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Artec Technologies AG Audit Report / Information 2010

Feb 10, 2012

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Audit Report / Information

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Publication

artec technologies AG

Diepholz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

der artec technologies AG, 49356 Diepholz

AKTIVA

EUR 31.12.2010

EUR
31.12.2009

TEUR
A. AUFWENDUNGEN FÜR DIE ERWEITERUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBES 242.617,00 485
B. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 358.441,56 22
II. Sachanlagen 69.780,00 86
III. Finanzanlagen 535.520,12 526
C. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 126.899,35 160
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 493.692,96 506
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 288.952,50 431
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 8.653,00 14
2.124.556,49 2.230
PASSIVA
EUR 31.12.2010

EUR
31.12.2009

TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital
Grundkapital 2.150.000,00 + 2.150
Abzüglich Nennwert eigener Anteile - 14.700,00 0
II. Kapitalrücklage 2.629.417,02 + 2.629
III. Rücklage wegen eigener Anteile 14.700,00 + 26
IV. Bilanzverlust - 2.758.730,94 - 2.701
2.020.686,08 2.105
B. RÜCKSTELLUNGEN 34.530,00 32
C. VERBINDLICHKEITEN 69.340,41 93
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 69.340,41 € (Vorjahr 69.285,32 €)
2.124.556,49 2.230

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

der artec technologies AG, 49356 Diepholz

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der artec technologies AG ermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Die Darstellungs-, Ansatz- und Bewertungsstetigkeit in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist grundsätzlich beibehalten. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sind erstmals zum 31.12.2010 selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in die Bilanz aufgenommen worden und die eigenen Anteile in Höhe ihres Nennwertes vom gezeichneten Kapital abgesetzt worden. Insoweit besteht nur bedingte Vergleichbarkeit mit dem Vorjahresabschluss.

Herstellungskosten beinhalten grundsätzlich keine Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, für freiwillige soziale Leistungen, für betriebliche Altersversorgung sowie keine Fremdkapitalzinsen.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgte unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer - soweit zulässig - nach der linearen Methode.

Das Finanzanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bzw. den fortgeführten niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten. Das Niederstwertprinzip wurde bei der Bewertung der Erzeugnisse beachtet.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen ausgewiesen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt.

Auf die Ausübung des Wahlrechts zur Aktivierung latenter Steuern aufgrund von Verlustvorträgen wurde verzichtet.

Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennwert angesetzt. Eigene Anteile sind vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt worden.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind ausreichend bemessen und nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig.

Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert worden.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Geschäftsvorfälle in fremden Währungen sind im laufenden Geschäftsjahr mit aktuellen Kursen umgerechnet worden.

Angaben zur erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Soweit sich durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes die bisherige Form der Darstellung oder die bisher angewandten Bewertungsmethoden geändert haben, sind die Vorschriften der § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nicht angewendet worden (Art 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB).

Die Vorjahreszahlen wurden bei der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes nicht angepasst (Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB).

C. Sonstige Pflichtangaben

1. Anzahl und Nennbeträge der Aktien

Das Grundkapital der Gesellschaft besteht aus 2.150.000 Stück nennwertlosen Stückaktien (Inhaberaktien). Der Ausgabebetrag je Inhaberaktie hat 1,00 EUR betragen.

2. Anzahl der eigenen Aktien

Die artec technologies AG hält 14.700 eigene nennwertlose Stückaktien. Auf diese eigenen Aktien entfällt ein Grundkapital in Höhe von 14.700 €. Die eigenen Aktien sind im Verlauf der Geschäftsjahre 2008 und 2009 erworben worden. Der Erwerb erfolgte aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung, der ein Aktienrückaufprogramm ermöglichte.

3. Genehmigtes Kapital

Das genehmigte Kapital beträgt 1.075.000,00 €.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 4. April 2011 durch Ausgabe neuer Stammaktien in Form von Stückaktien gegen Bar oder Sacheinlage bis um 750.000,00 € zu erhöhen. (genehmigtes Kapital 2006)

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 19. Juli 2012 durch Ausgabe neuer Stammaktien in Form von Stückaktien gegen Bar oder Sacheinlage bis um 325.000,00 € zu erhöhen. (genehmigtes Kapital 2007)

4. Bedingtes Kapital

Das bedingte Kapital beträgt 1.075.000,00 €.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.075.000,00 €, eingeteilt in bis zu 1.075.000,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht.

5. Aufgliederung der Betrages nach § 268 Abs. 8 HGB (Ausschüttungssperre)

Zum 31. Dezember 2010 sind erstmals selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 348.367,56 € aktiviert worden. Hierdurch besteht in gleicher Höhe eine Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs.8 HGB.

6. Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs

Im Geschäftsjahr 2007 sind Aufwendungen für ein Datencenter als Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs unter Anwendung von § 269 HGB a.F. aktiviert worden. Zum 31.12.2010 betragen die aktivierten Aufwendungen noch 242.617,00 €. Es besteht in gleicher Höhe eine Ausschüttungssperre gem. § 269 S.2 HGB a.F..

7. Verlustvortrag

Der in den Bilanzverlust einbezogene Verlustvortrag beträgt 2.700.547,00 €.

8. Organe der Gesellschaft

Dem Vorstand der Gesellschaft mit dem Recht zur gemeinsamen Vertretung gehören an

Dipl.-Ing. Ingo Hoffmann, Diepholz,
Kaufmann Thomas Hoffmann, Diepholz.

Der Aufsichtsrat besteht aus:

Herrn Stefan Schütze, Berlin, (Vorsitzender)
Herrn Tino Menge, Diepholz und
Herrn Ulrich Hoffmann, Sydney.

9. Organbezüge, gewährte Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse

Gewährte Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse

Die Darlehen werden mit 4 % bzw. 7 % verzinst und haben sich im Geschäftsjahr 2010 wie folgt entwickelt:

Stand 31.12.2010
Darlehen Thomas Hoffmann 415.770,08 €
Darlehen Ingo Hoffmann 25.908,83 €

Daneben bestehen Forderungen aus Vorschüssen in Höhe von 135.000,00 €.

Diepholz, 8. April 2011

artec technologies AG

- Vorstand -

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde am 30.05.11 festgestellt.