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AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG

Annual Report Jun 10, 2020

736_10-k_2020-06-10_32519a9c-1412-461d-afbf-d09105beb630.pdf

Annual Report

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JAHRESFINANZBERICHT ZUM 31. MÄRZ 2020

FIRST CHOICE FOR ADVANCED APPLICATIONS tomorrow

STFORRONG

AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft

Jahresfinanzbericht zum 31. März 2020

Inhaltsverzeichnis

Konzernabschluss zum 31. März 2020 2
Konzernlagebericht 2019/20 68
Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss 2019/20 106
Jahresabschluss zum 31. März 2020 112
Lagebericht 2019/20 139
Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2019/20 164
Erklärung aller gesetzlicher Vertreter 169

Konzernabschluss zum 31. März 2020

Inhaltsverzeichnis

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 3
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 3
Konzernbilanz 4
Konzern-Kapitalflussrechnung 5
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 6
Anhang zum Konzernabschluss 7

KONZERN-GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG

in Tsd. € Erläuterung 2019/20 2018/19
Umsatzerlöse 1 1.000.577 1.027.983
Umsatzkosten 2 (897.668) (860.828)
Bruttogewinn 102.909 167.155
Vertriebskosten 2 (30.891) (30.723)
Allgemeine Verwaltungskosten 2 (37.558) (36.593)
Sonstiger betrieblicher Ertrag 4 18.048 18.858
Sonstiger betrieblicher Aufwand 4 (5.106) (1.487)
Sonstiges betriebliches Ergebnis 12.942 17.371
Betriebsergebnis 47.402 117.210
Finanzierungserträge 5 10.998 15.172
Finanzierungsaufwendungen 5 (17.463) (17.190)
Finanzergebnis (6.465) (2.018)
Ergebnis vor Steuern 40.937 115.192
Ertragsteuern 1) 6 (19.481) (26.165)
Konzernjahresergebnis 1) 21.456 89.027
davon vorgesehener Anteil Hybridkapitalbesitzer 1) 8.313 8.313
davon den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen 13.143 80.714
Ergebnis je Aktie, das den Aktionären
des Mutterunternehmens zusteht (in € je Aktie):
25
- unverwässert 0,34 2,08
- verwässert 0,34 2,08

'1) 2018/19 angepasst unter Anwendung von IAS 12 revised

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Konzernjahresergebnis 1) 21.456 89.027
Zu reklassifizierende Ergebnisse:
Währungsumrechnungsdifferenzen, nach Steuern (30.292) 24.466
(Verluste) aus der Bewertung von Sicherungsinstrumenten aus der
Absicherung von Zahlungsströmen, nach Steuern
(1.642) (3.730)
Nicht zu reklassifizierende Ergebnisse: (1.091) -5797
Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nach Steuern
(1.091) (5.797)
Sonstiges Ergebnis (33.025) 14.939
Konzerngesamtergebnis 1) (11.569) 103.966
davon vorgesehener Anteil Hybridkapitalbesitzer 1) 8.313 8.313
davon den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen (19.883) 95.653

'1) 2018/19 angepasst unter Anwendung von IAS 12 revised

KONZERNBILANZ

in Tsd. € Erläuterung 31.03.2020 31.03.2019
VERMÖGENSWERTE
Sachanlagen 7 903.509 777.742
Immaterielle Vermögenswerte 8 45.075 60.121
Finanzielle Vermögenswerte 12 193 193
Aktive latente Steuern 6 25.984 35.555
Sonstige langfristige Vermögenswerte 9 21.258 24.664
Langfristige Vermögenswerte 996.019 898.275
Vorräte 10 108.373 84.465
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte 11 192.433 229.045
Finanzielle Vermögenswerte 12 136.242 239.752
Laufende Ertragsteuerforderungen 2.493 5.728
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 13 417.950 326.841
Kurzfristige Vermögenswerte 857.491 885.831
Summe Vermögenswerte 1.853.510 1.784.106
EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital 21 141.846 141.846
Sonstige Rücklagen 22 9.419 42.444
Hybridkapital 23 172.887 172.887
Gewinnrücklagen 436.107 446.274
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital 760.259 803.451
Summe Eigenkapital 760.259 803.451
SCHULDEN
Finanzielle Verbindlichkeiten 15 695.834 679.076
Rückstellungen für Personalaufwand 16 51.244 48.409
Passive latente Steuern 6 3.166 5.547
Sonstige Verbindlichkeiten 14 13.596 16.196
Langfristige Schulden 763.840 749.228
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 14 214.017 179.954
Finanzielle Verbindlichkeiten 15 105.299 37.967
Laufende Ertragsteuerschulden 4.858 9.331
Sonstige Rückstellungen 17 5.237 4.175
Kurzfristige Schulden 329.411 231.427
Summe Schulden 1.093.251 980.655
Summe Eigenkapital und Schulden 1.853.510 1.784.106

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Betriebsergebnis 47.402 117.210
Abschreibungen, Zuschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 147.127 132.888
Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von Anlagevermögen 732 37
Veränderung langfristiger Rückstellungen 3.246 10.833
Zahlungsunwirksame Aufwendungen/(Erträge), saldiert (14.315) (17.523)
Gezahlte Zinsen (12.049) (13.624)
Erhaltene Zinsen 6.710 4.939
Gezahlte Ertragsteuern (13.486) (28.788)
Cashflow aus dem Ergebnis 165.367 205.972
Vorräte (25.462) 20.755
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte 38.192 (23.405)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 5.747 (30.898)
Sonstige Rückstellungen 1.279 (1.890)
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 185.123 170.534
Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (218.597) (100.913)
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 70 77
Auszahlungen für den Erwerb von finanziellen Vermögenswerten (44.263) (275.669)
Einzahlungen aus der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten 146.161 99.926
Cashflow aus Investitionstätigkeit (116.629) (276.579)
Einzahlungen aus der Aufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten 77.888 355.278
Auszahlungen für die Rückzahlung von finanziellen Verbindlichkeiten (30.089) (190.892)
Einzahlungen aus Investitionszuschüssen 1.748 5.112
Dividendenzahlungen (23.310) (13.986)
Hybridkuponzahlungen (8.313) (8.313)
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 17.924 147.199
Veränderung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 86.418 41.154
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Jahresanfang 326.841 270.729
Währungsgewinne aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 4.691 14.958
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Geschäftsjahresende 417.950 326.841

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

in Tsd. € Gezeichnetes
Kapital
Sonstige
Rücklagen
Hybrid
kapital
Gewinn
rücklagen
Den Eigen
tümern des
Mutterunter
nehmens zu
rechenbares
Eigenkapital
Nicht
beherr
schende
Anteile
Summe
Eigenkapital
Stand zum 31.03.2018 141.846 27.505 172.887 369.153 711.391 711.391
Anpassungen IFRS 15, IFRS 9 10.393 10.393 10.393
Stand zum 01.04.2018 141.846 27.505 172.887 379.546 721.784 721.784
Konzernjahresergebnis 1) 89.027 89.027 89.027
Sonstiges Ergebnis 14.939 14.939 14.939
davon Währungsumrechnungsdifferenzen,
nach Steuern
24.466 24.466 24.466
davon Umbewertung von Verpflichtungen aus
Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung
des Arbeitsverhältnisses, nach Steuern
(5.797) (5.797) (5.797)
davon Veränderung von Sicherungsinstrumen
ten aus der Absicherung von Zahlungsströ
men, nach Steuern (3.730) (3.730) (3.730)
Konzerngesamtergebnis 2018/19 1) 14.939 89.027 103.966 103.966
Dividendenzahlung für 2017/18 (13.986) (13.986) (13.986)
Hybridkuponzahlung (8.313) (8.313) (8.313)
Steuereffekt auf Hybridkupon 1)
Stand zum 31.03.2019 141.846 42.444 172.887 446.274 803.451 803.451
Konzernjahresergebnis 21.456 21.456 21.456
Sonstiges Ergebnis (33.025) (33.025) (33.025)
davon Währungsumrechnungsdifferenzen,
nach Steuern (30.292) (30.292) (30.292)
davon Umbewertung von Verpflichtungen aus
Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung
des Arbeitsverhältnisses, nach Steuern (1.091) (1.091) (1.091)
davon Veränderung von Sicherungsinstrumen
ten aus der Absicherung von Zahlungsströ
men, nach Steuern (1.642) (1.642) (1.642)
Konzerngesamtergebnis 2019/20 (33.025) 21.456 (11.569) (11.569)
Dividendenzahlung für 2018/19 (23.310) (23.310) (23.310)
Hybridkuponzahlung (8.313) (8.313) (8.313)
Stand zum 31.03.2020 141.846 9.419 172.887 436.107 760.259 760.259

1) Angepasst unter Anwendung von IAS 12 revised

ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS I.ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN

A. Allgemeines

AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz "die Gesellschaft" und mit ihren Tochtergesellschaften "der Konzern" genannt) wurde in Österreich gegründet. Der Sitz der Gesellschaft ist in Österreich, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg.

Unternehmensgegenstand sind die Fertigung und der Vertrieb von Leiterplatten und die Durchführung von damit verbundenen Dienstleistungen in den Segmenten Mobile Devices & Substrates und Automotive, Industrial, Medical sowie Sonstige. Die Produkte werden im europäischen und asiatischen Raum produziert und sowohl direkt bei den Erstausrüstern (OEM – Original Equipment Manufacturer) als auch bei Auftragsfertigern (CEM – Contract Electronic Manufacturer) abgesetzt.

Die Gesellschaft notiert seit 20. Mai 2008 an der Wiener Börse, Österreich, im Börsensegment Prime Market und wird seit 15. September 2008, nach einer Phase des Doppellistings auf dem bisherigen Börsenplatz Frankfurt am Main, Deutschland, ausschließlich an der Wiener Börse gehandelt. Vor dem Wechsel des Börsenplatzes notierte die Gesellschaft seit 16. Juli 1999 an der Frankfurter Börse. Die AT&S Aktie wird seit 19. März 2018 in den österreichischen Leitindex ATX einbezogen. Der Konzernabschluss wurde gemäß § 245a UGB in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) formulierten Standards (IFRSs und IAS) und Interpretationen (IFRIC und SIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die bei der Erstellung des Konzernabschlusses herangezogenen Bewertungsgrundlagen basieren auf historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten – mit Ausnahme der Wertpapiere und der derivativen Finanzinstrumente, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

a. Konsolidierungsgrundsätze

Abschlussstichtag für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der 31. März 2020 mit folgenden Ausnahmen: Aufgrund der gesetzlichen Lage in China entspricht das Geschäftsjahr der AT&S (China) Company Limited und der AT&S (Chongqing) Company Limited dem Kalenderjahr (Abschlussstichtag: 31. Dezember 2019), sodass die Einbeziehung auf Basis eines Zwischenabschlusses zum 31. März 2020 erfolgte.

Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 13. Mai 2020 zur Veröffentlichung freigegeben. Der Einzelabschluss der Gesellschaft, der nach Überleitung auf die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, wird am 4. Juni 2020 dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Feststellung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und – im Falle einer Vorlage an die Hauptversammlung – die Gesellschafter können diesen Einzelabschluss in einer Weise ändern, die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst.

Konsolidierungskreis Die Gesellschaft beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. In den Konzernabschluss sind – neben der Gesellschaft – folgende Tochterunternehmen einbezogen und vollkonsolidiert:

  • AT&S Asia Pacific Limited, Hongkong, China (im Folgenden AT&S Asia Pacific genannt), Anteil 100 %
  • AT&S (China) Company Limited, China (im Folgenden AT&S China genannt), 100 % Tochtergesellschaft der AT&S Asia Pacific
  • AT&S (Chongqing) Company Limited, China (im Folgenden AT&S Chongqing genannt), 100 % Tochtergesellschaft der AT&S Asia Pacific
  • AT&S Japan K.K., Japan, 100 % Tochtergesellschaft der AT&S Asia Pacific
  • AT&S (Taiwan) Co., Ltd., Taiwan (im Folgenden AT&S Taiwan genannt), 100 % Tochtergesellschaft der AT&S Asia Pacific
  • AT&S India Private Limited, Indien (im Folgenden AT&S Indien genannt), Anteil 100 %
  • AT&S Korea Co., Ltd., Südkorea (im Folgenden AT&S Korea genannt), Anteil 100 %
  • AT&S Americas LLC, USA (im Folgenden AT&S Americas genannt), Anteil 100 %
  • AT&S Deutschland GmbH, Deutschland, Anteil 100 %

Im Geschäftsjahr 2019/20 gab es keine Veränderungen im Konsolidierungskreis.

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Sie beinhalten weiters die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet.

Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden und dementsprechend der volle oder anteilige Firmenwert angesetzt wird. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Wenn der Konzern entweder die Beherrschung oder den maßgeblichen Einfluss über ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Der beizulegende Zeitwert ist der beim erstmaligen Ansatz eines assoziierten Unternehmens, Gemeinschaftsunternehmens oder eines finanziellen Vermögenswerts ermittelte Zeitwert. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt werden würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte.

Konsolidierungsmethoden Alle wesentlichen Konzernsalden und -transaktionen wurden eliminiert, damit der Konzernabschluss die Rechnungslegungsinformationen über den Konzern so darstellt, als würde es sich bei dem Konzern um ein einziges Unternehmen handeln.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach den Bestimmungen des IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" (Business Combinations) und IFRS 10 "Konzernabschlüsse" (Consolidated Financial Statements). Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge werden eliminiert. Zwischenergebnisse im Anlage- und Vorratsvermögen werden eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Für alle einbezogenen Tochterunternehmen werden darüber hinaus einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet.

b. Geschäftssegmentinformationen

Die Einteilung der Geschäftssegmente und die Darstellung der Segmentergebnisse erfolgt nach dem Management Approach und folgt den internen Berichten an den Vorstand der Gesellschaft als jene verantwortliche Unternehmensinstanz (Chief Operating Decision Maker), welche über die Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente entscheidet. Als Geschäftssegment wird ein Unternehmensbestandteil, der Geschäftstätigkeiten betreibt und dessen Betriebsergebnisse regelmäßig von der verantwortlichen Unternehmensinstanz überprüft werden, bezeichnet. Mit den Geschäftstätigkeiten werden Umsatzerlöse erwirtschaftet, wofür Aufwendungen anfallen. Diese Aufwendungen können auch im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen mit anderen Geschäftssegmenten des Unternehmens stehen. Für die einzelnen Geschäftssegmente liegen separate Finanzinformationen vor.

Der AT&S Konzern gliedert seine betrieblichen Tätigkeiten in drei Segmente:

  • Mobile Devices & Substrates
  • Automotive, Industrial, Medical
  • Sonstige

Das Segment Mobile Devices & Substrates umfasst die Herstellung von Leiterplatten für mobile Endgeräte, wie zum Beispiel Smartphones, Tablets, Notebooks und Consumer-Produkte wie Digitalkameras, sowie Substrate für Desktop-PCs und Server. Leiterplatten für diese Applikationen werden hauptsächlich in unseren Werken in Shanghai (AT&S China) und Chongqing (AT&S Chongqing) produziert.

Das Segment Automotive, Industrial, Medical beliefert Kunden in den Bereichen Automobilzulieferungen, Industrieanwendungen, Medizintechnik, aber auch Luftfahrt, Sicherheitstechnik und anderen Branchen. Für dieses Segment wird hauptsächlich in unseren Werken in Indien, Südkorea und an den Standorten in Österreich produziert.

Das Segment Sonstige ist von Konzern- und Holding-Aktivitäten geprägt. Die im Vorjahr im Segment Sonstige ausgewiesene Embedding-Technologie ist nunmehr auf die Segmente Mobile Devices & Substrates und Automotive, Industrial, Medical aufgeteilt.

c. Fremdwährungen

Die Konzerndarstellungswährung ist der Euro (€). Die funktionale Währung ausländischer Tochterunternehmen ist die jeweilige Landeswährung.

Ausländische Gesellschaften Die Umrechnung der Bilanzen der AT&S Indien, AT&S China, AT&S Asia Pacific, AT&S Japan K.K., AT&S Korea, AT&S Americas, AT&S Chongqing und AT&S Taiwan erfolgt mit Ausnahme der Eigenkapitalpositionen (historischer Kurs) mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die Auswirkungen von Wechselkursveränderungen auf das Nettovermögen der ausländischen Tochtergesellschaften werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Fremdwährungstransaktionen In den Einzelabschlüssen werden Fremdwährungsposten zum jeweils gültigen Entstehungskurs erfasst. Monetäre Posten werden zum Bilanzstichtag mit dem Kurs des Abschlussstichtags umgerechnet; nicht monetäre Posten, die nach dem Anschaffungskostenprinzip bilanziert worden sind, werden unverändert mit dem Kurs der Erstbuchung ausgewiesen. Die Währungsdifferenzen aus der Umrechnung monetärer Posten – mit Ausnahme jener finanziellen Vermögenswerte, die als "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" klassifiziert wurden – werden erfolgswirksam erfasst.

Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.03.2020 31.03.2019 Veränderung
in %
01.04.2019–
31.03.2020
01.04.2018–
31.03.2019
Veränderung
in %
Chinesischer Renminbi 7,7575 7,5618 2,6% 7,7181 7,7751 (0,7%)
Hongkong-Dollar 8,4879 8,8159 (3,7%) 8,6850 9,1080 (4,6%)
Indische Rupie 82,5500 77,6621 6,3% 78,7460 80,6668 (2,4%)
Japanischer Yen 118,9200 124,3700 (4,4%) 120,8538 128,4076 (5,9%)
Südkoreanischer Won 1.341,0773 1.275,6888 5,1% 1.312,8898 1.287,1060 2,0%
Taiwan-Dollar 33,1667 34,6394 (4,3%) 34,1504 35,3469 (3,4%)
US-Dollar 1,0949 1,1230 (2,5%) 1,1110 1,1613 (4,3%)

d. Ertragsrealisierung

Unter den Umsatzerlösen sind die beizulegenden Werte jener Gegenleistungen ausgewiesen, die der Konzern im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhält. Die Umsatzerlöse werden netto ohne Umsatzsteuer nach Abzug von Rabatten und Preisnachlässen sowie nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen. Erträge werden wie folgt realisiert:

Erlöse aus Produktverkäufen Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann. Die Umsatzrealisierung kann zeitpunkt- und zeitraumbezogen erfolgen. Bei der Erzeugung von Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse der Abnehmer zugeschnitten sind und somit keinen alternativen Nutzen aufweisen sowie ein Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen inklusive einer Marge besteht, erlangt der Abnehmer gemäß IFRS 15.35 c Kontrolle über diese Produkte. Bei einem Teil der Kunden der AT&S Gruppe werden diese Kriterien erfüllt, sodass in diesen Fällen die Umsatzerlöse zeitraumbezogen zu realisieren sind. Die Messung des Leistungsfortschritts erfolgt anhand der bisher angefallenen Kosten in Relation zu den Gesamtkosten.

Bei jenen Kunden, bei denen diese Kriterien nicht erfüllt sind, erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen, wenn die Kontrolle bei Lieferung (abhängig von den vereinbarten Incoterms) auf den Käufer übergegangen ist.

e. Ertragsteuern

Die Ertragsteuerbelastung basiert auf dem Jahresgewinn und berücksichtigt latente Steuern.

Aktive und passive latente Steuerabgrenzungen werden im Konzern unter Anwendung der bilanzorientierten Methode angesetzt. Dabei wird der erwartete Steuereffekt aus Differenzen zwischen den Buchwerten im Konzernabschluss und den steuerlichen Buchwerten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen, durch Bildung von aktiven und passiven latenten Steuerpositionen berücksichtigt. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften), die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Eine künftige Änderung der Steuersätze hätte auch Auswirkungen auf die zum aktuellen Bilanzstichtag aktivierten latenten Steuern.

Steuerabgrenzungen ergeben sich aus der Bewertung bestimmter Positionen der Vermögenswerte und Schulden sowie steuerlichen Verlustvorträgen und Firmenwertabschreibungen.

Latente Steuern auf die – erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten – noch nicht realisierten Gewinne/Verluste von Eigenkapitalinstrumenten sowie auf noch nicht realisierte Gewinne/Verluste aus Sicherungsinstrumenten zur Absicherung von Zahlungsströmen werden ebenso erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Aktive latente Steuerabgrenzungen auf Verlustvorträge sind nach IFRS zu bilden, wenn angenommen werden kann, dass diese durch zukünftige steuerliche Gewinne genutzt werden können.

Latente Steuern werden nicht erfasst für temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern; und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.

f. Sachanlagen

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Anschaffungsnebenkosten und Erweiterungsinvestitionen werden aktiviert, hingegen werden Instandhaltungsaufwendungen in jener Periode aufwandswirksam erfasst, in der sie angefallen sind.

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden gemäß IAS 23 als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert.

Die Vermögenswerte werden ab dem Zeitpunkt linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen abgeschrieben, ab dem sie sich im betriebsbereiten Zustand befinden. Die Abschreibung erfolgt pro rata temporis. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Der Bemessung der planmäßigen Abschreibung liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Gebäude und Bauten 10 – 50 Jahre
Maschinen und technische Anlagen 4 – 15 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 15 Jahre

Abschreibungsdauer und Abschreibungsmethode werden jährlich zum Ende des Geschäftsjahres überprüft.

Die aus der Stilllegung oder aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens resultierenden Gewinne oder Verluste, die sich aus der Differenz zwischen Nettoveräußerungswert und Buchwert ergeben, werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

g. Leasingverhältnisse

Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts (des Leasinggegenstands) für einen vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt überträgt. Seit dem 1. April 2019 bilanziert der Konzern als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, wenn dieser bestimmbar ist. Anderenfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten feste Zahlungen, variable indexgebundene Zahlungen sowie den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wurde.

Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen.

Für Leasingverhältnisse, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist (5 Tsd. €) und für kurzfristige Leasingverhältnisse (bis zwölf Monate oder weniger) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht und die Zahlungen linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Weiters werden die Vorschriften nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet.

Vor allem Leasingverträge von Immobilien enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung oder Nichtausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn diese hinreichend sicher sind.

Der Konzern tritt nur als Leasingnehmer auf. Transaktionen, bei denen der Konzern als Leasinggeber auftritt, finden nicht statt.

h. Immaterielle Vermögenswerte

Patente, Markenrechte und Lizenzen Ausgaben für erworbene Patente, Markenrechte und Lizenzen werden mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten aktiviert und linear über ihre gewöhnliche Nutzungsdauer von zwei bis zehn Jahren abgeschrieben. Abschreibungsdauer und Abschreibungsmethode werden jährlich zum Ende des Geschäftsjahres überprüft.

Forschungs- und Entwicklungskosten Forschungskosten werden ergebniswirksam im Jahr ihres Entstehens in den Herstellungskosten erfasst. Entwicklungskosten stellen ebenfalls Periodenaufwand dar. Eine Aktivierung erfolgt nur dann, wenn die folgenden Nachweise kumulativ erbracht werden können:

  • Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts ist gegeben, damit er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird.
  • Die Absicht besteht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
  • Die Fähigkeit ist vorhanden, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.
  • Wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen Nutzen erzielen wird, ist nachweisbar.
  • Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können, ist gegeben.
  • Es besteht die Fähigkeit zur verlässlichen Bestimmung der im Rahmen der Entwicklung des immateriellen Vermögenswerts zurechenbaren Aufwendungen.

Die aktivierten Entwicklungsprojekte umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten. Finanzierungskosten werden aktiviert, wenn das Entwicklungsprojekt einen qualifizierten Vermögenswert gemäß IAS 23 darstellt. Entwicklungskosten werden linear über ihre gewöhnliche Nutzungsdauer von sechs bis sieben Jahren, die sich aus den erwarteten Verkaufsperioden ableitet, abgeschrieben.

i. Abschreibungen für Wertverluste und Zuschreibungen auf Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen

Die Werthaltigkeit der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte wird regelmäßig daraufhin überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Falls Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, erfolgt eine sofortige Überprüfung. Für immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung wird jährlich untersucht, ob eine Wertminderung vorliegt. Liegt der erzielbare Betrag des jeweiligen Anlagegegenstands unter dem Buchwert, erfolgt eine Abschreibung für Wertverluste (Impairment) in Höhe des Unterschiedsbetrags. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet werden. Die angewandten Abzinsungssätze entsprechen den marktüblichen und an die spezifischen Risiken angepassten gewichteten Kapitalkosten auf Basis extern verfügbarer Kapitalmarktdaten.

Fällt die Ursache für eine in der Vergangenheit erfolgte Abschreibung für Wertverluste weg, wird, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, eine Zuschreibung für Wertaufholung auf die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen.

j. Vorräte

Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im regulären Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös, abzüglich der notwendigen variablen Veräußerungskosten. Anschaffungskosten werden durch die FIFO-Methode (First in – First out) ermittelt. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten für unfertige und fertige Erzeugnisse werden Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne und andere direkt zurechenbare Kosten sowie angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht angesetzt.

k. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte

Forderungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden erstmals mit dem Transaktionspreis im Sinne des IFRS 15 angesetzt und in weiterer Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Wertberichtigungen für erwartete und tatsächliche Kreditausfälle, ausgewiesen. Die Forderungen werden gemäß dem vereinfachten Modell (erwartete Kreditausfälle während der erwarteten Laufzeit) bewertet. Hierfür wird im Rahmen einer Wertberichtigungsmatrix mittels einer Vergangenheitsanalyse und der Einschätzung zukünftiger Entwicklungen der Wertberichtigungsbedarf ermittelt. Sämtliche Forderungen weisen ein Zahlungsziel von weniger als einem Jahr auf und enthalten somit keine Finanzierungskomponente in Form von Zinsen.

l. Finanzielle Vermögenswerte

Ansatz und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten erfolgen nach dem Erfüllungsdatum. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte werden in der Regel mit dem Marktpreis bestimmt. Der Erstansatz erfolgt zuzüglich der Transaktionskosten – außer bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten.

Nach IFRS 9 werden alle finanziellen Vermögenswerte in zwei Klassifizierungskategorien aufgeteilt — diejenigen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Wenn finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, so können Aufwendungen und Erträge entweder vollständig im Periodenergebnis oder im sonstigen Ergebnis zu erfassen sein.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten Darunter fallen jene finanziellen Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und deren Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Die Bewertung erfolgt zum Zeitpunkt des Zugangs zum beizulegenden Zeitwert bzw. zum Transaktionspreis gemäß IFRS 15 (vertragliche Vermögenswerte sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen. Diese Wertminderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

AT&S wendet das vereinfachte Wertminderungsmodell für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen an, in dem erwartete Verluste während der Gesamtlaufzeit berücksichtigt werden. Die Bestimmung des Kreditverlusts erfolgt auf Basis einer Wertberichtigungstabelle, die auf Grundlage eines Ratings der Kunden erstellt wird.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Darunter fallen jene finanziellen Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch im Verkauf der finanziellen Vermögenswerte besteht, und deren Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

In der AT&S Gruppe werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen teilweise im Rahmen einer Factoringvereinbarung an Banken verkauft. Jener Teil des Forderungsbestands zum 31. März, der nach diesem Stichtag zum Nennwert an Banken verkauft wird, wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert hat keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss. Aus diesem Grund wird unterstellt, dass der beizulegende Zeitwert dem bisherigen Bewertungsmaßstab der fortgeführten Anschaffungskosten entspricht.

Alle Eigenkapitalinstrumente, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, sind in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen; Wertveränderungen werden im Periodenergebnis erfasst. Wenn ein Eigenkapitalinstrument nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann ein Unternehmen beim erstmaligen Ansatz die unwiderrufliche Entscheidung treffen, dieses zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Gesamtergebnis zu bewerten, wobei nur Erträge aus Dividenden im Periodenergebnis erfasst werden, sofern sie keine Kapitalrückzahlung darstellen.

Gemäß IFRS 9 wurde die unwiderrufliche Option der erfolgsneutralen Bewertung in Anspruch genommen. Wertänderungen der Eigenkapitalinstrumente werden somit im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Darunter fallen finanzielle Vermögenswerte, die weder als fortgeführte Anschaffungskosten noch als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert wurden. Die Bewertung erfolgt zum Zugangszeitpunkt zu Zeitwerten exklusive Transaktionskosten, in späteren Perioden zum jeweils aktuellen Marktwert. Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst. Dies betrifft im Wesentlichen zu Handelszwecken gehaltene Wertpapiere. Derivative Finanzinstrumente gehören ebenfalls dieser Kategorie an, sofern nicht das "Hedge Accounting" zur Anwendung gelangt (siehe Derivative Finanzinstrumente).

Derivative Finanzinstrumente Der Konzern schließt nach Möglichkeit derivative Finanzgeschäfte ab, um sich gegen Zinsschwankungen abzusichern. Diese Instrumente betreffen hauptsächlich Zinsswaps. Sie werden abgeschlossen, um den Konzern gegen ein steigendes Zinsniveau zu schützen. Daneben werden auch Währungsswaps (in erster Linie in US-Dollar) abgeschlossen, um den Konzern gegen Wechselkursschwankungen zu schützen.

Der Konzern setzt keine Finanzinstrumente für spekulative Zwecke ein.

Die erstmalige Erfassung bei Vertragsabschluss und die Folgebewertung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgen mit deren Marktwerten. AT&S wendet weiterhin die Bestimmungen des IAS 39 betreffend Hedge Accounting an. Das Hedge Accounting gemäß IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" (Financial Instruments: Recognition and Measurement), wonach Veränderungen der Marktwerte von Sicherungsinstrumenten erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden, kommt dann zur Anwendung, wenn eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 für Sicherungsinstrumente aus der Absicherung von Zahlungsströmen vorliegt. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung und fortlaufend findet eine Dokumentation der Einschätzung statt, ob die in der Sicherungsbeziehung eingesetzten Derivate die Änderungen der Zahlungsströme des Grundgeschäftes hocheffektiv kompensieren. Sofern kein erfolgsneutrales Hedge Accounting anzuwenden ist, werden unrealisierte Gewinne und Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst.

Zins- und Dividendenerträge Die Zinserträge werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Vermögenswerts erfasst. Dividendenerträge aus finanziellen Vermögenswerten werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns erfolgswirksam erfasst.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Das neue Wertminderungsmodell gemäß IFRS 9 (Expected Credit Loss) ist auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, auf Vertragsvermögenswerte und Schuldinstrumente, die zum Fair Value through OCI bewertete werden, anzuwenden.

Nach IFRS 9 ist die Wertminderung entweder mit dem Zwölf-Monats-Modell, bei dem erwartete Verluste von möglichen Ausfällen innerhalb der nächsten zwölf Monate berücksichtigt werden, oder dem Lebenszeit-Modell, bei dem erwartete Verluste von möglichen Ausfällen innerhalb der Gesamtlaufzeit berücksichtigt werden, zu ermitteln.

AT&S wendet das vereinfachte Wertminderungsmodell für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen an, in dem erwartete Verluste während der Gesamtlaufzeit berücksichtigt werden. Die Bestimmung des Kreditverlusts erfolgt auf Basis einer Wertberichtigungstabelle, die auf Grundlage eines Ratings der Kunden erstellt wird.

m. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Termingelder, täglich fällige Bankguthaben sowie kurzfristige, hochliquide Veranlagungen mit einer Gesamtlaufzeit von bis zu drei Monaten (Commercial Papers und Geldmarktfonds).

n. Nicht beherrschende Anteile

Die Gesellschaft hat keine nicht beherrschenden Anteile.

Das Konzernjahresergebnis und das sonstige Ergebnis werden den Eigentümern des Mutterunternehmens und den Eigentümern der Hybridanleihe zugeordnet.

o. Rückstellungen

Rückstellungen werden bilanziert, wenn der Konzern eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten hat, die auf vorangegangenen Ereignissen beruht, es wahrscheinlich ist, dass dies zu einem Ressourcenabfluss führt, und dieser Betrag verlässlich geschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und ihre Höhe wird der jeweiligen Neueinschätzung angepasst.

Langfristige Rückstellungen werden, sofern der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich ist, mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert.

p. Rückstellungen für Personalaufwand

Rückstellungen für Pensionen Im Konzern bestehen für die betriebliche Altersvorsorge verschiedene beitrags- und leistungsorientierte Versorgungssysteme.

Bei beitragsorientierten Pensionszusagen (Defined Contribution) werden die Zusagen durch fixierte Beträge an zweckgebundene Versorgungseinrichtungen geleistet. Diese Beiträge werden im Personalaufwand ausgewiesen. Eine Rückstellung ist nicht zu bilden, da über die festgelegten Beträge hinaus keine weiteren Verpflichtungen bestehen.

Für einzelne Vorstandsmitglieder und bestimmte leitende Angestellte bestehen leistungsorientierte Pensionszusagen (Defined Benefit), die zu jedem Bilanzstichtag durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker bewertet werden. Die Verpflichtung des Konzerns besteht darin, die zugesagten Leistungen an aktive und ausgeschiedene Vorstände und leitende Angestellte sowie deren Angehörige zu erfüllen. Die nach der Methode des Anwartschaftsansammlungsverfahrens (Projected Unit Credit Method) ermittelte Pensionsverpflichtung wird bei einem fondsfinanzierten Versorgungssystem in Höhe des Vermögens des Fonds gekürzt. Der Barwert der Anwartschaft wird aufgrund der geleisteten Dienstjahre, der erwarteten Gehaltsentwicklung und der Rentenanpassungen berechnet.

Soweit das Fondsvermögen die Verpflichtung nicht deckt, wird die Nettoverpflichtung unter den Pensionsrückstellungen passiviert. Übersteigt das Fondsvermögen die Pensionsverpflichtung, wird der übersteigende Wert unter den übergedeckten Pensionsansprüchen aktiviert.

Der im jeweiligen Geschäftsjahr erfasste Personalaufwand basiert auf Erwartungswerten und beinhaltet den Dienstzeitaufwand. Der Nettozinsaufwand auf die Nettoschuld wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Neubewertungen der Nettoschuld werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Neubewertungen umfassen die Gewinne und Verluste aus der Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Rückstellungen für Abfertigungen Abfertigungen sind aufgrund arbeitsrechtlicher Bestimmungen im Wesentlichen bei Kündigungen durch den Dienstgeber sowie bei Pensionsantritt zu bezahlen. Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgt zu jedem Bilanzstichtag durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker.

Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaften bestehen direkte Verpflichtungen, welche den wesentlichen Teil der Abfertigungsverpflichtungen des Konzerns darstellen. Diese Verpflichtungen werden, unter Anwendung des IAS 19, nach dem oben beschriebenen Anwartschaftsansammlungsverfahren bewertet und stellen ungedeckte Abfertigungsansprüche dar. Für seit dem 1. Jänner 2003 eingetretene Mitarbeiter wird der Abfertigungsanspruch durch laufende Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) abgegolten. Diese laufenden Beiträge werden im Personalaufwand ausgewiesen. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des Unternehmens besteht nicht.

Für Mitarbeiter der Gesellschaft in Indien sind die Abfertigungsansprüche durch Lebensversicherungen gedeckt. Weiters bestehen bei den Mitarbeitern in Südkorea und China Abfertigungsansprüche. Diese Verpflichtungen werden, unter Anwendung des IAS 19, nach dem oben beschriebenen Anwartschaftsansammlungsverfahren bewertet und stellen ungedeckte Abfertigungsansprüche dar.

Rückstellungen für sonstige Dienstnehmeransprüche Die Personalrückstellungen für sonstige Dienstnehmeransprüche beinhalten Rückstellungen für Jubiläumsgelder und betreffen die Mitarbeiter in Österreich und China.

Jubiläumsgelder sind kollektivvertraglich festgelegte, einmalige, vom Entgelt und der Betriebszugehörigkeit abhängige Sonderzahlungen. Eine bestimmte Mindestdauer des Dienstverhältnisses ist Voraussetzung. Die Bewertung erfolgt nach dem Anwartschaftsansammlungsverfahren unter Zugrundelegung derselben Parameter wie bei den Abfertigungen.

Der im jeweiligen Geschäftsjahr erfasste Personalaufwand beinhaltet die erworbenen Ansprüche und die versicherungstechnischen Ergebnisse. Die Zinskomponente wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Zu jedem Bilanzstichtag erfolgt durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker die Bewertung der Verpflichtung.

q. Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte

Der Konzern hat ein langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm) auf Basis von Stock Appreciation Rights (SAR) aufgelegt. Stock Appreciation Rights sind Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte auf der Grundlage der Aktienkursentwicklung. Diese Rechte werden gemäß IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" (Share-based Payment) bilanziert.

Der beizulegende Zeitwert der von den Mitarbeitern als Gegenleistung für die Gewährung von SAR erbrachten Arbeitsleistung wird als Aufwand erfasst. Die Verbindlichkeiten aus SAR werden bei der erstmaligen Erfassung und zu jedem Berichtsstichtag bis zur Begleichung mit dem beizulegenden Zeitwert unter Anwendung eines Optionspreismodells angesetzt und erfolgswirksam erfasst. Es wird auf Erläuterung 14 "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten" verwiesen.

r. Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt und in Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Devisenmittelkurs des Bilanzstichtags bewertet.

s. Öffentliche Zuwendungen

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn mit großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass sie tatsächlich erfolgen werden und der Konzern die definierten Bedingungen dafür erfüllt.

Öffentliche Zuwendungen für Aufwendungen werden über den Zeitraum erfasst, in dem die entsprechenden Aufwendungen, für deren Kompensation sie gewährt werden, anfallen. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen werden als Abgrenzungsposten innerhalb der Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sie werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst. Die erfolgswirksame Erfassung der öffentlichen Zuwendungen für Aufwendungen und Investitionen wird im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen.

t. Eventualschulden, -forderungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Eventualschulden werden in der Bilanz nicht berücksichtigt, aber im Anhang unter Punkt 20 erläutert. Sie werden dann nicht offengelegt, wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen unwahrscheinlich ist.

Eine Eventualforderung wird im Konzernabschluss nicht berücksichtigt, aber offengelegt, wenn der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.

u. Erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2019/20 erstmals anzuwenden und beziehen sich auf die von der EU verabschiedeten IFRS.

  • IFRS 16: Leasingverhältnisse
  • IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung
  • IAS 28: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
  • IAS 19: Planänderungen, -kürzungen und Abgeltungen
  • IFRIC 23: Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
  • Jährliche Verbesserungen IFRS 2015 2017: IAS 12, IAS 23, IFRS 3, IFRS 11

Die aus der erstmaligen Anwendung dieser neu in Kraft getretenen Standards resultierenden Änderungen werden weiter unten erläutert.

v. Künftige Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften sowie Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung von neuen Rechnungslegungsstandards

Das IASB und das IFRIC haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, die im Geschäftsjahr 2019/20 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind.

Diese wurden bisher teilweise durch die Europäische Union übernommen. Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Erstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses bereits veröffentlicht, sind aber noch nicht verpflichtend anzuwenden; sie werden im vorliegenden Konzernabschluss nicht frühzeitig angewendet:

Standard/Interpretation Erwartete Auswirkungen
(Inhalt der Regelung) Anwendung 1) EU 2) auf den Konzernabschluss
IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten Auf den endgül Nein Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet
tigen Standard
wird gewartet
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2022 Nein Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet
IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebes 01.01.2020 Ja Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet
IAS 1, IAS 8 Definition von "wesentlich" 01.01.2020 Ja Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet
IAS 39, IFRS 9, Interest rate benchmark reform 01.01.2020 Ja Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet
IFRS 7
IAS 28, IFRS Anteile an assoziierten Unternehmen/Konzernabschlüsse: Veräu Auf unbe Nein Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet
10 ßerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem stimmte Zeit
Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture verschoben
Rahmenkonzept: Änderungen der Verweise auf das Rahmenkon 01.01.2020 Ja Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet
zept in den IFRS Standards

1) Im Abschluss des Konzerns werden die neuen Regelungen voraussichtlich in dem Geschäftsjahr, das nach dem Anwendungsdatum beginnt, erstmals angewendet.

2) Status der Übernahme durch die EU

IFRS 16 Leasingverhältnisse IFRS 16 regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen. Dieser Standard ersetzt IAS 17 und die bisherigen Interpretationen. Aufgrund der neuen Regelungen ist eine Unterscheidung zwischen Finance- und Operating-Leasingverhältnissen nicht mehr nötig. Für den Leasingnehmer ist ein einziges Bilanzierungsmodell vorgesehen. Dieses Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit beträgt zwölf Monate oder weniger oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert mit einem Wert von nicht mehr als 5 Tsd. €. Die Vereinfachungen stellen Wahlrechte dar, welche von AT&S in Anspruch genommen werden.

Dieser neue Standard ist für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2019 oder danach beginnen, verpflichtend anzuwenden. Für die AT&S Gruppe ist der IFRS 16 somit seit dem 1. April 2019 anzuwenden, wobei die modifizierte retrospektive Methode zur Anwendung kommt. Eine Anpassung der Vergleichsinformationen ist nicht erforderlich.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse auf die Eröffnungsbilanz zum 1. April 2019 dar:

in Tsd. € 31.03.2019 Anpassung IFRS 16 01.04.2019
Aktiva
Grundstücke, Gebäude und Bauten 91.597 23.770 115.367
Maschinen und technische Anlagen 624.571 624.571
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.117 2.819 11.936
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 52.457 52.457
Passiva
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 679.076 23.409 702.485
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 37.967 3.180 41.147

Ausgehend von den operativen Leasingverpflichtungen zum 31. März 2019 ergab sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. April 2019:

in Tsd. €
Verpflichtung aus unkündbaren operativen Leasing- und Mietverhältnissen zum 31. März 2019 5.326
Kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger (346)
Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert (656)
Anpassung aufgrund von Kündigungs- oder Verlängerungsoptionen 23.042
Leasingverbindlichkeiten vor Abzinsung 27.366
Abzinsung (777)
Leasingverbindlichkeiten zum 1. April 2019 gemäß IFRS 16

Der Posten "Anpassung aufgrund von Kündigungs- oder Verlängerungsoptionen" beinhaltet vor allem Verpflichtungen für die Anmietung von Betriebsgrundstücken und -gebäuden in Höhe von 17,7 Mio. €. Der restliche Betrag entfällt im Wesentlichen auf die Anmietung von Büroräumen sowie von Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der Konzern hat die zugrundeliegenden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen abgewogen und diese entsprechend berücksichtigt. Die hierzu getroffenen Annahmen können künftig von den ursprünglichen Einschätzungen abweichen und zu Auswirkungen auf die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten führen.

Für die vor dem Übergangszeitpunkt abgeschlossenen Verträge wurde eine Analyse durchgeführt, ob ein Leasingverhältnis gemäß IFRS 16 vorliegt. Direkte Kosten wurden bei der Bewertung der Nutzungsrechte zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung nicht berücksichtigt. Des Weiteren wurden frühere Beurteilungen übernommen, ob ein Leasingverhältnis belastend ist, als Alternative zur Durchführung von Wertminderungstests. Zum 1. April 2019 bestanden keine belastenden Verträge.

Die Leasingverbindlichkeiten wurden unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum 1. April 2019 abgezinst. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz betrug 1,37 %.

Jährliche Verbesserungen zu IFRS 2015 - 2017 Im Zuge der jährlichen Verbesserungen der IFRS (Improvements-Projekt 2015-2017) erfolgten Klarstellungen zu IAS 12 Ertragsteuern. Alle ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen sind in derselben Art und Weise zu berücksichtigen wie die Erträge, auf denen die Dividenden beruhen. Diese sind daher im Gewinn oder Verlust zu erfassen, es sei denn, die Dividenden beruhen auf Erträgen, die direkt im sonstigen Ergebnis oder im Eigenkapital erfasst werden.

Die Änderungen sind verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Für den AT&S Konzern sind diese Änderungen somit verpflichtend ab 1. April 2019, also erstmals für das Geschäftsjahr 2019/20 anzuwenden. Die Anwendung muss retrospektiv erfolgen. Demzufolge müssen die Vergleichswerte des Vorjahres angepasst werden.

Der positive Ertragsteuereffekt auf Hybridkapitalzinsen in Höhe von 2.078 Tsd. € im Geschäftsjahr 2018/19 wurde rückwirkend statt direkt im Eigenkapital nunmehr in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Ertragsteuern" ausgewiesen.

In der folgenden Tabelle werden die Auswirkungen der Anwendung von IAS 12 auf die betroffenen Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018/19 dargestellt:

Nach IAS 12
Anpassung
1.027.983
(860.828)
167.155
117.210
115.192
(26.165)
86.949 2.078 89.027
Vor IAS 12
Anpassung
1.027.983
(860.828)
167.155
117.210
115.192
(28.243)
01.04.2018 - 31.03.2019
Umwertung





2.078

Auf die Konzernbilanz und die Konzern-Kapitalflussrechnung ergeben sich aufgrund der Änderungen in IAS 12 keine Auswirkungen für das Geschäftsjahr 2018/19.

Aus der erstmaligen Anwendung der übrigen geänderten Standards ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen.

C. Kritische Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung und Bewertung

Der Konzern trifft Schätzungen und Annahmen zur Festlegung des Werts der angegebenen Aktiva, Passiva, Umsatzerlöse und Aufwendungen sowie sonstiger finanzieller Verpflichtungen und Eventualforderungen und -schulden. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Die tatsächlichen Ergebnisse können in Zukunft von diesen Schätzungen abweichen. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass die Annahmen angemessen sind.

Entwicklungskosten Die aktivierten Entwicklungskosten betreffen im Wesentlichen die Entwicklung einer Technologie zur Fertigung von Substraten für Siliziumhalbleiterchips für das Projekt Chongqing. Ab März 2016 stand diese Technologie zur Nutzung bereit und es wurde mit der Abschreibung begonnen. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden Entwicklungskosten für die nächste Substratgeneration in Höhe von 2.892 Tsd. € aktiviert. Mit der Nutzung dieser neuen Fertigungsmethode wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021/22 begonnen. Für Zwecke der Ermittlung der Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten traf die Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2019/20 Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Zahlungsströme, den anzuwendenden Abzinsungssatz und den Zeitraum des Zuflusses des erwarteten künftigen Nutzens.

Eine Erhöhung der wesentlichen Annahmen hätte folgende Auswirkungen auf den Wertminderungstest zum 31. März 2020 gehabt:

Vorsteuer-Diskontie
rungszins
+5,00 %
EBIT-Marge
+1,5%-Punkte
Aktivierte Entwicklungskosten kein Wertminderungs
bedarf
kein Wertminderungs
bedarf

Eine Reduktion derselben Annahmen hätte folgende Auswirkungen auf den Wertminderungstest zum 31. März 2020 gehabt:

Vorsteuer-Diskontie
rungszins EBIT-Marge
-5,00 % -1,5%-Punkte
Aktivierte Entwicklungskosten kein Wertminderungs
bedarf
kein Wertminderungs
bedarf

Ermittlung der Anwartschaftsbarwerte für Personalverpflichtungen Der Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die auf versicherungsmathematischen Annahmen beruhen (siehe I.B.o. "Rückstellungen für Personalaufwand").

Diese versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung des Pensionsaufwands und der erwarteten leistungsorientierten Ansprüche wurden einem Stresstest mit folgenden Parametern unterzogen: Eine Erhöhung des Zinssatzes, der erwarteten Gehalts- bzw. der künftigen Pensionssteigerungen für die österreichischen Gesellschaften um in der Tabelle angegebene Prozentpunkte hätte folgende Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert der Pensions- und Abfertigungsansprüche zum 31. März 2020:

Gehalts Pensions
steigerung
+0,25 %
Zinssatz steigerung
in Tsd. € +0,50 % +0,25 %
Pensionsverpflichtung (1.318) 94 620
Abfertigungsverpflichtung (1.449) 731

Eine Reduktion derselben Parameter für die österreichischen Gesellschaften hätte folgende Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert der Pensions- und Abfertigungsansprüche zum 31. März 2020:

Gehalts Pensions
steigerung
-0,25 %
Zinssatz steigerung
in Tsd. € -0,50 % -0,25 %
Pensionsverpflichtung 1.483 (92) (553)
Abfertigungsverpflichtung 1.577 (705)

Es wird auf Erläuterung 16 "Rückstellungen für Personalaufwand" verwiesen.

Bewertung der latenten Steuern und laufenden Ertragsteuerschulden Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften), die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Eine künftige Änderung der Steuersätze hätte auch Auswirkungen auf die zum aktuellen Bilanzstichtag aktivierten latenten Steuern.

Für ertragsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 408.992 Tsd. € wurden im Konzern keine aktiven latenten Steuern in Höhe von 61.349 Tsd. € gebildet. Falls in weiterer Folge von einer Realisierbarkeit ausgegangen werden sollte, wären diese aktiven Steuerlatenzen anzusetzen und entsprechende Steuererträge auszuweisen. Es wird auf Erläuterung 6 "Ertragsteuern" verwiesen.

Weiters können Abweichungen hinsichtlich der Interpretation von Steuervorschriften seitens der Finanzverwaltungen zu einer Änderung von Ertragsteuerschulden führen.

Sonstige Schätzungen und Annahmen Außerdem erfolgen Schätzungen, sofern nötig, die Wertminderungen (Impairment) des Anlagevermögens und der Rückstellungen, die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten, Forderungswertberichtigungen und Vorratsbewertungen betreffen. Es wird insbesondere auf Erläuterung 4 "Sonstiges betriebliches Ergebnis", Erläuterung 7 "Sachanlagen", Erläuterung 8 "Immaterielle Vermögenswerte" und Erläuterung 17 "Sonstige Rückstellungen" verwiesen.

II. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Die nachfolgenden Segmentinformationen werden gemäß dem Konzept des Management Approach, wie er in der internen Berichterstattung des Konzerns abgebildet ist, erstellt (siehe Punkt I.B.b. "Geschäftssegmentinformationen").

Als berichtspflichtige Segmente sind die Business Units Mobile Devices & Substrates und Automotive, Industrial, Medical sowie Sonstige definiert. Das Segment Sonstige beinhaltet die allgemeinen Holdingaktivitäten des Konzerns. Die zentrale operative Ergebnissteuerungsgröße ist das Betriebsergebnis vor Abschreibungen. Die jeweilige Überleitung zu den Konzernwerten beinhaltet weiters die entsprechende Konsolidierung.

Übertragungen und Transaktionen zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Bedingungen, wie sie gegenüber Dritten zur Anwendung kämen. Für die Segmentberichterstattung werden die allgemein für den Konzernabschluss geltenden Bewertungsgrundlagen, wie unter Punkt I.B. "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" ausgeführt, angewendet.

Mobile Devices &
Automotive,
Substrates
Industrial, Medical
Eliminierung/
in Tsd. € Sonstige Konsolidierung Konzern
2019/20 2018/19 2019/20 2018/19 2019/20 2018/19 2019/20 2018/19 2019/20 2018/19
Umsatzerlöse 778.457 775.959 350.446 365.219 5.268 (128.326) (118.463) 1.000.577 1.027.983
Innenumsatz (92.589) (92.094) (35.737) (26.369) 128.326 118.463
Außenumsatz 685.868 683.865 314.709 338.850 5.268 1.000.577 1.027.983
Betriebsergebnis
vor Abschreibungen 158.561 193.507 28.881 52.622 7.087 3.969 194.529 250.098
Abschreibungen
inkl. Zuschreibungen (120.862) (112.720) (23.240) (18.570) (3.025) (1.598) (147.127) (132.888)
Betriebsergebnis 37.699 80.787 5.641 34.052 4.062 2.371 47.402 117.210
Finanzergebnis (6.465) (2.018)
Ergebnis vor Steuern 40.937 115.192
Ertragsteuern 1) (19.481) (26.165)
Konzernjahresergebnis 1) 21.456 89.027
Sachanlagen und
immaterielle Vermögenswerte 788.225 711.119 151.553 122.043 8.806 4.701 948.584 837.863
Zugänge zu Sachanlagen und
immateriellen Vermögenswerten 215.984 69.614 33.245 36.105 5.073 3.077 254.302 108.796

1) 2018/19 angepasst unter Anwendung von IAS 12 revised

Informationen nach geografischen Regionen

Umsatzerlöse nach Regionen, basierend auf dem Sitz des Kunden:

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Österreich 16.489 19.704
Deutschland 141.092 173.687
Sonstiges Europa 77.932 81.153
China 26.507 14.149
Sonstiges Asien 54.770 56.771
Amerika 683.787 682.519
Umsatzerlöse 1.000.577 1.027.983

Auf die fünf umsatzstärksten Kunden entfiel in Summe ein Anteil von 67,6 % (Vorjahr: 64,0 %) aller Umsatzerlöse, wobei der jeweilige Anteil wie im Vorjahr zwischen 2 % und 33 % lag.

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte nach dem Sitz der jeweiligen Gesellschaft:

in Tsd. € 31.03.2020 31.03.2019
Österreich 106.173 73.275
China 787.932 711.064
Übrige 54.479 53.524
Summe 948.584 837.863

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Umsatzerlöse

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Haupterlöse 1.000.421 1.027.829
Nebenerlöse 156 154
Umsatzerlöse 1.000.577 1.027.983

Die Haupterlöse der AT&S Gruppe werden durch den Verkauf von Leiterplatten, welche selbst hergestellt werden, erzielt.

Nach Segmenten gegliedert verteilen sich die zeitpunkt- und zeitraumbezogenen Umsatzerlöse wie folgt:

Mobile Devices &
Substrates
Automotive, Industrial,
Medial
Sonstige Konzern
in Tsd. € 2019/20 2018/19 2019/20 2018/19 2019/20 2018/19 2019/20 2018/19
Umsatzerlöse 685.868 683.865 314.709 338.850 5.268 1.000.577 1.027.983
Art der Umsatzrealisierung
Zeitpunktbezogen 355.456 421.005 355.456 421.005
Zeitraumbezogen 330.412 262.860 314.709 338.850 5.268 645.121 606.978

2. Aufwandsarten

Die Aufwandsarten der Umsatzkosten, Vertriebskosten und allgemeinen Verwaltungskosten stellen sich wie folgt dar:

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Materialaufwand 404.323 377.284
Personalaufwand 252.513 237.781
Abschreibungen 146.075 132.852
Bezogene Leistungen inkl. Leiharbeiter 14.022 18.291
Energie 48.842 46.829
Instandhaltung (inkl. Ersatzteile) 75.071 64.950
Frachtkosten 15.183 14.147
Miet- und Leasingaufwendungen 6.651 8.199
Bestandsveränderung Vorräte (29.026) 1.373
Sonstiges 32.463 26.438
Summe 966.117 928.144

Die Position "Sonstiges" betrifft in den Geschäftsjahren 2019/20 und 2018/19 vorwiegend Reisekosten, Versicherungsaufwendungen, IT-Serviceleistungen, Rechts- und Beratungsaufwendungen.

3. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung

Der Konzern tätigte im Geschäftsjahr 2019/20 Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 94.765 Tsd. € (Vorjahr: 75.650 Tsd. €). Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich nur um die direkt zuordenbaren Kosten, die ergebniswirksam in den Umsatzkosten erfasst werden. Im vorliegenden Konzernabschluss wurden Entwicklungskosten in Höhe von 2.892 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) aktiviert. Es wird auf Erläuterung 8 "Immaterielle Vermögenswerte" verwiesen.

4. Sonstiges betriebliches Ergebnis

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen aus öffentlichen Mitteln 1.949 1.940
Öffentliche Zuwendungen für Aufwendungen 9.423 6.143
Erträge aus Wechselkursdifferenzen 5.730 8.464
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 65
Übrige Erträge 881 2.311
Sonstiger betrieblicher Ertrag 18.048 18.858
Wertminderungen von Sachanlagen (912)
Anlaufverluste (3.452) (1.247)
Verluste aus Anlagenabgängen (732) (37)
Übrige Aufwendungen (10) (203)
Sonstiger betrieblicher Aufwand (5.106) (1.487)
Sonstiges betriebliches Ergebnis 12.942 17.371

In den Geschäftsjahren 2019/20 und 2018/19 betreffen die öffentlichen Zuwendungen für Aufwendungen hauptsächlich Exportvergütungen, Forschungs- und Entwicklungsprämien sowie Förderungen für Industrie- und Beschäftigungsentwicklung. Im Geschäftsjahr 2019/20 resultieren die Anlaufverluste aus dem Ausbau einer Linie am Standort Leoben, Österreich und den Werken am Standort in Chongqing, China, sowie im Geschäftsjahr 2018/19 aus dem Ausbau des Werkes am Standort Fehring, Österreich und dem Werk am Standort in Nanjangud, Indien. Die übrigen Erträge betreffen im Geschäftsjahr 2019/20 und 2018/19 vor allem die Ausbuchung von weggefallenen sonstigen Verbindlichkeiten, den Eingang bereits abgeschriebener Forderungen und wie im Vorjahr Zuschüsse für Mitarbeiter sowie verrechnete Sachleistungen für diverse Projekte.

5. Finanzergebnis

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Zinserträge aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten
und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 20 24
Sonstige Zinserträge 6.689 4.915
Gewinne aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert, netto 462 1.031
Fremdwährungsgewinne, netto 3.827 9.202
Finanzierungserträge 10.998 15.172
Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Anleihen (11.420) (12.172)
Nettozinsaufwand aus personalbezogenen Verpflichtungen (1.124) (1.066)
Realisierte Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten, netto (2.007) (1.133)
Sonstige finanzielle Aufwendungen (2.912) (2.819)
Finanzierungsaufwendungen (17.463) (17.190)
Finanzergebnis (6.465) (2.018)

In der Position "Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Anleihen" sind gemäß IAS 23 aktivierte Fremdkapitalkosten in Höhe von 398 Tsd. € (Vorjahr: 236 Tsd. €) saldiert dargestellt.

6. Ertragsteuern

Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Laufende Ertragsteuern 1) 11.981 13.623
Latente Steuern 7.500 12.542
Summe Steueraufwand 19.481 26.165

1) 2018/2019 angepasst unter Anwendung von IAS 12 revised

Die Abweichung zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand im Konzern und dem theoretischen Steueraufwand, der sich unter Anwendung des österreichischen Körperschaftsteuersatzes ergäbe, erklärt sich wie folgt:

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Steueraufwand bei österreichischem Steuersatz 10.235 28.797
Effekt aus abweichenden Steuersätzen im Ausland (1.536) (5.617)
Nicht anrechenbare ausländische Quellensteuer 2.501 1.857
Effekt aus der Veränderung von Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern 10.879 4.418
Effekt aus der Änderung von Steuersätzen 3.118 3.349
Effekt aus permanenten Differenzen 1) (5.975) (6.594)
Effekt aus Steuern aus Vorperioden 259 (45)
Summe Steueraufwand 19.481 26.165

1) 2018/2019 angepasst unter Anwendung von IAS 12 revised

Der Effekt aus der Änderung von Steuersätzen resultiert überwiegend aus dem wieder anzuwendenden begünstigten Steuersatz von 15 % im Tochterunternehmen AT&S China gegenüber dem allgemeinen Steuersatz von 25 %. Im Zuge der jährlichen Verbesserungen der IFRS (Improvements-Projekt 2015-2017) erfolgten Klarstellungen zu IAS 12 Ertragsteuern. Der positive Ertragsteuereffekt auf Hybridkapitalzinsen in Höhe von 2.078 Tsd. € im Geschäftsjahr 2018/19 wurde daher rückwirkend statt direkt im Eigenkapital nunmehr in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Ertragsteuern" ausgewiesen. Es wird auf die I. "Allgemeinen Erläuterungen" verwiesen.

Die aktiven und passiven latenten Steuern entfallen auf folgende Bilanzpositionen und Verlustvorträge und werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden gegeben ist und wenn sie von der gleichen Steuerbehörde behoben werden:

in Tsd. € 31.03.2020 31.03.2019
Aktiva Passiva Aktiva Passiva
Anlagevermögen 8.152 (10.901) 16.266 (5.083)
Rückstellungen für Personalaufwand 7.258 6.687
Finanzielle Verbindlichkeiten 6.443
Ertragsteuerliche Verlustvorträge inkl. steuerlicher Firmenwerte 81.001 68.479
Latente Steuer aus langfristigen Vermögenswerten/Schulden 102.854 (10.901) 91.432 (5.083)
Vorräte 12.790 12.423
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen
und vertragliche Vermögenswerte 51 (12.975) 56 (13.358)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Verbindlichkeiten 1.496 1.587
Übrige 897 (274) 1.291 (190)
Temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen (3.166) (5.547)
Latente Steuer aus kurzfristigen Vermögenswerten/Schulden 15.234 (16.415) 15.357 (19.095)
Aktive/passive latente Steuern 118.088 (27.316) 106.789 (24.178)
Nicht angesetzte latente Steuern (67.954) (52.603)
Saldierung aktive/passive latente Steuern gegenüber
derselben Steuerbehörde (24.150) 24.150 (18.631) 18.631
Aktive/passive latente Steuern, saldiert 25.984 (3.166) 35.555 (5.547)

Zum 31. März 2020 verfügt der Konzern über ertragsteuerliche Verlustvorträge und steuerliche Firmenwertabschreibungen in Höhe von insgesamt 487.544 Tsd. € (Vorjahr: 395.769 Tsd. €). Für darin enthaltene Verlustvorträge in Höhe von 408.992 Tsd. € (Vorjahr: 305.538 Tsd. €) wurden keine aktiven latenten Steuern in Höhe von 61.349 Tsd. € (Vorjahr: 45.831 Tsd. €) gebildet, da von einer Realisierbarkeit in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist. Zusätzlich wurden für temporäre Differenzen in Höhe von 44.034 Tsd. € (Vorjahr: 45.147 Tsd. €) keine aktiven latenten Steuern in Höhe von 6.605 Tsd. € (Vorjahr: 6.772 Tsd. €) gebildet, da ebenso von einer Realisierbarkeit in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist.

Die steuerlichen Verlustvorträge, die nicht angesetzt wurden, sind wie folgt vortragsfähig:

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Vortragsfähig bis zu fünf Jahre 280.433
Vortragsfähig zwischen sechs und zehn Jahren 377.564 25.105
Vortragsfähig mehr als zehn Jahre 31.428
Summe nicht angesetzter Verlustvorträge 408.992 305.538

Die Veränderung der saldierten latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Buchwert am Beginn des Geschäftsjahres 30.008 40.461
Anpassung IFRS 15, 9 (2.686)
Währungsdifferenzen (427) 361
Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung (7.500) (12.542)
Im Eigenkapital erfasste Ertragsteuern 737 4.414
Buchwert am Ende des Geschäftsjahres 22.818 30.008

Die Ertragsteuern in Zusammenhang mit den Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses stellen sich wie folgt dar:

2019/20 2018/19
Ertrag/
(Aufwand)
Steuer
ertrag/
Ertrag/
(Aufwand)
Ertrag/
(Aufwand)
Steuer
ertrag/
Ertrag/
(Aufwand)
in Tsd. € vor Steuern (-aufwand) nach Steuern vor Steuern (-aufwand) nach Steuern
Währungsumrechnungsdifferenzen (30.617) 325 (30.292) 26.567 (2.101) 24.466
Gewinne/(Verluste) aus der Bewertung von Sicherungsinstru
menten aus der Absicherung von Zahlungsströmen (2.189) 547 (1.642) (4.973) 1.243 (3.730)
Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeit
nehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (1.418) 327 (1.091) (7.714) 1.917 (5.797)
Sonstiges Ergebnis (34.224) 1.199 (33.025) 13.880 1.059 14.939

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

7. Sachanlagen

in Tsd. € Grundstücke, Ge
bäude und Bauten
Maschinen und
technische Anlagen
Andere Anlagen,
Betriebs- und Ge
schäftsausstattung
Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen in Bau
Total
Buchwert 31.03.2018 90.008 627.973 8.556 39.841 766.378
Umrechnungsdifferenzen 2.315 15.550 139 1.290 19.294
Zugänge 6.351 48.482 3.401 48.176 106.410
Abgänge (811) (43) (854)
Umbuchungen 244 36.226 380 (36.850)
Abschreibungen, laufend (7.321) (102.849) (3.316) (113.486)
Buchwert 31.03.2019 91.597 624.571 9.117 52.457 777.742
Davon
Anschaffungskosten 153.882 1.542.539 31.427 52.457 1.780.305
Kumulierte Abschreibungen (62.285) (917.968) (22.310) (1.002.563)
Anpassung IFRS 16 23.770 2.819 26.589
Buchwert 01.04.2019 115.367 624.571 11.936 52.457 804.331
Umrechnungsdifferenzen (2.573) (15.792) (206) (1.943) (20.514)
Zugänge 3.028 89.598 3.449 151.865 247.940
Abgänge (42) (1.316) (11) (2) (1.371)
Umbuchungen 1.888 27.516 110 (29.539) (25)
Wertminderungen (912) (912)
Abschreibungen, laufend (10.389) (111.136) (4.415) (125.940)
Buchwert 31.03.2020 107.279 612.529 10.863 172.838 903.509
Davon
Anschaffungskosten 178.227 1.605.493 36.179 172.838 1.992.737
Kumulierte Abschreibungen (70.948) (992.964) (25.316) (1.089.228)

Der in "Grundstücke, Gebäude und Bauten" enthaltene Grundwert beträgt 6.077 Tsd. € (Vorjahr: 6.293 Tsd. €).

Die folgende Tabelle zeigt die separat dargestellten Nutzungsrechte gemäß IFRS 16, die im Rahmen eines Leasings in den Sachanlagen zum 31. März 2020 enthalten sind:

Andere Anlagen, Be
Geleistete Anzahlun
Grundstücke, Ge Maschinen und tech triebs- und Geschäfts gen und Anlagen in
in Tsd. € bäude und Bauten nische Anlagen ausstattung Bau Total
Anschaffungskosten 25.367 3.261 28.628
Davon Zugänge 1.597 442 2.039
Abschreibungen (2.715) (917) (3.632)
Buchwert 31.03.2020 22.652 2.344 24.996

Im Geschäftsjahr 2019/20 ergaben sich für die Gewinn- und Verlustrechnung folgende Darstellungen:

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen 1.891
Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über Vermögenswerte von geringem Wert 455
Abschreibungen auf Nutzungsrechte 3.632
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten 336

Die laufenden Abschreibungen des Geschäftsjahres sind größtenteils in den Umsatzkosten und zusätzlich in den Vertriebskosten, den allgemeinen Verwaltungskosten sowie in den Anlaufverlusten, welche im sonstigen betrieblichen Ergebnis dargestellt werden, ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 398 Tsd. € (Vorjahr: 236 Tsd. €) auf qualifizierte Vermögenswerte aktiviert. Es wurden Finanzierungssätze zwischen 1,58 % und 3,5 % (Vorjahr: zwischen 3,5 % und 5,0 %) herangezogen.

Für die ausgewiesenen Sachanlagen bestehen keine Verfügungsbeschränkungen.

Wertminderungen/Wertaufholungen Die Wertminderungen für Maschinen und technische Anlagen im Geschäftsjahr 2019/20 betrugen 912 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €). Diese Wertminderungen wurden für nicht mehr verwertbare Maschinen im Segment Mobile Devices & Substrates eingestellt.

8. Immaterielle Vermögenswerte

Gewerbliche Schutz
rechte und ähnliche
Rechte und Vorteile Sonstiges imma
sowie daraus abgelei Aktivierte Geleistete terielles Anlage
in Tsd. € tete Lizenzen Entwicklungskosten Firmenwerte Anzahlungen vermögen Total
Buchwert 31.03.2018 11.128 64.728 75.856
Umrechnungsdifferenzen 26 1.254 1.280
Zugänge 2.162 224 2.386
Abschreibungen, laufend (3.364) (15.813) (224) (19.401)
Buchwert 31.03.2019 9.952 50.169 60.121
Davon
Anschaffungskosten 34.113 97.396 7.255 138.764
Kumulierte Abschreibungen (24.161) (47.227) (7.255) (78.643)
Umrechnungsdifferenzen (23) (1.135) 1 (1.157)
Zugänge 3.015 2.892 21 434 6.362
Umbuchungen 25 25
Abschreibungen, laufend (3.919) (15.923) (434) (20.276)
Buchwert 31.03.2020 9.050 36.003 22 45.075
Davon
Anschaffungskosten 36.933 97.957 6.902 22 141.814
Kumulierte Abschreibungen (27.883) (61.954) (6.902) (96.739)

Die laufenden Abschreibungen des Geschäftsjahres sind in den Umsatzkosten, den Vertriebskosten, den allgemeinen Verwaltungskosten und im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden Entwicklungskosten in Höhe von 2.892 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) aktiviert.

Wertminderungen Im Geschäftsjahr 2019/20 war keine Wertminderung für immaterielle Vermögenswerte anzusetzen. Der Wertminderungstest für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Substrate für das noch nicht abgeschlossene Entwicklungsprojekt der nächsten Substratgeneration basiert auf Berechnungen des Nutzungswerts. Die Bestimmung des Nutzungswerts erfolgt mittels eines DCF-Verfahrens. Die wesentlichen Bewertungsannahmen dabei sind:

  • Langfristige Wachstumsrate: 0 %
  • (Vorsteuer-)Diskontierungszins: 13,04 %

Aufgrund der Langfristigkeit des Projekts und um die in den zukünftigen Perioden erwarteten Mittelabflüsse aus dem Substratgeschäft adäquat zu berücksichtigen, wurden der Ermittlung des Nutzungswerts die erwarteten Zahlungsströme für die nächsten 6 Jahre zugrunde gelegt. Eine Betrachtung über einen kürzeren Zeitraum würde zu einer unverhältnismäßig erhöhten Gewichtung der Mittelzuflüsse führen.

9. Sonstige langfristige Vermögenswerte

in Tsd. € 31.03.2020 31.03.2019
Vorauszahlungen 5.203 5.482
Gegebene Kautionen 7.893 7.333
Sonstige langfristige Forderungen 8.162 11.849
Buchwert 21.258 24.664

Die Vorauszahlungen betreffen Betriebsgrundstücke in China. Die sonstigen langfristigen Forderungen bestehen aus Vorsteuerrückvergütungen in China für das Werk Chongqing, welche sukzessive in der operativen Phase mit Umsatz-steuerverbindlichkeiten verrechnet werden.

10. Vorräte

in Tsd. € 31.03.2020 31.03.2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 69.012 50.446
Unfertige Erzeugnisse 19.716 10.601
Fertige Erzeugnisse 19.645 23.418
Buchwert 108.373 84.465

Der Stand der als Aufwand erfassten Wertberichtigungen von Vorräten beträgt zum 31. März 2020 22.437 Tsd. € (Vorjahr: 27.489 Tsd. €). Aus der Bewertung der Vorräte zum Nettoveräußerungswert resultiert für das Geschäftsjahr 2019/20 eine unwesentliche Abwertung in Höhe von 578 Tsd. € (Vorjahr: 774 Tsd. €). Der Ausweis der als Aufwand erfassten Wertberichtigungen erfolgt in der GuV in den Umsatzkosten.

11. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte

Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und vertragliche Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

in Tsd. € 31.03.2020 31.03.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 67.413 108.488
Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (653) (390)
Vertragliche Vermögenswerte 67.882 72.447
Wertberichtigungen zu vertraglichen Vermögenswerten (119) (140)
Umsatzsteuerforderungen 42.025 35.759
Sonstige Forderungen gegenüber Behörden 5.227 4.375
Vorauszahlungen 6.162 5.001
Energieabgabenrückvergütungen 2.083 1.394
Kautionen 1.423 1.353
Übrige Forderungen 990 758
Summe 192.433 229.045

Die übrigen Forderungen beinhalten zum 31. März 2020 sowie zum 31. März 2019 vor allem Forderungen aus Abgrenzungspositionen.

Im Zusammenhang mit diversen Finanzierungsverträgen dienen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 10.000 Tsd. € (Vorjahr: 10.000 Tsd. €) als Besicherung. Es wird auf Erläuterung 15 "Finanzielle Verbindlichkeiten" verwiesen.

Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen sowie vertraglichen Vermögenswerten entsprechen unter Berücksichtigung der Wertberichtigungen annähernd den jeweils beizulegenden Zeitwerten.

Restlaufzeiten von Forderungen Alle Forderungen zum 31. März 2020 sowie zum 31. März 2019 weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf.

Factoring Zum 31. März 2020 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 98.567 Tsd. € (Vorjahr: 40.595 Tsd. €) zu 100 % des Nennwerts an Banken verkauft und in Übereinstimmung mit IFRS 9 vollständig ausgebucht, da sowohl Chancen und Risiken als auch die Verfügungsmacht auf den Erwerber übergegangen sind. Das Ausfallsrisiko wurde an die Erwerber übertragen. AT&S übernimmt eine Ausfallshaftung in Höhe des Selbstbehalts der zur Anwendung kommenden Kreditversicherungen. Das maximale Risiko aus der Ausfallshaftung beträgt zum Bilanzstichtag 9.857 Tsd. € (Vorjahr: 4.060 Tsd. €) abzüglich der Deckung der zur Anwendung kommenden Kreditversicherung. Ansprüche aus vorhandenen Kreditversicherungen wurden gegebenenfalls an den Erwerber übertragen. Der durch den Erwerber noch nicht bezahlte Teil des Kaufpreises wird in der Position "Finanzielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Kundenzahlungen aus verkauften Forderungen werden in den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die vertraglichen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Vertragliche Vermögenswerte am Beginn des Geschäftsjahres 72.307 48.702
Verbrauch (72.307) (48.702)
Zuführung 67.882 72.447
Wertberichtigungen gem. IFRS 9 (119) (140)
Vertragliche Vermögenswerte am Ende des Geschäftsjahres 67.763 72.307

Entwicklung der Überfälligkeiten und Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Wertberichtigungen stellen sich wie folgt dar:

31.03.2020
in Tsd. € Bruttoforderung Wertminderung Buchwert
Nicht fällig 61.630 (183) 61.447
Bis 15 Tage überfällig 2.563 (16) 2.547
16 bis 30 Tage überfällig 1.427 (13) 1.414
31 bis 60 Tage überfällig 866 (13) 853
61 bis 90 Tage überfällig 169 (1) 168
Mehr als 90 Tage überfällig 758 (427) 331
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 67.413 (653) 66.760
Bruttoforderung Wertminderung Buchwert
100.579 (177) 100.402
5.574 (29) 5.545
916 (8) 908
971 (15) 956
183 (3) 180
265 (158) 107
108.488 (390) 108.098
31.03.2019

Bei den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum Bilanzstichtag keine Anzeichen, dass den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen wird.

Einzelwertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gebildet, wenn Anzeichen (Überfälligkeit, Insolvenz) bestehen, dass der gesamte Betrag wahrscheinlich nicht mehr einbringlich ist. Forderungen werden ausgebucht, wenn auf Basis einer rechtlichen Grundlage davon ausgegangen werden kann, dass keine Zahlung mehr zu erwarten ist. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgebucht.

Die Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Wertberichtigungen am Beginn des Geschäftsjahres 390 168
Anpassung IFRS 9 211
Wertberichtigung nach Anpassung IFRS 9 390 379
Verwendung (17)
Auflösung (93) (76)
Zuführung 372 92
Umrechnungsdifferenzen (16) 12
Wertberichtigungen am Ende des Geschäftsjahres 653 390

Von den Wertberichtigungen des Geschäftsjahres entfallen 231 Tsd. € (Vorjahr: 236 Tsd. €) auf erwartete Kreditverluste im Sinne des Expected Credit Loss-Modells gemäß IFRS 9.

12. Finanzielle Vermögenswerte

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

in Tsd. € 31.03.2020 davon langfristig davon kurzfristig
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 893 893
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 193 193
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 135.275 135.275
Derivate 74 74
Summe 136.435 193 136.242
in Tsd. € 31.03.2019 davon langfristig davon kurzfristig
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 896 896
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 193 193
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 238.856 238.856
Summe 239.945 193 239.752

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte:

in Tsd. € 31.03.2020 31.03.2019
Anleihen 893 896
Summe 893 896

Sämtliche Anleihen werden in der Nominalwährung Euro gehalten.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte:

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Buchwert am Beginn des Geschäftsjahres 193 193
Zugänge/(Abgänge)
Buchwert am Ende des Geschäftsjahres 193 193

Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte werden in den Nominalwährungen Euro gehalten.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte werden in den Nominalwährungen Euro, US-Dollar und chinesischer Renminbi gehalten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Kündigungsgelder mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten und Forderungen gegenüber Banken aus Zessionsverträgen.

Derivative Finanzinstrumente:

in Tsd. € 31.03.2020 31.03.2019
Derivative Finanzinstrumente 74
Summe 74

13. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

in Tsd. € 31.03.2020 31.03.2019
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 417.950 326.841
Buchwert 417.950 326.841

Die ausgewiesenen Buchwerte entsprechen den jeweils beizulegenden Zeitwerten.

14. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Restlaufzeit
in Tsd. € 31.03.2020 bis zu einem Jahr zwischen einem und
fünf Jahren
mehr als fünf Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 169.060 169.060
Zuschüsse der öffentlichen Hand 14.381 1.000 8.315 5.066
Verbindlichkeiten gegenüber Finanzämtern und sonstigen öf
fentlichen Abgabestellen 5.499 5.499
Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern 8.120 8.120
Verbindlichkeiten aus nicht konsumierten Urlauben 6.300 6.300
Verbindlichkeiten aus Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten 199 4 195
Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern 17.763 17.763
Übrige Verbindlichkeiten 6.291 6.271 20
Buchwert 227.613 214.017 8.530 5.066
Restlaufzeit
in Tsd. € 31.03.2019 bis zu einem Jahr mehr als fünf Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 131.936 131.936 fünf Jahren
Zuschüsse der öffentlichen Hand 16.486 1.122 7.524 7.840
Verbindlichkeiten gegenüber Finanzämtern und sonstigen öf
fentlichen Abgabestellen 3.307 3.307
Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern 5.057 5.057
Verbindlichkeiten aus nicht konsumierten Urlauben 5.888 5.888
Verbindlichkeiten aus Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten 1.000 190 810
Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern 25.170 25.170
Übrige Verbindlichkeiten 7.306 7.284 22
Buchwert 196.150 179.954 8.356 7.840

Die Buchwerte der ausgewiesenen Verbindlichkeiten entsprechen annähernd den jeweils beizulegenden Zeitwerten.

Zuschüsse der öffentlichen Hand Die Zuschüsse der öffentlichen Hand betreffen großteils Zuschüsse für Bodennutzungsrechte und Sachanlagevermögen und werden entsprechend der Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen ertragswirksam aufgelöst.

Weiters hat der Konzern für mehrere Forschungsprojekte Projektkostenzuschüsse erhalten, die entsprechend den angefallenen Kosten und der Förderquote anteilig ertragsmäßig erfasst werden. Dazugehörende Abgrenzungsbeträge sind in den Zuschüssen der öffentlichen Hand enthalten.

Verbindlichkeiten aus Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten Aufgrund des Auslaufens des Stock-Option-Plans (2009 bis 2012) wurde in der 81. Aufsichtsratssitzung vom 3. Juli 2014 ein langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm) auf Basis von Stock Appreciation Rights (SAR) beschlossen. SAR sind Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte auf der Grundlage der Aktienkursentwicklung. Ihre Zuteilung erfolgte im Zeitraum zwischen 1. April 2014 und 1. April 2016. In der 91. Aufsichtsratssitzung vom 6. Juni 2016 wurde ein weiterer Stock-Appreciation-Rights-Plan (SAR-Plan 2017) für drei weitere Geschäftsjahre aufgrund des Auslaufens des Stock-Appreciation-Rights-Plans (2014 bis 2016) beschlossen. Ihre Zuteilung erfolgte im Zeitraum zwischen 1. April 2017 und 1. April 2019.

Jedes Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht berechtigt zum Barausgleich in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Ausübungspreis und dem Schlusskurs der AT&S Aktie an der Börse der Hauptnotierung (derzeit Wiener Börse) am Tag der Ausübung des Bezugsrechtes. Der Differenzbetrag ist mit maximal 200 % des Ausübungspreises gedeckelt.

Der Ausübungspreis der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird jeweils am Tag der Zuteilung bestimmt und entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien von AT&S an der Wiener Börse bzw. an der Börse der Hauptnotierung der Aktien von AT&S während der letzten sechs Kalendermonate, die dem Tag der jeweiligen Zuteilung vorausgehen.

Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können jeweils nach Ablauf von drei Jahren nach ihrer Zuteilung, jedoch nicht während einer Sperrfrist, zur Gänze oder auch nur teilweise ausgeübt werden. Zugeteilte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte, die nicht spätestens bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Zuteilungstag ausgeübt werden, verfallen grundsätzlich ersatzlos und endgültig.

Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können von Berechtigten nur ausgeübt werden, sofern zum Zeitpunkt der Ausübung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es besteht ein aufrechtes Dienstverhältnis mit einer Gesellschaft des AT&S Konzerns. Unter bestimmten Voraussetzungen können Rechte noch innerhalb eines Jahres ab Beendigung des Anstellungs- bzw. Dienstverhältnisses ausgeübt werden.
  • Das notwendige Eigeninvestment in AT&S Aktien in Höhe von 20 % der ersten Zuteilungssumme (in SAR) wird gehalten. Wird das Eigeninvestment bis zum Ende der dreijährigen Wartefrist nicht zur Gänze aufgebaut, so verfallen alle bereits zugeteilten SAR zur Gänze. Das aufgebaute Eigeninvestment muss über die gesamte Dauer der Teilnahme am Programm gehalten werden und gilt auch für die Zuteilungen in den Folgejahren. Das Eigeninvestment darf erst abgebaut werden, wenn keine Ausübung mehr möglich ist.
  • Das Earnings per Share (EPS-)Performance-Ziel wurde erreicht. Der Erreichungsgrad der Kennzahl Earnings per Share determiniert, wie viele der zugeteilten SAR tatsächlich ausgeübt werden können. Als Zielwert gilt der EPS-Wert, welcher im Midterm-Plan für den Bilanzstichtag des dritten Jahres nach Zuteilung festgelegt wurde. Wird der EPS-Wert zu 100 % erreicht oder übertroffen, so können die zugeteilten SAR zur Gänze ausgeübt werden. Liegt die Erreichung zwischen 50 % und 100 %, so können die zugeteilten SAR anteilig ausgeübt werden. Wird der EPS-Wert zu unter 50 % erreicht, verfallen die zugeteilten SAR zur Gänze.

Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte:

Zuteilungstag
1. April 2019 1. April 2018 1. April 2017 1. April 2016 1. April 2015
Ausübungspreis (in €) 17,25 21,94 9,96 13,66 10,70
31.03.2018 290.000 110.000 95.000
Gewährte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte 270.000
Ausgeübte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte 71.967
Verfallene Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte 15.000 14.565
31.03.2019 270.000 275.000 110.000 8.468
Gewährte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte 267.500
Ausgeübte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte 56.336 8.468
Verfallene Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte 32.500 47.500 47.500 40.662
31.03.2020 235.000 222.500 227.500 13.002
Restliche Vertragslaufzeiten der gewährten Akti
enkurs-Wertsteigerungsrechte
4 Jahre 3 Jahre 2 Jahre
Beizulegender Zeitwert der gewährten Aktien
kurs-Wertsteigerungsrechte zum Bilanzstichtag
(in Tsd. €)
31.03.2019 393 883 137 39
31.03.2020 450 49 4

Die Bewertung der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zum jeweiligen Bilanzstichtag unter Anwendung des Monte-Carlo-Verfahrens, basierend auf Modellannahmen und den nachfolgend angeführten Bewertungsparametern. Die für die Bewertung der Verbindlichkeiten ermittelten Werte können von später am Markt realisierten Werten abweichen.

Risikofreier Zinssatz -0,84 bis -0,91 %
Volatilität 42,75 bis 45,80 %

Die Berechnung der Volatilität erfolgt auf Basis der täglichen Aktienkurse von 1. März 2017 bis zum Bilanzstichtag.

Die Aufwendungen aus den Wertsteigerungsrechten sind in den Verwaltungskosten enthalten.

Der beizulegende Zeitwert der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird über deren Laufzeit verteilt aufwandsmäßig erfasst.

Übrige Verbindlichkeiten Bei den übrigen Verbindlichkeiten handelt es sich vor allem um kreditorische Debitoren, abgegrenzte Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwendungen sowie sonstige Abgrenzungen.

15. Finanzielle Verbindlichkeiten

in Tsd. € 31.03.2020 zwischen einem und
bis zu einem Jahr
fünf Jahren
mehr als fünf Jahre Nominalzins
satz in %
Exportkredite 10.000 10.000 0,24
Kredite der öffentlichen Hand 4.392 2.054 2.338 0,75 –1,00
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 754.362 89.586 527.571 137.205 1,00 –4,75
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 24.956 3.307 21.481 168
Derivative Finanzinstrumente 1) 7.423 352 3.203 3.868
Buchwert 801.133 105.299 554.593 141.241
in Tsd. € 31.03.2019 bis zu einem Jahr zwischen einem und
fünf Jahren
mehr als fünf Jahre Nominalzins
satz in %
Exportkredite 10.000 10.000 0,24
Kredite der öffentlichen Hand 5.494 1.751 3.402 341 0,75 –1,00
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 695.927 26.216 525.969 143.742 0,85 –4,75
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16
Derivative Finanzinstrumente 1) 5.622 3.194 2.428
Buchwert 717.043 37.967 532.565 146.511

1) Es wird auf Erläuterung 18 "Derivative Finanzinstrumente" verwiesen.

Mit Erstanwendung des IFRS 16 zum 1. April 2019 wurden zusätzliche Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen erfasst. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden Finanzschulden aus Leasingverhältnissen in Höhe von 3.671 Tsd. € getilgt und 336 Tsd. € an Zinsen gezahlt.

Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen neben dem laufenden Liquiditätsbedarf vor allem langfristige Investitionsfinanzierungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten im Wesentlichen nachstehende Finanzierungen:

  • Schuldscheindarlehen im Geschäftsjahr 2013/14
  • Schuldscheindarlehen im Geschäftsjahr 2015/16
  • Schuldscheindarlehen im Geschäftsjahr 2016/17
  • OeKB Beteiligungsfinanzierung im Geschäftsjahr 2016/17
  • OeKB Beteiligungsfinanzierung im Geschäftsjahr 2018/19
  • Schuldscheindarlehen im Geschäftsjahr 2018/19

Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden nachstehende Finanzierungen abgeschlossen:

  • Schuldscheindarlehen über 80 Mio. € mit einer Laufzeit von fünf Jahren
  • OeKB Beteiligungsfinanzierung über 300 Mio. € mit einer Laufzeit von sechs Jahren, die zum 31. März 2020 in den nicht in Anspruch genommene Kreditlinien enthalten ist.

Die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. März 2020 stellen sich in den nächsten Geschäftsjahren unter Berücksichtigung der Zinsabsicherungen wie folgt dar:

Sonstige
Verbindlichkeiten Derivative
Kredite gegenüber Leasingverbindlich Finanz
in Tsd. € Exportkredite öffentlicher Hand Kreditinstituten keiten IFRS 16 instrumente
2020/21
Tilgung 10.000 2.054 89.620 3.298 352
Zinsen fix 34 3.921
Zinsen variabel 24 5.868 275
2021/22
Tilgung 970 61.857 20.031
Zinsen fix 15 2.398
Zinsen variabel 5.868 175
2022/23
Tilgung 180 44.857 986
Zinsen fix 11 2.269
Zinsen variabel 5.293 36
2023/24
Tilgung 663 334.857 267 3.204
Zinsen fix 9 1.420
Zinsen variabel 3.643 17
2024/25
Tilgung 546 86.607 153
Zinsen fix 5 707
Zinsen variabel 1.993 9
nach 2024/25
Tilgung 137.607 167 3.868
Zinsen fix 1.465
Zinsen variabel 828 4

Es werden keine wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen hinsichtlich Zeitraum oder Betrag erwartet.

Zum Vorjahresstichtag 31. März 2019 stellten sich die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten in den nächsten Geschäftsjahren unter Berücksichtigung der Zinsabsicherungen wie folgt dar:

Sonstige
Verbindlichkeiten Derivative
Kredite gegenüber Leasingverbindlich Finanz
in Tsd. € Exportkredite öffentlicher Hand Kreditinstituten keiten IFRS 16 instrumente
2019/20
Tilgung 10.000 1.751 23.456
Zinsen fix 47 4.277
Zinsen variabel 24 5.068
2020/21
Tilgung 2.054 85.214 740
Zinsen fix 29 3.910
Zinsen variabel 5.068
2021/22
Tilgung 970 61.857
Zinsen fix 10 2.398
Zinsen variabel 5.068
2022/23
Tilgung 113 44.857
Zinsen fix 6 2.269
Zinsen variabel 4.493
2023/24
Tilgung 301 334.857 2.454
Zinsen fix 4 1.420
Zinsen variabel 2.877
nach 2023/24
Tilgung 144.214 2.428
Zinsen fix 2.172
Zinsen variabel 2.273

Die finanziellen Verbindlichkeiten weisen teilweise eine vom Markt abweichende Verzinsung auf. Aus diesem Grund kann es zu Abweichungen zwischen deren beizulegenden Zeitwerten und deren Buchwerten kommen.

Buchwerte Beizulegende Zeitwerte
in Tsd. € 31.03.2020 31.03.2019 31.03.2020 31.03.2019
Exportkredite 10.000 10.000 10.000 10.000
Kredite der öffentlichen Hand 4.392 5.494 4.424 5.542
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 754.362 695.927 762.312 700.630
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 24.956 24.956
Derivative Finanzinstrumente 7.423 5.622 7.423 5.622
Summe 801.133 717.043 809.115 721.794

Die Berechnung der beizulegenden Zeitwerte basiert auf der Abzinsung der künftigen Zahlungen unter Verwendung aktueller Marktzinssätze, oder sie werden anhand von öffentlich notierten Marktpreisen bestimmt.

Die Buchwerte der finanziellen Verbindlichkeiten nach Währungen stellen sich wie folgt dar:

in Tsd. € 31.03.2020 31.03.2019
Euro 787.439 703.535
US Dollar 13.694 13.508
Summe 801.133 717.043

Der Konzern verfügt über folgende nicht in Anspruch genommene Kreditlinien:

in Tsd. € 31.03.2020 31.03.2019
Exportkredit 22.000 22.000
Sonstige Kredite 468.357 165.325
Summe 490.357 187.325

16. Rückstellungen für Personalaufwand

Die Rückstellungen für Personalaufwand betreffen Pensionszusagen, Abfertigungsansprüche und sonstige Dienstnehmeransprüche.

Beitragsorientierte Pensionspläne Für einen Großteil der Beschäftigten in Österreich und einen Teil der Mitarbeiter in Indien bestehen beitragsorientierte Pensionspläne, die an eine Pensionskasse ausgelagert sind. Für die Beschäftigten in Österreich sind die Pensionspläne durch eine Er- und Ablebensversicherung ergänzt. Die Arbeitgeberbeiträge bemessen sich nach einem bestimmten Prozentsatz der laufenden Bezüge. Die Beitragszahlungen betrugen 557 Tsd. € im Geschäftsjahr 2019/20 und 534 Tsd. € im Geschäftsjahr 2018/19.

Leistungsorientierte Pensionspläne Für einzelne aktive und ehemalige Mitglieder des Vorstands und für ehemalige leitende Angestellte bestehen leistungsorientierte Pensionszusagen ohne das Erfordernis von eigenen Mitarbeiterbeiträgen. Pensionszusagen an Mitglieder des Vorstands und an andere Führungskräfte sind teilweise durch Vermögensmittel in Pensionskassen fondsfinanziert ("funded") und teilweise nicht fondsfinanziert ("unfunded"). Die Pensionsansprüche des Vorstands und der Führungskräfte sind von deren Bezügen und Dienstzeiten abhängig. Im Wesentlichen entstehen dem Konzern aus diesen Verpflichtungen Risiken aus der Lebenserwartung und der Inflation aufgrund künftiger Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie bei fondsfinanzierten Pensionsplänen in Form von Ertragsabweichungen.

Fondsfinanzierte Abfertigungsansprüche Den Mitarbeitern in Indien steht im Falle der Pensionierung sowie bei vorzeitigem Austritt unter bestimmten Umständen eine Abfertigung zu, deren Höhe von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Höhe des Arbeitsentgelts abhängt. Die Abfertigungen bewegen sich zwischen einem halben Monatsentgelt pro Dienstjahr und einem fixierten Höchstbetrag. Die Abfertigungsansprüche sind durch eine Lebensversicherung gedeckt. Im Wesentlichen entsteht dem Konzern aus diesen Verpflichtungen das Risiko der Inflation aufgrund künftiger Gehaltssteigerungen.

Nicht fondsfinanzierte Abfertigungsansprüche Den Mitarbeitern in Österreich, Südkorea und China steht im Falle der Pensionierung generell sowie bei Beendigung des Dienstverhältnisses unter bestimmten Umständen eine Abfertigung zu, deren Höhe von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Höhe des Arbeitsentgelts abhängt. Die Abfertigung beträgt in Österreich für Mitarbeiter, die im Allgemeinen vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, je nach Dienstzeit zwei bis zwölf Zwölftel des Jahresgehaltes. Mitarbeitern in Südkorea und China steht ebenfalls ein je nach Dienstzeit fixierter entgeltabhängiger Betrag zu. Im Wesentlichen entsteht dem Konzern aus diesen Verpflichtungen das Risiko der Inflation aufgrund künftiger Gehaltssteigerungen.

Für seit dem 1. Januar 2003 in Österreich eintretende Mitarbeiter wird dieser Anspruch durch laufende Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse ohne weitere Verpflichtungen für den Konzern abgegolten. Die Beitragszahlungen betrugen 515 Tsd. € im Geschäftsjahr 2019/20 und 462 Tsd. € im Geschäftsjahr 2018/19.

Sonstige Dienstnehmeransprüche Den Mitarbeitern der Gesellschaften in Österreich und China gebühren bei Erreichen einer bestimmten Betriebszugehörigkeit Jubiläumsgelder, wobei in Österreich Anspruchsberechtigung und Höhe kollektivvertraglich geregelt sind.

Die Aufwendungen für (leistungsorientierte) Pensionszusagen, Abfertigungsansprüche und sonstige Dienstnehmeransprüche setzen sich folgendermaßen zusammen:

Pensionsansprüche Abfertigungsansprüche Sonstige Dienstnehmer
ansprüche
in Tsd. € 2019/20 2018/19 2019/20 2018/19 2019/20 2018/19
Laufender Dienstzeitaufwand 141 118 2.109 2.025 2.141 2.084
Zinsaufwand 156 42 557 582 201 210
Umbewertung von Verpflichtungen aus sonstigen
Dienstnehmeransprüchen 846 1.874
Aufwand im Periodenergebnis erfasst 297 160 2.666 2.607 3.188 4.168
Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an
Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (856) 6.503 2.274 1.210
Aufwand/(Ertrag) im sonstigen Ergebnis erfasst (856) 6.503 2.274 1.210
Summe (559) 6.663 4.940 3.817 3.188 4.168

Die Aufwendungen im Periodenergebnis für Pensionszusagen, Abfertigungsansprüche und sonstige Dienstnehmeransprüche werden in den Umsatzkosten, den Vertriebskosten, den allgemeinen Verwaltungskosten und im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Der Nettozinsaufwand aus personalbezogenen Verpflichtungen wird im Finanzergebnis ausgewiesen.

In der Bilanz sind folgende Ansprüche abgegrenzt:

in Tsd. € 31.03.2020 31.03.2019
Gedeckte Pensionsansprüche 6.714 7.305
Ungedeckte Pensionsansprüche 1.353 1.388
Summe Pensionsansprüche 8.067 8.693
Ungedeckte Abfertigungsansprüche 31.378 28.317
Gedeckte Abfertigungsansprüche 529 383
Summe Abfertigungsansprüche 31.907 28.700
Sonstige Dienstnehmeransprüche 11.270 11.016
Rückstellungen für Personalaufwand 51.244 48.409

Die Pensionsansprüche und Abfertigungsansprüche stellen sich wie folgt dar:

Pensionsansprüche Abfertigungsansprüche
in Tsd. € 31.03.2020 31.03.2019 31.03.2020 31.03.2019
Barwert der fondsfinanzierten Verpflichtungen 16.840 16.684 1.766 1.590
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens (10.126) (9.379) (1.237) (1.207)
Deckungsstatus fondsfinanzierte Verpflichtungen 6.714 7.305 529 383
Barwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen 1.353 1.388 31.378 28.317
Bilanzierte Rückstellungen 8.067 8.693 31.907 28.700

Der Barwert der erwarteten Pensionsansprüche, die Entwicklung des zur Deckung vorgesehenen Planvermögens und der Deckungsstatus stellen sich folgendermaßen dar:

in Tsd. € Fondsfinanzierte
Pensionsansprüche
Nicht fondsfinanzierte
Pensionsansprüche
2019/20 2018/19 2019/20 2018/19
Barwert der Pensionsverpflichtung:
Barwert am Beginn des Geschäftsjahres 16.683 12.952 1.388 1.180
Laufender Dienstzeitaufwand 141 118
Zinsaufwand 300 259 25 24
Umbewertung aus der Veränderung von demografischen Annahmen 1.991 122
Umbewertung aus der Veränderung von finanziellen Annahmen 1.956 134 124
Umbewertung aus erfahrungsbedingten Anpassungen 187 (130) (127) 4
Auszahlungen (471) (463) (67) (66)
Barwert am Ende des Geschäftsjahres 16.840 16.683 1.353 1.388

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens:

Auszahlungen (471) (463)
Zinserträge 169 241
Veranlagungsergebnis 1.050 (2.436)
Zeitwert am Beginn des Geschäftsjahres 9.378 12.036

Zum 31. März 2020 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der fondsfinanzierten Pensionsansprüche 16 Jahre und die der nicht fonds-finanzierten Pensionsansprüche 12 Jahre.

Das zur Deckung vorgesehene Planvermögen ist in Pensionskassen ausgegliedert. Die Streuung der Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

in % 31.03.2020 31.03.2019
Anleihen 34% 30%
Aktien 54% 58%
Immobilien 5% 5%
Liquide Mittel 7% 7%
Summe 100% 100%

Wesentliche Teile des Planvermögens werden an einem aktiven Markt gehandelt.

Die Gesamtentwicklung der fondsfinanzierten und nicht fondsfinanzierten Abfertigungsansprüche stellt sich wie folgt dar:

Fondsfinanzierte
Abfertigungsansprüche
Nicht fondsfinanzierte
Abfertigungsansprüche
in Tsd. € 2019/20 2018/19 2019/20 2018/19
Barwert der Abfertigungsverpflichtung:
Barwert am Beginn des Geschäftsjahres 1.589 1.427 28.317 25.932
Umrechnungsdifferenzen (109) 51 (238) 92
Dienstzeitaufwand 106 90 2.003 1.936
Zinsaufwand 117 104 530 548
Umbewertung aus der Veränderung von demografischen Annahmen (19) (121) (285)
Umbewertung aus der Veränderung von finanziellen Annahmen 107 (145) 2.447 1.211
Umbewertung aus erfahrungsbedingten Anpassungen 55 126 (211) 335
Auszahlungen (99) (45) (1.349) (1.452)
Barwert am Ende des Geschäftsjahres 1.766 1.589 31.378 28.317
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens:
Zeitwert am Beginn des Geschäftsjahres 1.206 934
Umrechnungsdifferenzen (77) 40
Einzahlungen 115 195
Veranlagungsergebnis 2 13
Zinserträge 90 69
Auszahlungen (99) (45)
Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres 1.237 1.206
Deckungsstatus fondsfinanzierte Abfertigungsansprüche 529 383

Zum 31. März 2020 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der nicht fondsfinanzierten Abfertigungsansprüche 12 Jahre.

Die Gesamtentwicklung der sonstigen Dienstnehmeransprüche (Jubiläumsgelder) stellt sich wie folgt dar:

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Barwert am Beginn des Geschäftsjahres 11.016 8.801
Umrechnungsdifferenzen (141) 150
Dienstzeitaufwand 2.141 2.084
Zinsaufwand 201 211
Umbewertung aus der Veränderung von demografischen Annahmen (183) 1.116
Umbewertung aus der Veränderung von finanziellen Annahmen 210 231
Umbewertung aus erfahrungsbedingten Anpassungen 819 527
Auszahlungen (2.793) (2.104)
Barwert am Ende des Geschäftsjahres 11.270 11.016

Zum 31. März 2020 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der sonstigen Dienstnehmeransprüche 11 Jahre.

Es wurden für die Bewertung zum Bilanzstichtag folgende gewichtete versicherungsmathematische Parameter angewendet:

Sonstige Dienstnehmer
Pensionsansprüche Abfertigungsansprüche ansprüche (Jubiläumsgelder)
31.03.2020 31.03.2019 31.03.2020 31.03.2019 31.03.2020 31.03.2019
Zinssatz 1,80% 1,80% 1,90% 2,22% 1,93% 2,18%
Erwartete Gehaltssteigerung 2,25% 2,25% 3,62% 3,26% 5,01% 4,06%
Künftige Pensionserhöhung 1,80% 1,80%
Pensionseintrittsalter 65 65 1) 1)

1) individuell gemäß landesspezifischen Gesetzen

In die Berechnung der Rückstellungen werden Fluktuationsabschläge und biometrische Rechengrundlagen miteinbezogen.

17. Sonstige Rückstellungen

in Tsd. € Summe Gewährleistung Übrige
Buchwert 31.03.2019 4.175 1.053 3.122
Verwendung (1.701) (200) (1.501)
Auflösung (234) (218) (16)
Zuführung 3.214 2.547 667
Umrechnungsdifferenzen (217) (129) (88)
Buchwert 31.03.2020 5.237 3.053 2.184
in Tsd. € Summe Gewährleistung Übrige
Buchwert 31.03.2018 5.942 2.526 3.416
Verwendung (1.397) (97) (1.300)
Auflösung (1.830) (1.811) (19)
Zuführung 1.338 415 923
Umrechnungsdifferenzen 122 20 102
Buchwert 31.03.2019 4.175 1.053 3.122
in Tsd. € 31.03.2020 31.03.2019
davon langfristig
davon kurzfristig 5.237 4.175
Buchwert 5.237 4.175

Rückstellung für Gewährleistung Diese Position betrifft die Kosten der bereits entstandenen und zu erwartenden Reklamationen für die noch im Gewährleistungszeitraum befindlichen Produkte. Der rückgestellte Betrag ist eine auf Basis von Erfahrungswerten und konkreten Sachverhalten durchgeführte bestmögliche Schätzung dieser erwarteten Kosten, welche aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunkts nicht bereits als Schulden ausgewiesen werden. Bei der Höhe der erwarteten Kosten sind von der Produkthaftpflichtversicherung übernommene Beträge berücksichtigt.

Übrige Diese Position enthält im Wesentlichen Rückstellungen für Risiken aus schwebenden Geschäften sowie für Risiken im Zusammenhang mit Pensionsversicherungsbeiträgen in Asien, die sich aufgrund der unklaren Rechtslage ergeben.

18. Derivative Finanzinstrumente

Die derivativen Finanzinstrumente betreffen Zins- und Währungsswaps. Gesichert werden Zahlungen im Zusammenhang mit Krediten und Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Währungsswaps werden auch zum vorübergehenden Ausgleich der Liquidität zwischen unterschiedlichen Währungen eingesetzt. Der zum 31. März 2020 enthaltene Währungsswap dient ausschließlich der kurzfristigen Liquiditätssteuerung zwischen Euro und US-Dollar. Es handelt sich um ein Volumen von 7 Mio. €.

Der Buchwert der derivativen Finanzinstrumente des Konzerns entspricht dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert entspricht jenem Betrag, der bei einer Abrechnung der Transaktion zum Bilanzstichtag aufzuwenden wäre bzw. erzielt werden würde.

Die beizulegenden Zeitwerte der am Bilanzstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

31.03.2020 31.03.2019
in Tsd. € Aktiva Passiva Aktiva Passiva
Währungsswaps zu Marktwerten 74
Zinsswaps zu Marktwerten 7.423 5.622
Summe Marktwerte 74 7.423 5.622
Kurzfristiger Anteil 74 352
Langfristiger Anteil 7.071 5.622

Zum 31. März 2020 liegen die festen Zinssätze der Zinsswaps zwischen 0,1719 % und 0,5450 %, der variable Zinssatz basiert auf dem Sechs-Monats-EURIBOR.

Basierend auf den verschiedenen Szenarien sichert der Konzern sein zinsbedingtes Cashflow-Risiko durch die Nutzung von Zinsswaps ab. Derartige Zinsswaps haben den wirtschaftlichen Effekt, variabel verzinsliche Darlehen in festverzinsliche umzuwandeln. Nimmt der Konzern Darlehen mit einem variablen Zinssatz auf, so wandelt er diese durch Swaps in festverzinsliche Darlehensverbindlichkeiten um. Bei diesen Zinsswaps kommt der Konzern mit anderen Parteien überein, die Differenz zwischen den festen und variablen Zinsen, die sich von den vereinbarten Nominalbeträgen ableiten, in bestimmten Intervallen zu tauschen. Aufgrund der vorzeitigen Rückzahlung der variablen Tranchen des Schuldscheindarlehens aus 2014 im Geschäftsjahr 2015/16 fiel das Basisgeschäft weg. Die Zinsswaps werden für andere variabel verzinste Kreditverbindlichkeiten verwendet. Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeit und Höhe lässt sich eine effektive Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, welche Voraussetzung für eine ergebnisneutrale Erfassung der Bewertungsgewinne oder -verluste ist, nicht mehr herstellen und die laufende Folgebewertung erfolgt ergebniswirksam in den Finanzaufwendungen.

Die Nominalbeträge und die beizulegenden Zeitwerte der am Bilanzstichtag freistehenden derivativen Finanzinstrumente im Zusammenhang mit der Absicherung von Zinssatzschwankungen stellen sich wie folgt dar:

31.03.2020 31.03.2019
Nominalbetrag Marktwert Nominalbetrag Marktwert
Währung in 1.000 Landeswährung in Tsd. € in 1.000 Landeswährung in Tsd. €
Euro 22.500 (352) 22.500 (740)

Die Restlaufzeiten der am Bilanzstichtag freistehenden derivativen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

in Monaten 31.03.2020 31.03.2019
Zinsswaps 11 23

In den Geschäftsjahren 2017/18 und 2018/19 wurden Zinsswaps abgeschlossen, die für variabel verzinste Darlehensverbindlichkeiten verwendet werden und in den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen sind. Aufgrund derselben Laufzeit und Höhe liegt eine effektive Sicherungsbeziehung vor, welche gemäß IAS 39 Voraussetzung für eine ergebnisneutrale Erfassung der Bewertungsgewinne oder -verluste ist. Dementsprechend erfolgt die laufende Folgebewertung erfolgsneutral im Eigenkapital.

Die Konditionen der als Sicherungsinstrumente eingesetzten Zinsswaps stellen sich wie folgt dar:

in Tsd. €, in Monaten, in %
Durchschnittlicher
gesicherter Zinssatz
Nominalvolumen Fälligkeit während der Periode
Zinsswaps 258.000 37 - 64 Monate 0,1719 % - 0,5450 %

Die Wertentwicklung der als Sicherungsinstrumente eingesetzten Zinsswaps stellen sich wie folgt dar:

in Tsd. €
Buchwert des Sicherungsinstruments 1)
Änderungen im Fair Va
lue des Sicherungsin
struments, welcher der
Berechnung der Ineffik
tivität zugrundegelegt
Änderungen im Fair Va
lue des Sicherungsin
struments, die in der
Cashflow-Hedge-Rück
Aktiva Passiva wird lage erfasst wurden
zum 31.03.2020 7.071 (2.190)
zum 31.03.2019 4.882 (4.983)

1) Die Zinsswaps sind unter den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die Wertentwicklung der Grundgeschäfte (variable verzinste Kreditverbindlichkeiten) und die Fortschreibung der Cashflow-Hedge-Rücklage im Eigenkapital stellen sich wie folgt dar:

in Tsd. €
Änderungen im Fair Va Beträge, die in der Peri
lue des Grundgeschäfts, ode aus der Cashflow
welcher der Berechnung Hedge-Ineffektivität, die Stand der Cashflow Hedge-Rücklage in die
der Ineffektivität zu in der Periode in der Hedge-Rücklage GuV umgegliedert wur
grundegelegt wird GuV erfasst wurde per 31. März 2020 den 1)
31.03.2020 7.071
31.03.2019 4.882

1) Die Erfassung von aus der Cashflow-Hedge-Rücklage in die Gewinn- oder Verlustrechnung umgegliederten Beträge erfolgt im Finanzierungsaufwand.

19. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten

Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien Die Zusammenfassung der Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der in den einzelnen Bilanzpositionen enthaltenen Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar. Sofern nicht anders angegeben, entsprechen die Buchwerte näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten:

Bewertungskategorie
31.03.2020 nach IFRS 9 oder Be
in Tsd. € wertung nach anderen
IFRS 1)
Level Buchwert Beizulegender Zeitwert
Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte
Derivative Finanzinstrumente DHI 2
Sonstige finanzielle Vermögenswerte FAAFVOCI 2 193 193
Finanzielle Vermögenswerte 193 193
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Wertberichtigungen FAAC 63.142 66.760
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen FAAFVOCI 3 3.618 3.618
Vertragliche Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen 3 67.763
Sonstige Forderungen FAAC 991 991
Sonstige Forderungen 56.919 124.682
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 192.433 192.433
Derivative Finanzinstrumente DHI 2 74
Finanzielle Vermögenswerte FAAFVPL 1 893 893
Finanzielle Vermögenswerte FAAC 135.275 135.276
Finanzielle Vermögenswerte 136.242 893
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente FAAC 417.950 417.950
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 417.950 417.950
Schulden
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAAC 2 793.710 801.692
Derivative Finanzinstrumente DHI 2 7.423 7.423
Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 801.133 809.115
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAAC 169.060 169.060
Sonstige Verbindlichkeiten FLAAC 17.763 17.763
Sonstige Verbindlichkeiten 40.790 40.790
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und
kurzfristige Verbindlichkeiten
227.613 227.613
Aggregiert nach Bewertungskategorien
Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten FAAC 617.358
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle
Vermögenswerte FAAFVOCI 3.811
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle
Vermögenswerte FAAFVPL 893
Derivate DHI 74
Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten FLAAC 980.533
Derivate als Sicherungsinstrumente DHI 7.423

1) FAAC: Financial assets at amortised costs (Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten)

FAAFVOCI: Financial assets at fair value through OCI (Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte)

FAAFVPL: Financial assets at fair value through profit or loss (Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte) DHI: Derivatives as hedging intruments (Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Derivate)

FLAAC: Financial liabilities at amortised cost (Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten)

31.03.2019 Bewertungskategorie
nach IAS 39 oder Be
wertung nach anderen
in Tsd. € IFRS 1) Level Buchwert Beizulegender Zeitwert
Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte
Derivative Finanzinstrumente DHI 2
Sonstige finanzielle Vermögenswerte FAAFVOCI 2 193 193
Finanzielle Vermögenswerte 193 193
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Wertberichtigungen FAAC 108.098 108.098
Vertragliche Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen 72.307
Sonstige Forderungen FAAC 757 757
Sonstige Forderungen 47.883 120.190
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 229.045 229.045
Finanzielle Vermögenswerte FAAFVPL 1 896 896
Finanzielle Vermögenswerte FAAC 238.856 238.856
Finanzielle Vermögenswerte 239.752 896
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente FAAC 326.841 326.841
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 326.841 326.841
Schulden
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAAC 2 711.421 716.172
Derivative Finanzinstrumente DHI 2 4.882 4.882
Derivative Finanzinstrumente FVPL 2 740 740
Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 717.043 721.794
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAAC 131.936 131.936
Sonstige Verbindlichkeiten FLAAC 25.170 25.170
Sonstige Verbindlichkeiten 39.044
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und
kurzfristige Verbindlichkeiten
196.150 196.150
Aggregiert nach Bewertungskategorien
Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten FAAC 674.552
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle
Vermögenswerte
FAAFVOCI 193
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle
Vermögenswerte FAAFVPL 896
Derivate DHI
Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten FLAAC 868.527
Derivate als Sicherungsinstrumente DHI 4.882
Derivative FVPL 740

1) FAAC: Financial assets at amortised costs (Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten)

FAAFVOCI: Financial assets at fair value through OCI (Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte)

FAAFVPL: Financial assets at fair value through profit or loss (Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte)

DHI: Derivatives as hedging intruments (Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Derivate)

FLAAC: Financial liabilities at amortised cost (Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten)

FVPL: Derivates at fair value through profit or loss (Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Derivate)

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ist zwischen drei Bewertungshierarchien zu unterscheiden.

  • Level 1: Die beizulegenden Zeitwerte werden anhand von öffentlich notierten Marktpreisen auf einem aktiven Markt für identische Finanzinstrumente bestimmt.
  • Level 2: Wenn keine öffentlich notierten Marktpreise auf einem aktiven Markt bestehen, werden die beizulegenden Zeitwerte auf Grundlage der Ergebnisse einer Bewertungsmethode bestimmt, die im größtmöglichen Umfang auf Marktpreisen basiert.
  • Level 3: In diesem Fall liegen den zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendeten Bewertungsmodellen auch nicht am Markt beobachtbare Daten zugrunde.

Nettoergebnisse in Bezug auf Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien Die Nettogewinne oder Nettoverluste in Bezug auf finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien stellen sich wie folgt dar:

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Zu fortgeführten Anschaffungskosten 17.269 27.770
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 9 9
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (1.537) 2.314
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (13.654) (18.196)
Summe 2.087 11.897

Die Nettoergebnisse in Bezug auf Finanzinstrumente beinhalten Dividendenerträge, Zinserträge und -aufwendungen, Fremdwährungsgewinne und -verluste, realisierte Gewinne und Verluste aus dem Abgang bzw. Verkauf sowie ergebniswirksame Erträge und Aufwendungen aus der Bewertung der Finanzinstrumente.

Als Ergebnis aus Finanzinstrumenten sind 5.261 Tsd. € Nettoertrag (Vorjahr: 8.365 Tsd. € Nettoertrag) im Betriebsergebnis dargestellt. Es handelt sich hierbei vor allem um Fremdwährungseffekte. Des Weiteren sind 3.174 Tsd. € Nettoaufwand (Vorjahr: 3.532 Tsd. € Nettoertrag) im Finanzergebnis enthalten.

Finanzrisiken

Im Folgenden wird auf die Finanzrisiken, welche das Finanzierungsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Kreditrisiko und das Wechselkursrisiko umfassen, eingegangen. Im Konzernlagebericht werden die weiteren Risikokategorien und die zugehörigen Prozesse und Maßnahmen erläutert.

Das Risikomanagement der Finanzrisiken erfolgt durch das zentrale Treasury, entsprechend den vom Vorstand verabschiedeten Richtlinien. Diese internen Richtlinien regeln Zuständigkeiten, Handlungsparameter und Limite. Das zentrale Treasury identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns ab.

Finanzierungsrisiko Das Finanzierungsrisiko umfasst sowohl die Sicherstellung der langfristigen Finanzierung des Konzerns als auch Schwankungen im Wert der Finanzierungsinstrumente.

Aktivseitig bestehen geringe Zinsänderungsrisiken im Wertpapiervermögen. Sonstige Liquiditätsbestände werden überwiegend kurzfristig veranlagt. Es wird auf Erläuterung 12 "Finanzielle Vermögenswerte" und Erläuterung 13 "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" verwiesen.

Passivseitig sind zum Bilanzstichtag 68,0 % des Gesamtbetrags aus Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter Berücksichtigung der Zinssicherungsinstrumente fix verzinst (Vorjahr: 76,9 %). Es wird weiters auf Erläuterung 15 "Finanzielle Verbindlichkeiten" verwiesen.

Die Finanzverbindlichkeiten des Konzerns sind mit marktüblichen Kreditverpflichtungen verbunden, die auf Quartalsbasis bzw. Jahresbasis überprüft werden. Bei Nichteinhalten dieser Verpflichtungen haben die Kreditgeber teilweise ein Kündigungsrecht.

Liquiditätsrisiko Unter Liquiditätsrisiko wird im Konzern der Umstand der Zahlungsunfähigkeit verstanden. Es soll daher stets ausreichend Liquidität vorhanden sein, um den laufenden Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachkommen zu können.

Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über Liquiditätsreserven in Höhe von 1.044,8 Mio. € (Vorjahr: 754,1 Mio. €). Davon entfallen 554,4 Mio. € (Vorjahr: 566,8 Mio. €) auf Zahlungsmittel(äquivalente), bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sowie zu Handelszwecken gehaltene und jederzeit veräußerbare Wertpapiere und 490,4 Mio. € (Vorjahr: 187,3 Mio. €) auf bestehende, nicht ausgenützte Finanzierungsrahmen. Die Liquiditätsreserven haben sich somit gegenüber dem letzten Bilanzstichtag um 290,7 Mio. € erhöht. Darin enthalten sind aktuelle Reserven in Höhe von 39,3 Mio. € (Vorjahr: 43,4 Mio. €), welche auf AT&S in China entfallen und spezifischen Liquiditätszwecken unterliegen.

Kreditrisiko Unter dem Kreditrisiko versteht der Konzern die Möglichkeit eines kundenseitigen Zahlungsausfalls. Der Konzern hat es stets verstanden, starke Partnerschaften zu seinen größten Kunden aufzubauen.

Das Kreditrisiko wird durch einen umfassenden Prozess minimiert. Kunden werden regelmäßigen Bonitätsprüfungen unterzogen, und deren Forderungen sind zum großen Teil versichert. Nicht versicherte Forderungen werden kontinuierlich überwacht, und im Falle von erkennbaren Risiken erfolgen Lieferungen nur noch gegen Vorauskasse oder auf Basis von Bankgarantien. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) bzw. 1,0 % (Vorjahr: 0,4 %) des Forderungsstands wertberichtigt.

Es wird auf die detaillierten Angaben unter Erläuterung 11 "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen" verwiesen.

Wechselkursrisiko Als weltweit tätiges Unternehmen ist der AT&S Konzern Währungsrisiken ausgesetzt. Durch die lokale Wertschöpfung an den verschiedenen Standorten sind teilweise "natürliche Hedges" vorhanden. Innerhalb des Konzerns erfolgt die Kurssicherung von Transaktionsrisiken zunächst durch Schließen von Positionen (Netting). Offene Positionen werden laufend analysiert und eventuell durch die Nutzung verschiedener Hedging-Instrumente wie z. B. Devisentermingeschäfte, Währungsoptionen und Währungsswaps abgesichert. Zum Bilanzstichtag bestanden keine derartigen Instrumente.

Zur Evaluierung des Wechselkursrisikos werden Sensitivitätsanalysen durchgeführt, wobei ceteris paribus die Auswirkungen prozentmäßiger Änderungen der Wechselkurse zueinander simuliert werden.

Finanzmarktrisiken Zu den Finanzmarktrisiken und derivativen Finanzinstrumenten finden sich detaillierte Angaben unter Erläuterung I.B.l. "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: Derivative Finanzinstrumente" und Erläuterung 18 "Derivative Finanzinstrumente". Derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte, Optionen und Swaps werden im Konzern ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt.

Evaluierung der Finanzmarktrisiken durch Sensitivitätsanalysen Der Konzern setzt zur Quantifizierung der Zins- und Währungsrisiken Sensitivitätsanalysen ein. Dabei wird die mögliche Ergebnisveränderung durch eine prozentuelle Preisänderung (Wechselkurs und Zinsen), bezogen auf die Fremdwährungs- bzw. Zinsnettoposition, ermittelt. Dabei werden keine Korrelationen der verschiedenen Risikoelemente zueinander berücksichtigt. Die Ergebnisauswirkungen werden jeweils unter Beachtung der ertragsteuerlichen Auswirkungen auf das Konzernjahresergebnis nach Steuern errechnet.

Es gibt zwei mögliche Zinsänderungsrisiken. Bei Finanzierungen mit fixer Verzinsung besteht das Risiko in fallenden Zinssätzen, und bei Finanzierungen mit variabler Verzinsung besteht das Risiko in steigenden Zinssätzen (veranlagungsseitig verhält es sich umgekehrt). Ergebniseffekte resultieren nur durch Zinsänderungen bei variablen Verzinsungen. Dem Zinsänderungsrisiko wird bei AT&S durch zwei Maßnahmen begegnet: durch Einsatz derivativer Finanzinstrumente und durch Finanzierungen in unterschiedlichen Währungen und die damit verbundene Risikostreuung der Zinsentwicklungen. Die Auswirkung auf die finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

in Tsd. € 31.03.2020
Vor Hedging EUR USD Sonstige Summe In %
Fix verzinst 228.191 13.694 241.885 31,5%
Variabel verzinst 526.869 526.869 68,5%
Summe 755.060 13.694 768.754 100,0%
In % 98,2% 1,8% 100,0%
Nach Hedging
Fix verzinst 508.691 13.694 522.385 68,0%
Variabel verzinst 246.369 246.369 32,0%
Summe 755.060 13.694 768.754 100,0%
In % 98,2% 1,8% 100,0%
in Tsd. € 31.03.2019
Vor Hedging EUR USD Sonstige Summe In %
Fix verzinst 252.758 13.509 266.267 37,4%
Variabel verzinst 445.155 445.155 62,6%
Summe 697.913 13.509 711.422 100,0%
In % 98,1% 1,9% 100,0%
Nach Hedging
Fix verzinst 533.258 13.509 546.767 76,9%
Variabel verzinst 164.655 164.655 23,1%
Summe 697.913 13.509 711.422 100,0%
In % 98,1% 1,9% 100,0%

Wären die EUR-Zinssätze zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher bzw. niedriger gewesen, wäre auf Basis der Finanzierungsstruktur zum Bilanzstichtag das Konzernjahresergebnis um 1,3 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €) geringer bzw. 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) höher ausgefallen, sofern alle anderen Variablen konstant geblieben wären. Wären die USD-Zinssätze zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher bzw. niedriger gewesen, wäre auf Basis der Finanzierungsstruktur zum Bilanzstichtag das Konzernjahresergebnis um 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) geringer bzw. 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) höher ausgefallen, sofern alle anderen Variablen konstant geblieben wären.

Dieser Zinssatzsensitivitätsanalyse liegt die Annahme zugrunde, dass die Zinssätze jeweils während eines gesamten Geschäftsjahres um 100 Basispunkte abweichen würden und die nunmehr neuen Zinssätze auf den Kapital- bzw. Verbindlichkeitenstand zum Bilanzstichtag anzuwenden wären.

Die Auswirkung von hypothetischen Wechselkursänderungen auf das Periodenergebnis resultiert gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten monetärer Art, die nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten und Zahlungsmittel bzw. gegebenenfalls Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung des Ergebniseffektes. Bei AT&S besteht dieses Risiko im Wesentlichen aus USD-Salden, daher werden Sensitivitätsanalysen nur für diese Währung durchgeführt. Die durchschnittliche Veränderung des USD/EUR-Stichtagskurses in den letzten 5 Jahren betrug 6,0 % (Vorjahr: 9,0 %). Eine Aufwertung des USD zum EUR um 6,0 % würde das Ergebnis um 11,1 Mio. € (Vorjahr: 20,5 Mio. €) erhöhen. Eine Abwertung des USD zum EUR um ebendiesen Prozentsatz würde das Ergebnis um 11,1 Mio. € (Vorjahr: 20,5 Mio. €) reduzieren.

Kapitalrisikomanagement Die Ziele des Konzerns im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen zum einen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, um den Anteilseignern weiterhin Erträge und den anderen Interessenten die ihnen zustehenden Leistungen bereitstellen zu können, zum anderen in der Aufrechterhaltung einer geeigneten Kapitalstruktur, um die Kapitalkosten zu optimieren. Daher wird das Ausmaß der Dividendenzahlungen an die jeweiligen Erfordernisse angepasst, werden Kapitalrückzahlungen an Anteilseigner vorgenommen (Einziehung eigener Aktien), neue Anteile ausgegeben oder der Bestand von sonstigen Vermögenswerten verändert.

Basierend auf den in den Kreditvereinbarungen definierten Schwellenwerten (Covenants) überwacht der Konzern sein Kapital in Bezug auf die Eigenkapitalquote sowie das Verhältnis der Nettoverschuldung zum EBITDA (fiktive Entschuldungsdauer).

Die Strategie des Konzerns besteht darin, die Eigenkapitalquote von 40 % nicht zu unterschreiten sowie die fiktive Entschuldungsdauer von 3,0 Jahren nicht zu überschreiten. Dadurch besteht ausreichend Spielraum, um das Eintreten von ungünstigen Geschäftsentwicklungen abzufedern und den Fortbestand des Unternehmens auch in Krisensituationen zu gewährleisten. Kurzfristige Abweichungen werden in Kauf genommen.

Zum Bilanzstichtag betrug die Eigenkapitalquote 41,0 % und lag damit unter dem Vorjahreswert von 45,0 %. Die fiktive Entschuldungsdauer lag mit 1,3 Jahren über dem Vorjahreswert von 0,6 Jahren.

20. Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. März 2020 bestehen im Konzern sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 225.552 Tsd. € (Vorjahr: 100.136 Tsd. €) im Zusammenhang mit verbindlich kontrahierten Investitionsvorhaben. Die zum Bilanzstichtag übernommene Ausfallshaftung im Rahmen der Forderungsverkäufe beträgt 9.857 Tsd. € (Vorjahr: 4.060 Tsd. €) abzüglich der Deckung der zur Anwendung kommenden Kreditversicherung. Dieser Betrag entspricht dem maximalen Risiko, d. h. wenn es bei allen übertragenen Forderungen gleichzeitig zu Forderungsausfällen kommen würde. Diese Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Ausfallshaftung ist äußerst gering. Der erwartete Wert dieses Risikos ist unwesentlich. Weiters bestehen zum Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse aus Bankgarantien (Vorjahr: 0 Tsd. €). Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse aus Garantien (Vorjahr: 0 Tsd. €).

21. Gezeichnetes Kapital

Im Umlauf
befindliche Aktien
in Tsd. Stück
Grundkapital
in Tsd. €
Kapitalrücklage
in Tsd. €
Gezeichnetes Kapital
in Tsd. €
31.03.2018 38.850 42.735 99.111 141.846
31.03.2019 38.850 42.735 99.111 141.846
31.03.2020 38.850 42.735 99.111 141.846

Grundkapital Das Grundkapital der Gesellschaft ist vollständig einbezahlt und beträgt zum 31. März 2020 42.735 Tsd. € (Vorjahr: 42.735 Tsd. €) und ist in 38.850.000 (Vorjahr: 38.850.000) auf Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je 1,10 € eingeteilt.

Genehmigtes Kapital und bedingte Kapitalerhöhung Der Vorstand wurde durch die 25. Hauptversammlung am 4. Juli 2019 ermächtigt, bis zum 3. Juli 2024 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 21.367.500 € durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, zu erhöhen. Der Vorstand wurde ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

Darüber hinaus wurde der Vorstand in der 25. Hauptversammlung am 4. Juli 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 150.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Umtausch- und/oder Bezugsrechte auf bis zu 19.425.000 Stück neue, auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Diesbezüglich wurde der Vorstand auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu 21.367.500 € durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 Stück neuer, auf Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht. Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (insbesondere Ausgabebetrag, Inhalt der Aktienrechte). Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausübung der Ermächtigung zur Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sowie im Falle der Nichtnutzung des bedingten Kapitals.

In Bezug auf das genehmigte Kapital und das bedingte Kapital ist folgende betragsmäßige Determinierung, entsprechend den Beschlüssen der 25. Hauptversammlung vom 4. Juli 2019, zu beachten: Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen oder potenziell auszugebenden Aktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen Aktien darf die Zahl von insgesamt 19.425.000 nicht überschreiten (betragsmäßige Determinierung der Ermächtigungen).

Die Hauptversammlung hat auch beschlossen, die Satzung entsprechend dieser Beschlüsse in § 4 (Grundkapital) zu ändern.

Im Umlauf befindliche Aktien Die Anzahl der ausgegebenen Aktien beträgt 38.850.000 Stück zum 31. März 2020 (Vorjahr: 38.850.000 Stück).

Eigene Anteile In der 25. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30 % unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, zu erwerben, wobei der Erwerb über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen kann. Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Weiters wurde der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren, sohin bis einschließlich 3. Juli 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, Wandelschuldverschreibungen oder als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten und zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen. Die diesbezüglichen Ermächtigungen durch Beschluss der 23. ordentlichen Hauptversammlung zu Punkt 8. und Punkt 9. der Tagesordnung vom 6. Juli 2017 wurden widerrufen.

Zum 31. März 2020 hält der Konzern keine eigenen Aktien.

Dividende pro Aktie Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden je Aktie 0,60 € (Vorjahr: 0,36 €) an Dividenden ausgeschüttet.

22. Sonstige Rücklagen

Die im Konzernergebnis realisierten Umgliederungsbeträge des sonstigen Ergebnisses und die Entwicklung der sonstigen Rücklagen stellen sich wie folgt dar:

in Tsd. € Währungsumrech
nungsdifferenzen
Erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeit
wert bewertete finan
zielle Vermögens
werte
Sicherungs
instrumente aus der
Absicherung von
Zahlungsströmen
Umbewertung von
Verpflichtungen aus
Leistungen an Arbeit
nehmer nach Beendi
gung des Arbeitsver
hältnisses
Sonstige
Rücklagen
Buchwert 31.03.2018 30.419 17 68 (2.999) 27.505
Saldo unrealisierter Veränderungen
vor Umgliederung, nach Steuern
24.466 (3.730) 20.736
Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistun
gen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Ar
beitsverhältnisses, nach Steuern
(5.797) (5.797)
Buchwert 31.03.2019 54.885 17 (3.662) (8.796) 42.444
Saldo unrealisierter Veränderungen
vor Umgliederung, nach Steuern
(30.292) (1.642) (31.934)
Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistun
gen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Ar
beitsverhältnisses, nach Steuern
(1.091) (1.091)
Buchwert 31.03.2020 24.593 17 (5.304) (9.887) 9.419

Zur Darstellung der Ertragsteuern, die auf die einzelnen Bestandteile des sonstigen Ergebnisses einschließlich der Umgliederungsbeträge entfallen, wird auf Erläuterung 6 "Ertragsteuern" verwiesen.

23. Hybridkapital

Am 17. November 2017 wurde eine Hybridanleihe mit einem Emissionsvolumen von 175.000 Tsd. € und einer Verzinsung von 4,75 % platziert, welche am 24. November 2017 ausgezahlt wurde. Die nachrangige Anleihe hat eine unendliche Laufzeit und kann erstmals nach fünf Jahren durch die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, nicht aber durch die Gläubiger, gekündigt und getilgt werden. Wird die Anleihe nach diesem Zeitraum nicht gekündigt, erhöht sich der Aufschlag auf den dann gültigen Zinssatz um weitere 5,0 %.

Der Erlös aus der Begebung der Hybridanleihe wird als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen, da dieses Instrument die Kriterien von Eigenkapital gemäß IAS 32 erfüllt. Es werden daher auch die zu zahlenden Kupons als Teil der Ergebnisverwendung gezeigt. Die Begebungskosten der Hybridanleihe betrugen 2.113 Tsd. €. Dadurch ergibt sich ein Wertansatz für das Hybridkapital von 172.887 Tsd. € (Vorjahr: 172.887 Tsd. €).

24. Cashflow

In Übereinstimmung mit IAS 7 umfassen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kassenbestände und Sichteinlagen sowie kurzfristige, liquide Anlagen, die jederzeit in Geldbeträge umgewandelt werden können und die nur unwesentlichen Risiken von Wertänderungen unterliegen. Die Konzern-Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode erstellt.

Der Cashflow aus dem Ergebnis beträgt im Geschäftsjahr 2019/20 165.367 Tsd. € (Vorjahr: 205.972 Tsd. €), der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 185.123 Tsd. € (Vorjahr: 170.534 Tsd. €). Die erstmalige Anwendung des IFRS 16 entlastet den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, da die bisherigen operativen Leasingzahlungen, sofern es sich nicht um Zahlungen aus kurzfristigen oder geringwertigen Leasingverhältnisse handelt, nun im Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beträgt -116.629 Tsd. € (Vorjahr: -276.579 Tsd. €) und ist im Wesentlichen durch die Investitionstätigkeiten in Leoben, Chongqing, Shanghai und Indien (-218.597 Tsd. €) sowie die Veranlagung bzw. die Rückflüsse aus der Veranlagung liquider Mittel (101.898 Tsd. €) verursacht. Zum 31. März 2020 bestehen Verbindlichkeiten aus Investitionen in Höhe von 62.866 Tsd. € (Vorjahr: 31.172 Tsd. €).

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2019/20 beträgt 17.924 Tsd. €. Der Vorjahreswert von 147.199 Tsd. € war im Wesentlichen auf die Einzahlung aus der Aufnahme eines Schuldscheindarlehens zurückzuführen.

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Cashflow aus dem Ergebnis 165.367 205.972
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 185.123 170.534
Cashflow aus Investitionstätigkeit (116.629) (276.579)
Freier Cashflow 68.494 (106.045)
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 17.924 147.199
Veränderung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 86.418 41.154
Währungsgewinne/(-verluste) aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 4.691 14.958
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Geschäftsjahresende 417.950 326.841

Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten am Geschäftsjahresende 2019/20 beträgt 417.950 Tsd. € (Vorjahr: 326.841 Tsd. €). Der aktuell sehr hohe Wert dient der Sicherstellung weiterer Investitionen.

Die zahlungsunwirksamen Aufwendungen/Erträge stellen sich im Detail wie folgt dar:

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Auflösung von Investitionszuschüssen (3.470) (2.880)
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/(Erträge), saldiert (10.845) (14.643)
Zahlungsunwirksame Aufwendungen/(Erträge), saldiert (14.315) (17.523)

Überleitung Nettoverschuldung:

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 417.950 326.841
Finanzielle Vermögenswerte 136.435 239.945
Finanzielle Verbindlichkeiten, kurzfristig (105.299) (37.967)
Finanzielle Verbindlichkeiten, langfristig (695.834) (679.076)
Nettoverschuldung (246.748) (150.257)
Sonstige Vermögenswerte
in Tsd. € Zahlungsmittel Finanzielle
Vermögenswerte
Finanzielle
Verbindlichkeiten
Summe
Nettoverschuldung 31.03.2018 270.729 59.918 (539.884) (209.237)
Cashflow 41.154 176.891 (164.386) 53.659
Währungsumrechnungseffekte 14.958 3.106 (3.853) 14.211
Sonstige nicht zahlungswirksame Veränderungen 30 (8.920) (8.890)
Nettoverschuldung 31.03.2019 326.841 239.945 (717.043) (150.257)
Anpassung Leasing IFRS 16 (26.589) (26.589)
Cashflow 86.418 (101.768) (59.679) (75.029)
Währungsumrechnungseffekte 4.691 (1.812) (279) 2.600
Sonstige nicht zahlungswirksame Veränderungen 70 2.457 2.527
Nettoverschuldung 31.03.2020 417.950 136.435 (801.133) (246.748)

V. SONSTIGE ANGABEN

25. Ergebnis je Aktie

Der Gewinn je Aktie wird gemäß IAS 33 "Ergebnis je Aktie" (Earnings per Share) berechnet.

Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien Die Anzahl der ausgegebenen Aktien beträgt 38.850.000 Stück. Zum Stichtag 31. März 2020 werden keine eigenen Aktien gehalten, die für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie in Abzug zu bringen gewesen wären.

Der gewichtete Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie beträgt 38.850 Tsd. Stück im Geschäftsjahr 2019/20 bzw. 38.850 Tsd. Stück im Geschäftsjahr 2018/19.

Der gewichtete Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie beträgt 38.850 Tsd. Stück im Geschäftsjahr 2019/20 bzw. 38.850 Tsd. Stück im Geschäftsjahr 2018/19.

Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des verwässerten gewichteten Durchschnitts der im Umlauf befindlichen Aktien für die angegebenen Perioden:

in Tsd. Stück 2019/20 2018/19
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien – Basisberechnung 38.850 38.850
Verwässernde Auswirkung
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien – verwässerter Wert 38.850 38.850

Unverwässertes Ergebnis je Aktie Die Basisberechnung des Ergebnisses je Aktie wird ermittelt, indem man das Konzernergebnis der jeweiligen Periode, das den Aktionären der Gesellschaft zuzurechnen ist, durch den gewichteten Mittelwert der im Umlauf befindlichen Stammaktien der jeweiligen Periode dividiert.

2019/20 2018/19
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Konzernergebnis (in Tsd. €) 13.143 80.714
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien – Basisberechnung (in Tsd. Stück) 38.850 38.850
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) 0,34 2,08

Verwässertes Ergebnis je Aktie Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem man das Konzernergebnis der jeweiligen Periode, das den Aktionären der Gesellschaft zuzurechnen ist, durch den gewichteten Mittelwert der Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien zuzüglich der Anzahl der möglichen ausständigen Stammaktien der jeweiligen Periode dividiert. Die möglichen ausständigen Stammaktien setzen sich aus den zusätzlich auszugebenden Aktien für ausübbare Optionen bzw. Bezugsrechte zusammen und sind im verwässerten Ergebnis je Aktie enthalten.

2019/20 2018/19
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Konzernergebnis (in Tsd. €) 13.143 80.714
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien – verwässerter Wert (in Tsd. Stück) 38.850 38.850
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) 0,34 2,08

26. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es wurden bis zum 13. Mai 2020 keine Ereignisse oder Entwicklungen bekannt, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten gegenüber dem 31. März 2020 geführt hätten.

Die seit Jänner 2020 globale Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) führte zu teilweise erheblichen Maßnahmen der Regierungen weltweit zur Eindämmung der Pandemie. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Weltwirtschaft sowie den Jahresabschluss 2020/21 sind aus heutiger Sicht nicht objektiv abschätzbar und quantifizierbar. Für spätere Geschäftsjahre gehen wir derzeit von einer Erholung aus. Unter diesem Vorbehalt wurden die Prognosen im vorliegenden Bericht erstellt.

Mag.a Monika Stoisser-Göhring hat sich aus gesundheitlichen Gründen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat und dem Unternehmen dazu entschieden, mit Abschluss des Geschäftsjahres 2019/20 aus dem Vorstand der AT&S auszuscheiden. Die Agenden des CFO wird interimistisch DI (FH) Andreas Gerstenmayer übernehmen.

27. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen und Unternehmen

Im Zusammenhang mit diversen Projekten hat der Konzern Leistungen von Beratungsunternehmen, bei denen der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Androsch für die AIC Androsch International Management Consulting GmbH tätig ist, erhalten:

in Tsd. € 2019/20 2018/19
AIC Androsch International Management Consulting GmbH 363 376
Frotz Riedl Rechtsanwälte 1
Summe 363 377

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2019/20 und bis zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses waren folgende Personen als Vorstand tätig:

  • DI (FH) Andreas Gerstenmayer (Vorstandsvorsitzender)
  • Mag.a Monika Stoisser-Göhring (stellvertretende Vorstandsvorsitzende)
  • Ing. Heinz Moitzi

Im Geschäftsjahr 2019/20 waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder bestellt:

  • Dr. Hannes Androsch (Vorsitzender)
  • Ing. Willibald Dörflinger (1. Stellvertreter des Vorsitzenden)
  • DDr. Regina Prehofer (2. Stellvertreterin des Vorsitzenden)
  • Dkfm. Karl Fink
  • DI Albert Hochleitner
  • Mag. Gerhard Pichler (bis 4. Juli 2019)
  • Dr. Georg Riedl
  • Dr. Karin Schaupp
  • Mag.a Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell (seit 4. Juli 2019)

Vom Betriebsrat waren delegiert:

  • Wolfgang Fleck
  • Siegfried Trauch
  • Günter Pint
  • Günther Wölfler

Die Anzahl der ausstehenden Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte und der Personalaufwand aus zugeteilten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten stellen sich wie folgt dar:

Anzahl der ausstehenden
Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte
Personalaufwand
(in Tsd. €)
31.03.2020 31.03.2019 2019/20 2018/19
DI (FH) Andreas Gerstenmayer 150.000 150.000 137 (113)
Mag.a Monika Stoisser-Göhring 90.000 65.000 (40) (49)
Ing. Heinz Moitzi 90.000 60.000 (63) (17)
Vorstandsmitglieder gesamt 330.000 275.000 34 (179)
Dr. Karl Asamer 1) 30.000 60.000 (150) (507)
Andere Führungskräfte gesamt 338.002 328.468 (226) (253)
Summe 698.002 663.468 (342) (939)

1) ehemaliges Mitglied des Vorstands

Es wird auf die Erläuterungen zu den Aktienoptionsprogrammen unter Erläuterung 14 "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten" verwiesen.

Im Geschäftsjahr betragen die Gesamtvergütungen der Mitglieder des Vorstands und der leitenden Angestellten gemäß IAS 24:

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Fix Variabel Summe Fix Variabel Summe
DI (FH) Andreas Gerstenmayer 532 284 816 532 714 1.246
Mag.a Monika Stoisser-Göhring 1) 423 423 391 175 566
Ing. Heinz Moitzi 429 429 417 186 603
Dr. Karl Asamer 2) 142 142
Leitende Angestellte 5.796 136 5.932 5.212 1.443 6.655
Summe 7.180 420 7.600 6.552 2.660 9.212

1) Ausübungen von Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten, welche vor Bestellung zur Vorständin zugeteilt wurden, sind nicht enthalten.

2) ehemaliges Mitglied des Vorstands

In den variablen Bezügen von DI (FH) Andreas Gerstenmayer sind Bezüge aus Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten in Höhe von 284 Tsd. € (Vorjahr: 427 Tsd. €) enthalten.

Neben den oben angeführten Bezügen wurden für DI (FH) Gerstenmayer 52 Tsd. € (Vorjahr: 52 Tsd. €) und für Mag.a Monika Stoisser-Göhring 41 Tsd. € (Vorjahr: 38 Tsd. €) in die Pensionskasse einbezahlt.

Gemäß IAS 24 sind dies Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen, die direkt oder indirekt für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens zuständig und verantwortlich sind; dies schließt Mitglieder der Geschäftsführung ein.

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen der aktuellen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands, leitenden Angestellten und deren Hinterbliebenen betragen:

in Tsd. € Abfertigungen
Geschäftsjahr
Pensionen
Geschäftsjahr
2019/20 2018/19 2019/20 2018/19
Aufwand im Periodenergebnis erfasst 195 261 443 299
Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst 78 174 (856) 6.503

Auf das Geschäftsjahr entfallende und der Hauptversammlung vorgeschlagene Gesamtvergütung für persönlich erbrachte Leistungen der Mitglieder des Aufsichtsrats:

2019/20 2018/19
Summe
79
60
62
30 30 30 7 37
30 30 30 7 37
8 8 34 7 41
40 40 38 7 45
30 30 30 7 37
337 337 331 67 398
Fix
67
53
55
24
Variabel



Summe
67
53
55
24
Fix
65
51
53
Variabel
14
9
9

Aktienbesitz der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats zum 31. März 2020:

Aktien % Kapital
Vorstandsmitglieder:
DI (FH) Andreas Gerstenmayer 10.000 0,03
Mag.a Monika Stoisser-Göhring 6.000 0,01
Ing. Heinz Moitzi 8.001 0,02
Summe Vorstandsmitglieder 24.001 0,06
Aufsichtsratsmitglieder:
Dr. Hannes Androsch 120.258 0,31
Übrige Aufsichtsratsmitglieder 15.482 0,04
Summe Aufsichtsratsmitglieder 135.740 0,35
Privatstiftungen:
Androsch Privatstiftung 6.819.337 17,55
Dörflinger Privatstiftung 6.902.380 17,77
Summe Privatstiftungen 13.721.717 35,32
Summe 13.881.458 35,73

28. Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer

Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer stellen sich wie folgt dar:

in Tsd. € 2019/20 2018/19
Konzern- und Jahresabschlussprüfung 137 137
Andere Bestätigungsleistungen 27 4
Sonstige Leistungen 46 69
Summe 210 210

Darin sind die Aufwendungen für andere Netzwerkmitglieder des Konzernabschlussprüfers, beispielsweise für die Abschlussprüfung der Tochterunternehmen oder Steuerberatungsleistungen, nicht enthalten.

29. Personalstand

Die Durchschnittszahlen der im Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter stellen sich wie folgt dar:

2019/20 2018/19
Arbeiter 7.437 7.321
Angestellte 2.802 2.490
Summe 10.239 9.811

Die Ermittlung des Personalstands beinhaltet Leihpersonal im Bereich der Arbeiter für das Geschäftsjahr 2019/20 in durchschnittlicher Höhe von 256 und für das Geschäftsjahr 2018/19 in durchschnittlicher Höhe von 371.

Leoben-Hinterberg, am 13. Mai 2020

Der Vorstand

DI (FH) Andreas Gerstenmayer e.h. Mag.a Monika Stoisser-Göhring e.h. Ing. Heinz Moitzi e.h.

Konzernlagebericht 2019/20

Inhaltsverzeichnis

1. Markt- und Branchenumfeld 69
1.1. Wirtschaftliches Gesamtumfeld 69
1.2. Branchenumfeld 69
2. Wirtschaftsbericht 76
2.1. Gesamtentwicklung des Konzerns 76
2.2. Ertragsentwicklung im Konzern 76
2.3. Ertragsentwicklung in den Segmenten 79
2.4. Vermögens- und Finanzlage 82
2.4.1. Vermögen 82
2.4.2. Finanzierung 84
2.4.3. Cashflow 86
2.4.4. Leistungskennzahlen 88
2.5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 89
3. Weitere gesetzliche Angaben 90
3.1. Standorte und Zweigniederlassungen 90
3.2. Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital (Angaben gemäß § 243a UGB) 91
3.3. Nichtfinanzielle Erklärung 93
4. Forschung und Entwicklung 94
5. Chancen- und Risiken 97
5.1. Chancen- und Risikomanagement 97
5.2. Erläuterung der Einzelrisiken 98
5.3. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf das Rechnungswesen 104
6. Ausblick 105

1. MARKT- UND BRANCHENUMFELD

1.1. Wirtschaftliches Gesamtumfeld

Konjunkturabkühlung gefolgt von der COVID-19- Krise

Ein wirtschaftlicher Abschwung im Einklang mit dem Konjunkturzyklus und verstärkt durch Faktoren wie den USA-China Handelskonflikt und den Brexit war bereits 2019 zu beobachten. Die mit Beginn des Jahres 2020 einsetzende COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Krisenmaßnahmen haben die Wirtschaftsaktivität weltweit gebremst und zu substanziellen Herabstufungen der BIP-Prognosen für 2020 geführt. Die globale BIP-Wachstumsprognose für 2020 sollte aufgrund der Auswirkungen der Krisenmaßnahmen in den wichtigsten Volkswirtschaften bis Ende April 2020 bereits von 2,9 % auf 0,4 % (OECD, März und April 2020)1 sinken. Jeder weitere Monat der Einschränkungen sollte das globale BIP-Wachstum im Jahr 2020 um ca. 2 Prozentpunkte weiter reduzieren (OECD, April 2020)2 . Andere Prognosen sehen bereits für 2020 ein global negatives BIP-Wachstum von -2,8 % (Oxford Economics, April 2020)3 bis zu -4,2 % (IC Insights, April 2020)4 . Diese Abweichungen spiegeln die sehr starke Volatilität der aktuellen Situation wider. Eine Erholung der Weltwirtschaft wird derzeit voraussichtlich mit dem Jahr 2021 erwartet (OECD, März 2020)5 .

1.2. Branchenumfeld

Industrietrends: kurzfristige Auswirkungen von COVID-19, starke mittelfristige Wachstumsperspektive für Künstliche Intelligenz, 5G, Automatisierung, Elektrifizierung der Mobilität und Modulintegration

Eine Gesundheitskrise, wie von COVID-19 ausgelöst, kann sich kurzfristig signifikant auf die Märkte auswirken. Die langfristigen Trends bis 2025 und danach werden vor allem durch die Bewältigung langfristiger gesellschaftlicher Herausforderungen getrieben und sollten nach derzeitiger Einschätzung durch COVID-19 weitgehend unverändert bleiben (Prismark und Yole, April 2020).

Digitale Technologien und Elektronik nehmen in ihrer Bedeutung für den menschlichen Lebensstil immer stärker zu. Informationen und Kommunikationsmittel müssen beispielsweise zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort verfügbar sein, Geräte sollen Aufgaben zur Unterstützung der Menschen möglichst selbstständig und effizient erledigen können, was eine zunehmende Anzahl mobiler elektronischer Geräte erfordert, die mit Sensoren, künstlicher Intelligenz, Fähigkeiten zur Hochgeschwindigkeitsdatenübertragung usw. ausgestattet sind. Auch die Mobilität soll unbeschränkt sicher und umweltfreundlich zur Verfügung stehen, und die persönliche Sicherheit und Gesundheit sollen bei gleichzeitig alternder Bevölkerung immer weiter verbessert werden.

5 OECD Economic Outlook, Interim Report March 2020, OECD Publishing, Paris,

1 OECD Economic Outlook, Interim Report March 2020, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/7969896b-en.

"OECD updates G20 summit on outlook for global economy", April 2020, http://www.oecd.org/newsroom/oecd-updates-g20-summit-on-outlook-for-global-economy.htm

2 "OECD updates G20 summit on outlook for global economy", April 2020, http://www.oecd.org/newsroom/oecd-updates-g20-summit-on-outlook-for-global-economy.htm

3 Oxford Economics World Economic Prospects (April 2020), http://resources.oxfordeconom-

ics.com/world-economic-prospects-executive-summary 4 IC Insights, McClean Report update, April 2020.

https://doi.org/10.1787/7969896b-en.

Möglichst kleine mobile Endgeräte wie Smartphones, Smartwatches, kabellose Earphones oder Virtual-Reality-Brillen unterstützen Menschen bei vielfältigen Aufgaben. Auch die Gesundheit kann mittels mobiler Diagnostik- oder Therapiegeräte zunehmend besser überwacht werden. Vom Nutzer werden dabei immer mehr Funktionen auf immer kleinerem Raum bei gleichzeitig längerer Batterielebensdauer zur Unterstützung eines solchen mobilen Lebensstils erwartet. Bei immer geringerer Größe der mobilen Endgeräte, immer mehr zusätzlichen Funktionen je Gerät und immer größerem Platzbedarf für die Batterie zwecks längerer Batterielebensdauer ergibt sich daraus die Notwendigkeit der "Miniaturisierung" der im Gerät enthaltenen Elektronik.

Produkte müssen auch in immer kürzeren Zyklen entwickelt und auf den Markt gebracht werden, bei gleichzeitig steigenden Qualitätsanforderungen. Das kann durch Kombination von vielseitig verwendbaren, bereits im Vorfeld entwickelten, Systemteilen mit einer oder mehreren Systemfunktionen in elektronischen Modulen erreicht werden ("Modularisierung"). Beispiele für solche Module sind Sensormodule, Computing- oder Artificial-Intelligence(AI)-Module, Speichermodule, Funk(RF)-Module für drahtlose Kommunikation und Datenübertragung.

Der Modularisierungstrend wird nicht nur in Consumer-, Computer- und Kommunikationsprodukten wie Smartphones, Smartwatches, Smart Speakers, Notebooks etc. verstärkt sichtbar, sondern auch in allen anderen Bereichen der Elektronik inklusive Automobil-, Industrie- und Medizintechnikanwendungen.

Verbindungslösungen ("Interconnect Solutions"), bestehend aus Leiterplatten und IC-Substraten mit "Embedding" als einer der Schlüsseltechnologien zur Integration von Modulen mit immer mehr Funktionen, leisten einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung des Modularisierungstrends. Sie verkürzen die elektrischen Leitungen zwischen den Bauteilen und sparen Platz.

Leiterplatten und Verbindungslösungen für Consumer-, Computer- und Kommunikationsanwendungen ("CCC") werden zusätzlich von der Notwendigkeit geprägt, kleinste Leiterzugsbreiten für Hochintegration bei großen Produktionsvolumina verfügbar zu machen. Automobil-, Industrie- und Medizintechnikanwendungen ("AIM") nutzen High-End-Technologien mit reduzierten Leiterzugsbreiten aus "CCC" als Plattform für weitere Innovationen. Der Fokus liegt dabei auf der Einführung neuer Materialien (z.B. Hochfrequenz-Leiterplatten für Radar-Anwendungen im Automobilbereich), der Prozesskontrolle in noch engeren

Grenzen und weiteren technologischen Verbesserungen, um sehr hohe Qualitätsanforderungen zu erfüllen.

Der Applikationstrend hin zu intelligenten autonomen Geräten, die einen mobilen Lebensstil sowie die Automatisierung der Produktion unterstützen, erfordert eine allgegenwärtige Konnektivität zum Austausch sehr großer Datenmengen (Internet of Things, Machine-to-Machine-Kommunikation) oder Künstliche Intelligenz. Solche Systeme müssen über besonders hohe Datenverarbeitungs- und Rechenkapazitäten verfügen. Sie müssen auch über Sensoren und Aktuatoren mit der Umgebung interagieren. Solche Sensoren und Aktuatoren umfassen optische Sensoren, Positions- und Umgebungssensoren, miniaturisierte Lichtquellen und Displays, miniaturisierte Lautsprecher usw., die das Datenvolumen und damit den Rechen- und Speicherbedarf noch weiter erhöhen.

Im Bereich Konnektivität werden signifikante Verbesserungen mit der Einführung des 5G-Mobilfunkstandards (Datenraten von vielen Gigabit/s bei Latenzzeiten [= Reaktionszeiten] von < 1 ms) erwartet. Das wird de facto Echtzeitanwendungen für mobile Endgeräte, Robotik oder autonomes Fahren möglich machen, um nur einige zu nennen.

Ein weiterer wichtiger Trend ist die Einführung von Technologien zur Emissionsvermeidung. Das treibt z.B. die Elektrifizierung von Fahrzeugen voran. Neben dem autonomen Fahren ist dies ein weiterer wichtiger Applikationstreiber für mehr Elektronik im Fahrzeug. Effizientere Netze im Fahrzeug (48-V-Bordnetz) und auch Elektromotoren erfordern das Übertragen und Schalten immer höherer Leistungen, was entsprechende Maßnahmen zur Kühlung der Elektronik zur Minimierung der Schaltverluste erfordert.

Je nach Entwicklungsstadium einzelner elektronischer Applikationen werden die damit verbundenen Märkte bereits bis 2025 signifikante Größen aufweisen. Endkunden-Applikationsmärkte wie Fahrzeuge mit automatisierten Fahrfähigkeiten ("Smart Automotive") oder Smartphones bieten große Chancen für elektronische Systeme. Weitere interessante Möglichkeiten bieten sich in Rechenzentren, 5G-Basisstationen und in der industriellen Automatisierung (Industrie 4.0). Neue Anwendungen wie KI (Künstliche Intelligenz)-Komponenten, Sensoren als Teil der Gesundheitselektronik oder AR-/VR-Geräte (Augmented Reality/Virtual Reality) stellen vergleichsweise kleinere Märkte dar – jedoch mit besonders starkem Wachstumspotenzial.

Alle diese Applikationen lassen sich nur mit hochentwickelten Verbindungslösungen als immer wesentlicherem Teil des Gesamtsystems realisieren. Modularisierung eröffnet High-End-Leiterplatten- und IC-Substratherstellern wie AT&S über das proaktive Eingehen von Entwicklungspartnerschaften mit den Kunden signifikante Wachstumspotenziale.

Elektronik-Gesamtmarkt: weiteres Wachstum durch Digitalisierung und neue Funktionen wie Künstliche Intelligenz, 5G-Konnektivität und Automatisierung

Die Lösung gesellschaftlicher Aufgaben mittels elektronischer Hardware und Software ("Digitalisierung") gewinnt wie bereits in vergangenen Jahrzehnten erkennbar immer weiter an Bedeutung. Elektronik wird in immer mehr Applikationen verwendet, um diese "Smart" zu machen. Das treibt auch das Wachstum des Elektronik-Gesamtmarkts kontinuierlich weiter voran. Im Elektronik-Gesamtmarkt werden dabei sämtliche hergestellte elektronische Geräte und Elektroniksysteme erfasst. Ebenso wie die makroökonomischen Daten unterliegen wegen der COVID-19-Pandemie auch die Elektronik-Gesamtmarkteinschätzungen und alle anderen nachfolgenden Markteinschätzungen einer starken Volatilität. Das gilt im Besonderen für das Jahr 2020. Als Ergebnis der bisher erwarteten COVID-19-Auswirkungen sollte der gesamte Elektronikmarkt, der im Jahr 2019 2.143 Mrd. US-\$ betrug, im Jahr 2020 um etwas mehr als 10 % schrumpfen (Prismark, April 2020). Die stärksten Rückgänge des Elektronik-Gesamtmarkts werden in den Segmenten Industrie, Automobil und Consumer erwartet, da die Konsumenten und Unternehmen voraussichtlich weniger Ausgaben für nicht wesentliche Güter tätigen werden (Prismark, April 2020). Die Segmente Computer und Kommunikation werden nach derzeitiger Einschätzung im Jahr 2020 ebenfalls erheblich von COVID-19 betroffen sein. PC- und Notebook-Anwendungen sollten nach einem anfänglichen Nachfrageschub bedingt durch einen gestiegenen Bedarf an Homeoffice-Ausrüstung einen deutlichen Rückgang verzeichnen. Für Server als weitere wesentliche Hauptanwendung im Computersegment wird aufgrund des zunehmenden Datenverkehrs deutliches weiteres Wachstum erwartet. Innerhalb des Kommunikationssegments wird für Smartphones der stärkste Rückgang vorhergesagt, während drahtlose Infrastruktur auch im Jahr 2020 deutlich weiter wachsen sollte. Für Gesamtsegmente wird nur für Medical ein spürbares Wachstum im Jahr 2020 prognostiziert. Dies ist teilweise auf eine stabile Nachfrage unabhängig von COVID-19 und einige Spezialeffekte wie den erhöhten Bedarf an lebensrettenden Beatmungsgeräten zurückzuführen.

Die langfristige globale Marktprognose für elektronische Systeme bis 2025 wird nach derzeitigen Einschätzungen nicht von COVID-19 beeinflusst werden. Bis zum Jahr 2025 können wir aber auf Basis langfristiger Trends und neuer Funktionen wie Künstliche Intelligenz, 5G Konnektivität, Automatisierung, Elektrifizierung der Mobilität, und erneuerbare Energiegewinnung

immer noch mit einem mittleren jährlichen Wachstum des Elektroniksystemmarktes von 3,2 % auf 2.587 Mrd. US-\$ rechnen (Prismark, April 2020). Die jährlichen Wachstumsraten der einzelnen Segmente werden dabei zwischen 1,6 % (Computer) und 6 % (Automotive) erwartet. Aufgrund des zunehmenden Elektronikgehalts pro Fahrzeug für automatisiertes Fahren und Elektrifizierung sollten einzelne Sparten der Automobilelektronik, wie z.B. Automatisiertes Fahren (Kamera, Radar etc.), weiterhin starkes Wachstum aufweisen. Die Erholung von der COVID-19-Krise kann im Automobilsegment jedoch länger in Anspruch nehmen als in anderen Segmenten. Bei Industrieelektronik werden starke Wachstumsschübe durch Automatisierung einschließlich Robotik, Digitalisierung der Fertigungsumgebung und von Machine-to-Maschine("M2M")-Kommunikation erwartet.

Der neue Funkstandard 5G ist ein massiver Wachstumstreiber für alle Segmente. 5G ermöglicht drahtlose Kommunikation in Echtzeit mit sehr hohen Datenraten, was neben dem Abspielen von Videos über mobile Endgeräte und allgemeiner mobiler Datenübertragung aus dem Internet ohne zeitliche Verzögerung auch alle Arten von Kommunikation zwischen Maschinen (M2M-Kommunikation) oder Autos ("Vehicle-to-X") ermöglicht.

Ein weiterer, mindestens gleich wichtiger Wachstumstreiber für alle Sektoren ist die Erweiterung der elektronischen Systeme um Künstliche Intelligenz (KI). Zusätzlich zur Software erfordert dies eine hoch entwickelte und hochwertige Prozessor- und Speicherhardware. Aktuelle Beispiele sind Server-, PC-/Notebook- oder Smartphone-Prozessormodule mit KI-Beschleunigern. Andere Beispiele sind Kameramodule für Smartphones oder Mikrofone mit KI-Funktionalität zur Verbesserung der Erfassungssignale. Automatisierte Antriebssysteme, Fertigungsroboter oder intelligente "Home Robots" sind weitere Anwendungen der KI-Technologie. "Home Robots" umfassen eine Vielzahl von Anwendungen, die von KI-verbesserten Smart Speakern, Überwachungsgeräten, Robotern für Haushaltsaktivitäten, Robotern zur Unterstützung älterer Menschen oder Spielzeugrobotern reichen. In all diesen Fällen wird KI zur automatisierten Auswertung und Interpretation von Erfassungssignalen oder Bildern, zur automatisierten Datenanalyse oder zur intelligenten Entscheidungsfindung auf der Grundlage gesammelter Daten verwendet.

Leiterplatten- und IC-Substratmarkt: Mittelfristiges Wachstum folgt jenem des Elektronik-Gesamtmarkts, weiter verstärkt durch Modulintegration

Leiterplatten (PCBs) werden zur Bereitstellung elektrischer Konnektivität für auf ihrer Oberfläche montierte elektronische Komponenten verwendet. Dies umfasst passive elektronische Komponenten wie Widerstände und Kondensatoren sowie verpackte "integrierte Schaltkreise" ("ICs"), elektronische "Module" oder "Systems in Package", die mindestens zwei Komponenten enthalten und mindestens eine Systemfunktion wie Erfassen oder Actuating, Datenübertragung, Verarbeitung, Datenspeicherung oder Energiemanagement ausführen.

Es ist nach aktuellen Einschätzungen davon auszugehen, dass im globalen Leiterplattenmarkt temporäre Effekte aus der durch COVID-19 verursachten konjunkturellen Abkühlung zu verzeichnen sein werden. Eine genauere zahlenmässige Einschätzung lässt das aktuelle von hoher Volatilität geprägte Marktumfeld nicht zu. Mittelfristig kann jedoch davon ausgegangen werden, dass getrieben von einem verstärkten Trend zur Digitalisierung sich die Bedarfssituation deutlich erholen sollte. Im globalen Markt für IC-Substrate sind diese Effekte aufgrund der dadurch signifikant steigenden Datenmengen aktuell deutlich zu erkennen. Weshalb derzeit von einer weiter positiven Bedarfssituation in diesem Marktsegement ausgegangen werden kann.

Wie schon zuvor angemerkt, ist generell davon auszugehen, dass das mittel- und langfristige Gesamtwachstum des Leiterplattenmarkts, das durch zunehmende Funktionen der Elektroniksysteme angetrieben wird, davon unberührt bleibt. Bis 2025

Segment Trend Marktrisiken Marktchancen
AUTOMOTIVE Starker Rückgang bei verkauften
Fahrzeugen
Elektronikanteil im Fahrzeug steigt (Automatisiertes Fahren,
Elektrifizierung des Antriebs) Wachstum ausgewählter Applikationen
wie Kamera, Radar,
AVIATION & SECURITY Besonders starker Rückgang im Segment
neuer Zivilflugzeuge
Wachstum bei Satelliten- und Security-Applikationen
INDUSTRIAL Deutlich geringere Investionstätigkeit Investionsanreize durch die öffentliche Hand für Anwendungen
wie z. B. erneuerbare Energien
MEDICAL Keine besonderen Risken durch
die COVID-19 Pandemie
Stabile Marktentwicklung und besonderer Bedarf für einige
Anwendungen wie z. B. Beatmungsgeräte
COMMUNICATION Starke Rückgänge bei mobilen
Endgeräten
Erhöhter Bedarf an Datenübetragung (Home Office, Online Services)
Investionensanreize und Investitionen der öffentlichen Hand in die
Kommunikationsinfrastruktur
Wachstum für Basisstationen, Satelliten,
COMPUTER Einbruch bei PC- und Notebook-Verkäufen
nach kurzfristiger Sonderkonjunktur
dank Home Office-Aufrüstung
Erhöhter Bedarf an Datenverarbeitung in Datenzentren
(Home Office, Online Services) und Bedarf an zusätzlichen Servern
CONSUMER Verändertes Konsumentenverhalten
aufgrund von Covid-19
sorgt für Kaufzurückhaltung
Weiterhin Wachstum einzelner Anwendungen wie z. B. Wireless Earphones
SUBSTRATES Trotz stark erhöhter Substratgrößen
und Lagenanzahl verringerter Substrat-
bedarf für Prozessormodule für PCs
und Notebooks
Besonders starkes Wachstum für IC Substrate für Prozessormodule
für Infrastruktur (5G Basisstationen, Server für Data Centers)

wird ein mittleres jährliches Wachstum von 4,7 % auf etwas mehr als 76 Mrd. US-\$ erwartet. Ebenso wie im Elektroniksystemmarkt sind die Treiber dieses Wachstums bis 2025 und darüber hinaus der langfristige Trend zur Digitalisierung sowie neue Funktionen wie Künstliche Intelligenz, 5G, Automatisierung, Elektrifizierung der Mobilität und Modulintegration zur Entwicklungsbeschleunigung und Kostensenkung für elektronische Systeme.

Je nach Segment wird erwartet, dass die Leiterplattenmärkte zwischen 2019 und 2025 jährlich im Bereich von 2,4 % (Aviation & Security) und 5,6 % (Communication) wachsen werden (Prismark, April 2020).

Der Markt für IC-Substrate wird bis 2025 weiter mit ca. 10 % Wachstum pro Jahr eingeschätzt. Dies gilt insbesondere für das für AT&S adressierbare FCBGA-Marktsegment, wobei Prozessormodule die Hauptanwendung sind (Yole, Mai 2019). Wie bereits erwähnt ist nicht davon auszugehen, dass dieses Teilsegment von COVID-19 stark negativ beeinflusst wird, da die Nachfrage in diesem Marktsegment bedingt durch die Einführung von KI und 5G derzeit höher ist als das verfügbare Angebot.

Technologische Änderungen wie heterogene Integration von Prozessoren und Speichern oder Chiplets treiben die Nachfrage aufgrund höherer Substratlagenzahlen und größerer Formfaktoren weiter an. Aufgrund neuer Chipgenerationen werden minimale Strukturgrößen immer kleiner. Darüber hinaus werden die Komponenten und Verdrahtungslagen auf IC-Substraten als nächste Stufe der Systemintegration ("Fan Out", "Embedding") immer häufiger direkt miteinander verbunden.

Die Integration von Systemfunktionen in "Systems in Package" oder elektronische Module ist ein Trend, der über Prozessormodule hinausgeht. Derartige Funktionen umfassen Sensoren, Aktuatoren, Energiemanagement oder RF-Konnektivität. Dieser Trend zur Modulintegration ist auf die Reduzierung der Systemkosten, die Miniaturisierung und die schnellere Markteinführung von Endnutzerprodukten zurückzuführen, wenn getestete und qualifizierte elektronische Module verwendet werden.

Der Markt für Modulintegrationsdienste (Leiterplatten/Substrate, Modulfertigung und -test) wird jährliche Wachstumsraten von mehr als 10 % aufweisen und innerhalb weniger Jahre eine ähnliche Größe wie der Leiterplattenmarkt erreichen. Zu den Technologieoptionen für die Modulintegration aus der AT&S-Toolbox gehören HDI, mSAP, SAP, Embedding oder 2.5D. Für AT&S bietet dieser Modulmarkt somit eine bedeutende Chance für weiteres Wachstum, erfordert jedoch eine Stärkung der Fertigungs- und Testservicefähigkeiten. Kurzfristig ist auch in diesem Markt wegen der COVID-19-Krise ein sehr deutlich reduziertes Wachstum zu erwarten. Gute Wachstumschancen bieten sich immer noch in Teilmärkten wie z.B. im Funkmoduloder Sensormodul-Segment.

2. WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1. Gesamtentwicklung des Konzerns

AT&S managed herausfordendes Umfeld erfolgreich

Im Geschäftsjahr 2019/20 konnte sich AT&S in einem herausfordernden Marktumfeld behaupten, welches durch den Handelsstreit der beiden größten Volkswirtschaften der Welt, USA und China, und dem damit einhergehenden Rückgang des weltweiten Wachstums, sowie Unsicherheiten betreffend des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union, geprägt war. Im letzten Quartal kamen negative Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und damit einhergehende zeitweise Werksstillegungen in China und Indien hinzu. Dies führte dazu, dass mit einem Konzernumsatz von 1.000,6 Mio. € der im Vergleichszeitraum des Vorjahres erzielte Umsatz von 1.028,0 Mio. € nicht erreicht werden konnte (Abweichung 27,4 Mio. € bzw. -2,7 %). Positiv wirkten Absatzsteigerungen bei IC-Substraten und im Bereich Medical & Healthcare. Der Bereich Automotive bewegte sich trotz schwieriger marktseitiger Rahmenbedingungen auf Vorjahresniveau. Gründe für eine schwächere Entwicklung lagen vor allem am veränderten Produktmix im Bereich der mobilen Endgeräte sowie an einer nach wie vor rückläufigen Nachfrage im Bereich Industrial. Die Bereiche Automotive und Industrial waren zudem mit einem erhöhten Preisdruck konfrontiert.

2.2. Ertragsentwicklung im Konzern

Umsatz nahezu auf Vorjahresniveau

Der Umsatz sank gegenüber dem Vorjahr um -2,7 % auf 1.000,6 Mio. €.

Mit dem im Geschäftsjahr stärkeren US-Dollar-Kurs, ergab sich aus Wechselkurseffekten ein positiver Einfluss von 31,8 Mio. € bzw. 3,1 % auf die Umsatzentwicklung. 84,3 % des Umsatzes (Vorjahr: 81,5 %) wurden in Fremdwährungen (vor allem US-Dollar) fakturiert.

Unterjährig bewegten sich die Umsätze entsprechend dem saisonalen Zyklus. Die Quartale zwei und drei wiesen deutlich höhere Umsätze auf, als das erste und das vierte Quartal.

Die Effekte aus einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung, welche für eine Reihe von Kunden nach IFRS 15 notwendig ist, führte zu einer Verringerung des ausgewiesenen Umsatzes um 3,1 Mio. € bzw. 0,3 % (Vorjahr: Erhöhung um 22,5 Mio. € bzw. 2,3 %). Für weiterführende Informationen wird auf die erläuternden Anhangsangaben zum Konzernabschluss verwiesen.

Die regionale Umsatzstruktur auf Basis des Sitzes der Endkunden weist für Amerika einen Anteil von 68,3 % nach 66,4 % im Vorjahr aus. Der Umsatzanteil der in Asien produzierten Produkte stieg geringfügig von 85,0 % auf 86,5% an.

In der Betrachtung nach Segmenten zeigt sich folgendes Bild: Der Anteil des Segments Mobile Devices & Substrates (MS) an den externen Umsatzerlösen erhöhte sich auf 68,5 % (Vorjahr: 66,5 %), der Anteil des Segments Automotive, Industrial, Medical (AIM) reduzierte sich auf 31,5 % (Vorjahr: 33,0 %). Weitere Informationen zur Entwicklung der Segmente können dem Kapitel 2.3. "Ertragsentwicklung in den Segmenten" entnommen werden.

EBITDA sinkt auf 195 Mio. €, EBITDA-Marge 19,4 %

Das EBITDA lag mit 194,5 Mio. € deutlich unter dem Vorjahreswert von 250,1 Mio. €. Die Gründe für die aktuellen Ertragswerte finden sich vor allem am veränderten Produktmix im Bereich der mobilen Endgeräte sowie im Marktumfeld, welches durch Unsicherheiten und damit einhergehender Nachfrageschwäche geprägt war. Hieraus resultierte zeitweise eine Unterauslastung der Produktionskapazitäten und eine geringere Betriebsleistung, die insbesondere im vierten Quartal durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie verstärkt wurde. Zudem führten die substanziellen Zukunftsinvestitionen für den strategischen Ausbau des Geschäfts zu höheren Ausgaben. Unterstützt wurde das Ergebnis durch positive Währungseffekte, die in erster Linie aus positiven Bewertungseffekten aufgrund des stärkeren US-Dollars und aus der Translation der ausländischen Tochtergesellschaften in die Konzernwährung resultieren. Insgesamt ergab sich hierdurch eine positive Auswirkung des Wechselkurses von 32,1 Mio. €.

Ergebniskennzahlen in Mio. € (wenn nicht anders angeführt)

2019/20 2018/19 Veränderung in %
Umsatzerlöse 1.000,6 1.028,0 (2,7 %)
Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (EBITDA) 194,5 250,1 (22,2 %)
EBITDA-Marge (%) 19,4 % 24,3 %
Betriebsergebnis (EBIT) 47,4 117,2 (59,6 %)
EBIT-Marge (%) 4,7 % 11,4 %
Konzernjahresergebnis 21,5 89,0 (75,9 %)
Gewinn je Aktie (€) 0,34 2,08 (83,7 %)
Anlagenzugänge 254,3 108,8 >100 %
Mitarbeiterstand (inkl. Leiharbeiter), Durchschnitt (Anzahl) 10.239 9.811 4,4 %

77

47,4

Die EBITDA-Marge verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um -4,9 Prozentpunkte von 24,3 % auf 19,4 %.

90,3

Anstieg der Aufwandspositionen

Die oben angeführten Effekte wirkten auch auf die einzelnen Kostenbereiche. Der Anstieg bei den Herstellkosten um 36,8 Mio. € auf 897,7 Mio. € resultiert vor allem aus höheren Kosten für Instandhaltung, Forschung und Entwicklung und Abschreibungen. Diese Entwicklung wurde durch negative Wechselkurseffekte verstärkt.

Die Verwaltungs- und Vertriebskosten lagen in Summe um 1,1 Mio. € bzw. 1,7 % über den Vorjahreswerten.

Das sonstige betriebliche Ergebnis verringerte sich von 17,4 Mio. € auf 12,9 Mio. €. Wesentlicher Effekt war ein im Geschäftsjahr 2019/20 um 2,8 Mio. € verringertes Wechselkursergebnis, welches sich vor allem aus der Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem stärkeren US-Dollar ergab.

Die planmäßigen Abschreibungen auf die Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte in Höhe von 146,2 Mio. € bzw. 15,4 % des Anlagevermögens (Vorjahr: 132,9 Mio. € bzw. 15,9 % des Anlagevermögens) spiegeln den hohen technischen Standard sowie die Anlagenintensität von AT&S wider. Der Anstieg um 13,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert resultierte im Ausmaß von 8,1 Mio. € aus dem Segment Mobile Devices & Substrates (MS) und hier überwiegend aus höheren Abschreibungen am Standort Chongqing. Der Anteil des Segments Automotive, Industrial, Medical (AIM) erhöhte sich um 4,7 Mio. €.

Das Betriebsergebnis (EBIT) verringerte sich aufgrund der genannten Effekte um 69,8 Mio. € bzw. -59,6 % auf 47,4 Mio. € (Vorjahr: 117,2 Mio. €).

Die EBIT-Marge verringerte sich um -6,7 Prozentpunkte auf 4,7 % (Vorjahr: 11,4 %).

Finanzergebnis

6,6

Das Finanzergebnis verringerte sich von -2,0 Mio. € auf -6,5 Mio. €. Der Zinsaufwand aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Anleihen lag bei 11,4 Mio. € (Vorjahr: 12,2 Mio. €). Die Sozialkapitalzinsen blieben auf dem Vorjahresniveau von 1,1 Mio. €.

2016/17 2017/18 2018/19 2019/20

117,2

Aus der Bewertung von Sicherungsinstrumenten resultierte ein Verlust von 1,5 Mio. € (Vorjahr: Verlust 0,1 Mio. €). Die Sicherungsinstrumente tauschen variable in fixe Zinszahlungen, die nicht die Kriterien des Hedge-Accountings erfüllen, da Laufzeit und Höhe nicht mit den gesicherten originären Finanzverbindlichkeiten übereinstimmen.

Die aktivierten Fremdkapitalzinsen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von qualifizierten Vermögensgegenständen stehen, erhöhten sich um 0,2 Mio. € auf 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €).

Aufgrund des höheren Volumens der Termingeldveranlagungen konnte, trotz des nach wie vor für Veranlagungen ungünstigen Umfelds, eine Erhöhung des Veranlagungsergebnisses um 1,8 Mio. € auf 6,7 Mio. € (Vorjahr: 4,9 Mio. €) erzielt werden.

Im Finanzergebnis wurden im Geschäftsjahr 2019/20 positive Fremdwährungsdifferenzen in Höhe von 3,8 Mio. € als Ertrag erfasst (Vorjahr: Ertrag 9,2 Mio. €). Die Fremdwährungsdifferenzen ergaben sich im Wesentlichen aus der Bewertung von liquiden Fremdwährungsmitteln und -schulden.

Das Finanzergebnis ist von Währungseffekten beeinflusst, da Teile der Veranlagungen und der Ausleihungen gegenüber Kreditinstituten in Fremdwährungen sind. Die größten konzerninternen Ausleihungen sind langfristiger Natur, deren Rückzahlung auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich ist. Die Bewertung dieser Ausleihungen erfolgt daher ergebnisneutral im Rahmen der Gesamtergebnisrechnung.

Konzernergebnis verringert sich

Das Konzernjahresergebnis verringerte sich von 89,0 Mio. € im Vorjahr um 67,6 Mio. € auf 21,5 Mio. €. Die Konzernsteuerbelastung beträgt 19,5 Mio. € (Vorjahr: 26,2 Mio. €).

Die laufende Ertragsteuerbelastung sank auf 12,0 Mio. € (Vorjahr: 13,6 Mio. €). Der latente Steueraufwand sank auf 7,5 Mio. € (Vorjahr: 12,5 Mio. €). Hauptursache für die Reduzierung waren zum einen Auflösungen von passiven latenten Steuern aufgrund von steuerfreien Ausschüttungen innerhalb Chinas sowie niedrigere Abschreibungen bei der AT&S China als im Vorjahr, was gleichzeitig zu niedrigeren aktiven latenten Steuern führte.

Die AT&S China wies für das Kalenderjahr 2019 den begünstigenden Steuerstatus als "Hightech-Company" aus. Der Steuerstatus begann mit 1. Januar 2017, ist für drei Jahre gültig und hängt jährlich vom Erreichen bestimmter Kriterien ab. Auch für die nächsten drei Jahre wird vom Erhalt der Steuerbegünstigung ausgegangen.

Das Ergebnis je Aktie verringerte sich um 1,74 € von 2,08 € auf 0,34 € bei gleichbleibender Aktienanzahl. Bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie wurden Hybridkapitalzinsen in Höhe von 8,3 Mio. € (Vorjahr: 8,3 Mio. €) vom Konzernjahresergebnis in Abzug gebracht.

2.3. Ertragsentwicklung in den Segmenten

Segment Mobile Devices & Substrates

Das Segment Mobile Devices & Substrates setzte im Geschäftsjahr 2019/20 grundsätzlich seine positive Geschäftsentwicklung fort, wobei dämpfende Effekte eines veränderten Produktmixes bei mobilen Endgeräten, ein Rückgang des weltweiten Wachs-

2019/20 2018/19 Veränderung in %
Segmentumsatzerlöse 778,5 776,0 0,3 %
Umsatzerlöse mit externen Kunden 685,9 683,9 0,3 %
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) 158,6 193,5 (18,1 %)
EBITDA-Marge (%) 20,4 % 24,9 %
Betriebsergebnis (EBIT) 37,7 80,8 (53,3 %)
EBIT-Marge (%) 4,8 % 10,4 %
Anlagenzugänge 216,0 69,6 >100 %
Mitarbeiterstand (inkl. Leiharbeiter), Durchschnitt (Anzahl) 7.260 6.860 5,8 %

Segment Mobile Devices & Substrates – Überblick in Mio. € (wenn nicht anders angeführt)

tums aufgrund des Handelsstreites zwischen USA und China sowie die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nur zum Teil durch Absatzsteigerungen im Bereich der IC-Substrate kompensiert werden konnten. Ergebnisverbessernd wirkten sich positive Währungseffekte aus.

Die immer höhere Leistung der mobilen Endgeräte wäre ohne HDI (High Density Interconnection)-Leiterplatten und mSAP (modified Semi-Additive Process)-Leiterplatten nicht möglich. AT&S ist weltweit einer der führenden Anbieter von HDI-Technologie und hat sich eine führende Position bei der mSAP-Technologie erarbeitet.

Das Segment Mobile Devices & Substrates ist mit einem Umsatzanteil von 68,5 % (Vorjahr: 66,5 %) weiterhin das größte Segment des AT&S Konzerns.

Segment Automotive, Industrial, Medical – Überblick in Mio. € (wenn nicht anders angeführt)

Der Umsatz lag mit 778,5 Mio. € um 2,5 Mio. € bzw. 0,3 % über dem Wert des Vorjahres von 776,0 Mio. €. Der Umsatz wurde von der positiven US-Dollar-Kursentwicklung beeinflusst. Insgesamt fiel dadurch das Umsatzwachstum um 30,4 Mio. € höher aus. Geografisch ist eine weitere Steigerung des Umsatzes mit amerikanischen Kunden zu verzeichnen.

Das EBITDA des Segments lag mit 158,6 Mio. € um 35,0 Mio. € bzw. -18,1 % unter dem Vorjahreswert von 193,5 Mio. €. Die Verringerung des EBITDA war vor allem auf einen unvorteilhafteren Produktmix, die Konjunkturabschwächung und die damit einhergehenden zeitweisen Unterauslastung zurückzuführen. Die EBITDA-Marge des Segments Mobile Devices & Substrates lag mit 20,4 % um 4,6 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert von 24,9 %.

Die Abschreibungen des Segments erhöhten sich um 8,1 Mio. € bzw. 7,2 % von 112,7 Mio. € auf 120,9 Mio. €. Die Erhöhung resultierte vor allem aus höheren Abschreibungen am Standort Chongqing.

Das Betriebsergebnis (EBIT) verringerte sich um 43,1 Mio. € auf 37,7 Mio. € (Vorjahr: 80,8 Mio. €). Die EBIT-Marge veränderte sich aufgrund des EBIT-Rückgangs um -5,6 Prozentpunkte auf 4,8 % (Vorjahr: 10,4 %).

Die Anlagenzugänge erhöhten sich um 146,4 Mio. € bzw. 210,3 % auf 216,0 Mio. € (Vorjahr: 69,6 Mio. €). Neben Zugängen von 177,3 Mio. € für laufende Erweiterungs-, Ersatz- und Technologie-Upgrades am Standort Chongqing erhöhten sich die Anlagenzugänge im Werk Shanghai um 38,4 Mio. €.

2019/20 2018/19 Veränderung in %
Segmentumsatzerlöse 350,4 365,2 (4,0 %)
Umsatzerlöse mit externen Kunden 314,7 338,9 (7,1 %)
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) 28,9 52,6 (45,1 %)
EBITDA-Marge (%) 8,2 % 14,4 %
Betriebsergebnis (EBIT) 5,6 34,1 (83,4 %)
EBIT-Marge (%) 1,6 % 9,3 %
Anlagenzugänge 33,2 36,1 (7,9 %)
Mitarbeiterstand (inkl. Leiharbeiter), Durchschnitt 2.764 2.771 (0,2 %)

Segment Automotive, Industrial, Medical: auf stabilem Niveau

Mit einem Umsatzrückgang von 14,8 Mio. € auf 350,4 Mio. € (Vorjahr: 365,2 Mio. €) konnte im Segment Automotive, Industrial, Medical das Vorjahresniveau nicht ganz gehalten werden. Eine gute Nachfrage konnte vor allem im Bereich Medical & Healthcare verzeichnet werden. Die Bereiche Automotive und Industrial waren mit einem schwierigen Umfeld konfrontiert, was in beiden Bereichen zu einem erhöhten Preisdruck und im Bereich Industrial auch zu einer geringeren Nachfrage führte.

Zur Entwicklung der dem Segment Automotive, Industrial, Medical zugeordneten Standorte Leoben, Fehring, Ansan und Nanjangud wird auf Punkt 3.1. "Standorte und Zweigniederlassungen" des Lageberichts verwiesen.

Automotive, Industrial, Medical - Umsatzentwicklung, EBITDA-Marge

Das EBITDA verringerte sich um 23,7 Mio. € bzw. -45,1 % auf 28,9 Mio. € (Vorjahr: 52,6 Mio. €). Diese Verringerung resultiert aus den Unsicherheiten im Automotive-Markt und der reduzierten Nachfrage im Industriesektor und wurde im vierten Quartal durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie verstärkt, woraus zeitweise eine Unterauslastung der Produktionskapazitäten und eine geringere Betriebsleistung resultierte.

Die EBITDA-Marge verringerte sich um 6,2 Prozentpunkte auf 8,2 % (Vorjahr: 14,4 %).

Das Betriebsergebnis (EBIT) änderte sich um 28,4 Mio. € bzw. - 83,4 % auf 5,6 Mio. € (Vorjahr: 34,1 Mio. €).

Die EBIT-Marge des Segments Automotive, Industrial, Medical lag aufgrund der oben genannten Effekte mit 1,6 % unter dem Vorjahresvergleichswert von 9,3 %.

Die Anlagenzugänge verringerten sich um 2,9 Mio. € auf 33,2 Mio. € (Vorjahr: 36,1 Mio. €). Die Zugänge betrafen laufende Erweiterungs-, Ersatz- und Technologie-Upgrade-Investitionen insbesondere an den Standorten in Österreich und Indien.

Segment Sonstige

Das Ergebnis der im Segment Sonstige enthaltenen allgemeinen Holding-Aktivitäten lag über dem Vorjahresniveau. Die im Vorjahr im Segment Sonstige ausgewiesene Embedding Technologie ist nunmehr auf die Segmente Mobile Devices & Substrates und Automotive, Industrial, Medical aufgeteilt.

Segment Sonstige – Überblick in Mio. € (wenn nicht anders angeführt)

2019/20 2018/19 Veränderung in %
Segmentumsatzerlöse 5,3 n.a.
Umsatzerlöse mit externen Kunden 5,3 n.a.
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) 7,1 4,0 78,6 %
EBITDA-Marge (%) 75,3 %
Betriebsergebnis (EBIT) 4,1 2,4 71,3 %
EBIT-Marge (%) 45,0 %
Anlagenzugänge 5,1 3,1 64,6 %
Mitarbeiterstand (inkl. Leihpersonal), Durchschnitt (Anzahl) 214 181 18,4 %

2.4. Vermögens- und Finanzlage

2.4.1. VERMÖGEN

Anstieg der langfristigen Vermögenswerte

Die Bilanzsumme stieg im Geschäftsjahr 2019/20 um 3,9 % auf 1.853,5 Mio. € an.

Die langfristigen Vermögenswerte stiegen um 97,7 Mio. € auf 996,0 Mio. €. Während sich die Sachanlagen um 125,8 Mio. € auf 903,5 Mio. € erhöhten, reduzierten sich die Immateriellen Vermögenswerte um 15,0 Mio. € auf 45,1 Mio. €. Im Sachanlagevermögen standen Anlagenzugänge bzw. Technologie-Upgrades in Höhe von 247,9 Mio. € Abschreibungen von insgesamt 125,9 Mio. € gegenüber. Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Sachanlagen beinhalten zudem zusätzlich Nutzungsrechte aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 von 25,0 Mio. €.

Die Nettoveränderung des Anlagevermögens betrug 110,7 Mio. € bzw. 13,2 % auf 948,6 Mio. € (Vorjahr: 837,9 Mio. €).

Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken um 28,3 Mio. € auf 857,5 Mio. €. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten erhöhte sich auf 418,0 Mio. € wesentlich (Vorjahr: 326,8 Mio. €). Die finanziellen Vermögenswerte wurden um 103,5 Mio. € auf 136,2 Mio. € reduziert. Insgesamt verfügt AT&S somit über Zahlungsmittel bzw. kurzfristig verfügbare Finanzmittel von 554,2 Mio. € (Vorjahr: 566,6 Mio. €). Der Anstieg der Vorräte um 23,9 Mio. € auf 108,4 Mio. € resultiert – im Wesentlichen – aus dem Aufbau der Rohmaterialbestände in China als Vorbereitungmaßnahme für COVID-19. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und vertraglichen Vermögenswerten sanken um 36,6 Mio. € auf 192,4 Mio. €, was insbesondere auf zusätzliche Factoring-Aktivitäten zurückzuführen ist.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um 37,1 Mio. € bzw. 28,1 % von 131,9 Mio. € auf 169,1 Mio. €. Darin enthalten ist ein Anstieg der Verbindlichkeiten aus Investitionen um 31,7 Mio. € auf 62,9 Mio. € (Vorjahr: 31,2 Mio. €).

Verschuldungsgrad steigt deutlich

Das Eigenkapital verringerte sich um 43,2 Mio. € bzw. -5,4 % von 803,5 Mio. € auf 760,3 Mio. €. Eigenkapitalerhöhend wirkte sich das positive Konzernergebnis von 21,5 Mio. € aus. Negative Effekte stammten aus Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der Nettovermögenspositionen der Tochterunternehmen sowie aus der Umrechnung langfristiger Ausleihungen an Tochterunternehmen mit -30,3 Mio. €.

Nettoumlaufvermögen in Mio. € (wenn nicht anders angeführt)

31.03.2020 31.03.2019 Veränderung in %
Vorräte 108,4 84,5 28,3 %
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, vertragliche Vermögenswerte 134,5 180,4 (25,4 %)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (169,1) (131,9) (28,1 %)
Bereinigung um Verbindlichkeiten aus Investitionen 62,9 31,2 >100 %
Umlaufvermögen Handel 136,7 164,1 (16,7 %)
Sonstiges Umlaufvermögen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen 7,7 (3,6) >100 %
Nettoumlaufvermögen 144,4 160,5 (10,0 %)
Nettoumlaufvermögen in % der Gesamterlöse 14,4 % 15,6 %
Außenstandsdauer (in Tagen):
Vorräte 44 36 22,2 %
Forderungen 49 64 (23,4 %)
Verbindlichkeiten 66 66

Eigenkapitalmindernd wirkten sich auch die versicherungsmathematischen Verluste mit 1,1 Mio. € (Vorjahr: Verlust von 5,8 Mio. €) aus, die sich aufgrund der zur Berechnung der Personalrückstellungen verwendeten Parameter ergeben, sowie der Zinsaufwand für die Hybridanleihe in Höhe von 8,3 Mio. €.

Die Dividende führte zu einer Eigenkapitalreduktion von 23,3 Mio. €.

Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erhöhten sich um 16,8 Mio. € bzw. 2,5 % auf 695,8 Mio. €. Die erstmalige Anwendung des IFRS 16 führte zu einer Erhöhung um 21,6 Mio. €. Des Weiteren wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr ein weiteres Schuldscheindarlehen abgeschlossen. Die liquiden Mittel, welche durch die Schuldscheintransaktion zugeflossen sind, wurden teilweise zur Optimierung bzw. Rückführung von höher verzinsten finanziellen Verbindlichkeiten verwendet. Die verbliebenen Mittel wurden kurzfristig veranlagt und finden sich dementsprechend im Bestand der Zahlungsmittel und -äquivalente bzw. in den finanziellen Vermögenswerten wieder.

Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erhöhten sich von 38,0 Mio. € auf 105,3 Mio. €.

Die Nettoverschuldung erhöhte sich um 96,4 Mio. € bzw. 64,2 % auf 246,7 Mio. € (Vorjahr: 150,3 Mio. €). Die Erhöhung resultierte im Wesentlichen aus der Aufnahme finanzieller Verbindlichkeiten.

Der Verschuldungsgrad erhöhte sich auf 32,5 % und lag damit über dem Vorjahresniveau von 18,7 %.

Nettoverschuldung

31.03.2020 31.03.2019 Veränderung in %
Finanzielle Verbindlichkeiten, kurzfristig 105,3 38,0 >100 %
Finanzielle Verbindlichkeiten, langfristig 695,8 679,1 2,5 %
Bruttoverschuldung 801,1 717,1 11,7 %
Zahlungsmittel und -äquivalente (418,0) (326,8) (27,9 %)
Finanzielle Vermögenswerte (136,4) (239,9) 43,1 %
Nettoverschuldung 246,7 150,3 64,2 %
Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (EBITDA) 194,5 250,1 (22,2 %)
Nettoverschuldung/EBITDA-Verhältnis 1,3 0,6
Eigenkapital 760,3 803,5 (5,4 %)
Bilanzsumme 1.853,5 1.784,1 3,9 %
Eigenkapitalquote (%) 41,0 % 45,0 %
Verschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) (%) 32,5 % 18,7 %

83

2.4.2. FINANZIERUNG

Der Schwerpunkt des Geschäftsjahres 2019/20 bestand darin, den Kapitalbedarf der nächsten Jahre frühzeitig zu finanzieren, um das nach wie vor günstige Finanzierungsumfeld langfristig zu sichern. Hierzu wurde eine Kreditlinie im Rahmen einer OeKB Beteiligungsfinanzierung mit einem Gesamtvolumen von 300,0 Mio. € und eine Schuldscheintransaktion mit einem Gesamtvolumen von 80 Mio. € sehr erfolgreich abgeschlossen.

Neben diesem Schwerpunkt erfolgten noch mehrere kleinere Finanzierungen und weitere Optimierungen der Finanzierungsstruktur.

Finanzierung beruht auf einer Vier-Säulen-Strategie

Die Finanzierung von AT&S basiert auf einer Vier-Säulen-Strategie, mit der die Abhängigkeit von einzelnen Finanzierungsinstrumenten minimiert werden soll. Basierend auf den aktuell herrschenden Finanzmarktbedingungen werden einzelne Bereiche stärker forciert oder können gegebenenfalls auch zeitweise nicht genutzt werden.

Die erste Säule bilden langfristige, fix verzinste Retail-Bonds: Ihr Vorteil liegt in einer hohen Planbarkeit und Sicherheit für das Unternehmen, die sich aufgrund der fixen Verzinsung und Unkündbarkeit ergeben. Nachteilig sind die höheren Platzierungsund Finanzierungskosten. Zurzeit ist kein Standard-Retail-Bond begeben.

Die Bedeutung von Schuldscheindarlehen als wesentlichste Finanzierungssäule hat sich im Geschäftsjahr 2019/20 nicht verändert. Die Vorteile von Schuldscheindarlehen liegen in der hohen Planbarkeit sowie im geringen Platzierungsaufwand. Aufgrund dieser Vorteile plant AT&S, auch künftig diese Form der Finanzierung zu forcieren.

Zum Bilanzstichtag 31. März 2020 waren Schuldscheindarlehen im Gesamtvolumen von 596,4 Mio. € (Vorjahr: 598,5 Mio. €) bei diversen nationalen und internationalen Investoren platziert. Die Restlaufzeiten liegen zwischen sieben Monaten und rund neun Jahren.

Als dritte Säule werden Bankdarlehen genutzt. 179,8 Mio. € sind per 31. März 2020 bei mehreren nationalen und internationalen Banken als Darlehen aufgenommen (Vorjahr: 118,5 Mio. €). Diese sind zum Großteil fix verzinst und weisen Restlaufzeiten von einem bis sieben Jahren aus.

Die vierte Säule sind Kreditlinien, die der Deckung von Liquiditätsschwankungen und als Finanzierungsreserve dienen. Zum Bilanzstichtag verfügte AT&S über 490,4 Mio. € an nicht genutzten Kreditlinien (Vorjahr: 187,3 Mio. €) in Form von kontrahierten Kreditzusagen von Banken. AT&S hat sein kontrahiertes Finanzierungspotenzial zum 31. März 2020 erst zu 61,7 % (Vorjahr: 79,7 %) ausgenützt und verfügt, zusätzlich zum Bestand an liquiden Mitteln, weiterhin über genügend bestehende Finanzierungsreserven.

Eine der wichtigsten Aufgaben der Treasury-Aktivitäten von AT&S liegt in der Sicherstellung ausreichender Liquiditätsreserven. Zudem gilt es, die in den Kreditvereinbarungen definierten Schwellenwerte (Covenants) zu überwachen und deren Einhaltung sicherzustellen. Ziel von AT&S ist es hierbei auch, die Kreditvereinbarungen entsprechend zu vereinheitlichen, um alle Kreditgeber gleich zu behandeln.

Niedrige Entschuldungsdauer und hohe Eigenkapitalquote

Die theoretische Entschuldungsdauer, definiert durch Nettoverschuldung/EBITDA, lag mit 1,3 Jahren deutlich unter dem von

Finanzierungsinstrumente in Mio. €

31.03.2020 in % 31.03.2019 in %
Schuldscheindarlehen 596,4 47,1 % 598,5 66,2 %
Bankdarlehen 179,8 14,2 % 118,5 13,1 %
Bruttoverschuldung 776,2 61,3 % 717,0 79,3 %
Kreditlinien 490,4 38,7 % 187,3 20,7 %
Kontrahierte Finanzierungen 1.266,5 100,0 % 904,4 100,0 %

AT&S selbst definierten Maximalwert von 3,0 Jahren. Sie hat sich in diesem Jahr erhöht (Vorjahr: 0,6 Jahre).

Die Eigenkapitalquote sank von 45,0 % im Vorjahr auf 41,0 % im Berichtsjahr und lag dennoch über dem internen Zielwert von 40,0 %. Zu weiterführenden Informationen im Hinblick auf das Kapitalrisikomanagement wird auf Erläuterung 19 "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten" – Unterkapitel Kapitalrisikomanagement – im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen.

AT&S strebt eine möglichst ausgeglichene Finanzierungsstruktur mit einer durchschnittlichen Rückzahlungsdauer (Duration) an. Zum Bilanzstichtag betrug die Duration 3,2 Jahre und damit geringfügig weniger als im Vorjahr (3,7 Jahre).

Die Tilgungsstruktur weist im Jahr 2023/24 aufgrund der Rückzahlung von Teilen des Schuldscheindarlehens sowie Bankkrediten in Höhe von 338,7 Mio. € einen hohen Wert aus. AT&S ist bestrebt den Kapitalbedarf frühzeitig zu finanzieren und verfügt zum Bilanzstichtag über Liquiditätsreserven in Höhe von 1.044,8 Mio. € (Vorjahr: 754,1 Mio. €). Diese bestehen aus finanziellen Mitteln sowie aus nicht ausgenutzten Finanzierungsrahmen.

Effektives Zins- und Währungsmanagement

Ein wichtiges Treasury-Ziel ist auch die Risikominimierung im Zinsbereich mit vorwiegend fixen Zinssätzen. 68,0 % (Vorjahr: 76,9 %) der Finanzierungen sind im Fixzinsbereich bzw. wurden auf einen Fixzinssatz geswapt und lediglich 32,0 % (Vorjahr: 23,1 %) werden variabel verzinst.

Die Zinssicherungsstrategien werden auf Basis der Zinserwartungen quartalsweise definiert und gegebenenfalls adaptiert. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil der fixen Zinssätze leicht gestiegen. Insgesamt ist AT&S gegen eine mögliche Zinswende bzw. einen Zinsanstieg im Euro-Raum gut abgesichert.

Weiters sollen die vorhandenen liquiden Mittel ertragreich, aber risikobewusst veranlagt werden. Zum 31. März 2020 verfügte AT&S über finanzielle Mittel von insgesamt 554,2 Mio. €

Treasury-Kennzahlen

Schwellenwert1) Zielwert2) 31.03.2020 31.03.2019
Nettoverschuldung/EBITDA-Verhältnis <4,0 <3,0 1,3 0,6
Eigenkapitalquote >35 % >40 % 41,0 % 45,0 %

1) Schwellenwerte sind in alten Kreditvereinbarungen enthaltene Grenzen, welche von AT&S nicht über- (Nettoverschuldung/EBITDA) bzw. unterschritten (Eigenkapitalquote) werden dürfen, bzw. Grenzen, deren Nichteinhaltung Neufinanzierungen äußerst schwierig und teuer machen würde.

2) Zielwerte sind die von AT&S definierten Grenzen, die unter normalen Umständen nicht über- (Nettoverschuldung/EBITDA) bzw. unterschritten (Eigenkapitalquote) werden sollen.

(Vorjahr: 566,6 Mio. €). Durch Optimierung von Veranlagungszeiten und durch eine frühzeitige Konvertierung von liquiden Mitteln in Währungen, die einerseits höhere Zinssätze aufweisen und an denen AT&S kontinuierlichen Bedarf hat, sollen möglichst hohe Erträge in einem derzeit aus Anlegersicht sehr herausfordernden Umfeld erwirtschaftet bzw. Negativzinsen vermieden werden.

Frühzeitiges Konvertieren in Fremdwährungen dient einem natürlichen Währungs-Hedging und einer Reduktion des Fremdwährungsexposures. Das Ziel von AT&S ist hierbei, eine möglichst kleine US-Dollar-Nettorisikoposition auszuweisen. Zum Bilanzstichtag 31. März 2020 standen US-Dollar-Vermögenswerten (auf US-Dollar lautende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, finanzielle Vermögenswerte und Zahlungsmittel) in Höhe von 243,1 Mio. € (Vorjahr: 270,5 Mio. €) US-Dollar-Schulden (auf US-Dollar lautende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie finanzielle Verbindlichkeiten) in Höhe von 58,3 Mio. € (Vorjahr: 43,3 Mio. €) gegenüber. Die sich daraus ergebende Nettorisikoposition – zum Bilanzstichtag 31. März 2020 war dies ein Aktivsaldo von 184,8 Mio. € (Vorjahr: 227,2 Mio. €) – betrug somit 10,0 % (Vorjahr: 12,7 %) der Konzernbilanzsumme.

Neben diesem natürlichen Hedging und den oben erwähnten Zinssicherungsinstrumenten werden bei AT&S fallweise Fremdwährungstransaktionsrisiken kurzfristig (bis zu einem Jahr) abgesichert.

Translationsrisiken, die sich aus der Umrechnung von Tochtergesellschaften mit abweichender Währung ergeben, werden nicht abgesichert.

Sicherung des Finanzierungsnetzwerks

Das letzte Treasury-Ziel besteht in einem optimierten Relationship Management mit Finanzierungspartnern. Hierunter versteht AT&S die Auswahl der Banken für nationale und internationale Zusammenarbeit und den Aufbau und die Aufrechterhaltung der für beide Seiten notwendigen Kommunikation. Ziel ist es, eine hohe Transparenz über die Chancen und Risiken von AT&S zu schaffen, um mit den finanzierenden Instituten eine für beide Seiten langfristige, erfolgreiche Partnerschaft zu festigen. Als Basis dazu dienen der Geschäftsbericht und die Quartalsveröffentlichungen.

Daneben findet zumindest einmal jährlich ein Treffen mit den finanzierenden Bankpartnern statt, bei dem Möglichkeiten zur Zusammenarbeit erörtert werden.

2.4.3. CASHFLOW

Ertragslage stärkt Liquidität

Der Cashflow aus dem Ergebnis verringerte sich von 206,0 Mio. € auf 165,4 Mio. €. Hauptursachen für diesen Rückgang ist die Verringerung des Betriebsergebnisses von 117,2 Mio. € auf 47,4 Mio. €. Die Zinszahlungen reduzierten sich, primär bedingt durch bessere Konditionen bei den Schuldscheindarlehen, um 1,6 Mio. € auf 12,0 Mio. € (Vorjahr: 13,6 Mio. € ). Die erhaltenen Zinsen spiegeln das derzeit äußerst schwierige Marktumfeld für Veranlagungen im Euro wider, erhöhten sich dennoch aufgrund des höheren Veranlagungsvolumens um 1,8 Mio. € auf 6,7 Mio. € (Vorjahr: 4,9 Mio. €). Die gezahlten Ertragsteuern hingegen sanken um 15,3 Mio. € auf 13,5 Mio. € (Vorjahr: 28,8 Mio. €).

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit konnte mit 185,1 Mio. € (Vorjahr: 170,5 Mio. €) verbessert werden. Die um

Buchwerte der Finanzverbindlichkeiten nach Fristigkeiten in Mio. €

31.03.2020 in % 31.03.2019 in %
Restlaufzeit
bis zu einem Jahr 105,3 13,1 38,0 5,3 %
zwischen einem und fünf Jahren 554,6 69,2 532,6 74,3 %
mehr als fünf Jahre 141,2 17,6 146,5 20,4 %
Summe Finanzverbindlichkeiten 801,1 100,0 717,0 100,0 %

5,7 Mio. € höheren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten und den um 38,2 Mio. € erhöhten Geldfluss aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und vertraglichen Vermögenswerten standen Veränderungen bei den Vorräten um -25,5 Mio. €, gegenüber.

Die Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von 218,6 Mio. € lagen deutlich über dem Vorjahreswert von 100,9 Mio. €. Die wesentlichen Auszahlungen resultieren aus Erweiterungs-, Ersatz- und Technologie-Upgrades in Chongqing, Shanghai und Österreich.

Der operative freie Cashflow, d.h. der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit abzüglich der Nettoauszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, betrug im Geschäftsjahr 2019/20 -33,4 Mio. € (Vorjahr: 69,7 Mio. €). Damit gelang es AT&S, die hohe Investitionstätigkeit im Wesentlichen aus eigener Kraft zu finanzieren.

Während sich die Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen von 100,9 Mio. € im Vorjahr auf 218,6 Mio. € im Geschäftsjahr 2019/20 erhöht haben, ist es bei finanziellen Vermögenswerten (aufgrund der Verkürzung von Restlaufzeiten) zu einem Nettozufluss von 101,9 Mio. € (Vorjahr: Nettoabfluss von 175,7 Mio. €) gekommen. In Summe lag der Cashflow aus Investitionstätigkeit mit -116,6 Mio. € über dem Vorjahreswert von -276,6 Mio. €.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit von 17,9 Mio. € lag in erster Linie aufgrund des Mittelzuflusses aus der Aufnahme von finanziellen Mitteln von 77,9 Mio. € und der Rückzahlung von finanziellen Verbindlichkeiten von -30,1 Mio. € sowie der Dividendenzahlung von -23,3 Mio. € und der Hybridkuponzahlung von -8,3 Mio. € um -129,3 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 147,2 Mio. €.

Der freie Cashflow, d. h. der Cashflow aus laufender Tätigkeit abzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit, war mit 68,5 Mio. € um 174,5 Mio. € über dem Vorjahreswert von -106,0 Mio. €. 277,6 Mio. € der Veränderung zum Vorjahr resultieren aus der Veranlagung bzw. Rückflüssen aus der Veranlagung liquider Mittel. Diesen standen um 117,7 Mio. € höhere Investitionstätigkeit und niedrigerer Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit gegenüber.

Umfassende Liquidität zur Rückzahlung bestehender Finanzierungen und für weitere Investitionen verfügbar

Die Zahlungsmittel sind trotz der sehr hohen Investitionen, aufgrund eines stabil hohen Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit und der erläuterten Finanzierungs- und Veranlagungsmaßnahmen, von 326,8 Mio. € auf 418,0 Mio. € gestiegen. Darüber hinaus verfügt AT&S über kurzfristig verfügbare Finanzmittel von 136,2 Mio. € (Vorjahr: 239,8 Mio. €).

Insgesamt verfügt AT&S somit über Zahlungsmittel bzw. kurzfristig verfügbare Finanzmittel von 554,2 Mio. € (Vorjahr: 566,6 Mio €). Dieser aktuell sehr hohe Wert dient zur Sicherstellung der Finanzierung des künftigen Investitionsprogramms und kurzfristig fälliger Rückzahlungen.

Cashflow (Kurzfassung)
in Mio. €
Veränderung
2019/20 2018/19 in %
Cashflow aus dem Ergebnis 165,4 206,0 (19,7 %)
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 185,1 170,5 8,6 %
Cashflow aus Investitionstätigkeit (116,6) (276,6) 57,8 %
Operativer Free Cashflow (33,4) 69,7 (>100 %)
Free Cashflow 68,5 (106,1) >100 %
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 17,9 147,2 (87,8 %)
Veränderung der liquiden Mittel 86,4 41,2 >100 %
Währungseffekte auf liquide Mittel 4,7 15,0 (68,6 %)
Liquide Mittel am Jahresende 418,0 326,8 27,9 %

2.4.4. LEISTUNGSKENNZAHLEN

Kennzahlen belegen eine hohe operative Performance Neben dem Umsatz und dem EBITDA verwendet AT&S für die strategische Unternehmenssteuerung die Kennzahlen ROCE und IRR. Sie spiegeln die operative Performance gegenüber Investoren und Kunden wider.

Mit dem Return on Capital Employed (ROCE) misst AT&S die operative Unternehmensperformance aus der Sicht von Investoren. Dabei wird das um das Finanzergebnis bereinigte Ergebnis in Relation zum durchschnittlich eingesetzten verzinslichen Kapital (Capital Employed) gesetzt. Daraus kann abgeleitet werden, inwieweit AT&S die Verzinsungsansprüche ihrer Kapitalgeber erfüllt. Die durchschnittlichen Kapitalkosten werden aus den Mindestrenditen abgeleitet, die Investoren für die Bereitstellung von Eigen- bzw. Fremdkapital erwarten. Der durchschnittliche WACC (Weighted Average Cost of Capital) für die Leiterplattenbranche liegt bei rund 8,7 %. Im Berichtsjahr lag AT&S mit einem ROCE von 2,8 % unter diesem Wert.

Der ROCE verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr durch das schlechtere EBIT, dem ein höheres durchschnittlich eingesetztes Kapital von 980,4 Mio. € (Vorjahr: 937,2 Mio. €) gegenüberstand.

(0,6) 7,7 9,7 2,8 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 ROCE in %

Die zweite Kennzahl zur Performancemessung zeigt die Fähigkeit, Innovationen markt- und zeitnah umzusetzen. AT&S misst diese Fähigkeit mit der Innovation Revenue Rate (IRR), die den Umsatzanteil von Produkten, welche neue, innovative Technologien aufweisen und deren Markteinführung in den letzten drei Jahren stattfand, ausdrückt. Für das Geschäftsjahr 2019/20 beläuft sich die IRR auf 30,8 % nach 35,3 % im Vorjahr. AT&S strebt im mittelfristigen Durchschnitt eine IRR von mindestens 20 % an. Dieses Ziel konnte im Geschäftsjahr 2019/20 deutlich übertroffen werden.

Gesamtkapitalrendite (ROCE)
in Mio. € Veränderung
2019/20 2018/19 in %
Betriebsergebnis (EBIT) 47,4 117,2 (59,6 %)
Ertragsteuern 1) (19,5) (26,2) 25,6 %
Betriebsergebnis nach Steuern (NOPAT) 1) 27,9 91,0 (69,3 %)
Durchschnittliches Eigenkapital 781,9 757,4 3,2 %
Durchschnittliche Nettoverschuldung 198,5 179,8 10,4 %
Durchschnittlich eingesetztes Kapital 980,4 937,2 4,6 %
ROCE 1) 2,8 % 9,7 %

1) 2018/19 angepasst unter Anwendung von IAS 12 revised

Innovation Revenue Rate (IRR)
in Mio. €
Veränderung
2019/20 2018/19 in %
Haupterlöse 1.000,4 1.027,8 (2,7 %)
Haupterlöse mit innovativen Produkten 308,6 362,5 (14,9 %)
IRR 30,8 % 35,3 %

2.5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Hinsichtlich wesentlicher Ereignisse nach dem Bilanzstichtag wird auf die Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss, Erläuterung 26 "Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" verwiesen.

3. WEITERE GESETZLICHE ANGABEN

3.1. Standorte und Zweigniederlassungen

Der AT&S Konzern unterhält aktuell sechs Produktionsstandorte, die auf unterschiedliche Technologien spezialisiert sind.

Leoben und Fehring

Die österreichischen Werke beliefern vor allem den europäischen und zunehmend den amerikanischen Markt. In Europa sind im Wesentlichen kurze Durchlaufzeiten, Spezialanwendungen sowie die Nähe zum Kunden von großer Bedeutung. Das Werk in Leoben setzte den in den vergangenen Jahren begonnenen Weg der Nischen- und Prototypenerzeugung weiterhin fort. In Leoben erfolgt unter anderem die Produktion der Embedding Technologie. Einige wichtige Projekte konnten im Geschäftsjahr 2019/20 mit namenhaften Kunden qualifiziert werden und sind kurz davor in Serie zu gehen. Weiters wurde in den Ausbau der Core Linie investiert, zum einen, um die Kapazitäten für das Werk Chongqing bereit zu stellen und zum anderen, um die zukünftigen Technologien sicherzustellen. Das Werk in Fehring hat den Ausbau und alle Kundenqualifikationen der neuen Fertigungshalle erfolgreich abgeschlossen. Durch eine verstärkte Fokussierung auf spezifische Applikationen und Märkte konnten sowohl Synergien mit anderen Standorten (Leoben und Nanjangud) als auch eine Verbesserung des Produktmixes erreicht werden. Damit können am Standort Fehring hochwertige Leiterplatten (HDI/HF-Technologie) für die Segmente Industrie, Medizin und Automotive gefertigt werden.

Shanghai

Der Standort Shanghai fertigt HDI-(High Density Interconnection)-Leiterplatten höchster Technologie in Großserien für das Segment Mobile Devices & Substrates mit weltweiten Kunden. Der Standort war in der Lage, die Nachfrage nach HDI- und mSAP-Leiterplatten erfolgreich zu bedienen, und konnte sich als führender Anbieter in der neuesten Technologiegeneration etablieren. Das breite technologische Leistungsspektrum des Standortes wurde von den Kunden sehr gut aufgenommen und der Standort war in den Monaten der Hochsaison durchgängig an der Kapazitätsgrenze. 2019/20 zeigte sich eine weiterhin stabil hohe Nachfrage nach HDI-Leiterplatten, welche für das Segment Automotive, Industrial, Medical gefertigt wurden.

Chongqing

Am Standort Chongqing befinden sich derzeit zwei Werke für High-End-Produkte. Das Werk für IC-Substrate (Integrated Circuit Substrates) befindet sich derzeit im Vollausbau und die Kapazitäten werden planmäßig gesteigert. Das Werk lief das ganze Jahr an der Kapazitätsgrenze. Bedingt durch die steigende Marktnachfrage nach IC-Substraten für die Anwendung von Hochleistungsrechner-Modulen wurde im Geschäftsjahr 2019/20 mit der Errichtung eines weiteren Werks begonnen, welches Ende 2021 die Produktion aufnehmen soll. Im Werk für mobile Anwendungen werden High-End-mSAP-Leiterplatten gefertigt. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde am Standort mit der Produktion von Leiterplatten für Module begonnen. Die Kapazitäten im Werk werden kontinuierlich erweitert um die steigenden Kundenbedarfe im High-End-Bereich zu bedienen.

Ansan

Die sehr positive Entwicklung des Standorts in Korea konnte im Geschäftsjahr 2019/20 weiter fortgesetzt werden, vor allem im Bereich Medizinprodukte für europäische und amerikanische Abnehmer. Die Erweiterung des Werks wurde im Dezember 2019 an dem im Vorjahr erworbenen Nachbargrundstück begonnen. Die Fertigstellung ist im vierten Geschäftsquartal 2020/21 geplant.

Nanjangud

Der Standort entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019/20 weiter positiv betreffend die technische Weiterentwicklung seitens Markt- und Kundenforderungen. Aufgrund der langen Qualifizierungszeiten für die HF- und HDI-Produkte konnte diese Entwicklung auf der Umsatzseite noch nicht abgebildet werden, jedoch ist eine deutliche Verschiebung im Bereich des Produktmixes in höherwertige Technologien bereits ersichtlich und wird auch weiterhin mit Nachdruck verfolgt. Die vorübergehende Schließung des Werks Mitte März, zurückzuführen auf COVID-19-Fälle im Umkreis des Standorts und Erklärung der Region als Sperrgebiet, hatte im Geschäftsjahr keinen wesentlichen Einfluss auf den Umsatz aufgrund der Vorstartsituation.

Hongkong

Die in Hongkong ansässige Gesellschaft AT&S Asia Pacific ist die Holding-Gesellschaft für das Segment Mobile Devices & Substrates – und damit für die chinesischen Werke und die zugeordneten Vertriebsgesellschaften – sowie Sitz des gruppenweiten Einkaufs dieses Segments. Die Nähe zu den CEMs der Kunden sowie zu den Lieferanten ist ein Standortvorteil, der von den Geschäftspartnern sehr geschätzt wird.

Die Vertriebsservicegesellschaften in Amerika, Deutschland, Japan und Taiwan konnten im Geschäftsjahr 2019/20 weiterhin einen guten und engen Kontakt zu den Kunden sicherstellen.

3.2. Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital (Angaben gemäß § 243a UGB)

Kapitalanteilsstruktur und Angaben zu Gesellschafterrechten

Zum Bilanzstichtag 31. März 2020 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 42.735.000 € und besteht aus 38.850.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je 1,10 € pro Aktie. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung wird nach Stückaktien ausgeübt, wobei je eine Stückaktie das Recht auf eine Stimme gewährt. Sämtliche Aktien lauten auf Inhaber.

Die maßgeblichen direkten und indirekten Beteiligungen an der Konzernmuttergesellschaft AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, die zum Bilanzstichtag zumindest 10 % betragen, stellen sich wie folgt dar: siehe Tabelle unten.

Zum Stichtag 31. März 2020 befanden sich rund 64,68 % der Aktien im Streubesitz. Außer den unten angeführten Beteiligungen gab es keinen weiteren Aktionär, der mehr als 10 % der Stimmrechte an AT&S hielt. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts durch Arbeitnehmer mit Kapitalbeteiligung.

Es gibt keine besonderen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Die Verträge von allen Vorständen enthalten eine "Change of Control"-Klausel: Für den Fall, dass ein Aktionär an der Gesellschaft durch das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte (einschließlich der ihm nach Übernahmegesetz zuzurechnenden Stimmrechte Dritter) die Kontrolle gemäß § 22 ÜbG an der Gesellschaft erworben hat oder die Gesellschaft mit einem konzernfremden Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Werts der Gesellschaft, liegt ein solcher Kontrollwechsel vor. In diesem Fall ist das Vorstandsmitglied berechtigt, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Rechtskraft des Kontrollwechsels mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats sein Amt aus wichtigem Grund niederzulegen und den Vorstandsvertrag zu kündigen ("Sonderkündigungsrecht"). Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts oder bei einvernehmlicher Aufhebung des Vorstandsvertrags innerhalb von sechs Monaten seit dem Kontrollwechsel hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf Abfindung seiner Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit dieses Vorstandsvertrags, maximal aber in Höhe von drei Jahresbruttobezügen, wobei anderweitige Vergütungsbestandteile nicht in die Bemessung des Abfindungsbetrags einzubeziehen und davon ausgeschlossen sind.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Juli 2024 um bis zu 21.367.500 € durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des

Maßgebliche direkte und indirekte Beteiligungen
Stk./in % Aktien % Kapital % Stimmrechte
Dörflinger-Privatstiftung,
Wien, Österreich
6.902.380 17,77 % 17,77 %
Androsch Privatstiftung,
Wien, Österreich
6.819.337 17,55 % 17,55 %

Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

Außerdem wurde der Vorstand von AT&S in der Hauptversammlung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 150.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Bezugs- und/oder Umtauschrechte auf bis zu 19.425.000 Stück neue, auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Der Vorstand wurde diesbezüglich auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe der aktienrechtlichen Vorschriften die Ausgabe- und Ausstattungsmerkmale sowie die Wertpapierbedingungen der Wandelschuldverschreibungen (insbesondere Zinssatz, Ausgabebetrag, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Wandlungszeitraum, Wandlungsrechte und -pflichten, Wandlungsverhältnis sowie Wandlungspreis) zu bestimmen. Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen.

Zudem wurde das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu 21.367.500 € durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (insbesondere Ausgabebetrag, Inhalt der Aktienrechte).

Folgende betragsmäßige Determinierung der angeführten Ermächtigungen ist zu beachten: Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen oder potentiell auszugebenden Aktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen Aktien darf die Zahl von 19.425.000 nicht überschreiten (betragsmäßige Determinierung der Ermächtigungen).

Die Satzung wurde entsprechend dieser Beschlüsse zum genehmigten Kapital und zum bedingten Kapital bzw zu den Wandelschuldverschreibungen in § 4 (Grundkapital) geändert.

Eigene Aktien

In der 25. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Weiters wurde der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren, sohin bis einschließlich 3. Juli 2024, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Anteile auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern, insbesondere zur Bedienung von Mitarbeiteraktienoptionen, Wandelschuldverschreibungen oder als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen bzw. sonstigen Vermögenswerten und zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden.

Zum 31. März 2020 hält der Konzern keine eigenen Aktien.

Es gibt keine außerbilanziellen Geschäfte zwischen AT&S und ihren Tochtergesellschaften.

AT&S hat keine Kredite an Organmitglieder vergeben und ist auch keine Haftungsverhältnisse zu deren Gunsten eingegangen.

Weiterführend wird auf die Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss, Erläuterung 21 "Gezeichnetes Kapital" sowie auf die Erläuterung 15 "Finanzielle Verbindlichkeiten", verwiesen.

Der Corporate Governance Bericht der Gesellschaft nach § 243b UGB ist unter http://www.ats.net/de/unternehmen/ corporate-governance/berichte/ abrufbar.

3.3. Nichtfinanzielle Erklärung

Die Gesellschaft ist gemäß § 243b Abs. 6 UGB von der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht befreit, da ein gesonderter nichtfinanzieller Bericht erstellt wird. Dieser nichtfinanzielle Bericht ist dem Geschäftsbericht 2019/20 als gesondertes Kapitel beigefügt.

4. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Strukturierte Erschließung der technologischen Chancen

Auch im vergangenen Geschäftsjahr konzentrierte sich AT&S mit seinen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten darauf, die Chancen aus dem derzeit stattfindenden Wandel in der Elektronikindustrie hin zur Modularisierung und damit Änderungen der Wertschöpfungskette für sich zu erschließen, um Schritt für Schritt dem Anspruch "More than AT&S" gerecht zu werden. Die dazu laufenden Projekte lassen sich vier wesentlichen Entwicklungsprogrammen zuordnen:

Miniaturisierung und Funktionale Integration: Elektronische Geräte werden nicht nur immer kleiner und leichter, sie werden zugleich zunehmend leistungsfähiger und erfüllen immer mehr Funktionen. Aufgabe von AT&S ist es, dafür die Grundlage zu schaffen. Dazu arbeitet das Unternehmen im Besonderen an neuen Technologien, die die Dichte der Leiterstrukturen erhöhen und die Dicke der Systeme verringern. Ein weiteres Forschungsfeld sind Technologien, mit denen elektronische Komponenten direkt in Leiterplatten und Substrate integriert werden können. Dies erhöht die Packungsdichte und die Effizienz des Gesamtsystems.

Schnelle Signalleitung: Mit der fortschreitenden Digitalisierung und getrieben durch verbesserte Datenübertragungsmöglichkeiten (5G) wird das zu verarbeitende Datenvolumen in den kommenden Jahren stark wachsen. Bei elektronischen Systemen, die bei höheren Frequenzen arbeiten (z.B. Kommunikationsmodule für 5G, Radarsysteme für Autos), werden neue Lösungen für die Verbindungstechnologie benötigt. Über Entwicklungsprojekte in diesem Bereich stellt AT&S sicher, dass die Produkte die Signale schnell, präzise und verlustarm leiten.

Leistung und Leistungseffizienz: Im Bereich der Mobilität gibt es derzeit angesichts der Nachhaltigkeitsbestrebungen einen starken Trend zu alternativen Antriebsformen, insbesondere zur Elektromobilität. Gleichzeitig werden im Fahrzeugbereich mechanische Lösungen zunehmend durch energiesparende elektronische Lösungen ersetzt. AT&S konzentriert seine Entwicklungstätigkeit auf Systeme, die bei den Fahrzeugen eine optimale Stromversorgung bei geringsten elektrischen Verlusten ermöglichen, große Leistungen schalten bzw. übertragen und in Zukunft unter Umständen auch Energie gewinnen können.

Manufacturing of the Future: Die industriellen Produktionsprozesse werden sich in den nächsten Jahrzehnten grundlegend ändern. Die Prozesse werden verstärkt mit Künstlicher Intelligenz (KI) organisiert sein, und die Nachhaltigkeit wird auch hier eine wichtige Rolle spielen: Die Herstellung von Produkten muss mit einem minimalen Verbrauch von natürlichen Ressourcen erfolgen, höchst zuverlässig sein und hinsichtlich der eingesetzten Materialien eine Nachnutzung ermöglichen. AT&S arbeitet an neuen Lösungen, die eine effiziente und flexible Fertigung bei geringstem Ressourcenverbrauch (Material, Wasser, Energie etc.) erlauben. Dabei werden über Digitalisierung große Datenmengen zur Optimierung und Verbesserung von Produktionsprozessen sowie von Produkteigenschaften und -qualität nutzbar gemacht und neue Lösungen zum sparsamen Umgang mit Ressourcen in der Produktion erarbeitet.

Innovationsrate weiterhin hoch

Die Innovation Revenue Rate (IRR) misst die Auswirkung der Innovationskraft eines Unternehmens. Sie beschreibt den Anteil am Umsatz, den AT&S mit innovativen Produkten erzielt hat, die während der vergangenen drei Jahre auf dem Markt eingeführt wurden. Grundsätzlich gilt: Die IRR ist in den Jahren nach einer erfolgreichen Implementierung neuer Technologien höher und in Phasen der Entwicklung von neuen Technologien (also in der Phase vor ihrer Markteinführung) niedriger.

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AT&S strebt im Mittel eine jährliche IRR von mindestens 20 % an. Für das abgelaufene Geschäftsjahr ergab sich trotz der zahlreichen Technologieeinführungen der vergangenen Jahre (z.B. mSAP und Substrate) weiterhin eine relativ hohe IRR von 30,8 %. Gleichzeitig befindet sich AT&S auch künftig in einer sehr intensiven Phase der Technologieentwicklung und -implementierung.

AT&S beschäftigt sich derzeit intensiv mit neuen Technologien zur Herstellung von leistungsfähigeren und energieeffizienten Substraten für Computerprozessoren. Ebenfalls im Fokus stehen Technologien zur Herstellung von Modulen (elektronische Einheiten für spezifische Aufgaben, die mehrere Bauelemente miteinander verbinden) sowie neue Lösungen für den Mobilfunkstandard 5G.

Die Innovationskraft und langfristige Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens spiegeln sich unter anderem in der Anzahl und Qualität seiner Patente: Weltweit hat AT&S im Geschäftsjahr 2019/20 insgesamt 61 Schutzrechte neu zur Anmeldung eingereicht. Aktuell kommt AT&S auf 343 Patentfamilien, die zu 326 erteilten Schutzrechten führen. Das IP-Portfolio wird durch extern erworbene Lizenzen – insbesondere im Bereich der Embedding-Technologie – weiter gestärkt.

F&E-Aufwand: 9,5 % vom Umsatz

Die Kosten für die Forschungs- und Entwicklungsprojekte beliefen sich im Geschäftsjahr 2019/20 auf 94,8 Mio. €. Dies entspricht einer Forschungsquote (d.h. in Relation zum Umsatz) von 9,5 % gegenüber 7,4 % im Vorjahr. Mit dieser weiterhin hohen Forschungsquote sichert AT&S seine Position als Technologieführer auch für die kommenden Jahre ab.

Entwicklungszentren in Leoben und Chongqing

AT&S stellt die Effizienz in der Entwicklung u.a. dadurch sicher, dass das Unternehmen weltweit eng mit Kunden, Lieferanten und Forschungseinrichtungen zusammenarbeitet.

Intern folgt AT&S einem zweistufigen Innovationsprozess: Im ersten Schritt werden Möglichkeiten identifiziert, Ideen auf ihr Entwicklungspotenzial geprüft, neuartige Konzepte entwickelt und die prinzipielle Realisierbarkeit dieser Konzepte geprüft. Diese Stufe entspricht der angewandten Forschung und Technologieevaluierung.

Anschließend ist es Aufgabe der lokalen Abteilungen für Technologieentwicklung und -implementierung an den Standorten von AT&S, die Prozesse und Produkte experimentell weiterzuentwickeln und in den bestehenden Produktionsablauf zu integrieren.

Im vergangenen Geschäftsjahr baute AT&S die Entwicklungseinheit in Chongqing zu einem Entwicklungszentrum aus. Dazu wurde u.a. der bereits begonnene Aufbau der Prototypenlinie für neue Prozesse erweitert. Darüber hinaus wurde ein mehrjähriger Aufbauplan für eine High-End Prototypenlinie erstellt, die nahezu alle Prozessschritte für die Herstellung von High-End Substraten und "Advanced Packages" umfasst.

Auch das Entwicklungszentrum in Leoben wurde weiter gestärkt: Zurzeit werden die technischen Entwicklungskapazitäten um einige neue Technologien erweitert. Einige dieser Geräte ermöglichen die Untersuchung für die Branche ganz neuer Herstellungsverfahren wie physikalische Abscheideverfahren oder photostrukturierbare Dielektrikumsmaterialien. Diese Aktivitäten sollen sicherstellen, dass AT&S in den Kernentwicklungsfeldern auch in den nächsten Jahren mit neuen Konzepten die Kunden als Technologieführer überzeugt.

Wesentliche Entwicklungsprojekte

Schwerpunkt der F&E waren im abgelaufenen Geschäftsjahr die Aktivitäten zur Entwicklung der nächsten Substrat- und Packaging-Technologie. An den Standorten Chongqing und Leoben befinden sich derzeit einige der Technologiebausteine in der Implementierung. Die Hauptentwicklungstätigkeiten bestanden in der Konzeption und Spezifizierung der benötigten Herstellungsmaschinen, die oft in enger Zusammenarbeit mit den Lieferanten auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden müssen. Parallel werden in diesem Bereich bereits Konzepte erarbeitet, aus denen heraus die Technologiebausteine auch für eine übernächste Generation genutzt werden können.

Intensiv weitergearbeitet wurde an Projekten für den neuen Mobilkommunikationsstandard 5G. Ein Schwerpunkt lag hier auf der Entwicklung von Systemlösungen speziell für die zweite Generation des 5G-Standards, der sich Funkfrequenzen aus dem mm-Wellenlängenbereich (25-30GHz) bedient. Hier müssen gänzlich neue Leiterplatten- und Verbindungssysteme entwickelt werden, die die Verluste so klein wie möglich halten. AT&S arbeitet dabei sowohl mit bedeutenden Unternehmen der Wertschöpfungskette zusammen als auch mit Kunden.

Entwicklungen in der Leistungselektronik werden derzeit von der Elektromobilität getrieben. AT&S entwickelt in diesem Bereich neuartige elektronische Systeme, die einen geringen Energieverbrauch aufweisen und darüber hinaus mit hohen Strömen und hohen Spannungen arbeiten können. Dies gelingt durch den Einsatz der Embedding-Technologie, durch die die Komponenten optimal gekühlt und elektrisch verbunden werden können. Das Resultat sind elektrisch effiziente und sehr zuverlässige Systeme und Module. In der Entwicklung für diesen Bereich wurden speziell Lösungen mit neuen Leistungshalbleitern in den Blick genommen und gemeinsam mit internationalen Partnern untersucht.

Kooperation mit Forschungseinrichtungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die nationale und internationale Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen weiter intensiviert. So haben sich die Universität Chongqing (Chongqing, China), die East China University of Science and Technology (Shanghai, China), Virginia Tech (Blacksburg, Virginia, USA) und das Silicon Austria Labs (Graz, Österreich) in die Liste unserer wichtigsten Forschungspartner eingereiht.

5. CHANCEN UND RISIKEN

5.1. Chancen- und Risikomanagement

STRUKTUR UND INSTRUMENTE

Das Chancen- und Risikomanagement ist im AT&S Konzern eine wichtige Voraussetzung unternehmerischen Handelns. Mit dem Ziel, den Unternehmenswert zu steigern, werden nicht nur Chancen wahrgenommen, sondern auch Risiken eingegangen. Da Entscheidungen normalerweise unter Unsicherheit getroffen werden, ist es die Aufgabe des Risikomanagements, mögliche positive oder negative Abweichungen frühzeitig zu erkennen und proaktiv zu steuern. Daher betreibt AT&S, gemäß ÖCGK-Anforderung, ein konzernweites Risikomanagement (RM) und gemäß COSO-Standard ein Internes Kontrollsystem (IKS) sowie eine am IIA-Standard orientierte interne Revision.

Organisatorisch fallen das Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem und die interne Revision in die Verantwortung des Finanzvorstands. Der Group Risk Manager berichtet dem Gesamtvorstand quartalsweise in einer Vorstandssitzung. Die Einbindung des Aufsichtsrats erfolgt im Rahmen der zumindest zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Prüfungsausschusses. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems wird jährlich im Zuge der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer gemäß Regel 83 ÖCGK beurteilt.

Der in Abb. 1 dargestellte Risikomanagementprozess wird mindestens zweimal jährlich durchlaufen.

Die Risikosteuerung erfolgt gemäß Risikostrategie und Risikoappetit auf der dem entsprechenden Risikolevel zugeordneten Hierarchieebene (s. Abb. 2).

RISIKOMANAGEMENT 2019/20

Im Geschäftsjahr 2019/20 lag der Fokus des Risikomanagements, neben dem Management der Risiken aus dem operativen Geschäft, in der Evaluierung und Auswahl einer softwarebasierten GRC Lösung. Ziel dieser Weiterentwicklung ist eine engere Verknüpfung der Governance-, Risk- und Compliance-Prozesse sowie die Nutzung von Synergien. Die Implementierung dieses Tools wird im Geschäftsjahr 2020/21 gestartet.

Ein weiterer Fokus im Geschäftsjahr 2019/20 lag auf der Integration des nichtfinanziellen Risikomanagements in das unternehmensweite Risikomanagementsystem. Ziel war die Identifikation und Bewertung von Risiken mit Bezug zu Umwelt, Soziales und verantwortungsvoller Unternehmensführung in Anlehnung an das konzernweite Risikomanagement.

5.2. Erläuterung der Einzelrisiken

Grundsätzlich sind die Risiken, Ungewissheiten und Chancen der Gruppe von den weltweiten Entwicklungen am Leiterplatten- und Substratmarkt sowie der eigenen operativen Performance abhängig. Eine Übersicht der AT&S Risikokategorien, wesentlicher Einzelrisiken, Risikominderungsmaßnahmen und der erwarteten Risikotendenz in den kommenden Geschäftsjahren ist in Abb. 3 dargestellt und wird in der Folge genauer erläutert.

FX: Foreign Exchange; CF: Cashflow Abb. 3: AT&S Risikokategorien, wesentliche Einzelrisiken, Risikotendenz und Risikom-inderungsmaßnahmen

STRATEGIE

Investitionsrisiken

Um Wachstumspotenziale zu nutzen und konkurrenzfähig zu bleiben, hat AT&S wesentliche Investitionen in neue Technologien (IC-Substrate) sowie in die Weiterentwicklung und den Kapazitätsausbau bestehender Technologien getätigt (SLP, mSAP, HDI) und wird diese auch künftig tätigen. Um das Geschäft mit IC-Substraten als strategisches Standbein zu sichern, investiert AT&S in ein neues Werk am Standort in Chongqing und erweitert bestehende Kapazitäten im Werk Leoben. Die Investition ist bedingt durch die steigenden Marktnachfrage nach IC-Substraten für die Anwendung von Hochleistungsrechner-Modulen.

Falsch eingeschätzte technologische Entwicklungen, Veränderungen in der Nachfrage, Einschränkungen durch Patente Dritter, negative Preisentwicklungen, kundenspezifische Technologien, kürzere Technologiezyklen oder Probleme bei der technischen Umsetzung können die Werthaltigkeit solcher Investitionen maßgeblich negativ beeinträchtigen. Dies kann insbesondere das Substratgeschäft, die Produktionskapazitäten für mSAP-Technologie in Shanghai und Chongqing, die Kapazitätserweiterung für Hochfrequenzleiterplatten in Nanjangud und Fehring und generell alle bestehenden Geschäftsaktivitäten von AT&S betreffen. Bei Vorliegen entsprechender Indikatoren finden anlassbezogen Überprüfungen der Werthaltigkeit dieser Investitionen statt, welche aufgrund der hohen getätigten Investitionen zu einem entsprechend hohen Abschreibungsbedarf führen könnten.

Wettbewerbsrisiken

Durch den klaren Fokus auf das Hightech-Segment, gepaart mit höchsten Qualitätsstandards und konsequenter Kostenkontrolle, konnte AT&S im Technologiesegment HDI (High Density Interconnect) dem intensiven Wettbewerb, am Markt vorhandenen Überkapazitäten und der permanenten "Kommodifizierung" mit entsprechender Margenreduktion in diesem Bereich bislang erfolgreich entgegenwirken. Ergänzend dazu wurde der Einsatz der HDI-Technologie gezielt und erfolgreich von der Anwendung für Smartphones und andere mobile Endgeräte auf weitere Anwendungen wie z.B. für die Automotive-Industrie übertragen. Das technologische Upgrade von Teilen der HDI-Linien auf die mSAP-Technologie gewährleistet die Übertragung der HDI-Wettbewerbsvorteile auf die nächste Technologiegeneration. Kundenseitige Verzögerungen beim Umstieg auf die neue Technologie sowie volatile Marktentwicklungen können Herausforderungen für AT&S darstellen und zu Angebotsüberhang, Überkapazitäten und fehlenden Auslastungen führen.

Die Chancen der österreichischen Werke von AT&S liegen in der hohen Flexibilität, den hohen Qualitätsstandards und der Fähigkeit, sich sehr schnell auf wechselnde Spezifikationen und Technologien einzustellen. Diese Fähigkeit ist insbesondere im Industrie-Segment, das von unterschiedlichen Technologieanforderungen seitens einer Vielzahl von Kunden geprägt ist, eine unabdingbare Notwendigkeit, um gegenüber den Mitbewerbern bestehen zu können. Um diesen Vorsprung von AT&S abzusichern, werden in enger Kooperation mit den Kunden laufend neue Technologien und Projekte vorangetrieben.

Neue technische Entwicklungen und Überkapazitäten am Markt stellen AT&S im Geschäftsbereich IC-Substrate vor Herausforderungen. Die Fokussierung auf ein höherwertiges Produktportfolio sowie die erfolgreiche Umsetzung von geplanten Kostenreduktionen sind wesentlich für diesen Geschäftsbereich. Der Markt für IC-Substrate wird stark durch technologische Änderungen beeinflusst. Die Investition am Standort Chongqing ermöglicht die strategische Entwicklung in diesem Geschäftsfeld. Die Entwicklung neuer Technologien dient zur Minderung des Marktrisikos von IC-Substraten. Jedoch beinhaltet dieser technologische Fortschritt das allgemeine Risiko von neuen Technologieentwicklungen.

Wettbewerbsrisiken ergeben sich auch durch potenzielle Qualitätssteigerungen und technologische Fortschritte in Ländern mit niedrigeren Produktionskosten. Dies könnte dazu führen, dass insbesondere die AT&S Standorte in Österreich, aber auch andere Produktionsstandorte, etwa in Südkorea und China, an Wettbewerbsfähigkeit verlieren könnten.

Zusätzlich könnte ein schwierigeres Marktumfeld im Geschäftsjahr 2020/21 die Ergebnisse der Gruppe beeinträchtigen. Stagnierende Smartphone-Verkäufe, Nachfrageschwächen im Bereich Automotive, Industrie sowie nachteilige Marktentwicklungen in den übrigen Kernsegmenten könnten zu einem Umsatzrückgang führen. Insbesondere die Auswirkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie auf die Weltwirtschaft können aufgrund der geringen Visibilität derzeit noch nicht im vollen Ausmaß prognostiziert werden. Die breit gefächerte Aufstellung von AT&S in den Segmenten Mobile Devices & Substrates sowie Automotive, Industrial, Medical kann durch deren unterschiedliche Produktionszyklen Marktrisiken teilweise abfedern. Neben der Beherrschung von Risiken werden aufgrund von Kundenund Applikationsanalysen krisenfeste Applikationen forciert. Eine nach Ende der Krise erwartete positive Marktentwicklung könnte gesteigerte Geschäftschancen und überproportionale Wachstumschancen bieten.

MARKT

Potenzieller Verlust von Schlüsselkunden

AT&S hat es durch fortgeschrittene Fertigungstechnologien und hohe Qualitätsstandards geschafft, sich als verlässlicher Anbieter für einige der weltweit namhaftesten Abnehmer in der Elektronikindustrie zu etablieren. Aufgrund der Fokussierung auf High-End-Technologie ist die Zahl der Abnehmer auf die Technologieführer beschränkt. Die Umsätze mit den fünf größten Kunden tragen 68 % zum Gesamtumsatz bei. Die mittlerweile langfristigen Geschäftsbeziehungen mit diesen Kunden bieten auch in Zukunft gute Chancen. Allerdings birgt die Konzentration auch Risiken im Falle einer signifikanten Reduktion der Geschäftsvolumina oder Profitabilität bei diesen Kunden. Besonders kritisch ist dies bei den IC-Substraten und mSAP. Die laufende Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von AT&S als auch die Erweiterung der Kundenbasis sowie die Erschließung neuer Produkte konnten zuletzt erfolgreich vorangetrieben werden und unterstützen die schnelle Kompensation von möglichen negativen Entwicklungen bei einzelnen wesentlichen Kunden.

BESCHAFFUNG

Einkaufspreise

Preisschwankungen für Energie sowie Rohmaterial (Gold, Kupfer, Laminate) können sich kurzfristig sowohl positiv als auch negativ auf erzielbare Margen auswirken. Die steigenden Rohmaterialpreise im Geschäftsjahr 2019/20 konnten durch die gezielte Umsetzung der Beschaffungsstrategie und durch Prozessoptimierungen zum Teil abgefedert werden. Aufgrund der derzeitigen Unsicherheiten am Markt, verbunden mit der COVID-19-Pandemie, kann die Preisentwicklung für Rohstoffe für das kommende Geschäftsjahr nicht aussagekräftig prognostiziert werden.

Lieferanten

Um die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten zu reduzieren, zielt die Sourcing-Strategie von AT&S auf eine klar diversifizierte und breite Basis von sorgfältig ausgewählten Bezugsquellen ab. Zu wesentlichen Schlüssellieferanten mit besonderem Knowhow und Wettbewerbsfähigkeit bestehen langjährige stabile Lieferanten-Kunden-Beziehungen. Um Lieferengpässen vorzubeugen, betreibt AT&S ein konsequentes Lieferantenrisikomanagement unter Berücksichtigung von regionalen Clusterrisiken, unterschiedlichen Versorgungswegen und alternativen Beschaffungsmöglichkeiten. Kundenspezifikationen können die verwendeten Rohmaterialien nur auf bestimmte Lieferanten beschränken, weshalb eine Abhängigkeit für AT&S entstehen kann. Mit wenigen Ausnahmen, beispielsweise im Bereich IC-Substrate und ECP, für welche eine kleinere Lieferantenbasis vorhanden ist, gibt es aber in der Regel alternative Lieferantenoptionen, um Versorgungsrisiken zu begegnen.

UMFELD

Standortrisiken

Der weitaus überwiegende Teil der operativen Tätigkeiten von AT&S ist außerhalb von Österreich, insbesondere in China, angesiedelt. Dies könnte AT&S dem Risiko von potenziellen rechtlichen Unsicherheiten, staatlichen Eingriffen, Handelsbeschränkungen und politischen Unruhen aussetzen. Weiters kann unabhängig davon jede Produktionsstätte disruptiven Ereignissen wie zum Beispiel Feuer, Naturkatastrophen, kriegerischen Akten, Versorgungsengpässen oder anderen Elementarereignissen ausgesetzt sein. Die Kündigung von Landnutzungsrechten, Genehmigungen oder Leasingverträgen bestimmter Werke könnte die Produktionstätigkeit der Gruppe ebenfalls erheblich negativ beeinflussen.

Um die Auswirkungen solcher Risiken zu minimieren, hat der Konzern ein Business-Continuity-Management etabliert. Zusätzlich betreibt AT&S ein aktives Versicherungsmanagement, in Abwägung der Risiken und der entsprechenden Kosten. Es wurden für ein Unternehmen dieser Größe übliche Versicherungspolizzen abgeschlossen, sofern solche zu vertretbaren Kosten im Verhältnis zu den drohenden Risiken verfügbar sind.

Die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie beeinflusst gegenwärtig die Produktion von AT&S. Mit dem Ziel, einerseits Mitarbeiter bestmöglich vor dem Erreger SARS-CoV-2 zu schützen und andererseits den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten, um damit Arbeitsplätze zu sichern, wurden zahlreiche Schutzmaßnahmen getroffen. AT&S greift dabei auf den reichen Erfahrungsschatz aus China zurück, wo das Unternehmen wertvolle Erkenntnisse im Umgang mit der außergewöhnlichen Situation gewonnen hat. Die in China getroffen Maßnahmen werden auch in den übrigen Standorten eingesetzt. Es wurde eine Maskenpflicht am Betriebsgelände eingeführt, die Homeoffice-Regelungen umfassend ausgeweitet, der Kantinenbetrieb eingeschränkt und die Dienstreisetätigkeit gestoppt. Zur regelmäßigen Information aller Mitarbeiter wurde außerdem ein eigener Infopoint im AT&S-Intranet erstellt und eine eigene Telefonhotline für alle Fragen der Belegschaft eingerichtet. Für die Umsetzung, Überwachung und gegebenefalls Anpassung dieser Maßnahmen wurde eine Taskforce in den jeweiligen Standorten eingerichtet.

Eine Verschärfung der aktuellen Rahmenbedingungen, die Bereitstellung der Fertigungsmaterialen und des Personals, die Abläufe in der Lieferkette sowie die Nachfragesituation können den Geschäftverlauf in den kommenden Monaten beeinflussen. Die weltweiten Auswirkungen der Pandemie, können zu einer Nachfrageschwäche in einigen Kundensegmenten führen. Die quanitfizierung dieser Auswirkungen ist derzeit aufgrund der geringen Visibilität und hohen Volatilität nicht möglich.

Politische Risiken

Die Elektronikindustrie wird charakterisiert durch stark integrierte, transnationale Lieferketten, welche auf dem freien Handel von Waren und Dienstleistungen basieren. Mögliche Schutzzollpolitik oder steigende politische Spannungen können zu Diskontinuitäten in der Lieferkette sowie zu Wettbewerbsvorteilen für Konkurrenten in spezifischen Ländern führen.

In Europa bestehen derzeit Unsicherheiten betreffend den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, insbesondere betreffend der Rechtslage nach Ablauf der Übergangsphase im Januar 2021. AT&S hat nur wenige Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten, deren Sitz in Großbritannien liegt. Dennoch wurden aufgrund der bestehenden Unsicherheiten Maßnahmen von AT&S vorgenommen, um einen reibungslosen Ablauf der Supply Chain gewährleisten zu können. Enger Kundenkontakt, der Aufbau von Lagerbeständen sowie die Vorbereitung von internen Systemen auf den Austritt zählen zu den getroffenen Vorkehrungen. Nichtsdestotrotz können Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs auf die europäische Wirtschaft auch die Geschäftsentwicklung von AT&S beeinflussen.

Die teilweise Entschärfung des Handelskonflikts zwischen den USA und China hat die Senkung von Strafzöllen auf Importe von bestimmten Gütern in beiden Ländern zur Folge. Aus derzeitiger Sicht hat der Handelskonflikt nur unwesentlich Einfluss auf AT&S, da die Weiterverarbeitung der Produkte zum Großteil in China erfolgt. Dennoch ist ein laufendes Monitoring der betroffenen Güter notwendig. Weiters können die makroökonomischen Entwicklungen aufgrund des Handelskonflikts einen negativen Einfluss auf die Geschäfte von AT&S haben.

Compliance

Die Änderung regulatorischer Anforderungen, wie Verbote spezieller Prozesse oder Materialien, könnte zu einem Anstieg der Produktionskosten führen. Bei Verletzung von Vertraulichkeitsanforderungen von Kundenseite oder durch den Bruch gesetzlicher Bestimmungen könnten AT&S erhebliche Strafzahlungen drohen. AT&S hat organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts bzw. zur Minimierung von Compliance-Risiken getroffen und baut diese laufend aus. Grundsätzlich verfolgt AT&S eine "Zero-Tolerance-Politik" gegenüber Compliance-Verstößen und erwartet eine 100%ige Einhaltung aller geltenden Gesetze und Regulierungen von allen Mitarbeitern. Das Governance, Risk & Compliance Committee ("GRC Committee") hat die Identifizierung und Minderung potenziell relevanter Compliance- und Governance-Risiken zum Ziel. Weiters hat AT&S die Whistleblowing-Plattform "We Care" eingeführt, welche es Mitarbeitern und externen Personen ermöglicht, potenzielle Compliance-Verstöße zu melden. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde eine unternehmensweite Intranetkampagne durchgeführt, um das Bewusstsein der Mitarbeiter zu schärfen.

Betrugsfälle, Datensicherheit und Cybercrime

Um Betrugsversuchen wie bisher erfolgreich begegnen zu können, wurden die internen Kontrollen in den letzten Geschäftsjahren weiter intensiviert und die Sensibilisierung der Mitarbeiter hinsichtlich solcher Betrugsschemata erhöht. Zusätzlich arbeitet AT&S kontinuierlich am weiteren Ausbau der Daten- und Informationssicherheit. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde ein Projekt zum Thema "EU-Datenschutz-Grundverordnung" umgesetzt. Durch die Analyse der unternehmensinternen Prozesse hinsichtlich der Verwendung von personenbezogenen Daten wurden erforderliche Maßnahmen erhoben und implementiert, um den Schutz sensibler Daten zu gewährleisten. Nach erfolgreicher Zertifierung aller europäischen Standorte nach ISO 27001 lag der Fokus im Geschäftsjahr 2019/20 auf dem Aufbau eines dementsprechenden Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) in den übrigen AT&S Standorten. Durch die Orientierung an internationalen IT-Standards wird ein sicherer Umgang und angemessener Zugang zu Informationen gewährleistet sowie zuverlässige Systeme zur Verfügung gestellt. Eine Zertifizierung aller Standorte ist für das Geschäftsjahr 2020/21 geplant.

Aufgrund der getroffenen Maßnahmen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurde Homeoffice der Mitarbeiter vermehrt forciert. Dadurch erhöhte sicherheitsrelevante Risiken wurden durch die Bereitstellung von Richtlinien, Schulungsunterlagen, Intranetkampagnen sowie technische Maßnahmen minimiert. Ziel dieser Maßnahmen ist die Sensibiliserung der Mitarbeiter hinsichtlich Informationssicherheit auch in Krisenzeiten.

OPERATIV

Qualitäts- und Lieferperformance

Wie bisher wird eine hohe Produktqualität, Liefertreue und Servicequalität auch in Zukunft eine Chance bieten, um sich von Mitbewerbern zu differenzieren und entsprechende Wachstumschancen wahrzunehmen. Andererseits muss AT&S, insbesondere wichtigen Kunden, teilweise auch substanzielle vertragliche Zusagen, beispielsweise hinsichtlich Kapazitätsreserven und Mengengarantien, Termintreue und Qualitätsperformance, geben. Technische Defekte und Mängel in der Qualität sowie Schwierigkeiten bei der Lieferung von Produkten oder die Nichtbereitstellung von zugesagten Mengengarantien könnten AT&S Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie Vertragsstrafen aussetzen. Im Mobile Device Business können Qualitätsmängel zur Liefersperre von bestimmten Teilenummern führen. Solche Liefersperren können, auch wenn die Qualitätsmängel nicht durch den Produktionsprozess der AT&S, sondern innerhalb der Lieferkette verursacht wurden, erhebliche Umsatzrückgänge zur Folge haben. Substanzielle Qualitätsmängel könnten auch Rückrufaktionen und den Verlust von Kunden nach sich ziehen. AT&S unterhält ein entsprechendes Qualitätsund Planungswesen, um mangelnde Produktqualität und Planungsfehler sowie negative Folgen daraus nach Möglichkeit auszuschließen bzw. zu minimieren. Um eine hohe Produktqualität sicherstellen zu können, erfüllt AT&S nicht nur allgemeine internationale Qualitätsstandards (ISO 9001), sondern auch weiterführende Standards für Automobil, Luftfahrt und Medizintechnik. Weiters ist AT&S grundsätzlich – unter Berücksichtigung von Deckungsausschlüssen beziehungsweise üblichen Deckungslimits – im Rahmen einer (erweiterten) Produkthaftpflichtversicherung gegen Produkthaftpflichtrisiken abgesichert.

Geistiges Eigentum

Durch eigene Entwicklungen, Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und Investitionen ist es die Intention von AT&S, Chancen zu nutzen, geistiges Eigentum zu erlangen und zusätzlich Zugang zu chancenreichen Patenten zu bekommen. Risiken ergeben sich, sollte AT&S es verabsäumen, das geistige Eigentum zu sichern, und dadurch Mitbewerber in die Lage versetzen, diese Technologien zu nutzen. Rechtsstreitigkeiten über geistiges Eigentum könnten AT&S davon abhalten, in Streit stehende Technologien zu nutzen oder zu verkaufen. Weiters können Rechtsstreitigkeiten über die missbräuchliche Verwendung von fremdem geistigem Eigentum erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen.

Technologie- und Projektentwicklung

Durch den Kapazitätsauf- und -ausbau für IC-Substrate in Chongqing ergeben sich angesichts des erheblichen Investitionsvolumens für den Standort Chongqing spezifische Risiken. Komplikationen beim Vorantreiben der technologischen Entwicklung und der Projektumsetzung können die Geschäftsentwicklung sowie die bestehenden finanziellen und administrativen Ressourcen erheblich belasten. Der Fokus im kommenden

Geschäftsjahr liegt bei der kontinuierlichen Performanceverbesserung sowie auf der Errichtung des neuen Werks am Standort Chongqing und der Kapazitätserweiterung im Werk Leoben.

Kostenkontrolle

Kontinuierliche Kostenreduktion und Effizienzsteigerung in allen Geschäftsbereichen sind wesentlich für die Profitabilität der Gruppe. Sollten Kostenreduktionsmaßnahmen und Performancesteigerungen nicht wie geplant umsetzbar sein (oder können Kosten nicht an Kunden weitergegeben werden), kann sich das negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns auswirken.

ORGANISATION

Mitarbeiter

Die kollektive Industrieerfahrung und Managementexpertise der Mitarbeiter der AT&S Gruppe sind ein Fundament zur Nutzung zukünftiger Chancen. Die Geschäftsentwicklung von AT&S könnte negativ beeinflusst werden, wenn leitende Angestellte das Beschäftigungsverhältnis mit AT&S beenden oder AT&S nicht in der Lage wäre, weiterhin hochqualifizierte Mitarbeiter in allen Bereichen der Wertschöpfung zu rekrutieren und diese langfristig an die Firma zu binden. AT&S arbeitet kontinuierlich an Strategien, um Schlüsselarbeitskräfte zu halten, zusätzliche wertvolle Mitarbeiter zu rekrutieren und die Fähigkeiten der Mitarbeiter weiter auszubauen.

FINANZ

Wechselkursrisiken

Wechselkursschwankungen von EUR, RMB und US-Dollar – sowie in geringerem Ausmaß von JPY, KRW und INR – können signifikant positive oder negative Auswirkungen auf die Ergebnisse der Gruppe haben. Zur Minimierung dieser Effekte verfolgt die Gruppe eine natürliche Absicherungsstrategie durch die Herstellung gegenläufiger Cashflow-Ströme in den jeweiligen Währungen. Aufgrund der hohen Investitionen der letzten Jahre in China ergeben sich wesentliche Währungsrisiken aus dem RMB, welche das Eigenkapital der Gruppe erhöhen oder verringern könnten. Eine Absicherung dieses Risikos wäre mit hohen Kosten verbunden und wird nicht durchgeführt.

Finanzierung und Liquidität

Zur Sicherstellung des Finanzierungsbedarfs der Expansionsstrategie verfolgt die Gruppe eine langfristige Finanzierungsund Liquiditätsplanung. Negative Entwicklungen im Geschäftsverlauf (beispielsweise in Zusammenhang mit der COVID-19- Pandemie), signifikante Abweichungen von Annahmen in Business Cases, Wechselkursschwankungen oder Wertberichtigungen können jedoch zu einem Verfehlen der angestrebten Eigenkapitalquoten bzw. des Verhältnisses von Nettoverschuldung zu EBITDA und in der Folge einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf unter erschwerten Bedingungen und höheren Kosten oder dem Verlust bestehender Finanzierungsmöglichkeiten führen. Die Absicherung von Zinsrisiken erfolgt für die gesamte Gruppe zentral durch Group Treasury, teilweise über entsprechende Finanzinstrumente.

Bezüglich der Bereiche Finanzierungsrisiko, Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko sowie Wechselkursrisiko wird weiters auf Erläuterung 19 "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten" im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen.

Steuerliche Risiken

Die Gesellschaft ist global tätig und unterliegt somit unterschiedlichen Steuersystemen. Solange die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung oder Verbindlichkeit nicht gegeben sind, werden nationale wie auch internationale Steuerrisiken unter Finanzrisiken subsumiert und entsprechend überwacht. Das derzeit wesentliche Steuerrisiko betrifft die Gesellschaft in Indien. Um zukünftige Steuerrisiken zu minimieren, überprüft der Konzern laufend die Compliance mit nationalen Steuergesetzgebungen und internationalen Richtlinien wie z.B. den BEPS ("Base Erosion and Profit Shifting")-Richtlinien der OECD. Trotz des Bestrebens von AT&S, alle steuerlichen Gesetze und Vorschriften einzuhalten, besteht ein Risiko von unterschiedlichen Auslegungen und Interpretationen internationaler Transaktionen in verschiedenen Ländern, welche zu einer Doppelbesteuerung und zusätzlichen Steuerbelastungen führen könnten.

5.3. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf das Rechnungswesen

Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem und Risikomanagement ist integrierter Bestandteil des konzernweiten Risikomanagementsystems. In Anlehnung an das Rahmenkonzept von COSO (The Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) werden unter dem Begriff des unternehmensweiten Risikomanagements das eigentliche Risikomanagement sowie das Interne Kontrollsystem (IKS) subsumiert. Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements, des Internen Kontrollsystems sowie der internen Revision von AT&S sind in einem konzernweiten Risikomanagement- und Revisionshandbuch festgehalten.

Die Dokumentation der internen Kontrollen (Geschäftsprozesse, Risiken, Kontrollmaßnahmen und Verantwortliche) erfolgt grundsätzlich in Form von Kontrollmatrizen, die in einer zentralen Managementdatenbank archiviert werden. Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem beinhaltet dabei die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung im Sinne der beschriebenen Kontrollziele für die Finanzberichterstattung.

Die Prozesse der Rechnungslegung sind in gesonderten Verfahrensanweisungen dokumentiert. Diese sind konzernweit einheitlich ausgestaltet und werden in einem standardisierten Dokumentationsformat abgebildet. Aus den spezifischen lokalen Regelungen resultieren zusätzlich Anforderungen an die Rechnungslegungsprozesse. Die Grundlagen der Rechnungslegung und Berichterstattung sind in den Prozessbeschreibungen und weiters in ausführlichen Verfahrensanweisungen dokumentiert, welche ebenfalls im zentralen Management Manual archiviert sind. Darüber hinaus werden Arbeitsbehelfe zu Bewertungsläufen, Bilanzierungsvorgängen und organisatorischen Erfordernissen im Zusammenhang mit den Rechnungslegungs- und Jahresabschlussprozessen erstellt und laufend aktualisiert. Die Terminplanungen erfolgen im Einklang mit den Konzernerfordernissen.

Die interne Finanzberichterstattung erfolgt monatlich als Bestandteil der Konzernberichterstattung, wobei die Finanzinformationen durch die Organisationseinheit Corporate Accounting und Corporate Controlling überprüft und analysiert werden. Die monatliche Soll-Ist-Abweichung mit entsprechender Kommentierung der Segment- bzw. Werksergebnisse sowie des Gesellschaftsergebnisses wird intern an die Führungskräfte und an die Mitglieder des Aufsichtsrats berichtet.

Die jährliche Budgeterstellung erfolgt durch die Organisationseinheit Corporate Controlling. Auf Basis der Quartalsergebnisse und aktuellen Planungsinformationen werden unterjährig quartalsweise Vorschaurechnungen (Forecasts) für das verbleibende Geschäftsjahr erstellt. Die Vorschaurechnungen mit Kommentierung zum Budgetvergleich und Darstellungen zur Auswirkung von Chancen und Risiken bis Geschäftsjahresende werden an den Aufsichtsrat berichtet. Neben der regelmäßigen Berichterstattung werden Mehrjahresplanungen, projektbezogene Finanzinformationen oder Berechnungen über Investitionsvorhaben aufbereitet und an den Aufsichtsrat übermittelt.

6. AUSBLICK

Die mit Beginn des Jahres 2020 einsetzende COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Krisenmaßnahmen haben die Wirtschaftsaktivität weltweit gebremst und zu substanziellen Herabstufungen der BIP-Prognosen für 2020 geführt. Die globale BIP-Wachstumsprognose für 2020 sollte aufgrund der Auswirkungen der Krisenmaßnahmen in den wichtigsten Volkswirtschaften bis Ende April 2020 bereits von 2,9 % auf 0,4 % (OECD, März und April 2020) sinken. Andere Prognosen sehen bereits für 2020 ein global negatives BIP-Wachstum von -2,8 % (Oxford Economics, April 2020) bis zu -4,2 % (IC Insights, April 2020). Diese Abweichungen spiegeln die sehr starke Volatilität der aktuellen Situation wider. Eine Erholung der Weltwirtschaft wird derzeit voraussichtlich mit dem Jahr 2021 erwartet (OECD, März 2020).

AT&S bleibt auf Kurs

Dank seiner strategischen Ausrichtung sieht sich AT&S gut vorbereitet, die aktuelle Krise erfolgreich zu bewältigen und an den weiterhin intakten Trends im Markt mittelfristig positiv zu partizipieren. Auch wenn das Unternehmen bisher nicht essenziell von Störungen in der Lieferkette betroffen ist, kann es in den kommenden Monaten zu Einflüssen auf die Kundennachfrage kommen.

Aufgrund der sehr eingeschränkten Visibilität gepaart mit hoher Volatilität in den Märkten wird AT&S in den kommenden Quartalen Maßnahmen ergreifen, die flexibles und schnelles Handeln entsprechend den sich ändernden Rahmenbedingungen ermöglichen. Dazu gehört u.a. eine sehr konsequente Kostenund Ausgabenkontrolle, straffes Management der Supply Chain und engste Interaktion mit den Kunden und Geschäftspartnern. Parallel wird daran gearbeitet, sich auf Szenarien für die Zeit nach der Krise systematisch vorzubereiten.

Für die einzelnen Segmente von AT&S gestalten sich die Erwartungen für das laufende Geschäftsjahr derzeit wie folgt: Bei den mobilen Endgeräten kann es aufgrund der geringen Visibilität zu Verschiebungen bei Produktneuanläufen kommen. Im Bereich Automotive ist diese ebenfalls gering, so dass die konkrete Entwicklung hier abzuwarten bleibt. Der Bereich Industrie wird sich wie im Vorjahr weiter auf niedrigerem Niveau entwickeln. Für medizintechnische Anwendungen wird eine stabile Entwicklung erwartet. Weiterhin stark wird gemäß den vorliegenden Prognosen die Nachfrage nach IC-Substraten sein.

Operativ wird sich AT&S im laufenden Jahr auf die optimale Nutzung bestehender und den Aufbau von neuen Kapazitäten vor allem für IC-Substrate in Chongqing konzentrieren und allen voran den Ausbau seiner geschäftlichen Performance weiter vorantreiben.

Auf Basis der aktuellen Informationen und der Erwartung einer üblichen Saisonalität erwartet AT&S für das erste Quartal eine solide Performance mit einem Umsatz und EBITDA auf Vorjahresniveau.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie sind schwer vorhersagbar und führen insoweit zu einer deutlichen Prognoseunsicherheit. Daher wird AT&S in diesem Geschäftsjahr laufend über die jüngsten Ereignisse in den Märkten sowie im Unternehmen berichten und eine Aktualisierungen des Ausblicks vornehmen, sobald die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen besser quantifizierbar sind.

Investitionen

Der Vorstand sieht die künftigen Markttrends als umfassend intakt. Deshalb wird AT&S sein Investitionsprogramm für neue Kapazitäten und Technologien wie bereits angekündigt im laufenden Geschäftsjahr fortsetzen. Im Sinne der Ausgabendisziplin wird für Basisinvestitionen (Instandhaltung und Technologie-Upgrades) in Abhängigkeit von der Marktentwicklung ein reduziertes Budget von bis zu 80 Mio. € veranschlagt.

Im Rahmen der strategischen Projekte plant das Management – je nach Projektfortschritt – für das Geschäftsjahr 2020/21 Investitionen in einer Höhe von bis zu 410 Mio. €.

Leoben-Hinterberg, am 13. Mai 2020

Der Vorstand

DI (FH) Andreas Gerstenmayer e.h. Mag.a Monika Stoisser-Göhring e.h. Ing. Heinz Moitzi e.h.

BESTÄTIGUNGSVERMERK

Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, Leoben-Hinterberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2020, der gesonderten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang zum Konzernabschluss, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

  • Sachverhalt
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • Verweis auf weitergehende Informationen

1. Aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen und sonstigen abzugsfähigen temporären Differenzen

Sachverhalt

Der Konzern hat insgesamt TEUR 25.984 (Vorjahr: TEUR 35.555) aktive latente Steuern angesetzt. Darin sind latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen und steuerliche Firmenwertabschreibungen in Höhe von TEUR 19.652 (Vorjahr: TEUR 22.648) sowie aus abzugsfähigen temporären Differenzen in Höhe von TEUR 6.332 (Vorjahr: TEUR 12.907) enthalten.

Dem Ansatz der latenten Steueransprüche liegt die Annahme zu Grunde, dass in einem Planungszeitraum von zumindest 5 Jahren ausreichend zu versteuernde Einkünfte erwirtschaftet werden, gegen die Verlustvorträge und sonstige abzugsfähige temporäre Differenzen verwendet werden können. Diese Annahmen beruhen auf Einschätzungen der aktuellen sowie der geplanten steuerlichen Ergebnisse und allfälligen mit steuerlicher Wirkung umgesetzten zukünftigen Maßnahmen der betroffenen Gesellschaften.

Die Beurteilung des beschriebenen Sachverhalts ist sowohl ermessensbehaftet als auch mit Schätzunsicherheiten verbunden und beinhaltet damit das Risiko einer wesentlichen Fehldarstellung im Konzernabschluss und stellt aus diesem Grund einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben:

  • für wesentliche Gesellschaften den Prozess zur Ermittlung der zukünftigen steuerlichen Ergebnisse als Basis für die Berechnung der latenten Steueransprüche erhoben,
  • für wesentliche Gesellschaften nachvollzogen, ob die verwendeten Planzahlen im Vergleich mit unseren Kenntnissen zum geplanten Geschäftsverlauf plausibel sind,
  • uns das Vorhandensein und die Richtigkeit der Verlustvorträge durch Einholung von Steuerberaterschreiben bestätigen lassen,
  • die bilanziellen Annahmen zur Verwertbarkeit der Verlustvorträge und abzugsfähigen temporären Differenzen analysiert und in Stichproben nachvollzogen und
  • die Darstellung und die Erläuterungen im Konzernanhang geprüft.

Die vorgenommene Aktivierung von latenten Steuern aus Verlustvorträgen und sonstigen abzugsfähigen temporären Differenzen erscheint uns begründet und der Höhe nach angemessen.

Verweis auf weitergehende Informationen

Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf den Konzernhang Abschnitt I. B. e. bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu latenten Steuern, Abschnitt I. C. Kritische Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung und Bewertung, Bewertung der latenten Steuern und laufenden Ertragsteuerschulden sowie Abschnitt III. 6. Erläuterung zu Ertragsteuern.

2. Zeitraumbezogene Erfassung der Umsatzerlöse unter IFRS 15

Sachverhalt

Die Realisierung des Umsatzes des Konzerns erfolgt gemäß IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, bei einem Teil der Kunden zeitraumbezogen. Nach IFRS 15.35 c sind Umsatzerlöse zeitraumbezogen zu erfassen, wenn bei Erzeugung von Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse der Abnehmer zugeschnitten sind und somit keinen alternativen Nutzen aufweisen, ein Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen inklusive einer Marge besteht.

Zum 31. März 2020 weist der Konzern vertragliche Vermögenswerte nach Berücksichtigung von Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 in Höhe von TEUR 67.763 (Vorjahr: TEUR 72.307) aus. Die Umsatzerlöse aus der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung betragen im Geschäftsjahr 2019/20 TEUR 645.121 (Vorjahr: TEUR 606.978).

Die (zeitraumbezogene) Bilanzierung von Verträgen mit Kunden unter IFRS 15 ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da bei der notwendigen konzernweiten Würdigung von vertraglichen Grundlagen im Hinblick auf die neuen bilanzierungsrelevanten Kriterien zur Ermittlung der betroffenen Kunden die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter eine wesentliche Auswirkung haben und für die Ermittlung des Fertigstellungsgrads teilweise komplexe Berechnungsverfahren angewendet werden. Die zutreffende Erlöserfassung und Erlösabgrenzung unter konzernweiter Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 15 war zudem als komplex zu betrachten.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben:

  • im Hinblick auf die Umsetzung von IFRS 15 die Schlussfolgerungen des Managements durch die Beurteilung verschiedener Vertragsanalysen in Stichproben und die Richtigkeit der überarbeiteten Rechnungslegungsgrundsätze des Konzerns unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Gegebenheiten und unseres Verständnisses des Geschäfts überprüft,
  • die Angemessenheit der Bilanzierung auf Stichprobenbasis getestet und die daraus resultierenden Anpassungen in der überprüft,
  • für die im Laufe des Jahres ausgewiesenen Umsätze ausgewählte Schlüsselkontrollen auf ihre Effektivität getestet und Prüfungshandlungen durchgeführt, um ausreichende Prüfungsnachweise für die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung für Kundenverträge zu erhalten,
  • die in den vertraglichen Vermögenswerten enthaltenen Kosten auf Stichprobenbasis überprüft, indem wir die Beträge mit den Quelldaten verglichen haben, die mathematische Genauigkeit der Berechnungen geprüft haben und deren Wiederverwertbarkeit getestet haben, indem die Nettoveräußerungswerte gemäß den Vereinbarungen mit den geschätzten Gesamtkosten verglichen wurden,
  • darüber hinaus die Richtigkeit der Angaben nach IFRS 15 überprüft.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der zeitraumbezogenen Bilanzierung von Verträgen mit Kunden und der daraus resultierenden Erfassung der Umsatzerlöse unter IFRS 15 ergeben.

Verweis auf weitergehende Informationen

Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf den Konzernhang Abschnitt I. B. d. bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Bilanzierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden. Zusätzlich verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Umsatzerlösen im Konzernanhang Abschnitt III. 1. sowie auf die Erläuterungen zu den vertraglichen Vermögenswerten in Abschnitt IV. 11.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir erlangen ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 4. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. In der Folge wurden wir vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit mehr als 20 Jahren Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Jürgen Schauer.

Wien, den 13. Mai 2020

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH

gez.:

Mag. Jürgen Schauer Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung und Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft

Jahresabschluss zum 31. März 2020

Inhaltsverzeichnis

Bilanz 113
Gewinn- und Verlustrechnung 114
Anhang zum Jahresabschluss 115

AT & S AUSTRIA TECHNOLOGIE & SYSTEMTECHNIK AKTIENGESELLSCHAFT Anlage 1 LEOBEN-HINTERBERG

BILANZ ZUM 31. MÄRZ 2020

(Vorjahr zum Vergleich)

in € A K T I V A 31.03.2020 31.03.2019 P A S S I V A 31.03.2020 31.03.2019
A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL
I . Immaterielle Vermögensgegenstände I
. Eingefordertes Grundkapital
42.735.000,00 42.735.000,00
1
. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
gezeichnetes Grundkapital 42.735.000,00 42.735.000,00
und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 7.076.541,21
7.076.541,21
7.934.304,20
7.934.304,20
eingezahltes Grundkapital 42.735.000,00 42.735.000,00
II. gebundene Kapitalrücklagen 163.270.702,50 163.270.702,50
II. Sachanlagen
1
. Bauten auf fremdem Grund
4.769.103,30 2.220.735,57 III. Gewinnrücklagen
2
. technische Anlagen und Maschinen
46.160.216,15 37.970.082,91 1
. gesetzliche Rücklage
4.273.500,00 4.273.500,00
3
. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
4.049.582,07 3.867.148,21 2. andere Rücklagen (freie Rücklagen) 17.505.782,55 17.505.782,55
4
. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
4.231.959,87 3.810.863,50
59.210.861,39 47.868.830,19 IV. Bilanzgewinn 105.198.064,56 112.976.009,00
III. Finanzanlagen davon Gewinnvortrag 89.666.009,00 53.001.124,17
1
. Anteile an verbundenen Unternehmen
258.680.226,93 258.680.226,93 332.983.049,61 340.760.994,05
2
. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
657.911.339,51 512.318.443,39
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 652.760.122,90 507.541.767,60 B. ZUSCHÜSSE AUS ÖFFENTLICHEN MITTELN 1.259.305,54 1.586.480,54
3
. Wertpapiere des Anlagevermögens
168.753,81 168.753,81
4
. sonstige Ausleihungen
7.139.793,15 6.531.786,39 C. RÜCKSTELLUNGEN
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.139.793,15 6.531.786,39
923.900.113,40 777.699.210,52 1
. Rückstellungen für Abfertigungen
25.533.427,98 24.300.231,68
990.187.516,00 833.502.344,91 2
. Rückstellungen für Pensionen
8.067.918,73 8.693.391,31
B. UMLAUFVERMÖGEN 3
. Steuerrückstellungen
1.982.085,19 3.885.687,77
4
. sonstige Rückstellungen
23.625.889,01 29.106.066,18
I . Vorräte 59.209.320,91 65.985.376,94
1
. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
7.135.447,19 6.685.920,08
2
. unfertige Erzeugnisse
5.836.532,35 4.900.601,46 D. VERBINDLICHKEITEN
3
. fertige Erzeugnisse und Waren
10.458.148,98 17.111.711,59
23.430.128,52 28.698.233,13 1
. Anleihen
175.000.000,00 175.000.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 0,00 0,00
1
. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
29.098.372,66 40.409.744,69 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 175.000.000,00 175.000.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00 2
. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
87.387.176,87 111.542.840,67
2
. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
13.308.286,76 6.790.507,92 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 24.312.764,87 35.033.484,67
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 63.074.412,00 76.509.356,00
3
. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
12.287.127,81 7.874.359,47 3
. Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen
680.366.792,60 599.634.137,16
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 76.866.792,60 2.760.385,38
III. Wertpapiere und Anteile 54.693.787,23 55.074.612,08 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
4
. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
603.500.000,00
12.185.329,08
596.873.751,78
14.106.140,08
1
. sonstige Wertpapiere und Anteile
892.500,00 895.500,00 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 12.185.329,08 14.106.140,08
892.500,00 895.500,00 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
5
. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
15.219.135,08 15.151.191,37
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 277.310.299,63 384.335.454,44 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 15.219.135,08 15.151.191,37
356.326.715,38 469.003.799,65 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
6
. sonstige Verbindlichkeiten
9.409.173,75 8.190.369,75
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.012.610,45 2.225.031,45 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 7.838.232,75 6.777.783,75
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.570.941,00 1.412.586,00
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 23.944.807,00 27.798.412,00 davon aus Steuern 1.461.444,23 1.312.022,44
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.720.654,35 1.525.891,05
979.567.607,38 923.624.679,03
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 136.422.254,38 73.828.985,25
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 843.145.353,00 849.795.693,78
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 452.365,39 572.057,45
SUMME AKTIVA 1.373.471.648,83 1.332.529.588,01 SUMME PASSIVA 1.373.471.648,83 1.332.529.588,01

AT & S AUSTRIA TECHNOLOGIE & SYSTEMTECHNIK AKTIENGESELLSCHAFT GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. APRIL 2019 BIS 31. MÄRZ 2020 (Vorjahr zum Vergleich) LEOBEN-HINTERBERG

in € 2019/20 2018/19
1. Umsatzerlöse 356.442.014,34 371.725.356,36
2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -239.534,91 1.715.900,08
3. andere aktivierte Eigenleistungen 22.390,32 26.786,63
4. sonstige betriebliche Erträge 12.942.187,42 21.760.317,19
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 17.000,00 10.874,55
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 417.338,10 559.872,99
c) übrige 12.507.849,32 21.189.569,65
5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen -227.848.669,52 -239.678.049,61
a) Materialaufwand -215.353.615,93 -224.415.330,04
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -12.495.053,59 -15.262.719,57
6. Personalaufwand -80.367.102,76 -81.331.679,54
a) Löhne und Gehälter
aa) Löhne -21.851.946,57 -21.399.331,80
bb) Gehälter -39.232.493,61 -39.556.800,37
b) Soziale Aufwendungen
aa) Aufwendungen für Altersvorsorgung -731.778,38 -2.610.819,21
bb) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeiter-
vorsorgekassen -1.401.181,95 -1.666.503,68
cc) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom
Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -16.274.780,45 -15.242.212,39
dd) sonstige Sozialaufwendungen -874.921,80 -856.012,09
7. Abschreibungen -16.745.141,73 -14.389.918,29
a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -17.072.316,73 -14.712.605,29
b) abzüglich Amortisation von Investitionszuschüssen aus öffentlichen Mitteln 327.175,00 322.687,00
8. sonstige betriebliche Aufwendungen -43.336.293,56 -37.790.283,31
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 17 fallen -252.924,90 -220.980,12
b) übrige -43.083.368,66 -37.569.303,19
9. Zwischensumme aus Z 1 bis 8 869.849,60 22.038.429,51
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 34.874.426,56 30.199.101,48
davon aus verbundenen Unternehmen 34.865.564,56 30.190.239,48
11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.250.820,98 3.091.842,33
12. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen
und Wertpapieren des Umlaufvermögens 7.566.712,59 38.921.502,81
davon Erträge aus verbundenen Unternehmen 7.377.487,37 37.653.721,30
davon aus Zuschreibungen 5.207.157,52 33.737.638,52
13. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens -3.000,00 0,00
davon aus Abschreibungen -3.000,00 0,00
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -25.500.935,24 -33.598.364,83
15. Zwischensumme aus Z 10 bis 14 20.188.024,89 38.614.081,79
16. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 9 und Z 15) 21.057.874,49 60.652.511,30
17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -5.525.818,93 -677.626,47
davon Veränderung aus latenten Steuern -3.853.605,00 3.861.304,00
18. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 15.532.055,56 59.974.884,83
19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 89.666.009,00 53.001.124,17
20. Bilanzgewinn 105.198.064,56 112.976.009,00

AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, Leoben-Hinterberg

ANHANG

INHALTSVERZEICHNIS

Seite
1. ALLGEMEINE ANGABEN 116
2. KONZERNVERHÄLTNISSE UND UMSTRUKTURIERUNGSVORGÄNGE 117
3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 118
3.1.
Anlagevermögen
118
3.2.
Umlaufvermögen
118
3.3.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
119
3.4.
Aktive latente Steuern
119
3.5.
Rückstellungen
119
3.6.
Verbindlichkeiten
120
3.7.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
121
4. AUFGLIEDERUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ 122
4.1.
Anlagevermögen
122
4.2.
Anteile an verbundenen Unternehmen
124
4.3.
Ausleihungen
124
4.4.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
124
4.5.
Aktive latente Steuern
125
4.6.
Eigenkapital
125
4.7.
Rückstellungen
128
4.8.
Verbindlichkeiten
131
4.9.
Haftungsverhältnisse gemäß § 199 UGB
132
4.10. Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen 132
4.11. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 132
4.12. Derivative Finanzinstrumente 133
5. AUFGLIEDERUNGEN ZU POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 134
6. ZUSATZANGABEN GEMÄSS UGB 136
6.1.
Organe, Arbeitnehmer
136
6.2.
Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
138

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz "AT&S" genannt) zum 31. März 2020 wurde gemäß den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) in der geltenden Fassung erstellt. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie die Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, wurden beachtet.

Insbesondere wurde bei der Bewertung von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen sowie der Grundsatz der Einzelbewertung von Vermögensgegenständen und Schulden beachtet. Dem Vorsichtsprinzip wurde durch Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und drohenden Verluste Rechnung getragen. Nur die am Abschlussstichtag realisierten Gewinne wurden ausgewiesen. Die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.

Fallen Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten unter mehrere Posten der Bilanz, erfolgt die Angabe bei jenem Posten, unter dem der Ausweis erfolgt.

2. KONZERNVERHÄLTNISSE UND UMSTRUKTURIERUNGSVORGÄNGE

Seit dem 31. März 1999 übt die AT&S die Funktion eines Mutterunternehmens im Sinne des § 244 UGB aus.

Unter Anwendung der Bestimmungen des § 245a UGB werden ein Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards (IFRS)), ergänzt um die unternehmensrechtlich verpflichtend vorgeschriebenen Erläuterungen und Anmerkungen, und ein Konzernlagebericht aufgestellt.

Die AT&S stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Abschluss wird beim Firmenbuchgericht in Leoben hinterlegt.

Die Erleichterungsbestimmungen gemäß § 245 Abs. 1 UGB werden in Anspruch genommen.

Im Geschäftsjahr wurden keine gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen durchgeführt.

3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGS-METHODEN

3.1. Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen ausgewiesen.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Nutzungsdauer
immaterielle Vermögensgegenstände 4 - 10 Jahre
Bauten auf fremdem Grund 12 - 40 Jahre
technische Anlagen und Maschinen 5 - 15 Jahre
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 10 Jahre

Für Zugänge während der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wurde eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge während der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres eine halbe Jahresabschreibung angesetzt. Die Abschreibung für Zugänge erfolgt nach Maßgabe des Zeitpunktes ihrer Inbetriebnahme.

Die Möglichkeit der Sofortabschreibung von geringwertigen Vermögensgegenständen gemäß § 226 Abs. 3 UGB wurde in Anspruch genommen.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. entsprechend dem Niederstwertprinzip zum niedrigeren Marktwert (Kurswert) zum Bilanzstichtag.

3.2. Umlaufvermögen

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Ersatzteile werden zu Anschaffungskosten abzüglich prozentueller Gruppenabschläge bewertet. Erhaltene Skonti, Boni sowie Frachtkosten und Zölle wurden berücksichtigt.

Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte zu Herstellungskosten. In den Herstellungskosten wurden auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Für erkennbare Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.

Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag angesetzt.

Die Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Kurswerten zum Bilanzstichtag.

Die auf Fremdwährung lautenden Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bilanziert.

3.3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.

3.4. Aktive latente Steuern

Latente Steuern werden auf Differenzen angesetzt, die zwischen den unternehmens- und den steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen und die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleichen.

Für künftige steuerliche Ansprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen werden aktive latente Steuern in dem Ausmaß angesetzt, soweit überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in Zukunft zur Verfügung stehen wird.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt unter Anwendung des Steuersatzes, der am Bilanzstichtag gilt oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet ist und dessen Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der Steuerentlastung bzw. Steuerbelastung erwartet wird. Die Berechnung erfolgt mit dem aktuell gültigen Steuersatz von 25 %.

Eine Saldierung aktiver latenter Steuern mit passiven latenten Steuern wird gegebenenfalls vorgenommen, soweit eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich ist.

3.5. Rückstellungen

Die Berechnung der Rückstellungen für Abfertigungen erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 "Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches" (Dezember 2019) nach den Bewertungsvorschriften der IFRS (IAS 19) nach der "projected unit credit method" auf Basis eines Rechnungszinssatzes (Stichtagszinssatz) in Höhe von 1,60 % (Vorjahr: 1,60 %) und eines Pensionseintrittsalters gemäß den Bestimmungen der Pensionsreform 2003 sowie unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P. Weiters wurde die betriebsindividuelle Fluktuation durch entsprechende Abschläge berücksichtigt. Als Valorisierung des Gehalts bzw. Lohns wurden 3,00 % (Vorjahr: 2,70 %) angesetzt. Die Defined Benefit Obligation (DBO) beträgt zum Bilanzstichtag € 25.533.427,98 (Vorjahr: € 24.300.231,68).

Durch die Änderung der finanziellen Annahmen ergibt sich ein Aufwand von € 842.991,12 (Vorjahr: Aufwand von € 856.252,94), der im Finanzergebnis ausgewiesen wird. Die Auswirkungen der Änderung der biometrischen Rechnungsgrundlagen (Umstellung von AVÖ 2008- P auf AVÖ 2018-P) ergaben im Vorjahr einen Ertrag in Höhe von € 412.421,37, der zur Gänze im Periodenergebnis erfasst wurde.

Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 "Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches" (Dezember 2019) nach den Bewertungsvorschriften der IFRS (IAS 19) nach der "projected unit credit method" auf Basis eines Rechnungszinssatzes in Höhe von 1,80 % (Vorjahr: 1,80 %) unter Verwendung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P. Das Pensionseintrittsalter wurde gemäß den Bestimmungen der Pensionsreform 2003 ermittelt. Die Anhebung der Altersgrenze für die Alterspension für weibliche Versicherte ab 2024 wurde berücksichtigt. Als Valorisierung der Pension wurden im Geschäftsjahr 2,25 % (Vorjahr: 2,25 %) angesetzt.

Die Defined Benefit Obligation (DBO) der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag € 1.353.462,36 (Vorjahr: € 1.388.228,64). Durch die Änderung der finanziellen Annahmen bei den nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen ergibt sich ein Aufwand von € 134.439,99 (Vorjahr: Aufwand von € 124.041,07), der im Finanzergebnis ausgewiesen wird.

Zusätzlich wurden Pensionsverpflichtungen teilweise an die APK Pensionskasse AG, Wien, übertragen, die zum Bilanzstichtag in den Rückstellungen erfasst werden. Die Defined Benefit Obligation (DBO) abzüglich Planvermögen betrug zum Bilanzstichtag € 6.714.456,37 (Vorjahr: € 7.305.162,67). Durch die Änderung der finanziellen Annahmen bei den fondsfinanzierten Verpflichtungen ergibt sich ein Ertrag von € 1.050.552,34 (Vorjahr: Aufwand von € 4.391.098,16), der im Finanzergebnis ausgewiesen wird.

Die Auswirkungen der Änderung der biometrischen Rechnungsgrundlagen (Umstellung von AVÖ 2008-P auf AVÖ 2018-P) ergaben im Vorjahr einen Aufwand in Höhe von € 2.113.338,69, welcher zur Gänze im vorigen Geschäftsjahr erfasst wurde.

Die Berechnung der Rückstellung für Jubiläumsgelder erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 "Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches" (Dezember 2019) nach den Bewertungsvorschriften der IFRS (IAS 19) nach der "projected unit credit method" auf Grund der kollektivvertraglichen Ansprüche bei Anwendung eines Rechnungszinssatzes von 1,60 % (Vorjahr: 1,60 %), sowie unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P. Weiteres wurde die betriebsindividuelle Fluktuation durch entsprechende Abschläge berücksichtigt. Als Valorisierung des Gehalts bzw. Lohns wurden 3,00 % (Vorjahr: 2,70 %) angesetzt.

In den Löhnen sind Aufwendungen für Jubiläumsgelder in Höhe von € 14.538,10 (Vorjahr: € 514.351,70) enthalten. In den Gehältern sind Aufwendungen für Jubiläumsgelder in Höhe von € 138.974,11 (Vorjahr: € 816.109,67) enthalten.

Die Auswirkungen der Änderung der biometrischen Rechnungsgrundlagen (Umstellung von AVÖ 2008-P auf AVÖ 2018-P) ergaben im Vorjahr einen Aufwand in Höhe von € 1.130.507,01, welcher zur Gänze im vorigen Geschäftsjahr erfasst wurde.

Durch die Änderung der finanziellen Annahmen ergibt sich ein Aufwand von € 146.003,22 (Vorjahr: Aufwand von € 167.560,41), der im Finanzergebnis ausgewiesen wird.

Bei der Berechnung der sonstigen Rückstellungen sind entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten ausreichend Rechnung getragen worden. Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3.6. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

3.7. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Als Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Um ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, werden abzugrenzende Aufwandszuschüsse in den Passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

4. AUFGLIEDERUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ

4.1. Anlagevermögen

Zur Entwicklung der Posten des Anlagevermögens siehe nächste Seite.

AT & S AUSTRIA TECHNOLOGIE & SYSTEMTECHNIK AKTIENGESELLSCHAFT LEOBEN-HINTERBERG

Anlagenspiegel zum 31.03.2020

in € Anschaffungs-/Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte
01.04.2019 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.03.2020 01.04.2019 Zugänge Abgänge Zuschreibungen 31.03.2020 31.03.2020 31.03.2019
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 30.722.305,29 3.049.644,72 507.532,78 0,00 33.264.417,23 22.788.001,09 3.907.407,71 507.532,78 0,00 26.187.876,02 7.076.541,21 7.934.304,20
davon geringwertige Vermögensgegenstände 0,00 433.837,01 433.837,01 0,00 0,00 0,00 433.837,01 433.837,01 0,00 0,00 0,00 0,00
30.722.305,29 3.049.644,72 507.532,78 0,00 33.264.417,23 22.788.001,09 3.907.407,71 507.532,78 0,00 26.187.876,02 7.076.541,21 7.934.304,20
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem Grund 4.399.516,10 1.106.414,02 0,00 2.440.567,24 7.946.497,36 2.178.780,53 998.613,53 0,00 0,00 3.177.394,06 4.769.103,30 2.220.735,57
2. technische Anlagen und Maschinen 222.274.564,30 17.640.563,83 9.064.593,56 1.370.296,26 232.220.830,83 184.304.481,39 10.790.052,70 9.033.919,41 0,00 186.060.614,68 46.160.216,15 37.970.082,91
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.948.429,37 1.559.083,57 729.976,15 0,00 17.777.536,79 13.081.281,16 1.376.242,79 729.569,23 0,00 13.727.954,72 4.049.582,07 3.867.148,21
davon geringwertige Vermögensgegenstände 0,00 244.810,20 244.810,20 0,00 0,00 0,00 244.810,91 244.810,91 0,00 0,00 0,00 0,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 3.810.863,50 4.231.959,87 0,00 -3.810.863,50 4.231.959,87 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.231.959,87 3.810.863,50
247.433.373,27 24.538.021,29 9.794.569,71 0,00 262.176.824,85 199.564.543,08 13.164.909,02 9.763.488,64 0,00 202.965.963,46 59.210.861,39 47.868.830,19
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 281.242.732,08 0,00 0,00 0,00 281.242.732,08 22.562.505,15 0,00 0,00 0,00 22.562.505,15 258.680.226,93 258.680.226,93
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 519.095.860,27 190.895.227,98 50.509.489,38 0,00 659.481.598,87 6.777.416,88 0,00 0,00 5.207.157,52 1.570.259,36 657.911.339,51 512.318.443,39
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 168.753,81 0,00 0,00 0,00 168.753,81 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 168.753,81 168.753,81
4. sonstige Ausleihungen 6.531.786,39 608.006,76 0,00 0,00 7.139.793,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.139.793,15 6.531.786,39
807.039.132,55 191.503.234,74 50.509.489,38 0,00 948.032.877,91 29.339.922,03 0,00 0,00 5.207.157,52 24.132.764,51 923.900.113,40 777.699.210,52
1.085.194.811,11 219.090.900,75 60.811.591,87 0,00 1.243.474.119,99 251.692.466,20 17.072.316,73 10.271.021,42 5.207.157,52 253.286.603,99 990.187.516,00 833.502.344,91

4.2. Anteile an verbundenen Unternehmen

Anteile an verbundenen Unternehmen
in €
Buchwert
31.03.2020
Höhe des
Anteils in %
Höhe des
Eigenkapitals
Ergebnis des letzten
Geschäftsjahrs1)
Buchwert
31.03.2019
AT&S Deutschland GmbH, Düren, Deutschland 1.053.000,00 100 977.224,84 72.561,66 1.053.000,00
AT&S India Private Limited, Nanjangud, Indien 16.898.516,89 100 16.181.861,33 -4.152.901,55 16.898.516,89
AT&S Asia Pacific Limited, Hongkong, Volksrepublik China 229.768.865,92 100 530.064.537,37 167.702.739,79 229.768.865,92
AT&S Korea Co., Ltd., Ansan-City, Südkorea 10.953.399,78 100 34.929.384,17 12.293.537,64 10.953.399,78
AT&S Americas LLC, San José, Kalifornien, USA 6.444,34 100 1.036.730,51 169.640,88 6.444,34
Summe 258.680.226,93 258.680.226,93

1) Zahlen nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften zum 31. März 2020

Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Wert zum Bilanz-stichtag.

Da keine Anhaltspunkte für einen gesunkenen beizulegenden Wert vorliegen, wurden keine Werthaltigkeitsüberprüfungen für die Buchwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen gemäß AFRAC-Stellungnahme 24: Beteiligungsbewertung (März 2018) durchgeführt.

4.3. Ausleihungen

Unter dem Posten "Ausleihungen an verbundene Unternehmen" ist ein Betrag in Höhe von € 5.151.216,61 (Vorjahr: € 4.776.675,79) innerhalb eines Jahres fällig. Im Zusammenhang mit den Ausleihungen wurden im Geschäftsjahr Zuschreibungen in Höhe von € 5.207.157,52 (Vorjahr: Zuschreibungen in Höhe von € 33.617.138,52) vorgenommen.

4.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

4.4.1. ZUSATZANGABEN ZU FORDERUNGEN

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu 100 % des Nennwerts an eine Bank verkauft und vollständig ausgebucht, da sowohl Chancen und Risiken als auch die Verfügungsmacht auf den Erwerber übergegangen sind. Zum Bilanzstichtag am 31. März 2020 sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 9.471.515,20 (Vorjahr: € 5.386.475,57) verkauft. Das Ausfallsrisiko wurde vollständig an den Erwerber übertragen. AT&S übernimmt eine Ausfallshaftung, welche zum Teil durch eine Kreditversicherung gedeckt ist. Das maximale Risiko aus der Ausfallshaftung beträgt zum Bilanzstichtag € 947.151,84 (Vorjahr: € 538.647,63) abzüglich der Deckung der zur Anwendung kommenden Kreditversicherung. Ansprüche aus der vorhandenen Kreditversicherung wurden gegebenenfalls an den Erwerber übertragen. Der, durch den Erwerber, noch nicht bezahlte Teil des Kaufpreises wird in den sonstigen Forderungen ausgewiesen. Erhaltene Kundenzahlungen aus verkauften Forderungen werden in den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Die Forderungsverwaltung verbleibt bei AT&S.

Die Forderungen der Gesellschaft gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen ausschließlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 13.308.286,76 (Vorjahr: € 6.790.507,92).

4.4.2. NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG ZAHLUNGSWIRKSAME ERTRÄGE

In den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind folgende wesentliche Erträge enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden:

Nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksame Erträge
in €
31.03.2020 31.03.2019
steuerfreie Prämien 5.000.025,00 3.547.235,00
Energieabgabenrückvergütung 2.082.674,57 1.393.761,57
Lieferantenboni 770.931,99 521.156,22
Summe 7.853.631,56 5.462.152,79

4.5. Aktive latente Steuern

Die Gesellschaft hat für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 74.328 (Vorjahr: T€ 89.992) latente Steuern aktiviert, die aufgrund der aktuellen Steuerplanung gegen zukünftige positive steuerliche Einkünfte verrechnet werden können.

Die Entwicklung der aktiven latenten Steuern stellt sich, gegliedert nach Bilanzposten (temporäre Differenzen) und Verlustvorträgen, wie folgt dar:

Aktive latente Steuern
in €
Anlagevermögen Verlustvorträge Rückstellungen Verbindlichkeiten Summe
zum 31.03.2018 118.964,00 20.447.421,00 3.139.837,00 230.886,00 23.937.108,00
Erfolgswirksame Erfassung im Geschäftsjahr -59.482,00 2.050.646,00 1.762.794,00 107.346,00 3.861.304,00
zum 31.03.2019 59.482,00 22.498.067,00 4.902.631,00 338.232,00 27.798.412,00
Erfolgswirksame Erfassung im Geschäftsjahr -59.482,00 -3.916.112,00 227.694,00 -105.705,00 -3.853.605,00
zum 31.03.2020 0,00 18.581.955,00 5.130.325,00 232.527,00 23.944.807,00

4.6. Eigenkapital

4.6.1. GRUNDKAPITAL

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. März 2020 € 42.735.000,00 (Vorjahr: € 42.735.000,00) und ist in 38.850.000 (Vorjahr: 38.850.000) auf Inhaber lautende Stückaktien, mit einem rechnerischen Wert von je € 1,10 eingeteilt.

4.6.2. GENEHMIGTES KAPITAL UND BEDINGTE KAPITALERHÖHUNG

Der Vorstand wurde mit Beschluss der 25. Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 ermächtigt, bis zum 3. Juli 2024 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu € 21.367.500,00, durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, zu erhöhen. Der Vorstand wurde ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

Darüber hinaus wurde der Vorstand mit Beschluss der 25. Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu € 150.000.000,00 auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Umtausch- und/oder Bezugsrechte auf bis zu 19.425.000 Stück neue, auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Der Vorstand wurde ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen. Die Wandelschuldverschreibungen können auch durch eine zu hundert Prozent direkt oder indirekt im Eigentum der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft stehenden Gesellschaft ausgegeben werden. Für diesen Fall wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft eine Garantie für die Wandelschuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen Umtauschund/oder Bezugsrechte auf Aktien der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft zu gewähren.

Außerdem wurde in diesem Zusammenhang das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG um bis zu € 21.367.500,00 durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 Stück neuer, auf Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht. Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (insbesondere Ausgabebetrag, Inhalt der Aktienrechte). Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausübung der Ermächtigung zur Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Falle der Nichtnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Frist nach den Wandelschuldverschreibungsbedingungen.

In Bezug auf das genehmigte Kapital bzw. die bedingte Kapitalerhöhung ist folgende betragsmäßige Determinierung, entsprechend den Beschlüssen der 25. Hauptversammlung vom 4. Juli 2019, zu beachten: Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen oder potentiell auszugebenden Aktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegeben Aktien darf die Zahl von insgesamt 19.425.000 nicht überschreiten.

In der 25. Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 wurde beschlossen, die Satzung entsprechend dieser Beschlüsse in § 4 (Grundkapital) zu ändern.

4.6.3. EIGENE ANTEILE

In der 25. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG binnen 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung, eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30 % unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, zu erwerben. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen. Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.

Weiters wurde der Vorstand in der 25. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2019, gemäß § 65 Abs. 1b AktG, erneut ermächtigt, für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 3. Juli 2024, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie bereits im Bestand der Gesellschaft befindliche eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien

  • zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen,
  • zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen,
  • als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und
  • zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck

zu verwenden und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden.

Die diesbezüglichen Ermächtigungen durch Beschluss der 23. ordentlichen Hauptversammlung zu Punkt 8. und Punkt 9. der Tagesordnung vom 6. Juli 2017 wurden widerrufen.

Die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft hält zum Bilanzstichtag keine eigenen Anteile (Vorjahr: 0 Stück).

4.6.4. BESCHRÄNKUNG DER AUSSCHÜTTUNG

Für die aktivierten latenten Steuern in Höhe von € 23.944.807,00 (Vorjahr: € 27.798.412,00) besteht eine Ausschüttungssperre, sofern keine gemäß § 235 (2) UGB verbleibenden jederzeit auflösbaren Rücklagen vorhanden sind. Aus diesem Grund besteht eine Ausschüttungssperre für € 6.439.024,45 (Vorjahr: € 10.292.629,45).

4.6.5. VORSCHLAG ZUR VERWENDUNG DES ERGEBNISSES

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft zum 31. März 2020 in Höhe von € 105.198.064,56 wie folgt zu verwenden: Auf die zum Auszahlungstag ausstehenden und gewinnberechtigten Stückaktien soll eine Dividende in Höhe von € 0,25 pro Aktie ausgeschüttet und der Restbetrag in Höhe von € 95.485.564,50 auf neue Rechnung vorgetragen werden.

4.7. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

in € 31.03.2020 31.03.2019
Drohverluste derivative Finanzinstrumente 7.423.213,94 5.621.820,03
Jubiläumsgelder 5.560.234,95 5.437.782,54
nicht konsumierte Urlaube 3.662.217,94 3.946.720,18
Urlaubszuschuss/Weihnachtsremuneration 2.934.654,92 2.609.577,62
Drohverluste aus schwebenden Geschäften 1.046.571,29 2.475.375,67
Zeitausgleich 715.708,04 630.210,11
Kundenboni 404.437,97 579.397,84
Rechts- und Beratungsaufwand 386.917,26 587.131,46
Gewährleistung und Schadensfälle 373.589,37 264.485,82
Aufsichtsratsvergütung 337.160,00 397.327,00
Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte 198.373,00 1.000.108,00
Skonto Debitoren 155.959,90 206.507,41
sonstiger Personalaufwand 83.949,85 4.956.837,01
sonstige Rückstellungen < € 150.000 342.900,58 392.785,49
Summe 23.625.889,01 29.106.066,18

STOCK APPRECIATION RIGHTS PLAN (2014 BIS 2016)

Auf Grund des Auslaufens des Stock-Option-Plans (2009 bis 2012) wurde in der 81. Aufsichtsratssitzung vom 3. Juli 2014 ein langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm) auf Basis von Stock Appreciation Rights (SAR) beschlossen. Stock Appreciation Rights sind Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte auf der Grundlage der Aktienkursentwicklung. Die Zuteilung von Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten konnte im Zeitraum zwischen 1. April 2014 und 1. April 2016 erfolgen.

Im Rahmen des "SAR 2014-2016" wurden am 1. April 2014 230.000 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 7,68, am 1. April 2015 240.000 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 10,70 und am 1. April 2016 250.000 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 13,66 zugeteilt.

Jedes Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht berechtigt zum Barausgleich in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Ausübungspreis und dem Schlusskurs der AT&S-Aktie an der Börse der Hauptnotierung (derzeit Wiener Börse) am Tag der Ausübung des Bezugsrechts. Der Auszahlungsbetrag je Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht ist der Höhe nach bei 200 % des jeweiligen Ausübungspreises begrenzt. Der maximale Nutzen je Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht beträgt daher für die Zuteilung per 1. April 2014 € 15,36, für die Zuteilung per 1. April 2015 € 21,40 und für die Zuteilung per 1. April 2016 € 27,32.

Ausübungspreis:

Der Ausübungspreis der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird jeweils am Tag der Zuteilung bestimmt und entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der AT&S an der Wiener Börse bzw. an der Börse der Hauptnotierung der Aktien der AT&S während der letzten sechs Kalendermonate, die dem Tag der jeweiligen Zuteilung vorausgehen.

Ausübungszeitraum:

Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können jeweils nach Ablauf von drei Jahren nach ihrer Zuteilung, jedoch nicht während einer Sperrfrist, zur Gänze oder auch nur teilweise ausgeübt werden. Zugeteilte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte, die nicht spätestens bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Zuteilungstag ausgeübt werden, verfallen grundsätzlich ersatzlos und endgültig.

Voraussetzungen für die Ausübung:

Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können von Berechtigten nur ausgeübt werden, sofern zum Zeitpunkt der Ausübung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es besteht ein aufrechtes Dienstverhältnis mit einer Gesellschaft der AT&S-Gruppe. Unter bestimmten Voraussetzungen können Rechte noch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der dreijährigen Wartefrist ausgeübt werden.
  • Das notwendige Eigeninvestment in Höhe von 20 % der ersten Zuteilungssumme (in SAR) als AT&S Aktien wird gehalten. Wird das Eigeninvestment bis zum Ende der dreijährigen Wartefrist nicht zur Gänze aufgebaut, so verfallen alle bereits zugeteilten SAR des "SAR 2014- 2016" zur Gänze. Das aufgebaute Eigeninvestment muss über die gesamte Dauer der Teilnahme am Programm gehalten werden und gilt auch für die Zuteilungen in den Folgejahren. Das Eigeninvestment darf erst abgebaut werden, wenn keine Ausübung mehr möglich ist.
  • Das Earnings per Share (EPS) Performance Ziel wurde erreicht. Der Erreichungsgrad der Kennzahl Earnings per Share determiniert, wie viele der zugeteilten SAR tatsächlich ausgeübt werden können. Als Zielwert gilt der EPS-Wert, welcher im Midtermplan für den Bilanzstichtag des dritten Jahres nach Zuteilung festgelegt wurde. Wird der EPS-Wert zu 100 % erreicht oder übertroffen, so können die zugeteilten SAR zur Gänze ausgeübt werden. Liegt die Erreichung zwischen 50 % und 100 %, so können die zugeteilten SAR anteilig ausgeübt werden. Wird der EPS-Wert zu unter 50 % erreicht, verfallen die zugeteilten SAR zur Gänze.

Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte der Vorstände und leitende Angestellte:

in Stk. DI (FH) Andreas
Gerstenmayer
Mag.a Monika
Stoisser-Göhring1)
Ing. Heinz
Moitzi
Dr. Karl
Asamer2)
leitende
Angestellte
Gesamt
01.04.2014 40.000 5.000 30.000 30.000 125.000 230.000
davon ausgelaufen -40.000 -5.000 -30.000 -30.000 -125.000 -230.000
01.04.2015 40.000 5.000 30.000 30.000 135.000 240.000
davon ausgelaufen -6.134 -766 -30.000 -4.601 -118.064 -159.565
davon ausgeübt -33.866 -4.234 0 -25.399 -16.936 -80.435
01.04.2016 50.000 5.000 30.000 30.000 135.000 250.000
davon ausgelaufen -6.666 -666 -30.000 -30.000 -113.330 -180.662
davon ausgeübt -43.334 -4.334 0 0 -8.668 -56.336
Summe 0 0 0 0 13.002 13.002

1) Die Zuteilungen erfolgten vor Bestellung zum Mitglied des Vorstands.

2) ehemaliges Mitglied des Vorstands

Die im Geschäftsjahr ausgeübten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte hatten zum Zeitpunkt der Ausübung einen Wert von € 422.070,12.

Bewertung der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zum Bilanzstichtag:

Die Bewertung dieser Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte erfolgt zum beizulegenden Wert zum jeweiligen Bilanzstichtag unter Anwendung des Monte-Carlo-Verfahrens. Der beizulegende Wert der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird über deren Laufzeit verteilt bilanziell erfasst.

Beizulegender Wert der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte:

in € Zuteilung vom 01.04.2016
Beizulegender Wert zum 31.03.2020 3.667,00

STOCK APPRECIATION RIGHTS PLAN (2017 BIS 2019)

Auf Grund des Auslaufens des Stock-Appreciation-Rights-Plans (2014 bis 2016) wurde in der 91. Aufsichtsratssitzung vom 6. Juni 2016 erneut ein langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm) auf Basis von Stock Appreciation Rights (SAR) beschlossen. Stock Appreciation Rights sind Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte auf der Grundlage der Aktienkursentwicklung. Die Zuteilung von Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten konnte im Zeitraum zwischen 1. April 2017 und 1. April 2019 erfolgen.

Im Rahmen des "SAR 2017-2019" wurden am 1. April 2017 297.500 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 9,96, am 1. April 2018 270.000 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 21,94 und am 1. April 2019 267.500 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 17,25 zugeteilt.

Jedes Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht berechtigt zum Barausgleich in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Ausübungspreis und dem Schlusskurs der AT&S-Aktie an der Börse der Hauptnotierung (derzeit Wiener Börse) am Tag der Ausübung des Bezugsrechts. Der Auszahlungsbetrag je Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht ist der Höhe nach bei 200 % des jeweiligen Ausübungspreises begrenzt. Der maximale Nutzen je Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht beträgt daher für die Zuteilung per 1. April 2017 € 19,92, für die Zuteilung per 1. April 2018 € 43,88 und für die Zuteilung per 1. April 2019 € 34,50.

Ausübungspreis:

Der Ausübungspreis der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird jeweils am Tag der Zuteilung bestimmt und entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der AT&S an der Wiener Börse bzw. an der Börse der Hauptnotierung der Aktien der AT&S während der letzten sechs Kalendermonate, die dem Tag der jeweiligen Zuteilung vorausgehen.

Ausübungszeitraum:

Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können jeweils nach Ablauf von drei Jahren nach ihrer Zuteilung, jedoch nicht während einer Sperrfrist, zur Gänze oder auch nur teilweise ausgeübt werden. Zugeteilte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte, die nicht spätestens bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Zuteilungstag ausgeübt werden, verfallen grundsätzlich ersatzlos und endgültig.

Voraussetzungen für die Ausübung:

Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können von Berechtigten nur ausgeübt werden, sofern zum Zeitpunkt der Ausübung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es besteht ein aufrechtes Dienstverhältnis mit einer Gesellschaft der AT&S-Gruppe. Unter bestimmten Voraussetzungen können Rechte noch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der dreijährigen Wartefrist ausgeübt werden.
  • Das notwendige Eigeninvestment in Höhe von 20 % der ersten Zuteilungssumme (in SAR) als AT&S Aktien wird gehalten. Wird das Eigeninvestment bis zum Ende der dreijährigen Wartefrist nicht zur Gänze aufgebaut, so verfallen alle bereits zugeteilten SAR des "SAR 2017- 2019" zur Gänze. Das aufgebaute Eigeninvestment muss über die gesamte Dauer der Teilnahme am Programm gehalten werden und gilt auch für die Zuteilungen in den Folgejahren. Das Eigeninvestment darf erst abgebaut werden, wenn keine Ausübung mehr möglich ist.
  • Das Earnings per Share (EPS) Performance Ziel wurde erreicht. Der Erreichungsgrad der Kennzahl Earnings per Share determiniert, wie viele der zugeteilten SAR tatsächlich ausgeübt werden können. Als Zielwert gilt der EPS-Wert, welcher im Midtermplan für den Bilanzstichtag des dritten Jahres nach Zuteilung festgelegt wurde. Wird der EPS-Wert zu 100 % erreicht oder übertroffen, so können die zugeteilten SAR zur Gänze ausgeübt werden. Liegt die Erreichung zwischen 50 % und 100 %, so können die zugeteilten SAR anteilig ausgeübt werden. Wird der EPS-Wert zu unter 50 % erreicht, verfallen die zugeteilten SAR zur Gänze.

Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte der Vorstände und leitende Angestellte:

in Stk DI (FH) Andreas
Gerstenmayer
Mag.a Monika
Stoisser-Göhring
Ing. Heinz
Moitzi
Dr. Karl
Asamer1)
leitende
Angestellte
Gesamt
01.04.2017 50.000 30.000 30.000 30.000 157.500 297.500
davon ausgelaufen 0 0 0 0 -70.000 -70.000
01.04.2018 50.000 30.000 30.000 0 160.000 270.000
davon ausgelaufen 0 0 0 0 -47.500 -47.500
01.04.2019 50.000 30.000 30.000 0 157.500 267.500
davon ausgelaufen 0 0 0 0 -32.500 -32.500
Summe 150.000 90.000 90.000 30.000 325.000 685.000

Bewertung der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zum Bilanzstichtag:

Die Bewertung dieser Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte erfolgt zum beizulegenden Wert zum jeweiligen Bilanzstichtag unter Anwendung des Monte-Carlo-Verfahrens. Der beizulegende Wert der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird über deren Laufzeit verteilt bilanziell erfasst.

Beizulegender Wert der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte:

in € Zuteilung vom 01.04.2017 01.04.2018 01.04.2019
Beizulegender Wert zum 31.03.2020 0,00 48.719,00 450.495,00

4.8. Verbindlichkeiten

4.8.1. ZUSATZANGABEN ZU VERBINDLICHKEITEN

in € Bilanzwert am 31.03.2020 Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
davon dinglich besichert
Anleihen1) 175.000.000,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 87.387.176,87 13.958.850,28 10.000.000,00
Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen 680.366.792,60 123.500.000,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.185.329,08 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 15.219.135,08 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 9.409.173,75 0,00 0,00
Summe 979.567.607,38 137.458.850,28 10.000.000,00
in € Bilanzwert am 31.03.2019 Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren davon dinglich besichert
Anleihen1) 175.000.000,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 111.542.840,67 20.542.280,00 10.000.000,00
Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen 599.634.137,16 123.500.000,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14.106.140,08 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 15.151.191,37 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 8.190.369,75 0,00 0,00
Summe 923.624.679,03 144.042.280,00 10.000.000,00

Am 17. November 2017 wurde die Begebung einer Hybridanleihe mit einem Emissionsvolumen von € 175,0 Millionen und einer Verzinsung von 4,75 % erfolgreich abgeschlossen. Die nachrangige Anleihe hat eine unendliche Laufzeit und kann erstmals nach fünf Jahren durch AT&S, nicht aber durch die Gläubiger, gekündigt werden. Wird die Anleihe nach diesem Zeitraum nicht gekündigt, dann erhöht sich der Aufschlag auf den dann gültigen Zinssatz um 5 Prozentpunkte.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 15.219.135,08 (Vorjahr: € 15.151.191,37). Als dingliche Sicherheiten gegenüber Kreditinstituten dienten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

4.8.2. NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG ZAHLUNGSWIRKSAME AUFWENDUNGEN

Unter den "sonstigen Verbindlichkeiten" sind folgende wesentliche Aufwendungen enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden:

in € 31.03.2020 31.03.2019
Zinsen Anleihen 2.892.294,52 2.892.294,52
Gebietskrankenkasse 1.720.654,35 1.525.891,05
Finanzamt 959.601,03 787.008,55
Löhne und Gehälter 148.173,25 111.746,82
Gemeinden 135.633,90 119.306,87
Summe 5.856.357,05 5.436.247,81

4.9. Haftungsverhältnisse gemäß § 199 UGB

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse aus Garantien (Vorjahr € 890.471,95). Hinsichtlich der Ausfallshaftung der Factoringforderungen wird auf Punkt 4.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände verwiesen.

4.10.Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen

in € des folgenden Geschäftsjahres der folgenden fünf Geschäftsjahre
Verpflichtungen aus Sale-and-Lease-Back-Transaktion 1.405.650,36 2.459.888,13
Vorjahr: 1.422.338,45 3.898.914,67
Verpflichtungen aus Mietverträgen 230.810,52 447.301,35
Vorjahr: 271.979,64 353.286,03
Summe 1.636.460,88 2.907.189,48
Vorjahr: 1.694.318,09 4.252.200,70

4.11.Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag waren für Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen Bestellungen in Höhe von € 16.274.988,39 (Vorjahr: € 6.135.504,00) offen.

4.12.Derivative Finanzinstrumente

In der AT&S werden derivative Finanzinstrumente zum Schutz gegen mögliche Zinssatz- und Wechselkursschwankungen abgeschlossen. Gesichert werden hauptsächlich Zahlungen im Zusammenhang mit Krediten und Schuldscheindarlehen.

Nominalwert 31.03.2020 Marktwert 31.03.2020
in €
Buchwert 31.03.2020
in €
Währungsabhängige Produkte
Swaps US-\$ 7.000.000,00 73.875,53 0,00
Zinsabhängige Produkte
Swaps € 280.500.000,00 -7.423.213,94 -7.423.213,94
Nominalwert 31.03.2019 Marktwert 31.03.2019
in €
Buchwert 31.03.2019
in €
Zinsabhängige Produkte
Swaps € 280.500.000,00 -5.621.820,03 -5.621.820,03

Die Zinssicherungsinstrumente werden zur Absicherung von variabel verzinsten Schuldscheindarlehen verwendet.

Die Restlaufzeiten der am Bilanzstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

in Monaten 31.03.2020 31.03.2019
Währungsabhängige Produkte: Swaps 2 0
Zinsabhängige Produkte: Swaps 11 - 64 23 - 76

5. AUFGLIEDERUNGEN ZU POSTEN DER GE-WINN- UND VERLUSTRECHNUNG

in € 2019/20 2018/19
1. Umsatzerlöse
Ausland 329.308.423,52 341.147.546,91
Inland 27.133.590,82 30.577.809,45
Summe 356.442.014,34 371.725.356,36
in € 2019/20 2018/19
2. Übrige sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus Kursdifferenzen 5.170.276,89 14.764.643,12
Erträge aus steuerfreien Prämien 3.210.118,38 2.019.543,00
Erträge aus nicht steuerbaren Zuschüssen F&E 1.521.408,94 939.842,40
Energieabgabenrückvergütung 688.913,00 747.337,37
sonstige übrige Erträge 1.917.132,11 2.718.203,76
Summe 12.507.849,32 21.189.569,65
in € 2019/20 2018/19
3. Personalaufwand

a) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen

Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte 168.111,10 204.669,17
übrige Arbeitnehmer 1.233.070,85 1.461.834,51
Summe 1.401.181,95 1.666.503,68

In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigungen in Höhe von € 886.285,57 (Vorjahr: € 1.204.205,60) enthalten.

in € 2019/20 2018/19
b) Aufwendungen für Altersversorgung
Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte 321.697,86 312.267,30
übrige Arbeitnehmer 410.080,52 2.298.551,91
Summe 731.778,38 2.610.819,21
in € 2019/20 2018/19
4. Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen
Fremdleistungen 15.319.600,44 12.674.521,13
Mieten 4.976.925,47 3.666.436,58
Rechts-, Prüfungs-
und Beratungsaufwand
4.084.868,49 4.972.883,11
Instandhaltungskosten 4.066.482,19 2.874.810,88
Aufwand aus Kursdifferenzen 2.284.539,66 1.757.069,03
Reisekosten 2.254.798,41 2.185.114,47
Ausgangsfrachten Kunden 1.795.045,91 2.043.790,49
Aufwendungen aus Forderungsausfällen 1.558.083,83 870.109,48
Werbe- und Vertreterkosten 1.171.112,54 1.074.501,71
Versicherungen 890.685,89 866.229,52
Raumkosten 797.419,96 790.437,85
Kraftfahrzeugkosten 200.518,53 203.712,10
sonstige übrige betriebliche Aufwendungen 3.683.287,34 3.589.686,84
Summe übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 43.083.368,66 37.569.303,19

5. Aufwendungen für den Abschlussprüfer

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, 8700 Leoben-Hinterberg, offengelegt.

6. ZUSATZANGABEN GEMÄSS UGB

6.1. Organe, Arbeitnehmer

Die Durchschnittszahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter betrug:

2019/20 2018/19
Arbeiter 633 615
Angestellte 609 553
Gesamt 1.242 1.168

MITGLIEDER DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS:

Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Vorstand tätig:

  • DI (FH) Andreas Gerstenmayer (Vorstandsvorsitzender)
  • Mag.a Monika Stoisser-Göhring (stellvertretende Vorstandsvorsitzende)
  • Ing. Heinz Moitzi

Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder bestellt:

  • Dr. Hannes Androsch (Vorsitzender)
  • Ing. Willibald Dörflinger (1. Stellvertreter des Vorsitzenden)
  • DDr. Regina Prehofer (2. Stellvertreterin des Vorsitzenden)
  • Dkfm. Karl Fink
  • DI Albert Hochleitner
  • Mag. Gerhard Pichler (bis 4. Juli 2019)
  • Dr. Georg Riedl
  • Dr. Karin Schaupp
  • Mag.a Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell (seit 4. Juli 2019)

Vom Betriebsrat waren delegiert:

  • Wolfgang Fleck
  • Siegfried Trauch
  • Günter Pint
  • Günther Wölfler

GESAMTBEZÜGE DER MITGLIEDER DES VORSTANDS:

in Tsd. € 2019/20 2018/19
fix variabel Summe fix variabel Summe
DI (FH) Andreas Gerstenmayer 532 284 816 532 714 1.246
Mag.a Monika Stoisser-Göhring1) 423 0 423 391 175 566
Ing. Heinz Moitzi 429 0 429 417 186 603
Summe Vorstand 1.384 284 1.668 1.340 1.075 2.415
Dr. Karl Asamer2) 0 0 0 0 142 142
Gesamt 1.384 284 1.668 1.340 1.217 2.557

1) Ausübungen von Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten, welche vor Bestellung zur Vorständin zugeteilt wurden, sind nicht enthalten

2) ehemaliges Mitglied des Vorstands

In den variablen Bezügen von DI (FH) Andreas Gerstenmayer sind Bezüge aus Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten in Höhe von T€ 284 (Vorjahr: T€ 427) enthalten.

Neben den oben angeführten Bezügen wurden für DI (FH) Gerstenmayer T€ 52 (Vorjahr: T€ 52) und für Mag.aMonika Stoisser-Göhring T€ 41 (Vorjahr: T€ 38) in die Pensionskasse einbezahlt.

Anzahl der zum Bilanzstichtag gesamt gewährten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte nach Abzug der ausgeübten beziehungsweise verfallenen Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte der Mitglieder des Vorstands und ehemaligen Vorstands:

31.03.2020 31.03.2019
DI (FH) Andreas Gerstenmayer 150.000 150.000
Mag.a Monika Stoisser-Göhring 90.000 1)
65.000
Ing. Heinz Moitzi 90.000 60.000
Summe Vorstand 330.000 275.000
Dr. Karl Asamer2) 30.000 60.000
Gesamt 360.000 335.000

1) Die Zuteilung erfolgte teilweise vor Bestellung zum Mitglied des Vorstands.

2) ehemaliges Mitglied des Vorstands

Zum 31. März 2020 liegt der Ausübungspreis der Zuteilungen für den Vorstand vom 1. April 2017 in Höhe von € 9,96 (140.000 Stück), vom 1. April 2018 in Höhe von € 21,94 (110.000 Stück) und vom 1. April 2019 in Höhe von € 17,25 (110.000 Stück) unter beziehungsweise über dem Tageskurs zum Bilanzstichtag (€ 13,41).

Für die Aufsichtsratsmitglieder sind Vergütungen in Höhe von € 337.160,00 (Vorjahr: € 397.327,00) aufwandsmäßig erfasst und werden der Hauptversammlung vorgeschlagen.

6.2. Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Es wurden bis zum 13. Mai 2020 keine Ereignisse oder Entwicklungen bekannt, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldenposten zum 31. März 2020 geführt hätten.

Die seit Jänner 2020 globale Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) führte zu teilweise erheblichen Maßnahmen der Regierungen weltweit zur Eindämmung der Pandemie. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Weltwirtschaft sowie den Jahresabschluss 2020/21 sind aus heutiger Sicht nicht objektiv abschätzbar und quantifizierbar. Für spätere Geschäftsjahre gehen wir derzeit von einer Erholung aus. Unter diesem Vorbehalt wurden die Prognosen im vorliegenden Bericht erstellt.

Mag.a Monika Stoisser-Göhring hat sich aus gesundheitlichen Gründen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat und dem Unternehmen dazu entschieden, mit Abschluss des Geschäftsjahres 2019/20 aus dem Vorstand der AT&S auszuscheiden. Die Agenden des CFO wird interimistisch DI (FH) Andreas Gerstenmayer übernehmen.

Leoben-Hinterberg, am 13. Mai 2020

Der Vorstand:

DI (FH) Andreas Gerstenmayer e.h. Ing. Heinz Moitzi e.h.

Mag.a Monika Stoisser-Göhring e.h.

LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/20

1. MARKT- UND BRANCHENUMFELD

1.1. Unternehmensprofil

Die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz "AT&S" bzw. mit ihren Töchtern "AT&S Konzern" genannt) ist der führende Leiterplattenhersteller in Europa und global einer der Technologieführer in der Leiterplattenindustrie. Der AT&S Konzern konzentriert sich auf High-End-Technologien und Anwendungen in den Segmenten Mobile Devices & Substrates und Automotive, Industrial, Medical. Der AT&S Konzern punktet im mehrheitlich asiatischen Wettbewerb durch den klaren Fokus auf High-End, überdurchschnittliches Prozess-Know-how, Qualität, Effizienz, Kapazitätsauslastung und mit europäischer Governance. Der AT&S Konzern verfügt über sechs kosteneffiziente und kundennahe Standorte in Österreich (Leoben, Fehring), Indien (Nanjangud), China (Shanghai, Chongqing) und Südkorea (Ansan).

1.2. Wirtschaftliches Gesamtumfeld

Konjunkturabkühlung gefolgt von der COVID-19- Krise

Ein wirtschaftlicher Abschwung im Einklang mit dem Konjunkturzyklus und verstärkt durch Faktoren wie den USA-China Handelskonflikt und den Brexit war bereits 2019 zu beobachten. Die mit Beginn des Jahres 2020 einsetzende COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Krisenmaßnahmen haben die Wirtschaftsaktivität weltweit gebremst und zu substanziellen Herabstufungen der BIP-Prognosen für 2020 geführt. Die globale BIP-Wachstumsprognose für 2020 sollte aufgrund der Auswirkungen der Krisenmaßnahmen in den wichtigsten Volkswirtschaften bis Ende April 2020 bereits von 2,9 % auf 0,4 % (OECD, März und April 2020)6 sinken. Jeder weitere Monat der Einschränkungen sollte das globale BIP-Wachstum im Jahr 2020 um ca. 2 Prozentpunkte weiter reduzieren (OECD, April 2020)7 . Andere Prognosen sehen bereits für 2020 ein global negatives BIP-Wachstum von -2,8 % (Oxford Economics, April 2020)8 bis zu -4,2 % (IC Insights, April 2020)9 . Diese Abweichungen spiegeln die sehr starke Volatilität der aktuellen Situation wider. Eine Erholung der Weltwirtschaft wird derzeit voraussichtlich mit dem Jahr 2021 erwartet (OECD, März 2020)10 .

1.3. Branchenumfeld

Industrietrends: kurzfristige Auswirkungen von CO-VID-19, starke mittelfristige Wachstumsperspektive für Künstliche Intelligenz, 5G, Automatisierung, Elektrifizierung der Mobilität und Modulintegration

Eine Gesundheitskrise, wie von COVID-19 ausgelöst, kann sich kurzfristig signifikant auf die Märkte auswirken. Die langfristigen Trends bis 2025 und danach werden vor allem durch die Bewältigung langfristiger gesellschaftlicher Herausforderungen getrieben und sollten nach derzeitiger Einschätzung durch COVID-19 weitgehend unverändert bleiben (Prismark und Yole, April 2020).

Digitale Technologien und Elektronik nehmen in ihrer Bedeutung für den menschlichen Lebensstil immer stärker zu. Informationen und Kommunikationsmittel müssen beispielsweise zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort verfügbar sein, Geräte sollen Aufgaben zur Unterstützung der Menschen möglichst selbstständig und effizient erledigen können, was eine zunehmende Anzahl mobiler elektronischer Geräte erfordert, die mit Sensoren, künstlicher Intelligenz, Fähigkeiten zur Hochgeschwindigkeitsdatenübertragung usw. ausgestattet sind. Auch die Mobilität soll unbeschränkt sicher und umweltfreundlich zur Verfügung stehen, und die persönliche Sicherheit und Gesundheit sollen bei gleichzeitig alternder Bevölkerung immer weiter verbessert werden.

6 OECD Economic Outlook, Interim Report March 2020, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/7969896b-en.

&quot;OECD updates G20 summit on outlook for global economy", April 2020,

http://www.oecd.org/newsroom/oecd-updates-g20-summit-on-outlook-for-global-economy.htm

7 "OECD updates G20 summit on outlook for global economy", April 2020, http://www.oecd.org/newsroom/oecd-updates-g20-summit-on-outlook-for-global-economy.htm

8 Oxford Economics World Economic Prospects (April 2020), http://resources.oxfordeconomics.com/world-economic-prospects-executive-summary

9 IC Insights, McClean Report update, April 2020.

10 OECD Economic Outlook, Interim Report March 2020, OECD Publishing, Paris,

https://doi.org/10.1787/7969896b-en.

Möglichst kleine mobile Endgeräte wie Smartphones, Smartwatches, kabellose Earphones oder Virtual-Reality-Brillen unterstützen Menschen bei vielfältigen Aufgaben. Auch die Gesundheit kann mittels mobiler Diagnostik- oder Therapiegeräte zunehmend besser überwacht werden. Vom Nutzer werden dabei immer mehr Funktionen auf immer kleinerem Raum bei gleichzeitig längerer Batterielebensdauer zur Unterstützung eines solchen mobilen Lebensstils erwartet. Bei immer geringerer Größe der mobilen Endgeräte, immer mehr zusätzlichen Funktionen je Gerät und immer größerem Platzbedarf für die Batterie zwecks längerer Batterielebensdauer ergibt sich daraus die Notwendigkeit der "Miniaturisierung" der im Gerät enthaltenen Elektronik.

Produkte müssen auch in immer kürzeren Zyklen entwickelt und auf den Markt gebracht werden, bei gleichzeitig steigenden Qualitätsanforderungen. Das kann durch Kombination von vielseitig verwendbaren, bereits im Vorfeld entwickelten, Systemteilen mit einer oder mehreren Systemfunktionen in elektronischen Modulen erreicht werden ("Modularisierung"). Beispiele für solche Module sind Sensormodule, Computing- oder Artificial-Intelligence(AI)-Module, Speichermodule, Funk(RF)-Module für drahtlose Kommunikation und Datenübertragung.

Der Modularisierungstrend wird nicht nur in Consumer-, Computer- und Kommunikationsprodukten wie Smartphones, Smartwatches, Smart Speakers, Notebooks etc. verstärkt sichtbar, sondern auch in allen anderen Bereichen der Elektronik inklusive Automobil-, Industrie- und Medizintechnikanwendungen.

Verbindungslösungen ("Interconnect Solutions"), bestehend aus Leiterplatten und IC-Substraten mit "Embedding" als einer der Schlüsseltechnologien zur Integration von Modulen mit immer mehr Funktionen, leisten einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung des Modularisierungstrends. Sie verkürzen die elektrischen Leitungen zwischen den Bauteilen und sparen Platz.

Leiterplatten und Verbindungslösungen für Consumer-, Computer- und Kommunikationsanwendungen ("CCC") werden zusätzlich von der Notwendigkeit geprägt, kleinste Leiterzugsbreiten für Hochintegration bei großen Produktionsvolumina verfügbar zu machen. Automobil-, Industrie- und Medizintechnikanwendungen ("AIM") nutzen High-End-Technologien mit reduzierten Leiterzugsbreiten aus "CCC" als Plattform für weitere Innovationen. Der Fokus liegt dabei auf der Einführung neuer Materialien (z.B. Hochfrequenz-Leiterplatten für Radar-Anwendungen im Automobilbereich), der Prozesskontrolle in noch engeren

Grenzen und weiteren technologischen Verbesserungen, um sehr hohe Qualitätsanforderungen zu erfüllen.

Der Applikationstrend hin zu intelligenten autonomen Geräten, die einen mobilen Lebensstil sowie die Automatisierung der Produktion unterstützen, erfordert eine allgegenwärtige Konnektivität zum Austausch sehr großer Datenmengen (Internet of Things, Machine-to-Machine-Kommunikation) oder Künstliche Intelligenz. Solche Systeme müssen über besonders hohe Datenverarbeitungs- und Rechenkapazitäten verfügen. Sie müssen auch über Sensoren und Aktuatoren mit der Umgebung interagieren. Solche Sensoren und Aktuatoren umfassen optische Sensoren, Positions- und Umgebungssensoren, miniaturisierte Lichtquellen und Displays, miniaturisierte Lautsprecher usw., die das Datenvolumen und damit den Rechen- und Speicherbedarf noch weiter erhöhen.

Im Bereich Konnektivität werden signifikante Verbesserungen mit der Einführung des 5G-Mobilfunkstandards (Datenraten von vielen Gigabit/s bei Latenzzeiten [= Reaktionszeiten] von < 1 ms) erwartet. Das wird de facto Echtzeitanwendungen für mobile Endgeräte, Robotik oder autonomes Fahren möglich machen, um nur einige zu nennen.

Ein weiterer wichtiger Trend ist die Einführung von Technologien zur Emissionsvermeidung. Das treibt z.B. die Elektrifizierung von Fahrzeugen voran. Neben dem autonomen Fahren ist dies ein weiterer wichtiger Applikationstreiber für mehr Elektronik im Fahrzeug. Effizientere Netze im Fahrzeug (48-V-Bordnetz) und auch Elektromotoren erfordern das Übertragen und Schalten immer höherer Leistungen, was entsprechende Maßnahmen zur Kühlung der Elektronik zur Minimierung der Schaltverluste erfordert.

Je nach Entwicklungsstadium einzelner elektronischer Applikationen werden die damit verbundenen Märkte bereits bis 2025 signifikante Größen aufweisen. Endkunden-Applikationsmärkte wie Fahrzeuge mit automatisierten Fahrfähigkeiten ("Smart Automotive") oder Smartphones bieten große Chancen für elektronische Systeme. Weitere interessante Möglichkeiten bieten sich in Rechenzentren, 5G-Basisstationen und in der industriellen Automatisierung (Industrie 4.0). Neue Anwendungen wie KI (Künstliche Intelligenz)-Komponenten, Sensoren als Teil der Gesundheitselektronik oder AR-/VR-Geräte (Augmented Reality/Virtual Reality) stellen vergleichsweise kleinere Märkte dar – jedoch mit besonders starkem Wachstumspotenzial.

Alle diese Applikationen lassen sich nur mit hochentwickelten Verbindungslösungen als immer wesentlicherem Teil des Gesamtsystems realisieren. Modularisierung eröffnet High-End-Leiterplatten- und IC-Substratherstellern wie AT&S über das proaktive Eingehen von Entwicklungspartnerschaften mit den Kunden signifikante Wachstumspotenziale.

Elektronik-Gesamtmarkt: weiteres Wachstum durch Digitalisierung und neue Funktionen wie Künstliche Intelligenz, 5G-Konnektivität und Automatisierung

Die Lösung gesellschaftlicher Aufgaben mittels elektronischer Hardware und Software ("Digitalisierung") gewinnt wie bereits in vergangen Jahrzehnten erkennbar immer weiter an Bedeutung. Elektronik wird in immer mehr Applikationen verwendet, um diese "Smart" zu machen. Das treibt auch das Wachstum des Elektronik-Gesamtmarkts kontinuierlich weiter voran. Im Elektronik-Gesamtmarkt werden dabei sämtliche hergestellte elektronische Geräte und Elektroniksysteme erfasst. Ebenso wie die makroökonomischen Daten unterliegen wegen der COVID-19-Pandemie auch die Elektronik-Gesamtmarkteinschätzungen und alle anderen nachfolgenden Markteinschätzungen einer starken Volatilität. Das gilt im Besonderen für das Jahr 2020. Als Ergebnis der bisher erwarteten COVID-19-Auswirkungen sollte der gesamte Elektronikmarkt, der im Jahr 2019 2.143 Mrd. US-\$ betrug, im Jahr 2020 um etwas mehr als 10 % schrumpfen (Prismark, April 2020). Die stärksten Rückgänge des Elektronik-Gesamtmarkts werden in den Segmenten Industrie, Automobil und Consumer erwartet, da die Konsumenten und Unternehmen voraussichtlich weniger Ausgaben für nicht wesentliche Güter tätigen werden (Prismark, April 2020). Die Segmente Computer und Kommunikation werden nach derzeitiger Einschätzung im Jahr 2020 ebenfalls erheblich von COVID-19 betroffen sein. PC- und Notebook-Anwendungen sollten nach einem anfänglichen Nachfrageschub bedingt durch einen gestiegenen Bedarf an Homeoffice-Ausrüstung einen deutlichen Rückgang verzeichnen. Für Server als weitere wesentliche Hauptanwendung im Computersegment wird aufgrund des zunehmenden Datenverkehrs deutliches weiteres Wachstum erwartet. Innerhalb des Kommunikationssegments wird für Smartphones der stärkste Rückgang vorhergesagt, während drahtlose Infrastruktur auch im Jahr 2020 deutlich weiter wachsen sollte. Für Gesamtsegmente wird nur für Medical ein spürbares Wachstum im Jahr 2020 prognostiziert. Dies ist teilweise auf eine stabile Nachfrage unabhängig von COVID-19 und einige Spezialeffekte wie den erhöhten Bedarf an lebensrettenden Beatmungsgeräten zurückzuführen.

Die langfristige globale Marktprognose für elektronische Systeme bis 2025 wird nach derzeitigen Einschätzungen nicht von COVID-19 beeinflusst werden. Bis zum Jahr 2025 können wir aber auf Basis langfristiger Trends und neuer Funktionen wie Künstliche Intelligenz, 5G Konnektivität, Automatisierung, Elektrifizierung der Mobilität, und erneuerbare Energiegewinnung

immer noch mit einem mittleren jährlichen Wachstum des Elektroniksystemmarktes von 3,2 % auf 2.587 Mrd. US-\$ rechnen (Prismark, April 2020). Die jährlichen Wachstumsraten der einzelnen Segmente werden dabei zwischen 1,6 % (Computer) und 6 % (Automotive) erwartet. Aufgrund des zunehmenden Elektronikgehalts pro Fahrzeug für automatisiertes Fahren und Elektrifizierung sollten einzelne Sparten der Automobilelektronik, wie z.B. Automatisiertes Fahren (Kamera, Radar etc.), weiterhin starkes Wachstum aufweisen. Die Erholung von der COVID-19-Krise kann im Automobilsegment jedoch länger in Anspruch nehmen als in anderen Segmenten. Bei Industrieelektronik werden starke Wachstumsschübe durch Automatisierung einschließlich Robotik, Digitalisierung der Fertigungsumgebung und von Machine-to-Maschine ("M2M")-Kommunikation erwartet.

Der neue Funkstandard 5G ist ein massiver Wachstumstreiber für alle Segmente. 5G ermöglicht drahtlose Kommunikation in Echtzeit mit sehr hohen Datenraten, was neben dem Abspielen von Videos über mobile Endgeräte und allgemeiner mobiler Datenübertragung aus dem Internet ohne zeitliche Verzögerung auch alle Arten von Kommunikation zwischen Maschinen (M2M-Kommunikation) oder Autos ("Vehicle-to-X") ermöglicht.

Ein weiterer, mindestens gleich wichtiger Wachstumstreiber für alle Sektoren ist die Erweiterung der elektronischen Systeme um Künstliche Intelligenz (KI). Zusätzlich zur Software erfordert dies eine hoch entwickelte und hochwertige Prozessor- und Speicherhardware. Aktuelle Beispiele sind Server-, PC-/Notebook- oder Smartphone-Prozessormodule mit KI-Beschleunigern. Andere Beispiele sind Kameramodule für Smartphones oder Mikrofone mit KI-Funktionalität zur Verbesserung der Erfassungssignale. Automatisierte Antriebssysteme, Fertigungsroboter oder intelligente "Home Robots" sind weitere Anwendungen der KI-Technologie. "Home Robots" umfassen eine Vielzahl von Anwendungen, die von KI-verbesserten Smart Speakern, Überwachungsgeräten, Robotern für Haushaltsaktivitäten, Robotern zur Unterstützung älterer Menschen oder Spielzeugrobotern reichen. In all diesen Fällen wird KI zur automatisierten Auswertung und Interpretation von Erfassungssignalen oder Bildern, zur automatisierten Datenanalyse oder zur intelligenten Entscheidungsfindung auf der Grundlage gesammelter Daten verwendet.

Leiterplatten- und IC-Substratmarkt: Mittelfristiges Wachstum folgt jenem des Elektronik-Gesamtmarkts, weiter verstärkt durch Modulintegration

Leiterplatten (PCBs) werden zur Bereitstellung elektrischer Konnektivität für auf ihrer Oberfläche montierte elektronische Komponenten verwendet. Dies umfasst passive elektronische Komponenten wie Widerstände und Kondensatoren sowie verpackte "integrierte Schaltkreise" ("ICs"), elektronische "Module" oder "Systems in Package", die mindestens zwei Komponenten enthalten und mindestens eine Systemfunktion wie Erfassen oder Actuating, Datenübertragung, Verarbeitung, Datenspeicherung oder Energiemanagement ausführen.

Es ist nach aktuellen Einschätzungen davon auszugehen, dass im globalen Leiterplattenmarkt temporäre Effekte aus der durch COVID-19 verursachten konjunkturellen Abkühlung zu verzeichnen sein werden. Eine genauere zahlenmässige Einschätzung lässt das aktuelle von hoher Volatilität geprägte Marktumfeld nicht zu. Mittelfristig kann jedoch davon ausgegangen werden, dass getrieben von einem verstärkten Trend zur Digitalisierung sich die Bedarfssituation deutlich erholen sollte. Im globalen Markt für IC-Substrate sind diese Effekte aufgrund der dadurch signifikant steigenden Datenmengen aktuell deutlich zu erkennen. Weshalb derzeit von einer weiter positiven Bedarfssituation in diesem Marktsegement ausgegangen werden kann.

Wie schon zuvor angemerkt, ist generell davon auszugehen, dass das mittel- und langfristige Gesamtwachstum des Leiterplattenmarkts, das durch zunehmende Funktionen der Elektroniksysteme angetrieben wird, davon unberührt bleibt. Bis 2025

Segment Trend Marktrisiken Marktchancen
AUTOMOTIVE Starker Rückgang bel verkauften
Fahrzeugen
Elektronikantell Im Fahrzeug steigt (Automatisiertes Fahren,
Elektrifizierung des Antriebs) Wachstum ausgewählter Applikationen
wie Kamera, Radar,
AVIATION & SECURITY Besonders starker Ruckgang im Segment
neuer Zivilflugzeuge
Wachstum bei Satelliten- und Security-Applikationen
INDUSTRIAL Deutlich geringere Investionstätigkeit Investionsanreize durch die öffentliche Hand für Anwendungen
wie z.B. erneuerbare Energieri
MEDICAL Kelne besonderen Risken durch
die COVID-19 Pandemie
Stablie Marktentwicklung und besonderer Bedarf für einige
Anwendungen wie z.B. Beatmungsgeräte
COMMUNICATION Starke Rückgänge bei mobilen
Endgeräten
Erhöhter Bedarf an Datenübetragung (Home Office, Online Services)
Investionensanreize und Investitionen der öffentlichen Hand in die
Kommunikationsinfrastruktur
Wachstum für Basisstationen, Satelliten,
COMPUTER Einbruch bei PC- und Notebook-Verkäufen
nach kurzfristiger Sonderkonjunktur
dank Home Office-Aufrüstung
Erhöhter Bedarf an Datenverarbeitung in Datenzentren
(Home Office, Online Services) und Bedarf an zusätzlichen Servern
CONSUMER Verandertes Konsumentenverhalten
aufgrund von Covid-19
sorgt für Kaufzurückhaltung
Weiterhin Wachstum einzelner Anwendungen wie z.B. Wireless Earphones
SUBSTRATES Trotz stark erhöhter Substratgrößen
und Lagenanzahl verringerter Substrat-
bedart für Prozessormodule für PCs
und Notebooks
Besonders starkes Wachstum für IC Substrate für Prozessormodule
für Infrastruktur (5G Basisstationen, Server für Data Centers)

wird ein mittleres jährliches Wachstum von 4,7 % auf etwas mehr als 76 Mrd. US-\$ erwartet. Ebenso wie im Elektroniksystemmarkt sind die Treiber dieses Wachstums bis 2025 und darüber hinaus der langfristige Trend zur Digitalisierung sowie neue Funktionen wie Künstliche Intelligenz, 5G, Automatisierung, Elektrifizierung der Mobilität und Modulintegration zur Entwicklungsbeschleunigung und Kostensenkung für elektronische

Systeme. Je nach Segment wird erwartet, dass die Leiterplattenmärkte zwischen 2019 und 2025 jährlich im Bereich von 2,4 % (Aviation & Security) und 5,6 % (Communication) wachsen werden (Prismark, April 2020).

Der Markt für IC-Substrate wird bis 2025 weiter mit ca. 10 % Wachstum pro Jahr eingeschätzt. Dies gilt insbesondere für das für AT&S adressierbare FCBGA-Marktsegment, wobei Prozessormodule die Hauptanwendung sind (Yole, Mai 2019). Wie bereits erwähnt ist nicht davon auszugehen, dass dieses Teilsegment von COVID-19 stark negativ beeinflusst wird, da die Nachfrage in diesem Marktsegment bedingt durch die Einführung von KI und 5G derzeit höher ist als das verfügbare Angebot.

Technologische Änderungen wie heterogene Integration von Prozessoren und Speichern oder Chiplets treiben die Nachfrage aufgrund höherer Substratlagenzahlen und größerer Formfaktoren weiter an. Aufgrund neuer Chipgenerationen werden minimale Strukturgrößen immer kleiner. Darüber hinaus werden die Komponenten und Verdrahtungslagen auf IC-Substraten als nächste Stufe der Systemintegration ("Fan Out", "Embedding") immer häufiger direkt miteinander verbunden.

Die Integration von Systemfunktionen in "Systems in Package" oder elektronische Module ist ein Trend, der über Prozessormodule hinausgeht. Derartige Funktionen umfassen Sensoren, Aktuatoren, Energiemanagement oder RF-Konnektivität. Dieser Trend zur Modulintegration ist auf die Reduzierung der Systemkosten, die Miniaturisierung und die schnellere Markteinführung von Endnutzerprodukten zurückzuführen, wenn getestete und qualifizierte elektronische Module verwendet werden.

Der Markt für Modulintegrationsdienste (Leiterplatten/Substrate, Modulfertigung und -test) wird jährliche Wachstumsraten von mehr als 10 % aufweisen und innerhalb weniger Jahre eine ähnliche Größe wie der Leiterplattenmarkt erreichen. Zu den Technologieoptionen für die Modulintegration aus der AT&S-Toolbox gehören HDI, mSAP, SAP, Embedding oder 2.5D. Für AT&S bietet dieser Modulmarkt somit eine bedeutende Chance für weiteres Wachstum, erfordert jedoch eine Stärkung der Fertigungs- und Testservicefähigkeiten. Kurzfristig ist auch in diesem Markt wegen der COVID-19-Krise ein sehr deutlich reduziertes Wachstum zu erwarten. Gute Wachstumschancen bieten sich immer noch in Teilmärkten wie z.B. im Funkmoduloder Sensormodul-Segment.

2. GESCHÄFTSVERLAUF

2.1. Ertragslage

Die UMSATZERLÖSE der AT&S sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 um € 15,3 Mio. bzw. 4,1 % auf € 356,4 Mio. gesunken. Der Umsatzrückgang resultierte sowohl aus niedrigeren Handelswarenumsätzen als auch aus niedrigeren Umsätzen mit selbst produzierten Waren.

Die EBIT-MARGE hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 5,7 % auf 0,2 % verringert (Vorjahr: 5,9 %). Hauptursachen für den Rückgang waren höhere Abschreibungen sowie im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Wechselkurseffekte.

Das FINANZERGEBNIS betrug € 20,2 Mio. (Vorjahr: € 38,6 Mio.). Die Veränderung resultiert hauptsächlich aus dem Rückgang bei Bewertungsgewinnen auf € 5,2 Mio. (Vorjahr: € 33,7 Mio.). Demgegenüber erhöhten sich die Erträge aus Finanzanlagen, Wertpapieren und Ausleihungen aufgrund des Anstiegs bei den Ausleihungen auf € 34,9 Mio. (Vorjahr: € 30,2 Mio.). Weiters konnten die höheren sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge von € 3,3 Mio. (Vorjahr: € 3,1 Mio.) sowie niedrigere Zinsaufwendungen von € 25,5 Mio. (Vorjahr: € 33,6 Mio.) den Rückgang beim Finanzergebnis nur teilweise kompensieren.

Die STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG sind durch die Reduzierung von latenten Steuern beeinflusst, daraus resultiert ein latenter Steueraufwand von € 3,9 Mio. (Vorjahr: Ertrag von € 3,9 Mio.). Der laufende Steueraufwand reduzierte sich aufgrund der geringeren steuerlichen Ergebnisse des abgelaufenen Wirtschaftsjahres auf € 1,7 Mio. (Vorjahr: € 4,5 Mio.).

Aufgrund der erläuterten Effekte im Betriebs- und Finanzergebnis und den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergab sich somit im aktuellen Geschäftsjahr ein JAHRESÜBERSCHUSS in Höhe von € 15,5 Mio. (Vorjahr: € 60,0 Mio.).

2.2. Vermögenslage

Der Buchwert des SACHANLAGEVERMÖGENS ist aufgrund von unter den Investitionen liegenden Abschreibungen von € 47,9 Mio. auf € 59,2 Mio. angestiegen. Der Buchwert des IM-MATERIELLEN VERMÖGENS reduzierte sich von € 7,9 Mio. auf € 7,1 Mio. aufgrund der laufenden Abschreibung.

Die ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN blieben im Jahresvergleich unverändert. Die AUSLEIHUNGEN AN VERBUN-DENE UNTERNEHMEN stiegen aufgrund der Aufstockung von Gesellschafterdarlehen von € 512,3 Mio. auf € 657,9 Mio. Der Anstieg wurde auch durch US-Dollar-Wechselkurseffekte und die daraus resultierenden Bewertungen beeinflusst.

Beim kurzfristigen UMLAUFVERMÖGEN reduzierten sich die Vorräte von € 28,7 Mio. auf € 23,4 Mio. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gab es einen leichten Rückgang von € 55,1 Mio. auf € 54,7 Mio. Dem Rückgang bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen steht ein Anstieg der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie der sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände gegenüber.Der Kassenbestand bzw. die Guthaben bei Kreditinstituten reduzierten sich von € 384,3 Mio. auf € 277,3 Mio.

Die AKTIVEN LATENTEN STEUERN reduzierten sich von € 27,8 Mio. auf € 23,9 Mio. aufgrund der oben angeführten Effekte.

Das EIGENKAPITAL zum Bilanzstichtag 31. März 2020 verringerte sich von € 340,8 Mio. auf € 333,0 Mio. Der Rückgang resultierte aus dem Jahresüberschuss von € 15,5 Mio. abzüglich € 23,3 Mio. Dividendenausschüttung. Die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag von 24,3 % lag aufgrund der gestiegenen Bilanzsumme und des leicht geringeren Eigenkapitals unter dem Vorjahreswert von 25,6 %.

Im Geschäftsjahr 2019/20 erhöhte sich die NETTOVERSCHUL-DUNG der AT&S von € 500,4 Mio. auf aktuell € 663,6 Mio. Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den Anleihen, den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Schuldscheindarlehen abzüglich Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten, Forderungen gegenüber Kreditinstituten sowie sonstigen Wertpapieren und Anteilen des Umlaufvermögens. Der Nettoverschuldungsgrad, berechnet aus dem Verhältnis der Nettoverschuldung zu Eigenkapital, hat sich von 146,9 % im Vorjahr auf 199,3 % erhöht. Dies ist auf den Rückgang des Cashbestandes und die Aufnahme des neuen Schuldscheindarlehens zurückzuführen.

2.3. Geldflussrechnung

Die Teilergebnisse der Geldflussrechnung zeigen im mehrjährigen Vergleich folgende Werte (berechnet gemäß Fachgutachten KFS/BW2 der österreichischen Kammer der Wirtschaftstreuhänder): siehe Tabelle unten.

Der Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit zeigte im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Anstieg. Der höhere Netto-Geldfluss aus dem Ergebnis von 2019/20 von € 29,1 Mio. (Vorjahr: € 17,9 Mio.) ist vorallem auf den Abbau des Lagers, Cashbestandes und den niedrigeren Rückstellungen im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen.

Im Rahmen der Investitionstätigkeit der AT&S wurden im Geschäftsjahr 2019/20 insgesamt € 27,4 Mio. in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen netto investiert (Vorjahr: € 21,1 Mio.). Diese Auszahlungen, die weitere Aufstockung von Gesellschafterdarlehen durch die Tochtergesellschaften führten im Wesentlichen zu dem Netto-Geldabfluss aus der Investitionstätigkeit von € 168,6 Mio. (Vorjahr: € 48,6 Mio.).

Aus der geringeren Aufnahme eines Schuldscheindarlehens in Höhe von € 80,0 Mio. (Vorjahr: 335,5 Mio. €), deren liquide Mittel teilweise zur Optimierung bzw. Rückführung von höher verzinsten finanziellen Verbindlichkeiten verwendet wurden, resultierte ein unter dem Vorjahr liegender Cash-Flow aus Finanzierung von € 32,4 Mio. (Vorjahr: € 156,5 Mio.).

In M € 2019/20 2018/19 2017/18
Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 29,1 17,9 30,6
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit -168,6 -48,6 -89,4
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 32,4 156,5 228,5

3. WEITERE ANGABEN

3.1. Standorte und Zweigniederlassungen

Der AT&S Konzern unterhält aktuell sechs Produktionsstandorte, die auf unterschiedliche Technologien spezialisiert sind.

Leoben und Fehring

Die österreichischen Werke beliefern vor allem den europäischen und zunehmend den amerikanischen Markt. In Europa sind im Wesentlichen kurze Durchlaufzeiten, Spezialanwendungen sowie die Nähe zum Kunden von großer Bedeutung. Das Werk in Leoben setzte den in den vergangenen Jahren begonnenen Weg der Nischen- und Prototypenerzeugung weiterhin fort. In Leoben erfolgt unter anderem die Produktion der Embedding Technologie. Einige wichtige Projekte konnten im Geschäftsjahr 2019/20 mit namenhaften Kunden qualifiziert werden und sind kurz davor in Serie zu gehen. Weiters wurde in den Ausbau der Core Linie investiert, zum einen, um die Kapazitäten für das Werk Chongqing bereit zu stellen und zum anderen, um die zukünftigen Technologien sicherzustellen. Das Werk in Fehring hat den Ausbau und alle Kundenqualifikationen der neuen Fertigungshalle erfolgreich abgeschlossen. Durch eine verstärkte Fokussierung auf spezifische Applikationen und Märkte konnten sowohl Synergien mit anderen Standorten (Leoben und Nanjangud) als auch eine Verbesserung des Produktmixes erreicht werden. Damit können am Standort Fehring hochwertige Leiterplatten (HDI/HF-Technologie) für die Segmente Industrie, Medizin und Automotive gefertigt werden.

Shanghai

Der Standort Shanghai fertigt HDI-(High Density Interconnection)-Leiterplatten höchster Technologie in Großserien für das Segment Mobile Devices & Substrates mit weltweiten Kunden. Der Standort war in der Lage, die Nachfrage nach HDI- und mSAP-Leiterplatten erfolgreich zu bedienen, und konnte sich als führender Anbieter in der neuesten Technologiegeneration etablieren. Das breite technologische Leistungsspektrum des Standortes wurde von den Kunden sehr gut aufgenommen und der Standort war in den Monaten der Hochsaison durchgängig an der Kapazitätsgrenze. 2019/20 zeigte sich eine weiterhin stabil hohe Nachfrage nach HDI-Leiterplatten, welche für das Segment Automotive, Industrial, Medical gefertigt wurden.

Chongqing

Am Standort Chongqing befinden sich derzeit zwei Werke für High-End-Produkte. Das Werk für IC-Substrate (Integrated Circuit Substrates) befindet sich derzeit im Vollausbau und die Kapazitäten werden planmäßig gesteigert. Das Werk lief das ganze Jahr an der Kapazitätsgrenze. Bedingt durch die steigende Marktnachfrage nach IC-Substraten für die Anwendung von Hochle istungsrechner-Modulen wurde im Geschäftsjahr 2019/20 mit der Errichtung eines weiteren Werks begonnen, welches Ende 2021 die Produktion aufnehmen soll. Im Werk für mobile Anwendungen werden High-End-mSAP-Leiterplatten gefertigt. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde am Standort mit der Produktion von Leiterplatten für Module begonnen. Die Kapazitäten im Werk werden kontinuierlich erweitert um die steigenden Kundenbedarfe im High-End-Bereich zu bedienen.

Ansan

Die sehr positive Entwicklung des Standorts in Korea konnte im Geschäftsjahr 2019/20 weiter fortgesetzt werden, vor allem im Bereich Medizinprodukte für europäische und amerikanische Abnehmer. Die Erweiterung des Werks wurde im Dezember 2019 an dem im Vorjahr erworbenen Nachbargrundstück begonnen. Die Fertigstellung ist im vierten Geschäftsquartal 2020/21 geplant.

Nanjangud

Der Standort entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019/20 wei-ter positiv betreffend die technische Weiterentwicklung seitens Markt- und Kundenforderungen. Aufgrund der langen Qualifizierungszeiten für die HF- und HDI-Produkte konnte diese Entwicklung auf der Umsatzseite noch nicht abgebildet werden, jedoch ist eine deutliche Verschiebung im Bereich des Produktmixes in höherwertige Technologien bereits ersichtlich und wird auch weiterhin mit Nachdruck verfolgt. Die vorübergehende Schließung des Werks Mitte März, zurückzuführen auf COVID-19-Fälle im Umkreis des Standorts und Erklärung der Region als Sperrgebiet, hatte im Geschäftsjahr keinen wesentlichen Einfluss auf den Umsatz aufgrund der Vorstartsituation.

Hongkong

Die in Hongkong ansässige Gesellschaft AT&S Asia Pacific ist die Holding-Gesellschaft für das Segment Mobile Devices & Substrates – und damit für die chinesischen Werke und die zugeordneten Vertriebsgesellschaften – sowie Sitz des gruppenweiten Einkaufs dieses Segments. Die Nähe zu den CEMs der Kunden sowie zu den Lieferanten ist ein Standortvorteil, der von den Geschäftspartnern sehr geschätzt wird.

Die Vertriebsservicegesellschaften in Amerika, Deutschland, Japan und Taiwan konnten im Geschäftsjahr 2019/20 weiterhin einen guten und engen Kontakt zu den Kunden sicherstellen.

3.2. Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital (Angaben gemäß § 243a UGB)

Kapitalanteilsstruktur und Angaben zu Gesellschafterrechten

Zum Bilanzstichtag 31. März 2020 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 42.735.000 € und besteht aus 38.850.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je 1,10 € pro Aktie. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung wird nach Stückaktien ausgeübt, wobei je eine Stückaktie das Recht auf eine Stimme gewährt. Sämtliche Aktien lauten auf Inhaber.

Die maßgeblichen direkten und indirekten Beteiligungen an der Konzernmuttergesellschaft AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, die zum Bilanzstichtag zumindest 10 % betragen, stellen sich wie folgt dar: siehe Tabelle unten.

Zum Stichtag 31. März 2020 befanden sich rund 64,68 % der Aktien im Streubesitz. Außer den unten angeführten Beteiligungen gab es keinen weiteren Aktionär, der mehr als 10 % der Stimmrechte an AT&S hielt. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts durch Arbeitnehmer mit Kapitalbeteiligung.

Es gibt keine besonderen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Die Verträge von allen Vorständen enthalten eine "Change of Control"-Klausel: Für den Fall, dass ein Aktionär an der Gesellschaft durch das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte (einschließlich der ihm nach Übernahmegesetz zuzurechnenden Stimmrechte Dritter) die Kontrolle gemäß § 22 ÜbG an der Gesellschaft erworben hat oder die Gesellschaft mit einem konzernfremden Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Werts der Gesellschaft, liegt ein solcher Kontrollwechsel vor. In diesem Fall ist das Vorstandsmitglied berechtigt, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Rechtskraft des Kontrollwechsels mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats sein Amt aus wichtigem Grund niederzulegen und den Vorstandsvertrag zu kündigen ("Sonderkündigungsrecht"). Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts oder bei einvernehmlicher Aufhebung des Vorstandsvertrags innerhalb von sechs Monaten seit dem Kontrollwechsel hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf Abfindung seiner Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit dieses Vorstandsvertrags, maximal aber in Höhe von drei Jahresbruttobezügen, wobei anderweitige Vergütungsbestandteile nicht in die Bemessung des Abfindungsbetrags einzubeziehen und davon ausgeschlossen sind.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Juli 2024 um bis zu 21.367.500 € durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des

Maßgebliche direkte und indirekte Beteiligungen
Stk./in % Aktien % Kapital % Stimmrechte
Dörflinger-Privatstiftung,
Wien, Österreich
6.902.380 17,77 % 17,77 %
Androsch Privatstiftung,
Wien, Österreich
6.819.337 17,55 % 17,55 %

Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

Außerdem wurde der Vorstand von AT&S in der Hauptversammlung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 150.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Bezugs- und/oder Umtauschrechte auf bis zu 19.425.000 Stück neue, auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Der Vorstand wurde diesbezüglich auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe der aktienrechtlichen Vorschriften die Ausgabe- und Ausstattungsmerkmale sowie die Wertpapierbedingungen der Wandelschuldverschreibungen (insbesondere Zinssatz, Ausgabebetrag, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Wandlungszeitraum, Wandlungsrechte und -pflichten, Wandlungsverhältnis sowie Wandlungspreis) zu bestimmen. Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen.

Zudem wurde das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu 21.367.500 € durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (insbesondere Ausgabebetrag, Inhalt der Aktienrechte).

Folgende betragsmäßige Determinierung der angeführten Ermächtigungen ist zu beachten: Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen oder potentiell auszugebenden Aktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen Aktien darf die Zahl von 19.425.000 nicht überschreiten (betragsmäßige Determinierung der Ermächtigungen).

Die Satzung wurde entsprechend dieser Beschlüsse zum genehmigten Kapital und zum bedingten Kapital bzw zu den Wandelschuldverschreibungen in § 4 (Grundkapital) geändert.

Eigene Aktien

In der 25. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Weiters wurde der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren, sohin bis einschließlich 3. Juli 2024, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Anteile auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern, insbesondere zur Bedienung von Mitarbeiteraktienoptionen, Wandelschuldverschreibungen oder als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen bzw. sonstigen Vermögenswerten und zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden.

Zum 31. März 2020 hält der Konzern keine eigenen Aktien.

Es gibt keine außerbilanziellen Geschäfte zwischen AT&S und ihren Tochtergesellschaften.

AT&S hat keine Kredite an Organmitglieder vergeben und ist auch keine Haftungsverhältnisse zu deren Gunsten eingegangen.

Weiterführend wird auf die Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss, Erläuterung 21 "Gezeichnetes Kapital" sowie auf die Erläuterung 15 "Finanzielle Verbindlichkeiten", verwiesen.

Der Corporate Governance Bericht der Gesellschaft nach § 243b UGB ist unter http://www.ats.net/de/unternehmen/ corporate-governance/berichte/ abrufbar.

3.3. Nichtfinanzielle Erklärung

Die Gesellschaft ist gemäß § 243b Abs. 6 UGB von der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht befreit, da ein gesonderter nichtfinanzieller Bericht erstellt wird. Dieser nichtfinanzielle Bericht ist dem Geschäftsbericht 2019/20 als gesondertes Kapitel beigefügt.

4. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Strukturierte Erschließung der technologischen Chancen

Auch im vergangenen Geschäftsjahr konzentrierte sich AT&S mit seinen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten darauf, die Chancen aus dem derzeit stattfindenden Wandel in der Elektronikindustrie hin zur Modularisierung und damit Änderungen der Wertschöpfungskette für sich zu erschließen, um Schritt für Schritt dem Anspruch "More than AT&S" gerecht zu werden. Die dazu laufenden Projekte lassen sich vier wesentlichen Entwicklungsprogrammen zuordnen:

Miniaturisierung und Funktionale Integration: Elektronische Geräte werden nicht nur immer kleiner und leichter, sie werden zugleich zunehmend leistungsfähiger und erfüllen immer mehr Funktionen. Aufgabe von AT&S ist es, dafür die Grundlage zu schaffen. Dazu arbeitet das Unternehmen im Besonderen an neuen Technologien, die die Dichte der Leiterstrukturen erhöhen und die Dicke der Systeme verringern. Ein weiteres Forschungsfeld sind Technologien, mit denen elektronische Komponenten direkt in Leiterplatten und Substrate integriert werden können. Dies erhöht die Packungsdichte und die Effizienz des Gesamtsystems.

Schnelle Signalleitung: Mit der fortschreitenden Digitalisierung und getrieben durch verbesserte Datenübertragungsmöglichkeiten (5G) wird das zu verarbeitende Datenvolumen in den kommenden Jahren stark wachsen. Bei elektronischen Systemen, die bei höheren Frequenzen arbeiten (z.B. Kommunikationsmodule für 5G, Radarsysteme für Autos), werden neue Lösungen für die Verbindungstechnologie benötigt. Über Entwicklungsprojekte in diesem Bereich stellt AT&S sicher, dass die Produkte die Signale schnell, präzise und verlustarm leiten.

Leistung und Leistungseffizienz: Im Bereich der Mobilität gibt es derzeit angesichts der Nachhaltigkeitsbestrebungen einen starken Trend zu alternativen Antriebsformen, insbesondere zur Elektromobilität. Gleichzeitig werden im Fahrzeugbereich mechanische Lösungen zunehmend durch energiesparende elektronische Lösungen ersetzt. AT&S konzentriert seine Entwicklungstätigkeit auf Systeme, die bei den Fahrzeugen eine optimale Stromversorgung bei geringsten elektrischen Verlusten ermöglichen, große Leistungen schalten bzw. übertragen und in Zukunft unter Umständen auch Energie gewinnen können.

Manufacturing of the Future: Die industriellen Produktionsprozesse werden sich in den nächsten Jahrzehnten grundlegend ändern. Die Prozesse werden verstärkt mit Künstlicher Intelligenz (KI) organisiert sein, und die Nachhaltigkeit wird auch hier eine wichtige Rolle spielen: Die Herstellung von Produkten muss mit einem minimalen Verbrauch von natürlichen Ressourcen erfolgen, höchst zuverlässig sein und hinsichtlich der eingesetzten Materialien eine Nachnutzung ermöglichen. AT&S arbeitet an neuen Lösungen, die eine effiziente und flexible Fertigung bei geringstem Ressourcenverbrauch (Material, Wasser, Energie etc.) erlauben. Dabei werden über Digitalisierung große Datenmengen zur Optimierung und Verbesserung von Produktionsprozessen sowie von Produkteigenschaften und -qualität nutzbar gemacht und neue Lösungen zum sparsamen Umgang mit Ressourcen in der Produktion erarbeitet.

Innovationsrate weiterhin hoch

Die Innovation Revenue Rate (IRR) misst die Auswirkung der Innovationskraft eines Unternehmens. Sie beschreibt den Anteil am Umsatz, den AT&S mit innovativen Produkten erzielt hat, die während der vergangenen drei Jahre auf dem Markt eingeführt wurden. Grundsätzlich gilt: Die IRR ist in den Jahren nach einer erfolgreichen Implementierung neuer Technologien höher und in Phasen der Entwicklung von neuen Technologien (also in der Phase vor ihrer Markteinführung) niedriger.

AT&S strebt im Mittel eine jährliche IRR von mindestens 20 % an. Für das abgelaufene Geschäftsjahr ergab sich trotz der zahlreichen Technologieeinführungen der vergangenen Jahre (z.B. mSAP u nd Substrate) weiterhin eine relativ hohe IRR von 30,8 %. Gleichzeitig befindet sich AT&S auch künftig in einer sehr intensiven Phase der Technologieentwicklung und -implementierung.

AT&S beschäftigt sich derzeit intensiv mit neuen Technologien zur Herstellung von leistungsfähigeren und energieeffizienten Substraten für Computerprozessoren. Ebenfalls im Fokus stehen Technologien zur Herstellung von Modulen (elektronische Einheiten für spezifische Aufgaben, die mehrere Bauelemente miteinander verbinden) sowie neue Lösungen für den Mobilfunkstandard 5G.

Die Innovationskraft und langfristige Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens spiegeln sich unter anderem in der Anzahl und Qualität seiner Patente: Weltweit hat AT&S im Geschäftsjahr 2019/20 insgesamt 61 Schutzrechte neu zur Anmeldung eingereicht. Aktuell kommt AT&S auf 343 Patentfamilien, die zu 326 erteilten Schutzrechten führen. Das IP-Portfolio wird durch extern erworbene Lizenzen – insbesondere im Bereich der Embedding-Technologie – weiter gestärkt.

F&E-Aufwand: 9,5 % vom Umsatz

Die Kosten für die Forschungs- und Entwicklungsprojekte beliefen sich im Geschäftsjahr 2019/20 auf 94,8 Mio. €. Dies entspricht einer Forschungsquote (d.h. in Relation zum Umsatz) von 9,5 % gegenüber 7,4 % im Vorjahr. Mit dieser weiterhin hohen Forschungsquote sichert AT&S seine Position als Technologieführer auch für die kommenden Jahre ab.

Entwicklungszentren in Leoben und Chongqing

AT&S stellt die Effizienz in der Entwicklung u.a. dadurch sicher, dass das Unternehmen weltweit eng mit Kunden, Lieferanten und Forschungseinrichtungen zusammenarbeitet.

Intern folgt AT&S einem zweistufigen Innovationsprozess: Im ersten Schritt werden Möglichkeiten identifiziert, Ideen auf ihr Entwicklungspotenzial geprüft, neuartige Konzepte entwickelt und die prinzipielle Realisierbarkeit dieser Konzepte geprüft. Diese Stufe entspricht der angewandten Forschung und Technologieevaluierung.

Anschließend ist es Aufgabe der lokalen Abteilungen für Technologieentwicklung und -implementierung an den Standorten von AT&S, die Prozesse und Produkte experimentell weiterzuentwickeln und in den bestehenden Produktionsablauf zu integrieren.

Im vergangenen Geschäftsjahr baute AT&S die Entwicklungseinheit in Chongqing zu einem Entwicklungszentrum aus. Dazu wurde u.a. der bereits begonnene Aufbau der Prototypenlinie für neue Prozesse erweitert. Darüber hinaus wurde ein mehrjähriger Aufbauplan für eine High-End Prototypenlinie erstellt, die nahezu alle Prozessschritte für die Herstellung von High-End Substraten und "Advanced Packages" umfasst.

Auch das Entwicklungszentrum in Leoben wurde weiter gestärkt: Zurzeit werden die technischen Entwicklungskapazitäten um einige neue Technologien erweitert. Einige dieser Geräte ermöglichen die Untersuchung für die Branche ganz neuer Herstellungsverfahren wie physikalische Abscheideverfahren oder photostrukturierbare Dielektrikumsmaterialien. Diese Aktivitäten sollen sicherstellen, dass AT&S in den Kernentwicklungsfeldern auch in den nächsten Jahren mit neuen Konzepten die Kunden als Technologieführer überzeugt.

Wesentliche Entwicklungsprojekte

Schwerpunkt der F&E waren im abgelaufenen Geschäftsjahr die Aktivitäten zur Entwicklung der nächsten Substrat- und Packaging-Technologie. An den Standorten Chongqing und Leoben befinden sich derzeit einige der Technologiebausteine in der Implementierung. Die Hauptentwicklungstätigkeiten bestanden in der Konzeption und Spezifizierung der benötigten Herstellungsmaschinen, die oft in enger Zusammenarbeit mit den Lieferanten auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden müssen. Parallel werden in diesem Bereich bereits Konzepte erarbeitet, aus denen heraus die Technologiebausteine auch für eine übernächste Generation genutzt werden können.

Intensiv weitergearbeitet wurde an Projekten für den neuen Mobilkommunikationsstandard 5G. Ein Schwerpunkt lag hier auf der Entwicklung von Systemlösungen speziell für die zweite Generation des 5G-Standards, der sich Funkfrequenzen aus dem mm-Wellenlängenbereich (25-30GHz) bedient. Hier müssen gänzlich neue Leiterplatten- und Verbindungssysteme entwickelt werden, die die Verluste so klein wie möglich halten. AT&S arbeitet dabei sowohl mit bedeutenden Unternehmen der Wertschöpfungskette zusammen als auch mit Kunden.

Entwicklungen in der Leistungselektronik werden derzeit von der Elektromobilität getrieben. AT&S entwickelt in diesem Bereich neuartige elektronische Systeme, die einen geringen Energieverbrauch aufweisen und darüber hinaus mit hohen Strömen und hohen Spannungen arbeiten können. Dies gelingt durch den Einsatz der Embedding-Technologie, durch die die Komponenten optimal gekühlt und elektrisch verbunden werden können. Das Resultat sind elektrisch effiziente und sehr zuverlässige Systeme und Module. In der Entwicklung für diesen Bereich wurden speziell Lösungen mit neuen Leistungshalbleitern in den Blick genommen und gemeinsam mit internationalen Partnern untersucht.

Kooperation mit Forschungseinrichtungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die nationale und internationale Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen weiter intensiviert. So haben sich die Universität Chongqing (Chongqing, China), die East China University of Science and Technology (Shanghai, China), Virginia Tech (Blacksburg, Virginia, USA) und das Silicon Austria Labs (Graz, Österreich) in die Liste unserer wichtigsten Forschungspartner eingereiht.

5. CHANCEN UND RISIKEN

5.1. Chancen- und Risikomanagement

STRUKTUR UND INSTRUMENTE

Das Chancen- und Risikomanagement ist im AT&S Konzern eine wichtige Voraussetzung unternehmerischen Handelns. Mit dem Ziel, den Unternehmenswert zu steigern, werden nicht nur Chancen wahrgenommen, sondern auch Risiken eingegangen. Da Entscheidungen normalerweise unter Unsicherheit getroffen werden, ist es die Aufgabe des Risikomanagements, mögliche positive oder negative Abweichungen frühzeitig zu erkennen und proaktiv zu steuern. Daher betreibt AT&S, gemäß ÖCGK-Anforderung, ein konzernweites Risikomanagement (RM) und gemäß COSO-Standard ein Internes Kontrollsystem (IKS) sowie eine am IIA-Standard orientierte interne Revision.

Organisatorisch fallen das Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem und die interne Revision in die Verantwortung des Finanzvorstands. Der Group Risk Manager berichtet dem Gesamtvorstand quartalsweise in einer Vorstandssitzung. Die Einbindung des Aufsichtsrats erfolgt im Rahmen der zumindest zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Prüfungsausschusses. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems wird jährlich im Zuge der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer gemäß Regel 83 ÖCGK beurteilt.

Der in Abb. 1 dargestellte Risikomanagementprozess wird mindestens zweimal jährlich durchlaufen.

Die Risikosteuerung erfolgt gemäß Risikostrategie und Risikoappetit auf der dem entsprechenden Risikolevel zugeordneten Hierarchieebene (s. Abb. 2).

RISIKOMANAGEMENT 2019/20

Im Geschäftsjahr 2019/20 lag der Fokus des Risikomanagements, neben dem Management der Risiken aus dem operativen Geschäft, in der Evaluierung und Auswahl einer softwarebasierten GRC Lösung. Ziel dieser Weiterentwicklung ist eine engere Verknüpfung der Governance-, Risk- und Compliance-Prozesse sowie die Nutzung von Synergien. Die Implementierung dieses Tools wird im Geschäftsjahr 2020/21 gestartet.

Ein weiterer Fokus im Geschäftsjahr 2019/20 lag auf der Integration des nichtfinanziellen Risikomanagements in das unternehmensweite Risikomanagementsystem. Ziel war die Identifikation und Bewertung von Risiken mit Bezug zu Umwelt, Soziales und verantwortungsvoller Unternehmensführung in Anlehnung an das konzernweite Risikomanagement.

5.2. Erläuterung der Einzelrisiken

Grundsätzlich sind die Risiken, Ungewissheiten und Chancen der Gruppe von den weltweiten Entwicklungen am Leiterplatten- und Substratmarkt sowie der eigenen operativen Performance abhängig. Eine Übersicht der AT&S Risikokategorien, wesentlicher Einzelrisiken, Risikominderungsmaßnahmen und der erwarteten Risikotendenz in den kommenden Geschäftsjahren ist in Abb. 3 dargestellt und wird in der Folge genauer erläutert.

FX: Foreign Exchange; CF: Cashflow Abb. 3: AT&S Risikokategorien, wesentliche Einzelrisiken, Risikotendenz und Risikom-inderungsmaßnahmen

STRATEGIE

Investitionsrisiken

Um Wachstumspotenziale zu nutzen und konkurrenzfähig zu bleiben, hat AT&S wesentliche Investitionen in neue Technologien (IC-Substrate) sowie in die Weiterentwicklung und den Kapazitätsausbau bestehender Technologien getätigt (SLP, mSAP, HDI) und wird diese auch künftig tätigen. Um das Geschäft mit IC-Substraten als strategisches Standbein zu sichern, investiert AT&S in ein neues Werk am Standort in Chongqing und erweitert bestehende Kapazitäten im Werk Leoben. Die Investition ist bedingt durch die steigenden Marktnachfrage nach IC-Substraten für die Anwendung von Hochleistungsrechner-Modulen.

Falsch eingeschätzte technologische Entwicklungen, Veränderungen in der Nachfrage, Einschränkungen durch Patente Dritter, negative Preisentwicklungen, kundenspezifische Technologien, kürzere Technologiezyklen oder Probleme bei der technischen Umsetzung können die Werthaltigkeit solcher Investitionen maßgeblich negativ beeinträchtigen. Dies kann insbesondere das Substratgeschäft, die Produktionskapazitäten für mSAP-Technologie in Shanghai und Chongqing, die Kapazitätserweiterung für Hochfrequenzleiterplatten in Nanjangud und Fehring und generell alle bestehenden Geschäftsaktivitäten von AT&S betreffen. Bei Vorliegen entsprechender Indikatoren finden anlassbezogen Überprüfungen der Werthaltigkeit dieser Investitionen statt, welche aufgrund der hohen getätigten Investitionen zu einem entsprechend hohen Abschreibungsbedarf führen könnten.

Wettbewerbsrisiken

Durch den klaren Fokus auf das Hightech-Segment, gepaart mit höchsten Qualitätsstandards und konsequenter Kostenkontrolle, konnte AT&S im Technologiesegment HDI (High Density Interconnect) dem intensiven Wettbewerb, am Markt vorhandenen Überkapazitäten und der permanenten "Kommodifizierung" mit entsprechender Margenreduktion in diesem Bereich bislang erfolgreich entgegenwirken. Ergänzend dazu wurde der Einsatz der HDI-Technologie gezielt und erfolgreich von der Anwendung für Smartphones und andere mobile Endgeräte auf weitere Anwendungen wie z.B. für die Automotive-Industrie übertragen. Das technologische Upgrade von Teilen der HDI-Linien auf die mSAP-Technologie gewährleistet die Übertragung der HDI-Wettbewerbsvorteile auf die nächste Technologiegeneration. Kundenseitige Verzögerungen beim Umstieg auf die neue Technologie sowie volatile Marktentwicklungen können Herausforderungen für AT&S darstellen und zu Angebotsüberhang, Überkapazitäten und fehlenden Auslastungen führen.

Die Chancen der österreichischen Werke von AT&S liegen in der hohen Flexibilität, den hohen Qualitätsstandards und der Fähigkeit, sich sehr schnell auf wechselnde Spezifikationen und Technologien einzustellen. Diese Fähigkeit ist insbesondere im Industrie-Segment, das von unterschiedlichen Technologieanforderungen seitens einer Vielzahl von Kunden geprägt ist, eine unabdingbare Notwendigkeit, um gegenüber den Mitbewerbern bestehen zu können. Um diesen Vorsprung von AT&S abzusichern, werden in enger Kooperation mit den Kunden laufend neue Technologien und Projekte vorangetrieben.

Neue technische Entwicklungen und Überkapazitäten am Markt stellen AT&S im Geschäftsbereich IC-Substrate vor Herausforderungen. Die Fokussierung auf ein höherwertiges Produktportfolio sowie die erfolgreiche Umsetzung von geplanten Kostenreduktionen sind wesentlich für diesen Geschäftsbereich. Der Markt für IC-Substrate wird stark durch technologische Änderungen beeinflusst. Die Investition am Standort Chongqing ermöglicht die strategische Entwicklung in diesem Geschäftsfeld. Die Entwicklung neuer Technologien dient zur Minderung des Marktrisikos von IC-Substraten. Jedoch beinhaltet dieser technologische Fortschritt das allgemeine Risiko von neuen Technologieentwicklungen.

Wettbewerbsrisiken ergeben sich auch durch potenzielle Qualitätssteigerungen und technologische Fortschritte in Ländern mit niedrigeren Produktionskosten. Dies könnte dazu führen, dass insbesondere die AT&S Standorte in Österreich, aber auch andere Produktionsstandorte, etwa in Südkorea und China, an Wettbewerbsfähigkeit verlieren könnten.

Zusätzlich könnte ein schwierigeres Marktumfeld im Geschäftsjahr 2020/21 die Ergebnisse der Gruppe beeinträchtigen. Stagnierende Smartphone-Verkäufe, Nachfrageschwächen im Bereich Automotive, Industrie sowie nachteilige Marktentwicklungen in den übrigen Kernsegmenten könnten zu einem Umsatzrückgang führen. Insbesondere die Auswirkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie auf die Weltwirtschaft können aufgrund der geringen Visibilität derzeit noch nicht im vollen Ausmaß prognostiziert werden. Die breit gefächerte Aufstellung von AT&S in den Segmenten Mobile Devices & Substrates sowie Automotive, Industrial, Medical kann durch deren unterschiedliche Produktionszyklen Marktrisiken teilweise abfedern. Neben der Beherrschung von Risiken werden aufgrund von Kundenund Applikationsanalysen krisenfeste Applikationen forciert. Eine nach Ende der Krise erwartete positive Marktentwicklung könnte gesteigerte Geschäftschancen und überproportionale Wachstumschancen bieten.

MARKT

Potenzieller Verlust von Schlüsselkunden

AT&S hat es durch fortgeschrittene Fertigungstechnologien und hohe Qualitätsstandards geschafft, sich als verlässlicher Anbieter für einige der weltweit namhaftesten Abnehmer in der Elektronikindustrie zu etablieren. Aufgrund der Fokussierung auf High-End-Technologie ist die Zahl der Abnehmer auf die Technologieführer beschränkt. Die Umsätze mit den fünf größten Kunden tragen 68 % zum Gesamtumsatz bei. Die mittlerweile langfristigen Geschäftsbeziehungen mit diesen Kunden bieten auch in Zukunft gute Chancen. Allerdings birgt die Konzentration auch Risiken im Falle einer signifikanten Reduktion der Geschäftsvolumina oder Profitabilität bei diesen Kunden. Besonders kritisch ist dies bei den IC-Substraten und mSAP. Die laufende Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von AT&S als auch die Erweiterung der Kundenbasis sowie die Erschließung neuer Produkte konnten zuletzt erfolgreich vorangetrieben werden und unterstützen die schnelle Kompensation von möglichen negativen Entwicklungen bei einzelnen wesentlichen Kunden.

BESCHAFFUNG

Einkaufspreise

Preisschwankungen für Energie sowie Rohmaterial (Gold, Kupfer, Laminate) können sich kurzfristig sowohl positiv als auch negativ auf erzielbare Margen auswirken. Die steigenden Rohmaterialpreise im Geschäftsjahr 2019/20 konnten durch die gezielte Umsetzung der Beschaffungsstrategie und durch Prozessoptimierungen zum Teil abgefedert werden. Aufgrund der derzeitigen Unsicherheiten am Markt, verbunden mit der COVID-19-Pandemie, kann die Preisentwicklung für Rohstoffe für das kommende Geschäftsjahr nicht aussagekräftig prognostiziert werden.

Lieferanten

Um die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten zu reduzieren, zielt die Sourcing-Strategie von AT&S auf eine klar diversifizierte und breite Basis von sorgfältig ausgewählten Bezugsquellen ab. Zu wesentlichen Schlüssellieferanten mit besonderem Knowhow und Wettbewerbsfähigkeit bestehen langjährige stabile Lieferanten-Kunden-Beziehungen. Um Lieferengpässen vorzubeugen, betreibt AT&S ein konsequentes Lieferantenrisikomanagement unter Berücksichtigung von regionalen Clusterrisiken, unterschiedlichen Versorgungswegen und alternativen Beschaffungsmöglichkeiten. Kundenspezifikationen können die verwendeten Rohmaterialien nur auf bestimmte Lieferanten beschränken, weshalb eine Abhängigkeit für AT&S entstehen kann. Mit wenigen Ausnahmen, beispielsweise im Bereich IC-Substrate und ECP, für welche eine kleinere Lieferantenbasis vorhanden ist, gibt es aber in der Regel alternative Lieferantenoptionen, um Versorgungsrisiken zu begegnen.

UMFELD

Standortrisiken

Der weitaus überwiegende Teil der operativen Tätigkeiten von AT&S ist außerhalb von Österreich, insbesondere in China, angesiedelt. Dies könnte AT&S dem Risiko von potenziellen rechtlichen Unsicherheiten, staatlichen Eingriffen, Handelsbeschränkungen und politischen Unruhen aussetzen. Weiters kann unabhängig davon jede Produktionsstätte disruptiven Ereignissen wie zum Beispiel Feuer, Naturkatastrophen, kriegerischen Akten, Versorgungsengpässen oder anderen Elementarereignissen ausgesetzt sein. Die Kündigung von Landnutzungsrechten, Genehmigungen oder Leasingverträgen bestimmter Werke könnte die Produktionstätigkeit der Gruppe ebenfalls erheblich negativ beeinflussen.

Um die Auswirkungen solcher Risiken zu minimieren, hat der Konzern ein Business-Continuity-Management etabliert. Zusätzlich betreibt AT&S ein aktives Versicherungsmanagement, in Abwägung der Risiken und der entsprechenden Kosten. Es wurden für ein Unternehmen dieser Größe übliche Versicherungspolizzen abgeschlossen, sofern solche zu vertretbaren Kosten im Verhältnis zu den drohenden Risiken verfügbar sind.

Die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie beeinflusst gegenwärtig die Produktion von AT&S. Mit dem Ziel, einerseits Mitarbeiter bestmöglich vor dem Erreger SARS-CoV-2 zu schützen und andererseits den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten, um damit Arbeitsplätze zu sichern, wurden zahlreiche Schutzmaßnahmen getroffen. AT&S greift dabei auf den reichen Erfahrungsschatz aus China zurück, wo das Unternehmen wertvolle Erkenntnisse im Umgang mit der außergewöhnlichen Situation gewonnen hat. Die in China getroffen Maßnahmen werden auch in den übrigen Standorten eingesetzt. Es wurde eine Maskenpflicht am Betriebsgelände eingeführt, die Homeoffice-Regelungen umfassend ausgeweitet, der Kantinenbetrieb eingeschränkt und die Dienstreisetätigkeit gestoppt. Zur regelmäßigen Information aller Mitarbeiter wurde außerdem ein eigener Infopoint im AT&S-Intranet erstellt und eine eigene Telefonhotline für alle Fragen der Belegschaft eingerichtet. Für die Umsetzung, Überwachung und gegebenefalls Anpassung dieser Maßnahmen wurde eine Taskforce in den jeweiligen Standorten eingerichtet.

Eine Verschärfung der aktuellen Rahmenbedingungen, die Bereitstellung der Fertigungsmaterialen und des Personals, die Abläufe in der Lieferkette sowie die Nachfragesituation können den Geschäftverlauf in den kommenden Monaten beeinflussen. Die weltweiten Auswirkungen der Pandemie, können zu einer Nachfrageschwäche in einigen Kundensegmenten führen. Die quanitfizierung dieser Auswirkungen ist derzeit aufgrund der geringen Visibilität und hohen Volatilität nicht möglich.

Politische Risiken

Die Elektronikindustrie wird charakterisiert durch stark integrierte, transnationale Lieferketten, welche auf dem freien Handel von Waren und Dienstleistungen basieren. Mögliche Schutzzollpolitik oder steigende politische Spannungen können zu Diskontinuitäten in der Lieferkette sowie zu Wettbewerbsvorteilen für Konkurrenten in spezifischen Ländern führen.

In Europa bestehen derzeit Unsicherheiten betreffend den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, insbesondere betreffend der Rechtslage nach Ablauf der Übergangsphase im Januar 2021. AT&S hat nur wenige Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten, deren Sitz in Großbritannien liegt. Dennoch wurden aufgrund der bestehenden Unsicherheiten Maßnahmen von AT&S vorgenommen, um einen reibungslosen Ablauf der Supply Chain gewährleisten zu können. Enger Kundenkontakt, der Aufbau von Lagerbeständen sowie die Vorbereitung von internen Systemen auf den Austritt zählen zu den getroffenen Vorkehrungen. Nichtsdestotrotz können Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs auf die europäische Wirtschaft auch die Geschäftsentwicklung von AT&S beeinflussen.

Die teilweise Entschärfung des Handelskonflikts zwischen den USA und China hat die Senkung von Strafzöllen auf Importe von bestimmten Gütern in beiden Ländern zur Folge. Aus derzeitiger Sicht hat der Handelskonflikt nur unwesentlich Einfluss auf AT&S, da die Weiterverarbeitung der Produkte zum Großteil in China erfolgt. Dennoch ist ein laufendes Monitoring der betroffenen Güter notwendig. Weiters können die makroökonomischen Entwicklungen aufgrund des Handelskonflikts einen negativen Einfluss auf die Geschäfte von AT&S haben.

Compliance

Die Änderung regulatorischer Anforderungen, wie Verbote spezieller Prozesse oder Materialien, könnte zu einem Anstieg der Produktionskosten führen. Bei Verletzung von Vertraulichkeitsanforderungen von Kundenseite oder durch den Bruch gesetzlicher Bestimmungen könnten AT&S erhebliche Strafzahlungen drohen. AT&S hat organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts bzw. zur Minimierung von Compliance-Risiken getroffen und baut diese laufend aus. Grundsätzlich verfolgt AT&S eine "Zero-Tolerance-Politik" gegenüber Compliance-Verstößen und erwartet eine 100%ige Einhaltung aller geltenden Gesetze und Regulierungen von allen Mitarbeitern. Das Governance, Risk & Compliance Committee ("GRC Committee") hat die Identifizierung und Minderung potenziell relevanter Compliance- und Governance-Risiken zum Ziel. Weiters hat AT&S die Whistleblowing-Plattform "We Care" eingeführt, welche es Mitarbeitern und externen Personen ermöglicht, potenzielle Compliance-Verstöße zu melden. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde eine unternehmensweite Intranetkampagne durchgeführt, um das Bewusstsein der Mitarbeiter zu schärfen.

Betrugsfälle, Datensicherheit und Cybercrime

Um Betrugsversuchen wie bisher erfolgreich begegnen zu können, wurden die internen Kontrollen in den letzten Geschäftsjahren weiter intensiviert und die Sensibilisierung der Mitarbeiter hinsichtlich solcher Betrugsschemata erhöht. Zusätzlich arbeitet AT&S kontinuierlich am weiteren Ausbau der Daten- und Informationssicherheit. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde ein Projekt zum Thema "EU-Datenschutz-Grundverordnung" umgesetzt. Durch die Analyse der unternehmensinternen Prozesse hinsichtlich der Verwendung von personenbezogenen Daten wurden erforderliche Maßnahmen erhoben und implementiert, um den Schutz sensibler Daten zu gewährleisten. Nach erfolgreicher Zertifierung aller europäischen Standorte nach ISO 27001 lag der Fokus im Geschäftsjahr 2019/20 auf dem Aufbau eines dementsprechenden Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) in den übrigen AT&S Standorten. Durch die Orientierung an internationalen IT-Standards wird ein sicherer Umgang und angemessener Zugang zu Informationen gewährleistet sowie zuverlässige Systeme zur Verfügung gestellt. Eine Zertifizierung aller Standorte ist für das Geschäftsjahr 2020/21 geplant.

Aufgrund der getroffenen Maßnahmen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurde Homeoffice der Mitarbeiter vermehrt forciert. Dadurch erhöhte sicherheitsrelevante Risiken wurden durch die Bereitstellung von Richtlinien, Schulungsunterlagen, Intranetkampagnen sowie technische Maßnahmen minimiert. Ziel dieser Maßnahmen ist die Sensibiliserung der Mitarbeiter hinsichtlich Informationssicherheit auch in Krisenzeiten.

OPERATIV

Qualitäts- und Lieferperformance

Wie bisher wird eine hohe Produktqualität, Liefertreue und Servicequalität auch in Zukunft eine Chance bieten, um sich von Mitbewerbern zu differenzieren und entsprechende Wachstumschancen wahrzunehmen. Andererseits muss AT&S, insbesondere wichtigen Kunden, teilweise auch substanzielle vertragliche Zusagen, beispielsweise hinsichtlich Kapazitätsreserven und Mengengarantien, Termintreue und Qualitätsperformance, geben. Technische Defekte und Mängel in der Qualität sowie Schwierigkeiten bei der Lieferung von Produkten oder die Nichtbereitstellung von zugesagten Mengengarantien könnten AT&S Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie Vertragsstrafen aussetzen. Im Mobile Device Business können Qualitätsmängel zur Liefersperre von bestimmten Teilenummern führen. Solche Liefersperren können, auch wenn die Qualitätsmängel nicht durch den Produktionsprozess der AT&S, sondern innerhalb der Lieferkette verursacht wurden, erhebliche Umsatzrückgänge zur Folge haben. Substanzielle Qualitätsmängel könnten auch Rückrufaktionen und den Verlust von Kunden nach sich ziehen. AT&S unterhält ein entsprechendes Qualitätsund Planungswesen, um mangelnde Produktqualität und Planungsfehler sowie negative Folgen daraus nach Möglichkeit auszuschließen bzw. zu minimieren. Um eine hohe Produktqualität sicherstellen zu können, erfüllt AT&S nicht nur allgemeine internationale Qualitätsstandards (ISO 9001), sondern auch weiterführende Standards für Automobil, Luftfahrt und Medizintechnik. Weiters ist AT&S grundsätzlich – unter Berücksichtigung von Deckungsausschlüssen beziehungsweise üblichen Deckungslimits – im Rahmen einer (erweiterten) Produkthaftpflichtversicherung gegen Produkthaftpflichtrisiken abgesichert.

Geistiges Eigentum

Durch eigene Entwicklungen, Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und Investitionen ist es die Intention von AT&S, Chancen zu nutzen, geistiges Eigentum zu erlangen und zusätzlich Zugang zu chancenreichen Patenten zu bekommen. Risiken ergeben sich, sollte AT&S es verabsäumen, das geistige Eigentum zu sichern, und dadurch Mitbewerber in die Lage versetzen, diese Technologien zu nutzen. Rechtsstreitigkeiten über geistiges Eigentum könnten AT&S davon abhalten, in Streit stehende Technologien zu nutzen oder zu verkaufen. Weiters können Rechtsstreitigkeiten über die missbräuchliche Verwendung von fremdem geistigem Eigentum erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen.

Technologie- und Projektentwicklung

Durch den Kapazitätsauf- und -ausbau für IC-Substrate in Chongqing ergeben sich angesichts des erheblichen Investitionsvolumens für den Standort Chongqing spezifische Risiken. Komplikationen beim Vorantreiben der technologischen Entwicklung und der Projektumsetzung können die Geschäftsentwicklung sowie die bestehenden finanziellen und administrativen Ressourcen erheblich belasten. Der Fokus im kommenden Geschäftsjahr liegt bei der kontinuierlichen Performanceverbesserung sowie auf der Errichtung des neuen Werks am Standort Chongqing und der Kapazitätserweiterung im Werk Leoben.

Kostenkontrolle

Kontinuierliche Kostenreduktion und Effizienzsteigerung in allen Geschäftsbereichen sind wesentlich für die Profitabilität der Gruppe. Sollten Kostenreduktionsmaßnahmen und Performancesteigerungen nicht wie geplant umsetzbar sein (oder können Kosten nicht an Kunden weitergegeben werden), kann sich das negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns auswirken.

ORGANISATION

Mitarbeiter

Die kollektive Industrieerfahrung und Managementexpertise der Mitarbeiter der AT&S Gruppe sind ein Fundament zur Nutzung zukünftiger Chancen. Die Geschäftsentwicklung von AT&S könnte negativ beeinflusst werden, wenn leitende Angestellte das Beschäftigungsverhältnis mit AT&S beenden oder AT&S nicht in der Lage wäre, weiterhin hochqualifizierte Mitarbeiter in allen Bereichen der Wertschöpfung zu rekrutieren und diese langfristig an die Firma zu binden. AT&S arbeitet kontinuierlich an Strategien, um Schlüsselarbeitskräfte zu halten, zusätzliche wertvolle Mitarbeiter zu rekrutieren und die Fähigkeiten der Mitarbeiter weiter auszubauen.

FINANZ

Wechselkursrisiken

Wechselkursschwankungen von EUR, RMB und US-Dollar – sowie in geringerem Ausmaß von JPY, KRW und INR – können signifikant positive oder negative Auswirkungen auf die Ergebnisse der Gruppe haben. Zur Minimierung dieser Effekte verfolgt die Gruppe eine natürliche Absicherungsstrategie durch die Herstellung gegenläufiger Cashflow-Ströme in den jeweiligen Währungen. Aufgrund der hohen Investitionen der letzten Jahre in China ergeben sich wesentliche Währungsrisiken aus dem RMB, welche das Eigenkapital der Gruppe erhöhen oder verringern könnten. Eine Absicherung dieses Risikos wäre mit hohen Kosten verbunden und wird nicht durchgeführt.

Finanzierung und Liquidität

Zur Sicherstellung des Finanzierungsbedarfs der Expansionsstrategie verfolgt die Gruppe eine langfristige Finanzierungsund Liquiditätsplanung. Negative Entwicklungen im Geschäftsverlauf (beispielsweise in Zusammenhang mit der COVID-19- Pandemie), signifikante Abweichungen von Annahmen in Business Cases, Wechselkursschwankungen oder Wertberichtigungen können jedoch zu einem Verfehlen der angestrebten Eigenkapitalquoten bzw. des Verhältnisses von Nettoverschuldung zu EBITDA und in der Folge einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf unter erschwerten Bedingungen und höheren Kosten oder dem Verlust bestehender Finanzierungsmöglichkeiten führen. Die Absicherung von Zinsrisiken erfolgt für die gesamte Gruppe zentral durch Group Treasury, teilweise über entsprechende Finanzinstrumente.

Bezüglich der Bereiche Finanzierungsrisiko, Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko sowie Wechselkursrisiko wird weiters auf Erläuterung 19 "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten" im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen.

Steuerliche Risiken

Die Gesellschaft ist global tätig und unterliegt somit unterschiedlichen Steuersystemen. Solange die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung oder Verbindlichkeit nicht gegeben sind, werden nationale wie auch internationale Steuerrisiken unter Finanzrisiken subsumiert und entsprechend überwacht. Das derzeit wesentliche Steuerrisiko betrifft die Gesellschaft in Indien. Um zukünftige Steuerrisiken zu minimieren, überprüft der Konzern laufend die Compliance mit nationalen Steuergesetzgebungen und internationalen Richtlinien wie z.B. den BEPS ("Base Erosion and Profit Shifting")-Richtlinien der OECD. Trotz des Bestrebens von AT&S, alle steuerlichen Gesetze und Vorschriften einzuhalten, besteht ein Risiko von unterschiedlichen Auslegungen und Interpretationen internationaler Transaktionen in verschiedenen Ländern, welche zu einer Doppelbesteuerung und zusätzlichen Steuerbelastungen führen könnten.

5.3. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf das Rechnungswesen

Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem und Risikomanagement ist integrierter Bestandteil des konzernweiten Risikomanagementsystems. In Anlehnung an das Rahmenkonzept von COSO (The Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) werden unter dem Begriff des unternehmensweiten Risikomanagements das eigentliche Risikomanagement sowie das Interne Kontrollsystem (IKS) subsumiert. Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements, des Internen Kontrollsystems sowie der internen Revision von AT&S sind in einem konzernweiten Risikomanagement- und Revisionshandbuch festgehalten.

Die Dokumentation der internen Kontrollen (Geschäftsprozesse, Risiken, Kontrollmaßnahmen und Verantwortliche) erfolgt grundsätzlich in Form von Kontrollmatrizen, die in einer zentralen Managementdatenbank archiviert werden. Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem beinhaltet dabei die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung im Sinne der beschriebenen Kontrollziele für die Finanzberichterstattung.

Die Prozesse der Rechnungslegung sind in gesonderten Verfahrensanweisungen dokumentiert. Diese sind konzernweit einheitlich ausgestaltet und werden in einem standardisierten Dokumentationsformat abgebildet. Aus den spezifischen lokalen Regelungen resultieren zusätzlich Anforderungen an die Rechnungslegungsprozesse. Die Grundlagen der Rechnungslegung und Berichterstattung sind in den Prozessbeschreibungen und weiters in ausführlichen Verfahrensanweisungen dokumentiert, welche ebenfalls im zentralen Management Manual archiviert sind. Darüber hinaus werden Arbeitsbehelfe zu Bewertungsläufen, Bilanzierungsvorgängen und organisatorischen Erfordernissen im Zusammenhang mit den Rechnungslegungs- und Jahresabschlussprozessen erstellt und laufend aktualisiert. Die Terminplanungen erfolgen im Einklang mit den Konzernerfordernissen.

Die interne Finanzberichterstattung erfolgt monatlich als Bestandteil der Konzernberichterstattung, wobei die Finanzinformationen durch die Organisationseinheit Corporate Accounting und Corporate Controlling überprüft und analysiert werden. Die monatliche Soll-Ist-Abweichung mit entsprechender Kommentierung der Segment- bzw. Werksergebnisse sowie des Gesellschaftsergebnisses wird intern an die Führungskräfte und an die Mitglieder des Aufsichtsrats berichtet.

Die jährliche Budgeterstellung erfolgt durch die Organisationseinheit Corporate Controlling. Auf Basis der Quartalsergebnisse und aktuellen Planungsinformationen werden unterjährig quartalsweise Vorschaurechnungen (Forecasts) für das verbleibende Geschäftsjahr erstellt. Die Vorschaurechnungen mit Kommentierung zum Budgetvergleich und Darstellungen zur Auswirkung von Chancen und Risiken bis Geschäftsjahresende werden an den Aufsichtsrat berichtet. Neben der regelmäßigen Berichterstattung werden Mehrjahresplanungen, projektbezogene Finanzinformationen oder Berechnungen über Investitionsvorhaben aufbereitet und an den Aufsichtsrat übermittelt.

6. AUSBLICK

Die mit Beginn des Jahres 2020 einsetzende COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Krisenmaßnahmen haben die Wirtschaftsaktivität weltweit gebremst und zu substanziellen Herabstufungen der BIP-Prognosen für 2020 geführt. Die globale BIP-Wachstumsprognose für 2020 sollte aufgrund der Auswirkungen der Krisenmaßnahmen in den wichtigsten Volkswirtschaften bis Ende April 2020 bereits von 2,9 % auf 0,4 % (OECD, März und April 2020) sinken. Andere Prognosen sehen bereits für 2020 ein global negatives BIP-Wachstum von -2,8 % (Oxford Economics, April 2020) bis zu -4,2 % (IC Insights, April 2020). Diese Abweichungen spiegeln die sehr starke Volatilität der aktuellen Situation wider. Eine Erholung der Weltwirtschaft wird derzeit voraussichtlich mit dem Jahr 2021 erwartet (OECD, März 2020).

AT&S bleibt auf Kurs

Dank seiner strategischen Ausrichtung sieht sich AT&S gut vorbereitet, die aktuelle Krise erfolgreich zu bewältigen und an den weiterhin intakten Trends im Markt mittelfristig positiv zu partizipieren. Auch wenn das Unternehmen bisher nicht essenziell von Störungen in der Lieferkette betroffen ist, kann es in den kommenden Monaten zu Einflüssen auf die Kundennachfrage kommen.

Aufgrund der sehr eingeschränkten Visibilität gepaart mit hoher Volatilität in den Märkten wird AT&S in den kommenden Quartalen Maßnahmen ergreifen, die flexibles und schnelles Handeln entsprechend den sich ändernden Rahmenbedingungen ermöglichen. Dazu gehören u.a. eine sehr konsequente Kostenund Ausgabenkontrolle, straffes Management der Supply Chain und engste Interaktion mit den Kunden und Geschäftspartnern. Parallel wird daran gearbeitet, sich auf Szenarien für die Zeit nach der Krise systematisch vorzubereiten.

Für die einzelnen Segmente von AT&S gestalten sich die Erwartungen für das laufende Geschäftsjahr derzeit wie folgt: Bei den mobilen Endgeräten kann es aufgrund der geringen Visibilität zu Verschiebungen bei Produktneuanläufen kommen. Im Bereich Automotive ist diese ebenfalls gering, so dass die konkrete Entwicklung hier abzuwarten bleibt. Der Bereich Industrie wird sich wie im Vorjahr weiter auf niedrigerem Niveau entwickeln. Für medizintechnische Anwendungen wird eine stabile Entwicklung erwartet. Weiterhin stark wird gemäß den vorliegenden Prognosen die Nachfrage nach IC-Substraten sein.

Operativ wird sich AT&S im laufenden Jahr auf die optimale Nutzung bestehender und den Aufbau von neuen Kapazitäten vor allem für IC-Substrate in Chongqing konzentrieren und allen voran den Ausbau seiner geschäftlichen Performance weiter vorantreiben.

Auf Basis der aktuellen Informationen und der Erwartung einer üblichen Saisonalität erwartet AT&S für das erste Quartal eine solide Performance mit einem Umsatz und EBITDA auf Vorjahresniveau.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie sind schwer vorhersagbar und führen insoweit zu einer deutlichen Prognoseunsicherheit. Daher wird AT&S in diesem Geschäftsjahr laufend über die jüngsten Ereignisse in den Märkten sowie im Unternehmen berichten und eine Aktualisierungen des Ausblicks vornehmen, sobald die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen besser quantifizierbar sind.

Investitionen

Der Vorstand sieht die künftigen Markttrends als umfassend intakt. Deshalb wird AT&S sein Investitionsprogramm für neue Kapazitäten und Technologien wie bereits angekündigt im laufenden Geschäftsjahr fortsetzen. Im Sinne der Ausgabendisziplin wird für Basisinvestitionen (Instandhaltung und Technologie-Upgrades) in Abhängigkeit von der Marktentwicklung ein reduziertes Budget von bis zu 80 Mio. € veranschlagt.

Im Rahmen der strategischen Projekte plant das Management – je nach Projektfortschritt – für das Geschäftsjahr 2020/21 Investitionen in einer Höhe von bis zu 410 Mio. €.

Leoben-Hinterberg, am 13. Mai 2020

Der Vorstand

DI (FH) Andreas Gerstenmayer e.h. Mag.a Monika Stoisser-Göhring e.h. Ing. Heinz Moitzi e.h.

BESTÄTIGUNGSVERMERK

Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, Leoben-Hinterberg, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

  • Sachverhalt
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • Verweis auf weitergehende Informationen

Aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen und sonstigen abzugsfähigen temporären Differenzen

Sachverhalt

Die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, Leoben-Hinterberg, weist in der Bilanz zum 31. März 2020 aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 23.945 (Vorjahr: TEUR 27.798) aus. Diese setzen sich aus aktiven latenten Steuern aus temporä-ren Differenzen in Höhe von TEUR 5.363 und aktiven latenten Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von TEUR 18.582 zusammen. Im Rahmen der Bewertung wurde der gültige Steuersatz von 25 % angewendet. Gemäß § 198 Abs. 9 UGB können für künftige steuerliche Ansprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen aktive latente Steuern in dem Ausmaß angesetzt werden, in dem ausreichende passive latente Steuern vorhanden sind oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in Zukunft zur Verfügung stehen wird. Basierend auf der vorhandenen Planung wurden zum 31. März 2020 für sämtliche bestehenden Verlustvorträge in Höhe von TEUR 74.328 (Vorjahr: TEUR 89.992) latente Steuern aktiviert.

Die Beurteilung des beschriebenen Sachverhalts ist sowohl ermessensbehaftet als auch mit Schätzunsicherheiten verbunden und beinhaltet damit das Risiko einer wesentlichen Fehldarstellung im Jahresabschluss und stellt aus diesem Grund einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben:

  • den Prozess zur Berechnung der laufenden und latenten Steuern erhoben,
  • die Berechnung der laufenden und latenten Steuern auf rechnerische Richtigkeit überprüft sowie die für die Ermittlung der temporären Differenzen zugrunde liegenden Daten abgestimmt,
  • uns das Vorhandensein und die Richtigkeit der Verlustvorträge durch Einholung von Steuerberaterschreiben bestätigen lassen,
  • die bilanziellen Annahmen zur Verwertbarkeit der Verlustvorträge und abzugsfähigen temporären Differenzen analysiert und in Stichproben nachvollzogen,
  • die Darstellung und die Erläuterungen im Anhang geprüft.

Die vorgenommene Aktivierung von latenten Steuern aus Verlustvorträgen und sonstigen abzugsfähigen temporären Differenzen erscheint uns begründet und der Höhe nach angemessen.

Verweis auf weitergehende Informationen

Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf den Anhang der Gesellschaft Punkt 3.4. bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Punkt 4.5. bezüglich erläuternder Darstellungen inklusive der Entwicklung der aktiven latenten Steuern.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine we-sentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 4. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. In der Folge wurden wir vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit mehr als 20 Jahren Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Jürgen Schauer.

Wien, den 13. Mai 2020

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH

gez.:

Mag. Jürgen Schauer Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards erstellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Leoben-Hinterberg, am 13. Mai 2020

Der Vorstand

DI (FH) Andreas Gerstenmayer e.h. Chief Executive Officer

Mag.a Monika Stoisser-Göhring e.h. Chief Financial Officer

Ing. Heinz Moitzi e.h. Chief Operations Officer

www.ats.net

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