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Aumann AG — Audit Report / Information 2017
Jun 14, 2018
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Audit Report / Information
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Publication
![]() ### Aumann AG #### Beelen ### Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr gemäß den ihm nach Gesetz und Satzung sowie den Regelungen des deutschen Corporate Governance Kodex auferlegten Aufgaben und Zuständigkeiten kontinuierlich über die geschäftliche und strategische Entwicklung der Gesellschaft informiert, den Vorstand beratend begleitet und die Geschäftsführung überwacht. So hatte der Aufsichtsrat stets Kenntnis über die Strategie, die Geschäftspolitik, die Planung, die Risikolage sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Aumann AG. Dies geschah sowohl in persönlichen Gesprächen des Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem Vorstand, durch regelmäßige Informationen des Vorstands zum Gang der Geschäfte, als auch im Rahmen der am 9. Februar, 5. Juli, 15. September und am 16. November 2017 durchgeführten Aufsichtsratssitzungen, an denen jeweils sämtliche Aufsichtsratsmitglieder sowie die Vorstandmitglieder teilgenommen haben. Im Rahmen der einzelnen Sitzungen hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die laufende Geschäftsentwicklung analysiert und über die strategische Ausrichtung beraten. Insbesondere hat der Aufsichtsrat 2017 den Börsengang der Aumann AG am 24. März, die Akquisition der USK am 18. Oktober, sowie die Kapitalerhöhung der Aumann AG am 5. Dezember intensiv begleitet. Sofern einzelne Geschäfte gemäß Satzung, der Geschäftsordnung oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, hat der Aufsichtsrat diese geprüft und über seine Zustimmung entschieden. Ebenso befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Thema Corporate Governance und dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Aufsichtsrat und Vorstand haben im Berichtsjahr die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um den Empfehlungen des Kodex weitgehend zu entsprechen. Die wenigen Ausnahmen werden in der gemeinsam mit dem Vorstand gemäß § 161 AktG abgegebenen Erklärung aufgeführt und begründet. Diese Erklärung ist im Geschäftsbericht sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aumann-ag.com veröffentlicht. Am 9. Februar 2017 wurde als Ersatz für Herrn Anton Breitkopf mit Herrn Christoph Weigler ein neues, unabhängiges Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Als Deutschland-Chef von Uber Deutschland bereichert er das Gremium mit Fachwissen zu modernen Mobilitätskonzepten und mit besten Verbindungen in die Automobilbranche, die Politik und ins Silicon Valley. Die weiteren Aufsichtsratsmitglieder haben sich gefreut, Herrn Weigler am 04. April 2017 im Rahmen einer konstituierenden Sitzung im Gremium begrüßen zu dürfen. Der Aufsichtsrat besteht damit weiter aus insgesamt drei Personen. Diese Zahl an Aufsichtsratsmitgliedern ist nach Ansicht des Aufsichtsrats der Unternehmensgröße angemessen. Eine Bildung von Ausschüssen ist nach Ansicht des Aufsichtsrates nicht zweckmäßig und wurde aus diesem Grund 2017 nicht vorgenommen. Ebenfalls am 9. Februar 2017 wurde Herr Sebastian Roll in den Vorstand berufen, womit auch der Vorstand aus insgesamt drei Mitgliedern besteht. Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2017 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Düsseldorf, erteilt. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Erklärung bestätigt, dass keine beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten. Der Jahresabschluss der Aumann AG zum 31. Dezember 2017 und der gemeinsame Lagebericht für die Aumann AG und den Aumann Konzern wurden nach HGB-Grundsätzen, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und von der durch die Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragten RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Düsseldorf, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 22. März 2018 versehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den gemeinsamen Lagebericht für die Aumann AG und den Aumann Konzern, den Gewinnverwendungsvorschlag und den Konzernabschluss geprüft und mit dem Abschlussprüfer in der Sitzung am 22. März 2018 erörtert. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden vom Abschlussprüfer umfassend beantwortet. Den Bericht des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat rechtzeitig vor der Bilanzsitzung erhalten. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Prüfung sind gegen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Konzernabschluss keine Einwendungen zu erheben. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden vom Aufsichtsrat am 22. März 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss der Aumann AG ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat teilt die Lagebeurteilung des Vorstands im gemeinsamen Lage- und Konzernlagebericht und schließt sich dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns an. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aumann AG für die große Einsatzbereitschaft und die im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielten guten Ergebnisse. Beelen, den 22. März 2018 Der Aufsichtsrat |
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