Earnings Release • May 20, 2021
Earnings Release
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artec technologies AG | Mühlenstraße 15-18 | 49356 Diepholz | www.artec.de
| Bericht des Aufsichtsrats | 6 |
|---|---|
| Jahresabschlussprüfung | 10 |
| Organe der Gesellschaft | 11 |
| Produktplattformen der artec technologies AG | 13 |
| Wiedergabe des Bestätigungsvermerks | 16 |
| Bilanz | 20 |
| Cashflow | 23 |
| Anhang für das Geschäftsjahr 2020 | 24 |
| A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss | 24 |
| B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | 24 |
| C. Angaben und Erläuterungen zu Posten des Jahresabschlusses | 26 |
| D. Sonstige Pflichtangaben | 30 |
Der vorliegende Geschäftsbericht der artec technologies AG entspricht einem Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften des Aktiengesetzes. Der Bericht dient lediglich Informationszwecken im Rahmen der Veröffentlichungspflichten der artec technologies AG gemäß den AGB der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse. Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Geschäfts-, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der artec technologies AG. Diese Aussagen beruhen auf den derzeitigen Plänen, Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen des Unternehmens und unterliegen insofern Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die dazu führen können, dass die tatsächliche wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen haben nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts Gültigkeit. artec technologies beabsichtigt nicht, die zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren und übernimmt dafür keine Verpflichtung.
das Jahr 2020 war für uns alle – privat wie beruflich – ein Ausnahmejahr. Die Corona-Pandemie bedeutete für artec neben Homeoffice und Abstandsregeln, dass seit einem Jahr praktisch alle wichtigen Messen ausfallen, wir Reisetätigkeiten zur Neukundenakquisition auf das Nötigste reduzieren und die Geschäftsprozesse von der Auftragserteilung bis zur Auslieferung länger dauern – insbesondere im Auslandsgeschäft. Vor diesem Hintergrund sind wir mit der operativen Entwicklung von artec in 2020 zufrieden. Und blicken – trotz der anhaltenden Unwägbarkeiten – optimistisch in die Zukunft.
Den Umsatz haben wir im vergangenen Jahr von 2,01 Mio. Euro um 53 % auf 3,08 Mio. Euro gesteigert und die Gesamtleistung von 2,54 Mio. Euro auf 3,53 Mio. Euro. Wachstumstreiber war insbesondere das Geschäft mit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Aufgrund der positiven Umsatzentwicklung konnten wir auch das Ergebnis auf allen Ebenen verbessern: Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von -0,15 Mio. Euro auf 0,33 Mio. Euro, das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Zinsen und Steuern (EBIT) von -0,67 Mio. Euro auf -0,23 Mio. Euro und das Nettoergebnis von -1,2 Mio. Euro auf 0,17 Mio. Euro. Damit wurden die Prognosen erfüllt. Auch den operativen Cashflow (Jahresergebnis zuzüglich Abschreibungen) hat artec in 2020 deutlich verbessert. Er stieg von -0,68 Mio. Euro auf 0,74 Mio. Euro. Das finanzielle Fundament von artec ist weiterhin sehr solide. So hat sich das Eigenkapital durch den Jahresüberschuss von 3,71 Mio. Euro im Vorjahr auf 3,89 Mio. Euro erhöht. Bei einer Bilanzsumme von 4,61 Mio. Euro liegt die Eigenkapitalquote damit bei starken 84,4 %.
Das Geschäftsmodell von artec verschiebt sich mehr und mehr hin zu wiederkehrenden Umsätzen mit Service, Cloudleistungen und Softwareupgrades. Dies betrifft beide Geschäftsbereiche Sicherheit und Medien. Allein in 2020 wurden Neuverträge mit einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren in Höhe von 750.000 Euro vereinbart. Damit lag der Auftragseingang im Bereich der wiederkehrenden Umsätze auf Rekordniveau und deutlich über den geplanten 500.000 Euro. Auftraggeber sind nationale und internationale Bestands- und Neukunden. In Deutschland zählen inzwischen bereits 8 der 14 Landesmedienanstalten zum artec-Kundenstamm, mit einigen wurden Service- und Clouddienstleistungen vereinbart. Auch mit Sicherheitsbehörden im deutschsprachigen Raum wurden in 2020 Serviceverträge mit einem Volumen von 200.000 Euro vereinbart.
Diese starke Kundenbasis haben wir unserer führenden technologischen Position zu verdanken. Um diese zu festigen werden wir auch im laufenden Jahr in Forschung und Entwicklung investieren und unser Leistungsspektrum ausbauen. Spannend ist beispielsweise der Einsatz der Blockchain-Technologie, um die Echtheit von Videoclips und Snapshots aus der Videoüberwachung zu garantieren. Dies ist insbesondere für Sicherheitsbehörden interessant. Im industriellen Bereich der Videosicherheitstechnik (Multieye Next) werden wir in den kommenden Monaten ein mobiles cloudbasiertes System für den temporären Einsatz – unter anderem auf Großbaustellen – testen.
Grundsätzlich plant artec eine Fortsetzung des Wachstumskurses in 2021 und darüber hinaus. Lösungen für Sicherheitsbehörden rund um den MULTIEYE BOS Manager sollten auch in Zukunft die Wachstumstreiber sein. Diese cloudbasierte Plattform für Lagezentren und Leitstellen wird bereits von mehreren nationalen und einer internationalen Sicherheitsbehörde eingesetzt. Der Manager hat sich in der Praxis bewährt und stößt bei weiteren Sicherheitsbehörden in der EU-Region auf großes Interesse. Neben neuen Kunden bietet auch die Ausweitung mit bestehenden Kunden Potenzial. Beispielsweise kann die Nutzerzahl innerhalb der Behörden zunehmen und neue Leistungen wie Gesichtserkennung oder die Flächen-Observierung im öffentlichen Raum hinzukommen.
In das Jahr 2021 ist artec positiv gestartet. Im ersten Quartal haben wir den Umsatz um rund 11 % gesteigert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der weitere konjunkturelle Verlauf unsicher bleiben wird. Vor dem Hintergrund der nach wie vor dynamischen Entwicklung der COVID-19-Pandemie und des branchenübergreifend knappen Angebots an Computerchips ist eine konkrete Prognose derzeit nicht möglich. Grundsätzlich ist für artec das vierte Quartal entscheidend für die Jahresentwicklung. Daher reagieren wir derzeit auf die Ressourcenengpässe – auch wenn diese noch nicht kritisch sind – mit einer höheren Lagerhaltung und intensiver Suche nach Alternativkomponenten.
Thomas Hoffmann
der Aufsichtsrat der artec technologies AG hat im Geschäftsjahr 2020 die ihm obliegenden Aufgaben nach Gesetz und Satzung wahrgenommen.
Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Arbeit des Vorstandes, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien regelmäßig überwacht und begleitet.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben dafür fortlaufend mit den Vorstandsmitgliedern Kontakt gehalten und sich über den Geschäftsverlauf und wesentliche Vorgänge informiert.
Bedeutende Sachverhalte hat der Aufsichtsratsvorsitzende mit den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern besprochen und sie in die laufende Aufsichtsratsarbeit einbezogen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat sich darüber hinaus regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend über alle wichtigen Aspekte der Unternehmensplanung und der strategischen und laufenden Geschäftsentwicklung durch den Vorstand berichten lassen. Wir hatten damit stets ausreichend Gelegenheit, uns im Plenum des Aufsichtsrats mit den
Berichten, Anträgen und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen sowie Anregungen einzubringen. Alle zustimmungspflichtigen Angelegenheiten hat der Vorstand dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Entscheidung vorgelegt. Die Genehmigungen sind nach ausführlicher Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls ergänzender Erläuterungen durch den Aufsichtsrat erteilt worden.
Die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung von Vorstand und Aufsichtsrat verliefen in allen Fällen auf Basis gründlicher, sachgerechter Information und Diskussion einvernehmlich, zügig und erfolgreich.
Die Amtszeit der amtierenden Mitglieder (Thomas A. Hoffmann als Aufsichtsratsvorsitzenden, Stefan Schütze als Stellvertreter und Gunter Greiner als weiteres Mitglied) endete mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der artec technologies AG am 21. August 2020.
Als neue Mitglieder des Aufsichtsrats wurden während der Hauptversammlung gewählt: Veith Hamper, Ingo Hoffmann und Ingo Estermann.


Der Aufsichtsrat der artec technologies AG trat im Geschäftsjahr 2020 zu vier ordentlichen Sitzungen zusammen.
In den Aufsichtsratssitzungen wurden die Berichterstattung des Vorstands über die Lage der Gesellschaft, das wirtschaftliche Umfeld, die Umsatz- und Kostenentwicklung sowie wesentliche Geschäftsvorfälle besprochen.
In der Sitzung am 17.02.2020 wurden die finanzielle und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie die Geschäftsplanung 2020 und Ziele erörtert. Ebenso wurden die Sitzungstermine des Aufsichtsrats und der Termin für die ordentliche Hauptversammlung vereinbart.
In der Sitzung am 25.05.2020 wurde dem Aufsichtsrat der testierte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 vorgelegt und erläutert. Dieser wurde vom Aufsichtsrat gebilligt und damit festgestellt. Die finanzielle und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft wurde erörtert und es wurde über neue Kandidaten für den Aufsichtsrat beratschlagt. Darüber hinaus wurde vereinbart, die Hauptversammlung 2020 aufgrund der Pandemie virtuell abzuhalten.
Am 26.08.2020 fand eine konstituierende Sitzung statt. Zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Herr Veith Hamper gewählt und zu dessen Stellvertreter Herr Ingo Hoffmann.
In der Sitzung 09.12.2020 hat der Vorstand die finanzielle und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft dargestellt, insbesondere den Verlauf der letzten zwei Monate und den Stand der Softwareentwicklung. Des Weiteren wurden Maßnahmen und Ziele für das Folgejahr festgelegt. Ebenso wurde in dieser Sitzung der Vorstand der Gesellschaft neu bestellt.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der artec technologies AG für das Geschäftsjahr 2020 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kohl & Zerhusen GmbH, Steinfeld, geprüft. Den Prüfauftrag dazu hatte der Aufsichtsrat entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 21.08.2020 erteilt.
Der Abschlussprüfer erteilte für den Jahresabschluss der artec technologies AG den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Abschlussprüfer hat in seinem Bericht das Risikomanagement- und Überwachungssystem des Vorstands dargestellt. Er hält es für geeignet, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Die Abschlussunterlagen und der Prüfbericht des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat vor. Sie wurden vom Aufsichtsrat eingehend geprüft und erörtert.
Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis seiner Prüfung durch die Abschlussprüfer angeschlossen und im Rahmen seiner eigenen Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Er hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der artec technologies AG für das Geschäftsjahr 2020 in seiner Sitzung vom 04. Mai 2021 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der artec technologies AG nach § 172 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der artec technologies AG herzlich für ihren außerordentlichen Einsatz und ihre Leistungen im abgelau-fenen Geschäftsjahr.
Frankfurt, im Mai 2021 Für den Aufsichtsrat
Veith Hamper (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
10 Jahresabschlussprüfung
Die artec technologies AG wurde bis zum 31.03.2020 von Dipl.-Ing. Ingo Hoffmann und Kaufmann Thomas Hoffmann gemeinsam geleitet. Nachdem Ingo Hoffmann altersbedingt sein Amt als Vorstand zum 31.03.2020 beendet hat, wird die Gesellschaft von Alleinvorstand Thomas Hoffmann vertreten.
Ingo Hoffmann steht weiterhin in beratender Funktion für die Gesellschaft zur Verfügung und konzentriert sich auf die technologische Weiterentwicklung des Unternehmens.
Thomas Hoffmann ist Unternehmer und Manager mit internationaler Erfahrung. Nach einer Ausbildung in Betriebswirtschaft in London arbeitete er im Ausland als technischer Kaufmann für einen deutschen Erdöl- und Erdgasproduzenten. Nach Gründung der artec technologies war Thomas
Hoffmann verantwortlich für die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens. Als Mitglied der Geschäftsführung ist er verantwortlich für die Geschäftsentwicklung, Vertrieb, Investor Relations und Personalmanagement. Seit Gründung von artec technologies leitet Thomas Hoffmann die wirtschaftlichen Geschicke des Unternehmens.
Zum 21. August 2020 wurde der Aufsichtsrat neu zusammengestellt. Thomas A. Hoffmann, Stefan Schütze und Gunter Greiner schieden aus dem Gremium aus. Neu gewählt wurden Veith Hamper (Aufsichtsratsvorsitzender), Ingo Hoffmann (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender) und Ingo Estermann.

Aufsichtsrat Ingo Estermann (Lohne, MBA)


Die artec technologies AG wurde am 14.06.2000 gegründet. Der Geschäftssitz ist Diepholz, Mühlenstraße 15-18.
Die artec technologies AG wurde bis zum 31.03.2020 von Dipl.-Ing. Ingo Hoffmann und Kaufmann Thomas Hoffmann gemeinsam geleitet. Nachdem Ingo Hoffmann altersbedingt sein Amt als Vorstand zum 31.03.2020 beendet hat, wird die Gesellschaft von Alleinvorstand Thomas Hoffmann vertreten.
Produktplattformen der artec technologies AG...




Die artec technologies AG entwickelt und produziert innovative Software- und Systemlösungen für die Übertragung, Aufzeichnung und Auswertung von Video-, Audio- und Metadaten in Netzwerken und Internet. Kunden nutzen seit dem Jahr 2000 die Produktplattformen MULTIEYE® für Videosicherheitslösungen und XENTAURIX® für Media & Broadcast Streaming und Recording Anwendungen.


Unter dem Markennamen MULTIEYE steht ein umfassendes Produktsortiment zur Erstellung von Video- Überwachungsanlagen und -Informationssystemen mit hoher Bildauflösung zur Verfügung. Unsere Produkte und Systemlösungen sind so multifunktional, dass sie dem Kunden einerseits Mehrwert bieten und andererseits auch für Aufgaben zur Video-Qualitätssicherung, Produktionskontrolle, Verkaufsförderung oder zur Maximierung der Betriebssicherheit eingesetzt werden. Eine Vielzahl von Software Modulen steht für MULTIEYE zur Verfügung, von der datenschutzkonformen Videoüberwachung mit MULTIEYE PrivacyShield, MULTIEYE Kennzeichenerkennung, über Kassendatenerfassung und Aufzeichnung bis hin zu dem MULTIEYE PeopleCounter zur Messung der Kundenfrequentierung in Ladengeschäften.

XENTAURIX Media & Broadcast Systeme werden zur Netzwerk/ Internet-basierten Übertragung, Aufzeichnung und Wiedergabe von TV, Hörfunk, Video und Metadaten in unterschiedlichsten Anwendungsbereichen eingesetzt: Fernseh-/Hörfunkstationen, IPTV- und Kabelnetzbetreiber verwenden unsere Produkte als Langzeit-Videorecorder für den gesetzlichen Sendenachweis (Compliance). TV-Stationen nutzen das System zusätzlich, um Videoclips für ihre Mediatheken zu erstellen sowie zur Analyse von TV-Zuschauerquoten. Unternehmen, Medienbeobachter oder Institute recherchieren mit XENTAURIX Systemen in TV- und Radioaufzeichnungen nach relevanten Themen und Medieninhalten. Im Weiterbildungsbereich werden unsere Produkte als hochmodernes, wegweisendes ELearning System erfolgreich eingesetzt. Das neue XENTAURIX "Mobile-TV" wird in Zukunft auf allen gängigen Smart Phones und Tablets von geschlossenen Benutzergruppen genutzt mit Live und zeitversetzter Streamingwiedergabe.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 (Anlagen 1 bis 3) der artec technologies AG, Diepholz, den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:
Wir haben den Jahresabschluss der artec technologies AG – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungsund Bewertungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/ hgb-ja-o-lb-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks."
Wir erstatten diesen Prüfungsbericht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.).
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

Steinfeld, den 30. April 2021
| Aktiva | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | EUR | EUR | TEUR |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
2.108.477,98 | 2.074 | |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
105.130,00 | 112 | |
| 2.213.607,98 | |||
| II. Sachanlagen | |||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 200.576,00 | 130 | |
| 200.576,00 | |||
| III. Finanzanlagen | |||
| Sonstige Ausleihungen | 302.632,83 | 299 | |
| 302.632,83 | |||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | |||
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 118.749,32 | 172 | |
| 118.749,32 | |||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 664.001,07 | 328 | |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 4.606,04 | 8 | |
| 668.607,11 | |||
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
466.054,27 | 538 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 20.378,90 | 64 | |
| D. Aktive latente Steuern | 619.884,27 | 212 | |
| 4.610.490,68 | 3.936 |


| Passiva | EUR | 31.12.2020 EUR |
31.12.2019 TEUR |
|---|---|---|---|
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | |||
| Grundkapital | 2.861.650,00 | 2.862 | |
| Abzüglich Nennwert eigener Anteile | -13.700,00 | - 14 | |
| II. Kapitalrücklage | 4.883.192,02 | 4.883 | |
| III. Rücklage wegen eigener Anteile | 13.700,00 | 14 | |
| IV. Bilanzverlust davon Verlustvortrag 4.026.733,39 € |
-3.853.073,68 | - 4.027 | |
| 3.891.768,34 | 3.718 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| Sonstige Rückstellungen | 62.517,65 | 73 | |
| 62.517,65 | |||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 19.650,18 € |
476.003,27 | 0 | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 58.761,92 € |
58.761,92 | 105 | |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten - davon aus Steuern 102.578,65 € (Vorjahr: 38.416,26 €) - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 6.342,28 € (Vorjahr: 1.223,14 €) - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 110.226,72 € |
110.226,72 | 40 | |
| 644.991,91 | |||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | |||
| 11.212,78 | 0 | ||
| 4.610.490,68 | 3.936 |
| GuV | 2020 | 2019 | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 3.080.339,96 | 2.010 | |
| 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
-53.328,32 | 5 | |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 503.115,69 | 530 | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 39.951,09 | 19 | |
| Gesamtleistung | 3.570.078,42 | 2.564 | |
| 5. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
1.075.865,88 | 590 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 44.595,67 | 1.120.461,55 | 55 |
| Rohergebnis | 2.449.616,87 | 1.919 | |
| 6. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 1.226.839,52 | 1.137 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
245.623,44 | 1.472.462,96 | 218 |
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
571.855,82 | 525 | |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 642.896,46 | 722 | |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 6.036,90 | 6 | |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 1.836,92 | 4.199,98 | 0 |
| 11. Ergebnis vor Steuern | -233.398,39 | - 677 | |
| 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - davon latente Steuern -407.729,14 € |
-407.729,10 | 524 | |
| 13. Ergebnis nach Steuern | 174.330,71 | - 1.201 | |
| 14. Sonstige Steuern | 671,00 | 0 | |
| 15. Jahresüberschuss (Jahresfehlbetrag) | 173.659,71 | - 1.201 | |
| 16. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -4.026.733,39 | - 2.826 | |
| 17. Bilanzverlust | -3.853.073,68 | - 4.027 |


Kapitalflussrechnung (EUR)
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Cashflow aus der laufenden Geschäfts tätigkeit |
+121 | +169 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit |
-669 | -700 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit |
+476 | +1.023 |
| Verminderung des Finanzmittelfonds |
-72 | +492 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode |
+466 | +538 |
| Firma: | artec technologies AG |
|---|---|
| Sitz: | Diepholz |
| Registergericht: | Amtsgericht Walsrode |
| Nummer beim Handelsregister: | HRB 100341 |
Der Jahresabschluss der artec technologies AG vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Darstellungs-, Ansatz- und Bewertungsstetigkeit in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist grundsätzlich beibehalten.
Herstellungskosten beinhalten grundsätzlich keine Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, für freiwillige soziale Leistungen, für betriebliche Altersversorgung sowie keine Fremdkapitalzinsen.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener Teile der Gemeinkosten bewertet. Fertiggestellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden auf Grundlage ihrer erwarteten Lebenszyklen abgeschrieben.
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgte unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Das Finanzanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bzw. den fortgeführten niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
24 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss | Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessne Fertigungs- und Materialgemeinkosten einbezogen. Das Niederstwertprinzip wurde bei der Bewertung der Erzeugnisse beachtet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen ausgewiesen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt.
Die aufgrund des Auseinanderfallens von Handelsbilanz und Steuerbilanz gebildeten latenten Steuern berücksichtigen künftige Steuerbelastungen und -entlastungen und sind unter Zugrundelegung des unternehmensindividuellen Steuersatzes im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet.
Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennwert angesetzt. Eigene Anteile sind vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt worden.
Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind ausreichend bemessen und nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig.
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert worden.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Geschäftsvorfälle in fremden Währungen sind im laufenden Geschäftsjahr mit aktuellen Kursen umgerechnet worden.
Gegenüber dem Vorjahr wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht geändert.
Das Anlagevermögen entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:

| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | Stand 01.01.2020 EUR |
Zugänge 2020 EUR |
Abgänge 2020 EUR |
Stand 31.12.2020 EUR |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
3.321.404,42 | 503.115,69 | 0,00 | 3.824.520,11 |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
163.654,78 | 57.220,62 | 19.666,20 | 201.209,20 |
| 3.485.059,20 | 560.336,31 | 19.666,20 | 4.025.729,31 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
195.368,16 | 122.737,66 | 16.811,08 | 301.294,74 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Sonstige Ausleihungen | 298.712,76 | 5.975,86 | 2.055,79 | 302.632,83 |
| 3.979.140,12 | 689.049,83 | 38.533,07 | 4.629.656,88 |
| Buchwerte | Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 31.12.2019 EUR |
Stand 31.12.2020 EUR |
Stand 31.12.2020 EUR |
Abgänge 2020 EUR |
Zugänge 2020 EUR |
Stand 01.01.2020 EUR |
| 2.073.902,83 | 2.108.477,98 | 1.716.042,13 | 0,00 | 468.540,54 | 1.247.501,59 |
| 111.670,00 | 105.130,00 | 96.079,20 | 11.075,20 | 55.169,62 | 51.984,78 |
| 2.185.572,83 | 2.213.607,98 | 1.812.121,33 | 11.075,20 | 523.710,16 | 1.299.486,37 |
| 129.659,00 | 200.576,00 | 100.718,74 | 13.136,08 | 48.145,66 | 65.709,16 |
| 298.712,76 | 302.632,83 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2.613.944,59 | 2.716.816,81 | 1.912.840,07 | 24.211,28 | 571.855,82 | 1.365.195,53 |


Forderungen und Verbindlichkeiten
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit |
|||
|---|---|---|---|
| unter einem Jahr |
über einem Jahr |
insgesamt | |
| EUR | EUR | EUR | |
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
664.001,07 | 0,00 | 664.001,07 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 4.606,04 | 0,00 | 4.606,04 |
| 668.607,11 | 0,00 | 668.607,11 |
| Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit | ||||
|---|---|---|---|---|
| unter einem Jahr EUR |
ein bis fünf Jahre EUR |
über fünf Jahre EUR |
insgesamt EUR |
|
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
19.650,18 | 456.353,09 | 0,00 | 476.003,27 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
58.761,92 | 0,00 | 58.761,92 | |
| 2. Sonstige Verbindlichkeiten | 110.226,72 | 0,00 | 0,00 | 110.226,72 |
| 188.638,82 | 456.353,09 | 0,00 | 644.991,91 |
Die artec technologies AG hielt zum 1. Januar 2015 14.700 eigene nennwertlose Stückaktien. Auf diese eigenen Aktien entfiel ein Grundkapital in Höhe von 14.700 €. Die eigenen Aktien sind im Verlauf der Geschäftsjahre 2008 und 2009 erworben worden. Der Erwerb erfolgte aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung, der ein Aktienrückkaufprogramm ermöglichte. Im Geschäftsjahr 2015 wurden 1.000 Stückaktien mit einem Grundkapital von 1 € je Aktie zum Kaufpreis von 1,65 € je Aktie verkauft. Der Kaufpreis ist in die Kapitalrücklage eingestellt worden. Somit hält die artec technologies AG ab dem Geschäftsjahr 2016 noch 13.700 eigene nennwertlose Stückaktien. Auf diese eigenen Aktien entfällt ein Grundkapital in Höhe von 13.700 €. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,48 %.
Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:
| Bilanzverlust zum 31. Dezember 2020: | -3.853.073,68 € |
|---|---|
| Jahresergebnis 2020 | 173.659,71 € |
| Verlustvortrag zum 31. Dezember 2019: | -4.026.733,39 € |

Es bestehen Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Diese Unterschiede führen zu passiven latenten Steuern.
Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Diesen Erwartungen liegt eine Planungsrechnung für die Jahre 2021 bis 2025 und eine Vertriebsstrategie zugrunde, die gemeinsam mit dem Aufsichtsrat erarbeitet wurde. Hierbei fokussiert sich die Gesellschaft auf zwei wesentliche Kernbereiche. Für die Produktlinie Multieye werden neben dem klassischen Geschäft hohe Marktanteile bei Behörden angestrebt. Für das Produkt Xentaurix wurde neben dem Standardgeschäft ein cloudbasiertes Geschäftsmodell entwickelt und damit auf wiederkehrende Umsätze durch langfristige Verträge gesetzt. Voraussetzung für die Erreichung der definierten Ziele ist, dass die in 2018 und 2019 und 2020 erzielten Vertriebserfolge zu einer weiteren Etablierung im Markt mit entsprechenden Folgeaufträgen führen. Bei der Bemessung der in den nächsten fünf Jahren nutzbaren Verlustvorträge wurde der untere Rahmen der Planungen berücksichtigt.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz in Höhe von rund 28,78% und resultiert aus folgenden Sachverhalten:
| EUR | |
|---|---|
| Differenzen zu aktiven latenten Steuern Verlustvorträge |
4.262.723,05 |
| Differenzen zu passiven latenten Steuern Selbst geschaffene Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.108.477,98 |

Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen und haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
| Bilanzausweis (aktivischer Überhang) | 212.155,13 | 407.729,14 | 619.884,27 |
|---|---|---|---|
| Passive latente Steuern | 605.662,13 | 1.051,67 | 606.713,80 |
| Aktive latente Steuern | 817.817,26 | 408.780,81 | 1.226.598,07 |
| Stand am 01.01.2020 EUR |
Veränderung EUR |
Stand am 31.12.2020 EUR |
Über die in der Bilanz ausgewiesenen Schuldposten hinaus bestehen außerbilanzielle Geschäfte in Form von Miet-, Leasing- und sonstigen Verträgen mit folgenden geschätzten Belastungen:
| Fälligkeiten | EUR |
|---|---|
| Fällig bis zum 31. Dezember 2021 | 71.247,33 |
| Fällig 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025 | 111.318,79 |
| Fällig nach dem 31. Dezember 2025 (jährlich) 31.766,95 |
|
| 214.333,07 |
Bei den außerbilanziellen Geschäften handelt es sich um Miet- und Pachtverträge über die Anmietung betriebsnotwendiger Vermögensgegenstände. Besondere Vorteile oder Risiken und finanzielle Auswirkungen aus diesen Geschäften ergeben sich nicht.

5. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag ist folgender Vorgang von besonderer Bedeutung eingetreten:
Die fast einwöchige Blockade des Suezkanals durch das Containerschiff "Ever Given" hat weltweit zu Lieferstörungen geführt. Hiervon ist auch die artec technologies AG betroffen. Ende April 2021 wurde bekannt, dass der Hauptlieferant für Hardware die Liefervereinbarungen terminlich nicht einhalten kann. Dies führt für die Gesellschaft zu Umsatzverzögerungen."
Der Personalbestand setzte sich im Geschäftsjahr 2020 im Durchschnitt aus 25 Mitarbeitern (ohne Vorstände / ohne Auszubildende) zusammen.
Kaufmann Thomas Hoffmann, Diepholz.
Herrn Veith Hamper (Rechtsanwalt), Frankfurt am Main

Herrn Ingo Hoffmann (Dipl.-Ingenieur), Diepholz Herrn Ingo Estermann (MBA), Diepholz
Die Darlehen werden mit 2 % verzinst und haben sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt entwickelt:
| Stand 01.01.2020 |
Zinsen 2020 | Tilgung/ Neuaufnahme |
Stand 31.12.2020 |
|
|---|---|---|---|---|
| Darlehen Thomas Hoffmann | 254.608,68 € | 5.139,07 € | 0,00 € | 259.747,75 € |
| Darlehen Ingo Hoffmann | 41.401,62 € | 835,67 € | 0,00 € | 42.237,29 € |
Diepholz, den 30. April 2021
artec technologies AG Vorstand -





Mühlenstraße 15-18 49356 Diepholz
Tel. +49 5441 59950 Fax +49 5441 599570 [email protected] www.artec.de
© artec technologies AG, Mai 2020. CVoD®, MULTIEYE® und XENTAURIX® sind eingetragene Marken der artec technologies AG.
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