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Artec Technologies AG — Annual Report 2011
Dec 7, 2012
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Annual Report
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Publication
artec technologies AG
Diepholz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz zum 31. Dezember 2011
der artec technologies AG
AKTIVA
| 31.12.2011 | 31.12.2010 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| A. AUFWENDUNGEN FÜR DIE ERWEITERUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBES | 1,00 | 243 | |
| B. ANLAGEVERMÖGEN | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 650.918,49 | 358 | |
| II. Sachanlagen | 57.389,00 | 70 | |
| III. Finanzanlagen | 562.835,83 | 536 | |
| C. UMLAUFVERMÖGEN | |||
| I. Vorräte | 103.038,32 | 127 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 400.726,48 | 494 | |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 215.289,63 | 289 | |
| D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 9.559,50 | 9 | |
| E. AKTIVE LATENTE STEUERN | 338.491,78 | ||
| 2.338.250,03 | 2.125 | ||
| PASSIVA | |||
| 31.12.2011 | 31.12.2010 | ||
| EUR | EUR | TEUR | |
| A. EIGENKAPITAL | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | |||
| Grundkapital | 2.150.000,00 | + 2.150 | |
| Abzüglich Nennwert eigener Anteile | -14.700,00 | -15 | |
| II. Kapitalrücklage | 2.629.417,02 | + 2.629 | |
| III. Rücklage wegen eigener Anteile | 14.700,00 | + 15 | |
| IV. Bilanzverlust | -2.589.770,26 | -2.759 | |
| 2.189.646,76 | 2.021 | ||
| B. RÜCKSTELLUNGEN | 37.430,00 | 35 | |
| C. VERBINDLICHKEITEN | 111.173,27 | 69 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 111.173,27 € (Vorjahr 69.340,41 €) | |||
| 2.338.250,03 | 2.125 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2011
der artec technologies AG, Diepholz
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der artec technologies AG vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Darstellungs-, Ansatz- und Bewertungsstetigkeit in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist grundsätzlich beibehalten. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sind erstmals zum 31. Dezember 2010 selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in die Bilanz aufgenommen worden und die eigenen Anteile in Höhe ihres Nennwertes vom gezeichneten Kapital abgesetzt worden. Insoweit besteht nur bedingte Vergleichbarkeit mit dem Vorjahresabschluss.
Herstellungskosten beinhalten grundsätzlich keine Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, für freiwillige soziale Leistungen, für betriebliche Altersversorgung sowie keine Fremdkapitalzinsen.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben.
Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener Teile der Gemeinkosten bewertet. Fertiggestellte immaterielle Vermögensgegenstände werden auf Grundlage ihrer erwarteten Lebenszyklus abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgte unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode.
Das Finanzanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bzw. den fortgeführten niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Fertigungsund Materialgemeinkosten einbezogen. Das Niederstwertprinzip wurde bei der Bewertung der Erzeugnisse beachtet.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen ausgewiesen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt.
Das Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern wurde erstmals zum 31.12.2011 ausgeübt.
Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennwert angesetzt. Eigene Anteile sind vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt worden.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind ausreichend bemessen und nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig.
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert worden.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Geschäftsvorfälle in fremden Währungen sind im laufenden Geschäftsjahr mit aktuellen Kursen umgerechnet worden.
C. Sonstige Pflichtangaben
1. Anzahl und Nennbeträge der Aktien
Das Grundkapital der Gesellschaft besteht aus 2.150.000 Stück nennwertlosen Stückaktien (Inhaberaktien). Der Ausgabebetrag je Inhaberaktie hat 1,00 € betragen.
2. Anzahl der eigenen Aktien
Die artec technologies AG hält 14.700 eigene nennwertlose Stückaktien. Auf diese eigenen Aktien entfällt ein Grundkapital in Höhe von 14.700 €. Die eigenen Aktien sind im Verlauf der Geschäftsjahre 2008 und 2009 erworben worden. Der Erwerb erfolgte aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung, der ein Aktienrückaufprogramm ermöglichte.
3. Bedingtes Kapital
Das bedingte Kapital beträgt 2.075.000,00 €.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 2.075.000,00 €, eingeteilt in bis zu 2.075.000,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht, und zwar durch Bedingtes Kapital 2007/I in Höhe von 1.075.000,00 € und Bedingtes Kapital 2011 in Höhe von 1.000.000,00 €.
4. Genehmigtes Kapital
Das genehmigte Kapital beträgt 1.075.000,00 €.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.08.2011 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.07.2016 durch Ausgabe neuer Stammaktien in Form von Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt 1.075.000,00 € zu erhöhen. (genehmigtes Kapital 2011)
5. Aufgliederung der Betrages nach § 268 Abs. 8 HGB (Ausschüttungssperre)
Zum 31.12.2011 sind selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 647.486,49 € aktiviert worden. Hierdurch besteht in gleicher Höhe eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs.8 HGB.
6. Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs
Im Geschäftsjahr 2007 sind Aufwendungen für ein Datencenter als Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs unter Anwendung von § 269 HGB a.F. aktiviert worden. Zum 31.12.2011 betragen die aktivierten Aufwendungen noch 1,00 €.
7. Verlustvortrag
Der in den Bilanzverlust einbezogene Verlustvortrag beträgt 2.758.730,94 €.
8. Organe der Gesellschaft
Dem Vorstand der Gesellschaft mit dem Recht zur gemeinsamen Vertretung gehören an
| ― | Dipl.-Ing. Ingo Hoffmann, Diepholz, |
| ― | Kaufmann Thomas Hoffmann, Diepholz. |
Der Aufsichtsrat besteht aus:
| ― | Herrn Stefan Schütze, Berlin, (Vorsitzender) |
| ― | Herrn Tino Menge , Diepholz und |
| ― | Herrn Ulrich Hoffmann, Sydney. |
9. Gewährte Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse
Die Darlehen werden mit 4% bzw. 7% verzinst und haben sich im Geschäftsjahr 2011 wie folgt entwickelt:
| Stand 31.12.2011 | |
|---|---|
| Darlehen Thomas Hoffmann | 445.826,13 € |
| Darlehen Ingo Hoffmann | 27.781,78 € |
Daneben bestehen Forderungen aus Vorschüssen in Höhe von 135.000,00 €.
Diepholz, den 26. April 2012
artec technologies AG
gez. Ingo Hoffmann
gez. Thomas Hoffmann
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde am 29.06.2012 festgestellt.