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AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG

Annual Report (ESEF) Jun 10, 2021

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AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft

Jahresfinanzbericht zum 31. März 2021

Inhaltsverzeichnis

  • Konzernabschluss zum 31. März 2021
  • Konzernlagebericht 2020/21
  • Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss 2020/21
  • Jahresabschluss zum 31. März 2021
  • Lagebericht 2020/21
  • Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2020/21
  • Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

Konzernabschluss zum 31. März 2021

Inhaltsverzeichnis

  • Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
  • Konzern- Gesamtergebnisrechnung
  • Konzernbilanz
  • Konzern-Kapitalflussrechnung
  • Konzern- Eigenkapitalveränderungsrechnung
  • Anhang zum Konzernabschluss zum 31. März 2021

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

in Tsd. €

Erläuterung 2020/21 2019/20
Umsatzerlöse 1.188.224 1.000.577
Umsatzkosten (1.021.239) (897.668)
Bruttogewinn 166.985 102.909
Vertriebskosten (36.563) (30.891)
Allgemeine Verwaltungskosten (47.106) (37.558)
Sonstiger betrieblicher Ertrag 17.740 18.048
Sonstiger betrieblicher Aufwand (21.296) (5.106)
Sonstiges betriebliches Ergebnis (3.556) 12.942
Betriebsergebnis 79.760 47.402
Finanzierungserträge 3.937 10.536
Finanzierungsaufwendungen (24.076) (19.191)
Finanzergebnis 1) (20.139) (8.655)
Ergebnis vor Steuern 1) 59.621 38.747
Ertragsteuern 1) (12.197) (18.933)
Konzernjahresergebnis 1) 47.424 19.814
davon vorgesehener Anteil Hybridkapitalbesitzer 8.313 8.313
davon den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen 39.111 11.501

Ergebnis je Aktie, das den Aktionären des Mutterunternehmens zusteht (in € je Aktie): 1)
* unverwässert: 1,01
* verwässert: 1,01

Konzern- Gesamtergebnisrechnung

in Tsd. €

2020/21 2019/20
Konzernjahresergebnis 1) 47.424 19.814
Zu reklassifizierende Ergebnisse:
Währungsumrechnungsdifferenzen, nach Steuern 11.926 (30.292)
Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, nach Steuern (55)
Nicht zu reklassifizierende Ergebnisse:
Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nach Steuern 485 (1.091)
Sonstiges Ergebnis 1) 12.356 (31.383)
Konzerngesamtergebnis 1) 59.780 (11.569)
davon vorgesehener Anteil Hybridkapitalbesitzer 8.313 8.313
davon den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen 1) 51.467 (19.882)

1) Anpassung Hedge Accounting Vorjahre (siehe Erläuterung 18 „Derivative Finanzinstrumente“)

Konzernbilanz

in Tsd. €

Erläuterung 31.03.2021 31.03.2020
VERMÖGENSWERTE
Sachanlagen 7 1.301.400 903.509
Immaterielle Vermögenswerte 8 42.813 45.075
Finanzielle Vermögenswerte 12 117 193
Aktive latente Steuern 6 25.113 25.984
Sonstige langfristige Vermögenswerte 9 7.948 21.258
Langfristige Vermögenswerte 1.377.391 996.019
Vorräte 10 152.528 108.373
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte 11 265.293 192.433
Finanzielle Vermögenswerte 12 39.746 136.242
Laufende Ertragsteuerforderungen 2.154 2.493
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 13 552.850 417.950
Kurzfristige Vermögenswerte 1.012.571 857.491
Summe Vermögenswerte 2.389.962 1.853.510
EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital 21 141.846 141.846
Sonstige Rücklagen 1) 22 27.079 14.723
Hybridkapital 23 172.887 172.887
Gewinnrücklagen 1) 460.201 430.803
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital 1) 802.013 760.259
Summe Eigenkapital 1) 802.013 760.259
SCHULDEN
Finanzielle Verbindlichkeiten 15 1.017.143 695.834
Rückstellungen für Personalaufwand 16 53.331 51.244
Passive latente Steuern 6 1.935 3.166
Sonstige Verbindlichkeiten 14 41.039 13.596
Langfristige Schulden 1.113.448 763.840
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 14 382.584 214.017
Finanzielle Verbindlichkeiten 15 84.101 105.299
Laufende Ertragsteuerschulden 3.411 4.858
Sonstige Rückstellungen 17 4.405 5.237
Kurzfristige Schulden 474.501 329.411
Summe Schulden 1.587.949 1.093.251
Summe Eigenkapital und Schulden 2.389.962 1.853.510

1) Anpassung Hedge Accounting Vorjahre (siehe Erläuterung 18 „Derivative Finanzinstrumente“)

Konzern-Kapitalflussrechnung

in Tsd. €

2020/21 2019/20
Betriebsergebnis 79.760 47.402
Abschreibungen, Zuschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 165.903 147.127
Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von Anlagevermögen 271 732
Veränderung langfristiger Rückstellungen 1.971 3.246
Zahlungsunwirksame Aufwendungen/(Erträge), saldiert 9.726 (14.315)
Gezahlte Zinsen (14.645) (12.049)
Erhaltene Zinsen 3.187 6.710
Gezahlte Ertragsteuern (13.942) (13.486)
Cashflow aus dem Ergebnis 232.231 165.367
Vorräte (43.959) (25.462)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte (60.636) 38.192
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 57.792 5.747
Sonstige Rückstellungen (777) 1.279
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 184.651 185.123
Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (437.972) (218.597)
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 2.220 70
Auszahlungen für den Erwerb von finanziellen Vermögenswerten (53.630) (44.263)
Einzahlungen aus der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten 149.573 146.161
Cashflow aus Investitionstätigkeit (339.809) (116.629)
Einzahlungen aus der Aufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten 383.889 77.888
Auszahlungen für die Rückzahlung von finanziellen Verbindlichkeiten (93.296) (30.089)
Einzahlungen aus Investitionszuschüssen 31.061 1.748
Dividendenzahlungen (9.713) (23.310)
Hybridkuponzahlungen (8.313) (8.313)
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 303.628 17.924
Veränderung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalente 148.470 86.418
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Jahresanfang 417.950 326.841
Währungsgewinne/(-verluste) aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (13.570) 4.691
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Geschäftsjahresende 552.850 417.950

Konzern- Eigenkapitalveränderungsrechnung

in Tsd. €

Gezeichnetes Kapital Sonstige Rücklagen Hybridkapital Gewinnrücklagen Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital Nichter- Summe Eigenkapital
Stand zum 31.03.2019 141.846 42.444 172.887 446.274 803.451 803.451
Anpassung von Veränderung von Sicherungsinstrumenten aus der Absicherung von Zahlungsströmen, nach Steuern 1) 3.662 (3.662)
Stand zum 01.04.2019 141.846 46.106 172.887 442.612 803.451 803.451
Konzernjahresergebnis 1) 19.814 19.814 19.814
Sonstiges Ergebnis 1) (31.383) (31.383) (31.383)
davon Währungsumrechnungsdifferenzen, nach Steuern (30.292) (30.292) (30.292)
davon Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nach Steuern (1.091) (1.091) (1.091)
Konzerngesamtergebnis 2019/20 (31.383) 19.814 (11.569) (11.569)
Dividendenzahlung für 2018/19 (23.310) (23.310) (23.310)
Hybridkuponzahlung (8.313) (8.313) (8.313)
Stand zum 31.03.2020 1) 141.846 14.723 172.887 430.803 760.259 760.259
Konzernjahresergebnis 47.424 47.424 47.424
Sonstiges Ergebnis 12.356 12.356 12.356
davon Währungsumrechnungsdifferenzen, nach Steuern 11.926 11.926 11.926
davon Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nach Steuern 485 485 485
Stand zum 31.03.2021 141.846 27.079 172.887 478.227 802.013 802.013

1) Anpassung Hedge Accounting Vorjahre (siehe Erläuterung 18 „Derivative Finanzinstrumente“)Veränderung von zur Veräußerung ‎verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, nach Steuern – (55 ) – – (55 ) – (55 )
Konzerngesamtergebnis 2020/21 – 12.356 – 47.424 59.780 – 59.780
Dividendenzahlung für 2019/20 – – – (9.713 ) (9.713 ) – (9.713 )
Hybridkuponzahlung – – – (8.313 ) (8.313 ) – (8.313 )
Stand zum 31.03.2021 141.846 27.079 172.887 460.201 802.013 – 802.013

1) Anpassung Hedge Accounting Vorjahre (siehe Erläuterung 18 „Derivative Finanzinstrumente“)

Anhang zum Konzernabschluss zum 31. März 2021

Inhaltsverzeichnis

Anhang zum Konzernabschluss
I. Allgemeine Erläuterungen
A. Allgemeines
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
a. Konsolidierungsgrundsätze
b. Geschäftssegmentinformationen
c. Fremdwährungen
d. Ertragsrealisierung
e. Ertragsteuern
f. Sachanlagen
g. Leasingverhältnisse
h. Immaterielle Vermögenswerte
i. Abschreibungen für Wertverluste und Zuschreibungen auf Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen
j. Vorräte
k. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte
l. Finanzielle Vermögenswerte
m. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
n. Nicht beherrschende Anteile
o. Rückstellungen
p. Rückstellungen für Personalaufwand
q. Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte
r. Verbindlichkeiten
s. Öffentliche Zuwendungen
t. Eventualschulden, -forderungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen
u. Erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften
v. Künftige Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften sowie Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung von neuen Rechnungslegungsstandards
C. Kritische Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung und Bewertung
D. Auswirkungen von COVID-19
II. Segmentberichterstattung
III. Erläuterungen zur Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
2. Aufwandsarten
3. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
4. Sonstiges betriebliches Ergebnis
5. Finanzergebnis
6. Ertragsteuern
IV. Erläuterungen zur Konzernbilanz
7.Sachanlagen
8. Immaterielle Vermögenswerte
9. Sonstige langfristige Vermögenswerte
10. Vorräte
11. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte
12. Finanzielle Vermögenswerte
13. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
14. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
15. Finanzielle Verbindlichkeiten
16. Rückstellungen für Personalaufwand
17. Sonstige Rückstellungen
18. Derivative Finanzinstrumente
19. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten
20. Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen
21. Gezeichnetes Kapital
22. Sonstige Rücklagen
23. Hybridkapital
24. Cashflow
V. Sonstige Angaben
25. Ergebnis je Aktie
26. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
27. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen und Unternehmen
28. Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer
29. Personalstand

Anhang zum Konzernabschluss

I. Allgemeine Erläuterungen

A. Allgemeines

AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz „die Gesellschaft“ und mit ihren Tochtergesellschaften „der Konzern“ genannt) wurde in Österreich gegründet. Der Sitz der Gesellschaft ist in Österreich, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg. Unternehmensgegenstand sind die Fertigung und der Vertrieb von Leiterplatten und die Durchführung von damit verbundenen Dienstleistungen in den Segmenten Mobile Devices & Substrates und Automotive, Industrial, Medical sowie Sonstige. Die Produkte werden im europäischen und asiatischen Raum produziert und sowohl direkt bei den Erstausrüstern (OEM – Original Equipment Manufacturer) als auch bei Auftragsfertigern (CEM – Contract Electronic Manufacturer) abgesetzt. Die Gesellschaft notiert seit 20. Mai 2008 an der Wiener Börse, Österreich, im Börsensegment Prime Market und wird seit 15. September 2008, nach einer Phase des Doppellistings auf dem bisherigen Börsenplatz Frankfurt am Main, Deutschland, ausschließlich an der Wiener Börse gehandelt. Vor dem Wechsel des Börsenplatzes notierte die Gesellschaft seit 16. Juli 1999 an der Frankfurter Börse. Die AT&S Aktie wird seit 19. März 2018 in den österreichischen Leitindex ATX einbezogen. Der Konzernabschluss wurde gemäß § 245a UGB in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) formulierten Standards (IFRSs und IAS) und Interpretationen (IFRIC und SIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die bei der Erstellung des Konzernabschlusses herangezogenen Bewertungsgrundlagen basieren auf historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten – mit Ausnahme der Wertpapiere und der derivativen Finanzinstrumente, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

a. Konsolidierungsgrundsätze

Abschlussstichtag für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der 31. März 2021 mit folgenden Ausnahmen: Aufgrund der gesetzlichen Lage in China entspricht das Geschäftsjahr der AT&S (China) Company Limited und der AT&S (Chongqing) Company Limited dem Kalenderjahr (Abschlussstichtag: 31. Dezember 2020), sodass die Einbeziehung auf Basis eines Zwischenabschlusses zum 31. März 2021 erfolgte. Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 17. Mai 2021 zur Veröffentlichung freigegeben. Der Einzelabschluss der Gesellschaft, der nach Überleitung auf die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, wird am 2. Juni 2021 dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Feststellung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und – im Falle einer Vorlage an die Hauptversammlung – die Gesellschafter können diesen Einzelabschluss in einer Weise ändern, die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst.

Konsolidierungskreis

Die Gesellschaft beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. In den Konzernabschluss sind – neben der Gesellschaft – folgende Tochterunternehmen einbezogen und vollkonsolidiert:
* AT&S Asia Pacific Limited, Hongkong, China (im Folgenden AT&S Asia Pacific genannt), Anteil 100 %
* AT&S (China) Company Limited, China (im Folgenden AT&S China genannt), 100 % Tochtergesellschaft der AT&S Asia Pacific
* AT&S (Chongqing) Company Limited, China (im Folgenden AT&S Chongqing genannt), 100 % Tochtergesellschaft der AT&S Asia Pacific
* AT&S Japan K.K., Japan, 100 % Tochtergesellschaft der AT&S Asia Pacific
* AT&S (Taiwan) Co., Ltd., Taiwan (im Folgenden AT&S Taiwan genannt), 100 % Tochtergesellschaft der AT&S Asia Pacific
* AT&S India Private Limited, Indien (im Folgenden AT&S Indien genannt), Anteil 100 %
* AT&S Korea Co., Ltd., Südkorea (im Folgenden AT&S Korea genannt), Anteil 100 %
* AT&S Americas LLC, USA (im Folgenden AT&S Americas genannt), Anteil 100 %
* AT&S Deutschland GmbH, Deutschland, Anteil 100 %

Im Geschäftsjahr 2020/21 gab es keine Veränderungen im Konsolidierungskreis.

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Sie beinhalten weiters die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden und dementsprechend der volle oder anteilige Firmenwert angesetzt wird. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn der Konzern entweder die Beherrschung oder den maßgeblichen Einfluss über ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Der beizulegende Zeitwert ist der beim erstmaligen Ansatz eines assoziierten Unternehmens, Gemeinschaftsunternehmens oder eines finanziellen Vermögenswerts ermittelte Zeitwert. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt werden würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte.

Konsolidierungsmethoden

Alle wesentlichen Konzernsalden und -transaktionen wurden eliminiert, damit der Konzernabschluss die Rechnungslegungsinformationen über den Konzern so darstellt, als würde es sich bei dem Konzern um ein einziges Unternehmen handeln. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach den Bestimmungen des IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ (Business Combinations) und IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ (Consolidated Financial Statements). Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge werden eliminiert. Zwischenergebnisse im Anlage- und Vorratsvermögen werden eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Für alle einbezogenen Tochterunternehmen werden darüber hinaus einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet.# b. Geschäftssegmentinformationen

Die Einteilung der Geschäftssegmente und die Darstellung der Segmentergebnisse erfolgt nach dem Management Approach und folgt den internen Berichten an den Vorstand der Gesellschaft als jene verantwortliche Unternehmensinstanz (Chief Operating Decision Maker), welche über die Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente entscheidet. Als Geschäftssegment wird ein Unternehmensbestandteil, der Geschäftstätigkeiten betreibt und dessen Betriebsergebnisse regelmäßig von der verantwortlichen Unternehmensinstanz überprüft werden, bezeichnet. Mit den Geschäftstätigkeiten werden Umsatzerlöse erwirtschaftet, wofür Aufwendungen anfallen. Diese Aufwendungen können auch im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen mit anderen Geschäftssegmenten des Unternehmens stehen. Für die einzelnen Geschäftssegmente liegen separate Finanzinformationen vor.

Der AT&S Konzern gliedert seine betrieblichen Tätigkeiten in drei Segmente:

  • Mobile Devices & Substrates
  • Automotive, Industrial, Medical
  • Sonstige

Das Segment Mobile Devices & Substrates umfasst die Herstellung von Leiterplatten für mobile Endgeräte, wie zum Beispiel Smartphones, Tablets, Notebooks und Consumer-Produkte wie Digitalkameras, sowie Substrate für Desktop-PCs und Server. Leiterplatten für diese Applikationen werden hauptsächlich in unseren Werken in Shanghai (AT&S China) und Chongqing (AT&S Chongqing) produziert.

Das Segment Automotive, Industrial, Medical beliefert Kunden in den Bereichen Automobilzulieferungen, Industrieanwendungen, Medizintechnik, aber auch Luftfahrt, Sicherheitstechnik und anderen Branchen. Für dieses Segment wird hauptsächlich in unseren Werken in Indien, Südkorea und an den Standorten in Österreich produziert.

Das Segment Sonstige ist von Konzern- und Holding-Aktivitäten geprägt.

c. Fremdwährungen

Die Konzerndarstellungswährung ist der Euro (€). Die funktionale Währung ausländischer Tochterunternehmen ist die jeweilige Landeswährung.

Ausländische Gesellschaften

Die Umrechnung der Bilanzen der AT&S Indien, AT&S China, AT&S Asia Pacific, AT&S Japan K.K., AT&S Korea, AT&S Americas, AT&S Chongqing und AT&S Taiwan erfolgt mit Ausnahme der Eigenkapitalpositionen (historischer Kurs) mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die Auswirkungen von Wechselkursveränderungen auf das Nettovermögen der ausländischen Tochtergesellschaften werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Fremdwährungstransaktionen

In den Einzelabschlüssen werden Fremdwährungsposten zum jeweils gültigen Entstehungskurs erfasst. Monetäre Posten werden zum Bilanzstichtag mit dem Kurs des Abschlussstichtags umgerechnet; nicht monetäre Posten, die nach dem Anschaffungskostenprinzip bilanziert worden sind, werden unverändert mit dem Kurs der Erstbuchung ausgewiesen. Die Währungsdifferenzen aus der Umrechnung monetärer Posten – mit Ausnahme jener finanziellen Vermögenswerte, die als „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“ klassifiziert wurden – werden erfolgswirksam erfasst.

Stichtagskurs 31.03.2021 Stichtagskurs 31.03.2020 Veränderung in % Durchschnittskurs 01.04.2020– 31.03.2021 Durchschnittskurs 01.04.2019– 31.03.2020 Veränderung in %
Chinesischer Renminbi 7,7106 7,7575 (0,6 %) 7,9130 7,7181 2,5 %
Hongkong-Dollar 9,1214 8,4879 7,5 % 9,0389 8,6850 4,1 %
Indische Rupie 85,7896 82,5500 3,9 % 86,4192 78,7460 9,7 %
Japanischer Yen 129,8600 118,9200 9,2 % 123,6723 120,8538 2,3 %
Südkoreanischer Won 1.324,7169 1.341,0773 (1,2 %) 1.353,9816 1.312,8898 3,1 %
Taiwan-Dollar 33,4295 33,1667 0,8 % 33,7550 34,1504 (1,2 %)
US-Dollar 1,1734 1,0949 7,2 % 1,1657 1,1110 4,9 %

d. Ertragsrealisierung

Unter den Umsatzerlösen sind die beizulegenden Werte jener Gegenleistungen ausgewiesen, die der Konzern im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhält. Die Umsatzerlöse werden netto ohne Umsatzsteuer nach Abzug von Rabatten und Preisnachlässen sowie nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen. Erträge werden wie folgt realisiert:

Erlöse aus Produktverkäufen

Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann. Die Umsatzrealisierung kann zeitpunkt- und zeitraumbezogen erfolgen. Bei der Erzeugung von Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse der Abnehmer zugeschnitten sind und somit keinen alternativen Nutzen aufweisen sowie ein Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen inklusive einer Marge besteht, erlangt der Abnehmer gemäß IFRS 15.35 c Kontrolle über diese Produkte. Bei einem Teil der Kunden der AT&S Gruppe werden diese Kriterien erfüllt, sodass in diesen Fällen die Umsatzerlöse zeitraumbezogen zu realisieren sind. Die Messung des Leistungsfortschritts erfolgt anhand der bisher angefallenen Kosten in Relation zu den Gesamtkosten. Bei jenen Kunden, bei denen diese Kriterien nicht erfüllt sind, erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen, wenn die Kontrolle bei Lieferung (abhängig von den vereinbarten Incoterms) auf den Käufer übergegangen ist.

e. Ertragsteuern

Die Ertragsteuerbelastung basiert auf dem Jahresgewinn und berücksichtigt latente Steuern. Aktive und passive latente Steuerabgrenzungen werden im Konzern unter Anwendung der bilanzorientierten Methode angesetzt. Dabei wird der erwartete Steuereffekt aus Differenzen zwischen den Buchwerten im Konzernabschluss und den steuerlichen Buchwerten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen, durch Bildung von aktiven und passiven latenten Steuerpositionen berücksichtigt. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften), die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Eine künftige Änderung der Steuersätze hätte auch Auswirkungen auf die zum aktuellen Bilanzstichtag aktivierten latenten Steuern. Steuerabgrenzungen ergeben sich aus der Bewertung bestimmter Positionen der Vermögenswerte und Schulden sowie steuerlichen Verlustvorträgen und Firmenwertabschreibungen. Latente Steuern auf die – erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten – noch nicht realisierten Gewinne/Verluste von Eigenkapitalinstrumenten sowie auf noch nicht realisierte Gewinne/Verluste aus Sicherungsinstrumenten zur Absicherung von Zahlungsströmen werden ebenso erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Aktive latente Steuerabgrenzungen auf Verlustvorträge sind nach IFRS zu bilden, wenn angenommen werden kann, dass diese durch zukünftige steuerliche Gewinne genutzt werden können. Latente Steuern werden nicht erfasst für temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern; und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.

f. Sachanlagen

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Anschaffungsnebenkosten und Erweiterungsinvestitionen werden aktiviert, hingegen werden Instandhaltungsaufwendungen in jener Periode aufwandswirksam erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden gemäß IAS 23 als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert. Die Vermögenswerte werden ab dem Zeitpunkt linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen abgeschrieben, ab dem sie sich im betriebsbereiten Zustand befinden. Die Abschreibung erfolgt pro rata temporis. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Der Bemessung der planmäßigen Abschreibung liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:

  • Gebäude und Bauten: 10 – 50 Jahre
  • Maschinen und technische Anlagen: 4 – 15 Jahre
  • Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 – 15 Jahre

Abschreibungsdauer und Abschreibungsmethode werden jährlich zum Ende des Geschäftsjahres überprüft. Die aus der Stilllegung oder aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens resultierenden Gewinne oder Verluste, die sich aus der Differenz zwischen Nettoveräußerungswert und Buchwert ergeben, werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

g. Leasingverhältnisse

Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts (des Leasinggegenstands) für einen vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt überträgt. Seit dem 1. April 2019 bilanziert der Konzern als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, wenn dieser bestimmbar ist. Anderenfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten feste Zahlungen, variable indexgebundene Zahlungen sowie den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wurde. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen. Für Leasingverhältnisse, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist (5 Tsd. €) und für kurzfristige Leasingverhältnisse (bis zwölf Monate oder weniger) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht und die Zahlungen linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Weiters werden die Vorschriften nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet. Vor allem Leasingverträge von Immobilien enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen.# Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung oder Nichtausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn diese hinreichend sicher sind. Der Konzern tritt nur als Leasingnehmer auf. Transaktionen, bei denen der Konzern als Leasinggeber auftritt, finden nicht statt.

h. Immaterielle Vermögenswerte

Patente, Markenrechte und Lizenzen

Ausgaben für erworbene Patente, Markenrechte und Lizenzen werden mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten aktiviert und linear über ihre gewöhnliche Nutzungsdauer von zwei bis zehn Jahren abgeschrieben. Abschreibungsdauer und Abschreibungsmethode werden jährlich zum Ende des Geschäftsjahres überprüft.

Forschung- und Entwicklungskosten

Forschungskosten werden ergebniswirksam im Jahr ihres Entstehens in den Herstellungskosten erfasst. Entwicklungskosten stellen ebenfalls Periodenaufwand dar. Eine Aktivierung erfolgt nur dann, wenn die folgenden Nachweise kumulativ erbracht werden können:

  • Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts ist gegeben, damit er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird.
  • Die Absicht besteht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
  • Die Fähigkeit ist vorhanden, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.
  • Wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlich künftigen Nutzen erzielen wird, ist nachweisbar.
  • Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können, ist gegeben.
  • Es besteht die Fähigkeit zur verlässlichen Bestimmung der im Rahmen der Entwicklung des immateriellen Vermögenswerts zurechenbaren Aufwendungen.

Die aktivierten Entwicklungsprojekte umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten. Finanzierungskosten werden aktiviert, wenn das Entwicklungsprojekt einen qualifizierten Vermögenswert gemäß IAS 23 darstellt. Entwicklungskosten werden linear über ihre gewöhnliche Nutzungsdauer von sechs bis sieben Jahren, die sich aus den erwarteten Verkaufsperioden ableitet, abgeschrieben.

i. Abschreibungen für Wertverluste und Zuschreibungen auf Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen

Die Werthaltigkeit der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte wird regelmäßig daraufhin überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Falls Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, erfolgt eine sofortige Überprüfung. Für immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung wird jährlich untersucht, ob eine Wertminderung vorliegt. Liegt der erzielbare Betrag des jeweiligen Anlagegegenstands unter dem Buchwert, erfolgt eine Abschreibung für Wertverluste (Impairment) in Höhe des Unterschiedsbetrags. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet werden. Die angewandten Abzinsungssätze entsprechen den marktüblichen und an die spezifischen Risiken angepassten gewichteten Kapitalkosten auf Basis extern verfügbarer Kapitalmarktdaten. Fällt die Ursache für eine in der Vergangenheit erfolgte Abschreibung für Wertverluste weg, wird, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, eine Zuschreibung für Wertaufholung auf die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen.

j. Vorräte

Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im regulären Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös, abzüglich der notwendigen variablen Veräußerungskosten. Anschaffungskosten werden durch die FIFO-Methode (First in – First out) ermittelt. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten für unfertige und fertige Erzeugnisse werden Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne und andere direkt zurechenbare Kosten sowie angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht angesetzt.

k. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte

Forderungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden erstmals mit dem Transaktionspreis im Sinne des IFRS 15 angesetzt und in weiterer Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Wertberichtigungen für erwartete und tatsächliche Kreditausfälle, ausgewiesen. Die Forderungen werden gemäß dem vereinfachten Modell (erwartete Kreditausfälle während der erwarteten Laufzeit) bewertet. Hierfür wird im Rahmen einer Wertberichtigungsmatrix mittels einer Vergangenheitsanalyse und der Einschätzung zukünftiger Entwicklungen der Wertberichtigungsbedarf ermittelt. Sämtliche Forderungen weisen ein Zahlungsziel von weniger als einem Jahr auf und enthalten somit keine Finanzierungskomponente in Form von Zinsen.

l. Finanzielle Vermögenswerte

Ansatz und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten erfolgen nach dem Erfüllungsdatum. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte werden in der Regel mit dem Marktpreis bestimmt. Der Erstansatz erfolgt zuzüglich der Transaktionskosten – außer bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Nach IFRS 9 werden alle finanziellen Vermögenswerte in zwei Klassifizierungskategorien aufgeteilt — diejenigen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Wenn finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, so können Aufwendungen und Erträge entweder vollständig im Periodenergebnis oder im sonstigen Ergebnis zu erfassen sein.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten

Darunter fallen jene finanziellen Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und deren Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Die Bewertung erfolgt zum Zeitpunkt des Zugangs zum beizulegenden Zeitwert bzw. zum Transaktionspreis gemäß IFRS 15 (vertragliche Vermögenswerte sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen. Diese Wertminderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. AT&S wendet das vereinfachte Wertminderungsmodell für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen an, in dem erwartete Verluste während der Gesamtlaufzeit berücksichtigt werden. Die Bestimmung des Kreditverlusts erfolgt auf Basis einer Wertberichtigungstabelle, die das Rating der Kunden und Überfälligkeiten berücksichtigt.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Darunter fallen jene finanziellen Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch im Verkauf der finanziellen Vermögenswerte besteht, und deren Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. In der AT&S Gruppe werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen teilweise im Rahmen einer Factoringvereinbarung an Banken verkauft. Jener Teil des Forderungsbestands zum 31. März, der nach diesem Stichtag zum Nennwert an Banken verkauft wird, wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert hat keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss. Aus diesem Grund wird unterstellt, dass der beizulegende Zeitwert dem bisherigen Bewertungsmaßstab der fortgeführten Anschaffungskosten entspricht. Alle Eigenkapitalinstrumente, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, sind in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen; Wertveränderungen werden im Periodenergebnis erfasst. Wenn ein Eigenkapitalinstrument nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann ein Unternehmen beim erstmaligen Ansatz die unwiderrufliche Entscheidung treffen, dieses zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Gesamtergebnis zu bewerten, wobei nur Erträge aus Dividenden im Periodenergebnis erfasst werden, sofern sie keine Kapitalrückzahlung darstellen. Gemäß IFRS 9 wurde die unwiderrufliche Option der erfolgsneutralen Bewertung in Anspruch genommen. Wertänderungen der Eigenkapitalinstrumente werden somit im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Darunter fallen finanzielle Vermögenswerte, die weder als fortgeführte Anschaffungskosten noch als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert wurden. Die Bewertung erfolgt zum Zugangszeitpunkt zu Zeitwerten exklusive Transaktionskosten, in späteren Perioden zum jeweils aktuellen Marktwert. Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst. Dies betrifft im Wesentlichen zu Handelszwecken gehaltene Wertpapiere. Derivative Finanzinstrumente gehören ebenfalls dieser Kategorie an, sofern nicht das „Hedge Accounting“ zur Anwendung gelangt (siehe Derivative Finanzinstrumente).

Derivative Finanzinstrumente

Der Konzern schließt nach Möglichkeit derivative Finanzgeschäfte ab, um sich gegen Zinsschwankungen abzusichern.# Anhang

m. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Termingelder, täglich fällige Bankguthaben sowie kurzfristige, hochliquide Veranlagungen mit einer Gesamtlaufzeit von bis zu drei Monaten (Commercial Papers und Geldmarktfonds).

n. Nicht beherrschende Anteile

Die Gesellschaft hat keine nicht beherrschenden Anteile. Das Konzernjahresergebnis und das sonstige Ergebnis werden den Eigentümern des Mutterunternehmens und den Eigentümern der Hybridanleihe zugeordnet.

o. Rückstellungen

Rückstellungen werden bilanziert, wenn der Konzern eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten hat, die auf vorangegangenen Ereignissen beruht, es wahrscheinlich ist, dass dies zu einem Ressourcenabfluss führt, und dieser Betrag verlässlich geschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und ihre Höhe wird der jeweiligen Neueinschätzung angepasst. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich ist, mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert.

p. Rückstellungen für Personalaufwand

Rückstellungen für Pensionen

Im Konzern bestehen für die betriebliche Altersvorsorge verschiedene beitrags- und leistungsorientierte Versorgungssysteme. Bei beitragsorientierten Pensionszusagen (Defined Contribution) werden die Zusagen durch fixierte Beträge an zweckgebundene Versorgungseinrichtungen geleistet. Diese Beiträge werden im Personalaufwand ausgewiesen. Eine Rückstellung ist nicht zu bilden, da über die festgelegten Beträge hinaus keine weiteren Verpflichtungen bestehen. Für einzelne Vorstandsmitglieder und bestimmte leitende Angestellte bestehen leistungsorientierte Pensionszusagen (Defined Benefit), die zu jedem Bilanzstichtag durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker bewertet werden. Die Verpflichtung des Konzerns besteht darin, die zugesagten Leistungen an aktive und ausgeschiedene Vorstände und leitende Angestellte sowie deren Angehörige zu erfüllen. Die nach der Methode des Anwartschaftsansammlungsverfahrens (Projected Unit Credit Method) ermittelte Pensionsverpflichtung wird bei einem fondsfinanzierten Versorgungssystem in Höhe des Vermögens des Fonds gekürzt. Der Barwert der Anwartschaft wird aufgrund der geleisteten Dienstjahre, der erwarteten Gehaltsentwicklung und der Rentenanpassungen berechnet. Soweit das Fondsvermögen die Verpflichtung nicht deckt, wird die Nettoverpflichtung unter den Pensionsrückstellungen passiviert. Übersteigt das Fondsvermögen die Pensionsverpflichtung, wird der übersteigende Wert unter den übergedeckten Pensionsansprüchen aktiviert. Der im jeweiligen Geschäftsjahr erfasste Personalaufwand basiert auf Erwartungswerten und beinhaltet den Dienstzeitaufwand. Der Nettozinsaufwand auf die Nettoschuld wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Neubewertungen der Nettoschuld werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Neubewertungen umfassen die Gewinne und Verluste aus der Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Rückstellungen für Abfertigungen

Abfertigungen sind aufgrund arbeitsrechtlicher Bestimmungen im Wesentlichen bei Kündigungen durch den Dienstgeber sowie bei Pensionsantritt zu bezahlen. Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgt zu jedem Bilanzstichtag durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker. Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaften bestehen direkte Verpflichtungen, welche den wesentlichen Teil der Abfertigungsverpflichtungen des Konzerns darstellen. Diese Verpflichtungen werden, unter Anwendung des IAS 19, nach dem oben beschriebenen Anwartschaftsansammlungsverfahren bewertet und stellen ungedeckte Abfertigungsansprüche dar. Für seit dem 1. Jänner 2003 eingetretene Mitarbeiter wird der Abfertigungsanspruch durch laufende Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) abgegolten. Diese laufenden Beiträge werden im Personalaufwand ausgewiesen. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des Unternehmens besteht nicht. Für Mitarbeiter der Gesellschaft in Indien sind die Abfertigungsansprüche durch Lebensversicherungen gedeckt. Weiters bestehen bei den Mitarbeitern in Südkorea und China Abfertigungsansprüche. Diese Verpflichtungen werden, unter Anwendung des IAS 19, nach dem oben beschriebenen Anwartschaftsansammlungsverfahren bewertet und stellen ungedeckte Abfertigungsansprüche dar.

Rückstellungen für sonstige Dienstnehmeransprüche

Die Personalrückstellungen für sonstige Dienstnehmeransprüche beinhalten Rückstellungen für Jubiläumsgelder und betreffen die Mitarbeiter in Österreich und China. Jubiläumsgelder sind kollektivvertraglich festgelegte, einmalige, vom Entgelt und der Betriebszugehörigkeit abhängige Sonderzahlungen. Eine bestimmte Mindestdauer des Dienstverhältnisses ist Voraussetzung. Die Bewertung erfolgt nach dem Anwartschaftsansammlungsverfahren unter Zugrundelegung derselben Parameter wie bei den Abfertigungen. Der im jeweiligen Geschäftsjahr erfasste Personalaufwand beinhaltet die erworbenen Ansprüche und die versicherungstechnischen Ergebnisse. Die Zinskomponente wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Zu jedem Bilanzstichtag erfolgt durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker die Bewertung der Verpflichtung.

q. Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte

Der Konzern hat ein langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm) auf Basis von Stock Appreciation Rights (SAR) aufgelegt. Stock Appreciation Rights sind Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte auf der Grundlage der Aktienkursentwicklung. Diese Rechte werden gemäß IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“ (Share-based Payment) bilanziert. Der beizulegende Zeitwert der von den Mitarbeitern als Gegenleistung für die Gewährung von SAR erbrachten Arbeitsleistung wird als Aufwand erfasst. Die Verbindlichkeiten aus SAR werden bei der erstmaligen Erfassung und zu jedem Berichtsstichtag bis zur Begleichung mit dem beizulegenden Zeitwert unter Anwendung eines Optionspreismodells angesetzt und erfolgswirksam erfasst. Es wird auf Erläuterung 14 „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten“ verwiesen.

r. Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt und in Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Devisenmittelkurs des Bilanzstichtags bewertet.

s. Öffentliche Zuwendungen

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn mit großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass sie tatsächlich erfolgen werden und der Konzern die definierten Bedingungen dafür erfüllt. Öffentliche Zuwendungen für Aufwendungen werden über den Zeitraum erfasst, in dem die entsprechenden Aufwendungen, für deren Kompensation sie gewährt werden, anfallen. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen werden als Abgrenzungsposten innerhalb der Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sie werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst.Die erfolgswirksame Erfassung der öffentlichen Zuwendungen für Aufwendungen und Investitionen wird im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen.
t. Eventualschulden, -forderungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Eventualschulden werden in der Bilanz nicht berücksichtigt. Es wird auf Erläuterung 20 „Eventualschulden und sonstige Verpflichtungen“ verwiesen. Sie werden dann nicht offengelegt, wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen unwahrscheinlich ist. Eine Eventualforderung wird im Konzernabschluss nicht berücksichtigt, aber offengelegt, wenn der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.

u. Erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2020/21 erstmals anzuwenden und beziehen sich auf die von der EU verabschiedeten IFRS.
* IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs
* IAS 1, IAS 8: Definition von wesentlich
* IAS 39, IFRS 9, IFRS 7: Interest Rate Benchmark Reform (Phase 1)
* Rahmenkonzept: Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS Standards

Durch die geänderten Standards haben sich keine wesentlichen Auswirkungen ergeben.

v. Künftige Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften sowie Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung von neuen Rechnungslegungsstandards
Das IASB und das IFRIC haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, die im Geschäftsjahr 2020/21 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind. Diese wurden bisher teilweise durch die Europäische Union übernommen. Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Erstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses bereits veröffentlicht, sind aber noch nicht verpflichtend anzuwenden; sie werden im vorliegenden Konzernabschluss nicht frühzeitig angewendet:

Standard/Interpretation (Inhalt der Regelung) Anwendung 1) EU 2) Erwartete Auswirkungen auf den Konzernabschluss
IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten Auf den endgültigen Standard wird gewartet Nein Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2023 Nein Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet
IAS 1 Klassifikation von Verbindlichkeiten (kurz- oder langfristig) 01.01.2023 Nein Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet
IAS 16, IAS 37 Erlöse vor beabsichtigter Nutzung, Kosten der Vertragserfüllung 01.01.2022 Nein Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet
IAS 39, IFRS 9, IFRS 7 Interest rate benchmark reform (Phase 2) 01.01.2021 Ja Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet
IAS 28, IFRS 10 Anteile an assoziierten Unternehmen/Konzernabschlüsse: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture Auf unbestimmte Zeit verschoben Nein Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet
IAS 1, IAS 8 Änderungen Bilanzierungsmethoden und -schätzungen 01.01.2023 Nein Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet
IFRS 4 Ergänzungen zu Versicherungsverträgen 01.01.2021 Ja Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet
Jährliche Verbesserungen zu IFRS 2018 - 2020 01.01.2022 Nein Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet

1) Im Abschluss des Konzerns werden die neuen Regelungen voraussichtlich in dem Geschäftsjahr, das nach dem Anwendungsdatum beginnt, erstmals angewendet.
2) Status der Übernahme durch die EU

C. Kritische Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung und Bewertung
Der Konzern trifft Schätzungen und Annahmen zur Festlegung des Werts der angegebenen Aktiva, Passiva, Umsatzerlöse und Aufwendungen sowie sonstiger finanzieller Verpflichtungen und Eventualforderungen und -schulden. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. In die Planung der zukünftigen Cashflows werden im Rahmen der strategischen Unternehmensplanung die aktuellen ökonomischen Rahmenbedingungen, das wirtschaftliche Umfeld sowie die aktuellsten Einschätzungen über die zukünftige Entwicklung der Märkte, auch die Einschätzungen hinsichtlich der weiteren Entwicklung im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie berücksichtigt. Die tatsächlichen Ergebnisse können in Zukunft von diesen Schätzungen abweichen. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass die Annahmen angemessen sind.

Entwicklungskosten
Die aktivierten Entwicklungskosten betreffen einerseits die Entwicklung einer Technologie zur Fertigung von Substraten für Siliziumhalbleiterchips für das Projekt Chongqing. Ab März 2016 stand diese Technologie zur Nutzung bereit und es wurde mit der Abschreibung begonnen. Andererseits wurden im Geschäftsjahr 2020/21 Entwicklungskosten für die nächste Substratgeneration in Höhe von 13.112 Tsd. € aktiviert. Mit der Nutzung dieser neuen Fertigungsmethode wird voraussichtlich im ersten Geschäftsjahres-Halbjahr 2021/22 begonnen. Für Zwecke der Ermittlung der Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten traf die Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2020/21 Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Zahlungsströme, den anzuwendenden Abzinsungssatz und den Zeitraum des Zuflusses des erwarteten künftigen Nutzens.

Eine Erhöhung der wesentlichen Annahmen hätte folgende Auswirkungen auf den Wertminderungstest zum 31. März 2021 gehabt:

Vorsteuer-Diskontierungszins EBIT-Marge
+5,00 % +1,5 %-Punkte
Aktivierte Entwicklungskosten kein Wertminderungs-bedarf kein Wertminderungs-bedarf

Eine Reduktion derselben Annahmen hätte folgende Auswirkungen auf den Wertminderungstest zum 31. März 2021 gehabt:

Vorsteuer-Diskontierungszins EBIT-Marge
-5,00 % -1,5 %-Punkte
Aktivierte Entwicklungskosten kein Wertminderungs-bedarf kein Wertminderungs-bedarf

Ermittlung der Anwartschaftsbarwerte für Personalverpflichtungen
Der Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die auf versicherungsmathematischen Annahmen beruhen (siehe I.B.p. „Rückstellungen für Personalaufwand“). Diese versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung des Pensionsaufwands und der erwarteten leistungsorientierten Ansprüche wurden einem Stresstest mit folgenden Parametern unterzogen:

Eine Erhöhung des Zinssatzes, der erwarteten Gehalts- bzw. der künftigen Pensionssteigerungen für die österreichischen Gesellschaften um in der Tabelle angegebene Prozentpunkte hätte folgende Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert der Pensions- und Abfertigungsansprüche zum 31. März 2021:

Zinssatz Gehalts-steigerung Pensions-steigerung
in Tsd. € +0,50 % +0,25 % +0,25 %
Pensionsverpflichtung (1.350 ) 81 570
Abfertigungsverpflichtung (1.370 ) 689

Eine Reduktion derselben Parameter für die österreichischen Gesellschaften hätte folgende Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert der Pensions- und Abfertigungsansprüche zum 31. März 2021:

Zinssatz Gehalts-steigerung Pensions-steigerung
in Tsd. € -0,50 % -0,25 % -0,25 %
Pensionsverpflichtung 1.516 (79 ) (540 )
Abfertigungsverpflichtung 1.488 (665 )

Es wird auf Erläuterung 16 „Rückstellungen für Personalaufwand“ verwiesen.

Bewertung der latenten Steuern und laufenden Ertragsteuerschulden
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften), die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Eine künftige Änderung der Steuersätze hätte auch Auswirkungen auf die zum aktuellen Bilanzstichtag aktivierten latenten Steuern. Für ertragsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 359.903 Tsd. € wurden im Konzern keine aktiven latenten Steuern in Höhe von 53.985 Tsd. € gebildet. Falls in weiterer Folge von einer Realisierbarkeit ausgegangen werden sollte, wären diese aktiven Steuerlatenzen anzusetzen und entsprechende Steuererträge auszuweisen. Es wird auf Erläuterung 6 „Ertragsteuern“ verwiesen. Weiters können Abweichungen hinsichtlich der Interpretation von Steuervorschriften seitens der Finanzverwaltungen zu einer Änderung von Ertragsteuerschulden führen.

Sonstige Schätzungen und Annahmen
Außerdem erfolgen Schätzungen, sofern nötig, die Wertminderungen (Impairment) des Anlagevermögens und der Rückstellungen, die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten, Forderungswertberichtigungen und Vorratsbewertungen betreffen. Es wird insbesondere auf Erläuterung 4 „Sonstiges betriebliches Ergebnis“, Erläuterung 7 „Sachanlagen“, Erläuterung 8 „Immaterielle Vermögenswerte“ und Erläuterung 17 „Sonstige Rückstellungen“ verwiesen.

D. Auswirkungen von COVID-19
Die seit Jänner 2020 globale Verbreitung des Coronavirus (SARS-Cov-2) veranlasste Regierungen weltweit Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu ergreifen. In Bezug auf die Unternehmensfortführung bestehen für die AT&S-Gruppe keine Unsicherheiten. Betreffend die finanziellen Risiken gibt es keine wesentliche Veränderung. Nachfolgend sind die Auswirkungen dargestellt:
* Die Umsatzerlöse konnten trotz schlechter gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Das Segment Mobile Devices & Substrates konnte die Rückgänge im Segment Automotive, Industrial, Medical überkompensieren.
* Staatliche Unterstützungsmaßnahmen wurden in Österreich, Südkorea und China in Anspruch genommen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wurden Zuschüsse ertragswirksam erfasst.
* Werthaltigkeit von Vermögenswerten: Aufgrund der anhaltenden Pandemie und der damit einhergehenden Planungsunsicherheiten im Bereich Automotive wurde für die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Fehring“ die Werthaltigkeit von Sachanlagen, immateriellen Vermögensgegenstände und der Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 überprüft. Die Wertermittlung erfolgte unter Anwendung der DCF-Bewertung.## II. Segmentberichterstattung

Die nachfolgenden Segmentinformationen werden gemäß dem Konzept des Management Approach, wie er in der internen Berichterstattung des Konzerns abgebildet ist, erstellt (siehe Punkt I.B.b. „Geschäftssegmentinformationen“). Als berichtspflichtige Segmente sind die Business Units Mobile Devices & Substrates und Automotive, Industrial, Medical sowie Sonstige definiert. Das Segment Sonstige beinhaltet die allgemeinen Holdingaktivitäten des Konzerns. Die zentrale operative Ergebnissteuerungsgröße ist das Betriebsergebnis vor Abschreibungen. Die jeweilige Überleitung zu den Konzernwerten beinhaltet weiters die entsprechende Konsolidierung. Übertragungen und Transaktionen zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Bedingungen, wie sie gegenüber Dritten zur Anwendung kämen. Für die Segmentberichterstattung werden die allgemein für den Konzernabschluss geltenden Bewertungsgrundlagen, wie unter Punkt I.B. „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“ ausgeführt, angewendet.

in Tsd. € Mobile Devices & Substrates Automotive, Industrial, Medical Sonstige Eliminierung/ Konsolidierung Konzern
2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20
Umsatzerlöse 975.657 778.457 350.453 350.446 (137.886 ) (128.326 ) 1.188.224 1.000.577
Innenumsatz (93.936 ) (92.589 ) (43.950 ) (35.737 ) 137.886 128.326
Außenumsatz 881.721 685.868 306.503 314.709 1.188.224 1.000.577
Betriebsergebnis vor Abschreibungen 218.597 158.561 26.074 28.881 992 7.087
Abschreibungen inkl. Zuschreibungen (136.825 ) (120.862 ) (25.570 ) (23.240 ) (3.508 ) (3.025 )
Betriebsergebnis 81.772 37.699 504 5.641 (2.516 ) 4.062
Finanzergebnis 1) (20.139 ) (8.655 )
Ergebnis vor Steuern 1) 59.621 38.747
Ertragsteuern 1) (12.197 ) (18.933 )
Konzernjahresergebnis 1) 47.424 19.814
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 1.161.891 788.225 170.629 151.553 11.693 8.806
Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 497.859 215.984 45.937 33.245 8.370 5.073

1) Anpassung Hedge Accounting Vorjahre (siehe Erläuterung 18 „Derivative Finanzinstrumente“)

Informationen nach geografischen Regionen

Umsatzerlöse nach Regionen, basierend auf dem Sitz des Kunden:

in Tsd. € 2020/21 2019/20
Österreich 16.644 16.489
Deutschland 135.918 141.092
Sonstiges Europa 67.967 77.932
China 36.242 26.507
Sonstiges Asien 60.608 54.770
Amerika 870.845 683.787
Umsatzerlöse 1.188.224 1.000.577

Auf die fünf umsatzstärksten Kunden entfiel in Summe ein Anteil von 70,4 % (Vorjahr: 67,6 %) aller Umsatzerlöse, wobei der jeweilige Anteil zwischen 2 % und 40 % (Vorjahr: 2 % und 33 %) lag.

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte nach dem Sitz der jeweiligen Gesellschaft:

in Tsd. € 31.03.2021 31.03.2020
Österreich 116.733 106.173
China 1.160.930 787.932
Übrige 66.550 54.479
Summe 1.344.213 948.584

III. Erläuterungen zur Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

in Tsd. € 2020/21 2019/20
Haupterlöse 1.188.073 1.000.421
Nebenerlöse 151 156
Umsatzerlöse 1.188.224 1.000.577

Die Haupterlöse der AT&S Gruppe werden durch den Verkauf von Leiterplatten, welche selbst hergestellt werden, erzielt. Nach Segmenten gegliedert verteilen sich die zeitpunkt- und zeitraumbezogenen Umsatzerlöse wie folgt:

in Tsd. € Mobile Devices & Substrates Automotive, Industrial, Medical Konzern
2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20
Umsatzerlöse 881.721 685.868 306.503 314.709 1.188.224 1.000.577
Art der Umsatzrealisierung Zeitpunktbezogen Zeitraumbezogen
2020/21 2019/20 2020/21 2019/20
379.669 355.456 502.052 330.412
306.503 314.709
808.555 645.121

2. Aufwandsarten

Die Aufwandsarten der Umsatzkosten, Vertriebskosten und allgemeinen Verwaltungskosten stellen sich wie folgt dar:

in Tsd. € 2020/21 2019/20
Materialaufwand 505.093 404.323
Personalaufwand 289.702 252.513
Abschreibungen 165.341 146.075
Bezogene Leistungen inkl. Leiharbeiter 16.706 14.022
Energie 51.059 48.842
Instandhaltung (inkl. Ersatzteile) 82.673 75.071
Frachtkosten 19.215 15.183
Miet- und Leasingaufwendungen 8.007 6.651
Bestandsveränderung Vorräte (59.075 ) (29.026 )
Sonstiges 26.187 32.463
Summe 1.104.908 966.117

Die Position „Sonstiges“ betrifft in den Geschäftsjahren 2020/21 und 2019/20 vorwiegend Versicherungsaufwendungen, IT-Serviceleistungen, Rechts- und Beratungsaufwendungen.

3. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung

Der Konzern tätigte im Geschäftsjahr 2020/21 Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 118.887 Tsd. € (Vorjahr: 94.765 Tsd. €). Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich nur um die direkt zuordenbaren Kosten, die ergebniswirksam in den Umsatzkosten erfasst werden. Im vorliegenden Konzernabschluss wurden Entwicklungskosten in Höhe von 13.112 Tsd. € (Vorjahr: 2.892 Tsd. €) aktiviert. Es wird auf Erläuterung 8 „Immaterielle Vermögenswerte“ verwiesen.

4. Sonstiges betriebliches Ergebnis

in Tsd. € 2020/21 2019/20
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen aus öffentlichen Mitteln 2.176 1.949
Öffentliche Zuwendungen für Aufwendungen 13.491 9.423
Erträge aus Wechselkursdifferenzen 5.730
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 193 65
Gewinne aus Anlagenabgängen
Übrige Erträge 1.880 881
Sonstiger betrieblicher Ertrag 17.740 18.048
Wertminderungen von Sachanlagen (472 ) (912 )
Aufwendungen aus Wechselkursdifferenzen (10.408 )
Anlaufverluste (9.753 ) (3.452 )
Verluste aus Anlagenabgängen (253 ) (732 )
Übrige Aufwendungen (410 ) (10 )
Sonstiger betrieblicher Aufwand (21.296 ) (5.106 )
Sonstiges betriebliches Ergebnis (3.556 ) 12.942

In den Geschäftsjahren 2020/21 und 2019/20 betreffen die öffentlichen Zuwendungen für Aufwendungen hauptsächlich Exportvergütungen, Forschungs- und Entwicklungsprämien sowie Förderungen für Industrie- und Beschäftigungsentwicklung. Im Geschäftsjahr 2020/21 resultieren die Anlaufverluste wie im Geschäftsjahr 2019/20 aus dem Ausbau einer Linie am Standort Leoben, Österreich und den Werken am Standort in Chongqing, China. Die übrigen Erträge betreffen im Geschäftsjahr 2020/21 und 2019/20 vor allem die Ausbuchung von weggefallenen sonstigen Verbindlichkeiten und wie im Vorjahr Zuschüsse für Mitarbeiter sowie verrechnete Sachleistungen für diverse Projekte.

5. Finanzergebnis

in Tsd. € 2020/21 2019/20
Zinserträge aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 5 20
Sonstige Zinserträge 3.182 6.689
Gewinne aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert, netto 750
Fremdwährungsgewinne, netto 3.827
Finanzierungserträge 3.937 10.536
Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Anleihen (11.182 ) (11.420 )
Nettozinsaufwand aus personalbezogenen Verpflichtungen (956 ) (1.124 )
Realisierte Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten, netto (1.837 ) (2.007 )
Verluste aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert, netto 1) (1.728 )
Fremdwährungsverluste, netto (8.034 )
Sonstige finanzielle Aufwendungen (2.067 ) (2.912 )
Finanzierungsaufwendungen (24.076 ) (19.191 )
Finanzergebnis (20.139 ) (8.655 )

1) Anpassung Hedge Accounting Vorjahre (siehe Erläuterung 18 „Derivative Finanzinstrumente“)

In der Position „Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Anleihen“ sind gemäß IAS 23 aktivierte Fremdkapitalkosten in Höhe von 1.803 Tsd. € (Vorjahr: 398 Tsd. €) saldiert dargestellt.

6. Ertragsteuern

Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:

in Tsd. € 2020/21 2019/20
Laufende Ertragsteuern 1) 12.836 11.433
Latente Steuern (639 ) 7.500
Summe Steueraufwand 12.197 18.933

1) Anpassung Hedge Accounting Vorjahre (siehe Erläuterung 18 „Derivative Finanzinstrumente“)

Die Abweichung zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand im Konzern und dem theoretischen Steueraufwand, der sich unter Anwendung des österreichischen Körperschaftsteuersatzes ergäbe, erklärt sich wie folgt:€ 2020/21 2019/20 Steueraufwand bei österreichischem Steuersatz 1) 14.905 9.687 Effekt aus abweichenden Steuersätzen im Ausland 1.704 (1.536 ) Nicht anrechenbare ausländische Quellensteuer 2.929 2.501 Effekt aus der Veränderung von Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern (1.751 ) 10.879 Effekt aus der Änderung von Steuersätzen 682 3.118 Effekt aus permanenten Differenzen (5.957 ) (5.975 ) Effekt aus Steuern aus Vorperioden (315 ) 259 Summe Steueraufwand 12.197 18.933 1) Anpassung Hedge Accounting Vorjahre (siehe Erläuterung 18 „Derivative Finanzinstrumente“) Der Effekt aus der Änderung von Steuersätzen resultiert überwiegend aus dem wieder anzuwendenden begünstigten Steuersatz von 15 % im Tochterunternehmen AT&S China gegenüber dem allgemeinen Steuersatz von 25 %. Die aktiven und passiven latenten Steuern entfallen auf folgende Bilanzpositionen und Verlustvorträge und werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden gegeben ist und wenn sie von der gleichen Steuerbehörde behoben werden:

in Tsd. € 31.03.2021 31.03.2020
Aktiva Passiva
Anlagevermögen 5.798 (12.712 )
Rückstellungen für Personalaufwand 7.908
Finanzielle Verbindlichkeiten 6.605
Ertragsteuerliche Verlustvorträge 76.512
Latente Steuer aus langfristigen Vermögenswerten/Schulden 96.823 (12.712 )
Vorräte 16.699
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte 165 (16.787 )
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ‎und sonstige Verbindlichkeiten 7.517
Übrige 216 (416 )
Temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen (1.935 )
Latente Steuer aus kurzfristigen Vermögenswerten/Schulden 24.597 (19.138 )
Aktive/passive latente Steuern 121.420 (31.850 )
Nicht angesetzte latente Steuern (66.392 )
Saldierung aktive/passive latente Steuern gegenüber ‎derselben Steuerbehörde (29.915 ) 29.915
Aktive/passive latente Steuern, saldiert 25.113 (1.935 )

Zum 31. März 2021 verfügt der Konzern über ertragsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 450.010 Tsd. € (Vorjahr: 487.544 Tsd. €). Für darin enthaltene Verlustvorträge in Höhe von 359.903 Tsd. € (Vorjahr: 408.992 Tsd. €) wurden keine aktiven latenten Steuern in Höhe von 53.985 Tsd. € (Vorjahr: 61.349 Tsd. €) gebildet, da von einer Realisierbarkeit in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist. Zusätzlich wurden für temporäre Differenzen in Höhe von 82.713 Tsd. € (Vorjahr: 44.034 Tsd. €) keine aktiven latenten Steuern in Höhe von 12.407 Tsd. € (Vorjahr: 6.605 Tsd. €) gebildet, da ebenso von einer Realisierbarkeit in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist. Latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 22.583 Tsd. € (Vorjahr: 19.567 Tsd. €) werden aktiviert, obwohl die betroffene Gesellschaft im laufenden Geschäftsjahr oder im Vorjahr einen Verlust auswies. Aufgrund der vorliegenden Steuerplanung geht AT&S davon aus, dass die zukünftigen steuerpflichtigen Einkünfte dieser Gesellschaft ausreichen werden, um diese aktiven latenten Steuern realisieren zu können. Die steuerlichen Verlustvorträge, die nicht angesetzt wurden, sind wie folgt vortragsfähig:

in Tsd. € 2020/21 2019/20
Vortragsfähig bis zu fünf Jahre
Vortragsfähig zwischen sechs und zehn Jahren 331.335 377.564
Vortragsfähig mehr als zehn Jahre 28.568 31.428
Summe nicht angesetzter Verlustvorträge 359.903 408.992

Die Veränderung der saldierten latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:

in Tsd. € 2020/21 2019/20
Buchwert am Beginn des Geschäftsjahres 22.818 30.008
Währungsdifferenzen (167 ) (427 )
Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung 639 (7.500 )
Im Eigenkapital erfasste Ertragsteuern (112 ) 737
Buchwert am Ende des Geschäftsjahres 23.178 22.818

Die Ertragsteuern in Zusammenhang mit den Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses stellen sich wie folgt dar:

2020/21 2019/20
in Tsd. € Ertrag/ ‎(Aufwand) ‎vor Steuern Steuer- ‎ertrag/ ‎(-aufwand) Ertrag/ ‎(Aufwand) ‎nach Steuern Ertrag/ ‎(Aufwand) ‎vor Steuern Steuer- ‎ertrag/ ‎(-aufwand)
Währungsumrechnungsdifferenzen 11.926 11.926 (30.617 ) 325
Gewinne/(Verluste) aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten (75 ) 19 (56 )
Gewinne/(Verluste) aus der Bewertung von Sicherungsinstrumenten aus der Absicherung von Zahlungsströmen 1)
Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 616 (131 ) 485 (1.418 ) 327
Sonstiges Ergebnis 12.467 (112 ) 12.355 (32.035 ) 652
1) Anpassung Hedge Accounting Vorjahre (siehe Erläuterung 18 „Derivative Finanzinstrumente“)

IV. Erläuterungen zur Konzernbilanz

7. Sachanlagen

in Tsd. € Grundstücke, Ge- ‎bäude und Bauten Maschinen und ‎technische Anlagen Andere Anlagen, ‎Betriebs- und Ge- ‎schäftsausstattung Geleistete ‎Anzahlungen und ‎Anlagen in Bau Total
Buchwert 31.03.2019 91.597 624.571 9.117 52.457 777.742
Anpassung IFRS 16 23.770 2.819 26.589
Buchwert 01.04.2019 115.367 624.571 11.936 52.457 804.331
Umrechnungsdifferenzen (2.573 ) (15.792 ) (206 ) (1.943 ) (20.514 )
Zugänge 3.028 89.598 3.449 151.865 247.940
Abgänge (42 ) (1.316 ) (11 ) (2 ) (1.371 )
Umbuchungen 1.888 27.516 110 (29.539 ) (25 )
Wertminderungen (912 ) (912 )
Abschreibungen, laufend (10.389 ) (111.136 ) (4.415 ) (125.940 )
Buchwert 31.03.2020 107.279 612.529 10.863 172.838 903.509
Davon Anschaffungskosten 178.227 1.605.493 36.178 172.838 1.992.736
Kumulierte Abschreibungen (70.948 ) (992.964 ) (25.316 ) (1.089.228 )
Umrechnungsdifferenzen 680 4.656 33 7.524 12.893
Zugänge 20.964 149.187 9.802 354.705 534.658
Abgänge (386 ) (1.103 ) (151 ) (2.088 ) (3.728 )
Umbuchungen 5.599 96.219 125 (102.144 ) (201 )
Wertminderungen (472 ) (472 )
Abschreibungen, laufend (11.407 ) (128.548 ) (5.304 ) (145.259 )
Buchwert 31.03.2021 122.729 732.468 15.368 430.835 1.301.400
Davon Anschaffungskosten 205.016 1.830.618 42.180 430.835 2.508.649
Kumulierte Abschreibungen (82.287 ) (1.098.150 ) (26.813 ) (1.207.250 )

Der in „Grundstücke, Gebäude und Bauten“ enthaltene Grundwert beträgt 6.064 Tsd. € (Vorjahr: 6.077 Tsd. €).

Die folgende Tabelle zeigt die separat dargestellten Nutzungsrechte gemäß IFRS 16, die im Rahmen eines Leasings in den Sachanlagen zum 31. März 2021 enthalten sind:

in Tsd. € Grundstücke, Gebäude und Bauten Maschinen und technische Anlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau Total
Anschaffungskosten 29.841 182 5.186 35.209
Davon Zugänge 5.057 177 2.109 7.343
kumulierte Abschreibungen (5.460 ) (78 ) (2.131 ) (7.669 )
Buchwert 31.03.2021 24.381 104 3.055 27.540

Im Geschäftsjahr 2020/21 ergaben sich für die Gewinn- und Verlustrechnung folgende Darstellungen:

in Tsd. € 2020/21 2019/20
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen 1.385 1.891
Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über Vermögenswerte von geringem Wert 220 455
Abschreibungen auf Nutzungsrechte 4.447 3.686
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten 365 336

Die laufenden Abschreibungen des Geschäftsjahres sind größtenteils in den Umsatzkosten und zusätzlich in den Vertriebskosten, den allgemeinen Verwaltungskosten sowie in den Anlaufverlusten, welche im sonstigen betrieblichen Ergebnis dargestellt werden, ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 1.803 Tsd. € (Vorjahr: 398 Tsd. €) auf qualifizierte Vermögenswerte aktiviert. Es wurden Finanzierungssätze zwischen 1,45 % und 3,44 % (Vorjahr: zwischen 1,58 % und 3,5 %) herangezogen. Für die ausgewiesenen Sachanlagen bestehen keine Verfügungsbeschränkungen.

Wertminderungen/Wertaufholungen

Die Wertminderungen für Maschinen und technische Anlagen im Geschäftsjahr 2020/21 betrugen 472 Tsd. € (Vorjahr: 912 Tsd. €). Diese Wertminderungen wurden für nicht mehr verwertbare Maschinen im Segment Mobile Devices & Substrates eingestellt. Die COVID-19-Pandemie und die im Werk Fehring – aufgrund vorübergehend mangelnder Auslastung – beantragt Kurzarbeit stellen ein Ereignis gemäß IAS 36 dar, das zur Durchführung eines Wertminderungstest verpflichtet. Dieser Wertminderungstest für die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Fehring“ basiert auf Berechnungen des Nutzungswerts. Die Bestimmung des Nutzungswerts erfolgt mittels eines DCF-Verfahrens. Die wesentlichen Bewertungsannahmen dabei sind:

  • Langfristige Wachstumsrate: 0 %
  • (Vorsteuer-)Diskontierungszins: 10,64 %

Der Ermittlung des Nutzungswerts wurden die erwarteten Zahlungsströme für die nächsten fünf Jahre zugrunde gelegt. Für den Zeitraum danach wurde der Barwert einer ewigen Rente herangezogen. Die Berechnungen haben keinen Wertminderungsbedarf ergeben.

Sale-and-Leaseback-Transaktion

Im Rahmen einer Sale-and-Leaseback-Transaktion im Geschäftsjahr 2006/07 wurden die Liegenschaften am Standort Leoben an eine Leasinggesellschaft verkauft und zurückgeleast. Die Laufzeit dieses Leasingvertrags (Kündigungsverzichtsdauer) wurde im Geschäftsjahr um weitere zehn Jahre verlängert, sodass ein Kündigungsverzicht bis zum Jahr 2032 besteht. Danach ist beabsichtigt, die Liegenschaften zum Restwert zu erwerben.

8. Immaterielle Vermögenswerte

in Tsd. €# 8. Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte

Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen Aktivierte Entwicklungskosten Firmenwerte Geleistete Anzahlungen Sonstiges immaterielles Anlagevermögen Total Buchwert
31.03.2019 9.952 50.169 60.121
Umrechnungsdifferenzen (23) (1.135) 1 (1.157)
Zugänge 3.015 2.892 21 434 6.362
Umbuchungen 25 25
Abschreibungen, laufend (3.919) (15.923) (434) (20.276)
31.03.2020 9.050 36.003 22 45.075
Davon Anschaffungskosten 36.933 97.957 6.902 22 141.814
Kumulierte Abschreibungen (27.883) (61.954) (6.902) (96.739)
Umrechnungsdifferenzen 33 168 (1) 200
Zugänge 4.080 13.112 7 310 17.509
Umbuchungen 222 (21) 201
Abschreibungen, laufend (4.310) (15.552) (310) (20.172)
31.03.2021 9.075 33.731 7 42.813
Davon Anschaffungskosten 41.050 111.975 6.987 7 160.019
Kumulierte Abschreibungen (31.975) (78.244) (6.987) (117.206)

Die laufenden Abschreibungen des Geschäftsjahres sind in den Umsatzkosten, den Vertriebskosten, den allgemeinen Verwaltungskosten und im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden Entwicklungskosten in Höhe von 13.112 Tsd. € (Vorjahr: 2.892 Tsd. €) aktiviert.

Wertminderungen

Im Geschäftsjahr 2020/21 war keine Wertminderung für immaterielle Vermögenswerte anzusetzen. Der Wertminderungstest für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Substrate für das noch nicht abgeschlossene Entwicklungsprojekt der nächsten Substratgeneration basiert auf Berechnungen des Nutzungswerts. Die Bestimmung des Nutzungswerts erfolgt mittels eines DCF-Verfahrens. Die wesentlichen Bewertungsannahmen dabei sind:
* Langfristige Wachstumsrate: 0 %
* (Vorsteuer-)Diskontierungszins: 13,65 %

Der Ermittlung des Nutzungswerts wurden die erwarteten Zahlungsströme für die nächsten fünf Jahre zugrunde gelegt. Für den Zeitraum danach wurde der Barwert einer ewigen Rente herangezogen.

9. Sonstige langfristige Vermögenswerte in Tsd. €

31.03.2021 31.03.2020
Vorauszahlungen 5.094 5.203
Gegebene Kautionen 783 7.893
Sonstige Vorauszahlungen 1.370
Sonstige langfristige Forderungen 701 8.162
Buchwert 7.948 21.258

Die Vorauszahlungen betreffen Betriebsgrundstücke in China. Die sonstigen langfristigen Forderungen bestehen aus Vorsteuerrückvergütungen in China für das Werk Chongqing, welche sukzessive in der operativen Phase mit Umsatzsteuerverbindlichkeiten verrechnet werden.

10. Vorräte in Tsd. €

31.03.2021 31.03.2020
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 88.792 69.012
Unfertige Erzeugnisse 28.338 19.716
Fertige Erzeugnisse 35.398 19.645
Buchwert 152.528 108.373

Der Stand der als Aufwand erfassten Wertberichtigungen von Vorräten beträgt zum 31. März 2021 28.287 Tsd. € (Vorjahr: 22.437 Tsd. €). Aus der Bewertung der Vorräte zum Nettoveräußerungswert resultiert für das Geschäftsjahr 2020/21 eine unwesentliche Abwertung in Höhe von 715 Tsd. € (Vorjahr: 578 Tsd. €). Der Ausweis der als Aufwand erfassten Wertberichtigungen erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Umsatzkosten.

11. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte

Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und vertragliche Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

in Tsd. €

31.03.2021 31.03.2020
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 85.020 67.413
Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (977) (653)
Vertragliche Vermögenswerte 93.113 67.882
Wertberichtigungen zu vertraglichen Vermögenswerten (346) (119)
Umsatzsteuerforderungen 57.664 42.025
Sonstige Forderungen gegenüber Behörden 10.184 5.227
Vorauszahlungen 7.008 6.162
Energieabgabenrückvergütungen 2.413 2.083
Kautionen 9.406 1.423
Versicherungsvergütungen 223
Übrige Forderungen 1.585 990
Summe 265.293 192.433

Die übrigen Forderungen beinhalten zum 31. März 2021 sowie zum 31. März 2020 vor allem Forderungen aus Abgrenzungspositionen. Im Zusammenhang mit diversen Finanzierungsverträgen dienen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 10.000 Tsd. € (Vorjahr: 10.000 Tsd. €) als Besicherung. Es wird auf Erläuterung 15 „Finanzielle Verbindlichkeiten“ verwiesen. Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen sowie vertraglichen Vermögenswerten entsprechen unter Berücksichtigung der Wertberichtigungen annähernd den jeweils beizulegenden Zeitwerten.

Restlaufzeiten von Forderungen

Alle Forderungen zum 31. März 2021 sowie zum 31. März 2020 weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf.

Factoring

Zum 31. März 2021 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 129.055 Tsd. € (Vorjahr: 98.567 Tsd. €) zu 100 % des Nennwerts an Banken verkauft und in Übereinstimmung mit IFRS 9 vollständig ausgebucht, da sowohl Chancen und Risiken als auch die Verfügungsmacht auf den Erwerber übergegangen sind. Das Ausfallsrisiko wurde an die Erwerber übertragen. AT&S übernimmt eine Ausfallshaftung in Höhe des Selbstbehalts der zur Anwendung kommenden Kreditversicherungen. Das maximale Risiko aus der Ausfallshaftung beträgt zum Bilanzstichtag 12.906 Tsd. € (Vorjahr: 9.857 Tsd. €) abzüglich der Deckung der zur Anwendung kommenden Kreditversicherung. Ansprüche aus vorhandenen Kreditversicherungen wurden gegebenenfalls an den Erwerber übertragen. Der durch den Erwerber noch nicht bezahlte Teil des Kaufpreises wird in der Position „Finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen. Kundenzahlungen aus verkauften Forderungen werden in den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die vertraglichen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:

in Tsd. €

2020/21 2019/20
Vertragliche Vermögenswerte am Beginn des Geschäftsjahres 67.882 72.307
Verbrauch (67.882) (72.307)
Zuführung 93.113 67.882
Wertberichtigungen gem. IFRS 9 (346) (119)
Vertragliche Vermögenswerte am Ende des Geschäftsjahres 92.767 67.763

Entwicklung der Überfälligkeiten und Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Wertberichtigungen stellen sich wie folgt dar:

31.03.2021

in Tsd. €

Bruttoforderung Wertminderung Buchwert
Nicht fällig 81.651 (728) 80.923
Bis 15 Tage überfällig 2.257 (26) 2.232
16 bis 30 Tage überfällig 300 (8) 293
31 bis 60 Tage überfällig 491 (15) 475
61 bis 90 Tage überfällig 66 (4) 61
Mehr als 90 Tage überfällig 255 (196) 59
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 85.020 (977) 84.043

31.03.2020

in Tsd. €

Bruttoforderung Wertminderung Buchwert
Nicht fällig 61.630 (183) 61.447
Bis 15 Tage überfällig 2.563 (16) 2.547
16 bis 30 Tage überfällig 1.427 (13) 1.414
31 bis 60 Tage überfällig 866 (13) 853
61 bis 90 Tage überfällig 169 (1) 168
Mehr als 90 Tage überfällig 758 (427) 331
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 67.413 (653) 66.760

Bei den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum Bilanzstichtag keine Anzeichen, dass den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen wird. Einzelwertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gebildet, wenn Anzeichen (Überfälligkeit, Insolvenz) bestehen, dass der gesamte Betrag wahrscheinlich nicht mehr einbringlich ist. Forderungen werden ausgebucht, wenn auf Basis einer rechtlichen Grundlage davon ausgegangen werden kann, dass keine Zahlung mehr zu erwarten ist. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgebucht.

Die Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:

in Tsd. €

2020/21 2019/20
Wertberichtigungen am Beginn des Geschäftsjahres 653 390
Verwendung (119)
Auflösung (264) (93)
Zuführung 729 372
Umrechnungsdifferenzen (22) (16)
Wertberichtigungen am Ende des Geschäftsjahres 977 653

Von den Wertberichtigungen des Geschäftsjahres entfallen 788 Tsd. € (Vorjahr: 231 Tsd. €) auf erwartete Kreditverluste im Sinne des Expected-Credit-Loss-Modells gemäß IFRS 9.

12. Finanzielle Vermögenswerte

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

in Tsd. €

31.03.2021 davon langfristig davon kurzfristig
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 986 986
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 117 117
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 38.760 38.760
Summe 39.863 117 39.746

in Tsd. €

31.03.2020 davon langfristig davon kurzfristig
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 893 893
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 193 193
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 135.275 135.275
Derivate 74 74
Summe 136.435 193 136.242

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte:

in Tsd. €

31.03.2021 31.03.2020
Anleihen 986 893
Summe 986 893

Sämtliche Anleihen werden in der Nominalwährung Euro gehalten.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte:

in Tsd. €

2020/21 2019/20
Buchwert am Beginn des Geschäftsjahres 193 193
Zugänge/(Abgänge)
Noch nicht realisierte Gewinne/(Verluste) aus der laufenden Periode im Eigenkapital erfasst (76)
Realisierte Gewinne/(Verluste) aus der laufenden Periode aus dem Eigenkapital entnommen
Umrechnungsdifferenzen
Buchwert am Ende des Geschäftsjahres 117 193

Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte werden in der Nominalwährung Euro gehalten.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte werden in den Nominalwährungen Euro, US-Dollar und chinesischer Renminbi gehalten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Kündigungsgelder mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten und Forderungen gegenüber Banken aus Zessionsverträgen.# 13. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

in Tsd. € 31.03.2021 31.03.2020
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 552.850 417.950
Buchwert 552.850 417.950

Die ausgewiesenen Buchwerte entsprechen den jeweils beizulegenden Zeitwerten.

14. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Restlaufzeit in Tsd. € 31.03.2021 bis zu einem Jahr zwischen einem und fünf Jahren mehr als fünf Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 319.300 319.300
Zuschüsse der öffentlichen Hand 42.277 3.287 13.810 25.180
Verbindlichkeiten gegenüber Finanzämtern und sonstigen öffentlichen Abgabestellen 6.025 6.025
Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern 7.192 7.192
Verbindlichkeiten aus nicht konsumierten Urlauben 7.556 7.556
Verbindlichkeiten aus Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten 3.587 1.558 2.029
Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern 31.213 31.213
Übrige Verbindlichkeiten 6.473 6.453 20
Buchwert 423.623 382.584 15.859 25.180
Restlaufzeit in Tsd. € 31.03.2020 bis zu einem Jahr zwischen einem und fünf Jahren mehr als fünf Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 169.060 169.060
Zuschüsse der öffentlichen Hand 14.381 1.000 8.315 5.066
Verbindlichkeiten gegenüber Finanzämtern und sonstigen öffentlichen Abgabestellen 5.499 5.499
Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern 8.120 8.120
Verbindlichkeiten aus nicht konsumierten Urlauben 6.300 6.300
Verbindlichkeiten aus Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten 199 4 195
Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern 17.763 17.763
Übrige Verbindlichkeiten 6.291 6.271 20
Buchwert 227.613 214.017 8.530 5.066

Die Buchwerte der ausgewiesenen Verbindlichkeiten entsprechen annähernd den jeweils beizulegenden Zeitwerten.

Zuschüsse der öffentlichen Hand

Die Zuschüsse der öffentlichen Hand betreffen großteils Zuschüsse für Bodennutzungsrechte und Sachanlagevermögen und werden entsprechend der Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen ertragswirksam aufgelöst. Weiters hat der Konzern für mehrere Forschungsprojekte Projektkostenzuschüsse erhalten, die entsprechend den angefallenen Kosten und der Förderquote anteilig ertragsmäßig erfasst werden. Dazugehörende Abgrenzungsbeträge sind in den Zuschüssen der öffentlichen Hand enthalten.

Verbindlichkeiten aus Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten

Aufgrund des Auslaufens des Stock-Option-Plans (2009 bis 2012) wurde in der 81. Aufsichtsratssitzung vom 3. Juli 2014 ein langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm) auf Basis von Stock Appreciation Rights (SAR) beschlossen. SAR sind Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte auf der Grundlage der Aktienkursentwicklung. Ihre Zuteilung erfolgte im Zeitraum zwischen 1. April 2014 und 1. April 2016. In der 91. Aufsichtsratssitzung vom 6. Juni 2016 wurde ein weiterer Stock-Appreciation-Rights-Plan (SAR-Plan 2017) für drei weitere Geschäftsjahre aufgrund des Auslaufens des Stock-Appreciation-Rights-Plans (2014 bis 2016) beschlossen. Ihre Zuteilung erfolgte im Zeitraum zwischen 1. April 2017 und 1. April 2019. In der 112. Aufsichtsratssitzung vom 12. März 2020 wurde ein weiterer Stock-Appreciation-Rights-Plan (SAR-Plan 2020) für drei weitere Geschäftsjahre aufgrund des Auslaufens des Stock-Appreciation-Rights-Plans (2017 bis 2019) beschlossen. Ihre Zuteilung erfolgte bzw. wird erfolgen im Zeitraum zwischen 1. April 2020 und 1. April 2022.

Jedes Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht berechtigt zum Barausgleich in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Ausübungspreis und dem Schlusskurs der AT&S Aktie an der Börse der Hauptnotierung (derzeit Wiener Börse) am Tag der Ausübung des Bezugsrechts. Der Differenzbetrag ist mit maximal 200 % des Ausübungspreises gedeckelt. Der Ausübungspreis der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird jeweils am Tag der Zuteilung bestimmt und entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien von AT&S an der Wiener Börse bzw. an der Börse der Hauptnotierung der Aktien von AT&S während der letzten sechs Kalendermonate, die dem Tag der jeweiligen Zuteilung vorausgehen. Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können jeweils nach Ablauf von drei Jahren nach ihrer Zuteilung, jedoch nicht während einer Sperrfrist, zur Gänze oder auch nur teilweise ausgeübt werden. Zugeteilte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte, die nicht spätestens bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Zuteilungstag ausgeübt werden, verfallen grundsätzlich ersatzlos und endgültig. Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können von Berechtigten nur ausgeübt werden, sofern zum Zeitpunkt der Ausübung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es besteht ein aufrechtes Dienstverhältnis mit einer Gesellschaft des AT&S Konzerns. Unter bestimmten Voraussetzungen können Rechte noch innerhalb eines Jahres ab Beendigung des Anstellungs- bzw. Dienstverhältnisses ausgeübt werden.
  • Das notwendige Eigeninvestment in AT&S Aktien in Höhe von 20 % der ersten Zuteilungssumme (in SAR) wird gehalten. Wird das Eigeninvestment bis zum Ende der dreijährigen Wartefrist nicht zur Gänze aufgebaut, so verfallen alle bereits zugeteilten SAR zur Gänze. Das aufgebaute Eigeninvestment muss über die gesamte Dauer der Teilnahme am Programm gehalten werden und gilt auch für die Zuteilungen in den Folgejahren. Das Eigeninvestment darf erst abgebaut werden, wenn keine Ausübung mehr möglich ist.
  • Das Earnings per Share (EPS-)Performance-Ziel wurde erreicht. Der Erreichungsgrad der Kennzahl Earnings per Share determiniert, wie viele der zugeteilten SAR tatsächlich ausgeübt werden können. Als Zielwert gilt der EPS-Wert, welcher im Midterm-Plan für den Bilanzstichtag des dritten Jahres nach Zuteilung festgelegt wurde. Wird der EPS-Wert zu 100 % erreicht oder übertroffen, so können die zugeteilten SAR zur Gänze ausgeübt werden. Liegt die Erreichung zwischen 50 % und 100 %, so können die zugeteilten SAR anteilig ausgeübt werden. Wird der EPS-Wert zu unter 50 % erreicht, verfallen die zugeteilten SAR zur Gänze.

Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte:

Zuteilungstag 1. April 2020 1. April 2019 1. April 2018 1. April 2017 1. April 2016
Ausübungspreis (in €) 17,56 17,25 21,94 9,96 13,66
31.03.2019 267.500 270.000 275.000 110.000
Ausgeübte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte 56.336
Verfallene Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte 32.500 47.500 47.500 40.662
31.03.2020 235.000 222.500 227.500 13.002
Gewährte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte 290.000
Ausgeübte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte 13.002
Verfallene Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte 12.500 25.000 25.000 227.500
31.03.2021 277.500 210.000 197.500
Restliche Vertragslaufzeiten der gewährten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte 4 Jahre 3 Jahre 2 Jahre
Beizulegender Zeitwert der gewährten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zum Bilanzstichtag (in Tsd. €) 31.03.2020 450 49
31.03.2021 3.399 1.140 1.452

Die Bewertung der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zum jeweiligen Bilanzstichtag unter Anwendung des Monte-Carlo-Verfahrens, basierend auf Modellannahmen und den nachfolgend angeführten Bewertungsparametern. Die für die Bewertung der Verbindlichkeiten ermittelten Werte können von später am Markt realisierten Werten abweichen.

  • Risikofreier Zinssatz: -0,69 bis -0,72 %
  • Volatilität: 45,00 %

Die Berechnung der Volatilität erfolgt auf Basis der täglichen Aktienkurse von 1. April 2018 bis zum Bilanzstichtag. Die Aufwendungen aus den Wertsteigerungsrechten sind in den Verwaltungskosten enthalten. Der beizulegende Zeitwert der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird über deren Laufzeit verteilt aufwandsmäßig erfasst.

Übrige Verbindlichkeiten

Bei den übrigen Verbindlichkeiten handelt es sich vor allem um kreditorische Debitoren, abgegrenzte Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwendungen sowie sonstige Abgrenzungen.

15. Finanzielle Verbindlichkeiten

Restlaufzeit in Tsd. € 31.03.2021 bis zu einem Jahr zwischen einem und fünf Jahren mehr als fünf Jahre Nominalzinssatz in %
Namensschuldverschreibungen 14.986 16 14.970 1,80
Exportkredite 10.000 10.000 0,48
Kredite der öffentlichen Hand 3.131 1.130 2.001 0,75 – 1,00
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.039.026 66.010 930.235 42.781 0,76 – 4,75
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 27.502 6.945 7.425 13.132
Derivative Finanzinstrumente 1) 6.599 6.599
Buchwert 1.101.244 84.101 946.260 70.883
Restlaufzeit in Tsd. € 31.03.2020 bis zu einem Jahr zwischen einem und fünf Jahren mehr als fünf Jahre Nominalzinssatz in %
Namensschuldverschreibungen
Exportkredite 10.000 10.000 0,24
Kredite der öffentlichen Hand 4.392 2.054 2.338 0,75 – 1,00
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 754.362 89.586 527.571 137.205 1,00 – 4,75
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 24.956 3.307 21.481 168
Derivative Finanzinstrumente 1) 7.423 352 3.203 3.868
Buchwert 801.133 105.299 554.593 141.241

1) Es wird auf Erläuterung 18 „Derivative Finanzinstrumente” verwiesen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen neben dem laufenden Liquiditätsbedarf vor allem langfristige Investitionsfinanzierungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten im Wesentlichen nachstehende Finanzierungen:

  • Schuldscheindarlehen im Geschäftsjahr 2013/14
  • Schuldscheindarlehen im Geschäftsjahr 2015/16
  • Schuldscheindarlehen im Geschäftsjahr 2016/17
  • OeKB Beteiligungsfinanzierung im Geschäftsjahr 2016/17
  • OeKB Beteiligungsfinanzierung im Geschäftsjahr 2018/19
  • Schuldscheindarlehen im Geschäftsjahr 2018/19
  • Schuldscheindarlehen im Geschäftsjahr 2019/20
  • OeKB Beteiligungsfinanzierung im Geschäftsjahr 2019/20

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden nachstehende Finanzierungen abgeschlossen:

  • Schuldscheindarlehen über 70 Mio. € mit einer Laufzeit von fünf Jahren
  • Schuldscheindarlehen über 66 Mio.€ mit einer Laufzeit von drei, fünf und sieben Jahren Einmalbarkredit über 150 Mio. € mit einer Laufzeit von drei, vier und fünf Jahren Namensschuldverschreibung über 15 Mio. € mit einer Laufzeit von sieben Jahren Einmalbarkredit über 45 Mio. € mit einer Laufzeit von drei Jahren Die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. März 2021 stellen sich in den nächsten Geschäftsjahren unter Berücksichtigung der Zinsabsicherungen wie folgt dar: in Tsd. € Namensschuld- ‎verschreibungen Exportkredite Kredite ‎öffentlicher Hand Sonstige ‎Verbindlichkeiten ‎gegenüber ‎Kreditinstituten Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 Derivative ‎Finanz- ‎instrumente 2021/22 Tilgung 16 10.000 1.138 62.889 7.099 – Zinsen fix 270 – 18 2.816 – – Zinsen variabel – 48 – 8.425 389 – 2022/23 Tilgung – – – 44.857 3.136 – Zinsen fix 270 – 15 2.687 – – Zinsen variabel – – – 8.137 355 – 2023/24 Tilgung – – 745 461.000 1.528 2.865 Zinsen fix 270 – 12 1.838 – – Zinsen variabel – – – 6.470 282 – 2024/25 Tilgung – – 459 145.750 1.012 – Zinsen fix 270 – 7 1.027 – – Zinsen variabel – – – 4.228 242 – 2025/26 Tilgung – – 797 279.750 596 3.734 Zinsen fix 270 – 1 948 – – Zinsen variabel – – – 1.996 215 – nach 2025/26 Tilgung 15.000 – – 43.572 13.085 – Zinsen fix 540 – – 837 – – Zinsen variabel – – – 487 1.229 – Es werden keine wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen hinsichtlich Zeitraum oder Betrag erwartet. Zum Vorjahresstichtag 31. März 2020 stellten sich die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten in den nächsten Geschäftsjahren unter Berücksichtigung der Zinsabsicherungen wie folgt dar: in Tsd. € Namensschuld- ‎verschreibungen Exportkredite Kredite ‎öffentlicher Hand Sonstige ‎Verbindlichkeiten ‎gegenüber ‎Kreditinstituten Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 Derivative ‎Finanz- ‎instrumente 2020/21 Tilgung – 10.000 2.054 89.620 3.298 352 Zinsen fix – – 34 3.921 – – Zinsen variabel – 24 – 5.868 275 – 2021/22 Tilgung – – 970 61.857 20.031 – Zinsen fix – – 15 2.398 – – Zinsen variabel – – – 5.868 175 – 2022/23 Tilgung – – 180 44.857 986 – Zinsen fix – – 11 2.269 – – Zinsen variabel – – – 5.293 36 – 2023/24 Tilgung – – 663 334.857 267 3.204 Zinsen fix – – 9 1.420 – – Zinsen variabel – – – 3.643 17 – 2024/25 Tilgung – – 546 86.607 153 – Zinsen fix – – 5 707 – – Zinsen variabel – – – 1.993 9 – nach 2024/25 Tilgung – – – 137.607 167 3.868 Zinsen fix – – – 1.465 – – Zinsen variabel – – – 828 4 – Die finanziellen Verbindlichkeiten weisen teilweise eine vom Markt abweichende Verzinsung auf. Aus diesem Grund kann es zu Abweichungen zwischen deren beizulegenden Zeitwerten und deren Buchwerten kommen. Buchwerte Beizulegende Zeitwerte in Tsd. € 31.03.2021 31.03.2020 31.03.2021 31.03.2020 Namensschuldverschreibungen 14.986 – 15.000 – Exportkredite 10.000 10.000 10.000 10.000 Kredite der öffentlichen Hand 3.131 4.392 3.143 4.424 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.039.026 754.362 1.044.516 762.312 Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 27.502 24.956 27.501 24.956 Derivative Finanzinstrumente 6.599 7.423 6.599 7.423 Summe 1.101.244 801.133 1.106.759 809.115 Die Berechnung der beizulegenden Zeitwerte basiert auf der Abzinsung der künftigen Zahlungen unter Verwendung aktueller Marktzinssätze, oder sie werden anhand von öffentlich notierten Marktpreisen bestimmt. Die Buchwerte der finanziellen Verbindlichkeiten nach Währungen stellen sich wie folgt dar: in Tsd. € 31.03.2021 31.03.2020 Euro 1.101.244 787.439 US Dollar – 13.694 Summe 1.101.244 801.133 Der Konzern verfügt über folgende nicht in Anspruch genommene Kreditlinien: in Tsd. € 31.03.2021 31.03.2020 Exportkredit 22.000 22.000 Sonstige Kredite 396.592 468.357 Summe 418.592 490.357

16. Rückstellungen für Personalaufwand

Die Rückstellungen für Personalaufwand betreffen Pensionszusagen, Abfertigungsansprüche und sonstige Dienstnehmeransprüche.

Beitragsorientierte Pensionspläne

Für einen Großteil der Beschäftigten in Österreich und einen Teil der Mitarbeiter in Indien bestehen beitragsorientierte Pensionspläne, die an eine Pensionskasse ausgelagert sind. Für die Beschäftigten in Österreich sind die Pensionspläne durch eine Er- und Ablebensversicherung ergänzt. Die Arbeitgeberbeiträge bemessen sich nach einem bestimmten Prozentsatz der laufenden Bezüge. Die Beitragszahlungen betrugen 672 Tsd. € im Geschäftsjahr 2020/21 und 557 Tsd. € im Geschäftsjahr 2019/20.

Leistungsorientierte Pensionspläne

Für einzelne aktive und ehemalige Mitglieder des Vorstands und für ehemalige leitende Angestellte bestehen leistungsorientierte Pensionszusagen ohne das Erfordernis von eigenen Mitarbeiterbeiträgen. Pensionszusagen an Mitglieder des Vorstands und an andere Führungskräfte sind teilweise durch Vermögensmittel in Pensionskassen fondsfinanziert („funded“) und teilweise nicht fondsfinanziert („unfunded“). Die Pensionsansprüche des Vorstands und der Führungskräfte sind von deren Bezügen und Dienstzeiten abhängig. Im Wesentlichen entstehen dem Konzern aus diesen Verpflichtungen Risiken aus der Lebenserwartung und der Inflation aufgrund künftiger Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie bei fondsfinanzierten Pensionsplänen in Form von Ertragsabweichungen.

Fondsfinanzierte Abfertigungsansprüche

Den Mitarbeitern in Indien steht im Falle der Pensionierung sowie bei vorzeitigem Austritt unter bestimmten Umständen eine Abfertigung zu, deren Höhe von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Höhe des Arbeitsentgelts abhängt. Die Abfertigungen bewegen sich zwischen einem halben Monatsentgelt pro Dienstjahr und einem fixierten Höchstbetrag. Die Abfertigungsansprüche sind durch eine Lebensversicherung gedeckt. Im Wesentlichen entsteht dem Konzern aus diesen Verpflichtungen das Risiko der Inflation aufgrund künftiger Gehaltssteigerungen.

Nicht fondsfinanzierte Abfertigungsansprüche

Den Mitarbeitern in Österreich, Südkorea und China steht im Falle der Pensionierung generell sowie bei Beendigung des Dienstverhältnisses unter bestimmten Umständen eine Abfertigung zu, deren Höhe von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Höhe des Arbeitsentgelts abhängt. Die Abfertigung beträgt in Österreich für Mitarbeiter, die im Allgemeinen vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, je nach Dienstzeit zwei bis zwölf Zwölftel des Jahresgehalts. Mitarbeitern in Südkorea und China steht ebenfalls ein je nach Dienstzeit fixierter entgeltabhängiger Betrag zu. Im Wesentlichen entsteht dem Konzern aus diesen Verpflichtungen das Risiko der Inflation aufgrund künftiger Gehaltssteigerungen. Für seit dem 1. Januar 2003 in Österreich eintretende Mitarbeiter wird dieser Anspruch durch laufende Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse ohne weitere Verpflichtungen für den Konzern abgegolten. Die Beitragszahlungen betrugen 413 Tsd. € im Geschäftsjahr 2020/21 und 515 Tsd. € im Geschäftsjahr 2019/20.

Sonstige Dienstnehmeransprüche

Den Mitarbeitern der Gesellschaften in Österreich und China gebühren bei Erreichen einer bestimmten Betriebszugehörigkeit Jubiläumsgelder, wobei in Österreich Anspruchsberechtigung und Höhe kollektivvertraglich geregelt sind.

Die Aufwendungen für (leistungsorientierte) Pensionszusagen, Abfertigungsansprüche und sonstige Dienstnehmeransprüche setzen sich folgendermaßen zusammen:

Pensionsansprüche Abfertigungsansprüche Sonstige Dienstnehmer- ‎ansprüche
in Tsd. € 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20
Laufender Dienstzeitaufwand 147 141 2.346 2.109 2.394 2.141
Zinsaufwand 145 156 589 557 184 201
Umbewertung von Verpflichtungen aus sonstigen ‎Dienstnehmeransprüchen 1.464 846
Aufwand im Periodenergebnis erfasst 292 297 2.935 2.666 4.042 3.188
Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an ‎Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 529 (856 ) (1.144 ) 2.274
Aufwand/(Ertrag) im sonstigen Ergebnis erfasst 529 (856 ) (1.144 ) 2.274
Summe 821 (559 ) 1.791 4.940 4.042 3.188

Die Aufwendungen im Periodenergebnis für Pensionszusagen, Abfertigungsansprüche und sonstige Dienstnehmeransprüche werden in den Umsatzkosten, den Vertriebskosten, den allgemeinen Verwaltungskosten und im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Der Nettozinsaufwand aus personalbezogenen Verpflichtungen wird im Finanzergebnis ausgewiesen.

In der Bilanz sind folgende Ansprüche abgegrenzt:

in Tsd. € 31.03.2021 31.03.2020
Gedeckte Pensionsansprüche 7.474 6.714
Ungedeckte Pensionsansprüche 1.346 1.353
Summe Pensionsansprüche 8.820 8.067
Ungedeckte Abfertigungsansprüche 31.313 31.378
Gedeckte Abfertigungsansprüche 389 529
Summe Abfertigungsansprüche 31.702 31.907
Sonstige Dienstnehmeransprüche 12.809 11.270
Rückstellungen für Personalaufwand 53.331 51.244

Die Pensionsansprüche und Abfertigungsansprüche stellen sich wie folgt dar:

Pensionsansprüche Abfertigungsansprüche
in Tsd. € 31.03.2021 31.03.2020 31.03.2021 31.03.2020
Barwert der fondsfinanzierten Verpflichtungen 17.568 16.840 1.879 1.766
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens (10.094 ) (10.126 ) (1.490 ) (1.237 )
Deckungsstatus fondsfinanzierte Verpflichtungen 7.474 6.714 389 529
Barwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen 1.346 1.353 31.313 31.378
Bilanzierte Rückstellungen 8.820 8.067 31.702 31.907

Der Barwert der erwarteten Pensionsansprüche, die Entwicklung des zur Deckung vorgesehenen Planvermögens und der Deckungsstatus stellen sich folgendermaßen dar:

Fondsfinanzierte ‎Pensionsansprüche Nicht fondsfinanzierte ‎Pensionsansprüche
in Tsd.
## 17.1. Sonstige Rückstellungen

in Tsd. €
| | 2020/21 | 2019/20 |
|---|---|---|
| Barwert der Pensionsverpflichtung: | | |
| Barwert am Beginn des Geschäftsjahres | 16.840 | 16.683 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 147 | 141 |
| Zinsaufwand | 303 | 300 |
| Umbewertung aus der Veränderung von demografischen Annahmen | – | – |
| Umbewertung aus der Veränderung von finanziellen Annahmen | 531 | – |
| Umbewertung aus erfahrungsbedingten Anpassungen | 246 | 187 |
| Auszahlungen | (499) | (471) |
| Barwert am Ende des Geschäftsjahres | 17.568 | 16.840 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens: | | |
| Zeitwert am Beginn des Geschäftsjahres | 10.126 | 9.378 |
| Veranlagungsergebnis | 285 | 1.050 |
| Zinserträge | 182 | 169 |
| Auszahlungen | (499) | (471) |
| Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres | 10.094 | 10.126 |
| Deckungsstatus fondsfinanzierte Pensionspläne / gedeckte Pensionsansprüche | 7.474 | 6.714 |

Zum 31. März 2021 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der fondsfinanzierten Pensionsansprüche 16 Jahre und die der nicht fondsfinanzierten Pensionsansprüche zwölf Jahre. Das zur Deckung vorgesehene Planvermögen ist in Pensionskassen ausgegliedert. Die Streuung der Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

in % 31.03.2021 31.03.2020
Anleihen 32 % 34 %
Aktien 52 % 54 %
Immobilien 5 % 5 %
Liquide Mittel 11 % 7 %
Summe 100 % 100 %

Wesentliche Teile des Planvermögens werden an einem aktiven Markt gehandelt.

Die Gesamtentwicklung der fondsfinanzierten und nicht fondsfinanzierten Abfertigungsansprüche stellt sich wie folgt dar:

Fondsfinanzierte Abfertigungsansprüche Nicht fondsfinanzierte Abfertigungsansprüche
in Tsd. € 2020/21
Barwert der Abfertigungsverpflichtung:
Barwert am Beginn des Geschäftsjahres 1.766
Umrechnungsdifferenzen (65)
Dienstzeitaufwand 118
Zinsaufwand 116
Umbewertung aus der Veränderung von demografischen Annahmen
Umbewertung aus der Veränderung von finanziellen Annahmen 43
Umbewertung aus erfahrungsbedingten Anpassungen (44)
Auszahlungen (55)
Barwert am Ende des Geschäftsjahres 1.879
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens:
Zeitwert am Beginn des Geschäftsjahres 1.237
Umrechnungsdifferenzen (45)
Einzahlungen 261
Veranlagungsergebnis 9
Zinserträge 83
Auszahlungen (55)
Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres 1.490
Deckungsstatus fondsfinanzierte Abfertigungsansprüche 389

Zum 31. März 2021 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der nicht fondsfinanzierten Abfertigungsansprüche elf Jahre.

Die Gesamtentwicklung der sonstigen Dienstnehmeransprüche (Jubiläumsgelder) stellt sich wie folgt dar:

in Tsd. € 2020/21 2019/20
Barwert am Beginn des Geschäftsjahres 11.270 11.016
Umrechnungsdifferenzen 63 (141)
Dienstzeitaufwand 2.394 2.141
Zinsaufwand 184 201
Umbewertung aus der Veränderung von demografischen Annahmen 366 (183)
Umbewertung aus der Veränderung von finanziellen Annahmen 90 210
Umbewertung aus erfahrungsbedingten Anpassungen 1.008 819
Auszahlungen (2.566) (2.793)
Barwert am Ende des Geschäftsjahres 12.809 11.270

Zum 31. März 2021 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der sonstigen Dienstnehmeransprüche elf Jahre.

Es wurden für die Bewertung zum Bilanzstichtag folgende gewichtete versicherungsmathematische Parameter angewendet:

Pensionsansprüche Abfertigungsansprüche Sonstige Dienstnehmer- ‎ansprüche (Jubiläumsgelder)
31.03.2021 31.03.2020 31.03.2021
Zinssatz 1,30 % 1,80 % 1,60 %
Erwartete Gehaltssteigerung 2,25 % 2,25 % 3,21 %
Künftige Pensionserhöhung 1,50 % 1,80 %
Pensionseintrittsalter 65 65 1)
‎1) individuell gemäß landesspezifischen Gesetzen

In die Berechnung der Rückstellungen werden Fluktuationsabschläge und biometrische Rechengrundlagen miteinbezogen.

17.Sonstige Rückstellungen

in Tsd. € Summe Gewährleistung Übrige
Buchwert 31.03.2020 5.237 3.053 2.184
Verwendung (1.711) (1.091) (620)
Auflösung (916) (878) (38)
Zuführung 1.849 1.119 730
Umrechnungsdifferenzen (54) (72) 18
Buchwert 31.03.2021 4.405 2.131 2.274
in Tsd. € Summe Gewährleistung Übrige
Buchwert 31.03.2019 4.175 1.053 3.122
Verwendung (1.701) (200) (1.501)
Auflösung (234) (218) (16)
Zuführung 3.214 2.547 667
Umrechnungsdifferenzen (217) (129) (88)
Buchwert 31.03.2020 5.237 3.053 2.184
in Tsd. € 31.03.2021 31.03.2020
davon langfristig
davon kurzfristig 4.405 5.237
Buchwert 4.405 5.237

Rückstellung für Gewährleistung
Diese Position betrifft die Kosten der bereits entstandenen und zu erwartenden Reklamationen für die noch im Gewährleistungszeitraum befindlichen Produkte. Der rückgestellte Betrag ist eine auf Basis von Erfahrungswerten und konkreten Sachverhalten durchgeführte bestmögliche Schätzung dieser erwarteten Kosten, welche aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunkts nicht bereits als Schulden ausgewiesen werden. Bei der Höhe der erwarteten Kosten sind von der Produkthaftpflichtversicherung übernommene Beträge berücksichtigt.

Übrige
Diese Position enthält im Wesentlichen Rückstellungen für Risiken aus schwebenden Geschäften sowie für Risiken im Zusammenhang mit Pensionsversicherungsbeiträgen in Asien, die sich aufgrund der unklaren Rechtslage ergeben.

18. Derivative Finanzinstrumente

Die derivativen Finanzinstrumente des Geschäftsjahres betreffen zur Gänze Zinsswaps. Gesichert werden Zahlungen im Zusammenhang mit Krediten. Die Währungsswaps des Vorjahres dienten dem vorübergehenden Ausgleich der Liquidität zwischen unterschiedlichen Währungen.

Der Buchwert der derivativen Finanzinstrumente des Konzerns entspricht dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert entspricht jenem Betrag, der bei einer Abrechnung der Transaktion zum Bilanzstichtag aufzuwenden wäre bzw. erzielt werden würde.

Die beizulegenden Zeitwerte der am Bilanzstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

31.03.2021 31.03.2020
in Tsd. € Aktiva Passiva Aktiva
Währungsswaps zu Marktwerten 74
Zinsswaps zu Marktwerten 6.599
Summe Marktwerte 6.599 74
Kurzfristiger Anteil 74
Langfristiger Anteil 6.599

Zum 31. März 2021 liegen die festen Zinssätze der Zinsswaps zwischen 0,1719 % und 0,5450 %, der variable Zinssatz basiert auf dem Sechs-Monats-EURIBOR. Basierend auf den verschiedenen Szenarien sichert der Konzern sein zinsbedingtes Cashflow-Risiko durch die Nutzung von Zinsswaps ab. Derartige Zinsswaps haben den wirtschaftlichen Effekt, variabel verzinsliche Darlehen in festverzinsliche umzuwandeln. Nimmt der Konzern Darlehen mit einem variablen Zinssatz auf, so wandelt er diese durch Swaps in festverzinsliche Darlehensverbindlichkeiten um. Bei diesen Zinsswaps kommt der Konzern mit anderen Parteien überein, die Differenz zwischen den festen und variablen Zinsen, die sich von den vereinbarten Nominalbeträgen ableiten, in bestimmten Intervallen zu tauschen.

Aufgrund einer geänderten Beurteilung der in den Jahren 2017/18 und 2018/19 abgeschlossenen Zinsswaps gelangte man zur Erkenntnis, dass für alle laufenden Zinsswaps gemäß IAS 39 keine Effektivität mehr gegeben ist. Eine ergebnisneutrale Erfassung der Bewertungsgewinne oder –verluste im sonstigen Ergebnis ist nicht mehr zulässig. Diese müssen daher erfolgswirksam im Finanzergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Dies betrifft nicht nur das laufende Geschäftsjahr, sondern auch die beiden davorliegenden Jahre, sodass gemäß IAS 8 eine retrospektive Korrektur durchgeführt werden musste.

Die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz stellen sich wie folgt dar:

01.04.2019 - 31.03.2020 in Tsd. € Vor IAS 8 Anpassung Anpassung Nach IAS 8 Anpassung
Umsatzerlöse 1.000.577 1.000.577
Bruttogewinn 102.909 102.909
Betriebsergebnis 47.402 47.402
Finanzergebnis (6.465) (2.190) (8.655)
Ergebnis vor Steuern 40.937 (2.190) 38.747
Ertragsteuern (19.481) 548 (18.933)
Konzernjahresergebnis 21.456 (1.642) 19.814
davon vorgesehener Anteil Hybridkapitalbesitzer 8.313 8.313
davon den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen 13.143 (1.642) 11.501
Ergebnis je Aktie, das den Aktionären ‎des Mutterunternehmens zusteht (in € je Aktie):
- unverwässert 0,34 (0,04) 0,30
- verwässert 0,34 (0,04) 0,30

Konzernjahresergebnis | | 21.456 | (1.642) | 19.814
Zu reklassifizierende Ergebnisse: | | | |
Währungsumrechnungsdifferenzen, nach Steuern | | (30.292) | – | (30.292)
Verluste aus der Bewertung von Sicherungsinstrumenten aus der ‎Absicherung von Zahlungsströmen, nach Steuern | | (1.642) | 1.642 | –
Nicht zu reklassifizierende Ergebnisse: | | | |
Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer ‎nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nach Steuern | | (1.091) | – | (1.091)
Sonstiges Ergebnis | | (33.025) | 1.642 | (31.383)
Konzerngesamtergebnis | | (11.569) | – | (11.569)
davon vorgesehener Anteil Hybridkapitalbesitzer | | 8.313 | – | 8.313
davon den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen | | (19.882) | – | (19.882)

Diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf das Eigenkapital oder auf andere Posten der Bilanz. Im Eigenkapital kommt es lediglich zu Verschiebungen zwischen den sonstigen Rücklagen und Gewinnrücklagen, welche lediglich Unterposten des Eigenkapitals darstellen. Diese Verschiebungen sind in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ersichtlich.

Die Nominalbeträge und die beizulegenden Zeitwerte der am Bilanzstichtag freistehenden derivativen Finanzinstrumente im Zusammenhang mit der Absicherung von Zinssatzschwankungen stellen sich wie folgt dar:

31.03.2021 31.03.2020
Währung Nominalbetrag ‎in 1.000 Landeswährung Marktwert ‎in Tsd. € Nominalbetrag ‎in 1.000 Landeswährung
Zinsswaps

Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien

Die Zusammenfassung der Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der in den einzelnen Bilanzpositionen enthaltenen Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar. Sofern nicht anders angegeben, entsprechen die Buchwerte näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten:

31.03.2021

in Tsd. € Bewertungskategorie nach IFRS 9 oder Bewertung nach anderen IFRS 1) Level Buchwert Beizulegender Zeitwert
Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte
Derivative Finanzinstrumente DHI 2
Sonstige finanzielle Vermögenswerte FAAFVOCI 2 117 117
Finanzielle Vermögenswerte 117 117
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Wertberichtigungen FAAC 77.919 66.760
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen FAAFVOCI 3 6.124 6.124
Vertragliche Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen 92.767
Sonstige Forderungen FAAC 1.809 1.809
Sonstige Forderungen 86.674
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 265.293 265.293
Derivative Finanzinstrumente DHI 2
Finanzielle Vermögenswerte FAAFVPL 1 986 986
Finanzielle Vermögenswerte FAAC 38.760 38.760
Finanzielle Vermögenswerte 39.746 986
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente FAAC 552.850 552.850
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 552.850 552.850
Schulden
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAAC 2 1.094.645 1.100.160
Derivative Finanzinstrumente DHI 2 6.599 6.599
Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 1.101.244 1.106.759
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAAC 319.300 319.300
Sonstige Verbindlichkeiten FLAAC 31.213 31.213
Sonstige Verbindlichkeiten 73.110
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten 423.623 423.623

Aggregiert nach Bewertungskategorien

Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten FAAC 671.338
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte FAAFVOCI 6.241
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte FAAFVPL 986
Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten FLAAC 1.445.158
Derivate als Sicherungsinstrumente DHI 6.599

1) FAAC: Financial assets at amortised costs (Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten)
FAAFVOCI: Financial assets at fair value through OCI (Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte)
FAAFVPL: Financial assets at fair value through profit or loss (Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte)
DHI: Derivatives as hedging intruments (Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Derivate)
FLAAC: Financial liabilities at amortised cost (Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten)

31.03.2020

in Tsd. € Bewertungskategorie nach IFRS 9 oder Bewertung nach anderen IFRS 1) Level Buchwert Beizulegender Zeitwert
Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte
Derivative Finanzinstrumente DHI 2
Sonstige finanzielle Vermögenswerte FAAFVOCI 2 193 193
Finanzielle Vermögenswerte 193 193
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Wertberichtigungen FAAC 59.524 59.524
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen FAAFVOCI 3 3.618 3.618
Vertragliche Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen 67.763
Sonstige Forderungen FAAC 991 991
Sonstige Forderungen 60.537
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 192.433 192.433
Derivative Finanzinstrumente DHI 2 74 74
Finanzielle Vermögenswerte FAAFVPL 1 893 893
Finanzielle Vermögenswerte FAAC 135.275 135.276
Finanzielle Vermögenswerte 136.242 893
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente FAAC 417.950 417.950
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 417.950 417.950
Schulden
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAAC 2 793.710 801.692
Derivative Finanzinstrumente DHI 2 7.423 7.423
Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 801.133 809.115
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAAC 169.060 169.060
Sonstige Verbindlichkeiten FLAAC 17.763 17.763
Sonstige Verbindlichkeiten 40.790
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten 227.613 227.613

Aggregiert nach Bewertungskategorien

Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten FAAC 613.740
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte FAAFVOCI 3.811
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte FAAFVPL 893
Derivate DHI 74
Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten FLAAC 980.533
Derivate als Sicherungsinstrumente DHI 7.423

1) FAAC: Financial assets at amortised costs (Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten)
FAAFVOCI: Financial assets at fair value through OCI (Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte)
FAAFVPL: Financial assets at fair value through profit or loss (Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte)
DHI: Derivatives as hedging intruments (Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Derivate)
FLAAC: Financial liabilities at amortised cost (Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten)

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ist zwischen drei Bewertungshierarchien zu unterscheiden.

  • Level 1: Die beizulegenden Zeitwerte werden anhand von öffentlich notierten Marktpreisen auf einem aktiven Markt für identische Finanzinstrumente bestimmt.
  • Level 2: Wenn keine öffentlich notierten Marktpreise auf einem aktiven Markt bestehen, werden die beizulegenden Zeitwerte auf Grundlage der Ergebnisse einer Bewertungsmethode bestimmt, die im größtmöglichen Umfang auf Marktpreisen basiert.
  • Level 3: In diesem Fall liegen den zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendeten Bewertungsmodellen auch nicht am Markt beobachtbare Daten zugrunde.

Nettoergebnisse in Bezug auf Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien

Die Nettogewinne oder Nettoverluste in Bezug auf finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien stellen sich wie folgt dar:

in Tsd. € 2020/21 2019/20
Zu fortgeführten Anschaffungskosten (16.675) 17.269
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 9
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (1.460) (1.537)
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (10.395) (13.654)
Summe (28.530) 2.087

Die Nettoergebnisse in Bezug auf Finanzinstrumente beinhalten Dividendenerträge, Zinserträge und -aufwendungen, Fremdwährungsgewinne und -verluste, realisierte Gewinne und Verluste aus dem Abgang bzw. Verkauf sowie ergebniswirksame Erträge und Aufwendungen aus der Bewertung der Finanzinstrumente.

Als Ergebnis aus Finanzinstrumenten sind 10.631 Tsd. € Nettoaufwand (Vorjahr: 5.261 Tsd. € Nettoertrag) im Betriebsergebnis dargestellt. Es handelt sich hierbei vor allem um Fremdwährungseffekte. Des Weiteren sind 17.899 Tsd. € Nettoaufwand (Vorjahr: 3.174 Tsd. € Nettoaufwand) im Finanzergebnis enthalten.

Finanzrisiken

Im Folgenden wird auf die Finanzrisiken, welche das Finanzierungsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Kreditrisiko und das Wechselkursrisiko umfassen, eingegangen. Im Konzernlagebericht werden die weiteren Risikokategorien und die zugehörigen Prozesse und Maßnahmen erläutert. Das Risikomanagement der Finanzrisiken erfolgt durch das zentrale Treasury, entsprechend den vom Vorstand verabschiedeten Richtlinien. Diese internen Richtlinien regeln Zuständigkeiten, Handlungsparameter und Limite. Das zentrale Treasury identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns ab.

Finanzierungsrisiko

Das Finanzierungsrisiko umfasst sowohl die Sicherstellung der langfristigen Finanzierung des Konzerns als auch Schwankungen im Wert der Finanzierungsinstrumente. Aktivseitig bestehen geringe Zinsänderungsrisiken im Wertpapiervermögen. Sonstige Liquiditätsbestände werden überwiegend kurzfristig veranlagt. Es wird auf Erläuterung 12 „Finanzielle Vermögenswerte“ und Erläuterung 13 „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ verwiesen. Passivseitig sind zum Bilanzstichtag 46,3 % des Gesamtbetrags aus Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter Berücksichtigung der Zinssicherungsinstrumente fix verzinst (Vorjahr: 68,0 %). Es wird weiters auf Erläuterung 15 „Finanzielle Verbindlichkeiten“ verwiesen. Die Finanzverbindlichkeiten des Konzerns sind mit marktüblichen Kreditverpflichtungen verbunden, die auf Quartalsbasis bzw. Jahresbasis überprüft werden. Bei Nichteinhalten dieser Verpflichtungen haben die Kreditgeber teilweise ein Kündigungsrecht.

Liquiditätsrisiko

Unter Liquiditätsrisiko wird im Konzern der Umstand der Zahlungsunfähigkeit verstanden.Es soll daher stets ausreichend Liquidität vorhanden sein, um den laufenden Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachkommen zu können. Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über Liquiditätsreserven in Höhe von 1.011,3 Mio. € (Vorjahr: 1.044,8 Mio. €). Davon entfallen 592,7 Mio. € (Vorjahr: 554,4 Mio. €) auf Zahlungsmittel(äquivalente), bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sowie zu Handelszwecken gehaltene und jederzeit veräußerbare Wertpapiere und 418,6 Mio. € (Vorjahr: 490,4 Mio. €) auf bestehende, nicht ausgenützte Finanzierungsrahmen. Die Liquiditätsreserven haben sich somit gegenüber dem letzten Bilanzstichtag um 33,5 Mio. € verringert. Darin enthalten sind aktuelle Reserven in Höhe von 19,7 Mio. € (Vorjahr: 39,3 Mio. €), welche auf AT&S in China entfallen und spezifischen Liquiditätszwecken unterliegen.

Kreditrisiko
Unter dem Kreditrisiko versteht der Konzern die Möglichkeit eines kundenseitigen Zahlungsausfalls. Der Konzern hat es stets verstanden, starke Partnerschaften zu seinen größten Kunden aufzubauen. Das Kreditrisiko wird durch einen umfassenden Prozess minimiert. Kunden werden regelmäßigen Bonitätsprüfungen unterzogen, und deren Forderungen sind zum großen Teil versichert. Nicht versicherte Forderungen werden kontinuierlich überwacht, und im Falle von erkennbaren Risiken erfolgen Lieferungen nur noch gegen Vorauskasse oder auf Basis von Bankgarantien. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden 1,0 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €) bzw. 1,1 % (Vorjahr: 1,0 %) des Forderungsstands wertberichtigt. Es wird auf die detaillierten Angaben unter Erläuterung 11 „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen“ verwiesen.

Wechselkursrisiko
Als weltweit tätiges Unternehmen ist der AT&S Konzern Währungsrisiken ausgesetzt. Durch die lokale Wertschöpfung an den verschiedenen Standorten sind teilweise „natürliche Hedges“ vorhanden. Innerhalb des Konzerns erfolgt die Kurssicherung von Transaktionsrisiken zunächst durch Schließen von Positionen (Netting). Offene Positionen werden laufend analysiert und eventuell durch die Nutzung verschiedener Hedging-Instrumente wie z.B. Devisentermingeschäfte, Währungsoptionen und Währungsswaps abgesichert. Zum Bilanzstichtag bestanden keine derartigen Instrumente. Zur Evaluierung des Wechselkursrisikos werden Sensitivitätsanalysen durchgeführt, wobei ceteris paribus die Auswirkungen prozentmäßiger Änderungen der Wechselkurse zueinander simuliert werden.

Finanzmarktrisiken
Zu den Finanzmarktrisiken und derivativen Finanzinstrumenten finden sich detaillierte Angaben unter Erläuterung I.B.l. „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: Derivative Finanzinstrumente“ und Erläuterung 18 „Derivative Finanzinstrumente“. Derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte, Optionen und Swaps werden im Konzern ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt.

Evaluierung der Finanzmarktrisiken durch Sensitivitätsanalysen
Der Konzern setzt zur Quantifizierung der Zins- und Währungsrisiken Sensitivitätsanalysen ein. Dabei wird die mögliche Ergebnisveränderung durch eine prozentuelle Preisänderung (Wechselkurs und Zinsen), bezogen auf die Fremdwährungs- bzw. Zinsnettoposition, ermittelt. Dabei werden keine Korrelationen der verschiedenen Risikoelemente zueinander berücksichtigt. Die Ergebnisauswirkungen werden jeweils unter Beachtung der ertragsteuerlichen Auswirkungen auf das Konzernjahresergebnis nach Steuern errechnet. Es gibt zwei mögliche Zinsänderungsrisiken. Bei Finanzierungen mit fixer Verzinsung besteht das Risiko in fallenden Zinssätzen, und bei Finanzierungen mit variabler Verzinsung besteht das Risiko in steigenden Zinssätzen (veranlagungsseitig verhält es sich umgekehrt). Ergebniseffekte resultieren nur durch Zinsänderungen bei variablen Verzinsungen. Dem Zinsänderungsrisiko wird bei AT&S durch zwei Maßnahmen begegnet: durch Einsatz derivativer Finanzinstrumente und gegebenenfalls durch Finanzierungen in unterschiedlichen Währungen und die damit verbundene Risikostreuung der Zinsentwicklungen.

Die Auswirkung auf die finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

in Tsd. € 31.03.2021 Vor Hedging EUR USD Sonstige Summe In %
Fix verzinst 236.447 236.447 22,2 %
Variabel verzinst 830.696 830.696 77,8 %
Summe 1.067.143 1.067.143 100,0 %
In % 100,0 % 100,0 %
31.03.2021 Nach Hedging EUR USD Sonstige Summe In %
Fix verzinst 494.447 494.447 46,3 %
Variabel verzinst 572.696 572.696 53,7 %
Summe 1.067.143 1.067.143 100,0 %
In % 100,0 % 100,0 %
in Tsd. € 31.03.2020 Vor Hedging EUR USD Sonstige Summe In %
Fix verzinst 228.191 13.694 241.885 31,5 %
Variabel verzinst 526.869 526.869 68,5 %
Summe 755.060 13.694 768.754 100,0 %
In % 98,2 % 1,8 % 100,0 %
31.03.2020 Nach Hedging EUR USD Sonstige Summe In %
Fix verzinst 508.691 13.694 522.385 68,0 %
Variabel verzinst 246.369 246.369 32,0 %
Summe 755.060 13.694 768.754 100,0 %
In % 98,2 % 1,8 % 100,0 %

Wären die Euro-Zinssätze zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher bzw. niedriger gewesen, wäre auf Basis der Finanzierungsstruktur zum Bilanzstichtag das Konzernjahresergebnis um 2,1 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €) geringer bzw. 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) höher ausgefallen, sofern alle anderen Variablen konstant geblieben wären. Wären die USD-Zinssätze zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher bzw. niedriger gewesen, wäre auf Basis der Finanzierungsstruktur zum Bilanzstichtag das Konzernjahresergebnis um 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) geringer bzw. 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) höher ausgefallen, sofern alle anderen Variablen konstant geblieben wären. Dieser Zinssatzsensitivitätsanalyse liegt die Annahme zugrunde, dass die Zinssätze jeweils während eines gesamten Geschäftsjahres um 100 Basispunkte abweichen würden und die nunmehr neuen Zinssätze auf den Kapital- bzw. Verbindlichkeitenstand zum Bilanzstichtag anzuwenden wären. Die Auswirkung von hypothetischen Wechselkursänderungen auf das Periodenergebnis resultiert gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten monetärer Art, die nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten und Zahlungsmittel bzw. gegebenenfalls Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung des Ergebniseffekts. Bei AT&S besteht dieses Risiko im Wesentlichen aus US-Dollar Salden, daher werden Sensitivitätsanalysen nur für diese Währung durchgeführt. Die durchschnittliche Veränderung des US-Dollar/Euro-Stichtagskurses in den letzten fünf Jahren betrug 7,0 % (Vorjahr: 6,0 %). Eine Aufwertung des US-Dollars zum Euro um 7,0 % würde das Ergebnis um 10,5 Mio. € (Vorjahr: 11,1 Mio. €) erhöhen. Eine Abwertung des US-Dollars zum Euro um ebendiesen Prozentsatz würde das Ergebnis um 10,5 Mio. € (Vorjahr: 11,1 Mio. €) reduzieren.

Kapitalrisikomanagement
Die Ziele des Konzerns im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen zum einen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, um den Anteilseignern weiterhin Erträge und den anderen Interessenten die ihnen zustehenden Leistungen bereitstellen zu können, zum anderen in der Aufrechterhaltung einer geeigneten Kapitalstruktur, um die Kapitalkosten zu optimieren. Daher wird das Ausmaß der Dividendenzahlungen an die jeweiligen Erfordernisse angepasst, werden Kapitalrückzahlungen an Anteilseigner vorgenommen (Einziehung eigener Aktien), neue Anteile ausgegeben oder der Bestand von sonstigen Vermögenswerten verändert. Basierend auf den in den Kreditvereinbarungen definierten Schwellenwerten (Covenants) überwacht der Konzern sein Kapital in Bezug auf die Eigenkapitalquote sowie das Verhältnis der Nettoverschuldung zum EBITDA (fiktive Entschuldungsdauer). Die Strategie des Konzerns besteht darin, die Eigenkapitalquote von 40,0 % nicht zu unterschreiten sowie die fiktive Entschuldungsdauer von 3,0 Jahren nicht zu überschreiten. Dadurch besteht ausreichend Spielraum, um das Eintreten von ungünstigen Geschäftsentwicklungen abzufedern und den Fortbestand des Unternehmens auch in Krisensituationen zu gewährleisten. Kurzfristige Abweichungen werden in Kauf genommen. Zum Bilanzstichtag betrug die Eigenkapitalquote 33,6 % und lag damit unter dem Vorjahreswert von 41,0 % und auch unter dem Zielwert von 40,0 %. Dies ist insbesondere auf den Anstieg der Bilanzsumme infolge der Investitionen und der vorzeitigen Sicherstellung der Finanzierung des künftigen Investitionsprogramms zurückzuführen. Die fiktive Entschuldungsdauer lag mit 2,1 Jahren über dem Vorjahreswert von 1,3 Jahren.

  1. Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen
    Zum 31. März 2021 bestehen im Konzern sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 251.528 Tsd. € (Vorjahr: 225.552 Tsd. €) im Zusammenhang mit verbindlich kontrahierten Investitionsvorhaben. Die zum Bilanzstichtag übernommene Ausfallshaftung im Rahmen der Forderungsverkäufe beträgt 12.906 Tsd. € (Vorjahr: 9.857 Tsd. €) abzüglich der Deckung der zur Anwendung kommenden Kreditversicherung. Dieser Betrag entspricht dem maximalen Risiko, d. h., wenn es bei allen übertragenen Forderungen gleichzeitig zu Forderungsausfällen kommen würde. Diese Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Ausfallshaftung ist äußerst gering. Der erwartete Wert dieses Risikos ist unwesentlich. Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse aus Bankgarantien in Höhe von 148 Tsd. € (Vorjahr: 131 Tsd. €). Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse aus Garantien (Vorjahr: 0 Tsd. €). Aufgrund eines Bescheids, den die AT&S Indien am 29. April 2021 erhalten hat, könnte es aufgrund eines Versäumnisses im Zusammenhang mit einem Dokumentationserfordernis eines Recyclingprozesses/Entsorgungsprozesses zu einer Strafe von bis zu 2 Mio. € kommen. Nach jetziger Einschätzung der lokalen Gesellschaft ist die Wahrscheinlichkeit der Zahlung des gesamten Betrags als gering anzusehen und es ist geplant den Bescheid anzufechten. Eine genaue Einschätzung hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Höhe einer möglichen Strafzahlung ist momentan nicht möglich.# 21. Gezeichnetes Kapital
Im Umlauf befindliche Aktien in Tsd. Stück Grundkapital in Tsd. € Kapitalrücklage in Tsd. € Gezeichnetes Kapital in Tsd. €
31.03.2019 38.850 42.735 99.111 141.846
31.03.2020 38.850 42.735 99.111 141.846
31.03.2021 38.850 42.735 99.111 141.846

Grundkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist vollständig einbezahlt und beträgt zum 31. März 2021 42.735 Tsd. € (Vorjahr: 42.735 Tsd. €) und ist in 38.850.000 (Vorjahr: 38.850.000) auf Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je 1,10 € eingeteilt.

Genehmigtes Kapital und bedingte Kapitalerhöhung

Der Vorstand wurde durch die 25. Hauptversammlung am 4. Juli 2019 ermächtigt, bis zum 3. Juli 2024 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 21.367.500 € durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, zu erhöhen. Der Vorstand wurde ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

Darüber hinaus wurde der Vorstand in der 25. Hauptversammlung am 4. Juli 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 150.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Umtausch- und/oder Bezugsrechte auf bis zu 19.425.000 Stück neue auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Diesbezüglich wurde der Vorstand auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG um bis zu 21.367.500 € durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (insbesondere Ausgabebetrag, Inhalt der Aktienrechte). Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausübung der Ermächtigung zur Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sowie im Falle der Nichtnutzung des bedingten Kapitals.

In Bezug auf das genehmigte Kapital und das bedingte Kapital ist folgende betragsmäßige Determinierung, entsprechend den Beschlüssen der 25. Hauptversammlung vom 4. Juli 2019, zu beachten: Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen oder potenziell auszugebenden Aktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen Aktien darf die Zahl von insgesamt 19.425.000 nicht überschreiten (betragsmäßige Determinierung der Ermächtigungen). Die Hauptversammlung hat auch beschlossen, die Satzung entsprechend diesen Beschlüssen in § 4 (Grundkapital) zu ändern.

Freie Rücklagen

In der 26. ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, einen Betrag in Höhe von bis zu 80.000.000 € des – nach Dividendenausschüttung – auf neue Rechnung vorgetragenen Bilanzgewinns mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in freie Rücklagen umzuwidmen.

Im Umlauf befindliche Aktien

Die Anzahl der ausgegebenen Aktien beträgt 38.850.000 Stück zum 31. März 2021 (Vorjahr: 38.850.000 Stück).

Eigene Anteile

In der 25. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30 % unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, zu erwerben, wobei der Erwerb über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen kann. Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Weiters wurde der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren, sohin bis einschließlich 3. Juli 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, Wandelschuldverschreibungen oder als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten und zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen. Die diesbezüglichen Ermächtigungen durch Beschluss der 23. ordentlichen Hauptversammlung zu Punkt 8. und Punkt 9. der Tagesordnung vom 6. Juli 2017 wurden widerrufen. Zum 31. März 2021 hält der Konzern keine eigenen Aktien.

Dividende pro Aktie

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden je Aktie 0,25 € (Vorjahr: 0,60 €) an Dividenden ausgeschüttet.

22. Sonstige Rücklagen

Die im Konzernergebnis realisierten Umgliederungsbeträge des sonstigen Ergebnisses und die Entwicklung der sonstigen Rücklagen stellen sich wie folgt dar:

Währungsumrechnungsdifferenzen Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Sicherungsinstrumente aus der Absicherung von Zahlungsströmen Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Sonstige Rücklagen Buchwert
31.03.2019 54.885 17 (3.662 ) (8.796 ) 42.444
Anpassung von Veränderung von Sicherungsinstrumenten aus der Absicherung von Zahlungsströmen, nach Steuern 1) 3.662 3.662
Buchwert 01.04.2019 54.885 17 (8.796 ) 46.106
Saldo unrealisierter Veränderungen vor Umgliederung, nach Steuern (30.292 ) (30.292 )
Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nach Steuern (1.091 ) (1.091 )
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, nach Steuern
Buchwert 31.03.2020 24.593 17 (9.887 ) 14.723
Saldo unrealisierter Veränderungen vor Umgliederung, nach Steuern 11.926 11.926
Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nach Steuern 485 485
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, nach Steuern (55 ) (55 )
Buchwert 31.03.2021 36.519 (38 ) (9.402 ) 27.079

1) Anpassung Hedge Accounting Vorjahre (siehe Erläuterung 18 „Derivative Finanzinstrumente“)

Zur Darstellung der Ertragsteuern, die auf die einzelnen Bestandteile des sonstigen Ergebnisses einschließlich der Umgliederungsbeträge entfallen, wird auf Erläuterung 6 „Ertragsteuern“ verwiesen.

23. Hybridkapital

Am 17. November 2017 wurde eine Hybridanleihe mit einem Emissionsvolumen von 175.000 Tsd. € und einer Verzinsung von 4,75 % platziert, welche am 24. November 2017 ausgezahlt wurde. Die nachrangige Anleihe hat eine unendliche Laufzeit und kann erstmals nach fünf Jahren durch die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, nicht aber durch die Gläubiger, gekündigt und getilgt werden. Wird die Anleihe nach diesem Zeitraum nicht gekündigt, erhöht sich der Aufschlag auf den dann gültigen Zinssatz um weitere 5,0 %. Der Erlös aus der Begebung der Hybridanleihe wird als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen, da dieses Instrument die Kriterien von Eigenkapital gemäß IAS 32 erfüllt. Es werden daher auch die zu zahlenden Kupons als Teil der Ergebnisverwendung gezeigt. Die Begebungskosten der Hybridanleihe betrugen 2.113 Tsd. €. Dadurch ergibt sich ein Wertansatz für das Hybridkapital von 172.887 Tsd. € (Vorjahr: 172.887 Tsd. €).

24. Cashflow

In Übereinstimmung mit IAS 7 umfassen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kassenbestände und Sichteinlagen sowie kurzfristige, liquide Anlagen, die jederzeit in Geldbeträge umgewandelt werden können und die nur unwesentlichen Risiken von Wertänderungen unterliegen. Die Konzern-Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode erstellt. Der Cashflow aus dem Ergebnis beträgt im Geschäftsjahr 2020/21 232.231 Tsd. € (Vorjahr: 165.367 Tsd. €), der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 184.651 Tsd. € (Vorjahr: 185.123 Tsd. €). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beträgt -339.809 Tsd. € (Vorjahr: -116.629 Tsd. €) und ist vor allem durch die Investitionstätigkeiten für das neue Werk in Chongqing und Technologie-Upgrades in den übrigen Werken (-437.972 Tsd. €) sowie die Veranlagung bzw.## V. Sonstige Angaben

25. Ergebnis je Aktie

Der Gewinn je Aktie wird gemäß IAS 33 „Ergebnis je Aktie“ (Earnings per Share) berechnet.

Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien

Die Anzahl der ausgegebenen Aktien beträgt 38.850.000 Stück. Zum Stichtag 31. März 2021 werden keine eigenen Aktien gehalten, die für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie in Abzug zu bringen gewesen wären. Der gewichtete Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie beträgt 38.850 Tsd. Stück im Geschäftsjahr 2020/21 bzw. 38.850 Tsd. Stück im Geschäftsjahr 2019/20. Der gewichtete Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie beträgt 38.850 Tsd. Stück im Geschäftsjahr 2020/21 bzw. 38.850 Tsd. Stück im Geschäftsjahr 2019/20.

Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des verwässerten gewichteten Durchschnitts der im Umlauf befindlichen Aktien für die angegebenen Perioden:

in Tsd. Stück
2020/21 2019/20
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien – Basisberechnung 38.850 38.850
Verwässernde Auswirkung
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien – verwässerter Wert 38.850 38.850

Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Die Basisberechnung des Ergebnisses je Aktie wird ermittelt, indem man das Konzernergebnis der jeweiligen Periode, das den Aktionären der Gesellschaft zuzurechnen ist, durch den gewichteten Mittelwert der im Umlauf befindlichen Stammaktien der jeweiligen Periode dividiert.

2020/21 2019/20
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Konzernergebnis (in Tsd. €) 1) 39.111 11.501
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien – Basisberechnung (in Tsd. Stück) 38.850 38.850
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) 1) 1,01 0,30

1) Anpassung Hedge Accounting Vorjahre (siehe Erläuterung 18 „Derivative Finanzinstrumente“)

Verwässertes Ergebnis je Aktie

Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem man das Konzernergebnis der jeweiligen Periode, das den Aktionären der Gesellschaft zuzurechnen ist, durch den gewichteten Mittelwert der Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien zuzüglich der Anzahl der möglichen ausständigen Stammaktien der jeweiligen Periode dividiert. Die möglichen ausständigen Stammaktien setzen sich aus den zusätzlich auszugebenden Aktien für ausübbare Optionen bzw. Bezugsrechte zusammen und sind im verwässerten Ergebnis je Aktie enthalten.

2020/21 2019/20
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Konzernergebnis (in Tsd. €) 1) 39.111 11.501
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien – verwässerter Wert (in Tsd. Stück) 38.850 38.850
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) 1) 1,01 0,30

1) Anpassung Hedge Accounting Vorjahre (siehe Erläuterung 18 „Derivative Finanzinstrumente“)

26. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im aktuellen Geschäftsjahr gab es keine wesentlichen Geschäftsfälle nach dem Bilanzstichtag.

27. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen und Unternehmen

Im Zusammenhang mit diversen Projekten hat der Konzern Leistungen von Beratungsunternehmen, bei denen der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Androsch für die AIC Androsch International Management Consulting GmbH tätig ist, erhalten:

in Tsd. €
2020/21 2019/20
AIC Androsch International Management Consulting GmbH 365 363
Summe 365 363

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2020/21 und bis zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses waren folgende Personen als Vorstand tätig:

  • DI (FH) Andreas Gerstenmayer (Vorstandsvorsitzender)
  • Dipl.-Vw. Simone Faath (seit 1. November 2020)
  • Ing. Heinz Moitzi
  • DI Ingolf Schröder (seit 1. September 2020)
  • Mag.a Monika Stoisser-Göhring (stellvertretende Vorstandsvorsitzende bis 15. Mai 2020)

Im Geschäftsjahr 2020/21 waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder bestellt:

  • Dr. Hannes Androsch (Vorsitzender)
  • Ing. Willibald Dörflinger (1. Stellvertreter des Vorsitzenden bis 9. Juli 2020)
  • Mag.a DDr. Regina Prehofer (2. Stellvertreterin des Vorsitzenden bis 9. Juli 2020, 1. Stellvertreterin des Vorsitzenden seit 9 Juli 2020)
  • Dr. Georg Riedl (2. Stellvertreter des Vorsitzenden seit 9. Juli 2020)
  • Prof. Dr. Hermann Eul (seit 9. Juli 2020)
  • Dkfm. Karl Fink (bis 9. Juli 2020)
  • DI (FH) Georg Hansis, MBA (seit 9. Juli 2020)
  • DI Albert Hochleitner (bis 9. Juli 2020)
  • Mag. Robert Lasshofer (seit 9. Juli 2020)
  • Dipl.-Phys. Lars Reger, MBA (seit 9. Juli 2020)
  • Mag.a Dr. Karin Schaupp
  • Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell

Vom Betriebsrat waren delegiert:

  • Wolfgang Fleck
  • Siegfried Trauch
  • Günter Pint
  • Günther Wölfler

Die Anzahl der ausstehenden Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte und der Personalaufwand aus zugeteilten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten stellen sich wie folgt dar:

Anzahl der ausstehenden Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte Personalaufwand (in Tsd. €)
31.03.2021 31.03.2020 2020/21 2019/20
DI (FH) Andreas Gerstenmayer 150.000 150.000 781 137
Dipl.-Vw. Simone Faath
Ing. Heinz Moitzi 90.000 90.000 462 (63 )
DI Ingolf Schröder
Mag.a Monika Stoisser-Göhring 1) 90.000 90.000 468 (40 )
Vorstandsmitglieder gesamt 330.000 330.000 1.711 34
Dr. Karl Asamer 2) 30.000 (150 )
Andere Führungskräfte gesamt 355.000 338.002 1.816 (226 )
Summe 685.000 698.002 3.527 (342 )

1) Beendigung des Vorstandsmandats per 15. Mai 2020
2) ehemaliges Mitglied des Vorstands

Es wird auf die Erläuterungen zu den Aktienoptionsprogrammen unter Erläuterung 14 „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten“ verwiesen.

Im Geschäftsjahr betragen die Gesamtvergütungen der Mitglieder des Vorstands und der leitenden Angestellten gemäß IAS 24:

2020/21 2019/20
in Tsd. € in Tsd. €
Fix Variabel Summe Fix Variabel Summe
DI (FH) Andreas Gerstenmayer 562 331 893 532 284 816
Dipl.-Vw. Simone Faath 196 83 279
Ing. Heinz Moitzi 456 240 696 429 429
DI Ingolf Schröder 329 116 445
Mag.a Monika Stoisser-Göhring 1) 54 26 80 423 423
Summe Vorstand 1.597 796 2.393 1.384 284 1.668
Mag.a Monika Stoisser-Göhring 1) 378 184 562
Leitende Angestellte 7.813 1.781 9.594 5.796 136 5.932
Summe 9.788 2.761 12.549 7.180 420 7.600

1) Beendigung des Vorstandsmandats per 15. Mai 2020

In den variablen Bezügen von DI (FH) Andreas Gerstenmayer sind keine Bezüge aus Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten enthalten (Vorjahr: 284 Tsd. €). Neben den oben angeführten Bezügen wurden für DI (FH) Gerstenmayer 55 Tsd. € (Vorjahr: 52 Tsd. €), für Dipl.-Vw. Simone Faath 15 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €), für DI Ingolf Schröder 22 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) und für Mag.a Monika Stoisser-Göhring 42 Tsd. € (Vorjahr: 41 Tsd. €) in die Pensionskasse einbezahlt.

Gemäß IAS 24 sind nahestehende Personen Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen, die direkt oder indirekt für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens zuständig und verantwortlich sind; dies schließt Mitglieder der Geschäftsführung ein.

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen der aktuellen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands, leitenden Angestellten und vonderen Hinterbliebenen betragen:

Abfertigungen Geschäftsjahr Pensionen Geschäftsjahr
in Tsd. € in Tsd. €

Inhaltsverzeichnis

  1. Markt- und Branchenumfeld
    1.1. Wirtschaftliches Gesamtumfeld
    1.2. Branchenumfeld
  2. Wirtschaftsbericht
    2.1. Gesamtentwicklung des Konzerns
    2.2. Ertragsentwicklung im Konzern
    2.3. Ertragsentwicklung in den Segmenten
    2.4. Vermögens- und Finanzlage
    2.4.1. Vermögen
    2.4.2. Finanzierung
    2.4.3. CashFlow
    2.4.4. Leistungskennzahlen
    2.5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
  3. Weitere gesetzliche Angaben
    3.1. Standorte und Zweigniederlassungen
    3.2. Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital (Angaben gemäß § 243a UGB)
    3.3. Nichtfinanzielle Erklärung
  4. Forschung und Entwicklung
  5. Chancen und Risiken
    5.1. Chancen- und Risikomanagement
    5.2. Erläuterung der Einzelrisiken
    5.3. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf das Rechnungswesen
  6. Ausblick

1. Markt- und Branchenumfeld

1.1. Wirtschaftliches Gesamtumfeld

Ein Jahr mit COVID-19

Die COVID-19-Pandemie führte 2020 weltweit zu Unsicherheiten sowie zu mittelbaren und unmittelbaren Einschränkungen in der Nachfrage und der Produktion. Werksschließungen, Ausgangssperren und logistische Probleme schränkten den Handel stark ein und führten zu einem Rückgang der Wirtschaft. Die globale Wirtschaftsleistung (BIP) sank im vergangenen Jahr um 3,4 % (Quelle: OECD „Economic Outlook, Interim Report”, März 2021). Europa war von der Pandemie überdurchschnittlich stark betroffen: In der Eurozone sank das BIP um 6,8 %. Dagegen wuchs die Wirtschaft in China um 2,3 %. Für das laufende Jahr sehen die Prognosen (Quelle: OECD „Economic Outlook, Interim Report”, März 2021) einen weltweiten Aufschwung mit einem BIP-Zuwachs von 5,6 % voraus. Die generelle Weltwirtschaftslage bleibt auch nach über einem Jahr COVID-19-Pandemie volatil. Einerseits haben sich die Produktionsbetriebe den Gegebenheiten angepasst und die entwickelten Impfstoffe zeigen vielversprechende Ergebnisse. Andererseits bleiben mit der schnellen Verbreitung von Mutanten und den unterschiedlichen Impffortschritten in den Bevölkerungen weiter große Unsicherheiten. Eine weitere Unsicherheit ergibt sich aus der geopolitischen Lage, vor allem aus den anhaltenden Spannungen zwischen den USA und China. In den letzten Jahren spitzte sich die Situation zwischen den Ländern wiederholt zu und mündete in Handelsbeschränkungen, die über Einschränkungen in den Bereichen Gütertransfer und Software auch die 5G-Technologie betrafen. Auch wenn nur bestimmte und meist spezielle Produkte betroffen sind oder waren, sorgen vor allem die Unvorhersehbarkeit der Situation und die weitreichenden indirekten Folgen für Unsicherheit. In Reaktion darauf haben Länder wie die USA, Japan und die Europäische Union Programme mit dem Ziel aufgesetzt, vor allem Lieferketten im Elektronikbereich zurück ins Land zu holen. Angesichts der zeitweise zusammengebrochenen Lieferwege zu Beginn der Pandemie gewannen diese Initiativen weiter an Relevanz. So kündigten in den letzten Monaten vor allem große Halbleiterhersteller signifikante Investitionen an.

1.2. Branchenumfeld

Industrietrends: Digitalisierungsschub durch die Auswirkungen der Pandemie – sprunghafter Anstieg bei Notebooks, nachhaltiges Wachstum in der IT-Infrastruktur und stärkerer Trend zu Elektroautos

Unter dem Einfluss der COVID-19-Pandemie entwickelte sich die Elektronikindustrie volatil: Der allgemeine wirtschaftliche Abschwung traf die Elektronikbranche zunächst direkt und stark. Im Unterschied zu früheren konjunkturellen Einbrüchen blieb dieser aber nur von kurzer Dauer. Während der Finanzkrise von 2008 sank die Nachfrage nach langlebigen Gütern (länger als ein Jahr in Verwendung) nachhaltig und erholte sich nur langsam. Schon nach drei Monaten stieg die Nachfrage für haltbare Güter wieder an (Quellen: Prismark „The Printed Circuit Report, Fourth Quarter 2020”, Februar 2021; US BAE „US personal income and consumption”, Januar 2021). Dies rührt daher, dass ein gewisser Teil der Arbeitnehmer in Lockdownsituationen seine Arbeit von zu Hause ausführen kann und nicht erfolgte Ausgaben für Transport, Urlaub und Freizeit, größere Ausgaben für Anschaffungen erlauben. Daher folgte auf den sehr rapiden und heftigen Nachfrageeinbruch in allen Segmenten gerade im Elektronikbereich in der zweiten Hälfte des Jahres ein regelrechter Aufschwung. In Abhängigkeit vom Segment war dieser unterschiedlich kräftig und konnte in Summe den vorhergegangenen Einbruch nur teilweise ausgleichen. Die tatsächlichen Umsätze wurden auch weiter dadurch beschränkt, dass die Produktion während der ersten Lockdowns gedrosselt wurde und das „Wiederhochfahren“ die Lieferketten durcheinanderbrachte. Dies zeigt sich besonders deutlich in der aktuellen Knappheit an Halbleitern, die vor allem in der Automobilbranche, aber auch der Smartphoneproduktion benötigt werden. Trotz eines starken Aufschwungs in der zweiten Hälfte 2020 konnte nur das Computer- und Notebook-Segment gegenüber dem Vorjahr merklich zulegen. Für die meisten Menschen hat sich der Alltag im letzten Jahr stark verändert: Einen sehr viel größeren Teil ihrer Arbeit, des Studiums und auch der Freizeit verbringen sie zu Hause. Dies hatte zur Folge, dass viele von ihnen in Elektronik investierten, um ihr erzwungenermaßen eingeschränktes Umfeld und ihren Alltag angenehmer zu gestalten. So schnellte etwa der Verkauf von Laptops (+29 % im Jahresvergleich) (Quelle: IDC „PCD Tracker Q4 2020”, Februar 2021), als Neuanschaffung und Erneuerung, stark in die Höhe. Auch Spielekonsolen verzeichneten ein starkes Wachstum (+32 % bei Marktvolumen in US-$, im Jahresvergleich) (Quelle: Prismark „Electronics Supply Chain Reporter, Q4 2020”, Dezember 2020), was durch den Verkaufsstart neuer Modelle zusätzlich befeuert wurde. Der Verkauf von TV-Geräten (+4 % bei Marktvolumen in US-$, im Jahresvergleich) (Quelle: Prismark „Electronics Supply Chain Reporter, Q1 2021”, März 2021) und Unterhaltungselektronik erlebte ebenfalls einen unerwarteten Aufschwung. Mit dem eingeschränkten Bewegungsradius im Alltag und den geschlossenen Fitnessstudios gewannen Individualsportarten wie Joggen oder Radfahren an Beliebtheit. Dies spiegelte sich unmittelbar in gestiegenen Absatzzahlen bei Smartwatches (+11 % im Jahresvergleich) (Quelle: IDC „Wearables Tracker Q4 2020”, Februar 2021) und Kopfhörern, vor allem True-wireless Stereo – zwei getrennte Kopfhörer ohne Kabel – (+73 % im Jahresvergleich), wider. Aufgrund dieser Trends schrumpfte der Leiterplattenmarkt für Konsumelektronik trotz Krise im Jahre 2020 lediglich um 1 % (Quelle: Prismark Partners LLC „Application Forecast”, März 2021) auf 7,95 Mrd. US-$. Im Zeitraum 2020 bis 2026 wird hier ein jährliches Wachstum von 5 % prognostiziert. Der Markt für Leiterplatten für Computer wuchs im letzten Jahr um 13,4 % auf 16,4 Mrd. US-$. Hier erwarten die Experten bis 2026 ein jährliches Wachstum von 4 %. Die Entwicklung im Smartphonemarkt brach zu Beginn 2020 stark ein und stagnierte nach einer Erholung auf Vorkrisenniveau (-7 % im Jahresvergleich) (Quelle: IDC „Mobile Phone Tracker 2021Q1“, März 2021). Die Entwicklung war von der unsicheren Gesamtlage, der Verzögerung in der Veröffentlichung von Vorzeigemodellen und Sanktionen beeinflusst. Nichtsdestotrotz boomte 5G (+1491 % im Jahresvergleich) ) (Quelle: IDC „Mobile Phone Tracker 2021Q1“, März 2021). Der Anteil der 5G-fähigen Smartphones am Gesamtmarkt nahm rapide zu. In China war dieser Trend besonders stark. Dort sind seit Juni 2020 über 60 % der neu verkauften Smartphones 5G-fähig (Quelle: Bernstein „Global Semiconductors: Asian Semis, QCOM - China Smartphone Tracker (Feb)“, März 2021). In Europa und den USA setzte der Trend zu 5G aufgrund der verspäteten Markteinführung von Vorzeigemodellen und des langsameren Infrastrukturausbaus erst deutlich später ein. Dieser vielschichtige Zuwachs der Nachfrage bei Endgeräten vielerlei Art führt schlussendlich auch zu einer gesteigerten und nachhaltigen Steigerung der Nachfrage im Bereich Kommunikationsinfrastruktur.


Aufwand im Periodenergebnis erfasst | 204 | 195 | 492 | 443
Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst | (77) | 78 | 529 | (856)

Auf das Geschäftsjahr entfallende und der Hauptversammlung vorgeschlagene Gesamtvergütung für persönlich erbrachte Leistungen der Mitglieder des Aufsichtsrats:

2020/21 2019/20
in Tsd. € Fix Variabel Summe Fix Variabel
Dr. Hannes Androsch 65 15 80 67
Ing. Willibald Dörflinger 14 3 17 53
DDr. Regina Prehofer 55 10 65 55
Dr. Georg Riedl 53 9 62 40
Prof. Dr. Hermann Eul 25 5 30
Dkfm. Karl Fink 8 2 10 30
DI (FH) Georg Hansis, MBA 23 5 28
DI Albert Hochleitner 8 2 10 30
Mag. Robert Lasshofer 27 5 32
Mag. Gerhard Pichler 8
Dipl. Phys. Lars Reger, MBA 22 6 28
Dr. Karin Schaupp 30 7 37 30
Mag.a Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell 33 8 41 24
Summe 363 77 440 337

28. Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer

Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer stellen sich wie folgt dar:

in Tsd. € 2020/21 2019/20
Konzern- und Jahresabschlussprüfung 201 137
Andere Bestätigungsleistungen 3 27
Sonstige Leistungen 11 46
Summe 215 210

Darin sind die Aufwendungen für andere Netzwerkmitglieder des Konzernabschlussprüfers, beispielsweise für die Abschlussprüfung der Tochterunternehmen oder Steuerberatungsleistungen, nicht enthalten.

29. Personalstand

Die Durchschnittszahlen der im Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter stellen sich wie folgt dar:

2020/21 2019/20
Arbeiter 7.980 7.437
Angestellte 3.369 2.802
Summe 11.349 10.239

Die Ermittlung des Personalstands beinhaltet Leihpersonal im Bereich der Arbeiter für das Geschäftsjahr 2020/21 in durchschnittlicher Höhe von 252 und für das Geschäftsjahr 2019/20 in durchschnittlicher Höhe von 256.

Leoben-Hinterberg, am 17. Mai 2021

Der Vorstand

DI (FH) Andreas Gerstenmayer e.h.

Dipl.-Vw. Simone Faath e.h.

Ing. Heinz Moitzi e.h.

DI Ingolf Schröder e.h.Zunächst einmal benötigen 5G-fähige Smartphones und andere 5G-fähige Endgeräte eine passende Basisstation, um die volle Leistung entfalten zu können. Auch wenn der Ausbau durch politische Entscheidungen, einzelne Zulieferer in einigen Regionen auszuschließen, verzögert wurde, schritt er auch im Jahr der Pandemie schnell voran. So stieg der Anteil der Weltbevölkerung mit Zugang zu 5G Infrastruktur von 2 % im Jahr 2019 auf 15 % im Jahr 2020 (Quelle: Ericsson „Ericsson Mobility Visualizer”, Januar 2021). Im vergangenen Jahr wuchs der Leiterplattenmarkt für Kommunikationstechnik – Endgeräte und Infrastruktur – um 4,3 % auf 17,96 Mrd. US-$ (Quelle: Prismark Partners LLC „Application Forecast”, März 2021) bei einem erwarteten jährlichen Wachstum von 6 % bis 2026. Das benötige Datenmanagement im Zuge der Digitalisierung umfasst die Generierung von Daten, die Übertragung, Analyse und Speicherung. Durch diese Verschränkung stieg die Nachfrage neben der Kommunikationsinfrastruktur, die für das Übertragen der Daten verantwortlich ist, auch für Serverinfrastruktur für Analyse und Speicherung rapide. Auch hier war die COVID-19-Pandemie ein Katalysator. Neben dem Zuwachs an Endgeräten, ist es vor allem die gesteigerte Nutzung in Zeit, Vielfalt und Datenmenge, die hier den Bedarf treibt. Während vor einigen Jahren professionelle Computerspieler gerade in Europa noch belächelt wurden, hat sich die E-Sports-Industrie zu einem Milliardengeschäft mit stetig steigenden Nutzern entwickelt (Quelle: Newzoo „Global Esports Market Report”, März 2021). Auch in breiten Schichten der Gesellschaft erhält die Digitalisierung mehr und mehr Einzug. So wuchs die Anzahl der Nutzer von Video-on-Demand-Plattformen zuletzt um jährlich gut 7 % (Quelle: Yole Development „Computing for Datacenter Servers – Market and Technology Report 2020”, Dezember 2020). Durch die COVID-19-Pandemie wird eine weitere Beschleunigung des Wachstums auf knapp 9 % erwartet (Quelle: Yole Development „Computing for Datacenter Servers – Market and Technology Report 2020”, Dezember 2020). Noch eindrucksvoller zeigt sich dieser Sprung in der Digitalisierung im Einzelhandel. In den USA sprang etwa der Anteil an Online-Handel binnen zwei Monaten von 17 % auf 33 % (Quelle: McKinsey & Company, Accelerating digital capabilities to recover from the COVID-19 crisis, Juli 2020). Trends wie die zu mehr E-Sports, Video-on-Demand und Onlinehandel beschleunigen den Bedarf an mehr IT-Infrastruktur – selbst bei einer gleichbleibenden Zahl von Endgeräten. So wird die Zahl der Server in Rechenzentren mit einem stabilen Wachstum von 5 % jährlich prognostiziert (Quelle: Gartner, „Semiconductor Forecast Database, Worldwide, 4Q20 Update”, Dezember 2020). Durch den stetigen Zuwachs an Komplexität wird das Wachstum an Halbleitern in Servern mit 11 % jährlich prognostiziert (Quelle: Yole Development „Computing for Datacenter Servers – Market and Technology Report 2020”, Dezember 2020). Die COVID-19-Pandemie hatte einen sehr starken negativen Einfluss auf die Automobilindustrie. Die weltweite Automobilproduktion sank von 89 Mio. im Jahr 2019 auf 75 Mio. im Jahr 2020 (Quelle: LMC Automotive „Global Light Vehicle Forecast Q4 2020”, Januar 2021). Die lockdownbedingten Produktionsstopps in vielen Ländern trafen auf einen stagnierenden Automobilmarkt. Nach einem Produktionseinbruch gegenüber dem Vorjahr um über 40 % (Quelle: LMC Automotive „Global Light Vehicle Forecast Q4 2020”, Januar 2021) im ersten Quartal setzte im zweiten Quartal schnell eine Erholung ein. Dennoch konnte der Automobilmarkt das Vorkrisenniveau bisher nicht wiedererreichen. Die anhaltenden globalen Engpässe bei Halbleitern beschränken die Produktion massiv und nachhaltig. Es wird erwartet, dass sich eine Entspannung frühestens in der zweiten Hälfte 2021 einstellt und ein Produktionsniveau von über 90 Mio. Fahrzeugen im Jahr erst im Laufe von 2022 wieder erreicht wird (Quelle: LMC Automotive „Impact Report 15.2.21”, Februar 2021). Es wurden weltweit verschiedene Fördermaßnahmen aufgelegt, um die Automobilbranche in der Krise zu stützen. In vielen Fällen, gerade in Europa, war die Förderung mit dem Ziel des Umweltschutzes verknüpft. Dies beschleunigte den aktuellen Trend zu Elektromobilität zusätzlich. 2020 stieg der globale Absatz von Elektroautos (BEV – Battery Electric Vehicle) trotz Krise um 27 % (Quelle: LMC Automotive „Impact Report 15.2.21”, Februar 2021). Besonders sticht Westeuropa hervor, wo das Wachstum 105 % betrug (Quelle: LMC Automotive „Impact Report 15.2.21”, Februar 2021). Neben dem Anstieg von Elektrofahrzeugen trieben vor allem Fahrerassistenzsysteme den Elektronikbedarf in der Automobilbranche. Dennoch sank der Bedarf gegenüber dem Vorjahr um 11,4 % auf 202 Mrd. US-$ (Quelle: Prismark Partners LLC „Application Forecast”, März 2021). Analog dazu reduzierte sich auch der Leiterplattenbedarf in diesem Segment um 9,7 % auf 6,2 Mrd. US-$. Die Wachstumserwartungen im Zeitraum 2020 bis 2026 liegen bei jährlich 7 %. Der Treiber sind Fahrerassistenzsysteme: Radar-, Lidar- und Kamerasensoren benötigten modernste Leiterplattentechnik und werden zunehmend als Module ausgeführt. Die zentralen Recheneinheiten, welche die Daten der Sensoren analysieren und in Fahrentscheidungen umsetzen, werden technisch immer anspruchsvoller und sind zunehmend mit kleinen Servern vergleichbar. Diese Entwicklung wird einen neuen Markt für zuverlässige High-End-Leiterplatten und IC-Substrate schaffen. Im Industriesegment wirkte sich die Krise unterschiedlich aus: Der Ausbau der Schlüsseltechnik 5G-Infrastruktur wurde zwar kurzzeitig gebremst. Getrieben durch entsprechende Förderprogramme läuft er aber inzwischen wieder. Der Maschinenbau stagnierte. Einen besonderen Boom erlebten zukunftsweisende Sparten wie der Bau von Industrierobotern, Vernetzung, Sensorik und Industriekameras für Bilderkennung. Von ihnen wird weiter ein stetiges Wachstum erwartet. So wird beispielsweise für Kameramodule für Industrieanwendungen ein jährliches Wachstum von 12 % (Quelle: Yole „Machine Vision for Industry and Automation 2021, Market and Technology Report 2021“, Januar 2021) und für kollaborative Industrieroboter, sog. Cobots, ein Wachstum von jährlich 28 % (Quelle: Statzon „2021 Global Collaborative Robot Industry Report“, März 2021) prognostiziert. Der Markt für Leiterplatten für Industrieanwendungen brach 2020 um 5,4 % auf 2,5 Mrd. US-$ ein (Quelle: Prismark Partners LLC „Application Forecast”, März 2021). Für die Jahre bis 2026 wird ein jährliches Wachstum von 4 % erwartet. Auch der Bereich der Medizinelektronik wurde von der Krise hart getroffen. Zunächst sank die gesamte Nachfrage, da Behandlungen ausgesetzt wurden. Die rasche Neufokussierung auf COVID-19-Behandlungen ließ die Nachfrage nach Beatmungsgeräten dann aber explosionsartig ansteigen. Wie auch in anderen Branchen diente die Krise als Katalysator für den Digitalisierungstrend (Quelle: Roland Berger „COVID-19: Konsolidierungsturbo für die MedTech-Branche“, November 2020). So intensivierte sich die Nutzung der Telemedizin, erhöhte sich der Einsatz von Gesundheits-Wearables als Teil von Behandlungsstrategien und erweiterte sich der Einsatz von KI in der Diagnostik. Der Markt für Leiterplatten für Medizinelektronik sank gegenüber 2019 um 1 % auf 1,25 Mrd. US-$ (Quelle: Prismark Partners LLC „Application Forecast”, März 2021). Bis 2026 wird ein jährliches Wachstum von 4 % erwartet.

Technologie: Modularisierung und Chiplets

Das Produktportfolio von AT&S umfasst nicht nur Leiterplatten für Systemanwendungen (sog. Motherboards), sondern auch modernste Leiterplatten für Module, welche ihrerseits als Komponenten auf ein Motherboard verbaut werden, und IC-Substrate, die die Grundlage des Gehäuses eines ICs darstellen. So partizipiert AT&S an der Innovation auf allen drei Ebenen. Generell setzten sich die technischen Trends in Wearables (Smartwatches, Kopfhörer), Smartphones und Notebooks hin zur Miniaturisierung fort: Die steigende Funktionalität von Smartwatches bedingt mehr Sensorik und Rechenleistung, welche im kleinen Gehäuse Platz finden muss. Noch stärker ist dieser Trend bei True-Wireless Stereo Kopfhörern zu sehen. Im Vergleich zu herkömmlichen Funkkopfhörern ist der zur Verfügung stehende Platz deutlich kleiner. Hinzu kommt der zusätzliche Bedarf von Funkmodulen und Antennen durch die zwei voneinander getrennten Einheiten. Auch im Smartphone-Bereich setzt sich der Trend zu größeren Batterien und damit kleineren, komplexeren und leistungsfähigeren Leiterplatten fort. Neben diesem durch das Systemdesign getriebenen Trend sorgt die steigende Funktionalität für mehr Nachfrage nach zunehmend komplexeren Modulen. Der wichtigste Faktor ist dabei 5G: Einerseits werden die Antennen zunehmend in die Module integriert (mmWave Antenna-in-package – AIP), andererseits erfordert die „Abwärtskompatibilität“ mit älteren Mobilfunkstandards immer komplexere Funkmodule. Darüber hinaus werden 5G-Funkmodule nicht nur in Smartphones eingesetzt, sondern finden auch im Automobilbereich (V2X) und in der Industrieproduktion (M2X) ihren Einsatz. Neben dem Bedarf für Module steigt auch der Bedarf an IC- Substraten. Einer der Haupttreiber sind Hochleistungshalbleiter, welche in der IT-Infrastruktur eingesetzt werden. Das Wachstum wird nicht nur dadurch beschleunigt, dass der Gesamtbedarf an IT-Infrastruktur steigt, sondern auch über den veränderten Bedarf: So gibt es mehr und mehr Anwendungen, die unter dem Schlagwort Artificial Intelligence (AI) zusammengefasst werden. Hierzu zählen vor allem Sprach- und Bilderkennung, aber auch andere spezialisierte Algorithmen zur Datenanalyse oder zur Vorhersage von Nutzerverhalten. Um solche Programme und Algorithmen in der Cloud, also in einem Rechenzentrum, und nicht auf dem Endgerät effizient ausführen zu können, wird zunehmend auf spezialisierte Mikrochips zurückgegriffen. Dies sind Grafikkerne (GPU), programmierbare Logik (z.B. FPGAs) oder spezielle Entwicklungen.# 2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtentwicklung des Konzerns

AT&S managt herausforderndes Umfeld erfolgreich AT&S trotzte der aktuellen Krise und erzielte im Geschäftsjahr 2020/21 den höchsten jemals erreichten Jahresumsatz in seiner Firmengeschichte. Forciert wurde diese Entwicklung durch die pandemiebedingte Beschleunigung der Digitalisierung, die die Nachfrage nach High-End-Verbindungslösungen verstärkt. Diese Umsatzentwicklung wird durch den Kapazitätsausbau bei IC-Substraten und die Nachfrage nach Leiterplatten für Module zusätzlich gestärkt. Dies führte dazu, dass mit einem Konzernumsatz von 1.188,2 Mio. € der im Vergleichszeitraum des Vorjahres erzielte Umsatz von 1.000,6 Mio. € um 187,6 Mio. € übertroffen werden konnte. Der erfolgreiche Produktionsanlauf der erweiterten Kapazitäten in Chongqing I, der die wachsende Nachfrage nach ABF-Substraten bedient, trug wesentlich zum Umsatzwachstum bei. Positiv wirkte auch das verbreiterte Kunden- und Anwendungsportfolio bei mobilen Endgeräten sowie die Nachfrage nach Leiterplatten für Module. Im Segment AIM erzielte der Bereich Medical einen Umsatz auf Vorjahresniveau und der Bereich Industrial einen leicht höheren Umsatz. Der Bereich Automotive konnte nach einem schwachen ersten Geschäftsjahres-Halbjahr im zweiten Halbjahr wieder einen Umsatz auf Vorjahresniveau erzielen, so dass das Segment AIM über das gesamte Geschäftsjahr gesehen umsatzseitig das Niveau des Vorjahres erreichte.

2.2. Ertragsentwicklung im Konzern

Umsatz steigt um 18,8 %

Der Umsatz stieg gegenüber dem Vorjahr um 18,8 % auf 1.188,2 Mio. €. Mit dem im Geschäftsjahr schwächeren US-Dollar-Kurs ergab sich aus Wechselkurseffekten ein negativer Einfluss von 36,9 Mio. € bzw. -3,1 % auf die Umsatzentwicklung. 87,1 % des Umsatzes (Vorjahr: 84,3 %) wurden in Fremdwährungen (vor allem US-Dollar) fakturiert. Unterjährig bewegten sich die Umsätze grundsätzlich entsprechend dem saisonalen Zyklus. Die Quartale zwei und drei wiesen deutlich höhere Umsätze auf als das erste Quartal. Im dritten Quartal konnte der höchste jemals erreichte Quartalsumsatz erzielt werden. Im Unterschied zu den Vorjahren lag auch der Umsatz des vierten Quartals über jenem des zweiten Quartals. Die Effekte aus einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung, welche für eine Reihe von Kunden nach IFRS 15 notwendig ist, führte zu einer Erhöhung des ausgewiesenen Umsatzes um 24,5 Mio. € bzw. 2,1 % (Auswirkung im Vorjahr: Verringerung um 3,1 Mio. € bzw. -0,3 %). Für weiterführende Informationen wird auf die erläuternden Anhangsangaben zum Konzernabschluss verwiesen. Die regionale Umsatzstruktur auf Basis des Sitzes der Endkunden weist für Amerika einen Anteil von 73,3 % nach 68,3 % im Vorjahr aus. Der Umsatzanteil der in Asien produzierten Produkte stieg geringfügig von 86,5 % auf 87,7 % an. In der Betrachtung nach Segmenten zeigt sich folgendes Bild: Der Anteil des Segments Mobile Devices & Substrates (MS) an den externen Umsatzerlösen erhöhte sich auf 74,2 % (Vorjahr: 68,5 %), der Anteil des Segments Automotive, Industrial, Medical (AIM) reduzierte sich auf 25,8 % (Vorjahr: 31,5 %). Weitere Informationen zur Entwicklung der Segmente können dem Kapitel 2.3. „Ertragsentwicklung in den Segmenten“ entnommen werden.

EBITDA steigt auf 245,7 Mio. €, EBITDA-Marge 20,7 %

Das EBITDA lag mit 245,7 Mio. € deutlich über dem Vorjahreswert von 194,5 Mio. €. Während die Umsatzsteigerung und ein damit einhergehender Anstieg des Bruttogewinns das Ergebnis positiv beeinflussten, reduzierten höhere Vertriebs- und Verwaltungskosten das Betriebsergebnis. Das sonstige betriebliche Ergebnis lag unter dem Vorjahresergebnis und wurde vor allem durch Währungseffekte, die sich aufgrund des schwächeren US-Dollars und aus der Translation der ausländischen Tochtergesellschaften in die Konzernwährung ergaben, negativ beeinflusst. Insgesamt ergab sich hierdurch eine negative Auswirkung des Wechselkurses von 24,7 Mio. €.

Ergebniskennzahlen in Mio. € (wenn nicht anders angeführt) 2020/21 2019/20 Veränderung in %
Umsatzerlöse 1.188,2 1.000,6 18,8 %
Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (EBITDA) 245,7 194,5 26,3 %
EBITDA-Marge (%) 20,7 % 19,4 %
Betriebsergebnis (EBIT) 79,8 47,4 68,3 %
EBIT-Marge (%) 6,7 % 4,7 %
Konzernjahresergebnis 47,4 19,8 >100 %
Gewinn je Aktie (€) 1,01 0,30 >100 %
Anlagenzugänge 552,2 254,3 >100 %
Mitarbeiterstand (inkl. Leiharbeiter), Durchschnitt (Anzahl) 11.349 10.239 10,8 %

Die EBITDA-Marge erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte von 19,4 % auf 20,7 %.

Anstieg der Aufwandspositionen

Die oben angeführten Effekte wirkten auch auf die einzelnen Kostenbereiche. Der Anstieg bei den Herstellkosten um 123,6 Mio. € auf 1.021,2 Mio. € resultiert vor allem aus höheren Kosten für Instandhaltung, Personal und Abschreibungen. Die Entwicklung wurde durch positive Wechselkurseffekte reduziert. Zur Vorbereitung auf zukünftige Technologiegenerationen und der Verfolgung der Modularisierungsstrategie investiert AT&S mit 98,5 Mio. € verstärkt in Forschung & Entwicklung (Vorjahr: 83,9 Mio. €). Diese Aufwendungen sichern die Zukunftsfähigkeit und erweitern das Ertragspotenzial mittelfristig signifikant. Die Verwaltungs- und Vertriebskosten lagen aufgrund von Effekten aus der Vorbereitung für das künftige Wachstum um 15,2 Mio. € bzw. 22,2 % über den Vorjahreswerten. Das sonstige betriebliche Ergebnis verringerte sich von 12,9 Mio. € auf -3,6 Mio. €. Wesentlicher Effekt war ein im Geschäftsjahr 2020/21 um 16,1 Mio. € verringertes Wechselkursergebnis, welches sich vor allem aus der Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem schwächeren US-Dollar ergab. Die planmäßigen Abschreibungen auf die Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte in Höhe von 165,4 Mio. € bzw. 12,3 % des Anlagevermögens (Vorjahr: 146,2 Mio. € bzw. 15,4 % des Anlagevermögens) spiegeln den hohen technischen Standard sowie die Anlagenintensität von AT&S wider. Der Anstieg um 19,2 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert resultierte im Ausmaß von 16,4 Mio. € aus dem Segment Mobile Devices & Substrates (MS) und hier überwiegend aus höheren Abschreibungen am Standort Chongqing. Die Abschreibungen im Segment Automotive, Industrial, Medical (AIM) erhöhten sich um 2,3 Mio. €. Das Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich aufgrund der genannten Effekte um 32,4 Mio. € bzw. 68,3 % auf 79,8 Mio. € (Vorjahr: 47,4 Mio. €). Die EBIT-Marge erhöhte sich um 2,0 Prozentpunkte auf 6,7 % (Vorjahr: 4,7 %).

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis verringerte sich von -8,7 Mio. € auf -20,1 Mio. €. Der Zinsaufwand aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Anleihen lag bei 11,2 Mio. € (Vorjahr: 11,4 Mio. €). Die Sozialkapitalzinsen lagen mit 1,0 Mio. € geringfügig unter dem Vorjahresniveau von 1,1 Mio. €. Aus der Absicherung des Zinsrisikos mit Sicherungsinstrumenten (Bewertung und realisiertes Ergebnis) resultierte ein Verlust von 1,1 Mio. € (Vorjahr: Verlust 1,5 Mio. €). Die Sicherungsinstrumente tauschen variable in fixe Zinszahlungen, die nicht die Kriterien des Hedge Accountings erfüllen, da Laufzeit und Höhe nicht mit den gesicherten originären Finanzverbindlichkeiten übereinstimmen.## Finanzergebnis

Die aktivierten Fremdkapitalzinsen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von qualifizierten Vermögensgegenständen stehen, erhöhten sich um 1,4 Mio. € auf 1,8 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €). Aufgrund des geringeren Volumens der Termingeldveranlagungen und des nach wie vor für Veranlagungen ungünstigen Umfelds verringerte sich das Veranlagungsergebnis um 3,5 Mio. € auf 3,2 Mio. € (Vorjahr: 6,7 Mio. €). Die große negative Abweichung im Finanzergebnis ist auf Fremdwährungseffekte zurückzuführen. So wurden im Geschäftsjahr 2020/21 negative Fremdwährungsdifferenzen in Höhe von 8,1 Mio. € als Aufwand erfasst (Vorjahr: Ertrag 3,8 Mio. €). Die Fremdwährungsdifferenzen ergaben sich im Wesentlichen aus der Bewertung von liquiden Fremdwährungsmitteln und -schulden. Das Finanzergebnis ist von Währungseffekten beeinflusst, da Teile der Veranlagungen in Fremdwährungen erfolgt sind. Die größten konzerninternen Darlehen sind langfristiger Natur, deren Rückzahlung auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich ist. Die Bewertung dieser Darlehen erfolgt daher ergebnisneutral im Rahmen der Gesamtergebnisrechnung.

Konzernergebnis verbessert sich

Das Konzernjahresergebnis erhöhte sich von 19,8 Mio. € im Vorjahr um 27,6 Mio. € auf 47,4 Mio. €. Die Konzernsteuerbelastung beträgt 12,2 Mio. € (Vorjahr: 18,9 Mio. €). Die laufende Ertragsteuerbelastung stieg auf 12,8 Mio. € (Vorjahr: 11,4 Mio. €). Der latente Steueraufwand (Vorjahr: 7,5 Mio. €) veränderte sich um 8,1 Mio. € und wurde zu einem latenten Steuerertrag von 0,6 Mio. €. Hauptursache für die Veränderung waren höhere Aktivierungen von Verlustvorträgen sowie geringere Auflösungen von aktiven latenten Steuern auf das Anlagevermögen bei der AT&S China als im Vorjahr. Die AT&S China wies für das Kalenderjahr 2020 den begünstigenden Steuerstatus als „Hightech-Company“ aus. Der Steuerstatus begann mit 1. Januar 2020, ist für drei Jahre gültig und hängt jährlich vom Erreichen bestimmter Kriterien ab. Auch für die nächsten drei Jahre wird vom Erhalt der Steuerbegünstigung ausgegangen. Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich von € 0,30 auf € 1,01 bei gleichbleibender Aktienanzahl. Bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie wurden Hybridkapitalzinsen in Höhe von 8,3 Mio. € (Vorjahr: 8,3 Mio. €) vom Konzernjahresergebnis in Abzug gebracht.

1) Anpassung Hedge Accounting Vorjahre (siehe Erläuterung 18 “Derivative Finanzinstrumente”)

Ertragsentwicklung in den Segmenten

Segment Mobile Devices & Substrates

Das Segment Mobile Devices & Substrates setzte im Geschäftsjahr 2020/21 seine positive Geschäftsentwicklung fort. Diese erfreuliche Performance des Segments ist vor allem auf die verstärkten Investitionen der letzten Jahre zurückzuführen, die auch in näherer Zukunft ungehindert fortgesetzt werden. Der erfolgreiche Produktionsanlauf der erweiterten Kapazitäten in Chongqing, der die wachsende Nachfrage nach ABF-Substraten bedient, trug wesentlich zum Umsatzwachstum bei. Positiv wirkte auch das verbreiterte Kunden- und Anwendungsportfolio bei mobilen Endgeräten sowie die Nachfrage nach Leiterplatten für Module. Ergebnisvermindernd wirkten sich negative Währungseffekte aus.

Segment Mobile Devices & Substrates – Überblick in Mio. € (wenn nicht anders angeführt)

2020/21 2019/20 Veränderung in %
Segmentumsatzerlöse 975,7 778,5 25,3 %
Umsatzerlöse mit externen Kunden 881,7 685,9 28,6 %
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) 218,6 158,6 37,9 %
EBITDA-Marge (%) 22,4 % 20,4 %
Betriebsergebnis (EBIT) 81,8 37,7 >100 %
EBIT-Marge (%) 8,4 % 4,8 %
Anlagenzugänge 497,9 216,0 >100 %
Mitarbeiterstand (inkl. Leiharbeiter), Durchschnitt (Anzahl) 8.264 7.260 13,8 %

Die immer höhere Leistung der mobilen Endgeräte wäre ohne HDI (High Density Interconnection)-Leiterplatten und mSAP (modified Semi-Additive Process)-Leiterplatten nicht möglich. AT&S ist weltweit einer der führenden Anbieter von HDI-Technologie und hat sich eine führende Position bei der mSAP-Technologie erarbeitet. Das Segment Mobile Devices & Substrates ist mit einem Umsatzanteil von 74,2 % (Vorjahr: 68,5 %) weiterhin das größte Segment des AT&S Konzerns. Der Umsatz lag mit 975,7 Mio. € um 197,2 Mio. € bzw. 25,3 % über dem Wert des Vorjahres von 778,5 Mio. €. Der Umsatz wurde von der US-Dollar-Kursentwicklung negativ beeinflusst. Insgesamt fiel dadurch das Umsatzwachstum um 37,3 Mio. € geringer aus. Geografisch ist eine weitere Steigerung des Umsatzes mit amerikanischen Kunden zu verzeichnen. Das EBITDA des Segments lag mit 218,6 Mio. € um 60,0 Mio. € bzw. 37,9 % über dem Vorjahreswert von 158,6 Mio. €. Der EBITDA-Anstieg resultierte vor allem aus der guten operativen Performance am Standort Chongqing. Negative Effekte aus der Währungsumrechnung von 17,8 Mio. € verminderten die Ergebnisverbesserung. Auch die EBITDA-Marge des Segments Mobile Devices & Substrates lag mit 22,4 % um 2,0 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert von 20,4 %. Die Abschreibungen des Segments erhöhten sich um 15,9 Mio. € bzw. 13,2 % von 120,9 Mio. € auf 136,8 Mio. €. Die Erhöhung resultierte vor allem aus höheren Abschreibungen am Standort Chongqing. Das Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich um 44,1 Mio. € auf 81,8 Mio. € (Vorjahr: 37,7 Mio. €). Die EBIT-Marge erhöhte sich aufgrund des EBIT-Anstiegs um 3,5 Prozentpunkte auf 8,4 % (Vorjahr: 4,8 %). Die Anlagenzugänge erhöhten sich um 281,9 Mio. € bzw. 130,5 % auf 497,9 Mio. € (Vorjahr: 216,0 Mio. €). Neben Zugängen von 421,5 Mio. € für laufende Erweiterungs-, Ersatz- und Technologie-Upgrades am Standort Chongqing erhöhten sich die Anlagenzugänge im Werk Shanghai um 75,2 Mio. €.

Segment Automotive, Industrial, Medical: auf stabilem Niveau

Der Segmentumsatz lag mit 350,5 Mio. € auf dem Vorjahresniveau von 350,4 Mio. €. Umsatzsteigerungen konnten vor allem im Bereich Industrial verzeichnet werden. Der Bereich Automotive war im ersten Geschäftsjahres-Halbjahr durch den Rückgang bei Autoverkäufen mit einer geringeren Nachfrage konfrontiert, konnte im zweiten Geschäftsjahres-Halbjahr aber bereits wieder das Vorjahresniveau erreichen. Aufgrund der guten Nachfrage lag der Umsatz im Bereich Medical & Healthcare trotz eines unvorteilhaften Produktmixes auf Vorjahresniveau. Zur Entwicklung der dem Segment Automotive, Industrial, Medical zugeordneten Standorte Leoben, Fehring, Ansan und Nanjangud wird auf Punkt 3.1. „Standorte und Zweigniederlassungen“ des Lageberichts verwiesen.

Segment Automotive, Industrial, Medical – Überblick in Mio. € (wenn nicht anders angeführt)

2020/21 2019/20 Veränderung in %
Segmentumsatzerlöse 350,5 350,4 0,0 %
Umsatzerlöse mit externen Kunden 306,5 314,7 (2,6 %)
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) 26,1 28,9 (9,7 %)
EBITDA-Marge (%) 7,4 % 8,2 %
Betriebsergebnis (EBIT) 0,5 5,6 (91,1 %)
EBIT-Marge (%) 0,1 % 1,6 %
Anlagenzugänge 45,9 33,2 38,2 %
Mitarbeiterstand (inkl. Leiharbeiter), Durchschnitt 2.841 2.764 2,8 %

Das EBITDA verringerte sich um 2,8 Mio. € bzw. -9,7 % auf 26,1 Mio. € (Vorjahr: 28,9 Mio. €). Die Verringerung resultierte aus den Unsicherheiten im Automotive-Markt im ersten Geschäftsjahres-Halbjahr, wurde durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie verstärkt und konnte nicht zur Gänze durch die Umsatz- und Ergebnissteigerungen im Bereich Industrial kompensiert werden. Die EBITDA-Marge verringerte sich um 0,8 Prozentpunkte auf 7,4 % (Vorjahr: 8,2 %). Das Betriebsergebnis (EBIT) änderte sich um -5,1 Mio. € auf 0,5 Mio. € (Vorjahr: 5,6 Mio. €). Die EBIT-Marge des Segments Automotive, Industrial, Medical lag aufgrund der oben genannten Effekte mit 0,1 % um 1,5 Prozentpunkt unter dem Vorjahresvergleichswert von 1,6 %. Die Anlagenzugänge erhöhten sich um 12,7 Mio. € auf 45,9 Mio. € (Vorjahr: 33,2 Mio. €). Die Zugänge betrafen laufende Erweiterungs-, Ersatz- und Technologie-Upgrade-Investitionen insbesondere an den Standorten in Österreich und Korea.

Segment Sonstige

Das Ergebnis der im Segment Sonstige enthaltenen allgemeinen Holding-Aktivitäten lag unter dem Vorjahresniveau.

Segment Sonstige – Überblick in Mio. € (wenn nicht anders angeführt)

2020/21 2019/20 Veränderung in %
Segmentumsatzerlöse n.a.
Umsatzerlöse mit externen Kunden n.a.
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) 1,0 7,1 (86,0 %)
EBITDA-Marge (%) -
Betriebsergebnis (EBIT) (2,5) 4,1 >100 %
EBIT-Marge (%) -
Anlagenzugänge 8,4 5,1 65,1 %
Mitarbeiterstand (inkl. Leihpersonal), Durchschnitt (Anzahl) 244 214 14,0 %

Vermögens- und Finanzlage

Vermögen

Anstieg der langfristigen Vermögenswerte

Die Bilanzsumme stieg im Geschäftsjahr 2020/21 um 28,9 % auf 2.390,0 Mio. € an. Die langfristigen Vermögenswerte stiegen um 381,4 Mio. € auf 1.377,4 Mio. €. Während sich die Sachanlagen um 397,9 Mio. € auf 1.301,4 Mio. € erhöhten, reduzierten sich die immateriellen Vermögenswerte um 2,3 Mio. € auf 42,8 Mio. €. Im Sachanlagevermögen standen Anlagenzugänge bzw. Technologie-Upgrades in Höhe von 534,7 Mio. € Abschreibungen von insgesamt 145,3 Mio. € gegenüber. Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Sachanlagen beinhalten zudem zusätzlich Nutzungsrechte aus der Anwendung des IFRS 16 von 27,5 Mio. €. Die Nettoveränderung des Anlagevermögens betrug 395,6 Mio. € bzw. 41,7 % auf 1.344,2 Mio. € (Vorjahr: 948,6 Mio. €).

Nettoumlaufvermögen in Mio. € (wenn nicht anders angeführt)

31.03.2021 31.03.2020 Veränderung in %
Vorräte 152,5 108,4 40,7 %
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, vertragliche Vermögenswerte 176,8 134,5 31,4 %
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (319,3) (169,1) (88,9 %)
Bereinigung um Verbindlichkeiten aus Investitionen 170,1 62,9 >100 %
Umlaufvermögen Handel 180,1 136,7 31,7 %
Sonstiges Umlaufvermögen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen 20,8 7,7 >100 %
Nettoumlaufvermögen 200,9 144,4 39,1 %
Nettoumlaufvermögen in % der Gesamterlöse 16,9 % 14,4 %
Außenstandsdauer (in Tagen):
Vorräte 55 44 25,0 %
Forderungen 54 49 10,2 %
Verbindlichkeiten 77 66 16,7 %

Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 155,1 Mio. € auf 1.012,6 Mio. €.# 2.4.1. Finanzlage

Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten erhöhte sich auf 552,9 Mio. € (Vorjahr: 418,0 Mio. €). Die finanziellen Vermögenswerte wurden um 96,5 Mio. € auf 39,7 Mio. € reduziert. Insgesamt verfügt AT&S somit über Zahlungsmittel bzw. kurzfristig verfügbare Finanzmittel von 592,6 Mio. € (Vorjahr: 554,2 Mio. €). Der Anstieg der Vorräte um 44,2 Mio. € auf 152,5 Mio. € resultiert – im Wesentlichen – aus dem Aufbau der Rohmaterialbestände in Chongqing infolge des Anstiegs der Absatzmengen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und vertraglichen Vermögenswerte stiegen um 72,9 Mio. € auf 265,3 Mio. €. Dabei erhöhten sich die sonstigen Forderungen um 30,6 Mio. €, die vertraglichen Vermögenswerte um 25,2 Mio. € und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund des höheren Geschäftsvolumens um 48,1 Mio. €. Teilweise kompensiert wurde diese Erhöhung durch zusätzliche Factoring-Aktivitäten (Veränderung: 30,5 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um 150,2 Mio. € bzw. 88,9 % von 169,1 Mio. € auf 319,3 Mio. €. Darin enthalten ist ein Anstieg der Verbindlichkeiten aus Investitionen um 107,2 Mio. € auf 170,1 Mio. € (Vorjahr: 62,9 Mio. €).

Verschuldungsgrad steigt deutlich

Das Eigenkapital erhöhte sich um 5,5 % von 760,3 Mio. € auf 802,0 Mio. €. Eigenkapitalerhöhend wirkte sich das positive Konzernergebnis von 47,4 Mio. € aus. Positive Effekte stammten aus Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der Nettovermögenspositionen der Tochterunternehmen sowie aus der Umrechnung langfristiger Darlehen an Tochterunternehmen mit 11,9 Mio. €.

Nettoverschuldung in Mio. € (wenn nicht anders angeführt) 31.03.2021 31.03.2020 Veränderung in %
Finanzielle Verbindlichkeiten, kurzfristig 84,1 105,3 (20,1 %)
Finanzielle Verbindlichkeiten, langfristig 1.017,1 695,8 46,2 %
Bruttoverschuldung 1.101,2 801,1 37,5 %
Zahlungsmittel und -äquivalente (552,9) (418,0) (32,3 %)
Finanzielle Vermögenswerte (39,9) (136,4) 70,8 %
Nettoverschuldung 508,5 246,7 >100 %
Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (EBITDA) 245,7 194,5 26,3 %
Nettoverschuldung/EBITDA-Verhältnis 2,1 1,3
Eigenkapital 802,0 760,3 5,5 %
Bilanzsumme 2.390,0 1.853,5 28,9 %
Eigenkapitalquote (%) 33,6 % 41,0 %
Verschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) (%) 63,4 % 32,5 %

Eigenkapitalerhöhend wirkten sich auch die versicherungsmathematischen Erträge mit 0,5 Mio. € (Vorjahr: Verlust von 1,1 Mio. €) aus, die sich aufgrund der zur Berechnung der Personalrückstellungen verwendeten Parameter ergeben. Eigenkapialmindernd wirkte der Zinsaufwand für die Hybridanleihe in Höhe von 8,3 Mio. € sowie die Dividendenzahlung in Höhe von 9,7 Mio. €. Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erhöhten sich um 321,3 Mio. € bzw. 7,2 % auf 1.017,1 Mio. €. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden ein weiteres Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen am Kapitalmarkt platziert sowie zwei neue Kreditvereinbarungen mit Banken abgeschlossen. Die liquiden Mittel wurden teilweise zur Optimierung bzw. Rückführung von höher verzinsten finanziellen Verbindlichkeiten verwendet. Die verbliebenen Mittel wurden kurzfristig veranlagt und finden sich dementsprechend im Bestand der Zahlungsmittel und -äquivalente bzw. in den finanziellen Vermögenswerten wieder. Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten reduzierten sich von 105,3 Mio. € auf 84,1 Mio. €. Die Nettoverschuldung erhöhte sich um 261,8 Mio. € bzw. 106,1 % auf 508,5 Mio. € (Vorjahr: 246,7 Mio. €). Die Erhöhung resultierte im Wesentlichen aus dem höheren Investitionsvolumen und dem damit verbundenen Anstieg der finanziellen Verbindlichkeiten. Der Verschuldungsgrad erhöhte sich auf 63,4 % und lag damit über dem Vorjahresniveau von 32,5 %.

2.4.2. Finanzierung

Der Schwerpunkt des Geschäftsjahres 2020/21 bestand darin, die finanzielle Flexibilität auf Grundlage einer soliden Kapitalstruktur sicherzustellen und unter Berücksichtigung einer ausreichenden Liquidität, die laufende Geschäftstätigkeit sowie die geplanten Investitionen in allen Phasen vornehmen zu können. Hierzu wurden zwei endfällige Einmalbarkredite mit einem Gesamtvolumen von 195 Mio. € aufgenommen und zwei Schuldscheintransaktionen mit einem Gesamtvolumen von 136 Mio. € erfolgreich abgeschlossen. Neben diesem Schwerpunkt erfolgten noch kleinere Finanzierungen und weitere Optimierungen der Finanzierungsstruktur.

Finanzierung beruht auf einer Vier-Säulen-Strategie

Die Finanzierung von AT&S basiert auf einer Vier-Säulen-Strategie, mit der die Abhängigkeit von einzelnen Finanzierungsinstrumenten minimiert werden soll. Basierend auf den aktuell herrschenden Finanzmarktbedingungen werden einzelne Bereiche stärker forciert oder können gegebenenfalls auch zeitweise nicht genutzt werden.

Die erste Säule bilden langfristige, fix verzinste Retail-Bonds: Ihr Vorteil liegt in einer hohen Planbarkeit und Sicherheit für das Unternehmen, die sich aufgrund der fixen Verzinsung und Unkündbarkeit ergeben. Nachteilig sind die höheren Platzierungs- und Finanzierungskosten. Zurzeit ist kein Standard-Retail-Bond begeben.

Die Bedeutung von Schuldscheindarlehen als wesentliche Finanzierungssäule hat sich im Geschäftsjahr 2020/21 nicht verändert. Die Vorteile von Schuldscheindarlehen liegen in der hohen Planbarkeit sowie im geringen Platzierungsaufwand. Aufgrund dieser Vorteile plant AT&S, auch künftig diese Form der Finanzierung zu nutzen. Zum Bilanzstichtag 31. März 2021 waren Schuldscheindarlehen im Gesamtvolumen von 738,5 Mio. € (Vorjahr: 596,4 Mio. €) bei nationalen und internationalen Investoren platziert. Die Restlaufzeiten liegen zwischen zwei Monaten und rund acht Jahren.

Finanzierungsinstrumente in Mio. € 31.03.2021 in % 31.03.2020 in %
Namensschuldverschreibung 15,0 3,6 % – –
Schuldscheindarlehen 738,5 49,5 % 596,4 47,1 %
Bankdarlehen 320,2 21,5 % 179,8 14,2 %
Bruttoverschuldung 1.073,7 72,0 % 776,2 61,3 %
Kreditlinien 418,6 28,0 % 490,4 38,7 %
Kontrahierte Finanzierungen 1.492,3 100,0 % 1.266,5 100,0 %

Als dritte Säule werden Bankdarlehen genutzt. 320,2 Mio. € sind per 31. März 2021 bei mehreren nationalen und internationalen Banken als Darlehen aufgenommen (Vorjahr: 179,8 Mio. €). Diese weisen Restlaufzeiten von einem bis sieben Jahren aus. Die vierte Säule sind Kreditlinien, die der Deckung von Liquiditätsschwankungen und als Finanzierungsreserve dienen. Zum Bilanzstichtag verfügte AT&S über 418,6 Mio. € an nicht genutzten Kreditlinien (Vorjahr: 490,4 Mio. €) in Form von kontrahierten Kreditzusagen von Banken. AT&S hat sein kontrahiertes Finanzierungspotenzial zum 31. März 2021 erst zu 74,1 % (Vorjahr: 61,7 %) ausgenutzt und verfügt, zusätzlich zum Bestand an liquiden Mitteln, weiterhin über genügend bestehende Finanzierungsreserven. Eine der wichtigsten Aufgaben der Treasury-Aktivitäten von AT&S liegt in der Sicherstellung ausreichender Liquiditätsreserven. Zudem gilt es, die in den Kreditvereinbarungen definierten Schwellenwerte (Covenants) zu überwachen und deren Einhaltung sicherzustellen. Ziel von AT&S ist es hierbei auch, die Kreditvereinbarungen entsprechend zu vereinheitlichen, um alle Kreditgeber gleich zu behandeln.

Niedrige Entschuldungsdauer und hohe Eigenkapitalquote

Die theoretische Entschuldungsdauer, definiert durch Netto-verschuldung/EBITDA, lag mit 2,1 Jahren deutlich über dem Vorjahr (1,3 Jahre) und dennoch unter dem von AT&S selbst definierten Maximalwert von 3,0 Jahren. Die Eigenkapitalquote sank von 41,0 % im Vorjahr auf 33,6 % im Berichtsjahr und lag damit unter dem mittelfristig anvisierten Zielwert von 40,0 %. Dies ist insbesondere auf den Anstieg der Bilanzsumme infolge der Investitionen und der Sicherstellung der Finanzierung des künftigen Investitionsprogramms zurückzuführen. Zu weiterführenden Informationen im Hinblick auf das Kapitalrisikomanagement wird auf Erläuterung 19 „Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten“ – Unterkapitel Kapitalrisikomanagement – im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen. AT&S strebt eine möglichst ausgeglichene Finanzierungsstruktur mit einer durchschnittlichen Rückzahlungsdauer (Duration) an. Zum Bilanzstichtag betrug die Duration 3,2 Jahre und ist damit unverändert zum Vorjahr (3,2 Jahre).

Treasury-Kennzahlen Schwellenwert¹) Zielwert²) 31.03.2021 31.03.2020
Nettoverschuldung/EBITDA-Verhältnis <4,0 <3,0 2,1 1,3
Eigenkapitalquote >35 % >40 % 33,6 % 41,0 %

¹) Schwellenwerte sind in alten Kreditvereinbarungen enthaltene Grenzen, welche von AT&S nicht über- (Nettoverschuldung/EBITDA) bzw. unterschritten (Eigenkapitalquote) werden dürfen, bzw. Grenzen, deren Nichteinhaltung Neufinanzierungen äußerst schwierig und teuer machen würde.
²) Zielwerte sind die von AT&S definierten Grenzen, die unter normalen Umständen nicht über- (Nettoverschuldung/EBITDA) bzw. unterschritten (Eigenkapitalquote) werden sollen.

Die Tilgungsstruktur weist im Jahr 2023/24 aufgrund der Rückzahlung von Teilen der Schuldscheindarlehen sowie Bankkrediten in Höhe von 464,6 Mio. € einen hohen Wert aus. AT&S ist bestrebt, den Kapitalbedarf frühzeitig zu finanzieren und verfügt zum Bilanzstichtag über Liquiditätsreserven in Höhe von 1.011,3 Mio. € (Vorjahr: 1.044,8 Mio. €). Diese bestehen aus finanziellen Mitteln sowie aus nicht ausgenutzten Finanzierungsrahmen.

Effektives Zins- und Währungsmanagement

Ein wichtiges Treasury-Ziel ist auch die Risikominimierung im Zinsbereich mit einem ausgeglichenen Verhältnis von variablen und fixen Zinssätzen. 46,3 % (Vorjahr: 68,0 %) der Finanzierungen sind im Fixzinsbereich bzw. wurden auf einen Fixzinssatz geswappt und 53,7 % (Vorjahr: 32,0 %) werden variabel verzinst. Die Zinssicherungsstrategien werden auf Basis der Zinserwartungen quartalsweise definiert und gegebenenfalls adaptiert. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil der variablen Zinssätze gestiegen, um die Vorteile aus der negativen Marktverzinsung zu nutzen. Insgesamt ist AT&S gegen eine mögliche Zinswende bzw. einen Zinsanstieg im Euro-Raum gut abgesichert.Weiters sollen die vorhandenen liquiden Mittel ertragreich, aber risikobewusst veranlagt werden. Zum 31. März 2021 verfügte AT&S über finanzielle Mittel von insgesamt 592,7 Mio. € (Vorjahr: 554,2 Mio. €). Durch Optimierung von Veranlagungszeiten und durch eine frühzeitige Konvertierung von liquiden Mitteln in Währungen, die einerseits höhere Zinssätze aufweisen und an denen AT&S kontinuierlichen Bedarf hat, sollen möglichst hohe Erträge in einem derzeit aus Anlegersicht sehr herausfordernden Umfeld erwirtschaftet bzw. Negativzinsen vermieden werden. Frühzeitiges Konvertieren in Fremdwährungen dient einem natürlichen Währungs-Hedging und einer Reduktion des Fremdwährungsexposures. Das Ziel von AT&S ist hierbei, eine möglichst kleine US-Dollar-Nettorisikoposition auszuweisen. Zum Bilanzstichtag 31. März 2021 standen US-Dollar-Vermögenswerten (auf US-Dollar lautende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, finanzielle Vermögenswerte und Zahlungsmittel) in Höhe von 236,3 Mio. € (Vorjahr: 243,1 Mio. €) US-Dollar-Schulden (auf US-Dollar lautende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie finanzielle Verbindlichkeiten) in Höhe von 86,8 Mio. € (Vorjahr: 58,3 Mio. €) gegenüber. Die sich daraus ergebende Nettorisikoposition – zum Bilanzstichtag 31. März 2021 war dies ein Aktivsaldo von 149,5 Mio. € (Vorjahr: 184,8 Mio. €) – betrug somit 6,3 % (Vorjahr: 10,0 %) der Konzernbilanzsumme. Neben diesem natürlichen Hedging und den oben erwähnten Zinssicherungsinstrumenten werden bei AT&S fallweise Fremdwährungstransaktionsrisiken kurzfristig (bis zu einem Jahr) abgesichert. Translationsrisiken, die sich aus der Umrechnung von Tochtergesellschaften mit abweichender Währung ergeben, werden nicht abgesichert.

Weiterentwicklung des Finanzierungsnetzwerks
Ein weiteres Treasury-Ziel besteht in einem optimierten Relationship Management mit Finanzierungspartnern. Hierunter versteht AT&S die Auswahl der Banken für nationale und internationale Zusammenarbeit und den Aufbau und die Aufrechterhaltung der für beide Seiten notwendigen Kommunikation. Ziel ist es, eine hohe Transparenz über die Chancen und Risiken von AT&S zu schaffen, um mit den finanzierenden Instituten eine für beide Seiten langfristige, erfolgreiche Partnerschaft zu festigen. Als Basis dazu dienen der Geschäftsbericht und die Quartalsveröffentlichungen. Daneben findet zumindest einmal jährlich ein Treffen mit den finanzierenden Bankpartnern statt, bei dem Möglichkeiten zur Zusammenarbeit erörtert werden.

Buchwerte der Finanzverbindlichkeiten nach Fristigkeiten in Mio. €

31.03.2021 in % 31.03.2020 in %
Restlaufzeit bis zu einem Jahr 84,1 7,6 105,3
zwischen einem und fünf Jahren 946,3 85,9 554,6
mehr als fünf Jahre 70,9 6,4 141,2
Summe Finanzverbindlichkeiten 1.101,2 100,0 801,1

2.4.3.CashFlow

Ertragslage stärkt Liquidität

Der Cashflow aus dem Ergebnis erhöhte sich von 165,4 Mio. € auf 232,2 Mio. €. Hauptursachen für die Erhöhung ist der Anstieg des Betriebsergebnisses von 47,4 Mio. € auf 79,8 Mio. €. Die Zinszahlungen erhöhten sich um 2,6 Mio. € auf 14,6 Mio. € (Vorjahr: 12,0 Mio. €). Die erhaltenen Zinsen spiegeln das derzeit äußerst schwierige Marktumfeld für Veranlagungen im Euro wider und verringerten sich um 3,5 Mio. € auf 3,2 Mio. € (Vorjahr: 6,7 Mio. €). Die gezahlten Ertragsteuern erhöhten sich um 0,4 Mio. € auf 13,9 Mio. € (Vorjahr: 13,5 Mio. €). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit blieb mit 184,7 Mio. € (Vorjahr: 185,1 Mio. €) auf dem Niveau des Vorjahres. Der höhere Cashflow aus dem Ergebnis wurde durch die um 57,8 Mio. € höheren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten und den um 60,6 Mio. € erhöhten Geldfluss aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und vertraglichen Vermögenswerten sowie die Veränderungen bei den Vorräten um -44,0 Mio. € annähernd ausgeglichen.

Cashflow (Kurzfassung) in Mio. €

2020/21 2019/20 Veränderung in %
Cashflow aus dem Ergebnis 232,2 165,4 40,4 %
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 184,7 185,1 (0,3 %)
Cashflow aus Investitionstätigkeit (339,8) (116,6) (>100 %)
Operativer Free Cashflow (251,1) (33,4) (>100 %)
Free Cashflow (155,2) 68,5 (>100 %)
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 303,6 17,9 >100 %
Veränderung der liquiden Mittel 148,5 86,4 71,8 %
Währungseffekte auf liquide Mittel (13,6) 4,7 (>100 %)
Liquide Mittel am Jahresende 552,9 418,0 32,3 %

Die Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von 438,0 Mio. € lagen deutlich über dem Vorjahreswert von 218,6 Mio. €. Die wesentlichen Auszahlungen resultieren aus den Investitionen in Chongqing und nur zum geringeren Teil aus Erweiterungs-, Ersatz- und Technologie-Upgrades in Shanghai und Österreich. Während sich die Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen im Geschäftsjahr 2020/21 um 219,4 Mio. € erhöht haben, ist es bei finanziellen Vermögenswerten zu einem vergleichsweise geringeren Nettoabfluss von 6,0 Mio. € gekommen. In Summe lag der Cashflow aus Investitionstätigkeit mit -339,8 Mio. € aber deutlich über dem Vorjahreswert von -116,6 Mio. €. Der operative freie Cashflow, d.h. der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit abzüglich der Nettoauszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, betrug im Geschäftsjahr 2020/21 -251,1 Mio. € (Vorjahr: -33,4 Mio. €). Der freie Cashflow, d. h. der Cashflow aus laufender Tätigkeit abzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit, war mit -155,2 Mio. € um 223,7 Mio. € über dem Vorjahreswert von 68,5 Mio. €, was überwiegend auf den Anstieg der Investitionstätigkeit zurückzuführen ist. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit von 303,6 Mio. € lag in erster Linie aufgrund des Mittelzuflusses aus der Aufnahme von finanziellen Mitteln von 383,9 Mio. € und von Investitionszuschüssen von 31,1 Mio. €, der Rückzahlung von finanziellen Verbindlichkeiten von -93,3 Mio. € sowie der Dividendenzahlung von -9,7 Mio. € und der Hybridkuponzahlung von -8,3 Mio. € um 285,7 Mio. € über dem Vorjahreswert von 17,9 Mio. €.

Umfassende Liquidität zur Rückzahlung bestehender Finanzierungen und für weitere Investitionen verfügbar

Die Zahlungsmittel sind trotz der sehr hohen Investitionen, aufgrund eines stabil hohen Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit und der erläuterten Finanzierungs- und Veranlagungsmaßnahmen, von 418,0 Mio. € auf 552,9 Mio. € gestiegen. Darüber hinaus verfügt AT&S über kurzfristig verfügbare Finanzmittel von 39,7 Mio. € (Vorjahr: 136,2 Mio. €). Insgesamt verfügt AT&S somit über Zahlungsmittel bzw. kurzfristig verfügbare Finanzmittel von 592,6 Mio. € (Vorjahr: 554,2 Mio €). Dieser aktuell sehr hohe Wert dient zur Sicherstellung der Finanzierung des künftigen Investitionsprogramms und kurzfristig fälliger Rückzahlungen.

2.4.4.Leistungskennzahlen

Kennzahlen belegen eine hohe operative Performance

Neben dem Umsatz und dem EBITDA verwendet AT&S für die strategische Unternehmenssteuerung die Kennzahlen ROCE und Vitality Index. Sie spiegeln die operative Performance gegenüber Investoren und Kunden wider. Mit dem Return on Capital Employed (ROCE) misst AT&S die operative Unternehmensperformance aus der Sicht von Investoren. Dabei wird das um das Finanzergebnis bereinigte Ergebnis in Relation zum durchschnittlich eingesetzten verzinslichen Kapital (Capital Employed) gesetzt. Daraus kann abgeleitet werden, inwieweit AT&S die Verzinsungsansprüche seiner Kapitalgeber erfüllt. Die durchschnittlichen Kapitalkosten werden aus den Mindestrenditen abgeleitet, die Investoren für die Bereitstellung von Eigen- bzw. Fremdkapital erwarten. Der durchschnittliche WACC (Weighted Average Cost of Capital) für die Leiterplattenbranche liegt bei rund 9,3 %. Im Berichtsjahr lag AT&S mit einem ROCE von 5,8 % unter diesem Wert. Der ROCE verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr vor allem aufgrund des besseren EBIT und der geringeren Steuern (Verbesserung NOPAT um 39,7 Mio. €). Das eingesetzte Kapital erhöhte sich um 178,4 Mio. € vor allem aufgrund der höheren durchschnittlichen Nettoverschuldung infolge der gestiegenen Investitionen (CAPEX 2018/19: 100,9 Mio. €; CAPEX 2020/21: 438,0 Mio. €). Nachdem das eingesetzte Kapital sich weniger stark erhöht hat als das NOPAT, ist der ROCE von 2,8 % im Vorjahr auf 5,8 % gestiegen.

Gesamtkapitalrendite (ROCE) in Mio. €

2020/21 2019/20 Veränderung in %
Betriebsergebnis (EBIT) 79,8 47,4 68,3 %
Ertragsteuern (12,2) (19,5) 37,4 %
Betriebsergebnis nach Steuern (NOPAT) 67,6 27,9 >100 %
Durchschnittliches Eigenkapital 781,1 781,9 (0,1 %)
Durchschnittliche Nettoverschuldung 377,6 198,5 90,2 %
Durchschnittlich eingesetztes Kapital 1.158,8 980,4 18,2 %
ROCE 5,8 % 2,8 %

Vitality Index in Mio. €

2020/21 2019/20 Veränderung in %
Haupterlöse 1.188,1 1.000,4 18,8 %
Haupterlöse mit innovativen Produkten 246,0 308,6 (20,3 %)
Vitality Index 20,7 % 30,8 %

Die zweite Kennzahl zur Performancemessung zeigt die Fähigkeit, Innovationen markt- und zeitnah umzusetzen. AT&S misst diese Fähigkeit mit dem Vitality Index, der den Umsatzanteil von Produkten, welche neue, innovative Technologien aufweisen und deren Markteinführung in den letzten drei Jahren stattfand, ausdrückt. Für das Geschäftsjahr 2020/21 beläuft sich der Vitality Index auf 20,7 % nach 30,8 % im Vorjahr. AT&S strebt im mittelfristigen Durchschnitt einen Vitality Index von mindestens 20 % an. Dieses Ziel konnte im Geschäftsjahr 2020/21 erreicht werden.

2.5.Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Hinsichtlich wesentlicher Ereignisse nach dem Bilanzstichtag wird auf die Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss, Erläuterung 26 „Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ verwiesen.

3.Weitere gesetzliche Angaben

3.1.Standorte und Zweigniederlassungen

Der AT&S Konzern unterhält aktuell sechs Produktionsstandorte, die auf unterschiedliche Technologien spezialisiert sind.
Leoben und Fehring
Die österreichischen Werke beliefern vor allem den europäischen und zunehmend den amerikanischen Markt.In Europa sind im Wesentlichen Spezialanwendungen sowie die Nähe zum Kunden von großer Bedeutung. Basierend auf der Produktions- und Technologievielfalt, der Flexibilitiät in der Fertigung und dem breiten Kundenspektrum setzt das Werk in Leoben den in den vergangenen Jahren begonnenen Weg der Nischen- und Prototypenerzeugung weiterhin fort. In Leoben erfolgt unter anderem die Produktion der Embedding-Technologie. Einige wichtige Projekte konnten im Geschäftsjahr 2020/21 mit namenhaften Kunden qualifiziert werden und sind kurz davor in Serie zu gehen. Weiters wurde in den Ausbau der IC Core Linie investiert um die Kapazitäten für die Produktion in Chongqing bereit zu stellen. Das Werk in Fehring bedient alle Segmente Industrie, Medizin und Automotive. Aufgrund mangelnder Auslastung im zweiten Quartal mussten für das Werk Fehring Kurzarbeit angemeldet werden, läuft allerdings seit dem vierten Quartal 2020/21 wieder mit guter Auslastung.

Shanghai
Der Standort Shanghai fertigt HDI-(High Density Interconnection)-Leiterplatten höchster Technologie in Großserien für das Segment Mobile Devices & Substrates mit weltweiten Kunden. Der Standort war in der Lage, die Nachfrage nach HDI- und mSAP-Leiterplatten erfolgreich zu bedienen, und konnte sich als führender Anbieter in der neuesten Technologiegeneration etablieren. Das breite technologische Leistungsspektrum des Standortes wurde von den Kunden sehr gut aufgenommen und der Standort war in den Monaten der Hochsaison durchgängig an der Kapazitätsgrenze. 2020/21 zeigte sich eine weiterhin stabil hohe Nachfrage nach HDI-Leiterplatten, welche für das Segment Automotive, Industrial, Medical gefertigt wurden.

Chongqing
Am Standort Chongqing befinden sich derzeit zwei operative und ein im Bau befindliches Werk für High-End-Produkte. Der Vollausbau des Werkes Chongqing I für IC-Substrate (Integrated Circuit Substrates) befindet sich in der Finalisierung und die zusätzlichen Fertigungskapazitäten konnten im Laufe des Jahres erwartungsgemäß gesteigert und im Markt platziert werden. Das Werk lief das ganze Jahr an der Kapazitätsgrenze. Der Neubau des neuen, zweiten Werkes (Chongqing III) für IC-Substrate verlief plangemäß und im letzten Quartal wurde mit der Installation der ersten Maschinen begonnen. Mit den ersten, zusätzlichen Kapazitäten aus dem neuen Werk kann im Laufe der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2021/22 gerechnet werden. Im Werk Chongqing II werden für mobile Anwendungen High-End-mSAP Leiterplatten sowie Leiterplatten für Module gefertigt. Auch im Werk II erfolgt derzeit der Vollausbau der Kapazitäten um die steigenden Kundenbedarfe im High-End-Bereich zu bedienen.

Ansan
Die sehr positive Entwicklung des Standorts in Korea konnte im Geschäftsjahr 2020/21 weiter fortgesetzt werden, vor allem im Bereich Medizinprodukte für europäische und amerikanische Abnehmer. Die Erweiterung des Werks wurde im Geschäftsjahr 2020/21 begonnen und im vierten Quartal wurde das neue Produktionsgebäude fertiggestellt, Produktionsstart findet im ersten Halbjahr 2021/22 statt.

Nanjangud
Der Standort war im ersten Quartal stark durch Covid–19 betroffen und lief mit stark reduzierter Kapazität. Im zweiten Halbjahr erholte sich der Standort und das Werk konnte wieder auf Vollast vor allem Kunden aus dem Automotive und Industriesegement bedienen. Die Qualifizierung für die HF- und HDI-Produkte konnte fortgesetzt werden und damit die Strategie zu höherwertigen Technologien im Produktmix weiterverfolgt werden.

Hongkong
Die in Hongkong ansässige Gesellschaft AT&S Asia Pacific ist die Holding-Gesellschaft für das Segment Mobile Devices & Substrates – und damit für die chinesischen Werke und die zugeordneten Vertriebsgesellschaften – sowie Sitz des gruppenweiten Einkaufs dieses Segments. Die Nähe zu den CEMs der Kunden sowie zu den Lieferanten ist ein Standortvorteil, der von den Geschäftspartnern sehr geschätzt wird.

Vertriebsservicegesellschaften
Die Vertriebsservicegesellschaften in Amerika, Deutschland, Japan und Taiwan konnten im Geschäftsjahr 2020/21 weiterhin einen guten und engen Kontakt zu den Kunden sicherstellen.

3.2. Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital (Angaben gemäß § 243a UGB)

Kapitalanteilsstruktur und Angaben zu Gesellschafterrechten

Zum Bilanzstichtag 31. März 2021 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 42.735.000 € und besteht aus 38.850.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je 1,10 € pro Aktie. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung wird nach Stückaktien ausgeübt, wobei je eine Stückaktie das Recht auf eine Stimme gewährt. Sämtliche Aktien lauten auf Inhaber.

Maßgebliche direkte und indirekte Beteiligungen

Stk./in % Aktien % Kapital % Stimmrechte
Dörflinger-Privatstiftung, ‎Wien, Österreich 6.902.380 17,77 % 17,77 %
Androsch Privatstiftung, ‎Wien, Österreich 6.819.337 17,55 % 17,55 %

Die maßgeblichen direkten und indirekten Beteiligungen an der Konzernmuttergesellschaft AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, die zum Bilanzstichtag zumindest 10 % betragen, stellen sich wie folgt dar: siehe Tabelle unten. Zum Stichtag 31. März 2021 befanden sich rund 64,4 % der Aktien im Streubesitz. Außer den unten angeführten Beteiligungen gab es keinen weiteren Aktionär, der mehr als 10 % der Stimmrechte an AT&S hielt.

Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts durch Arbeitnehmer mit Kapitalbeteiligung. Es gibt keine besonderen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Die Verträge von allen Vorständen enthalten eine „Change of Control“-Klausel: Für den Fall, dass ein Aktionär an der Gesellschaft durch das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte (einschließlich der ihm nach Übernahmegesetz zuzurechnenden Stimmrechte Dritter) die Kontrolle gemäß § 22 ÜbG an der Gesellschaft erworben hat oder die Gesellschaft mit einem konzernfremden Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Werts der Gesellschaft, liegt ein solcher Kontrollwechsel vor. In diesem Fall ist das Vorstandsmitglied berechtigt, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Rechtskraft des Kontrollwechsels mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats sein Amt aus wichtigem Grund niederzulegen und den Vorstandsvertrag zu kündigen („Sonderkündigungsrecht“). Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts oder bei einvernehmlicher Aufhebung des Vorstandsvertrags innerhalb von sechs Monaten seit dem Kontrollwechsel hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf Abfindung seiner Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit dieses Vorstandsvertrags, maximal aber in Höhe von drei Jahresbruttobezügen, wobei anderweitige Vergütungsbestandteile nicht in die Bemessung des Abfindungsbetrags einzubeziehen und davon ausgeschlossen sind.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Juli 2024 um bis zu 21.367.500 € durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

Außerdem wurde der Vorstand von AT&S in der Hauptversammlung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 150.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Bezugs- und/oder Umtauschrechte auf bis zu 19.425.000 Stück neue, auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Der Vorstand wurde diesbezüglich auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe der aktienrechtlichen Vorschriften die Ausgabe- und Ausstattungsmerkmale sowie die Wertpapierbedingungen der Wandelschuldverschreibungen (insbesondere Zinssatz, Ausgabebetrag, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Wandlungszeitraum, Wandlungsrechte und -pflichten, Wandlungsverhältnis sowie Wandlungspreis) zu bestimmen. Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen.

Zudem wurde das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG um bis zu 21.367.500 € durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (insbesondere Ausgabebetrag, Inhalt der Aktienrechte).# Folgende betragsmäßige Determinierung der angeführten Ermächtigungen ist zu beachten:

Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen oder potenziell auszugebenden Aktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen Aktien darf die Zahl von 19.425.000 nicht überschreiten (betragsmäßige Determinierung der Ermächtigungen).

Die Satzung wurde entsprechend dieser Beschlüsse zum genehmigten Kapital und zum bedingtem Kapital bzw zu den Wandelschuldverschreibungen in § 4 (Grundkapital) geändert.

Eigene Aktien

In der 25. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Weiters wurde der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren, sohin bis einschließlich 3. Juli 2024, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Anteile auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern, insbesondere zur Bedienung von Mitarbeiteraktienoptionen, Wandelschuldverschreibungen oder als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen bzw. sonstigen Vermögenswerten und zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden. Zum 31. März 2021 hält der Konzern keine eigenen Aktien.

Freie Rücklagen

In der 26. ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, einen Betrag in Höhe von bis zu 80.000.000 € des – nach Dividendenausschüttung – auf neue Rechnung vorgetragenen Bilanzgewinns, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in freie Rücklagen umzuwidmen.

Es gibt keine außerbilanziellen Geschäfte zwischen AT&S und ihren Tochtergesellschaften. AT&S hat keine Kredite an Organmitglieder vergeben und ist auch keine Haftungsverhältnisse zu deren Gunsten eingegangen.

Weiterführend wird auf die Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss, Erläuterung 21 „Gezeichnetes Kapital“ sowie auf die Erläuterung 15 „Finanzielle Verbindlichkeiten“, verwiesen.

Der Corporate Governance Bericht der Gesellschaft nach § 243b UGB ist unter http://www.ats.net/de/unternehmen/ corporate-governance/berichte/ abrufbar.

3.3. Nichtfinanzielle Erklärung

Die Gesellschaft ist gemäß § 243b Abs. 6 UGB von der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht befreit, da ein gesonderter nichtfinanzieller Bericht erstellt wird. Dieser nichtfinanzielle Bericht ist dem Geschäftsbericht 2020/21 als gesondertes Kapitel beigefügt.

4. Forschung und Entwicklung

Strukturierte Erschließung der technologischen Chancen

Der Fokus der AT&S Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im abgelaufenen Geschäftsjahr richtete sich darauf, die Chancen aus der Digitalisierung und Ökologisierung für AT&S zu nutzen. Die Elektronikindustrie, speziell die Mikroelektronik, nimmt hier eine besondere Schlüsselrolle ein. Sie stellt Systeme zur Verfügung, welche die Digitalisierung erst ermöglichen (z.B.: Datenzentren und Computer mit Hochleistungsprozessoren). Durch geschickten Aufbau der Gesamtsysteme kann zudem auch der Energieverbrauch dieser Geräte drastisch reduziert werden. Zusätzlich ist die Mikroelektronik auch die Basis für gänzlich neue Lösungen zur effizienteren Energienutzung im Zuge der Elektrifizierung entlang der Energiewertschöpfungskette (Energiegewinnung, Transport, Speicherung und Nutzung wie für die Elektromobilität) und dessen Management.

Die dazu laufenden Projekte werden in unseren vier Kernentwicklungsfeldern zusammengefasst:

Miniaturisierung und Funktionale Integration:

Elektronische Geräte werden nicht nur immer kleiner und leichter, sie werden zugleich zunehmend leistungsfähiger und erfüllen immer mehr Funktionen. Aufgabe von AT&S ist es, dafür die Grundlage zu schaffen. Dazu arbeitet das Unternehmen im Besonderen an neuen Technologien, die die Dichte der Leiterstrukturen erhöhen und die Dicke der Systeme verringern. Ein weiteres Forschungsfeld sind Technologien, mit denen elektronische Komponenten direkt in Leiterplatten und Substrate integriert werden können. Dies erhöht die Packungsdichte und die Effizienz des Gesamtsystems.

Schnelle Signalleitung:

Mit der fortschreitenden Digitalisierung und getrieben durch verbesserte Datenübertragungsmöglichkeiten (5G und 6G oder ähnliches in weiterer Folge) wird das zu verarbeitende Datenvolumen in den kommenden Jahren stark wachsen. Bei elektronischen Systemen, die bei höheren Frequenzen arbeiten (z.B. Kommunikationsmodule für 5G, Radarsysteme für Autos), werden neue Lösungen für die Verbindungstechnologie benötigt. Über Entwicklungsprojekte in diesem Bereich stellt AT&S sicher, dass die Produkte die Signale schnell, präzise und verlustarm leiten.

Leistung und Leistungseffizienz:

Im Bereich der Elektrifizierung gibt es derzeit angesichts der Nachhaltigkeitsbestrebungen einen starken Trend zu CO2 neutraler Energieerzeugung, neuen Energieträgersystemen und Antriebsformen. Dabei werden kohlenstoffbasierende Lösungen zunehmend durch energiesparende elektronische Lösungen ersetzt. AT&S konzentriert seine Entwicklungstätigkeit auf Systeme, die eine optimale Stromversorgung bei geringsten elektrischen Verlusten von der Energieerzeugung bis zur Nutzung ermöglichen und somit große Leistungen schalten, regeln bzw. übertragen können.

Manufacturing of the Future:

Die industriellen Produktionsprozesse werden sich in den nächsten Jahrzehnten grundlegend ändern. Die Prozesse werden verstärkt mit Künstlicher Intelligenz (KI) organisiert sein, und die Nachhaltigkeit wird auch hier eine wichtige Rolle spielen: Die Herstellung von Produkten muss mit einem minimalen Verbrauch von natürlichen Ressourcen erfolgen, höchst zuverlässig sein und hinsichtlich der eingesetzten Materialien eine Nachnutzung ermöglichen. AT&S arbeitet an neuen Lösungen, die eine effiziente und flexible Fertigung bei geringstem Ressourcenverbrauch (Material, Wasser, Energie etc.) erlauben. Dabei werden über Digitalisierung große Datenmengen zur Optimierung und Verbesserung von Produktionsprozessen sowie von Produkteigenschaften und -qualität nutzbar gemacht und neue Lösungen zum sparsamen Umgang mit Ressourcen in der Produktion erarbeitet.

Innovationsrate weiterhin hoch

Der Vitality Index misst die Auswirkung der Innovationskraft eines Unternehmens. Er beschreibt den Anteil am Umsatz, den AT&S mit innovativen Produkten erzielt hat, die während der vergangenen drei Jahre auf dem Markt eingeführt wurden. Grundsätzlich gilt: Der Vitality Index ist in den Jahren nach einer erfolgreichen Implementierung neuer Technologien höher und in Phasen der Entwicklung von neuen Technologien (also in der Phase vor ihrer Markteinführung) niedriger. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sehen wir letzteren Effekt. AT&S befindet sich in einer sehr intensiven Phase der Technologieentwicklung und -implementierung.

AT&S strebt im Mittel einen jährlichen Vitality Index von mindestens 20 % an. Für das abgelaufene Geschäftsjahr ergab sich ein Vitality Index von 20,7 %.

AT&S beschäftigt sich derzeit intensiv mit neuen Technologien zur Herstellung von leistungsfähigeren und energieeffizienten Substraten für Computerprozessoren. Ebenfalls im Fokus stehen Technologien zur Herstellung von Modulen (elektronische Einheiten für spezifische Aufgaben, die mehrere Bauelemente miteinander verbinden) sowie neue Lösungen für den Mobilfunkstandard 5G.

Die Innovationskraft und langfristige Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens spiegeln sich unter anderem in der Anzahl und Qualität seiner geistigen Schutzrechte: Weltweit hat AT&S im Geschäftsjahr 2020/21 insgesamt 67 Erfindungen neu zur Anmeldung eingereicht. Aktuell kommt AT&S auf 408 Patentfamilien, die zu 429 erteilten Schutzrechten führen. Das IP-Portfolio wird durch extern erworbene Lizenzen – insbesondere im Bereich der Embedding-Technologie – weiter gestärkt.

F&E-Aufwand: 10 % vom Umsatz

Die Kosten für die Forschungs- und Entwicklungsprojekte beliefen sich im Geschäftsjahr 2020/21 auf 118,9 Mio. €. Dies entspricht einer Forschungsquote (d.h. in Relation zum Umsatz) von 10,0 % gegenüber 9,5 % im Vorjahr. Mit dieser weiterhin hohen Forschungsquote sichert AT&S seine Position als Technologieführer auch für die kommenden Jahre ab.

Zweistufiger Entwicklungsprozess

AT&S stellt die Effizienz in der Entwicklung u.a. dadurch sicher, dass das Unternehmen weltweit eng mit Kunden, Lieferanten und Forschungseinrichtungen zusammenarbeitet.

AT&S folgt einem zweistufigen Innovationsprozess: Im ersten Schritt werden Möglichkeiten identifiziert, Ideen auf ihr Entwicklungspotenzial geprüft, neuartige Konzepte entwickelt und die prinzipielle Realisierbarkeit dieser Konzepte geprüft. Diese Stufe entspricht der angewandten Forschung und Technologieevaluierung. Anschließend ist es Aufgabe der lokalen Abteilungen für Technologieentwicklung und -implementierung an den Standorten von AT&S, die Prozesse und Produkte experimentell weiterzuentwickeln und in den bestehenden Produktionsablauf zu integrieren. Begleitet werden diese Entwicklungstätigkeiten durch Entwicklungen im virtuellen Bereich. Zusehens werden Produkteigenschaften, Zuverlässigkeitsverhalten und Prozesse durch Simultion unterstützt. Das Zentrum für diese Entwicklungen ist am Standort in Leoben angesiedelt.

Wesentliche Entwicklungsprojekte

Ein Schwerpunkt der F&E Aktivitäten im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die Arbeiten an den nächsten Substrat- und Packaging-Technologien. Hier ist der Fokus auf neuen Technologien, die es ermöglichen die Strukturen auf den Leiterplatten und Substraten noch kleiner zu machen. An den Standorten Chongqing und Leoben befinden sich derzeit einige der benötigten Technologien in Entwicklung. Dabei wird auch sehr intensiv mit unseren Lieferanten an neuen Herstellungskonzepten gearbeitet.# AT&S Geschäftsbericht 2020/21

Technologie und Innovation

Diese Technologiebausteine werden dazu benutzt, um bei zukünftige Generationen an Computerprozessoren die Signalleitung ins System und die Energieversorgung sicher zu stellen. Diese Computerprozessoren bilden das Herzstück für fast alle elektronischen Systeme. In diesem Bereich konnte auch ein großes, kooperatives Entwicklungsprojekt gestartet werden, dass sich auf die Entwicklung von Prozessormodulen für Fahrerassistenzsysteme fokussiert. Intensiv weitergearbeitet wurde an Projekten für den neuen Mobilkommunikationsstandard 5G. Ein Schwerpunkt lag hier auf der Entwicklung von Systemlösungen speziell für die zweite Generation des 5G-Standards, der sich Funkfrequenzen aus dem mm-Wellenlängenbereich (25-30 GHz) bedient. Zusätzlich wurden erste Projekte gestartet, die bereits den Bereich bis 140 GHz erkunden. Hier müssen gänzlich neue Leiterplatten- und Verbindungssysteme entwickelt werden, die das Signal optimal leiten und Verluste so klein wie möglich halten. AT&S arbeitet dabei sowohl mit bedeutenden Unternehmen der Wertschöpfungskette zusammen als auch mit Kunden.

Entwicklungen im Einsatz neuer Methoden zur Digitalisierung wurden wesentlich weiter getrieben. Es werden zusehends Untersuchungen, Fehlersuche und auch einige Entwicklungen in die virtuelle Welt verlagert. Aufgrund der komplexen Natur des Systems Leiterplatte/Substrat/Package sind hier intensive Anstrengungen zu tätigen, um die Grundlagen dafür bereit stellen zu können und entsprechende Methoden zu entwickeln.

Kooperation mit Forschungseinrichtungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die nationale und internationale Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen weiter intensiviert. Trotz der schwierigen Bedingungen für einen intensiven Austausch mit neuen Partnern haben sich das Indian Institute of Technology (Delhi und Madras) und das Indian Institute of Science (Bangalore) in die Liste unserer wichtigsten Forschungspartner eingereiht. Zusätzlich konnte ein Christian Doppler Labor an der TU Graz eröffnet werden, das sich mit der Erforschung neuer Hochfrequenzsysteme beschäftigt.

5. Chancen und Risiken

5.1. Chancen- und Risikomanagement

Struktur und Instrumente

Das Chancen- und Risikomanagement ist im AT&S Konzern eine wichtige Voraussetzung unternehmerischen Handelns. Mit dem Ziel, den Unternehmenswert zu steigern, werden nicht nur Chancen wahrgenommen, sondern auch Risiken eingegangen. Die Aufgabe des Risikomanagements ist es eine einheitliches System zur Verfügung zu stellen, welches es ermöglicht positive oder negative Abweichungen von den Unternehmenszielen frühzeitig zu erkennen und proaktiv zu steuern. Daher betreibt AT&S, gemäß ÖCGK-Anforderung, ein konzernweites Risikomanagement (RM) und gemäß COSO-Standard ein Internes Kontrollsystem (IKS) sowie eine am IIA-Standard orientierte interne Revision.

Organisatorisch fallen das Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem und die interne Revision in die Verantwortung des Finanzvorstands. Der Group Risk Manager berichtet dem Gesamtvorstand quartalsweise in einer Vorstandssitzung. Die Einbindung des Aufsichtsrats erfolgt im Rahmen der zumindest zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Prüfungsausschusses. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems wird jährlich im Zuge der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer gemäß Regel 83 ÖCGK beurteilt. Der in Abb. 1 dargestellte Risikomanagementprozess wird mindestens zweimal jährlich durchlaufen. Die Risikosteuerung erfolgt gemäß Risikostrategie und Risikoappetit auf der dem entsprechenden Risikolevel zugeordneten Hierarchieebene (s. Abb. 2).

RISIKOMANAGEMENT 2020/21

Im Geschäftsjahr 2020/21 lag der Fokus des Risikomanagements, neben dem Management der Risiken aus dem operativen Geschäft, in der Implementierung einer softwarebasierten GRC Lösung. Ziel dieser Weiterentwicklung ist eine engere Verknüpfung der Governance-, Risk- und Compliance-Prozesse sowie die Nutzung von Synergien.

5.2. Erläuterung der Einzelrisiken

Grundsätzlich sind die Risiken, Ungewissheiten und Chancen der Gruppe von den weltweiten Entwicklungen am Leiterplatten- und Substratmarkt sowie der eigenen operativen Performance abhängig. Eine Übersicht der AT&S Risikokategorien, wesentlicher Einzelrisiken, Risikominderungsmaßnahmen und der erwarteten Risikotendenz in den kommenden Geschäftsjahren ist in Abb. 3 dargestellt und wird in der Folge genauer erläutert.

Strategie

Investitionsrisiken

Um Wachstumspotenziale zu nutzen und konkurrenzfähig zu bleiben, hat AT&S wesentliche Investitionen in neue Technologien (IC-Substrate) sowie in die Weiterentwicklung und den Kapazitätsausbau bestehender Technologien getätigt (SLP, mSAP, HDI) und wird diese auch künftig tätigen. Um das Geschäft mit IC-Substraten als strategisches Standbein zu sichern, investiert AT&S in ein neues Werk am Standort in Chongqing und erweitert bestehende Kapazitäten im Werk Leoben. Die Investition ist bedingt durch die steigenden Marktnachfrage nach IC-Substraten für die Anwendung vor allem in Hochleistungsrechner-Modulen. Parallel dazu prüft AT&S geeignete Optionen für künftige Wachstumsschritte, um auf mögliche Marktentwicklungen vorbereitet zu sein.

Falsch eingeschätzte technologische Entwicklungen, Veränderungen in der Nachfrage, Einschränkungen durch Patente Dritter, negative Preisentwicklungen, kundenspezifische Technologien, kürzere Technologiezyklen oder Probleme bei der technischen Umsetzung können die Werthaltigkeit solcher Investitionen maßgeblich negativ beeinträchtigen. Dies kann generell alle bestehenden Geschäftsaktivitäten von AT&S betreffen. Bei Vorliegen entsprechender Indikatoren finden anlassbezogen Überprüfungen der Werthaltigkeit dieser Investitionen statt, welche aufgrund der hohen getätigten Investitionen zu einem entsprechend hohen Abschreibungsbedarf führen könnten.

Wettbewerbsrisiken

Durch den klaren Fokus auf das Hightech-Segment, gepaart mit höchsten Qualitätsstandards und konsequenter Kostenkontrolle, konnte AT&S im Technologiesegment HDI (High Density Interconnect) dem intensiven Wettbewerb, am Markt vorhandenen Überkapazitäten und der permanenten „Kommodifizierung“ mit entsprechender Margenreduktion in diesem Bereich bislang erfolgreich entgegenwirken. Ergänzend dazu wurde der Einsatz der HDI-Technologie gezielt und erfolgreich von der Anwendung für Smartphones und andere mobile Endgeräte auf weitere Anwendungen wie z.B. für die Automotive-Industrie übertragen.

Kundenseitige Verzögerungen beim Umstieg auf die neue Technologien sowie volatile Marktentwicklungen können Herausforderungen für AT&S darstellen und zu Angebotsüberhang, Überkapazitäten und fehlenden Auslastungen führen. Die Chancen der österreichischen Werke von AT&S liegen in der hohen Flexibilität, den hohen Qualitätsstandards und der Fähigkeit, sich sehr schnell auf wechselnde Spezifikationen und Technologien einzustellen. Diese Fähigkeit ist insbesondere im Industrie-Segment, das von unterschiedlichen Technologieanforderungen seitens einer Vielzahl von Kunden geprägt ist, eine unabdingbare Notwendigkeit, um gegenüber den Mitbewerbern bestehen zu können. Um diesen Vorsprung von AT&S abzusichern, werden in enger Kooperation mit den Kunden laufend neue Technologien und Projekte vorangetrieben.

Der Bedarf nach ABF-Substraten, die am Standort in Chongqing, China, produziert werden, ist ungebrochen stark. Um der Nachfrage gerecht zu werden, investiert AT&S in Chongqing in den Ausbau der vorhanden Flächen für die Produktion von ABF-Substraten. Diese Kapazitätserweiterung wird das Unternehmenswachstum weiter unterstützen und es ermöglicht AT&S, sich bei neuen Kunden zu positionieren. Der Markt für IC-Substrate wird jedoch auch durch technologische Änderungen beeinflusst. Die Investition am Standort Chongqing ermöglicht die strategische Entwicklung in diesem Geschäftsfeld. Die Entwicklung neuer Technologien dient zur Minderung des Marktrisikos von IC-Substraten. Jedoch beinhaltet dieser technologische Fortschritt das allgemeine Risiko von neuen Technologieentwicklungen. Wettbewerbsrisiken ergeben sich auch durch potenzielle Qualitätssteigerungen und technologische Fortschritte in Ländern mit niedrigeren Produktionskosten. Dies könnte dazu führen, dass insbesondere die AT&S Standorte in Österreich, aber auch andere Produktionsstandorte, etwa in Südkorea und China, an Wettbewerbsfähigkeit verlieren könnten.

Zusätzlich könnte ein schwierigeres Marktumfeld im Geschäftsjahr 2021/22 die Ergebnisse der Gruppe beeinträchtigen. Stagnierende Smartphone-Verkäufe, Nachfrageschwächen im Bereich Automotive und Industrie sowie nachteilige Marktentwicklungen in den übrigen Kernsegmenten könnten zu einem Umsatzrückgang führen. Trotz der pandemiebedingten Beschleunigung der Digitalisierung und der damit erhöhten Nachfrage nach High-End-Verbindungslösungen kann die ungewisse Entwicklung der COVID-19-Pandemie weiterhin zu einer negativen Geschäftsentwicklung führen. Die Erholung der durch die Pandemie geschwächten Märkte führt zu unterschiedlichen Entwicklungen in den Segmenten. Im Bereich Automotive führt derzeit der Engpass an Chips zu einer Verzögerung des Marktaufschwungs. Die breit gefächerte Aufstellung von AT&S in den Segmenten Mobile Devices & Substrates sowie Automotive, Industrial, Medical kann durch deren unterschiedliche Produktionszyklen Marktrisiken teilweise abfedern. Neben der Beherrschung von Risiken werden aufgrund von Kunden- und Applikationsanalysen krisenfeste Applikationen forciert. Eine nach Ende der Krise erwartete positive Marktentwicklung könnte gesteigerte Geschäftschancen und überproportionale Wachstumschancen bieten.

Markt

Potenzieller Verlust von Schlüsselkunden

AT&S hat es durch fortgeschrittene Fertigungstechnologien und hohe Qualitätsstandards geschafft, sich als verlässlicher Anbieter für einige der weltweit namhaftesten Abnehmer in der Elektronikindustrie zu etablieren. Aufgrund der Fokussierung auf High-End-Technologie ist die Zahl der Abnehmer auf die Technologieführer beschränkt.Die Umsätze mit den fünf größten Kunden tragen 70 % zum Gesamtumsatz bei. Die mittlerweile langfristigen Geschäftsbeziehungen mit diesen Kunden bieten auch in Zukunft gute Chancen. Allerdings birgt die Konzentration auch Risiken im Falle einer signifikanten Reduktion der Geschäftsvolumina oder Profitabilität bei diesen Kunden. Besonders kritisch ist dies bei den IC-Substraten und mSAP. Die laufende Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von AT&S als auch die Erweiterung der Kundenbasis sowie die Erschließung neuer Produkte konnten zuletzt erfolgreich vorangetrieben werden und unterstützen die schnelle Kompensation von möglichen negativen Entwicklungen bei einzelnen wesentlichen Kunden.

Beschaffung

Einkaufspreise und Verfügbarkeit

Preisschwankungen für Energie sowie Rohmaterial (Gold, Kupfer, Laminate) können sich kurzfristig sowohl positiv als auch negativ auf erzielbare Margen auswirken. Der Fokus im Geschäftsjahr 2020/21 lag auf der Verfügbarkeit von Rohmaterialen sowie der Preisentwicklung. AT&S hat durch gezieltes Lieferantenmanagement das Beschaffungsrisiko reduzieren können. Jedoch wird damit gerechnet, dass der derzeitige Trend steigender Rohmaterialpreise auch noch im kommenden Geschäftsjahr anhält, da die globalen Produktionskapazitäten von Materialien aufgrund der COVID-19-Pandemie gesunken sind, während die weltweite Nachfrage wieder steigt. Insbesondere die Entwicklung der Preise und Verfügbarkeit von Rohmaterialien, wie zum Beispiel Kupfer, können eine massive Auswirkung auf die Geschäftsentwicklung haben. Die Rohmaterialknappheit führt zu längeren Vorlaufzeiten und Unsicherheiten in Bezug auf Lieferterminen. Steigende Transportkosten, insbesondere für Luft- und Seefracht, sowie knappe Transportkapazitäten stellen AT&S vor weitere Herausforderungen. Die starke Nachfrage von Produktionsequipment führt zu längeren Lieferzeiten von Maschinen und kann geplante Investitionen verzögern. Auch zukünftig kann es in den von AT&S angesteuerten Wachstumsmärkten zu Kapazitätsengpässen von Produktionsmaterialien, Komponenten und Equipment kommen und den Geschäftsverlauf von AT&S beeinflussen.

Lieferanten

Um die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten zu reduzieren, zielt die Sourcing-Strategie von AT&S auf eine klar diversifizierte und breite Basis von sorgfältig ausgewählten Bezugsquellen ab. Zu wesentlichen Schlüssellieferanten mit besonderem Know-how und Wettbewerbsfähigkeit bestehen langjährige stabile Lieferanten-Kunden-Beziehungen. Um Lieferengpässen vorzubeugen, betreibt AT&S ein konsequentes Lieferantenrisikomanagement unter Berücksichtigung von regionalen Clusterrisiken, unterschiedlichen Versorgungswegen und alternativen Beschaffungsmöglichkeiten. Kundenspezifikationen können die verwendeten Rohmaterialien nur auf bestimmte Lieferanten beschränken, weshalb eine Abhängigkeit für AT&S entstehen kann. Mit wenigen Ausnahmen, beispielsweise im Bereich IC-Substrate und ECP, für welche eine kleinere Lieferantenbasis vorhanden ist, gibt es aber in der Regel alternative Lieferantenoptionen, um Versorgungsrisiken zu begegnen.

Umfeld

Standortrisiken

Der weitaus überwiegende Teil der operativen Tätigkeiten von AT&S ist außerhalb von Österreich, insbesondere in China, angesiedelt. Dies könnte AT&S dem Risiko von potenziellen rechtlichen Unsicherheiten, staatlichen Eingriffen, Handelsbeschränkungen und politischen Unruhen aussetzen. Weiters kann unabhängig davon jede Produktionsstätte disruptiven Ereignissen wie zum Beispiel Feuer, Naturkatastrophen, kriegerischen Akten, Versorgungsengpässen oder anderen Elementarereignissen ausgesetzt sein. Die Kündigung von Landnutzungsrechten, Genehmigungen oder Leasingverträgen bestimmter Werke könnte die Produktionstätigkeit der Gruppe ebenfalls erheblich negativ beeinflussen. Um die Auswirkungen solcher Risiken zu minimieren, hat der Konzern ein Business-Continuity-Management etabliert. Zusätzlich betreibt AT&S ein aktives Versicherungsmanagement, in Abwägung der Risiken und der entsprechenden Kosten. Es wurden für ein Unternehmen dieser Größe übliche Versicherungspolizzen abgeschlossen, sofern solche zu vertretbaren Kosten im Verhältnis zu den drohenden Risiken verfügbar sind.

Mit dem Ziel, einerseits Mitarbeiter bestmöglich vor dem Erreger SARS-CoV-2 zu schützen und andererseits den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten, um damit Arbeitsplätze zu sichern, wurden zahlreiche Schutzmaßnahmen getroffen. Es wurde eine Maskenpflicht am Betriebsgelände eingeführt, die Homeoffice-Regelungen umfassend ausgeweitet, der Kantinenbetrieb eingeschränkt und die Dienstreisetätigkeit gestoppt. Zur regelmäßigen Information aller Mitarbeiter wurde außerdem ein eigener Infopoint im AT&S Intranet erstellt und eine eigene Telefonhotline für alle Fragen der Belegschaft eingerichtet. Für die Umsetzung, Überwachung und gegebenefalls Anpassung dieser Maßnahmen wurde eine Taskforce in den jeweiligen Standorten eingerichtet. Eine Verschärfung der aktuellen Rahmenbedingungen, die Bereitstellung der Fertigungsmaterialen und des Personals, die Abläufe in der Lieferkette sowie die Nachfragesituation können den Geschäftverlauf nach wie vor beeinflussen. Die weltweiten Auswirkungen der Pandemie, können zu einer Nachfrageschwäche in einigen Kundensegmenten führen.

Politische Risiken

Die Elektronikindustrie wird charakterisiert durch stark integrierte, transnationale Lieferketten, welche auf dem freien Handel von Waren und Dienstleistungen basieren. Mögliche Schutzzollpolitik oder steigende politische Spannungen können zu Diskontinuitäten in der Lieferkette sowie zu Wettbewerbsvorteilen für Konkurrenten in spezifischen Ländern führen. Die Entschärfung des Handelskonflikts zwischen den USA und China hat die Senkung von Strafzöllen auf Importe von bestimmten Gütern in beiden Ländern zur Folge. Aus derzeitiger Sicht hat der Handelskonflikt nur unwesentlich Einfluss auf AT&S, da die Weiterverarbeitung der Produkte zum Großteil in China erfolgt. Dennoch ist ein laufendes Monitoring der betroffenen Güter notwendig. Weiters können die makroökonomischen Entwicklungen aufgrund des Handelskonflikts einen negativen Einfluss auf die Geschäfte von AT&S haben.

Compliance

Die Änderung regulatorischer Anforderungen, wie Verbote spezieller Prozesse oder Materialien, könnte zu einem Anstieg der Produktionskosten führen. Bei Verletzung von Vertraulichkeitsanforderungen von Kundenseite oder durch den Bruch gesetzlicher Bestimmungen könnten AT&S erhebliche Strafzahlungen drohen. AT&S hat organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts bzw. zur Minimierung von Compliance-Risiken getroffen und baut diese laufend aus. Grundsätzlich verfolgt AT&S eine „Zero-Tolerance-Politik“ gegenüber Compliance-Verstößen und erwartet eine 100 %ige Einhaltung aller geltenden Gesetze und Regulierungen von allen Mitarbeitern. Das Governance, Risk & Compliance Committee („GRC Committee“) hat die Identifizierung und Minderung potenziell relevanter Compliance- und Governance-Risiken zum Ziel. Weiters hat AT&S die Whistleblowing-Plattform „We Care“ eingeführt, welche es Mitarbeitern und externen Personen ermöglicht, potenzielle Compliance-Verstöße zu melden. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden die Compliance Trainings überarbeitet, aktualisiert und in eine zeitgemäße interaktive Darstellungsform gebracht, die in das Learning Management System des Unternehmens integriert wurde. Mit diesen Maßnahmen konnte die Zahl der Trainingsabsolventen konzernweit deutlich gesteigert werden.

Betrugsfälle, Datensicherheit und Cybercrime

Um Betrugsversuchen wie bisher erfolgreich begegnen zu können, wurden die internen Kontrollen in den letzten Geschäftsjahren weiter intensiviert und die Sensibilisierung der Mitarbeiter hinsichtlich solcher Betrugsschemata erhöht. Zusätzlich arbeitet AT&S kontinuierlich am weiteren Ausbau der Daten- und Informationssicherheit. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde ein Projekt zum Thema „EU-Datenschutz-Grundverordnung“ umgesetzt. Durch die Analyse der unternehmensinternen Prozesse hinsichtlich der Verwendung von personenbezogenen Daten wurden erforderliche Maßnahmen erhoben und implementiert, um den Schutz sensibler Daten zu gewährleisten. Nach erfolgreicher Zertifizierung aller europäischen Standorte nach ISO 27001 lag der Fokus im Geschäftsjahr 2020/21 auf dem Roll-out des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) in den Standorten in China und Indien. Im Zuge dessen wurden diese Standorte auch nach ISO 27001:2013 zertifiziert. Durch die Orientierung an internationalen IT-Standards wird ein sicherer Umgang und angemessener Zugang zu Informationen gewährleistet sowie zuverlässige Systeme zur Verfügung gestellt. In weiterer Folge ist der Roll-out im Produktionsstandort in Korea geplant.

Operativ

Qualitäts- und Lieferperformance

Wie bisher wird eine hohe Produktqualität, Liefertreue und Servicequalität auch in Zukunft eine Chance bieten, um sich von Mitbewerbern zu differenzieren und entsprechende Wachstumschancen wahrzunehmen. Andererseits muss AT&S, insbesondere wichtigen Kunden, teilweise auch substanzielle vertragliche Zusagen, beispielsweise hinsichtlich Kapazitätsreserven und Mengengarantien, Termintreue und Qualitätsperformance, geben. Technische Defekte und Mängel in der Qualität sowie Schwierigkeiten bei der Lieferung von Produkten oder die Nichtbereitstellung von zugesagten Mengengarantien könnten AT&S Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie Vertragsstrafen aussetzen. Im Mobile Device Business können Qualitätsmängel zur Liefersperre von bestimmten Teilenummern führen. Solche Liefersperren können, auch wenn die Qualitätsmängel nicht durch den Produktionsprozess der AT&S, sondern innerhalb der Lieferkette verursacht wurden, erhebliche Umsatzrückgänge zur Folge haben. Substanzielle Qualitätsmängel könnten auch Rückrufaktionen und den Verlust von Kunden nach sich ziehen.# AT&S

5.2.Risikobericht

AT&S unterhält ein entsprechendes Qualitäts- und Planungswesen, um mangelnde Produktqualität und Planungsfehler sowie negative Folgen daraus nach Möglichkeit auszuschließen bzw. zu minimieren. Um eine hohe Produktqualität sicherstellen zu können, erfüllt AT&S nicht nur allgemeine internationale Qualitätsstandards (ISO 9001), sondern auch weiterführende Standards für Automobil, Luftfahrt und Medizintechnik. Weiters ist AT&S grundsätzlich – unter Berücksichtigung von Deckungsausschlüssen beziehungsweise üblichen Deckungslimits – im Rahmen einer (erweiterten) Produkthaftpflichtversicherung gegen Produkthaftpflichtrisiken abgesichert.

Geistiges Eigentum

Durch eigene Entwicklungen, Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und Investitionen ist es die Intention von AT&S, Chancen zu nutzen, geistiges Eigentum zu erlangen und zusätzlich Zugang zu chancenreichen Patenten zu bekommen. Risiken ergeben sich, sollte AT&S es verabsäumen, das geistige Eigentum zu sichern, und dadurch Mitbewerber in die Lage versetzen, diese Technologien zu nutzen. Rechtsstreitigkeiten über geistiges Eigentum könnten AT&S davon abhalten, in Streit stehende Technologien zu nutzen oder zu verkaufen. Weiters können Rechtsstreitigkeiten über die missbräuchliche Verwendung von fremdem geistigem Eigentum erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen.

Technologie- und Projektentwicklung

Durch den Kapazitätsauf- und -ausbau für IC-Substrate in Chongqing ergeben sich angesichts des erheblichen Investitionsvolumens für den Standort Chongqing spezifische Risiken. Komplikationen beim Vorantreiben der technologischen Entwicklung und der Projektumsetzung können die Geschäftsentwicklung sowie die bestehenden finanziellen und administrativen Ressourcen erheblich belasten. Der Fokus im kommenden Geschäftsjahr liegt bei der Installation und Qualifikation des neuen Werks in Chongqing. Der Produktionsstart ist für das kommende Geschäftsjahr geplant.

Kostenkontrolle

Kontinuierliche Kostenreduktion und Effizienzsteigerung in allen Geschäftsbereichen sind wesentlich für die Profitabilität der Gruppe. Sollten Kostenreduktionsmaßnahmen und Performancesteigerungen nicht wie geplant umsetzbar sein (oder können Kosten nicht an Kunden weitergegeben werden), kann sich das negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns auswirken.

Organisation

Mitarbeiter

Die kollektive Industrieerfahrung und Managementexpertise der Mitarbeiter der AT&S Gruppe sind ein Fundament zur Nutzung zukünftiger Chancen. Die Geschäftsentwicklung von AT&S könnte negativ beeinflusst werden, wenn leitende Angestellte das Beschäftigungsverhältnis mit AT&S beenden oder AT&S nicht in der Lage wäre, weiterhin hochqualifizierte Mitarbeiter in allen Bereichen der Wertschöpfung zu rekrutieren und diese langfristig an die Firma zu binden. AT&S arbeitet kontinuierlich an Strategien, um Schlüsselarbeitskräfte zu halten, zusätzliche wertvolle Mitarbeiter zu rekrutieren und die Fähigkeiten der Mitarbeiter weiter auszubauen.

Finanz

Wechselkursrisiken

Wechselkursschwankungen von EUR, RMB und USD – sowie in geringerem Ausmaß von JPY, KRW und INR – können signifikant positive oder negative Auswirkungen auf die Ergebnisse der Gruppe haben. Zur Minimierung dieser Effekte verfolgt die Gruppe eine natürliche Absicherungsstrategie durch die Herstellung gegenläufiger Cashflow-Ströme in den jeweiligen Währungen. Aufgrund der hohen Investitionen der letzten Jahre in China ergeben sich wesentliche Währungsrisiken aus dem RMB, welche das Eigenkapital der Gruppe erhöhen oder verringern könnten. Eine Absicherung dieses Risikos wäre mit hohen Kosten verbunden und wird nicht durchgeführt.

Finanzierung und Liquidität

Zur Sicherstellung des Finanzierungsbedarfs der Expansionsstrategie verfolgt die Gruppe eine langfristige Finanzierungs- und Liquiditätsplanung. Negative Entwicklungen im Geschäftsverlauf, signifikante Abweichungen von Annahmen in Business Cases, Wechselkursschwankungen oder Wertberichtigungen können jedoch zu einem Verfehlen der angestrebten Eigenkapitalquoten bzw. des Verhältnisses von Nettoverschuldung zu EBITDA und in der Folge einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf unter erschwerten Bedingungen und höheren Kosten oder dem Verlust bestehender Finanzierungsmöglichkeiten führen. Die Absicherung von Zinsrisiken erfolgt für die gesamte Gruppe zentral durch Group Treasury, teilweise über entsprechende Finanzinstrumente. Bezüglich der Bereiche Finanzierungsrisiko, Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko sowie Wechselkursrisiko wird weiters auf Erläuterung 19 „Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten“ im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen.

Steuerliche Risiken

Die Gesellschaft ist global tätig und unterliegt somit unterschiedlichen Steuersystemen. Solange die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung oder Verbindlichkeit nicht gegeben sind, werden nationale wie auch internationale Steuerrisiken unter Finanzrisiken subsumiert und entsprechend überwacht. Das derzeit wesentliche Steuerrisiko betrifft die Gesellschaft in Indien. Um zukünftige Steuerrisiken zu minimieren, überprüft der Konzern laufend die Compliance mit nationalen Steuergesetzgebungen und internationalen Richtlinien wie z.B. der OECD (insbesondere in Hinblick auf den BEPS Aktionsplan („Base Erosion and Profit Shifting“)). Trotz des Bestrebens von AT&S, alle steuerlichen Gesetze und Vorschriften einzuhalten, besteht ein Risiko von unterschiedlichen Auslegungen und Interpretationen internationaler Transaktionen in verschiedenen Ländern, welche zu einer Doppelbesteuerung und zusätzlichen Steuerbelastungen führen könnten.

5.3. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf das Rechnungswesen

Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem und Risikomanagement ist integrierter Bestandteil des konzernweiten Risikomanagementsystems. In Anlehnung an das Rahmenkonzept von COSO (The Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) werden unter dem Begriff des unternehmensweiten Risikomanagements das eigentliche Risikomanagement sowie das Interne Kontrollsystem (IKS) subsumiert. Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements, des Internen Kontrollsystems sowie der internen Revision von AT&S sind in einem konzernweiten Risikomanagement- und Revisionshandbuch festgehalten. Die Dokumentation der internen Kontrollen (Geschäftsprozesse, Risiken, Kontrollmaßnahmen und Verantwortliche) erfolgt grundsätzlich in Form von Kontrollmatrizen, die in einer zentralen Managementdatenbank archiviert werden.

Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem beinhaltet dabei die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung im Sinne der beschriebenen Kontrollziele für die Finanzberichterstattung. Die Prozesse der Rechnungslegung sind in gesonderten Verfahrensanweisungen dokumentiert. Diese sind konzernweit einheitlich ausgestaltet und werden in einem standardisierten Dokumentationsformat abgebildet. Aus den spezifischen lokalen Regelungen resultieren zusätzlich Anforderungen an die Rechnungslegungsprozesse. Die Grundlagen der Rechnungslegung und Berichterstattung sind in den Prozessbeschreibungen und weiters in ausführlichen Verfahrensanweisungen dokumentiert, welche ebenfalls im zentralen Management Manual archiviert sind. Darüber hinaus werden Arbeitsbehelfe zu Bewertungsläufen, Bilanzierungsvorgängen und organisatorischen Erfordernissen im Zusammenhang mit den Rechnungslegungs- und Jahresabschlussprozessen erstellt und laufend aktualisiert. Die Terminplanungen erfolgen im Einklang mit den Konzernerfordernissen.

Die interne Finanzberichterstattung erfolgt monatlich als Bestandteil der Konzernberichterstattung, wobei die Finanzinformationen durch die Organisationseinheit Corporate Accounting und Corporate Controlling überprüft und analysiert werden. Die monatliche Soll-Ist-Abweichung mit entsprechender Kommentierung der Segment- bzw. Werksergebnisse sowie des Gesellschaftsergebnisses wird intern an die Führungskräfte und an die Mitglieder des Aufsichtsrats berichtet.

Die jährliche Budgeterstellung erfolgt durch die Organisationseinheit Corporate Controlling. Auf Basis der Quartalsergebnisse und aktuellen Planungsinformationen werden unterjährig quartalsweise Vorschaurechnungen (Forecasts) für das verbleibende Geschäftsjahr erstellt. Die Vorschaurechnungen mit Kommentierung zum Budgetvergleich und Darstellungen zur Auswirkung von Chancen und Risiken bis Geschäftsjahresende werden an den Aufsichtsrat berichtet. Neben der regelmäßigen Berichterstattung werden Mehrjahresplanungen, projektbezogene Finanzinformationen oder Berechnungen über Investitionsvorhaben aufbereitet und an den Aufsichtsrat übermittelt.

6. Ausblick

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Trotz der Unsicherheit durch die COVID-19-Pandemie gehen die Prognosen (Quelle: OECD „Economic Outlook, Interim Report”, März 2021) für 2021 von einem weltweiten Aufschwung mit einem BIP-Zuwachs von 5,6 % aus. Dabei bleibt die generelle Weltwirtschaftslage auch nach über einem Jahr COVID-19-Pandemie volatil. Die zusätzlichen politischen Unterstützungsmaßnahmen, vor allem in den USA und Europa, die immer bessere Verfügbarkeit von Impfstoffen sowie die steigende Impfrate wirken positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung. Die Nachfrage nach Kommunikationsinfrastruktur, die für das Übertragen der Daten notwendig ist, steigt ebenso wie die Nachfrage nach Rechenkapazität. Neben dem Zuwachs an Endgeräten ist es vor allem die gesteigerte Nutzung, die hier den Bedarf treibt. Positiv auf die Nachfrage wirkt dabei der Anstieg des Datenverkehrs und des Datenvolumens. Für das Kalenderjahr 2021 gehen die Marktanalysen von einem weiteren Wachstum bei Leiterplatten von 7 % und IC-Substraten von 23 % aus.

Strukturelle Trends treiben Wachstum

Auch im Geschäftsjahr 2021/22 wird die globale Entwicklung in Richtung einer digitalen Gesellschaft voranschreiten. Der Einsatz von immer smarter werdenden Geräten, d.h.# mit Intelligenz ausgestattet, und die zunehmende Vernetzung generieren exponentiell wachsende Datenmengen. AT&S ist in allen davon betroffenen Marktsegmenten mit seinen Lösungen und Dienstleistungen bestens positioniert. Die Geschäftsmöglichkeiten, die sich dadurch bieten, wird AT&S nutzen, um auch künftig schneller als der Markt profitabel zu wachsen. Zur Ausweitung unserer Leistungsfähigkeit investieren wir konsequent hohe Summen in Technologieentwicklung und Kapazitätsausbau. Unsere langfristigen Unternehmensziele spiegeln unseren klaren Wachstumsanspruch in profitablen Marktsegmenten und Applikationen wider. Der positive Ausblick der Elektronikindustrie wird aktuell durch den Engpass bei Halbleitern gedämpft. Für die Segmente von AT&S gestalten sich die Erwartungen derzeit wie folgt: Die weiterhin anhaltend starke Nachfrage bei IC-Substraten bietet auch mittelfristig signifikante Wachstumsmöglichkeiten. Bei den mobilen Endgeräten bleibt der neue Mobilfunkstandard 5G weiterhin ein Wachstumstreiber. Im Bereich Automotive wird trotz der Halbleiterknappheit ein Aufschwung erwartet. Getrieben von einem Boom zu Industrierobotern und dem 5G-Infrastruktur-Roll-out wird sich der Bereich Industrial auch im kommenden Jahr positiv entwickeln. Im Bereich Medical erwartet AT&S für das laufende Geschäftsjahr eine positive Entwicklung. Operativ wird sich AT&S im laufenden Jahr auf den Produktionsanlauf der neuen Kapazitäten im Werk III in Chongqing konzentrieren, Technologie-Upgrades an anderen Standorten durchführen und natürlich die geschäftliche Performance weiter vorantreiben.

Investitionen

Der Vorstand sieht die künftigen Markttrends als umfassend intakt. Deshalb wird AT&S sein Investitionsprogramm für neue Kapazitäten und Technologien wie bereits angekündigt im laufenden Geschäftsjahr ungehindert fortsetzen. Für Basisinvestitionen (Erhaltung und Technologie-Upgrades) werden in Abhängigkeit von der Marktentwicklung bis zu 100 Mio. € veranschlagt. Im Rahmen der strategischen Projekte plant das Management für das Geschäftsjahr 2021/22 – in Abhängigkeit vom Projektfortschritt – Investitionen in einer Höhe von bis zu 450 Mio. €. Hinzu kommen 80 Mio. € aufgrund von Periodenverschiebungen zwischen den Geschäftsjahren.

Gesamtaussage für das Geschäftsjahr 2021/22

Vor dem Hintergrund der oben geschilderten Erwartungen für das Wachstum der Weltwirtschaft, der zur Verfügung stehenden Kapazitäten und der für AT&S relevanten Märkte erwartet das Unternehmen im Geschäftsjahr 2021/22 ein Umsatzwachstum von 13 bis 15 %. Dabei wird ein Euro/US-Dollar-Wechselkurs von 1,18 unterstellt. Unter Berücksichtigung der Sondereffekte in der Höhe von rund 40 Mio. € aus dem Anlauf der neuen Produktionskapazitäten in Chongqing wird die bereinigte EBITDA-Marge voraussichtlich zwischen 21 bis 23 % liegen.

Leoben-Hinterberg, am 17. Mai 2021

Der Vorstand

DI (FH) Andreas Gerstenmayer e.h.
Dipl.-Vw. Simone Faath e.h.
Ing. Heinz Moitzi e.h.
DI Ingolf Schröder e.h.

Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss 2020/21

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, Leoben, und ihrer Tochterunternehmen (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2021 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS) und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Folgende Sachverhalte waren am bedeutsamsten für unsere Prüfung:

  1. Die aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen und sonstigen abzugsfähigen temporären Differenzen
  2. Die zeitraumbezogene Erfassung der Umsatzerlöse nach IFRS 15
1.Aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen und sonstigen abzugsfähigen temporären Differenzen
Sachverhalt und Problemstellung

Gemäß IAS 12.34 ist ein latenter Steueranspruch für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in dem Umfang zu bilanzieren, in dem es wahrscheinlich erscheint, dass zukünftig zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das noch nicht genutzte Verluste verwendet werden können. Darüber hinaus sind überzeugende substantielle Hinweise erforderlich, falls in der näheren Vergangenheit Verluste angefallen sind.

Dem Ansatz der latenten Steueransprüche liegt die Annahme zu Grunde, dass in einem Planungszeitraum von zumindest 5 Jahren ausreichende zu versteuernde Einkünfte erwirtschaftet werden, gegen die Verlustvorträge und sonstige abzugsfähige temporäre Differenzen verwendet werden können. Diese Annahmen beruhen auf Einschätzungen der aktuellen sowie der geplanten steuerlichen Ergebnisse und allfälligen mit steuerlicher Wirkung umgesetzten zukünftigen Maßnahmen der betroffenen Gesellschaften.

Der Konzern hat insgesamt TEUR 25.113 (Vorjahr: TEUR 25.984) aktive latente Steuern angesetzt. Darin sind latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen und steuerliche Firmenwertabschreibungen in Höhe von TEUR 22.527 (Vorjahr: TEUR 19.652) sowie aus abzugsfähigen temporären Differenzen in Höhe von TEUR 2.586 (Vorjahr: TEUR 6.332) enthalten.

Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf den Konzernanhang

  • Abschnitt I.B.e. bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu latenten Steuern,
  • Abschnitt I.C. Kritische Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung und Bewertung, Bewertung der latenten Steuern und laufenden Ertragssteuerschulden
  • sowie Abschnitt III.6. Erläuterung zu Ertragssteuern.

Die Bewertung der aktiven latenten Steuern ist sowohl ermessensbehaftet als auch mit erheblichen Schätzunsicherheiten verbunden und beinhaltet damit das Risiko einer wesentlichen Fehldarstellung im Konzernabschluss. Deshalb haben wir diesen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben für wesentliche in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften

  • den Prozess zur Ermittlung der zukünftigen steuerlichen Ergebnisse als Basis für die Berechnung der latenten Steueransprüche erhoben,
  • nachvollzogen, ob die verwendeten Planzahlen im Vergleich mit unseren Kenntnissen zum geplanten Geschäftsverlauf plausibel sind,
  • die Veränderung der Verlustvorträge auf Basis der vorläufigen Steuerberechnungen nachvollzogen und
  • die bilanziellen Annahmen zur Verwertbarkeit der Verlustvorträge und abzugsfähigen temporären Differenzen analysiert sowie die zugrundeliegenden Planannahmen kritisch gewürdigt sowie die Darstellung und die Erläuterungen im Konzernanhang geprüft.
2.Zeitraumbezogene Erfassung der Umsatzerlöse nach IFRS 15
Sachverhalt und Problemstellung

Die Umsatzrealisierung des Konzerns erfolgt gemäß IFRS 15 für einen Teil der Kunden zeitraumbezogen. Gemäß IFRS 15.35c sind Umsatzerlöse zeitraumbezogen zu erfassen, wenn bei Erzeugung von Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse der Abnehmer zugeschnitten sind und somit keinen alternativen Nutzen aufweisen, ein Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen inklusive Marge besteht. Gemäß IFRS 15 sind Leistungsverpflichtungen, die entsprechend der zeitraumbezogenen Ertragsrealisierung bereits erfüllt sind und für welche die Gegenleistungen der Kunden noch ausstehen, als vertragliche Vermögenswerte darzustellen.

Zum 31. März 2021 weist der Konzern vertragliche Vermögenswerte nach Berücksichtigung von Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 in Höhe von TEUR 92.767 (Vorjahr: TEUR 67.763) aus. Die Umsatzerlöse aus der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung betragen im Geschäftsjahr 2020/21 TEUR 808.555 (Vorjahr: TEUR 645.121).

Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf den Konzernanhang Abschnitt I.B.d. bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Bilanzierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden. Zusätzlich verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Umsatzerlösen im Konzernanhang Abschnitt III.1. sowie auf die Erläuterungen zu den vertraglichen Vermögenswerten in Abschnitt IV.11.# Prüfungsurteil

Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses

Wir haben den Konzernabschluss der [Company Name] („der Konzern“), der die Bilanz zum 31. März 2021, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Gesamtergebnisrechnung, die Veränderung des Eigenkapitals und die Kapitalflussrechnung für das am 31. März 2021 endende Geschäftsjahr sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Anhangangaben enthält, geprüft.

Meine Meinung

Nach unserer Beurteilung nach § 245a UGB und den EU-VO, die die Anwendung der ISA erfordert, vermittelt der beigefügte Konzernabschluss unter Berücksichtigung der österreichischen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zum 31. März 2021 sowie seiner Ergebnisse und seiner Kapitalflüsse für das am 31. März 2021 endende Geschäftsjahr und steht in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für meine Meinung

Wir haben unsere Prüfung gemäß der EU-Verordnung Nr. 537/2014 und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA) erfordern, durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Berichts weiter ausgeführt.

Wir sind unabhängig vom Konzern gemäß den europäischen und österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltensanforderungen erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Meinung zu dienen.

Wesentliche Prüfungssachverhalte

Wesentliche Prüfungssachverhalte sind die Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des laufenden Geschäftsjahres waren. Wir haben diese Sachverhalte und ihre etwaige Auswirkung auf den Konzernabschluss bestimmt, aber unsere Prüfungshandlungen darauf beschränkt, eine Meinung zum Konzernabschluss abzugeben, und nicht dazu, eine Meinung zu diesen einzelnen Sachverhalten abzugeben.

Die Einschätzungen und die Komplexität der Umsatzerlöse und Vertragsvermögenswerte:

Bei der konzernweiten Würdigung der vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen im Hinblick auf die bilanzierungsrelevanten Kriterien zur Identifizierung der von der zeitraumbezogenen Ertragsrealisierung betroffenen Umsätze sind wesentliche Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu treffen. Außerdem kann die konzernweite Ermittlung der zum Stichtag anzusetzenden vertraglichen Vermögenswerte als komplex angesehen werden. Deshalb haben wir diesen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben:
* die Rechnungslegungsgrundsätze des Konzerns zur Umsatzrealisierung unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Gegebenheiten, unseres Verständnisses des Geschäfts sowie mittels stichprobenartiger Beurteilung der vom Management durchgeführten Vertragsanalysen im Hinblick auf die richtige Umsetzung von IFRS 15 überprüft,
* die für die Ermittlung der vertraglichen Vermögenswerte automatisch generierten Berichte auf Richtigkeit und Vollständigkeit unter Hinzuziehung interner Spezialisten geprüft und
* mittels Stichproben geprüft, ob die erfassten Umsatzerlöse den in den Rechnungslegungsgrundsätzen des Konzerns festgelegten Kriterien für die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung entsprechen.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Vorjahreskonzernabschluss

Der Konzernabschluss zum 31. März 2020 des Konzerns wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 13. Mai 2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu diesem Konzernabschluss erteilt hat.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Bis auf den konsolidierten Corporate Governance Bericht und den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht („Nicht finanzieller Bericht“) werden uns die anderen Bestandteile des Geschäftsberichts voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt die sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben. Bezüglich der Informationen im Konzernlagebericht verweisen wir auf den Abschnitt „Bericht zum Konzernlagebericht“.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, die oben angeführten sonstigen Informationen zu lesen und dabei abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den Arbeiten, die wir zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhaltenen sonstigen Informationen durchgeführt haben, zur Schlussfolgerung gelangen, dass diese sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraft-setzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben.

Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind.Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der beigefügte Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Juli 2020 als Abschlussprüfer für das am 31. März 2021 endende Geschäftsjahr gewählt und am 17. August 2020 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind seit dem am 31. März 2021 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs 1 der EU-VO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von dem Konzern gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Marterbauer.

Wien, 17. Mai 2021
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Gerhard Marterbauer Mag. Christof Wolf
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
Jahresabschluss zum 31. März 2021

Inhaltsverzeichnis

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang zum Jahresabschluss zum 31. März 2021
  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang zum Jahresabschluss zum 31. März 2021

INHALTSVERZEICHNIS

  1. ALLGEMEINE ANGABEN
  2. KONZERNVERHÄLTNISSE UND UMSTRUKTURIERUNGSVORGÄNGE
  3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
    • 3.1. Anlagevermögen
    • 3.2. Umlaufvermögen
    • 3.3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
    • 3.4. Aktive latente Steuern
    • 3.5. Rückstellungen
    • 3.6. Verbindlichkeiten
    • 3.7. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
  4. AUFGLIEDERUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ
    • 4.1. Anlagevermögen
    • 4.2. Anteile an verbundenen Unternehmen
    • 4.3. Ausleihungen
    • 4.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
    • 4.5. Aktive latente Steuern
    • 4.6. Eigenkapital
    • 4.7. Rückstellungen
    • 4.8. Verbindlichkeiten
    • 4.9. Haftungsverhältnisse gemäß § 199 UGB
    • 4.10. Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen
    • 4.11. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
    • 4.12. Derivative Finanzinstrumente
  5. AUFGLIEDERUNGEN ZU POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
    • 5.1. Umsatzerlöse
    • 5.2. Übrige sonstige betriebliche Erträge
    • 5.3. Personalaufwand
    • 5.4. Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen
    • 5.5. Aufwendungen für den Abschlussprüfer
  6. ZUSATZANGABEN GEMÄSS UGB
    • 6.1. Organe, Arbeitnehmer
    • 6.2. Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz „AT&S“ genannt) zum 31. März 2021 wurde gemäß den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) in der geltenden Fassung erstellt. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie die Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, wurden beachtet. Insbesondere wurde bei der Bewertung von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen sowie der Grundsatz der Einzelbewertung von Vermögensgegenständen und Schulden beachtet. Dem Vorsichtsprinzip wurde durch Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und drohenden Verluste Rechnung getragen. Nur die am Abschlussstichtag realisierten Gewinne wurden ausgewiesen. Die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt. Fallen Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten unter mehrere Posten der Bilanz, erfolgt die Angabe bei jenem Posten, unter dem der Ausweis erfolgt.

2. KONZERNVERHÄLTNISSE UND UMSTRUKTURIERUNGSVORGÄNGE

Seit dem 31. März 1999 übt die AT&S die Funktion eines Mutterunternehmens im Sinne des § 244 UGB aus. Unter Anwendung der Bestimmungen des § 245a UGB werden ein Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards (IFRS)), ergänzt um die unternehmensrechtlich verpflichtend vorgeschriebenen Erläuterungen und Anmerkungen, und ein Konzernlagebericht aufgestellt. Die AT&S stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Abschluss wird beim Firmenbuchgericht in Leoben hinterlegt. Die Erleichterungsbestimmungen gemäß § 245 Abs. 1 UGB werden in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr wurden folgende gesellschaftsrechtliche Maßnahmen durchgeführt: Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde im August 2020 bei AT&S Korea Co., Ltd., eine Kapitalherabsetzung von 20 Mrd. KRW auf 7 Mrd. KRW durchgeführt. Im Zuge dieser Transaktion sind Erträge in Höhe von € 1.919.455,01 entstanden, die im Finanzergebnis unter dem Posten „Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens“ erfasst wurden.

3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

3.1. Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Nutzungsdauer
immaterielle Vermögensgegenstände
Bauten auf fremdem Grund
technische Anlagen und Maschinen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Für Zugänge während der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wurde eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge während der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres eine halbe Jahresabschreibung angesetzt. Die Abschreibung für Zugänge erfolgt nach Maßgabe des Zeitpunktes ihrer Inbetriebnahme. Die Möglichkeit der Sofortabschreibung von geringwertigen Vermögensgegenständen gemäß § 226 Abs. 3 UGB wurde in Anspruch genommen. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. entsprechend dem Niederstwertprinzip zum niedrigeren Markt-wert (Kurswert) zum Bilanzstichtag.

3.2. Umlaufvermögen

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Ersatzteile werden zu Anschaffungskosten abzüglich prozentueller Gruppenabschläge bewertet. Erhaltene Skonti, Boni sowie Frachtkosten und Zölle wurden berücksichtigt. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte zu Herstellungskosten. In den Herstellungskosten wurden auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Für erkennbare Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Kurswerten zum Bilanzstichtag. Die auf Fremdwährung lautenden Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bilanziert.

3.3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.

3.4. Aktive latente Steuern

Latente Steuern werden auf Differenzen angesetzt, die zwischen den unternehmens- und den steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen und die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleichen. Für künftige steuerliche Ansprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen werden aktive latente Steuern in dem Ausmaß angesetzt, soweit überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in Zukunft zur Verfügung stehen wird.# 3.4. Latente Steuern

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt unter Anwendung des Steuersatzes, der am Bilanzstichtag gilt oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet ist und dessen Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der Steuerentlastung bzw. Steuerbelastung erwartet wird. Die Berechnung erfolgt mit dem aktuell gültigen Steuersatz von 25 %. Eine Saldierung aktiver latenter Steuern mit passiven latenten Steuern wird gegebenenfalls vorgenommen, soweit eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich ist.

3.5. Rückstellungen

Die Berechnung der Rückstellungen für Abfertigungen erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ (Dezember 2020) nach den Bewertungsvorschriften der IFRS (IAS 19) nach der „projected unit credit method“ auf Basis eines Rechnungszinssatzes (Stichtagszinssatz) in Höhe von 1,10 % (Vorjahr: 1,60 %) und eines Pensionseintrittsalters gemäß den Bestimmungen der Pensionsreform 2003 sowie unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P. Weiters wurde die betriebsindividuelle Fluktuation durch entsprechende Abschläge berücksichtigt. Als Valorisierung des Gehalts bzw. Lohns wurden 2,50 % (Vorjahr: 3,00 %) angesetzt. Die Defined Benefit Obligation (DBO) beträgt zum Bilanzstichtag € 25.329.836,56 (Vorjahr: € 25.533.427,98). Durch die Änderung der finanziellen Annahmen ergibt sich ein Aufwand von € 73.682,77 (Vorjahr: Aufwand von € 842.991,12), der im Finanzergebnis ausgewiesen wird.

Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen für ‎Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ (Dezember 2020) nach den Bewertungsvorschriften der IFRS (IAS 19) nach der „projected unit credit method“ auf Basis eines Rechnungszinssatzes in Höhe von 1,30 % (Vorjahr: 1,80 %) unter Verwendung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P. Das Pensionseintrittsalter wurde gemäß den Bestimmungen der Pensionsreform 2003 ermittelt. Die Anhebung der Altersgrenze für die Alterspension für weibliche Versicherte ab 2024 wurde berücksichtigt. Als Valorisierung der Pension wurden im Geschäftsjahr 1,50 % (Vorjahr: 2,25 %) angesetzt. Die Defined Benefit Obligation (DBO) der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag € 1.346.062,20 (Vorjahr: ‎€ 1.353.462,36). Durch die Änderung der finanziellen Annahmen bei den nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen ergibt sich ein Aufwand von € 29.910,58 (Vorjahr: Aufwand von € 134.439,99), der im Finanzergebnis ausgewiesen wird.

Zusätzlich wurden Pensionsverpflichtungen teilweise an die APK Pensionskasse AG, Wien, übertragen, die zum Bilanzstichtag in den Rückstellungen erfasst werden. Die Defined Benefit Obligation (DBO) abzüglich Planvermögen betrug zum Bilanzstichtag € 7.474.319,59 (Vorjahr: € 6.714.456,37). Durch die Änderung der finanziellen Annahmen bei den fondsfinanzierten Verpflichtungen ergibt sich ein Ertrag von € 285.030,59 (Vorjahr: Ertrag von € 1.050.552,34), der im Finanzergebnis ausgewiesen wird.

Die Berechnung der Rückstellung für Jubiläumsgelder erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ (Dezember 2020) nach den Bewertungsvorschriften der IFRS (IAS 19) nach der „projected unit credit method“ auf Grund der kollektivvertraglichen Ansprüche bei Anwendung eines Rechnungszinssatzes von 1,00 % (Vorjahr: 1,60 %), sowie unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P. Weiteres wurde die betriebsindividuelle Fluktuation durch entsprechende Abschläge berücksichtigt. Als Valorisierung des Gehalts bzw. Lohns wurden 2,50 % (Vorjahr: 3,00 %) angesetzt. In den Löhnen sind Aufwendungen für Jubiläumsgelder in Höhe von € 63.303,61 (Vorjahr: € 14.538,10) enthalten. In den Gehältern sind Aufwendungen für Jubiläumsgelder in Höhe von € 400.055,05 (Vorjahr: € 138.974,11) enthalten. Durch die Änderung der finanziellen Annahmen ergibt sich ein Aufwand von € 171.375,42 (Vorjahr: Aufwand von € 146.003,22), der im Finanzergebnis ausgewiesen wird.

Bei der Berechnung der sonstigen Rückstellungen sind entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten ausreichend Rechnung getragen worden. Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3.6. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

3.7. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Als Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Um ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, werden abzugrenzende Aufwandszuschüsse in den Passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

4. AUFGLIEDERUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ

4.1. Anlagevermögen

Die COVID-19 Pandemie und die im Werk Fehring - aufgrund vorübergehend mangelnder Auslastung im zweiten Quartal - beantragte Kurzarbeit wurden zum Anlass genommen, um eine Werthaltigkeitsüberprüfung für das Werk Fehring durchzuführen. Es hat sich kein Erfordernis für eine außerplanmäßige Abschreibung ergeben.

Zur Entwicklung der Posten des Anlagevermögens siehe folgende Tabelle:

4.2. Anteile an verbundenen Unternehmen

Buchwert 31.03.2021 Höhe des Anteils in % Höhe des Eigenkapitals nach IFRS Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs nach IFRS Buchwert 31.03.2020
AT&S Deutschland GmbH, Düren, Deutschland 1.053.000,00 100 1.055.255,32 78.030,48 1.053.000,00
AT&S India Private Limited, Nanjangud, Indien 16.898.516,89 100 13.987.714,97 -1.577.584,82 16.898.516,89
AT&S Asia Pacific Limited, Hongkong, Volksrepublik China 229.768.865,92 100 662.105.209,82 148.366.444,39 229.768.865,92
AT&S Korea Co., Ltd., Ansan-City, Südkorea 3.713.663,01 100 37.038.801,46 10.555.192,15 10.953.399,78
AT&S Americas LLC, San José, Kalifornien, USA 6.444,34 100 1.143.302,57 177.080,51 6.444,34
Summe 251.440.490,16 258.680.226,93

Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag. Die Wertansätze der Beteiligungen wurden einer Analyse unterzogen. Dabei haben sich keine Anhaltspunkte für einen gesunkenen beizulegenden Wert ergeben. Es wurde keine Werthaltigkeitsüberprüfungen für die Buchwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen gemäß AFRAC-Stellungnahme 24: Beteiligungsbewertung (März 2018) durchgeführt.

4.3. Ausleihungen

Unter dem Posten „Ausleihungen an verbundene Unternehmen“ ist ein Betrag in Höhe von € 5.797.576,85 (Vorjahr: € 5.151.216,61) innerhalb eines Jahres fällig. Im Zusammenhang mit den Ausleihungen wurden im Geschäftsjahr Abschreibungen in Höhe von € 33.418.018,43 (Vorjahr: Zuschreibungen in Höhe von € 5.207.157,52) vorgenommen. Unter dem Posten „Sonstige Ausleihungen“ ist ein Betrag in Höhe von € 7.739.932,51 (Vorjahr: € 0,00) innerhalb eines Jahres fällig.

4.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Zusatzangaben zu Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu 100 % des Nennwerts an eine Bank verkauft und vollständig ausgebucht, da sowohl Chancen und Risiken als auch die Verfügungsmacht auf den Erwerber übergegangen sind. Zum Bilanzstichtag am 31. März 2021 sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 8.566.389,36 (Vorjahr: € 9.471.515,20) verkauft. Das Ausfallsrisiko wurde vollständig an den Erwerber übertragen. AT&S übernimmt eine Ausfallshaftung, welche zum Teil durch eine Kreditversicherung gedeckt ist. Das maximale Risiko aus der Ausfallshaftung beträgt zum Bilanzstichtag € 856.639,46 (Vorjahr: € 947.151,84) abzüglich der Deckung der zur Anwendung kommenden Kreditversicherung. Ansprüche aus der vorhandenen Kreditversicherung wurden gegebenenfalls an den Erwerber übertragen. Der, durch den Erwerber, noch nicht bezahlte Teil des Kaufpreises wird in den sonstigen Forderungen ausgewiesen. Erhaltene Kundenzahlungen aus verkauften Forderungen werden in den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Die Forderungsverwaltung verbleibt bei AT&S. Die Forderungen der Gesellschaft gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen ausschließlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 12.039.809,88 (Vorjahr: € 13.308.286,76).

Nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksame Erträge

In den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind folgende wesentliche Erträge enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden:

Nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksame Erträge 31.03.2021 31.03.2020
steuerfreie Prämien 9.906.401,28 5.000.025,00
Energieabgabenrückvergütung 2.413.250,83 2.082.674,57
Lieferantenboni 614.992,89 770.931,99
COVID-19 Förderungsmaßnahmen 846.332,53 0,00
Summe 13.780.977,53 7.853.631,56

4.5. Aktive latente Steuern

Die Gesellschaft hat für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 64.379 (Vorjahr: T€ 74.328) latente Steuern aktiviert, die aufgrund der aktuellen Steuerplanung gegen zukünftige positive steuerliche Einkünfte verrechnet werden können. Für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 55.240 (Vorjahr: T€ 0) wurden keine latenten Steuern gebildet, da von einer Realisierbarkeit in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist.# Die Entwicklung der aktiven latenten Steuern stellt sich, gegliedert nach Bilanzposten (temporäre Differenzen) und Verlustvorträgen, wie folgt dar:
Aktive latente Steuern in €
| | zum 31.03.2019 | Erfolgswirksame Erfassung im Geschäftsjahr | zum 31.03.2020 | Erfolgswirksame Erfassung im Geschäftsjahr | zum 31.03.2021 |
| :---------------------------- | :------------: | :----------------------------------------: | :------------: | :----------------------------------------: | :------------: |
| Anlagevermögen | 59.482,00 | -59.482,00 | 0,00 | 16.071,00 | 16.071,00 |
| Verlustvorträge | 22.498.067,00 | -3.916.112,00 | 18.581.955,00 | -2.487.282,00 | 16.094.673,00 |
| Rückstellungen | 4.902.631,00 | 227.694,00 | 5.130.325,00 | 432.129,00 | 5.562.454,00 |
| Verbindlichkeiten | 338.232,00 | -105.705,00 | 232.527,00 | 67.775,00 | 300.302,00 |
| Summe | 27.798.412,00 | -3.853.605,00 | 23.944.807,00 | -1.971.307,00 | 21.973.500,00 |

4.6. Eigenkapital

Grundkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. März 2021 € 42.735.000,00 (Vorjahr: € 42.735.000,00) und ist in 38.850.000 (Vorjahr: 38.850.000) auf Inhaber lautende Stückaktien, mit einem rechnerischen Wert von je € 1,10 eingeteilt.

Genehmigtes Kapital und bedingte Kapitalerhöhung

Der Vorstand wurde mit Beschluss der 25. Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 ermächtigt, bis zum 3. Juli 2024 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu € 21.367.500,00, durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, zu erhöhen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital).

Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

Darüber hinaus wurde der Vorstand mit Beschluss der 25. Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu € 150.000.000,00 auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Umtausch- und/oder Bezugsrechte auf bis zu 19.425.000 Stück neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Diesbezüglich wurde der Vorstand auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen.

Außerdem wurde in diesem Zusammenhang das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG um bis zu € 21.367.500,00 durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 Stück neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht. Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen.

Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (insbesondere Ausgabebetrag, Inhalt der Aktienrechte). Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausübung der Ermächtigung zur Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sowie im Falle der Nichtnutzung des bedingten Kapitals.

In Bezug auf das genehmigte Kapital bzw. die bedingte Kapitalerhöhung ist folgende betragsmäßige Determinierung, entsprechend den Beschlüssen der 25. Hauptversammlung vom 4. Juli 2019, zu beachten: Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen oder potentiell auszugebenden Aktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegeben Aktien darf die Zahl von insgesamt 19.425.000 nicht überschreiten. In der 25. Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 wurde beschlossen, die Satzung entsprechend dieser Beschlüsse in § 4 (Grundkapital) zu ändern.

Freie Rücklagen

In der 26. ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, einen Betrag in Höhe von bis zu € 80.000.000,00 des – nach Dividendenausschüttung – auf neue Rechnung vorgetragenen Bilanzgewinns, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in freie Rücklagen umzuwidmen.

Eigene Anteile

In der 25. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG binnen 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung, eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30 % unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, zu erwerben. Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.

Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Weiters wurde der Vorstand in der 25. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2019, gemäß § 65 Abs. 1b AktG, ermächtigt, für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 3. Juli 2024, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie bereits im Bestand der Gesellschaft befindliche eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, Wandelschuldverschreibungen oder als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten und zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen.

Die diesbezüglichen Ermächtigungen durch Beschluss der 23. ordentlichen Hauptversammlung zu Punkt 8. und Punkt 9. der Tagesordnung vom 6. Juli 2017 wurden widerrufen.

Die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft hält zum Bilanzstichtag keine eigenen Anteile (Vorjahr: 0 Stück).

Beschränkung der Ausschüttung

Für die aktivierten latenten Steuern in Höhe von € 21.973.500,00 (Vorjahr: € 23.944.807,00) besteht eine Ausschüttungssperre, sofern keine gemäß § 235 (2) UGB verbleibenden jederzeit auflösbaren Rücklagen vorhanden sind. Aus diesem Grund besteht eine Ausschüttungssperre für € 4.467.717,45 (Vorjahr: € 6.439.024,45).

Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft zum 31. März 2021 in Höhe von € 68.547.554,76 wie folgt zu verwenden: Auf die zum Auszahlungstag ausstehenden und gewinnberechtigten Stückaktien soll eine Dividende in Höhe von € 0,39 pro Aktie ausgeschüttet und der Restbetrag in Höhe von € 53.396.054,76 auf neue Rechnung vorgetragen werden.

4.7. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.03.2021 31.03.2020
Drohverluste derivative Finanzinstrumente 6.598.848,85 7.423.213,94
Jubiläumsgelder 5.902.019,55 5.560.234,95
sonstiger Personalaufwand 5.481.577,29 83.949,85
nicht konsumierte Urlaube 4.442.876,42 3.662.217,94
Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte 3.586.793,00 198.373,00
Urlaubszuschuss/Weihnachtsremuneration 3.140.430,30 2.934.654,92
Drohverluste aus schwebenden Geschäften 1.911.331,62 1.046.571,29
Zeitausgleich 908.613,74 715.708,04
Kundenboni 713.292,25 404.437,97
Rechts- und Beratungsaufwand 660.846,00 386.917,26
Aufsichtsratsvergütung 439.521,00 337.160,00
Gewährleistung und Schadensfälle 148.609,71 373.589,37
Skonto Debitoren 137.406,32 155.959,90
Diverse sonstige Rückstellungen 657.909,85 342.900,58
Summe 34.730.075,90 23.625.889,01

Stock Appreciation Rights Plan (2014 bis 2016)

Auf Grund des Auslaufens des Stock-Option-Plans (2009 bis 2012) wurde in der 81. Aufsichtsratssitzung vom 3. Juli 2014 ein langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm) auf Basis von Stock Appreciation Rights (SAR) beschlossen. Stock Appreciation Rights sind Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte auf der Grundlage der Aktienkursentwicklung. Die Zuteilung von Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten konnte im Zeitraum zwischen 1. April 2014 und 1. April 2016 erfolgen. Im Rahmen des „SAR 2014-2016“ wurden am 1. April 2014 230.000 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 7,68 am 1. April 2015 240.000 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 10,70 und am 1. April 2016 250.000 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 13,66 zugeteilt. Jedes Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht berechtigt zum Barausgleich in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Ausübungspreis und dem Schlusskurs der AT&S-Aktie an der Börse der Hauptnotierung (derzeit Wiener Börse) am Tag der Ausübung des Bezugsrechts. Der Auszahlungsbetrag je Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht ist der Höhe nach bei 200 % des jeweiligen Ausübungspreises begrenzt. Ausübungspreis: Der Ausübungspreis der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird jeweils am Tag der Zuteilung bestimmt und entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der AT&S an der Wiener Börse bzw.## Stock Appreciation Rights Plan (2014 bis 2016)

Stock Appreciation Rights sind Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte auf der Grundlage der Aktienkursentwicklung. Die Zuteilung von Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten konnte im Zeitraum zwischen 1. April 2014 und 1. April 2016 erfolgen. Im Rahmen des „SAR 2014-2016“ wurden am 1. April 2014 230.000 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 7,75, am 1. April 2015 240.000 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 11,31 und am 1. April 2016 250.000 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 11,75 zugeteilt. Jedes Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht berechtigt zum Barausgleich in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Ausübungspreis und dem Schlusskurs der AT&S-Aktie an der Börse der Hauptnotierung (derzeit Wiener Börse) am Tag der Ausübung des Bezugsrechts. Der Auszahlungsbetrag je Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht ist der Höhe nach bei 200 % des jeweiligen Ausübungspreises begrenzt.

Ausübungspreis:

Der Ausübungspreis der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird jeweils am Tag der Zuteilung bestimmt und entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der AT&S an der Wiener Börse bzw. an der Börse der Hauptnotierung der Aktien der AT&S während der letzten sechs Kalendermonate, die dem Tag der jeweiligen Zuteilung vorausgehen.

Ausübungszeitraum:

Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können jeweils nach Ablauf von drei Jahren nach ihrer Zuteilung, jedoch nicht während einer Sperrfrist, zur Gänze oder auch nur teilweise ausgeübt werden. Zugeteilte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte, die nicht spätestens bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Zuteilungstag ausgeübt werden, verfallen grundsätzlich ersatzlos und endgültig.

Voraussetzungen für die Ausübung:

Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können von Berechtigten nur ausgeübt werden, sofern zum Zeitpunkt der Ausübung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
* Es besteht ein aufrechtes Dienstverhältnis mit einer Gesellschaft der AT&S-Gruppe. Unter bestimmten Voraussetzungen können Rechte noch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der dreijährigen Wartefrist ausgeübt werden.
* Das notwendige Eigeninvestment in Höhe von 20 % der ersten Zuteilungssumme (in SAR) als AT&S Aktien wird gehalten. Wird das Eigeninvestment bis zum Ende der dreijährigen Wartefrist nicht zur Gänze aufgebaut, so verfallen alle bereits zugeteilten SAR des „SAR 2014-2016“ zur Gänze. Das aufgebaute Eigeninvestment muss über die gesamte Dauer der Teilnahme am Programm gehalten werden und gilt auch für die Zuteilungen in den Folgejahren. Das Eigeninvestment darf erst abgebaut werden, wenn keine Ausübung mehr möglich ist.
* Das Earnings per Share (EPS) Performance Ziel wurde erreicht. Der Erreichungsgrad der Kennzahl Earnings per Share determiniert, wie viele der zugeteilten SAR tatsächlich ausgeübt werden können. Als Zielwert gilt der EPS-Wert, welcher im Midtermplan für den Bilanzstichtag des dritten Jahres nach Zuteilung festgelegt wurde. Wird der EPS-Wert zu 100 % erreicht oder übertroffen, so können die zugeteilten SAR zur Gänze ausgeübt werden. Liegt die Erreichung zwischen 50 % und 100 %, so können die zugeteilten SAR anteilig ausgeübt werden. Wird der EPS-Wert zu unter 50 % erreicht, verfallen die zugeteilten SAR zur Gänze.

Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte:

in Stk.

DI (FH) Andreas Gerstenmayer Ing. Heinz Moitzi Mag.a Monika Stoisser-Göhring1) Dr. Karl Asamer2) leitende Angestellte Gesamt
01.04.2014 40.000 30.000 5.000 30.000 125.000 230.000
davon ausgelaufen -40.000 -30.000 -5.000 -30.000 -125.000 -230.000
01.04.2015 40.000 30.000 5.000 30.000 135.000 240.000
davon ausgelaufen -6.134 -30.000 -766 -4.601 -118.064 -159.565
davon ausgeübt -33.866 0 -4.234 -25.399 -16.936 -80.435
01.04.2016 50.000 30.000 5.000 30.000 135.000 250.000
davon ausgelaufen -6.666 -30.000 -666 -30.000 -113.330 -180.662
davon ausgeübt -43.334 0 -4.334 0 -21.670 -69.338
Summe 0 0 0 0 0 0

1) Die Zuteilungen erfolgten vor Bestellung zum Mitglied des Vorstands, Beendigung des Vorstandsmandats per 15. Mai 2020
2) ehemaliges Mitglied des Vorstands

Die im Geschäftsjahr ausgeübten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte hatten zum Zeitpunkt der Ausübung einen Wert von € 133.682,23.

Stock Appreciation Rights Plan (2017 bis 2019)

Auf Grund des Auslaufens des Stock-Appreciation-Rights-Plans (2014 bis 2016) wurde in der 91. Aufsichtsratssitzung vom 6. Juni 2016 erneut ein langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm) auf Basis von Stock Appreciation Rights (SAR) beschlossen. Stock Appreciation Rights sind Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte auf der Grundlage der Aktienkursentwicklung. Die Zuteilung von Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten konnte im Zeitraum zwischen 1. April 2017 und 1. April 2019 erfolgen. Im Rahmen des „SAR 2017-2019“ wurden am 1. April 2017 297.500 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 9,96, am 1. April 2018 270.000 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 21,94 und am 1. April 2019 267.500 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 17,25 zugeteilt. Jedes Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht berechtigt zum Barausgleich in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Ausübungspreis und dem Schlusskurs der AT&S-Aktie an der Börse der Hauptnotierung (derzeit Wiener Börse) am Tag der Ausübung des Bezugsrechts. Der Auszahlungsbetrag je Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht ist der Höhe nach bei 200 % des jeweiligen Ausübungspreises begrenzt.

Ausübungspreis:

Der Ausübungspreis der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird jeweils am Tag der Zuteilung bestimmt und entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der AT&S an der Wiener Börse bzw. an der Börse der Hauptnotierung der Aktien der AT&S während der letzten sechs Kalendermonate, die dem Tag der jeweiligen Zuteilung vorausgehen.

Ausübungszeitraum:

Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können jeweils nach Ablauf von drei Jahren nach ihrer Zuteilung, jedoch nicht während einer Sperrfrist, zur Gänze oder auch nur teilweise ausgeübt werden. Zugeteilte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte, die nicht spätestens bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Zuteilungstag ausgeübt werden, verfallen grundsätzlich ersatzlos und endgültig.

Voraussetzungen für die Ausübung:

Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können von Berechtigten nur ausgeübt werden, sofern zum Zeitpunkt der Ausübung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
* Es besteht ein aufrechtes Dienstverhältnis mit einer Gesellschaft der AT&S-Gruppe. Unter bestimmten Voraussetzungen können Rechte noch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der dreijährigen Wartefrist ausgeübt werden.
* Das notwendige Eigeninvestment in Höhe von 20 % der ersten Zuteilungssumme (in SAR) als AT&S Aktien wird gehalten. Wird das Eigeninvestment bis zum Ende der dreijährigen Wartefrist nicht zur Gänze aufgebaut, so verfallen alle bereits zugeteilten SAR des „SAR 2017-2019“ zur Gänze. Das aufgebaute Eigeninvestment muss über die gesamte Dauer der Teilnahme am Programm gehalten werden und gilt auch für die Zuteilungen in den Folgejahren. Das Eigeninvestment darf erst abgebaut werden, wenn keine Ausübung mehr möglich ist.
* Das Earnings per Share (EPS) Performance Ziel wurde erreicht. Der Erreichungsgrad der Kennzahl Earnings per Share determiniert, wie viele der zugeteilten SAR tatsächlich ausgeübt werden können. Als Zielwert gilt der EPS-Wert, welcher im Midtermplan für den Bilanzstichtag des dritten Jahres nach Zuteilung festgelegt wurde. Wird der EPS-Wert zu 100 % erreicht oder übertroffen, so können die zugeteilten SAR zur Gänze ausgeübt werden. Liegt die Erreichung zwischen 50 % und 100 %, so können die zugeteilten SAR anteilig ausgeübt werden. Wird der EPS-Wert zu unter 50 % erreicht, verfallen die zugeteilten SAR zur Gänze.

Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte:

in Stk.

DI (FH) Andreas Gerstenmayer Ing. Heinz Moitzi Mag.a Monika Stoisser-Göhring1) Dr. Karl Asamer2) leitende Angestellte Gesamt
01.04.2017 50.000 30.000 30.000 30.000 157.500 297.500
davon ausgelaufen -50.000 -30.000 -30.000 -30.000 -157.500 -297.500
01.04.2018 50.000 30.000 30.000 0 160.000 270.000
davon ausgelaufen 0 0 0 0 -72.500 -72.500
01.04.2019 50.000 30.000 30.000 0 157.500 267.500
davon ausgelaufen 0 0 0 0 -57.500 -57.500
Summe 100.000 60.000 60.000 0 187.500 407.500

1) Beendigung des Vorstandsmandats per 15. Mai 2020.
2) ehemaliges Mitglied des Vorstands.

Bewertung der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zum Bilanzstichtag:

Die Bewertung dieser Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte erfolgt zum beizulegenden Wert zum jeweiligen Bilanzstichtag unter Anwendung des Monte-Carlo-Verfahrens. Der beizulegende Wert der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird über deren Laufzeit verteilt bilanziell erfasst.

Beizulegender Wert der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte:

in €

Zuteilung vom 01.04.2018 Zuteilung vom 01.04.2019
Beizulegender Wert zum 31.03.2021 1.451.625,00 1.139.880,00

Stock Appreciation Rights Plan (2020)

Auf Grund des Auslaufens des Stock-Appreciation-Rights-Plans (2017 bis 2019) wurde in der 112. Aufsichtsratssitzung vom 12. März 2020 erneut ein langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm) auf Basis von Stock Appreciation Rights (SAR) beschlossen. Stock Appreciation Rights sind Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte auf der Grundlage der Aktienkursentwicklung. Die Zuteilung von Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten konnte am 1. April 2020 erfolgen. Im Rahmen des „SAR 2020“ wurden am 1. April 2020 290.000 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je € 17,56 zugeteilt. Jedes Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht berechtigt zum Barausgleich in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Ausübungspreis und dem Schlusskurs der AT&S-Aktie an der Börse der Hauptnotierung (derzeit Wiener Börse) am Tag der Ausübung des Bezugsrechts. Der Auszahlungsbetrag je Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht ist der Höhe nach bei 200 % des jeweiligen Ausübungspreises begrenzt.

Ausübungspreis:

Der Ausübungspreis der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird jeweils am Tag der Zuteilung bestimmt und entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der AT&S an der Wiener Börse bzw. an der Börse der Hauptnotierung der Aktien der AT&S während der letzten sechs Kalendermonate, die dem Tag der jeweiligen Zuteilung vorausgehen.

Ausübungszeitraum:

Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können jeweils nach Ablauf von drei Jahren nach ihrer Zuteilung, jedoch nicht während einer Sperrfrist, zur Gänze oder auch nur teilweise ausgeübt werden. Zugeteilte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte, die nicht spätestens bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Zuteilungstag ausgeübt werden, verfallen grundsätzlich ersatzlos und endgültig.

Voraussetzungen für die Ausübung:

Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können von Berechtigten nur ausgeübt werden, sofern zum Zeitpunkt der Ausübung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
* Es besteht ein aufrechtes Dienstverhältnis mit einer Gesellschaft der AT&S-Gruppe. Unter bestimmten Voraussetzungen können Rechte noch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der dreijährigen Wartefrist ausgeübt werden.### 4.8. Verbindlichkeiten

Zusatzangaben zu Verbindlichkeiten in €

Bilanzwert am 31.03.2021 Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren davon dinglich besichert
Anleihen 190.000.000,00 15.000.000,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 309.111.288,72 20.072.000,00 10.000.000,00
Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen 742.622.224,34 23.500.000,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15.727.621,85 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 18.516.446,96 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 9.220.498,48 0,00 0,00
Summe 1.285.198.080,35 58.572.000,00 10.000.000,00

in €

Bilanzwert am 31.03.2020 Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren davon dinglich besichert
Anleihen 175.000.000,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 87.387.176,87 13.958.850,28 10.000.000,00
Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen 680.366.792,60 123.500.000,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.185.329,08 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 15.219.135,08 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 9.409.173,75 0,00 0,00
Summe 979.567.607,38 137.458.850,28 10.000.000,00

Im Posten „Anleihen“ ist eine, am 17. November 2017 begebene Hybridanleihe mit einem Emissionsvolumen von € 175.000.000,00 und einer Verzinsung von 4,75 % enthalten. Die nachrangige Anleihe hat eine unendliche Laufzeit und kann erstmals nach fünf Jahren, somit zum 17. November 2022, durch AT&S, nicht aber durch die Gläubiger, gekündigt werden. Wird die Anleihe nach diesem Zeitraum nicht gekündigt, dann erhöht sich der Aufschlag auf den dann gültigen Zinssatz um 5 Prozentpunkte. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 18.516.446,96 (Vorjahr: € 15.219.135,08). Als dingliche Sicherheiten gegenüber Kreditinstituten dienten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksame Aufwendungen

Unter den „sonstigen Verbindlichkeiten“ sind folgende wesentliche Aufwendungen enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden:

in €

31.03.2021 31.03.2020
Zinsen Anleihen 2.908.044,52 2.892.294,52
Gebietskrankenkasse 1.890.668,60 1.720.654,35
Finanzamt 1.099.000,83 959.601,03
Löhne und Gehälter 152.814,82 148.173,25
Gemeinden 149.382,91 135.633,90
Summe 6.199.911,68 5.856.357,05

4.9. Haftungsverhältnisse gemäß § 199 UGB

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse aus Garantien (Vorjahr: € 0,00). Hinsichtlich der Ausfallshaftung der Factoringforderungen wird auf Punkt 4.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände verwiesen.

4.10. Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen

in €

des folgenden Geschäftsjahres der folgenden fünf Geschäftsjahre
Verpflichtungen aus Sale-and-Lease-Back-Transaktion 1.424.324,40 7.126.104,96
Vorjahr: 1.405.650,36 2.459.888,13
Verpflichtungen aus Mietverträgen 952.449,48 4.709.357,40
Vorjahr: 230.810,52 447.301,35
Summe 2.376.773,88 11.835.462,36
Vorjahr: 1.636.460,88 2.907.189,48

4.11. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag waren für Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen Bestellungen in Höhe von € 12.907.947,00 (Vorjahr: € 16.274.988,39) offen.

4.12. Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden zum Schutz gegen mögliche Zinssatz- und Wechselkursschwankungen abgeschlossen. Gesichert werden hauptsächlich Zahlungen im Zusammenhang mit Krediten und Schuldscheindarlehen.

Nominalwert 31.03.2021 Marktwert 31.03.2021 in € Buchwert 31.03.2021 in €
€ 258.000.000,00 -6.598.848,85 -6.598.848,85
Nominalwert 31.03.2020 Marktwert 31.03.2020 in € Buchwert 31.03.2020 in €
US-$ 7.000.000,00 73.875,53 0,00
€ 280.500.000,00 -7.423.213,94 -7.423.213,94

Die Zinssicherungsinstrumente werden zur Absicherung von variabel verzinsten Schuldscheindarlehen verwendet. Die Restlaufzeiten der am Bilanzstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

in Monaten 31.03.2021 31.03.2020
Währungsabhängige Produkte: Swaps 0 2
Zinsabhängige Produkte: Swaps 25 - 52 11 - 64

5. AUFGLIEDERUNGEN ZU POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

5.1. Umsatzerlöse

in €

2020/21 2019/20
Ausland 317.823.193,64 329.308.423,52
Inland 29.549.717,34 27.133.590,82
Summe 347.372.910,98 356.442.014,34

5.2. Übrige sonstige betriebliche Erträge

in €

2020/21 2019/20
Erträge aus steuerfreien Prämien 4.906.376,28 3.210.118,38
Erträge aus Kursdifferenzen 2.988.523,55 5.170.276,89
Erträge aus nicht steuerbaren Zuschüssen F&E 1.719.882,50 1.521.408,94
Energieabgabenrückvergütung 1.341.854,80 688.913,00
COVID-19-Förderungsmaßnahmen 691.221,88 0
sonstige übrige Erträge 2.531.650,02 1.917.132,11
Summe 14.179.509,03 12.507.849,32

5.3. Personalaufwand

a) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen

in €

2020/21 2019/20
Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte 66.434,25 168.111,10
übrige Arbeitnehmer 1.303.818,85 1.233.070,85
Summe 1.370.253,10 1.401.181,95

In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigungen in Höhe von € 792.531,93 (Vorjahr: € 886.285,57) enthalten.

b) Aufwendungen für Altersversorgung

in €

2020/21 2019/20
Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte 418.503,89 321.697,86
übrige Arbeitnehmer 624.884,82 410.080,52
Summe 1.043.388,71 731.778,38

5.4. Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen

in €

2020/21 2019/20
Fremdleistungen 17.297.418,42 15.319.600,44
Mieten 6.675.021,48 4.976.925,47
Aufwand aus Kursdifferenzen 5.900.101,12 2.284.539,66
Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand 5.635.667,28 4.084.868,49
Instandhaltungskosten 4.152.486,13 4.066.482,19
Ausgangsfrachten Kunden 1.885.246,92 1.795.045,91
Aufwendungen aus Forderungsausfällen 1.255.316,67 1.558.083,83
Versicherungen 1.213.992,48 890.685,89
Raumkosten 852.585,70 797.419,96
Werbe- und Vertreterkosten 808.250,63 1.171.112,54
Reisekosten 210.515,98 2.254.798,41
Kraftfahrzeugkosten 175.404,72 200.518,53
sonstige übrige betriebliche Aufwendungen 4.033.311,06 3.683.287,34
Summe übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 50.095.318,59 43.083.368,66

5.5. Aufwendungen für den Abschlussprüfer

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, 8700 Leoben-Hinterberg, offengelegt.

6. ZUSATZANGABEN GEMÄSS UGB

6.1. Organe, Arbeitnehmer

Die Durchschnittszahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter betrug:

2020/21 2019/20
Arbeiter 637 633
Angestellte 674 609
Gesamt 1.311 1.242

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats: Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Vorstand tätig:
* DI (FH) Andreas Gerstenmayer (Vorstandsvorsitzender)
* Dipl.-Vw. Simone Faath (seit 1. November 2020)
* DI Ingolf Schröder (seit 1. September 2020)
* Ing. Heinz Moitzi
* Mag.a Monika Stoisser-Göhring (stellvertretende Vorstandsvorsitzende bis 15. Mai 2020)

Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder bestellt:
* Dr. Hannes Androsch (Vorsitzender)
* Ing. Willibald Dörflinger (1. Stellvertreter des Vorsitzenden bis 9. Juli 2020)
* Mag.a DDr. Regina Prehofer (2. Stellvertreterin des Vorsitzenden bis 9. Juli 2020, 1. Stellvertreterin des Vorsitzenden seit 9. Juli 2020)
* Dr. Georg Riedl (2. Stellvertreter des Vorsitzenden seit 9. Juli 2020)
* Prof. Dr. Hermann Eul (seit 9. Juli 2020)
* Dkfm. Karl Fink (bis 9. Juli 2020)
* DI (FH) Georg Hansis, MBA (seit 9. Juli 2020)
* DI Albert Hochleitner (bis 9. Juli 2020)
* Mag. Robert Lasshofer (seit 9. Juli 2020)
* Dipl.-Phys. Lars Reger, MBA (seit 9. Juli 2020)
* Mag.a Dr. Karin Schaupp
* Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell

Vom Betriebsrat waren delegiert:
* Wolfgang Fleck
* Siegfried Trauch
* Günter Pint
* Günther Wölfler

Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands:

in Tsd. € fix variabel Summe fix variabel Summe
2020/21 - - - 2019/20 - -
DI (FH) Andreas Gerstenmayer 562 331 893 532 284 816
Dipl.-VW.
:---# Die Entwicklung war von der unsicheren Gesamtlage, der Verzögerung in der Veröffentlichung von Vorzeigemodellen und Sanktionen beeinflusst. Nichtsdestotrotz boomte 5G (+1.491 % im Jahresvergleich) (Quelle: IDC „Mobile Phone Tracker 2021Q1“, März 2021). Der Anteil der 5G fähigen Smartphones am Gesamtmarkt nahm rapide zu. In China war dieser Trend besonders stark. Dort sind seit Juni 2020 über 60 % der neu verkauften Smartphones 5G fähig (Quelle: Bernstein „Global Semiconductors: Asian Semis, QCOM - China Smartphone Tracker (Feb)“, März 2021). In Europa und den USA setzte der Trend zu 5G aufgrund der verspäteten Markteinführung von Vorzeigemodellen und dem langsameren Infrastrukturausbau erst deutlich später ein. Dieser vielschichtige Zuwachs der Nachfrage bei Endgeräten vielerlei Art führt schlussendlich auch zu einer gesteigerten und nachhaltigen Steigerung der Nachfrage im Bereich Kommunikationsinfrastruktur. Zunächst einmal benötigen 5G fähige Smartphones und andere 5G fähige Endgeräte eine passende Basisstation, um die volle Leistung entfalten zu können. Auch wenn der Ausbau durch politische Entscheidungen, einzelne Zulieferer in einigen Regionen auszuschließen, verzögert wurde, schritt er auch im Jahr der Pandemie schnell voran. So stieg der Anteil der Weltbevölkerung mit Zugang zu 5G Infrastruktur von 2 % im Jahr 2019 auf 15 % im Jahr 2020 (Quelle: Erricson „Ericsson Mobility Visualizer”, Januar 2021). Im vergangenen Jahr wuchs der Leiterplattenmarkt für Kommunikationstechnik – Endgeräte und Infrastruktur – um 4,3 % auf 17,96 Mrd. US-$ (Quelle: Prismark Partners LLC „Application Forecast”, März 2021) bei einem erwarteten jährlichen Wachstum von 6 % bis 2026.

Das benötige Datenmagement im Zuge der Digitalisierung umfasst die Generierung von Daten, die Übertragung, Analyse und Speicherung. Durch diese Verschränkung stieg die Nachfrage neben der Kommunikationsinfrastruktur, die für das Übertragen der Daten verantwortlich ist, auch für Serverinfrastruktur für Analyse und Speicherung rapide. Auch hier war die COVID-19-Pandemie ein Katalysator. Neben dem Zuwachs an Endgeräten, ist es vor allem die gesteigerte Nutzung in Zeit, Vielfalt und Datenmenge, die hier den Bedarf treibt. Während vor einigen Jahren professionelle Computerspieler gerade in Europa noch belächelt wurden, hat sich die e-sports Industrie zu einem Milliardengeschäft mit stetig steigenden Nutzern entwickelt (Quelle: Newzoo „Global Esports Market Report”, März 2021). Auch in breiten Schichten der Gesellschaft erhält die Digitalisierung mehr und mehr Einzug. So wuchs die Anzahl der Nutzer von Video-on-Demand Plattformen zuletzt um jährlich gut 7 % (Quelle: Yole Development „Computing for Datacenter Servers – Market and Technology Report 2020”, Dezember 2020). Durch die COVID-19-Pandemie wird eine weitere Beschleunigung des Wachstums auf knapp 9 % erwartet (Quelle: Yole Development „Computing for Datacenter Servers – Market and Technology Report 2020”, Dezember 2020). Noch eindrucksvoller zeigt sich dieser Sprung in der Digitalisierung im Einzelhandel. In den USA sprang etwa der Anteil an Online-Handel binnen zwei Monaten von 17 % auf 33 % (Quelle: McKinsey & Company, Accelerating digital capabilities to recover from the COVID-19 crisis, Juli 2020). Trends wie die zu mehr e-sports, Video-on-Demand und Onlinehandel beschleunigen den Bedarf an mehr IT Infrastruktur - selbst bei einer gleichbleibenden Zahl von Endgeräten. So wird die Zahl der Server in Rechenzentren mit einem stabilen Wachstum von 5 % Jährlich prognostiziert (Quelle: Gartner, „Semiconductor Forecast Database, Worldwide, 4Q20 Update”, Dezember 2020). Durch den stetigen Zuwachs an Komplexität wird das Wachstum an Halbleitern in Servern mit 11 % jährlich prognostiziert (Quelle: Yole Development „Computing for Datacenter Servers – Market and Technology Report 2020”, Dezember 2020).

Die COVID-19-Pandemie hatte einen sehr starken negativen Einfluss auf die Automobilindustrie. Die weltweite Automobilproduktion sank von 89 Mio. im Jahr 2019 auf 75 Mio. im Jahr 2020 (Quelle: LMC Automotive „Global Light Vehicle Forecast Q4 2020”, Januar 2021). Die lockdownbedingten Produktionsstopps in vielen Ländern trafen auf einen stagnierenden Automobilmarkt. Nach einem Produktionseinbruch gegenüber dem Vorjahr um über 40 % (Quelle: LMC Automotive „Global Light Vehicle Forecast Q4 2020”, Januar 2021) im ersten Quartal setzte im zweiten Quartal schnell eine Erholung ein. Dennoch konnte der Automobilmarkt das Vorkrisenniveau bisher nicht wiedererreichen. Die anhaltenden globalen Engpässe bei Halbleitern beschränken die Produktion massiv und nachhaltig. Es wird erwartet, dass sich eine Entspannung frühestens in der zweiten Hälfte 2021 einstellt und ein Produktionsniveau von über 90 Mio. Fahrzeugen im Jahr erst im Laufe von 2022 wieder erreicht wird (Quelle: LMC Automotive „Impact Report 15.2.21”, Februar 2021). Es wurden weltweit verschiedene Fördermaßnahmen aufgelegt, um die Automobilbranche in der Krise zu stützen. In vielen Fällen, gerade in Europa, war die Förderung mit dem Ziel des Umweltschutzes verknüpft. Dies beschleunigte den aktuellen Trend zu Elektromobilität zusätzlich. 2020 stieg der globale Absatz von Elektroautos (BEV – Battery Electric Vehicle) trotz Krise um 27 % (Quelle: LMC Automotive „Impact Report 15.2.21”, Februar 2021). Besonders sticht Westeuropa hervor, wo das Wachstum 105 % betrug (Quelle: LMC Automotive „Impact Report 15.2.21”, Februar 2021). Neben dem Anstieg von Elektrofahrzeugen trieben vor allem Fahrerassistenzsysteme den Elektronikbedarf in der Automobilbranche. Dennoch sank der Bedarf gegenüber dem Vorjahr um 11,4 % auf 202 Mrd. US-$ (Quelle: Prismark Partners LLC „Application Forecast”, März 2021). Analog dazu reduzierte sich auch der Leiterplattenbedarf in diesem Segment um 9,7 % auf 6,2 Mrd. US-$. Die Wachstumserwartungen im Zeitraum 2020 bis 2026 liegen bei jährlich 7 %. Der Treiber sind Fahrerassistenzsysteme: Radar-, Lidar- und Kamerasensoren benötigen modernste Leiterplattentechnik und werden zunehmend als Module ausgeführt. Die zentralen Recheneinheiten, welche die Daten der Sensoren Analysieren und in Fahrentscheidungen umsetzen, werden techisch immer anspruchsvoller und sind zunehmend mit kleinen Servern vergleichar. Diese Entwicklung wird einen neuen Markt für zuverlässige High-End Leiterplatten und IC-Substrate schaffen.

Im Industriesegment wirkte sich die Krise unterschiedlich aus: Der Ausbau der Schlüsseltechnik 5G Infrastruktur wurde zwar kurzzeitig gebremst. Getrieben durch entsprechende Förderprogramme läuft er aber inzwischen wieder. Der Maschinenbau stagnierte. Einen besonderen Boom erlebten zukunftsweisende Sparten wie der Bau von Industrierobotern, Vernetzung, Sensorik und Industriekameras für Bilderkennung. Von ihnen wird weiter ein stetiges Wachstum erwartet. So wird beispielsweise für Kameramodule für Industrieanwendungen ein jährliches Wachstum von 12 % (Quelle: Yole „Machine Vision for Industry and Automation 2021, Market and Technology Report 2021“, Januar 2021) und für kollaborative Industrieroboter, sog. Cobots, ein Wachstum von jährlich 28 % (Quelle: Statzon „2021 Global Collaborative Robot Industry Report“, März 2021) prognostiziert. Der Markt für Leiterplatten für Industrieanwendungen brach 2020 um 5,4 % auf 2,5 Mrd. US-$ ein (Quelle: Prismark Partners LLC „Application Forecast”, März 2021). Für die Jahre bis 2026 wird ein jährliches Wachstum von 4 % erwartet.

Auch der Bereich der Medizinelektronik wurde von der Krise hart getroffen. Zunächst sank die gesamte Nachfrage, da Behandlungen ausgesetzt wurden. Die rasche Neufokussierung auf COVID-19-Behandlungen ließ die Nachfrage nach Beatmungsgeräten dann aber explosionsartig ansteigen. Wie auch in anderen Branchen diente die Krise als Katalysator für den Digitalisierungstrend (Quelle: Roland Berger „COVID-19: Konsolidierungsturbo für die MedTech-Branche“, November 2020). So intensivierte sich die Nutzung der Telemedizin, erhöhte sich der Einsatz von Gesundheits-Wearables als Teil von Behandlungsstrategien und erweiterte sich der Einsatz von KI in der Diagnostik. Der Markt für Leiterplatten für Medizinelektronik sank gegenüber 2019 um 1 % auf 1,25 Mrd. US-$ (Quelle: Prismark Partners LLC „Application Forecast”, März 2021). Bis 2026 wird ein jährliches Wachstum von 4 % erwartet.

Technologie: Modularisierung und Chiplets

Das Produktportfolio von AT&S umfasst nicht nur Leiterplatten für Systemanwendungen (sog. Motherboards), sondern auch modernste Leiterplatten für Module, welche ihrerseits als Komponenten auf ein Motherboard verbaut werden, und IC Substrate, die die Grundlage des Gehäuses eines ICs darstellen. So partizipiert AT&S an der Innovation auf allen drei Ebenen.

Generell setzten sich die technischen Trends in Wearables (Smartwatches, Kopfhörer), Smartphones und Notebooks hin zur Miniaturisierung fort: Die steigende Funktionalität von Smartwatches bedingt mehr Sensorik und Rechenleistung, welche im kleinen Gehäuse Platz finden muss. Noch stärker ist dieser Trend bei True-Wireless Stereo Kopfhörern zu sehen. Im Vergleich zu herkömmlichen Funkkopfhörern ist der zur Verfügung stehende Platz deutlich kleiner. Hinzu kommt, der zusätzliche Bedarf von Funkmodulen und Antennen durch die zwei voneinander getrennten Einheiten. Auch im Smartphone Bereich setzt sich der Trend zu größeren Batterien und damit kleineren, komplexeren und leistungsfähigeren Leiterplatten fort. Neben diesem durch das Systemdesign getriebenen Trend, sorgt die steigende Funktionalität für mehr Nachfrage nach zunehmend komplexeren Modulen. Der wichtigste Faktor ist dabei 5G: Einerseits werden die Antennen zunehmend in die Module integriert (mmWave Antenna-in-package – AIP), andererseits erfordert die „Abwärtskompatibilität“ mit älteren Mobilfunkstandards immer komplexere Funkmodule.# 2. Geschäftsverlauf

2.1. Ertragslage

Die Umsatzerlöse der AT&S sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020/21 um € 9,1 Mio. bzw. 2,5 % auf € 347,4 Mio. gesunken. Der Umsatzrückgang resultierte hauptsächlich aus niedrigeren Handelswarenumsätzen.

Die EBIT-Marge hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um -6,4 % auf -6,2 % verringert (Vorjahr: 0,2 %). Hauptursachen für den Rückgang waren Wechselkursverluste, die Anpassung der variablen Prämie auf den Zielerreichungsgrad, Kosten aus dem SAR-Programm sowie höhere Abschreibungen.

Das Finanzergebnis betrug € -2,9 Mio. (Vorjahr: € 20,2 Mio.). Die Veränderung resultiert aus Aufwendungen aus Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens von € 33,5 Mio. infolge von Bewertungsverlusten die ihre Ursache im schwächeren US-Dollar hatten (Vorjahr: € 0,0 Mio.). In den Erträgen aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens in Höhe von € 2,7 Mio. (Vorjahr: € 7,6 Mio.) sind € 1,9 Mio. aus der Kapitalherabsetzung einer Tochtergesellschaft enthalten.

Positiv wirkten sich die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von € 21,8 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.) sowie die reduzierten Zinsen und ähnliche Aufwendungen von € 24,6 Mio. (Vorjahr: € 25,5 Mio.) aus. Geringere Erträge aus Ausleihungen von € 30,4 Mio. (Vorjahr: € 34,9 Mio.) und ein Rückgang bei den sonstigen Zinserträgen auf € 0,3 Mio. (Vorjahr: € 3,3 Mio.) wirkten sich auf das Finanzergebnis aus.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind durch die Reduzierung von aktiven latenten Steuern beeinflusst, daraus resultiert ein latenter Steueraufwand von € 2,0 Mio. (Vorjahr: € 3,9 Mio.). Der laufende Steueraufwand reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um € 1,2 Mio auf € 0,4 Mio.

Aufgrund der erläuterten Effekte im Betriebs- und Finanzergebnis und den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergab sich somit im aktuellen Geschäftsjahr ein Jahresfehlbetrag in Höhe von € 26,9 Mio. (Vorjahr: Jahresüberschuss € 15,5 Mio.).

2.2. Vermögenslage

Der Buchwert des Sachanlagevermögens ist aufgrund von Investitionen in Technologieupgrades von € 59,2 Mio. auf € 70,7 Mio. angestiegen. Der Buchwert des immateriellen Vermögens reduzierte sich aufgrund der laufenden Abschreibung von € 7,1 Mio. auf € 5,8 Mio.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen reduzierten sich aufgrund einer Kapitalherabsetzung der AT&S Korea Co., Ltd. von € 258,7 Mio. auf € 251,4 Mio. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen stiegen aufgrund der Aufstockung von Gesellschafterdarlehen von € 657,9 Mio. auf € 850,4 Mio. Der Anstieg wurde auch durch US-Dollar-Wechselkurseffekte und die daraus resultierenden Bewertungen beeinflusst.

Beim kurzfristigen Umlaufvermögen erhöhten sich die Vorräte von € 23,4 Mio. auf € 29,6 Mio. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gab es einen Anstieg von € 54,7 Mio. auf € 63,9 Mio. Dem Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem laufenden Geschäft sowie der sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände steht ein Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen gegenüber.

Der Kassenbestand bzw. die Guthaben bei Kreditinstituten erhöhten sich aufgrund der erhaltenen liquiden Mittel aus Krediten und Schuldscheindarlehen von € 277,3 Mio. auf € 347,4 Mio.

Die aktiven latenten Steuern reduzierten sich von € 23,9 Mio. auf € 21,9 Mio. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass steuerliche Verlustvorträge in einem geringeren Ausmaß angesetzt wurden.

Das Eigenkapital zum Bilanzstichtag 31. März 2021 verringerte sich von € 333,0 Mio. auf € 296,3 Mio. Der Rückgang resultierte aus dem Jahresfehlbetrag von € 26,9 Mio. und der Dividendenausschüttung von € 9,7 Mio. Die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag von 17,9 % lag aufgrund der gestiegenen Bilanzsumme und des geringeren Eigenkapitals unter dem Vorjahreswert von 24,3 %.

Im Geschäftsjahr 2020/21 erhöhte sich die Nettoverschuldung der AT&S von € 663,6 Mio. auf aktuell € 892,6 Mio. Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den Anleihen, den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Schuldscheindarlehen abzüglich Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten, Forderungen gegenüber Kreditinstituten sowie sonstigen Wertpapieren und Anteilen des Umlaufvermögens. Der Nettoverschuldungsgrad, berechnet aus dem Verhältnis der Nettoverschuldung zu Eigenkapital, hat sich von 199,3 % im Vorjahr auf 301,2 % erhöht.

2.3. Geldflussrechnung

Die Teilergebnisse der Geldflussrechnung wurden im mehrjährigen Vergleich gemäß AFRAC-Stellungnahme 36 „Geldflussrechnung UGB“ (Juni 2020) berechnet. Die Vergleichszahlen des Vorjahres wurden an die AFRAC-Stellungnahme angepasst.

Der Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit ging im Geschäftsjahr 2020/21 zurück. Der geringere Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit von € 2,4 Mio. (Vorjahr: € 16,0 Mio.) ist vor allem auf den Aufbau des Lagers, sowie auf Abweichungen bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Forderungen zurückzuführen.

Cashflow (Kurzfassung)
In Mio. € 2020/21 2019/20 2018/19
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit 2,4 16,0 20,1
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit -196,9 -130,8 -15,6
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 264,7 7,8 121,3

Im Rahmen der Investitionstätigkeit der AT&S wurden im Geschäftsjahr 2020/21 insgesamt € 32,2 Mio. in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen netto investiert (Vorjahr: € 27,6 Mio.). Diese Auszahlungen und die weitere Aufstockung von Gesellschafterdarlehen durch die Tochtergesellschaften führten im Wesentlichen zu dem Netto-Geldabfluss aus der Investitionstätigkeit von € 196,9 Mio. (Vorjahr: € 130,8 Mio.).

Aus der Aufnahme von Krediten, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen in Höhe von € 386,0 Mio. (Vorjahr: € 80,0 Mio.), deren liquide Mittel teilweise zur Optimierung bzw. Rückführung von höher verzinsten finanziellen Verbindlichkeiten verwendet wurden, resultierte ein deutlich über dem Vorjahr liegender Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit von € 264,7 Mio. (Vorjahr: € 7,8 Mio.).

3. Weitere Angaben

3.1. Standorte und Zweigniederlassungen

Der AT&S Konzern unterhält aktuell sechs Produktionsstandorte, die auf unterschiedliche Technologien spezialisiert sind.# Leoben und Fehring
Die österreichischen Werke beliefern vor allem den europäischen und zunehmend den amerikanischen Markt. In Europa sind im Wesentlichen Spezialanwendungen sowie die Nähe zum Kunden von großer Bedeutung. Basierend auf der Produktions- und Technologievielfalt, der Flexibilitiät in der Fertigung und dem breiten Kundenspektrum setzt das Werk in Leoben den in den vergangenen Jahren begonnenen Weg der Nischen- und Prototypenerzeugung weiterhin fort. In Leoben erfolgt unter anderem die Produktion der Embedding-Technologie. Einige wichtige Projekte konnten im Geschäftsjahr 2020/21 mit namenhaften Kunden qualifiziert werden und sind kurz davor in Serie zu gehen. Weiters wurde in den Ausbau der IC Core Linie investiert um die Kapazitäten für die Produktion in Chongqing bereit zu stellen. Das Werk in Fehring bedient alle Segmente Industrie, Medizin und Automotive. Aufgrund mangelnder Auslastung im zweiten Quartal mussten für das Werk Fehring Kurzarbeit angemeldet werden, läuft allerdings seit dem vierten Quartal 2020/21 wieder mit guter Auslastung.

Shanghai

Der Standort Shanghai fertigt HDI-(High Density Interconnection)-Leiterplatten höchster Technologie in Großserien für das Segment Mobile Devices & Substrates mit weltweiten Kunden. Der Standort war in der Lage, die Nachfrage nach HDI- und mSAP-Leiterplatten erfolgreich zu bedienen, und konnte sich als führender Anbieter in der neuesten Technologiegeneration etablieren. Das breite technologische Leistungsspektrum des Standortes wurde von den Kunden sehr gut aufgenommen und der Standort war in den Monaten der Hochsaison durchgängig an der Kapazitätsgrenze. 2020/21 zeigte sich eine weiterhin stabil hohe Nachfrage nach HDI-Leiterplatten, welche für das Segment Automotive, Industrial, Medical gefertigt wurden.

Chongqing

Am Standort Chongqing befinden sich derzeit zwei operative und ein im Bau befindliches Werk für High-End-Produkte. Der Vollausbau des Werkes Chongqing I für IC-Substrate (Integrated Circuit Substrates) befindet sich in der Finalisierung und die zusätzlichen Fertigungskapazitäten konnten im Laufe des Jahres erwartungsgemäß gesteigert und im Markt platziert werden. Das Werk lief das ganze Jahr an der Kapazitätsgrenze. Der Neubau des neuen, zweiten Werkes (Chongqing III) für IC-Substrate verlief plangemäß und im letzten Quartal wurde mit der Installation der ersten Maschinen begonnen. Mit den ersten, zusätzlichen Kapazitäten aus dem neuen Werk kann im Laufe der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2021/22 gerechnet werden. Im Werk Chongqing II werden für mobile Anwendungen High-End-mSAP Leiterplatten sowie Leiterplatten für Module gefertigt. Auch im Werk II erfolgt derzeit der Vollausbau der Kapazitäten um die steigenden Kundenbedarfe im High-End-Bereich zu bedienen.

Ansan

Die sehr positive Entwicklung des Standorts in Korea konnte im Geschäftsjahr 2020/21 weiter fortgesetzt werden, vor allem im Bereich Medizinprodukte für europäische und amerikanische Abnehmer. Die Erweiterung des Werks wurde im Geschäftsjahr 2020/21 begonnen und im vierten Quartal wurde das neue Produktionsgebäude fertiggestellt, Produktionsstart findet im ersten Halbjahr 2021/22 statt.

Nanjangud

Der Standort war im ersten Quartal stark durch Covid–19 betroffen und lief mit stark reduzierter Kapazität. Im zweiten Halbjahr erholte sich der Standort und das Werk konnte wieder auf Vollast vor allem Kunden aus dem Automotive und Industriesegement bedienen. Die Qualifizierung für die HF- und HDI-Produkte konnte fortgesetzt werden und damit die Strategie zu höherwertigen Technologien im Produktmix weiterverfolgt werden.

Hongkong

Die in Hongkong ansässige Gesellschaft AT&S Asia Pacific ist die Holding-Gesellschaft für das Segment Mobile Devices & Substrates – und damit für die chinesischen Werke und die zugeordneten Vertriebsgesellschaften – sowie Sitz des gruppenweiten Einkaufs dieses Segments. Die Nähe zu den CEMs der Kunden sowie zu den Lieferanten ist ein Standortvorteil, der von den Geschäftspartnern sehr geschätzt wird.

Vertriebsservicegesellschaften

Die Vertriebsservicegesellschaften in Amerika, Deutschland, Japan und Taiwan konnten im Geschäftsjahr 2020/21 weiterhin einen guten und engen Kontakt zu den Kunden sicherstellen.

3.2. Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital (Angaben gemäß § 243a UGB)

Kapitalanteilsstruktur und Angaben zu Gesellschafterrechten

Zum Bilanzstichtag 31. März 2021 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 42.735.000 € und besteht aus 38.850.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je 1,10 € pro Aktie. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung wird nach Stückaktien ausgeübt, wobei je eine Stückaktie das Recht auf eine Stimme gewährt. Sämtliche Aktien lauten auf Inhaber. Die maßgeblichen direkten und indirekten Beteiligungen an der Konzernmuttergesellschaft AT & S Austria Technologie & Sys-temtechnik Aktiengesellschaft, die zum Bilanzstichtag zumindest 10 % betragen, stellen sich wie folgt dar: siehe Tabelle unten.

Maßgebliche direkte und indirekte Beteiligungen Stk./in % Aktien % Kapital % Stimmrechte
Dörflinger-Privatstiftung, ‎Wien, Österreich 6.902.380 17,77 % 17,77 % 17,77 %
Androsch Privatstiftung, ‎Wien, Österreich 6.819.337 17,55 % 17,55 % 17,55 %

Zum Stichtag 31. März 2021 befanden sich rund 64,4 % der Aktien im Streubesitz. Außer den unten angeführten Beteiligungen gab es keinen weiteren Aktionär, der mehr als 10 % der Stimmrechte an AT&S hielt. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts durch Arbeitnehmer mit Kapitalbeteiligung. Es gibt keine besonderen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats. Die Verträge von allen Vorständen enthalten eine „Change of Control“-Klausel: Für den Fall, dass ein Aktionär an der Gesell-schaft durch das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte (einschließlich der ihm nach Übernahmegesetz zuzurechnenden Stimmrechte Dritter) die Kontrolle gemäß § 22 ÜbG an der Gesellschaft erworben hat oder die Gesellschaft mit einem konzernfremden Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Werts der Gesellschaft, liegt ein solcher Kontrollwechsel vor. In diesem Fall ist das Vorstandsmitglied berechtigt, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Rechtskraft des Kontrollwechsels mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats sein Amt aus wichtigem Grund niederzu-legen und den Vorstandsvertrag zu kündigen („Sonderkündi-gungsrecht“). Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts oder bei einvernehmlicher Aufhebung des Vorstandsvertrags inner-halb von sechs Monaten seit dem Kontrollwechsel hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf Abfindung seiner Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit dieses Vorstandsvertrags, maximal aber in Höhe von drei Jahresbruttobezügen, wobei anderweitige Vergütungsbestandteile nicht in die Bemessung des Abfindungsbetrags einzubeziehen und davon ausgeschlossen sind. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Juli 2024 um bis zu 21.367.500 € durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Außerdem wurde der Vorstand von AT&S in der Hauptver-sammlung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 150.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Bezugs- und/oder Umtausch-rechte auf bis zu 19.425.000 Stück neue, auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Der Vorstand wurde diesbezüglich auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe der aktien-rechtlichen Vorschriften die Ausgabe- und Ausstattungsmerk-male sowie die Wertpapierbedingungen der Wandelschuldver-schreibungen (insbesondere Zinssatz, Ausgabebetrag, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Wand-lungszeitraum, Wandlungsrechte und -pflichten, Wandlungs-verhältnis sowie Wandlungspreis) zu bestimmen. Weiters wur-de der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen. Zudem wurde das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG um bis zu 21.367.500 € durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (insbesondere Ausgabebetrag, Inhalt der Aktienrechte).# Folgende betragsmäßige Determinierung der angeführten Ermächtigungen ist zu beachten:

Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen oder potenziell auszugebenden Aktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen Aktien darf die Zahl von 19.425.000 nicht überschreiten (betragsmäßige Determinierung der Ermächtigungen). Die Satzung wurde entsprechend dieser Beschlüsse zum genehmigten Kapital und zum bedingten Kapital bzw zu den Wandelschuldverschreibungen in § 4 (Grundkapital) geändert.

Eigene Aktien

In der 25. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Weiters wurde der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren, sohin bis einschließlich 3. Juli 2024, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Anteile auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern, insbesondere zur Bedienung von Mitarbeiteraktienoptionen, Wandelschuldverschreibungen oder als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen bzw. sonstigen Vermögenswerten und zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden. Zum 31. März 2021 hält der Konzern keine eigenen Aktien.

Freie Rücklagen

In der 26. ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, einen Betrag in Höhe von bis zu 80.000.000 € des – nach Dividendenausschüttung – auf neue Rechnung vorgetragenen Bilanzgewinns, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in freie Rücklagen umzuwidmen.

Es gibt keine außerbilanziellen Geschäfte zwischen AT&S und ihren Tochtergesellschaften. AT&S hat keine Kredite an Organmitglieder vergeben und ist auch keine Haftungsverhältnisse zu deren Gunsten eingegangen. Weiterführend wird auf die Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss, Erläuterung 21 „Gezeichnetes Kapital“ sowie auf die Erläuterung 15 „Finanzielle Verbindlichkeiten“, verwiesen. Der Corporate Governance Bericht der Gesellschaft nach § 243b UGB ist unter http://www.ats.net/de/unternehmen/ corporate-governance/berichte/ abrufbar.

3.3. Nichtfinanzielle Erklärung

Die Gesellschaft ist gemäß § 243b Abs. 6 UGB von der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht befreit, da ein gesonderter nichtfinanzieller Bericht erstellt wird. Dieser nichtfinanzielle Bericht ist dem Geschäftsbericht 2020/21 als gesondertes Kapitel beigefügt.

4. Forschung und Entwicklung

Strukturierte Erschließung der technologischen Chancen

Der Fokus der AT&S Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im abgelaufenen Geschäftsjahr richtete sich darauf, die Chancen aus der Digitalisierung und Ökologisierung für AT&S zu nutzen. Die Elektronikindustrie, speziell die Mikroelektronik, nimmt hier eine besondere Schlüsselrolle ein. Sie stellt Systeme zur Verfügung, welche die Digitalisierung erst ermöglichen (z.B.: Datenzentren und Computer mit Hochleistungsprozessoren). Durch geschickten Aufbau der Gesamtsysteme kann zudem auch der Energieverbrauch dieser Geräte drastisch reduziert werden. Zusätzlich ist die Mikroelektronik auch die Basis für gänzlich neue Lösungen zur effizienteren Energienutzung im Zuge der Elektrifizierung entlang der Energiewertschöpfungskette (Energiegewinnung, Transport, Speicherung und Nutzung wie für die Elektromobilität) und dessen Management. Die dazu laufenden Projekte werden in unseren vier Kernentwicklungsfeldern zusammengefasst:

Miniaturisierung und Funktionale Integration

Elektronische Geräte werden nicht nur immer kleiner und leichter, sie werden zugleich zunehmend leistungsfähiger und erfüllen immer mehr Funktionen. Aufgabe von AT&S ist es, dafür die Grundlage zu schaffen. Dazu arbeitet das Unternehmen im Besonderen an neuen Technologien, die die Dichte der Leiterstrukturen erhöhen und die Dicke der Systeme verringern. Ein weiteres Forschungsfeld sind Technologien, mit denen elektronische Komponenten direkt in Leiterplatten und Substrate integriert werden können. Dies erhöht die Packungsdichte und die Effizienz des Gesamtsystems.

Schnelle Signalleitung

Mit der fortschreitenden Digitalisierung und getrieben durch verbesserte Datenübertragungsmöglichkeiten (5G und 6G oder ähnliches in weiterer Folge) wird das zu verarbeitende Datenvolumen in den kommenden Jahren stark wachsen. Bei elektronischen Systemen, die bei höheren Frequenzen arbeiten (z.B. Kommunikationsmodule für 5G, Radarsysteme für Autos), werden neue Lösungen für die Verbindungstechnologie benötigt. Über Entwicklungsprojekte in diesem Bereich stellt AT&S sicher, dass die Produkte die Signale schnell, präzise und verlustarm leiten.

Leistung und Leistungseffizienz

Im Bereich der Elektrifizierung gibt es derzeit angesichts der Nachhaltigkeitsbestrebungen einen starken Trend zu CO2 neutralen Energieerzeugung, neuen Energieträgersystemen und Antriebsformen. Dabei werden kohlenstoffbasierende Lösungen zunehmend durch energiesparende elektronische Lösungen ersetzt. AT&S konzentriert seine Entwicklungstätigkeit auf Systeme, die eine optimale Stromversorgung bei geringsten elektrischen Verlusten von der Energieerzeugung bis zur Nutzung ermöglichen und somit große Leistungen schalten, regeln bzw. übertragen können.

Manufacturing of the Future

Die industriellen Produktionsprozesse werden sich in den nächsten Jahrzehnten grundlegend ändern. Die Prozesse werden verstärkt mit Künstlicher Intelligenz (KI) organisiert sein, und die Nachhaltigkeit wird auch hier eine wichtige Rolle spielen: Die Herstellung von Produkten muss mit einem minimalen Verbrauch von natürlichen Ressourcen erfolgen, höchst zuverlässig sein und hinsichtlich der eingesetzten Materialien eine Nachnutzung ermöglichen. AT&S arbeitet an neuen Lösungen, die eine effiziente und flexible Fertigung bei geringstem Ressourcenverbrauch (Material, Wasser, Energie etc.) erlauben. Dabei werden über Digitalisierung große Datenmengen zur Optimierung und Verbesserung von Produktionsprozessen sowie von Produkteigenschaften und -qualität nutzbar gemacht und neue Lösungen zum sparsamen Umgang mit Ressourcen in der Produktion erarbeitet.

Innovationsrate weiterhin hoch

Der Vitality Index misst die Auswirkung der Innovationskraft eines Unternehmens. Sie beschreibt den Anteil am Umsatz, den AT&S mit innovativen Produkten erzielt hat, die während der vergangenen drei Jahre auf dem Markt eingeführt wurden. Grundsätzlich gilt: Der Vitality Index ist in den Jahren nach einer erfolgreichen Implementierung neuer Technologien höher und in Phasen der Entwicklung von neuen Technologien (also in der Phase vor ihrer Markteinführung) niedriger. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sehen wir letzteren Effekt. AT&S befindet sich in einer sehr intensiven Phase der Technologieentwicklung und ‎-implementierung. AT&S strebt im Mittel einen jährlichen Vitality Index von mindestens 20 % an. Für das abgelaufene Geschäftsjahr ergab sich ein Vitality Index von 20,7 %. AT&S beschäftigt sich derzeit intensiv mit neuen Technologien zur Herstellung von leistungsfähigeren und energieeffizienten Substraten für Computerprozessoren. Ebenfalls im Fokus stehen Technologien zur Herstellung von Modulen (elektronische Einheiten für spezifische Aufgaben, die mehrere Bauelemente miteinander verbinden) sowie neue Lösungen für den Mobilfunkstandard 5G.

Die Innovationskraft und langfristige Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens spiegeln sich unter anderem in der Anzahl und Qualität seiner geistigen Schutzrechte: Weltweit hat AT&S im Geschäftsjahr 2020/21 insgesamt 67 Erfindungen neu zur Anmeldung eingereicht. Aktuell kommt AT&S auf 408 Patentfamilien, die zu 429 erteilten Schutzrechten führen. Das IP-Portfolio wird durch extern erworbene Lizenzen – insbesondere im Bereich der Embedding-Technologie – weiter gestärkt.

F&E-Aufwand: 10 % vom Umsatz

Die Kosten für die Forschungs- und Entwicklungsprojekte beliefen sich im Geschäftsjahr 2020/21 auf 118,9 Mio. €. Dies entspricht einer Forschungsquote (d.h. in Relation zum Umsatz) von 10,0 % gegenüber 9,5 % im Vorjahr. Mit dieser weiterhin hohen Forschungsquote sichert AT&S seine Position als Technologieführer auch für die kommenden Jahre ab.

Zweistufiger Entwicklungsprozess

AT&S stellt die Effizienz in der Entwicklung u.a. dadurch sicher, dass das Unternehmen weltweit eng mit Kunden, Lieferanten und Forschungseinrichtungen zusammenarbeitet. AT&S folgt einem zweistufigen Innovationsprozess: Im ersten Schritt werden Möglichkeiten identifiziert, Ideen auf ihr Entwicklungspotenzial geprüft, neuartige Konzepte entwickelt und die prinzipielle Realisierbarkeit dieser Konzepte geprüft. Diese Stufe entspricht der angewandten Forschung und Technologieevaluierung. Anschließend ist es Aufgabe der lokalen Abteilungen für Technologieentwicklung und -implementierung an den Standorten von AT&S, die Prozesse und Produkte experimentell weiterzuentwickeln und in den bestehenden Produktionsablauf zu integrieren. Begleitet werden diese Entwicklungstätigkeiten durch Entwicklungen im virtuellen Bereich. Zusehens werden Produkteigenschaften, Zuverlässigkeitsverhalten und Prozesse durch Simultion unterstützt. Das Zentrum für diese Entwicklungen ist am Standort in Leoben angesiedelt.

Wesentliche Entwicklungsprojekte

Ein Schwerpunkt der F&E Aktivitäten im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die Arbeiten an den nächsten Substrat- und Packaging-Technologien. Hier ist der Fokus auf neuen Technologien, die es ermöglichen die Strukturen auf den Leiterplatten und Substraten noch kleiner zu machen. An den Standorten Chongqing und Leoben befinden sich derzeit einige der benötigten Technologien in Entwicklung. Dabei wird auch sehr intensiv mit unseren Lieferanten an neuen Herstellungskonzepten gearbeitet.# AT&S – Jahresfinanzbericht 2020/21

Diese Technologiebausteine werden dazu benutzt um bei zukünftige Generationen an Computerprozessesoren die Signalleitung ins System und die Energieversorgung sicher zu stellen. Diese Computerprozessoren bilden das Herzstück für fast alle elektronischen Systeme. In diesem Bereich konnte auch ein großes, kooperatives Entwicklungsprojekt gestartet werden, dass sich auf die Entwicklung von Prozessormodulen für Fahrerassistenzsysteme fokussiert. Intensiv weitergearbeitet wurde an Projekten für den neuen Mobilkommunikationsstandard 5G. Ein Schwerpunkt lag hier auf der Entwicklung von Systemlösungen speziell für die zweite Generation des 5G-Standards, der sich Funkfrequenzen aus dem mm-Wellenlängenbereich (25-30 GHz) bedient. Zusätzlich wurden erste Projekte gestartet, die bereits den Bereich bis 140 GHz erkunden. Hier müssen gänzlich neue Leiterplatten- und Verbindungssysteme entwickelt werden, die das Signal optimal leiten und Verluste so klein wie möglich halten. AT&S arbeitet dabei sowohl mit bedeutenden Unternehmen der Wertschöpfungskette zusammen als auch mit Kunden. Entwicklungen im Einsatz neuer Methoden zur Digitalisierung wurden wesentlich weiter getrieben. Es werden zusehends Untersuchungen, Fehlersuche und auch einige Entwicklungen in die virtuelle Welt verlagert. Aufgrund der komplexen Natur des Systems Leiterplatte/Substrat/Package sind hier intensive Anstrengungen zu tätigen, um die Grundlagen dafür bereit stellen zu können und entsprechende Methoden zu entwickeln.

Kooperation mit Forschungseinrichtungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die nationale und internationale Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen weiter intensiviert. Trotz der schwierigen Bedingungen für einen intensiven Austausch mit neuen Partnern haben sich das Indian Institute of Technology (Delhi und Madras) und das Indian Institute of Science (Bangalore) in die Liste unserer wichtigsten Forschungspartner eingereiht. Zusätzlich konnte ein Christian Doppler Labor an der TU Graz eröffnet werden, das sich mit der Erforschung neuer Hochfrequenzsysteme beschäftigt.

5. Chancen und Risiken

5.1. Chancen- und Risikomanagement

Struktur und Instrumente

Das Chancen- und Risikomanagement ist im AT&S Konzern eine wichtige Voraussetzung unternehmerischen Handelns. Mit dem Ziel, den Unternehmenswert zu steigern, werden nicht nur Chancen wahrgenommen, sondern auch Risiken eingegangen. Die Aufgabe des Risikomanagements ist es eine einheitliches System zur Verfügung zu stellen, welches es ermöglicht positive oder negative Abweichungen von den Unternehmenszielen frühzeitig zu erkennen und proaktiv zu steuern. Daher betreibt AT&S, gemäß ÖCGK-Anforderung, ein konzernweites Risikomanagement (RM) und gemäß COSO-Standard ein Internes Kontrollsystem (IKS) sowie eine am IIA-Standard orientierte interne Revision.

Organisatorisch fallen das Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem und die interne Revision in die Verantwortung des Finanzvorstands. Der Group Risk Manager berichtet dem Gesamtvorstand quartalsweise in einer Vorstandssitzung. Die Einbindung des Aufsichtsrats erfolgt im Rahmen der zumindest zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Prüfungsausschusses. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems wird jährlich im Zuge der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer gemäß Regel 83 ÖCGK beurteilt. Der in Abb. 1 dargestellte Risikomanagementprozess wird mindestens zweimal jährlich durchlaufen. Die Risikosteuerung erfolgt gemäß Risikostrategie und Risikoappetit auf der dem entsprechenden Risikolevel zugeordneten Hierarchieebene (s. Abb. 2).

RISIKOMANAGEMENT 2020/21

Im Geschäftsjahr 2020/21 lag der Fokus des Risikomanagements, neben dem Management der Risiken aus dem operativen Geschäft, in der Implementierung einer softwarebasierten GRC Lösung. Ziel dieser Weiterentwicklung ist eine engere Verknüpfung der Governance-, Risk- und Compliance-Prozesse sowie die Nutzung von Synergien.

5.2. Erläuterung der Einzelrisiken

Grundsätzlich sind die Risiken, Ungewissheiten und Chancen der Gruppe von den weltweiten Entwicklungen am Leiterplatten- und Substratmarkt sowie der eigenen operativen Performance abhängig. Eine Übersicht der AT&S Risikokategorien, wesentlicher Einzelrisiken, Risikominderungsmaßnahmen und der erwarteten Risikotendenz in den kommenden Geschäftsjahren ist in Abb. 3 dargestellt und wird in der Folge genauer erläutert.

Strategie

Investitionsrisiken

Um Wachstumspotenziale zu nutzen und konkurrenzfähig zu bleiben, hat AT&S wesentliche Investitionen in neue Technologien (IC-Substrate) sowie in die Weiterentwicklung und den Kapazitätsausbau bestehender Technologien getätigt (SLP, mSAP, HDI) und wird diese auch künftig tätigen. Um das Geschäft mit IC-Substraten als strategisches Standbein zu sichern, investiert AT&S in ein neues Werk am Standort in Chongqing und erweitert bestehende Kapazitäten im Werk Leoben. Die Investition ist bedingt durch die steigenden Marktnachfrage nach IC-Substraten für die Anwendung vor allem in Hochleistungsrechner-Modulen. Parallel dazu prüft AT&S geeignete Optionen für künftige Wachstumsschritte, um auf mögliche Marktentwicklungen vorbereitet zu sein.

Falsch eingeschätzte technologische Entwicklungen, Veränderungen in der Nachfrage, Einschränkungen durch Patente Dritter, negative Preisentwicklungen, kundenspezifische Technologien, kürzere Technologiezyklen oder Probleme bei der technischen Umsetzung können die Werthaltigkeit solcher Investitionen maßgeblich negativ beeinträchtigen. Dies kann generell alle bestehenden Geschäftsaktivitäten von AT&S betreffen. Bei Vorliegen entsprechender Indikatoren finden anlassbezogen Überprüfungen der Werthaltigkeit dieser Investitionen statt, welche aufgrund der hohen getätigten Investitionen zu einem entsprechend hohen Abschreibungsbedarf führen könnten.

Wettbewerbsrisiken

Durch den klaren Fokus auf das Hightech-Segment, gepaart mit höchsten Qualitätsstandards und konsequenter Kostenkontrolle, konnte AT&S im Technologiesegment HDI (High Density Interconnect) dem intensiven Wettbewerb, am Markt vorhandenen Überkapazitäten und der permanenten „Kommodifizierung“ mit entsprechender Margenreduktion in diesem Bereich bislang erfolgreich entgegenwirken. Ergänzend dazu wurde der Einsatz der HDI-Technologie gezielt und erfolgreich von der Anwendung für Smartphones und andere mobile Endgeräte auf weitere Anwendungen wie z.B. für die Automotive-Industrie übertragen.

Kundenseitige Verzögerungen beim Umstieg auf die neue Technologien sowie volatile Marktentwicklungen können Herausforderungen für AT&S darstellen und zu Angebotsüberhang, Überkapazitäten und fehlenden Auslastungen führen. Die Chancen der österreichischen Werke von AT&S liegen in der hohen Flexibilität, den hohen Qualitätsstandards und der Fähigkeit, sich sehr schnell auf wechselnde Spezifikationen und Technologien einzustellen. Diese Fähigkeit ist insbesondere im Industrie-Segment, das von unterschiedlichen Technologieanforderungen seitens einer Vielzahl von Kunden geprägt ist, eine unabdingbare Notwendigkeit, um gegenüber den Mitbewerbern bestehen zu können. Um diesen Vorsprung von AT&S abzusichern, werden in enger Kooperation mit den Kunden laufend neue Technologien und Projekte vorangetrieben.

Der Bedarf nach ABF-Substraten, die am Standort in Chongqing, China, produziert werden, ist ungebrochen stark. Um der Nachfrage gerecht zu werden, investiert AT&S in Chongqing in den Ausbau der vorhanden Flächen für die Produktion von ABF-Substraten. Diese Kapazitätserweiterung wird das Unternehmenswachstum weiter unterstützen und es ermöglicht AT&S, sich bei neuen Kunden zu positionieren. Der Markt für IC-Substrate wird jedoch auch durch technologische Änderungen beeinflusst. Die Investition am Standort Chongqing ermöglicht die strategische Entwicklung in diesem Geschäftsfeld. Die Entwicklung neuer Technologien dient zur Minderung des Marktrisikos von IC-Substraten. Jedoch beinhaltet dieser technologische Fortschritt das allgemeine Risiko von neuen Technologieentwicklungen. Wettbewerbsrisiken ergeben sich auch durch potenzielle Qualitätssteigerungen und technologische Fortschritte in Ländern mit niedrigeren Produktionskosten. Dies könnte dazu führen, dass insbesondere die AT&S Standorte in Österreich, aber auch andere Produktionsstandorte, etwa in Südkorea und China, an Wettbewerbsfähigkeit verlieren könnten.

Zusätzlich könnte ein schwierigeres Marktumfeld im Geschäftsjahr 2021/22 die Ergebnisse der Gruppe beeinträchtigen. Stagnierende Smartphone-Verkäufe, Nachfrageschwächen im Bereich Automotive und Industrie sowie nachteilige Marktentwicklungen in den übrigen Kernsegmenten könnten zu einem Umsatzrückgang führen. Trotz der pandemiebedingten Beschleunigung der Digitalisierung und der damit erhöhten Nachfrage nach High-End-Verbindungslösungen kann die ungewisse Entwicklung der COVID-19-Pandemie weiterhin zu einer negativen Geschäftsentwicklung führen. Die Erholung der durch die Pandemie geschwächten Märkte führt zu unterschiedlichen Entwicklungen in den Segmenten. Im Bereich Automotive führt derzeit der Engpass an Chips zu einer Verzögerung des Marktaufschwungs. Die breit gefächerte Aufstellung von AT&S in den Segmenten Mobile Devices & Substrates sowie Automotive, Industrial, Medical kann durch deren unterschiedliche Produktionszyklen Marktrisiken teilweise abfedern. Neben der Beherrschung von Risiken werden aufgrund von Kunden- und Applikationsanalysen krisenfeste Applikationen forciert. Eine nach Ende der Krise erwartete positive Marktentwicklung könnte gesteigerte Geschäftschancen und überproportionale Wachstumschancen bieten.

Markt

Potenzieller Verlust von Schlüsselkunden

AT&S hat es durch fortgeschrittene Fertigungstechnologien und hohe Qualitätsstandards geschafft, sich als verlässlicher Anbieter für einige der weltweit namhaftesten Abnehmer in der Elektronikindustrie zu etablieren. Aufgrund der Fokussierung auf High-End-Technologie ist die Zahl der Abnehmer auf die Technologieführer beschränkt.Die Umsätze mit den fünf größten Kunden tragen 70 % zum Gesamtumsatz bei. Die mittlerweile langfristigen Geschäftsbeziehungen mit diesen Kunden bieten auch in Zukunft gute Chancen. Allerdings birgt die Konzentration auch Risiken im Falle einer signifikanten Reduktion der Geschäftsvolumina oder Profitabilität bei diesen Kunden. Besonders kritisch ist dies bei den IC-Substraten und mSAP. Die laufende Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von AT&S als auch die Erweiterung der Kundenbasis sowie die Erschließung neuer Produkte konnten zuletzt erfolgreich vorangetrieben werden und unterstützen die schnelle Kompensation von möglichen negativen Entwicklungen bei einzelnen wesentlichen Kunden.

Beschaffung

Einkaufspreise & Verfügbarkeit

Preisschwankungen für Energie sowie Rohmaterial (Gold, Kupfer, Laminate) können sich kurzfristig sowohl positiv als auch negativ auf erzielbare Margen auswirken. Der Fokus im Geschäftsjahr 2020/21 lag auf der Verfügbarkeit von Rohmaterialen sowie der Preisentwicklung. AT&S hat durch gezieltes Lieferantenmanagement das Beschaffungsrisiko reduzieren können. Jedoch wird damit gerechnet, dass der derzeitige Trend steigender Rohmaterialpreise auch noch im kommenden Geschäftsjahr anhält, da die globalen Produktionskapazitäten von Materialien aufgrund der COVID-19-Pandemie gesunken sind, während die weltweite Nachfrage wieder steigt. Insbesondere die Entwicklung der Preise und Verfügbarkeit von Rohmaterialien, wie zum Beispiel Kupfer, können eine massive Auswirkung auf die Geschäftsentwicklung haben. Die Rohmaterialknappheit führt zu längeren Vorlaufzeiten und Unsicherheiten in Bezug auf Lieferterminen. Steigende Transportkosten, insbesondere für Luft- und Seefracht, sowie knappe Transportkapazitäten stellen AT&S vor weitere Herausforderungen. Die starke Nachfrage von Produktionsequipment führt zu längeren Lieferzeiten von Maschinen und kann geplante Investitionen verzögern. Auch zukünftig kann es in den von AT&S angesteuerten Wachstumsmärkten zu Kapazitätsengpässen von Produktionsmaterialien, Komponenten und Equipment kommen und den Geschäftsverlauf von AT&S beeinflussen.

Lieferanten

Um die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten zu reduzieren, zielt die Sourcing-Strategie von AT&S auf eine klar diversifizierte und breite Basis von sorgfältig ausgewählten Bezugsquellen ab. Zu wesentlichen Schlüssellieferanten mit besonderem Know-how und Wettbewerbsfähigkeit bestehen langjährige stabile Lieferanten-Kunden-Beziehungen. Um Lieferengpässen vorzubeugen, betreibt AT&S ein konsequentes Lieferantenrisikomanagement unter Berücksichtigung von regionalen Clusterrisiken, unterschiedlichen Versorgungswegen und alternativen Beschaffungsmöglichkeiten. Kundenspezifikationen können die verwendeten Rohmaterialien nur auf bestimmte Lieferanten beschränken, weshalb eine Abhängigkeit für AT&S entstehen kann. Mit wenigen Ausnahmen, beispielsweise im Bereich IC-Substrate und ECP, für welche eine kleinere Lieferantenbasis vorhanden ist, gibt es aber in der Regel alternative Lieferantenoptionen, um Versorgungsrisiken zu begegnen.

Umgebung

Standortrisiken

Der weitaus überwiegende Teil der operativen Tätigkeiten von AT&S ist außerhalb von Österreich, insbesondere in China, angesiedelt. Dies könnte AT&S dem Risiko von potenziellen rechtlichen Unsicherheiten, staatlichen Eingriffen, Handelsbeschränkungen und politischen Unruhen aussetzen. Weiters kann unabhängig davon jede Produktionsstätte disruptiven Ereignissen wie zum Beispiel Feuer, Naturkatastrophen, kriegerischen Akten, Versorgungsengpässen oder anderen Elementarereignissen ausgesetzt sein. Die Kündigung von Landnutzungsrechten, Genehmigungen oder Leasingverträgen bestimmter Werke könnte die Produktionstätigkeit der Gruppe ebenfalls erheblich negativ beeinflussen. Um die Auswirkungen solcher Risiken zu minimieren, hat der Konzern ein Business-Continuity-Management etabliert. Zusätzlich betreibt AT&S ein aktives Versicherungsmanagement, in Abwägung der Risiken und der entsprechenden Kosten. Es wurden für ein Unternehmen dieser Größe übliche Versicherungspolizzen abgeschlossen, sofern solche zu vertretbaren Kosten im Verhältnis zu den drohenden Risiken verfügbar sind.

Mit dem Ziel, einerseits Mitarbeiter bestmöglich vor dem Erreger SARS-CoV-2 zu schützen und andererseits den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten, um damit Arbeitsplätze zu sichern, wurden zahlreiche Schutzmaßnahmen getroffen. Es wurde eine Maskenpflicht am Betriebsgelände eingeführt, die Homeoffice-Regelungen umfassend ausgeweitet, der Kantinenbetrieb eingeschränkt und die Dienstreisetätigkeit gestoppt. Zur regelmäßigen Information aller Mitarbeiter wurde außerdem ein eigener Infopoint im AT&S Intranet erstellt und eine eigene Telefonhotline für alle Fragen der Belegschaft eingerichtet. Für die Umsetzung, Überwachung und gegebenefalls Anpassung dieser Maßnahmen wurde eine Taskforce in den jeweiligen Standorten eingerichtet. Eine Verschärfung der aktuellen Rahmenbedingungen, die Bereitstellung der Fertigungsmaterialen und des Personals, die Abläufe in der Lieferkette sowie die Nachfragesituation können den Geschäftverlauf nach wie vor beeinflussen. Die weltweiten Auswirkungen der Pandemie, können zu einer Nachfrageschwäche in einigen Kundensegmenten führen.

Politische Risiken

Die Elektronikindustrie wird charakterisiert durch stark integrierte, transnationale Lieferketten, welche auf dem freien Handel von Waren und Dienstleistungen basieren. Mögliche Schutzzollpolitik oder steigende politische Spannungen können zu Diskontinuitäten in der Lieferkette sowie zu Wettbewerbsvorteilen für Konkurrenten in spezifischen Ländern führen. Die Entschärfung des Handelskonflikts zwischen den USA und China hat die Senkung von Strafzöllen auf Importe von bestimmten Gütern in beiden Ländern zur Folge. Aus derzeitiger Sicht hat der Handelskonflikt nur unwesentlich Einfluss auf AT&S, da die Weiterverarbeitung der Produkte zum Großteil in China erfolgt. Dennoch ist ein laufendes Monitoring der betroffenen Güter notwendig. Weiters können die makroökonomischen Entwicklungen aufgrund des Handelskonflikts einen negativen Einfluss auf die Geschäfte von AT&S haben.

Compliance

Die Änderung regulatorischer Anforderungen, wie Verbote spezieller Prozesse oder Materialien, könnte zu einem Anstieg der Produktionskosten führen. Bei Verletzung von Vertraulichkeitsanforderungen von Kundenseite oder durch den Bruch gesetzlicher Bestimmungen könnten AT&S erhebliche Strafzahlungen drohen. AT&S hat organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts bzw. zur Minimierung von Compliance-Risiken getroffen und baut diese laufend aus. Grundsätzlich verfolgt AT&S eine „Zero-Tolerance-Politik“ gegenüber Compliance-Verstößen und erwartet eine 100 %ige Einhaltung aller geltenden Gesetze und Regulierungen von allen Mitarbeitern. Das Governance, Risk & Compliance Committee („GRC Committee“) hat die Identifizierung und Minderung potenziell relevanter Compliance- und Governance-Risiken zum Ziel. Weiters hat AT&S die Whistleblowing-Plattform „We Care“ eingeführt, welche es Mitarbeitern und externen Personen ermöglicht, potenzielle Compliance-Verstöße zu melden. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden die Compliance Trainings überarbeitet, aktualisiert und in eine zeitgemäße interaktive Darstellungsform gebracht, die in das Learning Management System des Unternehmens integriert wurde. Mit diesen Maßnahmen konnte die Zahl der Trainingsabsolventen konzernweit deutlich gesteigert werden.

Betrugsfälle, Datensicherheit und Cybercrime

Um Betrugsversuchen wie bisher erfolgreich begegnen zu können, wurden die internen Kontrollen in den letzten Geschäftsjahren weiter intensiviert und die Sensibilisierung der Mitarbeiter hinsichtlich solcher Betrugsschemata erhöht. Zusätzlich arbeitet AT&S kontinuierlich am weiteren Ausbau der Daten- und Informationssicherheit. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde ein Projekt zum Thema „EU-Datenschutz-Grundverordnung“ umgesetzt. Durch die Analyse der unternehmensinternen Prozesse hinsichtlich der Verwendung von personenbezogenen Daten wurden erforderliche Maßnahmen erhoben und implementiert, um den Schutz sensibler Daten zu gewährleisten. Nach erfolgreicher Zertifizierung aller europäischen Standorte nach ISO 27001 lag der Fokus im Geschäftsjahr 2020/21 auf dem Roll-out des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) in den Standorten in China und Indien. Im Zuge dessen wurden diese Standorte auch nach ISO 27001:2013 zertifiziert. Durch die Orientierung an internationalen IT-Standards wird ein sicherer Umgang und angemessener Zugang zu Informationen gewährleistet sowie zuverlässige Systeme zur Verfügung gestellt. In weiterer Folge ist der Roll-out im Produktionsstandort in Korea geplant.

Operativ

Qualitäts- und Lieferperformance

Wie bisher wird eine hohe Produktqualität, Liefertreue und Servicequalität auch in Zukunft eine Chance bieten, um sich von Mitbewerbern zu differenzieren und entsprechende Wachstumschancen wahrzunehmen. Andererseits muss AT&S, insbesondere wichtigen Kunden, teilweise auch substanzielle vertragliche Zusagen, beispielsweise hinsichtlich Kapazitätsreserven und Mengengarantien, Termintreue und Qualitätsperformance, geben. Technische Defekte und Mängel in der Qualität sowie Schwierigkeiten bei der Lieferung von Produkten oder die Nichtbereitstellung von zugesagten Mengengarantien könnten AT&S Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie Vertragsstrafen aussetzen. Im Mobile Device Business können Qualitätsmängel zur Liefersperre von bestimmten Teilenummern führen. Solche Liefersperren können, auch wenn die Qualitätsmängel nicht durch den Produktionsprozess der AT&S, sondern innerhalb der Lieferkette verursacht wurden, erhebliche Umsatzrückgänge zur Folge haben. Substanzielle Qualitätsmängel könnten auch Rückrufaktionen und den Verlust von Kunden nach sich ziehen.# AT&S

Organisation

Mitarbeiter

Die kollektive Industrieerfahrung und Managementexpertise der Mitarbeiter der AT&S Gruppe sind ein Fundament zur Nutzung zukünftiger Chancen. Die Geschäftsentwicklung von AT&S könnte negativ beeinflusst werden, wenn leitende Angestellte das Beschäftigungsverhältnis mit AT&S beenden oder AT&S nicht in der Lage wäre, weiterhin hochqualifizierte Mitarbeiter in allen Bereichen der Wertschöpfung zu rekrutieren und diese langfristig an die Firma zu binden. AT&S arbeitet kontinuierlich an Strategien, um Schlüsselarbeitskräfte zu halten, zusätzliche wertvolle Mitarbeiter zu rekrutieren und die Fähigkeiten der Mitarbeiter weiter auszubauen.

Finanz

Wechselkursrisiken

Wechselkursschwankungen von EUR, RMB und USD – sowie in geringerem Ausmaß von JPY, KRW und INR – können signifikant positive oder negative Auswirkungen auf die Ergebnisse der Gruppe haben. Zur Minimierung dieser Effekte verfolgt die Gruppe eine natürliche Absicherungsstrategie durch die Herstellung gegenläufiger Cashflow-Ströme in den jeweiligen Währungen. Aufgrund der hohen Investitionen der letzten Jahre in China ergeben sich wesentliche Währungsrisiken aus dem RMB, welche das Eigenkapital der Gruppe erhöhen oder verringern könnten. Eine Absicherung dieses Risikos wäre mit hohen Kosten verbunden und wird nicht durchgeführt.

Finanzierung und Liquidität

Zur Sicherstellung des Finanzierungsbedarfs der Expansionsstrategie verfolgt die Gruppe eine langfristige Finanzierungs- und Liquiditätsplanung. Negative Entwicklungen im Geschäftsverlauf, signifikante Abweichungen von Annahmen in Business Cases, Wechselkursschwankungen oder Wertberichtigungen können jedoch zu einem Verfehlen der angestrebten Eigenkapitalquoten bzw. des Verhältnisses von Nettoverschuldung zu EBITDA und in der Folge einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf unter erschwerten Bedingungen und höheren Kosten oder dem Verlust bestehender Finanzierungsmöglichkeiten führen. Die Absicherung von Zinsrisiken erfolgt für die gesamte Gruppe zentral durch Group Treasury, teilweise über entsprechende Finanzinstrumente. Bezüglich der Bereiche Finanzierungsrisiko, Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko sowie Wechselkursrisiko wird weiters auf Erläuterung 19 „Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten“ im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen.

Steuerliche Risiken

Die Gesellschaft ist global tätig und unterliegt somit unterschiedlichen Steuersystemen. Solange die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung oder Verbindlichkeit nicht gegeben sind, werden nationale wie auch internationale Steuerrisiken unter Finanzrisiken subsumiert und entsprechend überwacht. Das derzeit wesentliche Steuerrisiko betrifft die Gesellschaft in Indien. Um zukünftige Steuerrisiken zu minimieren, überprüft der Konzern laufend die Compliance mit nationalen Steuergesetzgebungen und internationalen Richtlinien wie z.B. der OECD (insbesondere in Hinblick auf den BEPS Aktionsplan („Base Erosion and Profit Shifting“)). Trotz des Bestrebens von AT&S, alle steuerlichen Gesetze und Vorschriften einzuhalten, besteht ein Risiko von unterschiedlichen Auslegungen und Interpretationen internationaler Transaktionen in verschiedenen Ländern, welche zu einer Doppelbesteuerung und zusätzlichen Steuerbelastungen führen könnten.

5.3. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf das Rechnungswesen

Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem und Risikomanagement ist integrierter Bestandteil des konzernweiten Risikomanagementsystems. In Anlehnung an das Rahmenkonzept von COSO (The Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) werden unter dem Begriff des unternehmensweiten Risikomanagements das eigentliche Risikomanagement sowie das Interne Kontrollsystem (IKS) subsumiert. Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements, des Internen Kontrollsystems sowie der internen Revision von AT&S sind in einem konzernweiten Risikomanagement- und Revisionshandbuch festgehalten. Die Dokumentation der internen Kontrollen (Geschäftsprozesse, Risiken, Kontrollmaßnahmen und Verantwortliche) erfolgt grundsätzlich in Form von Kontrollmatrizen, die in einer zentralen Managementdatenbank archiviert werden. Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem beinhaltet dabei die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung im Sinne der beschriebenen Kontrollziele für die Finanzberichterstattung. Die Prozesse der Rechnungslegung sind in gesonderten Verfahrensanweisungen dokumentiert. Diese sind konzernweit einheitlich ausgestaltet und werden in einem standardisierten Dokumentationsformat abgebildet. Aus den spezifischen lokalen Regelungen resultieren zusätzlich Anforderungen an die Rechnungslegungsprozesse. Die Grundlagen der Rechnungslegung und Berichterstattung sind in den Prozessbeschreibungen und weiters in ausführlichen Verfahrensanweisungen dokumentiert, welche ebenfalls im zentralen Management Manual archiviert sind. Darüber hinaus werden Arbeitsbehelfe zu Bewertungsläufen, Bilanzierungsvorgängen und organisatorischen Erfordernissen im Zusammenhang mit den Rechnungslegungs- und Jahresabschlussprozessen erstellt und laufend aktualisiert. Die Terminplanungen erfolgen im Einklang mit den Konzernerfordernissen. Die interne Finanzberichterstattung erfolgt monatlich als Bestandteil der Konzernberichterstattung, wobei die Finanzinformationen durch die Organisationseinheit Corporate Accounting und Corporate Controlling überprüft und analysiert werden. Die monatliche Soll-Ist-Abweichung mit entsprechender Kommentierung der Segment- bzw. Werksergebnisse sowie des Gesellschaftsergebnisses wird intern an die Führungskräfte und an die Mitglieder des Aufsichtsrats berichtet. Die jährliche Budgeterstellung erfolgt durch die Organisationseinheit Corporate Controlling. Auf Basis der Quartalsergebnisse und aktuellen Planungsinformationen werden unterjährig quartalsweise Vorschaurechnungen (Forecasts) für das verbleibende Geschäftsjahr erstellt. Die Vorschaurechnungen mit Kommentierung zum Budgetvergleich und Darstellungen zur Auswirkung von Chancen und Risiken bis Geschäftsjahresende werden an den Aufsichtsrat berichtet. Neben der regelmäßigen Berichterstattung werden Mehrjahresplanungen, projektbezogene Finanzinformationen oder Berechnungen über Investitionsvorhaben aufbereitet und an den Aufsichtsrat übermittelt.

6. Ausblick

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Trotz der Unsicherheit durch die COVID-19-Pandemie gehen die Prognosen (Quelle: OECD „Economic Outlook, Interim Report”, März 2021) für 2021 von einem weltweiten Aufschwung mit einem BIP-Zuwachs von 5,6 % aus. Dabei bleibt die generelle Weltwirtschaftslage auch nach über einem Jahr COVID-19-Pandemie volatil. Die zusätzlichen politischen Unterstützungsmaßnahmen, vor allem in den USA und Europa, die immer bessere Verfügbarkeit von Impfstoffen sowie die steigende Impfrate wirken positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung. Die Nachfrage nach Kommunikationsinfrastruktur, die für das Übertragen der Daten notwendig ist, steigt ebenso wie die Nachfrage nach Rechenkapazität. Neben dem Zuwachs an Endgeräten ist es vor allem die gesteigerte Nutzung, die hier den Bedarf treibt. Positiv auf die Nachfrage wirkt dabei der Anstieg des Datenverkehrs und des Datenvolumens. Für das Kalenderjahr 2021 gehen die Marktanalysen von einem weiteren Wachstum bei Leiterplatten von 7 % und IC-Substraten von 23 % aus.

Strukturelle Trends treiben Wachstum

Auch im Geschäftsjahr 2021/22 wird die globale Entwicklung in Richtung einer digitalen Gesellschaft voranschreiten. Der Einsatz von immer smarter werdenden Geräten, d.h.# AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft

Management Report

Intelligence and increasing interconnectedness are generating exponentially growing amounts of data. AT&S is ideally positioned with its solutions and services in all affected market segments. AT&S will leverage the business opportunities that arise from this to continue to grow profitably faster than the market. To expand our capabilities, we consistently invest substantial sums in technology development and capacity expansion. Our long-term corporate goals reflect our clear ambition for growth in profitable market segments and applications. The positive outlook for the electronics industry is currently dampened by the semiconductor shortage. Expectations for AT&S's segments are currently as follows: The persistently strong demand for IC substrates continues to offer significant growth opportunities in the medium term. In mobile devices, the new 5G mobile standard remains a growth driver. In the automotive sector, an upturn is expected despite the semiconductor shortage. Driven by a boom in industrial robots and the 5G infrastructure rollout, the industrial sector is also expected to develop positively in the coming year. In the medical sector, AT&S expects positive development for the current financial year. Operationally, AT&S will focus on the production ramp-up of new capacities in Plant III in Chongqing this year, carry out technology upgrades at other locations, and, of course, drive business performance further.

Investments

The Management Board considers future market trends to be comprehensively intact. Therefore, AT&S will continue its investment program for new capacities and technologies in the current financial year without interruption, as announced. For basic investments (maintenance and technology upgrades), up to €100 million are planned, depending on market developments. Within the framework of strategic projects, the Management plans investments of up to €450 million for the 2021/22 financial year – depending on project progress. In addition, there are €80 million due to timing differences between financial years.

Overall Statement for the 2021/22 Financial Year

Against the backdrop of the expectations for global economic growth, available capacities, and markets relevant to AT&S, as described above, the company expects revenue growth of 13% to 15% in the 2021/22 financial year. A Euro/US dollar exchange rate of 1.18 is assumed. Taking into account special effects of around €40 million from the ramp-up of new production capacities in Chongqing, the adjusted EBITDA margin is expected to be between 21% and 23%.

Leoben-Hinterberg, May 17, 2021

The Management Board
DI (FH) Andreas Gerstenmayer e.h.
Dipl.-Vw. Simone Faath e.h.
Ing. Heinz Moitzi e.h.
DI Ingolf Schröder e.h.

Auditor's Report on the 2020/21 Annual Financial Statements

Report on the Annual Financial Statements

Audit Opinion

We have audited the annual financial statements of AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, Leoben, comprising the balance sheet as of March 31, 2021, the income statement for the financial year ending on that date, and the notes. In our opinion, the accompanying annual financial statements comply with statutory provisions and provide, in accordance with Austrian Generally Accepted Accounting Principles, a true and fair view of the company's assets and financial position as of March 31, 2021, and its earnings for the financial year ending on that date.

Basis for the Audit Opinion

We conducted our audit in accordance with Regulation (EU) No. 537/2014 (hereinafter "EU Regulation") and Austrian Generally Accepted Auditing Standards. These standards require the application of International Standards on Auditing (ISAs). Our responsibilities under these regulations and standards are further described in the "Auditor's Responsibilities for the Audit of the Annual Financial Statements" section of our auditor's report. We are independent of the company in accordance with Austrian corporate and professional regulations and have fulfilled our other professional responsibilities in accordance with these requirements. We believe that the audit evidence we have obtained up to the date of the auditor's report is sufficient and appropriate to provide a basis for our audit opinion as of this date.

Key Audit Matters

Key audit matters are those matters that, in our professional judgment, were of most significance in our audit of the annual financial statements for the financial year. These matters were considered in the context of our audit of the annual financial statements as a whole and in forming our audit opinion thereon, and we do not provide a separate opinion on these matters.

Deferred Tax Assets from Loss Carryforwards and Other Deductible Temporary Differences

  • Matter and Problem Statement
    According to § 198 para. 9 UGB, medium-sized and large companies must recognize future tax reliefs from temporary differences between tax and company values as deferred tax assets. Deferred tax assets for future tax claims from loss carryforwards can be recognized to the extent that sufficient deferred tax liabilities exist or there are convincing substantive indications that sufficient taxable profit will be available in the future. The company reports deferred tax assets of TEUR 21,974 (previous year: TEUR 23,945) in the balance sheet as of March 31, 2021. These consist of deferred tax assets from temporary differences amounting to TEUR 5,879 and deferred tax assets from loss carryforwards amounting to TEUR 16,095. In the valuation, the applicable tax rate of 25% was used. Based on the existing plan, deferred taxes were recognized for a portion of the existing loss carryforwards amounting to TEUR 64,379 (previous year: TEUR 74,328) as of March 31, 2021. Loss carryforwards of TEUR 55,240 (previous year: TEUR 0) were not considered, as their realization in the foreseeable future cannot be assumed with sufficient probability. We refer to point 3.4 of the notes for further information regarding accounting and valuation methods and point 4.5 for explanatory disclosures, including the development of deferred tax assets. The valuation of deferred tax assets is subject to judgment and involves significant estimation uncertainties, thus carrying the risk of a material misstatement in the annual financial statements. Therefore, we have identified this matter as a key audit matter.

  • Auditor's Procedure
    We have:

    • Ascertained the process for calculating current and deferred taxes.
    • Reviewed the calculation of current and deferred taxes for arithmetical accuracy and reconciled the data underlying the determination of temporary differences.
    • Traced the change in loss carryforwards based on preliminary tax calculations.
    • Analyzed the balance sheet assumptions for the recoverability of loss carryforwards and deductible temporary differences and critically assessed the underlying planning assumptions.
    • Examined the presentation and disclosures in the notes.

Notice of Another Matter - Prior-Year Financial Statements

The annual financial statements as of March 31, 2020, were audited by a different auditor, who issued an unqualified auditor's report on these annual financial statements on May 13, 2020.

Responsibilities of Management and the Supervisory Board for the Annual Financial Statements

Management is responsible for the preparation of the annual financial statements and for ensuring that they provide a true and fair view of the company's assets, financial position, and results of operations in accordance with Austrian corporate law. Furthermore, Management is responsible for such internal controls as it determines are necessary to enable the preparation of financial statements that are free from material misstatement, whether due to fraud or error. In preparing the annual financial statements, Management is responsible for assessing the company's ability to continue as a going concern, disclosing, where applicable, matters relating to going concern, and otherwise preparing the financial statements on the going concern basis unless Management intends to liquidate the company or to cease operations, or has no realistic alternative but to do so. The Supervisory Board is responsible for overseeing the company's financial reporting process.

Auditor's Responsibilities for the Audit of the Annual Financial Statements

Our objectives are to obtain reasonable assurance about whether the annual financial statements as a whole are free from material misstatement, whether due to fraud or error, and to issue an auditor's report that includes our opinion.# Bericht zum Jahresabschluss

Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Hauptversammlung der [Firmenname]

Bericht über die Abschlussprüfung

Urteil

Wir haben den Jahresabschluss der [Firmenname], bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das am 31. März 2021 endende Geschäftsjahr, dem Eigenkapitalnachweis und der Kapitalflussrechnung für das am 31. März 2021 endende Geschäftsjahr sowie Anhang, der einen Überblick über die angewandten Rechnungslegungsmethoden und sonstige erläuternde Angaben enthält, geprüft.

Nach unserer Beurteilung vermittelt der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft gemäß der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 und unter Berücksichtigung der österreichischen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA) erfordern.

Grundlage für das Urteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA) erfordern, durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses“ unseres Berichts weiter beschrieben.

Wir sind unabhängig von der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den für die Abschlussprüfung in Österreich geltenden nationalen und internationalen beruflichen Verhaltensanforderungen und wir haben unsere beruflichen Verhaltensanforderungen in der Zeit vor der Erbringung unserer Dienstleistungen für die Gesellschaft und während der Durchführung der Abschlussprüfung erfüllt. Darüber hinaus haben wir die relevanten ethischen Anforderungen eingehalten. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Wesentliche Feststellungen aus der Prüfung

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverträgen, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverträge, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverträge in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachvertrags aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der beigefügte Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Juli 2020 als Abschlussprüfer für das am 31. März 2021 endende Geschäftsjahr gewählt und am 17. August 2020 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind seit dem am 31. März 2021 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs 1 der EU-VO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Gerhard Marterbauer.

Wien, 17. Mai 2021

Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH

(Unterschrift)
Mag. Gerhard Marterbauer
Wirtschaftsprüfer

(Unterschrift)
Mag. Christof Wolf
Wirtschaftsprüfer


Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.


Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards erstellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Leoben-Hinterberg, am 17. Mai 2021

Der Vorstand

(Unterschrift)
DI (FH) Andreas Gerstenmayer e.h.

(Unterschrift)
Dipl.-Vw. Simone Faath e.h.

(Unterschrift)
Ing. Heinz Moitzi e.h.

(Unterschrift)
DI Ingolf Schröder e.h.

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