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Aurubis AG Annual Report 2019

Feb 12, 2020

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Annual Report

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Publication

Aurubis AG

Hamburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell des Konzerns

GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Die Aurubis AG ist ein weltweit tätiger Anbieter von Nichteisenmetallen. Als integrierter Konzern verarbeiten wir komplexe Metallkonzentrate, Altmetalle und metallhaltige Recyclingrohstoffe zu Metallen höchster Reinheit. Neben unserem Kernmetall Kupfer umfasst unser Metallportfolio zudem Gold, Silber, Blei, Nickel, Zinn, Nebenmetalle wie Tellur oder Selen sowie Metalle der Platingruppe.

Der Sitz des Unternehmens, an dem auch wesentliche Produktionsanlagen vorhanden sind, befindet sich in Hamburg (Deutschland). Die Standorte des Konzerns liegen überwiegend in Europa mit größeren Produktionszentren in Deutschland, Belgien und Bulgarien. Außerhalb Europas verfügt Aurubis über einen Produktionsstandort in den USA und über ein weltweites Vertriebs- und Servicenetz.

GESCHÄFTSMODELL

Im Einklang mit unserer Vision 2025 erweitern wir unser bisheriges, auf Kupfer fokussiertes Geschäftsmodell in Zukunft konsequent um einen breiteren Multi-Metall-Ansatz. Das bedeutet, dass neben Kupfer auch verstärkt andere Metalle aus zielgerichtet eingekauften Rohstoffen und Zwischenprodukten extrahiert und mit Wertzuwachs zu verkaufsfähigen Produkten verarbeitet werden. Als Rohstoffe setzen wir sowohl Kupferkonzentrate als auch Recyclingmaterialien ein.

Wir verarbeiten Kupferkonzentrate, die aus Erzen gewonnen und am Weltmarkt von Minengesellschaften und Handelsgesellschaften angeboten werden. Die benötigten Rohstoffe für unsere beiden Primärhütten in Hamburg und Pirdop werden am Weltmarkt eingekauft, wir halten keine Anteile an Minen. Aurubis verfügt über ein global diversifiziertes Lieferantenportfolio; einen wesentlichen Teil unserer Kupferkonzentrate beziehen wir aus den Ländern Südamerikas, wie Peru, Chile oder Brasilien. Darüber hinaus erwerben wir Rohstoffe aus Regionen wie beispielsweise Bulgarien, Georgien und Kanada. Als Käufer steht Aurubis hier im Wettbewerb mit anderen Primärkupferhütten, die ihre Standorte vor allem in China und Japan haben. Die Kupferkonzentrate für den Hamburger Standort erreichen uns vornehmlich auf dem Seeweg und werden über das Hafenterminal in Brunsbüttel umgeschlagen. Dort findet zudem eine Vormischung der verschiedenen Kupferkonzentrate statt, entsprechend den Anforderungen unserer Produktion. Am Standort Pirdop in Bulgarien erreichen uns die Konzentrate sowohl auf dem Land- als auch auf dem Seeweg über den Hafen Burgas.

Neben Kupferkonzentraten setzen wir Altkupfer und weitere metallhaltige Recyclingmaterialien sowie zugekaufte Zwischenprodukte ein. Wir beschaffen Altkupfer und metallhaltige Recyclingrohstoffe für unsere beiden Sekundärhütten in Lünen (Deutschland) und Olen (Belgien) überwiegend im europäischen Markt. Altkupfer mit hohen Kupfergehalten setzen wir zudem für Kühlzwecke in unseren beiden Primärhütten ein.

Geschäftsmodell im Geschäftsjahr 2018/19

Standorte und Mitarbeiter

Europa

USA

Asien

Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Kennzahlen auf Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse auf den Stichtag 30.09.2019. Ohne Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG, Stolberg (DE), an der Aurubis einen 50 %igen Anteil hält, und ohne Ampashield NV/SA(BE). Zusätzlich zu den voll konsolidierten Gesellschaften werden die nicht konsolidierten Gesellschaften Aurubis Metal Products (Shanghai) Co., Ltd., Aurubis Rus LLC (St. Petersburg), Aurubis Middle East FZE (Dubai) und Aurubis Turkey Kimya Anonim Sirketi (Istanbul) mit insgesamt zehn Mitarbeitern im GJ 2018/19 hinzugezählt. Außerdem sind enthalten: zehn selbstständige Vertriebsmitarbeiter an internationalen Standorten.

1 Nicht konsolidierte Gesellschaft.

2 Agentur/Selbstständige Vertriebsmitarbeiter, nicht konsolidiert.

Rohstoffe

Konzentrate und Recyclingmaterialien sind die Rohstoffe, aus denen Kupfer erzeugt wird.

Produkte

Das Kupfer wird zu Produkten weiterverarbeitet. Einige Produkte gehen bereits aus der Kupfererzeugung hervor.

Vertriebsnetzwerk

Ein internationales Vertriebsnetzwerk sorgt für die Vermarktung unserer Produkte.

Schneidcenter

Kundennah positionierte Servicecenter schneiden Bänder auf gewünschtes Maß.

Stand: 30.09.2019

Auf der Anbieterseite sind vor allem die Unternehmen des Metallhandels vertreten, ein Teil der Recyclingrohstoffe erreicht uns aber auch auf dem direkten Weg von Produktherstellern. Nachfrageseitig konkurrieren wir weltweit vor allem mit anderen Kupfer- und Metallhütten sowie Metallverarbeitern, die ebenfalls Recyclingmaterialien einsetzen. Altkupferschrotte erreichen uns überwiegend auf dem Landweg.

Im Rahmen unserer Produktionsprozesse verarbeiten wir Kupferkonzentrate und Altkupfer zu Kupferkathoden. Sie sind das standardisierte Produktformat des weltweiten Kupferhandels an den internationalen Metallbörsen. Kupferkathoden sind außerdem das Ausgangsprodukt für die Herstellung weiterer Kupferprodukte, können aber auch direkt verkauft werden. Unser Produktangebot beinhaltet im Wesentlichen Standard- und Spezialprodukte aus Kupfer und Kupferlegierungen. In der Weiterverarbeitung verfügen wir über Herstellungskapazitäten für Kupfergießwalzdraht, Stranggussformate, Walzprodukte, Bänder sowie Spezialdrähte und Profile.

Weitere Produkte resultieren aus der Verarbeitung der in den Einsatzstoffen enthaltenen Begleitelemente. Dazu zählen insbesondere verschiedene Metalle wie Gold, Silber, Blei, Nickel, Zinn, Nebenmetalle wie Tellur oder Selen sowie Metalle der Platingruppe. Darüber hinaus produzieren wir Eisensilikat und Schwefelsäure. Letztere entsteht als Kuppelprodukt bei der Verarbeitung von Kupferkonzentrat. Der Kreis der Abnehmer von Schwefelsäure ist breit gefächert: Zu den Kunden zählen Unternehmen der chemischen Industrie, der Düngemittel- und der Metall verarbeitenden Industrie.

Die Absatzmärkte für unsere Produkte sind vielfältig und international. Zum direkten Kundenkreis von Aurubis gehören Unternehmen der Kupferhalbzeugindustrie, der Kabel- und der Drahtindustrie, der Elektro-, Elektronik- und der Chemieindustrie sowie Zulieferer der Branchen Erneuerbare Energien, Bau- und Automobilindustrie.

Um den Wertstoffkreislauf für Kupfer und andere Metalle zu schließen, messen wir dem "Closing-the-Loop"-Ansatz einen hohen Stellenwert bei. Im Zentrum des Interesses stehen unter anderem Produktionsabfälle und Reststoffe, die entlang der Kupferwertschöpfungskette, beispielsweise bei unseren Kunden, in der Produktion anfallen. Die Materialien reichen von Altkupfer mit sehr hohen Kupfergehalten, das bei uns direkt wieder in der Kupferherstellung eingesetzt werden kann, über Materialien von hochkupfer- und auch edelmetallhaltigen Stanzabfällen über legierte Schrotte und Schlacken aus Gießereien und anderen industriellen Rückständen.

KONZERNSTRUKTUR

Die Organisationsstruktur des Aurubis-Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2018/19 an dem zugrunde liegenden Geschäftsmodell orientiert. Zwei operative Segmente bilden das organisatorische Grundgerüst des Konzerns, auf dessen Basis auch die Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 für das Geschäftsjahr 2018/19 erfolgt: das Segment Metal Refining & Processing und das Segment Flat Rolled Products.

Das Segment Metal Refining & Processing (MRP) verarbeitet komplexe Metallkonzentrate, Altkupfer und metallhaltige Recyclingstoffe zu Metallen mit höchster Qualität. Das Segment MRP umfasst organisatorisch die Ressorts Commercial und Operations. Das Ressort Commercial vereint alle marktrelevanten Organisationseinheiten, also den Einkauf von Einsatzstoffen und den Verkauf von Produkten. Das Ressort Operations steht für die Produktion aller Basisprodukte und Metalle sowie deren Weiterverarbeitung zu anderen Produkten, wie Gießwalzdraht und Stranggussformaten. Unter anderem werden an den Standorten Hamburg (Deutschland), Pirdop (Bulgarien), Olen (Belgien) und Lünen (Deutschland) Kupferkathoden hergestellt, die an den Standorten Hamburg (Deutschland), Olen (Belgien), Emmerich (Deutschland) und Avellino (Italien) zu Gießwalzdraht und Stranggussformaten weiterverarbeitet werden.
Im zweiten Segment Flat Rolled Products (FRP) erfolgen eine Weiterverarbeitung und Vermarktung von Kupfer und Kupferlegierungen - im Wesentlichen Messing, Bronze und Hochleistungslegierungen - zu Flachwalzprodukten und Spezialdrahtprodukten. Die wichtigsten Produktionsstandorte hierfür sind Zutphen (Niederlande), Buffalo (USA), Stolberg (Deutschland) und Pori (Finnland). Zum Segment gehören weiterhin Schneid- und Servicecenter in Birmingham (UK), Dolný Kubín (Slowakei) und Mortara (Italien) sowie Vertriebsbüros weltweit.

Nachdem die Europäische Kommission im Februar 2019 einen Verkauf des Segments FRP untersagt hat, prüfen wir derzeit verschiedene strategische Optionen für die Veräußerung des Segments. Die Voraussetzung für die Darstellung des Segments als nicht fortgeführte Aktivitäten gemäß IFRS 5 ist weiterhin gegeben.

Der Anteilsbesitz gemäß § 313 Abs. 2 HGB zum 30.09.2019 ist im Konzernanhang aufgelistet.

WESENTLICHE GESCHÄFTSRELEVANTE EINFLUSSGRÖSSEN

Wesentliche geschäftsspezifische Größen sind die Schmelz- und Raffinierlöhne für Kupferkonzentrate und Recyclingmaterialien, die Metallpreise, die Aurubis-Kupferprämie und die Formataufpreise für Kupferprodukte sowie die Verkaufserlöse für Schwefelsäure. Zudem entsteht durch effizientes Metallmehrausbringen in unseren Anlagen ein Ergebniseffekt.

Der Preis für Kupfer bildet sich vor allem an der London Metal Exchange (LME), die physische Geschäfte sowie Kurssicherungs- und Anlegergeschäfte ermöglicht. Er ist über den Börsenhandel hinaus ein Richtwert und bildet die Basis für die Preisermittlung im Rohstoff- und Produktgeschäft.

Preisbildung erfolgt entlang der Wertschöpfung

Schematische Darstellung

Beim Einkauf kupferhaltiger Rohstoffe werden mit den Lieferanten Schmelz- und Raffinierlöhne verhandelt. Ihre Entwicklung hängt von der jeweiligen Angebots- und Nachfragestruktur auf den Weltmärkten ab. Im Kern handelt es sich um Abschläge vom Metalleinkaufspreis für die Umwandlung von Rohstoffen in das börsenfähige Produkt Kupferkathode und weitere Metalle und Metallverbindungen.

Die Börsen- und Marktnotierung für Kupfer dient als Preisbasis für den Verkauf unserer Kupferprodukte. Der Prämienaufschlag sowie Formataufpreise, die für die Umwandlung von Kathoden in Kupferprodukte erhoben werden, sind weitere Bestandteile des Verkaufspreises.

Unsere Geschäftsentwicklung wird zudem von externen Faktoren beeinflusst. Dazu zählen u. a. der Konjunkturverlauf in Schlüsselländern und das Geschehen an den internationalen Finanzmärkten, des Weiteren die politischen, gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen im Wechselkurs- und Zinsniveau sowie die Lage an unseren relevanten Märkten.

Unternehmenssteuerung

STEUERUNGSSYSTEM

Die Unternehmenssteuerung verfolgt das maßgebliche Ziel, den Unternehmenswert des Aurubis-Konzerns zu steigern. Zu diesem Zweck soll über die Kapitalkosten hinaus ein positiver Gesamtwertbeitrag des Unternehmens erwirtschaftet werden.

KONZERNSTEUERUNGSKENNZAHLEN

Um im Rahmen der wertorientierten Unternehmenssteuerung den mittel- und langfristigen finanziellen Erfolg zu messen, verwendet Aurubis die folgenden zentralen Steuerungsgrößen:

das operative Konzernergebnis vor Steuern = operatives EBT (Earnings before Taxes)
die operative Rendite auf das eingesetzte Kapital = operativer ROCE (Return on Capital Employed) des Konzerns

Diese Kennzahlen werden dem Vorstand regelmäßig zur Verfügung gestellt und zur internen Steuerung eingesetzt. Auch die variable Vergütung des Vorstands und des Managements orientiert sich an diesen Kennzahlen.

Der Aurubis-Konzern berichtet nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Die in der Vergangenheit erfolgte Änderung des IAS 2 auf eine ausschließliche Anwendung der FIFO- oder Durchschnittsmethode wurde vom Aurubis-Konzern für interne Steuerungszwecke nicht umgesetzt, um die aus der Bewertung nach der Durchschnittsmethode resultierenden Ergebnisvolatilitäten durch Metallpreisschwankungen zu vermeiden. Dabei handelt es sich um Bewertungseffekte, die unseres Erachtens für das Verständnis der Geschäftstätigkeit sowie des Ergebnisses des Aurubis-Konzerns aus operativer Perspektive zu eliminieren sind. Darüber hinaus wurden Einmaleffekte aus Kaufpreisallokationen eliminiert, die ansonsten zu einer Verzerrung in der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Aurubis-Konzerns geführt hätten.

Die interne Berichterstattung und Steuerung des Konzerns erfolgen auf Grundlage eines operativen Ergebnisses, um den Erfolg des Aurubis-Konzerns unabhängig von diesen Bewertungseinflüssen zur internen Steuerung abbilden zu können.

Die Herleitung des operativen Ergebnisses aus der IFRS-Ertragslage erfolgt durch:

Bereinigung um Effekte aus der Anwendung des IFRS 5;
Bereinigung um Bewertungsergebnisse aus der Anwendung des IAS 2; dabei werden die aus der Anwendung der Durchschnittsmethode resultierenden Metallpreisschwankungen eliminiert. Ebenso werden nicht dauerhafte stichtagsbezogene Abwertungen und Zuschreibungen auf Kupfervorratsbestände eliminiert;
Eliminierung von nicht zahlungswirksamen Effekten aus Kaufpreisallokationen.

Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Herleitung insofern verändert, als ausschließlich nicht dauerhafte stichtagsbezogene Abwertungen und Zuschreibungen auf Kupfervorratsbestände eliminiert werden.

Dauerhafte Abwertungen und Zuschreibungen werden seit dem Berichtsjahr im operativen Ergebnis gezeigt und dienen einer besseren Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Diese Anpassung der Herleitung führt zum Bilanzstichtag zu einer Wertminderung in Höhe von 31 Mio. €. Eine entsprechende Anwendung im Vorjahr hätte zu keiner ergebniswirksamen Abwertung geführt.

Die ausschließlich redaktionelle Anpassung der Regelung zur Eliminierung von Effekten aus Kaufpreisallokationen führte weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr zu Veränderungen.

Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) operativ

in Mio. € 30.09.2019 30.09.2018
Anlagevermögen ohne Finanzanlagen 1 1.485 1.450
Vorräte 1.532 1.549
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 390 374
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 196 191
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -818 -904
- Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten -367 -371
Eingesetztes Kapital (Capital Employed) zum Stichtag 2.418 2.290
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 192 329
Finanzergebnis 16 3
Ergebnis vor Ertragsteuern und Finanzergebnis (EBIT) 208 332
Beteiligungsergebnis At Equity 1 0 11
Ergebnis vor Ertragsteuern und Zinsen (EBIT) - adjusted 208 342
Rendite auf das eingesetzte Kapital (operativer ROCE) 8,6 % 15,0 %

1 Seit diesem Berichtsjahr werden die At Equity bewerteten Anteile an der Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG einbezogen. Diese Anpassung soll die Darstellung der operativen Ertragskraft des Segments FRP verbessern. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.

Der operative ROCE bezeichnet das Verhältnis zwischen dem operativen Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) und zuzüglich dem operativen Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen im Verhältnis zum eingesetzten Kapital am Bilanzstichtag (operatives Capital Employed) und stellt die Rendite auf das eingesetzte Kapital dar.

Korrespondierend zur Ermittlung des operativen Ergebnisses erfolgt die Herleitung des operativen Capital Employed durch die Bereinigung der Bilanzposten nach IFRS um die vorgenannten Effekte.

Überleitungen der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung von IFRS auf "operativ" werden im Wirtschaftsbericht des zusammengefassten Lageberichts dargestellt.

Forschung und Entwicklung

Im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) entwickelten wir im Berichtszeitraum 2018/19 neue Verfahren, forschten an künftigen Produkten und optimierten Produktionsprozesse. Für uns ist der Bereich Forschung und Entwicklung ein wesentlicher Baustein, um unsere Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum des Unternehmens weiter zu verbessern.

Bis Mitte des Kalenderjahres 2019 lag der Schwerpunkt unserer Arbeiten auf der Weiterentwicklung von metallurgischen Prozessen, speziell in Hinsicht auf die Flexibilität und die Produktivität zum Einsatz kommender komplexer Rohstoffe und Recyclingmaterialien. Hierfür haben wir umfangreiche Versuche im Pilotmaßstab durchgeführt und an Prozessmodellen für künftige Anlagen gearbeitet.

Diese Entwicklungsergebnisse sowie die im Rahmen des internen Wachstumsprojekts Future Complex Metallurgy (FCM) abgeschlossenen Basic Engineering-Teilprojekte, bilden die Grundlage für künftige Investitionen und das interne Wachstum im Zuge unserer Multi-Metall-Strategie.

Am 12.06.2019 beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat, das FCM-Projekt zu stoppen. Das Basic Engineering ergab, dass die Investitionskosten deutlich höher wären als ursprünglich gedacht. Damit war die ursprünglich angenommene Wirtschaftlichkeit des Projekts nicht mehr gegeben.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir zudem an der Verbesserung der Metallausbringung aus der Eisensilikatschlacke und deren Produktqualität gearbeitet. Hierfür wurden u. a. Versuche in unserer Pilotanlage durchgeführt und der metallurgische Prozess validiert. Die Ergebnisse lieferten die Basis für die technische Anlagenplanung.

Wir entwickeln in Abstimmung mit dem Rohstoffeinkauf und in enger Partnerschaft mit führenden Unternehmen aus der Minenindustrie Lösungen für die Verarbeitung von zukünftigen Einsatzmaterialien. Dazu zählen insbesondere komplexe Konzentrate aus neuen Minenprojekten. Unser Ziel ist es, entsprechende Verarbeitungsanlagen zu entwickeln, damit Aurubis diese Konzentrate in seinem Hüttennetzwerk einsetzen kann.

Neben den Projekten unserer Wachstumsstrategie, spielte zudem die Optimierung der bestehenden Kernprozesse eine wichtige Rolle. Wir arbeiteten daran, die Effizienz der Primärkupfererzeugung in Hamburg und Pirdop zu verbessern. So haben wir in diesem Zusammenhang verschiedene Sensoren eingesetzt und diese getestet, um beispielsweise den "Badstand" im Schwebeschmelzofen, die Qualität des Kupfersteins oder des Eisensilikatgesteins kontinuierlich zu erfassen. Wir nutzen diese Datengrundlage, um die Auswirkungen verschiedener Faktoren auf die Produktion besser zu verstehen und weiter zu optimieren. Durch Modellrechnungen verbesserten wir die Einsatzmaterialien am Schmelzofen und die Anlagenfahrweise der Konverter.

Im Geschäftsjahr 2018/19 beschäftigten wir uns auch mit der Untersuchung von Leckagen an unseren Abhitzekesseln der Primärhütten und des KRS in Lünen. Das Ziel dieser Arbeit ist es, ein tieferes Verständnis dafür zu entwickeln, aus welchen Gründen die Leckagen im abgelaufenen Geschäftsjahr auftraten und wie wir diese zukünftig vermeiden können. Ein bereichsübergreifendes Team identifizierte Gründe und arbeitet aktuell an Lösungen, die Häufigkeit der auftretenden Leckagen deutlich zu reduzieren.

Ein wichtiges Aufgabenfeld im Berichtszeitraum war zudem die Optimierung der Kupferelektrolyse. Durch systematische Untersuchungen der Betriebsdaten und Laborversuche verbesserten wir die Stromausbeute in diesem Bereich der Produktion. Hierfür entwickelten wir ein IT-gestütztes Programm, welches die Vielzahl der Daten aus der Elektrolyse zusammenführt und übersichtlich darstellt. Dies ermöglicht uns die einfachere Kontrolle der Performance der einzelnen Elektrolysezellen.

Vor dem Hintergrund gestiegener Anforderungen an die Zuverlässigkeit im Produktbereich "Automobilsteckverbinder" forschten wir im Berichtszeitraum an neuartigen Beschichtungstechnologien, die derzeit von Zulieferern getestet werden. Im gleichen Anwendungsbereich arbeiteten wir darüber hinaus an neuen niedriglegierten, hochleitfähigen Kupferlegierungen.

In den letzten Jahren konzentrierten wir uns im Bereich der bleifreien Zerspanungswerkstoffe (BlueBrass-Familie) vornehmlich auf Drahthalbzeuge. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag der Fokus auf der Ausweitung des BlueBrass-Portfolios im Bandbereich.

Im Bereich Leistungselektronik führten wir einen neuen Werkstoff mit erhöhter Lebensdauer für den Einsatz in Leistungsmodulen in den Markt ein. Darüber hinaus wurden in diesem Geschäftsbereich die weiteren Forschungsaktivitäten mit universitären und industriellen Partnern fortgesetzt. Unser Bestreben ist es, neuartige Werkstofflösungen speziell für die Elektromobilität zu entwickeln.

Für die Zukunft planen wir, den Fokus unserer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit weiter zu schärfen: Ein noch höherer Stellenwert soll der Optimierung der Produktion und der Weiterentwicklung von Produkten zukommen.

Im Geschäftsjahr 2018/19 betrugen die F&E-Aufwendungen im gesamten Aurubis-Konzern 16 Mio. €, verglichen mit 12 Mio. € im Berichtsjahr 2017/18. Wir beschäftigten in diesem Bereich insgesamt 84 Mitarbeiter (Vj. 78) an unseren Standorten in Buffalo, Finspång, Hamburg, Lünen, Olen, Pirdop, Pori, Stolberg und Zutphen.

F&E-Aufwendungen

in Mio. €

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Am 30.09.2019 arbeiteten in der Aurubis-Gruppe weltweit 6.853 Mitarbeiter (Vj. 6.673). Davon waren 57,4 % an deutschen Standorten und 42,6 % im Ausland beschäftigt. Im Wesentlichen haben sich unsere Mitarbeiter auf folgende Länder verteilt: Deutschland (3.933), Bulgarien (882), Belgien (657), USA (631), Niederlande (295), Finnland (256) und Italien (131).

Mitarbeiter im Aurubis-Konzern

Anzahl am 30.09.

1 Ohne Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG.

Mitarbeiterstruktur Aurubis-Konzern

Anzahl am 30.09.2019

Umwelt- und Gesundheitsschutz

UMWELTSCHUTZ IM KONZERN

Wir übernehmen Verantwortung für unsere Umwelt und den Schutz des Klimas. Für unsere Produktion setzen wir daher auf moderne und energieeffiziente Anlagentechnik, die zudem sehr hohen Umweltschutzstandards gerecht wird. Auf diese Weise schonen wir die natürlichen Ressourcen und wollen eine saubere Umwelt für zukünftige Generationen erhalten. Konzernweit haben wir uns Ziele im Umweltschutz gesetzt, entsprechende Kennzahlen definiert und Maßnahmen zur Zielerreichung festgelegt. Die Wirksamkeit der Ziele und Maßnahmen wird kontinuierlich überprüft.

Umweltschutzinvestitionen im Bereich der Kupfererzeugung und -verarbeitung

Anzahl am 31.12. in Mio. €

Die kontinuierliche Verbesserung des Gewässerschutzes, des Bodenschutzes, des Klimaschutzes und des Immissionsschutzes ist Voraussetzung für einen nachhaltigen Umweltschutz. Daher wurden im Konzern seit dem Jahr 2000 mehr als 600 Mio. € in Umweltschutzmaßnahmen investiert.

ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ IM KONZERN

Aufgabe der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Konzern ist es, technische, organisatorische und personenbezogene Rahmenbedingungen zu schaffen, um arbeitsbedingte Unfälle, Verletzungen und Erkrankungen zu vermeiden.

Die Unfallhäufigkeit wird mit der Kennzahl LTIFR (Lost Time Injury Frequency Rate) ausgedrückt. Diese Kennzahl beschreibt die Anzahl der Arbeitsunfälle mit mindestens einer ausgefallenen Schicht pro 1 Mio. Arbeitsstunden (bezogen auf Aurubis-Mitarbeiter).

Nachdem die Unfallhäufigkeit über einen langen Zeitraum kontinuierlich gesenkt werden konnte, war der Wert in den Geschäftsjahren 2016/17 und 2017/18 wieder angestiegen. Im Geschäftsjahr 2018/19 sank die Kennziffer LTIFR auf 5,8 (Vj. 6,1). Die absolute Anzahl der Unfälle betrug 59 (Vj. 60).

Unfallhäufigkeit

LTIFR = Lost Time Injury Frequency Rate

LTIFR (1-n) - Unfälle mit Zeitausfall von mindestens einer vollständigen Schicht

LTIFR (4-n) - Unfälle mit Zeitausfall von mehr als drei vollständigen Schichten

Die Erreichung der langfristigen Vision Null Unfälle, Verletzungen und Erkrankungen soll unter anderem durch ein neues Kommunikationskonzept "10forZero" unterstützt werden. Dieses Konzept kombiniert neue Kommunikationsmittel gekoppelt mit neuen Trainingseinheiten zur Umsetzung der 10 Golden Rules zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Darüber hinaus werden weitere Ziele zur Erreichung unserer Vision fokussiert. Hierzu zählen der Aufbau von Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement-Systemen gemäß ISO 45001, die Einführung von neuen, optimierten Verfahren zur Erfassung und Bearbeitung von Beinaheunfällen und die Durchführung von Gesundheits- und Sicherheitsaudits (H&S Audits) sowie Cross Site Checks.

Wir streben zudem an, durch verbesserte IT-Systeme, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Meldungen von Beinaheunfällen und ein gruppenweites Reporting unserer Vision näher zu kommen.

Gesonderter nichtfinanzieller Bericht

Weiterführende Informationen zu den Themen Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Energie und Klima sowie Gesundheitsschutz sind dem Abschnitt Nachhaltigkeit zu entnehmen sowie auf unserer Internetseite zu finden. Die Aurubis AG berichtet über den Aurubis-Konzern sowie über die Aurubis AG in Form eines zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts, dessen Inhalte ebenfalls an den zuvor genannten Stellen zu finden sind.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Weltwirtschaft entwickelte sich im Geschäftsjahr 2018/19 weniger dynamisch als im Vorjahr. Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht in seiner Prognose aus Oktober für das globale Wirtschaftswachstum 2019 von einer Steigerung in Höhe von 3,0 % (Vj. 3,6 %) aus. Das geringere Wachstum wird zu großen Teilen auf die Auswirkungen des anhaltenden Handelskonflikts zwischen den USA und China zurückgeführt, der aus makroökonomischer Sicht eines der beherrschenden Themen im Geschäftsjahr 2018/19 blieb. Darüber hinaus führten die Diskussionen über den Brexit und verschiedene geopolitische Spannungen zu erhöhten Unsicherheiten.

Erwartetes BIP-Wachstum 2019

in %

Quelle: International Monetary Fund, Okt. 2019

Für die Eurozone prognostiziert der IWF für 2019 ein Wachstum von 1,2 % (Vj. 1,9 %). Nachdem Deutschland im Vorjahr noch ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung gewesen war, hat sich die Wirtschaftsdynamik in der Bundesrepublik im Jahr 2019 auf vergleichsweise niedrige 0,5 % (Vj. 1,5 %) abgeschwächt. Als wesentliche Effekte für das schwächere Wachstum in Europa nennt der IWF eine zurückhaltende Auslandsnachfrage, einen Abbau der Lagerbestände aufgrund einer schwachen Industrieproduktion und regionale Effekte, wie die rückläufigen Absatzzahlen im Automobilbereich in Deutschland, die Brexit-Unsicherheiten im Vereinigten Königreich oder eine schwächere Inlandsnachfrage in Italien.

Für die USA sagt der IWF ein Wirtschaftswachstum von 2,4 % für 2019 voraus (Vj. 2,9 %). Wesentliche Treiber für das stabile Wachstum sind weiterhin die fiskalpolitischen Maßnahmen sowie eine niedrige Arbeitslosenzahl und ein guter Inlandskonsum. Risiken für die amerikanische Wirtschaft sieht der IWF im Kurs der US-Regierung - speziell im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit China.

Die Wirtschaft in China soll 2019 dynamisch weiterwachsen. Mit 6,1 % wird die Steigerung aber wahrscheinlich unter dem Niveau des Vorjahrs liegen (Vj. 6,6 %). Auch hier machen sich die Auswirkungen des Handelskonflikts und eine schwächere Auslandsnachfrage bemerkbar.

Die globalen Finanzmärkte zeigten sich 2019 weiterhin freundlich. In den USA senkte die Zentralbank den Leitzins im Juli, September und Oktober, sodass dieser zum 31.10.2019 zwischen 1,50 und 1,75 % lag. In Europa hielt die Europäische Zentralbank an ihrer Nullzinspolitik fest.

Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Wir sind überwiegend am internationalen Kupfermarkt und an seinen Teilmärkten aktiv. In diesen ergaben sich im Geschäftsjahr 2018/19 folgende Entwicklungen:

Der internationale Markt für Kupferkonzentrate war 2019 von einer guten Minenproduktion und damit einem guten Konzentratangebot gekennzeichnet. Die Quote an Produktionsausfällen - die auf Gründe wie Witterung, Streik, Technologie oder Gesetzgebung zurückgingen - blieb insgesamt niedrig. Das Research-Unternehmen Wood Mackenzie sieht diese für Kupferkonzentrate im Jahr 2019 bei 1,6 % (Vj. 3,1 %) (Stand Oktober). Positiv auf das Konzentratangebot wirkten Minenerweiterungen und Wiederinbetriebnahmen von zuvor stillgelegten Anlagen. In Summe soll die Minenproduktion von Kupfer 2019, nach Angaben von Wood Mackenzie, voraussichtlich auf dem Niveau des Vorjahrs liegen und sich damit auf 20,7 Mio. t belaufen (Kupferinhalt).

Aufseiten der Hüttenindustrie kam es 2019 zu vermehrten Stillständen im asiatischen und südamerikanischen Raum, vornehmlich aufgrund höherer lokaler Umweltauflagen. Dennoch stieg insbesondere in Asien die Nachfrage der Hütten nach Kupferkonzentraten aufgrund eines weiteren Kapazitätsaufbaus. Infolge geplanter und ungeplanter Stillstände war Aurubis im gesamten Geschäftsjahr 2018/19 kaum am Spotmarkt aktiv.

Der europäische Markt für Recyclingrohstoffe zeigte sich im Geschäftsjahr 2018/19 erneut freundlich, auch wenn das Mengenangebot an Altkupfer insbesondere in der ersten Geschäftsjahreshälfte unter dem Rekordhoch aus dem Vorjahr lag. Die relativ konstanten Metallpreise im Geschäftsjahr 2018/19 sorgten für einen hohen Mengenzufluss aus den Sammel- und Aufbereitungsaktivitäten des Metallhandels. Auf der Nachfrageseite stand dem eine gute Versorgungslage von Hütten und anderen Altkupfer-Konsumenten gegenüber. Die von der chinesischen Regierung stufenweise in Kraft gesetzten Restriktionen bei der Einfuhr von Kupferschrotten führten zu Beginn des Geschäftsjahrs 2018/19 zu einer Verknappung des Altkupfermarktes in Europa. Als Reaktion auf die strengeren Importrestriktionen in China erhöhten einige asiatische Länder ihre Verarbeitungskapazitäten für Kupferschrotte mit niedrigen Metallgehalten. Als Folge daraus zogen die Exporte von Kupferschrotten aus Europa in diese Länder zwischenzeitlich an. Im zweiten Geschäftshalbjahr entspannte sich die Lage aber wieder. Dazu trug u. a. bei, dass die chinesische Regierung hochreines Altkupfer mit einer Importquote versah und dies die Nachfrage chinesischer Hütten nach Altkupfer aus Europa etwas verringerte. Gleichzeitig stieg das Angebot in Europa für Recyclingmaterialien aus den USA, da die Handelsauseinandersetzungen in Verbindung mit den unterschiedlichen Zollrestriktionen zwischen den Vereinigten Staaten und China eine Verschiffung von Altkupfer aus den USA nach Asien unattraktiver machten. Dies führte insgesamt zu einer sehr guten, wenn auch leicht schwächeren Marktlage als im Vorjahr. Die vom Research-Unternehmen CRU veröffentlichten Verarbeitungsentgelte für Altkupfer in Europa lagen zu Beginn des Geschäftsjahrs deutlich unter den Vorjahreswerten, stiegen dann aber wieder und lagen ab März 2019 über dem Vorjahresvergleichswert sowie über dem langjährigen Durchschnitt. Komplexe Recyclingrohstoffe wie Elektro- und Elektronikschrotte standen am Markt ausreichend zur Verfügung.

Die Produktion von raffiniertem Kupfer war im Geschäftsjahr 2018/19, wie schon im Vorjahr, vornehmlich von zwei Faktoren beeinflusst. Auf der einen Seite gab es geplante und ungeplante Produktionsstillstände bei Hütten vor allem in Asien, darunter Indien, China, Japan, sowie Produktionsunterbrechungen in Europa und Chile. Diesen standen Kapazitätserweiterungen in China und eine gute Auslastung der weltweiten Raffinierkapazitäten gegenüber. Diese lag laut ICSG im ersten Halbjahr 2019 bei rund 83 % (Vj. 87 %). Insgesamt geht Wood Mackenzie davon aus, dass die Weltproduktion von raffiniertem Kupfer im Jahr 2019 um rund 0,3 % über der des Vorjahrs liegen wird und damit bei rund 23,5 Mio. t.

Für die Nachfrage nach raffiniertem Kupfer prognostiziert Wood Mackenzie für das Jahr 2019 einen Wert von 23,6 Mio. t, der damit nur leicht über dem Vorjahr liegen wird. Größere Unsicherheiten sind hierbei mit der Ermittlung der Kupfernachfrage in China verbunden, die in Zusammenhang mit dem laufenden Handelskonflikt und dessen Auswirkungen auf das weltweite Wachstum stehen sollen.

Die Börsenbestände an Kupferkathoden blieben 2019 auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Nach rund 445.000 t am Anfang des Geschäftsjahrs waren zum Ende des Geschäftsjahrs 2018/19 bei den Metallbörsen LME, COMEX und SHFE insgesamt rund 424.000 t eingelagert.

Wood Mackenzie erwartet einen größtenteils ausgeglichenen Weltmarkt für raffiniertes Kupfer im Jahr 2019.

Der internationale Markt für Gießwalzdraht, der weltweit rund 75 % der globalen Kathodenproduktion aufnimmt, soll laut CRU 2019 mit 1,7 % weiterwachsen. Wir liefern unseren Gießwalzdraht vornehmlich nach Europa. Hier wird für das Jahr 2019 ein Produktionsvolumen leicht unterhalb des Vorjahresniveaus vorausgesagt. Während die Nachfrage der Lackdrahthersteller im gesamten Geschäftsjahr auf niedrigem Niveau war, konnte man im Bereich der Automobilkabelhersteller und im Handel Bestandskorrekturen beobachten. Hingegen entwickelte sich die Nachfrage aus dem Bau- und Energiesektor stabil.

Der globale Markt für Schwefelsäure entwickelte sich im Geschäftsjahr 2018/19 erfreulich. Eine hohe Nachfrage einerseits und die Stillstände in verschiedenen Hüttenwerken weltweit andererseits führten zu einer Marktverengung und damit zu hohen Preisen über weite Strecken des Berichtszeitraums. Zum Ende des 3. Geschäftsquartals kühlte sich der Markt merklich ab. Diese Entwicklung war auch in Europa zu beobachten, dort zeigten sich die gleitenden Durchschnittswerte über den Berichtszeitraum hinweg aber weniger volatil als an den internationalen Märkten, wie der Branchendienstleister ICIS berichtete.

Der LME-Kupferpreis hat sich im Geschäftsjahr 2018/19 relativ konstant entwickelt. Eine gewisse Preisvolatilität ergab sich unter anderem durch die anhaltenden Unsicherheiten in Verbindung mit dem Fortgang der Handelsauseinandersetzungen zwischen den USA und China. Nach einem Kupferpreis von 6.180 US$/t (Settlement) Anfang Oktober 2018 schloss das Geschäftsjahr mit einem LME-Kupferpreis von 5.728 US$/t (Settlement). Der Tiefstwert des Jahres lag bei 5.537 US$/t (03.09.2019), knapp sechs Monate vorher lag der Höchstwert bei 6.572 US$/t (01.03.2019). Im Geschäftsjahresdurchschnitt ergab sich ein Wert von 6.070 US$/t (Vj. 6.684 US$/t).

Kupferpreis und Kupfer-Börsenbestände vom 01.10.2018 bis 30.09.2019

Wirtschaftliche Entwicklung des Aurubis-Konzerns

ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DES AURUBIS-KONZERNS

Um den operativen Erfolg des Aurubis-Konzerns unabhängig von Bewertungseinflüssen zur internen Steuerung abbilden zu können, erfolgt ergänzend zur Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage nach IFRS die Erläuterung der Ertrags- und Vermögenslage auf Basis operativer Werte.

Seit dem Geschäftsjahr 2017/18 besteht für das Segment FRP eine Verkaufsabsicht. Deshalb sind wie im Vorjahr für das Segment FRP die besonderen Ausweis- und Bewertungsvorschriften des IFRS 5 zu berücksichtigen. Diese schließen u. a. einen aggregierten und gesonderten Ausweis des Konzernergebnisses aus nicht fortgeführten Aktivitäten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen aggregierten und gesonderten Ausweis der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden der nicht fortgeführten Aktivitäten in der Konzernbilanz ein. Ferner sind zusätzliche Anhangangaben zu tätigen. Im Hinblick auf die Bewertung nach IFRS 5 sind unter anderem die planmäßigen Abschreibungen im Segment FRP sowie eine ergebniswirksame Fortschreibung von At Equity konsolidierten Anteilen am Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG im IFRS-Konzernabschluss auszusetzen.

Der Vorstand führt das Segment FRP weiterhin als operatives Berichtssegment und damit einhergehend wird die operative Finanzberichterstattung bis zum Zeitpunkt des Vollzugs der Verkaufstransaktion unverändert zur bisherigen Finanzberichterstattung fortgeführt.

Infolgedessen werden in der Überleitung von der IFRS-Berichterstattung zur operativen Berichterstattung die bilanziellen Auswirkungen aus IFRS 5 rückgängig gemacht.

In Bezug auf die Überleitung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden daher die Positionen der nicht fortgeführten Aktivitäten wieder separat ausgewiesen und für die Bewertung werden die planmäßigen Abschreibungen sowie die ergebniswirksame Fortschreibung der At Equity konsolidierten Anteile wie bisher berücksichtigt. Zur Darstellung des operativen Erfolgs des Aurubis-Konzerns werden anschließend die Bewertungseinflüsse im Vorrats- und Anlagevermögen bereinigt.

Zur Bereinigung der Bewertungseinflüsse im Vorratsvermögen aus der Anwendung des IAS 2 werden die aus der Anwendung der Durchschnittsmethode resultierenden Metallpreisschwankungen ebenso eliminiert wie nicht dauerhafte stichtagsbezogene Abwertungen und Zuschreibungen auf Kupfervorratsbestände. Darüber hinaus erfolgt die Bereinigung im Anlagevermögen um nicht zahlungswirksame Effekte aus Kaufpreisallokationen.

In Bezug auf die Überleitung der Konzern-Bilanz werden die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden der nicht fortgeführten Aktivitäten wieder disaggregiert ausgewiesen und die Bewertungseffekte auf die betroffenen Bilanzpositionen wie bisher berücksichtigt.

Die nachfolgende Tabelle gibt die Ermittlung des operativen Ergebnisses des Geschäftsjahrs 2018/19 und des Vorjahresvergleichszeitraums wieder.

Überleitung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

12 Monate 2018/19
Bereinigungseffekte
--- --- --- --- --- ---
in Mio. € IFRS aus fortgeführten Aktivitäten nicht fortgeführte Aktivitäten Vorräte PPA operativ
--- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 10.763 1.134 0 0 11.897
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 180 -7 -94 0 79
Andere aktivierte Eigenleistungen 20 0 0 0 20
Sonstige betriebliche Erträge 61 1 0 0 62
Materialaufwand -9.997 -931 38 0 -10.890
Rohergebnis 1.027 197 -56 0 1.168
Personalaufwand -374 -131 0 0 -505
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -125 -28 0 2 -151
Sonstige betriebliche Aufwendungen -254 -50 0 0 -304
Betriebsergebnis (EBIT) 274 -12 -56 2 208
Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen 0 -2 2 0 0
Zinserträge 4 0 0 0 4
Zinsaufwendungen -18 -2 0 0 -20
Übrige finanzielle Erträge 0 0 0 0 0
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 260 -16 -54 2 192
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -69 -2 19 -2 -54
Konzernergebnis 191 -18 -35 0 138
12 Monate 2017/18
Bereinigungseffekte
--- --- --- --- --- ---
in Mio. € IFRS aus fortgeführten Aktivitäten nicht fortgeführte Aktivitäten Vorräte PPA operativ
--- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 10.424 1.270 0 0 11.694
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 0 -1 -7 0 -8
Andere aktivierte Eigenleistungen 19 0 0 0 19
Sonstige betriebliche Erträge 43 2 0 0 45
Materialaufwand -9.464 -1.039 -33 0 -10.536
Rohergebnis 1.022 232 -40 0 1.214
Personalaufwand -352 -132 0 0 -484
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -119 -14 0 3 -130
Sonstige betriebliche Aufwendungen -217 -51 0 0 -268
Betriebsergebnis (EBIT) 334 35 -40 3 332
Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen 0 13 -2 0 11
Zinserträge 3 0 0 0 3
Zinsaufwendungen -16 -2 0 0 -18
Übrige finanzielle Erträge 1 0 0 0 1
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 322 46 -42 3 329
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -59 -16 14 -3 -64
Konzernergebnis 263 30 -28 0 265

Erläuterungen zur Darstellung und zu den Bereinigungseffekten finden sich unter Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Aurubis-Konzerns

ERTRAGSLAGE (OPERATIV)

Das operative EBT des Geschäftsjahrs 2018/19 beträgt 192 Mio. € (Vj. 329 Mio. €) und leitet sich aus den fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten des IFRS-Ergebnisses vor Ertragsteuern wie folgt ab:

Im Geschäftsjahr 2018/19 erzielte der Aurubis-Konzern aus fortgeführten Aktivitäten ein IFRS-Ergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von 260 Mio. € (Vj. 322 Mio. €). Das IFRS-Ergebnis vor Ertragsteuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten beträgt -16 Mio. € (Vj. 46 Mio. €).

Die bilanziellen Auswirkungen aus dem IFRS 5 sind zur Herleitung des operativen Ergebnisses rückgängig gemacht worden. Dementsprechend sind planmäßige Abschreibungen (-14 Mio. €) sowie die ergebniswirksame Fortschreibung der At Equity konsolidierten Anteile an der Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (-2 Mio. €) in der Überleitung zum operativen Ergebnis wie bisher berücksichtigt worden.

Zur Überleitung zum operativen Ergebnis sind überdies Bewertungseffekte im Vorratsvermögen in Höhe von -54 Mio. € (Vj. -42 Mio. €) (Summe folgender Positionen: Veränderungen des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Materialaufwand und Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen) sowie Effekte aus Kaufpreisallokationen in Höhe von 2 Mio. € (Vj. 3 Mio. €) bereinigt worden. Daraus ergibt sich ein operatives Ergebnis vor Steuern von 192 Mio. € (Vj. 329 Mio. €).

Das operative EBT war negativ beeinflusst durch:

Geplante und ungeplante Wartungsstillstände an Hüttenstandorten. Diese führten insbesondere zu einem deutlich geringeren Konzentratdurchsatz und damit zu geringeren Schmelzlohneinnahmen.
Die Änderung der Definition unseres operativen Ergebnisses, die zu einer dauerhaften Abwertung von Kupfer-Vorratsbeständen in Höhe von 31 Mio. € im Konzern führte.
Eine Wertminderung in Höhe von 20 Mio. € auf die langfristigen Vermögenswerte des Segments FRP " Gestiegene Energiekosten " Aufwendungen nach dem Stopp unseres internen Investitionsprojekts Future Complex Metallurgy (FCM)
Eine schwächere Nachfrage nach Strangguss- und Flachwalzprodukten

Positiv auf das operative EBT wirkten:

Ein im 4. Quartal gutes Metallmehrausbringen
Edelmetallverkäufe durch Ausnutzung der hohen Edelmetallpreise
Höhere Schwefelsäureerlöse durch deutlich gestiegene Preise, trotz stillstandsbedingt geringerer Produktionsmengen
Positive Beiträge aus unserem Effizienzsteigerungsprogramm
Eine Forderung gegen die Wieland-Werke AG aus dem untersagten Verkauf des Segments FRP

Die Umsatzerlöse im Konzern erhöhten sich im Berichtszeitraum um 203 Mio. € auf 11.897 Mio. € (Vj. 11.694 Mio. €). Diese Entwicklung war im Wesentlichen auf gestiegene Edelmetallpreise und -verkaufsmengen zurückzuführen. Gegenläufig wirkten geringere Absatzmengen bei Kupferprodukten.

Aufteilung Umsatzerlöse

in % 2018/19 2017/18
Inland 40 34
Europäische Union 33 37
Übriges Europa 4 4
Sonstige 23 25
Gesamt 100 100

Die Bestandsveränderung in Höhe von 79 Mio. € (Vj. -8 Mio. €) war durch den Aufbau von Kupfer- und Edelmetallbeständen bedingt.

Der Materialaufwand erhöhte sich korrespondierend zu den Umsatzerlösen und Bestandsveränderungen um 354 Mio. € von 10.536 Mio. € im Vorjahr auf 10.890 Mio. €.

Andere aktivierte Eigenleistungen lagen mit 20 Mio. € (Vj. 19 Mio. €) leicht über dem Vorjahresniveau.

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um 17 Mio. € auf 62 Mio. € (Vj. 45 Mio. €). Darin enthalten ist ein Ertrag aus der Bilanzierung einer Forderung in Höhe von 20 Mio. € aus dem untersagten Verkauf des Segments FRP an die Wieland-Werke AG.

Umsatzentwicklung nach Produkten

in Mio. €

In der Folge lag das Rohergebnis leicht niedriger bei 1.168 Mio. € (Vj. 1.214 Mio. €).

Der Personalaufwand stieg von 484 Mio. € im Vorjahr auf 505 Mio. €. Ursächlich waren Tarifsteigerungen sowie eine gestiegene Mitarbeiterzahl. Wir haben uns vor allem im Hinblick auf Zukunftsthemen personell verstärkt.

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen lagen mit 151 Mio. € deutlich über dem Vorjahresniveau (Vj. 130 Mio. €). Enthalten sind außerplanmäßige Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen des Segments FRP in Höhe von 13,5 Mio. €.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 36 Mio. € von 268 Mio. € im Vorjahr auf 304 Mio. €. Darin enthalten ist eine aufwandswirksame Verbuchung der bisher aktivierten Projektkosten für das gestoppte Projekt FCM in Höhe von rund 30 Mio. €.

Somit belief sich das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) auf insgesamt 208 Mio. € (Vj. 332 Mio. €).

Die Verringerung des Ergebnisses aus At Equity bewerteten Anteilen resultiert im Wesentlichen aus einer außerplanmäßigen Wertberichtigung in Höhe von 6,5 Mio. €.

Die Netto-Zinsaufwendungen lagen mit 16 Mio. € leicht über dem Vorjahresniveau (15 Mio. €).

Nach Einbeziehung des Finanzergebnisses betrug das operative Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 192 Mio. € (Vj. 329 Mio. €).

Unter Berücksichtigung von Ertragsteuern verblieb ein operatives Konzernergebnis in Höhe von 138 Mio. € (Vj. 265 Mio. €). Das operative Ergebnis je Aktie lag bei 3,08 € (Vj. 5,87 €).

ERTRAGSLAGE (IFRS) AUS FORTGEFÜHRTEN AKTIVITÄTEN

Der Aurubis-Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2018/19 ein Konzernergebnis in Höhe von 191 Mio. € (Vj. 263 Mio. €).

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

in Mio. € 2018/19 IFRS 2017/18 IFRS
Umsatzerlöse 10.763 10.424
Bestandsveränderungen/aktivierte Eigenleistungen 200 19
Sonstige betriebliche Erträge 61 43
Materialaufwand -9.997 -9.464
Rohergebnis 1.027 1.022
Personalaufwand -374 -352
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -125 -119
Sonstige betriebliche Aufwendungen -254 -217
Betriebsergebnis (EBIT) 274 334
Finanzergebnis -14 -12
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 260 322
Ertragsteuern -69 -59
Konzernergebnis 191 263

Die Umsatzerlöse im Konzern erhöhten sich im Berichtszeitraum um 339 Mio. € auf 10.763 Mio. € (Vj. 10.424 Mio. €). Diese Entwicklung war im Wesentlichen auf gestiegene Edelmetallpreise und -verkaufsmengen zurückzuführen. Gegenläufig wirkten geringere Absatzmengen bei Kupferprodukten.

Die Bestandsveränderung in Höhe von 180 Mio. € (Vj. 0 Mio. €) war durch den Aufbau von Kupfer- und Edelmetallbeständen bedingt. Darüber hinausgehend wirkten Bewertungseinflüsse aus der Anwendung der Durchschnittsmethode.

Andere aktivierte Eigenleistungen lagen mit 20 Mio. € (Vj. 19 Mio. €) leicht über dem Vorjahresniveau.

Der Materialaufwand erhöhte sich korrespondierend zu den Umsatzerlösen und Bestandsveränderungen um 533 Mio. € von 9.464 Mio. € im Vorjahr auf 9.997 Mio. €.

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um 18 Mio. € auf 61 Mio. € (Vj. 43 Mio. €). Darin enthalten ist ein Ertrag aus der Bilanzierung einer Forderung in Höhe von 20 Mio. € aus dem untersagten Verkauf des Segments FRP an die Wieland-Werke AG.

Es ergab sich ein leicht erhöhtes Rohergebnis in Höhe von 1.027 Mio. € (Vj. 1.022 Mio. €).

Die Veränderung des Rohergebnisses war, neben den bereits in der Erläuterung zur operativen Ertragslage beschriebenen Ergebniseffekten, auch durch die Metallpreisentwicklung begründet. Die Anwendung der Durchschnittsmethode führt zu Metallpreisbewertungen, die nah an den Marktpreisen liegen. Metallpreisvolatilitäten haben daher direkte Auswirkungen auf Bestandsveränderungen/Materialaufwendungen und damit auf das IFRS-Rohergebnis. Die Abbildung dieser Volatilität im IFRS-Rohergebnis ist nicht Cashflow-relevant und spiegelt auch nicht die operative Entwicklung von Aurubis wider.

Der Personalaufwand stieg von 352 Mio. € im Vorjahr auf 374 Mio. €. Ursächlich waren Tarifsteigerungen sowie eine gestiegene Mitarbeiterzahl. Wir haben uns insbesondere im Hinblick auf Zukunftsthemen personell verstärkt.

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen lagen einhergehend mit höheren Investitionen in das Anlagevermögen mit 125 Mio. € über dem Vorjahresniveau (Vj. 119 Mio. €).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 37 Mio. € von 217 Mio. € im Vorjahr auf 254 Mio. €. Darin enthalten ist eine aufwandswirksame Verbuchung der bisher aktivierten Projektkosten für das gestoppte Projekt FCM in Höhe von rund 30 Mio. €.

Somit entstand ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von insgesamt 274 Mio. € (Vj. 334 Mio. €).

Die Netto-Zinsaufwendungen lagen mit 14 Mio. € leicht über dem Vorjahresniveau (12 Mio. €).

Nach Einbeziehung des Finanzergebnisses betrug das Ergebnis vor Ertragsteuern 260 Mio. € (Vj. 322 Mio. €).

Unter Berücksichtigung von Ertragsteuern verblieb ein Konzernergebnis aus fortgeführten Aktivitäten in Höhe von 191 Mio. €

(Vj. 263 Mio. €). Das Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten lag bei 4,25 € (Vj. 5,81 €).

VERMÖGENSLAGE (OPERATIV)

Die Tabelle Überleitung der Konzernbilanz gibt die Ermittlung der operativen Bilanz zum 30.09.2019 und zum 30.09.2018 wieder.

Die Bilanzsumme verringerte sich leicht von 4.077 Mio. € zum 30.09.2018 auf 4.059 Mio. € zum 30.09.2019. Unter anderem reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr der Zahlungsmittelbestand um 38 Mio. € von 479 Mio. € auf 441 Mio. €.

Das Eigenkapital des Konzerns verminderte sich um 27 Mio. € von 2.261 Mio. € zum Ende des letzten Geschäftsjahrs auf 2.234 Mio. € zum 30.09.2019. Der Rückgang war bedingt durch die Dividendenzahlung in Höhe von 70 Mio. € sowie die im sonstigen Ergebnis enthaltene Neubewertung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von 94 Mio. €. Positiv wirkte sich das operative Konzernergebnis in Höhe von 138 Mio. € aus.

Insgesamt lag die operative Eigenkapitalquote (Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme) somit bei 55,0 % gegenüber 55,5 % zum Ende des letzten Geschäftsjahrs.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich stichtagsbedingt um 86 Mio. € von 904 Mio. € auf 818 Mio. €. Die Finanzverbindlichkeiten lagen mit 302 Mio. € zum 30.09.2019 ebenfalls leicht unter dem Niveau zum Ende des letzten Geschäftsjahres (314 Mio. €). Ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 127 Mio. € wird im Februar 2020 fällig und ist somit als kurzfristige Verbindlichkeit klassifiziert.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten dar.

Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten

in Mio. € 30.09.2019 30.09.2018
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 116 248
Langfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 33 33
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 149 281
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 150 30
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 3 3
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 153 33
Finanzverbindlichkeiten 302 314

Überleitung der Konzernbilanz

30.09.2019
Bereinigungseffekte
--- --- --- --- --- ---
in Mio. € IFRS aus fortgeführten Aktivitäten nicht fortgeführte Aktivitäten Vorräte PPA operativ
--- --- --- --- --- ---
AKTIVA
Anlagevermögen 1.384 156 -11 -30 1.499
Latente Steuern 4 4 46 0 54
Langfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 29 2 0 0 31
Vorräte 1.728 265 -461 0 1.532
Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 405 97 0 0 502
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 421 20 0 0 441
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 561 -561 0 0 0
Summe Aktiva 4.532 -17 -426 -30 4.059
PASSIVA
Eigenkapital 2.593 -17 -316 -26 2.234
Latente Steuern 170 14 -110 -4 70
Langfristige Rückstellungen 356 46 0 0 402
Langfristige Verbindlichkeiten 153 1 0 0 154
Kurzfristige Rückstellungen 43 8 0 0 51
Kurzfristige Verbindlichkeiten 1.057 91 0 0 1.148
Verbindlichkeiten aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 160 -160 0 0 0
Summe Passiva 4.532 -17 -426 -30 4.059
30.09.2018
Bereinigungseffekte
--- --- --- --- --- ---
in Mio. € IFRS aus fortgeführten Aktivitäten nicht fortgeführte Aktivitäten Vorräte PPA operativ
--- --- --- --- --- ---
AKTIVA
Anlagevermögen 1.354 174 -13 -32 1.483
Latente Steuern 3 1 25 0 29
Langfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 28 2 0 0 30
Vorräte 1.681 274 -406 0 1.549
Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 385 122 0 0 507
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 461 18 0 0 479
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 590 -590 0 0 0
Summe Aktiva 4.502 1 -394 -32 4.077
PASSIVA
Eigenkapital 2.566 1 -281 -25 2.261
Latente Steuern 188 16 -113 -7 84
Langfristige Rückstellungen 254 34 0 0 288
Langfristige Verbindlichkeiten 281 1 0 0 282
Kurzfristige Rückstellungen 34 8 0 0 42
Kurzfristige Verbindlichkeiten 1.017 103 0 0 1.120
Verbindlichkeiten aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 162 -162 0 0 0
Summe Passiva 4.502 1 -394 -32 4.077

Erläuterungen zur Darstellung und zu den Bereinigungseffekten finden sich unter Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Aurubis-Konzerns

KAPITALRENDITE (OPERATIV)

Der Return on Capital Employed (ROCE) stellt die Verzinsung des im operativen Geschäft oder für eine Investition eingesetzten Kapitals dar. Er wird unter Berücksichtigung des operativen EBIT der letzten vier Quartale ermittelt.

Ursächlich für die deutliche Verschlechterung des operativen ROCE auf 8,6 % gegenüber 15,0 % in der Vergleichsperiode ist im Wesentlichen das rückläufige Ergebnis im Geschäftsjahr.

Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) operativ

in Mio. € 30.09.2019 30.09.2018
Anlagevermögen ohne Finanzanlagen 1 1.485 1.450
Vorräte 1.532 1.549
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 390 374
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 196 191
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -818 -904
- Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten -367 -371
Eingesetztes Kapital (Capital Employed) zum Stichtag 2.418 2.290
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 192 329
Finanzergebnis 16 3
Ergebnis vor Ertragsteuern und Finanzergebnis (EBIT) 208 332
Beteiligungsergebnis At Equity 1 0 11
Ergebnis vor Ertragsteuern und Zinsen (EBIT) - adjusted 208 342
Rendite auf das eingesetzte Kapital (operativer ROCE) 8,6 % 15,0 %

1 Seit diesem Berichtsjahr werden die At Equity bewerteten Anteile an der Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG einbezogen. Diese Anpassung soll die Darstellung der operativen Ertragskraft des Segments FRP verbessern. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.

VERMÖGENSLAGE (IFRS)

Die Bilanzsumme erhöhte sich von 4.502 Mio. € zum Ende des vergangenen Geschäftsjahrs auf 4.532 Mio. € zum 30.09.2019. Neben den bereits in der Erläuterung zur operativen Vermögenslage beschriebenen Effekten wirkten Bewertungseinflüsse aus der Anwendung der Durchschnittsmethode im Vorratsvermögen bestandserhöhend.

Bilanzstruktur des Konzerns

in % 30.09.2019 30.09.2018
Anlagevermögen 31 30
Vorräte 38 37
Forderungen etc. 10 10
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 9 10
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 12 13
100 100
Eigenkapital 57 57
Rückstellungen 12 10
Verbindlichkeiten 27 29
Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 4 4
100 100

Das Eigenkapital des Konzerns erhöhte sich um 27 Mio. € von 2.566 Mio. € zum Ende des letzten Geschäftsjahrs auf 2.593 Mio. € zum 30.09.2019. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen das Konzernergebnis aus fortgeführten Aktivitäten in Höhe von 191 Mio. €. Gegenläufig wirkten die Dividendenzahlung in Höhe von 70 Mio. € sowie die im sonstigen Ergebnis enthaltene Neubewertung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von 94 Mio. €.

Insgesamt lag die Eigenkapitalquote bei 57,2 % gegenüber 57,0 % zum Ende des letzten Geschäftsjahrs.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten der fortgeführten Aktivitäten dar:

Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten

in Mio. € 30.09.2019 30.09.2018
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 116 248
Langfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 33 33
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 149 281
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 150 30
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 3 3
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 153 33
Finanzverbindlichkeiten 302 314

Die Finanzverbindlichkeiten lagen mit 302 Mio. € zum 30.09.2019 leicht unter dem Niveau zum Ende des letzten Geschäftsjahrs (314 Mio. €). Ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 127 Mio. € wird im Februar 2020 fällig und ist somit als kurzfristige Verbindlichkeit klassifiziert.

KAPITALRENDITE (IFRS)

Die Steuerung des Konzerns basiert auf dem operativen Ergebnis. Der operative ROCE wird unter > Kapitalrendite (operativ) erläutert.

FINANZLAGE DES AURUBIS-KONZERNS

Die nachfolgende Kommentierung bezieht sowohl die fortgeführten als auch die nicht fortgeführten Aktivitäten ein.

Die Versorgung des Konzerns mit liquiden Mitteln ist durch das Zusammenspiel des Cashflows des Konzerns mit den kurz- und langfristigen Fremdfinanzierungen und den verfügbaren Kreditlinien unserer Banken gewährleistet. Durch vorhandene Kreditmittel und Kreditlinien können Schwankungen in der Cashflow-Entwicklung jederzeit überbrückt werden. Diese Schwankungen resultieren insbesondere aus dem operativen Geschäft und dienen im Wesentlichen der Finanzierung des Net Working Capital.

Die Entwicklung der Liquiditätsposition des Aurubis-Konzerns wird zeitnah und regelmäßig verfolgt. Die Steuerung und Kontrolle erfolgen anhand definierter Kennzahlen.

Die wesentliche Kennzahl für die Steuerung der Verschuldung bildet die Schuldendeckung, die die Netto-Finanzverbindlichkeiten (Finanzverbindlichkeiten, vermindert um Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) ins Verhältnis zum Ergebnis vor Steuern, Finanzergebnis und Abschreibungen (EBITDA) setzt und darstellt, wie viele Perioden für eine Tilgung der bestehenden Finanzverbindlichkeiten aus den Erträgen des Unternehmens bei unveränderter Ertragslage benötigt würden.

Die Kennzahl "Zinsdeckung" gibt Auskunft über die Abdeckung des Zinsergebnisses durch das EBITDA.

Langfristig soll eine ausgewogene Verschuldungsstruktur erreicht werden. Hierbei erachten wir eine Schuldendeckung von < 3 und eine Zinsdeckung von > 5 als ausgewogen.

Für die Steuerung des Konzerns verwenden wir das operative Ergebnis, dementsprechend stellen sich die operativen Finanzkennzahlen des Konzerns wie folgt dar:

Finanzkennzahlen des Konzerns (operativ)

30.09.2019 30.09.2018
Schuldendeckung = Netto-Finanzverbindlichkeiten/EBITDA -0,4 -0,4
Zinsdeckung = EBITDA/Zinsergebnis 21,9 32,3

Weitere Steuerungsmaßnahmen im Rahmen der Liquiditätsrisiken werden im Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts dargestellt.

LIQUIDITÄTS- UND FINANZIERUNGSANALYSE

Die Kapitalflussrechnung zeigt die Zahlungsströme im Konzern. Sie macht deutlich, wodurch Zahlungsmittel generiert wurden und wofür sie verwendet worden sind.

Auch im Geschäftsjahr 2018/19 konnte ein guter operativer Netto-Cashflow in Höhe von 272 Mio. € (Vj. 203 Mio. €) erzielt werden. Ursächlich hierfür waren insbesondere die Edelmetallverkäufe bei gestiegenen Preisen.

Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit belief sich auf 208 Mio. € (Vj. 143 Mio. €). Die gestiegenen Investitionen in das Anlagevermögen beinhalten im laufenden Geschäftsjahr Auszahlungen für das gestoppte Projekt FCM, für den geplanten Wartungsstillstand in Pirdop, für die Vorbereitung des geplanten Wartungsstillstands in Hamburg (Oktober 2019) und für den Neubau eines Innovations- und Ausbildungszentrums am Standort Hamburg. Im Vorjahr wirkte sich zudem der Verkauf einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie mit rund 8 Mio. € positiv auf den Cashflow aus Investitionstätigkeit aus.

Nach Abzug des Mittelabflusses aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 208 Mio. € vom Netto-Cashflow in Höhe von 272 Mio. € ergibt sich ein Free Cashflow von 64 Mio. € (Vj. 60 Mio. €).

Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit lag bei 102 Mio. € (Vj. 151 Mio. €) und beinhaltet im Geschäftsjahr 2018/19 im Wesentlichen die Auszahlung der Dividenden in Höhe von 70 Mio. €.

Zum 30.09.2019 standen dem Konzern Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten in Höhe von 441 Mio. € (zum 30.09.2018 in Höhe von 479 Mio. €) zur Verfügung. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente dienen der operativen Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit wie auch der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten.

Mittelherkunft und -verwendung

in Mio. €

Das Netto-Finanzguthaben zum 30.09.2019 betrug 139 Mio. € (Vj. 165 Mio. €).

Netto-Finanzverbindlichkeiten im Konzern

in Mio. € 30.09.2019 30.09.2018
Finanzverbindlichkeiten 302 314
- Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 441 479
Netto-Finanzverbindlichkeiten (Minus = Guthaben) -139 -165

Neben den liquiden Mitteln verfügt der Aurubis-Konzern über ungenutzte Kreditlinien und besitzt damit ausreichende Liquiditätsreserven. Parallel dazu setzt der Konzern auch den regresslosen Verkauf von Forderungen im Rahmen von Factoringvereinbarungen als außerbilanzielles Finanzierungsinstrument ein.

Geschäftsentwicklung in den Segmenten

SEGMENT METAL REFINING & PROCESSING

Kennzahlen

in Mio. € 2018/19 operativ 2017/18 operativ
Gesamtumsätze 10.742 10.407
EBIT 311 359
EBT 304 353
Investitionen 203 152
Abschreibungen -123 -118
Operativer ROCE 15,5 % 19,4 %
Capital Employed 2.013 1.852
Mitarbeiterzahl (Durchschnitt) 4.628 4.473

GESCHÄFTSVERLAUF UND ERGEBNISENTWICKLUNG

Wesentliche Ergebnistreiber des Segments Metal Refining & Processing (MRP) sind Schmelz- und Raffinierlöhne (TC/RCs), die als Abschläge vom Metalleinkaufspreis für die Umwandlung von Rohstoffen und Recyclingmaterialien in das Börsenprodukt Kupferkathode und andere Metalle verhandelt werden. Weitere Ergebnisbestandteile sind die Erlöse des Edelmetall- und Schwefelsäureverkaufs sowie das Metallmehrausbringen. Darüber hinaus sind die Aurubis-Kupferprämie und die sogenannten Formataufpreise, die für die Veredelung von Kupferkathoden zu Kupferprodukten erhoben werden, wesentliche Ertragskomponenten.

Das Segment MRP erzielte im Berichtszeitraum Gesamtumsatzerlöse in Höhe von 10.742 Mio. € (Vj. 10.407 Mio. €). Diese Entwicklung war im Wesentlichen auf gestiegene Edelmetallpreise und -verkaufsmengen zurückzuführen. Gegenläufig wirkten geringere Absatzmengen bei Kupferprodukten.

Das operative EBT des Segments MRP lag im Berichtszeitraum mit 304 Mio. € deutlich unter dem des sehr guten Vorjahrs (Vj. 353 Mio. €). Die Entwicklung war wesentlich beeinflusst durch geplante und ungeplante Stillstände an unseren Hüttenstandorten. Diese führten insbesondere zu einem deutlich geringeren Konzentratdurchsatz und damit zu geringeren Schmelzlohneinnahmen. Zu Beginn des Geschäftsjahrs hatten ungeplante Stillstände an unseren Standorten Hamburg, Pirdop und Lünen zu einer Ergebnisbelastung von rund 25 Mio. € geführt. Ein geplanter Wartungsstillstand an unserem Standort Pirdop im Mai/ Juni wirkte sich negativ mit 15 Mio. € aus. Gegenüber dem Vorjahr deutlich niedrigere Raffinierlöhne für Altkupfer konnten durch höhere Verarbeitungsmengen kompensiert werden. Gestiegene Energiekosten belasteten das operative Ergebnis. Zusätzlich führte ein sich abschwächendes konjunkturelles Marktumfeld zu einer deutlich schwächeren Nachfrage nach Stranggussprodukten, insbesondere im Flachwalzproduktbereich.

Positiv wirkten sich ein im 4. Quartal gutes Metallmehrausbringen aufgrund gestiegener Edelmetallpreise, höhere Schwefelsäureerlöse durch deutlich gestiegene Preise trotz stillstandsbedingt geringerer Produktionsmengen sowie Beiträge aus unserem Effizienzsteigerungsprogramm aus.

Insgesamt lag das operative Ergebnis des Segments MRP im Berichtsjahr mit 304 Mio. € 14 % unter dem Vorjahresniveau (353 Mio. €). Auch der operative ROCE des Segments blieb mit 15,5 % (Vj. 19,4 %) hinter dem Vorjahr zurück, im Wesentlichen bedingt durch das niedrigere Ergebnis im Geschäftsjahr. Entsprechend wurde die Gesamtjahresprognose für das operative EBT und den operativen ROCE aus dem Geschäftsbericht 2017/18 im Rahmen der Veröffentlichung des Zwischenberichts für das 1. Halbjahr 2018/19 gesenkt.

ROHSTOFFMÄRKTE

Schmelz- und Raffinierlöhne für Kupferkonzentrate auf zufriedenstellendem Niveau

Im Geschäftsjahr 2018/19 traf eine gute Produktion der Minen auf eine insbesondere in China steigende Nachfrage der Hütten, trotz vereinzelter Hüttenstillstände. Das Kupferpreisniveau diente als Anreiz für die Minenindustrie, die Produktion voll auszulasten, auch begünstigt durch das Ausbleiben wesentlicher Produktionsstörungen. Lagen die Verarbeitungsentgelte für Standard-Kupferkonzentrate (TC/RCs) am Spotmarkt zu Beginn des Geschäftsjahrs oberhalb der Benchmark 2019 von 80,8 US$/t bzw. 8,08 cts/lb, führte ab März 2019 eine verstärkte Nachfrage nach Standard-Kupferkonzentraten zu einer deutlichen Reduzierung der Spot-TC/ RCs, laut Wood Mackenzie bis auf Werte von 55 US$/t bzw. 5,50 cts/lb im August 2019. Als Folge geplanter und ungeplanter Stillstände war Aurubis im gesamten Geschäftsjahr kaum am Spot-Markt aktiv.

Grundsätzlich sind wir aufgrund unserer langfristigen Versorgungsstrategie nur in geringem Maße abhängig vom Spotmarkt.

Raffinierlöhne für Altkupfer weiterhin auf gutem Niveau

Im Geschäftsjahr 2018/19 war der Markt für Altkupfer durch ein gutes Angebot aufgrund relativ konstanter Metallpreise und eine über weite Teile des Geschäftsjahrs stabile Wirtschaftslage gekennzeichnet. Der Handelsstreit zwischen den USA und China sowie die Einführung von Importquoten in China für qualitativ hochwertige Schrotte (sogenannte Kategorie 6-Schrotte) führte zudem zu einer Verlagerung von Materialflüssen aus den USA auch nach Europa. Aufgrund der guten Verfügbarkeit lagen die Raffinierlöhne für Altkupfer auf einem guten Niveau, waren jedoch deutlich niedriger als im sehr guten Vorjahr.

Die Verfügbarkeit komplexer Recyclingmaterialien, darunter industrielle Rückstände sowie Elektro- und Elektronikschrotte, war stabil bei guten Raffinierlöhnen, auch positiv beeinflusst durch den von China Anfang 2019 verhängten Einfuhrstopp für Kupferschrotte mit höheren Verunreinigungen (sogenannte Kategorie 7-Schrotte).

Durch unterschiedliche Import- und Exportrestriktionen verändern sich die globalen Materialströme auf dem Markt für Recyclingstoffe stetig. Aurubis stellt sich aktiv auf die veränderte Marktlage ein und konnte die Produktionsanlagen im Berichtszeitraum mit Recyclingmaterialien zu guten Konditionen versorgen.

PRODUKTION

Durchsatz stillstandsbedingt deutlich unter dem des sehr guten Vorjahrs

Der Konzentratdurchsatz des Geschäftsjahrs 2018/19 lag aufgrund der eingeschränkten Performance der Hütten mit 2.225.000 t um 12 % unter dem des sehr guten Vorjahrs (Vj. 2.522.000 t). Im 1. Quartal 2018/19 beeinflussten ungeplante Stillstände durch Kesselschäden an unseren Standorten in Hamburg und Pirdop die Produktion. Ein geplanter, im Mai/Juni 2019 an unserem Standort in Pirdop durchgeführter Wartungsstillstand wirkte sich zusätzlich negativ auf den Konzentratdurchsatz aus.

Der Konzentratdurchsatz des Vorjahrs war durch einen geplanten Reparaturstillstand des Anodenofens in Hamburg im 3. Quartal 2017/18 sowie ungeplante Stillstände an den Produktionsstandorten Hamburg und Lünen im 4. Quartal 2017/18 negativ beeinflusst.

Konzentratdurchsatz

in Mio. t

Auch unser Recyclingwerk in Lünen konnte mit 259.000 t das gute Durchsatzniveau des Vorjahrs im Kayser Recycling System (KRS) aufgrund verschiedener Wartungs- und Reparaturstillstände nicht erreichen.

KRS-Durchsatz

in Tsd. t

Am Standort Olen verfügen wir ebenfalls über Recyclinganlagen und eine Elektrolyse zur Herstellung von Kupferkathoden. Im Berichtsjahr profitierten beide Recyclingstandorte von einem guten Angebot an Altkupfer, Blisterkupfer und anderen Recyclingstoffen. In Summe lag der konzernweite Einsatz von Alt- und Blisterkupfer im Geschäftsjahr 2018/19 leicht über dem guten Niveau des Vorjahrs.

Alt- und Blisterkupfereinsatz im Konzern

in Tsd. t

Schwefelsäureproduktion deutlich unter Vorjahresniveau

Die Schwefelsäureproduktion lag analog zum Konzentratdurchsatz mit 2.101.000 t deutlich unter dem Niveau des Vorjahrs. Eine anhaltend hohe Nachfrage führte am globalen Markt für Schwefelsäure bis April 2019 zu entsprechend hohen Preisen. Das Angebot an Schwefelsäure war begrenzt und vereinzelte Hüttenstillstände, insbesondere in Südamerika und Asien, verstärkten die Situation. Zum Ende des 3. Quartals kühlte sich die Nachfrage der Chemie- sowie Düngemittelindustrie nach Schwefelsäure merklich ab und führte zu einem deutlichen Preisrückgang am Spotmarkt.

Kathodenproduktion stillstandsbedingt unter Vorjahresniveau

Die Kathodenmärkte verzeichneten im Berichtsjahr 2018/19 eine weiterhin gute Nachfrage. Während sich die Spotprämien in Europa relativ stabil zeigten, lag die Notierung in Shanghai weiter deutlich unter dem sehr hohen Niveau des letzten Jahres. Die Aurubis-Kupferprämie für das Kalenderjahr 2019 liegt mit 96 US$/t um 10 US$/t über dem Vorjahreswert. Wir konnten diese im Berichtszeitraum im Wesentlichen über unsere Produkte durchsetzen.

Die Kupferkathodenproduktion im Segment Metal Refining & Processing lag 2018/19 mit 1.075.000 t unter dem Vorjahresniveau (1.162.000 t).

Kathodenproduktion im Konzern

in Tsd. t

Kathodenproduktion im Konzern nach Standorten

in Tsd. t

Metallverkaufsmengen

Im Rahmen unserer Multi-Metall-Strategie berichten wir seit Beginn des Geschäftsjahrs 2017/18 neben Gold und Silber auch über die Verkaufsmengen von Blei, Nickel, Zinn, Nebenmetallen und Metallen der Platingruppe.

Das Ausbringen unserer Metalle ist abhängig von den Inhalten in den verarbeiteten Kupferkonzentraten und Recyclingmaterialien. Stillstandsbedingt niedrigere Konzentratdurchsätze wirken sich somit auch auf die Ausbringungsmengen aus. Ein Teil der Metalle wird in Form von Zwischenprodukten veräußert.

Verkaufsmengen anderer Metalle

2018/19 2017/18
Gold t 51 48
Silber t 861 877
Blei t 19.038 19.527
Nickel t 3.067 3.022
Zinn t 1.631 1.851
Nebenmetalle t 943 918
Platingruppe (PGM) kg 9.771 8.821

Gießwalzdrahtproduktion leicht über Vorjahresniveau

Gießwalzdraht wird als Vorprodukt zur Weiterverarbeitung bevorzugt in der Kabel- und Drahtindustrie sowie für spezielle Halbzeuge eingesetzt. Nach einer robusten Nachfrage nach Gießwalzdraht im 1. Halbjahr 2018/19 hat sich diese in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahrs deutlich abgekühlt, wobei sich die Nachfrage der einzelnen Branchen uneinheitlich entwickelte. Insbesondere die Nachfrage der Magnetkabelproduzenten gab deutlich nach, während der Nachfragerückgang im Automobilbereich nur eine leichte Reduzierung bei Gießwalzdraht zur Folge hatte. Sowohl im Bausektor als auch für Energiekabel zeigte sich die Nachfrage hingegen nahezu stabil.

Die Gießwalzdrahtproduktion lag mit 804.000 t leicht über dem Vorjahresniveau (774.000 t), unter Berücksichtigung der vollständigen Einbeziehung der Deutsche Giessdraht GmbH ab 01.01.2019.

Gießwalzdrahtproduktion

in Tsd. t

1 Unter Berücksichtigung der vollständigen Einbeziehung der Deutsche Giessdraht GmbH.

Stranggussproduktion deutlich unter Vorjahresniveau

Nach einer stabilen Nachfrage im Bereich hochreiner Stranggussformate zu Beginn des Geschäftsjahrs trübte sich diese zum Ende des 2. Quartals im Zuge der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung ein. Insbesondere die verhaltene Nachfrage aus dem Automobilbereich beeinflusste den Flachwalzproduktbereich als wesentlichen Abnehmer von Stranggussformaten.

Mit 174.000 t blieb die Stranggussproduktion im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 deutlich hinter der des Vorjahrs (196.000 t) zurück.

Stranggussproduktion

in Tsd. t

Produktion von Stangen und Profilen stabil

Bei den Stangen und Profilen, die ausschließlich am Standort Olen hergestellt werden, lag die Produktionsmenge mit 14.800 t auf Vorjahresniveau (Vj. 14.600 t).

Investitionen

Im Segment MRP wurden Investitionen in Höhe von 203 Mio. € (Vj. 152 Mio. €) getätigt. Wesentliche Einzelinvestitionen wurden im Zusammenhang mit dem durchgeführten Wartungsstillstand in Pirdop, zur Vorbereitung des geplanten Wartungsstillstands in Hamburg (Oktober 2019) sowie in den Neubau eines Innovations- und Ausbildungszentrums am Standort Hamburg getätigt.

SEGMENT FLAT ROLLED PRODUCTS

Kennzahlen

in Mio. € 2018/19 operativ 2017/18 operativ
Gesamtumsätze 1.300 1.452
EBIT -39 18
EBT -47 21
Investitionen 16 17
Abschreibungen -26 -11
Operativer ROCE 1 -10,6 7,4
Capital Employed 1 363 398
Mitarbeiterzahl (Durchschnitt) 1.755 1.768

1 Seit diesem Berichtsjahr werden die At Equity bewerteten Anteile an der Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG einbezogen. Diese Anpassung soll die Darstellung der operativen Ertragskraft des Segments FRP verbessern. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.

GESCHÄFTSVERLAUF UND ERGEBNISENTWICKLUNG

Im Segment Flat Rolled Products (FRP) erfolgt eine Weiterverarbeitung von Kupfer und Kupferlegierungen - im Wesentlichen Messing, Bronze und Hochleistungslegierungen - zu Flachwalzprodukten und Spezialdrahtprodukten. Die wichtigsten Produktionsstandorte hierfür sind Stolberg (Deutschland), Pori (Finnland), Zutphen (Niederlande) und Buffalo (USA). Zum Segment gehören weiterhin Schneid- und Servicecenter in Birmingham (UK), Dolný Kubín (Slowakei) und Mortara (Italien) sowie Vertriebsbüros weltweit.

Die Marktlage des Segments FRP hat sich im Geschäftsjahr 2018/19 gegenüber dem Vorjahr deutlich abgekühlt. Betroffen waren alle Regionen und die meisten Absatzsegmente, insbesondere die Nachfrage nach Steckverbinderband für die europäische Automobilindustrie entwickelte sich negativ. Entsprechend reduzierten sich die Umsatzerlöse des Segments im Berichtszeitraum deutlich auf 1.300 Mio. € (Vj. 1.452 Mio. €).

Das Segment FRP erzielte im Berichtsjahr ein operatives Ergebnis vor Steuern (EBT) von -47 Mio. € (Vj. 21 Mio. €).

Wesentlich belastet wurde das operative EBT im Zuge der Änderung der Definition des operativen Ergebnisses (siehe Erläuterung im Abschnitt "Unternehmenssteuerung"), die zu einer Abwertung von Kupfer-Vorratsbeständen in Höhe von 31 Mio. € führte. Zusätzlich wirkte sich eine Wertminderung in Höhe von 20 Mio. € auf die langfristigen Vermögenswerte des Segments FRP negativ aus.

Ohne diese Effekte wäre das operative Ergebnis vor Steuern (EBT) leicht positiv (+4 Mio. €), bleibt aber deutlich hinter dem Vorjahr zurück. Dieses beruht im Wesentlichen auf einem geringeren Absatzvolumen sowie im Vergleich zum sehr guten Vorjahr ungünstigeren Konditionen im Beschaffungsmarkt. Durch das laufende Effizienzsteigerungsprogramm konnte ein weiter gehender Ergebnisrückgang verhindert werden.

Insgesamt lag das operative Ergebnis des Segments FRP im Berichtsjahr mit -47 Mio. € deutlich unter dem Vorjahresniveau (21 Mio. €). Auch der operative ROCE (unter Berücksichtigung des operativen EBIT der letzten vier Quartale) blieb mit -10,6 % (Vj. 7,4 %) deutlich hinter dem Vorjahr zurück. Entsprechend wurde die Gesamtjahresprognose für das operative EBT und den operativen ROCE aus dem Geschäftsbericht 2017/18 im Rahmen der Veröffentlichung des Zwischenberichts für das 1. Halbjahr 2018/19 gesenkt.

Nachdem die Europäische Kommission im Februar 2019 einen Verkauf des Segments FRP untersagt hat, prüfen wir derzeit verschiedene strategische Optionen für die Veräußerung des Segments.

PRODUKTMÄRKTE

Der Markt für Flachwalzprodukte hat sich seit Sommer 2018 insbesondere in Europa deutlich abgekühlt. Vor allem die Nachfrage nach Steckverbindern aus der europäischen Automobilindustrie war betroffen. Im amerikanischen Markt blieben ebenfalls einzelne Absatzsegmente hinter den Erwartungen zurück.

ROHSTOFFE

Die Verfügbarkeit von Einsatzmaterialien war im Geschäftsjahr 2018/19 gut. Gegenüber dem sehr guten Vorjahr haben sich die Konditionen allerdings verschlechtert.

PRODUKTION

Flachwalzproduktion nachfragebedingt rückläufig

Die Produktion von Flachwalzprodukten und Spezialdrähten reduzierte sich nachfragebedingt auf 210.000 t (Vj. 235.0 0 0 t). An allen Standorten wurde weiter an der Umsetzung der Programme zur Effizienzverbesserung und zur Produktivitäts- und Qualitätserhöhung gearbeitet.

Flachwalzprodukte und Spezialdrahtproduktion

in Tsd. t

INVESTITIONEN

Im Segment FRP wurden Investitionen in Höhe von 16 Mio. € (Vj. 17 Mio. €) getätigt. Dabei handelte es sich überwiegend um Ersatzinvestitionen.

Gesamtbewertung des Geschäftsjahrs 2018/19 des Aurubis-Konzerns durch den Vorstand

Im Geschäftsjahr 2018/19 belief sich das operative Ergebnis vor Steuern auf 192 Mio. €. Damit lag es deutlich unterhalb des Niveaus des sehr guten Vorjahrs (Vj. 329 Mio. €), in dem wir eines der besten Ergebnisse in der Geschichte des Aurubis-Konzerns erzielten. Der operative ROCE erreichte zum Ende des Berichtsjahres einen Wert von 8,6 % (Vj. 15,0 %).

Mit dem Geschäftsbericht 2017/18 veröffentlichten wir folgende Prognose: Insgesamt erwarten wir für den Aurubis-Konzern im Geschäftsjahr 2018/19 ein moderat unter dem Vorjahr liegendes operatives EBT und einen leicht niedrigeren operativen ROCE als im Vorjahr. Am 26.04.2019 haben wir die Prognose angepasst: Die Aurubis AG erwartete seitdem ein deutlich unter dem Vorjahresniveau liegendes operatives EBT (Rückgang: > 15,0 %) und einen deutlich niedrigeren operativen ROCE (Rückgang: > 4,0 Prozentpunkte). Damit lagen im Berichtsjahr sowohl das operative Konzern-EBT als auch der operative ROCE innerhalb der angepassten Prognose.

Die Entwicklung des operativen EBT war wesentlich beeinflusst durch geplante und ungeplante Stillstände an unseren Hüttenstandorten. Diese führten insbesondere zu einem deutlich geringeren Konzentratdurchsatz und damit zu geringeren Schmelzlohneinnahmen. Darüber hinaus führte eine Änderung der Definition unseres operativen Ergebnisses zu einer dauerhaften Abwertung von Kupfervorratsbeständen in Höhe von 31 Mio. € im Konzern. Negativ auf das operative Ergebnis wirkten zudem eine Wertminderung von 20 Mio. € auf die langfristigen Vermögenswerte des Segments Flat Rolled Products (FRP) sowie Aufwendungen nach dem Stopp unseres Investitionsprojekts Future Complex Metallurgy. Des Weiteren belasteten gestiegene Energiekosten und eine schwächere Nachfrage nach Strangguss- und Flachwalzprodukten die Ergebnissituation im Berichtsjahr.

Positiv auf das operative Ergebnis im Geschäftsjahr 2018/19 wirkten sich ein gutes Metallmehrausbringen im 4. Geschäftsquartal und Edelmetallverkäufe durch die Ausnutzung der hohen Edelmetallpreise aus. Hinzu kamen höhere Schwefelsäureerlöse durch deutlich gestiegene Preise trotz stillstandsbedingt geringerer Produktionsmengen und positive Beiträge aus unserem Effizienzsteigerungsprogramm sowie eine Forderung gegen die Wieland-Werke AG aus dem untersagten Verkauf des Segments FRP.

Das operative EBT des Segments Metal Refining & Processing (MRP) lag im Berichtszeitraum mit 304 Mio. € unter dem des sehr guten Vorjahrs (Vj. 353 Mio. €). Die Geschäftsentwicklung des Segments MRP deckt sich im Wesentlichen mit der Beschreibung der Konzernentwicklung.

Das operative EBT des Segments FRP belief sich im Berichtszeitraum auf -47 Mio. € (Vj. 21 Mio. €). Wesentlich belastet wurde das operative EBT im Zuge der in der Konzernbetrachtung erwähnten Änderung der Definition des operativen Ergebnisses und einer Wertminderung auf die langfristigen Vermögenswerte des Segments FRP. Ohne diese Effekte wäre das operative Ergebnis vor Steuern leicht positiv (+4 Mio. €) gewesen.

Der operative Netto-Cashflow zum 30.09.2019 lag mit 272 Mio. € (Vj. 203 Mio. €) oberhalb des Vorjahres-Cashflows. Ursächlich hierfür waren insbesondere die Edelmetallverkäufe bei gestiegenen Preisen.

Die Eigenkapitalquote (operativ) lag zum 30.09.2019 bei 55,0 % (Vj. 55,5 %). Das Netto-Finanzguthaben zum 30.09.2019 betrug 139 Mio. € (Vj. 165 Mio. €). Damit ist die Bilanzstruktur des Aurubis-Konzerns weiterhin sehr robust.

Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Aurubis AG

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Ergänzend zur Berichterstattung zum Aurubis-Konzern erläutern wir im Folgenden die Entwicklung der Aurubis AG. Die Aurubis AG ist das Mutterunternehmen des Aurubis-Konzerns mit Sitz in Hamburg sowie Produktionsstandorten in Hamburg und Lünen. Die Geschäftstätigkeit umfasst neben der Steuerung des Aurubis-Konzerns insbesondere auch die Primärkupfererzeugung und das Recycling sowie die Produktion von Kupferprodukten und Edelmetallen. Der Einzelabschluss der Aurubis AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die wesentlichen Unterschiede zu dem nach IFRS-Grundsätzen aufgestellten Konzernabschluss liegen in der Bilanzierung des Anlagevermögens, der Bewertung des Vorratsvermögens, der Bewertung der Finanzinstrumente sowie der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen.

Die Steuerung im Aurubis-Konzern erfolgt gesellschaftsübergreifend auf Konzernebene nach Segmenten mit den finanziellen Leistungsindikatoren "operatives EBT" sowie "operativer ROCE". Dies trifft auch auf die operativen Aktivitäten der Aurubis AG zu, die ein wesentlicher Bestandteil des Konzerns sind. Insofern repräsentieren die Entwicklung und die Prognose der finanziellen Leistungsindikatoren auf Ebene der Segmente und des Gesamtkonzerns gleichzeitig die Entwicklung und die Prognose der Aurubis AG als Einzelgesellschaft.

Die Analyse der Entwicklung der genannten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr sowie deren Prognose für das Folgejahr sind im Wirtschaftsbericht sowie im Prognosebericht für den Gesamtkonzern dargestellt. Aussagen zur Risikosituation und zu den Chancen finden sich im Risiko- und Chancenbericht des Konzerns.

ERTRAGSLAGE

Gewinn- und Verlustrechnung

in Mio. € 2018/19 2017/18
Umsatzerlöse 8.200 7.968
Bestandsveränderungen/aktivierte Eigenleistungen 79 30
Sonstige betriebliche Erträge 52 82
Materialaufwand -7.774 -7.474
Rohertrag 557 606
Personalaufwand -265 -245
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen -53 -51
Sonstige betriebliche Aufwendungen -132 -163
Betriebsergebnis (EBIT) 107 147
Finanzergebnis 50 24
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) 157 171
Steuern -32 -51
Jahresüberschuss 125 120

Der Geschäftsverlauf der Aurubis AG im Geschäftsjahr 2018/19 war gegenüber dem Vorjahr durch einen geringeren Konzentratdurchsatz bei gleichzeitig gesunkenen Schmelz- und Raffinierlöhnen sowie durch deutlich geringere Raffinierlöhne auf den Altkupfermärkten bei gutem Angebot negativ beeinflusst. Zudem belasteten Wartungs- und Reparaturstillstände sowie einmalige Sonderbelastungen durch den Stopp des internen Investitionsprojekts Future Complex Metallurgy (FCM) das Ergebnis. Gegenläufig wirkten sich dagegen ein höheres Metallmehrausbringen, höhere Schwefelsäureerlöse durch gestiegene Absatzpreise sowie ein robuster Absatz von Kupfergießwalzdraht positiv auf das Ergebnis aus.

Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Berichtsjahr um 232 Mio. € auf 8.200 Mio. € (Vj. 7.968 Mio. €). Ursächlich für diese Entwicklung sind im Wesentlichen preisbedingt gestiegene Verkaufserlöse für Kupferprodukte.

Bei einer preisbedingt höheren Materialaufwandsquote (Materialaufwand/(Umsatzerlöse und Bestandsveränderungen)) und unter Berücksichtigung der aktivierten Eigenleistungen und der sonstigen betrieblichen Erträge verminderte sich der Rohertrag um 49 Mio. € auf 557 Mio. € (Vj. 606 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge verminderten sich hierbei insbesondere durch den Rückgang der Währungsgewinne um 30 Mio. € von 82 Mio. € auf 52 Mio. €. Erträge aus dem untersagten Verkauf des Segments FRP in Höhe 20 Mio. € standen dem Rückgang entgegen.

Der Personalaufwand stieg im abgelaufenen Geschäftsjahr um 20 Mio. € auf 265 Mio. € (Vj. 245 Mio. €). Die Erhöhung ist wie auch im Vorjahr insbesondere auf Tarifsteigerungen und eine erhöhte Anzahl von Mitarbeitern zurückzuführen.

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen blieben mit 53 Mio. € (Vj. 51 Mio. €) auf Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verminderten sich insbesondere durch den Rückgang der Währungsverluste um 31 Mio. € von 163 Mio. € auf 132 Mio. €. Hier wurden zusätzlich im Geschäftsjahr Sonderbelastungen aus dem Abgang des internen Investitionsprojektes Future Complex Metallurgy (FCM) in Höhe von 23 Mio. € berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Personalaufwendungen, der Abschreibungen und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergab sich ein Betriebsergebnis (EBIT) in Höhe von 107 Mio. € (Vj. 147 Mio. €).

Das Finanzergebnis betrug im Berichtsjahr 50 Mio. € (Vj. 24 Mio. €). Hierin enthalten sind neben Dividenden von Tochterunternehmen in Höhe von 96 Mio. € (Vj. 52 Mio. €) eine Zuschreibung auf den Beteiligungsbuchwert der Aurubis Italia in Höhe von 3 Mio. €, das Nettozinsergebnis in Höhe von -30 Mio. € (Vj. -28 Mio. €) sowie stichtagsbezogene Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von -19 Mio. € (Vj. Zuschreibung: 2 Mio. €).

Nach Berücksichtigung eines Steueraufwands von 32 Mio. € (Vj. 51 Mio. €) ergibt sich ein Jahresüberschuss von 125 Mio. € (Vj. 120 Mio. €). Die Verringerung des Steueraufwandes resultiert im Wesentlichen auf den nicht abzugsfähigen Teil der gestiegenen Beteiligungseinkünfte, die sich im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt haben.

VERMÖGENSLAGE

Das Anlagevermögen erhöhte sich im Geschäftsjahr insbesondere durch Investitionen in Sachanlagen um 32 Mio. € auf 2.152 Mio. € (Vj. 2.120 Mio. €). Die darin enthaltenen Investitionen betrugen insgesamt 126 Mio. €. Dabei handelt es sich vor allem um Investitionen im Zusammenhang mit dem geplanten Stillstand der Primärkupfererzeugung in Hamburg, dem Neubau des Innovations- und Ausbildungszentrums in Hamburg sowie der Sanierung der Elektrolyse am Standort Lünen. Die im Geschäftsjahr geleisteten Investitionen in das Projekt FCM in Höhe von 14 Mio. € wurden nach Bekanntgabe der Einstellung des Projekts zusammen mit den im Vorjahr investierten Beträgen mit insgesamt 23 Mio. € ausgebucht.

Das Vorratsvermögen verminderte sich nur geringfügig um 7 Mio. € auf 815 Mio. € (Vj. 822 Mio. €). Während sich die Bestände an Rohstoffen im Wesentlichen durch den Abbau von kupferhaltigen Konzentraten um 70 Mio. € verminderten, erhöhten sich die Bestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen stichtagsbedingt um 63 Mio. €. Dies erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund des geplanten Stillstands in der Primärkupfererzeugung in Hamburg.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 77 Mio. € gestiegen. Dies ist insbesondere auf mengen- und preisbedingt höhere Forderungen in den Produktbereichen Edelmetalle und Gießwalzdraht zurückzuführen.

Insgesamt stieg die Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr um 201 Mio. € auf 4.010 Mio. €. Damit beträgt der Anteil des Anlagevermögens 54 % (Vj. 56 %), der Anteil der Vorräte 20 % (Vj. 22 %) und der Anteil der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände an der Bilanzsumme 16 % (Vj. 12 %).

Das Eigenkapital erhöhte sich durch das Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahrs um 125 Mio. €. Dagegen wurde eine Dividende in Höhe von 69 Mio. € gezahlt. Somit beläuft sich der Wert des Eigenkapitals auf 1.566 Mio. € (Vj. 1.510 Mio. €). Die Eigenkapitalquote blieb mit 39 % (Vj. 40 %) nahezu unverändert.

Die Rückstellungen erhöhten sich insgesamt um 26 Mio. € auf 284 Mio. €. Ursächlich für den Anstieg waren gestiegene Pensionsrückstellungen sowie erhöhte Personalrückstellungen und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Die Steuerrückstellung aus der abgeschlossenen Betriebsprüfung wurde verbraucht, da die Steuernachzahlung geleistet wurde.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sanken um 11 Mio. € auf 267 Mio. €. (Vj. 278 Mio. €).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich stichtagsbedingt vor allem aufgrund von Konzentratlieferungen, deren Zahlungsziele nach dem Stichtag lagen, um 61 Mio. € auf 530 Mio. €. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen Finanzverbindlichkeiten, die sich im Rahmen des üblichen Finanzverkehrs von 1.129 Mio. € auf 1.206 Mio. € erhöhten. Die übrigen Verbindlichkeiten betrugen 16 Mio. €.

Bilanzstruktur der Aurubis AG

in % 30.09.2019 30.09.2018
Anlagevermögen 54 56
Vorräte 20 22
Forderungen etc. 16 12
Flüssige Mittel 10 10
100 100
Eigenkapital 39 40
Rückstellungen 8 7
Verbindlichkeiten 53 53
100 100

Aurubis setzt Anlagengegenstände ein, die im Rahmen von Leasingverträgen genutzt und nicht bilanziert werden. Die finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen betrugen 16 Mio. €.

FINANZLAGE

Die Netto-Finanzverbindlichkeiten lagen zum 30.09.2019 bei 737 Mio. € (Vj. 744 Mio. €). Sie ergaben sich aus den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 267 Mio. € (Vj. 278 Mio. €), den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Refinanzierung gegenüber Tochterunternehmen von 882 Mio. € (Vj. 890 Mio. €) unter Abzug der liquiden Mittel von 412 Mio. € (Vj. 424 Mio. €).

Zwischen der Aurubis AG und deren Tochtergesellschaften bestehen CashPool Vereinbarungen. Für eine weitere Analyse der Liquiditätslage der Aurubis AG wird auf die Erläuterungen zur Finanzlage im Konzernlagebericht verwiesen. Die Finanzierung der Aurubis AG war jederzeit sichergestellt.

Neben den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten verfügte die Aurubis AG über ungenutzte Kreditlinien und damit über ausreichende Liquiditätsreserven. Darüber hinaus nutzte die Aurubis AG den regresslosen Verkauf von Forderungen im Rahmen von Factoringvereinbarungen als Finanzierungsinstrument.

Investitionen

An den Standorten Hamburg und Lünen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 126 Mio. € (Vj. 111 Mio. €) investiert. Die Investitionen betreffen vor allem den geplanten Stillstand der Primärkupfererzeugung in Hamburg, das Projekt FCM, den Neubau des Innovations- und Ausbildungszentrums in Hamburg sowie die Sanierung der Elektrolyse am Standort Lünen. Daneben wurden Investitionen in diverse Infrastruktur- und Verbesserungsmaßnahmen in den Werken Hamburg und Lünen vorgenommen.

Risiko- und Chancenbericht

Integriertes Risiko- und Chancenmanagement

Risiken und Chancen sind Bestandteile unserer wirtschaftlichen Aktivitäten, ohne die ein unternehmerischer Erfolg nicht möglich ist. Im Rahmen unserer operativen Geschäftstätigkeit sowie der strategischen Steuerung wägen wir Chancen und Risiken gegeneinander ab und achten darauf, dass sie insgesamt in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Wir versuchen Chancen und Risiken möglichst frühzeitig zu identifizieren und zu evaluieren.

Die Risiko- und Chancensituation der Aurubis AG ist wesentlich von der Risiko- und Chancensituation des Aurubis-Konzerns abhängig. Insoweit gelten die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risiko- und Chancensituation durch die Unternehmensleitung auch als Zusammenfassung der Risiko- und Chancensituation der Aurubis AG.

Risikomanagementsystem

Unser Risikomanagement hat zum Ziel, die mit unserem Geschäft verbundenen Risiken mithilfe eines auf unsere Aktivitäten abgestimmten Risikomanagementsystems (RMS) zu steuern und zu überwachen. Das frühzeitige Erkennen und die Beobachtung der Entwicklung sind dabei von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus streben wir danach, negative Ergebniseinflüsse aus dem Eintreten dieser Risiken grundsätzlich durch geeignete und betriebswirtschaftlich sinnvolle Gegenmaßnahmen zu begrenzen.

Das Risikomanagement ist Bestandteil der zentralen sowie dezentralen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse und umfasst alle wesentlichen Standorte, Geschäftsbereiche und Zentralfunktionen des Aurubis-Konzerns. Das Planungs- und Steuerungssystem, die Risikoberichterstattung, eine offene Kommunikationskultur sowie Risikoreviews an den Standorten schaffen Risikobewusstsein und Transparenz bezüglich unserer Risikosituation.

Für die Standorte, Geschäftsbereiche und Zentralfunktionen sind Risikomanagementbeauftragte benannt, die miteinander vernetzt sind. Die Steuerung des Netzwerks erfolgt über die Konzernzentrale. Das RMS ist in einer Konzernrichtlinie dokumentiert.

Die standardmäßige Risikoberichterstattung erfolgt quartalsweise "bottom-up" anhand eines konzernweit einheitlichen Berichtsformats. Hierin sind die identifizierten und über einem definierten Schwellenwert liegenden Risiken zu erläutern, anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der betriebswirtschaftlichen Bedeutung zu beurteilen sowie eingesetzte Instrumente und Maßnahmen zu deren Steuerung zu nennen. Die an die Konzernzentrale gemeldeten Risiken werden durch die Konzern-Risikomanagementfunktion zu wesentlichen Risikoclustern qualitativ aggregiert und an den Gesamtvorstand berichtet. Der Bericht stellt gleichzeitig die Grundlage für den Bericht an das Audit Committee sowie die externe Risikoberichterstattung dar.

Potenzieller Ergebniseffekt

in Mio. € >1 >5 >20 >50
Wahrscheinlichkeit
hoch mittel mittel hoch hoch
mittel gering mittel mittel hoch
gering gering gering mittel mittel
unwahrscheinlich gering gering gering mittel

Im Bericht an den Vorstand und das Audit Committee werden die qualitativ aggregierten Risikocluster unter Berücksichtigung der risikosteuernden Maßnahmen (Nettobetrachtung) anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und des potenziellen Ergebniseffekts gemäß den in der Tabelle skizzierten Bandbreiten beurteilt und als "gering", "mittel" oder "hoch" klassifiziert.

Unabhängige Überwachung

Das RMS unterliegt einer regelmäßigen Überwachung und Prüfung. So überwacht die Interne Revision durch systematische Prüfungen das Risikomanagement und die Einhaltung des internen Kontrollsystems. Als prozessunabhängige Instanz trägt sie zur Ordnungsmäßigkeit sowie Verbesserung der Geschäftsprozesse und Wirksamkeit der installierten Systeme und Kontrollen bei.

Daneben prüft der Abschlussprüfer unser Risikofrüherkennungssystem auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Er berichtet das Prüfungsergebnis an den Vorstand sowie den Aufsichtsrat (Audit Committee).

Darüber hinaus befasst sich das Audit Committee intensiv mit Fragen des Risikomanagements. Zusammen mit dem Vorstand informiert der Konzern-Risikomanagementbeauftragte das Gremium regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen.

Erläuterung der relevanten Risiken

Im Folgenden werden die mit unserem Geschäft verbundenen Risiken gemäß unseren Risikoclustern erläutert. Zudem werden wesentliche Maßnahmen und Instrumente dargestellt, mit denen wir diesen entgegentreten. Auf Risiken sowie risikorelevante Sachverhalte, die wir nach heutiger Einschätzung potenziell als "mittel" bis "hoch" klassifizieren, wird gesondert hingewiesen.

VERSORGUNG UND PRODUKTION

Die Versorgung unserer Produktionsanlagen mit Rohstoffen und die Verfügbarkeit dieser Anlagen sind für den Aurubis-Konzern von zentraler Bedeutung. Die damit verbundenen Risiken begrenzen wir mit folgenden Maßnahmen:

Um die Versorgung unserer Anlagen mit Kupferkonzentraten abzusichern, haben wir langfristige Verträge mit einer Vielzahl von Konzentratlieferanten aus unterschiedlichen Ländern abgeschlossen. Auf diese Weise gelingt es uns, das Risiko von Produktionsbeeinträchtigungen durch mögliche Lieferausfälle zu reduzieren. Wir konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr eine vollständige Versorgung unserer Primärhütten mit Konzentraten sicherstellen. Durch den langfristigen Charakter der Verträge wird zudem das Risiko volatiler Schmelz- und Raffinierlöhne auf den Spotmärkten begrenzt.

Die Recyclinganlagen konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr -aufgrund unseres umfangreichen internationalen Lieferantennetzwerks - vollständig versorgt werden. Aus heutiger Sicht erwarten wir auch für das Geschäftsjahr 2019/20 eine sehr gute Versorgung und Auslastung der Anlagen. Volatilitäten in den Raffinierlöhnen resultieren weiterhin insbesondere aus der allgemeinen Entwicklung der Metallpreise, dem Sammelverhalten und dem Bestandsmanagement des Metallhandels, der internationalen Konjunkturentwicklung sowie dem Wettbewerb um die für Aurubis relevanten Sekundärrohstoffe.

Wir begegnen lieferantenspezifischen Risiken im Rahmen der Lieferkette insbesondere mit unserem Business Partner Screening. Mit diesem Instrument werden bestehende und potenzielle Geschäftspartner unter anderem auf ihre Integrität in Bezug auf soziale und ökologische Kriterien analysiert. Im Mittelpunkt unseres Interesses stehen Themenbereiche wie Compliance, Korruption, Menschenrechtsverletzungen und Umweltaspekte. Die Entscheidung über eine Vertragsaufnahme mit Geschäftspartnern mit erhöhtem Risiko wird erst nach eingehender Prüfung und in Abstimmung mit den Abteilungen Nachhaltigkeit und Compliance getroffen.

Die Materialversorgung der Anlagen zur Herstellung von Kupferprodukten erfolgt hauptsächlich mit den im eigenen Konzern hergestellten Kupferkathoden. Dies ermöglicht uns, eine höhere Wertschöpfung zu generieren und gleichzeitig die Qualität der Kupferprodukte während des gesamten Prozesses zu steuern. Kupferhaltige Vorstoffe für den Einsatz in den Produktionsanlagen des Segments Flat Rolled Products konnten ebenfalls in ausreichender Menge beschafft werden. Auch hier gehen wir für das folgende Geschäftsjahr von einer ähnlichen Situation aus.

Die Anlagenverfügbarkeit war insgesamt nicht zufriedenstellend. Im Laufe des Geschäftsjahres kam es zu mehreren ungeplanten Stillständen in Hamburg, Pirdop und Lünen. Mit dem Ziel ein tieferes Verständnis dafür zu entwickeln, aus welchen Gründen diese im abgelaufenen Geschäftsjahr auftraten und wie wir die auftretenden Leckagen zukünftig vermeiden können, haben wir ein bereichsübergreifendes Team gebildet. Dieses arbeitete im Berichtsjahr daran, Gründe zu identifizieren und Lösungen zu entwickeln, die Häufigkeit der auftretenden Leckagen deutlich zu reduzieren.

Wir haben zudem organisatorische Maßnahmen ergriffen, die der Bewältigung potenzieller Betriebsstörungen dienen, die beispielsweise durch Ereignisse wie Hochwasser oder Feuer entstehen können. Hierzu zählen unter anderem Alarmpläne oder regelmäßige Übungen mit dem Ziel, unsere Mitarbeiter zu schulen. Außerdem begegnen wir dem Risiko von Betriebsstörungen mit regelmäßigen Wartungsarbeiten und dem Vorhalten kritischer Ersatzteile.

Unter Berücksichtigung unserer beschriebenen Maßnahmen stufen wir aus heutiger Sicht das Risiko einer unzureichenden Versorgung als "mittel" ein. Das Risiko einer stark eingeschränkten Verfügbarkeit unserer Produktionsanlagen haben wir aufgrund der gemachten Erfahrungen der oben genannten ungeplanten Stillstände von "gering" auf "mittel" hochgestuft.

Logistikrisiken begegnen wir durch ein sorgfältiges, mehrstufiges Auswahl- und Bewertungsverfahren für Dienstleister, durch weitestgehende Vermeidung von Single Sourcing und den präventiven Aufbau von Back-up-Lösungen. Wir greifen auf ein internationales Netzwerk an qualifizierten Dienstleistern zurück und beugen z. B. wetterbedingten Risiken in der Transportkette vor, indem wir Ausfallrisiken durch vertragliche Regelungen zum Vorhalten entsprechender Alternativen minimieren.

ABSATZ

Neben Versorgungs- und Produktionsrisiken bestehen für den Aurubis-Konzern Absatzrisiken, die wir als "mittel" klassifizieren.

Grundsätzlich können sich Risiken aus negativen Abweichungen von unseren Einschätzungen der konjunkturellen Entwicklung der Märkte ergeben, die wir im Abschnitt "Prognosebericht" dargestellt haben. Insbesondere ein Abschwächen der Gesamtwirtschaft in Europa kann negative Auswirkungen auf die Nachfrage nach unseren Produkten haben. Dies gilt sowohl für unsere Absatzmengen an Kupferprodukten wie Gießwalzdraht und Stranggussprodukte sowie Flachwalzprodukte des Segments Flat Rolled Products als auch für die Schwefelsäure.

Mithilfe von Analysen des wirtschaftlichen Umfelds und Einschätzungen der konjunkturellen Entwicklung sind wir in der Lage, unsere jeweilige Absatzstrategie gegebenenfalls rechtzeitig an sich ändernde Rahmenbedingungen anzupassen und auf diese Weise den Risiken zu begegnen.

Kathoden, die Aurubis nicht intern weiterverarbeitet hat, werden auf dem internationalen Kupferkathodenmarkt abgesetzt.

Die aktuellen Diskussionen über mögliche weitere Handelsrestriktionen bzw. Zölle als mögliches Resultat des Handelskonflikts zwischen den USA und China bzw. zwischen USA und Europa werden von uns aufmerksam verfolgt. Gleiches gilt auch für die Diskussionen rund um den Brexit. Dessen mögliche Auswirkungen auf den Aurubis-Konzern sind aus heutiger Sicht jedoch von untergeordneter Bedeutung.

Geschäftspartner auf der Absatzseite werden ebenfalls mithilfe des Business Partner Screening beurteilt, sodass auf die im vorherigen Abschnitt "Versorgung und Produktion" gemachten Ausführungen verwiesen werden kann.

ENERGIE UND KLIMA

Die Energiepreise sind im abgelaufenen Geschäftsjahr gestiegen. Durch den seit 2010 gültigen Stromliefervertrag haben wir langfristig den wesentlichen Anteil des Strombedarfs unserer wichtigsten deutschen Standorte zu einem Strompreis auf internationalem Wettbewerbsniveau gesichert. Darüber hinaus befassen wir uns mit der grundsätzlichen Versorgungssicherheit sowie den Potenzialen und Grenzen der Flexibilisierung der Energieabnahme (z. B. im Rahmen des norddeutschen Verbundprojektes NEW 4.0), die durch die steigende volatile Einspeisung erneuerbarer Energien zunehmend erforderlich wird.

Aufgrund der nach wie vor unsicheren Rechtslage und sich ändernder politischer Rahmenbedingungen lassen sich Belastungen durch Veränderungen bei potenziellen Kostentreibern wie z. B. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Emissionshandel, den Netzentgelten oder der Ökosteuer nur schwer verlässlich quantifizieren. Durch das Energiesammelgesetz (Dezember 2018) und das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus erwarten wir mittelfristig eine steigende Belastung.

Auch zwischen 2021 und 2030 wird die kupferproduzierende und -verarbeitende Industrie voraussichtlich freie Zuteilungen für die direkten CO2-Emissionen aufgrund des Carbon Leakage Status erhalten. Tendenziell erwarten wir aufgrund der politischen CO2-Reduktionsziele im Rahmen des Pariser Klimaabkommens eine sinkende freie Zuteilung von CO2-Zertifikaten. Der CO2-Preis ist im vergangenen Jahr wieder erheblich angestiegen; in der kommenden Handelsperiode soll das Angebot von CO2-Zertifikaten signifikant verknappt werden und die Preise sollten sich dadurch weiter erhöhen. Der politische Entscheidungsprozess zur Ausgestaltung und Höhe der Strompreiskompensation von indirekten CO2-Kosten ab 2021 hat begonnen. Grundsätzlich muss die Kompensationsfähigkeit des Kupfersektors sichergestellt werden.

Aktuell (Stand: 12.11.2019) strebt die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission eine Reduzierung der berechtigten Sektoren an. Wir begleiten diesen Prozess der Neugestaltung der Beihilfeleitlinien sehr eng und setzen uns dafür ein, dass der Kupfersektor weiterhin die Strompreiskompensation erhält. Insgesamt sehen wir das Risiko von steigenden Kosten durch das EU-Emissionshandelssystem.

Kundenseitig steigende Anforderungen an die Transparenz über die Zielsetzung und die Strategie bezüglich effektiver Produktionsprozesse, Energie- und CO2-Effizienz können zukünftig einen Einfluss auf den Absatz von Kupferprodukten haben, insbesondere hinsichtlich Kundenakquisition und Kundenbindung. Dem begegnen wir unter anderem mit der jährlichen Teilnahme am Klimareporting und der Bewertung dieses Reportings durch das CDP (ehemals Carbon Disclosure Project).

Aurubis nimmt den Schutz des Klimas ernst. Unseren Anspruch machen wir auch durch die Veröffentlichung der Kennzahlen der Scope 1- und Scope 2-Emissionen (CO2) im Rahmen des gesonderten nichtfinanziellen Berichts deutlich. Aurubis begegnet den Risiken aus dem Klimawandel u. a. mit einem Energiemanagementsystem an allen wesentlichen Standorten. Mit den verschiedenen im nichtfinanziellen Bericht genannten Projekten zur Energieeffizienz und zur CO2-Reduktion konnte eine Einsparung von rund 74.000 t/a CO2 seit 2013 erreicht werden und damit wird ein Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele und zur Wärmewende sowie dem internen CO2-Einsparziel der aktuellen Nachhaltigkeitsstrategie geleistet. Wie oben im Abschnitt zu "Versorgung und Produktion" beschrieben, ist Aurubis auch Risiken durch Extremwetterereignisse in der Transportkette ausgesetzt. Diesem Risiko wird u. a. durch die geografische Diversifikation in der Lieferkette, durch die Bevorratung von Sicherheitsbeständen zur Aufrechterhaltung der Produktion und das Vorhalten alternativer Logistikdienstleister begegnet. Darüber hinaus werden die Pegelstände (Hoch-/Niedrigwasser) auf wichtigen Wasserstraßen beobachtet, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Das Thema Energie und die damit einhergehenden Risiken, die derzeit als "mittel" eingestuft werden, bleiben auch zukünftig für Aurubis als energieintensives Unternehmen sehr bedeutend.

FINANZEN UND FINANZIERUNG

Metallpreis- und Währungskursschwankungen stellen ein potenzielles Risiko beim Metallein- und -verkauf dar. Durch Devisen- und Metallpreisabsicherungen (Hedging) wird dieses Risiko maßgeblich reduziert. Metallüberhänge werden täglich durch Finanzinstrumente wie Spot- und Forward-Kontrakte abgesichert. Gleiches geschieht durch den Abschluss von Kassa- und Devisentermingeschäften zur Fremdwährungsabsicherung. Devisenrisiken aus Wechselkursschwankungen für Metallgeschäfte in Fremdwährung werden so ebenfalls täglich minimiert. Um das Ausfallrisiko zu minimieren, wählen wir nur bonitätsmäßig gute Gegenparteien für Sicherungsgeschäfte aus.

Wir sichern erwartete Mittelzuflüsse aus Fremdwährungen, insbesondere US-Dollar, teilweise durch Optionen und Devisentermingeschäfte ab. Wir setzen dies zukünftig fort und gehen davon aus, die Risiken aus Metallpreis- und Währungskursschwankungen mit diesen Maßnahmen auf ein vertretbares Niveau reduzieren zu können.

Ausfallrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden weitgehend durch Warenkreditversicherungen abgesichert. Eigenrisiken werden nur sehr begrenzt und nach Prüfung zugelassen. Die Entwicklung der ausstehenden Forderungen wird eng verfolgt. Im Berichtszeitraum kam es zu keinen wesentlichen Forderungsausfällen. Wir sehen auch zukünftig keine erhöhten Risiken.

Die Versorgung mit Liquidität ist für den Aurubis-Konzern von hoher Bedeutung und war im abgelaufenen Geschäftsjahr sichergestellt. Die Kreditlinien seitens der Banken waren ebenfalls ausreichend. Auch im neuen Geschäftsjahr verfügt der Aurubis-Konzern über eine stabile Finanzlage und kann die Finanzierung möglicher Schwankungen aus dem operativen Geschäft durch die Kreditlinien darstellen. Insgesamt stufen wir die Risiken aus Finanzen und Finanzierung als "mittel" ein.

INFORMATIONSTECHNOLOGIE

Aurubis unterliegt auch IT-Risiken, die sich z. B. in den Bereichen Versorgung, Produktion und Absatz niederschlagen können und dort in ihrer Risikoeinschätzung entsprechend berücksichtigt wurden. Aus heutiger Perspektive sind sie aufgrund der fortfolgend beschriebenen eingesetzten risikominimierenden Maßnahmen jedoch von "geringer" Bedeutung.

Verfügbarkeitsrisiken unserer IT-Systeme begegnen wir durch kontinuierliches Monitoring, redundante Auslegung und stetige Anpassung an den Stand moderner IT-Technologie. Wir begegnen Risiken aus möglichen Störungs- oder Katastrophenfällen durch die redundante Auslegung unserer IT-Infrastrukturen sowie mittels Datenwiederherstellungs- und Kontinuitätsplänen. Risiken, die aus unbefugten Zugriffen auf Unternehmensdaten sowie Cyber-Risiken entstehen können, begrenzen wir durch restriktive Vergabe von Zugriffsberechtigungen, durch Sicherheitsüberprüfungen und durch den Einsatz moderner Sicherheitstechnologien.

UMWELTSCHUTZ UND SONSTIGES

Grundsätzlich besteht das Risiko, dass sich umweltrechtliche oder regulatorische Bestimmungen verschärfen und so entsprechende Kosten entstehen oder es zu Einschränkungen bei der Produktion und Vermarktung von Produkten kommt. So besteht das Risiko, dass die sich weiter verschärfende Umweltgesetzgebung die Vermarktung von Eisensilikatgestein in einigen Absatzbereichen einschränkt. Einen starken Einfluss auf die zukünftige Verwendung von Eisensilikat im Straßenbau hat die derzeit in Planung befindliche Ersatzbaustoffverordnung, die bundeseinheitliche Regelungen für den Einsatz von Ersatzbaustoffen schaffen soll. Unter anderem wollen wir durch die Erweiterung unserer Granulationskapazitäten eine größere Flexibilität bei der Vermarktung erreichen.

Außerdem können Umweltrisiken, die beispielsweise aus der möglichen Nichteinhaltung von Grenzwerten resultieren, ebenso wie Verstöße gegen Auflagen rechtliche Konsequenzen haben. Auch um dem zu begegnen, sorgen wir für einen umweltfreundlichen Betrieb unserer Produktionsanlagen. Im Umweltschutz sind wir international führend, dies belegen z. B. die jährlichen Zertifizierungen nach DIN EN ISO 14001 und EMAS. Wir sehen uns hier auch für die Zukunft gut aufgestellt. Gleichwohl können betriebliche Störungen, die zu Beeinträchtigungen der Umwelt führen könnten, nicht vollständig ausgeschlossen werden. Aufgrund der gestiegenen Unsicherheit bei der Vermarktung von Eisensilikat heben wir die Risikoeinschätzung des Bereichs Umweltschutz von "mittel" auf "hoch" an.

In einem Betrieb mit komplexen Prozessen ist das Fachwissen der Mitarbeiter ein wichtiger Faktor, um die Leistungsqualität sicherzustellen. Damit Aurubis auch weiterhin auf das Know-how der Mitarbeiter zählen kann, haben wir verschiedene Maßnahmen im Hinblick auf die Rekrutierung und Entwicklung unserer Mitarbeiter etabliert, die ineinandergreifen. Dazu zählen u. a. Kooperationen mit Hochschulen, durch die wir Verbindungen zu qualifizierten Nachwuchskräften aufbauen, und Qualifizierungsmaßnahmen, mittels derer wir die Entwicklung von Fach- und Führungskräften innerhalb des Unternehmens fördern.

Die Bereiche Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben bei uns einen hohen Stellenwert. Die Verantwortung hierfür tragen das Management und die Führungskräfte sowie jeder Einzelne im Unternehmen. Detaillierte Gefährdungsbeurteilungen, Auditierungen, Cross Site Checks, Weiterbildungen sowie Kampagnen zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins unterstützen unser Ziel: Vision Zero - also null arbeitsbedingte Unfälle, Verletzungen und Erkrankungen.

Der Verstoß gegen Gesetze kann sowohl für Aurubis als Konzern als auch für seine Mitarbeiter und Geschäftspartner schwere Folgen haben. Daher halten wir uns konsequent an alle gesetzlichen Regelungen. Wesentliche Compliance-Risiken werden durch das Compliance-Management identifiziert, analysiert und adressiert. Rechts- und Steuerrisiken begegnen wir mit organisatorischen Maßnahmen und klaren Führungsstrukturen. Die politische Diskussion zu Steuerthemen, wie z. B. Finanztransaktions- und Vermögensteuer, sowie deren mögliche Auswirkungen werden von uns aufmerksam verfolgt.

Zudem werden ausgesuchte Risiken über Versicherungen weitgehend abgedeckt. Hierbei bedienen wir uns der Expertise eines externen Versicherungsmaklers.

NICHTFINANZIELLE RISIKEN IM RAHMEN DES GESONDERTEN NICHTFINANZIELLEN BERICHTS

Die Risikobewertung nichtfinanzieller Risiken wurde analog zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) durchgeführt.

Dabei wurden keine nichtfinanziellen Risiken identifiziert, die nach § 289c Abs. 3 HGB, § 315c Abs. 2 HGB sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf Arbeitnehmer- und Umweltbelange, die Achtung der Menschenrechte, die Bekämpfung von Korruption und Bestechung und Sozialbelange haben werden. Uns ist es jedoch wichtig, nichtfinanziellen Risiken zu begegnen, auch wenn sie nach der strengen Definition des CSR-RUG als nicht wesentlich bewertet wurden.

Wir haben entsprechende Managementansätze entwickelt und implementiert, die diesen nichtfinanziellen Risiken begegnen.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem, bezogen auf den Konzern-/Rechnungslegungsprozess

(Bericht gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB)

Ziel des internen Kontrollsystems (IKS) für den Rechnungslegungsprozess ist es, zu gewährleisten, dass ein regelungskonformer Abschluss erstellt wird. Aurubis verfügt über ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem, in dem Strukturen und Prozesse, bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, definiert und in der Organisation umgesetzt sind. Damit wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung verlässlich und ordnungsmäßig ist, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden und dass gesetzliche Normen und interne Richtlinien zur Rechnungslegung eingehalten werden. Änderungen von Gesetzen und Rechnungslegungsstandards werden fortlaufend auf ihre Relevanz für den Konzern-/Jahresabschluss analysiert und daraus resultierende Änderungen in die internen Prozesse und Systeme aufgenommen.

GRUNDLAGEN DES RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENEN INTERNEN KONTROLLSYSTEMS

Die Aurubis AG stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss des Aurubis-Konzerns auf. Diesem Prozess vorgelagert ist die Finanzberichterstattung der in den Konzernabschluss einbezogenen Konzerngesellschaften, die ihre Abschlüsse lokal erstellen und über ein konzerneinheitlich definiertes Datenmodell an die Abteilung Corporate Accounting übermitteln. Die Verantwortung für die Einhaltung der konzernweit gültigen Richtlinien und Verfahren sowie den ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf der rechnungslegungsbezogenen Prozesse und Systeme liegt bei den Konzerngesellschaften.

Das IKS beinhaltet folgende wesentliche Grundlagen:

Sicherstellung der normgerechten Bilanzierung bei der Erstellung des Einzelabschlusses der Aurubis AG durch systemseitig implementierte Kontrollen, die ergänzt werden durch manuelle Kontrollen der Rechnungslegung und weitere Genehmigungs- und Freigabeverfahren (Funktionstrennungen, Zugriffsregelungen und -beschränkungen, Anwendung des Vieraugenprinzips, Regelungen zum Zahlungsverkehr)
Sicherstellung konzerneinheitlicher Bilanzierung nach IFRS durch die Anwendung einheitlicher Bilanzierungsvorschriften und Richtlinien, zentrale Prüfung der Reporting Packages, Abweichungsanalyse zum Budget und quartalsweise Berichterstattung im Rahmen von zentral stattfindenden Ergebnisdurchsprachen
Erfassung der externen Rechnungslegung und der internen Berichterstattung durch alle Konzerngesellschaften in einem einheitlichen Konsolidierungs- und Berichtssystem
Gesamtkonsolidierung des Konzernabschlusses durch das Corporate Accounting, das die Konsolidierungsmaßnahmen, Abstimmungsarbeiten und die Überwachung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben zentral durchführt
Unterstützung der lokalen Gesellschaften in Fragen der Rechnungslegung durch zentrale Ansprechpartner im Corporate Accounting
Klärung spezieller fachlicher Fragestellungen und komplexer Sachverhalte fallbezogen unter Einbeziehung externer Sachverständiger

INTERNE REVISION ALS PROZESSUNABHÄNGIGE RISIKOBETRACHTUNG

Die Interne Revision prüft unter anderem die Zuverlässigkeit des Rechnungswesens auf lokaler und Konzernebene. Dabei werden insbesondere bestehende interne Regelwerke der Prozesse und deren Einhaltung in der Praxis überprüft. Bei ihren Prüfungen informiert die Interne Revision in ihren Berichten über Risiken, die aus festgestellten Abweichungen entstehen und legt Anpassungsmaßnahmen fest.

Chancenmanagementsystem

Neben dem Risikomanagement ist auch die Beurteilung von Chancen ein wichtiger Bestandteil der Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse des Aurubis-Konzerns. Das Ziel besteht darin, interne und externe Chancen, die sich positiv auf unseren wirtschaftlichen Erfolg auswirken können, frühzeitig zu identifizieren. Diese Chancen werden beurteilt und gegen die mit Ihnen einhergehenden Risiken abgewogen. Im nächsten Schritt werden Initiativen und Maßnahmen definiert, mit deren Hilfe die Potenziale realisiert werden können. Der Prozess der Identifizierung und Beurteilung von Chancen ist ein Teil unseres jährlichen integrierten Strategie- und Planungsprozesses.

Für eine zeitnahe Erkennung möglicher Chancen beobachten und analysieren wir kontinuierlich unsere Märkte auf der Angebots- und Nachfrageseite, das Wettbewerbsumfeld sowie die globalen Trends. Die Identifizierung von potenziellen Chancen ist tägliche Managementaufgabe - sowohl auf Ebene der operativen Bereiche als auch des Konzerns.

Erläuterung der wesentlichen Chancen

STEIGENDE WELTWEITE NACHFRAGE NACH KUPFER UND TECHNOLOGIEMETALLEN

Kupfer ist einer der wichtigsten metallischen Rohstoffe. Die Nachfrage nach Kupfer richtet sich nach dem weltweiten Wirtschaftswachstum, insbesondere in der Elektro-, Elektronik-, Bau- und Automobilindustrie. Globale Trends wie die Energiewende, zunehmende Urbanisierung, das Wachstum der globalen Mittelschicht, Digitalisierung und Elektromobilität werden nicht nur den Kupferbedarf langfristig weiter erhöhen, sondern auch die Nachfrage nach anderen Metallen wie beispielsweise Tellur, Nickel, Platin und Palladium. Sollten sich die Konjunktur und Nachfrage nach unseren Produkten in den für uns relevanten Märkten günstiger entwickeln als derzeit erwartet, könnte dies einen positiven Einfluss auf die Ergebnissituation des Aurubis-Konzerns haben.

VERÄNDERUNGEN DER SCHMELZ- UND RAFFINIERLÖHNE SOWIE DER MARKTPREISE FÜR UNSERE PRODUKTE

Die Ergebnislage des Aurubis-Konzerns wird wesentlich bestimmt von der Entwicklung der Schmelz- und Raffinierlöhne für Kupferkonzentrate sowie Altkupfer und Recyclingmaterialien und durch die Marktpreise für unsere Produkte wie Gießwalzdraht, Kupferkathoden und Schwefelsäure. Sollten sich die Schmelz- und Raffinierlöhne sowie die Marktpreise der Produkte positiver entwickeln als derzeit prognostiziert, könnte dies einen positiven Einfluss auf die Ergebnissituation des Aurubis-Konzerns haben.

STEIGENDE BEDEUTUNG VON NACHHALTIGKEIT UND RESSOURCENEFFIZIENZ

Aurubis ist der weltweit führende Recycler für Kupfer und komplexe Sekundärrohstoffe. Angesichts der unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit steigenden Bedeutung von Ressourceneffizienz gehen wir von einem wachsenden Bedarf an Recyclinglösungen aus. Dies wird zunehmend durch strengere nationale und internationale Gesetzgebungen unterstützt und gefordert. Dank unserer Multi-Metall-Recyclingaktivitäten und des Zugangs zu unseren Kupferproduktkunden sehen wir uns in der Lage, erweiterte Lösungen für geschlossene Kreislaufsysteme anzubieten. Vorausgesetzt, die Europäische Kommission stimmt der Übernahme der Metallo-Gruppe zu, wird Aurubis sein Recyclingportfolio weiter ausbauen können. Sollten sich die nationalen und internationalen Vorschriften für Recycling ausweiten und die Nachfrage nach Recyclinglösungen in unseren Märkten stärker als erwartet wachsen, könnte sich dies positiv auf die Beschaffungs- und damit Ergebnissituation des Aurubis-Konzerns auswirken.

WEITERENTWICKLUNG DER KOMPETENZEN ZUR VERARBEITUNG KOMPLEXER ROHSTOFFE

Sowohl primäre als auch sekundäre Rohstoffe werden insofern komplexer, als die Gehalte an Kupfer abnehmen und die Konzentrationen an Begleitelementen und Verunreinigungen zunehmen. Eine besondere Stärke von Aurubis liegt darin, komplexe Primär- und Sekundärrohstoffe zu verarbeiten. Aurubis plant, diese Stärke weiter auszubauen und dadurch seinen Beitrag zur Entwicklung von effizienten und ressourcenfreundlichen Produktionsprozessen für Rohstoffe von morgen zu leisten. Sollten wir darüber hinaus zusätzliche Kompetenzen aufbauen, könnte dies einen positiven Einfluss auf die Ergebnissituation des Aurubis-Konzerns haben.

KONTINUIERLICHE VERBESSERUNG DER PROZESSE UND KOSTENPOSITION SOWIE REALISIERUNG VON SYNERGIEN

In unseren Märkten stehen wir in einem globalen Wettbewerb. Operative Exzellenz ist daher für uns von hoher Bedeutung. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Prozesse zu optimieren und unsere Kostenposition zu verbessern. Außerdem identifizieren und realisieren wir kontinuierlich neue Möglichkeiten, um Synergiepotenziale innerhalb des Netzwerks von Aurubis-Produktionsstätten zu steigern. Sollten wir die mit den eingeleiteten Verbesserungsmaßnahmen verbundenen Ziele übertreffen, könnte dies einen positiven Einfluss auf die Ergebnissituation des Aurubis-Konzerns haben.

KAPAZITÄTSERWEITERUNG VERBUNDEN MIT INTERNATIONALISIERUNG

Weiteres Wachstumspotenzial sehen wir in einer Expansion unserer Verarbeitungskapazitäten in Regionen mit vorteilhaften Rahmenbedingungen sowie in der Nähe zu unseren Beschaffungs- und Absatzmärkten. Wir werden weiterhin an unseren bestehenden Standorten investieren, streben aber auch an, unser Lieferanten- und Produktionsnetzwerk weiter auszubauen. Sollten wir in der Lage sein, unsere Kapazitäten stärker und/oder mit geringerem Kapitaleinsatz als erwartet auszubauen, könnte dies einen positiven Einfluss auf die Ergebnissituation des Aurubis-Konzerns haben.

WEITERENTWICKLUNG VON LÖSUNGEN FÜR INDUSTRIEKUNDEN UND LIEFERANTEN

Auf allen Stufen unserer Wertschöpfungskette arbeiten wir eng mit unseren Lieferanten und Kunden zusammen. Dies beinhaltet beispielsweise kundenindividuelle Produktentwicklungen, zusätzliche Services, die Verarbeitung spezifischer Rohstoffe und ein erweitertes Angebot geschlossener Kreislauflösungen. Sollte die Nachfrage unserer Kunden und Lieferanten nach unseren Lösungen über der prognostizierten Nachfrage liegen, könnte dies einen positiven Einfluss auf die Ergebnissituation des Aurubis-Konzerns haben.

INNOVATIONEN AUS KÜNFTIGEN FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAKTIVITÄTEN

Im Rahmen unserer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten arbeiten wir an Innovationen, um uns in Zukunft einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. So arbeiten wir z. B. daran, unsere Verarbeitungsprozesse für komplexe Materialströme in unseren Hütten und Raffinerien noch ressourcenschonender zu gestalten.

Beurteilung der Risiko- und Chancensituation des Aurubis-Konzerns

Im Berichtszeitraum sind keine bestandsgefährdenden Risiken eingetreten. Es haben sich keine besonderen strukturellen Veränderungen in den Risiken des Konzerns ergeben. Nach unserer heutigen Einschätzung ergeben sich keine den Bestand des Unternehmens gefährdenden Risiken.

Sowohl das Audit Committee als auch der Abschlussprüfer haben festgestellt, dass Vorstand und Aufsichtsrat die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen in geeigneter Form getroffen haben und das gesetzlich geforderte Risikofrüherkennungssystem alle Anforderungen erfüllt.

Für ein ganzheitliches Bild der unternehmerischen Tätigkeiten sind neben den Risiken auch die Chancen des Konzerns zu betrachten. Wir sind davon überzeugt, dass wir aufgrund unseres Geschäftsportfolios, unserer Kompetenzen und unserer Innovationsfähigkeit die sich ergebenden Chancen realisieren können. Gleichzeitig versetzen uns diese Faktoren in die Lage, den entstehenden Risiken erfolgreich zu begegnen. Ferner sind wir davon überzeugt, dass wir über geeignete Abläufe, Maßnahmen und Instrumente zur Identifizierung wichtiger Chancen und zur Beherrschung der relevanten Risiken verfügen.

Prognosebericht

Die im Kapitel "Prognosebericht" getroffenen Aussagen basieren auf unserer Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung am globalen Kupfermarkt sowie der Rohstoff- und Produktmärkte von Aurubis. Diese haben Analysen von Wirtschaftsforschungsinstituten, Organisationen und Branchenverbänden sowie interne Marktanalysen zur Grundlage. Die dargestellten Einschätzungen für den zukünftigen Geschäftsverlauf orientieren sich an den Zielsetzungen der Segmente sowie an den Chancen und Risiken, die die erwarteten Marktbedingungen und Wettbewerbssituationen im Prognosezeitraum 01.10.2019 bis 30.09.2020 bieten. Die Chancen und Risiken, die den Aurubis-Konzern betreffen, sind im Risiko- und Chancenbericht detailliert erläutert. Unsere Prognosen werden regelmäßig angepasst. Die im Nachfolgenden getroffenen Aussagen basieren auf unserem Kenntnisstand von Dezember 2019.

Für den Aurubis-Konzern ergeben sich aus heutiger Sicht folgende besondere Faktoren, die Einfluss auf unsere Märkte nehmen könnten: Dazu zählen neben der Verlangsamung des Weltwirtschaftswachstums insbesondere die politische Situation in den USA, deren Geldpolitik sowie deren angespannte Handelsbeziehungen zu China. In China betrifft dies vor allem die weitere Entwicklung des Wirtschaftswachstums. In Europa können ebenfalls die Geldpolitik, die Haushaltspolitik verschiedener Mitgliedsstaaten und der Brexit mit seinen Begleiterscheinungen und Folgen Wirkung zeigen. Einfluss könnten zudem ein zunehmender weltweiter Protektionismus sowie die politischen Krisen in der MENA-Region (Middle East & North Africa) haben.

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Der IWF schätzt, dass die Weltwirtschaft 2020 um 3,4 % wachsen wird. Gleichzeitig weist die Organisation darauf hin, dass Risiken fortbestehen, die vor allem die Unsicherheit politischer Entwicklungen betreffen - insbesondere den Handelskonflikt zwischen den USA und China. Hier sind zudem ein zunehmender Protektionismus zu nennen sowie Entwicklungen, die wegführen von multilateralen und auf festen Regeln beruhenden Handelsbeziehungen.

Die Schwellen- und Entwicklungsländer werden 2020 erneut das größte Wachstum aufweisen. Der IWF prognostiziert für diese Ländergruppe eine Wachstumsrate von 4,6 %. Den Rückgang der Wachstumserwartungen im Vergleich zu früheren Prognosen führt der IWF u. a. auf den strukturellen Rückgang des chinesischen Wachstums in Verbindung mit den negativen Einflüssen der Handelsauseinandersetzungen mit den USA zurück. Hinzu kommt ein schwächeres Wachstum in Russland und Indien. Darüber hinaus haben sich die Wirtschaftsaussichten für größere lateinamerikanische Volkswirtschaften wie Argentinien, Brasilien und Chile zuletzt eingetrübt. Der Konjunkturanstieg der asiatischen Länder, darunter das für den Kupfermarkt wichtige China, dürfte laut IWF 2020 leicht unter dem des Vorjahrs liegen und 6,0 % erreichen.

Für die entwickelten Länder sind die Aussichten insgesamt gedämpfter, was sich in einer reduzierten Wachstumsrate von 1,7 % ausdrückt. Das Wirtschaftswachstum in den USA soll 2020 mit 2,1 % niedriger ausfallen als im Vorjahr, dies u. a. aufgrund des unsicheren Ausgangs der Handelsauseinandersetzungen und eines sich abschwächenden Effekts der Steuererleichterungen für Unternehmen aus 2017. In der Eurozone sieht der IWF das Wirtschaftswachstum 2020 mit 1,4 % auf dem Niveau des Vorjahrs. Die Wirtschaft in Deutschland soll laut IWF 2020 um 1,2 % wachsen und damit wieder stärker als im Vorjahr. Die konkreten Auswirkungen des Brexit bleiben für die Wirtschaftsentwicklung in der Europäischen Union ein Risikofaktor.

Einzelne Branchen, wie die elektrotechnische Industrie, die Automobilindustrie und der Bausektor, sind wichtige Abnehmer von Kupferprodukten. Für die einzelnen Branchenkonjunkturen zeichnen sich folgende Entwicklungen ab:

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie sieht in seinem letzten Ausblick auf den Weltelektromarkt, der von Mitte 2019 datiert, ein Branchenwachstum von 3 % für 2020. Erfasst werden hierbei 53 Länder, die rund 96 % des globalen Marktes umfassen. Europa macht 17 % des Weltmarktes aus. Hier soll es 2020 zu einem leichten Wachstum von 2 % kommen. Für Deutschland wird eine etwas niedrigere Wachstumsrate von rund 1 % erwartet.

In der EU hat die Nachfrage nach Pkw während der ersten neun Monate 2019 um 1,6 % abgenommen, mit rund 11,8 Mio. registrierten Fahrzeugen, so der europäische ACEA (European Automobile Manufacturers' Association). Im Herbst 2019 deutete sich eine erste Erholung des Marktes an, im September legten die Zulassungszahlen um rund 15 % zu. Die deutliche Steigerung hängt aber auch mit dem niedrigen Vergleichswert des Vorjahresmonats zusammen, da die Pkw-Produktion aufgrund der Umstellung auf das neue Pkw-Testverfahren WLTP (Worldwide Light-Duty Vehicles Test Procedure) im Herbst 2018 stark nachgegeben hatte. Wir gehen für das Geschäftsjahr 2019/20 von einer sich erholenden Nachfrage- und Absatzsituation aus. Wir erwarten zudem positive Wachstumsimpulse aus der sich intensivierenden Diskussion über E-Mobilität.

Die Baukonjunktur hat sich nach Angaben des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie im Jahr 2019 besser entwickelt als erwartet. Für 2020 geht der Branchenverband von einer Steigerung in Höhe von 5 bis 6 % aus. Zu der positiven Entwicklung würden alle Bausparten und Regionen beitragen.

Basierend auf diesen Prognosen erwarten wir in den drei wichtigsten Branchen für den Einsatz von Kupferanwendungen im Jahr 2020 eine eher stabile Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr. Politische und konjunkturelle Entwicklungen können die jeweilige Marktlage allerdings entscheidend beeinflussen.

Im Einzelnen kaum prognostizierbar sind die für uns wichtigen Einflüsse aus dem Bereich der europäischen und deutschen Energie- und Umweltschutzpolitik.

Branchenentwicklung

Die fundamentale Situation des Kupfermarktes bietet für Analysten ausreichend Grund zu der Annahme, dass auch 2020 mit einem ähnlich hohen Kupferpreisniveau gerechnet werden kann wie 2019. Laut der Umfrage von Thomson Reuters unter Marktexperten soll der Kupferpreis 2020 im Durchschnitt bei 6,030 US$/t (Oktober 2019) liegen.

Erneut wird viel davon abhängen, wie sich die Produktionsentwicklung der Kupferhütten darstellt. Im Fokus steht weiterhin China. Nach Angaben des Nachrichtendienstes CRU ist 2020 mit weiteren Inbetriebnahmen von Hüttenprojekten in China zu rechnen, teilweise sollen diese aber bestehende ältere Schmelzkapazitäten ersetzen, die die steigenden Umweltauflagen in China nicht mehr einhalten können. Die verschärften Umweltauflagen und steigenden Finanzierungshürden in China erschweren zudem die Realisierung geplanter lokaler Hüttenprojekte. So fällt der von CRU erwartete Bau von Hütten mit einer Schmelzkapazität von über 100.000 t pro Jahr für 2020 deutlich geringer aus als 2019. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Phase der Inbetriebnahme in der Regel lange andauert, bevor eine volle Kapazitätsnutzung erreicht wird.

Die International Copper Study Group (ICSG) rechnet für 2020 mit einem höheren Anstieg der Weltproduktion von raffiniertem Kupfer um 4,0 % (2019: 0,5 %). Sie führt dies unter anderem darauf zurück, dass 2019 die weltweite Produktion durch verschiedene Hüttenstillstände eingeschränkt war, sowie auf die Kapazitätserweiterungen in China im Berichtsjahr.

Für 2020 kann weiterhin von einer guten Nachfrage nach raffiniertem Kupfer ausgegangen werden, da das Metall für die Wirtschaftsentwicklung in Kernbranchen wie der Elektro- und der Autoindustrie oder dem Bauwesen ein essenzieller Werkstoff ist. Das solide Wirtschaftswachstum in Ländern mit dem größten Bedarf, darunter China, die USA und Europa, gibt hier die Richtung vor.

China wird 2020 für rund die Hälfte der Kupfernachfrage weltweit stehen (50,6 %) (CRU). Ein Großteil des Bedarfs wird von Infrastrukturinvestitionen getragen, darunter auch solche in das für den Kupfereinsatz relevante Energienetz. Hervorzuheben ist hier das Programm "One Belt, One Road" der chinesischen Regierung. In der Entwicklung des chinesischen Maschinenbau- und Transportsektors liegt ebenfalls Wachstumspotenzial für Kupferanwendungen. CRU geht davon aus, dass Chinas Kupferbedarf 2020 um 1,8 % zunehmen wird.

Insgesamt wird der globale Markt für raffiniertes Kupfer nach Angaben von CRU 2020 voraussichtlich einen geringen Produktionsüberschuss aufweisen. Dieser soll bei 95.000 t liegen, was vor dem Hintergrund eines Marktes von rund 24 Mio. t einem weitgehend ausgeglichenen Verhältnis entspricht. Wie in der Vergangenheit können unvorhergesehene Entwicklungen zu größeren Veränderungen führen. Aus heutiger Sicht erscheint die Erwartung eines ausgeglichenen Marktes angesichts der absehbaren Entwicklungen auf der Produktions- und Nachfrageseite jedoch gerechtfertigt. Auch andere Marktbeobachter, wie der ICSG oder das Research-Unternehmen Wood Mackenzie, sehen den Kupfermarkt 2020 als weitgehend ausgeglichen an bzw. gehen von einem leichten Produktionsüberschuss aus.

Rohstoffmärkte

KUPFERKONZENTRATE

Auf den Konzentratmärkten werden 2020 in gewissem Umfang Neuprojekte erwartet. Insbesondere aufgrund der Prognosen zur Entwicklung des durchschnittlichen Kupferpreises 2020 ist davon auszugehen, dass die Minen ihre Produktionskapazitäten weiterhin voll auslasten werden. Entsprechend rechnen wir mit einem guten Angebot an Kupferkonzentraten am Weltmarkt. Unsicherheiten könnten sich aus lokalen politischen Spannungen und Unruhen in Ländern mit größeren Kupfervorkommen ergeben.

Für Jahresverträge 2019 lag der Benchmark für die Schmelz- und Raffinierlöhne (TC/RCs) für die Verarbeitung von Standard-Kupferkonzentraten bei 80,8 US$/t bzw. 8,08 cts/lb. Ungeachtet eines im Jahr 2019 insgesamt ausgeglichenen Marktes für Kupferkonzentrate, haben wir eine mögliche Marktverengung in Verbindung mit sinkenden TC/RCs im Jahr 2020 antizipiert.

Ende November 2019 kam es zu einem ersten Referenzabschluss zwischen einer großen Minengesellschaft und mehreren chinesichen Hüttenbetrieben auf einem Preisniveau von 62 US$/t bzw. 6,2 cts/lb für die Verarbeitung von Standard-Kupferkonzentraten im Jahr 2020. Dieser bestätigte unsere Annahme eines sich verengenden Marktes in Verbindung mit höherem Druck auf die Erlöse aus der Verarbeitung von Kupferkonzentraten.

Dennoch sind wir aufgrund unserer Positionierung im Markt, unserer langfristigen Vertragsstruktur und Lieferantendiversifizierung zuversichtlich, erneut eine gute Versorgung sicherzustellen.

RECYCLING

Der Markt für Altkupfer zeigte sich im Verlauf des Geschäftsjahrs 2018/19 erneut auf hohem Niveau stabil. Bei gleichen Rahmenbedingungen wie im letzten Geschäftsjahr erwarten wir eine gute Versorgungslage mit ähnlichen Schmelzlöhnen.

Das Geschäft ist insbesondere bei Altkupfer kurzfristiger Natur und damit von vielfältigen Einflüssen abhängig, die nur schwer prognostizierbar sind. Sinkende Metallpreise könnten beispielsweise kurzfristig zu einer Marktveränderung mit rückläufigen Raffinierlöhnen führen. Hier federt unsere breite Marktaufstellung jedoch Versorgungsrisiken ab. Daher bleibt die Angebotsentwicklung bei Altkupfer und Blisterkupfer nur schwer abzuschätzen. Im 1. Quartal 2019/20 sind wir bereits mit ausreichend Material zu guten Raffinierlöhnen versorgt.

Produktmärkte

MÄRKTE FÜR KUPFERPRODUKTE

Qualifizierte Aussagen über die Entwicklung des Kupferproduktgeschäfts im neuen Geschäftsjahr sind nur begrenzt möglich, da die Verhandlungssaison über Jahresverkaufsverträge 2020 noch nicht beendet ist.

Ein bereits bekannter Faktor ist die von Aurubis für das kommende Kalenderjahr festgesetzte Aurubis-Kupferprämie für europäische Gießwalzdraht- und Stranggussformatkunden. Aurubis hat diese mit 96 US$/t für seine europäischen Kunden stabil gehalten (2019: 96 US$/t). Die stabile Kupferprämie ist Ausdruck einer positiven Nachfrageerwartung hinsichtlich unserer europäischen Kunden im Jahr 2020.

Trotz der stabil laufenden Branchenkonjunkturen und einer auf Vorjahresniveau liegenden Erwartung an das Wirtschaftswachstum in Europa im Jahr 2020 rechnen wir damit, die Verhandlungssaison für Kupferprodukte mit für uns positiven Abschlüssen beenden zu können. Die gute Kundenbindung in unseren Kernmärkten unterstützt dies. Außerdem werden wir den Ausbau unseres Neukundengeschäfts fortsetzen.

KATHODEN

Der Absatz freier Kathodenmengen am Markt orientiert sich an der geplanten Weiterverarbeitung unserer Kathodenproduktion im Konzern.

KUPFERGIESSWALZDRAHT

Bei Kupfergießwalzdraht ist das 1. Quartal eines neuen Geschäftsjahrs üblicherweise, saisonal bedingt, von einem etwas schwächeren Geschäft gekennzeichnet. Für 2020 gehen wir in Europa von einer Nachfrage auf ähnlichem Niveau wie 2019 aus. Diese wird wesentlich von der weiteren Konjunkturentwicklung abhängen, die in den wichtigen Abnehmerindustrien aus heutiger Sicht weiter von Unsicherheiten geprägt ist. Einzig für die Nachfrage aus dem Bau- und Infrastruktursektor gehen wir auch 2020 von einem guten Niveau aus.

KUPFERSTRANGGUSSFORMATE

Die robuste Nachfrage nach sauerstofffreien Werkstoffen setzt sich aus heutiger Sicht fort. Zudem zeigt sich eine weiterhin rege Nachfrage nach höher legierten Werkstoffen aus unserer Produktion. Die jüngsten Unternehmenszusammenschlüsse im Halbzeugbereich in Europa bieten ebenso Marktchancen für einen höheren Absatz wie die Veränderungen der Handelsströme in Asien und Nordamerika.

SPECIALTIES

Wie auch die anderen Kupferprodukte ist der Bereich Specialties, zu dem auch Stangen und Profile gehören, von der weiteren Konjunkturentwicklung abhängig. Für 2020 gehen wir von einer stabilen Nachfrage auf Vorjahresniveau aus, erwarten aber bei Standardprodukten weiterhin einen starken Wettbewerbsdruck.

FLACHWALZPRODUKTE

Für Flachwalzprodukte ergeben sich folgende Entwicklungen:

Die Wirtschaft in den USA, deren Entwicklung für unser dortiges Werk von hoher Bedeutung ist, wird für 2020 als weiterhin herausfordernd eingeschätzt.

Im europäischen Markt für Flachwalzprodukte erwarten wir, dass die angespannte Nachfragesituation aus 2019 anhalten wird. Insbesondere die Produktion von Steckverbindern ist stark von der seit 2019 schwächelnden Nachfrage aus dem Automobilsektor abhängig. Auch wenn wir mittelfristig weitere Wachstumsimpulse aus dem Anstieg der Elektromobilität erwarten, gehen wir kurzfristig nicht von einer signifikanten Markterholung aus.

SCHWEFELSÄURE

Der Absatz von Schwefelsäure ist von kurzfristigen Entwicklungen abhängig, was sich in der Laufzeit der Verträge widerspiegelt. Zusätzlich sind die Absatzmöglichkeiten regional sehr unterschiedlich mit entsprechend variierenden Konditionen. Aurubis beliefert den globalen Schwefelsäuremarkt mit den Schwerpunkten Europa, Nordamerika und Nordafrika. Das Verhältnis von lokalem Absatz und Exporten schwankt entsprechend den Marktgegebenheiten. Seit dem Geschäftsjahr 2018/19 ist Aurubis zudem mit einem Vertriebsstandort für Schwefelsäure in Tampa, Florida, vertreten.

Nach einer deutlichen Verengung des Schwefelsäuremarktes mit entsprechend niedrigeren Preisen im Geschäftsjahr 2018/19 sehen Marktbeobachter wie ICIS oder CRU zum Ende des Jahres 2019 einen ausgeglichenen Markt. Auch die bisher für das 1. Quartal 2019/20 vorliegenden Erkenntnisse signalisieren für Europa eine stabile Situation, während die Nachfrage an den internationalen Märkten für Schwefelsäure von Unsicherheiten geprägt ist.

Geschäfts- und Ergebniserwartung des Aurubis-Konzerns

GESCHÄFTSERWARTUNG

Wir haben im Geschäftsjahr 2018/19 verschiedene Initiativen und Einzelmaßnahmen angestoßen, um Aurubis weiter zu stärken. Wir bündeln diese innerhalb unserer Strategie "Growth, Efficiency & Responsibility", mit der wir die Vision 2025 erreichen wollen. Aurubis verfügt über führende Marktpositionen in vielen Bereichen - diese wollen wir langfristig weiter ausbauen.

Mit der Akquisition der spanisch-belgischen Metallo-Gruppe, die noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Europäische Kommission steht, wollen wir unser externes Wachstum weiter vorantreiben. Das Unternehmen ist auf die Verarbeitung von nicht organischen niedrigmetallhaltigen Recyclingrohstoffen spezialisiert. Mit dem Zukauf würden wir unser Metallportfolio insbesondere in Bereichen wie Nickel, Zinn, Zink und Blei ergänzen. Nach Zustimmung durch die Kartellbehörden und dem Closing planen wir, die Integration im Geschäftsjahr 2019/20 voranzutreiben.

Die Metallo-Akquisition würde uns auf unserem Weg zu einem Multi-Metall-Konzern unterstützen. Damit verbunden berichten wir seit 2017/18 neben Informationen über unsere Kupferprodukte auch die Verkaufsmengen von Gold, Silber, Blei, Nickel, Zinn, der Metalle der Platingruppe sowie Nebenmetalle. Auch in Zukunft planen wir, durch interne und externe Projekte weiterzuwachsen.

Nachdem die Europäische Kommission im Februar 2019 einen Verkauf des Segments FRP untersagt hat, prüfen wir derzeit verschiedene strategische Optionen für die Veräußerung des Segments. Die Voraussetzung für die Darstellung des Segments als nicht fortgeführte Aktivitäten gemäß IFRS 5 ist weiterhin gegeben.

Für das Geschäftsjahr 2019/20 sind folgende geplante Wartungsstillstände vorgesehen:

An unserem Standort in Hamburg (Deutschland) haben wir im Oktober und November 2019 einen geplanten gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsstillstand durchgeführt. Dieser wird unser Ergebnis nach aktuellen Planungen mit rund 34 Mio. € belasten.

An unserem Standort in Lünen werden wir im April und September 2020 einen geplanten gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsstillstand durchführen. Dieser wird unser Ergebnis nach aktuellen Planungen mit rund 11 Mio. € belasten.

ERGEBNISERWARTUNG

Zu unserem Geschäftsmodell gehört, dass unser Ergebnis quartalsweisen Schwankungen unterliegt. Dies hat saisonale Gründe, kann aber auch durch Störungen bei Aggregaten oder in den Betriebsabläufen verursacht sein. Gerade das 1. Quartal eines Geschäftsjahrs zeichnet sich durch saisonale Besonderheiten aus, zu denen beispielsweise eine zurückhaltende Ordertätigkeit bei Kunden oder Veränderungen in den Rohstofflieferungen zählen.

Die künftige Entwicklung und Prognose der Aurubis AG decken sich mit der für den Aurubis-Konzern getroffenen Gesamtaussage.

Der Ausblick für das Geschäftsjahr 2019/20 erfolgt auf Basis folgender Prämissen:

Wir erwarten, gestützt auf Branchenprognosen, eine stabile Kupfernachfrage. Die Produktnachfrage aus dem Automobilsektor wird voraussichtlich weiterhin gedämpft sein.
Das Niveau für die Jahresverträge 2020 am Markt für Kupferkonzentrate wird mit Blick auf den Referenzabschluss aus November 2019 voraussichtlich deutlich unter dem aus 2019 liegen.
Für Altkupfer und Schwefelsäure bleibt die Marktentwicklung im Geschäftsjahr 2019/20 wegen der Kurzfristigkeit des Geschäfts schwer prognostizierbar.
Die Aurubis-Kupferprämie wurde auf 96 US$/t für 2020 festgesetzt (Vj. 96 US$/t).
Wesentliche Teile unserer Einnahmen sind US-Dollar-basiert. Im Rahmen unserer Hedging-Strategie mildern wir daraus resultierende Risiken ab.
Unser Effizienzsteigerungsprogramm mit dem bisherigen Fokus auf die Hebung von konzernweiter Effizienzen werden wir 2019/20 in ein Programm überführen, welches einen deutlichen Fokus auf Kosteneinsparungen hat. Ziel ist es, sowohl der Inflation als auch erwarteten schwächeren Konjunktur- und Marktbedingungen mindestens entgegenzuwirken.
Für das Geschäftsjahr 2019/20 gehen wir in Summe von einer über dem Vorjahr liegenden Anlagenverfügbarkeit aus. Dies erwarten wir insbesondere aufgrund der getätigten Investitionen in unsere Standorte im Rahmen geplanter Wartungsstillstände.

Ab dem Geschäftsjahr 2019/20 ändern wir unsere Prognoseart von einer qualifiziert komparativen Prognose auf eine Intervallprognose. Die Intervallprognose ist die Angabe einer Bandbreite zwischen zwei Zahlenwerten. Die Anpassung verbindet eine hohe Transparenz in Bezug auf unsere zukünftige Entwicklung mit einem entsprechenden Korridor, der sowohl Unsicherheiten als auch Chancen innerhalb unseres Geschäfts Rechnung trägt. Im Zuge der neuen Prognoseart sehen wir für das Geschäftsjahr 2019/20 folgende Entwicklung voraus:

Insgesamt erwarten wir für den Aurubis-Konzern im Geschäftsjahr 2019/20 ein operatives EBT zwischen 185 Mio. € und 250 Mio. € und einen operativen ROCE zwischen 8 % und 11 %.

Im Segment Metal Refining & Processing planen wir für das Geschäftsjahr 2019/20 mit einem operativen EBT zwischen 230 Mio. € und 310 Mio. € und einen operativen ROCE zwischen 11 % und 16 %. Die Entwicklung des Segmentergebnisses wird u. a. von sich verschlechternden Marktbedingungen, insbesondere einem sich verengenden Marktes für Kupferkonzentrate, im Vergleich zum Vorjahr beeinflusst.

Im Segment Flat Rolled Products erwarten wir für das Geschäftsjahr 2019/20 ein operatives EBT zwischen 11 Mio. € und 15 Mio. € und einen operativen ROCE zwischen 5 % und 7 %. Nachdem das operative EBT im Berichtsjahr von einer Änderung der Definition des operativen Ergebnisses und einer Wertminderung auf die langfristigen Vermögenswerte des Segments negativ beeinflusst war (in Summe: 51 Mio. €), werden diese Effekte für das Geschäftsjahr 2019/20 nicht mehr erwartet.

Erwartete Finanzlage

Aurubis hielt zum Ende des Geschäftsjahrs 2018/19 Barmittelbestände in Höhe von 441 Mio. € (30.09.2018: 479 Mio. €). Zusätzlich stehen dem Unternehmen als weitere Liquidität ungenutzte Kreditlinien aus einem Konsortialkreditvertrag über 350 Mio. € zur Verfügung, der eine Laufzeit bis 2023 hat. Somit verfügt Aurubis über ausreichend Liquidität, die aus heutiger Sicht nicht gefährdet ist. Darüber hinaus besteht eine Kreditlinie von 380 Mio. €, die zum Erwerb der Metallo-Aktivitäten dient ("Brückenfinanzierung").

Für das kommende Geschäftsjahr erwarten wir aus dem operativen Geschäft eine weiterhin stabile Finanzlage. Die im Geschäftsjahr 2019/20 planmäßig fälligen Tilgungen inklusive eines Schuldscheindarlehens in Höhe von 127 Mio. € beabsichtigen wir aus vorhandener Liquidität zu bestreiten.

GESAMTAUSSAGE ZUR KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG DES AURUBIS-KONZERNS

Die Geschäftsentwicklung der Aurubis-Gruppe wird auch im Geschäftsjahr 2019/20 von einer Reihe Faktoren beeinflusst: von der allgemeinen Entwicklung der Weltwirtschaft über die Balance zwischen Angebot und Nachfrage unserer Rohstoffe bis zur spezifischen Nachfrage der Märkte, auf denen wir aktiv sind. Speziell die Entwicklung der internationalen Handelsbeziehungen bleibt ein Unsicherheitsfaktor.

Nach dem Übergangsjahr 2018/19 erwarten wir für das Geschäftsjahr 2019/20 wieder ein höheres operatives EBT. Auch der operative ROCE wird sich im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich leicht verbessern.

Zukunftsbezogene Aussagen

Dieses Dokument enthält vorausschauende Aussagen zu unserer aktuellen Einschätzung künftiger Vorgänge. Wörter wie "antizipieren", "annehmen", "glauben", "einschätzen", "erwarten", "beabsichtigen", "können/könnten", "planen", "projizieren", "sollten" und ähnliche Begriffe kennzeichnen solche vorausschauenden Aussagen. Diese Aussagen sind einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Einige Beispiele hierfür sind eine ungünstige Entwicklung der weltwirtschaftlichen Situation, insbesondere die politische Entwicklung in den USA, Europa und China, eine Verengung des Rohstoffangebots und ein Rückgang der Nachfrage in den wichtigen Kupferabsatzmärkten. Des Weiteren zählen dazu eine Verschlechterung unserer Refinanzierungsmöglichkeiten an den Kredit- und Finanzmärkten, unabwendbare Ereignisse höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Terrorakte, politische Unruhen, Industrieunfälle und deren Folgewirkungen auf unsere Verkaufs-, Einkaufs-, Produktions- oder Finanzierungsaktivitäten, Veränderungen der Wechselkurse, ein Akzeptanzverlust unserer Produkte mit der Folge einer Beeinträchtigung bei der Durchsetzung von Preisen und bei der Auslastung von Verarbeitungs- und Produktionskapazitäten, Preiserhöhungen bei Energie und Rohstoffen, Unterbrechungen der Produktion aufgrund von Materialengpässen, Belegschaftsstreiks oder Lieferanteninsolvenzen, die erfolgreiche Umsetzung von Kostenreduzierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen, die Geschäftsaussichten der Gesellschaften, an denen wir bedeutende Beteiligungen halten, die erfolgreiche Umsetzung strategischer Kooperationen und Joint Ventures, die Änderungen von Gesetzen, Bestimmungen und behördlichen Richtlinien sowie der Ausgang rechtlicher Verfahren und weitere Risiken und Unwägbarkeiten, von denen einige in diesem Bericht unter der Überschrift "Risiko- und Chancenbericht" beschrieben sind. Sollte einer dieser Unsicherheitsfaktoren oder eine dieser Unwägbarkeiten eintreten oder sollten sich die den vorausschauenden Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen genannten oder implizit zum Ausdruck gebrachten Ergebnissen abweichen. Wir haben weder die Absicht noch übernehmen wir eine Verpflichtung, vorausschauende Aussagen laufend zu aktualisieren, da diese ausschließlich auf den Umständen am Tag der Veröffentlichung basieren.

Rechtliche Angaben

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB 1

Die Erklärung zur Unternehmensführung ist Teil des zusammengefassten Lageberichts. Sie ist im Geschäftsbericht abgedruckt und auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich "Über Aurubis" unter dem Punkt "Corporate Governance" abrufbar.

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat schildern wir im Vergütungsbericht des Corporate Governance-Berichts, der gleichzeitig Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist. Sie sind im Geschäftsbericht abgedruckt und auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich "Über Aurubis" unter dem Punkt "Konzern" abrufbar.

Übernahmerelevante Angaben und Erläuterungen

Erläuternder Bericht des Vorstands der Aurubis AG, Hamburg, gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG 2 zu den übernahmerechtlichen Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB zum Bilanzstichtag 30.09.2019

Im Folgenden sind die nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) geforderten übernahmerechtlichen Angaben zum 30.09.2019 dargestellt.

ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Aurubis AG betrug zum Bilanzstichtag 115.089.210,88 € und war in 44.956.723 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 2,56 € eingeteilt.

Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Es bestehen keine unterschiedlichen Aktiengattungen.

Bei Ausgabe neuer Aktien kann für diese eine von § 60 AktG abweichende Gewinnberechtigung festgesetzt werden.

BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFEN

Das Stimmrecht der Aktionäre unterliegt nach Kenntnis des Vorstands mit Ausnahme eventueller gesetzlicher Stimmverbote keinen Beschränkungen. Aus von der Gesellschaft gegebenenfalls gehaltenen eigenen Aktien steht dieser gemäß § 71b AktG kein Stimmrecht zu.

10 % DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITENDE KAPITALBETEILIGUNGEN

Es besteht zum Bilanzstichtag (30.09.2019) eine indirekte Beteiligung am Kapital der Aurubis AG, die 10 % der Stimmrechte überschritten hat:

Die Salzgitter AG, Salzgitter, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 12.12.2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Aurubis AG am 12.12.2018 die Schwelle von 25 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 25,00 0 0 0 06 % der Stimmrechte (entsprechend 11.239.181 Stimmen) beträgt. Davon sind der Salzgitter AG 25,00 0 0 0 06 % der Stimmrechte (entsprechend 11.239.181 Stimmen) von der Salzgitter Mannesmann GmbH, Salzgitter, zuzurechnen.

Dementsprechend besteht zum Bilanzstichtag (30.09.2019) eine direkte Beteiligung am Kapital der Aurubis AG, die 10 % der Stimmrechte überschritten hat: Die Salzgitter Mannesmann GmbH, Salzgitter, hielt gemäß Mitteilung der Salzgitter AG, Salzgitter, vom 12.12.2018 seit dem 12.12.2018 25,0000006 % der Stimmrechte (entsprechend 11.239.181 Stimmen).

Es besteht seit dem 04.10.2019 eine weitere indirekte Beteiligung am Kapital der Aurubis AG, die 10 % der Stimmrechte überschreitet: Die Silchester International Investors LLP, London, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 08.10.2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Aurubis AG am 04.10.2019 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,03 % der Stimmrechte (entsprechend 4.508.268) beträgt. Davon sind der Silchester International Investors, London, 10,03 % der Stimmrechte (entsprechend 4.508.268 Stimmen) zuzurechnen. Die Silchester International Investors LLP a) fungiert als Anlageverwalter für fünf gemischte Fonds, b) verfügt über das volle Stimmrecht und Ermessensspielraum bei der Anlage in Fonds und c) fungiert nicht als Depotbank, sodass Fondsanteile im Namen der Depotbank eines jeden Fonds gehalten werden. Die gemeldete Veränderung des Anteilsbesitzes ist auf eine Reihe von Transaktionen an mehreren Handelstagen zurückzuführen.

1 Paragrafen des HGB nachfolgend in der zum 30.09.2019 geltenden Fassung.

2 Paragrafen des AktG nachfolgend in der zum 30.09.2019 geltenden Fassung.

ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DER VORSTANDSMITGLIEDER, SATZUNGSÄNDERUNGEN

Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Aurubis AG ergeben sich aus den §§ 84, 85 Aktiengesetz (AktG) und § 31 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung. Die Änderung der Satzung wird von der Hauptversammlung beschlossen. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf neben der einfachen Stimmenmehrheit einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst; die §§ 179 ff. AktG sind anwendbar. Nach § 11 Abs. 9 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen. Der Aufsichtsrat ist ferner ermächtigt, § 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Er ist auch ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 1 und 3 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. von Kombinationen dieser Instrumente), die aufgrund der von der Hauptversammlung am 02.03.2017 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen Ermächtigung von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaften gegen Barleistung begeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungspflicht begründen, anzupassen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie im Falle der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. für die Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten.

BEFUGNISSE DES VORSTANDS ZUR AKTIENAUSGABE

Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 23.02.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in mehreren Teilbeträgen um bis zu 57.544.604,16 € durch Ausgabe von insgesamt bis zu 22.478.361 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig auszuschließen,

a) soweit es erforderlich ist, um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht auszunehmen.

b) bis zu einem rechnerischen Nennbetrag in Höhe von insgesamt 23.017.840,64 €, wenn die neuen Aktien gegen Sacheinlage ausgegeben werden.

c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem rechnerischen Nennbetrag in Höhe von insgesamt 11.508.920,32 € oder, sollte dieser Betrag niedriger sein, von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der erstmaligen Ausübung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (der "Höchstbetrag") bestehenden Grundkapitals (jeweils unter Anrechnung der etwaigen Ausnutzung anderweitiger Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG), wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet.

Auf den Höchstbetrag ist das auf diejenigen Aktien entfallende Grundkapital anzurechnen, die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, die nach dem 24.02.2016 in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden oder die nach dem 24.02.2016 in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Eine erfolgte Anrechnung entfällt, soweit Ermächtigungen zur Ausgabe von Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nach einer Ausübung solcher Ermächtigungen, die zur Anrechnung geführt haben, von der Hauptversammlung erneut erteilt werden.

d) bis zu einem rechnerischen Nennbetrag in Höhe von insgesamt 23.017.840,64 €, soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechte auf Aktien ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde.

Durch Beschluss vom 09.02.2016 hat der Vorstand der Aurubis AG im Rahmen einer Selbstverpflichtung erklärt, von den in § 4 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre während der Laufzeit der Ermächtigung nur insoweit Gebrauch zu machen, als die auszugebenden Aktien 20 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Auf die vorgenannte 20 %-Grenze sind bis zur bezugsrechtsfreien Ausgabe neuer Aktien etwaige eigene Aktien anzurechnen, die unter Bezugsrechtsausschluss veräußert werden, sowie solche Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrecht bzw. Wandlungspflicht auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben worden sind. Sofern und soweit die Hauptversammlung nach Ausübung einer Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss, die zur Anrechnung auf die vorgenannte 20 %-Grenze geführt hat, diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss neu erteilt, entfällt die erfolgte Anrechnung.

Diese Selbstverpflichtung wurde auf der Internetseite der Aurubis AG für die Laufzeit der Ermächtigung zugänglich.

BEFUGNISSE DES VORSTANDS ZUM AKTIENRÜCKKAUF

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 01.03.2018 wurde die Gesellschaft bis zum 28.02.2023 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Der Erwerb zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken, zu verwenden:

a) Die erworbenen eigenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder mittels eines Angebots an sämtliche Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor der Eingehung der Verpflichtung zur Veräußerung der Aktien. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung (die "Höchstgrenze"). Auf diese Höchstgrenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Ferner sind auf diese Höchstgrenze diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht, Optionsrecht oder Wandlungspflicht oder Andienungsrecht der Gesellschaft) ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht, Optionsrecht oder Wandlungspflicht oder Andienungsrecht der Gesellschaft) in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Eine erfolgte Anrechnung entfällt, soweit Ermächtigungen zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht, Optionsrecht oder Wandlungspflicht oder Andienungsrecht der Gesellschaft) in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nach einer Ausübung solcher Ermächtigungen, die zur Anrechnung geführt haben, von der Hauptversammlung erneut erteilt werden.

b) Die erworbenen eigenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder mittels Angebot an sämtliche Aktionäre veräußert werden, soweit dies gegen Sachleistung Dritter, insbesondere im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen durch die Gesellschaft selbst oder durch von ihr abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen, sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen geschieht oder zur Erfüllung von Umtauschrechten oder -pflichten von Inhabern bzw. Gläubigern aus von der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht, Optionsrecht oder Wandlungspflicht oder Andienungsrecht der Gesellschaft) erfolgt, insbesondere - aber nicht ausschließlich - aufgrund der unter Punkt 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 02.03.2017 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. von Kombinationen dieser Instrumente). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist jeweils ausgeschlossen.

c) Die erworbenen eigenen Aktien können ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise eingezogen werden. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

Die insgesamt unter den vorstehenden Ermächtigungen gemäß lit. a) und b) unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten eigenen Aktien dürfen 20 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Auf die vorgenannte 20 %-Grenze sind anzurechnen: (i) neue Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur bezugsrechtsfreien Veräußerung der eigenen Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden, und (ii) diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht, Optionsrecht oder Wandlungspflicht oder Andienungsrecht der Gesellschaft) auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur bezugsrechtsfreien Veräußerung der eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben worden sind. Sofern und soweit die Hauptversammlung nach Ausübung einer Ermächtigung, die zur Anrechnung auf die vorgenannte 20 %-Grenze geführt hat, die betreffende Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss neu erteilt, entfällt die bereits erfolgte Anrechnung.

Der vollständige Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses vom 01.03.2018 ist unter Tagesordnungspunkt 8 in der im Bundesanzeiger vom 22.01.2018 veröffentlichten Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2018 wiedergegeben.

BEFUGNIS DES VORSTANDS ZUR AUSGABE VON WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN UND VON AKTIEN AUS BEDINGTEM KAPITAL

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 57.544.604,16 € durch die Ausgabe von bis zu 22.478.361 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 2,56 € bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs- und/oder Optionsrechten aus Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. von Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder von ihren Konzerngesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 02.03.2017 bis zum 01.03.2022 nur gegen bar ausgegeben werden, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft oder von ihren Konzerngesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 02.03.2017 bis zum 01.03.2022 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen (bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungspflicht) ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht eigene Aktien oder andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder durch die Ausübung von Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festlegen.

Der vollständige Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses vom 02.03.2017 ist unter Tagesordnungspunkt 6 in der im Bundesanzeiger vom 17.01.2017 veröffentlichten Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2017 wiedergegeben.

WESENTLICHE KONDITIONIERTE VEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT

Im Rahmen diverser Schuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 229 Mio. € steht den Darlehensgebern jeweils ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle eines Wechsels der Kontrolle über die Darlehensnehmerin zu.

Aurubis beabsichtigt, die mögliche Metallo-Akquisition zunächst über eine "Brückenfinanzierung" in Höhe von 380 Mio. € zu finanzieren. Sollte eine Einzelperson oder eine gemeinsam handelnde Gruppe von Personen die Kontrolle über mehr als 50 % der Aktien oder der Stimmrechte an der Aurubis AG erwerben, hat jeder Kreditgeber aus dem mit einem Bankenkonsortium geschlossenen Vertrag jeweils einzeln das Recht, seine Beteiligung an der Brückenfinanzierung zu kündigen und die sofortige Rückzahlung der ihm darunter geschuldeten Beträge zu fordern.

Der Vorstand

Roland Harings, Hamburg, seit dem 20.05.2019

Geb.: 28.06.1963, deutscher Staatsbürger

Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor seit dem 01.07.2019

Segment Metal Refining & Processing

Stellv. Vorsitzender vom 20.05.2019 bis zum 30.06.2019

Bestellt seit dem 20.05.2019 bis zum 30.06.2022

Dr. Thomas Bünger, Lüneburg

Geb.: 02.07.1968, deutscher Staatsbürger

Technischer Vorstand

Bestellt seit dem 01.10.2018 bis zum 30.09.2021

Aurubis Belgium NV/SA, Brüssel, Belgien Director
Aurubis Bulgaria AD, Pirdop, Bulgarien Board of Directors
Aurubis Italia Srl, Avellino, Italien Chairman of the Board of Directors

Rainer Verhoeven, Hamburg

Geb.: 02.12.1968, deutscher Staatsbürger

Vorstand Finanzen

Segment Flat Rolled Products

Bestellt seit dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2020

Aurubis Belgium NV/SA, Brüssel, Belgien Chairman of the Board of Directors

Jürgen Schachler, Hamburg, bis zum 30.06.2019

Geb.: 31.07.1954, deutscher Staatsbürger

Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor

Segment Metal Refining & Processing

Bestellt seit dem 01.07.2016 bis zum 30.06.2019

Der Aufsichtsrat

Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, Hamburg

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung, Hamburg

Encavis AG (vormals Capital Stage AG), Hamburg 1 Mitglied des Aufsichtsrats

Stefan Schmidt, Lüdinghausen 2

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats seit dem 12.06.2019

Leiter Services/Produktionsleiter Schmelzbetriebe der Aurubis AG, Lünen

Deniz Filiz Acar, Hamburg, seit dem 03.05.2019 2

Ausbilderin für kaufmännische Auszubildende

Stellv. Ausbildungsleiterin im Bereich HR Ausbildung, Hamburg

Andrea Bauer, Dortmund

Derzeit keine ausgeübte Berufstätigkeit

IFA Holding GmbH, Haldensleben, seit dem 01.07.2019 Mitglied des Beirats

Christian Ehrentraut, Lünen, seit dem 03.05.2019 2

Stellv. Schichtleiter in der Abt. Schmelzbetriebe Bereich KRS/MZO

Freigestelltes Betriebsratsmitglied in Lünen

Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats

Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann, Salzgitter

Vorsitzender des Vorstands der Salzgitter AG, Salzgitter 1

Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg 3

Vorsitzender des Aufsichtsrats
Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg 3

Vorsitzender des Aufsichtsrats
Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg, und Salzgitter

Mannesmann Grobblech GmbH, Mühlheim/Ruhr

Vorsitzender des gemeinsamen Beirats
KHS GmbH, Dortmund 3

Vorsitzender des Aufsichtsrats
Mannesmann Precision Tubes GmbH, Mülheim/Ruhr 3

Vorsitzender des Aufsichtsrats
Peiner Träger GmbH, Peine 3

Vorsitzender des Aufsichtsrats
Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter 3

Vorsitzender des Aufsichtsrats
Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim/Ruhr 3

Vorsitzender des Aufsichtsrats
Salzgitter Mannesmann Handel GmbH, Düsseldorf 3

Vorsitzender des Aufsichtsrats
Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig, Braunschweig

Mitglied des Aufsichtsrats
Öffentliche Sachversicherung Braunschweig, Braunschweig

Mitglied des Aufsichtsrats
TÜV Nord AG, Hannover

Mitglied des Aufsichtsrats

Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob, Dinslaken

Vorsitzender des Vorstands der RWTÜV e. V., Essen

Albert-Schweitzer-Einrichtungen für Behinderte gGmbH,

Dinslaken

Mitglied des Aufsichtsrats
RWTÜV GmbH, Essen

Vorsitzender des Aufsichtsrats
TÜV Nord AG, Hannover

Vorsitzender des Aufsichtsrats
Van Ameyde International BV, Rijswijk, Niederlande

Mitglied des Board of Supervisory Directors
Universitätsklinikum Essen, Essen

Mitglied des Aufsichtsrats
Knappschaft Kliniken GmbH, Bochum

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Jan Koltze, Hamburg 2

Bezirksleiter IG BCE Hamburg-Harburg

Beiersdorf AG, Hamburg, seit dem 17.04.2019

Mitglied des Aufsichtsrats
ESSO Deutschland GmbH, Hamburg, bis zum 30.04.2019

Mitglied des Aufsichtsrats
ExxonMobil Central Europe Holding GmbH, Hamburg

Mitglied des Aufsichtsrats
Maxingvest AG, Hamburg, seit dem 26.04.2019

Mitglied des Aufsichtsrats

1 Börsennotiertes Unternehmen.

2 Von der Belegschaft gewählt.

3 Konzerngesellschaften der Salzgitter AG.

Dr. Stephan Krümmer, Hamburg

Derzeit keine ausgeübte Berufstätigkeit

Dr. Elke Lossin, Buchholz in der Nordheide 2

Laborleiterin im Analytischen Labor der Aurubis AG, Hamburg

Dr. Sandra Reich, Gräfelfing

Selbstständige Unternehmensberaterin

Chancen eG, Berlin

Mitglied des Aufsichtsrats

Melf Singer, Schwarzenbek 2

Tagschichtmeister Produktion Säurebetriebe der Aurubis AG, Hamburg

Ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder

Karl-Heinz Hamacher, Stolberg, bis zum 31.12.2018 2

Angestellter bei der Aurubis Stolberg GmbH & Co. KG, Stolberg

Betriebsratsvorsitzender

Renate Hold-Yilmaz, Hamburg, bis zum 19.04.2019 2

Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats bis zum 19.04.2019

Kaufmännische Angestellte

Ehemals Vorsitzende des Betriebsrats der Aurubis AG, Hamburg

Ralf Winterfeldt, Hamburg, vom 01.01.2019 bis zum 30.04.2019 2

Energieanlagenelektroniker

Ehemals Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Aurubis AG

Ehemals stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats der Aurubis AG, Hamburg

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz

Prof. Dr. Fritz Vahrenholt (Vorsitzender)

Stefan Schmidt (stellvertretender Vorsitzender), seit dem 12.06.2019

Andrea Bauer

Christian Ehrentraut, seit dem 12.06.2019

Ausgeschiedene Ausschussmitglieder

Renate Hold-Yilmaz (stellvertretende Vorsitzende), bis zum 19.04.2019

Melf Singer, bis zum 12.06.2019

Prüfungsausschuss (Audit Committee)

Dr. Stephan Krümmer (Vorsitzender)

Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann

Jan Koltze

Dr. Elke Lossin

Dr. Sandra Reich

Melf Singer, seit dem 12.06.2019

Ausgeschiedene Ausschussmitglieder

Renate Hold-Yilmaz, bis zum 19.04.2019

Personalausschuss

Prof. Dr. Fritz Vahrenholt (Vorsitzender)

Deniz Filiz Acar, seit dem 12.06.2019

Andrea Bauer, seit dem 12.06.2019

Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann

Jan Koltze, seit dem 12.06.2019

Stefan Schmidt

Ausgeschiedene Ausschussmitglieder

Karl-Heinz Hamacher, bis zum 31.12.2018

Renate Hold-Yilmaz, bis zum 19.04.2019

Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob, bis zum 12.06.2019

Ralf Winterfeldt, vom 30.01.2019 bis zum 30.04.2019

Nominierungsausschuss

Prof. Dr. Fritz Vahrenholt (Vorsitzender)

Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann

Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob

Dr. Stephan Krümmer

Technikausschuss, seit dem 12.06.2019

Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob (Vorsitzender)

Christian Ehrentraut

Dr. Stephan Krümmer

Stefan Schmidt

2 Von der Belegschaft gewählt.

Corporate Governance

Bericht zur Corporate Governance und Erklärung zur Unternehmensführung (Teil des zusammengefassten Lageberichts)

Die Prinzipien verantwortungsbewusster und nachhaltiger Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der Aurubis AG. Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung - zugleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07.02.2017 sowie gemäß §§ 289f, 315d HGB 1 über die Unternehmensführung.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG UND BERICHTERSTATTUNG ZUR CORPORATE GOVERNANCE

§ 161 Aktiengesetz 2 (AktG) verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat einer in Deutschland börsennotierten Aktiengesellschaft, einmal jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und aus welchem Grund nicht.

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Geschäftsjahr 2018/19 mehrfach mit Themen der Corporate Governance beschäftigt und am 04.11.2019 gemeinsam die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung wurde der Öffentlichkeit unter dauerhaft zugänglich gemacht. Dort sind auch die Entsprechenserklärungen der letzten fünf Jahre sowie die Erfüllung der Kodexvorgaben im Detail permanent öffentlich zugänglich.

WORTLAUT DER ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

"Vorstand und Aufsichtsrat der Aurubis AG erklären gemäß § 161 AktG, dass seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 05.11.2018 den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in ihrer Fassung vom 07.02.2017 mit Ausnahme der nachfolgend genannten Empfehlungen aus den dortigen Gründen entsprochen wurde und wird:

Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 4 (Vergütung des Vorstands)

Die Vergütungsstruktur der Vorstände enthält variable Vergütungsbestandteile, deren Bemessungsgrundlage mehrjährig und im Wesentlichen zukunftsbezogen ist, sowie ein Abfindungs-Cap. Dies galt jedoch nicht für den Vertrag von Herrn Schachler, dessen Bestellung zum 30.06.2019 endete, da insoweit Bestandsschutz bestand.
Ziffer 5.4.1 Abs. 2 (Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat)

Der Aufsichtsrat hat bzw. wird bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung unter Beachtung seines Kompetenzprofils im Rahmen der dann jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes, die fachliche und persönliche Qualifikation der Kandidaten in den Vordergrund stellen. Dabei ist es selbstverständlich, dass im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die vom Aufsichtsrat festgelegte Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder und die ebenfalls vom Aufsichtsrat festgelegte Altersgrenze sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigt werden. Hierzu ist es nicht erforderlich, eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat festzulegen.

Hamburg, den 04.11.2019

Für den, Vorstand

Roland Harings Vorsitzender

Rainer Verhoeven Mitglied

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Fritz Vahrenholt

Vorsitzender

1 Paragrafen des HGB nachfolgend in der zum 30.09.2019 geltenden Fassung.

2 Paragrafen des AktG nachfolgend in der zum 30.09.2019 geltenden Fassung.

ANGABEN ZU RELEVANTEN UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN

Für die Aurubis AG bilden die einschlägigen Rechtsvorschriften, vor allem das Aktien-, Mitbestimmungs- und Kapitalmarktrecht, die Satzung, der Deutsche Corporate Governance Kodex sowie die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und des Vorstands, die Grundlagen für die Ausgestaltung von Führung und Kontrolle im Unternehmen. Über die gesetzlichen Pflichten hinaus hat Aurubis Werte und daraus abgeleitete Verhaltensgrundsätze definiert, die den Rahmen für das Verhalten und die Entscheidungen verbindlich vorgeben und Orientierung für das unternehmerische Handeln bieten. Die Werte und die Verhaltensgrundsätze sind auf der Website des Unternehmens im Bereich "Verantwortung" veröffentlicht. Jeder Mitarbeiter wird mit diesen konzernweit geltenden Werten und Verhaltensgrundsätzen (Code of Conduct) sowie den sich daraus ableitenden Unternehmensrichtlinien vertraut gemacht. Zu speziellen Themen finden Pflichtschulungen für (potenziell) betroffene Mitarbeiter statt (z. B. Kartellrecht, Antikorruption, Umweltschutz und Arbeitssicherheit).

FÜHRUNGSSTRUKTUR

Die Aurubis AG ist eine Gesellschaft deutschen Rechts, auf dem auch der Deutsche Corporate Governance Kodex beruht. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die durch eine strikte personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet und mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind. Vorstand und Aufsichtsrat der Aurubis AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zum Wohle des Unternehmens zusammen.

ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT SOWIE DEREN ZUSAMMENSETZUNG UND ZIELE

DER VORSTAND

ARBEITSWEISE

Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung frei von Weisungen Dritter nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und seiner Geschäftsordnung sowie unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Hauptversammlung. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten.

Der Vorstand als Leitungsorgan führt die Geschäfte der Gesellschaft mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung der Belange aller Stakeholder. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, d. h., die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Ressorts. Ungeachtet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder des Vorstands die ihnen zugewiesenen Ressorts im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die nähere Ausgestaltung der Zusammenarbeit des Vorstands der Aurubis AG ist in einer vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand zusammengefasst. Diese regelt vor allem die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten, die Beschlussfassung, namentlich erforderliche Beschlussmehrheiten sowie die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden des Vorstands.

Bestimmte Vorstandsentscheidungen von besonderem Gewicht bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Sie sind in einem Katalog festgelegt. So entscheidet der Aufsichtsrat beispielsweise über Beteiligungen an anderen Unternehmen - soweit die Maßnahme für den Konzern von wesentlicher Bedeutung ist -sowie über wesentliche Investitionen.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Strategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle und die Risikolage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements sowie über die Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen sind vom Vorstand ausführlich zu erläutern und zu begründen.

ZUSAMMENSETZUNG UND ZIELE (DIVERSITÄTSKONZEPT)

Der Vorstand der Aurubis AG bestand im Geschäftsjahr zunächst aus den Mitgliedern Jürgen Schachler als Vorsitzendem, Rainer Verhoeven und Dr. Thomas Bünger, der zum 01.10.2018 zum Technischen Vorstand bestellt wurde. Zum 20.05.2019 wurde Roland Harings zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ernannt.

Auf Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.06.2019 wurde der Vorstandsvorsitzende Jürgen Schachler, dessen Vertrag zum 30.06.2019 auslief, mit sofortiger Wirkung freigestellt. Roland Harings übernahm das Amt als Vorstandsvorsitzender der Aurubis AG mit Wirkung zum 01.07.2019.

Bei der Zusammensetzung des Vorstands orientiert sich der Aufsichtsrat in erster Linie an fachlichen Kenntnissen und persönlicher Eignung. Der Vorstand soll aufgrund seiner Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen in der Lage sein, seine Aufgaben in einem Unternehmen der Kupfer-/Metallbranche zu erfüllen und das Ansehen des Aurubis-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren und zu fördern.

Des Weiteren hat der Aufsichtsrat für die Zusammensetzung des Vorstands am 11.09.2018 ein Diversitätskonzept verabschiedet. Dieses berücksichtigt Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund. So soll bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern neben deren Eignung nach persönlicher und fachlicher Kompetenz möglichst ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Bildungs- und Berufshintergründen abgedeckt werden. Als weiteres Kriterium seines Diversitätskonzepts soll der Vorstand in seiner Gesamtheit eine ausgewogene Altersstruktur aufweisen und damit sowohl jüngere Persönlichkeiten, die neueren Fachkenntnissen und Führungsmethoden näherstehen, als auch ältere Persönlichkeiten, die über größere Berufs-, Lebens- und Führungserfahrung verfügen, vorsehen. Bei gleicher Eignung nach persönlicher und fachlicher Kompetenz sollen möglichst sowohl weibliche als auch männliche Persönlichkeiten im Vorstand vertreten sein. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 111 Abs. 5 AktG bis zum 30.06.2022 eine Mindestzielquote für den Frauenanteil im Vorstand von 25 % beschlossen.

Mit diesem Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, eine größtmögliche Vielfalt hinsichtlich Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund zu erreichen. Neben der höchstmöglichen individuellen Eignung der einzelnen Mitglieder sollen dadurch möglichst vielfältige Perspektiven in die Leitung des Unternehmens einfließen.

Mit welcher Persönlichkeit eine konkrete Vorstandsposition besetzt werden soll, entscheidet der Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse und unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls.

STAND DER UMSETZUNG DER ZIELE

Der Aufsichtsrat hat sich allgemein und bei personellen Veränderungen im Vorstand sehr intensiv mit Vielfalt im Vorstand beschäftigt. Das Diversitätskonzept wurde dabei so weit wie möglich umgesetzt. So weist die Zusammensetzung des Vorstands unterschiedliche Altersgruppen unter Berücksichtigung der fachlichen Kenntnisse und persönlichen Eignung auf. Die Vorstandsmitglieder verfügen über ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Bildungs- und Berufshintergründen: Ein Teil von ihnen hat wirtschaftsbezogene Studien abgeschlossen, ein anderer Teil technische Studien.

Dagegen ist es bisher trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, den angestrebten Frauenanteil im Vorstand zu erreichen. Für die Position des Vorstandsvorsitzenden gab es keine Bewerberin. Letztlich wurde bei der Besetzung der Kandidat ausgewählt, der nach Einschätzung des Aufsichtsrats die Position aufgrund seiner fachlichen Qualifikation am besten ausfüllt.

Der Aufsichtsrat strebt weiterhin eine angemessene Berücksichtigung von Frauen im Vorstand an und hält an seiner Zielsetzung fest.

Darüber hinaus bestehen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 76 Abs. 4 AktG auch Zielgrößen für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands. Der Vorstand hat sich mit Beschluss vom 12.06.2017 das Ziel gesetzt, für die erste Führungsebene einen Frauenanteil von 20 % und für die zweite Führungsebene eine Zielgröße von 25 % zu erreichen. Die genannten Ziele sollen bis zum 30.06.2022 erreicht werden. Für den Konzern ist es ein wichtiges Ziel, die Anzahl der Frauen in Führungspositionen weiter zu steigern - unabhängig von gesetzlichen Regelungen.

Der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug zum Berichtsstichtag (30.09.2019) rund 24 % (Vj. rund 12 %), in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands rund 19 % (Vj. rund 20 %). Der Frauenanteil in der ersten Führungsebene hat damit zum Berichtsstichtag deutlich zugenommen, die Quote in der zweiten Ebene blieb nahezu unverändert.

Der Vorstand strebt weiterhin eine angemessene Berücksichtigung von Frauen in der ersten und zweiten Führungsebene an und hält an seinen Zielsetzungen fest.

Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2018/19 keine Ausschüsse gebildet.

DER AUFSICHTSRAT

ARBEITSWEISE

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Hierbei berücksichtigt der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der relevanten Gesamtbelegschaft sowie die Marktstellung des Unternehmens. Ebenso definiert er bei Versorgungszusagen für die Vorstände das angestrebte Versorgungsniveau. Der Personalausschuss unterbreitet dem Aufsichtsratsplenum entsprechende Vorschläge.

Der Aufsichtsrat wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung, besonders solche, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens grundlegend verändern, hat der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats festgelegt. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Bei Bedarf tagt der Aufsichtsrat ohne den Vorstand.

Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben. Zur Vorbereitung der Sitzungen tagen die Vertreter der Aktionäre und der Arbeitnehmer in der Regel getrennt.

ZUSAMMENSETZUNG UND ZIELE (DIVERSITÄTSKONZEPT UND KOMPETENZPROFIL)

Dem mitbestimmten Aufsichtsrat der Aurubis AG gehören gemäß Satzung zwölf Mitglieder an, von denen nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes jeweils sechs von den Aktionären und den Arbeitnehmern gewählt werden. Die Amtsperioden sind identisch. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden die Vertreter der Aktionäre bei der letzten Wahl zum Aufsichtsrat in der Hauptversammlung am 01.03.2018 und im Rahmen der Nachwahl am 28.02.2019 einzeln gewählt. Die Amtsperiode des Aufsichtsrats beträgt fünf Jahre, die laufende Amtsperiode endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021/22 beschließen wird.

Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benannt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07.02.2017 erarbeitet. Die Ziele und das Kompetenzprofil wurden auf dauerhaft zugänglich gemacht.

Des Weiteren hat der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung am 11.09.2018 ein Diversitätskonzept festgelegt. Dieses berücksichtigt Aspekte wie Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund. So soll der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit eine ausgewogene Altersstruktur aufweisen und damit sowohl jüngere Persönlichkeiten als auch ältere, berufs- und lebenserfahrene Persönlichkeiten umfassen.

Bei Aufsichtsratswahlen ist zusätzlich zu der Eignung nach persönlicher und fachlicher Kompetenz darauf zu achten, dass sowohl weibliche als auch männliche Persönlichkeiten im Aufsichtsrat vertreten sind und sich dieser nach der gesetzlichen Vorgabe zu mindestens 30 % aus Frauen bzw. Männern zusammensetzt.

Das Diversitätskonzept sieht vor, dass sich der Aufsichtsrat aus Persönlichkeiten zusammensetzt, die zum einen aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Kompetenz geeignet sind und die zum anderen möglichst verschiedene Bildungshintergründe (u. a. technische, kaufmännische, juristische und andere geisteswissenschaftliche Ausbildungen) sowie verschiedene Berufshintergründe (u. a. Angehörige technischer, kaufmännischer und geisteswissenschaftlicher Berufe) aufweisen können.

Der Aufsichtsrat verfolgt mit den Zielen für seine Zusammensetzung die Absicht, soweit er darauf Einfluss nehmen kann, eine größtmögliche Vielfalt hinsichtlich Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund zu erreichen. Dadurch sollen möglichst vielfältige Perspektiven, Kenntnisse und Erfahrungen in die Arbeit des Aufsichtsrats der Aurubis AG einfließen.

Der Aufsichtsrat wirkt darauf hin, das Diversitätskonzept für seine Zusammensetzung umzusetzen, indem er bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner die in seinem Konzept enthaltenen Diversitätsaspekte berücksichtigt. Die letztendliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats obliegt den Aktionären der Aurubis AG in der Hauptversammlung.

STAND DER UMSETZUNG DER ZIELE

Aufsichtsrat und Nominierungsausschuss haben die Kriterien des Kompetenzprofils bei den Vorschlägen zur Aufsichtsratswahl auf der Hauptversammlung 2018 und 2019 berücksichtigt.

Das Diversitätskonzept wurde so weit wie möglich umgesetzt: Nach Ansicht des Aufsichtsrats weist die Seite der Anteilseigner eine ausgewogene Altersstruktur mit jüngeren und älteren Persönlichkeiten auf. Der Aufsichtsrat setzt sich nach der gesetzlichen Vorgabe zu mindestens 30 % aus Frauen bzw. Männern zusammen. Dem Aufsichtsrat gehören Mitglieder mit unterschiedlichen Ausbildungen und Berufshintergründen an. Weitere Informationen zu den persönlichen und fachlichen Kompetenzen können den Lebensläufen der Aufsichtsratsmitglieder entnommen werden, die auf dauerhaft zugänglich sind.

Gemäß Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07.02.2017 waren im Geschäftsjahr 2018/19 nach Einschätzung des Aufsichtsrats Herr Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob, Herr Dr. Stephan Krümmer, Frau Dr. Sandra Reich, Frau Andrea Bauer sowie Herr Prof. Dr. Fritz Vahrenholt als unabhängige Mitglieder der Anteilseigner anzusehen.

Unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur gehören dem Gremium somit fünf unabhängige Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und damit eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an, die nicht in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft, zu deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen stehen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann.

AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat hat aus dem Kreis seiner Mitglieder mit dem Personalausschuss, dem Prüfungsausschuss (Audit Committee), dem Nominierungsausschuss, dem Technikausschuss (seit dem 12.06.2019) und dem Vermittlungsausschuss fünf Ausschüsse gebildet, die seine Arbeit vorbereiten und ergänzen. Die Aufgaben der Ausschüsse sowie ihre Zusammensetzung und Arbeit sind teilweise in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegt. Die Zusammensetzung der Ausschüsse im Geschäftsjahr ist in diesem Geschäftsbericht aufgeführt. Die Mandate der Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien werden ebenfalls im Geschäftsbericht genannt.

Personalausschuss

Der sechsköpfige Personalausschuss ist paritätisch besetzt.

Er befasst sich in Vorbereitung der erforderlichen Aufsichtsratsbeschlüsse mit der Struktur und Höhe der Vergütung für den gesamten Vorstand, der Vorbereitung von Vorstandsverträgen und der Auswahl von geeigneten Kandidaten für die Besetzung von Vorstandspositionen. Vorsitzender des Personalausschusses ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats.

Prüfungsausschuss

Aufgabe des sechsköpfigen, paritätisch besetzten Prüfungsausschusses ist hauptsächlich die Überwachung der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance.

Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine Präferenz und eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Berichtsjahr, Herr Dr. Stephan Krümmer, verfügt aus seiner beruflichen Praxis über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Er ist kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss ist gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt. Seine Aufgabe ist es, dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu benennen.

Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss tagte im Berichtsjahr nicht.

Technikausschuss

Mit Wirkung zum 12.06.2019 hat der Aufsichtsrat einen Technikausschuss gebildet. Der vierköpfige Ausschuss ist paritätisch besetzt. Aufgabe des Technikausschusses ist u. a. die strategische Unterstützung und Überwachung des Vorstands bei der Umsetzung wesentlicher Investitionsprojekte. Den Vorsitz hat Prof. Dr. Karl Friedrich Jacob.

AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionäre der Aurubis AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Bei den Abstimmungen gewährt jede Aktie eine Stimme. Es gibt keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien.

Die Hauptversammlung wählt die von den Anteilseignern ohne Bindung an Wahlvorschläge zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats und beschließt über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Sie entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinns, über Kapitalmaßnahmen und die Zustimmung zu Unternehmensverträgen, ferner über die Vergütung des Aufsichtsrats sowie über Satzungsänderungen der Gesellschaft. In besonderen Fällen sieht das Aktiengesetz die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung vor bzw. empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex, eine solche einzuberufen.

Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet und seine Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ordnungsgemäß nachweist, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können oder wollen, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der Aurubis AG eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen. Den Aktionären ist es außerdem möglich, ihre Stimme im Vorfeld der Hauptversammlung per Internet abzugeben. Nähere Einzelheiten gibt die Aurubis AG in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt.

Die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen werden den aktien- bzw. kapitalmarktrechtlichen Vorschriften entsprechend veröffentlicht und auf der Internetseite der Aurubis AG in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt.

KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENT SOWIE COMPLIANCE

Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Im Rahmen unseres werteorientierten Konzernmanagements sorgt ein angemessenes Risikomanagement dafür, dass Risiken frühzeitig erkannt und Risikopositionen minimiert werden. Das Risikomanagement berichtet regelmäßig dem Vorstand und dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Einzelheiten zum Risikomanagement der Aurubis AG sind im Risikobericht dargestellt. Darin ist der gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB geforderte Bericht zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem enthalten.

Der Vorstand sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf die Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Das Compliance-Management-System wurde auch im Geschäftsjahr 2018/19 weiter ausgebaut, um den sich aus den gesetzlichen Anforderungen und dem Verhaltenskodex ergebenden Anforderungen gerecht zu werden.

Compliance wird im Unternehmen durch Prävention, Kontrolle und Sanktion sichergestellt. Präventive Maßnahmen sind interne Richtlinien, die Beratung und besonders die Schulung von Mitarbeitern. Sollten Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien festgestellt werden, greifen arbeits-, zivil-, aber auch strafrechtliche Sanktionen.

Der Chief Compliance Officer des Unternehmens ist zentraler Ansprechpartner für alle compliancerelevanten Fragen. Er berichtet regelmäßig dem Vorstand und dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. An den einzelnen Standorten des Konzerns stehen den Mitarbeitern auch lokale Compliance-Verantwortliche als Ansprechpartner zur Verfügung.

Beschäftigten wird über eine "Whistleblower-Hotline" eines externen Dienstleisters die Möglichkeit eingeräumt, auch anonym Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Diese Möglichkeit kann auch von Dritten genutzt werden.

MELDEPFLICHTIGE WERTPAPIERGESCHÄFTE SOWIE AKTIENBESITZ DER ORGANMITGLIEDER

Gemäß Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU 596/2014) müssen die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Aurubis AG und bestimmte Mitarbeiter in Führungspositionen sowie die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der Gesellschaft und sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenlegen. Dies gilt nicht, sofern die Gesamtsumme der Geschäfte je Person den Betrag von 5.000 € pro Kalenderjahr nicht erreicht.

Ein Mitglied des Aufsichtsrats hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass es in der Zeit vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019 Stückaktien der Gesellschaft erworben bzw. veräußert hat:

Herr Prof. Dr. Fritz Vahrenholt: 2.500 Stückaktien gekauft

Ein Mitglied des Vorstands hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass es in der Zeit vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019 Stückaktien der Gesellschaft erworben bzw. veräußert hat:

Herr Roland Harings: 10.000 Stückaktien gekauft

RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG

Die Aurubis AG stellt ihren Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht sowie die Konzernzwischenabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Aurubis AG wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) und nach Aktiengesetz (AktG) aufgestellt. Jahres- und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüft. Die Aurubis AG veröffentlicht für das Geschäftsjahr 2018/19 einen zusammengefassten Lagebericht für die Aurubis AG und den Konzern. Der Zwischenbericht sowie die Quartalsmitteilungen werden vor der Veröffentlichung vom Prüfungsausschuss mit dem Vorstand erörtert.

Die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschaft erfolgte gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung. Prüfer des Konzernabschlusses 2018/19 und des zusammengefassten Lageberichts sowie des HGB-Abschlusses 2018/19 der Aurubis AG war die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, ist seit dem Geschäftsjahr 2018/19 als Abschlussprüfer bestellt und hat Aurubis mit Prüfung des Geschäftsjahres 2018/19 damit das erste Mal geprüft. Entsprechend übernahm die verantwortliche Wirtschaftsprüferin Annika Deutsch die Prüfung des Konzerns und der Gesellschaft ebenfalls erstmalig.

Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit eingeholt. Die Prüfungen erfolgten nach deutschen Prüfungsvorschriften und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung; ergänzend wurden die International Standards on Auditing beachtet. Sie umfassten auch das Risikomanagement und die Einhaltung der Berichtspflichten zur Corporate Governance nach § 161 AktG.

Mit dem Abschlussprüfer wurde zudem vertraglich vereinbart, dass er den Aufsichtsrat umgehend über auftretende mögliche Ausschluss- und Befangenheitsgründe sowie über wesentliche Feststellungen und Vorkommnisse während der Prüfung unterrichtet.

Hamburg, im Dezember 2019

Für den Vorstand

Roland Harings, Vorsitzender

Rainer Verhoeven, Mitglied

Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Aurubis AG

Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Er erläutert die Struktur und Höhe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung der Aurubis AG.

VERGÜTUNG DES VORSTANDS

Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Personalausschusses die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest, er beschließt und überprüft regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand.

Der Aufsichtsrat hatte das Vergütungssystem unter Einbeziehung eines unabhängigen externen Vergütungsexperten zuletzt im Jahr 2017 grundlegend überarbeitet. Das neue Vergütungssystem entspricht den Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG) und des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07.02.2017, insbesondere Ziffer 4.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Hauptversammlung hat das neue System für die Vergütung des Vorstands am 01.03.2018 gemäß § 120 Abs. 4 AktG 1 gebilligt.

Aufgrund der Rückmeldungen von Investoren hat der Aufsichtsrat entschieden, die Zusammensetzung des Jahresbonus zu ändern. Die Anpassung hat der Aufsichtsrat am 11.09.2018 beschlossen.

Namentlich berechnet sich der Jahresbonus ab dem 01.10.2018 mit einer höheren Gewichtung von 60 % (zuvor 50 %) nach der für das Geschäftsjahr festgestellten Zielerreichung für die operative EBT-Komponente sowie mit einer niedrigeren Gewichtung von 40 % (zuvor 50 %) nach der für das jeweilige Geschäftsjahr vorgenommenen Beurteilung der individuellen Leistung des Vorstandsmitglieds.

Vor dem Hintergrund der grundlegenden Überarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodex und des veröffentlichten Referentenentwurfs zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie (EU 2017/828, ARUG II) sieht der Aufsichtsrat derzeit von einer weitergehenden Überarbeitung des Vergütungssystems ab. Sowohl der Entwurf des Deutschen Corporate Governance Kodex als auch der Referentenentwurf zum ARUG II sehen umfassende Regelungen zur Vergütung der Organe der börsennotierten Gesellschaft vor. Zum Bilanzstichtag 30.09.2019 waren sowohl der Deutsche Corporate Governance Kodex in der am 09.05.2019 beschlossenen Fassung als auch das ARUG II noch nicht in Kraft getreten.

Das neue Vergütungssystem gilt für den zum 20.05.2019 bestellten stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Roland Harings (seit 01.07.2019 Vorstandsvorsitzender), den Finanzvorstand Rainer Verhoeven und für den zum 01.10.2018 bestellten technischen Vorstand Dr. Thomas Bünger. Für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schachler (bestellt bis 30.06.2019) galt noch das alte Vergütungssystem.

1 Paragrafen des AktG nachfolgend in der zum 30.09.2019 geltenden Fassung.

ALTES VERGÜTUNGSSYSTEM FÜR DEN VORSTAND

Die Vergütung ist in den Anstellungsverträgen festgelegt und besteht aus aufeinander abgestimmten Vergütungsbestandteilen.

Im Einzelnen handelt es sich um Festbezüge, variable Bezüge sowie Nebenleistungen und Pensionszusagen.

Fixe Komponenten

Der fixe Teil der Vergütung besteht aus den Festbezügen, den Nebenleistungen und den Pensionszusagen. Die jährlichen Festbezüge betrugen für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Herrn Schachler 600.000 € und wurden monatlich in gleichen Raten bis zum Ausscheiden ausgezahlt.

Zusätzlich erhielt Herr Schachler Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert für Versicherungsprämien und der Dienstwagennutzung bestehen.

Herrn Schachler wurde von der Gesellschaft eine beitragsorientierte Pensionszusage gewährt, für die jährlich ein Beitrag in Höhe von 140.000 € an ein Versicherungsunternehmen gezahlt wurde.

Herr Schachler erhielt zusätzlich eine beitragsorientierte betriebliche Altersvorsorge. Diese Altersvorsorge ist als Kapitalzusage ausgestaltet. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahrs wurden für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden 120.000 € in Rückdeckungsversicherungen eingezahlt.

Variable Komponenten

Das alte System zur variablen Vergütung umfasst zwei Komponenten, die jährlich zur Auszahlung kommen: Die erste Komponente (Komponente I) ist abhängig von einer jährlichen Zielerreichung, bezogen auf ein bereinigtes, durchschnittliches EBT (Earnings Before Taxes) des Konzerns von drei Jahren, und zwar jeweils bezogen auf das laufende sowie die beiden dem jeweiligen Geschäftsjahr vorangegangenen Geschäftsjahre. Zielwert ist ein aus einem ROCE (Return on Capital Employed) von 15 % abgeleitetes EBT. Wenn das EBT unterhalb von 40 % des Zielwerts liegt, entfällt eine Zahlung aus der Komponente I. Der Zielbonus der Komponente I kann zu maximal 100 % erreicht werden (Cap). Der maximal zu erreichende Betrag aus dieser Komponente beträgt bei 100 % Zielerreichung 750.000 € für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden.

Die Komponente II sieht eine jährliche Beurteilung der gesamthaften (Komponente II a) und individuellen (Komponente II b) Leistung des Vorstands durch den Aufsichtsrat vor. Beide Komponenten basieren auf einer qualitativen, kriteriengestützten Beurteilung der nachhaltigen Unternehmensführung. Der Zielbonus der Komponente II kann zu maximal 100 % erreicht werden (Cap). Eine Auszahlung von mindestens 50 % des Zielbonus erfolgt immer, es sei denn, die Gewährung wäre unbillig im Sinne des § 87 Abs. 2 AktG. Der maximal zu erreichende Betrag aus den Komponenten II a und II b beträgt für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden jeweils 250.000 €.

Der Zielbonus der Komponente I beträgt 60 % der gesamten variablen Bezüge, der Zielbonus der Komponente II 40 %.

Vorzeitige Beendigung

Der Dienstvertrag von Herrn Schachler enthielt keine Change-of-Control-Klauseln.

ERLÄUTERUNG DES NEUEN VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DEN VORSTAND

Auch das neue Vergütungssystem setzt sich aus fixen und variablen Komponenten zusammen. Die Vergütungsstruktur beinhaltet insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsbestandteile betragsmäßige Höchstgrenzen. Das neue Vergütungssystem gilt für den Vorstandsvorsitzenden Roland Harings, den Finanzvorstand Rainer Verhoeven und für den zum 01.10.2018 bestellten technischen Vorstand Dr. Thomas Bünger.

Gemäß dem Anstellungsvertrag wird zum 01.04.2020 die Gesamtvergütung von Herrn Dr. Bünger an das Niveau von Herrn Verhoeven angeglichen.

Die variablen Vergütungsbestandteile enthalten ein- und mehrjährige variable Vergütungsbestandteile. Zu den unterschiedlichen Vergütungsbestandteilen im Detail:

Fixe Komponenten

Die fixen Bestandteile der Vergütung bestehen aus den Festbezügen, den Pensionszusagen und Nebenleistungen.

Die jährlichen Festbezüge betragen für Herrn Harings 600.000 €, für Herrn Verhoeven 420.000 € und für Herrn Dr. Bünger 340.000 € und werden monatlich in gleichen Raten ausgezahlt.

Alle Vorstandsmitglieder erhalten eine Versorgungszusage zur betrieblichen Altersversorgung in Form einer Ruhegeldzusage. Der Versorgungsbeitrag der Aurubis AG beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 140.000 € pro Jahr und für ordentliche Vorstandsmitglieder 100.000 € pro Jahr. Die Beträge werden in Rückdeckungsversicherungen eingezahlt.

Zusätzlich erhalten alle Vorstandsmitglieder eine beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung in Form einer Kapitalzusage. Der Versorgungsbeitrag der Aurubis AG beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 120.000 € pro Jahr und für ordentliche Vorstandsmitglieder 80.000 € pro Jahr. Der jeweilige Vorstand kann frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahrs, jedoch nicht vor Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft, über den angesammelten Kapitalbetrag verfügen.

Zusätzlich erhalten Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert für Versicherungsprämien und der Dienstwagennutzung bestehen.

Der Aufsichtsrat kann für außerordentliche Leistungen, die durch die reguläre Vergütung nicht abgegolten sind, nach seinem Ermessen eine Sondervergütung gewähren, die im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Insgesamt darf der Gesamt-Cap jedoch nicht überschritten werden. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde keine Sondervergütung gewährt. Der Aufsichtsrat hatte zuletzt und bisher einmalig eine Sondervergütung im Geschäftsjahr 2015/16 gewährt. Mit dieser hatte der Aufsichtsrat die interimsmäßige Übernahme zusätzlicher Aufgaben im Vorstand durch Herrn Faust als Sprecher des Vorstands und Herrn Dr. Boel abgegolten, bis Herr Schachler am 01.07.2016 die vakante Position des Vorstandsvorsitzenden übernommen hatte.

Variable Komponenten

Das System der variablen Vergütung umfasst sowohl eine einjährige variable Vergütung ("Jahresbonus") als auch eine mehrjährige, in die Zukunft gerichtete variable Vergütung. Die mehrjährige, in die Zukunft gerichtete variable Vergütung setzt sich aus einem Performance Cash Plan über drei Geschäftsjahre sowie einem Aktien-Deferral (virtuelle Aktien) über zwei Geschäftsjahre zusammen. Das Verhältnis mehrjähriger zu einjähriger variabler Vergütung beträgt 60:40, sodass die mehrjährige variable Vergütung überwiegt.

Variable Vergütung

Jahresbonus

Die einjährige variable Vergütung (der Jahresbonus) wird zu zwei Dritteln nach Ablauf des Geschäftsjahrs ausbezahlt und beträgt für Herrn Harings bei 100 % Zielerreichung 400.000 € (maximal 500.000 €), für Herrn Verhoeven bei 100 % Zielerreichung 272.00 0 € (maximal 340.000 €) und für Herrn Dr. Bünger bei 100 % Zielerreichung 220.000 € (maximal 275.000 €). Das verbleibende Drittel des Jahresbonus wird in ein virtuelles Aktien-Deferral mit zweijähriger Laufzeit überführt.

Der Jahresbonus berechnet sich mit einer Gewichtung von 60 % nach der für das Geschäftsjahr festgestellten Zielerreichung für die operative EBT-Komponente sowie mit einer Gewichtung von 40 % nach der für das jeweilige Geschäftsjahr vorgenommenen Beurteilung der individuellen Leistung des Vorstandsmitglieds, beides multipliziert mit dem im Vorstandsvertrag festgelegten Zielwert.

Funktionsweise Jahresbonus

Die Zielerreichung für das operative EBT ermittelt sich auf Basis eines Ist/Ist-Vergleichs. Der Istwert des operativen EBT im jeweiligen Geschäftsjahr wird mit dem Istwert des operativen EBT des diesem Geschäftsjahr vorausgehenden Geschäftsjahrs ("Vorjahr") verglichen. Bei einem gleichbleibenden operativen EBT gegenüber dem Vorjahr beträgt die Zielerreichung 100 %. Wird das operative EBT um 20 % gesteigert, so wird der Maximalwert von 125 % der Zielerreichung erreicht. Bei einem operativen EBT von -40 % gegenüber dem Vorjahr wird der Mindestwert von 62,5 % der Zielerreichung erreicht. Eine Zielerreichung zwischen diesen Punkten (62,5 %, 100 %, 125 %) wird linear interpoliert. Wird der Maximalwert erreicht, so führen weitere Steigerungen des operativen EBT zu keinem zusätzlichen Anstieg der Zielerreichung. Wird der Mindestwert unterschritten, beträgt die Zielerreichung 0 %. Ist das operative EBT sowohl im Vorjahr als auch im jeweiligen Geschäftsjahr negativ, ist der Aufsichtsrat berechtigt, die Zielerreichung nach billigem Ermessen festzusetzen. Wird im Vorjahr ein positives operatives EBT erzielt und im jeweiligen Geschäftsjahr ein negatives EBT, so beträgt die Zielerreichung 0 %. Durch den Vergleich mit dem Vorjahres-EBT wird im Jahresbonus ein Wachstum des operativen Konzernergebnisses und somit eine Stärkung der Ertragskraft des Unternehmens honoriert.

Kalibrierung der Erfolgsziele - EBT

Die individuelle Leistung wird vom Aufsichtsrat beurteilt und beruht auf zuvor im Anstellungsvertrag bzw. in entsprechenden Nachträgen definierten Kriterien. Als Kriterien für die Bewertung der individuellen Leistung sind zurzeit die strategische Unternehmensentwicklung, Mitarbeiter und Führung sowie die Corporate Social Responsibility festgelegt worden. Für das Geschäftsjahr 2019/20 wird die Ergebnisverbesserung als viertes Kriterium ergänzt. Der Grad der Zielerreichung kann vom Aufsichtsrat zwischen 0 % und 125 % festgelegt werden. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat im Falle ungewöhnlicher, nicht vorhersehbarer Entwicklungen den Jahresbonus nach billigem Ermessen reduzieren (§ 87 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 AktG).

Der Jahresbonus sieht für Vorstandsmitglieder einen Cap bei 125 % des Zielwerts vor. Der Jahresbonus kann daher für Herrn Harings maximal 750.000 €, für Herrn Verhoeven maximal 510.000 € und für Herrn Dr. Bünger maximal 412.500 € betragen.

Die Auszahlung von zwei Dritteln des Jahresbonus erfolgt direkt nach Ablauf des Geschäftsjahrs. Das letzte Drittel fließt in das Aktien-Deferral, das nachfolgend erläutert wird. Auch für die Auszahlung aus dem Aktien-Deferral gilt ein Cap.

Aktien-Deferral

Um eine Aktienorientierung der variablen Vergütung zu gewährleisten, fließt ein Drittel des erreichten Jahresbonus in ein virtuelles Aktien-Deferral. Das Aktien-Deferral sieht eine zweijährige, zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage vor und beträgt für Herrn Harings bei 100 % Zielerreichung 200.000 €, für Herrn Verhoeven bei 100 % Zielerreichung 136.000 € und für Herrn Dr. Bünger bei 100 % Zielerreichung 110.000 €.

Die Anzahl der virtuellen Aktien zu Beginn der zweijährigen Sperrfrist berechnet sich durch Division eines Drittels des erreichten Jahresbonus durch den Startaktienkurs. Der Startaktienkurs bezeichnet dabei das arithmetische Mittel des Xetra-Schlusskurses der Aurubis-Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage vor Beginn der zweijährigen Laufzeit des Deferrals.

Funktionsweise Aktien-Deferral

1 Arithmetisches Mittel des Xetra-Schlusskurses der Aurubis-Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage vor Beginn der Sperrfrist.

2 Arithmetisches Mittel des Xetra-Schlusskurses der Aurubis-Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage vor Ende der Sperrfrist.

Nach Ablauf der zweijährigen Laufzeit wird die Anzahl an virtuellen Aktien mit dem Endaktienkurs multipliziert. Der Endaktienkurs ergibt sich ebenfalls aus dem arithmetischen Mittel des Xetra-Schlusskurses der Aurubis-Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage, diesmal vor Ende der Laufzeit. Der resultierende Betrag wird in bar am Ende der zweijährigen Laufzeit an die Vorstandsmitglieder ausbezahlt. Die Auszahlungshöhe ist jedoch auf 150 % des Ausgangswerts (entspricht einem Drittel des erreichten Jahresbonus) begrenzt. Damit ist die Auszahlung aus dem Aktien-Deferral für Herrn Harings auf einen Betrag von 375.000 €, für Herrn Verhoeven auf einen Betrag von 255.0 0 0 € und für Herrn Dr. Bünger auf einen Betrag von 206.250 € begrenzt.

Performance Cash Plan

Der Performance Cash Plan sieht eine dreijährige, zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage vor. Maßgebliches Erfolgsziel ist der im Geschäftsbericht ausgewiesene durchschnittliche operative Return on Capital Employed (ROCE) über die dreijährige Periode. Der Auszahlungsbetrag errechnet sich aus der am Ende der dreijährigen Periode festgestellten Zielerreichung für den operativen ROCE, multipliziert mit dem im Vorstandsvertrag festgelegten Zielwert des Performance Cash Plan. Der Zielwert beträgt für Herrn Harings derzeit 400.000 €, für Herrn Verhoeven 272.000 € und für Herrn Dr. Bünger 220.000 €. Der ermittelte Auszahlungsbetrag ist auf 125 % des Zielwerts begrenzt und kann daher für Herrn Harings maximal 500.000 €, für Herrn Verhoeven maximal 340.000 € und für Herrn Dr. Bünger maximal 275.000 € betragen. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat im Falle ungewöhnlicher, nicht vorhersehbarer Entwicklungen den Performance Cash Bonus nach billigem Ermessen reduzieren (§ 87 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 AktG).

Zur Feststellung der endgültigen Zielerreichung des Performance Cash Plan wird am Ende der dreijährigen Periode der Durchschnitt des während der Periode jährlich nach Ende der jeweiligen Geschäftsjahre erreichten operativen ROCE bestimmt. Der Aufsichtsrat legt einen Wert bei 100 % Zielerreichung ("Zielwert") für den durchschnittlichen operativen ROCE sowie Werte für 50 % Zielerreichung ("Mindestwert") und 125 % Zielerreichung ("Maximalwert") fest. Der Zielwert des durchschnittlichen operativen ROCE für die dreijährigen Zeiträume der Geschäftsjahre 2017/18 bis einschließlich 2019/20 und 2018/19 bis einschließlich 2020/21 beträgt 12 %, der Mindestwert 6 % und der Maximalwert 15 %.

Die gleichen Zielwerte gelten auch für den nächsten dreijährigen Zeitraum 2019/20 bis einschließlich 2021/22. Eine Zielerreichung zwischen diesen Punkten (50 %, 100 %, 125 %) wird linear interpoliert. Wird der Mindestwert unterschritten, findet keine Auszahlung aus dem Performance Cash Plan statt. Wird der Maximalwert erreicht, so führen weitere Steigerungen des durchschnittlichen operativen ROCE zu keinem zusätzlichen Anstieg der Zielerreichung. Der Performance Cash Plan incentiviert durch einen ambitionierten ROCE-Zielkorridor die Erwirtschaftung eines positiven Wertbeitrags. Die Auszahlung findet am Ende der jeweiligen dreijährigen Periode in bar statt.

Funktionsweise Performance Cash Plan

Kalibrierung der Erfolgsziele - ROCE

Gesamt-Cap

Insgesamt (Festbezüge und variable Komponenten) ist die Vergütung für Herrn Harings begrenzt auf einen Betrag von 1.975.000 €, für Herrn Verhoeven auf einen Betrag von 1.355.000 € und für Herrn Dr. Bünger auf einen Betrag von 1.096.250 €. Nebenleistungen und Versorgungsbeiträge aus Pensionszusagen fallen nicht unter den Gesamt-Cap.

Vorzeitige Beendigung

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund wird im Rahmen des neuen Vergütungssystems eine Abfindung gezahlt, die entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf zwei Jahresgesamtvergütungen begrenzt ist und keinen längeren Zeitraum als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten keine Change-of-Control-Klauseln.

HÖHE DER VERGÜTUNG DES VORSTANDS IM GESCHÄFTSJAHR 2018/19

Insgesamt betrug die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018/19 3.441.845 € einschließlich eines Versorgungsaufwand von 560.165 € sowie dem virtuellen Aktien-Deferral in Höhe von 117.392 €.

Das der Berechnung der EBT-Komponente zugrunde gelegte operative EBT des Geschäftsjahres wurde um einen Sondereffekt in Höhe von 31 Mio. € angepasst. Die Anpassung steht im Zusammenhang mit der veränderten Herleitung der operativen Ergebnisgröße.

Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.06.2019 wurde der Vorstandsvorsitzende Jürgen Schachler, dessen Vertrag zum 30.06.2019 auslief, mit sofortiger Wirkung freigestellt. Seine Bezüge wurden bis zum Vertragsende gewährt. Die Beträge zur beitragsorientierten Pensionszusage sowie zur beitragsorientierten betrieblichen Altersvorsorge für Herrn Schachler wurden bereits im Geschäftsjahr 2017/18 vorschüssig entrichtet und damit vollständig beglichen.

Für die Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft auf Basis von IFRS Pensionsrückstellungen gebildet. Im Berichtsjahr betrugen die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder 560.165 €. Dieser Betrag entspricht den Beiträgen an eine externe Altersversorgung.

Frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene erhielten im Geschäftsjahr 2018/19 insgesamt 2.237.067 €, die Rückstellungen für ihre Pensionsansprüche betragen insgesamt 27.789.965 € nach HGB bzw. 34.537.696 € nach IAS.

Einzelheiten ergeben sich in individualisierter Form aus den nachfolgenden Tabellen:

Gewährte Zuwendungen

in € Feste Vergütung Nebenleistungen Summe Einjährige variable Vergütung Mehrjährige variable Vergütung
Roland Harings 2 2017/18
Stv. Vorstandsvorsitzender vom 20.05.2019 bis 30.06.2019 2018/19 221.739 6.334 228.073 139.123
Vorstandvorsitzender Min 221.739 6.334 228.073 0
seit 01.07.2019 Max 221.739 6.334 228.073 183.562
Dr. Thomas Bünger 2017/18
Vorstand seit 01.10.2018 2018/19 340.000 30.439 370.439 208.426
Min 340.000 30.439 370.439 0
Max 340.000 30.439 370.439 275.000
Rainer Verhoeven 2017/18 315.000 10.754 325.754 199.594
Vorstand seit 01.01.2018 2018/19 420.000 15.935 435.935 257.690
Min 420.000 15.935 435.935 0
Max 420.000 15.935 435.935 340.000
Jürgen Schachler 3 2017/18 600.000 22.474 622.474 500.000 504.750
Vorstandsvorsitzender vom 01.07.2016 bis 30.06.2019 2018/19 450.000 17.922 467.922 375.000 410.063
Min 450.000 17.922 467.922 187.500 0
Max 450.000 17.922 467.922 375.000 562.500
Dr. Stefan Boel 4 2017/18 350.000 15.651 365.651 291.667 280.417
Vorstand vom 19.04.2008 bis 31.07.2018 2018/19
Summe 2017/18 1.265.000 48.879 1.313.879 991.261 785.167
2018/19 1.431.739 70.630 1.502.369 980.239 410.063
in € Mehrjährige variable Vergütung Aktien-Deferral Mehrjährig variable Vergütung Performance Cash Plan Gesamtsumme Versorgungsaufwand1 Gesamtvergütung
Roland Harings 2 2017/18
Stv. Vorstandsvorsitzender vom 20.05.2019 bis 30.06.2019 2018/19 69.562 112.584 549.342 200.165 749.507
Vorstandvorsitzender Min 0 0 228.073 200.165 428.238
seit 01.07.2019 Max 137.671 183.562 732.867 200.165 933.032
Dr. Thomas Bünger 2017/18
Vorstand seit 01.10.2018 2018/19 104.213 168.667 851.744 180.000 1.031.744
Min 0 0 370.439 180.000 550.439
Max 206.250 275.000 1.126.689 180.000 1.306.689
Rainer Verhoeven 2017/18 99.797 240.720 865.865 160.000 1.025.865
Vorstand seit 01.01.2018 2018/19 128.845 208.533 1.031.003 180.000 1.211.003
Min 0 0 435.935 180.000 615.935
Max 255.000 340.000 1.370.935 180.000 1.550.935
Jürgen Schachler 3 2017/18 1.627.224 260.000 1.887.224
Vorstandsvorsitzender vom 01.07.2016 bis 30.06.2019 2018/19 1.252.985 0 1.252.985
Min 655.422 0 655.422
Max 1.405.422 0 1.405.422
Dr. Stefan Boel 4 2017/18 937.735 150.000 1.087.735
Vorstand vom 19.04.2008 bis 31.07.2018 2018/19
Summe 2017/18 99.797 240.720 3.430.824 570.000 4.000.824
2018/19 302.619 489.784 3.685.075 560.165 4.245.240

Zufluss

in € Feste Vergütung Nebenleistungen Summe Einjährige variable Vergütung5 Mehrjährige variable Vergütung5
Roland Harings 2 Stv. Vorstandsvorsitzender 2017/18 0
vom 20.05.2019 bis 30.06.2019 Vorstandvorsitzender seit 01.07.2019 2018/19 221.739 6.334 228.073 0 0
Dr. Thomas Bünger Vorstand 2017/18 0
seit 01.10.2018 2018/19 340.000 30.439 370.439 0 0
Rainer Verhoeven Vorstand 2017/18 315.000 10.754 325.754 227.419
seit 01.01.2018 2018/19 420.000 15.935 435.935 227.419 0
Jürgen Schachler 3 Vorstandsvorsitzender 2017/18 600.000 22.474 622.474 475.000 559.500
vom 01.07.2016 bis 30.06.2019 2018/19 450.000 17.922 467.922 475.000 559.500
Dr. Stefan Boel 4 Vorstand 2017/18 350.000 15.651 365.651 262.500 310.833
vom 19.04.2008 bis 31.07.2018 2018/19
Summe 2017/18 1.265.000 48.879 1.313.879 964.919 870.333
2018/19 1.431.739 70.630 1.502.369 702.419 559.500
in € Mehrjährige variable Vergütung Aktien-Deferral6 Mehrjährige variable Vergütung Performance Cash Plan Gesamtsumme Versorgungsaufwand1 Gesamtvergütung
Roland Harings 2 Stv. Vorstandsvorsitzender 2017/18 0 0 0
vom 20.05.2019 bis 30.06.2019 Vorstandvorsitzender seit 01.07.2019 2018/19 0 0 228.073 200.165 428.238
Dr. Thomas Bünger Vorstand 2017/18 0 0 0
seit 01.10.2018 2018/19 0 0 370.439 180.000 550.439
Rainer Verhoeven Vorstand 2017/18 553.173 160.000 713.173
seit 01.01.2018 2018/19 0 0 663.354 180.000 843.354
Jürgen Schachler 3 Vorstandsvorsitzender 2017/18 1.656.974 260.000 1.916.974
vom 01.07.2016 bis 30.06.2019 2018/19 1.502.422 0 1.502.422
Dr. Stefan Boel 4 Vorstand 2017/18 938.984 150.000 1.088.984
vom 19.04.2008 bis 31.07.2018 2018/19
Summe 2017/18 0 0 3.149.131 570.000 3.719.131
2018/19 0 0 2.764.288 560.165 3.324.453

1 Nach HGB ergab sich ein Versorgungsaufwand von 200.165 € für Roland Harings, 180.000 € (Vj. 160.000 €) für Rainer Verhoeven, 180.000 € für Dr. Thomas Bünger und 260.000 € (Vj. 260.000 €) für Jürgen Schachler.

2 Hierbei handelt es sich um die Vergütung für den Zeitraum 20.05.2019 bis 30.09.2019.

3 Hierbei handelt es sich um die Vergütung für den Zeitraum 01.10.2018 bis 30.06.2019.

4 Hierbei handelt es sich um die Vergütung im abgelaufenen GJ 2017/18 für den Zeitraum 01.10.2017 bis 31.07.2018.

5 Abweichend zum Vorjahr werden im GJ 2018/19 erstmalig die tatsächlichen Zuflüsse (Auszahlungsbeträge) unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung der Ansprüche angegeben.

6 Der beizulegende Zeitwert basierend auf Plandaten beträgt 117.392 €. Für das Aktien-Deferral 2018/19 besteht ein Bezugsrecht von 1.516 virtuellen Aktien für Roland Harings, 2.741 virtuellen Aktien für Rainer Verhoeven und 1.784 virtuellen Aktien für Dr. Thomas Bünger.

Die variable mehrjährige Vergütung im alten Vorstandsvergütungssystem (Jürgen Schachler) für das GJ 2018/19 bemisst sich nach dem Verhältnis des operativen Ist- zum Soll-EBT bezogen auf den Aurubis-Konzern und den Durchschnitt der GJ 2016/17, 2017/18 und 2018/19.

Das durchschnittliche operative Ist-EBT beträgt rund 283 Mio. € und bedeutet eine Zielerreichung von rund 62 %.

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19

Name

in €
Feste Vergütung Vergütung für Ausschusstätigkeit Sitzungsgeld Insgesamt
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt 2017/18 162.945 44.489 17.000 224.434
2018/19 225.000 50.000 10.000 285.000
Renate Hold-Yilmaz 2017/18 150.000 25.000 18.000 193.000
2018/19 82.603 20.651 9.000 112.254
Deniz Filiz Acar 2017/18
2018/19 31.027 4.562 3.000 38.589
Andrea Bauer 2017/18 20.753 1.706 2.000 24.459
2018/19 75.000 12.062 7.000 94.062
Burkhard Becker 2017/18 31.233 9.370 10.000 50.603
2018/19
Dr. Bernd Drouven 2017/18 31.233 12.494 6.000 49.727
2018/19
Christian Ehrentraut 2017/18
2018/19 31.027 4.562 5.000 40.589
Dr.-Ing. Joachim Faubel 2017/18 31.233 0 6.000 37.233
2018/19
Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann 2017/18 137.466 46.911 19.000 203.377
2018/19 75.000 25.000 14.000 114.000
Karl-Heinz Hamacher 2017/18 43.973 8.795 5.000 57.768
2018/19 18.904 3.781 0 22.685
Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob 2017/18 43.973 13.192 9.000 66.165
2018/19 75.000 22.541 12.000 109.541
Jan Koltze 2017/18 75.000 15.000 14.000 104.000
2018/19 75.000 19.562 12.000 106.562
Dr. Stephan Krümmer 2017/18 43.973 21.986 8.000 73.959
2018/19 75.000 39.781 14.000 128.781
Dr. Elke Lossin 2017/18 43.973 8.795 7.000 59.768
2018/19 75.000 15.000 12.000 102.000
Dr. Sandra Reich 2017/18 75.000 11.898 13.000 99.898
2018/19 75.000 15.000 12.000 102.000
Stefan Schmidt 2017/18 43.973 8.795 8.000 60.768
2018/19 97.808 19.562 12.000 129.370
Edna Schöne 2017/18 21.986 2.199 1.000 25.185
2018/19
Dr. med. Dipl.-Chem. Thomas Schultek 2017/18 31.233 9.370 6.000 46.603
2018/19
Rolf Schwertz 2017/18 31.233 0 6.000 37.233
2018/19
Melf Singer 2017/18 43.973 4.397 5.000 53.370
2018/19 75.000 9.801 9.000 93.801
Ralf Winterfeldt 2017/18 31.233 9.370 6.000 46.603
2018/19 24.658 3.740 4.000 32.398
Dr.-Ing. Ernst J. Wortberg 2017/18 31.233 15.616 10.000 56.849
2018/19
Insgesamt 2017/18 1.125.619 269.383 176.000 1.571.002
2018/19 1.111.027 265.603 135.000 1.511.630

Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde von der Hauptversammlung mit Wirkung zum 01.10.2015 neu festgelegt und ist in § 2 der Satzung der Aurubis AG geregelt. Sie orientiert sich an der unterschiedlichen Beanspruchung im Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz der bei der Ausübung seines Amtes entstandenen Auslagen eine feste Vergütung von 75.000 €/Geschäftsjahr. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Doppelte dieses Betrags.

Aufsichtsratsmitglieder, die dem Personal- und/oder Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats angehören, erhalten zusätzlich eine feste Vergütung in Höhe von 15.000 €/Geschäftsjahr pro Ausschuss. Aufsichtsratsmitglieder, die den weiteren Ausschüssen des Aufsichtsrats angehören, erhalten zusätzlich eine feste Vergütung in Höhe von 7.500 €/Geschäftsjahr pro Ausschuss. Aufsichtsratsmitglieder, die in einem Ausschuss des Aufsichtsrats den Vorsitz innehaben, erhalten pro Vorsitz in einem Ausschuss das Doppelte des Betrags/Geschäftsjahr.

Die feste Vergütung für die Ausschusstätigkeiten wird gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung für jedes Mitglied des Aufsichtsrats auf 25.000 €/Geschäftsjahr begrenzt. Die Begrenzung für jeden Vorsitzenden eines Ausschusses beträgt 50.000 €/Geschäftsjahr.

Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem seiner Ausschüsse nicht während des vollen Geschäftsjahrs angehören, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihres Amtes.

Des Weiteren erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und eines seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 €.

Auf dieser Basis erhielten die Aufsichtsratsmitglieder insgesamt 1.511.630 €.

Hamburg, den 10.12.2019

Für den, Vorstand

Roland Harings Vorsitzender

Rainer Verhoeven Mitglied

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Fritz Vahrenholt

Vorsitzender

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.10. bis 30.09. nach IFRS

in T€ Anhang-Nr. 12 Monate 2018/19 12 Monate 2017/18
Umsatzerlöse 1 10.763.299 10.423.748
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 2 180.009 440
Andere aktivierte Eigenleistungen 3 19.695 18.923
Sonstige betriebliche Erträge 4 61.290 43.398
Materialaufwand 5 -9.997.211 -9.464.700
Rohergebnis 1.027.082 1.021.809
Personalaufwand 6 -374.404 -351.942
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 7 -125.407 -119.470
Sonstige betriebliche Aufwendungen 8 -253.672 -216.799
Betriebsergebnis (EBIT) 273.599 333.598
Zinserträge 9 3.904 3.592
Zinsaufwendungen 9 -17.862 -15.775
Übrige finanzielle Erträge 10 407 689
Übrige finanzielle Aufwendungen 10 -31 -51
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 260.017 322.053
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11 -68.695 -59.547
Konzernergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 191.322 262.506
Konzernergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten -613 28.908
Konzernergebnis 190.709 291.414
Auf Aktionäre der Aurubis AG entfallendes Konzernergebnis 12 190.581 290.253
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis 12 128 1.161
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €)
Aus fortgeführten Aktivitäten je Aktie (in €) 13 4,25 5,81
Aus nicht fortgeführten Aktivitäten je Aktie (in €) -0,01 0,65
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €)
Aus fortgeführten Aktivitäten je Aktie (in €) 13 4,25 5,81
Aus nicht fortgeführten Aktivitäten je Aktie (in €) -0,01 0,65

Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 01.10. bis 30.09. nach IFRS

in T€ 12 Monate 2018/19 12 Monate 2017/18
Konzernergebnis 190.709 291.414
Positionen, die zukünftig in den Gewinn/Verlust reklassifizierbar sind
Marktbewertung von Cashflow-Sicherungen -5.353 -26.795
Kosten der Absicherung -104 0
Veränderungen aus der Währungsumrechnung 1.818 -1.050
Ertragsteuern 712 6.107
Anteil am sonstigen Ergebnis - aus nicht fortgeführten Aktivitäten 801 1.347
Positionen, die nicht in den Gewinn/Verlust reklassifizierbar sind
Marktbewertung von Finanzinvestitionen -20.187 3.410
Neubewertung der Nettoschuld von leistungsorientierten Verpflichtungen -94.340 11.615
Ertragsteuern 30.437 -3.768
Anteil am sonstigen Ergebnis - aus nicht fortgeführten Aktivitäten -7.601 4.103
Sonstiges Ergebnis -93.817 -5.031
Konzern-Gesamtergebnis 96.892 286.383
Auf Aktionäre der Aurubis AG entfallendes Konzern-Gesamtergebnis 96.764 285.222
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzern-Gesamtergebnis 128 1.161

Konzernbilanz nach IFRS

Aktiva

in T€ Anhang-Nr. 30.09.2019 30.09.2018
Immaterielle Vermögenswerte 14 122.025 123.049
Sachanlagen 15 1.248.450 1.198.042
Finanzanlagen 16 14.010 32.929
Latente Steuern 22 3.965 2.742
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 19 27.725 27.930
Sonstige langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 19 506 764
Langfristige Vermögenswerte 1.416.681 1.385.456
Vorräte 17 1.728.164 1.680.698
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 18 312.224 274.501
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 19 58.031 71.419
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 19 34.642 39.850
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 20 421.481 461.045
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 560.711 589.500
Kurzfristige Vermögenswerte 3.115.253 3.117.013
Summe Aktiva 4.531.934 4.502.469
Passiva
in T€ Anhang-Nr. 30.09.2019 30.09.2018
Gezeichnetes Kapital 21 115.089 115.089
Kapitalrücklage 21 343.032 343.032
Erwirtschaftetes Konzern-Eigenkapital 21 2.164.969 2.090.677
Kumuliertes sonstiges Ergebnis 21 -30.328 16.974
Eigenkapital der Aktionäre der Aurubis AG 2.592.762 2.565.772
Nicht beherrschende Anteile 21 539 556
Eigenkapital 2.593.301 2.566.328
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 23 295.071 199.006
Sonstige langfristige Rückstellungen 24 61.304 55.575
Latente Steuern 22 170.138 187.768
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 25 149.811 280.864
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 25 3.145 68
Langfristige Schulden 679.469 723.281
Kurzfristige Rückstellungen 24 42.534 33.776
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25 768.695 836.748
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 25 13.723 9.662
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 25 152.887 32.812
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 25 100.187 113.950
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 25 21.098 23.840
Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 160.040 162.072
Kurzfristige Schulden 1.259.164 1.212.860
Summe Passiva 4.531.934 4.502.469

Konzern-Kapitalflussrechnung vom 01.10. bis 30.09. nach IFRS

in T€ Anhang-Nr. 12 Monate 2018/19 12 Monate 2017/18
Ergebnis vor Ertragsteuern 261.195 367.439
(Zu-) Abschreibungen auf Vermögenswerte des Anlagevermögens 7 132.599 125.408
Veränderung der Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögenswerte 378 683
Veränderung langfristiger Rückstellungen 2.736 -1.399
Ergebnis aus dem Abgang von Anlagevermögen 32.123 744
Bewertung von Derivaten 17.467 -17.735
Sonstiges nicht zahlungswirksames Ergebnis 4.589 5.206
Aufwendungen und Erträge aus dem Finanzergebnis 14.784 9.225
Ein-/Auszahlungen für Ertragsteuern -67.006 -77.593
Brutto-Cashflow 398.865 411.978
Veränderung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte -15.969 -9.469
Veränderung der Vorräte (inkl. Bewertungseffekte) -33.227 -200.701
Veränderung kurzfristiger Rückstellungen 8.501 2.946
Veränderung der Verbindlichkeiten (ohne Finanzschulden) -86.496 -2.251
Mittelzufluss aus betrieblicher Geschäftstätigkeit (Netto-Cashflow) 271.674 202.503
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen 14, 15 -221.481 -168.174
Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen 1.592 1.021
Einzahlungen aus dem Verkauf von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 0 7.842
Einzahlungen aus der Tilgung von Dritten gewährter Kredite und Darlehen 0 6.529
Zinseinzahlungen 3.932 3.631
Erhaltene Dividenden 8.080 6.374
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -207.877 -142.777
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten 144.464 32.507
Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und Finanzverbindlichkeiten -160.219 -85.552
Auszahlungen für den Erwerb nicht beherrschender Anteile 0 -19.244
Zinsauszahlungen -16.193 -12.278
Dividendenzahlungen 21 -69.828 -66.557
Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit -101.776 -151.124
Veränderung der Zahlungsmittel -37.979 -91.398
Veränderungen aus Wechselkursänderungen 217 52
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode 479.223 570.569
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode 441.461 479.223
Abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten aus nicht fortgeführten Aktivitäten am Ende der Periode 19.980 18.178
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode aus fortgeführten Aktivitäten 20 421.481 461.045

Für weiterführende Informationen siehe Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

in T€ Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Erwirtschaftetes Konzern-Eigenkapital
--- --- --- ---
Stand am 30.09.2017 115.089 343.032 1.870.573
Dividendenzahlung 0 0 -65.187
Erwerb nicht beherrschender Anteile 0 0 -16.912
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 302.203
davon Konzernergebnis 0 0 290.253
davon sonstiges Ergebnis 0 0 11.950
Stand am 30.09.2018 115.089 343.032 2.090.677
Änderung von Rechnungslegungsmethoden 0 0 24.520
Stand am 01.10.2018 115.089 343.032 2.115.197
Dividendenzahlung 0 0 -69.683
Erwerb nicht beherrschender Anteile 0 0 377
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 119.078
davon Konzernergebnis 0 0 190.581
davon sonstiges Ergebnis 0 0 -71.503
Stand am 30.09.2019 115.089 343.032 2.164.969
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
in T€ Marktbewertung von Cashflow Sicherungen Kosten der Absicherung Marktbewertung von Finanzinvestitionen
--- --- --- ---
Stand am 30.09.2017 19.744 0 11.820
Dividendenzahlung 0 0 0
Erwerb nicht beherrschender Anteile 0 0 0
Konzern-Gesamtergebnis -26.795 0 3.410
davon Konzernergebnis 0 0 0
davon sonstiges Ergebnis -26.795 0 3.410
Stand am 30.09.2018 -7.051 0 15.230
Änderung von Rechnungslegungsmethoden 0 -395 -24.593
Stand am 01.10.2018 -7.051 -395 -9.363
Dividendenzahlung 0 0 0
Erwerb nicht beherrschender Anteile 0 0 0
Konzern-Gesamtergebnis -5.353 -104 -20.188
davon Konzernergebnis 0 0 0
davon sonstiges Ergebnis -5.353 -104 -20.188
Stand am 30.09.2019 -12.404 -499 -29.551
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
in T€ Währungsänderungen Ertragsteuern Anteile der Aktionäre der Aurubis AG Nicht beherrschende Anteile Summe Eigenkapital
--- --- --- --- --- ---
Stand am 30.09.2017 8.745 -6.354 2.362.649 3.097 2.365.746
Dividendenzahlung 0 0 -65.187 -1.370 -66.557
Erwerb nicht beherrschender Anteile 0 0 -16.912 -2.332 -19.244
Konzern-Gesamtergebnis 297 6.107 285.222 1.161 286.383
davon Konzernergebnis 0 0 290.253 1.161 291.414
davon sonstiges Ergebnis 297 6.107 -5.031 0 -5.031
Stand am 30.09.2018 9.042 -247 2.565.772 556 2.566.328
Änderung von Rechnungslegungsmethoden 0 0 -468 0 -468
Stand am 01.10.2018 9.042 -247 2.565.304 556 2.565.860
Dividendenzahlung 0 0 -69.683 -145 -69.828
Erwerb nicht beherrschender Anteile 0 0 377 0 377
Konzern-Gesamtergebnis 2.619 712 96.764 128 96.892
davon Konzernergebnis 0 0 190.581 128 190.709
davon sonstiges Ergebnis 2.619 712 -93.817 0 -93.817
Stand am 30.09.2019 11.661 465 2.592.762 539 2.593.301

Für Erläuterungen zum Eigenkapital siehe Eigenkapital

Konzernanhang

Allgemeine Erläuterungen

Die Aurubis AG ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in Hamburg, Deutschland und wird beim Amtsgericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HR B-Nr. 1775 geführt.

Der vorliegende Konzernabschluss zum 30.09.2019 ist in Anwendung der Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.07.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in Verbindung mit § 315e Abs. 1 HGB nach den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Die Auslegungen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRIC-IC) wurden berücksichtigt.

Die Freigabe des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung erfolgte am 10.12.2019.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden sämtliche Beträge in Währungseinheiten von Tausend ausgewiesen.

Die Bilanz wurde nach kurzfristigen und langfristigen Vermögenswerten und Schulden gegliedert. Dabei sind kurzfristige Vermögenswerte und Schulden jene, von denen erwartet wird, dass sie innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert werden, oder die primär zu Handelszwecken gehalten werden.

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS ist es ferner nötig, dass der Vorstand und die von ihm beauftragten Mitarbeiter in wesentlichen Teilbereichen Schätzungen und Annahmen vornehmen. Diese haben Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie der hiermit verbundenen Erträge und Aufwendungen.

Bereiche, die im besonderen Maße die Anwendung von Schätzungen und Annahmen erfordern, sind unter Wesentliche Schätzungen und Annahmen dargestellt.

Im vorliegenden Bericht können sich aufgrund von Rundungen geringfügige Abweichungen bei Summenangaben ergeben.

Wesentliche Grundsätze der Rechnungslegung

KONSOLIDIERUNGSKREIS

In den Konzernabschluss wurden zum Bilanzstichtag neben der Muttergesellschaft Aurubis AG, Hamburg, 21 weitere Gesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen, bei denen die Aurubis AG, Hamburg, direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmrechte und somit über die Beherrschung verfügt. Der Konzernabschlussstichtag entspricht dem Stichtag des Jahresabschlusses der Aurubis AG, Hamburg, und aller einbezogenen Tochtergesellschaften mit Ausnahme von drei einbezogenen Unternehmen. Der Abschlussstichtag dieser Tochterunternehmen ist der 31.12. Für den Konzernabschluss wurden von diesen Unternehmen Zwischenabschlüsse zum Konzernabschlussstichtag erstellt.

Damit sind die Abschlüsse aller wesentlichen Tochterunternehmen, die die Aurubis AG beherrscht, Teil dieses Konzernabschlusses.

Gemäß IFRS 11.24 in Verbindung mit IAS 28 wurde die Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG, Stolberg, Hersteller von Vorwalzbändern, an der eine Beteiligung von 50 % besteht, unter Verwendung der Equity-Methode bilanziert. Sie wird mit einem weiteren Partner gemeinschaftlich geführt (Gemeinschaftsunternehmen). Im Geschäftsjahr ist diese Beteiligung unverändert zum Vorjahr den nicht fortgeführten Aktivitäten zugeordnet.

KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

Für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse der Gesellschaften werden einheitliche für den Aurubis-Konzern geltende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde gelegt. Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen wesentlichen Unternehmen sind von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft worden.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode zum Erwerbszeitpunkt. Dabei werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Ein sich aus der Verrechnung ergebender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und einer mindestens jährlichen Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Entsprechend IAS 36 werden keine planmäßigen Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach erneuter Prüfung der Zeitwerte sofort ergebniswirksam erfasst.

Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse sowie Umsätze, andere Erträge und Aufwendungen zwischen Konzerngesellschaften werden eliminiert. Durch Transaktionen innerhalb des Konzerns entstandene Zwischengewinne werden, falls nicht unwesentlich, bereinigt.

In den Konzernabschluss werden neben acht inländischen Gesellschaften 14 ausländische Gesellschaften einbezogen. Der Jahresabschluss von Tochterunternehmen in Fremdwährung wurde nach dem Prinzip der funktionalen Währung in Euro umgerechnet, welcher die Berichtswährung der Aurubis AG darstellt. Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt oder Bewertungszeitpunkt bei Neubewertungen in die funktionale Währung umgerechnet. Fremdwährungstransaktionen erfolgen insbesondere in US-Dollar. Der durchschnittliche US-Dollar-Kurs des Geschäftsjahrs 2018/19 betrug 1,12808 US$/€, der Kurs zum 30.09.2019 betrug 1,08890 US$/€. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung von Fremdwährungstransaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Materialaufwand erfasst, es sei denn, sie sind im Eigenkapital als qualifizierte Cashflow Hedges oder Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb zu berücksichtigen. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden Umrechnungsdifferenzen aus Fremdwährung von insgesamt 0,2 Mio. € (Vj. -1,1 Mio. €) ertragswirksam erfasst. Vermögenswerte und Schulden der Bilanz von in Fremdwährung berichtenden Tochtergesellschaften werden in Ausübung der Regelung des IAS 21 mit den Mittelkursen zum Bilanzstichtag, die Gewinn- und Verlustrechnung mit den Durchschnittskursen des Geschäftsjahrs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen hieraus werden bis zu einem möglichen Abgang des Tochterunternehmens ergebnisneutral im Eigenkapital ausgewiesen.

Die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen erfolgt nach IFRS 11 unter Verwendung der Equity-Methode. Zwischenergebnisse aus Up-/Downstream-Transaktionen mit Konzernunternehmen werden anteilig eliminiert.

ERTRAGSREALISIERUNG

Umsatzerlöse werden im Wesentlichen aus dem Verkauf von Metallen und Kupferprodukten erzielt. Dabei werden die Umsatzerlöse in der Gegenleistung bemessen, die der Konzern aus einem Vertrag mit einem Kunden voraussichtlich erhalten wird. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsmacht über ein Produkt oder eine Dienstleistung auf den Kunden übertragen worden ist. Im Geschäftsjahr gewährte Boni werden umsatzmindernd erfasst. Im Falle von Transportdienstleistungen, welche grundsätzlich zeitraumbezogen sind und eine separate Leistungsverpflichtung darstellen, wurde aus Wesentlichkeitsgründen auf eine Separierung verzichtet. Manche Verträge beinhalten Rabatte und Preisnachlässe, welche bei der Ermittlung des Transaktionspreises berücksichtigt wurden.

ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNG

Auf diese Vergütungskomponente sind die Ansatz- und Bewertungsvorschriften des IFRS 2 anzuwenden. Es handelt sich um ein virtuelles Aktien-Deferral mit einer zweijährigen zukunftsbezogenen Bemessungsgrundlage, wobei die Bemessungsgrundlage in Abhängigkeit der Zielerreichung der operativen EBT-Komponente und der individuellen Leistung festgelegt wird. Das virtuelle Aktien-Deferral beinhaltet keine Dividendenzahlungen und der Auszahlungsbetrag ist auf 150 % des Ausgangswerts beschränkt. Zur Ermittlung des Zeitwerts der Beschränkung der Aktienkursentwicklung wird der Wert einer europäischen Call-Option mithilfe der Black-Scholes-Formel berechnet.

FINANZINSTRUMENTE MIT WIRKUNG ZUM 01.10.2018

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt.

Finanzielle Vermögenswerte umfassen in diesem Zusammenhang insbesondere die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, an anderen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalinstrumente (z. B. Beteiligungen, Aktienbestände), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen sowie zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative Finanzinstrumente. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten. Darunter fallen insbesondere Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen und derivative Finanzinstrumente. Im Konzern werden marktübliche Käufe und Verkäufe von originären Finanzinstrumenten grundsätzlich zum Erfüllungstag, d. h. zum Zeitpunkt der Lieferung und des Eigentumsübergangs, erfasst. Derivative Finanzinstrumente werden zum Handelstag bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel unsaldiert ausgewiesen.

Nach IFRS 9 werden Finanzinstrumente in die Bewertungskategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" (AC), "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" (FV OCI) und "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" (FV P&L) unterteilt.

Ein Schuldinstrument wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zu halten, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen.
Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die lediglich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen (Zahlungsstromkriterium).

Ein Schuldinstrument wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenwerte besteht.
Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die lediglich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen (Zahlungsstromkriterium).

Sofern die oben genannten Kriterien für die Klassifizierung als AC bzw. FV OCI nicht erfüllt sind, werden die Schuldinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FV P&L).

Ungeachtet der oben beschriebenen Kriterien zur Klassifizierung von Schuldinstrumenten in die Kategorien AC oder FV OCI kann ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als "erfolgswirksam zum beizulegendem Zeitwert bewertet" einstufen, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie vermieden oder erheblich verringert wird (Fair Value-Option). Die Fair Value-Option (FV-Option) wird für finanzielle Vermögenswerte im Aurubis-Konzern nicht ausgeübt.

Die Klassifizierung und Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten erfolgt grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Davon abweichend besteht für originäre Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, beim erstmaligen Ansatz die unwiderrufliche Möglichkeit, die Fair-Value-Änderungen im sonstigen Ergebnis zu erfassen (OCI-Option). Aurubis macht von der OCI-Option Gebrauch und klassifiziert Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, in die Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" (FV OCI).

Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet oder ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Sie sind ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn sie zu Handelszwecken gehalten werden oder beim erstmaligen Ansatz - unter bestimmten Voraussetzungen - als "ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert" designiert wurden (FV-Option). Aurubis macht von der FV-Option Gebrauch und designiert unwiderruflich Verbindlichkeiten aus nicht preisfixierten Lieferverträgen (hybriden Verträgen) als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert".

Umwidmungen von Finanzinstrumenten in andere Bewertungskategorien lagen weder im Geschäftsjahr 2018/19 noch im Geschäftsjahr 2017/18 vor.

Finanzielle Vermögenswerte werden angesetzt, wenn Aurubis ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente oder andere finanzielle Vermögenswerte von einem anderen Unternehmen zu erhalten. Der erstmalige Ansatz erfolgt immer zum beizulegenden Zeitwert. Dabei sind bei finanziellen Vermögenswerten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten zu berücksichtigen. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte, sofern diese unmittelbar durch Rückgriff auf einen aktiven Markt verfügbar sind. Ansonsten erfolgt eine Bewertung unter Anwendung marktüblicher Verfahren (Bewertungsmodelle) unter Zugrundelegung instrumentenspezifischer Marktparameter. Unverzinsliche finanzielle Vermögenswerte mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Für finanzielle Vermögenswerte mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr wird davon ausgegangen, dass der Zeitwert dem Nominalwert entspricht. Finanzielle Vermögenswerte in Fremdwährung sind zum Zeitpunkt der Erstbewertung mit dem gültigen Tageskurs und zum Bilanzstichtag mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen oder im Wesentlichen alle Chancen und Risiken übertragen werden. Veräußerte finanzielle Vermögenswerte, für die kein Regressanspruch besteht, wurden ausgebucht.

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich mit dem aus dem Börsenkurs abgeleiteten beizulegenden Zeitwert, sofern ein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt. Die aus der Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert in der Folge resultierenden Gewinne und Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im übrigen Finanzergebnis erfasst.

Aurubis macht von der für Eigenkapitalinstrumente OCI-Option Gebrauch und bilanziert die Wertpapiere des Anlagevermögens erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert. Wenn diese Eigenkapitalinstrumente veräußert werden, dann werden die bis zu diesem Zeitpunkt im sonstigen Ergebnis unrealisierten Gewinne und Verluste in die Gewinnrücklagen umgebucht und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt.

Die in den übrigen Finanzanlagen ausgewiesenen langfristigen Forderungen werden im Rahmen der Folgebewertung unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Im Aurubis-Konzern werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die aus nicht preisfixierten Lieferverträgen resultierten, im Rahmen der Folgebewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Forderungen, die im Rahmen des Factoring zum Verkauf stehen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die verbleibenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund ihrer kurzen Laufzeit mit dem Nominalwert abzüglich erwarteter Kreditverluste bewertet.

Erwartete Kreditverluste bei zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden als Wertberichtigung erfasst, d. h. als Teil der Bewertung dieser Vermögenswerte in der Bilanz. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der vereinfachte Ansatz (Simplified Approach) zur Erfassung von Wertminderungen angewendet. Hierbei werden die erwarteten Kreditverluste über ein sogenanntes Kohortenmodell berechnet, das auf Daten der letzten drei Geschäftsjahre basiert. Die tatsächlichen historischen Forderungsausfälle werden unter Beachtung zukunftsgerichteter Informationen (Forward Looking Information) auf die offenen Forderungsbestände angewendet.

Konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen. Ein Ausfall bei einem finanziellen Vermögenswert gilt als eingetreten, wenn die vertraglichen Zahlungen nicht eingetrieben werden konnten und von einer Uneinbringlichkeit ausgegangen wird. Sämtliche Anpassungen des Saldos der Wertberichtigungen aufgrund einer Erhöhung oder Verringerung des Betrags von erwarteten Kreditverlusten werden auf einem Wertberichtigungskonto erfasst. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderungen berücksichtigt wird, hängt vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab. Das Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird insbesondere durch im Aurubis-Konzern vorhandene Warenkreditversicherungsprogramme begrenzt.

Derivative Finanzinstrumente, die nicht in eine effektive Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9 (Hedge Accounting) eingebunden sind und damit "zu Handelszwecken gehalten" werden, sind der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zuzuordnen.

Daneben werden im Aurubis-Konzern Lieferverträge über Nichteisenmetalle (NE-Metalle) sowohl zur Deckung des erwarteten Bedarfs an Rohstoffen als auch für den Verkauf von Fertigprodukten abgeschlossen. Dabei kann es aufgrund von Bedarfsänderungen auch zu Schließungen der physischen Lieferverträge durch Vornahme von Ausgleichszahlungen kommen. Daher sind auch preisfixierte Metalllieferverträge als derivative Finanzinstrumente bilanziert. Da diese nicht in eine effektive Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden sind, sind sie ebenfalls der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zuzuordnen.

Ein Großteil der sonstigen finanziellen Vermögenswerte wird im Rahmen der Folgebewertung - sofern langfristig - unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten und sind mit dem Nominalwert bewertet.

Für finanzielle Vermögenswerte, die nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, sind grundsätzlich Wertminderungen auf Basis der erwarteten Verluste vorzunehmen. Zur Ermittlung dieser Wertminderungen sieht IFRS 9 ein dreistufiges Modell (General Approach) vor. Die Zuordnung zu den unterschiedlichen Stufen erfolgt in Abhängigkeit der Veränderung des Kreditausfallrisikos des Kontrahenten. Das Modell erfordert ein unterschiedliches Ausmaß an Wertberichtigung je nach Stufe.

Für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und sonstige finanzielle Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich für Wertminderungen nach IFRS 9 fallen, erfolgt die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste bei deren Zugang primär auf Basis von Credit Default Swaps, für die Verluste berechnet werden, die aus Ausfällen in den nächsten zwölf Monaten erwartet werden. Im Falle einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos werden die über die jeweilige Laufzeit des Vermögenswerts erwarteten Kreditverluste berücksichtigt. Am Abschlussstichtag besteht aufgrund der Kurzfristigkeit und der hohen Bonität der Kontrahenten ein niedriges Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden angesetzt, wenn eine vertragliche Verpflichtung vorliegt, einem anderen Unternehmen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente oder andere finanzielle Vermögenswerte zu übertragen. Der erstmalige Ansatz erfolgt immer zum beizulegenden Zeitwert. Davon werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die direkt zurechenbaren Transaktionskosten in Abzug gebracht und unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit amortisiert. Finanzielle Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Zeitpunkt der Erstbewertung mit dem gültigen Tageskurs und zum Bilanzstichtag mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Originäre finanzielle Verbindlichkeiten, darunter fallen Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten, werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sofern der Zinseffekt nicht unwesentlich ist, werden unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr abgezinst. Bei Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr wird unterstellt, dass der Zeitwert dem Rückzahlungsbetrag entspricht. Eine Ausnahme bilden die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die aus nicht preisfixierten Lieferverträgen resultierten. Diese werden im Rahmen der Folgebewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FV-Option). Die aus dem eigenen Kreditrisiko resultierenden Zeitwertänderungen werden nunmehr im sonstigen Ergebnis und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem niedrigeren Wert aus Barwert der Miet- bzw. Leasingraten und Zeitwert des Miet- oder Leasinggegenstands angesetzt. In den Folgeperioden mindern die in den Miet- bzw. Leasingraten enthaltenen Tilgungsanteile die entsprechende Verbindlichkeit.

Nicht in effektive Sicherungsbeziehungen eingebundene derivative Finanzinstrumente werden erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Sind diese negativ, führt dies zum Ansatz einer finanziellen Verbindlichkeit.

Der Aurubis-Konzern setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken sowie zur Absicherung von Warenpreisrisiken ein.

Die derivativen Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser entspricht dem Marktwert und kann sowohl positiv als auch negativ sein. Wenn ein Marktwert nicht vorliegt, wird dieser mit Barwert- und Optionspreismodellen errechnet. Als Eingangsparameter für diese Modelle werden, soweit wie möglich, die am Bilanzstichtag beobachteten relevanten Marktpreise und Zinssätze verwendet, die aus anerkannten Quellen bezogen werden.

Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten werden entweder erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Dabei ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine effektive Sicherungsbeziehung eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Cashflow Hedge Accounting vor, sind die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte sofort erfolgswirksam zu erfassen. Besteht hingegen eine wirksame Cashflow-Sicherungsbeziehung, werden diese erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bilanziert.

Um Schwankungen in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund der unterschiedlichen Bewertung von abgesicherten Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten zu vermeiden, enthält IFRS 9 spezielle Vorschriften zum Hedge Accounting. Ziel dieser Hedge Accounting-Vorschriften ist es, die Wertänderungen der Sicherungsinstrumente und der abgesicherten Geschäfte weitgehend kompensierend zu erfassen.

Neben der Dokumentation verlangt IFRS 9 für die Anwendung der Regelungen des Hedge Accounting den Nachweis eines effektiven Sicherungszusammenhangs. Hedge-Effektivität bedeutet, dass die Fair Value-Änderungen (für Fair Value Hedges) oder die Cashflow-Änderungen (für Cashflow Hedges) des abgesicherten Grundgeschäfts durch die gegenläufigen Fair Value-Änderungen oder Cashflow-Änderungen des Sicherungsinstruments ausgeglichen werden - jeweils bezogen auf das gesicherte Risiko.

Derivate, die im Rahmen eines Cashflow Hedge als Sicherungsinstrumente eingesetzt werden, dienen der Absicherung zukünftiger Zahlungsströme. Ein Risiko hinsichtlich der Höhe zukünftiger Cashflows besteht insbesondere für variabel verzinsliche Kredite und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende geplante Transaktionen. Im Rahmen des Cashflow Hedge Accounting eingesetzte derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Das Bewertungsergebnis wird in einen effektiven und einen ineffektiven Teil zerlegt. Der effektive Teil ist der Teil des Bewertungsergebnisses, der eine wirksame Sicherung gegen das Cashflow-Risiko darstellt. Dieser wird erfolgsneutral nach Berücksichtigung latenter Steuern in einer gesonderten Position im Eigenkapital (Cashflow Hedge-Rücklage) erfasst. Der ineffektive Teil des Bewertungsergebnisses wird hingegen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der nicht designierte Teil des Derivats wird in einer separaten Rücklage für Absicherungskosten im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Aurubis-Konzern werden die Veränderungen der Zeitwerte der Devisenoptionen von der Sicherungsbeziehung ausgeschlossen. Für die den gesicherten Zahlungsströmen zugrunde liegenden Geschäfte ist die bilanzielle Behandlung unverändert. Nach Beendigung der Sicherungsbeziehung werden die in der Rücklage erfassten Beträge immer dann in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, wenn Ergebnisse im Zusammenhang mit dem Grundgeschäft erfolgswirksam werden oder mit dem tatsächlichen Eintritt des Grundgeschäfts nicht mehr gerechnet wird.

Der Aurubis-Konzern geht darüber hinaus Sicherungsbeziehungen ein, die nicht den strengen Anforderungen des IFRS 9 genügen und somit nicht nach den Regeln des Hedge Accounting bilanziert werden können. Nichtsdestotrotz entsprechen diese Sicherungsbeziehungen aus ökonomischer Sicht den Grundsätzen des Risikomanagements. Weiterhin wird bei der Fremdwährungsabsicherung bilanzierter monetärer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ebenfalls kein Hedge Accounting angewendet, da die aus der Währungsumrechnung gemäß IAS 21 erfolgswirksam zu realisierenden Gewinne und Verluste der Grundgeschäfte mit den Gewinnen und Verlusten der derivativen Sicherungsinstrumente einhergehen und sich entsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung näherungsweise ausgleichen.

Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten erfolgt gemäß den Regelungen des IFRS 13 zur Fair Value-Bewertung. Der beizulegende Zeitwert von in aktiven Märkten notierten Finanzinstrumenten wird auf Grundlage der Preisnotierung ermittelt, sofern diese im Rahmen von regelmäßigen und aktuellen Transaktionen verwendete Preise darstellen. Der Aurubis-Konzern verwendet Bewertungsverfahren für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten, sofern keine in aktiven Märkten notierten Preise verfügbar sind. Folglich basieren in Bewertungsverfahren verwendete Eingangsparameter wenn möglich auf beobachtbaren Daten, die von Preisen relevanter, in aktiven Märkten gehandelter Finanzinstrumente abgeleitet werden. Die Anwendung dieser Bewertungsverfahren erfordert Schätzungen und Annahmen seitens des Aurubis-Konzerns, deren Umfang von der Preistransparenz in Bezug auf das Finanzinstrument und dessen Markt sowie von der Komplexität des Instruments abhängt. Die zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte verwendeten Methoden und Einflussfaktoren werden regelmäßig durch das Management hinsichtlich ihrer Eignung analysiert. Weitere Informationen zu den bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten wesentlichen Schätzungen und Annahmen finden sich unter Finanzinstrumente.

IM VORJAHR ANGEWENDETE, ABWEICHENDE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN FÜR DIE FINANZINSTRUMENTE

Nach IAS 39 werden Finanzinstrumente in die folgenden Bewertungskategorien unterteilt: "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente" (at fair value through profit or loss), "bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen" (held to maturity), "Kredite und Forderungen" (loans and receivables), "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" (available for sale) sowie "finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten" (financial liabilities at amortised cost). Die Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente" wird in zwei weitere Subkategorien unterteilt: "zu Handelszwecken gehalten" (held for trading) und "zur erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert designiert" (Fair Value-Option).

Der erstmalige Ansatz der finanziellen Vermögenswerte erfolgt immer zum beizulegenden Zeitwert. Bei finanziellen Vermögenswerten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten zu berücksichtigen.

Die übrigen Finanzanlagen sind der Kategorie "Kredite und Forderungen" zugeordnet und werden, falls wesentlich, unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund ihrer kurzen Laufzeit mit dem Nominalwert abzüglich Wertberichtigungen bewertet. Die Wertberichtigungen berücksichtigen angemessen die Ausfallrisiken, die aufgrund von Erfahrungswerten und individuellen Risikoeinschätzungen ermittelt werden. Konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die aus nicht preisfixierten Lieferverträgen resultieren, wurde die Fair Value-Option zur erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Wert in Anspruch genommen.

Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Darunter fallen die derivativen Finanzinstrumente, die nicht in eine effektive Sicherungsbeziehung nach IAS 39 eingebunden sind und damit zwingend als "zu Handelszwecken gehalten" klassifiziert werden müssen.

Ein aus der Folgebewertung resultierender Gewinn oder Verlust aus "zu Handelszwecken gehaltenen" finanziellen Vermögenswerten wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind der Kategorie "Kredite und Forderungen" zugeordnet und werden - sofern langfristig -unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" stellt im Aurubis-Konzern die Residualgröße der originären finanziellen Vermögenswerte dar, die in den Anwendungsbereich des IAS 39 fallen und keiner anderen Kategorie zugeordnet wurden. Darunter fallen die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich mit dem aus dem Börsenkurs abgeleiteten beizulegenden Zeitwert, sofern ein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt. Die aus der Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert in der Folge resultierenden Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Dies gilt nicht, wenn es sich um dauerhafte bzw. wesentliche Wertminderungen handelt, die erfolgswirksam zu erfassen sind. Erst mit dem Abgang der finanziellen Vermögenswerte werden die im sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Ein Wertminderungsaufwand wird im Aurubis-Konzern erfasst, wenn der Buchwert eines finanziellen Vermögenswerts höher ist als der Barwert der zukünftigen Cashflows. Die Überprüfung, ob ein Wertminderungsbedarf besteht, wird zu jedem Bilanzstichtag vorgenommen. Um eine Wertminderung objektiv nachweisbar festzustellen, werden Auslöser wie erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners herangezogen.

Für die Frage einer Wertminderung sind die bestehenden Kreditverhältnisse zu analysieren, die der Kategorie "Kredite und Forderungen" zugeordnet werden und deren Folgebewertung somit zu fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen wird. Zum jeweiligen Bilanzstichtag ist zu überprüfen, inwieweit objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, die bilanziell zu berücksichtigen sind. Die Höhe des Verlusts berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, diskontiert mit dem originären Effektivzinssatz des Finanzinstruments (erzielbarer Betrag). Dabei werden Cashflows aus kurzfristigen Forderungen aus Vereinfachungsgründen nicht diskontiert. Der Buchwert des Vermögenswerts ist durch Direktabschreibung oder durch Nutzung eines Wertberichtigungskontos erfolgswirksam auf den erzielbaren Betrag zu reduzieren.

Für Eigenkapitalinstrumente der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" wird eine Wertminderung vorgenommen, wenn bedeutende nachteilige Änderungen im Umfeld des Emittenten vorliegen oder der beizulegende Zeitwert über einen längeren Zeitraum erheblich unter den Anschaffungskosten liegt. Der Verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen beizulegenden Zeitwert und dem Buchwert des Finanzinstruments. Während Wertaufholungen bei Schuldinstrumenten ergebniswirksam vorzunehmen sind, dürfen sie bei Eigenkapitalinstrumenten nur erfolgsneutral erfolgen.

Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sofern der Zinseffekt nicht unwesentlich ist, werden unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr abgezinst. Bei Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr wird unterstellt, dass der Zeitwert dem Rückzahlungsbetrag entspricht.

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die in den Anwendungsbereich des IAS 39 fallen, können unter bestimmten Voraussetzungen bei Zugang unwiderruflich der Subkategorie "Fair Value-Option" zugeordnet werden.

Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die in eine effektive Sicherungsbeziehung (Cashflow Hedge) eingebunden sind, werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bilanziert. Im Rahmen von Sicherungsbeziehungen mittels Optionen sind die nicht designierten Zeitwertänderungen gemäß IAS 39 erfolgswirksam zu erfassen. Im dem vorliegenden Konzernabschluss erfolgt jedoch hierfür in Übereinstimmung mit den neuen Regelungen des IFRS 9 eine retrospektive Anpassung der Vorjahreszahlen, sodass diese nicht im Konzernergebnis, sondern in der Rücklage für Absicherungskosten abgebildet werden. Im sonstigen Ergebnis abgegrenzte Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert und als Ertrag bzw. Aufwand erfasst, in der das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird.

IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Soweit immaterielle Vermögenswerte erworben wurden, werden diese zu Anschaffungskosten aktiviert. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, die wirtschaftlich nutzbar sind, werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, wenn die Kriterien für die Aktivierung erfüllt sind. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese beträgt zwischen drei und acht Jahren. Abschreibungen auf Investitionen im Zusammenhang mit einem langfristig abgeschlossenen Stromliefervertrag werden planmäßig über die Vertragslaufzeit erfasst und unter den Materialaufwendungen ausgewiesen. Zudem existiert ein weiteres entgeltlich erworbenes Nutzungsrecht, das erst in Zukunft planmäßig abgeschrieben wird. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer bestehen mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte im Konzernabschluss nicht.

SACHANLAGEN

Gegenstände des Sachanlagevermögens sind mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen bewertet, sofern sie länger als ein Jahr dem Geschäftsbetrieb dienen. Hierzu zählen auch Ersatzteile und Wartungsgeräte, die länger als eine Periode genutzt werden. Technische Sockelbestände sind als Komponenten der jeweiligen technischen Anlagen und Maschinen bilanziert. Hierbei handelt es sich um Materialmengen, die Metalle enthalten und notwendig sind, um die bestimmungsgemäße Funktionsfähigkeit der Produktionsanlagen herzustellen und diese in der Folge zu gewährleisten. Sockelbestände werden nicht planmäßig abgeschrieben, da sie keiner Abnutzung und keinem Alterungsprozess unterliegen.

Die Herstellungskosten umfassen alle direkt dem Anlagengegenstand zurechenbaren Kosten. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden aktiviert. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 234 T€ (Vj. 288 T€) bei einem Finanzierungskostensatz von 1,7 % (Vj. 1,7 %) aktiviert. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear. Hierbei entsprechen die zugrunde gelegten Abschreibungsdauern den erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauern im Konzern. Im Wesentlichen wurden folgende Nutzungsdauern angesetzt:

Gebäude 25 bis 40 Jahre
Grundstückseinrichtungen 10 bis 25 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 5 bis 20 Jahre
Technische Sockelbestände unbegrenzte Nutzungsdauer
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 20 Jahre

Generalüberholungen oder Instandhaltungsmaßnahmen, die zum Ersatz von Komponenten führen, werden aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließt und die Kosten verlässlich ermittelt werden können.

LEASING

Gemietete oder geleaste Anlagengegenstände werden im Anlagevermögen bilanziert, soweit sie die Voraussetzungen des IAS 17 für ein Finanzierungsleasing erfüllen. Dies ist der Fall, wenn alle wesentlichen Risiken und Chancen, die mit dem wirtschaftlichen Eigentum in Verbindung stehen, bei der betreffenden Gesellschaft liegen. Anlagengegenstände, bei denen dies der Fall ist, werden zum Zeitwert bzw. zum niedrigeren Barwert der Mindestmiet- und Leasingzahlungen aktiviert. Ihre Abschreibung erfolgt linear über die Laufzeit des Miet- bzw. Leasingvertrags oder über die wirtschaftliche Nutzungsdauer, wenn ein Eigentumsübergang am Ende der Vertragslaufzeit erwartet wird. Die aus den künftigen Miet- und Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen sind in Höhe des Barwerts bzw. Zeitwerts als Verbindlichkeit passiviert. Die Leasingrate wird in eine Zins- und eine Tilgungskomponente aufgeteilt, sodass die Leasingverbindlichkeit konstant verzinst wird. Der langfristige Teil der Leasingverpflichtung wird unter den langfristigen und der kurzfristige unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten erfasst. Der Zinsanteil der Leasingrate wird aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sodass sich eine konstante Verzinsung über die Laufzeit des Leasingvertrags ergibt.

WERTMINDERUNG VON NICHT FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN

Immaterielle Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie beispielsweise Geschäfts- oder Firmenwerte, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen. Darüber hinaus wird an jedem Abschlussstichtag eingeschätzt, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass der Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Ebenso werden Vermögenswerte des Sachanlagevermögens bei Vorliegen von Anhaltspunkten, die auf eine Wertminderung hinweisen könnten, einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Da für die im Sockelbestand enthaltenen Metalle die Möglichkeit der Rückgewinnung gegeben ist und das Nutzungspotenzial des Sockelbestands mangels Verbrauch im Produktionsprozess keiner Abnutzung unterliegt, wird von einer unbegrenzten Nutzungsdauer ausgegangen. Demgemäß erfolgt keine planmäßige Abschreibung der Sockelbestände, sondern bei Vorliegen von Anhaltspunkten, die auf eine Wertminderung hinweisen könnten, eine Überprüfung der Werthaltigkeit im Zusammenhang mit den jeweiligen Produktionsanlagen.

Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können (sogenannte zahlungsmittelgenerierende Einheiten [ZGE]). Mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts wird für nicht monetäre Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat.

VORRÄTE

Das Vorratsvermögen wird bei Zugang zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Dabei umfassen die Herstellungskosten sämtliche direkt dem Herstellungsprozess zurechenbare Kosten sowie systematisch zugeordnete Anteile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten.

Die Ermittlung der Anschaffungskosten von Kupferkonzentraten und Recyclingrohstoffen erfolgt, indem vom Metalleinkaufspreis die mit dem Lieferanten verhandelten Schmelz- und Raffinierlöhne abgezogen werden. Bei den Schmelz- und Raffinierlöhnen handelt es sich um Abschläge, die aufgrund der Verarbeitung von Erzkonzentraten und Recyclingrohstoffen zu Kupfer und Edelmetallen vorgenommen werden.

In den Hüttenbetrieben erfolgt die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse, indem zunächst die Metallgehalte bewertet werden. Hiervon wird der Gegenwert der bis zur Ausbringung des Feinmetalls noch anfallenden Verarbeitung abgesetzt. Es kommt damit über den Zeitraum des Produktionsprozesses zu einer sukzessiven Berücksichtigung der Produktionskosten als Bestandteil der Herstellungskosten. Hiervon betroffen ist die Produktion von Kupfer, Edel- und Nebenmetallen.

Bei der Herstellung von Kupferprodukten werden zur Bewertung der fertigen Erzeugnisse neben der Metallkomponente die angefallenen Kosten der Weiterverarbeitung in besondere Formate wie z. B. in Gießwalzdraht, Stranggussformate und Walzprodukte im Wege der Zuschlagskalkulation berücksichtigt.

Die Vorratsbewertung erfolgt nach der Durchschnittsmethode nach IAS 2. Dabei erfolgt der Ansatz zum Bilanzstichtag zu dem jeweils niedrigeren Wert aus Anschaffungs- und Herstellungskosten und realisierbarem Nettoveräußerungswert. Die Bestimmung des Nettoveräußerungswerts geschieht auf der Basis der Börsen- oder Marktpreise zum Bilanzstichtag.

SONSTIGE NICHT FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Soweit Risiken bestehen, wird diesen durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.

ERTRAGSTEUERN

Ertragsteuern setzen sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Der Steueraufwand bzw. Steuerertrag wird ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Soweit Sachverhalte direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden auch die darauf entfallenden Ertragsteuern direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis berücksichtigt.

Die Gesellschaften des Aurubis-Konzerns sind in einer Vielzahl von Ländern weltweit ertragsteuerpflichtig. Der Steueraufwand bzw. Steuerertrag wird unter Anwendung der zum Bilanzstichtag geltenden Steuervorschriften der einzelnen Länder berechnet.

Aktive und passive latente Steuern resultieren aus temporären Differenzen zwischen den steuerbilanziellen und den im IFRS-Abschluss berücksichtigten Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden oder aus noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen und Steuergutschriften. Der Ermittlung der latenten Steuern liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese Steuersätze basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen.

Latente Steueransprüche auf temporäre Differenzen, Verlustvorträge und Steuergutschriften werden in dem Umfang bei den Unternehmenseinheiten aktiviert, in dem latente Steuerverbindlichkeiten vorhanden sind. Übersteigen latente Steueransprüche latente Steuerschulden, erfolgt der Ansatz in dem Umfang, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Nutzung dieser Steueransprüche verfügbar sein wird. Die aktivierten latenten Steuern werden individuell jährlich auf ihre Realisierbarkeit überprüft.

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wenn ein Recht zur Aufrechnung besteht und wenn es sich bei den aktiven und passiven latenten Steuern um Ertragsteuern handelt, die von derselben Steuerbehörde gegenüber derselben Gesellschaft erhoben werden.

NICHT FORTGEFÜHRTE AKTIVITÄTEN UND ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE

Nicht fortgeführte Aktivitäten werden ausgewiesen, sobald ein Unternehmensbestandteil als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird und der Geschäftsbereich einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig darstellt sowie Teil eines abgestimmten Gesamtplans zur Veräußerung ist.

Die Bewertung erfolgt gemäß IFRS 5 zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.

Das Konzernergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung getrennt von den Aufwendungen und Erträgen aus fortgeführten Aktivitäten berichtet; Vorjahresangaben werden auf vergleichbarer Basis dargestellt. In der Konzern-Kapitalflussrechnung sind nicht fortgeführte Aktivitäten in den Mittelzuflüssen/-abflüssen aus der betrieblichen, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit enthalten. Darüber hinaus wird in der Konzernbilanz über zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden in Form eines aggregierten Ausweises berichtet.

Die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss beziehen sich, soweit sie Bezug auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nehmen, auf fortgeführte Aktivitäten (ausgenommen Abschnitt "Akquisitionen und nicht fortgeführte Aktivitäten").

RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage des nach IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahrens auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten unter Anwendung der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" (Vj. Richttafeln 2005 G der Heubeck AG) ermittelt. Dabei werden die verwendeten demografischen Annahmen sowie die erwarteten Einkommens- und Rententrends und der anzuwendende Zinssatz auf der Grundlage aktueller Schätzungen zum Bilanzstichtag bestimmt. Hierdurch können sich versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Abweichungen der tatsächlichen Parameter zum Bilanzstichtag gegenüber den Rechnungsannahmen ergeben. Diese versicherungsmathematischen Ergebnisse sowie Erträge aus Planvermögen, die nicht in den Nettozinsen enthalten sind, werden sofort und vollständig bei ihrer Entstehung erfolgsneutral erfasst und innerhalb des erwirtschafteten Konzern-Eigenkapitals ausgewiesen. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort aufwandswirksam erfasst.

Zur Ermittlung der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Altersversorgungsplänen wird der beizulegende Zeitwert des Planvermögens vom Barwert der Pensionsverpflichtungen abgezogen.

Für alle übrigen ungewissen Verpflichtungen und Risiken des Aurubis-Konzerns werden sonstige Rückstellungen gebildet. Voraussetzung ist dabei, dass eine Verpflichtung gegenüber Dritten aus einem in der Vergangenheit liegenden Ereignis besteht, ein Mittelabfluss hieraus wahrscheinlich ist und dieser zuverlässig geschätzt werden kann. Langfristige Rückstellungen werden hierbei mit ihrem Barwert angesetzt, sofern der Zinseffekt nicht unwesentlich ist.

SONSTIGE NICHT FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Vertragsverbindlichkeiten werden erfasst, wenn eine der Parteien ihre vertragliche Verpflichtung erfüllt hat. Dies betrifft im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen auf Kundenbestellungen die unter den sonstigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen

Die Bilanzierung und Bewertung im Konzernabschluss wird von zahlreichen Schätzungen und Annahmen beeinflusst. Diese basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie auf weiteren Faktoren einschließlich Erwartungen über künftige Ereignisse. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen unterliegen einer kontinuierlichen Überprüfung und Neubewertung. Die Verwendung von Schätzungen und Annahmen ist insbesondere in folgenden Bereichen notwendig:

WERTHALTIGKEIT DES GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTS SOWIE EINES ENTGELTLICH ERWORBENEN NUTZUNGSRECHTS

In Übereinstimmung mit den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird mindestens jährlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Der erzielbare Betrag wird dabei auf der Basis des Nutzungswertes ermittelt Immaterielle Vermögenswerte. Die Ermittlung des Nutzungswertes erfordert insbesondere Schätzungen der zukünftigen Cashflows auf der Grundlage von Planungsrechnungen.

Der Wertminderungstest der ZGE Kupferprodukte Aurubis Hamburg führte sowohl im aktuellen als auch im vorangegangenen Geschäftsjahr zu dem Ergebnis, dass keine Abwertung des Geschäfts- oder Firmenwerts vorliegt. Eine Verringerung der prognostizierten Cashflows um 10 % oder eine Erhöhung des WACC nach Steuern von 5,0 % um 0,5 Prozentpunkte auf 5,5 % würde ebenfalls zu keinem Wertberichtigungsbedarfführen.

Hinsichtlich des entgeltlich erworbenen Nutzungsrechts ergab sich wie im Vorjahr kein Wertminderungsbedarf.

BEIZULEGENDE ZEITWERTE IM RAHMEN DER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE

Bei der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen werden die erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dabei kommen häufig discounted cashflow (DCF)-basierte Verfahren zur Anwendung, deren Ergebnisse von den angenommenen künftigen Cashflows und anderen Annahmen abhängen. Die Bewertung von Eventualschulden hängt wesentlich von den Annahmen hinsichtlich der künftigen Ressourcenabflüsse und der Eintrittswahrscheinlichkeiten ab.

BEIZULEGENDER ZEITWERT VON DERIVATEN UND ANDEREN FINANZINSTRUMENTEN

Die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, für die keine in einem aktiven Markt quotierten Preise vorliegen, werden auf der Grundlage finanzmathematischer Verfahren ermittelt und sind von instrumentenspezifischen Annahmen beeinflusst. Schätzungen haben insbesondere dann einen wesentlichen Einfluss, wenn der Zeitwert für Finanzinstrumente bestimmt werden soll, für die zumindest ein wesentlicher Parameter nicht auf beobachtbaren Marktdaten basiert (Level 3 der Fair Value-Hierarchie). Die Auswahl und Anwendung angemessener Parameter und Annahmen bedürfen einer Beurteilung durch das Management. Insbesondere wenn Daten aus selten vorkommenden Markttransaktionen stammen, müssen Extra- und Interpolationsverfahren angewendet werden. Detailinformationen hierzu finden sich im Abschnitt Finanzinstrumente.

BILANZIERUNG VON VORRATSVERMÖGEN

Im Zusammenhang mit der Bilanzierung des Vorratsvermögens werden verschiedene Schätzungen angewendet. So kommen sowohl bei der Bestandserhebung des Vorratsvermögens durch Inventur als auch bei der Bestimmung der ausbringbaren Metallinhalte Schätzverfahren zur Anwendung.

RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Für die betriebliche Altersversorgung der beschäftigten Mitarbeiter bestehen im Aurubis-Konzern sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Zusagen.

Die Bewertung von Verpflichtungen aus leistungsorientierten Altersversorgungsplänen erfolgt nach versicherungsmathematischen Verfahren. Diese Verfahren basieren auf einer Reihe versicherungsmathematischer Annahmen, wie beispielsweise dem Rechnungszinsfuß, der erwarteten Einkommens- und Rentenentwicklung, Mitarbeiterfluktuationen sowie der Lebenserwartung. Bei der Ermittlung des Rechnungszinsfußes werden hochwertige, laufzeit- und währungsadäquate Unternehmensanleihen herangezogen. Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von den zu Beginn der Berichtsperiode getroffenen Annahmen führen zur Neubewertung der Nettoschuld.

Bei der Bilanzierung von sonstigen Rückstellungen werden Annahmen hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit, der Höhe und des Zeitpunktes des Ressourcenabflusses getroffen, die naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet sind.

Weitere wesentliche Schätzungen betreffen die Bestimmung von Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten und Gegenständen des Sachanlagevermögens, die Einbringlichkeit von Forderungen sowie die Bewertung von Bestandsrisiken im Vorratsvermögen.

NICHT FORTGEFÜHRTE AKTIVITÄTEN UND ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE

Die Bewertung der nicht fortgeführten Aktivitäten erfolgt gemäß IFRS 5 zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Der beizulegende Zeitwert konnte nicht aufgrund eines Preises am aktiven Markt ermittelt werden (Level 1) und wurde aus diesem Grund aus vergleichbaren Transaktionen am Markt ermittelt (Level 2). Dabei wurde das FRP Segment in zwei Abgangsgruppen (FRP Europa und FRP USA) aufgeteilt.

Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgrund neuer Standards und Interpretationen

Folgende Standards wurden im Geschäftsjahr 2018/19 erstmals angewendet.

Erstmalige Anwendung von Standards und Interpretationen

Standards/Interpretationen Anwendungspflicht in der EU Übernahme durch EU-Kommission Auswirkungen
IFRS 9 Finanzinstrumente - Klassifizierung und Bewertung 01.01.2018 22.11.2016 Detaillierte Beschreibung nach der tabellarischen Übersicht
IFRS 15 Umsatzerlöse aus Kundenverträgen 01.01.2018 22.09.2016 Detaillierte Beschreibung nach der tabellarischen Übersicht
IFRS 15 Änderungen: Umsatzerlöse aus Kundenverträgen 01.01.2018 31.10.2017 Detaillierte Beschreibung nach der tabellarischen Übersicht
IFRS 2 Änderungen: anteilsbasierte Vergütung 01.01.2018 26.02.2018 keine Auswirkungen
IAS 40 Änderungen: Als Finanzinstrument gehaltene Immobilien 01.01.2018 14.03.2018 keine Auswirkungen
IFRS 4 Änderungen: Versicherungsverträge 01.01.2018 03.11.2017 keine Auswirkungen
IFRIC 23 Bilanzierung von Unsicherheiten in Bezug auf Ertragsteuern 01.01.2019 23.10.2018 keine wesentlichen Auswirkungen
IFRIC 22 Transaktion in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen 01.01.2018 28.03.2018 Umrechnung von Fremdwährungsvorauszahlungen in die funktionale Währung mit dem Kassakurs am Tag der Zahlung. Aurubis erwartet keine wesentlichen Auswirkungen.
IFRS 1 Verbesserungen an den IFRS (2014-16) 01.01.2018 07.02.2018 keine Auswirkungen
IAS 28

IFRS 9

Im Juli 2014 veröffentlichte das International Accounting Standards Board (IASB) die endgültige Fassung des IFRS 9 "Finanzinstrumente", der die bestehenden Regelungen des IAS 39 zur Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten ersetzt.

Aurubis hat IFRS 9 und die daraus resultierenden Änderungen an anderen Standards erstmalig zum 01.10.2018 angewendet. Der Übergang auf IFRS 9 erfolgt modifiziert retrospektiv ohne Änderung der Vorjahreszahlen. Davon ausgenommen sind die neuen Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen im Rahmen des Hedge Accounting, die rückwirkend auf die Vergleichszahlen anzuwenden sind. Erläuterungen zu den Auswirkungen des Standards sind nachfolgend dargestellt.

Die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte (Schuldinstrumente) werden anhand des betriebenen Geschäftsmodells und der Struktur der Zahlungsströme bestimmt. Ein finanzieller Vermögenswert wird dabei zum erstmaligen Ansatz entweder als "zu fortgeführten Anschaffungskosten", als "zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Ergebnis" oder als "zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung" klassifiziert.

Die Klassifizierung der Schuldinstrumente orientiert sich dabei zunächst an der Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte entsprechend dem Geschäftsmodell. Aurubis hat hierzu die finanziellen Vermögenswerte untersucht und bestimmt, welche gehalten werden, um vertragliche Zahlungsmittel zu vereinnahmen (held to collect) bzw. zu vereinnahmen und zu verkaufen (held to collect and sell), oder keiner der beiden Kategorien zugeordnet werden können (other).

Neben der Zuordnung zum Geschäftsmodell erfolgte auch eine Analyse im Hinblick auf die Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme der zugrunde liegenden finanziellen Vermögenswerte anhand der sogenannten SPPI-Kriterien (Solely Payment of Principal and Interest). Somit wurde bei den finanziellen Vermögenswerten untersucht, ob die vertraglichen Cashflows ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Die Klassifizierung und Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten erfolgen grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.

Die Auswirkungen auf die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten zum Zeitpunkt der Erstanwendung sind in nachfolgender Tabelle dargestellt:

Überleitung der Klassifizierungs- und Bewertungskategorien der Finanzinstrumente zum 01.10.2018

in T€ Kategorie IAS 39 Bewertung IAS 39 Bewertungskategorie IFRS 9 Buchwert gemäß IAS 39 zum 30.09.2018 Buchwert gemäß IFRS 9 zum 01.10.2018
Aktiva
Anteile an verbundenen Unternehmen AfS AC FV P&L 1.321 1.321
Beteiligungen AfS AC FV P&L 115 115
Wertpapiere des Anlagevermögens AfS FV OCI FV OCI 31.448 31.448
Übrige Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen LaR AC AC 45 45
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR AC AC 97.840 97.740
FV-Option FV P&L FV P&L 176.661 176.661
Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen LaR AC AC 2.096 2.096
Übrige finanzielle Vermögenswerte LaR AC AC 11.380 11.210
n/a AC n/a 16.283 16.283
LaR AC FV P&L 12.188 12.188
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate ohne Hedge-Beziehung FAHfT FV P&L FV P&L 55.257 55.257
Derivate mit Hedge-Beziehung (Hedge Accounting) n/a FV OCI n/a 2.145 2.145
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente LaR AC AC 461.045 461.045
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC AC AC 277.307 277.307
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing n/a n/a n/a 36.369 36.369
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC AC AC 430.002 430.002
FV-Option FV P&L FV P&L 406.746 406.746
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen FLAC AC AC 1.136 1.136
Sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten FLAC AC AC 63.266 63.266
n/a AC n/a 13.372 13.372
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne Hedge-Beziehung FLHfT FV P&L FV P&L 27.179 27.179
Derivate mit Hedge-Beziehung (Hedge Accounting) n/a FV OCI n/a 9.065 9.065

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden nach IFRS 9 wie folgt bilanziert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die aus nicht preisfixierten Lieferverträgen resultieren, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die im Rahmen des Factoring zum Verkauf stehenden Forderungen werden der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zugeordnet. Die verbleibenden finanziellen Vermögenswerte der IAS 39 Kategorie "Loans and Receivables" werden nach IFRS 9 überwiegend zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Aufgrund des neuen Wertminderungsmodells von IFRS 9 verringern sich die jeweiligen Buchwerte der nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerte zum Erstanwendungszeitpunkt. Der hieraus resultierende Effekt in Höhe von 0,3 Mio. € wurde in der Eröffungsbilanz im erwirtschafteten Konzerneigenkapital mindernd erfasst.

Die in der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" (AfS) enthaltenen Wertpapiere wurden zum 30.09.2018 gemäß IAS 39 erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dauerhafte bzw. wesentliche Wertminderungen wurden jedoch erfolgswirksam erfasst. Nach IFRS 9 nimmt Aurubis das Wahlrecht in Anspruch, Eigenkapitalinstrumente als "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" zu klassifizieren. Der daraus resultierende Umstellungseffekt in Höhe von 24,6 Mio. € wurde in der Eröffnungsbilanz im sonstigen Ergebnis mindernd erfasst. In gleicher Höhe ist das erwirtschaftete Konzerneigenkapital angestiegen.

Des Weiteren umfassen die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte Anteile an verbundenen Unternehmen, die aufgrund untergeordneter Bedeutung für den Konzernabschluss nicht konsolidiert wurden, sowie Beteiligungen. Diese wurden bisher gemäß IAS 39 unter Anwendung des IAS 39.46(c) zu Anschaffungskosten bewertet und werden gemäß IFRS 9 der Kategorie FV P&L zugeordnet. Dabei sind die Anschaffungskosten der Anteile als angemessene Schätzung für den Fair Value angesetzt worden.

IFRS 9 behält die bestehenden Anforderungen des IAS 39 an die Einstufung finanzieller Schulden weitgehend bei. Aurubis klassifiziert unwiderruflich finanzielle Verbindlichkeiten aus nicht preisfixierten Lieferverträgen unter IFRS 9 als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die aus dem eigenen Kreditrisiko resultierenden Zeitwertänderungen werden nunmehr im sonstigen Ergebnis und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Das nach IAS 39 Wertberichtigungsmodell der "eingetretenen Kreditausfälle" wird mit der Einführung von IFRS 9 durch ein zukunftsorientiertes Modell der "erwarteten Kreditausfälle" ersetzt. Das Modell erwarteter Kreditausfälle ist auf alle Finanzinstrumente anzuwenden, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden -mit Ausnahme von als Finanzanlagen gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten.

Hierbei wird im Zugangszeitpunkt der Finanzinstrumente sogleich eine Risikovorsorge gebildet. Der allgemeine Ansatz (General Approach) sieht ein dreistufiges Vorgehen zur Ermittlung der Risikovorsorge vor. In Abhängigkeit des Kreditausfallrisikos des Kontrahenten wird eine Risikovorsorge für die erwarteten 12-Monats-Kreditverluste (Stufe 1) oder für die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste (Stufe 2 und 3) gebildet. Der allgemeine Ansatz findet im Aurubis-Konzern für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und sonstige finanzielle Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich für Wertminderungen nach IFRS 9 fallen, Anwendung.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der vereinfachte Ansatz (Simplified Approach) zur Erfassung von Wertminderungen angewandt. Hierbei werden die erwarteten Kreditverluste über ein sogenanntes Kohortenmodell berechnet, das auf Daten der letzten drei Geschäftsjahre basiert. Die tatsächlichen historischen Forderungsausfälle werden unter Beachtung zukunftsgerichteter Informationen (Forward Looking Information) auf die offenen Forderungsbestände angewendet.

Aufgrund der Kurzfristigkeit der finanziellen Vermögenswerte und der hohen Bonität der Kontrahenten sind die erwarteten Kreditausfälle bei Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten und sonstigen finanziellen Vermögenswerten unwesentlich. Das Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird insbesondere durch vorhandene Warenkreditversicherungsprogramme begrenzt. Aus der Anwendung des Modells der erwarteten Kreditverluste ergab sich im Aurubis-Konzern insgesamt kein wesentlicher Effekt.

Die neuen Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen im Rahmen von Hedge Accounting betreffen insbesondere die Bilanzierung der Absicherungskosten, wenn nur die Änderung des inneren Werts oder die Wertänderung der Spotkomponente als Sicherungsinstrument designiert wird. Nach IAS 39 sind die Wertänderungen der nicht designierten Komponenten unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Nach IFRS 9 muss die Veränderung des Zeitwerts im sonstigen Ergebnis - in einer separaten Rücklage für Kosten der Absicherung - erfasst werden, während die Veränderung der Zinskomponente und des Fremdwährungsbasisspreads eines Fremdwährungssicherungsgeschäfts im sonstigen Ergebnis erfasst werden kann. Die Kosten der Absicherung betrugen im Vorjahr 0,4 Mio. € und wurden in der Eröffnungsbilanz im sonstigen Ergebnis mindernd erfasst. In entsprechender Höhe ist das erwirtschaftete Konzerneigenkapital angestiegen.

IFRS 9 beinhaltet außerdem neue Vorschriften zur Designation von Risikokomponenten bei nicht finanziellen Grundgeschäften. Darüber hinaus hat IFRS 9 neue Anforderungen bezüglich der Neugewichtung von Sicherungsbeziehungen eingeführt und untersagt die freiwillige Beendigung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Die Anforderungen an Dokumentation und Offenlegung wurden ausgeweitet.

Im Bereich von Hedge Accounting ergaben sich für Aurubis keine weiteren Auswirkungen.

IFRS 15

IFRS 15 regelt, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Umsatzerlöse aus Kundenverträgen zu erfassen sind und enthält Erläuterungen zum Umfang erforderlicher Anhangangaben. Der neue Standard unterscheidet nicht zwischen unterschiedlichen Auftrags- und Leistungsarten, sondern stellt einheitliche Kriterien auf, wann eine Leistungserbringung zu realisieren ist. Demnach sind Umsatzerlöse dann zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus diesen ziehen kann. Die Umsatzerlöse sind mit dem Betrag der Gegenleistung zu bewerten, die das Unternehmen erwartet zu erhalten. Die Ermittlung der Umsatzerlöse basiert dabei auf einem fünfstufigen Modell, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist.

Die Änderung der Bilanzierung unter IFRS 15 betrifft bei Aurubis im Wesentlichen den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsmacht. Die Umsatzrealisierung erfolgt bei Aurubis in der Regel zeitpunktbezogen, da sich die Leistungsverpflichtungen im Wesentlichen auf die Übertragung von Gütern beziehen. Der Zeitpunkt der Realisierung erfolgt mit der neuen Regelung zum Teil später.

Zum 01.10.2018 erfolgte der Übergang auf den IFRS 15 retrospektiv ohne Änderung der Vorjahreszahlen (modifiziert retrospektiver Ansatz). Die Umstellungseffekte wurden somit zum Erstanwendungszeitpunkt kumulativ in den Gewinnrücklagen erfasst. Der Transitionseffekt beträgt 0,5 Mio. €. Aurubis nimmt die Erleichterungsvorschrift in IFRS 15.C5(a) in Anspruch und wendet IFRS 15 rückwirkend ausschließlich auf Verträge an, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung noch nicht erfüllt sind.

IFRS 15 verwendet die Begriffe "Vertragsvermögenswert" und "Vertragsverbindlichkeit" zur Beschreibung dessen, was üblicherweise auch als aktivische oder passivische Abgrenzungen bezeichnet wird. Aurubis hat diese Terminologie übernommen.

Aus der Anwendung des IFRS 15 ergeben sich zum 30.09.2019 im Vergleich zu den vor der Änderung geltenden Bestimmungen des IAS 18 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.

IFRIC 23

Die Interpretation erläutert die Bilanzierung und Bewertung von latenten und laufenden Ertragsteueransprüchen und -verpflichtungen, wenn Unsicherheiten über eine steuerliche Behandlung bestehen. Das Unternehmen muss beurteilen, ob es jede unsichere Steuerbehandlung einzeln oder gemeinsam mit einer oder mehreren anderen unsicheren Steuerbehandlungen beurteilt, und den Ansatz wählen, der die Auflösung der jeweiligen Unsicherheit besser voraussagt.

Aurubis agiert in einem internationalen Umfeld und in verschiedenen Steuerjurisdiktionen. Die Gruppe hat analysiert, ob und inwieweit unsichere Steuerpositionen bestehen. Aurubis hat die steuerliche Behandlung von Unsicherheiten mit den Beträgen berücksichtigt, deren Realisation wahrscheinlich ist.

Die Erstanwendung der Interpretation hat zu keinem Übergangseffekt zum 01.10.2018 geführt.

Folgende Standards sind auf die Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 01.10.2019 beginnen. Sie wurden im Konzernabschluss nicht vorzeitig angewendet.

Nicht vorzeitig angewendete Standards und Interpretationen

Standards/Interpretationen Anwendungspflicht in der EU Übernahme durch EU-Kommission Auswirkungen
IFRS 16 Leasingverhältnisse 01.01.2019 31.10.2017 detaillierte Beschreibung nach der tabellarischen Übersicht
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2021 offen Der Standard regelt die Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge innerhalb des Anwendungsbereichs des Standards. IFRS 17 ersetzt den bis dahin gültigen Standard IFRS 4. Aurubis erwartet auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse keine wesentlichen Auswirkungen.
IAS 19 Änderungen: Leistungen an Arbeitnehmer 01.01.2019 13.03.2019 keine Auswirkungen
IAS 28 Änderungen: Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 01.01.2019 08.02.2019 keine Auswirkungen
IAS 1/IAS 8 Definition von Wesentlichkeit 01.01.2020 offen keine Auswirkungen
IFRS 3 Änderungen: 01.01.2020 offen keine Auswirkungen
Unternehmenszusammenschlüsse
IFRS 7/9/IAS 39 Änderungen: Interest rate benchmark reform 01.01.2020 offen Aurubis erwartet auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse keine wesentlichen Auswirkungen.
Diverse Verbesserungen an den IFRS (2015-17) 01.01.2019 14.03.2019 keine Auswirkungen
Framework 01.01.2020 offen Aurubis erwartet auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse keine wesentlichen Auswirkungen.

IFRS 16

Der Standard regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen. IFRS 16 ersetzt den bisher gültigen Standard IAS 17 sowie drei leasingbezogene Interpretationen. Die Anwendung von IFRS 16 ist für alle IFRS-Anwender verpflichtend und gilt grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse. IFRS 16 sieht für den Leasingnehmer ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Demnach sind in der Bilanz des Leasingnehmers Vermögenswerte für Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen zu erfassen, es sei denn, die Laufzeit beträgt zwölf Monate (oder weniger) oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert. Aurubis wird von den Wahlrechten Gebrauch machen.

Für den Leasinggeber unterscheidet sich das Bilanzierungsmodell von IFRS 16 nicht wesentlich von den Vorgaben in IAS 17. Für Bilanzierungszwecke ist hier auch weiterhin zwischen Finanzierungs- und Mietleasingvereinbarungen ("finance" und "operate lease") zu unterscheiden.

Die Erstanwendung des IFRS 16 erfolgt bei Aurubis mit Beginn des Geschäftsjahrs am 01.10.2019.

Für den Übergang auf IFRS 16 gehen wir derzeit von der Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode aus.

Die Analysen im Rahmen des Projekts zur Einfühung von IFRS 16 haben ergeben, dass zum Umstellungszeitpunkt 01.10.2019 Barwerte von rd. 30 Mio. € für Leasingverbindlichkeiten und in gleicher Höhe für Nutzungsrechte bilanzverlängernd zu erfassen sind. Hierdurch verringert sich die Eigenkapitalquote um ca. 0,5 Prozentpunkte. Die Nettofinanzverbindlichkeiten steigen um den Wert der zusätzlichen Leasingverbindlichkeiten. In der Gewinn- und Verlustrechnung entfällt der bisherige Aufwand für operatives Leasing und wird künftig durch den Abschreibungsaufwand der bilanzierten Nutzungsrechte sowie durch Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten ersetzt. Zudem wird eine Verschlechterung des Finanzergebnisses im niedrigen einstelligen Mio. €-Bereich erwartet.

Nicht fortgeführte Aktivitäten

Nachdem die Europäische Kommission im Februar 2019 einen Verkauf des Segments FRP untersagt hat, prüfen wir derzeit verschiedene strategische Optionen für die Veräußerung des Segments. Die Voraussetzung für die Darstellung des Segments als nicht fortgeführte Aktivitäten gemäß IFRS 5 ist weiterhin gegeben.

Das Konzernergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung getrennt von den Aufwendungen und Erträgen aus fortgeführten Aktivitäten berichtet; Vorjahresangaben werden auf vergleichbarer Basis dargestellt.

Konzernergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten

in Mio. € 12 Monate 2018/19 12 Monate 2017/18
Umsatzerlöse 1.134 1.270
Veränderungen des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -8 -1
Aufwendungen -1.105 -1.224
Wertminderung aus der Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert -20 0
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 1 45
Steuern vom Einkommen und Ertrag -5 -16
Steuern in Bezug auf die Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert 3 0
Konzernergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten -1 29
Auf Aktionäre der Aurubis AG entfallendes Konzernergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten -1 29

Im Geschäftsjahr wurde ein Wertminderungaufwand in Höhe von 20 Mio. € vor Steuern erfasst. Dieser bezieht sich auf die Bewertung der Veräußerungsgruppe FRP Europa und wurde im Konzernergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten berücksichtigt.

Konzerninterne Aufwendungen und Erträge werden bei der Ermittlung des Konzernergebnisses aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten vollständig eliminiert. Die Eliminierung der konzerninternen Transaktionen erfolgt dabei nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, d. h. unter Berücksichtigung der künftigen Liefer- und Leistungsbeziehungen des Aurubis-Konzerns. Der Konzern wird nach dem Verkauf des Segments FRP bestehende Lieferbeziehungen mit dem nicht fortgeführten Geschäftsbereich aufrechterhalten. Die Eliminierung der Umsatzerlöse der Aurubis AG und ihrer Tochtergesellschaften aus Lieferungen an den nicht fortgeführten Geschäftsbereich erfolgte daher vollständig dort.

Buchwerte der Hauptgruppen der als zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden

in Mio. € 30.09.2019 30.09.2018
Aktiva
Anlagevermögen 173 173
Latente Steuern 4 1
Langfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 2 2
Vorräte 265 274
Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 97 122
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 20 18
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 561 590
Passiva
Latente Steuern 13 16
Langfristige Rückstellungen 46 34
Langfristige Verbindlichkeiten 1 1
Kurzfristige Rückstellungen 8 8
Kurzfristige Verbindlichkeiten 91 103
Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 160 162

Cashflows aus nicht fortgeführten Aktivitäten

in Mio. € 12 Monate 2018/19 12 Monate 2017/18
Mittelzufluss aus betrieblicher Geschäftstätigkeit (Netto-Cashflow) 19 18
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -16 -16
Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit -2 -1

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. UMSATZERLÖSE

Aufgliederung nach Produktgruppen

in T€ 2018/19 2017/18
Gießwalzdraht 4.274.054 4.282.959
Edelmetalle 2.865.272 2.383.450
Kupferkathoden 2.205.521 2.211.942
Strangguss 748.965 892.383
Bänder, Profile und Formate 348.401 349.968
Chemikalien und Sonstiges 321.086 303.046
10.763.299 10.423.748

Eine weitere Untergliederung der Umsatzerlöse des Aurubis-Konzerns nach Konzernsegmenten findet sich im Rahmen der Segmentberichterstattung Segmentberichterstattung.

Zum 30.09.2019 betrug der Transaktionspreis, welcher den (teilweise) nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zugeordnet war, 1.353.710 T€. Es wird erwartet, dass dieser Betrag innerhalb der nächsten zwei Geschäftsjahre erfasst wird.

Aus nicht preisfixierten Lieferverträgen ergab sich im Geschäftsjahr 2018/19 ein Umbewertungseffekt in Höhe von -59.749 T€.

2. VERÄNDERUNG DES BESTANDS AN FERTIGEN UND UNFERTIGEN ERZEUGNISSEN

in T€ 2018/19 2017/18
Fertige Erzeugnisse 61.791 -67.518
Unfertige Erzeugnisse 118.218 67.958
180.009 440

Die Bestandsveränderungen im laufenden Jahr resultieren aus dem Aufbau von Kupfer- und Edelmetallbeständen.

3. ANDERE AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN

Die anderen aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 19.695 T€ (Vj. 18.923 T€) umfassen im Wesentlichen Fertigungskosten und bezogene Materialien.

4. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

in T€ 2018/19 2017/18
Erträge aus Kostenerstattungen 19.652 22.297
Erträge aus Wertaufholungen 6.220 0
Erträge aus der Erfassung von sonstigen Vermögenswerten 20.000 0
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 238 1.585
Übrige Erträge 15.180 19.516
61.290 43.398

Die Erträge aus der Erfassung von sonstigen Vermögenswerten betreffen in voller Höhe eine Forderung aus dem untersagten Verkauf des Segments FRP an die Wieland-Werke AG.

5. MATERIALAUFWAND

in T€ 2018/19 2017/18
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 9.699.827 9.212.758
Bezogene Leistungen 297.384 251.942
9.997.211 9.464.700

Die Materialaufwandsquote, als Verhältnis des Materialaufwands zu Umsatzerlösen und Bestandsveränderungen, lag bei 91,4 % (Vj. 90,8 %).

6. PERSONALAUFWAND UND MITARBEITER

in T€ 2018/19 2017/18
Löhne und Gehälter 299.936 281.957
Soziale Ausgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 74.468 69.985
374.404 351.942

Die Aufwendungen für Altersversorgung beinhalten Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen.

Die Anzahl der im Konzern beschäftigten Mitarbeiter betrug im Jahresdurchschnitt:

2018/19 2017/18
Gewerbliche Arbeitnehmer 4.205 4.096
Angestellte 2.313 2.219
Auszubildende 248 256
6.766 6.571

Auf die fortgeführten Aktivitäten entfallen 5.011 (Vj. 4.803) beschäftigte Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt.

Die Gesamtvergütung der ab dem Geschäftsjahr 2017/18 neu bestellten Vorstandsmitglieder der Aurubis AG enthält u. a. eine anteilsbasierte Vergütungskomponente mit Barausgleich.

Die folgenden Parameter wurden bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts des virtuellen Aktien-Deferrals zugrunde gelegt:

30.09.2019
Aktienkurs (in €) 40,89
Ausübungspreis (in €) 61,02
Erwartete Volatilität (gewichteter Durchschnitt, in %) 33,77
Erwartete Laufzeit (gewichteter Durchschnitt, in Jahren) 2,00
Erwartete Dividende (in %) 3,06
Risikoloser Zinssatz (basierend auf Staatsanleihen, in %) -0,80
Beizulegender Zeitwert (in T€) 117

Die erwartete Volatilität basiert auf einer Beurteilung der historischen Volatilität des Aktienkurses des Unternehmens, insbesondere in dem Zeitraum, der der erwarteten Laufzeit entspricht.

Die Personalaufwendungen für das Aktien-Deferral beliefen sich im Geschäftsjahr auf 24 T€ (Vj. 93 T€), die in gleicher Höhe in den Rückstellungen zum Bilanzstichtag enthalten sind.

7. ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen im Konzern betrugen insgesamt 125.407 T€ (Vj. 119.470 T€). Sie bestehen aus Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen in Höhe von 123.163 T€ (Vj. 117.279 T€) sowie auf immaterielle Vermögenswerte von 2.244 T€ (Vj. 2.191 T€).

Im aktuellen und vorangegangenen Geschäftsjahr wurden keine Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen vorgenommen.

Die im Anlagenspiegel ausgewiesenen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von 130.391 T€ enthalten Abschreibungen auf Investitionen im Zusammenhang mit einem Stromliefervertrag in Höhe von 4.984 T€ (Vj. 5.207 T€), die unter den Materialaufwendungen ausgewiesen werden.

Eine genaue Darstellung der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen erfolgt in der Übersicht zur Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen im Konzern Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.

8. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

in T€ 2018/19 2017/18
Vertriebsaufwendungen 88.039 88.349
Verwaltungsaufwendungen 72.971 71.021
Sonstige betriebliche Steuern 2.670 2.514
Übrige Betriebsaufwendungen 89.992 54.915
253.672 216.799

Bei den Vertriebsaufwendungen handelt es sich hauptsächlich um Frachtkosten. Die übrigen Betriebsaufwendungen enthalten eine aufwandswirksame Verbuchung der bisher aktivierten Projektkosten für das gestoppte Projekt Future Complex Metallurgy in Höhe von 29.871 T€.

9. ZINSEN

in T€ 2018/19 2017/18
Zinserträge 3.904 3.592
Zinsaufwendungen -17.862 -15.775
-13.958 -12.183

Die Zinserträge ergeben sich hauptsächlich aus verzinslichen Kundenforderungen.

Die Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus den Finanzverbindlichkeiten. In den Zinsaufwendungen sind u. a. auch die Nettozinsen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von 3.303 T€ (Vj. 3.647 T€) enthalten.

10. ÜBRIGES FINANZERGEBNIS

in T€ 2018/19 2017/18
Übrige finanzielle Erträge 407 689
Übrige finanzielle Aufwendungen -31 -51
376 638

Die übrigen finanziellen Erträge resultieren wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Wertpapiererträgen.

11. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen sowohl die laufenden Ertragsteuern als auch die latenten Steuern. Die Steuerverbindlichkeiten und -forderungen enthalten Verpflichtungen bzw. Ansprüche aus in- und ausländischen Ertragsteuern aus den Vorjahren und aus dem laufenden Jahr. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 2018/19 2017/18
Laufender Steueraufwand (-ertrag) 55.725 64.168
Latenter Steueraufwand (-ertrag) 12.970 -4.621
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 68.695 59.547

Aus früheren Geschäftsperioden entfallen 2.989 T€ Steueraufwand (Vj. Steuerertrag 426 T€) auf die laufenden Steuern sowie 183 T€ Steuerertrag (Vj. Steueraufwand 280 T€) auf die latenten Steuern.

Der Unterschied zwischen dem latenten Steueraufwand von 12.970 T€ und dem latenten Steuerertrag von 4.621 T€ im Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Steuersatzänderung in Belgien und in den USA und der Veränderung temporärer Bilanzunterschiede und Verlustvorträge.

Das im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 anzuwendende deutsche Steuerrecht sieht einen Körperschaftsteuersatz von 15 % (Vj. 15 %) zuzüglich eines Solidaritätszuschlags von 5,5 % (Vj. 5,5 %) vor. Der Gewerbesteuersatz beträgt bei der Aurubis AG 16,59 % (Vj. 16,59 %). Bei den anderen deutschen Konzerngesellschaften kommen Gewerbesteuersätze zwischen 11,09 % und 16,45 % (Vj. 11,09 % und 16,45 %) zur Anwendung. Die für die ausländischen Gesellschaften zugrunde gelegten jeweiligen landesspezifischen Ertragsteuersätze liegen zwischen 10 % und 29,58 % (Vj. 10 % und 33,99 %).

In Belgien beträgt der Steuersatz für Wirtschaftsjahre, die am 31.12.2018 oder später enden, 29,58 % (bisher 33,99 %) und für Wirtschaftsjahre, die am 31.12.2020 und später enden, 25 %. Somit legen wir für die Berechnung von tatsächlichen Steuern und für kurzfristige latente Steuern 29,58 % sowie für langfristige latente Steuern 25 % zugrunde.

Die Konzernsteuern beinhalten in nennenswertem Umfang Steuereffekte aus ausländischen Gesellschaften. Dem wird dadurch Rechnung getragen, dass als rechnerischer Konzernsteuersatz nicht der Steuersatz der deutschen Muttergesellschaft mit 32,41 %, (Vj. 32,41 %), sondern ein konzernweiter Mischsteuersatz in Höhe von 23,29 % (Vj. 23,18 %) zur Anwendung kommt. Wie im Vorjahr kommen die wesentlichen Ergebnisbeiträge von der Aurubis AG und der Aurubis Bulgaria AD.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 68.695 T€ (Vj. 59.547 T€) sind um 8.126 T€ höher (Vj. 15.094 T€ niedriger) als der erwartete Ertragsteueraufwand in Höhe von 60.569 T€ (Vj. 74.641 T€). Der Unterschied zwischen dem erwarteten und dem tatsächlichen Steueraufwand ist auf Ursachen zurückzuführen, die folgender steuerlicher Überleitungsrechnung zu entnehmen sind:

Überleitungsrechnung

in T€ 2018/19 2017/18
Ergebnis vor Steuern 260.017 322.053
Erwarteter Steueraufwand mit 23,29 % (Vj. 23,18 %) 60.569 74.641
Veränderungen des erwarteten Steueraufwands aufgrund:
- Steuersatzänderungen 101 -15.662
- Nichtansatz und Korrektur latenter Steuern 469 137
- Steuern aus Vorjahren 3.364 -146
- Nicht abzugsfähiger Aufwendungen 4.628 1.952
- Steuerfreier Erträge/ gewerbesteuerlicher Kürzungen -310 -733
- Notional Interest Deduction (Belgien) -10 -585
- Outside Basis Differences -106 -56
- Sonstige -10 -1
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 68.695 59.547

2018/19 gibt es Effekte aus Steuersatzänderung in Höhe von 101 T€ (Vj. -15.662 T€ Steuersatzänderung in Belgien und den USA).

Die Effekte aus dem Nichtansatz und Korrekturen latenter Steuern resultieren aus der Wertberichtigung von aktiven latenten Steuern sowie aus der Wertberichtigung von Verlustvorträgen in Höhe von 469 T€ (Vj. 126 T€).

Die Effekte aus den Steuern aus Vorjahren resultieren insbesondere aus steuerlichen Ergebnissen aus den abgeschlossenen Betriebsprüfungen.

Die im Vergleich zum Vorjahr höheren nicht abzugsfähigen Aufwendungen sind im Wesentlichen durch den nicht abzugsfähigen Teil der Dividendeneinkünfte begründet.

Der Effekt der Notional Interest Deduction nach belgischem Steuerrecht in Höhe von -10 T€ (Vj. -585 T€) hat im Vergleich zum Vorjahr eine geringere Auswirkung.

Die bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern entfallen auf folgende Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzpositionen, auf steuerliche Verlustvorträge sowie auf Outside Basis Differences (OBDs):

30.09.2019 30.09.2018
in T€ Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 4.976 204 5.918 202
Sachanlagen 343 85.148 1.029 81.283
Vorräte 11.624 183.801 7.182 168.277
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 6.981 23.380 2.900 29.309
Pensionsrückstellungen 74.442 0 43.220 55
Sonstige Rückstellungen 7.350 18 5.662 174
Verbindlichkeiten 26.748 5.438 32.021 2.960
Steuerliche Verlustvorträge 140 0 196 0
Outside Basis Differences 0 788 0 894
Saldierung -128.639 -128.639 -95.386 -95.386
Konzernbilanz 3.965 170.138 2.742 187.768

Von den aktiven latenten Steuern realisieren sich 36.226 T€ (Vj. 10.082 T€) und von den passiven latenten Steuern 207.783 T€ (Vj. 197.586 T€) innerhalb der nächsten zwölf Monate. Nach mehr als zwölf Monaten realisieren sich aktive latente Steuern in Höhe von 96.378 T€ (Vj. 88.046 T€) und passive latente Steuern in Höhe von 90.994 T€ (Vj. 85.568 T€). Bei diesen Angaben handelt es sich um die Werte vor Saldierung.

Die im sonstigen Ergebnis (Other Comprehensive Income) zu berücksichtigenden Ertragsteuern verteilen sich auf die folgenden Bereiche:

30.09.2019 30.09.2018
in T€ Bestand Veränderung Bestand Veränderung
--- --- --- --- ---
Latente Steuern
Derivate 2.877 1.257 1.620 6.283
Pensionsrückstellungen 41.065 30.333 10.732 -3.769
Summe 43.942 31.590 12.352 2.514
Laufende Steuern -2.412 -532 -1.880 -189

Hinsichtlich der Veränderung im OCI in den Pensionsrückstellungen verweisen wir auf die Erläuterungen zur Bilanzangabe 23 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.

Unter Berücksichtigung der prognostizierten Unternehmensplanung bzw. Gewinnerwartungen der Tochtergesellschaften ist eine Realisierung der latenten Steueransprüche als hinreichend wahrscheinlich anzusehen. Eine Bilanzierung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge erfolgt soweit passive latente Steuern vorliegen oder eine positive Ergebnisplanung vorliegt.

Es bestehen Verlustvorträge von insgesamt 23.976 T€ (Vj. 35.474 T€). Für ertragsteuerliche Verluste in Höhe von 498 T€ (Vj. 882 T€) wurden aktive latente Steuern in Höhe von 140 T€ (Vj. 196 T€) gebildet.

Auf Verlustvorträge in Höhe von 23.478 T€ (Vj. 34.567 T€) ist keine aktive latente Steuer gebildet worden, da aus heutiger Sicht die Möglichkeit der Nutzung als unwahrscheinlich einzuschätzen ist. Die nicht werthaltigen Verlustvorträge sind unbeschränkt vortragsfähig.

Auf Unterschiedsbeträge zwischen dem in der Konzernbilanz erfassten anteiligen Eigenkapital von Tochtergesellschaften und dem Beteiligungsbuchwert für diese Tochtergesellschaften in der Steuerbilanz der jeweiligen Muttergesellschaft (sogenannte Outside Basis Differences) wurden zum Stichtag passive latente Steuern von 788 T€ (Vj. 894 T€) gebildet. Für Outside Basis Differences aus thesaurierten Gewinnen der Tochtergesellschaften in Höhe von 15.201 T€ (Vj. 15.722 T€) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da die Umkehr dieser Differenzen in absehbarer Zukunft nicht wahrscheinlich ist.

12. AUF NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE ENTFALLENDES KONZERNERGEBNIS

Von dem ausgewiesenen Konzernüberschuss aus den fortgeführten Aktivitäten des Geschäftsjahrs 2018/19 in Höhe von 191.322 T€ (Vj. 262.506 T€) steht ein Überschussanteil in Höhe von 128 T€ (Vj. 1.161 T€) anderen Gesellschaftern als den Aktionären der Aurubis AG, Hamburg, zu. Dieser betrifft den auf die nicht beherrschenden Anteile entfallenden Konzernüberschuss an der Aurubis Bulgaria AD, Pirdop.

13. ERGEBNIS JE AKTIE

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des Konzernergebnisses aus nicht fortgeführten Aktivitäten ohne nicht beherrschende Anteile durch den gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahrs in Umlauf befindlichen Aktienanzahl.

2018/19 2017/18
Auf Aktionäre der Aurubis AG entfallendes Konzernergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (in T€) 191.194 261.345
Gewichteter Durchschnitt der Aktienanzahl (in Tsd. Stück) 44.957 44.957
Unverwässertes Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten (in €) 4,25 5,81
Verwässertes Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten (in €) 4,25 5,81

Zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird der Durchschnitt der im Geschäftsjahr in Umlauf befindlichen Aktien um die Anzahl der Aktien erhöht, die bei Ausübung aller Wandlungsrechte aus Wandelanleihen maximal ausgegeben werden könnten. Soweit vorhanden, werden gleichzeitig dem Konzernergebnis die für Wandelanleihen angefallenen Zinsaufwendungen abzüglich der entsprechenden Steuern hinzugerechnet.

Da weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Wandlungsrechte aus Wandelanleihen bestanden, entspricht für den Aurubis-Konzern das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.

Erläuterungen zur Bilanz

14. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Die Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

Anschaffungs- und Herstellungskosten

in T€ 01.10.2018 Zugänge Abgänge Umbuchungen 30.09.2019
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen 146.038 2.484 -352 4.874 153.042
Geschäfts- oder Firmenwerte 43.170 0 0 0 43.170
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte 8.806 3.721 0 -4.874 7.653
198.013 6.205 -352 0 203.865

Wertberichtigungen

in T€ 01.10.2018 Abschreibungen des Geschäftsjahrs Abgänge Umbuchungen 30.09.2019
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen -50.442 -7.228 350 0 -57.319
Geschäfts- oder Firmenwerte -24.522 0 0 0 -24.522
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte 0 0 0 0 0
-74.964 -7.228 350 0 -81.841

Buchwert

in T€ 30.09.2019 30.09.2018
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen 95.723 95.596
Geschäfts- oder Firmenwerte 18.648 18.648
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte 7.653 8.805
122.025 123.049

Anschaffungs- und Herstellungskosten

in T€ 01.10.2017 Nicht fortgeführte Aktivitäten Zugänge Abgänge Umbuchungen 30.09.2018
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen 155.750 -4.326 1.741 -7.781 654 146.038
Geschäfts- oder Firmenwerte 43.170 0 0 0 0 43.170
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte 4.312 0 5.147 0 -654 8.805
203.232 -4.326 6.888 -7.781 0 198.013

Wertberichtigungen

in T€ 01.10.2017 Nicht fortgeführte Aktivitäten Abschreibungen des Geschäftsjahrs Abgänge Umbuchungen 30.09.2018
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen -47.092 2.866 -7.398 1.182 0 -50.442
Geschäfts- oder Firmenwerte -24.522 0 0 0 0 -24.522
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte 0 0 0 0 0 0
-71.614 2.866 -7.398 1.182 0 -74.964

Buchwert

in T€ 30.09.2018 30.09.2017
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen 95.596 108.658
Geschäfts- oder Firmenwerte 18.648 18.648
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte 8.805 4.312
123.049 131.618

Bei den immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um entgeltlich erworbene Nutzungsrechte, im Wesentlichen im Zusammenhang mit einem langfristigen Stromliefervertrag, sowie um im Rahmen der Konsolidierung im Aurubis-Konzern entstandene Geschäfts- oder Firmenwerte.

Der Geschäfts- oder Firmenwert entfällt im Wesentlichen, wie im Vorjahr, auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) Kupferprodukte Aurubis Hamburg (17.439 T€).

Die Aurubis führt mindestens jährlich einen Werthaltigkeitstest der Geschäfts- oder Firmenwerte durch. Für die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert der ZGE zugeordnet, die erwartungsgemäß von den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses profitiert. Übersteigt der Buchwert der ZGE, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, deren erzielbaren Betrag, wird der zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert aufgrund der Wertminderung entsprechend wertberichtigt.

Für die ZGE Kupferprodukte Aurubis Hamburg bestand, wie im Vorjahr, kein Wertberichtigungsbedarf.

Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Aurubis ermittelt den erzielbaren Betrag auf der Basis des Nutzungswerts. Der Nutzungswert wird mittels Abzinsung zukünftiger Cashflows nach Steuern mit einem risikoangepassten Diskontierungszinssatz (WACC) nach Steuern ermittelt (Discounted Cashflow-Methode). Aufgrund der ermittelten Cashflows nach Steuern wird auch ein Kapitalkostensatz nach Steuern verwendet.

Die Cashflow-Schätzungen umfassen einen Planungshorizont von vier Jahren, bevor in die ewige Rente übergegangen wird. Die Cashflows wurden im Rahmen eines qualifizierten Planungsprozesses unter Heranziehung unternehmensinterner Erfahrungswerte und umfangreicher Marktkenntnisse aufgestellt und berücksichtigen die Beurteilung und Einschätzungen des Managements zur zukünftigen Entwicklung des regionalen Marktes.

Die wesentlichen Annahmen, die bei der Berechnung des Nutzungswerts verwendet wurden, sind neben den gewichteten Kapitalkosten die prognostizierte Ergebnisentwicklung sowie die nachhaltige Wachstumsrate des Endwerts (Terminal Value) mit 1 %. Die Wachstumsrate wurde aus Zukunftserwartungen abgeleitet und überschreitet die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten der jeweiligen Märkte nicht.

Zum 30.09.2019 betrug der WACC für die vorgenommene Diskontierung 5,0 % nach Steuern bzw. 7,2 % vor Steuern (Vj. 6,1 % nach Steuern bzw. 8,6 % vor Steuern).

Bei den immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer ergab sich, wie im Vorjahr, kein Abwertungsbedarf.

Im Geschäftsjahr wurden keine Entwicklungskosten aktiviert. Forschungsaufwendungen werden im Ergebnis der jeweiligen Periode erfasst Forschung und Entwicklung.

15. SACHANLAGEN

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen des Sachanlagevermögens setzen sich wie folgt zusammen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten

in T€ 01.10.2018 Währungsdifferenzen Zugänge Abgänge Umbuchungen 30.09.2019
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 628.256 -104 19.701 -8.049 18.320 658.123
Technische Anlagen und Maschinen 1.918.683 -159 30.066 -42.553 66.272 1.972.309
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 82.004 -13 11.477 -5.368 5.725 93.825
Anlagen in Finanzierungsleasing * 57.399 0 3.255 -765 0 59.889
Geleistete Anzahlungen auf Anlagen im Bau 118.796 -15 136.469 -29.886 -90.316 135.049
2.805.138 -291 200.968 -86.620 0 2.919.194

Wertberichtigungen

in T€ 01.10.2018 Währungsdifferenzen Zuschreibungen des Geschäftsjahrs Abschreibungen des Geschäftsjahrs Abgänge Umbuchungen
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten -374.335 85 6.220 -18.456 6.687 0
Technische Anlagen und Maschinen -1.154.274 158 0 -93.967 40.554 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -55.356 13 0 -7.202 5.019 0
Anlagen in Finanzierungsleasing * -21.811 0 0 -3.536 765 0
Geleistete Anzahlungen auf Anlagen im Bau -1.320 15 0 0 0 0
-1.607.096 272 6.220 -123.163 53.024 0
in T€ 30.09.2019
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten -379.799
Technische Anlagen und Maschinen -1.207.529
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -57.527
Anlagen in Finanzierungsleasing * -24.582
Geleistete Anzahlungen auf Anlagen im Bau -1.304
-1.670.744

Buchwert

in T€ 30.09.2019 30.09.2018
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 278.324 253.921
Technische Anlagen und Maschinen 764.779 764.409
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 36.298 26.648
Anlagen in Finanzierungsleasing * 35.306 35.588
Geleistete Anzahlungen auf Anlagen im Bau 133.744 117.476
1.248.450 1.198.042

* Bei den Anlagen in Finanzierungsleasing handelt es sich im Wesentlichen um Bauten (3.211 T€) sowie technische Anlagen und Maschinen (32.095 T€).

Anschaffungs- und Herstellungskosten

in T€ 01.10.2017 Nicht fortgeführte Aktivitäten Währungsdifferenzen Zugänge Abgänge Umbuchungen
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 662.485 -42.581 -469 4.959 -3.419 7.281
Technische Anlagen und Maschinen 2.115.720 -220.228 -579 29.495 -38.252 32.527
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 92.455 -14.916 -25 6.307 -3.958 2.141
Anlagen in Finanzierungsleasing * 43.999 -348 0 13.748 0 0
Geleistete Anzahlungen auf Anlagen im Bau 62.740 -6.236 -29 104.454 -184 -41.949
2.977.399 -284.309 -1.102 158.963 -45.813 0
in T€ 30.09.2018
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 628.256
Technische Anlagen und Maschinen 1.918.683
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 82.004
Anlagen in Finanzierungsleasing * 57.399
Geleistete Anzahlungen auf Anlagen im Bau 118.796
2.805.138

Wertberichtigungen

in T€ 01.10.2017 Nicht fortgeführte Aktivitäten Währungsdifferenzen Abschreibungen des Geschäftsjahrs Abgänge Umbuchungen
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten -372.588 11.851 395 -17.261 3.268 0
Technische Anlagen und Maschinen -1.250.734 148.141 576 -90.618 37.433 928
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -64.805 11.843 25 -6.256 3.837 0
Anlagen in Finanzierungsleasing * -19.015 348 0 -3.144 0 0
Geleistete Anzahlungen auf Anlagen im Bau -421 0 29 0 0 -928
-1.707.563 172.183 1.025 -117.279 44.538 0
in T€ 01.10.2018
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten -374.335
Technische Anlagen und Maschinen -1.154.274
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -55.356
Anlagen in Finanzierungsleasing * -21.811
Geleistete Anzahlungen auf Anlagen im Bau -1.320
-1.607.096

Buchwert

in T€ 30.09.2018 30.09.2017
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 253.921 289.897
Technische Anlagen und Maschinen 764.409 864.986
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 26.648 27.650
Anlagen in Finanzierungsleasing * 35.588 24.984
Geleistete Anzahlungen auf Anlagen im Bau 117.476 62.319
1.198.042 1.269.836

* Bei den Anlagen in Finanzierungsleasing handelt es sich im Wesentlichen um Bauten sowie technische Anlagen und Maschinen.

In den Abschreibungen des aktuellen Geschäftsjahrs sind keine Wertminderungen enthalten.

Der Zugang im Vorjahr in Höhe von 13.748 T€ resultierte aus neuen Leasinganlagen im Zusammenhang mit der Einlagerung und dem Umschlag von Kupferkonzentraten in Bulgarien. Im Geschäftsjahr wurden nur in unwesentlichem Umfang neue Leasinganlagen angeschafft. Der Buchwert der Leasinganlagen beläuft sich zum 30.09.2019 auf 35.306 T€. Den Verträgen liegen feste Laufzeiten und fixierte Raten zugrunde. Sicherheiten wurden nicht begeben.

Zudem beinhaltet der Buchwert der Leasinganlagen Buchwerte für Schiffe für den Transport von Kupferkonzentraten sowie Schwefelsäure in Höhe von 4.288 T€ (Vj. 4.747 T€) sowie Buchwerte für die Lagerhalle zur Einlagerung von Kupferkonzentraten in Brunsbüttel in Höhe von 3.211 T€ (Vj. 3.654 T€). Ein Teil der Leasingraten wird jährlich an die indexierte Preisentwicklung für gewerbliche Produkte angepasst. Den Leasingverträgen liegen im Wesentlichen feste Mietvereinbarungen zugrunde. Sicherheiten wurden hierfür nicht gestellt.

Zum 30.09.2019 und zum 30.09.2018 war im Konzern kein Sachanlagevermögen als Kreditsicherheit begeben. Das Bestellobligo für Gegenstände des Anlagevermögens betrug zum 30.09.2019 94.637 T€ (Vj. 105.554 T€).

In den technischen Anlagen und Maschinen werden Sockelbestände als Komponenten der jeweiligen technischen Anlagen und Maschinen bilanziert. Bei Sockelbeständen handelt es sich um Materialmengen, die notwendig sind, um die bestimmungsgemäße Funktionsfähigkeit der Produktionsanlagen herzustellen und diese in der Folge zu gewährleisten. Zum 30.09.2019 entfielen auf den technischen Sockelbestand 291.161 T€ (Vj. 291.359 T€).

16. FINANZANLAGEN

in T€ 30.09.2019 30.09.2018
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.593 1.321
Beteiligungen 105 115
Übrige Finanzanlagen 11.312 31.493
14.010 32.929

Die in den Finanzanlagen enthaltenen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von 2.698 T€ (Vj. 1.436 T€) sind gemäß IFRS 9 als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" klassifiziert. Die Anteile sind nicht börsennotiert und es besteht kein aktiver Markt. Eine Veräußerung der Anteile ist zurzeit nicht vorgesehen.

Eine Übersicht des bei der Aurubis AG, Hamburg, unter den Finanzanlagen bilanzierten Anteilsbesitzes ist in der Tabelle Anteilsbesitz aufgeführt.

In den übrigen Finanzanlagen sind insbesondere Wertpapiere des Anlagevermögens enthalten, bei denen es sich im Wesentlichen um Anteile an der Salzgitter AG, Salzgitter, handelt. Für diese Anteile nimmt Aurubis das Wahlrecht des IFRS 9 in Anspruch, Eigenkapitalinstrumente als "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" zu klassifizieren.

17. VORRÄTE

in T€ 30.09.2019 30.09.2018
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 673.527 812.866
Unfertige Erzeugnisse 723.757 605.346
Fertige Erzeugnisse, Waren 330.851 262.216
Geleistete Anzahlungen 29 270
1.728.164 1.680.698

Zum Stichtag wurden Wertberichtigungen auf das Vorratsvermögen in Höhe von 18.990 T€ (Vj. 29.920 T€) vorgenommen.

18. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum 30.09.2019 und zum 30.09.2018 innerhalb eines Jahres fällig.

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

Buchwert davon: zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig davon: zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig
in T€ weniger als 30 Tage zwischen 30 und 180 Tagen mehr als 180 Tage
--- --- --- --- --- ---
Zum 30.09.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 312.224 283.226 23.421 2.234 3.343
Zum 30.09.2018
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 274.501 230.928 39.209 1.480 2.884

Die Wertberichtigungen auf den nicht warenkreditversicherten Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:

in T€ 30.09.2019 30.09.2018
Einzelwertberichtigungen Stand 01.10. 1.792 3.048
Nicht fortgeführte Aktivitäten 0 -1.228
Wertänderung der Periode 50 -28
Zuführung 165 57
Auflösung -108 -71
Wechselkursänderungen -7 -14
Stand 30.09. 1.842 1.792

Darüber hinaus wurden erwartete Kreditverluste in Höhe von 170 T€ berücksichtigt.

Alle Aufwendungen und Erträge aus Wertberichtigungen werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Ausfallrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden weitgehend durch Warenkreditversicherungen abgesichert.

19. ÜBRIGE FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE

Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte unterteilen sich in sonstige finanzielle und sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte.

Die langfristigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte stellen sich am Bilanzstichtag wie folgt dar:

in T€ 30.09.2019 30.09.2018
Langfristig (mit Restlaufzeit von über 1 Jahr)
Derivative Finanzinstrumente der Kategorie "FV P&L" 14.011 14.530
Derivative Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Hedge Accounting 0 0
Übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte 13.714 13.400
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 27.725 27.930
Sonstige langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 506 764
Sonstige langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 506 764

Die kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte stellen sich am Bilanzstichtag wie folgt dar:

in T€ 30.09.2019 30.09.2018
Kurzfristig (mit Restlaufzeit von unter 1 Jahr)
Derivative Finanzinstrumente der Kategorie "FV P&L" 22.315 40.727
Derivative Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Hedge Accounting 46 2.145
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 1.073 2.096
Übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 34.597 26.451
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 58.031 71.419
Forderungen aus Ertragsteuern 12.066 2.492
Übrige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 22.576 37.358
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 34.642 39.850

Bei den übrigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Umsatzsteuerforderungen der Aurubis Bulgaria AD, Pirdop.

In den übrigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ist ein Continuing Involvement aus Delkredererisiken bei Factoringgesellschaften sowie aus Spätzahlungs- und Währungsrisiken von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.055 T€ (Vj. 13.358 T€) enthalten. Die Höhe des Continuing Involvement entspricht dabei dem maximalen Verlustrisiko, dem im Wesentlichen die Annahme zugrunde liegt, dass sämtliche am Bilanzstichtag offenen Forderungen, die verkauft wurden, über den gesamten Zeitraum, für den Aurubis für das Spätzahlungsrisiko in Anspruch genommen werden kann, unbeglichen bleiben.

Im Zusammenhang mit dem Continuing Involvement wurde eine Verbindlichkeit in Höhe von 2.045 T€ (Vj. 13.372 T€) erfasst. Sämtliche an Factoringgesellschaften verkaufte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von unter einem Jahr, sodass der Fair Value des Continuing Involvement und der verbundenen Verbindlichkeit jeweils dem Buchwert entspricht.

Insgesamt waren zum Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von 291.031 T€ (Vj. 285.807 T€) an Factoringunternehmen verkauft.

Mit Ausnahme von Zinsderivaten besteht für keine Forderung und keinen sonstigen Vermögenswert ein Zinsänderungsrisiko. Nähere Erläuterungen zu den Zinsderivaten finden sich unter Finanzinstrumente.

Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands an sonstigen finanziellen Vermögenswerten deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

20. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus laufenden Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbeständen und Schecks. Bei den Guthaben bei Kreditinstituten handelt es sich vor allem um Euro-Guthaben.

21. EIGENKAPITAL

Das Grundkapital beträgt 115.089.210,88 € und ist eingeteilt in 44.956.723 Inhaberstückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von 2,56 € pro Aktie. Das Grundkapital ist voll eingezahlt.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 23.02.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in mehreren Teilbeträgen um bis zu 57.544.604,16 € zu erhöhen.

Das Grundkapital ist um bis zu 57.544.604,16 € durch die Ausgabe von bis zu 22.478.361 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 2,56 € pro Aktie bedingt erhöht (bedingte Kapitalerhöhung). Es dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs- und/oder Optionsrechten aus Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. einer Kombination dieser Instrumente), die bis zum 01.03.2022 begeben werden können.

Das erwirtschaftete Konzerneigenkapital setzt sich aus dem Konzernergebnis, den Gewinnrücklagen aller Konzernunternehmen, den kumulierten einbehaltenen Jahresergebnissen der Tochterunternehmen seit deren erstmaliger Einbeziehung sowie kumulierten Beträgen aus ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen zusammen. Darüber hinaus enthalten sind die erfolgsneutral abzubildenden Effekte aus der Neubewertung der Nettoschuld leistungsorientierter Verpflichtungen (nach Steuern).

Außerdem enthalten ist die gesetzliche Rücklage in Höhe von 6.391 T€, die für eine Ausschüttung nicht zur Verfügung steht. Die Veränderung des erwirtschafteten Konzerneigenkapitals von 2.090.677 T€ zum 30.09.2018 auf 2.164.969 T€ zum 30.09.2019 beinhaltet die Dividendenzahlung in Höhe von 69.683 T€, erfolgsneutral abzubildende Effekte aus der Neubewertung der Nettoschuld leistungsorientierter Verpflichtungen (nach Steuern) von -71.504 T€ und das Konzernergebnis des Geschäftsjahrs 2018/19 in Höhe von 190.581 T€.

Die Veränderung des kumulierten sonstigen Ergebnisses von insgesamt -22.313 T€ (Vj. -16.981 T€) entfällt mit -5.353 T€ (Vj. -26.795 T€) im Wesentlichen auf Marktbewertungen von Cashflow-Sicherungen sowie mit -20.188 T€ (Vj. +3.410 T€) auf Marktbewertungen von Finanzinvestitionen und wurde zum Teil durch Ertragsteuern kompensiert. Die deutliche negative Veränderung im Vergleich zum Vorjahr ist auch auf die Erstanwendung von IFRS 9 zurückzuführen.

Während der Periode wurde aus dem sonstigen Ergebnis ein Betrag von 18.971 T€ (Vj. -17.201 T€) in die Gewinn- und Verlustrechnung im Rahmen von Cashflow Hedge Accounting überführt, der sich im Wesentlichen im Materialaufwand niederschlägt.

Bei den nicht beherrschenden Anteilen in Höhe von 539 T€ (Vj. 556 T€) handelt es sich um die Anteile konzernfremder Minderheitsgesellschafter am Eigenkapital einer von der Aurubis AG vollkonsolidierten Gesellschaft, der Aurubis Bulgaria AD, Pirdop.

Die Veränderung der nicht beherrschenden Anteile beinhaltet anteilig die Dividendenzahlung in Höhe von 145 T€. Gegenläufig wirkte sich das Konzernergebnis des Geschäftsjahrs 2018/19 in Höhe von 128 T€ aus.

Eine vollständige Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals befindet sich in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung.

GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

Der Einzelabschluss der Aurubis AG, Hamburg, wurde nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) aufgestellt.

Jahresüberschuss der Aurubis AG 124.745.891,75 €
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 65.145.084,22 €
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 62.300.000,00 €
Bilanzgewinn 127.590.975,97 €

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn der Aurubis AG in Höhe von 127.590.975,97 € zur Zahlung einer Dividende von 1,25 € je Stückaktie (= 56.195.903,75 €) zu verwenden und 71.395.072,22 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 1,25 € je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.

Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde eine Dividende von 1,55 € je Aktie gezahlt, das sind insgesamt 69.682.920,65 €.

ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZUM KAPITALMANAGEMENT

Das maßgebliche Ziel der Unternehmenssteuerung liegt in der Steigerung des Unternehmenswerts des Aurubis-Konzerns, indem über die Kapitalkosten hinaus ein positiver Gesamtwertbeitrag des Unternehmens erwirtschaftet wird. Die Versorgung des Konzerns mit liquiden Mitteln ist durch das Zusammenspiel des Cashflows des Konzerns mit den Fremdfinanzierungen und den verfügbaren Kreditlinien unserer Banken gewährleistet. Durch vorhandene Kreditmittel und Kreditlinien können Schwankungen in der Cashflow-Entwicklung jederzeit überbrückt werden. Eine ausgewogene Verschuldungsstruktur des Konzerns soll langfristig gewährleistet werden. Die Steuerung und Kontrolle erfolgen anhand definierter Kennzahlen. Mittel- und kurzfristig werden die Nettoverschuldung und die Liquidität anhand von regelmäßigen Cashflow-Forecasts gesteuert.

Eine wesentliche Kennzahl zur Ermittlung und vergleichbaren Darstellung der Rentabilität ist der ROCE (Return on Capital Employed), der die Verzinsung des im operativen Geschäft oder für eine Investition eingesetzten Kapitals beschreibt. Der ROCE bezeichnet das Verhältnis des Ergebnisses vor Steuern und Finanzergebnis (EBIT) zuzüglich dem operativen Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen im Verhältnis zum eingesetzten Kapital am Stichtag (Capital Employed). Das Capital Employed setzt sich aus dem Eigenkapital und den zinstragenden Verbindlichkeiten abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zusammen.

Der operative ROCE des Aurubis-Konzerns verminderte sich von 15,0 % im Vorjahr auf 8,6 % im aktuellen Geschäftsjahr. Ursächlich für die deutliche Verschlechterung des operativen ROCE ist im Wesentlichen das rückläufige Ergebnis im Geschäftsjahr.

Alle externen Anforderungen im Rahmen von Financial Covenants wurden im aktuellen Geschäftsjahr erfüllt.

22. LATENTE STEUERN

Eine Erläuterung der Zusammensetzung der Rückstellungen für latente Steuern erfolgt unter Ertragsteuern.

23. RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN

Für die betriebliche Altersversorgung der versorgungsberechtigten Mitarbeiter bestehen im Aurubis-Konzern sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Zusagen.

Die Mehrzahl der im Aurubis-Konzern vorhandenen leistungsorientierten Zusagen besteht in Deutschland sowie den USA (Defined Benefit Plans). Zum einen handelt es sich um einzelvertraglich ausgestaltete Direktzusagen. Zum anderen gewährt der Konzern leistungsorientierte Versorgungszusagen innerhalb von Kollektivplänen. Hierbei kommen sowohl rückstellungsfinanzierte als auch externe Versorgungssysteme zur Anwendung. Dabei werden die US-amerikanischen Tochtergesellschaften den nicht fortgeführten Aktivitäten zugeordnet, sodass die Verpflichtungen aus diesen Zusagen zum Stichtag nicht mehr innerhalb der Rückstellungen für Pensionen, sondern innerhalb der Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten ausgewiesen sind. In den nachfolgenden Überleitungen ist der Umgliederungseffekt jeweils in der Zeile "nicht fortgeführte Aktivitäten" enthalten.

In Deutschland gewährt der Konzern seinen versorgungsberechtigten Mitarbeitern sowohl Pensionsleistungen als auch Leistungen der Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung. Die Durchführung erfolgt zu einem wesentlichen Teil über Pensions- und Unterstützungskassen, deren Vermögen ausschließlich für die Abwicklung der Pensionsverpflichtungen des Aurubis-Konzerns verwendet werden darf.

In der Regel bestimmt sich die Höhe der Rentenleistung pro anrechnungsfähiges Dienstjahr als prozentualer Anteil an einem pensionsfähigen Gehalt. In Deutschland erfolgt alle drei Jahre eine Überprüfung der Renten und gegebenenfalls eine Anpassung entsprechend der Preisindexentwicklung.

In Deutschland wurde die betriebliche Altersversorgung für nach dem 29.09.2003 neu eingetretene Mitarbeiter auf beitragsorientierte Zusagen umgestellt. Die Durchführung erfolgt über eine externe Pensionskasse sowie eine Versicherung.

Darüber hinaus gewährt eine Tochtergesellschaft in den USA ihren Mitarbeitern unter bestimmten Alters- bzw. Betriebszugehörigkeitsvoraussetzungen sowohl Pensionsleistungen als auch Gesundheitsfürsorge- und Lebensversicherungsleistungen für die Zeit nach der Pensionierung. Diese Altersversorgungsleistungen basieren auf Sammelvereinbarungen, die ausschließlich gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter umfassen. Es handelt sich um lebenslange Pensionsleistungen, deren Höhe an den Beschäftigungszeitraum gebunden ist. Eine Gehaltsabhängigkeit in Bezug auf die Leistungshöhe besteht nicht. Die Gesundheitsfürsorgeleistungen werden nach dem Ausscheiden der Mitarbeiter bis zu einem festgeschriebenen Mindestalter erbracht. Während die Pensionszusagen im Wesentlichen durch ausgesonderte Vermögenswerte eines Pensionsfonds finanziert werden, besteht für die Gesundheitsfürsorge- und Lebensversicherungsleistungen in den USA kein gesondertes Fondsvermögen.

Für sämtliche Versorgungsverpflichtungen im Konzern wurden versicherungsmathematische Gutachten eingeholt, die unter Berücksichtigung einer konzernweit einheitlichen Bilanzierung den länderspezifischen Besonderheiten Rechnung tragen.

Die Gesellschaft wendet für den Stichtag 30.09.2019 die am 04.10.2018 veröffentlichten neuen "Heubeck-Richttafeln 2018 G" an. Im Vorjahr wurden die "Richttafeln 2005 G" der Heubeck AG verwendet, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses die abschließende inhaltliche Validierung und Implementierung der neuen Richttafeln noch nicht abgeschlossen waren.

Daneben waren folgende Marktzinssätze, Lohn-/Gehalts- und Rententrends Grundlage für die Berechnung der Pensionsverpflichtungen:

30.09.2019 30.09.2018
Rechnungszinsfuß 0,70 % 1,70 %
Erwartete Einkommensentwicklung 2,75 % 2,75 %
Erwartete Rentenentwicklung 1,60 % 1,60 %

Einkommens- und Rentenentwicklung sind für die Berechnung der Pensionsverpflichtungen der US-amerikanischen Tochtergesellschaft nicht relevant. Aurubis Buffalo Inc., Buffalo, ist wie im Vorjahr den nicht fortgeführten Aktivitäten zugeordnet. Für die Bewertung der innerhalb der Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten enthaltenen Pensionsrückstellungen wurde ein Rechnungszins von 3,02 % verwendet.

Die in der Konzernbilanz ausgewiesene Netto-Pensionsrückstellung für leistungsorientierte Pensionszusagen zum 30.09.2019 bzw. zum 30.09.2018 stellt sich wie folgt dar:

in T€ 30.09.2019 30.09.2018
Barwert der Versorgungszusagen 619.559 509.158
davon fondsfinanziert 506.789 409.156
- Zeitwert des Planvermögens 324.488 310.152
Nettobilanzwert am 30.09. 295.071 199.006
davon: bilanziert als Aktiva 0 0
davon: bilanziert als Passiva 295.071 199.006

Die Nettoschuld für Leistungszusagen unter Berücksichtigung separater Überleitungen für den Barwert der definierten Leistungsverpflichtung sowie das Planvermögen lässt sich wie folgt herleiten:

Entwicklung Barwert der Versorgungszusagen

in T€ 30.09.2019 30.09.2018
Barwert der rückstellungsfinanzierten Leistungsverpflichtungen 100.002 128.349
Barwert der fondsfinanzierten Leistungsverpflichtungen 409.156 442.188
Barwert der Versorgungszusagen zum 01.10. 509.158 570.537
Nicht fortgeführte Aktivitäten 0 -68.758
Laufender Dienstzeitaufwand 8.510 8.618
Verlust aus Planabgeltungen 0 64
Zinsaufwand auf die Verpflichtungen 8.478 8.778
Neubewertungen 112.074 7.977
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus demografischen Annahmen 5.848 0
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus finanziellen Annahmen 94.596 8.159
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus erfahrungsbedingter Anpassung 11.631 -182
Gezahlte Versorgungsleistungen -18.661 -18.058
Barwert der Versorgungszusagen zum 30.09. 619.559 509.158

Entwicklung Planvermögen

in T€ 2018/19 2017/18
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 01.10. 310.152 326.855
Nicht fortgeführte Aktivitäten 0 -36.147
Zinserträge 5.175 5.131
Neubewertungseffekte 17.733 19.594
Gezahlte Versorgungsleistungen -12.780 -12.619
Beiträge des Arbeitgebers 4.208 7.338
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 30.09. 324.488 310.152

Entwicklung Nettoschuld

in T€ 2018/19 2017/18
Nettoschuld zum 01.10. 199.006 243.682
Nicht fortgeführte Aktivitäten 0 -32.611
Laufender Dienstzeitaufwand 8.510 8.618
Verlust aus Planabgeltungen 0 64
Nettozinsergebnis 3.303 3.647
Neubewertungseffekte 94.341 -11.617
Gezahlte Versorgungsleistungen -5.881 -5.439
Arbeitgeberbeiträge zum Plan -4.208 -7.338
Nettoschuld zum 30.09. 295.071 199.006

Die Neubewertungseffekte werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und im erwirtschafteten Konzerneigenkapital ausgewiesen. Das Nettozinsergebnis wird innerhalb der Zinsaufwendungen ausgewiesen. Die übrigen Komponenten des Pensionsaufwands (laufender und nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand sowie der Verlust aus Planabgeltungen) werden dagegen im Personalaufwand erfasst.

In Deutschland werden die leistungsorientierten Pensionspläne im Wesentlichen über die Durchführungswege der Pensionskasse sowie der Unterstützungskasse verwaltet. Die Pensionskasse steht dabei unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Richtlinien in Bezug auf das Kapitalanlagenportfolio der Pensionskasse werden durch die "Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung)" bestimmt. So ergibt sich die zulässige quantitative Streuung und Mischung der Kapitalanlagen für die Pensionskasse aus der Anlageverordnung. Ein Großteil des Vermögens der Pensionskasse ist in einem segmentierten Spezialfonds investiert. Die Berechnung der Beitragszuwendungen erfolgt nach dem jeweils gültigen technischen Geschäftsplan.

Die Risikokapitalanlagen (Eigenkapitalinstrumente und Schuldinstrumente mit einem geringeren Rating als Investment Grade) dürfen bei der Pensionskasse maximal 35 % des Buchwerts des Sicherungsvermögens betragen. Die Immobilienquote beträgt dort aktuell mit Genehmigung der BaFin 28,8 % des Buchwerts des Sicherungsvermögens. Derivate werden im Wesentlichen nur zum Zwecke der Absicherung eingesetzt. Dem Langlebigkeitsrisiko wird nach Prüfung durch den Aktuar gegebenenfalls durch eine Anpassung der biometrischen Parameter Rechnung getragen.

Die Unterstützungskasse orientiert sich hinsichtlich der zulässigen Kapitalanlagen ebenfalls an der Anlageverordnung. Die Zuwendungen erfolgen im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten.

Das Planvermögen im Konzern setzt sich wie folgt zusammen:

in T€ 30.09.2019 30.09.2018
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 5.693 4.592
Eigenkapitalinstrumente 46.833 37.997
Schuldinstrumente 101.586 108.375
Immobilien 148.178 148.839
Rückdeckungsversicherungen 4.801 4.509
Sonstiges Nettovermögen 17.397 5.840
Summe Planvermögen 324.488 310.152

Das Planvermögen enthält weder eigene Finanzinstrumente noch selbst genutzte Immobilien. Die über Wertpapierfonds gehaltenen Eigenkapital- und Schuldinstrumente werden in der Übersicht den entsprechenden Anlageklassen zugeordnet.

Für die Eigenkapitalinstrumente stehen infolge ihrer jeweiligen Notierung an einem aktiven Markt in der Regel Marktpreise zur Verfügung.

Auch die Schuldinstrumente werden regelmäßig an einem aktiven Markt gehandelt.

Immobilien werden direkt gehalten und befinden sich ausschließlich im Inland. Es existieren keine Marktpreise an einem aktiven Markt. Für sämtliche Immobilien im Planvermögen wurden Bewertungsgutachten eingeholt.

Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Pensionsplänen ist die Gesellschaft verschiedenen Risiken ausgesetzt. Die Gesellschaft ist insbesondere den allgemeinen versicherungstechnischen Risiken wie dem Langlebigkeitsrisiko, dem Zinssatzänderungsrisiko, dem Marktpreisrisiko und im geringeren Maße dem Inflationsrisiko ausgesetzt.

SENSITIVITÄTSBETRACHTUNG

Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse zeigt die Auswirkung von Parameteränderungen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen. Jede Änderung einer wesentlichen versicherungsmathematischen Annahme wurde separat analysiert, d. h., bei der Variation eines Parameters wurden die übrigen Parameter konstant gehalten. Mögliche Korrelationseffekte zwischen den einzelnen Annahmen werden dabei nicht berücksichtigt:

Auswirkung auf Verpflichtung
30.09.2019 30.09.2018
--- --- --- --- --- ---
in T€ Parameteränderung Anstieg Absenkung Anstieg Absenkung
--- --- --- --- --- ---
Rechnungszins ±50 Basispunkte -50.530 58.154 -39.124 44.649
Erwartete Einkommensentwicklung ±50 Basispunkte 11.882 -11.277 9.493 -8.998
Erwartete Rentenentwicklung ±50 Basispunkte 40.007 -42.220 30.708 -32.859
Lebenserwartung ±1 Jahr 33.778 -32.565 23.605 -23.625

Zukünftig werden folgende Fälligkeiten der undiskontierten Zahlungen für Pensionen erwartet:

in T€ 30.09.2019 30.09.2018
Weniger als 1 Jahr 19.506 19.055
Zwischen 1 und 5 Jahren 79.798 79.086
Mehr als 5 Jahre 612.990 586.785
Summe 712.294 684.926

Die durchschnittliche gewichtete Duration der leistungsorientierten Verpflichtungen beläuft sich zum 30.09.2019 auf 18,2 Jahre (Vj. 16,6 Jahre).

Für beitragsorientierte Zusagen der betrieblichen Altersversorgung wurden im Berichtsjahr 19.533 T€ (Vj. 20.179 T€) aufgewendet. Diese beinhalten sowohl freiwillige Zusagen als auch die durch den Konzern geleisteten Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

24. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Langfristig Kurzfristig Summe
in T€ 30.09.2019 30.09.2018 30.09.2019 30.09.2018 30.09.2019 30.09.2018
--- --- --- --- --- --- ---
Personalrückstellungen 48.081 41.803 21.651 19.915 69.731 61.718
Rückstellungen für belastende Verträge 0 0 794 3.213 794 3.213
Umweltrückstellungen 11.316 11.966 1.550 603 12.866 12.569
Übrige 1.907 1.806 18.539 10.045 20.447 11.851
61.304 55.575 42.534 33.776 103.839 89.351

Im abgelaufenen Geschäftsjahr entwickelten sich die einzelnen Gruppen von Rückstellungen wie folgt:

in T€ Stand 01.10.2018 Inanspruchnahme Auflösungen Zuführungen Zinseffekt Währungsdifferenz
Personalrückstellungen 61.718 -15.196 -19 23.251 2 -25
Rückstellungen für belastende Verträge 3.213 -3.208 0 790 0 0
Umweltrückstellungen 12.569 -2.403 -37 2.754 3 -21
Übrige 11.851 -9.989 -182 18.772 0 -6
89.351 -30.795 -238 45.567 5 -52
in T€ Stand 30.09.2019
Personalrückstellungen 69.731
Rückstellungen für belastende Verträge 794
Umweltrückstellungen 12.866
Übrige 20.447
103.839

Die Personalrückstellungen wurden im Wesentlichen für Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern für Jubiläumszuwendungen, Überbrückungsgeld und aus Altersteilzeitverträgen gebildet. Die für Umweltrisiken gebildeten Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf Sanierungsmaßnahmen am Standort Lünen. Die Laufzeiten der Rückstellungen betragen bis zu 23 Jahre. Die Ermittlung der zu erwartenden Kosten erfolgte unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Fällen, vorhandenen Gutachten sowie Sanierungsmethoden, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand eingesetzt werden. Die Erhöhung der übrigen sonstigen Rückstellungen ist im Wesentlichen auf gestiegene Rückstellungen für Klageverfahren zurückzuführen.

25. VERBINDLICHKEITEN

Die finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

in T€ 30.09.2019 30.09.2018
Langfristig (mit Restlaufzeit von über 1 Jahr)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 116.491 247.540
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 33.320 33.324
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 149.811 280.864
Derivative Finanzinstrumente der Kategorie "FV P&L" 813 68
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 950 0
Derivative Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Hedge Accounting 1.382 0
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 3.145 68
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 152.956 280.932
Kurzfristig (mit Restlaufzeit von unter 1 Jahr)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 768.695 836.748
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 768.695 836.748
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 149.784 29.767
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 3.103 3.045
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 152.887 32.812
Derivative Finanzinstrumente der Kategorie "FV P&L" 26.367 27.111
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 25 1.136
Derivative Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Hedge Accounting 11.022 9.065
Übrige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 62.773 76.638
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 100.187 113.950
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 1.021.769 983.510

Die übrigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten Personalverpflichtungen wie Weihnachtsgratifikationen, ausstehende Urlaubsansprüche und Erfolgsvergütungen.

Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen entsprechen den Barwerten der Leasingraten sowie deren vertraglich festgeschriebenen Restwerten bei Vertragsende. Zahlungen hierfür werden folgendermaßen fällig:

30.09.2019
in T€ unter 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre gesamt
--- --- --- --- ---
Erwartete Leasingzahlungen 5.582 19.405 26.854 51.841
Zinsanteil 1.959 6.299 7.160 15.418
Tilgungsanteil 3.623 13.106 19.694 36.423
30.09.2018
in T€ unter 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre gesamt
--- --- --- --- ---
Erwartete Leasingzahlungen 5.051 18.276 30.194 53.521
Zinsanteil 2.006 6.705 8.441 17.152
Tilgungsanteil 3.045 11.571 21.753 36.369

Die Finanzierungsleasingverträge beinhalten sowohl Verlängerungs- und Kaufoptionen als auch Preisanpassungsklauseln.

Aus der folgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten, undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten sowie die diskontierten Nettozahlungsströme der derivativen Finanzinstrumente mit negativem beizulegendem Zeitwert des Aurubis-Konzerns ersichtlich.

Aus Devisentermingeschäften mit negativem Marktwert stehen zum 30.09.2019 Auszahlungen in Höhe von 458.119 T€ (Vj. 328.229 T€) Einzahlungen in Höhe von 445.430 T€ (Vj. 317.716 T€) gegenüber. Derivate mit positiven Marktwerten stellen Vermögenswerte dar und werden daher hier nicht berücksichtigt.

Zahlungen
in T€ Buchwert zum 30.09.2019 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 266.275 149.784 113.072 3.419
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 36.423 3.623 13.106 19.694
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 768.695 768.695 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 975 25 950 0
Derivate der Kategorie "FV P&L" 27.180 26.367 813 0
Derivate, die als Sicherungsinstrument für Hedge Accounting designiert sind 12.404 11.022 1.382 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 62.773 62.773 0 0
Gesamt 1.174.725 1.022.289 129.323 23.113
Zahlungen
in T€ Buchwert zum 30.09.2018 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 277.307 29.767 243.840 3.700
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 36.369 3.045 11.571 21.753
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 836.748 836.748 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 1.136 1.136 0 0
Derivate der Kategorie "zu Handelszwecken gehalten" 27.179 27.111 68 0
Derivate, die als Sicherungsinstrument für Hedge Accounting designiert sind 9.065 9.065 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 76.638 76.638 0 0
Gesamt 1.264.442 983.510 255.479 25.453

Die vorstehende Darstellung zeigt die Finanzinstrumente, die am 30.09.2019 bzw. 30.09.2018 im Bestand waren und für die vertragliche Vereinbarungen über die Zahlungen bestehen. Fremdwährungsbeträge sind mit dem Stichtagskurs umgerechnet worden.

Aurubis hat keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch Grundpfandrechte und Anlagengegenstände besichert. Finanzielle Vermögenswerte als Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden nicht gestellt.

Die nicht finanziellen Verbindlichkeiten stellten sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar.

in T€ 30.09.2019 30.09.2018
Langfristig (mit Restlaufzeit von über 1 Jahr)
Langfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 0 0
Langfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 0 0
Kurzfristig (mit Restlaufzeit von unter 1 Jahr)
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 13.723 9.662
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 13.723 9.662
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 6.190 4.941
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 7.491 9.163
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3.579 5.252
Übrige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 3.838 4.484
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 21.098 23.840
Kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 34.822 33.502

Die Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern beinhalten im Wesentlichen Umsatzsteuerverbindlichkeiten.

26. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN UND EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

in T€ 30.09.2019 30.09.2018
Bestellobligo aus Investitionsaufträgen 94.637 105.554
Verpflichtungen aus langfristigen Verträgen 228.012 200.862
Gewährleistungsverpflichtungen 1.092 1.184
Wechselobligo 2.294 1.324
326.035 308.924

Das Bestellobligo aus Investitionsaufträgen betrifft im Wesentlichen Gegenstände des Sachanlagevermögens.

Die Verpflichtungen aus langfristigen Verträgen beziehen sich im Wesentlichen auf die Erbringung von Transport- und Umschlagsleistungen verschiedener Dienstleister.

Daneben besteht für den Bezug von über 1 Mrd. kWh Strom pro Jahr mit einem Energieversorger ein Vertrag auf Kostenbasis mit einer 30-jährigen Laufzeit, beginnend ab dem Jahr 2010.

Darüber hinaus bestehen im Konzern langfristige Verträge zur Versorgung verschiedener Standorte mit Sauerstoff.

FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN AUS MIET- UND LEASINGVERHÄLTNISSEN

Zum 30.09.2019 bestanden Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen in Höhe von 39.891 T€ (Vj. 27.780 T€). Diese sind wie folgt fällig:

in T€ unter 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre gesamt
30.09.2019
Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen 10.648 21.081 8.162 39.891
30.09.2018
Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen 8.543 14.887 4.350 27.780

Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden Miet- und Leasingzahlungen in Höhe von 10.821 T€ (Vj. 7.170 T€) aufwandswirksam erfasst.

Es bestehen zum 30.09.2019 keine Eventualverbindlichkeiten. Im Vorjahr betrugen diese 1.683 T€, die im Wesentlichen aus Steuerrisiken resultieren.

27. FINANZINSTRUMENTE

Der Aurubis-Konzern ist durch den Einsatz von Finanzinstrumenten Marktrisiken, Liquiditätsrisiken und Ausfallrisiken ausgesetzt.

MARKTRISIKEN

Marktrisiken entstehen aus einer möglichen Veränderung von Risikofaktoren, die zu einer Verringerung des Marktwerts der diesen Risikofaktoren unterliegenden Transaktionen führt. Für das Unternehmen sind die folgenden Gruppen von allgemeinen Risikofaktoren von Relevanz: Wechselkursrisiken, Zinsänderungsrisiken sowie sonstige Preisrisiken.

WECHSELKURSRISIKEN

Durch seine operative Geschäftstätigkeit ist der Aurubis-Konzern Wechselkursschwankungen ausgesetzt. Änderungen von Wechselkursen können zu Wertverlusten bei Finanzinstrumenten führen. Um Währungsrisiken zu begrenzen, werden Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte abgeschlossen. Diese betreffen schwerpunktmäßig US-Dollar. Hierbei wird die Fremdwährungsposition aus Grundgeschäften täglich gegeneinander aufgerechnet und verbleibende Spitzenmengen werden durch Devisenderivate glattgestellt. Bei sämtlichen Devisensicherungsgeschäften arbeiten wir ausschließlich mit Partnern guter Bonität zusammen.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden darüber hinaus Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte zur Sicherung künftiger Einnahmen abgeschlossen. Im vorliegenden Abschluss sind - soweit die Voraussetzungen für Cashflow Hedges erfüllt waren - die Ergebnisse aus diesen Sicherungsgeschäften in Höhe des effektiven Teils des Sicherungsgeschäfts zunächst im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die Berücksichtigung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt, sobald das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Grundsätzliche Verschiebungen der Devisenrelationen - insbesondere des Verhältnisses des Euro zum US-Dollar - können dabei jedoch nur auf begrenzte Zeit gesichert werden.

Ausführungen zur Steuerung von Wechselkursrisiken finden sich im Risikobericht des Lageberichts.

Das Fremdwährungsrisiko tritt als Cashflow-Risiko auf und stellt die Risikoposition für die folgende Periode dar. Diese entspricht dem Nettobetrag des Nominalvolumens der im Bestand befindlichen originären und derivativen Finanzinstrumente, die Wechselkursrisiken ausgesetzt sind. Außerdem werden geplante Umsatztransaktionen der folgenden Perioden insoweit einbezogen, als diese im Währungsrisikomanagement zur Darstellung der Risikoposition für die folgende Periode berücksichtigt werden.

Fremdwährungsrisiko

€/US$
in T€ 30.09.2019 30.09.2018
--- --- ---
Risikoposition aus gebuchten Transaktionen -565.991 -756.824
Geplante Umsätze 584.156 453.640
Forward-Fx-Transaktionen 223.271 499.927
Put-Optionsgeschäfte -48.673 -30.883
Netto-Exposure 192.763 165.860

Der IFRS 7 fordert zur Darstellung von Marktrisiken eine Sensitivitätsanalyse für jede Risikoart. Durch die Anwendung von Sensitivitätsanalysen wird für jede Risikoart ermittelt, welche Auswirkungen eine Änderung der jeweiligen Risikovariablen auf die Gewinne/ Verluste sowie auf das Eigenkapital zum Bilanzstichtag hätte. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand zum Bilanzstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand am Bilanzstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.

Für das Wechselkursrisiko wird eine Sensitivitätsanalyse für die Fremdwährung vorgenommen, die ein signifikantes Risiko für das Unternehmen darstellt. Dabei handelt es sich um den US-Dollar. Bei der Sensitivitätsanalyse für die Währungen wurde angenommen, dass sich der Kurs des Euro zum US-Dollar jeweils um ±10 % verändert.

Wenn am 30.09.2019 bzw. 30.09.2018 der Euro gegenüber dem US-Dollar um 10 % stärker bzw. schwächer gewesen wäre als der vorherrschende Stichtagskurs, wären das Eigenkapital und das Jahresergebnis bezogen auf das Fremdwährungsrisiko auf die in der folgenden Tabelle dargestellte Weise verändert worden. In die Berechnung sind alle relevanten Fremdwährungspositionen sowie die im Fremdwährungsrisiko berücksichtigten geplanten Umsätze der folgenden Periode eingegangen.

Währungssensitivitäten

€/US$
in T€ 30.09.2019 30.09.2018
--- --- ---
Stichtagskurs 1,0889 1,1576
Abwertung (€ ggü. US$) 0,9800 1,0418
Ergebniseffekt 64.850 50.162
davon entfallen auf geplante Umsätze 64.906 50.404
davon entfallen auf originäre Geschäfte 20.342 22.248
davon entfallen auf derivative Geschäfte -20.398 -22.490
Eigenkapitaleffekt -27.951 -22.601
Aufwertung (€ ggü. US$) 1,1978 1,2734
Ergebniseffekt -52.833 -40.199
davon entfallen auf geplante Umsätze -53.105 -41.240
davon entfallen auf originäre Geschäfte -16.417 -17.360
davon entfallen auf derivative Geschäfte 16.689 18.401
Eigenkapitaleffekt 22.526 18.058

ZINSÄNDERUNGSRISIKEN

Zinsänderungsrisiken bestehen aufgrund potenzieller Änderungen des Marktzinses und können bei festverzinslichen Finanzinstrumenten zu einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts und bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten zu Zinszahlungsschwankungen führen. Auftretende Zinsrisiken werden durch Zinsswaps abgesichert. Zinsänderungsrisiken sind im finanzwirtschaftlichen Bereich von wesentlicher Bedeutung. Soweit im Rahmen der Absicherung variabler Zinszahlungen die Voraussetzungen für Cashflow Hedges erfüllt sind, werden die Ergebnisse aus diesen Sicherungsgeschäften in Höhe des effektiven Teils des Sicherungsgeschäfts zunächst im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Berücksichtigung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt, sobald das abgesicherte Grundgeschäft im betreffenden Geschäftsjahr erfolgswirksam wird. Im Geschäftsjahr bestanden keine Zinssicherungsgeschäfte.

Ausführungen zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken finden sich im Risikobericht des Lageberichts.

Nachfolgend wird das Netto-Exposure für variabel verzinsliche Risikopositionen dargestellt.

Variabel verzinsliche Risikopositionen

Gesamtbetrag bis zu 1 Jahr
in T€ 30.09.2019 30.09.2018 30.09.2019 30.09.2018
--- --- --- --- ---
Ausleihungen/Festgelder 412.481 424.429 412.481 424.429
Sonstige Risikopositionen -271.661 -269.014 -271.661 -269.014
davon zinsgesichert 0 0 0 0
Netto-Exposure 140.820 155.415 140.820 155.415

Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte einer Änderung der Marktzinssätze auf die Zinserträge und Zinsaufwendungen sowie das Eigenkapital dar.

Durch einen Anstieg (Rückgang) aller relevanten Zinssätze um 100 Basispunkte (50 Basispunkte) wären das Eigenkapital und das Jahresergebnis zum 30.09.2019 bzw. 30.09.2018 in der in der folgenden Tabelle dargestellten Weise verändert worden. In die Berechnung sind die gleichen Positionen eingegangen wie bei der Ermittlung des zuvor dargestellten Netto-Exposures.

Zinssensitivitäten

30.09.2019 30.09.2018
in T€ +100 BP -50 BP +100 BP -50 BP
--- --- --- --- ---
Ergebniseffekt 2.484 -1.866 2.478 -2.019
Eigenkapitaleffekt 0 0 0 0

SONSTIGE PREISRISIKEN

Durch seine operative Geschäftstätigkeit ist der Aurubis-Konzern Warenpreisrisiken ausgesetzt. Um Preisrisiken zu begrenzen, werden unter anderem NE-Metalltermingeschäfte abgeschlossen. Diese betreffen schwerpunktmäßig die Absicherung des Kupferpreises. Hierfür werden ein- und ausgehende Metallmengen aus Grundgeschäften täglich gegeneinander aufgerechnet und verbleibende Spitzenmengen durch Börsengeschäfte glattgestellt. Bei sämtlichen Metallsicherungsgeschäften arbeiten wir ausschließlich mit Partnern guter Bonität zusammen.

Soweit preisfixierte Metalllieferverträge über NE-Metalle zur Deckung des erwarteten Bedarfs an Rohstoffen bzw. des erwarteten Verkaufs von Fertigprodukten als derivative Finanzinstrumente bilanziert werden, kommt es zu einer ergebniswirksamen Berücksichtigung von Marktwertänderungen. Gewinne und Verluste aus der gegenläufigen Entwicklung der Marktwerte der Grund- und Sicherungsgeschäfte sind folglich unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Ausführungen zur Steuerung von Metallpreisrisiken finden sich im Risikobericht des Lageberichts.

Der Aurubis-Konzern hat seine Stromverbräuche durch einen langfristigen Vertrag mit einem Energieversorger gesichert. Aus der Bewertung eines Teils dieses Vertrags ist Aurubis einem Strompreisrisiko ausgesetzt.

Nachfolgend ist das Nominalvolumen für derivative Finanzinstrumente für Kupfer, Silber, Gold sowie Strom, Kohle und CO2 dargestellt, das sich aus der unsaldierten Summe der Nominalbeträge der einzelnen Ein- und Verkaufskontrakte ergibt.

Nominalvolumen der Derivate

in T€ 30.09.2019 30.09.2018
Kupfer 1.060.551 1.323.799
Silber 60.977 82.665
Gold 336.154 274.114
Strom, Kohle, CO2 230.721 232.787
1.688.403 1.913.365

Warenpreisrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte einer Änderung der Warenpreise auf das Periodenergebnis dar.

Durch einen Anstieg (Rückgang) aller relevanten Warenpreise um 10 % wäre das Jahresergebnis zum 30.09.2019 bzw. 30.09.2018 in der in der folgenden Tabelle dargestellten Weise verändert worden. In die Berechnung sind sämtliche zum Stichtag vorhandene Derivate für Kupfer, Silber, Gold sowie Strom, Kohle und CO2 eingeflossen.

Warenpreissensitivitäten

Kupfer Silber Gold
in T€ 30.09.2019 30.09.2018 30.09.2019 30.09.2018 30.09.2019 30.09.2018
--- --- --- --- --- --- ---
Preisanstieg
Ergebniseffekt 35.344 36.662 1.947 6.085 18.741 19.180
Preisrückgang
Ergebniseffekt -35.344 -36.662 -1.947 -6.085 -18.741 -19.180
Strom, Kohle, CO2
in T€ 30.09.2019 30.09.2018
--- --- ---
Preisanstieg
Ergebniseffekt 5.932 5.884
Preisrückgang
Ergebniseffekt -5.932 -5.884

Die bei den Warenpreissensitivitäten ausgewiesenen Ergebniseffekte werden bei den Metallen durch die Bewertung der noch nicht fixierten Kauf- oder Verkaufspartien ganz oder teilweise wieder kompensiert, da diese Positionen provisorisch mit dem jeweiligen Stichtagskurs bewertet werden.

DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE

Der Aurubis-Konzern setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Wechselkurs- und sonstigen Preisrisiken ein. Diese werden entsprechend ihrer Restlaufzeit unter den sonstigen kurz- bzw. langfristigen finanziellen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sofern die Voraussetzungen für die Anwendung von Hedge Accounting erfüllt sind, werden diese im Rahmen von Cashflow Hedges abgebildet.

Finanzderivate

Aktiva Passiva
30.09.2019 30.09.2018 30.09.2019
--- --- --- --- --- --- ---
in T€ Buchwert Nominalvolumen Buchwert Nominalvolumen Buchwert Nominalvolumen
--- --- --- --- --- --- ---
Devisentermingeschäfte
ohne Hedge-Beziehung 11.228 661.713 9.802 845.222 285 121.767
als Cashflow Hedges 0 0 2.014 58.053 12.403 323.692
Devisenoptionsgeschäfte
ohne Hedge-Beziehung 0 0 0 0 0 0
als Cashflow Hedges 46 43.368 131 27.918 0 0
Metalltermingeschäfte
ohne Hedge-Beziehung 10.961 463.907 30.754 900.503 25.432 1.097.429
als Cashflow Hedges 0 0 0 0 0 0
Sonstige Geschäfte
ohne Hedge-Beziehung 14.137 223.741 14.701 231.950 1.462 6.980
als Cashflow Hedges 0 0 0 0 0 0

Passiva

30.09.2018
in T€ Buchwert Nominalvolumen
--- --- ---
Devisentermingeschäfte
ohne Hedge-Beziehung 1.448 130.537
als Cashflow Hedges 9.065 187.397
Devisenoptionsgeschäfte
ohne Hedge-Beziehung 0 0
als Cashflow Hedges 0 0
Metalltermingeschäfte
ohne Hedge-Beziehung 25.279 838.578
als Cashflow Hedges 0 0
Sonstige Geschäfte
ohne Hedge-Beziehung 452 837
als Cashflow Hedges 0 0

Das Nominalvolumen der derivativen Finanzinstrumente besteht aus der Summe der Nominalbeträge der einzelnen Ein- und Verkaufskontrakte. Der beizulegende Zeitwert errechnet sich dagegen aus der Bewertung sämtlicher Kontrakte zu den Preisen des Bewertungsstichtags. Er gibt an, wie sich das Ergebnis bei prompter Glattstellung der Derivatekontrakte - losgelöst von den Grundgeschäften - zum Stichtag verändert hätte.

Die Ergebnisauswirkungen der Marktwertveränderungen von Finanzderivaten, die sich auf einen Cashflow Hedge beziehen, werden in Höhe des effektiven Teils erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis gebucht. Die Kosten der Absicherung dieser Finanzderivate werden in einer separaten Rücklage im sonstigen Ergebnis erfasst. Die im Eigenkapital kumulierten Beträge werden in der Periode, in der sich die abgesicherten Zahlungsströme auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken, als Reklassifizierungsbetrag in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert und schlagen sich im Wesentlichen in der Position "Materialaufwand" nieder.

Der ineffektive Teil der Marktwertänderung wird dagegen direkt ergebniswirksam gebucht. Ineffektivitäten resultieren insbesondere aus dem Kreditrisiko (CRA) und Fremdwährungsbasisspread (CCBS), die sich nicht im Grundgeschäft widerspiegeln. Der durchschnittliche Sicherungskurs der als Sicherungsinstrument designierten Devisentermingeschäfte beträgt zum 30.09.2019 1,1529 USD/EUR, während der Kurs der Devisenoptionsgeschäfte sich auf 1,2377 USD/EUR beläuft.

Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine zu berücksichtigenden ineffektiven Teile der Marktwertänderung der Sicherungsinstrumente identifiziert.

Die folgende Übersicht stellt eine Überleitung des sonstigen Ergebnisses im Geschäftsjahr dar, das aus der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen resultiert:

Cashflow Hedges

2018/19 2017/18
in T€ Marktbewertung von Cashflow Sicherungen Kosten der Absicherung Marktbewertung von Cashflow Sicherungen
--- --- --- ---
Saldo zum 01.10. -7.051 -395 19.744
Änderung des beizulegenden Zeitwerts -24.323 -499 -9.594
Umgliederung in den Gewinn oder Verlust 18.970 395 -17.201
Saldo zum 30.09. -12.404 -499 -7.051

Die folgenden beiden Tabellen zeigen, wann die Zahlungsströme aus Cashflow Hedges eintreten und wann sie die Gewinne und Verluste beeinflussen.

Darstellung der Cashflow Hedges zum 30.09.2019

GuV-Wirkung und Eintritt

in T€
Buchwert Nominalvolumen bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre
Devisentermingeschäfte
Vermögenswerte 0 0 0 0
Verbindlichkeiten 12.403 323.692 229.276 94.416
Devisenoptionsgeschäfte
Vermögenswerte 46 43.368 43.368 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0

Darstellung der Cashflow Hedges zum 30.09.2018

GuV-Wirkung und Eintritt

in T€
Buchwert Nominalvolumen bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre
Devisentermingeschäfte
Vermögenswerte 2.014 58.053 58.053 0
Verbindlichkeiten 9.065 187.397 187.397 0
Devisenoptionsgeschäfte
Vermögenswerte 131 27.918 27.918 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0

LIQUIDITÄTSRISIKEN

Das Liquiditätsrisiko stellt das Risiko dar, dass das Unternehmen seinen eigenen Verbindlichkeiten nicht nachkommen kann. Die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten sind in Abschnitt Verbindlichkeiten dargestellt.

Die ausreichende Versorgung des Konzerns mit liquiden Mitteln ist sowohl durch den Cashflow des Konzerns als auch durch die vorhandenen kurz- und langfristigen Kreditlinien seitens unserer Banken gewährleistet. Schwankungen in der Cashflow-Entwicklung können somit aufgefangen werden. Ein eigenständiger Führungskreis verfolgt zeitnah und regelmäßig die Entwicklung der Liquiditätsposition von Aurubis und berichtet an den Vorstand. Weitere Steuerungsmaßnahmen im Rahmen der Liquiditätsrisiken werden im Risikobericht dargestellt.

AUSFALLRISIKEN

Ausfallrisiken existieren für alle Klassen von Finanzinstrumenten, insbesondere für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Konzentration des Bonitätsrisikos ist aufgrund des breiten und heterogenen Kundenstamms begrenzt. Die betragsmäßig größten Kundenforderungen werden regelmäßigen Überprüfungen unterzogen. Das Bonitätsrisiko aus derivativen Finanzinstrumenten ist dadurch begrenzt, dass entsprechende Kontrakte lediglich mit Vertragsparteien bzw. Kreditinstituten mit gutem Bonitätsrating bestehen.

Im Rahmen des Kreditrisikomanagements erfolgte eine Einteilung von Kunden in Bonitätsklassen, wobei jedem Kunden ein bestimmtes Limit eingeräumt wird.

Die Buchwerte der bilanzierten finanziellen Vermögenswerte, abzüglich jeglicher Wertberichtigungen, stellen das höchstmögliche Ausfallrisiko dar, ohne dabei den Wert erhaltener Sicherheiten oder anderer risikomindernder Vereinbarungen einzubeziehen.

Um darüber hinaus Ausfallrisiken so gering wie möglich zu halten, verfolgen wir regelmäßig die bestehenden Forderungen gegenüber unseren Geschäftspartnern. Neben marktüblichen Instrumenten, wie z. B. Akkreditiven und Garantien, nutzen wir insbesondere Warenkreditversicherungen zur Absicherung potenzieller Forderungsausfälle. Soweit Forderungen im Rahmen von Factoringvereinbarungen veräußert werden, geschieht dies regresslos.

Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten

2018/19
Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
--- --- --- ---
Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien

in T€
Bewertungskategorie IFRS 9 Buchwert 30.09.2019 Fortgeführte Anschaffungskosten
--- --- --- ---
Aktiva
Anteile an verbundenen Unternehmen FV P&L 2.593
Beteiligungen FV P&L 105
Wertpapiere des Anlagevermögens FV OCI 11.261
Übrige Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen AC 50 50
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 161.380 161.380
FV P&L 149.255
FV OCI 1.589
Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen AC 1.073 1.073
Übrige finanzielle Vermögenswerte AC 27.515 27.515
FV P&L 15.210
n/a 5.586 5.586
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate ohne Hedge-Beziehung FV P&L 36.326
Derivate mit Hedge-Beziehung (Hedge Accounting) n/a 46
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 421.481 421.481
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC 266.275 266.275
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing n/a 36.423
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und AC 499.243 499.243
Leistungen FV P&L 269.452
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen AC 975 975
Sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten AC 60.728 60.728
n/a 2.045 2.045
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne Hedge-Beziehung FV P&L 27.180
Derivate mit Hedge-Beziehung (Hedge Accounting) n/a 12.403
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC) 611.499 611.499
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FV OCI) 12.850
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FV P&L) 203.489
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (AC) 827.221 827.221
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FV P&L) 296.632
2018/19
Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
--- --- --- ---
Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien

in T€
Fair Value erfolgsneutral Fair Value erfolgswirksam Wertansatz Bilanz nach IAS 17
--- --- --- ---
Aktiva
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.593
Beteiligungen 105
Wertpapiere des Anlagevermögens 11.261
Übrige Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
149.255
1.589
Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen
Übrige finanzielle Vermögenswerte
15.210
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate ohne Hedge-Beziehung 36.326
Derivate mit Hedge-Beziehung (Hedge Accounting) 46
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 36.423
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 269.452
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen
Sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne Hedge-Beziehung 27.180
Derivate mit Hedge-Beziehung (Hedge Accounting) 12.403
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC)
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FV OCI) 12.850
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FV P&L) 203.489
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (AC)
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FV P&L) 296.632
2018/19
Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien

in T€
Fair Value 30.09.2019
--- ---
Aktiva
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.593
Beteiligungen 105
Wertpapiere des Anlagevermögens 11.261
Übrige Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 50
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 161.380
149.255
1.589
Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 1.073
Übrige finanzielle Vermögenswerte 27.515
15.210
n/a
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate ohne Hedge-Beziehung 36.326
Derivate mit Hedge-Beziehung (Hedge Accounting) 46
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 421.481
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 274.659
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 36.423
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 499.243
Leistungen 269.452
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 975
Sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten 60.728
n/a
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne Hedge-Beziehung 27.180
Derivate mit Hedge-Beziehung (Hedge Accounting) 12.403
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC) 611.499
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FV OCI) 12.850
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FV P&L) 203.489
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (AC) 835.605
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FV P&L) 296.632
2017/18
Wertansatz Bilanz nach IAS 39
--- --- --- ---
Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien

in T€
Bewertungskategorie IAS 39 Buchwert 30.09.2018 Fortgeführte Anschaffungskosten
--- --- --- ---
Aktiva
Anteile an verbundenen Unternehmen AfS 1.321 1.321
Beteiligungen AfS 115 115
Wertpapiere des Anlagevermögens AfS 31.448
Übrige Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen LaR 45 45
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR 97.840 97.840
FV-Option 176.661
Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen LaR 2.096 2.096
Übrige finanzielle Vermögenswerte LaR 23.568 23.568
n/a 16.283 16.283
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate ohne Hedge-Beziehung FAHfT 55.257
Derivate mit Hedge-Beziehung (Hedge Accounting) n/a 2.145
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente LaR 461.045 461.045
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 277.307 277.307
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing n/a 36.369
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und FLAC 430.002 430.002
Leistungen FV-Option 406.746
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen FLAC 1.136 1.136
Sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 63.266 63.266
n/a 13.372 13.372
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne Hedge-Beziehung FLHfT 27.179
Derivate mit Hedge-Beziehung (Hedge Accounting) n/a 9.065
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39:
Kredite und Forderungen (LaR) 584.594 584.594
Zur Veräußerung verfügbar (AfS) 32.884 1.436
Zur erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte (FV-Option) 176.661
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (FAHfT) 55.257
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC) 771.711 771.711
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten (FLHfT) 27.179
Zur erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten (FV-Option) 406.746
2017/18
Wertansatz Bilanz nach IAS 39
--- --- --- ---
Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien

in T€
Fair Value erfolgsneutral Fair Value erfolgswirksam Wertansatz Bilanz nach IAS 17
--- --- --- ---
Aktiva
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Wertpapiere des Anlagevermögens 31.448
Übrige Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
176.661
Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen
Übrige finanzielle Vermögenswerte
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate ohne Hedge-Beziehung 55.257
Derivate mit Hedge-Beziehung (Hedge Accounting) 2.145
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 36.369
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 406.746
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen
Sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne Hedge-Beziehung 27.179
Derivate mit Hedge-Beziehung (Hedge Accounting) 9.065
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39:
Kredite und Forderungen (LaR)
Zur Veräußerung verfügbar (AfS) 31.448
Zur erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte (FV-Option) 176.661
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (FAHfT) 55.257
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC)
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten (FLHfT) 27.179
Zur erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten (FV-Option) 406.746
2017/18
Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien

in T€
Fair Value 30.09.2018
--- ---
Aktiva
Anteile an verbundenen Unternehmen n/a
Beteiligungen n/a
Wertpapiere des Anlagevermögens 31.448
Übrige Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 45
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 97.840
176.661
Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 2.096
Übrige finanzielle Vermögenswerte 23.568
n/a
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate ohne Hedge-Beziehung 55.257
Derivate mit Hedge-Beziehung (Hedge Accounting) 2.145
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 461.045
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 285.969
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 36.369
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 430.002
Leistungen 406.746
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 1.136
Sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten 63.266
n/a
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne Hedge-Beziehung 27.179
Derivate mit Hedge-Beziehung (Hedge Accounting) 9.065
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39:
Kredite und Forderungen (LaR) 584.594
Zur Veräußerung verfügbar (AfS) 31.448
Zur erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte (FV-Option) 176.661
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (FAHfT) 55.257
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC) 780.373
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten (FLHfT) 27.179
Zur erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten (FV-Option) 406.746

Bei zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierenden Finanzinstrumenten wird der Marktwert grundsätzlich anhand von Börsenkursen ermittelt. Sofern keine Börsenkurse vorliegen, erfolgt eine Bewertung unter Anwendung der marktüblichen Verfahren (Bewertungsmethoden) unter Zugrundelegung instrumentspezifischer Marktparameter und Zinssätze, die von anerkannten Quellen bezogen werden.

Wenn beobachtbare Eingangsparameter nicht oder nicht vollständig verfügbar sind, wird der beizulegende Zeitwert auf Basis angemessener Bewertungsmethoden ermittelt. Dies betrifft im Aurubis-Konzern insbesondere die Extrapolation von Marktdaten für Strom und Kohle unter Berücksichtigung von Marktinformationen über Preisbildung und Liquiditätsüberlegungen. Falls keine ausreichenden Marktinformationen verfügbar sind, wird die beste Schätzung des Managements für einen bestimmten Eingangsparameter verwendet, um den Wert zu bestimmen. Wenn auf dem Markt beobachtbare Eingangsparameter nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stehen, wird die Bewertung somit wesentlich von der Verwendung von Schätzungen und Annahmen beeinflusst.

Aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der übrigen finanziellen Vermögenswerte, der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen sowie der sonstigen originären finanziellen Verbindlichkeiten wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten entsprechen.

Für Anteile an Personengesellschaften und nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften ist angenommen worden, dass der Buchwert dem Marktwert entspricht. Eine verlässliche Ermittlung eines Marktwerts wäre nur im Rahmen von konkreten Verkaufsverhandlungen möglich.

Gemäß IFRS 13 zeigen die folgenden Tabellen die Bewertungsmethoden für den beizulegenden Zeitwert nach Level 1, Level 2 und Level 3 sowie die wesentlichen nicht beobachtbaren Parameter, die zur Bewertung verwendet worden sind.

Die einzelnen Level sind dabei gemäß IFRS 13 wie folgt definiert:

Level 1: quotierte (nicht angepasste) Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten
Level 2: Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt am Markt beobachtbar sind
Level 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente aus Level 1

Art Bewertungsmethode
Wertpapiere des Anlagevermögens Börsenkurse

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente aus Level 2

Art Bewertungsmethode und verwendete Input-Parameter
Devisentermingeschäfte Par-Methode unter Berücksichtigung von aktiv gehandelten Forward Rates sowie der aktuell geltenden Zinsen zur Diskontierung auf den Stichtag
Devisenoptionen Black Scholes-Modell: Ermittlung auf Basis der Devisenkurse zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung erwarteter Volatilität des jeweiligen Devisenkurses während der Optionslaufzeit sowie marktüblicher Zinsen
Zinsswaps Discounted Cashflow-Methode(DCF): Diese addiert den Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme und diskontiert diese unter Berücksichtigung eines marktgerechten Zinsssatzes
Metalltermingeschäfte DCF-Methode unter Berücksichtigung von aktiv gehandelten Metallterminkursen und marktgerechten Zinssätzen zur Diskontierung auf den Stichtag
Sonstige Geschäfte DCF-Methode: Abzinsung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme über die Restlaufzeit der Kontrakte auf Basis aktueller Marktzinsen

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente aus Level 2

Art Bewertungsmethode und verwendete Input-Parameter
Finanzverbindlichkeiten DCF-Methode: Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme mit aktuell geltenden Zinsen für Finanzverbindlichkeiten, die vergleichbare Konditionen und Restlaufzeiten haben

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente aus Level 3

Art Bewertungsmethode Wesentliche nicht beobachtbare Bewertungsparameter Interdependenz zwischen wesentlichen nicht beobachtbaren Bewertungsparametern und beizulegendem Zeitwert
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Discounted Cashflow-Methode Zukünftige erwartete Cashflows Der beizulegende Zeitwert wird laufend auf mögliche Bewertungsanpassungen durch wesentliche, nicht beobachtbare Bewertungsparameter überprüft
Energieversorgungsvertrag Discounted Cashflow-Methode Extrapolation von Marktdaten für Strom und Kohle Der beizulegende Zeitwert wäre höher (niedriger), wenn: - der Preis für Strom stärker (schwächer) ansteigen würde als erwartet - der Preis für Kohle schwächer (stärker) ansteigen würde als erwartet

Sofern die zur Bewertung herangezogenen Parameter in verschiedene Level der Bewertungshierarchie fallen, erfolgt die Einordnung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit im tiefsten Level, dem ein Inputparameter zuzuordnen ist, der sich signifikant auf den beizulegenden Zeitwert in seiner Gesamtheit auswirkt.

Soweit Umgliederungen in andere Level der Bewertungshierarchie erfolgen, werden diese vom Aurubis-Konzern zu Beginn des betreffenden Geschäftsjahrs ausgewiesen.

Die folgende Übersicht stellt für die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten und im Anhang angegebenen Finanzinstrumente dar, auf welchen wesentlichen Parametern die Bewertung basiert.

Hierarchische Einstufung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 7 zum 30.09.2019

Aggregiert nach Klassen

in T€
Beizulegender Zeitwert 30.09.2019 Level 1 Level 2 Level 3
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.593 0 0 2.593
Beteiligungen 105 0 0 105
Wertpapiere des Anlagevermögens 11.261 11.261 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 150.844 0 150.844 0
Übrige finanzielle Vermögenswerte 15.210 0 15.210 0
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate ohne Hedge-Beziehung 36.326 0 22.315 14.011
Derivate mit Hedge-Beziehung 46 0 46 0
Vermögenswerte 216.385 11.261 188.415 16.709
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 274.659 0 274.659 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 269.452 0 269.452 0
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne Hedge-Beziehung 27.180 0 27.180 0
Derivate mit Hedge-Beziehung 12.403 0 12.403 0
Verbindlichkeiten 583.694 0 583.694 0

Hierarchische Einstufung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 7 zum 30.09.2018

Aggregiert nach Klassen

in T€
Beizulegender Zeitwert 30.09.2018 Level 1 Level 2 Level 3
Wertpapiere des Anlagevermögens 31.448 31.448 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 176.661 176.661 0
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate ohne Hedge-Beziehung 55.257 0 41.987 13.270
Derivate mit Hedge-Beziehung 2.145 0 2.145 0
Vermögenswerte 265.511 31.448 220.793 13.270
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 285.969 0 285.969 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 406.746 0 406.746 0
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne Hedge-Beziehung 27.179 0 27.179 0
Derivate mit Hedge-Beziehung 9.065 0 9.065 0
Verbindlichkeiten 728.959 0 728.959 0

Sowohl im Geschäftsjahr 2018/19 als auch im Vorjahr wurden keine Umgliederungen zwischen den einzelnen Leveln vorgenommen.

Die folgende Übersicht stellt eine Überleitung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten und in Level 3 klassifizierten Finanzinstrumente dar:

Überleitung der Finanzinstrumente in Level 3 zum 30.09.2019

Aggregiert nach Klassen

in T€
Stand 01.10.2018 Veräußerungen/ Käufe in der GuV erfasste Gewinne (+)/ Verluste (-) Stand 30.09.2019 Gewinne (+)/ Verluste (-) für am Bilanzstichtag gehaltene Finanzinstrumente
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.321 1.272 0 2.593 0
Beteiligungen 115 -10 0 105 0
Derivative Vermögenswerte ohne Hedge-Beziehung 13.270 0 741 14.011 741

Überleitung der Finanzinstrumente in Level 3 zum 30.09.2018

Aggregiert nach Klassen

in T€
Stand 01.10.2017 Veräußerungen/ Käufe in der GuV erfasste Gewinne (+)/ Verluste (-) Stand 30.09.2018 Gewinne (+)/ Verluste (-) für am Bilanzstichtag gehaltene Derivate
Derivative Vermögenswerte ohne Hedge-Beziehung 4.196 6.222 2.852 13.270 2.852

Gewinne und Verluste der als Level 3 klassifizierten derivativen Finanzinstrumente betreffen einen Teil eines Energieversorgungsvertrags und schlagen sich in der GuV-Position "Materialaufwand" nieder.

Der beizulegende Zeitwert dieser Finanzinstrumente basiert zum Teil auf nicht beobachtbaren Eingangsparametern, die im Wesentlichen den Preis für Strom und Kohle betreffen. Hätte der Aurubis-Konzern am 30.09.2019 zur Bewertung der betreffenden Finanzinstrumente angemessene mögliche Alternativen der Bewertungsparameter zugrunde gelegt, hätte sich bei einer Steigerung des Strompreises sowie einer Reduzierung des Kohlepreises um jeweils 20 % zum Laufzeitende der ausgewiesene beizulegende Zeitwert um 12.377 T€ (Vj. 10.728 T€) erhöht bzw. bei einer Reduzierung des Strompreises sowie einer Steigerung des Kohlepreises um jeweils 20 % zum Laufzeitende um 8.810 T€ (Vj. 7.179 T€) verringert. Um diese maximalen Auswirkungen zu berechnen, die sich aus der relativen Unsicherheit bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten ergeben können, deren Bewertung auf nicht beobachtbaren Parametern basiert, bewertet der Aurubis-Konzern diese Finanzinstrumente neu, indem für die nicht beobachtbaren Eingabedaten Parameter herangezogen werden, die am äußeren Ende der Bandbreite von angemessenen möglichen Alternativen liegen. Da es jedoch unwahrscheinlich ist, dass ein Szenario eintritt, bei dem alle nicht beobachtbaren Parameter gleichzeitig am jeweils äußeren Ende der Bandbreite von angemessenen möglichen Alternativen liegen, sollten die vorgenannten Schätzwerte die tatsächlichen Unsicherheitsfaktoren bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Bilanzstichtag übertreffen. Somit stellen die vorliegenden Angaben auch keine Vorhersage oder Indikation für künftige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dar.

AUFRECHNUNGSMÖGLICHKEITEN DERIVATIVER FINANZIELLER VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN

Die von Aurubis abgeschlossenen Finanzinstrumente unterliegen Saldierungsvereinbarungen mit Finanzinstitutionen, die ein beidseitiges Recht zur Saldierung beinhalten. Diese Vereinbarungen erfüllen allerdings nicht die Kriterien für eine Aufrechnung in der Bilanz, da das Recht zur Aufrechnung nur bei Ausfall einer Vertragspartei durchsetzbar ist.

In der folgenden Tabelle werden die im Aurubis-Konzern bestehenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gezeigt, die Saldierungsmöglichkeiten unterliegen.

Aufrechnungsmöglichkeiten derivativer finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

in T€ 2018/19 2017/18
Finanzielle Vermögenswerte
Bilanzierte Bruttobeträge der finanziellen Vermögenswerte 36.372 57.402
Finanzinstrumente, die zur bilanziellen Verrechnung qualifizieren 0 0
Nettobilanzwerte der finanziellen Vermögenswerte 36.372 57.402
Aufrechenbar aufgrund von Rahmenverträgen -13.608 -18.262
Gesamtnettowert der finanziellen Vermögenswerte 22.764 39.140
Finanzielle Verbindlichkeiten
Bilanzierte Bruttobeträge der finanziellen Verbindlichkeiten -39.582 -36.244
Finanzinstrumente, die zur bilanziellen Verrechnung qualifizieren 0 0
Nettobilanzwerte der finanziellen Verbindlichkeiten -39.582 -36.244
Aufrechenbar aufgrund von Rahmenverträgen 13.608 18.262
Gesamtnettowert der finanziellen Verbindlichkeiten -25.974 -17.982

Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien

in T€ 2018/19
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC) 1.843
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FV OCI) 402
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (FV P&L) 435
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (AC) 4.566
7.246
in T€ 2017/18
Kredite und Forderungen (LaR) -23.889
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (AfS) 277
Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente (FAHfT und FLHfT) 21.683
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC) 5.805
3.876

Das Nettoergebnis der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte bezieht sich ausschließlich auf Eigenkapitalinstrumente. Im Nettoergebnis der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird im Wesentlichen das Ergebnis der Börsen-Metalltermingeschäfte und der Devisentermingeschäfte ausgewiesen. Darüber hinaus werden auch die als Derivate behandelten preisfixierten Metallliefergeschäfte berücksichtigt sowie die nicht preisfixierten Kauf- oder Verkaufspartien, aus denen sich aufgrund der Bewertung mit den jeweiligen Stichtagskursen teilweise ein kompensierender Effekt ergibt. In der Berechnung sind Dividenden, jedoch keine Zinsen enthalten. Das im Geschäftsjahr 2018/19 im Nettoergebnis erfasste Fremdwährungsergebnis der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Positionen beläuft sich auf 6.846 T€ (Vj. -17.643 T€). Im Vorjahr wurden Ergebniseffekte der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten unter den zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumenten ausgewiesen.

28. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten wurden im Aurubis-Konzern im Geschäftsjahr 2018/19 15.880 T€ (Vj. 10.227 T€) erfolgswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr wurden keine Entwicklungskosten (Vj. 673 T€) aktiviert.

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung stellt die Zahlungsströme des Aurubis-Konzerns im Geschäftsjahr 2018/19 sowie die Zahlungsströme im Vergleichszeitraum des Vorjahrs dar. Gemäß IAS 7 wird hierbei zwischen dem Mittelzufluss aus betrieblicher Geschäftstätigkeit, dem Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit und dem Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern werden alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge, das Finanzergebnis (bestehend aus dem Ergebnis aus At Equity bilanzierten Anteilen, Zinsaufwendungen und -erträgen sowie den übrigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen), Auszahlungen für Ertragsteuern sowie Veränderungen des Working Capital korrigiert, um den Mittelzufluss aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit (Netto-Cashflow) herzuleiten.

Der Netto-Cashflow zum 30.09.2019 lag bei 272 Mio. € gegenüber 203 Mio. € im Vorjahr. Ursächlich hierfür waren insbesondere die Edelmetallverkäufe bei gestiegenen Preisen.

Die Investitionen in das Anlagevermögen betrugen im Berichtszeitraum 221 Mio. € (Vj. 168 Mio. €). Die gestiegenen Investitionen in das Anlagevermögen beinhalten im laufenden Geschäftsjahr unter anderem Auszahlungen für das gestoppte Projekt FCM, für die Vorbereitung des geplanten Wartungsstillstands in Hamburg (Oktober 2019) und für den Neubau eines Innovations- und Ausbildungszentrums am Standort Hamburg.

Nach Abzug des Mittelabflusses aus Investitionstätigkeit in Höhe von 208 Mio. € (Vj. 143 Mio. €) vom Netto-Cashflow in Höhe von 272 Mio. € (Vj. 203 Mio. €) ergibt sich ein Free Cashflow von 64 Mio. € (Vj. 60 Mio. €).

Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit lag bei 102 Mio. € (Vj. 151 Mio. €) und beinhaltet im Geschäftsjahr 2018/19 im Wesentlichen die Auszahlung der Dividenden in Höhe von 70 Mio. €.

Zum 30.09.2019 standen dem Konzern Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten, in Höhe von 441 Mio. € (zum 30.09.2018 in Höhe von 479 Mio. €) zur Verfügung.

Die nachfolgende Tabelle stellt die zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten dar.

in Mio. € Stand 01.10.2018 Zahlungswirksam Zugang Finanzierungsleasing Stand 30.09.2019
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 277 -11 0 266
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 36 -5 5 36
313 -16 5 302

Segmentberichterstattung

Segment Metal Refining & Processing Segment Flat Rolled Products Sonstige
in T€ 2018/19 operativ 2017/18 operativ 2018/19 operativ 2017/18 operativ 2018/19 operativ 2017/18 operativ
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse
Gesamtumsätze 10.741.921 10.407.246 1.300.358 1.452.014 22.522 17.488
Intersegmentumsätze 151.884 161.037 12.671 19.216 3.190 2.646
Außenumsätze 10.590.037 10.246.209 1.287.687 1.432.798 19.332 14.842
EBITDA 434.922 476.772 -12.852 29.874 -63.256 -43.807
Abschreibungen -123.466 -118.204 -25.805 -11.460 -1.590 -1.124
EBIT 311.457 358.568 -38.657 18.414 -64.846 -44.931
Zinserträge 16.091 14.241 1.536 1.576 170 0
Zinsaufwendungen -23.284 -20.116 -10.613 -9.697 -259 -323
Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen 0 0 284 10.868 0 0
Übrige finanzielle Erträge 5 357 0 0 402 332
Übrige finanzielle Aufwendungen 0 -38 -31 0 0 -13
Ergebnis vor Ertragsteuern 304.268 353.012 -47.481 21.161 -64.533 -44.935
Ertragsteuern 0 0 0 0 0 0
Konzernjahresüberschuss Return on Capital Employed (ROCE) 1 15,5 % 19,4 % -10,6 % 7,4 %
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 203.379 152.081 16.219 17.435 3.821 12.383
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl 4.628 4.473 1.755 1.768 383 330
Summe Überleitung/ Konsolidierung Effekte aus nicht fortgeführten Aktivitäten
in T€ 2018/19 operativ 2017/18 operativ 2018/19 IFRS 2017/18 IFRS 2018/19 IFRS 2017/18 IFRS
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse
Gesamtumsätze
Intersegmentumsätze
Außenumsätze 11.897.057 11.693.850 0 0 -1.133.757 -1.270.102
EBITDA 358.814 462.839 56.099 39.993 -15.907 -49.764
Abschreibungen -150.861 -130.788 -2.345 -2.579 27.799 13.897
EBIT 207.954 332.051 53.753 37.414 11.892 -35.867
Zinserträge 17.797 15.817 -13.865 -12.186 -28 -39
Zinsaufwendungen -34.156 -30.136 13.864 12.185 2.430 2.176
Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen 284 10.868 -1.993 1.691 1.709 -12.559
Übrige finanzielle Erträge 407 689 0 0 0 0
Übrige finanzielle Aufwendungen -31 -51 0 0 0 0
Ergebnis vor Ertragsteuern 192.254 329.238 51.760 39.104 16.003 -46.289
Ertragsteuern
Konzernjahresüberschuss Return on Capital Employed (ROCE) 1
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 223.419 181.899 0 0 -16.219 -16.048
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl 6.766 6.571 0 0 -1.755 -1.768
Konzern (fortgeführte Aktivitäten)
in T€ 2018/19 IFRS 2017/18 IFRS
--- --- ---
Umsatzerlöse
Gesamtumsätze
Intersegmentumsätze
Außenumsätze 10.763.299 10.423.748
EBITDA 399.006 453.068
Abschreibungen -125.407 -119.470
EBIT 273.599 333.598
Zinserträge 3.904 3.592
Zinsaufwendungen -17.862 -15.775
Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen 0 0
Übrige finanzielle Erträge 407 689
Übrige finanzielle Aufwendungen -31 -51
Ergebnis vor Ertragsteuern 260.017 322.053
Ertragsteuern -68.695 -59.547
Konzernjahresüberschuss 191.322 262.506
Return on Capital Employed (ROCE) 1
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 207.200 165.851
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl 5.011 4.803

1 Vorjahreswerte für das Segment FRP angepasst.

Bezüglich der grundsätzlichen Herleitung des ROCE verweisen wir auf den zusammengefassten Lagebericht Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Aurubis-Konzerns.

Aurubis berichtet nach den zwei operativen Geschäftssegmenten Metal Refining & Processing (MRP) und Flat Rolled Products (FRP).

Das Segment MRP verarbeitet komplexe Metallkonzentrate, Altkupfer und metallhaltige Recyclingstoffe zu Metallen mit höchster Qualität. Es umfasst organisatorisch die Bereiche Commercial und Operations. Der Bereich Commercial vereint alle marktrelevanten Organisationseinheiten, also den Einkauf von Rohstoffen und den Verkauf von Produkten. Der Bereich Operations steht für die Produktion aller Basisprodukte und Metalle sowie deren Weiterverarbeitung zu anderen Produkten, wie Gießwalzdraht und Stranggussformaten.

Im Segment FRP erfolgen eine Weiterverarbeitung und Vermarktung von Kupfer und Kupferlegierungen - im Wesentlichen Messing, Bronze und Hochleistungslegierungen - zu Flachwalzprodukten und Spezialdrahtprodukten.

Beim Segment FRP handelt es sich um einen nicht fortgeführten Geschäftsbereich, über den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz nach IFRS 5 aggregiert und gesondert zu berichten ist. Da die operative Geschäftstätigkeit des Segments FRP unverändert fortgeführt und vom Vorstand des Aurubis-Konzerns überwacht und gesteuert wird, erfüllt dieser Unternehmensbereich auch nach der Einstufung als nicht fortgeführter Geschäftsbereich die Definition eines berichtspflichtigen Segments und wird bis zum Vollzug der Verkaufstransaktion entsprechend in der Segmentberichterstattung separat ausgewiesen.

Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Als Hauptentscheidungsträger wurde der Gesamtvorstand der Aurubis AG identifiziert.

Der Aurubis-Konzern ist in zwei berichtspflichtige Segmente unterteilt, die sich bezüglich des Produktionsverfahrens oder der Produkte unterscheiden und eigenständig geführt werden. Unter "Sonstige" werden zentrale Erlöse und Kosten der Verwaltung ausgewiesen, die keinem der berichtspflichtigen Segmente direkt zugeordnet werden können.

Die interne Berichterstattung basiert grundsätzlich auf den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Konzernabschlusses nach IFRS. Für die interne Steuerung wird eine Überleitung vom IFRS-Ergebnis auf das operative Ergebnis vorgenommen.

Die Herleitung des operativen Ergebnisses aus der IFRS-Ertragslage erfolgt durch:

Bereinigung um Effekte aus der Anwendung des IFRS 5
Bereinigung um Bewertungsergebnisse aus der Anwendung des IAS 2; dabei werden die aus der Anwendung der Durchschnittsmethode resultierenden Metallpreisschwankungen eliminiert. Ebenso werden nicht dauerhafte stichtagsbezogene Abwertungen und Zuschreibungen auf Kupfervorratsbestände eliminiert
Eliminierung von nicht zahlungswirksamen Effekten aus Kaufpreisallokationen

Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Herleitung insofern verändert, als ausschließlich nicht dauerhafte stichtagsbezogene Abwertungen und Zuschreibungen auf Kupfervorratsbestände eliminiert werden.

Die Überleitung auf den Konzernabschluss nach IFRS wird in der Spalte "Überleitung/Konsolidierung" dargestellt. Dabei entfallen im Ergebnis vor Steuern (EBT) auf die Konsolidierung 0 T€ (Vj. -491 T€) und auf die Überleitung zum EBT nach IFRS 51.760 T€ (Vj. 39.596 T€).

Der in der Spalte "Effekte aus nicht fortgeführten Aktivitäten" erfasste Eliminierungsbetrag der Außenumsätze in Höhe von 1.133.757 T€ (Vj. 1.270.102 T€) entspricht dem Außenumsatz des Segments FRP abzüglich der vollständig im aufgegebenen Geschäftsbereich eliminierten konzerninternen Umsätze des Segments MRP mit dem Segment FRP in Höhe von 153.909 T€ (Vj. 162.664 T€). Im Hinblick auf die Bewertung nach IFRS 5 sind die planmäßigen Abschreibungen (14.272 T€) im Segment FRP sowie eine ergebniswirksame Fortschreibung von At Equity konsolidierten Anteilen an einem Gemeinschaftsunternehmen (1.709 T€) auszusetzen.

Der Konzern realisiert den größten Teil seiner Umsätze mit Geschäftspartnern in Ländern der Europäischen Union. Die Aufteilung der Außenumsätze auf Regionen erfolgt nach Standort der Kunden und stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

in T€ 2018/19 2017/18
Inland 4.807.774 3.927.859
Übrige Europäische Union 3.868.738 4.347.272
Übriges Europa 434.782 439.037
Asien 1.416.080 1.324.856
Amerika 810.336 1.099.237
Sonstige 559.347 555.589
Konzern gesamt 11.897.057 11.693.850

Die Aufteilung der Investitionen sowie langfristigen Vermögenswerte auf Regionen wurde entsprechend den jeweiligen Standorten der Vermögenswerte vorgenommen:

Investitionen1 Anlagevermögen1
in T€ 2018/19 2017/18 2018/19 2017/18
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Inland 152.691 108.906 923.511 896.181
Bulgarien 33.655 45.719 332.065 338.767
Belgien 21.748 13.237 175.059 171.935
Weiteres Europa 7.537 5.730 64.720 69.608
Nordamerika 7.788 8.307 61.841 50.566
Konzern gesamt 223.419 181.899 1.557.196 1.527.057

1 Die Angaben beziehen sich auf den Gesamtkonzern inklusive der nicht fortgeführten Aktivitäten.

Bei den Standorten im weiteren Europa handelt es sich im Wesentlichen um Betriebsstätten innerhalb der Europäischen Union.

SEGMENTDATEN

Die Umsatzerlöse der einzelnen Segmente setzen sich aus Intersegmentumsätzen und aus Umsätzen mit Kunden außerhalb des Konzerns zusammen. Die Summe der Außenumsätze der einzelnen Segmente ergibt die Umsatzerlöse des Konzerns. Die Preise und Konditionen für die zwischen den Konzerngesellschaften und Segmenten ausgetauschten Produkte und Dienstleistungen entsprechen denen mit fremden Dritten.

Segment Metal Refining & Processing Segment Flat Rolled Products Sonstige
in T€ 2018/19 2017/18 2018/19 217/18 2018/19 2017/18
--- --- --- --- --- --- ---
Gießwalzdraht 4.274.054 4.282.959 0 0 0 0
Kupferkathoden 2.205.521 2.211.942 2.818 8.398 0 0
Edelmetalle 2.865.272 2.383.450 0 0 0 0
Strangguss 748.965 892.383 71.394 77.180 0 0
Bänder, Profile und Formate 194.492 187.304 1.117.534 1.243.706 0 0
Chemikalien und Sonstiges 301.733 288.171 95.941 103.514 19.332 14.842
10.590.037 10.246.209 1.287.687 1.432.798 19.332 14.842
Summe
in T€ 2018/19 2017/18
--- --- ---
Gießwalzdraht 4.274.054 4.282.959
Kupferkathoden 2.208.339 2.220.340
Edelmetalle 2.865.272 2.383.450
Strangguss 820.359 969.563
Bänder, Profile und Formate 1.312.026 1.431.010
Chemikalien und Sonstiges 417.007 406.528
11.897.057 11.693.850

Das operative EBIT stellt das operative Ergebnis vor Ertragsteuern bereinigt um das dem Segment zuzuordnende Finanzergebnis dar. Darauf aufbauend gibt das operative EBITDA das um die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Segments bereinigte operative EBIT wieder.

Im Geschäftsjahr wurden Wertaufholungen im Segment MRP in Höhe von 6.220 T€ vorgenommen. Im Segment FRP wurden weder Wertberichtigungen noch Wertaufholungen im Sinne des IAS 36 vorgenommen.

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der Segmente berücksichtigt alle Mitarbeiter der Unternehmen, die im vorliegenden Konzernabschluss voll konsolidiert wurden.

Sonstige Angaben

ANGABEN ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Entsprechend IAS 24 gelten als nahestehende Unternehmen und Personen sämtliche Einzelpersonen oder Unternehmen, die vom Unternehmen beeinflusst werden können, oder aber solche, die selbst das Unternehmen beeinflussen können.

Für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ist für ihr Beschäftigungsverhältnis bei der Aurubis AG eine Vergütung in marktüblicher Höhe gezahlt worden.

Innerhalb des Aurubis-Konzerns beziehen und erbringen verschiedene Konzernunternehmen im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit unterschiedliche Leistungen von bzw. für nahestehende Unternehmen. Solche Liefer- und Leistungsbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt. Soweit es sich dabei um Dienstleistungen handelt, werden diese auf Basis bestehender Verträge abgerechnet.

Dabei entfallen auf ein nach der Equity-Methode bilanziertes Gemeinschaftsunternehmen, das in den nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen wird, folgende Beträge:

30.09.2019

in T€ Erträge Aufwendungen Forderungen Verbindlichkeiten
Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG 100.773 26.583 0 1.955

30.09.2018

in T€ Erträge Aufwendungen Forderungen Verbindlichkeiten
Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG 106.480 29.908 0 775

Auf die nicht konsolidierten nahestehenden Unternehmen entfallen folgende Beträge:

30.09.2019

in T€ Erträge Aufwendungen Forderungen Verbindlichkeiten
Gemeinschaftsunternehmen 0 0 48 0
Tochterunternehmen 8.474 1.284 2.323 1.070

30.09.2018

in T€ Erträge Aufwendungen Forderungen Verbindlichkeiten
Gemeinschaftsunternehmen 1 0 0 1.300
Tochterunternehmen 11.003 1.493 4.371 1.149

Einzelne Aktionäre der Aurubis AG, die einen maßgeblichen Einfluss auf den Aurubis-Konzern ausüben könnten, existieren bis auf die Salzgitter AG nicht.

Auf Unternehmen der Salzgitter-Gruppe entfallen im Geschäftsjahr Aufwendungen von 977 T€ (Vj. 2.455 T€) sowie Erträge von 63 T€ (Vj. 47 T€). Zum Stichtag bestanden Verbindlichkeiten von 100 T€ (Vj. 119 T€) sowie Forderungen von 1 T€ (Vj. 3 T€).

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Patronatserklärungen gegenüber nahestehenden Unternehmen oder Personen.

NACHTRAGSBERICHT

Die Europäische Kommission hat am 19.11.2019 mitgeteilt, dass sie die geplante Übernahme von Metallo durch Aurubis intensiver prüfen möchte (sog. Phase 2). Die Aurubis AG erwartet eine Freigabe bis spätestens April 2020.

Weitere wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht aufgetreten.

ANGABEN ZU VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

GESAMTVERGÜTUNG

Die fixen Bestandteile der Vergütung bestehen aus den kurzfristig fälligen Festbezügen und Nebenleistungen sowie den Pensionszusagen.

Das System zur variablen Vergütung umfasst sowohl eine einjährige Vergütung (2/3 des Jahresbonus kurzfristig fällig) als auch eine mehrjährige, in die Zukunft gerichtete Vergütung (langfristig fällig). Die mehrjährige Vergütung setzt sich aus einem "Performance Cash Plan" über drei Geschäftsjahre sowie einem "Aktien-Deferral" (virtuelle Aktien - überführt aus 1/3 des Jahresbonus) über zwei Geschäftsjahre zusammen. Das Verhältnis mehrjähriger zu einjähriger variabler Vergütung betragt 60:40.

Die Gesamtsumme der zugeflossenen Vergütung der aktiven Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018/19 beträgt 2.764.288 € und beinhaltet für das abgelaufene Geschäftsjahr neben einem festen Anteil in Höhe von 1.431.739 € Nebenleistungen von 70.630 € und einen variablen Anteil von 1.261.919 €. Insgesamt beliefen sich die Zahlungen aus kurzfristig fälligen Vergütungen auf 2.204.788 € (Vj. 2.278.798 €) und aus langfristig fälligen Vergütungen auf 559.500 € (Vj. 870.333 €).

Darüber hinaus wurden Aufwendungen für Altersversorgungen in Höhe von 560.165 € (Vj. 570.000 €) sowie für ein virtuelles Aktien-Deferral in Höhe von 117.392 € (Vj. 93.149 €) aufwandswirksam erfasst.

Aus Anlass einer Vertragsbeendigung erfolgte im Vorjahr eine Einmalzahlung in Höhe von 1.600.000 €.

Frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene erhielten insgesamt 2.237.067 €, für ihre Pensionsansprüche sind 27.789.965 € zurückgestellt.

Die Gesamtvergütung der ab dem Geschäftsjahr 2017/18 neu bestellten Vorstandsmitglieder der Aurubis AG enthält eine anteilsbasierte Vergütungskomponente mit Barausgleich sowie einen Performance Cash Plan.

Auf die anteilsbasierte Vergütungskomponente mit Barausgleich sind die Ansatz- und Bewertungsvorschriften des IFRS 2 anzuwenden. Es handelt sich hierbei um ein virtuelles Aktien-Deferral. Die sich ergebende Verpflichtung besteht in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der virtuellen Aktien. Die Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 24 T€ (Vj. 93 T€). Der Buchwert der Rückstellungen zum Geschäftsjahresende beträgt 117 T€ (Vj. 93 T€).

Darüber hinaus sind Aufwendungen für den Performance Cash Plan in Höhe von 490 T€ (Vj. 241 T€) erfasst worden, die in gleicher Höhe in den Rückstellungen zum Bilanzstichtag enthalten sind.

Die Vergütungen an den Aufsichtsrat betragen für das Geschäftsjahr 2018/19 insgesamt 1.511.630 €.

Die individuellen Vergütungen der Vorstandsmitglieder und der Mitglieder des Aufsichtsrats werden im Vergütungsbericht dargestellt und erläutert.

MELDEPFLICHTIGE WERTPAPIERGESCHÄFTE

AKTIENGESCHÄFTE DER ORGANMITGLIEDER

Nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung (EU Nr. 596/2014) müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der Gesellschaft offenlegen. Dies gilt nicht, sofern die Gesamtsumme der Geschäfte je Person den Betrag von 5.000 € pro Kalenderjahr nicht erreicht.

Ein Mitglied des Aufsichtsrats hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass es in der Zeit vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019 Stückaktien der Gesellschaft erworben bzw. veräußert hat:

Herr Prof. Dr. Fritz Vahrenholt: 2.500 Stückaktien gekauft.

Ein Mitglied des Vorstands hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass es in der Zeit vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019 Stückaktien der Gesellschaft erworben bzw. veräußert hat:

Herr Roland Harings: 10.000 Stückaktien gekauft.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX NACH § 161 AKTG

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung ist vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht worden.

MITTEILUNG GEMÄSS § 160 ABS. 1 NR. 8 AKTG

Die bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses der Aurubis AG nach § 33 Abs. 1 WpHG vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen von Aktionären bezüglich der Über- und Unterschreitung der relevanten Meldeschwellen sind dem Jahresabschluss der Aurubis AG zu entnehmen.

Sie sind zudem unter www.aurubis.com/de/uber-aurubis/corporate-governance/stimmrechtsmitteilungen verfügbar.

ANGABEN ÜBER DAS ABSCHLUSSPRÜFERHONORAR

Für das Geschäftsjahr 2018/19 wurden folgende Honorare für Dienstleistungen des weltweiten Netzwerks von Deloitte (im Vj. PricewaterhouseCoopers) als Aufwand erfasst:

in T€ 2018/19 2017/18
für die Abschlussprüfung 914 1.140
für sonstige Bestätigungsleistungen 0 50
für Steuerberatungsleistungen 0 150
für sonstige Leistungen 9 171
Summe 923 1.511

In den diesjährigen Kosten für Abschlussprüfung nicht enthalten sind 62 T€ für die Prüfung der italienischen Tochtergesellschaften, welche auch weiterhin durch die Pricewaterhouse-Coopers geprüft werden. Darüber hinaus sind nachträgliche Abschlusskosten der PricewaterhouseCoopers in Höhe von 100 T€ entstanden.

Davon entfielen folgende Honorare auf die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (im Vj. PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft):

in T€ 2018/19 2017/18
für die Abschlussprüfung 623 710
für sonstige Bestätigungsleistungen 0 49
für Steuerberatungsleistungen 0 146
für sonstige Leistungen 0 110
Summe 623 1.015

Anteilsbesitz

gem. § 313 (2) HGB am 30.09.2019

Name und Sitz der Gesellschaften unmittelbarer und mittelbarer Anteil

in %
gehalten über
1 Aurubis AG
Vollkonsolidierte Gesellschaften
2 Aurubis Belgium nv/sa, Brüssel 100 1
3 Aurubis Holding Sweden AB, Stockholm 100 2
4 Aurubis Sweden AB, Finspång 100 3
5 Aurubis Finland Oy, Pori 100 2
6 Aurubis Holding USA LLC, Buffalo 100 2
7 Aurubis Buffalo Inc., Buffalo 100 6
8 Aurubis Netherlands BV, Zutphen 100 2
9 Aurubis Mortara S.p.A., Mortara 100 2
10 Cumerio Austria GmbH, Wien 100 1
11 Aurubis Bulgaria AD, Pirdop 99,86 10
12 Aurubis Engineering EAD, Sofia 100 10
13 Aurubis Italia Srl, Avellino 100 1
14 Aurubis Stolberg GmbH & Co. KG, Stolberg 100 1
15 Aurubis U.K. Ltd., Smethwick 100 15
16 Aurubis Slovakia s.r.o., Dolny Kubin 100 15
17 CABLO Metall-Recycling & Handel GmbH, Fehrbellin 100 1
18 Peute Baustoff GmbH, Hamburg 100 1
19 RETORTE GmbH Selenium Chemicals & Metals, Röthenbach 100 1
20 E.R.N. Elektro-Recycling NORD GmbH, Hamburg 100 1
21 Aurubis Product Sales GmbH, Hamburg 100 1
22 Deutsche Giessdraht GmbH, Emmerich 100 1
At Equity einbezogene Gesellschaften
23 Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG, Stolberg 50 15
Nicht konsolidierte Gesellschaften
24 Aurubis Switzerland SA, Yverdon-les-Bains 100 1
25 Aurubis Stolberg Verwaltungs-GmbH, Stolberg 100 1
26 Hüttenbau-Gesellschaft Peute mbH, Hamburg 100 1
27 Aurubis Hong Kong Ltd., Hong Kong 100 2
28 Aurubis Metal Products (Shanghai) Co., Ltd, Shanghai 100 27
29 Aurubis Rus LLC, St. Petersburg 100 2
30 Retorte do Brasil, Joinville 51 20
31 C.M.R. International N.V., Antwerpen 50 1
32 Schwermetall Halbzeugwerk GmbH, Stolberg 50 15
33 JoSeCo GmbH, Kirchheim/Schwaben 50 20
34 Aurubis Middle East FZE, Dubai 100 22
35 Aurubis Turkey Kimya Anonim Sirketi, Istanbul 100 11
36 Ampashield NV/SA, Herentals 75 2
37 Aurubis America Holding Inc., Tampa 100 1
38 Aurubis Tampa LLC, Tampa 100 37

Hamburg, den 10.12.2019

Der Vorstand

Roland Harings Vorsitzender

Dr. Thomas Bünger Mitglied

Rainer Verhoeven Mitglied

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Hamburg, den 10.12.2019

Roland Harings Vorsitzender

Dr. Thomas Bünger Mitglied

Rainer Verhoeven Mitglied

Der Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Aurubis AG, Hamburg

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der Aurubis AG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht der Aurubis AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geprüft. Die mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB zusammengefasste Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB, die Teil des zusammengefassten Lageberichts ist, und den mit dem nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b Abs. 3 und 289c bis 289e HGB zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht nach §§ 315b Abs. 3 und 315c HGB, auf den im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der oben genannten mit der Erklärung zur Unternehmensführung zusammengefassten Konzernerklärung und des mit dem nichtfinanziellen Bericht zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

(1) Bilanzielle Abbildung wesentlicher Unternehmenstransaktionen in Bezug auf das Flat Rolled Products-Segment

(2) Finanzinstrumente - Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

(3) Bereinigungen des EBT und des ROCE um Sondereinflüsse

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

(a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht)

(b) Prüferisches Vorgehen

(1) BILANZIELLE ABBILDUNG WESENTLICHER UNTERNEHMENSTRANSAKTIONEN IN BEZUG AUF DAS FLAT ROLLED PRODUCTS-SEGMENT

(a) Im Konzernabschluss werden unter den Bilanzposten "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und "Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten" die Vermögenswerte (EUR 561 Mio.) und Schulden (EUR 160 Mio.) des Berichtssegments Flat Rolled Products (FRP) ausgewiesen. Die Vermögenswerte sind in Höhe von EUR 20 Mio. vor Steuern wertgemindert. Die Aurubis AG hat am 12. Februar 2018 ein Term Sheet mit der Wieland-Werke Aktiengesellschaft, Ulm, über den Verkauf der Anteile an den Gesellschaften des FRP-Segments unterzeichnet. Im Februar 2019 hat die EU-Kommission im Rahmen des fusionskontrollrechtlichen Verfahrens den Verkauf untersagt. Die gesetzlichen Vertreter haben bereits im Oktober 2018 aktiv Verkaufsalternativen identifiziert und befinden sich aktuell in Verhandlungen mit verschiedenen Kaufinteressenten. Die gesetzlichen Vertreter sehen die Veräußerung des FRP-Segments aufgrund des am Markt von unterschiedlichen Teilnehmern bekundeten Kaufinteresses weiterhin als höchstwahrscheinlich an. Das nach Einschätzung der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlichste Verkaufsszenario sieht vor, dass es zwei Veräußerungsgruppen geben wird: FRP Europa und FRP USA. Der Ausweis der Vermögenswerte und Schulden als Abgangsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche wird daher beibehalten, ebenso die Bewertungsmethodik. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der hohen Komplexität der bilanziellen Abbildung und Bewertung war der Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.

Die Angaben zur geplanten Veräußerung des FRP-Segments sind im Abschnitt "Nicht fortgeführte Aktivitäten" des Konzernanhangs enthalten.

(b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die bilanzielle Behandlung und Bewertung des FRP-Segments als Abgangsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche nach IFRS 5 beurteilt. Zur Einschätzung der Erfüllung der Voraussetzungen für diese Klassifizierung haben wir darüber hinaus umfangreiche Gespräche mit an den Verhandlungen beteiligten verantwortlichen Personen des Aurubis-Konzerns inklusive des Vorstands der Aurubis AG geführt und weitere Nachweise eingeholt. Dabei haben wir unter anderem auch anhand von Protokollen aus Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen sowie anhand von Gesprächsprotokollen und Korrespondenz mit potenziellen Käufern beurteilt, ob ein entsprechendes Kaufinteresse am Markt vorhanden ist. Wir haben untersucht, ob die Annahmen, die der Klassifizierung als aufgegebene Geschäftsbereiche und der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden des FRP-Segments zugrunde liegen, hinreichend dokumentiert und begründet sind und der Ausweis einschließlich der zugehörigen Angaben sachgerecht ist.

(2) FINANZINSTRUMENTE - BILANZIERUNG VON SICHERUNGSGESCHÄFTEN

(a) Die Gesellschaften des Aurubis-Konzerns schließen eine Vielzahl unterschiedlicher derivativer Finanzinstrumente zur Absicherung gegen Währungs-, Zins- und Warenpreisrisiken aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb ab. Basis dafür ist die von den gesetzlichen Vertretern vorgegebene Sicherungspolitik, die in entsprechenden internen Richtlinien dokumentiert ist. Ziel des Einsatzes von derivativen Finanzinstrumenten ist es, in Bezug auf Ergebnis und Zahlungsmittelflüsse die Volatilitäten zu reduzieren, welche auf Veränderungen von Wechselkursen (im Wesentlichen bei Fremdwährungsver- und -einkäufen), von Zinssätzen der variabel verzinslichen Finanzierungen und von Kupferpreisen im Metallein- und -verkauf zurückzuführen sind.

Das Nominalvolumen der abgeschlossenen Derivate beläuft sich zum 30. September 2019 auf EUR 2,9 Mrd. EUR. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden mit Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten (Marktwerte) ermittelt. Die positiven Marktwerte der insgesamt zur Sicherung eingesetzten derivativen Finanzinstrumente betragen zum 30. September 2019 netto EUR 36,5 Mio.; die negativen Marktwerte belaufen sich auf EUR 39,6 Mio. Soweit die im Aurubis-Konzern eingesetzten Finanzinstrumente wirksame Sicherungsgeschäfte künftiger Zahlungsströme im Rahmen von Sicherungsbeziehungen nach den Vorschriften des IFRS 9 sind, werden Änderungen des beizulegenden Zeitwertes bis zur Fälligkeit des gesicherten Zahlungsstroms (effektiver Teil) über die Dauer der Sicherungsbeziehung erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Zum Bilanzstichtag waren kumuliert EUR -12,4 Mio. als erfolgsneutrale Aufwendungen und Erträge vor Ertragsteuern erfasst. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte aufgrund der hohen Komplexität und Anzahl der Geschäfte sowie der umfangreichen Anforderungen an Bilanzierung und Anhangangaben durch den erstmals anzuwendenden IFRS 9 von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.

Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten sind in Abschnitt "27 Finanzinstrumente" des Konzernanhangs sowie im Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts enthalten.

(b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Unterstützung unserer internen Spezialisten aus dem Bereich Financial Risk unter anderem die vertraglichen und finanztechnischen Grundlagen gewürdigt und die Bilanzierung einschließlich der Eigenkapital- und Ergebniseffekte aus den diversen Sicherungsgeschäften nachvollzogen. Zusammen mit den Spezialisten haben wir das eingerichtete interne Kontrollsystem der Gesellschaft im Bereich der derivativen Finanzinstrumente einschließlich der internen Überwachung der Einhaltung der Sicherungspolitik gewürdigt und die Kontrollen hinsichtlich Gestaltung, Implementierung und Wirksamkeit geprüft. Ferner haben wir bei der Prüfung der Bewertung der Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert auch die Berechnungsmethoden auf Basis von Marktdaten für repräsentativ ausgewählte Stichproben nachvollzogen. Zur Prüfung der Effektivität der Sicherungsbeziehung haben wir die angewendeten Methoden analysiert und deren ordnungsmäßige systemseitige Implementierung nachvollzogen. Weiterhin haben wir uns zur Beurteilung der Vollständigkeit der erfassten Geschäfte und zur Prüfung der beizulegenden Zeitwerte der erfassten Geschäfte auf Bank- und Brokerbestätigungen gestützt. Hinsichtlich der erwarteten Zahlungsströme und der Effektivitätsbeurteilung von Sicherungsgeschäften haben wir im Wesentlichen rückblickend die Sicherungsgrade der Vergangenheit beurteilt. Die Anhangangaben haben wir auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.

(3) BEREINIGUNGEN DES EBT UND DES ROCE UM SONDEREINFLÜSSE

(a) Für Steuerungs- und Analysezwecke des Aurubis-Konzerns werden das jeweils um besondere Effekte bereinigte operative EBT (Earnings before Taxes) und operativer ROCE (Return on Capital Employed) herangezogen. In der Segmentberichterstattung des Konzernabschlusses der Aurubis AG werden die Bereinigungen dargestellt. Dabei werden zunächst die Positionen des nicht fortgeführten Geschäfts eliminiert und anschließend folgende Bewertungseinflüsse herausgerechnet: Bewertungsergebnisse aus der Anwendung des IAS 2 und Effekte aus Kaufpreisallokationen. Im Konzernabschluss werden Bereinigungen des EBT in Höhe EUR 16 Mio. aus den nicht fortgeführten Aktivitäten und EUR 52 Mio. aus den Bewertungseffekten dargestellt. Das eingesetzte Kapital zur Ermittlung des operativen ROCE wird indirekt über die Anpassung der einzelnen Bilanzposten um EUR 362 Mio. aus den nicht fortgeführten Aktivitäten und um EUR 443 Mio. aus den Bewertungseffekten bereinigt. Das operative EBT und der operative ROCE werden von den gesetzlichen Vertretern im Rahmen ihrer Kapitalmarktkommunikation als zentrale bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren verwendet. Weiterhin werden diese beiden Kennzahlen als Grad der Zielerreichung für die jährliche Erfolgsvergütung der Mitarbeiter des Aurubis-Konzerns herangezogen. Da die Ermittlung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren auf Basis der internen Vorgaben des Aurubis-Konzerns vorgenommen werden und hierbei ein Risiko zur einseitigen Ausübung von Ermessensspielräumen durch die gesetzlichen Vertreter besteht, waren die Bereinigungen des operativen Ergebnisses vor Steuern und der operativen Rendite auf das eingesetzte Kapital im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der Gesellschaft zur Herleitung und Darstellung finanzieller Messgrößen sind im Abschnitt "Wirtschaftliche Entwicklung des Aurubis-Konzerns" des zusammengefassten Lageberichts sowie in der Segmentberichterstattung im Konzernanhang dargestellt.

(b) Zunächst haben wir die systematische und stetige Bereinigung der Kennzahlen untersucht. Wir haben unter anderem die Ermittlung des operativen EBT und des operativen ROCE nachvollzogen und die von den gesetzlichen Vertretern identifizierten Bereinigungen auf Übereinstimmung mit den internen Vorgaben gewürdigt. Damit einhergehend haben wir anhand der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und der uns von Seiten der gesetzlichen Vertreter erteilten Auskünfte untersucht, ob die vorgenommenen Bereinigungen in Einklang mit den diesbezüglichen Angaben im zusammengefassten Lagebericht, insbesondere denen im Vergütungsbericht und den Erläuterungen in der Segmentberichterstattung, stehen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB zusammengefasste Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB, die Teil des zusammengefassten Lageberichts ist,
den mit dem nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b Abs. 3 und 289c bis § 289e HGB zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht nach §§ 315b Abs. 3 und 315c HGB, auf den im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird,
den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex,
die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB bzw. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB und " die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Februar 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. Februar/1. März 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2018/2019 als Konzernabschlussprüfer der Aurubis AG, Hamburg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Annika Deutsch.

Hamburg, den 10. Dezember 2019

**Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Christian Dinter, Wirtschaftsprüfer

Annika Deutsch, Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aurubis-Konzern hat im Geschäftsjahr 2018/19 ein operatives Ergebnis vor Steuern von 192 Mio. € erwirtschaftet. Die Leistungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, des Führungspersonals und des Vorstands verdienen erneut unsere Anerkennung.

Die Entwicklung des operativen EBT war wesentlich beeinflusst durch geplante und ungeplante Stillstände an unseren Hüttenstandorten. Darüber hinaus führte eine Änderung der Definition unseres operativen Ergebnisses zu einer dauerhaften Abwertung von Kupfer-Vorratsbeständen im Konzern. Negativ auf das operative Ergebnis wirkten zudem eine Wertminderung auf die langfristigen Vermögenswerte des Segments Flat Rolled Products sowie Aufwendungen nach dem Stopp unseres Investitionsprojekts Future Complex Metallurgy (FCM). Des Weiteren belasteten gestiegene Energiekosten und eine schwächere Nachfrage nach Strangguss- und Flachwalzprodukten die Ergebnissituation im Berichtsjahr.

Positiv auf das operative Ergebnis im Geschäftsjahr 2018/19 wirkten sich ein gutes Metallmehrausbringen im 4. Geschäftsquartal und Edelmetallverkäufe durch die Ausnutzung der hohen Edelmetallpreise aus. Hinzu kamen höhere Schwefelsäureerlöse durch deutlich gestiegene Preise, trotz stillstandsbedingt geringerer Produktionsmengen, und positive Beiträge aus unserem Effizienzsteigerungsprogramm sowie eine Forderung gegen die Wieland-Werke AG aus dem untersagten Verkauf des Segments FRP.

ZUSAMMENWIRKEN VON AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Gemeinsames Ziel von Vorstand und Aufsichtsrat ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts der Aurubis AG und ihrer Konzerngesellschaften.

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse haben den Vorstand auch 2018/19 in der Leitung des Unternehmens eng begleitet, sorgfältig überwacht, ihm beratend zur Seite gestanden sowie die ihnen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben umfassend wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat sich von der Recht- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. In allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat, wie nachfolgend näher erläutert, eingebunden.

Der Aufsichtsrat wurde fortlaufend und detailliert über die Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Konzerns und der einzelnen Segmente sowie über die Finanzlage des Unternehmens unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen hat der Vorstand ausführlich erläutert und deren Gründe sowie die eingeleiteten Maßnahmen mit dem Aufsichtsrat diskutiert.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat mittels eines schriftlichen Monatsberichts über die Unternehmensstrategie, die Planung sowie wichtige Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und des Konzerns, die damit verbundenen Chancen und Risiken sowie Fragen der Compliance informiert.

Die für Aurubis bedeutenden Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert.

Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch außerhalb der Sitzungen in regelmäßigem Kontakt zum Vorstand, vor allem zum Vorstandsvorsitzenden, und hat sich mit ihm über aktuelle Entwicklungen ausgetauscht.

BERATUNGEN IM AUFSICHTSRAT

Im Geschäftsjahr 2018/19 fanden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen und drei außerordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. Im schriftlichen Umlaufverfahren wurden drei Beschlüsse gefasst. Die Teilnahmequote der Aufsichtsratsmitglieder bei Aufsichtsratssitzungen lag bei 92,4 %. Der Aufsichtsrat tagte in drei Sitzungen zeitweise und in zwei weiteren Sitzungen ohne die Anwesenheit des Vorstands.

Karl-Heinz Hamacher fehlte krankheitsbedingt bei einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung sowie bei einer Personalausschusssitzung; Andrea Bauer fehlte bei einer Aufsichtsratssitzung entschuldigt. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Teilnahmequote der Mitglieder an den Aufsichtsratssitzungen und an den jeweiligen Ausschüssen.

Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme

Sitzungsanwesenheit Anwesenheit
Aufsichtsratsplenum 4 ordentliche/ 3 außerordentliche Sitzungen
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt (Vorsitzender) 7/7 100 %
Renate Hold-Yilmaz (stellvertretende Vorsitzende bis 19.04.2019) 4/4 100 %
Stefan Schmidt (stellvertretender Vorsitzender seit 12.06.2019) 7/7 100 %
Deniz Filiz Acar (seit 03.05.2019) 3/3 100 %
Andrea Bauer 6/7 86 %
Christian Ehrentraut (seit 03.05.2019) 3/3 100 %
Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann 7/7 100 %
Karl-Heinz Hamacher (bis 31.12.2018) 1 0/1 0 %
Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob 7/7 100 %
Jan Koltze 7/7 100 %
Dr. Stephan Krümmer 7/7 100 %
Dr. Elke Lossin 7/7 100 %
Dr. Sandra Reich 7/7 100 %
Melf Singer 7/7 100 %
Ralf Winterfeldt (01.01.2019 bis 30.04.2019) 3/3 100 %
Personalausschuss 2 Sitzungen
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt (Vorsitzender) 2/2 100 %
Deniz Filiz Acar (seit 12.06.2019) 0/0 -
Andrea Bauer (seit 12.06.2019) 0/0 -
Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann 2/2 100 %
Karl-Heinz Hamacher (bis 31.12.2018) 1 0/1 0 %
Renate Hold-Yilmaz (bis 19.04.2019) 2/2 100 %
Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob (bis 12.06.2019) 2/2 100 %
Jan Koltze (seit 12.06.2019) 0/0 -
Stefan Schmidt 2/2 100 %
Ralf Winterfeldt (30.01.2019 bis 30.04.2019) 0/0 -
Prüfungsausschuss (Audit Committee) 4 Sitzungen
Dr. Stephan Krümmer (Vorsitzender) 4/4 100 %
Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann 4/4 100 %
Renate Hold-Yilmaz (bis 19.04.2019) 2/2 100 %
Jan Koltze 4/4 100 %
Dr. Elke Lossin 4/4 100 %
Dr. Sandra Reich 4/4 100 %
Melf Singer (seit 12.06.2019) 1/1 100 %
Nominierungsausschuss tagte im Geschäftsjahr nicht
Technikausschuss (seit 12.06.2019) 2 Sitzungen
Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob (Vorsitzender) 2/2 100 %
Christian Ehrentraut 2/2 100 %
Dr. Stephan Krümmer 2/2 100 %
Stefan Schmidt 2/2 100 %
Vermittlungsausschuss tagte im Geschäftsjahr nicht

1 Fehlte krankheitsbedingt.

Gegenstand regelmäßiger Beratung im Plenum des Aufsichtsrats waren der Geschäftsverlauf, die Beschäftigung im Konzern und die Entwicklungen des Ergebnisses sowie der Rohstoff- und Devisenmärkte. Der Aufsichtsrat befasste sich ebenfalls mit der Finanzlage und dem Stand der Investitionen. Insbesondere begleitete der Aufsichtsrat den Kauf der Metallo-Gruppe sowie das Projekt FCM bis zu dessen Einstellung. Nach der Untersagung des Verkaufs des Segments Flat Rolled Products (FRP) an die Wieland-Werke AG durch die EU-Kommission wurden verschiedene strategischen Optionen für das Segment in den Aufsichtsratssitzungen diskutiert. In den Sitzungen wurde von den Vorsitzenden des Personal-, des Prüfungs- und des Nominierungsausschusses über deren Arbeit, die beschlossenen Vorschläge sowie die erzielten Ergebnisse berichtet.

In der Sitzung am 10.12.2018 hat der Aufsichtsrat die Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18 auf Basis der ermittelten Zielerreichung festgelegt. Einzelheiten sind im Vergütungsbericht erläutert. In derselben Sitzung standen die Prüfung des Konzern- und Jahresabschlusses 2017/18 mit dem darin enthaltenen Corporate-Governance-Bericht sowie die Vorbereitung der Hauptversammlung 2019 u. a. mit der Wahl von Andrea Bauer in den Aufsichtsrat im Mittelpunkt der Beratung. Der Aufsichtsrat befasste sich mit dem Status des Fusionskontrollverfahrens und den Bedenken der EU-Kommission. Der Aufsichtsrat hat des Weiteren beschlossen, dass der Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schachler nicht verlängert wird und am 30.06.2019 ausläuft.

In der außerordentlichen Sitzung am 30.01.2019 hat der Aufsichtsrat einstimmig beschlossen, Roland Harings mit Wirkung zum 01.07.2019 zum neuen Vorstandsvorsitzenden zu bestellen.

In der Sitzung am 2702.2019 berichtete der Vorstand zum laufenden Geschäft und zum Projekt FCM. Der Aufsichtsrat befasste sich des Weiteren mit standortspezifischen Themen. Der Vorstand erläuterte verschiedene strategische Optionen für das Segment FRP, nachdem die EU-Kommission den Verkauf an die Wieland-Werke AG am 06.02.2019 untersagt hatte.

In der außerordentlichen Sitzung am 16.04.2019 hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass Roland Harings für den Zeitraum vom 20.05.2019 bis zum 30.06.2019 zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden bestellt wird.

In der außerordentlichen Sitzung vom 13.05.2019 hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung zum Erwerb der Metallo-Gruppe von TowerBrook Capital Partners unter Zugrundelegung eines Unternehmenswerts von 380 Mio. € sowie zum Abschluss eines syndizierten Brückenkreditvertrags erteilt.

In der Sitzung vom 12.06.2019 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit dem Stand des Projektes FCM mit einer ursprünglich geplanten Investitionssumme von ca. 320 Mio. €. Der Vorstand berichtete, dass in dem laufenden Projekt nach genauen Analysen mit deutlich höheren Investitionskosten zu rechnen sein wird. Die ursprünglich geplante Wirtschaftlichkeit dieses Projektes ist damit nicht mehr gegeben. Nach ausführlicher Diskussion haben Vorstand und Aufsichtsrat in der Sitzung beschlossen, den gegenwärtigen Stand des Projektes zu dokumentieren und das Gesamtprojekt zu beenden. In Folge hat der Aufsichtsrat einstimmig Jürgen Schachler von der Position des Vorstandsvorsitzenden freigestellt. Da die mit dem Projekt verbundenen strategischen Überlegungen aber weiterhin Gültigkeit behalten, werden diese in die Multi-Metall-Strategie eingebracht. Der Aufsichtsrat befasste sich des Weiteren mit dem Stand der Neuinvestitionen und beschloss die Einsetzung eines Technikausschusses.

Im Umlaufverfahren genehmigte der Aufsichtsrat am 01.08.2019 ein Teilprojekt zur Emissionsminderung im Bereich der Primärhütte (RWO) am Standort in Hamburg und die Erhöhung des Budgets für den geplanten Wartungsstillstand in Hamburg.

In der Sitzung vom 11.09.2019 berichtete der Vorstand über die vorgenommenen Schritte zur Dokumentation des Projekts FCM. Der Aufsichtsrat genehmigte das Budget und die Investitionsplanung 2019/20. Der Vorstand stellte den neuen Geschäftsverteilungsplan sowie die partielle Organisationsanpassung vor, die der Aufsichtsrat genehmigte. Der Aufsichtsrat legte die individuellen Ziele für den Vorstand für das Geschäftsjahr 2019/20 und die Zielwerte für den Performance Cash Plan fest.

AUSSCHÜSSE

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben hatte der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018/19 insgesamt fünf Ausschüsse gebildet, um die Arbeit im Plenum effektiv zu unterstützen. Die Ausschüsse bereiteten die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die Themen vor, die im Plenum zu behandeln waren. Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz hat im Berichtsjahr nicht getagt.

Allgemeine Ausführungen zur Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden sich ebenso in der diesjährigen Erklärung zur Unternehmensführung.

ARBEIT DES PERSONALAUSSCHUSSES

Der Personalausschuss trat im Berichtszeitraum zweimal zusammen. Er befasste sich mit der Suche nach einem Nachfolger für die Position des Vorstandsvorsitzenden. In der Sitzung am 24.01.2019 beschloss der Personalausschuss, dem Aufsichtsrat die Bestellung von Roland Harings als Vorstandsvorsitzenden zu empfehlen.

ARBEIT DES TECHNIKAUSSCHUSSES

Der Technikausschuss trat im Berichtszeitraum zweimal zusammen. Neben der Begleitung diverser Optimierungs- und Entwicklungsprojekte beschäftigte sich der Ausschuss im Wesentlichen mit dem Projekt zur Emissionsminderung im Bereich der Primärhütte (RWO) am Standort in Hamburg.

ARBEIT DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES (AUDIT COMMITTEE)

Der Prüfungsausschuss trat im Berichtszeitraum viermal zusammen. In allen Sitzungen prüfte er die Quartalsberichte bzw. den Konzern- und Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahrs und erörterte diese mit dem Vorstand. Er befasste sich außerdem mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Compliance des Konzerns.

Der Prüfungsausschuss befasste sich mit der Ausschreibung der Abschlussprüfung für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018/19, weil die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, diese Abschlüsse im Geschäftsjahr 2017/18 zum zehnten Mal in Folge geprüft hatte - und damit im höchstzulässigen zeitlichen Umfang, der ohne Ausschreibung möglich ist.

Der Prüfungsausschuss empfahl dem Aufsichtsrat, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/19. Der Prüfungsausschuss ermächtigte den Vorstand, den Abschlussprüfer in einem begrenzten Rahmen ab dem 01.10.2018 auch mit zulässigen Nichtprüfungsleistungen zu beauftragen.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Stephan Krümmer, verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Er ist unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft.

Neben der Erteilung des Prüfungsauftrags und der Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer legte der Ausschuss die Prüfungsschwerpunkte für die Abschlussprüfung 2018/19 fest, und zwar:

Prüfung der bilanziellen Darstellung der nicht fortgeführten Aktivitäten des Segments Flat Rolled Products
Bilanzielle Abbildung des FCM-Projekts dem Grunde und der Höhe nach
Auswirkungen neuer IFRS-Standards auf die Bilanzierung

Der letzte Schwerpunkt ist auch ein Prüfungsschwerpunkt der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. für das Jahr 2019.

Ferner überwachte der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, holte die nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlene Erklärung zu dessen Unabhängigkeit ein und befasste sich mit den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Der Abschlussprüfer verpflichtete sich, den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- und Befangenheitsgründe unverzüglich zu unterrichten.

Vertreter des Abschlussprüfers haben an zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses teilgenommen und berichteten über die Prüfung des Konzern- und Jahresabschlusses.

CORPORATE GOVERNANCE UND ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Die regelmäßige Effizienzprüfung wurde vom Aufsichtsrat in der Sitzung am 11.09.2019 durchgeführt. Nach ausführlicher Diskussion eines zuvor beantworteten umfangreichen Fragenkatalogs stellte der Aufsichtsrat seine Effizienz fest.

Über die Corporate Governance bei der Aurubis AG berichtete der Vorstand auch für den Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07.02.2017 in der Erklärung zur Unternehmensführung und im Bericht zur Corporate Governance, die Teil des Lageberichts sind.

Vorstand und Aufsichtsrat der Aurubis AG haben am 04.11.2019 die aktualisierte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und unter dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Die Aurubis AG entspricht den Kodexempfehlungen mit zwei Ausnahmen. Nähere Informationen hierzu können der Entsprechenserklärung entnommen werden.

INTERESSENKONFLIKTE

Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten nicht auf. Wesentliche Geschäfte mit einem Vorstandsmitglied bzw. nahestehenden Personen oder Unternehmungen gab es keine.

PRÜFUNG DES ABSCHLUSSES DER AURUBIS AG UND DES KONZERNS

Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft und der nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019 sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern wurden gemäß Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28.02.2019 und der anschließenden Auftragserteilung durch den Aufsichtsrat erstmalig von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft. Entsprechend übernahm die verantwortliche Wirtschaftsprüferin Annika Deutsch die Prüfung des Konzerns und der Gesellschaft ebenfalls erstmalig. Der Abschlussprüfer erteilte jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, ist seit dem Geschäftsjahr 2018/19 als Abschlussprüfer bestellt und hat Aurubis zum ersten Mal geprüft.

Am 10.12.2019 fand die Bilanzaufsichtsratssitzung statt. Alle Aufsichtsratsmitglieder erhielten rechtzeitig vor dieser Sitzung die Jahresabschlussunterlagen und Prüfungsberichte sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und alle sonstigen Vorlagen. Diese Unterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats ausführlich besprochen. Der Abschlussprüfer nahm an dieser Sitzung teil, berichtete ausführlich über den Prüfungsverlauf und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte und Diskussionen der Unterlagen sowie seiner ergänzenden Ausführungen zur Verfügung.

Nach ausführlicher Besprechung der Prüfungsergebnisse und nach eingehender Auseinandersetzung mit dem Bericht des Abschlussprüfers sowie dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und auf Basis seiner eigenen Prüfung und Erörterung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern stimmte der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat stellte fest, dass keine Einwendungen zu erheben sind, und billigte in der Bilanzsitzung gemäß den Empfehlungen des Prüfungsausschusses den Jahresabschluss, der damit festgestellt ist, sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns an.

PRÜFUNG DES GESONDERTEN NICHTFINANZIELLEN BERICHTS

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat im Auftrag des Aufsichtsrats eine inhaltliche Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts der Aurubis AG vorgenommen.

Die Prüfer haben auf dieser Basis keine Einwendungen gegen die Berichterstattung und die Erfüllung der daran gestellten gesetzlichen Anforderungen erhoben und erteilten ein uneingeschränktes Urteil mit eingeschränkter Sicherheit, dass der gesonderte nichtfinanzielle Bericht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 315b und 315c HGB in Verbindung mit §§ 289b bis 289e HGB aufgestellt worden ist.

VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Dr. Thomas Bünger wurde mit Wirkung zum 01.10.2018 zum neuen technischen Vorstand bestellt. Auf Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.06.2019 wurde Jürgen Schachler mit sofortiger Wirkung freigestellt. Er ist am 30.06.2019 zum Ende seiner Bestellung aus dem Unternehmen ausgeschieden. Am 20.05.2019 wurde Roland Harings zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden bestellt. Zum 01.07.2019 hat Roland Harings wie geplant die Position des Vorstandsvorsitzenden übernommen.

Renate Hold-Yilmaz sowie Karl-Heinz Hamacher und Ralf Winterfeldt sind im Geschäftsjahr 2018/19 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Bereits zum Ablauf der Hauptversammlung am 01.03.2018 war Dr. Ernst J. Wortberg als Aufsichtsratsmitglied, langjähriger Aufsichtsratsvorsitzender und Vorsitzender des Prüfungsausschusses ausgeschieden.

Wir danken Herrn Dr. Ernst J. Wortberg und allen ausgeschiedenen Aufsichtsräten und Vorständen für ihr langjähriges erfolgreiches Wirken zum Wohle des Aurubis-Konzerns.

Andrea Bauer wurde von der Hauptversammlung am 28.02.2019 als Aufsichtsratsmitglied bestätigt, nachdem sie bereits vom Amtsgericht Hamburg mit Wirkung zum 22.06.2018 gerichtlich als Aufsichtsratsmitglied bestellt worden war. Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Hamburg Deniz Filiz Acar und Christian Ehrentraut mit Wirkung zum 03.05.2019 zu neuen Aufsichtsratsmitgliedern bestellt.

Hamburg, Dezember 2019

Der Aufsichtsrat

Prof. Dr. Fritz Vahrenholt

Vorsitzender