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Aumann AG — Annual Report 2020
May 28, 2021
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Annual Report
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Publication

Aumann AG
Beelen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2020 gemäß den ihm nach Gesetz und Satzung sowie den Regelungen des deutschen Corporate Governance Kodex auferlegten Aufgaben und Zuständigkeiten kontinuierlich über die geschäftliche und strategische Entwicklung der Gesellschaft informiert, den Vorstand beratend begleitet und die Geschäftsführung überwacht. So hatte der Aufsichtsrat stets Kenntnis über die Strategie, die Geschäftspolitik, die Planung, die Risikolage sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Aumann-Konzerns.
Dies geschah sowohl in persönlichen Gesprächen des Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem Vorstand, durch regelmäßige Informationen des Vorstands zum Gang der Geschäfte, als auch im Rahmen der am 31. März, 9. Juni, 21. August und 26. November 2020 durchgeführten regulären Aufsichtsratssitzungen sowie der am 15. Dezember 2020 abgehaltenen außerordentlichen Sitzung. An allen Aufsichtsratssitzungen haben jeweils sämtliche Aufsichtsratsmitglieder sowie die Vorstandmitglieder teilgenommen.
Im Rahmen der einzelnen Sitzungen hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die laufende Geschäftsentwicklung analysiert und über die strategische Ausrichtung beraten. In diesem Zusammenhang wurden 2020 intensiv die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Aumann-Gruppe und entsprechende Maßnahmenpakete diskutiert, um mit Priorität den Schutz der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu organisieren und die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens zu schützen. Vor dem Hintergrund der anhaltend herausfordernden Situation in der Automobilindustrie hat sich der Aufsichtsrat u.a. mit Maßnahmen zur Optimierung der Kostenstruktur und der Fertigungstiefe beschäftigt. Insbesondere umfasste dies die Anpassung der Kapazitäten durch die Schließung des Standortes in Hennigsdorf sowie Kapazitätsreduzierungen an den anderen deutschen Produktionsstandorten an die deutlich schwächere Nachfrage in der Automobilindustrie. Der Aufsichtsratsvorsitzende war hierüber mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt. Sofern des Weiteren einzelne Geschäfte gemäß Satzung, der Geschäftsordnung oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, hat der Aufsichtsrat diese geprüft und über seine Zustimmung entschieden.
Ebenso befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Thema Corporate Governance und dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Aufsichtsrat und Vorstand haben die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um den Empfehlungen des Kodex weitgehend zu entsprechen. Die zwei Abweichungen werden in der gemeinsam mit dem Vorstand gemäß § 161 AktG am 12. März 2021 abgegebenen Erklärung aufgeführt und begründet. Diese Erklärung ist im Geschäftsbericht sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aumann.com veröffentlicht.
Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr mit der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen befasst. Derzeit bestehen sowohl der Aufsichtsrat als auch der Vorstand der Aumann AG ausschließlich aus männlichen Personen. Der Aufsichtsrat und der Vorstand streben ausdrücklich an, den Anteil von Frauen in Führungspositionen der Gruppe zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat daher beschlossen, mittelfristig einen Frauenanteil von 20 % für Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands zu erreichen. In der erweiterten Führungsebene des Aumann Konzerns sind 18 % Frauen tätig.
Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2020 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, erteilt. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Erklärung bestätigt, dass keine beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten.
Der Jahresabschluss der Aumann AG zum 31. Dezember 2020 wurden nach HGB-Grundsätzen, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und von der durch die Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragten RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 14. April 2021 versehen.
Der Aufsichtsrat und der neu gebildete Prüfungsausschuss haben den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht für die Aumann AG, den Gewinnverwendungsvorschlag und den Konzernabschluss und Konzernlagebericht geprüft und mit dem Abschlussprüfer in der Sitzung am 15. April 2021 erörtert. Alle Fragen wurden vom Abschlussprüfer umfassend beantwortet. Den Bericht des Abschlussprüfers haben der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss rechtzeitig vor der Bilanzsitzung erhalten. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss vorgenommenen Prüfung sind gegen den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss teilen die Lagebeurteilung des Vorstands im Lagebericht der Aumann AG und in dem Konzernlagebericht.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden vom Aufsichtsrat am 15. April 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss der Aumann AG ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aumann-Gruppe für die große Einsatzbereitschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Beelen, den 15. April 2021
Der Aufsichtsrat
Gert-Maria Freimuth, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Lagebericht
der Aumann AG
Funktionen der Aumann AG im Aumann-Konzern
Die Aumann AG ist die Muttergesellschaft des Aumann-Konzerns und konzentriert sich auf die Aufgaben einer Management- und Dienstleistungsholding. In diesem Zusammenhang übernimmt die Aumann AG zentrale Funktionen für die Konzerngesellschaften. Diese umfassen vor allem die Bereiche Management, Recht und Strategie. Daneben besitzt die Aumann AG die Grundstücke und Gebäude am Standort Beelen und verpachtet diese an die Aumann Beelen GmbH. Zudem ist das Liquiditätsmanagement innerhalb des Aumann-Konzerns eine weitere Aufgabe der Aumann AG.
Der Jahresabschluss der Aumann AG wird nach den Vorschriften des HGB und des AktG erstellt. Die Berichterstattung zur Lage der Aumann AG entspricht grundsätzlich der Berichterstattung des Aumann-Konzerns.
Beschreibung des Geschäftsmodells des Aumann-Konzerns
Aumann ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen Spezialmaschinen und automatisierten Fertigungslinien mit dem Fokus auf Elektromobilität. Mit den deutschen Standorten in Beelen, Espelkamp und Limbach-Oberfrohna in Europa sowie der chinesischen Gesellschaft in Changzhou und einem Standort in Clayton in den USA verfügt das Unternehmen über fünf Standorte in den drei wichtigsten Märkten. Die gesamte Automobilindustrie befindet sich in einer kontinuierlichen Transformation, weg vom komplexen, mechanischen Antriebskonzept rund um den Verbrennungsmotor, hin zu einem deutlich schlankeren elektrischen Antriebskonzept. Aus diesem Grund hat Aumann bereits vor Jahren seine Strategie und sein Portfolio auf die Bedürfnisse des Megatrends Elektromobilität ausgerichtet. Aumanns Produktionslösungen ermöglichen die hocheffiziente und technologisch fortschrittliche Großserienherstellung eines breiten Spektrums von Einzelkomponenten und Modulen. Dazu gehören der elektrische Traktionsantrieb, power-on-demand-Aggregate, Energiespeicher- und Umwandlungssysteme (Batterie und Brennstoffzelle), Hilfsmotoren sowie Elektronikbauteile im Bereich der Sensorik und Steuerung.
Geschäfts- und Rahmenbedingungen
Die Weltwirtschaft ist im abgelaufenen Geschäftsjahr in eine tiefe Rezession gestürzt. Ausgelöst durch die COVID-19 Pandemie und die damit verbundenen Eindämmungsmaßnahmen schrumpfte die globale Wirtschaftsleistung 2020 so deutlich wie lange nicht. Trotz massiver Unterstützungsprogramme durch Regierungen und Notenbanken hat sich das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2020 um rund 4,0 % verringert.
Die Bandbreite der Wirtschaftseinbrüche der Länder war dabei sehr heterogen und von den regional unterschiedlichen Pandemieverläufen abhängig. Im Wirtschaftsraum der Europäischen Union ging das BIP um 6,4 % bereits sehr deutlich zurück. In den europäischen Industrienationen Spanien, Vereinigtes Königreich, Italien und Frankreich kollabierte die Konjunktur 2020 jedoch förmlich mit prozentual teils zweistelligen Rückgängen der Wirtschaftsleistung. Die Wirtschaft der Exportnation Deutschland kontrahierte mit 5,0 % ebenfalls deutlich, aufgrund durchgreifender Stützungsmaßnahmen wie der Kurzarbeit jedoch weitaus weniger massiv.
Auch die US-Wirtschaft war mit 3,5 % rückläufig, profitierte jedoch von deutlichen Stützungsmaßnahmen sowie vergleichsweise zurückhaltenden Beschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Einzig China, das zuerst von der COVID-19 Pandemie betroffen war und sich entsprechend früher von den Pandemie-Maßnahmen erholte als andere Volkswirtschaften, konnte das Jahr 2020 mit einem BIP-Wachstum in Höhe von 2,3 % abschließen. Dies ist eine für die Volkswirtschaft jedoch historisch geringe Steigerungsrate.
Während das Auftreten weiterer Mutationen des Coronavirus das globale Wirtschaftswachstum 2021 deutlich verändern kann, dürfte eine weiter voranschreitende Durchimpfung der Bevölkerung das Wirtschaftsumfeld mehr und mehr normalisieren. Zudem wird erwartet, dass Nachholeffekte und milliardenschwere Hilfsprogramme der Staaten und Zentralbanken das Wachstum unterstützen werden. Entsprechend geht der IWF nach aktuellen Schätzungen davon aus, dass die globale Wirtschaftsleistung 2021 um 5,5 % und 2022 um 4,2 % zunehmen kann.
Marktentwicklung
Die Entwicklung der Fahrzeugmärkte nach Antriebstechnologien könnte in Europa 2020 kaum unterschiedlicher gewesen sein. So sind die internationalen Fahrzeugmärkte herkömmlich angetriebener Pkw im vergangenen Geschäftsjahr konjunktur- und pandemiebedingt deutlich rückläufig gewesen. Auf der anderen Seite haben staatliche Förderprämien die Neuzulassungen von Elektro- und Hybridfahrzeugen, insbesondere im letzten Viertel des Jahres, begünstigt. So fallen erstmalig die „verbleibenden" Anschaffungskosten von Elektrofahrzeugen - unter Berücksichtigung von Förderprämien - unter die Kaufpreise von vergleichbaren Pkw mit klassischem Verbrennungsmotor. Die alternativen Antriebe waren 2020 aber auch generell deutlich weniger von der wegbrechenden Nachfrage infolge der COVID-19 Pandemie betroffen als Benziner und Diesel-Autos.

Trotz dieser positiven Dynamik bei alternativen Antrieben verfügt die deutliche Mehrzahl der verkauften Autos in Europa immer noch über einen herkömmlichen Antrieb. Und eben dieser Markt schrumpfte gemäß der European Automobile Manufacturers Association (ACEA) deutlich um 24,3 % auf 12,0 Mio. Einheiten. Der Rückgang der Neuzulassungen im Vergleich zu 2019 markierte den größten jährlichen Rückgang in der Pkw-Nachfrage seit Beginn der Aufzeichnungen. Alle europäischen Märkte verzeichneten zweistellige Rückgänge. Unter den größten Automärkten der Region verzeichnete Spanien den stärksten Rückgang (-32,3 %), gefolgt von Italien (-27,9 %) und Frankreich (-25,5 %), während die Gesamtjahresverluste 2020 in Deutschland zwar signifikant, aber weniger ausgeprägt waren (-19,1 %).
Die Zulassungen im US-Markt gingen um 14,7 % auf knapp 14,5 Mio. Fahrzeuge zurück. Unter 15,0 Mio. Fahrzeuge hatte der US-Markt seit 2012 nicht mehr gelegen. Beide Light-Vehicle-Segmente trugen zum Rückgang bei: Der Absatz von Pkw ging 2020 um mehr als ein Viertel zurück, die Verkäufe leichter Trucks immerhin noch um ein Zehntel. Der chinesische Markt erholte sich im abgelaufenen Kalenderjahr nach einem pandemiebedingt frühen Einbruch im Jahresverlauf zügig und vermeldete im Dezember 2020 bereits den achten Monat in Folge einen Zuwachs bei den Fahrzeugverkäufen. Insgesamt wurden 19,8 Mio. Fahrzeuge abgesetzt, womit das Vorjahresniveau 2019 um 6,1 % unterschritten wurde.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) geht davon aus, dass sich die Marktlage 2021 wieder verbessern wird, ein Zuwachs aber auch von einer aktuell sehr niedrigen Marktbasis erfolgen wird. Für Europa erwartet der Verband ein Absatzwachstum um 12 % auf 13,4 Mio., für die USA um 9 % auf 15,8 Mio. und für China um 8 % auf 21,4 Mio. Fahrzeuge. Damit dürfte lediglich der chinesische Markt wieder das Vorkrisenniveau übersteigen. Der Pkw-Weltmarkt soll gemäß Prognose um 9 % auf 73,8 Mio. Einheiten zulegen, was ebenfalls deutlich unter dem Vorkrisenniveau liegt.
Für den Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) war 2020 ebenfalls ein Ausnahmejahr. Die Produktion im Maschinen- und Anlagenbau sank nach vorläufigen Berechnungen real um 12,1 % und erreichte damit das schlechteste Ergebnis seit der Finanzkrise 2009. Für das laufende Jahr rechnet der Verband mit einem realen Produktionswachstum um 4 %.
Aumann erwartet, dass der Anteil elektrifizierter Fahrzeuge in den nächsten Jahren weiterhin signifikant zunehmen wird. Hierzu tragen nach wie vor insbesondere die folgenden technologischen Trends und politischen Rahmenbedingungen bei, welche den Wandel zur Elektromobilität unterstützen:
| • | Regulierung zur Emissionsreduzierung bis hin zum Verbot von Verbrennungsmotoren |
| • | Investitionen der Automobilhersteller in den Umbau der Werke, für Elektro- und Hybridmodelle, teils begleitet durch massive Einsparungsprogramme in anderen Bereichen |
| • | Staatlich finanzielle Förderung umweltschonender Fahrzeuge |
| • | Infrastrukturinvestitionen in ein größeres Netz von Ladestationen |
| • | Weiter sinkende Preise für Fahrzeugmodelle mit elektrischen und hybriden Antrieben auch im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren |
| • | Verbesserte Reichweite der Fahrzeuge durch effizientere Motoren und Batterien |
| • | Steigende Nachfrage infolge einer ansteigenden Attraktivität von neuen Fahrzeugmodellen mit elektrischen und hybriden Antrieben |
Geschäftsentwicklung
Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie belasteten das Geschäftsjahr 2020 des gesamten Aumann- Konzerns. Dies hatte Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Aumann AG.
Einschränkungen durch die COVID-19 Pandemie äußerten sich im Jahr 2020 auch in einer ausgeprägten Investitionszurückhaltung für Produktionsanlagen.
Aumann hat seine Kapazitäten 2020 durch die Schließung des Standortes in Hennigsdorf sowie Kapazitätsreduzierungen an den anderen deutschen Produktionsstandorten an die deutlich schwächere Nachfrage in der Automobilindustrie angepasst.
Kapitalmaßnahmen
Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Kapitalmaßnahmen durchgeführt.
Tochterunternehmen
Zum Geschäftsjahresende 2020 verfügte die Aumann AG über sechs unmittelbare und ein mittelbares Tochterunternehmen.
Mitarbeiter *
Im Geschäftsjahr 2020 wurden 2 Vorstände (Vorjahr: 2) und 10 (Vorjahr: 10) angestellte Mitarbeiter beschäftigt.
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Die Aumann AG hat mit der Vermietung von Grundstücken und Gebäuden, Erbringung von Dienstleistungen sowie der Softwareüberlassung an Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2020 Umsatzerlöse von 3,0 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €) erzielt. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen bei 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €). Die Umsatzerlöse zusammen mit den sonstigen betrieblichen Erträgen ergaben eine Gesamtleistung von 3,0 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €).
Demgegenüber standen Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €), die im wesentlichen Kosten für den normalen Geschäftsbetrieb sowie Wartungskosten für Software beinhalteten. Der Personalaufwand i.H.v. 1,5 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) beinhaltete die Vorstandsvergütung und den Personalaufwand für die Mitarbeiter. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen lagen mit 0,4 Mio. € auf Vorjahresniveau. Sie enthielten Abschreibungen auf Gebäude und Softwarelizenzen. Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens resultierten aus der Einzelwertberichtigung einer Darlehensforderung gegenüber der Aumann Berlin GmbH in Höhe von 7,7 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen bei 1,4 Mio. € (Vorjahr 0,9 Mio. €) und beinhalteten Beratungs- und Instandhaltungskosten. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens resultierten aus einer außerplanmäßige Abschreibung auf den Beteiligungsansatz der Aumann Berlin GmbH in Höhe von 3,3 Mio. €. Der Saldo auf Zinsaufwendungen und Zinserträgen betrug 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €) und resultierte im Wesentlichen aus der Gewährung von Darlehen an Tochtergesellschaften.
Das Ergebnis nach Steuern lag mit -13,0 Mio. € deutlich unter dem Vorjahr (9,4 Mio. €). Grund hierfür waren im Wesentlichen die Abschreibungen von einer Darlehensforderung und dem Beteiligungsansatz der Aumann Berlin GmbH sowie der Verlustübernahme der Aumann Beelen GmbH.
Die Vermögenslage ist auf der Aktivseite geprägt vom Finanzmittelbestand der Aumann AG in Höhe von 51,5 Mio. € (Vorjahr: 33,3 Mio. €). Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind mit 33,2 Mio. € (Vorjahr: 66,3 Mio. €) gesunken. Der Posten beinhaltet wie im Vorjahr kurzfristige Darlehensforderungen. Der Rückgang spiegelt sich zum größten Teil im Anstieg des Finanzmittelbestandes wider.
Die Finanzanlagen haben sich auf 74,1 Mio. € (Vorjahr: 77,4 Mio. €) bedingt durch die außerplanmäßige Abschreibung der Beteiligung an der Aumann Berlin GmbH verringert.
Das Eigenkapital der Aumann AG verringerte sich zum Bilanzstichtag ergebnisbedingt auf 160,3 Mio. € (Vorjahr: 173,3 Mio. €). Die Eigenkapitalquote lag bei 93,5 % (Vorjahr: 91,3 %).
* Ausschließlich im Interesse besserer Lesbarkeit verwenden wir in diesem Dokument überwiegend die männliche Form, richten uns aber an alle Geschlechter gleichermaßen und gleichberechtigt.
Gesamtaussage
Bedingt durch die COVID-19 Pandemie war das Geschäftsjahr 2020 für Aumann von harten Einschnitten geprägt. Mit der Stilllegung unseres kleinsten Produktionsstandortes in Hennigsdorf und den Kapazitätsanpassungen in den verbliebenen deutschen Standorten haben wir konsequent auf die veränderte Marktlage reagiert. Wir sind sicher, mit dieser neuen Aufstellung gestärkt aus der Krise hervorzugehen und für ein Anziehen der Konjunktur nach der Pandemie gut positioniert zu sein. Mit Blick auf den Auftragseingang der ersten Wochen gehen wir insbesondere für unser Fokussegment E-mobility vorsichtig optimistisch in das neue Geschäftsjahr.
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Die Grundzüge der Finanzpolitik legt der Vorstand fest. Oberste Ziele des Finanzmanagements sind die Sicherung der Liquidität und die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken.
Transaktionen innerhalb des Konzernkreises werden üblicherweise auf Euro-Basis durchgeführt. Soweit notwendig wird die Kurssicherung durch die Aumann AG zentral koordiniert. Im Geschäftsjahr 2020 wurde keine aktive Kurssicherung durchgeführt. Die Steuerung von Bonitätsrisiken unserer Vertragspartner obliegt den einzelnen Beteiligungen. Ein Monitoring auf Konzernebene stellt jedoch bei Bedarf rechtzeitige Interventionsmöglichkeiten sicher.
Wesentliche Quelle zur Unternehmensfinanzierung ist unsere operative Geschäftstätigkeit mit den daraus generierten Mittelzuflüssen. Langfristige Investitionen sind dabei jedoch mit langfristigen Darlehen finanziert. Darüber hinaus besteht auf Ebene der Aumann AG eine Kreditlinie in Höhe von 38 Mio. €, die nicht in Anspruch genommen wurde.
Vergütungsbericht
Vorstand
Die Verträge der Vorstandsmitglieder beinhalten eine fixe Vergütung von Herrn Beckhoff in Höhe von 250 T€ und von Herrn Roll von 200 T€. Die fixe Vergütung wird bei Über- bzw. Unterschreitung bestimmter Umsatzschwellen nach oben wie auch unten angepasst. Ausschlaggebend für die Anpassung ist der Umsatz des Vorjahres. Für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte keine Anpassung der fixen Vergütung. Die variable Vergütungskomponente setzt sich zusammen aus einem ROS-Bonus, auf den ein Anspruch ab einer Umsatzrendite von 2,0 % im jeweiligen Geschäftsjahr besteht. Gedeckelt ist dieser Bonus auf die dreifache Fixvergütung. Zudem besteht Anspruch auf einen subsidiären Dividenden-Bonus, der nur bei einer geringeren Umsatzrendite als 2,0 % ausgezahlt wird.
Zusätzlich hat der Aufsichtsrat dem Vorstand ab dem Geschäftsjahr 2019 ein virtuelles Aktienoptionsprogramm angeboten. Im Rahmen dieses Optionsprogramms wurde den Mitgliedern des Vorstands bisher eine Tranche angeboten, die durch die Berechtigten im Dezember 2018 angenommen worden ist. Die Zuteilung der Tranche erfolgte unentgeltlich. Die Tranche wird nach drei, vier bzw. fünf Jahren fällig. Je nach Wertentwicklung der Aumann-Aktie erfolgt eine Barauszahlung in Höhe des Zuteilungswertes. Der Zuteilungswert ermittelt sich als Differenz aus dem Basiskurs, der im Dezember 2018 mit 36,32 € festgelegt wurde, und dem Nettokurs bei Fälligkeit der jeweiligen Auszahlung. Ist der Nettokurs bei Fälligkeit geringer als der Basiskurs, verfällt dieser Teil der Option.
Zusätzlich nutzen die Mitglieder des Vorstands jeweils einen Dienstwagen und haben Anspruch auf die Weiterzahlung des Gehaltes im Krankheitsfall von bis zu drei Monaten. Auslagenerstattung erfolgt gegen Beleg. Des Weiteren sind die Mitglieder des Vorstands über eine Konzern-D&O-Versicherung mit einem Selbstbehalt von 10,0 %, maximal jedoch dem 1,5-fachen der Jahresfixvergütung sowie in einer Gruppen-Unfallversicherung mitversichert.
Aufsichtsrat
Die Vergütung des Aufsichtsrates der Aumann AG ist durch die Hauptversammlung am 9. Februar 2017 geregelt worden. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche feste Vergütung. Zusätzlich erstattet die Aumann AG den Mitgliedern des Aufsichtsrates die auf die Aufsichtsratsvergütung entfallende Umsatzsteuer, wenn und soweit diese von einem Aufsichtsratsmitglied in Rechnung gestellt oder in einer die Rechnung ersetzenden Gutschrift ausgewiesen wird. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Aufsichtsratsvergütungen i.H.v. 60 T€ zurückgestellt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse auf künftige Vergütungen oder Kredite gewährt. Darüber hinaus ging die Aumann AG keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern ein.
Die Aufsichtsratsmitglieder sind ebenfalls über eine Konzern D&O Versicherung mitversichert, anders als die Vorstandsmitglieder jedoch ohne Selbstbehalt.
Bericht über Chancen und Risiken
Die Chancen und Risiken der operativen Gesellschaften des Aumann-Konzerns haben mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf die Aumann AG.
Die Elektromobilität bleibt für Aumann weiter der treibende Zukunftsmarkt. Sowohl die Elektrifizierung des Antriebsstrangs als auch weiterer Komponenten im Fahrzeug, sowie die Fokussierung auf Effizienz und Umweltfreundlichkeit bei Verbrennungsmotoren bieten für Aumann mittelfristige Chancen.
Aumann verfügt über das entscheidende technologische Portfolio, um von dieser Entwicklung im Bereich der Elektromobilität nachhaltig zu profitieren. Politische Rahmenbedingungen, wie die Verschärfung der CO2-Emissionen von Neuwagen bis 2030 um 37,5 % innerhalb der EU, beschleunigen den Trend hin zur Elektromobilität. Neben dem Ausbau der Produktionstechnologien liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Fortführung der geografischen Expansion nach Asien und Nordamerika. Dies kann sowohl organisch wie anorganisch geschehen.
Auch wenn die nun beginnenden weltweiten Impfkampagnen Grund zu vorsichtigem Optimismus geben, könnte das Auftreten weiterer Mutationen des Coronavirus die wirtschaftliche Situation unserer Kunden und infolgedessen die Nachfrage nach unseren Produkten negativ beeinflussen. Daraus würden für Aumann Umsatz- und Ergebnisrisiken entstehen.
Wesentliche Währungsrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens beeinflussen könnten, bestehen hingegen kaum, da die Gesellschaft die ausländischen Projekte überwiegend im Euro-Raum bzw. in der Währung Euro abwickelt. Bei wesentlichen Geschäftsvorfällen in Fremdwährungen werden in der Regel Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.
Darüber hinaus sieht das Management folgende Risiken:
Marktrisiken
| • | Beeinträchtigungen aufgrund der aktuellen COVID-19 Pandemie |
| • | Politische Unsicherheiten und deren wirtschaftliche Implikationen |
| • | Handelsbarrieren, die den Zugang zu Aumanns Märkten erschweren |
| • | Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage in Aumanns Märkten |
| • | Volatilität in der Automobilindustrie, speziell im Markt für Elektromobilität |
| • | Weiteres Abflachen des Bedarfs für den klassischen Antriebsstrang und des Fahrzeugkonzeptes |
| • | Intensivierung des Wettbewerbs, beispielsweise durch Marktkonsolidierung |
| • | Finanzielle Instabilität der Kunden infolge der rasanten Veränderungen durch die Elektromobilität |
Geschäftsrisiken
| • | Unterbrechung von Lieferketten im Rahmen der COVID-19 Pandemie |
| • | Abhängigkeit vom Wachstum des Automobilmarktes, speziell des Marktes für Elektromobilität |
| • | Herausforderungen bei der geplanten Internationalisierungsstrategie |
| • | Erhöhte technische Risiken beim Einstieg in neue Technologiefelder |
| • | Verlängerungen der Lieferzeiten und damit verbundene Verluste von Aufträgen |
| • | Abnahme staatlicher Anreize für Elektromobilität |
| • | Steigende Preise und Lieferzeiten von Lieferanten und Dienstleistern |
| • | COVID-19 Ausbruch in einem Produktionsstandort |
Rechtliche, regulatorische und steuerliche Risiken
| • | Verletzung von Schutzrechten durch Dritte oder durch Aumann |
| • | Kartellrechtliche Verstöße |
| • | Verletzung von Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung |
Finanzielle Risiken
| • | Offene Forderungen könnten verspätet beglichen werden oder vollständig ausfallen |
| • | Die liquiden Mittel könnten nicht ausreichen, um finanzielle Verpflichtungen in bestimmter Höhe und zu einem bestimmten Zeitpunkt begleichen zu können |
| • | Die finanziellen Mittel, die in Wertpapieren angelegt sind, können hohen Wertschwankungen unterliegen und eine nachhaltige Wertminderung erfahren |
| • | Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatzansprüche aufgrund von Vertragsverletzungen (bspw. Abweichungen oder Nichteinhaltung technischer Leistungsparameter und/oder Überschreitung der vereinbarten Liefertermine) |
Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
Der Aumann-Konzern trägt den genannten Risiken durch ein Risikomanagementsystem Rechnung. Es werden frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um Nachteile von den Konzern unternehmen abzuwenden. Hierzu zählen unter anderem:
| • | Ein integriertes Beteiligungscontrolling, das mittels eines monatlichen Businesscontrollings kontinuierlich Soll-, Ist- und Forecast-Daten auf Ebene der Beteiligungen sowie auf Ebene des Konzerns abgleicht |
| • | Ein Projektcontrolling, welches die operativen Projekte in den einzelnen Unternehmen begleitet |
| • | Regelmäßige Leitungsrunden innerhalb der einzelnen Unternehmen |
| • | Strukturierte Merger & Akquisition Werkzeuge |
| • | Ein zentrales Konzern-Monitoring wesentlicher Vertragsrisiken oder Rechtsstreitigkeiten durch das Management, den internen Justiziar und bei Bedarf qualifizierte Rechtsanwaltskanzleien |
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagements der Aumann-Gruppe. Seine Hauptziele bestehen darin, die zutreffende Abbildung aller Geschäftsvorfälle in der Berichterstattung sicherzustellen und Abweichungen von internen oder externen Regelungen zu unterbinden. Bezogen auf die externe Rechnungslegung bedeutet das, die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken zu gewährleisten. Dazu ist das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem wie das Risikomanagement entsprechend der Einheiten, die Rechnung legen, gegliedert. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Aumann- Konzerns. Zur Steuerung einzelner Risiken der Rechnungslegung, zum Beispiel bei versicherungsmathematischen Bewertungen, werden fallweise externe Spezialisten hinzugezogen.
Erklärung zur Unternehmensführung
Der Aufsichtsrat berichtet gemäß Grundsatz 22 des deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß § 289f HGB über die Unternehmensführung. In diese Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und zur Corporate Governance sind aufzunehmen:
| 1. | Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und den Aufsichtsrat gemäß § 161 des Aktiengesetzes; |
| 2. | Der Bericht zur Corporate Governance; |
| 3. | Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, nebst Hinweis, wo sie öffentlich zugänglich sind; |
| 4. | Eine Beschreibung der Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen; sind die Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich, kann darauf verwiesen werden; |
| 5. | Darstellung der Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands und deren Erreichung; |
| 6. | Eine Beschreibung des Diversitätskonzeptes und der Nachfolgeplanung im Hinblick auf die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats. |
Zu 1.: Erklärung gemäß § 161 AktG
Am 12. März 2021 gab der Aufsichtsrat die jüngste Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab. Sie lautet:
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Aumann AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG am 12. März 2020 abgegeben und ihr mit den dort genannten Abweichungen entsprochen. Die nachfolgende Erklärung erneuert diese Entsprechungserklärung. Der Aufsichtsrat erklärt, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ (im folgenden „Kodex“) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und auch zukünftig entsprochen wird:
Es gelten im Hinblick auf den Kodex folgende Abweichungen:
| • | Konzernabschluss und Zwischenberichte werden im Rahmen der von der Deutschen Börse für den Prime Standard festgelegten Fristen veröffentlicht und sind somit abweichend von der Empfehlung F.2. |
| • | Auf der Hauptversammlung vom 21. August 2020 wurde die Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen und in Folge ein Aktienoptionsprogramm beschlossen. Dieses erfüllt die Vorgaben des Corporate Governance Kodex und löst in 2021 entschädigungslos das bisherige virtuelle Aktienoptionsprogramm ohne Maximaldeckelung ab, welches nicht den Empfehlungen G.1 und G.10 entspricht. |
Zu 2.: Bericht zur Corporate Governance
Aktienbestände von Organmitgliedern
Die Aktienbestände der Organmitglieder sind im Konzernanhang unter II. Erläuterungen zur Konzernbilanz, Ziffer 9.1 dargestellt.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Im Aufsichtsrat sollen praktische Erfahrung bei der Unternehmensführung, Branchenerfahrung sowie betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse vertreten sein. Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfüllt diese Zielsetzung.
Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gilt als Ziel, dass
| • | der Mehrheitsaktionär mit zwei Sitzen vertreten ist, |
| • | mindestens ein unabhängiges Mitglied mit hoher Branchenexpertise berufen ist und |
| • | die Diversität der Gesellschaft hinreichend repräsentiert wird. |
Die Altersgrenze für Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder beträgt 67 Jahre.
Die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat beläuft sich auf 2 - 4 Jahre.
Der Aufsichtsrat sieht sich in seiner Arbeit durch die solide finanzielle Aufstellung des Unternehmens bestätigt.
Abschlussprüfer
Die Hauptversammlung der Aumann AG hat die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer der Aumann AG gewählt. Geschäftliche, finanzielle, persönliche oder sonstige Beziehungen zwischen der Prüfungsgesellschaft und ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Aumann AG und ihren Organmitgliedern andererseits, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begründen können, haben zu keinem Zeitpunkt bestanden. Auf der Basis der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung erteilt der Aufsichtsrat der Aumann AG dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und trifft mit ihm die Honorarvereinbarung. Im Rahmen der Erteilung des Prüfungsauftrags vereinbart der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer auch die Berichtspflichten gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung.
Langfristiges Bonusprogramm/wertpapierorientierte Anreizsysteme
Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsbericht verwiesen.
Zu 3.: Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Der Vorstand der Aumann AG hält sich an die geltenden Gesetze. Darüberhinausgehende, öffentlich zugängliche kodifizierte Unternehmensführungspraktiken bestehen nicht. Der Aufsichtsrat wird prüfen, ob in Zukunft konzernweit gültige Regeln sinnvoll kodifiziert und veröffentlicht werden sollten.
Zu 4.: Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Als deutsche börsennotierte Aktiengesellschaft hat die Aumann AG ein dualistisches Führungssystem. Der Vorstand leitet das Unternehmen. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand. Die Vorstände sind einheitlich bis zum 31. Dezember 2023 bestellt.
Der Aufsichtsrat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. Außerordentliche Sitzungen finden statt, wenn besondere Entwicklungen oder Maßnahmen kurzfristig zu behandeln bzw. zu entscheiden sind.
Die einzelnen Tochtergesellschaften haben jeweils ein eigenständiges, operatives Management. Das Management der Aumann AG und das der Tochterunternehmen arbeiten bei der Entwicklung des betreffenden Unternehmens eng zusammen.
Zu 5.: Zielgrößen für den Frauenanteil
Der Frauenanteil im Aufsichtsrat und Vorstand der Aumann AG beträgt 0 %. Dies entspricht der aktuellen Zielgröße und basiert auf dem Beschluss des Jahres 2018 und gilt für fünf Jahre. Mittelfristig hat sich der Aufsichtsrat eine Frauenquote von 20 % für die Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands zum Ziel gesetzt.
Zu 6.: Diversitätskonzept / Nachfolgeplanung
Bei der Besetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands kommt es für den Aufsichtsrat den aktienrechtlichen Anforderungen entsprechend darauf an, dass die Kandidatin oder der Kandidat die für die Arbeit des Aufsichtsrats bzw. des Vorstands erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen mitbringt. Die aktuelle Zielgröße basiert auf dem Beschluss des Jahres 2018 und gilt für fünf Jahre.
Der Vorstand weist mit einem Durchschnittsalter von 48 ein vergleichsweise geringes Alter auf. Zudem verfügt das Unternehmen über hoch qualifiziertes junges Management, das sukzessive in seiner Karriere unterstützt wird und so die Chance bekommt, in den Vorstand aufzurücken. Weiterhin ist Aumann ein hoch attraktiver Arbeitgeber für qualifizierte und hochmotivierte Nachwuchskräfte. Der Aufsichtsrat sieht daher eine qualifizierte Besetzung des Vorstands auch künftig zu jeder Zeit gegeben.
Angaben gemäß § 289a und § 315a HGB
Gemäß §§ 289a und 315a HGB muss der Lagebericht die nachfolgenden Punkte beinhalten:
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 aus 15.250.000 auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien bestehende Grundkapital in Höhe von 15.250.000 € ist voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend
Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen bestehen nicht.
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten sind im Anhang unter II. Erläuterungen zur Konzernbilanz, Ziffer 9.1 dargestellt.
Inhaber von Aktien mit Sonderrechten
Aktien mit Sonderrechten wurden nicht ausgegeben.
Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von Arbeitnehmerbeteiligungen
Entsprechende Arbeitnehmerbeteiligungen bestehen nicht.
Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Vorstände und über die Änderung der Satzung
Vorstände werden gemäß §§ 84 f. AktG bestellt und abberufen.
Gemäß § 179 Abs. 1 AktG bedarf jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung. Nach § 24 der Satzung benötigen Satzungsänderungen - soweit gesetzlich zulässig - eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Hauptversammlung, wobei Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe gilt.
Der § 11 Abs. 2 der Satzung regelt darüber hinaus: „Der Aufsichtsrat ist zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Insbesondere ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital (§ 4 Absatz 5 der Satzung) oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.“
Befugnisse des Vorstands, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand ist gemäß § 4 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 8. Februar 2022 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 5.000.000 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/1). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2017/I festzulegen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Februar 2017 ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG im Zeitraum bis zum 8. Februar 2022 eigene Aktien zu erwerben und zu verkaufen, und zwar bis zur Höhe von 10 % des Grundkapitals. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
Im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms („Aktienoptionsprogramm 2020“) wird beabsichtigt, den Mitgliedern des Vorstands sowie weiteren Führungskräften der Aumann AG und ihrer unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft auszugeben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. August 2020 ermächtigt, das Grundkapital zur Erfüllung dieser Aktienoption bis zum 30. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu € 300.000 durch Ausgabe von 300.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Solche Vereinbarungen bestehen nicht.
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern
Solche Entschädigungsvereinbarungen bestehen nicht.
Angaben gemäß § 312 Abs. 3 AktG
Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen, nach den Umständen die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass diese Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.
Prognosebericht
Der Vorstand der Aumann AG geht für das Geschäftsjahr 2021 von einem deutlich verbesserten Ergebnis nach Steuern aus. Die Auswirkungen einer sich eventuell weiter verschärfenden COVID-19 Pandemie wurden zum Zeitpunkt der Prognose nicht berücksichtigt.
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß der angewandten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, der Lagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Beelen, 31. März 2021
Rolf Beckhoff
Sebastian Roll
Bilanz zum 31. Dezember 2020
AKTIVA
| 31.12.2020 | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | |||
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 11.221.256,36 | 11.564.725,06 | |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.200,00 | 7.241,00 | |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 13.749,64 | 11.244.206,00 | 13.749,64 |
| 11.244.206,00 | 11.585.715,70 | ||
| Finanzanlagen | |||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 74.094.504,45 | 77.395.320,61 | |
| 85.338.710,45 | 88.981.036,31 | ||
| Umlaufvermögen | |||
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 33.228.357,24 | 66.347.483,95 | |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 1.481.549,52 | 34.709.906,76 | 1.141.672,21 |
| 34.709.906,76 | 67.489.156,16 | ||
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 51.455.044,41 | 33.331.115,61 | |
| 86.164.951,17 | 100.820.271,77 | ||
| Aktive Rechnungsabgrenzung Posten | 5.940,00 | 1.974,00 | |
| 171.509.601,62 | 189.803.282,08 |
PASSIVA
| 31.12.2020 | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 15.250.000,00 | 15.250.000,00 | |
| Bedingtes Kapital | ( 300.000,00) | ( 0,00) | |
| II. Kapitalrücklage | 144.437.500,00 | 144.437.500,00 | |
| III. Bilanzgewinn | 605.775,83 | 13.599.347,30 | |
| 160.293.275,83 | 173.286.847,30 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Steuerrückstellungen | 346.005,00 | 118.300,00 | |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 301.545,54 | 647.550,54 | 796.566,68 |
| 647.550,54 | 914.866,68 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 10.032.524,13 | 11.981.420,00 | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 32.349,53 | 97.934,46 | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 457.578,66 | 263.950,24 | |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 46.322,93 | 3.258.263,40 | |
| - davon aus Steuern | 44.740,48 | 10.568.775,25 | 3.257.531,91 |
| 10.568.775,25 | 15.601.568,10 | ||
| 171.509.601,62 | 189.803.282,08 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.Januar bis 31. Dezember 2020
| 2020 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 2.962.760,06 | 1.500.463,44 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 52.569,21 | 199.543,70 |
| 3. Materialaufwand | ||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 391.030,15 | 251.637,76 |
| 4. Personalaufwand | 1.526.839,49 | 1.863.599,49 |
| a) Löhne und Gehälter | 1.380.411,40 | |
| b) soziale Abgaben | 146.428,09 | |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 368.764,44 | 367.505,02 |
| 6. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | 7.738.816,17 | 0,00 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.432.895,19 | 914.682,72 |
| davon aus Währungsumrechnung | 0,00 | 305,75 |
| 8. Erträge aus Beteiligungen | 0,00 | 6.000.000,00 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 0,00 | 6.000.000,00 |
| 9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 0,00 | 3.894.435,36 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 0,00 | 3.894.435,36 |
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.367.592,35 | 1.895.173,55 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 1.367.592,35 | 1.894.508,55 |
| 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 3.300.816,16 | 0,00 |
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 198.551,84 | 180.999,62 |
| 13. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 1.976.528,46 | 0,00 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 1.976.528,46 | 0,00 |
| 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 431.588,93 | 511.422,53 |
| 15. Ergebnis nach Steuern | -12.982.909,21 | 9.399.768,91 |
| 16. Sonstige Steuern | 10.662,26 | 48.906,77 |
| 17. Jahresfehlbetrag /-überschuss | -12.993.571,47 | 9.350.862,14 |
| 18. Gewinnvortrag | 13.599.347,30 | 7.298.485,16 |
| 19. Einstellung in die Gewinnrücklage | 0,00 | 0,00 |
| 20. Ausschüttung | 0,00 | 3.050.000,00 |
| 21. Bilanzgewinn | 605.775,83 | 13.599.347,30 |
| Bilanzposten | Entwicklung der Anschaffungswerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Anfangsbestand 01.01.2020 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | Endstand 31.12.2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 13.465.537,52 | 22.575,23 | 0,00 | 0,00 | 13.488.112,75 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.635,93 | 4.679,51 | 0,00 | 14.315,44 | |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 13.749,64 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 13.749,64 |
| 13.488.923,09 | 27.254,74 | 0,00 | 0,00 | 13.516.177,83 | |
| II. Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 77.395.320,61 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 77.395.320,61 |
| 90.884.243,70 | 27.254,74 | 0,00 | 0,00 | 90.911.498,44 |
| Bilanzposten | Entwicklung der Abschreibungen | |||
|---|---|---|---|---|
| Anfangsbestand 01.01.2020 | Abschreibungen des Geschäftsjahres | Abgänge | Endstand 31.12.2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.900.812,46 | 366.043,93 | 0,00 | 2.266.856,39 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.394,93 | 2.720,51 | 0,00 | 5.115,44 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 1.903.207,39 | 368.764,44 | 0,00 | 2.271.971,83 | |
| II. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 3.300.816,16 | 0,00 | 3.300.816,16 |
| 1.903.207,39 | 3.669.580,60 | 0,00 | 5.572.787,99 |
| Bilanzposten | Restbuchwerte | |
|---|---|---|
| Stand am 31.12.2020 | Stand am 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- |
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| I. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 11.221.256,36 | 11.564.725,06 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.200,00 | 7.241,00 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 13.749,64 | 13.749,64 |
| 11.244.206,00 | 11.585.715,70 | |
| II. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 74.094.504,45 | 77.395.320,61 |
| 85.338.710,45 | 88.981.036,31 |
Anhang
der Aumann AG
I. Allgemeine Erläuterungen
Die Aumann AG mit Sitz in Beelen wird im Handelsregister B des Amtsgerichts Münster unter der Registernummer HRB 16399 geführt. Die Aumann AG ist die Muttergesellschaft des Aumann Konzerns und konzentriert sich auf die Aufgaben einer Management- und Dienstleistungsholding.
Der Jahresabschluss der Aumann AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt und in € bzw. T€ angegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer. Der Umfang der Anschaffungskosten ermittelt sich nach § 255 Abs. 1 HGB. Er umfasst demnach auch Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungskostenminderungen. Zugänge werden pro rata temporis abgeschrieben.
Im Finanzanlagevermögen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren beizulegendem Wert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder einem gegebenenfalls niedrigeren beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Des Weiteren werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Aumann AG von aktuell 30,46 %. Der kombinierte Ertragssteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung ist in der Bilanz als passive latente Steuer anzusetzen. Im Falle einer Steuerentlastung kann von einem entsprechenden Aktivierungswahlrecht Gebrauch gemacht werden. Von diesem Aktivierungswahlrecht wurde Gebrauch gemacht, sodass keine aktiven latenten Steuern bilanziert wurden.
Das Grundkapital und die Rücklagen sind zum Nominalwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen finden alle erkennbaren Risiken - soweit nicht in anderen Bilanzpositionen erfasst - in ausreichendem Maße Berücksichtigung. Die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.
Die Verbindlichkeiten werden zu ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Monetäre Posten in Fremdwährung werden zum Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls eingebucht. Langfristige Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten werden am Abschlussstichtag zum niedrigeren bzw. zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses angesetzt (Imparitätsprinzip).
Kurzfristige Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie flüssige Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens zu Bruttowerten und kumulierten Abschreibungen im Geschäftsjahr 2020 wird im Anlagenspiegel (siehe Anlage 1) dargestellt.
Die Grundstücke und Bauten betreffen den Grundbesitz an der Dieselstraße 6 in 48361 Beelen, welche an die Aumann Beelen GmbH, Beelen vermietet sind.
Aufstellung des Anteilsbesitzes der Aumann AG gemäß § 285 Nr. 11 HGB:
| Gesellschaft | Sitz | Kapitalanteil | Währung | Eigenkapital TLW 1 | Jahresergebnis TLW 1 |
|---|---|---|---|---|---|
| Aumann Beelen GmbH 2 3 | Beelen | 100,00% | EUR | 7.430 | -1.977 |
| Aumann Berlin GmbH | Berlin | 100,00% | EUR | -7.702 | -7.782 |
| Aumann Espelkamp GmbH | Espelkamp | 100,00% | EUR | 5.040 | -685 |
| Aumann Immobilien GmbH | Espelkamp | 94,90% | EUR | 657 | 137 |
| Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH | Limbach | 100,00% | EUR | 13.235 | -3.148 |
| Aumann Technologies (China) Ltd. | Changzhou /China | 100,00% | CNY | 31.264 | 11.582 |
| Aumann Winding and Automation Inc. | Clayton/USA | 100,00% | USD | 30 | -11 |
1 TLW = Tausend in Landeswährung
2 Jahresergebnis vor Gewinnabführung / Verlustübernahme
3 Die Gesellschaft nimmt die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten kurzfristige Darlehensforderungen in Höhe von 31.959 T€ (Vorjahr: 49.966 T€), und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen inkl. der Forderungen aus Ergebnisabführung und Gewinnausschüttung in Höhe von 1.268 T€ (Vorjahr: 13.089 T€).
Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 1.482 T€ (Vorjahr: 1.143 T€), resultieren mit 1.428 T€ aus Körperschaftsteuerrückforderungen sowie zu 53 T€ aus Forderungen gg. Lieferanten.
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Das Guthaben bei Kreditinstituten beträgt zum Abschlussstichtag 51.455 T€ (Vorjahr: 33.331 T€).
Das Grundkapital der Aumann AG beträgt 15.250 T€ (Vorjahr: 15.250 T€) und ist in 15.250.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1€ pro Aktie eingeteilt. Jede Aktie verbrieft ein Stimmrecht und ein Recht auf Dividende bei beschlossenen Ausschüttungen. Das Kapital wurde in voller Höhe eingezahlt.
Die Aumann AG verfügt bis zum 8. Februar 2022 über genehmigtes Kapital von 5.000 T€. Zudem ist die Gesellschaft ist berechtigt, eigene Aktien bis zu 10,0 % des Grundkapitals zu erwerben.
Die Aumann AG verfügt über ein bedingtes Kapital in Höhe von 300 T€. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. August 2020 ermächtigt, zur Erfüllung eines Aktienoptionsprogrammes bis zum 30. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eine bedingte Kapitalerhöhung durchzuführen.
Die Kapitalrücklage beträgt 144.438 T€ (Vorjahr: 144.438 T€).
| Bilanzgewinn | T€ |
|---|---|
| Gewinnvortrag zum 1. Januar 2019 | 7.298 |
| Jahresüberschuss 2019 | 9.351 |
| Ausschüttung | -3.050 |
| Gewinnvortrag zum 31. Dezember 2019 | 13.599 |
| Ausschüttung | 0 |
| Jahresfehlbetrag 2020 | -12.994 |
| Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2020 | 606 |
Die Steuerrückstellungen in Höhe von 346 T€ beinhalten Rückstellungen für laufende Ertragsteuern.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Abschlusskosten in Höhe von 31 T€ (Vorjahr: 31 T€), für Urlaubsrückstellung 59 T€ (Vorjahr: 45 T€), für ausstehende Rechnungen in Höhe von 4 T€ (Vorjahr: 62 T€) und für Tantiemen in Höhe von 136 T€ (Vorjahr: 659 T€).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von insgesamt 10.033 T€ (Vorjahr: 11.981 T€) bestehen aus Verbindlichkeiten aus Bankdarlehen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die Eintragung von Buchgrundschulden auf das oben genannte Betriebsobjekt gesichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 458 T€ (Vorjahr: 264 T€) resultieren aus Lieferungen und Leistungen und betreffen in Höhe von 458 T€ (Vorjahr: 264 T€) nahestehende Unternehmen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 46 T€ (Vorjahr: 3.258 T€) bestehen aus Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuer von 24 T€ (Vorjahr: 3.258 T€), Lohnsteuer 20 T€ (Vorjahr 0 T€) sowie Reisekosten von 1 T€ (Vorjahr: 1 T€).
Die Verbindlichkeiten weisen folgende Laufzeiten aus:
| Restlaufzeit | bis zu 1 Jahr | mehr als 1 und bis zu 5 Jahren | über 5 Jahre | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.338,5 | 6.297 | 1.397 | 10.032,5 |
| (Vorjahr) | 2.143,7 | 7.056,2 | 2.781,5 | 11.981,4 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 32,3 | 0,0 | 0,0 | 32,3 |
| (Vorjahr) | 97,9 | 0,0 | 0,0 | 97,9 |
| Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen | 457,6 | 0,0 | 0,0 | 457,6 |
| (Vorjahr) | 264,0 | 0,0 | 0,0 | 264,0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 46,3 | 0,0 | 0,0 | 46,3 |
| (Vorjahr) | 3.258,3 | 0,0 | 0,0 | 3.258,3 |
| Stand 31.12.2020 | 2.874,7 | 6.297 | 1.397 | 10.568,7 |
| (Vorjahr) | 5.763,9 | 7.056,2 | 2.781,5 | 15.601,6 |
Passive Latente Steuern ergeben sich aus dem unterschiedlichen handelsrechtlichen und steuerlichen Ansatz von Beteiligungen, die sich zum 31.12.2020 von 55 T€ im Vorjahr um 18 T€ auf 73 T€ verändert haben. Aktive Latente Steuern, im Wesentlichen resultierend aus Verlustvorträgen, ergeben sich zum 31.12.2020 in Höhe von 1.783 T€ (Vorjahr: 2.141 T€). Daraus ergibt sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer in Höhe von 1.710 T€.
Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft bildet mit anderen Unternehmen der Aumann-Gruppe ein gemeinsames Cash Pool, aus dem jede Gesellschaft Barkredite sowie Avale in Anspruch nehmen kann. Für die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Betriebsmittellinie haften die Unternehmen der Aumann-Gruppe als Gesamtschuldner.
Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der o. g. Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Unternehmensplanungen der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 2.963 T€ (Vorjahr: 1.500 T€) und entfallen auf Umsätze aus Miet- und Software-Nutzungsüberlassung sowie Dienstleistungsverhältnissen mit Tochterunternehmen der Aumann-Gruppe.
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren mit 51 T€ (Vorjahr: 193 T€) aus Weiterbelastungen im Konzern.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen Aufwendungen für den normalen Geschäftsbetrieb sowie Wartung bestehender Softwarelizenzen in Höhe von 391 T€ (Vorjahr: 255 T€).
Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, enthalten die Wertberichtigung auf ein Darlehen gegenüber der Aumann Berlin GmbH in Höhe von 7.738 T€,
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus Dienstleistungen der Konzernmutter MBB SE in Höhe von 213 T€ (Vorjahr: 230 T€), Kosten für Gebühren in Höhe von 84 T€ (Vorjahr: 116 T€), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 88 T€ (Vorjahr: 116 T€), Versicherungen in Höhe von 312 T€ (Vorjahr: 139 T€), Reisekosten in Höhe von 19 T€ (Vorjahr: 63 T€) und Kosten für Abschlussprüfung in Höhe von 31 T€ (Vorjahr: 31 T€).
Die Erträge aus Beteiligungen betragen 0 € (Vorjahr 6.000 T€).
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betreffen in Höhe von 1.368 T€ verbundene Unternehmen und resultieren aus der Verzinsung von kurzfristigen Darlehen.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens resultieren aus der außerplanmäßigen Abschreibung des Beteiligungsansatzes an der Aumann Berlin GmbH.
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind im Wesentlichen auf die Bankdarlehen zurückzuführen.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag werden auf Basis der aktuellen Steuersätze berechnet. Es wurde unter Berücksichtigung eines Körperschaftsteuersatzes von 15,0 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % und Gewerbeertragsteuer von 14,63 % ein zusammengefasster Steuersatz von 30,46 % (Vorjahr: 30,46 %) berücksichtigt. In den Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von insgesamt 432 T€ (Vorjahr: 511 T€) sind periodenfremde Ertragsteuern in Höhe von 267 T€ enthalten (Vorjahr: 131 T€).
Die Aufwendungen aus Verlustübernahme enthalten ausschließlich den Aufwand aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Aumann Beelen GmbH, Beelen.
V. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Im Geschäftsjahr 2020 wurden durchschnittlich 2 Vorstände (Vorjahr: 2) und 10 angestellte Mitarbeiter (Vorjahr: 10) beschäftigt.
2. Organe der Gesellschaft
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nachfolgend aufgeführt:
Als Vorstand sind bestellt:
| • | Rolf Beckhoff, Verl, Diplom-Ingenieur (FH) |
| • | Sebastian Roll, Gütersloh, Diplom-Kaufmann (BA) |
Sebastian Roll ist Geschäftsführer der Aumann Beelen GmbH und der Aumann Immobilien GmbH.
Rolf Beckhoff ist seit dem 26.03.2021 Geschäftsführer der Aumann Espelkamp GmbH und Aumann Berlin GmbH.
Als Aufsichtsrat der Aumann AG sind gewählt:
| • | Gert-Maria Freimuth, Diplom-Kaufmann, Vorsitzender (Verwaltungsratsvorsitzender der MBB SE, Vorsitzender des Aufsichtsrats der DTS IT AG, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Delignit AG, der Friedrich Vorwerk Group SE bis zum 10. Februar 2021 und der Friedrich Vorwerk Management SE bis zum 10. Februar 2021) |
| • | Christoph Weigler, Diplom-Kaufmann, stellvertretender Vorsitzender (General Manager Uber, Deutschland, Österreich und Schweiz) |
| • | Dr. Christof Nesemeier, Diplom-Kaufmann (Geschäftsführender Direktor der MBB SE, Verwaltungsrat der MBB SE, Aufsichtsratsvorsitzender der Delignit AG, der Friedrich Vorwerk Group SE und der Friedrich Vorwerk Management SE) |
| 2020 Bezüge der Organe | Fix | Variable Zuwendungen | Variable Zuflüsse |
|---|---|---|---|
| [in T€] | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Vorstand | |||
| Beckhoff, Rolf | 250,0 | 0,0 | 245,7 |
| Roll, Sebastian | 200,0 | 0,0 | 229,9 |
| 450,0 | 0,0 | 475,6 | |
| Aufsichtsrat | |||
| Freimuth, Gert-Maria | 22,5 | ||
| Weigler, Christoph | 20,0 | ||
| Nesemeier, Christof | 17,5 | ||
| 60,0 |
| 2019 Bezüge der Organe | Fix | Variable Zuwendungen | Variable Zuflüsse |
|---|---|---|---|
| [in T€] | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Vorstand | |||
| Beckhoff, Rolf | 250,0 | 246,0 | 296,6 |
| Martinschledde, Ludger | 148,0 | ||
| Roll, Sebastian | 200,0 | 230,0 | 269,9 |
| 450,0 | 476,0 | 714,5 | |
| Aufsichtsrat | |||
| Freimuth, Gert-Maria | 22,5 | ||
| Weigler, Christoph | 20,0 | ||
| Nesemeier, Christof | 17,5 | ||
| 60,0 |
Die Vergütung des Aufsichtsrats der Aumann AG ist in der Satzung geregelt. Entsprechend dieser Bestimmung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche feste Vergütung. Zusätzlich erstattet die Aumann AG den Mitgliedern des Aufsichtsrats die auf die Aufsichtsratsvergütung entfallende Umsatzsteuer, wenn und soweit diese von einem Aufsichtsratsmitglied in Rechnung gestellt oder in einer die Rechnung ersetzenden Gutschrift ausgewiesen wird. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Aufsichtsratsvergütungen i.H.v. 60 T€ (Vorjahr: 60 T€) berücksichtigt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse auf künftige Vergütungen oder Kredite gewährt. Darüber hinaus ging die Aumann AG keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern ein.
Des Weiteren hat die Gesellschaft für die Vorstandsmitglieder eine D&O Versicherung zu marktüblichen Bedingungen geschlossen, die ebenfalls Aufsichtsratsmitglieder begünstigt.
Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Einige Mitglieder des Aufsichtsrats der Aumann AG sind oder waren in verantwortungsvollen und einflussreichen Positionen in anderen Unternehmen tätig, zu denen die Aumann AG gewöhnliche Geschäftsbeziehungen unterhält. Der Kauf von Software und Dienstleistungen erfolgt dabei zu Konditionen wie mit fremden Dritten.
Konzernzugehörigkeit
Die Aumann AG, Beelen stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser ist im elektronischen Bundesanzeiger erhältlich.
Die MBB SE mit Sitz in Berlin, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird auf der Internetseite www.mbb.com veröffentlicht.
Nahestehende Unternehmen
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind als nahestehende Unternehmen zu betrachten. Als nahestehende Unternehmen sind darüber hinaus die MBB SE, als Mutternehmen der Aumann AG, und die zum Konsolidierungskreis der MBB SE gehörenden Unternehmen zu betrachten. Geschäftsvorfälle mit diesen Unternehmen wurden zu Marktbedingungen durchgeführt.
Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -12.993.571,47 € wird zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 13.599.347,30 € als Bilanzgewinn ausgewiesen. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG:
Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) muss das Bestehen einer Beteiligung, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) mitgeteilt worden ist, angegeben werden. Dabei ist der nach § 20 Abs. 6 AktG oder der nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlichte Inhalt der Mitteilung anzugeben. Im Falle eines mehrfachen Erreichens, Über- oder Unterschreitens der in dieser Vorschrift genannten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen wird jeweils die zeitlich letzte Mitteilung aufgeführt, die zu einer Erreichung bzw. Über- oder Unterschreitung geführt hat. Sämtliche Stimmrechtsmitteilungen, die der Aumann AG zugegangen sind, können auf der Internetseite der Gesellschaft (www.aumann.com/investor-relations/corporate-governance/stimmrechtsmitteilungen.html) eingesehen werden.
| Meldepflichtiger | Sitz | Datum Schwellenberührung | Art Schwellenberührung | Meldeschwelle | Zurechnung gemäß WpHG | Beteiligung in % 1 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| MBB SE | Berlin, Deutschland | 06.12.2017 | Unterschreitung | 50% | §§ 21, 22 | 49,17 * |
| Invesco Ltd. (zuvor: Oppenheimer Funds) | Wilmington, Delaware, USA | 01.11.2018 | Überschreitung | 5% | §§ 21, 22 | 6,56 |
1 Beteiligung am Tag der Meldung der letzten Schwellenberührung
* Die Beteiligung der MBB SE beläuft sich aktuell auf 40 %
Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers
Bezüglich dieser Angabe verweisen wir auf den Konzernabschluss der Gesellschaft.
Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der Aumann AG haben zuletzt zum 12. März 2021 die nach §161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Website des Unternehmens unter -> www.aumann.com öffentlich zugänglich gemacht.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Ende des Geschäftsjahres ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder des Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte oder Schuldposten zum 31. Dezember 2020 geführt hätten oder über die zu berichten wäre.
Beelen, den 31. März 2021
Rolf Beckhoff
Sebastian Roll
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Aumann AG, Beelen
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Aumann AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Aumann AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 /2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unter-nehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
| • | Werthaltigkeit der Finanzanlagen |
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
| 1. | Sachverhalt und Problemstellung |
| 2. | Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse |
| 3. | Verweis auf weitergehende Informationen |
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Werthaltigkeit der Finanzanlagen
1. Im Jahresabschluss der Aumann AG werden unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 74,1 Mio. € ausgewiesen. Der Anteil der Finanzanlagen an der Bilanzsumme beläuft sich auf 43% und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Wesentliche Werttreiber der beizulegenden Werte sind die von den Tochtergesellschaften produzierten und vertriebenen Produkte. Die Prognose der künftigen Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 3,3 Mio. € vorgenommen.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Anteile an verbundenen Unternehmen nicht werthaltig sind.
2. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen verschafft. Dabei haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen auch beurteilt, ob Anhaltspunkte für von der Gesellschaft nicht identifizierten Abschreibungsbedarf bestehen. In diesem Zusammenhang haben wir uns mit der Prognose der künftigen Umsatz- und Ergebnisentwicklung der einzelnen Gesellschaften beschäftigt und Abstimmungen mit dem vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen. Zusätzlich haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.
Die Annahmen und Einschätzungen der Gesellschaft zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sind sachgerecht.
3. Die Angaben der Gesellschaft zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang der Gesellschaft im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" enthalten. Angaben zur Höhe der Finanzanlagen sowie zur Höhe der außerplanmäßigen Abschreibungen finden sich im Anlagespiegel als Anlage zum Anhang.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| • | die Erklärung zur Unternehmensführung, |
| • | die nichtfinanzielle Konzernerklärung nach § 289b HGB, |
| • | die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei [Aumann AG_EA+LB_ESEF_20201231] enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| • | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| • | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. August 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Till Geller.
Düsseldorf, den 9. April 2021
**RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Dr. Hüchtebrock, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Geller, Wirtschaftsprüfer