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Andritz AG Audit Report / Information 2024

Mar 6, 2025

735_10-k_2025-03-06_e058fbdc-e36f-4224-9869-3ba02fc02236.pdf

Audit Report / Information

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FINANZBERICHT 2024

Kennzahlen im Überblick

ANDRITZ-Gruppe 02
Geschäftsbereiche 03

Lagebericht 05

Konzernabschluss 2024 der ANDRITZ-Gruppe

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 39
Konzerngesamtergebnisrechnung 40
Konzernbilanz 41
Konzern-Cashflow-Statement 42
Entwicklung des Konzerneigenkapitals 43
Konzernanhang 44
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 (1) Börsegesetz 143
Glossar 144
Bestätigungsvermerk 146

KENNZAHLEN DER ANDRITZ-GRUPPE

Einheit 2024 2023 2022 2021 2020
Auftragseingang MEUR 8.276,9 8.551,9 9.263,4 7.879,7 6.108,0
Auftragsstand (per ultimo) MEUR 9.749,9 9.872,6 9.976,5 8.165,8 6.774,0
Umsatz MEUR 8.313,7 8.660,0 7.542,9 6.463,0 6.699,6
Umsatzrendite % 8,0 7,9 7,6 7,4 4,7
EBITDA MEUR 887,9 910,2 825,5 718,3 571,1
EBITDA-Marge % 10,7 10,5 10,9 11,1 8,5
EBITA1) MEUR 713,0 741,9 648,5 546,5 391,7
EBITA-Marge % 8,6 8,6 8,6 8,5 5,8
Vergleichbares EBITA MEUR 742,8 757,1 644,3 549,9 471,1
Vergleichbare EBITA-Marge % 8,9 8,7 8,5 8,5 7,0
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) MEUR 661,9 685,2 572,7 479,6 315,0
EBIT-Marge % 8,0 7,9 7,6 7,4 4,7
Ergebnis vor Steuern (EBT) MEUR 646,5 688,2 540,9 439,6 280,9
Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) MEUR 496,5 504,3 402,6 321,7 203,7
Konzernergebnis-Marge % 6,0 5,8 5,3 5,0 3,0
Konzernergebnis (nach Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) MEUR 496,5 510,2 409,6 325,5 207,1
Ergebnis je Aktie EUR 5,02 5,15 4,14 3,28 2,08
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit MEUR 636,5 375,0 710,8 529,6 461,5
Investitionen MEUR 237,5 226,2 184,4 160,1 131,8
Free Cashflow MEUR 399,0 148,8 526,4 369,5 329,7
Free Cashflow je Aktie EUR 4,0 1,5 5,3 3,7 3,3
Nettoumlaufvermögen MEUR 51,6 43,5 -324,4 -150,1 -48,8
Capital employed MEUR 1.462,2 1.433,8 1.049,5 1.211,5 1.345,1
Langfristige Vermögenswerte MEUR 2.674,3 2.615,1 2.571,2 2.585,2 2.497,5
Kurzfristige Vermögenswerte MEUR 5.488,7 5.882,2 5.920,6 5.087,6 4.559,2
Bilanzsumme MEUR 8.163,0 8.497,3 8.491,8 7.672,8 7.056,7
Summe Eigenkapital MEUR 2.280,0 2.157,5 1.834,7 1.567,3 1.255,7
Eigenkapitalquote % 27,9 25,4 21,6 20,4 17,8
Bruttoliquidität MEUR 1.434,4 1.787,2 2.051,1 1.837,9 1.719,3
Nettoliquidität MEUR 904,9 920,5 983,0 703,3 420,9
Nettoverschuldung2) MEUR -696,2 -710,9 -775,6 -472,1 -188,2
Leverage ratio - -0,8 -0,8 -0,9 -0,7 -0,3
Verschuldungsgrad % -30,5 -33,0 -42,3 -30,1 -15,0
ROE % 21,8 23,4 21,9 20,5 16,2
ROIC % 22,5 22,6 20,0 16,9 12,3
EV/EBITDA - 4,7 5,4 5,6 5,6 6,1
Abschreibungen/Umsatz % 2,7 2,6 3,2 3,6 3,8
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge) - 30.003 29.717 29.094 26.804 27.232

1) Die Abschreibungen sowie Wertminderungen für im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierte und vom Firmenwert getrennt angesetzte immaterielle Vermögenswerte betragen 51,1 MEUR (2023: 56,7 MEUR); der Wertminderungsaufwand der Firmenwerte beträgt 0,0 MEUR (2023: 0,0 MEUR).

2) Die Nettoverschuldung berechnet sich aus Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen sowie Leasingverbindlichkeiten abzüglich Bruttoliquidität. Daher bedeutet ein negatives Ergebnis, dass ANDRITZ mehr liquide Mittel als Schulden hat.

Alle Zahlen gemäß IFRS. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rechendifferenzen auftreten.

KENNZAHLEN DER GESCHÄFTSBEREICHE

Pulp & Paper

Einheit 2024 2023 2022 2021 2020
Auftragseingang MEUR 2.779,8 3.036,0 4.181,9 3.664,8 2.786,5
Auftragsstand (per ultimo) MEUR 2.459,1 3.135,8 4.083,1 3.247,9 2.457,0
Umsatz MEUR 3.461,1 3.987,4 3.431,3 2.953,1 3.238,0
EBITDA MEUR 457,8 494,7 456,5 411,9 388,1
EBITDA-Marge % 13,2 12,4 13,3 13,9 12,0
EBITA MEUR 373,7 412,5 374,1 335,4 311,8
EBITA-Marge % 10,8 10,3 10,9 11,4 9,6
Vergleichbares EBITA MEUR 382,0 418,7 379,9 344,9 320,3
Vergleichbare EBITA-Marge % 11,0 10,5 11,1 11,7 9,9
Investitionen MEUR 77,0 118,0 103,3 88,5 63,9
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge) - 13.150 13.306 12.841 11.036 10.617

Metals

Einheit 2024 2023 2022 2021 2020
Auftragseingang MEUR 1.707,2 1.997,7 2.008,6 1.778,8 1.143,6
Auftragsstand (per ultimo) MEUR 1.965,3 2.057,1 1.938,1 1.541,7 1.181,6
Umsatz MEUR 1.811,2 1.839,6 1.621,2 1.366,1 1.420,5
EBITDA MEUR 110,0 127,4 101,2 81,7 5,5
EBITDA-Marge % 6,1 6,9 6,2 6,0 0,4
EBITA MEUR 73,0 91,4 62,6 38,4 -46,7
EBITA-Marge % 4,0 5,0 3,8 2,8 -3,3
Vergleichbares EBITA MEUR 99,4 93,3 59,7 27,1 -11,5
Vergleichbare EBITA-Marge % 5,5 5,1 3,7 2,0 -0,8
Investitionen MEUR 60,0 34,7 31,8 25,5 26,5
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge) - 6.109 6.160 6.085 5.930 6.513

Hydropower

Einheit 2024 2023 2022 2021 2020
Auftragseingang MEUR 2.170,5 2.020,9 1.720,5 1.383,1 1.129,1
Auftragsstand (per ultimo) MEUR 3.933,7 3.398,8 2.878,4 2.467,2 2.281,8
Umsatz MEUR 1.537,9 1.521,7 1.313,0 1.132,4 1.100,1
EBITDA MEUR 121,9 113,9 107,7 95,7 65,4
EBITDA-Marge % 7,9 7,5 8,2 8,4 5,9
EBITA MEUR 96,3 88,1 72,3 63,2 36,9
EBITA-Marge % 6,3 5,8 5,5 5,6 3,4
Vergleichbares EBITA MEUR 94,1 95,1 73,8 67,6 59,5
Vergleichbare EBITA-Marge % 6,1 6,2 5,6 6,0 5,4
Investitionen MEUR 48,4 35,6 22,8 24,6 22,7
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge) - 6.004 5.782 6.102 5.930 6.199

A N D R I T Z - F i n a n z b e r i c h t 2 0 2 4 K e n n z a h l e n d e r G e s c h ä f t s b e r e i c h e

Environment & Energy

Einheit 2024 2023 2022 2021 2020
Auftragseingang MEUR 1.619,4 1.497,3 1.352,4 1.053,0 1.048,8
Auftragsstand (per ultimo) MEUR 1.391,8 1.280,9 1.076,9 909,0 853,6
Umsatz MEUR 1.503,5 1.311,3 1.177,4 1.011,4 941,0
EBITDA MEUR 198,2 174,2 160,1 129,0 112,1
EBITDA-Marge % 13,2 13,3 13,6 12,8 11,9
EBITA MEUR 170,0 149,9 139,5 109,5 89,7
EBITA-Marge % 11,3 11,4 11,8 10,8 9,5
Vergleichbares EBITA MEUR 167,3 150,0 130,9 110,3 102,8
Vergleichbare EBITA-Marge % 11,1 11,4 11,1 10,9 10,9
Investitionen MEUR 52,1 37,9 26,5 21,5 18,7
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge) - 4.740 4.469 4.066 3.908 3.903

Der Geschäftsbereich Hydro wurde zu Hydropower und Separation zu Environment & Energy umbenannt. Die Division Clean Air Technologies (bisher im Geschäftsbereich Pulp & Paper berichtet) und die Division Green Hydrogen (bisher im Geschäftsbereich Metals berichtet) werden im Geschäftsbereich Environment & Energy berichtet. Die Vergleichszahlen der Vorjahre sind ebenfalls in der neuen Berichtsstruktur ausgewiesen.

LAGEBERICHT

A
Wirtschaftliche
Rahmenbedingungen
B
Marktentwicklung
S. 07 1. Pulp & Paper
S. 07 2. Metals
S. 07 3. Hydropower
S. 07 4. Environment & Energy
C
Geschäftsentwicklung
S. 08 1. Änderung der Berichtsstruktur
S. 08 2. Auftragseingang
S. 09 3. Umsatz
S. 11 4. Auftragsstand
S. 12 5. Ertragslage
S. 16 6. Vermögens- und Finanzlage
S. 18 7. Investitionen
S. 18 8. Cashflow
S. 19 9. Akquisitionen

D— Risikomanagement

S. 20 1. Strategische Risiken
S. 24 2. Operative Risiken
S. 27 3. Risiken in Verbindung mit
Finanzinstrumenten
S. 28 4. Internes Kontroll- und
Risikomanagementsystem

LAGEBERICHT

A) WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Im Jahr 2024 wurden die globalen wirtschaftlichen Entwicklungen auf den wichtigsten Kontinenten der Welt weiterhin von der Geldpolitik der großen Zentralbanken beeinflusst, vor allem von ihrer Reaktion auf zuvor hohe und inzwischen rückläufige Inflationsraten, sowie von anhaltenden Kriegssituationen und geopolitischen Spannungen.

In Europa stieg das jährliche BIP für 2024 auf der Grundlage von saison- und kalenderbereinigten Quartalsdaten im Euroraum um 0,7% und in der EU um 0,9%, wie vom statistischen Amt der Europäischen Union, Eurostat, veröffentlicht.

Im Jahresdurchschnitt 2024 sank die Industrieproduktion im Vergleich zu 2023 im Euroraum um 1,7% und in der EU um 2,0%. Im Euroraum ging die Industrieproduktion von Investitionsgütern um 8,1% zurück.

Die jährliche Inflationsrate im Euroraum lag im Dezember 2024 bei 2,4%, verglichen mit 2,9% im Vorjahr, und die jährliche Inflationsrate in der EU lag im Dezember 2024 bei 2,7%, verglichen mit 3,4% im Vorjahr, wie aus den von Eurostat veröffentlichten Zahlen hervorgeht. Mit dem Ziel vor Augen, die Inflation auf ein mittelfristiges Niveau von 2,0% zu senken, hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Leitzins im vergangenen Jahr viermal gesenkt, zuletzt im Dezember 2024 um weitere 25 Basispunkte auf 3%, von einem Rekordhoch von 4,0% im Jahr 2023. Im Januar 2025 hat die EZB den Leitzins um weitere 25 Basispunkte auf 2,75% gesenkt.

Nach Angaben des U.S. Bureau of Economic Analysis (BEA) stieg das reale BIP in den Vereinigten Staaten im Jahr 2024 um 2,8% (vom Jahresniveau 2023 auf das Jahresniveau 2024), verglichen mit einem Anstieg von 2,9% im Jahr 2023, was auf einen Anstieg der Verbraucherausgaben, Investitionen, Staatsausgaben und Exporte zurückzuführen ist. Da sich die Inflation von ihren Höchstständen bereits abschwächt, hat die US-Notenbank (FED) ihren Leitzins schrittweise von 5,25%-5,50%, dem höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren - dreimal im Jahr 2024 auf 4,25%-4,50% im Dezember 2024 gesenkt (in diesem Schritt um 25 Basispunkte). Zuvor hatte sie den Leitzins seit März 2022 mehrfach angehoben und seit Juli letzten Jahres auf dem Höchststand gehalten, um hohe Inflationsraten zu bekämpfen und eine Rückkehr zum 2%-Ziel der Zentralbank zu erreichen. Nach Angaben des U.S. Bureau of Labor Statistics lag die Inflationsrate in den USA in den 12 Monaten bis Dezember 2024 bei +2,9%.

Chinas Wirtschaft wuchs im Jahr 2024 um +5% gegenüber dem Vorjahr und erreichte damit das Wachstumsziel der Regierung von rund 5%, sowie um +5,6% im vierten Quartal, was eine steigende Wachstumsrate im Vergleich zum dritten Quartal des Jahres 2024 (+4,6%) bedeutet.

Quellen: EC, ECB, Eurostat, FED, NBS China, Reuters, US BLS, US BEA

B) MARKTENTWICKLUNG

1. Pulp & Paper

Der Geschäftsbereich Pulp & Paper verzeichnete eine zufriedenstellende Projekt- und Investitionstätigkeit, die sich jedoch nach wie vor überwiegend auf die Modernisierung bestehender Zellstoff- und Papierfabriken konzentrierte. Nach einer längeren Phase der Verlangsamung der Aktivität erlebten Investitionen in größere neue Produktionskapazitäten für Zellstoffwerk gegen Ende des letzten Jahres eine gewisse Belebung, und erste Zellstoffprojekte wurden initiiert. Darüber hinaus haben sich die weltweiten Zellstoffpreise nach einer Konsolidierung in der ersten Jahreshälfte in der zweiten Jahreshälfte und bis ins Jahr 2025 hinein schon etwas erholt. Während sich die Investitionstätigkeit im Bereich der Power Boiler abgeschwächt hat, hat sich die Geschäftstätigkeit im Servicebereich weiter verbessert.

2. Metals

Angesichts der anhaltenden Herausforderungen in der Automobilindustrie verzeichnete der Bereich Metals Forming im Berichtszeitraum eine relativ zufriedenstellende Projekt- und Investitionstätigkeit, die durch die Nachfrage für Anwendungen ausserhalb der Automobilindustrie und der Nachfrage in China unterstützt wurde. Die Projektaktivität im Bereich Metals Processing (Anlagen für die Herstellung und Verarbeitung von Edelstahlbändern, Kohlenstoffstahlbändern und Aluminiumbändern) war im Jahr 2024 nach Steigerungen im Vorjahr aufgrund niedriger Stahlpreise und rückläufiger Industrieproduktion wieder rückläufig. In der zweiten Jahreshälfte war jedoch eine selektive Erholung der Projekttätigkeit zu verzeichnen.

3. Hydropower

Die weltweite Investitions- und Projekttätigkeit für elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 erneut einen Aufwärtstrend, der vor allem auf die kontinuierlich steigende Nachfrage nach (erneuerbarer) Energie und ein günstiges Energiepreisniveau, aber auch auf eine anhaltende Elektrifizierungs- und Dekarbonisierungsdynamik weltweit zurückzuführen ist. Während die westlichen Märkte wie Nordamerika und Europa weiterhin von Modernisierungsprojekten dominiert sind, tauchen in Schwellenländern wie Afrika, Asien und Lateinamerika wieder neue Greenfield-Projekte auf. Die steigende Nachfrage nach Energiespeichern und steigende Anforderungen an die Netzstabilität haben die Investitionstätigkeit in den Märkten für Pumpspeicherkraftwerke sowie Synchronkondensatoren weiter befördert.

4. Environment & Energy

Die weltweiten Märkte für Anlagen zur Fest-Flüssig-Trennung haben sich im Geschäftsjahr 2024 erneut positiv entwickelt. Eine zunehmende Projekt- und Investitionstätigkeit war im Bereich Separation (Abwasser, Lebensmittel, Aufbereitungsrückstände und chemische Anwendungen) zu verzeichnen. Die Nachfrage nach Futtermittel- und Biokraftstoffanlagen blieb auf einem soliden Niveau und war im Bereich Pumpen im Steigen begriffen. Die Nachfrage im Geschäftsbereich Clean Air Technologies, einschließlich Carbon Capture, stieg im Jahr 2024 erneut an, während sich die Vergabe zusätzlicher Projekte im Bereich von Anlagen für die Produktion von grünem Wasserstoff aufgrund eines immer noch etwas unsicheren regulatorischen Umfelds verzögerte.

C) GESCHÄFTSENTWICKLUNG

1. Änderungen in der Berichtsstruktur

Der Geschäftsbereich Hydro wurde zu Hydropower und Separation zu Environment & Energy umbenannt. Die Division Clean Air Technologies (bisher im Geschäftsbereich Pulp & Paper berichtet) und die Division Green Hydrogen (bisher im Geschäftsbereich Metals berichtet) werden im Geschäftsbereich Environment & Energy berichtet. Die Vergleichszahlen des Vorjahres sind ebenfalls in der neuen Berichtsstruktur ausgewiesen.

2. Auftragseingang

Der Auftragseingang der ANDRITZ-Gruppe entwickelte sich im Geschäftsjahr 2024 trotz der unverändert schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zufriedenstellend und lag mit 8.276,9 MEUR leicht unter dem Vorjahreswert (-3,2% versus 2023: 8.551,9 MEUR). In den Geschäftsbereichen Hydropower und Environment & Energy konnte der Auftragseingang gesteigert werden. Im Geschäftsbereich Pulp & Paper reduzierte sich der Auftragseingang, da weiterhin keine Großaufträge für neue Zellstoffanlagen von Kunden aus der Zellstoffund Papierindustrie getätigt wurden. Der Geschäftsbereich Metals verzeichnete aufgrund der weiterhin geringen Investmentaktivität insbesondere seitens Kunden im Automobilbereich einen starken Rückgang des Auftragseingangs.

Die Entwicklung der Geschäftsbereiche im Detail:

  • Pulp & Paper: Mit 2.779,8 MEUR erreichte der Auftragseingang ein solides Niveau und reduzierte sich um 8,4% verglichen mit dem Vorjahr (2023: 3.036,0 MEUR). Während sich der Auftragseingang im Bereich Service im Jahresvergleich leicht erhöhte, verzeichnete der Bereich Neuanlagen (Paper & Textile und Pulp & Power) einen signifikanten Rückgang aufgrund fehlender Großaufträge. Im letzten Quartal 2024 erholte sich der Auftragseingang im Bereich Neuanlagen und es wurden einige mittelgroße Aufträge verbucht.
  • Metals: Der Auftragseingang betrug im Berichtsjahr 1.707,2 MEUR und lag damit um 14,5% unter dem Rekordwert von 2023 mit 1.997,7 MEUR. Beide Bereiche, Metals Processing sowie Metals Forming (Schuler), waren mit geringer Investmentaktivität von Stahlproduzenten und Automobilherstellern konfrontiert.
  • Hydropower: Mit 2.170,5 MEUR erreichte der Auftragseingang nochmals ein sehr erfreuliches Niveau und erhöhte sich um 7,4% gegenüber dem Vorjahreswert (2023: 2.020,9 MEUR). Der Geschäftsbereich konnte einen Großauftrag für die Sanierung des Cahora Bassa-Wasserkraftwerks in Mosambik und einige mittelgroße Aufträge zur Lieferung elektromechanischer Ausrüstungen für neue Kraftwerke gewinnen.
  • Environment & Energy: Der Auftragseingang erreichte mit 1.619,4 MEUR wieder ein neues Höchstniveau (+8,2% versus 2023: 1.497,3 MEUR), obwohl der Bereich in der Vergleichsperiode einen großen Auftrag für eine Anlage zur Produktion von grünem Wasserstoff enthielt. Der Anstieg im Berichtsjahr ist im Wesentlichen auf den Bereich Separation und den Bereich Clean Air Technologies zurückzuführen, dem es gelang, den bisher größten Retrofit-Auftrag für einen Kunden in Deutschland zu verbuchen.

A N D R I T Z - F i n a n z b e r i c h t 2 0 2 4 L a g e b e r i c h t

Einheit 2024 2023 +/-
Pulp & Paper MEUR 2.779,8 3.036,0 -8,4%
Metals MEUR 1.707,2 1.997,7 -14,5%
Hydropower MEUR 2.170,5 2.020,9 +7,4%
Environment & Energy MEUR 1.619,4 1.497,3 +8,2%
MEUR 8.276,9 8.551,9 -3,2%

2024 (2023) in %

Auftragseingang nach Geschäftsbereichen UMSATZ

UMSATZ Auftragseingang nach Regionen 2024 (2023) in %

A Europa 31 (35)
B Nordamerika 24 (21)
C Asien (ohne China) 14 (19)
D China 12 (11)
E Südamerika 10 (10)
F Afrika, Australien 9 (4)

3. Umsatz

Der Umsatz der ANDRITZ-Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2024 8.313,7 MEUR und lag damit aufgrund des reduzierten Auftragseingangs im Vorjahr erwartungsgemäß unter dem hohen Vorjahreswert (-4,0% versus 2023: 8.660,0 MEUR).

Der Geschäftsbereich Environment & Energy (+14,7%) konnte den Umsatz im Jahresvergleich deutlich steigern, getrieben durch die planmäßige Abarbeitung des hohen Auftragsstandes, der sich in diesem Geschäftsbereich in den vergangenen Berichtsperioden aufgebaut hat. Während die Geschäftsbereiche Hydropower (+1,1%) und Metals (-1,5%) eine stabile Entwicklung zeigten, reduzierte sich der Umsatz im Geschäftsbereich Pulp & Paper (-13,2%) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, was auf den anhaltend schwachen Markt in der Zellstoff- und Papierindustrie zurückzuführen ist.

Die Umsatzentwicklung der Geschäftsbereiche im Überblick:

Einheit 2024 2023 +/-
Pulp & Paper MEUR 3.461,1 3.987,4 -13,2%
Metals MEUR 1.811,2 1.839,6 -1,5%
Hydropower MEUR 1.537,9 1.521,7 +1,1%
Environment & Energy MEUR 1.503,5 1.311,3 +14,7%
MEUR 8.313,7 8.660,0 -4,0%

UMSATZ Umsatz nach Regionen 2024 (2023) in %

A Europa 31 (28)
B Nordamerika 25 (24)
C Asien (ohne China) 17 (17)
D Südamerika 12 (14)
E China 11 (13)
F Afrika, Australien 4 (4)

Der Anteil des Serviceumsatzes am Umsatz der Gruppe und der Geschäftsbereiche in % im Überblick:

Einheit 2024 2023
ANDRITZ-Gruppe % 41 38
Pulp & Paper % 51 42
Metals % 27 25
Hydropower % 37 39
Environment & Energy % 40 44

Der Anteil des Servicegeschäfts am Gesamtumsatz der ANDRITZ-Gruppe ist angestiegen, da im Jahresvergleich höhere Umsätze im Bereich Service erzielt wurden, aber auch weil im Jahresvergleich der Umsatz im Bereich Neuanlagen gesunken ist.

4. Auftragsstand

Der Auftragsstand der ANDRITZ-Gruppe per 31. Dezember 2024 betrug 9.749,9 MEUR (-1,2% versus 31. Dezember 2023: 9.872,6 MEUR). Während sich der Auftragsstand in den Geschäftsbereichen Hydropower und Environment & Energy erhöhte, reduzierte sich der Auftragsstand in den Geschäftsbereichen Pulp & Paper und Metals im Zuge der planmäßigen Abarbeitung der im Auftragsstand befindlichen Großaufträge.

AUFTRAGSS

Auftragsstand nach Regionen per 31. Dez. 2024 (31. Dez. 2023) in %

A Europa 27 (28)
B Asien (ohne China) 24 (26)
C Nordamerika 22 (22)
D China 11 (10)
E Südamerika 7 (10)
F Afrika, Australien 9 (4)

5. Ertragslage

a) Operatives Ergebnis und Rentabilität

Das operative Ergebnis (EBITA) reduzierte sich im Gleichschritt mit dem Umsatz und lag mit 713,0 MEUR unter dem hohen Vorjahreswert (-3,9% versus 2023: 741,9 MEUR). Die Geschäftsbereiche Hydropower und Environment & Energy verzeichneten eine zum Teil deutliche Steigerung des operativen Ergebnisses, während die Geschäftsbereiche Pulp & Paper und Metals eine zum Teil deutliche Reduktion zeigten. Die Rentabilität (EBITA-Marge) war mit 8,6% unverändert gegenüber dem Vorjahr (2023: 8,6%).

Das vergleichbare EBITA der Gruppe (ohne Berücksichtigung von Einmalaufwand für Restrukturierungsmaßnahmen) betrug 742,8 MEUR und lag damit leicht unter dem vergleichbaren EBITA des Vorjahres (2023: 757,1 MEUR). Die vergleichbare EBITA-Marge stieg auf 8,9% und erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahr (2023: 8,7%).

Die Rentabilitätsentwicklung nach Geschäftsbereichen:

  • Pulp & Paper: Die EBITA-Marge erhöhte sich auf 10,8% (2023: 10,3%). Die im Jahresvergleich etwas höhere Rentabilität ist im Wesentlichen auf den veränderten Auftragsmix (höherer Serviceanteil) sowie das Auslaufen der Abarbeitung von etwas margenschwächeren Großaufträgen zurückzuführen. Die vergleichbare EBITA-Marge lag bei 11,0% (2023: 10,5%).
  • Metals: Die EBITA-Marge im Geschäftsbereich reduzierte sich auf 4,0% (2023: 5,0%). Der Anstieg der Rentabilität im Bereich Metals Processing konnte den Rückgang im Bereich Metals Forming (Schuler), welcher unter anderem auf Vorsorgen für Kapazitätsanpassungen zurückzuführen ist, nicht vollständig kompensieren. Die vergleichbare EBITA-Marge betrug 5,5% (2023: 5,1%).
  • Hydropower: Die Rentabilität im Geschäftsbereich erhöhte sich auf 6,3% (2023: 5,8%), was auf die kontinuierliche Abarbeitung von Altprojekten aus dem Auftragsstand sowie die positive Rentabilitätsentwicklung des Servicebereichs zurückzuführen ist. Die vergleichbare EBITA-Marge betrug 6,1% (2023: 6,2%).
  • Environment & Energy: Die EBITA-Marge im Geschäftsbereich erreichte mit 11,3% erneut ein sehr erfreuliches Niveau und lag leicht unter dem hohen Vorjahreswert (2023: 11,4%). Die vergleichbare EBITA-Marge betrug 11,1% (2023: 11,4%).

b) Aufwandsstrukur

Der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2024 betrug 4.244,6 MEUR und lag damit deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (2023: 4.718,3 MEUR). In Folge des Umsatzrückgangs und des niedrigeren Anteils von Capital Aufträgen reduzierte sich die Materialquote (Anteil des Materialaufwands am Umsatz) auf 51,1% (2023: 54,5%).

Der Personalaufwand lag aufgrund des Personalanstiegs aber auch aufgrund der in Folge der allgemeinen Inflation auch relativ hohen tariflichen Gehaltssteigerungen in einigen Ländern mit 2.300,8 MEUR deutlich über dem Niveau des Vorjahres (2023: 2.165,8 MEUR), die Personalquote (Anteil des Personalaufwands am Umsatz) erhöhte sich auf 27,7% (2023: 25,0%).

Die sonstigen Aufwendungen betrugen im Berichtszeitraum 1.051,3 MEUR (2023: 1.024,6 MEUR) und umfassen vor allem Aufwendungen für Transportleistungen, Vertrieb, Verwaltungs- und Beratungsaufwendungen, Reiseaufwendungen sowie für Reparaturen und Instandhaltungen.

Die Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr 2024 226,0 MEUR (2023: 225,0 MEUR). Es entfielen 56,0 MEUR (2023: 54,8 MEUR) auf Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und 167,7 MEUR (2023: 161,9 MEUR) auf Abschreibungen von Sachanlagen. Im Geschäftsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von 2,3 MEUR erfasst (2023: 8,3 MEUR), welche im Wesentlichen Gebäude und Maschinen betroffen haben.

Weder 2024 noch 2023 wurden Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte erfasst.

c) Finanzergebnis und Steuern

Das Finanzergebnis betrug im Geschäftsjahr -15,4 MEUR (2023: 3,0 MEUR).

Das Netto-Zinsergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahreswert aufgrund des Rückgangs des Zinsniveaus sowie geringerer Bruttoliquidität reduziert (1.434,4 MEUR versus 2023: 1.787,2 MEUR). Die niedrigere Bruttoliquidität ist auf einen Anstieg des Nettoumlaufvermögens im Rahmen der planmäßigen Abwicklung von Großaufträgen und auf die Rückzahlung von Darlehen im Laufe des Geschäftsjahres zurückzuführen.

Der signifikante Rückgang des sonstigen Finanzergebnisses im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf einen Sondereffekt im Zusammenhang mit der Entkonsolidierung einer Gesellschaft zurückzuführen. Das sonstige Finanzergebnis enthält 2024 einen Sondereffekt aus der Abschreibung eines Darlehens gegenüber dieser Gesellschaft und das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen enthält einen Sondereffekt aus der Bewertung der verbleibenden Anteile zum beizulegenden Zeitwert.

Die Steuerquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 26,7% auf 23,2% reduziert. Vor allem die Aktivierung von Verlustvorträgen durch positive Effekte im Rahmen von Verschmelzungen, aktives Management von Steuergruppen und die konsequente Nutzung von Forschungs- und Investitionsbegünstigungen haben zur Reduzierung der Steuerquote beigetragen.

d) Ergebnis und Dividende je Aktie

Das Ergebnis je Aktie reduzierte sich auf 5,02 EUR (2023: 5,15 EUR). Im Rahmen der Hauptversammlung am 27. März 2025 wird der Vorstand für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von 2,60 EUR je Aktie vorschlagen (2023: 2,50 EUR). Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 51,8% (2023: 48,5%). 6,00

Dividende für 2024: Vorschlag an die Hauptversammlung.

e) Wertschöpfung

Die Nettowertschöpfung erhöhte sich im Geschäftsjahr um 3,3% auf 2.948 MEUR (2023: 2.854 MEUR). Hinsichtlich der Verteilung der Wertschöpfung auf die wesentlichen Stakeholder entfielen 1.316 MEUR (2023: 1.239 MEUR) auf die Beschäftigten. Basierend auf dem Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2024 erhöhte sich der Anteil, der auf die Aktionäre entfällt, nach Steuern auf 184 MEUR (2023: 180 MEUR). Der Staat und die sozialen Sicherungssysteme partizipieren an der Wertschöpfung über Steuern und Sozialabgaben mit 1.205 MEUR (2023: 1.179 MEUR). Der im Konzern verbleibende Wertschöpfungsanteil betrug 243 MEUR (2023: 256 MEUR).

6. Vermögens- und Finanzlage

a) Vermögens- und Kapitalstruktur

Die Bilanzsumme betrug 8.163,0 MEUR (31. Dezember 2023: 8.497,3 MEUR), die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 27,9% (31. Dezember 2023: 25,4%).

Aktiva

A B C
A Langfristige Vermögenswerte: 33% 2.674,3 MEUR
B Sonstige kurzfristige Vermögenswerte: 48% 3.937,3 MEUR
C Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte: 19% 1.551,4 MEUR
Passiva
A B C D
A Summe Eigenkapital inkl. nicht beherrschende Anteile: 28% 2.280,0 MEUR
A Summe Eigenkapital inkl. nicht beherrschende Anteile: 28% 2.280,0 MEUR
B Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen sowie Leasingverbindlichkeiten: 9% 738,2 MEUR
C Sonstige langfristige Schulden: 8% 670,3 MEUR
D Sonstige kurzfristige Schulden: 55% 4.474,5 MEUR

Auf der Aktivseite waren per 31. Dezember 2024 Sachanlagen (1.270,7 MEUR), Geschäfts- oder Firmenwerte (860,4 MEUR), aktive latente Steuern (211,6 MEUR) und immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte (139,9 MEUR) die bedeutendsten Posten im Bereich des langfristigen Vermögens (2.674,3 MEUR). Zu den wichtigsten Posten des sonstigen kurzfristigen Vermögens (3.937,3 MEUR) zählen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte (2.268,1 MEUR) sowie Vorräte (1.162,4 MEUR).

Passivseitig inkludieren die sonstigen kurzfristigen Schulden (4.474,5 MEUR) vor allem Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung (1.321,6 MEUR), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (954,8 MEUR) sowie Rückstellungen (396,1 MEUR). In den kurzfristigen sonstigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten (1.145,4 MEUR) sind Abgrenzungen und ausstehende auftragsbezogene Kosten (617,8 MEUR) sowie Urlaubsverpflichtungen und sonstige Personalverbindlichkeiten (356,2 MEUR) die bedeutendsten Posten. Die sonstigen langfristigen Schulden (670,3 MEUR) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer (341,2 MEUR), sonstige Rückstellungen (202,8 MEUR) und passive latente Steuern (87,1 MEUR).

b) Eigene Aktien

Zum 31. Dezember 2024 hielt die Gesellschaft 6.443.716 eigene Aktien bzw. 6,2% des Grundkapitals – im Wesentlichen zur Bedienung von Aktienoptionsprogrammen und der Ausgabe von Aktien an Beschäftigte – mit einem Marktwert von 315,6 MEUR.

Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel F) 34. Eigenkapital.

c) Brutto- und Nettoliquidität

Die Bruttoliquidität reduzierte sich auf 1.434,4 MEUR (per ultimo 2023: 1.787,2 MEUR), die Nettoliquidität betrug 904,9 MEUR (per ultimo 2023: 920,5 MEUR).

Per Jahresende 2024 war die Liquiditätsposition der ANDRITZ-Gruppe mit Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 1.164,6 MEUR, Termineinlagen in Höhe von 127,7 MEUR und sonstigen kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 142,1 MEUR weiterhin sehr stark. Die Finanzverbindlichkeiten der ANDRITZ-Gruppe setzten sich aus Schuldscheindarlehen in Höhe von 428,8 MEUR, einem OeKB-Bankdarlehen in Höhe von 68,0 MEUR und sonstigen Bankverbindlichkeiten in Höhe von 32,7 MEUR, hauptsächlich in regulierten Ländern wie China und Indien, zusammen. 2024 hat ANDRITZ Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von 300,0 MEUR planmäßig getilgt (2023: 165,5 MEUR getilgt).

d) Kredit- und Avallinien

Zusätzlich zu den hohen liquiden Mitteln standen der ANDRITZ-Gruppe per Jahresende 2024 folgende Kredit- und Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen, Gewährleistungen etc. zur Verfügung:

  • Kreditlinien: 650 MEUR, davon 2 MEUR ausgenutzt
  • Avallinien: 6.886 MEUR, davon 3.160 MEUR ausgenutzt

7. Investitionen

Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte betrugen im Geschäftsjahr 2024 237,5 MEUR und lagen damit über dem Niveau des Vorjahres (2023: 226,2 MEUR). Die Investitionen verteilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche: INVESTITION

Die Investitionsschwerpunkte betrafen – wie in den Vorjahren – insbesondere Modernisierungen von Fertigungsstätten sowie vereinzelte Erweiterungsinvestitionen zur Unterstützung des Wachstums im Wesentlichen in Europa und China.

8. Cashflow

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 636,5 MEUR und lag damit deutlich über dem Vorjahreswert (2023: 375,0 MEUR). Der Anstieg ist unter anderem auf die Veränderung des Nettoumlaufvermögens (-114,7 MEUR 2024 gegenüber -315,4 MEUR 2023) zurückzuführen.

Nach Abzug von Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 237,5 MEUR (2023: 226,2 MEUR) betrug der Free Cashflow 399,0 MEUR (2023: 148,8 MEUR).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -207,5 MEUR (2023: 266,9 MEUR). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus den höheren Auszahlungen für den Kauf von lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten sowie den geringeren Einzahlungen aus dem Verkauf von lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -753,3 MEUR (2023: -410,6 MEUR). Die Veränderung ist vor allem bedingt durch höhere Rückzahlungen von Schuldscheindarlehen (-300,0 MEUR 2024 gegenüber -165,5 MEUR 2023) sowie eine höhere Dividendenzahlung (2024 mit -248,5 MEUR gegenüber 2023 mit -208,3 MEUR). Im Geschäftsjahr 2024 wurden eigene Aktien in Höhe von 116,7 MEUR zurückgekauft (2023: 0 MEUR) und es wurden Zahlungen in Höhe von 14,9 MEUR an frühere Eigentümer aufgrund bedingter Kaufpreise getätigt (2023: 0 MEUR)

9. Akquisitionen

Die ANDRITZ-Gruppe hat im Mai 2024 die in Finnland ansässige Procemex Oy und ihre Tochtergesellschaften in Deutschland, Japan und den USA erworben. Procemex ist ein weltweit führender Anbieter von integrierten Bahnbeobachtungs- und -inspektionslösungen für die Zellstoff- und Papierindustrie. Die Akquisition stärkt das Automatisierungs- und Digitalisierungsportfolio von ANDRITZ und erweitert das Produktangebot im Geschäftsbereich Pulp & Paper.

ANDRITZ hat im Oktober 2023 einen Vertrag mit der Flowserve Corporation mit Sitz in Texas, USA, zur Übernahme des Geschäfts der NAF AB unterzeichnet. Das Closing der Akquisition fand im Mai 2024 statt. NAF AB, mit Sitz in Linköping, Schweden ist ein führender Anbieter mit langjähriger Erfahrung in der Bereitstellung von Prozessregelventilen für die Zellstoff- und Papierindustrie sowie andere verwandte Industrien. Durch diese Akquisition wird das Produkt- und Dienstleistungsportfolio von ANDRITZ im Bereich der Prozesssteuerung erweitert und gestärkt.

ANDRITZ hat im September 2024 die PulpEye AB mit Sitz in Örnsköldsvik, Schweden, erworben. PulpEye ist ein Technologieunternehmen, das sich auf Onlineanwendungen und -dienstleistungen für die globale Zellstoff- und Papierindustrie konzentriert. Seit 2002 tragen die Produkte von PulpEye zur Stabilisierung und zur Qualitätsverbesserung sowei zur Erhöhung der Prozesseffizienz und zur Reduzierung des Energieverbrauchs in der Zellstoffproduktion bei. Die Akquisition umfasst auch Pulpeye Canada Inc. mit Sitz in Ottawa, Kanada.

ANDRITZ hat im Oktober 2024 die Wuhan Arrows Creation Co., Ltd mit Sitz in Wuhan, China, erworben. Die Gesellschaft bietet ein umfassendes Dienstleistungsportfolio an, das von der Konstruktion und Herstellung verschiedener Kaltwalz-Siliziumbandöfen und Glühöfen, bis hin zur Konstruktion der wichtigsten Prozesseinrichtungen wie z.B. Öfen zur Trocknung von Isolationsbeschichtungen reicht.

ANDRITZ hat im Dezember 2024 die ATN Engineering B.V., mit Sitz in Stadskanaal, Niederlande, erworben. Die Gesellschaft ist auf fortschrittliche Recyclingtechnologien spezialisiert. Diese strategische Übernahme stärkt die Position von ANDRITZ als globaler Marktführer im Bereich Recyclinglösungen, indem sie die hochmodernen Entgasungs- und Entölungssysteme von ATN in ihr Portfolio aufnimmt.

Im Dezember 2024 hat ANDRITZ einen Vertrag zur Übernahme der INTEA d.d. mit Sitz in Zagreb, Kroatien, unterzeichnet. INTEA d.d. ist auf Lösungen für die Automatisierung und das Energiemanagement von Industrieund Energieanlagen spezialisiert.

D) RISIKOMANAGEMENT

Die ANDRITZ-Gruppe ist ein global agierendes Unternehmen, das eine Vielzahl verschiedenster industrieller Märkte und Kunden beliefert. Als solches ist die Gruppe einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind.

Zu den wesentlichen übergeordneten Risiken gem. § 243 Abs. 1 UGB gehören:

  • Strategische Risiken
  • Operative Risiken
  • Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten

Das von der ANDRITZ-Gruppe schon seit vielen Jahren durchgeführte aktive Risikomanagement dient sowohl der langfristigen Sicherung des Unternehmensbestands als auch der Wertsteigerung und stellt somit einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die gesamte Gruppe dar. Im Sinne einer wertorientierten Unternehmensführung ist das Risikomanagement ein integrierter Bestandteil der Geschäftsprozesse und erstreckt sich über sämtliche strategische und operative Ebenen.

Ein integraler Bestandteil der Risikoüberwachung und -steuerung ist der Planungs- und Controlling-Prozess innerhalb der gesamten ANDRITZ-Gruppe. Kontinuierliches Controlling und regelmäßiges Reporting sollen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass größere Risiken früh erkannt und, wenn notwendig, Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Dennoch gibt es keine Garantie dafür, dass mit den im Einsatz befindlichen Überwachungs- und Risikokontrollsystemen alle Risiken rechtzeitig erkannt werden.

ANDRITZ verpflichtet sich zur transparenten Darstellung von klimarelevanten Chancen, aber auch von Risiken. Die Identifizierung und Analyse klimabezogener Risiken ist Teil des Gesamtrisikomanagementansatzes.

Mehr Informationen im konsolidierten nicht-finanziellen Bericht Kapitel GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die nachfolgend beschriebenen Risiken der ANDRITZ-Gruppe werden laufend überwacht. ANDRITZ ist bereit, darauf zu reagieren und entgegenzusteuern.

1. Strategische Risiken

a) Politische Risiken

Der Konzern ist unter anderem in Ländern tätig, die als politisch riskant oder sehr riskant einzustufen sind. Unterbrechungen von Aufträgen könnten die Folge terroristischer oder kriegerischer Aktivitäten oder politischer Veränderungen sein. Die politischen Entwicklungen werden für alle Länder bzw. Regionen, in denen der Konzern tätig ist, kontinuierlich beobachtet und wesentliche politische Risiken werden vor dem Eintritt in neue Länder überprüft. Änderungen in der Gesetzgebung in einzelnen Ländern könnten zu geänderten Produktionsbedingungen und zu einem geänderten Investitionsverhalten führen. Das Risiko für Lieferungen in als politisch durchschnittlich bis sehr riskant eingestufte Länder wird üblicherweise versichert.

Nicht immer sind jedoch die Voraussetzungen für eine vollständige Absicherung gegeben. Die diesbezüglichen Maßnahmen und Vorgehensweisen sind in der konzernweit gültigen Credit Risk-Policy geregelt.

b) Regulatorische Risiken

Regulatorische Risiken beinhalten sowohl steuerliche Risiken als auch Compliance-Risiken.

Die ANDRITZ-Gesellschaften sind in den jeweiligen Ländern den lokalen Steuergesetzen unterworfen und müssen sowohl Ertragsteuern, Einfuhrzölle, als auch andere Steuern bezahlen. Eine Änderung von Gesetzen oder sonstigen Bestimmungen – darunter fallen auch Regelungen zu Importzöllen etc. – sowie unterschiedliche Auslegungen der jeweils geltenden Bestimmungen können zu nachträglichen Steuer- und Zollbelastungen führen. Dementsprechend können die Steuern und Zölle etwaigen positiven oder negativen Schwankungen ausgesetzt sein.

In Österreich und in anderen Ländern, in denen die ANDRITZ-Gruppe tätig ist, sind eine Reihe von rechtlichen Bestimmungen, inklusive kartellrechtlicher Bestimmungen und Antikorruptionsgesetze, oder Compliance Regeln in der Lieferkette einzuhalten. Die Gruppe hat ein Compliance-Komitee zur Überwachung der Einhaltung dieser Regeln eingerichtet sowie eine Reihe interner Richtlinien festgelegt, darunter geltende Richtlinien zur Verhinderung von Insider-Trading, von Verstößen gegen Kartell- und Antikorruptionsgesetze, zum Schutz von personenbezogenen Daten sowie einen Kodex über Geschäftsverhalten und Geschäftsethik und einen Verhaltenskodex für Lieferanten. Zwar ist die Gruppe bestrebt, die Einhaltung dieser Richtlinien durch eine Vielzahl von Maßnahmen sicherzustellen, jedoch gibt es keine Garantie, dass aufgrund individuellen Fehlverhaltens Verstöße begangen werden. Derartige Verstöße könnten die Finanzlage und den Ruf der Gruppe schädigen sowie auch zu Stornierungen von bestehenden Aufträgen führen.

c) Wettbewerbsposition

Die ANDRITZ-Gruppe agiert in sehr wettbewerbsintensiven Märkten, in denen einige wenige große Anbieter um einige wenige Großaufträge bieten. Darüber hinaus gibt es lokal eine Vielzahl kleiner konkurrierenden Unternehmen, die über eine vergleichsweise niedrige Kostenbasis verfügen. Einen Großkunden zu verlieren, stellt ein zusätzliches Risiko dar. Diese Wettbewerbssituation oder eine mögliche Änderung der Wettbewerbsstruktur können sich negativ auf den Auftragseingang sowie die Umsatzmargen der Gruppe auswirken.

Die Gruppe steuert diesem Risiko durch kontinuierliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Produktinnovationen sowie durch laufende Kostenoptimierungen entgegen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass die Gruppe ihre derzeitige Marktposition auch in Zukunft halten kann.

Da die Wettbewerbsposition der Gruppe auch auf proprietären Technologien beruht, können die durch das digitale Zeitalter begünstigte Zunahme von Produktpiraterie, Cyberattacken und Industriespionage sowie der damit einhergehende Diebstahl von geistigem Eigentum ebenfalls negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition der Gruppe haben. Die Gruppe schützt, wo immer möglich, ihr geistiges Eigentum, allerdings gibt es keine Garantie, dass dies immer ausreichend gelingt.

Mit zunehmender Aufmerksamkeit auf umweltfreundliche Produkte könnten jene Produkte von Unternehmen, die eine geringe Priorität auf Umweltfreundlichkeit setzen, von Kunden nachhaltig gegenüber ökologischen Produkten substituiert werden. Das Versäumnis, nachhaltige Praktiken einzuführen oder umweltfreundliche Alternativen anzubieten, könnte zu Reputationsschäden und einer geringeren Attraktivität in Märkten führen, in denen Nachhaltigkeit ein zentrales Anliegen ist. Die ANDRITZ-Gruppe wirkt diesem Risiko entgegen, indem es nachhaltige Forschungs- und Innovationsprojekte fördert, nachhaltige Technologien erwirbt und dadurch neue nachhaltige Produkte schafft und bereits vorhandene Produkte an neue Vorgaben anpasst.

d) Kundenkonzentration

In vielen Abnehmerindustrien der ANDRITZ-Gruppe ist ein Trend zu Unternehmenszusammenschlüssen erkennbar. Dies trifft insbesondere auf die Zellstoff- und Papierindustrie sowie die Stahlindustrie zu. Solche Zusammenschlüsse könnten dazu führen, dass die Gruppe in Zukunft einer kleineren Anzahl von Kunden mit größerer Kaufkraft gegenübersteht. Die Abhängigkeit von einzelnen Schlüsselkunden könnte steigen, was auch direkte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe haben könnte.

e) Volatilität des Auftragseingangs

Einige Kundengruppen und Industrien, die ANDRITZ beliefert, sind direkt von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung abhängig und unterliegen damit häufig Nachfrageschwankungen hinsichtlich ihrer Produkte. Dies trifft vor allem auf die Geschäftsbereiche Pulp & Paper sowie Metals zu; es können jedoch alle Geschäftsbereiche davon betroffen sein.

Das Preisniveau für die von ANDRITZ für diese Branchen gelieferten Anlagen und Produkte steht teilweise in direktem Zusammenhang mit dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage der Endprodukte, die mit den von ANDRITZ gelieferten Anlagen und Produkten hergestellt werden. Mögliche Preisschwankungen können daher einen direkten Einfluss auf die Investitionsentscheidungen von Kunden und in weiterer Folge auf den Auftragseingang der Gruppe haben. Dies könnte daher zu einer Volatilität in der Entwicklung des Auftragseingangs führen.

Der künftige Erfolg der Gruppe hängt unter anderem davon ab, ob neue Aufträge in ausreichendem Umfang erhalten werden können. Es ist teilweise schwierig vorherzusagen, wann genau ein Auftrag, für den die Gruppe ein Angebot gelegt hat, vergeben wird. Die Vergabe von Aufträgen kann von Ereignissen beeinflusst werden, die nicht im Einflussbereich der Gruppe liegen, wie beispielsweise allgemeine wirtschaftliche Bedingungen, behördliche Genehmigungen sowie das Zinsniveau und der Erhalt von Projektfinanzierungen.

Zusätzlich können sich auch Naturkatastrophen, Pandemien oder Epidemien sowie geopolitische Spannungen (kriegerische Auseinandersetzungen, Handelskonflikte) auf die Entwicklung des Auftragseingangs, der Liquidität und die finanzielle Struktur des Konzerns negativ auswirken.

Neben den oben angeführten aktuellen Risiken existieren zahlreiche Risiken, deren Eintritt die konjunkturelle Entwicklung negativ beeinflussen könnte. Dazu gehören unter anderem eskalierende Handelskonflikte zwischen wirtschaftlich bedeutenden Staaten sowie zunehmende politische Instabilitäten. Die hohe Staatsverschuldung vieler Länder stellt mittel- bis langfristig ebenfalls ein Risiko dar.

f) Akquisition und Integration von komplementären Geschäftsfeldern

Eines der wesentlichen strategischen Ziele der ANDRITZ-Gruppe besteht darin, durch organisches Wachstum und komplementäre Akquisitionen in allen Geschäftsbereichen zum Komplettanbieter zu werden. In Umsetzung dieser Strategie akquirierte die Gruppe seit 1990 eine Vielzahl von weltweit tätigen Unternehmen und gliederte diese in den Konzern ein.

Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Gruppe auch künftig in der Lage sein wird, geeignete Akquisitionsziele zu identifizieren und zu erwerben, dass überhaupt geeignete Unternehmen zur Verfügung stehen und ausreichend Finanzmittel für große Akquisitionen aufgebracht werden können. ANDRITZ war bei der Integration neuer Unternehmen bisher weitestgehend erfolgreich. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die angestrebten Ziele und Synergien bei allen zukünftigen Akquisitionen (wie auch bei derzeit laufenden Integrationen der zuletzt akquirierten Unternehmen) vollständig erreicht werden, oder dass die Gruppe sich nicht neuen Risiken oder Altlastrisiken konfrontiert sieht, die nicht identifiziert oder nicht exakt evaluiert wurden.

Abhängig von der Marktposition in einzelnen Ländern oder Regionen sowie der Größe der beabsichtigten Akquisitionen unterliegen Transaktionen wettbewerbsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dadurch könnte es bei Akquisitionen bzw. Verschmelzungen zu Verzögerungen oder vereinzelt auch zu Untersagungen von Übernahmen kommen. Im Sinne der Risikominimierung prüft ANDRITZ diese Risiken bereits intensiv im Vorfeld mit nationalen und internationalen juristischen und betriebswirtschaftlichen Experten.

g) Personal

Die ANDRITZ-Gruppe möchte für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber sein und diese langfristig an das Unternehmen binden. Hohe Qualitätsstandards im Auswahlverfahren gewährleisten, dass die am besten geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für die jeweiligen vakanten Positionen eingestellt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits nach kurzer Zeit das Unternehmen wieder verlassen. Das kann nicht nur zu hohen Kosten, sondern auch zu Qualitätsproblemen oder zu einer Beeinträchtigung der Kunden- und Serviceorientierung führen. ANDRITZ versucht, die Fluktuation durch Weiterbildungs- und internationale Karrieremöglichkeiten, eine leistungsorientierte Entlohnung und gezielte Employer-Branding-Aktivitäten zu minimieren.

h) Digitalisierung

Basierend auf umfassender und langjähriger Erfahrung als Lieferant von Technologien und Anlagen für verschiedenste Industriezweige bietet ANDRITZ ein breites Produktportfolio an intelligenten, digitalen Lösungen an, die sich an Industriestandards orientieren. Diese unterstützen die Kunden maßgeblich bei der Erreichung ihrer Produktions-, Nachhaltigkeits- und Unternehmensziele.

Die innovativen und weltweit in vielen Referenzanlagen erprobten Digitalisierungslösungen von ANDRITZ werden unter der Technologiemarke Metris-ANDRITZ Digital Solutions gebündelt und sollen die Kunden im Bereich der Anlagen- und Prozessoptimierung sowie bei einem umfassenden Anlagenmanagement unterstützen.

Metris-Technologien entsprechen stets dem neuesten Stand der Technik, werden laufend weiterentwickelt und können auf individuelle Kundenbedürfnisse zugeschnitten werden. ANDRITZ sieht in der Digitalisierung ein wesentliches Wachstumsfeld für die Zukunft und wird daher weiterhin stark auf die Entwicklung digitaler Produkte und Lösungen fokussiert sein. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf Cybersicherheit, der Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) sowie auf den neuesten am Markt verfügbaren Technologien.

Die rasanten Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung stellen jedoch auch ein Risiko dar, falls es ANDRITZ nicht gelingen sollte, die am Markt nachgefragten Produkte und Lösungen in der gebotenen Geschwindigkeit zu entwickeln und anzubieten. Darüber hinaus kann die Erhöhung des Digitalisierungsgrads zu einem größeren Risiko von Cyberangriffen auf ANDRITZ und auf Kunden führen. Um dieses Risiko zu minimieren, wendet ANDRITZ die Cybersicherheit-Standards IEC 62443-2-4 und IEC 62443-4-1 konsequent an. Die Einhaltung dieser Cybersicherheit-Standards wurde vom TÜV auditiert und zertifiziert.

i) Planungsrisiken

Das Risiko einer Inkonsistenz zwischen strategischen Zielen, Unternehmensstrategie, verfügbaren Ressourcen und der Marktsituation kann zu betrieblichen Herausforderungen und erhöhten Kosten führen. Wenn strategische Ziele nicht mit der praktizierten Unternehmensstrategie übereinstimmen oder die verfügbaren Ressourcen nicht berücksichtigt werden, kann dies zu unnötigem Planungs- und Bewertungsaufwand führen. Diese Fehlausrichtung kann aufgrund von Ineffizienzen zu höheren Kosten führen, da die Organisation möglicherweise Ressourcen in die Verfolgung von Zielen investiert, die angesichts der Marktbedingungen nicht realisierbar oder realistisch sind. Eine unzureichende Synchronisierung zwischen strategischen Elementen kann auch die Fähigkeit von ANDRITZ beeinträchtigen, sich an Marktveränderungen anzupassen, was möglicherweise Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit hat. Es ist für die ANDRITZ-Gruppe von entscheidender Bedeutung, die Kohärenz zwischen ihren strategischen Zielen, der Unternehmensstrategie, den verfügbaren Ressourcen und der vorherrschenden Marktdynamik sicherzustellen, um solche Risiken zu mindern und die allgemeine betriebliche Effektivität zu verbessern.

2. Operative Risiken

a) Einkauf

Die Lieferanten der ANDRITZ-Gruppe werden regelmäßig überprüft, um Gefährdungspotenziale (hinsichtlich Lieferfähigkeit, Qualitätsmanagement, finanzieller Situation etc.) und Risiken frühzeitig zu erkennen und transparent zu machen.

Teil der Risikobetrachtung des Supply Chain Managements sind auch Cyberangriffe auf Lieferkettennetzwerke, Beschaffungssysteme und sensible Daten sowie Compliance-Anforderungen für Beschaffungsaktivitäten. Diese Aspekte beeinflussen die Beschaffungsentscheidungen der gesamten ANDRITZ-Gruppe.

Geopolitische Spannungen sowie die Verhängung von Sanktionen gegen bestimmte Länder oder Einheiten, die in Konflikte verwickelt sind, beeinflussen mittel- und langfristig die Ausgestaltung von Supply Chain-Netzwerken. Die Divisionen werden daher laufend über aktuelle und mögliche zukünftige internationale Konflikte, Sanktionen oder Handelsvorschriften informiert. Dadurch bleibt die ANDRITZ-Gruppe vollumfänglich handlungsfähig und kann die Einhaltung rechtlicher und gesellschaftlicher Vorgaben sicherstellen.

Globale und regionale Krisen, politische bzw. wirtschaftliche Konflikte oder Naturkatastrophen können dazu führen, dass Lieferanten nicht in der Lage sind, von ANDRITZ bestellte Produkte rechtzeitig zu fertigen und zu liefern, was wiederum zur Folge haben könnte, dass ANDRITZ den Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nicht zeitgerecht nachkommen kann.

Der Krieg in der Ukraine und die daraus resultierenden Sanktionen gegenüber Russland führten zu einem deutlichen Preisanstieg bzw. hoher Preisvolatilität bei Energie sowie bei vielen Rohstoffen und industriellen Vorprodukten. Infolgedessen erhöhte sich die Inflationsrate in vielen Ländern signifikant. Sollten die Preise für Rohstoffe, Energie und Zulieferprodukte aufgrund weiterer oder neuer Konflikte (z.B. Auseinandersetzungen im Roten Meer) erneut ansteigen, so könnte dies negative Auswirkungen auf die finanzielle Entwicklung der ANDRITZ-Gruppe haben.

Um diese Ausfallsrisiken zu minimieren und die erfolgreiche Umsetzung der Projekte sicherzustellen, setzt der Zentralbereich Group Supply Chain Management in enger Kooperation mit den Divisionen auf eine systematische Etablierung von Beschaffungsalternativen.

b) Fertigung

Im Bereich der Fertigung setzt ANDRITZ auf eine gezielte Make-or-Buy-Strategie, um die im Projektgeschäft typischen Schwankungen in der Kapazitätsauslastung gut auszugleichen und die eigenen Fertigungskapazitäten bestmöglich auszulasten. Prozessrelevante Schlüsselkomponenten für Anlagen und Produkte von ANDRITZ werden überwiegend in eigenen Produktionsstätten gefertigt und montiert, einfache Komponenten hingegen bei qualifizierten Lieferanten zugekauft, deren Qualität, Termintreue und Compliance laufend kontrolliert werden.

Wesentliche Erfolgsfaktoren für kurze Auftragslaufzeiten und hohe Termintreue in der Fertigung sind exakte Planung, hoher Einsatz und Flexibilität seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. ANDRITZ setzt vor allem im europäischen Raum auf einen flexiblen Anteil an Leiharbeitskräften, um Auslastungsschwankungen besser abzufedern. Es könnte jedoch sein, dass es nicht immer gelingt, größere Schwankungen in der Kapazitätsauslastung sofort auszugleichen, was sich wiederum negativ auf die Ergebnisentwicklung der Gruppe auswirken könnte.

c) Projekte

Im Zusammenhang mit Lieferungen von Ausrüstungen und Serviceleistungen ist die ANDRITZ-Gruppe vertraglich verpflichtet, Leistungen zu erbringen und Termine einzuhalten. Werden die garantierten Leistungen nicht erreicht oder Termine nicht eingehalten, sind üblicherweise gestaffelte Vertragsstrafen zu leisten oder auf Kosten der Gruppe Behebungsmaßnahmen zu erbringen. Bleibt die Anlagenleistung weit hinter den garantierten Werten zurück, werden Termine deutlich überschritten oder akzeptiert der Kunde die Übernahme der Anlage aus sonstigen Gründen der Nichterfüllung der von der ANDRITZ-Gruppe zugesagten Leistungen nicht, könnte der Kunde das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand bei vollem Kosten- und Schadenersatz an ANDRITZ zurückzugeben. Ein solcher Fall könnte die Finanzsituation der Gruppe negativ beeinflussen.

Viele Aufträge, die ANDRITZ abwickelt, basieren auf langfristigen Fixpreisverträgen. Umsatz und Margen können bei Fixpreisverträgen, zum Beispiel wegen Änderungen bei Kosten (vor allem schwankenden Materialkosten und stark steigenden Energiepreisen), von ursprünglichen Kalkulationen abweichen, insbesondere bei Projekten, die das Engineering und den Bau gesamter Anlagen umfassen und das Zukaufen von Arbeitsleistungen von Dritten erfordern. ANDRITZ konnte Schwankungen bei Rohstoff- und Materialpreisen im Geschäftsjahr 2024 durch verschiedenste operative Maßnahmen weitestgehend kompensieren. Die Bewältigung steigender Kosten für Materialien und zugekaufte Komponenten ist und bleibt weiterhin eine Herausforderung. Weitere signifikante Rohstoffpreisanstiege könnten sich zukünftig negativ auf die finanzielle Entwicklung der Gruppe auswirken.

Da die Gruppe gewisse Teile einer zu liefernden Anlage von Unterlieferanten bezieht, kann es vorkommen, dass ein Angebot ohne genaue vorherige Fixierung der Preise der zugekauften Teile gelegt werden muss. Obwohl ANDRITZ bei der Kalkulation auf Erfahrungswerte und Angebote potenzieller Lieferanten zurückgreifen kann, ist es möglich, dass diese Kalkulationen nicht immer exakt sind. Derartige Probleme und Verluste können die finanzielle Entwicklung der Gruppe negativ beeinflussen. Erkenntnisse aus der Vergangenheit bilden im Sinne von "lessons learned" die Basis in der kontinuierlichen Weiterentwicklung bestehender Werkzeuge zur konsequenten Anwendung bei künftigen Projekten.

Bei einzelnen Projekten übernimmt ANDRITZ – zusätzlich zur Lieferung von Ausrüstungen und Systemen von ANDRITZ – auch die Verantwortung für das gesamte Engineering und/oder die Errichtung und den Bau von Fabriken.

Diese Verträge bergen neben den oben angeführten Risiken auch Risiken in sich, die sich aus größerer Vor-Ort-Verantwortung ergeben; das sind beispielsweise Umweltrisiken, Risiken in Bezug auf die lokalen Arbeitsbedingungen oder Risiken, die mit der Geologie, dem Bau und der Errichtung der Anlagen zusammenhängen.

Darüber hinaus ist die Gruppe auch Risiken in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Drittparteien ausgesetzt, die bei diesen Projekten mit Bau-, Montage- und Engineering-Leistungen beauftragt werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Streiks oder andere Arbeitsunterbrechungen, die zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme oder zur Nichteinhaltung von Terminen führen können. Die Gruppe hat zur Minimierung dieser EPC-Risiken (EPC: Engineering, Procurement, Construction) Risikomanagementsysteme implementiert, die – soweit vertraglich möglich – unter anderem auch den Abschluss von Versicherungen, die Festsetzung bestimmter vertraglicher Klauseln und standardisierte Abläufe beim Projektmanagement umfassen.

Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Systeme ausreichend sind, um negative finanzielle Auswirkungen zu verhindern. Die Gruppe hat diesbezüglich bei bestimmten früheren Projekten Verluste gemacht, und ähnliche Schwierigkeiten und Verluste könnten auch künftig auftreten und eine negative Auswirkung auf die finanzielle Situation der Gruppe haben.

Bei vielen EPC- und anderen Projekten übernimmt die ANDRITZ-Gruppe gemeinsam mit Drittparteien eine Reihe von Risiken. Obwohl die Gruppe bestrebt ist, dass die Risiken aus solchen Projekten klar zugeordnet werden, kann nicht garantiert werden, dass die Gruppe dabei immer erfolgreich ist. Darüber hinaus kann der Fall, dass ein Konsortialpartner seinen Verbindlichkeiten (inklusive Schadenersatz gegenüber der Gruppe) nicht nachkommen kann, eine negative Auswirkung auf die Geschäftsergebnisse und die Liquiditätssituation der Gruppe haben.

d) Haftungsbeschränkungen

Haftungen, die sich aus Verträgen der Gruppe ergeben, können Haftungen bezüglich eines Gewinnentgangs von Kunden und andere Haftungen beinhalten, die den jeweiligen Vertragswert erheblich überschreiten können. Die ANDRITZ-Gruppe ist bestrebt, in Verträgen entsprechende Haftungsbeschränkungen festzulegen; es kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass in allen Verträgen ausreichende Haftungsbeschränkungen enthalten sind der dass Haftungsbeschränkungen im jeweils anzuwendenden Recht durchsetzbar sein werden.

e) Verträge mit staatlichen Stellen

Bei diversen Projekten sind staatliche Stellen die Auftraggeber. Im Zusammenhang mit diesen Projekten kann die Gruppe den oben beschriebenen Leistungs-, Haftungs- und EPC-/Turnkey-Risiken in verstärktem Maße unterliegen, weil es der Gruppe aufgrund des Erfordernisses öffentlicher Ausschreibungen und lokaler Gesetze eventuell nicht immer möglich ist, ihre angestrebten vertraglichen Absicherungen zu erreichen.

f) Gerichtsverfahren

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ANDRITZ-Gruppe in zahlreichen Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil dieser Verfahren (wie beispielsweise Vertrags- und Projektstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen und Verfahren im Bereich geistigen Eigentums) kann als typisch für die Branche, in der die Gruppe tätig ist, angesehen werden. Die ANDRITZ-Gruppe bildet in Fällen, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich erscheint und zuverlässige Schätzungen gemacht werden können, entsprechende Rückstellungen.

Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Anbetracht der Risikosummen in einigen dieser Streitfälle kann ein für ANDRITZ negativer Ausgang eines oder mehrerer dieser Rechtsstreitigkeiten zu einer wesentlichen negativen Auswirkung auf Ergebnis und den Liquiditätsbestand der Gruppe führen.

Der Bereich Produkthaftung inkludiert einige Fälle aus der weiter zurückliegenden Vergangenheit wegen mutmaßlicher Körperverletzungen und/oder Todesfällen aufgrund Asbestbelastungen.

Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel G) 42. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten.

g) Währungen

Ein beträchtlicher Teil des Umsatzes bzw. der Kosten der von Konzerngesellschaften abgeschlossenen Aufträge wird nicht in der jeweiligen funktionalen Währung, sondern in anderen Währungen, vor allem dem US-Dollar, abgerechnet. Die Währungen in diesen Ländern können erheblichen Wechselkursschwankungen unterliegen. Währungsrisiken im Zusammenhang mit Aufträgen, die nicht in Euro fakturiert werden, werden durch die Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten – insbesondere Devisentermingeschäfte und Swaps – bestmöglich minimiert.

Obwohl die Gruppe bestrebt ist, die Nettowährungsposition von nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossenen Aufträge durch den Abschluss von Termingeschäften abzusichern, können sich Währungsschwankungen mit Wechselkursverlusten im Konzernabschluss niederschlagen.

Die Entwicklung der Wechselkurse kann sich auch auf den in Euro umgerechneten Umsatz und das Ergebnis der Gruppe sowohl positiv als auch negativ auswirken. Wechselkursänderungen können auch dazu führen, dass sich die Position von ANDRITZ gegenüber der Konkurrenz verändert, obgleich viele Mitbewerber von ANDRITZ ihren Firmensitz ebenfalls im Euroraum haben.

Da einige der größeren ANDRITZ-Kunden ihren Hauptsitz außerhalb des Euroraums haben, können Wechselkursänderungen zu einer Verzögerung von Projektentscheidungen durch diese Kunden führen.

h) Cyber-Risiken

Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Anlagen und Maschinen erfordern hoch wirksame und effiziente Lösungen zur Wahrung der Datensicherheit. Der unbefugte Zugriff auf oder der Abzug sensibler Unternehmensdaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme als Folge von Cyber-Angriffen sind wesentliche Risiken, denen ANDRITZ in zunehmendem Maße ausgesetzt ist. Dabei können nicht nur die ANDRITZ-eigenen Systeme betroffen sein, sondern auch die von ANDRITZ bei Kunden installierten Industrial Internet of Things (IIoT)-Lösungen. Cyber-Risiken begegnet ANDRITZ durch den Einsatz von modernster IT-Sicherheitstechnologien (zum Beispiel Firewall-Systemen) sowie durch die verstärkte Kontrolle von Zugriffsberechtigungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Sicherheits-maßnahmen.

Um das Risiko eines unbefugten Zugriffs auf IT-Systeme weiter zu reduzieren, werden zusätzlich und in regelmäßigen Abständen Penetrationstests durchgeführt. Mithilfe einer optimierten IT-Infrastruktur sollen Cyber-Attacken frühzeitig erkannt werden, um diese erfolgreich abzuwehren. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es durch Cyber-Angriffe zu einem unbefugten Zugang bzw. zu einem Verlust von sensiblen und vertraulichen Daten sowohl bei ANDRITZ als auch bei seinen Kunden kommt und dies in weiterer Folge zu enormen wirtschaftlichen Schäden führt, für die ANDRITZ verantwortlich gemacht werden könnte. Darüber hinaus kann eine größere Beschädigung oder Unterbrechung der IT-Systeme den laufenden Geschäftsbetrieb von ANDRITZ stören. Zur Abwendung möglicher Cyber-Angriffen und zur weiteren Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden spezielle Online-Trainings durchgeführt.

3. Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten

Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken, wie zum Beispiel Währungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken. Eine detaillierte Darstellung sämtlicher finanzieller Risiken der ANDRITZ-Gruppe ist im Konzernanhang ersichtlich.

Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel F) 38. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten.

4. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Die internationale Geschäftstätigkeit von ANDRITZ bringt nicht nur Chancen, sondern auch kurz-, mittel- und langfristige Risiken mit sich. ANDRITZ verfügt daher über ein konzernweites internes Kontroll- und Steuerungssystem (IKS), dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren, um nach Möglichkeit rasch Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dieses System stellt ein wichtiges Element in der aktiven Unternehmenssteuerung dar. Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Überwachungs- und Kontrollsysteme ausreichend effektiv sind.

Die Implementierung und Überwachung des IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess bzw. die Finanzberichterstattung liegt in der Verantwortung des Vorstands. Dazu wurden sowohl für die wesentlichen Geschäftsrisiken innerhalb der Gruppe als auch für den Finanzberichterstattungsprozess gruppenweit verbindlich anzuwendende Regelungen und Richtlinien verabschiedet.

Das Rechnungswesen und die darin integrierte Finanzbuchhaltung sind dem Vorstand unterstellt. Durch verschiedene organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Insbesondere wird durch entsprechende Regelungen sichergestellt, dass die Erfassung in den Büchern und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben.

Der gesamte Prozess von der Beschaffung bis zur Zahlung unterliegt konzerneinheitlichen Richtlinien, die wesentliche damit in Zusammenhang stehende Risiken minimieren sollen.

Zu diesen Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen sowie ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsberechtigungen für Zahlungen (Vieraugenprinzip).

Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit spielen in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine generell restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen durch die verwendete Finanzsoftware (SAP) unterstützt. Die Ordnungsmäßigkeit dieser Finanzsoftware wird auch durch direkt im System eingerichtete automatisierte Geschäftsprozesskontrollen gewährleistet.

Konzernweit einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Erfassung, Buchung und Bilanzierung von Geschäftsfällen sind in der ANDRITZ Group IFRS Accounting Policy geregelt und für alle Konzerngesellschaften verbindlich. Automatische Kontrollen im Konsolidierungs- und Berichtssystem, aber auch zahlreiche manuelle Prüfungen sind zur bestmöglichen Vermeidung von Fehldarstellungen im Einsatz. Die Kontrollmaßnahmen gehen von der Durchsicht und Diskussion der Periodenergebnisse durch das Management bis hin zur spezifischen Überleitung von Konten.

Durch ein standardisiertes, konzernweites Finanzberichtswesen sowie durch sofortige, anlassbezogene Berichterstattung über bedeutende Ereignisse soll sichergestellt werden, dass der Vorstand angemessen und zeitnah über alle relevanten Sachverhalte in der Gruppe informiert wird. Der Aufsichtsrat wird in zumindest einer pro Quartal stattfindenden Aufsichtsratssitzung über die laufende Geschäftsentwicklung inklusive operativer Planung und mittelfristiger Strategie des Konzerns unterrichtet. In besonderen Fällen – wie zum Beispiel bei Akquisitionen, Restrukturierungen etc. – wird der Aufsichtsrat auch unmittelbar informiert. Darüber hinaus erhalten alle Aufsichtsratsmitglieder einen monatlichen Bericht mit den wichtigsten Finanzkennzahlen einschließlich Kommentaren. In den Prüfungsausschusssitzungen wird unter anderem auch das interne Kontroll- und Risikomanagement behandelt.

Die Interne Revision, die als Stabsstelle des Vorstands eingerichtet ist, auditiert konzernweit einzelne Prozesse oder Gesellschaften anhand eines jährlich festgelegten Prüfplans sowie in besonderen Anlassfällen (ad-hoc Prüfungen). Zudem überwacht sie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und konzerninterner Richtlinien. Sie agiert in der Berichterstattung und bei der Wertung der Prüfergebnisse als unabhängiger unternehmensinterner Bereich weisungsungebunden. Die Interne Revision berichtet dem Vorstand und Prüfungsausschuss in regelmäßigen Abständen über die durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnisse sowie über den aktuellen Umsetzungsstand der Erkenntnisse.

Der Konzernabschlussprüfer beurteilt jährlich die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements in der ANDRITZ-Gruppe und berichtet darüber an den Aufsichtsrat und den Vorstand. Die Funktionalität des Risikomanagements wurde vom Konzernabschlussprüfer im Jahr 2024 kontrolliert.

E) FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Für ANDRITZ ist Forschung und Entwicklung (F&E) ein wichtiger Teil der Unternehmensstrategie und bildet die wesentliche Grundlage zur Schaffung von internem Wachstum und zum Erhalt der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von ANDRITZ konzentrieren sich darauf, Produkte und Technologien auf den Markt zu bringen, welche die Umwelt schonen, den Energie- und Ressourceneinsatz minimieren und den Lebenszyklus von Maschinen und Anlagen verlängern. Mittlerweile wird ein bedeutender Anteil des Umsatzes mit nachhaltigen Lösungen und Produkten erzielt. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist die Digitalisierung. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden auch durch die Zusammenarbeit mit Universitäten, Forschungsinstituten sowie durch gemeinsame Projekte mit Kunden gestärkt.

In den vergangenen Jahren wurden für einige Produkte bzw. Anlagen Lebenszyklusanalysen, sogenannte Life Cycle Assessments (LCAs), durchgeführt, um deren Umweltauswirkungen über den gesamten Lebensweg hinweg zu analysieren. Dazu zählen die Produktion, die Nutzungsphase und die Entsorgung, sowie alle damit verbundenen vor- und nachgeschalteten Prozesse (z.B. Herstellung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe).

Durch die Betrachtung der gesamten Lebensdauer wird verhindert, dass mögliche negative Auswirkungen in andere Lebensphasen verschoben werden. Diese Analysen sollen künftig ausgeweitet bzw. gegebenenfalls auch bereits in der Produktentwicklungsphase berücksichtigt werden. Die Produktentwicklung wiederum kann durch die Gestaltung der Produkte auch die Produktions- und Montageprozesse beeinflussen. Auch sollen zukünftig Materialien in der Produktion besser genutzt und so weniger Abfall produziert werden.

Im Berichtsjahr wendete die ANDRITZ-Gruppe für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten vor Aktivierung 139,6 MEUR (2023: 139,3 MEUR) auf. Inklusive auftragsbezogener Entwicklungsarbeiten betrugen die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen rund 3% des Umsatzes.

Die ANDRITZ-Gruppe hat derzeit rund 6.230 Patentrechte. 79% davon sind bereits erteilt, der Rest befindet sich in Prüfung. Darüber hinaus hält die Gruppe die Rechte an rund 2.760 Marken.

Die folgenden ausgewählten Projekte aus den Geschäftsbereichen repräsentieren einen Teil des vielfältigen Forschungs- und Entwicklungsspektrums des vergangenen Geschäftsjahrs:

1. Pulp & Paper

Die Vermeidung von fossilen Brennstoffen, die Steigerung der Energieeffizienz und damit die Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Papier- und Zellstoffproduktion stehen im Mittelpunkt der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Geschäftsbereichs, mit dem Ziel, die Kunden bei der Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen. Aus diesem Grund wurde das CircleToZero™-Programm ins Leben gerufen, das darauf abzielt, wertschöpfende Lösungen für Papier- und Zellstofffabriken zu entwickeln, indem Emissionen und Abfälle reduziert, der Frischwasserverbrauch minimiert und Nebenströme genutzt werden.

Um dies zu erreichen, folgen alle F&E-Aktivitäten dem Prinzip "Reduce, Reuse, Refine". "Reduce" bedeutet, so wenig Emissionen wie möglich zu verursachen, indem die bestehenden Prozesse optimiert werden. Ein neues Konzept für Rückgewinnungskessel mit extrem niedrigen Emissionen und maximaler Energieeffizienz wurde entwickelt und befindet sich bereits in der Produktisierungsphase. Beste Beispiele für "Reuse" und "Refine" sind die SulfoLoop-Schwefelsäure-Anlage, in der handelsübliche, konzentrierte Schwefelsäure in der Zellstofffabrik selbst hergestellt wird, und die ANDRITZ KraftAnol-Biomethanol-Anlage. Sie bietet Kraftzellstoff-Fabriken die direkteste und kosteneffizienteste Möglichkeit, Biomethanol in kommerzieller Qualität zu produzieren.

In Zukunft sollte es möglich sein, hocheffiziente Zellstofffabriken emissions- und abfallfrei und damit CO2-neutral zu betreiben. Darüber hinaus arbeitet ANDRITZ kontinuierlich an der Reduktion des Frischwasserverbrauchs in Zellstofffabriken. Derzeit werden verschiedene Technologien entwickelt, wie z.B. das "Kidney-Konzept", das in verschiedenen Bereichen der Fabriken eingesetzt werden kann.

In der Papierindustrie konzentrieren sich die F&E-Aktivitäten von ANDRITZ auf Technologien und Services für die nachhaltige Faseraufbereitung und die nachhaltige Tissue-, Papier- und Kartonproduktion. Basierend auf den fünf Säulen Energie-, Faser-, Wasser- und Chemikalieneinsparung sowie Digitalisierung wird in den F&E-Zentren für Fasern (Österreich, China, USA), im Tissue Innovation and Application Center (PrimeLineTIAC, Österreich), im Technologiezentrum für Papier (Deutschland) und im F&E-Zentrum für Filze und Gewebe in Gloggnitz (Österreich) intensiv geforscht und getestet. Die Entwicklungen konzentrieren sich auch auf die Kreislaufwirtschaft mit Fasereinsparungen und dem Einsatz von alternativen Rohstoffen sowie auf das Recycling von Pressfilz- und Formiersiebmaterialien. Ziel ist es, den CO2-Fußabdruck der Tissue- und Papierproduktion zu verringern, beispielsweise durch die Erhöhung des Trockengehalts nach der Presse, durch ein alternatives Verfahren für den Stärkeeinsatz in Verpackungspapier oder durch energiesparende und umweltfreundlichere Trocknungskonzepte.

Aufgrund neuer europäischer Vorschriften, die bis 2025 für das Recycling von Textilabfällen umgesetzt werden sollen, fragen viele Textilhersteller verstärkt nach neuen Technologien für das Textilrecycling. ANDRITZ deckt mehrere Segmente in der Wertschöpfungskette der Textilindustrie ab: Technologien für die automatisierte Sortierung von Textilien, die Aufbereitung von Textilfasern sowie das mechanische und chemische Recycling von Textilien. Darüber hinaus ist ANDRITZ in zahlreichen F&E-Aktivitäten mit Partnern weltweit aktiv. Für Aitex in Alicante, einem der größten Textilforschungs- und entwicklungszentren Europas, wurde eine maßgeschneiderte Reißanlage geliefert, mit welcher das Zentrum seine Möglichkeiten für Textilrecyclingversuche und sein Portfolio an innovativen Recyclinglösungen erweitert.

Im Bereich Nonwoven konzentriert man sich auf die Entwicklung von Technologien zur Herstellung von nachhaltigeren Vliesstoff-Rollenwaren und -Verarbeitungsprodukten. ANDRITZ bietet zahlreiche Verfahren für dieses Marktsegment an. In den neuesten Prozessentwicklungen werden alle Arten von Naturfasern, Recycling-Fasern und Zellstoff als Rohmaterial eingesetzt. Es stehen verschiedene Technologien zur Verfügung, wie z.B.

Lösungen für die Produktion von 100% biologisch abbaubaren Wischtüchern, Recyclinglösungen für absorbierende Hygieneprodukte und vieles mehr.

Darüberhinaus nimmt ANDRITZ ab 2024 gemeinsam mit anderen Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen an einem neuen F&E-Programm teil. Das Forschungsprogramm "Emission Free Pulping" zielt darauf ab, Wege zu finden, um die Energieeffizienz zu verbessern, die Effizienz der Holznutzung und der Umwandlung in Produkte zu erhöhen, einen emissionsfreien Zellstoff (insbesondere ohne CO2-Emissionen) zu erreichen und den Wasserverbrauch in den Prozessen deutlich zu reduzieren.

2. Metals

Im Geschäftsbereich Metals Processing liegen die Forschungsschwerpunkte klar auf Technologien zur Reduktion von Treibhausgasemissionen der gelieferten Anlagen, auf der Vermeidung von Schadstoffen durch Regenerationskonzepte von Endprodukten aus den Prozessketten sowie auf der katalytischen Umwandlung von gasförmigen Schadstoffen wie NOx. Des Weiteren setzt man auf Automatisierung und Digitalisierung, um einen smarten Betrieb der Anlagen bei den Kunden zu ermöglichen und Prozessparameter genau zu messen, einzustellen und vorherzusagen. Technologien zur Elektrifizierung unserer Produkte und der dahinterliegenden Prozesse hilft direkte Treibgasemissionen durch fossile Brennstoffe zu vermeiden und den Wirkungsgrad und die Effizienz beim Anlagenbetrieb deutlich zu erhöhen.

Die Kombination aus Elektrifizierung und hocheffizienten, bereits wasserstofffähigen Brennersystemen eröffnet unseren Kunden ein breites Feld an Hybridbeheizungsmöglichkeiten für diverse Wärmebehandlungsanwendungen. Darüber hinaus hilft die Weiterentwicklung digitaler Lösungen den Kunden, Anlagen effizient und somit möglichst wirtschaftlich zu betreiben. Durch Machine-Learning-Prozessparameter sind exakte Prognosen, Einstellungen und Aufzeichnungen möglich. So konnte etwa im Zuge eines Digitalisierungsprojekts bei einer kontinuierlichen Feuerverzinkungsanlage durch den Einsatz digitaler Lösungen auf Basis einer Analyse der Prozess- und Materialdaten im beobachteten Zeitraum eine Reduktion des Gasverbrauchs der Radiant Tube Soaking (RTS)-Zone von ca. 4,5% erreicht werden.

Des Weiteren wurden mit Machine-Learning-Modellen verschiedene Softsensoren anhand realer Prozessdaten trainiert, um die Produktion, während des Ausfalls gewisser Sensoren (z.B. der Schichtdicken-Messung) weiterführen zu können. Mithilfe dieser derzeit entwickelten Technologie sollen zukünftig Sensorausfälle prädiziert, Sensordrifts erkannt sowie zukünftige Messwerte präzise vorhergesagt werden können. Dies wiederum ergibt weitere Reduktionspotenziale (Ausschussmaterial, Energie) bei optimal an das jeweilige zu produzierende Endprodukt angepasste Prozessparameter. Darüber hinaus wird daran gearbeitet, die thermischen Verluste der Anlagen durch spezielle Ausmauerungskonzepte und Energierückgewinnungssysteme kontinuierlich zu minimieren.

Zu den wichtigsten Innovationsprojekten innerhalb des bereits bestehenden Produktportfolios zählt die "Green Steel Continuous Galvanizing Line" (CGL). Einerseits sollen die gasbefeuerten Strahlrohre durch Elektrostrahlrohre, die mit Ökostrom betrieben werden können, ersetzt werden. Dies führt zu einer drastischen Reduktion der lokalen CO2-Emissionen. Weitere Vorteile sind die Beseitigung der NOx-Emissionen, die Steigerung des Wirkungsgrads um 40% und die erhebliche Vereinfachung des Prozesses durch den Wegfall aller Gasleitungen. Andererseits können die fossilen Brennstoffe für die Brenner im direkt befeuerten Ofenteil durch grünen Wasserstoff ersetzt werden. Durch die Entwicklung eigener ANDRITZ-Wasserstoff-Brenner für den Ofenteil können direkte CO2-Emissionen deutlich reduziert werden. Außerdem arbeitet man ständig an der Weiterentwicklung von sogenannten Hybridheizsystemen, die die Beheizung mit Strom aus erneuerbarer Energie und Gas (z.B. Biogas oder Wasserstoff) für Erwärmungs- und Wärmebehandlungsöfen kombinieren. Dadurch können dem Kunden maßgeschneiderte Beheizungssysteme für jede Betriebsart zu Verfügung gestellt werden. Die ersten industriellen Pilotanlagentests bei Kunden sind bereits in der Umsetzung.

Vergleichbare Ansätze zur Elektrifizierung entwickelt ANDRITZ Metals derzeit im Bereich der Säureregenerationsanlagen, die bisher mit fossilen Brennstoffen im Bereich von 2-20MW beheizt wurden. Herkömmlich verfügbare Widerstandsbeheizungstechnologien erreichen nicht die nötigen Temperaturen – daher werden derzeit alternative Heizkonzepte im Pilotmaßstab getestet.

Auch die Kompetenz zur Verarbeitung neuer Werkstoffe und Beschichtungen für derzeit neu aufkommende und/oder stark wachsende Industriebereiche wird ständig erweitert. Im Bereich Elektromobilität zum Beispiel, spielt NGO (non grain oriented)-Elektroband eine wesentliche Rolle. NGO wird für die Herstellung von Motoren (Stator und Rotor) für Elektroantriebe verwendet. Die Wirbelstromverluste bei den Motoren sind stark abhängig von der eingesetzten Banddicke des Elektrobands - am besten eignet sich Material in Folienstärke. Die Produktgruppe Walzwerke hat nach der erfolgreichen Entwicklung und Markteinführung des "Sundwig MonoBlock" (ein 20-Rollen-Walzwerk zur Herstellung von kaltgewalzten Bändern) dieses Mehrrollengerüst weiterentwickelt, um damit zukünftig auch Elektroband in Folienstärke herstellen zu können. Parallel wurde auch das bewährte S6-High-Walzgerüst (ein 18-Rollen-Walzwerk) weiterentwickelt, um dem Trend zu dünneren Endstärken zu folgen.

Um sich als Komplettanbieter für die NGO-Produktion am Weltmarkt zu etablieren, arbeitet ANDRITZ an einem neuen Konzept für Öfen zur Herstellung von Elektrobändern. Die mit diesen Öfen hergestellten NGOs haben einen besseren Wirkungsgrad und können direkt in alle bereits von ANDRITZ angebotenen mechanischen Anlagen integriert werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einem vollständig modularen Design, das eine schnelle Installation sowie eine einfache Bedienung und Wartung der Öfen ermöglicht.

Im Bereich Metals Forming hat das ANDRITZ-Tochterunternehmen Schuler im vergangenen Jahr neben den Themen Digitalisierung und Elektromobilität auch Weiterentwicklungen für den automobilen Leichtbau vorgestellt. So kommen Bauteile aus hochfestem Aluminiumblech in Fahrzeugen immer häufiger zum Einsatz, um Gewicht zu sparen. Schuler bietet auf hydraulischen Pressen nun ein neues Verfahren zur Warmumformung an, bei der das Leichtmetall innerhalb kürzester Zeit mittels Kontakterwärmung erhitzt und in einem wassergekühlten Werkzeug umgeformt wird. Sämtliche Prozessschritte laufen dabei im Werkzeug ab, so dass, anders als beim Formhärten von Stahlblech, kein separater Ofen mehr erforderlich ist. Dadurch reduzieren sich der Platzbedarf für die Anlage sowie die Investitions- und Betriebskosten erheblich. Die Technologie ermöglicht die Produktion von leichten und hochfesten Teilen mit deutlich höheren Umformgraden im Vergleich zur Kaltumformung und viel größerem Freiraum beim Design. Das Ergebnis sind hochkomplexe Geometrien und eine Zugfestigkeit von 300 bis 400 Newton pro Quadratmillimeter.

Neben Linien zur Produktion von Karosserie- und Strukturteilen bietet Schuler auch Pressen zur Stanzpaketierung von Elektroblechen für energieeffiziente Motoren sowie Anlagen zur Herstellung von zylindrischen und prismatischen Batteriezellgehäusen. Im Bereich Wasserstoff wird an der Schweiß- und Pressentechnologie zur Entwicklung der Massenfertigung von Brennstoffzellen (zur Energieerzeugung aus Wasserstoff) für den Antrieb von Lastkraftwägen und Bussen gearbeitet.

3. Hydropower

Als führender Ausrüster von Pumpspeicherkraftwerken trägt ANDRITZ entscheidend zur Förderung erneuerbarer Energien bei und ist somit ein starker Partner auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit. Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen wie Solar- und Windenergie ist entscheidend für die Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Die kontinuierliche Forschungs- und Entwicklungsarbeit von ANDRITZ im Bereich der Pumpspeicherung ist ein wichtiger Beitrag zu diesen Bemühungen, da sie die Gesamteffizienz und Zuverlässigkeit der erneuerbaren Energiesysteme erhöht. Im Vergleich zu anderen Energiespeichersystemen können in den Reservoirs von Pumpspeicherkraftwerken sehr große Mengen an

Energie gespeichert werden. Bei kurzfristigem Strombedarf können sie die Netzstabilität sichern, da sie den Vorteil einer sehr kurzen Reaktionszeit haben. Dies gilt insbesondere für drehzahlvariable Pumpturbinen und Motorgeneratoren.

Ein weiterer wichtiger Baustein in diesem Bereich ist die Entwicklung von rotierenden Phasenschiebern. Sie sind für die Stabilisierung des Stromnetzes unverzichtbar, insbesondere im Zusammenhang mit dem zunehmenden Anteil an variablen erneuerbaren Energien. Rotierende Phasenschieber können wesentliche Mengen an Blindleistung und Kurzschlussleistung bereitstellen, um die Netzstabilität durch den Ausgleich von Schwankungen aufrechtzuerhalten. Dadurch ist es möglich, die Integration von Solar- und Windenergie in die Energieinfrastruktur weiter zu verbessern.

Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit zur Verbesserung der Technologie von Wasserkraftwerken und rotierenden Phasenschiebern führt zu höherer Zuverlässigkeit und Leistung bei gleichzeitiger Umweltfreundlichkeit. Dies ermöglicht es unseren Kunden, erneuerbare Energie effizienter zu nutzen und dadurch ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

4. Environment & Energy

ANDRITZ ist ein globaler Anbieter modernster Trenntechnik. Aus dieser führenden Position heraus ermöglichen unsere Innovationen den Kunden, die richtige Antwort auf die Herausforderungen einer sich schnell verändernden Welt zu finden.

Durch gezielte Forschungs- und Entwicklungsarbeit bei Dekanter-Zentrifugen, einer der universellsten Technologien zur Fest-Flüssig-Trennung, konnte deren Anwendungsbereich erweitert werden. Design- und Prozessoptimierungen ermöglichen die Produktion von Biogas als Alternative zu fossilen Brennstoffen. Unsere neu entwickelte Turbex-Technologie, eine effiziente Extraktionslösung zur Herstellung hochwertiger Extrakte aus Pflanzen und Naturprodukten, stellt eine innovative Lösung für die gesamtheitliche Nutzung von Rohstoffen im Lebensmittelsektor dar.

Mit der NETZSCH-Feinmahltechnik GmbH, ein führender Anbieter von Mahl- und Sichttechnologien, wurde im Berichtsjahr eine strategische Partnerschaft eingegangen, um gemeinsam zukunftsweisende Technologien und Verfahren für die Produktion alternativer Proteine anzubieten.

Im Bereich Feed & Biofuel zählt ANDRITZ zu den weltweit führenden Anbietern von Technologien und Serviceleistungen für die Futtermittel-, Aquafutter-, Tiernahrungs- und Biokraftstoff-Industrie. Hier lag der Fokus im Berichtsjahr auf modularen Anlagenlösungen (Modular Plant Solution) mit einem integrierten Ansatz zur Optimierung der Logistik, Sicherung der Qualität und Erreichung von Kosteneffizienz. Der Kern des Angebots an modularen Anlagenlösungen liegt in der reibungslosen Integration und dem globalen Know-how, das durch optimierte Module für eine effiziente Logistik sorgt, die einen schnellen und präzisen Einsatz vor Ort garantieren. Der Ansatz der Modular Plant Solution ist auf Regionen und Unternehmen mit begrenzten Kompetenzen oder Ressourcen zugeschnitten und nutzt globales Fachwissen, um problemlose Installationen zu ermöglichen.

In Waddinxveen, Niederlande, betreibt ANDRITZ ein hochmodernes Versuchs- und Forschungszentrum für die Lebens- und Futtermittelindustrie. Das Food Innovation Xperience Center ist ein Entwicklungs- und Technologiezentrum, in dem Kunden sowie ANDRITZ-Expertinnen und -Experten gemeinsam Visionen in die Realität umsetzen können. Es ist mit den neuesten Technologien ausgestattet und bietet die Möglichkeit, Machbarkeitsstudien, Pilotversuche zur Hochskalierung sowie F&E-Aktivitäten unter lebensmittelgerechten und ATEX-konformen Bedingungen durchzuführen.

Ein weiterer großer F&E-Schwerpunkt des Geschäftsbereichs liegt auf Elektrolyseuren zur Erzeugung von grünem Wasserstoff aus erneuerbarer Energie. Dieses Vorhaben wurde anfänglich als Startup innerhalb der ANDRITZ-Gruppe begonnen und wird nun als eigene Division im Geschäftsbereich weitergeführt und ausgebaut. Die Priorität liegt auf der Entwicklung von Systemen, die auf den PEM (Proton Exchange Membrane)- und AEL (Alkaline Electrolysis)-Technologien beruhen. Ferner beschäftigt man sich mit der SOEL (Solid Oxide Electrolysis)- Technologie zur Hochtemperaturelektrolyse.

Der Bereich Clean Air Technologies konzentriert seine F&E-Aktivitäten auf Technologien zur Reduktion von Emissionen (Feinstaub, gasförmige Schadstoffe und Kohlendioxid) aus industriellen Prozessen. Angesichts immer strengerer Emissionsvorschriften bietet ANDRITZ seinen Kunden verschiedene Lösungen für ihre individuellen Anforderungen an, darunter Technologien zur CO2-Abscheidung, die es neuen und bestehenden Anlagen ermöglichen, profitabel zu arbeiten und ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren.

Die Technologie zur CO2-Abscheidung ist ein wichtiger Schritt für die Herstellung von E-Kraftstoff in Zellstofffabriken. Sie emittieren im Vergleich zu anderen Industrieanlagen die größte Menge an verfügbarem biogenem CO2. Heute wird dieses CO2 in die Atmosphäre freigesetzt und trägt zu den Emissionen der Werke bei. ANDRITZ will diese Emissionen in neue wertschöpfende Produkte umwandeln, indem das CO2 abgetrennt und mit grünem Wasserstoff kombiniert wird, um es für die Produktion von E-Kraftstoff zu verwenden. Basierend auf einer gruppenweiten Zusammenarbeit bietet ANDRITZ das komplette Technologie-Paket für die Produktion von E-Kraftstoff an.

5. Automation

ANDRITZ Automation ist bereits seit mehr als 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Anlagenautomatisierung tätig. Die digitalen Lösungen von ANDRITZ Digital Solutions – angeboten unter der Dachmarke Metris – gehören mittlerweile zu den führenden in der Industrie. Im Berichtsjahr 2024 wurde ein Hauptaugenmerk der Entwicklung auf die autonome Betriebsführung von Gesamtanlagen sowie auf die Risikominimierung durch Cyberattacken gelegt.

Mit Hilfe der autonomen Metris-Lösungen ist es möglich, den Einsatz von Rohstoffen zu optimieren, die damit verbundenen Emissionen entsprechend zu senken sowie die zusätzlich notwendigen manuellen Eingriffe auf ein entsprechendes Minimum zu reduzieren. Ein wichtiges Augenmerk liegt hierbei darauf, die Kunden bei den Nachhaltigkeitsbestrebungen für ihre Produktionsprozesse zu unterstützen. Zusätzlich stellte die Weiterentwicklung von Digital-Twin-Technologien zur On-/Offline-Simulation und die Vorhersage zukünftiger Produktionsszenarien einen Forschungsschwerpunkt im Berichtsjahr dar.

F) KONSOLIDIERTER CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT

Den konsolidierten Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2024 finden Sie auf der ANDRITZ-Website andritz.com/governance-de.

G) KONSOLIDIERTER NICHT-FINANZIELLER BERICHT

Den konsolidierten nicht-finanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2024 finden Sie auf der ANDRITZ-Website andritz.com/berichte.

H) WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Die ANDRITZ-Gruppe hat einen Vertrag zum Erwerb von 100% der Anteile an der LDX Solution-Gruppe unterzeichnet. Der Hauptsitz der Muttergesellschaft Dustex LLC ist in Kennesaw, Georgia, USA. Der Erwerb umfasst auch die Tochtergesellschaft Western Pneumatics, LLC mit Sitz in Eugene, Oregon, USA. Das Closing (Abschluss) der Transaktion fand im Februar 2025 statt. Der Unternehmenserwerb erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftsbereich Environment & Energy. LDX Solution hat mit rund 250 Beschäftigten zuletzt rund 100 MEUR Jahresumsatz ausgewiesen.

Darüber hinaus gab es keine wesentlichen oder außerordentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

I) AKTIEN UND AKTIONÄRSSTRUKTUR

Offenlegung gemäß § 243a UGB

Das Grundkapital der ANDRITZ AG per 31. Dezember 2024 betrug 104.000.000 EUR. Auf jede nennwertlose Aktie entfällt damit ein anteiliger Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR. Es bestehen keine Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.

ANDRITZ verfügt über eine stabile und ausgewogene Aktionärsstruktur. Rund 31,5% des Grundkapitals der ANDRITZ AG wurden zum Bilanzstichtag – teils indirekt und teils direkt – von der Custos Privatstiftung bzw. Herrn Wolfgang Leitner, Vorsitzenden des Aufsichtsrats der ANDRITZ-Gruppe, gehalten. Davon entfallen 30,7% auf die Custos Vermögensverwaltungs GmbH und 0,8% auf die Cerberus Vermögensverwaltung GmbH. Rund 6,2% der Aktien hält die Gesellschaft selbst. Mit einem Streubesitz von rund 62,3% stellen nationale und internationale institutionelle Anlegerinnen und Anleger den Hauptanteil der Anteilseigner und Anteilseignerinnen. Rund 48,2% der Aktien werden von institutionellen Investoren gehalten. Der Großteil der institutionellen Anleger kommt aus Großbritannien & Irland, Europa und Nordamerika. Der größte Anteil der identifizierten Privataktionärinnen und -aktionäre stammt aus Österreich, gefolgt von der Schweiz und Italien.

Es gibt derzeit kein genehmigtes Kapital. Der Vorstand der ANDRITZ AG hat am 30. Juli 2024 auf Grundlage der Ermächtigung, die in der 116. ordentlichen Hauptversammlung vom 29. März 2023 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt und am 30. März 2023 gemäß § 119 Abs 9 BörseG über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, beschlossen, eigene auf Inhaber lautende Stückaktien über die Börse (einschließlich Multilateraler Handelssysteme) zurückzukaufen. Der Beschluss sieht vor, vom 5. August 2024 (einschließlich) bis zum 31. Jänner 2025 (einschließlich) bis zu 2.080.000 Stück Aktien – das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der ANDRITZ AG von 2,00% – zu erwerben. Das Rückkaufprogramm wurde mit Erreichen der maximalen Stückzahl am 2. Dezember 2024 beendet.

Soweit der Gesellschaft bekannt ist, gibt es keine Inhaber von Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Es existieren darüber hinaus auch keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist keine bedeutenden Vereinbarungen eingegangen, die bei einem Kontrollwechsel der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden würden.

Es existieren Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands im Falle eines Kontrollwechsels. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen für die Aufsichtsratsmitglieder und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

J) AUSBLICK

Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) wird das globale Wachstum sowohl 2025 als auch 2026 auf 3,3% prognostiziert, was einem leichten Anstieg von 3,2% im Jahr 2024 entspricht, aber immer noch unter dem historischen Durchschnitt (2000-2019) von 3,7% liegt. Die Prognose des IWF für 2025 (Januar 2025) blieb gegenüber der Prognose vom Oktober 2024 weitgehend unverändert, was vor allem auf eine Aufwärtskorrektur für die USA zurückzuführen ist, welche die Abwärtskorrekturen für andere große Volkswirtschaften ausgleicht. Für die entwickelten Volkswirtschaften wird für 2025/26 ein Wachstum von etwa 1,8% bis 1,9% prognostiziert, während in den Schwellenländern ein Wachstum von etwa 4,2% bis 4,3% erwartet wird. Darüber hinaus wird erwartet, dass die globale Inflation auf 4,2% im Jahr 2025 und auf 3,5% im Jahr 2026 zurückgehen wird, womit sie sich in den Industrieländern früher auf das Zielinflationsniveau als in den Schwellenländern annähern wird.

Wie vom IWF skizziert, könnte sich das bereits robuste Wachstum in den USA zwar kurzfristig beschleunigen, in anderen Ländern bestehen jedoch Risiken für den erwarteten Wachstumspfad. Neben der Geldpolitik der großen Zentralbanken und der weiteren Senkung der Zinsen bleiben die anhaltenden geopolitischen Konflikte und Kriegssituationen sowie zunehmende Handelsbarrieren entscheidende Faktoren für die makroökonomische Entwicklung im Jahr 2025.

In China hat sich das Wachstum, wie bereits erwähnt, im vierten Quartal 2024 erholt, und die Zentralregierung dürfte ihr BIP-Wachstumsziel von rund 5% auch für 2025 bekräftigen.

Trotz der anhaltenden makroökonomischen und geopolitischen Herausforderungen hat die ANDRITZ-Gruppe derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass die oben beschriebenen Rahmenbedingungen im Jahr 2025 signifikante negative Auswirkungen auf die Projekt- und Investitionsaktivitäten der von ANDRITZ bedienten Märkte und Kunden haben werden. Die Fähigkeit von ANDRITZ, Umsatzerlöse zu generieren, wird durch den hohen Auftragsbestand, den hohen Umsatzanteil und die wachsende Nachfrage nach Ersatzteilen und Service sowie durch Projekte zur Modernisierung bestehender Anlagen unterstützt. Darüber hinaus profitiert der Konzern weiterhin von der steigenden Nachfrage nach Technologien, die den grünen Wandel ermöglichen.

  • Pulp & Paper: Aus heutiger Sicht ist zu erwarten, dass sich die Projekt- und Investitionstätigkeit im Laufe des Jahres 2025 verbessern wird. Nach mehr als zwei Jahren der Zurückhhaltung in Bezug auf die Vergabe von Aufträgen über kapazitätserweiternde Großinvestitionen wurden bereits erste Projekte für Neuanlagen auf dem Markt initiiert. Die Projekttätigkeit im Zusammenhang mit Modernisierungen und Umrüstungen wird als weiterhin stabil eingeschätzt. Unterstützend sollten sich auch die von vielen Zellstoff- und Papierproduzenten geplanten Investitionen im Bereich der Nachhaltigkeit auswirken.
  • Metals: Im Bereich Metals Forming sollte die Schwäche im Automobilgeschäft durch eine eher stabil erwartete Entwicklung in anderen Bereichen und durch weiteres Wachstum in China abgemildert werden. Im Bereich Metals Processing sollte das Marktumfeld auch im Jahr 2025 solide bleiben. Wie bereits erwähnt, verzeichnete ANDRITZ in der zweiten Jahreshälfte 2024 einen deutlichen Anstieg des Auftragseingangs.
  • Hydropower: Im Geschäftsbereich wird aufgrund weltweiter Initiativen zur Förderung erneuerbarer Energien und des globalen Trends der Elektrifizierung mit einer Zunahme der Projekt- und Investitionstätigkeit gerechnet. Darüber hinaus dürfte der Bedarf zur Speicherung großer Energiemengen (und damit die Nachfrage nach Pumpspeicherkraftwerken) mittelfristig steigen, um die Volatilität der Energieerzeugung durch erneuerbarer Energien kompensieren zu können. Schließlich dürfte die steigende Nachfrage nach Synchronkondensatoren ein vielversprechendes Wachstumsfeld bleiben, da diese Anlagen dazu beitragen, die Stabilität des Stromnetzes zu verbessern.

▪ Environment & Energy: Die Projekt- und Investitionstätigkeit sollte sich im Jahr 2025 sowohl in den Bereichen Flüssig-Feststoff-Trennung als auch Feed & Biofuel weiter verbessern. Die Nachfrage nach hochwertigen Kreiselpumpen steigt aufgrund der zunehmenden Trinkwasserknappheit und des Trends zu mehr Effizienz in industriellen Prozessen. Für Clean Air Technologies, einschließlich Carbon Capture, sowie für Anwendungen im Bereich des grünen Wasserstoffs bleibt die Projektpipeline weiterhin aktiv.

Für das Jahr 2025 geht die ANDRITZ-Gruppe weiterhin von einer zunehmenden Projektaktivität aus, was sich auch im vielversprechenden Auftragseingang im vierten Quartal 2024 widerspiegelt. Basierend auf dem bestehenden Auftragsbestand und der stetig wachsenden Nachfrage im Servicegeschäft und nach grünen Technologien erwartet ANDRITZ für das Gesamtjahr 2025 einen Umsatz in einer Bandbreite von 8,0 bis 8,3 Mrd. EUR. Angesichts der anhaltenden Mixverbesserungen durch das Wachstum im Servicegeschäft und proaktiver Kapazitätsanpassungen (vor allem in den Geschäftsbereichen Metals und Pulp & Paper) strebt die ANDRITZ-Gruppe eine vergleichbare EBITA-Marge (excl. nicht-operativen Effekten) in einer Bandbreite von 8,6 bis 9,0% an. Im Mittelwert entsprechen die Finanzziele der ANDRITZ-Gruppe für das Jahr 2025 einer weitgehend stabilen Entwicklung bei Umsatz und vergleichbarer EBITA-Marge.

Sollten sich die von Wirtschaftsforschern prognostizierte Entwicklung der Weltwirtschaft und die geopolitische Lage im Jahr 2025 jedoch deutlich verschlechtern, oder globale Handelsbarrieren zunehmen, könnte dies negative Auswirkungen auf die Abarbeitung von Aufträgen bzw. auf den Auftragseingang und somit einen negativen Einfluss auf die finanzielle Entwicklung von ANDRITZ haben. Insbesondere könnten dadurch kapazitive Anpassungen über aktuelle Maßnahmen hinaus erforderlich werden, die finanzielle Vorsorgen notwendig machen und das Ergebnis der ANDRITZ-Gruppe negativ beeinträchtigen könnten.

Graz, 28. Februar 2025

Der Vorstand der ANDRITZ AG

(Vorstandsvorsitzender) (Finanzvorstand)

Joachim Schönbeck e.h. Dietmar Heinisser e.h. Vanessa Hellwing e.h. Norbert Nettesheim e.h. Jarno Nymark e.h. Frédéric Sauze e.h.

Disclaimer:

Bestimmte Aussagen im Jahresfinanzbericht 2024 und im Geschäftsbericht 2024 sind "zukunftsgerichtete Aussagen". Diese Aussagen, welche die Worte "glauben", "beabsichtigen", "erwarten" und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.

Der Jahresfinanzbericht 2024 und der Geschäftsbericht 2024 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 27. Februar 2025, 24:00 Uhr, zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Kapitel "Unternehmensrisiken" und im Lagebericht des Jahresfinanzberichts 2024 angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresfinanzbericht 2024 und im Geschäftsbericht 2024 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.

Konzernabschluss 2024 der ANDRITZ-Gruppe

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 39
Konzerngesamtergebnisrechnung 40
Konzernbilanz 41
Konzern-Cashflow-Statement 42
Entwicklung des Konzerneigenkapitals 43
Konzernanhang 44
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 (1) Börsegesetz 143
Glossar 144
Bestätigungsvermerk 146

KONZERN-GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG

Für das Geschäftsjahr 2024

(in MEUR) Anhang 2024 2023
Umsatz 9. 8.313,7 8.660,0
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 18,6 27,8
Aktivierte Eigenleistungen 14,7 6,9
Sonstige Erträge 10. 137,6 124,2
Materialaufwand 11. -4.244,6 -4.718,3
Personalaufwand 12. -2.300,8 -2.165,8
Sonstige Aufwendungen 13. -1.051,3 -1.024,6
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) 887,9 910,2
Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten
14. -226,0 -225,0
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 661,9 685,2
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 6./15. 18,2 2,4
Zinserträge 61,0 68,5
Zinsaufwendungen -50,5 -48,9
Sonstiges Finanzergebnis -44,1 -19,0
Finanzergebnis 15. -15,4 3,0
Ergebnis vor Steuern (EBT) 646,5 688,2
Ertragsteuern 16. -150,0 -183,9
KONZERNERGEBNIS 496,5 504,3
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis 496,5 510,2
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis 34. 0,0 -5,9
Unverwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 17. 5,02 5,15
Verwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 17. 4,99 5,13

KONZERNGESAMTERGEBNIS-RECHNUNG

Für das Geschäftsjahr 2024

(in MEUR) Anhang 2024 2023
KONZERNERGEBNIS 496,5 504,3
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen 22./34. 10,2 -3,4
Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten,
die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
31./34. -4,6 -1,3
Sonstiges Ergebnis (nach Ertragsteuern), das in Folgeperioden nicht in die
Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird
5,6 -4,7
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 34. -37,0 -21,3
Absicherung von Zahlungsströmen 34./37. -26,1 35,3
Anteil am sonstigen Ergebnis von Unternehmen, die nach der Equity-Methode
bilanziert werden
6. -0,2 0,0
Sonstiges Ergebnis (nach Ertragsteuern), das in Folgeperioden in die
Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden kann
-63,3 14,0
SONSTIGES ERGEBNIS (NACH ERTRAGSTEUERN) -57,7 9,3
GESAMTERGEBNIS 438,8 513,6
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Gesamtergebnis 440,0 519,3
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis -1,2 -5,7

KONZERNBILANZ

Zum 31. Dezember 2024

(in MEUR) Anhang 2024 2023
AKTIVA
Sachanlagen 18./19. 1.270,7 1.247,5
Geschäfts- oder Firmenwerte 20. 860,4 826,3
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte 21. 139,9 142,8
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 6. 34,1 16,1
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 32. 82,4 102,5
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 28. 75,2 68,2
Aktive latente Steuern 16. 211,6 211,7
Langfristige Vermögenswerte 2.674,3 2.615,1
Vorräte 25. 1.162,4 1.165,3
Geleistete Anzahlungen 26. 151,4 178,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 27. 1.168,8 1.076,0
Vertragsvermögenswerte 9. 1.099,3 1.239,4
Forderungen aus laufenden Steuern 16. 32,5 27,6
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 32. 386,8 390,8
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 28. 314,7 292,3
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 33. 1.164,6 1.507,1
Kurzfristige Vermögenswerte außer zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 5.480,5 5.877,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 40. 8,2 5,2
Kurzfristige Vermögenswerte 5.488,7 5.882,2
SUMME AKTIVA 8.163,0 8.497,3
PASSIVA
Grundkapital 104,0 104,0
Kapitalrücklagen 36,5 36,5
Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen 2.136,9 2.037,2
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital 2.277,4 2.177,7
Nicht beherrschende Anteile 2,6 -20,2
Summe Eigenkapital 34. 2.280,0 2.157,5
Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen 35. 356,6 503,6
Leasingverbindlichkeiten 19. 161,6 161,1
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer 22. 341,2 333,6
Rückstellungen 23. 202,8 201,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 36. 37,0 26,3
Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 30. 2,2 2,6
Passive latente Steuern 16. 87,1 115,0
Langfristige Schulden 1.188,5 1.343,2
Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen 35. 172,9 367,3
Leasingverbindlichkeiten 19. 47,1 48,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29. 954,8 1.022,9
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung 9. 1.321,6 1.419,6
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung 9. 342,6 357,0
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer 22. 45,5 19,6
Rückstellungen 23. 396,1 418,4
Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern 16. 95,8 75,1
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 36. 172,7 142,4
Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 30. 1.145,4 1.125,9
Kurzfristige Schulden 4.694,5 4.996,6
SUMME PASSIVA 8.163,0 8.497,3

KONZERN-CASHFLOW-STATEMENT

Für das Geschäftsjahr 2024

(in MEUR) Anhang 2024 2023
Konzernergebnis 496,5 504,3
Ertragsteuern 16. 150,0 183,9
Zinsergebnis 15. -10,5 -19,6
Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten sowie von
Geschäfts- und Firmenwerten und Sachanlagen
19./20./
21.
226,0 225,0
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 6./15. -18,2 -2,4
Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen und finanziellen Vermögenswerten -3,8 -7,4
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen 147,6 101,3
Veränderung des Nettoumlaufvermögens 39. -114,7 -315,4
Veränderung der Rückstellungen und übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten -108,5 -130,1
Erhaltene Zinsen 61,0 62,3
Gezahlte Zinsen -38,9 -34,4
Erhaltene Dividenden 2,3 0,9
Gezahlte Ertragsteuern -152,3 -193,4
CASHFLOW AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT 39. 636,5 375,0
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -179,5 -170,8
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 16,5 15,6
Auszahlungen für lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte -362,3 -174,3
Einzahlungen aus dem Verkauf von lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten 354,7 632,8
Netto-Cashflow aus Unternehmenserwerben 39. -36,9 -36,4
CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT 39. -207,5 266,9
Einzahlungen aus Bank- und sonstigen Finanzverbindlichkeiten 39. 161,4 136,4
Auszahlungen für Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 39. -493,1 -296,6
Auszahlungen für Leasingverträge 39. -53,3 -50,6
Dividendenzahlung 34. -248,5 -208,3
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen sowie Zahlungen an frühere Eigentümer 39. -14,9 0,0
Erlöse aus der Ausgabe eigener Aktien 34. 11,7 8,5
Erwerb eigener Aktien 34. -116,6 0,0
CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT 39. -753,3 -410,6
VERÄNDERUNG DER ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE -324,3 231,3
Währungsumrechnung -14,5 -26,3
Veränderungen im Konsolidierungskreis -3,8 0,0
Wertberichtigung 0,1 0,1
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode 33. 1.507,1 1.302,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode 33. 1.164,6 1.507,1

ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS

Für das Geschäftsjahr 2024

Davon entfallen auf Eigentümer der Muttergesellschaft Nicht
beherrschende
Anteile
Summe
Eigenkapital
(in MEUR) Anhang Grundkapital Kapitalrücklagen Gewinn
rücklagen
Fair Value
Rücklage
Rücklage der
Neubewertung
von leistungs
orientierten
Plänen
Währungsum
rechnungs
rücklage
Eigene Aktien Gesamt
STAND ZUM 1. JÄNNER 2023 104,0 36,5 2.040,0 0,2 -40,0 -90,2 -201,9 1.848,6 -13,9 1.834,7
Konzernergebnis 510,2 510,2 -5,9 504,3
Sonstiges Ergebnis 34,0 -3,4 -21,5 9,1 0,2 9,3
Gesamtergebnis 510,2 34,0 -3,4 -21,5 519,3 -5,7 513,6
Dividenden 34. -207,7 -207,7 -0,6 -208,3
Veränderung der eigenen Aktien 34. -1,8 12,2 10,4 10,4
Veränderung aus Aktienoptionsprogrammen 34. 3,1 3,1 3,1
Hyperinflation 41. 4,0 4,0 4,0
Umgliederungen und sonstige Veränderungen 0,5 -0,5 0,0 0,0
STAND ZUM 31. DEZEMBER 2023 104,0 36,5 2.348,3 34,2 -43,4 -112,2 -189,7 2.177,7 -20,2 2.157,5
STAND ZUM 1. JÄNNER 2024 104,0 36,5 2.348,3 34,2 -43,4 -112,2 -189,7 2.177,7 -20,2 2.157,5
Konzernergebnis 496,5 496,5 496,5
Sonstiges Ergebnis -30,8 10,2 -35,9 -56,5 -1,2 -57,7
Gesamtergebnis 496,5 -30,8 10,2 -35,9 440,0 -1,2 438,8
Dividenden 34. -248,5 -248,5 -248,5
Veränderung der eigenen Aktien 34. -2,6 -99,7 -102,3 -102,3
Veränderung aus Aktienoptionsprogrammen 34. 3,8 3,8 3,8
Hyperinflation 41. 5,5 5,5 5,5
Umgliederungen und sonstige Veränderungen 1,2 1,2 24,0 25,2
STAND ZUM 31. DEZEMBER 2024 104,0 36,5 2.604,2 3,4 -33,2 -148,1 -289,4 2.277,4 2,6 2.280,0

KONZERNANHANG

Zum 31. Dezember 2024

A
Allgemeines und rechtliche
Grundlagen
S. 45 1. Allgemeines
S. 45 2. Grundlagen der Rechnungslegung
S. 47 3. Rechnungslegungsmethoden sowie
Verwendung von Ermessens
entscheidungen und Schätzungen
B
Angaben zur Struktur von ANDRITZ
S. 49 4. Konsolidierungskreis
S. 51 5. Unternehmenserwerbe
S. 53 6. Nach der Equity-Methode
bilanzierte Unternehmen
S. 55 7. Nahestehende Unternehmen und
Personen
C Ergebnis des Jahres
S. 59 8. Segmentberichterstattung
S. 61 9. Umsatzerlöse
S. 66 10. Sonstige Erträge
S. 66 11. Materialaufwand
S. 67 12. Personalaufwand
S. 67 13. Sonstige Aufwendungen
S. 68 14. Abschreibungen und Wertminderungen
von Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten außer Geschäfts
oder Firmenwerte
S. 68 15. Finanzergebnis
S. 69 16. Ertragsteuern
S. 72 17. Ergebnis je Aktie

Langfristige Vermögenswerte und
D Schulden
S. 73 18. Sachanlagen
S. 75 19. Nutzungsrechte aus Leasingverhält
nissen und Leasingverbindlichkeiten
S. 79 20. Geschäfts- oder Firmenwerte
S. 83 21. Immaterielle Vermögenswerte außer
Geschäfts- oder Firmenwerte
S. 85 22. Rückstellungen für Leistungen an

S. 93 Arbeitnehmer 23. Rückstellungen

E
Nettoumlaufvermögen
S. 95 24. Nettoumlaufvermögen im Überblick
S. 95 25. Vorräte
S. 96 26. Geleistete Anzahlungen
S. 96 27. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
S. 97 28. Sonstige nicht-finanzielle
Vermögenswerte
S. 97 29. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
S. 98 30. Sonstige nicht-finanzielle
Verbindlichkeiten
F
Finanz- und Kapitalstruktur, Finanz
instrumente und Risikomanagement
S. 99 31. Finanzielle Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten nach Kategorien
S. 105 32. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
S. 106 33. Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
S. 107 34. Eigenkapital
S. 113 35. Bankverbindlichkeiten und
Schuldscheindarlehen
S. 114 36. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
S. 114 37. Derivative Finanzinstrumente
S. 120 38. Risikomanagement – Risiken in
Verbindung mit Finanzinstrumenten
G
Sonstiges
S. 130 39. Konzern-Cashflow-Statement
S. 133 40. Zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte
S. 134 41. Auswirkungen der Hyperinflation
S. 135 42. Eventualforderungen und
-verbindlichkeiten
S. 136 43. Aufwendungen für Leistungen des
Konzernabschlussprüfers
S. 136 44. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
S. 137 45. Konzernunternehmen

A) ALLGEMEINES UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN

1. Allgemeines

Die ANDRITZ AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht und notiert seit Juni 2001 an der Wiener Börse. Der eingetragene Sitz der ANDRITZ AG, der Muttergesellschaft der ANDRITZ-Gruppe, befindet sich in der Stattegger Straße 18, 8045 Graz, Österreich. Die ANDRITZ-Gruppe (der "Konzern" oder "ANDRITZ") ist ein führender Hersteller von hochtechnologischen Industriemaschinen und -anlagen und arbeitet in vier strategischen berichtspflichtigen Geschäftssegmenten: Pulp & Paper, Metals, Hydropower sowie Environment & Energy.

Der Konzernabschluss wird unter der Verantwortung des Vorstands der ANDRITZ AG erstellt und dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung vorgelegt. Am 25. Februar 2025 wurde der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 vom Vorstand zur Veröffentlichung genehmigt.

Zahlreiche Beträge und Prozentsätze, die im Konzernabschluss dargestellt werden, wurden gerundet. Summierungen können deshalb von den dargestellten Beträgen abweichen. Die Zahlen sind, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wird, in Millionen Euro (MEUR) dargestellt.

2. Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit sämtlichen vom International Accounting Standards Board (IASB) formulierten, von der Europäischen Union übernommenen und für 2024 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Ebenso wurden sämtliche für 2024 verpflichtend anzuwendende Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) beachtet. Der Konzernabschluss erfüllt die Voraussetzungen des § 245a UGB über befreiende Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

a) Erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen

Für das am 1. Jänner 2024 beginnende Geschäftsjahr wurden von ANDRITZ folgende neue und überarbeitete bzw. ergänzte Standards des IASB sowie Interpretationen des IFRS IC angewendet:

Standard/Interpretation Titel Erstmals gültig für
Geschäftsjahre beginnend
am oder nach dem
Von der EU übernommen
IFRS 16 Änderung: Folgebewertung im Rahmen eines
Sale-and-Lease-Back
1. Jänner 2024 20. November 2023
IAS 1 Änderung: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als
kurz- oder langfristig
1. Jänner 2024 19. Dezember 2023
IAS 1 Änderung: Langfristige Verbindlichkeiten mit
Nebenbedingungen
1. Jänner 2024 19. Dezember 2023
IAS 7 und IFRS 7 Änderung: Lieferantenfinanzierungsvereinbarunge 1. Jänner 2024 15. Mai 2024

Die Änderung an IFRS 16 beinhaltet Vorgaben für die Folgebewertung bei Leasingverhältnissen im Rahmen eines Sale-and-Lease-Back für Verkäufer-Leasingnehmer. Die Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten wird vereinheitlicht, um unangemessene Gewinnrealisierungen zu verhindern.

Die Änderung an IAS 1 betrifft die Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig. Zukünftig sollen ausschließlich Rechte, die am Ende der Berichtsperiode bestehen, maßgeblich für die Klassifizierung einer Verbindlichkeit sein. Darüber hinaus wurden ergänzende Leitlinien für die Auslegung des Kriteriums "Recht, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben" sowie Erläuterungen zum Merkmal "Erfüllung" aufgenommen.

Mit der zweiten Änderung an IAS 1 wird klargestellt, dass nur Nebenbedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag erfüllen muss, die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig beeinflussen. Allerdings muss ein Unternehmen im Anhang Informationen offenlegen, die es ermöglichen, das Risiko zu verstehen, dass langfristige Schulden mit Nebenbedingungen innerhalb von zwölf Monaten rückzahlbar werden könnten.

Durch die Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 soll die Transparenz von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und deren Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten, Cashflows und das Liquiditätsrisiko erhöht werden. Die Änderungen ergänzen die bereits bestehenden Anhangangaben dahingehend, dass Unternehmen verpflichtet werden, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen.

Diese geänderten Standards haben bei ANDRITZ keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen.

b) Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards und Interpretationen

Der International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich erst auf Geschäftsjahre ab 2025 auswirken werden. Die nachfolgenden vom IASB veröffentlichten Rechnungslegungsverlautbarungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und sind auch von ANDRITZ bislang noch nicht angewendet worden:

Standard/Interpretation Titel Erstmals gültig für
Geschäftsjahre beginnend
am oder nach dem
Von der EU übernommen
IAS 21 Änderung: Mangel an Umtauschbarkeit 1. Jänner 2025 12. November 2024
IFRS 9 / IFRS 7 Änderung zu Verträgen, die sich auf naturabhängigen
Strom beziehen
1. Jänner 2026 16. Jänner 2025
IFRS 7 / IFRS 9 Änderung: Klassifizierung und Bewertung von
Finanzinstrumenten
1. Jänner 2026 offen
IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS
10, IAS 7
Jährliche Verbesserungen der IFRS
(Zyklus 2021-2023)
1. Jänner 2026 offen
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 1. Jänner 2027 offen
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche
Rechenschaftspflicht: Angaben
1. Jänner 2027 offen

Die Änderungen an IAS 21 verpflichten zur Anwendung eines einheitlichen Ansatzes bei der Beurteilung, ob eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist, und, sofern dies nicht der Fall ist, bei der Bestimmung des zu verwendenden Wechselkurses sowie der erforderlichen Anhangangaben.

Die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 (Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen) klären die Anwendung der Eigenbedarfsausnahme, führen neue Angabepflichten ein und beinhalten Erleichterungen bei der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften im Zusammenhang mit Verträgen über naturabhängige Stromversorgung.

Die Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9 betreffen die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, die Ausbuchung einer durch elektronischen Zahlungsverkehr erfüllten finanziellen Verbindlichkeit und Angaben zu Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Die jährlichen Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2021-2023) enthalten Klarstellungen und Anpassungen zur Erleichterung der erstmaligen Anwendung in IFRS 1, Verbesserungen und Klarstellungen zu den Offenlegungspflichten in IFRS 7, Korrekturen und Klarstellungen zur Verbesserung der Konsistenz in IFRS 9, Anpassungen zur Beseitigung von Unstimmigkeiten und zur Verbesserung der Klarheit in IFRS 10 und Änderungen zur Verbesserung der Darstellung und Klarheit der Cashflow-Berichte in IAS 7.

Der neue Standard IFRS 19 ermöglicht es bestimmten Tochterunternehmen, reduzierte Angaben offenzulegen, wenn es die IFRS-Rechnungslegungsstandards in seinem Abschluss anwendet. IFRS 19 ist für in Frage kommende Tochterunternehmen optional in der Anwendung.

Diese neuen oder geänderten Standards haben bei ANDRITZ voraussichtlich keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen.

Der neue Standard IFRS 18 wird den bisherigen Standard IAS 1 ersetzen. Folgende wesentliche Neuerungen tragen zu einer transparenteren und vergleichbareren Berichterstattung bei:

  • Vordefinierte Zwischensummen und Kategorien von Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung
  • Erläuterungen zu von der Unternehmensleitung definierten Leistungskennzahlen
  • Vorschriften zur Verbesserung der Zusammenfassung und der Aufgliederung von Informationen im Jahresabschluss

Die Auswirkungen der Anwendung des IFRS 18 auf den Konzernabschluss werden derzeit von ANDRITZ beurteilt.

3. Rechnungslegungsmethoden sowie Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen

ANDRITZ beschreibt die Rechnungslegungsmethoden sowie die Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen in den jeweiligen Kapiteln.

a) Rechnungslegungsmethoden

Die Rechnungslegungsmethoden sind in den jeweiligen Kapiteln folgendermaßen gekennzeichnet:

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Mit Ausnahme der Änderungen durch die erstmalige Anwendung von neuen Standards in Kapitel 2. a) Erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen, hat ANDRITZ sämtliche in diesem Konzernabschluss enthaltene Rechnungslegungsmethoden in allen dargestellten Perioden stetig angewendet. Im folgenden Abschnitt sind die allgemeinen Rechnungslegungsmethoden beschrieben:

Konsolidierungsgrundsätze

Die Grundlage für den Konzernabschluss bilden die auf Basis konzerneinheitlicher Standards und die nach IFRS-Bestimmungen erstellten Einzelabschlüsse aller vollkonsolidierten Unternehmen. Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten und Leistungsverrechnungen, inklusive konzerninterner Zwischenergebnisse, wurden eliminiert. Der Konzernabschluss wurde unter Zugrundelegung einheitlicher Bilanzierungsgrundsätze für vergleichbare Geschäftsvorfälle erstellt.

Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt.

Fremdwährungstransaktionen

Fremdwährungstransaktionen werden in der funktionalen Währung, durch Anwendung des Währungskurses zwischen funktionaler Währung und Fremdwährung zum Zeitpunkt der Transaktion, dargestellt. Währungskursdifferenzen aus der Bezahlung von monetären Posten zu Umrechnungskursen, welche von den ursprünglich erfassten abweichen, werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Ausländische Tochtergesellschaften

Ausländische vollkonsolidierte Tochtergesellschaften werden als selbständige Unternehmen angesehen, da sie finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig sind. Ihre funktionalen Währungen sind in der Regel die jeweiligen Landeswährungen. Die Bilanzwerte dieser Tochtergesellschaften werden mit dem Bilanzstichtagskurs in die Darstellungswährung (Euro) umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Alle daraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen sind im Posten "Währungsumrechnungsrücklage" im Konzerneigenkapital ausgewiesen.

Hyperinflation

Die Abschlüsse (und Vergleichszahlen) von ausländischen Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung die Währung eines Landes mit ausgeprägter Hochinflation ist, sind in Bezug auf die Änderungen in der Kaufkraft der Währung neu darzustellen. Es erfolgt eine Neubewertung gemäß IAS 29.

Mehr Informationen in Kapitel 41. Auswirkungen der Hyperinflation.

Wesentliche Wechselkurse

Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse wesentlicher Währungen sind folgende:

Für 1 Euro
Währung
Stichtagskurs am Durchschnittskurs für
31. Dezember 2024 31. Dezember 2023 2024 2023
BRL Brasilianischer Real 6,43 5,36 5,83 5,40
CAD Kanadischer Dollar 1,49 1,46 1,48 1,46
CHF Schweizer Franken 0,94 0,93 0,95 0,97
CNY Chinesischer Renminbi Yuan 7,58 7,85 7,79 7,66
DKK Dänische Krone 7,46 7,45 7,46 7,45
GBP Britisches Pfund 0,83 0,87 0,85 0,87
INR Indische Rupie 88,93 91,90 90,56 89,30
SEK Schwedische Krone 11,46 11,10 11,43 11,48
USD Amerikanischer Dollar 1,04 1,11 1,08 1,08

b) Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, welche die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrundeliegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Der Konzern hat wichtige zukunftsbezogene Annahmen getroffen und wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen identifiziert.

Der Krieg in der Ukraine und der Nah-Ost-Konflikt sowie weitere geopolitische Entwicklungen wurden und werden laufend beobachtet, um auch künftig etwaigen Auswirkungen auf den ANDRITZ-Konzern bestmöglich entgegenzuwirken. Aktuell haben diese geopolitischen Entwicklungen keinen direkten wesentlichen Einfluss auf die Ermessensentscheidungen und Schätzungen von ANDRITZ.

ANDRITZ geht in den jeweiligen Detailkapiteln auf klimabezogene Risiken ein.

Die Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind in den jeweiligen Kapiteln folgendermaßen gekennzeichnet:

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

B) ANGABEN ZUR STRUKTUR VON ANDRITZ

4. Konsolidierungskreis

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Der Konzernabschluss beinhaltet die ANDRITZ AG und die von ihr unmittelbar oder mittelbar beherrschten Unternehmen. ANDRITZ beherrscht ein Unternehmen, wenn es schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Sind beherrschte Unternehmen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung, wird die Entscheidung über die Einbeziehung in den Konsolidierungskreis aufgrund quantitativer und qualitativer Überlegungen getroffen. Die Anteile an nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter dem Posten "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" erfasst.

Der Konsolidierungskreis hat sich wie folgt entwickelt:

2024 2023
Vollkonsolidierung Equity-Methode Vollkonsolidierung Equity-Methode
Stand zum 1. Jänner 170 2 168 4
Zugänge aus Unternehmenserwerben 2 6
Neugründungen 1 0
Änderung der Konsolidierungsmethode -1 1 2 -2
Umgründungen und Liquidationen -6 -6
Stand zum 31. Dezember 166 3 170 2
Davon entfallen auf:
Inländische Unternehmen 7 0 7 0
Ausländische Unternehmen 159 3 163 2

Es wurde aufgrund quantitativer und qualitativer Überlegungen auf die Einbeziehung von 56 (2023: 49) beherrschten Tochterunternehmen und auf die Equity-Bilanzierung von 7 (2023: 9) assoziierten Unternehmen verzichtet.

Änderung der Konsolidierungsmethode

Im Geschäftsjahr 2024 hat die ANDRITZ-Gruppe die Gesellschaft OTORIO LTD, Israel, aufgrund von Verlust der Beherrschung entkonsolidiert. Aus dem Abgang dieser Gesellschaft ist ein Gewinn in Höhe von 23,2 MEUR (inkl. Umrechnungsdifferenzen von 0,8 MEUR) entstanden, welcher in den sonstigen Erträgen ausgewiesen ist. Bei der Entkonsolidierung wurde ein Darlehen gegenüber OTORIO LTD in Eigenkapitalinstrumente getauscht. Der Abgang des Darlehens in Höhe von -38,4 MEUR wurde im sonstigen Finanzergebnis erfasst. ANDRITZ hält nun 41,43% der Anteile an OTORIO LTD und bilanziert die Gesellschaft fortan als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode. Die verbleibenden Anteile wurden mit dem beizulegenden Zeitwert, der zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung festgestellt wurde, mit 17,4 MEUR im Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen erfasst.

Im Vergleichsjahr hat ANDRITZ die zuvor nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen, Enmas ANDRITZ Pvt. Ltd., Indien, und VA Brazil Oy, Finnland, aufgrund von Nichterfüllung der Wesentlichkeitskriterien nicht mehr konsolidiert. Aus dem Abgang dieser Gesellschaften ist 2023 kein wesentlicher Effekt entstanden.

Mehr Informationen in Kapitel 45. Konzernunternehmen.

5. Unternehmenserwerbe

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt und der Konzern Beherrschung erlangt hat. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt der Konzern, ob die Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substanzielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen.

Der Kaufpreis wird dem neu bewerteten anteiligen Nettoreinvermögen des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt. Dabei sind die Wertverhältnisse zum Erwerbszeitpunkt zugrunde zu legen, der dem Zeitpunkt entspricht, zu dem die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt wurde. Wertdifferenzen werden in voller Höhe aufgedeckt, d.h. ansatzfähige Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens werden unabhängig von vorliegenden Anteilen ohne beherrschenden Einfluss grundsätzlich mit ihren beizulegenden Zeitwerten in der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Anwendung der Erwerbsmethode erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen, vor allem in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauer der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen.

Die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile erfolgt entweder zu Anschaffungskosten (partielle Goodwill-Methode) oder zum Fair Value (Full-Goodwill-Methode). Das gegebene Wahlrecht kann einzelfallweise ausgeübt werden. In der ANDRITZ-Gruppe wird grundsätzlich die partielle Goodwill-Methode angewandt.

a) Procemex-Gruppe

Die ANDRITZ-Gruppe hat einen Vertrag zum Erwerb von 100% der Anteile an der Procemex-Gruppe unterzeichnet. Der Hauptsitz der Muttergesellschaft Procemex Oy ist in Jyväskylä, Finnland. Das Closing (Abschluss) der Transaktion fand im Mai 2024 statt. Der Unternehmenserwerb erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftsbereich Pulp & Paper. Procemex hat mit rund 100 Beschäftigten zuletzt rund 26 MEUR Jahresumsatz ausgewiesen und hat Tochtergesellschaften in Deutschland, Japan und den USA. Durch diese Akquisition wurde eine vollkonsolidierte Gesellschaft (Procemex Oy, Finnland) in den Konsolidierungskreis von ANDRITZ aufgenommen. Die restlichen Gesellschaften wurden aufgrund von Unwesentlichkeit nicht in den Konsolidierungskreis von ANDRITZ aufgenommen.

b) NAF AB

ANDRITZ hat einen Vertrag mit Flowserve Corporation mit Sitz in Texas, USA, zum Erwerb von 100% der Anteile an der NAF AB unterzeichnet. Das Signing war im Oktober 2023, das Closing der Transaktion fand im Mai 2024 statt. Der Unternehmenserwerb erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftsbereich Pulp & Paper. Das Unternehmen mit rund 50 Beschäftigten hat einen Jahresumsatz von ca. 10 MEUR. Die NAF AB wurde als vollkonsolidierte Gesellschaft in den Konsolidierungskreis von ANDRITZ aufgenommen.

Im Geschäftsjahr wurden die PulpEye AB, Sweden, Wuhan Arrows Creation Co., Ltd., China, INTEA d.d., Kroatien und ATN Engineering B.V., Niederlande erworben. Aufgrund ihrer Unwesentlichkeit für den Gesamtkonzern wurden diese nicht in den Konsolidierungskreis von ANDRITZ aufgenommen.

c) Vorläufige beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Die vorläufigen beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) Gesamt
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte 26,3
Sachanlagen 3,0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0,3
Vorräte 6,7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4,3
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 4,3
Forderungen aus laufenden Steuern 0,3
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 0,6
Passive latente Steuern -3,5
Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen -2,1
Rückstellungen -5,4
Leasingverbindlichkeiten -2,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -3,2
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung -1,3
Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern 0,8
Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten -2,7
Nettovermögen 25,9
Geschäfts- oder Firmenwert 28,8
ÜBERTRAGENE GEGENLEISTUNG 54,7

Der Geschäfts- oder Firmenwert der akquirierten Gesellschaften resultiert hauptsächlich aus den Fähigkeiten und der fachlichen Begabung der Beschäftigten sowie den erwarteten Synergien aus der Eingliederung in die ANDRITZ-Gruppe.

Direkt mit den Unternehmenszusammenschlüssen verbundene Transaktionskosten werden als Aufwand der Periode (im sonstigen Aufwand) berücksichtigt. In den übernommenen Forderungen sind keine Forderungen enthalten, die voraussichtlich uneinbringlich sein werden.

Seit der erstmaligen Konsolidierung haben die Akquisitionen Umsatzerlöse in Höhe von 22,7 MEUR erzielt und ein EBIT in Höhe von -1,3 MEUR zur ANDRITZ-Gruppe beigetragen. Hätten die Akquisitionen zu Beginn des Geschäftsjahrs 2024 stattgefunden, hätten sie Umsatzerlöse in Höhe von 37,1 MEUR erzielt und ein EBIT in Höhe von 0,9 MEUR zur ANDRITZ-Gruppe beigesteuert.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die erstmalige Einbeziehung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden erfolgt aus Zeitgründen und aufgrund noch nicht finaler Bewertungen auf Basis vorläufiger Werte. Wenn innerhalb eines Jahres vom Erwerbszeitpunkt neue, wesentliche Informationen über Tatsachen und Umstände bekannt werden, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die zu Berichtigungen der vorläufig erfassten Beträge oder zu zusätzlichen Rückstellungen geführt hätten, wird die Bilanzierung der Akquisitionen angepasst.

Immaterielle Vermögenswerte werden je nach Art des Vermögenswerts und der Verfügbarkeit der Informationen anhand einer geeigneten Bewertungsmethode ermittelt. Beizulegende Zeitwerte von Grundstücken und Gebäuden werden in der Regel durch externe Expertinnen und Experten ermittelt. Diese Bewertungen sind neben den Annahmen über die künftige Entwicklung der geschätzten Cashflows auch wesentlich von den verwendeten Abzinsungssätzen beeinflusst. Analog zu den erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden werden auch für die erstmalige Bilanzierung bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten alle verfügbaren Informationen über die Umstände zum Erwerbszeitpunkt herangezogen.

Klimabezogene Risiken und Chancen wurden bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauer der erworbenen Vermögenswerte und Sachanlagen anhand der besten Schätzung bezüglich künftiger Entwicklungen nach Relevanz berücksichtigt. Chancen und Risiken umweltbezogener Themen bei Unternehmenserwerben werden unter anderem auch bereits während des Kaufprozesses im Rahmen der Due Diligence beurteilt.

6. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat.

Gemeinschaftsunternehmen sind Unternehmen, bei denen ANDRITZ und eine oder mehrere Parteien gemeinschaftlich die Führung ausüben und Rechte an deren Nettovermögen haben.

Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Gesellschaft Sitz Geschäfts
bereich
2024 2023
OTORIO LTD Tel Aviv, Israel ME Assoziiertes
Unternehmen
41,43% Vollkonsolidiertes
Unternehmen
50,01%
Psiori GmbH Freiburg im Breisgau,
Deutschland
ME Assoziiertes
Unternehmen
25,10% Assoziiertes
Unternehmen
25,10%
Smart Press Shop GmbH
& Co KG
Halle (Saale),
Deutschland
ME Gemeinschafts
unternehmen
50,00% Gemeinschafts
unternehmen
50,00%

Im Geschäftsjahr 2024 hat die ANDRITZ-Gruppe die Gesellschaft OTORIO LTD, Israel, aufgrund von Verlust der Beherrschung entkonsolidiert. ANDRITZ hält nun 41,43% der Anteile an OTORIO LTD und bilanziert die Gesellschaft fortan als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode.

Das Gemeinschaftsunternehmen Smart Press Shop GmbH & Co KG wird gemeinsam von der Schuler Group GmbH und der Dr. Ing. h. c. F. Porsche Aktiengesellschaft geführt. Zweck ist die hochflexible Herstellung anspruchsvoller Karosserie-Teile mit zukunftsweisenden Technologien.

Die zusammenfassenden Finanzinformationen für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden in aggregierter Form dargestellt, da die einzelnen Gesellschaften als unwesentlich betrachtet werden können. Die folgende Übersicht zeigt die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen:

Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts
unternehmen Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts
unternehmen
4,9 124,7 4,9 130,1
7,4 22,9 2,7 21,0
4,1 2,4 0,6 2,2
12,3 147,6 7,6 151,1
5,8 101,4 0,0 110,4
9,8 13,0 0,8 13,6
15,6 114,4 0,8 124,0
10,0 107,5 5,8 78,5
-0,7 -9,5 -0,2 -7,4
0,0 -3,5 0,0 -3,2
-6,3 6,2 0,6 3,9
-0,2 0,0 0,0 0,0
-6,5 6,2 0,6 3,9

Die Summe der Buchwerte an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen ist wie folgt:

(in MEUR) Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts
unternehmen
Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2022 5,2 8,5 13,7
Anteil am Jahresergebnis 0,2 2,2 2,4
davon Jahresergebnis 0,2 1,9 2,1
davon Zwischenergebniseliminierung 0,0 0,3 0,3
Anteil am sonstigen Ergebnis 0,0 0,0 0,0
Stand zum 31. Dezember 2023 5,4 10,7 16,1
Anteil am Jahresergebnis 14,8 3,4 18,2
davon Jahresergebnis -2,6 3,1 0,5
davon Zwischenergebniseliminierung 0,0 0,3 0,3
davon Bewertung zum beizulegenden Zeitwert 17,4 0,0 17,4
Anteil am sonstigen Ergebnis -0,2 0,0 -0,2
Stand zum 31. Dezember 2024 20,0 14,1 34,1

Die kumulierten nicht erfassten Verluste betragen 0,0 MEUR (2023: 0,0 MEUR). Es wurde die Bürgschaft für ein Darlehen in Höhe von 50,7 MEUR (2023: 55,2 MEUR) eines der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmens übernommen.

7. Nahestehende Unternehmen und Personen

Gemäß IAS 24 – Nahestehende Personen müssen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss der ANDRITZ AG einbezogen werden, und Beziehungen zu nahestehenden Personen angegeben werden. Als nahestehende Personen wurden die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der ANDRITZ AG als Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren Familienangehörige definiert. Die angabepflichtige Vergütung umfasst die Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats.

a) Nahestehende Unternehmen

Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht der Konzern in Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit mit nicht einbezogenen Unternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die als nahestehende Unternehmen des Konzerns gelten, in Beziehung. Da die Transferpreis-Richtlinie des Konzerns Verrechnungspreise vorsieht, die den marktüblichen Bedingungen entsprechen, werden keine Transaktionen durchgeführt, die marktunüblich sind. Die Nichteinbeziehung der nicht konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Der Umfang der Geschäftsbeziehungen gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen sowie gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ist wie folgt:

(in MEUR) 2024 2023
UMSATZERLÖSE UND SONSTIGE ERTRÄGE 41,0 44,0
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen 40,3 43,5
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 0,7 0,5
AUFWENDUNGEN -38,5 -30,8
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen -35,6 -27,6
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen -2,9 -3,2
FORDERUNGEN 27,2 24,3
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen 21,7 24,2
Bruttobetrag 62,1 66,6
Wertberichtigung -40,4 -42,4
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 5,5 0,1
Bruttobetrag 5,5 0,1
Wertberichtigung 0,0 0,0
VERBINDLICHKEITEN 14,6 11,7
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen 14,4 11,7
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 0,2 0,0

Bei den nahestehenden Unternehmen handelt es sich hauptsächlich um Vertriebsgesellschaften bzw. Gesellschaften, die Waren an den Konzern liefern oder Dienstleistungen für den Konzern erbringen. Als nahestehendes Unternehmen ist ebenso das Gemeinschaftsunternehmen Smart Press Shop GmbH & Co KG kategorisiert.

Mehr Informationen in Kapitel 6. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen.

b) Nahestehende Personen

Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, in denen Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG tätig sind, werden zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt und sind einzeln und insgesamt von untergeordneter Bedeutung.

Vorstand

Name Funktion
Datum der Erstbestellung
Vorsitzender des Vorstands
1. Oktober 2014 (Mitglied des Vorstands)
8. April 2022 (Vorsitzender des Vorstands
Ende der laufenden Funktionsperiode
Joachim Schönbeck 7. April 2027
Norbert Nettesheim Finanzvorstand 6. Dezember 2019 27. März 2025
Frédéric Sauze Mitglied des Vorstands 30. März 2023 29. März 2026
Dietmar Heinisser Mitglied des Vorstands 1. April 2023 31. März 2026
Jarno Matias Nymark Mitglied des Vorstands 1. Oktober 2023 30. September 2026

Der Vorstand der ANDRITZ AG bestand per 31. Dezember 2024 aus fünf Mitgliedern, wurde also gegenüber 2023 um ein Mitglied reduziert. Aufgrund seines Wunsches von einer vertraglich zugesicherten Option zur vorzeitigen Beendigung seines Vorstandsvertrages zum Ende der Hauptversammlung im Jahr 2025 (ursprünglich bis 30. September 2027 laufend) Gebrauch zu machen, wird Norbert Nettesheim per 27. März 2025 aus dem Vorstand ausscheiden. Als seine Nachfolgerin wurde bereits Vanessa Hellwing nominiert. Vanessa Hellwing, die seit 1. Jänner 2025 dem Vorstand angehört, wird ab 28. März 2025 die Agenden des Finanzvorstands übernehmen.

Die Hauptversammlung hat am 24. März 2021 die Vergütungspolitik, welche die Grundsätze der Festlegung der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG sowie der Führungskräfte beinhalten, beschlossen. Primäres Ziel der Vergütungspolitik ist es, eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung vor allem im Interesse der Aktionärinnen und Aktionäre zu fördern. Die Vergütung des Vorstands umfasst fixe und variable/erfolgsabhängige Bestandteile, wobei die Höhe der variablen Vergütung vom erzielten Jahresüberschuss und von der Erreichung nicht finanzieller Ziele wie derzeitig der Unfallquote abhängig ist.

Bei Vorstandsverträgen wurde als Höchstwert der jährlichen variablen auszahlbaren Vergütung das Dreifache der fixen Jahresvergütung festgesetzt. Ein etwaiger darüber hinausgehender Betrag wird als variable Vergütung auf die drei folgenden Geschäftsjahre vorgetragen. Bei Unterschreiten eines definierten Mindestbetrags beim Konzernergebnis entsteht ein Malus (Negativtantieme), der ebenso auf die Folgejahre übertragen wird und zur Kürzung zukünftiger variabler Gehaltsbestandteile führt. Besteht im Zeitpunkt des Ausscheidens eine "Negativtantieme", so kürzt diese die bei Ausscheiden bestehenden Ansprüche.

Die sonstigen Vergütungen betreffen unter anderem steuerpflichtige Sachbezüge, im Wesentlichen für Dienstwagen und Abgeltung von Wechselkursdifferenzen, und betragen in 2024 insgesamt 44 TEUR (2023: 274 TEUR). Außerdem leistet ANDRITZ Versicherungsbeiträge für Unfallgefahren wie Tod oder Berufsunfähigkeit und für Heilkosten. Des Weiteren gewährt ANDRITZ im Bedarfsfall die Kostenübernahme der doppelten Haushaltsführung bis zu einem Jahr bei Dienstbeginn. Im Geschäftsjahr 2024 belaufen sich die gewährten sonstigen Vergütungsbestandteile auf 441 TEUR (2023: 561 TEUR). An Mitglieder des Vorstands der ANDRITZ AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Mit dem Ausscheiden des ehemaligen Vorstandsmitglieds Domenico Iacovelli im Zusammenhang mit der Reorganisation der Geschäftsbereiche und der anschließenden Vertragsbeendigung zum 31. März 2024 wurden vergütungsrichtlinienkonforme Zahlungen in Höhe von 2.018 TEUR vereinbart. Davon wurden im Geschäftsjahr 2024 bereits 1.009 TEUR ausgezahlt. Den Mitgliedern des Vorstands wurden Ansprüche auf Versorgungsleistungen gewährt. Diese beinhalten neben einer Alterspension Ansprüche im Falle einer Berufsunfähigkeit sowie Pensionsleistungen für Hinterbliebene nach dem Ableben der Berechtigten. Die Alterspension wird in der Regel ab Erreichung eines bestimmten Lebensalters ausbezahlt, sofern das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits beendet ist. Die Verwaltung wurde in Pensionskassen ausgelagert. Die Pensionsverträge sind beitragsorientiert ausgestaltet. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden die bis zu diesem Zeitpunkt einbezahlten Beiträge unverfallbar. Die Höhe des Versorgungsanspruchs ist bis zum Anfall einer Versorgungsleistung nicht wertgesichert; danach können jährliche Anpassungen unter Berücksichtigung der Lohnund Gehaltsentwicklung und der wirtschaftlichen Lage von ANDRITZ erfolgen.

Ein Mitglied des aktiven Vorstands hat bei Beendigung der Funktion und unter der Voraussetzung der gleichzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses Abfertigungsansprüche gemäß § 23 des österreichischen Angestelltengesetzes, außer die Beendigung beruht auf auf einer gerechtfertigten Entlassung.

Die Grundsätze der Vergütung für den Vorstand und für leitende Angestellte entsprechen den Vorgaben des österreichischen Corporate-Governance-Kodex.

Als Aufwendungen für den aktiven Vorstand wurden erfasst:

(in TEUR) 2024 2023
Kurzfristige Leistungen 15.413 20.861
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 441 561
Aktienbasierte Vergütungen 855 744
16.709 22.166

Im Zusammenhang mit Pensionen für frühere Vorstandsmitglieder und deren Angehörige wurde im Geschäftsjahr 2024 eine Pensionsrückstellung von 6.471 TEUR (2023: 4.733 TEUR) ausgewiesen, die laufenden jährlichen Aufwendungen betrugen 945 TEUR (2023: 864 TEUR) und es wurden 469 TEUR (2023: 466 TEUR) ausbezahlt.

Die ANDRITZ AG hat für 2024 eine Organhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Versicherungsnehmer ist die ANDRITZ AG. Die Kosten werden von der Gesellschaft getragen. Die D&O-Versicherung sichert bestimmte persönliche Haftungsrisiken der verantwortlich handelnden Personen der ANDRITZ-Gruppe ab. Die jährlichen Kosten betragen 598 TEUR (2023: 680 TEUR).

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG bestand per 31. Dezember 2024 aus sechs Mitgliedern der Kapitalvertreter sowie aus drei entsandten Mitgliedern aus der Belegschaftsvertretung:

Name Funktion Datum der
Erstbestellung
Ende der laufenden Funktionsperiode
KAPITALVERTRETER
Alexander Leeb Vorsitzender des Aufsichtsrats 27. März 2019 Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2024,
seitdem ausgeschieden
Wolfgang Leitner Stellvertreter des Vorsitzenden
und seit 8. April 2024
Vorsitzender des Aufsichtsrats
7. April 2022 Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026
Elisabeth Stadler Stellvertreterin des Vorsitzenden 21. März 2024 Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2028
Wolfgang Bernhard Mitglied des Aufsichtsrats 7. Juli 2020 Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2025
Jürgen Hermann Fechter Mitglied des Aufsichtsrats 30. März 2016 Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026
Alexander Isola Mitglied des Aufsichtsrats 30. März 2016 Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026
Monika Kircher Mitglied des Aufsichtsrats 21. März 2014 Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2024,
seitdem ausgeschieden
Regina Prehofer Mitglied des Aufsichtsrats 21. März 2024 Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026
ENTSANDTE MITGLIEDER
Georg Auer Mitglied des Aufsichtsrats 1. Juli 2011
Andreas Martiner Mitglied des Aufsichtsrats 14. Februar 2001
Alexander Mori Mitglied des Aufsichtsrats 30. Juni 2021 Bis 6. März 2024
Tania Sandtner Mitglied des Aufsichtsrats 7. März 2024

Das Vergütungsschema für die Aufsichtsratsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer anwesenheitsabhängigen Komponente zusammen. Die fixe Komponente besteht aus einem Gesamtbetrag, der so zu verteilen ist, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung eines einfachen Mitglieds erhält. Die zweite Komponente besteht aus einem Sitzungsgeld, das sich aus einem Pauschalbetrag pro Sitzung ergibt, an der ein Mitglied teilnimmt. Die Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats betragen für das Geschäftsjahr 2024 vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung insgesamt 330 TEUR (2023: 325 TEUR). Die von der Belegschaftsvertretung nominierten Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Vergütung.

An Mitglieder des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Es lagen keine zustimmungspflichtigen Verträge zwischen der ANDRITZ AG und einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern bzw. Unternehmen mit Nahebeziehungen zu Aufsichtsratsmitgliedern vor.

Im Geschäftsjahr 2024 sind 30,72% der Anteile an der ANDRITZ AG im Besitz der Custos Vermögensverwaltungs GmbH und 0,77% der Anteile an der ANDRITZ AG im Besitz der Cerberus Vermögensverwaltung GmbH. Die Custos Privatstiftung hält 100% der Anteile an der Custos Vermögensverwaltungs GmbH und 0,40% der Anteile an der Cerberus Vermögensverwaltung GmbH. Wolfgang Leitner, Vorsitzender des Aufsichtsrats, hält 99,60% der Anteile an der Cerberus Vermögensverwaltung GmbH und ist Mitstifter der Custos Privatstiftung. Beide Unternehmen erhielten basierend auf den oben angeführten Anteilen eine Dividende von 81,9 MEUR (vor KESt-Abzug) (2023: 68,8 MEUR vor KESt-Abzug) von der ANDRITZ AG. Die von Wolfgang Leitner beherrschte Aero Bedarfsflug GmbH, mit Sitz in Graz, Österreich, überlässt den Betrieb eines der in ihrem Eigentum stehenden Geschäftsflugzeugs einem professionellen Privatflugunternehmen. Der Aufwand für die Charterleistung im Zusammenhang mit diesem Flugzeug betrug 2024 1.009 TEUR (2023: 451 TEUR). Zum 31. Dezember 2024 bestand eine Verbindlichkeit gegenüber dem Privatflugunternehmen in Höhe von 43 TEUR (2023: 24 TEUR). In seiner Funktion als Mitglied des Aufsichtsrats der Schuler Group GmbH verzichtete Wolfgang Leitner auf seine Tantiemen.

Die Kanzlei GRAF ISOLA Rechtsanwälte GmbH, bei der das Aufsichtsratsmitglied Alexander Isola als Partner tätig ist, erbrachte als Rechtsberater der ANDRITZ AG im Geschäftsjahr 2024 Beratungsleistungen. Die Abrechnung dieser Mandate erfolgte zu den jeweils geltenden allgemeinen Stundensätzen der Kanzlei. Das Gesamtvolumen der im Geschäftsjahr 2024 angefallenen Honorare betrug 14 TEUR (2023: 26 TEUR).

C) ERGEBNIS DES JAHRES

8. Segmentberichterstattung

a) Geschäftssegmente

Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten und Dienstleistungen in vier Geschäftsbereiche organisiert, welche den folgenden berichtspflichtigen Geschäftssegmenten entsprechen:

ANDRITZ Pulp & Paper (PP)

ANDRITZ Pulp & Paper liefert nachhaltige Technologien, Automatisierungs- und Servicelösungen für die Erzeugung aller Arten von Faserstoffen, Tissue, Papier und Karton. Die Technologien und Dienstleistungen konzentrieren sich auf die Steigerung der Produktionseffizienz, die Senkung der Gesamtbetriebskosten sowie auf innovative Dekarbonisierungstechnologien und den autonomen Anlagenbetrieb. Das Produktprogramm umfasst auch Kessel für die Energieerzeugung, verschiedene Vliesstoff-Technologien und Faserplatten-(MDF-) Produktionssysteme. Mit den angebotenen Waste-to-Value-Recycling-, Zerkleinerungs- und Energielösungen werden Abfälle und Nebenströme der Produktion nachhaltig in wertvolle Sekundär-Rohstoffe oder Energie umgewandelt. Neueste IIoT-Technologien im Rahmen der Metris-Digitalisierungslösungen komplettieren das umfassende Produktangebot.

ANDRITZ Metals (ME)

ANDRITZ Metals ist einer der weltweit führenden Anbieter von Technologien, Anlagen und digitalen Lösungen in der Umformtechnik. Zum Produktportfolio gehören auch Automatisierungs- und Softwarelösungen, Prozess-Knowhow und Serviceleistungen. Im Bereich Metals Processing bietet das Geschäftssegment innovative, nachhaltige und marktführende Lösungen für die Herstellung und Weiterverarbeitung von Flachprodukten, für Schweißsysteme und Industrieofenanlagen mit eigenen Brennersystemen sowie Serviceleistungen für die metallverarbeitende Industrie an.

ANDRITZ Hydropower (HY)

ANDRITZ Hydropower ist einer der weltweit führenden Anbieter von elektromechanischen Ausrüstungen und Serviceleistungen für Wasserkraftwerke auf dem dynamisch wachsenden globalen Markt für erneuerbare Energien. Basierend auf 185 Jahren Erfahrung und einer weltweit installierten Leistung von 489 Gigawatt bietet der Geschäftsbereich innovative Lösungen für neue und bestehende Wasserkraftwerke, von Kleinwasserkraftwerken bis hin zu Großanlagen. Modernste digitale Lösungen, umfassende Dienstleistungen für den Betrieb und die Wartung ganzer Wasserkraftwerke sowie Turbogeneratoren für die thermische Industrie runden das Portfolio ab.

ANDRITZ Environment & Energy (EE)

ANDRITZ Environment & Energy übernimmt Verantwortung für die Umwelt und bietet eine breite Palette an Technologien mit Fokus auf nachhaltige Lösungen für verschiedene Industriezweige an. Dazu zählen Technologien zur Erzeugung von grünem Wasserstoff und erneuerbaren Treibstoffen, zur CO2-Abscheidung und Emissionsreduktion, zur mechanischen und thermischen Fest-Flüssig-Trennung, zum Mahlen, Pelletieren und zum Pumpen von Flüssigkeiten. Ergänzt durch modernste Automatisierung und Digitalisierung sowie umfassende Serviceleistungen ermöglichen diese Technologien effiziente und innovative Lösungen für Prozesse wie Wasser-

und Abwassermanagement, Recycling, Abfall-/Schlammverwertung, ressourcenschonende Gewinnung von Batterie-Mineralien, Entsalzung, Futter- und Lebensmittel-Valorisierung, Luftreinhaltung und P2X.

Diese strategischen Geschäftssegmente bilden die Basis für die interne Berichtsstruktur an den Vorstand als Hauptentscheidungsträger. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen denen des Konzerns.

Im Rahmen des internen Berichtswesens werden alle Umsätze und alle direkten und indirekten Kosten (einschließlich Gemeinkosten und Verwaltungskosten) den Geschäftssegmenten zugeteilt und spiegeln die Managementstruktur und die Hauptquellen der Risiken und Chancen wider. Die zentrale Ergebnissteuerungsgröße ist das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Amortisation (EBITA). Es existieren keine wesentlichen Aktivitäten zwischen den Geschäftssegmenten. Alle erfolgswirksamen Konsolidierungseffekte sind jeweils in dem betreffenden Geschäftssegment enthalten.

Die ANDRITZ-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2024 ihre interne Organisation und folglich die Zusammensetzung ihrer operativen Geschäftsbereiche geändert. Der Geschäftsbereich Hydro wurde zu Hydropower und Separation zu Environment & Energy umbenannt. Die Division Clean Air Technologies (bisher im Geschäftsbereich Pulp & Paper berichtet) und die Division Green Hydrogen (bisher im Geschäftsbereich Metals berichtet) werden im Geschäftsbereich Environment & Energy berichtet. Die Vergleichszahlen des Vorjahrs sind ebenfalls in der neuen Berichtsstruktur ausgewiesen.

Informationen nach Geschäftssegmenten

2024

(in MEUR) PP ME HY EE Gesamt
Umsatz 3.461,1 1.811,2 1.537,9 1.503,5 8.313,7
EBITDA 457,8 110,0 121,9 198,2 887,9
EBITA 373,7 73,0 96,3 170,0 713,0
Investitionen 77,0 60,0 48,4 52,1 237,5
Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten
127,5 39,7 25,5 33,3 226,0
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 0,0 18,2 0,0 0,0 18,2
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 0,0 34,1 0,0 0,0 34,1
(in MEUR) PP ME HY EE Gesamt
Umsatz 3.987,4 1.839,6 1.521,7 1.311,3 8.660,0
EBITDA 494,7 127,4 113,9 174,2 910,2
EBITA 412,5 91,4 88,1 149,9 741,9
Investitionen 118,0 34,7 35,6 37,9 226,2
Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten
131,7 40,8 26,0 26,5 225,0
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 0,0 2,4 0,0 0,0 2,4
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 0,0 16,1 0,0 0,0 16,1

b) Geografische Gebiete

Die Konzernaktivitäten erstrecken sich über alle Regionen der Welt mit Schwerpunkten in Europa und Nordamerika, aber auch wesentlichen Umfängen in Südamerika, China und Asien (ohne China). Segmenterlöse mit externen Kunden nach geografischen Gebieten werden auf Basis des Standorts der Kunden ermittelt.

Informationen über geografische Gebiete

2024

(in MEUR) Europa Nord
amerika
Südamerika China Asien (ohne
China)
Rest der
Welt und
Konsoli
dierung
Gesamt
Umsatz 2.603,6 2.048,9 994,9 936,7 1.386,7 342,9 8.313,7
Langfristige Vermögenswerte 930,6 260,3 102,7 191,8 37,3 823,5 2.346,2
Investitionen 135,0 37,4 24,4 26,4 13,4 0,9 237,5

2023

(in MEUR) Europa Nord
amerika
Südamerika China Asien (ohne
China)
Rest der
Welt und
Konsoli
dierung
Gesamt
Umsatz 2.398,9 2.103,8 1.222,0 1.107,5 1.498,9 328,9 8.660,0
Langfristige Vermögenswerte 896,2 246,9 103,2 186,3 31,2 821,0 2.284,8
Investitionen 140,1 32,5 20,8 23,5 8,3 1,0 226,2

In den Außenumsätzen für Europa ist ein Betrag von 233,1 MEUR (2023: 258,8 MEUR) für Umsätze enthalten, die in Österreich erzielt werden. Langfristige Vermögenswerte in Höhe von 331,3 MEUR (2023: 328,5 MEUR) befinden sich in Österreich.

c) Wichtige Kunden

Es gibt keine Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen externen Kunden, die mehr als 10% der Unternehmensgesamterlöse betragen.

9. Umsatzerlöse

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die Umsatzerlöse umfassen alle Erträge, die aus der typischen Geschäftstätigkeit der ANDRITZ-Gruppe resultieren und werden gemäß IFRS 15 aus Verträgen mit Kunden erfasst. Dementsprechend erfasst ANDRITZ Umsatzerlöse, wenn die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung auf einen Kunden übertragen wird. Die Regelungen des IFRS 15 werden im Rahmen des 5-Schritte-Modells umgesetzt: Zu Beginn des Modells steht die Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden, gefolgt von der Identifizierung der separaten Leistungsverpflichtungen. Im dritten Schritt wird der Transaktionspreis bestimmt. Als Transaktionspreis gilt der Betrag der Gegenleistung, auf den das liefernde Unternehmen im Austausch gegen die gelieferten Güter oder Dienstleistungen erwartungsgemäß Anspruch hat. Anschließend wird der Transaktionspreis auf die identifizierten Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Im letzten Schritt ist die Umsatzrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung festzustellen. Die Umsatzrealisierung findet entweder über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt statt.

Die Mehrheit der Umsatzerlöse wird bei ANDRITZ zeitraumbezogen realisiert. Die zeitraumbezogene Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt nach Leistungsfortschritt mithilfe von in- oder outputorientierten Methoden. Der Leistungsfortschritt wird hauptsächlich durch die inputorientierte Methode ("cost-to-cost method") festgelegt. Dabei werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Veränderungen der gesamten geschätzten Auftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, welche während der verbleibenden Laufzeit des Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Für voraussichtliche Gewährleistungskosten werden Rückstellungen entsprechend der jeweiligen Gewinnrealisierung gebildet. Nach Fertigstellung des Auftrags wird das verbleibende Gewährleistungsrisiko neu eingeschätzt.

Sind die Kriterien gemäß IFRS 15 zu einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nicht erfüllt, dann erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen. Bei ANDRITZ erlangt ein Kunde die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung vor allem bei Abnahme des Vermögensgegenstandes oder bei Übergang der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen.

Drohende Verluste werden erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden.

Vertragssalden

Übersteigen An- und Teilzahlungen der Kunden im Rahmen der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung den Leistungsfortschritt, kommt es zur Bilanzierung von Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung, andernfalls werden Vertragsvermögenswerte bilanziert. Erhaltene Anzahlungen von Kunden für Aufträge, die zeitpunktbezogen realisiert sind, werden in der Konzernbilanz im Posten "Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung" ausgewiesen.

Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten liegen innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus von ANDRITZ und werden als kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen. Ursprünglich als Vertragsvermögenswerte ausgewiesene Beträge werden zu jenem Zeitpunkt in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, zu dem sie den Kunden in Rechnung gestellt werden. Sind mehrere Verträge mit einem Kunden zu einem Vertrag für Rechnungslegungszwecke zusammenzufassen, dann werden die Vertragsvermögenswerte bzw. Vertragsverbindlichkeiten saldiert dargestellt.

Verbleibende Leistungsverpflichtungen

Die verbleibenden Leistungsverpflichtungen stellen den undiskontierten Wert der Umsatzerlöse dar, den der Konzern aus den am Ende des Berichtszeitraums vorhandenen Aufträgen zu erzielen erwartet. ANDRITZ hat vom praktischen Behelf gemäß IFRS 15.121 keinen Gebrauch gemacht.

a) Art der Produkte und Dienstleistungen, Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen und wesentliche Zahlungsbedingungen

ANDRITZ ist ein führender Hersteller von hochtechnologischen Industriemaschinen und -anlagen sowie Ausrüstungen und Serviceleistungen.

Mehr Informationen in Kapitel 8. Segmentberichterstattung.

Bei Neuanlagen erfüllt ANDRITZ die Leistungsverpflichtungen bei Zutreffen der Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach Leistungsfortschritt mithilfe der inputorientierten Methode ("cost-tocost"-Methode). Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung sind einerseits die Tatsache, dass keine alternative Nutzungsmöglichkeit besteht und andererseits, dass ANDRITZ einen Rechtsanspruch auf die Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen (Kosten zuzüglich angemessener Marge) hat. Sind die Kriterien nicht gegeben, dann werden die Leistungsverpflichtungen zeitpunktbezogen erfüllt, sobald ein Kunde die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung erlangt. Diese findet vor allem bei Abnahme des Vermögensgegenstands statt. Anzahlungen bzw. Fortschrittszahlungen von Kunden erfolgen – vertraglich bedingt – bereits vor Projektstart und/oder in regelmäßigen Abständen bzw. nach Erreichen von bestimmten Meilensteinen.

Im Service-Bereich erfüllt ANDRITZ die Leistungsverpflichtungen grundsätzlich bei gleichzeitiger Nutzung durch den Kunden, während die Leistung erbracht wird. Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen. Für Außendienstleistungen direkt beim Kunden, Reparaturen oder Instandhaltungen mit kurzer Durchlauf- bzw. Ausführungszeit erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen. Die Abrechnung von Service-Leistungen durch ANDRITZ und die Zahlung durch den Kunden erfolgen regelmäßig.

Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt, wobei die Zahlungsbedingungen unter anderem vom Länderrisiko bzw. dem Kreditrisiko der Kunden abhängig sind und variieren.

Hinsichtlich der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen wird evaluiert, ob zwei oder mehrere Verträge mit Kunden zu einer Leistungsverpflichtung zu kombinieren sind bzw. ob ein Vertrag mit einem Kunden in mehrere Leistungsverpflichtungen aufzuteilen ist. Ist ein Vertrag in mehrere Leistungsverpflichtungen aufzuteilen, dann wird die gesamte Gegenleistung auf Basis der geschätzten Einzelveräußerungspreise den jeweiligen Leistungsverpflichtungen zugeordnet. Da die Produkte und Dienstleistungen von ANDRITZ überwiegend kundenspezifische Lösungen darstellen, werden als Einzelveräußerungspreise hauptsächlich die erwarteten Kosten zuzüglich einer Marge herangezogen. Verträge mit Kunden können auch variable Bestandteile wie Boni, Vertragsstrafen oder sonstige Forderungen vonseiten des Kunden bzw. vonseiten ANDRITZ enthalten. Variable Gegenleistungen werden in dem Ausmaß berücksichtigt, zu dem sie höchstwahrscheinlich eintreten.

Im Geschäftsjahr 2024 lagen keine signifikanten Finanzierungskomponenten vor.

Für Projekte mit vertraglich vereinbarten standardisierten Garantieleistungen ("assurance-type-warranty") bildet ANDRITZ Rückstellungen entsprechend der Umsatzrealisierung. In Ausnahmefällen, in denen eine zusätzliche, über den Standard hinausgehende Garantieleistung ("service-type-warranty") vertraglich vereinbart wird, kommt es zur Bildung einer separaten Leistungsverpflichtung, der ein Teil der Gegenleistung zugerechnet wird.

b) Aufgliederung der Umsatzerlöse

Die folgende Übersicht zeigt die Umsätze von ANDRITZ nach Geschäftsbereichen:

Pulp & Paper Metals Hydropower Environment & Energy Gesamt
(in MEUR) 2024 2023 2024 2023 2024 2023 2024 2023 2024 2023
REGION
Europa 1.057,6 1.027,3 590,6 534,4 454,4 405,2 501,0 432,0 2.603,6 2.398,9
Nordamerika 708,8 700,8 549,0 683,5 445,8 475,9 345,3 243,6 2.048,9 2.103,8
Südamerika 673,8 960,6 42,9 31,3 123,4 95,6 154,8 134,5 994,9 1.222,0
Asien (ohne
China)
620,6 798,6 175,9 147,4 355,9 340,8 234,3 212,1 1.386,7 1.498,9
China 327,4 394,0 385,5 418,5 29,8 67,2 194,0 227,8 936,7 1.107,5
Sonstige 72,9 106,1 67,3 24,5 128,6 137,0 74,1 61,3 342,9 328,9
3.461,1 3.987,4 1.811,2 1.839,6 1.537,9 1.521,7 1.503,5 1.311,3 8.313,7 8.660,0
ART
Über einen
Zeitraum
1.941,1 2.524,4 1.149,3 1.203,0 1.357,2 1.322,7 666,5 514,9 5.114,1 5.565,0
Zu einem
Zeitpunkt
1.520,0 1.463,0 661,9 636,6 180,7 199,0 837,0 796,4 3.199,6 3.095,0
3.461,1 3.987,4 1.811,2 1.839,6 1.537,9 1.521,7 1.503,5 1.311,3 8.313,7 8.660,0
KATEGORIE
Neuanlagen 1.699,2 2.304,8 1.319,9 1.383,3 969,1 934,0 897,8 732,6 4.886,0 5.354,7
Service 1.761,9 1.682,6 491,3 456,3 568,8 587,7 605,7 578,7 3.427,7 3.305,3
3.461,1 3.987,4 1.811,2 1.839,6 1.537,9 1.521,7 1.503,5 1.311,3 8.313,7 8.660,0

Die Kategorien Neuanlagen und Service wurden geringfügig geändert. Die Vergleichszahlen des Vorjahrs sind daher ebenfalls in der neuen Berichtsstruktur ausgewiesen.

c) Vertragssalden

ANDRITZ bilanziert Vertragsvermögenswerte bei der zeitraumbezogenen Realisierung von Umsatzerlösen, wenn der Leistungsfortschritt die Anzahlungen von Kunden übersteigt. Im Geschäftsjahr 2024 kam es zur Reduktion der Wertberichtigung von Vertragsvermögenswerten in Höhe von 0,7 MEUR (2023: Reduktion der Wertberichtigung um 0,1 MEUR). Durch Unternehmenserwerbe erhöhten sich die Vertragsvermögenswerte um 0,0 MEUR (2023: 3,6 MEUR). Ursprünglich als Vertragsvermögenswerte ausgewiesene Beträge werden zu jenem Zeitpunkt in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn Rechnungen an den Kunden gestellt werden.

Übersteigen Anzahlungen der Kunden im Rahmen der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung den Leistungsfortschritt, dann kommt es zur Bilanzierung von Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung. Die im Geschäftsjahr erfassten Umsatzerlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung enthalten waren, belaufen sich auf 1.154,4 MEUR (2023: 1.116,1 MEUR). Durch Unternehmenserwerbe erhöhten sich die Vertragsverbindlichkeiten um 0,0 MEUR (2023: 12,4 MEUR).

Erhaltene Anzahlungen für Aufträge, die zeitpunktbezogen realisiert werden, werden als Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung ausgewiesen. Diese werden in der Regel im nächsten Geschäftsjahr als Erlös erfasst.

Die kumulativen Anpassungen der Erlöse, die sich aus einer Änderung der Bestimmung des Leistungsfortschritts, einer Änderung der Schätzung des Transaktionspreises oder einer Vertragsänderung ergeben, sowie in der Berichtsperiode erfasste Erlöse aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren Perioden (teilweise) erfüllt worden sind, belaufen sich in der Regel auf unter einem Prozent der Gesamterlöse eines Geschäftsjahres.

d) Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis

Der den nicht erfüllten oder teilweise erfüllten verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordnete Transaktionspreis zum 31. Dezember 2024 enthält folgende erwartete Umsatzrealisierung:

(in MEUR) innerhalb eines
Jahres
in mehr als einem
Jahr
Gesamt
Pulp & Paper 1.876,0 583,1 2.459,1
Metals 1.471,1 494,2 1.965,3
Hydropower 1.532,5 2.401,2 3.933,7
Environment & Energy 1.073,4 318,4 1.391,8
5.953,0 3.796,9 9.749,9

Die Überleitung des der verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneten Transaktionspreises zwischen Anfangs- und Endbestand ist wie folgt:

(in MEUR) Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2023 9.872,6
Auftragseingang 8.276,9
Umsatz -8.313,7
Währungsumrechnung 27,1
Veränderungen im Konsolidierungskreis 14,4
Sonstige Anpassungen -127,4
Stand zum 31. Dezember 2024 9.749,9

Die sonstigen Anpassungen beinhalten überwiegend Vergleichsvereinbarungen im Zusammenhang mit Änderungen von Kundenaufträgen.

e) Vertragskosten

ANDRITZ geht davon aus, dass Verkaufsprovisionen, die den Vermittlern als Folge des Vertragsabschlusses gezahlt werden, erstattungsfähig sind. Sämtliche Vertragskosten können bei ANDRITZ direkt der Vertragsanbahnung zugerechnet werden. Die aktivierten Vertragskosten sind im Posten "Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte" enthalten und betragen zum 31. Dezember 2024 7,4 MEUR (2023: 10,4 MEUR). Analog zum Leistungsfortschritt wurden im Geschäftsjahr 2024 6,8 MEUR (2023: 5,2 MEUR) amortisiert. Im Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Wertminderungsaufwendungen erfasst.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die zeitraumbezogene Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt nach Leistungsfortschritt mithilfe von input- oder outputorientierten Methoden. Die Bilanzierung von zeitraumbezogen realisierten Aufträgen basiert auf Einschätzungen von Auftragskosten, erzielbaren Auftragserlösen und Auftragsrisiken, inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken. Diese Schätzungen werden regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst. Obwohl die Einschätzungen unter Einbeziehung aller zum Bilanzstichtag verfügbaren Informationen getroffen werden, sind wesentliche Änderungen nach dem Bilanzstichtag möglich.

Die Evaluierung, ob zwei oder mehrere Verträge mit Kunden zu einer Leistungsverpflichtung zu kombinieren sind bzw. ob ein Vertrag mit einem Kunden in mehrere Leistungsverpflichtungen aufgeteilt werden muss, erfordert Ermessen, welche sich auf die Realisierung der Umsatzerlöse bzw. auf den Gewinn auswirken können. Variable Gegenleistungen werden auf den höchstwahrscheinlichen Betrag geschätzt, auf den Anspruch besteht. Die Schätzungen basieren hauptsächlich auf Erwartungen sowie historischen, aktuellen und prognostizierten Informationen, die zum Bilanzstichtag zur Verfügung stehen.

Ein Teil des Geschäfts besteht aus Verträgen für langfristige Projekte, deren Fertigstellung mehrere Jahre dauern kann, und viele größere Aufträge führen zu Umsatzerlösen in Zeiträumen, nachdem die jeweiligen Auftragseingänge erfasst wurden. Daher stellen die verbleibenden Leistungsverpflichtungen den undiskontierten Wert künftiger Umsatzerlöse dar, die zu jedem Zeitpunkt aus verbindlichen Verträgen erwartet werden. Erteilte Aufträge können vom Kunden verzögert, geändert oder sogar storniert werden. Diese Maßnahmen können die Erfassung der Umsatzerlöse aus dem Auftrag verringern oder verzögern oder sogar zur Stornierung des Auftrags führen.

10. Sonstige Erträge

´

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Im Zusammenhang mit erfolgsbezogenen Zuwendungen wird in der Darstellung danach unterschieden, ob mit der Zuwendung mehrere Aufwandsarten entlastet werden oder nicht. So werden Zuwendungen im Zusammenhang mit F&E-Aktivitäten als sonstiger Ertrag erfasst, wohingegen Zuwendungen die direkt im Zusammenhang mit dem Personalaufwand stehen direkt als Kürzung dieser Aufwandsart ausgewiesen werden.

(in MEUR) 2024 2023
Öffentliche Zuwendungen 39,4 32,8
Gewinne aus der Erst- und Endkonsolidierung von Tochtergesellschaften 24,0 0,0
Mieterträge 12,2 12,5
Verschrottungserträge 11,1 11,1
Erträge aus Versicherungsleistungen 6,1 27,4
Gewinne aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 4,4 8,8
Fremdwährungskursgewinne 3,4 0,0
Übrige 37,0 31,6
137,6 124,2

Die übrigen sonstigen Erträge beinhalten unter anderem Erträge aus dem Zahlungseingang vollständig abgeschriebener Forderungen und sonstigen Steuergutschriften der öffentlichen Hand.

11. Materialaufwand

(in MEUR) 2024 2023
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 3.296,0 3.855,1
Aufwendungen für bezogene Leistungen 948,6
4.244,6 4.718,3

12. Personalaufwand

(in MEUR) 2024 2023
Löhne und Gehälter 1.829,4 1.751,3
Sozialabgaben und sonstige Aufwendungen für Unterstützung 366,1 343,4
Aufwendungen für Pensionen 56,4 50,6
Abfindungen 41,9 14,1
Aufwendungen für Abfertigungen 7,0 6,4
2.300,8 2.165,8

Personalkostenzuschüsse seitens der öffentlichen Hand in Höhe von 0,9 MEUR (2023: 1,6 MEUR) wurden aufwandsmindernd erfasst.

Die Anzahl der Beschäftigten der ANDRITZ-Gruppe betrug:

(in Köpfen) 2024 2023
Arbeiter 10.860 10.979
Angestellte 19.143 18.738
BESCHÄFTIGTE (PER ULTIMO, OHNE LEHRLINGE) 30.003 29.717
Arbeiter 11.006 11.369
Angestellte 19.037 18.366
BESCHÄFTIGTE (DURCHSCHNITTLICH, OHNE LEHRLINGE) 30.043 29.735

13. Sonstige Aufwendungen

(in MEUR) 2024 2023
Vertriebsaufwendungen inkl. Ausgangsfrachten 278,1 289,9
Reiseaufwendungen 179,2 164,2
Verwaltungs- und Beratungsaufwendungen 178,8 160,5
Reparaturen und Instandhaltungen 109,2 107,6
Aufwendungen für Energie und Wasser 68,5 65,5
Versicherungsaufwendungen 57,5 61,8
Miet- und Leasingaufwendungen 45,2 43,1
Sonstige Steuern und Gebühren 25,9 31,4
Bankgebühren, Garantien und ähnliche Aufwendungen 23,1 23,9
Wertberichtigungen und Abschreibungen von Forderungen 10,6 7,7
Fremdwährungskursverluste 0,0 8,7
Übrige 75,2 60,3
1.051,3 1.024,6

In den übrigen sonstigen Aufwendungen sind unter anderem Aufwendungen für Weiterbildung von Beschäftigten sowie Aufwendungen für Patente, Rechte und Lizenzen enthalten.

14. Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten außer Geschäfts- oder Firmenwerte

(in MEUR) 2024 2023
Sachanlagen
Abschreibungen 167,7 161,9
Wertminderungen 2,3 1,3
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
Abschreibungen 56,0 54,8
Wertminderungen 0,0 7,0
226,0 225,0

Die wesentlichen Wertminderungen bei den Sachanlagen wurden für Gebäude und Maschinen in Deutschland und Ungarn vorgenommen.

Diese Wertminderungen sind im Wesentlichen den Geschäftsbereichen Pulp & Paper und Hydropower zuzuordnen.

15. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2024 2023
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 18,2 2,4
Zinserträge 61,0 68,5
Zinsaufwendungen -50,5 -48,9
Sonstiges Finanzergebnis -44,1 -19,0
-15,4 3,0

Das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen beinhaltet im Geschäftsjahr einen Sondereffekt von 17,4 MEUR (2023: 0,0 MEUR) aus der Erstbewertung der Anteile an OTORIO LTD, Israel.

Der Posten Zinsaufwendungen beinhaltet -15,2 MEUR (2023: -11,6 MEUR) aus Verpflichtungen für Pensionen, Abfertigungen und sonstige langfristige Leistungen an Arbeitnehmer sowie erwarteten Erträgen aus Planvermögen und -8,9 MEUR (2023: -6,8 MEUR) für Leasingverträge.

Der Posten sonstiges Finanzergebnis beinhaltet im Geschäftsjahr einen Sondereffekt von -38,4 MEUR aus dem Abgang eines Darlehens gegenüber OTORIO LTD, Israel, das im Zuge der Entkonsolidierung dieser Gesellschaft in Eigenkapitalinstrumente getauscht wurde. Des weiteren enthält dieser Posten Fremdwährungskursgewinne und -verluste aus Krediten und Zahlungsmittelkonten in Höhe von 2,5 MEUR (2023: -18,9 MEUR), Bewertungseffekte von Wertpapieren von 2,5 MEUR (2023: 5,8 MEUR), sowie Umrechnungseffekte aus Hyperinflation von -10,1 MEUR (2023: -3,8 MEUR).

16. Ertragsteuern

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die Ertragsteuern umfassen tatsächliche und latente Steuern. Diese werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder im sonstigen Ergebnis der Periode erfassten Posten verbunden sind. Tatsächliche Steuern umfassen die erwartete Steuerschuld (oder Steuerforderung) auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen (oder den steuerlichen Verlust) auf der Grundlage von jeweils anzuwendenden Steuersätzen sowie alle Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden aufgerechnet, sofern gegenüber einer Steuerbehörde das Recht zum Ausgleich auf Nettobasis besteht. Für den Fall, dass die in den Steuererklärungen angesetzten Beträge eventuell nicht realisiert werden können, werden die erwarteten Auswirkungen von diesen ungewissen Steuerpositionen berücksichtigt.

Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den steuerlichen Wertansätzen auf Ebene der Tochterunternehmen erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für:

  • zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts,
  • temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, sofern sich aus der Transaktion nicht sowohl abzugsfähige als auch zu versteuernde temporäre Differenzen ergeben,
  • temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.

Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der aktiven bzw. passiven latenten Steuern erwartet wird. Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird. Sofern sich Steuerlatenzen auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen und ferner ein einklagbares Recht besteht, tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen, erfolgt eine Verrechnung von aktiven mit passiven latenten Steuern.

Am 20. Jänner 2022 wurde die ökosoziale Steuerreform in dritter Lesung im Plenum des Nationalrats beschlossen, die unter anderem eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Österreich von 25% auf 24% im Jahr 2023 und schließlich auf 23% ab dem Jahr 2024 vorsieht.

In Österreich besteht eine Steuergruppe gemäß § 9 KStG 1988 mit der ANDRITZ AG als Gruppenträgerin, der ANDRITZ HYDRO GmbH als inländischem Gruppenmitglied sowie der ANDRITZ DELKOR (Pty) Ltd., Südafrika, als ausländischem Gruppenmitglied. Eine Steuerumlagevereinbarung wurde abgeschlossen. Das ehemalige Gruppenmitglied OTORIO LTD, Israel, wurde aufgrund des Verlusts der Beherrschung im Geschäftsjahr 2024 entkonsolidiert und ist mit Ablauf des Geschäftsjahres 2023 aus der steuerlichen Gruppe ausgeschieden.

Darüber hinaus gibt es in Deutschland zwei ertragsteuerliche Organschaften zwischen ausgewählten Konzerngesellschaften, für die jeweils Ergebnisabführungsverträge bestehen. Des Weiteren gibt es vergleichbare Steuergruppen in den USA, Großbritannien, Frankreich, Italien, Dänemark und den Niederlanden.

Der Einkommensteueraufwand ist wie folgt:

(in MEUR) 2024 2023
Tatsächliche Steuern -170,5 -174,5
Latente Steuern 20,5 -9,4
-150,0 -183,9

ANDRITZ unterliegt der globalen Mindestbesteuerung gemäß den Mustervorschriften für Pillar 2 und dem Mindestbesteuerungsgesetz, das am 20. Dezember 2023 im Nationalrat beschlossen und mit Wirkung vom 1. Jänner 2024 umgesetzt wurde.

ANDRITZ hat alle verfügbaren Informationen über die Aktivitäten der Tochtergesellschaften sowie die jeweils geltenden effektiven Steuersätze in den einzelnen Ländern berücksichtigt. Die Mindestbesteuerung bezieht sich auf Geschäftstätigkeiten in Uruguay, wo in dieser Hinsicht vorteilhafte Steuerregelungen bestehen und der effektive Steuersatz in der Folge bei unter 15% liegt. Der Konzern erfasste im Aufwand für tatsächliche Steuern der ANDRITZ AG als oberster Muttergesellschaft einen Betrag von 2,1 MEUR.

ANDRITZ wendete die vorübergehende, verpflichtende Ausnahmeregelung hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern an, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, und erfasst diese Steuern dann als tatsächlichen Steueraufwand/-ertrag, wenn sie entstehen.

Die Überleitung vom rechnerischen Ertragsteueraufwand zum effektiven Steueraufwand wird nachfolgend dargestellt. Der rechnerische Steueraufwand in Höhe von 148,7 MEUR ergibt sich durch Multiplikation des Ergebnisses vor Steuern in Höhe von 646,5 MEUR mit dem für die ANDRITZ AG anzuwendenden Steuersatz von 23%:

(in MEUR) 2024 2023
Ergebnis vor Steuern (EBT) 646,5 688,2
Rechnerischer Ertragsteueraufwand (23% 2024 und 24% 2023) -148,7 -165,2
Erhöhung (-)/Minderung (+) der Ertragsteuerbelastung durch:
Steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwand -15,7 -22,0
Steuerbegünstigungen und steuerfreie Erträge 14,3 9,0
Steuersatzdifferenzen ausländischer Steuerrechtskreise -5,1 9,9
Effekt aus Steuersatzänderungen 0,2 0,7
Steuern für Vorjahre 8,6 7,0
Änderung Wertberichtigung, Nichtaktivierung aktiver latenter Steuern 14,3 -11,1
Nicht abzugsfähige Firmenwertabschreibungen 0,0 0,0
Nicht abzugsfähige Quellensteuern; Steuern ausländischer Betriebsstätten -16,8 -14,6
Sonstige -1,1 2,4
Effektiver Steueraufwand -150,0 -183,9
in % von EBT -23,2% -26,7%

Die im Geschäftsjahr für ausländische Konzernunternehmen gültigen nominalen Ertragsteuersätze liegen zwischen 9% und 34% (2023: zwischen 9% und 34%).

Die Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz stellen sich wie folgt dar:

(in MEUR) 2024 2023
Aktive latente Steuern 211,7 239,7
Passive latente Steuern -115,0 -121,3
Stand zum 1. Jänner 96,7 118,4
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste latente Steuern 20,5 -9,4
Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern 12,5 -9,4
Veränderungen im Konsolidierungskreis -3,4 0,0
Währungsumrechnung -1,8 -2,9
Stand zum 31. Dezember 124,5 96,7
Davon:
Aktive latente Steuern 211,6 211,7
Passive latente Steuern -87,1 -115,0

Die aktiven und passiven latenten Steuern sind das Ergebnis temporärer Bewertungsunterschiede zwischen den Buchwerten in der IFRS-Konzernbilanz und den relevanten Steuerbemessungsgrundlagen und betragen zum 31. Dezember:

2024
Latente Steuern
2023
Latente Steuern
(in MEUR) Aktiva Passiva Aktiva Passiva
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder
Firmenwerte
13,1 -26,4 15,4 -30,9
Sachanlagen 7,0 -73,9 5,8 -81,4
Finanzanlagevermögen 7,4 -1,5 12,2 -6,1
Vorräte 132,1 -20,4 160,0 -8,6
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 72,9 -218,8 98,7 -284,7
232,5 -341,0 292,1 -411,7
Rückstellungen 119,7 -39,8 106,5 -20,0
Verbindlichkeiten 256,9 -176,8 271,9 -206,6
376,6 -216,6 378,4 -226,6
Steuerliche Verlustvorträge und andere vortragsfähige
Aufwendungen
177,1 0,0 185,0 0,0
Latente Steuern vor Ansatzkorrektur und Saldierung 786,2 -557,6 855,5 -638,3
Nicht angesetzte aktive latente Steuern -104,1 0,0 -120,5 0,0
682,1 -557,6 735,0 -638,3
Saldierung -470,5 470,5 -523,3 523,3
Latente Steuern 211,6 -87,1 211,7 -115,0

Für folgende Sachverhalte wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt (Bruttobeträge):

(in MEUR) 2024 2023
Abzugsfähige temporäre Differenzen 90,1 132,8
Steuerliche Verlustvorträge 344,5 362,1

Von den Verlustvorträgen (Bruttobeträge) für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, verfallen in den nächsten fünf Jahren 14,2 MEUR (2023: 1,1 MEUR). In den steuerlichen Organschaften in Deutschland bestehen eingefrorene Verlustvorträge aus Körperschaftsteuer in Höhe von 2,7 MEUR (2023: 3,3 MEUR) sowie aus Gewerbesteuer in Höhe von 2,6 MEUR (2023: 2,6 MEUR).

Der Betrag der nach österreichischem Steuerrecht abzugsfähigen temporären Siebentel-Abschreibungen beläuft sich auf 14,8 MEUR (2023: 17,8 MEUR). Es wurden für diesen Betrag aktive latente Steuern in Höhe von 3,4 MEUR (2023: 4,1 MEUR) angesetzt.

Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen und assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen wurden keine latenten Steuerschulden auf temporäre Differenzen in Höhe von 513,6 MEUR (2023: 440,1 MEUR) angesetzt.

Zum 31. Dezember bestehen folgende Verlustvorträge (Bruttobeträge):

2024 2023
(in MEUR) Deutschland USA Sonstige Deutschland USA Sonstige
Körperschaftsteuer 210,2 158,1 270,1 232,8 154,4 313,8
Gewerbesteuer 196,1 0,0 0,0 210,5 0,0 0,0

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Ausschlaggebend für den Ansatz und die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sind Einschätzungen über die künftige Realisierung. Diese Realisierung ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Hierbei wird die Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der passiven latenten Steuern und die künftigen steuerlichen Gewinne berücksichtigt. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von den Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage haben. Die Auswirkungen von ungewissen Steuerpositionen beinhalten die beste Schätzung der erwarteten Steuerzahlung. Zukünftig könnten neue Informationen zur Verfügung stehen, die das Management dazu veranlassen, die Annahmen zu ändern.

17. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (wie im Anschluss an die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung angegeben) wurde berechnet, indem das auf die Eigentümer der Muttergesellschaft entfallende Konzernergebnis durch die gewogene durchschnittliche Anzahl an nennwertlosen Stückaktien, die während der Periode ausgegeben waren, dividiert wurde. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wurde berechnet, indem das den Gesellschaftern der Muttergesellschaft zurechenbare Konzernergebnis durch den gewogenen Durchschnitt der Stammaktien unter Berücksichtigung von Aktienoptionen dividiert wurde.

(in MEUR) 2024 2023
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis 496,5 510,2
Gewogene durchschnittliche Anzahl an nennwertlosen Stückaktien 98.994.931 99.052.888
Potenzielle Verwässerung durch Aktienoptionen 442.958 461.288
Gewogene durchschnittliche Anzahl an nennwertlosen Stückaktien und Optionen 99.437.889 99.514.176
Unverwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 5,02 5,15
Verwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 4,99 5,13

D) LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN

18. Sachanlagen

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen ausgewiesen. Wird ein Vermögenswert verkauft oder ausgeschieden, so werden die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen ausgebucht und ein allfälliger Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung erfolgswirksam in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen erfasst. Die Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich der Importzölle sowie nicht refundierbarer Steuern und all jene direkt zurechenbaren Kosten, die entstehen, um den Vermögenswert an den zur Nutzung vorgesehenen Ort zu bringen und in einen arbeitsbereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Materialund Fertigungsgemeinkosten. Ausgaben, die nach der Inbetriebnahme von Anlagevermögen entstehen, wie Instandhaltungen und Reparaturen, werden in jener Periode aufwandswirksam erfasst, in welcher die Kosten entstanden sind.

Unter den in Bau befindlichen Anlagen werden noch nicht betriebsbereite Sachanlagen erfasst und mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Die Abschreibung erfolgt linear überwiegend über folgende erwartete Nutzungsdauern:

Gebäude 20 - 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 4 - 10 Jahre
Werkzeuge, Büro- und Geschäftsausstattung und Fahrzeuge 3 - 10 Jahre

Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch geprüft, um sicherzustellen, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf des Sachanlagegegenstands entsprechen.

Sachanlagen werden auf Wertminderungen geprüft, sobald Ereignisse oder Veränderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts möglicherweise höher als der erzielbare Betrag (höherer Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit) ist. Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung vorgenommen. Der erzielbare Betrag wird für die einzelnen Vermögenswerte eingeschätzt; ist dies nicht möglich, erfolgt eine Beurteilung der übergeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuschüsse der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden von den Anschaffungskosten abgezogen.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden grundsätzlich als Teil der Anschaffungskosten aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.

(in MEUR) Grundstücke
und Gebäude
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
In Bau
befindliche
Anlagen
Gesamt
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Stand zum 31. Dezember 2022 1.143,3 1.007,3 261,1 67,4 2.479,1
Zugänge 49,6 46,0 37,9 84,7 218,2
Abgänge -25,3 -26,6 -34,1 0,0 -86,0
Umgliederungen 7,5 40,3 4,4 -53,1 -0,9
Währungsumrechnung -11,7 -11,7 -1,8 -0,9 -26,1
Veränderungen im Konsolidierungskreis 5,6 1,4 0,9 0,8 8,7
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten -3,1 0,0 0,0 0,0 -3,1
Stand zum 31. Dezember 2023 1.165,9 1.056,7 268,4 98,9 2.589,9
Zugänge 64,5 43,7 35,9 76,3 220,4
Abgänge -19,6 -25,5 -21,6 0,0 -66,7
Umgliederungen 14,8 44,2 5,8 -71,7 -6,9
Währungsumrechnung 1,4 -2,2 -3,1 -0,8 -4,7
Veränderungen im Konsolidierungskreis 2,7 0,4 -1,1 0,0 2,0
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten -4,9 -0,6 -0,4 0,0 -5,9
Stand zum 31. Dezember 2024 1.224,8 1.116,7 283,9 102,7 2.728,1
KUMULIERTE ABSCHREIBUNG
Stand zum 31. Dezember 2022 -419,0 -657,8 -188,5 0,0 -1.265,3
Abschreibungen -61,3 -69,4 -31,2 0,0 -161,9
Wertminderungen 0,0 -1,3 0,0 0,0 -1,3
Abgänge 19,8 21,5 32,9 0,0 74,2
Umgliederungen -0,2 0,0 0,3 0,0 0,1
Währungsumrechnung 4,1 5,6 1,3 0,0 11,0
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten 0,8 0,0 0,0 0,0 0,8
Stand zum 31. Dezember 2023 -455,8 -701,4 -185,2 0,0 -1.342,4
Abschreibungen -62,5 -72,1 -33,1 0,0 -167,7
Wertminderungen -0,2 -2,1 0,0 0,0 -2,3
Abgänge 15,2 15,4 20,2 0,0 50,8
Umgliederungen 1,0 -0,1 -0,1 0,0 0,8
Währungsumrechnung -0,5 1,0 1,6 0,0 2,1
Veränderungen im Konsolidierungskreis 0,0 0,0 0,8 0,0 0,8
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten 0,1 0,2 0,2 0,0 0,5
Stand zum 31. Dezember 2024 -502,7 -759,1 -195,6 0,0 -1.457,4
BUCHWERT
Stand zum 31. Dezember 2023 710,1 355,3 83,2 98,9 1.247,5
Stand zum 31. Dezember 2024 722,1 357,6 88,3 102,7 1.270,7

Die Sachanlagen setzen sich folgendermaßen zusammen:

a) Sicherheiten

Sachanlagen in Höhe von 1,9 MEUR wurden zum 31. Dezember 2024 als Sicherheiten gestellt (31. Dezember 2023: 1,9 MEUR).

b) Bestellobligo

Vertragliche Verpflichtungen für den Kauf von Sachanlagen sind nur im gewöhnlichen Geschäftsumfang vorhanden. Zum 31. Dezember 2024 betrugen diese Verpflichtungen 22,1 MEUR (31. Dezember 2023: 32,1 MEUR).

c) Fremdkapitalkosten

Weder im Geschäftsjahr 2024 noch im Geschäftsjahr 2023 wurden Fremdkapitalkosten auf qualifizierte Vermögenswerte aktiviert, weil die zu aktivierenden Beträge unwesentlich waren.

d) Zuwendungen der öffentlichen Hand

Im Geschäftsjahr 2024 wurden Zuwendungen der öffentlichen Hand im Ausmaß von 0,6 MEUR (2023: 0,6 MEUR) für Investitionen in Sachanlagen erhalten und von den Anschaffungskosten abgesetzt.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Nutzungsdauern der Sachanlagen unterliegen Schätzungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweicht, werden die Nutzungsdauern entsprechend angepasst.

Werthaltigkeitsprüfungen von Sachanlagen basieren hauptsächlich auf abgezinsten geschätzten künftigen Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.

ANDRITZ hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie "We Care" Umweltziele betreffend Reduktion von CO2, Wasserverbrauch und Abfall gesetzt. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele wurden bereits umgesetzt und es sind weitere Maßnahmen in Umsetzung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Sachanlagevermögen erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdauern bzw. zu Ersatzinvestitionen kommen.

19. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Leasingverbindlichkeiten

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei welcher der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. IFRS 16 legt ein umfassendes Modell für die Identifizierung von Leasingvereinbarungen und deren Behandlung im Abschluss von Leasingnehmern und Leasinggebern fest. Bei Leasingnehmern wird zwischen Nicht-Leasingkomponenten und Leasing unterschieden. ANDRITZ erfasst nur die Leasingzahlungen bilanziell, die Zahlungen für Nicht-Leasingkomponenten werden direkt im Aufwand erfasst. Bei Leasinggebern wird zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen unterschieden.

Der Leasingnehmer erfasst die Leasingverhältnisse und die damit verbundenen Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bilanziell. Ausnahmen für die Erfassung von Leasingverhältnissen können angewendet werden. ANDRITZ bedient sich einiger praktischer Behelfe. Leasingverträge, die einen immateriellen Vermögenswert betreffen, werden nicht als Nutzungsrecht erfasst. Ebenso gilt dies für Verhältnisse über Vermögenswerte, die von geringem Wert sind, oder Verhältnisse, die eine kurzfristige Laufzeit aufweisen. Für Portfolios mit ähnlich strukturierten Leasingverhältnissen wurde ein einheitlicher Abzinsungssatz angewendet. Innerhalb eines Vertrags können mehrere Leasingkomponenten und Nicht-Leasingkomponenten vorhanden sein. ANDRITZ hat beschlossen, diese Komponenten zu trennen und auf Grundlage der relativen Einzelveräußerungspreise zu bilanzieren.

Leasingnehmer

Bei Vertragsbeginn prüft ANDRITZ, ob es sich bei einem Vertrag um ein Leasingverhältnis handelt. Ein Leasingvertrag ist ein Vertrag oder ein Teil eines Vertrags, der für eine Gegenleistung das Recht verleiht, über die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen definierten Zeitraum zu bestimmen. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist der unkündbare Zeitraum, für den ein Leasingnehmer das Recht hat, einen zugrundeliegenden Vermögenswert zu nutzen. Gegebenenfalls erweitert sich der Zeitraum, wenn der Leasingnehmer mit hinreichender Sicherheit von einer Verlängerungsoption Gebrauch machen wird und/oder erweitert um Zeiträume, die über eine Beendigungsoption des Leasingverhältnisses eingeschränkt sind, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, von dieser Option keinen Gebrauch zu machen.

Beim erstmaligen Ansatz erfasst ANDRITZ eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen zu leisten, und aktiviert ein Recht zur Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts:

  • Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet, die zu Beginn des Leasingverhältnisses noch nicht gezahlt wurden, abgezinst mit dem im Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, falls dies nicht ohne weiteres möglich ist, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Die Fremdkapitalzinssätze wurden auf Basis eines Referenzzinssatzes zuzüglich einer Risikoprämie ermittelt.
  • Leasingzahlungen umfassen fixe Zahlungen, einschließlich de facto fixer Zahlungen und variabler Leasingzahlungen, die von einem Index oder einer Rate abhängen. Variable Zahlungen, die auf der zukünftigen Wertentwicklung des Vermögenswerts basieren, werden nicht als Leasingzahlungen definiert. Weiterhin enthalten sind Beträge, die voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen sind, der Ausübungspreis einer Kaufoption, deren Ausübung hinreichend sicher ist, Leasingzahlungen in einer optionalen Verlängerungsperiode, wenn die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist, sowie Vertragsstrafen für vorzeitiges Beenden eines Mietverhältnisses, falls es hinreichend sicher ist, dass der Vertrag vorzeitig beendet wird.
  • Das Nutzungsrecht an einem Vermögenswert wird zu Anschaffungskosten bewertet. Es setzt sich aus dem anfänglichen Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst um etwaige Vorauszahlungen zuzüglich anfänglich angefallener direkter Kosten zusammen. Zusätzlich werden Schätzungen der Kosten für den Abbau des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder Kosten der Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder des Standorts, abzüglich etwaiger Leasinganreize ergänzt.

Bei der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht ab dem Bereitstellungsdatum bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Wenn das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf ANDRITZ übergeht oder wenn in den Kosten des Nutzungsrechts berücksichtigt ist, dass eine Kaufoption wahrgenommen wird, wird der zugrundeliegende Vermögenswert bis zum Ende der Nutzungsdauer abgeschrieben. Es gelten die allgemeinen Abschreibungsregeln nach IAS 16 und die Wertminderungsregeln nach IAS 36.

Die Leasingverbindlichkeit wird nach der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen bedingt durch eine Anpassung des verwendeten Index oder des (Zins-)Satzes, der Laufzeit des Mietverhältnisses oder die im Rahmen einer Restwertgarantie zu entrichtenden Beträge ändern. Wenn die Leasingverbindlichkeit auf diese Weise neu bewertet wird, erfolgt eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts.

Leasinggeber

ANDRITZ ist ausschließlich Operating-Leasingverhältnisse als Leasinggeber eingegangen. Beim Operating-Leasing sind die wesentlichen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Vermögenswertes beim Leasinggeber verblieben. Die Mieterträge werden linear über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses erfasst. Die anfänglichen direkten Kosten, die bei der Aushandlung und Vermittlung eines Operating-Leasingverhältnisses anfallen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstands hinzugefügt und linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.

a) ANDRITZ als Leasingnehmer

Der Konzern ist verschiedene Leasingvereinbarungen für Immobilien, Maschinen, Kraftfahrzeuge und andere Vermögenswerte als Leasingnehmer eingegangen. Diese sind in der Konzernbilanz im Posten Sachanlagen ausgewiesen und umfassen folgende Gruppen von Nutzungsrechten:

(in MEUR) 2024 2023
Grundstücke und Gebäude 167,6 174,9
Personenkraftwagen 24,7 20,6
Technische Anlagen und Maschinen 4,3 4,1
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,6 1,7
198,2 201,3

Die Zugänge zu Nutzungsrechten betrugen im Geschäftsjahr 2024 55,8 MEUR (2023: 55,1 MEUR). Der Mittelabfluss aus Leasingverhältnissen betrug im Geschäftsjahr 2024 62,2 MEUR (2023: 57,4 MEUR).

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Beträge erfasst:

(in MEUR) 2024 2023
Aufwand für variable Leasingzahlungen, die nicht in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit
miteinbezogen wurden
5,8 6,3
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, die nicht in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit
miteinbezogen wurden
18,4 17,9
Aufwand für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert, die nicht in die
Berechnung der Leasingverbindlichkeit miteinbezogen wurden
6,9 6,2
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 8,9 6,8
Abschreibungen für Nutzungsrechte 49,5 47,0
davon Grundstücke und Gebäude 35,3 34,3
davon Personenkraftwagen 11,7 10,1
davon technische Anlagen und Maschinen 1,8 1,9
davon andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,7 0,7

Der durchschnittliche gewichtete Zinssatz für die Verzinsung der Leasingverbindlichkeiten betrug während des Geschäftsjahres 2024 4,28% (2023: 3,87%). Die Leasingvereinbarungen beinhalten keine Beschränkungen der Konzernaktivitäten betreffend Dividenden oder zusätzliche Schulden. Es gibt keine wesentlichen Untervermietungen. Leasingzahlungen für Mietverhältnisse, die der Leasingnehmer eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben, betragen 2024 0,3 MEUR (2023: 0,1 MEUR).

Informationen zu wesentlichen Leasingverträgen

Grundstücke und Gebäude

ANDRITZ mietet Grundstücke und Gebäude für Büroflächen, Fertigung und Lagerung. Die Mietverträge für Grundstücke und Gebäude haben im Geschäftsjahr 2024 eine durchschnittliche Laufzeit von 6,8 Jahren (2023: 6,4 Jahre). In mehreren Fällen sehen Mietverträge zusätzliche Zahlungen vor, die auf Änderungen der lokalen Preisindizes beruhen.

Einige Mietverträge für Grundstücke und Gebäude enthalten Verlängerungsoptionen, die vom Konzern bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit ausgeübt werden können. Der Konzern ist bestrebt, Verlängerungsoptionen in neue Leasingverträge aufzunehmen, sofern dies praktikabel ist, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Die gehaltenen Verlängerungsoptionen können nur vom Konzern und nicht von den Leasinggebern ausgeübt werden. Der Konzern beurteilt zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob die Ausübung der Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Der Konzern überprüft, ob die Ausübung der Optionen mit hinreichender Sicherheit möglich ist, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände vorliegt, auf die er Einfluss hat. Der Konzern schätzt, dass die potenziell zukünftigen Leasingzahlungen zum 31. Dezember 2024, sofern die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden, zu einer Leasingverbindlichkeit in Höhe von 0,8 MEUR führen würden (2023: 0,9 MEUR).

Sonstige Leasingverhältnisse

Bei den Fahrzeugen least ANDRITZ hauptsächlich Personenkraftwagen für Beschäftigte mit einer durchschnittlichen Mietdauer von 3,5 Jahren im Geschäftsjahr 2024 (2023: 3,5 Jahre). Zu den geleasten technischen Anlagen gehören Maschinen und andere Fahrzeuge, die in Fabriken und Lagern verwendet werden. Die üblichen durchschnittlichen Vertragslaufzeiten dieser Nutzungsrechtkategorie betragen 2024 5,1 Jahre (2023: 5,1 Jahre).

Darüber hinaus werden andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zur Nutzung durch die Beschäftigten angemietet. Die üblichen durchschnittlichen Vertragslaufzeiten dieser Nutzungsrechtkategorie betragen 2024 4,6 Jahre (2023: 4,6 Jahre). Bei vielen Verträgen dieser Kategorie handelt es sich um Vermögenswerte von geringem Wert, diese wurden sofort aufwandswirksam erfasst.

ANDRITZ überwacht die Nutzung dieser Fahrzeuge und Ausrüstungen und überprüft den geschätzten Betrag, der zum Bilanzstichtag im Rahmen der Restwertgarantien zu zahlen ist, um die Leasingverbindlichkeiten und das Nutzungsrecht neu zu bewerten. ANDRITZ schätzt zum 31. Dezember 2024 den voraussichtlichen Restgarantiebetrag als nicht wesentlich ein.

b) ANDRITZ als Leasinggeber

Im Geschäftsjahr 2024 wurden Erträge in der Höhe von 12,2 MEUR (2023: 12,5 MEUR) aus Leasingverhältnissen erzielt. Die Verträge betreffen im Wesentlichen die Vermietung von Immobilien. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus den unkündbaren Leasingverträgen sind wie folgt:

(in MEUR) 2024 2023
Bis zu einem Jahr 6,1 7,0
1 bis 2 Jahre 1,7 1,6
2 bis 3 Jahre 0,7 1,2
3 bis 4 Jahre 0,2 0,9
4 bis 5 Jahre 0,2 0,2
Länger als 5 Jahre 0,0 0,0
Summe der undiskontierten Leasingzahlungen 8,9 10,9

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Bei der Anwendung der entsprechenden Rechnungslegungsmethoden zur Klassifizierung von Leasingverhältnissen kommt es zu Ermessensentscheidungen des Managements.

Werthaltigkeitsprüfungen von Nutzungsrechten basieren hauptsächlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.

Bei der Auslegung der Wahlrechte und Definition des Neupreises von Gegenständen von geringem Wert werden Ermessensentscheidungen getroffen.

Die Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses ist ein wesentliches Kriterium bei der Anwendung von IFRS 16. Die Nutzungsdauern von Nutzungsrechten sind meist vertraglich festgelegt. Falls diese nicht vertraglich definiert sind, unterliegen die voraussichtlichen Nutzungsdauern der Nutzungsrechte Ermessensentscheidungen und werden periodisch überprüft. Neben den üblichen Nutzungsdauern der Leasinggegenstände wirken weitere Faktoren in die Ermessungsentscheidungen ein. Dazu gehören Verlängerungsoptionen, vorzeitige Kündigungsoptionen, Einbauten oder Erweiterungen des Leasinggegenstands und wirtschaftliche Auswirkungen bei Vertragsänderungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweichen, werden diese entsprechend angepasst.

ANDRITZ hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie "We Care" Umweltziele betreffend Reduktion von CO2, Wasserverbrauch und Abfall gesetzt. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele wurden bereits umgesetzt und es sind weitere Maßnahmen in Umsetzung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die vorhandenen Leasingverträge erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdauern bzw. zu Ersatzinvestitionen kommen.

20. Geschäfts- oder Firmenwerte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Der Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt sich als Residualgröße aus den Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs und dem mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Reinvermögen unter Berücksichtigung der Eventualverbindlichkeiten. Ein sich aus dem Vergleich von Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Unternehmens ergebender passiver Unterschiedsbetrag wird nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze sofort erfolgswirksam in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst.

Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden auf Werthaltigkeit geprüft. Dieser Werthaltigkeitstest erfolgt zumindest jährlich oder wenn interne oder externe Indikatoren eine Wertminderung andeuten. ANDRITZ führt den planmäßigen Werthaltigkeitstest für Geschäfts- oder Firmenwerte jährlich zum 30. September durch. Zur Bestimmung, ob ein Wertminderungsaufwand erforderlich ist, wird der Geschäfts- oder Firmenwert jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die vom erwarteten Synergiepotenzial des Unternehmenszusammenschlusses künftig profitieren. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten stellen die unterste Ebene dar, auf der Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Zwecke der Unternehmensleitung überwacht werden. Wenn sich die Zusammensetzungen der ursprünglichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Laufe der Zeit aufgrund von Reorganisationen oder Veränderungen in der Berichtsstruktur ändern, werden die Geschäfts- oder Firmenwerte entsprechend neu zugeordnet. Ist der Buchwert höher als der mittels Discounted-Cashflow-Kalkulation (DCF) ermittelte Nutzungswert und ergibt der beizulegende Zeitwert abzüglich Kosten des Abgangs keinen höheren Wert, wird ein entsprechender Wertminderungsaufwand vorgenommen. Eine spätere Wertaufholung ist nicht zulässig.

Die Planung erfolgt auf Ebene der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, welche für die nächsten drei Jahre erstellt wird. Die zukünftigen Einzahlungsüberschüsse basieren auf internen Planungen, welche detailliert für das nächste Wirtschaftsjahr und mit Vereinfachungen für die nachfolgenden zwei Jahre erstellt und aus bisherigen Ergebnissen und den besten Schätzungen bezüglich künftiger Entwicklungen abgeleitet werden. Nach diesem Detailplanungszeitraum wird von einer normalisierten Entwicklung ausgegangen.

Der im Rahmen der DCF-Kalkulation angewendete Diskontierungssatz entspricht jenem Zinssatz, der die gegenwärtigen Markteinschätzungen des Zinseffekts und die speziellen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt. Es wird ein Diskontierungssatz vor Steuern unter Berücksichtigung der anwendbaren Währung sowie des Risikoprofils verwendet.

(in MEUR) 2024 2023
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Stand zum 1. Jänner 1.052,5 1.018,7
Veränderungen im Konsolidierungskreis 28,8 45,0
Neubewertung aus Unternehmenserwerben -1,0 0,3
Währungsumrechnung 14,2 -11,5
Stand zum 31. Dezember 1.094,5 1.052,5
KUMULIERTE WERTMINDERUNG
Stand zum 1. Jänner -226,2 -231,7
Wertminderung 0,0 0,0
Währungsumrechnung -7,9 5,5
Stand zum 31. Dezember -234,1 -226,2
BUCHWERT
Stand zum 1. Jänner 826,3 787,0
Stand zum 31. Dezember 860,4 826,3

Die Geschäfts- oder Firmenwerte entwickelten sich wie folgt:

Diese teilen sich auf die Geschäftsbereiche wie folgt auf:

(in MEUR) 2024 2023
Pulp & Paper 429,8 397,4
Metals 266,3 265,3
Hydropower 91,2 91,4
Environment & Energy 73,1 72,2
860,4 826,3

a) Neubewertung aus Unternehmenserwerben

Im Geschäftsjahr 2024 kam es zur Neubewertung gemäß IFRS 3 der im Oktober 2023 erworbenen Dedert-Gruppe, mit Sitz der Hauptgesellschaft in Homewood, Illinois, USA, in Höhe von -1,0 MEUR.

b) Zahlungsmittelgenerierende Einheiten

Im Geschäftsjahr 2024 hat sich die Zusammensetzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten aufgrund von Reorganisationen geändert. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bei ANDRITZ werden nun in den Geschäftsbereichen Pulp & Paper sowie Metals eine Ebene unter dem Geschäftsbereich und in den Geschäftsbereichen Hydropower sowie Environment & Energy durch den Geschäftsbereich selbst repräsentiert. Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden dementsprechend neu zugeordnet und im Geschäftsjahr 2024 sowohl auf Basis der neuen als auch der ursprünglichen Struktur getestet. Die folgenden Tabellen zeigen die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) für das Geschäftsjahr 2024 sowie auch retrospektiv für das Geschäftsjahr 2023 nach der neuen Struktur.

Der Geschäfts- oder Firmenwert der ZGE Procemex stammt aus der im Geschäftsjahr 2024 stattgefundenen Akquisition Procemex Oy, Finnland. Procemex ist derzeit noch nicht in dem Ausmaß in die ANDRITZ-Strukturen integriert, dass der Geschäfts- oder Firmenwert den bestehenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden kann.

ZGE Geschäfts
bereich
Geschäfts
oder
Firmenwert
Diskon
tierungssatz
vor Steuern
Langfristige
Wachstums
rate
Beschreibung
(in MEUR) (in %) (in %)
Pulp & Paper:
Service
PP 283,4 11,70 2,24 Markenunabhängige Produkte und Dienstleistungen nach
modernster Technologie für jede Art von Prozessausrüstung in der
Branche; Entwicklung von zukunftsträchtigen Lösungen
Metals: Forming ME 230,6 10,02 2,23 Pressen, Automationslösungen, Werkzeuge, Prozess-Know-how
und Service im Bereich der Umformtechnik
Hydropower HY 91,2 12,56 2,36 Schlüsselfertige, maßgeschneiderte Lösungen sowie
Modernisierung, Rehabilitation und Kapazitätserweiterungen für
alle Arten von Wasserkraftwerken
Pulp & Paper:
Paper and Textile
PP 87,1 12,66 2,10 Komplettangebot in der Papierindustrie; Panelboard
Faserproduktion; Lösungen zur Verwertung verschiedener Arten
von Abfällen und Umwandlung in Wertstoffe und Energie;
Lieferung von kompletten Linien und Schlüsselkomponenten für
die Vliesstoff- und Textilindustrie; Textilrecycling
Environment &
Energy
EE 73,2 12,36 2,83 Verschiedene Technologien für Umwelt- und
Energieanwendungen
Metals:
Processing
ME 35,7 10,70 2,23 Anlagen zur Herstellung und Verarbeitung von Edelstahlbändern,
Kohlenstoffstahlbändern und Aluminiumbändern
Pulp & Paper:
Pulp and Power
PP 30,4 12,54 1,90 Lieferung gesamter Zellstofffabriken und der damit verbundenen
Technologien
Procemex PP 28,8 10,63 1,97 Integrierte Bahnüberwachungs- und -inspektionslösungen für die
Zellstoff- und Papierindustrie
860,4

2023

ZGE Geschäfts
bereich
Geschäfts
oder
Firmenwert
Diskon
tierungssatz
vor Steuern
Langfristige
Wachstums
rate
Beschreibung
(in MEUR) (in %) (in %)
Pulp & Paper:
Service
PP 280,1 11,69 2,40 Markenunabhängige Produkte und Dienstleistungen nach
modernster Technologie für jede Art von Prozessausrüstung in der
Branche; Entwicklung von zukunftsträchtigen Lösungen
Metals: Forming ME 230,3 10,07 2,43 Pressen, Automationslösungen, Werkzeuge, Prozess-Know-how
und Service im Bereich der Umformtechnik
Hydropower HY 91,4 12,82 2,25 Schlüsselfertige, maßgeschneiderte Lösungen sowie
Modernisierung, Rehabilitation und Kapazitätserweiterungen für
alle Arten von Wasserkraftwerken
Pulp & Paper:
Paper and Textile
PP 87,1 13,50 2,45 Komplettangebot in der Papierindustrie; Panelboard
Faserproduktion; Lösungen zur Verwertung verschiedener Arten
von Abfällen und Umwandlung in Wertstoffe und Energie;
Lieferung von kompletten Linien und Schlüsselkomponenten für
die Vliesstoff- und Textilindustrie; Textilrecycling
Environment &
Energy
EE 72,2 12,49 3,00 Verschiedene Technologien für Umwelt- und
Energieanwendungen
Metals:
Processing
ME 35,0 10,88 2,46 Anlagen zur Herstellung und Verarbeitung von Edelstahlbändern,
Kohlenstoffstahlbändern und Aluminiumbändern
Pulp & Paper:
Pulp and Power
PP 30,2 13,44 2,33 Lieferung gesamter Zellstofffabriken und der damit verbundenen
Technologien
826,3

c) Wertminderung

Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen. 2023 wurden ebenso keine Wertminderungen erfasst.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Klimabezogene Risiken und Chancen wurden – soweit absehbar – in den Umsatzerlösen und Kosten der Pläne auf Produkt-Ebene bzw. nach regionalen Gesichtspunkten anhand der besten Schätzungen bezüglich künftiger Entwicklungen nach Relevanz berücksichtigt. Zu den Risiken des Klimawandels für die ANDRITZ-Gruppe zählen einerseits physische Risiken sowie auch Übergangsrisiken. Diesen Risiken begegnet ANDRITZ durch ein breites Produktportfolio im Bereich der "nachhaltigen Technologien". Das Unternehmen generiert bereits heute einen großen Teil seines Gesamtumsatzes aus Produkten und Lösungen, die zur Herstellung von erneuerbarer Energie, zu Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft und E-Mobilität beitragen. Dieser Anteil soll künftig noch gesteigert werden. Aktuell sehen wir auf der Produktseite keine wesentlichen Risiken, da unsere Produkte unseren Kunden helfen ihre Klimaziele zu erreichen.

In den zukünftigen Cashflows sind erwartete Kostenvolatilitäten bzw. -steigerungen und die entsprechenden Möglichkeiten (u.a. Anpassungen der Verkaufspreise sowie Preisgleitklauseln), diese Steigerungen an Kunden weiterzugeben, abgebildet.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert Schätzungen über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze und ist daher mit einer Unsicherheit behaftet.

Folgende Veränderungen wesentlicher Annahmen in Prozentpunkten würden bei Gleichbleiben aller anderen Parameter dazu führen, dass der Buchwert des Firmenwerts dem Nutzungswert entspricht (Energiepreisszenarien werden aufgrund des geringen Anteils der Energiekosten an den Gesamtkosten nicht separat abgebildet):

2024

ZGE Geschäfts- oder Firmenwert Diskontierungssatz Geplante
Wachstumsraten
Geplante Cashflows
(in MEUR) (in %) (in %) (in %)
Pulp & Paper: Service 283,4 15,45% -65,70% -65,29%
Metals: Forming 230,6 2,28% -26,80% -24,24%
Hydropower 91,2 7,36% -38,45% -46,82%
Pulp & Paper: Paper and Textile 87,1 n.a. -75,96% -99,29%
Environment & Energy 73,2 30,81% -66,85% -77,81%
Metals: Processing 35,7 37,79% -67,20% -81,73%
Pulp & Paper: Pulp and Power 30,4 n.a. -184,73% -196,65%
Procemex 28,8 2,71% -21,77% -27,95%

2023

ZGE Geschäfts- oder Firmenwert Diskontierungssatz Geplante
Wachstumsraten
Geplante Cashflows
(in MEUR) (in %) (in %) (in %)
Pulp & Paper: Service 280,1 15,00% -66,90% -63,57%
Metals: Forming 230,3 4,06% -36,75% -37,14%
Hydropower 91,4 4,09% -24,22% -32,48%
Pulp & Paper: Paper and Textile 87,1 n.a. -127,65% -132,63%
Environment & Energy 72,2 37,37% -81,82% -82,72%
Metals: Processing 35,0 113,98% -87,57% -91,36%
Pulp & Paper: Pulp and Power 30,2 n.a. -126,63% -120,54%

21. Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Nach der erstmaligen Aktivierung werden die immateriellen Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen bewertet. Die immateriellen Vermögenswerte weisen eine bestimmbare Nutzungsdauer auf und werden deshalb linear über ihre erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Die erwarteten Nutzungsdauern lauten wie folgt:

Erworbene kunden- und technologiebezogene immaterielle Vermögenswerte
Auftragsstand 1 - 3 Jahre
Kundenbeziehungen 3 - 10 Jahre
Markennamen 7 - 15 Jahre
Technologie 4 - 10 Jahre
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 3 - 15 Jahre
Entwicklungskosten 3 - 5 Jahre

Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch geprüft, um sicherzustellen, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf der immateriellen Vermögenswerte entsprechen.

Immaterielle Vermögenswerte werden auf Wertminderungen geprüft, sobald Ereignisse oder Veränderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert des Vermögenswerts möglicherweise höher ist als der erzielbare Betrag (höherer Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit). Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung vorgenommen.

Forschungsaufwendungen werden unmittelbar in der Periode als Aufwand erfasst. Entwicklungsaufwendungen werden aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien des IAS 38 erfüllt sind. Die aktivierten Entwicklungsaufwendungen setzt das Unternehmen zu Herstellungskosten an. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie anteilige Gemeinkosten. Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung von Entwicklungskosten nicht gegeben sind, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst.

(in MEUR) Erworbene kunden
und technologie
bezogene
immaterielle
Vermögenswerte
Sonstige
immaterielle
Vermögenswerte
Gesamt
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Stand zum 31. Dezember 2022 522,9 102,9 625,8
Zugänge 0,0 8,0 8,0
Abgänge -36,1 -23,9 -60,0
Umgliederungen 0,0 0,9 0,9
Währungsumrechnung -8,4 -2,0 -10,4
Veränderungen im Konsolidierungskreis 38,9 0,9 39,8
Stand zum 31. Dezember 2023 517,3 86,8 604,1
Zugänge 0,0 17,1 17,1
Abgänge -6,7 -9,0 -15,7
Umgliederungen 0,0 6,9 6,9
Währungsumrechnung 15,7 -1,3 14,4
Veränderungen im Konsolidierungskreis 26,2 0,1 26,3
Stand zum 31. Dezember 2024 552,5 100,6 653,1
KUMULIERTE ABSCHREIBUNG
Stand zum 31. Dezember 2022 -384,6 -81,1 -465,7
Abschreibungen -49,7 -5,1 -54,8
Wertminderungen -7,0 0,0 -7,0
Abgänge 36,1 23,7 59,8
Umgliederungen 0,0 -0,1 -0,1
Währungsumrechnung 6,0 0,5 6,5
Stand zum 31. Dezember 2023 -399,2 -62,1 -461,3
Abschreibungen -51,1 -4,9 -56,0
Abgänge 6,7 8,8 15,5
Umgliederungen 0,0 -0,8 -0,8
Währungsumrechnung -10,7 0,1 -10,6
Stand zum 31. Dezember 2024 -454,3 -58,9 -513,2
BUCHWERT
Stand zum 31. Dezember 2023 118,1 24,7 142,8
Stand zum 31. Dezember 2024 98,2 41,7 139,9

a) Forschungs- und Entwicklungskosten

Als Aufwand für Forschungs- und nicht aktivierte Entwicklungskosten wurden im Geschäftsjahr 2024 130,4 MEUR (2023: 137,2 MEUR) berücksichtigt. Als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte wurden im Geschäftsjahr 2024 Entwicklungskosten in Höhe von 9,2 MEUR (2023: 2,1 MEUR) unter dem Posten "Sonstige immaterielle Vermögenswerte" aktiviert.

b) Sicherheiten

Aus der Sicherheitenbestellung bestehen bei den immateriellen Vermögenswerten per 31. Dezember 2024 Verfügungsbeschränkungen in Höhe von 0,0 MEUR (2023: 0,0 MEUR).

Die voraussichtlichen Nutzungsdauern des immateriellen Anlagevermögens unterliegen Schätzungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweicht, werden diese entsprechend angepasst.

Werthaltigkeitsprüfungen von immateriellen Vermögenswerten basieren hauptsächlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.

ANDRITZ hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie "We Care" Umweltziele betreffend Reduktion von CO2, Wasserverbrauch und Abfall gesetzt. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele wurden bereits umgesetzt und es sind weitere Maßnahmen in Umsetzung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die immateriellen Vermögenswerte erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdauern kommen.

22. Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Einige Konzernunternehmen haben leistungsorientierte Pensionspläne. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden für Zahlungen wegen Ruhestands, Invalidität und für hinterbliebene Familienangehörige gebildet. Die angebotenen Leistungen differieren in Abhängigkeit von der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Situation jedes Landes. Die Leistungen hängen von den Dienstjahren und in der Regel von den jeweiligen Entgelten ab.

In einigen Ländern besteht die gesetzliche Verpflichtung, in bestimmten Fällen der Beendigung des Dienstverhältnisses Abfertigungen zu zahlen. Entsprechende Abfertigungsverpflichtungen werden rückgestellt.

Die Verpflichtungen werden jedes Jahr durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ("projected unit credit method") und Verwendung verschiedener Abzinsungssätze für unterschiedliche Länder bzw. für unterschiedliche durchschnittliche Laufzeiten ermittelt. Diese Methode geht davon aus, dass in jedem Dienstjahr ein zusätzlicher Teil des letztendlichen Leistungsanspruchs verdient wird und bewertet jeden dieser Teile separat, um so die endgültige Verpflichtung aufzubauen. Von dieser Bruttoverpflichtung wird das Planvermögen mit seinem beizulegenden Zeitwert abgezogen. Hieraus ergibt sich die

anzusetzende Nettoschuld beziehungsweise der anzusetzende Nettovermögenswert. Aufgrund des "net interest approach" bestimmt der Konzern den Nettozinsaufwand (Nettozinsertrag) durch Multiplikation der Nettoschuld (des Nettovermögens) zu Periodenbeginn mit dem der Diskontierung der leistungsorientierten Bruttoverpflichtung am Periodenbeginn zugrundeliegenden Zinssatz. Die Nettozinskomponente resultierend aus Verpflichtung und Planvermögen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Zinsaufwand erfasst. Neubewertungseffekte im Zusammenhang mit Pensionen und Abfertigungen werden im sonstigen Ergebnis der Periode, jene der Jubiläumsgelder und sonstigen langfristigen Leistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Neubewertungskomponente umfasst zum einen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Bewertung der leistungsorientierten Bruttoverpflichtung und zum anderen den Unterschied zwischen tatsächlich realisierter Planvermögensrendite und der zu Periodenbeginn methodisch angenommenen Rendite. Im Falle einer Überdotierung des Plans enthält die Neubewertungskomponente darüber hinaus die Veränderung des Nettovermögenswerts aus der Anwendung der Vermögensobergrenze (asset ceiling), soweit diese nicht in der Nettozinskomponente berücksichtigt wurde. Ändert sich der Barwert einer leistungsorientierten Verpflichtung infolge von Planänderungen oder Plankürzungen, erfasst ANDRITZ die hieraus resultierenden Effekte im Gewinn und Verlust der Periode. Die Erfassung des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands erfolgt grundsätzlich zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Planänderung eintritt.

In einigen Konzernunternehmen bestehen beitragsorientierte Pensions- und Abfertigungszusagen. Die damit verbundenen Kosten werden im Zeitpunkt des Anfallens als Aufwand erfasst.

Die Rückstellungen für personalbezogene Restrukturierung enthalten großteils Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und basieren auf einem detaillierten Plan, der zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung vereinbart wurde.

(in MEUR) 2024 2023
Pensionen 218,3 215,3
Abfertigungen 88,8 87,2
Jubiläumsgelder und sonstige langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer 35,6 31,7
Leistungen aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und personalbezogene Restrukturierung 44,0 19,0
386,7 353,2
Langfristige 341,2 333,6
Kurzfristige 45,5 19,6

Die Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich folgendermaßen zusammen:

Die Rückstellungen aus Leistungen aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und personalbezogene Restrukturierung betreffen überwiegend Kapazitätsanpassungen im Bereich Metals - Forming in Deutschland.

a) Pensionen

(in MEUR) 2024 2023
AUFWENDUNGEN AUS LEISTUNGSORIENTIERTEN VERSORGUNGSPLÄNEN
Laufende Dienstzeitaufwendungen 4,9 4,2
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 1,5 -1,3
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen 0,0 0,1
AUFWENDUNGEN AUS BEITRAGSORIENTIERTEN VERSORGUNGSPLÄNEN
Zahlungen an beitragsorientierte Pläne 50,0 47,6
56,4 50,6

Gemäß IAS 19 erfolgt eine Aufgliederung der leistungsorientierten Pensionspläne nach den unterschiedlichen geografischen Standorten. Die Pensionspläne entfallen im Wesentlichen auf Deutschland, Österreich und die Schweiz. In der Position "Sonstige" sind vor allem Pensionspläne in den USA, Kanada und Großbritannien enthalten.

Grundsätzliche versicherungsmathematische Annahmen zum 31. Dezember sind wie folgt:

2024

Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige
Abzinsungsfaktor in % 3,09 - 3,48 1,00 - 1,10 1,22 - 7,30
Gehaltserhöhungen in % 0,00 - 2,50 0,75 0,00 - 3,16
Erhöhungen bei Pensionsbezügen in % 2,25 - 2,50 0,00 0,00 - 3,20
Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Zusagen in Jahren 4,69 - 13,87 9,10 - 14,60 4,70 - 11,00

2023

Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige
Abzinsungsfaktor in % 3,40 - 3,55 1,50 0,92 - 7,30
Gehaltserhöhungen in % 0,00 - 2,50 1,00 0,00 - 3,00
Erhöhungen bei Pensionsbezügen in % 2,25 - 2,50 0,00 0,00 - 3,20
Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Zusagen in Jahren 5,55 - 13,29 9,10 - 13,90 5,91 - 13,00

Als wesentliche Sterbetafeln wurden die folgenden verwendet:

2024 2023
Österreich AVÖ 2018-P AVÖ 2018-P
Deutschland Heubeck "Richttafeln 2018 G" Heubeck "Richttafeln 2018 G"
Schweiz BVG 2020 Generationentafel BVG 2020 Generationentafel

Die folgenden Tabellen zeigen die Entwicklung der Brutto-Pensionsverpflichtung von 1. Jänner bis 31. Dezember:

2024

(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner 235,2 223,6 58,9 517,7
Laufende Dienstzeitaufwendungen 0,3 4,4 0,2 4,9
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0,0 1,5 0,0 1,5
Zinsaufwand 9,2 3,2 2,8 15,2
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
der Veränderung demographischer Annahmen
0,0 0,1 0,0 0,1
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
der Veränderung finanzieller Annahmen
5,4 10,5 -0,5 15,4
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
der Veränderung erfahrungsbedingter Anpassungen
2,0 2,9 -0,5 4,4
Gezahlte Leistungen -14,6 -14,3 -3,7 -32,6
Beiträge der Planteilnehmer 2,3 3,2 0,0 5,5
Währungsumrechnung 0,0 -3,4 1,1 -2,3
Sonstige Änderungen 0,0 0,0 -0,2 -0,2
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum
31. Dezember
239,8 231,7 58,1 529,6
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -43,1 -262,6 -47,5 -353,2
Auswirkung der Vermögensobergrenze 0,0 0,0 1,1 1,1
Nettorückstellung/-vermögenswert zum 31. Dezember 196,7 -30,9 11,7 177,5
davon Rückstellung für leistungsorientierte Zusagen 196,7 5,6 16,0 218,3
davon Vermögenswert für leistungsorientierte Zusagen 0,0 -36,5 -4,3 -40,8
(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner 222,5 201,2 62,7 486,4
Laufende Dienstzeitaufwendungen 0,4 3,5 0,3 4,2
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0,0 -1,3 0,0 -1,3
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen -0,6 0,0 0,0 -0,6
Zinsaufwand 8,6 4,6 2,7 15,9
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
der Veränderung demographischer Annahmen
0,0 -1,1 -0,5 -1,6
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
der Veränderung finanzieller Annahmen
11,8 15,3 -3,0 24,1
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
der Veränderung erfahrungsbedingter Anpassungen
4,5 0,3 1,1 5,9
Gezahlte Leistungen -14,3 -15,2 -11,1 -40,6
Beiträge der Planteilnehmer 2,2 3,1 0,0 5,3
Währungsumrechnung 0,1 13,2 -0,6 12,7
Veränderungen im Konsolidierungskreis 0,0 0,0 9,0 9,0
Sonstige Änderungen 0,0 0,0 -1,7 -1,7
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum
31. Dezember
235,2 223,6 58,9 517,7
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -41,8 -259,5 -48,0 -349,3
Auswirkung der Vermögensobergrenze 0,0 22,2 1,0 23,2
Nettorückstellung/-vermögenswert zum 31. Dezember 193,4 -13,7 11,9 191,6
davon Rückstellung für leistungsorientierte Zusagen 193,4 5,1 16,8 215,3
davon Vermögenswert für leistungsorientierte Zusagen 0,0 -18,8 -4,9 -23,7

Von den gesamten Brutto-Pensionsverpflichtungen in Höhe von 529,6 MEUR (2023: 517,7 MEUR) sind 319,1 MEUR (2023: 308,1 MEUR) ganz oder teilweise durch Veranlagungen in Fonds gedeckt.

Die folgenden Aufstellungen leiten den Zeitwert des Planvermögens über:

2024

(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Jänner 41,8 259,5 48,0 349,3
Zinsertrag 1,5 3,7 2,3 7,5
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinsertrag) 2,3 10,4 -0,6 12,1
Gezahlte Leistungen -2,7 -14,3 -2,8 -19,8
Beiträge des Arbeitgebers 0,2 4,2 0,1 4,5
Beiträge der Planteilnehmer 0,0 3,2 0,0 3,2
Währungsumrechnung 0,0 -4,1 0,6 -3,5
Sonstige Änderungen 0,0 0,0 -0,1 -0,1
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum
31. Dezember 43,1 262,6 47,5 353,2

2023

(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Jänner 41,5 241,1 51,0 333,6
Zinsertrag 1,3 5,7 2,2 9,2
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinsertrag) -0,3 5,3 -2,7 2,3
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen -0,6 0,0 0,0 -0,6
Gezahlte Leistungen -2,8 -15,2 -11,8 -29,8
Beiträge des Arbeitgebers 2,8 4,1 2,7 9,6
Beiträge der Planteilnehmer 0,0 3,1 0,0 3,1
Währungsumrechnung 0,0 15,4 0,1 15,5
Veränderungen im Konsolidierungskreis 0,0 0,0 7,6 7,6
Sonstige Änderungen -0,1 0,0 -1,1 -1,2
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum
31. Dezember 41,8 259,5 48,0 349,3

Die Veranlagung des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:

(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Eigenkapitalinstrumente 7,2 55,9 2,9 66,0
davon an einem aktiven Markt notiert 7,2 55,9 2,9 66,0
Schuldinstrumente 8,5 65,3 17,8 91,6
davon an einem aktiven Markt notiert 7,5 65,3 17,8 90,6
Sachanlagen 1,3 69,3 0,0 70,6
davon an einem aktiven Markt notiert 0,2 2,1 0,0 2,3
Sonstige Vermögenswerte 26,1 72,1 26,8 125,0
davon an einem aktiven Markt notiert 17,7 59,3 0,2 77,2
43,1 262,6 47,5 353,2

2023

(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Eigenkapitalinstrumente 7,2 50,5 2,8 60,5
davon an einem aktiven Markt notiert 7,1 50,5 2,8 60,4
Schuldinstrumente 7,8 68,6 18,7 95,1
davon an einem aktiven Markt notiert 6,7 68,6 18,7 94,0
Sachanlagen 1,4 69,3 0,0 70,7
davon an einem aktiven Markt notiert 0,2 2,1 0,0 2,3
Sonstige Vermögenswerte 25,4 71,1 26,5 123,0
davon an einem aktiven Markt notiert 18,3 56,9 0,5 75,7
41,8 259,5 48,0 349,3

Das im Geschäftsjahr 2024 tatsächlich realisierte Veranlagungsergebnis des Planvermögens betrug 4,84% (2023: 3,04%).

Zum 31. Dezember 2024 bestanden keine außergewöhnlichen unternehmens- oder planspezifischen Risiken sowie keine erheblichen Risikokonzentrationen.

Für 2025 sind leistungsorientierte Zahlungen an Pensionskassen im Ausmaß von 18,2 MEUR geplant.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Bewertung der verschiedenen Pensionspläne beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen angewendet werden. Wenn sich die relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung und in der Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns haben.

Der Sensitivitätsanalyse der bestehenden Pensionsrückstellungen liegen maßgebliche versicherungsmathematische Annahmen zugrunde. Eine Änderung des Abzinsungsfaktors um +/- 0,5 Prozentpunkte, eine Änderung der Gehaltssteigerung um +/- 0,5 Prozentpunkte, eine Änderung der Erhöhungen der Pensionsbezüge um +/- 0,5 Prozentpunkte sowie eine Änderung der Lebenserwartung um +/- 1 Jahr hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf den Barwert der Pensionsverpflichtung (bei einer Veränderung von +/- 1,0 Prozentpunkte kann im Wesentlichen von einer Verdoppelung ausgegangen werden):

(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Abzinsungsfaktor +0,5% -11,7 -13,8 -2,0 -27,5
-0,5% 12,9 15,6 6,6 35,1
Gehaltserhöhungen +0,5% 0,4 1,5 0,1 2,0
-0,5% -0,4 -1,4 -0,1 -1,9
Erhöhungen bei Pensionsbezügen +0,5% 7,3 4,9 5,2 17,4
-0,5% -7,6 -0,4 -0,6 -8,6
Lebenserwartung +1 Jahr 8,7 7,7 6,1 22,5
-1 Jahr -8,9 -7,8 -1,7 -18,4

2023

Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
+0,5% -9,7 -12,6 -2,1 -24,4
-0,5% 9,4 14,1 2,3 25,8
+0,5% 0,3 1,4 0,0 1,7
-0,5% -0,3 -1,5 -0,1 -1,9
+0,5% 7,0 4,4 0,8 12,2
-0,5% -6,5 -0,4 -0,5 -7,4
+1 Jahr 7,2 6,7 1,7 15,6
-1 Jahr -7,4 -6,9 -1,6 -15,9

b) Abfertigungen

(in MEUR) 2024 2023
AUFWENDUNGEN AUS LEISTUNGSORIENTIERTEN VERSORGUNGSPLÄNEN
Laufende Dienstzeitaufwendungen 2,8 2,7
AUFWENDUNGEN AUS BEITRAGSORIENTIERTEN VERSORGUNGSPLÄNEN
Zahlungen an beitragsorientierte Pläne 4,2 3,7
7,0 6,4

Im Geschäftsjahr 2024 sind für Österreich in den Aufwendungen für Abfertigungen ergebniswirksame Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) im Zusammenhang mit beitragsorientierten Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 3,2 MEUR (2023: 2,9 MEUR) enthalten.

Eine Aufgliederung der Abfertigungsverpflichtungen nach den unterschiedlichen geografischen Standorten unterbleibt, da diese zu über 75% auf Österreich entfallen.

Zum 31. Dezember sind die versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung der Abfertigungsverpflichtungen in Österreich wie folgt:

2024 2023
Abzinsungsfaktor in % 3,34 - 3,42 4,44 - 4,55
Gehaltserhöhungen in % 2,50 2,50
Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Zusagen in Jahren 8,97 - 10,94 8,78 - 10,96

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der leistungsorientierten Zusagen von 1. Jänner bis 31. Dezember:

(in MEUR) 2024 2023
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner 90,6 83,1
Laufende Dienstzeitaufwendungen 2,8 2,7
Zinsaufwand 3,7 3,4
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung demographischer
Annahmen
0,1 0,0
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung finanzieller
Annahmen
1,0 7,1
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung erfahrungsbedingter
Anpassungen
1,7 1,7
Gezahlte Leistungen -6,7 -9,0
Währungsumrechnung 0,1 -0,1
Sonstige Änderungen 0,2 1,7
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 31. Dezember 93,5 90,6
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -4,7 -3,4
Auswirkung der Vermögensobergrenze 0,0 0,0
Rückstellung zum 31. Dezember 88,8 87,2

Die folgende Aufstellung leitet den Zeitwert des Planvermögens über:

2024 2023
3,4 3,3
0,2 0,2
-0,4 -0,2
1,3 0,3
0,2 -0,2
4,7 3,4

Die Veranlagung des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:

(in MEUR) 2024 2023
Schuldinstrumente 2,3 1,5
davon an einem aktiven Markt notiert 0,0 0,0
Sonstige Vermögenswerte 2,4 1,9
davon an einem aktiven Markt notiert 1,2 1,1
4,7 3,4

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Bewertung der Arbeitnehmerverpflichtungen beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen angewendet werden. Wenn sich die relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung und in der Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns haben.

Der Sensitivitätsanalyse der bestehenden Abfertigungsrückstellungen liegen maßgebliche versicherungsmathematische Annahmen zugrunde. Eine Änderung des Abzinsungsfaktors um +/- 0,5 Prozentpunkte sowie eine Änderung der Gehaltssteigerung um +/- 0,5 Prozentpunkte hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf den Barwert der Abfertigungsverpflichtung (bei einer Veränderung von +/- 1,0 Prozentpunkte kann im Wesentlichen von einer Verdoppelung ausgegangen werden):

(in MEUR) 2024 2023
Abzinsungsfaktor +0,5% -4,0 -3,4
-0,5% 4,3 3,5
Gehaltserhöhungen +0,5% 4,1 3,4
-0,5% -3,8 -3,4

23. Rückstellungen

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Eine Rückstellung wird dann gebildet, wenn dem Unternehmen aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag. Die Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und der jeweiligen Neueinschätzung angepasst.

Rückstellungen für Gewährleistungen und sonstige Auftragsrisiken umfassen gesetzliche und vertragliche Garantieverpflichtungen sowie Kulanz gegenüber Kunden und werden auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit sowie anhand von Einzelbeurteilungen gebildet.

Rückstellungen für belastende Verträge mit Kunden ("onerous contracts") werden dann gebildet, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch ANDRITZ höher sind als die zu erwartenden Umsatzerlöse. Belastende Verträge werden durch Kosten- und Nutzenprognosen identifiziert und Schätzungen laufend aktualisiert.

Eine Restrukturierungsrückstellung wird erfasst, wenn der Konzern vor dem Bilanzstichtag einen detaillierten formellen Plan für die Restrukturierung entwickelt hat und bei den Betroffenen die begründete Erwartung geweckt hat, dass er die Restrukturierung durchführen wird, indem er mit der Umsetzung des Plans beginnt oder den Betroffenen seine Hauptmerkmale mitteilt. Die Bewertung einer Restrukturierungsrückstellung umfasst nur die direkten Ausgaben, die sich aus der Restrukturierung ergeben, also jene Beträge, die sowohl zwangsläufig mit der Restrukturierung verbunden sind als auch nicht mit den laufenden Aktivitäten des Unternehmens in Zusammenhang stehen.

(in MEUR) Rückstellungen für
Gewährleistungen
und sonstige
Auftragsrisiken
Rückstellung für
belastende
Verträge
Übrige Gesamt
Stand zum 1. Jänner 2024 506,2 40,5 72,7 619,4
Zuführung 175,9 24,3 22,2 222,4
Verbrauch -40,3 -23,8 -12,0 -76,1
Auflösung -146,4 -1,9 -18,1 -166,4
Währungsumrechnung -2,8 -0,1 -2,9 -5,8
Veränderungen im Konsolidierungskreis 1,5 0,0 3,9 5,4
Stand zum 31. Dezember 2024 494,1 39,0 65,8 598,9
Langfristige 172,6 0,0 30,2 202,8
Kurzfristige 321,5 39,0 35,6 396,1

ANDRITZ erwartet für die langfristigen Rückstellungen, dass sie in der Regel innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre zahlungswirksam werden. Für die kurzfristigen Rückstellungen wird erwartet, dass sie im nächsten Geschäftsjahr zahlungswirksam werden.

In den übrigen Rückstellungen sind Restrukturierungsmaßnahmen für Sachkosten sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, die nicht mit dem Absatzgeschäft zusammenhängen, enthalten.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Bilanzierung und die Bewertung basieren auf der Einschätzung über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse. Soweit möglich, wird überdies auf Erfahrungen der Vergangenheit zurückgegriffen. Mitunter können verlässliche Schätzungen jedoch nur mit entsprechenden Ermessensentscheidungen getroffen werden, da Rechtsstreitigkeiten komplexe rechtliche Fragestellungen betreffen können. Daher erfolgt in solchen Fällen die Beurteilung unter Einbeziehung interner und externer Anwälte.

Mehr Informationen in Kapitel 42. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten.

E) NETTOUMLAUFVERMÖGEN

24. Nettoumlaufvermögen im Überblick

(in MEUR) 2024 2023 2022
Im Nettoumlaufvermögen enthaltene Vermögenswerte
Vorräte 1.162,4 1.165,3 1.135,5
Geleistete Anzahlungen 151,4 178,5 219,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.168,8 1.076,0 1.065,1
Vertragsvermögenswerte 1.099,3 1.239,4 1.047,5
Forderungen aus laufenden Steuern 32,5 27,6 36,6
Derivative Finanzinstrumente 24,8 77,3 71,4
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 389,9 360,5 327,3
- Planvermögen über leistungsorientierten Zusagen -40,8 -23,7 -4,9
Im Nettoumlaufvermögen enthaltene Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 954,8 1.022,9 983,0
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung 1.321,6 1.419,6 1.547,5
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung 342,6 357,0 400,5
Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern 95,8 75,1 105,8
Derivative Finanzinstrumente 74,3 54,3 77,1
Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 1.147,6 1.128,5 1.127,2
Nettoumlaufvermögen 51,6 43,5 -342,7
Veränderung des Nettoumlaufvermögens in der Konzernbilanz -8,1 -386,2

Mehr Informationen in Kapitel 39. a) Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

25. Vorräte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten bewertet. Die Anschaffungskosten werden nach der Durchschnittsmethode festgestellt. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch zurechenbare fixe und variable Gemeinkosten. Der Nettoveräußerungswert ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis, abzüglich der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten sowie der notwendigen Vertriebskosten. Wertberichtigungen für veraltete und sich langsam umschlagende Güter werden erfasst. Nicht mehr verwertbares Vorratsvermögen wird vollständig abgeschrieben. Die Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen dient der Neutralisierung von Aufwendungen für Erzeugnisse, die sich am Bilanzstichtag noch auf Lager befanden.

Die Vorräte setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2024 2023
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 456,6 485,4
Unfertige Erzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen 526,6 510,7
Fertige Erzeugnisse und Handelswaren 179,2 169,2
1.162,4 1.165,3

Die erfolgswirksam erfassten Beträge im Zusammenhang mit Wertberichtigungen zu Vorräten belaufen sich auf -6,4 MEUR (2023: -7,9 MEUR). Im Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Wertaufholungen als Verminderungen des Materialaufwands erfasst.

26. Geleistete Anzahlungen

Die geleisteten Anzahlungen stehen im Zusammenhang mit Beschaffungsvorgängen sowohl spezifisch für Kundenaufträge als auch für allgemeine Vorräte.

27. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2024 2023
Bruttobuchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.217,1 1.126,9
Wertminderung -48,3 -50,9
FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN 1.168,8 1.076,0

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind als kurzfristig eingestuft. Die Verfügungsbeschränkungen aus der Bestellung von Kreditsicherheiten belaufen sich auf 0,0 MEUR (2023: 0,0 MEUR).

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 31. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Kategorien.

Mehr Informationen zu Überfälligkeiten und Wertminderung in Kapitel 38. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten.

28. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte

(in MEUR) 2024 2023
Planvermögen über leistungsorientierten Zusagen 40,8 23,7
Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand 28,9 26,0
Übrige 5,5 18,5
Langfristig 75,2 68,2
Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand 221,2 204,1
Rechnungsabgrenzungen 47,8 44,0
Vertragskosten 7,3 10,4
Übrige 38,4 33,8
Kurzfristig 314,7 292,3
389,9 360,5

Die Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand beinhalten im Wesentlichen Forderungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer und Forschungs- und Entwicklungsprämien. In den übrigen sonstigen nicht-finanziellen Forderungen sind im wesentlichen Forderungen gegenüber Mitarbeitern enthalten.

29. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

(in MEUR) 2024 2023
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – Lieferantenfinanzierungsvereinbarung 28,5 34,0
Übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 926,3 988,9
954,8 1.022,9

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 31. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Kategorien.

Lieferantenfinanzierungsvereinbarung

ANDRITZ nimmt an einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung teil, innerhalb derer die Lieferanten wählen können, eine frühere Bezahlung ihrer Rechnungen von einer Bank – durch Verkauf der Forderungen gegenüber ANDRITZ – zu erhalten (Factoring). In dieser Vereinbarung stimmt die Bank zu, vom Konzern geschuldete Rechnungsbeträge an teilnehmende Lieferanten zu bezahlen und später einen Ausgleich dafür vom Konzern zu erhalten. Der Zweck dieser Vereinbarung ist es, effiziente Zahlungsprozesse zu ermöglichen und teilnehmenden Lieferanten zu ermöglichen, die Zahlung ihrer Forderungen gegenüber ANDRITZ vor Fälligkeitsdatum zu erhalten.

Der Buchwert der Verbindlichkeiten, die Teil der Lieferantenfinanzierungsvereinbarung sind, ist wie folgt:

(in MEUR) 2024
Enthalten in Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 28,5
davon haben Lieferanten Zahlungen von der Bank erhalten 17,8

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Vergleich der Bandbreiten der Fälligkeitstermine:

(in Tagen nach Rechnungsdatum) 2024
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – Lieferantenfinanzierungsvereinbarung 30 - 181
Vergleichbare Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14 - 180

Es gab keine wesentlichen zahlungsunwirksamen Änderungen der Buchwerte der Verbindlichkeiten, die der Lieferantenfinanzierungsvereinbarung unterliegen.

Der Konzern hat eine verfügbare Erleichterung für den Übergang angewendet, die der Gruppe erlaubt im ersten Jahr der Anwendung keine Vergleichsinformationen für 2023 und bestimmte quantitative Informationen zum 1. Jänner 2024 bereitzustellen.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

ANDRITZ hat die ursprünglichen Verbindlichkeiten, die einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung unterliegen, nicht ausgebucht, da weder eine rechtliche Befreiung erlangt wurde noch die Verbindlichkeit wesentlich durch den Eintritt in die Vereinbarung verändert wurde. Aus Konzernsicht verlängert die Vereinbarung die Zahlungsfrist nicht wesentlich gegenüber normalen Fristen mit anderen nicht teilnehmenden Lieferanten. Für den Konzern fallen keine zusätzlichen Zinsen für die Zahlung der Lieferantenverbindlichkeiten an die Bank an. Die von den Lieferanten im Factoring befindlichen Beträge werden daher unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, da Wesen und Funktion der finanziellen Verbindlichkeit den anderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entspricht. Alle der Lieferantenfinanzierungsvereinbarung unterliegenden Verbindlichkeiten werden als kurzfristig ausgewiesen.

Die Zahlungen an die Bank sind im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit enthalten, weil sie weiterhin Teil des normalen betrieblichen Zyklus des Konzerns sind und ihr wesentlicher Charakter betrieblich bleibt, also Zahlungen für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen darstellen. Zahlungen an Lieferanten durch die Bank werden als zahlungsunwirksame Transaktionen betrachtet.

Mehr Informationen über die Auswirkung dieser Vereinbarungen auf das Liquiditätsrisiko in Kapitel 38. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten.

30. Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten

(in MEUR) 2024 2023
Langfristig 2,2 2,6
Abgrenzungen und ausstehende auftragsbezogene Kosten 617,8 626,9
Urlaubsverpflichtungen und sonstige Personalverbindlichkeiten 356,2 337,7
Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Hand 102,1 95,6
Verbindlichkeiten gegenüber Beschäftigten 28,8 25,0
Übrige 40,5 40,7
Kurzfristig 1.145,4 1.125,9
1.147,6 1.128,5

Der Posten Übrige enthält unter anderem Abgrenzungen für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und sonstige Finanzberatungsleistungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen.

F) FINANZ- UND KAPITALSTRUKTUR, FINANZINSTRUMENTE UND RISIKOMANAGEMENT

31. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Kategorien

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen zur Begründung einer finanziellen Schuld oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt zum Handelstag. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die in der Bilanz enthalten sind, beinhalten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen.

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn der Konzern Vertragspartner hinsichtlich der vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments wird. Der Erstansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" kategorisiert werden. Hier erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten. Finanzinstrumente werden saldiert, wenn der Konzern ein gesetzlich durchsetzbares Recht zur Saldierung besitzt und beabsichtigt, entweder nur den Saldo oder sowohl die Forderung als auch die Verbindlichkeit gleichzeitig zu begleichen.

Kategorien und Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten

Für alle erfassten finanziellen Vermögenswerte erfolgt die Folgebewertung abhängig von der Einstufungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert. Der Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte berücksichtigt das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften der Cashflows. Folgende drei Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte werden unterschieden:

  • zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
  • zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet (FVTPL)
  • zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVTOCI)

Die Festlegung der Einstufungskategorie erfolgt getrennt nach Art des Instruments: derivatives Finanzinstrument, Eigenkapitalinstrument und Schuldinstrument.

Bei der Folgebewertung werden derivative Finanzinstrumente als FVTPL bewertet.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 37. Derivative Finanzinstrumente.

Ein Schuldinstrument wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn es die beiden folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als FVTPL designiert wird:

  • es wird innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel es ist, Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Cashflows zu sammeln; und
  • seine vertraglichen Bedingungen führen zu bestimmten Terminen zu Zahlungsströmen, bei denen es sich lediglich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt.

Im Konzern fallen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kredite und sonstige finanzielle Forderungen mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind, in diese Kategorie. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um Wertminderungsaufwendungen vermindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste, Effekte aus der Ausbuchung sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Ein Schuldinstrument wird als FVTOCI bewertet, wenn es die beiden folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als FVTPL designiert wird:

  • es wird innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel es ist, sowohl vertragliche Cashflows zu sammeln als auch finanzielle Vermögenswerte zu verkaufen, und
  • seine vertraglichen Bedingungen führen zu bestimmten Terminen zu Zahlungsströmen, bei denen es sich lediglich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt.

Diese Vermögenswerte werden in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Zinserträge, die nach der Effektivzinsmethode berechnet werden, Währungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne und -verluste werden über das sonstige Ergebnis in der Fair Value-Rücklage erfasst. Bei der Ausbuchung werden die in der Fair Value-Rücklage kumulierten Gewinne und Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Im Konzern wird im Geschäftsjahr kein Instrument dieser Kategorie zugeordnet.

Alle Schuldinstrumente, die nicht, wie oben beschrieben, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder FVTOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet. Zusätzlich kann der Konzern bei der erstmaligen Erfassung einen finanziellen Vermögenswert, der die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVTOCI zu bewertenden Anforderungen erfüllt, unwiderruflich zu FVTPL designieren, wenn dadurch eine Rechnungslegungsinkongruenz eliminiert oder erheblich reduziert wird. Diese Option wird im Konzern nicht ausgeübt. In diese Kategorie fallen Finanzinstrumente, die vom Unternehmen entweder hauptsächlich mit der Absicht erworben wurden, kurzfristig verkauft oder zurückgekauft zu werden. Schuldinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn, einschließlich Zinsen, oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.

Ein Eigenkapitalinstrument wird grundsätzlich zu FVTPL bewertet, weil es zu Handelszwecken gehalten wird oder weil bei der erstmaligen Erfassung unwiderruflich entschieden wird, nachfolgende Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Investition nicht im sonstigen Ergebnis, sondern in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen. Diese Wahl erfolgt auf der Grundlage der einzelnen Anlagen. Eigenkapitalinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn, einschließlich Dividendenerträgen, oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.

Der Konzern hat festgelegt, einzelne Eigenkapitalinstrumente zu FVTOCI zu bewerten. Diese Vermögenswerte werden in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dividenden werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, die Dividende stellt eindeutig eine Rückerstattung eines Teils der Investitionskosten dar. Sonstige Nettogewinne und -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Kategorien und Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten

Die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten richtet sich nach der Zugehörigkeit zu bestimmten Kategorien, die wie folgt unterschieden und erläutert werden:

  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Der Konzern klassifiziert seine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, wenn die finanzielle Verbindlichkeit zu Handelszwecken gehalten wird oder wenn es sich um ein derivatives Finanzinstrument handelt, welches nicht als Sicherungsinstrument designiert wurde und nicht als solches effektiv ist.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 37. Derivative Finanzinstrumente.

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich aufgenommener Kredite, werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfolgswirksam erfasst wird.

Beizulegender Zeitwert (Fair Value)

Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Die Bewertung der Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert folgt einer dreistufigen Hierarchie und orientiert sich an der Nähe der herangezogenen Bewertungsfaktoren zu einem aktiven Markt.

  • Stufe 1: Nach Stufe 1 werden Finanzinstrumente bewertet, die auf einem für das Unternehmen zugänglichen aktiven Markt für identische Vermögenswerte oder Schulden notiert sind. Dabei stellen die auf diesem Markt notierten Preise den beizulegenden Zeitwert dar.
  • Stufe 2: Wenn eine Bewertung nach Stufe 1 nicht möglich ist, wird im Rahmen der Bewertung nach Stufe 2 der beizulegende Zeitwert unter Einbezug von entweder unmittelbar oder mittelbar beobachtbaren Inputfaktoren ermittelt.
  • Stufe 3: Sind die Inputfaktoren für die Bewertung nicht beobachtbar, wird das Finanzinstrument im Rahmen der Stufe 3 unter Einbezug dieser nicht beobachtbaren Inputfaktoren bewertet.

Bewertungstechniken

Klasse Bewertungstechniken für die Bestimmung der
beizulegenden Zeitwerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
Termingelder, übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte,
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie
übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Diese Klassen von finanziellen Vermögenswerten und Schulden
werden aufgrund der im Wesentlichen kurzen Restlaufzeiten zum
Buchwert, der einen angemessenen Näherungswert für den
beizulegenden Zeitwert darstellt, abgebildet.
Derivative Finanzinstrumente, Veranlagungen in Der beizulegende Zeitwert wird grundsätzlich über Börsenkurse
Eigenkapitalinstrumente sowie Fremdkapitalinstrumente, ermittelt. Liegen keine Börsenkurse vor, erfolgt die Bewertung über
Bankverbindlichkeiten, Schuldscheindarlehen, sowie marktübliche Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung
Leasingverbindlichkeiten spezifischer marktüblicher Parameter.
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen, Für diese Finanzinstrumente liegen keine auf einem aktiven Markt
Veranlagungen in Eigenkapitalinstrumente sowie notierten Preise vor. Die Bewertung erfolgt über nicht am Markt
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und beobachtbare Bewertungsparameter, beispielsweise Cashflow
bedingte Gegenleistungen Planungen.

a) Einstufungen und beizulegende Zeitwerte

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthalten keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt:

Zum 31. Dezember 2024

(in MEUR) Buchwert Beizulegender Zeitwert
Anhang Hedge
Accounting -
zum bei
zulegenden
Zeitwert
bewertet
Verpflichtend
erfolgswirk
sam zum bei
zulegenden
Zeitwert
Eigenkapital
instrumente -
Erfolgsneutral
zum bei
zulegende
n Zeitwert
Zu
fortgeführten
Anschaffungs
kosten
Keine IFRS 9-
Bewertungs
kategorie
Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 27. 1.168,8 1.168,8
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 32. 469,2
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen 32. 38,0 38,0 38,0 38,0
Veranlagungen: Eigenkapitalinstrumente 32. 33,4 33,4 4,2 29,2 33,4
Veranlagungen: Fremdkapitalinstrumente 32. 143,8 143,8 143,8 143,8
Termingelder 32. 127,7 127,7
Derivative Finanzinstrumente 37. 17,4 7,4 24,8 24,8 24,8
Übrige 32. 101,5 101,5
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 33. 1.164,6 1.164,6
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE 17,4 151,2 33,4 2.562,6 38,0 2.802,6
Bankverbindlichkeiten 35./39. 100,7 100,7 96,2 96,2
Schuldscheindarlehen 35./39. 428,8 428,8 412,7 412,7
Leasingverbindlichkeiten 19./39. 208,7 208,7 207,6 207,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29. 954,8 954,8
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 36. 209,7
Derivative Finanzinstrumente 36./37. 57,7 16,6 74,3 74,3 74,3
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte
Gegenleistungen
36. 22,5 22,5 21,7 21,7
Übrige 36. 112,9 112,9
FINANZIELLE SCHULDEN 57,7 16,6 1.828,4 1.902,7

Zum 31. Dezember 2023

(in MEUR) Buchwert Beizulegender Zeitwert
Anhang Hedge
Accounting -
zum bei
zulegenden
Zeitwert
bewertet
Verpflichtend
erfolgswirk
sam zum bei
zulegenden
Zeitwert
Eigenkapital
instrumente -
Erfolgsneutral
zum bei
zulegenden
Zeitwert
Zu
fortgeführten
Anschaffungs
kosten
Keine IFRS 9-
Bewertungs
kategorie
Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 27. 1.076,0 1.076,0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 32. 493,3
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen 32. 23,6 23,6 23,6 23,6
Veranlagungen: Eigenkapitalinstrumente 32. 28,9 28,9 28,9 28,9
Veranlagungen: Fremdkapitalinstrumente 32. 168,8 168,8 168,8 168,8
Termingelder 32. 112,9 112,9
Derivative Finanzinstrumente 37. 65,4 11,9 77,3 77,3 77,3
Übrige 32. 81,8 81,8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 33. 1.507,1 1.507,1
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE 65,4 180,7 28,9 2.777,8 23,6 3.076,4
Bankverbindlichkeiten 35./39. 142,2 142,2 135,0 135,0
Schuldscheindarlehen 35./39. 728,7 728,7 694,8 694,8
Leasingverbindlichkeiten 19./39. 209,5 209,5 202,7 202,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29. 1.022,9 1.022,9
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 36. 168,7
Derivative Finanzinstrumente 36./37. 30,9 23,4 54,3 54,3 54,3
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte
Gegenleistungen
36. 23,5 23,5 23,0 23,0
Übrige 36. 90,9 90,9
FINANZIELLE SCHULDEN 30,9 23,4 2.217,7 2.272,0

b) Überleitung der Stufe-3-Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die nachfolgende Tabelle enthält lediglich finanzielle Vermögenswerte.

(in MEUR) Veranlagungen:
Eigenkapitalinstru
mente
Anteile an nicht
konsolidierten
Unternehmen
Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2022 29,8 19,0 48,8
Zugänge und Abgänge 0,9 4,4 5,3
Im Konzernergebnis erfasste Gewinne und Verluste 0,0 0,3 0,3
Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste -1,8 0,0 -1,8
Währungsumrechnung 0,0 -0,1 -0,1
Stand zum 31. Dezember 2023 28,9 23,6 52,5
Zugänge und Abgänge -0,9 12,7 11,8
Im Konzernergebnis erfasste Gewinne und Verluste 0,0 1,5 1,5
Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste 1,2 0,0 1,2
Währungsumrechnung 0,0 0,2 0,2
Stand zum 31. Dezember 2024 29,2 38,0 67,2

c) Nettogewinne und -verluste

2024

(in MEUR) Derivative
Finanzinstrumente
Erfolgswirksam
zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum
beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Zu fortgeführten
Anschaffungs
kosten bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertete finanzielle
Schulden
Zinsergebnis -3,1 1,1 59,3 -22,7
Dividenden 1,8
Bewertung -2,2 3,1 -55,1
Veräußerungsgewinne und -verluste -0,1
im Konzernergebnis erfasste
Nettogewinne/-verluste
-5,3 5,9 4,2 -22,7
im sonstigen Ergebnis erfasste
Nettogewinne/-verluste
-38,2 -6,0
NETTOGEWINNE/-VERLUSTE -43,5 5,9 -6,0 4,2 -22,7
(in MEUR) Derivative
Finanzinstrumente
Erfolgswirksam
zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum
beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Zu fortgeführten
Anschaffungs
kosten bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertete finanzielle
Schulden
Zinsergebnis -6,6 0,5 0,7 67,3 -23,9
Dividenden 0,9 0,1
Bewertung 0,9 4,9 -9,5
Veräußerungsgewinne und -verluste -0,6
im Konzernergebnis erfasste
Nettogewinne/-verluste
-5,7 5,7 0,8 57,8 -23,9
im sonstigen Ergebnis erfasste
Nettogewinne/-verluste
51,3 -1,8
NETTOGEWINNE/-VERLUSTE 45,6 5,7 -1,0 57,8 -23,9

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist, werden alternative Bewertungsmethoden herangezogen, die mit Schätzunsicherheiten behaftet sind. Die in der Bewertung angesetzten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen bzw. die Auswahl der geeigneten Parameter erfordert Annahmen über deren Vergleichbarkeit.

Entsprechend den Angabepflichten zu Finanzinstrumenten werden bestimmte Annahmen zu den zukünftigen Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen der betroffenen Instrumente getroffen.

32. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Langfristige finanzielle Vermögenswerte bestehen primär aus Anteilen an nicht konsolidierten Unternehmen, Wertpapieren des Anlagevermögens, sowie derivativen Finanzinstrumenten.

Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte setzen sich im Wesentlichen aus Veranlagungen in Fremdkapitalinstrumenten wie Anleihen erstklassiger Banken, Geldmarktfonds und Termingeldern zusammen. Diese dienen zur Veranlagung liquider Mittel und sind im Allgemeinen nicht dazu bestimmt, langfristig gehalten zu werden. Des weiteren sind erhaltene Wechsel, derivative Finanzinstrumente und sonstige finanzielle Forderungen enthalten.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 31. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Kategorien.

(in MEUR) 2024 2023
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen 38,0 23,6
Veranlagungen: Eigenkapitalinstrumente 33,4 28,9
Derivative Finanzinstrumente 5,2 28,3
Veranlagungen: Fremdkapitalinstrumente 1,7 1,6
Termingelder 0,8 15,0
Übrige 3,3 5,1
Langfristig 82,4 102,5
Veranlagungen: Fremdkapitalinstrumente 142,1 167,2
Termingelder 126,9 97,9
Erhaltene Wechsel 36,4 15,0
Derivative Finanzinstrumente 19,6 49,0
Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen
und nicht konsolidierten Unternehmen
18,9 14,6
Übrige 42,9 47,1
Kurzfristig 386,8 390,8
469,2 493,3

Bei den Anteilen an nicht konsolidierten Unternehmen bestehen weder 2024 noch 2023 Verfügungsbeschränkungen.

In den übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind unter anderem Forderungen aus Kautionen, Forderungen gegenüber Versicherungen, debitorische Kreditoren sowie Zinsabgrenzungen enthalten.

a) Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert

Es wurden die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Diese Anteile stellen langfristige strategische Investitionen dar, daher wird diese Bewertungskategorie von ANDRITZ als angemessen angesehen. Im Geschäftsjahr wurden keine strategischen Investments veräußert. Im Zusammenhang mit diesen Beteiligungen wurden keine kumulierten Gewinne oder Verluste innerhalb des Eigenkapitals übertragen.

(in MEUR) Beizulegender
Zeitwert zum
31. Dezember 2024
Beizulegender
Zeitwert zum
31. Dezember 2023
2024 erfasster
Dividendenertrag
2023 erfasster
Dividendenertrag
JVP VIII, L.P. 22,2 21,0 0,0 0,0
ASTARIS S.p.a. 5,2 5,2 0,0 0,0
HydrogenPro ASA 4,2 0,9 0,0 0,0
Übrige 1,8 1,8 0,0 0,1
33,4 28,9 0,0 0,1

33. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die Zahlungsmittel beinhalten Bargeld und Bankguthaben. Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus geldnahen Forderungen ("cash equivalents"), die aus kurzfristigen Veranlagungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten mit geringem Wertänderungsrisiko bestehen, beispielsweise Termingelder.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 31. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Kategorien.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2024 2023
Bankguthaben 804,7 883,6
Termingelder 359,9 623,5
1.164,6 1.507,1

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Konzernbilanz entsprechen den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten im Konzern-Cashflow-Statement. Kontokorrentkredite bilden keinen integralen Bestandteil des Cash Management und sind daher nicht Teil des Finanzmittelfonds im Konzern-Cashflow-Statement.

In verschiedenen Ländern bestehen Devisenverkehrsbeschränkungen und andere gesetzliche Einschränkungen. Die Verfügbarkeit über diese Bestände an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten durch die ANDRITZ AG als Mutterunternehmen kann daher gegebenenfalls eingeschränkt sein.

34. Eigenkapital

Grundkapital

Es gibt nur Stammaktien, die alle ausgegeben sind und dieselben Rechte verbriefen. Das Gesamtgrundkapital der ANDRITZ AG beträgt 104 MEUR, aufgeteilt auf 104 Millionen nennwertlose Stückaktien.

Kapitalrücklagen

In den Kapitalrücklagen sind Zuzahlungen der Aktionärinnen und Aktionäre anlässlich der Ausgabe von Aktien enthalten.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen beinhalten insbesondere thesaurierte Gewinne, die Fair Value-Rücklage, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung.

Fair Value-Rücklage

Die Fair Value-Rücklage beinhaltet folgende Bestandteile:

Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen (Hedging Rücklage)

Diese Rücklage umfasst den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung im Gewinn oder Verlust oder der direkten Erfassung in den Anschaffungskosten oder dem Buchwert eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Schuld.

Rücklage für die Kosten der Absicherung

Diese Rücklage zeigt Gewinne und Verluste des Anteils, der von dem designierten Sicherungsgeschäft ausgeschlossen ist, der sich auf das Forward-Element eines Devisentermingeschäfts bezieht. Die Kosten der Absicherung werden zunächst als sonstiges Ergebnis erfasst und ähnlich wie die Gewinne und Verluste in der Hedging Rücklage bilanziert.

Rücklage aus Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten

Diese Rücklage betrifft die kumulierten Nettoveränderungen der beizulegenden Zeitwerte von Eigenkapitalinstrumenten designiert zu FVTOCI.

a) Sonstiges Ergebnis

Die auf Bestandteile des sonstigen Ergebnisses entfallenden Beträge setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2024 2023
Vor Steuern Steuereffekt Nach Steuern Vor Steuern Steuereffekt Nach Steuern
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 11,2 -1,0 10,2 -9,5 6,1 -3,4
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen 11,2 -1,0 10,2 -9,5 6,1 -3,4
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte -6,0 1,4 -4,6 -1,8 0,5 -1,3
Eigenkapitalinstrumente - Erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert
-6,0 1,4 -4,6 -1,8 0,5 -1,3
Währungsumrechnung -37,2 0,0 -37,2 -21,3 0,0 -21,3
Währungsumrechnung ausländischer
Geschäftsbetriebe
-37,2 0,0 -37,2 -21,3 0,0 -21,3
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte -66,9 20,9 -46,0 33,4 -10,4 23,0
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung 32,4 -10,0 22,4 14,9 -4,7 10,2
Absicherung von Zahlungsströmen
(Hedging Rücklage)
-34,5 10,9 -23,6 48,3 -15,1 33,2
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte 6,2 -1,9 4,3 -1,6 0,5 -1,1
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung -9,9 3,1 -6,8 4,6 -1,4 3,2
Absicherung von Zahlungsströmen
(Kosten der Absicherung)
-3,7 1,2 -2,5 3,0 -0,9 2,1
-70,2 12,5 -57,7 18,7 -9,4 9,3

b) Dividenden

Für 2024 wird vom Vorstand eine Dividende von 2,60 EUR je im Umlauf befindlicher Aktie vorgeschlagen.

Die Ausschüttung für 2023 in Höhe von 248,5 MEUR, was einer Dividende von 2,50 EUR je Aktie entspricht, wurde vom Vorstand vorgeschlagen und in der 117. ordentlichen Hauptversammlung am 23. März 2024 beschlossen. Die Ausschüttung an die Aktionärinnen und Aktionäre erfolgte am 28. März 2024.

c) Eigene Aktien

Der Vorstand der ANDRITZ AG hat am 30. Juli 2024 auf Grundlage der Ermächtigung, die in der 116. ordentlichen Hauptversammlung vom 29. März 2023 erteilt und am 30. März 2023 veröffentlicht wurde, beschlossen, eigene auf Inhaber lautende Stückaktien zurückzukaufen. Der Beschluss sieht vor, von einschließlich 5. August 2024 bis einschließlich 31. Jänner 2025 bis zu 2.080.000 Stück Aktien – das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der ANDRITZ AG von 2,00% – zu erwerben. Das Rückkaufprogramm wurde mit Erreichen der maximalen Stückzahl am 2. Dezember 2024 beendet.

Somit wurden 2024 2.080.000 Stückaktien zu einem Durchschnittspreis von 56,06 EUR je Aktie zurückgekauft. Es wurden 375.850 Aktien an berechtigte Führungskräfte im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für Führungskräfte wiederverkauft sowie 49.974 Aktien im Zuge der Ausgabe von Aktien an Beschäftigte von ANDRITZ abgegeben. Zum 31. Dezember 2024 hat die Gesellschaft 6.443.716 eigene Aktien mit einem Marktwert von 315,6 MEUR gehalten. Es ist vorgesehen, diese Aktien für die Bedienung der Optionen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für Führungskräfte und für die Ausgabe von Aktien an Beschäftigte zu verwenden.

Folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Anzahl der Aktien dar:

Im Umlauf
befindliche Aktien
eigene Aktien Gesamt
98.903.589 5.096.411 104.000.000
0 0 0
306.871 -306.871 0
99.210.460 4.789.540 104.000.000
-2.080.000 2.080.000 0
425.824 -425.824 0
97.556.284 6.443.716 104.000.000

d) Aktienoptionsprogramm für Führungskräfte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

ANDRITZ gewährt aktienbasierte Vergütungsprogramme mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente an Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und Nachwuchsführungskräfte.

Anteilsbasierte Vergütungsprogramme mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert am Gewährungsdatum unter Verwendung des Black-Scholes-Modells und/oder des Monte-Carlo-Modells bewertet. Der kumulierte erfasste Aufwand basiert auf dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung und auf der geschätzten Anzahl der Aktien, die letztendlich unverfallbar sein werden. Es wird während des gesamten Erdienungszeitraums im Ergebnis vor Zinsen und Steuern erfasst und mit einem Gegenwert im Eigenkapital ausgewiesen. Am Ende jeder Berichtsperiode überprüft ANDRITZ seine Schätzungen der Anzahl der Optionen, die auf der Grundlage der nicht marktbezogenen Ausübungsbedingungen voraussichtlich unverfallbar werden. Die Auswirkung der Änderung der ursprünglichen Schätzungen, sofern vorhanden, wird im Ergebnis vor Zinsen und Steuern berücksichtigt, mit einer entsprechenden Anpassung des Eigenkapitals.

Am 7. Juli 2020 beschloss ANDRITZ, den Mitgliedern des Vorstands und Führungskräften ein Aktienoptionsprogramm anzubieten. Am 16. März 2022 und 1. März 2024 wurden den Mitgliedern des Vorstands, Führungskräften sowie Nachwuchsführungskräften weitere Programme zu ähnlichen Konditionen angeboten. Entsprechend dieser Programme haben die Inhaber ausübbarer Optionen das Recht, Aktien zum Marktpreis der Aktien am Tag der Gewährung zu erwerben. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. Die Optionen sollen aus dem Pool der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms von ANDRITZ zurückgekauften Aktien stammen. Alle Optionen sind durch physische Lieferung von Aktien zu erfüllen.

Hauptmerkmale

Vertragsbedingungen

Aktienoptionsprogramm
2024
Aktienoptionsprogramm
2022
Aktienoptionsprogramm
2020
Anzahl zugesagte Optionen 1.187.000 1.020.250 948.500
davon Vorstand und Aufsichtsrat 187.500 197.500 247.500
Datum der Gewährung 1. Juni 2024 1. Juni 2022 1. September 2020
Ausübungszeitraum 1. Mai 2027 -
30. April 2031
1. Mai 2025 -
30. April 2029
1. Mai 2023 -
30. April 2027

Die Anzahl der Optionen umfasst auch Optionen, die vor der Tätigkeit als Vorstandsmitglied bzw. Aufsichtsratsmitglied gewährt wurden.

Allgemeine Ausübungsbedingungen

Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der oder die Berechtigte von der Gewährung bis zur Ausübung der Option ununterbrochen in einem aktiven Arbeitsverhältnis zu einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben.

Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest 5 TEUR für Nachwuchsführungskräfte, 20 TEUR für leitende Angestellte und 40 TEUR für Mitglieder des Vorstands.

Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der Optionen sofort, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten gezogen werden.

Ausübungsbedingungen pro Programm

Aktienoptionsprogramm 2024

30% der Optionen können ausgeübt werden,

  • wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2026 bis 30. April 2027 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt oder
  • wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2027 bis 30. April 2028 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt.

Bis zu 60% der Optionen können ausgeübt werden, wenn die vergleichbare EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2024, 2025 oder 2026 innerhalb oder über dem EBITA-Korridor liegt. Der EBITA-Korridor ist so definiert, dass die Optionen bei einer vergleichbaren EBITA-Marge zwischen 8,0% und 9,5% aliquot je nach Höhe der vergleichbaren EBITA-Marge ausgeübt werden können, und ab einer vergleichbaren EBITA-Marge von 9,5% oder höher 60% der Optionen ausgeübt werden können.

Bis zu 10% der Optionen können ausgeübt werden, wenn die "Accident Frequency Rate (AFR1) >1 days absence" des Geschäftsjahres 2024, 2025 oder 2026 innerhalb oder unter dem AFR1-Korridor liegt. Der AFR1- Korridor ist so definiert, dass die Optionen bei einer AFR1 zwischen 2,0 und 1,5 aliquot je nach Höhe der AFR1 ausgeübt werden können, und ab einer AFR1 von 1,5 oder niedriger 10% der Optionen ausgeübt werden können.

Aktienoptionsprogramm 2022

30% der Optionen können ausgeübt werden,

  • wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2024 bis 30. April 2025 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt oder
  • wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2025 bis 30. April 2026 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt.

Bis zu 60% der Optionen können ausgeübt werden, wenn die vergleichbare EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2022, 2023 oder 2024 innerhalb oder über dem EBITA-Korridor liegt. Der EBITA-Korridor ist so definiert, dass die Optionen bei einer vergleichbaren EBITA-Marge zwischen 7,5% und 9,0% aliquot je nach Höhe der vergleichbaren EBITA-Marge ausgeübt werden können, und ab einer vergleichbaren EBITA-Marge von 9,0% oder höher 60% der Optionen ausgeübt werden können.

10% der Optionen können ausgeübt werden, wenn die "Accident Frequency Rate (AFR1) > 1 days absence" im Geschäftsjahr 2022 ≤ 2,4, 2023 ≤ 1,7 oder 2024 ≤ 1,2 beträgt.

Aktienoptionsprogramm 2020

Bis zu 90% der Optionen können ausgeübt werden, wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2022 bis 30. April 2023 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt und die vergleichbare EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2021 oder 2022 innerhalb oder über dem EBITA-Korridor liegt; oder wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt und die vergleichbare EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2022 oder 2023 innerhalb oder über dem EBITA-Korridor liegt. Der EBITA-Korridor ist so definiert, dass die Optionen bei einer vergleichbaren EBITA-Marge zwischen 6,5% und 7,9% aliquot je nach Höhe der vergleichbaren EBITA-Marge ausgeübt werden können, und ab einer vergleichbaren EBITA-Marge von 8% oder höher 90% der Optionen ausgeübt werden können.

10% der Optionen können ausgeübt werden, wenn die "Accident Frequency Rate (AFR) > 3 days absence" im Geschäftsjahr 2021, 2022 oder 2023 ≤ 3,5 beträgt.

Bewertung

Folgende Parameter wurden bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte am Tag der Gewährung der anteilsbasierten Vergütungspläne verwendet:

Aktienoptionsprogramm
2024
Aktienoptionsprogramm
2022
Aktienoptionsprogramm
2020
Beizulegender Zeitwert am Tag der Gewährung (in EUR) 12,15 10,14 3,28
Aktienkurs am Tag der Gewährung (in EUR) 54,95 43,56 27,64
Ausübungspreis (in EUR) 57,15 38,80 31,20
Erwartete Volatilität (gewichteter Durchschnitt, in %, per anno) 28,3 27,8 26,8
Erwartete Laufzeit (gewichteter Durchschnitt, in Jahren) 6,9 Jahre 6,9 Jahre 6,7 Jahre
Erwartete Dividendenrendite (in %) 3,0 2,9 2,8
Risikoloser Zinssatz (basierend auf Staatsanleihen, in %, per anno) 2,7 0,9 -0,6
Modell Black-Scholes
und/oder Monte Carlo
Black-Scholes
und/oder Monte Carlo
Black-Scholes und
Monte Carlo

Die erwartete Volatilität wird aus der historischen Entwicklung des Aktienkurses über einen bestimmten Zeitraum abgeleitet.

Entwicklung

Die Anzahl und die gewichteten durchschnittlichen Ausübungspreise der Aktienoptionen entwickelten sich wie folgt:

2024 2023
Anzahl der
Optionsrechte
Durchschnittlicher
Ausübungspreis
je Stück (in EUR)
Anzahl der
Optionsrechte
Durchschnittlicher
Ausübungspreis
je Stück (in EUR)
Stand zum 1. Jänner 1.618.000 35,99 1.955.250 35,16
Gewährte Optionen 1.187.000 57,15 0 0,00
Ausgeübte Optionen -375.850 31,20 -272.250 31,20
Verfallene und verwirkte Optionen -114.000 42,02 -65.000 31,20
Stand zum 31. Dezember 2.315.150 47,32 1.618.000 35,99
Ausübbar zum 31. Dezember 221.900 31,20 597.750 31,20

Die Anzahl der zugeteilten Optionen des Aktienoptionsprogramms 2022 wurde auf die tatsächliche Anzahl der Optionen abgeändert. Die hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der ANDRITZ-Gruppe.

Die zum 31. Dezember 2024 ausstehenden Optionen hatten einen Ausübungspreis zwischen 31,20 EUR und 57,15 EUR (2023: 31,20 EUR und 38,80 EUR) und eine gewichtete durchschnittliche verbleibende Vertragsrestlaufzeit von 5,2 Jahren (2023: 3,6 Jahre). Der gewichtete durchschnittliche Aktienpreis am Ausübungstag der 2024 ausgeübten Aktienoptionen war 57,17 EUR (2023: 54,85 EUR).

Der erfasste Aufwand für während des Geschäftsjahres erhaltene Leistungen beträgt 5,0 MEUR (2023: 3,2 MEUR).

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Aktienoptionsprogramme werden auf Basis der Marktwerte der Optionen am Ausgabetag bewertet. Der Marktwert der Optionen wird auf Basis von Parametern wie Volatilität, Zinssatz, Aktienkurs, Laufzeit der Optionen und erwartete Dividenden ermittelt. Die für die Bestimmung von Marktwerten erforderliche Interpretation von Marktinformationen verlangt mitunter subjektive Beurteilungen. Entsprechend können die angeführten Werte auch von den später am Markt realisierten Werten abweichen.

e) Nicht beherrschende Anteile

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Der Anteil, der auf nicht beherrschende Anteile entfällt, ist in der Konzernbilanz im Eigenkapital und in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Konzerngesamtergebnisrechnung gesondert ausgewiesen. Die Erwerbsmethode wurde bei allen erworbenen Unternehmen angewandt. Unternehmen, die während des Jahres gekauft oder verkauft wurden, sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt des Kaufs oder bis zum Zeitpunkt ihres Verkaufs berücksichtigt.

(in MEUR) Sitz Beteiligungs- und
Stimmrechtsquote der
nicht beherrschenden
Anteile
Auf nicht beherrschende
Anteile entfallendes
Konzernergebnis
Nicht beherrschende
Anteile
2024 2023 2024 2023 2024 2023
OTORIO LTD Tel Aviv, Israel - 49,99% -0,7 -6,7 0,0 -22,1
PT. ANDRITZ HYDRO Jakarta, Indonesien 49,00% 49,00% 0,7 0,8 2,6 1,9
Dabaki Grundstücksverwaltungs
gesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG
Mainz, Deutschland 6,00% 6,00% 0,0 0,0 0,0 0,0
0,0 -5,9 2,6 -20,2

Die ANDRITZ-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2024 die Beherrschung über OTORIO LTD, Israel, verloren.

Mehr Informationen in Kapitel 4. Konsolidierungskreis.

f) Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement

ANDRITZ ist einem starken Finanzprofil verpflichtet, das durch eine konservative Kapitalstruktur geprägt ist und eine finanzielle Flexibilität ermöglicht. Das Eigenkapital und die Bilanzsumme betrugen zum 31. Dezember:

(in MEUR) 2024 2023
Summe Eigenkapital 2.280,0 2.157,5
Bilanzsumme 8.163,0 8.497,3
Eigenkapitalquote 27,9% 25,4%

ANDRITZ unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Die Gesellschaft hat Verpflichtungen zur Veräußerung oder sonstigen Ausgabe von Aktien im Zusammenhang mit bestehenden aktienbasierten Vergütungsplänen. In den vergangenen Jahren wurden die Verpflichtungen aus der aktienbasierten Vergütung überwiegend durch den Rückkauf von eigenen Aktien erfüllt.

Ziel des Kapitalmanagements ist einerseits, den Fortbestand ("going concern") der Konzerngesellschaften sicherzustellen und andererseits, die Rendite der Aktionärinnen und Aktionäre durch Optimierung des Eigen- und Fremdkapitaleinsatzes zu maximieren. Zur Absicherung der finanziellen Stabilität wurden in der Vergangenheit Schuldscheindarlehen (2017, 2018 und 2019) platziert, welche auch die Basis für weiteres Wachstum der ANDRITZ-Gruppe darstellen. Die Kapitalstruktur besteht aus Finanzschulden, Zahlungsmitteln und Eigenkapital, das den Aktionärinnen und Aktionären der Muttergesellschaft zurechenbar ist und Grundkapital, Kapitalrücklagen sowie Gewinnrücklagen umfasst.

Die Kapitalstruktur wird laufend überwacht. Dabei werden die Kapitalkosten und die Risiken, welche mit jeder Art von Kapital verbunden sind, berücksichtigt. Die Gruppe wird auch weiterhin die Kapitalstruktur optimieren, indem sie Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufe sowie die Aufnahme und Tilgung von Schulden vornehmen wird.

Die Strategie der Gruppe wurde gegenüber 2023 nicht verändert.

35. Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen

Die Konditionen der ausstehenden Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen sind wie folgt:

2024 2023
Nominalzinssatz
(%)
Fälligkeitsjahr Buchwert
(in MEUR)
Nominalzinssatz
(%)
Fälligkeitsjahr Buchwert
(in MEUR)
Schuldscheindarlehen in EUR 1,0%-2,0% 2025-2028 428,8 1,0%-2,0% 2024-2028 728,7
OeKB-Bankdarlehen in EUR 1,3% 2025-2028 68,0 1,3% 2024-2028 85,0
Bankverbindlichkeiten in CNY 2,3%-2,4% 2025 12,0 0,0% 2024 5,6
Bankverbindlichkeiten in INR 7,5%-8,1% 2025 11,8 5,6%-5,9% 2024 38,2
Weitere Bankverbindlichkeiten - 2025-2029 8,9 - 2024-2028 13,4
529,5 870,9

36. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

(in MEUR) 2024 2023
Derivative Finanzinstrumente 20,0 14,5
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte Gegenleistungen 16,8 11,6
Übrige 0,2 0,2
Langfristig 37,0 26,3
Wechselverbindlichkeiten 74,1 58,6
Derivative Finanzinstrumente 54,3 39,8
Verbindlichkeiten aus Provisionen 18,7 13,6
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte Gegenleistungen 5,7 11,9
Übrige 19,9 18,5
Kurzfristig 172,7 142,4
209,7 168,7

In den übrigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind unter anderem kreditorische Debitoren, Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten Unternehmen sowie Zinsabgrenzungen enthalten.

37. Derivative Finanzinstrumente

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins- und Fremdwährungsrisiken aus operativen sowie Finanzierungs- und Investitionstätigkeiten. Finanzinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten.

Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht als Sicherungsbeziehung designiert sind

Derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsbeziehung designiert sind, werden gemäß IFRS 9 als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert und zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Zum Bilanzstichtag wird der beizulegende Zeitwert offener Derivate als Barwert zukünftiger Zahlungsströme unter Verwendung von Währungsund Zinsnotierungen berechnet. Das eigene Kreditrisiko sowie das Kreditrisiko des Vertragspartners werden einbezogen. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.

Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)

Um die ökonomischen Auswirkungen der Risikomanagementaktivitäten gut abbilden zu können, wendet ANDRITZ die Bestimmungen zur bilanziellen Behandlung von Sicherungsgeschäften nach IFRS 9 an.

Zu Beginn der Sicherungsbeziehung dokumentiert ANDRITZ die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft, einschließlich der Risikomanagementziele sowie der dem Abschluss von Sicherungsbeziehungen zu Grunde liegenden Unternehmensstrategie. Die wesentlichen Konditionen der Zahlungen aus den Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten (insbesondere Nominale und Zahlungszeitpunkte) sind grundsätzlich identisch bzw. verhalten sich gegenläufig ("Critical Terms Match").

Derivate werden zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Derivatkontrakts zunächst zum beizulegenden Zeitwert erfasst und am Ende jeder Berichtsperiode zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Je nach beizulegendem Zeitwert (positiv oder negativ) werden die derivativen Finanzinstrumente als sonstige finanzielle Forderung oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeit erfasst. Die Instrumente werden als langfristig klassifiziert, wenn die Restlaufzeit des Grundgeschäfts 12 Monate überschreiten, und als kurzfristig, wenn die Restlaufzeit des Grundgeschäfts 12 Monate oder weniger betragen. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden je nach Art der Sicherungsbeziehung unterschiedlich erfasst:

Fair Value Hedge

Im Zusammenhang mit der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts eines verbuchten Vermögenswerts oder einer verbuchten Verbindlichkeit werden die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments und das Grundgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Cashflow Hedge

Wenn ein Derivat als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen (Hedging Rücklage) eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwertes) seit Absicherungsbeginn. Der unwirksame Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.

Der Konzern erfasst nur die Veränderung im beizulegenden Zeitwert der Kassakomponente von Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrument in der Hedging Rücklage. Die Veränderung im beizulegenden Zeitwert des Terminelements von Devisentermingeschäften (Forward points) oder Basis Spread von Swaps wird separat als Kosten der Sicherungsbeziehung bilanziert und in eine Rücklage für Kosten der Absicherung ins Eigenkapital eingestellt.

Führt die Cashflow-Absicherung zum Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Verbindlichkeit oder wird zu einer festen Verpflichtung, auf die die Bilanzierung zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts angewandt wird, werden die im sonstigen Ergebnis bis zum Zugangszeitpunkt erfassten Beträge Teil der erstmaligen Anschaffungskosten des nicht finanziellen Vermögenswerts oder der nicht finanziellen Verbindlichkeit.

In allen anderen Fällen der Absicherung von Zahlungsströmen wird der Betrag, der bis zum Zeitpunkt, in dem die abgesicherten Zahlungsströme erfolgswirksam werden, im sonstigen Ergebnis erfasst wurde, als Umgliederungsbetrag aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung übertragen.

Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, beendet wird oder die Absicherung die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt, verbleiben alle kumulierten Gewinne oder Verluste und die abgegrenzten Kosten der Absicherung im Eigenkapital bis die prognostizierte Transaktion erfolgt. Wenn die prognostizierte Transaktion nicht mehr erwartet wird, werden die kumulierten Gewinne oder Verluste und die Kosten der Absicherung sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

In der ANDRITZ-Gruppe werden vor allem Zahlungsströme aus Ein- und Verkäufen aus dem operativen Geschäft durch Fremdwährungs-Forwards bzw. Fremdwährungsswaps gesichert. Hierdurch sollen die erwarteten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktionen in Fremdwährung gesichert werden.

Überdies sichert sich ANDRITZ gegen das Zinsrisiko zukünftiger Zahlungsströme aus finanziellen Schulden durch Zinsswaps ab.

In den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 wurden Schuldscheindarlehen in zehn Tranchen mit einer Gesamtnominale von 1.075,0 MEUR ausgegeben. Die Tranchen wurden mit Laufzeiten von fünf bis zehn Jahren abgeschlossen und sind variabel bzw. fix verzinst. Zur Absicherung des Zinsrisikos der zukünftigen Zahlungsströme wurden vier Zinstermingeschäfte (Zinsswaps) abgeschlossen. Die aus der variabel verzinsten Nominale von 190,5 MEUR erwarteten zukünftigen Zahlungsströme wurden als Grundgeschäft bestimmt und mit den dazugehörigen Zinsswaps als Cashflow-Hedge-Beziehung designiert. 2024 ist kein diesbezüglicher Zinsswap, sowie Cashflow-Hedge mehr vorhanden, da alle verbleibenden Tranchen der begebenen Schuldscheindarlehen eine fixierte, unterhalb der Referenzzinsätze liegende Verzinsung aufweisen. (2023 wurde die letzte variabel verzinste Tranche mit einer Gesamtnominale von 80,0 MEUR planmäßig zurückgeführt, wobei die dazugehörigen Zinstermingeschäfte analog fällig waren.) Darüber hinaus wurden 2020 Zinsswaps zur Absicherung des Zinsrisikos der zukünftigen Zahlungsströme eines variabel verzinsten Kredits mit einer Gesamtnominale von 5,0 MEUR abgeschlossen und als Cashflow-Hedge-Beziehung designiert. Per 31. Dezember 2024 ist davon noch eine Nominale von 2,0 MEUR vorhanden.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Nominalwerte der derivativen Finanzinstrumente und beizulegenden Zeitwerte nach Art des Termingeschäfts:

Zum 31. Dezember 2024

(in MEUR) Restlaufzeit Nominalwerte Beizulegender Zeitwert
unter 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt positiv negativ Gesamt
Devisentermingeschäfte 2.088,7 653,2 2.741,9 24,4 74,3 -49,9
davon Hedge-Accounting 1.396,3 571,6 1.967,9 17,3 57,7 -40,4
Zinstermingeschäfte 1,0 1,0 2,0 0,1 0,0 0,1
davon Hedge-Accounting 1,0 1,0 2,0 0,1 0,0 0,1
Warentermingeschäfte 2,1 2,4 4,5 0,3 0,0 0,3
2.091,8 656,6 2.748,4 24,8 74,3 -49,5

Zum 31. Dezember 2023

(in MEUR) Restlaufzeit Nominalwerte Beizulegender Zeitwert
unter 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt positiv negativ Gesamt
Devisentermingeschäfte 2.906,0 710,8 3.616,8 77,1 54,1 23,0
davon Hedge-Accounting 1.886,4 751,9 2.638,3 65,2 30,9 34,3
Zinstermingeschäfte 1,0 2,0 3,0 0,2 0,0 0,2
davon Hedge-Accounting 1,0 2,0 3,0 0,2 0,0 0,2
Warentermingeschäfte 1,1 4,5 5,6 0,0 0,2 -0,2
2.908,1 717,3 3.625,4 77,3 54,3 23,0

Diese Sicherungsinstrumente sind in den Bilanzposten "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" und "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" enthalten. Die in den sonstigen Gewinnen/Verlusten enthaltenen Nettogewinne/ verluste aus Devisentermingeschäften, die nicht als Sicherungsbeziehung qualifiziert sind, sind der entsprechenden Tabelle zu entnehmen.

Mehr Informationen in Kapitel 31. c) Nettogewinne und -verluste.

a) Angaben zu Hedge-Accounting-Derivaten

Sicherungsinstrumente, die als Sicherungsbeziehung designiert sind, sind in den Bilanzposten "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" und "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" enthalten. Nachfolgend erfolgen Angaben zu Nominalwerten, Buchwerten und Konditionen der Hedge-Accounting-Derivate:

Zum 31. Dezember 2024

Nominale Buchwert -
Vermögens
werte
Buchwert -
Verbindlich
keiten
Buchwert - Netto Fälligkeitsdatum Durch
schnittli
cher
Sicher
ungskurs
Veränderung des
beizulegenden
Zeitwerts zur
Berechnung der
Ineffektivität
(in MEUR) (in MEUR) (in MEUR) (in MEUR) (in MEUR)
Währungsrisiko
EUR / BRL 73,7 0,4 -6,2 -5,8 Jänner 2025 - September 2029 6,7 -9,1
EUR / CHF 66,9 0,4 -1,0 -0,6 Jänner 2025 - Juni 2029 0,9 -0,4
EUR / CNY 39,6 0,2 -0,7 -0,5 Jänner 2025 - Juni 2027 7,7 -0,5
EUR / INR 66,5 1,2 -0,3 0,9 Jänner 2025 - Februar 2029 93,1 -0,1
EUR / SEK 73,7 0,2 -0,5 -0,3 Jänner 2025 - September 2027 11,4 -0,9
EUR / USD 105,0 0,8 -3,5 -2,7 Jänner 2025 - August 2027 1,1 -2,3
USD / BRL 76,4 0,8 -3,5 -2,7 Jänner 2025 - März 2028 5,9 -6,8
USD / CNY 104,4 0,0 -3,9 -3,9 Jänner 2025 - Mai 2027 7,0 -1,7
USD / EUR 698,8 2,6 -24,7 -22,1 Jänner 2025 - Jänner 2029 0,9 -27,7
USD / INR 66,5 0,2 -0,6 -0,4 Jänner 2025 - März 2030 87,4 -1,3
USD / MXN 100,1 4,7 -5,2 -0,5 Jänner 2025 - November 2027 20,7 -17,8
AUD / EUR 24,3 0,3 -0,1 0,2 Jänner 2025 - August 2026 0,6 0,3
CNY / EUR 249,6 2,7 -2,7 0,0 Jänner 2025 - Dezember 2029 0,1 4,9
GBP / EUR 53,8 0,1 -2,2 -2,1 Jänner 2025 - März 2028 1,2 -2,5
Übrige 168,6 2,7 -2,6 0,1 Jänner 2025 - April 2027 - -0,9
1.967,9 17,3 -57,7 -40,4
Zinsrisiko
Variabel / Fix 2,0 0,1 0,0 0,1 Mai 2025 - Mai 2026 - -0,1
2,0 0,1 0,0 0,1

Zum 31. Dezember 2023

Nominale Buchwert -
Vermögens
werte
Buchwert -
Verbindlich
keiten
Buchwert - Netto Fälligkeitsdatum Durch
schnittli
cher
Sicher
ungskurs
Veränderung des
beizulegenden
Zeitwerts zur
Berechnung der
Ineffektivität
(in MEUR) (in MEUR) (in MEUR) (in MEUR) (in MEUR)
Währungsrisiko
EUR / BRL 173,2 4,4 -0,5 3,9 Jänner 2024 - September 2029 6,3 1,4
EUR / CHF 64,7 1,9 -1,5 0,4 Jänner 2024 - Dezember 2027 1,0 0,4
EUR / CNY 43,2 0,5 -0,6 -0,1 Jänner 2024 - Jänner 2027 7,7 0,8
EUR / INR 218,0 0,2 -0,7 -0,5 Jänner 2024 - Mai 2026 84,0 -1,1
EUR / SEK 75,5 1,1 -2,0 -0,9 Jänner 2024 - Dezember 2026 11,4 -1,2
EUR / USD 93,3 1,6 -1,5 0,1 Jänner 2024 - August 2027 1,1 1,3
USD / BRL 321,9 7,8 -0,2 7,6 Jänner 2024 - November 2026 5,3 3,7
USD / CNY 82,0 0,3 -0,9 -0,6 Jänner 2024 - Mai 2027 7,0 -2,4
USD / EUR 866,3 22,6 -8,4 14,2 Jänner 2024 - März 2028 0,9 27,2
USD / INR 72,3 0,2 -0,1 0,1 Jänner 2024 - März 2030 86,4 -0,1
USD / MXN 89,7 19,8 0,0 19,8 Jänner 2024 - November 2027 20,6 11,9
AUD / EUR 32,7 0,1 -0,4 -0,3 Jänner 2024 - Juni 2026 0,6 1,6
CNY / EUR 275,6 0,7 -10,7 -10,0 Jänner 2024 - Jänner 2028 0,1 -12,6
GBP / EUR 64,0 0,2 -0,2 0,0 Jänner 2024 - März 2028 1,1 -0,1
Übrige 165,9 3,8 -3,2 0,6 Jänner 2024 - Februar 2026 - 2,9
2.638,3 65,2 -30,9 34,3
Zinsrisiko
Variabel / Fix 3,0 0,2 0,0 0,2 Mai 2024 - Mai 2026 - -0,3
3,0 0,2 0,0 0,2

b) Entwicklung der Cashflow-Hedge-Rücklage

Entwicklung des in der Fair Value-Rücklage ausgewiesenen kumulierten sonstigen Konzernergebnisses aus Sicherungsbeziehungen getrennt nach Risikokomponente und Kosten der Absicherung:

(in MEUR) Währungsrisiko Zinsrisiko Summe Hedging
Rücklage
Kosten der
Absicherung
Summe Rücklage
aus der
Absicherung von
Zahlungsströmen
Stand zum 31. Dezember 2022 -3,2 0,3 -2,9 -0,3 -3,2
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte 33,7 -0,3 33,4 -1,6 31,8
Übertragung in die Gewinn- und
Verlustrechnung
14,9 0,0 14,9 4,6 19,5
Steuereffekt -15,2 0,1 -15,1 -0,9 -16,0
Stand zum 31. Dezember 2023 30,2 0,1 30,3 1,8 32,1
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte -66,8 -0,1 -66,9 6,2 -60,7
Übertragung in die Gewinn- und
Verlustrechnung
32,4 0,0 32,4 -9,9 22,5
Steuereffekt 10,9 0,0 10,9 1,2 12,1
Stand zum 31. Dezember 2024 6,7 0,0 6,7 -0,7 6,0

Die Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt hauptsächlich in den Posten Umsatzerlöse und den Posten Zinsergebnis.

c) Angaben zu Ineffektivitäten

Bei der Beurteilung von Ineffektivität aus der Absicherung von Fremdwährungsrisiken werden das Ausfallrisiko eines Kontrahenten, signifikante Änderungen des Kreditrisikos einer Vertragspartei der Sicherungsbeziehung oder die Änderung des Zahlungszeitpunkts des gesicherten Grundgeschäfts, Verringerung des Gesamtrechnungsbetrags oder Preises des gesicherten Grundgeschäfts herangezogen. Betreffend Zinsänderungsrisiko wird die Effektivität der Sicherungsbeziehung nach der kumulativen Dollar-Offset-Methode auf Basis von Forward-Kursen bestimmt.

Die Ineffektivität der designierten Grundgeschäfte stellt sich wie folgt dar:

2024 2023
(in MEUR) Wertänderung
zur Berechnung
der Ineffektivität
Ineffektivität Im sonstigen
Ergebnis
erfasste
Wertänderung
Wertänderung
zur Berechnung
der Ineffektivität
Ineffektivität Im sonstigen
Ergebnis erfasste
Wertänderung
Währungsrisiko
Devisentermingeschäfte - Käufe und
Verkäufe
-66,8 0,0 -66,8 33,7 0,0 33,7
Zinsrisiko
Zinsswaps - Variabel verzinste Kredite
und Schuldscheindarlehen
-0,1 0,0 -0,1 -0,3 0,0 -0,3

Das Ergebnis der Berechnung der Ineffektivität aus Absicherungen des Währungsrisikos und des Zinsrisikos wird im Posten "sonstige Finanzierungsaufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

d) Saldierung

Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente gemäß den Global-Netting-Vereinbarungen (Rahmenvertrag) der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) und ähnlichen Vereinbarungen ab. Diese Vereinbarungen erfüllen die Kriterien für die Saldierung in der Bilanz nicht, da der Konzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtsanspruch auf die Saldierung der erfassten Beträge hat. Im Falle einer Beendigung der Rahmenverträge bzw. einer vorzeitigen Terminierung der ausstehenden Kontrakte, würden die Nettobeträge der Marktwerte aller zu terminierenden Kontrakte abgegolten werden.

Die nachstehende Tabelle legt die Buchwerte sämtlicher erfasster derivativer Finanzinstrumente dar, die den dargestellten Vereinbarungen unterliegen:

(in MEUR) 2024 2023
positiv negativ positiv negativ
Brutto- und Nettobeträge (in der Bilanz) 24,8 -74,3 77,3 -54,3
Saldierung (potenzielle Effekte) -2,7 2,7 -3,6 3,6
NETTOBETRÄGE 22,1 -71,6 73,7 -50,7

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Es werden Annahmen über die beizulegenden Zeitwerte von Derivaten, insbesondere von Derivaten in Fremdwährung zum Bilanzstichtag getroffen, die die künftigen Mittelzuflüsse oder -abflüsse aus solchen Instrumenten wesentlich widerspiegeln.

38. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten

Als global tätiges Unternehmen, das verschiedenste Märkte und Kunden bedient, ist die Gruppe Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten sowie strategischen und operativen Risiken ausgesetzt. ANDRITZ hat ein bewährtes, konzernweites Kontroll- und Risikomanagementsystem implementiert, dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren und rasch Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dieses System ist ein wesentlicher Bestandteil des aktiven Risikomanagements innerhalb der Gruppe. Trotz dieses Kontroll- und Risikomanagementsystems kann nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken nicht frühzeitig erkannt werden und sich daraus negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Zur bestmöglichen Reduktion der Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten sowie zur besseren Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätsposition hat die ANDRITZ-Gruppe umfassende Richtlinien und ein transparentes Informationssystem implementiert. Nachfolgend werden die einzelnen Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten beschrieben.

ANDRITZ verfügt über keine Finanzierungsvereinbarungen welche Klimaziele beinhalten, daher kann es nicht zum Bruch von klimabezogenen Covenants kommen. Etwaige Umweltaspekte, welche zu einer Reduktion des Zinssatzes bei Erfüllung führen und somit die Bilanzierung eines eingebetteten Derivats auslösen würden, wurden von bestehenden Kreditgebern bei der Preisgestaltung eines Kredits nicht berücksichtigt. In diesem Kontext stellen Klimarisiken somit keine finanziellen Risiken für ANDRITZ dar.

a) Ausfallrisiken

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Das Wertminderungsmodell findet Anwendung auf folgende Vermögenswerte:

  • Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind
  • Schuldinstrumente, die zu FVTOCI bewertet sind
  • Vertragsvermögenswerte

Es wird das Wertberichtigungsmodell der "erwarteten Kreditausfälle" (ECL – Expected Credit Loss) angewendet. Dieses Modell erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten, ECLs, bestimmt. Eine der nachstehenden Grundlagen dient als Basis:

  • 12-Monats-Kreditverlust: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund möglicher Ausfallereignisse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag.
  • Lebenslanger Kreditverlust: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments.

Allgemeiner Ansatz

Weist ein Vermögenswert beim Zugang noch keine Wertminderung auf, wird er bei der erstmaligen Beurteilung nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle beurteilt. Diese Beurteilung wird grundsätzlich für zukünftige Bilanzstichtage beibehalten. Ist das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen, ist die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle anzuwenden. Bei der Feststellung, ob das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant gestiegen ist und bei der Schätzung von ECLs, berücksichtigt der Konzern angemessene und unterstützbare Informationen, die ohne unverhältnismäßigen Aufwand relevant und verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, basierend auf der historischen Erfahrung des Konzerns und zukunftsgerichteten Informationen sowie einer fundierten Bonitätsbeurteilung.

Der Konzern geht davon aus, dass das Kreditrisiko bei einem finanziellen Vermögenswert signifikant angestiegen ist, wenn

  • der finanzielle Vermögenswert mehr als 30 Tage überfällig ist, außer es liegen nachvollziehbare Gründe vor oder
  • ein Instrument neu verhandelt werden muss und strengere Anforderungen (z. B. Erhöhung der Sicherheiten, etc.) angewendet werden oder
  • eine erhebliche Änderung der Kreditspreads, der Credit Default Swap-Preise für Kreditnehmer usw. für ein bestimmtes oder ähnliches Instrument erfolgt.

Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob die jeweiligen Vermögenswerte abgeschrieben ("creditimpaired") sind. Dies ist dann der Fall, wenn ein oder mehrere Ereignisse, die sich nachteilig auf die geschätzten künftigen Cashflows auswirken, eingetreten sind. Eine entsprechende Abschreibung reduziert den Bruttobuchwert der Vermögenswerte. Es werden die nachfolgenden Indikatoren herangezogen, um nach angemessener Einschätzung beurteilen zu können, dass eine erhebliche Änderung des Kreditrisikos eingetreten und keine Realisierbarkeit gegeben ist:

  • Der Kreditnehmer wird seine Kreditverpflichtungen gegenüber der Gruppe wahrscheinlich nicht (vollständig) begleichen, ohne dass die Gruppe Maßnahmen wie die Realisierung von Sicherheiten (falls vorhanden) in Anspruch nimmt, oder
  • der finanzielle Vermögenswert mehr als 90 Tage überfällig ist, außer es liegen nachvollziehbare Gründe vor, oder
  • das Rating erfüllt nicht mehr die Bezeichnung "investment grade". Der Konzern definiert das als Baa3 bzw. BBBoder höher (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie unter dem Posten "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" enthaltene Termingelder werden bei Banken oder Finanzinstituten veranlagt, die üblicherweise mit Ratings von Aaa bis Baa3 bei der Ratingagentur Moody's bzw. AAA bis BBB- bei Standard & Poor's und Fitch bewertet werden).

Vereinfachter Ansatz

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für Vertragsvermögenswerte ohne eine wesentliche Finanzierungskomponente ist die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle jedoch immer anzuwenden. ANDRITZ hat beschlossen diese Methode auch für Vertragsvermögenswerte mit einer wesentlichen Finanzierungskomponente und soweit anwendbar für sonstige finanzielle Forderungen anzuwenden. Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre berechnet. Kreditrisiken innerhalb der Gruppe werden anhand von gemeinsamen Ausfallrisikoeigenschaften wie Kreditrisikobewertung segmentiert. Die Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen werden anhand von Skalierungsfaktoren angepasst, um die Unterschiede zwischen den wirtschaftlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Sammlung der historischen Daten, den derzeitigen Bedingungen sowie die Sicht des Konzerns auf die wirtschaftlichen Bedingungen über die erwartete Laufzeit der Forderungen widerzuspiegeln. Der Skalierungsfaktor basiert auf Vorhersagen des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Arbeitslosenquote sowie auf Branchenindikatoren.

Bei der Erfassung der Wertminderungen sind besondere Ausweisvorschriften zu beachten. Es erfolgt eine Differenzierung in Abhängigkeit von der Art des Finanzinstruments und der Stufe des Wertberichtigungsmodells, der ein Finanzinstrument zugeordnet ist:

▪ Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.

▪ Liegen beispielsweise bereits im Zugangszeitpunkt objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor, ist der expected credit loss in den Zinssatz eingepreist. Im Zugangszeitpunkt entfällt ein gesonderter Ausweis der Wertberichtigung. Für Veränderungen nach dem Zugang ist eine gesonderte Risikovorsorge notwendig.

Risikominderungsstrategien

Das Risiko eines möglichen Ausfalls (Insolvenz) einzelner oder mehrerer Kontrahenten wird durch ein internes Kontrahentenlimitsystem minimiert. Dabei wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Bonität des Kontrahenten (Ratings von internationalen Rating-Agenturen wie Moody's, Standard & Poor's, Fitch) und der publizierten Credit Default Swap-Spreads (CDS-Spreads – Indikator für die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kontrahenten) das maximale Veranlagungslimit für jeden einzelnen Kontrahenten festgelegt. Die Anpassung der Kontrahentenlimite erfolgt monatlich, sodass man im Falle von kurzfristigen Bonitätsänderungen rasch reagieren kann. Bei etwaigen kurzfristigen größeren Veränderungen von CDS-Spreads oder Kontrahenten-Ratings erfolgt die Reduktion des Kontrahenten-Exposures sofort.

Ohne Berücksichtigung der beschriebenen Risikominderungsstrategien entspricht das maximale Ausfallrisiko des Konzerns dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte.

(in MEUR) Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen
Vertrags
vermögenswerte
Sonstige
finanzielle
Vermögenswerte
Zahlungsmittel
und
Zahlungsmittel
äquivalente
Termingelder Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2022 -49,7 -1,5 -36,4 -0,2 -0,6 -88,4
Dotierung -5,9 0,0 -0,2 0,0 0,0 -6,1
Verbrauch 3,6 0,0 0,0 0,0 0,0 3,6
Auflösung 0,0 0,1 0,0 0,1 0,6 0,8
Währungsumrechnung 1,1 0,0 0,0 0,0 0,0 1,1
Stand zum 31. Dezember 2023 -50,9 -1,4 -36,6 -0,1 0,0 -89,0
Dotierung -8,9 0,0 0,0 0,0 0,0 -8,9
Verbrauch 11,7 0,0 3,0 0,0 0,0 14,7
Auflösung 0,0 0,7 0,3 0,0 0,0 1,0
Währungsumrechnung -0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 -0,2
Veränderungen im Konsolidie
rungskreis
0,0 0,0 -6,4 0,0 0,0 -6,4
Stand zum 31. Dezember 2024 -48,3 -0,7 -39,7 -0,1 0,0 -88,8

Für alle bekannten Risiken wurden Wertberichtigungen durchgeführt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zukünftig zum Eintritt von über die erfassten Wertminderungen hinausgehenden Zahlungsausfällen kommt.

Bereits in der Angebotsphase werden Bonitätsprüfungen der Kunden durchgeführt und entsprechende Kreditlimite festgelegt. Um das Risiko im Zusammenhang mit Forderungsausfällen zu minimieren, werden Zahlungssicherheiten mit den Kunden vereinbart bzw. wird das Zahlungsausfallrisiko weitgehend bei öffentlichen oder privaten Versicherern eingedeckt. Ausfallrisiken und das Risiko des Zahlungsverzugs der Vertragspartner werden durch die Anwendung von Kreditprüfungen, Kreditlimits und Prüfungsroutinen kontrolliert.

Der Konzern ist keinen wesentlichen Ausfallrisiken einer Vertragspartei oder einer Gruppe von Vertragsparteien mit ähnlichen Merkmalen ausgesetzt. Der Konzern definiert Vertragsparteien als solche mit ähnlichen Merkmalen, wenn es sich hierbei um nahestehende Unternehmen handelt. Es gibt keine Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen externen Kunden, die mehr als 10% der Unternehmensgesamterlöse betragen. Es besteht insgesamt keine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos.

Zur Wahrung der Transparenz hinsichtlich finanzieller Risiken bei Projekten und der raschen Möglichkeit zur Gegensteuerung ist ein quartalsweises Credit-Risk-Reporting an den Vorstand im Einsatz. Dabei werden das maximal erwartete ungedeckte Kundenausfallrisiko für Aufträge mit einem Auftragswert von über einer Million Euro und das Rating der Kunden dargestellt.

Veränderungen der Bruttobuchwerte, die zur Änderung der Wertminderung beitragen, sind hauptsächlich bedingt durch das Projektportfolio und die regionale Verteilung. Bei Vermögenswerten, welche beim Zugang nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle beurteilt wurden, fand keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz statt. Daher ergab sich kein Wechsel von der Bewertung der Wertberichtigung zu dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen der Vermögenswerte, die in das Wertminderungsmodell von IFRS 9 fallen, getrennt nach Risikokategorien. Die Risikoklassen orientieren sich an der Methodik der Ermittlung der Wertberichtigung.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Zur effektiven Steuerung der Ausfallrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat die ANDRITZ-Gruppe einen einheitlichen Risikomanagementprozess etabliert und eine entsprechende konzernweite Richtlinie verfasst. Bei den ANDRITZ-Tochtergesellschaften sind jeweils Credit-Risk-Manager verantwortlich, regelmäßig Bonitätsanalysen der Kunden- bzw. Projektrisikoanalysen inklusive Bewertung der Sicherheiten vorzunehmen. Zu den Sicherheiten zählen insbesondere Kreditversicherungen, Anzahlungen, Akkreditive und Bürgschaften.

Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen (individuelle Wertminderung) hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre sowie der Berücksichtigung eines Skalierungsfaktors getrennt nach Überfälligkeiten und Risikoklassen berechnet. Wesentliche Parameter in dieser Beurteilung sind die Arbeitslosenquote, Rohstoffpreise, Automobilmarkt und Wirtschaftswachstum.

Zum 31. Dezember 2024

(in MEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate -
Risikoklasse 1
Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate -
Risikoklasse 2
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Nicht überfällig 0,03% 0,31% 866,1 -1,0 865,1
Bis 60 Tage überfällig 0,24% 1,60% 170,2 -1,0 169,2
61 bis 120 Tage überfällig 0,72% 4,79% 55,0 -1,0 54,0
Mehr als 120 Tage überfällig 1,91% 12,78% 80,4 -3,1 77,3
Individuell wertgemindert 45,4 -42,2 3,2
1.217,1 -48,3 1.168,8

Zum 31. Dezember 2023

(in MEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate -
Risikoklasse 1
Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate -
Risikoklasse 2
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Nicht überfällig 0,03% 0,22% 791,4 -0,8 790,6
Bis 60 Tage überfällig 0,18% 1,23% 184,2 -0,9 183,3
61 bis 120 Tage überfällig 0,55% 3,70% 39,4 -0,7 38,7
Mehr als 120 Tage überfällig 1,48% 9,87% 59,4 -2,9 56,5
Individuell wertgemindert 52,5 -45,6 6,9
1.126,9 -50,9 1.076,0

Vertragsvermögenswerte

Basierend auf einem internen Credit-Risk-Reporting werden Vertragsvermögenswerte unterschiedlich bewertet, je nachdem, ob eine Besicherung vorliegt oder nicht.

Zum 31. Dezember 2024

(in MEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Individuell wertgemindert - 0,0 0,0 0,0
Unbesicherter Anteil 0,12% 103,6 -0,2 103,4
Besicherter Anteil 0,06% 996,4 -0,5 995,9
1.100,0 -0,7 1.099,3

Zum 31. Dezember 2023

(in MEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Individuell wertgemindert - 0,0 0,0 0,0
Unbesicherter Anteil 0,65% 131,7 -0,8 130,9
Besicherter Anteil 0,05% 1.109,1 -0,6 1.108,5
1.240,8 -1,4 1.239,4

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen (individuelle Wertminderung) hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre sowie der Berücksichtigung eines Skalierungsfaktors berechnet.

Zum 31. Dezember 2024

(in MEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Individuell wertgemindert - 44,7 -39,4 5,3
Portfolio wertgemindert 0,34% 96,5 -0,3 96,2
141,2 -39,7 101,5

Zum 31. Dezember 2023

(in MEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Individuell wertgemindert - 49,8 -36,4 13,4
Portfolio wertgemindert 0,22% 152,8 -0,2 152,6
202,6 -36,6 166,0

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie unter "sonstige finanzielle Vermögenswerte" ausgewiesene Termingelder

ANDRITZ verfolgt eine risikoaverse Veranlagungsstrategie. Geld wird weitgehend in risikoarme Finanzanlagen investiert, wie z.B. in Staatsanleihen, staatsgarantierte Anleihen, vorrangige Bankanleihen, Geldmarktfonds, Wertpapierfonds zur Deckung der Pensionsverpflichtungen oder Termingelder. Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten können jedoch zu einer ungünstigen Preisentwicklung bei verschiedenen Wertpapieren oder zu deren Unhandelbarkeit führen. Dies könnte sich aufgrund notwendig werdender Abwertungen oder Wertberichtigungen negativ auf das Finanzergebnis oder das Eigenkapital der ANDRITZ-Gruppe auswirken. Der Vorstand wird monatlich über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risiko-Exposure und der jeweiligen Kontrahentenlimite in der ANDRITZ-Gruppe informiert.

Das Ausfallrisiko aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie unter dem Posten "sonstige finanzielle Vermögenswerte" ausgewiesenen Termingeldern ist gering, da durch eine konservative Anlagestrategie eine möglichst breite Streuung bei gleichzeitig festgelegten Mindestkriterien für die Bonität der Vertragspartner in der Veranlagung festgelegt wird. Banksalden und Termingelder werden basierend auf Ratings beurteilt.

Zum 31. Dezember 2024

(in MEUR) Externes Rating Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Geringes Risiko AAA bis BBB- 0,01% 1.215,9 -0,1 1.215,8
Mittleres Risiko BB+ bis BB- 0,00% 65,3 0,0 65,3
Hohes Risiko B+ bis D 0,05% 11,2 0,0 11,2
1.292,4 -0,1 1.292,3

Zum 31. Dezember 2023

(in MEUR) Externes Rating Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Geringes Risiko AAA bis BBB- 0,01% 1.454,3 -0,1 1.454,2
Mittleres Risiko BB+ bis BB- 0,01% 163,8 0,0 163,8
Hohes Risiko B+ bis D 0,08% 2,0 0,0 2,0
1.620,1 -0,1 1.620,0

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Wertberichtigung nach dem Modell der "erwarteten Kreditausfälle" umfasst in erheblichem Maß Einschätzungen und Beurteilungen, die auf der Kreditwürdigkeit einzelner Gruppen, den aktuellen Konjunkturentwicklungen, der Analyse historischer Forderungsausfälle und zukunftsgerichteten Prognosen beruhen. Die im Modell verwendeten Parameter werden regelmäßig aktualisiert.

Die Wertberichtigung einzelner zweifelhafter Forderungen umfasst zusätzlich die Beurteilung der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden.

Bei der Einschätzung, ob im Einzelfall ein Übergang vom Modell des 12-Monats-Kreditverlusts zum Modell des lebenslangen Kreditverlusts anzuwenden ist, wird erhebliches Urteilsvermögen gefordert und vorhandene Kunden- und Marktinformationen miteinbezogen.

b) Liquiditätsrisiken

Zur bestmöglichen Reduktion der finanziellen Risiken und zur besseren Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätsposition hat die ANDRITZ-Gruppe umfassende Richtlinien und ein transparentes Informationssystem implementiert. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken insbesondere durch das Halten von angemessenen finanziellen Rücklagen, das Bestehen und Ausnützen von Kreditlinien und durch Anzahlungen von Kunden. Refinanzierungsrisiken wird durch Finanzplanung und Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten sowie von Forderungen und Verbindlichkeiten entgegengewirkt. Eine monatlich erstellte rollierende Liquiditätsvorschau soll die notwendige Liquiditätsversorgung der ANDRITZ-Gruppe sicherstellen.

Die Gruppe ist bestrebt, das Zahlungsausfallrisiko von Kunden bestmöglich durch Besicherung von Zahlungen durch Banken sowie durch Abschluss von Exportversicherungen zu reduzieren. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es einzelne Zahlungsausfälle gibt, die im Eintrittsfall einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung der Gruppe haben.

Mehr Informationen in Kapitel 38. a) Ausfallrisiken.

Die ANDRITZ-Gruppe ist hinsichtlich Liquidität sehr gut positioniert und verfügt über hohe Liquiditätsreserven. Die Gruppe vermeidet es, von einer einzigen Bank oder von nur wenigen Banken abhängig zu sein. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit wird bei allen wichtigen Finanzprodukten (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Finanzverbindlichkeiten, Veranlagungen, Garantien und derivative Finanzinstrumente) jeweils nur ein bestimmtes Volumen mit einer Bank abgewickelt. Liquidität bedeutet für die ANDRITZ-Gruppe nicht nur die Zahlungsfähigkeit im engeren Sinn, sondern auch die Verfügbarkeit von Bankgarantien und Avalen. Die operative Tätigkeit erfordert die laufende Bereitstellung von Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Performance- und Gewährleistungsgarantien bzw. -bürgschaften. Der finanzielle Handlungsspielraum wird damit auch durch genügend freie Avallinien bestimmt. Der ANDRITZ-Gruppe standen per Jahresende 2024 Kreditlinien: in Höhe von 650 MEUR (davon 2 MEUR ausgenutzt) sowie Avallinien in Höhe von 6.886 MEUR (davon 3.160 MEUR ausgenutzt) zur Verfügung.

ANDRITZ bietet eine Lieferantenfinanzierungsvereinbarung an, deren Zweck es ist, eine effizientere Zahlungsabwicklung von Lieferantenrechnungen zu ermöglichen. Die Vereinbarung ermöglicht ANDRITZ, die Zahlungen von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an die Bank zu zentralisieren und den Zahlungsfluss und die Liquidität in der Lieferkette zu optimieren. Die Lieferantenfinanzierungsvereinbarung verbessert die finanzielle Planbarkeit und reduziert operative Risiken. Zudem unterstützt es nachhaltige Partnerschaften, da finanzielle Stabilität Lieferanten stärkt und langfristige Zusammenarbeit fördert.

Mehr Informationen in Kapitel 29. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

In der ANDRITZ-Gruppe gibt es keine wesentlichen Zahlungsverzüge bei eigenen Zahlungsverpflichtungen. Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden im Regelfall fristgemäß getilgt. Die folgenden Tabellen zeigen die zukünftigen undiskontierten vertraglichen Zahlungsströme aus finanziellen Schulden:

2024

(in MEUR) Buchwert Vertragliche Zahlungsströme
unter 1
Jahr
zwischen
1 und 2
Jahren
zwischen
2 und 3
Jahren
zwischen
3 und 4
Jahren
zwischen
4 und 5
Jahren
über 5
Jahre
Gesamt
Bankverbindlichkeiten 100,7 46,4 19,0 18,4 17,4 2,0 0,0 103,2
Leasingverbindlichkeiten 208,7 55,2 45,7 29,2 21,9 16,5 74,7 243,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
954,8 954,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 954,8
Verbindlichkeiten Erwerb nicht
beherrschende Anteile und bedingte
Gegenleistungen
22,5 6,2 6,0 6,3 1,7 1,7 1,7 23,6
Schuldscheindarlehen 428,8 133,7 131,9 138,4 37,5 0,0 0,0 441,5
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 112,9 112,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 112,9
Nicht derivative finanzielle Schulden 1.828,4 1.309,0 202,6 192,3 78,5 20,2 76,6 1.879,2
Derivative Finanzinstrumente 74,3 51,9 14,9 4,7 3,0 0,4 0,0 74,9
Derivative finanzielle Schulden 74,3 51,9 14,9 4,7 3,0 0,4 0,0 74,9
1.902,7 1.360,9 217,5 197,0 81,5 20,6 76,6 1.954,1

2023

(in MEUR) Buchwert Vertragliche Zahlungsströme
unter 1
Jahr
zwischen
1 und 2
Jahren
zwischen
2 und 3
Jahren
zwischen
3 und 4
Jahren
zwischen
4 und 5
Jahren
über 5
Jahre
Gesamt
Bankverbindlichkeiten 142,2 67,3 22,1 21,4 17,8 17,3 0,0 145,9
Leasingverbindlichkeiten 209,5 55,5 43,7 34,9 22,1 17,0 67,2 240,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
1.022,9 1.022,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.022,9
Verbindlichkeiten Erwerb nicht
beherrschende Anteile und bedingte
Gegenleistungen
23,5 11,8 2,1 4,0 1,9 1,7 3,3 24,8
Schuldscheindarlehen 728,7 308,9 133,7 131,9 138,4 37,5 0,0 750,4
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 90,9 90,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 90,9
Nicht derivative finanzielle Schulden 2.217,7 1.557,1 201,6 192,2 180,2 73,5 70,7 2.275,3
Derivative Finanzinstrumente 54,3 41,1 9,1 7,7 3,8 1,1 0,1 62,9
Derivative finanzielle Schulden 54,3 41,1 9,1 7,7 3,8 1,1 0,1 62,9
2.272,0 1.598,2 210,7 199,9 184,0 74,6 70,8 2.338,2

c) Marktrisiken

Das Marktrisiko umfasst das Risiko, dass sich die Marktpreise, zum Beispiel Währungskurse, Zinssätze oder Aktienkurse, ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren. Zu den für die ANDRITZ-Gruppe wesentlichen Marktrisiken zählen Währungsrisiken und Zinsänderungsrisiken.

Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb der Richtlinien der Treasury Policy. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt werden.

Währungsrisiken

Die Risikomanagementrichtlinie der Gruppe besteht darin, 75 bis 85% ihres geschätzten Fremdwährungsrisikos in Bezug auf prognostizierte An- und Teilzahlungen von Kunden bzw. an Lieferanten in den folgenden 12 Monaten zu jedem Zeitpunkt abzusichern. Der Konzern nutzt Devisenterminkontrakte zur Absicherung seines Währungsrisikos, die zum größten Teil eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben.

Die Fremdwährungsrisiken des Konzerns resultieren aus dem Umstand, dass der Konzern weltweit tätig ist, nämlich in verschiedenen Ländern mit verschiedenen Währungen. Der Konzern schließt im Zuge von Kundenaufträgen, die in Fremdwährung abgeschlossen werden, Devisentermingeschäfte und Swaps ab, um das Fremdwährungsrisiko auszuschließen bzw. zu minimieren (Hedging). Währungsrisiken aus der Bilanzierung des Eigenkapitals werden nicht gesichert. Devisenterminkontrakte werden ausschließlich mit erstklassigen nationalen und internationalen Banken abgeschlossen, deren Bonität laufend vom Konzern-Treasury überprüft wird, um ein Klumpenrisiko zu vermeiden. Die erforderlichen Maßnahmen und Regelungen im Zusammenhang mit dem Hedging von Kunden- oder Lieferantenaufträgen, die nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossen wurden, sind in der konzernweiten Treasury-Policy geregelt.

Die Sensitivitätsanalyse quantifiziert näherungsweise das Risiko, das im Rahmen gesetzter Annahmen auftreten kann, wenn bestimmte Parameter in einem definierten Umfang verändert werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere bei US-Dollar (USD), Chinesischem Renminbi Yuan (CNY), Kanadischem Dollar (CAD), Brasilianischem Real (BRL) und Indischen Rupien (INR). Die folgenden Angaben beschreiben aus Konzernsicht die Sensitivität eines Anstiegs oder Rückgangs der genannten Fremdwährungen gegenüber dem Euro (EUR). Die Veränderung ist der Wert, der im Rahmen der internen Berichterstattung des Währungsrisikos Anwendung findet, und stellt die Einschätzung des Konzerns hinsichtlich einer möglichen Währungskursänderung dar. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzernunternehmen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet die wesentlichen am Bilanzstichtag ausstehenden Finanzinstrumente der ANDRITZ-Gruppe.

Die Auswirkungen auf das Konzernergebnis sowie das Eigenkapital sind wie folgt:

(in MEUR) 2024 2023
Konzernergebnis Eigenkapital Konzernergebnis Eigenkapital
EUR / USD +10% 29,3 61,3 29,4 78,2
-10% -29,3 -61,3 -29,4 -78,2
EUR / CNY +10% -16,0 -13,7 -7,3 -20,9
-10% 16,0 13,7 7,3 20,9
EUR / BRL +10% -1,2 17,2 -1,9 8,4
-10% 1,2 -17,2 1,9 -8,4
EUR / INR +10% -0,1 10,4 0,1 11,3
-10% 0,1 -10,4 -0,1 -11,3
EUR / CAD +10% 1,5 6,5 11,8 16,7
-10% -1,5 -6,5 -11,8 -16,7

Der Effekt auf das Konzernergebnis ist die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinstrumente, die einem Wechselkursrisiko ausgesetzt sind und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

Der Effekt im Eigenkapital setzt sich aus den Effekten auf das Konzernergebnis sowie die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinstrumente zusammen, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, wie beispielsweise derivative Finanzinstrumente die als Cashflow-Hedge gelten.

Zinsänderungsrisiken

Die ANDRITZ-Gruppe schätzt das Risiko aus den Zinsänderungen bei ihren Finanzanlagen und -verbindlichkeiten aufgrund der risikoaversen Strategie als gering ein. Es werden keine derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken verwendet. Das Management der Zinsrisiken erfolgt durch eine interne Cashflow-at-Risk-Berechnung (CfaR) und Value-at-Risk-Berechnung (VaR) sowie durch vorgegebene Limite. Die Limitsetzung für CfaR und VaR folgt dabei einem Benchmark-orientierten Ansatz. Die Einhaltung der definierten Limite wird quartalsweise überwacht.

Die gewichteten durchschnittlichen Zinssätze, bezogen auf die Restlaufzeiten der jeweiligen finanziellen Vermögenswerte bzw. -schulden waren zum Bilanzstichtag folgende:

(in %) EUR USD BRL CNY INR
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Guthaben auf laufenden Konten 1,5 2,5 0,0 1,1 0,0
Kurzfristige Geldanlagen 3,3 4,4 11,6 2,1 7,1
Veranlagungen, kurzfristig 1,1 0,0 0,0 1,5 0,0
Veranlagungen, langfristig 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
FINANZIELLE SCHULDEN
Leasingverbindlichkeiten 4,1 3,7 8,7 3,6 7,6
Überziehungskredite 0,0 0,0 0,0 0,0 7,4
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0,4 0,0 0,0 2,4 7,8
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1,4 0,0 0,0 0,0 0,0
Schuldscheindarlehen, langfristig 1,6 0,0 0,0 0,0 0,0
2023
(in %) EUR USD BRL CNY INR
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Guthaben auf laufenden Konten 1,6 2,9 0,7 1,4 0,1
Kurzfristige Geldanlagen 3,9 4,9 12,8 3,2 6,8
Veranlagungen, kurzfristig 0,0 0,0 0,0 2,1 0,0
Veranlagungen, langfristig 0,7 0,0 0,0 0,0 0,0
FINANZIELLE SCHULDEN
Leasingverbindlichkeiten 3,8 2,9 7,9 3,3 6,2
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0,0 5,8 0,0 0,0 5,7
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1,4 0,0 0,0 0,0 0,0
Schuldscheindarlehen, langfristig 1,4 0,0 0,0 0,0 0,0

129

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Im Rahmen der internen Berichterstattung über das Zinsrisiko wird eine Zinssatzsensitivität von 50 Basispunkten unterstellt. Dies stellt die Einschätzung des Konzerns hinsichtlich einer möglichen Änderung des Zinssatzes dar.

Eine Erhöhung des Zinsniveaus für das Jahr 2024 um 50 Basispunkte unter Konstanthaltung aller anderen Variablen hätte zu einer Erhöhung des Zinsergebnisses um 4,5 MEUR (2023: Erhöhung um 4,0 MEUR) geführt. Ein Sinken des Zinsniveaus hätte zu einer Reduktion des Zinsergebnisses in gleicher Höhe geführt.

G)SONSTIGES

39. Konzern-Cashflow-Statement

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

In der Konzernkapitalflussrechnung ("Konzern-Cashflow-Statement") werden die Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der betrieblichen Tätigkeit, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit erläutert, und zwar unabhängig von der Gliederung der Konzernbilanz.

Ausgehend vom Konzernergebnis wird der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit indirekt erstellt. Das Konzernergebnis wird um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge (überwiegend Abschreibungen und Rückstellungen) bereinigt. Unter Berücksichtigung der Veränderungen des Nettoumlaufvermögens und Verwendung von Rückstellungen und Veränderung der übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Steuerzahlungen, ergibt sich der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit. Zinseinzahlungen und Zinsauszahlungen sowie erhaltene Dividenden werden – ein Wahlrecht ausübend – ebenfalls im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit dargestellt.

Die Investitionstätigkeit umfasst hauptsächlich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie Ein- und Auszahlungen für lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Auszahlungen für Unternehmenserwerbe. Die Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte enthalten die Investitionen (Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten) des Geschäftsjahres, soweit diese bereits zahlungswirksam wurden.

In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsflüssen aus der Begebung oder Tilgung von Bank- und sonstigen Finanzverbindlichkeiten, der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten auch Dividendenzahlungen, Zahlungsmittelabflüsse für den Rückkauf eigener Aktien sowie Zahlungsmittelzuflüsse für den Verkauf eigener Aktien enthalten.

Nicht zahlungswirksame Transaktionen betreffen vor allem die Aktivierung von Nutzungsrechten im Sachanlagevermögen durch Leasing oder den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten oder Sachanlagevermögen durch Übernahme direkt damit verbundener Schulden (Kauf auf Ziel).

Die Veränderungen der Bilanzposten, die im Konzern-Cashflow-Statement dargestellt werden, sind nicht unmittelbar aus der Konzernbilanz ableitbar, da unter anderem Effekte aus der Währungsumrechnung, die Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen, konsolidierungskreisbedingte Veränderungen bisher nicht oder nicht mehr vollkonsolidierter Tochterunternehmen sowie die Einstufung als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte nicht zahlungswirksam sind.

a) Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 636,5 MEUR und lag damit deutlich über dem Vorjahresvergleichswert (2023: 375,0 MEUR). Der Anstieg ist unter anderem auf die Veränderung des Nettoumlaufvermögens (-114,7 MEUR 2024 gegenüber -315,4 MEUR 2023) zurückzuführen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung der jeweiligen Posten des Nettoumlaufvermögens. Die sonstigen zahlungsunwirksamen Erträge/Aufwendungen beinhalten für das Geschäftsjahr 2024 einen Sondereffekt von 38,4 MEUR aus dem Abgang eines Darlehens gegenüber OTORIO LTD. Weiters war ein Rückgang an gezahlten Ertragsteuern zu verzeichnen (-152,3 MEUR 2024 gegenüber -193,4 MEUR 2023).

Die Veränderung des Nettoumlaufvermögens stellt sich folgendermaßen dar:

(in MEUR) 2024 2023
Veränderung der Vorräte 9,9 -50,4
Veränderung der geleisteten Anzahlungen 27,2 42,6
Veränderung der Forderungen -134,7 -20,1
Veränderung der Vertragsvermögenswerte 135,5 -202,2
Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung -93,0 -143,7
Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung -16,7 -38,7
Veränderung der Verbindlichkeiten -42,9 97,1
Veränderung des Nettoumlaufvermögens im Konzern-Cashflow-Statement -114,7 -315,4
Nicht zahlungswirksame Änderungen 70,9 -40,4
Unterschied in der Definition von laufenden Steuern 16,9 -21,6
Währungsumrechnung 34,0 -22,9
Veränderungen im Konsolidierungskreis -15,3 14,2
Veränderung des Nettoumlaufvermögens in der Konzernbilanz -8,2 -386,1

Mehr Informationen in Kapitel 24. Nettoumlaufvermögen im Überblick.

Der Konzern ist eine Lieferantenfinanzierungsvereinbarung eingegangen.

Mehr Informationen in Kapitel 29. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

b) Cashflow aus Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -207,5 MEUR (2023: 266,9 MEUR). Die Veränderung resultiert vor allem aus den höheren Auszahlungen für den Kauf von lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten sowie den geringeren Einzahlungen aus dem Verkauf von lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten

Die wesentlichen nicht zahlungswirksamen Investitionstätigkeiten betreffen die Aktivierung von Nutzungsrechten im Sachanlagevermögen durch Leasing.

Mehr Informationen in Kapitel 19. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Leasingverbindlichkeiten.

Nicht wesentliche zahlungsunwirksame Investitionstätigkeiten betreffen die Aktivierung von Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte durch Kauf auf Ziel.

Der Netto-Cashflow aus Unternehmenserwerben setzt sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2024 2023
Nettovermögen 25,9 11,7
Geschäfts- oder Firmenwerte 28,8 44,9
ÜBERTRAGENE GEGENLEISTUNG 54,7 56,6
Erworbene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -4,3 -9,4
Forderungen aus überbezahltem / Verbindlichkeiten aus nicht bezahltem Kaufpreis (inkl. bedingter
Gegenleistungen)
-13,5 -10,8
NETTO-CASHFLOW AUS UNTERNEHMENSERWERBEN 36,9 36,4

Mehr Informationen in Kapitel 5. Unternehmenserwerbe.

c) Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -753,3 MEUR (2023: -410,6 MEUR). Die Veränderung ist vor allem bedingt durch höhere Rückzahlungen von Schuldscheindarlehen (-300,0 MEUR 2024 gegenüber -165,5 MEUR 2023) sowie eine höhere Dividendenzahlung (2024 mit -248,5 MEUR gegenüber 2023 mit -208,3 MEUR). Im Geschäftsjahr 2024 wurden eigene Aktien in Höhe von 116,7 MEUR zurückgekauft (2023: 0 MEUR) und es wurden Zahlungen in Höhe von 14,9 MEUR an frühere Eigentümer aufgrund bedingter Kaufpreise getätigt (2023: 0 MEUR).

Die Buchwerte der im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, getrennt nach zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Änderungen entwickelten sich wie folgt:

(in MEUR) Schuldschein
darlehen
Leasing
verbindlichkeiten
Bank
verbindlichkeiten
Wechsel
verbindlichkeiten
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
Stand zum 31. Dezember 2022 893,9 207,4 170,1 12,8 4,0
Einzahlungen 0,0 0,0 43,8 92,6 0,0
Auszahlungen -165,5 -57,4 -84,8 -44,9 -1,4
Sonstige zahlungsunwirksame
Änderungen
0,3 55,5 0,0 0,0 0,0
Währungsumrechnung 0,0 -1,2 -2,2 -1,9 0,0
Änderungen im Konsolidierungskreis 0,0 5,2 15,3 0,0 1,1
Stand zum 31. Dezember 2023 728,7 209,5 142,2 58,6 3,7
Einzahlungen 0,0 0,0 24,6 134,1 2,7
Auszahlungen -300,0 -62,2 -71,8 -121,0 -0,3
Sonstige zahlungsunwirksame
Änderungen
0,1 58,9 0,0 0,0 0,0
Währungsumrechnung 0,0 0,0 3,6 2,4 0,1
Änderungen im Konsolidierungskreis 0,0 2,5 2,2 0,0 0,0
Stand zum 31. Dezember 2024 428,8 208,7 100,7 74,1 6,2

Der Posten Wechselverbindlichkeiten betrifft an Lieferanten ausgestellte Wechsel, die chinesischem Recht unterliegen und eine maximale Laufzeit von sechs Monaten haben. Sie werden vom Inhaber üblicherweise vor Fälligkeit übertragen oder diskontiert. Durch die Ausstellung des Wechsels ändert sich der Charakter der Verbindlichkeit und es erfolgt eine Ausbuchung der Lieferverbindlichkeiten sowie die Erfassung der entsprechenden Wechselverbindlichkeiten. Die Cash Flows aus diesen Verbindlichkeiten werden dem Finanzierungsbereich zugeordnet, wobei die Darstellung brutto erfolgt, das heißt die Begleichung der Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen wurde im operativen Cash Flow mit einer gegenläufigen Erfassung im Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit erfasst. Die Einlösung der Wechselverbindlichkeit führt zu einer Auszahlung, die entsprechend im Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit dargestellt wird.

Die sonstigen zahlungsunwirksamen Änderungen von Leasingverbindlichkeiten betreffen nicht zahlungswirksame Investitionstätigkeiten von Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.

Weitere nicht zahlungswirksame Finanzierungstätigkeiten betreffen an Führungskräfte ausgegebene Aktienoptionen, für die ein Aufwand von 5,0 MEUR erfasst wurde.

Mehr Informationen in Kapitel 34. d) Aktienoptionsprogramm für Führungskräfte.

40. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die Voraussetzungen des IFRS 5 zur Einstufung als zur Veräußerung gehalten sind erfüllt, wenn Vermögenswerte in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können, deren Veräußerung sehr wahrscheinlich ist und die Veräußerung erwartungsgemäß innerhalb eines Jahres ab der Umklassifizierung in Betracht kommt. Bei den als zur Veräußerung gehalten ausgewiesenen Vermögenswerten handelt es sich um einzelne Vermögenswerte und direkt mit ihnen in Verbindung stehende Schulden. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, sofern dieser niedriger als der Buchwert ist. Unmittelbar vor der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten findet eine Bewertung statt. Daraus entstehende Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Folgende Vermögenswerte und damit im Zusammenhang stehende Schulden werden zur Veräußerung gehalten ausgewiesen:

(in MEUR) 2024 2023
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte 0,0 0,0
Sachanlagen 8,2 5,2
ZUR VERÄUßERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE 8,2 5,2

Im Geschäftsbereich Metals wurde Ende 2024 der Verkauf von Sachanlagen (Grundstücke und Gebäude) in Deutschland eingeleitet. Es wurden 2024 Vermögenswerte von 7,7 MEUR als zur Veräußerung gehalten angesetzt und keine Wertminderungsaufwendungen erfasst. Der Verkauf der Sachanlagen wird wahrscheinlich 2025 abgeschlossen sein.

Im Geschäftsbereich Pulp & Paper werden per Ende 2024 Sachanlagen in Kanada in der Höhe von 0,5 MEUR als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen. Aus der vorgelagerten Bewertung wurde keine Wertminderung erfasst. Der Verkauf wird in der ersten Jahreshälfte 2025 abgeschlossen sein.

Im Geschäftsbereich Metals wurde Ende 2021 der Verkauf von Sachanlagen (Grundstücke und Gebäude) in Deutschland eingeleitet. 2024 wurde ein Teil der Sachanlagen mit einem Veräußerungsgewinn von 0,7 MEUR verkauft. Der übrige Teil wurde wieder in das Anlagevermögen zurückgeführt, weil keine Veräußerungsabsicht mehr gegeben war.

Im Geschäftsbereich Hydropower wurde 2023 der Verkauf von Sachanlagen in Kanada eingeleitet. Es wurden Vermögenswerte von 0,9 MEUR als zur Veräußerung angesetzt und aus der vorgelagerten Bewertung keine Wertminderung erfasst. 2024 wurde die Sachanlagen mit einem Veräußerungsgewinn von 1,2 MEUR verkauft.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, abzüglich Veräußerungskosten, kommt es zu Schätzungen und Annahmen, die mit einer gewissen Unsicherheit behaftet sind. Die tatsächlich eintretenden Verkaufserlöse können von den getroffenen Annahmen abweichen.

41. Auswirkungen der Hyperinflation

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

IAS 29 "Rechnungslegung in Hochinflationsländern" ist anzuwenden, wenn die funktionale Währung eines Unternehmens die Währung eines Landes mit ausgeprägter Hochinflation ist.

Ein Land wird als Hochinflationsland eingestuft, wenn auf Basis von den lokalen Statistikbehörden veröffentlichten Inflationsraten die kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug.

Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung des aktuellen Berichtsjahres werden durch Anwendung der Änderung des allgemeinen Preisindexes an das aktuelle Preisniveau angepasst. Die Indexierung der Posten erfolgt monatlich bzw. quartalsweise, dafür wurde ein durchschnittlicher Monats- bzw. Quartalsindex verwendet. Die Effekte aus der erstmaligen Anwendung wurden im Eigenkapital erfasst, die Effekte aus der laufenden Umrechnung im Finanzergebnis.

Argentinien ist seit 1. Juli 2018 als Hochinflationsland eingestuft, die Türkei seit 1. März 2022. In der ANDRITZ-Gruppe betrifft das:

  • ANDRITZ FABRICS AND ROLLS SA, Argentinien
  • ANDRITZ HYDRO Ltd. Sti., Türkei
  • ANDRITZ FABRICS AND ROLLS TECHNOLOGIES MAKINA HIZMETLERI SANAYI LIMITED SIRKETI, Türkei

In den IFRS-Jahresabschlüssen dieser drei Tochtergesellschaften wurden alle Posten mit wesentlichen Effekten aus der Änderung der Kaufkraft der funktionalen Währung entsprechend angepasst und in der zum Abschlussstichtag geltenden Maßeinheit angegeben.

Folgende Parameter wurden den Berechnungen zugrunde gelegt:

Dreijahres-Inflationsrate Türkei

2020 2021 2022 2023 2024
Jährliche Inflationsrate 15% 36% 64% 65% 44%
Kumulative Dreijahresrate 55% 75% 156% 268% 290%
Preisindex 1,15 1,36 1,64 1,65 1,44

Dreijahres-Inflationsrate Argentinien

2020 2021 2022 2023 2024
Jährliche Inflationsrate 36% 51% 95% 211% 140%
Kumulative Dreijahresrate 210% 216% 300% 816% 1354%
Preisindex 1,36 1,51 1,95 3,11 2,40

Für das Geschäftsjahr 2024 ergab sich aus der Anwendung des IAS 29 ein Gesamteffekt auf das Konzernergebnis von -8,0 MEUR (2023: -3,4 MEUR).

42. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Eine Eventualforderung wird im Konzernabschluss nicht berücksichtigt, aber offengelegt, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht berücksichtigt. Sie werden nur dann offengelegt, wenn die Möglichkeit eines Ressourcenabflusses mit wirtschaftlichem Nutzen nicht wahrscheinlich, aber möglich ist oder die Höhe nicht ausreichend verlässlich bewertet werden kann.

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ANDRITZ-Gruppe in zahlreichen Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil dieser Verfahren (wie beispielsweise Vertrags- und Projektstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen und Verfahren im Bereich des geistigen Eigentums) kann als typisch für die Branche, in der die Gruppe tätig ist, angesehen werden. Die ANDRITZ-Gruppe bildet entsprechende Rückstellungen in jenen Fällen, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich erscheint und zuverlässige Schätzungen vorgenommen werden können. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Anbetracht der Risikosummen in einigen dieser Streitfälle kann ein für ANDRITZ negativer Ausgang einer oder mehrerer dieser Rechtsstreitigkeiten zu einer wesentlichen negativen Auswirkung auf Ergebnis und Liquiditätsbestand der Gruppe führen. In Fällen, bei denen ein negativer Ausgang zwar als nicht wahrscheinlich, aber als durchaus möglich (und nicht völlig unwahrscheinlich) eingestuft wird, bildet die ANDRITZ-Gruppe keine Rückstellungen.

Wesentliche Fälle für Eventualverbindlichkeiten:

Der Bereich Produkthaftung inkludiert einige Fälle wegen mutmaßlicher Körperverletzungen und/oder Todesfälle aufgrund Asbestbelastungen. Per 31. Dezember 2024 sind einige Tochtergesellschaften der ANDRITZ-Gruppe Beklagte in Asbestverfahren in den USA. Alle Verfahren betreffen Forderungen gegenüber einer großen Anzahl von Beklagten. Alle Tochtergesellschaften haben vor, jede der Klagen nachdrücklich anzufechten.

ANDRITZ HYDRO S.A., Brasilien, ist mit steuerrechtlichen Forderungen konfrontiert, die auf einer angeblichen gesamtschuldnerischen Haftung mit der Inepar-Gruppe aufgrund der früheren Minderheitsbeteiligung an Inepar basieren. Die angefochtenen Steuervollstreckungsverfahren sind aufgrund einer Vergleichsvereinbarung zwischen Inepar und der Generalstaatsanwaltschaft des nationalen Finanzministeriums (PGFN) nicht aktiv. Parallel dazu ist ein Berufungsverfahren anhängig, in dem festgestellt werden soll, dass ANDRITZ nie Teil der Inepar-Gruppe war.

43. Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Geschäftsjahr als Aufwand erfassten Honorare der Konzernabschlussprüfungsgesellschaft KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft:

(in TEUR) 2024 2023
Abschlussprüfungen 727 656
Andere Bestätigungsleistungen 150 55
Sonstige Leistungen 0 0
877 711

Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 Abschlussprüfer von ANDRITZ. Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Dr. Johannes Bauer.

44. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die ANDRITZ-Gruppe hat einen Vertrag zum Erwerb von 100% der Anteile an der LDX Solution-Gruppe unterzeichnet. Der Hauptsitz der Muttergesellschaft Dustex LLC ist in Kennesaw, Georgia, USA. Der Erwerb umfasst auch die Tochtergesellschaft Western Pneumatics, LLC mit Sitz in Eugene, Oregon, USA. Das Closing (Abschluss) der Transaktion fand im Februar 2025 statt. Der Unternehmenserwerb erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftsbereich Environment & Energy. LDX Solution hat mit rund 250 Beschäftigten zuletzt rund 100 MEUR Jahresumsatz ausgewiesen.

Darüber hinaus gibt es keine außerordentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

45. Konzernunternehmen

2024 2023
Gesellschaft Sitz Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Anstalt für Strömungsmaschinen Gesellschaft mbH Graz, Österreich - - 100,00% NK
ANDRITZ Technology and Asset Management GmbH Graz, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Power & Water GmbH Wien, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Environment S.r.l. Monza, Italien 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Separation GmbH 2) Köln, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
LENSER Filtration GmbH 2) Senden, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
Lenser Asia Sdn. Bhd. Petaling Jaya,
Malaysien
100,00% VK 100,00% VK
Modul Systeme Engineering GmbH 2) Laufen, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ S.R.L. Cisnadie, Rumänien 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH 2) Göppingen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Andritz Deutschland Holding GmbH 2) Göppingen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ GmbH 2) Hemer, Deutschland - - 100,00% VK
ANDRITZ Kaiser GmbH 2) Bretten-Gölshausen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Metals Germany GmbH 2) Hemer, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fiedler GmbH 2) Regensburg,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fliessbett Systeme GmbH 2) Ravensburg,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO GmbH 2) Ravensburg,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Küsters GmbH 2) Krefeld, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Kufferath GmbH 2) Düren, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
AKRE Real Estate GmbH 2) Düren, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Ritz GmbH 2) Schwäbisch Gmünd,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Pumps Germany GmbH 2) Schwäbisch Gmünd,
Deutschland
100,00% NK 100,00% NK
Ritz Pumps South Africa (Pty) Ltd. Germiston, Südafrika 25,00% NK 25,00% NK
ANDRITZ MeWa GmbH 2) Gärtringen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Schuler Group GmbH 2) Göppingen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Schuler Pressen GmbH 2) Göppingen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Schuler Italia S.r.l. Turin, Italien 90,00% NK 90,00% NK
Beutler Nova AG Gettnau, Schweiz 100,00% VK 100,00% VK
Schuler Presses UK Limited Walsall, Großbritannien 100,00% VK 100,00% VK
BCN Technical Services Inc. Hastings / Michigan,
USA
100,00% VK 100,00% VK
Pressensysteme Schuler-
México, S.A. de C.V.
Puebla, Mexiko 100,00% VK 100,00% VK
Schuler Thailand Co. Ltd. Banglamung Chonburi,
Thailand
100,00% NK 100,00% NK
Gräbener Pressensysteme GmbH & Co. KG1) Netphen, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
Vögtle Service GmbH 2) Eislingen, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
Schuler France S.A. Straßburg, Frankreich 100,00% VK 100,00% VK
Schuler Inc. Canton / Michigan,
USA
100,00% VK 100,00% VK
Prensas Schuler S.A. São Paulo, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
Gräbener Pressensysteme-
Verwaltungs GmbH
Netphen, Deutschland 100,00% NK 100,00% NK
Graebener Press Systems Inc. Warwick / Rhode
Island, USA
100,00% NK 100,00% NK
Schuler Ibérica S.A.U. Sant Cugat del Vallès,
Spanien
100,00% NK 100,00% NK
Schuler Slovakia Services s.r.o. Dubnica nad Váhom,
Slowakei
100,00% NK 100,00% NK
Schuler India Private Limited Pune, Indien 100,00% NK 100,00% NK
Schuler Poland Service Sp. Z.o.o. Kedzierzyn-Kózle,
Polen
100,00% NK 100,00% NK
2024 2023
Gesellschaft Sitz Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Tianjin GMS Machine Tool Service Co. Ltd. Tianjin, China 50,00% NK 50,00% NK
PRESSE ITALIA - S.p.A. Neapel, Italien 95,00% NK 95,00% NK
AWEBA Werkzeugbau GmbH Aue 2) Aue, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
WVL Werkzeug- und Vorrichtungsbau
Lichtenstein GmbH 2)
St. Egidien,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Dabaki Grundstücksverwaltungs-
gesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG
Mainz, Deutschland 94,00% VK 94,00% VK
PTW Powertrain Tools Weingarten GmbH2) Weingarten,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Schuler Service Rus Limited
Liability Company
Toljatti, Russland 100,00% NK 100,00% NK
Farina Presse S.r.l. Suello, Italien 100,00% VK 100,00% VK
Smart Press Shop GmbH & Co. KG Halle (Saale),
Deutschland
50,00% EQ 50,00% EQ
Smart Press Shop Verwaltungs-GmbH Stuttgart, Deutschland 50,00% NK 50,00% NK
SOVEMA GROUP S.p.A. Villafranca di Verona,
Italien
100,00% VK 100,00% VK
SOVEMA GLOBAL SERVICES Inc. St. Louis / Missouri,
USA
100,00% NK 100,00% NK
SOVEMA TIANJIN BATTERY
EQUIPMENT Ltd.
Tianjin, China 100,00% NK 100,00% NK
Bitrode corporation St. Louis / Missouri,
USA
100,00% VK 100,00% VK
Bitrode UK Ltd. Cheltenham,
Großbritannien
100,00% VK 100,00% VK
BITRODE NL B.V. Rotterdam,
Niederlande
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Slovakia s.r.o. Humenné, Slowakei 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO GmbH Wien, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO SAS Châteauroux,
Frankreich
100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO Private Ltd. Mandideep, Indien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Nepal Pvt. Ltd. Kathmandu, Nepal 100,00% NK 100,00% NK
Bhutan Automation & Engineering Limited Chhukha, Bhutan 49,00% NK 49,00% NK
ANDRITZ HYDRO S.L. Algete, Spanien 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO S.r.l. Unipersonale Schio, Italien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO AG Kriens, Schweiz 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO GUINÉE SARLU Kinda, Guinea 100,00% NK - -
ANDRITZ S.A. de C.V. Morelia, Mexiko 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO AS
ANDRITZ HYDRO Ltd. Sti.
Jevnaker, Norwegen
Tekeli, Türkei
100,00%
100,00%
VK
VK
100,00%
100,00%
VK
VK
PT. ANDRITZ HYDRO Jakarta, Indonesien 51,00% VK 51,00% VK
ANDRITZ HYDRO S.A. Lima, Peru 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO (Pty) Ltd Kyalami, Südafrika 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO Ltda. Bogotá, Kolumbien 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO s.r.o. Prag, Tschechische
Republik
100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ O&M Private Limited Mandideep, Indien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO C.A. Caracas, Venezuela 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Sdn. Bhd. Kuala Lumpur,
Malaysien
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO, Inc. Makati City, Philippinen 100,00% NK 100,00% NK
PHP PHILIPPINES HYDRO PROJECT, Inc. Makati City, Philippinen 24,98% NK 24,98% NK
ANDRITZ HYDRO Hammerfest AS Jevnaker, Norwegen 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Hammerfest (UK) Limited Glasgow,
Großbritannien
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO, UNIPESSOAL LDA Porto, Portugal 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO DRC SARL Kinshasa,
Demokratische
Republik Kongo
100,00% NK 100,00% NK
AH PUMPSTORAGE GMBH Wien, Österreich 60,00% NK 60,00% NK
ANDRITZ HYDRO Beteiligungsholding GmbH Graz, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Brasilien
Beteiligungsgesellschaft mbH
Graz, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO LTDA. Barueri, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
2024 2023
Gesellschaft Sitz Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
ANDRITZ Construcoes e Montagens Ltda Barueri, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO (SU), LDA. Luanda, Angola 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ VIETNAM COMPANY LIMITED Hanoi, Vietnam 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO NIGERIA LIMITED Victoria Island, Nigeria 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Hydro Pty Ltd Sydney, Australien 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ FEED & BIOFUEL A/S Esbjerg, Dänemark
Santiago de Chile,
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Chile Ltda. Chile 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ CHILE SITE SERVICES SpA Santiago de Chile,
Chile
- - 100,00% NK
ANDRITZ CHILE SERVICES SpA Santiago de Chile,
Chile
100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ (USA) Inc. Alpharetta / Georgia,
USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Inc. Alpharetta / Georgia,
USA
100,00% VK 100,00% VK
Imagine That, Inc. San José / Kalifornien,
USA
- - 100,00% VK
ANDRITZ SEPARATION Inc. Arlington / Texas, USA 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SEPARATION Technologies Inc. Arlington / Texas, USA 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Corp. Charlotte / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ METALS USA Inc. Callery / Pennsylvania,
USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ ASKO Emera B.V. Amsterdam,
Niederlande
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Metals Netherlands B.V. Amsterdam,
Niederlande
100,00% VK 100,00% VK
SOTEC S.A. de C.V. San Francisco
Cuautlalpan, Mexiko
25,00% NK 25,00% NK
MFA Risk Solutions Inc. Burlington / Vermont,
USA
100,00% VK 100,00% VK
Andritz Fabrics and Rolls Inc. Raleigh / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Asia
Holding Limited
Hong Kong, China 100,00% VK 100,00% VK
Beloit Asia Pacific (M) Inc. Port Louis, Mauritius - - 100,00% VK
Andritz Fabrics and Rolls (Shanghai) Limited Shanghai, China 100,00% VK 100,00% VK
Huyck Wangner (Shanghai) Trading Co. Ltd. Shanghai, China 100,00% VK 100,00% VK
JJ Plank Company, LLC Neenah / Wisconsin,
USA
100,00% VK 100,00% VK
Weavexx, LLC Raleigh / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS S.A. Florencio Varela /
Buenos Aires,
Argentinien
100,00% VK 100,00% VK
Huyck Licensco Inc. Raleigh / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Xerium V (US) Limited Raleigh / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Ltd. Kentville / Nova Scotia,
Kanada
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS SPA Coronel, Chile 100,00% VK 100,00% VK
Stowe Woodward LLC Raleigh / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Stowe Woodward Licensco LLC Raleigh / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Wangner Itelpa I LLC Raleigh / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Wangner Itelpa Participacoes Ltda Piracicaba, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
Wangner Itelpa II LLC Raleigh / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Xerium IV (US) Limited Raleigh / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Xerium do Brasil Ltda Piracicaba, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
Robec Brazil LLC Raleigh / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS
INDUSTRIA E COMERCIO S.A.
Piracicaba, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
2024 2023
Gesellschaft Sitz Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS S.A. de C.V. Queretaro, Mexiko 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Limited Tokio, Japan 100,00% VK 100,00% VK
Andritz Fabrics and Rolls Germany Holding GmbH 2) Reutlingen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Robec Walzen GmbH 2) Düren, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
Andritz Fabrics and Rolls AG 2) Düren, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls GmbH 2) Reutlingen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls AB Bälinge, Schweden 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Scandinavia AB Uppsala, Schweden 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls, S.A. Madrid, Spanien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ JohnsonFoils Limited Chachoengsao,
Thailand
100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS HOLDINGS
LIMITED
Herne Bay / Kent,
Großbritannien
100,00% VK 100,00% VK
Huyck.Wangner UK Limited Herne Bay / Kent,
Großbritannien
100,00% VK 100,00% VK
Stowe-Woodward (UK) Limited Herne Bay / Kent,
Großbritannien
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls GmbH Gloggnitz, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Oy Kerava, Finnland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Holdings. S.p.A. Mailand, Italien - - 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls S.p.A. Latina, Italien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS
TECHNOLOGIES MAKINA HIZMETLERI
SANAYI LIMITED SIRKETI
Corlu / Tekirdag, Türkei 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS PTY. LIMITED Geelong, Australien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SAS Châteauroux,
Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Metals France SAS Asnières-sur-Seine,
Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Selas Tianjin Industrial
Furnace Equipment Co., Ltd.
Tianjin, China - - 40,00% NK
ANDRITZ Fabrics and Rolls SAS Ville-la-grand,
Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
Jaybee Eng. (Holdings) Pty. Ltd. Carrum Downs /
Victoria, Australien
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Pty. Ltd. Carrum Downs /
Victoria, Australien
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ (NZ) Ltd. Tauranga, Neuseeland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Ingeniería S.A. Algete, Spanien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ BRASIL LTDA. Curitiba, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SEPARATION Indústria e Comércio
de Equipamentos de Filtraçâo Ltda.
Pomerode, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
Sindus ANDRITZ Ltda. Porto Alegre, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ PARAGUAY SOCIEDAD ANONIMA -
USUARIO DE ZONA FRANCA
Asunción, Paraguay 100,00% VK - -
ANDRITZ Oy Helsinki, Finnland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Savonlinna Works Oy Savonlinna, Finnland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Oy Tampere, Finnland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Warkaus Works Oy Varkaus, Finnland 100,00% VK 100,00% VK
Enmas ANDRITZ Pvt. Ltd. Chennai, Indien 40,00% NK 40,00% NK
VA Brazil Oy Espoo, Finnland - - 40,00% NK
ANDRITZ Enviroburners Oy Vantaa, Finnland - - 100,00% NK
J. Parpala Oy Kokkola, Finnland 100,00% NK 100,00% NK
Scitech-Service Oy Helsinki, Finnland 100,00% NK 100,00% NK
Experimentis Oy Inc Rauma, Finnland 100,00% NK 100,00% NK
Procemex Oy Jyväskylä, Finnland 100,00% VK - -
Procemex, Inc. Greenvile / South
Carolina, USA
100,00% NK - -
Procemex GmbH Dierdorf, Deutschland 100,00% NK - -
Procemex K.K. Tokio, Japan 100,00% NK - -
ANDRITZ HYDRO Canada Inc. Pointe-Claire / Québec,
Kanada
100,00% VK 100,00% VK
2024 2023
Gesellschaft Sitz Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
ANDRITZ Ltd. Lachine / Québec,
Kanada
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Feed and Biofuel Canada Inc. Blenheim / Ontario,
Kanada
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Asselin-Thibeau S.A.S. Elbeuf, Frankreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Gouda B.V. Waddinxveen,
Niederlande
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ AB Örnsköldsvik,
Schweden
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Technologies AB Stockholm, Schweden 51,00% NK 51,00% NK
Andritz NAF AB Linköping, Schweden 100,00% VK - -
PulpEye AB Örnsköldsvik,
Schweden
100,00% NK - -
PulpEye Canada Inc. Ottawa / Ontario,
Kanada
100,00% NK - -
ANDRITZ Ltd. Newcastle-under-Lyme,
Großbritannien
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ (China) Ltd. Foshan, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ (Shanghai) Equipment & Engineering
Co., Ltd
Shanghai, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SHENDE (SHANGHAI) FEED &
BIOFUEL CO., LTD.
Shanghai, China - - 100,00% VK
Xerium China Co. Ltd. Kunshan, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ ROLLS (CHANGZHOU) CO., LTD Changzhou, China 100,00% VK 100,00% VK
Schuler (Dalian) Forming
Technologies Co. Ltd.
Dalian, China 100,00% VK 100,00% VK
Schuler (China) Co., Ltd. Shanghai, China 100,00% VK 100,00% VK
Yangzhou Metal Forming Machine
Tool Co., Ltd.
Yangzhou City, China 100,00% VK 100,00% VK
Wuhan Arrows Creation Co., Ltd. Wuhan, China 51,00% NK - -
ANDRITZ (Foshan) Intelligent Manufacturing
Co., Ltd.
Foshan, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Technologies H.K. Ltd. Hong Kong, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Technologies Private Limited Chennai, Indien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FEED & BIOFUEL Ltd. Hull, Großbritannien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FEED & BIOFUEL B.V. Geldrop, Niederlande 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ B.V. Den Helder,
Niederlande
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Singapore Pte. Ltd. Singapur, Singapur 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Uruguay S.A. Fray Bentos, Uruguay 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Industrias S.A. Montevideo, Uruguay 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ PULP TECHNOLOGIES S.A. Montevideo, Uruguay 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ K.K.
ANDRITZ DELKOR (Pty) Ltd.
Tokio, Japan
Kyalami, Südafrika
100,00%
100,00%
VK
VK
100,00%
100,00%
VK
VK
GKD Delkor (Pty) Ltd. Kyalami, Südafrika 100,00% NK 100,00% NK
PT. ANDRITZ Jakarta, Indonesien 100,00% VK 100,00% VK
LLC ANDRITZ St. Petersburg,
Russland
100,00% VK 100,00% VK
LLC ANDRITZ HYDRO Moskau, Russland 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Kufferath s.r.o. Levice, Slowakei 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Kft. Tiszakécske, Ungarn 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Perfojet SAS Montbonnot Saint
Martin, Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Biax SAS Le Bourget du Lac,
Frankreich
100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Separation Italy S.r.l. Mailand, Italien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ COMO S.R.L. Grandate, Italien 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Soutec AG Neftenbach, Schweiz 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Euroslot SAS Scorbé-Clairvaux,
Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FZCO Dubai, Vereinigte
Arabische Emirate
100,00% NK 100,00% NK
OTORIO LTD Tel Aviv, Israel 41,43%
100,00%
EQ 50,01% VK
ANDRITZ Novimpianti S.r.l. Capannori, Italien VK 100,00% VK
ANDRITZ Diatec S.r.l. Collecorvino, Italien 100,00% VK 100,00% VK
2024 2023
Gesellschaft Sitz Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Psiori GmbH Freiburg im Breisgau,
Deutschland
25,10% EQ 25,10% EQ
ANDRITZ Laroche S.A.S. Cours-la-Ville,
Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Digital Factory d.o.o. Zagreb, Kroatien 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ BONETTI S.P.A. Mailand, Italien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ BONETTI CO. INC. Sturtevant / Wisconsin,
USA
100,00% VK 100,00% VK
Bonetti GmbH Hagen, Deutschland - - 100,00% VK
GIOBONETTI INTERNATIONAL CANADA INC. Montrèal / Québec,
Kanada
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Bonetti Canada Inc. Trois-Rivières /
Québec, Kanada
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ TEP D.O.O. Slavonski Brod,
Kroatien
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ DAN-WEB A/S Galten, Dänemark 100,00% VK 100,00% VK
Dedert International A/S Ballerup, Dänemark 100,00% VK 100,00% VK
Dedert Canada Inc. Rosemère / Québec,
Kanada
100,00% VK 100,00% VK
Dedert Holding Corporation Homewood / Illinois,
USA
100,00% VK 100,00% VK
Dedert Corporation Homewood / Illinois,
USA
100,00% VK 100,00% VK
Dedert (Shanghai) Drying and Evaporating
Technology Co Ltd.
Shanghai, China 100,00% NK 100,00% NK
Dedert Mexico Mexiko City, Mexiko 100,00% NK 100,00% NK
Andritz Middle East Industrial Company LLC Jubail Industrial City,
Saudi Arabien
75,00% NK - -
INTEA d.d. Zagreb, Kroatien 100,00% NK - -
ATN Engineering B.V. Stadskanaal,
Niederlande
100,00% NK - -

* Als Kapitalanteil wird jener Anteil der direkten Obergesellschaft gezeigt. Sollte eine Gesellschaft mehrere direkte Obergesellschaften innerhalb der ANDRITZ-Gruppe haben, wird sie unter jener mit dem höchsten Kapitalanteil mit dem Anteil der gesamten ANDRITZ-Gruppe an dieser Gesellschaft ausgewiesen.

VK ... Vollkonsolidierung, EQ ... Equity-Bilanzierung, NK ... Keine Einbeziehung aufgrund untergeordneter Bedeutung

1) Gemäß § 264b deutsches HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses befreites Tochterunternehmen. 2) Gemäß § 264 Abs. 3 deutsches HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses befreites Tochterunternehmen.

Graz, am 28. Februar 2025

Joachim Schonbeck e.n.
(Varatondovoroitmondar)

Joachim Schönbeck e.h. Dietmar Heinisser e.h. Vanessa Hellwing e.h. Norbert Nettesheim e.h. Jarno Nymark e.h. Frédéric Sauze e.h. (Vorstandsvorsitzender) (Finanzvorstand)

ERKLÄRUNG DES VORSTANDS

ERKLÄRUNG DES VORSTANDS DER ANDRITZ AG GEMÄß § 124 ABS. 1 BÖRSEGESETZ

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzern-Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzern-Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Graz, am 28. Februar 2025

Der Vorstand der ANDRITZ AG

(Vorstandsvorsitzender) (Finanzvorstand)

Joachim Schönbeck e.h. Dietmar Heinisser e.h. Vanessa Hellwing e.h. Norbert Nettesheim e.h. Jarno Nymark e.h. Frédéric Sauze e.h.

GLOSSAR

ATX

Austrian Traded Index, der Leitindex der Wiener Börse.

Auftragseingang

Der Auftragseingang entspricht den geschätzten Umsatzerlösen der in der Berichtsperiode in Kraft gesetzten Aufträge; Absichtserklärungen sind nicht Teil des Auftragseingangs.

Auftragsstand

Der Auftragsstand stellt die aktuellen Kundenaufträge im Berichtszeitpunkt dar. Der Auftragsstand am Ende der Berichtsperiode wird im Wesentlichen aus dem Auftragsstand am Beginn der Berichtsperiode, erhöht um den Auftragseingang und vermindert um die Erfassung der Umsatzerlöse der Berichtsperiode ermittelt.

Avale

Diese umfassen Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Performance- und Gewährleistungsgarantien bzw. -bürgschaften zu Lasten der ANDRITZ-Gruppe.

Ausschüttungsquote

Anteil des Konzernergebnisses, welcher an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet wird bzw. Dividende je Aktie / Ergebnis je Aktie.

Beschäftigte

Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Lehrlinge.

Bruttoliquidität

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente plus Veranlagungen und Termingelder.

Capital employed

Nettoumlaufvermögen plus immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.

Dividende je Aktie

Teil des Gewinns je Aktie, der an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet wird.

EBIT

Ergebnis vor Zinsen und Steuern.

EBITA

Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen für im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierte und vom Geschäfts- oder Firmenwert getrennt angesetzte immaterielle Vermögenswerte sowie Wertminderungsaufwendungen für Geschäfts- oder Firmenwerte.

EBITDA

Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.

EBT

Ergebnis vor Steuern.

EE

Geschäftsbereich Environment & Energy.

Eigenkapitalquote

Summe Eigenkapital / Bilanzsumme.

Ergebnis je Aktie

Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis / gewogene durchschnittliche Anzahl an Aktien.

EV

Enterprise Value, Marktkapitalisierung per ultimo abzüglich Nettoliquidität.

Free Cashflow

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit abzüglich Investitionen.

Free Cashflow je Aktie

Free Cashflow / gewogene durchschnittliche Anzahl an Aktien.

FVTOCI

Fair Value through other comprehensive income: erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis.

FVTPL

Fair Value through profit and loss: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert im Periodenergebnis.

HY

Geschäftsbereich Hydropower.

Investitionen

Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Langfristige Vermögenswerte (wie intern berichtet) bestehen aus Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten sowie sonstigen nicht-finanziellen langfristigen Vermögenswerten und beinhalten nicht nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie aktive latente Steuern.

Leverage-Ratio

Nettoverschuldung / EBITDA.

Marktkapitalisierung

Anzahl der zum Berichtszeitpunkt im Umlauf befindlichen Aktien multipliziert mit dem Schlusskurs zum Berichtszeitpunkt.

ME Geschäftsbereich Metals.

MEUR

Millionen Euro.

Nettoliquidität

Bruttoliquidität abzüglich Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen.

Nettoumlaufvermögen

Summe aus Vorräten, geleisteten Anzahlungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerten, Forderungen aus laufenden Steuern, sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten (exkl. Planvermögen über leistungsorientierten Zusagen) sowie derivativen Finanzinstrumenten (Teil der sonstigen finanziellen Vermögenswerte), abzüglich der Summe aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern, sonstigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten sowie derivativen Finanzinstrumenten (Teil der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten).

Nettoverschuldung

Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen sowie Leasingverbindlichkeiten abzüglich Bruttoliquidität.

PP

Geschäftsbereich Pulp & Paper.

ROE

Return On Equity, Konzernergebnis / Summe Eigenkapital.

ROIC

Return on invested capital. EBITA abzüglich cash taxes in Relation zum durchschnittlich investierten Kapital inklusive 5% operating cash.

Summe Eigenkapital

Summe Eigenkapital inkl. nicht beherrschender Anteile.

TEUR

Tausend Euro.

Umsatzrendite Ergebnis vor Zinsen und Steuern / Umsatz.

Verschuldungsgrad Nettoverschuldung / Summe Eigenkapital.

ZGE

Zahlungsmittelgenerierende Einheit.

BESTÄTIGUNGSVERMERK

BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

Andritz AG, Graz,

und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnis-rechnung, der Konzern-Cashflow-Statement und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforde-rungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschluss¬prüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforde¬rungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflicht-gemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berück-sichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bilanzierung des Projektgeschäfts

siehe Konzernanhang Kapitel 9 und 23

Das Risiko für den Abschluss

Der überwiegende Anteil der im Geschäftsjahr ausgewiesenen Umsatzerlöse und Ergebnis-beiträge der Andritz Gruppe stammt aus dem Projektgeschäft. Das Projektgeschäft der Andritz Gruppe umfasst eine große Anzahl von

Projekten mit Projektvolumen von jeweils über 100 Mio. EUR und einer Laufzeit über mehrere Jahre. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse zeitraumbezogen nach dem Leistungsfortschritt der jeweiligen Projekte, der nach der Cost to Cost-Methode ermittelt wird. Ausgenommen davon sind Projekte, die voraussichtlich zu einem Verlust führen. Ein solcher Verlust wird sofort in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst. Für abgeschlossene Projekte besteht über einen bestimm¬ten Zeitraum die Verpflichtung zur Gewährleistung. Bei einigen laufenden oder abgeschlossenen Projekten kann es zu unterschiedlichen Auffassungen mit Kunden und/oder Lieferanten über die vertraglichen Verpflichtungen kommen, aus denen drohende oder bereits anhängige Rechts-streitigkeiten resultierten. Sowohl für die Gewährleistungsverpflichtungen als auch für drohende Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten setzt die Andritz AG Rückstellungen an. Die Anwend¬barkeit der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung, die Ermittlung des jeweiligen Leistungsfort¬schritts, der Höhe der noch bis zur Fertigstellung des Projektes anfallenden Kosten sowie die Bewertung der projektbezogenen Rückstellungen erfordern in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen. Auf Grund des wesentlichen Umfangs des Projekt¬geschäfts resultiert daraus das Risiko, dass der Umsatz aus dem Projektgeschäft, die Umsatz¬kosten und damit das Konzernergebnis sowie die projektbezogenen Bilanzposten wesentlich falsch dargestellt sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Bilanzierung des Projektgeschäfts wie folgt beurteilt:

  • Wir haben im Zuge unserer Prüfung ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung rele-vanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter internen Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem interne Kontrollen in Zusammenhang mit der Freigabe der Projektkalkulation beim Abschluss neuer Verträge, der Billigung der Mit-kalkulation und der Statusberichte zu laufenden Projekten und der Einschätzung des Betrages ausstehender oder drohender Kosten aus Projekten. Auf Basis der Ergebnisse dieser Über-prüfung haben wir weitere Prüfungshandlungen festgelegt.
  • Diese Prüfungshandlungen haben wir auf ausgewählte Projekte angewendet und für diese Projekte, die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen beurteilt. Die Auswahl erfolgte nach risikoorientierten Kriterien wie Projektgröße, geringe oder negative Projektmargen oder hohe Margenanpassungen. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die Durchsicht der zugrundeliegenden Verträge und Vereinbarungen, die kritische Würdigung der aktuellen Projektinformationen, die Befragung von Projektverantwortlichen oder Projektcontrollern zur Plausibilität der getroffenen Schätzungen und Annahmen, die Beurteilung der Schätzungsgenauigkeit durch Vergleich der eingetretenen Ergebnisse mit den Schätzungen in den Vorjahren und die Abstimmung der Annahmen und in die Schätzung eingeflossenen Werte mit Vertragsdokumenten und anderen relevanten Unterlagen.
  • Darüber hinaus haben wir die angewendete Methode zur Ermittlung des Leistungsfortschritts und die richtige Erfassung der Kosten auf die einzelnen Aufträge gewürdigt.
  • Zur Beurteilung der Angemessenheit von Rückstellungen für Ansprüche von Kunden und für drohende oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten haben wir relevante Dokumente gelesen, Auskunftsschreiben von Rechtsvertretern eingeholt sowie Gespräche mit den mit dem Sachverhalt betrauten Personen geführt und in deren Aufzeichnungen Einsicht genom-men.
  • Darüber hinaus haben wir untersucht, ob die Darstellung des Projektgeschäfts im Konzern-abschluss und die Angaben im Anhang den Anforderungen des IFRS 15 entsprechen.

Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

siehe Konzernanhang Kapitel 20

Das Risiko für den Abschluss

Die Geschäfts- oder Firmenwerte der Andritz Gruppe betragen zum Bilanzstichtag 860,4 Mio. EUR. Die Andritz AG führt mindestens einmal jährlich und gegebenenfalls anlass-bezogen einen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) zur Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte durch. Die Vorgehensweise bei der Bewertung der Firmenwerte, die (reorganisationsbedingt angepasste) Aufteilung der Firmenwerte auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten sowie die Annahmen und die Bewertungsergebnisse sind im Konzernanhang beschrieben.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert wesentliche Schätzungen über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungs-zinssätze und ist daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Für den Abschluss besteht das Risiko einer Überbewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile der Geschäfts- oder Firmenwerte wie folgt beurteilt:

  • Wir haben die Angemessenheit der zukunftsbezogenen Schätzungen und wesentlichen An-nahmen sowie der angewendeten Berechnungsmethoden unter Konsultation von Bewer-tungsspezialisten beurteilt.
  • Wir haben uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit der aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Mittel-fristplanung abgeglichen. Wir haben die zugrundeliegenden Planungsannahmen mit dem Management besprochen sowie anhand von Informationen über die aktuelle und erwartete Entwicklung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit plausibilisiert. Die Planungs-treue haben wir durch Vergleich der in den Vorperioden erfolgten Planungen mit den tatsäch-lich eingetretenen Werten beurteilt.
  • Die zur Festlegung der Diskontierungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir unter Konsultation von unseren Bewertungsspezialisten durch Abgleich mit markt- und branchen-spezifischen Richtwerten und Ermittlungsmethoden auf Angemessenheit geprüft sowie das Berechnungsschema nachvollzogen. Soweit sich bei zahlungsmittelgenerierende Einheiten Überrenditen ergeben haben wir deren Begründung anhand von Daten aus der Vergangen-heitsanalyse und der zukünftigen Markt- und Wirtschaftsposition nachvollzogen.
  • Wir haben die angemessene Zuordnung der Firmenwerte auf die reorganisationsbedingt geänderten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft und die damit in Zusammen-hang stehenden Werthaltigkeitstests nachvollzogen.
  • Weiters haben wir beurteilt, ob die vom Unternehmen gemachten Angaben im Anhang in Zusammenhang mit den durchgeführten Impairment-Tests angemessen sind.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informa-tionen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlich-keit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informa-tionen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschluss-prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant-wortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver¬halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens¬tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-prozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hin-reichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich ange¬sehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entschei¬dungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

▪ Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Dar-stellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontroll¬system, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange¬messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kon¬trollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche inner-halb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs¬feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruf-lichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise an-genommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausge-tauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungs-vermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sach-verhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftiger¬weise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforde-rungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. März 2024 als Abschlussprüfer gewählt und am 25. Oktober 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 Abschluss-prüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Dr. Johannes Bauer.

Wien

  1. Februar 2025

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Dr. Johannes Bauer Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten

ANDRITZ AG

Stattegger Straße 18 8045 Graz, Österreich [email protected]

Inhouse produziert mit firesys

Disclaimer

Bestimmte Aussagen im Jahresfinanzbericht 2024 und im Geschäftsbericht 2024 sind "zukunftsgerichtete Aussagen". Diese Aussagen, welche die Worte "glauben", "beabsichtigen", "erwarten" und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.

Der Jahresfinanzbericht 2024 und der Geschäftsbericht 2024 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 27. Februar 2025, 24:00 Uhr, zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Kapitel "Unternehmensrisiken" und im Lagebericht des Jahresfinanzberichts 2024 angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresfinanzbericht 2024 und im Geschäftsbericht 2024 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.

EINZELABSCHLUSS ANDRITZ AG 2024

Inhaltsverzeichnis 2024

Lagebericht Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Bestätigungsvermerk

LAGEBERICHT

Präambel

Der Jahresabschluss (Einzelabschluss) der ANDRITZ AG wird nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des österreichischen UGB aufgestellt. Entsprechend dieser Vorschriften sind die verbundenen Unternehmen im Rahmen des Finanzanlagevermögens ausgewiesen. Dadurch ergibt sich aus dem Einzelabschluss lediglich ein Ausschnitt der wirtschaftlichen Lage für die ANDRITZ AG und ihre verbundenen Unternehmen.

Finanzielle Leistungsindikatoren der ANDRITZ AG

Die folgenden Kennzahlen wurden entsprechend dem Fachgutachten KFS/BW3 zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht berechnet:

in MEUR bzw. in % 2024 2023
Auftragsstand 3.733,3 4.042,2
Umsatzerlöse 1.170,6 1.040,0
Ergebnis vor Zinsen und Steuern 285,6 332,2
Umsatzrentabilität 24,4% 31,9%
Eigenkapitalrentabilität 24,5% 27,0%
Gesamtkapitalrentabilität 9,1% 9,6%
Nettoverschuldung 433,8 576,8
Nettoumlaufvermögen –594,1 –164,3
Eigenkapitalquote 32,0% 32,3%
Verschuldungsgrad 43,1% 51,3%
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen 357,2 344,0

Der Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit beträgt berechnet nach der Methode der Stellungnahme 36 des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (kurz AFRAC 36) im Jahr 2024 +307,1 MEUR (Vorjahr: +117,5 MEUR), jener aus der Investitionstätigkeit +218,4 MEUR (Vorjahr: +299,9 MEUR) sowie jener aus der Finanzierungstätigkeit –604,4 MEUR (Vorjahr: -418,7 MEUR).

Der Finanzmittelbestand am Ende der Periode verringert sich daher von 133,8 MEUR am 31. Dezember 2023 auf 55,0 MEUR am 31. Dezember 2024.

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren der ANDRITZ AG

Bezüglich der Themenbereiche Fertigung, Personalwesen und Umweltschutz wird auf die Ausführungen und nicht finanzielle Erklärung gemäß § 267a UGB im Konzernlagebericht verwiesen, welche auch für die ANDRITZ AG zutreffend sind. Im Bereich Forschung und Entwicklung ist die ANDRITZ AG eines von mehreren Forschungszentren in der ANDRITZ-Gruppe und in sämtlichen Geschäftsbereichen in verschiedenen Projekten tätig.

Eigene Aktien

Auf Grundlage eines Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. März 2023 ist der Vorstand seit 1. Oktober 2023 für die Dauer von 30 Monate zum Erwerb eigener Aktien grundsätzlich ermächtigt. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung im Geschäftsjahr 2024 Gebrauch gemacht und am 30. Juli 2024 ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen, welches den Erwerb von bis zu 2.080.000 Stück ANDRITZ-Aktien im Zeitraum 5. August 2024 (einschließlich) bis 31. Januar 2025 (einschließlich) ermöglicht hat. Das Rückkaufprogramm wurde am 2. Dezember 2024 mit Erreichen der maximalen Stückzahl beendet. Dabei wurden insgesamt 2.080.000 Stück (2,0% des Grundkapitals) ANDRITZ-Aktien mit einem gewichteten Durchschnittswert von 56,06 EUR je Aktie erworben. Zum Stichtag 31.12.2024 hält das Unternehmen 6.443.716 eigene Aktien (das entspricht 6,2% des Grundkapitals). Es ist vorgesehen, diese Aktien für die Bedienung der Optionen im Rahmen der Aktienbeteiligungsprogramme für Führungskräfte sowie für Mitarbeiterbeteiligungsaktionen zu verwenden.

Die im Geschäftsjahr 2024 erworbenen Stückaktien werden in der folgenden Tabelle dargestellt:

A N D R I T Z A G – J a h r e s a b s c h l u s s 2 0 2 4 L a g e b e r i c h t

Datum des
Erwerbs
Anzahl der
erworbenen
Stückaktien
Anteil am
Grundkapital in %
Anteil am
Grundkapital in
EUR
Gewichteter
Durchschnittspreis
je Aktie
Wert der
rückgekauften
Aktien
05.08.2024 20.800 0,0200% 20.800 54,149195 1.126.303,25
06.08.2024 20.400 0,0196% 20.400 54,937012 1.120.715,05
07.08.2024 18.491 0,0178% 18.491 56,057725 1.036.563,40
4.109 0,0040% 4.109 56,254539 231.149,90
08.08.2024 22.000 0,0212% 22.000 55,906725 1.229.947,95
10.000 0,0096% 10.000 55,915325 559.153,25
09.08.2024 22.000 0,0212% 22.000 55,721982 1.225.883,60
10.000 0,0096% 10.000 55,888045 558.880,45
12.08.2024 23.000 0,0221% 23.000 54,863309 1.261.856,10
11.000 0,0106% 11.000 54,948518 604.433,70
13.08.2024 11.500 0,0111% 11.500 54,982800 632.302,20
13.183 0,0127% 13.183 54,984036 724.854,55
14.08.2024 23.570 0,0227% 23.570 55,345513 1.304.493,75
11.796 0,0113% 11.796 55,410425 653.621,37
16.08.2024 22.685 0,0218% 22.685 55,829568 1.266.493,75
11.800 0,0113% 11.800 55,868267 659.245,55
19.08.2024 15.802 0,0152% 15.802 56,837312 898.143,20
4.329 0,0042% 4.329 56,610811 245.068,20
20.08.2024 23.900 0,0230% 23.900 57,719887 1.379.505,30
11.127 0,0107% 11.127 57,657671 641.556,91
21.08.2024 15.212 0,0146% 15.212 57,783165 878.997,50
11.900 0,0114% 11.900 57,772958 687.498,20
22.08.2024 12.023 0,0116% 12.023 58,047413 697.904,05
7.028 0,0068% 7.028 57,988702 407.544,60
23.08.2024 11.820 0,0114% 11.820 58,379107 690.041,05
11.391 0,0110% 11.391 58,450294 665.807,30
26.08.2024 17.300 0,0166% 17.300 58,581486 1.013.459,70
11.700 0,0113% 11.700 58,533803 684.845,50
27.08.2024 23.700 0,0228% 23.700 58,722639 1.391.726,55
11.204 0,0108% 11.204 58,775928 658.525,50
28.08.2024 15.535 0,0149% 15.535 58,873379 914.597,95
10.800 0,0104% 10.800 58,787222 634.902,00
29.08.2024 13.788 0,0133% 13.788 59,055889 814.262,60
10.116 0,0097% 10.116 59,126068 598.119,30
30.08.2024 14.810 0,0142% 14.810 59,554548 882.002,85
8.895 0,0086% 8.895 59,587263 530.028,70
02.09.2024 11.883 0,0114% 11.883 59,334819 705.075,65
8.106 0,0078% 8.106 59,047267 478.637,15
03.09.2024 20.300 0,0195% 20.300 60,017547 1.218.356,20
9.189 0,0088% 9.189 59,962150 550.992,20
04.09.2024 19.700 0,0189% 19.700 59,028018 1.162.851,95
9.200 0,0088% 9.200 58,872245 541.624,65
05.09.2024 20.500 0,0197% 20.500 58,915093 1.207.759,40
10.000 0,0096% 10.000 58,755275 587.552,75
06.09.2024 20.800 0,0200% 20.800 58,231731 1.211.220,00
10.200 0,0098% 10.200 58,468250 596.376,15
09.09.2024 17.041 0,0164% 17.041 58,856226 1.002.968,95
10.185 0,0098% 10.185 58,801208 598.890,30
10.09.2024 18.781 0,0181% 18.781 59,483829 1.117.165,80
9.931 0,0095% 9.931 59,501928 590.913,65
11.09.2024 21.000 0,0202% 21.000 59,692857 1.253.550,00
9.768 0,0094% 9.768 59,636947 582.533,70
12.09.2024 10.334 0,0099% 10.334 59,992302 619.960,45
1.144 0,0011% 1.144 59,863243 68.483,55

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13.09.2024 11.200 0,0108% 11.200 61,009375 683.305,00
10.500 0,0101% 10.500 61,104914 641.601,60
16.09.2024 14.780 0,0142% 14.780 61,177246 904.199,70
10.500 0,0101% 10.500 61,125657 641.819,40
17.09.2024 3.948 0,0038% 3.948 61,162145 241.468,15
5.389 0,0052% 5.389 61,263964 330.151,50
11.10.2024 10.000 0,0096% 10.000 61,639220 616.392,20
792 0,0008% 792 61,600694 48.787,75
14.10.2024 2.775 0,0027% 2.775 61,650000 171.078,75
428 0,0004% 428 61,650000 26.386,20
15.10.2024 10.851 0,0104% 10.851 61,569118 668.086,50
7.942 0,0076% 7.942 61,382064 487.496,35
16.10.2024 9.000 0,0087% 9.000 61,444444 553.000,00
12.980 0,0125% 12.980 61,465555 797.822,90
17.10.2024 12.610 0,0121% 12.610 61,110587 770.604,50
13.565 0,0130% 13.565 61,170715 829.780,75
18.10.2024 6.850 0,0066% 6.850 60,952686 417.525,90
14.800 0,0142% 14.800 60,952794 902.101,35
21.10.2024 14.000 0,0135% 14.000 60,712336 849.972,70
15.199 0,0146% 15.199 60,767830 923.610,25
22.10.2024 12.000 0,0115% 12.000 60,556250 726.675,00
16.500 0,0159% 16.500 60,633527 1.000.453,20
23.10.2024 18.000 0,0173% 18.000 61,190253 1.101.424,55
16.700 0,0161% 16.700 61,212045 1.022.241,15
24.10.2024 14.900 0,0143% 14.900 61,152379 911.170,45
16.100 0,0155% 16.100 61,196839 985.269,10
25.10.2024 11.000 0,0106% 11.000 61,334091 674.675,00
15.595 0,0150% 15.595 61,287509 955.778,70
28.10.2024 7.300 0,0070% 7.300 61,637945 449.957,00
2.490 0,0024% 2.490 61,629478 153.457,40
29.10.2024 559 0,0005% 559 61,650000 34.462,35
30.10.2024 18.000 0,0173% 18.000 61,519444 1.107.350,00
13.605 0,0131% 13.605 61,452087 836.055,65
31.10.2024 23.500 0,0226% 23.500 58,590426 1.376.875,00
15.200 0,0146% 15.200 57,125549 868.308,35
04.11.2024 28.700 0,0276% 28.700 55,063589 1.580.325,00
18.800 0,0181% 18.800 55,073737 1.035.386,25
05.11.2024 24.924 0,0240% 24.924 53,635364 1.336.807,80
19.300 0,0186% 19.300 53,548570 1.033.487,40
06.11.2024 31.800 0,0306% 31.800 52,970118 1.684.449,75
19.906 0,0191% 19.906 53,143088 1.057.866,30
07.11.2024 24.676 0,0237% 24.676 53,504539 1.320.278,00
20.500 0,0197% 20.500 53,437759 1.095.474,05
08.11.2024 35.000 0,0337% 35.000 53,196206 1.861.867,20
21.916 0,0211% 21.916 53,200007 1.165.931,35
11.11.2024 34.700 0,0334% 34.700 53,275696 1.848.666,65
22.300 0,0214% 22.300 53,272224 1.187.970,60
12.11.2024 35.700 0,0343% 35.700 52,861625 1.887.160,00
22.934 0,0221% 22.934 52,830854 1.211.622,80
13.11.2024 35.200 0,0338% 35.200 51,704643 1.820.003,45
23.064 0,0222% 23.064 51,650698 1.191.271,70
14.11.2024 15.726 0,0151% 15.726 51,944077 816.872,55
24.000 0,0231% 24.000 51,931304 1.246.351,30
15.11.2024 32.100 0,0309% 32.100 52,448787 1.683.606,05
23.183 0,0223% 23.183 52,391882 1.214.601,00
18.11.2024 25.000 0,0240% 25.000 52,026000 1.300.650,00

A N D R I T Z A G – J a h r e s a b s c h l u s s 2 0 2 4 L a g e b e r i c h t

21.827 0,0210% 21.827 52,112008 1.137.448,80
19.11.2024 30.000 0,0288% 30.000 51,994325 1.559.829,75
22.168 0,0213% 22.168 51,493017 1.141.497,20
20.11.2024 20.000 0,0192% 20.000 51,651250 1.033.025,00
23.632 0,0227% 23.632 51,703095 1.221.847,55
21.11.2024 15.000 0,0144% 15.000 51,288333
51,303458
52,122465
51,956914
53,090735
53,196573
53,027107
52,949224
52,900000
53,063898
53,567405
53,535258
53,381320
53,432376
53,000000
52,902902
56,062738
769.325,00
15.715 0,0151% 15.715 806.233,85
22.11.2024 20.000 0,0192% 20.000 1.042.449,30
20.416 0,0196% 20.416 1.060.752,35
25.11.2024 27.000 0,0260% 27.000 1.433.449,85
22.832 0,0220% 22.832 1.214.584,15
26.11.2024 15.000 0,0144% 15.000 795.406,60
22.495 0,0216% 22.495 1.191.092,80
27.11.2024 500 0,0005% 500 26.450,00
6.814 0,0066% 6.814 361.577,40
28.11.2024 25.197 0,0242% 25.197 1.349.737,90
22.270 0,0214% 22.270 1.192.230,20
29.11.2024 29.175 0,0281% 29.175 1.557.400,00
22.018 0,0212% 22.018 1.176.474,05
02.12.2024 928 0,0009% 928 49.184,00
11.250 0,0108% 11.250 595.157,65
GESAMT 2.080.000 2,0000% 2.080.000,00 116.610.494,22

7.297 Stückaktien wurden an eine Tochtergesellschaft zu einem Kurs von 57,10 EUR je Aktie anlässlich einer Mitarbeiterbeteiligungsaktion verkauft. Der auf die verkauften Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals ist 7.297,00 EUR, der Anteil am Grundkapital beträgt 0,007%. Die aus dem Verkauf erzielten Erlöse wurden zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung verwendet.

Weiters wurden im Rahmen einer Mitarbeiterbeteiligungsaktion 42.677 Stückaktien an Mitarbeiter der ANDRITZ AG abgegeben.

Zur besseren Einsicht in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage basiert der weitere Teil des Lageberichts auf dem nach IFRS erstellten Konzernabschluss.

LAGEBERICHT

    1. Strategische Risiken
    1. Operative Risiken
    1. Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
    1. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

LAGEBERICHT

A) WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Im Jahr 2024 wurden die globalen wirtschaftlichen Entwicklungen auf den wichtigsten Kontinenten der Welt weiterhin von der Geldpolitik der großen Zentralbanken beeinflusst, vor allem von ihrer Reaktion auf zuvor hohe und inzwischen rückläufige Inflationsraten, sowie von anhaltenden Kriegssituationen und geopolitischen Spannungen.

In Europa stieg das jährliche BIP für 2024 auf der Grundlage von saison- und kalenderbereinigten Quartalsdaten im Euroraum um 0,7% und in der EU um 0,9%, wie vom statistischen Amt der Europäischen Union, Eurostat, veröffentlicht.

Im Jahresdurchschnitt 2024 sank die Industrieproduktion im Vergleich zu 2023 im Euroraum um 1,7% und in der EU um 2,0%. Im Euroraum ging die Industrieproduktion von Investitionsgütern um 8,1% zurück.

Die jährliche Inflationsrate im Euroraum lag im Dezember 2024 bei 2,4%, verglichen mit 2,9% im Vorjahr, und die jährliche Inflationsrate in der EU lag im Dezember 2024 bei 2,7%, verglichen mit 3,4% im Vorjahr, wie aus den von Eurostat veröffentlichten Zahlen hervorgeht. Mit dem Ziel vor Augen, die Inflation auf ein mittelfristiges Niveau von 2,0% zu senken, hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Leitzins im vergangenen Jahr viermal gesenkt, zuletzt im Dezember 2024 um weitere 25 Basispunkte auf 3%, von einem Rekordhoch von 4,0% im Jahr 2023. Im Januar 2025 hat die EZB den Leitzins um weitere 25 Basispunkte auf 2,75% gesenkt.

Nach Angaben des U.S. Bureau of Economic Analysis (BEA) stieg das reale BIP in den Vereinigten Staaten im Jahr 2024 um 2,8% (vom Jahresniveau 2023 auf das Jahresniveau 2024), verglichen mit einem Anstieg von 2,9% im Jahr 2023, was auf einen Anstieg der Verbraucherausgaben, Investitionen, Staatsausgaben und Exporte zurückzuführen ist. Da sich die Inflation von ihren Höchstständen bereits abschwächt, hat die US-Notenbank (FED) ihren Leitzins schrittweise von 5,25%-5,50%, dem höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren - dreimal im Jahr 2024 auf 4,25%-4,50% im Dezember 2024 gesenkt (in diesem Schritt um 25 Basispunkte). Zuvor hatte sie den Leitzins seit März 2022 mehrfach angehoben und seit Juli letzten Jahres auf dem Höchststand gehalten, um hohe Inflationsraten zu bekämpfen und eine Rückkehr zum 2%-Ziel der Zentralbank zu erreichen. Nach Angaben des U.S. Bureau of Labor Statistics lag die Inflationsrate in den USA in den 12 Monaten bis Dezember 2024 bei +2,9%.

Chinas Wirtschaft wuchs im Jahr 2024 um +5% gegenüber dem Vorjahr und erreichte damit das Wachstumsziel der Regierung von rund 5%, sowie um +5,6% im vierten Quartal, was eine steigende Wachstumsrate im Vergleich zum dritten Quartal des Jahres 2024 (+4,6%) bedeutet.

Quellen: EC, ECB, Eurostat, FED, NBS China, Reuters, US BLS, US BEA

B) MARKTENTWICKLUNG

1. Pulp & Paper

Der Geschäftsbereich Pulp & Paper verzeichnete eine zufriedenstellende Projekt- und Investitionstätigkeit, die sich jedoch nach wie vor überwiegend auf die Modernisierung bestehender Zellstoff- und Papierfabriken konzentrierte. Nach einer längeren Phase der Verlangsamung der Aktivität erlebten Investitionen in größere neue Produktionskapazitäten für Zellstoffwerk gegen Ende des letzten Jahres eine gewisse Belebung, und erste Zellstoffprojekte wurden initiiert. Darüber hinaus haben sich die weltweiten Zellstoffpreise nach einer Konsolidierung in der ersten Jahreshälfte in der zweiten Jahreshälfte und bis ins Jahr 2025 hinein schon etwas erholt. Während sich die Investitionstätigkeit im Bereich der Power Boiler abgeschwächt hat, hat sich die Geschäftstätigkeit im Servicebereich weiter verbessert.

2. Metals

Angesichts der anhaltenden Herausforderungen in der Automobilindustrie verzeichnete der Bereich Metals Forming im Berichtszeitraum eine relativ zufriedenstellende Projekt- und Investitionstätigkeit, die durch die Nachfrage für Anwendungen ausserhalb der Automobilindustrie und der Nachfrage in China unterstützt wurde. Die Projektaktivität im Bereich Metals Processing (Anlagen für die Herstellung und Verarbeitung von Edelstahlbändern, Kohlenstoffstahlbändern und Aluminiumbändern) war im Jahr 2024 nach Steigerungen im Vorjahr aufgrund niedriger Stahlpreise und rückläufiger Industrieproduktion wieder rückläufig. In der zweiten Jahreshälfte war jedoch eine selektive Erholung der Projekttätigkeit zu verzeichnen.

3. Hydropower

Die weltweite Investitions- und Projekttätigkeit für elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 erneut einen Aufwärtstrend, der vor allem auf die kontinuierlich steigende Nachfrage nach (erneuerbarer) Energie und ein günstiges Energiepreisniveau, aber auch auf eine anhaltende Elektrifizierungs- und Dekarbonisierungsdynamik weltweit zurückzuführen ist. Während die westlichen Märkte wie Nordamerika und Europa weiterhin von Modernisierungsprojekten dominiert sind, tauchen in Schwellenländern wie Afrika, Asien und Lateinamerika wieder neue Greenfield-Projekte auf. Die steigende Nachfrage nach Energiespeichern und steigende Anforderungen an die Netzstabilität haben die Investitionstätigkeit in den Märkten für Pumpspeicherkraftwerke sowie Synchronkondensatoren weiter befördert.

4. Environment & Energy

Die weltweiten Märkte für Anlagen zur Fest-Flüssig-Trennung haben sich im Geschäftsjahr 2024 erneut positiv entwickelt. Eine zunehmende Projekt- und Investitionstätigkeit war im Bereich Separation (Abwasser, Lebensmittel, Aufbereitungsrückstände und chemische Anwendungen) zu verzeichnen. Die Nachfrage nach Futtermittel- und Biokraftstoffanlagen blieb auf einem soliden Niveau und war im Bereich Pumpen im Steigen begriffen. Die Nachfrage im Geschäftsbereich Clean Air Technologies, einschließlich Carbon Capture, stieg im Jahr 2024 erneut an, während sich die Vergabe zusätzlicher Projekte im Bereich von Anlagen für die Produktion von grünem Wasserstoff aufgrund eines immer noch etwas unsicheren regulatorischen Umfelds verzögerte.

C) GESCHÄFTSENTWICKLUNG

1. Änderungen in der Berichtsstruktur

Der Geschäftsbereich Hydro wurde zu Hydropower und Separation zu Environment & Energy umbenannt. Die Division Clean Air Technologies (bisher im Geschäftsbereich Pulp & Paper berichtet) und die Division Green Hydrogen (bisher im Geschäftsbereich Metals berichtet) werden im Geschäftsbereich Environment & Energy berichtet. Die Vergleichszahlen des Vorjahres sind ebenfalls in der neuen Berichtsstruktur ausgewiesen.

2. Auftragseingang

Der Auftragseingang der ANDRITZ-Gruppe entwickelte sich im Geschäftsjahr 2024 trotz der unverändert schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zufriedenstellend und lag mit 8.276,9 MEUR leicht unter dem Vorjahreswert (-3,2% versus 2023: 8.551,9 MEUR). In den Geschäftsbereichen Hydropower und Environment & Energy konnte der Auftragseingang gesteigert werden. Im Geschäftsbereich Pulp & Paper reduzierte sich der Auftragseingang, da weiterhin keine Großaufträge für neue Zellstoffanlagen von Kunden aus der Zellstoffund Papierindustrie getätigt wurden. Der Geschäftsbereich Metals verzeichnete aufgrund der weiterhin geringen Investmentaktivität insbesondere seitens Kunden im Automobilbereich einen starken Rückgang des Auftragseingangs.

Die Entwicklung der Geschäftsbereiche im Detail:

  • ß Pulp & Paper: Mit 2.779,8 MEUR erreichte der Auftragseingang ein solides Niveau und reduzierte sich um 8,4% verglichen mit dem Vorjahr (2023: 3.036,0 MEUR). Während sich der Auftragseingang im Bereich Service im Jahresvergleich leicht erhöhte, verzeichnete der Bereich Neuanlagen (Paper & Textile und Pulp & Power) einen signifikanten Rückgang aufgrund fehlender Großaufträge. Im letzten Quartal 2024 erholte sich der Auftragseingang im Bereich Neuanlagen und es wurden einige mittelgroße Aufträge verbucht.
  • ß Metals: Der Auftragseingang betrug im Berichtsjahr 1.707,2 MEUR und lag damit um 14,5% unter dem Rekordwert von 2023 mit 1.997,7 MEUR. Beide Bereiche, Metals Processing sowie Metals Forming (Schuler), waren mit geringer Investmentaktivität von Stahlproduzenten und Automobilherstellern konfrontiert.
  • ß Hydropower: Mit 2.170,5 MEUR erreichte der Auftragseingang nochmals ein sehr erfreuliches Niveau und erhöhte sich um 7,4% gegenüber dem Vorjahreswert (2023: 2.020,9 MEUR). Der Geschäftsbereich konnte einen Großauftrag für die Sanierung des Cahora Bassa-Wasserkraftwerks in Mosambik und einige mittelgroße Aufträge zur Lieferung elektromechanischer Ausrüstungen für neue Kraftwerke gewinnen.
  • ß Environment & Energy: Der Auftragseingang erreichte mit 1.619,4 MEUR wieder ein neues Höchstniveau (+8,2% versus 2023: 1.497,3 MEUR), obwohl der Bereich in der Vergleichsperiode einen großen Auftrag für eine Anlage zur Produktion von grünem Wasserstoff enthielt. Der Anstieg im Berichtsjahr ist im Wesentlichen auf den Bereich Separation und den Bereich Clean Air Technologies zurückzuführen, dem es gelang, den bisher größten Retrofit-Auftrag für einen Kunden in Deutschland zu verbuchen.

A N D R I T Z - F i n a n z b e r i c h t 2 0 2 4 L a g e b e r i c h t

Einheit 2024 2023 +/-
Pulp & Paper MEUR 2.779,8 3.036,0 -8,4%
Metals MEUR 1.707,2 1.997,7 -14,5%
Hydropower MEUR 2.170,5 2.020,9 +7,4%
Environment & Energy MEUR 1.619,4 1.497,3 +8,2%
MEUR 8.276,9 8.551,9 -3,2%

Auftragseingang nach Geschäftsbereichen UMSATZ 2024 (2023) in %

UMSATZ Auftragseingang nach Regionen 2024 (2023) in %

A Europa 31 (35)
B Nordamerika 24 (21)
C Asien (ohne China) 14 (19)
ChinaD 12 (11)
E Südamerika 10 (10)
F Afrika, Australien 9 (4)

3. Umsatz

Der Umsatz der ANDRITZ-Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2024 8.313,7 MEUR und lag damit aufgrund des reduzierten Auftragseingangs im Vorjahr erwartungsgemäß unter dem hohen Vorjahreswert (-4,0% versus 2023: 8.660,0 MEUR).

Der Geschäftsbereich Environment & Energy (+14,7%) konnte den Umsatz im Jahresvergleich deutlich steigern, getrieben durch die planmäßige Abarbeitung des hohen Auftragsstandes, der sich in diesem Geschäftsbereich in den vergangenen Berichtsperioden aufgebaut hat. Während die Geschäftsbereiche Hydropower (+1,1%) und Metals (-1,5%) eine stabile Entwicklung zeigten, reduzierte sich der Umsatz im Geschäftsbereich Pulp & Paper (-13,2%) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, was auf den anhaltend schwachen Markt in der Zellstoff- und Papierindustrie zurückzuführen ist.

Die Umsatzentwicklung der Geschäftsbereiche im Überblick:

Einheit 2024 2023 +/-
Pulp & Paper MEUR 3.461,1 3.987,4 -13,2%
Metals MEUR 1.811,2 1.839,6 -1,5%
Hydropower MEUR 1.537,9 1.521,7 +1,1%
Environment & Energy MEUR 1.503,5 1.311,3 +14,7%
MEUR 8.313,7 8.660,0 -4,0%

UMSATZ Umsatz nach Regionen 2024 (2023) in %

A Europa (28)31
B Nordamerika (24)25
C Asien (ohne China) (17)17
D Südamerika (14)12
ChinaE (13)11
F Afrika, Australien (4)4

Der Anteil des Serviceumsatzes am Umsatz der Gruppe und der Geschäftsbereiche in % im Überblick:

Einheit 2024 2023
ANDRITZ-Gruppe % 41 38
Pulp & Paper % 51 42
Metals % 27 25
Hydropower % 37 39
Environment & Energy % 40 44

Der Anteil des Servicegeschäfts am Gesamtumsatz der ANDRITZ-Gruppe ist angestiegen, da im Jahresvergleich höhere Umsätze im Bereich Service erzielt wurden, aber auch weil im Jahresvergleich der Umsatz im Bereich Neuanlagen gesunken ist.

4. Auftragsstand

Der Auftragsstand der ANDRITZ-Gruppe per 31. Dezember 2024 betrug 9.749,9 MEUR (-1,2% versus 31. Dezember 2023: 9.872,6 MEUR). Während sich der Auftragsstand in den Geschäftsbereichen Hydropower und Environment & Energy erhöhte, reduzierte sich der Auftragsstand in den Geschäftsbereichen Pulp & Paper und Metals im Zuge der planmäßigen Abarbeitung der im Auftragsstand befindlichen Großaufträge.

AUFTRAGSS

Auftragsstand nach Regionen per 31. Dez. 2024 (31. Dez. 2023) in %

B Asien (ohne China) (26)24
C Nordamerika (22)22
ChinaD (10)11
E Südamerika (10)7
F Afrika, Australien (4)9

5. Ertragslage

a) Operatives Ergebnis und Rentabilität

Das operative Ergebnis (EBITA) reduzierte sich im Gleichschritt mit dem Umsatz und lag mit 713,0 MEUR unter dem hohen Vorjahreswert (-3,9% versus 2023: 741,9 MEUR). Die Geschäftsbereiche Hydropower und Environment & Energy verzeichneten eine zum Teil deutliche Steigerung des operativen Ergebnisses, während die Geschäftsbereiche Pulp & Paper und Metals eine zum Teil deutliche Reduktion zeigten. Die Rentabilität (EBITA-Marge) war mit 8,6% unverändert gegenüber dem Vorjahr (2023: 8,6%).

Das vergleichbare EBITA der Gruppe (ohne Berücksichtigung von Einmalaufwand für Restrukturierungsmaßnahmen) betrug 742,8 MEUR und lag damit leicht unter dem vergleichbaren EBITA des Vorjahres (2023: 757,1 MEUR). Die vergleichbare EBITA-Marge stieg auf 8,9% und erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahr (2023: 8,7%).

Die Rentabilitätsentwicklung nach Geschäftsbereichen:

  • ß Pulp & Paper: Die EBITA-Marge erhöhte sich auf 10,8% (2023: 10,3%). Die im Jahresvergleich etwas höhere Rentabilität ist im Wesentlichen auf den veränderten Auftragsmix (höherer Serviceanteil) sowie das Auslaufen der Abarbeitung von etwas margenschwächeren Großaufträgen zurückzuführen. Die vergleichbare EBITA-Marge lag bei 11,0% (2023: 10,5%).
  • ß Metals: Die EBITA-Marge im Geschäftsbereich reduzierte sich auf 4,0% (2023: 5,0%). Der Anstieg der Rentabilität im Bereich Metals Processing konnte den Rückgang im Bereich Metals Forming (Schuler), welcher unter anderem auf Vorsorgen für Kapazitätsanpassungen zurückzuführen ist, nicht vollständig kompensieren. Die vergleichbare EBITA-Marge betrug 5,5% (2023: 5,1%).
  • ß Hydropower: Die Rentabilität im Geschäftsbereich erhöhte sich auf 6,3% (2023: 5,8%), was auf die kontinuierliche Abarbeitung von Altprojekten aus dem Auftragsstand sowie die positive Rentabilitätsentwicklung des Servicebereichs zurückzuführen ist. Die vergleichbare EBITA-Marge betrug 6,1% (2023: 6,2%).
  • ß Environment & Energy: Die EBITA-Marge im Geschäftsbereich erreichte mit 11,3% erneut ein sehr erfreuliches Niveau und lag leicht unter dem hohen Vorjahreswert (2023: 11,4%). Die vergleichbare EBITA-Marge betrug 11,1% (2023: 11,4%).

b) Aufwandsstrukur

Der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2024 betrug 4.244,6 MEUR und lag damit deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (2023: 4.718,3 MEUR). In Folge des Umsatzrückgangs und des niedrigeren Anteils von Capital Aufträgen reduzierte sich die Materialquote (Anteil des Materialaufwands am Umsatz) auf 51,1% (2023: 54,5%).

Der Personalaufwand lag aufgrund des Personalanstiegs aber auch aufgrund der in Folge der allgemeinen Inflation auch relativ hohen tariflichen Gehaltssteigerungen in einigen Ländern mit 2.300,8 MEUR deutlich über dem Niveau des Vorjahres (2023: 2.165,8 MEUR), die Personalquote (Anteil des Personalaufwands am Umsatz) erhöhte sich auf 27,7% (2023: 25,0%).

Die sonstigen Aufwendungen betrugen im Berichtszeitraum 1.051,3 MEUR (2023: 1.024,6 MEUR) und umfassen vor allem Aufwendungen für Transportleistungen, Vertrieb, Verwaltungs- und Beratungsaufwendungen, Reiseaufwendungen sowie für Reparaturen und Instandhaltungen.

Die Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr 2024 226,0 MEUR (2023: 225,0 MEUR). Es entfielen 56,0 MEUR (2023: 54,8 MEUR) auf Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und 167,7 MEUR (2023: 161,9 MEUR) auf Abschreibungen von Sachanlagen. Im Geschäftsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von 2,3 MEUR erfasst (2023: 8,3 MEUR), welche im Wesentlichen Gebäude und Maschinen betroffen haben.

Weder 2024 noch 2023 wurden Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte erfasst.

c) Finanzergebnis und Steuern

Das Finanzergebnis betrug im Geschäftsjahr -15,4 MEUR (2023: 3,0 MEUR).

Das Netto-Zinsergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahreswert aufgrund des Rückgangs des Zinsniveaus sowie geringerer Bruttoliquidität reduziert (1.434,4 MEUR versus 2023: 1.787,2 MEUR). Die niedrigere Bruttoliquidität ist auf einen Anstieg des Nettoumlaufvermögens im Rahmen der planmäßigen Abwicklung von Großaufträgen und auf die Rückzahlung von Darlehen im Laufe des Geschäftsjahres zurückzuführen.

Der signifikante Rückgang des sonstigen Finanzergebnisses im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf einen Sondereffekt im Zusammenhang mit der Entkonsolidierung einer Gesellschaft zurückzuführen. Das sonstige Finanzergebnis enthält 2024 einen Sondereffekt aus der Abschreibung eines Darlehens gegenüber dieser Gesellschaft und das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen enthält einen Sondereffekt aus der Bewertung der verbleibenden Anteile zum beizulegenden Zeitwert.

Die Steuerquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 26,7% auf 23,2% reduziert. Vor allem die Aktivierung von Verlustvorträgen durch positive Effekte im Rahmen von Verschmelzungen, aktives Management von Steuergruppen und die konsequente Nutzung von Forschungs- und Investitionsbegünstigungen haben zur Reduzierung der Steuerquote beigetragen.

d) Ergebnis und Dividende je Aktie

Das Ergebnis je Aktie reduzierte sich auf 5,02 EUR (2023: 5,15 EUR). Im Rahmen der Hauptversammlung am 27. März 2025 wird der Vorstand für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von 2,60 EUR je Aktie vorschlagen (2023: 2,50 EUR). Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 51,8% (2023: 48,5%).

Dividende für 2024: Vorschlag an die Hauptversammlung.

0,00

1,00

2,00

3,00

4,00

5,00

e) Wertschöpfung

Die Nettowertschöpfung erhöhte sich im Geschäftsjahr um 3,3% auf 2.948 MEUR (2023: 2.854 MEUR). Hinsichtlich der Verteilung der Wertschöpfung auf die wesentlichen Stakeholder entfielen 1.316 MEUR (2023: 1.239 MEUR) auf die Beschäftigten. Basierend auf dem Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2024 erhöhte sich der Anteil, der auf die Aktionäre entfällt, nach Steuern auf 184 MEUR (2023: 180 MEUR). Der Staat und die sozialen Sicherungssysteme partizipieren an der Wertschöpfung über Steuern und Sozialabgaben mit 1.205 MEUR (2023: 1.179 MEUR). Der im Konzern verbleibende Wertschöpfungsanteil betrug 243 MEUR (2023: 256 MEUR).

6. Vermögens- und Finanzlage

a) Vermögens- und Kapitalstruktur

Die Bilanzsumme betrug 8.163,0 MEUR (31. Dezember 2023: 8.497,3 MEUR), die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 27,9% (31. Dezember 2023: 25,4%).

Aktiva

A B C
A Langfristige Vermögenswerte: 33% 2.674,3 MEUR
B Sonstige kurzfristige Vermögenswerte: 48% 3.937,3 MEUR
C Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte: 19% 1.551,4 MEUR
Passiva
A
B
C
D
A Summe Eigenkapital inkl. nicht beherrschende Anteile: 28% 2.280,0 MEUR
B Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen sowie Leasingverbindlichkeiten: 9% 738,2 MEUR
C Sonstige langfristige Schulden: 8% 670,3 MEUR

Sonstige kurzfristige Schulden: 55%D 4.474,5 MEUR

Auf der Aktivseite waren per 31. Dezember 2024 Sachanlagen (1.270,7 MEUR), Geschäfts- oder Firmenwerte (860,4 MEUR), aktive latente Steuern (211,6 MEUR) und immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte (139,9 MEUR) die bedeutendsten Posten im Bereich des langfristigen Vermögens (2.674,3 MEUR). Zu den wichtigsten Posten des sonstigen kurzfristigen Vermögens (3.937,3 MEUR) zählen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte (2.268,1 MEUR) sowie Vorräte (1.162,4 MEUR).

Passivseitig inkludieren die sonstigen kurzfristigen Schulden (4.474,5 MEUR) vor allem Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung (1.321,6 MEUR), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (954,8 MEUR) sowie Rückstellungen (396,1 MEUR). In den kurzfristigen sonstigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten (1.145,4 MEUR) sind Abgrenzungen und ausstehende auftragsbezogene Kosten (617,8 MEUR) sowie Urlaubsverpflichtungen und sonstige Personalverbindlichkeiten (356,2 MEUR) die bedeutendsten Posten. Die sonstigen langfristigen Schulden (670,3 MEUR) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer (341,2 MEUR), sonstige Rückstellungen (202,8 MEUR) und passive latente Steuern (87,1 MEUR).

b) Eigene Aktien

Zum 31. Dezember 2024 hielt die Gesellschaft 6.443.716 eigene Aktien bzw. 6,2% des Grundkapitals – im Wesentlichen zur Bedienung von Aktienoptionsprogrammen und der Ausgabe von Aktien an Beschäftigte – mit einem Marktwert von 315,6 MEUR.

Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel F) 34. Eigenkapital.

c) Brutto- und Nettoliquidität

Die Bruttoliquidität reduzierte sich auf 1.434,4 MEUR (per ultimo 2023: 1.787,2 MEUR), die Nettoliquidität betrug 904,9 MEUR (per ultimo 2023: 920,5 MEUR).

Per Jahresende 2024 war die Liquiditätsposition der ANDRITZ-Gruppe mit Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 1.164,6 MEUR, Termineinlagen in Höhe von 127,7 MEUR und sonstigen kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 142,1 MEUR weiterhin sehr stark. Die Finanzverbindlichkeiten der ANDRITZ-Gruppe setzten sich aus Schuldscheindarlehen in Höhe von 428,8 MEUR, einem OeKB-Bankdarlehen in Höhe von 68,0 MEUR und sonstigen Bankverbindlichkeiten in Höhe von 32,7 MEUR, hauptsächlich in regulierten Ländern wie China und Indien, zusammen. 2024 hat ANDRITZ Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von 300,0 MEUR planmäßig getilgt (2023: 165,5 MEUR getilgt).

d) Kredit- und Avallinien

Zusätzlich zu den hohen liquiden Mitteln standen der ANDRITZ-Gruppe per Jahresende 2024 folgende Kredit- und Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen, Gewährleistungen etc. zur Verfügung:

  • ß Kreditlinien: 650 MEUR, davon 2 MEUR ausgenutzt
  • ß Avallinien: 6.886 MEUR, davon 3.160 MEUR ausgenutzt

7. Investitionen

Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte betrugen im Geschäftsjahr 2024 237,5 MEUR und lagen damit über dem Niveau des Vorjahres (2023: 226,2 MEUR). Die Investitionen verteilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche:

Die Investitionsschwerpunkte betrafen – wie in den Vorjahren – insbesondere Modernisierungen von Fertigungsstätten sowie vereinzelte Erweiterungsinvestitionen zur Unterstützung des Wachstums im Wesentlichen in Europa und China.

8. Cashflow

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 636,5 MEUR und lag damit deutlich über dem Vorjahreswert (2023: 375,0 MEUR). Der Anstieg ist unter anderem auf die Veränderung des Nettoumlaufvermögens (-114,7 MEUR 2024 gegenüber -315,4 MEUR 2023) zurückzuführen.

Nach Abzug von Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 237,5 MEUR (2023: 226,2 MEUR) betrug der Free Cashflow 399,0 MEUR (2023: 148,8 MEUR).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -207,5 MEUR (2023: 266,9 MEUR). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus den höheren Auszahlungen für den Kauf von lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten sowie den geringeren Einzahlungen aus dem Verkauf von lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -753,3 MEUR (2023: -410,6 MEUR). Die Veränderung ist vor allem bedingt durch höhere Rückzahlungen von Schuldscheindarlehen (-300,0 MEUR 2024 gegenüber -165,5 MEUR 2023) sowie eine höhere Dividendenzahlung (2024 mit -248,5 MEUR gegenüber 2023 mit -208,3 MEUR). Im Geschäftsjahr 2024 wurden eigene Aktien in Höhe von 116,7 MEUR zurückgekauft (2023: 0 MEUR) und es wurden Zahlungen in Höhe von 14,9 MEUR an frühere Eigentümer aufgrund bedingter Kaufpreise getätigt (2023: 0 MEUR)

9. Akquisitionen

Die ANDRITZ-Gruppe hat im Mai 2024 die in Finnland ansässige Procemex Oy und ihre Tochtergesellschaften in Deutschland, Japan und den USA erworben. Procemex ist ein weltweit führender Anbieter von integrierten Bahnbeobachtungs- und -inspektionslösungen für die Zellstoff- und Papierindustrie. Die Akquisition stärkt das Automatisierungs- und Digitalisierungsportfolio von ANDRITZ und erweitert das Produktangebot im Geschäftsbereich Pulp & Paper.

ANDRITZ hat im Oktober 2023 einen Vertrag mit der Flowserve Corporation mit Sitz in Texas, USA, zur Übernahme des Geschäfts der NAF AB unterzeichnet. Das Closing der Akquisition fand im Mai 2024 statt. NAF AB, mit Sitz in Linköping, Schweden ist ein führender Anbieter mit langjähriger Erfahrung in der Bereitstellung von Prozessregelventilen für die Zellstoff- und Papierindustrie sowie andere verwandte Industrien. Durch diese Akquisition wird das Produkt- und Dienstleistungsportfolio von ANDRITZ im Bereich der Prozesssteuerung erweitert und gestärkt.

ANDRITZ hat im September 2024 die PulpEye AB mit Sitz in Örnsköldsvik, Schweden, erworben. PulpEye ist ein Technologieunternehmen, das sich auf Onlineanwendungen und -dienstleistungen für die globale Zellstoff- und Papierindustrie konzentriert. Seit 2002 tragen die Produkte von PulpEye zur Stabilisierung und zur Qualitätsverbesserung sowei zur Erhöhung der Prozesseffizienz und zur Reduzierung des Energieverbrauchs in der Zellstoffproduktion bei. Die Akquisition umfasst auch Pulpeye Canada Inc. mit Sitz in Ottawa, Kanada.

ANDRITZ hat im Oktober 2024 die Wuhan Arrows Creation Co., Ltd mit Sitz in Wuhan, China, erworben. Die Gesellschaft bietet ein umfassendes Dienstleistungsportfolio an, das von der Konstruktion und Herstellung verschiedener Kaltwalz-Siliziumbandöfen und Glühöfen, bis hin zur Konstruktion der wichtigsten Prozesseinrichtungen wie z.B. Öfen zur Trocknung von Isolationsbeschichtungen reicht.

ANDRITZ hat im Dezember 2024 die ATN Engineering B.V., mit Sitz in Stadskanaal, Niederlande, erworben. Die Gesellschaft ist auf fortschrittliche Recyclingtechnologien spezialisiert. Diese strategische Übernahme stärkt die Position von ANDRITZ als globaler Marktführer im Bereich Recyclinglösungen, indem sie die hochmodernen Entgasungs- und Entölungssysteme von ATN in ihr Portfolio aufnimmt.

Im Dezember 2024 hat ANDRITZ einen Vertrag zur Übernahme der INTEA d.d. mit Sitz in Zagreb, Kroatien, unterzeichnet. INTEA d.d. ist auf Lösungen für die Automatisierung und das Energiemanagement von Industrie- und Energieanlagen spezialisiert.

D) RISIKOMANAGEMENT

Die ANDRITZ-Gruppe ist ein global agierendes Unternehmen, das eine Vielzahl verschiedenster industrieller Märkte und Kunden beliefert. Als solches ist die Gruppe einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind.

Zu den wesentlichen übergeordneten Risiken gem. § 243 Abs. 1 UGB gehören:

  • ß Strategische Risiken
  • ß Operative Risiken
  • ß Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten

Das von der ANDRITZ-Gruppe schon seit vielen Jahren durchgeführte aktive Risikomanagement dient sowohl der langfristigen Sicherung des Unternehmensbestands als auch der Wertsteigerung und stellt somit einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die gesamte Gruppe dar. Im Sinne einer wertorientierten Unternehmensführung ist das Risikomanagement ein integrierter Bestandteil der Geschäftsprozesse und erstreckt sich über sämtliche strategische und operative Ebenen.

Ein integraler Bestandteil der Risikoüberwachung und -steuerung ist der Planungs- und Controlling-Prozess innerhalb der gesamten ANDRITZ-Gruppe. Kontinuierliches Controlling und regelmäßiges Reporting sollen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass größere Risiken früh erkannt und, wenn notwendig, Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Dennoch gibt es keine Garantie dafür, dass mit den im Einsatz befindlichen Überwachungs- und Risikokontrollsystemen alle Risiken rechtzeitig erkannt werden.

ANDRITZ verpflichtet sich zur transparenten Darstellung von klimarelevanten Chancen, aber auch von Risiken. Die Identifizierung und Analyse klimabezogener Risiken ist Teil des Gesamtrisikomanagementansatzes.

Mehr Informationen im konsolidierten nicht-finanziellen Bericht Kapitel GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die nachfolgend beschriebenen Risiken der ANDRITZ-Gruppe werden laufend überwacht. ANDRITZ ist bereit, darauf zu reagieren und entgegenzusteuern.

1. Strategische Risiken

a) Politische Risiken

Der Konzern ist unter anderem in Ländern tätig, die als politisch riskant oder sehr riskant einzustufen sind. Unterbrechungen von Aufträgen könnten die Folge terroristischer oder kriegerischer Aktivitäten oder politischer Veränderungen sein. Die politischen Entwicklungen werden für alle Länder bzw. Regionen, in denen der Konzern tätig ist, kontinuierlich beobachtet und wesentliche politische Risiken werden vor dem Eintritt in neue Länder überprüft. Änderungen in der Gesetzgebung in einzelnen Ländern könnten zu geänderten Produktions-bedingungen und zu einem geänderten Investitionsverhalten führen. Das Risiko für Lieferungen in als politisch durchschnittlich bis sehr riskant eingestufte Länder wird üblicherweise versichert.

Nicht immer sind jedoch die Voraussetzungen für eine vollständige Absicherung gegeben. Die diesbezüglichen Maßnahmen und Vorgehensweisen sind in der konzernweit gültigen Credit Risk-Policy geregelt.

b) Regulatorische Risiken

Regulatorische Risiken beinhalten sowohl steuerliche Risiken als auch Compliance-Risiken.

Die ANDRITZ-Gesellschaften sind in den jeweiligen Ländern den lokalen Steuergesetzen unterworfen und müssen sowohl Ertragsteuern, Einfuhrzölle, als auch andere Steuern bezahlen. Eine Änderung von Gesetzen oder sonstigen Bestimmungen – darunter fallen auch Regelungen zu Importzöllen etc. – sowie unterschiedliche Auslegungen der jeweils geltenden Bestimmungen können zu nachträglichen Steuer- und Zollbelastungen führen. Dementsprechend können die Steuern und Zölle etwaigen positiven oder negativen Schwankungen ausgesetzt sein.

In Österreich und in anderen Ländern, in denen die ANDRITZ-Gruppe tätig ist, sind eine Reihe von rechtlichen Bestimmungen, inklusive kartellrechtlicher Bestimmungen und Antikorruptionsgesetze, oder Compliance Regeln in der Lieferkette einzuhalten. Die Gruppe hat ein Compliance-Komitee zur Überwachung der Einhaltung dieser Regeln eingerichtet sowie eine Reihe interner Richtlinien festgelegt, darunter geltende Richtlinien zur Verhinderung von Insider-Trading, von Verstößen gegen Kartell- und Antikorruptionsgesetze, zum Schutz von personenbezogenen Daten sowie einen Kodex über Geschäftsverhalten und Geschäftsethik und einen Verhaltenskodex für Lieferanten. Zwar ist die Gruppe bestrebt, die Einhaltung dieser Richtlinien durch eine Vielzahl von Maßnahmen sicherzustellen, jedoch gibt es keine Garantie, dass aufgrund individuellen Fehlverhaltens Verstöße begangen werden. Derartige Verstöße könnten die Finanzlage und den Ruf der Gruppe schädigen sowie auch zu Stornierungen von bestehenden Aufträgen führen.

c) Wettbewerbsposition

Die ANDRITZ-Gruppe agiert in sehr wettbewerbsintensiven Märkten, in denen einige wenige große Anbieter um einige wenige Großaufträge bieten. Darüber hinaus gibt es lokal eine Vielzahl kleiner konkurrierenden Unternehmen, die über eine vergleichsweise niedrige Kostenbasis verfügen. Einen Großkunden zu verlieren, stellt ein zusätzliches Risiko dar. Diese Wettbewerbssituation oder eine mögliche Änderung der Wettbewerbsstruktur können sich negativ auf den Auftragseingang sowie die Umsatzmargen der Gruppe auswirken.

Die Gruppe steuert diesem Risiko durch kontinuierliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Produktinnovationen sowie durch laufende Kostenoptimierungen entgegen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass die Gruppe ihre derzeitige Marktposition auch in Zukunft halten kann.

Da die Wettbewerbsposition der Gruppe auch auf proprietären Technologien beruht, können die durch das digitale Zeitalter begünstigte Zunahme von Produktpiraterie, Cyberattacken und Industriespionage sowie der damit einhergehende Diebstahl von geistigem Eigentum ebenfalls negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition der Gruppe haben. Die Gruppe schützt, wo immer möglich, ihr geistiges Eigentum, allerdings gibt es keine Garantie, dass dies immer ausreichend gelingt.

Mit zunehmender Aufmerksamkeit auf umweltfreundliche Produkte könnten jene Produkte von Unternehmen, die eine geringe Priorität auf Umweltfreundlichkeit setzen, von Kunden nachhaltig gegenüber ökologischen Produkten substituiert werden. Das Versäumnis, nachhaltige Praktiken einzuführen oder umweltfreundliche Alternativen anzubieten, könnte zu Reputationsschäden und einer geringeren Attraktivität in Märkten führen, in denen Nachhaltigkeit ein zentrales Anliegen ist. Die ANDRITZ-Gruppe wirkt diesem Risiko entgegen, indem es nachhaltige Forschungs- und Innovationsprojekte fördert, nachhaltige Technologien erwirbt und dadurch neue nachhaltige Produkte schafft und bereits vorhandene Produkte an neue Vorgaben anpasst.

d) Kundenkonzentration

In vielen Abnehmerindustrien der ANDRITZ-Gruppe ist ein Trend zu Unternehmenszusammenschlüssen erkennbar. Dies trifft insbesondere auf die Zellstoff- und Papierindustrie sowie die Stahlindustrie zu. Solche Zusammenschlüsse könnten dazu führen, dass die Gruppe in Zukunft einer kleineren Anzahl von Kunden mit größerer Kaufkraft gegenübersteht. Die Abhängigkeit von einzelnen Schlüsselkunden könnte steigen, was auch direkte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe haben könnte.

e) Volatilität des Auftragseingangs

Einige Kundengruppen und Industrien, die ANDRITZ beliefert, sind direkt von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung abhängig und unterliegen damit häufig Nachfrageschwankungen hinsichtlich ihrer Produkte. Dies trifft vor allem auf die Geschäftsbereiche Pulp & Paper sowie Metals zu; es können jedoch alle Geschäftsbereiche davon betroffen sein.

Das Preisniveau für die von ANDRITZ für diese Branchen gelieferten Anlagen und Produkte steht teilweise in direktem Zusammenhang mit dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage der Endprodukte, die mit den von ANDRITZ gelieferten Anlagen und Produkten hergestellt werden. Mögliche Preisschwankungen können daher einen direkten Einfluss auf die Investitionsentscheidungen von Kunden und in weiterer Folge auf den Auftragseingang der Gruppe haben. Dies könnte daher zu einer Volatilität in der Entwicklung des Auftragseingangs führen.

Der künftige Erfolg der Gruppe hängt unter anderem davon ab, ob neue Aufträge in ausreichendem Umfang erhalten werden können. Es ist teilweise schwierig vorherzusagen, wann genau ein Auftrag, für den die Gruppe ein Angebot gelegt hat, vergeben wird. Die Vergabe von Aufträgen kann von Ereignissen beeinflusst werden, die nicht im Einflussbereich der Gruppe liegen, wie beispielsweise allgemeine wirtschaftliche Bedingungen, behördliche Genehmigungen sowie das Zinsniveau und der Erhalt von Projektfinanzierungen.

Zusätzlich können sich auch Naturkatastrophen, Pandemien oder Epidemien sowie geopolitische Spannungen (kriegerische Auseinandersetzungen, Handelskonflikte) auf die Entwicklung des Auftragseingangs, der Liquidität und die finanzielle Struktur des Konzerns negativ auswirken.

Neben den oben angeführten aktuellen Risiken existieren zahlreiche Risiken, deren Eintritt die konjunkturelle Entwicklung negativ beeinflussen könnte. Dazu gehören unter anderem eskalierende Handelskonflikte zwischen wirtschaftlich bedeutenden Staaten sowie zunehmende politische Instabilitäten. Die hohe Staatsverschuldung vieler Länder stellt mittel- bis langfristig ebenfalls ein Risiko dar.

f) Akquisition und Integration von komplementären Geschäftsfeldern

Eines der wesentlichen strategischen Ziele der ANDRITZ-Gruppe besteht darin, durch organisches Wachstum und komplementäre Akquisitionen in allen Geschäftsbereichen zum Komplettanbieter zu werden. In Umsetzung dieser Strategie akquirierte die Gruppe seit 1990 eine Vielzahl von weltweit tätigen Unternehmen und gliederte diese in den Konzern ein.

Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Gruppe auch künftig in der Lage sein wird, geeignete Akquisitionsziele zu identifizieren und zu erwerben, dass überhaupt geeignete Unternehmen zur Verfügung stehen und ausreichend Finanzmittel für große Akquisitionen aufgebracht werden können. ANDRITZ war bei der Integration neuer Unternehmen bisher weitestgehend erfolgreich. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die angestrebten Ziele und Synergien bei allen zukünftigen Akquisitionen (wie auch bei derzeit laufenden Integrationen der zuletzt akquirierten Unternehmen) vollständig erreicht werden, oder dass die Gruppe sich nicht neuen Risiken oder Altlastrisiken konfrontiert sieht, die nicht identifiziert oder nicht exakt evaluiert wurden.

Abhängig von der Marktposition in einzelnen Ländern oder Regionen sowie der Größe der beabsichtigten Akquisitionen unterliegen Transaktionen wettbewerbsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dadurch könnte es bei Akquisitionen bzw. Verschmelzungen zu Verzögerungen oder vereinzelt auch zu Untersagungen von Übernahmen kommen. Im Sinne der Risikominimierung prüft ANDRITZ diese Risiken bereits intensiv im Vorfeld mit nationalen und internationalen juristischen und betriebswirtschaftlichen Experten.

g) Personal

Die ANDRITZ-Gruppe möchte für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber sein und diese langfristig an das Unternehmen binden. Hohe Qualitätsstandards im Auswahlverfahren gewährleisten, dass die am besten geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für die jeweiligen vakanten Positionen eingestellt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits nach kurzer Zeit das Unternehmen wieder verlassen. Das kann nicht nur zu hohen Kosten, sondern auch zu Qualitätsproblemen oder zu einer Beeinträchtigung der Kunden- und Serviceorientierung führen. ANDRITZ versucht, die Fluktuation durch Weiterbildungs- und internationale Karrieremöglichkeiten, eine leistungsorientierte Entlohnung und gezielte Employer-Branding-Aktivitäten zu minimieren.

h) Digitalisierung

Basierend auf umfassender und langjähriger Erfahrung als Lieferant von Technologien und Anlagen für verschiedenste Industriezweige bietet ANDRITZ ein breites Produktportfolio an intelligenten, digitalen Lösungen an, die sich an Industriestandards orientieren. Diese unterstützen die Kunden maßgeblich bei der Erreichung ihrer Produktions-, Nachhaltigkeits- und Unternehmensziele.

Die innovativen und weltweit in vielen Referenzanlagen erprobten Digitalisierungslösungen von ANDRITZ werden unter der Technologiemarke Metris-ANDRITZ Digital Solutions gebündelt und sollen die Kunden im Bereich der Anlagen- und Prozessoptimierung sowie bei einem umfassenden Anlagenmanagement unterstützen.

Metris-Technologien entsprechen stets dem neuesten Stand der Technik, werden laufend weiterentwickelt und können auf individuelle Kundenbedürfnisse zugeschnitten werden. ANDRITZ sieht in der Digitalisierung ein wesentliches Wachstumsfeld für die Zukunft und wird daher weiterhin stark auf die Entwicklung digitaler Produkte und Lösungen fokussiert sein. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf Cybersicherheit, der Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) sowie auf den neuesten am Markt verfügbaren Technologien.

Die rasanten Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung stellen jedoch auch ein Risiko dar, falls es ANDRITZ nicht gelingen sollte, die am Markt nachgefragten Produkte und Lösungen in der gebotenen Geschwindigkeit zu entwickeln und anzubieten. Darüber hinaus kann die Erhöhung des Digitalisierungsgrads zu einem größeren Risiko von Cyberangriffen auf ANDRITZ und auf Kunden führen. Um dieses Risiko zu minimieren, wendet ANDRITZ die Cybersicherheit-Standards IEC 62443-2-4 und IEC 62443-4-1 konsequent an. Die Einhaltung dieser Cybersicherheit-Standards wurde vom TÜV auditiert und zertifiziert.

i) Planungsrisiken

Das Risiko einer Inkonsistenz zwischen strategischen Zielen, Unternehmensstrategie, verfügbaren Ressourcen und der Marktsituation kann zu betrieblichen Herausforderungen und erhöhten Kosten führen. Wenn strategische Ziele nicht mit der praktizierten Unternehmensstrategie übereinstimmen oder die verfügbaren Ressourcen nicht berücksichtigt werden, kann dies zu unnötigem Planungs- und Bewertungsaufwand führen. Diese Fehlausrichtung kann aufgrund von Ineffizienzen zu höheren Kosten führen, da die Organisation möglicherweise Ressourcen in die Verfolgung von Zielen investiert, die angesichts der Marktbedingungen nicht realisierbar oder realistisch sind. Eine unzureichende Synchronisierung zwischen strategischen Elementen kann auch die Fähigkeit von ANDRITZ beeinträchtigen, sich an Marktveränderungen anzupassen, was möglicherweise Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit hat. Es ist für die ANDRITZ-Gruppe von entscheidender Bedeutung, die Kohärenz zwischen ihren strategischen Zielen, der Unternehmensstrategie, den verfügbaren Ressourcen und der vorherrschenden Marktdynamik sicherzustellen, um solche Risiken zu mindern und die allgemeine betriebliche Effektivität zu verbessern.

2. Operative Risiken

a) Einkauf

Die Lieferanten der ANDRITZ-Gruppe werden regelmäßig überprüft, um Gefährdungspotenziale (hinsichtlich Lieferfähigkeit, Qualitätsmanagement, finanzieller Situation etc.) und Risiken frühzeitig zu erkennen und transparent zu machen.

Teil der Risikobetrachtung des Supply Chain Managements sind auch Cyberangriffe auf Lieferkettennetzwerke, Beschaffungssysteme und sensible Daten sowie Compliance-Anforderungen für Beschaffungsaktivitäten. Diese Aspekte beeinflussen die Beschaffungsentscheidungen der gesamten ANDRITZ-Gruppe.

Geopolitische Spannungen sowie die Verhängung von Sanktionen gegen bestimmte Länder oder Einheiten, die in Konflikte verwickelt sind, beeinflussen mittel- und langfristig die Ausgestaltung von Supply Chain-Netzwerken. Die Divisionen werden daher laufend über aktuelle und mögliche zukünftige internationale Konflikte, Sanktionen oder Handelsvorschriften informiert. Dadurch bleibt die ANDRITZ-Gruppe vollumfänglich handlungsfähig und kann die Einhaltung rechtlicher und gesellschaftlicher Vorgaben sicherstellen.

Globale und regionale Krisen, politische bzw. wirtschaftliche Konflikte oder Naturkatastrophen können dazu führen, dass Lieferanten nicht in der Lage sind, von ANDRITZ bestellte Produkte rechtzeitig zu fertigen und zu liefern, was wiederum zur Folge haben könnte, dass ANDRITZ den Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nicht zeitgerecht nachkommen kann.

Der Krieg in der Ukraine und die daraus resultierenden Sanktionen gegenüber Russland führten zu einem deutlichen Preisanstieg bzw. hoher Preisvolatilität bei Energie sowie bei vielen Rohstoffen und industriellen Vorprodukten. Infolgedessen erhöhte sich die Inflationsrate in vielen Ländern signifikant. Sollten die Preise für Rohstoffe, Energie und Zulieferprodukte aufgrund weiterer oder neuer Konflikte (z.B. Auseinandersetzungen im Roten Meer) erneut ansteigen, so könnte dies negative Auswirkungen auf die finanzielle Entwicklung der ANDRITZ-Gruppe haben.

Um diese Ausfallsrisiken zu minimieren und die erfolgreiche Umsetzung der Projekte sicherzustellen, setzt der Zentralbereich Group Supply Chain Management in enger Kooperation mit den Divisionen auf eine systematische Etablierung von Beschaffungsalternativen.

b) Fertigung

Im Bereich der Fertigung setzt ANDRITZ auf eine gezielte Make-or-Buy-Strategie, um die im Projektgeschäft typischen Schwankungen in der Kapazitätsauslastung gut auszugleichen und die eigenen Fertigungskapazitäten bestmöglich auszulasten. Prozessrelevante Schlüsselkomponenten für Anlagen und Produkte von ANDRITZ werden überwiegend in eigenen Produktionsstätten gefertigt und montiert, einfache Komponenten hingegen bei qualifizierten Lieferanten zugekauft, deren Qualität, Termintreue und Compliance laufend kontrolliert werden.

Wesentliche Erfolgsfaktoren für kurze Auftragslaufzeiten und hohe Termintreue in der Fertigung sind exakte Planung, hoher Einsatz und Flexibilität seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. ANDRITZ setzt vor allem im europäischen Raum auf einen flexiblen Anteil an Leiharbeitskräften, um Auslastungsschwankungen besser abzufedern. Es könnte jedoch sein, dass es nicht immer gelingt, größere Schwankungen in der Kapazitätsauslastung sofort auszugleichen, was sich wiederum negativ auf die Ergebnisentwicklung der Gruppe auswirken könnte.

c) Projekte

Im Zusammenhang mit Lieferungen von Ausrüstungen und Serviceleistungen ist die ANDRITZ-Gruppe vertraglich verpflichtet, Leistungen zu erbringen und Termine einzuhalten. Werden die garantierten Leistungen nicht erreicht oder Termine nicht eingehalten, sind üblicherweise gestaffelte Vertragsstrafen zu leisten oder auf Kosten der Gruppe Behebungsmaßnahmen zu erbringen. Bleibt die Anlagenleistung weit hinter den garantierten Werten zurück, werden Termine deutlich überschritten oder akzeptiert der Kunde die Übernahme der Anlage aus sonstigen Gründen der Nichterfüllung der von der ANDRITZ-Gruppe zugesagten Leistungen nicht, könnte der Kunde das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand bei vollem Kosten- und Schadenersatz an ANDRITZ zurückzugeben. Ein solcher Fall könnte die Finanzsituation der Gruppe negativ beeinflussen.

Viele Aufträge, die ANDRITZ abwickelt, basieren auf langfristigen Fixpreisverträgen. Umsatz und Margen können bei Fixpreisverträgen, zum Beispiel wegen Änderungen bei Kosten (vor allem schwankenden Materialkosten und stark steigenden Energiepreisen), von ursprünglichen Kalkulationen abweichen, insbesondere bei Projekten, die das Engineering und den Bau gesamter Anlagen umfassen und das Zukaufen von Arbeitsleistungen von Dritten erfordern. ANDRITZ konnte Schwankungen bei Rohstoff- und Materialpreisen im Geschäftsjahr 2024 durch verschiedenste operative Maßnahmen weitestgehend kompensieren. Die Bewältigung steigender Kosten für Materialien und zugekaufte Komponenten ist und bleibt weiterhin eine Herausforderung. Weitere signifikante Rohstoffpreisanstiege könnten sich zukünftig negativ auf die finanzielle Entwicklung der Gruppe auswirken.

Da die Gruppe gewisse Teile einer zu liefernden Anlage von Unterlieferanten bezieht, kann es vorkommen, dass ein Angebot ohne genaue vorherige Fixierung der Preise der zugekauften Teile gelegt werden muss. Obwohl ANDRITZ bei der Kalkulation auf Erfahrungswerte und Angebote potenzieller Lieferanten zurückgreifen kann, ist es möglich, dass diese Kalkulationen nicht immer exakt sind. Derartige Probleme und Verluste können die finanzielle Entwicklung der Gruppe negativ beeinflussen. Erkenntnisse aus der Vergangenheit bilden im Sinne von "lessons learned" die Basis in der kontinuierlichen Weiterentwicklung bestehender Werkzeuge zur konsequenten Anwendung bei künftigen Projekten.

Bei einzelnen Projekten übernimmt ANDRITZ – zusätzlich zur Lieferung von Ausrüstungen und Systemen von ANDRITZ – auch die Verantwortung für das gesamte Engineering und/oder die Errichtung und den Bau von Fabriken.

Diese Verträge bergen neben den oben angeführten Risiken auch Risiken in sich, die sich aus größerer Vor-Ort-Verantwortung ergeben; das sind beispielsweise Umweltrisiken, Risiken in Bezug auf die lokalen Arbeitsbedingungen oder Risiken, die mit der Geologie, dem Bau und der Errichtung der Anlagen zusammenhängen. Darüber hinaus ist die Gruppe auch Risiken in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Drittparteien ausgesetzt, die bei diesen Projekten mit Bau-, Montage- und Engineering-Leistungen beauftragt werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Streiks oder andere Arbeitsunterbrechungen, die zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme oder zur Nichteinhaltung von Terminen führen können. Die Gruppe hat zur Minimierung dieser EPC-Risiken (EPC: Engineering, Procurement, Construction) Risikomanagementsysteme implementiert, die – soweit vertraglich möglich – unter anderem auch den Abschluss von Versicherungen, die Festsetzung bestimmter vertraglicher Klauseln und standardisierte Abläufe beim Projektmanagement umfassen.

Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Systeme ausreichend sind, um negative finanzielle Auswirkungen zu verhindern. Die Gruppe hat diesbezüglich bei bestimmten früheren Projekten Verluste gemacht, und ähnliche Schwierigkeiten und Verluste könnten auch künftig auftreten und eine negative Auswirkung auf die finanzielle Situation der Gruppe haben.

Bei vielen EPC- und anderen Projekten übernimmt die ANDRITZ-Gruppe gemeinsam mit Drittparteien eine Reihe von Risiken. Obwohl die Gruppe bestrebt ist, dass die Risiken aus solchen Projekten klar zugeordnet werden, kann nicht garantiert werden, dass die Gruppe dabei immer erfolgreich ist. Darüber hinaus kann der Fall, dass ein Konsortialpartner seinen Verbindlichkeiten (inklusive Schadenersatz gegenüber der Gruppe) nicht nachkommen kann, eine negative Auswirkung auf die Geschäftsergebnisse und die Liquiditätssituation der Gruppe haben.

d) Haftungsbeschränkungen

Haftungen, die sich aus Verträgen der Gruppe ergeben, können Haftungen bezüglich eines Gewinnentgangs von Kunden und andere Haftungen beinhalten, die den jeweiligen Vertragswert erheblich überschreiten können. Die ANDRITZ-Gruppe ist bestrebt, in Verträgen entsprechende Haftungsbeschränkungen festzulegen; es kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass in allen Verträgen ausreichende Haftungsbeschränkungen enthalten sind der dass Haftungsbeschränkungen im jeweils anzuwendenden Recht durchsetzbar sein werden.

e) Verträge mit staatlichen Stellen

Bei diversen Projekten sind staatliche Stellen die Auftraggeber. Im Zusammenhang mit diesen Projekten kann die Gruppe den oben beschriebenen Leistungs-, Haftungs- und EPC-/Turnkey-Risiken in verstärktem Maße unterliegen, weil es der Gruppe aufgrund des Erfordernisses öffentlicher Ausschreibungen und lokaler Gesetze eventuell nicht immer möglich ist, ihre angestrebten vertraglichen Absicherungen zu erreichen.

f) Gerichtsverfahren

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ANDRITZ-Gruppe in zahlreichen Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil dieser Verfahren (wie beispielsweise Vertrags- und Projektstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen und Verfahren im Bereich geistigen Eigentums) kann als typisch für die Branche, in der die Gruppe tätig ist, angesehen werden. Die ANDRITZ-Gruppe bildet in Fällen, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich erscheint und zuverlässige Schätzungen gemacht werden können, entsprechende Rückstellungen.

Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Anbetracht der Risikosummen in einigen dieser Streitfälle kann ein für ANDRITZ negativer Ausgang eines oder mehrerer dieser Rechtsstreitigkeiten zu einer wesentlichen negativen Auswirkung auf Ergebnis und den Liquiditätsbestand der Gruppe führen.

Der Bereich Produkthaftung inkludiert einige Fälle aus der weiter zurückliegenden Vergangenheit wegen mutmaßlicher Körperverletzungen und/oder Todesfällen aufgrund Asbestbelastungen.

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Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel G) 42. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten.

g) Währungen

Ein beträchtlicher Teil des Umsatzes bzw. der Kosten der von Konzerngesellschaften abgeschlossenen Aufträge wird nicht in der jeweiligen funktionalen Währung, sondern in anderen Währungen, vor allem dem US-Dollar, abgerechnet. Die Währungen in diesen Ländern können erheblichen Wechselkursschwankungen unterliegen. Währungsrisiken im Zusammenhang mit Aufträgen, die nicht in Euro fakturiert werden, werden durch die Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten – insbesondere Devisentermingeschäfte und Swaps – bestmöglich minimiert.

Obwohl die Gruppe bestrebt ist, die Nettowährungsposition von nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossenen Aufträge durch den Abschluss von Termingeschäften abzusichern, können sich Währungsschwankungen mit Wechselkursverlusten im Konzernabschluss niederschlagen.

Die Entwicklung der Wechselkurse kann sich auch auf den in Euro umgerechneten Umsatz und das Ergebnis der Gruppe sowohl positiv als auch negativ auswirken. Wechselkursänderungen können auch dazu führen, dass sich die Position von ANDRITZ gegenüber der Konkurrenz verändert, obgleich viele Mitbewerber von ANDRITZ ihren Firmensitz ebenfalls im Euroraum haben.

Da einige der größeren ANDRITZ-Kunden ihren Hauptsitz außerhalb des Euroraums haben, können Wechselkursänderungen zu einer Verzögerung von Projektentscheidungen durch diese Kunden führen.

h) Cyber-Risiken

Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Anlagen und Maschinen erfordern hoch wirksame und effiziente Lösungen zur Wahrung der Datensicherheit. Der unbefugte Zugriff auf oder der Abzug sensibler Unternehmensdaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme als Folge von Cyber-Angriffen sind wesentliche Risiken, denen ANDRITZ in zunehmendem Maße ausgesetzt ist. Dabei können nicht nur die ANDRITZ-eigenen Systeme betroffen sein, sondern auch die von ANDRITZ bei Kunden installierten Industrial Internet of Things (IIoT)-Lösungen. Cyber-Risiken begegnet ANDRITZ durch den Einsatz von modernster IT-Sicherheitstechnologien (zum Beispiel Firewall-Systemen) sowie durch die verstärkte Kontrolle von Zugriffsberechtigungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Sicherheits-maßnahmen.

Um das Risiko eines unbefugten Zugriffs auf IT-Systeme weiter zu reduzieren, werden zusätzlich und in regelmäßigen Abständen Penetrationstests durchgeführt. Mithilfe einer optimierten IT-Infrastruktur sollen Cyber-Attacken frühzeitig erkannt werden, um diese erfolgreich abzuwehren. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es durch Cyber-Angriffe zu einem unbefugten Zugang bzw. zu einem Verlust von sensiblen und vertraulichen Daten sowohl bei ANDRITZ als auch bei seinen Kunden kommt und dies in weiterer Folge zu enormen wirtschaftlichen Schäden führt, für die ANDRITZ verantwortlich gemacht werden könnte. Darüber hinaus kann eine größere Beschädigung oder Unterbrechung der IT-Systeme den laufenden Geschäftsbetrieb von ANDRITZ stören. Zur Abwendung möglicher Cyber-Angriffen und zur weiteren Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden spezielle Online-Trainings durchgeführt.

3. Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten

Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken, wie zum Beispiel Währungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken. Eine detaillierte Darstellung sämtlicher finanzieller Risiken der ANDRITZ-Gruppe ist im Konzernanhang ersichtlich.

Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel F) 38. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten.

4. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Die internationale Geschäftstätigkeit von ANDRITZ bringt nicht nur Chancen, sondern auch kurz-, mittel- und langfristige Risiken mit sich. ANDRITZ verfügt daher über ein konzernweites internes Kontroll- und Steuerungssystem (IKS), dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren, um nach Möglichkeit rasch Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dieses System stellt ein wichtiges Element in der aktiven Unternehmenssteuerung dar. Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Überwachungs- und Kontrollsysteme ausreichend effektiv sind.

Die Implementierung und Überwachung des IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess bzw. die Finanzberichterstattung liegt in der Verantwortung des Vorstands. Dazu wurden sowohl für die wesentlichen Geschäftsrisiken innerhalb der Gruppe als auch für den Finanzberichterstattungsprozess gruppenweit verbindlich anzuwendende Regelungen und Richtlinien verabschiedet.

Das Rechnungswesen und die darin integrierte Finanzbuchhaltung sind dem Vorstand unterstellt. Durch verschiedene organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Insbesondere wird durch entsprechende Regelungen sichergestellt, dass die Erfassung in den Büchern und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben.

Der gesamte Prozess von der Beschaffung bis zur Zahlung unterliegt konzerneinheitlichen Richtlinien, die wesentliche damit in Zusammenhang stehende Risiken minimieren sollen.

Zu diesen Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen sowie ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsberechtigungen für Zahlungen (Vieraugenprinzip).

Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit spielen in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine generell restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen durch die verwendete Finanzsoftware (SAP) unterstützt. Die Ordnungsmäßigkeit dieser Finanzsoftware wird auch durch direkt im System eingerichtete automatisierte Geschäftsprozesskontrollen gewährleistet.

Konzernweit einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Erfassung, Buchung und Bilanzierung von Geschäftsfällen sind in der ANDRITZ Group IFRS Accounting Policy geregelt und für alle Konzerngesellschaften verbindlich. Automatische Kontrollen im Konsolidierungs- und Berichtssystem, aber auch zahlreiche manuelle Prüfungen sind zur bestmöglichen Vermeidung von Fehldarstellungen im Einsatz. Die Kontrollmaßnahmen gehen von der Durchsicht und Diskussion der Periodenergebnisse durch das Management bis hin zur spezifischen Überleitung von Konten.

Durch ein standardisiertes, konzernweites Finanzberichtswesen sowie durch sofortige, anlassbezogene Berichterstattung über bedeutende Ereignisse soll sichergestellt werden, dass der Vorstand angemessen und zeitnah über alle relevanten Sachverhalte in der Gruppe informiert wird. Der Aufsichtsrat wird in zumindest einer pro Quartal stattfindenden Aufsichtsratssitzung über die laufende Geschäftsentwicklung inklusive operativer Planung und mittelfristiger Strategie des Konzerns unterrichtet. In besonderen Fällen – wie zum Beispiel bei Akquisitionen, Restrukturierungen etc. – wird der Aufsichtsrat auch unmittelbar informiert. Darüber hinaus erhalten alle Aufsichtsratsmitglieder einen monatlichen Bericht mit den wichtigsten Finanzkennzahlen einschließlich Kommentaren. In den Prüfungsausschusssitzungen wird unter anderem auch das interne Kontroll- und Risikomanagement behandelt.

Die Interne Revision, die als Stabsstelle des Vorstands eingerichtet ist, auditiert konzernweit einzelne Prozesse oder Gesellschaften anhand eines jährlich festgelegten Prüfplans sowie in besonderen Anlassfällen (ad-hoc Prüfungen). Zudem überwacht sie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und konzerninterner Richtlinien. Sie agiert in der Berichterstattung und bei der Wertung der Prüfergebnisse als unabhängiger unternehmensinterner Bereich weisungsungebunden. Die Interne Revision berichtet dem Vorstand und Prüfungsausschuss in regelmäßigen Abständen über die durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnisse sowie über den aktuellen Umsetzungsstand der Erkenntnisse.

Der Konzernabschlussprüfer beurteilt jährlich die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements in der ANDRITZ-Gruppe und berichtet darüber an den Aufsichtsrat und den Vorstand. Die Funktionalität des Risikomanagements wurde vom Konzernabschlussprüfer im Jahr 2024 kontrolliert.

E) FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Für ANDRITZ ist Forschung und Entwicklung (F&E) ein wichtiger Teil der Unternehmensstrategie und bildet die wesentliche Grundlage zur Schaffung von internem Wachstum und zum Erhalt der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von ANDRITZ konzentrieren sich darauf, Produkte und Technologien auf den Markt zu bringen, welche die Umwelt schonen, den Energie- und Ressourceneinsatz minimieren und den Lebenszyklus von Maschinen und Anlagen verlängern. Mittlerweile wird ein bedeutender Anteil des Umsatzes mit nachhaltigen Lösungen und Produkten erzielt. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist die Digitalisierung. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden auch durch die Zusammenarbeit mit Universitäten, Forschungsinstituten sowie durch gemeinsame Projekte mit Kunden gestärkt.

In den vergangenen Jahren wurden für einige Produkte bzw. Anlagen Lebenszyklusanalysen, sogenannte Life Cycle Assessments (LCAs), durchgeführt, um deren Umweltauswirkungen über den gesamten Lebensweg hinweg zu analysieren. Dazu zählen die Produktion, die Nutzungsphase und die Entsorgung, sowie alle damit verbundenen vor- und nachgeschalteten Prozesse (z.B. Herstellung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe).

Durch die Betrachtung der gesamten Lebensdauer wird verhindert, dass mögliche negative Auswirkungen in andere Lebensphasen verschoben werden. Diese Analysen sollen künftig ausgeweitet bzw. gegebenenfalls auch bereits in der Produktentwicklungsphase berücksichtigt werden. Die Produktentwicklung wiederum kann durch die Gestaltung der Produkte auch die Produktions- und Montageprozesse beeinflussen. Auch sollen zukünftig Materialien in der Produktion besser genutzt und so weniger Abfall produziert werden.

Im Berichtsjahr wendete die ANDRITZ-Gruppe für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten vor Aktivierung 139,6 MEUR (2023: 139,3 MEUR) auf. Inklusive auftragsbezogener Entwicklungsarbeiten betrugen die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen rund 3% des Umsatzes.

Die ANDRITZ-Gruppe hat derzeit rund 6.230 Patentrechte. 79% davon sind bereits erteilt, der Rest befindet sich in Prüfung. Darüber hinaus hält die Gruppe die Rechte an rund 2.760 Marken.

Die folgenden ausgewählten Projekte aus den Geschäftsbereichen repräsentieren einen Teil des vielfältigen Forschungs- und Entwicklungsspektrums des vergangenen Geschäftsjahrs:

1. Pulp & Paper

Die Vermeidung von fossilen Brennstoffen, die Steigerung der Energieeffizienz und damit die Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Papier- und Zellstoffproduktion stehen im Mittelpunkt der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Geschäftsbereichs, mit dem Ziel, die Kunden bei der Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen. Aus diesem Grund wurde das CircleToZero™-Programm ins Leben gerufen, das darauf abzielt, wertschöpfende Lösungen für Papier- und Zellstofffabriken zu entwickeln, indem Emissionen und Abfälle reduziert, der Frischwasserverbrauch minimiert und Nebenströme genutzt werden.

Um dies zu erreichen, folgen alle F&E-Aktivitäten dem Prinzip "Reduce, Reuse, Refine". "Reduce" bedeutet, so wenig Emissionen wie möglich zu verursachen, indem die bestehenden Prozesse optimiert werden. Ein neues Konzept für Rückgewinnungskessel mit extrem niedrigen Emissionen und maximaler Energieeffizienz wurde entwickelt und befindet sich bereits in der Produktisierungsphase. Beste Beispiele für "Reuse" und "Refine" sind die SulfoLoop-Schwefelsäure-Anlage, in der handelsübliche, konzentrierte Schwefelsäure in der Zellstofffabrik selbst hergestellt wird, und die ANDRITZ KraftAnol-Biomethanol-Anlage. Sie bietet Kraftzellstoff-Fabriken die direkteste und kosteneffizienteste Möglichkeit, Biomethanol in kommerzieller Qualität zu produzieren.

In Zukunft sollte es möglich sein, hocheffiziente Zellstofffabriken emissions- und abfallfrei und damit CO2-neutral zu betreiben. Darüber hinaus arbeitet ANDRITZ kontinuierlich an der Reduktion des Frischwasserverbrauchs in Zellstofffabriken. Derzeit werden verschiedene Technologien entwickelt, wie z.B. das "Kidney-Konzept", das in verschiedenen Bereichen der Fabriken eingesetzt werden kann.

In der Papierindustrie konzentrieren sich die F&E-Aktivitäten von ANDRITZ auf Technologien und Services für die nachhaltige Faseraufbereitung und die nachhaltige Tissue-, Papier- und Kartonproduktion. Basierend auf den fünf Säulen Energie-, Faser-, Wasser- und Chemikalieneinsparung sowie Digitalisierung wird in den F&E-Zentren für Fasern (Österreich, China, USA), im Tissue Innovation and Application Center (PrimeLineTIAC, Österreich), im Technologiezentrum für Papier (Deutschland) und im F&E-Zentrum für Filze und Gewebe in Gloggnitz (Österreich) intensiv geforscht und getestet. Die Entwicklungen konzentrieren sich auch auf die Kreislaufwirtschaft mit Fasereinsparungen und dem Einsatz von alternativen Rohstoffen sowie auf das Recycling von Pressfilz- und Formiersiebmaterialien. Ziel ist es, den CO2-Fußabdruck der Tissue- und Papierproduktion zu verringern, beispielsweise durch die Erhöhung des Trockengehalts nach der Presse, durch ein alternatives Verfahren für den Stärkeeinsatz in Verpackungspapier oder durch energiesparende und umweltfreundlichere Trocknungskonzepte.

Aufgrund neuer europäischer Vorschriften, die bis 2025 für das Recycling von Textilabfällen umgesetzt werden sollen, fragen viele Textilhersteller verstärkt nach neuen Technologien für das Textilrecycling. ANDRITZ deckt mehrere Segmente in der Wertschöpfungskette der Textilindustrie ab: Technologien für die automatisierte Sortierung von Textilien, die Aufbereitung von Textilfasern sowie das mechanische und chemische Recycling von Textilien. Darüber hinaus ist ANDRITZ in zahlreichen F&E-Aktivitäten mit Partnern weltweit aktiv. Für Aitex in Alicante, einem der größten Textilforschungs- und entwicklungszentren Europas, wurde eine maßgeschneiderte Reißanlage geliefert, mit welcher das Zentrum seine Möglichkeiten für Textilrecyclingversuche und sein Portfolio an innovativen Recyclinglösungen erweitert.

Im Bereich Nonwoven konzentriert man sich auf die Entwicklung von Technologien zur Herstellung von nachhaltigeren Vliesstoff-Rollenwaren und -Verarbeitungsprodukten. ANDRITZ bietet zahlreiche Verfahren für dieses Marktsegment an. In den neuesten Prozessentwicklungen werden alle Arten von Naturfasern, Recycling-Fasern und Zellstoff als Rohmaterial eingesetzt. Es stehen verschiedene Technologien zur Verfügung, wie z.B. Lösungen für die Produktion von 100% biologisch abbaubaren Wischtüchern, Recyclinglösungen für absorbierende Hygieneprodukte und vieles mehr.

Darüberhinaus nimmt ANDRITZ ab 2024 gemeinsam mit anderen Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen an einem neuen F&E-Programm teil. Das Forschungsprogramm "Emission Free Pulping" zielt darauf ab, Wege zu finden, um die Energieeffizienz zu verbessern, die Effizienz der Holznutzung und der Umwandlung in Produkte zu erhöhen, einen emissionsfreien Zellstoff (insbesondere ohne CO2-Emissionen) zu erreichen und den Wasserverbrauch in den Prozessen deutlich zu reduzieren.

2. Metals

Im Geschäftsbereich Metals Processing liegen die Forschungsschwerpunkte klar auf Technologien zur Reduktion von Treibhausgasemissionen der gelieferten Anlagen, auf der Vermeidung von Schadstoffen durch Regenerationskonzepte von Endprodukten aus den Prozessketten sowie auf der katalytischen Umwandlung von gasförmigen Schadstoffen wie NOx. Des Weiteren setzt man auf Automatisierung und Digitalisierung, um einen smarten Betrieb der Anlagen bei den Kunden zu ermöglichen und Prozessparameter genau zu messen, einzustellen und vorherzusagen. Technologien zur Elektrifizierung unserer Produkte und der dahinterliegenden Prozesse hilft direkte Treibgasemissionen durch fossile Brennstoffe zu vermeiden und den Wirkungsgrad und die Effizienz beim Anlagenbetrieb deutlich zu erhöhen.

Die Kombination aus Elektrifizierung und hocheffizienten, bereits wasserstofffähigen Brennersystemen eröffnet unseren Kunden ein breites Feld an Hybridbeheizungsmöglichkeiten für diverse Wärmebehandlungs-anwendungen. Darüber hinaus hilft die Weiterentwicklung digitaler Lösungen den Kunden, Anlagen effizient und somit möglichst wirtschaftlich zu betreiben. Durch Machine-Learning-Prozessparameter sind exakte Prognosen, Einstellungen und Aufzeichnungen möglich. So konnte etwa im Zuge eines Digitalisierungsprojekts bei einer kontinuierlichen Feuerverzinkungsanlage durch den Einsatz digitaler Lösungen auf Basis einer Analyse der Prozess- und Materialdaten im beobachteten Zeitraum eine Reduktion des Gasverbrauchs der Radiant Tube Soaking (RTS)-Zone von ca. 4,5% erreicht werden.

Des Weiteren wurden mit Machine-Learning-Modellen verschiedene Softsensoren anhand realer Prozessdaten trainiert, um die Produktion, während des Ausfalls gewisser Sensoren (z.B. der Schichtdicken-Messung) weiterführen zu können. Mithilfe dieser derzeit entwickelten Technologie sollen zukünftig Sensorausfälle prädiziert, Sensordrifts erkannt sowie zukünftige Messwerte präzise vorhergesagt werden können. Dies wiederum ergibt weitere Reduktionspotenziale (Ausschussmaterial, Energie) bei optimal an das jeweilige zu produzierende Endprodukt angepasste Prozessparameter. Darüber hinaus wird daran gearbeitet, die thermischen Verluste der Anlagen durch spezielle Ausmauerungskonzepte und Energierückgewinnungssysteme kontinuierlich zu minimieren.

Zu den wichtigsten Innovationsprojekten innerhalb des bereits bestehenden Produktportfolios zählt die "Green Steel Continuous Galvanizing Line" (CGL). Einerseits sollen die gasbefeuerten Strahlrohre durch Elektrostrahlrohre, die mit Ökostrom betrieben werden können, ersetzt werden. Dies führt zu einer drastischen Reduktion der lokalen CO2- Emissionen. Weitere Vorteile sind die Beseitigung der NOx-Emissionen, die Steigerung des Wirkungsgrads um 40% und die erhebliche Vereinfachung des Prozesses durch den Wegfall aller Gasleitungen. Andererseits können die fossilen Brennstoffe für die Brenner im direkt befeuerten Ofenteil durch grünen Wasserstoff ersetzt werden. Durch die Entwicklung eigener ANDRITZ-Wasserstoff-Brenner für den Ofenteil können direkte CO2-Emissionen deutlich reduziert werden. Außerdem arbeitet man ständig an der Weiterentwicklung von sogenannten Hybridheizsystemen, die die Beheizung mit Strom aus erneuerbarer Energie und Gas (z.B. Biogas oder Wasserstoff) für Erwärmungsund Wärmebehandlungsöfen kombinieren. Dadurch können dem Kunden maßgeschneiderte Beheizungssysteme für jede Betriebsart zu Verfügung gestellt werden. Die ersten industriellen Pilotanlagentests bei Kunden sind bereits in der Umsetzung.

Vergleichbare Ansätze zur Elektrifizierung entwickelt ANDRITZ Metals derzeit im Bereich der Säureregenerationsanlagen, die bisher mit fossilen Brennstoffen im Bereich von 2-20MW beheizt wurden. Herkömmlich verfügbare Widerstandsbeheizungstechnologien erreichen nicht die nötigen Temperaturen – daher werden derzeit alternative Heizkonzepte im Pilotmaßstab getestet.

Auch die Kompetenz zur Verarbeitung neuer Werkstoffe und Beschichtungen für derzeit neu aufkommende und/oder stark wachsende Industriebereiche wird ständig erweitert. Im Bereich Elektromobilität zum Beispiel, spielt NGO (non grain oriented)-Elektroband eine wesentliche Rolle. NGO wird für die Herstellung von Motoren (Stator und Rotor) für Elektroantriebe verwendet. Die Wirbelstromverluste bei den Motoren sind stark abhängig von der eingesetzten Banddicke des Elektrobands - am besten eignet sich Material in Folienstärke. Die Produktgruppe Walzwerke hat nach der erfolgreichen Entwicklung und Markteinführung des "Sundwig MonoBlock" (ein 20-Rollen-Walzwerk zur Herstellung von kaltgewalzten Bändern) dieses Mehrrollengerüst weiterentwickelt, um damit zukünftig auch Elektroband in Folienstärke herstellen zu können. Parallel wurde auch das bewährte S6-High-Walzgerüst (ein 18- Rollen-Walzwerk) weiterentwickelt, um dem Trend zu dünneren Endstärken zu folgen.

Um sich als Komplettanbieter für die NGO-Produktion am Weltmarkt zu etablieren, arbeitet ANDRITZ an einem neuen Konzept für Öfen zur Herstellung von Elektrobändern. Die mit diesen Öfen hergestellten NGOs haben einen besseren Wirkungsgrad und können direkt in alle bereits von ANDRITZ angebotenen mechanischen Anlagen integriert werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einem vollständig modularen Design, das eine schnelle Installation sowie eine einfache Bedienung und Wartung der Öfen ermöglicht.

Im Bereich Metals Forming hat das ANDRITZ-Tochterunternehmen Schuler im vergangenen Jahr neben den Themen Digitalisierung und Elektromobilität auch Weiterentwicklungen für den automobilen Leichtbau vorgestellt. So kommen Bauteile aus hochfestem Aluminiumblech in Fahrzeugen immer häufiger zum Einsatz, um Gewicht zu sparen. Schuler bietet auf hydraulischen Pressen nun ein neues Verfahren zur Warmumformung an, bei der das Leichtmetall innerhalb kürzester Zeit mittels Kontakterwärmung erhitzt und in einem wassergekühlten Werkzeug umgeformt wird. Sämtliche Prozessschritte laufen dabei im Werkzeug ab, so dass, anders als beim Formhärten von Stahlblech, kein separater Ofen mehr erforderlich ist. Dadurch reduzieren sich der Platzbedarf für die Anlage sowie die Investitions- und Betriebskosten erheblich. Die Technologie ermöglicht die Produktion von leichten und hochfesten Teilen mit deutlich höheren Umformgraden im Vergleich zur Kaltumformung und viel größerem Freiraum beim Design. Das Ergebnis sind hochkomplexe Geometrien und eine Zugfestigkeit von 300 bis 400 Newton pro Quadratmillimeter.

Neben Linien zur Produktion von Karosserie- und Strukturteilen bietet Schuler auch Pressen zur Stanzpaketierung von Elektroblechen für energieeffiziente Motoren sowie Anlagen zur Herstellung von zylindrischen und prismatischen Batteriezellgehäusen. Im Bereich Wasserstoff wird an der Schweiß- und Pressentechnologie zur Entwicklung der Massenfertigung von Brennstoffzellen (zur Energieerzeugung aus Wasserstoff) für den Antrieb von Lastkraftwägen und Bussen gearbeitet.

3. Hydropower

Als führender Ausrüster von Pumpspeicherkraftwerken trägt ANDRITZ entscheidend zur Förderung erneuerbarer Energien bei und ist somit ein starker Partner auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit. Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen wie Solar- und Windenergie ist entscheidend für die Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Die kontinuierliche Forschungs- und Entwicklungsarbeit von ANDRITZ im Bereich der Pumpspeicherung ist ein wichtiger Beitrag zu diesen Bemühungen, da sie die Gesamteffizienz und Zuverlässigkeit der erneuerbaren Energiesysteme erhöht. Im Vergleich zu anderen Energiespeichersystemen können in den Reservoirs von Pumpspeicherkraftwerken sehr große Mengen an Energie gespeichert werden. Bei kurzfristigem Strombedarf können sie die Netzstabilität sichern, da sie den Vorteil einer sehr kurzen Reaktionszeit haben. Dies gilt insbesondere für drehzahlvariable Pumpturbinen und Motorgeneratoren.

Ein weiterer wichtiger Baustein in diesem Bereich ist die Entwicklung von rotierenden Phasenschiebern. Sie sind für die Stabilisierung des Stromnetzes unverzichtbar, insbesondere im Zusammenhang mit dem zunehmenden Anteil an variablen erneuerbaren Energien. Rotierende Phasenschieber können wesentliche Mengen an Blindleistung und Kurzschlussleistung bereitstellen, um die Netzstabilität durch den Ausgleich von Schwankungen aufrechtzuerhalten. Dadurch ist es möglich, die Integration von Solar- und Windenergie in die Energieinfrastruktur weiter zu verbessern.

Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit zur Verbesserung der Technologie von Wasserkraftwerken und rotierenden Phasenschiebern führt zu höherer Zuverlässigkeit und Leistung bei gleichzeitiger Umweltfreundlichkeit. Dies ermöglicht es unseren Kunden, erneuerbare Energie effizienter zu nutzen und dadurch ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

4. Environment & Energy

ANDRITZ ist ein globaler Anbieter modernster Trenntechnik. Aus dieser führenden Position heraus ermöglichen unsere Innovationen den Kunden, die richtige Antwort auf die Herausforderungen einer sich schnell verändernden Welt zu finden.

Durch gezielte Forschungs- und Entwicklungsarbeit bei Dekanter-Zentrifugen, einer der universellsten Technologien zur Fest-Flüssig-Trennung, konnte deren Anwendungsbereich erweitert werden. Design- und Prozessoptimierungen ermöglichen die Produktion von Biogas als Alternative zu fossilen Brennstoffen. Unsere neu entwickelte Turbex-Technologie, eine effiziente Extraktionslösung zur Herstellung hochwertiger Extrakte aus Pflanzen und Naturprodukten, stellt eine innovative Lösung für die gesamtheitliche Nutzung von Rohstoffen im Lebensmittelsektor dar.

Mit der NETZSCH-Feinmahltechnik GmbH, ein führender Anbieter von Mahl- und Sichttechnologien, wurde im Berichtsjahr eine strategische Partnerschaft eingegangen, um gemeinsam zukunftsweisende Technologien und Verfahren für die Produktion alternativer Proteine anzubieten.

Im Bereich Feed & Biofuel zählt ANDRITZ zu den weltweit führenden Anbietern von Technologien und Serviceleistungen für die Futtermittel-, Aquafutter-, Tiernahrungs- und Biokraftstoff-Industrie. Hier lag der Fokus im Berichtsjahr auf modularen Anlagenlösungen (Modular Plant Solution) mit einem integrierten Ansatz zur Optimierung der Logistik, Sicherung der Qualität und Erreichung von Kosteneffizienz. Der Kern des Angebots an modularen Anlagenlösungen liegt in der reibungslosen Integration und dem globalen Know-how, das durch optimierte Module für eine effiziente Logistik sorgt, die einen schnellen und präzisen Einsatz vor Ort garantieren. Der Ansatz der Modular Plant Solution ist auf Regionen und Unternehmen mit begrenzten Kompetenzen oder Ressourcen zugeschnitten und nutzt globales Fachwissen, um problemlose Installationen zu ermöglichen.

In Waddinxveen, Niederlande, betreibt ANDRITZ ein hochmodernes Versuchs- und Forschungszentrum für die Lebens- und Futtermittelindustrie. Das Food Innovation Xperience Center ist ein Entwicklungs- und Technologiezentrum, in dem Kunden sowie ANDRITZ-Expertinnen und -Experten gemeinsam Visionen in die Realität umsetzen können. Es ist mit den neuesten Technologien ausgestattet und bietet die Möglichkeit, Machbarkeitsstudien, Pilotversuche zur Hochskalierung sowie F&E-Aktivitäten unter lebensmittelgerechten und ATEX-konformen Bedingungen durchzuführen.

Ein weiterer großer F&E-Schwerpunkt des Geschäftsbereichs liegt auf Elektrolyseuren zur Erzeugung von grünem Wasserstoff aus erneuerbarer Energie. Dieses Vorhaben wurde anfänglich als Startup innerhalb der ANDRITZ-Gruppe begonnen und wird nun als eigene Division im Geschäftsbereich weitergeführt und ausgebaut. Die Priorität liegt auf der Entwicklung von Systemen, die auf den PEM (Proton Exchange Membrane)- und AEL (Alkaline Electrolysis)-Technologien beruhen. Ferner beschäftigt man sich mit der SOEL (Solid Oxide Electrolysis)- Technologie zur Hochtemperaturelektrolyse.

Der Bereich Clean Air Technologies konzentriert seine F&E-Aktivitäten auf Technologien zur Reduktion von Emissionen (Feinstaub, gasförmige Schadstoffe und Kohlendioxid) aus industriellen Prozessen. Angesichts immer strengerer Emissionsvorschriften bietet ANDRITZ seinen Kunden verschiedene Lösungen für ihre individuellen Anforderungen an, darunter Technologien zur CO2-Abscheidung, die es neuen und bestehenden Anlagen ermöglichen, profitabel zu arbeiten und ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren.

Die Technologie zur CO2-Abscheidung ist ein wichtiger Schritt für die Herstellung von E-Kraftstoff in Zellstofffabriken. Sie emittieren im Vergleich zu anderen Industrieanlagen die größte Menge an verfügbarem biogenem CO2. Heute wird dieses CO2 in die Atmosphäre freigesetzt und trägt zu den Emissionen der Werke bei. ANDRITZ will diese Emissionen in neue wertschöpfende Produkte umwandeln, indem das CO2 abgetrennt und mit grünem Wasserstoff kombiniert wird, um es für die Produktion von E-Kraftstoff zu verwenden. Basierend auf einer gruppenweiten Zusammenarbeit bietet ANDRITZ das komplette Technologie-Paket für die Produktion von E-Kraftstoff an.

5. Automation

ANDRITZ Automation ist bereits seit mehr als 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Anlagenautomatisierung tätig. Die digitalen Lösungen von ANDRITZ Digital Solutions – angeboten unter der Dachmarke Metris – gehören mittlerweile zu den führenden in der Industrie. Im Berichtsjahr 2024 wurde ein Hauptaugenmerk der Entwicklung auf die autonome Betriebsführung von Gesamtanlagen sowie auf die Risikominimierung durch Cyberattacken gelegt.

Mit Hilfe der autonomen Metris-Lösungen ist es möglich, den Einsatz von Rohstoffen zu optimieren, die damit verbundenen Emissionen entsprechend zu senken sowie die zusätzlich notwendigen manuellen Eingriffe auf ein entsprechendes Minimum zu reduzieren. Ein wichtiges Augenmerk liegt hierbei darauf, die Kunden bei den Nachhaltigkeitsbestrebungen für ihre Produktionsprozesse zu unterstützen. Zusätzlich stellte die Weiterentwicklung von Digital-Twin-Technologien zur On-/Offline-Simulation und die Vorhersage zukünftiger Produktionsszenarien einen Forschungsschwerpunkt im Berichtsjahr dar.

F) KONSOLIDIERTER CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT

Den konsolidierten Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2024 finden Sie auf der ANDRITZ-Website andritz.com/governance-de.

G) KONSOLIDIERTER NICHT-FINANZIELLER BERICHT

Den konsolidierten nicht-finanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2024 finden Sie auf der ANDRITZ-Website andritz.com/berichte.

H) WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Die ANDRITZ-Gruppe hat einen Vertrag zum Erwerb von 100% der Anteile an der LDX Solution-Gruppe unterzeichnet. Der Hauptsitz der Muttergesellschaft Dustex LLC ist in Kennesaw, Georgia, USA. Der Erwerb umfasst auch die Tochtergesellschaft Western Pneumatics, LLC mit Sitz in Eugene, Oregon, USA. Das Closing (Abschluss) der Transaktion fand im Februar 2025 statt. Der Unternehmenserwerb erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftsbereich Environment & Energy. LDX Solution hat mit rund 250 Beschäftigten zuletzt rund 100 MEUR Jahresumsatz ausgewiesen.

Darüber hinaus gab es keine wesentlichen oder außerordentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

I) AKTIEN UND AKTIONÄRSSTRUKTUR

Offenlegung gemäß § 243a UGB

Das Grundkapital der ANDRITZ AG per 31. Dezember 2024 betrug 104.000.000 EUR. Auf jede nennwertlose Aktie entfällt damit ein anteiliger Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR. Es bestehen keine Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.

ANDRITZ verfügt über eine stabile und ausgewogene Aktionärsstruktur. Rund 31,5% des Grundkapitals der ANDRITZ AG wurden zum Bilanzstichtag – teils indirekt und teils direkt – von der Custos Privatstiftung bzw. Herrn Wolfgang Leitner, Vorsitzenden des Aufsichtsrats der ANDRITZ-Gruppe, gehalten. Davon entfallen 30,7% auf die Custos Vermögensverwaltungs GmbH und 0,8% auf die Cerberus Vermögensverwaltung GmbH. Rund 6,2% der Aktien hält die Gesellschaft selbst. Mit einem Streubesitz von rund 62,3% stellen nationale und internationale institutionelle Anlegerinnen und Anleger den Hauptanteil der Anteilseigner und Anteilseignerinnen. Rund 48,2% der Aktien werden von institutionellen Investoren gehalten. Der Großteil der institutionellen Anleger kommt aus Großbritannien & Irland, Europa und Nordamerika. Der größte Anteil der identifizierten Privataktionärinnen und -aktionäre stammt aus Österreich, gefolgt von der Schweiz und Italien.

Es gibt derzeit kein genehmigtes Kapital. Der Vorstand der ANDRITZ AG hat am 30. Juli 2024 auf Grundlage der Ermächtigung, die in der 116. ordentlichen Hauptversammlung vom 29. März 2023 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt und am 30. März 2023 gemäß § 119 Abs 9 BörseG über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, beschlossen, eigene auf Inhaber lautende Stückaktien über die Börse (einschließlich Multilateraler Handelssysteme) zurückzukaufen. Der Beschluss sieht vor, vom 5. August 2024 (einschließlich) bis zum 31. Jänner 2025 (einschließlich) bis zu 2.080.000 Stück Aktien – das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der ANDRITZ AG von 2,00% – zu erwerben. Das Rückkaufprogramm wurde mit Erreichen der maximalen Stückzahl am 2. Dezember 2024 beendet.

Soweit der Gesellschaft bekannt ist, gibt es keine Inhaber von Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Es existieren darüber hinaus auch keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist keine bedeutenden Vereinbarungen eingegangen, die bei einem Kontrollwechsel der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden würden.

Es existieren Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands im Falle eines Kontrollwechsels. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen für die Aufsichtsratsmitglieder und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

J) AUSBLICK

Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) wird das globale Wachstum sowohl 2025 als auch 2026 auf 3,3% prognostiziert, was einem leichten Anstieg von 3,2% im Jahr 2024 entspricht, aber immer noch unter dem historischen Durchschnitt (2000-2019) von 3,7% liegt. Die Prognose des IWF für 2025 (Januar 2025) blieb gegenüber der Prognose vom Oktober 2024 weitgehend unverändert, was vor allem auf eine Aufwärtskorrektur für die USA zurückzuführen ist, welche die Abwärtskorrekturen für andere große Volkswirtschaften ausgleicht. Für die entwickelten Volkswirtschaften wird für 2025/26 ein Wachstum von etwa 1,8% bis 1,9% prognostiziert, während in den Schwellenländern ein Wachstum von etwa 4,2% bis 4,3% erwartet wird. Darüber hinaus wird erwartet, dass die globale Inflation auf 4,2% im Jahr 2025 und auf 3,5% im Jahr 2026 zurückgehen wird, womit sie sich in den Industrieländern früher auf das Zielinflationsniveau als in den Schwellenländern annähern wird.

Wie vom IWF skizziert, könnte sich das bereits robuste Wachstum in den USA zwar kurzfristig beschleunigen, in anderen Ländern bestehen jedoch Risiken für den erwarteten Wachstumspfad. Neben der Geldpolitik der großen Zentralbanken und der weiteren Senkung der Zinsen bleiben die anhaltenden geopolitischen Konflikte und Kriegssituationen sowie zunehmende Handelsbarrieren entscheidende Faktoren für die makroökonomische Entwicklung im Jahr 2025.

In China hat sich das Wachstum, wie bereits erwähnt, im vierten Quartal 2024 erholt, und die Zentralregierung dürfte ihr BIP-Wachstumsziel von rund 5% auch für 2025 bekräftigen.

Trotz der anhaltenden makroökonomischen und geopolitischen Herausforderungen hat die ANDRITZ-Gruppe derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass die oben beschriebenen Rahmenbedingungen im Jahr 2025 signifikante negative Auswirkungen auf die Projekt- und Investitionsaktivitäten der von ANDRITZ bedienten Märkte und Kunden haben werden. Die Fähigkeit von ANDRITZ, Umsatzerlöse zu generieren, wird durch den hohen Auftragsbestand, den hohen Umsatzanteil und die wachsende Nachfrage nach Ersatzteilen und Service sowie durch Projekte zur Modernisierung bestehender Anlagen unterstützt. Darüber hinaus profitiert der Konzern weiterhin von der steigenden Nachfrage nach Technologien, die den grünen Wandel ermöglichen.

  • ß Pulp & Paper: Aus heutiger Sicht ist zu erwarten, dass sich die Projekt- und Investitionstätigkeit im Laufe des Jahres 2025 verbessern wird. Nach mehr als zwei Jahren der Zurückhhaltung in Bezug auf die Vergabe von Aufträgen über kapazitätserweiternde Großinvestitionen wurden bereits erste Projekte für Neuanlagen auf dem Markt initiiert. Die Projekttätigkeit im Zusammenhang mit Modernisierungen und Umrüstungen wird als weiterhin stabil eingeschätzt. Unterstützend sollten sich auch die von vielen Zellstoff- und Papierproduzenten geplanten Investitionen im Bereich der Nachhaltigkeit auswirken.
  • ß Metals: Im Bereich Metals Forming sollte die Schwäche im Automobilgeschäft durch eine eher stabil erwartete Entwicklung in anderen Bereichen und durch weiteres Wachstum in China abgemildert werden. Im Bereich Metals Processing sollte das Marktumfeld auch im Jahr 2025 solide bleiben. Wie bereits erwähnt, verzeichnete ANDRITZ in der zweiten Jahreshälfte 2024 einen deutlichen Anstieg des Auftragseingangs.
  • ß Hydropower: Im Geschäftsbereich wird aufgrund weltweiter Initiativen zur Förderung erneuerbarer Energien und des globalen Trends der Elektrifizierung mit einer Zunahme der Projekt- und Investitionstätigkeit gerechnet. Darüber hinaus dürfte der Bedarf zur Speicherung großer Energiemengen (und damit die Nachfrage nach Pumpspeicherkraftwerken) mittelfristig steigen, um die Volatilität der Energieerzeugung durch erneuerbarer Energien kompensieren zu können. Schließlich dürfte die steigende Nachfrage nach Synchronkondensatoren ein vielversprechendes Wachstumsfeld bleiben, da diese Anlagen dazu beitragen, die Stabilität des Stromnetzes zu verbessern.

ß Environment & Energy: Die Projekt- und Investitionstätigkeit sollte sich im Jahr 2025 sowohl in den Bereichen Flüssig-Feststoff-Trennung als auch Feed & Biofuel weiter verbessern. Die Nachfrage nach hochwertigen Kreiselpumpen steigt aufgrund der zunehmenden Trinkwasserknappheit und des Trends zu mehr Effizienz in industriellen Prozessen. Für Clean Air Technologies, einschließlich Carbon Capture, sowie für Anwendungen im Bereich des grünen Wasserstoffs bleibt die Projektpipeline weiterhin aktiv.

Für das Jahr 2025 geht die ANDRITZ-Gruppe weiterhin von einer zunehmenden Projektaktivität aus, was sich auch im vielversprechenden Auftragseingang im vierten Quartal 2024 widerspiegelt. Basierend auf dem bestehenden Auftragsbestand und der stetig wachsenden Nachfrage im Servicegeschäft und nach grünen Technologien erwartet ANDRITZ für das Gesamtjahr 2025 einen Umsatz in einer Bandbreite von 8,0 bis 8,3 Mrd. EUR. Angesichts der anhaltenden Mixverbesserungen durch das Wachstum im Servicegeschäft und proaktiver Kapazitätsanpassungen (vor allem in den Geschäftsbereichen Metals und Pulp & Paper) strebt die ANDRITZ-Gruppe eine vergleichbare EBITA-Marge (excl. nicht-operativen Effekten) in einer Bandbreite von 8,6 bis 9,0% an. Im Mittelwert entsprechen die Finanzziele der ANDRITZ-Gruppe für das Jahr 2025 einer weitgehend stabilen Entwicklung bei Umsatz und vergleichbarer EBITA-Marge.

Sollten sich die von Wirtschaftsforschern prognostizierte Entwicklung der Weltwirtschaft und die geopolitische Lage im Jahr 2025 jedoch deutlich verschlechtern, oder globale Handelsbarrieren zunehmen, könnte dies negative Auswirkungen auf die Abarbeitung von Aufträgen bzw. auf den Auftragseingang und somit einen negativen Einfluss auf die finanzielle Entwicklung von ANDRITZ haben. Insbesondere könnten dadurch kapazitive Anpassungen über aktuelle Maßnahmen hinaus erforderlich werden, die finanzielle Vorsorgen notwendig machen und das Ergebnis der ANDRITZ-Gruppe negativ beeinträchtigen könnten.

Graz, 28. Februar 2025

Der Vorstand der ANDRITZ AG

(Vorstandsvorsitzender) (Finanzvorstand)

Joachim Schönbeck e.h. Dietmar Heinisser e.h. Vanessa Hellwing e.h. Norbert Nettesheim e.h. Jarno Nymark e.h. Frédéric Sauze e.h.

Disclaimer:

Bestimmte Aussagen im Jahresfinanzbericht 2024 und im Geschäftsbericht 2024 sind "zukunftsgerichtete Aussagen". Diese Aussagen, welche die Worte "glauben", "beabsichtigen", "erwarten" und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.

Der Jahresfinanzbericht 2024 und der Geschäftsbericht 2024 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 27. Februar 2025, 24:00 Uhr, zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Kapitel "Unternehmensrisiken" und im Lagebericht des Jahresfinanzberichts 2024 angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresfinanzbericht 2024 und im Geschäftsbericht 2024 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.

BILANZ

ZUM 31. DEZEMBER 2024

(in EUR) 2024 2023
AKTIVA
A. ANLAGEVERMÖGEN 2.477.546.161,97 2.580.215.299,47
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11.000.362,30 9.131.076,60
1. Software, Lizenzen und andere Rechte 10.175.484,57 7.785.798,53
2. Firmenwert 824.877,73 1.345.278,07
II. Sachanlagen 102.661.481,33 96.755.421,95
1. Grundstücke und Bauten 67.958.515,75 65.090.684,12
2. technische Anlagen und Maschinen 22.062.810,34 19.345.292,72
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.871.544,23 6.419.177,01
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 6.768.611,01 5.900.268,10
III. Finanzanlagen 2.363.884.318,34 2.474.328.800,92
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.082.172.271,71 2.033.428.263,29
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 258.715.877,71 421.035.815,51
3. Beteiligungen 2.380,00 2.380,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 22.993.788,92 19.862.342,12
B. UMLAUFVERMÖGEN 601.622.003,08 834.041.733,46
I. VORRÄTE 307.404.777,55 318.716.924,77
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 35.831.457,90 37.194.313,04
2. noch nicht abrechenbare Leistungen 246.734.231,31 253.033.789,96
noch nicht abrechenbare Leistungen 2.494.098.071,07 2.128.957.077,24
mit erhaltenen Anzahlungen verrechnet –2.247.363.839,76 –1.875.923.287,28
3. geleistete Anzahlungen 24.839.088,34 28.488.821,77
geleistete Anzahlungen 33.904.354,88 68.622.188,97
mit erhaltenen Anzahlungen verrechnet –9.065.266,54 –40.133.367,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 187.906.575,64 236.224.864,95
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 36.171.852,04 41.827.408,56
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 114.167.828,65 172.764.655,05
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr 33.746.944,29 108.589.739,53
3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 37.566.894,95 21.632.801,34
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr 136.616,48 1.083.651,31
III. Wertpapiere und Anteile 51.340.826,00 145.319.468,50
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 54.969.823,89 133.780.475,24
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 26.137.906,07 18.212.189,60
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 40.612.557,48 42.004.001,27
SUMME AKTIVA 3.145.918.628,60 3.474.473.223,80

A N D R I T Z A G – J a h r e s a b s c h l u s s 2 0 2 4 B i l a n z

(in EUR) 2024 2023
PASSIVA
A. EIGENKAPITAL 1.006.960.327,90 1.123.910.812,55
I. eingefordertes und einbezahltes Nennkapital (Grundkapital) 97.556.284,00 99.210.460,00
gezeichnet Nennkapital (Grundkapital) 104.000.000,00 104.000.000,00
Eigene Anteile –6.443.716,00 –4.789.540,00
II. gebundene Kapitalrücklagen 40.069.442,40 40.069.442,40
III. Optionsrücklage 10.313.705,37 6.519.724,22
IV. gesetzliche Gewinnrücklage 5.338.626,77 5.338.626,77
V. Rücklage wegen eigener Anteile 6.443.716,00 4.789.540,00
VI. Bilanzgewinn 847.238.553,36 967.983.019,16
davon Gewinnvortrag 719.501.869,16 662.112.128,29
B. RÜCKSTELLUNGEN 366.977.343,94 357.394.690,84
1. Rückstellungen für Abfertigungen 26.064.911,00 26.656.963,00
2. Rückstellungen für Pensionen 7.295.559,39 5.954.586,31
3. Steuerrückstellungen 19.873.324,09 12.173.574,67
4. sonstige Rückstellungen 313.743.549,46 312.609.566,86
C. VERBINDLICHKEITEN 1.771.964.681,59 1.993.134.720,41
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.056.478.131,89 962.276.580,39
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 715.486.549,70 1.030.858.140,02
1. Schuldscheindarlehen 429.000.000,00 729.000.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 127.500.000,00 300.000.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 301.500.000,00 429.000.000,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 67.990.820,00 84.985.975,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 16.999.082,00 16.998.597,50
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 50.991.738,00 67.987.377,50
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 370.716.871,30 416.534.107,80
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2.627.145.977,60 2.332.590.762,28
mit Vorräten verrechneter Anteil –2.256.429.106,30 –1.916.056.654,48
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 275.301.786,30 207.875.105,15
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 95.415.085,00 208.659.002,65
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 86.301.784,01 109.029.317,19
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 81.924.790,61 105.443.942,84
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.376.993,40 3.585.374,35
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 793.264.928,91 617.982.625,06
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 539.792.224,93 305.749.090,86
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 253.472.703,98 312.233.534,20
6. sonstige Verbindlichkeiten 24.690.277,37 35.602.695,36
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 14.960.248,05 26.209.844,04
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 9.730.029,32 9.392.851,32
davon aus Steuern 3.819.374,62 2.514.431,75
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 4.538.071,69 4.617.967,57
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 16.275,17 33.000,00
SUMME PASSIVA 3.145.918.628,60 3.474.473.223,80

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024

(in EUR) 2024 2023
1. Umsatzerlöse 1.170.570.372,29 1.039.955.623,87
2. Bestandsveränderungen 395.264.657,98 548.671.852,11
a) Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren
Leistungen
364.094.896,58 566.198.626,74
b) Veränderungen der Auftragsrückstellungen 31.169.761,40 –17.526.774,63
3. andere aktivierte Eigenleistungen 916.235,21 1.356.828,88
4. sonstige betriebliche Erträge 40.515.047,71 35.748.129,23
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 94.445,46 18.223,24
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 344.836,37 357.198,24
c) übrige 40.075.765,88 35.372.707,75
5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen –990.419.487,52 –1.071.910.536,06
a) Materialaufwand –822.075.905,07 –918.611.962,09
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen –168.343.582,45 –153.298.573,97
6. Personalaufwand –269.731.594,60 –255.226.976,05
a) Löhne –26.034.017,52 –25.174.233,70
b) Gehälter –193.077.332,21 –181.512.654,60
c) Soziale Aufwendungen –50.620.244,87 –48.540.087,75
davon Aufwendungen für Altersversorgung –1.011.245,06 –2.693.414,48
davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
–2.888.584,62 –3.264.023,55
davon für Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt
abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
–46.076.211,01 –42.063.464,14
davon für sonstige soziale Aufwendungen –644.204,18 –519.185,58
7. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen –13.676.970,88 –11.786.265,43
8. sonstige betriebliche Aufwendungen –247.168.038,25 –214.901.284,39
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen –886.153,43 –2.047.046,20
b) übrige –246.281.884,82 –212.854.238,19
9. Zwischensumme aus Z 1 bis 8 (Betriebserfolg) 86.270.221,94 71.907.372,16
10. Erträge aus Beteiligungen 228.847.924,89 216.272.581,78
davon aus verbundenen Unternehmen 228.847.924,89 216.186.743,42
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 44.500,00 44.500,00
12. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 28.311.090,73 24.737.967,57
davon aus verbundenen Unternehmen 25.468.752,61 21.782.446,78
13. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren
des Umlaufvermögens
19.877.181,50 21.594.305,29
14. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens –77.754.123,85 –2.336.419,00
davon aus Abschreibungen –57.948.442,53 23.845,71
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen –77.754.123,85 –2.360.264,71
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –38.890.882,13 –28.549.419,53
davon betreffend verbundene Unternehmen –19.767.580,34 –12.002.527,45
16. Zwischensumme aus Z 10 bis 15 (Finanzerfolg) 160.435.691,14 231.763.516,11
17. Ergebnis vor Steuern 246.705.913,08 303.670.888,27
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –17.876.884,92 –15.892.469,20
davon aus latenten Steuern –1.391.443,79 16.581.340,09
davon aus Steuerumlage –477.074,30 –4.681.422,59
19. Ergebnis nach Steuern (Jahresüberschuss) 228.829.028,16 287.778.419,07
20. Auflösung Rücklage wegen eigener Anteile 0,00 8.019.113,90
21. Zuweisung Rücklage wegen eigener Anteile –1.654.176,00 0,00
22. Zuweisung freie Gewinnrücklagen –99.438.167,96 10.073.357,90
23. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 719.501.869,16 662.112.128,29
24. BILANZGEWINN 847.238.553,36 967.983.019,16

JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2024 ANHANG

A) BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stimmen mit dem Konzept der Unternehmensfortführung überein. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Für Zugänge werden ab dem Folgemonat der Anschaffung monatlich Abschreibungen vorgenommen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugänge und Abgänge ausgewiesen. Die Sätze der Normalabschreibungen entsprechen den unternehmensrechtlichen Vorschriften. Sie betragen für das immaterielle Anlagevermögen zwischen 10% und 25%, für Gebäude und sonstige Baulichkeiten zwischen 2% und 14,29% sowie für technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 6,67% und 25%. Gewährte Zuschüsse für die Anschaffung bzw. Herstellung von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagevermögen werden direkt von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des jeweiligen Vermögensgegenstandes abgesetzt.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungsbuchwerte erfordert Schätzungen über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze und ist daher mit einer Unsicherheit behaftet.

Firmenwerte, die vor dem 1. Jänner 2016 entstanden sind, werden auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben. Seit dem 1. Jänner 2016 sind keine neuen Firmenwerte entstanden.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß § 208 Abs 2 UGB die Zuschreibung.

Die Vorräte und Forderungen werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Aufträge werden mit ihren Herstellungskosten abzüglich allfälliger Vorsorgen für drohende Verluste bewertet. Gewinnrealisierungen erfolgen bei Endabrechnung der Kundenaufträge. Für das Gewährleistungsrisiko werden Einzelvorsorgen gebildet.

Der Bilanzansatz der noch nicht abrechenbaren Leistungen wird mit erhaltenen Anzahlungen, soweit diese bereits angearbeitete Aufträge betreffen, offen saldiert.

Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten oder den niedrigeren Kurswerten bewertet.

Der Nennbetrag der erworbenen eigenen Anteile wird offen vom Nennkapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und den Anschaffungskosten wird mit der zuvor dotierten Gewinnrücklage verrechnet. Der Nennbetrag wird in die Rücklage wegen eigener Anteile eingestellt. Bei der Veräußerung der eigenen Anteile wird der positive Saldo aus Veräußerungserlös abzüglich Nennbetrag bis zur Höhe der verrechneten Rücklagen aus dem Kauf der eigenen Anteile in die freie Gewinnrücklage eingestellt. Der darüber hinaus gehende Unterschiedsbetrag wird in die gebundene Kapitalrücklage eingestellt und die Rücklage wegen eigener Anteile wird aufgelöst.

Die Verpflichtungen aus vertraglichen Pensionszusagen und laufenden Pensionen, aus Abfertigungen sowie die kollektivvertraglichen Jubiläumsgelder sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen passiviert, wobei die Bewertungsvorschriften von IAS 19 angewendet werden. Die Rückstellungen berücksichtigen die nach den Grundsätzen unternehmerischer Beurteilung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen.

Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen, niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen, höheren Stichtagskurs bewertet. Sofern für Fremdwährungsforderungen oder Fremdwährungsverbindlichkeiten eine designierte Kurssicherung erfolgt, wird anstatt des Stichtagskurses der gesicherte Kurs herangezogen. Dies gilt auch für Fremdwährungsverbindlichkeiten, deren Rückführung durch ausreichend große Cash-Bestände gesichert ist (Sicherungsbeziehung).

Die Ansätze für die Vermögensgegenstände und Schulden entsprechen im Übrigen den bereits in den Vorjahren angewandten Grundsätzen.

B) ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

AKTIVA

Entwicklung der Anschaffungskosten

(Beträge in EUR)

Stand am
01.01.2024
Zugänge Umbuchung Abgänge Stand am
31.12.2024
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software, Lizenzen und
andere Rechte
18.614.077,71 6.112.950,50 5.680,80 184.525,18 24.548.183,83
2. Firmenwert 7.806.005,04 0,00 0,00 0,00 7.806.005,04
26.420.082,75 6.112.950,50 5.680,80 184.525,18 32.354.188,87
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 114.610.930,05 4.357.172,21 619.606,51 50.372,94 119.537.335,83
2. technische Anlagen und
Maschinen
56.466.339,87 4.460.070,36 2.202.934,46 583.625,15 62.545.719,54
3. andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
20.579.744,31 1.500.900,59 154.907,23 203.053,54 22.032.498,59
4. geleistete Anzahlungen
und Anlagen in Bau
5.900.268,10 3.851.471,91 –2.983.129,00 0,00 6.768.611,01
197.557.282,33 14.169.615,07 –5.680,80 837.051,63 210.884.164,97
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
2.181.343.365,34 44.763.125,47 32.219.098,95 43.925,00 2.258.281.664,76
2. Ausleihungen an
verbundene Unternehmen
441.169.363,26 9.861.125,50 –32.219.098,95 148.961.964,35 269.849.425,46
3. Beteiligungen 2.380,00 0,00 0,00 0,00 2.380,00
4. Wertpapiere des
Anlagevermögens
20.051.012,12 10.501.767,27 0,00 0,00 30.552.779,39
2.642.566.120,72 65.126.018,24 0,00 149.005.889,35 2.558.686.249,61
SUMME 2.866.543.485,80 85.408.583,81 0,00 150.027.466,16 2.801.924.603,45

Entwicklung der kumulierten Abschreibungen

(Beträge in EUR)

Stand am
01.01.2024
Jahres
abschreibung
Zuschreibung Umbuchung Abgänge Stand am
31.12.2024
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
1. Software, Lizenzen und
andere Rechte
10.828.279,18 3.728.945,26 0,00 0,00 184.525,18 14.372.699,26
2. Firmenwert 6.460.726,97 520.400,34 0,00 0,00 0,00 6.981.127,31
17.289.006,15 4.249.345,60 0,00 0,00 184.525,18 21.353.826,57
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 49.520.245,93 2.108.947,09 0,00 0,00 50.372,94 51.578.820,08
2. technische Anlagen und
Maschinen
37.121.047,15 3.684.863,51 0,00 0,00 323.001,46 40.482.909,20
3. andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
14.160.567,30 2.194.467,83 0,00 0,00 194.080,77 16.160.954,36
4. geleistete Anzahlungen
und Anlagen in Bau
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
100.801.860,38 7.988.278,43 0,00 0,00 567.455,17 108.222.683,64
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
147.915.102,05 38.619.791,00 19.425.500,00 9.000.000,00 0,00 176.109.393,05
2. Ausleihungen an
verbundene Unternehmen
20.133.547,75 0,00 0,00 –9.000.000,00 0,00 11.133.547,75
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Wertpapiere des
Anlagevermögens
188.670,00 7.434.400,47 64.080,00 0,00 0,00 7.558.990,47
168.237.319,80 46.054.191,47 19.489.580,00 0,00 0,00 194.801.931,27
Summe 286.328.186,33 58.291.815,50 19.489.580,00 0,00 751.980,35 324.378.441,48

Buchwerte zum 31.12.2024

(Beträge in EUR)

Anschaffungs
kosten
kumulierte
Abschreibung
Buchwerte
31.12.2024
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software, Lizenzen und andere Rechte 24.548.183,83 14.372.699,26 10.175.484,57
2. Firmenwert 7.806.005,04 6.981.127,31 824.877,73
32.354.188,87 21.353.826,57 11.000.362,30
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 119.537.335,83 51.578.820,08 67.958.515,75
2. technische Anlagen und Maschinen 62.545.719,54 40.482.909,20 22.062.810,34
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 22.032.498,59 16.160.954,36 5.871.544,23
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 6.768.611,01 0,00 6.768.611,01
210.884.164,97 108.222.683,64 102.661.481,33
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.258.281.664,76 176.109.393,05 2.082.172.271,71
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 269.849.425,46 11.133.547,75 258.715.877,71
3. Beteiligungen 2.380,00 0,00 2.380,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 30.552.779,39 7.558.990,47 22.993.788,92
2.558.686.249,61 194.801.931,27 2.363.884.318,34
SUMME 2.801.924.603,45 324.378.441,48 2.477.546.161,97

Sachanlagen

Der in den Grundstücken und Bauten enthaltene Grundwert beträgt 2.598.472,98 EUR (Vorjahr: 1.748.592,62 EUR).

Finanzanlagen

Die Zugänge unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen betreffen im Jahr 2024 getätigte Kapitalmaßnahmen bei bestehenden Tochtergesellschaften sowie Akquisitionen. Abschreibungen resultieren aus der Neubewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, sowie der Kursbewertung langfristiger Ausleihungen.

Im Jahr 2024 haben mehrere verbundene Unternehmen von ihrem vertraglich zugesicherten Recht einer vorzeitigen Darlehensrückführung Gebrauch gemacht und insgesamt Ausleihungen in Höhe von 148.961.964,35 EUR (Vorjahr: 113.716.619,55 EUR) getilgt.

Per 31. Dezember 2024 existieren Ausleihungen mit Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr in Summe von 196.856.651,58 EUR (Vorjahr: 112.651.170,83 EUR). Es ist sehr wahrscheinlich, dass die betreffenden Ausleihungen weiter verlängert werden.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Die Bewertung erfolgte zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder den niedrigeren Wiederbeschaffungspreisen des Bilanzstichtags. Für nicht- oder schwergängige Materialien wurden angemessene Abwertungen vorgenommen.

Noch nicht abrechenbare Leistungen

Der Wertansatz bei den noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten, wobei auch bei langfristiger Fertigung keine Zuschläge für Verwaltungs- und Vertriebskosten angesetzt wurden. In die Herstellungskosten wurden auch angemessene Teile der fixen und variablen Gemeinkosten eingerechnet. Aufwendungen für betriebliche Sozialeinrichtungen sowie Zinsen für Fremdkapital wurden in den Herstellungskosten nicht angesetzt. Wertberichtigungen wurden für aus Kundenaufträgen erwartete Verluste sowie für schwere Verwertbarkeit bei Vorratsaufträgen gebildet. Noch nicht verrechnete Anzahlungen von Kunden wurden, soweit die Aufträge bereits angearbeitet waren, in dieser Bilanzposition offen saldiert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips wurden bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erkennbare Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Auslandsforderungen sind in den meisten Fällen durch Exportgarantien besichert. Wesentliche unverzinsliche langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden abgezinst.

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind 32.794.099,75 EUR (Vorjahr: 40.161.825,28 EUR) aus Lieferungen und Leistungen enthalten.

In den sonstigen Forderungen sind 31.637.342,54 EUR (Vorjahr: 13.677.991,78 EUR) Erträge enthalten, welche erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Aktive latente Steuern

Die aktivierten latenten Steuern beruhen im Wesentlichen auf der unterschiedlichen Behandlung von Abschreibungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen, den abweichend zu bilanzierenden Werten bei den Rückstellungen für Abfertigungen, den Rückstellungen für Pensionen, den Rückstellungen für Jubiläumsgelder, den Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube, den Rückstellungen für Gewährleistungen und den Rückstellungen für Drohverluste sowie der unterschiedlichen Abschreibungsdauer bei Firmen-PKWs im Steuerrecht und im Unternehmensgesetzbuch. Aufgrund der stufenweisen Senkung des Körperschaftsteuersatzes wurden die latenten Steuern mit einem Steuersatz von 23,0% berechnet. Aktive latente Steuern für Verlustvorträge werden nicht angesetzt. Da der Steueranspruch gegenüber derselben Behörde besteht, wurde eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit den passiven latenten Steuern vorgenommen.

Zum 31. Dezember 2024 betragen die aktiven latenten Steuern 40.612.557,48 EUR (Vorjahr: 42.004.001,27 EUR). Die Veränderung in Höhe von –1.391.443,79 EUR resultiert im Wesentlichen aus Änderungen im Bereich des Sozialkapitals.

Mindestbesteuerungsreformgesetz

ANDRITZ unterliegt der globalen Mindestbesteuerung gemäß den Mustervorschriften für Pillar 2 und dem Mindestbesteuerungsgesetz, das am 20. Dezember 2023 vom österreichischen Nationalrat beschlossen und mit Wirkung vom 1. Jänner 2024 umgesetzt wurde.

ANDRITZ hat alle verfügbaren Informationen über die Aktivitäten der Tochtergesellschaften, sowie die jeweils geltenden effektiven Steuersätze in den einzelnen Ländern berücksichtigt. Die Mindestbesteuerung bezieht sich auf Geschäftstätigkeiten in Uruguay, wo der Konzern von der staatlichen Unterstützung durch ein vorteilhaftes Steuerregime profitiert und der effektive Steuersatz in der Folge auf unter 15% gesenkt wird. Der Konzern erfasste im laufenden Steueraufwand der ANDRITZ AG als oberster Muttergesellschaft einen Betrag von 2.135.836,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

ANDRITZ wendete die vorübergehende, verpflichtende Ausnahmeregelung hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, an und erfasst diese Steuern dann als tatsächlichen Steueraufwand/-ertrag, wenn sie entstehen.

PASSIVA

Grundkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 104.000.000,00 EUR (Vorjahr: 104.000.000,00 EUR). Es ist in 104.000.000,00 Stückaktien (Vorjahr: 104.000.000,00 Stückaktien) ohne Nennwert zerlegt. Der Nennbetrag der eigenen Anteile in Höhe von 6.443.716,00 EUR (Vorjahr: 4.789.540,00 EUR) wird offen vom Grundkapital abgesetzt.

Gebundene Kapitalrücklage

Die gebundene Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2024 beträgt 40.069.442,40 EUR (Vorjahr: 40.069.442,40 EUR) und resultiert im Wesentlichen aus dem Agio des Börsengangs im Jahr 2001.

Optionsrücklage

Der Betrag der Verpflichtung, die aus den beschlossenen Optionsprogrammen resultiert, wird während des Ernennungszeitraums in gleichen Raten als Aufwand verrechnet und in eine Optionsrücklage eingestellt. Der Ertrag für diese anteilsbasierten Vergütungen für noch laufende Programme betrug im Geschäftsjahr 5.026.404 EUR (Vorjahr: 3.136.639 EUR).

Gesetzliche Gewinnrücklage

Die gesetzliche Rücklage zum 31. Dezember 2024 beträgt 5.338.626,77 EUR (Vorjahr: 5.338.626,77 EUR).

Rücklage wegen eigener Anteile

Die Rücklage wegen eigener Anteile zum 31. Dezember 2024 beträgt 6.443.716,00 EUR (Vorjahr: 4.789.540,00 EUR). Die Höhe der Rücklage entspricht dem Nennbetrag der eigenen Anteile.

Freie Gewinnrücklage

Die freie Gewinnrücklage zum 31. Dezember 2024 beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Rückstellungen für Abfertigungen, Rückstellungen für Pensionen

Die Verpflichtungen aus den theoretischen Abfertigungsansprüchen der Dienstnehmer sowie die Rückstellungen für Pensionen wurden zum 31. Dezember 2024 nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Bei Ermittlung der Abfertigungsansprüche wurden ein Zinssatz von 3,34% (Vorjahr: 3,47%) und ein Gehaltstrend von 2,50% (Vorjahr 2,50%), bei den Pensionsverpflichtungen ein Zinssatz von 3,09% (Vorjahr: 3,37%) und ein Rententrend von 2,25% (Vorjahr 2,25%) herangezogen. Für die Berechnung wurden die neuen AVÖ2018–P Angestellte-Rechtsgrundlagen zugrunde gelegt. Aufgrund der Rückstellungsveränderung sind Aufwendungen in Höhe von 1.390.248,66 EUR (Vorjahr: 693.747,51 EUR) entstanden, welche im Personalaufwand bzw. im Finanzergebnis ausgewiesen werden. Das rechnungsmäßige Pensionsalter entspricht wie im Vorjahr dem frühest möglichen Anfallsalter für die vorzeitige Alterspension gemäß der im Budgetbegleitgesetz 2003 verankerten Pensionsreform. Für die im Jahr 1999 an eine Pensionskasse übertragenen Pensionsansprüche wurde ein Gutachten nach den gleichen Grundsätzen erstellt, es wurde jedoch aufgrund der höheren Duration ein Zinssatz von 4,55% (Vorjahr 3,53%) herangezogen.

Zum 31. Dezember 2024 lag das Deckungskapital der Pensionsversicherung unter dem Niveau der entsprechenden Pensionsverpflichtungen. Eine entsprechende Rückstellung für zu erwartende Nachschüsse wurde daher gebildet.

Die Höhe der Gesamtpensionsverpflichtung bei ausgelagerten Verpflichtungen beträgt 26.376.238,40 EUR (Vorjahr: 23.324.867,05 EUR). Die Gesamtpensionsverpflichtung wird mit dem Zeitwert des Planvermögens saldiert.

Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen sind folgende wesentliche Rückstellungen enthalten:

2024 2023
(in EUR) (in EUR)
Auftragsbezogene Vorsorgen für
-
fehlende Selbstkosten
111.628.715,59 122.741.313,09
-
Gewährleistungen und Mehrkosten
56.019.501,00 75.030.567,65
-
Personalaufwendungen
90.296.788,80 82.897.258,51

Zu erwartende Auftragsverluste werden in Höhe der Unterschiedsbeträge zwischen den voraussichtlichen Gesamtselbstkosten und den Erlösen ermittelt und passiviert.

Die Rückstellung für unverbrauchte Urlaube ist mit 27.352.732,66 EUR (Vorjahr: 24.976.437,02 EUR) angesetzt.

Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (IAS 19) berechnet. Aufgrund der Rückstellungsveränderung sind Aufwendungen in Höhe von 553.456,00 EUR (Vorjahr 1.128.129,00 EUR) entstanden.

Verbindlichkeiten

(Beträge in EUR)

Bilanzwert Restlaufzeit Hypothekar-
> als 5 Jahre schulden
Vorjahr Vorjahr Vorjahr
Schuldscheindarlehen 429.000.000,00 0,00 0,00
729.000.000,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gg Kreditinstituten 67.990.820,00 0,00 0,00
84.985.975,00 0,00 0,00
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 370.716.871,30 20.761.898,02 0,00
416.534.107,80 20.894.096,84 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 86.301.784,01 152.510,32 0,00
109.029.317,19 803.380,97 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 793.264.928,91 0,00 0,00
617.982.625,06 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 24.690.277,37 0,00 0,00
35.602.695,36 0,00 0,00
1.771.964.681,59 20.914.408,34 0,00
1.993.134.720,41 21.697.477,81 0,00

Am 21. Juni 2017 wurde ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 400 MEUR begeben. Dieses gliedert sich in zwei Tranchen, welche aus 300 MEUR mit einer Laufzeit von sieben Jahren und einer Fixverzinsung von 1,41% und 100 MEUR mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einer Fixverzinsung von 1,97% bestehen. Am 21. Juni 2024 wurde die erste Tranche (300 MEUR) zur Fälligkeit getilgt.

Am 29. August 2018 wurde ein weiteres Schuldscheindarlehen in Höhe von 500 MEUR begeben. Das Schuldscheindarlehen bestand aus verschiedenen Tranchen, welche bereits zum Teil getilgt wurden, wie die nachfolgende Tabelle zeigt.

Laufzeit in
Jahren
Verzinsung in % p.a.
Ausgabevolumen in MEUR offenes Volumen in MEUR
fix variabel gesamt dv. fix dv. variabel gesamt dv. fix dv. variabel
0,96% 6 mE+70 bps 108,0 80,0 28,0
1,42% 6 mE+90 bps 222,0 127,5 94,5 127,5 127,5 -
1,16% 6 mE+100 bps 133,0 75,0 58,0 75,0 75,0 -
2,00% - 37,0 37,0 - 37,0 37,0 -
500,0 319,5 180,5 239,5 239,5 0,0

Für die variabel verzinsten Teile wurden über das jeweilige gesamte Volumen und die gesamte Laufzeit Zinsswaps abgeschlossen, mit denen die variablen Zinszahlungen gegen fixe Zinszahlungen getauscht werden.

In den Jahren 2021 und 2022 wurden sämtliche variabel verzinsten Teile unter Einhaltung der Kündigungsfrist vor Fälligkeit vollständig getilgt. Am 28. August 2023 wurde auch der fix verzinste Teil der ersten Tranche in Gänze (80,0 MEUR) zur Fälligkeit getilgt.

A N D R I T Z A G – J a h r e s a b s c h l u s s 2 0 2 4 A n h a n g

Am 22. Mai 2019 wurde ein weiteres Schuldscheindarlehen in Höhe von 175 MEUR begeben. Das Schuldscheindarlehen bestand aus verschiedenen Tranchen, welche bereits zum Teil getilgt wurden, wie die nachfolgende Tabelle zeigt.

Ausgabevolumen in MEUR offenes Volumen in MEUR
fix variabel gesamt dv. fix dv. variabel gesamt dv. fix dv. variabel
4 0,700% 6 mE+65 bps* 85,5 75,5 10,0
7 1,040% - 53,0 53,0 - 53,0 53,0 -
8 1,284% - 36,5 36,5 - 36,5 36,5 -
175,0 165,0 10,0 89,5 89,5 0,0

*Floor bei 65 bps

Für den variabel verzinsten Teil wurde über das gesamte Volumen und die gesamte Laufzeit ein Zinsswap abgeschlossen, mit welchem die variablen Zinszahlungen gegen fixe Zinszahlungen getauscht werden.

Am 19. Mai 2023 wurden sowohl der fix wie auch der variabel verzinste Teil der ersten Tranche, in Summe somit 85,5 MEUR, zur Fälligkeit getilgt. Zum selben Zeitpunkt ist auch der für den variabel verzinsten Teil abgeschlossene Zinsswap ausgelaufen.

Am 27. März 2019 wurde ein ÖKB-Darlehen in Höhe von 170 MEUR aufgenommen. Das Darlehen bestand aus verschiedenen Tranchen, wovon die ersten sechs Tranchen vollständig und termingerecht zum 30.09. des jeweiligen Jahres getilgt wurden, wie die nachfolgende Tabelle zeigt.

Laufzeit in
Jahren
Verzinsung in % p.a. Ausgabevolumen in MEUR offenes Volumen in MEUR
fix variabel gesamt dv. fix dv. variabel gesamt dv. fix dv. variabel
0,5 1,265% 0,790% 17,0 8,5 8,5
1,5 1,265% - 17,0 17,0 -
2,5 1,265% - 17,0 17,0 -
3,5 1,265% - 17,0 17,0 -
4,5 1,265% - 17,0 17,0 -
5,5 1,265% - 17,0 17,0 -
6,5 1,265% - 17,0 17,0 - 17,0 17,0 -
7,5 1,265% - 17,0 17,0 - 17,0 17,0 -
8,5 1,265% - 17,0 17,0 - 17,0 17,0 -
9,5 1,265% - 17,0 17,0 - 17,0 17,0 -
170,0 161,5 8,5 68,0 68,0 0,0

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind 39.309.070,53 EUR (Vorjahr: 179.837.706,60 EUR) aus Lieferungen und Leistungen und 171.381.221,00 EUR (Vorjahr: 143.436.527,40 EUR) aus erhaltenen Anzahlungen enthalten.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von 5.805.790,30 EUR (Vorjahr: 8.030.851,37 EUR) enthalten, welche erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Haftungsverhältnisse

Die Haftungsverhältnisse zum 31. Dezember 2024 betragen 2.685.702.367,77 EUR (Vorjahr: 2.726.978.848,48 EUR). In den Haftungsverhältnissen sind Haftungen für verbundene Unternehmen in Höhe von 2.354.306.431,64 EUR (Vorjahr: 2.276.806.705,57 EUR) enthalten. Die Haftungsverhältnisse entfallen zur Gänze auf übernommene Garantien.

Von den gesamten Haftungsverhältnissen betreffen 347.312.255,64 EUR von Banken übernommene Haftungen (davon für verbundene Unternehmen 16.796.399,51 EUR) und 2.338.390.112,13 EUR Werkshaftungen (davon für verbundene Unternehmen 2.337.510.032,13 EUR).

Es bestehen darüber hinaus Einstandsverpflichtungen für die folgenden Tochterunternehmen: ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH, Deutschland, ANDRITZ Fabrics and Rolls Germany Holding GmbH, Deutschland, ANDRITZ Feed & Biofuel BV, Niederlande, ANDRITZ Gouda BV, Niederlande, ANDRITZ Separation GmbH, Deutschland, LENSER Filtration GmbH, Deutschland und Modul Systeme Engineering GmbH, Deutschland.

Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen

(Beträge in EUR)

des folgenden
Geschäftsjahres
der folgenden
fünf Geschäftsjahre
Vorjahr Vorjahr
Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen 913.819,16 2.573.702,10
5.065.490,73 2.866.572,44
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 9.814,00 28.974,00
9.886,00 28.974,00

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2024 bestand ein Bestellobligo für Investitionsgüter in Höhe von 4.305.491,60 EUR (Vorjahr: 4.547.656,75 EUR).

Außerbilanzielle Geschäfte

Es bestehen keine Geschäfte, die weder in der Bilanz ausgewiesen noch gemäß § 237 Z 8 UGB oder § 199 UGB anzugeben sind, aus denen wesentliche Risiken oder Vorteile entstehen.

C) ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Umsatzerlöse

(Beträge in EUR)

2024 2023
Inland Export Gesamt Gesamt
PULP & PAPER 42.139.053,92 553.314.885,24 595.453.939,16 530.375.513,64
METALS 34.405.551,95 37.215.899,29 71.621.451,24 117.162.951,71
HYDROPOWER 14.872,61 - 14.872,61 141.868.977,58
ENVIRONMENT & ENERGY 10.140.108,52 260.392.547,73 270.532.656,25 32.939.829,21
Sonstige 4.403.473,82 5.913.558,63 10.317.032,45 11.649.769,09
Nebenerlöse, Skonti 16.947.573,00 205.682.847,58 222.630.420,58 205.958.582,64
108.050.633,82 1.062.519.738,47 1.170.570.372,29 1.039.955.623,87

Aufgrund von organisatorischen Änderungen in der Geschäftsbereichszuordnung sind die Vorjahresbeträge möglicherweise nicht vergleichbar.

Umsatzerlöse nach Märkten

(Beträge in EUR)

2024 2023
Inland 108.050.633,82 67.733.373,63
Europäische Union 312.057.531,88 296.608.461,51
Übriges Europa 57.239.493,70 21.897.853,80
Nordamerika 58.994.682,69 80.179.860,02
Asien 367.993.401,92 472.458.979,16
Südamerika 201.368.610,74 23.970.568,57
Übrige Welt 64.866.017,54 77.106.527,18
1.170.570.372,29 1.039.955.623,87

Der Exportanteil bei den Umsatzerlösen beträgt 90,77% (Vorjahr 93,49%).

Übrige sonstige betriebliche Erträge

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen zusammen aus:

2024 2023
(in EUR) (in EUR)
Erträge aus Kursdifferenzen 7.219.643,34 6.686.609,88
Erträge aus Zuschüssen von öffentlichen Institutionen 19.046.089,11 14.231.462,84
Andere sonstige betriebliche Erträge 13.810.033,43 14.454.635,03

Löhne

Im Posten Löhne sind Aufwendungen für Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 141.296,10 EUR (Vorjahr: 85.102,78 EUR) enthalten.

Gehälter

Im Posten Gehälter sind Aufwendungen für Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 218.013,64 EUR (Vorjahr: 215.627,22 EUR) enthalten.

Aufwendungen für Altersversorgung

In den Aufwendungen für Altersversorgung sind Aufwendungen aus beitragsorientierten Pensionszusagen in Höhe von 1.808.635,41 EUR (Vorjahr: 1.478.766,11 EUR) enthalten.

Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen

In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen aus Abfertigungen, die aus der Veränderung der Abfertigungsrückstellung resultieren, in Höhe von 1.928.340,00 EUR (Vorjahr: 3.656.686,70 EUR) enthalten. Der restliche Betrag von 2.015.665,62 EUR (Vorjahr: 1.806.545,81 EUR) betrifft Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen.

Übrige betriebliche Aufwendungen

Die übrigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus:

2024 2023
(in EUR) (in EUR)
Auftragsbezogene Kosten
33.186.328,99
39.124.624,00
Wechselkursdifferenzen
6.966.130,77
7.170.091,49
Beratungsaufwendungen
38.385.079,09
32.425.853,41
Reisekosten
22.553.569,89
18.346.320,58
Instandhaltungsaufwendungen
4.605.613,87
4.086.011,73
Mietaufwendungen
4.122.627,41
4.236.737,09
IT-Aufwendungen
65.261.802,36
51.390.032,43
Versicherungsaufwendungen
7.502.000,23
6.873.351,34
Marketingaufwendungen
6.119.800,87
5.353.162,13

Finanzergebnis

Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 228.847.924,89 EUR (Vorjahr: 216.272.581,78 EUR) stammen aus Gewinnausschüttungen von Tochterunternehmen.

In der Position sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Rückstellung für Abfertigungen in Höhe von 1.055.421,00 EUR (Vorjahr: 2.199.208,96 EUR) enthalten.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen insbesondere Ertragssteuern des laufenden Geschäftsjahres 2024, Steuern aus Vorperioden sowie ausländische Quellensteuern.

D) SONSTIGES

Beteiligungen verbundene Unternehmen

(Beträge in TEUR)

Beteiligungs
quote
2024 2023
Unternehmen Sitz direkt indirekt Jahresüber
schuss
Eigenkapital Jahresüber
schuss
Eigenkapital
Anstalt für
Strömungsmaschinen
Gesellschaft mbH1)
Graz, Österreich 100,00% 0 0 56 1.605
ANDRITZ Technology and
Asset Management GmbH
Graz, Österreich 100,00% –384 32.264 –309 31.004
ANDRITZ Deutschland
Beteiligungs GmbH
Göppingen,
Deutschland
72,45% 27,55% –548 788.871 38 789.418
ANDRITZ GmbH1) Hemer,
Deutschland
6,25% 93,75% 0 0 24.738 52.141
ANDRITZ HYDRO GmbH Wien, Österreich 100,00% 46.522 224.777 40.265 207.586
ANDRITZ FEED & BIOFUEL
A/S
Esbjerg,
Dänemark
100,00% 5.168 7.945 2.597 5.462
ANDRITZ Slovakia s.r.o. Humenné,
Slowakei
100,00% 105 36.476 870 24.471
ANDRITZ Chile Ltda. Santiago de
Chile, Chile
100,00% 2.724 33.720 12.111 33.111
ANDRITZ (USA) Inc. Alpharetta /
Georgia, USA
100,00% 53.286 582.883 85.771 495.834
ANDRITZ SAS Châteauroux,
Frankreich
100,00% 4.942 39.696 –48.419 34.788
Jaybee Eng. (Holdings) Pty.
Ltd.
Carrum Downs /
Victoria, Australia
100,00% 1.339 –9.881 1.068 –11.540
ANDRITZ Ingeniería S.A. Algete, Spanien 100,00% 514 2.711 568 2.197
ANDRITZ Brasil Ltda. Curitiba, Brasilien 100,00% 15.981 74.444 41.602 83.098
ANDRITZ Oy Helsinki, Finnland 100,00% 20.762 89.432 34.215 99.804
ANDRITZ HYDRO Canada
Inc.
Pointe-Claire /
Québec, Kanada
100,00% 14.210 84.977 –12.295 72.421
ANDRITZ AB Örnsköldsvik,
Schweden
100,00% 11.633 52.350 10.718 51.089
ANDRITZ Ltd. Newcastle-under
Lyme,
Großbritannien
100,00% –838 1.583 –661 2.327
ANDRITZ (China) Ltd. Foshan, China 74,49% 25,51% 109.411 206.561 94.655 188.405
ANDRITZ Technologies H.K.
Ltd.
Hong Kong,
China
100,00% 3.548 4.141 4.922 5.493
ANDRITZ Technologies
Private Limited
Chennai, Indien 100,00% 6.258 29.918 6.044 29.396
ANDRITZ FEED & BIOFUEL
Ltd.
Hull,
Großbritannien
100,00% 620 2.811 525 2.078
ANDRITZ FEED & BIOFUEL
B.V.
Geldrop,
Niederlande
100,00% 1.716 28.537 4.061 30.821
ANDRITZ Singapore Pte.
Ltd.
Singapur,
Singapur
100,00% 1.231 4.777 1.084 4.244
ANDRITZ Uruguay S.A. Fray Bentos,
Uruguay
100,00% 15.115 20.881 9.965 16.022

1) Gesellschaft 2024 verschmolzen.

A N D R I T Z A G – J a h r e s a b s c h l u s s 2 0 2 4 A n h a n g

Beteiligungs
quote
2024 2023
Unternehmen Sitz direkt indirekt Jahresüber
schuss
Eigenkapital Jahresüber
schuss
Eigenkapital
ANDRITZ Industrias
S.A.
Montevideo,
Uruguay
100,00% 50 97 58 52
ANDRITZ PULP
TECHNOLOGIES S.A.
Montevideo,
Uruguay
100,00% 3.156 8.100 –247 5.342
ANDRITZ K.K. Tokyo, Japan 100,00% 3.301 8.404 1.871 6.270
ANDRITZ DELKOR
(Pty) Ltd.
Kyalami,
Südafrika
100,00% –2.344 –9.019 –3.960 –6.411
PT. ANDRITZ Jakarta,
Indonesien
100,00% 91 5.149 486 4.915
LLC ANDRITZ St. Petersburg,
Russland
100,00% 853 6.574 2.621 7.732
LLC ANDRITZ
HYDRO1)
Moskau,
Russland
100,00% 0 87 0 87
ANDRITZ Kufferath
s.r.o.
Levice, Slowakei 100,00% 263 9.646 671 9.443
ANDRITZ Kft. Tiszakécske,
Ungarn
100,00% 1.463 12.899 3.383 13.917
ANDRITZ Perfojet
SAS
Montbonnot Saint
Martin, Frankreich
100,00% 6.295 12.916 6.330 13.192
ANDRITZ Biax SAS2) Le Bourget du
Lac, Frankreich
100,00% –15 –150 –15 –150
ANDRITZ
SEPARATION ITALY
S.R.L.
Mailand, Italien 100,00% 23 –763 –20 –823
ANDRITZ Como
S.R.L.
Grandate, Italien 100,00% 40 477 39 438
ANDRITZ Asselin
Thibeau S.A.S.
Elbeuf, Frankreich 100,00% –1.850 10.588 3.157 14.762
ANDRITZ Soutec AG Neftenbach,
Schweiz
100,00% 7.736 22.059 15.231 31.662
ANDRITZ Gouda B.V. Waddinxveen,
Niederlande
100,00% 2.933 14.465 2.671 14.208
ANDRITZ Euroslot
SAS
Scorbé-Clairvaux,
Frankreich
100,00% 574 7.569 1.073 7.059
Lenser Filtration
GmbH
Senden,
Deutschland
100,00% 2.961 20.675 2.232 17.723
ANDRITZ
JohnsonFoils Limited
Chachoengsao,
Thailand
100,00% 0 0 0 0
ANDRITZ S.R.L. Cisnadie,
Rumänien
100,00% 65 1.128 8 1.062
Modul Systeme
Engineering GmbH
Laufen,
Deutschland
100,00% –97 2.277 127 2.440
ANDRITZ
SEPARATION GmbH
Köln, Deutschland 100,00% 11.979 35.724 7.747 30.870
ANDRITZ FZCO2) Dubai, Vereinigte
Arabische Emirate
100,00% 0 312 0 312
Otorio Ltd Tel-Aviv, Israel 41,43% –6.161 –9.836 –14.032 –44.279
ANDRITZ Novimpianti
S.R.L.
Capannori, Italien 100,00% 247 507 70 305

1) Werte 2024 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte aus 2020).

2) Werte 2024 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte aus 2023).

A N D R I T Z A G – J a h r e s a b s c h l u s s 2 0 2 4 A n h a n g

Beteiligungs
quote
2024 2023
Unternehmen Sitz direkt indirekt Jahresüber
schuss
Eigenkapital Jahresüber
schuss
Eigenkapital
ANDRITZ Diatec S.R.L. Collecorvino, Italien 100,00% 3.419 7.750 2.125 4.366
ANDRITZ FABRICS AND
ROLLS HOLDINGS
LIMITED
Herne Bay / Kent,
Großbritannien
100,00% 1.914 29.995 787 36.081
ANDRITZ Fabrics and
Rolls Limited
Tokyo, Japan 100,00% 1.359 12.112 830 13.097
ANDRITZ Fabrics and
Rolls GmbH
Gloggnitz,
Österreich
94,00% 6,00% 6.861 120.077 6.507 113.941
ANDRITZ Fabrics and
Rolls Germany Holding
GmbH
Reutlingen,
Deutschland
100,00% –2.581 67.986 2.612 71.014
ANDRITZ (Foshan)
Intelligent Manufacturing
Co., Ltd.
Foshan, China 99,49% 0,51% 897 68.409 1.781 35.392
ANDRITZ Laroche S.A.S. Cours-la-Ville,
Frankreich
100,00% 4.553 11.575 5.373 10.506
ANDRITZ Digital Factory
d.o.o.
Zagreb, Kroatien 100,00% 621 –433 –144 –1.089
ANDRITZ BONETTI
S.P.A.
Mailand, Italien 100,00% 375 11.402 –545 11.044
ANDRITZ TEP D.O.O. Slavonski Brod,
Kroatien
100,00% 5.240 24.167 3.730 22.640
ANDRITZ DAN-WEB A/S Galten, Dänemark 100,00% 536 –575 –269 –3.612
Dedert International A/S Ballerup, Dänemark 100,00% 4.151 20.058 –373 15.916
Andritz Middle East
Industrial Company LLC
Jubail Industrial
City, Saudi Arabien
75,00% 0 0 0 0
ANDRITZ PARAGUAY
SOCIEDAD ANONIMA -
USUARIO DE ZONA
FRANCA
Asunción, Paraguay 50,00% 50,00% 198 210 0 0
INTEA d.d. Zagreb, Kroatien 100,00% 0 0 0 0
ATN Engineering B.V. Stadskanaal,
Niederlande
100,00% 0 0 0 0

Die Angaben für Eigenkapital und Jahresergebnis der verbundenen Unternehmen wurden den zur Erstellung des Konzernabschlusses herangezogenen Abschlüssen, welche entsprechend den "International Financial Reporting Standards" (IFRS) aufgestellt wurden, entnommen.

Steuerliche Unternehmensgruppe

Zwischen der ANDRITZ AG als Gruppenträger, der ANDRITZ Hydro GmbH, Wien, als Gruppenmitglied, der ANDRITZ Delkor (Pty) Ltd., Südafrika, als Gruppenmitglied und der OTORIO LTD., Israel, als Gruppenmitglied besteht eine steuerliche Unternehmensgruppe gem. c 9 KStG. Das ehemalige Gruppenmitglied OTORIO LTD., Israel, wurde aufgrund des Verlusts der Beherrschung im Geschäftsjahr 2024 entkonsolidiert und ist mit Ablauf des Geschäftsjahres 2023 aus der steuerlichen Gruppe ausgeschieden.

Die aus dem Gruppenvertrag resultierenden Steuerumlagen werden nach der Belastungsmethode verrechnet. Im Falle eines steuerlichen Gewinns hat das inländische Gruppenmitglied eine Steuerumlage an den Gruppenträger zu entrichten. Im Falle eines steuerlichen Verlustes wird dieser evident gehalten und mit späteren Gewinnen des Gruppenmitglieds ausgeglichen. Die Steuerumlage ist spätestens bis zum 30.9. des folgenden Geschäftsjahrs zu leisten, der Gruppenträger kann jedoch entsprechende Vorauszahlungen vorschreiben. Der Vertrag wurde auf unbestimmte Dauer geschlossen und unterliegt österreichischem Recht. Der aktuelle Körperschaftsteuersatz für die Steuergruppe beträgt derzeit 23%.

Beschäftigte

Im Jahresdurchschnitt wurden 2.078 Mitarbeiter (ohne Lehrlinge) (Vorjahr: 1.998), davon 370 Arbeiter (Vorjahr: 375) und 1.708 Angestellte (Vorjahr: 1.623), beschäftigt.

Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen

2024 2023
(in EUR) (in EUR)
für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte 774.932 1.296.655
für andere 3.124.898 4.660.783
3.899.830 5.957.438

Aufwendungen für den Abschlussprüfer

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der ANDRITZ AG angegeben.

Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses

Das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einem Bilanzgewinn von 847.238.553,36 EUR. Es wird vorgeschlagen, eine Dividende von 2,60 EUR je dividendenberechtigter Aktie an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag fanden nicht statt. Hinsichtlich der aktuellen politischen Entwicklungen in den Ländern, in denen die ANDRITZ AG Projekte abwickelt, und des damit einhergehenden Risikos, wird auf den Lagebericht verwiesen.

Aktienbeteiligungsprogramm für Führungskräfte

Optionsprogramm 2020:

Das Aktienoptionsprogramm 2020 wurde am 7. Juli 2020 von der 113. ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG beschlossen.

Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Erstmals wurde das Programm auch einigen wenigen Nachwuchsführungskräften (< 3.000 Optionen) angeboten. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom 1. September 2020 bis vor einem jeden Ausübungszeitpunkt dauernd in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest 20.000 EUR für leitende Angestellte (5.000 EUR für Nachwuchsführungskräfte) und 40.000 EUR für Mitglieder des Vorstands das bis zur Ausübung ununterbrochen gehalten werden muss.

Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 113. ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 folgenden Kalenderwochen und beträgt 31,20 EUR.

Die Ausübungskriterien des Aktienoptionsprogramms 2020 sind wie folgt:

Zielgröße Zielwert Gewichtung
Steigerung Aktienkurs 10%1
- 15%2
EBITA-Marge4 6,5% - 8% für mindestens eines der
Geschäftsjahre 2021, 2022 oder
2023
90%3
Accident Frequency Rate (AFR)5 Für
mindestens
eines
der
Geschäftsjahre 2021, 2022 oder
2023: ≤ 3,5
10%6

Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms hat am 1. Mai 2023 begonnen und wird am 30. April 2027 enden. Die Ausübungskriterien für das Optionsprogramm 2020 wurden erfüllt. Damit konnten 50% der Optionen sofort nach Beginn der Ausübungsfrist, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten ausgeübt werden.

Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.

OPTIONSPROGRAMM 2020
EINGERÄUMTE
OPTIONEN
PER 31.12.2023
DAVON
AUSÜBUNG
2024
DAVON
WEGFALL 2024
NOCH OFFEN
PER 31.12.2024
Vorstand
Joachim Schönbeck 37.500 –15.000 0 22.500
Domenico Iacovelli a) 15.000 –15.000 0 0
Humbert Köfler b) 37.500 –37.500 0 0
Norbert Nettesheim 27.500 –27.500 0 0
Wolfgang Semper c) 37.500 –37.500 0 0
Frederic Sauze 5.000 –5.000 0 0
Dietmar Heinisser 10.000 0 0 10.000
Jarno Nymark 20.000 0 0 20.000
Leitende Angestellte 407.750 –238.350 0 169.400
GESAMT 597.750 –375.850 0 221.900
Ausübungspreis je Aktie in EUR 31,20

Innerer Wert Optionen gesamt per 31.12.2024 in EUR 17,78

a) Einvernehmliche Auflösung des Vorstandsvertrages mit Wirkung zum 31.03.2024

b) Schied mit 30.09.2023 aus dem Vorstand aus c) Schied mit 29.03.2023 aus dem Vorstand aus

1 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2022 bis 30. April 2023 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt

2 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt

3 Beide Kriterien (Steigerung Aktienkurs und EBITA-Marge) müssen erfüllt sein

4 Ergibt sich als Quotient aus EBITA und Umsatz. Bei Unterschreitung des Zielwerts können keine Optionen ausgeübt werden, zwischen 6,5% und 7,9% EBITA-Marge können Optionen aliquot je nach Höhe der EBITA-Marge ausgeübt werden, bei einer EBITA-Marge von 8% oder mehr können 90% ausgeübt werden.

5 Unfallhäufigkeit mit mehr als drei Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden

6 Bei Erreichen dieses Ziels können diese Optionen unabhängig von der Erreichung der anderen beiden Ziele ausgeübt werden.

Optionsprogramm 2022:

Zusätzlich zur Teilnahme des Vorstands am Aktienoptionsprogramm haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG beschlossen, im Juni 2022 den leitenden Angestellten und ausgewählten Nachwuchsführungskräften ein Aktienoptionsprogramm anzubieten.

Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom 1. Juni 2022 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen dauernd in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest 20.000 EUR für leitende Angestellte (5.000 EUR für Nachwuchsführungskräfte) und 40.000 EUR für Mitglieder des Vorstands das bis zur Ausübung ununterbrochen gehalten werden muss.

Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 115. ordentliche Hauptversammlung vom 7. April 2022 folgenden Kalenderwochen und beträgt 38,80 EUR.

Zielgröße Zielwert Gewichtung
Steigerung Aktienkurs 10%7
bzw. 15%8
30%
Vergleichbare EBITA-Marge Zwischen 7,5% und 9,0% für mindestens eines der
Geschäftsjahre 2022, 2023 oder 2024
60%9
Accident
Frequency
Rate
(AFR)10
Reduzierung der AFR der Geschäftsjahre 2022, 2023
und 2024 um mindestens 30% gegenüber dem
jeweiligen Vorjahr (ausgehend vom für das Jahr 2021
gesetzten AFR-Zielwert von 3,4)
10%11

Die Ausübungskriterien des Aktienoptionsprogramms 2022 sind wie folgt:

Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2025 beginnen und am 30. April 2029 enden. Die drei definierten Kriterien sind unabhängig voneinander. Im Falle der Erfüllung einer der Ausübungsbedingungen gemäß den definierten Kriterien können 50% der den jeweiligen Kriterien zugeordneten Optionen sofort nach Beginn der Ausübungsfrist, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten ausgeübt werden.

Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.

7 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2024 bis 30. April 2025 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt

8 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2025 bis 30. April 2026 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt

9 wenn die vergleichbare EBITA-Marge des Geschäftsjahrs 2022, des Geschäftsjahrs 2023 oder des Geschäftsjahrs 2024 mindestens 7,5% beträgt

10 Unfallhäufigkeit mit einem oder mehr Ausfallstagen pro 1 Million

11 wenn die Accident Frequency Rate (AFR 1) im Geschäftsjahr 2022 <= 2,4 oder im Geschäftsjahr 2023 <= 1,7 oder im Geschäftsjahr 2024 <= 1,2 beträgt

A N D R I T Z A G – J a h r e s a b s c h l u s s 2 0 2 4 A n h a n g

OPTIONSPROGRAMM 2022
EINGERÄUMTE
OPTIONEN
PER 31.12.2023
DAVON
WEGFALL 2024
EINGERÄUMTE
OPTIONEN
PER 31.12.2024
Vorstand
Joachim Schönbeck 37.500 0 37.500
Humbert Köfler a) 37.500 0 37.500
Norbert Nettesheim 37.500 0 37.500
Wolfgang Semper b) 37.500 0 37.500
Frederic Sauze 7.500 0 7.500
Dietmar Heinisser 20.000 0 20.000
Jarno Nymark 20.000 0 20.000
Leitende Angestellte 822.750 –94.000 728.750
GESAMT 1.020.250 –94.000 926.250
Ausübungspreis je Aktie in EUR 38,80
Innerer Wert Optionen gesamt per 31.12.2024 in EUR 10,18

a) Schied mit 30.09.2023 aus dem Vorstand aus

b) Schied mit 29.03.2023 aus dem Vorstand aus

Die Anzahl der zugeteilten Optionen des Aktienoptionsprogramms 2022 wurde auf die tatsächliche Anzahl der Optionen abgeändert. Dies hat keine Auswirkungen auf den Abschluss der ANDRITZ AG.

Optionsprogramm 2024:

Zusätzlich zur Teilnahme des Vorstands am Aktienoptionsprogramm haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG beschlossen, im Juni 2024 den leitenden Angestellten und ausgewählten Nachwuchsführungskräften ein Aktienoptionsprogramm anzubieten. Voraussetzung zur Teilnahme war, dass die berechtigte Person über ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest 5.000 EUR für Nachwuchsführungskräfte, 20.000 EUR für leitende Angestellte und 40.000 EUR für Mitglieder des Vorstands verfügt, das bis spätestens 20. Juni 2024 erbracht werden musste.

Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 116. ordentliche Hauptversammlung vom 21. März 2024 folgenden Kalenderwochen und beträgt 57,15 EUR.

Zielgröße Zielwert Gewichtung
Steigung des Aktienkurses 10%12 oder 15%13 30%
Vergleichbare EBITA-Marge Zwischen
8,0% und 9,5% für mindestens eines der
Geschäftsjahre 2024, 2025 oder 2026. Zwischen der
Zielerreichung von 8,0% und 9,5% steigt der Anteil ausübbarer
Optionen aliquot von 0% bis zu 100% der gewährten Optionen
an.
60%
Accident
Frequency
Rate
(AFR)
Zwischen 2,0 und 1,5 für mindestens eines der Geschäftsjahre
2024, 2025, oder 2026. Zwischen der Zielerreichung von 2,0
und 1,5 steigt der Anteil ausübbarer Optionen aliquot von 0%
bis zu 100% der gewährten Optionen an.
10%

Die Ausübungskriterien des Aktienoptionsprogramms 2024 sind wie folgt:

12 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2026 bis 30. April 2027 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt

13 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2027 bis 30. April 2028 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt

Um eine Option ausüben zu können, muss der oder die Berechtigte vom 1. Juni 2024 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen ununterbrochen in einem aktiven Arbeitsverhältnis zu einer zur ANDRITZ-GRUPPE gehörenden Gesellschaft stehen und nachweisen, dass das Eigeninvestment in diesem Zeitraum ununterbrochen gehalten wurde, wobei von diesen Erfordernissen im Einzelfall aus wichtigen Gründen abgesehen werden kann.

Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2027 beginnen und am 30. April 2031 enden. Die drei definierten Kriterien sind unabhängig voneinander. Im Falle der Erfüllung einer der Ausübungsbedingungen gemäß den definierten Kriterien können 50% der den jeweiligen Kriterien zugeordneten Optionen sofort nach Beginn der Ausübungsfrist, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten ausgeübt werden.

Der Bemessungszeitraum für die Erfüllung der Kriterien ist noch nicht abgeschlossen.

OPTIONSPROGRAMM 2024
EINGERÄUMTE
OPTIONEN
PER 31.12.2024
Vorstand
Joachim Schönbeck 37.500
Norbert Nettesheim 37.500
Frederic Sauze 37.500
Dietmar Heinisser 37.500
Jarno Nymark 37.500
Leitende Angestellte 979.500
GESAMT 1.167.000
Ausübungspreis je Aktie in EUR 57,15
Innerer Wert Optionen gesamt per 31.12.2024 in EUR 0,00

Mit der möglichen Annahme der neuen Vergütungspolitik wird der LTI-Ansatz überarbeitet. Für weitere Informationen wird auf die Ausführungen im Vergütungsbericht 2024 der ANDRITZ AG verwiesen.

Derivative Finanzinstrumente

Fremdwährungsrisiken, welche durch Devisentermingeschäfte bzw. zu geringem Anteil an Devisenswaps abgesichert werden, resultieren im Wesentlichen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb sowie den Ausleihungen. Der Absicherungszeitraum der laufenden Geschäfte entspricht jenen der zugrundeliegenden Geschäfte. Kurssicherungen im Zusammenhang mit Ausleihungen werden quartalsweise bzw. halbjährlich verlängert.

Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Devisentermingeschäfte (in EUR):

Offene Kontrakte
Umfang Zeitwert
USDEUR
Kauf USD 28.636.648,79 836.947,56
Verkauf USD 156.925.398,00 –1.537.470,55
USD Summe 185.562.046,79 –700.522,99
CNYEUR bzw. CNHEUR
Kauf CNY bzw. CNH 104.726.521,60 1.453.216,64
Verkauf CNY bzw. CNH 575.838,33 –17.109,36
CNY/CNH Summe 105.302.359,93 1.436.107,28
Andere Währungspaare
Kauf 3.115.318,77 16.665,40
Verkauf 3.282.557,51 –8.823,41
Summe 6.397.876,28 7.841,99
GESAMTSUMME 297.262.283,00 743.426,28
GESAMTSUMME VORJAHR 478.976.430,25 8.388.028,17

Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der Terminkurse zum Bilanzstichtag durch Abzinsung des ermittelten Endwerts über die Restlaufzeit errechnet. Die Effektivitätsmessung der Devisentermingeschäfte erfolgt laufend sowie bei Laufzeitende durch Ermittlung der Gesamtkursdifferenz aus Grundgeschäft und Kurssicherung.

Drohende Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten werden in der Bilanz nicht passiviert, da diese mit bilanzierten Aktiv- bzw. Passivposten eine geschlossene Position bilden.

Vorstand und Aufsichtsrat

Als Aufwendungen für den Vorstand wurden erfasst:

2024 2023
(in EUR) (in EUR)
Kurzfristige Leistungen 15.413.043 20.861.371
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 441.052 561.032
Aktienbasierte Vergütungen 855.431 744.599
16.709.526 22.167.002

Der Gegenwert der aktienbasierten Vergütungen wurde nach den IFRS ermittelt. Für Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldansprüche werden die Dienstzeitaufwendungen gemäß IAS 19 angesetzt.

An ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden 469.013,61 EUR (Vorjahr: 470.291,58 EUR) ausbezahlt.

Die von Wolfgang Leitner beherrschte Aero Bedarfsflug GmbH, mit Sitz in Graz, überlässt den Betrieb eines der in ihrem Eigentum stehenden Geschäftsflugzeugs einem professionellen Privatflugunternehmen. Der Aufwand für die Charterleistung im Zusammenhang mit diesem Flugzeug betrug im Jahr 2024 1.009.160,12 EUR (Vorjahr: 451.087,00 EUR). Zum 31. Dezember 2024 bestand eine Verbindlichkeit gegenüber dem Privatflugunternehmen in Höhe von 42.514,80 EUR (Vorjahr: 23.786,00 EUR).

Diese sowie andere Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, in denen Aufsichtsratsmitglieder bzw. Mitglieder des Vorstands der ANDRITZ AG tätig sind, werden zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt und sind einzeln und insgesamt von untergeordneter Bedeutung.

Die Aufsichtsratsvergütungen (inklusive Sitzungsgelder) für das Geschäftsjahr 2024 betragen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung insgesamt 330.000,00 EUR (Vorjahr: 325.000,00 EUR).

Aufsichtsrat:

Gewählte Mitglieder:

Wolfgang Leitner Vorsitzender (ab 08.04.2024) Stellvertreter des Vorsitzenden (bis 07.04.2024) Alexander Leeb Vorsitzender (bis 20.03.2024)

Elisabeth Stadler Stellvertreterin des Vorsitzenden (ab 21.03.2024)

Jürgen Herrmann Fechter Alexander Isola Wolfgang Bernhard Regina Prehofer (ab 21.03.2024) Monika Kircher (bis 20.03.2024)

Delegierte Mitglieder:

Georg Auer Andreas Martiner Tania Sandtner (ab 07.03.2024) Alexander Mori (bis 06.03.2024)

Vorstand:

Joachim Schönbeck Vorsitzender

Dietmar Heinisser Vanessa Hellwing (ab 01.01.2025) Norbert Nettesheim Jarno Nymark Frédéric Sauze

Graz, am 28. Februar 2025

Der Vorstand

Joachim Schönbeck e.h. Dietmar Heinisser e.h. Vanessa Hellwing e.h. Norbert Nettesheim e.h. Jarno Nymark e.h. Frédéric Sauze e.h.

(Vorstandsvorsitzender) (Finanzvorstand)

BESTÄTIGUNGSVERMERK

BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

Andritz AG, Graz,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bilanzierung des Projektgeschäfts

Siehe Anhang Kapitel B) Noch nicht abrechenbare Leistungen und Sonstige Rückstellungen sowie C) Umsatzerlöse

Das Risiko für den Abschluss

Der überwiegende Anteil der im Geschäftsjahr ausgewiesenen Umsatzerlöse und operativen Ergebnisbeiträge der Andritz AG stammt aus dem Projektgeschäft. Das Projektgeschäft der Andritz AG umfasst eine große Anzahl von Projekten mit Projektvolumen von jeweils über 50 Mio. EUR und einer Laufzeit über mehrere Jahre. Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt mit der Endabnahme des Projektes durch den Kunden. Projekte, die noch nicht abgeschlossen sind, werden unter den nicht abrechenbaren Leistungen in Höhe ihrer bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten ausgewiesen. Insoweit als für noch nicht abgeschlossene Projekte voraussichtlich ein Verlust entsteht, vermindert die Andritz AG die noch nicht abrechenbaren Leistungen in Höhe des erwarteten Verlustes. Falls der Buchwert, der noch nicht abrechenbaren Leistungen Null beträgt, erfolgt darüber hinaus der Ansatz einer Rückstellung für drohende Verluste.

Für abgeschlossene Projekte besteht über einen bestimmten Zeitraum die Verpflichtung zur Gewährleistung. Bei einigen laufenden oder abgeschlossenen Projekten kann es zu unterschiedlichen Auffassungen mit Kunden und/oder Lieferanten über die vertraglichen Verpflichtungen kommen, aus denen drohende oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten resultierten. Sowohl für die Gewährleistungsverpflichtungen als auch für drohende Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten setzt die Andritz AG Rückstellungen an.

Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen und der projektbezogenen Rückstellungen erfordern in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen. Auf Grund des wesentlichen Umfangs des Projektgeschäfts resultiert daraus das Risiko, dass die Bestandsveränderungen (bestehend aus Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und an noch nicht abrechenbaren Leistungen und Veränderungen der Auftragsrückstellungen) sowie die Aufwendungen für Gewährleistungen und projektbezogene Rechtsverfahren in der Gewinn- und Verlustrechnung und die dazugehörigen Bilanzposten wesentlich falsch dargestellt sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Bilanzierung des Projektgeschäfts wie folgt beurteilt:

  • Wir haben im Zuge unserer Prüfung ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung relevanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem interne Kontrollen in Zusammenhang mit der Freigabe der Projektkalkulation beim Abschluss neuer Verträge, der Billigung der Mitkalkulation und den Statusberichten zu laufenden Projekten und der Einschätzung des Betrages ausstehender oder drohender Kosten aus Projekten. Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung haben wir weitere Prüfungshandlungen festgelegt.
  • Diese Prüfungshandlungen haben wir auf ausgewählte Projekte angewendet und für diese Projekte, die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen beurteilt. Die Auswahl erfolgte nach risikoorientierten Kriterien wie Projektgröße, geringe oder negative Projektmargen oder hohe Margenanpassungen. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die Durchsicht der zugrundeliegenden Verträge und Vereinbarungen, die kritische Würdigung der aktuellen Projektinformationen, die Befragung von Projektverantwortlichen oder Projektcontrollern zur Plausibilität der getroffenen Schätzungen und Annahmen, die Beurteilung der Schätzungsgenauigkeit durch Vergleich der eingetretenen Ergebnisse mit den Schätzungen in den Vorjahren und die Abstimmung der Annahmen und in die Schätzung eingeflossenen Werte mit Vertragsdokumenten und anderen relevanten Unterlagen. Darüber hinaus haben wir für im Geschäftsjahr endabgerechnete Projekte gewürdigt, ob entsprechende finale Abnahmeprotokolle der jeweiligen Auftraggeber vorhanden sind.
  • Zur Beurteilung der Angemessenheit von Rückstellungen für Ansprüche von Kunden und für drohende oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten haben wir relevante Dokumente gelesen, Auskunftsschreiben von Rechtsvertretern eingeholt sowie Gespräche mit den mit dem Sachverhalt betrauten Personen geführt und in deren Aufzeichnungen Einsicht genommen.

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

Siehe Anhang Kapitel B) Finanzanlagen.

Das Risiko für den Abschluss

Die Anteile an verbundenen Unternehmen der Andritz AG betragen zum Bilanzstichtag 2.082,2 Mio. EUR. Die relevanten Rechnungslegungsvorschriften des UGB erfordern bei Vorliegen von Anzeichen für eine dauernde Wertminderung eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile mittels einer Unternehmensbewertung.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung des künftigen Umsatzwachstums und der Ergebnismargen und der daraus resultierenden Zahlungsüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet.

Für den Abschluss besteht das Risiko einer Überbewertung dieses Bilanzpostens.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen wie folgt beurteilt:

  • Wir haben uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die Andritz AG das Vorliegen von Anzeichen einer dauernden Wertminderung überwacht.
  • Bei aktuellen Unternehmensbewertungen haben wir die Angemessenheit der wesentlichen zukunftsbezogenen Schätzungen und Annahmen sowie der angewendeten Bewertungsmethoden unter Konsultation von unseren Bewertungsspezialisten beurteilt.
  • Wir haben uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Umsatz- und Margenplandaten mit der aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Mittelfristplanung abgeglichen. Im Zusammenhang mit der Budgeterstellung und der Budgetgenehmigung haben wir das Design und die Implementierung der internen Kontrollen, die als Basis für die interne Planung des Vorstandes dienen, beurteilt. Wir haben die zugrundeliegenden Planungsannahmen mit dem Management besprochen sowie anhand von Informationen über die aktuelle und erwartete Entwicklung der jeweiligen Einheit plausibilisiert. Die Planungstreue haben wir durch Vergleich der in den Vorperioden erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt.
  • Die zur Festlegung der Diskontierungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten und Ermittlungsmethoden auf Angemessenheit geprüft sowie das Berechnungsschema nachvollzogen. Soweit sich bei Beteiligungen/Zahlungsmittel generierenden Einheiten Überrenditen ergeben haben wir deren Begründung anhand von Daten aus der Vergangenheitsanalyse und der zukünftigen Markt- und Wirtschaftsposition nachvollzogen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. März 2024 als Abschlussprüfer gewählt und am 25. Oktober 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Dr. Johannes Bauer.

Wien 28. Februar 2025

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Dr. Johannes Bauer Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

ANDRITZ AG

Stattegger Straße 18 8045 Graz, Österreich [email protected]

Inhouse produziert mit firesys

Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Bericht auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.

Disclaimer

Bestimmte Aussagen im Jahresabschluss 2024 und im Lagebericht 2024 sind "zukunftsgerichtete Aussagen". Diese Aussagen, welche die Worte "glauben", "beabsichtigen", "erwarten" und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.

Der Jahresabschluss 2024 und der Lagebericht 2024 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 27. Februar 2025, 24:00 Uhr, zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Lagebericht angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresabschluss 2024 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.