Annual Report (ESEF) • Jun 5, 2025
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Download Source FileReport 529900EVOKN4LCCD93212024-04-012025-03-31iso4217:EUR529900EVOKN4LCCD93212023-04-012024-03-31iso4217:EURxbrli:shares529900EVOKN4LCCD93212025-03-31529900EVOKN4LCCD93212024-03-31529900EVOKN4LCCD93212023-03-31529900EVOKN4LCCD93212023-03-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900EVOKN4LCCD93212023-03-31ifrs-full:OtherReservesMember529900EVOKN4LCCD93212023-03-31atsag:HybridkapitalMember529900EVOKN4LCCD93212023-03-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900EVOKN4LCCD93212023-03-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900EVOKN4LCCD93212023-04-012024-03-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900EVOKN4LCCD93212023-04-012024-03-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900EVOKN4LCCD93212023-04-012024-03-31ifrs-full:OtherReservesMember529900EVOKN4LCCD93212024-03-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900EVOKN4LCCD93212024-03-31ifrs-full:OtherReservesMember529900EVOKN4LCCD93212024-03-31atsag:HybridkaptialMember529900EVOKN4LCCD93212024-03-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900EVOKN4LCCD93212024-03-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900EVOKN4LCCD93212024-04-012025-03-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900EVOKN4LCCD93212024-04-012025-03-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900EVOKN4LCCD93212024-04-012025-03-31ifrs-full:OtherReservesMember529900EVOKN4LCCD93212025-03-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900EVOKN4LCCD93212025-03-31ifrs-full:OtherReservesMember529900EVOKN4LCCD93212025-03-31atsag:HybridkapitalMember529900EVOKN4LCCD93212025-03-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900EVOKN4LCCD93212025-03-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft Jahresfinanzbericht zum 31. März 2025 Inhaltsverzeichnis Konzernabschluss zum 31. März 2025 Konzernlagebericht 2024/25 Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss 2024/25 Jahresabschluss zum 31. März 2025 Lagebericht 2024/25 Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2024/25 Erklärung aller gesetzlichen Vertreter Konzernabschluss zum 31. März 2025 Inhaltsverzeichnis Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Konzern- Gesamtergebnisrechnung Konzernbilanz Konzern-Kapitalflussrechnung Konzern- Eigenkapitalveränderungsrechnung Anhang zum Konzernabschluss zum 31. März 2025 Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung in Tsd. € Erläuterung 2024/25 2023/24 Umsatzerlöse 1 1.589.626 1.549.779 Umsatzkosten 2 (1.411.731) (1.366.924) Bruttogewinn 177.895 182.855 Vertriebskosten 2 (55.239) (49.285) Allgemeine Verwaltungskosten 2 (90.879) (65.051) Sonstiger betrieblicher Ertrag1 4 397.683 44.256 Sonstiger betrieblicher Aufwand 4 (152.056) (81.654) Sonstiges betriebliches Ergebnis 245.627 (37.398) Betriebsergebnis 277.404 31.121 Finanzierungserträge 5 44.860 39.605 Finanzierungsaufwendungen 5 (128.337) (90.041) Finanzergebnis (83.477) (50.436) Ergebnis vor Steuern 193.927 (19.315) Ertragsteuern 6 (104.232) (17.379) Konzernjahresergebnis 89.695 (36.694) davon vorgesehener Anteil Hybridkapitalbesitzer 17.500 17.500 davon den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen 72.195 (54.194) Ergebnis je Aktie, das den Aktionären des Mutterunternehmens zusteht (in € je Aktie): 26 - unverwässert 1,86 (1,39) - verwässert 1,86 (1,39) 1 Siehe Anhang „I. Allgemeine Erläuterungen, F. Änderungen im Konsolidierungskreis" Konzern-Gesamtergebnisrechnung in Tsd. € 2024/25 2023/24 Konzernjahresergebnis 89.695 (36.694) Zu reklassifizierende Ergebnisse: Währungsumrechnungsdifferenzen, nach Steuern 43.475 (114.154) (Verluste) aus der Bewertung von Sicherungsinstrumenten aus der Absicherung von Zahlungsströmen, nach Steuern (4.267) (6.059) Nicht zu reklassifizierende Ergebnisse: Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer:innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nach Steuern (1.860) (999) Sonstiges Ergebnis 37.348 (121.212) Konzerngesamtergebnis 127.043 (157.906) davon vorgesehener Anteil Hybridkapitalbesitzer 17.500 17.500 davon den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen 109.543 (175.406) Konzernbilanz in Tsd. € Erläuterung 31.03.2025 31.03.2024 VERMÖGENSWERTE Sachanlagen 7 3.335.615 3.394.921 Immaterielle Vermögenswerte 8 18.027 20.095 Finanzielle Vermögenswerte 12 8.702 16.799 Aktive latente Steuern 6 4.533 26.349 Sonstige langfristige Vermögenswerte 9 32.580 18.076 Langfristige Vermögenswerte 3.399.457 3.476.240 Vorräte 10 145.453 160.774 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte 11 482.209 328.137 Finanzielle Vermögenswerte 12 105.912 26.928 Laufende Ertragsteuerforderungen 4.010 6.328 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 13 485.079 676.490 Kurzfristige Vermögenswerte 1.222.663 1.198.657 Summe Vermögenswerte 4.622.120 4.674.897 EIGENKAPITAL Gezeichnetes Kapital 22 141.846 141.846 Sonstige Rücklagen 23 (31.543) (68.891) Hybridkapital 24 347.956 347.956 Gewinnrücklagen 616.691 545.668 Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital 1.074.950 966.579 Summe Eigenkapital 1.074.950 966.579 SCHULDEN Finanzielle Verbindlichkeiten 15 1.621.239 1.605.036 Vertragliche Verbindlichkeiten 16 827.890 896.980 Rückstellungen für Personalaufwand 17 41.712 51.796 Passive latente Steuern 6 9.290 1.685 Sonstige Verbindlichkeiten 14 67.382 72.781 Langfristige Schulden 2.567.513 2.628.278 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 14 405.643 525.328 Finanzielle Verbindlichkeiten 15 469.892 518.189 Vertragliche Verbindlichkeiten 16 83.206 14.550 Laufende Ertragsteuerschulden 192 6.013 Sonstige Rückstellungen 18 20.724 15.960 Kurzfristige Schulden 979.657 1.080.040 Summe Schulden 3.547.170 3.708.318 Summe Eigenkapital und Schulden 4.622.120 4.674.897 Konzern-Kapitalflussrechnung in Tsd. € 2024/25 2023/24 Betriebsergebnis 277.404 31.121 Abschreibungen, Zuschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 328.277 276.367 Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von Anlagevermögen (8.794) 97 Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von verbundenen Unternehmen (324.834) – Veränderung langfristiger Rückstellungen (3.788) 1.434 Veränderung von Vertragsverbindlichkeiten 21.346 273.847 Zahlungsunwirksame Aufwendungen/(Erträge), saldiert (21.224) (28.836) Gezahlte Zinsen (88.117) (59.113) Erhaltene Zinsen 26.869 25.511 Gezahlte Ertragsteuern (64.916) (24.233) Cashflow aus dem Ergebnis 142.223 496.195 Vorräte 13.511 (19.958) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte (204.661) 87.999 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (30.641) 89.308 Sonstige Rückstellungen 5.045 (164) Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (74.523) 653.380 Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (416.057) (858.791) Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 1.287 3.413 Einzahlungen aus der Veräußerung von verbundenen Unternehmen abzüglich abgehender Zahlungsmittel 353.435 – Auszahlungen für den Erwerb von finanziellen Vermögenswerten (125.096) 17.610 Einzahlungen aus der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten 45.765 11.783 Cashflow aus Investitionstätigkeit (140.666) (825.985) Einzahlungen aus der Aufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten 412.978 507.673 Auszahlungen für die Rückzahlung von finanziellen Verbindlichkeiten (383.145) (445.046) Einzahlungen aus Investitionszuschüssen 7.611 22.167 Dividendenzahlungen – (15.540) Hybridkuponzahlungen (17.500) (17.500) Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 19.944 51.754 Veränderung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (195.245) (120.851) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Jahresanfang 676.490 791.738 Währungsgewinne aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 3.834 5.603 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Geschäftsjahresende 485.079 676.490 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung in Tsd. € Gezeichne- tes Kapital Sonstige Rücklagen Hybrid- kapital Gewinn- rücklagen Den Eigen- tümern des Mutterunter- nehmens zu- rechenbares Eigenkapital Nicht beherr- schende Anteile Summe Eigen- kapital Stand zum 31.03.2023 141.846 52.321 347.956 615.402 1.157.525 – 1.157.525 Konzernjahresergebnis – – – (36.694) (36.694) – (36.694) Sonstiges Ergebnis – (121.212) – – (121.212) – (121.212) davon Währungsumrechnungsdifferenzen, nach Steuern – (114.154) – – (114.154) – (114.154) davon Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer:innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nach Steuern – (999) – – (999) – (999) davon Veränderung von Sicherungsinstrumenten aus der Absicherung von Zahlungsströmen, nach Steuern – (6.059) – – (6.059) – (6.059) Konzerngesamtergebnis 2023/24 – (121.212) – (36.694) (157.906) – (157.906) Dividendenzahlung für 2022/23 – – – (15.540) (15.540) – (15.540) Hybridkuponzahlung – – – (17.500) (17.500) – (17.500) Stand zum 31.03.2024 141.846 (68.891) 347.956 545.668 966.579 – 966.579 Konzernjahresergebnis – – – 89.695 89.695 – 89.695 Sonstiges Ergebnis – 37.348 – – 37.348 – 37.348 davon Währungsumrechnungsdifferenzen, nach Steuern – 43.475 – – 43.475 – 43.475 davon Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer:innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nach Steuern – (1.860) – – (1.860) – (1.860) davon Veränderung von Sicherungsinstrumenten aus der Absicherung von Zahlungsströmen, nach Steuern – (4.267) – – (4.267) – (4.267) Konzerngesamtergebnis 2024/25 – 37.348 – 89.695 127.043 – 127.043 Hybridkuponzahlung – – – (17.500) (17.500) – (17.500) Sonstige Veränderungen – – – (1.172) (1.172) – (1.172) Stand zum 31.03.2025 141.846 (31.543) 347.956 616.691 1.074.950 – 1.074.950 Anhang zum Konzernabschluss zum 31. März 2025 Inhaltsverzeichnis Anhang zum Konzernabschluss I. Allgemeine Erläuterungen A. Allgemeines B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze a. Konsolidierungsgrundsätze b. Geschäftssegmentinformationen c. Fremdwährungen d. Ertragsrealisierung e. Ertragsteuern f. Sachanlagen g. Leasingverhältnisse h. Immaterielle Vermögenswerte i. Abschreibungen für Wertverluste und Zuschreibungen auf Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen j. Vorräte k. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte l. Finanzielle Vermögenswerte m. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente n. Nicht beherrschende Anteile o. Rückstellungen p. Rückstellungen für Personalaufwand q. Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte r. Verbindlichkeiten s. Vertragliche Verbindlichkeiten t. Öffentliche Zuwendungen u. Eventualschulden, -forderungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen v. Erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften w. Künftige Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften sowie Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung von neuen Rechnungslegungsstandards C. Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Annahmen D. Auswirkungen geopolitischer Spannungen E. Auswirkungen des Klimawandels F. Änderungen im Konsolidierungskreis II. Segmentberichterstattung III. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlust-rechnung 1. Umsatzerlöse 2. Aufwandsarten 3. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 4. Sonstiges betriebliches Ergebnis 5. Finanzergebnis 6. Ertragsteuern IV. Erläuterungen zur Konzernbilanz 7. Sachanlagen 8. Immaterielle Vermögenswerte 9. Sonstige langfristige Vermögenswerte 10. Vorräte 11. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte 12. Finanzielle Vermögenswerte 13. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 14. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 15. Finanzielle Verbindlichkeiten 16. Vertragliche Verbindlichkeiten 17. Rückstellungen für Personalaufwand 18. Sonstige Rückstellungen 19. Derivative Finanzinstrumente 20. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten 21. Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen 22. Gezeichnetes Kapital 23. Sonstige Rücklagen 24. Hybridkapital 25. Cashflow V. Sonstige Angaben 26. Ergebnis je Aktie 27. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 28. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen und Unternehmen 29. Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer 30. Personalstand Anhang zum Konzernabschluss I. Allgemeine Erläuterungen A. Allgemeines AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz „die Gesellschaft“ und mit ihren Tochtergesellschaften „der Konzern“ genannt) wurde in Österreich gegründet. Der Sitz der Gesellschaft ist in Österreich, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg. Unternehmensgegenstand sind die Fertigung und der Vertrieb von Leiterplatten und die Durchführung von damit verbundenen Dienstleistungen in den Segmenten Electronics Solutions und Microelectronics sowie Sonstige. Die Produkte werden im europäischen und asiatischen Raum produziert und sowohl direkt bei den Erstausrüstern (OEM – Original Equipment Manufacturer) als auch bei Auftragsfertigern (CEM – Contract Electronic Manufacturer) abgesetzt. Die Gesellschaft notiert seit 20. Mai 2008 an der Wiener Börse, Österreich, im Börsensegment Prime Market und wird seit 15. September 2008, nach einer Phase des Doppellistings auf dem bisherigen Börsenplatz Frankfurt am Main, Deutschland, ausschließlich an der Wiener Börse gehandelt. Vor dem Wechsel des Börsenplatzes notierte die Gesellschaft seit 16. Juli 1999 an der Frankfurter Börse. Die AT&S Aktie wird seit 19. März 2018 in den österreichischen Leitindex ATX einbezogen. Der Konzernabschluss wurde gemäß § 245a UGB in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) formulierten Standards (IFRS und IAS) und Interpretationen (IFRIC und SIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die bei der Erstellung des Konzernabschlusses herangezogenen Bewertungsgrundlagen basieren auf historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten – mit Ausnahme der Wertpapiere, der derivativen Finanzinstrumente sowie desjenigen Teils der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welcher im Folgemonat im Rahmen des Factorings an Banken übertragen wird: Diese werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. a. Konsolidierungsgrundsätze Abschlussstichtag für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der 31. März 2025 mit folgenden Ausnahmen: Aufgrund der gesetzlichen Lage in China entspricht das Geschäftsjahr der AT&S (China) Company Limited und der AT&S (Chongqing) Company Limited dem Kalenderjahr (Abschlussstichtag: 31. Dezember 2024), sodass die Einbeziehung auf Basis eines Zwischenabschlusses zum 31. März 2025 erfolgte. Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 14. Mai 2025 freigegeben. Der Einzelabschluss der Gesellschaft, der nach Überleitung auf die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, wird am 28. Mai 2025 dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Feststellung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und – im Falle einer Vorlage an die Hauptversammlung – die Gesellschafter können diesen Einzelabschluss in einer Weise ändern, die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst. Konsolidierungskreis Die Gesellschaft beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. In den Konzernabschluss sind – neben der Gesellschaft – folgende Tochterunternehmen einbezogen und vollkonsolidiert: ◾ AT&S Asia Pacific Limited, Hongkong, China (im Folgenden AT&S Asia Pacific genannt), Anteil 100 % ◾ AT&S (China) Company Limited, China (im Folgenden AT&S China genannt), 100 % Tochtergesellschaft der AT&S Asia Pacific ◾ AT&S (Chongqing) Company Limited, China (im Folgenden AT&S Chongqing genannt), 100 % Tochtergesellschaft der AT&S Asia Pacific ◾ AT&S Japan K.K., Japan (im Folgenden AT&S Japan genannt), 100 % Tochtergesellschaft der AT&S Asia Pacific ◾ AT&S (Taiwan) Co., Ltd., Taiwan (im Folgenden AT&S Taiwan genannt), 100 % Tochtergesellschaft der AT&S Asia Pacific ◾ AT&S India Private Limited, Indien (im Folgenden AT&S Indien genannt), Anteil 100 % ◾ AT&S Korea Sales Support Co., Ltd., Südkorea (im Folgenden AT&S Korea Sales genannt), Anteil 100 % ◾ AT&S Americas LLC, USA (im Folgenden AT&S Americas genannt), Anteil 100 % ◾ AT&S Deutschland GmbH, Deutschland (im Folgenden AT&S Deutschland genannt), Anteil 100 % ◾ AT&S Skandinavia AB, Schweden (im Folgenden AT&S Schweden genannt), Anteil 100 % ◾ AT&S Austria Technologie & Systemtechnik (Malaysia) SDN. BHD. (im Folgenden AT&S Malaysia genannt), Anteil 100 % Die AT&S Korea Co., Ltd, Ansan, Südkorea, ist mit Ende Jänner 2025 durch Verkauf aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Weitergehende Erläuterungen und Details dazu befinden sich im Kapitel F „Änderungen im Konsolidierungskreis“. Durch den Verkauf der AT&S Korea gibt es keine zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte und damit im Zusammenhang stehende Verbindlichkeiten im Konzernabschluss der AT&S AG zum 31. März 2025. Die AT&S Korea Sales wurde im Geschäftsjahr 2024/25 neu gegründet und erstmalig in den Konzernabschluss einbezogen. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Sie beinhalten weiters die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden und dementsprechend der volle oder anteilige Firmenwert angesetzt wird. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn der Konzern entweder die Beherrschung oder den maßgeblichen Einfluss auf ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Der beizulegende Zeitwert ist der beim erstmaligen Ansatz eines assoziierten Unternehmens, Gemeinschaftsunternehmens oder eines finanziellen Vermögenswerts ermittelte Zeitwert. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt werden würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Bedingung wird nur dann als erfüllt angesehen, wenn der langfristige Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort zur Veräußerung verfügbar und die Veräußerung hochwahrscheinlich ist. Die Geschäftsführung muss sich zu einer Veräußerung verpflichtet haben. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass der Veräußerungsvorgang innerhalb eines Jahres nach einer solchen Klassifizierung abgeschlossen wird. Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, werden zu dem niedrigeren Betrag ihres ursprünglichen Buchwerts und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Für den Fall, dass sich der Konzern zu einer Veräußerung verpflichtet hat, die mit einem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen einhergeht, werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden dieses Tochterunternehmens als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, sofern die oben genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Dies gilt unabhängig davon, ob der Konzern einen nicht beherrschenden Anteil an dem früheren Tochterunternehmen nach der Veräußerung zurückbehält oder nicht. Für den Fall, dass sich der Konzern zu einer Veräußerung verpflichtet hat, die zu einem Abgang einer Beteiligung oder eines Teils einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen führt, wird die Beteiligung oder der Teil der Beteiligung als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, sofern die oben genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Konsolidierungsmethoden Alle wesentlichen Konzernsalden und -transaktionen wurden eliminiert, damit der Konzernabschluss die Rechnungslegungsinformationen über den Konzern so darstellt, als würde es sich bei dem Konzern um ein einziges Unternehmen handeln. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach den Bestimmungen des IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ (Business Combinations) und IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ (Consolidated Financial Statements). Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge werden eliminiert. Zwischenergebnisse im Anlage- und Vorratsvermögen werden eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Für alle einbezogenen Tochterunternehmen werden darüber hinaus einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet. b. Geschäftssegmentinformationen Die Einteilung der Geschäftssegmente und die Darstellung der Segmentergebnisse erfolgen nach dem Management Approach und folgen den internen Berichten an den Vorstand der Gesellschaft als diejenige verantwortliche Unternehmensinstanz (Chief Operating Decision Maker), welche über die Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente entscheidet. Als Geschäftssegment wird ein Unternehmensbestandteil bezeichnet, der Geschäftstätigkeiten betreibt und dessen Betriebsergebnisse regelmäßig von der verantwortlichen Unternehmensinstanz überprüft werden. Mit den Geschäftstätigkeiten werden Umsatzerlöse erwirtschaftet, wofür Aufwendungen anfallen. Diese Aufwendungen können auch im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen mit anderen Geschäftssegmenten des Unternehmens stehen. Für die einzelnen Geschäftssegmente liegen separate Finanzinformationen vor. Der AT&S-Konzern gliedert seine betrieblichen Tätigkeiten in folgende drei Segmente: ◾ Electronics Solutions ◾ Microelectronics ◾ Sonstige Die beiden operativen Segmente sind technologieorientiert strukturiert. Das Segment Electronics Solutions umfasst den Bereich der Leiterplatten und wird durch die Entwicklung von Hightech-Lösungen zudem verstärkt die Geschäftsbereiche Module und Embedding abdecken. Das Segment Microelectronics umfasst die Herstellung von IC-Substraten für PCs und Server. Im Segment Sonstige sind Produktdesign-Dienstleistungen und vor allem auch Konzern- und Holdingaktivitäten abgebildet. c. Fremdwährungen Die Konzerndarstellungswährung ist der Euro (€). Die funktionale Währung ausländischer Tochterunternehmen ist die jeweilige Landeswährung. Ausländische Gesellschaften Die Umrechnung der Bilanzen der AT&S Indien, AT&S China, AT&S Asia Pacific, AT&S Japan, AT&S Korea, AT&S Americas, AT&S Chongqing, AT&S Malaysia, AT&S Taiwan, AT&S Schweden und AT&S Korea Sales erfolgt mit Ausnahme der Eigenkapitalpositionen (historischer Kurs) mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die Auswirkungen von Wechselkursveränderungen auf das Nettovermögen der ausländischen Tochtergesellschaften werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die AT&S Korea wurde mit Ende Jänner 2025 entkonsolidiert. Es wurden die zu diesem Zeitpunkt gültigen Kurse verwendet. Fremdwährungstransaktionen In den Einzelabschlüssen werden Fremdwährungsposten zum jeweils gültigen Entstehungskurs erfasst. Monetäre Posten werden zum Bilanzstichtag mit dem Kurs des Abschlussstichtags umgerechnet; nicht monetäre Posten, die nach dem Anschaffungskostenprinzip bilanziert worden sind, werden unverändert mit dem Kurs der Erstbuchung ausgewiesen. Die Währungsdifferenzen aus der Umrechnung monetärer Posten – mit Ausnahme jener finanziellen Vermögenswerte, die als „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“ klassifiziert wurden – werden erfolgswirksam erfasst. Stichtagskurs Durchschnittskurs 31.03.2025 31.03.2024 Veränderung in % 01.04.2024– 31.03.2025 01.04.2023– 31.03.2024 Veränderung in % Chinesischer Renminbi 7,8419 7,7940 0,6 % 7,7406 7,7648 (0,3 %) Hongkong-Dollar 8,4209 8,4364 (0,2 %) 8,3705 8,4918 (1,4 %) Malaysischer Ringgit 4,7973 5,0928 (5,8 %) 4,8371 5,0202 (3,6 %) Indische Rupie 92,4800 89,8800 2,9 % 90,6846 89,7169 1,1 % Japanischer Yen 161,4400 163,1400 (1,0 %) 163,4038 156,9000 4,1 % Südkoreanischer Won 1.593,7500 1.451,3700 9,8 % 1.496,2700 1.433,9538 4,3 % Schwedische Krone 10,8564 11,5527 (6,0 %) 11,4183 11,4902 (0,6 %) Taiwan-Dollar 35,9409 34,5069 4,2 % 34,8415 34,0232 2,4 % US-Dollar 1,0811 1,0779 0,3 % 1,0740 1,0849 (1,0 %) d. Ertragsrealisierung Unter den Umsatzerlösen sind die beizulegenden Werte jener Gegenleistungen ausgewiesen, die der Konzern im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhält. Die Umsatzerlöse werden netto ohne Umsatzsteuer nach Abzug von Rabatten und Preisnachlässen sowie nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen. Erträge werden wie folgt realisiert: Erlöse aus Produktverkäufen Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann. Die Umsatzrealisierung kann zeitpunkt- und zeitraumbezogen erfolgen. Bei der Erzeugung von Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse der Abnehmer zugeschnitten sind und somit keinen alternativen Nutzen aufweisen sowie ein Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen inklusive einer Marge besteht, erlangt der Abnehmer gemäß IFRS 15.35 c Kontrolle über diese Produkte. Bei einem Teil der Kunden der AT&S Gruppe werden diese Kriterien erfüllt, sodass in diesen Fällen die Umsatzerlöse zeitraumbezogen zu realisieren sind. Die Messung des Leistungsfortschritts erfolgt anhand der bisher angefallenen Kosten in Relation zu den Gesamtkosten. Bei jenen Kunden, bei denen diese Kriterien nicht erfüllt sind, erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen, wenn die Kontrolle bei Lieferung (abhängig von den vereinbarten Incoterms) auf den Käufer übergegangen ist. e. Ertragsteuern Die Ertragsteuerbelastung basiert auf dem Jahresgewinn und berücksichtigt latente Steuern. Aktive und passive latente Steuerabgrenzungen werden im Konzern unter Anwendung der bilanzorientierten Methode angesetzt. Dabei wird der erwartete Steuereffekt aus Differenzen zwischen den Buchwerten im Konzernabschluss und den steuerlichen Buchwerten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen, durch Bildung von aktiven und passiven latenten Steuerpositionen berücksichtigt. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften), die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Eine künftige Änderung der Steuersätze hätte auch Auswirkungen auf die zum aktuellen Bilanzstichtag aktivierten latenten Steuern. Steuerabgrenzungen ergeben sich aus der Bewertung bestimmter Positionen der Vermögenswerte und Schulden sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen. Latente Steuern auf die – erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten – noch nicht realisierten Gewinne/Verluste von Eigenkapitalinstrumenten, Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer:innen anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie auf noch nicht realisierte Gewinne/Verluste aus Sicherungsinstrumenten zur Absicherung von Zahlungsströmen werden ebenso erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Aktive latente Steuerabgrenzungen auf Verlustvorträge sind nach IFRS zu bilden, wenn angenommen werden kann, dass diese durch zukünftige steuerliche Gewinne genutzt werden können. Latente Steuern werden nicht erfasst für temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden. f. Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Anschaffungsnebenkosten und Erweiterungsinvestitionen werden aktiviert. Hingegen werden Instandhaltungsaufwendungen in jener Periode aufwandswirksam erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden gemäß IAS 23 als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert. Die Vermögenswerte werden ab dem Zeitpunkt, ab dem sie sich im betriebsbereiten Zustand befinden, linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt pro rata temporis. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Der Bemessung der planmäßigen Abschreibung liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde: Gebäude und Bauten 10–50 Jahre Maschinen und technische Anlagen 4–15 Jahre Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3–15 Jahre Abschreibungsdauer und Abschreibungsmethode werden jährlich zum Ende des Geschäftsjahres überprüft. Die aus der Stilllegung oder aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens resultierenden Gewinne oder Verluste, die sich aus der Differenz zwischen Nettoveräußerungswert und Buchwert ergeben, werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. g. Leasingverhältnisse Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts (des Leasinggegenstands) für einen vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt überträgt. Seit dem 1. April 2019 bilanziert der Konzern als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, wenn dieser bestimmbar ist. Andernfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten feste Zahlungen, variable indexgebundene Zahlungen sowie den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wurde. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen. Für Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist (bis 5 Tsd. €) und für kurzfristige Leasingverhältnisse (bis zwölf Monate oder weniger) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht und die Zahlungen linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Weiters werden die Vorschriften nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet. Vor allem Leasingverträge von Immobilien enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder zur Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung oder Nichtausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn diese hinreichend sicher sind. Der Konzern tritt nur als Leasingnehmer auf. Transaktionen, bei denen der Konzern als Leasinggeber auftritt, finden nicht statt. h. Immaterielle Vermögenswerte Patente, Markenrechte und Lizenzen Ausgaben für erworbene Patente, Markenrechte und Lizenzen werden mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten aktiviert und linear über ihre gewöhnliche Nutzungsdauer von zwei bis zehn Jahren abgeschrieben. Abschreibungsdauer und Abschreibungsmethode werden jährlich zum Ende des Geschäftsjahres überprüft. Forschungs- und Entwicklungskosten Forschungskosten werden ergebniswirksam im Jahr ihres Entstehens in den Herstellungskosten erfasst. Entwicklungskosten stellen ebenfalls Periodenaufwand dar. Eine Aktivierung erfolgt nur dann, wenn die folgenden Nachweise kumulativ erbracht werden können: ◾ Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts ist gegeben, damit er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird. ◾ Die Absicht besteht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen. ◾ Die Fähigkeit ist vorhanden, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. ◾ Wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen Nutzen erzielen wird, ist nachweisbar. ◾ Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können, ist gegeben. ◾ Es besteht die Fähigkeit zur verlässlichen Bestimmung der im Rahmen der Entwicklung des immateriellen Vermögenswerts zurechenbaren Aufwendungen. Die aktivierten Entwicklungsprojekte umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten. Finanzierungskosten werden aktiviert, wenn das Entwicklungsprojekt einen qualifizierten Vermögenswert gemäß IAS 23 darstellt. Entwicklungskosten werden linear über ihre gewöhnliche Nutzungsdauer von sechs bis sieben Jahren, die sich aus den erwarteten Verkaufsperioden ableitet, abgeschrieben. i. Abschreibungen für Wertverluste und Zuschreibungen auf Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen Die Werthaltigkeit der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte wird regelmäßig daraufhin überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Falls Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, erfolgt eine sofortige Überprüfung. Für immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung wird jährlich untersucht, ob eine Wertminderung vorliegt. Liegt der erzielbare Betrag des jeweiligen Anlagegegenstands unter dem Buchwert, erfolgt eine Abschreibung für Wertverluste (Impairment) in Höhe des Unterschiedsbetrags. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet werden. Die angewandten Abzinsungssätze entsprechen den marktüblichen und an die spezifischen Risiken angepassten gewichteten Kapitalkosten auf Basis extern verfügbarer Kapitalmarktdaten. Fällt die Ursache für eine in der Vergangenheit erfolgte Abschreibung für Wertverluste weg, wird, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, eine Zuschreibung für Wertaufholung auf die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen. j. Vorräte Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im regulären Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der notwendigen variablen Veräußerungskosten. Anschaffungskosten werden durch die FIFO-Methode (First in – First out) ermittelt. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten für unfertige und fertige Erzeugnisse werden Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne und andere direkt zurechenbare Kosten sowie angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht angesetzt. k. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte Forderungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden erstmals mit dem Transaktionspreis im Sinne des IFRS 15 angesetzt und in weiterer Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Wertberichtigungen für erwartete und tatsächliche Kreditausfälle, ausgewiesen. Die Forderungen werden gemäß dem vereinfachten Modell (erwartete Kreditausfälle während der erwarteten Laufzeit) bewertet. Hierfür wird im Rahmen einer Wertberichtigungsmatrix mittels einer Vergangenheitsanalyse und der Einschätzung zukünftiger Entwicklungen der Wertberichtigungsbedarf ermittelt. Sämtliche Forderungen weisen ein Zahlungsziel von weniger als einem Jahr auf und enthalten somit keine Finanzierungskomponente in Form von Zinsen. l. Finanzielle Vermögenswerte Ansatz und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten erfolgen nach dem Erfüllungsdatum. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte werden in der Regel mit dem Marktpreis bestimmt. Der Erstansatz erfolgt zuzüglich der Transaktionskosten – außer bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Nach IFRS 9 werden alle finanziellen Vermögenswerte in zwei Klassifizierungskategorien aufgeteilt – diejenigen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Wenn finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, so können Aufwendungen und Erträge entweder vollständig im Periodenergebnis oder im sonstigen Ergebnis zu erfassen sein. Zu fortgeführten Anschaffungskosten Darunter fallen jene finanziellen Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und deren Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Die Bewertung erfolgt zum Zeitpunkt des Zugangs zum beizulegenden Zeitwert bzw. zum Transaktionspreis gemäß IFRS 15 (vertragliche Vermögenswerte sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen. Diese Wertminderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. AT&S wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen das vereinfachte Wertminderungsmodell an, in dem erwartete Verluste während der Gesamtlaufzeit berücksichtigt werden. Die Bestimmung des Kreditverlusts erfolgt auf Basis einer Wertberichtigungstabelle, die das Rating der Kunden und Überfälligkeiten berücksichtigt. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielleVermögenswerte Darunter fallen jene finanziellen Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch im Verkauf der finanziellen Vermögenswerte besteht, und deren Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. In der AT&S Gruppe werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen teilweise im Rahmen einer Factoring-Vereinbarung an Banken verkauft. Jener Teil des Forderungsbestands zum 31. März, der nach diesem Stichtag zum Nennwert an Banken verkauft wird, wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert hat keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss. Aus diesem Grund wird unterstellt, dass der beizulegende Zeitwert dem bisherigen Bewertungsmaßstab der fortgeführten Anschaffungskosten entspricht. Alle Eigenkapitalinstrumente, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, sind in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen; Wertveränderungen werden im Periodenergebnis erfasst. Wenn ein Eigenkapitalinstrument nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann ein Unternehmen beim erstmaligen Ansatz die unwiderrufliche Entscheidung treffen, dieses zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Gesamtergebnis zu bewerten, wobei im Periodenergebnis nur Erträge aus Dividenden erfasst werden, sofern sie keine Kapitalrückzahlung darstellen. Gemäß IFRS 9 wurde die unwiderrufliche Option der erfolgsneutralen Bewertung in Anspruch genommen. Wertänderungen der Eigenkapitalinstrumente werden somit im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Darunter fallen finanzielle Vermögenswerte, die weder als fortgeführte Anschaffungskosten noch als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert wurden. Die Bewertung erfolgt zum Zugangszeitpunkt zu Zeitwerten exklusive Transaktionskosten, in späteren Perioden zum jeweils aktuellen Marktwert. Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst. Dies betrifft im Wesentlichen zu Handelszwecken gehaltene Wertpapiere. Derivative Finanzinstrumente gehören ebenfalls dieser Kategorie an, sofern nicht das Hedge Accounting zur Anwendung gelangt (siehe „Derivative Finanzinstrumente“). Derivative Finanzinstrumente Der Konzern schließt nach Möglichkeit derivative Finanzgeschäfte ab, um sich gegen Zinsschwankungen abzusichern. Diese Instrumente betreffen hauptsächlich Zinsswaps. Sie werden abgeschlossen, um den Konzern gegen ein steigendes Zinsniveau zu schützen. Der Konzern setzt keine Finanzinstrumente für spekulative Zwecke ein. Die erstmalige Erfassung bei Vertragsabschluss und die Folgebewertung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgen mit deren Marktwerten. AT&S wendet weiterhin die Bestimmungen des IAS 39 betreffend Hedge Accounting an. Das Hedge Accounting gemäß IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ (Financial Instruments: Recognition and Measurement), wonach Veränderungen der Marktwerte von Sicherungsinstrumenten erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden, kommt dann zur Anwendung, wenn eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 für Sicherungsinstrumente aus der Absicherung von Zahlungsströmen vorliegt. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung und fortlaufend findet eine Dokumentation der Einschätzung statt, ob die in der Sicherungsbeziehung eingesetzten Derivate die Änderungen der Zahlungsströme des Grundgeschäfts hocheffektiv kompensieren. Der Konzern beendet die bilanzielle Abbildung als designierte Sicherungsbeziehung nur dann, wenn die Sicherungsbeziehung (oder ein Teil davon) die Qualifikationskriterien nicht mehr erfüllt (vorbehaltlich einer Rekalibrierung). Dazu gehören grundsätzlich auch Fälle, in denen das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird. Die Beendigung wird prospektiv vorgenommen. Sämtliche zu diesem Zeitpunkt im sonstigen Ergebnis erfasste und in der Cashflow-Hedge-Rücklage kumulierte Gewinne oder Verluste verbleiben im Eigenkapital und werden bei Eintritt der erwarteten Transaktion in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Wenn ein Derivat nicht für Hedge Accounting qualifiziert wurde, werden unrealisierte Gewinne und Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst. Zins- und Dividendenerträge Die Zinserträge werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Vermögenswerts erfasst. Dividendenerträge aus finanziellen Vermögenswerten werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns erfolgswirksam erfasst. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Das Wertminderungsmodell gemäß IFRS 9 (Expected Credit Loss) ist auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, auf Vertragsvermögenswerte und Schuldinstrumente, die zum Fair Value through OCI bewertet werden, anzuwenden. Nach IFRS 9 ist die Wertminderung entweder mit dem Zwölfmonatsmodell, bei dem erwartete Verluste von möglichen Ausfällen innerhalb der nächsten zwölf Monate berücksichtigt werden, oder dem Lebenszeitmodell, bei dem erwartete Verluste von möglichen Ausfällen innerhalb der Gesamtlaufzeit berücksichtigt werden, zu ermitteln. AT&S wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen und finanzielle Vermögenswerte das vereinfachte Wertminderungsmodell an, in dem erwartete Verluste während der Gesamtlaufzeit berücksichtigt werden. Die Bestimmung des Kreditverlusts erfolgt auf Basis einer Wertberichtigungstabelle, die das Rating der Kunden und Überfälligkeiten berücksichtigt. m. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Termingelder, täglich fällige Bankguthaben sowie kurzfristige, hochliquide Veranlagungen mit einer Gesamtlaufzeit von bis zu drei Monaten (Commercial Papers und Geldmarktfonds). n. Nicht beherrschende Anteile Die Gesellschaft hat keine nicht beherrschenden Anteile. Das Konzernjahresergebnis und das sonstige Ergebnis werden den Eigentümern des Mutterunternehmens und den Eigentümern der Hybridanleihe zugeordnet. o. Rückstellungen Rückstellungen werden bilanziert, wenn der Konzern eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten hat, die auf vorangegangenen Ereignissen beruht, es wahrscheinlich ist, dass dies zu einem Ressourcenabfluss führt, und dieser Betrag verlässlich geschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft, und ihre Höhe wird der jeweiligen Neueinschätzung angepasst. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich ist, mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert. p. Rückstellungen für Personalaufwand Rückstellungen für Pensionen Im Konzern bestehen für die betriebliche Altersvorsorge verschiedene beitrags- und leistungsorientierte Versorgungssysteme. Bei beitragsorientierten Pensionszusagen (Defined Contribution) werden die Zusagen durch fixierte Beträge an zweckgebundene Versorgungseinrichtungen geleistet. Diese Beiträge werden im Personalaufwand ausgewiesen. Eine Rückstellung ist nicht zu bilden, da über die festgelegten Beträge hinaus keine weiteren Verpflichtungen bestehen. Für einzelne Vorstandsmitglieder und bestimmte leitende Angestellte bestehen leistungsorientierte Pensionszusagen (Defined Benefit), die zu jedem Bilanzstichtag durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker:innen bewertet werden. Die Verpflichtung des Konzerns besteht darin, die zugesagten Leistungen an aktive und ausgeschiedene Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte sowie deren Angehörige zu erfüllen. Die nach der Methode des Anwartschaftsansammlungsverfahrens (Projected Unit Credit Method) ermittelte Pensionsverpflichtung wird bei einem fondsfinanzierten Versorgungssystem in Höhe des Vermögens des Fonds gekürzt. Der Barwert der Anwartschaft wird aufgrund der geleisteten Dienstjahre, der erwarteten Gehaltsentwicklung und der Rentenanpassungen berechnet. Soweit das Fondsvermögen die Verpflichtung nicht deckt, wird die Nettoverpflichtung unter den Pensionsrückstellungen passiviert. Übersteigt das Fondsvermögen die Pensionsverpflichtung, wird der übersteigende Wert unter den übergedeckten Pensionsansprüchen aktiviert. Der im jeweiligen Geschäftsjahr erfasste Personalaufwand basiert auf Erwartungswerten und beinhaltet den Dienstzeitaufwand. Der Nettozinsaufwand auf die Nettoschuld wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Neubewertungen der Nettoschuld werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Neubewertungen umfassen die Gewinne und Verluste aus der Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer:innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Rückstellungen für Abfertigungen Abfertigungen sind aufgrund arbeitsrechtlicher Bestimmungen im Wesentlichen bei Kündigungen durch den Dienstgeber sowie bei Pensionsantritt zu bezahlen. Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgt zu jedem Bilanzstichtag durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker:innen. Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiter:innen der österreichischen Gesellschaften bestehen direkte Verpflichtungen, welche den wesentlichen Teil der Abfertigungsverpflichtungen des Konzerns darstellen. Diese Verpflichtungen werden, unter Anwendung des IAS 19, nach dem oben beschriebenen Anwartschaftsansammlungsverfahren bewertet und stellen ungedeckte Abfertigungsansprüche dar. Für seit dem 1. Jänner 2003 eingetretene Mitarbeiter:innen wird der Abfertigungsanspruch durch laufende Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) abgegolten. Diese laufenden Beiträge werden im Personalaufwand ausgewiesen. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des Unternehmens besteht nicht. Für Mitarbeiter:innen der Gesellschaft in Indien sind die Abfertigungsansprüche durch Lebensversicherungen gedeckt. Rückstellungen für sonstige Dienstnehmeransprüche Die Personalrückstellungen für sonstige Dienstnehmeransprüche beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jubiläumsgelder und betreffen die Mitarbeiter:innen in Österreich und China. Des Weiteren werden hier auch allfällige weitere Dienstnehmeransprüche erfasst, sofern diese einen langfristigen Charakter haben. Jubiläumsgelder sind kollektivvertraglich festgelegte, einmalige, vom Entgelt und von der Betriebszugehörigkeit abhängige Sonderzahlungen. Eine bestimmte Mindestdauer des Dienstverhältnisses ist Voraussetzung. Die Bewertung erfolgt nach dem Anwartschaftsansammlungsverfahren unter Zugrundelegung derselben Parameter wie bei den Abfertigungen. Der im jeweiligen Geschäftsjahr erfasste Personalaufwand beinhaltet die erworbenen Ansprüche und die versicherungstechnischen Ergebnisse. Die Zinskomponente wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Zu jedem Bilanzstichtag erfolgt durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker:innen die Bewertung der Verpflichtung. q. Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte Der Konzern hat ein langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm) auf Basis von Stock Appreciation Rights (SAR) aufgelegt. Stock Appreciation Rights sind Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte auf der Grundlage der Aktienkursentwicklung. Diese Rechte werden gemäß IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“ (Share-based Payment) bilanziert. Der beizulegende Zeitwert der von den Mitarbeiter:innen als Gegenleistung für die Gewährung von SAR erbrachten Arbeitsleistung wird als Aufwand erfasst. Die Verbindlichkeiten aus SAR werden bei der erstmaligen Erfassung und zu jedem Berichtsstichtag bis zur Begleichung mit dem beizulegenden Zeitwert unter Anwendung eines Optionspreismodells angesetzt und erfolgswirksam erfasst. Es wird auf Erläuterung 14 „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten“ verwiesen. r. Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt und in Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Devisenmittelkurs des Bilanzstichtags bewertet. s. Vertragliche Verbindlichkeiten Vertragliche Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt und in Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Vertragliche Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Devisenmittelkurs zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes bewertet, da es sich um einen nicht monetären Posten handelt. Liegt eine signifikante Finanzierungskomponente vor, erfolgt eine entsprechende Aufzinsung der Verbindlichkeit. t. Öffentliche Zuwendungen Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn mit großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass sie tatsächlich erfolgen werden und der Konzern die definierten Bedingungen dafür erfüllt. Öffentliche Zuwendungen für Aufwendungen werden über den Zeitraum erfasst, in dem die entsprechenden Aufwendungen, für deren Kompensation sie gewährt werden, anfallen. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen werden als Abgrenzungsposten innerhalb der Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sie werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst. Die erfolgswirksame Erfassung der öffentlichen Zuwendungen für Aufwendungen und Investitionen wird im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. u. Eventualschulden, -forderungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen Eventualschulden werden in der Bilanz nicht berücksichtigt. Es wird auf Erläuterung 21 „Eventualschulden und sonstige Verpflichtungen“ verwiesen. Sie werden dann nicht offengelegt, wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen unwahrscheinlich ist. Eine Eventualforderung wird im Konzernabschluss nicht berücksichtigt, aber offengelegt, wenn der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. v. Erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften Folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2024/25 erstmals anzuwenden und beziehen sich auf die von der EU verabschiedeten IFRS. ◾ IFRS 16: Leasingverhältnisse in einer Sale-and-leaseback Transaktion ◾ IAS 7/IFRS 7: Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen ◾ IAS 1: Klassifikation von Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) mit Nebenbedingungen Durch die geänderten Standards haben sich keine wesentlichen Auswirkungen ergeben. w. Künftige Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften sowie Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung von neuen Rechnungslegungsstandards Das IASB und das IFRIC haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, die im Geschäftsjahr 2024/25 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind. Diese wurden noch nicht durch die Europäische Union übernommen. Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses bereits veröffentlicht, sind aber noch nicht verpflichtend anzuwenden; sie werden im vorliegenden Konzernabschluss nicht frühzeitig angewendet: Standard/Interpretation (Inhalt der Regelung) Anwendung 1 EU 2 Erwartete Auswirkungen auf den Konzernabschluss IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten Auf den endgültigen Standard wird gewartet Nein Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 01.01.2027 Nein Die Auswirkungen werden gerade analysiert IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben 01.01.2027 Nein Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse: Risiko der beschränkten Konvertibilität 01.01.2025 Ja Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet IAS 28, IFRS 10 Anteile an assoziierten Unternehmen/Konzernabschlüsse: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture Auf unbestimmte Zeit verschoben Nein Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet IFRS 9, IFRS 7 Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen 01.01.2026 Nein Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet Jährliche Verbesserungen an IFRS 01.01.2026 Nein Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet IFRS 9, IFRS 7 Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 01.01.2026 Nein Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet 1 Im Abschluss des Konzerns werden die neuen Regelungen voraussichtlich in dem Geschäftsjahr, das nach dem Anwendungsdatum beginnt, erstmals angewendet. 2 Status der Übernahme durch die EU IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ wird IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ ersetzen und zu Anpassungen an IAS 7 Kapitalflussrechnung sowie an IAS 8 Rechnungslegungsmethoden führen. Die Neugestaltung der Primary Financial Statements sowie neue Anhangangaben sollen zu konsistenter Information und erhöhter Vergleichbarkeit von Unternehmensergebnissen führen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird eine weitestgehend einheitliche Struktur vorgegeben und geregelt, welche Aufwendungen und Erträge künftig dem betrieblichen Bereich, dem Investitionsbereich und dem Finanzierungsbereich zuzuordnen sind. In der Kapitalflussrechnung entfallen die Auswahlrechte für erhaltene und gezahlte Dividenden und Zinsen. Das Betriebsergebnis wird als Startpunkt bei der Anwendung der indirekten Methode festgelegt. Zur Darstellung unternehmensspezifischer Leistungskennzahlen (sogenannte Management-defined Performance Measures) werden spezifische Anhangangaben vorgeschrieben. Weiters werden detailliertere Regeln und Leitlinien aufgestellt, wie aggregiert bzw. disaggregiert Informationen im Abschluss darzustellen sind. Die Anwendung ist rückwirkend verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen. IFRS 18 kann mögliche Auswirkungen auf die Darstellung und Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Konzern-Kapitalflussrechnung der AT&S Gruppe haben. Des Weiteren können geänderte oder zusätzliche Anhangangaben erforderlich sein. C. Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Annahmen Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen und die Festlegung von Annahmen über künftige Entwicklungen durch die Unternehmensleitung, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen können. Bei den folgenden Annahmen besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass sie zu einer wesentlichen Anpassung von Vermögenswerten und Schulden in zukünftigen Perioden führen können: Werthaltigkeit von Vermögenswerten Die Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Bei der Planung der zukünftigen Cashflows werden im Rahmen der strategischen Unternehmensplanung die aktuellen ökonomischen Rahmenbedingungen, das wirtschaftliche Umfeld sowie die aktuellsten Einschätzungen über die zukünftige Entwicklung der Märkte berücksichtigt. Die tatsächlichen Ergebnisse können in Zukunft von diesen Schätzungen abweichen. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass die Annahmen angemessen sind. Wir verweisen auf Erläuterung 7 „Sachanlagen“ und Erläuterung 8 „Immaterielle Vermögenswerte“. Investitionsprojekte In Kulim, Malaysia, wurden umfangreiche Investitionen zur Kapazitätserweiterung getätigt. Am Standort Leoben-Hinterberg wurde in ein neues Forschungs- und Entwicklungszentrum für Substrat- und Verpackungslösungen für die globale Halbleiterindustrie investiert. Unerwartete technologische Entwicklungen, Nachfrageveränderungen, Restriktionen durch Patente Dritter, negative Preisentwicklungen, kürzere Technologiezyklen oder Probleme bei der technischen Umsetzung können die Werthaltigkeit solcher Investitionen stark beeinträchtigen. Diese Auswirkungen können grundsätzlich alle laufenden Geschäftsaktivitäten der AT&S betreffen. Liegen Anzeichen für solche negativen Auswirkungen vor, werden bei Bedarf Wertminderungstests für diese Vermögenswerte durchgeführt, die aufgrund der hohen Investitionen zu einem hohen Wertminderungsbedarf führen können. Ermittlung der Anwartschaftsbarwerte für Personalverpflichtungen Der Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen hängt von einer Vielzahl von Faktoren, wie Zinssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung und künftige Bezugserhöhungen ab (siehe I.B.p. „Rückstellungen für Personalaufwand“). Diese versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung des Pensionsaufwands und der erwarteten leistungsorientierten Ansprüche wurden einem Stresstest mit folgenden Parametern unterzogen: Eine Erhöhung des Zinssatzes, der erwarteten Gehalts- bzw. der künftigen Pensionssteigerungen für die österreichischen Gesellschaften um die in der Tabelle angegebenen Prozentpunkte hätte folgende Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert der Pensions- und Abfertigungsansprüche zum 31. März 2025: Zinssatz Gehalts- steigerung Pensions- steigerung in Tsd. € +0,50%-Punkte +0,25%-Punkte +0,25%-Punkte Pensionsverpflichtung (1.131) 44 564 Abfertigungsverpflichtung (855) 429 – Eine Reduktion derselben Parameter für die österreichischen Gesellschaften hätte folgende Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert der Pensions- und Abfertigungsansprüche zum 31. März 2025: Zinssatz Gehalts- steigerung Pensions- steigerung in Tsd. € -0,50%-Punkte -0,25%-Punkte -0,25%-Punkte Pensionsverpflichtung 1.250 (43) (542) Abfertigungsverpflichtung 917 (416) – Es wird auf Erläuterung 17 „Rückstellungen für Personalaufwand“ verwiesen. Bewertung der latenten Steuern und laufenden Ertragsteuerschulden Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften), die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Eine künftige Änderung der Steuersätze hätte auch Auswirkungen auf die zum aktuellen Bilanzstichtag aktivierten latenten Steuern. Latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerpflichtige Einkünfte ausreichen werden, um die aktiven latenten Steuern realisieren zu können. Diese Beurteilung erfordert Annahmen und unterliegt daher Unsicherheiten. Sie erfolgt auf Grundlage der Unternehmensplanung für einen Zeitraum von fünf Jahren. Änderungen der künftigen zu versteuernden Ergebnisse können zu einer Abnahme oder zu einem Anstieg der aktiven latenten Steuern führen. Für ertragsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 715.727 Tsd. € wurden im Konzern keine aktiven latenten Steuern in Höhe von 107.359 Tsd. € gebildet. Falls in weiterer Folge von einer Realisierbarkeit ausgegangen werden sollte, wären diese aktiven Steuerlatenzen anzusetzen und entsprechende Steuererträge auszuweisen. Es wird auf Erläuterung 6 „Ertragsteuern“ verwiesen. Weiters können Abweichungen hinsichtlich der Interpretation von Steuervorschriften seitens der Finanzverwaltungen zu einer Änderung von Ertragsteuerschulden führen. Sonstige Rückstellungen Diese werden bei Bestehen von gegenwärtigen Verpflichtungen, resultierend aus vergangenen Ereignissen, welche zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen, mit jenem Betrag angesetzt, der auf Basis zuverlässiger Schätzungen am wahrscheinlichsten ist. Wir verweisen dazu auf die Erläuterung 18 „Sonstige Rückstellungen“. Vertragsverbindlichkeiten Die Rückführung der Vertragsverbindlichkeiten bedarf bestimmter Annahmen vor allem in Bezug auf den Zeitpunkt der Realisierung. Für die entsprechende Aufzinsung (signifikante Finanzierungskomponente) müssen Annahmen betreffend den dafür zugrunde gelegten Zinssatz getroffen werden. Wir verweisen dazu auf die Erläuterung 16 „Vertragliche Verbindlichkeiten“. Anlaufkosten Vom Start des Testbetriebs bis zum Beginn der Massenproduktion neu errichteter Anlagen, werden die dieser Anlage direkt zurechenbaren Anlaufkosten, aktiviert. Nicht direkt zurechenbare Anlaufkosten werden als Material bzw. Personalaufwand erfasst. Sonstige Außerdem werden Schätzungen und Annahmen in Zusammenhang mit der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten, Forderungswertberichtigungen und Vorratsbewertungen getroffen. D. Auswirkungen geopolitischer Spannungen AT&S ist aufgrund seiner internationalen Aktivitäten naturgemäß Veränderungen in globalen Beziehungen ausgesetzt; dies bietet jedoch auch eine gewisse Flexibilität, um disruptiven Entwicklungen entgegenwirken zu können. Vor allem ab dem Jahr 2024 ergaben sich die wesentlichsten geopolitischen Entwicklungen für den Elektronikmarkt aus den zunehmenden Spannungen zwischen den USA und China sowie zwischen Europa und China. So hat beispielsweise die Erweiterung der von der US-Regierung erstellten Entity List bereits zu einer Verringerung des adressierbaren Markts für einige Halbleiterhersteller und fabriklose IC-Lieferanten (Integrated Circuit) geführt. Im derzeitigen internationalen Klima sind Geschäfte in China besonders anfällig für negative Auswirkungen, die sich aus einer Verschlechterung der internationalen Beziehungen ergeben. Zusätzliche Exportkontrollen könnten zu einer Fragmentierung der globalen Märkte führen, was den adressierbaren Markt für AT&S und ihre Kunden zusätzlich schrumpfen lassen könnte. Auch die Verfügbarkeit und die Lieferzeiten von Rohstoffen, Anlagen oder anderen Gütern, die für die Kontinuität des Geschäftsbetriebs der AT&S oder ihrer Kunden wesentlich sind, könnten durch Exportkontrollen beeinträchtigt werden. Der Regierungswechsel in den USA hat zu einer verschärften Zollpolitik geführt. AT&S überprüft daher laufend die Skalierbarkeit und Belastbarkeit der Lieferkette, sowohl im Hinblick auf mögliche Herkunftsländer als auch auf Rechnungswährungen, um Unterbrechungen und negative Auswirkungen zu vermeiden. Diese Auswirkungen können grundsätzlich alle laufenden Geschäftsaktivitäten der AT&S betreffen. Liegen Anzeichen für solche negativen Auswirkungen vor, werden bei Bedarf Wertminderungstests für die betroffenen Vermögenswerte durchgeführt, die zu einem Wertminderungsbedarf führen können. E. Auswirkungen des Klimawandels Im November 2024 haben wir eine umfassende Klimarisikoanalyse durchgeführt. Diese Analyse nutzte Szenarioanalysen, die sich auf drei verschiedene Zeithorizonte konzentrieren, die mit den erwarteten Lebensdauern der Unternehmenswerte und dem Zeitraum, in dem sich Klimarisiken materialisieren und verstärken, übereinstimmen: kurzfristig (2030), mittelfristig (2040) und langfristig (2050). Physische Risiken Um physische Risiken zu bewerten, wurde das SSP5-8.5-Hochemissionsszenario mit einer globalen Erwärmung von 4o C des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) verwendet. Die Analyse identifizierte Hitzestress und Stürme als die häufigsten Risiken für unsere Geschäftstätigkeiten und hob räumliche Unterschiede hervor, wobei der Standort in Shanghai den meisten Risiken ausgesetzt ist, insgesamt sechs, und die europäischen Standorte maximal von drei Gefahren bedroht sind. Darüber hinaus gibt es an dem Standort in Shanghai und anderen südostasiatischen Standorten eine höhere Konzentration von zerstörerischeren Risiken wie tropischen Wirbelstürmen, Tornados und Überschwemmungen. Nach Durchführung der Risikoanalyse, die in diesem Geschäftsjahr für alle Standorte außer Ansan durchgeführt wurde, wurde eine Datenerhebung und -analyse vorgenommen, wobei als Ergebnis keine wesentlichen Nettorisiken für AT&S identifiziert werden konnten. Die Bewertung sowohl physischer als auch transitorischer Risiken zeigt, dass das Unternehmen robust positioniert ist, um potenzielle klimabedingte Herausforderungen zu bewältigen. Wir haben eine Reihe von Anpassungsmaßnahmen implementiert, um physische Klimarisiken an unseren Standorten zu adressieren. In Chongqing, China, verwenden wir Klimaanlagen und natürliche Beschattung, um Hitzestress zu bekämpfen. Der Standort ist auf Hitzewellen mit Notstrom und auf sturmbedingte Schäden mit windresistenten Gebäuden und Versicherungen vorbereitet. In Fehring, Österreich, managen wir Hochwasserrisiken mit strukturellen Anpassungen und Versicherungen, während wir Sturmvorbereitungen mit robusten Gebäudedesigns sicherstellen. Unser Standort in Kulim, Malaysia, verfügt über grüne Pufferzonen und Notstromsysteme, um Hitzestress und Stürme zu bewältigen. In Leoben, Österreich, haben wir Sturmversicherungen implementiert und Notfallpläne in Kraft. In Nanjangud, Indien, mildern wir Hitze- und Wasserstress mit Klimaanlagen, während wir uns auf Wirbelstürme mit windresistenter Bauweise und Notfallplänen vorbereiten. Unser Standort in Shanghai, China, folgt ähnlichen Strategien und betont umfassende Versicherungen und strukturelle Anpassungen, um Umweltherausforderungen zu bewältigen. Übergangsrisiken Die Übergangsrisikoanalyse verwendete das Net-Zero-Emissions-2050-Szenario der Internationalen Energieagentur (IEA) mit einem Temperaturanstieg um 1,5o C. Wir sind besonders den Risiken durch steigende Preise für CO2-Emissionen und Rohstoffe ausgesetzt. Marktbezogene Risiken werden voraussichtlich zunehmen, da die Rohstoffkosten steigen, was möglicherweise zu Preisspitzen bei Kupfer aufgrund von Lieferengpässen und erhöhten Kosten für Chemikalien aufgrund der CO2-Bepreisung entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette führt. Dennoch bestehen Übergangschancen, insbesondere da klimabezogene Vorschriften und Anreize Marktverschiebungen hin zur Elektrifizierung fördern, insbesondere im Automobilsektor, der die Nachfrage antreibt. Darüber hinaus bietet der Übergang zu erneuerbaren Energiequellen AT&S die Möglichkeit, langfristige Betriebskosten zu senken und somit die strategische Resilienz zu verbessern. Abschließend hat die durchgeführte Klimarisikoanalyse keine signifikanten Nettorisiken für AT&S identifiziert. Die Bewertung sowohl der physischen als auch der Übergangsrisiken zeigt, dass das Unternehmen gut positioniert ist, um potenzielle klimabezogene Herausforderungen zu bewältigen. Dennoch bleibt AT&S wachsam und verpflichtet sich, aufkommende Risiken proaktiv zu überwachen und zu adressieren, um seine langfristige Stabilität und Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Klimabezogene Risiken im Enterprise Risk Management Zusätzlich, wurden im Rahmen des Enterprise Risk Management klimabezogene ESG-Risiken erhoben. Klimabedingte Veränderungen können zu einem Anstieg der Umgebungstemperatur und einer größeren Häufigkeit extremer Wetterereignisse (etwa Hitzewellen, Dürren) führen, was eine Limitierung der Ressourcen (etwa Wasser- und Energieversorgung) zur Folge haben könnte. Infolgedessen könnten entweder die Kosten steigen (etwa für Heizung oder Kühlung) oder im schlimmsten Fall kann es zu Unterbrechungen des Produktionsprozesses kommen, wenn die Versorgung unterbrochen wird. Daher wurden sowohl der akute und chronische Klimawandel als auch die transitorischen Risiken im Enterprise Risk Management für einen mittelfristigen Betrachtungszeitraum (fünf Jahre) berücksichtigt. Um diesen Risiken zu begegnen, wählt AT&S ein klimaresilientes Geschäftsmodell, bezieht nach Möglichkeit die benötigte Energie für die Produktionsprozesse aus erneuerbaren Quellen und setzt auf ein effizientes Energiemanagement. Mit der AT&S-Energiestrategie und den damit verbundenen Dekarbonisierungszielen begegnet AT&S den klimabezogenen Risiken. Diese Energiestrategie verfolgt das Ziel, den konzernweiten Energiebedarf bis 2025 mindestens zu 80 % über erneuerbare Energieträger abzudecken und bis 2030 sämtliche fossile Energieträger innerhalb der eigenen Produktionsstandorte weltweit zu ersetzen, um die direkte Freisetzung klimaschädlicher Gase im eigenen Unternehmen zu vermeiden. Durch all diese Maßnahmen werden die Auswirkungen des Klimawandels auf die AT&S-Gruppe möglichst gering gehalten. Wenn sich aus dem Risikomanagement Maßnahmen ergeben, welche bilanzielle Auswirkungen (Änderung von Nutzungsdauern, zusätzlicher Rückstellungsbedarf) haben, werden diese im Abschluss erfasst. Dies kann vor allem dann der Fall sein, wenn durch gesetzliche Maßnahmen Anlagen nicht mehr genutzt werden können, weil die Emissionen zu hoch sind, und deswegen durch modernere ersetzt werden müssen. Im April 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission detaillierte Definitionen für die wirtschaftlichen Aktivitäten, die zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen sollen. Die Vorschriften und Standards in Bezug auf die EU-Taxonomie schaffen jedoch nicht nur Unsicherheit und erhöhen die Kosten für deren Einhaltung im Allgemeinen, sondern verursachen auch hohe Kosten für die tatsächliche Umsetzung erforderlicher Maßnahmen, um Mindeststandards einzuhalten. Es kann nicht vorhergesagt werden, wie sich die Vorschriften in Zukunft entwickeln werden. Strenge Regeln werden tendenziell zu höheren Kosten führen und damit einen größeren negativen Einfluss auf die Profitabilität haben. F. Änderungen im Konsolidierungskreis Am 31. Jänner 2025 hat die AT&S AG 100 % ihrer Anteile an der AT&S Korea Co. Ltd., Ansan, Südkorea, um einen Kaufpreis von 405.218 Tsd. € zuzüglich einer Verzinsung von 16.678 Tsd. € abzüglich Dividendenausschüttungen an die AT&S AG von 54.440 Tsd. € an die SO.MA.CI.S. S.p.A., Mailand, Italien, verkauft. Bei der Veräußerung dieses Produktionsstandorts handelt es sich um eine Veräußerungsgruppe. Gemäß IFRS 5 wurden die betroffenen Vermögenswerte und die damit im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten im Halbjahresabschluss zum 30. September 2024 bereits als „zur Veräußerung gehalten“ ausgewiesen. Bis zur Veräußerung am 31. Jänner 2025 hat die AT&S Korea ein EBITDA aus Konzernsicht in Höhe von 36.909 Tsd. € erzielt. Die übertragenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie das Nettovermögen zum Zeitpunkt der Veräußerung sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich: in Tsd. € 2024/25 Sachanlagen 35.841 Immaterielle Vermögensgegenstände 10 Vorräte 1.550 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 17.343 Kassenbestand und Bankguthaben 6.406 Vermögenswerte 61.150 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 8.360 Steuerschulden 3.789 Rückstellungen für Personalaufwand 6.049 Verbindlichkeiten 18.198 Nettovermögen der Veräußerungsgruppe 42.952 Der Gewinn vor Ertragsteuern aus dem Abgang der Veräußerungsgruppe wurde wie folgt ermittelt: in Tsd. € 2024/25 Fixierter Kaufpreis 405.218 Zinsen vom 1. April 2024 bis zum 31. Jänner 2025 16.678 Erhaltene Ausschüttungen (54.440) Gegenleistung (Kaufpreis) für die Veräußerungsgruppe 367.456 Übertragenes Nettovermögen (42.952) Recycling aus OCI 7.945 Transaktionskosten (7.615) Gewinn aus dem Abgang vor Ertragsteuern 324.834 Aus diesem Verkauf zum 31. Jänner 2025 ergibt sich ein Geldfluss von 367.456 Tsd. €. Abzüglich der Transaktionskosten in Höhe von 7.615 Tsd. € sowie des Abgangs von Barmitteln (durch die Entkonsolidierung der AT&S Korea) in Höhe von 6.406 Tsd. €, ergibt sich ein Nettogeldfluss von 353.435 Tsd. €. II. Segmentberichterstattung Die nachfolgenden Segmentinformationen werden gemäß dem Konzept des Management Approach, wie er in der internen Berichterstattung des Konzerns abgebildet ist, erstellt (siehe Punkt I.B.b. „Geschäftssegmentinformationen“). Als berichtspflichtige Segmente sind die Business Units Electronics Solutions und Microelectronics sowie Sonstige definiert. Das Segment Sonstige beinhaltet neben Produktdesign-Dienstleistungen vor allem auch die allgemeinen Holdingaktivitäten des Konzerns. Die zentrale operative Ergebnissteuerungsgröße ist das Betriebsergebnis vor Abschreibungen. Die jeweilige Überleitung zu den Konzernwerten beinhaltet weiters die entsprechende Konsolidierung. Übertragungen und Transaktionen zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Bedingungen, wie sie gegenüber Dritten zur Anwendung kämen. Für die Segmentberichterstattung werden die allgemein für den Konzernabschluss geltenden Bewertungsgrundlagen, wie unter Punkt I.B. „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“ ausgeführt, angewendet. BU ES (Electronics Solutions) BU ME (Microelectronics) Sonstige Eliminierung/ Konsolidierung Konzern in Tsd. € 2024/25 2023/24 2024/25 2023/24 2024/25 2023/24 2024/25 2023/24 2024/25 2023/24 Umsatzerlöse 952.228 963.058 730.027 655.046 – 2 (92.629) (68.327) 1.589.626 1.549.779 davon Innenumsatz 2.367 168 90.262 68.157 – 2 (92.629) (68.327) – – davon Außenumsatz 949.861 962.890 639.765 586.889 – – – – 1.589.626 1.549.779 Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) 171.936 210.230 124.250 96.092 309.495 1.166 – – 605.681 307.488 Abschreibungen inkl. Zuschreibungen (105.444) (107.721) (213.211) (161.170) (9.622) (7.477) – – (328.277) (276.367) Betriebsergebnis (EBIT) 66.493 102.510 (88.962) (65.078) 299.872 (6.311) – – 277.404 31.121 Finanzergebnis (83.477) (50.436) Ergebnis vor Steuern 193.927 (19.315) Ertragsteuern (104.232) (17.379) Konzernergebnis 89.695 (36.694) Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 490.851 585.383 2.774.290 2.757.050 88.501 72.583 – – 3.353.642 3.415.016 Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 53.840 85.753 281.395 996.062 24.670 28.674 – – 359.905 1.110.489 Informationen nach geografischen Regionen Umsatzerlöse nach Regionen, basierend auf dem Sitz des Kunden: in Tsd. € 2024/25 2023/24 Österreich 12.747 31.497 Deutschland 141.577 143.394 Sonstiges Europa 100.687 97.549 China 21.870 21.965 Sonstiges Asien 87.205 82.135 Amerika 1.225.540 1.173.239 Umsatzerlöse 1.589.626 1.549.779 Auf die fünf umsatzstärksten Kunden entfiel in Summe ein Anteil von 71,3 % (Vorjahr: 71,8 %) aller Umsatzerlöse, wobei der jeweilige Anteil zwischen 2 % und 29 % (Vorjahr: 2 % und 35 %) lag. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte nach dem Sitz der jeweiligen Gesellschaft: in Tsd. € 31.03.2025 31.03.2024 Österreich 725.667 719.115 Malaysia 1.188.107 926.969 China 1.414.633 1.706.272 Übrige 25.235 62.660 Summe 3.353.642 3.415.016 III. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlust-rechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse der AT&S-Gruppe werden durch den Verkauf von Leiterplatten und Substraten, welche selbst hergestellt werden, erzielt. Nach Segmenten gegliedert verteilen sich die zeitpunkt- und zeitraumbezogenen Umsatzerlöse wie folgt: Electronics Solutions Microelectronics Konzern in Tsd. € 2024/25 2023/24 2024/25 2023/24 2024/25 2023/24 Außenumsatz 949.862 962.890 639.764 586.889 1.589.626 1.549.779 Art der Umsatzrealisierung Zeitpunktbezogen 547.285 444.843 251.292 122.138 798.577 566.981 Zeitraumbezogen 402.577 518.047 388.472 464.751 791.049 982.798 2. Aufwandsarten Die Aufwandsarten der Umsatzkosten, Vertriebskosten, allgemeinen Verwaltungskosten und dem sonstigen betrieblichen Aufwand stellen sich wie folgt dar: in Tsd. € 2024/25 2023/24 Materialaufwand 675.052 659.859 Personalaufwand 457.330 426.257 Abschreibungen 317.899 276.367 Bezogene Leistungen 39.246 30.598 Energie 87.140 83.411 Instandhaltung (inkl. Ersatzteile) 81.704 89.244 Frachtkosten 19.068 20.614 Miet- und Leasingaufwendungen 24.319 18.090 Bestandsveränderung Vorräte (49.337) (83.370) Rechts- und Beratungskosten 30.452 13.731 IT-Serviceleistungen 15.927 12.111 Sonstiges 11.105 16.002 Summe 1.709.905 1.562.914 Die Darstellung wurde im Vergleich zum Vorjahr angepasst. Im Vorjahr wurde die Summe aus Umsatzkosten, Vertriebskosten und allgemeinen Verwaltungskosten auf die Aufwandsarten aufgeteilt. Nunmehr wurde auch der sonstige betriebliche Aufwand (darin enthalten sind insbesondere die Anlaufkosten) mitberücksichtigt und auf die einzelnen Aufwandsarten verteilt. Die Position „Sonstiges“ betrifft in den Geschäftsjahren 2024/25 und 2023/24 vorwiegend Versicherungsaufwendungen, Reinigungsaufwendungen, Reisekosten und Abfallentsorgung mit verrechneten Entsorgungserlösen. 3. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung Der Konzern tätigte im Geschäftsjahr 2024/25 Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 137.114 Tsd. € (Vorjahr: 155.446 Tsd. €). Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich nur um die direkt zuordenbaren Kosten, die ergebniswirksam erfasst werden. Im vorliegenden Konzernabschluss wurden wie im Vorjahr keine Entwicklungskosten aktiviert. Es wird auf Erläuterung 8 „Immaterielle Vermögenswerte“ verwiesen. 4. Sonstiges betriebliches Ergebnis in Tsd. € 2024/25 2023/24 Erträge aus dem Abgang verbundener Unternehmen 324.834 – Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen aus öffentlichen Mitteln 11.034 10.428 Öffentliche Zuwendungen für Aufwendungen 44.994 20.459 Erträge aus Wechselkursdifferenzen 4.824 7.641 Gewinne aus Anlagenabgängen 8.848 – Übrige Erträge 3.149 5.728 Sonstiger betrieblicher Ertrag 397.683 44.256 Wertminderungen von Sachanlagen (10.378) – Anlaufkosten (129.405) (81.640) Restrukturierungskosten (11.640) – Verluste aus Anlagenabgängen – (14) Übrige Aufwendungen (633) – Sonstiger betrieblicher Aufwand (152.056) (81.654) Sonstiges betriebliches Ergebnis 245.627 (37.398) Die Erträge aus dem Abgang verbundener Unternehmen im Geschäftsjahr 2024/25 betreffen zur Gänze den Verkauf von 100 % der Anteile an der AT&S Korea Co. Ltd, Ansan, Südkorea. Für weitere Erläuterungen dazu verweisen wir auf Anhang I. „Allgemeine Erläuterungen“, F. „Änderungen im Konsolidierungskreis.“ In den Geschäftsjahren 2024/25 und 2023/24 betreffen die öffentlichen Zuwendungen für Aufwendungen hauptsächlich Exportvergütungen, Forschungs- und Entwicklungsprämien sowie Förderungen für Industrie- und Beschäftigungsentwicklung. Die übrigen Erträge beinhalten wie im Vorjahr vor allem Serviceleistungen, Zuschüsse für Mitarbeiter:innen sowie verrechnete Sachleistungen für diverse Projekte. Im Geschäftsjahr 2024/25 resultieren die Anlaufkosten wie im Geschäftsjahr 2023/24 aus dem Ausbau der Werke am Standort Leoben, Österreich, sowie in Kulim, Malaysia. Um den aus dem aktuell schwierigen Marktumfeld resultierenden Effekten gegenzusteuern, hat AT&S ein umfassendes Kostenoptimierungs- und Effizienzprogramm durchgeführt. Daraus resultieren Restrukturierungskosten in Höhe von 11.640 Tsd. €. Dieser beinhaltet vor allem Aufwendungen für einen Sozialplan, der im Juni 2024 vereinbart und kommuniziert wurde. Im vorangegangenen Geschäftsjahr sind keine Restrukturierungskosten angefallen. 5. Finanzergebnis in Tsd. € 2024/25 2023/24 Zinserträge aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte – 43 Sonstige Zinserträge 26.817 25.619 Realisierte Erträge aus derivativen Finanzinstrumenten, netto 6.778 9.001 Fremdwährungsgewinne, netto 11.265 4.942 Finanzierungserträge 44.860 39.605 Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Anleihen (113.184) (65.070) Nettozinsaufwand aus personalbezogenen Verpflichtungen (1.291) (2.108) Verluste aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert, netto (2.821) (2.982) Sonstige finanzielle Aufwendungen (11.041) (19.881) Finanzierungsaufwendungen (128.337) (90.041) Finanzergebnis (83.477) (50.436) In der Position „Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Anleihen“ sind gemäß IAS 23 aktivierte Fremdkapitalkosten in Höhe von 6.086 Tsd. € (Vorjahr: 12.715 Tsd. €) saldiert dargestellt. 6. Ertragsteuern Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen: in Tsd. € 2024/25 2023/24 Laufende Ertragsteuern 75.106 24.577 Latente Steuern 29.126 (7.198) Summe Steueraufwand 104.232 17.379 Der starke Anstieg des Steueraufwands ist zu einem großen Teil auf den steuerpflichtigen Gewinn aus dem Verkauf der AT&S Korea zurückzuführen. Die Abweichung zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand im Konzern und dem theoretischen Steueraufwand, der sich unter Anwendung des österreichischen Körperschaftsteuersatzes ergäbe, erklärt sich wie folgt: in Tsd. € 2024/25 2023/24 Ergebnis vor Steuern 193.927 (19.315) Steueraufwand bei österreichischem Steuersatz 23% (Vorjahr 23,75%) 44.602 (4.586) Effekt aus abweichenden Steuersätzen im Ausland 1.682 708 Nicht anrechenbare ausländische Quellensteuer 17.984 12.548 Nicht aktivierte latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge 14.281 4.741 Effekt aus der Änderung von Steuersätzen 664 749 Effekt aus permanenten Differenzen 25.570 3.125 Effekt aus Steuern aus Vorperioden (551) 94 Summe Steueraufwand 104.232 17.379 Der Effekt aus der Änderung von Steuersätzen resultiert aus dem begünstigten Steuersatz von 15 % im Tochterunternehmen AT&S China gegenüber dem allgemeinen in China gültigen Steuersatz von 25 %. Die aktiven und passiven latenten Steuern entfallen auf folgende Bilanzpositionen und Verlustvorträge und werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden gegeben ist und wenn sie von der gleichen Steuerbehörde behoben werden: 31.03.2025 31.03.2024 in Tsd. € Aktiva Passiva Aktiva Passiva Anlagevermögen 3.325 (33.729) 4.145 (35.282) Rückstellungen für Personalaufwand 4.387 – 6.239 – Finanzielle Verbindlichkeiten 16.263 – 17.143 – Ertragsteuerliche Verlustvorträge 113.993 – 135.792 – Latente Steuer aus langfristigen Vermögenswerten/Schulden 137.968 (33.729) 163.319 (35.282) Vorräte 20.375 – 22.825 – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte 18 (18.867) 22 (20.482) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 11.280 – 12.489 – Übrige 3.368 (1.342) 1.479 (3.207) Vertragliche Verbindlichkeiten – (5.701) – (10.607) Temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen – (680) – (1.635) Latente Steuer aus kurzfristigen Vermögenswerten/Schulden 35.041 (26.590) 36.815 (35.931) Aktive/passive latente Steuern 173.009 (60.319) 200.134 (71.213) Nicht angesetzte latente Steuern (117.447) – (104.257) – Saldierung aktive/passive latente Steuern gegenüber derselben Steuerbehörde (51.029) 51.029 (69.528) 69.528 Aktive/passive latente Steuern, saldiert 4.533 (9.290) 26.349 (1.685) Zum 31. März 2025 verfügt der Konzern über ertragsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 749.915 Tsd. € (Vorjahr: 822.784 Tsd. €). Für darin enthaltene Verlustvorträge in Höhe von 715.727 Tsd. € (Vorjahr: 645.012 Tsd. €) wurden keine aktiven latenten Steuern in Höhe von 107.359 Tsd. € (Vorjahr: 96.752 Tsd. €) gebildet, da von einer Realisierbarkeit in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist. Somit wurden aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen in Höhe von 6.634 Tsd. € (Vorjahr: 39.040 Tsd. €) angesetzt. Die nicht angesetzten steuerlichen Verlustvorträge betreffen China. Zusätzlich wurden für temporäre Differenzen in Höhe von 67.253 Tsd. € (Vorjahr: 50.033 Tsd. €) keine aktiven latenten Steuern in Höhe von 10.088 Tsd. € (Vorjahr: 7.505 Tsd. €) gebildet, da ebenso von einer Realisierbarkeit in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist. Somit wurden aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen vor Saldierung in Höhe von 48.928 Tsd. € (Vorjahr: 56.837 Tsd. €) angesetzt. Latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 4.316 Tsd. € (Vorjahr: 25.188 Tsd. €) werden aktiviert, obwohl die betroffenen Gesellschaften im laufenden Geschäftsjahr oder im Vorjahr steuerliche Verluste ausgewiesen haben. Aufgrund der vorliegenden Steuerplanungen geht AT&S davon aus, dass die zukünftigen steuerpflichtigen Einkünfte dieser Gesellschaften ausreichen werden, um diese aktiven latenten Steuern realisieren zu können. Die steuerlichen Verlustvorträge, die nicht angesetzt wurden, sind wie folgt vortragsfähig: in Tsd. € 2024/25 2023/24 Vortragsfähig bis zu fünf Jahre 323.832 233.878 Vortragsfähig zwischen sechs und zehn Jahren 365.470 346.368 Vortragsfähig mehr als zehn Jahre 26.425 64.766 Summe nicht angesetzter Verlustvorträge 715.727 645.012 Die Veränderung der saldierten latenten Steuern stellt sich wie folgt dar: in Tsd. € 2024/25 2023/24 Buchwert am Beginn des Geschäftsjahres 24.664 15.148 Änderung Konsolidierungskreis (1.382) – Währungsdifferenzen (119) 82 Ertrag/Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung (29.126) 7.198 Im Eigenkapital erfasste Ertragsteuern 1.206 2.236 Buchwert am Ende des Geschäftsjahres (4.757) 24.664 Die Ertragsteuern im Zusammenhang mit den Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses stellen sich wie folgt dar: 2024/25 2023/24 in Tsd. € Ertrag/ (Aufwand) vor Steuern Steuer- ertrag/ (-aufwand) Ertrag/ (Aufwand) nach Steuern Ertrag/ (Aufwand) vor Steuern Steuer- ertrag/ (-aufwand) Ertrag/ (Aufwand) nach Steuern Währungsumrechnungsdifferenzen 43.475 – 43.475 (114.154) – (114.154) Gewinne/(Verluste) aus der Bewertung von Sicherungsinstrumenten aus der Absicherung von Zahlungsströmen (5.541) 1.274 (4.267) (7.886) 1.827 (6.059) Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer:innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (2.359) 499 (1.860) (1.408) 409 (999) Sonstiges Ergebnis 35.575 1.773 37.348 (123.448) 2.236 (121.212) Mit dem Mindestbesteuerungsreformgesetz vom 30. Dezember 2023 wurde in Österreich die Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union in nationales Recht umgesetzt. Einige weitere Länder, in denen AT&S tätig ist, haben ebenfalls entsprechende Mindestbesteuerungsregelungen eingeführt oder führen diese derzeit ein. Durch die globale Mindeststeuer soll bei Konzernen mit weltweiten Umsätzen von mindestens 750 Mio. € sichergestellt werden, dass diese in jenen Staaten, in denen sie tätig sind, einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 % unterliegen. Da AT&S die Regelungen erstmals für das Geschäftsjahr 2024/25 anzuwenden hat, wurde eine Berechnung der Auswirkungen durch die globale Mindeststeuer durchgeführt. Auf dieser Basis ergibt sich für das Geschäftsjahr 2024/25 keine Steuerbelastung aus der globalen Mindeststeuer. AT&S wendet die verpflichtende temporäre Ausnahmeregelung hinsichtlich Ansatz und Angabe latenter Steuern im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer an, die Gegenstand der im Mai 2023 veröffentlichten Änderungen an IAS 12 war. Dementsprechend werden Informationen über latente Steueransprüche und –verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer weder ausgewiesen noch angegeben. IV. Erläuterungen zur Konzernbilanz 7. Sachanlagen in Tsd. € Grundstücke, Gebäude und Bauten Maschinen und technische Anlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau Total Buchwert 31.03.2023 286.182 1.377.254 27.800 988.000 2.679.236 Umrechnungsdifferenzen (9.231) (49.565) (537) (54.510) (113.843) Zugänge 345.546 94.532 6.977 659.326 1.106.381 Abgänge (2.854) (3.866) (482) (1.355) (8.557) Umbuchungen 27.969 190.830 4.404 (223.266) (63) Abschreibungen, laufend (26.635) (230.309) (11.289) ‒ (268.233) Buchwert 31.03.2024 620.977 1.378.876 26.873 1.368.195 3.394.921 Davon Anschaffungskosten 769.062 2.989.155 71.067 1.368.195 5.197.479 Kumulierte Abschreibungen (148.084) (1.610.278) (44.195) ‒ (1.802.557) Buchwert 01.04.2024 620.977 1.378.876 26.873 1.368.195 3.394.921 Umrechnungsdifferenzen 2.418 (2.340) 271 49.733 50.082 Änderung Konsolidierungskreis (12.879) (22.310) (575) (77) (35.841) Zugänge 51.049 42.719 9.181 251.736 354.685 Abgänge (1.792) (8.904) (497) (96.005) (107.198) Umbuchungen 250.355 610.312 7.287 (868.432) (478) Wertminderungen ‒ (10.352) (17) ‒ (10.369) Abschreibungen, laufend (39.867) (258.827) (11.493) ‒ (310.187) Buchwert 31.03.2025 870.261 1.729.174 31.030 705.150 3.335.615 Davon Anschaffungskosten 1.048.844 3.545.585 77.149 705.150 5.376.728 Kumulierte Abschreibungen (178.583) (1.816.411) (46.119) ‒ (2.041.113) Der in „Grundstücke, Gebäude und Bauten“ enthaltene Grundwert beträgt 163 Tsd. € (Vorjahr: 5.543 Tsd. €). Der Posten „Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau“ beinhaltet vor allem Zugänge betreffend das Investitionsprojekt in Kulim, Malaysia, Anlagen für die Werke in Chongqing, China sowie das in Errichtung befindliche F&E-Zentrum samt Serienfertigung in Leoben-Hinterberg. Die folgende Tabelle zeigt die separat dargestellten Nutzungsrechte gemäß IFRS 16, die im Rahmen eines Leasings in den Sachanlagen zum 31. März 2025 enthalten sind: in Tsd. € Grundstücke, Gebäude und Bauten Maschinen und technische Anlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau Total Anschaffungskosten 473.848 177 8.796 ‒ 482.821 Davon Zugänge 12.590 36 2.328 ‒ 14.954 Kumulierte Abschreibungen (41.166) (150) (5.955) ‒ (47.271) Buchwert 31.03.2025 432.682 27 2.841 ‒ 435.550 Im Geschäftsjahr 2024/25 ergab sich für die Gewinn- und Verlustrechnung folgende Darstellung: in Tsd. € 2024/25 2023/24 Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen 2.718 2.675 Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über Vermögenswerte von geringem Wert 532 489 Abschreibungen auf Nutzungsrechte 18.933 12.577 Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten 19.025 7.092 Die laufenden Abschreibungen des Geschäftsjahres sind größtenteils in den Umsatzkosten ausgewiesen und zusätzlich in den Vertriebskosten, den allgemeinen Verwaltungskosten sowie in den Anlaufkosten, welche im sonstigen betrieblichen Ergebnis dargestellt werden. Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 6.086 Tsd. € (Vorjahr: 12.715 Tsd. €) auf qualifizierte Vermögenswerte aktiviert. Es wurden Finanzierungssätze zwischen 1,00 % und 5,10 % (Vorjahr: zwischen 1,00 % und 4,30 %) herangezogen. Maschinen und technische Anlagen in Höhe von 139.159 Tsd. € (Vorjahr: 139.159 Tsd. €) sind verpfändet. Wertminderungen/Wertaufholungen Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wird regelmäßig daraufhin überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Werthaltigkeitstests werden für zahlungsmittelgenerierende Einheiten durchgeführt. Als maßgebliches Kriterium zur Qualifikation als zahlungsmittelgenerierende Einheit wird deren technische und wirtschaftliche Eigenständigkeit zur Erzielung von Einnahmen herangezogen. Für sämtliche zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden Triggering-Event-Analysen durchgeführt, bei denen sowohl interne als auch externe Faktoren gemäß IAS 36 zur Beurteilung des Vorliegens eines Triggering Events berücksichtigt werden. Falls Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, erfolgt eine sofortige Überprüfung der Werthaltigkeit mittels eines Wertminderungstests. Die Wertminderungstests basieren auf Berechnungen des Nutzungswerts. Die Bestimmung des Nutzungswerts erfolgt mittels eines DCF-Verfahrens. Dabei wird der Nutzungswert als Barwert der zukünftigen geschätzten Cashflows vor Steuern der nächsten fünf bis zehn Jahre aufgrund der Daten einer mittelfristigen Unternehmensplanung ermittelt. Die mittelfristige Unternehmensplanung wird jährlich erstellt. Jährlich werden somit die zugrunde liegenden Annahmen plausibilisiert und aktualisiert und darauf basierend eine Anpassung der geschätzten Cashflows vorgenommen. In die jährliche aktualisierte Mittelfristplanung fließen die in der strategischen Unternehmensplanung definierten Maßnahmen mit ein. Nach dem Detailplanungszeitraum wird basierend auf den Annahmen des letzten Jahres mit einer ewigen Rente gerechnet. Der Diskontierungssatz wird aus einem marktüblichen und an die spezifischen Risiken angepassten gewogenen Kapitalkostensatz nach Steuern nach anerkannten finanzmathematischen Verfahren aus externen Quellen abgeleitet. Die Umrechnung der Nutzungswerte erfolgt mit dem Stichtagskurs zum Durchführungszeitpunkt. Sämtliche Kapitalkostensätze wurden gemäß den Vorgaben von IAS 36 für die Offenlegung in einen WACC vor Steuern übergeleitet. Da der Buchwert des Nettovermögens der AT&S Gruppe größer ist als seine Marktkapitalisierung müssen Wertminderungstests für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt werden (IAS 36.11d). Somit wurden Wertminderungstests für folgende zahlungsmittelgenerierende Einheiten durchgeführt: Hinterberg, Fehring, Nanjangud, Shanghai, Substrate-Chongqing, Chongqing II, Substrate-Hinterberg und Kulim. Für das Geschäftsjahr 2024/25 hat sich bei allen getesteten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten kein Wertminderungsbedarf ergeben. Eine Sensitivitätsanalyse hinsichtlich wesentlicher Parameter für die Berechnung der Impairment-Tests (-10,0 % EBIT-Marge; +1,00 Prozentpunkte Diskontierungszinssatz) wurde durchgeführt. Auf Basis dieser Analysen ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Bewertung des Anlagevermögens: Vorsteuer-Diskontierungszins EBIT-Marge in Tsd. € +1,0 %-Punkte -10,0 % Fehring (65) kein Wertminderungsbedarf Substrate-Hinterberg (13.182) (14.869) Substrate-Chongqing (17.309) (32) Für die übrigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten würde sich auch auf Basis der Sensitivitätsanalysen kein Wertminderungsbedarf ergeben. Neben den Werthaltigkeitstests für zahlungsmittelgenerierende Einheiten wird auch untersucht, ob es Anzeichen für Wertminderungen für einzelne Vermögensgegenstände gibt. Aufgrund der Situation im Substrate-Markt kommt es zu Effizienzsteigerungsmaßnahmen im Konzern und infolge dessen werden einzelne Produktionsanlagen in Leoben-Hinterberg nicht mehr benötigt. Eine weitere Verwendung für die betroffenen Anlagen zeichnet sich nicht ab. Da die betroffenen Produktionsanlagen somit keinen Nutzen mehr haben und – insbesondere aufgrund der momentanen Marktsituation – auch nicht veräußerbar sind, liegt eine Wertminderung gemäß IAS 36 vor. Der nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung verbleibende Buchwert in Höhe von 10,4 Mio. € wird daher zur Gänze abgeschrieben. Sale-and-Leaseback-Transaktion Im Rahmen einer Sale-and-Leaseback-Transaktion im Geschäftsjahr 2006/07 wurden die Liegenschaften am Standort Leoben an eine Leasinggesellschaft verkauft und zurückgeleast. Die Laufzeit dieses Leasingvertrags (Kündigungsverzichtsdauer) wurde im Geschäftsjahr 2021/22 um weitere zehn Jahre verlängert, sodass ein Kündigungsverzicht bis zum Jahr 2032 besteht. Danach ist beabsichtigt, die Liegenschaften zum Restwert zu erwerben. 8. Immaterielle Vermögenswerte in Tsd. € Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen Aktivierte Entwicklungs- kosten Firmenwerte Geleistete Anzahlungen Sonstiges immaterielles Anlagevermögen Total Buchwert 31.03.2023 7.218 17.576 ‒ 56 ‒ 24.850 Umrechnungsdifferenzen (86) (705) ‒ ‒ ‒ (791) Zugänge 4.071 ‒ ‒ 21 15 4.107 Umbuchungen 141 ‒ ‒ (77) ‒ 64 Abschreibungen, laufend (3.479) (4.641) ‒ ‒ (15) (8.135) Buchwert 31.03.2024 7.865 12.230 ‒ ‒ ‒ 20.095 Davon Anschaffungskosten 50.721 116.137 6.377 ‒ ‒ 173.235 Kumulierte Abschreibungen (42.856) (103.907) (6.377) ‒ ‒ (153.140) Buchwert 01.04.2024 7.865 12.230 ‒ ‒ ‒ 20.095 Änderungen des Konsolidierungskreises (10) ‒ ‒ ‒ ‒ (10) Umrechnungsdifferenzen (5) (28) ‒ ‒ ‒ (33) Zugänge 4.390 ‒ ‒ 678 152 5.220 Abgänge (1) ‒ ‒ ‒ ‒ (1) Umbuchungen 1.155 ‒ ‒ (678) ‒ 477 Wertminderungen (9) ‒ ‒ ‒ ‒ (9) Abschreibungen, laufend (3.956) (3.604) ‒ ‒ (152) (7.712) Buchwert 31.03.2025 9.429 8.598 ‒ ‒ ‒ 18.027 Davon Anschaffungskosten 55.925 115.461 ‒ ‒ ‒ 171.386 Kumulierte Abschreibungen (46.496) (106.863) ‒ ‒ ‒ (153.359) Die laufenden Abschreibungen des Geschäftsjahres sind in den Umsatzkosten, den Vertriebskosten, den allgemeinen Verwaltungskosten und im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden wie im Vorjahr keine Entwicklungskosten aktiviert. 9. Sonstige langfristige Vermögenswerte in Tsd. € 31.03.2025 31.03.2024 Vorauszahlungen 9.334 9.659 Gegebene Kautionen 7.062 5.027 Sonstige Vorauszahlungen 57 107 Sonstige langfristige Forderungen 16.127 3.283 Buchwert 32.580 18.076 Die Vorauszahlungen betreffen Betriebsgrundstücke in China. Die gegebenen Kautionen stehen im Zusammenhang mit gemieteten Gebäuden. Die sonstigen Vorauszahlungen betreffen im Wesentlichen abgegrenzte Versicherungsprämien. Die sonstigen langfristigen Forderungen beinhalten im Geschäftsjahr 2024/25 vor allem Forschungsförderungen für die österreichischen Standorte und im Vorjahr vor allem Covid‑19-Investitionsprämien. 10. Vorräte in Tsd. € 31.03.2025 31.03.2024 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 85.063 90.869 Unfertige Erzeugnisse 40.398 47.904 Fertige Erzeugnisse 19.992 22.001 Buchwert 145.453 160.774 Der Stand der als Aufwand erfassten Wertberichtigungen von Vorräten beträgt zum 31. März 2025 39.534 Tsd. € (Vorjahr: 48.239 Tsd. €). Aus der Bewertung der Vorräte zum Nettoveräußerungswert resultiert für das Geschäftsjahr 2024/25 eine Abwertung in Höhe von 2.219 Tsd. € (Vorjahr: 5.265 Tsd. €). Der Ausweis der als Aufwand erfassten Wertberichtigungen erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Umsatzkosten. 11. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und vertraglichen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar: in Tsd. € 31.03.2025 31.03.2024 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 293.506 109.795 Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (1.217) (775) Vertragliche Vermögenswerte 115.939 118.994 Wertberichtigungen zu vertraglichen Vermögenswerten (322) (238) Umsatzsteuerforderungen 11.082 10.155 Sonstige Forderungen gegenüber Behörden 29.785 28.887 Vorauszahlungen 14.500 15.197 Energieabgabenrückvergütungen 734 1.183 Kautionen 5.053 1.753 Versicherungsvergütungen 22 177 Übrige Forderungen 13.127 43.009 Summe 482.209 328.137 Die übrigen Forderungen beinhalten zum 31. März 2025 vor allem Forderungen aus noch nicht ausbezahlten Zuschüssen. Im Zusammenhang mit diversen Finanzierungsverträgen dienen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 20.000 Tsd. € (Vorjahr: 10.000 Tsd. €) als Besicherung. Es wird auf Erläuterung 15 „Finanzielle Verbindlichkeiten“ verwiesen. Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen sowie vertraglichen Vermögenswerte entsprechen unter Berücksichtigung der Wertberichtigungen annähernd den jeweils beizulegenden Zeitwerten. Restlaufzeiten von Forderungen Alle Forderungen zum 31. März 2025 sowie zum 31. März 2024 weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Factoring Zum 31. März 2025 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 12.027 Tsd. € (Vorjahr: 150.527 Tsd. €) zu 100 % des Nennwerts an Banken verkauft und in Übereinstimmung mit IFRS 9 vollständig ausgebucht, da sowohl Chancen und Risiken als auch die Verfügungsmacht auf den Erwerber übergegangen sind. Das Ausfallsrisiko wurde an die Erwerber übertragen. AT&S übernimmt eine Ausfallshaftung in Höhe des Selbstbehalts der zur Anwendung kommenden Kreditversicherungen. Das maximale Risiko aus der Ausfallshaftung beträgt zum Bilanzstichtag 841 Tsd. € (Vorjahr: 15.053 Tsd. €) abzüglich der Deckung der zur Anwendung kommenden Kreditversicherung. Ansprüche aus vorhandenen Kreditversicherungen wurden gegebenenfalls an den Erwerber übertragen. Der durch den Erwerber noch nicht bezahlte Teil des Kaufpreises wird in der Position „Finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen. Kundenzahlungen aus verkauften Forderungen werden in den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Vertragliche Vermögenswerte Die vertraglichen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt: in Tsd. € 2024/25 2023/24 Vertragliche Vermögenswerte am Beginn des Geschäftsjahres 118.756 135.176 Verbrauch (118.756) (135.176) Zuführung 115.939 118.994 Wertberichtigungen gem. IFRS 9 (322) (238) Vertragliche Vermögenswerte am Ende des Geschäftsjahres 115.617 118.756 Entwicklung der Überfälligkeiten und Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen undLeistungen Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Wertberichtigungen stellt sich wie folgt dar: 31.03.2025 in Tsd. € Bruttoforderung Wertminderung Buchwert Nicht fällig 286.425 (949) 285.476 Bis 15 Tage überfällig 4.999 (117) 4.882 16 bis 30 Tage überfällig 1.044 (54) 990 31 bis 60 Tage überfällig 200 (25) 175 61 bis 90 Tage überfällig 109 (26) 83 Mehr als 90 Tage überfällig 729 (46) 683 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 293.506 (1.217) 292.289 31.03.2024 in Tsd. € Bruttoforderung Wertminderung Buchwert Nicht fällig 107.172 (519) 106.653 Bis 15 Tage überfällig 1.795 (89) 1.706 16 bis 30 Tage überfällig 490 (35) 455 31 bis 60 Tage überfällig 267 (111) 156 61 bis 90 Tage überfällig 3 (3) – Mehr als 90 Tage überfällig 68 (18) 50 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 109.795 (775) 109.020 Bei den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum Bilanzstichtag keine Anzeichen, dass den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen wird. Einzelwertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gebildet, wenn Anzeichen (Überfälligkeit, Insolvenz) dafür bestehen, dass der gesamte Betrag wahrscheinlich nicht mehr einbringlich ist. Forderungen werden ausgebucht, wenn auf Basis einer rechtlichen Grundlage davon ausgegangen werden kann, dass keine Zahlung mehr zu erwarten ist. Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden Einzelwertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 5 Tsd. €) verwendet. Die Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt: in Tsd. € 2024/25 2023/24 Wertberichtigungen am Beginn des Geschäftsjahres 775 672 Verwendung – (5) Auflösung (21) (473) Zuführung 465 578 Umrechnungsdifferenzen (2) 3 Wertberichtigungen am Ende des Geschäftsjahres 1.217 775 12. Finanzielle Vermögenswerte Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar: in Tsd. € 31.03.2025 davon langfristig davon kurzfristig Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 1.000 – 1.000 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 118 118 – Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 111.497 8.584 102.913 Derivate 1.999 – 1.999 Summe 114.614 8.702 105.912 in Tsd. € 31.03.2024 davon langfristig davon kurzfristig Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 946 – 946 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 118 118 – Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 33.943 9.700 24.243 Derivate 8.720 6.981 1.739 Summe 43.727 16.799 26.928 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: in Tsd. € 31.03.2025 31.03.2024 Anleihen 1.000 946 Summe 1.000 946 Sämtliche Anleihen werden in der Nominalwährung Euro gehalten. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: in Tsd. € 2024/25 2023/24 Buchwert am Beginn des Geschäftsjahres 118 118 Zugänge/(Abgänge) – – Noch nicht realisierte Gewinne/(Verluste) aus der laufenden Periode im Eigenkapital erfasst – – Realisierte Gewinne/(Verluste) aus der laufenden Periode aus dem Eigenkapital entnommen – – Umrechnungsdifferenzen – – Buchwert am Ende des Geschäftsjahres 118 118 Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte werden in der Nominalwährung Euro gehalten. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte werden in den Nominalwährungen Euro, US-Dollar, chinesischer Renminbi und japanischer Yen gehalten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Kündigungsgelder mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten und Forderungen gegenüber Banken aus Zessionsverträgen sowie um ein an Dritte gewährtes Darlehen. Für dieses Darlehen ergibt sich ein Expected Credit Loss in Höhe von 100 Tsd. € (Vorjahr: 122 Tsd. €). Derivative Finanzinstrumente: in Tsd. € 31.03.2025 31.03.2024 Derivative Finanzinstrumente 1.999 8.720 Summe 1.999 8.720 Es wird auf Erläuterung 19 „Derivative Finanzinstrumente“ verwiesen. 13. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Tsd. € 31.03.2025 31.03.2024 Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 485.079 676.490 Buchwert 485.079 676.490 Die ausgewiesenen Buchwerte entsprechen den jeweils beizulegenden Zeitwerten. 14. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Restlaufzeit in Tsd. € 31.03.2025 bis zu einem Jahr zwischen einem und fünf Jahren mehr als fünf Jahre Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 304.468 304.468 ‒ ‒ Zuschüsse der öffentlichen Hand 77.532 11.165 40.370 25.997 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzämtern und sonstigen öffentlichen Abgabestellen 10.813 10.813 ‒ ‒ Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern 6.192 6.192 ‒ ‒ Verbindlichkeiten aus nicht konsumierten Urlauben 10.585 10.585 ‒ ‒ Verbindlichkeiten aus Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten 1.080 65 1.015 ‒ Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmer:innen 35.198 35.198 ‒ ‒ Übrige Verbindlichkeiten 27.157 27.157 ‒ ‒ Buchwert 473.025 405.643 41.385 25.997 Restlaufzeit in Tsd. € 31.03.2024 bis zu einem Jahr zwischen einem und fünf Jahren mehr als fünf Jahre Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 430.637 430.637 ‒ ‒ Zuschüsse der öffentlichen Hand 82.833 10.595 40.542 31.696 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzämtern und sonstigen öffentlichen Abgabestellen 10.961 10.961 ‒ ‒ Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern 7.729 7.729 ‒ ‒ Verbindlichkeiten aus nicht konsumierten Urlauben 10.454 10.454 ‒ ‒ Verbindlichkeiten aus Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten 875 337 538 ‒ Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmer:innen 38.103 38.103 ‒ ‒ Übrige Verbindlichkeiten 16.517 16.512 5 ‒ Buchwert 598.109 525.328 41.085 31.696 Die Buchwerte der ausgewiesenen Verbindlichkeiten entsprechen annähernd den jeweils beizulegenden Zeitwerten. Zuschüsse der öffentlichen Hand Die Zuschüsse der öffentlichen Hand betreffen großteils Zuschüsse für Bodennutzungsrechte und Sachanlagevermögen und werden entsprechend der Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen ertragswirksam aufgelöst. Weiters hat der Konzern für mehrere Forschungsprojekte Projektkostenzuschüsse erhalten, die entsprechend den angefallenen Kosten und der Förderquote anteilig ertragsmäßig erfasst werden. Dazugehörende Abgrenzungsbeträge sind in den Zuschüssen der öffentlichen Hand enthalten. Verbindlichkeiten aus Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten In der 81. Aufsichtsratssitzung vom 3. Juli 2014 wurde ein langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm) auf Basis von Stock Appreciation Rights (SAR) beschlossen. SAR sind Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte auf der Grundlage der Aktienkursentwicklung. In der 91. Aufsichtsratssitzung vom 6. Juni 2016 wurde ein weiterer Stock-Appreciation-Rights-Plan (SAR-Plan 2017) für drei weitere Geschäftsjahre aufgrund des Auslaufens des Stock-Appreciation-Rights-Plans (2014 bis 2016) beschlossen. Die Zuteilung erfolgte im Zeitraum zwischen 1. April 2017 und 1. April 2019. In der 112. Aufsichtsratssitzung vom 12. März 2020 wurde ein weiterer Stock-Appreciation-Rights-Plan (SAR-Plan 2020) aufgrund des Auslaufens des Stock-Appreciation-Rights-Plans (2017 bis 2019) beschlossen. Die Zuteilung erfolgte am 1. April 2020. Aufgrund des Auslaufens des Stock-Appreciation-Rights-Plans (2020) wurde in der 118. Aufsichtsratssitzung vom 18. März 2021 erneut ein Stock-Appreciation-Rights-Plan (SAR 2021 bis 2023) beschlossen. Die Zuteilung erfolgte im Zeitraum zwischen 1. April 2021 und 1. April 2023. Aufgrund des Auslaufens des Stock-Appreciation-Rights-Plans (2021 bis 2023) wurde in der 136. Aufsichtsratssitzung vom 20. März 2024 erneut ein langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm) auf Basis von Stock Appreciation Rights (SAR) beschlossen. Die Zuteilung kann im Zeitraum zwischen 1. April 2024 und 1. April 2026 erfolgen. Jedes Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht berechtigt zum Barausgleich in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Ausübungspreis und dem Schlusskurs der AT&S Aktie an der Börse der Hauptnotierung (derzeit Wiener Börse) am Tag der Ausübung des Bezugsrechts. Der Differenzbetrag ist mit maximal 200 % des Ausübungspreises gedeckelt. Der Ausübungspreis der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird jeweils am Tag der Zuteilung bestimmt und entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien von AT&S an der Wiener Börse bzw. an der Börse der Hauptnotierung der Aktien von AT&S während der letzten sechs Kalendermonate, die dem Tag der jeweiligen Zuteilung vorausgehen. Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können jeweils nach Ablauf von drei Jahren nach ihrer Zuteilung, jedoch nicht während einer Sperrfrist, zur Gänze oder auch nur teilweise ausgeübt werden. Zugeteilte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte, die nicht spätestens bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Zuteilungstag ausgeübt werden, verfallen grundsätzlich ersatzlos und endgültig. Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte des SAR Plans 2021 bis 2023 und des SAR Plans 2024 bis 2026 können von einem ehemaligen Mitglied des Vorstands jeweils nach Ende der Wartefrist ohne zeitliche Einschränkung ausgeübt werden. Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können von Berechtigten, sofern nicht anders vereinbart, nur ausgeübt werden, wenn zum Zeitpunkt der Ausübung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◾ Es besteht ein aufrechtes Dienstverhältnis mit einer Gesellschaft des AT&S-Konzerns. Unter bestimmten Voraussetzungen können Rechte noch innerhalb eines Jahres ab Beendigung des Anstellungs- bzw. Dienstverhältnisses ausgeübt werden. ◾ Das notwendige Eigeninvestment in AT&S Aktien in Höhe von 20 % der ersten Zuteilungssumme (in SAR) wird gehalten. Ab dem SAR 2021 bis 2023 beträgt das zu haltende, notwendige Eigeninvestment in AT&S Aktien 20 % der ersten Zuteilung von SAR multipliziert mit 10,00 €. Wird das Eigeninvestment bis zum Ende der dreijährigen Wartefrist nicht zur Gänze aufgebaut, so verfallen alle bereits zugeteilten SAR des jeweiligen Plans zur Gänze. Das aufgebaute Eigeninvestment muss über die gesamte Dauer der Teilnahme am Programm gehalten werden und gilt auch für die Zuteilungen in den Folgejahren. Das Eigeninvestment darf erst abgebaut werden, wenn keine Ausübung mehr möglich ist. ◾ Das Earnings-per-Share (EPS)-Performance-Ziel wurde erreicht. Der Erreichungsgrad der Kennzahl Earnings per Share determiniert, wie viele der zugeteilten SAR tatsächlich ausgeübt werden können. Als Zielwert gilt der EPS-Wert, welcher im Midterm-Plan für den Bilanzstichtag des dritten Jahres nach Zuteilung festgelegt wurde. Wird der EPS-Wert zu 100 % erreicht oder übertroffen, so können die zugeteilten SAR zur Gänze ausgeübt werden. Liegt die Erreichung zwischen 50 % und 100 %, so können die zugeteilten SAR anteilig ausgeübt werden. Wird der EPS-Wert zu unter 50 % erreicht, verfallen die zugeteilten SAR zur Gänze. Von den Zuteilungen vom 1. April 2021 können berechtigte Angestellte bei positivem Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) jedenfalls 50 % der zugeteilten SAR (ohne Vorstandszuteilung) ausüben. Für diese ist der Auszahlungsbetrag je Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht in Höhe von 100 % des jeweiligen Ausübungspreises begrenzt. Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte: Zuteilungstag 1. April 20261 1. April 2025 1. April 2024 1. April 2023 1. April 2022 1. April 2021 1. April 2020 1. April 2019 Ausübungspreis (in €) 0,00 14,46 23,18 32,30 42,81 22,92 17,56 17,25 31.03.2023 – – – – 369.000 305.000 227.500 5.000 Gewährte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte – – – 386.667 – – – – Verwirkte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten – – – – – – – – Ausgeübte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte – – – – – – 102.130 5.000 Verfallene Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte – – – 7.500 46.000 21.000 94.795 – 31.03.2024 – – – 379.167 323.000 284.000 30.575 – Gewährte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte 8.333 50.000 366.666 – – – – – Verwirkte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten – – – – – – – – Ausgeübte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte – – – – – – – – Verfallene Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte – – – 22.500 27.500 230.750 30.575 – 31.03.2025 8.333 50.000 366.666 356.667 295.500 53.250 – – Restliche Vertragslaufzeiten der gewährten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte unbegrenzt2 unbegrenzt2 4 Jahre3 3 Jahre3 2 Jahre3 1 Jahr – – Beizulegender Zeitwert der gewährten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zum Bilanzstichtag (in Tsd. €) 31.03.2024 – – – 1.137 182 260 55 – 31.03.2025 60 357 931 – 37 24 – – 1 Der Ausübungspreis der Zuteilung vom 1. April 2026 steht zum Bilanzstichtag noch nicht fest. 2 Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte sind von einem ehemaligen Mitglied des Vorstands jeweils nach Ende der Wartefrist ohne zeitliche Einschränkung ausübbar. 3 Von den Zuteilungen 1. April 2022, 1. April 2023 und 1. April 2024 sind jeweils 50.000 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte ohne zeitliche Einschränkung ausübbar. Die Bewertung der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zum jeweiligen Bilanzstichtag unter Anwendung des Monte-Carlo-Verfahrens, auf Basis von Modellannahmen und den nachfolgend angeführten Bewertungsparametern. Die für die Bewertung der Verbindlichkeiten ermittelten Werte können von später am Markt realisierten Werten abweichen. Risikofreier Zinssatz 2,03 bis 2,71 % Volatilität 44,00 bis 53,00 % Dividende je Aktie1 0,00 1 Für SAR ohne zeitliche Einschränkung wurde mit einer Dividendenrendite von 1,8 % gerechnet Die Berechnung der Volatilität erfolgt auf Basis der täglichen Aktienkurse vom 1. April 2020 bis zum Bilanzstichtag. Die Aufwendungen aus den Wertsteigerungsrechten sind in den Verwaltungskosten enthalten. Der beizulegende Zeitwert der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird, über deren Laufzeit verteilt, aufwandsmäßig erfasst. Übrige Verbindlichkeiten Bei den übrigen Verbindlichkeiten handelt es sich vor allem um kreditorische Debitoren, abgegrenzte Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwendungen sowie sonstige Abgrenzungen. 15. Finanzielle Verbindlichkeiten Restlaufzeit in Tsd. € 31.03.2025 bis zu einem Jahr zwischen einem und fünf Jahren mehr als fünf Jahre Nominalzinssatz in % Namensschuldverschreibungen 15.006 19 14.987 – 1,80 Exportkredite 20.000 20.000 – – 3,73 Kredite der öffentlichen Hand – – – – Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.602.425 404.328 1.030.170 167.927 1,24 – 6,12 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartner 105.262 12.130 93.132 – Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 343.121 33.415 137.094 172.612 Derivative Finanzinstrumente1 5.317 – 5.317 – Buchwert 2.091.131 469.892 1.280.700 340.539 Restlaufzeit in Tsd. € 31.03.2024 bis zu einem Jahr zwischen einem und fünf Jahren mehr als fünf Jahre Nominalzinssatz in % Namensschuldverschreibungen 14.999 16 14.983 – 1,80 Exportkredite 10.000 10.000 – – 5,23 Kredite der öffentlichen Hand 1.643 1.643 – – 0,75 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.526.058 366.746 999.399 159.913 1,24 – 6,09 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartner 199.926 109.472 90.454 – Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 367.808 30.312 127.390 210.106 Derivative Finanzinstrumente1 2.792 – 2.792 – Buchwert 2.123.226 518.189 1.235.018 370.019 1 Es wird auf Erläuterung 19 „Derivative Finanzinstrumente” verwiesen. Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen neben dem laufenden Liquiditätsbedarf vor allem langfristige Investitionsfinanzierungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten im Wesentlichen nachstehende Finanzierungen: ◾ OeKB-Beteiligungsfinanzierung im Geschäftsjahr 2016/17 ◾ OeKB-Beteiligungsfinanzierung im Geschäftsjahr 2018/19 ◾ Schuldscheindarlehen im Geschäftsjahr 2018/19 ◾ OeKB-Beteiligungsfinanzierung im Geschäftsjahr 2019/20 ◾ Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibung im Geschäftsjahr 2020/21 ◾ Einmalbarkredite im Geschäftsjahr 2020/21 ◾ Schuldscheindarlehen im Geschäftsjahr 2021/22 ◾ Einmalbarkredite im Geschäftsjahr 2021/22 ◾ OeKB Finanzierung im Geschäftsjahr 2022/23 ◾ EIB (Europäische Investitionsbank) im Geschäftsjahr 2022/23 ◾ Einmalbarkredit im Geschäftsjahr 2023/24 ◾ Working Capital Loan in Chongqing, China, im Geschäftsjahr 2024/25 Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden unter anderem nachstehende Finanzierungen abgeschlossen bzw. gezogen: ◾ EIB (Europäische Investitionsbank) im Geschäftsjahr 2022/23, Ziehung 250 Mio. € ◾ OeKB Finanzierung im Geschäftsjahr 2022/23, Ziehung einer Tranche über 100 Mio. € ◾ Einmalbarkredit im Geschäftsjahr 2023/24, Ziehung 45 Mio. € ◾ Working Capital Loan über 38 Mio. € in Chongqing, China Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartnern betreffen Finanzierungen aus Investitionsprojekten in Chongqing, China. Die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. März 2025 stellen sich in den nächsten Geschäftsjahren unter Berücksichtigung der Zinsabsicherungen wie folgt dar: in Tsd. € Namensschuldverschreibungen Exportkredite Kredite öffentlicher Hand Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartnern Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 Derivative Finanz- instrumente 2025/26 Tilgung 19 20.000 – 393.003 12.130 33.416 – Zinsen fix 270 – – 1.380 – – – Zinsen variabel – 745 – 52.070 – 15.335 – 2026/27 Tilgung – – – 421.116 23.283 32.623 3.384 Zinsen fix 270 – – 2.460 – – – Zinsen variabel – – – 39.036 – 13.796 – 2027/28 Tilgung – – – 84.605 23.283 33.529 – Zinsen fix 270 – – 2.121 – – – Zinsen variabel – – – 28.332 – 12.227 – 2028/29 Tilgung 15.000 – – 239.500 23.283 34.926 1.933 Zinsen fix 270 – – 2.121 – – – Zinsen variabel – – – 24.236 – 10.600 – 2029/30 Tilgung – – – 298.000 23.283 36.016 – Zinsen fix – – – 857 – – – Zinsen variabel – – – 9.323 – 8.910 – nach 2029/30 Tilgung – – – 156.500 – 172.612 – Zinsen fix – – – 857 – – – Zinsen variabel – – – 5.892 – 14.931 – Es werden keine wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen hinsichtlich Zeitraum oder Betrag erwartet. Zum Vorjahresstichtag 31. März 2024 stellten sich die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten in den nächsten Geschäftsjahren unter Berücksichtigung der Zinsabsicherungen wie folgt dar: in Tsd. € Namensschuldverschreibungen Exportkredite Kredite öffentlicher Hand Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartnern Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 Derivative Finanz- instrumente 2024/25 Tilgung 16 10.000 1.643 352.052 109.472 30.312 – Zinsen fix 270 – 9 3.228 – – – Zinsen variabel – 523 – 74.232 – 20.152 – 2025/26 Tilgung – – – 339.177 22.613 30.610 – Zinsen fix 270 – – 2.966 – – – Zinsen variabel – – – 46.486 – 18.475 – 2026/27 Tilgung – – – 401.290 22.613 30.871 1.672 Zinsen fix 270 – – 52.232 – – – Zinsen variabel – – – 25.151 – 16.753 – 2027/28 Tilgung 15.000 – – 38.000 22.613 32.099 – Zinsen fix 270 – – 1.928 – – – Zinsen variabel – – – 13.374 – 14.969 – 2028/29 Tilgung – – – 178.500 22.613 33.809 1.119 Zinsen fix – – – 1.928 – – – Zinsen variabel – – – 9.306 – 13.096 – nach 2028/29 Tilgung – – – 152.500 – 210.106 – Zinsen fix – – – 1.511 – – – Zinsen variabel – – – 8.834 – 29.963 – Die finanziellen Verbindlichkeiten weisen teilweise eine vom Markt abweichende Verzinsung auf. Aus diesem Grund kann es zu Abweichungen zwischen deren beizulegenden Zeitwerten und deren Buchwerten kommen. Buchwerte Beizulegende Zeitwerte in Tsd. € 31.03.2025 31.03.2024 31.03.2025 31.03.2024 Namensschuldverschreibungen 15.006 14.999 15.000 15.000 Exportkredite 20.000 10.000 20.000 10.000 Kredite der öffentlichen Hand – 1.643 – 1.646 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.602.425 1.526.058 1.606.481 1.540.293 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartnern 105.262 199.926 105.262 199.926 Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 343.121 367.808 343.121 367.808 Derivative Finanzinstrumente 5.317 2.792 5.317 2.792 Summe 2.091.131 2.123.226 2.095.181 2.137.465 Die Berechnung der beizulegenden Zeitwerte basiert auf der Abzinsung der künftigen Zahlungen unter Verwendung aktueller Marktzinssätze oder sie werden anhand von öffentlich notierten Marktpreisen bestimmt. Die Buchwerte der finanziellen Verbindlichkeiten nach Währungen stellen sich wie folgt dar: in Tsd. € 31.03.2025 31.03.2024 Euro 1.947.584 1.923.300 US Dollar 105.262 199.926 Sonstige 38.285 – Summe 2.091.131 2.123.226 Der Konzern verfügt über folgende nicht in Anspruch genommene Kreditlinien: in Tsd. € 31.03.2025 31.03.2024 Exportkredit 12.000 22.000 Sonstige Kredite 244.253 559.502 Summe 256.253 581.502 16. Vertragliche Verbindlichkeiten Die kurz- und langfristigen vertraglichen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 911.096 Tsd. € (Vorjahr: 911.530 Tsd. €) beinhalten Zahlungen aus bilateralen Vereinbarungen für die Finanzierung neuer Produktionsstätten. Aufgrund des Vorliegens einer signifikanten Finanzierungskomponente sind im Geschäftsjahr 2024/25 Zinsen in der Gesamthöhe von 27.463 Tsd. € (Vorjahr: 14.391 Tsd. €) passiviert. 17. Rückstellungen für Personalaufwand Die Rückstellungen für Personalaufwand betreffen Pensionszusagen, Abfertigungsansprüche und sonstige Dienstnehmeransprüche. Beitragsorientierte Pensionspläne Für einen Großteil der Beschäftigten in Österreich und einen Teil der Mitarbeiter:innen in Indien bestehen beitragsorientierte Pensionspläne, die an eine Pensionskasse ausgelagert sind. Für die Beschäftigten in Österreich sind die Pensionspläne durch eine Er- und Ablebensversicherung ergänzt. Die Arbeitgeberbeiträge bemessen sich nach einem bestimmten Prozentsatz der laufenden Bezüge. Die Beitragszahlungen betrugen 1.003 Tsd. € im Geschäftsjahr 2024/25 und 844 Tsd. € im Geschäftsjahr 2023/24. Leistungsorientierte Pensionspläne Für einzelne aktive und ehemalige Mitglieder des Vorstands und für ehemalige leitende Angestellte bestehen leistungsorientierte Pensionszusagen ohne das Erfordernis von eigenen Mitarbeiterbeiträgen. Pensionszusagen an Mitglieder des Vorstands und an andere Führungskräfte sind teilweise durch Vermögensmittel in Pensionskassen fondsfinanziert („funded“) und teilweise nicht fondsfinanziert („unfunded“). Die Pensionsansprüche des der Mitglieder des Vorstands und der Führungskräfte sind von deren Bezügen und Dienstzeiten abhängig. Im Wesentlichen entstehen dem Konzern aus diesen Verpflichtungen Risiken aus der Lebenserwartung und der Inflation aufgrund künftiger Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie bei fondsfinanzierten Pensionsplänen in Form von Ertragsabweichungen. Fondsfinanzierte Abfertigungsansprüche Den Mitarbeiter:innen in Indien steht im Falle der Pensionierung sowie bei vorzeitigem Austritt unter bestimmten Umständen eine Abfertigung zu, deren Höhe von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Höhe des Arbeitsentgelts abhängt. Die Abfertigungen bewegen sich zwischen einem halben Monatsentgelt pro Dienstjahr und einem fixierten Höchstbetrag. Die Abfertigungsansprüche sind durch eine Lebensversicherung gedeckt. Im Wesentlichen entsteht dem Konzern aus diesen Verpflichtungen das Risiko der Inflation aufgrund künftiger Gehaltssteigerungen. Nicht fondsfinanzierte Abfertigungsansprüche Den Mitarbeiter:innen in Österreich steht im Falle der Pensionierung generell sowie bei Beendigung des Dienstverhältnisses unter bestimmten Umständen eine Abfertigung zu, deren Höhe von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Höhe des Arbeitsentgelts abhängt. Die Abfertigung beträgt in Österreich für Mitarbeiter:innen, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, je nach Dienstzeit zwei bis zwölf Zwölftel des Jahresgehalts. Im Wesentlichen entsteht dem Konzern aus diesen Verpflichtungen das Risiko der Inflation aufgrund künftiger Gehaltssteigerungen. Für seit dem 1. Januar 2003 in Österreich eintretende Mitarbeiter:innen wird dieser Anspruch durch laufende Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse ohne weitere Verpflichtungen für den Konzern abgegolten. Die Beitragszahlungen betrugen 1.454 Tsd. € im Geschäftsjahr 2024/25 und 1.345 Tsd. € im Geschäftsjahr 2023/24. Sonstige Dienstnehmeransprüche Den Mitarbeiter:innen der Gesellschaften in Österreich und China gebühren bei Erreichen einer bestimmten Betriebszugehörigkeit Jubiläumsgelder, wobei in Österreich Anspruchsberechtigung und Höhe kollektivvertraglich geregelt sind. Die Aufwendungen für (leistungsorientierte) Pensionszusagen, Abfertigungsansprüche und sonstige Dienstnehmeransprüche setzen sich folgendermaßen zusammen: Pensionsansprüche Abfertigungsansprüche Sonstige Dienstnehmer- ansprüche in Tsd. € 2024/25 2023/24 2024/25 2023/24 2024/25 2023/24 Laufender Dienstzeitaufwand – – 946 2.413 3.173 4.065 Zinsaufwand 368 365 918 1.152 318 369 Umbewertung von Verpflichtungen aus sonstigen Dienstnehmeransprüchen – – – – (998) (934) Aufwand im Perioden- ergebnis erfasst 368 365 1.864 3.565 2.493 3.500 Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer:innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 420 1.481 466 (73) – – Aufwand/(Ertrag) im sonstigen Ergebnis erfasst 420 1.481 466 (73) – – Summe 788 1.846 2.330 3.492 2.493 3.500 Die Aufwendungen im Periodenergebnis für Pensionszusagen, Abfertigungsansprüche und sonstige Dienstnehmeransprüche werden in den Umsatzkosten, den Vertriebskosten, den allgemeinen Verwaltungskosten und im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Der Nettozinsaufwand aus personalbezogenen Verpflichtungen wird im Finanzergebnis ausgewiesen. In der Bilanz sind folgende Ansprüche abgegrenzt: in Tsd. € 31.03.2025 31.03.2024 Gedeckte Pensionsansprüche 8.636 8.625 Ungedeckte Pensionsansprüche 1.306 1.330 Summe Pensionsansprüche 9.942 9.955 Ungedeckte Abfertigungsansprüche 18.464 26.736 Gedeckte Abfertigungsansprüche – 97 Summe Abfertigungsansprüche 18.464 26.833 Sonstige Dienstnehmeransprüche 13.306 15.008 Rückstellungen für Personalaufwand 41.712 51.796 Die sonstigen Dienstnehmeransprüche beinhalten neben den Jubiläumsgeldern andere Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmer:innen. Die Pensionsansprüche und Abfertigungsansprüche stellen sich wie folgt dar: Pensionsansprüche Abfertigungsansprüche in Tsd. € 31.03.2025 31.03.2024 31.03.2025 31.03.2024 Barwert der fondsfinanzierten Verpflichtungen 17.833 17.461 2.645 2.492 Beizulegender Zeitwert des Planvermögens (9.197) (8.836) (2.769) (2.395) Deckungsstatus fondsfinanzierte Verpflichtungen 8.636 8.625 (124) 97 Barwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen 1.306 1.330 18.464 26.736 Bilanzierte Rückstellungen 9.942 9.955 18.464 26.833 Da der beizulegende Zeitwert des Planvermögens bei den fondsfinanzierten Abfertigungsansprüchen die Verpflichtungen übersteigt ergibt sich eine Überdeckung (Vorjahr: Unterdeckung). Diese Überdeckung in Höhe von 124 Tsd. € wird in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Der Barwert der erwarteten Pensionsansprüche, die Entwicklung des zur Deckung vorgesehenen Planvermögens und der Deckungsstatus stellen sich folgendermaßen dar: Fondsfinanzierte Pensionsansprüche Nicht fondsfinanzierte Pensionsansprüche in Tsd. € 2024/25 2023/24 2024/25 2023/24 Barwert der Pensionsverpflichtung Barwert am Beginn des Geschäftsjahres 17.461 15.800 1.330 1.241 Laufender Dienstzeitaufwand – – – – Zinsaufwand 646 648 49 51 Umbewertung aus der Veränderung von demografischen Annahmen – – – – Umbewertung aus der Veränderung von finanziellen Annahmen 3 879 – 49 Umbewertung aus erfahrungsbedingten Anpassungen 567 920 10 66 Auszahlungen (844) (786) (83) (77) Barwert am Ende des Geschäftsjahres 17.833 17.461 1.306 1.330 Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Zeitwert am Beginn des Geschäftsjahres 8.836 8.130 Einzahlungen 719 725 Veranlagungsergebnis 160 434 Zinserträge 326 333 Auszahlungen (844) (786) Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres 9.197 8.836 Deckungsstatus fondsfinanzierte Pensionspläne/gedeckte Pensionsansprüche 8.636 8.625 Zum 31. März 2025 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der fondsfinanzierten Pensionsansprüche 14 Jahre und die der nicht fondsfinanzierten Pensionsansprüche zehn Jahre. Das zur Deckung vorgesehene Planvermögen ist in Pensionskassen ausgegliedert. Die Streuung der Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar: in % 31.03.2025 31.03.2024 Anleihen 29 % 26 % Aktien 58 % 58 % Immobilien 9 % 9 % Liquide Mittel 4 % 7 % Summe 100 % 100 % Wesentliche Teile des Planvermögens werden an einem aktiven Markt gehandelt. Die Gesamtentwicklung der fondsfinanzierten und nicht fondsfinanzierten Abfertigungsansprüche stellt sich wie folgt dar: Fondsfinanzierte Abfertigungsansprüche Nicht fondsfinanzierte Abfertigungsansprüche in Tsd. € 2024/25 2023/24 2024/25 2023/24 Barwert der Abfertigungsverpflichtung Barwert am Beginn des Geschäftsjahres 2.491 2.073 26.736 27.221 Änderungen des Konsolidierungskreises – – (5.562) – Umrechnungsdifferenzen (74) (14) – (146) Dienstzeitaufwand 172 140 774 2.273 Zinsaufwand 175 154 743 1.153 Umbewertung aus der Veränderung von demografischen Annahmen 20 – (131) (437) Umbewertung aus der Veränderung von finanziellen Annahmen (205) 278 (359) (1.375) Umbewertung aus erfahrungsbedingten Anpassungen 140 37 1.006 1.407 Umgliederung in sonstige Verbindlichkeiten – – (1.248) – Auszahlungen (74) (176) (3.495) (3.360) Barwert am Ende des Geschäftsjahres 2.645 2.492 18.464 26.736 Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Zeitwert am Beginn des Geschäftsjahres 2.395 2.039 Umrechnungsdifferenzen (76) (14) Einzahlungen 339 409 Veranlagungsergebnis 5 (17) Zinserträge 180 154 Auszahlungen (74) (176) Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres 2.769 2.395 Deckungsstatus fondsfinanzierte Abfertigungsansprüche (124) 97 Zum 31. März 2025 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der nicht fondsfinanzierten Abfertigungsansprüche neun Jahre. Die Gesamtentwicklung der sonstigen Dienstnehmeransprüche (Jubiläumsgelder) stellt sich wie folgt dar: in Tsd. € 2024/25 2023/24 Barwert am Beginn des Geschäftsjahres 14.220 14.757 Umrechnungsdifferenzen (44) (415) Dienstzeitaufwand 3.173 4.065 Zinsaufwand 318 369 Umbewertung aus der Veränderung von demografischen Annahmen (383) (333) Umbewertung aus der Veränderung von finanziellen Annahmen (355) 222 Umbewertung aus erfahrungsbedingten Anpassungen (260) (822) Auszahlungen (4.355) (3.623) Barwert am Ende des Geschäftsjahres 12.314 14.220 Zum 31. März 2025 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der sonstigen Dienstnehmeransprüche zehn Jahre. Es wurden für die Bewertung zum Bilanzstichtag folgende gewichtete versicherungsmathematische Parameter angewendet: Pensionsansprüche Abfertigungsansprüche Sonstige Dienstnehmer- ansprüche (Jubiläumsgelder) 31.03.2025 31.03.2024 31.03.2025 31.03.2024 31.03.2025 31.03.2024 Zinssatz 4,00 % 3,70 % 3,80 % 3,92 % 2,23 2,59 % Erwartete Gehaltssteigerung – – 3,70 % 3,88 % 4,59 6,19 % Künftige Pensionserhöhung 3,60 % 3,80 % – – – – Pensionseintrittsalter 65 65 1 1 – – 1 individuell gemäß landesspezifischen Gesetzen In die Berechnung der Rückstellungen werden Fluktuationsabschläge und biometrische Rechengrundlagen miteinbezogen. 18. Sonstige Rückstellungen in Tsd. € Summe Gewährleistung Restrukturierung Übrige Buchwert 31.03.2024 15.960 13.566 – 2.394 Veränderung Konsolidierungskreis (86) (52) – (34) Verwendung (10.038) (9.251) – (787) Auflösung (522) (468) – (54) Zuführung 15.605 8.195 5.629 1.781 Umrechnungsdifferenzen (195) (131) (1) (63) Buchwert 31.03.2025 20.724 11.859 5.628 3.237 in Tsd. € Summe Gewährleistung Restrukturierung Übrige Buchwert 31.03.2023 16.493 3.808 – 12.685 Verwendung (3.621) (1.393) – (2.228) Auflösung (10.928) (2.322) – (8.606) Zuführung 14.385 13.617 – 768 Umrechnungsdifferenzen (369) (144) – (225) Buchwert 31.03.2024 15.960 13.566 – 2.394 in Tsd. € 31.03.2025 31.03.2024 davon langfristig – – davon kurzfristig 20.724 15.960 Buchwert 20.724 15.960 Rückstellung für Gewährleistung Diese Position betrifft die Kosten der bereits entstandenen und zu erwartenden Reklamationen für die noch im Gewährleistungszeitraum befindlichen Produkte. Der rückgestellte Betrag ist die auf Basis von Erfahrungswerten und konkreten Sachverhalten durchgeführte bestmögliche Schätzung dieser erwarteten Kosten, welche aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunkts nicht bereits als Schulden ausgewiesen werden. Bei der Höhe der erwarteten Kosten sind von der Produkthaftpflichtversicherung übernommene Beträge berücksichtigt. Bei den betroffenen Produkten handelt es sich um Applikationen im Industriesegment. Rückstellung für Restrukturierung Diese Position betrifft Rückstellungen für einen Sozialplan der im Juni 2024 vereinbart und kommuniziert wurde und im Zusammenhang mit dem Kostenoptimierungs- und Effizienzprogramm an den Standorten in Österreich, Deutschland und China steht. Übrige Die übrigen Rückstellungen entfallen wie im Vorjahr auf eine unklare Rechtslage im Zusammenhang mit Pensionsversicherungsbeiträgen in Asien und Risiken aus schwebenden Geschäften. Im Vorjahr konnte eine Einigung mit dem Vertragspartner bezüglich der gebildeten Rückstellung für Risiken aus belastenden Verträgen in Höhe von 6.014 Tsd. € erzielt werden, die zu einer Verwendung in Höhe von 1.288 Tsd. € bzw. Auflösung der restlichen Rückstellung führte. Im Vorjahr wurde ein steuerlicher Sachverhalt in Asien geklärt und die zugehörige Rückstellung über 3.945 Tsd. € aufgelöst. 19. Derivative Finanzinstrumente Die derivativen Finanzinstrumente des Geschäftsjahres betreffen zur Gänze Zinsswaps. Gesichert werden Zahlungen im Zusammenhang mit Krediten. Der Buchwert der derivativen Finanzinstrumente des Konzerns entspricht dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert entspricht jenem Betrag, der bei einer Abrechnung der Transaktion zum Bilanzstichtag aufzuwenden wäre bzw. erzielt werden würde. Die beizulegenden Zeitwerte der am Bilanzstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar: 31.03.2025 31.03.2024 in Tsd. € Aktiva Passiva Aktiva Passiva Zinsswaps zu Marktwerten 1.999 5.317 8.720 2.792 Summe Marktwerte 1.999 5.317 8.720 2.792 Kurzfristiger Anteil 1.999 – – – Langfristiger Anteil – 5.317 8.720 2.792 Zum 31. März 2025 liegen die festen Zinssätze der Zinsswaps zwischen -0,03 % und 3,46 %, der variable Zinssatz basiert auf dem Sechsmonats-EURIBOR. Basierend auf den verschiedenen Szenarien sichert der Konzern sein zinsbedingtes Cashflow-Risiko durch die Nutzung von Zinsswaps ab. Derartige Zinsswaps haben den wirtschaftlichen Effekt, variabel verzinsliche Darlehen in festverzinsliche umzuwandeln. Nimmt der Konzern Darlehen mit einem variablen Zinssatz auf, so wandelt er diese durch Swaps in festverzinsliche Darlehensverbindlichkeiten um. Bei diesen Zinsswaps kommt der Konzern mit anderen Parteien überein, die Differenz zwischen den festen und variablen Zinsen, die sich von den vereinbarten Nominalbeträgen ableiten, in bestimmten Intervallen zu tauschen. Während des Geschäftsjahres stimmten alle wesentlichen Vertragsbedingungen (Laufzeit, Volumen, Marktzinssatz etc.) bei einem Großteil der abgeschlossenen Zinsswaps mit jenen der Grundgeschäfte überein, sodass von einer Sicherungsbeziehung auszugehen ist, vor allem weil die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen zur Gänze ausgleicht. Die Konditionen der als Sicherungsinstrumente eingesetzten Zinsswaps stellen sich wie folgt dar: in Tsd. €, in Monaten, in % Nominalvolumen Fälligkeit Durchschnittlicher gesicherter Zinssatz während der Periode Zinsswaps 393.000 4–40 Monate -0,03 %–3,46 % Die Wertentwicklung der als Sicherungsinstrumente eingesetzten Zinsswaps stellt sich wie folgt dar: Buchwert des Sicherungsinstruments in Tsd. € Aktiva Passiva Änderungen im Fair Value des Sicherungsinstruments, welcher der Berechnung der Ineffektivität zugrunde gelegt wird Änderungen im Fair Value des Sicherungsinstruments, die in der Cashflow-Hedge-Rücklage erfasst wurden zum 31.03.2025 1.999 5.317 (3.068) (5.541) zum 31.03.2024 8.720 2.792 (3.876) (7.886) 20. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien Die Zusammenfassung der Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der in den einzelnen Bilanzpositionen enthaltenen Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar. Sofern nicht anders angegeben, entsprechen die Buchwerte näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten: 31.03.2025 in Tsd. € Bewertungskategorie nach IFRS 9 oder Bewertung nach anderen IFRS1 Level Buchwert Beizulegender Zeitwert Vermögenswerte Langfristige Vermögenswerte Derivative Finanzinstrumente DHI 2 – – Sonstige finanzielle Vermögenswerte FAAFVOCI 2 118 169 Sonstige finanzielle Vermögenswerte FAAC 8.584 Finanzielle Vermögenswerte 8.702 Kurzfristige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Wertberichtigungen FAAC 214.977 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen FAAFVOCI 3 77.312 77.312 Vertragliche Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen – 115.617 Sonstige Forderungen FAAC 13.149 Sonstige Forderungen – 61.154 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 482.209 Derivative Finanzinstrumente DHI 2 1.999 1.999 Finanzielle Vermögenswerte FAAFVPL 1 1.000 1.000 Finanzielle Vermögenswerte FAAC 102.913 Finanzielle Vermögenswerte 105.912 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente – – Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente FAAC 485.079 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 485.079 Schulden Anleihen – – Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAAC 2 2.085.814 Derivative Finanzinstrumente DHI 2 5.317 5.317 Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 2.091.131 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAAC 304.468 Sonstige Verbindlichkeiten FLAAC 35.198 Sonstige Verbindlichkeiten – 133.359 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten 473.025 Aggregiert nach Bewertungskategorien Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten FAAC 824.702 – Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte FAAFVOCI 77.430 77.430 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte FAAFVPL 1.000 1.000 Derivate DHI 1.999 1.999 Schulden Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten FLAAC 2.425.480 – Derivate als Sicherungsinstrumente DHI 5.317 5.317 1 FAAC: Financial assets at amortised cost (Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten) FAAFVOCI: Financial assets at fair value through OCI (Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte) FAAFVPL: Financial assets at fair value through profit or loss (Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte) DHI: Derivatives as hedging instruments (Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Derivate) FLAAC: Financial liabilities at amortised cost (Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten) 31.03.2024 in Tsd. € Bewertungskategorie nach IFRS 9 oder Bewertung nach anderen IFRS1 Level Buchwert Beizulegender Zeitwert Vermögenswerte Langfristige Vermögenswerte Derivative Finanzinstrumente DHI 2 6.981 6.981 Sonstige finanzielle Vermögenswerte FAAFVOCI 2 118 118 Sonstige finanzielle Vermögenswerte FAAC 9.700 Finanzielle Vermögenswerte 16.799 Kurzfristige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Wertberichtigungen FAAC 96.386 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen FAAFVOCI 3 12.634 12.634 Vertragliche Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen – 118.757 Sonstige Forderungen FAAC 43.185 Sonstige Forderungen – 57.175 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 328.137 Derivative Finanzinstrumente DHI 2 1.739 1.739 Finanzielle Vermögenswerte FAAFVPL 1 946 946 Finanzielle Vermögenswerte FAAC 24.243 Finanzielle Vermögenswerte 26.928 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente – – Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente FAAC 676.490 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 676.490 Schulden Anleihen – – Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAAC 2 2.120.434 Derivative Finanzinstrumente DHI 2 2.792 2.792 Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 2.123.226 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAAC 430.637 Sonstige Verbindlichkeiten FLAAC 38.103 Sonstige Verbindlichkeiten – 129.369 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten 598.109 Aggregiert nach Bewertungskategorien Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten FAAC 850.004 – Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte FAAFVOCI 12.752 12.752 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte FAAFVPL 946 946 Derivate DHI 8.720 8.720 Schulden Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten FLAAC 2.589.174 – Derivate als Sicherungsinstrumente DHI 2.792 2.792 1 FAAC: Financial assets at amortised cost (Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten) FAAFVOCI: Financial assets at fair value through OCI (Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte) FAAFVPL: Financial assets at fair value through profit or loss (Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte) DHI: Derivatives as hedging instruments (Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Derivate) FLAAC: Financial liabilities at amortised cost (Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten) Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ist zwischen drei Bewertungshierarchien zu unterscheiden. ◾ Level 1: Die beizulegenden Zeitwerte werden anhand von öffentlich notierten Marktpreisen auf einem aktiven Markt für identische Finanzinstrumente bestimmt. ◾ Level 2: Wenn keine öffentlich notierten Marktpreise auf einem aktiven Markt bestehen, werden die beizulegenden Zeitwerte auf Grundlage der Ergebnisse einer Bewertungsmethode bestimmt, die im größtmöglichen Umfang auf Marktpreisen basiert. ◾ Level 3: In diesem Fall liegen den zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendeten Bewertungsmodellen auch nicht am Markt beobachtbare Daten zugrunde. Nettoergebnisse in Bezug auf Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien Die Nettogewinne oder Nettoverluste in Bezug auf finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien stellen sich wie folgt dar: in Tsd. € 2024/25 2023/24 Zu fortgeführten Anschaffungskosten 28.520 39.541 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 9 – Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 4.053 6.131 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (93.400) (73.774) Summe (60.818) (28.102) Die Nettoergebnisse in Bezug auf Finanzinstrumente beinhalten Dividendenerträge, Zinserträge und -aufwendungen, Fremdwährungsgewinne und -verluste, realisierte Gewinne und Verluste aus dem Abgang bzw. Verkauf sowie ergebniswirksame Erträge und Aufwendungen aus der Bewertung der Finanzinstrumente. Als Ergebnis aus Finanzinstrumenten sind 4.373 Tsd. € Nettoertrag (Vorjahr: 7.482 Tsd. € Nettoertrag) im Betriebsergebnis dargestellt. Es handelt sich hierbei vor allem um Fremdwährungseffekte. Des Weiteren sind -65.190 Tsd. € Nettoaufwand (Vorjahr: -35.584 Tsd. €) im Finanzergebnis enthalten. Finanzrisiken Im Folgenden wird auf die Finanzrisiken, welche das Finanzierungsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Kreditrisiko und das Wechselkursrisiko umfassen, eingegangen. Im Konzernlagebericht werden die weiteren Risikokategorien und die zugehörigen Prozesse und Maßnahmen erläutert. Das Risikomanagement der Finanzrisiken erfolgt zentral durch das Group Treasury, entsprechend den vom Vorstand verabschiedeten Richtlinien. Diese internen Richtlinien regeln Zuständigkeiten, Handlungsparameter und Limite. Das zentrale Treasury identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns ab. Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiko Das Finanzierungsrisiko umfasst sowohl die Sicherstellung der langfristigen Finanzierung des Konzerns als auch Schwankungen im Wert der Finanzierungsinstrumente. Aktivseitig bestehen geringe Zinsänderungsrisiken im Wertpapiervermögen. Sonstige Liquiditätsbestände werden überwiegend kurzfristig veranlagt. Es wird auf Erläuterung 12 „Finanzielle Vermögenswerte“ und Erläuterung 13 „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ verwiesen. Passivseitig sind zum Bilanzstichtag 29,2 % des Gesamtbetrags aus Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter Berücksichtigung der Zinssicherungsinstrumente fix verzinst (Vorjahr: 36,0 %). Es wird weiters auf Erläuterung 15 „Finanzielle Verbindlichkeiten“ verwiesen. Die Finanzverbindlichkeiten des Konzerns sind mit marktüblichen Kreditverpflichtungen verbunden, die auf Quartalsbasis bzw. Jahresbasis überprüft werden. Bei Überschreitung vorgegebener Grenzwerte bestimmter KPIs haben die Kreditgeber Anspruch auf einen Step-up auf die bestehende Zinsvereinbarung; Kündigungsrechte sind in diesem Zusammenhang nicht vereinbart. Liquiditätsrisiko Unter Liquiditätsrisiko wird im Konzern der Umstand der Zahlungsunfähigkeit verstanden. Es soll daher stets ausreichend Liquidität vorhanden sein, um den laufenden Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachkommen zu können. Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über Liquiditätsreserven in Höhe von 846,9 Mio. € (Vorjahr: 1.276,8 Mio. €). Davon entfallen 485,1 Mio. € (Vorjahr: 676,5 Mio. €) auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, 105,5 Mio. € (Vorjahr: 18,8 Mio. €) auf finanzielle Vermögenswerte (darunter ein Termingeld über 100 Mio. €, welches länger als 90 Tage veranlagt wurde und im Mai 2025 fällig ist) und 256,3 Mio. € (Vorjahr: 581,5 Mio. €) auf bestehende, nicht ausgenützte Finanzierungsrahmen. Die Liquiditätsreserven haben sich somit gegenüber dem letzten Bilanzstichtag um 429,9 Mio. € reduziert. In den bestehenden, nicht ausgenützten Finanzierungsrahmen sind aktuelle Reserven in Höhe von 244,3 Mio. € (Vorjahr: 19,5 Mio. €) enthalten, welche auf AT&S in China und Malaysia entfallen und spezifischen Liquiditätszwecken unterliegen. Kreditrisiko Unter dem Kreditrisiko versteht der Konzern die Möglichkeit eines kundenseitigen Zahlungsausfalls. Das Kreditrisiko wird durch einen umfassenden Prozess minimiert. Kunden werden regelmäßigen Bonitätsprüfungen unterzogen, und deren Forderungen sind zum großen Teil versichert. Nicht versicherte Forderungen werden kontinuierlich überwacht, und im Falle von erkennbaren Risiken erfolgen Lieferungen nur noch gegen Vorauskasse oder auf Basis von Bankgarantien. Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden 1,2 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €) bzw. 0,4 % (Vorjahr: 0,7 %) des Forderungsstands wertberichtigt. Es wird auf die detaillierten Angaben unter Erläuterung 11 „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte“ verwiesen. Wechselkursrisiko Als weltweit tätiges Unternehmen ist der AT&S-Konzern Währungsrisiken ausgesetzt. Durch die lokale Wertschöpfung an den verschiedenen Standorten sind teilweise „natürliche Hedges“ vorhanden. Innerhalb des Konzerns erfolgt die Kurssicherung von Transaktionsrisiken zunächst durch die maximale Reduktion des FX-Exposure (Netting). Offene Positionen werden laufend analysiert und eventuell durch die Nutzung verschiedener Hedging-Instrumente wie zum Beispiel Devisentermingeschäfte, Währungsoptionen und Währungsswaps abgesichert. Zum Bilanzstichtag bestanden keine derartigen Instrumente. Zur Evaluierung des Wechselkursrisikos werden Sensitivitätsanalysen durchgeführt, wobei ceteris paribus die Auswirkungen prozentmäßiger Änderungen der Wechselkurse zueinander simuliert werden. Finanzmarktrisiken Zu den Finanzmarktrisiken und derivativen Finanzinstrumenten finden sich detaillierte Angaben unter Erläuterung I.B.l. „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: Finanzielle Vermögenswerte: Derivative Finanzinstrumente“ und Erläuterung 19 „Derivative Finanzinstrumente“. Derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte, Optionen und Swaps werden im Konzern ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. Evaluierung der Finanzmarktrisiken durch Sensitivitätsanalysen Der Konzern setzt zur Quantifizierung der Zinsrisiken Sensitivitätsanalysen ein. Dabei wird die mögliche Ergebnisveränderung durch eine prozentuelle Preisänderung (Wechselkurs und Zinsen), bezogen auf die Fremdwährungs- bzw. Zinsnettoposition, ermittelt. Dabei werden keine Korrelationen der verschiedenen Risikoelemente zueinander berücksichtigt. Die Ergebnisauswirkungen werden jeweils unter Beachtung der ertragsteuerlichen Auswirkungen auf das Konzernjahresergebnis nach Steuern errechnet. Zinsänderungsrisiken ergeben sich für den AT&S-Konzern aus Positionen mit variabler Verzinsung, und zwar hauptsächlich aus der Refinanzierungstätigkeit. Basis- oder Optionsrisiken spielen dabei eine geringe Rolle. Gesteuert wird das Risiko des Zinsbuchs neben dem Abschluss von Geschäften mit fixer Verzinsung auch durch den Einsatz von Zinsderivaten. Die Auswirkung auf die finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: 31.03.2025 in Tsd. € EUR USD Sonstige Summe In % Vor Hedging Fix verzinst 110.486 105.262 – 215.748 10,3 % Variabel verzinst 1.831.781 – 38.285 1.870.066 89,7 % Summe 1.942.267 105.262 38.285 2.085.814 100,0 % In % 93,1 % 5,1 % 1,8 % 100,0 % Nach Hedging Fix verzinst 503.486 105.262 – 608.748 29,2 % Variabel verzinst 1.438.781 – 38.285 1.477.066 70,8 % Summe 1.942.267 105.262 38.285 2.085.814 100,0 % In % 93,1 % 5,1 % 1,8 % 100,0 % 31.03.2024 in Tsd. € EUR USD Sonstige Summe In % Vor Hedging Fix verzinst 120.545 199.926 – 320.471 15,1 % Variabel verzinst 1.799.963 – – 1.799.963 84,9 % Summe 1.920.508 199.926 – 2.120.434 100,0 % In % 90,6 % 9,4 % – 100,0 % Nach Hedging Fix verzinst 563.545 199.926 – 763.471 36,0 % Variabel verzinst 1.356.963 – – 1.356.963 64,0 % Summe 1.920.508 199.926 – 2.120.434 100,0 % In % 90,6 % 9,4 % – 100,0 % Wären die Euro-Zinssätze zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher bzw. niedriger gewesen, wäre auf Basis der Finanzierungsstruktur zum Bilanzstichtag das Konzernjahresergebnis um 10,8 Mio. € (Vorjahr: 10,2 Mio. €) geringer bzw. 10,8 Mio. € (Vorjahr: 10,2 Mio. €) höher ausgefallen, sofern alle anderen Variablen konstant geblieben wären. Wären die USD-Zinssätze zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher bzw. niedriger gewesen, wäre auf Basis der Finanzierungsstruktur zum Bilanzstichtag das Konzernjahresergebnis um 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) geringer bzw. 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) höher ausgefallen, sofern alle anderen Variablen konstant geblieben wären. Wären die RMB-Zinssätze zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher bzw. niedriger gewesen, wäre auf Basis der Finanzierungsstruktur zum Bilanztichtag das Konzernjahresergebnis um 0,04 Mio. € geringer bzw. 0,04 Mio. € höher ausgefallen, sofern alle anderen Variablen konstant geblieben wären. Dieser Zinssatzsensitivitätsanalyse liegt die Annahme zugrunde, dass die Zinssätze jeweils während eines gesamten Geschäftsjahres um 100 Basispunkte abweichen würden und die nunmehr neuen Zinssätze auf den Kapital- bzw. Verbindlichkeitenstand zum Bilanzstichtag anzuwenden wären. Die Auswirkung hypothetischer Wechselkursänderungen auf das Periodenergebnis resultiert gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten monetärer Art, die nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten und Zahlungsmittel bzw. gegebenenfalls Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung des Ergebniseffekts. Bei AT&S besteht dieses Risiko im Wesentlichen aus US-Dollar-Salden, daher werden Sensitivitätsanalysen nur für diese Währung durchgeführt. Die durchschnittliche Veränderung des Euro/US-Dollar-Stichtagskurses im Beobachtungszeitraum betrug 8,8 %. Eine Aufwertung des US-Dollars zum Euro um 8,8 % würde das Ergebnis um 3,7 Mio. € reduzieren. Eine Abwertung des US-Dollars zum Euro um ebendiesen Prozentsatz würde das Ergebnis um 3,7 Mio. € erhöhen. Auf Stichtagsbasis hat der US-Dollar zum Euro um 0,3 % abgewertet. Kapitalrisikomanagement Die Ziele des Konzerns im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen zum einen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, um den Anteilseignern weiterhin Erträge und den anderen Interessenten die ihnen zustehenden Leistungen bereitstellen zu können, zum anderen in der Aufrechterhaltung einer geeigneten Kapitalstruktur, um die Kapitalkosten zu optimieren. Daher wird das Ausmaß der Dividendenzahlungen an die jeweiligen Erfordernisse angepasst, werden Kapitalrückzahlungen an Anteilseigner vorgenommen (Einziehung eigener Aktien), neue Anteile ausgegeben oder der Bestand von sonstigen Vermögenswerten verändert. Basierend auf den in den Kreditvereinbarungen definierten Schwellenwerten (Covenants) überwacht der Konzern sein Kapital in Bezug auf das Verhältnis der Nettoverschuldung zum EBITDA (fiktive Entschuldungsdauer). Die Finanzverbindlichkeiten des Konzerns sind mit marktüblichen Kreditverpflichtungen verbunden, die auf Quartalsbasis bzw. Jahresbasis überprüft werden. Bei Überschreitung vorgegebener Grenzwerte bestimmter KPIs haben die Kreditgeber Anspruch auf einen Step-up auf die bestehende Zinsvereinbarung; Kündigungsrechte sind in diesem Zusammenhang nicht vereinbart. Die Strategie des Konzerns besteht darin, die Eigenkapitalquote über 30 % zu halten sowie die fiktive Entschuldungsdauer von 3,0 Jahren nicht zu überschreiten. Abweichungen sind in Abhängigkeit vom Marktumfeld und aufgrund von Investitionsprojekten möglich und können in einem volatilen Umfeld auftreten. Zum Bilanzstichtag betrug die Eigenkapitalquote 23,3 % und lag damit über dem Vorjahreswert von 20,7 % sowie unter dem Zielwert von mehr als 30,0 %. Die fiktive Entschuldungsdauer lag mit 2,5 Jahren unter dem Vorjahreswert von 4,6 Jahren. Die Verbesserung ist bei beiden Kennzahlen insbesondere auf den Verkauf des Werks in Ansan, Südkorea, zurückzuführen. 21. Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. März 2025 bestehen im Konzern sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 206.982 Tsd. € (Vorjahr: 323.027 Tsd. €) im Zusammenhang mit verbindlich kontrahierten Investitionsvorhaben. Die zum Bilanzstichtag übernommene Ausfallshaftung im Rahmen der Forderungsverkäufe beträgt 841 Tsd. € (Vorjahr: 15.053 Tsd. €) abzüglich der Deckung der zur Anwendung kommenden Kreditversicherung. Dieser Betrag entspricht dem maximalen Risiko, d. h., wenn es bei allen übertragenen Forderungen gleichzeitig zu Forderungsausfällen kommen würde. Diese Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Ausfallshaftung ist äußerst gering. Der erwartete Wert dieses Risikos ist unwesentlich. Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse aus Bankgarantien in Höhe von 357 Tsd. € (Vorjahr: 334 Tsd. €) sowie Haftungsverhältnisse aus Garantien in Höhe von 217 Tsd. € (Vorjahr: 315 Tsd. €). 22. Gezeichnetes Kapital Im Umlauf befindliche Aktien in Tsd. Stück Grundkapital in Tsd. € Kapitalrücklage in Tsd. € Gezeichnetes Kapital in Tsd. € 31.03.2023 38.850 42.735 99.111 141.846 31.03.2024 38.850 42.735 99.111 141.846 31.03.2025 38.850 42.735 99.111 141.846 Grundkapital Das Grundkapital der Gesellschaft ist vollständig einbezahlt und beträgt zum 31. März 2025 42.735 Tsd. € (Vorjahr: 42.735 Tsd. €) und ist in 38.850.000 (Vorjahr: 38.850.000) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je 1,10 € eingeteilt. Genehmigtes Kapital und bedingte Kapitalerhöhung Die durch die 25. ordentliche Hauptversammlung am 4. Juli 2019 erteilten Ermächtigungen für genehmigtes Kapital sowie die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen auf Basis von zu diesem Zweck geschaffenem bedingten Kapital sind mit 3. Juli 2024 abgelaufen. Aus diesem Grund wurde der Vorstand durch die 30. ordentliche Hauptversammlung am 4. Juli 2024 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, um bis zu 21.367.500 € zu erhöhen. Der Vorstand wurde ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (Genehmigtes Kapital 2024). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die aus dem Genehmigten Kapital 2024 ausgegebenen neuen Aktien ist ausgeschlossen (Direktausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts), wenn und sofern eine Ausnutzung dieser Ermächtigung durch Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen in einem Gesamtausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals erfolgt, um im Rahmen der Platzierung neuer Aktien der Gesellschaft (i) Spitzenbeträge, die sich bei einem ungünstigen Bezugsverhältnis ergeben könnten, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und/oder (ii) den Emissionsbanken eingeräumte Mehrzuteilungsoptionen (Greenshoe-Optionen) zu bedienen. Darüber hinaus wurde der Vorstand auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder teilweise in bestimmten Fällen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Darüber hinaus wurde der Vorstand in der 30. ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juli 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juli 2029 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 400.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Umtausch- und/oder Bezugsrechte auf bis zu 19.425.000 Stück neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Diesbezüglich wurde der Vorstand auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, insofern die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nur für Wandelschuldverschreibungen gilt, die ein Recht auf Umtausch und/oder Bezug auf Aktien der Gesellschaft von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Erteilung der Ermächtigung gewähren. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt um bis zu 21.367.500 € erhöht. Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2024 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (insbesondere Ausgabebetrag, Inhalt der Aktienrechte). Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausübung der Ermächtigung zur Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sowie im Falle der Nichtnutzung des bedingten Kapitals. In Bezug auf das genehmigte Kapital und das bedingte Kapital ist folgende betragsmäßige Determinierung, entsprechend den Beschlüssen der 30. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2024, zu beachten: Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen oder potenziell auszugebenden Aktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen Aktien darf die Zahl von insgesamt 19.425.000 nicht überschreiten (betragsmäßige Determinierung der Ermächtigungen). Die Hauptversammlung hat auch beschlossen, die Satzung entsprechend diesen Beschlüssen in § 4 (Grundkapital) zu ändern. Im Umlauf befindliche Aktien Die Anzahl der ausgegebenen Aktien beträgt 38.850.000 Stück zum 31. März 2025 (Vorjahr: 38.850.000 Stück). Eigene Anteile In der 29. ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2023 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30 % unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, zu erwerben, wobei der Erwerb über die Börse im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen kann. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 AktG). Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Zum 31. März 2025 hält der Konzern keine eigenen Aktien. Dividende pro Aktie Im Geschäftsjahr 2024/25 wurde aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023/24 keine Dividende ausgeschüttet. 23. Sonstige Rücklagen Die im Konzernergebnis realisierten Umgliederungsbeträge des sonstigen Ergebnisses und die Entwicklung der sonstigen Rücklagen stellen sich wie folgt dar: in Tsd. € Währungs- umrechnungs- differenzen Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Sicherungs- instrumente aus der Absicherung von Zahlungsströmen Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer:innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Sonstige Rücklagen Buchwert 31.03.2023 52.063 (39) 7.318 (7.021) 52.321 Saldo unrealisierter Veränderungen vor Umgliederung, nach Steuern (114.154) – (6.059) – (120.213) Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer:innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nach Steuern – – – (999) (999) Buchwert 31.03.2024 (62.091) (39) 1.259 (8.020) (68.891) Saldo unrealisierter Veränderungen vor Umgliederung, nach Steuern 43.475 – (4.267) – 39.208 Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer:innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nach Steuern – – – (1.860) (1.860) Buchwert 31.03.2025 (18.616) (39) (3.008) (9.880) (31.543) Zur Darstellung der Ertragsteuern, die auf die einzelnen Bestandteile des sonstigen Ergebnisses einschließlich der Umgliederungsbeträge entfallen, wird auf Erläuterung 6 „Ertragsteuern“ verwiesen. Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden infolge des Verkaufs der AT&S Korea Währungsumrechnungsdifferenzen von 7.945 Tsd. € in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (Recycling). Weiters wurden – ebenfalls infolge des Verkaufs der AT&S Korea – Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer:innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von 1.172 Tsd. € in die Gewinnrücklagen umgegliedert. Für weiterführende Informationen zum Verkauf der AT&S Korea wird auf Anhang I. „Allgemeine Erläuterungen“ F. „Änderungen im Konsolidierungskreis“ verwiesen. 24. Hybridkapital Im Jänner 2022 wurde eine Hybridanleihe mit einem Emissionsvolumen von 350.000 Tsd. € und einer Verzinsung von 5,0 % platziert. Diese Hybridanleihe hat eine unendliche Laufzeit und kann erstmals nach fünf Jahren durch die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, nicht aber durch die Gläubiger, gekündigt und getilgt werden. Der Erlös dieser Hybridanleihe wird als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen, da dieses Instrument die Kriterien von Eigenkapital gemäß IAS 32 erfüllt. Es werden daher auch die zu zahlenden Kupons als Teil der Ergebnisverwendung gezeigt. Die Begebungskosten der Hybridanleihe betrugen 2.676 Tsd. €. Wird die Anleihe nach fünf Jahren nicht gekündigt, verändert sich der Zinssatz auf den dann geltenden Fünfjahres-Swapsatz plus einem Aufschlag von 9,942 Prozentpunkten. 25. Cashflow In Übereinstimmung mit IAS 7 umfassen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kassenbestände und Sichteinlagen sowie kurzfristige, liquide Anlagen, die jederzeit in Geldbeträge umgewandelt werden können und die nur unwesentlichen Risiken von Wertänderungen unterliegen. Die Konzern-Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode erstellt. Der Cashflow aus dem Ergebnis beträgt im Geschäftsjahr 2024/25 142.223 Tsd. € (Vorjahr: 496.195 Tsd. €). Hauptursache für die Verringerung ist ein um 252.501 Tsd. € geringerer Mittelzufluss aus den im Rahmen von bilateralen Vereinbarungen erhaltenen Zahlungen von 21.346 Tsd. € (Vorjahr: 273.847 Tsd. €). Das EBITDA von 605.681 Tsd. € war im Vergleich zum Vorjahr zwar um 298.193 Tsd. € (Vorjahr: 307.488 Tsd. €) höher und beinhaltet den Gewinn aus dem Verkauf des Werks in Ansan in Höhe von 324.834 Tsd. €. Mittelzuflüsse aus dem Verkauf verbundener Unternehmen sind aber im Cashflow aus Investitionstätigkeit und nicht im Cashflow aus dem Ergebnis auszuweisen. Der im EBITDA enthaltene Ergebnisbeitrag aus dem Verkauf wird daher im Cashflow aus dem Ergebnis cashflowmindernd korrigiert. Die Zinszahlungen erhöhten sich um 29.004 Tsd. € auf 88.117 Tsd. € (Vorjahr: 59.113 Tsd. €). Die erhaltenen Zinsen erhöhten sich um 1.358 Tsd. € auf 26.869 Tsd. € (Vorjahr: 25.511 Tsd. €). Die gezahlten Ertragsteuern erhöhten sich um 40.683 Tsd. € auf 64.916 Tsd. € (Vorjahr: 24.233 Tsd. €). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt -74.523 Tsd. € (Vorjahr: 653.380 Tsd. €). Neben der negativen Abweichung im Cashflow aus dem Ergebnis ist es auch im Working Capital nach einer starken Verbesserung im Vorjahr zu einer deutlichen Verringerung gekommen. So wurde der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zwar durch eine Verringerung der Vorräte um 13.511 Tsd. € erhöht (Vorjahr: Verringerung um -19.958 Tsd. €), durch den Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und vertraglichen Vermögenswerte um -204.661 Tsd. € allerdings belastet (Vorjahr: Verringerung um 87.999 Tsd. €). Zusätzlich hat die negative Veränderung bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten den Cashflow um -30.641 Tsd. € vermindert (Vorjahr: Erhöhung um 89.308 Tsd. €). Im Cashflow aus Investitionstätigkeit lagen die Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von -416.057 Tsd. € deutlich unter dem Vorjahreswert von -858.791 Tsd. €. Dabei wurden sowohl in Chongqing als auch in Hinterberg und Kulim deutlich geringere Investitionen getätigt. Während sich die Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen im Geschäftsjahr 2024/25 somit um 442.734 Tsd. € verringerten, haben sich die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen in Höhe von 1.287 Tsd. € im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig verändert (Vorjahr: 3.413 Tsd. €). Zusätzlich ist es aufgrund des Verkaufs des Werks in Ansan zu Einzahlungen aus der Veräußerung von verbundenen Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel in Höhe von 353.435 Tsd. € gekommen (Vorjahr: 0 Tsd. €). Auszahlungen für den Erwerb von finanziellen Vermögenswerten von -125.096 Tsd. € (Vorjahr: 17.610 Tsd. €) führten zu einer Verringerung des Cashflows. In Summe waren die Zahlungsmittelabflüsse im Cashflow aus Investitionstätigkeit mit -140.666 Tsd. € aber aufgrund der geringe-ren Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und den Einzahlungen aus dem Verkauf des Werks in Ansan deutlich geringer als im Vorjahr (Vorjahr: -825.985 Tsd. €). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2024/25 beträgt 19.944 Tsd. € und lag damit um 31.810 Tsd. € unter dem Vorjahreswert von 51.754 Tsd. €. Wie bereits im Vorjahr hat es keine Rückzahlung von Hybridkapital im Geschäftsjahr 2024/25 gegeben (Vorjahr: Rückzahlung von 0 Tsd. €). in Tsd. € 2024/25 2023/24 Cashflow aus dem Ergebnis 142.223 496.195 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (74.523) 653.380 Cashflow aus Investitionstätigkeit (140.666) (825.985) Freier Cashflow (215.189) (172.605) Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 19.944 51.754 Veränderung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (195.245) (120.851) Währungsgewinne/(-verluste) aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 3.834 5.603 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Geschäftsjahresende 485.079 676.490 Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten am Geschäftsjahresende 2024/25 beträgt 485.079 Tsd. € (Vorjahr: 676.490 Tsd. €) und dient vor allem zur Sicherstellung der Finanzierung des künftigen Investitionsprogramms. Die zahlungsunwirksamen Aufwendungen/Erträge stellen sich im Detail wie folgt dar: in Tsd. € 2024/25 2023/24 Auflösung von Investitionszuschüssen (12.510) (11.238) Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/(Erträge), saldiert (8.714) (17.598) Zahlungsunwirksame Aufwendungen/(Erträge), saldiert (21.224) (28.836) Überleitung Nettoverschuldung: in Tsd. € 2024/25 2023/24 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 485.079 676.490 Finanzielle Vermögenswerte 114.614 43.727 Finanzielle Verbindlichkeiten, kurzfristig (469.892) (518.189) Finanzielle Verbindlichkeiten, langfristig (1.621.239) (1.605.037) Nettoverschuldung (1.491.438) (1.403.009) Sonstige Vermögenswerte in Tsd. € Zahlungsmittel Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlich- keiten Summe Stand zum 31.03.2023 791.738 52.835 (1.695.779) Cashflow (120.851) 1.962 (426.537) (545.426) Währungsumrechnungseffekte 5.603 229 1.882 7.714 Sonstige nicht zahlungswirksame Veränderungen – (11.299) (2.792) (14.091) Stand zum 31.03.2024 676.490 43.727 (2.123.226) Nettoverschuldung 31.03.2024 (1.403.009) Cashflow (195.245) 78.499 33.984 (82.762) Währungsumrechnungseffekte 3.834 146 636 4.616 Sonstige nicht zahlungswirksame Veränderungen – (7.758) (2.525) (10.283) Stand zum 31.03.2025 485.079 114.614 (2.091.131) Nettoverschuldung 31.03.2025 (1.491.438) V. Sonstige Angaben 26. Ergebnis je Aktie Der Gewinn bzw. Verlust je Aktie wird gemäß IAS 33 „Ergebnis je Aktie“ (Earnings per Share) berechnet. Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien Die Anzahl der ausgegebenen Aktien beträgt 38.850.000 Stück. Zum Stichtag 31. März 2025 werden keine eigenen Aktien gehalten, die für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie in Abzug zu bringen gewesen wären. Der gewichtete Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie beträgt 38.850 Tsd. Stück im Geschäftsjahr 2024/25 bzw. 38.850 Tsd. Stück im Geschäftsjahr 2023/24. Der gewichtete Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie beträgt 38.850 Tsd. Stück im Geschäftsjahr 2024/25 bzw. 38.850 Tsd. Stück im Geschäftsjahr 2023/24. Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des verwässerten gewichteten Durchschnitts der im Umlauf befindlichen Aktien für die angegebenen Perioden: in Tsd. Stück 2024/25 2023/24 Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien – Basisberechnung 38.850 38.850 Verwässernde Auswirkung – – Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien – verwässerter Wert 38.850 38.850 Unverwässertes Ergebnis je Aktie Die Basisberechnung des Ergebnisses je Aktie wird ermittelt, indem man das Konzernergebnis der jeweiligen Periode, das den Aktionären der Gesellschaft zuzurechnen ist, durch den gewichteten Mittelwert der im Umlauf befindlichen Stammaktien der jeweiligen Periode dividiert. 2024/25 2023/24 Den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Konzernergebnis (in Tsd. €) 72.195 (54.194) Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien – Basisberechnung (in Tsd. Stück) 38.850 38.850 Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) 1,86 (1,39) Verwässertes Ergebnis je Aktie Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem man das Konzernergebnis der jeweiligen Periode, das den Aktionären der Gesellschaft zuzurechnen ist, durch den gewichteten Mittelwert der Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien zuzüglich der Anzahl der möglichen ausständigen Stammaktien der jeweiligen Periode dividiert. Die möglichen ausständigen Stammaktien setzen sich aus den zusätzlich auszugebenden Aktien für ausübbare Optionen bzw. Bezugsrechte zusammen und sind im verwässerten Ergebnis je Aktie enthalten. 2024/25 2023/24 Den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Konzernergebnis (in Tsd. €) 72.195 (54.194) Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien – verwässerter Wert (in Tsd. Stück) 38.850 38.850 Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) 1,86 (1,39) 27. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Mit Wirkung vom 1. Mai 2025 hat der Aufsichtsrat der AT&S Dr.-Ing. Michael Mertin für drei Jahre als CEO in den Vorstand berufen. Er wird die Bereiche Communications, Human Resources, Strategy & Transformation, Market Intelligence und Public Affairs verantworten. 28. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen und Unternehmen Im Zusammenhang mit diversen Projekten hat der Konzern Leistungen von Beratungsunternehmen, bei denen der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Androsch für die AIC Androsch International Management Consulting GmbH tätig war, erhalten: in Tsd. € 2024/25 2023/24 AIC Androsch International Management Consulting GmbH 272 363 Summe 272 363 Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Im Geschäftsjahr 2024/25 und bis zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses waren folgende Personen als Mitglied des Vorstands tätig: ◾ Dr.-Ing. Michael Mertin (Vorstandsvorsitzender seit 1. Mai 2025) ◾ Dr. Peter Schneider (Stellvertretender Vorstandsvorsitzender) ◾ Dr. Peter Griehsnig ◾ Mag.a Petra Preining ◾ DI Ingolf Schröder ◾ DI (FH) Andreas Gerstenmayer (Vorstandsvorsitzender bis 30. September 2024) Im Geschäftsjahr 2024/25 waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder bestellt: ◾ Dr. Hannes Androsch (Vorsitzender bis 11. Dezember 2024) ◾ Dr. Georg Riedl (Vorsitzender seit 18. Dezember 2024, 2. Stellvertreter des Vorsitzenden bis 18. Dezember 2024) ◾ Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell (Stellvertreterin des Vorsitzenden seit 18. Dezember 2024) ◾ DI (FH) Georg Hansis, MBA ◾ Mag. Robert Lasshofer ◾ Mag.a Dr. Karin Schaupp ◾ Dipl.-Phys. Lars Reger, MBA (bis 31. Dezember 2024) ◾ Prof. Dr. Hermann Eul (bis 31. August 2024) ◾ Mag.a DDr. Regina Prehofer (1. Stellvertreterin des Vorsitzenden bis 4. Juli 2024) Vom Betriebsrat waren delegiert: ◾ Wolfgang Fleck ◾ Christa Köberl ◾ Günter Pint ◾ Bianca Ernhardt (bis 18. Dezember 2024) ◾ Siegfried Trauch (bis 4. Juli 2024) Die Anzahl der ausstehenden Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte und der Personalaufwand aus zugeteilten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten stellen sich wie folgt dar: Anzahl der ausstehenden Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte Personalaufwand (in Tsd. €) 31.03.2025 31.03.2024 2024/25 2023/24 Dr. Peter Schneider 90.000 90.000 (53) 78 Dr. Peter Griehsnig1 75.000 50.000 (23) 63 Mag.a Petra Preining 90.000 60.000 (20) 46 DI Ingolf Schröder 90.000 90.000 (53) 78 DI (FH) Andreas Gerstenmayer2 – 150.000 – 213 Vorstandsmitglieder gesamt 345.000 440.000 (149) 478 DI (FH) Andreas Gerstenmayer2 208.333 – 656 – Ing. Heinz Moitzi – 5.000 (5) (283) Summe 553.333 445.000 502 195 1 Die Zuteilungen erfolgten teilweise vor Bestellung zum Mitglied des Vorstands. 2 Beendigung des Vorstandsmandats per 30. September 2024. Aufgrund der Aktienkursentwicklung ergab sich im Geschäftsjahr 2024/25 teilweise eine Reduktion des Personalaufwands. Diese wird in der Tabelle mit einem negativen Vorzeichen – in Klammern – dargestellt. Für weitere diesbezügliche Ausführungen wird auf die Erläuterungen zu den Aktienoptionsprogrammen unter Erläuterung 14 „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten“ verwiesen. Im Geschäftsjahr betragen die Gesamtvergütungen der Mitglieder des Vorstands gemäß IAS 24: 2024/25 2023/24 in Tsd. € Fix Variabel Summe Fix Variabel Summe Fixe und erwartete variable Zahlungen Dr. Peter Schneider 449 271 720 449 176 625 Dr. Peter Griehsnig1 449 271 720 449 176 625 Mag.a Petra Preining 449 271 720 449 176 625 DI Ingolf Schröder 449 271 720 449 176 625 DI (FH) Andreas Gerstenmayer2 348 159 507 647 838 1.485 Vorstand gesamt 2.144 1.243 3.387 2.443 1.542 3.985 DI (FH) Andreas Gerstenmayer2 3.085 – 3.085 – – – Dipl.-Vw. Simone Faath – – – – 8 8 Ehemaliger Vorstand gesamt 3.085 – 3.085 – 8 8 Summe fixe und erwartete variable Zahlungen 5.229 1.243 6.472 2.443 1.550 3.993 Überleitung zum im Abschluss erfassten Aufwand – – – – (569) (569) Summe 5.229 1.243 6.472 2.443 981 3.424 1 Der Ausweis der Vergütung im Geschäftsjahr 2023/24 erfolgt ab der erstmaligen Bestellung zum Vorstand am 1. April 2023. Ausübungen von Aktien-Wertsteigerungsrechten, welche vor Bestellung zum Vorstand zugeteilt wurden, sind nicht enthalten. 2 Beendigung des Vorstandsmandats per 30. September 2024. Neben den variablen Gehaltsbestandteilen ist in den variablen Bezügen von Mag.a Petra Preining, Dr. Peter Griehsnig, Dr. Peter Scheider und DI Ingolf Schröder eine Einmalprämie in Höhe von jeweils 95 Tsd. € enthalten. Diese Prämie wurde aufgrund der außerordentlichen Herausforderungen und der damit verbundenen massiven Zusatzbelastungen des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährt. Im Vorjahr sind in den variablen Bezügen von DI (FH) Andreas Gerstenmayer Bezüge aus Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten in Höhe von 519 Tsd. € enthalten. In den Bezügen „Ehemaliger Vorstand gesamt“ sind sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung des Vorstandsvertrags von Herrn DI (FH) Andreas Gerstenmayer und Frau Dipl.-Vw. Simone Faath enthalten. Im Vorjahr wurde der Aufwand um 569 Tsd. € korrigiert, da die Rückstellung für variable Vergütungen für das Geschäftsjahr 2022/23 zu hoch gebildet wurde. Neben den oben angeführten Bezügen wurden für Mag.a Petra Preining 44 Tsd. € (Vorjahr: 44 Tsd. €), für Dr. Peter Griehsnig 44 Tsd. € (Vorjahr 42 Tsd. €), für Dr. Peter Schneider 44 Tsd. € (Vorjahr: 44 Tsd. €) und für DI Ingolf Schröder 44 Tsd. € (Vorjahr: 44 Tsd. €) in die Pensionskasse einbezahlt. Für das ehemalige Vorstandsmitglied DI (FH) Andreas Gerstenmayer betrug die Einzahlung 140 Tsd. € (Vorjahr: 64 Tsd. €). Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen der aktuellen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands, der leitenden Angestellten und von deren Hinterbliebenen betragen: Abfertigungen Pensionen in Tsd. € 2024/25 2023/24 2024/25 2023/24 Aufwand im Periodenergebnis erfasst 116 119 317 238 Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst (262) (5) – – Auf das Geschäftsjahr entfallende und der Hauptversammlung vorgeschlagene Gesamtvergütung für persönlich erbrachte Leistungen der Mitglieder des Aufsichtsrats: in Tsd. € 2024/25 2023/24 Dr. Hannes Androsch 121 159 Dr. Georg Riedl 178 140 Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell 98 76 DI (FH) Georg Hansis, MBA 81 56 Mag. Robert Lasshofer 104 86 Mag.a Dr. Karin Schaupp 101 56 Dipl. Phys. Lars Reger, MBA 64 56 Prof. Dr. Hermann Eul 38 69 Mag.a DDr. Regina Prehofer 36 125 Summe 821 823 29. Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer stellen sich wie folgt dar: in Tsd. € 2024/25 2023/24 Konzern- und Jahresabschlussprüfung 756 739 Andere Bestätigungsleistungen 324 777 Sonstige Leistungen 334 422 Summe 1.414 1.938 Darin sind die Aufwendungen für andere Netzwerkmitglieder des Konzernabschlussprüfers, beispielsweise für die Abschlussprüfung der Tochterunternehmen oder Steuerberatungsleistungen, ebenfalls enthalten. Andere Bestätigungsleistungen entfallen auf Aufwendungen für diverse Projekte. Die sonstigen Leistungen beinhalten vor allem Aufwendungen im Zusammenhang mit strategischen Projekten. 30. Personalstand Die Durchschnittszahlen der im Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter:innen stellen sich wie folgt dar: 2024/25 2023/24 Arbeiter:innen 8.836 9.046 Angestellte 4.425 4.782 Summe 13.261 13.828 Die Ermittlung des Personalstands beinhaltet Leihpersonal für das Geschäftsjahr 2024/25 in durchschnittlicher Höhe von 255 und für das Geschäftsjahr 2023/24 in durchschnittlicher Höhe von 309. Leoben-Hinterberg, am 14. Mai 2025 Der Vorstand Dr.-Ing. Michael Mertin e.h. Dr. Peter Schneider e.h. Dr. Peter Griehsnig e.h. Mag.a Petra Preining e.h. DI Ingolf Schröder e.h. Konzernlagebericht 2024/25 Inhaltsverzeichnis 1. Markt- und Branchenumfeld 1.1. Wirtschaftliches Gesamtumfeld 1.2. Branchenumfeld 1.3. Branchen- und Technologietrends 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtentwicklung des Konzerns 2.2. Ertragsentwicklung im Konzern 2.3. Ertragsentwicklung in den Segmenten 2.4. Vermögens- und Finanzlage 2.4.1. Vermögen 2.4.2. Finanzierung 2.4.3. Cashflow 2.4.4. Leistungskennzahlen 2.5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 3. Weitere gesetzliche Angaben 3.1. Standorte und Zweigniederlassungen 3.2. Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital (Angaben gemäß § 243a UGB) 4. Nichtfinanzielle Erklärung 5. Forschung und Entwicklung 6. Chancen und Risiken 6.1. Chancen- und Risikomanagement 6.2. Erläuterung der Einzelrisiken 6.3. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf das Rechnungswesen 7. Ausblick 1. Markt- und Branchenumfeld 1.1. Wirtschaftliches Gesamtumfeld Das globale Wirtschaftswachstum bleibt 2024 stabil. Das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) für 2024 wird auf 3,2 % geschätzt, was dem Wert von 3,1 % aus dem Jahr 2023 entspricht.1 Insgesamt stützte die Desinflation die Ausgaben der Haushalte und ermöglichte eine Lockerung der Geldpolitik in den meisten großen Volkswirtschaften. Für die Zukunft wird ein globales BIP-Wachstum von 3,3 % sowohl für 2025 als auch für 2026 prognostiziert, wenn auch mit erheblichen Abwärtsrisiken, die sich aus der Unsicherheit über die Zunahme protektionistischer Handelspolitiken und den damit verbundenen politischen Spannungen ergeben. Das Wachstum war ungleichmäßig verteilt, da die fortgeschrittenen Volkswirtschaften weiterhin langsamer wuchsen als die Entwicklungsländer. Unter den fortgeschrittenen Volkswirtschaften verzeichneten die USA weiterhin ein starkes BIP-Wachstum von 2,8 %, während das Wachstum in den meisten europäischen Ländern schwach ausfiel, wobei der Euroraum ein Gesamtwachstum von nur 0,8 % verzeichnete. Unter den Entwicklungsländern war das Wachstum in Indien (+6,5 %) am stärksten, da das Land seine industrielle Basis weiter ausbaut. Auch China verzeichnete mit einem BIP-Wachstum von 4,8 % ein starkes Wachstum, das jedoch hinter den Erwartungen zurückblieb. Die Geopolitik war das ganze Jahr über sehr präsent. Der Handelskonflikt zwischen den USA und China eskalierte im Jahr 2024 weiter, da weitere Unternehmen auf die US-Entity-Liste2 gesetzt wurden und ein immer breiteres Netz von Handelsbeschränkungen auf Güter abzielt, die als kritisch für die nationale Sicherheit angesehen werden, vor allem Halbleiter und Halbleiterfertigungsanlagen. Mit Blick auf die Zukunft könnte die Ausweitung der protektionistischen Maßnahmen der USA über strategische Rivalen hinaus – auf verbündete Handelspartner wie die Europäische Union – zu einer weiteren Fragmentierung und Verzerrung der globalen Handelsströme führen. An der Spitze der globalen Risiken steht nach wie vor das Klima. Das Jahr 2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen,3 was das zunehmende Risiko von extremen Regenfällen, Hitzewellen und Überschwemmungen für das sozioökonomische Gefüge weltweit noch deutlicher macht. 1.2. Branchenumfeld Halbleiter Im Jahr 2024 verzeichnete die Halbleiterindustrie ein starkes Wachstum, das durch erhebliche Infrastrukturinvestitionen angetrieben wurde. Ein erheblicher Teil dieser Investitionen wurde als Reaktion auf staatliche Anreize und Subventionen in den USA und Europa getätigt. Der weltweite Umsatz mit Halbleitern erreichte 2024 einen Wert von 627,6 Mrd. US-$, was einem Anstieg von 19,1 % gegenüber dem Wert von 2023 (526,8 Mrd. US-$) entspricht.4 Das Wachstum war regional uneinheitlich: Der Jahresumsatz stieg in Nord- und Südamerika (44,8 %), China (18,3 %) und Asien-Pazifik sowie der restlichen Welt (12,5 %), während er in Japan (–0,4 %) und Europa (–8,1 %) zurückging. Der Aufbau von Rechenzentren zur Unterstützung von Dienstleistungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) dominierte weiterhin die Ausgaben und trieb das Wachstum in den Bereichen Logik- und Speicherchips an. Unternehmen, die im Bereich Infrastruktur für Rechenzentren tätig sind, verzeichneten ein erhebliches Wachstum auf der Welle der Ausgaben für KI, und zwar sowohl im Computing- als auch im Netzwerksegment. Wie im Jahr 2023 wirkten sich die KI-Ausgaben auf die Ausgaben für konventionelle Server aus, die gedämpft blieben. Es wird erwartet, dass die Investitionen in KI-bezogene Hardware im Jahr 2025 und darüber hinaus anhalten werden, wobei Hyperscaler nicht nur als Eigentümer und Betreiber der Infrastruktur, sondern auch als Entwickler von kundenspezifischen Hochleistungschips eine wichtige Rolle spielen werden. Der Bereich Client-Computing ist zu einem stabilen, wenn auch moderaten Wachstum zurückgekehrt. Die Auswirkungen der so genannten „KI-PCs“ auf die Verbrauchernachfrage, d. h. PCs mit Prozessoren, die Anwendungen der künstlichen Intelligenz unterstützen können, sind noch nicht voll zum Tragen gekommen und dürften sich in Zukunft noch stärker bemerkbar machen. Die Ausgaben für Infrastruktur, insbesondere für Rechenzentren, blieben hoch. Der Abbau der Lagerbestände im Bereich Automobil- und Industrieelektronik verlief aufgrund der geringen Gesamtnachfrage in Nordamerika und insbesondere in Europa besonders langsam. Im Automobilsektor war das Problem bei der herkömmlichen Elektronik am deutlichsten, während fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme (ADAS) von der zunehmenden Verbreitung sowohl von Elektrofahrzeugen als auch von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor profitierten. Während eine Reihe von Leiterplattenherstellern von den KI-bezogenen Ausgaben profitierten, litt der Großteil des Marktes unter der hinter den Erwartungen zurückbleibenden Nachfrage, die sich auf andere Elektroniksegmente auswirkte. Insgesamt dürfte der Markt für Advanced Substrates (einschließlich Flip-Chip, System-in-Package und Embedded Die) im Jahr 2024 gegenüber 2023 um 1 % auf 9,4 Mrd. US-$ rückläufig sein.5 Es wird erwartet, dass das Kalenderjahr 2025 dem Jahr 2024 ähnlich sein wird, wobei KI-Hardware weiterhin einen bedeutenden Anteil am Halbleiterumsatz ausmachen wird.6 Aufgrund der Gefahr einer weiteren Eskalation der Handelsstreitigkeiten, die inflationäre Auswirkungen haben und damit das Wachstum der Verbrauchernachfrage und der Unternehmensinvestitionen untergraben könnte, ist die weitere Entwicklung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Consumer, Computing und Communication Die Segmente Consumer, Computing und Communication (3C) verzeichneten 2024 ein bescheidenes Wachstum. Wichtige Anwendungen wie PCs (1,1 %), Smartphones (6 %) und Tablets (12,3 %) erholten sich mit unterschiedlichem Erfolg von den Rückgängen im Jahr 2023.7 Server/Datenspeicher verzeichneten ein historisches Wachstum (41,5 %), angetrieben durch KI-Investitionen von Cloud-Dienstleistern.26 Die weltweiten Smartphone-Lieferungen stiegen im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 % auf 1,24 Milliarden Geräte, wobei der chinesische Markt um 5,6 % zulegte. Dieses Wachstum folgte auf zwei Jahre mit starken Rückgängen und wird durch den Nachholbedarf an Geräte-Upgrades angeheizt. Nach einer starken Erholung im Jahr 2024 dürfte sich das Wachstum ab 2025 auf eine niedrige einstellige Rate verlangsamen, mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 1,6 % in den Jahren 2024 bis 2029. Zu den Faktoren, die zu dieser Entwicklung beitragen, gehören die zunehmende Verbreitung von Smartphones, die Verlängerung der Upgrade-Zyklen und der Gegenwind durch den schnell wachsenden Markt für gebrauchte Smartphones.8 Im Gesamtjahr lieferten die PC-Anbieter 262,7 Mio. PCs aus, 1 % mehr als 2023. Mit Blick auf das Jahr 2025 sieht sich die PC-Branche mit einer Reihe von günstigen wie auch weniger günstigen Faktoren konfrontiert, welche die Prognosen und die Bedarfsplanung erschweren.9 Abgesehen von den KI-Funktionen kommt Rückenwind durch das Ende des Supports für Windows 10. Der Regierungswechsel in den USA und die sich zuspitzende Zollthematik haben jedoch die Besorgnis in der gesamten Branche erhöht. Es wird erwartet, dass Verbraucheranwendungen mit KI-gestützten Funktionen ebenfalls von dem wachsenden KI-Trend profitieren werden – so wird beispielsweise erwartet, dass Smart-Home-Systeme aufgrund von KI einen Absatzanstieg erfahren werden. Tragbare Geräte werden aufgrund des wirtschaftlichen Gegenwinds in verschiedenen Regionen voraussichtlich nur ein bescheidenes Wachstum aufweisen. Mit Blick auf das Jahr 2025 befindet sich der Leiterplattenmarkt für das 3C-Segment mit einem erwarteten Wachstum von 7,6 % auf 47,5 Mrd. US-$ auf Erholungskurs, und bis 2029 wird ein langfristiges Wachstum von 4,9 % (CAGR) auf 56 Mrd. US-$ erwartet.26 KI-Server werden mit einem prognostizierten Wachstum von über 50 % ein wichtiger Wachstumstreiber bleiben und damit verbundene Anwendungen wie Speicher und Netzwerke begünstigen. Andere Marktsegmente werden voraussichtlich ein Wachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich verzeichnen. Es ist zu erwarten, dass KI-Edge-Geräte auf den Markt kommen und in die Unterhaltungselektronik integriert werden.10 Automotive Insgesamt wird für 2024 ein leichter Anstieg der weltweiten Fahrzeugverkäufe erwartet, doch das Gesamtbild ist uneinheitlich und spiegelt eine Branche wider, die sich in einem grundlegenden Wandel befindet und mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist. Die Herausforderungen dieses Wandels waren offensichtlich, insbesondere für die Unternehmen, die ihre Strategien als Reaktion auf den langsamer als erwarteten Absatz von Elektrofahrzeugen überdenken mussten. Auf dem Weltmarkt stieg der Absatz von Leichtfahrzeugen um bescheidene 2 % auf rund 88,6 Mio. Einheiten. Im Jahr 2024 erreichte die Produktion von PKWs 90,5 Millionen Einheiten, was einer Veränderung von –0,4 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die regionalen Trends waren jedoch sehr unterschiedlich. In den USA blieb der Markt stark, unterstützt durch eine Wirtschaft, die weiterhin die Erwartungen übertraf. In China herrschte ein intensiver Preiskampf, der zwar das Absatzvolumen stützte, aber die Margen der meisten Automobilhersteller schmälerte. Europa hingegen kämpfte mit einer schwachen Konjunktur, verschärft durch die hohe Staatsverschuldung, hohe Zinsen und die anhaltende Unsicherheit aufgrund des Krieges in der Ukraine, die das Verbrauchervertrauen dämpften.11 Für das Jahr 2025 wurde die Produktionsprognose aufgrund der Unsicherheiten bezüglich der Handelszölle und der erwarteten Stabilisierung der Nachfrage auf 91,9 Mio. Einheiten (+1,6 % gegenüber dem Vorjahr) nach unten korrigiert. Die ersten Monate des Jahres 2025 bleiben nach wie vor besonders unsicher, und die Prognosen sind eher vorsichtig. Die Preisgestaltung für Fahrzeuge und die Steuerung der Nachfrage werden die Marktentwicklung im Jahr 2025 entscheidend beeinflussen, nicht nur in Europa und Nordamerika, sondern auch in Indien und in anderen wichtigen Regionen. Während das Ausmaß und der Zeitpunkt möglicher Handelshemmnisse unter einer Trump-Präsidentschaft unklar sind, bleiben die Abwärtsrisiken bestehen. Positiv zu vermerken sind niedrigere Zinsen, die Einführung neuer Modelle, insbesondere im Bereich der Elektrofahrzeuge, und der Wettbewerbsdruck, die die Erwartungen eines moderaten Absatzwachstums unterstützt. Dennoch steht die Branche weiterhin vor großen Herausforderungen, insbesondere in den Anfangsphasen der Energiewende und dem zunehmenden Wettbewerbsdruck durch chinesische Automobilhersteller. Chinas bestätigte NEV-Subventionen im Jahr 2025 werden die Nachfrage zwar etwas ankurbeln, aber die schwächeren Nachfrageaussichten in Europa und Nordamerika wahrscheinlich nicht vollständig ausgleichen können.12 Der Bereich ADAS (Advanced Driver Assistance Systems) wird weiter wachsen, angetrieben durch Fortschritte bei der Vehicle-to-Everything-Kommunikation (V2X) und verbesserte Sensortechnologien. Die Einführung von 5G und Edge Computing wird den Datenaustausch weiter verbessern und die Reaktionsfähigkeit sowie Effizienz des Systems steigern. Insgesamt erwies sich das Jahr 2024 als ein entscheidendes Jahr für die ADAS-Industrie, die durch technologische Durchbrüche, strategische Partnerschaften und einen zunehmenden Fokus auf Sicherheit gekennzeichnet ist. Mit fortschreitender Innovation wird ADAS ein wichtiger Treiber des Wandels hin zu vollständig autonomen Fahrzeugen bleiben und die Zukunft des Verkehrs prägen.13 Der Markt für Automobilelektroniksysteme wird im Jahr 2029 schätzungsweise einen Wert von 344 Mrd. US-$ erreichen und ab 2024 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 5,2 % aufweisen und im Jahr 2024 um 2,0 % wachsen. Der geschätzte Gesamtbedarf an Leiterplatten im Jahr 2029 wird auf 10,8 Mrd. US-$ geschätzt, mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 4,0 % gegenüber 8,9 Mrd. US-$ im Jahr 2024.26 Medizintechnik Im Jahr 2024 haben sich die Fundamentaldaten der Medizintechnik wieder normalisiert und die Volumina sind im Einklang mit den Trends vor der Covid-19-Pandemie oder besser gewachsen. Im Vergleich zu 2023 hat der Preisdruck leicht nachgelassen.14 Der Wert medizinischer elektronischer Systeme setzte seinen Aufwärtstrend seit 2021 fort und erreichte 2024 etwa 144 Mrd. US-$, was einem Wachstum von 4,7 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Inzwischen hat der Markt für Medizintechnik-Leiterplatten seinen ab 2023 eingesetzten Lagerabbau beendet und wuchs um 4,3 % auf 1,46 Mrd. US-$ im Jahr 2024. Mit Blick auf das Jahr 2025 wird trotz der anhaltenden Unsicherheit, insbesondere in Bezug auf China, potenzielle US-Zölle und Inflation, erwartet, dass der aktuelle Rückenwind den Gesamtmarkt weiter begünstigen wird. Für medizinische Leiterplatten wird bis 2029 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 3,7 % prognostiziert.26 Industrie In den Bereichen Industrierobotik und elektronische Sensoren wurden im Jahr 2024 erhebliche Fortschritte erzielt, die durch technologische Innovationen und eine steigende Marktnachfrage angetrieben wurden. Der Sektor für Industrierobotik verzeichnete ein robustes Wachstum, insbesondere in den Bereichen Logistik-Fertigung. Nach Angaben der International Federation of Robotics (IFR) stieg der weltweite Absatz von professionellen Servicerobotern im Jahr 2023 um 30 %, wobei mehr als die Hälfte dieses Absatzes auf Logistikroboter entfiel. Dieser Trend setzte sich bis 2024 fort, angetrieben durch den Arbeitskräftemangel und die Notwendigkeit der Automatisierung in verschiedenen Branchen. Eine bemerkenswerte Innovation sind mobile Roboterarme, die Transport- und Handhabungsaufgaben in einem einzigen Gerät vereinen und so die betriebliche Effizienz steigern. Fortschritte in der elektronischen Sensorik haben die Fähigkeiten von Industrierobotern und humanoiden Robotern entscheidend verbessert. Innovationen im Bereich der taktilen Sensoren haben beispielsweise die Fähigkeit von Robotern verbessert, heikle Aufgaben auszuführen, die feinmotorische Fähigkeiten erfordern. Einige Unternehmen haben taktile Sensoren entwickelt, die den Robotern ein menschenähnliches Tastempfinden verleihen und sie in die Lage versetzen, Objekte mit größerer Präzision zu handhaben. Darüber hinaus hat die Integration fortschrittlicher Sensoren die Entwicklung von Robotern erleichtert, die in dynamischen und unstrukturierten Umgebungen arbeiten können. Diese Sensoren ermöglichen die Verarbeitung von Umgebungsdaten in Echtzeit, so dass sich die Roboter in komplexen Umgebungen zurechtfinden und natürlicher mit menschlichen Benutzern interagieren können. Der Markt für Industrieelektroniksysteme wird im Jahr 2029 schätzungsweise einen Wert von 413 Mrd. US-$ erreichen und ab 2024 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 5,8 % wachsen. Für 2025 wird ein Wachstum von 4,3 % gegenüber 2024 erwartet. Der geschätzte Gesamtbedarf an Leiterplatten im Jahr 2029 wird auf 3,4 Mrd. US-$ geschätzt und wächst mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 4,0 %, ausgehend von 2,8 Mrd. US-$ im Jahr 2024.26 Luft- und Raumfahrt Die Luftfahrtindustrie hat bei der Passagiernachfrage das Niveau vor der Covid-19-Pandemie übertroffen.15 Die Luftfrachtindustrie verzeichnete bis Ende 2024 in 17 aufeinanderfolgenden Monaten ein kontinuierliches Wachstum und erreichte einen historischen Höchststand beim Frachtaufkommen.16 Der Markt für Elektroniksysteme für Militär sowie Luft- und Raumfahrt wird im Jahr 2029 schätzungsweise einen Gesamtwert von 246 Mrd US-$ erreichen und ab 2024 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 6,0 % wachsen.26 Der Gesamtbedarf an Leiterplatten im Jahr 2029 wird auf 4,7 Mrd. US-$ geschätzt, was einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 5,2 % ab 2024 (3,7 Mrd. US-$) entspricht. Für 2024 wird ein Wachstum von 7,3 % angesetzt. Neben Anwendungen im Verteidigungsbereich treiben Telemetrieanwendungen in der Raumfahrt, Motorsteuerungen, Flugsteuerungen und Infotainment-Lösungen den Markt an. Darüber hinaus bieten die direkte Konnektivität von Geräten über Satelliten, die Entwicklung der Erdbeobachtung und der globale Internetzugang Wachstumschancen, da Megakonstellationen von Satelliten im niedrigen Erdorbit entstehen.17 Die kürzlich angekündigten EU-Verteidigungsausgaben, insbesondere im Rahmen der neuen EU-Initiative „Security Action For Europe“ (SAFE) mit einem Volumen von 150 Mrd. €, dürften die Nachfrage nach hochentwickelter Elektronik für die Luft- und Raumfahrt sowie für Verteidigungsfähigkeiten und -anwendungen erheblich ankurbeln, da diese Sektoren hochmoderne Komponenten für verbesserte Fähigkeiten und Interoperabilität benötigen. Dieser Investitionsschub dürfte die Innovation und Produktion kritischer elektronischer Systeme wie Avionik, Kommunikationsausrüstung, Erdbeobachtung, nationale Sicherheit und Navigationssysteme ankurbeln. 1.3. Branchen- und Technologietrends Auswirkungen von KI auf die Substratnachfrage Die Zahl und der Umfang der Rechenzentren wächst weiter. Die ehrgeizigen Investitionspläne der größten Hyperscaler zeigen, dass das Segment fortgeschrittenen Computings weiter expandieren wird, sowohl als Folge der zunehmenden Verbreitung von künstlicher Intelligenz als auch der zunehmenden Allgegenwärtigkeit digitaler Dienste. Diese Trends treiben die Leistungsfähigkeit von Halbleitern weiter in die Höhe, wobei immer leistungsfähigere und energiehungrigere Systeme ein höheres Maß an technischer Raffinesse auf Chip-Package-Ebene erfordern. Grafikprozessoren (GPUs), Beschleunigerkarten, CPUs, NPUs und ASICs (anwendungsspezifische integrierte Schaltungen), die in Netzwerksystemen für Rechenzentren eingesetzt werden, erfordern immer größere Chip-Packages mit höherer Verbindungsdichte, was sich direkt in komplexeren Substraten niederschlägt. Konzepte wie Wärmemanagement, Stromversorgungs- und Signalintegrität sowie mechanische Integrität sind wichtige Voraussetzungen für Hochleistungsprozessoren, die nur durch höchste Präzision bei der Substratentwicklung und -herstellung gewährleistet werden können. Erneuerbare Energien Das Segment der erneuerbaren Energien zeigte 2024 eine bemerkenswerte Dynamik, wobei Photovoltaik (PV) und Windenergie den Wandel in der globalen Stromerzeugung vorantreiben. Photovoltaik (PV) erreichte 2024 außergewöhnliche Leistungskennzahlen, wobei die Kapazität im Vergleich zu 2023 um über 30 % zunahm.18 Auch die Energieerzeugung erreichte den bedeutenden Meilenstein von 2.000 TWh, was 7 % der weltweiten Stromerzeugung entspricht. Es wird erwartet, dass die PV-Solarstromerzeugung zwischen 2025 und 2027 um etwa 1.800 TWh zunehmen und damit ihre Position als führende Energiequelle festigen wird.19 Die Energieeffizienz von Regel- und Umwandlungsschaltungen ist der Schlüssel zu einer grünen Zukunft. Humanoide Roboter Der globale Markt für humanoide Roboter wird voraussichtlich stark wachsen und bis 2035 schätzungsweise 38 Mrd. US-$ erreichen.20 Dieses rasche Wachstum wird durch technologische Fortschritte, geringere Produktionskosten und eine steigende Nachfrage in verschiedenen Branchen angetrieben. Die Kosten für die Entwicklung und den Einsatz hochspezialisierter humanoider Roboter sind im letzten Jahr um etwa 40 % gesunken, was auf erschwinglichere Komponenten und eine höhere Produktionseffizienz zurückzuführen ist. Mit dem technologischen Fortschritt entstehen immer neue Anwendungen für humanoide Roboter. Verschiedene Innovatoren treiben den Fortschritt in diesem Bereich voran und konzentrieren sich auf die Verbesserung von Mobilität, Geschicklichkeit und Entscheidungsfähigkeit. Die Integration von künstlicher Intelligenz und autonomen Navigationssystemen prägt die Zukunft der humanoiden Robotik. Die Kombination aus hohem Rechenaufwand, begrenztem Platz und Gewicht erfordert ein höheres Maß an Integration und Miniaturisierung als bisher in der Robotik üblich. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtentwicklung des Konzerns AT&S steigert Umsatz in herausforderndem Umfeld AT&S kann seinen Umsatz in einer schwierigen Gesamtmarktlage leicht steigern. Die Marktsituation im abgelaufenen Geschäftsjahr hat AT&S vor zahlreiche Herausforderungen gestellt. Dank des früh gestarteten Transformationsprozesses ist es dennoch gelungen den Preisdruck in Teilen zu kompensieren und den Umsatz sogar zu steigern. Durch die strategische Entscheidung, das Werk in Korea, zu verkaufen und sich auf das Kerngeschäft zu fokussieren, konnte AT&S zudem ein Ergebnis von 1,86 € pro Aktie ausweisen. In der Berichtsperiode verzeichnete AT&S eine positive Volumenentwicklung, die den anhaltend hohen Preisdruck sowohl bei Leiterplatten als auch bei IC-Substraten kompensieren konnte. AT&S hat den Verkauf des Werks in Ansan, Korea, an das italienische Unternehmen SO.MA.CI.S. per 31. Januar 2025 erfolgreich abgeschlossen und somit das strategische Profil des Konzerns weiter geschärft und die finanzielle Position gestärkt. Der Kaufpreis (Equity Value) beläuft sich auf 405,0 Mio. € sowie rund 16,7 Mio. € Zinsertrag (Equity Ticker). Die AT&S Korea erzeugt hauptsächlich flexible Leiterplatten. Aus Konzernsicht lagen der Umsatz dieser Gesellschaft in den ersten zehn Monaten des Geschäftsjahres 2024/25 (bis zum Verkauf per 31. Januar 2025) bei 69,6 Mio. € und das EBITDA bei 36,9 Mio. €. Im Vergleich zum letzten Geschäftsjahr konnte der Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2024/25 um 2,6 % auf 1.589,6 Mio. € (Vorjahr: 1.549,8 Mio. €) gesteigert werden. Die EBITDA-Marge erhöhte sich, unterstützt durch den Verkauf des Werks in Ansan, im Vergleich zum Vorjahr um 18,3 Prozentpunkte von 19,8 % auf 38,1 %. Bereinigt um Anlaufkosten, Restrukturierungskosten und Erträge aus dem Abgang verbundener Unternehmen verbesserte sich die bereinigte EBITDA-Marge von 24,8 % auf 25,7 %. Der schwelende Handelskonflikt der USA mit dem Rest der Welt – und insbesondere China – bleibt der größte Unsicherheitsfaktor für das erwartete Marktumfeld. Aktuell zeigt sich eine große Diskrepanz der Entwicklung in den verschiedenen Teilmärkten. Während sich die Volumina im Bereich der Mobilen Endgeräte, Computer und Kommunikationsinfrastruktur als stabil erweisen und saisonales Wachstum gezeigt haben, stagniert Automotive, und die Schwäche im Bereich Industrie hält weiter an. AT&S erwartet, dass diese Schwäche, welche vor allem in Europa spürbar ist, bis ins nächste Geschäftsjahr anhält. Auch wenn insgesamt die Preise bei Leiterplatten weniger stark gefallen sind als im vergangenen Jahr, herrscht weitestgehend anhaltender Preisdruck. Bei Substraten herrscht bei den Preisen unveränderter Druck vor. 2.2. Ertragsentwicklung im Konzern Umsatz stieg um 2,6 % Der Umsatz im Geschäftsjahr 2024/25 konnte gegenüber dem Vorjahr um 2,6 % auf 1.589,6 Mio. € gesteigert werden (Vorjahr: 1.549,8 Mio. €). Die Umsatzentwicklung in den beiden Segmenten war unterschiedlich. Während der Umsatz im Segment Microelectronics (ME) um 11,4 % gesteigert werden konnte, ist es im Segment Electronics Solutions (ES) zu einem leichten Umsatzrückgang um 1,1 % gekommen. Aus Wechselkurseffekten ergab sich ein positiver Einfluss von 14,7 Mio. € bzw. 0,9 % auf die Umsatzentwicklung. 88,5 % des Umsatzes (Vorjahr: 87,9 %) wurden in Fremdwährungen (vor allem US-Dollar) fakturiert. Das zweite (Geschäftsjahres-)Quartal – als umsatzstärkstes Quartal des Jahres – wies deutlich höhere Umsätze auf als das Quartal davor. Im dritten Quartal ist es in beiden Segmenten zu einer Eintrübung des Marktumfelds und damit zu einer Verringerung der Nachfrage gekommen, was sich im Segment Electronics Solutions auch im vierten Quartal fortgesetzt hat. Im Segment Microelectronics hingegen konnten im vierten Quartal Umsatzzuwächse im Vergleich zum dritten Quartal verzeichnet werden. Die regionale Umsatzstruktur auf Basis des Sitzes der Endkunden weist für Amerika einen Anteil von 77,1 % nach 75,7 % im Vorjahr aus. Der Umsatzanteil der in Asien produzierten Produkte sank geringfügig von 88,3 % auf 87,8 % ab. Die Effekte aus einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung, welche für eine Reihe von Kunden nach IFRS 15 notwendig ist, führten zu einem um 2,9 Mio. € bzw. 0,2 % höheren Umsatz (Auswirkung im Vorjahr: Umsatzverminderung um 12,1 Mio. € bzw. 0,8 %). Für weiterführende Informationen wird auf die erläuternden Anhangangaben zum Konzernabschluss verwiesen. In der Betrachtung nach Segmenten zeigt sich folgendes Bild: Der Anteil des Segments Electronics Solutions (ES) an den externen Umsatzerlösen verringerte sich auf 59,8 % (Vorjahr: 62,1 %), der Anteil des Segments Microelectronics (ME) erhöhte sich auf 40,2 % (Vorjahr: 37,9 %). Weitere Informationen zur Entwicklung der Segmente können dem Kapitel 2.3. „Ertragsentwicklung in den Segmenten“ entnommen werden. EBITDA 605,7 Mio. €, EBITDA-Marge 38,1 % Das EBITDA lag mit 605,7 Mio. € deutlich über dem Vorjahreswert von 307,5 Mio. €, wurde wesentlich durch den Verkauf des Werks in Ansan beeinflusst und ist unter Berücksichtigung des Verkaufs das beste jemals erzielte Ergebnis der AT&S. Aus dem Verkauf resultierten Erträge aus dem Abgang verbundener Unternehmen von 324,8 Mio. €. Trotz höherer Umsätze infolge der größeren Mengen ist es insbesondere aufgrund des gestiegenen Preisdrucks zu einer Verringerung des Bruttogewinns gekommen. Höhere Vertriebs- und Verwaltungskosten belasten das Betriebsergebnis ebenso wie höhere Anlauf- und Restrukturierungskosten. Das sonstige betriebliche Ergebnis lag aufgrund des Unternehmensverkaufs deutlich über dem Vorjahresergebnis und wurde zusätzlich durch höhere Zuschüsse positiv beeinflusst. Die EBITDA-Marge erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 18,3 Prozentpunkte von 19,8 % auf 38,1 %. Bereinigt um Anlaufkosten, Restrukturierungskosten und Erträge aus dem Abgang verbundener Unternehmen betrug das EBITDA 408,3 Mio. € (Vorjahr: 384,3 Mio. €), was einer Erhöhung von 6,2 % entspricht und somit im Vergleich zur Umsatzentwicklung eine deutliche Effizienzsteigerung darstellt. Die bereinigte EBITDA-Marge verbesserte sich von 24,8 % im Vorjahr auf 25,7 %. Ergebniskennzahlen in Mio. € (wenn nicht anders angeführt) 2024/25 2023/24 Veränderung Umsatzerlöse 1.589,6 1.549,8 2,6 % Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (EBITDA) 605,7 307,5 97,0 % EBITDA-Marge (%) 38,1 % 19,8 % Betriebsergebnis (EBIT) 277,4 31,1 >100 % EBIT-Marge (%) 17,5 % 2,0 % Konzernjahresergebnis 89,7 (36,7) >100 % Gewinn je Aktie (€) 1,86 (1,39) >100 % Anlagenzugänge 359,9 1.110,5 (67,6 %) Mitarbeiter:innenstand (inkl. Leihpersonal), Durchschnitt (Anzahl) 13.261 13.828 (4,1 %) Anstieg der Aufwandspositionen Der Anstieg bei den Umsatzkosten um 44,8 Mio. € auf 1.411,7 Mio. € resultiert einerseits aus höheren Umsätzen, aber vor allem auch aus dem Anstieg der Kosten für Personal und Material. Die Kosten für Forschung & Entwicklung haben sich verringert, wobei AT&S auch im Geschäftsjahr 2024/25 zur Vorbereitung auf zukünftige Technologiegenerationen und zur Verfolgung der Modularisierungsstrategie 137,1 Mio. € in Forschung & Entwicklung investierte (Vorjahr: 155,4 Mio. €). Diese Aufwendungen sichern die Zukunftsfähigkeit und erweitern mittelfristig das Ertragspotenzial. Negative Wechselkurseffekte verstärkten den Anstieg der Umsatzkosten um 19,7 Mio. €. Die Verwaltungs- und Vertriebskosten lagen um 31,8 Mio. € bzw. 27,8 % über den Vorjahreswerten, wobei der größte Anstieg im Bereich des Beratungsaufwands zu verzeichnen war (Anstieg: 17,2 Mio. €). Das sonstige betriebliche Ergebnis erhöhte sich von -37,4 Mio. € auf 245,6 Mio. €. Wesentliche Ursache für die Ergebnisverbesserung war der Verkauf des Werks in Ansan, aus dem Erträge aus dem Abgang verbundener Unternehmen von 324,8 Mio. € erzielt werden konnten. Negativ auf das Ergebnis wirkten sich höhere Anlaufkosten von 129,4 Mio. € (Vorjahr: 81,6 Mio. €), die insbesondere infolge der Fortsetzung bzw. Ausweitung der Bautätigkeiten in Hinterberg und Kulim verursacht waren, aus. Zusätzlich wirkte sich auch das verringerte Wechselkursergebnis aus der Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten von 4,8 Mio. € (Vorjahr: 7,6 Mio. €) negativ auf das sonstige betriebliche Ergebnis aus. Die um 25,1 Mio. € gestiegenen Zuschüsse von 56,0 Mio. € (Vorjahr: 30,9 Mio. €) beeinflussten die Ergebnisentwicklung hingegen positiv. Um den aus dem aktuell schwierigen Marktumfeld resultierenden Effekten gegenzusteuern, hat AT&S sein umfassendes Kostenoptimierungs- und Effizienzprogramm konsequent fortgesetzt. Daraus resultierten Restrukturierungskosten in Höhe von 11,6 Mio. €. Diese beinhalten auch Aufwendungen für einen Sozialplan, der im Juni 2024 vereinbart und kommuniziert wurde. Die planmäßigen Abschreibungen auf die Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte in Höhe von 317,9 Mio. € bzw. 9,5 % des Anlagevermögens (Vorjahr: 276,4 Mio. € bzw. 8,1 % des Anlagevermögens) spiegeln den hohen technischen Standard sowie die Anlagenintensität von AT&S wider. Der Anstieg um 41,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert resultierte aus um 52,0 Mio. € höheren Abschreibungen im Segment Microelectronics und um 2,3 Mio. € geringeren Abschreibungen im Segment Electronics Solutions. Während die höheren Abschreibungen im Segment Microelectronics vor allem auf die Werke in Hinterberg und Kulim zurückzuführen sind, resultiert der Rückgang der Abschreibungen im Segment Electronics Solutions überwiegend aus dem Verkauf des Werks in Ansan. Das Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich aufgrund der genannten Effekte um 246,3 Mio. € bzw. 791,4 % auf 277,4 Mio. € (Vorjahr: 31,1 Mio. €). Die EBIT-Marge verbesserte sich um 15,5 Prozentpunkte auf 17,5 % (Vorjahr: 2,0 %). Bereinigt um Anlaufkosten, Restrukturierungskosten und Erträge aus dem Abgang verbundener Unternehmen betrug das EBIT 97,2 Mio. € (Vorjahr: 112,8 Mio. €), was einer Verringerung von 13,8 % entspricht. Die bereinigte EBIT-Marge verringerte sich von 7,3 % im Vorjahr auf 6,1 %. Finanzergebnis Das Finanzergebnis veränderte sich von -50,4 Mio. € auf -83,5 Mio. €. Der Zinsaufwand aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Anleihen lag bei 113,2 Mio. € (Vorjahr: 65,1 Mio. €). Die darin aufwandsmindernd enthaltenen aktivierten Fremdkapitalzinsen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von qualifizierten Vermögensgegenständen stehen, verringerten sich um 6,6 Mio. € auf 6,1 Mio. € (Vorjahr: 12,7 Mio. €). Die Sozialkapitalzinsen lagen mit 1,3 Mio. € unter dem Vorjahresniveau von 2,1 Mio. €. Aus der Absicherung des Zinsrisikos mit Sicherungsinstrumenten (Bewertung und realisiertes Ergebnis) resultierte ein Gewinn von 6,8 Mio. € (Vorjahr: Gewinn 9,0 Mio. €). Die Sicherungsinstrumente tauschen variable in fixe Zinszahlungen. Durch die Disposition zwischenzeitlich verfügbarer Liquidität am Geldmarkt ergab sich ein Veranlagungsergebnis von 26,8 Mio. € (Vorjahr: 25,6 Mio. €). Das Finanzergebnis ist von Währungseffekten beeinflusst, da Teile der Veranlagungen in Fremdwährungen erfolgt sind. Im Geschäftsjahr 2024/25 wirkten sich Fremdwährungseffekte positiv auf die Veränderung des Finanzergebnisses aus. So wurden Fremdwährungsdifferenzen in Höhe von 11,3 Mio. € als Ertrag erfasst (Vorjahr: Ertrag 4,9 Mio. €). Die Fremdwährungsdifferenzen ergaben sich im Wesentlichen aus der Bewertung von liquiden Fremdwährungsmitteln und realisierten Kursgewinnen aus Konzernfinanzierungen. Die größten konzerninternen Darlehen sind langfristiger Natur; ihre Rückzahlung ist auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich. Die Bewertung dieser Darlehen erfolgt daher ergebnisneutral im Rahmen der Gesamtergebnisrechnung. Konzernergebnis erhöhte sich Das Konzernjahresergebnis erhöhte sich von -36,7 Mio. € im Vorjahr um 126,4 Mio. € auf 89,7 Mio. €. Die Konzernsteuerbelastung beträgt 104,2 Mio. € (Vorjahr: 17,4 Mio. €). Die laufende Ertragsteuerbelastung erhöhte sich auf 75,1 Mio. € (Vorjahr: 24,6 Mio. €). Im Gegensatz zum Vorjahr resultierte aus den latenten Steuern heuer ein Aufwand von 29,1 Mio. € (Vorjahr: Ertrag von 7,2 Mio. €). Sowohl die laufende Ertragssteuer als auch die latenten Steuern wurden durch den Verkauf des Werks in Ansan belastet. AT&S China konnte bereits in den letzten Jahren den begünstigenden Steuerstatus als „Hightech-Company“ erlangen. Der Steuerstatus wurde nunmehr per 1. Januar 2023 zugestanden, ist für drei Jahre gültig und hängt jährlich vom Erreichen bestimmter Kriterien ab. Auch AT&S Chongqing hat diesen Steuerstatus für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 erhalten. An der Beantragung des Zertifikats für die Jahre 2025 bis 2027 wird gearbeitet. Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich von -1,39 € auf 1,86 € bei gleichbleibender Aktienanzahl. Bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie wurde der Anteil der Hybridkapitalbesitzer in Höhe von 17,5 Mio. € (Vorjahr: 17,5 Mio. €) vom Konzernjahresergebnis in Abzug gebracht. 2.3. Ertragsentwicklung in den Segmenten Segment Electronics Solutions Das Segment Electronics Solutions sah sich im Geschäftsjahr 2024/25 weiterhin einem schwierigen Marktumfeld gegenüber, wobei das Umsatzniveau annähernd gehalten werden konnte und es nur zu einem geringen Umsatzrückgang gekommen ist. Der bestehende Preisdruck konnte durch größere Mengen fast zur Gänze kompensiert werden. Segment ES (Electronics Solutions) – Überblick in Mio. € (wenn nicht anders angeführt) 2024/25 2023/24 Veränderung Segmentumsatzerlöse 952,2 963,1 (1,1 %) Umsatzerlöse mit externen Kunden 949,9 962,9 (1,4 %) Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) 171,9 210,2 (18,2 %) EBITDA bereinigt1 176,1 210,2 (16,2 %) EBITDA-Marge (%) 18,1 % 21,8 % EBITDA-Marge bereinigt (%)1 18,5 % 21,8 % Betriebsergebnis (EBIT) 66,5 102,5 (35,1 %) EBIT bereinigt1 70,6 102,5 (31,1 %) EBIT-Marge (%) 7,0 % 10,6 % EBIT-Marge bereinigt (%)1 7,4 % 10,6 % Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 53,8 85,8 (37,2 %) Mitarbeiter:innenstand (inkl. Leihpersonal), Durchschnitt (Anzahl) 6.889 7.274 (5,3 %) 1 Bereinigt um Sondereffekte Das Segment Electronics Solutions ist mit einem Umsatzanteil von 59,8 % (Vorjahr: 62,1 %) weiterhin das größte Segment des AT&S-Konzerns. Der Umsatz lag mit 952,2 Mio. € um 10,8 Mio. € bzw. 1,1 % unter dem Wert des Vorjahres von 963,1 Mio. €. Trotz positiver Volumensentwicklung bei einzelnen Großkunden konnten die geringere Nachfrage in Europa und der weltweit anhaltende hohe Preisdruck nicht zur Gänze kompensiert werden. Die Fremdwährungskursentwicklung wirkte sich positiv auf den Umsatz aus. Der Effekt auf die Umsatzentwicklung belief sich auf +7,1 Mio. € (Vorjahr: negativer Effekt von 26,7 Mio. €). Geografisch ist ein Anstieg des Umsatzes mit amerikanischen Kunden zu verzeichnen. Das EBITDA des Segments lag mit 171,9 Mio. € um 38,3 Mio. € bzw. 18,2 % unter dem Vorjahreswert von 210,2 Mio. €. Restrukturierungskosten von 4,1 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) belasteten das Ergebnis ebenso wie negative Effekte aus der Währungsumrechnung von 13,9 Mio. € (Vorjahr: positiver Effekt von 8,9 Mio. €). Die EBITDA-Marge des Segments Electronics Solutions lag mit 18,1 % um 3,7 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert von 21,8 %. Die Abschreibungen des Segments lagen mit 105,4 Mio. € um 2,3 Mio. € bzw. 2,1 % unter dem Vorjahreswert von 107,7 Mio. €. Der Rückgang resultierte vor allem aus geringeren Abschreibungen infolge des Verkaufs des Werks in Ansan. Das Betriebsergebnis (EBIT) verringerte sich um 36,0 Mio. € auf 66,5 Mio. € (Vorjahr: 102,5 Mio. €). Die EBIT-Marge verminderte sich um 3,6 Prozentpunkte auf 7,0 % (Vorjahr: 10,6 %). Die Anlagenzugänge von 53,8 Mio. € waren um 31,9 Mio. € bzw. 37,2 % geringer als im Vorjahresgeschäftsjahr (Vorjahr 85,8 Mio. €). Die Zugänge sind für laufende Ersatzinvestitionen und Technologie-Upgrades vor allem am Standort Shanghai, aber auch an allen anderen Standorten angefallen. Segment Microelectronics Auch im Segment Microelectronics führte das herausfordernde wirtschaftliche Umfeld zu einem erheblichen Preisdruck, der den Umsatzanstieg aus größeren Mengen zum Teil kompensierte. Mit dem für Ende des ersten Geschäftsjahresquartals 2025/26 geplanten „Go-live“ des Werks in Kulim, Malaysia, ist AT&S für einen Rebound im Markt vorbereitet. Aktuell wird davon ausgegangen, dass AT&S gute Chancen hat, positiv an einer Markterholung partizipieren zu können. Segment ME (Microelectronics) – Überblick in Mio. € (wenn nicht anders angeführt) 2024/25 2023/24 Veränderung Segmentumsatzerlöse 730,0 655,0 11,4 % Umsatzerlöse mit externen Kunden 639,8 586,9 9,0 % Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) 124,3 96,1 29,3 % EBITDA bereinigt1 235,9 168,9 39,7 % EBITDA-Marge (%) 17,0 % 14,7 % EBITDA-Marge bereinigt (%)1 32,3 % 25,8 % Betriebsergebnis (EBIT) (89,0) (65,1) (36,7 %) EBIT bereinigt1 38,8 12,5 >100 % EBIT-Marge (%) (12,2 %) (9,9 %) EBIT-Marge bereinigt (%)1 5,3 % 1,9 % Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 281,4 996,1 (71,7 %) Mitarbeiter:innenstand (inkl. Leihpersonal), Durchschnitt (Anzahl) 5.953 6.106 (2,5 %) 1 Bereinigt um Sondereffekte Der Segmentumsatz lag mit 730,0 Mio. € um 75,0 Mio. € über dem Vorjahreswert von 655,0 Mio. €. Umsatzerhöhend wirkten sich auch positive Währungseffekte in Höhe von 7,6 Mio. € (Vorjahr: negativer Effekt von 2,4 Mio. €) aus. Das EBITDA erhöhte sich um 28,2 Mio. € bzw. 29,3 % auf 124,3 Mio. € (Vorjahr: 96,1 Mio. €). Insbesondere die höheren Umsatzerlöse sowie geringere Forschungs- und Entwicklungskosten führten zu einem Anstieg im Bruttogewinn. Negativ auf das Ergebnis wirkten sich Restrukturierungskosten von 4,6 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) und vor allem auch gestiegene Anlaufkosten aus. Die Anlaufkosten aus der Fortsetzung der Bautätigkeiten in Kulim und Hinterberg beliefen sich auf 123,2 Mio. € und lagen damit um 45,6 Mio. € über dem Vorjahreswert von 77,6 Mio. €. Positiv wirkten sich höhere Zuschüsse von 43,8 Mio. € (Vorjahr: 21,8 Mio. €) aus. Die EBITDA-Marge erhöhte sich um 2,3 Prozentpunkte auf 17,0 % (Vorjahr: 14,7 %). Das Betriebsergebnis (EBIT) verringerte sich vor allem aufgrund der höheren Abschreibungen und höherer Anlaufkosten um 23,9 Mio. € auf -89,0 Mio. € (Vorjahr: -65,1 Mio. €). Die EBIT-Marge des Segments Microelectronics lag mit -12,2 % um 2,3 Prozentpunkte unter dem Vorjahresvergleichswert von -9,9 %. Die Anlagenzugänge verringerten sich um 714,7 Mio. € auf 281,4 Mio. € (Vorjahr: 996,1 Mio. €). Die Zugänge betrafen vor allem die Bautätigkeiten in den Werken Kulim und Hinterberg. Segment Sonstige Das Ergebnis der im Segment Sonstige enthaltenen allgemeinen Holding-Aktivitäten lag im EBITDA bei 309,5 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €). Der wesentlichste Grund für den Anstieg war der – in diesem Segment abgebildete – Verkauf des Werks in Ansan, aus dem Erträge aus dem Abgang verbundener Unternehmen von 324,8 Mio. € erzielt werden konnten. Segment Sonstige – Überblick in Mio. € (wenn nicht anders angeführt) 2024/25 2023/24 Veränderung Segmentumsatzerlöse – 0,0 n.a. Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) 309,5 1,2 >100 % EBITDA bereinigt1 (3,7) 5,1 (>100 %) EBITDA-Marge (%) – – EBITDA-Marge bereinigt (%)1 – 0,3 % Betriebsergebnis (EBIT) 299,9 (6,3) >100 % EBIT bereinigt1 (12,3) (2,3) (>100 %) EBIT-Marge (%) – – EBIT-Marge bereinigt (%)1 – (0,1 %) Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 24,7 28,7 (14,0 %) Mitarbeiter:innenstand (inkl. Leihpersonal), Durchschnitt (Anzahl) 419 448 (6,5 %) 1 Bereinigt um Sondereffekte 2.4. Vermögens- und Finanzlage 2.4.1. Vermögen Verringerung der langfristigen Vermögenswerte Die Bilanzsumme verringerte sich im Geschäftsjahr 2024/25 um 1,1 % auf 4.622,1 Mio. €. Die langfristigenVermögenswerte sanken um 76,8 Mio. € auf 3.399,5 Mio. €. Während sich die Sachanlagen um 59,3 Mio. € auf 3.335,6 Mio. € verringerten, reduzierten sich die immateriellen Vermögenswerte um 2,1 Mio. € auf 18,0 Mio. €. Im Sachanlagevermögen standen Anlagenzugänge bzw. Technologie-Upgrades in Höhe von 354,7 Mio. € Abschreibungen von insgesamt 310,2 Mio. € sowie weiteren Veränderungen etwa durch den Verkauf des Werks in Ansan gegenüber (für weitere Details wird auf Erläuterung 7 „Sachanlagen“ im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen). Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Sachanlagen beinhalten Nutzungsrechte aus der Anwendung des IFRS 16 von 435,6 Mio. €. Die Nettoveränderung des Anlagevermögens betrug -61,4 Mio. € bzw. -1,8 % auf 3.353,6 Mio. € (Vorjahr: 3.415,0 Mio. €). Nettoumlaufvermögen in Mio. € (wenn nicht anders angeführt) 31.03.2025 31.03.2024 Veränderung Vorräte 145,5 160,8 (9,5 %) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, vertragliche Vermögenswerte 407,9 227,8 79,1 % Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (304,5) (430,6) 29,3 % Bereinigung um Verbindlichkeiten aus Investitionen 113,6 195,9 (42,0 %) Umlaufvermögen Handel 362,5 153,9 >100 % Sonstiges Umlaufvermögen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen (47,6) (10,3) (>100 %) Nettoumlaufvermögen 314,9 143,6 >100 % Nettoumlaufvermögen in % der Gesamterlöse 19,8 % 9,3 % Außenstandsdauer (in Tagen): Vorräte 77 75 2,7 % Forderungen 69 69 – Verbindlichkeiten 87 83 4,8 % Die kurzfristigenVermögenswerte erhöhten sich um 24,0 Mio. € auf 1.222,7 Mio. €. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten verringerte sich auf 485,1 Mio. € (Vorjahr: 676,5 Mio. €). Die finanziellen Vermögenswerte wurden um 79,0 Mio. € auf 105,9 Mio. € erhöht. Insgesamt verfügt AT&S somit über Zahlungsmittel bzw. kurzfristig verfügbare Finanzmittel von 591,0 Mio. € (Vorjahr: 703,4 Mio. €). Die Verringerung der Vorräte um 15,3 Mio. € auf 145,5 Mio. € resultiert – im Wesentlichen – aus einer Verringerung der unfertigen Erzeugnisse und der Rohmaterialbestände. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und vertraglichen Vermögenswerte erhöhten sich um 154,1 Mio. € auf 482,2 Mio. €. Der Anstieg ist insbesondere auf eine geringere Factoring-Aktivität zurückzuführen (Veränderung: 138,5 Mio. €). Weiters erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 45,2 Mio. €, während sich die vertraglichen Vermögenswerte um 3,1 Mio. € und die sonstigen Forderungen um 26,5 Mio. € verringerten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich um 126,2 Mio. € bzw. 29,3 % von 430,6 Mio. € auf 304,5 Mio. €. Darin enthalten ist eine Verringerung der Verbindlichkeiten aus Investitionen um 82,3 Mio. € auf 113,6 Mio. € (Vorjahr: 195,9 Mio. €). Verschuldungsgrad verringert sich Das Eigenkapital erhöhte sich um 11,2 % von 966,6 Mio. € auf 1.075,0 Mio. €. Positive Effekte stammten aus dem Konzernergebnis von 89,7 Mio. € sowie aus Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der Nettovermögenspositionen der Tochterunternehmen sowie aus der Umrechnung langfristiger Darlehen an Tochterunternehmen mit 43,5 Mio. € (Vorjahr: -114,2 Mio. €). Es gab keine Dividendenzahlung im Geschäftsjahr 2024/25. Kuponzahlung für die Hybridanleihen von 17,5 Mio. € wirkten sich eigenkapitalmindernd aus. Ebenso eigenkapitalvermindernd wirkte sich der versicherungsmathematische Verlust mit 1,9 Mio. € (Vorjahr: Verlust von 1,0 Mio. €) aus, der sich aufgrund der zur Berechnung der Personalrückstellungen verwendeten Parameter ergibt. Die Bewertung von Sicherungsinstrumenten aus der Absicherung von Zahlungsströmen verminderte das Eigenkapital um 4,3 Mio. € (Vorjahr: Verlust von 6,1 Mio. €). Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erhöhten sich um 16,2 Mio. € bzw. 1,0 % auf 1.621,2 Mio. €. Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten reduzierten sich von 518,2 Mio. € auf 469,9 Mio. €. Die Nettoverschuldung erhöhte sich um 88,4 Mio. € bzw. 6,3 % auf 1.491,4 Mio. € (Vorjahr: 1.403,0 Mio. €). Die Erhöhung resultierte im Wesentlichen aus einer Verringerung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente infolge der Investitionstätigkeit von AT&S. Nettoverschuldung in Mio. € (wenn nicht anders angeführt) 31.03.2025 31.03.2024 Veränderung Finanzielle Verbindlichkeiten, kurzfristig 469,9 518,2 (9,3 %) Finanzielle Verbindlichkeiten, langfristig 1.621,2 1.605,0 1,0 % Bruttoverschuldung 2.091,1 2.123,2 (1,5 %) Zahlungsmittel und -äquivalente (485,1) (676,5) 28,3 % Finanzielle Vermögenswerte (114,6) (43,7) (>100 %) Nettoverschuldung 1.491,4 1.403,0 6,3 % Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (EBITDA) 605,7 307,5 97,0 % Nettoverschuldung/EBITDA-Verhältnis 2,5 4,6 Eigenkapital 1.075,0 966,6 11,2 % Bilanzsumme 4.622,1 4.674,9 (1,1 %) Eigenkapitalquote (%) 23,3 % 20,7 % Verschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) (%) 138,8 % 145,2 % Der Verschuldungsgrad verringerte sich auf 138,8 % und liegt damit unter dem Vorjahresniveau von 145,2 %. 2.4.2. Finanzierung Der Schwerpunkt des Geschäftsjahres 2024/25 bestand darin, die finanzielle Flexibilität weiterhin zu gewährleisten und die ausreichend vorhandene Liquidität sowie die hohen verfügbaren Kreditlinien im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit sowie der geplanten Investitionen kostenoptimal einzusetzen. Darüber hinaus wurden im laufenden Jahr ein Einmalbarkredit mit der International Finance Corporation in Höhe von 250 Mio. USD sowie ein Working Capital Loan im Ausmaß von 300 Mio. RMB abgeschlossen. Fokus auf Diversifikation bei den Finanzierungsinstrumenten Die Finanzierung von AT&S basiert auf einer breiten Streuung sowohl bei den Finanzierungsinstrumenten als auch bei den Fristigkeiten. Auf Basis der aktuell herrschenden Finanzmarktbedingungen werden einzelne Instrumente stärker forciert oder können gegebenenfalls auch zeitweise nicht genutzt werden. Einen wesentlichen Bestandteil des Refinanzierungsportfolios bilden Kredite, die u. a. Garantien von staatlichen und supranationalen Organisationen beinhalten: Ihr Vorteil liegt in einer anteiligen Übernahme des Kreditrisikos durch diese Organisationen sowie in günstigen Konditionen, die Anreize für Investitionen in bestimmte Regionen, Innovationen bzw. zur Förderung der Exportwirtschaft schaffen sollen – siehe das vorhin erwähnte Engagement mit der International Finance Corporation, einer Tochter der Weltbank, zur Finanzierung des Investitionsvorhabens in Kulim, Malaysia. Aktuell nutzt AT&S darüber hinaus Finanzierungen mit Garantien der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) bzw. direkten Engagements mit der Europäischen Investitionsbank und der KfW IPEX-Bank. Die Bedeutung von Schuldscheindarlehen als wesentliche Finanzierungssäule hat sich im Geschäftsjahr 2024/25 nicht verändert. Die Vorteile von Schuldscheindarlehen liegen in der hohen Planbarkeit sowie den vergleichsweise günstigen Emissionskosten. Aufgrund dieser Vorteile plant AT&S, auch künftig diese Form der Finanzierung zu nutzen. Zum Bilanzstichtag 31. März 2025 waren Schuldscheindarlehen im Gesamtvolumen von 552,0 Mio. € (Vorjahr: 631,6 Mio. €) bei nationalen und internationalen Investoren platziert. Die Restlaufzeiten liegen zwischen vier Monaten und rund fünf Jahren. Finanzierungsinstrumente in Mio. € 31.03.2025 in % 31.03.2024 in % Namensschuldverschreibung 15,0 0,6 15,0 0,6 Schuldscheindarlehen 552,0 23,5 631,6 23,4 Bankdarlehen 1.524,2 64,9 1.476,6 54,6 Bruttoverschuldung 2.091,1 89,1 2.123,2 78,5 Kreditlinien 256,3 10,9 581,5 21,5 Kontrahierte Finanzierungen 2.347,4 100,0 2.704,7 100,0 Weiters werden Finanzierungen in Form von Bankkrediten, Leasingvereinbarungen und Finanzierungen mit Dritten genutzt (Kategorie „Bankdarlehen“). 1.524,2 Mio. € sind per 31. März 2025 bei mehreren nationalen und internationalen Finanzierungspartnern aufgenommen (Vorjahr: 1.476,6 Mio. €). Sie weisen Restlaufzeiten von einigen Monaten bis zu neun Jahren aus. Zur Deckung von Liquiditätsschwankungen, als Finanzierungsreserve und auch als Finanzierungsvorsorge dienen Kreditlinien. Zum Bilanzstichtag verfügte AT&S über 256,3 Mio. € an nicht genutzten Kreditlinien (Vorjahr: 581,5 Mio. €) in Form von kontrahierten Kreditzusagen von Banken. AT&S hat sein kontrahiertes Finanzierungspotenzial zum 31. März 2025 zu 89,1 % (Vorjahr: 78,5 %) ausgenutzt und verfügt, zusätzlich zum Bestand an liquiden Mitteln, weiterhin über genügend bestehende Finanzierungsreserven. Die theoretische Entschuldungsdauer, definiert durch Nettoverschuldung/EBITDA, lag aufgrund des höheren EBITDA mit 2,5 Jahren deutlich unter dem Vorjahr (4,6 Jahre). Die Eigenkapitalquote stieg von 20,7 % im Vorjahr auf 23,3 % im Berichtsjahr, liegt damit aber unter dem mittelfristig anvisierten Zielwert von 30,0 %. Die Verbesserung ist insbesondere auf den Verkauf des Werks in Ansan zurückzuführen. Zu weiterführenden Informationen im Hinblick auf das Kapitalrisikomanagement wird auf Erläuterung 20 „Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten“ – Unterkapitel „Kapitalrisikomanagement“ – im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen. AT&S strebt eine möglichst ausgeglichene Struktur bei den Fristigkeiten an. Die Darstellung der Fristigkeiten der nächsten Jahre zeigt im Jahr 2025/26 aufgrund der Rückzahlung von Teilen der Schuldscheindarlehen, Bankkredite sowie Leasingverbindlichkeiten einen Wert von 469,9 Mio. €. AT&S ist bestrebt, den Kapitalbedarf frühzeitig zu finanzieren, und verfügt zum Bilanzstichtag über Liquiditätsreserven in Höhe von 846,9 Mio. € (Vorjahr: 1.276,8 Mio. €). Diese bestehen aus finanziellen Mitteln sowie nicht ausgenutzten Finanzierungsrahmen. Buchwerte der Finanzverbindlichkeiten nach Fristigkeiten in Mio. € 31.03.2025 in % 31.03.2024 in % Restlaufzeit bis zu einem Jahr 469,9 22,5 518,2 24,4 zwischen einem und fünf Jahren 1.280,7 61,2 1.235,0 58,2 mehr als fünf Jahre 340,5 16,3 370,0 17,4 Summe Finanzverbindlichkeiten 2.091,1 100,0 2.123,2 100,0 Effektives Zins- und Währungsmanagement Ein wichtiges Treasury-Ziel ist die Risikominimierung im Zinsbereich mit einem angemessenen Verhältnis von variablen und fixen Zinssätzen. 29,2 % (Vorjahr: 36,0 %) der Finanzierungen sind im Fixzinsbereich bzw. wurden auf einen Fixzinssatz gedreht, 70,8 % (Vorjahr: 64,0 %) werden variabel verzinst. Die Zinssicherungsstrategien werden regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls adaptiert. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil der variablen Zinssätze aufgrund des Abreifens fix verzinster Schuldpositionen gestiegen. Insgesamt ist AT&S jederzeit in der Lage, das Zinsexposure mittels geeigneter Hedge-Instrumente in die gewünschte Richtung zu drehen. Weiters sollen die vorhandenen liquiden Mittel ertragreich und dennoch risikobewusst veranlagt werden. Zum 31. März 2025 verfügte AT&S über finanzielle Mittel von insgesamt 591,0 Mio. € (Vorjahr: 703,4 Mio. €). Durch Optimierung von Veranlagungszeiten und durch eine frühzeitige Konvertierung von liquiden Mitteln in Währungen, die höhere Zinssätze als der Euro aufweisen, sollen möglichst hohe Erträge mit den kurzzeitig zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln erzielt werden. Frühzeitiges Konvertieren in Fremdwährungen dient einem natürlichen Währungshedging und einer Reduktion des Fremdwährungsexposures. Das Ziel von AT&S ist hierbei, eine möglichst kleine US-Dollar-Nettorisikoposition auszuweisen. Zum Bilanzstichtag 31. März 2025 standen auf Basis der einzelnen unkonsolidierten Konzerngesellschaften US-Dollar-Vermögenswerten in Höhe von 4.782,8 Mio. € US-Dollar-Schulden in Höhe von 4.824,6 Mio. € gegenüber. Daraus ergab sich eine unkonsolidierte passivische Nettorisikoposition von 41,8 Mio. €. Neben diesem natürlichen Hedging und den oben erwähnten Zinssicherungsinstrumenten werden bei AT&S fallweise Fremdwährungstransaktionsrisiken kurzfristig (bis zu einem Jahr) abgesichert. Weiterentwicklung des Finanzierungsnetzwerks Ein weiteres Treasury-Ziel besteht in einer proaktiven und offenen Zusammenarbeit mit Finanzierungspartnern. Hierunter versteht AT&S die Auswahl der Banken für die Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene sowie den Aufbau und die Aufrechterhaltung der für beide Seiten notwendigen Kommunikation. Ziel ist es, eine hohe Transparenz der Chancen und Risiken von AT&S zu schaffen, um mit den finanzierenden Instituten eine für beide Seiten langfristige, erfolgreiche Partnerschaft zu festigen. Als Basis dafür dienen der Geschäftsbericht und die Quartalsveröffentlichungen. Neben der Entwicklung des Finanzierungsnetzwerkes beobachtet AT&S laufend die Geld- und Kapitalmärkte hinsichtlich möglicher Transaktionen und Transaktionspartner. Dies beschränkt sich nicht nur auf Fremdfinanzierungen, sondern erstreckt sich generell auch auf alle Formen der Eigenkapital- bzw. M&A-Finanzierung. 2.4.3. Cashflow Ertragslage stärkt Liquidität Der Cashflow aus dem Ergebnis verringerte sich um 354,0 Mio. € von 496,2 Mio. € auf 142,2 Mio. €. Hauptursache für die Verringerung ist ein um 252,5 Mio. € geringerer Mittelzufluss aus den im Rahmen von bilateralen Vereinbarungen erhaltenen Zahlungen von 21,3 Mio. € (Vorjahr: 273,8 Mio. €). Das EBITDA von 605,7 Mio. € war im Vergleich zum Vorjahr zwar um 298,2 Mio. € (Vorjahr: 307,5 Mio. €) höher, beinhaltet allerdings den Gewinn aus dem Verkauf des Werks in Ansan in Höhe von 324,8 Mio. €. Mittelzuflüsse aus dem Verkauf verbundener Unternehmen sind im Cashflow aus Investitionstätigkeit und nicht im Cashflow aus dem Ergebnis auszuweisen. Der im EBITDA enthaltene Ergebnisbeitrag aus dem Verkauf wird daher im Cashflow aus dem Ergebnis cashflowmindernd korrigiert. Die Zinszahlungen erhöhten sich um 29,0 Mio. € auf 88,1 Mio. € (Vorjahr: 59,1 Mio. €). Die erhaltenen Zinsen erhöhten sich um 1,4 Mio. € auf 26,9 Mio. € (Vorjahr: 25,5 Mio. €). Die gezahlten Ertragsteuern erhöhten sich um 40,7 Mio. € auf 64,9 Mio. € (Vorjahr: 24,2 Mio. €). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt -74,5 Mio. € (Vorjahr: 653,4 Mio. €). Neben der negativen Abweichung im Cashflow aus dem Ergebnis ist es auch im Working Capital nach einer starken Verbesserung im Vorjahr zu einer deutlichen Verringerung gekommen. So wurde der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zwar durch eine Verringerung der Vorräte um 13,5 Mio. € erhöht (Vorjahr: Verringerung um -20,0 Mio. €), durch den Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und vertraglichen Vermögenswerten um -204,7 Mio. € allerdings belastet (Vorjahr: Verringerung um 88,0 Mio. €). Zusätzlich hat die negative Veränderung bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten den Cashflow um -30,6 Mio. € (Vorjahr: Cashflow, erhöhend, 89,3 Mio. €) vermindert. Im Cashflow aus Investitionstätigkeit lagen die Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von -416,1 Mio. € deutlich unter dem Vorjahreswert von -858,8 Mio. €. Dabei wurden sowohl in Chongqing als auch in Hinterberg und Kulim deutlich geringere Investitionen getätigt. Während sich die Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen im Geschäftsjahr 2024/25 somit um 442,7 Mio. € verringerten, haben sich die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen in Höhe von 1,3 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig verändert (Vorjahr: 3,4 Mio. €). Zusätzlich ist es aufgrund des Verkaufs des Werks in Ansan zu Einzahlungen aus der Veräußerung von verbundenen Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel in Höhe von 353,4 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) gekommen. Auszahlungen für den Erwerb von finanziellen Vermögenswerten von -125,1 Mio. € (Vorjahr: 17,6 Mio. €) führten zu einer Verringerung des Cashflows. In Summe waren die Zahlungsmittelabflüsse im Cashflow aus Investitionstätigkeit mit -140,7 Mio. € aber aufgrund der geringeren Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und der Einzahlungen aus dem Verkauf des Werks in Ansan deutlich geringer als im Vorjahr (Vorjahr: -826,0 Mio. €). Der operative freie Cashflow, d. h. der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit abzüglich der Nettoauszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, betrug im Geschäftsjahr 2024/25 -489,3 Mio. € (Vorjahr: -202,0 Mio. €). Der freie Cashflow, d. h. der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit abzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit, betrug -215,2 Mio. € (Vorjahr: -172,6 Mio. €). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit von 19,9 Mio. € lag um 31,8 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 51,8 Mio. €. Wie bereits im Vorjahr hat es keine Rückzahlung von Hybridkapital im Geschäftsjahr 2024/25 gegeben (Vorjahr: Rückzahlung von 0,0 Mio. €). Mittelzuflüsse resultierten aus der Aufnahme von finanziellen Mitteln in Höhe von 413,0 Mio. € (Vorjahr: 507,7 Mio. €) und aus Investitionszuschüssen in Höhe von 7,6 Mio. € (Vorjahr: 22,2 Mio. €). Mittelabflüsse resultierten aus der Rückzahlung von finanziellen Verbindlichkeiten von -383,1 Mio. € (Vorjahr: -445,0 Mio. €) sowie der Hybridkuponzahlung von -17,5 Mio. € (Vorjahr: -17,5 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2024/25 hat es keine Dividendenzahlung gegeben (Vorjahr: -15,5 Mio. €). Die Zahlungsmittel haben sich insbesondere aufgrund der anhaltenden Investitionstätigkeit von 676,5 Mio. € auf 485,1 Mio. € reduziert. Teilweise kompensiert wurde diese Verringerung durch den positiven Cashflow aus dem Verkauf des Werks in Ansan sowie die erläuterten Finanzierungs- und Veranlagungsmaßnahmen. Darüber hinaus verfügt AT&S über kurzfristig verfügbare Finanzmittel von 105,9 Mio. € (Vorjahr: 26,9 Mio. €). Insgesamt verfügt AT&S somit über Zahlungsmittel bzw. kurzfristig verfügbare Finanzmittel von 591,0 Mio. € (Vorjahr: 703,4 Mio. €). Dieser nach wie vor sehr hohe Wert dient zusammen mit den nicht genutzten Kreditlinien von 256,3 Mio. € (Vorjahr: 581,5 Mio. €) zur Sicherstellung der Finanzierung des künftigen Investitionsprogramms und kurzfristig fälliger Rückzahlungen. Cashflow (Kurzfassung) in Mio. € 2024/25 2023/24 Veränderung Cashflow aus dem Ergebnis 142,2 496,2 (71,3 %) Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (74,5) 653,4 (>100 %) Cashflow aus Investitionstätigkeit (140,7) (826,0) 83,0 % Operativer Free Cashflow (489,3) (202,0) (>100 %) Free Cashflow (215,2) (172,6) (24,7 %) Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 19,9 51,8 (61,5 %) Veränderung der liquiden Mittel (195,3) (120,9) (61,6 %) Währungseffekte auf liquide Mittel 3,8 5,6 (31,6 %) Liquide Mittel am Jahresende 485,1 676,5 (28,3 %) 2.4.4. Leistungskennzahlen Kennzahlen: ROCE und Vitality Index Neben dem Umsatz und dem EBITDA verwendet AT&S für die strategische Unternehmenssteuerung die Kennzahlen ROCE und Vitality Index. Sie spiegeln die operative Performance gegenüber Investoren und Kunden wider. Mit dem Return on Capital Employed (ROCE) misst AT&S die operative Unternehmensperformance aus der Sicht von Investoren. Dabei wird das um das Finanzergebnis bereinigte Ergebnis in Relation zum durchschnittlich eingesetzten verzinslichen Kapital (Capital Employed) gesetzt. Daraus kann abgeleitet werden, inwieweit AT&S die Verzinsungsansprüche seiner Kapitalgeber erfüllt. Die durchschnittlichen Kapitalkosten werden aus den Mindestrenditen abgeleitet, die Investoren für die Bereitstellung von Eigen- bzw. Fremdkapital erwarten. Der durchschnittliche WACC (Weighted Average Cost of Capital) für die Leiterplattenbranche liegt bei rund 9,6 %. Im Berichtsjahr lag AT&S mit einem ROCE von 7,0 % deutlich unter diesem Wert. Das Betriebsergebnis nach Steuern (NOPAT) erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr vor allem aufgrund des höheren EBIT trotz höherer Ertragsteuern von 13,7 Mio. € auf 173,2 Mio. €. Das durchschnittlich eingesetzte Kapital erhöhte sich um 278,8 Mio. € trotz des niedrigeren durchschnittlichen Eigenkapitals infolge der höheren durchschnittlichen Nettoverschuldung. Die Erhöhung des eingesetzten Kapitals wurde allerdings vom Anstieg des NOPAT überkompensiert, was in Summe zu einem Anstieg des ROCE von 0,6 % im Vorjahr auf 7,0 % im Geschäftsjahr 2024/25 führte. Die zweite Kennzahl zur Performancemessung, der Vitality Index, zeigt die Fähigkeit, Innovationen markt- und zeitnah umzusetzen. AT&S misst diese Fähigkeit mit dem Vitality Index, der den Umsatzanteil von Produkten, welche neue, innovative Technologien aufweisen und deren Markteinführung in den letzten drei Jahren stattfand, ausdrückt. Für das Geschäftsjahr 2024/25 beläuft sich der Vitality Index auf 25,8 % nach 25,9 % im Vorjahr. AT&S strebt im mittelfristigen Durchschnitt einen Vitality Index von mindestens 20 % an. Dieses Ziel konnte im Geschäftsjahr 2024/25 übertroffen werden. Gesamtkapitalrendite (ROCE) in Mio. € 2024/25 2023/24 Veränderung Betriebsergebnis (EBIT) 277,4 31,1 >100 % Ertragsteuern (104,2) (17,4) (>100 %) Betriebsergebnis nach Steuern (NOPAT) 173,2 13,7 >100 % Durchschnittliches Eigenkapital 1.020,8 1.062,1 (3,9 %) Durchschnittliche Nettoverschuldung 1.447,2 1.127,1 28,4 % Durchschnittlich eingesetztes Kapital 2.468,0 2.189,2 12,7 % ROCE 7,0 % 0,6 % Vitality Index in Mio. € 2024/25 2023/24 Veränderung Haupterlöse 1.589,6 1.549,8 2,6 % Haupterlöse mit innovativen Produkten 409,6 401,9 1,9 % Vitality Index 25,8 % 25,9 % 2.5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Hinsichtlich wesentlicher Ereignisse nach dem Bilanzstichtag wird auf die Erläuterung 27 „Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen. 3. Weitere gesetzliche Angaben 3.1. Standorte und Zweigniederlassungen Der AT&S-Konzern unterhält aktuell sechs Produktionsstandorte, die auf unterschiedliche Technologien spezialisiert sind. Leoben und Fehring Die österreichischen Werke beliefern vor allem den europäischen Markt. In Europa sind im Wesentlichen Spezialanwendungen sowie die Nähe zum Kunden von großer Bedeutung. Auf Basis der Produktions- und Technologievielfalt, der Flexibilität in der Fertigung und des breiten Kundenspektrums setzt das Werk in Leoben den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Weg der Nischen- und Prototypenerzeugung weiterhin fort. In Leoben erfolgt u. a. die Produktion mittels der Embedding-Technologie. Nunmehr wird am Standort Leoben in ein neues R&D-Center für Substrat- und Packaging-Lösungen für die globale Halbleiterindustrie investiert. Im Rahmen der derzeitigen Diversifikationsstrategie konnten für den IC-Substrate-Geschäftsbereich neue Kunden gewonnen werden. Diese Entwicklung führt dazu, dass das R&D-Center um eine Serienproduktion erweitert wird. Im April 2024 wurde bereits mit der Installation der Anlagen für IC-Substraten begonnen, und der Beginn der Serienfertigung wird für 2025 erwartet. Das Werk in Fehring bedient das Segment Electronics Solutions und dabei insbesondere die Bereiche 3S (Smart Infrastructure, Smart Mobility und Smart Manufacturing). Im Jahr 2025 wird das Werk seine Kompetenzen im Bereich der Multilayer-Fertigung weiter ausbauen. Shanghai Der Standort Shanghai fertigt HDI-Leiterplatten (High Density Interconnection) und mSAP- Leiterplatten (modified Semi-Additive Process) für Kunden insbesondere für die Bereiche 3C (Consumer, Computing und Commuication) und 3S (Smart Infrastructure, Smart Mobility und Smart Manufacturing). Der Standort hat sich als führender Anbieter der neuesten Technologiegeneration etabliert, und sein breites Technologiespektrum wird von den Kunden sehr gut angenommen. Chongqing Der Standort in Chongqing umfasst derzeit drei operative Werke. Die Werke Chongqing I und Chongqing III sind für IC-Substrate (Integrated Circuit Substrate) bestimmt. In Chongqing III, das 2021 gebaut wurde, sind drei Produktionslinien in Großserienfertigung, wobei im Wesentlichen für drei Großkunden gefertigt wird. Im Werk Chongqing II werden hochwertige mSAP-Leiterplatten und Leiterplatten für Module im Bereich mobiler Anwendungen hergestellt. Im Jahr 2024 produzierte das Werk Muster für High-End-Automotive-/Industrieanwendungen und beabsichtigt, in das Segment AR/VR/optische Übertragung einzusteigen. Die Produktionskapazitäten für Module wurden weiter ausgebaut, um die steigenden Kundenbedarfe im High-End-Bereich zu bedienen. Kulim Der im Oktober 2021 begonnene Bau des ersten Werkes für IC-Substrate wurde 2024 abgeschlossen. In diesem Jahr wurden Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt und zum Ende des Geschäftsjahres ist die erste Produktionslinie angelaufen. Der Ausbau des zweiten Werkes wurde 2023 wegen des Rückgangs auf dem Halbleitermarkt pausiert. Das Gebäude wurde grundsätzlich fertiggestellt, der Innenausbau und das Einbringen der Produktionsmaschinen wird fortgeführt, sobald sich der Halbleitermarkt in den kommenden Jahren erholt. Nanjangud Der Standort fokussierte sich weiterhin auf den Export und konnte insbesondere im Automotivemarkt seine Position stärken. Die Qualifizierung für HDI-Produkte konnte fortgesetzt und damit die Strategie zu höherwertigen Technologien im Produktmix weiterverfolgt werden. Ansan AT&S hat per 31. Januar 2025 den Verkauf des Werks in Ansan, Korea, an das italienische Unternehmen SO.MA.CI.S. erfolgreich abgeschlossen. Die AT&S Korea erzeugte hauptsächlich flexible Leiterplatten. Hongkong Die in Hongkong ansässige Gesellschaft AT&S Asia Pacific ist die Holdinggesellschaft sowie Sitz des gruppenweiten Einkaufs. Die Nähe zu den CEMs der Kunden sowie zu den Lieferanten ist ein Standortvorteil, der von den Geschäftspartnern sehr geschätzt wird. Vertriebsservicegesellschaften Die Vertriebsservicegesellschaften in Amerika, Deutschland, Japan, Taiwan, Schweden und Südkorea konnten im Geschäftsjahr 2024/25 weiterhin einen guten und engen Kontakt zu den Kunden sicherstellen. 3.2. Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital (Angaben gemäß § 243a UGB) Kapitalanteilsstruktur und Angaben zu Gesellschafterrechten Zum Bilanzstichtag 31. März 2025 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 42.735.000 € und besteht aus 38.850.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je 1,10 € pro Aktie. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung wird nach Stückaktien ausgeübt, wobei je eine Stückaktie das Recht auf eine Stimme gewährt. Sämtliche Aktien lauten auf den Inhaber. Die maßgeblichen direkten und indirekten Beteiligungen an der Konzernmuttergesellschaft AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, die zum Bilanzstichtag zumindest 10 % betragen, stellen sich wie folgt dar: Siehe Tabelle unten. Maßgebliche direkte und indirekte Beteiligungen Stk./in % Aktien % Kapital % Stimmrechte Dörflinger-Privatstiftung, Wien, Österreich 7.043.133 18,13 % 18,13 % Androsch Privatstiftung, Wien, Österreich 6.819.337 17,55 % 17,55 % Zum Stichtag 31. März 2025 befanden sich rund 64,3 % der Aktien im Streubesitz. Außer den unten angeführten Beteiligungen gab es keinen weiteren Aktionär, der mehr als 10 % der Stimmrechte an AT&S hielt. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Und es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts durch Arbeitnehmer:innen mit Kapitalbeteiligung. Weiters gibt es keine besonderen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Verträge aller Vorstände enthalten eine „Change of Control“-Klausel: Für den Fall, dass ein Aktionär an der Gesellschaft durch das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte (einschließlich der ihm nach Übernahmegesetz zuzurechnenden Stimmrechten Dritter) die Kontrolle gemäß § 22 ÜbG an der Gesellschaft erworben hat oder die Gesellschaft mit einem konzernfremden Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Werts der Gesellschaft, liegt ein solcher Kontrollwechsel vor. In diesem Fall ist das Vorstandsmitglied berechtigt, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Rechtskraft des Kontrollwechsels mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats sein Amt aus wichtigem Grund niederzulegen und den Vorstandsvertrag zu kündigen („Sonderkündigungsrecht“). Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts oder bei einvernehmlicher Aufhebung des Vorstandsvertrags innerhalb von sechs Monaten seit dem Kontrollwechsel hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf Abfindung seiner Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit dieses Vorstandsvertrags, maximal aber in Höhe von drei Jahresbruttobezügen, wobei anderweitige Vergütungsbestandteile nicht in die Bemessung des Abfindungsbetrags einzubeziehen und davon ausgeschlossen sind. Die durch die 25. ordentliche Hauptversammlung am 4. Juli 2019 erteilten Ermächtigungen für genehmigtes Kapital sowie die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen auf Basis von zu diesem Zweck geschaffenem bedingten Kapital sind mit 3. Juli 2024 abgelaufen. Aus diesem Grund wurde der Vorstand durch die 30. ordentliche Hauptversammlung am 4. Juli 2024 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, um bis zu 21.367.500 € zu erhöhen. Der Vorstand wurde ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (Genehmigtes Kapital 2024). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die aus dem Genehmigten Kapital 2024 ausgegebenen neuen Aktien ist ausgeschlossen (Direktausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts), wenn und sofern eine Ausnutzung dieser Ermächtigung durch Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen in einem Gesamtausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals erfolgt, um im Rahmen der Platzierung neuer Aktien der Gesellschaft (i) Spitzenbeträge, die sich bei einem ungünstigen Bezugsverhältnis ergeben könnten, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und/oder (ii) den Emissionsbanken eingeräumte Mehrzuteilungsoptionen (Greenshoe-Optionen) zu bedienen. Darüber hinaus wurde der Vorstand auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates ganz oder teilweise in bestimmten Fällen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Darüber hinaus wurde der Vorstand in der 30. ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juli 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juli 2029 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 400.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Umtausch- und/oder Bezugsrechte auf bis zu 19.425.000 Stück neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren, wobei die Ausgabe gegen Barleistung und auch gegen Sacheinlagen erfolgen kann. Diesbezüglich wurde der Vorstand auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, insofern die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nur für Wandelschuldverschreibungen gilt, die ein Recht auf Umtausch und/oder Bezug auf Aktien der Gesellschaft von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Erteilung der Ermächtigung gewähren. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt um bis zu 21.367.500 € erhöht. Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2024 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (insbesondere Ausgabebetrag, Inhalt der Aktienrechte). Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausübung der Ermächtigung zur Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sowie im Falle der Nichtnutzung des bedingten Kapitals. In Bezug auf das genehmigte Kapital und das bedingte Kapital ist folgende betragsmäßige Determinierung, entsprechend den Beschlüssen der 30. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2024, zu beachten: Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen oder potenziell auszugebenden Aktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen Aktien darf die Zahl von insgesamt 19.425.000 nicht überschreiten (betragsmäßige Determinierung der Ermächtigungen). Die Hauptversammlung hat auch beschlossen, die Satzung entsprechend diesen Beschlüssen in § 4 (Grundkapital) zu ändern. Eigene Aktien In der 29. ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2023 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30 % unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, zu erwerben, wobei der Erwerb über die Börse im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen kann. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 AktG). Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Weitere Angaben Es gibt keine außerbilanziellen Geschäfte zwischen AT&S und ihren Tochtergesellschaften. AT&S hat keine Kredite an Organmitglieder vergeben und ist auch keine Haftungsverhältnisse zu deren Gunsten eingegangen. Weiterführend wird auf die Erläuterungen 22 „Gezeichnetes Kapital“ sowie 15 „Finanzielle Verbindlichkeiten“ im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen. Der Corporate-Governance-Bericht der Gesellschaft nach § 243b UGB ist unter https://ats.net/unternehmen/corporate-governance/ abrufbar. 4. Nichtfinanzielle Erklärung Inhaltsverzeichnis ESRS 2 – Allgemeine Angaben 1. Grundlagen für die Erstellung BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen 2. Governance GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme GOV-4 – Erklärung der Sorgfaltspflicht GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung 3. Strategie SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 4. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten Angaben gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) Taxonomiefähiger und -konformer Umsatz Investitions- und Betriebsausgaben (CapEx und OpEx) ESRS E1 – Klimawandel SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen ESRS E2 – Umweltverschmutzung SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Luftverschmutzung E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Luftverschmutzung E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Luftverschmutzung E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Luftverschmutzung Wasserverschmutzung E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung Bodenverschmutzung E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung E2-4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit (besonders) besorgniserregenden Stoffen E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit (besonders) besorgniserregenden Stoffen E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit (besonders) besorgniserregenden Stoffen E2-5 – Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell E3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen E3-4 – Wasserverbrauch ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen ESRS E5 – Kreislaufwirtschaft SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft E5-4 – Ressourcenzuflüsse E5-5 – Ressourcenabflüsse ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens Allgemein SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog S1-10 – Angemessene Entlohnung S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten Gleiche Behandlung und GLEICHE Chancen für alle SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Diversität und Chancengleichheit der Arbeitskräfte des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen S1-9 – Diversitätskennzahlen S1-12 – Menschen mit Behinderungen S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Gesundheitsschutz und Sicherheit SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit der Arbeitskräfte des Unternehmens S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette SBM-3 – Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen ESRS G1 – Unternehmensführung SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten G1-6 – Zahlungspraktiken ESRS 2 – Allgemeine Angaben 1. Grundlagen für die Erstellung BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung AT&S hat die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung in Übereinstimmung mit den Anforderungen des § 267a UGB (NaDiVeG) erstellt, einschließlich ◾ der Übereinstimmung mit den freiwillig angewendeten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (in der Folge ESRS), ◾ der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen“, ◾ der Einhaltung der Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO). Der Berichtszeitraum der Nachhaltigkeitserklärung ist der gleiche wie der Abschluss des berichtenden Unternehmens, nämlich von April 2024 bis März 2025. Die Kennzahlen des Standorts Ansan, Korea sind bis zum 31. Januar 2025, dem Tag des Verkaufs dieses Standorts, berücksichtigt. Das heißt, dass beispielsweise der Energie- und Wasserverbrauch bis Januar in den berichteten Kennzahlen enthalten ist, während Mitarbeiter:innenzahlen zum 31. März 2025 keine Daten mehr von Ansan, Korea, enthalten. Die Datenkonsolidierung folgt den Prinzipien des Finanzberichts des Mutterunternehmens und wird für den gesamten Konzern AT&S erstellt. Der Konsolidierungskreis ist der gleiche wie beim Konzernabschluss. AT&S hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine bestimmte Information, die sich auf geistiges Eigentum, Knowhow oder die Ergebnisse von Innovation bezieht, auszulassen. Außerdem wurde keine Ausnahme hinsichtlich der Angabe bevorstehender Entwicklungen oder Angelegenheiten, die sich in Verhandlung befinden, gemacht. Die Wertschöpfungskette beinhaltet sowohl die vor- als auch die nachgelagerten Akteure sowie das Ausmaß hinsichtlich Auswirkungen, Risiken und Chancen auf diese und ist somit konform mit 5.1. der ESRS 1. Die wesentlichen Akteure in der Wertschöpfungskette werden in der Grafik „Wertschöpfungskette“ dargestellt, die Auswirkungen, Risiken und Chancen wiederum werden tabellarisch (siehe Abschnitt „SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell“) aufgezeigt. BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen Folgende quantitative Kennzahlen unterliegen einem hohen Maß an Unsicherheit: die Scope 3-Emissionen, die Mengen der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of very high concern, SVHC) und besorgniserregenden Stoffe (Substances of concern, SOC) sowie die Recyclingrate unserer Produkte. Die Scope 3-Emissionen basieren auf Schätzungen zur Wertschöpfungskette. Hinsichtlich der Grundlage für die Berechnung wird auf das Kapitel E1 „Klimawandel“ verwiesen. Dabei ist der Genauigkeitsgrad bei den Scope 3-Kategorien 3, 5–7 und 9 am höchsten, während in den übrigen Kategorien auch ausgabenbasierte Emissionsfaktoren verwendet werden, die eine geringe Genauigkeit ausweisen. Zudem ist für die Mengen der SVHC/SOC, welche in unseren verkauften Produkten enthalten sind, nur eine grobe Berechnung möglich. Für die Berechnung der Recyclingrate unserer Produkte können nur einige wenige Referenzprodukte herangezogen werden. Weitere Informationen und Annahmen zu den Kennzahlen sind in den jeweiligen themenspezifischen Kapiteln beschrieben. Die folgenden Informationen werden mittels Verweis auf andere Teile des Geschäftsberichts hier gelistet: ◾ ESRS 2 SBM-1 AR14 ◾ ESRS 2 SBM-1 § 40a ◾ ESRS E1-6 § 53 2. Governance GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Zum Ende des Geschäftsjahres 2024/25 setzte sich der Aufsichtsrat von AT&S aus acht nicht geschäftsführenden Mitgliedern zusammen, während alle vier Vorstandsmitglieder geschäftsführende Funktionen innehatten. Arbeitnehmer:innen und andere Arbeitskräfte waren zum Ende des Geschäftsjahres 2024/25 durch drei vom Betriebsrat entsandte Mitglieder im Aufsichtsrat vertreten. Im Unternehmen wird bei der Neubesetzung von Aufsichtsmandaten im Einklang mit § 86 Abs. 7 AktG das Ziel verfolgt, dass mindestens 30 % Frauen und 30 % Männer vertreten sein sollen. Die Altersspreizung der Aufsichtsratsmitglieder sollte zumindest 25 Jahre betragen. Mit Ende des Geschäftsjahres 2024/25 lag der Frauenanteil des Vorstands bei 25 %. Jener des gesamten Aufsichtsrats belief sich auf 38 %, während er innerhalb der Gruppe der Kapitalvertreter:innen 40 % betrug. Die Altersspreizung der Aufsichtsratsmitglieder liegt zum Ende des Geschäftsjahres bei 27 Jahren. Die unterschiedlichen Fachkenntnisse sollen mindestens die Themenbereiche Technik/Forschung, Elektronik/Halbleiterindustrie, Recht, Unternehmens- und Human Resources Management sowie nachhaltiges Wirtschaften abdecken. Herr Georg Riedl, Vorsitzender des Aufsichtsrats, ist seit mehr als 25 Jahren im Aufsichtsrat von AT&S vertreten und hat ebenso weitere Organfunktionen in Aktiengesellschaften inne, ist ein ausgewiesener Experte für den Hightech-Leiterplatten- und Substratsektor sowie die Produkte und Standorte von AT&S. Frau Gertrude Tumpel-Gugerell, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, zeigt besondere Expertise auf dem Gebiet ESG, sowohl durch ihre Tätigkeit als Aufsichtsrätin in verschiedenen börsennotierten Unternehmen als auch durch laufende Fortbildungen in diesem Bereich. Auf Vorstandsebene demonstrierte CTO Herr Peter Griehsnig bereits in seiner Rolle als COO für die chinesischen Werke von AT&S seine Expertise in ESG-Themen, u. a. Dekarbonisierung und Ressourceneffizienzmaßnahmen sowie Arbeitssicherheit. Der Anteil an nach C-Regel 53 ÖCGK unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern (Kapitalvertreter:innen) betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2024/25 100 % und der Anteil an nach C-Regel 54 ÖCGK unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern (Kapitalvertreter:innen) 60 %. Neben den fünf Kapitalvertreter:innen gibt es drei Arbeitnehmervertreter:innen, die im Sinne der ESRS nicht unabhängig sind. Demnach sind 62,5 % der Aufsichtsratsmitglieder (Kapitalvertreter:innen und Mitarbeitervertreter:innen) unabhängig. Im vergangenen Geschäftsjahr 2024/25 wurden ausgewählte ESG-Themen wie die geplante Berichterstattung im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung und die aktuelle Landschaft der ESG-Regulatorik inklusive der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats präsentiert und diskutiert. Ebenso wurde in der letzten Sitzung des Geschäftsjahres im Prüfungsausschuss der aktualisierte Risikomanagementprozess erörtert, der auch die ESG-Risiken berücksichtigt. Der Director Corporate Risk and Continuity Management berichtet im Namen des Gesamtvorstands zweimal jährlich über die Auswirkungen, Risiken und Chancen an den Prüfungsausschuss. Die in den themenspezifischen Kapiteln beschriebenen Ziele werden vom ESG Steering Committee und dem Vorstand beschlossen und überwacht. Für den Vorstand und den Aufsichtsrat ist eine den Grundsätzen guter Corporate Governance folgende Unternehmensführung, die laufend weiterentwickelt wird, von wesentlicher Bedeutung. Sowohl innerhalb dieser Organe als auch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat findet dazu stetig ein offener Austausch und Diskurs statt. Die Festlegung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens erfolgt in enger Abstimmung zwischen beiden Organen und wird regelmäßig in den Aufsichtsratssitzungen besprochen und evaluiert. Ein Katalog derjenigen Geschäfte und Maßnahmen, die – ergänzend zu den bereits gesetzlich festgelegten – der expliziten Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, findet sich neben Vorgaben zur laufenden Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung des Vorstands. Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und bringt sich insbesondere bei Entscheidungen wesentlicher oder grundlegender Bedeutung unterstützend ein. GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen Das Nachhaltigkeitsmanagement ist wie im Vorjahr der Funktion des CTO zugeordnet und wird vom Corporate-ESG-Team (ESG steht für Environmental, Social and Governance) ausgeführt. Kernaufgaben umfassen die (Weiter-)Entwicklung der AT&S-Nachhaltigkeitsstrategie, die Koordination der Nachhaltigkeitsagenden sowie die interne und externe Kommunikation. Diese wird mit zwei Vorstandsmitgliedern, dem CTO und der CFO, den beiden Geschäftsbereichen und den relevanten Gruppenfunktionen im quartalsweise stattfindenden Steuerungsgremium, dem ESG Steering Committee, taktisch und operativ besprochen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Für strategische Entscheidungen werden Themen vom ESG Steering Committee ausgewählt und dem Gesamtvorstand zur Begutachtung bzw. Entscheidung vorgelegt. Die Umsetzung der ESG-Themen erfolgt in Zusammenarbeit mit den relevanten Fachabteilungen und auch über die internen Netzwerke wie das Umweltnetzwerk, das Gesundheits- und Arbeitssicherheitsnetzwerk sowie das Produktstewardshipnetzwerk und somit allen Expert:innen aus den weltweiten Standorten. In zwei Vorstandssitzungen wurden im Geschäftsjahr 2024/25 im Detail die potenziellen Auswirkungen der geplanten Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) auf AT&S sowie das Konzept für die neue ESG-Strategie 2030 diskutiert. Das ESG Steering Committee, das im Geschäftsjahr 2024/25 zu jedem Quartalsende zusammengekommen ist, hat zahlreiche Themengebiete aus den Bereichen Environmental, Social und Governance operativ und taktisch besprochen und diese in Gesprächsberichten dokumentiert. GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme AT&S integriert klimabezogene Überlegungen in die Vergütung seiner Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane. Die kurzfristige variable Vergütung (Short-Term Incentive, STI) basiert auf drei Leistungskennzahlen: ◾ EBITDA (Gewichtung: 80 %), ◾ Vitality Index (Gewichtung: 10 %), ◾ Renewable Energy Share (Gewichtung: 10 %). Der Renewable Energy Share (RES) misst den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens und ist ein Indikator für die Umsetzung der Klimastrategie von AT&S. Der Vitality Index erfasst den Umsatzanteil neuer, technologisch innovativer Produkte der letzten drei Jahre und fördert die Entwicklung nachhaltiger Innovationen. Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgt nur, wenn ein positives EBIT erzielt wird. Bei Übererfüllung der Zielvorgaben kann die variable Vergütung auf bis zu 150 % des vertraglich vereinbarten Jahresbonus steigen. GOV-4 – Erklärung der Sorgfaltspflicht Die Kernelemente der Sorgfaltspflicht und deren Verortung in der Nachhaltigkeitserklärung werden in nachfolgender Tabelle angeführt. Kernelemente der Sorgfaltspflicht Abschnitte in der Nachhaltigkeitserklärung a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell ESRS 2 SBM-3, GOV-1, GOV-2 b) Einbindung betroffener Interessenträger:innen in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht ESRS 2 SBM-2, IRO-1, GOV-2, E2-1, S1-1, S1-2, S2-1, S2-2 c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen ESRS 2 SBM-3, IRO-1 d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen ESRS 2 SBM-3, E1-3, E2-2, E3-2, E5-2, S1-4, S2-4, G1-3 e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation ESRS 2 GOV-2 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Potenzielle Compliance- und Governance-Risiken werden im gruppenweiten Risikomanagement identifiziert und in der Folge entsprechend mitigiert. Die verschiedenen Funktionen, die für Governance-, Risiko- und Compliance-Themen zuständig sind, unterstützen das Enterprise Risk Management bei der Überwachung der Risikolandschaft und tragen zur Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen bei. Zu den Governance‑, Risk- und Compliance-Funktionen zählen die Compliance-Abteilung, das Risk & Continuity Management, die interne Revision, Information Security sowie die Rechtsabteilung. Die Corporate ESG-Abteilung wird im Bedarfsfall hinzugezogen. Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden alle relevanten Fachabteilungen, so auch die Rechtsabteilung, in der die Themen Compliance und Internal Audit eingebettet sind, hinzugezogen, um entsprechende Daten und Inhalte bereitzustellen. Das Vier-Augen-Prinzip wird angewandt. Die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) aus der Wesentlichkeitsanalyse wurden thematisch zusammengefasst und im Enterprise Risk Management (ERM) abgebildet. Im ERM wird jährlich eine finanzielle Bewertung der Chancen und Risiken durchgeführt und mit einer Signifikanzbewertung dem Vorstand und/oder dem Aufsichtsrat zur Begutachtung vorgelegt. 3. Strategie SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Die Nachhaltigkeitsstrategie 2025 ist eng mit der Geschäftsstrategie von AT&S verknüpft und somit auch mit der Vision „First Choice for Advanced Solutions“ sowie den Teilen der Mission „Wir reduzieren unseren ökologischen Fußabdruck“ und „Wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt“. Unsere Strategie wird zudem sowohl von der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als auch von den Ergebnissen der Klimarisikoanalysen, beide nach CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), dem ESG-Risiken- und Chancenmanagement sowie dem Rahmenwerk an Regulatorien (wie zum Beispiel CSRD/ESRS (European Sustainability Reporting Standards), REACH (Registration, Evaluation, Authorisation)/RoHS (Restriction of Hazardous Substances)) sowie von den unterschiedlichsten Interessensvertreter:innen und den globalen Trends (Zero Waste, Kreislaufwirtschaft, grüne Technologien, Innovationen, Verlängerung der Lebenszeit von Endprodukten, neue Arbeitskulturen, Arbeitssicherheit und Diversität, Künstliche Intelligenz) und von den SDGs (den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen) beeinflusst. Unser ESG-Purpose-Statement lautet: Wir unterstützen die Geschäftsfelder durch verantwortungsvolles und resilientes Wachstum in den vier strategischen Handlungsfeldern, die wie folgt lauten: 1. „Dekarbonisierung, Energiesicherheit und Energieeffizienz“ mit ressourceneffizienter und klimafreundlicher Produktion und Technologie sowie resilienter Energieversorgung; 2. „Kreislaufwirtschaft“ mit effizienter Nutzung und Recycling von Wasser und Materialien, basierend auf EcoDesign, Lebenszyklusanalyse (LCA) auf Produktebene sowie Reduzierung von Abfällen; 3. „Menschenwürdige und sichere Arbeit“ mit Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Vielfalt, Integration und Gleichberechtigung, aber auch Wissensaneignung und -transfer; 4. „Nachhaltige Lieferkette & Wirtschaftsethik“ mit dem Risikomanagement bei Lieferanten und der Sorgfaltspflicht innerhalb unserer Lieferketten: RBA (Responsible Business Alliance) und RMI (Responsible Minerals Initiative) Compliance sowie Menschenrechte und starke Partnerschaften. Die zukünftigen wesentlichen Nachhaltigkeitsherausforderungen sind in den vier strategischen Handlungsfeldern abgebildet. Die gesetzten Nachhaltigkeitsziele gelten gleichermaßen für alle Produkte, Kunden und geografischen Gebiete. Ebenso werden alle Produkte, Dienstleistungen, Märkte und Kundengruppen im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele bewertet. Im Rahmen des strategischen Handlungsfelds „Dekarbonisierung, Energiesicherheit und Energieeffizienz“ hat sich das Unternehmen Energie- und Emissionsziele gesetzt. Dazu zählt, dass bis zum Jahr 2025 der konzernweite Energiebedarf mindestens zu 80 % aus erneuerbaren Energieträgern (inklusive großer Wasserkraftwerke) generiert werden soll. Darüber hinaus ist es unser Ziel, bis 2030 sämtliche fossile Energieträger unserer eigenen Produktionsstandorte (Scope 1-Emissionen) weltweit zu ersetzen. Gemeinsam mit der Science Based Targets initiative (SBTi) unterstützt AT&S die Ziele des Pariser Klimaabkommens. Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden die gesetzten Ziele von der SBTi bestätigt. AT&S verpflichtet sich, die absoluten Scope 1- & 2-Emissionen bis zum Geschäftsjahr 2030/31 um 38 % im Vergleich zum Basisjahr 2021/22 zu reduzieren. Außerdem sollen die Scope 3-Emissionen aus eingekauften Waren und Dienstleistungen sowie Investitionsgütern um 48 % pro Euro Wertschöpfung innerhalb desselben Zeitrahmens verringert werden. Bei AT&S gelten neben der Governance-Richtlinie, die ebenso Teil der ESG-Richtlinien ist, fünf nachhaltigkeitsspezifische Richtlinien: die Umweltrichtlinie, die Produkt Stewardship-Richtlinie, die Sicherheit & Gesundheit am Arbeitsplatz-Richtlinie, die Lieferkettenrichtlinie und die Menschen & Menschenrechte-Richtlinie, die als ESG-Richtlinien öffentlich zugänglich sind. Die ESG-Richtlinien wurden erstmals im Geschäftsjahr 2023/24 verabschiedet und im Geschäftsjahr 2024/25 aktualisiert, in denen die Verpflichtungen zu Sorgfalt und kontinuierlicher Verbesserung bekräftigt werden. Die von der obersten Führungsebene verbindlich dargelegten Richtlinien werden gegenüber allen Mitarbeiter:innen kommuniziert und sind öffentlich zugänglich. Nachfolgende Tabelle zeigt die Zahl der Arbeitnehmer:innen nach geografischen Gebieten zum 31. März des jeweiligen Geschäftsjahres. Eine weitere Aufgliederung der Arbeitnehmer:innenzahlen nach Ländern wird in S1-6 angeführt. Arbeitnehmer:innen nach geografischen Gebieten in Personen 2024/25 2023/24 Veränderung Europa & USA 1.939 2.031 (4,5 %) Asien 10.585 11.411 (7,2 %) Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen 12.524 13.442 (6,8 %) Informationen zu Geschäftsmodell, Märkte, Anwendungen sind im Subkapitel „A. Allgemeines“ im Kapitel „I. Allgemeine Erläuterungen“ im „Anhang zum Konzernabschluss“ zu finden. Informationen zum wirtschaftlichen Umfeld und Branchenumfeld (Halbleiter) sind im Subkapitel „1.1 Wirtschaftliches Umfeld“ und „1.2 Branchenumfeld“ im Kapitel „Markt- und Branchenumfeld“ im Lagebericht zu finden. Vorgelagerte Aktivitäten in der Wertschöpfungskette Je nach strategischer Bedeutung ist der Einkauf innerhalb der AT&S-Gruppe zentral oder dezentral organisiert. Dabei zählen die Beschaffung und der Transport der Materialien, die in der Produktion zum Einsatz kommen, zu den vorgelagerten Prozessen. Zu den hochwertigen Ausgangsmaterialien, die unseren Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards entsprechen, umfasst der Einkauf beispielsweise Gold, Kupfer, Laminate oder Prozesschemikalien sowie Energie, Wasser und erforderliche Infrastruktur. Im Geschäftsjahr 2024/25 pflegte das Unternehmen mit über 3.300 Lieferanten aktive Geschäftsbeziehungen, wobei ein Großteil aus dem asiatischen Raum stammt. AT&S legt großen Wert auf langfristige Partnerschaften und hohe Qualitätsstandards, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft zu sichern. Eigener Betrieb An sechs Standorten in Europa und Asien sowie neun Verkaufsbüros weltweit fertigt und vertreibt AT&S Hightech-Lösungen in Form von hochwertigen IC-Substraten, Leiterplatten und zukunftsweisenden Verbindungstechnologien für seine globalen Partner:innen. Das Unternehmen investiert intensiv in Forschung und Entwicklung und hält knapp 900 Patente. AT&S verfolgt nachhaltige Konzepte im Rahmen der Kreislaufwirtschaft und entwickelt neueste Technologien, um den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren, zum Beispiel durch Dekarbonisierung aller Produktionsstandorte, Ressourceneffizienz und den Einsatz von erneuerbarer Energie sowie das Recycling von Säuren, Chemikalien und Mineralien wie Kupfer, welches teilweise extern weiterverkauft wird, und die Anwendung von Modellierung im Bereich der Produktentwicklung. Rund 13.000 Mitarbeiter:innen sind weltweit für AT&S tätig, womit der Einfluss auf Mensch und auch Umwelt deutlich wird. Nachgelagerte Aktivitäten in der Wertschöpfungskette Die Produkte und Lösungen, die AT&S seinen Kunden bietet, sind auf Langlebigkeit ausgerichtet, weshalb hier der Fokus auf einer hohen Qualität und Zuverlässigkeit der PCBs und IC-Substrate liegt. Die hochwertigen Produkte sowie Verbindungslösungen werden in den Erzeugnissen der Kunden verbaut und integriert, und finden neben den Bereichen Kommunikations-, Computer- und Unterhaltungselektronik, Mobilität, Industrie und Medizintechnik auch verstärkt im Bereich Datenmanagement und KI-Anwendungen ihren Nutzen. SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen Die Interessen und Erwartungen der Stakeholder sind zentral für das Geschäftsmodell von AT&S und werden durch umfassende Stakeholder-Analysen und regelmäßige Dialoge berücksichtigt. Kundenerwartungen fließen sowohl indirekt durch regelmäßige Kundenzufriedenheitsbefragungen als auch direkt durch den Abgleich von Technologie-Roadmaps und Business-Forecasts in die Konzernstrategie ein. Lieferanten werden durch regelmäßige Audits und über die Technologie-Roadmap eingebunden. Die Interessen der Mitarbeiter:innen werden strukturiert durch „Employee Engagement Surveys“ (zuletzt im Jahr 2023 mit einer Rücklaufquote von 90 %) erhoben und sind ein zentraler Input für die HR-Strategie von AT&S. Mittels Projektgruppen wurden die zentralen Themen erarbeitet und mit dem Vorstand akkordiert und entsprechend implementiert. Die Erwartungen der Shareholder und Investoren fließen in die Definition der strategischen Ziele und Ambitionen ein. Im Rahmen der AT&S Nachhaltigkeitsstrategie werden die Interessen aller Stakeholder (Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter:innen, Shareholder, Arbeiter:innen in der Wertschöpfungskette, lokale Bevölkerung, NGOs, Behörden, betroffene Gemeinschaften, etc.) inklusive der Berücksichtigung der Menschenrechte mit der Durchführung einer ESRS-konformen Wesentlichkeitsanalyse, zuletzt im Jahr 2023, und deren jährlicher Aktualisierung erhoben und entsprechend berücksichtigt. Strategische Themen stammen von den verschiedenen Fachabteilungen, die wiederum jene seitens der Stakeholder aufnehmen, und werden an das Corporate ESG-Team kommuniziert. Die Themen werden fokussiert im Rahmen der Planungsphase der neu zu definierenden Fünf-Jahres-Nachhaltigkeitsstrategie diskutiert und entsprechend den Zielsetzungen eingeordnet. Die neue Nachhaltigkeitsstrategie wird vorab dem ESG Steering Committee und anschließend dem Vorstand zur Begutachtung vorgelegt. S1 Arbeitskräfte des Unternehmens AT&S integriert die Interessen, Standpunkte und Rechte aller seiner Arbeitskräfte, einschließlich der Achtung ihrer Menschenrechte, in die Strategie und das Geschäftsmodell, indem sich das Unternehmen als attraktiver und verlässlicher Arbeitgeber positioniert. Das Unternehmen beschäftigt Mitarbeiter:innen aus mehreren Nationen und fördert aktiv die Chancengleichheit, indem es die Charta der Vielfalt unterzeichnet hat und die Wertschätzung aller Mitarbeiter:innen unabhängig von Alter, kultureller oder ethnischer Herkunft sowie körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung sicherstellt. AT&S bietet ein sicheres Arbeitsumfeld und reagiert effizient auf gesundheitliche Herausforderungen, wobei Sicherheit und Schutz der Mitarbeiter:innen zentrale Bestandteile der Unternehmensstrategie sind. Durch kontinuierliche Weiterbildung, interkulturelle Trainings und Sprachkurse ermöglicht AT&S seinen Beschäftigten, ihr volles Potenzial zu entfalten und trägt so zur langfristigen Motivation bei. Faire Entlohnung und berufliche Entfaltungsmöglichkeiten sind ebenfalls wichtige Aspekte, die ein respektvolles Miteinander gewährleisten. Die Motivation und der Zusammenhalt der Mitarbeiter:innen unter der Marke AT&S sind entscheidend für den weltweiten Erfolg des Unternehmens. Durch diese Maßnahmen stellt AT&S sicher, dass die Rechte und Interessen aller seiner Arbeitskräfte in die Unternehmensstrategie integriert sind, was zu einem nachhaltigen und erfolgreichen Geschäftsmodell beiträgt. Die Anmerkungen der Interessenträger:innen wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse abgefragt und entsprechend berücksichtigt. S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Die Gruppe der Interessenträger:innen „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ wird im vierten strategischen Handlungsfeld der Nachhaltigkeitsstrategie, „Nachhaltige Lieferkette & Wirtschaftsethik“, abgedeckt. Dabei nehmen das Risikomanagement bei Lieferanten und die Sorgfaltspflicht innerhalb unserer Lieferketten, inklusive der Berücksichtigung der Menschenrechte und der Stärkung unserer Partnerschaften, die Teil unserer Wertschöpfungskette sind, einen hohen Stellenwert ein. Für langanhaltende Geschäftsbeziehungen erwartet AT&S, dass sich alle Lieferanten an die gleichen Umwelt- und Sozialstandards sowie ‑prinzipien halten, die auch das Unternehmen befolgt. Die Erwartungen kommunizieren wir im Rahmen unserer Verträge und Audits, und somit in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht, darunter im AT&S-Verhaltenskodex für Lieferanten. Alle Anforderungen zur Sorgfaltspflicht sind im AT&S-Verhaltenskodex für Lieferanten festgehalten, der auf den Richtlinien der RBA („Responsible Business Alliance“) basiert, und decken die Bereiche Wirtschaftsethik und Managementpraktiken, Gesundheit und Arbeitssicherheit, Arbeits- und Menschenrechte sowie Umweltschutz ab. Unser Lieferantenkodex wird allen Auftragnehmern und Lieferanten in geeigneter Weise öffentlich bekannt gemacht und es wird vertraglich vereinbart, dass sie dessen Inhalte in unserer Wertschöpfungskette weitertragen. International anerkannte Zertifizierungs- und Managementsysteme werden dort umgesetzt, wo dies angebracht ist, wie zum Beispiel die RBA-Zertifizierung. SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell AT&S hat wesentliche positive und negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft identifiziert. Zu den positiven Auswirkungen gehören vorrangig unsere Initiativen zur Reduzierung von CO2-Emissionen und Ressourceneffizienz, vor allem in den Bereichen Energie und Wasser. Wir haben mehrere wesentliche Risiken identifiziert, die unser Geschäftsmodell beeinflussen könnten. Dazu gehören u. a. regulatorische Risiken im Zusammenhang mit neuen Umweltvorschriften, physische Risiken durch den Klimawandel und zum Teil unvorhersehbare geopolitische Veränderungen sowie die Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette. In unserem unternehmensweiten ERM („Enterprise Risk Management“) wurden alle Risiken und Chancen bewertet. Das Ergebnis war, dass kein signifikantes Netto-Risiko übriggeblieben ist. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie eröffnet uns zahlreiche Chancen, darunter die Entwicklung neuer, umweltfreundlicher Produkte, die Erschließung neuer Märkte und die Verbesserung unserer Energieeffizienz, was zu Kosteneinsparungen führt. Im kommenden Geschäftsjahr beschäftigen wir uns mit der Ausarbeitung der neuen Strategie, für die wir weitere Ziele, KPIs und Maßnahmen festlegen werden, um diese im darauffolgenden Jahr 2026/27 zu veröffentlichen. Wir werden unsere zukünftige Nachhaltigkeitsstrategie entsprechend anpassen, um auf diese IROs noch besser reagieren zu können, indem wir nachhaltige Praktiken in unsere gesamte Wertschöpfungskette integrieren, wobei der Fokus weiterhin auf der vorgelagerten Wertschöpfungskette liegen wird, und wir unsere Ressourcenallokation entsprechend neu formieren. Die konkreten, themenrelevanten IROs werden zu Beginn jedes Kapitels tabellarisch dargestellt. Die IROs haben einen globalen Einfluss auf unser Geschäftsmodell. Die betroffenen Interessenträger:innen sind in den jeweiligen Kapiteln erwähnt. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden für alle Standorte identifiziert. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen von AT&S basierend auf dem Prozess der Wesentlichkeitsanalyse wie unter ESRS 2 IRO-1 beschrieben. Für die Detailinformationen zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen verweisen wir auf die themenspezifischen Abschnitte. Thema Negative Auswirkung Positive Auswirkung Risiko Chance E1 Klimawandel X X X X E2 Umweltverschmutzung X X E3 Wasser- und Meeresressourcen X X X E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme X X E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft X X X S1 Arbeitskräfte des Unternehmens X X X X S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette X X X G1 Unternehmensführung X X X 4. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Bei der doppelten Wesentlichkeit werden sowohl die Auswirkungen der AT&S-Geschäftstätigkeit auf das Umfeld (Inside-out-Perspektive) als auch die Chancen und Risiken für die AT&S-Geschäftstätigkeit (Outside-in-Perspektive) berücksichtigt. Der Prozess der doppelten Wesentlichkeit umfasste eine Analyse der Wertschöpfungskette, eine Wirkungsabschätzung, bei der die Auswirkungen der AT&S-Geschäftstätigkeit auf das Umfeld (Inside-out-Perspektive) im Vordergrund standen, sowie eine Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit, die die Chancen und Risiken für AT&S (Outside-in-Perspektive) in den Fokus rückte. Bei allen Schritten wurden Fachexpert:innen und Bereichsverantwortliche aus allen relevanten Abteilungen einbezogen. Im Anschluss wurden die Ergebnisse durch die Einbindung der wesentlichen Stakeholder mittels Online-Fragebogen validiert. Zum Abschluss wurden die wesentlichen Themen auf Vollständigkeit geprüft und vom Vorstand freigegeben. Das Ziel der Analyse der Wertschöpfungskette war es, das Geschäftsmodell und die Lieferkette der AT&S-Geschäftssegmente im Detail zu erfassen und zu verstehen, um anschließend ein vollständiges Bild der Auswirkungen, Risiken und Chancen zeichnen zu können. Dazu wurden Informationen zu Produktgruppe, Umsatzanteil, zentralen Aktivitäten, Ressourcen und Produktionsstandorten gesammelt. In einem Workshop mit dem ESG-Team wurden Detailinformationen vor allem zu den Themen Energie, Chemikalien, Konfliktmineralien und Abfall gesammelt. Die daraus resultierende Liste an Schlüsselaktivitäten innerhalb der AT&S-Wertschöpfungskette diente als Grundlage für die darauffolgende Wirkungsabschätzung der AT&S-Geschäftstätigkeit. Zur Beurteilung der Auswirkungen der AT&S-Geschäftstätigkeit arbeitete AT&S entsprechend der in den ESRS 1 vorgegebenen Methodik mit einer Fünf-Punkt-Likert-Skala, wobei drei als Schwellwert definiert wurde, um eine Auswirkung als wesentlich einzustufen. Basierend auf der Analyse der Wertschöpfungskette, dem Industrieverständnis und professionellen Einschätzungen identifizierte das ESG-Team gemeinsam mit den externen Berater:innen eine Liste aktueller und potenzieller Auswirkungen als Vorbereitung auf den Impact-Workshop. In einem fünfstündigen Workshop wurden Expert:innen aus Einkauf, HR, Strategie, Sales, Risikomanagement und Umwelt sowie Führungskräfte aus den Segmenten den ESRS thematisch zugeteilt, um Dimension, Umfang und Unabänderlichkeit der Auswirkungen zu bewerten. Jede Gruppe dokumentierte alle Bewertungen, die im Anschluss zusammengeführt und auf Plausibilität und Vergleichbarkeit der Ergebnisse überprüft wurden. Basierend auf den erhobenen wesentlichen Auswirkungen wurden in einem leicht abgeänderten und um Finanzexpert:innen erweiterten Teilnehmer:innenkreis im nächsten Schritt aktuelle und potenzielle Risiken und Chancen ebenfalls auf einer Fünf-Punkt-Likert-Skala kurz-, mittel- und langfristig bewertet. Weitere Risiken und Chancen wurden durch Abhängigkeiten identifiziert und ebenso im Workshop berücksichtigt. Sobald ein Risiko oder eine Chance als relevant eingestuft wurde, waren finanzielles Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit zu bewerten. Die Schwellwerte wurden an das bestehende Risikomanagement angeglichen. Die Konsolidierung der Ergebnisse aus den Workshops führte zu einer Liste an vorläufigen wesentlichen Themen, die anschließend durch unsere Stakeholder validiert wurde. Die Einbindung der Stakeholder erfolgte entsprechend den Anforderungen der ESRS unter Berücksichtigung der Anwendungsanforderungen. Die Stakeholder wurden nach intern/extern sowie betroffen/interessiert klassifiziert. Der Aufbau des qualitativen Online-Fragebogens folgte der Struktur der ESRS auf Sub-Sub-Themen-Ebene. Die Themen wurden in relevant, nicht relevant und möglicherweise relevant eingeteilt. Bei den klar als relevant bzw. nicht relevant eingestuften Themen wurde lediglich abgefragt, ob die Stakeholder dem Ergebnis der AT&S-Expert:innen zustimmen können. Besonders wertvoll war das Feedback der Stakeholder bei den möglicherweise relevanten Themen, deren Relevanz die Teilnehmer:innen selbst bewerten sollten. Die Bewertung durch die Stakeholder wurde mit der internen Bewertung zusammengeführt. 546 Personen starteten die Umfrage, 44 % haben den sehr umfangreichen Fragebogen abgeschlossen. Nach Zusammenfassung und Evaluierung der Ergebnisse konnten die bestehenden wesentlichen Themen bestätigt werden. „Wasser und sanitäre Einrichtungen für Arbeiter:innen in der Wertschöpfungskette“ wurde zusätzlich als wesentliches Thema aufgenommen. Sämtliche Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden auf alle Themenbereiche der Wesentlichkeitsanalyse angewendet. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden in das Enterprise Risk Management übergeleitet. Für einige Themen gab es Besonderheiten im Wesentlichkeitsanalyseverfahren, die im Folgenden näher beschrieben werden. E1 Klimawandel Die Klimarisikoanalyse, die wir in diesem Geschäftsjahr für alle Standorte außer für den verkauften Standort Ansan, Korea, durchgeführt haben, wurde im Einklang mit den Anforderungen der CSRD und der EU-Taxonomie-Verordnung in Zusammenarbeit mit einem externen Consultant durchgeführt. Nach der Datenerhebung und der ‑analyse wurden Adaptions- und Mitigationslösungen untersucht und zum Schluss wurde der Transformationsplan vorbereitet. Im November 2024 hat AT&S eine umfassende Klimarisikoanalyse durchgeführt. Diese Analyse nutzte Szenarioanalysen, die sich auf drei verschiedene Zeithorizonte konzentrieren, die mit der erwarteten Lebensdauer der Unternehmenswerte und dem Zeitraum, in dem sich Klimarisiken materialisieren und verstärken, übereinstimmen: kurzfristig (2030), mittelfristig (2040) und langfristig (2050). Die Bewertung identifizierte sowohl grobe physische als auch Übergangsklimarisiken. Diese Risikotypen werden unter zwei Szenarien untersucht, die die gegensätzlichen Endpunkte des gesamten Szenariobereichs darstellen, um auf alle plausiblen Risiken vorbereitet zu sein. Abschließend hat die durchgeführte Klimarisikoanalyse keine signifikanten Nettorisiken für AT&S identifiziert. Die Bewertung sowohl physischer als auch der Übergangsrisiken zeigt, dass das Unternehmen gut positioniert ist, um potenzielle klimabezogene Herausforderungen zu bewältigen. Dennoch bleibt AT&S wachsam und verpflichtet sich, aufkommende Risiken proaktiv zu überwachen und zu adressieren, um seine langfristige Stabilität und Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Physische Risiken: Um physische Risiken zu bewerten, wurde das SSP5-8.5-Hochemissionsszenario des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) verwendet, das sich auf die fortgesetzte Entwicklung fossiler Brennstoffe konzentriert und zu einer globalen Erwärmung von über 4 °C bis 2100 führt. Wir identifizierten materielle physische Risiken, indem wir die Exposition unserer Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten gegenüber 28 physischen Gefahren anhand der geospatialen Koordinaten unserer Produktionsstätten bewerteten und ihre Empfindlichkeit gegenüber jedem Risiko berücksichtigten. Die 28 Klimagefahren (aufgeteilt in chronische und akute) wurden für drei Zeithorizonte (kurz-, mittel-, langfristig) betrachtet. Dazu wurde pro Standort koordinatengenau und gefahrspezifisch ermittelt, wie stark jede Gefahr auftaucht (zum Beispiel Flut in Metern Höhe, Hitzewelle in Dauer etc.). Bei physischen Risiken wurde die Wertschöpfungskette nicht analysiert, da wir von keinen kritischen Lieferanten ausgegangen sind und im Zweifelsfall Ersatz möglich wäre. Übergangsrisiken: Die Übergangsrisikoanalyse verwendete das Net Zero Emissions 2050-Szenario der Internationalen Energieagentur (IEA), das mit dem Ziel des Pariser Abkommens übereinstimmt, den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen. Übergangsrisiken wurden analysiert, indem die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß potenzieller Auswirkungen von zwanzig Übergangsereignissen in den Kategorien Politik und Recht, Technologie, Märkte und Reputation bewertet wurden. Transitorische Risiken in der Wertschöpfungskette wurden berücksichtigt (also auch Emissionen bei Lieferanten). E2 Umweltverschmutzung Speziell für das Thema der Umweltverschmutzung wurden Personen ausgewählt, die für die Durchführung der Wirkungsbewertung für Umweltverschmutzung verantwortlich sind. Die Expertengruppe für Umweltverschmutzung diskutierte die möglichen Standorte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die Verschmutzung durch Lieferanten wurde für Boden, Wasser und Luft zusammen betrachtet. AT&S steht in Austausch mit Anrainergemeinschaften in der Nähe von Produktionsstandorten. Die Informationen aus diesem Austausch hat die Expertengruppe in den Workshop miteingebracht. E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme Standorte in der Nähe von Biodiversitäts- und Schutzgebieten wurden mithilfe des WWF Biodiversity Risk Filters identifiziert. Dabei wurde festgestellt, dass unsere Standorte in Leoben-Hinterberg, Österreich, Kulim, Malaysia, und Nanjangud, Indien, in der Nähe von Biodiversitätsgebieten liegen. Der WWF Biodiversity Risk Filter wurde verwendet, um wichtige Aspekte potenzieller Auswirkungen, Abhängigkeiten, Biodiversitätsrisiken und -chancen zu identifizieren. Die Ergebnisse und Tätigkeiten von AT&S im Zusammenhang mit diesen Standorten, die sich negativ auf diese Gebiete auswirken, indem sie zu einer Verschlechterung natürlicher Lebensräume sowie zu Störungen von Arten führen, sind in dem themenspezifischen Abschnitt beschrieben. AT&S ist zum Schluss gekommen, dass Abhilfemaßnahmen in Bezug auf Vielfalt ergriffen werden müssen, wie sie in relevanten Rechtsakten festgelegt sind. G1 Unternehmensführung Als Teil der Wesentlichkeitsanalyse wurden die von der Einkaufsabteilung kontaktierten Lieferantenunternehmen ermutigt, die Umfrage an ihre Mitarbeiter:innen weiterzuleiten. Nachdem die Rücklaufquote mit nur einer vollständig abgeschlossenen Meldung sehr gering war, wird AT&S im nächsten Berichtszeitraum eine genauere Bewertung durchführen, um eine ganzheitliche Darstellung der Interessen der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu erreichen. IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten AT&S hat die offenzulegenden Informationen ermittelt, indem die ESRS-Datenpunkte analysiert wurden, ob diese wesentlich sind, basierend auf den bewerteten Auswirkungen, Risiken und Chancen in Folge der Wesentlichkeitsanalyse. Freiwillige Angaben wurden in Einzelfällen berichtet. Allgemeine Phase-Ins wurden angenommen. Für den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse, einschließlich der Verwendung von Schwellenwerten, und Umsetzung der enthaltenen Kriterien nach ESRS 1 Abschnitt 3 verweisen wir auf IRO-1. Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt SFDR- Referenz Säule-3-Referenz Benchmark-Verordnungs-Referenz EU-Klimagesetz-Referenz Wesentlich/ nicht wesentlich Abschnitt ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, Absatz 21 Buchstabe d Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich ESRS 2 GOV-1 ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich ESRS 2 GOV-1 ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht, Absatz 30 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3 Wesentlich ESRS 2 GOV-4 ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Nicht wesentlich ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Nicht wesentlich ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/181829, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Nicht wesentlich ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Nicht wesentlich ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, Absatz 14 Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 Wesentlich E1-1 ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, Absatz 16 Buchstabe g Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2 Wesentlich E1-1 ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele, Absatz 34 Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6 Wesentlich E1-4 ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren), Absatz 38 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2 Wesentlich E1-5 ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 Wesentlich E1-5 ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren, Absätze 40 bis 43 Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1 Wesentlich E1-5 ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, Absatz 44 Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Wesentlich E1-6 ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen, Absätze 53 bis 55 Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1 Wesentlich E1-6 ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate, Absatz 56 Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 Nicht wesentlich ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, Absatz 66 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Wesentlich wird im ersten Berichtsjahr ausgelassen ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko, Absatz 66 Buchstabe a ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden, Absatz 66 Buchstabe c Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko. Wesentlich wird im ersten Berichtsjahr ausgelassen ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen, Absatz 67 Buchstabe c. Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten Wesentlich wird im ersten Berichtsjahr ausgelassen ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen, Absatz 69 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II Wesentlich wird im ersten Berichtsjahr ausgelassen ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1, Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2, Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2, Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2 Wesentlich E2-4 ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen, Absatz 9 Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2 Wesentlich E3-1 ESRS E3-1 Spezielles Konzept, Absatz 13 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2 Wesentlich E3-1 ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere, Absatz 14 Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers, Absatz 28 Buchstabe c Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2 Wesentlich E3-4 ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m³ je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten, Absatz 29 Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2 Wesentlich E3-4 ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1 Wesentlich E4 – SBM-3 ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe b Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2 Wesentlich E4 – SBM-3 ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe c Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft, Absatz 24 Buchstabe b Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2 Wesentlich E4-2 ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere, Absatz 24 Buchstabe c Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung, Absatz 24 Buchstabe d Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle, Absatz 37 Buchstabe d Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2 Wesentlich E5-5 ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle, Absatz 39 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1 Wesentlich E5-5 ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Zwangsarbeit, Absatz 14 Buchstabe f Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich S1-4 im Unterkapitel "Allgemein" ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Kinderarbeit, Absatz 14 Buchstabe g Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich S1-4 im Unterkapitel "Allgemein" ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 20 Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 Wesentlich S1-1 im Unterkapitel "Allgemein" ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich S1-1 im Unterkapitel "Allgemein" ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, Absatz 22 Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich S1-1 im Unterkapitel "Allgemein" ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Absatz 23 Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich S1-1 im Unterkapitel "Gesundheitsschutz und Sicherheit" ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden, Absatz 32 Buchstabe c Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich S1-3 im Unterkapitel "Allgemein" ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, Absatz 88 Buchstaben b und c Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich S1-14 ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, Absatz 88 Buchstabe e Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich S1-14 ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, Absatz 97 Buchstabe a Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich S1-16 ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane, Absatz 97 Buchstabe b Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich S1-16 ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung, Absatz 103 Buchstabe a Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich S1-17 ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 104 Buchstabe a Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 Wesentlich S1-17 ESRS 2 SBM3 – S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette, Absatz 11 Buchstabe b Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich S2 – SBM-3 ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 17 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 Wesentlich S2-1 ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, Absatz 18 Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3 Wesentlich S2-1 ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 19 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 Wesentlich S2-1 ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich S2-1 ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, Absatz 36 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 Wesentlich S2-4 ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, Absatz 16 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 Nicht wesentlich ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien, Absatz 17 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 Nicht wesentlich ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 36 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 Nicht wesentlich ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern, Absatz 16 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 Nicht wesentlich ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 17 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 Nicht wesentlich ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 35 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 Nicht wesentlich ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, Absatz 10 Buchstabe b Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3 Wesentlich G1-1 ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers), Absatz 10 Buchstabe d Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3 Wesentlich G1-1 ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, Absatz 24 Buchstabe a Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich G1-4 ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Absatz 24 Buchstabe b Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3 Wesentlich G1-4 Angaben gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) Die EU hat mit der im Jahr 2020 in Kraft getretenen EU-Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO) Vorgaben für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten veröffentlicht. Nach der Übergangsphase in den vergangenen Jahren werden im Berichtsjahr 2024/25 nun erstmals sowohl die taxonomiefähigen als auch die taxonomiekonformen Anteile an Umsatz sowie Investitions- und Betriebsausgaben für alle sechs Umweltziele offengelegt. AT&S hat im Geschäftsjahr 2024/25 für alle Produktionsstandorte robuste Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertungen zur Analyse der physischen Klimarisiken durchgeführt, wodurch die Anforderungen der Anlage A nun erfüllt sind. Dadurch konnte ein großer Schritt in Richtung Taxonomiekonformität gemacht werden. Die Ergebnisse der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertungen werden im Abschnitt „E1 Klimaschutz“ näher erläutert. Weiters wurden im Berichtsjahr die Vorgaben zum sozialen Mindestschutz eingehend geprüft. Aufgrund unvollständig hinreichender Due-Diligence-Prozesse im Zusammenhang mit Menschenrechtsthemen in der Lieferkette kann dieser zum aktuellen Stand noch nicht vollumfänglich eingehalten werden. Der im Geschäftsjahr 2023/24 eingeführte Lieferantenrisikoprozess deckt derzeit keine signifikante Menge an Lieferanten ab, weshalb auch nicht ausreichend viele Maßnahmen zur Minimierung der Menschenrechtsrisiken implementiert werden konnten. Dies soll ab dem nachfolgenden Geschäftsjahr 2025/26 mithilfe eines lizensierten Softwaretools jedoch möglich sein. Taxonomiefähiger und -konformer Umsatz AT&S hat die Anforderungen der Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139 und (EU) 2023/2486 in einem umfassenden Prozess eingehend geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Aktivität 1.2. „Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten“ des Umweltziels „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ die Produktion von Leiterplatten und IC-Substraten und somit das Kerngeschäft von AT&S abdeckt. Die Beschreibung der Aktivität verweist auf die NACE-Codes 26 und 27, worunter im Rahmen von 26.12 „Herstellung von bestückten Leiterplatten“ auch die Fertigung von Leiterplatten und IC-Substraten fällt. Daher wurde für diese Aktivität die Taxonomiefähigkeit von AT&S identifiziert, wodurch nun alle Umsätze in der EU-Taxonomie berücksichtigt sind. Unter allen weiteren Umweltzielen existieren derzeit keine für den Umsatz von AT&S anwendbaren Wirtschaftstätigkeiten. Demnach wird für das Geschäftsjahr 2024/25 ebenso wie im Vorjahr ein taxonomiefähiger Umsatzanteil von 100 % gemessen an den gesamten Konzernumsatzerlösen ausgewiesen. Der Nenner der Kennzahl entspricht den Umsatzerlösen gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Konzernabschluss). Während im Geschäftsjahr 2023/24 noch keine Angaben zur Konformität des Umweltziels „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ berichtet werden mussten, wurde im Berichtsjahr eine umfassende Prüfung der technischen Bewertungskriterien durchgeführt. Diese zeigte, dass die Kriterien vor allem in den Bereichen der recyclingfreundlichen Konzeption und der proaktiven Substitution gefährlicher Stoffe noch nicht erfüllt werden. Weiters kann, wie bereits angeführt, der soziale Mindestschutz nicht vollumfänglich eingehalten werden. Somit liegt die Konformität aktuell bei 0 %. Details zu den Kennzahlen finden sich in den KPI-Meldebögen am Ende dieses Abschnitts. Investitions- und Betriebsausgaben (CapEx und OpEx) Der Zähler der beiden Leistungskennzahlen Investitionsausgaben und Betriebsausgaben kann gemäß den Kapiteln 1.1.2.2 und 1.1.3.2 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 zu Artikel 8 in die Kategorien A, B und C unterteilt werden. Investitions- und Betriebsausgaben der Kategorie A werden für die Aktivität CE 1.2. ausgewiesen. Bei der Zuweisung von Investitionsausgaben zu Wirtschaftsaktivitäten verfolgt AT&S den Ansatz, die akquirierten Vermögenswerte selbst auf das Zutreffen der technischen Bewertungskriterien hin zu überprüfen. Das Anlagevermögen per se muss durch die Kriterien erfasst sein. Dabei steht nicht im Vordergrund, ob der Gegenstand grundsätzlich zu den umsatzgenerierenden Tätigkeiten beiträgt, sondern vielmehr, ob die erworbenen Vermögenswerte selbst die Tätigkeitsbeschreibung erfüllen. Daher werden nur Vermögenswerte, die direkt im Produktionsprozess verwendet werden, als Investitionsausgaben der Kategorie A für die Aktivität CE 1.2. angesehen. Dabei handelt es sich vor allem um Anlagen und Maschinen für die Produktion von Leiterplatten und IC-Substraten. Ein CapEx-Plan, der die Definition der Kategorie B erfüllt, wurde im Geschäftsjahr 2024/25 unter keinem der sechs Umweltziele aufgestellt. Betreffend Kategorie C beinhaltet die Berichterstattung der Investitions- und Betriebsausgaben laut der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 den Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten sowie einzelne Maßnahmen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird. Bezüglich der Investitions- und Betriebsausgaben der Kategorie C verfolgt AT&S den Ansatz, sämtliche taxonomiefähigen Ausgaben aller Umweltziele offenzulegen. Dies führt dazu, dass die veröffentlichten taxonomiefähigen Werte der Aktivität CE 1.2. „Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten“ sowohl CapEx und OpEx der Kategorie A als auch der Kategorie C enthalten. Bezüglich CapEx und OpEx können den einzelnen Wirtschaftsaktivitäten die in der nachfolgenden Tabelle gezeigten Geschäftstätigkeiten von AT&S zugeordnet werden. Die taxonomiefähigen Investitions- und Betriebsausgaben wurden auf Basis der Buchungen auf den betreffenden Anlagen- und Aufwandskonten anhand von CapEx- bzw. OpEx-Listen in den lokalen Gesellschaften erfasst und anhand der Beschreibungen den in der Tabelle angeführten Wirtschaftsaktivitäten zugeordnet. Um Doppelzählungen über die Wirtschaftsaktivitäten hinweg zu vermeiden, wurden die Zuordnungen anschließend auf Gruppenebene überprüft und validiert. Dadurch wurde sichergestellt, dass jede Buchung nur einer Aktivität zugewiesen wurde. Die Investitionsausgaben (CapEx) werden als Anteil der taxonomiefähigen beziehungsweise -konformen Investitionsausgaben (Zähler) an den gesamten Investitionsausgaben (Nenner) offengelegt. Der Nenner umfasst dabei die gesamten Investitionsausgaben gemäß den Anforderungen aus Kapitel 1.1.2.1 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 und entspricht den im Konzernanhang offengelegten Zugängen zu Sachanlagen, Nutzungsrechten und immateriellen Vermögenswerten von AT&S für das Geschäftsjahr 2024/25, welche in den Anhangangaben 7 und 8 in den Erläuterungen zur Konzernbilanz im Anhang zum Konzernabschluss zu finden sind. Der taxonomiefähige Zähler in den jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten entspricht den auf Gruppenebene konsolidierten Gesamtbeträgen der oben genannten CapEx-Listen. Im Berichtsjahr 2024/25 wurden 77,5 % der CapEx als taxonomiefähig eingestuft, im Vorjahr waren dies 83,0 %. Die Reduktion der absoluten taxonomiefähigen CapEx-Beträge resultiert hauptsächlich aus den verminderten Investitionen in Gebäude, da der Aufbau der neuen Werke in Malaysia und am Standort Leoben-Hinterberg weitgehend abgeschlossen ist. Wirtschaftsaktivität für CapEx/OpEx Kategorie C Beispiele der Tätigkeiten von AT&S im Bereich OpEx Beispiele der Tätigkeiten von AT&S im Bereich CapEx CE 1.2. Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten Wartung/Reparatur von Elektronikgeräten Büroausstattung wie z. B. Notebooks, Bildschirme und Drucker CCM 5.1. Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung Wartung/Reparatur von Prozesswasseranlagen und dafür nötige Infrastruktur Errichtung von Prozesswasseranlagen und dafür nötige Infrastruktur CCM 5.2. Erneuerung von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung Erneuerung von Prozesswasseraufbereitungsanlagen Erneuerung von Prozesswasseraufbereitungsanlagen CCM 5.3. Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen Wartung/Reparatur von Abwasserreinigungsanlagen und dafür nötige Infrastruktur Errichtung von Abwasserreinigungsanlagen und dafür nötige Infrastruktur CCM 5.4. Erneuerung von Abwassersammel- und ‑behandlungssystemen Modernisierung von Abwasseraufbereitungssystemen, Tanks und Rohrleitungen Modernisierung von Abwasseraufbereitungssystemen, Austausch alter Rohrleitungen CCM 5.5. Sammlung und Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen in an der Anfallstelle getrennten Fraktionen --- Errichtung der notwendigen Infrastruktur zur Sammlung nicht gefährlicher Abfälle PPC 2.1. Sammlung und Beförderung gefährlicher Abfälle Instandhaltung der notwendigen Infrastruktur zur Sammlung gefährlicher Abfälle Errichtung der notwendigen Infrastruktur zur Sammlung gefährlicher Abfälle CCM 6.3. Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr --- Leasing von Shuttle-Bussen CCM 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen Wartung von Staplern Leasing von Firmenwagen CCM 7.2. Renovierung bestehender Gebäude Wartung/Reparatur von Produktionsgebäuden Renovierung von Produktionsgebäuden CCM 7.3. Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten Wartung/Reparatur von Kältemaschinen, Kühltürmen, Lüftungsgeräten Installation von Kältemaschinen, Kühltürmen, Dachisolierungen, Lüftungsgeräten CCM 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) Wartung/Reparatur der Elektro-Ladeinfrastruktur Ausbau der Elektro-Ladeinfrastruktur CCM 7.5. Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Wartung/Reparatur von Gebäudeleitsystemen Installation von Gebäudeleitsystemen CCM 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien Reparatur von Wärmetauschern --- CCM 7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden Anmietung von Mitarbeiter:innen-Wohnungen Bau von neuen Gebäuden, Anmietung von Büros und Mitarbeiter:innen-Wohnungen Der Nenner der Betriebsausgaben umfasst, wie im Kapitel 1.1.3.1 des Delegierten Rechtsakts (EU) 2021/2178 festgelegt, alle nicht aktivierungspflichtigen direkten Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing sowie Wartungs- und Reparaturkosten (siehe Anhangangaben 2 „Aufwandsarten“ und 3 „Aufwendungen für Forschung und Entwicklung“ in den Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung). Der Zähler der taxonomiefähigen Betriebsausgaben in den jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten wurde auf Basis der Aufwandskonten erfasst und den Wirtschaftsaktivitäten zugeordnet. Dabei wurden 25,2 % der OpEx im Berichtsjahr 2024/25 als taxonomiefähig eingestuft im Vergleich zu einem Vorjahreswert von 30,5 %. Um den Anteil der Konformität zu erheben, wurde für Ausgaben, zu denen die notwendigen Informationen zur Konformitätsbewertung nicht vorlagen, im Berichtsjahr eine Vielzahl an Lieferanten kontaktiert. Die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien konnte vom Großteil der Lieferanten nicht bestätigt werden. Aus diesem Grund sowie durch die nicht vollständige Einhaltung des sozialen Mindestschutzes liegt die Taxonomiekonformität wie schon im Vorjahr bei 0 %. Details zu den CapEx- und OpEx-Kennzahlen finden sich in den KPI-Meldebögen am Ende dieses Abschnitts. Weiters finden sich in nachfolgender Tabelle die in (EU) 2022/1214 Anhang III geforderten Angaben zu Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas. Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie 1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas 4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN Laut Delegierter Verordnung (EU) 2021/2178 haben Nicht-Finanzunternehmen zusätzliche Hintergrundinformationen zu den Kennzahlen, wie etwa die quantitative Aufschlüsselung des CapEx- und OpEx-Zählers, offenzulegen. Da AT&S keine taxonomiekonformen Umsätze sowie Investitions- und Betriebsausgaben berichtet, entfallen diese Zusatzinformationen. Taxonomiefähiger und -konformer Umsatzanteil pro Umweltziel Umsatzanteil/Gesamtumsatz in % Taxonomie- konform je Ziel Taxonomie- fähig je Ziel CCM (Klimaschutz) – – CCA (Anpassung an den Klimawandel) – – WTR (Wasser- und Meeresressourcen) – – CE (Kreislaufwirtschaft) – 100,0 PPC (Umweltverschmutzung) – – BIO (Biodiversität) – – Taxonomiefähiger und -konformer CapEx-Anteil pro Umweltziel CapEx-Anteil/Gesamtumsatz in % Taxonomie- konform je Ziel Taxonomie- fähig je Ziel CCM (Klimaschutz) – 19,1 CCA (Anpassung an den Klimawandel) – – WTR (Wasser- und Meeresressourcen) – – CE (Kreislaufwirtschaft) – 58,2 PPC (Umweltverschmutzung) – 0,3 BIO (Biodiversität) – – Taxonomiefähiger und -konformer OpEx-Anteil pro Umweltziel OpEx-Anteil/Gesamtumsatz in % Taxonomie- konform je Ziel Taxonomie- fähig je Ziel CCM (Klimaschutz) – 3,0 CCA (Anpassung an den Klimawandel) – – WTR (Wasser- und Meeresressourcen) – – CE (Kreislaufwirtschaft) – 22,2 PPC (Umweltverschmutzung) – 0,0 BIO (Biodiversität) – – Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024/25 Geschäftsjahr 2024/25 Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien (‚Keine erhebliche Beeinträchtigung‘) Wirtschaftstätigkeiten Code Umsatz Umsatzanteil, Jahr 2024/25 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt Mindestschutz Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Umsatz, Jahr 2023/24 Kategorie ermöglichende Tätigkeit Kategorie Übergangs- tätigkeit T€ % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0,0 % 0,0 % Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0,0 % 0,0 % E Davon Übergangstätigkeiten 0 0,0 % 0,0 % T A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten CE 1.2. 1.589.626 100,0 % N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 100,0 % Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 1.589.626 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 100,0 % 0,0 % 100,0 % A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 1.589.626 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 100,0 % 0,0 % 100,0 % B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 0 0,0 % GESAMT 1.589.626 100,0 % J – Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit N – Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit N/EL – ‚not eligible‘, für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit EL – ‚eligible‘, für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024/25 Geschäftsjahr 2024/25 Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien (‚Keine erhebliche Beeinträchtigung‘) Wirtschaftstätigkeiten Code CapEx CapEx- Anteil, Jahr 2024/25 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt Mindestschutz Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) CapEx, Jahr 2023/24 Kategorie ermöglichende Tätigkeit Kategorie Übergangstätigkeit T€ % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0,0 % 0,0 % Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0,0 % 0,0 % E Davon Übergangstätigkeiten 0 0,0 % 0,0 % T A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten CE 1.2. 209.338 58,2 % N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 27,3 % Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung CCM 5.1. 2.528 0,7 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 2,2 % Erneuerung von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung CCM 5.2. 325 0,1 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,1 % Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen CCM 5.3. 11.259 3,1 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,3 % Erneuerung von Abwassersammel- und -behandlungssystemen CCM 5.4. 1.178 0,3 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,1 % Sammlung und Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen in an der Anfallstelle getrennten Fraktionen CCM 5.5. 377 0,1 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 % Sammlung und Beförderung gefährlicher Abfälle PPC 2.1. 1.019 0,3 % N/EL N/EL N/EL EL N/EL N/EL 0,0 % Personenbeförderung im Orts- und Nah-verkehr, Personenkraftverkehr CCM 6.3. 899 0,2 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 % Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5. 231 0,1 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,1 % Renovierung bestehender Gebäude CCM 7.2. 1.015 0,3 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 1,4 % Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten CCM 7.3. 7.762 2,2 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 2,8 % Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) CCM 7.4. 15 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 % Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden CCM 7.5. 2.270 0,6 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 3,1 % Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7. 40.785 11,3 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 45,6 % CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 278.998 77,5 % 19,1 % 0,0 % 0,0 % 0,3 % 58,2 % 0,0 % 83,0 % A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 278.998 77,5 % 19,1 % 0,0 % 0,0 % 0,3 % 58,2 % 0,0 % 83,0 % B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 80.906 22,5 % GESAMT 359.904 100,0 % J – Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit N – Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit N/EL – ‚not eligible‘, für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit EL – ‚eligible‘, für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit OpEx-Anteil von Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024/25 Geschäftsjahr 2024/25 Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien (‚Keine erhebliche Beeinträchtigung‘) Wirtschaftstätigkeiten Code OpEx OpEx- Anteil, Jahr 2024/25 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt Mindestschutz Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) OpEx, Jahr 2023/24 Kategorie ermöglichende Tätigkeit Kategorie Übergangs- tätigkeit T€ % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0,0 % 0,0 % Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0,0 % 0,0 % E Davon Übergangstätigkeiten 0 0,0 % 0,0 % T A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten CE 1.2. 44.756 22,2 % N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 27,9 % Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung CCM 5.1. 616 0,3 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,3 % Erneuerung von Systemen der Wasserge-winnung, -behandlung und -versorgung CCM 5.2. 92 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 % Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen CCM 5.3. 2.084 1,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 1,1 % Erneuerung von Abwassersammel- und -behandlungssystemen CCM 5.4. 644 0,3 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 % Sammlung und Beförderung gefährlicher Abfälle PPC 2.1. 6 0,0 % N/EL N/EL N/EL EL N/EL N/EL 0,0 % Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5. 198 0,1 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,1 % Renovierung bestehender Gebäude CCM 7.2. 23 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 % Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten CCM 7.3. 1.063 0,5 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,6 % Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) CCM 7.4. 3 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 % Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden CCM 7.5. 111 0,1 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 % Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien CCM 7.6. 106 0,1 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 % Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7. 1.178 0,6 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,4 % OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 50.881 25,2 % 3,0% 0,0% 0,0% 0,0% 22,2% 0,0% 30,5 % A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 50.881 25,2 % 3,0% 0,0% 0,0% 0,0% 22,2% 0,0% 30,5 % B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 150.787 74,8 % GESAMT 201.668 100,0 % J – Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit N – Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit N/EL – ‚not eligible‘, für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit EL – ‚eligible‘, für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit ESRS E1 – Klimawandel SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Im Zuge der Klimarisikoanalyse wurde auch eine Resilienzanalyse durchgeführt. Die Risikoanalyse, die in diesem Geschäftsjahr für alle Standorte außer Ansan durchgeführt wurde, erfolgte in Übereinstimmung mit einem externen Berater. Die Ergebnisse der Resilienzanalyse haben ergeben, dass das Geschäftsmodell von AT&S robust gegen die klimabezogenen Risiken (physischen Risiken und Übergangsrisken) ist. Nach der Datenerhebung und Risikoanalyse wurden keine wesentlichen Nettorisiken für AT&S identifiziert. Die Bewertung sowohl der physischen als auch der Übergangsrisiken zeigt, dass das Unternehmen gut positioniert ist, um potenzielle klimabedingte Herausforderungen zu bewältigen. Somit kann das Geschäftsmodell von AT&S als robust gesehen werden, womit keine unmittelbaren zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind. Im Zuge der Bewertung wurden vier Übergangsrisiken identifiziert. Zu langsame Reaktion auf neue umweltrelevante Vorschriften, unzureichende Investitionen in die Dekarbonisierung und die notwendige Anpassung an den Klimawandel, Engpässe in der Lieferkette sowie eine zu langsame Umstellung von Prozessen mit fossilen Brennstoffen könnten das Geschäftsmodell der AT&S nachteilig beeinflussen. Hinsichtlich weiterer Informationen siehe Abschnitt E1‑6. Physische Risiken: Die Klimarisikoanalyse identifizierte Hitzestress und Stürme als die häufigsten Risiken für unsere Geschäftstätigkeiten und hob räumliche Unterschiede hervor, wobei der Standort in Shanghai den meisten Risiken ausgesetzt ist, insgesamt sechs, und die europäischen Standorte durch drei Gefahren bedroht sind. Darüber hinaus gibt es am Standort Shanghai, China, und anderen südostasiatischen Standorten eine höhere Konzentration von zerstörerischen Risiken wie tropischen Wirbelstürmen, Tornados und Überschwemmungen. Wir haben eine Reihe von Anpassungsmaßnahmen implementiert, um physische Klimarisiken an unseren Standorten zu adressieren. In Chongqing, China, verwenden wir Klimaanlagen und natürliche Beschattung, um Hitzestress zu bekämpfen. Der Standort ist auf Hitzewellen mit Notstrom und auf sturmbedingte Schäden mit windresistenten Gebäuden und Versicherungen vorbereitet. In Fehring und Hinterberg, Österreich, managen wir Hochwasserrisiken mit strukturellen Anpassungen und Versicherungen, während wir Stürmen mit robusten Gebäudedesigns und entsprechenden Versicherungen begegnen, zudem liegen Notfallpläne vorliegen. Unser Standort in Kulim, Malaysia, verfügt über Notstromsysteme, um Hitzestress und Stürme zu bewältigen. In Nanjangud, Indien, mildern wir Hitzestress mit Klimaanlagen, während wir uns auf Wirbelstürme mit windresistenter Bauweise und Notfallplänen vorbereiten. Unser Standort in Shanghai, China, folgt ähnlichen Strategien und betont umfassende Versicherungen und strukturelle Anpassungen, um Umweltherausforderungen zu bewältigen. Übergangsrisiken: Im Rahmen der transitorischen Analyse wurden die Übergangsrisiken berücksichtigt, einschließlich derjenigen, die früher während der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden. Wir sind besonders den Risiken durch steigende Preise für CO2-Emissionen und Rohstoffe ausgesetzt. Eine zu langsame Reaktion auf neue Umweltvorschriften, politische Rahmenbedingungen und regulatorische Anforderungen in Bezug auf die Dekarbonisierung und die Anpassung an den Klimawandel kann zu Marktanteilsverlusten und höheren Kosten führen, beispielsweise durch Strafzahlungen. Marktbezogene Risiken werden voraussichtlich zunehmen, da die globale Erwärmung in diesem Szenario auf 1,5 Grad begrenzt ist und daraus resultierend Preissteigerungen bei Rohstoffen wie zum Beispiel Kupfer und Chemikalien durch eine CO2-Bepreisung bzw. Strafzahlungen bei Überschreitung der Emissionswerte entstehen können. Wenn Zulieferer nicht in der Lage sind, potenziell steigende Anforderungen in Bezug auf CO2-Emissionen zu erfüllen, kann dies zu Lieferengpässen führen und Produktionsprozesse stören. Dennoch bestehen Übergangschancen, insbesondere da klimabezogene Vorschriften und Anreize Marktverschiebungen hin zur Elektrifizierung fördern, insbesondere im Automobilsektor, der die Nachfrage antreibt. Darüber hinaus bietet der Übergang zu erneuerbaren Energiequellen AT&S die Möglichkeit, langfristige Betriebskosten zu senken und somit die strategische Resilienz zu verbessern. E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz Unser Unternehmen hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt, um einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Hier sind die wichtigsten Punkte unseres Übergangsplans: Ziele, Minderungspläne und Fortschritt bei der Umsetzung des Übergangsplans: 1. Reduktion der Scope 1- & 2-Emissionen um 38 % bis 2030/31 (SBT): Unsere Ziele sind darauf ausgerichtet, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, wie im Pariser Abkommen festgelegt. AT&S ist von den in Paris abgestimmten EU-Referenzwerten nicht ausgenommen. Das Ziel im Bereich Scope 1 soll durch die Elimination fossiler Brennstoffe an allen AT&S-Standorten weltweit erreicht werden. Im Scope 2-Bereich beziehen sich die erwarteten Dekarbonisierungshebel zur Erreichung des Ziels auf die Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Quellen sowie den Kauf von Zertifikaten für erneuerbare Energien. Folgende Sub-Ziele unterstützen die Erreichung dieses Science-based Targets: ◾ 80 % erneuerbare Energieversorgung bis 2025: Wir planen, bis Ende des Geschäftsjahres 2025/26 80 % unseres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken. Dies erreichen wir durch Implementierung zahlreicher technischer Maßnahmen, die sowohl den Verbrauch fossiler Brennstoffe reduzieren als auch die Effizienz steigern. Zusätzlich intensivieren wir die Bemühungen, erneuerbaren Strom für alle unsere Standorte zu beschaffen. Wo keine Möglichkeit eines Liefervertrags für grüne Energie für den restlichen Bedarf an Energie besteht, decken wir den Bedarf mit Zertifikaten oder Herkunftsnachweisen ab. Die Prognose zeigt, dass das Ziel im kommenden Geschäftsjahr erreicht werden kann. ◾ Reduktion von Scope 1-Emissionen bis 2030: Unser Ziel ist es, die Emissionen aus Scope 1 bis 2030 vollständig zu eliminieren. Dies beinhaltet die Reduktion und den Ersatz aller fossilen Brennstoffe. Ein Beispiel hierfür ist der Dampf zur Befeuchtung der Reinräume. Dieser wird üblicherweise durch Erhitzen von Wasser mit erdgasbetriebenen Dampfkesseln zentral im Kesselhaus hergestellt und über Rohrleitungen bis zu den Klimaanlagen transportiert. Um den Einsatz von Erdgas zu vermeiden, werden alle Klimaanlagen mit Hochdruckbefeuchtern ausgestattet, um das benötigte Wasser zur Befeuchtung fein zerstäubt direkt in die Klimaanlagen einzubringen. Durch die Nutzung der letzten noch nicht genutzten Abwärmequellen, werden wir die Effizienz unserer Produktionsstandorte weiter steigern. Wenn nötig, setzen wir zusätzlich auf Biogas, um unsere Dekarbonisierungsziele zu erreichen. Scope 1-Emissionen aus Prozessgasen sind ausgeschlossen, diese machen jedoch nur einen sehr geringen Anteil der Scope 1-Emissionen aus. Die Implementierung der nötigen technischen Maßnahmen ist bereits seit einigen Jahren im Gange. Eine regelmäßige Evaluierung der gesetzten Maßnahmen findet statt. 2. Reduktion der Scope 3-Emissionen um 48 % pro Euro Bruttowertschöpfung bis 2030/31 (SBT): Wir arbeiten daran, die Emissionen aus Scope 3 um 48 % pro Euro Bruttowertschöpfung (BWS) bis zum Geschäftsjahr 2030/31 zu reduzieren. Dieses Ziel gilt als das herausforderndste, nachdem hierfür die Daten aus der Lieferkette benötigt werden. Das dazugehörige Strategie wird bis Ende des Geschäftsjahres 2025/26 entwickelt. Da die Maßnahmen erst im Detail definiert werden, ist ein weiterer Split in einzelne Dekarbonisierungshebel derzeit noch nicht möglich. Dieser Übergangsplan, basierend auf den zwei gesetzen Science-based Targets, zeigt unser Engagement für den Klimaschutz und unsere Entschlossenheit, einen positiven Beitrag zur Begrenzung der globalen Erwärmung zu leisten. Der Minderungsplan hierfür wird im Einklang mit unserer ESG-Strategie bis Ende des Geschäftsjahres 2025/26 entwickelt. Der Übergangsplan wird von den Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorganen genehmigt. Hinsichtlich weiterer Informationen hierzu siehe Abschnitt E1-4. Die Investitionen und operativen Ausgaben, welche für die beschriebenen Maßnahmen aus derzeitiger Sicht erforderlich sind, werden im unternehmensweiten Mittelfristplan berücksichtigt. Die Wirtschaftstätigkeiten von AT&S fallen nicht unter die Umweltziele 1 und 2, sondern unter das Umweltziel 4 „Kreislaufwirtschaft“. Die jeweiligen Beträge werden im Abschnitt E1-3 angeführt. Die gebundenen Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) sind nicht wesentlich. E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel AT&S berücksichtigt klimabezogene regulatorische, rufgefährdende und marktspezifische Risiken und reagiert darauf mit Investitionen in saubere Technologien, Ressourcenmanagement und die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Chancen sieht das Unternehmen in der Innovation nachhaltiger Technologien und in der Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz seiner Prozesse. Die Umweltrichtlinie von AT&S regelt verschiedene Umweltthemen, darunter auch den Klimawandel, nicht jedoch die Anpassung an den Klimawandel. Laut dieser Richtlinie verpflichtet sich das Unternehmen zur Reduzierung seines ökologischen Fußabdrucks und zur Einhaltung internationaler Umweltstandards. Im Bereich Energie werden wir bei der Beschaffung von Energie, Produkten und Dienstleistungen stets die Aspekte der Energieeffizienz berücksichtigen. Bei der Gestaltung unserer Anlagen und Geräte legen wir großen Wert auf Ressourceneffizienz und den Einsatz von erneuerbarer Energie. Damit streben wir eine kontinuierliche Verbesserung all unserer Investitionen an. Wir stellen die notwendigen Ressourcen bereit, um unsere Energiemanagementsysteme sowie die Energie- und Kohlenstoffeffizienz all unserer Prozesse weiterzuentwickeln und fortlaufend zu verbessern. Wir verpflichten uns zur Einhaltung unserer wissenschaftsbasierten Ziele zur Verringerung unserer Treibhausgasemissionen. Die Umweltrichtlinie gilt für alle AT&S-Produktionsstätten und alle Betriebsaktivitäten, einschließlich der gesamten Wertschöpfungskette. Besondere Maßnahmen sind in wassergefährdeten Gebieten sowie bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen entlang der Lieferkette vorgesehen. Der Vorstand von AT&S trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Umweltrichtlinie. Er überprüft regelmäßig die Wirksamkeit der Maßnahmen und stellt sicher, dass Umweltaspekte in der Nachhaltigkeitsstrategie und folgend in der Unternehmensstrategie integriert sind. AT&S verpflichtet sich zur Einhaltung international anerkannter Standards, darunter: ◾ WRI/WBCSD GHG-Protocol für die Bilanzierung von CO2-Emissionen (Scope 1, 2 und 3) ◾ Science-based Targets initiative (SBTi) zur Festlegung wissenschaftlich fundierter CO2-Reduktionsziele ◾ CDP (Carbon Disclosure Project) zur Offenlegung von Umweltdaten AT&S engagiert sich aktiv im Dialog mit Stakeholdern. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, Best Practices zu teilen und zu entwickeln und potenziell negative Umweltauswirkungen gemeinsam zu minimieren. Die Umweltrichtlinie wird intern und extern über verschiedene Kanäle kommuniziert. Sie ist in mehreren Sprachen verfügbar und wird über die Unternehmenswebsite sowie durch Witerbildungen und Lieferantenanforderungen verbreitet. E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten Eliminierung fossiler Brennstoffe an allen AT&S-Standorten Fossile Brennstoffe werden hauptsächlich für die Gebäudeheizung und -befeuchtung verwendet, wodurch im Laufe der nächsten Jahre der Austausch der bestehenden Heizquellen und Befeuchter erforderlich sein wird. Das Projekt wurde im Werk in Leoben-Hinterberg bereits gestartet und es ist geplant, eines der drei Produktionsgebäude bis Ende 2025 umzurüsten. Die Planungen für die Umsetzung im zweiten Werk sind abgeschlossen, die Adaptierung der Anlagen erfolgt bis Ende des Geschäftsjahres 2026/27. Das dritte und kürzlich fertiggestellte Werk am Standort, in dem IC-Substrate hergestellt werden, wurde so konzipiert und gebaut, dass die erforderlichen Befeuchtertypen bereits berücksichtigt sind. Die verbleibende benötigte fossile Energie wird dadurch nur noch ca. 5–6 % betragen, eine Evaluierung über die Substituierung dieser verbleibenden Energiemenge wird durchgeführt, sobald das Werk die maximale Produktionskapazität erreicht hat. Maßnahmen werden dann bis Ende 2030 realisiert. Ähnliche Evaluierungen laufen bereits für die restlichen Standorte. Erdgas dient an diesen Standorten als Energiequelle für die Heizung und Befeuchtung unserer Reinräume, wird aber auch für den Betrieb unserer Pressen verwendet. Das erklärte Ziel von AT&S ist, die Nutzung von Erdgas mit 2030, entweder durch den Einsatz von alternativen Technologien (Hochdruckwasserbefeuchter als Ersatz für Dampfbefeuchter, Wärmpumpen/Wärmerückgewinnung zur Gebäudeheizung, Beheizen der Pressen mit Strom), oder durch die Substitution mit Bio-Gas, einzustellen. Die Evaluierungen für die Werke in China (Shanghai und Chongqing) werden Mitte des Geschäftsjahres 2025/26 abgeschlossen sein, die Umsetzung wird direkt im Anschluss bis 2030 erfolgen. Die Roadmap der Energiestrategie sieht vor, die Standorte Fehring bis Ende des Geschäftsjahres 2026/27, und den Standort in Nanjangud bis Ende des Geschäftsjahres 2028/29 umzurüsten. Das Werk in Kulim wurde so konzipiert und gebaut, dass die erforderlichen Maßnahmen bereits berücksichtigt sind. Diese Maßnahme trägt zur Reduzierung der Scope 1-Emissionen bei. Im Berichtsjahr konnten dadurch 2.540 t CO2e (CO2-Äquivalente) eingespart werden. Die insgesamt erwarteten Reduktionen der THG-Emissionen aufgrund dieser Maßnahme werden im Wasserfalldiagramm im Punkt E1-4 dargestellt. Diese Maßnahme trägt zur Erreichung des Science-based Targets im Bereich Scope 1 und Scope 2 bei. Smart Production Durch die Zusammenarbeit mit unseren Maschinenlieferanten, wird AT&S Energieeffizienzmaßnahmen identifizieren und umsetzen, um den Strom- und Wasserverbrauch der Produktionsprozesse erheblich zu reduzieren. Dazu werden ausgewählte Pilotanlagen im ersten Schritt mit der notwendigen Sensorik ausgestattet, um Effizienzmaßnahmen zu identifizieren, zu simulieren und zu bewerten. Anschließend werden die Maschinen umgebaut und die Maschinensteuerung um eine smarte und bedarfsgerechte Steuerung der Energie- und Wasserzufuhr erweitert. Die entsprechenden Tests laufen bereits auf zwei Pilotlinien an den Standorten Shanghai und Leoben-Hinterberg. Mit den ersten Ergebnissen ist eine Einsparung von ca. 10 % pro Produktionslinie zu erwarten. Die finalen Ergebnisse werden Mitte des Geschäftsjahres 2025/26 verfügbar sein, die terminliche Planung, sowie die Auswahl der betroffenen Produktionslinien für einen möglichen Roll-out auf andere Standorte wurden bereits gestartet. Im Berichtsjahr können zurzeit noch keine Einsparungen berichtet werden, auch die geplanten Einsparungen nach einem Roll-out können zurzeit noch nicht quantifiziert werden. Unterschiedlichste Auslastungsszenarien unserer Produktionsmaschinen erfordern eine sorgfältige Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Einsparungsoptionen. Einkauf erneuerbarer Elektrizität Um unser ehrgeiziges THG-Ziel zu unterstützen, muss genügend erneuerbare Energie für alle AT&S-Standorte zur Verfügung stehen. Während an den österreichischen Standorten genügend erneuerbare Energie verfügbar ist, stellt sich die Situation in anderen Ländern schwieriger dar. Je nach Standort stehen wir vor Problemen wie dem Mangel an verfügbarer erneuerbarer Energie auf dem Markt, der fehlenden Freiheit, den richtigen Lieferanten zur Deckung unseres Energiebedarfs zu wählen, oder der Tatsache, dass die erforderliche Menge an erneuerbarer Energie nur über verschiedene Ausschreibungsverfahren beschafft werden kann. Daher ist und bleibt die Erreichung eines hohen Anteils an erneuerbaren Energien stets eine Herausforderung. Der Kauf von erneuerbarem Strom wird durch Lieferverträge für erneuerbare Energien sowie durch den Kauf von Herkunftsnachweisen und Zertifikaten für erneuerbare Energien sichergestellt. Es handelt sich um eine laufende Maßnahme. Die Maßnahme trägt zur Reduzierung der Scope 2-Emissionen bei. Im Berichtsjahr erhöhten sich die Scope 2-Emissionen um 13.584 t CO2e. Der Grund dafür ist ein Anstieg des absoluten Stromverbrauchs um 67 GWh, größtenteils verursacht durch unsere neuen Werke in Kulim und Leoben-Hinterberg. Insgesamt konnte der Anteil an erneuerbaren Energien, gemessen am Gesamtenergieverbrauch, trotzdem von 73,9 % auf 75,8 % gesteigert werden. Die insgesamt erwarteten Reduktionen der THG-Emissionen dieser Maßnahme werden im Wasserfalldiagramm im Punkt E1-4 dargestellt. Diese Maßnahme trägt zur Erreichung des Science-based Targets im Bereich Scope 1 und Scope 2 bei. Dekarbonisierung der Lieferkette Im Scope 3-Bereich ist es das vorrangige Ziel, die Emissionen der Kategorien 1 und 2 zu senken. Wir beginnen damit Maßnahmen mit ausgewählten direkten Lieferanten umzusetzen, um Daten zu unseren Scope 3-Emissionen zu erhalten. In Zusammenarbeit mit unseren wichtigsten Kunden und Lieferanten, wird im Geschäftsjahr 2025/26 eine entsprechende Strategie und ein dazugehöriges Umsetzungsprogramm entwickelt. Die Anzahl der zu adressierenden Lieferanten soll sich im kommenden Jahr erhöhen, zudem soll eine Roadmap entwickelt werden, die ab dem Geschäftsjahr 2025/26 umgesetzt werden soll. Diese Maßnahme trägt zur Reduktion der relativen Scope 3-Emissionen bei. Die Informationen zur erzielten und geplanten Reduzierung der THG-Emissionen werden im Abschnitt E1-4 dargestellt. Bewusstsein der Angestellten Die „Less is More“-Ideen-Challenge wurde in Leoben-Hinterberg, Österreich, ins Leben gerufen, um schnelle Erfolge zu identifizieren, die unsere Effizienz verbessern und unseren Energie- und Ressourcenverbrauch in allen Bereichen des Betriebs reduzieren können. Der globale Aufruf nach Ideen folgte dem Prinzip „Think globally, act locally“. Dadurch wurden weitere Potenziale im Geschäftsjahr 2024/25 entdeckt und bewertet, wie zum Beispiel Ansätze zur Warmwasser- und Stromeinsparung an Standorten in China, neben der Gewinner-Idee der Verkürzung des Aufwärmzyklus für Bohrmaschinen. Mechanische Bohrmaschinen werden häufig im sogenannten „Aufwärmmodus“ betrieben, entweder zu Beginn oder während produktionsfreier Zeiten. Durch gezielte Messung des Stromverbrauchs könnte ermittelt werden, wie hoch die Kosten sind und ab welchem Punkt der Aufwärmmodus unnötige Kosten verursacht. Insgesamt haben wir Ideen aus allen Standorten und verschiedenen Funktionsbereichen erhalten, von der Produktion bis hin zu Communications. Dies hat nicht nur wertvolle Ideen und Potenziale hervorgebracht, sondern auch das Bewusstsein aller Mitarbeiter:innen für Ressourceneffizienz gestärkt. Weitere Ideen-Challenges sind auch in den nächsten Geschäftsjahren geplant. Die erzielte und erwartete THG-Reduktion fließt in die Einsparungen der ersten drei Maßnahmen ein. Diese Maßnahme trägt zur Reduktion der Scope 1- und Scope 2-Emissionen bei. Ausgaben zur Durchführung der Maßnahmen Insgesamt sind für die Durchführung aller Maßnahmen im Geschäftsjahr 2024/25 1,9 Mio. € an operativen Ausgaben (OpEx) und 11,5 Mio. € an Investitionsausgaben (CapEx) angefallen. Die operativen Ausgaben finden sich in der Anhangangabe 2 „Aufwandsarten“ in den Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wieder, während die Investitionsausgaben in Anhangangabe 7 „Sachanlagen“ in den Erläuterungen zur Konzernbilanz im Anhang zum Konzernabschluss zu finden sind. Weiters sind die im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung berichteten OpEx-Beträge der Aktivitäten CCM 7.3., 7.5. und 7.6. sowie die CapEx-Beträge der Aktivitäten CCM 7.3. und 7.5. in diesen Zahlen enthalten. Im Mittelfristplan des Unternehmens sind für die künftigen Geschäftsjahre für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Klimakonzepten 17,4 Mio. € OpEx sowie 64,8 Mio. € CapEx vorgesehen. Die Zuwendung von finanziellen Ressourcen ist stark von öffentlichen Förderungen aus nationalen und EU-Mitteln abhängig. E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, hat sich das Unternehmen bereits im Zuge der „Nachhaltigkeitsstrategie 2025“ erste ambitionierte Energie- und Emissionsreduktionsziele gesetzt. Dazu zählt, dass bis Ende des Jahres 2025 der konzernweite Energiebedarf mindestens zu 80 % aus erneuerbaren Energieträgern (inklusive großer Wasserkraftwerke) generiert werden soll. Darüber hinaus ist es unser Ziel, bis 2030 sämtliche fossilen Energieträger an unseren eigenen Produktionsstandorten (Scope 1-Emissionen) weltweit zu ersetzen. Um sicherzustellen, dass diese gesetzten Ziele auch die Ziele des Pariser Klimaabkommens unterstützen, wurden THG-Emissionsreduktionsziele auf Basis der Richtlinien der Science-based Targets initiative (SBTi) entwickelt. Die SBTi ist ein internationales Klimaschutzbündnis, das ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen in der Privatwirtschaft vorantreibt und es Organisationen ermöglicht, Emissionsreduktionsziele auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse festzulegen. AT&S hat sich zwei Ziele gesetzt, welche im Frühling 2022 auf Basis des damaligen Mittelfristplans errechnet und im März 2023 von der SBTi bestätigt wurden. Die beiden bisherigen Ziele aus der Nachhaltigkeitsstrategie 2025 zahlen auf das neu gesetzte Reduktionsziel für Scope 1 und 2 ein. Ziel „Reduktion der Scope 1- und Scope 2-Emissionen um 38 % bis 2030/31“ Mit dem ersten Ziel verpflichtet sich AT&S, die gruppenweiten absoluten Scope 1- und Scope 2-Emissionen bis zum Geschäftsjahr 2030/31 um 38 % im Vergleich zum Basisjahr 2021/22 zu reduzieren. Es handelt sich somit um ein kombiniertes Ziel für Scope 1 und 2, welches in t CO2e gemessen wird. Der Scope 1-Anteil im Basisjahr betrug 12 % und soll im Zieljahr auf 0 % reduziert werden. Zur Berechnung der in die Zielvorgabe einbezogenen Scope 2-Treibhausgasemissionen wird die marktbezogene Methode verwendet. Absolut gesehen wird eine Reduktion von 98.686 t CO2e geplant, wovon 30.482 t aus dem Bereich Scope 1 und 68.204 t aus dem Bereich Scope 2 kommen sollen. Die geplanten Emissionsreduktionen wurden im Einklang mit einem sektorübergreifenden Reduktionspfad festgelegt, der auf das 1,5-Grad-Ziel abgestimmt ist und dieses Klimaszenario unterstützt. Das Ziel im Bereich Scope 1 soll durch die Elimination fossiler Brennstoffe an allen AT&S-Standorten weltweit erreicht werden. Im Scope 2-Bereich beziehen sich die erwarteten Dekarbonisierungshebel zur Erreichung des Ziels auf die Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Quellen sowie den Kauf von Zertifikaten für erneuerbare Energien. Eine genauere Beschreibung der Maßnahmen zur Zielerreichung ist im Abschnitt E1-3 zu finden. Der quantitative Beitrag der Hebel wird in nachfolgender Grafik veranschaulicht. Im Bereich Scope 1 und Scope 2 werden die Emissionen für die interne Steuerung auf monatlicher Basis errechnet, wodurch die Entwicklung der absoluten Emissionen auch unterjährig überwacht und überprüft werden kann. Die im Abschnitt E1-6 berichteten Scope 1- und Scope 2-Emissionen des Geschäftsjahres 2024/25 lagen bereits unter dem für das Geschäftsjahr 2030/31 festgelegten Zielwert. Das langfristige Ziel bleibt jedoch aufgrund der Wachstumsstrategie von AT&S weiterhin sehr ehrgeizig. AT&S hat kürzlich das neue Werk in Kulim, Malaysia, sowie das neue Werk mit angeschlossenem R&D-Zentrum in Leoben-Hinterberg, Österreich, fertiggestellt. Die Treibhausgaswerte des Geschäftsjahres 2024/25 beinhalten erst geringe Emissionen dieser neuen Werke. Der Energieverbrauch wird erheblich steigen, sobald die Produktion und die Serienfertigung laufen, insbesondere da Kulim das bisher größte Werk in der Geschichte von AT&S werden soll. Um unser ehrgeiziges Ziel zu unterstützen, muss der Bezug von genügend erneuerbarer Energie nicht nur für die beiden neuen Werke, sondern auch für alle übrigen AT&S-Standorte sichergestellt werden. Daher ist die Erreichung des THG-Ziels weiterhin herausfordernd. Ziel „Reduktion der relativen Scope 3-Emissionen um 48 % bis 2030/31“ Darüber hinaus sollen die gruppenweiten Scope 3-Emissionen aus eingekauften Waren und Dienstleistungen sowie Investitionsgütern bis zum Geschäftsjahr 2030/31 um 48 % pro Euro Wertschöpfung im Vergleich zum Basisjahr 2021/22 verringert werden. Dieses Ziel ist mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 2 Grad vereinbar. Es handelt sich hierbei um ein relatives Ziel, welches in kg CO2e pro Euro Bruttowertschöpfung gemessen wird. Die Kategorien 1 „Erworbene Waren und Dienstleistungen“ und 2 „Investitionsgüter“ wurden gewählt, da diese im Basisjahr für den überwiegenden Teil der Scope 3-Emissionen verantwortlich waren. In Bezug auf das Ambitionsniveau wurde ein wirtschaftliches Intensitätsziel gewählt, das zu einer jährlichen Reduktion der Emissionen dieser beiden Kategorien um mindestens 7 % pro Euro Wertschöpfung führen soll. Da die geplanten Veränderungen des Absatzvolumens aufgrund der Wachstumsstrategie von AT&S bei der Zielplanung berücksichtigt wurden, erschien die Festlegung eines Intensitätsziels als die sinnvollste Option. Trotz des ambitionierten Ziels ist dadurch keine absolute Reduktion der THG-Emissionen geplant. Die THG-Emissionen der Kategorien 1 und 2 sollen im Zieljahr 2.693 kt CO2e nicht übersteigen, was einer maximalen Erhöhung im Vergleich zum Basisjahr um 1.272 kt CO2e entspricht. Da die Maßnahmen erst im Detail definiert werden, ist ein weiterer Split in einzelne Dekarbonisierungshebel derzeit noch nicht möglich. Im Bereich Scope 3 wird mittels der jährlichen Berechnung bzw. Abschätzung aller Kategorien eine umfassende Überwachung sichergestellt. Die wichtigsten Scope 3-Kategorien für AT&S sind „Erworbene Waren und Dienstleistungen“ sowie „Investitionsgüter“. Diese beiden Kategorien bilden auch die Grundlage für unser Scope 3-Ziel, dessen Fortschritt anhand der Kennzahl „kg CO2e pro Euro BWS“ gemessen wird. Relative Scope 3-Emissionen der Kategorien 1 + 2 Rückblickend Zieljahr 2021/22 (Basisjahr) 2023/24 2024/25 % N/N-1 2030/31 Jährlich % des Ziels / Basisjahr Scope 3-THG-Emissionen der Kategorien 1 + 2 pro Euro BWS (kg CO2e/€) 1,895 1,612 0,996 (38,2 %) 0,985 5,3 % Die Tabelle „Relative Scope 3-Emissionen der Kategorien 1 + 2“ zeigt den Fortschritt bezogen auf das Science-based Target im Bereich Scope 3. Der Wert liegt im Geschäftsjahr 2024/25 bei 0,996 und hat sich gegenüber dem Vorjahr vor allem durch den Rückgang der Emissionen in der Kategorie 2 „Investitionsgüter“ verbessert. Grund dafür sind die geringeren Investitionen im Berichtsjahr. Um eine Verzerrung zu vermeiden, wurde die Bruttowertschöpfung bei der Berechnung um den Verkaufserlös des Werks in Ansan, Korea, bereinigt. Aktuell kann noch schwer prognostiziert werden, wie sich diese Kennzahl weiterentwickeln wird, da der erwartete höhere Anteil an Primärdaten von Lieferanten den Wert stark beeinflussen könnte. Die Auswirkung ist im Moment jedoch nicht abschätzbar. Dennoch halten wir an unserem langfristigen, wissenschaftsbasierten Ziel fest. Weitere Informationen zu den Science-based Targets Als Basisjahr für beide Science-based Targets wurde das Geschäftsjahr 2021/22 gewählt. Aufgrund des Expansionskurses von AT&S wurde entschieden, das zum Zeitpunkt der Zieldefinition aktuellste Jahr als Basisjahr festzulegen. Nach stetem Wachstum in der Vergangenheit war auch für die kommenden Jahre ein massives Wachstum durch den Bau neuer Werke vorherzusehen. Weiters war 2021/22 das erste Jahr, für das marktbezogene THG-Emissionen berichtet werden konnten, was für die Basis der Ziele sinnvoller erschien als der standortbezogene Ansatz. Bei der Festlegung der Ziele wurden unternehmensinterne Interessenträger:innen, wie zum Beispiel die Einkaufsabteilung oder das Management Board, einbezogen, indem sie fachlichen Input zur Realisierbarkeit der anvisierten Ziele einbrachten. Von den Zielen werden alle sieben deklarierten Treibhausgase, die im Rahmen des Kyoto-Protokolls und des Pariser Abkommens berücksichtigt werden, abgedeckt. Bei etwaigen Änderungen in Umfang oder Berechnungsmethodik des jährlichen THG-Inventars wird überprüft, ob die Ziele auch weiterhin im Einklang mit dem aktuellen THG-Inventar stehen und die Kohärenz sichergestellt ist. Aktuell beabsichtigt AT&S nicht, neue Technologien einzuführen, um die THG-Ziele in den Bereichen Scope 1, Scope 2 und Scope 3 zu erreichen. Die technischen Maßnahmen werden ausschließlich mit Technologien, welche bereits gut erprobt sind und dem Stand der Technik entsprechen, geplant. Zum Zeitpunkt der Zielfestlegung lagen die Klimarisikoanalysen pro Standort noch nicht vor. Daher wurden die Daten des IPCC zum 1,5‑Grad-Szenario herangezogen, welches von der SBTi als zu befürwortendes Ziel deklariert wurde. Energieverbrauch und Energiemix 2024/25 2023/24 Veränderung (1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh) – – n.a. (2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh) 779,5 4.776,6 (83,7 %) (3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh) 136.754,4 157.797,7 (13,3 %) (4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen (MWh) – – n.a. (5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen Quellen (MWh) 97.039,2 79.912,1 21,4 % (6) Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh) (Summe der Zeilen 1 bis 5) 234.573,1 242.486,3 (3,3 %) Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 23,8 % 25,6 % (7,2 %) (7) Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh) 4.099,4 4.863,2 (15,7 %) Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 0,4 % 0,5 % (19,2 %) (8) Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfälle biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) (MWh) – - n.a. (9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus erneuerbaren Quellen (MWh) 748.605,7 699.638,0 7,0 % (10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh) 280,3 110,6 153,3 % (11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh) (Summe der Zeilen 8 bis 10) 748.885,9 699.748,6 7,0 % Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 75,8 % 73,9 % 2,6 % Gesamtenergieverbrauch (MWh) (Summe der Zeilen 6, 7 und 11) 987.558,4 947.098,1 4,3 % Energieintensität (Gesamtenergieverbrauch pro Nettoumsatzerlös, MWh/€) 0,00062 0,00061 1,7 % E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix Die gesamte Geschäftstätigkeit von AT&S fällt mit der Fertigung von Leiterplatten und IC-Substraten (NACE Code 26.12 „Herstellung von bestückten Leiterplatten“) unter einen klimaintensiven Sektor. Somit wurde zur Bestimmung der Energieintensität der gesamte Energieverbrauch sowie die gesamten Nettoumsatzerlöse herangezogen. Diese Nettoumsatzerlöse entsprechen den Umsatzerlösen, welche im Kapitel „Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung“ im Konzernabschluss dargestellt werden. Die tatsächlichen Energieverbrauchsdaten stammen von Zählern und Rechnungen. Hochrechnungen sind nur beim Kraftstoffverbrauch einiger Firmenwagen notwendig. Dieser wird durch die Multiplikation der gefahrenen Kilometer mit dem Durchschnittsverbrauch der Autos errechnet. Der Anteil liegt jedoch unter 0,1 % des gesamten Energieverbrauchs der Gruppe. Die Vertriebsservicegesellschaften sind im Reporting des Energieverbrauchs und der damit verbundenen THG-Emissionen nicht berücksichtigt, da diese im Vergleich zu den Produktionsstätten vernachlässigbar sind. Die Anstrengungen, die AT&S auf dem Weg in eine kohlenstoffarme Wirtschaft unternimmt, werden im Anteil der erneuerbaren Energien sichtbar. Hier konnte AT&S im Geschäftsjahr 2024/25 einen Anteil von 75,8 % erreichen und somit den Vorjahreswert erneut übertreffen. Die Erreichung unseres langjährigen Ziels, den konzernweiten Energiebedarf bis Ende 2025 zu 80 % aus erneuerbaren Energieträgern zu decken, ist somit in greifbarer Nähe. E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Die folgende Tabelle stellt die Berechnungsmethoden, Annahmen und Emissionsfaktoren pro Treibhausgas-Scope und -Kategorie dar. Für Scope 3-Kategorien, die nicht relevant sind und daher aus dem Inventar ausgeschlossen werden, wird eine Begründung angegeben. THG-Kategorie Berechnungsmethodik, Berichterstattungsgrenzen, Begründungen Emissionsfaktor-Quellen Scope 1 In diesem Scope sind für AT&S Erdgas, Heizöl, Diesel und Benzin relevant. Die tatsächlichen Verbrauchsdaten (abgelesen von Zählern und/oder Rechnungen) werden von verschiedenen Basiseinheiten wie l oder m³ in kWh umgerechnet. In einem zweiten Schritt werden die t CO2e berechnet. Zusätzlich werden die eingesetzten Mengen an Prozessgasen erhoben, die Prozessabgase berechnet und die CO2-Äquivalente ermittelt. Die flüchtigen Emissionen werden anhand der eingesetzten Mengen an Gasen und des entsprechenden Emissionsfaktors errechnet. Österreichisches Umweltbundesamt, GHG Protocol Scope 2, standortbezogen In diesem Scope ist für AT&S vor allem eingekaufter Strom, aber auch eingekaufter Dampf relevant. Die tatsächlichen Verbrauchsdaten (abgelesen von Zählern und/oder Rechnungen) werden von kWh in t CO2e umgerechnet. Bei der standortbezogenen Methode werden die Emissionen basierend auf den durchschnittlichen Emissionsfaktoren des Stromnetzes für definierte geografische Standorte gemäß der EcoInvent-Datenbank berechnet. EcoInvent v3.10 Scope 2, marktbezogen In diesem Scope ist für AT&S vor allem eingekaufter Strom, aber auch eingekaufter Dampf relevant. Die tatsächlichen Verbrauchsdaten (abgelesen von Zählern und/oder Rechnungen) werden von kWh in t CO2e umgerechnet. Bei der marktbezogenen Methode werden entweder die Emissionsfaktoren des Energieversorgers verwendet oder – wenn diese nicht bereitgestellt werden – Faktoren anhand der Energiemix-Daten des Versorgers und der Umrechnungsfaktoren von EcoInvent berechnet. Weitere Einflussfaktoren sind eingekaufter Ökostrom und Zertifikate für erneuerbare Energien. EcoInvent v3.10, Daten von und Verträge mit Dienstleistern, bezogene Renewable Energy Certificates Scope 3, Kategorie 1: Erworbene Waren und Dienstleistungen Methodik: Durchschnittsdatenmethode sowie ausgabenbasierte Methode Alle Bestellungen, die im Berichtsjahr bei externen Lieferanten getätigt werden, sind die Basis für die Berechnungen. Die Emissionen der wichtigsten bestandsgeführten Materialien werden mit der Durchschnittsdatenmethode berechnet. Dazu wird das Gewicht der eingekauften Materialien berechnet und mit Umrechnungsfaktoren der EcoInvent-Datenbank multipliziert. Dieser Ansatz deckt 55 % der berechneten Emissionen dieser Kategorie ab. Die Emissionen aller anderen eingekauften Waren und Dienstleistungen werden mit der ausgabenbasierten Methode berechnet (Ausgaben pro Materialgruppe/Dienstleistung * Umrechnungsfaktor der Exiobase-Datenbank) – dieser Ansatz deckt 45 % der berechneten Emissionen dieser Kategorie ab. Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden Kosten für Energie, Leasing, Fracht, Reisen, Leiharbeiter:innen und Abfallentsorgung sowie Investitionen ausgeschlossen. Diese werden in anderen Scope 3-Kategorien berücksichtigt. EcoInvent v3.11, Exiobase v3.8.2 Scope 3, Kategorie 2: Investitionsgüter Methodik: Ausgabenbasierte Methode Die Basis für die Berechnung der Emissionen von Investitionsgütern bilden die Anschaffungskosten für Sachanlagen des Berichtsjahres. Die Anlagetypen werden thematischen Clustern wie Gebäuden oder Maschinen zugeordnet. Zur Emissionsberechnung werden pro Cluster und AT&S-Standort geeignete Umrechnungsfaktoren aus der Exiobase-Datenbank zugeordnet. Exiobase v3.8.2 Scope 3, Kategorie 3: Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) Methodik: Durchschnittsdatenmethode Diese Kategorie umfasst Scope 3-Emissionen aus dem direkten und indirekten Energieverbrauch. Grundlage sind die Aktivitätsdaten aus Scope 1 und Scope 2. Die verbrauchten Energiemengen werden mit den entsprechenden Umrechnungsfaktoren multipliziert. Für die Emissionsberechnungen direkter Energiequellen werden die relevanten Umrechnungsfaktoren für Brennstoffe vom Österreichischen Umweltbundesamt verwendet. Für indirekte Energiequellen werden standortbezogene Umrechnungsfaktoren aus der EcoInvent-Datenbank verwendet, welche Übertragungs- und Verteilungsverluste einschließen. Österreichisches Umweltbundesamt, EcoInvent v3.10 Scope 3, Kategorie 4: Vorgelagerter Transport und Vertrieb Methodik: Distanzbasierte Methode sowie ausgabenbasierte Methode Emissionen werden aus den von AT&S im Berichtsjahr eingekauften Transportdienstleistungen Dritter berechnet, wobei der Transport verkaufter Produkte sowie Transporte zwischen den eigenen AT&S-Standorten berücksichtigt werden. Zur Berechnung wird die distanzbasierte Methode verwendet, wobei Masse, Entfernung und Transportart berücksichtigt werden. Weiters werden die Emissionen der Inbound-Logistik zwischen unseren direkten Lieferanten und den AT&S-Werken berechnet, indem die dafür anfallenden Ausgaben mit entsprechenden Faktoren der Exiobase-Datenbank multipliziert werden. EcoInvent v3.10, Exiobase v3.8.2 Scope 3, Kategorie 5: Abfallaufkommen in Betrieben Methodik: Abfallartenspezifische Methode Die Emissionen werden berechnet, indem das Gewicht der verschiedenen Abfallarten mit passenden Emissionsfaktoren der EcoInvent-Datenbank multipliziert wird. EcoInvent v3.11 Scope 3, Kategorie 6: Geschäftsreisen Methodik: Distanzbasierte Methode Diese Kategorie umfasst die Treibhausgasemissionen der Flugreisen aller AT&S-Mitarbeiter:innen. Die Aktivitätsdaten werden von Reise-Dienstleistern sowie durch unternehmensinterne Aufzeichnungen bereitgestellt. Für die Berechnung werden die Flugstrecken mit dem entsprechenden Umrechnungsfaktor multipliziert. Andere Transportarten sind von den Emissionsberechnungen ausgeschlossen, da sie aufgrund des geringen Anteils für AT&S nicht relevant sind. EcoInvent v3.11 Scope 3, Kategorie 7: Pendelnde Arbeitnehmer Methodik: Distanzbasierte Methode Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde an allen AT&S-Standorten eine neue Mitarbeiter:innenbefragung zu den Pendelgewohnheiten der Mitarbeiter:innen durchgeführt. Die gewonnenen Daten zu Verkehrsmitteln, Entfernungen und Pendelhäufigkeit dienen als Grundlage für die Berechnung der Emissionen dieser Kategorie. Für jede Verkehrsart wurden geeignete Umrechnungsfaktoren der EcoInvent-Datenbank verwendet. EcoInvent v3.11 Scope 3, Kategorie 8: Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter Nicht relevant (nicht im THG-Inventar enthalten) Für das Geschäftsjahr 2024/25 wurde ein Screening der Emissionen von geleasten Gebäuden/Wohnungen durchgeführt. Laut diesem sind die Emissionen dieser Kategorie für AT&S nicht relevant, da sie weniger als 0,1 % der gesamten Scope 3-Emissionen ausmachen. Emissionen anderer geleaster Wirtschaftsgüter sind durch deren tatsächliche Nutzung bereits in Scope 1 bzw. Scope 2 enthalten. --- Scope 3, Kategorie 9: Nachgelagerter Transport Methodik: Distanzbasierte Methode Die Emissionen dieser Kategorie umfassen alle Transporte verkaufter Waren zu Kunden, die nicht von AT&S bezahlt werden. Für die Emissionsberechnung wird die distanzbasierte Methode verwendet, wobei Masse, Entfernung und Transportart berücksichtigt werden. EcoInvent v3.10 Scope 3, Kategorie 10: Verarbeitung verkaufter Produkte Nicht relevant (nicht im THG-Inventar enthalten) AT&S produziert Zwischenerzeugnisse mit vielen potenziellen nachgelagerten Anwendungen. Auch ist für einige der Produkte nicht bekannt, in welcher spezifischen Endanwendung sie verwendet werden. Daher kann AT&S die Emissionen, die mit der Verarbeitung der verkauften Produkte verbunden sind, nicht vernünftig schätzen und in dieser Kategorie keine Emissionen berichten. --- Scope 3, Kategorie 11: Verwendung verkaufter Produkte Nicht relevant (nicht im THG-Inventar enthalten) Wie bereits beschrieben, produziert AT&S keine Endprodukte, sondern Zwischenerzeugnisse mit vielen potenziellen nachgelagerten Anwendungen. Auch ist für einige der Produkte nicht bekannt, in welcher spezifischen Endanwendung sie verwendet werden. Generell kann jedoch festgehalten werden, dass Leiterplatten bzw. IC-Substrate passive Komponenten sind, die selbst keine Energie verbrauchen. Ihnen können nur minimale Wärmeverluste während der Nutzungsphase zugeordnet werden, welche jedoch ein kleiner, vernachlässigbarer Teil des Energiebedarfs des Endprodukts sind. Daher können die Emissionen unserer Produkte in einem elektronischen Gerät während der Nutzung ignoriert werden. --- Scope 3, Kategorie 12: Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer Nicht relevant (nicht im THG-Inventar enthalten) AT&S hat aufgrund der Tätigkeit als B2B-Unternehmen auf die Entsorgung des Endprodukts durch den Endnutzer keinen Einfluss. Dennoch wurde für das Geschäftsjahr 2024/25 ein Screening der Emissionen der Kategorie 12 durchgeführt. Demnach sind diese für AT&S nicht relevant, da sie weniger als 0,1 % der gesamten Scope 3-Emissionen ausmachen. --- Scope 3, Kategorie 13: Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter Nicht relevant (nicht im THG-Inventar enthalten) AT&S vermietet keine Vermögenswerte an Dritte. --- Scope 3, Kategorie 14: Franchises Nicht relevant (nicht im THG-Inventar enthalten) AT&S hat keine Franchise-Aktivitäten. --- Scope 3, Kategorie 15: Investitionen Nicht relevant (nicht im THG-Inventar enthalten) AT&S ist nicht als Investor oder Finanzdienstleister tätig. --- Die nachfolgend berichteten THG-Emissionen beziehen sich auf die zu Rechnungslegungszwecken konsolidierte Gruppe (das Mutterunternehmen und die Tochterunternehmen). Wie bereits im vorangegangenen Abschnitt erläutert wurde, sind nur jene Emissionen, die aus dem Energieverbrauch der Vertriebsservicegesellschaften entstehen, ausgenommen, da diese vernachlässigbar sind. Weiters sind die Emissionen des Werks in Ansan, Korea, durch dessen Verkauf während des Berichtsjahres nur für den Zeitraum April 2024 bis Januar 2025 im THG-Inventar enthalten. Im Geschäftsjahr 2024/25 sind im Scope 2-Bereich 6.299 t an biogenen CO2-Emissionen angefallen, während es im Scope 1-Bereich keine biogenen CO2-Emissionen gab. Die THG-Emissionen wurden nicht von einer externen Stelle validiert. Für den Kauf von erneuerbarem Strom werden verschiedene vertragliche Instrumente verwendet. Darunter fallen Lieferverträge für erneuerbare Energien mit einem Anteil von 43 %, Herkunftsnachweise mit 11,5 % sowie Zertifikate für erneuerbare Energien mit 45,5 %. Im Geschäftsjahr 2024/25 beträgt der Prozentsatz der Scope 3-Emissionen, die unter Verwendung von Primärdaten berechnet wurden, 21 %. Dies umfasst alle Emissionen der Kategorien 3, 5, 6, 7 und 9 sowie 3 % der Kategorie 1 und 30 % der Kategorie 4. Zu den Emissionen der eingekauften Güter und Dienstleistungen wurde im Jahr 2024 eine Lieferantenumfrage durchgeführt, bei der THG-Primärdaten abgefragt wurden. Einige wenige Lieferanten konnten geeignete Daten bereitstellen, welche gemeinsam mit den Aktivitätsdaten des Berichtsjahres zur Emissionsberechnung herangezogen wurden. Daten zu biogenen CO2-Emissionen aus der Wertschöpfungskette sind derzeit nicht verfügbar. Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse Die zur Berechnung der THG-Intensität verwendeten Nettoumsatzerlöse entsprechen den Umsatzerlösen gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Konzernabschluss). Diese betragen im Geschäftsjahr 2024/25 1.590 Mio. €. THG-Gesamtemissionen Rückblickend Zieljahr 2021/22 (Basisjahr) 2023/24 2024/25 % N/N-1 2030/31 Jährlich % des Ziels / Basisjahr Scope-1-Treibhausgasemissionen Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO2e) 30.481,6 32.782,5 34.471,1 5,2 % Scope 1 + 2 (marktbezogen): 161.014 Scope 1 + 2 (marktbezogen): 4,2 % Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) 81,5 % 79,4 % 79,5 % 0,0 % Scope-2-Treibhausgasemissionen Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e) 552.194,5 348.381,6 393.985,4 13,1 % Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e) 229.218,8 80.604,2 94.188,1 16,9 % Scope 1 + 2 (marktbezogen): 161.014 Scope 1 + 2 (marktbezogen): 4,2 % Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen Gesamte indirekte (Scope-3-) THG-Bruttoemissionen (t CO2e) 1.603.645,4 1.339.639,8 928.978,1 (30,7 %) 1 Erworbene Waren und Dienstleistungen 627.680,5 562.282,7 503.366,8 (10,5 %) 2 Investitionsgüter 793.744,9 620.810,3 232.222,0 (62,6 %) 3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) 155.795,0 117.384,6 124.777,7 6,3 % 4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb 5.261,5 8.107,1 19.987,7 > 100 % 5 Abfallaufkommen in Betrieben n.a. n.a. 16.076,7 n.a. 6 Geschäftsreisen 495,1 2.009,9 2.328,7 15,9 % 7 Pendelnde Mitarbeiter 16.488,5 21.752,8 22.023,5 1,2 % 8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter n.a. n.a. n.a. n.a. 9 Nachgelagerter Transport 4.179,9 7.292,5 8.195,1 12,4 % 10 Verarbeitung verkaufter Produkte n.a. n.a. n.a. n.a. 11 Verwendung verkaufter Produkte n.a. n.a. n.a. n.a. 12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer n.a. n.a. n.a. n.a. 13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter n.a. n.a. n.a. n.a. 14 Franchises n.a. n.a. n.a. n.a. 15 Investitionen n.a. n.a. n.a. n.a. THG-Emissionen insgesamt THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO2e) 2.186.321,5 1.720.803,9 1.357.434,6 (21,1 %) THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO2e) 1.863.345,8 1.453.026,4 1.057.637,3 (27,2 %) THG-Intensität in t CO2e/€ 2024/25 2023/24 Veränderung THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoerlös 0,00085 0,00111 (23,1 %) THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoerlös 0,00067 0,00094 (29,0 %) ESRS E2 – Umweltverschmutzung SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Luftverschmutzung E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Luftverschmutzung Zurzeit werden Luftemissionen in der vorlagerten Wertschöpfungskette durch den Lieferantenkodex reguliert. Da der Lieferantenkodex mit dem RBA-Kodex abgestimmt ist, gelten für unsere Lieferanten folgende Anforderungen bezüglich der Luftemissionen: Luftemissionen von flüchtigen organischen Chemikalien, Aerosolen, Korrosionsmitteln, Partikeln, ozonabbauenden Substanzen und Verbrennungsnebenprodukten, die bei den Betriebsabläufen entstehen, müssen charakterisiert, regelmäßig überwacht, kontrolliert und vor der Ableitung behandelt werden. Ozonabbauende Substanzen müssen gemäß dem Montrealer Protokoll und den geltenden Vorschriften effektiv verwaltet werden. Die Lieferanten sollen die Leistung ihrer Luftemissionskontrollsysteme regelmäßig überwachen. Weitere Informationen zum Lieferantenkodex sind unter S2-1 zu finden. E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Luftverschmutzung Im Geschäftsjahr 2024/25 hat AT&S noch keine Maßnahmen auf den Weg gebracht oder abschließend geplant, um der Luftverschmutzung durch die Wertschöpfungskette zu begegnen. Um unserem Anspruch, grundsätzlich nur zielgerichtete und sinnvolle Maßnahmen auf den Weg zu bringen, gerecht zu werden, sollen jene einen messbaren und signifikanten Beitrag leisten können. Voraussichtlich können in den nächsten Jahren erste Maßnahmen in diesem Zusammenhang berichtet werden. E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Luftverschmutzung AT&S hat noch kein messbares Ziel zur negativen Auswirkung der Luftverschmutzung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Die Wirksamkeit des Konzepts des Lieferantenkodex wird durch das digitale Beschaffungssystem und regelmäßige Lieferantenaudits nachverfolgt. AT&S hat aktuell noch kein Ziel formuliert, welches den ESRS-Anforderungen entspricht und die Luftverschmutzung durch die Wertschöpfungskette zentral steuert. Um einen adäquaten Beitrag zum Thema zu leisten, ist es für AT&S wichtig, dass die Ziele zukunftsfähig und ambitioniert sind. Um dies sicherzustellen, sollen die Ziele evidenzbasiert sein sowie die gesetzlichen Bestimmungen, die sich unter anderem aus den ESRS ergeben, eingehalten werden. Derzeit liegt noch kein Zeitplan zur Steuerung der Luftverschmutzung durch die Wertschöpfungskette über ein entsprechendes Ziel vor. Wasserverschmutzung E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung Das Wassermanagement von AT&S bezieht sich auf den Umgang mit den negativen Auswirkungen der Wasserverschmutzung, die durch die eigenen Geschäftstätigkeiten entstehen, sowie auf den Umgang mit regulatorischen Risiken im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung. Unser Konzept basiert auf internationalen Standards wie ISO 14001 Environmental Management System, wobei die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen als Mindeststandard gilt. Die Einhaltung umweltrechtlicher Vorgaben wird durch regelmäßige Wasseranalysen sichergestellt, die von extern zertifizierten Laboren durchgeführt werden. Das Konzept gilt für alle Produktionsstandorte, mit besonderem Fokus auf wasserarme Regionen. Die Umsetzung liegt beim ESG-Team unter Aufsicht der Geschäftsleitung. Das Konzept hinsichtlich Wasserverschmutzung ist Teil der zukünftigen Wasserstrategie, die im kommenden Geschäftsjahr veröffentlicht wird. Zu diesem Zeitpunkt wird es auch eine Richtlinie geben, die für die relevanten Interessenträger:innen und Arbeitsgruppen verfügbar gemacht wird. Weitere Details zum übergeordneten Wassermanagement sind in Kapitel E3 zu finden. Zurzeit werden die Wasseremissionen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette durch den Lieferantenkodex reguliert. Da der Lieferantenkodex mit dem RBA-Kodex abgestimmt ist, gelten für unsere Lieferanten folgende Anforderungen bezüglich der Wasseremissionen: Alle Abwässer müssen zugeordnet, überwacht, kontrolliert und vor der Einleitung oder Entsorgung entsprechend behandelt werden. Die Lieferanten müssen eine routinemäßige Überwachung ihrer Abwasserbehandlungs- und Rückhaltesysteme durchführen, um eine optimale Leistung und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Das Konzept für die Auswirkungen der Wasserverschmutzung durch die vorgelagerte Wertschöpfungskette wird nach Relevanz in die bestehende Umweltrichtlinie in den nächsten Geschäftsjahren aufgenommen. Weitere Informationen zum Lieferantenkodex sind unter S2-1 zu finden. E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung Zur Vermeidung der negativen Auswirkungen zu Wasserverschmutzung zur Risikominimierung setzen wir eine Reihe von kontinuierlichen Maßnahmen um. Die Überwachung potenzieller Wasserverschmutzungen erfolgt durch regelmäßige Prüfungen an unseren Standorten, basierend auf internen Richtlinien sowie geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen. Wir betreiben fortschrittliche biologische und chemisch-physikalische Wasserbehandlungsanlagen, die laufend verbessert werden, um die Umweltbelastung durch Einleitungen zu minimieren. Regelmäßige Evaluierungen der Anlagen hinsichtlich Wasserverbrauch und Behandlungseffizienz sind ein fester Bestandteil unserer Wasserstrategie und stellen sicher, dass unsere Prozess- und Abwassersysteme immer auf dem aktuellen Stand der Technik sind. Darüber hinaus setzen wir standortbezogene Datenerfassungssysteme ein, die eine präzise Überwachung des Wasserverbrauchs, der Einleitmengen und der Wasserqualität ermöglichen. Diese Systeme dienen nicht nur der Einhaltung regulatorischer Vorgaben, sondern verfolgen explizit das Ziel, tatsächliche materielle Auswirkungen zu identifizieren und Abhilfemaßnahmen für betroffene Interessengruppen zu ermöglichen. Ein zentrales Ziel unserer Wasserstrategie ist die kontinuierliche Steigerung der Wasserrecyclingquote. Auch wenn diese Maßnahme keinen festen Abschlusszeitpunkt hat, stellt sie einen integralen Bestandteil unserer langfristigen Umweltstrategie dar und ist Ausdruck unseres Engagements für eine fortlaufende Verbesserung der Wassernutzung und Vermeidung von Umweltverschmutzung. Im Geschäftsjahr 2024/25 hat AT&S noch keine Maßnahmen auf den Weg gebracht oder abschließend geplant, um der Wasserverschmutzung durch Lieferanten zu begegnen. Um unserem Anspruch, grundsätzlich nur zielgerichtete und sinnvolle Maßnahmen auf den Weg zu bringen, gerecht zu werden, sollen jene einen messbaren und signifikanten Beitrag leisten können. Voraussichtlich können in den nächsten Jahren erste Maßnahmen in diesem Zusammenhang berichtet werden. E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird anhand messbarer Indikatoren bewertet. Das an allen Standorten produzierte Abwasser wird gemäß behördlichen Vorgaben ordnungsgemäß behandelt und die Wasserqualität vor der Einleitung überprüft. Wir überlegen uns im Rahmen der neuen Strategie geeignete Ziele, die wir im Geschäftsjahr 2026/27 veröffentlichen würden. Weitere Informationen sind im Kapitel E3 zu finden. AT&S hat noch kein messbares Ziel zur negativen Auswirkung der Wasserverschmutzung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Die Wirksamkeit des Konzepts des Lieferantenkodex wird durch das digitale Beschaffungssystem und regelmäßige Lieferantenaudits nachverfolgt. AT&S hat aktuell noch kein Ziel formuliert, welches den ESRS-Anforderungen entspricht und die Wasserverschmutzung durch Lieferanten zentral steuert. Um einen adäquaten Beitrag zum Thema zu leisten, ist es für AT&S wichtig, dass die Ziele zukunftsfähig und ambitioniert sind. Um dies sicherzustellen, sollen die Ziele evidenzbasiert sein sowie die gesetzlichen Bestimmungen, die sich unter anderem aus den ESRS ergeben, eingehalten werden. Derzeit liegt noch kein Zeitplan zur Steuerung der Wasserverschmutzung durch Lieferanten über ein entsprechendes Ziel vor. Bodenverschmutzung E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung Die Bodenverschmutzung wird hauptsächlich durch die Abfallmanagementverfahren und Recyclingpraktiken von AT&S indirekt beeinflusst. Die Messmethoden basieren auf der Nachverfolgung von gefährlichem Abfall gemäß ISO 14001. Zurzeit wird die Bodenverschmutzung in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette durch den Lieferantenkodex reguliert. Da der Lieferantenkodex mit dem RBA-Kodex abgestimmt ist, gelten für unsere Lieferanten folgende Anforderungen: Die Lieferanten müssen den gefährlichen Abfall messen und dokumentieren. Aßerdem sollen sie einen systematischen Ansatz zur Identifizierung, Verwaltung, Reduzierung und verantwortungsvollen Entsorgung oder Wiederverwertung von festen nicht gefährlichen Abfällen umsetzen. Abfalldaten sollen erfasst und dokumentiert werden. Das Konzept für die Auswirkungen der Bodenverschmutzung durch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette wird nach Relevanz in die bestehende Umweltrichtlinie in den nächsten Geschäftsjahren aufgenommen. Weitere Informationen zum Lieferantenkodex sind unter S2-1 zu finden. E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung Im Geschäftsjahr 2024/25 hat AT&S noch keine Maßnahmen auf den Weg gebracht oder abschließend geplant, um der Bodenverschmutzung in der Wertschöpfungskette zu begegnen. Um unserem Anspruch, grundsätzlich nur zielgerichtete und sinnvolle Maßnahmen auf den Weg zu bringen, gerecht zu werden, sollen jene einen messbaren und signifikanten Beitrag leisten können. Voraussichtlich können in den nächsten Jahren erste Maßnahmen in diesem Zusammenhang berichtet werden. E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung AT&S hat noch kein messbares Ziel zur negativen Auswirkung der Bodenverschmutzung in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die Wirksamkeit des Konzepts des Lieferantenkodex wird durch das digitale Beschaffungssystem und regelmäßige Lieferantenaudits nachverfolgt. AT&S hat aktuell noch kein Ziel formuliert, welches den ESRS-Anforderungen entspricht und die Bodenverschmutzung durch die Wertschöpfungskette zentral steuert. Um einen adäquaten Beitrag zum Thema zu leisten, ist es für AT&S wichtig, dass die Ziele zukunftsfähig und ambitioniert sind. Um dies sicherzustellen, sollen die Ziele evidenzbasiert sein sowie die gesetzlichen Bestimmungen, die sich unter anderem aus den ESRS ergeben, eingehalten werden. Derzeit liegt noch kein Zeitplan zur Steuerung der Bodenverschmutzung durch die Wertschöpfungskette über ein entsprechendes Ziel vor. E2-4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung Die relevanten Schadstoffe in Luft, Wasser und Boden, die für unsere Betriebe in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (E-PRTR-Verordnung) erwähnt werden, wurden von uns identifiziert. Je nach Relevanz der Parameter und Vorgaben der lokalen Behörden findet die Messung der Schadstoffe in unterschiedlichen Frequenzen statt. Die Berechnung der Schadstoffemissionen im Abwasser basiert auf der Abwassermenge und der Konzentration der darin enthaltenen Schadstoffe. Die Abwassermenge wird dabei kontinuierlich über entsprechende Messgeräte ermittelt. Die Bestimmung der Konzentration erfolgt über eine Probenentnahme im entsprechenden Abwasser, die entweder durch unsere internen chemischen Labore oder durch externe Einrichtungen analysiert wird. Abschließend wird die Konzentration mit der Abwassermenge multipliziert, um die monatlichen Frachten zu berechnen. Bei der Probenahme und den anschließenden Mess- und Analyseverfahren halten wir uns stets an die lokalen gesetzlichen Vorgaben sowie an die geltenden Normen und Standards. Eine Untersuchung wurde durchgeführt, um festzustellen, welche Schadstoffe in Bezug auf unsere Herstellungsprozesse relevant sind. Dabei wurde ein Abgleich anhand der CAS-Nummer jedes Schadstoffs vorgenommen und auch wissenschaftliche Arbeiten herangezogen, die Informationen über potenzielle Schadstoffe enthalten, die bei der Herstellung in der Mikroelektronikindustrie freigesetzt werden könnten. Die Tabelle „Schadstoffe“ enthält die Mengen der im Berichtsjahr emittierten Schadstoffe in Wasser. Die konsolidierten Mengen umfassen nur die Emissionen aus Anlagen, bei denen der in Anhang II der EPRTR-Verordnung festgelegte Schwellenwert überschritten wird. Dies bedeutet nicht, dass wir nicht den lokalen Vorschriften jeder Anlage bezüglich Schadstoffkonzentration und Schadstoffbelastung entsprechen. Die Schwellenwerte aus Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (E-PRTR-Verordnung) berücksichtigen nicht den betrieblichen Durchsatz der Produktionsanlagen. Schadstoffe in t/Jahr 2024/25 Freisetzung in Gewässer Kupfer 1,66 Gesamtstickstoff 147,67 Nickel 0,11 Gesamter organischer Kohlenstoff (als Gesamt-C oder CSB/3) 195,53 Fluorid 2,49 Chlorid 9.090,33 Die Tabelle enthält keine in die Luft und den Boden freigesetzten Schadstoffe, da diese für unsere Produktion nicht relevant sind. Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit (besonders) besorgniserregenden Stoffen Das angewandte Konzept ist die Produkt Stewardship-Richtlinie. Diese umfasst ein integriertes Management von Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltaspekten in allen Phasen des Produktlebenszyklus. Die Richtlinie beschäftigt sich auch mit der Vermeidung von Vorfällen und Notsituationen sowie einer Verringerung der Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft durch die Minimierung der Verwendung (besonders) besorgniserregender Stoffe. Sie gilt in den Ländern, in denen AT&S tätig ist, und berücksichtigt die Interessen der Kunden, Lieferanten und internationaler Interessenträger:innen. Die Abteilungsleitung Corporate ESG und Quality ist für die operative Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. AT&S verpflichtet sich zur Einhaltung der RoHS- und REACH-Richtlinien sowie anderer nationaler, regionaler und lokaler Gesetze und Vorschriften. Die Kunden werden über die Herangehensweise und die Nachhaltigkeitsleistung der Produkte informiert, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können. E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit (besonders) besorgniserregenden Stoffen Die Maßnahme ist die Einhaltung der RoHS- und REACH-Richtlinien und steht in direktem Zusammenhang mit den Zielvorgaben des oben genannten Konzepts. Die Maßnahme wird laufend bewertet und angepasst, um die Zielerreichung sicherzustellen. E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit (besonders) besorgniserregenden Stoffen Unser Ziel in Bezug auf (besonders) besorgniserregende Substanzen besteht darin, die vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten. Zweimal pro Jahr wird dieses Ziel aufgrund der Aktualisierung der REACH-Verordnung erneuert. Dies beinhaltet rigorose Überwachungs- und Verifizierungsprozesse, um die Zielerreichung sicherzustellen. E2-5 – Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe Ein Großteil der eingekauften (besonders) besorgniserregenden Stoffe wird während des Produktionsprozesses zur Behandlung der Leiterplatten verwendet und verbleibt nicht im Produkt. Im Produkt verbleiben keine besorgniserregenden Stoffe, jedoch ein geringer Anteil an besonders besorgniserregenden Stoffen. Die (besonders) besorgniserregenden Stoffe, die nicht im Produkt verbleiben oder als Teil des Abfalls klassifiziert werden, werden entweder in Produktionsprozessen, Abwasseranlagen oder Abluftreinigungsanlagen zu unbedenklichen Stoffen umgewandelt. Alle Zahlen zu (besonders) besorgniserregenden Stoffen sind mit einer Unsicherheit behaftet. Da keine detaillierten Werte für alle Materialien bzw. Produkte zugänglich sind, handelt es sich um Schätzungen. Eine genauere Berechnung bedarf weiterer Recherche und Austausch mit unseren Lieferanten, die im neuen Geschäftsjahr 2025/26 weitergeführt werden. Die Kennzahlen wurden nicht von einer externen Stelle validiert. Mengenübersicht (besonders) besorgniserregender Stoffe in t 2024/25 Besorgniserregende Stoffe Gesamtmenge, die beschafft wurde 3.442,42 Gesamtmenge, die das Unternehmen in Form von Emissionen oder als Teil von Produkten verlässt 325,35 davon als Teil von Produkten 0,49 davon als Emissionen (Abfallmenge als Teil von gefährlichen Abfällen) 324,86 Besonders besorgniserregende Stoffe Gesamtmenge, die beschafft wurde 5,64 Gesamtmenge, die das Unternehmen in Form von Emissionen oder als Teil von Produkten verlässt 0,57 davon als Teil von Produkten 0,49 davon als Emissionen (Abfallmenge als Teil von gefährlichen Abfällen) 0,08 Besorgniserregende Stoffe Um die eingekauften Mengen zu erhalten, wurden auf Basis der europäischen Standorte, die der REACH-Verordnung unterliegen, und um die Kriterien gemäß Artikel 57 und die Definition gemäß Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zu erfüllen, alle Sicherheitsdatenblätter der relevanten Chemikalien händisch durchgesehen und diese dann in eine Tabelle mit den Gefahrenklassen, wie in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates dargestellt, eingestuft. Danach wurden die Einkaufsvolumina der europäischen Standorte erhoben und mit Hilfe des Produktionsvolumens im Konzern entsprechend hochgerechnet. Die Einkaufsmengen der Chemikalien wurde dabei auf dieselbe Weise ermittelt wie im Abschnitt E5-4 beschrieben. Bei den zur Hochrechnung verwendeten Produktionsmengen handelt es sich um Ist-Daten. Nach aktuellem Wissensstand verbleiben keine besorgniserregenden Stoffe in unseren Produkten. Entweder dienen die eingesetzten besorgniserregenden Stoffe nur als Hilfsstoffe während der Produktion, werden zwischen den Produktionsschritten durch Spülanwendungen wieder vom Produkt entfernt oder reagieren während der Fertigungsschritte zu harmlosen Substanzen. Um die Menge an besorgniserregenden Stoffen im Abfall zu berechnen, wurde bestimmt, welche der eingekauften besorgniserregenden Stoffe zu Abfall werden. Dies sind all jene Stoffe, die nicht in unseren Abwasserreinigungsanlagen behandelt werden können, da diese extern als Abfall entsorgt werden müssen. Wiederum wurde die Menge der europäischen Standorte ermittelt und mithilfe des Produktionsvolumens die globale Menge im Konzern hochgerechnet. Besonders besorgniserregende Stoffe Um die Materialien zu identifizieren, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten, wurden entsprechende Informationen von unseren Lieferanten eingeholt sowie die technischen Datenblätter und Sicherheitsdatenblätter geprüft. Bei Materialien, zu denen noch keine exakten Angaben über den Gehalt an besonders besorgniserregenden Stoffen verfügbar war, wurden die Konzentrationen anhand vergleichbarer Materialien abgeschätzt. Bei den besonders besorgniserregenden Stoffen handelt es sich zu einem überwiegenden Teil um Melamine (CAS No. 108-78-1), 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-one (CAS No. 71868-10-5), aber auch um die Stoffe N,N-Dimethylacetamide (CAS No. 127-19-5), 4,4'-isopropylidenediphenol (CAS No. 80-05-7), 2-Benzyl-2-dimethylamino-4'-morpholinobutyrophenone (CAS No. 119313-12-1), 1-Methyl-2-pyrrolidone (CAS No. 872-50-4) und Blei (CAS No. 7439-92-1). Die Menge an besonders besorgniserregenden Stoffen, die unser Unternehmen bezieht, wurde über die Einkaufsmengen der relevanten Materialien in Kombination mit der darin enthaltenen bekannten bzw. geschätzten Konzentration bestimmt. Die Einkaufsmenge der Chemikalien wurde wieder auf dieselbe Weise ermittelt wie im Abschnitt E5-4 beschrieben. Relevante Gruppen sind unsere Rohmaterialien (Basismaterialien) sowie Lacke. Besonders besorgniserregende Stoffe in den Rohmaterialien verbleiben nach unserem aktuellen Wissensstand vollständig im Produkt. Aufgrund der Informationen und Analysen durch unsere größten Lieferanten für Lacke ist uns die Konzentration an besonders besorgniserregenden Stoffen im fertigen Produkt bekannt. Bei Lacken, für die wir noch keine exakten Angaben zur Verfügung hatten, wurde die Konzentration anhand dieser Analyse abgeschätzt. Für die Abfallmenge der relevanten Materialgruppen werden separate Abfallaufzeichnungen geführt. Die Bestimmung der Konzentration an besonders besorgniserregenden Stoffen wurde auf dieselbe Weise wie oben beschrieben durchgeführt. Nachfolgende Tabelle zeigt die Unterteilung der (besonders) besorgniserregenden Stoffe in die Gefahrenklassen. Gefahrenklassenzuordnung der (besonders) besorgniserregenden Stoffe in t Besorgniserregende Stoffe * Besonders besorgniserregende Stoffe * Gesamtmenge, die beschafft wurde Gesamtmenge, die das Unternehmen verlässt davon als Teil von Produkten davon als Emissionen (Abfall) Gesamtmenge, die beschafft wurde Gesamtmenge, die das Unternehmen verlässt davon als Teil von Produkten davon als Emissionen (Abfall) Karzinogenität der Kategorien 1 und 2 3.015,80 319,81 0,02 319,79 2,18 0,05 0,02 0,02 Keimzell-Mutagenität der Kategorien 1 und 2 687,69 178,86 – 178,86 – – – – Reproduktionstoxizität der Kategorien 1 und 2 1.489,70 228,70 0,46 228,23 3,46 0,52 0,46 0,06 Sensibilisierung der Atemwege der Kategorie 1 0,05 0,00 – 0,00 – – – – Sensibilisierung der Haut der Kategorie 1 2.601,33 5,14 0,04 5,10 0,04 0,04 0,04 0,00 Chronisch gewässergefährdend der Kategorien 1 bis 4 2.412,03 324,81 0,07 324,74 3,06 0,10 0,07 0,03 Spezifisch zielorgantoxisch (wiederholte Exposition) der Kategorien 1 und 2 2.275,33 178,87 0,02 178,85 2,18 0,05 0,02 0,02 Spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition) der Kategorien 1 und 2 501,87 0,00 – 0,00 – – – – Gesamtmenge 3.442,42 325,35 0,49 324,86 5,64 0,57 0,49 0,08 * Da auf ein Stoffgemisch mehrere Gefahrenklassen zutreffen können, ist die Summe aller Gefahrenklassen größer als die in der Zeile "Gesamtmenge" ausgewiesene Zahl. ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell E3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen AT&S behandelt verschiedene Konzepte im Zusammenhang mit Wasserressourcen. Im Folgenden werden diese Konzepte einzeln beschrieben und mit zusätzlichen Informationen aus den bereitgestellten Dokumenten ergänzt. Die Umweltrichtlinie von AT&S regelt verschiedene Umweltthemen, einschließlich Wasserressourcen. In der Umweltrichtlinie berücksichtigen wir nationale, regionale und lokale Gesetze sowie relevante inter-nationale Verträge und fördern die Zusammenarbeit mit Stakeholdern wie Lieferanten und Kunden, ins-besondere in wasserarmen Gebieten. In unserer Umweltrichtlinie verpflichten wir uns, physische, re-gulatorische und reputationsbezogene Wasserrisiken für alle Betriebsstätten zu bewerten, Pläne zur Minderung identifizierter Risiken und zur Verbesserung des Wassermanagements zu erstellen und umzusetzen, wobei wir uns auf wasserstressreiche Gebiete konzentrieren. In wasserarmen Regionen wird kollektives Handeln mit Stakeholdern gefördert. AT&S orientiert sich an den Sustainable Develop-ment Goals (SDG 6.3.2) und dem UN Global Com-pact. Zusätzlich führen wir regelmäßige Wasserbe-wirtschaftungs- und Risikobewertungen sowie Was-serqualitätsanalysen durch, um die höchsten Sicher-heits- und Qualitätsstandards für unsere Wasserres-sourcen zu gewährleisten. Die Richtlinie gilt für alle verbundenen Unternehmen und Auftragnehmer an AT&S-Standorten. Sie wird öffentlich kommuniziert und in mehreren Sprachen bereitgestellt, um Mitarbeiter:innen, Auftragnehmern und Lieferanten Zugang zu gewähren. Der Vorstand legt den Governance-Ansatz fest, genehmigt die Strategie und überprüft die Leistung. Die Corporate ESG-Funktion, die der Leitung Corporate ESG und Quality unterstellt ist, koordiniert die operative Umsetzung. AT&S verpflichtet sich, die ISO 14001-Zertifizierung für alle Produktionsstandorte einzuhalten. Die ISO 14001-Zertifizierung von AT&S zeigt das Engagement unseres Unternehmens für Umweltmanagement und Risikominderung. Durch die systematische Verwaltung unserer Umweltverantwortlichkeiten reduzieren wir unsere negativen Auswirkungen auf die Umwelt, stellen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicher und verbessern die betriebliche Effizienz. Mit dem Water Risk Filter des WWF und dem Aqueduct Risk Filter haben wir potenzielle Wasserqualitätsrisiken in den Wassereinzugsgebieten identifiziert, in denen sich unsere Anlagen befinden. In China orientiert sich AT&S an dem „Alliance for Water Stewardship“ (AWS)-Standard, der einen Rahmen für die Verbesserung der Wasserbewirt-schaftung bietet. Dies wird von Kunden gefordert und zielt auf nachhaltiges Wassermanagement in wasserarmen Regionen ab. Der Standard gilt derzeit nur für die Werke in China. Der Lieferantenkodex steuert das Management der negativen Auswirkung „Beitrag zu Wasserstress” in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, indem die Lieferanten von AT&S zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Wasserentnahme verpflichtet werden. Weitere Informationen zum Lieferantenkodex sind unter S2-1 zu finden. AT&S entwickelt eine neue Wasserstrategie, die im Geschäftsjahr 2025/26 veröffentlicht wird. Das Unternehmen wird damit die Verpflichtung zur Verringerung des wesentlichen Wasserverbrauchs in Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind, im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten sowie innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette wahrnehmen. In diesem Zusammenhang werden Gebiete untersucht, die als von Wasserrisiken betroffen gelten. Gebiete, die als von Wasserrisiken betroffen gelten, sind jene, die im Aqueduct Water Risk Atlas des World Resources Institute ein gesamtes Wasserrisiko von „Hoch (3–4)“ oder höher aufweisen. Im Berichtsjahr betraf dies für AT&S die Standorte in Shanghai, China, und Nanjangud, Indien. Gebiete mit hohem Wasserstress sind solche, die einen Wert von „Hoch (40–80 %)“ oder mehr erreichen. Im Berichtsjahr befand sich nur das Werk in Shanghai, China, in einem solchen Gebiet. Weitere Untersuchungen folgen im neuen Geschäftsjahr. Zur negativen Auswirkung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette sind aktuell noch keine Konzepte definiert. E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Im Geschäftsjahr 2024/25 konzentrierte sich AT&S auf das Management von Wasserschadstoffemissionen. Wir führten Wasserbewirtschaftungs- und Risikobewertungen an all unseren Standorten durch und pflegten diese, um unsere Auswirkungen und Abhängigkeiten von Wasserressourcen besser zu verwalten und bei Bedarf Aktionspläne zu entwickeln. Der Bau der beiden neuen Werke an den AT&S-Produktionsstätten Leoben-Hinterberg, Österreich, und Kulim, Malaysia, war darauf ausgelegt, den Frischwasserverbrauch zu reduzieren, indem Wasseraufbereitungstechnologien implementiert wurden, die die Wiederverwendung und das Recycling von Abwasserströmen durch Umkehrosmose und Continuous Electro Deionisation (CEDI) ermöglichen. Diese Ströme werden behandelt, um die erforderliche Prozesswasserqualität in unseren Betrieben zu erreichen. Ebenso hat AT&S an den Produktionsstätten in Shanghai, China, und Chongqing, China, Wasserrecyclingprojekte initiiert, um zur Erhaltung der Wasserressourcen und zur Rückgewinnung von Wasser beizutragen. Der Fortschritt der Maßnahme wird basierend auf dem Anteil des zurückgewonnenen Wassers im Vergleich zur Frischwasserentnahme monatlich gemessen. Im Jahr 2024 wurde in Shanghai, China, ein Projekt zur Verbesserung der Spülwasserversorgung in der Produktion mit automatischen Ventilen initiiert. Durch die Realisierung einer intelligenten Wasserdosierung wird Prozesswasser in Abhängigkeit von Prozessparametern dosiert. Die Mengenzuteilung des Prozesswassers erfolgte davor über eine starr festgelegte Wassermenge. Zur Verbesserung der Spülwasserversorgung hat AT&S im Geschäftsjahr 2024/25 Audits der Basiswasserleitung gestartet. Die Audits werden im nächsten Geschäftsjahr abgeschlossen. Unsere Produktionsprozesse tragen durch die Entnahme großer Wassermengen zu Wasserstress bei, besonders in Regionen mit Wasserknappheit. Ineffiziente Wassernutzung in unseren Einrichtungen belastet die Wasserressourcen, und die Abwassereinleitung durch Reinigung und Staubbehandlung wird kritisch bewertet. Um diese negativen Auswirkungen auszugleichen, führen wir genutztes Wasser in den natürlichen Wasserkreislauf zurück und nutzen wirksame Abwasserbehandlungssysteme. Diese Systeme reduzieren die Abwassereinleitung und stellen sicher, dass das Wasser den Umweltstandards entspricht. Wir haben spezialisierte Abwasserbehandlungsanlagen bei der jeweiligen Übernahme oder Bau eines Werks eingerichtet und das Personal damals entsprechend geschult, sodass jetzt die Ableitung von Wasser im Kontext der IROs betrachtet werden können. Das Abwasser aus den Anlagen wird durch die Trennung der Abwasserströme aus den verschiedenen Nassgeräten der Produktion verwaltet. Dieses Abwasser wird ordnungsgemäß behandelt und Wasserqualitätsbewertungen unterzogen, bevor es abgeleitet wird, um sicherzustellen, dass gesetzliche Anforderungen eingehalten und Auswirkungen auf Gewässer vermieden werden. Einige der relevantesten Grenzwerte, die regelmäßig analysiert werden, sind Kupfer, Nickel, chemischer Sauerstoffbedarf (COD), Phosphate und Nitrate. Die Standorte folgen den lokalen Umweltvorschriften und berichten daher über die Schadstoffkonzentration und -belastung in Bezug auf diese Parameter. In Gebieten mit erhöhtem Wasserrisiko werden wir Wassermanagementsysteme einführen und vermehrt Interessensgruppen wie Kunden und Lieferanten miteinbeziehen. Der Zeitplan für die Zertifizierung ist für Chongqing, China, für das Geschäftsjahr 2026/27 sowie für die Standorte Shanghai, China, und Nanjangud, Indien, für das Geschäftsjahr 2027/28 geplant. Für die Durchführung der Maßnahmen sind im Mittelfristplan künftige finanzielle Mittel in der Höhe von 12,0 Mio. € an Investitionsausgaben (CapEx) und 8,5 Mio. € an operativen Ausgaben (OpEx) vorgesehen. Im Berichtsjahr sind 0,8 Mio. € an operativen Ausgaben angefallen, welche sich in der Anhangangabe 2 „Aufwandsarten“ in den Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wiederfinden. Maßnahmen in Bezug auf die negative Auswirkung zur Wasserentnahme in der vorgelagerten Wertschöpfungskette beziehen sich auf den Lieferantenkodex. Die Maßnahmen dazu sind unter S2-4 beschrieben. E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen AT&S hat aktuell noch kein Ziel formuliert, welches den ESRS-Anforderungen entspricht. AT&S entwickelt jedoch eine Wasserstrategie, die im Geschäftsjahr 2025/26 veröffentlicht wird. Die Wasserstrategie wird sich zum Ziel setzen, den Wasserverbrauch zu reduzieren und gleichzeitig die Wasserrecyclingquote zu erhöhen. Die Entwicklung der Strategie stützt sich auf anerkannte Wasserstandards und wird die Erreichung der relevanten UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) unterstützen. Die Strategie wird Wasserreduktionsziele festlegen, wobei besonderes Augenmerk auf stark wassergefährdete Gebiete gelegt wird. Wasseraudits werden uns helfen, die Einhaltung sicherzustellen und Verbesserungsbereiche zu identifizieren. Die Strategie wird auf Gruppenebene anwendbar sein. AT&S plant, messbare ergebnisorientierte Ziele in der Strategie festzulegen. Der Zeitrahmen für die Festlegung messbarer Ziele wird die nächsten fünf Jahre bis 2030 umfassen. Das Basisjahr, ab dem der Fortschritt gemessen wird, wird 2025 sein. Die kontinuierlichen Fortschritte werden im Rahmen des ESG Steering Committees berichtet. Für die Entwicklung der Strategie sollen zukünftig verschiedene Methoden angewendet werden, wie zum Beispiel das Management von Wasserschadstoffemissionen, die Wasserüberwachung und Wasseraudits. Wir werden unsere Umweltauswirkungen minimieren, indem wir nutzbare Wasserressourcen durch unsere Wasserauffüllungsprojekte an Interessengruppen und lokale Gemeinschaften zurückgeben. Die wasserbezogenen Ziele des Unternehmens werden mit den verbindlichen Vorschriften und Gesetzen in Einklang gebracht, um die Einhaltung lokaler und internationaler Standards sicherzustellen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird durch monatliche Messungen von Frischwasserrückgewinnung gemessen. Außerdem wird die Wirksamkeit der Projekte durch die weiteren Maßnahmen und Zielsetzungen sowie der Erfüllung der ISO 14001-Zertifizierung nachverfolgt. AT&S hat noch kein messbares Ziel zur negativen Auswirkung der Wasserentnahme in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Die Wirksamkeit des Konzepts und der Maßnahme wird durch das digitale Beschaffungssystem und regelmäßige Lieferantenaudits nachverfolgt. E3-4 – Wasserverbrauch Wasserverbrauch 2024/25 2023/24 Veränderung Gesamtwasserverbrauch (in m³) 2.287.330 2.513.926 (9,0 %) Gesamtwasserverbrauch in Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind (einschließlich Gebieten mit hohem Wasserstress) (in m³) 868.219 1.062.711 (18,3 %) Gesamtvolumen des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers (in m³) 1.700.150 n.a. n.a. Wasserintensität (Gesamtwasserverbrauch in m³/Mio. € Nettoumsatzerlöse) 1.439 1.622 (11,3 %) Alle Daten zum Wasserverbrauch stammen aus direkten Messungen an den Standorten. Der hier angegebene Gesamtwasserverbrauch für das Vorjahr weicht vom Wert ab, welcher im Geschäftsbericht 2023/24 berichtet wurde. Dies liegt an der unterschiedlichen Definition des Wasserverbrauchs laut ESRS. Bisher wurde auch jenes Wasser, das in Kläranlagen eingeleitet wird, als Verbrauch gezählt, was laut Definition der ESRS aber nicht der Fall ist. Konzernweite Informationen zum zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wasser liegen erst seit Beginn des Berichtsjahres vor, weswegen zum Vorjahr keine Angaben gemacht werden können. Die Angaben stammen auch hier aus direkten Messungen. Die Kennzahlen zum Wasserverbrauch werden nicht von externer Stelle validiert. Hinsichtlich der Wasserquantität messen wir die gesamten Wasserentnahmen aus jeder Quelle und achten darauf, die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen zur Wasserqualität der Wassereinzugsgebiete. Die Beurteilung der Wasserqualität wurde mithilfe des WWF Water Risk Filter abgefragt. Standort Land Wassereinzugsgebiet Wasserqualität Ansan Korea Gelbes Meer und Ostchinesisches Meer Hohes Risiko Chongqing China Yalong Jiang Hohes Risiko Fehring Österreich Donau Hohes Risiko Leoben-Hinterberg Österreich Drau Geringes Risiko Nanjangud Indien Bucht von Bengalen Mittleres Risiko Shanghai China Gelbes Meer und Ostchinesisches Meer Hohes Risiko Kulim Malaysia Malaiische Halbinsel Mittleres Risiko ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Folgende Tätigkeiten hat AT&S in Bezug auf den eigenen Betrieb identifiziert, die negative Auswirkungen auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität sowie folgende Auswirkungen auf bedrohte Arten haben: ◾ Ausstoß von Treibhausgasemissionen ◾ Umweltverschmutzung (Abwasser und Abfälle) ◾ Potenzielle Landnutzungsänderungen durch Inanspruchnahme zuvor anderweitig genutzter Flächen für Produktionsanlagen und sonstige Unternehmensgebäude ◾ Einkauf natürlicher Ressourcen (Mineralien, Metalle) ◾ Internationaler Transport von Ressourcen durch Flug- und Schiffverkehr ◾ Wasserentnahme für die Produktion In folgender Tabelle sind die Standorte in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität aufgeschlüsselt nach den ermittelten Auswirkungen und Abhängigkeiten sowie nach dem ökologischen Zustand der Gebiete ersichtlich. Land Standort Provinz Landschaft/ Meeresgebiet Breitengrad Längengrad Ökologischer Zustand der Gebiete (1 = sehr guter Zustand bis 5 = sehr schlechter Zustand) Auswirkungen auf den Zustand der Arten, den Umfang und den Zustand von Ökosystemen und Ökosystemdienstleistungen Abhängigkeiten auf Ökosystemdienstleistungen Österreich Fehring Steiermark Donau 46,942670 16,007383 2 durch Umweltverschmutzung Regulierende Leistungen für Erdrutsche Österreich Hinterberg Steiermark Drau 47,359410 15,066271 3 durch Umweltverschmutzung Regulierende Leistungen für Erdrutsche Malaysia Kulim Kedah Malaiische Halbinsel 5,425044 100,584860 3 durch Umweltverschmutzung Luftkondition zur Regulierung und Unterstützung Indien Nanjangud – Bucht von Bengalen 12,136150 76,666288 3 durch Umweltverschmutzung Verfügbarkeit von Wasser, Luftkondition zur Regulierung und Unterstützung China Chongqing Chongqing City Yangtze 29,632710 106,751580 3 durch Umweltverschmutzung Luftkondition zur Regulierung und Unterstützung, regulierende Leistungen für Waldbrandrisiko und extreme Hitze China Shanghai Shanghai Gelbes Meer und Ostchinesisches Meer 31,081470 121,424810 3 durch Umweltverschmutzung Luftkondition zur Regulierung und Unterstützung, regulierende Leistungen für extreme Hitze und tropische Wirbelstürme E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell Die biologische Vielfalt und die Ökosysteme sind in der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell noch nicht durch eine Resilienzanalyse bewertet. Somit kann ein Übergangsplan frühestens im kommenden Geschäftsjahr entwickelt werden. E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen AT&S hat auf Gruppenebene noch keine spezifischen Konzepte für Biodiversität und Ökosysteme entwickelt. Wir halten uns an globale Rahmenwerke wie die UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs), die implizit die Biodiversität unterstützen (z. B. SDG 15: Leben an Land). Die Abhängigkeit von der Biodiversität wird durch die Nutzung von Wasser und Rohstoffen für Produktionsprozesse anerkannt. Daher gibt es spezifische Richtlinien und Programme, die sicherstellen, dass Rohstoffe nicht aus Schutzgebieten stammen oder wichtige Biodiversitätsgebiete negativ beeinflussen. Diese sind zwar nicht explizit aufgeführt, können jedoch aus den Richtlinien der Lieferkette abgeleitet werden. E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Es wurden keine Maßnahmen in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme umgesetzt. Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen wird zukünftig evaluiert. Die im Zusammenhang mit dem Klimawandel ergriffenen Maßnahmen implizieren eine positive Auswirkung auf Biodiversität und Ökosysteme. Bei der Entwicklung der neuen Strategie, die im Geschäftsjahr 2026/27 eingeführt werden soll, werden auch messbare Maßnahmen und mögliche Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen diskutiert. E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Es wurden bislang keine messbaren ergebnisorientierten Ziele festgelegt. Da es noch keine Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen und Risiken in der Biodiversität gibt, ist es irrelevant, deren Wirksamkeit zu verfolgen. E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen Drei unserer Werke befinden sich in der Nähe von Biodiversitätsgebieten. Dies betrifft den Standort in Leoben-Hinterberg, Österreich, mit einer Fläche von 12,5 ha, den Standort in Nanjangud, Indien, mit einer Fläche von 17,0 ha sowie den Standort in Kulim, Malaysia, mit einer Fläche von 23,5 ha. Die in der Wesentlichkeitsanalyse ermittelte wesentliche Auswirkung im Bereich der Biodiversität bezieht sich auf den möglichen Beitrag zur Wüstenbildung durch die Entnahme großer Wassermengen. Da AT&S jedoch dafür Sorge trägt, dass die von der Behörde maximal zulässigen Wasserentnahmemengen nicht überschritten werden, sind keine negativen Auswirkungen festzustellen. ESRS E5 – Kreislaufwirtschaft SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Alle oben genannten wesentliche Auswirkungen und Risiken werden durch unsere Umweltrichtlinie gesteuert. Die Umweltrichtlinie von AT&S regelt verschiedene Umweltthemen, einschließlich Ressourcennutzung. Konkret arbeiten wir nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft, indem wir die Ressourceneffizienz in unseren eigenen Betrieben und durch die Zusammenarbeit mit Stakeholdern fördern. Wir bemühen uns, Deponieabfälle zu verringern, die Sekundärnutzung von Nebenprodukten zu fördern und die Recyclingraten zu verbessern. Die Richtlinie gilt für alle verbundenen Unternehmen und Auftragnehmer an AT&S-Standorten. Der Vorstand legt den Governance-Ansatz fest, genehmigt die Richtlinie und überprüft die Leistung. Die Corporate ESG-Funktion, die der Leitung Corporate ESG und Quality unterstellt ist, koordiniert die operative Umsetzung. Die Umsetzung der Umweltrichtlinie wird durch Projekte, die in vierteljährlichen ESG Steering Committee-Sitzungen vorgestellt werden, überwacht. AT&S bezieht sich auf ISO 14001, nach der alle Produktionsstandorte zertifiziert sind. AT&S führt jährlich interne Audits durch, um die Einhaltung der ISO 14001 zu bestätigen. AT&S berücksichtigt lokale Gesetzgebung und fördert die Zusammenarbeit mit Stakeholdern wie Lieferanten und Kunden. Die Richtlinie wird öffentlich kommuniziert und in mehreren Sprachen bereitgestellt, um Mitarbeiter:innen, Auftragnehmern und Lieferanten Zugang zu gewähren. E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Im Folgenden beschreiben wir unsere Maßnahmen in Bezug auf Kreislaufwirtschaft. Alle Maßnahmen unterstützen die Vorgaben der Umweltrichtlinie, insbesondere zur Ressourcennutzung. Die technische Aufrüstung der Aufbereitungsanlagen für Abwasser und Abfälle in den letzten Jahren bringt mittlerweile beachtliche Erfolge an allen Standorten: Im Geschäftsjahr 2024/25 konnten auf Gruppenebene intern und extern 368 t Kupfer, 211 kg Gold, 54 kg Palladium und 42 kg Silber recycelt werden. Dadurch sinkt auch die Menge an Abwasserschlamm, der teuer und aufwendig entsorgt werden müsste. Zusätzlich zum Recycling von Metallen ist es uns möglich, mittels Wasserrecyclinganlagen pro Jahr bis zu 1,7 Millionen m3 Wasser zu gewinnen. Kupferrecycling Das Kupferrecyclingprojekt am Standort Hinterberg ist zurzeit einzigartig im Unternehmen. Hier wird versucht, das wiedergewonnene Kupfer wieder direkt in den Produktionsprozessen einzusetzen („ClosedLoop“). Erste Qualifikationen bzgl. Auswirkungen auf die Produktqualität sind bereits abgeschlossen, mit Mitte 2025 wird erstmals ein Teil des Kupfers aus der Recyclinganlage in der Serienproduktion zur Anwendung kommen. Die maximale Kapazität der Recyclinganlage beläuft sich auf 1.000 kg pro Tag. Das in Zusammenarbeit mit einem Lieferanten entwickelte und von AT&S-Ingenieur:innen maßgeschneiderte System arbeitet als geschlossener Kreislauf und stellt sicher, dass die zurückgewonnenen Ätzmittel wieder in die Produktion integriert werden. Diese Initiative steht im Einklang mit den langfristigen Nachhaltigkeitszielen von AT&S, die auf Abfallreduzierung, Ressourcenschonung und Prozessoptimierung ausgerichtet sind. Im Berichtsjahr sind für die Durchführung des Kupferrecycling-Projekts 1,7 Mio. € an operativen Ausgaben (OpEx) angefallen, welche sich in der Anhangangabe 2 „Aufwandsarten“ in den Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wiederfinden. Für das kommende Geschäftsjahr sind 1,1 Mio. € an Investitionsausgaben (CapEx) und 1,7 Mio. € an OpEx vorgesehen. AT&S wird im Zuge der Abfallstrategie weitere Möglichkeiten für internes Recycling evaluieren. LCA (Life-Cycle-Assessment)-Tool AT&S führt seit Langem laufend Lebenszyklusanalysen durch, um Fortschritte in Richtung Kreislaufwirtschaft zu verfolgen und den regulatorischen sowie kundenseitigen Anforderungen an Umweltdaten gerecht zu werden. Diese Analysen helfen dabei, Hotspots im ökologischen Fußabdruck von Leiterplatten zu identifizieren und Optimierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz einzuleiten. Eine wesentliche Herausforderung ist die Verfügbarkeit von Daten, insbesondere für Scope 3-Emissionen. Um die Datenqualität zu verbessern, arbeitet AT&S eng mit Lieferanten zusammen und sammelt Primärdaten aus der Lieferkette. Im Geschäftsjahr 2024725 erweiterte das Unternehmen das LCA-Tool um Datensätze von den Produktionsprozessen vom Standort Fehring. Ebenfalls wurden die Aktivitäten im europäischen EU-Chips-JU-Projekt EECONE mit dem Ziel der E-Waste-Reduzierung und Steigerung der Nachhaltigkeit in der Elektronikindustrie weiter vorangetrieben. AT&S entwickelt und implementiert aktiv Strategien zur Gestaltung von Produkten mit höherer Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit, um Produktlebenszyklen zu verlängern. Verschiedene Abteilungen arbeiten eng zusammen, um Materialrückgewinnungsprozesse zu verbessern und geschlossene Kreislaufsysteme zu unterstützen. Diese Bemühungen stärken das Engagement von AT&S für Ressourceneffizienz und die Förderung der Kreislaufwirtschaft weltweit. Computer-simulationen Indem wir die Optimierung und Digitalisierung von Prozessen durchführen und neue Produkte und Prozesse zunächst in Simulationen am Computer entwerfen, werden wir viele Ressourcen einsparen, da die aufwendige Herstellung und Prüfung physischer Prototypen nicht mehr notwendig ist: „Virtual First“ wurde in diesem Jahr nach vielen Jahren der Erforschung und Erprobung eingeführt und wird zur komplementären Methode für die Entwicklung neuer Technologien werden, wobei unser virtuelles Entwicklungsprogramm die notwendigen Änderungen umsetzt. Zunächst müssen die Grundlagen geschaffen werden, um in weiterer Folge in der Lage zu sein, unsere gesamte Technologieentwicklung virtuell zu unterstützen. Sekundärmaterialien AT&S untersucht aktiv das Potenzial von Sekundärmaterialien, insbesondere in Metallen und elektronischen Komponenten. AT&S stimmt die Beschaffungsstrategien auf nachhaltige Beschaffungsprinzipien ab. Das Unternehmen entwickelt Partnerschaften mit Lieferanten, um die externe Recyclingquote zu erhöhen. AT&S implementiert eine verantwortungsvolle Materialauswahl, um die Einhaltung des Kaskadennutzungsprinzips für erneuerbare Ressourcen sicherzustellen. Die Hauptmaßnahme besteht in der Kartierung der Verwendung von Sekundärmaterialien in Mineralien für den Produktionsprozess, deren Ergebnis die Berechnung des Recyclinganteils in Produkten und die Festlegung zukünftiger Ziele ermöglicht. Der Umfang der Hauptmaßnahme umfasst die Mineralienlieferanten und die Identifizierung des Anteils an recyceltem Inhalt in der Zusammensetzung des Rohmaterials. Der Zeitpunkt, bis zu dem die Hauptmaßnahme abgeschlossen sein soll, ist Dezember 2025. Abfallvermeidung Um zur Abfallerzeugung aufgrund von Abfallstoffen, die in den Herstellungsprozessen anfallen, beizutragen und negative Auswirkungen im Zusammenhang mit Abfall zu verringern, wendet AT&S eine klar definierte Abfallhierarchie an. Die Hauptmaßnahme besteht in der Kartierung der Verwendung von recyceltem Inhalt in Verpackungsmaterialien für AT&S-Produkte, deren Ergebnis die Berechnung der aktuellen Recyclingrate und die Definition eines zukünftigen Ziels ermöglicht. Der Umfang der Hauptmaßnahme umfasst Verpackungslieferanten, die Identifizierung des Anteils von recyceltem Inhalt in der Zusammensetzung der Verpackungen. Der Zeitpunkt, bis zu dem die Hauptmaßnahme abgeschlossen sein soll, ist September 2025. Die abfallbezogenen Ziele von AT&S orientieren sich an den verschiedenen Ebenen der Abfallhierarchie: ◾ Vermeidung: Reduktion von Materialabfällen durch Designverbesserungen und Effizienzmaßnahmen ◾ Wiederverwendung: Umsetzung von Initiativen zum innerbetrieblichen Recycling und zur Verwendung von Sekundärmaterialien ◾ Wiederverwertung: Ausbau von Partnerschaften mit Lieferanten zur Erhöhung des Anteils an recycelten Materialien in der Lieferkette ◾ Rückgewinnung: Verbesserung der Metallrückgewinnungs- und Raffinierungsprozesse zur Minimierung von Ressourcenverlusten ◾ Beseitigung: Sicherstellung, dass nicht wiederverwertbare Abfälle gemäß den Umweltvorschriften behandelt werden Bei der Handhabung und Entsorgung von gefährlichen Substanzen sind regelmäßige Weiterbildungen von größter Wichtigkeit. Zudem ist die Zusammenarbeit mit den Abfallverwertungsfirmen hinsichtlich des Nachweises der korrekten und rechtmäßigen Entsorgung entscheidend. Des Weiteren sind wir im Austausch mit Kolleg:innen aus der Branche, um nach alternativen Substanzen Ausschau zu halten. E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Das festgelegte Ziel steht im direkten Zusammenhang mit den Zielvorgaben der Umweltrichtlinie, insbesondere Ressourcennutzung. Das gesetzte Ziel im Geschäftsjahr 2024/25 umfasst die Produktion von recyceltem Kupfer aus Leoben-Hinterberg von 400 kg/Tag. Das Ergebnis lag jedoch aufgrund von Leerläufen bei 250 kg/Tag. Aus heutiger Sicht können wir nur Schätzungen für das Folgejahr angeben, nachdem es wiederum zu etwaigen Leerläufen kommen kann, die den Gesamtoutput erheblich beeinflussen können. Für das Geschäftsjahr 2025/26 ist am Standort Leoben-Hinterberg eine Kupferrecyclingmenge von bis zu 500 kg/Tag geplant. Die Dimensionierung der Anlage hat die technische Spezifikation, bis zu 1.000 kg/Tag zu erreichen, wobei eine Steigerung des Produktionsniveaus berücksichtigt wird. Aufgrund der geringen Auslastung des Recyclingsystems haben wir im Geschäftsjahr 2024/25 eine Erweiterung des Systems für Feststoffe vorgenommen. Zukünftig werden alle festen Kupferabfälle am Standort rückgelöst und als hochreines Kupfer abgeschieden. Die jährliche Menge an festem Kupferabfall beträgt etwa 40 Tonnen. Zusätzlich planen wir einen Umbau der Abwasseranlage, um weitere 50 Tonnen Kupfer für das Recycling zugänglich zu machen. Eine langfristige Abfallmanagementstrategie wird im nächsten Geschäftsjahr abgeschlossen, um die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft weiter zu integrieren. Das Ziel ist freiwilliger Natur und keine Stakeholder wurden direkt bei der Zielsetzung einbezogen. Wir planen mit der neuen ESG-Strategie 2030 ab dem Jahr 2026 weitreichende, neue Ziele zu etablieren. E5-4 – Ressourcenzuflüsse Ressourcenzuflüsse sind entscheidend für die Herstellung von AT&S-Produkten. Dazu gehören Rohstoffe, Anlagen, Maschinen, Werkzeuge und Infrastruktur. Die hochmodernen Leiterplatten und Substrate von AT&S erfordern eine Vielzahl von Rohstoffen. Diese reichen von Basismaterialien (hauptsächlich Cores, Laminate und Prepregs) und Metallen wie Kupfer, Gold und Palladium bis hin zu verschiedenen Chemikalien, mit denen wir leitfähige Bahnen auf unseren Leiterplatten erstellen können. Chemikalien umfassen Natriumhydroxid, Schwefelsäure, Wasserstoffperoxid, Lacke und eine Vielzahl anderer Chemikalien für Beschichtungs-, Ätz- und Oberflächenveredelungsprozesse. Die Tabelle „Ressourcenzuflüsse“ zeigt das Gesamtgewicht der produktbezogenen Ressourcenzuflüsse. Gold wird in Form von Salz und Palladium in Form von Lösungen eingekauft, deren Metallgehalt bekannt ist und mit dessen Hilfe das Gewicht dieser Metalle berechnet wird. Reines Kupfer wird in Kilogramm eingekauft, weshalb das Gewicht direkt vorliegt. Weiters werden Kupferfolien in Stück bezogen, deren Gewicht aufgrund ihrer Länge, Breite und Dicke errechnet wird. Basismaterialien werden ebenso in Stück bezogen. Hier ist das Produktgewicht jedoch nicht direkt verfügbar, da sich jedes eingekaufte Produkt aus verschiedenen unterschiedlich schweren Materialien zusammensetzt. Aus diesem Grund werden die eingekauften Produkte geclustert und das Gewicht anschließend mit einem durchschnittlichen Gewichtsfaktor pro Cluster errechnet. Chemikalien werden hingegen in den unterschiedlichsten Einheiten bezogen. In den meisten Fällen wird pro Material ein Umrechnungsfaktor vom Lieferanten zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe die eingekaufte Menge je Chemikalie von der bezogenen Einheit in die Masseneinheit umgerechnet wird. Ist dies nicht der Fall, werden entsprechende Annahmen getroffen. Ressourcenzuflüsse in t 2024/25 2023/24 Veränderung Gold 0,48 0,49 (2,2 %) Palladium 0,30 0,34 (11,4 %) Kupfer 3.171,31 2.994,43 5,9 % Basismaterialien 3.631,25 3.905,22 (7,0 %) Chemikalien 168.417,78 173.239,90 (2,8 %) Gesamtgewicht 175.221,13 180.140,38 (2,7 %) Vor allem bei Kupfer und Gold wird vermehrt auf den Einkauf von recycelten Materialien geachtet. Im Berichtsjahr wurden 2.308 Tonnen recyceltes Kupfer eingekauft, was einem Anteil von 72,8 % des eingekauften Kupfers entspricht. Ebenso waren 80,1 % bzw. 0,38 Tonnen des bezogenen Golds recycelt. Für beide Materialien entspricht dies in Summe einem Anteil von 1,3 % am Gesamtgewicht der Ressourcenzuflüsse. Die Unterscheidung zwischen recycelten und nicht recycelten Materialien basiert auf Zertifikaten, welche direkt von den Lieferanten stammen. Liegt ein Konformitätszertifikat vor, fließt das jeweilige Gewicht in die Menge des recycelten Kupfers bzw. Golds ein. Für die Herstellung der Produkte werden keine biologischen Materialien verwendet. Die Kennzahlen zu den Ressourcenzuflüssen werden nicht extern validiert. E5-5 – Ressourcenabflüsse AT&S stellt Produkte her, die auf Langlebigkeit ausgelegt sind, gemäß den Spezifikationen der Kunden in Kombination mit dem eigenen Know-how in Bezug auf Zuverlässigkeit und Haltbarkeit. Leiterplatten werden normalerweise so konstruiert, dass sie nicht das erste Bauteil sind, das innerhalb eines Systems ausfällt. ◾ Wiederverwendbarkeit: Leiterplatten sind für einen sehr spezifischen Zweck ausgelegt, daher ist eine Wiederverwendung in den meisten Fällen nicht möglich. ◾ Reparierbarkeit: Eine Leiterplatte ist nicht dafür ausgelegt, repariert zu werden, da die einzelnen Schichten nach der Produktion nicht zugänglich sind. ◾ Demontage: Die Platine kann nicht ohne Zerstörung demontiert werden. ◾ Wiederaufbereitung: Da die Teile der Leiterplatten nicht ohne Zerstörung demontiert werden können, ist eine Wiederaufbereitung nicht möglich. ◾ Recycling: Es gibt erste Materialien für Leiterplatten, die theoretisch eine Möglichkeit bieten, das Dielektrikum der Leiterplatte zu recyceln, aber dies ist noch nicht Stand der Technik. Kupfer und andere geringe Mengen an Metallen aus Leiterplatten sind recycelbar, jedoch nur durch Zerstörung der Leiterplatte. ◾ Rückführung: Die Rückführung von bereits verwendeten Leiterplatten und Substraten ist noch nicht möglich. Die Kennzahlen zu den Ressourcenabflüssen werden nicht extern validiert. Produkte und Materialien Leiterplatten werden nicht für eine bestimmte Lebensdauer gefertigt, sondern nach Spezifikation der Kunden, die die entsprechenden Testzyklen für elektromechanische und thermomechanische Tests nach IPC-Standard (zum Beispiel IPC TM-650) festlegen. Beispielhaft können hier Anforderungen für Leiterplatten im Automobilbereich genannt werden, die oftmals die Mindestanforderung von 1.000 TCT-Zyklen („Temperature Cycle Test“) bestehen müssen, welche eine Lebensdauer von rund zehn Jahren abbilden sollen. Diese Zyklen werden vom Kunden spezifisch für die jeweilige Produktkategorie bzw. das jeweilige Produkt definiert. Die erwartete Lebensdauer von Leiterplatten und IC-Substraten wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, wie zum Beispiel dem Nutzungsverhalten und den Einsatzbedingungen des Endprodukts. Da AT&S darauf keinen Einfluss hat, kann die erwartete Lebensdauer nicht quantifiziert werden. Die Leiterplatten und IC-Substrate stellen für das Endprodukt nicht den limitierenden Faktor dar. Je nach Art des Endprodukts kann die geplante Nutzungsdauer stark variieren. Bisher stehen unserer Industrie keine Branchen(durchschnitts)werte zur Verfügung. Die Recyclingrate unserer Produkte wurde mithilfe unseres internen LCA-Tools berechnet, indem ein Beispielprodukt des Standorts Leoben-Hinterberg mit einem repräsentativen Aufbau analysiert wurde. Da mit jeder zusätzlichen Leiterplattenschicht auch die Menge an dielektrischem Material wächst, ist der Anteil an Kupfer in einer Leiterplatte relativ gleichbleibend. Der größte variable Faktor in dieser Berechnung ist die Kupferfläche, die geätzt wird. Hier wurde eine Schätzung von 50 % angenommen. Von den derzeit verwendeten Materialien kann nur Kupfer (und potenziell Metalle aus der Oberflächenbeschichtung, welche hier nicht einbezogen sind) recycelt werden. Für das dielektrische Material (Epoxidharz und Glasfaser) sowie für den Lötstopplack ist derzeit keine Recyclingmethode bekannt. Unter Berücksichtigung dieser Annahmen kann die Recyclingrate unserer Leiterplatten auf etwa 50 % geschätzt werden. Die verwendeten Verpackungen sind vollständig recycelbar. Abfälle Der bei AT&S anfallende Abfall setzt sich vorwiegend aus kupferhaltigen Galvanikschlämmen und Elektronikabfällen zusammen. Materialien, welche in den Abfällen enthalten sind, sind vor allem Metalle, kritische Rohstoffe und Kunststoffe. Alle Daten werden von den jeweiligen Entsorgungsunternehmen gemeldet und stammen somit aus direkten Messungen. Die Unterscheidung in gefährliche und ungefährliche Abfälle basiert auf den lokalen gesetzlichen Vorschriften. An den AT&S-Standorten fallen keine radioaktiven Abfälle an. Da für die Abfallentsorgungsarten erst ab dem Berichtsjahr Daten vorliegen, wird noch kein Vergleich zum Vorjahr offengelegt. Abfallmenge in t 2024/25 2023/24 Veränderung Gesamtmenge des Abfallaufkommens 41.838 46.256 (9,6 %) Gefährlicher Abfall, von der Beseitigung abgezweigt 27.307 n.a. n.a. Gefährlicher Abfall, von der Beseitigung abgezweigt durch Vorbereitung zur Wiederverwendung 498 n.a. n.a. Gefährlicher Abfall, von der Beseitigung abgezweigt durch Recycling 26.330 n.a. n.a. Gefährlicher Abfall, von der Beseitigung abgezweigt durch sonstige Verwertungsverfahren 479 n.a. n.a. Ungefährlicher Abfall, von der Beseitigung abgezweigt 6.782 n.a. n.a. Ungefährlicher Abfall, von der Beseitigung abgezweigt durch Vorbereitung zur Wiederverwendung 360 n.a. n.a. Ungefährlicher Abfall, von der Beseitigung abgezweigt durch Recycling 6.310 n.a. n.a. Ungefährlicher Abfall, von der Beseitigung abgezweigt durch sonstige Verwertungsverfahren 112 n.a. n.a. Gefährlicher Abfall, zur Beseitigung bestimmt 4.909 n.a. n.a. Gefährlicher Abfall, zur Beseitigung bestimmt durch Verbrennung 3.040 n.a. n.a. Gefährlicher Abfall, zur Beseitigung bestimmt durch Deponierung 1.019 n.a. n.a. Gefährlicher Abfall, zur Beseitigung bestimmt durch sonstige Arten der Beseitigung 850 n.a. n.a. Ungefährlicher Abfall, zur Beseitigung bestimmt 2.840 n.a. n.a. Ungefährlicher Abfall, zur Beseitigung bestimmt durch Verbrennung 2.536 n.a. n.a. Ungefährlicher Abfall, zur Beseitigung bestimmt durch Deponierung 303 n.a. n.a. Ungefährlicher Abfall, zur Beseitigung bestimmt durch sonstige Arten der Beseitigung 0 n.a. n.a. Nicht recycelte Abfälle 7.749 n.a. n.a. Prozentualer Anteil nicht recycelter Abfälle 18,5 n.a. n.a. Gesamtmenge gefährlicher Abfälle 32.216 36.532 (11,8 %) ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens Allgemein SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Stra-tegie und Geschäftsmodell Die wesentlichen negativen Auswirkungen sind systemisch in den Kontexten, in denen das Unternehmen tätig ist. Es gibt keine wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens, die sich aus Übergangsplänen zur Verringerung negativer Umweltauswirkungen und zur Erreichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Betriebsabläufe ergeben könnten. Die ILO („International Labour Organization“), die IOM („Internationale Organisation für Migration“) der UN („United Nations“) und die Walk Free Foundation, die den „Modern Slavery Index“ publiziert, schreiben in ihrem Bericht „Global Estimates of Modern Slavery: Forced Labour and Forced Marriage“, September 2022, dass die Region „Asien und der Pazifik“ die höchsten Zahlen an Zwangsarbeit und Kinderarbeit aufweist. Zu dieser Region gehören unsere Produktionsstandorte in China mit Chongqing und Shanghai sowie auch Kulim, Malaysia, und Nanjangud, Indien. Alle Personen aus dem Kreis der Arbeitskräfte, die von wesentlichen Auswirkungen von AT&S betroffen sein können fallen unter die Angaben gemäß ESRS 2. AT&S hat Arbeitnehmer:innen und Fremdarbeitskräfte, die von wesentlichen Auswirkungen seiner Tätigkeiten betroffen sind. Die Fremdarbeitskräfte umfassen in erster Linie jene, die im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind. Menschen mit Behinderungen gehören zu den wichtigsten Arten der Personen unter den Arbeitskräften des Unternehmens, die von negativen Auswirkungen betroffen sind oder betroffen sein könnten. AT&S berücksichtigt Menschen mit Behinderungen auch in seiner Menschen- und Menschenrechte-Richtlinie und widmet daher auch dieser Gruppe eine besondere Aufmerksamkeit. S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens AT&S hat klare Konzepte für das Management der wesentlichen Auswirkungen auf seine Arbeitskräfte sowie der damit verbundenen Risiken und Chancen. AT&S respektiert und unterstützt die international anerkannten Menschenrechte und setzt sich aktiv gegen Menschenrechtsverletzungen ein, indem es die geltenden Arbeits- und Sozialgesetze zum Wohl der Arbeitskräfte einhält. In unserer Menschen- und Menschenrechte-Richtlinie verpflichten wir uns, Beeinträchtigungen der Menschenrechte, die direkt aus unseren Betrieben, Produkten oder Geschäftsbeziehungen resultieren oder damit zusammenhängen, zu verhindern oder zu mildern. Die Menschen- und Menschenrechte-Richtlinie ist auf der Website zugänglich. Diese Richtlinie gilt weltweit für alle Mitarbeiter:innen und Standorte. Daher sind Sicherheit, die Erfüllung der Vorgaben und Nachhaltigkeit von großer Bedeutung. Eine weitere Beschreibung der Berücksichtigung der Interessen wichtiger Interessengruppen bei der Festlegung der Richtlinie ist in ESRS 2 SBM-2 enthalten. Die Menschen- und Menschenrechte-Richtlinie hilft AT&S dabei, wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens zu managen. Dies schließt alle Arbeitskräfte des Unternehmens und somit auch spezifische Gruppen, wie zum Beispiel Menschen mit Behinderungen, mit ein. Wir orientieren uns an relevanten international anerkannten Prinzipien. Die Menschen- und Menschenrechte-Richtlinie und der Verhaltenskodex untersagen jegliche Form von Zwangsarbeit, Menschenhandel und Kinderarbeit. Alle Arbeitsverhältnisse sind freiwillig, und Mitarbeiter:innen können jederzeit ohne Strafe kündigen, sofern eine angemessene Kündigungsfrist eingehalten wird. AT&S achtet das Recht aller Mitarbeiter:innen, Gewerkschaften zu gründen, ihnen beizutreten, Tarifverhandlungen zu führen und sich friedlich zu versammeln. Ebenso respektieren wir das Recht, von solchen Aktivitäten Abstand zu nehmen. Mitarbeiter:innen und ihre Vertreter:innen können offen mit der Unternehmensleitung sprechen und ihre Vorstellungen und Bedenken mitteilen. Junge Mitarbeiter:innen unter 18 Jahren dürfen keine gesundheits- oder sicherheitsgefährdende Arbeit verrichten, einschließlich Nachtschichten und Überstunden. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind nicht zulässig. Zu den wichtigsten Verpflichtungen, die im Verhaltenskodex festgelegt sind, gehören: ◾ Verbot von Zwangsarbeit: Keine erzwungene, gebundene oder unfreiwillige Arbeit. Arbeiter:innen zahlen keine Rekrutierungsgebühren. ◾ Schriftliche Arbeitsverträge: Alle Arbeiter:innen erhalten einen verständlichen Arbeitsvertrag, Migrant:innen vor ihrer Abreise. ◾ Freiwillige Arbeit: Arbeit ist freiwillig, Arbeiter:innen können jederzeit ohne Strafe kündigen und haben Zugang zu ihren Dokumenten. ◾ Verbot von Kinderarbeit: Keine Kinderarbeit, junge Arbeiter:innen (unter 18 Jahren) dürfen keine gefährliche Arbeit verrichten. ◾ Arbeitszeiten: Maximal 60 Stunden pro Woche, inklusive Überstunden. Gerechte Bezahlung, keine Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme. ◾ Gewerkschaftsrechte: Recht auf Gewerkschaftsbildung, kollektive Verhandlungen und friedliche Versammlungen. Um diese Verpflichtungen einzuhalten, erfüllen wir die relevanten nationalen, regionalen und lokalen Gesetze sowie alle relevanten internationalen Verträge und Abkommen. Wir verfolgen die international erklärten Menschenrechte und Standards, einschließlich der UN-Nachhaltigkeitsziele, der Responsible Business Alliance (RBA), der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, des UN Global Compact, der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UDHR) sowie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Alle Unternehmen der AT&S-Gruppe sowie Tätigkeiten von Auftragnehmern an AT&S-Standorten oder unter unserer Führung müssen die Vorgaben unserer Richtlinien erfüllen, wo immer dies angemessen und relevant ist. Der Vorstand legt die Governance in Sachen Nachhaltigkeit fest, genehmigt die Strategie und das dazugehörige Konzept, überprüft die Erfüllung der Vorgaben und stellt sicher, dass die Herangehensweise des Konzerns den globalen Best Practices entspricht. Alle Entscheidungen und Handlungen unseres Unternehmens beruhen auf Integrität, Verantwortung, Rechenschaftspflicht, Fairness und Transparenz. Für die operative Umsetzung der Menschen- und Menschenrechte-Richtlinie ist die Leitung der globalen Personalabteilung verantwortlich. Sollten wir feststellen, dass wir nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht oder dazu beigetragen haben, sorgen wir durch rechtmäßige Verfahren für deren Behebung oder arbeiten an deren Behebung mit. AT&S hat sich der Wahrung der Menschenrechte aller Mitarbeiter:innen verschrieben und behandelt diese mit Würde und Respekt. Sollten menschenrechtsrelevante Fälle auftreten, fällt dies in den Verantwortungsbereich der Compliance-Abteilung, die sich mit Fachabteilungen abstimmt und die Fälle an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen AT&S erkennt den Wert der Einbindung der Arbeitskräfte als entscheidenden Faktor zur Bewältigung tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen an. Wir führen kontinuierlich eine direkte und beidseitige Kommunikation mit den Arbeitskräften, um Feedback zu betrieblichen Praktiken und Bedingungen zu sammeln. Dieses Feedback fließt in Entscheidungen und Aktivitäten ein, die darauf abzielen, tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf die Arbeitskräfte zu managen. Die Einbindung erfolgt regelmäßig und in verschiedenen Phasen, einschließlich des Einstellungsprozesses, während der laufenden Beschäftigung und bei der Bearbeitung von Beschwerden oder Feedback. Die Arten der Einbindung umfassen direkte Kommunikation, Feedback-Mechanismen und regelmäßige Weiterbildungen und inkludieren Fragen zur Zufriedenheit der Arbeitskräfte. Die Häufigkeit der Einbindung ist kontinuierlich und umfasst regelmäßige Bewertungen und Überprüfungen. Das Unternehmen stellt einen aktiven Dialog mit Mitarbeiter:innen sicher durch: ◾ Mitarbeiter:innenbefragungen: Regelmäßige Umfragen sammeln Feedback zu Arbeitsbedingungen, beruflicher Entwicklung und Wohlbefinden. ◾ Arbeitnehmer:innenvertretungen: Zusammenarbeit mit Betriebsräten oder gleichwertigen Gremien zur Bearbeitung von Anliegen der Arbeitskräfte, insbesondere in Regionen mit formellen Vertretungsstrukturen. ◾ Workshops und Town Halls: Anlassbezogene Sitzungen bieten Plattformen für den direkten Austausch zwischen Management und Mitarbeiter:innen, fördern transparente Kommunikation und sammeln umsetzbare Vorschläge. ◾ Breakfast Club: Informelle Treffen zwischen Vorstand und Mitarbeiter:innen, die eine informelle Möglichkeit für Feedback und Austausch bieten und mehrmals im Jahr stattfinden. Die Idee dazu wurde von den Mitarbeitenden selbst initiiert und vom Management unterstützt. AT&S hat in Österreich einen Kollektivvertrag mit Arbeitnehmer:innen abgeschlossen, der in Zusammenarbeit mit dem Betriebstrat die Achtung der Menschenrechte bei den Arbeitskräften gewährleistet. Die leitenden Führungskräfte und Unternehmensvertreter:innen, die für die Sicherstellung des Engagements und die Einbindung der Ergebnisse in den Unternehmensansatz verantwortlich sind, umfassen den Compliance Officer und die Abteilungsleitung Corporate ESG und Quality. Das obere Management überprüft regelmäßig den Status der Managementsysteme. Die Engagement-Praktiken sind fortlaufend und passen sich den Bedürfnissen der Arbeitskräfte an, insbesondere während wichtiger Übergangsphasen oder bedeutender betrieblicher Veränderungen. Die Personalabteilung überwacht in Zusammenarbeit mit dem ESG-Team die Engagement-Prozesse, wobei die Abteilungsleitung Human Resources die Gesamtverantwortung trägt. S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können In jedem Land, in dem wir tätig sind, bieten wir niederschwellige Beschwerdemechanismen, die es internen und externen Stakeholdern ermöglichen, Beschwerden vorzubringen oder Bedenken zu äußern. Wir erfassen und untersuchen alle vorgebrachten Beschwerden und Bedenken aktiv, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Wir stellen sicher, dass den Personen, die dem Management gegenüber in gutem Glauben Verstöße gegen unsere Richtlinien oder rechtliche oder ethische Bedenken melden, keine Nachteile entstehen. AT&S hat Prozesse etabliert, um sicherzustellen, dass Beschwerden effektiv vorgebracht und behandelt werden können. Mitarbeiter:innen haben Zugang zu vertraulichen Beschwerdemechanismen wie zum Beispiel der SpeakUp-Plattform. Die Wirksamkeit unserer Beschwerdemechanismen wird regelmäßig überprüft. Beschwerden in der SpeakUp-Plattform werden von der Compliance-Abteilung überwacht und mit Unterstützung des Managements vor Ort besprochen, um eine zeitnahe Lösung sicherzustellen. Abhilfemaßnahmen werden durch Korrekturen und Nachprüfungen gewährleistet, sodass Probleme systematisch angegangen und in die betrieblichen Abläufe integriert werden. AT&S kommuniziert die Beschwerdeverfahren während des Onboardings und über Trainings. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens sind die Mitarbeiter:innen eingeladen, den Status ihrer Beschwerde abzurufen und sich zudem mit der Compliance-Abteilung auszutauschen. Wie in der Unternehmensrichtlinie vorgeschrieben, sind Schutzmaßnahmen gegen Vergeltungsmaßnahmen verankert, sodass sich Mitarbeiter:innen sicher fühlen, wenn sie Bedenken äußern. S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Auf Basis der Erkenntnisse der wesentlichen IROs, die mit abteilungsübergreifenden Teams identifiziert wurden, Mitarbeiter:innenbefragungen, Prüfungen in Bezug auf Arbeitsschutz, soziale Mindeststandards und gesetzliche Anforderungen entwickelt AT&S Maßnahmen zur Prävention. AT&S stellt durch integrierte Risiko- und Wirkungsanalysen, mit Arbeits- und Gesundheitsmaßnahmen, durch faire Beschaffungs- und Zeitvorgaben und verantwortungsvolle Datennutzung sicher, dass keine wesentlichen negativen Auswirkungen verursacht werden. Wenn unternehmerischer Leistungsdruck (zum Beispiel durch Liefertermine, Kosten oder Wachstumsziele) im Gegensatz zu den Grundsätzen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes steht, verfolgt AT&S das Prinzip der Prävention vor Effizienz. Entscheidungen werden in solchen Fällen gemeinsam mit der Personalabteilung, der Compliance-Abteilung und der Geschäftsführung getroffen. Die Interessen der Arbeitnehmer:innen haben dabei Vorrang, insbesondere wenn Gesundheit, Sicherheit oder menschenwürdige Arbeitsbedingungen betroffen sind. Für die Vielzahl an wesentlichen Auswirkungen von AT&S gibt es individuelle Maßnahmen. Diese reichen von Zufriedenheitsumfragen bis zu verpflichtenden Weiterbildungen. Sichere Beschäftigung Die Schaffung von Arbeitsplätzen mit stabilem Einkommen garantiert die Existenzsicherung unserer Arbeitnehmer:innen. Jährliche Bewertungen der Positionen durch die globale Personalabteilung ermöglichen eine marktkonforme und attraktive Entlohnung. Dies wird mithilfe verschiedener Stellenbewertungssysteme umgesetzt. Arbeitszeit und Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Unattraktive Arbeitsbedingungen wie lange Arbeitszeiten und Schichtarbeit führen zu hoher Mitarbeiter:innenfluktuation und Rekrutierungsschwierigkeiten. Dies erhöht die Rekrutierungs- und Ausbildungskosten und belastet die Finanzen von AT&S. Die Hauptmaßnahme in diesem Bereich sind klare Schichtmodelle, die die Wochenarbeitszeiten an allen Standorten einheitlich regeln. Diese Maßnahme ist fortlaufend und ihre Wirksamkeit wird durch die Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen im Rahmen von halbjährlichen Befragungen gemessen. Mehr als 100 Arbeitszeitmodelle unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Angemessene Entlohnung Steigende Lebenshaltungskosten und Lohnerhöhungen durch Wettbewerber verursachen Unzufriedenheit bei den Mitarbeiter:innen, was zu steigender Fluktuation und Rekrutierungsproblemen führen kann. Die Hauptmaßnahme im Rahmen der angemessenen Entlohnung gegen höhere Rekrutierungs‑, Ausbildungs‑ oder Lohnkosten sind jährliche Evaluierungen der Gehaltsanpassungen sowie die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Gehaltserhöhungen, um marktgerechte Löhne sicherzustellen. Diese Maßnahme gilt weltweit. Es gibt keine Möglichkeit, die Wirksamkeit in quantitativen Kennzahlen zu messen, da die Kosten von mehreren Faktoren abhängen. Tarifverträge Lohnerhöhungen durch Kollektivverträge und gesetzliche Mindestlohnanpassungen können unerwartet hohe Personalkostensteigerungen verursachen, was das Budget des Unternehmens belastet und Kostensenkungsmaßnahmen erforderlich macht. Gegen höhere Personalkosten helfen Effizienzmaßnahmen, Einstellungsstopps und Stellenabbau, die bei Bedarf weltweit umgesetzt werden. Die Wirksamkeit der Kostensenkungsmaßnahmen wird durch die Ergebnisse sinkender Personalkosten gemessen. Einbindung in arbeitnehmer:innenrelevante Angelegenheiten Gemäß dem AT&S-Verhaltenskodex respektiert AT&S im Einklang mit den lokalen Rechtsvorschriften das Recht aller Arbeitnehmer:innen, Gewerkschaften zu gründen oder Gewerkschaften ihrer Wahl beizutreten, Tarifverhandlungen zu führen und friedliche Versammlungen durchzuführen, ebenso wie das Recht der Arbeitnehmer:innen, sich von solchen Aktivitäten fernzuhalten. Arbeitskräften und auch deren Vertreter:innen ist es möglich, mit der Geschäftführung offen und ohne Angst vor Diskriminierung, Repressalien, Einschüchterung oder Belästigung zu kommunizieren und Ideen sowie Bedenken in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Managementpraktiken vorzubringen. Wenn das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen durch geltende Gesetze und Vorschriften eingeschränkt ist, haben die Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, alternative, rechtmäßige Formen der Arbeitnehmer:innenvertretung zu wählen und sich diesen anzuschließen. Es handelt sich um eine laufende Maßnahme. Kinderarbeit Gemäß dem AT&S-Verhaltenskodex verbietet AT&S Kinderarbeit in jeder Phase des Fertigungsprozesses. AT&S hat einen geeigneten Mechanismus implementiert, um das Alter der Arbeitnehmer:innen zu überprüfen. Arbeitskräfte unter 18 Jahren (junge Arbeitskräfte) führen keine gefährlichen Arbeiten aus, die ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährden könnten, einschließlich Nachtschichten und Überstunden. Es handelt sich um eine laufende Maßnahme. Zwangsarbeit Gemäß dem AT&S-Verhaltenskodex schränkt AT&S die Bewegungsfreiheit der Arbeitskräfte nicht in unangemessener Weise ein; ebenso bestehen keine unangemessenen Beschränkungen für das Betreten bzw. Verlassen der von AT&S bereitgestellten Einrichtungen, einschließlich Wohnheime oder Unterkünfte für die Arbeiter:innen. Im Rahmen des Einstellungsprozesses wird allen Arbeitskräften ein schriftlicher Anstellungsvertrag, der eine Beschreibung der Beschäftigungsbedingungen enthält, in ihrer Muttersprache oder einer für sie gut verständlichen Sprache zugestellt. Jegliche Arbeit ist freiwillig und es steht den Arbeitskräften frei, die Arbeit jederzeit zu verlassen oder ihr Arbeitsverhältnis ohne Strafe zu kündigen, wenn dies gemäß dem Anstellungsvertrag angemessen angekündigt wird. Identitäts- oder Einwanderungsdokumente wie von der Regierung ausgestellte Ausweise, Pässe oder Arbeitserlaubnisse werden von AT&S, Vermittler:innen und Sub-Vermittler:innen weder einbehalten oder vernichtet, noch versteckt oder konfisziert. AT&S führt eine Dokumentation über alle ausscheidenden Arbeitnehmer:innen und behält nur dann Dokumente ein, wenn dies zur Einhaltung der geltenden Gesetze erforderlich ist. In diesem Fall wird den Arbeitnehmer:innen zu keiner Zeit der Zugriff auf ihre Dokumente verweigert. Die Arbeitskräfte zahlen keine Einstellungsgebühren der Vermittler:innen oder Sub-Vermittler:innen oder sonstige mit der Einstellung verbundene Gebühren. Sollte sich herausstellen, dass Arbeitskräfte solche Gebühren bezahlt haben, werden diese entsprechend rückerstattet. Es handelt sich um eine laufende Maßnahme. Angemessene Unterbringung AT&S unterstützt neue Mitarbeiter:innen aus dem Ausland zu Beginn ihrer Tätigkeit durch kostengünstige Wohnmöglichkeiten. Es handelt sich um eine laufende Maßnahme. Datenschutz Im Rahmen unserer Tätigkeit als Arbeitgeber verwalten und verarbeiten wir personenbezogene Daten der Mitarbeiter:innen. Wir halten uns dabei strikt an die Vorgaben der DSGVO. Es handelt sich um eine laufende Maßnahme. S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Das Unternehmen hat keine spezifischen Ziele im Zusammenhang mit den Arbeitskräften festgelegt, da unsere Handlungen und Maßnahmen darauf ausgerichtet sind, gesetzliche Vorschriften sowohl auf lokaler als auch auf internationaler Ebene einzuhalten. Unser Umgang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wird jedoch klar kommuniziert. Wir halten uns strikt an gesetzliche Auflagen und übererfüllen diese in den meisten Parametern deutlich. Aufgrund der Einhaltung und Übererfüllung der gesetzlichen Anforderungen sahen wir bisher keine Notwendigkeit, zusätzliche Ziele zu setzen. Das Unternehmen beabsichtigt, keine messbaren, ergebnisorientierten Ziele festzulegen. Die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen wird durch Personalfluktuation und Mitarbeiter:innen-Feedback nachverfolgt. S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens AT&S beschäftigte zum Ende des Geschäftsjahres 2024/25 12.524 Personen (exkl. Fremdarbeitskräfte). Dies entspricht einem Rückgang von 6,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Umsetzung unserer Wachstumsstrategie ließ die Zahl der Arbeitnehmer:innen am neuen Standort in Malaysia sowie in unserem neuen R&D-Center in Leoben-Hinterberg ansteigen, während an anderen Standorten aufgrund von Effizienzprogrammen und Anpassung der Kapazitäten an den Geschäftsverlauf teilweise ein Rückgang der Zahl der Arbeitnehmer:innen zu verzeichnen ist. Ebenso trägt die Veräußerung des Produktionsstandorts in Korea in Höhe von 341 Personen zur Reduktion des Personalstands bei. Arbeitnehmer nach Art des Vertrags und Geschlecht in Personen Weiblich Männlich Sonstige Keine Angaben Insgesamt Zahl der Arbeitnehmer 4.540 7.984 0 0 12.524 Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen 1.847 3.271 0 0 5.118 Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen 2.693 4.713 0 0 7.406 Zahl der Abrufkräfte 0 0 0 0 0 Die Angaben zur Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen in den Tabellen „Personalstand (Ultimo)“ und „Arbeitnehmer nach Art des Vertrags und Geschlecht“ sind jeweils Stichtagswerte zum letzten Tag des Berichtszeitraums (31. März 2025). Die Arbeitnehmer:innenzahlen des Vorjahres sind geringer als jene, die im Geschäftsbericht 2023/24 veröffentlicht wurden, da in der Vergangenheit bei der Ermittlung des Personalstands auch das Leihpersonal als Mitarbeiter:innen der AT&S eingerechnet wurde. Alle Personalzahlen sind Ist-Daten, denen keine weiteren Annahmen zugrunde liegen. Personalstand (Ultimo) in Personen 2024/25 2023/24 Veränderung Arbeitnehmerzahl pro Mitarbeiterkategorie Angestellte 4.198 4.797 (12,5 %) Arbeiter:innen 8.326 8.645 (3,7 %) Gesamtzahl der Arbeitnehmer 12.524 13.442 (6,8 %) Arbeitnehmerzahl nach Geschlecht Männlich 7.984 8.797 (9,2 %) Weiblich 4.540 4.645 (2,3 %) Divers 0 0 n.a. Keine Angaben 0 0 n.a. Gesamtzahl der Arbeitnehmer 12.524 13.442 (6,8 %) Arbeitnehmerzahl pro Land (mit mind. 10 % der Arbeitnehmer) Österreich 1.895 1.975 (4,1 %) China 8.050 8.934 (9,9 %) Malaysia 1.453 971 49,6 % Bezugnehmend auf die Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen und deren repräsentativste Zahl im Abschluss wird auf die Tabelle „Personalstand“ in den Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen, in welcher der durchschnittliche Personalstand in Vollzeitäquivalenten dargestellt wird. Die Daten der Arbeitnehmer:innenfluktuation beziehen sich auf sämtliche Arbeitnehmer:innen, die im Berichtszeitraum aus dem Unternehmen ausgeschieden sind (mit Ausnahme von Praktikant:innen). Zur Berechnung der Quote wurde der durchschnittliche Personalstand des Berichtsjahres in Personen als Nenner festgelegt. Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog Tarifvertragliche Abdeckung Sozialer Dialog Abdeckungsquote Beschäftigte – EWR (für Länder mit >50 Beschäftigten, die >10 % der Gesamtzahl ausmachen) Beschäftigte – Nicht-EWR-Länder (Schätzung für Regionen mit >50 Beschäftigten, die >10 % der Gesamtzahl ausmachen) Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) (für Länder mit >50 Beschäftigten, die >10 % der Gesamtzahl ausmachen) 0-19% China, Malaysia 20-39% 40-59% 60-79% 80-100% Österreich Österreich Die Quote der Arbeitnehmer:innenfluktuation weicht von jener ab, die im Geschäftsbericht 2023/24 berichtet wurde. Dies liegt an der unterschiedlichen Definition der ESRS, die nun nicht nur von Arbeitnehmer:innen ausgehende Beendigungen der Dienstverhältnisse, sondern auch Beendigungen seitens des Arbeitgebers umfasst. Arbeitnehmerfluktuation 2024/25 2023/24 Veränderung Arbeitnehmer, die das Unternehmen verlassen haben (in Personen) 2.748 3.329 (17,5 %) Quote der Arbeitnehmerfluktuation (in %) 20,8 23,9 (3,1) S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens Die Gesamtzahl der im Unternehmen tätigen Fremdarbeitskräfte beläuft sich zum Ende des Berichtszeitraums auf 271 Personen. Es handelt sich dabei nicht um Selbstständige, sondern ausschließlich um Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind. Im Vorjahr lag dieser Wert bei 254 Personen. Der Großteil der Fremdarbeitskräfte wird in Österreich beschäftigt. Diese werden von Personaldienstleistern angestellt und an AT&S überlassen. Für sie gelten die gleichen Arbeitnehmer:innenschutzgesetze wie für AT&S-Arbeitskräfte. S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog Im gesamten Konzern sind 17 % der Arbeitnehmer:innen von Tarifverträgen abgedeckt. Im Europäischen Wirtschaftsraum ist in Österreich der Kollektivvertrag für die Elektro- und Elektronikindustrie für 99 % der Mitarbeiter:innen anwendbar. Außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums gibt es in Indien einen Tarifvertrag, welcher für 19 % der Arbeitnehmer:innen in Indien gilt. Der Gesamtprozentsatz der Arbeitnehmer:innen, die von Arbeitnehmer:innenvertretungen abgedeckt sind, beläuft sich konzernweit auf 15 %. Da AT&S innerhalb der EU lediglich Produktionswerke in Österreich betreibt, existiert keine Vereinbarung mit den Arbeitnehmer:innen über die Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat, einen Betriebsrat einer Societas Europaea (SE) oder einen Betriebsrat einer Societas Cooperativa Europaea (SCE). S1-10 – Angemessene Entlohnung Alle Arbeitnehmer:innen von AT&S erhalten eine angemessene Entlohnung im Einklang mit den geltenden Referenzwerten. S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) Die organisatorische Struktur und geografische Lage beeinflussen unsere geschlechtsspezifische Gehaltslücke. Vergütungskennzahlen 2024/25 Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle (in %) 19,3 Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung 164,3 Branche und Beruf: Aufgrund unserer Branche und der Art der Tätigkeiten haben wir insgesamt mehr Mitarbeiter als Mitarbeiterinnen, insbesondere in hochrangigen technischen Positionen. An einigen Standorten führen kulturelle Einflüsse zu einer sehr geringen Anzahl an Mitarbeiterinnen. Seniorität: Viele unserer höchsten und leitenden Positionen sind weiterhin von Männern besetzt, was trotz unseres Engagements für mehr Geschlechtervielfalt zu einer mittleren Gehaltslücke führt. Zudem sind Frauen häufiger in den unteren Gehaltsquartilen vertreten, was die Gehaltslücke weiter vergrößert. Rollenanforderungen: Wie in unserer Branche üblich, haben wir Schwierigkeiten, Frauen für technische Rollen auf allen Ebenen zu gewinnen und zu halten. Teilzeitkräfte: An unseren österreichischen Standorten arbeiten deutlich mehr Frauen als Männer in Teilzeit. Diese Teilzeitbeschäftigungen beinhalten keine Überstundenpauschalen oder „All-in“-Zahlungen, wie sie in Vollzeitmodellen üblich sind, was zur Gehaltslücke beiträgt. Boni: Unser Bonussystem ist progressiv und an den Einfluss der Position auf die Rentabilität gekoppelt. Da mehr Männer in höheren Positionen arbeiten, erhalten weniger Frauen Boni, was die Gehaltslücke weiter vergrößert. Eine tiefere Analyse unserer Gehaltslücke zeigt, dass es im Wesentlichen keine geschlechtsspezifische Gehaltslücke gibt, wenn man Männer und Frauen auf derselben Jobebene vergleicht. Unsere detaillierte Analyse basiert auf unserer Jobbewertung, bei der wir Männer und Frauen auf derselben Jobgröße vergleichen. Mit dieser Methode erhalten wir genauere Ergebnisse, da die ungleiche Anzahl von männlichen und weiblichen Mitarbeiter:innen sowie die oben genannten strukturellen Spezifikationen berücksichtigt werden. Diese tiefgehende Analyse erfolgt standort- und mitarbeiter:innengruppenspezifisch, da es signifikante wirtschaftliche und arbeitsmarktbezogene Unterschiede zwischen unseren Standorten gibt. In dieser Analyse überprüfen wir auf jeder Jobebene das Grundgehalt, die feste Vergütung, Boni und die Gesamtsumme der Zielvergütung zwischen männlichen und weiblichen Mitarbeiter:innen, aufgeteilt nach Angestellten und Arbeiter:innen sowie nach Standorten. Da unsere Gehaltsbänder ebenfalls an die gleiche Jobbewertungsstruktur gekoppelt sind, ist es unser langfristiges Ziel, die Lohngleichheit durch die Nutzung dieser Gehaltsbänder in allen Bereichen der Personal- und Finanzplanung aufrechtzuerhalten. Zur Berechnung der Vergütungskennzahlen wurde das jährliche Gesamteinkommen inklusive aller ergänzenden Vergütungen und variablen Anteile herangezogen. Keine der beiden Kennzahlen wurde um Kaufkraftunterschiede zwischen den Ländern bereinigt. S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten Die Tabelle „Menschenrechte“ zeigt die Anzahl aller Beschwerden im Zusammenhang mit Menschenrechten, die im Geschäftsjahr 2024/25 gemeldet wurden. Dabei sind drei der Beschwerden über die Whistleblowing-Plattform von AT&S eingegangen, während eine per E-Mail sowie eine persönlich ans Compliance-Office kommuniziert wurde. Im Berichtszeitraum war AT&S an keinem Fall beteiligt, der von einer nationalen Kontaktstelle der OECD bearbeitet wurde. Auch wurden keine schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte (zum Beispiel Zwangsarbeit, Menschenhandel oder Kinderarbeit) festgestellt. Menschenrechte 2024/25 2023/24 Veränderung Gesamtzahl der gemeldeten Fälle von Diskriminierung (inkl. Belästigung) 4 2 100,0 % Zahl der weiteren eingegangenen Beschwerden 1 – n.a. Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen i.Z.m. den vorstehend beschriebenen Vorfällen und Beschwerden (in T€) – – n.a. Gleiche Behandlung und GLEICHE Chancen für alle SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens Unsere Menschen- und Menschenrechte-Richtlinie deckt die Beseitigung von Diskriminierung. Das Konzept wird durch spezifische Verfahren umgesetzt, um sicherzustellen, dass Diskriminierung verhindert, gemindert und bei Erkennung entsprechend gehandelt wird, sowie zur Förderung von Vielfalt und Inklusion. Die Richtlinien zur Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit verbieten ausdrücklich Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung. Inklusionsprogramme und Führungskräftetrainings zur Diversität unterstützen diese Verpflichtungen. Wir setzen uns aktiv dafür ein, Komplizenschaft bei Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und erfüllen alle geltenden Arbeits- und Sozialgesetze. Dabei orientieren wir uns an international anerkannten Grundsätzen. In Bezug auf unsere Mitarbeiter:innen dulden wir keine Belästigung oder ungesetzliche Diskriminierung am Arbeitsplatz. Mitarbeiter:innen dürfen bei der Einstellung und Beschäftigung nicht aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und -ausdruck, ethnischer Zugehörigkeit oder nationaler Herkunft, Behinderung, Schwangerschaft, Religion, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, Veteranenstatus, genetischen Informationen oder Familienstand diskriminiert oder belästigt werden. Im AT&S-Verhaltenskodex wird ergänzt, dass an einigen Produktionsstandorten angemessene Vorkehrungen für religiöse Praktiken und Behinderungen getroffen werden. Die Menschen- und Menschenrechte-Richtlinie und der AT&S-Verhaltenskodex gelten auf allen Ebenen und an allen Standorten. Für die operative Umsetzung der Menschen- und Menschenrechte-Richtlinie ist der Senior VP Corporate Human Resources verantwortlich. Alle Unternehmen der AT&S-Gruppe sowie Tätigkeiten von Auftragnehmer:innen an AT&S-Standorten oder unter unserer Führung müssen die Vorgaben unserer Richtlinien erfüllen. Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz wird nicht toleriert. AT&S stellt sicher, dass Richtlinien gut kommuniziert und zugänglich sind durch: ◾ Mehrsprachige Weiterbildungsmaterialien und Ankündigungen, die der Vielfalt der Arbeitskräfte des Unternehmens gerecht werden. ◾ Digitale Plattformen wie Intranetportale und mobile Apps, die einfachen Zugang zu Aktualisierungen und Beschwerdesystemen bieten. ◾ Vor-Ort-Kommunikationsmethoden, einschließlich Anschlagtafeln und Besprechungen mit Teamleiter:innen, um die Zugänglichkeit für Mitarbeiter:innen ohne digitalen Zugang zu gewährleisten. AT&S-Führungsprinzipien als Leitfaden AT&S hat die Verantwortung auf höchster Managementebene für gleiche Behandlung und gleiche Chancen im Arbeitsumfeld zuzuweisen, klare unternehmensweite Richtlinien und Verfahren zur Förderung gleicher Beschäftigungspraktiken zu erlassen und den Aufstieg an die gewünschte Leistung in diesem Bereich zu koppeln. In unsicheren Marktzeiten benötigen Mitarbeiter:innen und Führungskräfte klare Orientierung, um ihr Verhalten anzupassen. Eine Beziehung, die von Offenheit und Verantwortung geprägt ist, ist ebenso wichtig wie die Kommunikation innerhalb des Teams und individuell zwischen Führungskraft und Mitarbeiter:in. Um in diesem wichtigen Bereich kontinuierlich besser zu werden, sind seit zwei Jahren Führungsgrundsätze in Kraft. Durch die Einbindung der wichtigsten Stakeholder und die Identifizierung spezifischer Verhaltensweisen, die mit dem Unternehmenszweck, der Vision & Mission und den Werten übereinstimmen, wurden Führungsgrundsätze für AT&S ermittelt. Diese Grundsätze, bekannt als „C.A.R.E“ (Communication, Accountability, Relationship und Excellence), sollen Führungskräfte dabei unterstützen, gemeinsam mit ihren Teams die Unternehmensziele zu erreichen. S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen AT&S hat Maßnahmen ergriffen, um Einblicke in die Perspektiven von Arbeitskräften zu gewinnen, die möglicherweise besonders anfällig für Auswirkungen sind und/oder marginalisiert werden. AT&S hat im Geschäftsjahr 2024/25 einen E-Learning-Kurs zu „Unconscious Bias“ eingeführt, um ein inklusives Arbeitsumfeld zu fördern und das Bewusstsein für unbewusste Denkmuster zu schärfen. Der Kurs hilft, systematische Fehlentscheidungen zu vermeiden und bessere unternehmerische Entscheidungen zu treffen. Interkulturelle Workshops Zusätzlich wurden interkulturelle Workshops zu Respekt, Toleranz und Integration fortgeführt, die bereits vor drei Jahren begonnen hatten. Diese Workshops bieten neuen Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, sich auszutauschen und sich über österreichische Gepflogenheiten, Steuerrecht und Diskriminierung im Alltag zu informieren. CINT, der Grazer Club International, bietet zudem kostenlose Sprechstunden am Standort Leoben-Hinterberg an. Young Wilds Das einjährige „Young Wilds“-Programm bietet unse-ren jüngeren Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, mit unseren Führungskräften in Kontakt zu treten, wäh-rend sie gleichzeitig ihre eigene Entwicklung voran-treiben und ihre Fähigkeiten und Netzwerke aus-bauen. Der erste Jahrgang absolvierte dieses Pro-gramm im Jahr 2024. Aus mehr als 60 Bewerber:innen von allen Standorten wurden 15 ausgewählt, die gemeinsam mit Sponsoren, Führungskräften und Expert:innen an Projekten arbeiteten, die die Zukunft von AT&S mitgestalten. Das Programm ist global angelegt und basiert auf unseren Werten Aufgeschlossenheit, Verantwortung und Innovationskraft. Bemerkenswert war vor allem, dass es dabei auch Reversed Mentoring gab, bei dem die jungen Mitarbeiter:innen das Senior Management angeleitet haben und so die Kommunikation und der Austausch sowohl zwischen den Arbeitsebenen als auch zwischen Generationen gefördert wurden. #PositivelyPurple Durch die Teilnahme an der traditionellen Aktion #PositivelyPurple 2024 hat AT&S wertvolle Erkenntnisse gewonnen. Die Aktion hat das Bewusstsein für Inklusion gestärkt und die Vorteile einer integrativen Gesellschaft hervorgehoben. Im Geschäftsjahr 2024/25 wurde ergänzend zur traditionellen Beleuchtung der Hightech-Fassade in Lila ein Film mit einem unserer Kollegen mit Behinderungen gedreht, um die Sichtbarkeit dieses Themas zu erhöhen. Diese Erfahrung hat AT&S darin bestärkt, weiterhin aktiv Maßnahmen zur Förderung von Inklusion zu ergreifen und die Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Diversität und Chancengleichheit der Arbeitskräfte des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Chancengleichheit AT&S setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Vielfalt ein, um sicherzustellen, dass keine Gruppe benachteiligt wird. Das Unternehmen bietet allen Mitarbeiter:innen gleiche Chancen zur Weiterentwicklung und Karriere. Seit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt im Geschäftsjahr 2020/21 verfolgt AT&S eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Diskriminierung. Die Charta der Vielfalt gilt für das gesamte Unternehmen auf Gruppenebene. Die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt führte zur Einführung von Maßnahmen bei Verstößen gegen die Charta. Im Geschäftsjahr 2024/25 wurde das Angebot um eine digitale Business-Coaching-Plattform erweitert. Über CoachHub können Mitarbeiter:innen auf Coaches in verschiedenen Sprachen zugreifen. Teilnehmer:innen können selbstständig Sitzungen buchen und ein Stärkenprofil erstellen. Rund 50 Führungskräfte haben ihre dreimonatige Coaching-Reise bereits abgeschlossen. Die digitale Business-Coaching-Plattform ist an allen Standorten verfügbar. AT&S plant keinen festen Zeithorizont für diese fortlaufende Maßnahme. Das Unternehmen führt aktuelle Aufzeichnungen über Rekrutierung, Weiterbildung und Beförderung, die einen transparenten Überblick über die Möglichkeiten für Mitarbeiter:innen und deren Fortschritt bieten. Der Performance-Management-Prozess ist eine Hauptmaßnahme, die weltweit für alle White-Collar-Mitarbeiter:innen gilt. Diese Maßnahme ist fortlaufend und führt zu individuellen Performance- und Entwicklungsvereinbarungen mit den Mitarbeiter:innen, die dokumentiert werden. Die Wirksamkeit der Maßnahme zeigt sich in den hohen Teilnahmequoten, welche in der Tabelle „Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen“ dargestellt sind. Das Unternehmen bietet interkulturelle Trainings und Sprachkurse an, um Vielfalt zu managen und kulturelle Unterschiede zu thematisieren. Mehr als 100 Arbeitszeitmodelle unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Möglichkeit zur Teilnahme an Trainings und Sprachkursen gilt weltweit für zuziehende Personen. Diese Maßnahme ist fortlaufend, und ihre Wirksamkeit zeigt sich im Arbeitsumfeld, da immer mehr Zuziehende die Landessprache sprechen. Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Weiterbildungen zu Richtlinien und Praktiken der Nichtdiskriminierung sind geplant oder bereits umgesetzt. Das Unternehmen hat Programme zur Förderung des Zugangs zu Kompetenzentwicklung oder plant diese einzuführen. Jede:r Einzelne trägt zur Entwicklung der Organisation bei und gestaltet die Zukunft des Unternehmens. AT&S befindet sich in einer Wachstumsphase und entwickelt sich kontinuierlich weiter. Um in der Hightech-Branche erfolgreich zu sein, sind Persönlichkeitsentwicklung und Weiterbildung entscheidend. Nur durch Expert:innen, die ihr Potenzial voll ausschöpfen, kann AT&S nachhaltig wachsen und Verbesserungen vorantreiben. Unsere Abteilungen für Lernen und Entwicklung fördern die Persönlichkeitsentwicklung und Weiterbildung durch zahlreiche Programme. Unter dem Motto „We care about people“ werden die Erwartungen der Arbeitnehmer:innen regelmäßig überprüft und die Maßnahmen entsprechend angepasst. Ein modernes Angebot an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wird bereitgestellt, darunter E-Learnings und Präsenzschulungen mit internen und externen Trainer:innen. Stetiger Wandel ist für AT&S wichtig. Die Veranstaltungsreihe „AT&S-Transformation-Tuesday“ wurde im Geschäftsjahr 2024/25 fortgesetzt. Im PioneerSpace in Leoben-Hinterberg finden Vorträge und Diskussionen zu Innovation und zukunftsorientierten Geschäftspraktiken statt. Diese Veranstaltungen werden weltweit als Livestream übertragen und später als Aufzeichnung zur Verfügung gestellt. AT&S hat ein umfassendes globales Onboarding-Programm entwickelt, um neue Mitarbeiter:innen in die Unternehmensfamilie zu integrieren und ihre Perspektiven zu verstehen, insbesondere die von besonders betroffenen oder marginalisierten Gruppen. Das Programm umfasst lokale Einführungsveranstaltungen vor Ort sowie eine globale Online-Einführungsveranstaltung, die es neuen Mitarbeiter:innen ermöglicht, virtuelle Kontakte zu knüpfen und mehr über die verschiedenen AT&S-Standorte, Kulturen und Werte zu erfahren. Ein wesentlicher Bestandteil des Programms ist die Zuweisung eines „Buddys“ an neue Kolleg:innen, der oder die sie während der ersten sechs Monate unterstützt. Zusätzlich wird der Onboarding-Prozess durch sorgfältig aufbereitete E-Learnings, Vorlagen, Checklisten und Hilfsmittel für Führungskräfte und neue Mitarbeiter:innen begleitet. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Perspektiven und Bedürfnisse aller Mitarbeiter:innen, insbesondere derjenigen, die besonders anfällig für Auswirkungen sind oder marginalisiert werden könnten, besser zu verstehen und zu berücksichtigen. Das Onboarding-Programm wird an allen Standorten durchgeführt und kontinuierlich umgesetzt. Investitionen in Weiterbildungen, neue Technologien und Kapazitätsaufbau sind notwendig, um Vorschriften einzuhalten und qualifizierte Arbeitskräfte zu erhalten. AT&S investiert bereits stark in diese Bereiche, um den Geschäftserfolg zu sichern. Weiterbildungen werden weltweit durchgeführt und haben keinen festen Zeithorizont, da sie kontinuierlich stattfinden. Es wird dokumentiert, wie viele Mitarbeiter:innen an den verpflichtenden Weiterbildungen teilgenommen haben. Menschen mit Behinderungen Aktuell sind keine Maßnahmen in Bezug auf Menschen mit Behinderungen definiert. In den kommenden Geschäftsjahren soll jedoch ein Diversitäts- und Inklusionsprogramm entwickelt werden. Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz Laut dem AT&S-Verhaltenskodex werden keine Belästigungen oder gesetzeswidrige Diskriminierungen am Arbeitsplatz geduldet. Arbeitskräfte werden im Rahmen der Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken, zum Beispiel bei Entlohnungen, Beförderungen, Auszeichnungen und beim Zugang zu Weiterbildungsmöglichkeiten nicht aufgrund folgender Merkmale diskriminiert oder belästigt: ethnische Abstammung, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexuelle Ausrichtung, Geschlechtsidentität und Ausdruck der Geschlechtlichkeit, ethnische Zugehörigkeit oder nationale Herkunft, Behinderung, Schwangerschaft, Religion, politische Zugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, ehemalige Militärangehörigkeit, geschützte genetische Informationen oder Familienstand. AT&S hat Prozesse etabliert, um sicherzustellen, dass Beschwerden hinsichtlich Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz effektiv vorgebracht und behandelt werden können. Mitarbeiter:innen haben Zugang zu vertraulichen Beschwerdemechanismen wie zum Beispiel der SpeakUp-Plattform. Es handelt sich um eine laufende Maßnahme. Vielfalt Aktuell sind keine Maßnahmen in Bezug auf die Vielfalt der Arbeitskräfte definiert. In den kommenden Geschäftsjahren soll jedoch ein Diversitäts- und Inklusionsprogramm entwickelt werden. S1-9 – Diversitätskennzahlen Neben Geschlecht und Alter ist für AT&S auch die Anzahl an verschiedenen Nationalitäten in der Arbeitskräfte ein wichtiger Indikator für Diversität. Insgesamt beschäftigte das Unternehmen im Geschäftsjahr 2024/25 Mitarbeiter:innen aus 68 Nationen. Diversitätskennzahlen 2024/25 2023/24 Veränderung Frauen in der obersten Führungsebene (1. und 2. Ebene unter dem Vorstand) Anzahl (in Personen) 69 67 3,0 % Anteil (in %) 30,0 27,3 2,7 Altersgruppe (in %) <30 Jahre 25,9 28,8 (2,9) 30–50 Jahre 67,7 65,2 2,5 >50 Jahre 6,4 6,0 0,4 S1-12 – Menschen mit Behinderungen Bei AT&S wird die folgende Methodik im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen angewendet, um die Mitarbeiter:innen mit Behinderungen und die Methodik der Datenerhebung zu verstehen: Für Österreich muss eine Person einen behördlich festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 % haben, um als Mitarbeiter:in mit Behinderung eingestuft zu werden. Diese Feststellung wird durch das Sozialministeriumservice vorgenommen. In China wird die Anerkennung einer Behinderung durch ein formelles Verfahren geregelt, das von der China Disabled Persons' Federation (CDPF) verwaltet wird. Der Prozentsatz der Menschen mit Behinderungen unter den Arbeitnehmer:innen von AT&S beträgt per 31. März 2025 0,39 %. Im Vorjahr belieft sich der Prozentsatz auf 0,38 %. S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Die Tabelle „Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen“ enthält Informationen zu den regelmäßigen Zielvereinbarungs- und Entwicklungsgesprächen inklusive einer Aufschlüsselung nach Geschlecht. Weiters werden in der Tabelle „Durchschnittliche Schulungsstunden“ die Schulungsstunden pro Arbeitnehmer:in, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Mitarbeiter:innen-Kategorie, dargestellt. Die Schulungsstunden des Vorjahres weichen von jenen ab, die im Geschäftsbericht 2023/24 veröffentlicht wurden, da in der Vergangenheit bei der Ermittlung der Kennzahl auch die Weiterbildungsstunden des Leihpersonals einbezogen wurden. Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen 2024/25 2023/24 Veränderung Zielvereinbarungsgespräche (in %) Frauen 97,4 97,9 (0,50) Männer 97,3 98,1 (0,82) Gesamt 97,3 98,0 (0,73) Entwicklungsgespräche (in %) Frauen 90,4 95,5 (5,06) Männer 85,9 86,6 (0,70) Gesamt 87,2 88,8 (1,67) Anzahl der Zielvereinbarungs- und Entwicklungsgespräche pro Arbeitnehmer Frauen 0,46 0,51 (10,2 %) Männer 0,61 0,76 (19,6 %) Gesamt 0,56 0,67 (16,9 %) Durchschnittliche Schulungsstunden in Stunden pro Person 2024/25 2023/24 Veränderung Frauen 8,0 10,2 (21,5 %) Männer 8,3 10,4 (20,2 %) Gesamt 8,2 10,3 (20,7 %) Angestellte 12,3 11,2 10,0 % Arbeiter:innen 6,1 9,9 (38,5 %) Gesamt 8,2 10,3 (20,7 %) Gesundheitsschutz und Sicherheit SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit der Arbeitskräfte des Unternehmens Unsere Mission ist es, uns um Menschen zu kümmern und ihr Wohlergehen, ihre Sicherheit und ihr Wohlbefinden an allen Standorten und in allen Verantwortungsbereichen in den Vordergrund zu stellen. Um dies zu erreichen, legen wir besonderen Wert auf Sicherheit, Leistung und Nachhaltigkeit sowie die Einhaltung relevanter Gesetze und internationaler Vereinbarungen, Risikomanagement, Witerbildungen und kontinuierliche Dokumentation. Darüber hinaus umfasst sie die Entwicklung und Implementierung von Sicherheitskontrollmaßnahmen, die ISO 45001-Zertifizierung und die Einhaltung internationaler Rahmenwerke wie der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Richtlinie Sicherheit & Gesundheit am Arbeitsplatz gilt für alle Standorte und Verantwortungsbereiche innerhalb der Organisation. Sie wird von der höchsten Führungsebene, dem AT&S-Vorstand, genehmigt und gilt für alle Abteilungen und Standorte auf allen Ebenen. Die Richtlinie respektiert internationale Rahmenwerke wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und strebt die ISO 45001-Zertifizierung für Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement an. Die Richtlinie fördert eine wechselseitige Sicherheitskultur, in der jede:r für die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer verantwortlich ist. Sie betont die offene Kommunikation von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken und -bedenken, gewährleistet das Recht der Gemeinschaft auf Information und sammelt aktiv Feedback von den Mitarbeiter:innen, um notwendige Änderungen zu integrieren. Die Richtlinie wurde in alle Sprachen unserer Standorte übersetzt und weltweit an allen Standorten zur Verfügung gestellt, damit sich alle damit vertraut machen können. Die Richtlinie umfasst Maßnahmen zur Bewältigung von Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften, wie regelmäßige Risikobewertungen, Weiterbildungen, Verfahren zur Reaktion auf Zwischenfälle und ergonomische Anpassungen für Mitarbeiter:innen mit Behinderungen. Sie betont auch die Bedeutung der kontinuierlichen Verbesserung und der Entwicklung nachhaltiger Lösungen . Die kontinuierliche Überwachung und Pflege der Gefahrenerkennung, Risikobewertung und der operativen Kontrollen sind entscheidend, um deren Genauigkeit und Wirksamkeit sicherzustellen. Wir entwickeln und implementieren betriebliche Sicherheitskontrollmaßnahmen, um die Auswirkungen von Sicherheitsrisiken zu mindern. Es ist entscheidend, etwaige Lücken in unseren Kontrollen umgehend zu schließen und eine kontinuierliche Systemstabilität anzustreben. Wir setzen in allen unseren Produktionsstätten die ISO 45001-Norm um, was unser Engagement für die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter:innen unterstreicht. Wir fördern eine interdependente Sicherheitskultur, in der jede:r für die eigene Sicherheit verantwortlich ist und Verantwortung für die Sicherheit anderer übernimmt. Die Vorbereitung auf Notfälle durch offene Kommunikation von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken und -bedenken sowie die Sicherstellung des Informationsrechts der Gemeinschaft haben Priorität. Durch die Einhaltung dieser Sicherheitsrichtlinie demonstrieren wir unser unerschütterliches Engagement für den Schutz der Menschen. Wir haben Prozesse und Verfahren implementiert, um Verletzungen, Risiken und potenzielle negative Auswirkungen auf unsere Mitarbeiter:innen, benachbarte Gemeinschaften und Betriebe zu minimieren. Diese Bemühungen basieren auf unseren sicherheitsbezogenen Operationen und unserem kontinuierlichen Verbesserungsansatz, der uns hilft, solide, effiziente und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Die Einbindung von Linienmanager:innen zur Bereitstellung effektiver Führung ist von entscheidender Bedeutung. Sie stellen sicher, dass alle Mitarbeiter:innen, Auftragnehmer:innen und Stakeholder ihre spezifischen Verantwortlichkeiten kennen und verstehen. S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen AT&S hat laufende Maßnahmen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Arbeitskräfte. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die frühzeitige Identifizierung und Reduzierung potenzieller Gefahren, die Umsetzung technischer und administrativer Schutzmaßnahmen sowie die kontinuierliche Überwachung arbeitsbedingter Erkrankungen und verlorener Arbeitstage. In den Folgejahren werden diese Maßnahmen weiter umgesetzt und verfeinert. Der Fortschritt der Maßnahmen wird mit den neuen Meldepunkten für arbeitsbedingte Erkrankungen und verlorene Arbeitstage gemessen, welche in diesem Geschäftsjahr eingeführt wurden. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich überwacht und verbessert. Maschinensicherheit – theoretische und praktische Workshops Die Organisation von Maschinensicherheits-Workshops an einem unserer Produktionsstandorte als Pilotprojekt stellt sicher, dass die Mitarbeiter:innen über das notwendige Wissen zu Sicherheitssystemen und deren Anforderungen verfügen. Dies erhöht das Bewusstsein für die sichere Nutzung von Maschinen, reduziert die Anzahl der Unfälle und verbessert die allgemeine Arbeitssicherheit. Die Workshops sind Teil einer laufenden Initiative, wobei das Pilotprojekt an einem Produktionsstandort beginnt. Der Zeitrahmen für den Abschluss umfasst die anfängliche Implementierungsphase und anschließende Bewertungen, um das Programm zu verfeinern und auf andere Standorte auszudehnen. Die Erhöhung der Anzahl an geschulten Ingenieur:innen aus Produktion, R&D und Maintenance Die Organisation stellt Mittel zur Unterstützung der Durchführung von Workshops zur Maschinensicherheit bereit. Dazu gehören Ausgaben für Schulungsmaterialien, Workshop-Einrichtungen und Trainer:innen. Zukünftige Ressourcen werden basierend auf dem Erfolg des Pilotprojekts und dem Bedarf an der Ausweitung des Programms auf andere Produktionsstandorte zugewiesen. Erweiterung der ISO 45001-Zertifizierung Die Einbeziehung des neuen Produktionswerks in Kulim, in die ISO 45001-Zertifizierung zeigt unser Engagement für die Aufrechterhaltung hoher Standards im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit an allen Standorten. Diese Zertifizierung bestätigt, dass unsere Prozesse und Verfahren internationalen Standards entsprechen, was das Vertrauen unserer Kunden und Geschäftspartner stärkt. Der Zertifizierungsprozess begann, sobald die Mehrheit der Produktionseinrichtungen in der neuen Anlage in Kulim, Malaysia, installiert war. Das Audit wurde beim ersten Versuch erfolgreich bestanden, was unser Engagement für hohe Standards im Bereich Arbeitsgesundheit und -sicherheit unterstreicht. Die Hauptmaßnahme beinhaltet die Implementierung von Prozessen und Verfahren, die internationalen Standards für Arbeitsgesundheit und -sicherheit entsprechen. Dies gewährleistet eine sichere Arbeitsumgebung und reduziert das Risiko von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Das Ergebnis ist ein erhöhtes Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern sowie verbesserte Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen für die Mitarbeiter:innen. Globale Sicherheitsvideo-Initiative Die Erstellung und Veröffentlichung eines globalen Sicherheitsvideos betont die Bedeutung der Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften. Dieses Video fördert einen proaktiven Sicherheitsansatz, indem es die Mitarbeiter:innen dazu ermutigt, bewusst zu handeln und auf ihre eigene Gesundheit und die Sicherheit ihrer Kolleg:innen zu achten. Dies trägt dazu bei, eine Sicherheitskultur im gesamten Unternehmen aufzubauen. Dies war eine der globalen Initiativen der Gruppe zur Sensibilisierung. Das Video wurde Ende April 2024 im Rahmen einer umfassenderen Kampagne zur Sensibilisierung veröffentlicht. Die Initiative ist fortlaufend, wobei das Video kontinuierlich verwendet wird, um Sicherheitspraktiken zu verstärken. Zukünftige Ressourcen werden zugewiesen, um den Videoinhalt oder ähnliche Initiativen bei Bedarf zu aktualisieren und zu pflegen, und die kontinuierliche Relevanz und Wirksamkeit sicherzustellen. Gesundheits- und Sicherheitsnetzwerk Die Fortführung des etablierten Gesundheits- und Sicherheitsnetzwerks, das sich auf Verfahren und Sicherheitsverbesserungen für die gefährlichsten Aktivitäten an unseren Produktionsstandorten konzentriert, ermöglicht es uns, kontinuierlich Gefahren zu identifizieren und zu beseitigen. Regelmäßige Treffen ermöglichen den Austausch bewährter Verfahren und die Einführung neuer Themen, was zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Sicherheitsstandards beiträgt. Das Netzwerk fördert auch den Austausch bewährter Praktiken zwischen den Standorten, das Lernen aus den Erfahrungen der anderen und das gemeinsame Anheben der Sicherheitsstandards. Der Zeitrahmen umfasst die fortlaufende Identifizierung und Beseitigung von Gefahren sowie die Umsetzung präventiver Maßnahmen auf Grundlage der Diskussionen über bedeutende Vorfälle. Die Organisation stellt Kapital und Ressourcen für die Umsetzung präventiver Maßnahmen bereit. Zukünftige Ressourcen werden basierend auf den laufenden Bedürfnissen des Netzwerks zugewiesen, um eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Im Berichtsjahr sind für die Durchführung der Maßnahmen im Gesundheitsschutz- und Arbeitssicherheitsbereich sowohl für CapEx als auch OpEx 0,1 Mio. € angefallen. Die operativen Ausgaben finden sich in der Anhangangabe 2 „Aufwandsarten“ in den Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wieder, während die Investitionsausgaben in Anhangangabe 7 „Sachanlagen“ in den Erläuterungen zur Konzernbilanz im Anhang zum Konzernabschluss zu finden sind. Im Rahmen der neuen ESG-Strategie wird unter anderem ein Schwerpunkt auf den Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit gesetzt, weswegen künftig höhere Mittel für diesen Themenbereich eingeplant sind. Für die Durchführung der Maßnahmen sind im Mittelfristplan künftige finanzielle Mittel in Höhe von 14,2 Mio. € an Investitionsausgaben und 12,4 Mio. € an operativen Ausgaben vorgesehen. S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit Die Kennzahlen zu Gesundheitsschutz und Sicherheit umfassen sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Fremdarbeitskräfte des Unternehmens. Die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden, welche als Basis der Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle dient, inkludiert vorwiegend Ist-Daten auf Basis von Zeitaufzeichnungen. Wo dies nicht möglich war (zum Beispiel am neuen Standort in Malaysia, wo erst ab Januar 2025 Ist-Daten zur Verfügung standen, sowie bei Mitarbeiter:innen ohne Zeitaufzeichnungen), wurden die Stunden auf Grundlage der Standardarbeitsstunden geschätzt. Arbeitssicherheit 2024/25 2023/24 Veränderung Prozentsatz der Arbeitskräfte des Unternehmens, die auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen und/oder anerkannter Normen oder Leitlinien vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit des Unternehmens abgedeckt sind (in %) 99,4 90,0 9,4 Zahl der Todesfälle, zurückzuführen auf arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen (eigene Arbeitskräfte) 0 0 n.a. Zahl der Todesfälle, zurückzuführen auf arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen (andere an Unternehmensstandorten tätige Arbeitskräfte) 0 0 n.a. Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle 72 73 (1,4 %) Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle (pro 1 Mio. Arbeitsstunden) 2,49 2,49 (0,0 %) Zahl der Fälle meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen 0 n.a. n.a. Zahl der Ausfalltage (zurückzuführen auf arbeitsbedingte Verletzungen und Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingte Erkrankungen und Todesfälle infolge von Erkrankungen) 1.066 962 10,8 % ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette SBM-3 – Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Der Beitrag zu menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen durch fehlende Schutzmaßnahmen bei Zulieferern aus dem Ausland (zum Beispiel fehlende soziale Absicherung, unzureichender Arbeitsschutz entlang der Wertschöpfungskette), der Beitrag zur Sicherung des Lebensunterhalts der Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette durch ständigen Bedarf von AT&S an erforderlichen Ressourcen, der Beitrag zu unangemessenen Arbeitsbedingungen und Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette aufgrund der Arbeitszeiten (zum Beispiel Schichtarbeit, ausreichende Erholungszeiten; Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette haben nicht genügend Zeit zum Ausruhen), ungerechte Entlohnung von Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette aufgrund von Ausbeutung durch Zulieferbetriebe, Vorfälle von Menschenrechtseinschränkungen durch Nichteinhaltung der Standards des sozialen Dialogs durch Lieferanten, der Beitrag zu fairer Behandlung und finanzieller Sicherheit der Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette durch Möglichkeiten des sozialen Dialogs, der Vereinigungsfreiheit und der Beteiligung an der Entscheidungsfindung durch Vertretung, der Beitrag zu Verletzungen oder vorübergehenden und dauerhaften Gesundheitsschäden oder sogar zum Tod von Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette aufgrund von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, der Beitrag zur Gesundheit der Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette durch entsprechende Bestimmungen im Verhaltenskodex für Lieferanten, verminderte psychische Gesundheit der Betroffenen oder verminderter Zusammenhalt in der Gesellschaft durch diskriminierende Ungleichbehandlung (zum Beispiel Gender-Pay-Gap) entlang der Wertschöpfungskette, Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit von Arbeitnehmer:innen oder Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts aufgrund von diskriminierendem Verhalten und (toxischem) Machtmissbrauch, Verletzung von Menschenrechten durch Diskriminierung, zum Beispiel aufgrund von ethnischer Herkunft und Kultur, betrifft Mitarbeiter:innen von Fremdfirmen sowie Leiharbeitskräfte, teils Migrant:innen, die uns über Agenturen vermittelt wurden, und auch Mitarbeiter:innen, die an der Gewinnung von Metallen oder Mineralien oder dem Abbau von Rohstoffen, an der Raffination, Herstellung oder anderen Formen der Verarbeitung beteiligt sind. Diese Gruppen gehören zur vorgelagerten Wertschöpfungskette. Zu diesen zählen auch Mitarbeiter:innen von Logistikpartnern in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. All diese gehören mitunter auch der Gruppe von Frauen und jungen Mitarbeiter:innen an. Der Beitrag zu den langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen bei Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette aufgrund von Luftverschmutzung und gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen (zum Beispiel durch Einatmen von Gasen, Staub) (Bergbau, Verhüttung) betrifft vorrangig Mitarbeiter:innen, die an der Gewinnung von Metallen oder Mineralien oder dem Abbau von Rohstoffen, an der Raffination, Herstellung oder anderen Formen der Verarbeitung beteiligt sind. Verletzung des Rechts auf Privatsphäre von Arbeitnehmer:innen durch nicht DSGVO-konformes Verhalten bei Lieferantendaten, Beeinträchtigung des Rechts auf Privatsphäre der Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette durch mangelnde Prävention von Cyberangriffen und Datendiebstahl, Gewährleistung des Schutzes der Privatsphäre von Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette durch Einhaltung der DSGVO betrifft vor allem Mitarbeiter:innen von Fremdfirmen sowie Leiharbeitskräfte, teils Migrant:innen, die uns über Agenturen vermittelt wurden. Diese Gruppen gehören zur vorgelagerten Wertschöpfungskette. Zu diesen zählen auch Mitarbeiter:innen von Logistikpartnern in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. All diese gehören mitunter auch der Gruppe von Frauen und jungen Mitarbeiter:innen an. Verminderte psychische Gesundheit der Betroffenen oder verminderter Zusammenhalt in der Gesellschaft durch diskriminierende Ungleichbehandlung betrifft vorrangig Menschen mit Behinderungen (zum Beispiel Benachteiligung bei der Beschäftigung) in der vor- und auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die ILO („International Labour Organization“), die IOM („Internationale Organisation für Migration) der UN („United Nations“) und die Walk Free Foundation, die den „Modern Slavery Index“ publiziert, schreiben in ihrem Bericht „Global Estimates of Modern Slavery: Forced Labour and Forced Marriage“, September 2022, dass die Region „Asien und der Pazifik“ die höchsten Zahlen an Zwangsarbeit und Kinderarbeit aufweist. Zu dieser Region gehören unsere Produktionsstandorte in China mit Chongqing und Shanghai sowie auch Kulim, Malaysia, und Nanjangud, Indien. Die wesentlichen negativen Auswirkungen sind systemisch in den Kontexten, in denen das Unternehmen tätig ist, und haben keinen weiteren, vergrößerten Einfluss auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die sich aus Übergangsplänen zur Verringerung negativer Umweltauswirkungen und zur Erreichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Betriebsabläufe ergeben könnten. Der Beitrag zur Sicherung des Lebensunterhalts der Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette durch den ständigen Bedarf von AT&S an erforderlichen Ressourcen und damit Jobmöglichkeiten, um Projekte gemeinsam erfolgreich durchführen zu können betrifft Mitarbeiter:innen von Fremdfirmen sowie Leiharbeitskräfte, teils Migrant:innen, die uns über Agenturen vermittelt wurden, und auch Mitarbeiter:innen, die an der Gewinnung von Metallen und Mineralien oder dem Abbau von Rohstoffen, an der Raffination, Herstellung oder anderen Formen der Verarbeitung beteiligt sind. Diese Gruppen gehören zur vorgelagerten Wertschöpfungskette. Zu diesen zählen auch Mitarbeiter:innen von Logistikpartnern in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. All diese gehören mitunter auch der Gruppe von Frauen und jungen Mitarbeiter:innen an. Die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette von AT&S, die wahrscheinlich von wesentlichen Auswirkungen des Unternehmens, einschließlich der Auswirkungen, im Zusammenhang mit seinen eigenen Geschäftstätigkeiten und seiner Wertschöpfungskette, auch durch seine Produkte oder Dienstleistungen sowie durch seine Geschäftsbeziehungen, betroffen sein können, umfassen alle Gruppen, die gemäß ESRS 2 SBM-3 Absatz 48 angegeben sind, mit Ausnahme von Arbeitskräften, die im Betrieb eines Gemeinschaftsunternehmens oder einer Zweckgesellschaft mit Beteiligung des berichtenden Unternehmens tätig sind. Menschen mit Behinderungen, Frauen und junge Arbeitskräfte gehören zu den wichtigsten Arten der Personen unter den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, die von negativen Auswirkungen betroffen sind oder betroffen sein könnten. AT&S berücksichtigt Menschen mit Behinderungen, Frauen und junge Arbeitskräfte auch in seiner Menschen- und Menschenrechte-Richtlinie und widmet daher auch diesen Gruppen eine besondere Aufmerksamkeit. S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette AT&S hat proaktive Konzepte entworfen, um die höchsten Standards für professionelles und ethisches Geschäftsgebaren sicherzustellen. Das Unternehmen versteht, dass die Lieferkette eine kritische Erweiterung unserer Wertschöpfungskette darstellt, und bemüht sich aktiv, mit verschiedenen Interessenvertreter:innen zusammenzuarbeiten. AT&S hat einen Lieferantenkodex eingeführt, der die Einhaltung des Verhaltenskodex der Responsible Business Alliance (RBA) vorschreibt. Unser Lieferantenkodex wird regelmäßig aktualisiert, um den aktuellen Anforderungen der Industrie zu entsprechen. Die jüngsten Aktualisierungen wurden im April 2024 vorgenommen. Der Kodex bietet einen Rahmen für eine faire und nachhaltige Zusammenarbeit und stellt sicher, dass Lieferanten die potenziellen Risiken verstehen und zugleich minimieren. Der Lieferantenkodex ist auf der offiziellen Seite für AT&S-Lieferanten in drei Sprachen verfügbar. AT&S ist maßgeblich der RBA und deren Verhaltenskodex sowie international anerkannten Standards verpflichtet, wie zum Beispiel und insbesondere der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UDHR), Standards von Organisationen wie dem UN Global Compact, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Social Accountability International (SAI) und der Ethical Trading Initiative (ETI). AT&S verpflichtet sich im Bereich der Menschenrechte zu folgenden Grundsätzen: Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen, Nichtdiskriminierung/Nichtbelästigung/menschliche Behandlung, Löhne und Sozialleistungen, Arbeitszeiten, Schutz junger Arbeitnehmer:innen und Verbot von Zwangsarbeit und Menschenhandel. Diese Grundsätze sind für alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette relevant. Die Bestimmungen des Lieferantenkodex von AT&S basieren auf international anerkannten Standards und respektieren diese. Die Corporate ESG Supply Chain-Funktion, die der Leitung Corporate ESG und Quality unterstellt ist, koordiniert gemeinsam mit der Einkaufsabteilung die operative Umsetzung des Lieferantenkodex. Durch die Einhaltung des Sorgfaltsprozesses hat sich AT&S verpflichtet, ausschließlich jene Rohstoffe in den Produkten zu verwenden, welche in keinem direkten oder indirekten Zusammenhang mit negativen menschenrechts- und umweltbezogenen Auswirkungen innerhalb der Lieferkette stehen. Dies inkludiert auch die ethisch einwandfreie Beschaffung sogenannter Konfliktmaterialien, zu denen Zinn, Tantal, Wolfram und Gold (kurz: 3TG, nach ihren englischen Initialen – Tin, Tantalum, Tungsten, Gold) gehören. Als Teil der Lieferkette verpflichtet sich das Unternehmen zur Offenlegung und Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Konfliktmineralien und erfüllt die Anforderungen des Dodd-Frank Acts, Section 1502, des US-Kongresses sowie der EU-Richtlinie 2017/821, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind. Um einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, die Finanzierung von Konflikten durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und ‑handel sowie damit einhergehende, schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden, hält sich AT&S an den Due-Diligence-Prozess der RMI („Responsible Minerals Initiative“). Unter Verwendung des Conflict Minerals Reporting Templates (CMRT) der RMI liefert das Unternehmen Informationen zum Herkunftsland der Mineralien sowie zu den verwendeten Schmelzhütten und Raffinerien. In regelmäßigen Abständen oder bei akutem Verdacht kontaktiert das Unternehmen jene Materiallieferanten, deren gelieferte Produkte Mineralien wie Gold, Tantal, Wolfram und Zinn enthalten können, und verlangt eine transparente Berichterstattung unter Verwendung der standardisierten Templates der RMI. AT&S verfolgt das Ziel, die Mineralien ausschließlich von regelkonformen Schmelz- und Minenbetrieben zu beziehen, welche von der RMI regelmäßig auditiert werden. AT&S verlangt von den Lieferanten die Einhaltung der ethischen, sozialen und ökologischen Standards, die im Lieferantenkodex festgelegt sind. AT&S achtet die Menschenrechte, indem es kontinuierliche Lieferantenaudits und Überwachungen durchführt. Falls ein Zulieferunternehmen unsere Mindestanforderungen nicht erfüllen kann, werden wir mit diesem daran arbeiten, entsprechende Korrekturmaßnahmen umzusetzen, und behalten uns das Recht vor, die Beschaffung von diesem Zulieferunternehmen auszusetzen, bis wir mit dessen Leistung zufrieden sind. Als Maßnahme zur Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte und/oder zur Ermöglichung dieser etabliert AT&S ein Managementsystem, dessen Umfang sich auf den Inhalt dieses Kodex bezieht. Es gab keine Fälle von Nichteinhaltung der wesentlichen Bestimmungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette betrafen. Die Maßnahmen, um Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte zu schaffen, sind im Abschnitt S2-4 erfasst. S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen AT&S betont ein gemeinsames Verständnis mit seinen Lieferanten in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, den Umweltschutz und die ethische Verantwortung. Dieses gemeinsame Wertesystem, das die Einhaltung geltender Gesetze sowie ethischer und ökologischer Prinzipien umfasst, bildet die Grundlage für starke Partnerschaften. Das Unternehmen hat keine allgemeinen Verfahren für die Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und ihrer Vertretungen in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf sie etabliert. Derzeit erfolgt die Einbindung auf Managementebene von AT&S und den Stakeholdern in der Lieferkette. S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können AT&S erkennt seine Verantwortung an, als zuverlässiges und wertvolles Mitglied der Gesellschaft zu handeln. AT&S ergreift Vorsichtsmaßnahmen, um die Risiken in der Wertschöpfungskette zu bewerten, damit keine Abhilfemaßnahmen erforderlich werden. Das Unternehmen ist bestrebt, Rohstoffe zu verwenden, die nicht mit negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte oder die Umwelt in der Lieferkette verbunden sind. Um die Finanzierung von Konflikten und damit verbundene schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, hält sich AT&S an den Sorgfaltsprozess der RMI. Das Unternehmen verwendet die CMRT, um Informationen über die Herkunft der Mineralien sowie die verwendeten Schmelzhütten und Raffinerien bereitzustellen. Bei Verdacht oder in regelmäßigen Abständen kontaktiert AT&S Materiallieferanten, um eine transparente Berichterstattung sicherzustellen. Das Ziel ist es, Mineralien ausschließlich von konformen Schmelzwerken und Minen zu beziehen, die von der RMI auditiert wurden. Im Geschäftsjahr 2024/25 verpflichteten sich 100 % der Lieferanten von AT&S zu einer RMI-konformen Lieferkette, was den proaktiven Ansatz des Unternehmens zur Behebung potenzieller negativer Auswirkungen auf die Arbeiter:innen in der Wertschöpfungskette zeigt. Durch die Audits an den Standorten der Lieferanten und durch eine obligatorische Vorab-Bewertung, die dem Vertragsabschluss mit den Lieferanten vorausgeht, stellt AT&S sicher, dass Arbeiter:innen in der Wertschöpfungskette Zugang zu Beschwerdemechanismen haben, einschließlich lokaler Kanäle, die von Lieferanten bereitgestellt werden. Die Hauptlieferanten werden auf die Einhaltung der von der RBA geforderten Richtlinien geprüft, um sicherzustellen, dass Einzelpersonen, die Beschwerdemechanismen nutzen, vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind. In jedem Land bieten wir niederschwellige Beschwerdemechanismen mithilfe unserer SpeakUp-Plattform für interne und externe Stakeholder. Wir erfassen und untersuchen alle Beschwerden und Bedenken aktiv, um zufriedenstellende Lösungen zu finden. Die Wirksamkeit unserer Mechanismen wird regelmäßig durch die oben genannten Audits bei Lieferanten an den Standorten überprüft. S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze AT&S verfolgt einen strukturierten Ansatz zur Reduzierung negativer und Stärkung positiver Auswirkungen sowie zur Risikominimierung im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen entlang der Wertschöpfungskette. Die Umsetzung erfolgt durch gezielte Maßnahmen und spezifische Managementstrategien, die sich auf die identifizierten IROs beziehen. Die Maßnahmen umfassen Lieferanten, Auftragnehmer:innen, Vertreter:innen, Dienstleister:innen und Subunternehmen. Sämtliche Auswirkungen sind mit den folgenden Maßnahmen abgedeckt: Um zu vermeiden, dass eigene Praktiken wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette verursachen oder verstärken, hat AT&S ESG-Kriterien fest in seine Beschaffungssysteme integriert. So werden Lieferanten bereits im Auswahlprozess auf ESG-Standards überprüft. Die Einkaufsstrategie basiert auf einem strukturierten, digitalen Beschaffungssystem, das ESG-Anforderungen systematisch abbildet und durchsetzt. Regelmäßige Audits unterstützen zudem die Identifikation und Minimierung potenzieller Risiken entlang der Wertschöpfungskette. Zusätzlich bekennt sich das Unternehmen zur Nutzung konfliktfreier Mineralien und verpflichtet sich damit zu einer nachhaltigen und ethischen Beschaffungspraxis. Bei Einkaufsentscheidungen zählen neben Preis, Qualität und Lieferzeit auch Umwelt- und Sozialaspekte. Die Lieferanten werden über wirtschaftliche Kriterien hinaus bewertet: Zu den Bewertungskriterien zählen Umweltschutz, faire Entlohnung, Arbeitssicherheit, das Verbot von Kinderarbeit sowie die Einhaltung der Menschenrechte. Um Einblicke in den Arbeitsalltag der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu gewinnen, hat AT&S mithilfe von Dienstleistungskontingenten industrie- und länderspezifische Risiken analysiert. Die Einkaufspraktiken sind durch den Lieferantenkodex, der auf den Richtlinien der Responsible Business Alliance (RBA) basiert, an klare ESG-Standards gebunden. Im Geschäftsjahr 2024/25 galten 215 Lieferanten, die 80 % des Einkaufsvolumens ausmachen, als wesentlich; 100 % davon haben den Kodex unterschrieben. Ebenfalls haben 100 % der Lieferanten, die weitere 15 % des Einkaufsvolumens abdecken, den Kodex unterzeichnet. Dieses Regelwerk ist integraler Bestandteil des digitalen Beschaffungssystems. AT&S setzt sich durch klare Vorgaben im Lieferantenkodex für sichere Arbeitsbedingungen und den umfassenden Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen entlang der Wertschöpfungskette ein. Regelmäßige Audits und Inspektionen stellen die Einhaltung dieser Standards sicher. Das Lieferantenrating dient als Basis für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess. AT&S verpflichtet seine Lieferanten zur Einhaltung von Mindestlohnstandards sowie zu fairen und transparenten Vergütungspraktiken. Im Rahmen der RBA-Audits werden die Lieferanten regelmäßig hinsichtlich fairer Lohnstrukturen überprüft, um sicherzustellen, dass die Entlohnung den geltenden Standards entspricht. AT&S gewährleistet durch umfassende Lieferantenaudits und verbindliche vertragliche Vorgaben, dass Lieferanten angemessene Arbeitszeiten einhalten. Regelmäßige Überprüfungen, beispielsweise durch RBA-Audits, dienen der frühzeitigen Identifikation von Verstößen und der Einleitung erforderlicher Korrekturmaßnahmen. Zur Minimierung haftungsrechtlicher Risiken im Rahmen der neuen EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) setzt AT&S auf eine enge Überwachung und Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten. Durch kontinuierliche Bewertungen werden potenzielle Verstöße gegen Arbeitsrechte frühzeitig erkannt, sodass gezielte Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Die geplanten Maßnahmen werden im Geschäftsjahr 2025/26 ressourcenübergreifend zwischen Corporate ESG und Gruppeneinkauf koordiniert und implementiert, um die Nachhaltigkeitsziele weiterzuentwickeln und soziale Standards kontinuierlich zu optimieren. AT&S setzt verschiedene Verfahren ein, um notwendige und angemessene Maßnahmen zur Bewältigung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu ermitteln. Dazu gehört ein periodisches Supplier Rating, das die ESG-Performance von Lieferanten bewertet und Verbesserungen durch ein Punktesystem fördert. Zudem werden Supplier Audits durchgeführt, die sowohl während der Qualifikation von Lieferanten als auch bei Bedarf zur Überprüfung der Einhaltung von ESG-Standards erfolgen. Um die Einhaltung von ESG-Standards sicherzustellen, ist die Whistleblowing-Plattform SpeakUp ein weiteres wichtiges Tool, das es Stakeholdern ermöglicht, potenzielle Verstöße oder Risiken anonym zu melden. Um die regulatorischen Anforderungen im Nachhaltigkeitsbereich zu erfüllen, setzt AT&S auf die kontinuierliche Bewertung von Lieferanten. Die Wirksamkeit des Lieferantenkodex wird durch Audits und halbjährliche Compliance-Überprüfungen bewertet. Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden insgesamt 101 Lieferantenaudits durchgeführt, wovon 56 Audits neben allgemeinen sozialen und ökologischen Themen auch die Bereiche Wirtschaftsethik und Einhaltung der Menschenrechte umfassten. Bei diesen 56 Audits wurden insgesamt 32 Abweichungen in den Bereichen Wirtschaftsethik, Arbeitsbedingungen und Menschenrechte registriert. Um diese Mängel zu beheben, wird gemeinsam mit den jeweiligen Lieferanten an der Umsetzung entsprechender Maßnahmen gearbeitet. AT&S hat keine gemeldeten schwerwiegenden Probleme und Vorfälle in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. AT&S erreicht Korrekturmaßnahmen durch Zusammenarbeit mit nicht konformen Lieferanten, um Praktiken zu verbessern. Nicht konforme Praktiken führen zu Beziehungsabbrüchen, wenn Korrekturmaßnahmen unzureichend sind. Der Leiter der Unternehmensqualität & ESG-Lieferkette überwacht die Engagement-Prozesse und stellt sicher, dass die Ergebnisse die Herangehensweise von AT&S sowie das Management von Risiken und Chancen beeinflussen. Die Sicherstellung wirksamer Abhilfemaßnahmen im Falle wesentlicher negativer Auswirkungen erfolgt durch mehrere Kontrollmechanismen. Die Whistleblowing-Plattform stellt eine wichtige Meldemöglichkeit dar, über die Verstöße anonym kommuniziert und untersucht werden können. Parallel dazu ermöglichen Lieferantenaudits die Identifikation und Überprüfung kritischer ESG-Themen. Ein weiteres zentrales Instrument sind vertragliche Verpflichtungen, insbesondere durch den Lieferantenkodex, die Lieferanten an ESG-Standards binden und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen vorsehen. Für das Management wesentlicher ESG-Auswirkungen setzt AT&S verschiedene Ressourcen und Mittel ein. Dazu zählen Supplier Scorecards, die zur kontinuierlichen ESG-Verbesserung bei Lieferanten beitragen, sowie regelmäßige Supplier Audits, die eine Überprüfung der ESG-Standards sicherstellen. Zudem wird das digitale Beschaffungssystem genutzt, um ESG-Richtlinien effektiv zu implementieren und deren Einhaltung zu überwachen. Durch die Integration verpflichtender vertraglicher Regelungen, wie des Lieferantenkodex, wird die ESG-Konformität in der gesamten Lieferkette gefördert und sichergestellt. Im Rahmen unserer Tätigkeit als Auftraggeber verwalten und verarbeiten wir personen- und unternehmensbezogene Daten der Lieferanten. Wir halten uns dabei strikt an die Vorgaben der DSGVO. Es handelt sich um eine laufende Maßnahme. Für das Risiko „Mangel an qualifizierten Arbeitskräften“ gibt es derzeit noch keine geeigneten Maßnahmen. In Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten sollen diese zukünftig erarbeitet werden. S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen AT&S hat Risiken und Auswirkungen innerhalb der Wertschöpfungskette identifiziert. Bisher wurden noch keine spezifischen Ziele zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Arbeiter:innen in der Wertschöpfungskette festgelegt. Optionen hierfür werden im Geschäftsjahr 2025/26 erkundet. Um die Wirksamkeit unserer Konzepte und Maßnahmen zu verfolgen, setzen wir verschiedene Verfahren ein. Dazu gehören Lieferantenbewertungsbögen, das digitale Beschaffungssystem und regelmäßige Lieferantenaudits. ESRS G1 – Unternehmensführung SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung Die wesentlichen Konzepte von AT&S für die Unternehmensführung umfassen den AT&S Ethik- und Verhaltenskodex, den gruppenweiten Risikomanagementprozess (Enterprise Risk Management) sowie eine Reihe spezifischer Handlungsbestimmungen und Richtlinien. Um die Einhaltung des Antikorruptions-Gesetzes und anderer Vorschriften zu gewähren, hält sich AT&S an die internen Regeln und allgemeinen Gesetze. Das Konzept von AT&S steht im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption zur Bekämpfung von Korruption oder Bestechung. AT&S verfolgt in diesem Zusammenhang eine Null-Toleranz-Politik. AT&S Ethik- und Verhaltenskodex AT&S hat einen umfassenden Ethik- und Verhaltenskodex etabliert, der die zentrale Grundlage für verantwortungsbewusstes und regelkonformes Verhalten im Unternehmen darstellt. Der Kodex gilt weltweit für alle Mitarbeiter:innen und Führungskräfte sowie für Geschäftspartner in wesentlichen Liefer- und Dienstleistungsbeziehungen. Der Kodex beinhaltet verbindliche Verhaltensstandards in Bezug auf: ◾ Rechtskonformität und Integrität ◾ Korruptions- und Bestechungsprävention ◾ Wettbewerbs- und Kartellrecht ◾ Vermeidung von Interessenkonflikten ◾ Achtung der Menschenrechte und Arbeitsstandards ◾ Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung ◾ Schutz vertraulicher Informationen und Datenschutz Zusammengefasst beschreibt der Kodex die Maßnahmen und Erwartungen, mit denen AT&S ethisches Verhalten innerhalb des Unternehmens und entlang der Wertschöpfungskette sicherstellt. Dieser Kodex beinhaltet auch die Verpflichtung zu relevanten Gesetzen zum Datenschutz. Verstöße gegen den Kodex können über die anonyme Hinweisgeberplattform SpeakUp gemeldet werden, die auch externen Stakeholdern offensteht. Die Verantwortung für die Umsetzung und Überwachung liegt beim Group Compliance Officer, wobei regelmäßige Weiterbildungen und Audits durchgeführt werden. Der Kodex wird mindestens einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Ergebnisse werden dem Vorstand mindestens einmal jährlich präsentiert. Anti-Korruptions-Richtlinie Bei AT&S werden alle Funktionen im Angestelltenbereich als risikobehaftet in Bezug auf Korruption und Bestechung angesehen. Um die Risiken hinsichtlich Korruption und Bestechung zu minimieren, hat AT&S eine spezifische Anti-Korruptions-Richtlinie erlassen, die auf dem im &S Ethik- und Verhaltenskodex erklärten grundlegenden Bekenntnis zu ethisch und rechtlich korrektem Handeln aufbaut und ein klares Verbot von Bestechung und anderen korrupten Praktiken beinhaltet. Spezielle Problembereiche wie die Annahme und Gewährung von Geschenken und Einladungen, die Zuwendung von Spenden oder Sponsoringaktivitäten werden darin ebenso wie der Umgang mit Interessenkonflikten, Lobbyisten und anderen Intermediären geregelt und die entsprechenden Risiken durch strikte Vorgaben und Offenlegungspflichten minimiert. Darüber hinaus wurden Freigabe-Workflows eingerichtet, um die Zulässigkeit von angebotenen wie erhaltenen Einladungen, Geschenken und anderen Zuwendungen im Einzelfall sorgfältig zu prüfen und transparent zu dokumentieren. Damit wird sichergestellt, dass die rechtlichen Anforderungen verständlich kommuniziert und entsprechende Handlungsanweisungen bezogen auf die konkreten Anforderungen im Unternehmen erteilt und eingehalten werden. Sollten diese nicht eingehalten werden, wird eine Verwarnung ausgesprochen und dies im äußersten Fall zu einer Entlassung führen. Der Group Compliance Officer ist für die Durchführung des Konzepts verantwortlich. Unternehmenskultur AT&S schafft eine Unternehmenskultur, die auf Integrität, Verantwortung und Nachhaltigkeit basiert, die AT&S als zentrale Erfolgsfaktoren für die Zukunft erkennt. Ein verpflichtender E-Learning-Kurs stärkt seit 2023/24 das Bewusstsein für diese Werte und ist Teil des globalen Onboardings. Um das Risiko in Bezug auf Korruption und Bestechung zu minimieren, werden für alle Funktionen im Angestelltenbereich jährlich Witerbildungen durchgeführt. Die Leitung der globalen Personalabteilung ist für die Durchführung des Konzepts verantwortlich. SpeakUp-Plattform Um sicherzustellen, dass schwerwiegendes Fehlverhalten keinen Platz hat, haben wir bei AT&S die SpeakUp-Plattform eingerichtet. Diese Plattform ermöglicht es Mitarbeiter:innen und externen Stakeholdern, tatsächliche oder vermutete Compliance-Verstöße zu melden. Nachdem die Plattform bedienungsfreundlich ist, sind keine Trainings dazu notwendig. Die SpeakUp-Plattform ist über Telefon, Webbrowser oder eine mobile App erreichbar. Wir behandeln jede Meldung mit höchster Vertraulichkeit und dulden keine Form von Diskriminierung oder Vergeltung gegenüber Personen, die in gutem Glauben Bedenken äußern, um somit Whistleblower zu schützen. Vergeltungsmaßnahmen stellen einen schweren Verstoß gegen unsere ethischen Standards dar und werden entsprechend geahndet. Um eine unabhängige und unvoreingenommene Bewertung zu gewährleisten, werden alle Meldungen von unserem Compliance Officer bearbeitet, der für die Implementierung der SpeakUp-Plattform verantwortlich ist. Begründete Beschwerden werden untersucht und es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um den Verstoß zu beheben. Weitere Informationen im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung sind in Abschnitt G1-3 zu finden. Enterprise Risk Management Potenzielle Compliance- und Governance-Risiken werden im gruppenweiten Risikomanagementprozess (Enterprise Risk Management) identifiziert und bewertet und in weiterer Folge durch entsprechende Maßnahmen mitigiert. Durch das Zusammenwirken der verschiedenen Funktionen wie Risk Management, ESG, Compliance, Legal und Information Security wird sichergestellt, dass dabei alle relevanten Risiken erkannt und behandelt werden. Um die identifizierten Risiken besser bewerten zu können, wurden weitere Prozessschritte etabliert, die genauer im Abschnitt GOV-5 des Kapitels ESRS 2 beschrieben werden. G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten AT&S verpflichtet sich zu sozial und ökologisch verantwortungsvoller Unternehmensführung und erwartet dies auch von seinen Lieferanten. Gewalt, Missbrauch, Kinderarbeit und Umweltschäden werden weder im Konzern noch in der Lieferkette toleriert. Lieferanten müssen Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards wie Menschenrechte, Korruptionsprävention, Umweltschutz, faire Entlohnung und Arbeitssicherheit einhalten. Arbeitsbedingungen, die gegen internationale oder nationale Gesetze verstoßen, sind inakzeptabel. Der Vorstand zeichnet dafür verantwortlich, dass diese auch eingehalten werden. Für die Umsetzung ist die Corporate ESG Supply Chain-Funktion zuständig, die der Leitung Corporate ESG und Quality unterstellt ist und gemeinsam mit der Einkaufsabteilung die operative Umsetzung des Lieferantenkodex koordiniert. Diese Anforderungen werden über Verträge, Audits und den AT&S-Verhaltenskodex für Lieferanten kommuniziert. Einkaufsentscheidungen berücksichtigen neben Preis, Qualität und Lieferzeit auch Umwelt- und Sozialkriterien. Bei Einkaufsentscheidungen zählen Umweltschutz, faire Entlohnung, Arbeitssicherheit, das Verbot von Kinderarbeit sowie die Einhaltung der Menschenrechte zu den Bewertungskriterien. Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden Lieferantenaudits durchgeführt, die neben allgemeinen sozialen und ökologischen Themen auch die Bereiche Wirtschaftsethik und Einhaltung der Menschenrechte umfassten. Jeder neue Lieferant wird vor Beginn der Betriebsaufnahme auditiert. Für bestehende Lieferanten implementieren wir einen zweijährigen Auditplan, um sicherzustellen, dass jeder Lieferant einmal alle zwei Jahre auditiert wird. Durch diese Audits stellen wir sicher, dass die Lieferanten die AETF-Qualitätszertifizierung erreichen. Dieser Prozess umfasst den Nachweis der Qualitätssysteme der Lieferanten und gleichzeitig die Überprüfung ihrer Compliance ab dem Moment, in dem sie die Vereinbarung unterzeichnen. Um Risiken im Zusammenhang mit Lieferantenbeziehungen, einschließlich Zahlungspraktiken, zu mindern, streben wir an, jeden einzelnen Beschaffungsaspekt zu adressieren und eine sekundäre Beschaffungsoption sicherzustellen, um die Versorgung im Falle von Störungen mit einem primären Lieferanten zu sichern. Dies ist jedoch nicht immer möglich, wenn es vom Kunden vorgeschrieben wird. Daher initiieren wir zur weiteren Risikominderung einen Plan zur Erhöhung von alternativen Beschaffungsquellen. AT&S setzt auf regelmäßige Konsultationen, Audits durch Dritte und transparente Berichterstattung. Arbeiter:innen und ihre Vertreter:innen werden aktiv in die Lösung von Arbeitsrechtsproblemen eingebunden, um Risiken und Chancen in der Lieferkette zu managen. Das Konzept zur Verhinderung von Zahlungsverzug, insbesondere an Klein- und Mittelunternehmen, wird in Abschnitt G1-6 beschrieben. G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung AT&S distanziert sich klar von jeglicher Form der Bestechung oder Korruption. Seit 2021 verfügt das Unternehmen über eine eigene Compliance-Abteilung, die als „Second Line of Defense“ dafür Sorge trägt, dass die gesamte Organisation auf einem soliden Fundament von Ethik und Verantwortung basiert. Gemeinsam mit der operativen Führungsebene („First Line of Defense“) und unter Einbindung aller Mitarbeiter:innen unterstützt die Compliance-Abteilung dabei, sowohl das Unternehmen und dessen Vermögenswerte als auch alle Mitarbeiter:innen und sonstige Interessengruppen vor Fehlverhalten zu schützen. Hierfür werden rechtliche Anforderungen in verständliche Richtlinien und Prozesse übertragen, Schulungen durchgeführt und Mitarbeiter:innen in unterschiedlichen Bereichen beraten. Die Themenlandschaft dazu ist vielfältig und reicht von Unternehmens- und Berufsethik über Informationssicherheit, Datenschutz und Privatsphäre, fairen Wettbewerb, Einhaltung von Handelsbestimmungen und Exportkontrollen, Kapitalmarktregelungen bis hin zu Maßnahmen zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung. Zur Verhinderung von schwerwiegendem Fehlverhalten zu Korruption und Bestechung wurde bei AT&S die SpeakUp-Plattform eingerichtet. Mehr Informationen dazu sind unter G1-1 im Abschnitt SpeakUp-Plattform zu finden. Um die Wirksamkeit der etablierten Kontrollmaßnahmen sowie die Effizienz und Effektivität der unterschiedlichen Geschäftsprozesse an allen AT&S-Standorten zu gewährleisten und sicherzustellen, werden regelmäßig Internal Audits („Third Line of Defense“) durchgeführt und im Falle von Schwachstellen entsprechende Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt. Die oben erwähnten Inhalte der Anti-Korruptions-Richtlinie werden den Mitarbeiter:innen über die Anti-Korruptions-Weiterbildung vermittelt. Da im gesamten Angestelltenbereich ein gewisses Korruptions- und Bestechungsrisiko besteht, wird der Kurs diesen Mitarbeiter:innen sowie auch den Vorstandsmitgliedern als verpflichtender E-Learning-Kurs zugewiesen. Er nimmt ungefähr 45 Minuten in Anspruch. Teil der Weiterbildung ist auch ein Abschlusstest, durch welchen das Verständnis der vermittelten Inhalte überprüft wird. Im Geschäftsjahr 2024/25 betrug die Weiterbildungsquote dieser risikobehafteten Personen 84,1 %, was einem Anteil von 28,3 % aller Arbeitnehmer:innen entspricht. Im Vorjahr belief sich die Weiterbildungsquote der risikobehafteten Personen auf 91,3 % (entspricht 31,7 % aller Arbeitnehmer:innen). Weiters fand speziell für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine Face-to-Face-Weiterbildung statt, in der auf die rechtlichen Regelungen und Strafrahmen im nationalen und internationalen Kontext, die Erscheinungsformen von Korruption, die Zulässigkeit von Einladungen und Geschenken sowie die in der AT&S-Gruppe umgesetzten Präventionsmaßnahmen eingegangen wurde. Um das Bewusstsein der Mitarbeiter:innen für die Anti-Korruptions-Richtlinie zu stärken, wurden die Weiterbildungsinhalte über das Intranet, die Mitarbeiter:innenzeitung sowie die Info-Screens zur Verfügung gestellt. G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle Die Wirksamkeit der Anti-Korruptionstrainings zeigt sich darin, dass im Geschäftsjahr 2024/25 keine behördlichen Untersuchungen, Verfahren oder Verurteilungen in Hinblick auf Korruptions- und Bestechungsvorschriften gegen AT&S und seine Vertreter:innen eingeleitet und somit keine Geldstrafen für diesbezügliche Verstöße verhängt wurden. G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten AT&S leistet weder direkte noch indirekte Zahlungen an politische Parteien und Entscheidungsträger. Das Unternehmen hält sich an strenge interne Anti-Korruptions-Richtlinien und einen strengen Ethik- und Verhaltenskodex, der weltweit für alle Mitarbeiter:innen gilt. Das Unternehmen vertritt seine Interessen hauptsächlich durch industriepolitische Verbandsarbeit, bekannt als „Advocacy“, oder durch die entsprechende Branchenvertretung. Darüber hinaus pflegt es nachhaltige „Government Relations“ an seinen Produktionsstandorten. Die Abteilungsleitung Corporate Affairs koordiniert die entsprechenden Themen. Diese Aktivitäten zielen primär auf einen konstruktiven Dialog zur Etablierung bestmöglicher allgemeiner industriepolitischer Rahmenbedingungen auf Augenhöhe mit den jeweiligen lokalen Regierungen ab. Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden keine politischen finanziellen Zuwendungen oder Sachleistungen erbracht. Zudem gab es im gleichen Zeitraum keine Ernennung von Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die in den beiden Jahren vor dieser Ernennung im laufenden Berichtszeitraum eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung (einschließlich Regulierungsbehörden) innehatten. AT & S AUSTRIA TECHNOLOGIE & SYSTEMTECHNIK AKTIENGESELLSCHAFT ist sowohl im EU-Transparenzregister unter der Registrierungsnummer 475891045627-85 als auch im österreichischen Lobbying- und Interessenvertretungsregister unter der Registrierungsnummer LIVR-01079 eingetragen. G1-6 – Zahlungspraktiken Im Geschäftsjahr 2024/25 benötigte AT&S durchschnittlich 47 Tage, um eine Rechnung zu begleichen. Der Zeitraum wird bemessen als Differenz zwischen dem Tag der tatsächlichen Bezahlung und dem auf der Rechnung angeführten Rechnungsdatum. Der Durchschnitt wurde als arithmetisches Mittel berechnet. Wir unterscheiden bei den Zahlungspraktiken nicht zwischen Klein- und Mittelunternehmen versus Großunternehmen. Die Zahlungsbedingungen für Lieferanten sind gemäß den AT&S-Einkaufsbedingungen festgelegt: 60 Tage, zahlbar einmal im Monat (alternativ 30 Tage mit 3 % Skonto). Die Zahlungsbedingungen können jedoch mit jedem Lieferanten individuell verhandelt werden und je nach vertraglichen Bedingungen zwischen null und 120 Tagen variieren. Weiters können die Zahlungsbedingungen auch von den Vorschriften in bestimmten Regionen abhängen oder davon, ob wir Materialien auf Kommissionsbasis kaufen. AT&S überwacht die Zahlungsbedingungen der Lieferanten genau – für jeden Standort und jede Warengruppe, sowohl für direkte als auch für indirekte Einkäufe. Direkter Einkauf bezieht sich dabei auf alle beschafften Materialien, die in der Stückliste eines von AT&S hergestellten Produkts enthalten sind – im Gegensatz zum indirekten Einkauf, welcher sich auf die Beschaffung von allen weiteren Materialien und Dienstleistungen bezieht. Die durchschnittlichen Zahlungsbedingungen betragen 69 Tage für direkte Einkäufe und 50 Tage für indirekte Einkäufe. Für den Einkauf direkter Materialien liegen die meisten vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen bei 90 oder 60 Tagen. Im Geschäftsjahr 2024/25 betrafen 62 % der jährlichen Zahlungen direkte Einkäufe. Für indirekte Einkäufe liegen die am häufigsten vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen bei 30 oder 60 Tagen. Die Zahlungsbedingungen für indirekte Einkäufe wurden bei 38 % der jährlichen Rechnungen angewandt. Es sind derzeit keine Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs anhängig. 5. Forschung und Entwicklung Strukturierte Erschließung der technologischen Chancen Der Fokus der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von AT&S richtet sich darauf, die Chancen aus der Digitalisierung (z.B. künstlicher Intelligenz) und Ökologisierung für AT&S zu nutzen. Die Elektronikindustrie, speziell die Mikroelektronik, nimmt hier eine Schlüsselrolle ein. Sie stellt Systeme zur Verfügung, welche die Digitalisierung erst ermöglichen (z. B. Datenzentren und Computer mit Hochleistungsprozessoren). Durch effizienten Aufbau der Gesamtsysteme kann zudem auch der Energieverbrauch dieser Geräte drastisch reduziert werden. Zusätzlich ist die Mikroelektronik auch die Basis für gänzlich neue Lösungen zur effizienteren Energienutzung entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Gewinnung, Transport, Speicherung und Nutzung). Die dazu laufenden Projekte werden in unseren vier Kernentwicklungsfeldern zusammengefasst. „High Performance Computing“: Dienste, basierend auf künstliche Intelligenz (KI), und andere Entwicklungen in der Digitalisierung finden immer mehr Anwendungen und so Einzug in unser tägliches Leben. Ermöglicht wird dies durch leistungsstarke Computer, die sich in den Servern und Datenzentren befinden. Um diese stark wachsenden Datenmengen zu bewältigen werden diese Hochleistungscomputersysteme immer leistungsfähiger. Dabei stößt aber der Energiehunger dieser Systeme an die Grenzen der Energieversorgung. Innovative Lösungen von AT&S tragen dazu bei, Energieverluste und somit den Energiebedarf zu reduzieren. „Power and Power Efficiency“: Im Bereich der Elektrifizierung gibt es derzeit angesichts der Nachhaltigkeitsbestrebungen einen starken Trend zu CO2-neutraler Energieerzeugung, neuen Energieträgersystemen und elektrisch basierten Antriebsformen. AT&S konzentriert seine Entwicklungstätigkeit auf Systeme, die eine optimale Stromversorgung bei geringsten elektrischen Verlusten von der Energieerzeugung bis zur Nutzung ermöglichen und somit große Leistungen schalten, regeln bzw. übertragen können. „Hochfrequenzelektronik“: Mit der fortschreitenden Digitalisierung wird auch das zu übertragende Datenvolumen in den kommenden Jahren stark wachsen. Lösungen bieten hier elektronische Systeme, die bei höheren Frequenzen arbeiten (z. B. Kommunikationsmodule für 5G und in Zukunft 6G, Radarsysteme für Autos). Diese werden neue Lösungen für die Verbindungstechnologie benötigen. Über Entwicklungsprojekte in diesem Bereich stellt AT&S sicher, dass die Produkte die Signale schnell, präzise und verlustarm leiten. Virtuelle Entwicklung und Ressourceneffizienz: Die industriellen Produktionsprozesse werden sich in den nächsten Jahrzehnten grundlegend ändern. Die Prozesse werden verstärkt mit künstlicher Intelligenz (KI) organisiert sein, und die Nachhaltigkeit wird auch hier eine wichtige Rolle spielen: Die Herstellung von Produkten muss mit einem minimalen Verbrauch natürlicher Ressourcen erfolgen, höchst zuverlässig sein und hinsichtlich der eingesetzten Materialien eine Nachnutzung ermöglichen. AT&S arbeitet an neuen Lösungen, die eine effiziente und flexible Fertigung bei geringstem Ressourcenverbrauch (Material, Wasser, Energie etc.) erlauben. Dabei werden über die Digitalisierung große Datenmengen zur Optimierung und Verbesserung von Produktionsprozessen sowie von Produkteigenschaften und Produktqualität nutzbar gemacht und neue Lösungen zum sparsamen Umgang mit Ressourcen in der Produktion erarbeitet. Zusätzlich wird durch die Erstellung von digitalen Modellen von Leiterplatten, Substraten und ganzen elektronischen Modulen Entwicklungsschritte teilweise in den virtuellen Raum verlegt. Damit werden Ressourcen gespart und die Entwicklungsdauer verringert. Innovationsrate über 20 % Der Vitality Index misst die Auswirkung der Innovationskraft eines Unternehmens. Er beschreibt den Anteil am Umsatz, den AT&S mit innovativen Produkten erzielt hat, die während der vergangenen drei Jahre auf dem Markt eingeführt wurden. Grundsätzlich gilt: Der Vitality Index ist in den Jahren nach einer erfolgreichen Implementierung neuer Technologien höher und in Phasen der Entwicklung neuer Technologien (also in der Phase vor ihrer Markteinführung) niedriger. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sehen wir die Auswirkung der Einführung von neuen, innovativen Produkten am Markt. AT&S strebt im Mittel einen jährlichen Vitality Index von mindestens 20 % an. Für das abgelaufene Geschäftsjahr ergab sich ein Vitality Index von 25,8 %. Dadurch liegt er etwas niedriger als im Vorjahr (25,9 %), was durch eine etwas verzögerte Einführung neuer Technologien zu begründen ist. Diese mussten an die neuen makroökonomischen und geopolitischen Verhältnisse angepasst werden. Die Innovationskraft und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens spiegeln sich u. a. in der Anzahl und Qualität seiner geistigen Schutzrechte wider: Weltweit hat AT&S im Geschäftsjahr 2024/25 insgesamt 47 Erfindungen neu zur Anmeldung eingereicht. Aktuell kommt AT&S auf 608 Patentfamilien, die zu 888 erteilten Schutzrechten führen. Das IP-Portfolio wird durch extern erworbene Lizenzen – insbesondere im Bereich der Embedding-Technologie – weiter gestärkt. F&E-Aufwand: 8,6 % vom Umsatz Die Kosten für die Forschungs- und Entwicklungsprojekte beliefen sich im Geschäftsjahr 2024/25 auf 137,1 Mio. €. Dies entspricht einer Forschungsquote (d. h. in Relation zum Umsatz) von 8,6 % gegenüber 10,0 % im Vorjahr. Mit dieser weiterhin hohen Forschungsquote sichert AT&S seine Position als Technologieführer auch für die kommenden Jahre ab. Zweistufiger Entwicklungsprozess AT&S folgt einem zweistufigen Innovationsprozess: Die Grundlage für den ersten Schritt stellen sogenannte Technologieplattformen dar. In diesen Technologieplattformen werden technische Lösungsansätze erarbeitet, die technische Problemstellungen der nächsten Jahre in den strategischen Applikationen von AT&S lösen. Diese Stufe entspricht der angewandten Forschung und Technologieevaluierung. Anschließend ist es Aufgabe der lokalen Abteilungen für Technologieentwicklung und -implementierung an den Standorten von AT&S, die Prozesse und Produkte experimentell weiterzuentwickeln und in den bestehenden Produktionsablauf zu integrieren. Begleitet werden diese Entwicklungstätigkeiten durch Entwicklungen im virtuellen Bereich und eine starke Kooperation mit unseren Kunden, Lieferanten und Forschungseinrichtungen. Wesentliche Entwicklungsprojekte Die Kernentwicklungsfelder für „High Performance Computing“, „Hochfrequenzelektronik“ und „Power and Power Efficiency“ wurden weiter ausgebaut. In diesen Plattformen werden Lösungskonzepte entwickelt, welche die Herausforderungen der elektronischen Systeme bis zum Ende der Dekade unterstützen und bestmöglich meistern werden. Wesentliche Fortschritte wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr im Bereich der Stromversorgung von Computersystemen erreicht. Innovative Lösungen mit AT&S-Technologie versorgen die großen Datenzentren hocheffizient mit Strom. Zusätzlich stehen neue Konzepte der Stromversorgung in den Substraten kurz vor der Markteinführung. Gleich wie Umspannwerke in der Stromversorgung unserer Städte versorgen Wandler die in die Kerne unserer Substrate integriert sind die einzelnen Bereiche der Computerprozessoren mit den individuellen Strombedürfnissen. Dies ermöglicht eine wesentlich sparsamere Nutzung der Energie. Zusätzlich werden neue Aufbau- und Verbindungskonzepte entwickelt, die es ermöglichen, Einzelkomponenten von Computerchips mit einer hohen Signalrate zu verbinden und unter Einsatz unterschiedlichster Materialien (z.B.: Glas) die neuen immer größer werdenden IC-Substrate mit der nötigen Zuverlässigkeit und Formstabilität zu versehen. Diese Entwicklungen werden in Zukunft stark durch das kurz vor seiner Fertigstellung befindliche F&E-Zentrum an der AT&S-Zentrale in Leoben unterstützt und beschleunigt. Dabei handelt es sich um ein Entwicklungszentrum für IC-Substrate und andere Technologien im Bereich des „Advanced Electronic Packaging“. Das Kernstück stellt eine F&E-, Prototypen- und Serienfertigungslinie dar, die technologisch global einen neuen Standard in diesem Bereich setzt. Durch diese Maßnahme wird ein Technologiebereich, der heute nur in Asien verfügbar ist, nach Europa gebracht, was natürlich auch einen wesentlichen Beitrag zur technologischen Versorgungssicherheit darstellt. Zusammen mit den Investitionen in die Forschung und Entwicklung in der Zentrale in Leoben in den Bereichen „Substrat-Core“ und „Packaging-Technologien“ über die letzten Jahre wird dieses neue Zentrum zu einem „Hotspot“ der Elektronikentwicklung und der Garant für zukunftsweisende Lösungen aus dem Hause AT&S. 6. Chancen und Risiken 6.1. Chancen- und Risikomanagement Struktur und Instrumente Das Chancen- und Risikomanagement ist im AT&S-Konzern eine wichtige Voraussetzung unternehmerischen Handelns. Mit dem Ziel, den Unternehmenswert zu steigern, werden nicht nur Chancen wahrgenommen, sondern auch Risiken eingegangen. Die Aufgabe des Risikomanagements ist es, ein einheitliches System zur Verfügung zu stellen, welches es ermöglicht, positive oder negative Abweichungen von den Unternehmenszielen frühzeitig zu erkennen und proaktiv zu steuern. Daher betreibt AT&S, gemäß ÖCGK-Anforderung, ein konzernweites Risikomanagement (RM) und gemäß COSO-Standard ein Internes Kontrollsystem (IKS) sowie eine am IIA-Standard orientierte interne Revision. Organisatorisch fallen das Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem und die interne Revision in die Verantwortung des Finanzvorstands. Das Risikomanagement berichtet dem Gesamtvorstand regelmäßig in einer Vorstandssitzung. Die Einbindung des Aufsichtsrats erfolgt im Rahmen der zumindest zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Prüfungsausschusses. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems wird jährlich im Zuge der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer gemäß Regel 83 ÖCGK beurteilt. Der in Abb. 1 dargestellte Risikomanagementprozess wird mindestens zweimal jährlich durchlaufen. Die Risikosteuerung erfolgt gemäß Risikostrategie und Risikoappetit auf der dem entsprechenden Risikolevel zugeordneten Hierarchieebene (siehe Abb. 2), welche in einer konzernweiten Risikomanagementrichtlinie festgelegt wurde. RISIKOMANAGEMENT 2024/25 Im vergangenen Jahr wurden Verbesserungen an den Risikomanagementprozessen vorgenommen. Das Risikomanagementtool wurde weiterentwickelt, um die Effizienz der Risikoaggregation und des Risikoberichtsprozesses zu erhöhen. Außerdem wurden die Risikokategorien entsprechend potenziellen Bedrohungen und organisatorischen Anforderungen angepasst. Die aktualisierten Risikokategorien und die wichtigsten Unterkategorien sind in Abb. 3 dargestellt. Darüber hinaus wurden die Risiken weiter quantifiziert und damit die Vollständigkeit sowie Klarheit der Risikoberichterstattung erhöht. Diese Verbesserungen haben insgesamt die Fähigkeit gestärkt, Risiken effektiv zu identifizieren, zu bewerten und zu managen. 6.2. Erläuterung der Einzelrisiken Grundsätzlich sind die Risiken, Ungewissheiten und Chancen der Gruppe von den weltweiten Entwicklungen am Leiterplatten- und Substratmarkt sowie von der eigenen operativen Performance abhängig. Im nachfolgenden Abschnitt werden die wesentlichen Risiken je Risikokategorie (siehe Abb. 3) beschrieben. E. MARKT und umwelt Wirtschaft Internationale Beziehungen In der heutigen Zeit spielt der Welthandel eine wichtige Rolle für alle großen Volkswirtschaften: eine wirtschaftliche Schwäche kann sich durch die komplexen Beziehungen der globalen Lieferketten schnell auf andere Regionen ausbreiten. Eine Verschärfung der protektionistischen Handelspolitik und zunehmende handelspolitische Unsicherheit könnten die Handelsströme stören und Welleneffekte auslösen, die sowohl das regionale als auch das globale Wachstum untergraben würden. Darüber hinaus könnten Zölle inflationäre Effekte auslösen, die die Verbrauchernachfrage und private Investitionen dämpfen könnten. Störungen der Lieferketten, der Wirtschaftstätigkeit und/oder eine verringerte Verfügbarkeit wichtiger Rohstoffe könnten auch durch den Ausbruch von Konflikten, eine Eskalation laufender Kriege, Epidemien/Pandemien und extreme Wetterereignisse verursacht werden. Beschaffungspreise und Verfügbarkeit Die kurz nach Beginn des Krieges in der Ukraine beobachtete Volatilität der Marktpreise wurde eingedämmt: Bei den Rohstoffen war der LME-Kupferpreis in den letzten zwölf Monaten sehr stabil. Im Gegensatz dazu, stiegen die Goldpreise als Symbol für die globale finanzielle Unsicherheit kontinuierlich an, während der Palladiumpreis gesunken ist, sodass sich die Auswirkungen gegenseitig kompensieren konnten. Im Bereich Transport und Logistik ist der Konflikt im Nahen Osten seit Ende Dezember 2023 immer noch aktiv, die Reedereien haben die Durchfahrt durch das Rote Meer ausgesetzt und ihre Schiffe um das Kap der Guten Hoffnung in Afrika herumgeleitet. Diese Unterbrechungen im Suezkanal haben durch längere Transitzeiten zu weiteren Herausforderungen geführt, während sich die Gesamtkosten für die Fracht inzwischen stabilisiert zu haben scheinen. AT&S beobachtet die Situation gemeinsam mit ihren Partnern und Spediteuren sehr genau. Aufgrund der sofortigen Reaktion und der eingeleiteten Maßnahmen (z. B. Verlängerung der Vorlaufzeiten, Überarbeitung der Bestellmuster, Anpassung der Lagerbestände, Vorausbuchung von Schiffen) sind keine größeren Auswirkungen zu verzeichnen. Fremdwährungsrisiko Aufgrund des globalen Charakters der Geschäftstätigkeit der Gruppe werden die meisten Transaktionen in anderen Währungen als dem Euro abgewickelt. AT&S ist daher sowohl dem Transaktionsrisiko als auch dem Translationsrisiko ausgesetzt, das sich aus den Schwankungen der Wechselkurse zwischen den verschiedenen verwendeten Währungen ergibt. Beide Elemente des währungsbedingten Risikos können sich in erheblichem Maße nachteilig auf die Geschäftstätigkeit, das Betriebsergebnis, die Finanzlage und die Prognosen auswirken. Neben dem Euro sind die wichtigsten Währungen der US-Dollar (USD) auf der Einnahmenseite und der chinesische Yuan (CNY) auf der Kostenseite. Die Gruppe ist einem Transaktionsrisiko ausgesetzt, wenn sie Umsätze in einer Währung erzielt, die damit verbundenen Kosten jedoch in einer anderen Währung anfallen. Die Gruppe ist einem Translationsrisiko ausgesetzt, wenn die Einnahmen, Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten der Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, auf eine andere Währung als den Euro lauten. Zusätzlich zu dem eigentlichen Wechselkursrisiko haben der Bau und die Inbetriebnahme der neuen Produktionsanlage in Kulim, Malaysia, zu einem Anstieg des gesamten Wechselkursrisikos der Gruppe geführt, da eine weitere Währung, der Malaysische Ringgit (MYR), hinzugekommen ist. Die im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses vorgenommenen Währungsumrechnungen aus den Einzelabschlüssen der lokalen Tochtergesellschaften können trotz der Verwendung natürlicher Absicherungen ebenfalls Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben. Diese Auswirkungen betreffen unter anderem die Bewertung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und die Höhe des Eigenkapitals der Gruppe entweder über die Gewinn- und Verlustrechnung oder direkt über das sonstige Ergebnis (OCI). Das Ausmaß dieser Risiken wird regelmäßig analysiert. Die Ergebnisse fließen in Strategien zur Umsetzung eines effizienten Währungsmanagements ein. Ökologie Die Herstellung von Leiterplatten und IC-Substraten erfordert eine Vielzahl von nasschemischen, energie- und wasserintensiven Prozessen. Außerdem müssen die Raumbedingungen im Produktionsbereich (z. B. Reinraum) und im Lagerbereich (z. B. Kühllager) bestimmte Grenzwerte einhalten. Klimabedingte Veränderungen können zu einem Anstieg der Umgebungstemperatur und einer höheren Häufigkeit extremer Wetterereignisse (z. B. Hitzewellen, Dürre) führen, was eine Limitierung der Ressourcen (z. B. Wasser- und Energieversorgung) zur Folge haben könnte. Infolgedessen könnten entweder die Kosten steigen (z. B. für Heizung oder Kühlung) oder im schlimmsten Fall kann es zu Unterbrechungen des Produktionsprozesses kommen, wenn die Versorgung unterbrochen wird. Zusätzlich könnten weitere Beschränkungen für die Emission von Schadstoffen in Luft und Wasser sowie strengere Standards für die Behandlung, Lagerung und Entsorgung von festen und gefährlichen Abfällen eingeführt werden. AT&S arbeitet daher an Recyclingprojekten (z. B. Kupfer- und Wasserrecycling) zur Erhöhung der Kreislaufwirtschaft und an Strategien zur Energie-, Wasser- und Abfallreduktion. Ein Teil der Mitarbeiter:innen in der Produktion arbeitet mit Chemikalien, oder ist Lärm oder Emissionen ausgesetzt. Unzureichende persönliche Sicherheitsstandards und ein unzureichendes Sicherheitsmanagement könnten zu Betriebsunterbrechungen aufgrund steigender Unfall- und Gesundheitsfälle führen. Um die Auswirkungen solcher Risiken zu minimieren, hat der Konzern ein Business Continuity Management eingerichtet. Darüber hinaus wurde eine Reihe von Standards und Verfahren zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter:innen entwickelt und umgesetzt sowie die existierenden Maßnahmen weiter verstärkt und ausgebaut. AT&S betreibt auch ein aktives Versicherungsmanagement in Abwägung der Risiken und der entsprechenden Kosten. Es wurden die für ein Unternehmen dieser Größe üblichen Versicherungspolicen abgeschlossen, sofern diese zu vertretbaren Kosten im Verhältnis zu den drohenden Risiken verfügbar sind. (Geo-)Politik Politische Risiken AT&S ist aufgrund seiner internationalen Aktivitäten naturgemäß Veränderungen in globalen Beziehungen ausgesetzt; dies bietet jedoch auch eine gewisse Flexibilität, um disruptiven Entwicklungen entgegenwirken zu können. Im Jahr 2024 ergeben sich die wesentlichsten geopolitischen Entwicklungen für den Elektronikmarkt aus den zunehmenden Spannungen zwischen den USA und China sowie zwischen Europa und China. So hat beispielsweise die Erweiterung der von der US-Regierung erstellten Entity List bereits zu einer Verringerung des adressierbaren Marktes für einige Halbleiterhersteller und fabrikloser IC-Lieferanten (Integrated Circuit) geführt. Im derzeitigen internationalen Klima sind Geschäfte in China besonders anfällig für negative Auswirkungen, die sich aus einer Verschlechterung der internationalen Beziehungen ergeben. Zusätzliche Exportkontrollen könnten zu einer Fragmentierung der globalen Märkte führen, was den adressierbaren Markt für AT&S und ihre Kunden zusätzlich schrumpfen lassen könnte. Auch die Verfügbarkeit und die Lieferzeiten von Rohstoffen, Anlagen oder anderen Gütern, die für die Kontinuität des Geschäftsbetriebs der AT&S oder ihrer Kunden wesentlich sind, könnten durch Exportkontrollen beeinträchtigt werden. Standortspezifische Risiken Der weitaus überwiegende Teil der operativen Tätigkeiten von AT&S ist außerhalb Österreichs, insbesondere in China, angesiedelt. Dies könnte AT&S dem Risiko von potenziellen rechtlichen Unsicherheiten, staatlichen Eingriffen, Handelsbeschränkungen und politischen Unruhen aussetzen. Weiters kann unabhängig davon jede Produktionsstätte disruptiven Ereignissen wie z. B. Feuer, Naturkatastrophen, kriegerischen Akten, Versorgungsengpässen oder anderen Elementarereignissen ausgesetzt sein. Die Kündigung von Landnutzungsrechten, Genehmigungen oder Leasingverträgen bestimmter Werke könnte die Produktionstätigkeit der Gruppe ebenfalls erheblich negativ beeinflussen. Markt Marktentwicklung Die Halbleiterindustrie ist seit jeher zyklisch und volatil. Diese Eigenschaften bedeuten einen zyklischen Druck auf die Auslastungsraten der Hersteller, was wiederum eine Auswirkung auf die Gewinnmargen hat. Abgesehen von einigen Nischen, wie z. B. Rechenzentren, bleibt die Nachfrage nach Elektronik und Halbleitern 2024 gedämpft. Die schwache Nachfrage hat in bestimmten Marktsegmenten, vor allem in dem Automobil- und Industriesegment, zu anhaltenden Bestandsproblemen geführt und beeinflusst sowohl die kurzfristigen Einnahmen als auch die langfristigen Aussichten. Geopolitische Spannungen und drohende Zölle könnten die künftige Nachfrage zusätzlich bremsen und so die schwierigen Marktbedingungen verlängern sowie das Gesamtwachstum begrenzen. Die übermäßige Abhängigkeit von bestimmten Endmärkten sowie von einigen wenigen Großkunden erhöht die Anfälligkeit für Veränderungen bei den Marktanteilen dieser Kunden und Fluktuationen auf diesen Märkten. Diese Vulnerabilität wirkt sich auch auf technologische Entwicklungen aus, die eng mit den wichtigsten Kunden abgestimmt sind. Umfassende Partnerschaften mit Marktführern bieten jedoch einzigartige Wachstumschancen, sowohl im Hinblick auf die geschäftliche als auch auf die technologische Entwicklung. Wettbewerbsrisiken Die meisten Marktsegmente für Leiterplatten und IC-Substrate sind von Überkapazitäten und unterschiedlich starkem Preisdruck betroffen. In der Leiterplattenherstellung wurden Investitionen in neue Kapazitäten hauptsächlich von etablierten Unternehmen getätigt, die ihre Präsenz weiter ausbauten; bei IC-Substraten wurden von neuen Marktteilnehmern erhebliche Investitionen getätigt, die nicht nur die Überkapazitäten, sondern auch den Wettbewerbsdruck verstärken. Diese Entwicklungen erhöhen das Risiko eines Verlusts von Marktanteilen und einer Verringerung der Gewinnspannen. Eine Reihe von Wettbewerbern, insbesondere im Bereich der IC-Substrate, sind Teil von Konglomeraten mit einem diversifizierten Geschäftsportfolio. Dies verleiht ihnen, im Vergleich zu spezialisierten IC-Substrat-Herstellern, eine größere Widerstandskraft und Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung und -nutzung. Technologie Durch den Kapazitätsaufbau für IC-Substrate in Kulim ergeben sich angesichts des erheblichen Investitionsvolumens spezifische Risiken. Der Markt für IC-Substrate wird durch technologische Änderungen beeinflusst. Der Aufbau eines R&D-Centers mit Prototypenproduktion in Österreich soll auch der Entwicklung neuer Technologien dienen und so zur Minderung des Markt- und Technologierisikos von IC-Substraten beitragen. Jedoch beinhaltet dieser technologische Fortschritt das allgemeine Risiko neuer Technologieentwicklungen. Komplikationen beim Vorantreiben dieser technologischen Entwicklungen und bei der Projektumsetzung können die Geschäftsentwicklung sowie die bestehenden finanziellen und administrativen Ressourcen erheblich belasten. S. Strategie Unternehmensstrategie Die derzeitige Unternehmensstrategie konzentriert sich auf die Ausweitung der Präsenz auf den Märkten für High-End-Leiterplatten und IC-Substrate. Die Strategie ist daher kapitalintensiv und auf Nischen ausgerichtet. Ein Rückgang des Geschäftsvolumens aufgrund von Konjunkturabschwüngen, Veränderungen des Marktanteils von Schlüsselkunden oder eine schlechte Umsetzung der Strategie stellen erhebliche Risiken für den Erfolg der strategischen Planung des Unternehmens dar. Die hohe Verschuldung, die sich aus der raschen Expansion des kapitalintensiven Geschäfts ergibt, birgt ebenfalls strategische Risiken. Ein hoher Verschuldungsgrad vermindert die Fähigkeit, schnell auf Veränderungen der Markt- oder Technologietrends zu reagieren. Eine hohe Verschuldung übt auch zusätzlichen Druck auf die kurzfristige Profitabilität aus und schränkt folglich die Möglichkeit ein, in Projekte mit längeren Amortisationszeiten zu investieren. Die Notwendigkeit, in verschiedene Arten von Leiterplattenprodukten und IC-Substraten zu investieren, kann zu Herausforderungen bei der Integration in den operativen Betrieb und der Ressourcenbereitstellung führen sowie das Wachstum des gesamten Portfolios beeinträchtigen. O. Operativ Kommunikation Risiken im Bereich der Kommunikation und des Informationsflusses ergeben sich aus einem Mangel an Ressourcen und Kommunikation, was zu uninformierten Stakeholdern, langwierigen Prozessen und Unzufriedenheit führen kann. Das Durchsickern falscher oder vertraulicher Informationen oder die Verbreitung falscher Gerüchte kann dem Unternehmen schaden und zu Medienanfragen, Kursverlusten und Unruhe unter den Beteiligten führen. Darüber hinaus kann es zu Verstößen gegen Gesetze und geistiges Eigentum kommen, wenn vertrauliche Daten verloren gehen, was Strafen und Rechtsverletzungen zur Folge hat. Eine durch die Krise ausgelöste negative Presse- und Medienkommunikation könnte den Ruf des Unternehmens weiter schädigen. Langsame Notfallreaktionen, Zeitzonenunterschiede und Sprachbarrieren können die Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung verzögern, wobei wichtige Details in der Übersetzung verloren gehen können, was zu einer ungenauen Berichterstattung führt. ESG Im Rahmen des unternehmensweiten Risikomanagements wurden auch Risiken in Bezug auf ESG – das sind jene im Hinblick auf Umwelt, Soziales und Governance – berücksichtigt. Für nähere Informationen zu den wesentlichen ESG-Auswirkungen, -Risiken und -Chancen wird auf die Nachhaltigkeitserklärung verwiesen. Finanzen Finanzierung und Liquiditätslage AT&S verwendet sowohl eine kurz- als auch eine langfristige Finanz- und Liquiditätsplanung, um den Finanzbedarf entsprechend der Geschäftsstrategie zu sichern. Zur Sicherung/Überbrückung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs kann die Gruppe auf den Zugang zu Kreditfinanzierungen und zu einem funktionierenden sowie liquiden Geldmarkt angewiesen sein. Die Verfügbarkeit sowohl von Krediten als auch von alternativen Bank- und Kapitalmarktfinanzierungen könnte aus Gründen, die mit der Gruppe im Zusammenhang stehen, eingeschränkt sein. Längerfristig wird AT&S ihre bestehenden finanziellen Verpflichtungen bei deren Fälligkeit refinanzieren müssen. Um dies tun zu können, müssen die finanziellen Anforderungen und andere Konditionen erfüllt werden, was möglicherweise nicht gelingt. Selbst wenn AT&S diese Bedingungen und Auflagen erfüllt, ist nicht klar, ob die erforderliche Finanzierung von Finanzinstituten zu akzeptablen Bedingungen oder überhaupt möglich ist. Die Fähigkeit, eine Finanzierung zu erhalten, hängt von der Kreditwürdigkeit der Gruppe zu dem Zeitpunkt ab, an dem Refinanzierung bestehender Schulden angestrebt wird. Des Weiteren spielen die Beziehungen zu Kreditinstituten, die Bedingungen auf den Kredit- und Kapitalmärkten im Allgemeinen und andere Faktoren eine Rolle. Sollte es nicht gelingen, eine solche Finanzierung zum erforderlichen Zeitpunkt zu erhalten, können finanzielle Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht refinanziert werden. Je nach Art des vereinbarten Zinssatzes (fester oder variabler Zinssatz) kann es zu weiteren Änderungen der Zinssätze in Bezug auf die Kreditaufnahme kommen. Dieses Risiko wird zentral von AT&S Group Treasury durch entsprechende Finanzinstrumente abgesichert. Bezüglich der Bereiche Finanzierungsrisiko, Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko sowie Wechselkursrisiko wird weiters auf Erläuterung 20 „Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten“ im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen. Kostenoptimierungsprogramme Um aus Nachfrageschwächen sowie Inflation resultierende Effekte wie den Preisdruck abzumildern, hat AT&S umfassende Kostenoptimierungsprogramme initiiert. Deren Fokus liegt darauf, den Umfang der kontinuierlichen Verbesserungsmaßnahmen zu erhöhen, deren Umsetzung zu beschleunigen sowie die ineffiziente Nutzung von Materialien und Ressourcen weitestgehend zu eliminieren. Kontinuierliche Kostenreduktion und Effizienzsteigerung in allen Geschäftsbereichen sind wesentlich für die Profitabilität der Gruppe. Sollten Kostenreduktionsmaßnahmen und Performancesteigerungen nicht wie geplant umsetzbar sein (oder können Kosten nicht an Kunden weitergegeben werden), kann sich das negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns auswirken. Steuerrechtliche Risiken Die Gesellschaft ist global tätig und unterliegt somit unterschiedlichen Steuersystemen. Solange die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung oder Verbindlichkeit nicht gegeben sind, werden nationale wie auch internationale Steuerrisiken unter Finanzrisiken subsumiert und entsprechend überwacht. Das derzeit wesentliche Steuerrisiko betrifft die Gesellschaft in Indien. Um zukünftige Steuerrisiken zu minimieren, überprüft der Konzern laufend die Compliance mit nationalen Steuergesetzgebungen und internationalen Richtlinien. Trotz des Bestrebens von AT&S, alle steuerlichen Gesetze und Vorschriften einzuhalten, besteht das Risiko von unterschiedlichen Auslegungen und Interpretationen internationaler Transaktionen in verschiedenen Ländern, welche zu einer Doppelbesteuerung und zusätzlichen Steuerbelastungen führen könnten. Darüber hinaus besteht das Risiko höherer Steuerbelastungen durch künftige Veränderungen in der Steuergesetzgebung. Personalwesen Die kollektive Industrieerfahrung und die Managementexpertise der Mitarbeiter:innen der AT&S-Gruppe sind ein Fundament zur Nutzung zukünftiger Chancen. Die beiden Großprojekte (Leoben und Kulim) erfordern eine hohe Anzahl von qualifiziertem Personal. Sollte es nicht möglich sein, ausreichend qualifiziertes Personal anzuwerben, könnte sich dies negativ auf den Fortschritt der Großprojekte auswirken. AT&S arbeitet kontinuierlich an Strategien, um Schlüsselarbeitskräfte zu halten, zusätzliche wertvolle Mitarbeiter:innen zu rekrutieren und die Fähigkeiten der Mitarbeiter:innen weiter auszubauen. Innovation/F&E Durch eigene Entwicklungen, Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und Investitionen ist es die Intention von AT&S, Chancen zu nutzen, geistiges Eigentum zu erlangen und zusätzlich Zugang zu chancenreichen Patenten zu erhalten. Risiken ergeben sich, sollte AT&S es verabsäumen, das geistige Eigentum zu sichern, und dadurch Mitbewerber in die Lage versetzen, diese Technologien zu nutzen. Rechtsstreitigkeiten über geistiges Eigentum könnten AT&S davon abhalten, in Streit stehende Technologien zu nutzen oder zu verkaufen. Außerdem können Rechtsstreitigkeiten über die missbräuchliche Verwendung von fremdem geistigen Eigentum erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen. Investitionen Um Wachstumspotenziale zu nutzen, hat AT&S wesentliche langfristige Investitionen in neue Technologien (IC-Substrate) durch Investitionen in eine Produktionsstätte im Kulim Hi-Tech Park, Kedah, Malaysia getätigt. Des Weiteren investierte das Unternehmen am Standort Leoben-Hinterberg in ein neues R&D-Center sowie eine Serienproduktion für Substrat- und Packaging-Lösungen für die globale Halbleiterindustrie. Darüber hinaus hat AT&S kleinere Entwicklungsprojekte initiiert und die Kapazitäten der bestehenden Technologien, wie SLP, mSap und HDI, erweitert. Unvorhergesehene technologische Entwicklungen, Veränderungen in der Nachfrage, Einschränkungen durch Patente Dritter, negative Preisentwicklungen, kürzere Technologie-zyklen oder Probleme bei der technischen Umsetzung können die Werthaltigkeit solcher Investitionen maßgeblich negativ beeinträchtigen. Dies kann generell alle bestehenden Geschäftsaktivitäten von AT&S betreffen. Bei Vorliegen entsprechender Indikatoren finden anlassbezogen Überprüfungen der Werthaltigkeit dieser Investitionen statt, welche aufgrund der hohen getätigten Investitionen zu einem entsprechend hohen Abschreibungsbedarf führen könnten. IT AT&S ist verschiedenen internen und externen IT-Sicherheitsrisiken ausgesetzt, die den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen können. Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen und fehlendes Bewusstsein der Mitarbeiter:innen erhöhen das Risiko für unerlaubte Zugriffe und Datenverluste. Zudem führen der Einsatz nicht standardisierter IT-Assets und veralteter IT-Systeme zu zusätzlichen Sicherheitslücken und Störungen. Auch Risiken im Zusammenhang mit der Infrastruktur, wie Unterbrechungen der Stromversorgung und unzureichende Notfallmaßnahmen, können zu erheblichen Beeinträchtigungen des Betriebs führen. AT&S setzt daher auf die kontinuierliche Optimierung und Weiterentwicklung der Infrastruktur und IT-Sicherheitsmaßnahmen sowie ein effizientes IT-Infrastrukturmanagement und eine umfassende Ressourcenplanung, um potenzielle Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb zu minimieren. Recht und Compliance Die Änderung regulatorischer Anforderungen (z. B. REACH und ROHS), wie Verbote spezieller Prozesse oder Materialien, könnte zu einem Anstieg der Produktionskosten führen. Bei Verletzung von Vertraulichkeitsanforderungen von Kundenseite oder durch den Bruch gesetzlicher Bestimmungen könnten AT&S erhebliche Schadenersatz- bzw. Strafzahlungen drohen. AT&S hat organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts bzw. zur Minimierung von Compliance-Risiken getroffen und baut diese laufend aus. Grundsätzlich verfolgt AT&S eine „Zero-Tolerance-Politik“ gegenüber Compliance-Verstößen und erwartet eine 100%-ige Einhaltung aller geltenden Gesetze und Regulierungen von allen Mitarbeiter:innen. Die verschiedenen Funktionen, die für Governance-, Risiko- und Compliance-Themen zuständig sind, unterstützen das Enterprise Risk Management bei der Überwachung der Risikolandschaft und tragen zur Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen bei. Darüber hinaus stellt AT&S eine Whistleblowing-Plattform und anschließende Prozesse zur unabhängigen Untersuchung zur Verfügung, die es Mitarbeiter:innen und externen Dritten ermöglichen, potenzielle Compliance-Verstöße zu melden. Produktion Der Produktionsbereich ist mit mehreren Risiken konfrontiert, darunter technologische und Equipment-Risiken wie veraltete Anlagen, Engpassmaschinen, fehlende Automatisierung von Prozessen und unzureichende Infrastruktur. Ertragsverluste, verringerte Wettbewerbsfähigkeit und geringe Auslastung können die Folge sein. Diese Risiken stehen in engem Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von wichtigen Ersatzteilen und Wartungsdienstleistungen und können zu geringem Output, Auswirkungen auf den Versand und Kapazitätsverlusten führen. Kapazitäts- und Nachfragerisiken entstehen durch plötzliche Nachfragespitzen oder -einbrüche bei den Kunden, die eine unzureichende Ressourcenplanung zur Folge haben. Dadurch kann es zu überhöhten oder knappen Lagerbeständen und einem Mangel an Ressourcen zur Deckung der Nachfrage kommen. Instabile Produktionsprozesse, die durch eine zu geringe Auslastung von Maschinen verursacht werden, können zu Qualitätsmängeln, höheren Ausschusskosten und im schlimmsten Fall zu Kundenreklamationen führen. Zu den Systemrisiken gehören unzureichende Schulungen für Mitarbeiter:innen, Probleme bei der Anlagensteuerung, Mängel bei den Überwachungssystemen (z. B. Systemverfügbarkeit) und Ausfälle des internen Berichtswesens, welche eine negative Auswirkung auf Ertrag, Effizienz und Produktivität haben können. Einkauf Die Beschaffungsstrategie von AT&S setzt auf eine breite und klar diversifizierte Basis sorgfältig ausgewählter Lieferanten, um Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten zu reduzieren. Zu wesentlichen Schlüssellieferanten mit besonderem Know-how und Wettbewerbsfähigkeit bestehen langjährige stabile Lieferanten-Kunden-Beziehungen. Um Lieferengpässen vorzubeugen, betreibt AT&S ein konsequentes Lieferantenrisikomanagement unter Berücksichtigung von regionalen Clusterrisiken, unterschiedlichen Versorgungswegen und alternativen Beschaffungsmöglichkeiten. Bei bestimmten chemischen Produkten und Verbundwerkstoffen kommt es jedoch durch Anordnung des Kunden zu einer Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten. Wenn diese Lieferanten aufgrund von globalen Engpässen oder Unterbrechungen in der Lieferkette nicht in der geforderten Qualität oder Quantität liefern können, kann dies zu Produktionsverzögerungen und erhöhten Kosten führen. Die Trends in der Lieferkette entwickeln sich ständig weiter, und die jüngste Geschichte hat gezeigt, wie wichtig es ist, reaktionsfähig, skalierbar und flexibel zu sein. Aufgrund des Marktabschwungs im vergangenen Jahr, der zu einer noch stärkeren Volatilität der Kundennachfrage geführt hat, ist eine rasche Reaktion mit kürzeren Vorlaufzeiten wesentlich, um sich in Sachen Kundenservice und Wertschöpfung auszuzeichnen. AT&S optimiert laufend die Lieferantenbasis, um Werte zu schaffen, Lieferzeiten zu verkürzen, Beschaffungsrisiken durch gezieltes Lieferantenmanagement zu minimieren und Kundenerwartungen zu übertreffen. Die Krisen der Vergangenheit (Covid-19, Krieg in der Ukraine, geopolitische Spannungen) haben letztendlich zu einer Verbesserung der Reaktionsfähigkeit und einer Verkürzung der Lieferzeiten geführt, dank alternativer Transportmöglichkeiten sowie der Qualifizierung neuer Lieferanten, die regional näher an den AT&S Produktionsstandorten liegen. Ebenso wird im Vorgriff auf unseren Produktionsbedarf in Malaysia eine erweiterte Lieferantenbasis in Südostasien aufgebaut. Der Regierungswechsel in den USA hat zu einer verschärften Zollpolitik geführt. AT&S überprüft daher laufend die Skalierbarkeit und Belastbarkeit der Lieferkette, sowohl im Hinblick auf mögliche Herkunftsländer als auch auf Rechnungswährungen, um Unterbrechungen und negative Auswirkungen zu vermeiden. Vertrieb AT&S hat es durch fortgeschrittene Fertigungstechnologien und hohe Qualitätsstandards geschafft, sich als verlässlicher Anbieter für einige der weltweit namhaftesten Abnehmer in der Elektronikindustrie zu etablieren. Aufgrund der Fokussierung auf High-End-Technologie ist die Zahl der Abnehmer auf die Technologieführer beschränkt. Die Umsätze mit den fünf größten Kunden tragen 71 % zum Gesamtumsatz bei, wobei der jeweilige Anteil zwischen 2 % und 29 % liegt. Die mittlerweile langfristigen Geschäftsbeziehungen mit diesen Kunden bieten auch in Zukunft gute Chancen. Allerdings birgt die Konzentration auch Risiken im Falle einer signifikanten Reduktion der Geschäftsvolumina oder der Profitabilität bei diesen Kunden. Im Rahmen der Diversifikationsstrategie ist es AT&S gelungen, bereits weitere IC-Substrat-Kunden zu gewinnen, welche insbesondere im Bereich Server-ICs tätig sind. Diese Maßnahmen unterstützen die schnelle Kompensation möglicher negativer Entwicklungen bei einzelnen wesentlichen Kunden. Nichtsdestotrotz können nachteilige Änderungen in den Märkten eine negative Auswirkung auf AT&S haben, da die Kunden in ähnlichen Marktsegmenten agieren. Informationssicherheit Um Betrugsversuchen wie bisher erfolgreich begegnen zu können, wurden die internen Kontrollen in den letzten Geschäftsjahren weiter intensiviert und die Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen hinsichtlich solcher Betrugsschemata erhöht. Durch die Analyse der unternehmensinternen Prozesse hinsichtlich der Verwendung von personenbezogenen Daten wurden erforderliche Maßnahmen erhoben und implementiert, um den Schutz sensibler Daten zu gewährleisten. Nach erfolgreicher Zertifizierung aller Standorte nach ISO 27001 wurde das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) in allen Produktionsstandorten ausgerollt. Laufende Bemühungen zur Einhaltung internationaler IT-Standards sollen eine sichere Handhabung und einen angemessenen Zugang zu Informationen sowie die Verfügbarkeit zuverlässiger Systeme gewährleisten. Trotz bester Bemühungen muss anerkannt werden, dass kein System völlig immun gegen mögliche Hackerangriffe ist. Solche Vorfälle könnten sich negativ auf die Sicherheit der Daten und die Verfügbarkeit der IT-Systeme von AT&S auswirken, falls sie auftreten. AT&S bemüht sich ständig, diese Risiken zu mindern sowie die Sicherheit und Integrität der Systeme zu gewährleisten. Qualitätsmanagement Wie bisher wird eine hohe Produktqualität, Liefertreue und Servicequalität auch in Zukunft die Chance bieten, sich von Mitbewerbern zu differenzieren und entsprechende Wachstumschancen wahrzunehmen. Andererseits muss AT&S, insbesondere wichtigen Kunden, teilweise auch substanzielle vertragliche Zusagen, beispielsweise hinsichtlich Kapazitätsreserven und Mengengarantien, Termintreue und Qualitätsperformance, geben. Technische Defekte und Mängel in der Qualität sowie Schwierigkeiten bei der Lieferung von Produkten oder die Nichtbereitstellung zugesagter Mengengarantien könnten AT&S Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie Vertragsstrafen aussetzen. Qualitätsmängel können zu einer Liefersperre von bestimmten Teilenummern führen. Solche Liefersperren können, auch wenn die Qualitätsmängel nicht durch den Produktionsprozess von AT&S, sondern innerhalb der Lieferkette verursacht wurden, erhebliche Umsatzrückgänge zur Folge haben. Substanzielle Qualitätsmängel könnten auch Rückrufaktionen und den Verlust von Kunden nach sich ziehen. AT&S unterhält ein entsprechendes Qualitäts- und Planungswesen, um mangelnde Produktqualität und Planungsfehler sowie negative Folgen daraus nach Möglichkeit auszuschließen bzw. zu minimieren. Um eine hohe Produktqualität sicherstellen zu können, erfüllt AT&S nicht nur allgemeine internationale Qualitätsstandards (ISO 9001), sondern auch weiterführende Standards für Automobil (z. B. IATF 16949), Luftfahrt (z. B. EN9100 und NADCAP-Akkreditierung) und Medizintechnik (z. B. DS/EN ISO 13485). Außerdem ist AT&S grundsätzlich – unter Berücksichtigung von Deckungsausschlüssen beziehungsweise üblichen Deckungslimits – im Rahmen einer (erweiterten) Produkthaftpflichtversicherung gegen Produkthaftpflichtrisiken abgesichert. 6.3. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf das Rechnungswesen Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem und Risikomanagement ist integrierter Bestandteil des konzernweiten Risikomanagementsystems. In Anlehnung an das Rahmenkonzept des COSO (The Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) werden unter dem Begriff des unternehmensweiten Risikomanagements das eigentliche Risikomanagement sowie das Interne Kontrollsystem (IKS) subsumiert. Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements, des Internen Kontrollsystems sowie der internen Revision von AT&S sind in einem konzernweiten Risikomanagement- und Revisionshandbuch festgehalten. Die Dokumentation der internen Kontrollen (Geschäftsprozesse, Risiken, Kontrollmaßnahmen und Verantwortliche) erfolgt grundsätzlich in Form von Kontrollmatrizen, die in einer zentralen Managementdatenbank archiviert werden. Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem beinhaltet dabei die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung im Sinne der beschriebenen Kontrollziele für die Finanzberichterstattung. Das Interne Kontrollsystem verfolgt das Ziel, die Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung sowie die Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und internen Regularien sicherzustellen. Weitere Grundsätze des IKS sind: ◾ Identifikation operativer Risiken sowie Definition und Implementierung adäquater Kontrollmaßnahmen ◾ Sicherstellung einer adäquaten Funktionstrennung ◾ Sicherstellung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Rechnungswesens ◾ Gewährleistung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit ◾ Aufdeckung bereits entstandener Schäden ◾ Schutz materieller und immaterieller Vermögenswerte Die Prozesse der Rechnungslegung sind in gesonderten Verfahrensanweisungen dokumentiert. Diese sind konzernweit einheitlich ausgestaltet und werden in einem standardisierten Dokumentationsformat abgebildet. Aus den spezifischen lokalen Regelungen resultieren zusätzliche Anforderungen an die Rechnungslegungsprozesse. Die Grundlagen der Rechnungslegung und Berichterstattung sind in den Prozessbeschreibungen und in ausführlichen Verfahrensanweisungen dokumentiert, welche ebenfalls im zentralen Dokumentenmanagementsystem archiviert sind. Darüber hinaus werden Arbeitsbehelfe zu Bewertungsläufen, Bilanzierungsvorgängen und organisatorischen Erfordernissen im Zusammenhang mit den Rechnungslegungs- und Jahresabschlussprozessen erstellt und laufend aktualisiert. Die notwendigen Kontrollmaßnahmen im Zusammenhang mit den Prozessen der Rechnungslegung, beispielsweise Zugriffsberechtigungen und Funktionstrennungen, werden im Internen Kontrollsystem dokumentiert. Ihre Umsetzung und Wirksamkeit wird von der internen Revision regelmäßig überprüft und etwaige Verbesserungsmaßnahmen identifiziert. Die interne Finanzberichterstattung erfolgt monatlich als Bestandteil der Konzernberichterstattung, wobei die Finanzinformationen durch die Organisationseinheiten Corporate Finance und Corporate Controlling überprüft und analysiert werden. Die monatliche Soll-Ist-Abweichung mit entsprechender Kommentierung der Segment- bzw. Werksergebnisse sowie des Gesellschaftsergebnisses wird intern an die Führungskräfte und an die Mitglieder des Aufsichtsrats berichtet. Die jährliche Budgeterstellung erfolgt durch die Organisationseinheit Corporate Controlling. Auf Basis der Quartalsergebnisse und aktuellen Planungsinformationen werden unterjährig quartalsweise Vorschaurechnungen (Forecasts) für das verbleibende Geschäftsjahr erstellt. Die Vorschaurechnungen mit Kommentierung zum Budgetvergleich und Darstellungen zur Auswirkung von Chancen und Risiken bis Geschäftsjahresende werden an den Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Neben der regelmäßigen Berichterstattung werden Mehrjahresplanungen, projektbezogene Finanzinformationen oder Berechnungen über Investitionsvorhaben aufbereitet und an den Vorstand und Aufsichtsrat übermittelt. 7. Ausblick Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Das globale Wirtschaftswachstum bleibt 2024 stabil. Das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) für 2024 wird auf 3,2 % geschätzt, was dem Wert von 3,1 % aus dem Jahr 2023 entspricht.21 Insgesamt stützte die Desinflation die Ausgaben der Haushalte und ermöglichte eine Lockerung der Geldpolitik in den meisten großen Volkswirtschaften. Für die Zukunft wird ein globales BIP-Wachstum von 3,3 % sowohl für 2025 als auch für 2026 prognostiziert, wenn auch mit erheblichen Abwärtsrisiken, die sich aus der Unsicherheit über die Zunahme protektionistischer Handelspolitiken und den damit verbundenen politischen Spannungen ergeben. Das Wachstum war ungleichmäßig verteilt, da die fortgeschrittenen Volkswirtschaften weiterhin langsamer wuchsen als die Entwicklungsländer. Unter den fortgeschrittenen Volkswirtschaften verzeichneten die USA weiterhin ein starkes BIP-Wachstum von 2,8 %, während das Wachstum in den meisten europäischen Ländern schwach ausfiel, wobei der Euroraum ein Gesamtwachstum von nur 0,8 % verzeichnete. Unter den Entwicklungsländern war das Wachstum in Indien (+6,5 %) am stärksten, da das Land seine industrielle Basis weiter ausbaut. Auch China verzeichnete mit einem BIP-Wachstum von 4,8 % ein starkes Wachstum, das jedoch hinter den Erwartungen zurückblieb. Für das Kalenderjahr 2025 gehen die Marktanalysen von einer Wachstum von rund 6 % bei Leiterplatten und von rund 10 % bei IC-Substraten aus. Bezüglich weiterführender Informationen zu Industrie- und Technologie-Trends wird auf Punkt 1 „Markt- und Branchenumfeld“ des Konzernlageberichts verwiesen. Erwartetes Marktumfeld Auch wenn es in den vergangenen Tagen Zeichen einer Entspannung gab, bleibt der schwelende Handelskonflikt der USA mit dem Rest der Welt – und insbesondere China – der größte Unsicherheitsfaktor für das erwartete Marktumfeld. Aktuell zeigt sich eine große Diskrepanz der Entwicklung in den verschiedenen Teilmärkten. Während sich die Volumina im Bereich der Mobilen Endgeräte, Computer und Kommunikationsinfrastruktur als stabil erweisen und saisonales Wachstum gezeigt haben, stagniert Automotive, und die Schwäche im Bereich Industrie hält weiter an. AT&S erwartet, dass diese Schwäche, welche vor allem in Europa spürbar ist, bis ins nächste Geschäftsjahr anhält. Auch wenn insgesamt die Preise bei Leiterplatten weniger stark gefallen sind als im vergangenen Jahr, herrscht weitestgehend anhaltender Preisdruck. Bei Substraten herrscht bei den Preisen unveränderter Druck vor. Im Bereich der Leiterplatte sind es vor allem die mobilen Endgeräte, der Rüstungsbereich und Rechenzentren, welche positive Prognosen zeigen, und im letzten Quartal den Leiterplattenmarkt antrieben. Neben einem gestiegenen Investment in Server, wird auch die dazugehörige Kommunikationsinfrastruktur weiter ausgebaut. Gleichzeitig drücken die gesunkene Nachfrage bei E-Mobilität und die generelle konjunkturelle Schwäche weiterhin auf die Nachfrage für Automotive- und vor allem Industrial-Leiterplatten. Auch die Lagerbestände bei Automotive und Industrial sind immer noch erhöht und befinden sich im Abbau. Im Bereich der IC-Substrate profitierte der Markt von der Erholung des Client-Computing-Bedarfs und speziellen AI-Chips, wohingegen die Entwicklung des klassischen Server-Segments weiter gedämpft ist. Ein Aufschwung hängt maßgeblich mit einer allgemeinen konjunkturellen Erholung zusammen und wird daher nicht mehr in diesem Jahr erwartet. Gesamtaussage für das Geschäftsjahr 2025/26 Es wird erwartet, dass die US-amerikanische Regierung in den nächsten Monaten ein klareres Bild geben wird, wie sie künftig mit Einführzöllen für Waren in die USA umgehen will. AT&S erwartet aus dieser Entscheidung zwar keinen unmittelbaren gewichtigen Einfluss auf seine eigenen Produkte, auf die Endprodukte seiner Kunden könnte dies aber erheblichen Einfluss haben – und damit dann auch auf die Nachfrage nach Produkten von AT&S. Der Vorstand hat daher entschieden, mit der Jahresprognose 2025/26 zu warten, bis die Auswirkungen möglicher Entscheidungen mit den zentralen Kunden abgestimmt wurden. Anstatt einer Jahresprognose gibt das Unternehmen seine Erwartungen für das erste Quartal 2025/26 bekannt. Das Management plant ein Investitionsvolumen von etwa 65 Mio. € (Q1 2024/25: 93 Mio. €). In den übrigen Quartalen des Geschäftsjahres erwartet das Unternehmen ein Investitionsvolumen über diesem Wert. Der überwiegende Teil dieser Investitionen wird in den Ausbau der IC-Substrat-Produktion im neuen Werk in Kulim fließen. Im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2025/26 beobachtet das Management, dass das volatile Bestellverhalten eines Schlüsselkunden anhält und sich auch die Schwäche im europäischen Automotive- und Industriemarkt fortsetzt. Die Hochvolumen-Produktion im neuen Werk in Kulim ist angelaufen, während der nächsten Monate werden aber die Anlaufkosten der weiteren Linien das Verhältnis von Ergebnis zu Umsatz noch belasten. Das Unternehmen plant einen Quartalsumsatz von ca. 400 Mio. € zu erzielen (Q1 2024/25: 349 Mio. €), die erwartete EBITDA-Marge wird mit etwa 16 % die erwähnten Anlaufkosten der weiteren Linien noch widerspiegeln (Q1 2024/25: 18,5 %). Leoben-Hinterberg, am 14. Mai 2025 Der Vorstand Dr.-Ing. Michael Mertin e.h. Dr. Peter Schneider e.h. Dr. Peter Griehsnig e.h. Mag.a Petra Preining e.h. DI Ingolf Schröder e.h. Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss 2024/25 Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, Leoben, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2025, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS) und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Werthaltigkeit des Sachanlagevermögens ◾ Sachverhalt und Problemstellung Das Sachanlagevermögen mit einem Buchwert von 3.336 Mio EUR stellt 72 % des ausgewiesenen Vermögens im Konzernabschluss der AT&S AG dar. Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von 10,4 Mio EUR erfasst. Die Gesellschaft beurteilt anlassbezogen bei Vorliegen von Hinweisen, dass eine dauerhafte Wertminderung vorliegen könnte, die Werthaltigkeit der Sachanlagen. Für Zwecke dieser Werthaltigkeitstests werden innerhalb eines Segments Werke nach regionalen Gesichtspunkte zu Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten zusammengefasst. Die Buchwerte der Sachanlagen werden mit dem erzielbaren Betrag, der der höhere Betrag aus Nutzungswert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist, verglichen und, wenn nötig, auf diesen Betrag abgeschrieben. Allgemeine Grundsätze zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Sachanlagen, Details zur Bewertungsmethode und zu den wesentlichen Bewertungsannahmen sowie die Bewertungsergebnisse sind im Konzernanhang in den „Erläuterungen zur Konzernbilanz“ im Abschnitt „7 Sachanlagen“ beschrieben. Das Bewertungsergebnis hängt in hohem Maße von den Einschätzungen des Managements über die zukünftigen Zahlungsströme sowie von den verwendeten Diskontierungszinssätzen ab. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und der Komplexität der Bewertung sowie der Bedeutung der Sachanlagen im Konzernabschluss haben wir diesen Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung als besonders wichtig bestimmt. ◾ Prüferisches Vorgehen Wir haben die Angemessenheit der vom Management durchgeführten Werthaltigkeitstests beurteilt und haben dabei insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: ◾ Vergleich der im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfungen angesetzten Parameter mit unternehmensspezifischen Informationen sowie branchenspezifischen Marktdaten bzw. ‑erwartungen aus externen und internen Datenquellen; ◾ Beurteilung der Angemessenheit der angewendeten Bewertungsmodelle; ◾ Verschaffung eines Überblicks über den Planungsprozess und kritische Untersuchung des Rückvergleichs des Budgets und des Business Plans; ◾ Abgleich der zur Ermittlung der zukünftigen Zahlungsströme herangezogenen Plandaten mit den vom Aufsichtsrat genehmigten Budgets und ◾ Hinzuziehung interner Experten zur Plausibilisierung der Kapitalkosten mittels Vergleichsanalyse. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den konsolidierten Corporate Governance Bericht haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Bezüglich der Informationen im Konzernlagebericht verweisen wir auf den Abschnitt „Bericht zum Konzernlagebericht“. In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: ◾ Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ◾ Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. ◾ Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. ◾ Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. ◾ Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. ◾ Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 4. Juli 2024 als Abschlussprüfer für das am 31. März 2025 endende Geschäftsjahr gewählt und am 7. November 2024 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. März 2021 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Gerhard Marterbauer. Wien 15. Mai 2025 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Mag. Gerhard Marterbauer Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.. AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft Jahresabschluss zum 31. März 2025 Inhaltsverzeichnis Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang zum Jahresabschluss zum 31. März 2025 Bilanz in € AKTIVA 31.03.2025 31.03.2024 A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 6.129.600,63 5.489.443,52 6.129.600,63 5.489.443,52 II. Sachanlagen 1.Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund 358.954.593,17 346.546.336,04 2. technische Anlagen und Maschinen 132.664.880,39 138.436.618,12 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.619.784,51 10.286.823,19 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 154.340.944,43 147.982.382,46 654.580.202,50 643.252.159,81 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 396.762.941,00 400.408.507,60 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.567.865.579,65 2.344.082.198,40 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.520.359.032,90 2.337.529.091,90 3. Wertpapiere des Anlagevermögens 93.753,81 93.753,81 4. sonstige Ausleihungen 15.930.799,12 15.144.623,62 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 14.630.858,30 13.868.738,41 2.980.653.073,58 2.759.729.083,43 3.641.362.876,71 3.408.470.686,76 B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 16.468.737,17 18.133.359,76 2. unfertige Erzeugnisse 9.760.662,75 8.800.205,10 3. fertige Erzeugnisse und Waren 11.765.868,45 15.888.784,26 4. geleistete Anzahlungen 671.953,41 0,00 38.667.221,78 42.822.349,12 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 128.560.510,15 59.630.983,42 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr – 0,00 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 14.085.354,01 21.554.467,66 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr – 0,00 3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 162.192.008,40 52.573.900,44 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 15.391.434,13 0,00 304.837.872,56 133.759.351,52 III. Wertpapiere und Anteile 1. sonstige Wertpapiere und Anteile 999.500,00 946.000,00 999.500,00 946.000,00 IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 438.447.498,41 446.682.152,68 438.447.498,41 446.682.152,68 782.952.092,75 624.209.853,32 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 7.333.507,80 8.704.767,91 D. AKTIVE LATENTE STEUERN 4.154.744,00 45.981.934,00 SUMME AKTIVA 4.435.803.221,26 4.087.367.241,99 PASSIVA 31.03.2025 31.03.2024 A. EIGENKAPITAL I. Eingefordertes Grundkapital 42.735.000,00 42.735.000,00 gezeichnetes Grundkapital 42.735.000,00 42.735.000,00 eingezahltes Grundkapital 42.735.000,00 42.735.000,00 II. gebundene Kapitalrücklagen 163.270.702,50 163.270.702,50 III. Gewinnrücklagen 1. gesetzliche Rücklage 4.273.500,00 4.273.500,00 2. andere Rücklagen (freie Rücklagen) 337.325.162,93 17.505.782,55 IV. Bilanzgewinn 325.707.202,91 325.707.202,91 davon Gewinnvortrag 325.707.202,91 222.965.515,30 873.311.568,34 553.492.187,96 B. ZUSCHÜSSE AUS ÖFFENTLICHEN MITTELN 7.558.212,22 8.235.978,33 C. RÜCKSTELLUNGEN 1. Rückstellungen für Abfertigungen 18.463.878,60 21.314.209,67 2. Rückstellungen für Pensionen 9.942.072,96 9.954.370,28 3. sonstige Rückstellungen 44.050.427,98 35.911.103,03 72.456.379,54 67.179.682,98 D. VERBINDLICHKEITEN 1. Anleihen 365.000.000,00 365.000.000,00 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr – 0,00 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 365.000.000,00 365.000.000,00 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.025.968.408,77 895.692.732,08 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 199.178.408,77 286.850.596,08 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 826.790.000,00 608.842.136,00 3. Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen 559.853.755,91 642.569.903,72 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 221.353.755,91 90.069.903,72 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 338.500.000,00 552.500.000,00 4. Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartnern 774.770.326,24 871.812.571,12 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 72.014.368,70 111.152.976,64 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 702.755.957,54 760.659.594,48 5. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 257.404.547,75 279.183.909,23 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 23.676.707,97 21.403.943,51 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 233.727.839,78 257.779.965,72 6. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 246.286.633,77 228.958.118,07 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 25.744.151,40 14.550.188,23 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 220.542.482,37 214.407.929,84 7. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 51.974.071,74 69.057.944,31 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 51.974.071,74 69.057.944,31 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr – 0,00 8. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 185.654.257,24 89.374.137,66 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 185.654.257,24 89.374.137,66 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr – 0,00 9. sonstige Verbindlichkeiten 13.082.470,89 13.880.443,02 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 13.082.470,89 13.880.443,02 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr – 0,00 davon aus Steuern 2.166.812,44 4.524.405,90 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 3.087.216,63 2.994.658,05 3.479.994.472,31 3.455.529.759,21 E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.482.588,85 2.929.633,51 SUMME PASSIVA 4.435.803.221,26 4.087.367.241,99 Gewinn- und Verlustrechnung in € 2024/25 2023/24 1. Umsatzerlöse 694.966.534,63 550.291.721,60 2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 786.143,44 (3.526.609,05) 3. andere aktivierte Eigenleistungen 47.659,02 16.146,96 4. sonstige betriebliche Erträge 62.402.277,76 21.669.584,91 a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 1.273.581,22 42.000,00 b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 408.018,98 726.311,81 c) übrige 60.720.677,56 20.901.273,10 5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen (475.636.947,75) (362.988.556,39) a) Materialaufwand (441.679.296,77) (335.075.017,99) b) Aufwendungen für bezogene Leistungen (33.957.650,98) (27.913.538,40) 6. Personalaufwand (173.761.286,62) (156.471.480,29) a) Löhne und Gehälter – – aa) Löhne (33.508.295,25) (30.480.201,44) bb) Gehälter (94.775.856,66) (89.900.684,11) b) Soziale Aufwendungen – – aa) Aufwendungen für Altersversorgung (1.543.529,28) (1.799.940,16) bb) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen (10.677.848,82) (2.845.149,65) cc) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge (32.141.013,69) (30.039.534,24) dd) sonstige Sozialaufwendungen (1.114.742,92) (1.405.970,69) 7. Abschreibungen (49.356.776,13) (31.668.025,58) a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (50.300.808,84) (32.758.166,54) b) abzüglich Amortisation von Investitionszuschüssen aus öffentlichen Mitteln 944.032,71 1.090.140,96 8. sonstige betriebliche Aufwendungen (131.500.394,55) (89.795.819,71) a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen (747.681,30) (606.752,02) b) übrige (130.752.713,25) (89.189.067,69) 9. Zwischensumme aus Z 1 bis 8 (72.052.790,20) (72.473.037,55) 10. Erträge aus Beteiligungen 55.934.046,60 117.223.013,37 davon aus verbundenen Unternehmen 55.934.046,60 117.223.013,37 11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 144.437.067,88 144.241.118,73 davon aus verbundenen Unternehmen 144.321.379,53 144.178.585,43 12. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 29.251.861,56 20.192.381,07 davon aus verbundenen Unternehmen 893.104,22 692.227,20 13. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens 378.457.660,39 2.034.454,87 davon Erträge aus verbundenen Unternehmen 14.558.126,50 1.741.321,12 davon aus Zuschreibungen 156.775,50 1.810.821,12 14. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens (1.440.166,50) (1.297.729,55) davon Aufwendungen aus Abschreibungen (1.418.682,08) (1.182.344,50) davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen (1.418.682,08) – 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (130.290.153,18) (111.866.087,51) davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen (1.263.833,26) (943.409,19) 16. Zwischensumme aus Z 10 bis 15 476.350.316,75 170.527.150,98 17. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 9 und Z 16) 404.297.526,55 98.054.113,43 18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (84.478.146,17) 4.687.574,18 davon Veränderung aus latenten Steuern (41.827.190,00) 7.932.083,00 19. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 319.819.380,38 102.741.687,61 20. Zuweisung zu Gewinnrücklage (319.819.380,38) – 21. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 325.707.202,91 222.965.515,30 22. Bilanzgewinn 325.707.202,91 325.707.202,91 Anhang zum Jahresabschluss zum 31. März 2025 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Angaben 2. Konzernverhältnisse und Umstrukturierungsvorgänge 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 3.1. Anlagevermögen 3.2. Umlaufvermögen 3.3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 3.4. Aktive latente Steuern 3.5. Rückstellungen 3.6. Verbindlichkeiten 3.7. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 4. Aufgliederungen und Erläuterungen zu Posten der Bilanz 4.1. Anlagevermögen 4.2. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.3. Ausleihungen 4.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.5. Aktive latente Steuern 4.6. Eigenkapital 4.7. Rückstellungen 4.8. Verbindlichkeiten 4.9. Haftungsverhältnisse gemäß § 199 UGB 4.10. Verpflichtung aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen 4.11. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 4.12. Derivative Finanzinstrumente 5. Aufgliederungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 5.1. Umsatzerlöse 5.2. Übrige sonstige betriebliche Erträge 5.3. Personalaufwand 5.4. Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 5.5. Aufwendungen für den Abschlussprüfer 6. Zusatzangaben GemäSS UGB 6.1. Organe, Arbeitnehmer:innen 6.2. Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz „AT&S“ genannt) zum 31. März 2025 wurde gemäß den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) in der geltenden Fassung erstellt. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie die Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, wurden beachtet. Insbesondere wurde bei der Bewertung von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen sowie der Grundsatz der Einzelbewertung von Vermögensgegenständen und Schulden beachtet. Dem Vorsichtsprinzip wurde durch Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und drohenden Verluste Rechnung getragen. Nur die am Abschlussstichtag realisierten Gewinne wurden ausgewiesen. Die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt. Fallen Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten unter mehrere Posten der Bilanz, erfolgt die Angabe bei jenem Posten, unter dem der Ausweis erfolgt. 2. Konzernverhältnisse und Umstrukturierungsvorgänge Seit dem 31. März 1999 übt die AT&S die Funktion eines Mutterunternehmens im Sinne des § 244 UGB aus. Unter Anwendung der Bestimmungen des § 245a UGB werden ein Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards (IFRS)), ergänzt um die unternehmensrechtlich verpflichtend vorgeschriebenen Erläuterungen und Anmerkungen, und ein Konzernlagebericht aufgestellt. Die AT&S stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Abschluss wird beim Firmenbuchgericht in Leoben hinterlegt. Die Erleichterungsbestimmungen gemäß § 242 Abs. 3 UGB werden in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr wurde folgende gesellschaftsrechltiche Maßnahme durchgeführt: AT&S hat den Verkauf der AT&S Korea Co., Ltd., Ansan, Korea an die SO.MA.CI.S. S.p.A., Mailand, Italien per 31. Januar 2025 erfolgreich abgeschlossen. Im Zuge dieser Transaktion sind Erträge in Höhe von 363.742.758,39 € entstanden, die im Finanzergebnis unter dem Posten „Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens“ erfasst wurden. Die AT&S Korea Sales Support Co., Ltd., Seoul, Südkorea wurde im Geschäftsjahr 2024/25 neu gegründet, um nach Abschluss des Verkaufs der AT&S Korea Co., Ltd., Ansan, Korea als zentrale Anlaufstelle für die Betreuung unserer Kunden in der Region zu dienen. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 3.1. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen ausgewiesen. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 204 Abs. 2 UGB werden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang behandelt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Nutzungsdauer immaterielle Vermögensgegenstände 4 - 10 Jahre Bauten einschließlich Bauten auf fremdem Grund 15 - 40 Jahre technische Anlagen und Maschinen 7 - 15 Jahre andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 10 Jahre Für Zugänge während der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wurde eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge während der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres eine halbe Jahresabschreibung angesetzt. Die Abschreibung für Zugänge erfolgt nach Maßgabe des Zeitpunktes ihrer Inbetriebnahme. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. entsprechend dem Niederstwertprinzip zum niedrigeren Marktwert (Kurswert) zum Bilanzstichtag. 3.2. Umlaufvermögen Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Ersatzteile werden zu Anschaffungskosten abzüglich prozentueller Gruppenabschläge bewertet. Erhaltene Skonti, Boni sowie Frachtkosten und Zölle wurden berücksichtigt. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte zu Herstellungskosten abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen. In den Herstellungskosten wurden auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Für erkennbare Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie Kreditausleihungen bei denen keine substantiellen Hinweise auf Wertminderung vorliegen, werden im Rahmen einer pauschalen Betrachtung im Rahmen der Portfoliowertberichtigungen wertberichtigt. Bei der Ermittlung von Portfoliowertberichtigungen werden gemäß § 201 Abs. 2 Z. 7 UGB statistische Erfahrungswerte aus ähnlich gelagerten Sachverhalten verwendet bzw. berücksichtigt. Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Kurswerten zum Bilanzstichtag. Die auf Fremdwährung lautenden Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bilanziert. 3.3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. 3.4. Aktive latente Steuern Unterschiede zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Jahren voraussichtlich abbauen, werden nach dem „Temporary“-Konzept berechnet und bei einer sich daraus insgesamt ergebenden Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt. Für künftige steuerliche Ansprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen werden aktive latente Steuern in dem Ausmaß angesetzt, soweit überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in den nächsten fünf Jahren zur Verfügung stehen wird. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt unter Anwendung des Steuersatzes, der am Bilanzstichtag gilt oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet ist und dessen Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der Steuerentlastung bzw. Steuerbelastung erwartet wird. Die Berechnung erfolgt mit dem aktuell gültigen Steuersatz von 23 %. Eine Saldierung aktiver latenter Steuern mit passiven latenten Steuern wird gegebenenfalls vorgenommen, soweit eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich ist. 3.5. Rückstellungen Die Berechnung der Rückstellungen für Abfertigungen erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ (Juni 2022) nach den Bewertungsvorschriften der IFRS (IAS 19) nach der „projected unit credit method“ auf Basis eines Rechnungszinssatzes (Stichtagszinssatz) in Höhe von 3,80 % (Vorjahr: 3,60 %) und eines Pensionseintrittsalters gemäß den Bestimmungen der Pensionsreform 2003 sowie unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P. Weiters wurde die betriebsindividuelle Fluktuation durch entsprechende Abschläge berücksichtigt. Als Valorisierung des Gehalts bzw. Lohns wurden 3,70 % (Vorjahr: 3,70 %) angesetzt. Die Defined Benefit Obligation (DBO) beträgt zum Bilanzstichtag 18.463.878,60 € (Vorjahr: 21.174.209,67 €). Durch die Änderung der finanziellen Annahmen ergibt sich ein Ertrag von 359.050,13 € (Vorjahr: Aufwand 797.778,92 €), der im Finanzergebnis ausgewiesen wird. In Summe wurden 1.248.268,57 € (Vorjahr: 0,00 €) aus den Rückstellungen für Abfertigungen in die sonstigen Rückstellungen (Rückstellung für Restrukturierung) umgegliedert. Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ (Juni 2022) nach den Bewertungsvorschriften der IFRS (IAS 19) nach der „projected unit credit method“ auf Basis eines Rechnungszinssatzes in Höhe von 4,00 % (Vorjahr: 3,70 %) unter Verwendung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P. Das Pensionseintrittsalter wurde gemäß den Bestimmungen der Pensionsreform 2003 ermittelt. Die Anhebung der Altersgrenze für die Alterspension für weibliche Versicherte ab 1. Jänner 2024 wurde berücksichtigt. Als Valorisierung der Pension wurden im Geschäftsjahr 3,60 % (Vorjahr:3,30 %) angesetzt. Die Defined Benefit Obligation (DBO) der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag 1.306.349,05 € (Vorjahr: 1.329.740,37 €). Durch die Änderung der finanziellen Annahmen bei den nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen ergibt sich ein Aufwand von 146,44 € (Vorjahr: Aufwand von 49.435,75 €), der im Finanzergebnis ausgewiesen wird. Zusätzlich wurden Pensionsverpflichtungen teilweise an die APK Pensionskasse AG, Wien, übertragen, die zum Bilanzstichtag in den Rückstellungen erfasst werden. Die Defined Benefit Obligation (DBO) abzüglich Planvermögen betrug zum Bilanzstichtag 8.635.723,91 € (Vorjahr: 8.624.629,91 €). Durch die Änderung der finanziellen Annahmen bei den fondsfinanzierten Verpflichtungen ergibt sich ein Ertrag von 157.760,83 € (Vorjahr: Aufwand von 445.018,70 €), der im Finanzergebnis ausgewiesen wird. Die Berechnung der Rückstellung für Jubiläumsgelder erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ (Juni 2022) nach den Bewertungsvorschriften der IFRS (IAS 19) nach der „projected unit credit method“ auf Grund der kollektivvertraglichen Ansprüche bei Anwendung eines Rechnungszinssatzes von 3,80 % (Vorjahr: 3,60 %), sowie unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P. Weiteres wurde die betriebsindividuelle Fluktuation durch entsprechende Abschläge berücksichtigt. Als Valorisierung des Gehalts bzw. Lohns wurden 3,70 % (Vorjahr: 3,70 %) angesetzt. In den Löhnen sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 36.306,87 € (Vorjahr: Ertrag von 93.104,05 €) enthalten. In den Gehältern sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 207.817,36 € (Vorjahr: Aufwand von 120.807,88 €) enthalten. Durch die Änderung der finanziellen Annahmen ergibt sich ein Ertrag von 72.799,78 € (Vorjahr: Aufwand von 166.144,91 €), der im Finanzergebnis ausgewiesen wird. Rückstellungen für drohende Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten werden unter Beachtung des Imparitätsprinzips für negative Marktwerte gebildet. Positive Markwerte werden gemäß dem Vorsichtsprinzip bilanziell nicht erfasst. Bei der Berechnung der sonstigen Rückstellungen sind entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten ausreichend Rechnung getragen worden. Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst. 3.6. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. 3.7. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Als Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Um ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, werden abzugrenzende Aufwandszuschüsse in den Passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. 4. Aufgliederungen und Erläuterungen zu Posten der Bilanz 4.1. Anlagevermögen In der Position „Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grund“ sind Grundwerte in Höhe von 3.814.473,95 € (Vorjahr: 3.814.473,95 €), sowie der Finanzierungsleasingvertrag für das neue Forschungszentrum und Produktionswerk in Hinterberg/Leoben von 341.785.873,21 € (Vorjahr: 335.628.894,44 €) enthalten. Im Posten „geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau“ sind Abgrenzungen für Maschinen und Anlagen in Transit in Höhe von 5.040.629,49 € (Vorjahr: 12.651.799,11 €) enthalten. Aufgrund des Preisdrucks im Substrate-Markt kommt es zu Effizienzsteigerungsmaßnahmen im Konzern und infolge dessen werden einzelne Produktionsanlagen in Leoben/Hinterberg nicht mehr benötigt. Eine weitere Verwendung für die betroffenen Anlagen zeichnet sich nicht ab. Da die betroffenen Produktionsanlagen somit keinen Nutzen mehr haben und – insbesondere aufgrund der momentanen Marktsituation – auch nicht veräußerbar sind, liegt eine Wertminderung gemäß § 204 Abs. 2 UGB vor. Der nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung verbleibende Buchwert in Höhe von 10,1 Mio. € wird daher zur Gänze abgeschrieben. Zur Entwicklung der Posten des Anlagevermögens siehe folgende Tabelle: in € Anschaffungs-/Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte 01.04.2024 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.03.2025 01.04.2024 Zugänge Abgänge Zuschreibungen 31.03.2025 31.03.2025 31.03.2024 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 43.225.603,93 3.612.255,53 174.001,42 – 46.663.858,04 37.736.160,41 2.972.098,42 174.001,42 – 40.534.257,41 6.129.600,63 5.489.443,52 davon geringwertige Vermögensgegenstände – 151.772,42 151.772,42 – – – 151.772,42 151.772,42 – – – – 43.225.603,93 3.612.255,53 174.001,42 – 46.663.858,04 37.736.160,41 2.972.098,42 174.001,42 – 40.534.257,41 6.129.600,63 5.489.443,52 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grund 358.444.433,80 20.574.735,62 797.180,14 1.403.784,20 379.625.773,48 11.898.097,76 9.540.486,42 767.403,87 – 20.671.180,31 358.954.593,17 346.546.336,04 2. technische Anlagen und Maschinen 359.227.179,37 14.506.064,90 8.789.265,65 14.775.737,36 379.719.715,98 220.790.561,25 33.934.643,02 7.670.368,68 – 247.054.835,59 132.664.880,39 138.436.618,12 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaustattung 32.243.294,01 1.806.382,79 4.928.798,47 503.751,07 29.624.629,40 21.956.470,82 3.853.580,98 4.805.206,91 – 21.004.844,89 8.619.784,51 10.286.823,19 davon geringwertige Vermögensgegenstände – 651.738,11 651.738,11 – – – 651.738,11 651.738,11 – – – – 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 147.982.382,46 23.041.834,60 – (16.683.272,63) 154.340.944,43 – – – – – 154.340.944,43 147.982.382,46 897.897.289,64 59.929.017,91 14.515.244,26 – 943.311.063,29 254.645.129,83 47.328.710,42 13.242.979,46 – 288.730.860,79 654.580.202,50 643.252.159,81 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 422.971.012,75 68.096,41 3.713.663,01 – 419.325.446,15 22.562.505,15 – – – 22.562.505,15 396.762.941,00 400.408.507,60 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.364.141.063,26 522.316.767,29 297.114.703,96 – 2.589.343.126,59 20.058.864,86 1.418.682,08 – – 21.477.546,94 2.567.865.579,65 2.344.082.198,40 3. Wertpapiere des Anlagevermögens 168.753,81 – – – 168.753,81 75.000,00 – – – 75.000,00 93.753,81 93.753,81 4. sonstige Ausleihungen 16.326.968,12 2.029.521,07 1.477.992,68 – 16.878.496,51 1.182.344,50 – 131.371,61 (103.275,50) 947.697,39 15.930.799,12 15.144.623,62 2.803.607.797,94 524.414.384,77 302.306.359,65 – 3.025.715.823,06 43.878.714,51 1.418.682,08 131.371,61 (103.275,50) 45.062.749,48 2.980.653.073,58 2.759.729.083,43 3.744.730.691,51 587.955.658,21 316.995.605,33 – 4.015.690.744,39 336.260.004,75 51.719.490,92 13.548.352,49 (103.275,50) 374.327.867,68 3.641.362.876,71 3.408.470.686,76 4.2. Anteile an verbundenen Unternehmen ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN in € Buchwert 31.03.2025 Höhe des Anteils in % Höhe des Eigenkapitals nach IFRS Ergebnis des letzten Geschäftsjahres nach IFRS Buchwert 31.03.2024 AT&S Deutschland GmbH, Düren, Deutschland 1.053.000,00 100 674.982,83 167.298,19 1.053.000,00 AT&S India Private Limited, Nanjangud, Indien 16.898.516,89 100 10.461.798,83 (5.450.717,13) 16.898.516,89 AT&S Asia Pacific Limited, Hongkong, Volksrepublik China 229.768.865,92 100 650.197.012,13 56.589.761,99 229.768.865,92 AT&S Americas LLC, San José, Kalifornien, USA 6.444,34 100 1.341.142,19 525.615,96 6.444,34 AT&S Austria Technologie & Systemtechnik (Malaysia) Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia 148.965.517,44 100 (23.162.742,96) (57.702.902,14) 148.965.517,44 AT&S Skandinavia (AB), Solna, Schweden 2.500,00 100 47.406,68 17.615,77 2.500,00 AT&S Korea Sales Support Co., Ltd., Seoul, Südkorea1 68.096,41 100 67.694,78 4.949,68 – AT&S Korea Co., Ltd., Ansan-City, Südkorea2 – – – 26.179.745,00 3.713.663,01 Summe 396.762.941,00 400.408.507,60 1 Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2024/25 neu gegründet 2 Abgang der Beteiligung am 31.01.2025 Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag. Es wurden Werthaltigkeitsüberprüfungen für die Buchwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen gemäß AFRAC-Stellungnahme 24: Beteiligungsbewertung (Dezember 2022) durchgeführt. Dabei haben sich keine Anhaltspunkte für einen gesunkenen beizulegenden Wert ergeben. 4.3. Ausleihungen Unter dem Posten „Ausleihungen an verbundene Unternehmen“ ist ein Betrag in Höhe von 47.506.546,75 € (Vorjahr: 6.553.106,50 €) innerhalb eines Jahres fällig. Im Zusammenhang mit den Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden im Geschäftsjahr Abschreibungen aufgrund von unrealisierten Fremdwährungseffekten in Höhe von 1.418.682,08 € (Vorjahr: Zuschreibungen in Höhe von 1.741.321,12 €) vorgenommen. Unter dem Posten „Sonstige Ausleihungen“ ist ein Betrag in Höhe von 1.299.940,82 € (Vorjahr: 1.275.885,21 €) innerhalb eines Jahres fällig. Im Zusammenhang mit den sonstigen Ausleihungen wurden im Geschäftsjahr Zuschreibungen aufgrund von unrealisierten Fremdwährungseffekten in Höhe von 103.275,50 € (Vorjahr: Abschreibungen in Höhe von 1.182.344,50 €) vorgenommen. 4.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ZUSATZANGABEN ZU FORDERUNGEN und sonstigen Vermögensgegenständen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu 100 % des Nennwerts an eine Bank verkauft und vollständig ausgebucht, da sowohl Chancen und Risiken als auch die Verfügungsmacht auf den Erwerber übergegangen sind. Zum Bilanzstichtag am 31. März 2025 sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.172,70 € (Vorjahr: 35.741.286,68 €) verkauft. Das Ausfallsrisiko wurde vollständig an den Erwerber übertragen. AT&S übernimmt eine Ausfallshaftung, welche zum Teil durch eine Kreditversicherung gedeckt ist. Das maximale Risiko aus der Ausfallshaftung beträgt zum Bilanzstichtag 217,27 € (Vorjahr: 3.574.128,99 €) abzüglich der Deckung der zur Anwendung kommenden Kreditversicherung. Ansprüche aus der vorhandenen Kreditversicherung wurden gegebenenfalls an den Erwerber übertragen. Der, durch den Erwerber, noch nicht bezahlte Teil des Kaufpreises wird in den sonstigen Forderungen ausgewiesen. Erhaltene Kundenzahlungen aus verkauften Forderungen werden in den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Die Forderungsverwaltung verbleibt bei AT&S. Die Forderungen der Gesellschaft gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen ausschließlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 14.085.354,01 € (Vorjahr: 21.554.467,66 €). Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 100.427.777,78 € (Vorjahr: 0,00 €) betreffen Termineinlagen, die nicht innerhalb von drei Monaten nach ihrem Erwerb flüssig gemacht werden können. NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG ZAHLUNGSWIRKSAME ERTRÄGE In den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind folgende wesentliche Erträge enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden: NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG ZAHLUNSGWIRKSAME ERTRÄGE in € 31.03.2025 31.03.2024 steuerfreie Prämien 29.599.503,73 28.446.264,00 IPCEI Förderung 27.446.409,13 14.023.500,00 Energieabgabenrückvergütung 733.632,51 1.183.426,94 InnoPower Förderung 500.000,00 – COVID 19 Förderungsmaßnahme 3.468,14 3.307.689,11 Lieferantenboni – 606.772,28 Summe 58.283.013,51 47.567.652,33 4.5. Aktive latente Steuern Die Gesellschaft hat zum Abschlussstichtag keine steuerlichen Verlustvorträge. Im Vorjahr wurden für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 179.181 T€ latente Steuern aktiviert, die aufgrund der Steuerplanung gegen zukünftige positive steuerliche Einkünfte verrechnet werden konnten. Die Entwicklung der aktiven latenten Steuern stellt sich, gegliedert nach Bilanzposten (temporäre Differenzen) und Verlustvorträgen, wie folgt dar: AKTIVE LATENTE STEUERN in € Anlage- vermögen Rechnungs- abgrenzungs- posten Verlustvorträge Rückstellungen Verbindlich- keiten Summe zum 31.03.2023 9.857,00 172.666,00 33.882.830,00 3.221.855,00 762.643,00 38.049.851,00 Erfolgswirksame Erfassung im Geschäftsjahr (2.464,00) (115.166,00) 7.328.834,00 674.913,00 45.966,00 7.932.083,00 zum 31.03.2024 7.393,00 57.500,00 41.211.664,00 3.896.768,00 808.609,00 45.981.934,00 Erfolgswirksame Erfassung im Geschäftsjahr (2.464,00) (57.500,00) (41.211.664,00) (346.959,00) (208.603,00) (41.827.190,00) zum 31.03.2025 4.929,00 – – 3.549.809,00 600.006,00 4.154.744,00 Mit dem Mindestbesteuerungsreformgesetz vom 30. Dezember 2023 wurde in Österreich die Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union in nationales Recht umgesetzt. Einige weitere Länder, in denen AT&S tätig ist, haben ebenfalls entsprechende Mindestbesteuerungsregelungen eingeführt oder führen diese derzeit ein. Durch die globale Mindeststeuer soll bei Konzernen mit weltweiten Umsätzen von mindestens 750 Mio. € sichergestellt werden, dass diese in jenen Staaten, in denen sie tätig sind, einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 Prozent unterliegen. Da AT&S die Regelungen erstmals für das Geschäftsjahr 2024/25 anzuwenden hat, wurde eine Berechnungen der Auswirkungen durch die globale Mindeststeuer durchgeführt. Auf dieser Basis ergibt sich für das Geschäftsjahr 2024/25 keine Steuerbelastung aus der globalen Mindeststeuer. Gemäß § 198 Abs. 10 Satz 3 Z 4 UGB wurden keine latenten Steuern, die aus der Anwendung des Mindestbesteuerungsreformgesetzes oder eines vergleichbaren ausländischen Gesetzes entstehen, angesetzt. 4.6. Eigenkapital Grundkapital Das Grundkapital der Gesellschaft ist vollständig einbezahlt und beträgt zum 31. März 2025 42.735.000,00 € (Vorjahr: 42.735.000,00 €) und ist in 38.850.000 (Vorjahr: 38.850.000) auf Inhaber lautende Stückaktien, mit einem rechnerischen Wert von je 1,10 € eingeteilt. Genehmigtes Kapital und bedingte Kapitalerhöhung Die durch die 25. ordentliche Hauptversammlung am 4. Juli 2019 erteilten Ermächtigungen für genehmigtes Kapital sowie die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen auf Basis von zu diesem Zweck geschaffenem bedingten Kapital sind mit 3. Juli 2024 abgelaufen. Aus diesem Grund wurde der Vorstand durch die 30. ordentliche Hauptversammlung am 4. Juli 2024 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, um bis zu 21.367.500 € zu erhöhen. Der Vorstand wurde ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (Genehmigtes Kapital 2024). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die aus dem Genehmigten Kapital 2024 ausgegebenen neuen Aktien ist ausgeschlossen (Direktausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts), wenn und sofern eine Ausnutzung dieser Ermächtigung durch Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen in einem Gesamtausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals erfolgt, um im Rahmen der Platzierung neuer Aktien der Gesellschaft (i) Spitzenbeträge, die sich bei einem ungünstigen Bezugsverhältnis ergeben könnten, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und/oder (ii) den Emissionsbanken eingeräumte Mehrzuteilungsoptionen (Greenshoe-Optionen) zu bedienen. Darüber hinaus wurde der Vorstand auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates ganz oder teilweise in bestimmten Fällen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Darüber hinaus wurde der Vorstand in der 30. ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juli 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juli 2029 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 400.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Umtausch- und/oder Bezugsrechte auf bis zu 19.425.000 Stück neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren, wobei die Ausgabe gegen Barleistung und auch gegen Sacheinlagen erfolgen kann. Diesbezüglich wurde der Vorstand auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, insofern die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nur für Wandelschuldverschreibungen gilt, die ein Recht auf Umtausch und/oder Bezug auf Aktien der Gesellschaft von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Erteilung der Ermächtigung gewähren. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt um bis zu 21.367.500 € erhöht. Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2024 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (insbesondere Ausgabebetrag, Inhalt der Aktienrechte). Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausübung der Ermächtigung zur Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sowie im Falle der Nichtnutzung des bedingten Kapitals. In Bezug auf das genehmigte Kapital und das bedingte Kapital ist folgende betragsmäßige Determinierung, entsprechend den Beschlüssen der 30. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2024, zu beachten: Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen oder potenziell auszugebenden Aktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen Aktien darf die Zahl von insgesamt 19.425.000 nicht überschreiten (betragsmäßige Determinierung der Ermächtigungen). Die Hauptversammlung hat auch beschlossen, die Satzung entsprechend diesen Beschlüssen in § 4 (Grundkapital) zu ändern. Freie Rücklagen Der Vorstand hat einstimmig beschlossen, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2024/25 in Höhe von 319.819.380,38 € der freien Gewinnrücklage zuzuweisen. Im Umlauf befindliche Aktien Die Anzahl der ausgegebenen Aktien beträgt 38.850.000 Stück zum 31. März 2025 (Vorjahr: 38.850.000 Stück). Eigene Anteile In der 29. ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2023 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30 % unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, zu erwerben, wobei der Erwerb über die Börse im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen kann. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 AktG). Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Zum 31. März 2025 hält der Konzern keine eigenen Aktien. Beschränkung der Ausschüttung Für die aktivierten latenten Steuern in Höhe von € 4.154.744,00 (Vorjahr: € 45.981.934,00) dürfen Gewinne gemäß § 235 (2) UGB nur ausgeschüttet werden, soweit die verbleibenden jederzeit auflösbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem aktivierten Betrag aus aktiven latenten Steuern entsprechen. Aus diesem Grund besteht für heuer keine Ausschüttungssperre (Vorjahr: € 0,00). Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses Der Vorstand der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft schlägt vor, dass keine Dividende ausgeschüttet werden soll und der Bilanzgewinn der Gesellschaft zum 31. März 2025 in Höhe von € 325.707.202,91 in die freie Gewinnrücklage zugewiesen werden soll. 4.7. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN in € 31.03.2025 31.03.2024 sonstiger Personalaufwand 8.085.522,36 8.653.428,24 nicht konsumierte Urlaube 7.201.042,99 6.345.893,24 Restrukturierung 5.294.479,51 – Urlaubszuschuss/Weihnachtsremuneration 5.076.576,60 5.307.395,53 Drohverluste dervative Finanzinstrumente 4.968.097,54 3.047.525,67 Jubiläumsgelder 3.905.685,95 4.619.547,82 Zeitausgleich 1.836.637,17 1.277.695,29 Rechts- und Beratungsaufwand 1.477.637,46 1.558.191,33 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte 1.080.174,00 875.776,00 Drohverluste aus schwebenden Geschäften 825.316,64 167.462,21 Kundenboni 752.908,15 1.141.613,62 Aufsichtsratsvergütung 748.749,00 823.000,00 Gewährleistung und Schadensfälle 40.000,00 92.122,23 Skonto Debitoren 20.340,89 32.198,12 Diverse sonstige Rückstellungen 2.737.259,72 1.969.253,73 Summe 44.050.427,98 35.911.103,03 Stock Appreciation Rights Plan (2020) Auf Grund des Auslaufens des Stock-Appreciation-Rights-Plans (2017 bis 2019) wurde in der 112. Aufsichtsratssitzung vom 12. März 2020 erneut ein langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm) auf Basis von Stock Appreciation Rights (SAR) beschlossen. Stock Appreciation Rights sind Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte auf der Grundlage der Aktienkursentwicklung. Die Zuteilung von Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten konnte am 1. April 2020 erfolgen. Im Rahmen des „SAR 2020“ wurden am 1. April 2020 290.000 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 17,56 zugeteilt. Jedes Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht berechtigt zum Barausgleich in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Ausübungspreis und dem Schlusskurs der AT&S-Aktie an der Börse der Hauptnotierung (derzeit Wiener Börse) am Tag der Ausübung des Bezugsrechts. Der Auszahlungsbetrag je Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht ist der Höhe nach bei 200 % des jeweiligen Ausübungspreises begrenzt. Ausübungspreis: Der Ausübungspreis der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird jeweils am Tag der Zuteilung bestimmt und entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der AT&S an der Wiener Börse bzw. an der Börse der Hauptnotierung der Aktien der AT&S während der letzten sechs Kalendermonate, die dem Tag der jeweiligen Zuteilung vorausgehen. Ausübungszeitraum: Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können jeweils nach Ablauf von drei Jahren nach ihrer Zuteilung, jedoch nicht während einer Sperrfrist, zur Gänze oder auch nur teilweise ausgeübt werden. Zugeteilte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte, die nicht spätestens bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Zuteilungstag ausgeübt werden, verfallen grundsätzlich ersatzlos und endgültig. Voraussetzungen für die Ausübung: Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können von Berechtigten nur ausgeübt werden, sofern zum Zeitpunkt der Ausübung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◾ Es besteht ein aufrechtes Dienstverhältnis mit einer Gesellschaft der AT&S-Gruppe. Unter bestimmten Voraussetzungen können Rechte noch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der dreijährigen Wartefrist ausgeübt werden. ◾ Das notwendige Eigeninvestment in Höhe von 20 % der Zuteilungssumme (in SAR) als AT&S Aktien wird gehalten. Wird das Eigeninvestment bis zum Ende der dreijährigen Wartefrist nicht zur Gänze aufgebaut, so verfallen alle bereits zugeteilten SAR des „SAR 2020“ zur Gänze. Das aufgebaute Eigeninvestment muss über die gesamte Dauer der Teilnahme am Programm gehalten werden. Das Eigeninvestment darf erst abgebaut werden, wenn keine Ausübung mehr möglich ist. ◾ Das Earnings per Share (EPS) Performance Ziel wurde erreicht. Der Erreichungsgrad der Kennzahl Earnings per Share determiniert, wie viele der zugeteilten SAR tatsächlich ausgeübt werden können. Als Zielwert gilt der EPS-Wert, welcher im Midtermplan für den Bilanzstichtag des dritten Jahres nach Zuteilung festgelegt wurde. Wird der EPS-Wert zu 100 % erreicht oder übertroffen, so können die zugeteilten SAR zur Gänze ausgeübt werden. Liegt die Erreichung zwischen 50 % und 100 %, so können die zugeteilten SAR anteilig ausgeübt werden. Wird der EPS-Wert zu unter 50 % erreicht, verfallen die zugeteilten SAR zur Gänze. Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte: in Stk. Dr. Peter Griehsnig1 DI (FH) Andreas Gerstenmayer2 Ing. Heinz Moitzi2 Mag.a Monika Stoisser- Göhring2 leitende Angestellte Gesamt 01.04.2020 10.000 50.000 30.000 30.000 170.000 290.000 davon ausgelaufen (3.281) (16.407) (30.000) (30.000) (108.182) (187.870) davon ausgeübt (6.719) (33.593) – – (61.818) (102.130) Summe – – – – – – 1 Die Zuteilungen erfolgten vor Bestellung zum Mitglied des Vorstands. 2 Ehemaliges Mitglied des Vorstands. Stock Appreciation Rights Plan (2021 bis 2023) Auf Grund des Auslaufens des Stock-Appreciation-Rights-Plans (2020) wurde in der 118. Aufsichtsratssitzung vom 18. März 2021 erneut ein langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm) auf Basis von Stock Appreciation Rights (SAR) beschlossen. Stock Appreciation Rights sind Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte auf der Grundlage der Aktienkursentwicklung. Die Zuteilung von Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten konnte im Zeitraum zwischen 1. April 2021 und 1. April 2023 erfolgen. Im Rahmen des „SAR 2021-2023“ wurden am 1. April 2021 352.500 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 22,92, am 1. April 2022 381.500 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 42,81 und am 1. April 2023 386.667 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 32,30 zugeteilt. Jedes Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht berechtigt zum Barausgleich in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Ausübungspreis und dem Schlusskurs der AT&S-Aktie an der Börse der Hauptnotierung (derzeit Wiener Börse) am Tag der Ausübung des Bezugsrechts. Der Auszahlungsbetrag je Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht ist der Höhe nach bei 200 % des jeweiligen Ausübungspreises begrenzt. Ausübungspreis: Der Ausübungspreis der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird jeweils am Tag der Zuteilung bestimmt und entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der AT&S an der Wiener Börse bzw. an der Börse der Hauptnotierung der Aktien der AT&S während der letzten sechs Kalendermonate, die dem Tag der jeweiligen Zuteilung vorausgehen. Ausübungszeitraum: Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können jeweils nach Ablauf von drei Jahren nach ihrer Zuteilung, jedoch nicht während einer Sperrfrist, zur Gänze oder auch nur teilweise ausgeübt werden. Zugeteilte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte, die nicht spätestens bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Zuteilungstag ausgeübt werden, verfallen grundsätzlich ersatzlos und endgültig. Das ehemalige Mitglied des Vorstands kann die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte jeweils nach Ende der Wartefrist ohne zeitliche Einschränkung ausüben. Voraussetzungen für die Ausübung: Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können von Berechtigten nur ausgeübt werden, sofern zum Zeitpunkt der Ausübung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◾ Es besteht ein aufrechtes Dienstverhältnis mit einer Gesellschaft der AT&S-Gruppe. Unter bestimmten Voraussetzungen können Rechte noch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der dreijährigen Wartefrist ausgeübt werden. ◾ Das notwendige Eigeninvestment in AT&S Aktien in Höhe von 20 % der ersten Zuteilung von SAR multipliziert mit € 10,00 wird gehalten. Wird das Eigeninvestment bis zum Ende der dreijährigen Wartefrist nicht zur Gänze aufgebaut, so verfallen alle bereits zugeteilten SAR des „SAR 2021-2023“ zur Gänze. Das aufgebaute Eigeninvestment muss über die gesamte Dauer der Teilnahme am Programm gehalten werden und gilt auch für die Zuteilungen in den Folgejahren. Das Eigeninvestment darf erst abgebaut werden, wenn keine Ausübung mehr möglich ist. Diese Regelung gilt nur für Mitglieder des Vorstands und ehemaligen Vorstands. ◾ Das Earnings per Share (EPS) Performance Ziel wurde erreicht. Der Erreichungsgrad der Kennzahl Earnings per Share determiniert, wie viele der zugeteilten SAR tatsächlich ausgeübt werden können. Als Zielwert gilt der EPS-Wert, welcher im Midtermplan für den Bilanzstichtag des dritten Jahres nach Zuteilung festgelegt wurde. Wird der EPS-Wert zu 100 % erreicht oder übertroffen, so können die zugeteilten SAR zur Gänze ausgeübt werden. Liegt die Erreichung zwischen 50 % und 100 %, so können die zugeteilten SAR anteilig ausgeübt werden. Wird der EPS-Wert zu unter 50 % erreicht, verfallen die zugeteilten SAR zur Gänze. Von den Zuteilungen vom 1. April 2021 können berechtigte Angestellte bei positivem Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) jedenfalls 50 % der zugeteilten SAR (ohne Vorstandszuteilung) ausüben. Für diese ist der Auszahlungsbetrag je Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht in Höhe von 100 % des jeweiligen Ausübungspreises begrenzt. Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte: in Stk. Dr. Peter Schneider Dr. Peter Griehsnig1 Mag.a Petra Preining DI Ingolf Schröder Dipl.-Vw. Simone Faath2 DI (FH) Andreas Gerstenmayer2 Ing. Heinz Moitzi2 leitende Angestellte Gesamt 01.04.2021 30.000 10.000 – 30.000 30.000 50.000 5.000 197.500 352.500 davon ausgelaufen (30.000) (5.000) – (30.000) (30.000) (50.000) (5.000) (149.250) (299.250) 01.04.2022 30.000 10.000 30.000 30.000 – 50.000 – 231.500 381.500 davon ausgelaufen – – – – – – – (86.000) (86.000) 01.04.2023 30.000 30.000 30.000 30.000 – 50.000 – 216.667 386.667 davon ausgelaufen – – – – – – – (30.000) (30.000) Summe 60.000 45.000 60.000 60.000 – 100.000 – 380.417 705.417 1 Die Zuteilungen vom 1. April 2021 und 1. April 2022 erfolgten vor Bestellung zum Mitglied des Vorstands. 2 Ehemaliges Mitglied des Vorstands. Bewertung der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zum Bilanzstichtag: Die Bewertung dieser Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte erfolgt zum beizulegenden Wert zum jeweiligen Bilanzstichtag unter Anwendung des Monte-Carlo-Verfahrens. Der beizulegende Wert der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird über deren Laufzeit verteilt bilanziell erfasst. Beizulegender Wert der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte: in € Zuteilung vom 01.04.2021 01.04.2022 01.04.2023 Beizulegender Wert zum 31.03.2025 24.495,00 36.701,00 – Stock Appreciation Rights Plan (2024 bis 2026) Auf Grund des Auslaufens des Stock-Appreciation-Rights-Plans (2021 bis 2023) wurde in der 136. Aufsichtsratssitzung vom 20. März 2024 erneut ein langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm) auf Basis von Stock Appreciation Rights (SAR) beschlossen. Stock Appreciation Rights sind Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte auf der Grundlage der Aktienkursentwicklung. Die Zuteilung von Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten kann im Zeitraum zwischen 1. April 2024 und 1. April 2026 erfolgen. Im Rahmen des „SAR 2024-2026“ wurden am 1. April 2024 366.666 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 23,18 zugeteilt. Für den Zuteilungstag 1. April 2025 wurden bereits 50.000 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 14,46 und für den Zuteilungstag 1. April 2026 8.333 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zugeteilt. Der Ausübungspreis der Zuteilung vom 1. April 2026 steht zum Bilanzstichtag noch nicht fest. Jedes Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht berechtigt zum Barausgleich in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Ausübungspreis und dem Schlusskurs der AT&S-Aktie an der Börse der Hauptnotierung (derzeit Wiener Börse) am Tag der Ausübung des Bezugsrechts. Der Auszahlungsbetrag je Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht ist der Höhe nach bei 200 % des jeweiligen Ausübungspreises begrenzt. Ausübungspreis: Der Ausübungspreis der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird jeweils am Tag der Zuteilung bestimmt und entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der AT&S an der Wiener Börse bzw. an der Börse der Hauptnotierung der Aktien der AT&S während der letzten sechs Kalendermonate, die dem Tag der jeweiligen Zuteilung vorausgehen. Ausübungszeitraum: Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können jeweils nach Ablauf von drei Jahren nach ihrer Zuteilung, jedoch nicht während einer Sperrfrist, zur Gänze oder auch nur teilweise ausgeübt werden. Zugeteilte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte, die nicht spätestens bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Zuteilungstag ausgeübt werden, verfallen grundsätzlich ersatzlos und endgültig. Das ehemalige Mitglied des Vorstands kann die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte jeweils nach Ende der Wartefrist ohne zeitliche Einschränkung ausüben. Voraussetzungen für die Ausübung: Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können von Berechtigten nur ausgeübt werden, sofern zum Zeitpunkt der Ausübung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◾ Es besteht ein aufrechtes Dienstverhältnis mit einer Gesellschaft der AT&S-Gruppe. Unter bestimmten Voraussetzungen können Rechte noch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der dreijährigen Wartefrist ausgeübt werden. ◾ Das notwendige Eigeninvestment in AT&S Aktien in Höhe von 20 % der ersten Zuteilung von SAR multipliziert mit € 10,00 wird gehalten. Wird das Eigeninvestment bis zum Ende der dreijährigen Wartefrist nicht zur Gänze aufgebaut, so verfallen alle bereits zugeteilten SAR des „SAR 2024-2026“ zur Gänze. Das aufgebaute Eigeninvestment muss über die gesamte Dauer der Teilnahme am Programm gehalten werden und gilt auch für die Zuteilungen in den Folgejahren. Das Eigeninvestment darf erst abgebaut werden, wenn keine Ausübung mehr möglich ist. Diese Regelung gilt nur für Mitglieder des Vorstands. ◾ Das Earnings per Share (EPS) Performance Ziel wurde erreicht. Der Erreichungsgrad der Kennzahl Earnings per Share determiniert, wie viele der zugeteilten SAR tatsächlich ausgeübt werden können. Als Zielwert gilt der EPS-Wert, welcher im Midtermplan für den Bilanzstichtag des dritten Jahres nach Zuteilung festgelegt wurde. Wird der EPS-Wert zu 100 % erreicht oder übertroffen, so können die zugeteilten SAR zur Gänze ausgeübt werden. Liegt die Erreichung zwischen 50 % und 100 %, so können die zugeteilten SAR anteilig ausgeübt werden. Wird der EPS-Wert zu unter 50 % erreicht, verfallen die zugeteilten SAR zur Gänze. Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte: in Stk. Dr. Peter Schneider Dr. Peter Griehsnig Mag.a Petra Preining DI Ingolf Schröder DI (FH) Andreas Gerstenmayer1 leitende Angestellte Gesamt 01.04.2024 30.000 30.000 30.000 30.000 50.000 196.666 366.666 01.04.2025 – – – – 50.000 – 50.000 01.04.2026 – – – – 8.333 – 8.333 Summe 30.000 30.000 30.000 30.000 108.333 196.666 424.999 1 Ehemaliges Mitglied des Vorstands. Bewertung der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zum Bilanzstichtag: Die Bewertung dieser Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte erfolgt zum beizulegenden Wert zum jeweiligen Bilanzstichtag unter Anwendung des Monte-Carlo-Verfahrens. Der beizulegende Wert der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird über deren Laufzeit verteilt bilanziell erfasst. Beizulegender Wert der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte: in € Zuteilung vom 01.04.2024 01.04.2025 01.04.2026 Beizulegender Wert zum 31.03.2025 931.165,00 356.500,00 60.331,00 4.8. Verbindlichkeiten Zusatzangaben zu Verbindlichkeiten in € Bilanzwert am 31.03.2025 Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren davon dinglich besichert Anleihen 365.000.000,00 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.025.968.408,77 119.499.280,00 20.000.000,00 Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen 559.853.755,91 48.427.455,20 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartnern 774.770.326,24 214.946.983,54 138.747.571,92 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 257.404.547,75 126.886.745,52 257.404.547,75 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 246.286.633,77 0,00 0,00 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 51.974.071,74 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 185.654.257,24 0,00 0,00 Sonstige Verbindlichkeiten 13.082.470,89 0,00 0,00 Summe 3.479.994.472,31 509.760.464,26 416.152.119,67 in € Bilanzwert am 31.03.2024 Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren davon dinglich besichert Anleihen 365.000.000,00 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 895.692.732,08 300.000.000,00 10.000.000,00 Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen 642.569.903,72 48.500.000,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartnern 871.812.571,12 318.734.339,20 139.159.476,76 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 279.183.909,23 158.140.902,87 279.183.909,23 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 228.958.118,07 0,00 0,00 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 69.057.944,31 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 89.374.137,66 0,00 0,00 Sonstige Verbindlichkeiten 13.880.443,02 0,00 0,00 Summe 3.455.529.759,21 825.375.242,07 428.343.385,99 Im Posten „Anleihen“ ist eine, im Jänner 2022 begebene Hybridanleihe mit einem Emissionsvolumen von 350.000.000,00 € und einer Verzinsung von 5 % enthalten. Die nachrangige Anleihe hat eine unendliche Laufzeit und kann erstmals nach fünf Jahren, somit im Jänner 2027, durch AT&S, nicht aber durch die Gläubiger, gekündigt und getilgt werden. Wird die Anleihe nach fünf Jahren nicht gekündigt, verändert sich der Zinssatz auf den dann geltenden 5-Jahres-Swapsatz plus einem Aufschlag von 9,942 %punkten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartnern in Höhe von 774.770.326,24 € (Vorjahr: 871.812.571,12 €) resultieren aus erhaltenen Zahlungen im Rahmen von bilateralen Vereinbarungen. Innerhalb eines Jahres fällig sind hierbei 72.014.368,70 € (Vorjahr: 111.152.976,64 €). Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing in Höhe von 257.404.547,75 € (Vorjahr: 279.183.909,23 €) betreffen das Grundstück und Gebäude für das neue Forschungszentrum und Produktionswerk VOLT in Hinterberg/Leoben. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 185.654.257,24 € (Vorjahr: 89.374.137,66 €) betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Als dingliche Sicherheiten dienen gegenüber Kreditinstituten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber dem Finanzierungspartner Maschinen des Anlagevermögens der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik (Malaysia) Sdn. Bhd. und gegenüber der Leasinggesellschaft das vertragsgegenständliche bebaute Grundstück samt Gebäude. Nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksame Aufwendungen Unter den „sonstigen Verbindlichkeiten“ sind folgende wesentliche Aufwendungen enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden: NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG ZAHLUNSGWIRKSAME AUFWENDUNGEN in € 31.03.2025 31.03.2024 Zinsen Anleihen 3.374.914,38 3.371.914,38 Gebietskrankenkasse 3.087.216,63 2.994.658,05 Finanzamt 1.707.571,63 1.640.604,80 Löhne und Gehälter 1.178.805,91 719.997,25 Gemeinden 247.191,24 240.776,05 Summe 9.595.699,79 8.967.950,53 4.9. Haftungsverhältnisse gemäß § 199 UGB Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse aus Garantien (Vorjahr: 0,00 €). Hinsichtlich der Ausfallshaftung der Factoringforderungen wird auf Punkt 4.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände verwiesen. 4.10. Verpflichtung aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen in € des folgenden Geschäftsjahres per 31.03.2025 der folgenden fünf Geschäftsjahre per 31.03.2025 Verpflichtungen aus Sale-and-Lease-Back-Transaktionen 2.679.787,20 13.398.936,00 Verpflchtungen aus Mietverträgen 1.052.080,50 2.080.012,50 Summe 3.731.867,70 15.478.948,50 in € des folgenden Geschäftsjahres per 31.03.2024 der folgenden fünf Geschäftsjahre per 31.03.2024 Verpflichtungen aus Sale-and-Lease-Back-Transaktionen 3.065.725,19 15.358.077,35 Verpflchtungen aus Mietverträgen 1.104.522,84 3.030.776,70 Summe 4.170.248,03 18.388.854,05 4.11. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag waren für Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen Bestellungen in Höhe von 15.217.702,42 € (Vorjahr: 55.340.632,87 €) offen. 4.12. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente werden zum Schutz gegen mögliche Zinssatzschwankungen abgeschlossen. Gesichert werden Zahlungen im Zusammenhang mit variabel verzinsten Schuldscheindarlehen und Krediten. Die Effektivität der Sicherungsbeziehungen wurde anhand der Übereinstimmung aller wesentlichen Vertragsbedingungen (wie Laufzeit, Volumen, Marktzinssatz etc.) beurteilt. in € Nominalwert 31.03.2025 Marktwert 31.03.2025 Buchwert 31.03.2025 Zinsabhängige Produkte: Swaps 393.000.000,00 (3.309.577,25) (4.968.097,54) in € Nominalwert 31.03.2024 Marktwert 31.03.2024 Buchwert 31.03.2024 Zinsabhängige Produkte: Swaps 493.000.000,00 5.052.435,09 (3.407.525,67) In den Marktwerten per 31.03.2025 sind positive Marktwerte in Höhe von 1.658.520,29 € (Vorjahr: 8.099.960,76 €) und negative Marktwerte in Höhe von 4.968.097,54 € (Vorjahr: 3.047.525,67 €) enthalten. Die Restlaufzeiten der am Bilanzstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar: in Monaten 31.03.2025 31.03.2024 Zinsabhängige Produkte: Swaps 4 – 40 12 – 52 5. Aufgliederungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 5.1. Umsatzerlöse in € 2024/25 2023/24 Ausland 634.681.684,52 501.353.038,42 Inland 60.284.850,11 48.938.683,18 Summe 694.966.534,63 550.291.721,60 5.2. Übrige sonstige betriebliche Erträge in € 2024/25 2023/24 IPCEI Förderung 35.721.352,13 – Erträge aus Kursdifferenzen 11.718.204,92 6.420.297,44 Erträge aus steuerfreien Prämien 7.142.197,45 11.951.667,14 Erträge aus nicht steuerbaren Zuschüssen F&E 1.476.551,52 809.605,96 Energieabgabenrückvergütung 609.953,98 704.369,41 sonstige übrige betriebliche Erträge 4.052.417,56 1.015.333,15 Summe 60.720.677,56 20.901.273,10 5.3. Personalaufwand a) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in € 2024/25 2023/24 Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte (137.333,41) 116.814,63 übrige Arbeitnehmer:innen 10.815.182,23 2.728.335,02 Summe 10.677.848,82 2.845.149,65 In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigungen in Höhe von 9.224.262,78 € (Vorjahr: 1.500.181,55 €), davon freiwillige Abfertigungen aus dem Sozialplan in Höhe von 5.099.634,11 € (Vorjahr: 0,00 €) enthalten. Durch die vorzeitige Beendigung des Vorstandsmandats von Herrn DI (FH) Andreas Gerstenmayer und die Ausbezahlung der vertraglichen Abfertigung entstand ein Ertrag in Höhe von 216.264,66 € (Vorjahr: 0 €). b) Aufwendungen für Altersversorgung in € 2024/25 2023/24 Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte 336.017,64 262.657,11 übrige Arbeitnehmer:innen 1.207.511,64 1.537.283,05 Summe 1.543.529,28 1.799.940,16 5.4. Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen in € 2024/25 2023/24 Rechts- und Beratungsaufwand 35.728.712,82 11.323.486,89 Fremdleistungen 32.858.788,16 26.731.442,35 Mieten 24.296.343,95 19.756.193,21 Aufwand aus Kursdifferenzen 9.492.458,81 5.731.864,06 Instandhaltungskosten 6.927.398,07 6.124.594,59 Sales Support Sevice 3.269.939,51 2.991.347,72 Aufwendungen aus Forderungsausfällen 2.507.328,67 490.216,31 Raumkosten 2.398.858,93 2.394.473,31 Reisekosten 2.170.839,98 2.457.978,28 Versicherungen 2.054.772,87 1.944.793,15 Ausgangsfrachten Kunden 1.532.219,56 1.949.767,24 Aus- und Weiterbildung 870.208,60 933.392,37 Werbe- und Vertreterkosten 790.629,58 1.208.974,35 Kraftfahrzeugkosten 496.273,33 481.220,61 sonstige übrige betriebliche Aufwendungen 5.357.940,41 4.669.323,25 Summe 130.752.713,25 89.189.067,69 5.5. Aufwendungen für den Abschlussprüfer Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, 8700 Leoben-Hinterberg, offengelegt. 6. Zusatzangaben GemäSS UGB 6.1. Organe, Arbeitnehmer:innen Die Durchschnittszahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter:innen betrug: 2024/25 2023/24 Arbeiter:innen 693 673 Angestellte 1.075 1.096 Summe 1.768 1.769 Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats: Im Geschäftsjahr 2024/25 und bis zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses waren folgende Personen als Vorstand tätig: ◾ Dr.-Ing. Michael Mertin (Vorstandsvorsitzender seit 1. Mai 2025) ◾ Dr. Peter Schneider (Stellvertretender Vorstandsvorsitzender) ◾ Dr. Peter Griehsnig ◾ Mag.a Petra Preining ◾ DI Ingolf Schröder ◾ DI (FH) Andreas Gerstenmayer (Vorstandsvorsitzender bis 30. September 2024) Im Geschäftsjahr 2024/25 waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder bestellt: ◾ Dr. Hannes Androsch (Vorsitzender bis 11. Dezember 2024) ◾ Dr. Georg Riedl (Vorsitzender seit 18. Dezember 2024, 2. Stellvertreter des Vorsitzenden bis 18. Dezember 2024) ◾ Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell (Stellvertreterin des Vorsitzenden seit 18. Dezember 2024) ◾ DI (FH) Georg Hansis, MBA ◾ Mag. Robert Lasshofer ◾ Mag.a Dr. Karin Schaupp ◾ Dipl.-Phys. Lars Reger, MBA (bis 31. Dezember 2024) ◾ Prof. Dr. Hermann Eul (bis 31. August 2024) ◾ Mag.a DDr. Regina Prehofer (1. Stellvertreterin des Vorsitzenden bis 4. Juli 2024) Vom Betriebsrat waren delegiert: ◾ Wolfgang Fleck ◾ Christa Köberl ◾ Günter Pint ◾ Bianca Ernhardt (bis 18. Dezember 2024) ◾ Siegfried Trauch (bis 4. Juli 2024) Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands: 2024/25 2023/24 in Tsd. € Fix Variabel Summe Fix Variabel Summe Fixe und erwartete variable Zahlungen Dr. Peter Schneider 449 271 720 449 176 625 Dr. Peter Griehsnig1 449 271 720 449 176 625 Mag.a Petra Preining 449 271 720 449 176 625 DI Ingolf Schröder 449 271 720 449 176 625 DI (FH) Andreas Gerstenmayer2 348 159 507 647 838 1.485 Vorstand gesamt 2.144 1.243 3.387 2.443 1.542 3.985 DI (FH) Andreas Gerstenmayer2 3.085 – 3.085 – – – Dipl.-Vw. Simone Faath – – – – 8 8 Ehemaliger Vorstand gesamt 3.085 – 3.085 – 8 8 Summe fixe und erwartete variable Zahlungen 5.229 1.243 6.472 2.443 1.550 3.993 Überleitung zum im Abschluss erfassten Aufwand – – – – (569) (569) Summe 5.229 1.243 6.472 2.443 981 3.424 1 Der Ausweis der Vergütung im Geschäftsjahr 2023/24 erfolgt ab der erstmaligen Bestellung zum Vorstand am 1. April 2023. Ausübungen von Aktien-Wertsteigerungsrechten, welche vor Bestellung zum Vorstand zugeteilt wurden, sind nicht enthalten. 2 Beendigung des Vorstandsmandats per 30. September 2024. Neben den variablen Gehaltsbestandteilen ist in den variablen Bezügen von Dr. Peter Scheider, Dr. Peter Griehsnig, Mag.a Petra Preining und DI Ingolf Schröder eine Einmalprämie in Höhe von jeweils 95 Tsd. € enthalten. Diese Prämie wurde aufgrund der außerordentlichen Herausforderungen und den damit verbunden massiven Zusatzbelastungen des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährt. Im Vorjahr sind in den variablen Bezügen von DI (FH) Andreas Gerstenmayer Bezüge aus Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten in Höhe von 519 Tsd. € enthalten. In den Bezügen „Ehemaliger Vorstand gesamt“ sind sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandsverträge von Herrn DI (FH) Andreas Gerstenmayer und Frau Dipl.-VW. Simone Faath enthalten. Im Vorjahr wurde der Aufwand um 569 Tsd. € korrigiert, da die Rückstellung für variable Vergütungen für das Geschäftsjahr 2022/23 zu hoch gebildet wurde. Neben den oben angeführten Bezügen wurden für Dr. Peter Schneider 44 Tsd. € (Vorjahr: 44 Tsd. €), für Dr. Peter Griehsnig 44 Tsd. € (Vorjahr 42 Tsd. €), für DI Ingolf Schröder 44 Tsd. € (Vorjahr: 44 Tsd. €) und für Mag.a Petra Preining 44 Tsd. € (Vorjahr: 44 Tsd. €) in die Pensionskasse einbezahlt. Für das ehemalige Vorstandsmitglied DI (FH) Andreas Gerstenmayer betrug die Einzahlung 140 Tsd. € (Vorjahr: 64 Tsd. €). Anzahl der zum Bilanzstichtag gesamt gewährten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte nach Abzug der ausgeübten beziehungsweise verfallenen Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte der Mitglieder des Vorstands und ehemaligen Vorstands: in Stk. 31.03.2025 31.03.2024 Dr. Peter Schneider 90.000 90.000 Dr. Peter Griehsnig1 75.000 50.000 Mag.a Petra Preining 90.000 60.000 DI Ingolf Schröder 90.000 90.000 Vorstand gesamt 345.000 290.000 DI (FH) Andreas Gerstenmayer 208.333 150.000 Ing. Heinz Moitzi – 5.000 Ehemaliger Vorstand gesamt 208.333 155.000 Summe 553.333 445.000 1 Die Zuteilungen erfolgten teilweise vor Bestellung zum Mitglied des Vorstands. Zum 31. März 2025 liegt der Ausübungspreis der Zuteilungen für den Vorstand vom 1. April 2021 in Höhe von 22,92 € (5.000 Stück), vom 1. April 2022 in Höhe von 42,81 € (150.000 Stück), vom 1. April 2023 in Höhe von 32,30 € (170.000 Stück), vom 1. April 2024 in Höhe von 23,18 € (170.000 Stück) und vom 1. April 2025 in Höhe von 14,46 € (50.000 Stück) über dem Tageskurs zum Bilanzstichtag (12,94 €). Der Ausübungspreis der Zuteilung für den Vorstand vom 1. April 2026 (8.333 Stück) steht zum Bilanzstichtag noch nicht fest. Für die Aufsichtsratsvergütungen 2024/25 wurden 748.749,00 € (Vorjahr: 765.570,00 €) aufwandsmäßig erfasst. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Kredite oder Vorschüsse an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats. 6.2. Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Es wurden bis zum 14. Mai 2025 keine Ereignisse oder Entwicklungen bekannt, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldenposten zum 31. März 2025 geführt hätten. Mit Wirkung vom 1. Mai 2025 hat der Aufsichtsrat der AT&S Dr.-Ing. Michael Mertin für drei Jahre als CEO in den Vorstand berufen. Er wird die Bereiche Communications, Human Resources, Strategie & Transformation, Market Intelligence und Public Affairs verantworten. Leoben-Hinterberg, am 14. Mai 2025 Der Vorstand Dr.-Ing. Michael Mertin e.h. Dr. Peter Schneider e.h. Dr. Peter Griehsnig e.h. Mag.a Petra Preining e.h. DI Ingolf Schröder e.h. Lagebericht 2024/25 Inhaltsverzeichnis 1. Markt- und Branchenumfeld 1.1. Wirtschaftliches Gesamtumfeld 1.2. Branchenumfeld 1.3. Branchen- und Technologietrends 2. Geschäftsverlauf 2.1. Ertragslage 2.2. Vermögenslage 2.3. Geldflussrechnung 3. Weitere gesetzliche Angaben 3.1. Standorte und Zweigniederlassungen 3.2. Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital (Angaben gemäß § 243a UGB) 3.3. Nichtfinanzielle Erklärung 4. Forschung und Entwicklung 5. Chancen und Risiken 5.1. Chancen- und Risikomanagement 5.2. Erläuterung der Einzelrisiken 5.3. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf das Rechnungswesen 6. Ausblick LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024/25 1. Markt- und Branchenumfeld 1.1. Wirtschaftliches Gesamtumfeld Das globale Wirtschaftswachstum bleibt 2024 stabil. Das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) für 2024 wird auf 3,2 % geschätzt, was dem Wert von 3,1 % aus dem Jahr 2023 entspricht.22 Insgesamt stützte die Desinflation die Ausgaben der Haushalte und ermöglichte eine Lockerung der Geldpolitik in den meisten großen Volkswirtschaften. Für die Zukunft wird ein globales BIP-Wachstum von 3,3 % sowohl für 2025 als auch für 2026 prognostiziert, wenn auch mit erheblichen Abwärtsrisiken, die sich aus der Unsicherheit über die Zunahme protektionistischer Handelspolitiken und den damit verbundenen politischen Spannungen ergeben. Das Wachstum war ungleichmäßig verteilt, da die fortgeschrittenen Volkswirtschaften weiterhin langsamer wuchsen als die Entwicklungsländer. Unter den fortgeschrittenen Volkswirtschaften verzeichneten die USA weiterhin ein starkes BIP-Wachstum von 2,8 %, während das Wachstum in den meisten europäischen Ländern schwach ausfiel, wobei der Euroraum ein Gesamtwachstum von nur 0,8 % verzeichnete. Unter den Entwicklungsländern war das Wachstum in Indien (+6,5 %) am stärksten, da das Land seine industrielle Basis weiter ausbaut. Auch China verzeichnete mit einem BIP-Wachstum von 4,8 % ein starkes Wachstum, das jedoch hinter den Erwartungen zurückblieb. Die Geopolitik war das ganze Jahr über sehr präsent. Der Handelskonflikt zwischen den USA und China eskalierte im Jahr 2024 weiter, da weitere Unternehmen auf die US-Entity-Liste23 gesetzt wurden und ein immer breiteres Netz von Handelsbeschränkungen auf Güter abzielt, die als kritisch für die nationale Sicherheit angesehen werden, vor allem Halbleiter und Halbleiterfertigungsanlagen. Mit Blick auf die Zukunft könnte die Ausweitung der protektionistischen Maßnahmen der USA über strategische Rivalen hinaus – auf verbündete Handelspartner wie die Europäische Union – zu einer weiteren Fragmentierung und Verzerrung der globalen Handelsströme führen. An der Spitze der globalen Risiken steht nach wie vor das Klima. Das Jahr 2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen,24 was das zunehmende Risiko von extremen Regenfällen, Hitzewellen und Überschwemmungen für das sozioökonomische Gefüge weltweit noch deutlicher macht. 1.2. Branchenumfeld Halbleiter Im Jahr 2024 verzeichnete die Halbleiterindustrie ein starkes Wachstum, das durch erhebliche Infrastrukturinvestitionen angetrieben wurde. Ein erheblicher Teil dieser Investitionen wurde als Reaktion auf staatliche Anreize und Subventionen in den USA und Europa getätigt. Der weltweite Umsatz mit Halbleitern erreichte 2024 einen Wert von 627,6 Mrd. US-$, was einem Anstieg von 19,1 % gegenüber dem Wert von 2023 (526,8 Mrd. US-$) entspricht.25 Das Wachstum war regional uneinheitlich: Der Jahresumsatz stieg in Nord- und Südamerika (44,8 %), China (18,3 %) und Asien-Pazifik sowie der restlichen Welt (12,5 %), während er in Japan (–0,4 %) und Europa (–8,1 %) zurückging. Der Aufbau von Rechenzentren zur Unterstützung von Dienstleistungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) dominierte weiterhin die Ausgaben und trieb das Wachstum in den Bereichen Logik- und Speicherchips an. Unternehmen, die im Bereich Infrastruktur für Rechenzentren tätig sind, verzeichneten ein erhebliches Wachstum auf der Welle der Ausgaben für KI, und zwar sowohl im Computing- als auch im Netzwerksegment. Wie im Jahr 2023 wirkten sich die KI-Ausgaben auf die Ausgaben für konventionelle Server aus, die gedämpft blieben. Es wird erwartet, dass die Investitionen in KI-bezogene Hardware im Jahr 2025 und darüber hinaus anhalten werden, wobei Hyperscaler nicht nur als Eigentümer und Betreiber der Infrastruktur, sondern auch als Entwickler von kundenspezifischen Hochleistungschips eine wichtige Rolle spielen werden. Der Bereich Client-Computing ist zu einem stabilen, wenn auch moderaten Wachstum zurückgekehrt. Die Auswirkungen der so genannten „KI-PCs“ auf die Verbrauchernachfrage, d. h. PCs mit Prozessoren, die Anwendungen der künstlichen Intelligenz unterstützen können, sind noch nicht voll zum Tragen gekommen und dürften sich in Zukunft noch stärker bemerkbar machen. Die Ausgaben für Infrastruktur, insbesondere für Rechenzentren, blieben hoch. Der Abbau der Lagerbestände im Bereich Automobil- und Industrieelektronik verlief aufgrund der geringen Gesamtnachfrage in Nordamerika und insbesondere in Europa besonders langsam. Im Automobilsektor war das Problem bei der herkömmlichen Elektronik am deutlichsten, während fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme (ADAS) von der zunehmenden Verbreitung sowohl von Elektrofahrzeugen als auch von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor profitierten. Während eine Reihe von Leiterplattenherstellern von den KI-bezogenen Ausgaben profitierten, litt der Großteil des Marktes unter der hinter den Erwartungen zurückbleibenden Nachfrage, die sich auf andere Elektroniksegmente auswirkte. Insgesamt dürfte der Markt für Advanced Substrates (einschließlich Flip-Chip, System-in-Package und Embedded Die) im Jahr 2024 gegenüber 2023 um 1 % auf 9,4 Mrd. US-$ rückläufig sein.26 Es wird erwartet, dass das Kalenderjahr 2025 dem Jahr 2024 ähnlich sein wird, wobei KI-Hardware weiterhin einen bedeutenden Anteil am Halbleiterumsatz ausmachen wird.27 Aufgrund der Gefahr einer weiteren Eskalation der Handelsstreitigkeiten, die inflationäre Auswirkungen haben und damit das Wachstum der Verbrauchernachfrage und der Unternehmensinvestitionen untergraben könnte, ist die weitere Entwicklung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Consumer, Computing und Communication Die Segmente Consumer, Computing und Communication (3C) verzeichneten 2024 ein bescheidenes Wachstum. Wichtige Anwendungen wie PCs (1,1 %), Smartphones (6 %) und Tablets (12,3 %) erholten sich mit unterschiedlichem Erfolg von den Rückgängen im Jahr 2023.28 Server/Datenspeicher verzeichneten ein historisches Wachstum (41,5 %), angetrieben durch KI-Investitionen von Cloud-Dienstleistern.26 Die weltweiten Smartphone-Lieferungen stiegen im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 % auf 1,24 Milliarden Geräte, wobei der chinesische Markt um 5,6 % zulegte. Dieses Wachstum folgte auf zwei Jahre mit starken Rückgängen und wird durch den Nachholbedarf an Geräte-Upgrades angeheizt. Nach einer starken Erholung im Jahr 2024 dürfte sich das Wachstum ab 2025 auf eine niedrige einstellige Rate verlangsamen, mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 1,6 % in den Jahren 2024 bis 2029. Zu den Faktoren, die zu dieser Entwicklung beitragen, gehören die zunehmende Verbreitung von Smartphones, die Verlängerung der Upgrade-Zyklen und der Gegenwind durch den schnell wachsenden Markt für gebrauchte Smartphones.29 Im Gesamtjahr lieferten die PC-Anbieter 262,7 Mio. PCs aus, 1 % mehr als 2023. Mit Blick auf das Jahr 2025 sieht sich die PC-Branche mit einer Reihe von günstigen wie auch weniger günstigen Faktoren konfrontiert, welche die Prognosen und die Bedarfsplanung erschweren.30 Abgesehen von den KI-Funktionen kommt Rückenwind durch das Ende des Supports für Windows 10. Der Regierungswechsel in den USA und die sich zuspitzende Zollthematik haben jedoch die Besorgnis in der gesamten Branche erhöht. Es wird erwartet, dass Verbraucheranwendungen mit KI-gestützten Funktionen ebenfalls von dem wachsenden KI-Trend profitieren werden – so wird beispielsweise erwartet, dass Smart-Home-Systeme aufgrund von KI einen Absatzanstieg erfahren werden. Tragbare Geräte werden aufgrund des wirtschaftlichen Gegenwinds in verschiedenen Regionen voraussichtlich nur ein bescheidenes Wachstum aufweisen. Mit Blick auf das Jahr 2025 befindet sich der Leiterplattenmarkt für das 3C-Segment mit einem erwarteten Wachstum von 7,6 % auf 47,5 Mrd. US-$ auf Erholungskurs, und bis 2029 wird ein langfristiges Wachstum von 4,9 % (CAGR) auf 56 Mrd. US-$ erwartet.26 KI-Server werden mit einem prognostizierten Wachstum von über 50 % ein wichtiger Wachstumstreiber bleiben und damit verbundene Anwendungen wie Speicher und Netzwerke begünstigen. Andere Marktsegmente werden voraussichtlich ein Wachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich verzeichnen. Es ist zu erwarten, dass KI-Edge-Geräte auf den Markt kommen und in die Unterhaltungselektronik integriert werden.31 Automotive Insgesamt wird für 2024 ein leichter Anstieg der weltweiten Fahrzeugverkäufe erwartet, doch das Gesamtbild ist uneinheitlich und spiegelt eine Branche wider, die sich in einem grundlegenden Wandel befindet und mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist. Die Herausforderungen dieses Wandels waren offensichtlich, insbesondere für die Unternehmen, die ihre Strategien als Reaktion auf den langsamer als erwarteten Absatz von Elektrofahrzeugen überdenken mussten. Auf dem Weltmarkt stieg der Absatz von Leichtfahrzeugen um bescheidene 2 % auf rund 88,6 Mio. Einheiten. Im Jahr 2024 erreichte die Produktion von PKWs 90,5 Millionen Einheiten, was einer Veränderung von –0,4 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die regionalen Trends waren jedoch sehr unterschiedlich. In den USA blieb der Markt stark, unterstützt durch eine Wirtschaft, die weiterhin die Erwartungen übertraf. In China herrschte ein intensiver Preiskampf, der zwar das Absatzvolumen stützte, aber die Margen der meisten Automobilhersteller schmälerte. Europa hingegen kämpfte mit einer schwachen Konjunktur, verschärft durch die hohe Staatsverschuldung, hohe Zinsen und die anhaltende Unsicherheit aufgrund des Krieges in der Ukraine, die das Verbrauchervertrauen dämpften.32 Für das Jahr 2025 wurde die Produktionsprognose aufgrund der Unsicherheiten bezüglich der Handelszölle und der erwarteten Stabilisierung der Nachfrage auf 91,9 Mio. Einheiten (+1,6 % gegenüber dem Vorjahr) nach unten korrigiert. Die ersten Monate des Jahres 2025 bleiben nach wie vor besonders unsicher, und die Prognosen sind eher vorsichtig. Die Preisgestaltung für Fahrzeuge und die Steuerung der Nachfrage werden die Marktentwicklung im Jahr 2025 entscheidend beeinflussen, nicht nur in Europa und Nordamerika, sondern auch in Indien und in anderen wichtigen Regionen. Während das Ausmaß und der Zeitpunkt möglicher Handelshemmnisse unter einer Trump-Präsidentschaft unklar sind, bleiben die Abwärtsrisiken bestehen. Positiv zu vermerken sind niedrigere Zinsen, die Einführung neuer Modelle, insbesondere im Bereich der Elektrofahrzeuge, und der Wettbewerbsdruck, die die Erwartungen eines moderaten Absatzwachstums unterstützt. Dennoch steht die Branche weiterhin vor großen Herausforderungen, insbesondere in den Anfangsphasen der Energiewende und dem zunehmenden Wettbewerbsdruck durch chinesische Automobilhersteller. Chinas bestätigte NEV-Subventionen im Jahr 2025 werden die Nachfrage zwar etwas ankurbeln, aber die schwächeren Nachfrageaussichten in Europa und Nordamerika wahrscheinlich nicht vollständig ausgleichen können.33 Der Bereich ADAS (Advanced Driver Assistance Systems) wird weiter wachsen, angetrieben durch Fortschritte bei der Vehicle-to-Everything-Kommunikation (V2X) und verbesserte Sensortechnologien. Die Einführung von 5G und Edge Computing wird den Datenaustausch weiter verbessern und die Reaktionsfähigkeit sowie Effizienz des Systems steigern. Insgesamt erwies sich das Jahr 2024 als ein entscheidendes Jahr für die ADAS-Industrie, die durch technologische Durchbrüche, strategische Partnerschaften und einen zunehmenden Fokus auf Sicherheit gekennzeichnet ist. Mit fortschreitender Innovation wird ADAS ein wichtiger Treiber des Wandels hin zu vollständig autonomen Fahrzeugen bleiben und die Zukunft des Verkehrs prägen.34 Der Markt für Automobilelektroniksysteme wird im Jahr 2029 schätzungsweise einen Wert von 344 Mrd. US-$ erreichen und ab 2024 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 5,2 % aufweisen und im Jahr 2024 um 2,0 % wachsen. Der geschätzte Gesamtbedarf an Leiterplatten im Jahr 2029 wird auf 10,8 Mrd. US-$ geschätzt, mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 4,0 % gegenüber 8,9 Mrd. US-$ im Jahr 2024.26 Medizintechnik Im Jahr 2024 haben sich die Fundamentaldaten der Medizintechnik wieder normalisiert und die Volumina sind im Einklang mit den Trends vor der Covid-19-Pandemie oder besser gewachsen. Im Vergleich zu 2023 hat der Preisdruck leicht nachgelassen.35 Der Wert medizinischer elektronischer Systeme setzte seinen Aufwärtstrend seit 2021 fort und erreichte 2024 etwa 144 Mrd. US-$, was einem Wachstum von 4,7 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Inzwischen hat der Markt für Medizintechnik-Leiterplatten seinen ab 2023 eingesetzten Lagerabbau beendet und wuchs um 4,3 % auf 1,46 Mrd. US-$ im Jahr 2024. Mit Blick auf das Jahr 2025 wird trotz der anhaltenden Unsicherheit, insbesondere in Bezug auf China, potenzielle US-Zölle und Inflation, erwartet, dass der aktuelle Rückenwind den Gesamtmarkt weiter begünstigen wird. Für medizinische Leiterplatten wird bis 2029 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 3,7 % prognostiziert.26 Industrie In den Bereichen Industrierobotik und elektronische Sensoren wurden im Jahr 2024 erhebliche Fortschritte erzielt, die durch technologische Innovationen und eine steigende Marktnachfrage angetrieben wurden. Der Sektor für Industrierobotik verzeichnete ein robustes Wachstum, insbesondere in den Bereichen Logistik-Fertigung. Nach Angaben der International Federation of Robotics (IFR) stieg der weltweite Absatz von professionellen Servicerobotern im Jahr 2023 um 30 %, wobei mehr als die Hälfte dieses Absatzes auf Logistikroboter entfiel. Dieser Trend setzte sich bis 2024 fort, angetrieben durch den Arbeitskräftemangel und die Notwendigkeit der Automatisierung in verschiedenen Branchen. Eine bemerkenswerte Innovation sind mobile Roboterarme, die Transport- und Handhabungsaufgaben in einem einzigen Gerät vereinen und so die betriebliche Effizienz steigern. Fortschritte in der elektronischen Sensorik haben die Fähigkeiten von Industrierobotern und humanoiden Robotern entscheidend verbessert. Innovationen im Bereich der taktilen Sensoren haben beispielsweise die Fähigkeit von Robotern verbessert, heikle Aufgaben auszuführen, die feinmotorische Fähigkeiten erfordern. Einige Unternehmen haben taktile Sensoren entwickelt, die den Robotern ein menschenähnliches Tastempfinden verleihen und sie in die Lage versetzen, Objekte mit größerer Präzision zu handhaben. Darüber hinaus hat die Integration fortschrittlicher Sensoren die Entwicklung von Robotern erleichtert, die in dynamischen und unstrukturierten Umgebungen arbeiten können. Diese Sensoren ermöglichen die Verarbeitung von Umgebungsdaten in Echtzeit, so dass sich die Roboter in komplexen Umgebungen zurechtfinden und natürlicher mit menschlichen Benutzern interagieren können. Der Markt für Industrieelektroniksysteme wird im Jahr 2029 schätzungsweise einen Wert von 413 Mrd. US-$ erreichen und ab 2024 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 5,8 % wachsen. Für 2025 wird ein Wachstum von 4,3 % gegenüber 2024 erwartet. Der geschätzte Gesamtbedarf an Leiterplatten im Jahr 2029 wird auf 3,4 Mrd. US-$ geschätzt und wächst mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 4,0 %, ausgehend von 2,8 Mrd. US-$ im Jahr 2024.26 Luft- und Raumfahrt Die Luftfahrtindustrie hat bei der Passagiernachfrage das Niveau vor der Covid-19-Pandemie übertroffen.36 Die Luftfrachtindustrie verzeichnete bis Ende 2024 in 17 aufeinanderfolgenden Monaten ein kontinuierliches Wachstum und erreichte einen historischen Höchststand beim Frachtaufkommen.37 Der Markt für Elektroniksysteme für Militär sowie Luft- und Raumfahrt wird im Jahr 2029 schätzungsweise einen Gesamtwert von 246 Mrd US-$ erreichen und ab 2024 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 6,0 % wachsen.26 Der Gesamtbedarf an Leiterplatten im Jahr 2029 wird auf 4,7 Mrd. US-$ geschätzt, was einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 5,2 % ab 2024 (3,7 Mrd. US-$) entspricht. Für 2024 wird ein Wachstum von 7,3 % angesetzt. Neben Anwendungen im Verteidigungsbereich treiben Telemetrieanwendungen in der Raumfahrt, Motorsteuerungen, Flugsteuerungen und Infotainment-Lösungen den Markt an. Darüber hinaus bieten die direkte Konnektivität von Geräten über Satelliten, die Entwicklung der Erdbeobachtung und der globale Internetzugang Wachstumschancen, da Megakonstellationen von Satelliten im niedrigen Erdorbit entstehen.38 Die kürzlich angekündigten EU-Verteidigungsausgaben, insbesondere im Rahmen der neuen EU-Initiative „Security Action For Europe“ (SAFE) mit einem Volumen von 150 Mrd. €, dürften die Nachfrage nach hochentwickelter Elektronik für die Luft- und Raumfahrt sowie für Verteidigungsfähigkeiten und -anwendungen erheblich ankurbeln, da diese Sektoren hochmoderne Komponenten für verbesserte Fähigkeiten und Interoperabilität benötigen. Dieser Investitionsschub dürfte die Innovation und Produktion kritischer elektronischer Systeme wie Avionik, Kommunikationsausrüstung, Erdbeobachtung, nationale Sicherheit und Navigationssysteme ankurbeln. 1.3. Branchen- und Technologietrends Auswirkungen von KI auf die Substratnachfrage Die Zahl und der Umfang der Rechenzentren wächst weiter. Die ehrgeizigen Investitionspläne der größten Hyperscaler zeigen, dass das Segment fortgeschrittenen Computings weiter expandieren wird, sowohl als Folge der zunehmenden Verbreitung von künstlicher Intelligenz als auch der zunehmenden Allgegenwärtigkeit digitaler Dienste. Diese Trends treiben die Leistungsfähigkeit von Halbleitern weiter in die Höhe, wobei immer leistungsfähigere und energiehungrigere Systeme ein höheres Maß an technischer Raffinesse auf Chip-Package-Ebene erfordern. Grafikprozessoren (GPUs), Beschleunigerkarten, CPUs, NPUs und ASICs (anwendungsspezifische integrierte Schaltungen), die in Netzwerksystemen für Rechenzentren eingesetzt werden, erfordern immer größere Chip-Packages mit höherer Verbindungsdichte, was sich direkt in komplexeren Substraten niederschlägt. Konzepte wie Wärmemanagement, Stromversorgungs- und Signalintegrität sowie mechanische Integrität sind wichtige Voraussetzungen für Hochleistungsprozessoren, die nur durch höchste Präzision bei der Substratentwicklung und -herstellung gewährleistet werden können. Erneuerbare Energien Das Segment der erneuerbaren Energien zeigte 2024 eine bemerkenswerte Dynamik, wobei Photovoltaik (PV) und Windenergie den Wandel in der globalen Stromerzeugung vorantreiben. Photovoltaik (PV) erreichte 2024 außergewöhnliche Leistungskennzahlen, wobei die Kapazität im Vergleich zu 2023 um über 30 % zunahm.39 Auch die Energieerzeugung erreichte den bedeutenden Meilenstein von 2.000 TWh, was 7 % der weltweiten Stromerzeugung entspricht. Es wird erwartet, dass die PV-Solarstromerzeugung zwischen 2025 und 2027 um etwa 1.800 TWh zunehmen und damit ihre Position als führende Energiequelle festigen wird.40 Die Energieeffizienz von Regel- und Umwandlungsschaltungen ist der Schlüssel zu einer grünen Zukunft. Humanoide Roboter Der globale Markt für humanoide Roboter wird voraussichtlich stark wachsen und bis 2035 schätzungsweise 38 Mrd. US-$ erreichen.41 Dieses rasche Wachstum wird durch technologische Fortschritte, geringere Produktionskosten und eine steigende Nachfrage in verschiedenen Branchen angetrieben. Die Kosten für die Entwicklung und den Einsatz hochspezialisierter humanoider Roboter sind im letzten Jahr um etwa 40 % gesunken, was auf erschwinglichere Komponenten und eine höhere Produktionseffizienz zurückzuführen ist. Mit dem technologischen Fortschritt entstehen immer neue Anwendungen für humanoide Roboter. Verschiedene Innovatoren treiben den Fortschritt in diesem Bereich voran und konzentrieren sich auf die Verbesserung von Mobilität, Geschicklichkeit und Entscheidungsfähigkeit. Die Integration von künstlicher Intelligenz und autonomen Navigationssystemen prägt die Zukunft der humanoiden Robotik. Die Kombination aus hohem Rechenaufwand, begrenztem Platz und Gewicht erfordert ein höheres Maß an Integration und Miniaturisierung als bisher in der Robotik üblich. 2. Geschäftsverlauf 2.1. Ertragslage Die Umsatzerlöse der AT&S AG sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024/25 um 144,7 Mio. € bzw. 26,3 % auf 695,0 Mio. € gestiegen. Der Anstieg der Umsätze resultierte hauptsächlich aus höheren Handelswarenumsätzen (+39,5 %), bei den Umsätzen mit eigens produzierten Produkten zeigte sich im vergangenen Wirtschaftsjahr eine leichte Erhöhung im Vergleich zur Vorjahresperiode (+7,1 %). Die EBIT-Marge hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 2,8 %-Punkte auf -10,4 % erhöht (Vorjahr: -13,2 %). Hauptursachen für die Verbesserung der EBIT-Marge waren die höheren Umsatzerlöse und den damit einhergehenden Margen und die realisierten Erträge aus der IPCEI Förderung in Höhe von 35,7 Mio. €, dem stehen höhere Rechts- und Beratungsaufwendungen in Höhe von 24,4 Mio. € und die außerplanmäßige Abschreibung auf einzelne nicht mehr benötigte Produktionsanlagen in Leoben/Hinterberg in Höhe von 10,1 Mio. € gegenüber. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zur Vorperiode auf 131,5 Mio. € gestiegen (Vorjahr: 89,8 Mio. €). Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Rechts- und Beratungsaufwendungen aufgrund der Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von 18,2 Mio. € und des Verkaufs der Beteiligung AT&S Korea Co. Ltd., Ansan, Korea in Höhe von 6,7 Mio. € sowie gestiegenen Aufwendungen für Mieten in Höhe von 4,5 Mio. €, IT Fremdleistungen in Höhe von 4,0 Mio. € und aus Kursdifferenzen in Höhe von 3,8 Mio. €. Der durchschnittliche Personalstand ist mit 1.768 FTE auf Vorjahresniveau. Das Finanzergebnis betrug im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 476,4 Mio. € (Vorjahr: 170,5 Mio. €). Der Anstieg ist hauptsächlich auf den Verkauf der AT&S Korea Co., Ltd., Ansan, Korea an die SO.MA.CI.S. S.p.A., Mailand, Italien im abgelaufenen Geschäftsjahr zurückzuführen (Ertrag in Höhe von 363,7 Mio. €). Ferner wurden Erträge aus dem Abgang von IC-Darlehen in Höhe von 14,6 Mio. € verzeichnet. Die Erträge aus Beteiligungen verringerten sich um 61,3 Mio. € auf 55,9 Mio. € (Vorjahr: 117,2 Mio. €). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen stiegen um 18,4 Mio. € von insgesamt 111,9 Mio. € auf 130,3 Mio. €, ebenso stiegen die Zinsen und ähnlichen Erträge um 9,1 Mio. € von insgesamt 20,1 Mio. € auf 29,3 Mio. €. Keine wesentlichen Veränderungen sind aus den Erträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (144,4 Mio. €, Vorjahr: 144,2 Mio. €) und den Aufwendungen aus Finanzanlagen (1,4 Mio. €, Vorjahr: 1,3 Mio. €) zu verzeichnen. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betragen im abgelaufenen Geschäftsjahr 84,5 Mio. € (Vorjahr: Ertrag von 4,7 Mio. €); darin enthalten ist ein latenter Steueraufwand von 41,8 Mio. € (Vorjahr: Ertrag in Höhe von 7,9 Mio. €). Aufgrund der erläuterten Effekte im Betriebs- und Finanzergebnis sowie dem Steuerergebnis, ergab sich im aktuellen Geschäftsjahr ein Jahresüberschuss in Höhe von 319,8 Mio. € (Vorjahr: 102,7 Mio. €). 2.2. Vermögenslage Der Buchwert des Sachanlagevermögens hat sich aufgrund der abschließenden Investitionen in das Forschungszentrum und Produktionswerk in Leoben, sowie Zusatz- und Erweiterungsinvestitionen von 643,2 Mio. € auf 654,6 Mio. € erhöht. Der Buchwert des immateriellen Vermögens erhöhte sich in einem geringeren Ausmaß von 5,5 Mio. € auf 6,2 Mio. €. Die Anteile an verbundenen Unternehmen verringerten sich aufgrund des Verkaufs der AT&S Korea Co., Ltd., Ansan, Korea und mit gegenläufigem Effekt aufgrund der Gründung der AT&S Korea Sales Support Co. Ltd. von 400,4 Mio. € auf 396,8 Mio. €. Die Ausleihungen an verbundenen Unternehmen stiegen aufgrund der Aufstockung von Gesellschafterdarlehen von 2.344,1 Mio. € auf 2.567,9 Mio. €. Im kurzfristigen Umlaufvermögen verringerten sich die Vorräte von 42,8 Mio. € auf 38,7 Mio. €. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen gab es einen Anstieg von 133,8 Mio. € auf 304,8 Mio. €. Der Anstieg ist im Wesentlichen durch eine kurzfristige Termineinlage mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten in Höhe von 100,4 Mio € und durch die Entscheidung, keine Forderungen im Rahmen der aufrechten Factoringvereinbarung im März 2025 abzutreten, verursacht. Der Kassenbestand bzw. die Guthaben bei Kreditinstituten reduzierten sich geringfügig von 446,7 Mio. € auf 438,4 Mio. €. Die aktiven latenten Steuern reduzierten sich von 46,0 Mio. € auf 4,2 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die aktiven latenten Steuern aus steuerlichen Verlustvorträge aufgrund von ausreichend verwertbaren steuerlichen Ergebnissen im abgelaufenen Geschäftsjahr verrechnet werden konnten. Das Eigenkapital zum Bilanzstichtag erhöhte sich von 553,5 Mio. € auf 873,3 Mio. €. Die Veränderung resultierte einerseits aus dem im abgelaufenen Geschäftsjahr erzieltem Jahresüberschuss von 319,8 Mio. € (Vorjahr: 102,7 Mio. €) sowie der im Zuge der Jahreshauptversammlung beschlossenen Dividendenausschüttung von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 15,5 Mio. €). Die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag von 19,7 % lag aufgrund des gestiegenen Eigenkapitals über dem Vorjahreswert von 13,6 %. Im Geschäftsjahr 2024/25 erhöhte sich die Nettoverschuldung der AT&S geringfügig von 2.603,1 Mio. € auf aktuell 2.640,6 Mio. €. Hier blieb die kurzfristige Termineinlage in Höhe von 100,4 Mio € außer Ansatz, da diese eine Laufzeit von mehr 3 Monaten aufweist. Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den begebenen Anleihen, den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Schuldscheindarlehen, Finanzierungspartnern und Finanzierungsleasing abzüglich Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten, Forderungen gegenüber Kreditinstituten sowie sonstigen Wertpapieren und Anteilen des Umlaufvermögens. Der Nettoverschuldungsgrad berechnet sich aus dem Verhältnis der Nettoverschuldung zu Eigenkapital und hat sich von 470,3 % im Vorjahr auf 302,4 % reduziert. 2.3. Geldflussrechnung Die Teilergebnisse der Geldflussrechnung wurden im mehrjährigen Vergleich gemäß AFRAC-Stellungnahme 36 „Geldflussrechnung UGB“ (Juni 2020) berechnet. Der Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit zeigte im Geschäftsjahr 2024/25 einen Rückgang. Der niedrigere Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit von -87,8 Mio. € (Vorjahr: 54,9 Mio. €) ist vor allem auf den Anstieg von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen, die wiederum im Wesentlichen auf der Entscheidung beruhen, keine Forderungen im Rahmen der aufrechten Factoringvereinbarung im März 2025 abzutreten. Im Rahmen der Investitionstätigkeit der AT&S wurden im Geschäftsjahr 2024/25 insgesamt 64,2 Mio. € in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen investiert (Vorjahr: 221,2 Mio. €). Diese beschriebenen Auszahlungen sowie die weitere Aufstockung von Gesellschafterdarlehen in Höhe von 522,3 Mio €, die Auszahlung für Termingelder mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten in Höhe von 100,4 Mio € sowie gegenläufige Effekte in Bezug auf Einzahlungen aus Zinsen und Beteiligungserträgen in Höhe von 229,6 Mio. € (Vorjahr: 281,6 Mio. €) und Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 644,1 Mio. € (Vorjahr: 182,7 Mio. €) führten im Wesentlichen zu einem Netto-Geldzufluss aus der Investitionstätigkeit von 187,1 Mio. € (Vorjahr: Geldabfluss 403,2 Mio. €). Aus der Aufnahme von Krediten, gemindert um gezahlte Zinsen sowie die Tilgung von Krediten und Schuldscheindarlehen resultiert ein Abfluss aus dem Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -107,5 Mio. € (Vorjahr: Geldzufluss 289,4 Mio. €). In Mio. € 2024/25 2023/24 Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit (88) 55 Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit 187 (403) Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit (108) 289 3. Weitere gesetzliche Angaben 3.1. Standorte und Zweigniederlassungen Der AT&S-Konzern unterhält aktuell sechs Produktionsstandorte, die auf unterschiedliche Technologien spezialisiert sind. Leoben und Fehring Die österreichischen Werke beliefern vor allem den europäischen Markt. In Europa sind im Wesentlichen Spezialanwendungen sowie die Nähe zum Kunden von großer Bedeutung. Auf Basis der Produktions- und Technologievielfalt, der Flexibilität in der Fertigung und des breiten Kundenspektrums setzt das Werk in Leoben den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Weg der Nischen- und Prototypenerzeugung weiterhin fort. In Leoben erfolgt u. a. die Produktion mittels der Embedding-Technologie. Nunmehr wird am Standort Leoben in ein neues R&D-Center für Substrat- und Packaging-Lösungen für die globale Halbleiterindustrie investiert. Im Rahmen der derzeitigen Diversifikationsstrategie konnten für den IC-Substrate-Geschäftsbereich neue Kunden gewonnen werden. Diese Entwicklung führt dazu, dass das R&D-Center um eine Serienproduktion erweitert wird. Im April 2024 wurde bereits mit der Installation der Anlagen für IC-Substraten begonnen, und der Beginn der Serienfertigung wird für 2025 erwartet. Das Werk in Fehring bedient das Segment Electronics Solutions und dabei insbesondere die Bereiche 3S (Smart Infrastructure, Smart Mobility und Smart Manufacturing). Im Jahr 2025 wird das Werk seine Kompetenzen im Bereich der Multilayer-Fertigung weiter ausbauen. Shanghai Der Standort Shanghai fertigt HDI-Leiterplatten (High Density Interconnection) und mSAP- Leiterplatten (modified Semi-Additive Process) für Kunden insbesondere für die Bereiche 3C (Consumer, Computing und Commuication) und 3S (Smart Infrastructure, Smart Mobility und Smart Manufacturing). Der Standort hat sich als führender Anbieter der neuesten Technologiegeneration etabliert, und sein breites Technologiespektrum wird von den Kunden sehr gut angenommen. Chongqing Der Standort in Chongqing umfasst derzeit drei operative Werke. Die Werke Chongqing I und Chongqing III sind für IC-Substrate (Integrated Circuit Substrate) bestimmt. In Chongqing III, das 2021 gebaut wurde, sind drei Produktionslinien in Großserienfertigung, wobei im Wesentlichen für drei Großkunden gefertigt wird. Im Werk Chongqing II werden hochwertige mSAP-Leiterplatten und Leiterplatten für Module im Bereich mobiler Anwendungen hergestellt. Im Jahr 2024 produzierte das Werk Muster für High-End-Automotive-/Industrieanwendungen und beabsichtigt, in das Segment AR/VR/optische Übertragung einzusteigen. Die Produktionskapazitäten für Module wurden weiter ausgebaut, um die steigenden Kundenbedarfe im High-End-Bereich zu bedienen. Kulim Der im Oktober 2021 begonnene Bau des ersten Werkes für IC-Substrate wurde 2024 abgeschlossen. In diesem Jahr wurden Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt und zum Ende des Geschäftsjahres ist die erste Produktionslinie angelaufen. Der Ausbau des zweiten Werkes wurde 2023 wegen des Rückgangs auf dem Halbleitermarkt pausiert. Das Gebäude wurde grundsätzlich fertiggestellt, der Innenausbau und das Einbringen der Produktionsmaschinen wird fortgeführt, sobald sich der Halbleitermarkt in den kommenden Jahren erholt. Nanjangud Der Standort fokussierte sich weiterhin auf den Export und konnte insbesondere im Automotivemarkt seine Position stärken. Die Qualifizierung für HDI-Produkte konnte fortgesetzt und damit die Strategie zu höherwertigen Technologien im Produktmix weiterverfolgt werden. Ansan AT&S hat per 31. Januar 2025 den Verkauf des Werks in Ansan, Korea, an das italienische Unternehmen SO.MA.CI.S. erfolgreich abgeschlossen. Die AT&S Korea erzeugte hauptsächlich flexible Leiterplatten. Hongkong Die in Hongkong ansässige Gesellschaft AT&S Asia Pacific ist die Holdinggesellschaft sowie Sitz des gruppenweiten Einkaufs. Die Nähe zu den CEMs der Kunden sowie zu den Lieferanten ist ein Standortvorteil, der von den Geschäftspartnern sehr geschätzt wird. Vertriebsservicegesellschaften Die Vertriebsservicegesellschaften in Amerika, Deutschland, Japan, Taiwan, Schweden und Südkorea konnten im Geschäftsjahr 2024/25 weiterhin einen guten und engen Kontakt zu den Kunden sicherstellen. 3.2. Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital (Angaben gemäß § 243a UGB) Kapitalanteilsstruktur und Angaben zu Gesellschafterrechten Zum Bilanzstichtag 31. März 2025 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 42.735.000 € und besteht aus 38.850.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je 1,10 € pro Aktie. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung wird nach Stückaktien ausgeübt, wobei je eine Stückaktie das Recht auf eine Stimme gewährt. Sämtliche Aktien lauten auf den Inhaber. Die maßgeblichen direkten und indirekten Beteiligungen an der Konzernmuttergesellschaft AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, die zum Bilanzstichtag zumindest 10 % betragen, stellen sich wie folgt dar: Siehe Tabelle unten. Maßgebliche direkte und indirekte Beteiligungen Stk./in % Aktien % Kapital % Stimmrechte Dörflinger-Privatstiftung, Wien, Österreich 7.043.133 18,13 % 18,13 % Androsch Privatstiftung, Wien, Österreich 6.819.337 17,55 % 17,55 % Zum Stichtag 31. März 2025 befanden sich rund 64,3 % der Aktien im Streubesitz. Außer den unten angeführten Beteiligungen gab es keinen weiteren Aktionär, der mehr als 10 % der Stimmrechte an AT&S hielt. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Und es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts durch Arbeitnehmer:innen mit Kapitalbeteiligung. Weiters gibt es keine besonderen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Verträge aller Vorstände enthalten eine „Change of Control“-Klausel: Für den Fall, dass ein Aktionär an der Gesellschaft durch das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte (einschließlich der ihm nach Übernahmegesetz zuzurechnenden Stimmrechten Dritter) die Kontrolle gemäß § 22 ÜbG an der Gesellschaft erworben hat oder die Gesellschaft mit einem konzernfremden Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Werts der Gesellschaft, liegt ein solcher Kontrollwechsel vor. In diesem Fall ist das Vorstandsmitglied berechtigt, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Rechtskraft des Kontrollwechsels mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats sein Amt aus wichtigem Grund niederzulegen und den Vorstandsvertrag zu kündigen („Sonderkündigungsrecht“). Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts oder bei einvernehmlicher Aufhebung des Vorstandsvertrags innerhalb von sechs Monaten seit dem Kontrollwechsel hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf Abfindung seiner Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit dieses Vorstandsvertrags, maximal aber in Höhe von drei Jahresbruttobezügen, wobei anderweitige Vergütungsbestandteile nicht in die Bemessung des Abfindungsbetrags einzubeziehen und davon ausgeschlossen sind. Die durch die 25. ordentliche Hauptversammlung am 4. Juli 2019 erteilten Ermächtigungen für genehmigtes Kapital sowie die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen auf Basis von zu diesem Zweck geschaffenem bedingten Kapital sind mit 3. Juli 2024 abgelaufen. Aus diesem Grund wurde der Vorstand durch die 30. ordentliche Hauptversammlung am 4. Juli 2024 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, um bis zu 21.367.500 € zu erhöhen. Der Vorstand wurde ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (Genehmigtes Kapital 2024). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die aus dem Genehmigten Kapital 2024 ausgegebenen neuen Aktien ist ausgeschlossen (Direktausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts), wenn und sofern eine Ausnutzung dieser Ermächtigung durch Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen in einem Gesamtausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals erfolgt, um im Rahmen der Platzierung neuer Aktien der Gesellschaft (i) Spitzenbeträge, die sich bei einem ungünstigen Bezugsverhältnis ergeben könnten, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und/oder (ii) den Emissionsbanken eingeräumte Mehrzuteilungsoptionen (Greenshoe-Optionen) zu bedienen. Darüber hinaus wurde der Vorstand auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates ganz oder teilweise in bestimmten Fällen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Darüber hinaus wurde der Vorstand in der 30. ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juli 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juli 2029 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 400.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Umtausch- und/oder Bezugsrechte auf bis zu 19.425.000 Stück neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren, wobei die Ausgabe gegen Barleistung und auch gegen Sacheinlagen erfolgen kann. Diesbezüglich wurde der Vorstand auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, insofern die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nur für Wandelschuldverschreibungen gilt, die ein Recht auf Umtausch und/oder Bezug auf Aktien der Gesellschaft von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Erteilung der Ermächtigung gewähren. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt um bis zu 21.367.500 € erhöht. Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2024 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (insbesondere Ausgabebetrag, Inhalt der Aktienrechte). Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausübung der Ermächtigung zur Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sowie im Falle der Nichtnutzung des bedingten Kapitals. In Bezug auf das genehmigte Kapital und das bedingte Kapital ist folgende betragsmäßige Determinierung, entsprechend den Beschlüssen der 30. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2024, zu beachten: Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen oder potenziell auszugebenden Aktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen Aktien darf die Zahl von insgesamt 19.425.000 nicht überschreiten (betragsmäßige Determinierung der Ermächtigungen). Die Hauptversammlung hat auch beschlossen, die Satzung entsprechend diesen Beschlüssen in § 4 (Grundkapital) zu ändern. Eigene Aktien In der 29. ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2023 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30 % unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, zu erwerben, wobei der Erwerb über die Börse im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen kann. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 AktG). Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Weitere Angaben Es gibt keine außerbilanziellen Geschäfte zwischen AT&S und ihren Tochtergesellschaften. AT&S hat keine Kredite an Organmitglieder vergeben und ist auch keine Haftungsverhältnisse zu deren Gunsten eingegangen. Weiterführend wird auf die Erläuterungen 22 „Gezeichnetes Kapital“ sowie 15 „Finanzielle Verbindlichkeiten“ im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen. Der Corporate-Governance-Bericht der Gesellschaft nach § 243b UGB ist unter https://ats.net/unternehmen/corporate-governance/ abrufbar. 3.3. Nichtfinanzielle Erklärung Die Gesellschaft ist gemäß § 243b Abs. 6 UGB von der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht befreit, da eine gesonderte konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung im Konzernlagebericht der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, 8700 Leoben-Hinterberg, offengelegt wird. 4. Forschung und Entwicklung Strukturierte Erschließung der technologischen Chancen Der Fokus der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von AT&S richtet sich darauf, die Chancen aus der Digitalisierung (z.B. künstlicher Intelligenz) und Ökologisierung für AT&S zu nutzen. Die Elektronikindustrie, speziell die Mikroelektronik, nimmt hier eine Schlüsselrolle ein. Sie stellt Systeme zur Verfügung, welche die Digitalisierung erst ermöglichen (z. B. Datenzentren und Computer mit Hochleistungsprozessoren). Durch effizienten Aufbau der Gesamtsysteme kann zudem auch der Energieverbrauch dieser Geräte drastisch reduziert werden. Zusätzlich ist die Mikroelektronik auch die Basis für gänzlich neue Lösungen zur effizienteren Energienutzung entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Gewinnung, Transport, Speicherung und Nutzung). Die dazu laufenden Projekte werden in unseren vier Kernentwicklungsfeldern zusammengefasst. „High Performance Computing“: Dienste, basierend auf künstliche Intelligenz (KI), und andere Entwicklungen in der Digitalisierung finden immer mehr Anwendungen und so Einzug in unser tägliches Leben. Ermöglicht wird dies durch leistungsstarke Computer, die sich in den Servern und Datenzentren befinden. Um diese stark wachsenden Datenmengen zu bewältigen werden diese Hochleistungscomputersysteme immer leistungsfähiger. Dabei stößt aber der Energiehunger dieser Systeme an die Grenzen der Energieversorgung. Innovative Lösungen von AT&S tragen dazu bei, Energieverluste und somit den Energiebedarf zu reduzieren. „Power and Power Efficiency“: Im Bereich der Elektrifizierung gibt es derzeit angesichts der Nachhaltigkeitsbestrebungen einen starken Trend zu CO2-neutraler Energieerzeugung, neuen Energieträgersystemen und elektrisch basierten Antriebsformen. AT&S konzentriert seine Entwicklungstätigkeit auf Systeme, die eine optimale Stromversorgung bei geringsten elektrischen Verlusten von der Energieerzeugung bis zur Nutzung ermöglichen und somit große Leistungen schalten, regeln bzw. übertragen können. „Hochfrequenzelektronik“: Mit der fortschreitenden Digitalisierung wird auch das zu übertragende Datenvolumen in den kommenden Jahren stark wachsen. Lösungen bieten hier elektronische Systeme, die bei höheren Frequenzen arbeiten (z. B. Kommunikationsmodule für 5G und in Zukunft 6G, Radarsysteme für Autos). Diese werden neue Lösungen für die Verbindungstechnologie benötigen. Über Entwicklungsprojekte in diesem Bereich stellt AT&S sicher, dass die Produkte die Signale schnell, präzise und verlustarm leiten. Virtuelle Entwicklung und Ressourceneffizienz: Die industriellen Produktionsprozesse werden sich in den nächsten Jahrzehnten grundlegend ändern. Die Prozesse werden verstärkt mit künstlicher Intelligenz (KI) organisiert sein, und die Nachhaltigkeit wird auch hier eine wichtige Rolle spielen: Die Herstellung von Produkten muss mit einem minimalen Verbrauch natürlicher Ressourcen erfolgen, höchst zuverlässig sein und hinsichtlich der eingesetzten Materialien eine Nachnutzung ermöglichen. AT&S arbeitet an neuen Lösungen, die eine effiziente und flexible Fertigung bei geringstem Ressourcenverbrauch (Material, Wasser, Energie etc.) erlauben. Dabei werden über die Digitalisierung große Datenmengen zur Optimierung und Verbesserung von Produktionsprozessen sowie von Produkteigenschaften und Produktqualität nutzbar gemacht und neue Lösungen zum sparsamen Umgang mit Ressourcen in der Produktion erarbeitet. Zusätzlich wird durch die Erstellung von digitalen Modellen von Leiterplatten, Substraten und ganzen elektronischen Modulen Entwicklungsschritte teilweise in den virtuellen Raum verlegt. Damit werden Ressourcen gespart und die Entwicklungsdauer verringert. Innovationsrate über 20 % Der Vitality Index misst die Auswirkung der Innovationskraft eines Unternehmens. Er beschreibt den Anteil am Umsatz, den AT&S mit innovativen Produkten erzielt hat, die während der vergangenen drei Jahre auf dem Markt eingeführt wurden. Grundsätzlich gilt: Der Vitality Index ist in den Jahren nach einer erfolgreichen Implementierung neuer Technologien höher und in Phasen der Entwicklung neuer Technologien (also in der Phase vor ihrer Markteinführung) niedriger. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sehen wir die Auswirkung der Einführung von neuen, innovativen Produkten am Markt. AT&S strebt im Mittel einen jährlichen Vitality Index von mindestens 20 % an. Für das abgelaufene Geschäftsjahr ergab sich ein Vitality Index von 25,8 %. Dadurch liegt er etwas niedriger als im Vorjahr (25,9 %), was durch eine etwas verzögerte Einführung neuer Technologien zu begründen ist. Diese mussten an die neuen makroökonomischen und geopolitischen Verhältnisse angepasst werden. Die Innovationskraft und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens spiegeln sich u. a. in der Anzahl und Qualität seiner geistigen Schutzrechte wider: Weltweit hat AT&S im Geschäftsjahr 2024/25 insgesamt 47 Erfindungen neu zur Anmeldung eingereicht. Aktuell kommt AT&S auf 608 Patentfamilien, die zu 888 erteilten Schutzrechten führen. Das IP-Portfolio wird durch extern erworbene Lizenzen – insbesondere im Bereich der Embedding-Technologie – weiter gestärkt. F&E-Aufwand: 8,6 % vom Umsatz Die Kosten für die Forschungs- und Entwicklungsprojekte beliefen sich im Geschäftsjahr 2024/25 auf 137,1 Mio. €. Dies entspricht einer Forschungsquote (d. h. in Relation zum Umsatz) von 8,6 % gegenüber 10,0 % im Vorjahr. Mit dieser weiterhin hohen Forschungsquote sichert AT&S seine Position als Technologieführer auch für die kommenden Jahre ab. Zweistufiger Entwicklungsprozess AT&S folgt einem zweistufigen Innovationsprozess: Die Grundlage für den ersten Schritt stellen sogenannte Technologieplattformen dar. In diesen Technologieplattformen werden technische Lösungsansätze erarbeitet, die technische Problemstellungen der nächsten Jahre in den strategischen Applikationen von AT&S lösen. Diese Stufe entspricht der angewandten Forschung und Technologieevaluierung. Anschließend ist es Aufgabe der lokalen Abteilungen für Technologieentwicklung und -implementierung an den Standorten von AT&S, die Prozesse und Produkte experimentell weiterzuentwickeln und in den bestehenden Produktionsablauf zu integrieren. Begleitet werden diese Entwicklungstätigkeiten durch Entwicklungen im virtuellen Bereich und eine starke Kooperation mit unseren Kunden, Lieferanten und Forschungseinrichtungen. Wesentliche Entwicklungsprojekte Die Kernentwicklungsfelder für „High Performance Computing“, „Hochfrequenzelektronik“ und „Power and Power Efficiency“ wurden weiter ausgebaut. In diesen Plattformen werden Lösungskonzepte entwickelt, welche die Herausforderungen der elektronischen Systeme bis zum Ende der Dekade unterstützen und bestmöglich meistern werden. Wesentliche Fortschritte wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr im Bereich der Stromversorgung von Computersystemen erreicht. Innovative Lösungen mit AT&S-Technologie versorgen die großen Datenzentren hocheffizient mit Strom. Zusätzlich stehen neue Konzepte der Stromversorgung in den Substraten kurz vor der Markteinführung. Gleich wie Umspannwerke in der Stromversorgung unserer Städte versorgen Wandler die in die Kerne unserer Substrate integriert sind die einzelnen Bereiche der Computerprozessoren mit den individuellen Strombedürfnissen. Dies ermöglicht eine wesentlich sparsamere Nutzung der Energie. Zusätzlich werden neue Aufbau- und Verbindungskonzepte entwickelt, die es ermöglichen, Einzelkomponenten von Computerchips mit einer hohen Signalrate zu verbinden und unter Einsatz unterschiedlichster Materialien (z.B.: Glas) die neuen immer größer werdenden IC-Substrate mit der nötigen Zuverlässigkeit und Formstabilität zu versehen. Diese Entwicklungen werden in Zukunft stark durch das kurz vor seiner Fertigstellung befindliche F&E-Zentrum an der AT&S-Zentrale in Leoben unterstützt und beschleunigt. Dabei handelt es sich um ein Entwicklungszentrum für IC-Substrate und andere Technologien im Bereich des „Advanced Electronic Packaging“. Das Kernstück stellt eine F&E-, Prototypen- und Serienfertigungslinie dar, die technologisch global einen neuen Standard in diesem Bereich setzt. Durch diese Maßnahme wird ein Technologiebereich, der heute nur in Asien verfügbar ist, nach Europa gebracht, was natürlich auch einen wesentlichen Beitrag zur technologischen Versorgungssicherheit darstellt. Zusammen mit den Investitionen in die Forschung und Entwicklung in der Zentrale in Leoben in den Bereichen „Substrat-Core“ und „Packaging-Technologien“ über die letzten Jahre wird dieses neue Zentrum zu einem „Hotspot“ der Elektronikentwicklung und der Garant für zukunftsweisende Lösungen aus dem Hause AT&S. 5. Chancen und Risiken 5.1. Chancen- und Risikomanagement Struktur und Instrumente Das Chancen- und Risikomanagement ist im AT&S-Konzern eine wichtige Voraussetzung unternehmerischen Handelns. Mit dem Ziel, den Unternehmenswert zu steigern, werden nicht nur Chancen wahrgenommen, sondern auch Risiken eingegangen. Die Aufgabe des Risikomanagements ist es, ein einheitliches System zur Verfügung zu stellen, welches es ermöglicht, positive oder negative Abweichungen von den Unternehmenszielen frühzeitig zu erkennen und proaktiv zu steuern. Daher betreibt AT&S, gemäß ÖCGK-Anforderung, ein konzernweites Risikomanagement (RM) und gemäß COSO-Standard ein Internes Kontrollsystem (IKS) sowie eine am IIA-Standard orientierte interne Revision. Organisatorisch fallen das Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem und die interne Revision in die Verantwortung des Finanzvorstands. Das Risikomanagement berichtet dem Gesamtvorstand regelmäßig in einer Vorstandssitzung. Die Einbindung des Aufsichtsrats erfolgt im Rahmen der zumindest zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Prüfungsausschusses. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems wird jährlich im Zuge der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer gemäß Regel 83 ÖCGK beurteilt. Der in Abb. 1 dargestellte Risikomanagementprozess wird mindestens zweimal jährlich durchlaufen. Die Risikosteuerung erfolgt gemäß Risikostrategie und Risikoappetit auf der dem entsprechenden Risikolevel zugeordneten Hierarchieebene (siehe Abb. 2), welche in einer konzernweiten Risikomanagementrichtlinie festgelegt wurde. RISIKOMANAGEMENT 2024/25 Im vergangenen Jahr wurden Verbesserungen an den Risikomanagementprozessen vorgenommen. Das Risikomanagementtool wurde weiterentwickelt, um die Effizienz der Risikoaggregation und des Risikoberichtsprozesses zu erhöhen. Außerdem wurden die Risikokategorien entsprechend potenziellen Bedrohungen und organisatorischen Anforderungen angepasst. Die aktualisierten Risikokategorien und die wichtigsten Unterkategorien sind in Abb. 3 dargestellt. Darüber hinaus wurden die Risiken weiter quantifiziert und damit die Vollständigkeit sowie Klarheit der Risikoberichterstattung erhöht. Diese Verbesserungen haben insgesamt die Fähigkeit gestärkt, Risiken effektiv zu identifizieren, zu bewerten und zu managen. 5.2. Erläuterung der Einzelrisiken Grundsätzlich sind die Risiken, Ungewissheiten und Chancen der Gruppe von den weltweiten Entwicklungen am Leiterplatten- und Substratmarkt sowie von der eigenen operativen Performance abhängig. Im nachfolgenden Abschnitt werden die wesentlichen Risiken je Risikokategorie (siehe Abb. 3) beschrieben. E. MARKT und umwelt Wirtschaft Internationale Beziehungen In der heutigen Zeit spielt der Welthandel eine wichtige Rolle für alle großen Volkswirtschaften: eine wirtschaftliche Schwäche kann sich durch die komplexen Beziehungen der globalen Lieferketten schnell auf andere Regionen ausbreiten. Eine Verschärfung der protektionistischen Handelspolitik und zunehmende handelspolitische Unsicherheit könnten die Handelsströme stören und Welleneffekte auslösen, die sowohl das regionale als auch das globale Wachstum untergraben würden. Darüber hinaus könnten Zölle inflationäre Effekte auslösen, die die Verbrauchernachfrage und private Investitionen dämpfen könnten. Störungen der Lieferketten, der Wirtschaftstätigkeit und/oder eine verringerte Verfügbarkeit wichtiger Rohstoffe könnten auch durch den Ausbruch von Konflikten, eine Eskalation laufender Kriege, Epidemien/Pandemien und extreme Wetterereignisse verursacht werden. Beschaffungspreise und Verfügbarkeit Die kurz nach Beginn des Krieges in der Ukraine beobachtete Volatilität der Marktpreise wurde eingedämmt: Bei den Rohstoffen war der LME-Kupferpreis in den letzten zwölf Monaten sehr stabil. Im Gegensatz dazu, stiegen die Goldpreise als Symbol für die globale finanzielle Unsicherheit kontinuierlich an, während der Palladiumpreis gesunken ist, sodass sich die Auswirkungen gegenseitig kompensieren konnten. Im Bereich Transport und Logistik ist der Konflikt im Nahen Osten seit Ende Dezember 2023 immer noch aktiv, die Reedereien haben die Durchfahrt durch das Rote Meer ausgesetzt und ihre Schiffe um das Kap der Guten Hoffnung in Afrika herumgeleitet. Diese Unterbrechungen im Suezkanal haben durch längere Transitzeiten zu weiteren Herausforderungen geführt, während sich die Gesamtkosten für die Fracht inzwischen stabilisiert zu haben scheinen. AT&S beobachtet die Situation gemeinsam mit ihren Partnern und Spediteuren sehr genau. Aufgrund der sofortigen Reaktion und der eingeleiteten Maßnahmen (z. B. Verlängerung der Vorlaufzeiten, Überarbeitung der Bestellmuster, Anpassung der Lagerbestände, Vorausbuchung von Schiffen) sind keine größeren Auswirkungen zu verzeichnen. Fremdwährungsrisiko Aufgrund des globalen Charakters der Geschäftstätigkeit der Gruppe werden die meisten Transaktionen in anderen Währungen als dem Euro abgewickelt. AT&S ist daher sowohl dem Transaktionsrisiko als auch dem Translationsrisiko ausgesetzt, das sich aus den Schwankungen der Wechselkurse zwischen den verschiedenen verwendeten Währungen ergibt. Beide Elemente des währungsbedingten Risikos können sich in erheblichem Maße nachteilig auf die Geschäftstätigkeit, das Betriebsergebnis, die Finanzlage und die Prognosen auswirken. Neben dem Euro sind die wichtigsten Währungen der US-Dollar (USD) auf der Einnahmenseite und der chinesische Yuan (CNY) auf der Kostenseite. Die Gruppe ist einem Transaktionsrisiko ausgesetzt, wenn sie Umsätze in einer Währung erzielt, die damit verbundenen Kosten jedoch in einer anderen Währung anfallen. Die Gruppe ist einem Translationsrisiko ausgesetzt, wenn die Einnahmen, Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten der Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, auf eine andere Währung als den Euro lauten. Zusätzlich zu dem eigentlichen Wechselkursrisiko haben der Bau und die Inbetriebnahme der neuen Produktionsanlage in Kulim, Malaysia, zu einem Anstieg des gesamten Wechselkursrisikos der Gruppe geführt, da eine weitere Währung, der Malaysische Ringgit (MYR), hinzugekommen ist. Die im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses vorgenommenen Währungsumrechnungen aus den Einzelabschlüssen der lokalen Tochtergesellschaften können trotz der Verwendung natürlicher Absicherungen ebenfalls Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben. Diese Auswirkungen betreffen unter anderem die Bewertung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und die Höhe des Eigenkapitals der Gruppe entweder über die Gewinn- und Verlustrechnung oder direkt über das sonstige Ergebnis (OCI). Das Ausmaß dieser Risiken wird regelmäßig analysiert. Die Ergebnisse fließen in Strategien zur Umsetzung eines effizienten Währungsmanagements ein Ökologie Die Herstellung von Leiterplatten und IC-Substraten erfordert eine Vielzahl von nasschemischen, energie- und wasserintensiven Prozessen. Außerdem müssen die Raumbedingungen im Produktionsbereich (z. B. Reinraum) und im Lagerbereich (z. B. Kühllager) bestimmte Grenzwerte einhalten. Klimabedingte Veränderungen können zu einem Anstieg der Umgebungstemperatur und einer höheren Häufigkeit extremer Wetterereignisse (z. B. Hitzewellen, Dürre) führen, was eine Limitierung der Ressourcen (z. B. Wasser- und Energieversorgung) zur Folge haben könnte. Infolgedessen könnten entweder die Kosten steigen (z. B. für Heizung oder Kühlung) oder im schlimmsten Fall kann es zu Unterbrechungen des Produktionsprozesses kommen, wenn die Versorgung unterbrochen wird. Zusätzlich könnten weitere Beschränkungen für die Emission von Schadstoffen in Luft und Wasser sowie strengere Standards für die Behandlung, Lagerung und Entsorgung von festen und gefährlichen Abfällen eingeführt werden. AT&S arbeitet daher an Recyclingprojekten (z. B. Kupfer- und Wasserrecycling) zur Erhöhung der Kreislaufwirtschaft und an Strategien zur Energie-, Wasser- und Abfallreduktion. Ein Teil der Mitarbeiter:innen in der Produktion arbeitet mit Chemikalien, oder ist Lärm oder Emissionen ausgesetzt. Unzureichende persönliche Sicherheitsstandards und ein unzureichendes Sicherheitsmanagement könnten zu Betriebsunterbrechungen aufgrund steigender Unfall- und Gesundheitsfälle führen. Um die Auswirkungen solcher Risiken zu minimieren, hat der Konzern ein Business Continuity Management eingerichtet. Darüber hinaus wurde eine Reihe von Standards und Verfahren zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter:innen entwickelt und umgesetzt sowie die existierenden Maßnahmen weiter verstärkt und ausgebaut. AT&S betreibt auch ein aktives Versicherungsmanagement in Abwägung der Risiken und der entsprechenden Kosten. Es wurden die für ein Unternehmen dieser Größe üblichen Versicherungspolicen abgeschlossen, sofern diese zu vertretbaren Kosten im Verhältnis zu den drohenden Risiken verfügbar sind. (Geo-)Politik Politische Risiken AT&S ist aufgrund seiner internationalen Aktivitäten naturgemäß Veränderungen in globalen Beziehungen ausgesetzt; dies bietet jedoch auch eine gewisse Flexibilität, um disruptiven Entwicklungen entgegenwirken zu können. Im Jahr 2024 ergeben sich die wesentlichsten geopolitischen Entwicklungen für den Elektronikmarkt aus den zunehmenden Spannungen zwischen den USA und China sowie zwischen Europa und China. So hat beispielsweise die Erweiterung der von der US-Regierung erstellten Entity List bereits zu einer Verringerung des adressierbaren Marktes für einige Halbleiterhersteller und fabrikloser IC-Lieferanten (Integrated Circuit) geführt. Im derzeitigen internationalen Klima sind Geschäfte in China besonders anfällig für negative Auswirkungen, die sich aus einer Verschlechterung der internationalen Beziehungen ergeben. Zusätzliche Exportkontrollen könnten zu einer Fragmentierung der globalen Märkte führen, was den adressierbaren Markt für AT&S und ihre Kunden zusätzlich schrumpfen lassen könnte. Auch die Verfügbarkeit und die Lieferzeiten von Rohstoffen, Anlagen oder anderen Gütern, die für die Kontinuität des Geschäftsbetriebs der AT&S oder ihrer Kunden wesentlich sind, könnten durch Exportkontrollen beeinträchtigt werden. Standortspezifische Risiken Der weitaus überwiegende Teil der operativen Tätigkeiten von AT&S ist außerhalb Österreichs, insbesondere in China, angesiedelt. Dies könnte AT&S dem Risiko von potenziellen rechtlichen Unsicherheiten, staatlichen Eingriffen, Handelsbeschränkungen und politischen Unruhen aussetzen. Weiters kann unabhängig davon jede Produktionsstätte disruptiven Ereignissen wie z. B. Feuer, Naturkatastrophen, kriegerischen Akten, Versorgungsengpässen oder anderen Elementarereignissen ausgesetzt sein. Die Kündigung von Landnutzungsrechten, Genehmigungen oder Leasingverträgen bestimmter Werke könnte die Produktionstätigkeit der Gruppe ebenfalls erheblich negativ beeinflussen. Markt Marktentwicklung Die Halbleiterindustrie ist seit jeher zyklisch und volatil. Diese Eigenschaften bedeuten einen zyklischen Druck auf die Auslastungsraten der Hersteller, was wiederum eine Auswirkung auf die Gewinnmargen hat. Abgesehen von einigen Nischen, wie z. B. Rechenzentren, bleibt die Nachfrage nach Elektronik und Halbleitern 2024 gedämpft. Die schwache Nachfrage hat in bestimmten Marktsegmenten, vor allem in dem Automobil- und Industriesegment, zu anhaltenden Bestandsproblemen geführt und beeinflusst sowohl die kurzfristigen Einnahmen als auch die langfristigen Aussichten. Geopolitische Spannungen und drohende Zölle könnten die künftige Nachfrage zusätzlich bremsen und so die schwierigen Marktbedingungen verlängern sowie das Gesamtwachstum begrenzen. Die übermäßige Abhängigkeit von bestimmten Endmärkten sowie von einigen wenigen Großkunden erhöht die Anfälligkeit für Veränderungen bei den Marktanteilen dieser Kunden und Fluktuationen auf diesen Märkten. Diese Vulnerabilität wirkt sich auch auf technologische Entwicklungen aus, die eng mit den wichtigsten Kunden abgestimmt sind. Umfassende Partnerschaften mit Marktführern bieten jedoch einzigartige Wachstumschancen, sowohl im Hinblick auf die geschäftliche als auch auf die technologische Entwicklung. Wettbewerbsrisiken Die meisten Marktsegmente für Leiterplatten und IC-Substrate sind von Überkapazitäten und unterschiedlich starkem Preisdruck betroffen. In der Leiterplattenherstellung wurden Investitionen in neue Kapazitäten hauptsächlich von etablierten Unternehmen getätigt, die ihre Präsenz weiter ausbauten; bei IC-Substraten wurden von neuen Marktteilnehmern erhebliche Investitionen getätigt, die nicht nur die Überkapazitäten, sondern auch den Wettbewerbsdruck verstärken. Diese Entwicklungen erhöhen das Risiko eines Verlusts von Marktanteilen und einer Verringerung der Gewinnspannen. Eine Reihe von Wettbewerbern, insbesondere im Bereich der IC-Substrate, sind Teil von Konglomeraten mit einem diversifizierten Geschäftsportfolio. Dies verleiht ihnen, im Vergleich zu spezialisierten IC-Substrat-Herstellern, eine größere Widerstandskraft und Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung und -nutzung. Technologie Durch den Kapazitätsaufbau für IC-Substrate in Kulim ergeben sich angesichts des erheblichen Investitionsvolumens spezifische Risiken. Der Markt für IC-Substrate wird durch technologische Änderungen beeinflusst. Der Aufbau eines R&D-Centers mit Prototypenproduktion in Österreich soll auch der Entwicklung neuer Technologien dienen und so zur Minderung des Markt- und Technologierisikos von IC-Substraten beitragen. Jedoch beinhaltet dieser technologische Fortschritt das allgemeine Risiko neuer Technologieentwicklungen. Komplikationen beim Vorantreiben dieser technologischen Entwicklungen und bei der Projektumsetzung können die Geschäftsentwicklung sowie die bestehenden finanziellen und administrativen Ressourcen erheblich belasten. S. Strategie Unternehmensstrategie Die derzeitige Unternehmensstrategie konzentriert sich auf die Ausweitung der Präsenz auf den Märkten für High-End-Leiterplatten und IC-Substrate. Die Strategie ist daher kapitalintensiv und auf Nischen ausgerichtet. Ein Rückgang des Geschäftsvolumens aufgrund von Konjunkturabschwüngen, Veränderungen des Marktanteils von Schlüsselkunden oder eine schlechte Umsetzung der Strategie stellen erhebliche Risiken für den Erfolg der strategischen Planung des Unternehmens dar. Die hohe Verschuldung, die sich aus der raschen Expansion des kapitalintensiven Geschäfts ergibt, birgt ebenfalls strategische Risiken. Ein hoher Verschuldungsgrad vermindert die Fähigkeit, schnell auf Veränderungen der Markt- oder Technologietrends zu reagieren. Eine hohe Verschuldung übt auch zusätzlichen Druck auf die kurzfristige Profitabilität aus und schränkt folglich die Möglichkeit ein, in Projekte mit längeren Amortisationszeiten zu investieren. Die Notwendigkeit, in verschiedene Arten von Leiterplattenprodukten und IC-Substraten zu investieren, kann zu Herausforderungen bei der Integration in den operativen Betrieb und der Ressourcenbereitstellung führen sowie das Wachstum des gesamten Portfolios beeinträchtigen. O. Operativ Kommunikation Risiken im Bereich der Kommunikation und des Informationsflusses ergeben sich aus einem Mangel an Ressourcen und Kommunikation, was zu uninformierten Stakeholdern, langwierigen Prozessen und Unzufriedenheit führen kann. Das Durchsickern falscher oder vertraulicher Informationen oder die Verbreitung falscher Gerüchte kann dem Unternehmen schaden und zu Medienanfragen, Kursverlusten und Unruhe unter den Beteiligten führen. Darüber hinaus kann es zu Verstößen gegen Gesetze und geistiges Eigentum kommen, wenn vertrauliche Daten verloren gehen, was Strafen und Rechtsverletzungen zur Folge hat. Eine durch die Krise ausgelöste negative Presse- und Medienkommunikation könnte den Ruf des Unternehmens weiter schädigen. Langsame Notfallreaktionen, Zeitzonenunterschiede und Sprachbarrieren können die Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung verzögern, wobei wichtige Details in der Übersetzung verloren gehen können, was zu einer ungenauen Berichterstattung führt. ESG Im Rahmen des unternehmensweiten Risikomanagements wurden auch Risiken in Bezug auf ESG – das sind jene im Hinblick auf Umwelt, Soziales und Governance – berücksichtigt. Für nähere Informationen zu den wesentlichen ESG-Auswirkungen, -Risiken und -Chancen wird auf die Nachhaltigkeitserklärung verwiesen. Finanzen Finanzierung und Liquiditätslage AT&S verwendet sowohl eine kurz- als auch eine langfristige Finanz- und Liquiditätsplanung, um den Finanzbedarf entsprechend der Geschäftsstrategie zu sichern. Zur Sicherung/Überbrückung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs kann die Gruppe auf den Zugang zu Kreditfinanzierungen und zu einem funktionierenden sowie liquiden Geldmarkt angewiesen sein. Die Verfügbarkeit sowohl von Krediten als auch von alternativen Bank- und Kapitalmarktfinanzierungen könnte aus Gründen, die mit der Gruppe im Zusammenhang stehen, eingeschränkt sein. Längerfristig wird AT&S ihre bestehenden finanziellen Verpflichtungen bei deren Fälligkeit refinanzieren müssen. Um dies tun zu können, müssen die finanziellen Anforderungen und andere Konditionen erfüllt werden, was möglicherweise nicht gelingt. Selbst wenn AT&S diese Bedingungen und Auflagen erfüllt, ist nicht klar, ob die erforderliche Finanzierung von Finanzinstituten zu akzeptablen Bedingungen oder überhaupt möglich ist. Die Fähigkeit, eine Finanzierung zu erhalten, hängt von der Kreditwürdigkeit der Gruppe zu dem Zeitpunkt ab, an dem Refinanzierung bestehender Schulden angestrebt wird. Des Weiteren spielen die Beziehungen zu Kreditinstituten, die Bedingungen auf den Kredit- und Kapitalmärkten im Allgemeinen und andere Faktoren eine Rolle. Sollte es nicht gelingen, eine solche Finanzierung zum erforderlichen Zeitpunkt zu erhalten, können finanzielle Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht refinanziert werden. Je nach Art des vereinbarten Zinssatzes (fester oder variabler Zinssatz) kann es zu weiteren Änderungen der Zinssätze in Bezug auf die Kreditaufnahme kommen. Dieses Risiko wird zentral von AT&S Group Treasury durch entsprechende Finanzinstrumente abgesichert. Bezüglich der Bereiche Finanzierungsrisiko, Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko sowie Wechselkursrisiko wird weiters auf Erläuterung 20 „Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten“ im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen. Kostenoptimierungsprogramme Um aus Nachfrageschwächen sowie Inflation resultierende Effekte wie den Preisdruck abzumildern, hat AT&S umfassende Kostenoptimierungsprogramme initiiert. Deren Fokus liegt darauf, den Umfang der kontinuierlichen Verbesserungsmaßnahmen zu erhöhen, deren Umsetzung zu beschleunigen sowie die ineffiziente Nutzung von Materialien und Ressourcen weitestgehend zu eliminieren. Kontinuierliche Kostenreduktion und Effizienzsteigerung in allen Geschäftsbereichen sind wesentlich für die Profitabilität der Gruppe. Sollten Kostenreduktionsmaßnahmen und Performancesteigerungen nicht wie geplant umsetzbar sein (oder können Kosten nicht an Kunden weitergegeben werden), kann sich das negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns auswirken. Steuerrechtliche Risiken Die Gesellschaft ist global tätig und unterliegt somit unterschiedlichen Steuersystemen. Solange die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung oder Verbindlichkeit nicht gegeben sind, werden nationale wie auch internationale Steuerrisiken unter Finanzrisiken subsumiert und entsprechend überwacht. Das derzeit wesentliche Steuerrisiko betrifft die Gesellschaft in Indien. Um zukünftige Steuerrisiken zu minimieren, überprüft der Konzern laufend die Compliance mit nationalen Steuergesetzgebungen und internationalen Richtlinien. Trotz des Bestrebens von AT&S, alle steuerlichen Gesetze und Vorschriften einzuhalten, besteht das Risiko von unterschiedlichen Auslegungen und Interpretationen internationaler Transaktionen in verschiedenen Ländern, welche zu einer Doppelbesteuerung und zusätzlichen Steuerbelastungen führen könnten. Darüber hinaus besteht das Risiko höherer Steuerbelastungen durch künftige Veränderungen in der Steuergesetzgebung. Personalwesen Die kollektive Industrieerfahrung und die Managementexpertise der Mitarbeiter:innen der AT&S-Gruppe sind ein Fundament zur Nutzung zukünftiger Chancen. Die beiden Großprojekte (Leoben und Kulim) erfordern eine hohe Anzahl von qualifiziertem Personal. Sollte es nicht möglich sein, ausreichend qualifiziertes Personal anzuwerben, könnte sich dies negativ auf den Fortschritt der Großprojekte auswirken. AT&S arbeitet kontinuierlich an Strategien, um Schlüsselarbeitskräfte zu halten, zusätzliche wertvolle Mitarbeiter:innen zu rekrutieren und die Fähigkeiten der Mitarbeiter:innen weiter auszubauen. Innovation/F&E Durch eigene Entwicklungen, Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und Investitionen ist es die Intention von AT&S, Chancen zu nutzen, geistiges Eigentum zu erlangen und zusätzlich Zugang zu chancenreichen Patenten zu erhalten. Risiken ergeben sich, sollte AT&S es verabsäumen, das geistige Eigentum zu sichern, und dadurch Mitbewerber in die Lage versetzen, diese Technologien zu nutzen. Rechtsstreitigkeiten über geistiges Eigentum könnten AT&S davon abhalten, in Streit stehende Technologien zu nutzen oder zu verkaufen. Außerdem können Rechtsstreitigkeiten über die missbräuchliche Verwendung von fremdem geistigen Eigentum erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen. Investitionen Um Wachstumspotenziale zu nutzen, hat AT&S wesentliche langfristige Investitionen in neue Technologien (IC-Substrate) durch Investitionen in eine Produktionsstätte im Kulim Hi-Tech Park, Kedah, Malaysia getätigt. Des Weiteren investierte das Unternehmen am Standort Leoben-Hinterberg in ein neues R&D-Center sowie eine Serienproduktion für Substrat- und Packaging-Lösungen für die globale Halbleiterindustrie. Darüber hinaus hat AT&S kleinere Entwicklungsprojekte initiiert und die Kapazitäten der bestehenden Technologien, wie SLP, mSap und HDI, erweitert. Unvorhergesehene technologische Entwicklungen, Veränderungen in der Nachfrage, Einschränkungen durch Patente Dritter, negative Preisentwicklungen, kürzere Technologie-zyklen oder Probleme bei der technischen Umsetzung können die Werthaltigkeit solcher Investitionen maßgeblich negativ beeinträchtigen. Dies kann generell alle bestehenden Geschäftsaktivitäten von AT&S betreffen. Bei Vorliegen entsprechender Indikatoren finden anlassbezogen Überprüfungen der Werthaltigkeit dieser Investitionen statt, welche aufgrund der hohen getätigten Investitionen zu einem entsprechend hohen Abschreibungsbedarf führen könnten. IT AT&S ist verschiedenen internen und externen IT-Sicherheitsrisiken ausgesetzt, die den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen können. Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen und fehlendes Bewusstsein der Mitarbeiter:innen erhöhen das Risiko für unerlaubte Zugriffe und Datenverluste. Zudem führen der Einsatz nicht standardisierter IT-Assets und veralteter IT-Systeme zu zusätzlichen Sicherheitslücken und Störungen. Auch Risiken im Zusammenhang mit der Infrastruktur, wie Unterbrechungen der Stromversorgung und unzureichende Notfallmaßnahmen, können zu erheblichen Beeinträchtigungen des Betriebs führen. AT&S setzt daher auf die kontinuierliche Optimierung und Weiterentwicklung der Infrastruktur und IT-Sicherheitsmaßnahmen sowie ein effizientes IT-Infrastrukturmanagement und eine umfassende Ressourcenplanung, um potenzielle Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb zu minimieren. Recht und Compliance Die Änderung regulatorischer Anforderungen (z. B. REACH und ROHS), wie Verbote spezieller Prozesse oder Materialien, könnte zu einem Anstieg der Produktionskosten führen. Bei Verletzung von Vertraulichkeitsanforderungen von Kundenseite oder durch den Bruch gesetzlicher Bestimmungen könnten AT&S erhebliche Schadenersatz- bzw. Strafzahlungen drohen. AT&S hat organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts bzw. zur Minimierung von Compliance-Risiken getroffen und baut diese laufend aus. Grundsätzlich verfolgt AT&S eine „Zero-Tolerance-Politik“ gegenüber Compliance-Verstößen und erwartet eine 100%-ige Einhaltung aller geltenden Gesetze und Regulierungen von allen Mitarbeiter:innen. Die verschiedenen Funktionen, die für Governance-, Risiko- und Compliance-Themen zuständig sind, unterstützen das Enterprise Risk Management bei der Überwachung der Risikolandschaft und tragen zur Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen bei. Darüber hinaus stellt AT&S eine Whistleblowing-Plattform und anschließende Prozesse zur unabhängigen Untersuchung zur Verfügung, die es Mitarbeiter:innen und externen Dritten ermöglichen, potenzielle Compliance-Verstöße zu melden. Produktion Der Produktionsbereich ist mit mehreren Risiken konfrontiert, darunter technologische und Equipment-Risiken wie veraltete Anlagen, Engpassmaschinen, fehlende Automatisierung von Prozessen und unzureichende Infrastruktur. Ertragsverluste, verringerte Wettbewerbsfähigkeit und geringe Auslastung können die Folge sein. Diese Risiken stehen in engem Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von wichtigen Ersatzteilen und Wartungsdienstleistungen und können zu geringem Output, Auswirkungen auf den Versand und Kapazitätsverlusten führen. Kapazitäts- und Nachfragerisiken entstehen durch plötzliche Nachfragespitzen oder -einbrüche bei den Kunden, die eine unzureichende Ressourcenplanung zur Folge haben. Dadurch kann es zu überhöhten oder knappen Lagerbeständen und einem Mangel an Ressourcen zur Deckung der Nachfrage kommen. Instabile Produktionsprozesse, die durch eine zu geringe Auslastung von Maschinen verursacht werden, können zu Qualitätsmängeln, höheren Ausschusskosten und im schlimmsten Fall zu Kundenreklamationen führen. Zu den Systemrisiken gehören unzureichende Schulungen für Mitarbeiter:innen, Probleme bei der Anlagensteuerung, Mängel bei den Überwachungssystemen (z. B. Systemverfügbarkeit) und Ausfälle des internen Berichtswesens, welche eine negative Auswirkung auf Ertrag, Effizienz und Produktivität haben können. Einkauf Die Beschaffungsstrategie von AT&S setzt auf eine breite und klar diversifizierte Basis sorgfältig ausgewählter Lieferanten, um Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten zu reduzieren. Zu wesentlichen Schlüssellieferanten mit besonderem Know-how und Wettbewerbsfähigkeit bestehen langjährige stabile Lieferanten-Kunden-Beziehungen. Um Lieferengpässen vorzubeugen, betreibt AT&S ein konsequentes Lieferantenrisikomanagement unter Berücksichtigung von regionalen Clusterrisiken, unterschiedlichen Versorgungswegen und alternativen Beschaffungsmöglichkeiten. Bei bestimmten chemischen Produkten und Verbundwerkstoffen kommt es jedoch durch Anordnung des Kunden zu einer Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten. Wenn diese Lieferanten aufgrund von globalen Engpässen oder Unterbrechungen in der Lieferkette nicht in der geforderten Qualität oder Quantität liefern können, kann dies zu Produktionsverzögerungen und erhöhten Kosten führen. Die Trends in der Lieferkette entwickeln sich ständig weiter, und die jüngste Geschichte hat gezeigt, wie wichtig es ist, reaktionsfähig, skalierbar und flexibel zu sein. Aufgrund des Marktabschwungs im vergangenen Jahr, der zu einer noch stärkeren Volatilität der Kundennachfrage geführt hat, ist eine rasche Reaktion mit kürzeren Vorlaufzeiten wesentlich, um sich in Sachen Kundenservice und Wertschöpfung auszuzeichnen. AT&S optimiert laufend die Lieferantenbasis, um Werte zu schaffen, Lieferzeiten zu verkürzen, Beschaffungsrisiken durch gezieltes Lieferantenmanagement zu minimieren und Kundenerwartungen zu übertreffen. Die Krisen der Vergangenheit (Covid-19, Krieg in der Ukraine, geopolitische Spannungen) haben letztendlich zu einer Verbesserung der Reaktionsfähigkeit und einer Verkürzung der Lieferzeiten geführt, dank alternativer Transportmöglichkeiten sowie der Qualifizierung neuer Lieferanten, die regional näher an den AT&S Produktionsstandorten liegen. Ebenso wird im Vorgriff auf unseren Produktionsbedarf in Malaysia eine erweiterte Lieferantenbasis in Südostasien aufgebaut. Der Regierungswechsel in den USA hat zu einer verschärften Zollpolitik geführt. AT&S überprüft daher laufend die Skalierbarkeit und Belastbarkeit der Lieferkette, sowohl im Hinblick auf mögliche Herkunftsländer als auch auf Rechnungswährungen, um Unterbrechungen und negative Auswirkungen zu vermeiden. Vertrieb AT&S hat es durch fortgeschrittene Fertigungstechnologien und hohe Qualitätsstandards geschafft, sich als verlässlicher Anbieter für einige der weltweit namhaftesten Abnehmer in der Elektronikindustrie zu etablieren. Aufgrund der Fokussierung auf High-End-Technologie ist die Zahl der Abnehmer auf die Technologieführer beschränkt. Die Umsätze mit den fünf größten Kunden tragen 71 % zum Gesamtumsatz bei, wobei der jeweilige Anteil zwischen 2 % und 29 % liegt. Die mittlerweile langfristigen Geschäftsbeziehungen mit diesen Kunden bieten auch in Zukunft gute Chancen. Allerdings birgt die Konzentration auch Risiken im Falle einer signifikanten Reduktion der Geschäftsvolumina oder der Profitabilität bei diesen Kunden. Im Rahmen der Diversifikationsstrategie ist es AT&S gelungen, bereits weitere IC-Substrat-Kunden zu gewinnen, welche insbesondere im Bereich Server-ICs tätig sind. Diese Maßnahmen unterstützen die schnelle Kompensation möglicher negativer Entwicklungen bei einzelnen wesentlichen Kunden. Nichtsdestotrotz können nachteilige Änderungen in den Märkten eine negative Auswirkung auf AT&S haben, da die Kunden in ähnlichen Marktsegmenten agieren. Informationssicherheit Um Betrugsversuchen wie bisher erfolgreich begegnen zu können, wurden die internen Kontrollen in den letzten Geschäftsjahren weiter intensiviert und die Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen hinsichtlich solcher Betrugsschemata erhöht. Durch die Analyse der unternehmensinternen Prozesse hinsichtlich der Verwendung von personenbezogenen Daten wurden erforderliche Maßnahmen erhoben und implementiert, um den Schutz sensibler Daten zu gewährleisten. Nach erfolgreicher Zertifizierung aller Standorte nach ISO 27001 wurde das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) in allen Produktionsstandorten ausgerollt. Laufende Bemühungen zur Einhaltung internationaler IT-Standards sollen eine sichere Handhabung und einen angemessenen Zugang zu Informationen sowie die Verfügbarkeit zuverlässiger Systeme gewährleisten. Trotz bester Bemühungen muss anerkannt werden, dass kein System völlig immun gegen mögliche Hackerangriffe ist. Solche Vorfälle könnten sich negativ auf die Sicherheit der Daten und die Verfügbarkeit der IT-Systeme von AT&S auswirken, falls sie auftreten. AT&S bemüht sich ständig, diese Risiken zu mindern sowie die Sicherheit und Integrität der Systeme zu gewährleisten. Qualitätsmanagement Wie bisher wird eine hohe Produktqualität, Liefertreue und Servicequalität auch in Zukunft die Chance bieten, sich von Mitbewerbern zu differenzieren und entsprechende Wachstumschancen wahrzunehmen. Andererseits muss AT&S, insbesondere wichtigen Kunden, teilweise auch substanzielle vertragliche Zusagen, beispielsweise hinsichtlich Kapazitätsreserven und Mengengarantien, Termintreue und Qualitätsperformance, geben. Technische Defekte und Mängel in der Qualität sowie Schwierigkeiten bei der Lieferung von Produkten oder die Nichtbereitstellung zugesagter Mengengarantien könnten AT&S Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie Vertragsstrafen aussetzen. Qualitätsmängel können zu einer Liefersperre von bestimmten Teilenummern führen. Solche Liefersperren können, auch wenn die Qualitätsmängel nicht durch den Produktionsprozess von AT&S, sondern innerhalb der Lieferkette verursacht wurden, erhebliche Umsatzrückgänge zur Folge haben. Substanzielle Qualitätsmängel könnten auch Rückrufaktionen und den Verlust von Kunden nach sich ziehen. AT&S unterhält ein entsprechendes Qualitäts- und Planungswesen, um mangelnde Produktqualität und Planungsfehler sowie negative Folgen daraus nach Möglichkeit auszuschließen bzw. zu minimieren. Um eine hohe Produktqualität sicherstellen zu können, erfüllt AT&S nicht nur allgemeine internationale Qualitätsstandards (ISO 9001), sondern auch weiterführende Standards für Automobil (z. B. IATF 16949), Luftfahrt (z. B. EN9100 und NADCAP-Akkreditierung) und Medizintechnik (z. B. DS/EN ISO 13485). Außerdem ist AT&S grundsätzlich – unter Berücksichtigung von Deckungsausschlüssen beziehungsweise üblichen Deckungslimits – im Rahmen einer (erweiterten) Produkthaftpflichtversicherung gegen Produkthaftpflichtrisiken abgesichert. 5.3. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf das Rechnungswesen Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem und Risikomanagement ist integrierter Bestandteil des konzernweiten Risikomanagementsystems. In Anlehnung an das Rahmenkonzept des COSO (The Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) werden unter dem Begriff des unternehmensweiten Risikomanagements das eigentliche Risikomanagement sowie das Interne Kontrollsystem (IKS) subsumiert. Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements, des Internen Kontrollsystems sowie der internen Revision von AT&S sind in einem konzernweiten Risikomanagement- und Revisionshandbuch festgehalten. Die Dokumentation der internen Kontrollen (Geschäftsprozesse, Risiken, Kontrollmaßnahmen und Verantwortliche) erfolgt grundsätzlich in Form von Kontrollmatrizen, die in einer zentralen Managementdatenbank archiviert werden. Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem beinhaltet dabei die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung im Sinne der beschriebenen Kontrollziele für die Finanzberichterstattung. Das Interne Kontrollsystem verfolgt das Ziel, die Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung sowie die Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und internen Regularien sicherzustellen. Weitere Grundsätze des IKS sind: ◾ Identifikation operativer Risiken sowie Definition und Implementierung adäquater Kontrollmaßnahmen ◾ Sicherstellung einer adäquaten Funktionstrennung ◾ Sicherstellung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Rechnungswesens ◾ Gewährleistung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit ◾ Aufdeckung bereits entstandener Schäden ◾ Schutz materieller und immaterieller Vermögenswerte Die Prozesse der Rechnungslegung sind in gesonderten Verfahrensanweisungen dokumentiert. Diese sind konzernweit einheitlich ausgestaltet und werden in einem standardisierten Dokumentationsformat abgebildet. Aus den spezifischen lokalen Regelungen resultieren zusätzliche Anforderungen an die Rechnungslegungsprozesse. Die Grundlagen der Rechnungslegung und Berichterstattung sind in den Prozessbeschreibungen und in ausführlichen Verfahrensanweisungen dokumentiert, welche ebenfalls im zentralen Dokumentenmanagementsystem archiviert sind. Darüber hinaus werden Arbeitsbehelfe zu Bewertungsläufen, Bilanzierungsvorgängen und organisatorischen Erfordernissen im Zusammenhang mit den Rechnungslegungs- und Jahresabschlussprozessen erstellt und laufend aktualisiert. Die notwendigen Kontrollmaßnahmen im Zusammenhang mit den Prozessen der Rechnungslegung, beispielsweise Zugriffsberechtigungen und Funktionstrennungen, werden im Internen Kontrollsystem dokumentiert. Ihre Umsetzung und Wirksamkeit wird von der internen Revision regelmäßig überprüft und etwaige Verbesserungsmaßnahmen identifiziert. Die interne Finanzberichterstattung erfolgt monatlich als Bestandteil der Konzernberichterstattung, wobei die Finanzinformationen durch die Organisationseinheiten Corporate Finance und Corporate Controlling überprüft und analysiert werden. Die monatliche Soll-Ist-Abweichung mit entsprechender Kommentierung der Segment- bzw. Werksergebnisse sowie des Gesellschaftsergebnisses wird intern an die Führungskräfte und an die Mitglieder des Aufsichtsrats berichtet. Die jährliche Budgeterstellung erfolgt durch die Organisationseinheit Corporate Controlling. Auf Basis der Quartalsergebnisse und aktuellen Planungsinformationen werden unterjährig quartalsweise Vorschaurechnungen (Forecasts) für das verbleibende Geschäftsjahr erstellt. Die Vorschaurechnungen mit Kommentierung zum Budgetvergleich und Darstellungen zur Auswirkung von Chancen und Risiken bis Geschäftsjahresende werden an den Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Neben der regelmäßigen Berichterstattung werden Mehrjahresplanungen, projektbezogene Finanzinformationen oder Berechnungen über Investitionsvorhaben aufbereitet und an den Vorstand und Aufsichtsrat übermittelt. 6. Ausblick Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Das globale Wirtschaftswachstum bleibt 2024 stabil. Das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) für 2024 wird auf 3,2 % geschätzt, was dem Wert von 3,1 % aus dem Jahr 2023 entspricht.42 Insgesamt stützte die Desinflation die Ausgaben der Haushalte und ermöglichte eine Lockerung der Geldpolitik in den meisten großen Volkswirtschaften. Für die Zukunft wird ein globales BIP-Wachstum von 3,3 % sowohl für 2025 als auch für 2026 prognostiziert, wenn auch mit erheblichen Abwärtsrisiken, die sich aus der Unsicherheit über die Zunahme protektionistischer Handelspolitiken und den damit verbundenen politischen Spannungen ergeben. Das Wachstum war ungleichmäßig verteilt, da die fortgeschrittenen Volkswirtschaften weiterhin langsamer wuchsen als die Entwicklungsländer. Unter den fortgeschrittenen Volkswirtschaften verzeichneten die USA weiterhin ein starkes BIP-Wachstum von 2,8 %, während das Wachstum in den meisten europäischen Ländern schwach ausfiel, wobei der Euroraum ein Gesamtwachstum von nur 0,8 % verzeichnete. Unter den Entwicklungsländern war das Wachstum in Indien (+6,5 %) am stärksten, da das Land seine industrielle Basis weiter ausbaut. Auch China verzeichnete mit einem BIP-Wachstum von 4,8 % ein starkes Wachstum, das jedoch hinter den Erwartungen zurückblieb. Für das Kalenderjahr 2025 gehen die Marktanalysen von einer Wachstum von rund 6 % bei Leiterplatten und von rund 10 % bei IC-Substraten aus. Bezüglich weiterführender Informationen zu Industrie- und Technologie-Trends wird auf Punkt 1 „Markt- und Branchenumfeld“ des Konzernlageberichts verwiesen. Erwartetes Marktumfeld Auch wenn es in den vergangenen Tagen Zeichen einer Entspannung gab, bleibt der schwelende Handelskonflikt der USA mit dem Rest der Welt – und insbesondere China – der größte Unsicherheitsfaktor für das erwartete Marktumfeld. Aktuell zeigt sich eine große Diskrepanz der Entwicklung in den verschiedenen Teilmärkten. Während sich die Volumina im Bereich der Mobilen Endgeräte, Computer und Kommunikationsinfrastruktur als stabil erweisen und saisonales Wachstum gezeigt haben, stagniert Automotive, und die Schwäche im Bereich Industrie hält weiter an. AT&S erwartet, dass diese Schwäche, welche vor allem in Europa spürbar ist, bis ins nächste Geschäftsjahr anhält. Auch wenn insgesamt die Preise bei Leiterplatten weniger stark gefallen sind als im vergangenen Jahr, herrscht weitestgehend anhaltender Preisdruck. Bei Substraten herrscht bei den Preisen unveränderter Druck vor. Im Bereich der Leiterplatte sind es vor allem die mobilen Endgeräte, der Rüstungsbereich und Rechenzentren, welche positive Prognosen zeigen, und im letzten Quartal den Leiterplattenmarkt antrieben. Neben einem gestiegenen Investment in Server, wird auch die dazugehörige Kommunikationsinfrastruktur weiter ausgebaut. Gleichzeitig drücken die gesunkene Nachfrage bei E-Mobilität und die generelle konjunkturelle Schwäche weiterhin auf die Nachfrage für Automotive- und vor allem Industrial-Leiterplatten. Auch die Lagerbestände bei Automotive und Industrial sind immer noch erhöht und befinden sich im Abbau. Im Bereich der IC-Substrate profitierte der Markt von der Erholung des Client-Computing-Bedarfs und speziellen AI-Chips, wohingegen die Entwicklung des klassischen Server-Segments weiter gedämpft ist. Ein Aufschwung hängt maßgeblich mit einer allgemeinen konjunkturellen Erholung zusammen und wird daher nicht mehr in diesem Jahr erwartet. Gesamtaussage für das Geschäftsjahr 2025/26 Es wird erwartet, dass die US-amerikanische Regierung in den nächsten Monaten ein klareres Bild geben wird, wie sie künftig mit Einführzöllen für Waren in die USA umgehen will. AT&S erwartet aus dieser Entscheidung zwar keinen unmittelbaren gewichtigen Einfluss auf seine eigenen Produkte, auf die Endprodukte seiner Kunden könnte dies aber erheblichen Einfluss haben – und damit dann auch auf die Nachfrage nach Produkten von AT&S. Der Vorstand hat daher entschieden, mit der Jahresprognose 2025/26 zu warten, bis die Auswirkungen möglicher Entscheidungen mit den zentralen Kunden abgestimmt wurden. Anstatt einer Jahresprognose gibt das Unternehmen seine Erwartungen für das erste Quartal 2025/26 bekannt. Das Management plant ein Investitionsvolumen von etwa 65 Mio. € (Q1 2024/25: 93 Mio. €). In den übrigen Quartalen des Geschäftsjahres erwar-tet das Unternehmen ein Investitionsvolumen über diesem Wert. Der überwiegende Teil dieser Investitionen wird in den Ausbau der IC-Substrat-Produktion im neuen Werk in Kulim fließen. Im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2025/26 beobachtet das Management, dass das volatile Bestellverhalten eines Schlüsselkunden anhält und sich auch die Schwäche im europäischen Automotive- und Industriemarkt fortsetzt. Die Hochvolumen-Produktion im neuen Werk in Kulim ist angelaufen, während der nächsten Monate werden aber die Anlaufkosten der weiteren Linien das Verhältnis von Ergebnis zu Umsatz noch belasten. Das Unternehmen plant einen Quartalsumsatz von ca. 400 Mio. € zu erzielen (Q1 2024/25: 349 Mio. €), die erwartete EBITDA-Marge wird mit etwa 16 % die erwähnten Anlaufkosten der weiteren Linien noch widerspiegeln (Q1 2024/25: 18,5 %). Leoben-Hinterberg, am 14. Mai 2025 Der Vorstand Dr.-Ing. Michael Mertin e.h. Dr. Peter Schneider e.h. Dr. Peter Griehsnig e.h. Mag.a Petra Preining e.h. DI Ingolf Schröder e.h. Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2024/25 Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, Leoben, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Werthaltigkeit der Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen ◾ Sachverhalt und Problemstellung In der AT&S AG bestehen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von rd. 397 Mio EUR sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von rd. 2.568 Mio EUR, zusammen stellen diese Positionen 81 % des ausgewiesenen Anlagevermögens dar. Die Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Der beizulegende Wert wird auf Basis einer Unternehmensbewertung ermittelt. Wir verweisen auf die Ausführungen zur Bewertung der Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen im Anhang („Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“, Abschnitt „3.1. Anlagevermögen“). Das Bewertungsergebnis hängt in hohem Maße von den Einschätzungen des Managements über die zukünftigen Zahlungsströme sowie von den verwendeten Diskontierungszinssätzen ab. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und der Komplexität der Bewertung sowie der Bedeutung der Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen im Jahresabschluss der Gesellschaft haben wir diesen Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung als besonders wichtig bestimmt. ◾ Prüferisches Vorgehen Wir haben die Angemessenheit der vom Management durchgeführten Werthaltigkeitstests auf Basis einer risikobasierten Auswahl von Anteilen und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen beurteilt und haben dabei insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: ◾ Vergleich der im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfungen angesetzten Parameter mit unternehmensspezifischen Informationen sowie branchenspezifischen Marktdaten bzw. ‑erwartungen aus externen und internen Datenquellen; ◾ Beurteilung der Angemessenheit der angewendeten Bewertungsmodelle; ◾ Verschaffung eines Überblicks über den Planungsprozess und kritische Untersuchung des Rückvergleichs des Budgets und des Business Plans; ◾ Abgleich der zur Ermittlung der zukünftigen Zahlungsströme herangezogenen Plandaten mit den vom Aufsichtsrat genehmigten Budgets und ◾ Hinzuziehung interner Experten zur Plausibilisierung der Kapitalkosten mittels Vergleichsanalyse. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: ◾ Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ◾ Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. ◾ Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. ◾ Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. ◾ Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 4. Juli 2024 als Abschlussprüfer für das am 31. März 2025 endende Geschäftsjahr gewählt und am 7. November 2024 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. März 2021 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Gerhard Marterbauer. Wien 15. Mai 2025 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Mag. Gerhard Marterbauer Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. Erklärung aller gesetzlichen Vertreter Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards erstellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Leoben-Hinterberg, am 14. Mai 2025 Der Vorstand Dr.-Ing. Michael Mertin e. h. Chief Executive Officer Dr. Peter Schneider e.h. Vorstandsmitglied, EVP BU Electronics Solutions, stellvertretender CEO Dr. Peter Griehsnig e.h. Chief Technology Officer Mag.a Petra Preining e.h. Chief Financial Officer DI Ingolf Schröder e.h. Vorstandsmitglied, EVP BU Microelectronics 1 IMF, „World Economic Outlook Update”, Januar 2025. 2 Eine Zusammenstellung ausländischer Personen, Unternehmen und Organisationen durch die US-Regierung, die als nationales Sicherheitsrisiko eingestuft werden und für die Exportbeschränkungen und Lizenzanforderungen für bestimmte Technologien und Güter gelten. 3 NASA, Pressemitteilung „Temperatures Rising: NASA confirms 2024 Warmest Year on Record“, Januar 2025. 4 Semiconductor Industry Association, Pressemitteilung „Global Semiconductor Sales Increase 19.1% in 2024; Double-Digit Growth Projected in 2025”, Februar 2025. 5 Prismark Partners, „Application Forecasts”, March 2025. 6 Gartner, Pressmitteilung „Gartner Forecasts Worldwide Semiconductor Revenue to Grow 14% in 2025”, Oktober 2024. 7 IDC Quarterly Mobile Phone Tracker; IDC Quarterly Personal Computing Device Tracker; Prismark „Application Forecast”, März 2025. 8 IDC Quarterly Mobile Phone Tracker; IDC Quarterly Personal Computing Device Tracker; Prismark „Application Forecast”, März 2025. 9 IDC Quarterly Personal Computing Device Tracker, Januar 2025. 10 IDC Quarterly Personal Computing Device Tracker, Januar 2025. 11 LMC, LVF Report, Januar 2025. 12 LMC, Global Automotive Market forecast, Februar 2025. 13 CalibrADAS Canada, „2024: A Pivotal Year for the ADAS Industry”, Dezember 2024. 14 J.P. Morgan, „The MedTech Monitor”, December 2024. 15 IATA; Full Year Air Passenger Market Analysis, Dezember 2024. 16 IATA; Full Year Air Cargo Market Analysis, Dezember 2024. 17 McKinsey, Satellites in Orbit by 2030, Januar 2025. 18 IEA, „Renewables 2024”, October 2024. 19 IEA, „Electricity 2025”, February 2025. 20 A3 Association for Advancing Automation, Humanoid Robots on the Rise: Meet the Industry’s Game Changers, September 2024. 21 IMF, „World Economic Outlook Update”, Januar 2025. 22 IMF, „World Economic Outlook Update”, Januar 2025. 23 Eine Zusammenstellung ausländischer Personen, Unternehmen und Organisationen durch die US-Regierung, die als nationales Sicherheitsrisiko eingestuft werden und für die Exportbeschränkungen und Lizenzanforderungen für bestimmte Technologien und Güter gelten. 24 NASA, Pressemitteilung „Temperatures Rising: NASA confirms 2024 Warmest Year on Record“, Januar 2025. 25 Semiconductor Industry Association, Pressemitteilung „Global Semiconductor Sales Increase 19.1% in 2024; Double-Digit Growth Projected in 2025”, Februar 2025. 26 Prismark Partners, „Application Forecasts”, March 2025. 27 Gartner, Pressmitteilung „Gartner Forecasts Worldwide Semiconductor Revenue to Grow 14% in 2025”, Oktober 2024. 28 IDC Quarterly Mobile Phone Tracker; IDC Quarterly Personal Computing Device Tracker; Prismark „Application Forecast”, März 2025. 29 IDC Quarterly Mobile Phone Tracker; IDC Quarterly Personal Computing Device Tracker; Prismark „Application Forecast”, März 2025. 30 IDC Quarterly Personal Computing Device Tracker, Januar 2025. 31 IDC Quarterly Personal Computing Device Tracker, Januar 2025. 32 LMC, LVF Report, Januar 2025. 33 LMC, Global Automotive Market forecast, Februar 2025. 34 CalibrADAS Canada, „2024: A Pivotal Year for the ADAS Industry”, Dezember 2024. 35 J.P. Morgan, „The MedTech Monitor”, December 2024. 36 IATA; Full Year Air Passenger Market Analysis, Dezember 2024. 37 IATA; Full Year Air Cargo Market Analysis, Dezember 2024. 38 McKinsey, Satellites in Orbit by 2030, Januar 2025. 39 IEA, „Renewables 2024”, October 2024. 40 IEA, „Electricity 2025”, February 2025. 41 A3 Association for Advancing Automation, Humanoid Robots on the Rise: Meet the Industry’s Game Changers, September 2024. 42 IMF, „World Economic Outlook Update”, Januar 2025.
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