Annual / Quarterly Financial Statement • May 17, 2017
Annual / Quarterly Financial Statement
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| IFRS-Konzern-Gesamtergebnisrechnung | Anhang | 01.01.- 31.12.2016 T€ |
01.01.- 31.12.2015 T€ |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | III. 1. | 156.016 | 93.415 |
| Erhöhung (+) / Verminderung (-) des Bestands an unfertigen und fertigen Erzeugnissen | -213 | 116 | |
| Betriebsleistung | 155.803 | 93.531 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | III. 2. | 2.950 | 1.650 |
| Gesamtleistung | 158.753 | 95.181 | |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -80.806 | -46.635 | |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -9.320 | -3.328 | |
| Materialaufwand | -90.126 | -49.963 | |
| Löhne und Gehälter | -29.949 | -19.854 | |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -9.987 | -8.529 | |
| Personalaufwand | -39.936 | -28.383 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | III. 3. | -8.545 | -5.593 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen | |||
| (EBITDA) | 20.146 | 11.242 | |
| Abschreibungen | II. 1. | -1.698 | -1.052 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 18.448 | 10.190 | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | III. 4. | 655 | 577 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | III. 5. | -1.245 | -891 |
| Finanzergebnis | -590 | -314 | |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 17.858 | 9.876 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | III. 6. | -4.920 | -2.672 |
| Sonstige Steuern | III. 6. | -147 | -37 |
| Periodenergebnis | 12.791 | 7.167 | |
| Ergebnisanteil nicht beherrschende Gesellschafter | 0 | -247 | |
| Konzernjahresüberschuss | 12.791 | 6.920 |
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| IFRS-Konzern-Gesamtergebnisrechnung | Anhang | 01.01.- 31.12.2016 T€ |
01.01.- 31.12.2015 T€ |
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | 12.791 | 6.920 | |
| Ergebnisanteil Minderheiten | 0 | 247 | |
| Periodenergebnis | 12.791 | 7.167 | |
| Posten, die künftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können | |||
| Veränderungen aus der Währungsumrechnung | -15 | 30 | |
| "Zur Veräußerung verfügbare" finanzielle Vermögenswerte | II. 8.3 | -31 | -105 |
| Posten, die künftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können | |||
| Rücklage Pensionen | II. 9. | -1.418 | 411 |
| darauf entfallende latente Steuern | 428 | -124 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | -1.036 | 212 | |
| Gesamtergebnis der Berichtsperiode | 11.755 | 7.379 | |
| Davon entfallen auf | |||
| - Gesellschafter des Mutterunternehmens | 11.755 | 7.132 | |
| - Nicht-kontrollierende Gesellschafter | 0 | 247 |
Aktiva
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| Bilanz (IFRS) | Anhang | 31.12.2016 geprüft T€ |
31.12.2015 geprüft T€ |
|---|---|---|---|
| Langfristiges Vermögen | |||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | II. 1. | 840 | 1.186 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | II. 2. | 10.057 | 10.057 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 10.897 | 11.243 | |
| Grundstücke und Bauten | |||
| einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | II. 1. | 11.868 | 10.738 |
| Technische Anlagen und Maschinen | II. 1. | 1.179 | 1.144 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | II. 1. | 1.444 | 1.396 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | II. 1. | 947 | 245 |
| Sachanlagen | 15.438 | 13.523 | |
| Finanzanlagen | II. 6. | 0 | 7.446 |
| Aktive latente Steuern | II. 7. | 380 | 405 |
| 26.715 | 32.617 | ||
| Kurzfristiges Vermögen | |||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | II. 3. | 1.414 | 1.699 |
| Unfertige Erzeugnisse | II. 3. | 34 | 702 |
| Fertige Erzeugnisse | II. 3. | 454 | 0 |
| Geleistete Anzahlungen | II. 3. | 2.137 | 947 |
| Vorräte | 4.039 | 3.348 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | II. 4. | 13.969 | 16.799 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | II. 4. | 39.660 | 27.155 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | II. 5. | 1.785 | 1.668 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |||
| und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 55.414 | 45.622 | |
| Wertpapiere | II. 6. | 7.663 | 11.738 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | 7.663 | 11.738 | |
| Kasse | V. | 6 | 4 |
| Bankguthaben | V. | 38.177 | 12.594 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 38.183 | 12.598 | |
| 105.299 | 73.306 | ||
| Summe Aktiva | 132.014 | 105.923 | |
| Passiva | |||
| Bilanz (IFRS) | Anhang | 31.12.2016 geprüft T€ |
31.12.2015 geprüft T€ |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | II. 8. | 12.500 | 25 |
| Kapitalrücklage | II. 8. | 4.188 | 8.500 |
| Gewinnrücklagen | II. 8. | 24.749 | 23.762 |
| Nicht beherrschende Anteile | II. 8. | 0 | 1.895 |
| 41.437 | 34.182 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Rückstellungen für Pensionen | II. 9. | 18.514 | 16.701 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | II. 10. | 16.666 | 9.788 |
| Sonstige Rückstellungen | II. 12. | 1.235 | 833 |
| Passive latente Steuern | II. 7. | 1.213 | 304 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | II. 11. | 66 | 131 |
| 37.694 | 27.757 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Sonstige Rückstellungen | II. 12. | 15.651 | 15.266 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | II. 10. | 11.475 | 9.063 |
| Erhaltene Anzahlungen | II. 10. | 12.157 | 7.760 |
| Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter | II. 12. | 6.780 | 4.976 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | II. 10. | 2.717 | 3.043 |
| Steuerrückstellungen | II. 12. | 991 | 1.414 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | II. 11. | 3.112 | 2.462 |
| 52.883 | 43.984 | ||
| Summe Passiva | 132.014 | 105.923 |
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| Konzern-Kapitalflussrechnung | 01.01.- 31.12.2016 T€ |
01.01.- 31.12.2015 T€ |
|---|---|---|
| 1. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | ||
| Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) | 18.448 | 10.190 |
| Berichtigungen um zahlungsunwirksame Vorgänge: | ||
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 1.698 | 1.052 |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen | 1.230 | -7.105 |
| Verluste (+) / Gewinne (-) aus Anlageabgängen | -158 | -20 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge | -3 | 0 |
| 2.767 | -6.073 | |
| Veränderung des Working Capital: | ||
| Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva | -10.788 | 5.637 |
| Abnahme (-) / Zunahme (+) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva | 9.198 | 5.539 |
| -1.590 | 11.176 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -4.251 | -3.918 |
| Erhaltene Zinsen | 655 | 577 |
| -3.596 | -3.341 | |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 16.029 | 11.952 |
| 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| Investitionen (-) / Desinvestitionen (+) immaterielles Anlagevermögen | -210 | -292 |
| Investitionen (-) / Desinvestitionen (+) Sachanlagevermögen | -3.057 | -327 |
| Investitionen (-) / Desinvestitionen (+) in zur Veräußerung gehaltene | ||
| Finanzanlagen und Wertpapiere | 11.490 | -8.487 |
| Einnahmen aus Sachanlageabgängen | 158 | 20 |
| Erwerb der Aumann Gruppe (abzgl. erhaltener finanzieller Mittel) | 0 | -12.784 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 8.381 | -21.870 |
| 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| Gewinnausschüttung an Gesellschafter | -4.500 | -2.500 |
| Zahlungseingänge aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 8.617 | 594 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten | -2.065 | -1.175 |
| Zinsauszahlungen | -865 | -512 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 1.187 | -3.593 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | ||
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | ||
| (Zwischensumme 1-3) | 25.597 | -13.511 |
| Auswirkungen von Wechselkursänderungen (nicht zahlungswirksam) | -12 | 2 |
| Finanzmittelfonds zu Beginn der Berichtsperiode | 12.598 | 26.107 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 38.183 | 12.598 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelfonds | ||
| Kasse | 6 | 4 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 38.177 | 12.594 |
| Überleitung zum Liquiditätsbestand am 31.12. | 2016 | 2015 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 38.183 | 12.598 |
| Wertpapiere | 7.663 | 19.184 |
| Liquiditätsbestand am 31.12. | 45.846 | 31.782 |
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| Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung | Gezeichnetes Kapital T€ |
Kapitalrücklage T€ |
|---|---|---|
| 01.01.2015 | 25 | 8.500 |
| Gezahlte Dividenden | 0 | 0 |
| Zwischensumme | 25 | 8.500 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge | 0 | 0 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 0 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 |
| Konzerngesamtergebnis (Total Comprehensive Income) | 0 | 0 |
| Erwerb Aumann Gruppe | 0 | 0 |
| 31.12.2015 | 25 | 8.500 |
| Gezahlte Dividenden | 0 | 0 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge | 0 | 0 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 0 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 |
| Konzerngesamtergebnis (Total Comprehensive Income) | 0 | 0 |
| Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln | 11.663 | -8.500 |
| Sacheinlage | 812 | 4.188 |
| 31.12.2016 | 12.500 | 4.188 |
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| Gewinnrücklagen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Währungsumrechnungs- differenz T€ |
Zum Verkaufzur Verfügungstehende- finanzielle Vermögenswerte T€ |
Rücklage Pensionen T€ |
Erwirtschaftetes Konzern-Eigenkapital T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 01.01.2015 | 62 | 224 | -1.714 | 20.558 |
| Gezahlte Dividenden | 0 | 0 | 0 | -2.500 |
| Zwischensumme | 62 | 224 | -1.714 | 18.058 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge | 0 | -105 | 287 | 0 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 30 | 0 | 0 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 6.920 |
| Konzerngesamtergebnis (Total Comprehensive Income) | 30 | -105 | 287 | 6.920 |
| Erwerb Aumann Gruppe | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31.12.2015 | 92 | 119 | -1.427 | 24.978 |
| Gezahlte Dividenden | 0 | 0 | 0 | -4.500 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge | 0 | -31 | -990 | 0 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | -15 | 0 | 0 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 12.791 |
| Konzerngesamtergebnis (Total Comprehensive Income) | -15 | -31 | -990 | 12.791 |
| Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln | 0 | 0 | 0 | -3.163 |
| Sacheinlage | 0 | 0 | 0 | -3.105 |
| 31.12.2016 | 77 | 88 | -2.417 | 27.001 |
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| Nicht beherrschende Gesellschafter T€ |
Konzern-Eigenkapital T€ |
|
| --- | --- | --- |
| 01.01.2015 | 0 | 27.655 |
| Gezahlte Dividenden | 0 | -2.500 |
| Zwischensumme | 0 | 25.155 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge | 0 | 182 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 0 | 30 |
| Konzernergebnis | 247 | 7.167 |
| Konzerngesamtergebnis (Total Comprehensive Income) | 247 | 7.379 |
| Erwerb Aumann Gruppe | 1.648 | 1.648 |
| 31.12.2015 | 1.895 | 34.182 |
| Gezahlte Dividenden | 0 | -4.500 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge | 0 | -1.021 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 0 | -15 |
| Konzernergebnis | 0 | 12.791 |
| Konzerngesamtergebnis (Total Comprehensive Income) | 0 | 11.755 |
| Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln | 0 | 0 |
| Sacheinlage | -1.895 | 0 |
| 31.12.2016 | 0 | 41.437 |
Die Aumann AG (im Folgenden auch „Aumann“) ist durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MBB Technologies GmbH nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10. November 2016 entstanden. Sie hat ihren Sitz in der Dieselstraße 6, 48361 Beelen, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 16399 eingetragen. Sie ist Muttergesellschaft des Aumann-Konzerns.
Die Aumann AG ist ein führender, internationaler Anbieter von Anlagen für die Automobilindustrie und weitere Industrien mit Fokus auf den Bereich der E-Mobilität.
Der Konzernabschluss der Aumann für das Geschäftsjahr 2016 wird am 9. Februar 2017 durch die Gesellschafter der Aumann gebilligt.
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC).
Im Geschäftsjahr 2016 sind folgende Rechnungslegungsvorschriften erstmals oder in einer geänderten Fassung anzuwenden:
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| Regelung | Bezeichnung | Auswirkungen |
|---|---|---|
| IAS 1 | Angabeninitiative | keine |
| IAS 16, 38 | Akzeptable Abschreibungsmethoden | keine |
| IAS 16, 41 | Fruchttragende Pflanzen | keine |
| IAS 27 | Separate Abschlüsse - Equity Methode | keine |
| IAS 28 | Assoziierte Unternehmen - Konsolidierungsausnahmen | keine |
| IFRS 10,12 | Assoziierte Unternehmen - Konsolidierungsausnahmen | keine |
| IFRS 11 | Gemeinsame Vereinbarungen | keine |
| Annual Improvements 2012 - 2014 | gering |
Die folgenden neu herausgegebenen Standards bzw. Standards, die endorsed wurden, oder Änderungen von Standards oder Interpretationen, die nicht verpflichtend anzuwenden waren, wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht vorzeitig angewendet. Sofern die Änderungen die Aumann betreffen, werden die künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss noch geprüft oder sind nicht wesentlich.
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| Regelung | Bezeichnung | Veröffentlichung | Anwendung | Endorsement | Auswirkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| IAS 7 | Angabeninitiative | 29.01.2016 | 01.01.2017 | nein | keine wesentlichen Änderungen |
| IAS 12 | Latente Steueransprüche bei nicht realisierten Verlusten | 19.01.2016 | 01.01.2017 | nein | keine wesentlichen Änderungen |
| IAS 40 | Übertragung von Investment Property | 08.12.2016 | 01.01.2018 | nein | keine wesentlichen Änderungen |
| IFRS 2 | Aktienbasierte Zahlungsvereinbarungen | 20.06.2016 | 01.01.2018 | nein | keine wesentlichen Änderungen |
| IFRS 4 | Anwendung von IFRS 9 bei IFRS 4 | 12.09.2016 | 01.01.2018 | nein | keine wesentlichen Änderungen |
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 24.09.2014 | 01.01.2018 | 22.11.2016 | wird noch geprüft |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 28.05.2014 | 01.01.2018 | 22.09.2016 | wird noch geprüft |
| IFRS 15 | Datum des Inkrafttretens | 11.09.2015 | 01.01.2018 | 22.12.2016 | keine wesentlichen Änderungen |
| IFRS 15 | Klarstellungen | 12.04.2016 | 01.01.2018 | nein | wird noch geprüft |
| IFRS 16 | Leasing | 13.01.2016 | 01.01.2019 | nein | wird noch geprüft |
| Annual Improvements 2014 - 2016 | 08.12.2016 | 01.01.2018 | nein | wird noch geprüft | |
| IFRIC 22 | Fremdwährungstransaktionen | 08.12.2016 | 01.01.2018 | 24.11.2015 | wird noch geprüft |
Mit Handelsregistereintragung vom 7. September 2016 wurde die Wojtynia Immobilien GmbH in Aumann Immobilien GmbH umbenannt.
Am 10. November 2016 hat die Gesellschafterversammlung der MBB Technologies GmbH die Umwandlung im Wege des Formwechsels zur Aumann AG beschlossen. Der Formwechsel wurde am 8. Dezember 2016 in das Handelsregister eingetragen.
Am 13. Dezember 2016 hat Herr Ingo Wojtynia seine Anteile an der Aumann GmbH, Espelkamp, und Aumann Berlin GmbH, Hennigsdorf, sowie seine Anteile (bis auf 5,1 %) an der Aumann Immobilien GmbH, Espelkamp, im Form einer Sacheinlage in die Aumann AG eingebracht. Für die 5,1 % Beteiligung von Herrn Wojtynia an der Aumann Immobilien GmbH besitzt die Aumann AG eine zeitlich unbestimmte Kaufoption zum Kaufwert von 1,00 €. An der Aumann AG sind die MBB SE mit 93,5 % und Herr Ingo Wojtynia mit 6,5 % beteiligt.
Am 8. Dezember 2016 wurde die Aumann Winding and Automation Inc., Kansas City, USA gegründet. Einlagen in die Gesellschaft wurden noch nicht vorgenommen.
Neben der Aumann als Mutterunternehmen sind die unten aufgeführten Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Die Beteiligungsquoten werden durch Multiplikation der jeweiligen Gesellschaftsanteile ermittelt. Die in Fettdruck aufgeführten Unternehmen halten direkt oder indirekt Beteiligungen an den jeweils darunter genannten Gesellschaften.
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| Einbezogene Unternehmen Name und Sitz der Gesellschaft | Beteiligungs- quote in % |
|---|---|
| Verbundene Unternehmen (Vollkonsolidierung) | |
| Aumann AG, Beelen, Deutschland | 100,00 |
| MBB Fertigungstechnik GmbH, Beelen, Deutschland | 100,00 |
| MBB Technologies (China) Ltd., Changzhou, China | 100,00 |
| Aumann GmbH, Espelkamp, Deutschland | 100,00 |
| Aumann North America Inc., Fort Wayne, USA | 100,00 |
| Aumann Berlin GmbH, Hennigsdorf, Deutschland | 100,00 |
| Aumann Winding and Automation Inc., Kansas City, USA | 100,00 |
| Aumann Immobilen GmbH, Espelkamp, Deutschland | 94,90 |
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Aumann AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember des jeweils geltenden Geschäftsjahres.
Tochterunternehmen sind die Unternehmen, über die die Aumann Beherrschung ausübt. Beherrschung liegt vor, wenn ein Unternehmen Verfügungsgewalt über ein anderes Unternehmen hat. Dies ist der Fall, wenn Rechte bestehen, die die gegenwärtige Fähigkeit zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten verleihen. Maßgebliche Tätigkeiten sind die Tätigkeiten, die die Rendite eines Unternehmens wesentlich beeinflussen. Die Vollkonsolidierung der Tochterunternehmen beginnt zu dem Zeitpunkt, zudem die Möglichkeit der Beherrschung besteht und sie endet, wenn die Beherrschungsmöglichkeit nicht mehr gegeben ist.
Die Kapitalkonsolidierung wird gem. IFRS 3 nach der Erwerbsmethode durchgeführt. Nach dieser Methode werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden Anteil am Eigenkapital des erworbenen Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Dabei werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zu ihrem Zeitwert angesetzt und in die Konzernbilanz übernommen. Ein Überschuss der Anschaffungskosten über den Zeitwert des auf den Konzern entfallenden Reinvermögens wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert.
Der auf die Minderheitsgesellschafter entfallende Anteil der Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens wird ebenfalls zum Zeitwert angesetzt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegenseitig verrechnet. Dies gilt auch für die Zwischenergebnisse sowie die konzerninternen Umsätze, Erträge und Aufwendungen. Die Ergebnisse der im Laufe des Geschäftsjahres erworbenen Tochterunternehmen werden entsprechend vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erwerbs oder bis zum Abgangszeitpunkt in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung einbezogen.
Der Konzernabschluss wurde mit Ausnahme der Neubewertung von bestimmten Finanzinstrumenten auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.
Die Bilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Gesamtergebnisrechnung wird zur Ermittlung des Konzernjahresergebnisses nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da den überwiegenden Konzerntransaktionen diese Währung zu Grunde liegt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T€) auf- oder abgerundet. Die Betragsangaben erfolgen in Euro (€), Tausend Euro (T€) und Millionen Euro (Mio. €).
Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst.
Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.
Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.
Die Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebes werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst.
Folgende Kurse wurden berücksichtigt (für 1,00 €):
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| Stichtagskurs 31.12.2016 | Durchschnittskurs 2016 | |
|---|---|---|
| Chinesischer Renminbi (CNY) | 7,3068 | 7,3545 |
| Stichtagskurs 31.12. 2015 | Durchschnittskurs 2015 | |
| Chinesischer Renminbi (CNY) | 7,0952 | 6,9223 |
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögensgegenstands, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt.
Immaterielle Vermögenswerte werden dann angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gesellschaft der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig gemessen werden können.
Kosten für Forschungsaktivitäten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst.
Für Zwecke der Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen (ausgewiesen in den Abschreibungen). Immaterielle Vermögenswerte (ohne Firmenwerte) werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.
Der Konzern verfügt mit Ausnahme der Firmenwerte über keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.
Die Anschaffungskosten neuer Software werden aktiviert und als ein immaterieller Vermögenswert behandelt, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren linear abgeschrieben.
Kosten, die entstanden sind, um den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen, den die Gesellschaft ursprünglich erwartet hatte, wiederherzustellen oder zu bewahren, werden als Aufwand erfasst.
Gewinne und Verluste aus dem Abgang immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert abgeht, erfolgswirksam erfasst.
Der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenszusammenschluss ergibt sich als Residualgröße aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich entsprechend den Regelungen des IAS 36 auf seine Werthaltigkeit mittels eines Impairment-Tests überprüft. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten („ZGE“) des Konzerns zugeordnet, die einen Nutzen aus dem Zusammenschluss ziehen. Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird dann außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner als der Buchwert dieser Einheit ist. Ein einmal erfasster Wertminderungsbedarf für den Geschäfts- oder Firmenwert wird in künftigen Perioden nicht wieder zugeschrieben.
Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Anschaffungskosten einer Sachanlage umfassen den Kaufpreis und weitere im Zusammenhang mit dem Erwerb anfallende, nicht erstattungsfähige Erwerbsteuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert an seinen Standort und in einen betriebsbereiten Zustand für seine vorgesehene Verwendung zu bringen. Nachträgliche Ausgaben wie Wartungs- und Instandhaltungskosten, die entstehen, nachdem die Vermögenswerte des Anlagevermögens in Betrieb genommen wurden, werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Wenn es wahrscheinlich ist, dass Ausgaben dazu führen, dass dem Unternehmen ein über die ursprünglich bemessene Ertragskraft des vorhandenen Vermögenswertes hinaus zusätzlicher künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, werden die Ausgaben als zusätzliche Anschaffungskosten aktiviert.
Die Bewertung von im Rahmen von Unternehmenserwerben neu identifizierten Vermögenswerten erfolgt zum im Erwerbszeitpunkt ermittelten Zeitwert (Marktwert), der in den Folgeperioden planmäßig abgeschrieben wird.
Abschreibungen werden linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer unter Annahme eines Restwertes von 0,00 € berechnet. Für die einzelnen Anlagegruppen werden folgende geschätzte Nutzungsdauern herangezogen:
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| Gebäude- und Außenanlagen: | 10 bis 33 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen: | 10 bis 12 Jahre |
| Computerhardware: | 3 Jahre |
| Sonstige Büroausstattung: | 5 bis 13 Jahre |
Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Die Nutzungsdauer, die Abschreibungsmethode für Sachanlagen sowie die Restwerte werden periodisch überprüft.
Werden Gegenstände des Sachanlagevermögens veräußert oder verschrottet, werden die entsprechenden Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen ausgebucht; ein realisierter Gewinn oder Verlust aus dem Abgang wird in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Der sich aus dem Verkauf einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes; er wird erfolgswirksam erfasst.
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasinggeschäft darstellt oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.
Vermögenswerte aus Finanzierungs-Leasingverträgen, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder, sofern dieser Wert niedriger ist, mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. Die Vermögenswerte werden planmäßig abgeschrieben.
Leasingzahlungen werden in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, indem der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Die verbleibenden Leasingverpflichtungen zum Bilanzstichtag werden entsprechend ihrer Fristigkeit gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der Konzern tritt nicht als Leasinggeber auf.
Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, die Fremdkapitalkosten fallen für den Erwerb, den Bau oder die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte an. In dem Fall werden die Fremdkapitalkosten den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet.
Nicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltigkeitsprüfung ist der erzielbare Betrag („recoverable amount“) des Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit („ZGE“) zu ermitteln. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten („fair value less costs to sell“) und dem Nutzungswert („value in use“). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen des Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert eines im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung geschätzten, erwarteten Cashflows ermittelt. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert erfolgt in Höhe der Differenz eine sofort erfolgswirksame Abschreibung.
Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert (außer für Firmenwerte) aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung (bzw. Verringerung der Wertminderung) eines Vermögenswertes wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre (unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte).
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen klassifiziert. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Die Designation der finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien hängt von ihrer Art und dem Verwendungszweck ab und erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Umwidmungen werden, sofern diese zulässig und erforderlich sind, zum Ende des Geschäftsjahres vorgenommen.
Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2016 über ausgereichte Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte.
Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, das heißt an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswertes eingegangen ist, erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten sind solche, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder Marktkonventionen festgelegten Zeitraumes vorschreiben.
Ausgereichte Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind jene nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert und nicht in eine der drei übrigen Kategorien eingestuft sind. Bei den zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren erfolgt ein Ausweis im langfristigen Vermögen, wenn im Zugangszeitpunkt von einer Veräußerung innerhalb eines Jahres nicht auszugehen ist.
Nach dem erstmaligen Ansatz werden zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Gewinne oder Verluste in einer separaten Position des Eigenkapitals erfasst werden. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Finanzinvestition ausgebucht wird oder an dem eine dauerhafte Wertminderung für die Finanzinvestition festgestellt wird, wird der zuvor im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch Bezugnahme auf den an der Börse notierten Geldkurs am Bilanzstichtag ermittelt. Für die von dem Konzern zum 31. Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen, zur Veräußerung verfügbaren, finanziellen Vermögenswerte lagen Marktwerte vor.
Finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf Wertminderung überprüft. Ist es wahrscheinlich, dass die Gesellschaft bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten nicht alle laut Vertragsbedingungen fälligen Beträge von Darlehen, Forderungen oder von bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen eintreiben kann, wird eine Wertminderung oder Wertberichtigung auf Forderungen ergebniswirksam erfasst. Der Wertminderungsverlust ist definiert als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows bewertet mit der Effektivzinsmethode. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn die nachfolgende teilweise Werterholung (bzw. Verringerung der Wertminderung) objektiv auf einen nach der ursprünglichen Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden kann. Eine Werterhöhung wird jedoch nur insoweit erfasst, als sie den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfolgt wäre. Eine Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts erfolgt, wenn dieser als uneinbringlich eingestuft wird.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechen wie im Vorjahr im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und Netto-veräußerungswert (abzüglich notwendiger Vertriebskosten) angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren werden zu Anschaffungskosten nach der Durchschnittspreismethode oder zu niedrigeren Marktpreisen am Bilanzstichtag bewertet. In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind neben den Kosten für Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter der Annahme einer Normalauslastung eingerechnet. Für Bestandsrisiken aus der Lagerdauer und einer verminderten Verwertbarkeit wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen.
In der Bilanz abgebildete Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.
Der Finanzmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung wird entsprechend der obigen Definition abgegrenzt.
Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert unter Einbeziehung der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert.
Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzins-methode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfolgswirksam erfasst wird.
Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen passiviert.
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die entsprechenden Verpflichtungen des Konzerns beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Eine Rückstellung wird dann ausgewiesen, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung auf Grund eines vergangenen Ereignisses hat, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.
Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtig beste Schätzung angepasst. Der Rückstellungsbetrag entspricht dem Barwert der zur Erfüllung der Verpflichtung voraus-sichtlich notwendigen Ausgaben, wenn der entsprechende Zinseffekt wesentlich ist. Die den Zeitablauf widerspiegelnde Erhöhung der Rückstellung wird als Zinsaufwand erfasst.
Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter werden für solche Verpflichtungen gebildet, bei denen ein Leistungsaustausch stattgefunden hat und die Höhe der Gegenleistung mit hinreichender Sicherheit feststeht.
Die bei der MBB Fertigungstechnik GmbH ermittelten Pensionsverpflichtungen werden nach IAS 19 ausgewiesen. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden als Aufwand erfasst. Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen wird die Verpflichtung als Pensionsrückstellung in der Bilanz erfasst. Die Pensionszusagen werden hierbei als „defined benefit plan“ angesehen und daher mittels der „projected unit credit method“ versicherungsmathematisch bewertet.
Die versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Der aus der Aufzinsung der Pensionen resultierende Zinsaufwand wird im Finanzergebnis berücksichtigt.
Erträge werden realisiert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung abzüglich gewährter Skonti und Rabatte sowie der Umsatzsteuer oder anderer Abgaben bewertet. Darüber hinaus setzt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgend aufgelisteter Ansatzkriterien voraus.
Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit Lieferung der Waren und Erzeugnisse bzw. mit der Endabnahme beim Kunden ein. Umsätze aus Dienstleistungsgeschäften werden nur dann erfasst, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass der mit dem Geschäft verbundene wirtschaftliche Nutzen zufließen wird. Dies erfolgt in der Bilanzierungsperiode, in der die jeweiligen Dienstleistungen erbracht werden.
Im Aumann-Konzern wird bei der MBB Fertigungstechnik GmbH, der MBB Technologies China Ltd., der Aumann GmbH und der Aumann Berlin GmbH die Percentage-of-Completion-Methode (PoC) gem. IAS11 bei der Auftragsfertigung angewendet. Dabei werden – wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags verlässlich geschätzt werden kann – die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Fertigungsauftrag entsprechend dem Leistungsfortschritt (Fertigstellungsgrad) am Abschlussstichtag erfasst. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten (cost-to-cost-Verfahren).
Nach der PoC-Methode bilanzierte Fertigungsaufträge werden entsprechend den zum Stichtag aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns in den Forderungen aus Fertigungsaufträgen erfasst. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden insoweit berücksichtigt, wie sie mit dem Kunden bereits verbindlich vereinbart wurden. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Die Auftragskosten werden in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, werden die erwarteten Verluste unmittelbar als Aufwand erfasst.
Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung des Effektivzinssatzes, das heißt des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswertes abgezinst werden).
Erträge werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt gemäß IAS12 unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme der latenten Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- und Firmenwertes oder eines Vermögenswertes oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen verwendet werden können. Latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, werden nicht angesetzt.
Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, soweit sie künftigen Belastungen oder Minderungen desselben Steuerpflichtigen gegenüber derselben Steuerbehörde zuzuordnen sind.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit haben werden. Dabei werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen sind am Bilanzstichtag zu berücksichtigen, sofern die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.
Latente Steuern werden als Steuerertrag oder -aufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen erfolgsneutral unmittelbar im Eigenkapital erfasste Posten; in diesem Fall werden die latenten Steuern ebenfalls erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Latente Steuern und Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Verrechnung bzw. Aufrechnung der Steuererstattungsansprüche gegen Steuerschulden hat und sie sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.
Eventualschulden sind entweder mögliche Verpflichtungen, die zu einem Abfluss von Ressourcen führen können, deren Existenz aber durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer zukünftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, oder gegenwärtige Verpflichtungen, die nicht die Ansatzkriterien einer Schuld erfüllen. Sie werden im Anhang separat angegeben, es sei denn die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist unwahrscheinlich. Im Geschäftsjahr bestehen neben den Haftungsverhältnissen keine Eventualschulden.
Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden Eventualschulden nach IFRS 3.23 passiviert, wenn der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann.
Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.
Für die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS müssen vereinzelt Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden. Diese haben Einfluss auf die ermittelten Beträge von Vermögenswerten, Schulden und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie auf den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, auf Grund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert.
Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte vorliegen.
Der Geschäfts- oder Firmenwert mit unbestimmbarer Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte auf Wertminderung überprüft. Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte werden auf Werthaltigkeit untersucht, wenn Hinweise vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Zur Schätzung des Nutzungswerts bewertet die Geschäftsführung die voraussichtlichen künftigen Cashflows des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit und wählt einen angemessenen Abzinsungssatz, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.
Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeit und den künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten.
Der Ansatz und die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgt auf Basis einer Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Nutzenabflusses sowie anhand von Erfahrungswerten und der zum Bilanzstichtag bekannten Umstände. Die tatsächliche Verpflichtung kann von den zurückgestellten Beträgen abweichen.
Aktive latente Steuern werden in dem Maße gebildet, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine Ermessensausübung der Geschäftsführung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.
Die Tochterunternehmen der Aumann tätigen einen großen Teil ihrer Geschäfte als Fertigungsaufträge, die nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert werden, wonach die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad auszuweisen sind. Diese Methode erfordert eine Schätzung des Ausmaßes des Auftragsfortschritts. In Abhängigkeit von der Methode zur Bestimmung des Fertigstellungsgrads umfassen die wesentlichen Schätzungen die gesamten Auftragskosten, die bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten, die gesamten Auftragserlöse, die Auftragsrisiken und andere Beurteilungen. Die Schätzungen werden kontinuierlich vom Management der Gesellschaft überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens ist aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel ersichtlich.
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2016 | Gesamte T€ |
Zugänge des Geschäftsjahres T€ |
Zugänge aus Erstkonsolidierung T€ |
Umbuchung T€ |
Abgänge des Geschäftsjahres T€ |
Währungskursdifferenzen T€ |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.502 | 213 | 0 | 0 | 2 | -3 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 10.057 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12.559 | 213 | 0 | 0 | 2 | -3 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 11.508 | 1.347 | 0 | 238 | 0 | 1 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.299 | 327 | 0 | -159 | 0 | -4 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.193 | 451 | 0 | 159 | 600 | -1 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 245 | 947 | 0 | -238 | 0 | -7 |
| 15.245 | 3.072 | 0 | 0 | 600 | -11 | |
| Gesamt | 27.804 | 3.285 | 0 | 0 | 602 | -14 |
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| Abschreibungen | Buchwert | Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2016 | in ihrer gesamten Höhe T€ |
am Ende des Geschäftsjahres T€ |
zu Beginn des Geschäftsjahres T€ |
des Geschäftsjahres T€ |
Abgänge Abschreibungen T€ |
Währungskurs- differenzen T€ |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.870 | 840 | 1.186 | 556 | 2 | 0 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 10.057 | 10.057 | 0 | 0 | 0 |
| 1.870 | 10.897 | 11.243 | 556 | 2 | 0 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.226 | 11.868 | 10.738 | 455 | 0 | 1 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 284 | 1.179 | 1.144 | 189 | 58 | -2 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 758 | 1.444 | 1.396 | 498 | 538 | 1 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 947 | 245 | 0 | 0 | 0 |
| 2.268 | 15.438 | 13.523 | 1.142 | 596 | 0 | |
| Gesamt | 4.138 | 26.335 | 24.766 | 1.698 | 598 | 0 |
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 | Gesamte T€ |
Zugänge des Geschäftsjahres T€ |
Zugänge aus Erstkonsolidierung T€ |
Umbuchung T€ |
Abgänge des Geschäftsjahres T€ |
Währungskursdifferenzen T€ |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.959 | 292 | 247 | 0 | 0 | 4 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | 10.057 | 0 | 0 | 0 |
| 1.959 | 292 | 10.304 | 0 | 0 | 4 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 7.957 | 2 | 3.537 | 12 | 0 | 0 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 375 | 116 | 699 | 110 | 10 | 9 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.511 | 198 | 484 | 0 | 0 | 0 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 334 | 87 | 4 | -122 | 75 | 17 |
| 10.177 | 403 | 4.724 | 0 | 85 | 26 | |
| Gesamt | 12.136 | 695 | 15.028 | 0 | 85 | 30 |
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| Abschreibungen | Buchwert | Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 | in ihrer gesamten Höhe T€ |
am Ende des Geschäftsjahres T€ |
zu Beginn des Geschäftsjahres T€ |
des Geschäftsjahres T€ |
Abgänge Abschreibungen T€ |
Währungskurs- differenzen T€ |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.316 | 1.186 | 1.070 | 426 | 1 | 2 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 10.057 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 1.316 | 11.243 | 1.070 | 426 | 1 | 2 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 770 | 10.738 | 7.409 | 222 | 0 | 0 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 155 | 1.144 | 328 | 118 | 10 | 0 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 797 | 1.396 | 1.000 | 286 | 0 | 0 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 245 | 334 | 0 | 0 | 0 |
| 1.722 | 13.523 | 9.071 | 626 | 10 | 0 | |
| Gesamt | 3.038 | 24.766 | 10.141 | 1.052 | 11 | 2 |
Bezüglich der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte verweisen wir auf die Darstellung im Anlagenspiegel. Der zum Bilanzstichtag ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert resultiert in Höhe von 10.057 T€ aus dem Erwerb der Aumann GmbH, der Aumann Berlin GmbH und der Aumann Immobilien GmbH (im Folgenden auch Aumann-Gesellschaften) in 2015. Für den Impairment-Test in 2016 bildeten die Aumann-Gesellschaften die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE).
Grundlage des Impairment-Tests zur Bestimmung des erzielbaren Betrags war der Nutzungswert der ZGE, dessen Berechnung auf prognostizierten Erträgen aus einer Fünfjahresplanung abgeleitet wurde. Bei der Ermittlung der Planzahlen wurden gegenwärtige und künftige Wahrscheinlichkeiten, die erwartete wirtschaftliche Entwicklung und sonstige Umstände berücksichtigt.
Bei der ZGE wurde für das Normjahr (ewige Rente) die Planzahlen des letzten Planjahres angesetzt. Als Diskontierungssatz wurde ein Zinssatz von 12 % verwendet, auf die Berücksichtigung eines möglichen Wachstums im Normjahr wurde aus Vorsichtsgründen verzichtet.
Der Impairment-Test ergab keinen Abwertungsbedarf. Aus Sicht des Vorstands führen vernünftigerweise denkbare Änderungen der Grundannahmen nicht dazu, dass der jeweilige Buchwert den erzielbaren Betrag der ZGE übersteigt.
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| 31.12.2016 T€ |
31.12.2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.414 | 1.699 |
| Unfertige Erzeugnisse | 34 | 702 |
| Fertige Erzeugnisse | 454 | 0 |
| Geleistete Anzahlungen | 2.137 | 947 |
| Buchwert zum 31.12. | 4.039 | 3.348 |
Bei den Vorräten wurden während der Berichtsperiode Wertminderungen in Höhe von 329 T€ (Vorjahr: 0 T€) vorgenommen. Wertaufholungen auf Vorräte wurden in Höhe von 87 T€ (Vorjahr: 19 €) vorgenommen.
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| 31.12.2016 T€ |
31.12.2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 14.102 | 16.874 |
| abzüglich Einzelwertberichtigungen | -133 | -75 |
| Buchwert zum 31.12. | 13.969 | 16.799 |
Von den ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen 0 T€ (Vorjahr: 41 T€) auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die zum Konsolidierungskreis des Mutterunternehmens MBB SE gehören.
Die dargestellten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind der Kategorie Kredite und Forderungen zuzurechnen, ihre Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Der Gesamtbetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden je nach Bedarf einzelwertberichtigt. Indikatoren für Wertberichtigungen sind ausbleibende Zahlungseingänge und Informationen über Änderungen der Bonität von Kunden. Eine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos besteht aufgrund der Breite des Kundenstammes nicht.
Die nach der PoC-Methode bilanzierten Forderungen aus Fertigungsaufträgen setzen sich wie folgt zusammen:
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| 31.12.2016 T€ |
31.12.2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Zum Bilanzstichtag angefallene Auftragskosten | ||
| zuzüglich (abzüglich) erfasster Gewinne (Verluste) | 102.545 | 73.020 |
| Teilabrechnungen | 62.885 | 45.865 |
| Saldo | ||
| aktivisch: Forderungen aus Auftragsfertigung | 39.660 | 27.155 |
| passivisch: Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen | 0 | 0 |
Die sonstigen Vermögenswerte, deren Fristigkeit innerhalb eines Jahres liegt, gliedern sich wie folgt auf:
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| 31.12.2016 T€ |
31.12.2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Factoring | 1.006 | 89 |
| Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten | 323 | 368 |
| Forderungen aus Steuern | 201 | 480 |
| Debitorische Kreditoren | 61 | 72 |
| Forderungen Personal | 48 | 34 |
| Forderung aus Lebensversicherungen | 34 | 34 |
| Projektförderungen | 32 | 202 |
| Übrige sonstige Vermögenswerte | 80 | 389 |
| Buchwert zum 31.12. | 1.785 | 1.668 |
Die Forderungen aus Steuern beinhalten Körperschaft- und Gewerbesteuerforderungen von 148 T€ (Vorjahr: 453 T€) und Vorsteueransprüche von 53 T€ (Vorjahr: 27 T€).
Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte des Aumann-Konzerns beinhalten Wertpapiere von insgesamt 7.663 T€ (Vorjahr: 19.184 T€), davon sind Aktien in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 7.446 T€) im langfristigen Vermögen und Anleihen in Höhe von 7.663 T€ (Vorjahr: 11.738 T€) im kurzfristigen Vermögen ausgewiesen.
Im Berichts- und Vorjahr wurden keine Wertminderungen bei Aktien und Anleihen vorgenommen. Die Erträge aus Wertpapieren betragen 2.101 T€ (Vorjahr: 1.072 T€), sie werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern aus temporären Differenzen zum 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2015 ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung.
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| 31.12.2016 T€ |
31.12.2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Latente Steuerforderungen (unsaldiert) | 4.156 | 3.419 |
| Latente Steuerschulden (unsaldiert) | -4.989 | -3.318 |
| Summe | -833 | 101 |
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| 31.12.2016 T€ |
31.12.2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Temporäre Differenzen aus: | ||
| Pensionsrückstellung | 3.449 | 2.948 |
| Sonstige Rückstellungen | 622 | 435 |
| Sachanlagen | 46 | 33 |
| Verbindlichkeiten | 39 | 3 |
| Latente Steuerforderungen | 4.156 | 3.419 |
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| 31.12.2016 T€ |
31.12.2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Temporäre Differenzen aus: | ||
| Forderungen | 4.502 | 3.155 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 393 | 0 |
| Wertpapiere | 37 | 108 |
| Sachanlagen | 24 | 55 |
| Verbindlichkeiten | 23 | 0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 10 | 0 |
| Latente Steuerschulden | 4.989 | 3.318 |
Nach Saldierung der aktiven latenten Steueransprüche mit den passiven latenten Steuerverbindlichkeiten, die dieselben Steuerbehörden betreffen, verbleiben aktive latente Steuern von 380 T€ (Vorjahr: 405 T€) und passive latente Steuern von 1.213 T€ (Vorjahr: 304 T€).
Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die gesonderte Anlage „Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für 2016“ zu diesem Anhang.
Das Stammkapital der Aumann beträgt 12,5 Mio. € (Vorjahr 25 T€), es ist in 12.500.000 auf den Namen lautende Aktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 € pro Aktie eingeteilt und voll eingezahlt. Die Kapitalanteile werden von der MBB SE zu 93,5 % und von Herrn Ingo Wojtynia zu 6,5 % gehalten.
Die Erhöhung des Stammkapitals erfolgte nach Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10. November 2016 zu 11.662.500 € aus Gesellschaftsmitteln. Dazu wurden 8.500.000 € aus der Kapitalrücklage und 3.162.500 € aus den Gewinnrücklagen verwendet.
Des Weiteren hat am 13. Dezember 2016 die außerordentliche Hauptversammlung der Aumann AG beschlossen, das Stammkapital durch Ausgabe von 812.500 neuen auf den Namen lautende Aktien um 812,5 T€ zu erhöhen. Die neuen ausgegebenen Aktien wurden ausschließlich durch Herrn Ingo Wojtynia gezeichnet. Herr Ingo Wojtynia brachte im Gegenzug seine 25%igen Anteile an der Aumann GmbH, Espelkamp, und der Aumann Berlin GmbH, Hennigsdorf, sowie 19,9 % seiner Anteile an der Aumann Immobilien GmbH, Espelkamp, in die Aumann AG ein. Der Wert der eingebrachten Beteiligung betrug 5.000,0 T€, der den Nennwert übersteigende Teil wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Für die restliche 5,1 % Beteiligung von Herrn Wojtynia an der Aumann Immobilien GmbH besitzt die Aumann AG eine zeitlich unbestimmte Kaufoption zum Kaufwert von 1,00 €.
Die Kapitalrücklage beträgt 4.188 T€ (Vorjahr: 8.500 T€). Die Höhe ergibt sich aus der unter Punkt 8.1 beschriebenen Sacheinlage.
Die Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung ist Folge der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagsmethode. Die Differenz ergibt sich aus der Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der Tochtergesellschaften, die in Fremdwährung bilanziert haben, zum Durchschnittskurs sowie der Bilanzposten zum Stichtagskurs einerseits und des Eigenkapitals der jeweiligen Tochtergesellschaften zum historischen Kurs der Erstkonsolidierung andererseits.
Die Rücklage für zum Verkauf zur Verfügung stehende finanzielle Vermögenswerte resultiert aus kumulativen Gewinnen oder Verlusten aus der Neubewertung von den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten. Diese werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.
Nach IAS 19 werden versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (nach Berücksichtigung des damit verbundenen latenten Steuereffekts) in der Rücklage für Pensionen und in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.
Diese Position enthält die vom Konzern erwirtschafteten Gewinne abzüglich der ausgeschütteten Gewinne. Im Geschäftsjahr erfolgte eine Gewinnausschüttung von 4.500.000,00 € (Vorjahr: 2.500.000,00 €) an die Gesellschafterin.
Durch Einbringung seiner Anteile an der Aumann GmbH, an der Aumann Berlin GmbH und der Aumann Immobilien GmbH von Herrn Ingo Wojtynia sowie der zum Bilanzstichtag als ausgeübt betrachteten Option der Aumann AG (siehe Gliederungspunkt 8.1) hat sich der Anteil nicht beherrschender Gesellschafter auf 0 T€ (Vorjahr: 1.895 T€) reduziert.
Pensionsvereinbarungen bestehen bei der MBB Fertigungstechnik GmbH. Sie betreffen 356 Mitarbeiter, davon sind 174 Mitarbeiter aktive Anwärter. 122 Personen sind Rentner und 60 Personen sind ausgeschiedene Anwärter. Die Pensionsvereinbarungen sind geschlossen, d.h. bei Neueinstellungen werden keine betrieblichen Pensionsvereinbarungen mehr getroffen.
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| 31.12.2016 T€ |
31.12.2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Pensionsrückstellungen zum Beginn des Geschäftsjahres | 16.701 | 16.640 |
| Inanspruchnahme | -401 | -350 |
| Zuführung zu Rückstellungen (service cost) | 416 | 443 |
| Zuführung zu Rückstellungen (interest cost) | 380 | 379 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) | 1.418 | -411 |
| Pensionsrückstellungen am Ende des Geschäftsjahres | 18.514 | 16.701 |
Die versicherungsmathematischen Verluste ergeben sich zu -1.734 T€ aus Änderungen bei den finanziellen Annahmen und zu 316 T€ aus erfahrungsbedingten Anpassungen.
Folgende versicherungsmathematischen Annahmen wurden zu Grunde gelegt:
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Rechnungszins | 1,7% | 2,3% |
| Gehaltstrend | 3,0% | 3,0% |
| Rententrend | 1,8% | 2,0% |
Die Leistungspläne sind nicht kapitalgedeckt. Die Verbindlichkeiten entsprechen der Verpflichtung (DBO).
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen und Erträge stellen sich wie folgt dar:
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| 31.12.2016 T€ |
31.12.2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Zuführung zu Rückstellungen (service cost) | -416 | -443 |
| Zuführung zu Rückstellungen (interest cost) | -380 | -379 |
| Total | -796 | -822 |
Die erwarteten Pensionszahlungen aus den Pensionsplänen für 2017 betragen 383 T€.
Die Sensitivität der Gesamtpensionsverpflichtung auf Änderungen in den gewichteten Hauptannahmen kann sich (maximal) wie folgt gestalten:
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| Auswirkung auf die Verpflichtung | |||
|---|---|---|---|
| Veränderung der Annahme | Erhöhung der Annahme | Verminderung der Annahme | |
| --- | --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz | 0,50% | - 9,81 % | + 11,46 % |
| Künftige Rentensteigerung | 0,50% | + 6,88 % | - 6,22 % |
| Sterbewahrscheinlichkeit | + 1 Jahr | + 3,54 % |
Bei der Berechnung der Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtung zu versicherungsmathematischen Annahmen wurde dieselbe Methode verwendet, mit der der Wert der Pensionsrückstellung in der Bilanz ermittelt wird. Die Sensitivitätsanalyse basiert auf der Änderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen konstant gehalten werden. Es ist unwahrscheinlich, dass sich dieses in der Realität ereignet. Veränderungen in einigen Annahmen können korrelieren.
Die Verbindlichkeiten weisen folgende Fristigkeiten auf:
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| 31.12.2016 | bis zu 1 Jahr T€ |
mehr als 1 und bis zu 5 Jahren T€ |
über 5 Jahre T€ |
Gesamt T€ |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.717 | 9.802 | 6.864 | 19.383 |
| Erhaltene Anzahlungen | 12.157 | 0 | 0 | 12.157 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11.475 | 0 | 0 | 11.475 |
| Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter | 6.780 | 0 | 0 | 6.780 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.112 | 66 | 0 | 3.178 |
| Stand 31.12.2016 | 36.241 | 9.868 | 6.864 | 52.973 |
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| 31.12.2015 | bis zu 1 Jahr T€ |
mehr als 1 und bis zu 5 Jahren T€ |
über 5 Jahre T€ |
Gesamt T€ |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3.043 | 6.513 | 3.275 | 12.831 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 9.063 | 0 | 0 | 9.063 |
| Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter | 7.760 | 0 | 0 | 7.760 |
| Erhaltene Anzahlungen | 4.976 | 0 | 0 | 4.979 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2.462 | 131 | 0 | 2.593 |
| Stand 31.12.2015 | 27.304 | 6.644 | 3.275 | 37.226 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden sowohl zu festen als auch zu variablen Zinssätzen zwischen 0,83 % und 5,90 % (Vorjahr: 1,74 % und 5,90 %) verzinst. Die Zinssätze von 5,90 % sind ausschließlich für die kurzfristige Überziehung von Konten angefallen.
Zur Sicherung eines Bankdarlehens besteht die Eintragung einer Grundschuld von 13,9 Mio. € (Vorjahr: 12,1 Mio. €) auf das Betriebsgrundstück.
Die sonstigen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
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| 31.12.2016 T€ |
31.12.2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Kurzfristig | ||
| Umsatzsteuer | 1.378 | 1.499 |
| Provisionen | 665 | 259 |
| Lohn- und Kirchensteuer | 615 | 407 |
| Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten | 226 | 0 |
| Löhne und Gehälter | 65 | 37 |
| Übrige | 163 | 260 |
| 3.112 | 2.462 | |
| Langfristig | ||
| Leasingverbindlichkeiten | 66 | 131 |
| 66 | 131 | |
| Total | 3.178 | 2.593 |
Die lang- und kurzfristigen sonstigen Rückstellungen sowie Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter stellen sich wie folgt dar:
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| 31.12.2015 T€ |
Verbrauch T€ |
Auflösung T€ |
Zuführung T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Rückstellungen | |||||
| Altersteilzeit | 652 | 140 | 0 | 527 | 1.039 |
| Jubiläen | 181 | 7 | 0 | 22 | 196 |
| 833 | 147 | 0 | 549 | 1.235 | |
| Kurzfristige Rückstellungen | |||||
| Nachlaufende Kosten | 8.358 | 4.615 | 3.740 | 8.717 | 8.720 |
| Ausstehende Rechnungen | 2.304 | 2.304 | 0 | 3.918 | 3.918 |
| Gewährleistung | 3.894 | 572 | 1.765 | 1.149 | 2.706 |
| Gleitzeit | 1.865 | 123 | 0 | 428 | 2.170 |
| Variables Gehalt und Provisionen | 1.414 | 1.397 | 17 | 2.034 | 2.034 |
| Urlaub | 1.214 | 1.214 | 0 | 1.476 | 1.476 |
| Drohverlustrückstellung | 529 | 2.744 | 0 | 3.077 | 862 |
| Erlösminderungen | 184 | 175 | 8 | 177 | 178 |
| Jahresabschluss- und Prüfungskosten | 149 | 149 | 0 | 151 | 151 |
| Pönale | 206 | 15 | 108 | 0 | 83 |
| Archivierung | 57 | 0 | 0 | 2 | 59 |
| Berufsgenossenschaft | 43 | 40 | 2 | 51 | 52 |
| Übrige | 25 | 6 | 0 | 3 | 22 |
| 20.242 | 13.354 | 5.640 | 21.183 | 22.431 | |
| 21.075 | 13.501 | 5.640 | 21.732 | 23.666 |
Die Rückstellung für nachlaufende Kosten betrifft verschiedene Projekte der MBB Fertigungstechnik GmbH und der Aumann-Gruppe, die bereits abgeschlossen und schlussgerechnet sind, für die aber noch Kosten für die Nachbereitung und Mängelbeseitigung anfallen. Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde unter Berücksichtigung der am 11. Juni 2014 abgeschlossenen Betriebsvereinbarung „Altersteilzeit FlexÜ“ gebildet.
Der Ressourcenabfluss für die kurzfristigen Rückstellungen wird im folgenden Geschäftsjahr erwartet.
Die Steuerrückstellungen ergeben sich wie folgt:
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| 31.12.2016 T€ |
31.12.2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 406 | 1.202 |
| Körperschaftsteuer | 585 | 212 |
| Buchwert zum 31.12. | 991 | 1.414 |
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| 31.12.2016 T€ |
31.12.2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Zum Bilanzstichtag hat der Konzern offene Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen, die wie folgt fällig sind: | ||
| Bis zu einem Jahr | 518 | 878 |
| Mehr als ein Jahr und bis zu fünf Jahren | 1.014 | 442 |
| Über fünf Jahre | 0 | 0 |
| 1.532 | 1.320 | |
| Zum Bilanzstichtag hat der Konzern offene Verpflichtungen aus Mietverhältnissen, die wie folgt fällig sind: | ||
| Bis zu einem Jahr | 554 | 462 |
| Mehr als ein Jahr und bis zu fünf Jahren | 468 | 237 |
| Über fünf Jahre | 0 | 0 |
| 1.022 | 699 | |
| Aufwendungen im Berichtsjahr aus Operating Lease und Miete | 843 | 502 |
Die Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen betreffen im Wesentlichen die Nutzung von PKWs. Die Leasingverhältnisse werden mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen.
Folgende Vermögenswerte werden im Rahmen von Finance-Leasingverhältnissen genutzt:
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| 2016 T€ |
2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Anschaffungskosten 01.01. | 78 | 0 |
| Zugänge Erstkonsolidierung | 0 | 78 |
| Anschaffungskosten 31.12. | 78 | 78 |
| Abschreibungen 01.01. | -5 | 0 |
| Abschreibungen lfd. Jahr | -29 | -5 |
| Abschreibungen 31.12. | -34 | -5 |
| Buchwert zum 31.12. | 44 | 73 |
| 2016 | 2015 | |
| T€ | T€ | |
| Technische Anlagen und Maschinen | ||
| Anschaffungskosten 01.01. | 31 | 0 |
| Zugänge Erstkonsolidierung | 0 | 31 |
| Anschaffungskosten 31.12. | 31 | 31 |
| Abschreibungen 01.01. | -2 | 0 |
| Abschreibungen lfd. Jahr | -12 | -2 |
| Abschreibungen 31.12. | -14 | -2 |
| Buchwert zum 31.12. | 17 | 29 |
| 0 | ||
| Geschäfts- und Betriebsausstattung | ||
| Anschaffungskosten 01.01. | 86 | 0 |
| Zugänge Erstkonsolidierung | 0 | 86 |
| Anschaffungskosten 31.12. | 86 | 86 |
| 0 | ||
| Abschreibungen 01.01. | -4 | 0 |
| Abschreibungen lfd. Jahr | -21 | -4 |
| Abschreibungen 31.12. | -25 | -4 |
| 0 | ||
| Buchwert zum 31.12. | 61 | 82 |
Die zukünftigen Mindestleasingzahlungen für die oben beschriebenen Finance-Leasingverhältnisse betragen:
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| bis zu 1 Jahr T€ |
Zwischen 1 und 5 Jahren T€ |
Mehr als 5 Jahre T€ |
|
|---|---|---|---|
| Leasingzahlungen | 70 | 68 | 0 |
| Abzinsungsbeträge | 5 | 2 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | |
| Barwerte | 65 | 66 | 0 |
Im Geschäftsjahr 2016 betragen die Umsatzerlöse 156,0 Mio. € (Vorjahr: 93,4 Mio. €). Von den Umsatzerlösen entfallen 154,4 Mio. € (Vorjahr: 90,2 Mio. €) auf die Anwendung der PoC-Methode. Davon betragen die Service-Umsätze in 2016 8,6 Mio. € (Vorjahr: 3,7 Mio. €).
Eine Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen zeigt folgende Übersicht.
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| 2016 T€ |
2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Europa | 140.681 | 87.008 |
| NAFTA | 7.730 | 1.140 |
| China | 6.431 | 4.802 |
| Übrige | 1.174 | 465 |
| Summe | 156.016 | 93.415 |
Die Region NAFTA umfasst die Länder USA, Kanada und Mexiko.
Im Geschäftsjahr 2016 verzeichnete der Aumann-Konzern einen Auftragseingang von 190,1 Mio. €, wovon 139,2 Mio. € auf das Segment Classic und 50,9 Mio. € auf das Segment E-mobility entfallen.
Zum 31. Dezember 2016 verfügt der Konzern über einen Auftragsbestand von 132,2 Mio. €, wovon 103,0 Mio. € auf das Segment Classic und 29,2 Mio. € auf das Segment E-mobility entfallen.
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| 2016 T€ |
2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Erträge aus | ||
| Wertpapieren | 2.101 | 1.072 |
| der Auflösung von Rückstellungen | 415 | 153 |
| Verkäufen Anlagevermögen | 158 | 20 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 97 | 0 |
| Fördermittel | 49 | 153 |
| Währungskursgewinnen | 34 | 54 |
| Auflösung Wertberichtigungen auf Forderungen | 8 | 34 |
| Gutschriften und Schadenersatz | 0 | 100 |
| Übrige | 88 | 64 |
| Summe | 2.950 | 1.650 |
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| 2016 T€ |
2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Recht und Beratung | 1.668 | 1.474 |
| Reisekosten / KFZ-Kosten | 1.175 | 626 |
| Instandhaltungsaufwendungen | 1.058 | 900 |
| Miete, Pachten, Leasing | 843 | 502 |
| Sonstige Dienstleistungen | 776 | 678 |
| Aufwand aus Wertpapier-Geschäften | 507 | 373 |
| Telefon, Porto, Datenfernübertragung | 342 | 246 |
| EDV-Kosten | 329 | 289 |
| Versicherungen | 327 | 99 |
| Werbekosten | 297 | 99 |
| Gebühren und Beiträge | 159 | 89 |
| Bürobedarf | 124 | 34 |
| Nebenkosten Geldverkehr | 106 | 76 |
| Aus- und Weiterbildung | 79 | 9 |
| Wertberichtigungen auf Forderungen | 75 | 0 |
| Kantine | 49 | 58 |
| Spenden | 8 | 0 |
| Übrige | 623 | 41 |
| Summe | 8.545 | 5.593 |
Die Rechts- und Beratungskosten umfassen auch die Umlage durch die MBB SE (siehe Gliederungspunkt VII.4.2) sowie die Vergütung von Herrn Anton Breitkopf, dessen Geschäftsführergehalt über die Tolea GmbH abgerechnet wird.
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| 2016 T€ |
2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Zinserträge aus Anleihen | 642 | 558 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 13 | 19 |
| Summe | 655 | 577 |
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| 2016 T€ |
2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 957 | 631 |
| Avalzinsen | 288 | 260 |
| Summe | 1.245 | 891 |
Einzelangaben zu den gebildeten aktiven bzw. passiven latenten Steuern sind dem Gliederungspunkt I.4.17 b) „Latente Steuern“ zu entnehmen. Bei der Bildung der latenten Steuern wird ein Ertragssteuersatz von 30 % für die inländischen Tochterunternehmen und für die ausländischen Tochterunternehmen der zukünftige lokale Steuersatz zu Grunde gelegt.
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| 2016 T€ |
2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 1.916 | 1.834 |
| Gewerbesteuer | 1.641 | 1.357 |
| Latente Steuern | 1.363 | -519 |
| Übriger Steueraufwand | 147 | 37 |
| Summe | 5.067 | 2.709 |
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| 2016 T€ |
2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern und Minderheiten | 17.858 | 9.876 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 4.920 | 2.672 |
| Tatsächliche Steuerquote | 27,6% | 27,1% |
Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragssteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns für die Geschäftsjahre 2016 und 2015 stellt sich wie folgt dar:
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| 2016 T€ |
2015 T€ |
|
|---|---|---|
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 17.858 | 9.876 |
| Sonstige Steuern | -147 | -37 |
| Anzuwendender (gesetzlicher) Steuersatz | 30,3% | 30,3% |
| Erwarteter Steuerertrag/-aufwand | 5.358 | 2.976 |
| Steuerlich unwirksame Erträge aus | ||
| aus dem Verkauf von Wertpapieren | -535 | -324 |
| anderen Effekten | 97 | 20 |
| Tatsächlicher Ertragssteueraufwand | 4.920 | 2.672 |
Bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.
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| 2016 T€ |
|
|---|---|
| Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens | |
| zuzurechnendes Ergebnis | 12.790.608 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zur | |
| Berechnung des Ergebnisses je Aktie | 11.850.000 |
| Ergebnis je Aktie (in €) | 1,08 |
Seit dem Erwerb der Aumann-Gesellschaften wird eine Segmentberichterstattung unter Anwendung von IFRS 8 (Geschäftssegmente) erstellt. Hiernach stellen Geschäftssegmente Komponenten eines Unternehmens dar, zu denen getrennte Finanzinformationen verfügbar sind und die regelmäßig durch die oberste Führungskraft des operativen Bereiches überprüft werden, um zu entscheiden, wie Ressourcen zu verteilen und deren Leistungsfähigkeit zu beurteilen ist. Das Management der Aumann unterteilt die Geschäftssegmente: E-mobility und Classic.
In dem Segment E-mobility werden insbesondere Spezialmaschinen und automatisierte Produktionslinien für die Elektrifizierung von Fahrzeugen entwickelt, produziert und vertrieben. Dies geschieht unter Verwendung direkter Wickeltechnologien – wie z.B. linearer Wicklung, Flyer-Wicklung, Nadelwicklung und kontinuierlichem Hairpin – sowie komplexer Automatisierungslösungen für umgebende Prozesse. Im Wesentlichen ermöglichen unsere Lösungen unseren Kunden, hocheffiziente, moderne Elektromotoren für Traktionsantriebe in industrieller Stückzahl herzustellen. Daneben bieten wir Spezialmaschinen und Produktionslinien zur Fertigung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen, insbesondere Energiespeichersystemen an. Ergänzt werden unsere Produktionslösungen um Dienstleistungen wie Wartung, Reparatur, Ersatzteilversorgung und Ingenieursdienstleistungen.
In dem Segment Classic werden im Wesentlichen Spezialmaschinen und automatisierte Produktionslinien für die Automobil-, Luftfahrt-, Schienenfahrzeug-, Konsumgüter-, Agrar-, und die Cleantechindustrie entwickelt, produziert und vertrieben. Unsere Lösungen beinhalten Maschinen zur Produktion von Antriebskomponenten in Verbrennungsmotoren (einschließlich gebauter Nockenwellen, Nockenwellenmodulen, gebauten Zylinderaktivierungs- und Deaktivierungsmodulen und Komponenten für Ventilsteuerungssysteme) sowie Leichtbau-Strukturbauteilen, die es unseren Kunden aus der Automobilindustrie ermöglichen, den CO2-Ausstoß ihrer Flotte zu reduzieren. Daneben bieten wir Montage- und Logistiklösungen, Transportvorrichtungen sowie ergänzende Dienstleistungen wie Wartung, Reparatur, Ersatzteilversorgung, Vermessung, Prototypenentwicklung sowie Erst- und Kleinserienteilfertigung an.
Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei der Segmentberichterstattung entsprechen dem unter Punkt I. 4 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Das Segmentergebnis basiert auf dem EBT der einzelnen Segmente, da darüber die Steuerung der Segmente erfolgt. Die Verrechnungspreise zwischen den operativen Segmenten werden anhand der marktüblichen Konditionen unter fremden Dritten ermittelt. Die wesentlichen Bilanzgrößen für die Steuerung der Segmente sind die Forderungen und die erhaltenen Anzahlungen.
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| 01.01. - 31.12.2016 | Classic T€ |
E-mobility T€ |
Überleitung T€ |
Konzern T€ |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse Dritte | 113.555 | 42.461 | 0 | 156.016 |
| Andere Segmente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Umsatzerlöse | 113.555 | 42.461 | 0 | 156.016 |
| EBITDA | 11.659 | 7.774 | 713 | 20.146 |
| Abschreibungen | -1.173 | -525 | 0 | -1.698 |
| EBIT | 10.486 | 7.249 | 713 | 18.448 |
| Finanzergebnis | -1.065 | -180 | 655 | -590 |
| EBT | 9.421 | 7.069 | 1.368 | 17.858 |
| EBT-Marge | 8,3% | 16,6% | 0 | 11,4% |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und | ||||
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 43.859 | 9.770 | 0 | 53.629 |
| Erhaltene Anzahlungen | 7.530 | 4.627 | 0 | 12.157 |
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| 01.01. - 31.12.2015 | Classic T€ |
E-mobility T€ |
Überleitung T€ |
Konzern T€ |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse Dritte | 87.711 | 5.704 | 0 | 93.415 |
| Andere Segmente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Umsatzerlöse | 87.711 | 5.704 | 0 | 93.415 |
| EBITDA | 9.739 | 1.673 | -170 | 11.242 |
| Abschreibungen | -966 | -86 | 0 | -1.052 |
| EBIT | 8.773 | 1.587 | -170 | 10.190 |
| Finanzergebnis | -837 | -53 | 576 | -314 |
| EBT | 7.936 | 1.534 | 406 | 9.876 |
| EBT-Marge | 9,0% | 26,9% | 0 | 10,6% |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und | ||||
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 35.318 | 8.636 | 0 | 43.954 |
| Erhaltene Anzahlungen | 6.776 | 984 | 0 | 7.760 |
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| Überleitung EBT zum Konzernjahresüberschuss | 2016 T€ |
2015 T€ |
|---|---|---|
| Summe EBT der Segmente | 17.858 | 9.876 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | -4.920 | -2.672 |
| Sonstige Steuern | -147 | -37 |
| PAT (Profit After Tax) | 12.791 | 7.167 |
| Minderheiten | 0 | -247 |
| Konzernjahresüberschuss | 12.791 | 6.920 |
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| Überleitung Forderungen zu Aktiva | 2016 T€ |
2015 T€ |
|---|---|---|
| Segment Classic | 43.859 | 35.318 |
| Segment E-mobility | 9.770 | 8.636 |
| Summe Segmentforderungen | 53.629 | 43.954 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 10.897 | 11.243 |
| Sachanlagen | 15.438 | 13.523 |
| Finanzanlagen | 0 | 7.446 |
| Aktive latente Steuern | 380 | 405 |
| Vorräte | 4.039 | 3.348 |
| Kurzfristige Finanzmittel | 45.846 | 24.336 |
| Sonstige Aktiva | 1.785 | 1.668 |
| Summe Aktiva | 132.014 | 105.923 |
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| Überleitung Erhaltene Anzahlungen der Segmente zu Passiva | 2016 T€ |
2015 T€ |
|---|---|---|
| Segment Classic | 7.530 | 6.776 |
| Segment E-mobility | 4.627 | 984 |
| Summe Erhaltene Anzahlungen Segmente | 12.157 | 7.760 |
| Konzerneigenkapital | 41.437 | 34.182 |
| Rückstellungen für Pensionen | 18.514 | 16.701 |
| Sonstige Rückstellungen | 16.886 | 16.099 |
| Passive latente Steuern | 1.213 | 304 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11.475 | 9.063 |
| Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter | 6.780 | 4.976 |
| Steuerrückstellungen | 991 | 1.414 |
| Verbindlichkeiten Kreditinstitute | 19.383 | 12.831 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.178 | 2.593 |
| Summe Passiva | 132.014 | 105.923 |
Die Umsatzerlöse mit 4 Kunden betragen 69.068 T€ (2015: 42.752 T€) der Gesamterlöse des Konzerns. Die folgende Darstellung zeigt die Aufteilung nach Segmenten.
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| Classic Kunde | 2016 T€ |
2015 T€ |
|---|---|---|
| A | 19.496 | 15.636 |
| B | 17.788 | 7.131 |
| C | 7.188 | 4.863 |
| D | 15.546 | 13.808 |
| Summe | 60.018 | 41.438 |
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| E-mobility Kunde | 2016 T€ |
2015 T€ |
|---|---|---|
| A | 285 | 245 |
| B | 0 | 0 |
| C | 8.751 | 1.069 |
| D | 14 | 0 |
| Summe | 9.050 | 1.314 |
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| Summe Kunde | 2016 T€ |
2015 T€ |
|---|---|---|
| A | 19.781 | 15.881 |
| B | 17.788 | 7.131 |
| C | 15.939 | 5.932 |
| D | 15.560 | 13.808 |
| Summe | 69.068 | 42.752 |
Die Aufteilung der Erlöse mit externen Kunden nach Regionen ist bei den Umsatzerlösen angegeben.
Langfristige Vermögenswerte des Aumann-Konzerns befinden sich überwiegend in Europa. Die langfristigen Vermögenswerte unserer Tochtergesellschaft in China betragen zum Jahresende 305,9 T€ (Vorjahr: 446,2 T€).
Die Kapitalflussrechnung wurde nach IAS 7 erstellt. Die Zahlungsströme der Kapitalflussrechnung sind getrennt nach den Teilbereichen „Betriebliche Tätigkeit“, „Investitionstätigkeit“ und „Finanzierungstätigkeit“ dargestellt, wobei die Summe der Zahlungsmittelbewegungen aus diesen drei Teilbereichen der Änderung des Finanzmittelfonds entspricht.
Die Ermittlung der Konzernkapitalflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode.
Die ausgewiesenen liquiden Mittel unterliegen keiner Verfügungsbeschränkung durch Dritte. Die Unternehmensgruppe hat keine Zahlungen für außerordentliche Geschäftsvorfälle geleistet. Zahlungen für Ertragsteuern und Zinsen sind gesondert ausgewiesen.
Die im Konzern hauptsächlich bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten sind lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie lang- und kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten. Die finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen im Wesentlichen aus liquiden Mitteln, Wertpapieren sowie den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Buchwert der im Konzernabschluss erfassten finanziellen Vermögenswerte abzüglich Wertminderungen stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Er beträgt insgesamt 59.815 T€ (Vorjahr: 48.581 T€). Geschäftsverbindungen werden lediglich mit kreditwürdigen Vertragspartnern eingegangen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber einer Anzahl von über unterschiedliche Branchen und Regionen verteilte Kunden. Ständige Kreditbeurteilungen werden hinsichtlich des finanziellen Bestands der Forderungen durchgeführt. Üblicherweise wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug gewährt. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche zum Bilanzstichtag überfällig waren, wurden keine Wertberichtigungen gebildet, wenn keine wesentlichen Veränderungen in der Kreditwürdigkeit der Kunden festgestellt wurden und mit einer Zahlung der ausstehenden Beträge gerechnet wird.
Zu den Fristigkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Gliederungspunkt II.10. „Verbindlichkeiten“ bzw. II.11. „Sonstige Verbindlichkeiten“.
Die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden der Aumann-Gruppe ist unter den Gliederungspunkten I.4.10 „Finanzinvestitionen und andere finanzielle Vermögenswerte“ sowie I.4.13 „Finanzielle Verbindlichkeiten“ und in den Erläuterungen zu den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen dargestellt.
Von der Fair-Value-Bewertung macht der Konzern für Wertpapiere, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert wurden, Gebrauch. Über erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten verfügte der Konzern weder am aktuellen noch am letzten Abschlussstichtag. Derivate und Sicherungsgeschäfte wurden nicht eingegangen. Neueinstufungen wurden nicht vorgenommen.
Der Konzern steuert sein Kapital (Eigenkapital plus Schulden abzüglich Zahlungsmittel) mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität seine Wachstumsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten zu erreichen. Die diesbezügliche Gesamtstrategie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Das Management überprüft die Kapitalstruktur mindestens halbjährlich. Dabei werden die Kapitalkosten, die gegebenen Sicherheiten sowie die offenen Kreditlinien und Kreditmöglichkeiten überprüft.
Die Kapitalstruktur stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar:
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| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Eigenkapital in T€ | 41.437 | 34.182 |
| - in % vom Gesamtkapital | 31,4% | 32,3% |
| Schulden in T€ | 90.577 | 71.741 |
| - in % vom Gesamtkapital | 68,6% | 67,7% |
| Kurzfristige Schulden in T€ | 52.883 | 43.984 |
| - in % vom Gesamtkapital | 40,1% | 41,5% |
| Langfristige Schulden in T€ | 37.694 | 27.757 |
| - in % vom Gesamtkapital | 28,6% | 26,2% |
| Nettoverschuldungsgrad* | 1,1 | 1,2 |
* Berechnet als Schulden abzüglich flüssige Mittel und Wertpapiere im Verhältnis zum Eigenkapital.
Durch die Vereinbarung von mehreren Financial Covenants bei der Aufnahme von Darlehen sind der Konzern sowie einzelne Beteiligungen zur Einhaltung von bestimmten Eigenkapitalquoten angehalten.
Die Überwachung des Finanzrisikos wird zentral durch die Geschäftsführung gesteuert. Die einzelnen Finanzrisiken werden mindestens vierteljährlich überprüft.
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditäts- und Kreditrisiken. Geschäftsverbindungen werden grundsätzlich nur mit kreditwürdigen Vertragsparteien abgeschlossen.
Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit insbesondere von Großkunden werden Bewertungen von unabhängigen Ratingagenturen, andere verfügbare Finanzinformationen sowie eigene Handelsaufzeichnungen herangezogen. Darüber hinaus werden die Forderungsbeträge laufend überwacht, so dass der Aumann-Konzern keinem wesentlichen Kreditrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den jeweiligen in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der Vermögenswerte begrenzt.
Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Überwachung und Pflege der Kreditvereinbarungen sowie Planung und Abstimmung der Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse.
Marktrisiken können sich aus Änderungen von Wechselkursen (Wechselkursrisiko) oder Zinssätzen (Zinsrisiko) ergeben. Aufgrund der Einschätzung der Wechselkursrisiken für den Konzern waren zum 31. Dezember 2016 keine Devisenkontrakte abgeschlossen. Wechselkursrisiken werden dadurch weitgehend vermieden, dass der Konzern im Wesentlichen in Euro bzw. lokaler Währung fakturiert.
Der Konzern ist durch die Aufnahme von Finanzmitteln zu festen Zinssätzen Zinsrisiken nicht ausgesetzt.
Die nicht zum Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente des Aumann-Konzerns umfassen in erster Linie Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Buchwert der Zahlungsmittel kommt ihrem Zeitwert auf Grund der kurzen Laufzeit dieser Finanzinstrumente sehr nahe. Bei Forderungen und Schulden, denen normale Kreditbedingungen zu Grunde liegen, kommt der auf historischen Anschaffungskosten beruhende Buchwert dem Zeitwert ebenfalls sehr nahe.
Der Geschäftsführung gehörten bis zum 7. Dezember 2016 an:
- Anton Breitkopf, Köln, Kaufmann
- Ludger Martinschledde, Rietberg, Ingenieur
- Rolf Beckhoff, Verl, Ingenieur
Ab dem 8. Dezember 2016 sind als Vorstand bestellt:
- Ludger Martinschledde, Rietberg, Ingenieur
- Rolf Beckhoff, Verl, Ingenieur
Anton Breitkopf ist Geschäftsführender Direktor der MBB SE sowie Mitglied des Aufsichtsrats der Delignit AG und der DTS IT AG.
Ludger Martinschledde ist Geschäftsführer der MBB Fertigungstechnik GmbH.
Rolf Beckhoff ist Geschäftsführer der MBB Fertigungstechnik GmbH.
Die Bezüge der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes betrugen in 2016 740 T€ (Vorjahr: 667 T€). Mit der Geschäftsführung wurde eine Pensionsvereinbarung getroffen. Der daraus resultierende Dienstzeitaufwand beträgt 18 T€ (Vorjahr: 16 T€).
Als Aufsichtsrat der Aumann AG sind gewählt:
- Gert-Maria Freimuth, Kaufmann, Vorsitzender (Verwaltungsratsvorsitzender der MBB SE, Vorsitzender des Aufsichtsrats der DTS IT AG, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Delignit AG)
- Anton Breitkopf, Kaufmann (Geschäftsführender Direktor der MBB SE, Aufsichtsrat der Delignit AG, Aufsichtsrat der DTS IT AG)
- Klaus Seidel, Kaufmann (Geschäftsführender Direktor der MBB SE)
Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der MBB SE, Berlin, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis aufstellt. Der Konzernabschluss wird auf der Internetseite der MBB SE veröffentlicht.
Als nahestehende Unternehmen und Personen werden Unternehmen und Personen betrachtet, die über die Möglichkeit verfügen, den Aumann-Konzern zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf dessen Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben.
Als nahestehende Person zählt auch Herr Ingo Wojtynia. Er ist Geschäftsführer der Aumann GmbH, der Aumann Berlin GmbH und der Aumann Immobilien GmbH sowie Minderheitsgesellschafter der Aumann AG. Herr Ingo Wojtynia hat im Geschäftsjahr für seine Geschäftsführertätigkeit 166 T€ erhalten. Über die Geschäftsführungstätigkeit sowie der unter Punkt 8.1 beschriebenen Einbringung hinaus wurden keine Geschäfte mit der Geschäftsführung oder anderen nahestehenden Personen getätigt.
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind als nahestehende Unternehmen zu betrachten. Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochterunternehmen wurden im Wege der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangsangabe nicht erläutert bzw. sind von untergeordneter Bedeutung und branchenüblich.
Als nahestehende Unternehmen sind darüber hinaus die MBB SE, als Mutternehmen der Aumann AG, und die zum Konsolidierungskreis der MBB SE gehörenden Unternehmen zu betrachten. Geschäftsvorfälle mit diesen Unternehmen wurden zu Marktbedingungen durchgeführt.
Die Aumann AG, Beelen, hat der MBB SE, Berlin, für Beratungsleistungen im Geschäftsjahr 2016 (2015) 765 T€ (669 T€) gezahlt.
Der Konzern hat zum Konzernabschlussstichtag 558 Mitarbeiter (Vorjahr: 475) beschäftigt, davon 6 Geschäftsführer (Vorjahr: 6). Zusätzlich beschäftigte der Konzern in 2016 46 Auszubildende (Vorjahr: 44) und 71 Leiharbeiter (Vorjahr: 46). Im Jahresdurchschnitt beschäftigte der Konzern 514 Mitarbeiter (Vorjahr: 348 Mitarbeiter).
Berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag lagen nicht vor.
Bezüglich der sonstigen finanziellen Verpflichtungen verweisen wir auf unsere Erläuterungen unter Punkt II.13.1 „Operating Lease und Miete“.
Beelen, den 7. Februar 2017
Wir haben den von der Aumann AG aufgestellten IFRS Konzernabschluss - bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, Konzernkapitalflussrechnung und Konzernanhang - unter Einbeziehung der Konzernbuchführung der Aumann AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Konzernbuchführung und die Aufstellung des Konzernabschlusses nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Aumann AG. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den IFRS Konzernabschluss unter Einbeziehung der Konzernbuchführung abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den IFRS Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im IFRS Konzernabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des IFRS Konzernabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der IFRS Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.“
Düsseldorf, den 7. Februar 2017
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