Annual / Quarterly Financial Statement • May 23, 2023
Annual / Quarterly Financial Statement
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Finanzbericht: 32445515
AKTIVA
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| 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| A. ANLAGEVERMÖGEN | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 2.099.179,19 | 2.214 | |
| II. Sachanlagen | 187.969,00 | 201 | |
| III. Finanzanlagen | 308.080,38 | 303 | |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | |||
| I. Vorräte | 109.318,17 | 119 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 373.849,07 | 669 | |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 517.617,14 | 466 | |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 18.837,99 | 20 | |
| D. AKTIVE LATENTE STEUERN | 849.437,61 | 620 | |
| 4.464.288,55 | 4.610 |
PASSIVA
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| 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| A. EIGENKAPITAL | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | |||
| Grundkapital | 2.861.650,00 | 2.862 | |
| Abzüglich Nennwert eigener Anteile | -13.700,00 | - 14 | |
| II. Kapitalrücklage | 4.883.192,02 | 4.883 | |
| III. Rücklage wegen eigener Anteile | 13.700,00 | 14 | |
| IV. Bilanzverlust | -4.011.031,25 | - 3.853 | |
| davon Verlustvortrag 3.853.073,68 | 3.733.810,77 | 3.892 | |
| B. RÜCKSTELLUNGEN | 87.742,55 | 63 | |
| C. VERBINDLICHKEITEN | 599.887,03 | 645 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 564.283,28 € (Vorjahr: 188.638,82 €) | |||
| D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 42.848,20 | 11 | |
| 4.464.288,55 | 4.610 |
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
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| Firma: | artec technologies AG |
| Sitz: | Diepholz |
| Registergericht: | Amtsgericht Walsrode |
| Nummer beim Handelsregister: | HRB 100341 |
Der Jahresabschluss der artec technologies AG vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Darstellungs-, Ansatz- und Bewertungsstetigkeit in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist grundsätzlich beibehalten.
Herstellungskosten beinhalten grundsätzlich keine Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, für freiwillige soziale Leistungen, für betriebliche Altersversorgung sowie keine Fremdkapitalzinsen.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener Teile der Gemeinkosten bewertet. Fertiggestellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden auf Grundlage ihrer erwarteten Lebenszyklen abgeschrieben.
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgte unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode.
Das Finanzanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bzw. den fortgeführten niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Fertigungs- und Materialgemeinkosten einbezogen. Das Niederstwertprinzip wurde bei der Bewertung der Erzeugnisse beachtet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen ausgewiesen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt.
Die aufgrund des Auseinanderfallens von Handelsbilanz und Steuerbilanz gebildeten latenten Steuern berücksichtigen künftige Steuerbelastungen und -entlastungen und sind unter Zugrundelegung des unternehmensindividuellen Steuersatzes im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet.
Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennwert angesetzt. Eigene Anteile sind vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt worden.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind ausreichend bemessen und nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig.
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert worden.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Geschäftsvorfälle in fremden Währungen sind im laufenden Geschäftsjahr mit aktuellen Kursen umgerechnet worden.
Gegenüber dem Vorjahr wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht geändert.
C. Angaben und Erläuterungen zu Posten des Jahresabschlusses
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| Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit | ||||
|---|---|---|---|---|
| unter einem Jahr | ein bis fünf Jahre | über fünf Jahre | insgesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten | 564.283,28 | 35.603,75 | 0,00 | 599.887,03 |
D. Sonstige Pflichtangaben
1. Anzahl der eigenen Aktien
Die artec technologies AG hielt zum 1. Januar 2015 14.700 eigene nennwertlose Stückaktien. Auf diese eigenen Aktien entfiel ein Grundkapital in Höhe von 14.700 €. Die eigenen Aktien sind im Verlauf der Geschäftsjahre 2008 und 2009 erworben worden. Der Erwerb erfolgte aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung, der ein Aktienrückkaufprogramm ermöglichte. Im Geschäftsjahr 2015 wurden 1.000 Stückaktien mit einem Grundkapital von 1 € je Aktie zum Kaufpreis von 1,65 € je Aktie verkauft. Der Kaufpreis ist in die Kapitalrücklage eingestellt worden. Somit hält die artec technologies AG ab dem Geschäftsjahr 2016 noch 13.700 eigene nennwertlose Stückaktien. Auf diese eigenen Aktien entfällt ein Grundkapital in Höhe von 13.700 €. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,48 %.
2. Entwicklung des Bilanzverlustes
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| Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt: | |
| Verlustvortrag zum 31. Dezember 2020 | -3.853.073,68 € |
| Jahresergebnis 2021 | -157.957,57 € |
| Bilanzverlust zum 31. Dezember 2021 | -4.011.031,25 € |
3. Aufgliederung der Betrages nach § 268 Abs. 8 HGB (Ausschüttungssperre)
Zum 31. Dezember 2021 besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von 2.864.063,80 €. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
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| EUR | |
|---|---|
| Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände | 2.014.626,19 |
| Abzüglich zugehörige passive latente Steuern | -579.707,71 |
| 1.434.918,48 | |
| Zuzüglich aktive latente Steuern | 1.429.145,32 |
| 2.864.063,80 |
4. Latente Steuern
Es bestehen Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Diese Unterschiede führen zu passiven latenten Steuern.
Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Diesen Erwartungen liegt eine Planungsrechnung für die Jahre 2022 bis 2026 zugrunde, basierend auf eine Vertriebsstrategie, die gemeinsam mit dem Aufsichtsrat erarbeitet wurde. Von den Planwerten der in den nächsten fünf Jahren nutzbaren Verlustvorträge wurde ein Sicherheitsabschlag vorgenommen der untere Rahmen der Planungen berücksichtigt.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz in Höhe von rund 28,78% und resultiert aus folgenden Sachverhalten:
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| EUR | |
|---|---|
| Differenzen zu aktiven latenten Steuern | |
| Verlustvorträge | 4.966.623,24 |
| Differenzen zu passiven latenten Steuern | |
| Selbst geschaffene Immaterielle Vermögensgegenstände | 2.014.626,19 |
Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen und haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
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| Stand am 01.01.2021 | Veränderung | Stand am 31.12.2021 | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Aktive latente Steuern | 1.226.598,07 | 202.547,25 | 1.429.145,32 |
| Passive latente Steuern | 606.713,80 | -27.006,09 | 579.707,71 |
| Bilanzausweis (aktivischer Überhang) | 619.884,27 | 229.553,34 | 849.437,61 |
5. Außerbilanzielle Geschäfte
Über die in der Bilanz ausgewiesenen Schuldposten hinaus bestehen außerbilanzielle Geschäfte in Form von Miet-, Leasing- und sonstigen Verträgen mit folgenden geschätzten Belastungen:
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| Fälligkeiten | EUR |
|---|---|
| Fällig bis zum 31. Dezember 2022 | 45.728,38 |
| Fällig 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 | 164.042,42 |
| Fällig nach dem 31. Dezember 2026 (jährlich) | 37.988,38 |
| 247.759,18 |
Bei den außerbilanziellen Geschäften handelt es sich um Miet- und Pachtverträge über die Anmietung betriebsnotwendiger Vermögensgegenstände. Besondere Vorteile oder Risiken und finanzielle Auswirkungen aus diesen Geschäften ergeben sich nicht.
6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten:
Krypto-Unternehmenswandelanleihe:
Die artec technologies AG ("Emittentin") emittiert ab März 2022 als elektronische Wertpapiere begebene Wandelschuldverschreibungen. Die Krypto-Unternehmenswandelanleihe der artec technologies AG kann von institutionellen und privaten Anlegern gezeichnet werden. Die Emission hat ein Volumen von bis zu 1.999.984,00 Euro und erfolgt auf Basis des am 10. Juni 2021 in Kraft getretenen Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG). Das elektronische Wertpapier hat eine Laufzeit von drei Jahren und einen Zinssatz von 3 % p.a. Der Nennbetrag der als Kryptowertpapier ausgegebenen Wandelschuldverschreibung beträgt 28 Euro. Mindestanzahl für die Zeichnung ist ein Kryptowertpapier. Am Ende der Laufzeit erfolgt eine Pflichtwandlung der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Krypto-Unternehmenswandelanleihen in artec-Aktien zu einem Wandlungspreis von 2,80 Euro Aktie und im Verhältnis 1 zu 10 - vorbehaltlich einer Anpassung gemäß den Anleihebedingungen. Die Emission erfolgt prospektfrei mit einem Basisinformationsblatt gemäß §§ 3 Nr. 2, 4 Abs. 1 Satz 4 WpPG ("BIB"). Die Emissionserlöse werden u. a. verwendet für Vertrieb und Marketing, Produktweiterentwicklungen und Ausbau der artec Cloud.
Ukraine-Krieg:
Ein direkter Einfluss des Ukraine-Konflikts auf die zukünftige Geschäftsentwicklung der artec ist nicht anzunehmen, da die Gesellschaft weder in der Ukraine noch in Russland aktiv ist und keine direkten Geschäftsbeziehungen dorthin bestehen. Mit den Lösungen im Bereich der Videosicherheit bietet die artec kein abstraktes EDV-Produkt an, sondern leistet einen positiven Beitrag zum Schutz von Personen und Sachwerten. Mögliche Auswirkungen auf Lieferketten hinsichtlich Energiebedarf und Kreditversorgung hätten allerdings mittelbar auch Einfluss auf die artec.
7. Mitarbeiterzahl
Der Personalbestand setzte sich im Geschäftsjahr 2021 im Durchschnitt aus 20 Mitarbeitern (ohne Vorstände / ohne Auszubildende) zusammen.
8. Organe der Gesellschaft
Dem Vorstand der Gesellschaft mit dem Recht zur gemeinsamen Vertretung gehört an:
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| ― | Kaufmann Thomas Hoffmann, Diepholz. |
Der Aufsichtsrat besteht aus:
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| ― | Herrn Veith Hamper (Rechtsanwalt), Frankfurt am Main |
| ― | Herrn Ingo Hoffmann (Dipl.-Ingenieur), Diepholz |
| ― | Herrn Ingo Estermann (MBA), Diepholz |
9. Gewährte Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse
Gewährte Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse
Die Darlehen werden mit 2 % verzinst und haben sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt entwickelt:
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| Stand 01.01.2021 | Zinsen 2021 | Tilgung/Neuaufnahme | Stand 31.12.2021 | |
|---|---|---|---|---|
| Darlehen Thomas Hoffmann | 259.747,75 € | 5.242,81 € | 0,00 € | 264.990,56 € |
| Darlehen Ingo Hoffmann | 42.237,29 € | 852,53 € | 0,00 € | 43.089,82 € |
Diepholz, den 29. März 2022
artec technologies AG
gez. Thomas Hoffmann
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde am 30.03.2022 festgestellt.
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