Earnings Release • Jun 30, 2020
Earnings Release
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WKN 520 958 | ISIN DE 0005209589
artec technologies AG | Mühlenstraße 15-18 | 49356 Diepholz | www.artec.de
| Bericht des Aufsichtsrats | 6 |
|---|---|
| Jahresabschlussprüfung | 10 |
| Organe der Gesellschaft | 11 |
| Produktplattformen der artec technologies AG | 13 |
| Wiedergabe des Bestätigungsvermerks | 16 |
| Bilanz | 20 |
| Cashflow | 23 |
| Anhang für das Geschäftsjahr 2019 | 24 |
| A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss | 24 |
| B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | 24 |
| C. Angaben und Erläuterungen zu Posten des Jahresabschlusses | 26 |
| D. Sonstige Pflichtangaben | 30 |
Der vorliegende Geschäftsbericht der artec technologies AG entspricht einem Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften des Aktiengesetzes. Der Bericht dient lediglich Informationszwecken im Rahmen der Veröffentlichungspflichten der artec technologies AG gemäß den AGB der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse. Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Geschäfts-, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der artec technologies AG. Diese Aussagen beruhen auf den derzeitigen Plänen, Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen des Unternehmens und unterliegen insofern Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die dazu führen können, dass die tatsächliche wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen haben nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts Gültigkeit. artec technologies beabsichtigt nicht, die zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren und übernimmt dafür keine Verpflichtung.
im Jahr 2019 war die Neukundengewinnung eines der wesentlichen strategischen Ziele der artec technologies AG. Um dieses zu erreichen, haben wir eine Vertriebsoffensive umgesetzt. Mit Erfolg: Im Bereich Broadcast gelang es dem artec-Vertriebsteam in den vergangenen Monaten, zahlreiche neue Kunden und Aufträge aus dem In- und Ausland zu gewinnen. Dabei haben wir wie geplant, den Marktaustritt eines ehemaligen Wettbewerbers nutzen können. Jüngstes Beispiel ist die Auftragserteilung eines Neukunden aus Dubai. Darüber hinaus konnte unter anderem auch die Kundenanzahl von Aufsichtsbehörden für private Radio- und Fernsehprogramme und Telemedien auf insgesamt acht erhöht werden.
Die Kapazitäten der artec-Cloud, sowie das Angebot von On-Premises-Lösungen, ein Nutzungs- und Lizenzmodell für serverbasierte Computerprogramme, hier insbesondere für die Kunden aus dem Umfeld der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wurde mit einem hohen finanziellen Aufwand erweitert.
Von den im Berichtszeitraum getätigten Investitionen in den Vertrieb und die Cloud wird artec – trotz des von der Corona-Pandemie geprägten Umfelds – ab dem laufenden Jahr 2020 profitieren. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 2 Mio. Euro umgesetzt (2018: 2,9 Mio. Euro). Der Umsatzrückgang ist zum einen darauf zurückzuführen, dass mehrere Aufträge nicht wie geplant im letzten Quartal 2019 eingegangen sind bzw. realisiert werden konnten. Zum anderen haben sich mehrere Kunden, anders als ursprünglich avisiert, für eine mehrjährige Mietvariante entschieden, statt die Systeme einmalig zu kaufen. Der Umsatzrückgang, höhere Vertriebskosten und
einmalige Aufwendungen für die im Juli 2019 durchgeführte Kapitalerhöhung führten zu einem operativen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von -0,16 Mio. Euro (2018: 0,42 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag bei -0,68 Mio. Euro (2018: 0,03 Mio. Euro). Mit einer Eigenkapitalquote von rund 94 % verfügte artec auch am Ende des Geschäftsjahres 2019 über ein sehr solides finanzielles Fundament.
In das Jahr 2020 ist artec dynamisch gestartet. Dies betrifft den Auftragseingang, die Umsatzentwicklung und die Teilnahme an laufenden Ausschreibungen, hier besonders Katar zu erwähnen. Ausschreibungen einer Nachrichtenagentur und einer Sportorganisation zu Gunsten der artec sind bereits geschlossen. Mit einer Vergabe rechnen wir in den nächsten Wochen.
Im ersten Halbjahr 2020 erwarten wir ein Umsatzwachstum auf mindestens 1,5 Mio. Euro (H1 2019: 0,9 Mio. Euro). Die positive Entwicklung der ersten sechs Monate sollte sich auch in der zweiten Jahreshälfte 2020 fortsetzen. So liegen zwischenzeitlich Aufträge und Auftragsavisierungen für das 3. Quartal unter anderem von systemrelevanten Kunden aus dem Behördenumfeld vor, die auch in Krisenzeiten über Budgets für Sonderausstattungen verfügen.
Für das Gesamtjahr 2020 erwartet artec eine deutliche Umsatzsteigerung und ein positives Ergebnis. Angesichts der dynamischen Situation im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise ist die konkrete Vorhersehbarkeit der Unternehmensentwicklung 2020/2021 eingeschränkt. Dennoch lässt uns die derzeitige Geschäftsentwicklung optimistisch in die Zukunft blicken.
Unser klares Ziel ist es, als Gewinner aus der Krise hervorzugehen: Chancen und Perspektiven erkennen und nutzen, nach vorne gerichtet agieren. Die geschaffenen Voraussetzungen hierfür sind hervorragend. artec ist technologisch führend, verfügt über ein breites Produktportfolio und ist praktisch schuldenfrei.
Ingo Hoffmann Thomas Hoffmann
der Aufsichtsrat der artec technologies AG hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm obliegenden Aufgaben nach Gesetz und Satzung wahrgenommen.
Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Arbeit des Vorstandes, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien regelmäßig überwacht und begleitet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben dafür fortlaufend mit den
Vorstandsmitgliedern Kontakt gehalten und sich über den Geschäftsverlauf und wesentliche Vorgänge informiert.
Bedeutende Sachverhalte hat der Aufsichtsratsvorsitzende mit den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern besprochen und sie in die laufende Aufsichtsratsarbeit einbezogen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat sich darüber hinaus regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend über alle wichtigen Aspekte der Unternehmensplanung und der strategischen und laufenden Geschäftsentwicklung durch den Vorstand berichten lassen. Wir hatten damit stets ausreichend Gelegenheit, uns im Plenum des Aufsichtsrats mit den Berichten, Anträgen und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen sowie Anregungen einzubringen.
Alle zustimmungspflichtigen Angelegenheiten hat der Vorstand dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Entscheidung vorgelegt. Die Genehmigungen sind nach ausführlicher Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls ergänzender Erläuterungen durch den Aufsichtsrat erteilt worden.
Die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung von Vorstand und Aufsichtsrat verliefen in allen Fällen auf Basis gründlicher, sachgerechter Information und Diskussion einvernehmlich, zügig und erfolgreich.
Der Aufsichtsrat der artec technologies AG trat im Geschäftsjahr 2019 zu vier ordentlichen und zwei außerordentlichen Sitzungen zusammen.
In den Aufsichtsratssitzungen wurden die Berichterstattung des Vorstands über die Lage der Gesellschaft, das wirtschaftliche Umfeld, die Umsatz- und Kostenentwicklung sowie wesentliche Geschäftsvorfälle besprochen.
In der Sitzung am 05.04.2019 wurden die finanzielle und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie die Geschäftsplanung 2019 und Ziele erörtert. Ebenso wurden die Sitzungstermine des Aufsichtsrates und der Termin für die ordentliche Hauptversammlung abgestimmt.
In der Sitzung am 05.06.2019 wurde dem Aufsichtsrat der testierte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 vorgelegt und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gebilligt und damit festgestellt. Darüber hinaus wurden die finanzielle und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie Investor Relations- und Kapitalmaßnahmen erörtert.
In einer kurzfristig einberufenen Aufsichtsratssitzung wurde dem Beschluss des Vorstands zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals für eine Kapitalerhöhung um bis zu 10 % des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts zugestimmt.
In einer kurzfristig einberufenen Aufsichtsratssitzung wurde dem Beschluss des Vorstands über die Durchführung der Kapitalerhöhung um bis zu 10 % des Grundkapitals zugestimmt.
Die Sitzung am 23.08.2019 fand im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft statt. Erörtert wurde die finanzielle und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, insbesondere die Entwicklung im ersten Halbjahr 2019 sowie der Ausblick auf die zweite Jahreshälfte.
In der Sitzung am 12.11.2019 hat der Vorstand die finanzielle und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft dargestellt, insbesondere die Entwicklung im zweiten Halbjahr. Des Weiteren hat der Vorstand den Aufsichtsrat über IR- und Kapitalmarktaktivitäten informiert und die zukünftige strategische Ausrichtung wurde erörtert.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der artec technologies AG für das Geschäftsjahr 2019 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kohl & Zerhusen GmbH, Steinfeld, geprüft. Den Prüfauftrag dazu hatte der Aufsichtsrat entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 23.08.2019 erteilt.
Der Abschlussprüfer erteilte für den Jahresabschluss der artec technologies AG den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Abschlussprüfer hat in seinem Bericht das Risikomanagement- und Überwachungssystem des Vorstands dargestellt. Er hält es für geeignet, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Die Abschlussunterlagen und der Prüfbericht des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat vor. Sie wurden vom Aufsichtsrat eingehend geprüft und im Beisein des Abschlussprüfers, der über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, erörtert. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis seiner Prüfung durch die Abschlussprüfer angeschlossen und im Rahmen seiner eigenen Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Er hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der artec technologies AG für das Geschäftsjahr 2019 in seiner Sitzung vom 25. Mai gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der artec technologies AG nach § 172 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der artec technologies AG herzlich für ihren außerordentlichen Einsatz und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
München, im Mai 2020 Für den Aufsichtsrat
Thomas A. Hoffmann (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
10 Jahresabschlussprüfung
Die artec technologies AG wird von Dipl.-Ing. Ingo Hoffmann und Kaufmann Thomas Hoffmann geleitet, international erfahrene Manager, die über ein hohes Maß an Know-how, Marktkenntnissen und Technologie-Kompetenz verfügen.
Ingo Hoffmann ist Diplomingenieur und Entwickler aus Passion. Als Vorstand bei artec technologies ist er für Forschung, Entwicklung und Produktdesign verantwortlich. Nach seinem Studium der Elektrotechnik an der Fachhochschule Berlin sowie der Mathematik und Physik an der Universität Osnabrück arbeitete er ab 1978 im höheren Management bei Stiebel Eltron. Anschließend leitete er den Vertrieb bei AEG-Telefunken im Bereich Luft- und Raumfahrttechnik. Zusammen mit seinem Bruder Thomas Hoffmann gründete er 1988 die Hoffmann Trading GmbH, aus der im Jahre 2000 die artec technologies AG hervorging.
Die beiden Hauptprodukte XENTAURIX im Geschäftsfeld Digital Streaming Media sowie MULTIEYE im Bereich Digital Video Security gehen auf seine Entwicklungsarbeit zurück.
Thomas Hoffmann ist Unternehmer und Manager mit internationaler Erfahrung. Nach einer Ausbildung in Betriebswirtschaft in London arbeitete er im Ausland als technischer Kaufmann für einen deutschen Erdöl- und Erdgasproduzenten. Nach Gründung der artec technologies war Thomas Hoffmann verantwortlich für die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens. Als Mitglied der Geschäftsführung ist er verantwortlich für die Geschäftsentwicklung, Vertrieb, Marketing und Personalmanagement. Seit Gründung von artec technologies leitet Thomas Hoffmann die wirtschaftlichen Geschicke des Unternehmens.
Aufsichtsratsvorsitzender: Dipl.-Wirtsch.-Ing. Thomas A. Hoffmann, Tutzing
stellv. Aufsichtsratsvorsitzender: Rechtsanwalt Stefan Schütze, Berlin
Investment Director Gunter Greiner, Frankfurt
Die artec technologies AG wurde am 14.06.2000 gegründet. Der Geschäftssitz ist Diepholz, Mühlenstraße 15-18.
Gegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung, Produktion, Handel, Vertrieb, Projektierung sowie der Im- und Export von Hardund Software, Komponenten, Systemen und Konzeptionen für die Bereiche multimediale Streaming Technologien und Rich Media für Intranet-, Internet und Telekommunikation und netzwerkgebundenes Video & Audio Facility- und Security-Management.
Produktplattformen der artec technologies AG...
www.multieye.com
www.xentaurix.com
Die artec technologies AG entwickelt und produziert innovative Software- und Systemlösungen für die Übertragung, Aufzeichnung und Auswertung von Video-, Audio- und Metadaten in Netzwerken und Internet. Kunden nutzen seit dem Jahr 2000 die Produktplattformen MULTIEYE® für Videosicherheitslösungen und XENTAURIX® für Media & Broadcast Streaming und Recording Anwendungen.
Unter dem Markennamen MULTIEYE steht ein umfassendes Produktsortiment zur Erstellung von Video- Überwachungsanlagen und -Informationssystemen mit hoher Bildauflösung zur Verfügung. Unsere Produkte und Systemlösungen sind so multifunktional, dass sie dem Kunden einerseits Mehrwert bieten und andererseits auch für Aufgaben zur Video-Qualitätssicherung, Produktionskontrolle, Verkaufsförderung oder zur Maximierung der Betriebssicherheit eingesetzt werden. Eine Vielzahl von Software Modulen steht für MULTIEYE zur Verfügung, von der datenschutzkonformen Videoüberwachung mit MULTIEYE PrivacyShield, MULTIEYE Kennzeichenerkennung, über Kassendatenerfassung und Aufzeichnung bis hin zu dem MULTIEYE PeopleCounter zur Messung der Kundenfrequentierung in Ladengeschäften.
XENTAURIX Media & Broadcast Systeme werden zur Netzwerk/ Internet-basierten Übertragung, Aufzeichnung und Wiedergabe von TV, Hörfunk, Video und Metadaten in unterschiedlichsten Anwendungsbereichen eingesetzt: Fernseh-/Hörfunkstationen, IPTV- und Kabelnetzbetreiber verwenden unsere Produkte als Langzeit-Videorecorder für den gesetzlichen Sendenachweis (Compliance). TV-Stationen nutzen das System zusätzlich, um Videoclips für ihre Mediatheken zu erstellen sowie zur Analyse von TV-Zuschauerquoten. Unternehmen, Medienbeobachter oder Institute recherchieren mit XENTAURIX Systemen in TV- und Radioaufzeichnungen nach relevanten Themen und Medieninhalten. Im Weiterbildungsbereich werden unsere Produkte als hochmodernes, wegweisendes ELearning System erfolgreich eingesetzt. Das neue XENTAURIX "Mobile-TV" wird in Zukunft auf allen gängigen Smart Phones und Tablets von geschlossenen Benutzergruppen genutzt mit Live und zeitversetzter Streamingwiedergabe.
"Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der artec technologies AG, Diepholz, den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:
Wir haben den Jahresabschluss der artec technologies AG – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungsund Bewertungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/ hgb-ja-o-lb-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks."
Steinfeld, den 04. Mai 2020
| COHL & ZERHUSEN GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIRTSCHAFTS- Steuerberatungsgesellschaft PRÜFUNGS- GESELLSCHAFT |
总urch: HILLINGS (Dipl.-Wirtschl-lrig. (Dipl/Kffr. C. Zerhusen) Kbohl) |
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin |
|---|---|---|
| -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | ------------------------------------------------------------------------------------------ | ------------------------------------------ |
| Aktiva | EUR | 31.12.2019 EUR |
31.12.2018 TEUR |
|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
2.073.902,83 | 2.003 | |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
111.670,00 | 81 | |
| 2.185.572,83 | |||
| II. Sachanlagen | |||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 129.659,00 | 54 | |
| 129.659,00 | |||
| III. Finanzanlagen | |||
| Sonstige Ausleihungen | 298.713,88 | 295 | |
| 298.713,88 | |||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | |||
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 172.077,64 | 168 | |
| 172.077,64 | |||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 328.338,02 | 726 | |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 8.200,00 | 28 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 2.040,17 € |
|||
| 336.538,02 | |||
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
537.858,78 | 46 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 63.558,35 | 9 | |
| D. Aktive latente Steuern | 212.155,13 | 736 | |
| 3.936.133,63 | 4.145 |
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|
| Passiva | EUR | EUR | TEUR |
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | |||
| Grundkapital | 2.861.650,00 | 2.602 | |
| Abzüglich Nennwert eigener Anteile | -13.700,00 | -14 | |
| II. Kapitalrücklage davon Einstellung in 2019 780.450,00 € |
4.883.192,02 | 4.103 | |
| III. Rücklage wegen eigener Anteile | 13.700,00 | 14 | |
| IV. Bilanzverlust davon Verlustvortrag 2.825.733,02 € |
-4.026.733,39 | -2.826 | |
| 3.718.108,63 | 3.879 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| Sonstige Rückstellungen | 73.301,17 | 93 | |
| 73.301,17 | |||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,00 | 18 | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 104.884,12 € |
104.884,12 | 132 | |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten - davon aus Steuern 38.416,26 € (Vorjahr: 13.981,66 €) - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.223,14 € (Vorjahr: 3.924,27 €) - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 39.839,71 € |
39.839,71 | 24 | |
| 144.723,83 | |||
| 3.936.133,63 | 4.145 |
| GuV | 2019 | 2018 | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 2.009.850,98 | 2.936 | |
| 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
4.504,20 | -1 | |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 530.289,13 | 488 | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 19.155,07 | 41 | |
| Gesamtleistung | 2.563.799,38 | 3.464 | |
| 5. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
589.762,77 | 878 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 54.802,51 | 644.565,28 | 79 |
| Rohergebnis | 1.919.234,10 | 2.507 | |
| 6. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 1.137.274,28 | 1.030 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
218.155,90 | 1.355.430,18 | 193 |
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
524.745,84 | 386 | |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 722.440,56 | 865 | |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 6.205,90 | 6 | |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 287,62 | 5.918,28 | 11 |
| 11. Ergebnis vor Steuern | -677.464,20 | 28 | |
| 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - davon latente Steuern 523.537,18 € |
523.536,17 | -15 | |
| 13. Ergebnis nach Steuern | -1.201.000,37 | 43 | |
| 14. Sonstige Steuern | 0,00 | 1 | |
| 15. Jahresfehlbetrag (Jahresüberschuss) | -1.201.000,37 | 43 | |
| 16. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -2.825.733,02 | -2.868 | |
| 17. Bilanzverlust | -4.026.733,39 | -2.826 |
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Cashflow aus der laufenden Geschäfts tätigkeit |
+169 | -136 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit |
-700 | -617 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit |
+1.023 | +798 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode |
+46 | 0 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode |
+538 | +46 |
Der Jahresabschluss der artec technologies AG vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Darstellungs-, Ansatz- und Bewertungsstetigkeit in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist grundsätzlich beibehalten.
Herstellungskosten beinhalten grundsätzlich keine Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, für freiwillige soziale Leistungen, für betriebliche Altersversorgung sowie keine Fremdkapitalzinsen.
Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener Teile der Gemeinkosten bewertet. Fertiggestellte immaterielle Vermögensgegenstände werden auf Grundlage ihrer erwarteten Lebenszyklen abgeschrieben.
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgte unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode.
Das Finanzanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bzw. den fortgeführten niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Fertigungs- und Materialgemeinkosten einbezogen. Das Niederstwertprinzip wurde bei der Bewertung der Erzeugnisse beachtet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen ausgewiesen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt.
Die aufgrund des Auseinanderfallens von Handelsbilanz und Steuerbilanz gebildeten latenten Steuern berücksichtigen künftige Steuerbelastungen und -entlastungen und sind unter Zugrundelegung des unternehmensindividuellen Steuersatzes im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet.
Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennwert angesetzt. Eigene Anteile sind vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt worden.
Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind ausreichend bemessen und nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig.
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert worden.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Geschäftsvorfälle in fremden Währungen sind im laufenden Geschäftsjahr mit aktuellen Kursen umgerechnet worden.
Gegenüber dem Vorjahr wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht geändert.
Das Anlagevermögen entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | Stand 01.01.2019 EUR |
Zugänge 2019 EUR |
Abgänge 2019 EUR |
Stand 31.12.2019 EUR |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
2.403.293,44 | 530.289,13 | 0,00 | 2.933.582,57 |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
103.986,42 | 67.634,44 | 7.966,08 | 163.654,78 |
| 2.507.279,86 | 597.923,57 | 7.966,08 | 3.097.237,35 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
103.509,01 | 104.410,29 | 0,00 | 207.919,30 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Sonstige Ausleihungen | 294.943,83 | 5.856,55 | 2.086,50 | 298.713,88 |
| 2.905.732,70 | 708.190,41 | 10.052,58 | 3.603.870,53 | |
| Buchwerte | Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 31.12.2018 EUR |
Stand 31.12.2019 EUR |
Stand 31.12.2019 EUR |
Abgänge 2019 EUR |
Zugänge 2019 EUR |
Stand 01.01.2019 EUR |
| 2.003.095,81 | 2.073.902,83 | 859.679,74 | 0,00 | 459.482,11 | 400.197,63 |
| 80.519,00 | 111.670,00 | 51.984,78 | 7.965,08 | 36.482,44 | 23.467,42 |
| 2.083.614,81 | 2.185.572,83 | 911.664,52 | 7.965,08 | 495.964,55 | 423.665,05 |
| 54.030,00 | 129.659,00 | 78.260,30 | 0,00 | 28.781,29 | 49.479,01 |
| 294.943,83 | 298.713,88 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2.432.588,64 | 2.613.945,71 | 989.924,82 | 7.965,08 | 524.745,84 | 473.144,06 |
Forderungen und Verbindlichkeiten
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit |
|||
|---|---|---|---|
| unter einem Jahr EUR |
über einem Jahr EUR |
insgesamt EUR |
|
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
328.338,02 | 0,00 | 328.338,02 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 6.159,83 | 2.040,17 | 8.200,00 |
| 334.497,85 | 2.040,17 | 336.538,02 |
| Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit | ||||
|---|---|---|---|---|
| unter einem Jahr |
ein bis fünf Jahre |
über fünf Jahre |
insgesamt | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten* |
104.884,12 | 0,00 | 0,00 | 104.884,12 |
| 2. Sonstige Verbindlichkeiten | 39.839,71 | 0,00 | 0,00 | 39.839,71 |
| 144.723,83 | 0,00 | 0,00 | 144.723,83 |
Die artec technologies AG hielt zum 1. Januar 2015 14.700 eigene nennwertlose Stückaktien. Auf diese eigenen Aktien entfiel ein Grundkapital in Höhe von 14.700 €. Die eigenen Aktien sind im Verlauf der Geschäftsjahre 2008 und 2009 erworben worden. Der Erwerb erfolgte aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung, der ein Aktienrückkaufprogramm ermöglichte. Im Geschäftsjahr 2015 wurden 1.000 Stückaktien mit einem Grundkapital von 1 € je Aktie zum Kaufpreis von 1,65 € je Aktie verkauft worden. Der Kaufpreis ist in die Kapitalrücklage eingestellt worden. Somit hält die artec technologies AG ab dem Geschäftsjahr 2016 noch 13.700 eigene nennwertlose Stückaktien. Auf diese eigenen Aktien entfällt ein Grundkapital in Höhe von 13.700 €. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,48 %.
Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:
| Bilanzverlust zum 31. Dezember 2019: | -4.026.733,39 € |
|---|---|
| Jahresergebnis 2019 | -1.201.000,37 |
| Verlustvortrag zum 31. Dezember 2018: | -2.825.733,02 € |
Es bestehen Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz , die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Diese Unterschiede führen zu passiven latenten Steuern.
Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Diesen Erwartungen liegt eine Planungsrechnung für die Jahre 2020 bis 2024 und eine Vertriebsstrategie zugrunde, die gemeinsam mit dem Aufsichtsrat erarbeitet wurde. Hierbei fokussiert sich die Gesellschaft auf zwei wesentliche Kernbereiche. Für die Produktlinie MULTIEYE werden neben dem klassischen Geschäft hohe Marktanteile bei Behörden angestrebt. Für das Produkt XENTAURIX wurde neben dem Standardgeschäft ein cloudbasiertes Geschäftsmodell entwickelt und damit auf wiederkehrende Umsätze durch langfristige Verträge gesetzt. Voraussetzung für die Erreichung der definierten Ziele ist, dass die ersten in 2018 und 2019 erzielten Vertriebserfolge zu einer weiteren Etablierung im Markt mit entsprechenden Folgeaufträgen führen. Bei der Bemessung der in den nächsten fünf Jahren nutzbaren Verlustvorträge wurde der untere Rahmen der Planungen berücksichtigt.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz in Höhe von rund 29,2% und
| resultiert aus folgenden Sachverhalten: | |
|---|---|
| EUR | |
| Differenzen zu aktiven latenten Steuern Verlustvorträge |
5.358.406,00 |
| Differenzen zu passiven latenten Steuern Selbst geschaffene Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.073.902,83 |
Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen und haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
| Stand am 01.01.2019 EUR |
Veränderung EUR |
Stand am 31.12.2019 EUR |
|
|---|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | 1.321.777,72 | -503.960,46 | 817.817,26 |
| Passive latente Steuern | 586.085,41 | 19.576,72 | 605.662,13 |
| Bilanzausweis (aktivischer Überhang) | 735.692,31 | -523.537,18 | 212.155,13 |
Über die in der Bilanz ausgewiesenen Schuldposten hinaus bestehen außerbilanzielle Geschäfte in Form von Miet-, Leasingund sonstigen Verträgen mit folgenden geschätzten Belastungen:
| Fälligkeiten | EUR |
|---|---|
| Fällig bis zum 31. Dezember 2020 | 79.881,33 |
| Fällig 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 | 111.318,79 |
| Fällig nach dem 31. Dezember 2024 (jährlich) | 31.766,95 |
| 222.967,07 |
Bei den außerbilanziellen Geschäften handelt es sich um Miet- und Pachtverträge über die Anmietung betriebsnotwendiger Vermögensgegenstände. Besondere Vorteile oder Risiken und finanzielle Auswirkungen aus diesen Geschäften ergeben sich nicht.
Der Personalbestand setzte sich im Geschäftsjahr 2019 im Durchschnitt aus 26 Mitarbeitern zusammen.
Dipl.-Ing. Ingo Hoffmann und Kaufmann Thomas Hoffmann, Diepholz.
Diplom Wirtschaftsingenieur Thomas A. Hoffmann, Tutzing (Aufsichtsratsvorsitzender) Rechtsanwalt Stefan Schütze, Frankfurt a. M. (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) Investment Director Gunter Greiner, Frankfurt a. M.
Die Darlehen werden mit 2 % verzinst und haben sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt entwickelt:
| Stand 01.01.2019 |
Zinsen 2019 | Tilgung/ Neuaufnahme |
Stand 31.12.2019 |
|
|---|---|---|---|---|
| Darlehen Thomas Hoffmann | 249.571,26 € | 5.037,42 € | 0,00 € | 254.608,68 € |
| Darlehen Ingo Hoffmann | 40.582,49 € | 819,13 € | 0,00 € | 41.401,62 € |
Diepholz, den 04. Mai 2020
artec technologies AG - Vorstand -
Mühlenstraße 15-18 49356 Diepholz
Tel. +49 5441 59950 Fax +49 5441 599570 [email protected] www.artec.de
© artec technologies AG, Mai 2020. CVoD®, MULTIEYE® und XENTAURIX® sind eingetragene Marken der artec technologies AG.
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