Annual Report • May 7, 2024
Annual Report
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WKN 520 958 | ISIN DE 0005209589

artec technologies AG | Mühlenstraße 15-18 | 49356 Diepholz | www.artec.de
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| In Mio.€ | In Mio.€ | |
| Umsatzerlöse | 2,96 | 2,50 |
| EBITDA | 0,53 | 0,15 |
| EBITDA-Marge | 16% | 5% |
| EBIT | -0,004 | -0,55 |
| EBIT-Marge | -0,13% | -19% |
| EAT/Jahresüberschuss | 0,01 | -1,05 |
| EAT-Marge | 0,44% | -36% |
| Materialaufwandsquote | 31% | 30% |
| Abschreibungsquote | 16% | 24% |
| Handelsspanne | 69% | 70% |
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| In T€ | In T€ | |
| Cashflow | ||
| lf. Geschäftstätigkeit | 471 | 228 |
| Investitionstätigkeit | -494 | -442 |
| Finanzierungstätigkeit | -95 | -58 |
| v.d.Finanzmittelfonds | -117 | -273 |
| Ende der Periode | 128 | 245 |
| 2023 | 2022 |
|---|---|
| In Mio.€ | In Mio.€ |
| 3,32 | 3,28 |
| 82% | 82% |
| 15% | 15% |
| 3% | 2% |
| 117% | 115% |
| 12% | 7% |
| Aktien im Umlauf | 2,86 Mio, |
|---|---|
| Kurs (Xetra)(€) | 1,85 |
| Marktkapitalisierung (€) | 5,29 Mio. |
| Vorwort des Vorstands | 04 |
|---|---|
| Bericht des Aufsichtsrats | 07 |
| Geschäftsverlauf | 13 |
| Gewinn- und Verlustrechnung | 27 |
| Bilanz | 28 |
| Anhang für das Geschäftsjahr 2023 | 31 |
| A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss |
31 |
| B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden |
31 |
| C. Angaben und Erläuterungen zu Posten des Jahresabschlusses |
35 |
| D. Sonstige Pflichtangaben |
39 |
| Wiedergabe des Bestätigungsvermerks | 44 |
Der vorliegende Geschäftsbericht der artec technologies AG entspricht einem Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften des Aktiengesetzes. Der Bericht dient lediglich Informationszwecken im Rahmen der Veröffentlichungspflichten der artec technologies AG gemäß den AGB der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse. Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Geschäfts-, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der artec technologies AG. Diese Aussagen beruhen auf den derzeitigen Plänen, Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen des Unternehmens und unterliegen insofern Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die dazu führen können, dass die tatsächliche wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen haben nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts Gültigkeit. artec technologies beabsichtigt nicht, die zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren und übernimmt dafür keine Verpflichtung.
die artec technologies AG hat sich im Jahr 2023 positiv entwickelt. Wir haben unseren Umsatz um 20 % gesteigert, die EBITDA-Marge verbessert und uns technologisch weiterentwickelt. Dies alles vor dem Hintergrund der geopolitischen Spannungen, den Problemen der deutschen Wirtschaft und der anhaltenden Lieferkettenproblematik bei von uns benötigten Spezialtechnologien. Als Spezialist für die Übertragung, Aufzeichnung und Auswertung von audiovisuellen Daten aus offenen Informationsquellen (OSINT) profitieren wir von Megatrends wie Media Mining, Cloud und künstlicher Intelligenz (KI) genauso wie von dem zunehmenden Bedarf an Lösungen zur Bewahrung der öffentlichen Sicherheit und der Terrorabwehr. Damit blickt artec trotz aller Herausforderungen optimistisch in die Zukunft.
Im Jahr 2023 steigerte artec den Umsatz von 2,50 Mio. EUR auf rund 3,0 Mio. EUR, was zeigt, dass artec mit den sich ergänzenden Produktlinien XentauriX und Multieye gut positioniert ist, um die Marktanforderungen zu erfüllen und sich positiv weiterzuentwickeln. Neben den Umsatzerlösen konnte die Gesellschaft im vergangenen Geschäftsjahr auch beim Ertrag deutlich zulegen. Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich von 0,15 Mio. EUR auf 0,53 Mio. EUR, wodurch die EBITDA-Marge von 5 % auf 16 % stieg. Sowohl das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) mit -0,004 Mio. EUR (2022: -0,55 Mio. EUR) als auch das Nettoergebnis (EAT) mit 0,01 Mio. EUR (2022: -1,05 Mio. EUR) sind inzwischen ausgeglichen – die Tendenz ist weiter steigend. Der operative Cashflow konnte im Jahr 2023 deutlich verbessert werden, von 0,228 Mio. EUR auf 0,471 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote liegt wie im Vorjahr bei sehr soliden 82%.
Die Wachstumstreiber werden künftig bei artec Cloud-Angebote und KI-Applikationen sein. Ein herausragendes Beispiel ist unsere KI-gesteuerte, multilinguale Spracherkennung mit integrierter Übersetzungsfunktion für die XentauriX Media Plattform. Diese Innovation eröffnet unseren Kunden – darunter Broadcaster, Presseund Nachrichtenagenturen, Digitalverlage, Sicherheitskräfte (B.O.S.), Krisenzentralen sowie Finanz- und Wirtschaftsbereiche – völlig neue Möglichkeiten in der internationalen Medienanalyse und ermöglicht gleichzeitig erhebliche Zeit- und Kosteneinsparungen.
Ein weiteres großes Potenzial sehen wir im Geschäft mit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), wo wir von der Verbrechensaufklärung und -prävention bis hin zur Terrorabwehr unterstützen können. Der MULTIEYE BOS Manager ist unsere cloudbasierte Videoinformationsplattform für mobile Einsatzkräfte, Lagezentren und Leitstellen. Er hat sich als zentrales Managementsystem für Spezialeinsätze wie gezielte Observierungen bereits am Markt etabliert. Unser klares Ziel ist es, den MULTIEYE BOS Manager mehr und mehr als zentrale Plattform zu positionieren, da Insellösungen in Deutschland und anderen Ländern oft eine zentrale Datenanalyse und den behördenübergreifenden Informationsaustausch behindern.
Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war die Erweiterung unseres Leistungsspektrums um großflächige Videoobservierungsmöglichkeiten mittels Helikopter, Drohnen und mobiler Towersysteme, was sogar lokale Drohnenabwehr technisch möglich macht.
artec blickt insgesamt optimistisch in die Zukunft und strebt an, den Wachstumskurs auch im Jahr 2024 fortzusetzen. Dies basiert auf der aktuellen Geschäftsentwicklung, fortlaufenden Anfragen und der Erweiterung unseres Leistungsspektrums. Eine genauere Prognose wird zeitnah im Rahmen einer Pressemitteilung oder eines Webcasts veröffentlicht.
Ihr Thomas Hoffmann
der Aufsichtsrat der artec technologies AG hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm obliegenden Aufgaben nach Gesetz und Satzung ordnungsgemäß wahrgenommen.
Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Arbeit des Vorstands, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien regelmäßig überwacht und begleitet.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben dafür fortlaufend mit dem Vorstand und den leitenden Angestellten der Gesellschaft Kontakt gehalten und sich über den Geschäftsverlauf und wesentliche Vorgänge informiert. Dabei hat sich der Aufsichtsrat gründlich über mögliche interne und externe
Risiken für den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft informieren lassen. Die Ergebnisse dieser Erörterungen sind in die Maßnahmen, Entscheidungen und Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat eingeflossen.
Bedeutende Sachverhalte hat der Aufsichtsratsvorsitzende mit den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern besprochen und sie in die laufende Aufsichtsratsarbeit einbezogen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat sich darüber hinaus regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend über alle wichtigen Aspekte der Unternehmensplanung und der strategischen und
laufenden Geschäftsentwicklung durch den Vorstand berichten lassen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten damit stets ausreichend Gelegenheit, sich im Plenum des Aufsichtsrats mit den Berichten, Anträgen und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen sowie Anregungen einzubringen.
Alle zustimmungspflichtigen Angelegenheiten hat der Vorstand dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Entscheidung vorgelegt. Vom Aufsichtsrat erteilte Zustimmungen und Genehmigungen erfolgten stets nach ausführlicher Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls ergänzender Erläuterungen durch den Vorstand und die leitenden Angestellten der Gesellschaft.
Die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung von Vorstand und Aufsichtsrat verliefen in allen Fällen auf Basis gründlicher, sachgerechter Information und Diskussion kollegial, zügig und erfolgreich.
Der Aufsichtsrat der artec technologies AG trat im Geschäftsjahr 2023 zu fünf ordentlichen Sitzungen zusammen.
In den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen wurden stets die Berichterstattung des Vorstands über die Lage der Gesellschaft, das wirtschaftliche Umfeld, die Umsatz- und Kostenentwicklung sowie wesentliche Geschäftsvorfälle erörtert und potenzielle Risiken anhand einer dafür erstellten Risikomatrix besprochen und überwacht.


Im Januar hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit der Geschäftsleitung sowie dem Vertrieb ein Wochenend-Seminar abgehalten. Es wurde über interne Strukturen, Produktentwicklung und weitere Vertriebsmöglichkeiten diskutiert. Verschiedene Kampagnen und Vertriebsaktivitäten wurden geplant. Die Sitzung des Aufsichtsrats am 02.03.2023 wurde auch dazu genutzt, um nochmals die Ergebnisse des Wochenend-Seminars zu erörtern und über den Stand der begonnenen Maßnahmen zu diskutieren. Des Weiteren berichtete der Vorstand über den Geschäftsverlauf der ersten zwei Monate. Risiken wurden bewertet sowie Termine für das Geschäftsjahr 2023 festgelegt.
In der Sitzung am 26.04.2023 wurde dem Aufsichtsrat der testierte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 vorgelegt und durch den Vorstand sowie die anwesende Wirtschaftsprüferin erläutert. Dieser wurde sodann nach gründlicher Besprechung durch den Aufsichtsrat gebilligt und damit festgestellt. Ferner wurde die finanzielle und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft erörtert. Es wurde festgelegt, die Hauptversammlung nicht mehr virtuell, sondern in Präsenz abzuhalten, ebenso wurde der Termin sowie der Veranstaltungsort für die Hauptversammlung bestimmt.
Am 06.07.2023 trat der Aufsichtsrat zu einer Präsenzsitzung im Anschluss an die Hauptversammlung der Gesellschaft zusammen. Wesentlicher Gegenstand dieser Sitzung war die Berichterstattung des Vorstands über den bisherigen Geschäftsverlauf in 2023 sowie des derzeitigen Auftragsbestands und Stand der aktuellen Verhandlungen offener Angebote. Es wurde weiterhin über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen, die während des Vertriebsmeetings im Januar beschlossen wurden, berichtet.
Am 25.09.2023 haben sich der Aufsichtsrat und Vorstand mit dem Verlauf des ersten Halbjahres sowie der Erstellung des Halbjahresberichts auseinandergesetzt. Es wurden Vertriebsaktivitäten und Personalfragen erörtert. Risiken wurden anhand der Risiko-Matrix des Vorstandes einzeln besprochen und, soweit einschlägig neu bewertet.
In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 05.12.2023 hat der Vorstand einen Rückblick auf das Geschäftsjahr 2023 gegeben. Ebenso wurde die finanzielle und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft dargestellt, die Personalsituation und -planung diskutiert und ein Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024 gegeben.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der artec technologies AG für das Geschäftsjahr 2023 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kohl & Zerhusen GmbH, Steinfeld, (nachfolgend "Abschlussprüfer") geprüft. Den Prüfauftrag dazu hatte der Aufsichtsrat entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 30.06.2023 erteilt.
Der Abschlussprüfer erteilte für den Jahresabschluss der artec technologies AG für das Geschäftsjahr 2023 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Abschlussprüfer hat in seinem Bericht das Risikomanagement- und Überwachungssystem des Vorstands dargestellt und festgestellt, dass er es für geeignet hält, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Die Abschlussunterlagen und der Prüfbericht des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat vor. Sie wurden von den Aufsichtsratsmitgliedern eingehend geprüft und im Rahmen der Sitzung des Aufsichtsrates am 23.04.2024 gemeinsam erörtert. Vorstand und Abschlussprüfer boten Gelegenheit zur Erörterung allfälliger Fragen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, die vollumfänglich beantwortet wurden.
Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen und im Rahmen seiner eigenen Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Er hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der artec technologies AG für das Geschäftsjahr 2023 in seiner Sitzung vom 23.04.2024 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der artec technologies AG für das Geschäftsjahr 2023 nach § 172 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der artec technologies AG sehr herzlich für ihren außerordentlichen Einsatz und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Frankfurt, im April 2024 Für den Aufsichtsrat Veith Hamper (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
12 Jahresabschlussprüfung
Die artec technologies AG verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 eine positive Geschäftsentwicklung und einen erfreulichen Anstieg des Umsatzes um 20 % auf 3,0 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr. Die Umsatzerlöse setzen sich aus verschiedenen Geschäftsmodellen zusammen, darunter wiederkehrende Umsätze und Projektgeschäfte. Die wiederkehrenden Umsätze resultieren aus langfristigen Verbindungen mit Endkunden, wie beispielsweise Mietzahlungen für Hard- und Software, Nutzung des XentauriX Cloud Services sowie regelmäßigen Dienstleistungen wie Wartung und Upgrades. Die Finanzkennzahlen (HGB) konnten auf allen Ebenen verbessert werden. Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg von 0,15 Mio. EUR auf 0,53 Mio. EUR. Das EBIT verbesserte sich von -0,55 Mio. EUR auf -0,004 Mio. EUR. Beim Gewinn nach Steuern erreichte artec mit 0,01 Mio. EUR die Gewinnzone (2022: -1,05 Mio. EUR). Ende 2023 verfügte artec über eine Eigenkapitalquote von 82 %. Im Geschäftsjahr 2023 konnte ein Jahresüberschuss in Höhe von 0,01 Mio. EUR (Vorjahr: - 1,05 Mio. EUR) erwirtschaftet werden.
Gemäß § 248 Abs. 2 HGB wurden eigene Entwicklungskosten in Höhe von 0,44 Mio. EUR aktiviert und als "Aktivierte Eigenleistungen" in der GuV-Posten ausgewiesen. Die Gesamtleistung im Jahr 2023 einschließlich Umsatzerlöse, sonstiger Erträge und aktivierter Eigenleistungen, erhöhte sich um 17 % auf 3,4 Mio. EUR (vorher 2,9 Mio. EUR). Die Materialeinsatzquote blieb mit 31 % (vorher 30 %) bezogen auf die Gesamtleistung nahezu unverändert im Vergleich zum Vorjahr. Die Personalaufwandsquote reduzierte sich um 5 Prozentpunkte auf nunmehr 41 %.
Die Abschreibungen beliefen sich im Jahr 2023 auf 0,54 Mio. EUR, was einer Reduzierung um 0,157 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Reduzierung resultiert aus geringeren Abschreibungen auf die aktivierten Eigenleistungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich im Berichtsjahr um 23 % auf 0,47 Mio. EUR (vorher 0,61 Mio. EUR) im Vergleich zum Vorjahr. Durch die positive Geschäftsentwicklung mit einem Umsatzanstieg von 20 % konnte auch die Umsatzrendite deutlich verbessert werden und fällt mit 0,50 % (vorher – 41,77 %) wieder leicht positiv aus. Entsprechendes gilt auch für die Eigenkapitalrendite, die mit 0,55 % (vorher – 38,9 %) deutlich verbessert werden konnte. Die Handelsspanne, auf die Gesamtleistung berechnet, liegt nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahreszeitraum bei 69 % (70 %).
Es gibt Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz, die voraussichtlich in den kommenden Geschäftsjahren abgebaut werden. Diese Unterschiede führen zu passiven latenten Steuern. Im Wesentlichen betrifft dies die seit 2010 praktizierte Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (eigene Software-Entwicklungen) in der Handelsbilanz. Gleichzeitig bestehen körperschafts- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Entsprechend unserer Planungsrechnung für die Jahre 2024 bis 2028 erwarten wir, dass diese Verlustvorträge in den kommenden fünf Jahren zu einem erheblichen Teil für die steuerliche Verlustverrechnung genutzt werden können. Dieser voraussichtlich erzielbare Steuervorteil führt wiederum zu aktiven latenten Steuern. Bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern auf die Verlustvorträge wurde ein Sicherheitsabschlag auf die Planungsrechnung vorgenommen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz in Höhe von rund 30,18 %. Aus der Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern ergibt sich ein Aktivüberhang, der im Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit 0,38 Mio. EUR als aktive latente Steuern ausgewiesen wird.
Die Bilanz der artec technologies ist durch selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände geprägt, die zu Herstellungskosten bewertet und entsprechend ihren erwarteten Lebenszyklen abgeschrieben wurden. Der Buchwert dieser Vermögensgegenstände blieb im Vergleich zum Vorjahr mit 1,890 Mio. EUR (1,886 Mio. EUR) nahezu unverändert, was wie im Vorjahr einem Anteil von 57 % der Bilanzsumme entspricht. Die aktivierten Steuern trugen weitere 0,382 Mio. EUR bzw. 11,5 % zur Aktivseite bei.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 0,408 Mio. EUR (0,223 Mio. EUR) und waren zum Zeitpunkt der Berichterstattung vollständig beglichen. Im Berichtsjahr gab es keine Forderungsausfälle zu verzeichnen. Die Zahlungsmittel verringerten sich gegenüber dem Vorjahr auf 0,128 Mio. EUR (vorher 0,245 Mio. EUR).
Die wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus einem Darlehen bei der KFW, das mit 1 % verzinst und bis zum Ende der Laufzeit im September 2026 getilgt wird. Das Eigenkapital verbesserte sich leicht auf 2,70 Mio. EUR (vorher 2,69) Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote bleibt unverändert bei 82 %.
Im Berichtsjahr konnte mit 0,47 Mio. EUR (Vorjahr 0,23 Mio. EUR) ein positiver Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erzielt werden. Dies verdeutlicht, dass das Unternehmen aus seinen laufenden Geschäftsaktivitäten mehr Geld generiert hat als ausgegeben, was ein wesentlicher Indikator für die finanzielle Stabilität und Leistungsfähigkeit ist. Die höhere Mittelbindung bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen führt zu einem geringeren Cashflow. Der Grund für die Verbesserung des Cashflows ist hier im Wesentlichen das verbesserte Ergebnis. Aus der Investitionstätigkeit sind im Berichtsjahr 0,49 Mio. EUR (Vorjahr 0,44 Mio. EUR) abgeflossen. Hauptfaktoren sind hier die Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen (0,49 Mio. EUR), die auch die aktivierten Eigenleistungen beinhalten.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit von -0,10 Mio. EUR (Vorjahr 0,06 Mio. EUR) resultiert hauptsächlich aus der Rückzahlung von Finanzkrediten an die KfW. In der Gesamtbetrachtung ist der Finanzmittelfonds, der ausschließlich aus liquiden Mitteln besteht, gegenüber dem Vorjahr um 0,12 Mio. EUR auf 0,13 Mio. EUR zurückgegangen.
Im Berichtszeitraum investierte die artec technologies AG insgesamt 0,437 Mio. EUR in Forschungs- und Entwicklungskosten, welche als selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert wurden. Dabei lag der Fokus, wie in den Vorjahren, auf der Entwicklung neuer Hard- und Softwareprodukte sowie der Optimierung bestehender Produktgruppen. Für das Produkt XentauriX wurden zusätzlich einige Software-Entwicklungstätigkeiten extern vergeben.
Die artec technologies AG ist nach hausinterner Prüfung der Auffassung, die Voraussetzungen für die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung gemäß dem Forschungszulagengesetz (FZulG) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763) zu erfüllen. Daher beabsichtigt die Gesellschaft im Mai 2024 rückwirkend für den Zeitraum bis zum 1. Januar 2020 eine Erstattung von 25 % der Personalaufwendungen (F & E) bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) zu beantragen.
16 Geschäftsverlauf
Die artec-Aktie verzeichnete zum Ende des Geschäftsjahres 2022/23 zunächst eine Abwärtsbewegung und erreichte ein Jahrestief von 1,54 EUR (XETRA-Frankfurt). Von Januar 2023 bis April 2023 bewegte sich der Kurs nahezu unverändert um die Marke von 1,60 EUR (XETRA-Frankfurt). Ab April 2023 setzte eine Aufwärtsbewegung ein, die Anfang Juli 2023 mit einem Höchststand von 2,82 EUR (XETRA-Frankfurt) gipfelte. In der Folge fiel der Aktienkurs auf 1,80 EUR und blieb für kurze Zeit auf diesem Niveau, bevor es im Oktober 2023 zu einem erneuten Anstieg kam, der einen Spitzenwert von 2,76 EUR (XETRA-Frankfurt) erreichte. Danach sank der Aktienkurs allmählich (mit gelegentlichen Auf- und Abwärtsbewegungen) und schloss das Geschäftsjahr mit einem Wert von 1,86 EUR (XETRA-Frankfurt).
Die SMC-Research erstellt laufend Analysen und Kommentare über artec technologies AG. Diese sind auf der Website der artec www.artec.de einsehbar.
Der Bestand an eigenen Aktien zum 31. Dezember 2023 betrug 13.450 Stück
Der Krieg in der Ukraine geht in sein drittes Jahr, während der Konflikt zwischen Israel und der Hamas weitere Spannungen verursacht. Darüber hinaus bleibt die Inflation weit entfernt von den üblichen Werten. Sollten auch nur begrenzte Konflikte ausbrechen, besteht die Gefahr von Störungen auf dem weltweiten IT-Hardware-Markt.
artec ist von jeher im Projektgeschäft mit umfangreichen Herausforderungen und sich dynamisch ändernden externen Einflüssen vertraut und passt sich laufend an das gegebene Umfeld an. Dennoch, die exakten Auswirkungen auf die Kostenentwicklung dieser Faktoren sowie mögliche Engpässe und Verzögerungen in der Lieferkette lassen sich nicht zuverlässig prognostizieren.
artec ist wesentlich im Behördengeschäft tätig. Die Haushaltssperre in Deutschland hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe von Aufträgen im Behördengeschäft. Während einer Haushaltssperre werden staatliche Ausgaben vorübergehend eingefroren, um die finanzielle Stabilität zu gewährleisten oder bestimmte politische Ziele zu erreichen. In Bezug auf die Vergabe von Aufträgen bedeutet dies oft, dass geplante Projekte, Beschaffungen und Dienstleistungen verzögert oder sogar gestoppt werden können. Behörden sind möglicherweise gezwungen, ihre Ausgaben zu reduzieren oder Prioritäten neu zu ordnen, um den Haushaltsrahmen einzuhalten.
Für artec, das u.a. mit Behörden eng zusammenarbeitet, kann dies zu Unsicherheit und finanziellen Einbußen führen. Geplante Umsätze könnten ausbleiben oder verzögert werden, was die Liquidität und die Planungssicherheit beinträchtigen würde. Die Vielzahl an Unsicherheiten macht Vorhersagen derzeit schwierig.
Auf der technologischen Seite wird artec die Entwicklung von OSINT- Systemen bzw. Lösungen weiter forcieren. OSINT steht für "Open Source Intelligence" und bezeichnet die Sammlung, Analyse und Auswertung von öffentlich zugänglichen Informationen. Diese Informationen können aus verschiedenen Quellen stammen, darunter soziale Medien, Nachrichtenquellen, Foren und Websites. Das Ziel von OSINT- Systemen besteht darin, Erkenntnisse über bestimmte Themen, Ereignisse, Organisationen oder Personen zu gewinnen, indem öffentlich verfügbare Daten gesammelt und analysiert werden. Diese Erkenntnisse können für verschiedene Zwecke verwendet werden, darunter Sicherheit und Strafverfolgung, Nachrichtengewinnung, Wettbewerbsanalyse, und mehr. Es ist wichtig zu beachten, dass OSINT nur öffentlich zugängliche Informationen verwendet und keine illegalen Methoden wie Hacking oder unbefugten Zugriff auf geschützte Datenquellen beinhaltet.
Nach dem 31. Dezember 2023 hat es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gegeben.
Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.
Thomas Hoffmann
Vorstand
Die artec technologies AG wurde bis zum 31.03.2020 von Dipl.-Ing. Ingo Hoffmann und Kaufmann Thomas Hoffmann gemeinsam geleitet. Nachdem Ingo Hoffmann altersbedingt sein Amt als Vorstand zum 31.03.2020 beendet hat, wird die Gesellschaft von Alleinvorstand Thomas Hoffmann vertreten.
Ingo Hoffmann ist seit 2020 Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Er steht weiterhin in beratender Funktion für die Gesellschaft zur Verfügung und konzentriert sich auf die technologische Weiterentwicklung des Unternehmens.
Thomas Hoffmann ist Unternehmer und Manager mit internationaler Erfahrung. Nach einer Ausbildung in Betriebswirtschaft in London arbeitete er im Ausland als technischer Kaufmann für einen deutschen Erdöl- und Erdgasproduzenten. Nach Gründung der artec technologies war Thomas Hoffmann verantwortlich für die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens. Als Mitglied der Geschäftsführung ist er verantwortlich für die Geschäftsentwicklung, Vertrieb, Investor Relations und Personalmanagement. Seit Gründung von artec technologies leitet Thomas Hoffmann die wirtschaftlichen Geschicke des Unternehmens.

Aufsichtsratsvorsitzender: Veith Hamper (Frankfurt a. M., Rechtsanwalt)
stellv. Aufsichtsratsvorsitzender: Ingo Hoffmann (Diepholz, Diplom-Ingenieur)
Aufsichtsrat Ingo Estermann (Lohne, MBA)


Die artec technologies AG wurde am 14.06.2000 gegründet. Der Geschäftssitz ist Diepholz, Mühlenstraße 15-18.
Die artec technologies AG wurde bis zum 31.03.2020 von Dipl.-Ing. Ingo Hoffmann und Kaufmann Thomas Hoffmann gemeinsam geleitet. Nachdem Ingo Hoffmann altersbedingt sein Amt als Vorstand zum 31.03.2020 beendet hat, wird die Gesellschaft von Alleinvorstand Thomas Hoffmann vertreten.
Produktplattformen der artec technologies AG...




Die artec technologies AG entwickelt und produziert innovative Software- und Systemlösungen für die Übertragung, Aufzeichnung und Auswertung von Video-, Audio- und Metadaten in Netzwerken und Internet. Kunden nutzen seit dem Jahr 2000 die Produktplattformen MULTIEYE® für Videosicherheitslösungen und XENTAURIX® für Media & Broadcast Streaming und Recording Anwendungen.


Unter dem Markennamen MULTIEYE steht ein umfassendes Produktsortiment zur Erstellung von Video- Überwachungsanlagen und -Informationssystemen mit hoher Bildauflösung zur Verfügung. Unsere Produkte und Systemlösungen sind so multifunktional, dass sie dem Kunden einerseits Mehrwert bieten und andererseits auch für Aufgaben zur Video-Qualitätssicherung, Produktionskontrolle, Verkaufsförderung oder zur Maximierung der Betriebssicherheit eingesetzt werden.

Eine Vielzahl von Software Modulen steht für MULTIEYE zur Verfügung, von der datenschutzkonformen Videoüberwachung mit MULTIEYE PrivacyShield, MULTIEYE Kennzeichenerkennung, über Kassendatenerfassung und Aufzeichnung bis hin zu dem MULTIEYE PeopleCounter zur Messung der Kundenfrequentierung in Ladengeschäften.



XENTAURIX Media & Broadcast Systeme werden zur Netzwerk/Internet-basierten Übertragung, Aufzeichnung und Wiedergabe von TV, Hörfunk, Video und Metadaten in unterschiedlichsten Anwendungsbereichen eingesetzt: Fernseh-/Hörfunkstationen, IPTV- und Kabelnetzbetreiber verwenden unsere Produkte als Langzeit-Videorecorder für den gesetzlichen Sendenachweis (Compliance). TV-Stationen nutzen das System zusätzlich, um Videoclips für ihre Mediatheken zu erstellen sowie zur Analyse von TV-Zuschauerquoten.

Unternehmen, Medienbeobachter oder Institute recherchieren mit XENTAURIX Systemen in TV- und Radioaufzeichnungen nach relevanten Themen und Medieninhalten. Im Weiterbildungsbereich werden unsere Produkte als hochmodernes, wegweisendes ELearning System erfolgreich eingesetzt. Das neue XENTAURIX "Mobile-TV" wird in Zukunft auf allen gängigen Smart Phones und Tablets von geschlossenen Benutzergruppen genutzt mit Live und zeitversetzter Streamingwiedergabe.

Das MULTIEYE BOS Video Management System ist eine komplette Videoüberwachungsplattform, speziell für Sicherheitsbehörden entwickelt, bestehend aus mobilen Videorecordern mit LTE Übertragung, Proxyservern mit zentraler Aufzeichnung, Konfigurations- und Administrationsserver sowie mobilen wie auch stationären Abfragestationen.


Herausragende Merkmale bei dem System sind die zentrale Equipmentverwaltung, Administration und einsatzspezifische Konfiguration und Zusammenstellung von Mobilrecordern, LTE-Routern, Videokameras sowie VPN-Einstellungen über vordefinierte Presets.
| GuV | 2023 | 2022 | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Umsatzerlöse |
2.960.923,93 | 2.504 | |
| 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
-20.057,17 | - 21 |
|
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen |
437.179,85 | 368 | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge - davon aus Währungsumrechnung 43,49 € |
26.552,72 | 52 | |
| Gesamtleistung | 3.404.599,33 | 2.903 | |
| 5. Materialaufwand |
|||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
876.927,99 | 742 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen |
172.275,92 | 1.049.203,91 | 99 |
| Rohergebnis | 2.355.395,42 | 2.062 | |
| 6. Personalaufwand |
|||
| a) Löhne und Gehälter |
1.111.197,92 | 1.080 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
246.549,16 | 224 | |
| - davon für Altersversorgung 2.244,72 € |
1.357.747,08 | ||
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
539.075,46 | 696 | |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen - davon aus Währungsumrechnung 1.096,90 € |
468.281,62 | 613 | |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
6.088,43 | 6 | |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
7.550,17 | -1.461,74 | 6 |
| 11. Ergebnis vor Steuern |
-11.170,48 | - 551 |
|
| 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - davon latente Steuern -26.844,50 € |
-26.844,50 | 494 | |
| 13. Ergebnis nach Steuern |
15.674,02 | - 1.045 |
|
| 14. Sonstige Steuern |
725,00 | 1 | |
| 15. Jahresüberschuss (Jahresfehlbetrag) |
14.949,02 | - 1.046 |
|
| 16. Verlustvortrag aus dem Vorjahr |
-5.056.939,90 | - 4.011 |
|
| 17. Bilanzverlust |
-5.041.990,88 | - 5.057 |

| 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|
| Aktiva | EUR | EUR | TEUR |
| A. Anlagevermögen |
|||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
|||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
1.889.689,01 | 1.874 | |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
210,00 | 12 | |
| 1.889.899,01 | |||
| II. Sachanlagen |
|||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 112.043,00 | 157 | |
| 112.043,00 | |||
| III. Finanzanlagen |
|||
| Sonstige Ausleihungen | 306.387,20 | 304 | |
| 306.387,20 | |||
| B. Umlaufvermögen |
|||
| I. Vorräte |
|||
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 68.346,50 | 88 | |
| 68.346,50 | |||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
|||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
407.796,36 | 223 | |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände |
1.999,55 | 6 | |
| 409.795,91 | |||
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
127.904,89 | 245 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
19.709,99 | 16 | |
| D. Aktive latente Steuern |
381.905,42 | 355 | |
| 3.315.991,92 | 3.281 |


| 3.315.991,92 | 3.281 | ||
|---|---|---|---|
| 33.756,67 | 10 | ||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten |
|||
| 488.078,59 | |||
| - davon aus Steuern 89.979,93 € (Vorjahr: 38.170,46 €) - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 2.840,39 € (Vorjahr: 1.842,71 €) - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 98.445,35 € |
|||
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 86.495,88 € 4. Sonstige Verbindlichkeiten |
86.495,88 98.445,35 |
65 41 |
|
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 109.940,19 € |
293.981,36 | 389 | |
| 1. Anleihen - davon kovertibel 9.156,00 € - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 9.156,00 € |
9.156,00 | 9 | |
| C. Verbindlichkeiten |
|||
| 90.745,52 | |||
| Sonstige Rückstellungen | 90.745,52 | 78 | |
| B. Rückstellungen |
|||
| 2.703.411,14 | 2.688 | ||
| IV. Bilanzverlust davon Verlustvortrag -5.056.939,90 € |
-5.041.990,88 | - 5.057 |
|
| III. Rücklage wegen eigener Anteile |
13.450,00 | 13 | |
| II. Kapitalrücklage |
4.883.752,02 | 4.884 | |
| Grundkapital Abzüglich Nennwert eigener Anteile |
2.861.650,00 -13.450,00 |
2.862 - 13 |
|
| I. Gezeichnetes Kapital |
|||
| A. Eigenkapital |
|||
| EUR | EUR | TEUR | |
| Passiva | 31.12.2023 | 31.12.2022 |

Kapitalflussrechnung
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit |
471 | 228 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit |
-494 | -442 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit |
-95 | -58 |
| Verminderung/ Erhöhung des Finanzmittelfonds |
-117 | -273 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode |
128 | 245 |
| Firma: | artec technologies AG |
|---|---|
| Sitz: | Diepholz |
| Registergericht: | Amtsgericht Walsrode |
| Nummer beim Handelsregister: | HRB 100341 |
Der Jahresabschluss der artec technologies AG vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Darstellungs-, Ansatz- und Bewertungsstetigkeit in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist grundsätzlich beibehalten.
Herstellungskosten beinhalten grundsätzlich keine Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, für freiwillige soziale Leistungen, für betriebliche Altersversorgung sowie keine Fremdkapitalzinsen.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener Teile der Gemeinkosten bewertet. Fertiggestellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden auf Grundlage ihrer erwarteten Lebenszyklen abgeschrieben.
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgte unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode.
Das Finanzanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bzw. den fortgeführten niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Fertigungs- und Materialgemeinkosten einbezogen. Das Niederstwertprinzip wurde bei der Bewertung der Erzeugnisse beachtet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen ausgewiesen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt.
Die aufgrund des Auseinanderfallens von Handelsbilanz und Steuerbilanz gebildeten latenten Steuern berücksichtigen künftige Steuerbelastungen und -entlastungen und sind unter Zugrundelegung des unternehmensindividuellen Steuersatzes im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet. Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennwert angesetzt. Eigene Anteile sind vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt worden.
Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennwert angesetzt. Eigene Anteile sind vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt worden.
Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind ausreichend bemessen und nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig.
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert worden.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Geschäftsvorfälle in fremden Währungen sind im laufenden Geschäftsjahr mit aktuellen Kursen umgerechnet worden.
Gegenüber dem Vorjahr wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht geändert.
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgte unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode.
Das Finanzanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bzw. den fortgeführten niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen wurden vorgenommen, soweit der anteilige Unternehmenswert unter die Anschaffungskosten gesunken ist.
Bei den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte zu Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Fertigungs- und Materialgemeinkosten und der fertigungsveranlasste Werteverzehr des
Anlagevermögens einbezogen. Das Niederstwertprinzip wurde bei der Bewertung der Erzeugnisse beachtet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen ausgewiesen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt.
Die aufgrund des Auseinanderfallens von Handelsbilanz und Steuerbilanz gebildeten latenten Steuern berücksichtigen künftige Steuerbelastungen und -entlastungen und sind unter Zugrundelegung des unternehmensindividuellen Steuersatzes im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet.
Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennwert angesetzt.
Der Sonderposten für Investitionszuwendungen ist nach den vom Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelten Grundsätzen gebildet und nachfolgend aufgelöst.
Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind ausreichend bemessen und nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig.
Die mit den Pensionsrückstellungen verrechneten Vermögensgegenstände sind mit ihrem beizulegenden Wert bewertet.
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert worden.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Gegenüber dem Vorjahr wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht geändert.
Das Anlagevermögen entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:

| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | Stand 01.01.2023 EUR |
Zugänge 2023 EUR |
Abgänge 2023 EUR |
Stand 31.12.2023 EUR |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
4.451.305,16 | 437.179,85 | 0,00 | 4.888.485,01 |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
317.111,47 | 57.281,08 | 0,00 | 374.392,55 |
| 4.768.416,63 | 494.460,93 | 0,00 | 5.262.877,56 | |
| II. Sachanlagen |
||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
356.927,17 | 13.684,67 | 31.133,23 | 339.478,61 |
| III. Finanzanlagen |
||||
| Sonstige Ausleihungen | 304.298,77 | 6.088,43 | 4.000,00 | 306.387,20 |
| 5.429.642,57 | 514.234,03 | 35.133,23 | 5.908.743,37 |
| Buchwerte | Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand | Stand | Stand | Abgänge | Zugänge | Stand |
| 31.12.2022 EUR |
31.12.2023 EUR |
31.12.2023 EUR |
2023 EUR |
2023 EUR |
01.01.2023 EUR |
| 1.874.033,87 | 1.889.689,01 | 2.998.796,00 | 0,00 | 421.524,71 | 2.577.271,29 |
| 11.987,00 | 210,00 | 374.182,55 | 0,00 | 69.058,08 | 305.124,47 |
| 1.886.020,87 | 1.889.899,01 | 3.372.978,55 | 0,00 | 490.582,79 | 2.882.395,76 |
| 157.345,00 | 112.043,00 | 227.435,61 | 20.639,23 | 48.492,67 | 199.582,17 |
| 304.298,77 | 306.387,20 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2.347.664,64 | 2.308.329,21 | 3.600.414,16 | 20.639,23 | 539.075,46 | 3.081.977,93 |


Forderungen und Verbindlichkeiten
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit |
|||
|---|---|---|---|
| unter einem Jahr |
über einem Jahr |
insgesamt | |
| EUR | EUR | EUR | |
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
407.796,36 | 0,00 | 407.796,36 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände |
1.999,55 | 0,00 | 1.999,55 |
| 409.795,91 | 0,00 | 409.795,91 |
| Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit | ||||
|---|---|---|---|---|
| unter einem Jahr EUR |
ein bis fünf Jahre EUR |
über fünf Jahre EUR |
insgesamt EUR |
|
| 1. Anleihen |
9.156,00 | 0,00 | 0,00 | 9.156,00 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
109.940,19 | 184.041,17 | 0,00 | 293.981,36 |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
86.495,88 | 0,00 | 0,00 | 86.495,88 |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten |
98.445,35 | 0,00 | 0,00 | 98.445,35 |
| 304.037,42 | 184.041,17 | 0,00 | 488.078,59 |
Die artec technologies AG hielt zum 1. Januar 2015 14.700 eigene nennwertlose Stückaktien. Auf diese eigenen Aktien entfiel ein Grundkapital in Höhe von 14.700 €. Die eigenen Aktien sind im Verlauf der Geschäftsjahre 2008 und 2009 erworben worden. Der Erwerb erfolgte aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung, der ein Aktienrückkaufprogramm ermöglichte. Im Geschäftsjahr 2015 wurden 1.000 Stückaktien mit einem Grundkapital von 1 € je Aktie zum Kaufpreis von 1,65 € je Aktie verkauft. Der Kaufpreis ist in die Kapitalrücklage eingestellt worden. Somit hält die artec technologies AG ab dem Geschäftsjahr 2016 noch 13.700 eigene nennwertlose Stückaktien. Auf diese eigenen Aktien entfällt ein Grundkapital in Höhe von 13.700 €. Im Geschäftsjahr 2022 wurden 250 Stückaktien mit einem Grundkapital von 1 € je Aktie zum Kaufpreis von 2,24 € je Aktie verkauft. Der Kaufpreis ist in die Kapitalrücklage eingestellt worden. Somit hält die artec technologies AG ab dem Geschäftsjahr 2022 noch 13.450 eigene nennwertlose Stückaktien. Auf diese eigenen Aktien entfällt ein Grundkapital in Höhe von 13.450 €. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,47 %.
Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:
| Bilanzverlust zum 31. Dezember 2023: | -5.041.990,88 € |
|---|---|
| Jahresergebnis 2023 | 14.949,02 € |
| Verlustvortrag zum 31. Dezember 2022: | -5.056.939,90 € |
Zum 31. Dezember 2023 besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von 2.271.594,43 €. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
| 2.271.594,43 | |
|---|---|
| Zuzüglich aktive latente Steuern | 1.319.475,72 952.118,71 |
| Selbsterstellte immaterielle Vermögens gegenstände Abzüglich zugehörige passive latente Steuern |
1.889.689,01 -570.213,29 |

Es bestehen Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Diese Unterschiede führen zu passiven latenten Steuern.
Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuer-lichen Verlustvorträge gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Diesen Erwartungen liegt eine Planungsrechnung für die Jahre 2024 bis 2028 zugrunde, basierend auf eine Vertriebsstrategie, die gemeinsam mit dem Aufsichtsrat erarbeitet wurde.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz in Höhe von rund 30 % und resultiert aus folgenden Sachverhalten:
| EUR | |
|---|---|
| Differenzen zu aktiven latenten Steuern Verlustvorträge |
3.155.326,34 |
| Differenzen zu passiven latenten Steuern Selbst geschaffene Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.889.689,01 |

Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen und haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
| Stand am 01.01.2023 EUR |
Veränderung EUR |
Stand am 31.12.2023 EUR |
|
|---|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | 894.314,08 | 57.804,63 | 952.118,71 |
| Passive latente Steuern | 539.253,16 | 30.960,13 | 570.213,29 |
| Bilanzausweis (aktivischer Überhang) | 355.060,92 | 26.844,50 | 381.905,42 |
Über die in der Bilanz ausgewiesenen Schuldposten hinaus bestehen außerbilanzielle Geschäfte in Form von Miet-, Leasing- und sonstigen Verträgen mit folgenden geschätzten Belastungen:
| Fälligkeiten | EUR |
|---|---|
| Fällig bis zum 31. Dezember 2024 | 37.820,76 |
| Fällig 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 | 151.283,04 |
| Fällig nach dem 31. Dezember 2028 (jährlich) | 30.134,40 |
| 219.238,20 |
Bei den außerbilanziellen Geschäften handelt es sich um Miet- und Pachtverträge über die Anmietung betriebsnotwendiger Vermögensgegenstände. Besondere Vorteile oder Risiken und finanzielle Aus-wirkungen aus diesen Geschäften ergeben sich nicht.

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Der Personalbestand setzte sich im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt aus 22 Mitarbeitern (ohne Vorstände / ohne Auszubildende) zusammen.
Kaufmann Thomas Hoffmann, Diepholz.
Herrn Veith Hamper (Rechtsanwalt), Frankfurt am Main Herrn Ingo Hoffmann (Dipl.-Ingenieur), Diepholz Herrn Ingo Estermann (MBA), Diepholz
Die Darlehen werden mit 2 % verzinst und haben sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt entwickelt:
| Stand 01.01.2023 | Zinsen 2023 | Tilgung/Neuaufnahme | Stand 31.12.2023 | |
|---|---|---|---|---|
| Darlehen Thomas Hoffmann | 270.339,21 € | 5.456,62 € | 0,00 € | 275.795,83 € |
| Darlehen Ingo Hoffmann | 33.959,56 € | 631,81 € | -4.000,00 € | 30.591,37 € |
Diepholz, den 17. April 2024
artec technologies AG Vorstand -
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 (Anlagen 1 bis 3) der artec technologies AG, Diepholz, den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:
An die artec technologies AG, Diepholz
Wir haben den Jahresabschluss der artec technologies AG – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungsund Bewertungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der

Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/ 1-v2-hgb-ja-non-pie eine weitergeende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks."
Wir erstatten diesen Prüfungsbericht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.).
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Steinfeld, den 17. April 2024





Mühlenstraße 15-18 49356 Diepholz
Tel. +49 5441 59950 Fax +49 5441 599570 [email protected] www.artec.de
© artec technologies AG, Mai 2024. CVoD®, MULTIEYE® und XENTAURIX® sind eingetragene Marken der artec technologies AG.
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