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ATOSS Software AG — Governance Information 2002
Oct 18, 2002
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Governance Information
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News Details
Corporate | 18 October 2002 13:15
ATOSS Software AG
ATOSS Software AG – Corporate Governance Kodex verabschiedet Corporate-News übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ——————————————————————————– ATOSS Software AG hat erweiterte Corporate-Governance-Grundsätze verabschiedet München, den 18. Oktober 2002 – Die ATOSS Software AG hat ihre bestehenden internen Richtlinien der Unternehmensführung und -kontrolle erweitert und auf Basis des Deutschen Corporate-Governance-Kodex ergänzt. Hierbei informiert ATOSS bereits seit dem Bericht über das zweite Quartal 2001 über die eigenen umfangreichen Maßnahmen im Bereich Corporate Governance. Zudem setzt sich der Münchner Spezialist für Lösungen rund um den intelligenten Personaleinsatz schon seit langem für mehr Transparenz sowie eine sachgerechte und zeitnahe Berichterstattung ein. Nunmehr hat sich ATOSS auf Basis der Empfehlungen der “Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex” mit Wirkung zum 15.10.2002 eigene, zum Teil weitergehende Corporate Governance Grundsätze gegeben, die auf der Homepage in ihrer jeweils aktuellen Fassung veröffentlicht werden. ATOSS manifestiert somit wesentliche Regelungen und Empfehlungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften sowie international anerkannte Standards einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Alle Aufsichtsräte und Vorstände haben den Kodex für verbindlich erklärt. “Für unser Unternehmen entspricht die Anerkennung des Corporate-Governance-Kodex einer Selbstverständlichkeit, weil wir dessen Inhalte letztlich auch schon seit langem leben und täglich umsetzen” so Andreas F.J. Obereder, Gründer und Vorstandsvorsitzender der ATOSS Software AG. “Unsere Aktionäre wissen, dass sie uns vertrauen können, weil wir sehr vorsichtig mit ihrem Geld umgehen. Die Qualität unserer Bilanz erreichen derzeit sicherlich nur sehr wenige Gesellschaften” so Obereder weiter. ATOSS ist jedoch den Verhaltensempfehlungen der Kommission aus praktikablen Gründen in einigen, aus Sicht des Münchner Unternehmens eher unwesentlichen Punkten, nicht gefolgt. So wurde z.B. auf Grund der Größe des Aufsichtsrats von der Einrichtung gesonderter Ausschüsse des Aufsichtsrates abgesehen. Die Begründungen hierfür sind ebenfalls veröffentlicht worden. Darüber hinaus sind die Empfehlungen in vielen Fällen mit dem Ziel einer klareren Darstellung an die Belange von ATOSS angepasst und teilweise auch erweitert worden. So wurden u.a. Insiderregelungen aufgenommen, die weitgehende Handelsverbote für Aufsichtsräte, Vorstände und leitende Mitarbeiter beinhalten. Die ATOSS Software AG wird zukünftig jährlich eine Stellungnahme darüber abgeben, inwiefern die Unternehmensführung den Vorschriften des Kodex entspricht und selbstverständlich über Änderungen aktuell berichten. Hierbei werden die Abweichungen begründet. Ferner wird die Umsetzung des Kodex zukünftig im Rahmen der Jahresabschlussprüfung Bestandteil der Prüfung und damit des Lageberichtes sein. Anstehende Termine: 24.10.2002: Informationen zum Geschäftsverlauf per 30.09.02 11.11.2002: Veröffentlichung Quartalsbericht 11.11.2002: Analystenkonferenz in Frankfurt am Main Weitere Informationen: http://www.atoss.com Kontakt: ATOSS Software AG Christof Leiber Am Moosfeld 3, D-81829 München Tel.: +49 (0) 89 4 27 71 – 265 Fax: +49 (0) 89 4 27 71 – 100 [email protected] Ende der Mitteilung, (c)DGAP 18.10.2002 ——————————————————————————– WKN: 510 440; ISIN: DE0005104400; Index: Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart 181315 Okt 02