 0 |
| Zinserträge | 4 | 0 | 0 | 4 |
| Zinsaufwendungen | -20 | 0 | 0 | -20 |
| Übrige finanzielle Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Übrige finanzielle Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) | 264 | -54 | -18 | 192 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -71 | 18 | -1 | -54 |
| Konzernergebnis | 193 | -36 | -19 | 138 |
Erläuterungen zur Darstellung und zu den Bereinigungseffekten finden sich unter Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Aurubis-Konzerns.
Das operative EBT des Geschäftsjahres 2019/2020 beträgt 221 Mio. € (Vj. 192 Mio. €) und war im Vergleich zum Vorjahr positiv beeinflusst durch:
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| ― | deutlich höhere Raffinierlöhne für Altkupfer und sonstige Recyclingmaterialien |
| ― | einen wesentlich gestiegenen Durchsatz an Recyclingmaterial, auch durch die erstmalige Berücksichtigung der Einsatzmaterialien der Standorte Beerse und Berango |
| ― | ein deutlich höheres Metallmehrausbringen bei gestiegenen Edelmetallpreisen |
| ― | einen deutlich höheren Konzentratdurchsatz, dem marktbedingt geringere Schmelz- und Raffinierlöhne für Kupferkonzentrate gegenüberstanden |
| ― | positive Ergebnisbeiträge aus unserem Performance Improvement Program (PIP), welche die erforderlichen Restrukturierungsaufwendungen vollständig kompensieren konnten |
Negativ auf das operative EBT im Vergleich zum Vorjahr wirkten:
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| ― | wesentlich niedrigere Schwefelsäureerlöse durch deutlich gesunkene Absatzpreise |
| ― | eine deutlich schwächere Nachfrage nach Gießwalzdraht-, Strangguss- und Flachwalzprodukten |
| ― | Abschreibungen auf einen Goodwill aus einer historischen Akquisition aus 2002 im Segment MRP, bezogen auf Kupferprodukte Hamburg |
Die Umsatzerlöse im Konzern erhöhten sich im Berichtszeitraum um 532 Mio. € auf 12.429 Mio. € (Vj. 11.897 Mio. €). Diese Entwicklung war im Wesentlichen auf im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegene Edelmetallpreise zurückzuführen. Gegenläufig wirkte der niedrigere Absatz von Gießwalzdraht-, Strangguss- und Flachwalzprodukten.
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| in % | 2019/20 | 2018/19 |
|---|---|---|
| Inland | 44 | 40 |
| Europäische Union | 27 | 33 |
| Übriges Europa | 4 | 4 |
| Sonstige | 25 | 23 |
| Gesamt | 100 | 100 |
Die Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen in Höhe von 10 Mio. € (Vj. 79 Mio. €) war im Wesentlichen durch den Aufbau von Kupferfertigerzeugnissen und Edelmetallbeständen bedingt.
Der Materialaufwand erhöhte sich korrespondierend zu Umsatzerlösen und Bestandsveränderungen um 372 Mio. € von 10.890 Mio. € im Vorjahr auf 11.262 Mio. €.
Andere aktivierte Eigenleistungen erfolgten im Geschäftsjahr im Wesentlichen im Zusammenhang mit den Wartungsstillständen an den Standorten Hamburg und Pirdop und lagen mit 23 Mio. € (Vj. 20 Mio. €) über dem Vorjahresniveau.
Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich deutlich um 29 Mio. € auf 33 Mio. € und beinhalten u. a. Erträge aus Kostenerstattungen in Höhe von 20 Mio. € (Vj. 20 Mio. €). Im Vorjahr waren darüber hinaus der Ertrag aus der Bilanzierung einer Forderung von 20 Mio. € aus dem untersagten Verkauf des Segments FRP sowie Erträge aus Wertaufholungen im Anlagevermögen in Höhe von 6 Mio. € enthalten.
Insgesamt betrachtet lag das operative Rohergebnis in Höhe von 1.233 Mio. € (Vj. 1.168 Mio. €) über dem Vorjahresniveau.
Der Personalaufwand stieg von 505 Mio. € im Vorjahr auf 553 Mio. €. Ursächlich hierfür waren insbesondere personalbezogene Restrukturierungsaufwendungen im Zusammenhang mit unserem Performance Improvement Program (PIP) in Höhe von rund 35 Mio. €. Darüber hinaus wirkten Tarifsteigerungen.
in Mio. €

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen lagen mit 192 Mio. € deutlich über dem Vorjahresniveau (Vj. 151 Mio. €). Enthalten sind außerplanmäßige Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen des Segments FRP in Höhe von 8 Mio. € sowie auf das Anlagevermögen des Segments MRP in Höhe von 4 Mio. €. Darüber hinaus erfolgte die vollumfängliche Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Kupferprodukte Aurubis Hamburg (17 Mio. €). Weitere 8 Mio. € planmäßige Abschreibungen entfallen auf den erstmaligen Einbezug der Metallo-Gruppe für die Monate Juni bis September 2020.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Verwaltung und Vertrieb und verminderten sich um 39 Mio. € von 304 Mio. € im Vorjahr auf 265 Mio. €. Im Vorjahr enthalten war eine aufwandswirksame Verbuchung der zuvor aktivierten Projektkosten für das gestoppte Projekt Future Complex Metallurgy (FCM) in Höhe von rund 30 Mio. €.
Somit belief sich das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) auf insgesamt 223 Mio. € (Vj. 208 Mio. €).
Das Finanzergebnis lag mit -2 Mio. € über dem Vorjahresniveau (-16 Mio. €). Das hier einbezogene operative Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen lag dabei um 13 Mio. € über dem Vorjahr.
Somit ergibt sich ein gegenüber dem Vorjahr verbessertes operatives Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) in Höhe von 221 Mio. € (Vj. 192 Mio. €).
Unter Berücksichtigung von Ertragsteuern verblieb ein operatives Konzernergebnis in Höhe von 167 Mio. € (Vj. 138 Mio. €). Das operative Ergebnis je Aktie lag bei 3,73 € (Vj. 3,08 €).
Das IFRS-Rohergebnis in Höhe von 1.404 Mio. € (Vj. 1.224 Mio. €) hat das Vorjahr deutlich übertroffen. Die Veränderung des IFRS-Rohergebnisses war, neben den bereits in der Erläuterung zur operativen Ertragslage beschriebenen Ergebniseffekten, auch durch die Metallpreisentwicklung begründet. Die Anwendung der Durchschnittsmethode führt zu Metallpreisbewertungen, die nah an den Marktpreisen liegen. Metallpreisvolatilitäten haben daher direkte Auswirkungen auf Bestandsveränderungen/Materialaufwendungen und damit auf das IFRS-Rohergebnis. Die Abbildung dieser Volatilität ist nicht Cashflow-relevant und spiegelt auch nicht die operative Performance von Aurubis wider.
In der Überleitung der Abschreibungen werden 20 Mio. € Wertaufholungen gezeigt, deren Grund im Geschäftsjahr entfallen ist.
Das IFRS-Konzernergebnis lag bei 265 Mio. € (Vj. 193 Mio. €).
Dies entspricht einem IFRS-Ergebnis je Aktie in Höhe von 5,95 € (Vj. 4,28 €). Metallo trug mit 147 Mio. € zum Konzernumsatz und -3 Mio. € zum IFRS-Konzernergebnis für den Zeitraum zwischen dem Erwerbszeitpunkt und dem Bilanzstichtag (4 Monate) bei.
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| in Mio. € | 2019/20 IFRS | 2018/19 IFRS |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 12.429 | 11.897 |
| Bestandsveränderungen/ aktivierte Eigenleistungen | 141 | 193 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 33 | 62 |
| Materialaufwand | -11.199 | -10.928 |
| Rohergebnis | 1.404 | 1.224 |
| Personalaufwand | -553 | -505 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -210 | -140 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -265 | -304 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 376 | 275 |
| Finanzergebnis | -9 | -11 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) | 367 | 264 |
| Ertragsteuern | -102 | -71 |
| Konzernergebnis | 265 | 193 |
Die Tabelle Überleitung der Konzernbilanz gibt die Ermittlung der operativen Bilanz zum 30.09.2020 und zum 30.09.2019 wieder.
Die operative Bilanzsumme erhöhte sich von 4.059 Mio. € zum 30.09.2019 auf 4.897 Mio. € zum 30.09.2020.
Das Konzernanlagevermögen erhöhte sich dabei von 1.499 Mio. € zum 30.09.2019 auf 1.871 Mio. € zum 30.09.2020. Ursächlich hierfür waren insbesondere die infolge des Erwerbs der Metallo-Gruppe erworbenen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von 63 Mio. € sowie Sachanlagen in Höhe von 228 Mio. €. Darüber hinaus erfolgte die erstmalige Aktivierung von Nutzungsrechten in Höhe von 35 Mio. €.
Die Vorratsbestände erhöhten sich von 1.532 Mio. € zum 30.09.2019 um 323 Mio. € auf 1.855 Mio. € zum 30.09.2020. Der Anstieg erfolgte insbesondere bei Einsatzmaterialien. Darüber hinaus wurden Vorräte in Höhe von 135 Mio. € infolge der Metallo-Akquisition hinzuerworben.
Zur Klassifizierung von Vermögenswerten und Schulden als zur Veräußerung gehalten.
Das Eigenkapital des Konzerns erhöhte sich um 169 Mio. € von 2.234 Mio. € auf 2.403 Mio. € zum 30.09.2020.
Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus dem operativen Konzernergebnis in Höhe von 161 Mio. € sowie aus der im sonstigen Ergebnis enthaltenen Neubewertung der Pensionsverpflichtungen insbesondere durch realisierte Verkaufserlöse sowie veränderte Annahmen bei der Bewertung des Planvermögens in Höhe von 56 Mio. € (nach Steuern). Des Weiteren wirkten Marktbewertungen von Cashflow-Sicherungen positiv in Höhe von 41 Mio. €. Gegenläufig wirkten sich die Dividendenzahlung in Höhe von 56 Mio. € sowie der Erwerb eigener Anteile (41 Mio. €) aus.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich einhergehend mit dem gestiegenen Bestand bei Einsatzmaterialien um 331 Mio. € von 818 Mio. € auf 1.149 Mio. €. Darin enthalten waren 64 Mio. € aus dem Erwerb der Metallo-Gruppe.
Die Finanzverbindlichkeiten lagen mit 583 Mio. € zum 30.09.2020 deutlich über dem Niveau zum Ende des letzten Geschäftsjahres (302 Mio. €). Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der Platzierung von Euro-Schuldscheindarlehen u. a. zur Finanzierung des Erwerbs von Metallo. Die Laufzeiten der Schuldscheindarlehen sind diversifiziert bis zum Jahr 2027 mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 1,6 %. Gegenläufig wirkte die Tilgung eines Schuldscheindarlehens in Höhe von 127 Mio. € im 2. Quartal des Geschäftsjahres.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten dar.
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| in Mio. € | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 503 | 116 |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasing | 53 | 33 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 556 | 149 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 15 | 150 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasing | 12 | 3 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 27 | 153 |
| Finanzverbindlichkeiten | 583 | 302 |
Insgesamt lag die operative Eigenkapitalquote (Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme) somit bei 49,1 % gegenüber 55,0 % zum Ende des letzten Geschäftsjahres.
Die IFRS-Bilanzsumme erhöhte sich von 4.535 Mio. € zum 30.09.2019 auf 5.534 Mio. € zum 30.09.2020. Ursächlich für den Anstieg war neben dem Erwerb der Metallo-Gruppe der im Vergleich zur operativen Bilanz höhere Anstieg der Vorratsbestände um insgesamt 471 Mio. € von 1.993 Mio. € zum 30.09.2019 auf 2.464 Mio. € zum 30.09.2020. Das Eigenkapital des Konzerns erhöhte sich um 253 Mio. € von 2.598 Mio. € auf 2.851 Mio. € zum 30.09.2020. Die Erhöhung resultierte insbesondere aus dem im Vergleich zur operativen Darstellung höheren Konzernergebnis in Höhe von 265 Mio. €.
Insgesamt lag die IFRS-Eigenkapitalquote am 30.09.2020 bei 51,5 % gegenüber 57,3 % zum Ende des letzten Geschäftsjahres.
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| in % | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Anlagevermögen | 34 | 34 |
| Vorräte | 44 | 44 |
| Forderungen etc. | 13 | 12 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 9 | 10 |
| 100 | 100 | |
| Eigenkapital | 52 | 57 |
| Rückstellungen | 13 | 13 |
| Verbindlichkeiten | 35 | 30 |
| 100 | 100 |
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| 30.09.2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bereinigungseffekte | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio. € | IFRS | IFRS 5 | Vorräte | Anlagevermögen | operativ |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| AKTIVA | |||||
| Anlagevermögen | 1.904 | 3 | -11 | -25 | 1.871 |
| Latente Steuern | 9 | 0 | 11 | 0 | 20 |
| Langfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 36 | 0 | 0 | 0 | 36 |
| Vorräte | 2.464 | 3 | -612 | 0 | 1.855 |
| Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 629 | 5 | 0 | 0 | 634 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 481 | 0 | 0 | 0 | 481 |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 11 | -11 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Aktiva | 5.534 | 0 | -612 | -25 | 4.897 |
| PASSIVA | |||||
| Eigenkapital | 2.851 | 0 | -426 | -22 | 2.403 |
| Latente Steuern | 302 | 1 | -186 | -3 | 114 |
| Langfristige Rückstellungen | 332 | 0 | 0 | 0 | 332 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 578 | 0 | 0 | 0 | 578 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 78 | 0 | 0 | 0 | 78 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.386 | 6 | 0 | 0 | 1.392 |
| Verbindlichkeiten aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten | 7 | -7 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Passiva | 5.534 | 0 | -612 | -25 | 4.897 |
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| 30.09.2019 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bereinigungseffekte | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio. € | IFRS | Vorräte | Anlagevermögen | operativ |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| AKTIVA | ||||
| Anlagevermögen | 1.560 | -17 | -44 | 1.499 |
| Latente Steuern | 8 | 46 | 0 | 54 |
| Langfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 31 | 0 | 0 | 31 |
| Vorräte | 1.993 | -461 | 0 | 1.532 |
| Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 502 | 0 | 0 | 502 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 441 | 0 | 0 | 441 |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Aktiva | 4.535 | -432 | -44 | 4.059 |
| PASSIVA | ||||
| Eigenkapital | 2.598 | -325 | -39 | 2.234 |
| Latente Steuern | 182 | -107 | -5 | 70 |
| Langfristige Rückstellungen | 402 | 0 | 0 | 402 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 154 | 0 | 0 | 154 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 51 | 0 | 0 | 51 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.148 | 0 | 0 | 1.148 |
| Verbindlichkeiten aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Passiva | 4.535 | -432 | -44 | 4.059 |
Erläuterungen zur Darstellung und zu den Bereinigungseffekten finden sich unter Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Aurubis-Konzerns.
Der Return on Capital Employed (ROCE) stellt die Verzinsung des im operativen Geschäft oder für eine Investition eingesetzten Kapitals dar. Er wird unter Berücksichtigung des operativen EBIT der letzten vier Quartale ermittelt.
Der operative ROCE verbesserte sich auf 9,3 % gegenüber 8,6 % in der Vergleichsperiode, ungeachtet des Aufbaus von höheren Beständen an Einsatzmaterialien zur Sicherstellung der Versorgung des Hüttennetzwerks.
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| in Mio. € | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Anlagevermögen ohne Finanzanlagen | 1.836 | 1.485 |
| Vorräte | 1.855 | 1.532 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 490 | 390 |
| Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 200 | 196 |
| - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -1.149 | -818 |
| - Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten | -500 | -367 |
| Eingesetztes Kapital (Capital Employed) zum Stichtag | 2.731 | 2.418 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) | 221 | 192 |
| Finanzergebnis | 2 | 16 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern und Zinsen (EBIT) | 223 | 208 |
| Pro forma EBIT Metallo 1 | 18 | 0 |
| Beteiligungsergebnis At Equity | 13 | 0 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern und Zinsen (EBIT) - adjusted | 253 | 208 |
| Rendite auf das eingesetzte Kapital (operativer ROCE) | 9,3 % | 8,6 % |
Die Versorgung des Konzerns mit liquiden Mitteln ist durch das Zusammenspiel des Cashflows des Konzerns mit den kurz- und langfristigen Fremdfinanzierungen und den verfügbaren Kreditlinien unserer Banken gewährleistet. Durch vorhandene Kreditmittel und Kreditlinien können Schwankungen in der Cashflow-Entwicklung jederzeit überbrückt werden. Diese Schwankungen resultieren insbesondere aus dem operativen Geschäft und dienen im Wesentlichen der Finanzierung des Net Working Capital.
Die Entwicklung der Liquiditätsposition des Aurubis-Konzerns wird zeitnah und regelmäßig verfolgt. Die Steuerung und die Kontrolle erfolgen anhand definierter Kennzahlen.
Die wesentliche Kennzahl für die Steuerung der Verschuldung bildet die Schuldendeckung, die die Nettofinanzverbindlichkeiten (Finanzverbindlichkeiten, vermindert um Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) ins Verhältnis zum Ergebnis vor Steuern, Finanzergebnis und Abschreibungen (EBITDA) setzt und darstellt, wie viele Perioden für eine Tilgung der bestehenden Finanzverbindlichkeiten aus den Erträgen des Unternehmens bei unveränderter Ertragslage benötigt würden.
Die Kennzahl "Zinsdeckung" gibt Auskunft über die Abdeckung des Zinsergebnisses durch das EBITDA.
Langfristig soll eine ausgewogene Verschuldungsstruktur erreicht werden. Hierbei erachten wir eine Schuldendeckung von < 3 und eine Zinsdeckung von > 5 als ausgewogen.
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| 30.09.2020 | 30.09.2019 | |
|---|---|---|
| Schuldendeckung = Netto-Finanzverbindlichkeiten/EBITDA | 0,2 | -0,4 |
| Zinsdeckung = EBITDA/Zinsergebnis | 31,4 | 21,9 |
1 Vier Monate bereits im EBIT enthalten, acht Monate pro forma.
Weitere Steuerungsmaßnahmen im Rahmen der Liquiditätsrisiken werden im Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts dargestellt.
Die Kapitalflussrechnung zeigt die Zahlungsströme im Konzern. Sie macht deutlich, wodurch Zahlungsmittel generiert wurden und wofür sie verwendet worden sind.
Der Netto-Cashflow lag zum 30.09.2020 mit 459 Mio. € deutlich über dem Niveau des Vorjahres (Vj. 272 Mio. €). Ursächlich hierfür waren Edelmetallverkäufe bei gestiegenen Preisen und Kathodenverkäufe nach Asien.
Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit belief sich auf -556 Mio. € (Vj. -208 Mio. €). Die gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Investitionen beinhalten 333 Mio. € Nettomittelabfluss aus dem Erwerb der Metallo-Gruppe.
Unter Berücksichtigung von Auszahlungen für den Erwerb eigener Anteile in Höhe von 39 Mio. €, Zinsauszahlungen in Höhe von insgesamt 16 Mio. € sowie Dividendenzahlungen in Höhe von 56 Mio. € ergibt sich ein Free Cashflow von -208 Mio. € (Vj. -22 Mio. €).
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| in Mio. € | 12 Monate 2019/20 | 12 Monate 2018/19 |
|---|---|---|
| Mittelzufluss aus betrieblicher Geschäftstätigkeit (Netto-Cashflow) | 459 | 272 |
| Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit | -556 | -208 |
| Erwerb eigener Anteile | -39 | 0 |
| Zinsauszahlung | -16 | -16 |
| Dividendenzahlung | -56 | -70 |
| Free Cashflow | -208 | -22 |
| Ein- und Auszahlungen aus Finanzverbindlichkeiten | 248 | -16 |
| Veränderung der Zahlungsmittel | 40 | -38 |
Zum 30.09.2020 standen dem Konzern Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 481 Mio. € (30.09.2019: 441 Mio. €) zur Verfügung. Die Netto-Finanzposition zum 30.09.2020 betrug -102 Mio. € (Vj. Guthaben 139 Mio. €).
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| in Mio. € | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | -583 | -302 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 481 | 441 |
| Netto-Finanzposition | -102 | 139 |
Neben den liquiden Mitteln verfügt der Aurubis-Konzern über ungenutzte Kreditlinien und besitzt damit ausreichende Liquiditätsreserven. Parallel dazu setzt der Konzern auch den regresslosen Verkauf von Forderungen im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen als außerbilanzielles Finanzierungsinstrument ein.
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| in Mio. € | 2019/20 operativ | 2018/19 operativ |
|---|---|---|
| Gesamtumsätze | 11.469 | 10.742 |
| Operatives EBIT | 318 | 311 |
| Operatives EBT | 313 | 304 |
| Investitionen | 202 | 203 |
| Abschreibungen | -170 | -123 |
| Operativer ROCE | 13,8 % 1 | 15,5 % |
| Capital Employed | 2.438 | 2.013 |
| Mitarbeiterzahl (Durchschnitt) | 4.935 | 4.628 |
1 EBIT Metallo für 4 Monate bereits im EBIT enthalten, 8 Monate pro forma.
Wesentliche Ergebnistreiber des Segments Metal Refining & Processing (MRP) sind Schmelz- und Raffinierlöhne (TC/RCs), die als Abschläge vom Metalleinkaufspreis für die Umwandlung von Rohstoffen und Recyclingmaterialien in das Börsenprodukt Kupferkathode und andere Metalle verhandelt werden. Weitere Ergebnisbestandteile sind die Erlöse des Edel metall- und Schwefelsäureverkaufs sowie das Metallmehrausbringen. Darüber hinaus sind die Aurubis-Kupferprämie und die sogenannten Formataufpreise, die für die Veredelung von Kupferkathoden zu Kupferprodukten erhoben werden, wesentliche Ertragskomponenten.
Nach Abschluss der Transaktion zum Erwerb der Metallo-Gruppe am 29.05.2020 wurde diese erstmals für vier Monate im Segment MRP konsolidiert und trug zum Segmentergebnis bei.
Das Segment MRP erzielte im Berichtszeitraum Gesamtumsatzerlöse in Höhe von 11.469 Mio. € (Vj. 10.742 Mio. €). Der Umsatzanstieg ist im Wesentlichen auf höhere Edelmetallpreise zurückzuführen. Gegenläufig wirkte der niedrigere Absatz von Gießwalzdraht- und Stranggussprodukten.
Das operative EBT des Segments MRP lag im Berichtszeitraum mit 313 Mio. € leicht über dem Vorjahr (Vj. 304 Mio. €).
Positiv auf das operative EBT wirkten im Berichtszeitraum deutlich höhere Raffinierlöhne für Altkupfer und sonstige Recyclingmaterialien, ein wesentlich gestiegener Durchsatz an Recyclingmaterial, auch durch die erstmalige Berücksichtigung der Einsatzmaterialien der Standorte Beerse und Berango, sowie ein sehr gutes Metallmehrausbringen im 4. Geschäftsquartal bei gestiegenen Edelmetallpreisen. Einem deutlich höheren Konzentratdurchsatz, insbesondere an unserem Standort in Pirdop, standen marktbedingt geringere Schmelz- und Raffinierlöhne für Kupferkonzentrate gegenüber. Allerdings beeinflussten Stillstände sowohl im Berichtszeitraum (rund -50 Mio. € operatives EBT) als auch im Vorjahr (rund -40 Mio. € operatives EBT) den Durchsatz und damit das operative Ergebnis. Ergebnisbeiträge aus unserem Performance Improvement Program (PIP), welche die erforderlichen Restrukturierungsaufwendungen vollständig kompensieren konnten, beeinflussten das operative EBT positiv.
Niedrigere Schwefelsäureerlöse durch deutlich gesunkene Absatzpreise sowie eine coronabedingt deutlich schwächere Nachfrage nach Gießwalzdraht- und Stranggussprodukten belasteten das Ergebnis. Ebenfalls ergebnismindernd wirkten Abschreibungen auf einen Goodwill aus einer historischen Akquisition aus 2002 bezogen auf Kupferprodukte Hamburg sowie Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte des Segments MRP in Höhe von 4 Mio. €.
Insgesamt lag das operative Ergebnis des Segments MRP im Berichtsjahr mit 313 Mio. € 3 % über dem Vorjahresniveau (304 Mio. €). Der operative ROCE des Segments blieb mit 13,8 % (Vj. 15,5 %) hinter dem Vorjahr zurück.
Der internationale Markt für Kupferkonzentrate konnte sich 2020 den Auswirkungen der Pandemie nicht vollständig entziehen. Insbesondere im zweiten Quartal 2020 kam es zu vereinzelten Produktionsausfällen in mehreren Minen. Im Jahresverlauf wirkte sich dann aber eine Normalisierung der Produktion, insbesondere in Südamerika, wieder positiv auf das Konzentratangebot aus. Aufseiten der weltweiten Hüttenindustrie dämpften geplante und ungeplante Stillstände sowie Verzögerungen und Planungsänderungen bei verschiedenen Hüttenprojekten in Asien die weltweite Nachfrage nach Kupferkonzentrat. So reduzierten chinesische Hütten u. a. infolge der Covid-19- Pandemie ihre Primärkupferproduktion, da sie ihre Schwefelsäureproduktion nicht absetzen konnten. Gegenläufig wirkten die 2020 realisierten Kapazitätserweiterungen auf Hüttenseite, die die weltweite Produktionskapazität gegenüber dem Vorjahr um rund 3 % steigen lassen sollen.
Für Jahresverträge 2020 lag der Benchmark für die Schmelz- und Raffinierlöhne (TC/RCs) für die Verarbeitung von Standard-Kupferkonzentraten bei 62 US$/t bzw. 6,2 cts/lb. Über weite Teile des Jahres lag der Spotpreis unter dem Benchmark. Aufgrund der Erholung des Konzentratangebots sowie der Kaufzurückhaltung chinesischer Hütten am Markt zeigten die Spotpreise zum Geschäftsjahresende leichte Erholungstendenzen.
Bis Mitte Februar profitierte Aurubis noch von Konzentratschmelzlöhnen zu Konditionen des Kalenderjahres 2019, die deutlich über den aktuellen Schmelzlöhnen lagen.
Durch unser diversifiziertes Lieferantenportfolio sowie aktives Rohstoffmanagement konnten wir die Versorgung zu jedem Zeitpunkt während der Krise sicherstellen und unsere Primärhütten ausreichend mit Konzentraten versorgen.
Die Raffinierlöhne für Altkupfer kamen nach einer stabilen Entwicklung auf hohem Niveau im 1. Halbjahr 2019/20 zu Beginn des 3. Quartals 2019/20 vorübergehend unter Druck. Die Einschränkung der Wirtschaftsaktivitäten infolge der Covid-19-Pandemie sowie der schwächere Kupferpreis führten zu einem geringeren Angebot an Recyclingmaterialien in Europa und den USA. Ab Juni 2020 entspannte sich die Lage wieder, einhergehend mit der Lockerung der Maßnahmen zur Corona-Pandemie sowie einem deutlich gestiegenen Kupferpreis. Die Raffinierlöhne für Altkupfer stabilisierten sich und zeigten zum Ende des Geschäftsjahres sogar eine deutliche Aufwärtsentwicklung.
Positiv auf das Mengenangebot an Altkupfer in Europa wirkten sich im Berichtszeitraum der Handelsstreit zwischen den USA und China sowie niedrige Exporte von Altkupfer nach China aus, die zu einer Verlagerung von Materialflüssen aus den USA auch nach Europa führten.
Durch unser integriertes Supply Chain Management und ein vorausschauendes Bestandsmanagement konnten wir die Versorgung unseres Hüttennetzwerks mit Altkupfer und sonstige Recyclingmaterialien zu jeder Zeit sicherstellen.
Sonstige Recyclingmaterialien standen am Markt ausreichend zu guten Raffinierlöhnen zur Verfügung, auch positiv beeinflusst durch den von China Anfang 2019 verhängten Einfuhrstopp für Kupferschrotte mit höheren Verunreinigungen.
Unsere Hüttenstandorte produzierten im Geschäftsjahr auf sehr gutem Niveau. Im 3. Quartal 2019/20 wurde mit 642.000t der höchste Konzentratdurchsatz eines Quartals der letzten Jahre erzielt. Der Konzentratdurchsatz des Geschäftsjahres 2019/20 lag mit 2.378.000t deutlich über dem Vorjahr (Vj. 2.225.000 t). Ein geplanter Wartungsstillstand im Oktober/November 2019 an unserem Standort Hamburg beeinflusste im 1. Quartal 2019/20 den Konzentratdurchsatz. Auch im Vorjahr wirkten sich Stillstände auf den Durchsatz aus.
in Mio. t

Im Berichtsjahr profitierten unsere Recyclingstandorte von einem guten Angebot an Altkupfer, Blisterkupfer und sonstigen Recyclingmaterialien. In Summe lag der konzernweite Einsatz von Alt- und Blisterkupfer im Geschäftsjahr 2019/20 jedoch aufgrund des Stillstands an unserem Standort in Hamburg sowie des Kranschadens in der Elektrolyse in Olen deutlich unter dem guten Niveau des Vorjahres.
in Tsd. t

Am Standort Olen verfügen wir ebenfalls über Recyclinganlagen und eine Elektrolyse zur Herstellung von Kupferkathoden. Aufgrund eines Kranschadens in der Elektrolyse reduzierte sich die Kathodenproduktion gegenüber dem Vorjahr um 28 % auf 243.000t (Vj. 338.000 t). Durch aktives Gegensteuern innerhalb des Hüttennetzwerks sowie die Ausnutzung von Opportunitäten konnten die Auswirkungen auf das operative Ergebnis begrenzt werden. Seit Ende April ist die Elektrolyse in Olen wieder weitgehend verfügbar.
Der Einsatz sonstiger Recyclingmaterialien wie Industrierückstände, Schlämme, Schreddermaterialien sowie Elektro- und Elektronikschrotte erhöhte sich im Berichtszeitraum um 36 % auf 348.000 t, u. a. durch die erstmalige Einbeziehung der Einsatzmengen der Metallo-Standorte Beerse (Belgien) und Berango (Spanien) in den Monaten Juni bis September 2020.
in Tsd. t

Die Kupferkathodenproduktion im Segment Metal Refining & Processing lag 2019/20 mit 1.031.000 t aufgrund der Produktionseinschränkungen als Folge des Kranschadens in der Elektrolyse in Olen und der begonnenen schrittweisen Modernisierung der Elektrolyse in Lünen leicht unter dem Vorjahresniveau (Vj. 1.075.000 t).
Die internationalen Kathodenmärkte verzeichneten im 1. Halbjahr 2019/20 eine grundsätzlich stabile Nachfrage. Während sich die Spotprämien in Europa stabil zeigten, gaben die Notierungen in Shanghai im Zuge der Corona-Pandemie nach. Nachdem der Großteil der kupferverarbeitenden Industrie in China die Produktion im März wieder aufgenommen hat, zeigt sich bei der chinesischen Kupfernachfrage seit dem 3. Quartal 2019/20 eine deutliche Erholung, auch infolge erheblich gestiegener Investitionen in den Ausbau der Netzinfrastruktur. Aurubis nutzte die hohe chinesische Nachfrage nach raffiniertem Kupfer und setzte verstärkt Kupferkathoden in Asien ab, wodurch die fehlende Nachfrage auf den europäischen Produktmärkten größtenteils kompensiert werden konnte. Die Aurubis-Kupferprämie für das Kalenderjahr 2020 entspricht mit 96 US$/t der Kupferprämie des Vorjahres.
in Tsd. t

in Tsd. t

Die Metallo-Akquisition ist ein wichtiger Beitrag zur strategischen Weiterentwicklung von Aurubis zu einem Multi-Metall-Konzern.
Die gestiegene Anzahl von Metallen, die wir ausbringen, und die höheren Verkaufsmengen sind ein Beleg dafür.
Die Verkaufsmengen der übrigen von uns produzierten Metalle lagen bei:
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| 2019/20 | 2018/19 | ||
|---|---|---|---|
| Gold | t | 47 | 51 |
| Silber | t | 972 | 861 |
| Blei | t | 28.014 | 19.038 |
| Nickel | t | 3.395 | 3.067 |
| Zinn | t | 4.213 | 1.631 |
| Zink | t | 3.565 | 0 |
| Nebenmetalle | t | 807 | 943 |
| Platingruppe (PGM) | kg | 8.935 | 9.771 |
Metallo-Standorte für vier Monate berücksichtigt.
Das Ausbringen unserer Metalle ist abhängig von den Inhalten in den verarbeiteten Kupferkonzentraten und Recyclingmaterialien. Stillstandsbedingt niedrigere Konzentratdurchsätze wirken sich somit auch auf die Ausbringungsmengen aus. Ein Teil der Metalle wird in Form von Zwischenprodukten veräußert.
Gießwalzdraht wird als Vorprodukt zur Weiterverarbeitung bevorzugt in der Kabel- und Drahtindustrie sowie für spezielle Halbzeuge eingesetzt. Nach einer stabilen Entwicklung im 1. Halbjahr 2019/20 schwächte sich die Nachfrage nach Gießwalzdraht im April und Mai deutlich als Folge des Covid-19-bedingten Lockdowns in Europa sowie von Produktionsstillständen in der europäischen verarbeitenden Industrie ab. Nach Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie zeigte sich im 4. Quartal 2019/20 in allen Bereichen eine Nachfrageerholung. Insgesamt verzeichnete der Bereich der Automobilkabel sowie von Kupferlackdraht für traditionelle Motoren Covid-19-bedingt den stärksten und langwierigsten Nachfragerückgang. Hingegen ging die Nachfrage aus dem Energiesektor und dem Bausektor nur geringfügig zurück.
in Tsd. t

Im Bereich hochreiner Stranggussformate gab die Nachfrage im Vergleich zum Vorjahr deutlich nach. Bis April 2020 blieb die Auftragslage trotz des durch Covid-19 herausfordernden Marktumfelds stabil, seit Mai verzeichnen wir jedoch eine deutlich schwächere Nachfrage, insbesondere aus dem von der Pandemie stark betroffenen Flachwalzprodukte-Sektor.
Mit 154.000 t blieb die Stranggussproduktion im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 deutlich hinter der des Vorjahres (174.000 t) zurück.
in Tsd. t

Die Schwefelsäureproduktion lag analog zum Konzentratdurchsatz mit 2.272.000 t deutlich über dem Niveau des Vorjahres (2.101.000 t). Der globale Markt für Schwefelsäure war nach einer zunächst robusten Nachfrageentwicklung im 1. Quartal 2019/20 zu Beginn des Kalenderjahres von hoher Volatilität als Folge des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie in China gekennzeichnet. Die Abschottung der chinesischen Region Hubei, die das Zentrum der Düngemittelherstellung in China und eine Hauptabnehmerin für Schwefelsäure in Asien ist, führte zu verstärkten Exporten chinesischer Schwefelsäureproduzenten und damit zu einer Erosion der Spotmarktpreise in Amerika und Asien. Auch die Preise am europäischen Markt für Schwefelsäure sowie für Spotmengen im Exportgeschäft mit Nord- und Südamerika und der Türkei gaben deutlich nach. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019/20 zeichnete sich an den Spotmärkten eine Stabilisierung ab. Aurubis ist aufgrund seiner Kunden- und Vertragsstruktur den Entwicklungen am Spotmarkt nicht in vollem Umfang und mit zeitlichem Verzug ausgesetzt.
Im Segment MRP wurden Investitionen in Höhe von 202 Mio. € (Vj. 203 Mio. €) getätigt. Wesentliche Investitionen wurden im Zusammenhang mit dem durchgeführten Wartungsstillstand sowie mit Umweltschutzmaßnahmen in Hamburg getätigt.
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| in Mio. € | 2019/20 operativ | 2018/19 operativ |
|---|---|---|
| Gesamtumsätze | 1.086 | 1.300 |
| Operatives EBIT | -3 | -39 |
| Operatives EBT | 1 | -47 |
| Investitionen | 18 | 16 |
| Abschreibungen | -19 | -26 |
| Operativer ROCE | 3,0 % | -10,6 % |
| Capital Employed | 316 | 363 |
| Mitarbeiterzahl (Durchschnitt) | 1.632 | 1.729 |
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Vorjahr angepasst.
Im Segment Flat Rolled Products (FRP) erfolgt eine Weiterverarbeitung von Kupfer und Kupferlegierungen - im Wesentlichen Messing, Bronze und Hochleistungslegierungen - zu Flachwalz- und Spezialdrahtprodukten. Die wichtigsten Produktionsstandorte hierfür sind Stolberg (Deutschland), Pori (Finnland), Zutphen (Niederlande) und Buffalo (USA). Zum Segment gehören weiterhin Schneid- und Servicecenter in Birmingham (UK), Dolný Kubín (Slowakei) und Mortara (Italien) sowie Vertriebsbüros weltweit.
Das Segment FRP erzielte im Berichtszeitraum Gesamtumsatzerlöse in Höhe von 1.086 Mio. € (Vj. 1.300 Mio. €). Ursache für den niedrigeren Umsatz ist insbesondere eine deutlich reduzierte Absatzmenge infolge der Covid-19-Pandemie.
Das Segment FRP erzielte im Berichtsjahr ein operatives Ergebnis vor Steuern (EBT) von 1 Mio. € (Vj. -47 Mio. €). Trotz deutlich unter dem Vorjahr liegender Absatzmengen konnte aufgrund von Kosteneinsparungsmaßnahmen ein positives operatives Ergebnis erzielt werden. Das Vorjahr enthält die im 4. Quartal 2018/19 berichteten negativen Einmaleffekte in Höhe von 51 Mio. €.
Ohne diese negativen Einmaleffekte lag das operative Ergebnis vor Steuern (EBT) des Vorjahres bei 4 Mio. €.
Auch der operative ROCE (unter Berücksichtigung des operativen EBIT der letzten vier Quartale) hat sich mit 3,0 % (Vj. -10,6 %) deutlich gegenüber dem Vorjahr verbessert. Das Vorjahr enthält die im 4. Quartal 2018/19 berichteten negativen Einmaleffekte in Höhe von 51 Mio. €.
Seit dem Geschäftsjahr 2017/18 besteht für das Segment FRP eine Verkaufsabsicht. Obwohl die Verkaufsabsicht weiterhin gegeben ist und die Verkaufsverhandlungen weit fortgeschritten sind, wurde die Anwendung des IFRS 5 im 4. Quartal des Geschäftsjahres für das Segment FRP beendet. Der Vorstand geht aus heutiger Sicht nicht überwiegend wahrscheinlich davon aus, dass der Vollzug des Verkaufs innerhalb der bis Februar 2021 laufenden 12-Monats-Frist gemäß IFRS 5 vollzogen sein wird.
Der Markt für Flachwalzprodukte hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich abgekühlt. Die Covid-19-Pandemie hat ab der Geschäftsjahreshälfte zu einem Einbruch der Auftragslage an allen Standorten geführt. Betroffen war insbesondere die Nachfrage nach Steckverbindern aus der Automobilindustrie. Andere Absatzsegmente lagen ebenfalls unter den Erwartungen.
Die Verfügbarkeit von Einsatzmaterialien und erzielbaren Schrottabschlägen auf den Kupferpreis waren im Geschäftsjahr 2019/20 sehr gut. Die Konditionen haben sich gegenüber dem Vorjahr verbessert.
Die Produktion von Flachwalzprodukten und Spezialdrähten reduzierte sich nachfragebedingt auf 178.000t (Vj. 210.000 t). An allen Standorten wurde weiter an der Umsetzung der Programme zur Effizienzverbesserung und zur Produktivitäts- und Qualitätserhöhung gearbeitet. Auf den Nachfragerückgang, insbesondere infolge der Corona-Pandemie, wurde durch Kapazitätsanpassungen mit entsprechenden Kosteneinsparungen reagiert.
in Tsd. t

Im Segment FRP wurden Investitionen in Höhe von 18 Mio. € (Vj. 16 Mio. €) getätigt. Dabei handelte es sich überwiegend um Ersatzinvestitionen.
Das abgelaufene Geschäftsjahr war aufgrund der ersten Welle der Covid-19-Pandemie ein besonders herausforderndes. Doch Einsatz, Flexibilität und Disziplin unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zusammen mit einem agilen Krisenmanagement dafür gesorgt, dass wir die Infektionszahlen bei Aurubis bisher auf sehr niedrigem Niveau halten konnten und unsere Produktion an den Hüttenstandorten weitestgehend unbeeinträchtigt aufrechterhalten haben.
Die Nachfrage auf unseren Produktmärkten war bis zum Ende unseres 1. Geschäftshalbjahres noch stabil. Ab April spürten wir dann, bedingt durch den Lockdown in Europa und durch die Produktionsstillstände in der europäischen verarbeitenden Industrie, einen deutlichen Nachfrageeinbruch für Gießwalzdraht-, Strangguss- und Flachwalzprodukte. Da die Nachfrage der kupferverarbeitenden Industrie in China jedoch schon ab März wieder anzog, waren wir in der Lage, Kupferkathoden verstärkt in Asien abzusetzen und somit die fehlende Nachfrage auf den europäischen Produktmärkten größtenteils zu kompensieren.
Im Geschäftsjahr 2019/20 belief sich das operative Ergebnis vor Steuern auf 221 Mio. €. Damit konnten wir, trotz der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, unsere Prognose eines operativen EBT zwischen 185 Mio. € und 250 Mio. € über das gesamte Jahr halten und unser Ergebnis im Vergleich zum letzten Geschäftsjahr sogar um 29 Mio. € steigern. Der operative ROCE erreichte zum Ende des Berichtsjahres einen Wert von 9,3 % (Vj. 8,6 %) und lag somit ebenfalls innerhalb des Prognoseintervalls zwischen 8 % und 11 %.
Die Entwicklung des operativen EBT war durch den geplanten Wartungsstillstand im 1. Quartal des Geschäftsjahres an unserem Standort in Hamburg beeinflusst, der mit einem Effekt von -34 Mio. € exakt den Zeit- und Budgetvorgaben entsprach. Die Investitionskosten für dieses Projekt betrugen rund 50 Mio. €. Im weiteren Jahresverlauf war die operative Performance und damit der Konzentratdurchsatz unserer Primärhütten in Hamburg und Pirdop sehr zufriedenstellend und trug maßgeblich zum guten Ergebnis des Geschäftsjahres bei.
Die Schmelz- und Raffinierlöhne auf den Spotmärkten für Kupferkonzentrat waren coronabedingt zeitweise unter Druck, durch unser diversifiziertes Lieferantenportfolio und durch aktives Rohstoffmanagement konnten wir die Auslastung unserer Hütten jedoch zu jedem Zeitpunkt während der Krise sicherstellen und unsere Primärhütten ausreichend mit Konzentraten versorgen.
Die Raffinierlöhne für Altkupfer waren über weite Strecken des Geschäftsjahres zufriedenstellend, kamen jedoch im 3. Quartal 2019/20 unter Druck. Steigende Kupferpreise führten zum Geschäftsjahresende hin zu einem deutlichen Anstieg der Raffinierlöhne für Altkupfer. Durch unser integriertes Supply Chain Management konnten wir die Versorgung unseres Hüttennetzwerks mit Altkupfer und sonstigen Recyclingmaterialien zu jeder Zeit sicherstellen.
Die Schwefelsäuremärkte zeigten im Geschäftsjahresverlauf ein sehr volatiles Bild. Bis Januar 2020 waren die Preise sehr stabil, brachen dann aber im Zuge der Corona-Krise massiv ein. Erst im September zeigten sich leichte Verbesserungstendenzen, die Preise liegen aber weiterhin deutlich unter dem Vorjahresniveau.
Positiv auf das operative Ergebnis im Geschäftsjahr 2019/20 wirkte sich ein sehr gutes Metallmehrausbringen im 4. Geschäftsquartal aus. Nachdem die Preise für Edelmetalle im Zuge der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 deutlich eingebrochen waren, erholten sie sich zügig und erreichten zum Geschäftsjahresende Höchststände, die wir für verstärkte Metallverkäufe nutzen konnten.
Das operative EBT des Segments Metal Refining & Processing (MRP) lag im Berichtszeitraum mit 313 Mio. € über dem des Vorjahres (304 Mio. €). Die Geschäftsentwicklung des Segments MRP deckt sich im Wesentlichen mit der Beschreibung der Konzernentwicklung. Das operative EBT des Segments FRP belief sich im Berichtszeitraum auf 1 Mio. € (Vj. -47 Mio. €). Im Vorjahr wirkten sich Einmaleffekte in Höhe von -51 Mio. € auf das operative Ergebnis aus.
Unser Effizienzsteigerungsprogramm haben wir 2019/20 in ein Kostensenkungsprogramm überführt. Unser Ziel ist hier, bis zum Geschäftsjahr 2022/23 eine Ergebnisverbesserung aus dem Performance Improvement Program (PIP) in einer Größenordnung von mindestens 100 Mio. € aus Kostenreduzierung und Durchsatzverbesserung zu erzielen. Erste Ergebniseffekte wurden 2019/20 realisiert und konnten Aufwendungen für die erforderliche Restrukturierungsrückstellung vollständig kompensieren.
Der operative Netto-Cashflow zum 30.09.2020 lag mit 459 Mio. € (Vj. 272 Mio. €) über dem Vorjahres-Cashflow. Ursächlich hierfür waren Edelmetallverkäufe bei gestiegenen Preisen und Kathodenverkäufe nach Asien.
Die Eigenkapitalquote (operativ) lag zum 30.09.2020 bei 49,1 % (Vj. 55,0 %). Die Netto-Finanzposition zum 30.09.2020 betrug -102 Mio. € (Vj. Guthaben in Höhe von 139 Mio. €). Damit ist die Bilanzstruktur des Aurubis-Konzerns weiterhin sehr robust. Die starke Eigenkapital- und gute Liquiditätsposition ermöglichten es Aurubis, im März 2020 ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von 200 Mio. € zum Erwerb von bis zu 10 % eigener Aktien aufzusetzen. Zum 30.09.2020 belief sich der Bestand eigener Aktien auf 976.764 Aktien.
Wichtigstes Ereignis im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Akquisition der Metallo-Gruppe. Am 04.05.2020 erteilte die EU-Kommission die Freigabe zur Akquisition ohne Auflagen. Diese Akquisition ist für Aurubis ein wichtiger Meilenstein in der Umsetzung unserer Multi-Metall- und Recyclingstrategie. In den Konzernabschluss werden die Gesellschaften der Metallo-Gruppe seit dem 01.06.2020, also für vier Monate, einbezogen.
Zur Finanzierung des Kaufpreises für Metallo (375 Mio. €) und zur weiteren Unternehmensfinanzierung hat Aurubis im Juni ein Schuldscheindarlehen mit Nachhaltigkeitsbezug in Höhe von 400 Mio. € platziert. Durch die Anbindung des Schuldscheindarlehens an das Aurubis-Rating der anerkannten unabhängigen Nachhaltigkeitsagentur EcoVadis fließen unsere Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit direkt in die Berechnung der Zinsaufwendungen ein.
Eine weitere wesentliche Entwicklung in puncto Nachhaltigkeit bei Aurubis ist die Teilnahme an der "Copper Mark". Die Copper Mark ist ein neues Gütesiegel der Kupferbranche, das die verantwortungsvolle Produktion von Kupfer über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg nachvollziehbar macht. Entwickelt wurde es von der International Copper Association (ICA). Zertifiziert wird als Erstes unsere Primärkupferhütte am Standort in Bulgarien.
Aurubis steht in diesen herausfordernden Zeiten grundsolide da -auch dank unseres Geschäftsmodells und der Weichenstellungen der letzten Jahre.
Ergänzend zur Berichterstattung zum Aurubis-Konzern erläutern wir im Folgenden die Entwicklung der Aurubis AG. Die Aurubis AG ist das Mutterunternehmen des Aurubis-Konzerns mit Sitz in Hamburg sowie Produktionsstandorten in Hamburg und Lünen. Die Geschäftstätigkeit umfasst neben der Steuerung des Aurubis-Konzerns insbesondere auch die Primärkupfererzeugung und das Recycling sowie die Produktion von Kupferprodukten und Edelmetallen. Der Einzelabschluss der Aurubis AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die wesentlichen Unterschiede zu dem nach IFRS-Grundsätzen aufgestellten Konzernabschluss liegen in der Bilanzierung des Anlagevermögens, der Bewertung des Vorratsvermögens, der Bewertung der Finanzinstrumente sowie der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen.
Die Steuerung im Aurubis-Konzern erfolgt gesellschaftsübergreifend auf Konzernebene nach Segmenten mit den finanziellen Leistungsindikatoren "operatives EBT" sowie "operativer ROCE". Dies trifft auch auf die operativen Aktivitäten der Aurubis AG zu, die ein wesentlicher Bestandteil des Konzerns sind. Insofern repräsentieren die Entwicklung und die Prognose der finanziellen Leistungsindikatoren auf Ebene der Segmente und des Gesamtkonzerns gleichzeitig die Entwicklung und die Prognose der Aurubis AG als Einzelgesellschaft.
Die Analyse der Entwicklung der genannten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr sowie deren Prognose für das Folgejahr sind im Wirtschaftsbericht sowie im Prognosebericht für den Gesamtkonzern dargestellt. Aussagen zur Risikosituation und zu den Chancen finden sich im Risiko- und Chancenbericht des Konzerns.
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| in Mio. € | 2019/20 | 2018/19 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 9.005 | 8.200 |
| Bestandsveränderungen/ aktivierte Eigenleistungen | 24 | 79 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 50 | 52 |
| Materialaufwand | -8.481 | -7.774 |
| Rohertrag | 598 | 557 |
| Personalaufwand | -282 | -265 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | -60 | -53 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -148 | -132 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 108 | 107 |
| Finanzergebnis | 105 | 50 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) | 213 | 157 |
| Steuern | -36 | -32 |
| Jahresüberschuss | 177 | 125 |
Der Geschäftsverlauf der Aurubis AG im Geschäftsjahr 2019/20 war gegenüber dem Vorjahr durch einen geringeren Konzentratdurchsatz bei gleichzeitig marktbedingt gesunkenen Schmelz- und Raffinierlöhnen sowie nachfragebedingt niedrigeren Erlösen aus dem Verkauf von Kupferprodukten negativ beeinflusst. Darüber hinaus belasteten deutlich gesunkene Erlöse aus dem Verkauf von Schwefelsäure das Ergebnis. Gegenläufig wirkten sich ein höheres Metallmehrausbringen bei gestiegenen Marktpreisen sowie deutlich höhere Raffinierlöhne auf den Altkupfermärkten positiv auf das Ergebnis aus.
Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Berichtsjahr um 805 Mio. € auf 9.005 Mio. € (Vj. 8.200 Mio. €). Ursächlich für diese Entwicklung waren im Wesentlichen preisbedingt gestiegene Verkaufserlöse für Edelmetalle.
Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand/(Umsatzerlöse + Bestandsveränderungen)) liegt gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 93,9 %. Dabei wirkten gesunkene Schmelzlohneinnahmen und ein höheres Metallmehrausbringen gegenläufig. Unter Berücksichtigung der aktivierten Eigenleistungen und der sonstigen betrieblichen Erträge erhöhte sich der Rohertrag insgesamt um 41 Mio. € auf 598 Mio. € (Vj. 557 Mio. €).
Der Personalaufwand erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 17 Mio. € auf 282 Mio. € v. a. aufgrund gestiegener Rückstellungen für Restrukturierungen im Rahmen des laufenden Performance Improvement Program in Höhe von 34 Mio. €. Gegenläufig wirkten Erträge aus der Änderung der Annahmen zur Bewertung des Deckungsvermögens bei den Pensionsrückstellungen (+38 Mio. €) sowie Zinsänderungen der Pensionsrückstellungen (-17 Mio. €).
Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen erhöhten sich um 7 Mio. € auf 60 Mio. € (Vj. 53 Mio. €). Dies betrifft v. a. die Bereiche der immateriellen Vermögensgegenstände, der technischen Anlagen und Maschinen sowie der Gebäude.
Insgesamt erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 16 Mio. € von 132 Mio. € auf 148 Mio. €. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus Effekten aus der Fremdwährungsbewertung. Gegenläufige Effekte sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Darüber hinaus entstanden im abgelaufenen Geschäftsjahr zusätzliche Beratungsaufwendungen im Rahmen des Performance Improvement Program in Höhe von 7 Mio. €. Im Vorjahr wurden hier Aufwendungen aus dem Abgang des internen Investitionsprojekts Future Complex Metallurgy (FCM) in Höhe von 23 Mio. € ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der Personalaufwendungen, der Abschreibungen und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergab sich ein Betriebsergebnis (EBIT) in Höhe von 108 Mio. € (Vj. 107 Mio. €).
Das Finanzergebnis betrug im Berichtsjahr 105 Mio. € (Vj. 50 Mio. €). Hierin enthalten sind neben Dividenden von Tochterunternehmen in Höhe von 130 Mio. € (Vj. 96 Mio. €) Abschreibungen auf die Beteiligungsbuchwerte der Deutsche Giessdraht GmbH in Höhe von 8 Mio. €, der Aurubis Italia Srl in Höhe von 4 Mio. € sowie der America Holding Inc. in Höhe von 1 Mio. €, das Nettozinsergebnis in Höhe von -10 Mio. € (Vj. -30 Mio. €) sowie stichtagsbezogene Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von -2 Mio. € (Vj. -19 Mio. €).
Nach Berücksichtigung eines Steueraufwands von 36 Mio. € (Vj. 32 Mio. €) ergibt sich ein Jahresüberschuss von 177 Mio. € (Vj. 125 Mio. €). Die Erhöhung des Steueraufwands resultiert einerseits aus dem höheren Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBIT) und andererseits aus der Erhöhung des nicht abzugsfähigen Teils der Beteiligungseinkünfte sowie wesentlichen Gewinnunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz.
Das Anlagevermögen erhöhte sich im Geschäftsjahr um 283 Mio. € auf 2.435 Mio. € (Vj. 2.152 Mio. €). Die Zugänge zu immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen betrugen im Berichtsjahr 92 Mio. €. Sie umfassten v. a. Investitionen in die Sanierung der Elektrolyse am Standort Lünen, in das Projekt der Dachreiterabsaugung in der Rohhütte Werk Ost sowie Investitionen im Zusammenhang mit dem Stillstand der Primärkupfererzeugung in Hamburg. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden 100 % der Anteile an der Metallo Group Holding NV erworben. Hierfür wurden 259 Mio. € direkt investiert und darüber hinaus Darlehen in Höhe von 121 Mio. € abgelöst. Zusätzlich wurden Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 16 Mio. € erworben.
Das Vorratsvermögen stieg im abgelaufenen Geschäftsjahr um 51 Mio. € auf 866 Mio. € (Vj. 815 Mio. €). Während die Rohstoffbestände zur Absicherung der Versorgung der Produktionsstandorte im Rahmen der Covid-19-Pandemie um 32 Mio. € erhöht wurden, konnten die Zwischenproduktbestände nach dem stillstandsbedingten Aufbau von Anoden im Vorjahr wieder um 29 Mio. € reduziert werden. Die Bestände der Fertigprodukte dagegen erhöhten sich um 47 Mio. €. Grund hierfür war eine reduzierte Nachfrage nach Kupferprodukten sowie ein im Vorjahr stillstandsbedingt niedriger Bestand zum Stichtag.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 54 Mio. € gestiegen. Dies ist insbesondere auf preisbedingt höhere Forderungen im Produktbereich der Edelmetalle zurückzuführen.
Insgesamt stieg die Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr um 417 Mio. € auf 4.427 Mio. €. Damit beträgt der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme 55 % (Vj. 54 %), der Anteil der Vorräte 20 % (Vj. 20 %) und der Anteil der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände an der Bilanzsumme 15 % (Vj. 16 %).
Der Wert des Eigenkapitals beträgt zum 30.09.2020 1.645 Mio. € (Vj. 1.566 Mio. €). Die Veränderung des Eigenkapitals ergibt sich zum einen aus dem Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres von 177 Mio. €. Zum anderen wurde eine Dividende in Höhe von 56 Mio. € ausgezahlt sowie Eigene Anteile in Höhe von 41 Mio. € erworben. Die Eigenkapitalquote beträgt 37 % (Vj. 39 %).
Die Rückstellungen erhöhten sich insgesamt um 25 Mio. € auf 336 Mio. €. Ursächlich für den Anstieg waren gestiegene Personalrückstellungen im Rahmen des Restrukturierungsprogramms sowie Rückstellungen aus schwebenden Geschäften im Rahmen eines Vertrags zum Bezug von Strom. Gegenläufig entwickelten sich die Pensionsrückstellungen aufgrund von Änderungen in den Annahmen zur Bewertung des Deckungsvermögens.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen um 251 Mio. € auf 518 Mio. € (Vj. 267 Mio. €). Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde zum einen ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 127 Mio. € zurückgezahlt und zum anderen wurden neue Schuldscheindarlehen mit Nachhaltigkeitskomponente in Höhe von insgesamt 400 Mio. € im Zusammenhang mit dem Zukauf der Metallo-Gruppe platziert.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Versorgung der Produktion sowie aufgrund höherer Edelmetallpreise von 530 Mio. € auf 597 Mio. €. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen Finanzverbindlichkeiten, die sich im Rahmen des üblichen Finanzverkehrs von 1.206 Mio. € auf 1.172 Mio. € verminderten.
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| in % | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Anlagevermögen | 55 | 54 |
| Vorräte | 20 | 20 |
| Forderungen etc. | 15 | 16 |
| Flüssige Mittel | 10 | 10 |
| 100 | 100 | |
| Eigenkapital | 37 | 39 |
| Rückstellungen | 8 | 8 |
| Verbindlichkeiten | 55 | 53 |
| 100 | 100 |
Aurubis setzt Anlagengegenstände ein, die im Rahmen von Leasingverträgen genutzt und nicht bilanziert werden. Die künftigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen betragen 18 Mio. €.
Die Netto-Finanzverbindlichkeiten lagen zum 30.09.2020 bei 909 Mio. € (Vj. 737 Mio. €). Sie setzen sich aus den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 518 Mio. € (Vj. 267 Mio. €), aus dem Saldo der Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung gegenüber Tochterunternehmen in Höhe von 844 Mio. € (Vj. 882 Mio. €) und unter Abzug der liquiden Mittel in Höhe von 453 Mio. € (Vj. 412 Mio. €) zusammen.
Zwischen der Aurubis AG und deren Tochtergesellschaften bestehen Cash Pool-Vereinbarungen. Für eine weitere Analyse der Liquiditätslage der Aurubis AG wird auf die Erläuterungen zur Finanzlage im Konzernlagebericht verwiesen. Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Aurubis AG war jederzeit sichergestellt.
Neben den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten verfügte die Aurubis AG über ungenutzte Kreditlinien und damit über ausreichende Liquiditätsreserven. Darüber hinaus nutzte die Aurubis AG den regresslosen Verkauf von Forderungen im Rahmen von Factoringvereinbarungen als Finanzierungsinstrument.
An den Standorten Hamburg und Lünen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 92 Mio. € (Vj. 126 Mio. €) in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen investiert. Die Investitionen betreffen v. a. Investitionen in die Sanierung der Elektrolyse am Standort Lünen, das Projekt der Dachreiterabsaugung in der Rohhütte Werk Ost sowie Investitionen im Zusammenhang mit dem Stillstand der Primärkupfererzeugung in Hamburg. Daneben wurden Investitionen in diverse Infrastruktur- und Verbesserungsmaßnahmen im Werk Hamburg und Lünen vorgenommen.
Im Bereich der Finanzanlagen wurden im Geschäftsjahr 2019/20 100 % der Anteile an der Metallo Group Holding NV erworben. Hierfür wurden 259 Mio. € investiert.
Risiken und Chancen sind Bestandteile unserer wirtschaftlichen Aktivitäten, ohne die ein unternehmerischer Erfolg nicht möglich ist. Im Rahmen unserer operativen Geschäftstätigkeit sowie der strategischen Steuerung wägen wir Chancen und Risiken gegeneinander ab und achten darauf, dass sie insgesamt in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Wir versuchen Chancen und Risiken möglichst frühzeitig zu identifizieren und zu evaluieren.
Die Risiko- und Chancensituation der Aurubis AG ist wesentlich von der Risiko- und Chancensituation des Aurubis-Konzerns abhängig. Insoweit gelten die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risiko- und Chancensituation durch die Unternehmensleitung auch als Zusammenfassung der Risiko- und Chancensituation der Aurubis AG.
Unser Risikomanagement hat zum Ziel, die mit unserem Geschäft verbundenen Risiken mithilfe eines auf unsere Aktivitäten abgestimmten Risikomanagementsystems (RMS) zu steuern und zu überwachen. Das frühzeitige Erkennen und die Beobachtung der Entwicklung sind dabei von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus streben wir danach, negative Ergebniseinflüsse aus dem Eintreten dieser Risiken grundsätzlich durch geeignete und betriebswirtschaftlich sinnvolle Gegenmaßnahmen zu begrenzen.
Das Risikomanagement ist Bestandteil der zentralen sowie dezentralen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse und umfasst alle wesentlichen Standorte, Geschäftsbereiche und Zentralfunktionen des Aurubis-Konzerns. Das Planungs- und Steuerungssystem, die Risikoberichterstattung, eine offene Kommunikationskultur sowie Risikoreviews an den Standorten schaffen Risikobewusstsein und Transparenz bezüglich unserer Risikosituation.
Für die Standorte, Geschäftsbereiche und Zentralfunktionen sind Risikomanagementbeauftragte benannt, die miteinander vernetzt sind. Die Steuerung des Netzwerks erfolgt über die Konzernzentrale. Das RMS ist in einer Konzernrichtlinie dokumentiert.
Die standardmäßige Risikoberichterstattung erfolgt quartalsweise "bottom-up" anhand eines konzernweit einheitlichen Berichtsformats. Hierin sind die identifizierten und über einem definierten Schwellenwert liegenden Risiken zu erläutern, anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der betriebswirtschaftlichen Bedeutung zu beurteilen sowie eingesetzte Instrumente und Maßnahmen zu deren Steuerung zu nennen. Die an die Konzernzentrale gemeldeten Risiken werden durch die Konzern-Risikomanagementfunktion zu wesentlichen Risikoclustern qualitativ aggregiert und an den Gesamtvorstand berichtet. Der Bericht stellt gleichzeitig die Grundlage für den Bericht an das Audit Committee sowie die externe Risikoberichterstattung dar.
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| in Mio. € | >1 | >5 | >20 | >50 |
|---|---|---|---|---|
| Wahrscheinlichkeit | ||||
| hoch | mittel | mittel | hoch | hoch |
| mittel | gering | mittel | mittel | hoch |
| gering | gering | gering | mittel | mittel |
| unwahrscheinlich | gering | gering | gering | mittel |
Im Bericht an den Vorstand und das Audit Committee werden die qualitativ aggregierten Risikocluster unter Berücksichtigung der risikosteuernden Maßnahmen (Nettobetrachtung) anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und des potenziellen Ergebniseffekts gemäß den in der Tabelle skizzierten Bandbreiten beurteilt und als "gering", "mittel" oder "hoch" klassifiziert.
Das RMS unterliegt einer regelmäßigen Überwachung und Prüfung. So überwacht die Interne Revision durch systematische Prüfungen das Risikomanagement und die Einhaltung des internen Kontrollsystems. Als prozessunabhängige Instanz trägt sie zur Ordnungsmäßigkeit sowie Verbesserung der Geschäftsprozesse und Wirksamkeit der installierten Systeme und Kontrollen bei.
Daneben prüft der Abschlussprüfer unser Risikofrüherkennungssystem auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Er berichtet das Prüfungsergebnis an den Vorstand sowie den Aufsichtsrat (Audit Committee).
Darüber hinaus befasst sich das Audit Committee intensiv mit Fragen des Risikomanagements. Zusammen mit dem Vorstand informiert der Konzern-Risikomanagementbeauftragte das Gremium regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen.
Im Folgenden werden die mit unserem Geschäft verbundenen Risiken gemäß unseren Risikoclustern erläutert. Zudem werden wesentliche Maßnahmen und Instrumente dargestellt, mit denen wir diesen entgegentreten. Auf Risiken sowie risikorelevante Sachverhalte, die wir nach heutiger Einschätzung potenziell als "mittel" bis "hoch" klassifizieren, wird gesondert hingewiesen.
Die Versorgung unserer Produktionsanlagen mit Rohstoffen und die Verfügbarkeit dieser Anlagen sind für den Aurubis-Konzern von zentraler Bedeutung. Die damit verbundenen Risiken begrenzen wir mit folgenden Maßnahmen:
Um die Versorgung unserer Anlagen mit Kupferkonzentraten abzusichern, haben wir langfristige Verträge mit einer Vielzahl von Konzentratlieferanten aus unterschiedlichen Ländern abgeschlossen. Auf diese Weise gelingt es uns, das Risiko von Produktionsbeeinträchtigungen durch mögliche Lieferausfälle zu reduzieren. Wir konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr trotz der Corona-bedingten Belastung der Produktionsabläufe bei vielen Kupferminen und der angeschlossenen Logistikwege eine vollständige Versorgung unserer Primärhütten mit Konzentraten sicherstellen. Durch den langfristigen Charakter unserer Lieferverträge wird zudem das Risiko volatiler Schmelz- und Raffinierlöhne auf den Spotmärkten begrenzt.
Die Recyclinganlagen konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr trotz kurzzeitig coronabedingt verminderter Rohstoffverfügbarkeit - aufgrund unseres umfangreichen internationalen Lieferantennetzwerks - vollständig versorgt werden. Aus heutiger Sicht erwarten wir auch für das Geschäftsjahr 2020/21 eine sehr gute Versorgung und Auslastung der Anlagen. Volatilitäten in den Raffinierlöhnen resultieren weiterhin insbesondere aus der allgemeinen Entwicklung der Metallpreise, dem Sammelverhalten und dem Bestandsmanagement des Metallhandels, der internationalen Konjunkturentwicklung sowie dem Wettbewerb um die für Aurubis relevanten Sekundärrohstoffe.
Die Materialversorgung der Anlagen zur Herstellung von Kupferprodukten erfolgt hauptsächlich mit den im eigenen Konzern hergestellten Kupferkathoden. Dies ermöglicht uns, eine höhere Wertschöpfung zu generieren und gleichzeitig die Qualität der Kupferprodukte während des gesamten Prozesses zu steuern. Kupferhaltige Vorstoffe für den Einsatz in den Produktionsanlagen des Segments Flat Rolled Products konnten ebenfalls in ausreichender Menge beschafft werden. Auch hier gehen wir für das folgende Geschäftsjahr von einer ähnlichen Situation aus.
Produktionsrisiken begegnen wir mit dem Asset Life Cycle Management und vorausschauenden Wartungsarbeiten, welche das Auftreten ungeplanter Produktionsstillstände erheblich reduzieren sollen. Allerdings können im neuen Geschäftsjahr 2020/21 Risiken für die Produktion durch die wieder rasant steigenden Covid-19 Infektionszahlen auftreten. Hierfür wurden von uns umfangreiche Konzepte sowie Hygiene- und Abstandsregeln erlassen mit dem Ziel der frühzeitigen Unterbrechung möglicher Infektionsketten in der Belegschaft. Unsere arbeitsmedizinischen Fachabteilungen an den Hauptstandorten sind eng in diese Konzepte eingebunden, u. a. mit eigenen Kapazitäten zur Durchführung von Covid-19 Tests.
Wir haben zudem organisatorische Maßnahmen ergriffen, die der Bewältigung potenzieller Betriebsstörungen dienen, die beispielsweise durch Ereignisse wie Hochwasser oder Feuer entstehen können. Hierzu zählen unter anderem Alarmpläne oder regelmäßige Übungen mit dem Ziel, unsere Mitarbeiter zu schulen. Außerdem begegnen wir dem Risiko von Betriebsstörungen mit regelmäßigen Wartungsarbeiten und dem Vorhalten kritischer Ersatzteile.
Unter Berücksichtigung unserer beschriebenen Maßnahmen stufen wir aus heutiger Sicht das Risiko einer unzureichenden Versorgung als "mittel" ein. Das Risiko einer stark eingeschränkten Verfügbarkeit unserer Produktionsanlagen haben wir weiterhin als "mittel" eingestuft.
Logistikrisiken begegnen wir durch ein sorgfältiges, mehrstufiges Auswahl- und Bewertungsverfahren für Dienstleister, durch weitestgehende Vermeidung von Single Sourcing und den präventiven Aufbau von Back-up-Lösungen. Wir greifen auf ein internationales Netzwerk an qualifizierten Dienstleistern zurück und beugen z. B. wetter- bzw. kapazitätsbedingten Risiken in der Transportkette vor, indem wir Ausfallrisiken durch vertragliche Regelungen zum Vorhalten entsprechender Alternativen minimieren.
Neben Versorgungs- und Produktionsrisiken bestehen für den Aurubis-Konzern Absatzrisiken, die wir als "mittel" klassifizieren.
Grundsätzlich können sich Risiken aus negativen Abweichungen von unseren Einschätzungen der konjunkturellen Entwicklung der Märkte ergeben, die wir im Abschnitt "Prognosebericht" dargestellt haben. Insbesondere eine Fortsetzung der schwachen konjunkturellen Entwicklung sowohl in Europa als auch weltweit, bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie, kann wie bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr negative Auswirkungen auf die Nachfrage nach unseren Produkten haben. Dies gilt einerseits für unsere Absatzmengen an Kupferprodukten wie Gießwalzdraht und Stranggussprodukte sowie Flachwalzprodukte des Segments Flat Rolled Products, andererseits für die Preisentwicklung bei der Schwefelsäure.
Mithilfe von Analysen des wirtschaftlichen Umfelds und Einschätzungen der konjunkturellen Entwicklung sind wir in der Lage, unsere jeweilige Absatzstrategie gegebenenfalls rechtzeitig an sich ändernde Rahmenbedingungen anzupassen und auf diese Weise den Risiken zu begegnen.
Kathoden, die Aurubis nicht intern weiterverarbeitet, werden auf dem internationalen Kupferkathodenmarkt abgesetzt.
Risiken in der Lieferkette (z. B. Umweltverschmutzung oder Menschenrechtsverletzungen bei Lieferanten) können Image- und Reputationsschäden für Aurubis bedeuten - verknüpft mit einem möglichen negativen Einfluss auf unseren Aktienkurs sowie den Absatz unserer Produkte. Wir begegnen diesem Risiko insbesondere mit unserem Business Partner Screening. Mit diesem Instrument werden bestehende und potenzielle Geschäftspartner unter anderem auf ihre Integrität in Bezug auf soziale und ökologische Kriterien analysiert. Im Mittelpunkt unseres Interesses stehen Themenbereiche wie Compliance, Korruption, Menschenrechtsaspekte und Umweltaspekte. Die Entscheidung über eine Vertragsaufnahme mit Geschäftspartnern mit erhöhtem Risiko wird erst nach eingehender Prüfung und in Abstimmung mit den Abteilungen Nachhaltigkeit und Compliance getroffen. Geschäftspartner auf der Absatzseite werden ebenfalls mithilfe des Business Partner Screening beurteilt. Aufgrund der gestiegenen Bedeutung des Themas Verantwortung in der Lieferkette als Teil unseres Nachhaltigkeitsansatzes stufen wir dieses Risiko als "mittel" ein.
Aurubis nimmt den Schutz des Klimas ernst. Unseren Anspruch machen wir auch durch die Veröffentlichung der Kennzahlen der Scope 1-, Scope 2- und Scope 3-Emissionen (CO 2) im Rahmen des gesonderten nichtfinanziellen Berichts deutlich. Aurubis begegnet den Risiken aus dem Klimawandel u. a. mit einem Energiemanagementsystem an allen wesentlichen Standorten. Mit den verschiedenen im nichtfinanziellen Bericht genannten Projekten zur Energieeffizienz und zur CO 2-Reduktion konnte eine Einsparung von rund 87.900t/a CO 2 (Scope 1 und 2) seit 2013 erreicht werden. Damit wird ein Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele und zu dem internen CO 2-Einsparziel der aktuellen Nachhaltigkeitsstrategie geleistet. Im Rahmen dieser Nachhaltigkeitsstrategie hat sich Aurubis außerdem zur Umsetzung der Science Based Targets in Form einer Absichtserklärung verpflichtet (1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens).
Wir kategorisieren Klimarisiken entsprechend der Definition der TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) in physische und transitorische Risiken. Zu den physischen Risiken gehören die im Abschnitt "Versorgung und Produktion" beschriebenen Extremwetterereignisse in der Transportkette. Diesen Risiken wird u. a. durch die geografische Diversifikation in der Lieferkette, durch die Bevorratung von Sicherheitsbeständen zur Aufrechterhaltung der Produktion und das Vorhalten alternativer Logistikdienstleister begegnet. Darüber hinaus werden die Pegelstände (Hoch-/Niedrigwasser) auf wichtigen Wasserstraßen beobachtet, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen zur Aufrechterhaltung unserer Logistikwege einleiten zu können.
Zu den transitorischen Risiken gehören vor allem technologische und politische Risiken. Wir begrüßen einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, jedoch muss hierbei die Versorgungssicherheit gewährleistet sein (technologische Risiken). Dazu befassen wir uns mit der grundsätzlichen Versorgungssicherheit sowie den Potenzialen und Grenzen der Flexibilisierung der Energieabnahme (z. B. im Rahmen des norddeutschen Verbundprojektes NEW 4.0), die durch die steigende volatile Einspeisung erneuerbarer Energien zunehmend erforderlich wird. Darüber hinaus haben wir einen seit 2010 gültigen Stromliefervertrag abgeschlossen, der den wesentlichen Anteil des Strombedarfs unserer wichtigsten deutschen Standorte langfristig sichert.
Die politischen Risiken haben aufgrund der sich stetig ändernden politischen Rahmenbedingungen einen wesentlichen Anteil an den Energie- und Klimarisiken:
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| ― | Belastungen durch Veränderungen bei potenziellen Kostentreibern wie z. B. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem nationalen und europäischen Emissionshandel, den Netzentgelten oder der Ökosteuer lassen sich nur schwer verlässlich quantifizieren. |
| ― | Auch zwischen 2021 und 2030 wird die kupferproduzierende und -verarbeitende Industrie voraussichtlich freie Zuteilungen für die direkten CO 2-Emissionen aufgrund des Carbon Leakage Status erhalten. Tendenziell erwarten wir aufgrund der politischen CO 2-Reduktionsziele im Rahmen des Pariser Klimaabkommens eine sinkende freie Zuteilung von CO 2-Zertifikaten. Der CO 2-Preis ist im vergangenen Jahr kontinuierlich angestiegen; in der kommenden Handelsperiode soll das Angebot von CO 2-Zertifikaten signifikant verknappt werden. Die Preise für CO 2-Zertifikate werden sich hierdurch vermutlich weiter erhöhen. Der politische Entscheidungsprozess zur Ausgestaltung und Höhe der Strompreiskompensation von indirekten CO 2-Kosten ab 2021 ist noch nicht abgeschlossen. Ein großer Meilenstein ist durch die Veröffentlichung der EU-ETS-Guideline im September jedoch erreicht: Die Kompensationsfähigkeit des Kupfersektors ist voraussichtlich bis 2030 sichergestellt. |
| ― | Auch im Hinblick auf die von der EU-Kommission geforderten Dekarbonisierung bis 2050 untersuchen wir derzeit die Grenzen und Potentiale einer Dekarbonisierung unserer Produktionsstandorte, beispielsweise durch die direkte Nutzung von Wasserstoff im Kupferproduktionsprozess oder indirekt durch die Lieferung von CO 2-freier und unvermeidbarer Industriewärme ins Fernwärmesystem Hamburg. |
Kundenseitig steigende Anforderungen an die Transparenz über die Zielsetzung und die Strategie bezüglich effektiver Produktionsprozesse, Energie- und CO 2-Effizienz können zukünftig einen Einfluss auf den Absatz von Kupferprodukten haben, insbesondere hinsichtlich Kundenakquisition und Kundenbindung. Diesen Marktrisiken begegnen wir unter anderem mit der jährlichen Teilnahme am Klimareporting und der Bewertung dieses Reportings durch das CDP (ehemals Carbon Disclosure Project) und mit der bereits oben beschriebenen Verpflichtung zur Umsetzung der Science Based Targets.
Das Thema Energie und Klima und die damit einhergehenden Risiken, die derzeit als "mittel" eingestuft werden, bleiben auch zukünftig für Aurubis als energieintensives Unternehmen sehr bedeutend.
Metallpreis- und Währungskursschwankungen stellen ein potenzielles Risiko beim Metallein- und -verkauf dar. Durch Devisen- und Metallpreisabsicherungen (Hedging) wird dieses Risiko maßgeblich reduziert. Metallüberhänge werden täglich durch Finanzinstrumente wie Spot- und Forward-Kontrakte abgesichert. Gleiches geschieht durch den Abschluss von Kassa- und Devisentermingeschäften zur Fremdwährungsabsicherung. Devisenrisiken aus Wechselkursschwankungen für Metallgeschäfte in Fremdwährung werden so ebenfalls täglich minimiert. Um das Ausfallrisiko zu minimieren, wählen wir nur Gegenparteien mit guter Bonität für Sicherungsgeschäfte aus.
Wir sichern erwartete Mittelzuflüsse aus Fremdwährungen, insbesondere US-Dollar, teilweise durch Optionen und Devisentermingeschäfte ab. Wir setzen dies zukünftig fort und gehen davon aus, die Risiken aus Metallpreis- und Währungskursschwankungen mit diesen Maßnahmen auf ein vertretbares Niveau reduzieren zu können.
Ausfallrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden weitgehend durch Warenkreditversicherungen abgesichert. Eigenrisiken werden nur sehr begrenzt und nach Prüfung zugelassen. Die Entwicklung der ausstehenden Forderungen wird eng verfolgt. Im Berichtszeitraum kam es zu keinen wesentlichen Forderungsausfällen. Die wirtschaftliche Entwicklung im Rahmen der Corona Pandemie belastet die Bonitäten unserer Kunden und damit nimmt die Bereitschaft der Kreditversicherungen entsprechend ab, Kreditlinien zu zeichnen. Dieser Entwicklung treten wir entgegen, indem wir Zahlungsziele und Kreditsicherungen aktiv bewirtschaften. Wir sehen daher auch zukünftig keine erhöhten Risiken.
Die Versorgung mit Liquidität ist für den Aurubis-Konzern von hoher Bedeutung und war im abgelaufenen Geschäftsjahr sichergestellt. Die Akquisition der Metallo-Übernahme konnte auch während der Corona Pandemie im Verlaufe des Frühjahrs mit der Begebung von Schuldscheindarlehen langfristig ausfinanziert werden. Die sonstigen Kreditlinien seitens der Banken waren ebenfalls ausreichend. Auch im neuen Geschäftsjahr verfügt der Aurubis-Konzern über eine stabile Finanzlage und kann die Finanzierung möglicher Schwankungen aus dem operativen Geschäft durch die bestehenden Kreditlinien abdecken. Insgesamt stufen wir die Risiken aus Finanzen und Finanzierung als "mittel" ein.
Aurubis unterliegt IT-Risiken, die sich z. B. in den Bereichen Versorgung, Produktion und Absatz niederschlagen können und dort in ihrer Risikoeinschätzung entsprechend berücksichtigt wurden. Aus heutiger Perspektive sind sie aufgrund der fortfolgend beschriebenen eingesetzten risikominimierenden Maßnahmen jedoch von "geringer" Bedeutung.
Verfügbarkeitsrisiken unserer IT-Systeme begegnen wir durch kontinuierliches Monitoring, redundante Auslegung und stetige Anpassung an den Stand moderner IT-Technologie. Wir begegnen Risiken aus möglichen Störungs- oder Katastrophenfällen durch die redundante Auslegung unserer IT-Infrastrukturen sowie mittels Datenwiederherstellungs- und Kontinuitätsplänen. Risiken, die aus unbefugten Zugriffen auf Unternehmensdaten sowie Cyber-Risiken entstehen können, begrenzen wir durch restriktive Vergabe von Zugriffsberechtigungen, durch Sicherheitsüberprüfungen und durch den Einsatz moderner Sicherheitstechnologien.
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass sich umweltrechtliche oder regulatorische Bestimmungen verschärfen und so entsprechende Kosten entstehen oder es zu Einschränkungen bei der Produktion und Vermarktung von Produkten kommt.
Einen starken Einfluss auf die zukünftige Verwendung von Eisensilikat im Straßenbau hat die derzeit in der politischen Abstimmung befindliche Ersatzbaustoffverordnung, die bundeseinheitliche Regelungen für den Einsatz von Ersatzbaustoffen schaffen soll. Unter anderem wollen wir durch die Erweiterung unserer Granulationskapazitäten eine größere Flexibilität bei der Vermarktung erreichen.
Außerdem können Umweltrisiken, die beispielsweise aus der möglichen Nichteinhaltung von Grenzwerten resultieren, ebenso wie Verstöße gegen Auflagen rechtliche Konsequenzen haben. Um dem zu begegnen, sorgen wir für einen umweltfreundlichen Betrieb unserer Produktionsanlagen. Im Umweltschutz sind wir international führend, dies belegen z. B. die jährlichen Zertifizierungen nach ISO 14001 und EMAS. Wir sehen uns hier auch für die Zukunft gut aufgestellt. Gleichwohl können betriebliche Störungen, die zu Beeinträchtigungen der Umwelt führen könnten, nicht vollständig ausgeschlossen werden. Insgesamt stufen wir das Risiko des Bereichs Umweltschutz nach wie vor "hoch" ein.
In einem Betrieb mit komplexen Prozessen ist das Fachwissen der Mitarbeiter ein wichtiger Faktor, um die Leistungsqualität sicherzustellen. Damit Aurubis auch weiterhin auf das Know-how der Mitarbeiter zählen kann, haben wir verschiedene Maßnahmen im Hinblick auf die Rekrutierung und Entwicklung unserer Mitarbeiter etabliert, die ineinandergreifen. Dazu zählen u. a. Kooperationen mit Hochschulen, durch die wir Verbindungen zu qualifizierten Nachwuchskräften aufbauen, und Qualifizierungsmaßnahmen, mittels derer wir die Entwicklung von Fach- und Führungskräften innerhalb des Unternehmens fördern.
Die Bereiche Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben bei uns einen hohen Stellenwert. Die Verantwortung hierfür tragen das Management und die Führungskräfte sowie jeder Einzelne im Unternehmen. Detaillierte Gefährdungsbeurteilungen, Auditierungen, Cross Site Checks, Weiterbildungen sowie Kampagnen zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins unterstützen unser Ziel: Vision Zero - also null arbeitsbedingte Unfälle, Verletzungen und Erkrankungen. Ein stringentes Monitoring unserer Arbeitssicherheits-Performance sowie die entsprechende Ableitung von Maßnahmen sind weitere Bausteine zur Erreichung unserer Vision.
Der Verstoß gegen Gesetze kann sowohl für Aurubis als Konzern als auch für seine Mitarbeiter und Geschäftspartner schwere Folgen haben. Wesentliche Compliance-Risiken werden durch das Compliance-Management identifiziert, analysiert und adressiert. Rechts- und Steuerrisiken begegnen wir mit organisatorischen Maßnahmen und klaren Führungsstrukturen. Die politische Diskussion zu Steuerthemen, wie z. B. der Finanztransaktionssteuer, sowie deren mögliche Auswirkungen werden von uns aufmerksam verfolgt.
Zudem werden ausgesuchte Risiken über Versicherungen weitgehend abgedeckt. Hierbei bedienen wir uns der Expertise eines externen Versicherungsmaklers.
Die Risikobewertung wurde gemäß § 289c Abs. 3 HGB vorgenommen.
Dabei wurden keine nichtfinanziellen Risiken identifiziert , die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf Arbeitnehmer- und Umweltbelange, die Achtung der Menschenrechte, die Bekämpfung von Korruption und Bestechung und-Sozialbelange haben werden.
Uns ist es jedoch wichtig, nichtfinanziellen Risiken zu begegnen, auch wenn sie nach der strengen Definition des HGB als nicht wesentlich bewertet wurden, und haben entsprechende Managementansätze entwickelt und implementiert.
(Bericht gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB)
Ziel des internen Kontrollsystems (IKS) für den Rechnungslegungsprozess ist, zu gewährleisten, dass ein regelungskonformer Abschluss erstellt wird. Aurubis verfügt über ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem, in dem Strukturen und Prozesse, bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, definiert und in der Organisation umgesetzt sind. Damit wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung verlässlich und ordnungsmäßig ist, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden und dass gesetzliche Normen und interne Richtlinien zur Rechnungslegung eingehalten werden. Änderungen von Gesetzen und Rechnungslegungsstandards werden fortlaufend auf ihre Relevanz für den Konzern-/Jahresabschluss analysiert und daraus resultierende Änderungen in die internen Prozesse und Systeme aufgenommen.
Die Aurubis AG stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss des Aurubis-Konzerns auf. Diesem Prozess vorgelagert ist die Finanzberichterstattung der in den Konzernabschluss einbezogenen Konzerngesellschaften, die ihre Abschlüsse lokal erstellen und über ein konzerneinheitlich definiertes Datenmodell an die Abteilung Corporate Accounting übermitteln. Die Verantwortung für die Einhaltung der konzernweit gültigen Richtlinien und Verfahren sowie den ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf der rechnungslegungsbezogenen Prozesse und Systeme liegt bei den Konzerngesellschaften.
Das IKS beinhaltet folgende wesentliche Grundlagen:
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| ― | Sicherstellung der normgerechten Bilanzierung bei der Erstellung des Einzelabschlusses der Aurubis AG durch systemseitig implementierte Kontrollen, die ergänzt werden durch manuelle Kontrollen der Rechnungslegung und weitere Genehmigungs- und Freigabeverfahren (Funktionstrennungen, Zugriffsregelungen und -beschränkungen, Anwendung des Vieraugenprinzips, Regelungen zum Zahlungsverkehr) |
| ― | Sicherstellung konzerneinheitlicher Bilanzierung nach IFRS durch die Anwendung einheitlicher Bilanzierungsvorschriften und Richtlinien, zentrale Prüfung der Reporting Packages, Abweichungsanalyse zum Budget und quartalsweise Berichterstattung im Rahmen von zentral stattfindenden Ergebnisdurchsprachen |
| ― | Erfassung der externen Rechnungslegung und der internen Berichterstattung durch alle Konzerngesellschaften in einem einheitlichen Konsolidierungs- und Berichtssystem |
| ― | Gesamtkonsolidierung des Konzernabschlusses durch das Corporate Accounting, das die Konsolidierungsmaßnahmen, Abstimmungsarbeiten und die Überwachung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben zentral durchführt |
| ― | Unterstützung der lokalen Gesellschaften in Fragen der Rechnungslegung durch zentrale Ansprechpartner im Corporate Accounting |
| ― | Klärung spezieller fachlicher Fragestellungen und komplexer Sachverhalte fallbezogen unter Einbeziehung externer Sachverständiger |
Die Interne Revision prüft u. a. die Zuverlässigkeit des Rechnungswesens auf lokaler und Konzernebene. Dabei werden insbesondere bestehende interne Regelwerke der Prozesse und deren Einhaltung in der Praxis überprüft. Bei ihren Prüfungen informiert die Interne Revision in ihren Berichten über Risiken, die aus festgestellten Abweichungen entstehen, und legt Anpassungsmaßnahmen fest.
Neben dem Risikomanagement ist auch die Beurteilung von Chancen ein wichtiger Bestandteil der Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse des Aurubis-Konzerns. Das Ziel besteht darin, interne und externe Chancen, die sich positiv auf unseren wirtschaftlichen Erfolg auswirken können, frühzeitig zu identifizieren. Diese Chancen werden beurteilt und gegen die mit ihnen einhergehenden Risiken abgewogen. Im nächsten Schritt werden Initiativen und Maßnahmen definiert, mit deren Hilfe die Potenziale realisiert werden können. Der Prozess der Identifizierung und Beurteilung von Chancen ist ein Teil unseres jährlichen integrierten Strategie- und Planungsprozesses.
Für eine zeitnahe Erkennung möglicher Chancen beobachten und analysieren wir kontinuierlich unsere Märkte auf der Angebots- und Nachfrageseite, das Wettbewerbsumfeld sowie die globalen Trends. Die Identifizierung von potenziellen Chancen ist tägliche Managementaufgabe - sowohl auf Ebene der operativen Bereiche als auch auf Ebene des Konzerns.
Kupfer ist eines der wichtigsten Industriemetalle, das für den Infrastrukturaus- und -aufbau genauso wie für zahlreiche Industriezweige von zentraler Bedeutung ist. Die Nachfrage nach Kupfer folgt dem weltweiten Wirtschaftswachstum, insbesondere in der Elektro-, Elektronik-, Energie-, Bau- und Automobilindustrie. Globale Trends wie die zunehmende Urbanisierung, das Wachstum der globalen Mittelschicht, der Ausbau erneuerbarer und dezentraler Energieversorgung, Digitalisierung und Elektromobilität werden nicht nur den Kupferbedarf langfristig weiter erhöhen, sondern auch die Nachfrage nach anderen Metallen wie beispielsweise Nickel, Platin, Palladium, Selen und Tellur. Sollten sich die Konjunktur und Nachfrage nach unseren Produkten in den für uns relevanten Märkten günstiger entwickeln als derzeit erwartet, könnte dies einen positiven Einfluss auf die Ergebnissituation des Aurubis-Konzerns haben.
Die Ergebnislage des Aurubis-Konzerns wird wesentlich bestimmt von der Entwicklung der Schmelz- und Raffinierlöhne für Kupferkonzentrate, Altkupfer und sonstigen Recyclingmaterialien und durch die Marktpreise für unsere Produkte wie Gießwalzdraht, Kupferkathoden und Schwefelsäure sowie der Edel- und Nebenmetalle. Sollten sich die Schmelz- und Raffinierlöhne sowie die Marktpreise der Produkte positiver entwickeln als derzeit prognostiziert, könnte dies einen positiven Einfluss auf die Ergebnissituation des Aurubis-Konzerns haben.
Aurubis ist weltweit eines der führenden Unternehmen für das Recycling von Kupfer und komplexen Recyclingrohstoffen. Angesichts der unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit steigenden Bedeutung von Ressourceneffizienz gehen wir von einem wachsenden Bedarf an Recyclinglösungen und verlustarmer Metallerzeugung oder -wiedergewinnung aus. Dies wird zunehmend durch eine strengere nationale und internationale Gesetzgebung und Initiativen wie den European Green Deal unterstützt und gefordert.
Dank unserer Multi-Metall-Recyclingaktivitäten und des Zugangs zu unseren Kupferproduktkunden sehen wir uns in der Lage, erweiterte Lösungen für geschlossene Kreislaufsysteme anzubieten. Nach der Übernahme der Metallo-Gruppe hat Aurubis sein Recyclingportfolio weiter ausbauen können. Sollten sich die nationalen und internationalen Vorschriften für Recycling ausweiten und die Nachfrage nach Recyclinglösungen in unseren Märkten stärker als erwartet wachsen, könnte sich dies positiv auf die Beschaffungs- und damit Ergebnissituation des Aurubis-Konzerns auswirken.
Sowohl primäre als auch sekundäre Rohstoffe werden insofern komplexer, als die Gehalte an Kupfer abnehmen und die Konzentrationen an Begleitelementen und Verunreinigungen zunehmen. Eine besondere Stärke von Aurubis liegt darin, komplexe Primär- und Sekundärrohstoffe zu verarbeiten. Aurubis plant über die Metallo-Akquisition hinaus, diese Stärke weiter auszubauen und dadurch seinen Beitrag zur Entwicklung von effizienten und ressourcenfreundlichen Produktionsprozessen für Rohstoffe von morgen zu leisten. Sollten wir darüber hinaus zusätzliche Kompetenzen aufbauen, könnte dies einen positiven Einfluss auf die Beschaffungs- und Ergebnissituation des Aurubis-Konzerns haben.
In unseren Märkten stehen wir in einem globalen Wettbewerb. Operative Exzellenz ist daher für uns von hoher Bedeutung. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Prozesse zu optimieren und unsere Kostenposition zu verbessern. Außerdem identifizieren und realisieren wir kontinuierlich neue Möglichkeiten, um Synergiepotenziale innerhalb des Netzwerks von Aurubis-Produktionsstätten zu steigern. Sollten wir die mit den eingeleiteten Verbesserungsmaßnahmen verbundenen Ziele übertreffen, könnte dies einen positiven Einfluss auf die Ergebnissituation des Aurubis-Konzerns haben.
Weiteres Wachstumspotenzial sehen wir in einer Expansion unserer Verarbeitungskapazitäten in Regionen mit vorteilhaften Rahmenbedingungen sowie in der Nähe zu unseren Beschaffungs- und Absatzmärkten. Wir werden weiterhin an unseren bestehenden Standorten investieren, streben aber auch an, unser Lieferanten- und Produktionsnetzwerk weiter auszubauen. Sollten wir in der Lage sein, unsere Kapazitäten stärker und gegebenenfalls sogar mit geringerem Kapitaleinsatz als erwartet auszubauen, könnte dies einen positiven Einfluss auf die Ergebnissituation des Aurubis-Konzerns haben.
Auf allen Stufen unserer Wertschöpfungskette arbeiten wir eng mit unseren Lieferanten und Kunden zusammen. Dies beinhaltet beispielsweise kundenindividuelle Produktentwicklungen, zusätzliche Services, die Verarbeitung spezifischer Rohstoffe und ein erweitertes Angebot geschlossener Kreislauflösungen sowie besonders nachhaltiger oder zertifizierter Produkte. Sollte die Nachfrage unserer Kunden und Lieferanten nach unseren Lösungen über der prognostizierten Nachfrage liegen, könnte dies einen positiven Einfluss auf die Ergebnissituation des Aurubis-Konzerns haben.
Im Rahmen unserer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten arbeiten wir an Innovationen, um uns in Zukunft einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. So arbeiten wir z. B. daran, unsere Verarbeitungsprozesse für komplexe Materialströme in unseren Hütten und Raffinerien noch ressourcenschonender zu gestalten.
Im Berichtszeitraum sind keine bestandsgefährdenden Risiken eingetreten. Es haben sich keine besonderen strukturellen Veränderungen in den Risiken des Konzerns ergeben. Nach unserer heutigen Einschätzung ergeben sich keine den Bestand des Unternehmens gefährdenden Risiken.
Sowohl das Audit Committee als auch der Abschlussprüfer haben festgestellt, dass Vorstand und Aufsichtsrat die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen in geeigneter Form getroffen haben und das gesetzlich geforderte Risikofrüherkennungssystem alle Anforderungen erfüllt.
Für ein ganzheitliches Bild der unternehmerischen Tätigkeiten sind neben den Risiken auch die Chancen des Konzerns zu betrachten. Wir sind davon überzeugt, dass wir aufgrund unseres Geschäftsportfolios, unserer Kompetenzen und unserer Innovationsfähigkeit die sich ergebenden Chancen realisieren können. Gleichzeitig versetzen uns diese Faktoren in die Lage, den entstehenden Risiken erfolgreich zu begegnen. Ferner sind wir davon überzeugt, dass wir über geeignete Abläufe, Maßnahmen und Instrumente zur Identifizierung wichtiger Chancen und zur Beherrschung der relevanten Risiken verfügen.
Die im Kapitel "Prognosebericht" getroffenen Aussagen basieren auf unserer Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung am globalen Kupfermarkt sowie der Rohstoff- und Produktmärkte von Aurubis. Diese haben Analysen von Wirtschaftsforschungsinstituten, Organisationen und Branchenverbänden sowie interne Marktanalysen zur Grundlage. Die dargestellten Einschätzungen für den zukünftigen Geschäftsverlauf orientieren sich an den Zielsetzungen der Segmente sowie an den Chancen und Risiken, die die erwarteten Marktbedingungen und Wettbewerbssituationen im Prognosezeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 bieten. Die Chancen und Risiken, die den Aurubis-Konzern betreffen, sind im Risiko- und Chancenbericht detailliert erläutert. Unsere Prognosen werden regelmäßig angepasst. Die im Nachfolgenden getroffenen Aussagen basieren auf unserem Kenntnisstand von Dezember 2020.
Für den Aurubis-Konzern ergeben sich aus heutiger Sicht mehrere besondere Faktoren, die Einfluss auf unsere Märkte nehmen könnten. Dazu zählen insbesondere die weltweite Covid-19-Pandemie und eine Verlangsamung des Weltwirtschaftswachstums, auch über die Pandemie hinaus. Weiterhin fallen darunter insbesondere die politische Situation in den USA, deren Geldpolitik sowie deren angespannte Handelsbeziehungen zu China. In China betrifft dies vor allem die weitere Entwicklung des Wirtschaftswachstums. In Europa können ebenfalls die Geldpolitik, die Haushaltspolitik verschiedener Mitgliedsstaaten und der Brexit mit seinen Begleiterscheinungen und Folgen Wirkung zeigen. Einfluss könnten zudem ein zunehmender weltweiter Protektionismus sowie die politischen Krisen in der MENA-Region (Middle East & North Africa) haben.
Der IWF rechnet damit, dass die Weltwirtschaft 2021 um 5,2 % wachsen wird, weist aber gleichzeitig auf die besonders hohen Unsicherheiten hinter den Prognosen hin. Bereits bekannte Risiken, die vor allem die Unsicherheit politischer Entwicklungen betreffen, bestehen fort. Dazu kommen jedoch zahlreiche Risiken, die sich aus der Covid-19-Pandemie ergeben. Hierzu zählen die Unsicherheit über die Ausbreitung der Krankheit und die entsprechenden potenziellen öffentlichen Gesundheitsmaßnahmen, die mit Produktionsunterbrechungen in den entsprechenden Ländern verbunden sein können.
Die Wirtschaft der Schwellen- und Entwicklungsländer wird voraussichtlich 2021 wieder wachsen. Der IWF prognostiziert für diese Ländergruppe eine Steigerung von 6,0 %. Regionale Unterschiede sind hier nach wie vor sehr groß. Für China prognostiziert der IWF für 2021 ein hohes Wachstum von 8,2 %. Damit trägt das für den Kupfermarkt wichtige Land wesentlich zum Konjunkturanstieg der asiatischen Länder bei, der laut IWF in 2021 bei 8,0 % liegen wird.
Für die Industrienationen erwartet der IWF in 2021 wieder ein Wachstum in Höhe von 3,9 %. In den USA soll das BIP um 3,1 % zulegen, für die Eurozone wird sogar ein Zuwachs von 5,2 % prognostiziert. Die Wirtschaft in Deutschland soll laut IWF im Jahr 2021 um 4,2 % wachsen.
Einzelne Branchen, wie die elektrotechnische Industrie, die Automobilindustrie und der Bausektor, sind wichtige Abnehmer von Kupferprodukten. Für die einzelnen Branchenkonjunkturen zeichnen sich folgende Entwicklungen ab:
Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie sieht in seinem letzten Ausblick auf den Weltelektromarkt (September 2020) ein Branchenwachstum von rund 6 % für 2021 - nach einem Rückgang des Weltelektromarktes von 3 % in 2020. Berücksichtigt werden hierbei 53 Länder, die rund 98 % des globalen Marktes umfassen. Europa macht 17 % des Weltmarktes aus. Hier soll es nach einem Rückgang von 7 % in 2020 zu einem Wachstum von 6 % in 2021 kommen. Für Deutschland geht der Verband von einem Rückgang von 9 % in 2020 aus und prognostiziert für 2021 ein Wachstum von 5 %.
In der EU hat die Nachfrage nach Pkw Covid-19-bedingt während der ersten neun Monate 2020 um 29 % abgenommen, mit rund 7 Mio. registrierten Fahrzeugen, so der europäische ACEA (European Automobile Manufacturers' Association). Im Herbst 2020 deutete sich eine erste leichte Erholung des Marktes an, im September legten die Zulassungszahlen erstmalig seit Ausbruch der Covid-19 Pandemie wieder um rund 3 % zu. Je nach weiterem Verlauf der Pandemie gehen wir für das Geschäftsjahr 2020/21 von einer sich erholenden Nachfrage- und Absatzsituation aus. Wir erwarten zudem positive Wachstumsimpulse aus der sich intensivierenden Diskussion über E-Mobilität und aus staatlichen Investitionsanreizen.
Die Baukonjunktur ist nach Angaben des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie im Jahr 2020 vergleichsweise gut durch die Coronakrise gekommen. Für 2020 geht der Branchenverband von einer Steigerung der Branchenumsätze von 3,5 % gegenüber dem Vorjahr aus. Die Umsätze schwanken jedoch stark zwischen den Regionen und Sparten. So konnte sich der Wohnungsbau positiv entwickeln, während etwa der Wirtschaftshochbau infolge des Investitionsstopps vieler Unternehmen Rückgänge verzeichnet und für 2021 keine positive Entwicklung erwarten lässt.
Basierend auf diesen Prognosen erwarten wir in den drei wichtigsten Branchen für den Einsatz von Kupferprodukten im Jahr 2021 eine stabile bis leicht positive Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr. Politische und konjunkturelle Entwicklungen können die jeweilige Marktlage allerdings entscheidend beeinflussen.
Im Einzelnen kaum prognostizierbar sind die für uns wichtigen Einflüsse aus dem Bereich der europäischen und deutschen Energie- und Umweltschutzpolitik.
Darüber hinaus ist aktuell nicht abzusehen, wie sich der erneute Lockdown im Oktober/November 2020 in verschiedenen europäischen Ländern auf unsere Produktmärkte in Europa auswirken wird. Gleichwohl ist China der wichtigste Markt für Kupfer. Hier sehen wir aufgrund der Pandemie aus heutiger Sicht keine Nachfrageeinbußen.
Nach der Erholung des Kupfermarktes vom durch die Covid-19-Pandemie bedingten Tief im März 2020 gehen Analysten davon aus, dass das Kupferpreisniveau im kommenden Jahr die Höchststände aus dem Herbst 2020 nicht dauerhaft halten kann. Laut der Umfrage von Thomson Reuters unter Marktexperten soll der Kupferpreis 2021 im Median bei 6.800 US$/t (Oktober 2020) liegen.
Ein wichtiger Faktor für die Beurteilung des Kupfermarktes bleibt die Produktionsentwicklung der Kupferhütten. Im Fokus stehen weiterhin Asien und im besonderen China. Dort ist mit weiteren Inbetriebnahmen von Hüttenprojekten und somit mit zusätzlichen Schmelz- und Raffinationskapazitäten zu rechnen. Über die nächsten fünf Jahre rechnet Wood Mackenzie mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum der Produktionskapazitäten von 3,5 %. Die globale Produktion von raffiniertem Kupfer wird gemäß CRU im Jahr 2021 um 2,9 % steigen.
Auch in 2021 kann weiterhin von einer guten Nachfrage nach raffiniertem Kupfer ausgegangen werden, da das Metall für die Wirtschaftsentwicklung in Kernbranchen wie der Elektro- und der Autoindustrie oder dem Bauwesen ein essenzieller Werkstoff ist. Hinzu kommt, dass in China und in der EU in erheblichem Maße öffentliche Fördergelder in klimafreundliche Technologien fließen, in denen großes Potenzial für Kupferanwendungen steckt, was die Nachfrage weiter steigern dürfte.
Für Europa geht Wood Mackenzie von einer Erholung der Nachfrage nach raffiniertem Kupfer aus, die sich 2021 in einer Steigerung von rund 5 % auf 3,4 Mio. t widerspiegeln soll. Die Nachfrage nach raffiniertem Kupfer in China wird in 2021 voraussichtlich ein flaches Wachstum gegenüber dem Vorjahr zeigen. Für die globale Nachfrage erwartet Wood Mackenzie eine Steigerung um 2,8 % auf 23,5 Mio. t in 2021.
Für den globalen Markt für raffiniertes Kupfer erwartet Wood Mackenzie für 2021 insgesamt einen Produktionsüberschuss von knapp 281.000 t. Da über 2021 hinaus von einer weiteren Erholung der Kupfernachfrage auszugehen ist, erwarten wir perspektivisch einen ausgeglichenen Markt.
Unter der Annahme, dass keine größeren Einflüsse durch die Covid-19-Pandemie oder durch Streiks eintreten, erwarten wir eine Erholung und Erhöhung der Produktion von Kupferkonzentraten im Jahr 2021. In verschiedenen Ländern werden neue Minenprojekte oder Minenerweiterungen die Produktion aufnehmen. Die globale Minenproduktion wird voraussichtlich um annähernd 4 % steigen. Entsprechend gehen wir von einem steigenden Angebot an Kupferkonzentraten am Weltmarkt aus.
Für Jahresverträge 2020 lag der Benchmark für die Schmelz- und Raffinierlöhne (TC/RCs) für die Verarbeitung von Standard-Kupferkonzentraten bei 62,0 US$/t bzw. 6,2 cts/lb. Über weite Teile des Jahres lag der Spotpreis unter diesem Benchmark. Aufgrund der Erholung des Konzentratangebots sowie der Kaufzurückhaltung chinesischer Hütten am Markt zeigten die Spotpreise zum Geschäftsjahresende leichte Erholungstendenzen. Insgesamt gehen wir von einem mindestens ausgeglichenen Konzentratmarkt für 2021 aus.
Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung waren die Benchmarkverhandlungen für Jahresverträge 2021 am Markt für Kupferkonzentrate noch nicht abgeschlossen.
Wir sind aufgrund unserer Positionierung im Markt, unserer langfristigen Vertragsstruktur und Lieferantendiversifizierung zuversichtlich, erneut eine gute Versorgung sicherzustellen.
Der Markt für Altkupfer zeigte sich im Jahresverlauf nach Angebotsengpässen im Frühjahr ab dem Sommer wieder auf hohem Niveau. Es ist davon auszugehen, dass allgemein die Bemühungen um nachhaltiges Wirtschaften und Konsumverhalten weiter zunehmen werden, teilweise unterstützt von öffentlicher Förderung, etwa im Rahmen des Green Deal der EU. Basierend auf diesen Entwicklungen, dem prognostizierten Kupferpreisniveau und einer sich erholenden Wirtschaft erwarten wir künftig eine gute Versorgungslage mit guten Raffinierlöhnen.
Das Geschäft ist insbesondere bei Altkupfer von kurzfristiger Natur und damit von vielfältigen Einflüssen abhängig, die nur schwer prognostizierbar sind. Sinkende Metallpreise könnten beispielsweise kurzfristig zu einer Marktveränderung mit rückläufigen Raffinierlöhnen führen. Zudem ist aktuell etwa die weitere Entwicklung der chinesischen Regulierung zu Importen für Kupferschrotte noch ungeklärt. Daher bleibt die Marktentwicklung bei Altkupfer nur schwer abzuschätzen. Wir sind bereits über das 1. Quartal hinaus mit Material zu sehr guten Raffinierlöhnen versorgt. Unsere breite Marktaufstellung federt Versorgungsrisiken ab.
Qualifizierte Aussagen über die Entwicklung des Kupferproduktgeschäfts im neuen Geschäftsjahr sind nur begrenzt möglich, da die Verhandlungssaison über Jahresverkaufsverträge 2021 noch nicht beendet ist. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung zeichnen sich positive Entwicklungen für das Produktgeschäft im 1. Quartal 2020/21 ab. Inwiefern unsere Produktmärkte durch den weiteren Verlauf der Corona-Pandemie beeinflusst werden, bleibt abzuwarten.
Ein bereits bekannter Faktor ist die von Aurubis für das kommende Kalenderjahr festgesetzte Aurubis-Kupferprämie für europäische Gießwalzdraht- und Stranggussformatkunden. Aurubis hat diese mit 96 US$/t für seine europäischen Kunden stabil gehalten (2020: 96 US$/t). Die stabile Kupferprämie ist Ausdruck einer positiven Nachfrageerwartung hinsichtlich unserer europäischen Kunden im Jahr 2021.
Vor dem Hintergrund einer in 2021 anziehenden Branchenentwicklung und einer deutlichen Verbesserung des Wirtschaftswachstums in Europa rechnen wir damit, die Verhandlungssaison für Kupferprodukte mit für uns positiven Abschlüssen beenden zu können. Die gute Kundenbindung in unseren Kernmärkten unterstützt dies. Außerdem werden wir den Ausbau unseres Neukundengeschäfts fortsetzen.
Der Absatz freier Kathodenmengen am Markt orientiert sich an der geplanten Weiterverarbeitung unserer Kathodenproduktion im Konzern.
Bei Kupfergießwalzdraht ist das erste Quartal eines neuen Geschäftsjahrs, saisonal bedingt, von einem etwas schwächeren Geschäft gekennzeichnet. Für 2021 gehen wir in Europa von einer anhaltenden Erholung der Nachfrage nach den Einbrüchen in 2020 in den verschiedenen Abnehmerindustrien aus. Die Erholung wird wesentlich von der weiteren Konjunkturentwicklung abhängen, die in den wichtigen Abnehmerindustrien aus heutiger Sicht weiter von Unsicherheiten geprägt ist. Für die Elektroindustrie, die mit einem Nachfragerückgang von 5 bis 10 % das Jahr beendete, erwarten wir einen Aufschwung um etwa 5 % im Jahr 2021. Auch die Nachfrage aus dem Bau- und Infrastruktursektor ist mit einem erwarteten Rückgang im einstelligen Bereich in 2020 vergleichsweise stabil, sodass wir im kommenden Jahr von einer Erholung ausgehen. Eine Erholung der Nachfrage aus dem Bereich der Automobil-Lieferkette begann im 3. Quartal 2020. Diese setzte sich aus heutiger Sicht im 4. Quartal 2020 fort und auch für das 1. Quartal 2021 sind wir vorsichtig optimistisch.
Seit August 2020 zeigt der Bereich erste Anzeichen einer Erholung von einem massiven Nachfrageeinbruch aus dem Sommer 2020. Niedrige Lagerbestände entlang der Wertschöpfungskette unterstützen eine zügige Erholung im vierten Quartal 2020.
Für die Wirtschaft in den USA, deren Entwicklung für unser dortiges Werk von hoher Bedeutung ist, erwarten wir für 2021, wie im Abschnitt "Gesamtwirtschaftliche Entwicklung" beschrieben, eine Erholung von den Einbrüchen aus 2020.
Im europäischen Markt für Flachwalzprodukte spielt für uns unter anderem die Produktion von Steckverbindern eine wichtige Rolle für die Nachfrage unserer Produkte. Nachdem sich im dritten Quartal 2020 die Verkäufe in diesem Bereich gegenüber einem zweiten Quartal mit sehr schwacher Nachfrage aus dem Automobilsektor stark verbessert haben, gehen wir von einer Fortsetzung der Erholung im vierten Quartal 2020 sowie in das Jahr 2021 aus. Auch diese Entwicklungen können insbesondere durch den zweiten Lockdown im November 2020 sowie die Gefahr eines No-Deal-Brexit gefährdet werden.
Der Absatz von Schwefelsäure ist von kurzfristigen Entwicklungen abhängig, was sich in der Laufzeit der Verträge widerspiegelt. Zusätzlich sind die Absatzmöglichkeiten regional sehr unterschiedlich mit entsprechend variierenden Konditionen. Aurubis beliefert den globalen Schwefelsäuremarkt mit den Schwerpunkten Europa, Nordamerika und Nordafrika. Das Verhältnis von lokalem Absatz und Exporten schwankt entsprechend den Marktgegebenheiten. Seit dem Geschäftsjahr 2018/19 ist Aurubis zudem mit einem Vertriebsstandort für Schwefelsäure in Tampa, Florida, vertreten.
Nachdem bereits während des abgelaufenen Geschäftsjahres nur wenig Preisbewegung auf dem Schwefelsäuremarkt zu beobachten war, erwartet CRU auch im weiteren Verlauf des Jahres 2020 keine größeren Preisentwicklungen. Der Marktbeobachter ICIS weist hingegen darauf hin, dass es in den USA im vierten Quartal 2020 im Zusammenhang mit dem Hurrikan Laura zu Angebotsengpässen kommen kann. Während sich in Europa im vierten Quartal keine wesentliche Bewegung in der Nachfrage abzeichnet, erwartet ICIS für das Jahresschlussquartal eine steigende Nachfrage nach Schwefelsäure aus der chinesischen Dünge mittel-Branche.
Auch im Geschäftsjahr 2019/20 haben wir verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um unsere Strategie "Wachstum, Effizienz & Verantwortung", mit der wir die Vision 2025 erreichen wollen, weiter mit Leben zu füllen. Aurubis verfügt über führende Marktpositionen in vielen Bereichen - insbesondere auch mit der Metallo-Akquisition werden wir den Bereich Recycling langfristig weiter ausbauen. Der Integrationsprozess der beiden Standorte in Berango (Spanien) und Beerse (Belgien) läuft auch unter erschwerten Corona-Bedingungen sehr erfolgreich. Wir sind zuversichtlich, das angestrebte Synergiepotential von 10 bis 15 Mio. € in den nächsten drei Jahren übertreffen zu können.
Mit der Metallo-Akquisition verstärken wir deutlich unsere Position als Multi-Metall-Anbieter.
Auch in Zukunft planen wir, durch interne und externe Projekte weiterzuwachsen - unsere sehr solide finanzielle Stabilität und eigene Aktien sind eine gute Basis hierfür.
Seit dem Geschäftsjahr 2017/18 besteht für das Segment FRP eine Verkaufsabsicht. Obwohl die Verkaufsabsicht weiterhin gegeben ist und die Verkaufsverhandlungen weit fortgeschritten sind, wurde die Anwendung des IFRS 5 im 4. Quartal des Geschäftsjahres 2019/20 für das Segment FRP beendet. Der Vorstand geht aus heutiger Sicht nicht überwiegend wahrscheinlich davon aus, dass der Vollzug des Verkaufs innerhalb der bis Februar 2021 laufenden 12-Monats-Frist gemäß IFRS 5 vollzogen sein wird.
Für das Geschäftsjahr 2020/21 sind folgende geplante Wartungsstillstände vorgesehen:
An unserem Standort in Pirdop (Bulgarien) werden wir im August und September 2021 einen geplanten Wartungsstillstand durchführen. Dieser wird unser operatives EBT nach aktuellen Planungen mit rund 23 Mio. € belasten.
Im Mai und September 2021 planen wir an unserem Standort in Lünen zwei Wartungsstillstände, die sich nach aktueller Planung in Summe mit rund 13 Mio. € negativ auf unser operatives EBT auswirken werden.
Zu unserem Geschäftsmodell gehört, dass unser Ergebnis quartalsweisen Schwankungen unterliegt. Dies hat saisonale Gründe, kann aber auch durch Störungen bei Aggregaten oder in den Betriebsabläufen verursacht sein. Gerade das 1. Quartal eines Geschäftsjahres zeichnet sich durch saisonale Besonderheiten aus, zu denen beispielsweise eine zurückhaltende Ordertätigkeit bei Kunden oder Veränderungen in den Rohstofflieferungen zählen.
Die künftige Entwicklung und Prognose der Aurubis AG decken sich mit der für den Aurubis-Konzern getroffenen Gesamtaussage.
Der Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020/21 erfolgt auf Basis folgender Prämissen:
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| ― | Wir erwarten, gestützt auf Branchenprognosen, nach dem zeitweiligen Nachfragerückgang 2020 eine wieder wachsende Kupfernachfrage. |
| ― | Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung waren die Benchmarkverhandlungen für Jahresverträge 2021 am Markt für Kupferkonzentrate noch nicht abgeschlossen. |
| ― | Für Altkupfer und Schwefelsäure bleibt die Marktentwicklung im Geschäftsjahr 2020/21 wegen der Kurzfristigkeit des Geschäfts schwer prognostizierbar. |
| ― | Die Aurubis-Kupferprämie wurde auf 96 US$/t für 2021 festgesetzt (Vj. 96 US$/t). |
| ― | Wesentliche Teile unserer Einnahmen sind US-Dollar-basiert. Im Rahmen unserer Hedging-Strategie haben wir die daraus resultierenden Risiken weitgehend abgesichert. |
| ― | Wir erwarten, eine Ergebnisverbesserung aus dem Performance Improvement Program (PIP) in einer Größenordnung von mindestens 100 Mio. € aus Kostenreduzierung und Durchsatzverbesserung ab dem Geschäftsjahr 2022/23 zu erzielen. Ziel ist es, sowohl der Inflation als auch erwarteten schwächeren Konjunktur- und Marktbedingungen mindestens entgegenzuwirken. |
| ― | Für das Geschäftsjahr 2020/21 gehen wir in Summe von einer über dem Vorjahr liegenden Anlagenverfügbarkeit aus. Dies erwarten wir insbesondere aufgrund der getätigten Investitionen in unsere Standorte im Rahmen geplanter Wartungsstillstände. |
Insgesamt erwarten wir für den Aurubis-Konzern im Geschäftsjahr 2020/21 ein operatives EBT zwischen 210 Mio. € und 270 Mio. € und einen operativen ROCE zwischen 8 % und 11 %.
Im Segment Metal Refining & Processing planen wir für das Geschäftsjahr 2020/21 mit einem operativen EBT zwischen 250 Mio. € und 330 Mio. € und einen operativen ROCE zwischen 9 % und 15 %.
Im Segment Flat Rolled Products erwarten wir für das Geschäftsjahr 2020/21 ein operatives EBT zwischen 4 Mio. € und 12 Mio. € und einen operativen ROCE zwischen 2 % und 6 %.
Aurubis hielt zum Ende des Geschäftsjahres 2019/20 Barmittelbestände in Höhe von 481 Mio. € (30.09.2019: 441 Mio. €). Zusätzlich stehen dem Unternehmen als weitere Liquidität ungenutzte Kreditlinien aus einem Konsortialkreditvertrag über 350 Mio. € zur Verfügung, der eine Laufzeit bis 2023 hat. Somit verfügt Aurubis über ausreichend Liquidität, die aus heutiger Sicht nicht gefährdet ist.
Für das kommende Geschäftsjahr erwarten wir aus dem operativen Geschäft eine weiterhin stabile Finanzlage. Die im Geschäftsjahr 2020/21 planmäßig fälligen Tilgungen beabsichtigen wir aus vorhandener Liquidität zu bestreiten.
Die Geschäftsentwicklung der Aurubis-Gruppe wird auch im Geschäftsjahr 2020/21 noch von der Covid-19-Pandemie geprägt sein. Der Gesundheit unserer Mitarbeiter werden wir weiterhin unsere höchste Aufmerksamkeit widmen. Die globale Beschaffung unserer Einsatzmaterialien und unsere zum größten Teil europäisch geprägten Produktmärkte werden auch 2020/21 unsere gesamte Flexibilität erfordern.
Da wir jedoch die Herausforderungen der Pandemie bereits 2019/20 sehr gut gemeistert haben, gehen wir vorsichtig optimistisch mit einem leicht angehobenen Prognosekorridor für das operative EBT und einem stabilen ROCE-Prognosekorridor in das Geschäftsjahr 2020/21.
Dieses Dokument enthält vorausschauende Aussagen zu unserer aktuellen Einschätzung künftiger Vorgänge. Wörter wie "antizipieren", "annehmen", "glauben", "einschätzen", "erwarten", "beabsichtigen", "können/könnten", "planen", "projizieren", "sollten" und ähnliche Begriffe kennzeichnen solche vorausschauenden Aussagen. Diese Aussagen sind einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Einige Beispiele hierfür sind eine ungünstige Entwicklung der weltwirtschaftlichen Situation, insbesondere Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, die politische Entwicklung in den USA, Europa und China, eine Verengung des Rohstoffangebots und ein Rückgang der Nachfrage in den wichtigen Kupferabsatzmärkten. Des Weiteren zählen dazu eine Verschlechterung unserer Refinanzierungsmöglichkeiten an den Kredit- und Finanzmärkten, unabwendbare Ereignisse höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Terrorakte, politische Unruhen, Industrieunfälle und deren Folgewirkungen auf unsere Verkaufs-, Einkaufs-, Produktions- oder Finanzierungsaktivitäten, Veränderungen der Wechselkurse, ein Verlust der Akzeptanz unserer Produkte mit der Folge einer Beeinträchtigung bei der Durchsetzung von Preisen und bei der Auslastung von Verarbeitungs- und Produktionskapazitäten, Preiserhöhungen bei Energie und Rohstoffen, Unterbrechungen der Produktion aufgrund von Materialengpässen, Belegschaftsstreiks oder Lieferanteninsolvenzen, die erfolgreiche Umsetzung von Kostenreduzierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen, die Geschäftsaussichten der Gesellschaften, an denen wir bedeutende Beteiligungen halten, die erfolgreiche Umsetzung strategischer Kooperationen und Joint Ventures, die Änderung von Gesetzen, Bestimmungen und behördlichen Richtlinien sowie der Ausgang rechtlicher Verfahren und weitere Risiken und Unwägbarkeiten, von denen einige in diesem Bericht unter der Überschrift "Risiko- und Chancenbericht" beschrieben sind. Sollte einer dieser Unsicherheitsfaktoren oder eine dieser Unwägbarkeiten eintreten oder sollten sich die den vorausschauenden Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen genannten oder implizit zum Ausdruck gebrachten Ergebnissen abweichen. Wir haben weder die Absicht noch übernehmen wir eine Verpflichtung, vorausschauende Aussagen laufend zu aktualisieren, da diese ausschließlich auf den Umständen am Tag der Veröffentlichung basieren.
Die Erklärung ist im Geschäftsbericht abgedruckt und auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich "Über Aurubis" unter dem Punkt "Corporate Governance" abrufbar.
Die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Sie werden zusammen mit dem Corporate Governance Bericht, im Geschäftsbericht abgedruckt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich "Über Aurubis" unter dem Punkt "Konzern" abrufbar.
Erläuternder Bericht des Vorstands der Aurubis AG, Hamburg, gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB zum Bilanzstichtag 30.09.2020.
Im Folgenden sind die nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) geforderten übernahmerechtlichen Angaben zum 30.09.2020 dargestellt.
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Aurubis AG betrug zum Bilanzstichtag 115.089.210,88 € und war in 44.956.723 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 2,56 € eingeteilt.
Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Es bestehen keine unterschiedlichen Aktiengattungen.
Bei Ausgabe neuer Aktien kann für diese eine von § 60 AktG abweichende Gewinnberechtigung festgesetzt werden.
Wir verweisen auf die Angaben gem. § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG im Anhang der Aurubis AG.
Das Stimmrecht der Aktionäre unterliegt nach Kenntnis des Vorstands mit Ausnahme eventueller gesetzlicher Stimmverbote keinen Beschränkungen. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien steht dieser gemäß § 71b AktG kein Stimmrecht zu.
Es besteht zum Bilanzstichtag (30.09.2020) eine indirekte Beteiligung am Kapital der Aurubis AG, die 10 % der Stimmrechte überschritten hat:
Die Salzgitter AG, Salzgitter, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 12.12.2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Aurubis AG am 12.12.2018 die Schwelle von 25 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 25,0000006 % der Stimmrechte (entsprechend 11.239.181 Stimmen) beträgt. Davon sind der Salzgitter AG 25,0000006 % der Stimmrechte (entsprechend 11.239.181 Stimmen) von der Salzgitter Mannesmann GmbH, Salzgitter, zuzurechnen.
Dementsprechend besteht zum Bilanzstichtag (30.09.2020) eine direkte Beteiligung am Kapital der Aurubis AG, die 10 % der Stimmrechte überschritten hat: Die Salzgitter Mannesmann GmbH, Salzgitter, hielt gemäß Mitteilung der Salzgitter AG, Salzgitter, vom 12.12.2018 am 12.12.2018 25,0000006 % der Stimmrechte (entsprechend 11.239.181 Stimmen). In ihrer Analystenkonferenz am 12.8.2020 zum 1. Halbjahr 2020 veröffentlichte die Salzgitter AG, dass die Beteiligung an der Aurubis AG bei 29,99 % liegt.
Es gibt zum Bilanzstichtag (30.09.2020) keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Es gibt zum Bilanzstichtag (30.09.2020) keine Arbeitnehmer, die am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.
Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Aurubis AG ergeben sich aus den §§ 84, 85 Aktiengesetz (AktG) und § 31 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung. Die Änderung der Satzung wird von der Hauptversammlung beschlossen. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf neben der einfachen Stimmenmehrheit einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst; die §§ 119 Abs. 1 Nr. 6, 133 Abs. 1, 179 ff. AktG sind anwendbar. Nach § 11 Abs. 9 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen. Der Aufsichtsrat ist ferner ermächtigt, § 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Er ist auch ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 1 und 3 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. von Kombinationen dieser Instrumente), die aufgrund der von der Hauptversammlung am 02.03.2017 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen Ermächtigung von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaften gegen Barleistung begeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungspflicht begründen, anzupassen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie im Falle der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. für die Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten.
Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 23.02.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in mehreren Teilbeträgen um bis zu 57.544.604,16 € durch Ausgabe von insgesamt bis zu 22.478.361 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig auszuschließen,
a) soweit es erforderlich ist, um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht auszunehmen.
b) bis zu einem rechnerischen Nennbetrag in Höhe von insgesamt 23.017.840,64 €, wenn die neuen Aktien gegen Sacheinlage ausgegeben werden.
c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem rechnerischen Nennbetrag in Höhe von insgesamt 11.508.920,32 € oder, sollte dieser Betrag niedriger sein, von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der erstmaligen Ausübung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (der "Höchstbetrag") bestehenden Grundkapitals (jeweils unter Anrechnung der etwaigen Ausnutzung anderweitiger Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG), wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet.
Auf den Höchstbetrag ist das auf diejenigen Aktien entfallende Grundkapital anzurechnen, die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, die nach dem 24.02.2016 in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden oder die nach dem 24.02.2016 in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Eine erfolgte Anrechnung entfällt, soweit Ermächtigungen zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nach einer Ausübung solcher Ermächtigungen, die zur Anrechnung geführt haben, von der Hauptversammlung erneut erteilt werden.
d) bis zu einem rechnerischen Nennbetrag in Höhe von insgesamt 23.017.840,64 €, soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechte auf Aktien ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde.
Durch Beschluss vom 09.02.2016 hat der Vorstand der Aurubis AG im Rahmen einer Selbstverpflichtung erklärt, von den in § 4 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre während der Laufzeit der Ermächtigung nur insoweit Gebrauch zu machen, als die auszugebenden Aktien 20 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Auf die vorgenannte 20 %-Grenze sind bis zur bezugsrechtsfreien Ausgabe neuer Aktien etwaige eigene Aktien anzurechnen, die unter Bezugsrechtsausschluss veräußert werden, sowie solche Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrecht bzw. Wandlungspflicht auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben worden sind. Sofern und soweit die Hauptversammlung nach Ausübung einer Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss, die zur Anrechnung auf die vorgenannte 20 %-Grenze geführt hat, diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss neu erteilt, entfällt die erfolgte Anrechnung.
Diese Selbstverpflichtung wurde auf der Internetseite der Aurubis AG für die Laufzeit der Ermächtigung zugänglich gemacht.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 01.03.2018 wurde die Gesellschaft bis zum 28.02.2023 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben.
Zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Der Erwerb zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken, zu verwenden:
a) Die erworbenen eigenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder mittels eines Angebots an sämtliche Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor der Eingehung der Verpflichtung zur Veräußerung der Aktien. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung (die "Höchstgrenze"). Auf diese Höchstgrenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Ferner sind auf diese Höchstgrenze diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht, Optionsrecht oder Wandlungspflicht oder Andienungsrecht der Gesellschaft) ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht, Optionsrecht oder Wandlungspflicht oder Andienungsrecht der Gesellschaft) in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Eine erfolgte Anrechnung entfällt, soweit Ermächtigungen zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht, Optionsrecht oder Wandlungspflicht oder Andienungsrecht der Gesellschaft) in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nach einer Ausübung solcher Ermächtigungen, die zur Anrechnung geführt haben, von der Hauptversammlung erneut erteilt werden.
b) Die erworbenen eigenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder mittels Angebot an sämtliche Aktionäre veräußert werden, soweit dies gegen Sachleistung Dritter, insbesondere im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen durch die Gesellschaft selbst oder durch von ihr abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen, sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen geschieht oder zur Erfüllung von Umtauschrechten oder -pflichten von Inhabern bzw. Gläubigern aus von der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht, Optionsrecht oder Wandlungspflicht oder Andienungsrecht der Gesellschaft) erfolgt, insbesondere - aber nicht ausschließlich - aufgrund der unter Punkt 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 02.03.2017 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. von Kombinationen dieser Instrumente). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist jeweils ausgeschlossen.
c) Die erworbenen eigenen Aktien können ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise eingezogen werden. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.
Die insgesamt unter den vorstehenden Ermächtigungen gemäß lit. a) und b) unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten eigenen Aktien dürfen 20 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Auf die vorgenannte 20 %-Grenze sind anzurechnen: (i) neue Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur bezugsrechtsfreien Veräußerung der eigenen Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden, und (ii) diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht, Optionsrecht oder Wandlungspflicht oder Andienungsrecht der Gesellschaft) auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur bezugsrechtsfreien Veräußerung der eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben worden sind. Sofern und soweit die Hauptversammlung nach Ausübung einer Ermächtigung, die zur Anrechnung auf die vorgenannte 20 %-Grenze geführt hat, die betreffende Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss neu erteilt, entfällt die bereits erfolgte Anrechnung.
Der vollständige Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses vom 01.03.2018 ist unter Tagesordnungspunkt 8 in der im Bundesanzeiger vom 22.01.2018 veröffentlichten Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2018 wiedergegeben.
Der Vorstand wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 02.03.2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 01.03.2022 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu € 1.100.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von solchen Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu € 57.544.604,16 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren.
Der Wortlaut der Ermächtigung des Vorstands zur Begebung von Schuldverschreibungen entspricht dem zu Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen Hauptversammlung am 02.03.2017 veröffentlichten Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, der am 17.01.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 57.544.604,16 € durch die Ausgabe von bis zu 22.478.361 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 2,56 € bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs- und/oder Optionsrechten aus Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. von Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder von ihren Konzerngesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 02.03.2017 bis zum 01.03.2022 nur gegen bar ausgegeben werden, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft oder von ihren Konzerngesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 02.03.2017 bis zum 01.03.2022 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen (bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungspflicht) ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht eigene Aktien oder andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder durch die Ausübung von Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festlegen.
Der vollständige Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses vom 02.03.2017 ist unter Tagesordnungspunkt 6 in der im Bundesanzeiger vom 17.01.2017 veröffentlichten Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2017 wiedergegeben.
Im Rahmen diverser Schuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 502,5 Mio. € steht den Darlehensgebern jeweils ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle eines Wechsels der Kontrolle über die Darlehensnehmerin zu.
Geb.: 28.06.1963, deutscher Staatsbürger
Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor
Bestellt seit dem 20.05.2019 bis zum 30.06.2022
Geb.: 07.05.1966, deutscher Staatsbürger
Produktionsvorstand
Bestellt seit dem 15.08.2020 bis zum 14.08.2023
Geb.: 02.07.1968, deutscher Staatsbürger
Produktionsvorstand bis 14.08.2020
Technologievorstand seit 15.08.2020
Bestellt seit dem 01.10.2018 bis zum 30.09.2021
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| ― | Aurubis Belgium NV/SA, Brüssel, Belgien Director |
| ― | Aurubis Bulgaria AD, Pirdop, Bulgarien Board of Directors |
| ― | Aurubis Italia Srl, Avellino, Italien Chairman of the Board of Directors |
| ― | Metallo Group Holding, Beerse, Belgien Chairman of the Board of Directors |
| ― | Metallo Belgium NV, Beerse, Belgien Chairman of the Board of Directors |
| ― | Metallo Spain S.L.U., Berango, Spanien Chairman of the Board of Directors |
Geb.: 02.12.1968, deutscher Staatsbürger
Finanzvorstand
Bestellt seit dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2025
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| ― | Aurubis Belgium NV/SA, Brüssel, Belgien Chairman of the Board of Directors |
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung, Hamburg, bis 19.12.2019, derzeit keine ausgeübte Berufstätigkeit
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| ― | Encavis AG, Hamburg 1 Mitglied des Aufsichtsrats |
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Leiter Operations Recyclingzentrum der Aurubis AG, Lünen
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| ― | keine weiteren Mandate |
Ausbilderin für kaufmännische Auszubildende
Stellv. Ausbildungsleiterin im Bereich HR Ausbildung, Hamburg
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| ― | keine weiteren Mandate |
Derzeit keine ausgeübte Berufstätigkeit
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| ― | technotrans SE, Sassenberg 1Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | noventi SE, München Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | IFA Holding GmbH, Haldensleben Mitglied des Beirats |
Stellv. Schichtleiter in der Abteilung Schmelzbetriebe
Bereich KRS/MZO
Freigestelltes Betriebsratsmitglied in Lünen
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats
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| ― | keine weiteren Mandate |
Vorsitzender des Vorstands der Salzgitter AG, Salzgitter 1
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| ― | Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg 3Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg 3Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg, und Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim/Ruhr 3Vorsitzender des gemeinsamen Beirats |
| ― | KHS GmbH, Dortmund 3Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Mannesmann Precision Tubes GmbH, Mülheim/Ruhr 3Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Peiner Träger GmbH, Peine 3Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter 3 Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim/Ruhr 3Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Salzgitter Mannesmann Handel GmbH, Düsseldorf 3Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig, Braunschweig Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | Öffentliche Sachversicherung Braunschweig, Braunschweig Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | TÜV Nord AG, Hannover Mitglied des Aufsichtsrats |
Vorsitzender des Vorstands der RWTÜV e. V., Essen, bis zum 31.01.2020,
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| ― | Albert-Schweitzer-Einrichtungen für Behinderte gGmbH, Dinslaken Mitglied des Aufsichtsrats |
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| ― | RWTÜV GmbH, Essen Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | TÜV Nord AG, Hannover Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Van Ameyde International BV, Rijswijk, Niederlande Mitglied des Board of Supervisory Directors |
| ― | Universitätsklinikum Essen, Essen Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | Knappschaft Kliniken GmbH, Bochum Vorsitzender des Aufsichtsrats bis 31.12.2020 |
Bezirksleiter IG BCE Hamburg-Harburg
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| ― | Beiersdorf AG, Hamburg 1Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | ExxonMobil Central Europe Holding GmbH, Hamburg Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | Maxingvest AG, Hamburg Mitglied des Aufsichtsrats |
Derzeit keine ausgeübte Berufstätigkeit
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| ― | keine weiteren Mandate |
Laborleiterin im Analytischen Labor der Aurubis AG, Hamburg
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| ― | keine weiteren Mandate |
Selbstständige Unternehmensberaterin
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| ― | Chancen eG, Berlin Mitglied des Aufsichtsrats |
Tagschichtmeister Produktion Säurebetriebe der Aurubis AG, Hamburg
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| ― | keine weiteren Mandate |
1 Börsennotiertes Unternehmen.
2 Von der Belegschaft gewählt.
3 Konzerngesellschaften der Salzgitter AG.
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt (Vorsitzender)
Stefan Schmidt (stellvertretender Vorsitzender)
Andrea Bauer
Christian Ehrentraut
Dr. Stephan Krümmer (Vorsitzender)
Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann
Jan Koltze
Dr. Elke Lossin
Dr. Sandra Reich
Melf Singer
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt (Vorsitzender)
Deniz Filiz Acar
Andrea Bauer
Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann
Jan Koltze
Stefan Schmidt
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt (Vorsitzender)
Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann
Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob
Dr. Stephan Krümmer
Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob (Vorsitzender)
Christian Ehrentraut
Dr. Stephan Krümmer
Stefan Schmidt
1 Börsennotiertes Unternehmen.
2 Von der Belegschaft gewählt.
Die Prinzipien verantwortungsbewusster und nachhaltiger Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der Aurubis AG. Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung - zugleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß Grundsatz Nummer 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16.12.2019 und gemäß §§ 289f, 315d HGB über die Unternehmensführung.
§ 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat einer in Deutschland börsennotierten Aktiengesellschaft, einmal jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und aus welchem Grund nicht.
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Geschäftsjahr 2019/20 mehrfach mit Themen der Corporate Governance beschäftigt und am 03.11.2020 gemeinsam die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung wurde der Öffentlichkeit unter www.aurubis.com/corporategovernance/de dauerhaft zugänglich gemacht. Dort sind auch die Entsprechenserklärungen der letzten fünf Jahre sowie die Erfüllung der Kodexvorgaben im Detail permanent öffentlich zugänglich.
"Die Aurubis AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 04.11.2019 sämtlichen Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24.04.2017 bekannt gemachten Fassung des Kodex vom 07.02.2017 (,DCGK 2017') entsprochen, mit folgender Ausnahme:
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| ― | Ziffer 5.4.1 Abs. 2 (Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat) Der Aufsichtsrat hat bzw. wird bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung unter Beachtung seines Kompetenzprofils im Rahmen der dann jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes, die fachliche und persönliche Qualifikation der Kandidaten in den Vordergrund stellen. Auch die unternehmensspezifische Situation sowie die internationale Tätigkeit des Unternehmens werden berücksichtigt. Es ist hierfür nicht erforderlich, eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat festzulegen. |
Am 20.03.2020 wurde der neue Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16.12.2019 vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht (,DCGK 2020').
Der Aufsichtsrat wird der ordentlichen Hauptversammlung Anfang 2021 im Rahmen des Votums zum Vergütungssystem nach § 120a Abs. 1 S. 1 AktG eine Änderung und Anpassung der Vorstandsvergütung an die geänderten Empfehlungen des DCGK 2020 vorlegen.
Den Empfehlungen des DCGK 2020 in seiner Fassung vom 16.12.2019 wird damit künftig entsprochen, mit folgender Ausnahme:
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| ― | G.10 (überwiegende Aktienkursbezug der variablen Vergütung) Gemäß Empfehlung G.10 sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Das neue Vergütungssystem beinhaltet als variable Vergütungsbestandteile einen Jahresbonus, ein Aktien-Deferral und einen Performance Cash Plan, wobei nur das Aktien-Deferral entsprechend aktienbasiert gewährt wird. Der Zielbetrag des Aktien-Deferral beträgt dabei 20 % der variablen Vergütung, womit keine überwiegende Aktienkursbasierung der variablen Vergütung gegeben ist. Das Vergütungssystem für den Vorstand steht im Einklang mit unserer Unternehmensstrategie und setzt daher insbesondere über die Berücksichtigung interner Steuerungsgrößen die richtigen Anreize, den mittel- und langfristigen finanziellen Erfolg der Aurubis AG nachhaltig zu steigern. Darüber hinaus verfügt die Aurubis AG aufgrund ihres Ankeraktionärs über einen vergleichsweise geringen Streubesitz. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen hält der Aufsichtsrat der Aurubis AG einen überwiegenden Fokus auf die Aktienkursentwicklung der Aurubis AG für keinen geeigneten Anreizmechanismus für den Vorstand. |
Außerdem weicht die Aurubis AG in folgendem Punkt von den Empfehlungen des DCGK 2020 ab:
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| ― | C.10 (Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder) Der Aufsichtsratsvorsitzende sowie der Vorsitzende des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses sollen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Prof. Vahrenholt gehört dem Aufsichtsrat länger als zwölf Jahre an und gilt damit nach C.7 DCGK 2020 als nicht unabhängig. Der Aufsichtsrat stellt bei der Auswahl seiner Mitglieder die fachliche und persönliche Qualifikation der Kandidaten in den Vordergrund. Dies gilt auch für die Bestellung von Prof. Vahrenholt. |
Hamburg, den 03.11.2020
Für den, Vorstand
Roland Harings, Vorsitzender
Rainer Verhoeven, Mitglied
Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, Vorsitzender
Für die Aurubis AG bilden die einschlägigen Rechtsvorschriften, v. a. das Aktien-, Mitbestimmungs- und Kapitalmarktrecht, die Satzung, der Deutsche Corporate Governance Kodex sowie die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und des Vorstands die Grundlagen für die Ausgestaltung von Führung und Kontrolle im Unternehmen. Über die gesetzlichen Pflichten hinaus hat Aurubis Werte und daraus abgeleitete Verhaltensgrundsätze definiert, die den Rahmen für das Verhalten und die Entscheidungen verbindlich vorgeben und Orientierung für das unternehmerische Handeln bieten. Die Werte und die Verhaltensgrundsätze sind auf der Website des Unternehmens im Bereich "Verantwortung" veröffentlicht. Jeder Mitarbeiter wird mit diesen konzernweit geltenden Werten und Verhaltensgrundsätzen (Code of Conduct) sowie den sich daraus ableitenden Unternehmensrichtlinien vertraut gemacht. Zu speziellen Themen finden Pflichtschulungen für (potenziell) betroffene Mitarbeiter statt (z. B. Kartellrecht, Antikorruption, Umweltschutz und Arbeitssicherheit).
Die Aurubis AG ist eine Gesellschaft deutschen Rechts, auf dem auch der Deutsche Corporate Governance Kodex beruht. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die durch eine strikte personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet und mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind. Vorstand und Aufsichtsrat der Aurubis AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zum Wohle des Unternehmens zusammen.
Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung frei von Weisungen Dritter nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und seiner Geschäftsordnung sowie unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Hauptversammlung. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten.
Der Vorstand als Leitungsorgan führt die Geschäfte der Gesellschaft mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung der Belange aller Stakeholder. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, d. h., die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Ressorts. Ungeachtet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder des Vorstands die ihnen zugewiesenen Ressorts im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die nähere Ausgestaltung der Zusammenarbeit des Vorstands der Aurubis AG ist in einer vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand zusammengefasst. Diese regelt v. a. die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten, die Beschlussfassung, namentlich erforderliche Beschlussmehrheiten, sowie die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden des Vorstands.
Bestimmte Vorstandsentscheidungen von besonderem Gewicht bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Neben gesetzlichen Zustimmungsvorbehalten (insbesondere § 111b AktG) sind diese in einem vom Aufsichtsrat beschlossenen Katalog festgelegt. So entscheidet der Aufsichtsrat beispielsweise über Beteiligungen an anderen Unternehmen - soweit die Maßnahme für den Konzern von wesentlicher Bedeutung ist - und über wesentliche Investitionen.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Strategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle und die Risikolage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements sowie über die Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen sind vom Vorstand ausführlich zu erläutern und zu begründen.
Die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern erfolgt grundsätzlich für längstens drei Jahre.
Der Vorstand der Aurubis AG bestand im Geschäftsjahr 2019/20 zunächst aus den Mitgliedern Roland Harings als Vorsitzender, Rainer Verhoeven und Dr. Thomas Bünger.
Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 29.07.2020 wurde Dr. Heiko Arnold - mit Wirkung zum 15.08.2020 - zum neuen Produktionsvorstand (COO) bestellt. Der bisherige COO Dr. Thomas Bünger wurde zum Technologievorstand (CTO) ernannt.
Bei der Zusammensetzung des Vorstands orientiert sich der Aufsichtsrat in erster Linie an fachlichen Kenntnissen und persönlicher Eignung. Der Vorstand soll aufgrund seiner Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen in der Lage sein, seine Aufgaben in einem Unternehmen der Kupfer-/Metallbranche zu erfüllen und das Ansehen des Aurubis-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren und zu fördern.
Des Weiteren hat der Aufsichtsrat für die Zusammensetzung des Vorstands am 11.09.2018 ein Diversitätskonzept verabschiedet. Dieses berücksichtigt Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund. So soll bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern neben deren Eignung nach persönlicher und fachlicher Kompetenz möglichst ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Bildungs- und Berufshintergründen abgedeckt werden. Als weiteres Kriterium seines Diversitätskonzepts soll der Vorstand in seiner Gesamtheit eine ausgewogene Altersstruktur aufweisen und damit sowohl jüngere Persönlichkeiten, die neueren Fachkenntnissen und Führungsmethoden näherstehen, als auch ältere Persönlichkeiten, die über größere Berufs-, Lebens- und Führungserfahrung verfügen, vorsehen. Bei gleicher Eignung nach persönlicher und fachlicher Kompetenz sollen möglichst sowohl weibliche als auch männliche Persönlichkeiten im Vorstand vertreten sein. Mit diesem Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, eine größtmögliche Vielfalt hinsichtlich Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund zu erreichen. Neben der höchstmöglichen individuellen Eignung der einzelnen Mitglieder sollen dadurch möglichst vielfältige Perspektiven in die Leitung des Unternehmens einfließen.
Der Aufsichtsrat hat gemäß § 111 Abs. 5 AktG bis zum 30.06.2022 eine Mindestzielquote für den Frauenanteil im Vorstand von 25 % beschlossen.
Vorstandsbestellungen sollen grundsätzlich bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres begrenzt werden.
Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung zur Besetzung des Vorstands. Die langfristige Nachfolgeplanung orientiert sich an der Unternehmensstrategie. Grundlage ist eine systematische Führungskräfteentwicklung mit den folgenden wesentlichen Elementen:
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| ― | einheitliches Führungsverständnis (Aurubis Leadership Behaviors) und Führungskompetenzen (Aurubis Kompetenzmodell) |
| ― | frühzeitige Identifizierung (Potenzialmanagementprozess) und systematische Entwicklungsförderung geeigneter Potenzialkandidaten (Entwicklungsprogramme) |
| ― | Übertragung und erfolgreiche Übernahme von Führungsaufgaben mit wachsender Verantwortung |
Mit welcher Persönlichkeit eine konkrete Vorstandsposition besetzt werden soll, entscheidet der Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse und unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls.
Der Aufsichtsrat hat sich allgemein und bei personellen Veränderungen im Vorstand sehr intensiv mit Vielfalt im Vorstand beschäftigt. Das Diversitätskonzept wurde dabei so weit wie möglich umgesetzt. Die Vorstandsmitglieder verfügen über ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Bildungs- und Berufshintergründen: Ein Teil von ihnen hat wirtschaftsbezogene Studien abgeschlossen, ein anderer Teil technische Studien.
Dagegen ist es bisher trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, den angestrebten Frauenanteil im Vorstand zu erreichen.
Für die Position des COO gab es keine Bewerberin. Letztlich wurde mit Herrn Dr. Arnold der Kandidat ausgewählt, der nach Einschätzung des Aufsichtsrats die Position aufgrund seiner fachlichen Qualifikation am besten ausfüllt. Der Aufsichtsrat strebt weiterhin eine angemessene Berücksichtigung von Frauen im Vorstand an und hält an seiner Zielsetzung fest.
Darüber hinaus bestehen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 76 Abs. 4 AktG auch Zielgrößen für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands. Der Vorstand hat sich mit Beschluss vom 12.06.2017 das Ziel gesetzt, für die erste Führungsebene einen Frauenanteil von 20 % und für die zweite Führungsebene eine Zielgröße von 25 % zu erreichen. Die genannten Ziele sollen bis zum 30.06.2022 erreicht werden. Für den Konzern ist es ein wichtiges Ziel, die Anzahl der Frauen in Führungspositionen weiter zu steigern -unabhängig von gesetzlichen Regelungen.
Der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug zum Berichtsstichtag (30.09.2020) rund 20 % (Vj. rund 24 %), in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands rund 21 % (Vj. rund 19 %). Der Frauenanteil in der ersten Führungsebene hat damit zum Berichtsstichtag abgenommen, die Quote in der zweiten Ebene dagegen zugenommen.
Der Vorstand strebt weiterhin eine angemessene Berücksichtigung von Frauen in der ersten und zweiten Führungsebene an und hält an seinen Zielsetzungen fest.
Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2019/20 keine Ausschüsse gebildet.
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Ebenso definiert er bei Versorgungszusagen für die Vorstände das angestrebte Versorgungsniveau. Der Personalausschuss unterbreitet dem Aufsichtsratsplenum entsprechende Vorschläge.
Der Aufsichtsrat wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung, besonders solche, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens grundlegend verändern, hat der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats festgelegt. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Bei Bedarf tagt der Aufsichtsrat ohne den Vorstand.
Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben. Diese ist auf der Homepage www.aurubis.com/de/uber-aurubis/konzern/aufsichtsrat zugänglich. Zur Vorbereitung der Sitzungen tagen die Vertreter der Aktionäre und der Arbeitnehmer in der Regel getrennt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden bei ihrer Amtseinführung sowie bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützt. So erfolgen grundsätzlich ausführliche Einweisungen in die Besonderheiten der Kupferbranche und des Geschäftsmodells. Bei besonderen, den Aufsichtsrat oder die Gesellschaft betreffenden Änderungen des regulativen Umfelds erfolgen Schulungen durch interne und externe Experten.
Dem mitbestimmten Aufsichtsrat der Aurubis AG gehören gemäß Satzung zwölf Mitglieder an, von denen nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes jeweils sechs von den Aktionären und den Arbeitnehmern gewählt werden. Die Amtsperioden sind identisch. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden die Vertreter der Aktionäre bei der letzten Wahl zum Aufsichtsrat in der Hauptversammlung am 01.03.2018 und im Rahmen der Nachwahl am 28.02.2019 einzeln gewählt. Die Amtsperiode des Aufsichtsrats beträgt fünf Jahre, die laufende Amtsperiode endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021/22 beschließen wird.
Im Hinblick auf die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat am 24.09.2020 ein Konzept zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats beschlossen, die die Vorgaben des neuen Kodex berücksichtigt. Das Konzept enthält konkrete Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, das Kompetenzprofil sowie ein Diversitätskonzept. Das Konzept wurde auf www.aurubis.com/de/uber-aurubis/konzern/aufsichtsrat dauerhaft zugänglich gemacht.
Der Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung an, die eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sicherstellt.
Für die Wahl in den Aufsichtsrat sollen Kandidaten vorgeschlagen werden, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen, ihrer Integrität und Persönlichkeit die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem börsennotierten, international tätigen Unternehmen im Bereich der Kupfer-/Metallindustrie wahrnehmen können.
Diese Ziele berücksichtigen die gesetzlichen Anforderungen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die entsprechenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Neben den individuellen Anforderungen, die für jedes einzelne Mitglied gelten, gibt es für das Gesamtgremium ein Kompetenzprofil sowie ein Diversitätskonzept.
Die unternehmerische Mitbestimmung in der Aurubis AG trägt zur Vielfalt hinsichtlich beruflicher Erfahrungen und kultureller Herkunft bei. Eine Auswahlmöglichkeit hinsichtlich der Arbeitnehmervertreter hat der Aufsichtsrat jedoch nicht.
Folgende Anforderungen und Zielsetzungen sollen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Aurubis AG gelten.
Aufsichtsratsmitglieder sollen über unternehmerische bzw. betriebliche Erfahrung und eine allgemeine Kenntnis der Kupfer-/Metallbranche oder verwandter Branchen verfügen. Sie sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Unternehmen zu erfüllen und das Ansehen des Aurubis-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren.
Im Rahmen von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung soll insbesondere auf Persönlichkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft und Professionalität der Kandidaten geachtet werden.
Aufsichtsratsmitglieder sollen in der Regel der vom DCGK empfohlenen Begrenzung von Aufsichtsratsmandaten nachkommen.
Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinne des DCGK als unabhängig anzusehen, wenn es unabhängig von der Aurubis AG und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär der Aurubis AG ist. Bei der Bewertung der Unabhängigkeit wird sich der Aufsichtsrat mindestens an den Empfehlungen des DCGK orientieren.
Nach den Regeln des DCGK sollen mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von der Aurubis AG und vom Vorstand sein.
Der Aufsichtsrat stellt die Unabhängigkeit der Arbeitnehmervertreter aufgrund einer Arbeitnehmervertretung oder eines Beschäftigungsverhältnisses mit einer Konzerngesellschaft grundsätzlich nicht infrage.
Jedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass es den zu erwartenden Zeitaufwand zur ordnungsgemäßen Ausübung des Aufsichtsratsmandats aufbringen kann. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass jährlich mindestens vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen abgehalten werden, die jeweils angemessener Vorbereitung bedürfen, ausreichend Zeit für die Prüfung der Jahres- und Konzernabschlussunterlagen vorzusehen ist und bei Mitgliedschaft in einem oder mehreren Aufsichtsratsausschüssen weiterer zeitlicher Aufwand entsteht. Darüber hinaus können zusätzlich außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses zur Behandlung von Sonderthemen notwendig werden.
Neben den gesetzlichen Mandatsbeschränkungen sollen die empfohlenen Obergrenzen des DCGK für Aufsichtsratsmandate berücksichtigt werden.
In den Aufsichtsrat kann nicht gewählt werden, wer im Zeitpunkt der Bestellung das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Für ehemalige Vorstandsmitglieder der Aurubis AG gilt die aktienrechtliche Cooling-off-Periode von zwei Jahren. Zudem sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören.
Der Aufsichtsrat soll insgesamt über die Kompetenzen verfügen, die angesichts der Aktivitäten des Aurubis-Konzerns als wesentlich erachtet werden. Hierzu gehören insbesondere vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse in folgenden Kompetenzfeldern:
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| Kompetenzfeld | Kompetenzbeschreibung |
|---|---|
| Management | Erfahrungen und Kenntnisse im Management eines industriellen Unternehmens |
| Technik | Kenntnisse der Metallurgie und der Beschaffungsmärkte eines rohstoffintensiven Konzerns |
| Internationalität | Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich internationaler Geschäftstätigkeiten sowie verwandter Themen (z. B. Sales/Marketing) |
| Risikomanagement | Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen - Risikomanagement und Compliance |
| Finanzen | Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie in der Anwendung von internen Kontrollverfahren |
| Environment, Social and Corporate Governance (ESG) | Kenntnis der ESG-Faktoren und deren Bedeutung für Aurubis, insbesondere als stromintensives Unternehmen |
| Erfahrung im Bereich Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung | |
| Kenntnisse der Corporate Governance eines börsennotierten Unternehmens (Deutscher Corporate Governance Kodex, Marktmissbrauchsverordnung etc.) | |
| Strategie | Erfahrung in Strategieprozessen und bei der Umsetzung von M&A-Projekten |
Darüber hinaus muss in Ansehung der Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen und die Aufsichtsratsmitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit der Branche vertraut sein.
Der Aufsichtsrat strebt für seine Zusammensetzung im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen und insbesondere eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an:
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| ― | Der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit soll eine ausgewogene Altersstruktur aufweisen und damit sowohl jüngere, im Berufsleben stehende Persönlichkeiten als auch ältere, berufs- und lebenserfahrenere Persönlichkeiten im Aufsichtsrat vorsehen. |
| ― | Bei Aufsichtsratswahlen ist zu beachten, dass neben deren Eignung nach persönlicher und fachlicher Kompetenz weibliche wie auch männliche Persönlichkeiten im Aufsichtsrat vertreten sind und dieser sich nach der gesetzlichen Vorgabe jeweils zu mindestens 30 % aus Frauen bzw. Männern zusammensetzt. |
| ― | Der Aufsichtsrat setzt sich aus Persönlichkeiten zusammen, die aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Kompetenz geeignet sind und möglichst auch verschiedene Bildungshintergründe - u. a. technische, kaufmännische, juristische und andere geisteswissenschaftliche Ausbildungen - und verschiedene Berufshintergründe - u. a. Angehörige technischer, kaufmännischer und geisteswissenschaftlicher Berufe - aufweisen. |
Der Aufsichtsrat der Aurubis ist entsprechend seiner Zielsetzung zusammengesetzt. Ihm gehört eine angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder mit internationalem Hintergrund an. Die angemessene Beteiligung von Frauen ist mit derzeit vier weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern (zwei Anteilseignervertreterinnen und zwei Arbeitnehmervertreterinnen) erfüllt.
Auf Basis der Ziele für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat der Aurubis AG eine Übersicht über seine Qualifikationen ("Skill Matrix") erstellt. Diese ist unter www.aurubis.com/de/uber-aurubis/konzern/aufsichtsrat abrufbar.
Der Aufsichtsrat wirkt darauf hin, das Konzept für seine Zusammensetzung umzusetzen, indem er bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner die in seinem Konzept enthaltenen Aspekte berücksichtigt. Die letztendliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats obliegt den Aktionären der Aurubis AG in der Hauptversammlung.
Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist im Geschäftsbericht abgedruckt oder unter www.aurubis.com/de/uber-aurubis/konzern/aufsichtsrat abrufbar.
Das Konzept wurde so weit wie möglich umgesetzt: Nach Ansicht des Aufsichtsrats weist die Seite der Anteilseigner eine ausgewogene Altersstruktur mit jüngeren und älteren Persönlichkeiten auf. Der Aufsichtsrat setzt sich nach der gesetzlichen Vorgabe zu mindestens 30 % aus Frauen bzw. Männern zusammen. Dem Aufsichtsrat gehören Mitglieder mit unterschiedlichen Ausbildungen und Berufshintergründen an. Weitere Informationen zu den persönlichen und fachlichen Kompetenzen können den Lebensläufen der Aufsichtsratsmitglieder entnommen werden, die auf www.aurubis.com/de/uber-aurubis/konzern/aufsichtsrat dauerhaft zugänglich sind.
Gemäß Punkt C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16.12.2019 waren im Geschäftsjahr 2019/20 nach Einschätzung des Aufsichtsrats Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann, Herr Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob, Herr Dr. Stephan Krümmer, Frau Dr. Sandra Reich sowie Frau Andrea Bauer als unabhängige Mitglieder der Anteilseigner anzusehen.
Somit gehören dem Gremium fünf unabhängige Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und damit eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an.
Der Aufsichtsrat hat aus dem Kreis seiner Mitglieder mit dem Personalausschuss, dem Prüfungsausschuss (Audit Committee), dem Nominierungsausschuss, dem Technikausschuss und dem Vermittlungsausschuss fünf Ausschüsse gebildet, die seine Arbeit vorbereiten und ergänzen. Die Aufgaben der Ausschüsse sowie ihre Zusammensetzung und Arbeit sind teilweise in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegt. Die Zusammensetzung der Ausschüsse ist in diesem Geschäftsbericht dargestellt. Die Mandate der Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien werden ebenfalls im Geschäftsbericht genannt.
Der sechsköpfige Personalausschuss ist paritätisch besetzt.
Er befasst sich in Vorbereitung der erforderlichen Aufsichtsratsbeschlüsse mit der Struktur und Höhe der Vergütung für den gesamten Vorstand, der Auswahl von geeigneten Kandidaten für die Besetzung von Vorstandspositionen und den zugehörigen Verträgen.
Ausschussvorsitzender des Personalausschusses ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Prof. Dr. Fritz Vahrenholt. Weitere Mitglieder des Ausschusses sind Frau Deniz Filiz Acar, Frau Andrea Bauer, Herr Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann, Herr Jan Koltze und Herr Stefan Schmidt.
Aufgabe des sechsköpfigen, paritätisch besetzten Prüfungsausschusses ist hauptsächlich die Prüfung der Rechnungslegung, die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie die Abschlussprüfung und die Compliance. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (einschließlich CSR-Berichterstattung), unterjährige Finanzinformationen und den Einzelabschluss nach HGB.
Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine Präferenz und eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Der Prüfungsausschuss nimmt regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vor.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Berichtsjahr, Herr Dr. Stephan Krümmer, verfügt aus seiner beruflichen Praxis über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Er ist kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft.
Neben dem Ausschussvorsitzenden Herrn Dr. Stephan Krümmer gehören dem Prüfungsausschuss Herr Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann, Herr Jan Koltze, Frau Dr. Elke Lossin, Frau Dr. Sandra Reich und Herr Melf Singer an.
Der Nominierungsausschuss ist gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt. Seine Aufgabe ist es, dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu benennen.
Ausschussvorsitzender ist Herr Prof. Dr. Fritz Vahrenholt. Weitere Ausschussmitglieder sind Herr Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann, Herr Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob und Herr Dr. Stephan Krümmer.
Der gesetzlich zu bildende Vermittlungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung bzw. den Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird. Dem Vermittlungsausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende, sein Stellvertreter und je ein Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an.
Ausschussvorsitzender ist Herr Prof. Dr. Fritz Vahrenholt. Weitere Ausschussmitglieder sind Herr Stefan Schmidt (stellvertretender Vorsitzender), Frau Andrea Bauer und Herr Christian Ehrentraut.
Der vierköpfige Ausschuss ist paritätisch besetzt. Aufgabe des Technikausschusses ist u. a. die strategische Unterstützung und Überwachung des Vorstands bei der Umsetzung wesentlicher Investitionsprojekte.
Ausschussvorsitzender ist Herr Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob. Weitere Ausschussmitglieder sind Herr Christian Ehrentraut, Herr Dr. Stephan Krümmer und Herr Stefan Schmidt.
Die regelmäßige Selbstbeurteilung wurde vom Aufsichtsrat in der Sitzung am 24.09.2020 durchgeführt. Nach ausführlicher Diskussion und im freien Diskurs stellte der Aufsichtsrat seine Effizienz fest.
Die Aktionäre der Aurubis AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Bei den Abstimmungen gewährt jede Aktie eine Stimme. Es gibt keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien.
Die Hauptversammlung wählt die von den Anteilseignern ohne Bindung an Wahlvorschläge zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats und beschließt über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Sie entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinns, über Kapitalmaßnahmen und die Zustimmung zu Unternehmensverträgen, ferner über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für Mitglieder des Vorstands, fasst mindestens alle vier Jahre Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und - spätestens in der Hauptversammlung Anfang 2023 - über die Billigung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG. Die Hauptversammlung entscheidet über Satzungsänderungen der Gesellschaft. In besonderen Fällen sieht das Aktiengesetz die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung vor bzw. empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex, eine solche einzuberufen.
Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet und seine Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ordnungsgemäß nachweist, ist zur Teilnahme an der (virtuellen) Hauptversammlung berechtigt. Angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation oder schriftlich abgeben, ohne an der (virtuellen) Hauptversammlung teilzunehmen. Aktionäre haben bei der virtuellen Hauptversammlung 2021 auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der Aurubis AG eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen. Nähere Einzelheiten gibt die Aurubis AG in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt.
Die Einladung zur Hauptversammlung und die für die Beschlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen werden den aktien- bzw. kapitalmarktrechtlichen Vorschriften entsprechend veröffentlicht und auf der Internetseite der Aurubis AG in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt.
Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Im Rahmen unseres werteorientierten Konzernmanagements sorgt ein angemessenes Risikomanagement dafür, dass Risiken frühzeitig erkannt und Risikopositionen minimiert werden. Das Risikomanagement berichtet regelmäßig dem Vorstand und dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Einzelheiten zum Risikomanagement der Aurubis AG sind im Risikobericht dargestellt. Darin ist der gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB geforderte Bericht zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem enthalten.
Der Vorstand sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf die Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Das Compliance-Management-System wurde im Geschäftsjahr 2019/20 auf die erworbene Metallo-Gruppe ausgeweitet, um den sich aus den gesetzlichen Anforderungen und dem Verhaltenskodex ergebenden Anforderungen auch hier gerecht zu werden.
Compliance wird im Unternehmen durch Prävention, Kontrolle und Sanktion sichergestellt. Präventive Maßnahmen sind interne Richtlinien, die Beratung und besonders die Schulung von Mitarbeitern. Sollten Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien festgestellt werden, greifen arbeits-, zivil-, aber auch strafrechtliche Sanktionen.
Der Chief Compliance Officer des Unternehmens ist zentraler Ansprechpartner für alle Compliance-relevanten Fragen. Er berichtet regelmäßig dem Vorstand und dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. An den einzelnen Standorten des Konzerns stehen den Mitarbeitern auch lokale Compliance-Verantwortliche als Ansprechpartner zur Verfügung.
Beschäftigten wird über eine "Whistleblower-Hotline" eines externen Dienstleisters die Möglichkeit eingeräumt, auch anonym Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Diese Möglichkeit kann auch von Dritten genutzt werden.
Gemäß Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU 596/2014) müssen die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Aurubis AG und bestimmte Mitarbeiter in Führungspositionen sowie die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der Gesellschaft und sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenlegen. Dies gilt nicht, sofern die Gesamtsumme der Geschäfte je Person den Betrag von 20.000 € pro Kalenderjahr nicht erreicht.
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung gemeldet.
Die Aurubis AG stellt ihren Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht und die Konzernzwischenabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Aurubis AG werden nach deutschem Handelsrecht (HGB) und nach Aktiengesetz (AktG) aufgestellt. Jahres- und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüft. Die Aurubis AG veröffentlicht für das Geschäftsjahr 2019/20 einen zusammengefassten Lagebericht für die Aurubis AG und den Konzern. Der Zwischenbericht und die Quartalsmitteilungen werden vor der Veröffentlichung vom Prüfungsausschuss mit dem Vorstand erörtert.
Die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschaft erfolgte gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung. Prüfer des Konzernabschlusses 2019/20 und des zusammengefassten Lageberichts sowie des HGB-Abschlusses 2019/20 der Aurubis AG war die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, ist seit dem Geschäftsjahr 2018/19 als Abschlussprüfer bestellt und hat Aurubis mit Prüfung des Geschäftsjahres 2019/20 das zweite Mal geprüft. Verantwortliche Wirtschaftsprüferin für die Prüfung des Konzerns und der Gesellschaft war zum zweiten Mal Frau Annika Deutsch.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die Erklärung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. Die Prüfungen erfolgten nach deutschen Prüfungsvorschriften und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung; ergänzend wurden die International Standards on Auditing beachtet. Sie umfassten auch das Risikomanagement und die Einhaltung der Berichtspflichten zur Corporate Governance nach § 161 AktG.
Mit dem Abschlussprüfer wurde zudem vertraglich vereinbart, dass er den Aufsichtsrat umgehend über auftretende mögliche Ausschluss- und Befangenheitsgründe sowie über wesentliche Feststellungen und Vorkommnisse während der Prüfung unterrichtet.
Hamburg, im Dezember 2020
Für den, Vorstand
Roland Harings, Vorsitzender
Rainer Verhoeven, Mitglied
Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Er erläutert die Struktur und Höhe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung der Aurubis AG.
Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Personalausschusses die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest, er beschließt und überprüft regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand.
Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem unter Einbeziehung eines unabhängigen externen Vergütungsexperten zuletzt im Jahr 2017 aktualisiert. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem am 01.03.2018 gemäß § 120 Abs. 4 AktG gebilligt.
Vor dem Hintergrund der grundlegenden Überarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodex und der Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie (EU 2017/828, ARUG II) ins Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem für den Vorstand erneut überarbeitet. Der Aufsichtsrat wird das neue Vergütungssystem der Hauptversammlung 2021 zur Billigung vorlegen. Zudem wird die Hauptversammlung 2021 gemäß § 113 Abs. 3 AktG Beschluss fassen über die in der Satzung unverändert festgesetzte Aufsichtsratsvergütung.
Für die Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2019/20 gilt das bisherige Vergütungssystem, welches im Folgenden erläutert wird:
Das Vergütungssystem setzt sich aus fixen und variablen Komponenten zusammen. Die Vergütungsstruktur beinhaltet insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsbestandteile betragsmäßige Höchstgrenzen. Das Vergütungssystem galt für den Vorstandsvorsitzenden Roland Harings, den Finanzvorstand Rainer Verhoeven und den Technologievorstand Dr. Thomas Bünger.
Für den mit Wirkung zum 15.08.2020 zum neuen Produktionsvorstand (COO) bestellten Dr. Heiko Arnold wurde bis zur Geltung des neuen Vergütungssystems ab dem 01.10.2020 eine individualvertragliche Regelung auf Basis des bestehenden Vergütungssystems vereinbart.
Gemäß dem Anstellungsvertrag wurde zum 01.04.2020 die Gesamtvergütung von Herrn Dr. Bünger an das Niveau der ordentlichen Vorstandmitglieder angeglichen.
Zu den unterschiedlichen Vergütungsbestandteilen im Detail:
Die fixen Bestandteile der Vergütung bestehen aus den Festbezügen, den Pensionszusagen und Nebenleistungen.
Die jährlichen Festbezüge betragen für Herrn Harings 600.000 €, für Herrn Verhoeven und Herr Dr. Arnold 420.000 € und für Herrn Dr. Bünger im abgelaufenen Geschäftsjahr bis zum 31.03.2020 340.000 € und ab dem 01.04.2020 420.000 €. Die Beträge werden monatlich in gleichen Raten ausgezahlt.
Alle Vorstandsmitglieder erhalten eine Versorgungszusage zur betrieblichen Altersversorgung in Form einer Ruhegeldzusage. Der Versorgungsbeitrag der Aurubis AG beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 140.000 € pro Jahr und für ordentliche Vorstandsmitglieder 100.000 € pro Jahr. Die Beträge werden in Rückdeckungsversicherungen eingezahlt.
Zusätzlich erhalten alle Vorstandsmitglieder eine beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung in Form einer Kapitalzusage. Der Versorgungsbeitrag der Aurubis AG beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 120.000 € pro Jahr und für ordentliche Vorstandsmitglieder 80.000 € pro Jahr. Der jeweilige Vorstand kann frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres, jedoch nicht vor Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft, über den angesammelten Kapitalbetrag verfügen.
Zusätzlich erhalten Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert für Versicherungsprämien und der Dienstwagennutzung bestehen.
Der Aufsichtsrat kann für außerordentliche Leistungen, die durch die reguläre Vergütung nicht abgegolten sind, nach seinem Ermessen eine Sondervergütung gewähren, die im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Insgesamt darf der Gesamt-Cap jedoch nicht überschritten werden. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde keine Sondervergütung gewährt.
Das System der variablen Vergütung umfasst sowohl eine einjährige variable Vergütung ("Jahresbonus") als auch eine mehrjährige, in die Zukunft gerichtete variable Vergütung. Die mehrjährige, in die Zukunft gerichtete variable Vergütung setzt sich aus einem Performance Cash Plan über drei Geschäftsjahre sowie einem Aktien-Deferral (virtuelle Aktien) über zwei Geschäftsjahre zusammen. Das Verhältnis mehrjähriger zu einjähriger variabler Vergütung beträgt 60:40, sodass die mehrjährige variable Vergütung überwiegt.

Die einjährige variable Vergütung (der Jahresbonus) wird zu zwei Dritteln nach Ablauf des Geschäftsjahres ausbezahlt und beträgt für Herrn Harings bei 100 % Zielerreichung 400.000 € (maximal 500.000 €), für Herrn Verhoeven bei 100 % Zielerreichung 272.000 € (maximal 340.000 €) und für Herrn Dr. Bünger bis zum 31.03.2020 bei 100 % Zielerreichung 220.000 € (maximal 275.000 €) und ab dem 01.04.2020 bei 100 % Zielerreichung 272.000 € (maximal 340.000 €).
Das verbleibende Drittel des Jahresbonus wird in ein virtuelles Aktien-Deferral mit zweijähriger Laufzeit überführt.
Herr Dr. Arnold erhält eine Einmalzahlung zur Kompensation der einjährigen variablen Vergütung sowie die damit verbundene Überführung in das Aktien-Deferral aus dem Geschäftsjahr 2019/20 von 52.537,00 €.
Der Jahresbonus berechnet sich mit einer Gewichtung von 60 % nach der für das Geschäftsjahr festgestellten Zielerreichung für die operative EBT-Komponente sowie mit einer Gewichtung von 40 % nach der für das jeweilige Geschäftsjahr vorgenommenen Beurteilung der individuellen Leistung des Vorstandsmitglieds, beides multipliziert mit dem im Vorstandsvertrag festgelegten Zielwert.

Die Zielerreichung für das operative EBT ermittelt sich auf Basis eines Ist-Ist-Vergleichs. Der Istwert des operativen EBT im jeweiligen Geschäftsjahr wird mit dem Istwert des operativen EBT des diesem Geschäftsjahr vorausgehenden Geschäftsjahres ("Vorjahr") verglichen. Bei einem gleichbleibenden operativen EBT gegenüber dem Vorjahr beträgt die Zielerreichung 100 %. Wird das operative EBT um 20 % gesteigert, so wird der Maximalwert von 125 % der Zielerreichung erreicht. Bei einem operativen EBT von -40 % gegenüber dem Vorjahr wird der Mindestwert von 62,5 % der Zielerreichung erreicht. Eine Zielerreichung zwischen diesen Punkten (62,5 %, 100 %, 125 %) wird linear interpoliert. Wird der Maximalwert erreicht, so führen weitere Steigerungen des operativen EBT zu keinem zusätzlichen Anstieg der Zielerreichung. Wird der Mindestwert unterschritten, beträgt die Zielerreichung 0 %. Ist das operative EBT sowohl im Vorjahr als auch im jeweiligen Geschäftsjahr negativ, ist der Aufsichtsrat berechtigt, die Zielerreichung nach billigem Ermessen festzusetzen. Wird im Vorjahr ein positives operatives EBT erzielt und im jeweiligen Geschäftsjahr ein negatives EBT, so beträgt die Zielerreichung 0 %. Durch den Vergleich mit dem Vorjahres-EBT wird im Jahresbonus ein Wachstum des operativen Konzernergebnisses und somit eine Stärkung der Ertragskraft des Unternehmens honoriert.

Die individuelle Leistung wird vom Aufsichtsrat beurteilt und beruht auf zuvor im Anstellungsvertrag bzw. in entsprechenden Nachträgen definierten Kriterien. Als Kriterien für die Bewertung der individuellen Leistung sind zurzeit die strategische Unternehmensentwicklung, Mitarbeiter und Führung, die Corporate Social Responsibility sowie die Ergebnisverbesserung festgelegt worden. Der Grad der Zielerreichung kann vom Aufsichtsrat zwischen 0 % und 125 % festgelegt werden. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat im Falle ungewöhnlicher, nicht vorhersehbarer Entwicklungen den Jahresbonus nach billigem Ermessen reduzieren (§ 87 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 AktG).
Der Jahresbonus sieht für Vorstandsmitglieder einen Cap bei 125 % des Zielwerts vor. Der Jahresbonus kann daher für Herrn Harings maximal 750.000 €, für Herrn Verhoeven maximal 510.000 € und für Herrn Dr. Bünger bis zum 31.03.2020 maximal 412.500 €, ab dem 01.04.2020 maximal 510.000 € betragen.
Die Auszahlung von zwei Dritteln des Jahresbonus erfolgt direkt nach Ablauf des Geschäftsjahres. Das letzte Drittel fließt in das Aktien-Deferral, das nachfolgend erläutert wird. Auch für die Auszahlung aus dem Aktien-Deferral gilt ein Cap.
Um eine Aktienorientierung der variablen Vergütung zu gewährleisten, fließt ein Drittel des erreichten Jahresbonus in ein virtuelles Aktien-Deferral. Das Aktien-Deferral sieht eine zweijährige, zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage vor und beträgt für Herrn Harings bei 100 % Zielerreichung 200.000 €, für Herrn Verhoeven bei 100 % Zielerreichung 136.000 € und für Herrn Dr. Bünger bis zum 31.03.2020 bei 100 % Zielerreichung 110.000 €, ab dem 01.04.2020 bei 100 % Zielerreichung 136.000 €.
Die Anzahl der virtuellen Aktien zu Beginn der zweijährigen Sperrfrist berechnet sich durch Division eines Drittels des erreichten Jahresbonus durch den Startaktienkurs. Der Startaktienkurs bezeichnet dabei das arithmetische Mittel des Xetra-Schlusskurses der Aurubis-Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage vor Beginn der zweijährigen Laufzeit des Deferrals.

1 Arithmetisches Mittel des Xetra-Schlusskurses der Aurubis-Aktie an
der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage vor Beginn der Sperrfrist.
2 Arithmetisches Mittel des Xetra-Schlusskurses der Aurubis-Aktie an
der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage vor Ende der Sperrfrist.
Nach Ablauf der zweijährigen Laufzeit wird die Anzahl an virtuellen Aktien mit dem Endaktienkurs multipliziert. Der Endaktienkur ergibt sich ebenfalls aus dem arithmetischen Mittel des Xetra-Schlusskurses der Aurubis-Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage, diesmal vor Ende der Laufzeit. Der resultierende Betrag wird am Ende der zweijährigen Laufzeit in bar an die Vorstandsmitglieder ausbezahlt. Die Auszahlungshöhe ist jedoch auf 150 % des Ausgangswerts (entspricht einem Drittel des erreichten Jahresbonus) begrenzt. Damit ist die Auszahlung aus dem Aktien-Deferral für Herrn Harings auf einen Betrag von 375.000 €, für Herrn Verhoeven auf einen Betrag von 255.000 € und für Herrn Dr. Bünger bis zum 31.03.2020 auf einen Betrag von 206.250 €, ab dem 01.04.2020 auf einen Betrag von 255.000 € begrenzt.
Der Performance Cash Plan sieht eine dreijährige, zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage vor. Maßgebliches Erfolgsziel ist der im Geschäftsbericht ausgewiesene durchschnittliche operative Return on Capital Employed (ROCE) über die dreijährige Periode. Der Auszahlungsbetrag errechnet sich aus der am Ende der dreijährigen Periode festgestellten Zielerreichung für den operativen ROCE, multipliziert mit dem im Vorstandsvertrag festgelegten Zielwert des Performance Cash Plan. Der Zielwert beträgt für Herrn Harings derzeit 400.000 €, für Herrn Verhoeven 272.000 € und für Herrn Dr. Bünger bis zum 31.03.2020 maximal 220.000 €, ab dem 01.04.2020 272.000 €. Der ermittelte Auszahlungsbetrag ist auf 125 % des Zielwerts begrenzt und kann daher für Herrn Harings maximal 500.000 €, für Herrn Verhoeven maximal 340.000 € und für Herrn Dr. Bünger bis zum 31.03.2020 maximal 275.000 €, ab dem 01.04.2020 maximal 340.000 € betragen. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat im Falle ungewöhnlicher, nicht vorhersehbarer Entwicklungen den Performance-Cash-Bonus nach billigem Ermessen reduzieren (§ 87 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 AktG).
Herr Dr. Arnold erhält eine Einmalzahlung zur Kompensation der mehrjährigen variablen Vergütung aus dem Geschäftsjahr 2019/20 von 35.025 €.
Zur Feststellung der endgültigen Zielerreichung des Performance Cash Plan wird am Ende der dreijährigen Periode der Durchschnitt des während der Periode jährlich nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres erreichten operativen ROCE bestimmt. Der Aufsichtsrat legt einen Wert bei 100 % Zielerreichung ("Zielwert") für den durchschnittlichen operativen ROCE sowie Werte für 50 % Zielerreichung ("Mindestwert") und 125 % Zielerreichung ("Maximalwert") fest. Der Zielwert des durchschnittlichen operativen ROCE für die dreijährigen Zeiträume der Geschäftsjahre 2017/18 bis einschließlich 2019/20, 2018/19 bis einschließlich 2020/21 und 2019/20 bis einschließlich 2021/22 beträgt jeweils 12 %, der Mindestwert 6 % und der Maximalwert 15 %.
Die gleichen Zielwerte gelten auch für den nächsten dreijährigen Zeitraum 2020/21 bis einschließlich 2022/23. Eine Zielerreichung zwischen diesen Punkten (50 %, 100 %, 125 %) wird linear interpoliert. Wird der Mindestwert unterschritten, findet keine Auszahlung aus dem Performance Cash Plan statt. Wird der Maximalwert erreicht, so führen weitere Steigerungen des durchschnittlichen operativen ROCE zu keinem zusätzlichen Anstieg der Zielerreichung. Der Performance Cash Plan incentiviert durch einen ambitionierten ROCE-Zielkorridor die Erwirtschaftung eines positiven Wertbeitrags. Die Auszahlung findet am Ende der jeweiligen dreijährigen Periode in bar statt.


Insgesamt (Festbezüge und variable Komponenten) ist die Vergütung für Herrn Harings begrenzt auf einen Betrag von 1.975.000 €, für Herrn Verhoeven auf einen Betrag von 1.355.000 € und für Herrn Dr. Bünger bis zum 31.03.2020 auf einen Betrag von 1.096.250 €, ab dem 01.04.2020 auf einen Betrag von 1.355.000 €. Nebenleistungen und Versorgungsbeiträge aus Pensionszusagen fallen nicht unter den Gesamt-Cap.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund wird im Rahmen des Vergütungssystems eine Abfindung gezahlt, die auf zwei Jahresgesamtvergütungen begrenzt ist und keinen längeren Zeitraum als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten keine Change-of-Control-Klauseln.
Insgesamt betrug die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/20 3.272.414 € einschließlich eines Versorgungsaufwands von 730.301 € sowie des virtuellen Aktien-Deferral in Höhe von 660.397 €.
Für die Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft auf Basis von IFRS Pensionsrückstellungen gebildet. Im Berichtsjahr betrugen die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder 730.301 €. Dieser Betrag entspricht den Beiträgen an eine externe Altersversorgung.
Frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene erhielten im Geschäftsjahr 2019/20 insgesamt 2.566.683 €, die Rückstellungen für ihre Pensionsansprüche betragen insgesamt 26.350.132 € nach HGB bzw. 31.068.407 € nach IAS.
Einzelheiten ergeben sich in individualisierter Form aus den nachfolgenden Tabellen:
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| in € | Feste Vergütung | Nebenleistungen | Summe | Einjährige variable Vergütung | Mehrjährige variable Vergütung | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Roland Harings | 2018/19 | 221.739 | 6.334 | 228.073 | 139.123 | |
| Stv. Vorstandsvorsitzender vom 20.05.2019 bis 30.06.2019 | 2019/20 | 600.000 | 12.571 | 612.571 | 393.557 | |
| Vorstandvorsitzender | Min | 600.000 | 12.571 | 612.571 | 0 | |
| seit 01.07.2019 | Max | 600.000 | 12.571 | 612.571 | 500.000 | |
| Dr. Heiko Arnold 1 | 2018/19 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Vorstand seit 15.08.2020 | 2019/20 | 53.333 | 4.035 | 57.368 | 52.537 | |
| Min | 53.333 | 4.035 | 57.368 | 0 | ||
| Max | 53.333 | 4.035 | 57.368 | 0 | ||
| Dr. Thomas Bünger | 2018/19 | 340.000 | 30.439 | 370.439 | 208.426 | |
| Vorstand seit 01.10.2018 | 2019/20 | 380.000 | 30.086 | 410.086 | 242.038 | |
| Min | 380.000 | 30.086 | 410.086 | 0 | ||
| Max | 380.000 | 30.086 | 410.086 | 307.500 | ||
| Rainer Verhoeven | 2018/19 | 420.000 | 15.935 | 435.935 | 257.690 | |
| Vorstand | 2019/20 | 420.000 | 16.097 | 436.097 | 267.619 | |
| Min | 420.000 | 16.097 | 436.097 | 0 | ||
| Max | 420.000 | 16.097 | 436.097 | 340.000 | ||
| Jürgen Schachler 2 | 2018/19 | 450.000 | 17.922 | 467.922 | 375.000 | 410.063 |
| Vorstandsvorsitzender vom 01.07.2016 bis 30.06.2019 | 2019/20 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Min | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Max | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Summe | 2018/19 | 1.431.739 | 70.630 | 1.502.369 | 980.239 | 410.063 |
| 2019/20 | 1.453.333 | 62.789 | 1.516.122 | 955.750 | 0 |
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| in € | Mehrjährige variable Vergütung Aktien-Deferral | Mehrjährige variable Vergütung Performance Cash Plan | Gesamtsumme | Versorgungsaufwand 1 | Gesamtvergütung |
|---|---|---|---|---|---|
| Roland Harings | 69.562 | 112.584 | 549.342 | 200.165 | 749.507 |
| Stv. Vorstandsvorsitzender vom 20.05.2019 bis 30.06.2019 | 196.778 | 312.222 | 1.515.129 | 260.000 | 1.775.129 |
| Vorstandvorsitzender | 0 | 0 | 612.571 | 260.000 | 872.571 |
| seit 01.07.2019 | 375.000 | 500.000 | 1.987.571 | 260.000 | 2.247.571 |
| Dr. Heiko Arnold 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Vorstand seit 15.08.2020 | 0 | 35.025 | 144.930 | 110.301 | 255.231 |
| 0 | 0 | 57.368 | 110.301 | 167.669 | |
| 0 | 0 | 57.368 | 110.301 | 167.669 | |
| Dr. Thomas Bünger | 104.213 | 168.667 | 851.744 | 180.000 | 1.031.744 |
| Vorstand seit 01.10.2018 | 121.019 | 192.017 | 965.159 | 180.000 | 1.145.159 |
| 0 | 0 | 410.086 | 180.000 | 590.086 | |
| 230.625 | 307.500 | 1.255.711 | 180.000 | 1.435.711 | |
| Rainer Verhoeven | 128.845 | 208.533 | 1.031.003 | 180.000 | 1.211.003 |
| Vorstand | 133.809 | 212.311 | 1.049.836 | 180.000 | 1.229.836 |
| 0 | 0 | 436.097 | 180.000 | 616.097 | |
| 255.000 | 340.000 | 1.371.097 | 180.000 | 1.551.097 | |
| Jürgen Schachler 2 | 1.252.985 | 0 | 1.252.985 | ||
| Vorstandsvorsitzender vom 01.07.2016 bis 30.06.2019 | 0 | 0 | 0 | ||
| 0 | 0 | 0 | |||
| 0 | 0 | 0 | |||
| Summe | 302.619 | 489.784 | 3.685.075 | 560.165 | 4.245.240 |
| 0 | |||||
| 451.607 | 751.575 | 3.675.054 | 730.301 | 4.405.355 |
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| in € | Feste Vergütung | Nebenleistungen | Summe | Einjährige variable Vergütung | Mehrjährige variable Vergütung | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Roland Harings | ||||||
| Stv. Vorstandsvorsitzender vom 20.05.2019 bis 30.06.2019 | 2018/19 | 221.739 | 6.334 | 228.073 | 0 | |
| Vorstandvorsitzender seit 01.07.2019 | 2019/20 | 600.000 | 12.571 | 612.571 | 123.315 | |
| Dr. Heiko Arnold 1 | 2018/19 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Vorstand seit 15.08.2020 | 2019/20 | 53.333 | 4.035 | 57.368 | 0 | 0 |
| Dr. Thomas Bünger | 2018/19 | 340.000 | 30.439 | 370.439 | 0 | |
| Vorstand seit 01.10.2018 | 2019/20 | 380.000 | 30.086 | 410.086 | 145.143 | |
| Rainer Verhoeven | 2018/19 | 420.000 | 15.935 | 435.935 | 227.419 | |
| Vorstand seit 01.01.2018 | 2019/20 | 420.000 | 16.097 | 436.097 | 222.970 | |
| Jürgen Schachler 2 | 2018/19 | 450.000 | 17.922 | 467.922 | 475.000 | 559.500 |
| Vorstandsvorsitzender vom 01.07.2016 bis 30.06.2019 | 2019/20 | 0 | 0 | 0 | 187.500 | 347.063 |
| Summe | 2018/19 | 1.431.739 | 70.630 | 1.502.369 | 702.419 | 559.500 |
| 2019/20 | 1.453.333 | 62.789 | 1.516.122 | 678.928 | 347.063 |
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| in € | Mehrjährige variable Vergütung Aktien-Deferral 3 | Mehrjährige variable Vergütung Performance Cash Plan | Gesamtsumme | Versorgungsaufwand | Gesamtvergütung |
|---|---|---|---|---|---|
| Roland Harings | |||||
| Stv. Vorstandsvorsitzender vom 20.05.2019 bis 30.06.2019 | 228.073 | 200.165 | 428.238 | ||
| Vorstandvorsitzender seit 01.07.2019 | 0 | 0 | 735.886 | 260.000 | 995.886 |
| Dr. Heiko Arnold 1 | 0 | 0 | 0 | ||
| Vorstand seit 15.08.2020 | 57.368 | 110.301 | 167.669 | ||
| Dr. Thomas Bünger | 370.439 | 180.000 | 550.439 | ||
| Vorstand seit 01.10.2018 | 0 | 0 | 555.229 | 180.000 | 735.229 |
| Rainer Verhoeven | 663.354 | 180.000 | 843.354 | ||
| Vorstand seit 01.01.2018 | 0 | 0 | 659.067 | 180.000 | 839.067 |
| Jürgen Schachler 2 | 1.502.422 | 0 | 1.502.422 | ||
| Vorstandsvorsitzender vom 01.07.2016 bis 30.06.2019 | 534.563 | 0 | 534.563 | ||
| Summe | 0 | 0 | 2.764.288 | 560.165 | 3.324.453 |
| 0 | 0 | 2.542.113 | 730.301 | 3.272.414 |
1 Hierbei handelt es sich um die Vergütung für den Zeitraum 15.08.2020 bis 30.09.2020.
2 Hierbei handelt es sich um die Vergütung im abgelaufenen GJ 2018/19 für den Zeitraum 01.10.2018 bis 30.06.2019.
3 Der beizulegende Zeitwert basierend auf Plandaten beträgt 660.397 €. Für das Aktien-Deferral 2019/20 besteht ein Bezugsrecht von 3.269 virtuellen Aktien für Roland Harings, 2.223 virtuellen Aktien für Rainer Verhoeven und 2.011 virtuellen Aktien für Dr. Thomas Bünger.
in €
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| Name | Feste Vergütung | Vergütung für Ausschusstätigkeit | Sitzungsgeld | Insgesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Prof. Dr. Fritz Vahrenholt | 2018/19 | 225.000 | 50.000 | 10.000 | 285.000 |
| 2019/20 | 225.000 | 50.000 | 9.000 | 284.000 | |
| Renate Hold-Yilmaz | 2018/19 | 82.603 | 20.651 | 9.000 | 112.254 |
| 2019/20 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Deniz Filiz Acar | 2018/19 | 31.027 | 4.562 | 3.000 | 38.589 |
| 2019/20 | 75.000 | 15.000 | 9.000 | 99.000 | |
| Andrea Bauer | 2018/19 | 75.000 | 12.062 | 7.000 | 94.062 |
| 2019/20 | 75.000 | 22.500 | 9.000 | 106.500 | |
| Christian Ehrentraut | 2018/19 | 31.027 | 4.562 | 5.000 | 40.589 |
| 2019/20 | 75.000 | 15.000 | 10.000 | 100.000 | |
| Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann | 2018/19 | 75.000 | 25.000 | 14.000 | 114.000 |
| 2019/20 | 75.000 | 25.000 | 12.000 | 112.000 | |
| Karl-Heinz Hamacher | 2018/19 | 18.904 | 3.781 | 0 | 22.685 |
| 2019/20 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob | 2018/19 | 75.000 | 22.541 | 12.000 | 109.541 |
| 2019/20 | 75.000 | 22.500 | 10.000 | 107.500 | |
| Jan Koltze | 2018/19 | 75.000 | 19.562 | 12.000 | 106.562 |
| 2019/20 | 75.000 | 25.000 | 13.000 | 113.000 | |
| Dr. Stephan Krümmer | 2018/19 | 75.000 | 39.781 | 14.000 | 128.781 |
| 2019/20 | 75.000 | 45.000 | 14.000 | 134.000 | |
| Dr. Elke Lossin | 2018/19 | 75.000 | 15.000 | 12.000 | 102.000 |
| 2019/20 | 75.000 | 15.000 | 10.000 | 100.000 | |
| Dr. Sandra Reich | 2018/19 | 75.000 | 15.000 | 12.000 | 102.000 |
| 2019/20 | 75.000 | 15.000 | 10.000 | 100.000 | |
| Stefan Schmidt | 2018/19 | 97.808 | 19.562 | 12.000 | 129.370 |
| 2019/20 | 150.000 | 25.000 | 13.000 | 188.000 | |
| Melf Singer | 2018/19 | 75.000 | 9.801 | 9.000 | 93.801 |
| 2019/20 | 75.000 | 15.000 | 10.000 | 100.000 | |
| Ralf Winterfeldt | 2018/19 | 24.658 | 3.740 | 4.000 | 32.398 |
| 2019/20 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Insgesamt | 2018/19 | 1.111.027 | 265.603 | 135.000 | 1.511.630 |
| 2019/20 | 1.125.000 | 290.000 | 129.000 | 1.544.000 |
Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde von der Hauptversammlung mit Wirkung zum 01.10.2015 festgelegt und ist in § 2 der Satzung der Aurubis AG geregelt. Sie orientiert sich an der unterschiedlichen Beanspruchung im Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen. Die Hauptversammlung 2021 wird gemäß § 113 Abs. 3 AktG Beschluss fassen über die in der Satzung unverändert festgesetzte Aufsichtsratsvergütung.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz der bei der Ausübung seines Amtes entstandenen Auslagen eine feste Vergütung von 75.000 €/Geschäftsjahr. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Doppelte dieses Betrags.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Personal- und/oder Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats angehören, erhalten zusätzlich eine feste Vergütung in Höhe von 15.000 €/Geschäftsjahr pro Ausschuss. Aufsichtsratsmitglieder, die den weiteren Ausschüssen des Aufsichtsrats angehören, erhalten zusätzlich eine feste Vergütung in Höhe von 7.500 €/Geschäftsjahr pro Ausschuss. Aufsichtsratsmitglieder, die in einem Ausschuss des Aufsichtsrats den Vorsitz innehaben, erhalten pro Vorsitz in einem Ausschuss das Doppelte des Betrags/Geschäftsjahr.
Die feste Vergütung für die Ausschusstätigkeiten wird gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung für jedes Mitglied des Aufsichtsrats auf 25.000 €/Geschäftsjahr begrenzt. Die Begrenzung für jeden Vorsitzenden eines Ausschusses beträgt 50.000 €/Geschäftsjahr.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem seiner Ausschüsse nicht während des vollen Geschäftsjahres angehören, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihres Amtes. Des Weiteren erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 €.
Auf dieser Basis erhielten die Aufsichtsratsmitglieder insgesamt 1.544.000 €.
Hamburg, den 08.12.2020
Für den, Vorstand
Roland Harings, Vorsitzender
Rainer Verhoeven, Mitglied
Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, Vorsitzender
Der Aufsichtsrat der Aurubis AG hat in seiner Sitzung am 29.07.2020 das System zur Vergütung des Vorstands gemäß § 87a AktG beschlossen. Dieses Vergütungssystem wird gemäß § 120a Abs. 1 AktG der Hauptversammlung 2021 zur Billigung vorgelegt.
Im Einklang mit unserer Vision 2025 erweitern wir unser bisheriges, auf Kupfer fokussiertes Geschäftsmodell in Zukunft konsequent um einen breiteren Multi-Metall-Ansatz. Das bedeutet, dass neben Kupfer auch verstärkt andere Metalle aus zielgerichtet eingekauften Rohstoffen und Zwischenprodukten extrahiert und mit Wertzuwachs zu verkaufsfähigen Produkten verarbeitet werden. Unsere strategische Ausrichtung auf das Multi-Metall-Geschäft ist die Basis für unseren Erfolg von morgen: Mit weiteren internationalen Akquisitionen wollen wir unsere Recyclingaktivitäten stärken. Wir gewinnen wertvolle Metalle und werden durch den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht.
Das Vergütungssystem für den Vorstand berücksichtigt die Anforderungen des Aktiengesetzes und den Großteil der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 16.12.2019. Das Vergütungssystem leistet in seiner Gesamtheit einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umsetzung der Unternehmensstrategie, indem die Auszahlung an relevante und anspruchsvolle Leistungskriterien geknüpft wird. Ein wesentliches Ziel der Unternehmensstrategie ist der finanzielle Wertzuwachs auf Konzernebene. Wesentlicher Treiber für den finanziellen Wertzuwachs sind die berücksichtigten Leistungsindikatoren in der Unternehmenssteuerung von Aurubis. Die Steuerung im Aurubis-Konzern erfolgt gesellschaftsübergreifend auf Konzernebene nach Segmenten mit den finanziellen Leistungsindikatoren "operatives EBT" (operatives Ergebnis vor Steuern) sowie "operativer ROCE" (Verhältnis des Ergebnisses vor Steuern und Finanzergebnis zuzüglich dem operativen Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen im Verhältnis zum eingesetzten Kapital). Insofern repräsentieren die beiden Leistungsindikatoren EBT und ROCE die finanzielle Wertentwicklung des Aurubis-Konzerns und sind daher als wesentliche Leistungskriterien in der variablen Vergütung berücksichtigt. Zudem verfügt Aurubis über eine stabile und gut diversifizierte Aktionärsstruktur.
Um auch die Interessen unserer weiteren Aktionäre im Vergütungssystem zu berücksichtigen, ist ein Teil der variablen Vergütung von der Entwicklung der Aurubis-Aktie abhängig. Die Vorstandsmitglieder werden damit incentiviert, den Unternehmenswert für unsere Aktionäre sowie die Attraktivität der Gesellschaft am Kapitalmarkt zu steigern. Im Rahmen der Förderung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung wird auch der ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung Rechnung getragen und dies wird auch in den jährlichen Leistungskriterien abgebildet.
Bei der Festsetzung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder sorgt der Aufsichtsrat dafür, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft stehen und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen.
Als Vergleichsgruppe zur Beurteilung der Üblichkeit der Vergütung des Vorstands werden die Unternehmen des MDAX und SDAX gewählt, da diese Unternehmen insbesondere in Größe und Komplexität vergleichbar sind. Dabei berücksichtigt der Aufsichtsrat regelmäßig, wie sich die wirtschaftliche Lage des Aurubis-Konzerns im Vergleich zu den Unternehmen des MDAX und SDAX entwickelt hat.
Zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens berücksichtigt der Aufsichtsrat auch das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt und dieses auch in seiner zeitlichen Entwicklung. Zum oberen Führungskreis zählen nach Definition des Aufsichtsrats die Senior Vice Presidents der Aurubis AG. Zur Belegschaft zählen sämtliche Mitarbeiter der Aurubis AG (tariflich und außertariflich). Die externe und interne Angemessenheit wird in regelmäßigen Abständen überprüft.
Der Aufsichtsrat ist als Gesamtgremium zuständig für die Struktur des Vergütungssystems der Mitglieder des Vorstands und die Festsetzung der individuellen Bezüge. Der Personalausschuss unterstützt den Aufsichtsrat dabei, überwacht die angemessene Ausgestaltung des Vergütungssystems und bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Bei Bedarf empfiehlt der Personalausschuss dem Aufsichtsrat, Änderungen vorzunehmen. Im Falle wesentlicher Änderungen am Vergütungssystem, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.
Sofern die Hauptversammlung das vorgelegte Vergütungssystem für den Vorstand nicht billigt, wird der Aufsichtsrat das Vergütungssystem unter Berücksichtigung der Marktüblichkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Systems sowie der regulatorischen Rahmenbedingungen und Anforderungen der Investoren eingehend prüfen und in der darauffolgenden Hauptversammlung ein entsprechend überprüftes Vergütungssystem vorlegen.
In diesem Zusammenhang werden die Änderungen am Vergütungssystem ausführlich beschrieben und es wird gleichzeitig darauf eingegangen, inwiefern die Anmerkungen der Aktionäre aufgegriffen worden sind.
Für alle Entscheidungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse zum Vergütungssystem gelten die grundsätzlich für die Behandlung von Interessenkonflikten gültigen Regelungen. Danach sind die Mitglieder des Aufsichtsrats verpflichtet, insbesondere Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen. Über während des Geschäftsjahres aufgetretene Interessenkonflikte und ihre Behandlung informiert der Aufsichtsrat im Rahmen seines Berichts an die Hauptversammlung.
Bei Bedarf kann der Aufsichtsrat externe Berater hinzuziehen. Dabei achtet der Aufsichtsrat auf die Unabhängigkeit des externen Vergütungsberaters und lässt sich diese regelmäßig bestätigen. Die Umsetzung des Vergütungssystems erfolgt grundsätzlich im Rahmen des Vorstands-Anstellungsvertrages.
Das Vergütungssystem bei Aurubis besteht sowohl aus festen (Grundbezügen, Pensionszusagen und Nebenleistungen) als auch variablen Vergütungsbestandteilen (Jahresbonus, Aktien-Deferral und Performance Cash Plan). Darüber hinaus regelt das Vergütungssystem auch weitere vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte (z. B. Vertragslaufzeiten und Zusagen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit). Das Vergütungssystem gilt für alle amtierenden sowie zukünftigen Vorstandsmitglieder bzw. es wurden die Vorstandsverträge der amtierenden Vorstandsmitglieder mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2020/21 auf dieses System umgestellt. Ausnahme bildet Herr Dr. Thomas Bünger, für ihn wird das vorherige System weiterhin gelten.
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| Festvergütung | Grundbezüge | Feste jährliche Grundbezüge, welche monatlich in gleichen Raten ausgezahlt werden |
| Pensionszusagen | » Versorgungszusage zur betrieblichen Altersversorgung in Form einer Ruhegeldzusage, finanziert über eine Rückdeckungsversicherung » Beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung in Form einer Kapitalzusage | |
| Nebenleistungen | Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert für Versicherungsprämien und der Dienstwagennutzung bestehen | |
| Variable Vergütung | Einjährige variable Vergütung | » Typ: Jahresbonus » Leistungskriterien:> Operative Earnings before Taxes (EBT) (60 %)> Individuelle Leistung des Vorstandsmitglieds (40 %) » Cap: 125 % des Zielbetrags » Auszahlung:> 2/3 nach Ablauf des Geschäftsjahres in bar> 1/3 Überführung in Aktien-Deferral » Ein diskretionärer Sonderbonus ist nicht vereinbart |
| Mehrjährige variable Vergütung | » Typ: Aktien-Deferral » Sperrfrist: 3 Jahre » Cap: 150 % des Ausgangswerts » Auszahlung: am Ende der 3-jährigen Sperrfrist in bar | |
| » Typ: Performance Cash Plan » Performance-Periode: 4 Jahre » Leistungskriterium: Return on Capital Employed (ROCE) (100 %) » Cap: 125 % des Zielbetrags » Auszahlung: am Ende der 4-jährigen Performance-Periode in bar | ||
| Malus & Clawback | Möglichkeit zur teilweisen oder vollständigen Reduzierung (Malus) oder Rückforderung (Clawback) der variablen Vergütung (einjährige und mehrjährige variable Vergütung) im Falle eines Compliance-Vergehens oder bei fehlerhaftem Konzernabschluss | |
| Vorzeitige Beendigung der Vorstandstätigkeit | Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund wird im Rahmen des Vergütungssystems eine Abfindung gezahlt, die auf zwei Jahresgesamtvergütungen begrenzt ist und keinen längeren Zeitraum als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet |
Die Gesamtvergütung setzt sich aus den Bestandteilen Grundbezüge, Pensionszusagen, Nebenleistungen sowie der variablen Vergütung (Jahresbonus, Aktien-Deferral, Performance Cash Plan) zusammen. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, im Einzelfall neuen Vorstandsmitgliedern einmalig Zahlungen zum Amtsantritt zu gewähren, um z. B. Verluste aus verfallener variabler Vergütung des ehemaligen Arbeitgebers zu kompensieren, die durch den Wechsel zu Aurubis entstehen. Die genannten Vergütungsbestandteile decken jegliche Vergütung für die Vorstandsmitglieder von Aurubis ab. Es ist keine Möglichkeit vorgesehen, dass diskretionäre Sonderboni für außerordentliche Leistungen gewährt werden können. Die relativen Anteile der Vergütungsbestandteile (unter der Annahme einer 100 %-Zielerreichung für die variable Vergütung) gestalten sich im Vergütungssystem wie folgt:

Für die Summe der oben genannten Vergütungsbestandteile wurde eine Maximalvergütung gemäß § 87a AktG definiert. Diese beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 2.600.000 € und für ordentliche Vorstandsmitglieder jeweils 1.800.000 €. Sollte die Summe der Auszahlungen aus einem Geschäftsjahr diese festgelegte Maximalvergütung übersteigen, so wird der zuletzt zur Auszahlung anstehende Vergütungsbestandteil (in der Regel Aktien-Deferral oder Performance Cash Plan) gekürzt.
Die Festvergütung besteht aus den Grundbezügen, den Pensionszusagen und den Nebenleistungen.
Die Grundbezüge werden monatlich in zwölf gleichen Raten ausgezahlt.
Alle Vorstandsmitglieder erhalten eine Versorgungszusage zur betrieblichen Altersversorgung in Form einer Ruhegeldzusage. Außerdem erhalten alle Vorstandsmitglieder eine beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung in Form einer Kapitalzusage. Die Beträge werden jeweils in Rückdeckungsversicherungen eingezahlt. Der jeweilige Vorstand kann frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres, jedoch nicht vor Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft, über den angesammelten Kapitalbetrag verfügen.
Zusätzlich erhalten Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert für Versicherungsprämien und der Dienstwagennutzung bestehen.
Das System der variablen Vergütung umfasst eine einjährige variable Vergütung ("Jahresbonus") als auch eine mehrjährige, in die Zukunft gerichtete variable Vergütung. Die mehrjährige, in die Zukunft gerichtete variable Vergütung setzt sich aus einem Performance Cash Plan über vier Geschäftsjahre sowie einem Aktien-Deferral (virtuelle Aktien) über drei Geschäftsjahre zusammen. Das Verhältnis mehrjähriger zu einjähriger variabler Vergütung beträgt 60:40. Damit ist die Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung von Aurubis ausgerichtet.

Die einjährige variable Vergütung (der Jahresbonus) wird zu zwei Dritteln nach Ablauf des Geschäftsjahres ausbezahlt. Das verbleibende Drittel des Jahresbonus wird in ein virtuelles Aktien-Deferral mit dreijähriger Sperrfrist überführt.

Der Jahresbonus berechnet sich mit einer Gewichtung von 60 % nach der für das Geschäftsjahr festgestellten Zielerreichung für die operative EBT-Komponente sowie mit einer Gewichtung von 40 % nach der für das jeweilige Geschäftsjahr vorgenommenen Beurteilung der individuellen Leistung jedes Vorstandsmitglieds. Die gewichtete Zielerreichung der beiden Komponenten wird anschließend mit dem im Vorstandsvertrag festgelegten Zielbetrag multipliziert. Hierdurch wird sowohl die finanzielle als auch die nichtfinanzielle Unternehmensentwicklung innerhalb des Geschäftsjahres abgebildet. Der Jahresbonus sieht für Vorstandsmitglieder einen Cap bei 125 % des Zielbetrags vor.
Das operative EBT ist eine maßgebliche Messkennzahl für den Erfolg der Geschäftsstrategie und eine langfristig erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft. Es zeigt die Ertragskraft eines Unternehmens und spiegelt somit den operativen Erfolg von Aurubis wider. Zudem trägt eine positive Entwicklung des EBT dazu bei, ein maßgebliches Ziel von Aurubis, die Steigerung des Unternehmenswertes, zu erreichen. Deshalb wurde als hauptsächliches Leistungskriterium für den Jahresbonus das Erreichen eines im Vergleich zum Vorjahr stabil positiven oder besseren EBT gewählt.
Die Zielerreichung für das operative EBT ermittelt sich auf Basis eines Ist/Ist-Vergleichs. Der Ist-Wert des operativen EBT im jeweiligen Geschäftsjahr wird mit dem Ist-Wert des operativen EBT des diesem Geschäftsjahr vorausgehenden Geschäftsjahres ("Vorjahr") verglichen. Bei einem gleichbleibenden operativen EBT gegenüber dem Vorjahr beträgt die Zielerreichung 100 %. Wird das operative EBT um 20 % gesteigert, so wird der Maximalwert von 125 % Zielerreichung erreicht. Bei einem operativen EBT von -40 % gegenüber dem Vorjahr wird der Mindestwert von 62,5 % Zielerreichung erreicht. Zielerreichungen zwischen den festgelegten Zielerreichungspunkten (62,5 %; 100 %; 125 %) werden linear interpoliert. Wird der Maximalwert erreicht, so führen weitere Steigerungen des operativen EBT zu keinem Anstieg der Zielerreichung. Wird der Mindestwert unterschritten, beträgt die Zielerreichung 0 %. Ist das operative EBT sowohl im Vorjahr als auch im jeweiligen Geschäftsjahr negativ, ist der Aufsichtsrat berechtigt, die Zielerreichung nach billigem Ermessen sachgerecht festzusetzen. Wird im Vorjahr ein positives operatives EBT erzielt und im jeweiligen Geschäftsjahr ein negatives EBT, so beträgt die Zielerreichung 0 %.

Die Zielerreichung im Rahmen der operativen EBT-Komponente wird transparent im Vergütungsbericht erläutert. Eine erstmalige Darlegung der konkreten Zielerreichung wird im Vergütungsbericht 2020/21 erfolgen.
Daneben haben auch nichtfinanzielle Kriterien maßgeblichen Einfluss auf den Erfolg der Geschäftsstrategie und die langfristige Entwicklung der Gesellschaft. Deshalb legt der Aufsichtsrat für die Gewährung des Jahresbonus zusätzlich jährlich konkrete Leistungskriterien fest.
Die Ziele zur Beurteilung der individuellen Leistung werden vom Aufsichtsrat vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres festgelegt und werden ex post im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr veröffentlicht. Bei der Festlegung der Ziele für die individuelle Leistung der Vorstandsmitglieder orientiert sich der Aufsichtsrat u. a. an den folgenden Kategorien:
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| ― | strategische Unternehmensentwicklung |
| ― | Mitarbeiter |
| ― | Führung und Unternehmenskultur |
| ― | Corporate Social Responsibility |
| ― | ökologische Ziele |
Es liegt im Ermessen des Aufsichtsrats, neben den genannten Aspekten weitere Kriterien festzulegen. Der Aufsichtsrat legt fest, in welchem Umfang individuelle Ziele der einzelnen Vorstandsmitglieder oder Ziele für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgebend sind. Die Leistungsbeurteilung des Vorstandsmitglieds erfolgt anhand zuvor festgelegter Kriterien durch den Aufsichtsrat: Neben einer Gewichtung der Ziele werden Zielwerte, die einer Zielerreichung von 100 % entsprechen, festgelegt. Der Grad der Zielerreichung kann vom Aufsichtsrat linear oder abgestuft zwischen 0 % und maximal 125 % festgestellt werden.
Die Erfolgsziele und die Zielerreichung im Rahmen der individuellen Leistungsbewertung der Vorstandsmitglieder werden transparent im Vergütungsbericht erläutert. Eine erstmalige Darlegung der konkret berücksichtigten Erfolgsziele und der Zielerreichung wird im Vergütungsbericht 2020/21 erfolgen.
Um eine Aktienorientierung der variablen Vergütung zu gewährleisten, fließt ein Drittel des erreichten Jahresbonus in ein virtuelles Aktien-Deferral. Das Aktien-Deferral sieht eine dreijährige, zukunftsbezogene Sperrfrist vor.
Die Überführung eines Teils der variablen Vergütung in ein Aktien-Deferral fördert die Geschäftsstrategie und die langfristige Entwicklung der Gesellschaft, indem es die Vorstandsmitglieder dazu anreizt, den Unternehmenswert zu steigern, die Interessen von Vorstand und Aktionären in direkten Einklang bringt sowie die Attraktivität der Gesellschaft am Kapitalmarkt steigert.
Die Anzahl der virtuellen Aktien zu Beginn der dreijährigen Sperrfrist berechnet sich durch Division eines Drittels des erreichten Jahresbonus durch den Startaktienkurs. Der Startaktienkurs bezeichnet dabei das arithmetische Mittel des Xetra-Schlusskurses der Aurubis-Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Sperrfrist des Deferrals.

1 Arithmetisches Mittel des Xetra-Schlusskurses der Aurubis-Aktie an
der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage vor Beginn der Sperrfrist.
2 Arithmetisches Mittel des Xetra-Schlusskurses der Aurubis-Aktie an
der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage vor Ende der Sperrfrist.
Nach Ablauf der dreijährigen Sperrfrist wird die Anzahl an virtuellen Aktien mit dem Endaktienkurs multipliziert. Der Endaktienkurs ergibt sich ebenfalls aus dem arithmetischen Mittel des Xetra-Schlusskurses der Aurubis-Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage, diesmal vor Ende der Sperrfrist.
Der resultierende Betrag wird in bar am Ende der dreijährigen Sperrfrist an die Vorstandsmitglieder ausbezahlt. Die Auszahlungshöhe ist jedoch auf 150 % des Ausgangswerts begrenzt.
Der Performance Cash Plan sieht eine, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechende, vierjährige, zukunftsbezogene Performance-Periode vor. Maßgebliches Erfolgsziel ist der durchschnittliche operative Return on Capital Employed (ROCE) der Aurubis AG während der vierjährigen Performance-Periode. Mit dem ROCE als Leistungskriterium und dem ambitionierten Zielkorridor für die variable Vergütung wird die mehrjährige variable Vergütung direkt mit dem operativen Unternehmenserfolg verbunden und an der finanzwirtschaftlichen Zielsetzung der Gesellschaft, eine signifikante Prämie auf die Kapitalkosten zu erwirtschaften, ausgerichtet. Diese Zielsetzung reflektiert das kommunizierte Ziel, jährlich einen ROCE zu erwirtschaften, der deutlich über dem Kapitalkostensatz liegt.

Zur Feststellung der endgültigen Zielerreichung des Performance Cash Plans wird am Ende der vierjährigen Performance-Periode der Durchschnitt des jährlich nach Ende der jeweiligen Geschäftsjahre erreichten operativen ROCE während der Performance-Periode bestimmt. Der Aufsichtsrat legt bei der Gewährung jeder Tranche einen Wert bei 100 % Zielerreichung ("Zielwert") für den durchschnittlichen operativen ROCE sowie Werte für 50 % Zielerreichung ("Mindestwert") und 125 % Zielerreichung ("Maximalwert") fest. Der Zielwert des durchschnittlichen operativen ROCE für die erste vierjährige Tranche 2020/21 -2023/24 beträgt 12 %, der Mindestwert 6 % und der Maximalwert 15 %. Zielerreichungen zwischen den festgelegten Zielerreichungspunkten (50 %, 100 %, 125 %) werden linear interpoliert. Wird der Mindestwert unterschritten, findet keine Auszahlung aus dem Performance Cash Plan statt. Wird der Maximalwert erreicht, so führen weitere Steigungen des durchschnittlichen operativen ROCE zu keinem Anstieg der Zielerreichung.
Die Auszahlung findet am Ende der jeweiligen vierjährigen Periode in bar statt.

Die zukünftigen Zielwerte sowie die Zielerreichung des durchschnittlichen operativen ROCE wird transparent im Vergütungsbericht erläutert.
Des Weiteren sehen die Vorstandsverträge eine Malus- sowie eine Clawback-Regelung vor. Falls sich herausstellt, dass das Vorstandsmitglied vorsätzlich gegen eine wesentliche Sorgfaltspflicht nach § 93 AktG, eine wesentliche dienstvertragliche Pflicht, sonstige wesentliche Handlungsgrundsätze des Gesellschaft, z. B. aus dem Verhaltenskodex oder den Compliance-Richtlinien, verstoßen hat und dieser Verstoß die Voraussetzungen einer groben Pflichtverletzung erfüllt, die einen Widerruf der Bestellung zum Mitglied des Vorstands gemäß § 84 Abs. 3 AktG rechtfertigen, so kann der Aufsichtsrat die noch nicht ausbezahlte variable Vergütung teilweise oder vollständig auf null reduzieren ("Malus") oder auch den Nettobetrag einer bereits ausbezahlten variablen Vergütung teilweise oder vollständig zurückfordern ("Clawback").
Zudem haben die Vorstandsmitglieder eine bereits ausbezahlte variable Vergütung zurückzubezahlen, falls und soweit sich nach der Auszahlung herausstellt, dass der der Berechnung des Auszahlungsbetrages zugrunde liegende testierte und festgestellte Konzernabschluss fehlerhaft war und daher nach den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften korrigiert werden muss und unter Zugrundelegung des korrigierten testierten Konzernabschlusses sowie des jeweils maßgeblichen Vergütungssystems ein geringerer oder kein Auszahlungsbetrag aus der variablen Vergütung geschuldet worden wäre.
Die Laufzeit der Anstellungsverträge entspricht der Dauer der Bestellung und verlängert sich jeweils für die Dauer der Wiederbestellung. Grundsätzlich beträgt die Bestelldauer und Vertragslaufzeit bei Erstbestellung zum Vorstandsmitglied drei Jahre. Jedoch kann die Erstbestellung und auch eine Wiederbestellung maximal für einen Zeitraum von fünf Jahren beschlossen werden.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund wird im Rahmen des Vergütungssystems eine Abfindung gezahlt, die auf zwei Jahresgesamtvergütungen begrenzt ist und keinen längeren Zeitraum als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet. Die Auszahlung noch offener variabler Vergütungsbestandteile, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, erfolgt regulär nach Ablauf der ursprünglich festgelegten Fälligkeitszeitpunkte - es erfolgt keine vorzeitige Auszahlung. Wird der Anstellungsvertrag aus einem zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen keine Zahlungen.
Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags durch das Vorstandsmitglied infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) werden nicht vereinbart.
Zudem sind in den Anstellungsverträgen keine nachvertraglichen Wettbewerbsverbote enthalten. Daher wird die Zahlung einer Karenzentschädigung im Vergütungssystem nicht vorgesehen.
Der Aufsichtsrat kann gemäß § 87a Abs. 2 AktG vorübergehend von dem Vergütungssystem des Vorstands abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist. Eine solche Abweichung ist lediglich in Ausnahmefällen gestattet. Unter Ausnahmefällen werden außergewöhnliche Entwicklungen verstanden, wie z. B. außergewöhnlich weitreichende Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (etwa durch eine schwere Wirtschafts- oder Finanzkrise), Naturkatastrophen, Terroranschläge, politische Krisen, Epidemien/ Pandemien, disruptive Marktentscheidungen von Kunden oder eine Unternehmenskrise. Allgemein ungünstige Marktentwicklungen stellen ausdrücklich keinen Ausnahmefall dar, der zum Abweichen vom Vergütungssystem berechtigt. Im Falle von außergewöhnlichen Entwicklungen kann der Aufsichtsrat durch Beschluss von den folgenden Teilen des Vergütungssystems abweichen: Ziel-Vergütungsstruktur, Laufzeiten sowie Auszahlungszeitpunkte der variablen Vergütung sowie Leistungskriterien der variablen Vergütung inklusive ihrer Gewichtung.
Aktiva
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| in T€ | Anhang-Nr. | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | |||
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 97.557 | 101.514 | |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | |
| geleistete Anzahlungen | 4.212 | 7.110 | |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 101.769 | 108.624 | |
| Grundstücke und Bauten | 193.986 | 189.952 | |
| technische Anlagen und Maschinen | 260.916 | 229.166 | |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 31.170 | 27.884 | |
| geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 83.182 | 91.061 | |
| Sachanlagen | 569.254 | 538.063 | |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.738.894 | 1.493.700 | |
| Beteiligungen | 2 | 2 | |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 25.457 | 11.243 | |
| sonstige Ausleihungen | 5 | 9 | |
| Finanzanlagen | 1.764.358 | 1.504.954 | |
| 1 | 2.435.381 | 2.151.641 | |
| Umlaufvermögen | |||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 257.198 | 224.907 | |
| unfertige Erzeugnisse | 451.171 | 479.679 | |
| fertige Erzeugnisse und Waren | 157.345 | 110.338 | |
| geleistete Anzahlungen | 0 | 24 | |
| Vorräte | 2 | 865.714 | 814.948 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 310.514 | 256.753 | |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 342.133 | 330.128 | |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 133 | 274 | |
| sonstige Vermögensgegenstände | 18.767 | 44.355 | |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 3 | 671.547 | 631.510 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 4 | 453.398 | 411.552 |
| 1.990.659 | 1.858.010 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 833 | 552 | |
| Summe Aktiva | 4.426.873 | 4.010.203 | |
| Passiva | |||
| in T€ | Anhang-Nr. | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
| Eigenkapital | |||
| Ausgegebenes Kapital | |||
| Gezeichnetes Kapital - bedingtes Kapital 57.545 T€ (Vj. 57.545 T€) | 115.089 | 115.089 | |
| abzgl. Nennbetrag Eigener Anteile | -2.501 | 0 | |
| 112.588 | 115.089 | ||
| Kapitalrücklage | 349.086 | 349.086 | |
| Gewinnrücklagen | |||
| gesetzliche Rücklage | 6.391 | 6.391 | |
| andere Gewinnrücklagen | 1.016.818 | 967.394 | |
| Bilanzgewinn | 159.701 | 127.591 | |
| 5 | 1.644.584 | 1.565.551 | |
| Rückstellungen | |||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 152.774 | 176.637 | |
| Steuerrückstellungen | 8.593 | 8.906 | |
| sonstige Rückstellungen | 174.706 | 125.057 | |
| 6 | 336.073 | 310.600 | |
| Verbindlichkeiten | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | |||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 13.859 T€ (Vj. 150.483 T€) | 517.613 | 267.327 | |
| erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | |||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.535 T€ (Vj. 2.984 T€) | 2.535 | 2.984 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 596.974 T€ (Vj. 530.109 T€) | 596.974 | 530.109 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | |||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 455.207 T€ (Vj. 476.042 T€) | 1.309.157 | 1.316.992 | |
| sonstige Verbindlichkeiten | |||
| - davon aus Steuern 4.566 T€ (Vj. 4.147 T€) | |||
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 7.036 T€ (Vj. 4.561 T€) | |||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 18.000 T€ (Vj. 15.522 T€) | 18.000 | 15.522 | |
| 7 | 2.444.279 | 2.132.934 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.937 | 1.118 | |
| Summe Passiva | 4.426.873 | 4.010.203 |
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| in T€ | Anhang-Nr. | 2019/20 | 2018/19 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 10 | 9.005.024 | 8.199.877 |
| Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 16.790 | 62.993 | |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 11 | 6.750 | 15.636 |
| sonstige betriebliche Erträge | 12 | 50.163 | 52.077 |
| Materialaufwand: | 13 | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 8.198.677 | 7.484.976 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 281.885 | 288.587 | |
| 8.480.562 | 7.773.563 | ||
| Personalaufwand: | 14 | ||
| a) Löhne und Gehälter | 264.938 | 221.302 | |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | |||
| - davon für Altersversorgung -22.687 T€ (Vj. 3.451 T€) | 17.392 | 43.628 | |
| 282.330 | 264.930 | ||
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 15 | 59.745 | 53.098 |
| sonstige betriebliche Aufwendungen | 16 | 148.535 | 132.210 |
| Erträge aus Beteiligungen und Zuschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen | |||
| - davon aus verbundenen Unternehmen 130.244 T€ (Vj. 98.803 T€) | 17 | 130.244 | 98.803 |
| Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 18 | 1 | 402 |
| sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | |||
| - davon aus verbundenen Unternehmen 6.107 T€ (Vj. 8.681 T€) | 19 | 11.351 | 10.472 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 20 | 15.122 | 18.663 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | |||
| - davon an verbundene Unternehmen 2.938 T€ (Vj. 3.784 T€) | 21 | 21.729 | 40.924 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 22 | 34.592 | 31.074 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 177.708 | 125.798 | |
| sonstige Steuern | 1.202 | 1.052 | |
| Jahresüberschuss | 176.506 | 124.746 | |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 71.395 | 65.145 | |
| Einstellungen in andere Gewinnrücklagen | 88.200 | 62.300 | |
| Bilanzgewinn | 159.701 | 127.591 |
Der Jahresabschluss der Aurubis AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) in T€ aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Jahresabschluss der Aurubis AG, der Aurubis-Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Aurubis AG und den Aurubis Konzern für das Geschäftsjahr 2019/20 werden mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Vorschlag für die Ergebnisverwendung im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de bekanntgegeben. Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung ist vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht worden.
Die Aurubis AG mit Sitz in Hamburg, Deutschland, wird beim Amtsgericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HR B-Nr. 1775 geführt.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und planmäßig zeitanteilig abgeschrieben. Zu den Herstellungskosten zählen die einzeln zurechenbaren Kosten sowie anteilige Gemeinkosten. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese beträgt zwischen drei und acht Jahren.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen werden direkt zurechenbare Kosten und anteilige zurechenbare Gemeinkosten einbezogen. Die Abschreibungen auf das bewegliche Anlagevermögen erfolgen grundsätzlich linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
Im Wesentlichen wurden folgende Nutzungsdauern angesetzt:
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| Gebäude | 25 bis 40 Jahre |
| Grundstückseinrichtungen | 10 bis 25 Jahre |
| technische Anlagen und Maschinen | 5 bis 20 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 20 Jahre |
In Anlehnung an die steuerlichen Regelungen werden Vermögensgegenstände, mit Einzelanschaffungskosten bis 250 € im Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Für geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 250 € aber nicht 1.000 € übersteigen, wird ein Sammelposten gebildet. Dieser wird linear über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist. Ersatzteile und Wartungsgeräte, die länger als eine Periode genutzt werden, sind im Sachanlagevermögen erfasst.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen für Vorstandsmitglieder sind mit den Rückstellungen für Pensionsansprüche saldiert ausgewiesen.
Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag bewertet. Dabei umfassen die Herstellungskosten sämtliche direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie systematisch zugeordnete Anteile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten.
Die Ermittlung der Anschaffungskosten von Kupferkonzentraten und Recyclingrohstoffen erfolgt, indem vom Metalleinkaufspreis die mit dem Lieferanten verhandelten Schmelz- und Raffinierlöhne abgezogen werden. Bei den Schmelz- und Raffinierlöhnen handelt es sich um branchentypische Abschläge, die aufgrund der Verarbeitung von Erzkonzentraten und Recyclingrohstoffen zu Kupfer und Edelmetallen vorgenommen werden.
Bei den unfertigen Erzeugnissen werden zunächst die Metallgehalte bewertet. Hiervon wird der Gegenwert der bis zur Ausbringung des Feinmetalls noch anfallenden Verarbeitung abgesetzt. Es kommt damit über den Zeitraum des Produktionsprozesses zu einer sukzessiven Berücksichtigung der Produktionskosten als Bestandteil der Herstellungskosten. Hiervon betroffen ist die Metallproduktion.
Bei der Herstellung von Kupferprodukten werden zur Bewertung der fertigen Erzeugnisse neben der Metallkomponente die angefallenen Kosten der Weiterverarbeitung in besondere Formate wie z. B. in Gießwalzdraht, Stranggussformate und Walzprodukte im Wege der Zuschlagskalkulation berücksichtigt.
Die Vorräte im Metallbereich werden nach der Lifo-Methode bilanziert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten bilanziert. Aurubis überwacht alle den Forderungen anhaftenden Risiken. Sind Umstände bekannt geworden, die den Schluss zulassen, dass bestimmte Forderungen über das allgemeine Kreditrisiko hinausgehend risikobehaftet sind, berücksichtigt Aurubis diese Risiken im Wege Einzel- sowie Pauschalwertberichtigungen.
Unentgeltlich zugeteilte Emissionsberechtigungen sind zum Erinnerungswert angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten bilanziert.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag aktiviert, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.
Der Nennbetrag der erworbenen Anteile ist in der Vorspalte offen von dem Gezeichneten Kapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile ist mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet worden. Aufwendungen, die Anschaffungsnebenkosten sind, sind Aufwand des Geschäftsjahres.
Die Pensionsverpflichtungen aus Anwartschaften und laufenden Pensionen für die Aurubis AG sind nach der Anwartschaftsbarwertmethode in Höhe des Barwerts des Erfüllungsbetrags unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 2,42 % und den "Heubeck-Richttafeln 2018 G" von der Heubeck AG berechnet. Der Zinssatz basiert auf dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren. Berücksichtigt wurden daneben die künftig zu erwartenden Renten- und Entgeltsteigerungen in Höhe von 1,6 % p.a. bzw. 2,75 % p.a sowie eine Fluktuationswahrscheinlichkeit in Abhängigkeit von der Altersstruktur von 0 % - 10 %.
Die Durchführung erfolgt zu einem wesentlichen Teil über Pensions- und Unterstützungskassen, deren Vermögen ausschließlich für die Abwicklung der Pensionsverpflichtungen der Aurubis AG verwendet werden dürfen. Sowohl die Pensions- als auch die Unterstützungskasse erhalten Zuweisungen im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten. Für die Unterdeckung dieser Kassen sind Rückstellungen gebildet. Dafür wurden die Berechnungsparameter für die übrigen Pensionsrückstellungen verwendet. Bei der Errechnung der Rückstellung wurden die im Kassenvermögen gehaltenen Wertpapiere zum Tageswert angesetzt und vermietete Immobilien nach dem Ertragswertverfahren bewertet.
Im Zusammenhang mit der beitragsorientierten Altersversorgung der Vorstandsmitglieder bestehen Rückdeckungsversicherungen bei Lebensversicherungen, die als Deckungsvermögen anzusehen und zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Für Lebensversicherungen entspricht dieser Zeitwert dem steuerlichen Aktivwert.
Die betriebliche Altersversorgung wurde für nach dem 29.09.2003 neu eingetretene Mitarbeiter auf beitragsorientierte Zusagen umgestellt. Die Durchführung erfolgt seitdem über eine externe Pensionskasse sowie eine Versicherung.
Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten unter Einschluss schwebender Geschäfte; sie werden nach § 253 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 2 Sätze 4 und 5 HGB unter Zugrundelegung eines seitens der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Durchschnittszinssatzes der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen und Rückstellungen für Übergangsgelder wird, mit Ausnahme des verwendeten Zinssatzes, auf die unter den Pensionsrückstellungen dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsannahmen verwiesen.
Bei den Rückstellungen für Altersteilzeit werden die Aufstockungsleistungen über die FiFo- Methode ermittelt. Die zugrundeliegenden Annahmen decken sich mit denen der vorherig beschriebenen Rückstellungen.
Alle Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag passiviert, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Bankguthaben in fremder Währung sind mit dem Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Die Berücksichtigung von kurzfristigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten (bis zu einem Jahr) erfolgt mit dem Kurs zum Zeitpunkt des Entstehens unter Berücksichtigung der Gewinne und Verluste aus Kursänderungen zum Bilanzstichtag. Langfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten (über einem Jahr) werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des Entstehens unter Berücksichtigung der Verluste aus Kursänderungen zum Bilanzstichtag angesetzt.
Erträge und Aufwendungen aus der Realisation von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen.
Aktive und passive latente Steuern resultieren aus temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerbilanziellen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie steuerlichen Verlustvorträgen.
Eine sich insgesamt ergebene Steuerbelastung ist als passive latente Steuer in der Bilanz anzusetzen. Eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung kann als aktive latente Steuer in der Bilanz angesetzt werden. Aktive und passive latente Steuern werden für einen Bilanzausweis saldiert.
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des voraussichtlichen Ertragsteuersatzes im Zeitpunkt der Umkehr der temporären Differenzen in Höhe von 32,41 % (15,83 % für Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 16,58 % für die Gewerbesteuer).
Im Geschäftsjahr 2019/2020 ergibt sich für die Aurubis AG ein Überhang von aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern. Das Wahlrecht, den Aktivüberhang an Latenten Steuern gemäß § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB anzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen. Der Überhang aktiver latenter Steuern resultiert im Wesentlichen aus temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vorratsvermögen, Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen.
Zum Bilanzstichtag 30.09.2020 ergeben sich folgende Endbestände:
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| in T€ | Anfangsbestand 01.10.2019 | Veränderung in 2019/20 | Endbestand 30.09.2020 |
|---|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | 54.842 | (812) | 54.030 |
| Passive latente Steuern | (20.442) | (81) | (20.523) |
| Summe | 34.400 | (893) | 33.507 |
Die Aurubis AG und die Gesellschaften des Aurubis Konzerns sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Währungs- und Warenpreisrisiken ausgesetzt. Zur Absicherung dieser Risiken schließt die Gesellschaft derivative Finanzinstrumente ab. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente bleibt auf die Absicherung des operativen Geschäfts des Konzerns sowie der damit verbundenen Geldanlagen und Finanzierungsvorgänge beschränkt.
Zur Absicherung von Währungsrisiken werden vor allem Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte eingesetzt. Im Rahmen der Absicherung von Warenpreisrisiken schließt die Aurubis AG derivative Finanzinstrumente mit externen Vertragspartnern ab, um Marktpreise von Rohstoffen und Energien abzusichern, die zur Durchführung des operativen Geschäfts benötigt werden.
Die Zielsetzung des Einsatzes derivativer Finanzinstrumente besteht darin, Auswirkungen auf das Ergebnis und die Zahlungsmittelflüsse weitgehend zu reduzieren, die aus Veränderungen von Wechselkursen und Warenpreisen resultieren können.
Ein Preisänderungsrisiko derivativer Finanzinstrumente besteht aufgrund der Schwankungsmöglichkeit der zu Grunde liegenden Basisgrößen wie Währungen und Warenpreisen. Dabei wird die Möglichkeit genutzt, Wertverluste durch gegenläufige Effekte aus den gesicherten Grundgeschäften zu kompensieren.
Das Nominalvolumen der derivativen Finanzinstrumente ergibt sich aus der Summe sämtlicher Ein- und Verkaufskontrakte. Die Marktwerte von Devisentermingeschäften werden auf Basis von aktuellen EZB-Referenzkursen unter Berücksichtigung von Terminauf- oder -abschlägen und die Marktwerte von Metalltermingeschäften auf Basis von LME-Kursnotierungen bestimmt. Devisenoptionen werden mittels Kursnotierung oder Optionspreismodellen bewertet.
Die NE-Metallgeschäfte zur Absicherung der Metallpreis sowie die diesen zuzuordnenden Devisentermingeschäfte gehen in die bilanzielle Abbildung der Bewertungseinheiten je Metall ein. Diese Finanzinstrumente wirken sich somit auf die Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der Vorräte aus.
Im laufenden Geschäftsjahr wurden aufgrund besserer Erkenntnisse Anpassungen beim Ausweis der aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 8,1 Mio. € mit dem Materialaufwand verrechnet. Das Vorjahr wurde nicht angepasst.
Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten entgeltlich erworbene Nutzungsrechte, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit einem langfristigen Stromliefervertrag stehen. Die Abschreibung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt planmäßig über die Restnutzungsdauer.
In den immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen wurden Zugänge in Höhe von 92,1 Mio. € verbucht. Bei den Zugängen in das Sachanlagevermögen handelt es sich vor allem um Investitionen in die Sanierung der Elektrolyse am Standort Lünen, in das Projekt der Dachreiterabsaugung der Rohhütte Werk Ost sowie um Investitionen im Zusammenhang mit dem Stillstand der Primärkupfererzeugung in Hamburg.
Die Aufstellung des in den Finanzanlagen bilanzierten Anteilsbesitzes findet sich in Anteilsbesitz, Seite 24 in diesem Anhang.
Im Geschäftsjahr 2019/2020 hat Aurubis 100 % der Anteile an der Metallo Group Holding NV erworben. Hierfür wurden 258,5 Mio. € investiert. Zusätzlich wurden Darlehen in Höhe von 120,5 Mio. € abgelöst. Darüber hinaus wurde die Azeti GmbH in Höhe von 0,5 Mio. € erworben.
Die Aurubis AG als Konzernobergesellschaft überwacht die Werthaltigkeit des Finanzanlagevermögens. Auf Basis der aktuellen Mehrjahresplanung hat Aurubis eine Überprüfung der Beteiligungsbuchwerte vorgenommen. Hieraus ergaben sich Abschreibungen auf die Beteiligungsbuchwerte der Deutsche Giessdraht GmbH in Höhe von 8,0 Mio. €, der Aurubis Italia Srl in Höhe von 4,0 Mio. € sowie der Aurubis America Holding Inc. in Höhe von 0,9 Mio. €.
Zusätzlich wurden Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 16,4 Mio. € erworben. Dem Buchwert der Wertpapiere des Anlagevermögens zum 30.09.2020 in Höhe von 27,7 Mio. € stand ein stichtagsbezogener beizulegender Wert in Höhe von 25,5 Mio. € gegenüber. Auf dieser Basis wurde eine Abschreibung in Höhe von 2,2 Mio. € vorgenommen.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im Anhang in Entwicklung des Anlagevermögens, Seiten 22-23 dargestellt.
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| in T€ | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 257.198 | 224.907 |
| unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 451.171 | 479.679 |
| fertige Erzeugnisse und Waren | 157.345 | 110.338 |
| geleistete Anzahlungen | 0 | 24 |
| Summe | 865.714 | 814.948 |
Das Vorratsvermögen stieg im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt um 50,8 Mio. €. Dabei wurden die Rohstoffe um 32,3 Mio. € erhöht, um im Rahmen der Covid-19 Pandemie die Versorgung der Produktionsstandorte mit Rohstoffen abzusichern. Die Zwischenprodukte dagegen sanken um 28,5 Mio. €. Dies ist insbesondere auf die im Vorjahr höheren Bestände an Anoden, die für die Auslastung der Elektrolyse während des Stillstands im Oktober 2019 notwendig waren, zurückzuführen. Die Fertigprodukte erhöhten sich im Wesentlichen durch gestiegene Kathodenbestände um 47,0 Mio. €. Gründe hierfür waren eine reduzierte Nachfrage nach Kupferprodukten sowie ein im Vorjahr stillstandsbedingt niedriger Bestand.
Abschreibungen auf den niedrigeren Tageswert in Höhe von 9,9 Mio. € betreffen zum Stichtag ausschließlich Nebenmetalle.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Tageswert zum Bilanzstichtag und der vorgenommenen Bewertung nach dem Lifo-Verfahren beträgt 1.160,0 Mio. €.
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| Restlaufzeit | Gesamt | ||
|---|---|---|---|
| in T€ | unter 1 Jahr | über 1 Jahr | 30.09.2020 |
| --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 310.514 | 0 | 310.514 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 273.790 | 68.343 | 342.133 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 133 | 0 | 133 |
| sonstige Vermögensgegenstände | 18.767 | 0 | 18.767 |
| 603.204 | 68.343 | 671.547 |
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| Restlaufzeit | Gesamt | ||
|---|---|---|---|
| in T€ | unter 1 Jahr | über 1 Jahr | 30.09.2019 |
| --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 256.753 | 0 | 256.753 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 300.128 | 30.000 | 330.128 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 274 | 0 | 274 |
| sonstige Vermögensgegenstände | 44.355 | 0 | 44.355 |
| 601.510 | 30.000 | 631.510 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 53,7 Mio. € von 256,8 Mio. € auf 310,5 Mio. € gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf höhere Edelmetallpreise zurückzuführen. Gleichzeitig erhöhte sich die Anzahl der Forderungen, die im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen verkauft wurden, um 47,9 Mio. € und beträgt zum Stichtag 195,8 Mio. € (Vj. 147,9 Mio. €). Das Factoring dient der Forderungsfinanzierung.
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von 342,3 Mio. € handelt es sich in Höhe von 14,3 Mio. € (Vj. 6,1 Mio. €) um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von 328,0 Mio. € (Vj. 324,3 Mio. €) um Forderungen aus dem Finanzverkehr.
Im Zeitpunkt der Bilanzerstellung waren die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nahezu beglichen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen neben Forderungen aus Steuern in Höhe von 3,0 Mio. € Schadenersatzansprüche sowie Sicherheitsleistungen gegenüber Brokern.
Unter diesem Posten sind Kassenbestände, laufende Guthaben bei Kreditinstituten sowie Commercial Papers mit einer Laufzeit bis zu einem Monat ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Aurubis AG beträgt 115.089.210,88 € und war in 44.956.723 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 2,56 € eingeteilt.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 23.02.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in mehreren Teilbeträgen um bis zu 57.544.604,16 € zu erhöhen.
Das Grundkapital ist um bis zu 57.544.604,16 € durch die Ausgabe von bis zu 22.478.361 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 2,56 € pro Aktie bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Es dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs- und/oder Optionsrechten aus Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. einer Kombination dieser Instrumente), die bis zum 01.03.2022 begeben werden können.
Am 18.03.2020 hat der Vorstand ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Der Erwerb zur Verwendung eigener Aktien geschieht auf Grundlage der Ermächtigung vom 03.03.2018 und umfasst ein geplantes Volumen bis 10 % des bestehenden Grundkapitals (d. h. 4.495.672 Aktien) bis zu einem Volumen von 200 Mio. € in mehreren Tranchen. Das Rückkaufprogramm hat am 19.03.2020 begonnen und endet spätestens am 17.09.2021. Der Erwerb eigener Aktien dient der Schaffung eines Bestands an eigenen Aktien für mögliche Akquisitionen. Zum 30.09. belief sich die Gesamtzahl der erworbenen Aktien auf 976.764 Stück mit einem Wert von 41.276.336,29 €. Dabei wurden 2.500.515,84 € offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt und 38.775.820,45 € mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Insgesamt wurden Nebenkosten von 41.276,30 € aufwandswirksam verbucht.
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| Monat des Rückkaufs im Geschäftsjahr | Anzahl zurückgekaufter Aktien | Anteil an Gesamtaktienanzahl |
|---|---|---|
| März | 494.878 | 1,10 % |
| April | 219.093 | 0,49 % |
| September | 262.793 | 0,58 % |
| Summe | 976.764 | 2,17 % |
Aus dem Jahresüberschuss wurden 88.200.000 € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Des Weiteren veränderten sich die anderen Gewinnrücklagen in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Nennwert der Eigenen Anteile und deren Anschaffungskosten um 38.775.820,45 €. Die gesetzliche Rücklage von 10 % des gezeichneten Kapitals ist mit 6.391.148,51 € in den Gewinnrücklagen und mit dem Restbetrag in der Kapitalrücklage enthalten. Der verbleibende Betrag des Eigenkapitals entfällt auf das in der Kapitalrücklage enthaltene Agio.
Aus der Umstellung des Zinssatzes für die Pensionsrückstellung gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB resultiert ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 35,1 Mio. €. Dieser Betrag unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB einer Ausschüttungssperre, sofern keine sonstigen freien Rücklagen zur Verfügung stehen.
Im Bilanzgewinn am 30.09.2020 ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 71.395.072,22 € enthalten.
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| in T€ | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 152.774 | 176.637 |
| Steuerrückstellungen | 8.593 | 8.906 |
| Personalbereich | 116.589 | 79.790 |
| Unterlassene Instandhaltung | 834 | 1.383 |
| Umweltschutzmaßnahmen | 8.064 | 7.826 |
| Übrige | 49.219 | 36.058 |
| sonstige Rückstellungen | 174.706 | 125.057 |
| 336.073 | 310.600 |
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach der Anwartschaftsbarwertmethode in Höhe des Barwertes des Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung der künftig zu erwartenden Renten- und Entgeltsteigerungen.
Daneben waren folgende Parameter Grundlage für die Berechnung der Pensionsverpflichtungen:
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| Rechnungszinsfuß | 2,42 % |
| Erwartete Einkommensentwicklung | 2,75 % |
| Erwartete Rentenentwicklung | 1,60 % |
| Fluktuation (gestaffelt hinsichtlich Altersstruktur) | 0,00 % bis 10,00 % |
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellung mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt 35,1 Mio. € (Vj. 35,7 Mio. €). Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach einer Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen.
Aufwendungen aus der Altersversorgung sind in den Personalaufwendungen enthalten. Die Zinsaufwendungen der Verpflichtung und die Erträge aus der Zeitwertänderung des Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis verrechnet. Die Aufwendungen aus Zinsänderungen werden ebenfalls im Finanzergebnis erfasst.
Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von 24,4 Mio. € enthalten 17,1 Mio. € Aufwendungen aus der Änderung des Rechnungszinssatzes.
Die Pensionsverpflichtungen gegenüber Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern wurden, soweit diese rückgedeckt sind, mit den beizulegenden Zeitwerten der Rückdeckungsansprüche saldiert ausgewiesen. Hierbei beträgt der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens zum Stichtag 127,8 Mio. € (Vj. 90,2 Mio. €) und der Wert der fortgeführten Anschaffungskosten 67,0 Mio. € (Vj. 58,0 Mio. €). Der Anstieg des Deckungsvermögens in Höhe von 37,6 Mio. € ist mit 28,1 Mio. € auf eine positive Wertentwicklung des Planvermögens sowie mit 9,5 Mio. € auf den Verkauf von Immobilien über deren Bewertungsansatz zurückzuführen. Die Erfüllungsbeträge der gesamten Pensionsverpflichtungen betragen damit zum Stichtag 280,6 Mio. € (Vj. 266,8 Mio. €). Daraus folgt ein Ertrag aus dem Deckungsvermögen von 37,6 Mio. € (Vj. 1,2 Mio. €) und ein Aufwand aus der Zuführung der Pensionsverpflichtung in Höhe von 13,8 Mio. € (Vj. 22,7 Mio. €).
Der Anstieg der Rückstellungen im Personalbereich steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem laufenden Performance Improvement Program, wofür Rückstellungen in Höhe von 33,5 Mio. € gebildet wurden, sowie mit gestiegenen Rückstellungen für Übergangs- und Jubiläumsgelder aufgrund gesunkener Abzinsungszinssätze. Das Deckungsvermögen der Personalrückstellungen beträgt zum Stichtag 7,5 Mio. € (Vj. 6,8 Mio. €) und entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten. Dieser wurde mit den Erfüllungsbeträgen verrechnet. Die Erfüllungsbeträge belaufen sich zum Stichtag auf 8,9 Mio. € (Vj. 8,0 Mio. €)
Die Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen betrifft geplante Reparaturen, die in den ersten 3 Monaten nach dem Bilanzstichtag nachgeholt werden.
Die übrigen sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Die Erhöhung der Rückstellungen aus schwebenden Geschäften steht im Zusammenhang mit einer Vereinbarung zum langfristigen Bezug von Strom. Dagegen sanken die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen.
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| Restlaufzeit | Gesamt | |||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | unter 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | mehr als 5 Jahre | 30.09.2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 13.859 | 430.754 | 73.000 | 517.613 |
| erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 2.535 | 0 | 0 | 2.535 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 596.974 | 0 | 0 | 596.974 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 455.207 | 853.950 | 0 | 1.309.157 |
| sonstige Verbindlichkeiten | 18.000 | 0 | 0 | 18.000 |
| - davon aus Steuern | 4.566 | 0 | 0 | 4.566 |
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 7.036 | 0 | 0 | 7.036 |
| 1.086.575 | 1.284.704 | 73.000 | 2.444.279 |
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| Restlaufzeit | Gesamt | |||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | unter 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | mehr als 5 Jahre | 30.09.2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 150.483 | 113.425 | 3.419 | 267.327 |
| erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 2.984 | 0 | 0 | 2.984 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 530.109 | 0 | 0 | 530.109 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 476.042 | 840.950 | 0 | 1.316.992 |
| sonstige Verbindlichkeiten | 15.522 | 0 | 0 | 15.522 |
| - davon aus Steuern | 4.147 | 0 | 0 | 4.147 |
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 4.561 | 0 | 0 | 4.561 |
| 1.175.140 | 954.375 | 3.419 | 2.132.934 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gegenüber dem Vorjahr um 250,3 Mio. € gestiegen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde zum einen ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 126,5 Mio. € zurückgezahlt und zum anderen wurden neue Schuldscheindarlehen mit Nachhaltigkeitskomponente in Höhe von insgesamt 400,0 Mio. € im Zusammenhang mit dem Zukauf der Metallo Group Holding NV platziert.
Die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 66,9 Mio. € auf 597,0 Mio. € (Vj. 530,1 Mio. €) steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Erhöhung der Rohstoffbestände zur Sicherstellung der Versorgung der Produktion sowie mit höheren Edelmetallpreisen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.309,2 Mio. € enthalten neben Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 137,2 Mio. € (Vj. 111,0 Mio. €) Verbindlichkeiten aus dem Finanzverkehr mit den Tochtergesellschaften in Höhe von 1.172,0 Mio. € (Vj. 1.206,0 Mio. €).
Zur Absicherung von Währungsrisiken setzt die Aurubis AG Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte ein. Einen Schwerpunkt der Sicherungsmaßnahmen stellt die Absicherung des Wertänderungsrisikos aus den Börsentermingeschäften (Grundgeschäfte) dar. Dies erfolgt im Rahmen von Macro-Hedges. Zur Absicherung von Währungsrisiken aus LME-Börsengeschäften in USD schloss die Aurubis AG Devisentermingeschäfte mit einem Nominalvolumen von 696,0 Mio. € ab. Diese haben eine Restlaufzeit von bis zu 7 Monaten. Der positive Marktwert betrug am Bilanzstichtag netto 0,2 Mio. €. Dem stehen Wertänderungen aus den in die Bewertungseinheit einbezogenen Grundgeschäften in gleicher Höhe gegenüber.
Die bilanzielle Abbildung erfolgt durch Anwendung der Einfrierungsmethode, somit kam es zu keiner bilanziellen Erfassung. Die Feststellung der Wirksamkeit der Bewertungseinheit erfolgt durch Gegenüberstellung der Nettoposition der in den Macro-Hedge einbezogenen Grundgeschäfte mit der Nettoposition der in das Portfolio einbezogenen Devisentermingeschäfte. Ineffektivitäten werden erfasst, wenn sich aus den kumulierten Wertänderungen der Grundgeschäfte und den kumulierten Wertänderungen der Sicherungsinstrumente per Saldo ein Nettoverlust ergibt. In diesem Fall wird in Höhe des Nettoverlusts eine Drohverlustrückstellung gebildet. Eine Gewinnspitze bleibt unberücksichtigt.
Zur Absicherung von mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Schmelzlohneinnahmen, Kupferprämien und Formataufschlägen in USD wurden gegen das Zahlungsstromänderungsrisiko Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte in Form von Micro-Hedges abgeschlossen. Diese haben eine Restlaufzeit von bis zu 24 Monaten und ein Nominalvolumen von 278,6 Mio. € mit einem negativen Marktwert von netto 14,2 Mio. €. Dem stehen Wertänderungen aus den in die Bewertungseinheit einbezogenen Grundgeschäften in gleicher Höhe gegenüber. Das erwartete Volumen an Schmelzlohneinnahmen, Kupferprämien und Formataufschlägen in USD basiert auf einer von der Geschäftsführung genehmigten Jahresplanung, die auf Basis der erwarteten Geschäftsentwicklung erstellt wurde. Somit kann eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit für diese Transaktionen unterstellt werden. Ein Vergleich der gesicherten und tatsächlichen Einnahmen in USD der Vorjahre hat gezeigt, dass eine Überschreitung der Planeinnahmen durch das vorab gesicherte Volumen aufgrund der Sicherungsstrategie als äußerst unwahrscheinlich anzusehen ist.
Die bilanzielle Abbildung erfolgt durch Anwendung der Einfrierungsmethode. Somit kam es zu keiner bilanziellen Erfassung des in die Bewertungseinheit einbezogenen Teils der Wertänderungen. Die Feststellung der Wirksamkeit der Bewertungseinheit erfolgt durch Anwendung der kumulierten Dollar-Offset-Methode.
Getrennt nach Währungspaaren wurden weitere Bewertungseinheiten in Form von Portfolio-Hedges aus den zur Absicherung von Währungsrisiken bei Konzerngesellschaften durchgehandelten Devisentermingeschäften und Devisenoptionen sowie den zur Absicherung der börsentäglich ermittelten offenen Währungsrisikoposition abgeschlossenen Devisentermingeschäften gebildet.
Letztere sichern jeweils die Nettorisikoposition eines Börsentages, sodass eine 1:1 Zuordnung zu den der Absicherung zu Grunde liegenden Grundgeschäften (z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, geleistete und erhaltene Anzahlungen) nicht möglich ist.
Für das Währungspaar EUR/USD bestanden in diesem Portfolio durchgehandelte Devisenoptionsgeschäfte mit einer Restlaufzeit von bis zu 24 Monaten. Diese beinhalten jeweils die Option zum Kauf und Verkauf von jeweils 58,5 Mio. $ zum Gegenwert von 52,2 Mio. €.
Die bilanzielle Abbildung erfolgt durch Anwendung der Einfrierungsmethode. Da es sich bei den in diese Bewertungseinheit einbezogenen Devisenoptionsgeschäfte jeweils um 1:1 Spiegelgeschäfte handelt, kam es zu keiner bilanziellen Erfassung des in die Bewertungseinheit einbezogenen Teils der Wertänderungen. Weiterhin bestanden für dieses Währungspaar in diesem Portfolio Devisentermingeschäfte mit einer Restlaufzeit von bis zu 24 Monaten. Im Rahmen der Bewertungseinheit stehen den USD-Käufen und -Verkäufen von jeweils 654,7 Mio. $ kontrahierte EUR-Käufe von 568,8 Mio. € und EUR-Verkäufe von 567,6 Mio. € gegenüber. Die bilanzielle Abbildung erfolgt durch Anwendung der Einfrierungsmethode.
Die Feststellung der Wirksamkeit der Bewertungseinheit erfolgt für die in Fremdwährung geschlossene Position durch Gegenüberstellung der zur späteren Abwicklung der Devisentermingeschäfte kontrahierten EUR-Beträge. Für andere Währungspaare, die keine signifikante Risikoposition für das Unternehmen darstellen, bestanden weitere Bewertungseinheiten in unwesentlichem Umfang.
Für zu erwartende Verluste wurden Rückstellungen aus Devisentermingeschäften von 2,1 Mio. € gebildet.
Zur Absicherung von Metallpreisrisiken setzte die Aurubis AG Börsentermingeschäfte ein. Diese betreffen hauptsächlich Kupfer.
Einen Schwerpunkt der Sicherungsmaßnahmen stellt die Absicherung von preisfixierten, schwebenden Lieferungskäufen und -verkäufen gegen das Wertänderungsrisiko aufgrund einer Veränderung des Metallpreises dar. Dies erfolgt im Rahmen eines Macro-Hedges. Zur Absicherung von Metallpreisrisiken aus schwebenden Liefergeschäften schloss die Aurubis AG LME-Termingeschäfte mit einem Nominalvolumen von 2,4 Mrd. € ab. Diese haben eine Restlaufzeit von bis zu 10 Monaten. Ihr positiver Marktwert betrug am Bilanzstichtag netto 5,8 Mio. €. Sofern diesem nicht Wertänderungen aus den in die Bewertungseinheit einbezogenen Grundgeschäften in gleicher Höhe gegenüberstehen, erfolgt eine Berücksichtigung im Rahmen der Bewertung der ebenfalls in die Bewertungseinheit einbezogenen bereits gelieferten, jedoch noch nicht preisfixierten Lieferungskäufe und -verkäufe. In Höhe der geschlossenen Position erfolgt die bilanzielle Abbildung durch Anwendung der Einfrierungsmethode. Die Feststellung der Wirksamkeit der Bewertungseinheit erfolgt durch mengen- und preismäßige Gegenüberstellung der in den Macro-Hedge einbezogenen Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente.
Für zu erwartende Verluste aus Metallliefergeschäften wurden Rückstellungen von 1,6 Mio. € berücksichtigt.
Zur Absicherung von sonstigen Preisrisiken setzte die Aurubis AG Warentermingeschäfte und Warenswaps ein.
Im Rahmen der Absicherung sonstiger Preisrisiken erfolgte insbesondere eine Absicherung variabler Preisbestandteile aus dem Bezug von Strom und Gas gegen das Zahlungsstromänderungsrisiko in Form von Micro-Hedges. Es bestanden Warentermingeschäfte und Warenswaps mit einer Restlaufzeit von bis zu 7 Jahren im Nominalvolumen von 23,7 Mio. € mit einem positiven Marktwert von netto 0,1 Mio. €. Dem stehen Wertänderungen aus den in die Bewertungseinheit einbezogenen Grundgeschäften in gleicher Höhe gegenüber. Die bilanzielle Abbildung erfolgt durch Anwendung der Einfrierungsmethode. Somit kam es zu keiner bilanziellen Erfassung. Die Feststellung der Wirksamkeit der Bewertungseinheit erfolgt durch den Nachweis, dass die wesentlichen Kontraktparameter von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten exakt übereinstimmen (critical terms match).
Aus der Bewertung eines Teils eines langfristigen abgeschlossenen Stromliefervertrags mit einem Nominalvolumen von 246,7 Mio. € ergab sich zum Bilanzstichtag ein negativer Marktwert von netto 19,4 Mio. €. Der beizulegende Zeitwert wird nach der Discounted Cashflow-Methode ermittelt. Das Derivat ist nicht in eine Bewertungseinheit einbezogen und wird dem Imparitätsprinzip entsprechend bilanziert. Sofern das Derivat am Bilanzstichtag einen negativen Marktwert aufweist, wird dieser unter den übrigen sonstigen Rückstellungen ausgewiesen.
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| in Mio. € | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Haftungsverhältnisse | ||
| Patronatserklärungen | 1,2 | 1,2 |
| - davon für verbundene Unternehmen | 1,2 | 1,2 |
| sonstige finanzielle Verpflichtungen | ||
| Bestellobligo aus Investitionsaufträgen | 39,1 | 56,6 |
| Übrige finanzielle Verpflichtungen | 103,1 | 111,4 |
| 143,4 | 169,2 |
Die angegebenen Nominalwerte der Haftungsverhältnisse führten nicht zur Passivierung, da aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung der Vertragspartner nicht mit einer Inanspruchnahme gerechnet wird.
Für langfristige Transport- und Umschlagsverträge mit einer Restlaufzeit von 7 Jahren bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 70,6 Mio. € (Vj. 81,6 Mio. €). Für langfristige Tanklagerumschlagsverträge mit einer Restlaufzeit von 6 Jahren bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 11,1 Mio. € (Vj. 13,2 Mio. €).
Weiterhin besteht mit einem Energieversorger ein Vertrag auf Kostenbasis mit einer 30-jährigen Laufzeit, die ab dem Jahr 2010 für den Bezug von über eine Milliarde Kilowattstunden Strom pro Jahr begann. Der Aufwand auf Basis des letzten Geschäftsjahres beträgt 48,5 Mio. €. Darüber hinaus besteht ein langfristiger Vertrag zur Versorgung mit Sauerstoff.
Außerbilanzielle Geschäfte bestehen bei der Aurubis AG in Form von Factoringvereinbarungen zur Liquiditätssicherung in Höhe von 195,8 Mio. € sowie in Form einer Versorgungskasse zur Finanzierung der Altersversorgungsansprüche der Mitarbeiter, bei der der beizulegende Zeitwert der Vermögenswerte höher als die Erfüllungsbeträge ist und daher bilanziell kein Ausweis erfolgt.
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| in T€ | 2019/20 | 2018/19 |
|---|---|---|
| Aufgliederung nach Produktgruppen | ||
| Kupferkathoden | 1.334.678 | 929.609 |
| Gießwalzdraht | 3.004.193 | 3.211.813 |
| Stranggussformate | 778.374 | 833.282 |
| Edelmetalle | 3.546.878 | 2.898.807 |
| Schwefelsäure | 41.508 | 53.327 |
| Sonstiges | 299.393 | 273.039 |
| 9.005.024 | 8.199.877 |
Von den Umsatzerlösen entfallen im Berichtsjahr 57,3 % auf das Inland, 30,2 % auf die restlichen Länder Europas, 9,2 % auf Asien, 1,1 % auf Nordamerika und 2,2 % auf sonstige Länder. Die gestiegenen Umsatzerlöse sind im Wesentlichen auf gestiegene Metallpreise von Edelmetallen zurückzuführen.
Die Umsatzerlöse für Gießwalzdraht und Stranggussprodukte enthalten auch Erlöse für sogenannte Wandelkathoden, die nach Spezifizierung durch den Kunden in den gewünschten Formaten geliefert werden.
Die anderen aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 6,8 Mio. € (Vj. 15,6 Mio. €) enthalten vor allem Personal- und Materialaufwendungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten.
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| in T€ | 2019/20 | 2018/19 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 1.747 | 3.572 |
| positive Währungsdifferenzen | 43.593 | 15.215 |
| Kostenerstattungen | 568 | 900 |
| Schadenersatz und Entschädigungen | 758 | 18 |
| übrige Erträge | 3.497 | 32.372 |
| 50.163 | 52.077 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten 3,4 Mio. € (Vj. 5,0 Mio. €) periodenfremde Erträge. Diese betreffen u. a. Erträge aus der Auflösung nicht benötigter Rückstellungen sowie Erträgen aus Schadenersatz. Im Vorjahr waren in den übrigen Erträgen, Erträge aus dem untersagten Verkauf des Segments Flat Rolled Products (FRP) in Höhe von 20 Mio. € sowie Zuschreibungen auf Grundstücke in Höhe von 6,2 Mio. € ausgewiesen.
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| in T€ | 2019/20 | 2018/19 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren | 8.198.677 | 7.484.976 |
| bezogene Leistungen | 281.885 | 288.587 |
| 8.480.562 | 7.773.563 |
Der Materialaufwand erhöhte sich korrespondierend zu den Umsatzerlösen im Wesentlichen metallpreisbedingt um 707,0 Mio. €. Die Materialaufwandsquote blieb mit 93,9 % (Vj. 93,9 %) unverändert.
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| in T€ | 2019/20 | 2018/19 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 264.938 | 221.302 |
| soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 17.392 | 43.628 |
| - davon für Altersversorgung | (22.687) | 3.451 |
| 282.330 | 264.930 |
Der Personalaufwand erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr vor allem aufgrund gestiegener Rückstellungen für Restrukturierungen im Rahmen des laufenden Performance Improvement Programs mit 33,5 Mio. €. Darüber hinaus stiegen zum einen die Löhne und Gehälter aufgrund von Tarifsteigerungen und zum anderen die Rückstellungen für Zeitguthaben. Gegenläufig ergaben sich Erträge aufgrund einer positiven Wertentwicklung des Planvermögens sowie durch den Verkauf von Immobilien über deren Bewertungsansatz in Höhe von 37,6 Mio. €. Diese werden u. a. in den Aufwendungen für Altersversorgung ausgewiesen. Erstmalig hier ausgewiesen werden zur übersichtlicheren Darstellung die Aufwendungen aus den Zinsänderungen, die der Berechnung der Pensionsrückstellung zu Grunde liegen, in Höhe von 17,1 Mio. €. Das Vorjahr, in Höhe von 20,4 Mio. €, wurde nicht angepasst.
Die Anzahl der Mitarbeiter betrug im Jahresdurchschnitt:
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| 2019/20 | 2018/19 | |
|---|---|---|
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 1.775 | 1.774 |
| Angestellte | 1.226 | 1.233 |
| 3.001 | 3.007 |
Die Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen bei den immateriellen Vermögensgegenständen, technischen Anlagen und Maschinen, sowie bei Gebäuden um insgesamt 6,6 Mio. € auf 59,7 Mio. €. Die im Anlagenspiegel ausgewiesenen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von 65,9 Mio. € enthalten Abschreibungen auf Investitionen im Zusammenhang mit einem Stromliefervertrag in Höhe von 6,2 Mio. €, die unter den Materialaufwendungen ausgewiesen sind.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 148,5 Mio. € (Vj. 132,2 Mio. €) enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Verwaltung und Vertrieb, Gebühren, Versicherungen sowie Mieten und Pachten.
Darüber hinaus sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen negative Währungsdifferenzen aus der Bewertung und Realisation von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten in Höhe von 46,8 Mio. € (Vj. 19,2 Mio. €), sowie andere periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 7,8 Mio. € (Vj. 7,6 Mio. €) enthalten.
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| in T€ | 2019/20 | 2018/19 |
|---|---|---|
| Erträge aus Beteiligungen | 130.229 | 95.803 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen | 130.229 | 95.803 |
| Zuschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen | 15 | 3.000 |
| 130.244 | 98.803 |
Die Erträge aus Beteiligungen entfallen mit 121,5 Mio. € auf Beteiligungen aus dem Ausland und mit 8,7 Mio. € auf Beteiligungen aus dem Inland.
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| in T€ | 2019/20 | 2018/19 |
|---|---|---|
| Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 1 | 402 |
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| in T€ | 2019/20 | 2018/19 |
|---|---|---|
| sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 11.351 | 10.472 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen | 6.107 | 8.681 |
| 11.351 | 10.472 |
Auf Basis der aktuellen Mehrjahresplanung ergaben sich Abschreibungen auf die Beteiligungsbuchwerte der Deutsche Giessdraht GmbH in Höhe von 8,0 Mio. €, der Aurubis Italia Srl in Höhe von 4,0 Mio. € sowie der Aurubis America Holding Inc. in Höhe von 0,9 Mio. €.
Die Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens mit dem Börsenkurs am Bilanzstichtag führte zu einer Abwertung in Höhe von 2,2 Mio. € (Vj. 18,6 Mio. €).
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| in T€ | 2019/20 | 2018/19 |
|---|---|---|
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 21.729 | 40.924 |
| - davon an verbundene Unternehmen | 2.938 | 3.784 |
| 21.729 | 40.924 |
Die Zinsaufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 0,6 Mio. € (Vj. 0,7 Mio. €).
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten darüber hinaus Zinsanteile aus den Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 7,3 Mio. € (Vj. 28,4 Mio. €). Zinsaufwendungen aus Zinsänderungen der Pensionsrückstellungen in Höhe von 17,1 Mio. € wurden erstmalig im Personalaufwand ausgewiesen.
Das Vorjahr in Höhe von 20,4 Mio. € wurde nicht geändert.
Im Jahresüberschuss sind 34,6 Mio. € (Vj. 31,1 Mio. €) Steuern vom Einkommen und Ertrag verrechnet.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung ist vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht worden.
Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses lagen der Aurubis AG nach § 33 Abs. 1 WpHG folgende Stimmrechtsmitteilungen von Aktionären bezüglich der Über- und Unterschreitung der relevanten Meldeschwellen vor:
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| Aktionäre | Schwelle in % |
Anteil in % |
Datum der Schwellenberührung | Datum der Veröffentlichung |
|---|---|---|---|---|
| UBS AG, Zürich, Schweiz | < 5 | 4,99 | 04.03.2013 | 20.03.2013 |
| Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am M. | < 5 | 2,95 | 18.11.2019 | 20.11.2019 |
| BlackRock, Inc., Wilmington, DE, USA 2 | < 3 | 2,95 | 20.11.2018 | 26.11.2018 |
| Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas; USA 2 | < 3 | 2,99 | 10.10.2019 | 18.10.2019 |
| Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas; USA 2 | > 3 | 3,01 | 11.10.2019 | 18.10.2019 |
| Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas; USA 2 | < 3 | 2,93 | 15.10.2019 | 22.10.2019 |
| Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas; USA 2 | > 3 | 3,01 | 16.10.2019 | 23.10.2019 |
| Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas; USA 2 | < 3 | 2,98 | 17.10.2019 | 24.10.2019 |
| Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas; USA 2 | > 3 | 3,01 | 21.10.2019 | 25.10.2019 |
| Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas; USA 2 | < 3 | 2,88 | 24.10.2019 | 01.11.2019 |
| Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas; USA 2 | > 3 | 3,02 | 25.10.2019 | 01.11.2019 |
| Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas; USA 2 | < 3 | 2,86 | 29.10.2019 | 05.11.2019 |
| Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas; USA 2 | > 3 | 3,15 | 30.10.2019 | 06.11.2019 |
| Norges Bank, Oslo, Norwegen 1 | < 3 | 2,96 | 18.12.2018 | 20.12.2018 |
| Rossmann Beteiligungs GmbH, Burgwedel, DE 3 | < 5 | 3,45 | 20.12.2019 | 30.12.2019 |
| Rossmann Beteiligungs GmbH, Burgwedel, DE 3 | > 5 | 5,21 | 13.03.2020 | 18.03.2020 |
| Rossmann Beteiligungs GmbH, Burgwedel, DE 3 | < 5 | 4,86 | 19.05.2020 | 22.05.2020 |
| Salzgitter Mannesmann GmbH, Salzgitter 4 | > 25 | 25,00 | 12.12.2018 | 13.12.2018 |
| Salzgitter Mannesmann GmbH, Salzgitter 4 | gem. § 43 WpHG | 19.12.2018 | 19.12.2018 | |
| Silchester International Investors LLP, London, UK | > 10 | 10,03 | 04.10.2019 | 09.10.2019 |
| Silchester International Investors LLP, London, UK | gem. § 43 WpHG | 05.03.2020 | 09.03.2020 | |
| Silchester International Investors LLP, London, UK | < 10 | 9,93 | 07.05.2020 | 08.05.2020 |
| Silchester International Investors International | < 3 | 2,96 | 18.12.2018 | 20.12.2018 |
| Value Equity Trust, Wilmington, Delaware, USA | < 3 | 2,99 | 28.07.2020 | 30.07.2020 |
| Silchester International Investors LLP, London, UK (inkl. vorgenannte Mel- dungen der Silchester) | < 10 | 6,99 | 28.07.2020 | 30.07.2020 |
1 Die Anteile sind dem Staat Norwegen vertreten durch das Finanzministerium über die Norges Bank zuzurechnen.
2 Direkt oder indirekt gehalten über Tochtergesellschaften.
3 Direkt und indirekt gehalten (inkl. Finanzinstrumente).
4 Die Anteile sind der Salzgitter AG, Salzgitter zuzurechnen.
Von der Aurubis AG werden 1.802.908 Stück (2,99 %) der Anteile an der Salzgitter AG direkt gehalten.
Die Stimmrechtsmitteilungen sind unter www.aurubis.com /de/uber-aurubis/ corporate-governance/stimmrechtsmitteilungen verfügbar.
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden folgende Honorare für den Abschlussprüfer als Aufwand erfasst:
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| in T€ | 2019/20 |
|---|---|
| Für die Abschlussprüfungsleistungen | 562 |
| Für sonstige Bestätigungsleistungen | 5 |
| 567 |
Das Honorar für den Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezog sich auf die Prüfung des Aurubis-Konzernabschlusses sowie des Einzelabschlusses der Aurubis AG.
Die vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes ist auf Seite 24 aufgeführt.
Nach dem Bilanzstichtag wurden zusätzlich 320.929 Eigene Anteile erworben. Dies entspricht einem Anteil von 0,71 %.
Darüber hinaus sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag aufgetreten.
Geb.: 28.06.1963, deutscher Staatsbürger
Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor
Bestellt seit dem 20.05.2019 bis zum 30.06.2022
Geb.: 07.05.1966, deutscher Staatsbürger
Produktionsvorstand
Bestellt seit dem 15.08.2020 bis zum 14.08.2023
Geb.: 02.07.1968, deutscher Staatsbürger
Produktionsvorstand bis 14.08.2020
Technologievorstand ab 15.08.2020
Bestellt seit dem 01.10.2018 bis zum 30.09.2021
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| ― | Aurubis Belgium NV/SA, Brüssel, Belgien Director |
| ― | Aurubis Bulgaria AD, Pirdop, Bulgarien Board of Directors |
| ― | Aurubis Italia Srl, Avellino, Italien Chairman of the Board of Directors |
| ― | Metallo Group Holding, Beerse, Belgien Chairman of the Board of Directors |
| ― | Metallo Belgium N.V., Beerse, Belgien Chairman of the Board of Directors |
| ― | Metallo Spain S.L.U., Berango, Spanien Chairman of the Board of Directors |
Geb.: 02.12.1968, deutscher Staatsbürger
Finanzvorstand
Bestellt seit dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2025
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| ― | Aurubis Belgium NV/SA, Brüssel, Belgien Chairman of the Board of Directors |
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung, Hamburg bis 19.12.2019,
derzeit keine ausgeübte Berufstätigkeit
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| ― | Encavis AG (vormals Capital Stage AG), Hamburg 1 Mitglied des Aufsichtsrats |
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Leiter Operations Recyclingzentrum der Aurubis AG, Lünen
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| ― | » keine weiteren Mandate |
Ausbilderin für kaufmännische Auszubildende
Stellv. Ausbildungsleiterin im Bereich HR Ausbildung, Hamburg
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| ― | keine weiteren Mandate |
Derzeit keine ausgeübte Berufstätigkeit
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| ― | technotrans SE, Sassenberg 1 Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | noventi SE, München Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | IFA Holding GmbH, Haldensleben Mitglied des Beirats |
Stellv. Schichtleiter in der Abteilung Schmelzbetriebe Bereich KRS/MZO
Freigestelltes Betriebsratsmitglied in Lünen
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats
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| ― | keine weiteren Mandate |
Vorsitzender des Vorstands der Salzgitter AG, Salzgitter 1
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| ― | Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg 3 Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg 3 Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg, und Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim/Ruhr 3 Vorsitzender des gemeinsamen Beirats |
| ― | KHS GmbH, Dortmund 3 Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Mannesmann Precision Tubes GmbH, Mülheim/Ruhr 3 Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Peiner Träger GmbH, Peine 3 Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter 3 Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim/Ruhr 3 Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Salzgitter Mannesmann Handel GmbH, Düsseldorf 3 Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig, Braunschweig Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | Öffentliche Sachversicherung Braunschweig, Braunschweig Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | TÜV Nord AG, Hannover Mitglied des Aufsichtsrats |
Vorsitzender des Vorstands der RWTÜV e. V., Essen, bis zum 31.01.2020,
derzeit keine ausgeübte Berufstätigkeit
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| ― | Albert-Schweitzer-Einrichtungen für Behinderte gGmbH, Dinslaken Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | RWTÜV GmbH, Essen Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | TÜV Nord AG, Hannover Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Van Ameyde International BV, Rijswijk, Niederlande Mitglied des Board of Supervisory Directors |
| ― | Universitätsklinikum Essen, Essen Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | Knappschaft Kliniken GmbH, Bochum Vorsitzender des Aufsichtsrats bis 31.12.2020 |
Bezirksleiter IG BCE Hamburg-Harburg
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| ― | Beiersdorf AG, Hamburg 1 Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | ExxonMobil Central Europe Holding GmbH, Hamburg Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | Maxingvest AG, Hamburg Mitglied des Aufsichtsrats |
Derzeit keine ausgeübte Berufstätigkeit
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| ― | keine weiteren Mandate |
Laborleiterin im Analytischen Labor der Aurubis AG, Hamburg
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| ― | keine weiteren Mandate |
Selbstständige Unternehmensberaterin
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| ― | Chancen eG, Berlin Mitglied des Aufsichtsrats |
Tagschichtmeister Produktion Säurebetriebe der Aurubis AG, Hamburg
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| ― | keine weiteren Mandate |
1 Börsennotiertes Unternehmen.
2 Von der Belegschaft gewählt.
3 Konzerngesellschaften der Salzgitter AG.
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt (Vorsitzender)
Stefan Schmidt (stellvertretender Vorsitzender)
Andrea Bauer
Christian Ehrentraut
Dr. Stephan Krümmer (Vorsitzender)
Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann
Jan Koltze
Dr. Elke Lossin
Dr. Sandra Reich
Melf Singer
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt (Vorsitzender)
Deniz Filiz Acar
Andrea Bauer
Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann
Jan Koltze
Stefan Schmidt
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt (Vorsitzender)
Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann
Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob
Dr. Stephan Krümmer
Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob (Vorsitzender)
Christian Ehrentraut
Dr. Stephan Krümmer
Stefan Schmidt
Die Gesamtvergütung der aktiven Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019/20 beträgt 4.405.344 € und beinhaltet für das abgelaufene Geschäftsjahr neben einem festen Anteil in Höhe von 1.453.333 € Nebenleistungen von 62.789 € und einen variablen Anteil von 2.158.932 €. Darüber hinaus wurden Aufwendungen für Altersversorgungen in Höhe von 730.301 € aufwandswirksam berücksichtigt.
Frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene erhielten insgesamt 2.566.683 € für ihre Pensionsansprüche sind 26.350.132 € zurückgestellt.
Die Vergütungen an den Aufsichtsrat betragen für das Geschäftsjahr 2019/20 insgesamt 1.544.000 €.
Die individuellen Vergütungen der Vorstandsmitglieder und der Mitglieder des Aufsichtsrats werden im Vergütungsbericht dargestellt und erläutert.
Nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung (EU Nr. 596/2014) müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der Gesellschaft offenlegen. Dies gilt nicht, sofern die Gesamtsumme der Geschäfte je Person den Betrag von 20.000 € pro Kalenderjahr nicht erreicht.
Kein Mitglied des Aufsichtsrates oder des Vorstandes hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass es in der Zeit vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020 Stückaktien der Gesellschaft erworben bzw. veräußert hat.
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| in T€ | Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 01.10.2019 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 30.09.2020 | Abschreibungen 01.10.2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 150.475 | 758 | 149 | 5.072 | 156.156 | 48.961 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 7.172 | 0 | 0 | 0 | 7.172 | 7.172 |
| geleistete Anzahlungen | 7.110 | 2.174 | 0 | (5.072) | 4.212 | 0 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 164.757 | 2.932 | 149 | 0 | 167.540 | 56.133 |
| Grundstücke und Bauten | 501.604 | 7.600 | 2.188 | 9.761 | 516.777 | 311.652 |
| technische Anlagen und Maschinen | 1.038.695 | 26.795 | 16.148 | 42.848 | 1.092.190 | 809.529 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 75.665 | 5.016 | 2.727 | 4.990 | 82.944 | 47.781 |
| geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 91.061 | 49.720 | 0 | (57.599) | 83.182 | 0 |
| Sachanlagen | 1.707.025 | 89.131 | 21.063 | 0 | 1.775.093 | 1.168.962 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.505.252 | 258.677 | 11.054 | 0 | 1.752.875 | 11.552 |
| Beteiligungen | 2 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 58.287 | 16.407 | 0 | 0 | 74.694 | 47.044 |
| sonstige Ausleihungen | 9 | 0 | 4 | 0 | 5 | 0 |
| Finanzanlagen | 1.563.550 | 275.084 | 11.058 | 0 | 1.827.576 | 58.596 |
| Anlagevermögen | 3.435.332 | 367.147 | 32.270 | 0 | 3.770.209 | 1.283.691 |
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| in T€ | Abschreibungen im laufenden Geschäftsjahr | Abgänge | Zuschreibungen | Abschreibungen 30.09.2020 | Restbuchwert 30.09.2020 | Restbuchwert 30.09.2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 9.787 | 149 | 0 | 58.599 | 97.557 | 101.514 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | 0 | 7.172 | 0 | 0 |
| geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 4.212 | 7.110 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 9.787 | 149 | 0 | 65.771 | 101.769 | 108.624 |
| Grundstücke und Bauten | 12.697 | 1.558 | 0 | 322.791 | 193.986 | 189.952 |
| technische Anlagen und Maschinen | 36.899 | 15.154 | 0 | 831.274 | 260.916 | 229.166 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.560 | 2.567 | 0 | 51.774 | 31.170 | 27.884 |
| geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 83.182 | 91.061 |
| Sachanlagen | 56.156 | 19.279 | 0 | 1.205.839 | 569.254 | 538.063 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 12.929 | 10.485 | 15 | 13.981 | 1.738.894 | 1.493.700 |
| Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 2 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 2.193 | 0 | 0 | 49.237 | 25.457 | 11.243 |
| sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 5 | 9 |
| Finanzanlagen | 15.122 | 10.485 | 15 | 63.218 | 1.764.358 | 1.504.954 |
| Anlagevermögen | 81.065 | 29.913 | 15 | 1.334.828 | 2.435.381 | 2.151.641 |
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| Nr. | Name und Sitz der Gesellschaften | unmittelbarer und mittelbarer Anteil in % |
gehalten über | Eigenkapital in T€ |
Jahresergebnis in T€ |
Vermerk |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Aurubis AG | |||||
| Vollkonsolidierte Gesellschaften | ||||||
| 2 | Aurubis Belgium nv/sa, Brüssel, Belgien | 100 | 1 | 976.272 | -46.489 | * |
| 3 | Aurubis Finland Oy, Pori, Finnland | 100 | 2 | 32.934 | 1.167 | * |
| 4 | Aurubis Holding USA LLC, Buffalo, USA | 100 | 2 | 24.329 | -730 | * / ** |
| 5 | Aurubis Buffalo Inc., Buffalo, USA | 100 | 4 | 33.421 | -8.925 | * / ** |
| 6 | Aurubis Netherlands BV, Zutphen, Niederlande | 100 | 2 | -3.310 | -2.419 | * |
| 7 | Aurubis Mortara S.p.A., Mortara, Italien | 100 | 2 | 4.454 | 285 | * |
| 8 | Cumerio Austria GmbH, Wien, Österreich | 100 | 1 | 830.565 | 136.763 | * |
| 9 | Aurubis Bulgaria AD, Pirdop, Bulgarien | 99,86 | 8 | 402.476 | 136.204 | * |
| 10 | Aurubis Engineering EAD, Sofia, Bulgarien | 100 | 8 | 47 | 6 | * |
| 11 | Aurubis Italia Srl, Avellino, Italien | 100 | 1 | 8.596 | -193 | * |
| 12 | Aurubis Stolberg GmbH & Co. KG, Stolberg | 100 | 1 | 56.489 | 6.913 | * |
| 13 | Aurubis U.K. Ltd., Smethwick, UK | 100 | 12 | 2.895 | -72 | * / ** |
| 14 | Aurubis Slovakia s.r.o., Dolny Kubin, Slovakei | 100 | 12 | 992 | 134 | * |
| 15 | CABLO Metall-Recycling & Handel GmbH, Fehrbellin | 100 | 1 | 11.618 | 1.456 | * |
| 16 | Peute Baustoff GmbH, Hamburg | 100 | 1 | 1.130 | 507 | * |
| 17 | RETORTE GmbH Selenium Chemicals & Metals, Röthenbach | 100 | 1 | 3.849 | 1.193 | * |
| 18 | E.R.N. Elektro-Recycling NORD GmbH, Hamburg | 100 | 1 | 3.613 | 787 | * |
| 19 | Aurubis Product Sales GmbH, Hamburg | 100 | 1 | 896 | 93 | * |
| 20 | Deutsche Giessdraht GmbH, Emmerich | 100 | 1 | 4.604 | 1.329 | * |
| 21 | Metallo Group Holding NV, Beerse, Belgien | 100 | 1 | 106.540 | 913 | *** |
| 22 | Metallo Belgium NV, Beerse, Belgien | 100 | 21 | 234.233 | -1.285 | *** |
| 23 | Metallo Spain S.L.U., Berango, Spanien | 100 | 22 | 31.070 | 1.312 | *** |
| At Equity einbezogene Gesellschaften | ||||||
| 24 | Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG, Stolberg | 50 | 12 | 114.527 | 12.744 | * |
| Nicht konsolidierte Gesellschaften | ||||||
| 25 | Azeti GmbH, Berlin | 100 | 1 | 0 | -736 | ***** |
| 26 | Aurubis Holding Sweden AB, Stockholm, Schweden | 100 | 2 | 16.863 | -1030 | ** / **** |
| 27 | Aurubis Sweden AB, Finspång, Schweden | 100 | 26 | 8.151 | -1037 | ** / **** |
| 28 | Aurubis Stolberg Verwaltungs-GmbH, Stolberg | 100 | 1 | 40 | 2 | * |
| 29 | Aurubis Stolberg Asset GmbH & Co. KG, Stolberg | 100 | 12 | 0 | 0 | * |
| 30 | Aurubis Stolberg Asset Verwaltungs-GmbH, Stolberg | 100 | 12 | 0 | 0 | * |
| 31 | Hüttenbau-Gesellschaft Peute mbH, Hamburg | 100 | 1 | 87 | 0 | **** |
| 32 | Aurubis Hong Kong Ltd., Hong Kong, China | 100 | 2 | 976 | -74 | **** |
| 33 | Aurubis Metal Products (Shanghai) Co., Ltd, Shanghai, China | 100 | 32 | 188 | 17 | ** / **** |
| 34 | Aurubis Rus LLC, St. Petersburg, Russland | 100 | 2 | 1 | -2 | ** / *** |
| 35 | Retorte do Brasil, Joinville, Brasilien | 51 | 17 | 570 | 17 | ** / *** |
| 36 | Schwermetall Halbzeugwerk GmbH, Stolberg | 50 | 12 | 60 | 12 | ** / *** |
| 37 | JoSeCo GmbH, Kirchheim/Schwaben | 50 | 17 | 244 | 22 | **** |
| 38 | Aurubis Middle East FZE, Dubai | 100 | 19 | 158 | 17 | *** |
| 39 | Aurubis Turkey Kimya Anonim Sirketi, Istanbul, Türkei | 100 | 9 | 20 | 2 | ** / *** |
| 40 | Aurubis America Holding Inc., Tampa, USA | 100 | 1 | 895 | -2 | **** |
| 41 | Aurubis Tampa LLC, Tampa, USA | 100 | 40 | 664 | -198 | ** / **** |
* Die Angabe des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses erfolgt auf Basis des IFRS-Berichtspaketes, da ein handelsrechtlicher bzw. landesrechtlicher Jahresabschluss noch nicht verfügbar ist.
** Lokale Währung umgerechnet in EUR zum Stichtags- bzw. Durchschnittskurs per 30.09.2020.
*** Die Angabe erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses per 30.09.2020 bzw. handelsrechtlicher bzw. landesrechtlicher Jahresabschluss per 31.12.2019.
**** Die Angabe erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses per 30.09.2019.
***** Zwischenabschluss zum 30. Juni 2020.
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| in T€ | 2019/20 |
|---|---|
| Jahresüberschuss der Aurubis AG | 176.505.141,57 |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 71.395.072,22 |
| Einstellungen in andere Gewinnrücklagen | 88.200.000,00 |
| Bilanzgewinn | 159.700.213,79 |
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn der Aurubis AG in Höhe von 159.700.213,79 € zur Zahlung einer Dividende von 1,30 € je Stückaktie zu verwenden und 102.943.474,79 € auf neue Rechnung vorzutragen. Zu Grunde gelegt werden dabei die zum Zeitpunkt der Bilanzsaufstellung frei verfügbaren Anteile von 43.659.030 Stück (= 56.756.739 €). Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 1,30 € je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet, da eigene Anteile nicht dividendenberechtigt sind.
Hamburg, den 08.12.2020
Der Vorstand
Roland Harings, Vorsitzender
Dr. Heiko Arnold, Mitglied
Dr. Thomas Bünger, Mitglied
Rainer Verhoeven, Mitglied
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Hamburg, den 08.12.2020
Der Vorstand
Roland Harings, Vorsitzender
Dr. Heiko Arnold, Mitglied
Dr. Thomas Bünger, Mitglied
Rainer Verhoeven, Mitglied
An die Aurubis AG, Hamburg
Wir haben den Jahresabschluss der Aurubis AG, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der Aurubis AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Die mit der Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die im Abschnitt "Rechtliche Angaben" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, und den mit dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht nach §§ 315b Abs. 3 und 315c HGB zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b Abs. 3 und 289c bis 289e HGB, auf den im Abschnitt "Gesonderter nichtfinanzieller Bericht" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der oben genannten mit der Konzernerklärung zur Unternehmensführung zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung und des mit dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
a Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht)
b Prüferisches Vorgehen
a Zum 30. September 2020 werden im Jahresabschluss der Aurubis AG Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 1.738,9 Mio. (39 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden im Geschäftsjahr 2019/2020 um EUR 12,9 Mio. erfolgswirksam abgeschrieben.
Die Aurubis AG ermittelt die beizulegenden Werte mittels der Discounted Cashflow-Methode, nach der die Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, diskontiert werden. Das Ergebnis der Bewertungen ist von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse, insbesondere auch der Ableitung der ewigen Rente durch die gesetzlichen Vertreter sowie den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten abhängig. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertungsmethode und der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter bei der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "Erläuterungen zur Bilanz" des Anhangs enthalten.
b Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den Vorkehrungen und Maßnahmen zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Planungsprozesses auseinandergesetzt und mit Hilfe unserer internen Spezialisten aus dem Bereich Financial Advisory beurteilt, ob das für die Ermittlung der beizulegenden Werte herangezogene Bewertungsmodell die konzeptionellen Anforderungen berufsständischer Standards zutreffend abbildet und die Berechnungen darin korrekt erfolgen. Wir haben überprüft, ob die durch die gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten erwarteten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die angesetzten Kapitalkosten insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Bewertung darstellen. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern und Prämissen der Planung gestützt. Wir haben beurteilt, ob die so ermittelten beizulegenden Werte zutreffend dem jeweiligen Buchwert gegenübergestellt wurden, um einen etwaigen Wertberichtigungs- oder Zuschreibungsbedarf zu ermitteln.
a Die Aurubis AG schließt eine Vielzahl unterschiedlicher derivativer Finanzinstrumente zur Absicherung gegen Währungs- und Warenpreisrisiken aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb mit externen Vertragspartnern und Konzerngesellschaften ab. Basis dafür ist die von den gesetzlichen Vertretern vorgegebene Sicherungspolitik, die in entsprechenden internen Richtlinien dokumentiert ist. Ziel des Einsatzes von derivativen Finanzinstrumenten ist es, in Bezug auf Ergebnis und Zahlungsmittelflüsse die Volatilitäten zu reduzieren, welche auf Veränderungen von Wechselkursen im Wesentlichen bei Umsatzerlösen und Materialaufwendungen in Fremdwährungen und von Kupferpreisen im Metallein-- und -verkauf zurückzuführen sind.
Das Nominalvolumen der mit externen Vertragspartnern abgeschlossenen Derivate beläuft sich zum 30. September 2020 auf EUR 2,7 Mrd. Mit Konzerngesellschaften sind Derivate von nominal EUR 1,7 Mrd. abgeschlossen. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten (Marktwerte) ermittelt. Diese betragen zum 30. September 2020 netto EUR 14,3 Mio., wovon EUR 3,7 Mio. als Rückstellung erfasst sind. Die derivativen Finanzinstrumente werden soweit möglich zusammen mit den jeweiligen Grundgeschäften in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen mit der Folge, dass die Sicherungsinstrumente über die Dauer der Sicherungsbeziehung unter Anwendung der Einfrierungsmethode bilanziell unberücksichtigt bleiben, soweit die Sicherungsbeziehung wirksam ist. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte aufgrund der hohen Komplexität und der Anzahl der Geschäfte sowie der umfangreichen Anforderungen an Bilanzierung und Anhangangaben von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.
Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten und Bewertungseinheiten sind unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, in Abschnitt (8) der Erläuterungen zur Bilanz des Anhangs sowie im Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts enthalten.
b im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Unterstützung unserer internen Spezialisten aus dem Bereich Financial Risk unter anderem die vertraglichen und finanztechnischen Grundlagen gewürdigt und die Bilanzierung einschließlich der Bildung von Bewertungseinheiten der Sicherungsgeschäfte nachvollzogen. Zusammen mit den Spezialisten haben wir das eingerichtete interne Kontrollsystem der Gesellschaft im Bereich der derivativen Finanzinstrumente einschließlich der internen Überwachung der Einhaltung der Sicherungspolitik gewürdigt und die Kontrollen hinsichtlich Gestaltung, Implementierung und Wirksamkeit geprüft. Ferner haben wir bei der Prüfung der Bewertung der Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert die Berechnungsmethoden überprüft und auf Basis von Marktdaten für repräsentativ ausgewählte Stichproben die Bewertung nachvollzogen. Zur Prüfung der Effektivität der Sicherungsbeziehung haben wir die angewendeten Methoden analysiert und deren ordnungsmäßige systemseitige Implementierung nachvollzogen. Weiterhin haben wir uns zur Beurteilung der Vollständigkeit der erfassten Geschäfte und zur Prüfung der beizulegenden Zeitwerte der erfassten Geschäfte auf Bank- und Brokerbestätigungen gestützt. Hinsichtlich der erwarteten Zahlungsströme und der Effektivitätsbeurteilung von Sicherungsgeschäften haben wir im Wesentlichen rückblickend die Sicherungsgrade der Vergangenheit beurteilt. Die Anhangangaben haben wir auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
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| ― | die mit der Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die im Abschnitt "Rechtliche Angaben" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, » den mit dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht nach §§ 315b Abs. 3 und 315c HGB zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b Abs. 3 und 289c bis 289e HGB, auf den im Abschnitt "Gesonderter nichtfinanzieller Bericht" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, |
| ― | den mit dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht nach §§ 315b Abs. 3 und 315c HGB zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b Abs. 3 und 289c bis 289e HGB, auf den im Abschnitt "Gesonderter nichtfinanzieller Bericht" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, und, |
| ― | die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB bzw. § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Februar 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. Februar 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018/2019 als Abschlussprüfer der Aurubis AG, Hamburg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Annika Deutsch.
Hamburg, den 08. Dezember 2020
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Christian Dinter, Wirtschaftsprüfer
Annika Deutsch, Wirtschaftsprüferin
der Aurubis-Konzern hat im Geschäftsjahr 2019/20 ein operatives Ergebnis vor Steuern von 221 Mio. € erwirtschaftet. In den bewegten Zeiten der Corona-Pandemie verdienen die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, des Führungspersonals und des Vorstands unsere besondere Anerkennung.
Das gute operative Ergebnis in Höhe von 221 Mio. € verdankt die Aurubis ihrem stabilen Geschäftsmodell. Trotz erheblicher Umsatzrückgänge im Produktbereich konnte Aurubis während des Lockdowns den Überschuss an Kathoden in China absetzen. Ferner tragen zum Ergebnis positiv hohe Metallpreise, gute Verfügbarkeit der Primär- und Sekundärhütten sowie erste Effekte aus dem Performance Improvement Program bei.
Gemeinsames Ziel von Vorstand und Aufsichtsrat ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts der Aurubis AG und ihrer Konzerngesellschaften.
Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse haben den Vorstand auch 2019/20 bei der Leitung des Unternehmens eng begleitet, sorgfältig überwacht, ihm beratend zur Seite gestanden sowie die ihnen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben umfassend wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat sich von der Recht- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat, wie nachfolgend näher erläutert, eingebunden.
Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch außerhalb der Sitzungen in regelmäßigem Kontakt zum Vorstand, v. a. zum Vorstandsvorsitzenden, und hat sich mit ihm über aktuelle Entwicklungen ausgetauscht.
Der Aufsichtsrat wurde fortlaufend und detailliert über die Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Konzerns und der einzelnen Segmente sowie über die Finanzlage des Unternehmens unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen hat der Vorstand ausführlich erläutert und die Gründe sowie die eingeleiteten Maßnahmen mit dem Aufsichtsrat diskutiert.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat mittels eines schriftlichen Monatsberichts über die Unternehmensstrategie, die Planung sowie wichtige Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und des Konzerns, die damit verbundenen Chancen und Risiken sowie Fragen der Compliance informiert.
Die für Aurubis bedeutenden Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert.
Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt.
Im Geschäftsjahr 2019/20 fanden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen und eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung statt. Im schriftlichen Umlaufverfahren wurden drei Beschlüsse gefasst. Die Teilnahmequote der Aufsichtsratsmitglieder bei Aufsichtsratssitzungen lag bei 98,3 %. Der Aufsichtsrat tagte in allen fünf Sitzungen zeitweise ohne die Anwesenheit des Vorstands. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie fanden Sitzungen des Aufsichtsrats oder der Ausschüsse auch virtuell über Videokonferenzen statt.
Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann fehlte entschuldigt aufgrund der Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Nationalen Wasserstoffrats in Essen bei einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Teilnahmequote der Mitglieder für die Aufsichtsratssitzungen und die Sitzungen der jeweiligen Ausschüssen.
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| Sitzungsanwesenheit | Anwesenheit | |
|---|---|---|
| Aufsichtsratsplenum | 4 ordentliche Sitzungen und 1 außerordentliche Sitzung | |
| --- | --- | --- |
| Prof. Dr. Fritz Vahrenholt (Vorsitzender) | 5/5 | 100 % |
| Stefan Schmidt (stellvertretender Vorsitzender) | 5/5 | 100 % |
| Deniz Filiz Acar | 5/5 | 100 % |
| Andrea Bauer | 5/5 | 100 % |
| Christian Ehrentraut | 5/5 | 100 % |
| Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann | 4/5 | 80 % |
| Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob | 5/5 | 100 % |
| Jan Koltze | 5/5 | 100 % |
| Dr. Stephan Krümmer | 5/5 | 100 % |
| Dr. Elke Lossin | 5/5 | 100 % |
| Dr. Sandra Reich | 5/5 | 100 % |
| Melf Singer | 5/5 | 100 % |
| Personalausschuss | 3 Sitzungen | |
| Prof. Dr. Fritz Vahrenholt (Vorsitzender) | 3/3 | 100 % |
| Deniz Filiz Acar | 3/3 | 100 % |
| Andrea Bauer | 3/3 | 100 % |
| Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann | 3/3 | 100 % |
| Jan Koltze | 3/3 | 100 % |
| Stefan Schmidt | 3/3 | 100 % |
| Prüfungsausschuss (Audit Committee) | 4 Sitzungen | |
| Dr. Stephan Krümmer (Vorsitzender) | 4/4 | 100 % |
| Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann | 4/4 | 100 % |
| Jan Koltze | 4/4 | 100 % |
| Dr. Elke Lossin | 4/4 | 100 % |
| Dr. Sandra Reich | 4/4 | 100 % |
| Melf Singer | 4/4 | 100 % |
| Nominierungsausschuss | tagte im Geschäftsjahr nicht | |
| Technikausschuss | 4 Sitzungen | |
| Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob (Vorsitzender) | 4/4 | 100 % |
| Christian Ehrentraut | 4/4 | 100 % |
| Dr. Stephan Krümmer | 4/4 | 100 % |
| Stefan Schmidt | 4/4 | 100 % |
| Vermittlungsausschuss | tagte im Geschäftsjahr nicht |
Gegenstand regelmäßiger Beratung im Plenum des Aufsichtsrats waren der Geschäftsverlauf, die Beschäftigung im Konzern und die Entwicklungen des Ergebnisses sowie der Rohstoff- und Devisenmärkte. Der Aufsichtsrat befasste sich ebenfalls mit der Finanzlage und dem Stand der Investitionen. Insbesondere begleitete der Aufsichtsrat die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das laufende Geschäft, die Integration der Metallo-Gruppe sowie das Performance Improvement Program. In den Sitzungen wurde von den Vorsitzenden des Personal-, des Prüfungs- und des Technikausschusses über deren Arbeit, die beschlossenen Vorschläge sowie die erzielten Ergebnisse berichtet.
In der Sitzung am 10.12.2019 hat der Aufsichtsrat die Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19 auf Basis der ermittelten Zielerreichung festgelegt. In derselben Sitzung standen die Prüfung des Konzern- und Jahresabschlusses 2018/19 mit dem darin enthaltenen Corporate Governance-Bericht sowie die Vorbereitung der Hauptversammlung 2020 im Mittelpunkt der Beratung. Der Aufsichtsrat befasste sich mit dem Status des Fusionskontrollverfahrens und den Bedenken der EU-Kommission gegen den Erwerb der Metallo-Gruppe.
In der Sitzung am 26.02.2020 berichtete der Vorstand zum laufenden Geschäft und zum Performance Improvement Program. Der Aufsichtsrat befasste sich des Weiteren mit standortspezifischen Themen. Der Aufsichtsrat genehmigte das Projekt zur Emissionsminderung im Bereich der Primärhütte (RWO) im Werk Hamburg sowie den zweiten Teil der Investition in den Wartungsstillstand am Standort Pirdop für das Jahr 2021.
In der Sitzung vom 10.06.2020 berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat über den Stand des Rückkaufs eigener Aktien. Der Aufsichtsrat bestellte Herrn Rainer Verhoeven ab 01.01.2021 für weitere fünf Jahre zum Vorstand.
In der außerordentlichen Sitzung am 29.07.2020 bestellte der Aufsichtsrat Herrn Dr. Heiko Arnold zum Vorstand und stimmte der Änderung der Geschäftsverteilung des Vorstands zu. Ebenso wurde das angepasste Vorstandsvergütungssystem mit Wirkung ab 01.10.2020 verabschiedet. Das neue System wird ab Seite 38 des Geschäftsberichts vorgestellt und der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.
In der Sitzung vom 24.09.2020 berichtete der Vorstand über die Integration der Metallo-Gruppe und über das Performance Improvement Program. Der Aufsichtsrat genehmigte das Budget und die Investitionsplanung 2020/21 sowie die Modernisierung der Elektrolyse in Lünen. Der Vorstand stellte einen leicht angepassten Geschäftsverteilungsplan vor, den der Aufsichtsrat genehmigte. Der Aufsichtsrat legte die individuellen Ziele für den Vorstand für das Geschäftsjahr 2020/21 und die Zielwerte für den Performance Cash Plan fest. Darüber hinaus wurde ein Konzept zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats verabschiedet. Dieses ist in der Erklärung zur Unternehmensführung abgedruckt und auch unter www.aurubis.com/de/uber-aurubis/corporate-governance abrufbar.
Im Umlaufverfahren stimmte der Aufsichtsrat der Entsprechenserklärung, der Einstellung eines leitenden Mitarbeiters sowie der Umstrukturierung der Aurubis Stolberg GmbH & Co. KG zu.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat insgesamt fünf Ausschüsse gebildet, um die Arbeit im Plenum effektiv zu unterstützen. Die Ausschüsse bereiteten die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die Themen vor, die im Plenum zu behandeln waren. Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz sowie der Nominierungsausschuss haben im Berichtsjahr nicht getagt.
Ausführungen zur Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden sich ebenso in der diesjährigen Erklärung zur Unternehmensführung.
Der Personalausschuss trat im Berichtszeitraum dreimal zusammen. Er befasste sich neben der Erarbeitung eines Vorschlags zur Festlegung der individuellen Vorstandsvergütungskriterien mit der Suche nach einem Produktionsvorstand (COO). In der Sitzung am 10.07.2020 beschloss der Personalausschuss, dem Aufsichtsrat die Bestellung von Dr. Heiko Arnold zu empfehlen sowie ein angepasstes Vergütungssystem vorzulegen.
Der Technikausschuss trat im Berichtszeitraum viermal zusammen. Neben der Begleitung diverser Optimierungs- und Entwicklungsprojekte, u. a. zur Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit, beschäftigte sich der Ausschuss mit dem Projekt zur Modernisierung der Elektrolyse am Standort in Lünen und den Vorbereitungen für die Stillstandsplanung 2021 am Standort in Pirdop sowie 2022 am Standort in Hamburg. Des Weiteren berichtete der Vorstand über den Status des Projekts zur Emissionsminderung im Bereich der Primärhütte (RWO) im Werk Hamburg.
(AUDIT COMMITTEE)
Der Prüfungsausschuss trat im Berichtszeitraum viermal zusammen. In allen Sitzungen prüfte er die Quartalsberichte bzw. den Konzern- und Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres und erörterte diese mit dem Vorstand. Er befasste sich außerdem mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Desweiteren wurden Themen im Bereich der Nachhaltigkeit und Compliance innerhalb des Aurubis Konzerns behandelt.
Ferner stand im Mittelpunkt der Diskussion die Begleitung des Performance Improvement Programs.
Der Prüfungsausschuss empfahl dem Aufsichtsrat die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/20.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Stephan Krümmer, verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Er ist unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft.
Neben der Erteilung des Prüfungsauftrags und der Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer legte der Ausschuss die Prüfungsschwerpunkte für die Abschlussprüfung 2019/20 fest. Diese sind:
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| ― | Prüfung der bilanziellen Darstellung der nicht fortgeführten Aktivitäten des Segments Flat Rolled Products |
| ― | Bilanzierung des Vorratsvermögens |
| ― | Implementierung der SimpliPHy-Sprints Hedging und Fixation |
Ferner hat der Aufsichtsrat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags eine Erklärung des Abschlussprüfers zu seiner Unabhängigkeit eingeholt.
Vertreter des Abschlussprüfers haben an zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses teilgenommen und berichteten über die Prüfung des Konzern- und Jahresabschlusses.
Die regelmäßige Selbstbeurteilung wurde vom Aufsichtsrat in der Sitzung am 24.09.2020 vorgenommen. Nach ausführlicher Diskussion im Gremium und im freien Diskurs hat der Aufsichtsrat seine Effizienz festgestellt.
Über die Corporate Governance bei der Aurubis AG berichteten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16.12.2019 in der Erklärung zur Unternehmensführung und im Bericht zur Corporate Governance, die Teil des Lageberichts sind.
Vorstand und Aufsichtsrat der Aurubis AG haben am 03.11.2020 die aktualisierte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und unter www.aurubis.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Die Aurubis AG entspricht den Kodexempfehlungen mit zwei Ausnahmen. Nähere Informationen hierzu können der Entsprechenserklärung entnommen werden.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden bei der Amtseinführung u. a. durch die Rechtsabteilung geschult und durch den Vorstand über die Besonderheiten des Geschäftsmodells der Gesellschaft unterrichtet. Ferner sind Werksführungen vorgesehen. Bei Bedarf, z. B. durch neue regulatorische Anforderungen, werden die Mitglieder des Aufsichtsrats weitergehend informiert.
Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten nicht auf. Wesentliche Geschäfte mit einem Vorstandsmitglied bzw. nahestehenden Personen oder Unternehmungen gab es keine.
Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft und der nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020 sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern wurden gemäß Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27.02.2020 und der anschließenden Auftragserteilung durch den Aufsichtsrat von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft. Die verantwortliche Wirtschaftsprüferin für die Prüfung des Konzerns und der Gesellschaft ist Frau Annika Deutsch. Der Abschlussprüfer erteilte jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, ist seit dem Geschäftsjahr 2018/19 als Abschlussprüfer bestellt und hat Aurubis zum zweiten Mal geprüft.
Am 08.12.2020 fand die Bilanzaufsichtsratssitzung statt. Alle Aufsichtsratsmitglieder erhielten rechtzeitig vor dieser Sitzung die Jahresabschlussunterlagen, die Prüfungsberichte sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und alle sonstigen Vorlagen. Diese Unterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats ausführlich besprochen. Der Abschlussprüfer nahm an dieser Sitzung teil, berichtete ausführlich über den Prüfungsverlauf sowie die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte und Diskussionen der Unterlagen sowie seiner ergänzenden Ausführungen zur Verfügung.
Nach ausführlicher Besprechung der Prüfungsergebnisse und nach eingehender Auseinandersetzung mit dem Bericht des Abschlussprüfers sowie dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und auf Basis seiner eigenen Prüfung und Erörterung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern stimmte der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat stellte fest, dass keine Einwendungen zu erheben sind, und billigte in der Bilanzsitzung gemäß den Empfehlungen des Prüfungsausschusses den Jahresabschluss, der damit festgestellt ist, sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns an.
Die Prüfer haben auf dieser Basis keine Einwendungen gegen die Berichterstattung und die Erfüllung der daran gestellten gesetzlichen Anforderungen erhoben und erteilten ein uneingeschränktes Urteil mit eingeschränkter Sicherheit, dass der gesonderte nichtfinanzielle Bericht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 315b und 315c HGB in Verbindung mit den §§ 289b bis 289e HGB aufgestellt worden ist.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat im Auftrag des Aufsichtsrats eine inhaltliche Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts der Aurubis AG vorgenommen.
Dr. Heiko Arnold wurde mit Wirkung zum 15.08.2020 zum neuen Vorstand bestellt. Er ist als COO verantwortlich für die Produktion. Der bisherige COO, Dr. Thomas Bünger, verantwortet seit dem 15.08.2020 als Technologievorstand (CTO) die Weiterentwicklung der innovativen metallurgischen Prozesse und wichtige metallurgische Zukunftsprojekte zum Ausbau des Multi-Metall-Geschäfts.
Hamburg, den 08.12.2020
Der Aufsichtsrat
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, Vorsitzender
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