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Andritz AG Audit Report / Information 2021

Mar 8, 2022

735_10-k_2022-03-08_5b114cfc-b056-4ebb-a52f-af354a1e76c2.pdf

Audit Report / Information

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FINANZBERICHT

Kennzahlen im Überblick

ANDRITZ-GRUPPE
Geschäftsbereiche
02
03
Lagebericht
inkl. konsolidierte
nicht-finanzielle Erklärung
04
Konzernabschluss 2021
der
ANDRITZ-GRUPPE
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 64
Konzerngesamtergebnisrechnung 65
Konzernbilanz 66
Konzern-Cashflow-Statement 67
Entwicklung des Konzerneigenkapitals 68
Konzernanhang 69
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 (1) Börsegesetz 162
Glossar 163
Bestätigungsvermerk 165

KENNZAHLEN DER ANDRITZ-GRUPPE

Einheit 2021 2020 2019 2018 2017
Auftragseingang MEUR 7.879,7 6.108,0 7.282,0 6.646,2 5.579,5
Auftragsstand (per ultimo) MEUR 8.165,8 6.774,0 7.777,6 7.084,3 6.383,0
Umsatz MEUR 6.463,0 6.699,6 6.673,9 6.031,5 5.889,1
Umsatzrendite % 7,4 4,7 3,6 5,3 6,8
EBITDA MEUR 718,3 571,1 537,6 498,0 541,7
EBITA1) MEUR 546,5 391,7 343,2 394,3 444,0
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) MEUR 479,6 315,0 237,9 321,6 399,3
Ergebnis vor Steuern (EBT) MEUR 439,6 280,9 180,9 304,2 400,6
Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) MEUR 321,7 203,7 122,8 219,7 265,6
Konzernergebnis (nach Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) MEUR 325,5 207,1 127,8 222,0 263,0
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit MEUR 529,6 461,5 821,6 7,8 246,5
Investitionen MEUR 160,1 131,8 157,1 137,0 116,8
Free Cashflow MEUR 369,5 329,7 664,5 -129,2 129,7
Free Cashflow je Aktie EUR 3,7 3,3 6,4 -1,2 1,2
Mitarbeiter (per ultimo, ohne Lehrlinge) - 26.804 27.232 29.513 29.096 25.566
Langfristige Vermögenswerte MEUR 2.585,2 2.497,5 2.705,5 2.629,5 1.860,8
Kurzfristige Vermögenswerte MEUR 5.087,6 4.559,2 4.528,6 4.289,1 4.404,5
Summe Eigenkapital MEUR 1.567,3 1.255,7 1.219,6 1.330,8 1.325,4
Rückstellungen MEUR 1.622,3 1.144,9 1.083,1 1.017,7 1.066,1
Verbindlichkeiten MEUR 4.483,2 4.656,1 4.931,4 4.570,1 3.873,8
Bilanzsumme MEUR 7.672,8 7.056,7 7.234,1 6.918,6 6.265,3
Eigenkapitalquote % 20,4 17,8 16,9 19,2 21,2
Eigenkapitalrentabilität % 28,0 22,4 14,8 22,9 30,2
Gesamtkapitalrentabilität % 6,3 4,5 3,3 4,6 6,4
Bruttoliquidität MEUR 1.837,9 1.719,3 1.609,8 1.279,7 1.772,3
Nettoliquidität MEUR 703,3 420,9 244,9 -99,6 908,0
Nettoverschuldung MEUR -287,7 35,1 205,7 568,1 -530,6
Nettoumlaufvermögen MEUR -150,1 -48,8 -134,0 160,5 -121,0
Capital employed MEUR 1.211,5 1.345,1 1.470,4 1.665,6 801,9
Verschuldungsgrad % -18,4 2,8 16,9 42,7 -40,0
EBITDA-Marge % 11,1 8,5 8,1 8,3 9,2
EBITA-Marge % 8,5 5,8 5,1 6,5 7,5
EBIT-Marge % 7,4 4,7 3,6 5,3 6,8
Konzernergebnis/Umsatz % 5,0 3,0 1,8 3,6 4,5
ROE % 20,5 16,2 10,1 16,5 20,0
EV/EBITDA - 5,6 6,1 7,0 8,6 7,4
Abschreibungen/Umsatz % 3,6 3,8 4,1 2,7 2,3

1) Die Abschreibungen sowie Wertminderungen für im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierte und vom Firmenwert getrennt angesetzte immaterielle Vermögenswerte betragen 62,1 MEUR (2020: 72,0 MEUR); der Wertminderungsaufwand der Firmenwerte beträgt 4,8 MEUR (2020: 4,7 MEUR). Alle Zahlen gemäß IFRS. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rechendifferenzen auftreten.

KENNZAHLEN DER GESCHÄFTSBEREICHE

Pulp & Paper

Einheit 2021 2020 2019 2018 2017
Auftragseingang MEUR 3.774,7 2.961,1 3.632,5 2.571,9 2.033,4
Auftragsstand (per ultimo) MEUR 3.377,2 2.591,0 3.164,3 2.421,1 1.787,0
Umsatz MEUR 3.070,6 3.339,0 2.869,5 2.233,2 2.059,7
EBITDA MEUR 423,4 399,6 351,4 258,4 221,5
EBITDA-Marge % 13,8 12,0 12,2 11,6 10,8
EBITA MEUR 346,0 322,7 271,0 222,1 194,9
EBITA-Marge % 11,3 9,7 9,4 9,9 9,5
Investitionen MEUR 90,6 64,1 63,3 33,8 42,1
Mitarbeiter (per ultimo, ohne Lehrlinge) - 11.668 11.127 11.984 11.435 8.002

Metals

Einheit 2021 2020 2019 2018 2017
Auftragseingang MEUR 1.778,8 1.143,6 1.582,2 1.931,8 1.606,5
Auftragsstand (per ultimo) MEUR 1.541,7 1.181,6 1.532,7 1.591,6 1.309,7
Umsatz MEUR 1.366,1 1.420,5 1.636,9 1.635,1 1.643,5
EBITDA MEUR 81,7 5,5 -1,5 57,8 129,7
EBITDA-Marge % 6,0 0,4 -0,1 3,5 7,9
EBITA MEUR 38,4 -46,7 -73,8 27,3 98,6
EBITA-Marge % 2,8 -3,3 -4,5 1,7 6,0
Investitionen MEUR 25,5 26,5 30,8 36,1 29,7
Mitarbeiter (per ultimo, ohne Lehrlinge) - 5.930 6.513 7.485 7.818 7.573

Hydro

Einheit 2021 2020 2019 2018 2017
Auftragseingang MEUR 1.565,2 1.335,4 1.350,2 1.445,8 1.317,2
Auftragsstand (per ultimo) MEUR 2.747,8 2.587,9 2.661,0 2.667,9 2.921,8
Umsatz MEUR 1.345,1 1.296,0 1.470,7 1.517,5 1.583,1
EBITDA MEUR 133,0 98,5 134,1 142,4 154,1
EBITDA-Marge % 9,9 7,6 9,1 9,4 9,7
EBITA MEUR 95,4 62,0 105,9 113,8 123,0
EBITA-Marge % 7,1 4,8 7,2 7,5 7,8
Investitionen MEUR 28,7 29,7 51,8 57,9 36,3
Mitarbeiter (per ultimo, ohne Lehrlinge) - 6.628 6.941 7.202 7.002 7.237

Separation

Einheit 2021 2020 2019 2018 2017
Auftragseingang MEUR 761,0 667,9 717,1 696,7 622,4
Auftragsstand (per ultimo) MEUR 499,1 413,5 419,6 403,7 364,5
Umsatz MEUR 681,2 644,1 696,8 645,7 602,8
EBITDA MEUR 80,2 67,5 53,6 39,4 36,4
EBITDA-Marge % 11,8 10,5 7,7 6,1 6,0
EBITA MEUR 66,7 53,7 40,1 31,1 27,5
EBITA-Marge % 9,8 8,3 5,8 4,8 4,6
Investitionen MEUR 15,3 11,5 11,2 9,2 8,7
Mitarbeiter (per ultimo, ohne Lehrlinge) - 2.578 2.651 2.842 2.841 2.754

LAGEBERICHT

WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die wichtigsten Wirtschaftsregionen der Welt zeigten im Geschäftsjahr 2021 einen starken Wirtschaftsaufschwung im Vergleich zum deutlichen, Covid-19-Pandemie bedingten Konjunktureinbruch im Vorjahr. Belastend wirkten sich die durch die Pandemie entstandenen Engpässe und Verzögerungen in den globalen Lieferketten aus. Dringend benötigte Rohstoffe und industrielle Produkte fehlten oder konnten nur mit deutlicher Verspätung geliefert werden, was weltweit zu erheblichen Produktionseinschränkungen in vielen Industrien führte, vor allem in der Automobil-, Automobilzuliefer- und Elektroindustrie. Infolgedessen kam es in den meisten Industrienationen zu einem starken Anstieg der Inflation sowie auch der Rohstoff- und Energiepreise.

In den USA führte die anhaltend lockere Zinspolitik der amerikanischen Notenbank Federal Reserve (FED) zu unverändert reger Investitionstätigkeit der Industrie sowie zu hoher Nachfrage der Privathaushalte. Das von der Regierung angekündigte und vom US-Kongress genehmigte milliardenschwere Infrastruktur-Investitionspaket sollte sich gemäß den Wirtschaftsexperten langfristig positiv auf die Konjunkturentwicklung der USA auswirken. Die FED signalisierte angesichts der unverändert hohen Inflationsrate und der guten Lage am Arbeitsmarkt eine baldige Erhöhung des Leitzinses.

Auch Europa verzeichnete im Berichtszeitraum ein hohes Wirtschaftswachstum, wenngleich sich die vierte Corona-Welle gegen Ende des Geschäftsjahres 2021 sowie die Engpässe in den globalen Lieferketten belastend auswirkten. Die Europäische Zentralbank (EZB) beließ ihren Leitzins unverändert auf dem Rekordtief von 0,0% und erachtet die hohe Inflation als nur vorübergehend. Mittelfristiges Ziel der EZB ist, die Inflation im Euro-Raum auf der Zielmarke von 2% zu stabilisieren.

Chinas Wirtschaft verzeichnete im Berichtszeitraum einen unverändert starken Anstieg, vor allem getrieben durch einen boomenden Außenhandel. Die Covid-19-Pandemie, hohe Rohstoffkosten, Energieknappheit und die Immobilienkrise führten jedoch gegen Jahresende zu einer leichten Abschwächung. Auch Schwellenländer wie Brasilien oder Indien verzeichneten im Jahresverlauf eine Erholung des Wirtschaftswachstums von den Folgen der Pandemie.

Quellen: Research-Berichte verschiedener Banken, OECD

MARKTENTWICKLUNG

Pulp & Paper

Der Geschäftsbereich Pulp & Paper verzeichnete im Berichtszeitraum eine sehr gute Projektaktivität für Zellstoffausrüstungen – sowohl für Modernisierungen bestehender Zellstoffwerke als auch für die Errichtung neuer Anlagen (insbesondere in Asien und Südamerika). Im Bereich Kessel zur Energieerzeugung setzte sich die gute Projekt- und Investitionsaktivität der Vorjahre, insbesondere in Asien (vor allem Japan), fort. Der Bereich Nonwoven (Anlagen zur Herstellung von Vliesstoffen, Masken, Maskenrohstoffen etc.) verzeichnete aufgrund der globalen Covid-19-Pandemie im Berichtszeitraum weiterhin eine sehr hohe Investitions- und Projektaktivität.

Metals

Der Bereich Metals Forming für die Automobil- und Automobilzulieferindustrie (Schuler) verzeichnete im Berichtszeitraum eine gegenüber dem Vorjahr etwas erhöhte Projekt- und Investitionsaktivität. Sowohl im mittleren als auch im höheren Preis- und Qualitätssegment kam es zu selektiven Auftragsvergaben durch internationale Automobilhersteller bzw. deren Zulieferer. Auch im zunehmend wachsenden Markt der Elektromobilität wurden einige wichtige Aufträge für Anlagen zur Erzeugung von Bauteilen für Elektrofahrzeuge (Batteriegehäuse, Elektromotoren, Karosserie) vergeben.

Im Bereich Metals Processing (Ausrüstungen zur Herstellung und Verarbeitung von Bändern aus Edel- und Kohlenstoffstahl sowie Aluminium) führten die steigenden Stahl- und Rohstoffpreise zu einem signifikanten Anstieg der Projekt- und Investitionsaktivität der internationalen Stahlhersteller.

Hydro

Die weltweite Investitions- und Projektaktivität für elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke verzeichnete im Geschäftsjahr 2021 – ausgehend von einem niedrigen Niveau der Vorjahre – einen deutlichen Aufwärtstrend. Im Berichtszeitraum wurden einige mittlere und größere Aufträge zur Lieferung von Ausrüstungen für Wasserkraftwerke – insbesondere in Asien, Nord- und Mittelamerika – vergeben. Im Bereich der Pumpen wurde eine zufriedenstellende Projektaktivität verzeichnet.

Separation

Die globalen Märkte für Ausrüstungen zur Fest-Flüssig-Trennung entwickelten sich im Geschäftsjahr 2021 erfreulich. Sowohl im Bereich Separation (kommunale und industrielle Klärschlammentwässerung und -trocknung) als auch im Bereich Feed & Biofuel wurde eine gute Projektaktivität verzeichnet.

GESCHÄFTSENTWICKLUNG

Veränderung des Konsolidierungskreises

Informationen zum Konsolidierungskreis sind im Konzernanhang Kapitel B) 4. Konsolidierungskreis ersichtlich.

Auftragseingang

Der Auftragseingang der Gruppe entwickelte sich im Geschäftsjahr 2021 sehr erfreulich und erreichte mit 7.879,7 MEUR einen neuen Rekordwert. Damit lag er um 29,0% über dem Vorjahresvergleichswert (2020: 6.108,0 MEUR), der durch die Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen weltweiten Konjunktureinbruch stark beeinträchtigt war. Alle Geschäftsbereiche konnten den Auftragseingang im Jahresvergleich deutlich steigern.

Die Entwicklung der Geschäftsbereiche im Detail:

  • Pulp & Paper: Mit 3.774,7 MEUR erreichte der Auftragseingang einen neuen Rekordwert und erhöhte sich damit um 27,5% gegenüber dem Vorjahresvergleichswert (2020: 2.961,1 MEUR). Dieser starke Anstieg ist vor allem auf den Erhalt eines Großauftrags zur Lieferung von energieeffizienten und umweltfreundlichen Zellstoffproduktionstechnologien sowie Schlüsselausrüstungen nach Südamerika (Brasilien) zurückzuführen. Auch der Auftragseingang des Service-Bereichs entwickelte sich sehr erfreulich und lag deutlich über dem Vorjahresvergleichswert, der aufgrund der Covid-19-bedingten weltweiten Reisebeschränkungen bzw. teilweisen Produktionseinschränkungen bei Kunden beeinträchtigt war.
  • Metals: Der Auftragseingang betrug 1.778,8 MEUR und erhöhte sich deutlich gegenüber dem sehr niedrigen Vorjahresvergleichswert (+55,5% versus 2020: 1.143,6 MEUR). Dies ist zum einen auf den Bereich Metals Processing zurückzuführen, der den Auftragseingang – bedingt durch unverändert hohe Stahlpreise und einer daraus resultierenden hohen Projekt- und Investitionsaktivität der internationalen Stahlhersteller – im Jahresvergleich signifikant erhöhen konnte. Zum anderen verzeichnete auch der Bereich Metals Forming (Schuler) durch den Erhalt einiger mittelgroßer Aufträge ebenfalls einen deutlichen Anstieg beim Auftragseingang.
  • Hydro: Mit 1.565,2 MEUR lag der Auftragseingang deutlich über dem Niveau des Vorjahresvergleichswerts (+17,2% versus 2020: 1.335,4 MEUR). Der Geschäftsbereich konnte einige mittelgroße bzw. größere Aufträge zur Lieferung elektromechanischer Ausrüstungen für neue Kraftwerke bzw. zur Modernisierung bestehender Kraftwerke gewinnen.
  • Separation: Der Auftragseingang betrug 761,0 MEUR und lag damit um 13,9% über dem Vorjahresvergleichswert (2020: 667,9 MEUR). Sowohl der Bereich Fest-Flüssig-Trennung als auch der Bereich Feed & Biofuel verzeichneten im Berichtszeitraum eine sehr gute Entwicklung.
Einheit 2021 2020 +/-
Pulp & Paper MEUR 3.774,7 2.961,1 +27,5%
Metals MEUR 1.778,8 1.143,6 +55,5%
Hydro MEUR 1.565,2 1.335,4 +17,2%
Separation MEUR 761,0 667,9 +13,9%

Auftragseingang nach Geschäftsbereichen UMSATZ 2021 (2020) in %

UMSATZ Auftragseingang nach Regionen 2021 (2020) in %

Umsatz

Der Umsatz der ANDRITZ-GRUPPE im Geschäftsjahr 2021 betrug 6.463,0 MEUR und lag damit nur geringfügig unter dem Rekordwert des Vorjahres (-3,5% versus 2020: 6.699,6 MEUR). Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf den Geschäftsbereich Pulp & Paper (-8,0%) zurückzuführen, der im Vorjahr einige Großaufträge abwickelte, die im Berichtsjahr nur mehr wenig umsatzwirksam waren. Der Umsatz im Geschäftsbereich Metals (-3,8%) war durch den verringerten Auftragseingang im Geschäftsjahr 2020 ebenfalls rückläufig. Die Umsätze in den Geschäftsbereichen Hydro (+3,8%) und Separation (+5,8%) verzeichneten im Jahresvergleich einen leichten Anstieg.

Die Umsatzentwicklung der Geschäftsbereiche im Überblick:

Einheit 2021 2020 +/-
Pulp & Paper MEUR 3.070,6 3.339,0 -8,0%
Metals MEUR 1.366,1 1.420,5 -3,8%
Hydro MEUR 1.345,1 1.296,0 +3,8%
Separation MEUR 681,2 644,1 +5,8%

Umsatz nach Geschäftsbereichen UMSATZ 2021 (2020) in %

UMSATZ Umsatz nach Regionen 2021 (2020) in %

A Europa 33 (34)
B Nordamerika 20 (19)
C China 17 (12)
D Südamerika 14 (19)
E Asien (ohne China) 12 (13)
F Afrika, Australien 4 (3)

Anteil Serviceumsatz am Umsatz der Gruppe und der Geschäftsbereiche in %

2021 2020
ANDRITZ-GRUPPE 40 36
Pulp & Paper 45 41
Metals 25 24
Hydro 39 34
Separation 49 48

Auftragsstand

Der Auftragsstand der ANDRITZ-GRUPPE per 31. Dezember 2021 betrug 8.165,8 MEUR (+20,5% versus 31. Dezember 2020: 6.774,0 MEUR). Alle Geschäftsbereiche verzeichneten im Jahresvergleich einen Anstieg des Auftragsstands.

Ergebnis

Trotz des im Jahresvergleich etwas niedrigeren Umsatzes erhöhte sich das operative Ergebnis (EBITA) deutlich und erreichte mit 546,5 MEUR einen neuen Rekordwert. Es lag damit signifikant über dem Vorjahresvergleichswert (+39,5% versus 2020: 391,7 MEUR), der Sondereffekte – insbesondere Rückstellungen für kapazitive Anpassungen – von insgesamt rund 79 MEUR beinhaltete.

Damit einhergehend stieg die Rentabilität (EBITA-Marge) deutlich auf 8,5% (2020: 5,8%). Dies ist im Wesentlichen auf die unverändert sehr erfreuliche Geschäftsentwicklung der Geschäftsbereiche Pulp & Paper und Separation zurückzuführen. Darüber hinaus führten die im Vorjahr gesetzten Kostenanpassungsmaßnahmen sowohl im Geschäftsbereich Metals als auch im Geschäftsbereich Hydro zu einer deutlichen Ergebnisverbesserung.

Das um Sondereffekte bereinigte EBITA der Gruppe betrug 549,9 MEUR und lag damit ebenfalls signifikant über dem um Sondereffekte bereinigten Vorjahresvergleichswert (2020: 471,1 MEUR). Die bereinigte EBITA-Marge erhöhte sich auf 8,5% (2020: 7,0%).

Die Rentabilitätsentwicklung nach Geschäftsbereichen:

  • Im Geschäftsbereich Pulp & Paper erreichte die Rentabilität trotz des im Jahresvergleich verringerten Umsatzes mit 11,3% ein sehr hohes Niveau (2020: 9,7%), wobei sich sowohl der Bereich Neuanlagen als auch der Bereich Service sehr erfreulich entwickelten. Die bereinigte EBITA-Marge erhöhte sich auf 11,6% (2020: 9,9%).
  • Der Geschäftsbereich Metals verzeichnete aufgrund der im Vorjahr gesetzten Kostenanpassungsmaßnahmen im Bereich Metals Forming (Schuler) positive Ergebnisentwicklung und erzielte eine EBITA-Marge von 2,8% (2020: -3,3%). Die bereinigte EBITA-Marge lag bei 1,9% (2020: -0,8%).
  • Die Rentabilität im Geschäftsbereich Hydro erhöhte sich auf 7,1% und lag damit deutlich über dem niedrigen Vorjahresvergleichswert (2020: 4,8%), der durch Rückstellungen für kapazitiven Anpassungsmaßnahmen sowie die Abarbeitung einiger margenschwacher Aufträge beeinträchtigt war. Die bereinigte EBITA-Marge betrug 7,4% (2020: 7,0%).
  • Im Geschäftsbereich Separation entwickelte sich die EBITA-Marge weiter sehr erfreulich und stieg auf 9,8% (2020: 8,3%) an.
(in MEUR) 2021 2020 +/-
Umsatz 6.463,0 6.699,6 -3,5%
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und aktivierte
Eigenleistungen
67,1 -26,4 +354,2%
Sonstige Erträge 123,1 85,9 +43,3%
Materialaufwand -3.381,0 -3.632,4 +6,9%
Personalaufwand -1.804,1 -1.790,2 -0,8%
Sonstige Aufwendungen -749,8 -765,4 +2,0%
EBITDA 718,3 571,1 +25,8%
Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten
-233,9 -251,4 +7,0%
Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwerte -4,8 -4,7 -2,1%
EBIT 479,6 315,0 +52,3%
Finanzergebnis -40,0 -34,1 -17,3%
EBT 439,6 280,9 +56,5%
Ertragsteuern -117,9 -77,2 -52,7%
KONZERNERGEBNIS 321,7 203,7 +57,9%
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis 325,5 207,1 +57,2%
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis -3,8 -3,4 -11,8%
Unverwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 3,28 2,08 +57,7%

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Anteil einzelner Aufwandskategorien am betrieblichen Gesamtaufwand der Gruppe in %

Der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2021 betrug 3.381,0 MEUR und lag damit unter dem Niveau des Vorjahres (2020: 3.632,4 MEUR), die Materialquote (Anteil des Materialaufwands am Umsatz) reduzierte ich auf 52,3% (2020: 54,2%). Der Personalaufwand lag mit 1.804,1 MEUR leicht über dem Niveau des Vorjahres (2020: 1.790,2 MEUR), die Personalquote (Anteil des Personalaufwands am Umsatz) erhöhte sich auf 27,9% (2020: 26,7%).

Die sonstigen Aufwendungen betrugen im Berichtszeitraum 749,8 MEUR (2020: 765,4 MEUR) und umfassen vor allem Aufwendungen für Vertrieb, Verwaltungs- und Beratungsaufwendungen sowie für Reparaturen und Instandhaltungen. Die sonstigen Erträge lagen mit 123,1 MEUR über dem Vorjahresniveau (2020: 85,9 MEUR) und inkludieren vor allem öffentliche Zuwendungen (im Wesentlichen Forschungsprämie und -förderung), Gewinne aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sowie Mieterträge.

Die Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen betrugen 2021 233,9 MEUR (2020: 251,4 MEUR), wovon 68,8 MEUR (2020: 69,1 MEUR) auf Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und 159,9 MEUR (2020: 161,9 MEUR) auf Abschreibungen von Sachanlagen entfielen.

2021 wurden für die Gruppe eine Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 4,8 MEUR (2020: 4,7 MEUR) sowie eine Wertminderung für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 5,2 MEUR erfasst (2020: 21,0 MEUR). Die Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte ist dem Geschäftsbereich Hydro zuzuordnen, da sich der Geschäftsverlauf nicht wie erwartet entwickelte. Die Wertminderung für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen betrifft im Wesentlichen Gebäude.

Das Finanzergebnis reduzierte sich auf -40,0 MEUR (2020: -34,1 MEUR). Dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang des sonstigen Finanzergebnisses (u.a. auf die stichtagsbezogene Bewertung von Bankguthaben in Fremdwährung und eine Dividendenzahlung an Minderheitsgesellschafter der ANDRITZ Diatec S.r.l.) zurückzuführen. Das Netto-Zinsergebnis verbesserte sich durch aktives Treasury-Management im Jahresvergleich deutlich. Hauptgrund dafür ist die vorzeitige Rückführung von zwei variabel verzinsten Schuldscheindarlehen von insgesamt 122,5 MEUR sowie sonstiger Kredite.

Die Steuerquote reduzierte sich aufgrund eines konsequenten Managements von Steuergruppen und der damit verbundenen Aktivierung von Verlustvorträgen auf 26,8% (2020: 27,5%); siehe dazu auch Konzernanhang Kapitel C) 16. Ertragsteuern.

Das Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) betrug 321,7 MEUR (+57,9% versus 2020: 203,7 MEUR), wovon 325,5 MEUR (2020: 207,1 MEUR) auf die Gesellschafter der Muttergesellschaft und -3,8 MEUR (2020: -3,4 MEUR) auf nicht beherrschende Anteile entfielen. Siehe dazu auch Konzernanhang Kapitel F) 33. Eigenkapital.

Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich deutlich auf 3,28 EUR (2020: 2,08 EUR). Bei der Hauptversammlung am 7. April 2022 wird der Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 eine Dividende von 1,65 EUR je Aktie vorschlagen (2020: 1,00 EUR). Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von rund 50,3% (2020: 48,1%).

Ergebnis und Dividende je Aktie/Ausschüttungsquote

Dividende für 2021: Vorschlag an die Hauptversammlung.

Eigene Aktien

Zum 31. Dezember 2021 hat die Gesellschaft 4.809.315 eigene Aktien bzw. 4,6% des Grundkapitals – im Wesentlichen zur Bedienung von Aktienoptionsprogrammen und der Ausgabe von Aktien für Beschäftigte – mit einem Marktwert von 218,2 MEUR gehalten.

Weitere Informationen zu eigenen Aktien sind im Konzernanhang Kapitel F) 33. Eigenkapital ersichtlich.

Vermögens- und Kapitalstruktur

Die Bilanzsumme betrug 7.672,8 MEUR (31. Dezember 2020: 7.056,7 MEUR), die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 20,4% (31. Dezember 2020: 17,8%).

Aktiva

A B C
A Langfristiges Vermögen: 34% 2.585,2 MEUR
B
Sonstiges kurzfristiges Vermögen: 43%
3.329,9 MEUR
C Flüssige Mittel und Veranlagungen: 23% 1.757,7 MEUR
Passiva
A B C D
A Summe Eigenkapital inkl. nicht beherrschende Anteile: 20% 1.567,3 MEUR
B Finanzverbindlichkeiten: 18% 1.367,9 MEUR
C Sonstige langfristige Schulden: 9% 680,3 MEUR
D Sonstige kurzfristige Schulden: 53% 4.057,3 MEUR

Auf der Aktivseite waren per 31. Dezember 2021 Sachanlagen (1.170,7 MEUR), Geschäfts- oder Firmenwerte (778,3 MEUR), aktive latente Steuern (241,9 MEUR) und immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte (190,9 MEUR) die bedeutendsten Positionen im Bereich des langfristigen Vermögens (2.585,2 MEUR). Zu den wichtigsten Positionen des sonstigen kurzfristigen Vermögens von 3.329,9 MEUR zählen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte in Höhe von 1.871,8 MEUR, sowie Vorräte (905,0 MEUR).

Passivseitig inkludieren die sonstigen kurzfristigen Schulden (4.057,3 MEUR) vor allem Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung in Höhe von 1.094,1 MEUR, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (811,1 MEUR) sowie Rückstellungen (544,3 MEUR). In den sonstigen Verbindlichkeiten (1.138,0 MEUR) sind Abgrenzungen und ausstehende auftragsbezogene Kosten (602,1 MEUR) sowie Urlaubsverpflichtungen und sonstige Personalverbindlichkeiten (288,7 MEUR) die bedeutendsten Positionen. Die sonstigen langfristigen Schulden von insgesamt 680,3 MEUR beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer (413,6 MEUR), passive latente Steuern (123,9 MEUR) und sonstige Rückstellungen (120,1 MEUR).

Weitere Informationen zu Rückstellungen sind im Konzernanhang Kapitel D) 23. Rückstellungen ersichtlich.

Entwicklung der Brutto- und Nettoliquidität

Die Bruttoliquidität betrug 1.837,9 MEUR (per ultimo 2020: 1.719,3 MEUR), die Nettoliquidität erhöhte sich deutlich auf 703,3 MEUR (per ultimo 2020: 420,9 MEUR).

Die ANDRITZ AG hat im Geschäftsjahr 2021 aufgrund der sehr guten Liquiditätssituation variabel verzinste Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von 122,5 MEUR vorzeitig getilgt.

Zusätzlich zu den hohen liquiden Mitteln standen der ANDRITZ-GRUPPE per Jahresende 2021 folgende Kreditund Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen, Gewährleistungen etc. zur Verfügung:

  • Kreditlinien: 311 MEUR, davon 181 MEUR ausgenutzt
  • Avallinien: 5.948 MEUR, davon 3.301 MEUR ausgenutzt

Investitionen

Die Investitionen in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände betrugen im Geschäftsjahr 2021 160,1 MEUR und lagen damit deutlich über dem Niveau des Vorjahrs (2020: 131,8 MEUR). Die Investitionen verteilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche:

Die Investitionsschwerpunkte betrafen – wie in den Vorjahren – insbesondere Modernisierungen von Fertigungsstätten sowie gezielte vereinzelte Erweiterungsinvestitionen, im Wesentlichen in Europa.

Cashflow

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 529,6 MEUR und lag damit über dem hohen Vorjahresvergleichswert (2020: 461,5 MEUR). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf projektbedingte Veränderungen des Nettoumlaufvermögens zurückzuführen – im Wesentlichen An- und Teilzahlungen im Zusammenhang mit Großprojekten.

Nach Abzug von Ausgaben für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 160,1 MEUR (2020: 131,8 MEUR) betrug der Free Cashflow 369,5 MEUR (2020: 329,7 MEUR).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -290,6 MEUR (2020: -236,1 MEUR). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert hauptsächlich aus den höheren Sachanlageinvestitionen und Auszahlungen für Unternehmenserwerbe. Die Investitionen in finanzielle Vermögenswerte waren vergleichbar mit dem Niveau des Vorjahres.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -355,4 MEUR (2020: -187,0 MEUR). Die Veränderung ist vor allem auf die vorzeitige Tilgung von Schuldscheindarlehen (Volumen: 122,5 MEUR) sowie eine höhere Dividendenzahlung (-100,3 MEUR in 2021 gegenüber -49,9 MEUR in 2020) zurückzuführen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden eigene Aktien in Höhe von 4,7 MEUR erworben, während 2020 eigene Aktien in Höhe von 18,1 MEUR erworben wurden.

Weitere wichtige Kennzahlen im Überblick

Einheit 2021 2020 2019 2018 2017
Umsatzrendite % 7,4 4,7 3,6 5,3 6,8
EBITDA MEUR 718,3 571,1 537,6 498,0 541,7
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) MEUR 479,6 315,0 237,9 321,6 399,3
Ergebnis vor Steuern (EBT) MEUR 439,6 280,9 180,9 304,2 400,6
Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) MEUR 321,7 203,7 122,8 219,7 265,6
Free Cashflow MEUR 369,5 329,7 664,5 -129,2 129,7
Free Cashflow je Aktie EUR 3,7 3,3 6,4 -1,2 1,2
Eigenkapitalrentabilität % 28,0 22,4 14,8 22,9 30,2
Gesamtkapitalrentabilität % 6,3 4,5 3,3 4,6 6,4
Nettoverschuldung MEUR -287,7 35,1 205,7 568,1 -530,6
Nettoumlaufvermögen MEUR -150,1 -48,8 -134,0 160,5 -121,0
Capital employed MEUR 1.211,5 1.345,1 1.470,4 1.665,6 801,9
Verschuldungsgrad % -18,4 2,8 16,9 42,7 -40,0

Akquisitionen

ANDRITZ hat 100% an LM Industries – inklusive der beiden Tochterunternehmen Laroche SA und Miltec SA, Frankreich – erworben. Laroche ist führender Lieferant von Faseraufbereitungstechnologien wie Faseröffnung, -mischung und -dosierung, Airlay-Vliesbildung, Recycling von Textilabfällen und Entrindung von Bastfasern (Dekortikation). Die Akquisition erweitert das bestehende Produktangebot von ANDRITZ Nonwoven (Geschäftsbereich Pulp & Paper). Das Closing der Transaktion fand im 1. Quartal 2021 statt.

ANDRITZ hat im Juli 2021 einen Vertrag mit GE Steam Power zum Erwerb wesentlicher Teile dessen Geschäfts mit Rauchgasreinigungssystemen unterzeichnet. Der Kauf umfasst auch das Technologiezentrum in Växjö, Schweden. Die Akquisition vervollständigt das Rauchgasreinigungsangebot von ANDRITZ (Geschäftsbereich Pulp & Paper) in den wichtigen Märkten Zellstoff, Metall, Bergbau und Energie. Das Closing der Transaktion fand im 2. Quartal 2021 statt.

Weitere Informationen zu Akquisitionen sind im Konzernanhang Kapitel B) 5. Akquisitionen ersichtlich.

RISIKOMANAGEMENT

Die ANDRITZ-GRUPPE ist ein global agierendes Unternehmen, das eine Vielzahl verschiedenster industrieller Märkte und Kunden beliefert. Als solches ist die Gruppe einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Zu den wesentlichen übergeordneten Risiken gem. § 243 Abs. 1 UGB gehören:

  • Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
  • Strategische Risiken
  • Operative Risiken

Das von der ANDRITZ-GRUPPE schon seit vielen Jahren durchgeführte aktive Risikomanagement dient sowohl der langfristigen Sicherung des Unternehmensbestands als auch der Wertsteigerung und stellt somit einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die gesamte Gruppe dar. Im Sinne einer wertorientierten Unternehmensführung ist Risikomanagement integrierter Bestandteil der Geschäftsprozesse und erstreckt sich über sämtliche strategische und operative Ebenen.

Ein integraler Bestandteil der Risikoüberwachung und -steuerung ist der Planungs- und Controlling-Prozess innerhalb der gesamten ANDRITZ-GRUPPE. Kontinuierliches Controlling und regelmäßiges Reporting sollen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass größere Risiken früh erkannt und, wenn notwendig, Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Dennoch gibt es keine Garantie dafür, dass mit den im Einsatz befindlichen Überwachungs- und Risikokontrollsystemen alle Risiken rechtzeitig erkannt werden.

Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Weltwirtschaft sowie die von ANDRITZ bedienten Märkte stellen nach wie vor wesentliche und erhebliche Risiken für die Geschäftsentwicklung der ANDRITZ-GRUPPE dar. Das Auftreten neuer Virus-Varianten könnte zur Verhängung von Lockdowns in einzelnen Staaten bzw. Regionen und damit zu einer konjunkturellen Abkühlung führen. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von ANDRITZ haben.

Die durch die Covid-19-Pandemie bedingte, aufgestaute Konsumnachfrage führte in Kombination mit Verzögerungen in den wichtigsten internationalen Lieferketten und Transportwegen zu einem deutlichen Preisanstieg im Bereich Energie sowie bei vielen Rohstoffen und industriellen Vorprodukten. ANDRITZ ist bestrebt, etwaige Preiserhöhungen bestmöglich abzufedern, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese Preiserhöhungen negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung der ANDRITZ-GRUPPE auswirken.

Neben der Covid-19-Pandemie existieren zahlreiche Risiken, deren Eintritt die konjunkturelle Entwicklung negativ beeinflussen könnten. Dazu gehören unter anderem eskalierende Handelskonflikte zwischen wirtschaftlich bedeutenden Staaten sowie zunehmende politische Instabilitäten. Die hohe Staatsverschuldung vieler Ländern stellt mittel- bis langfristig ebenfalls ein Risiko dar.

Die nachfolgend beschriebenen Risiken der ANDRITZ-GRUPPE werden laufend überwacht. ANDRITZ ist bereit, darauf zu reagieren und entgegenzusteuern.

1. Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten

Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken, wie zum Beispiel Währungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken.

Eine detaillierte Darstellung sämtlicher finanzieller Risiken der ANDRITZ-GRUPPE ist im Konzernanhang Kapitel F) 34. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten ersichtlich.

2. Strategische Risiken

a) Politische Risiken

Der Konzern ist unter anderem in Ländern tätig, die als politisch riskant oder sehr riskant einzustufen sind. Unterbrechungen von Aufträgen könnten die Folge terroristischer oder kriegerischer Aktivitäten oder politischer Veränderungen sein. Die politischen Entwicklungen werden für alle Länder bzw. Regionen, in denen der Konzern tätig ist, kontinuierlich beobachtet und wesentliche politische Risiken vor dem Eintritt in neue Länder überprüft. Das Risiko für Lieferungen in als politisch durchschnittlich bis sehr riskant eingestufte Länder wird üblicherweise versichert. Nicht immer sind jedoch die Voraussetzungen für eine vollständige Absicherung gegeben. Die diesbezüglichen Maßnahmen und Vorgehensweisen sind in der konzernweit gültigen Credit Risk-Policy geregelt.

b) Regulatorische Risiken

Regulatorische Risiken beinhalten sowohl steuerliche Risiken als auch Compliance-Risiken.

Die ANDRITZ-Gesellschaften sind in den jeweiligen Ländern lokalen Steuergesetzen unterworfen und müssen sowohl Ertragsteuern, Einfuhrzölle, als auch andere Steuern bezahlen. Eine Änderung von Gesetzen oder sonstigen Bestimmungen – darunter fallen auch Regelungen zu Importzöllen etc. – sowie unterschiedliche Auslegungen der jeweils geltenden Bestimmungen können zu nachträglichen Steuer- und Zollbelastungen führen. Dementsprechend können die Steuern und Zölle etwaigen positiven oder negativen Schwankungen ausgesetzt sein.

In Österreich und in anderen Ländern, in denen die ANDRITZ-GRUPPE tätig ist, sind eine Reihe von rechtlichen Compliance-Bestimmungen, inklusive kartellrechtlicher Bestimmungen und Antikorruptionsgesetze, oder Compliance Regeln in der Lieferkette einzuhalten. Die Gruppe hat ein Compliance-Komitee zur Überwachung der Einhaltung dieser Regeln eingerichtet sowie eine Reihe interner Richtlinien festgelegt, darunter geltende Richtlinien zur Verhinderung von Insider-Trading, von Verstößen gegen Kartellgesetze und Antikorruptionsgesetze, zum Schutz von personenbezogenen Daten sowie einen Kodex über Geschäftsverhalten und Geschäftsethik und ein Verhaltenskodex für Lieferanten. Zwar ist die Gruppe bestrebt, die Einhaltung dieser Richtlinien durch eine Vielzahl von Maßnahmen sicherzustellen, es gibt jedoch keine Garantie, dass es zukünftig nicht zu Verstößen kommen wird. Derartige Verstöße könnten die Finanzlage und den Ruf der Gruppe schädigen bzw. auch zu Stornierungen von bestehenden Aufträgen führen.

c) Wettbewerbsposition

Die ANDRITZ-GRUPPE agiert in sehr wettbewerbsintensiven Märkten, in denen einige wenige große Anbieter um einige wenige Großaufträge bieten. Darüber hinaus gibt es lokal eine Vielzahl von kleinen konkurrierenden Unternehmen, die über eine vergleichsweise niedrige Kostenbasis verfügen. Diese Wettbewerbssituation oder eine mögliche Änderung der Wettbewerbsstruktur können sich negativ auf den Auftragseingang sowie die Umsatzmargen der Gruppe auswirken. Die Gruppe steuert diesem Risiko durch kontinuierliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Produktinnovationen sowie durch laufende Kostenoptimierungen entgegen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass die Gruppe ihre derzeitige Marktposition auch in Zukunft halten kann.

Da die Wettbewerbsposition der Gruppe auch auf proprietären Technologien beruht, können die durch das digitale Zeitalter begünstigte Zunahme von Produktpiraterie, Cyberattacken und Industriespionage sowie der damit einhergehende Diebstahl von geistigem Eigentum ebenfalls negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition der Gruppe haben. Die Gruppe schützt, wo immer möglich, ihr geistiges Eigentum, es gibt allerdings keine Garantie, dass dies immer ausreichend gelingt.

d) Kundenkonzentration

In vielen Abnehmerindustrien der ANDRITZ-GRUPPE ist ein Trend zu Firmenzusammenschlüssen erkennbar. Dies trifft insbesondere auf die Zellstoff- und Papierindustrie sowie die Stahlindustrie zu. Solche Zusammenschlüsse könnten dazu führen, dass die Gruppe in Zukunft einer kleineren Anzahl von Kunden mit größerer Kaufkraft gegenübersteht. Die Abhängigkeit von einzelnen Schlüsselkunden könnte steigen, was auch direkte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe haben könnte.

e) Volatilität des Auftragseingangs

Einige Kundengruppen und Industrien, die ANDRITZ beliefert, sind direkt von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung abhängig und unterliegen damit häufig Nachfrageschwankungen hinsichtlich ihrer Produkte. Dies trifft vor allem auf die Geschäftsbereiche Pulp & Paper sowie Metals zu; es können jedoch alle Geschäftsbereiche davon betroffen sein. Das Preisniveau für die von ANDRITZ für diese Branchen gelieferten Anlagen und Produkte steht teilweise in direktem Zusammenhang mit dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage der Endprodukte, die mit den von ANDRITZ gelieferten Anlagen und Produkten hergestellt werden. Mögliche Preisschwankungen können daher einen direkten Einfluss auf die Investitionsentscheidungen von Kunden und in weiterer Folge auf den Auftragseingang der Gruppe haben. Dies könnte daher zu einer Volatilität in der Entwicklung des Auftragseingangs führen.

Eine erneute Abschwächung am internationalen Automobilmarkt könnte die Geschäftsentwicklung des Bereichs Metals Forming (Schuler) negativ beeinflussen, da rund drei Viertel des Umsatzes von Schuler auf die Automobilindustrie entfallen. Zwar wurden bereits in den vergangenen Jahren kapazitive Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt, dennoch ist nicht auszuschließen, dass im Falle einer weiteren Abschwächung des Pressenmarkts für die Automobilindustrie zukünftig zusätzliche Anpassungsmaßnahmen notwendig sein können, die die Ergebnisentwicklung der ANDRITZ-GRUPPE negativ beeinträchtigen.

Der künftige Erfolg der Gruppe hängt unter anderem davon ab, ob neue Aufträge in ausreichendem Umfang erhalten werden können. Es ist teilweise schwierig vorherzusagen, wann genau ein Auftrag, für den die Gruppe ein Angebot gelegt hat, vergeben wird. Die Vergabe von Aufträgen kann von Ereignissen beeinflusst werden, die nicht im Einflussbereich der Gruppe liegen, wie beispielsweise Preissituation, Nachfrage, allgemeine wirtschaftliche Bedingungen, behördliche Genehmigungen und Erhalt von Projektfinanzierungen. So kann es zu Schwierigkeiten beim Abgleich von Fixkosten und erwartetem Auftragsvolumen kommen.

Zusätzlich können sich auch Naturkatastrophen, Pandemien (wie zum Beispiel die Covid-19-Pandemie) oder Epidemien sowie geopolitische Eskalationen (kriegerische Auseinandersetzungen, Handelskonflikte) auf die Entwicklung des Auftragseingangs, der Liquidität und die finanzielle Struktur des Konzerns negativ auswirken.

f) Akquisition und Integration von komplementären Geschäftsfeldern

Eines der wesentlichen strategischen Ziele der ANDRITZ-GRUPPE besteht darin, durch organisches Wachstum und komplementäre Akquisitionen in allen Geschäftsbereichen zum Komplettanbieter zu werden. In Umsetzung dieser Strategie akquirierte die Gruppe seit 1990 eine Reihe von weltweit tätigen Unternehmen und gliederte diese in den Konzern ein.

Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Gruppe auch künftig in der Lage sein wird, geeignete Akquisitionsziele zu identifizieren und zu erwerben, dass überhaupt geeignete Unternehmen zur Verfügung stehen und ausreichend Finanzmittel für Akquisitionen aufgebracht werden können. ANDRITZ war bei der Integration neuer Unternehmen bisher weitgehend erfolgreich. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die angestrebten Ziele und Synergien bei allen zukünftigen Akquisitionen (wie auch bei derzeit laufenden Integrationen der zuletzt akquirierten Unternehmen) vollständig erreicht werden, oder dass die Gruppe sich nicht neuen Risiken oder Altlastrisiken konfrontiert sieht, die nicht identifiziert oder nicht exakt evaluiert wurden.

Abhängig von der Marktposition in einzelnen Ländern oder Regionen sowie der Größe von beabsichtigten Akquisitionen unterliegen Transaktionen wettbewerbsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dadurch könnte es bei Akquisitionen bzw. Verschmelzungen zu Verzögerungen oder vereinzelt auch zu Untersagungen von Übernahmen kommen. Im Sinne der Risikominimierung prüft ANDRITZ diese Risiken bereits intensiv im Vorfeld mit nationalen und internationalen juristischen und betriebswirtschaftlichen Experten.

g) Einkauf und Fertigung

Im Bereich Einkauf werden die für die ANDRITZ-GRUPPE wichtigen Lieferanten regelmäßig überprüft, um Gefährdungspotenziale (Lieferfähigkeit, Qualitätsmanagement, finanzielle Situation etc.) und Risiken frühzeitig zu erkennen und transparent zu machen. Das gilt insbesondere auch für Bestellungen ab einer festgelegten Höhe. Zusätzlich werden die Kapazitätsauslastung der Lieferanten geprüft sowie mögliche alternative Lieferoptionen permanent evaluiert.

Im Bereich der Fertigung setzt ANDRITZ auf eine gezielte Make-or-Buy-Strategie, um die im Projektgeschäft typischen Schwankungen in der Kapazitätsauslastung gut auszugleichen und die eigenen Fertigungskapazitäten bestmöglich auszulasten. Prozessrelevante Schlüsselkomponenten für Anlagen und Produkte von ANDRITZ werden überwiegend in eigenen Produktionsstätten gefertigt und montiert, einfache Komponenten hingegen bei qualifizierten Lieferanten zugekauft, deren Qualität und Termintreue sowie Compliance laufend kontrolliert werden.

Wesentliche Erfolgsfaktoren für kurze Auftragslaufzeiten und hohe Termintreue in der Fertigung sind exakte Planung, hoher Einsatz und Flexibilität seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. ANDRITZ setzt vor allem im europäischen Raum auf einen flexiblen Anteil an Leiharbeitskräften, um Auslastungsschwankungen besser abzufedern. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es immer gelingen wird, größere Schwankungen in der Kapazitätsauslastung sofort auszugleichen, was sich wiederum negativ auf die Ergebnisentwicklung der Gruppe auswirken könnte. Die Covid-19-Krise und andere Pandemien oder Epidemien können sich auf die Fähigkeit der Lieferanten auswirken, von ANDRITZ bestellte Lieferungen nicht rechtzeitig zu fertigen und zu liefern, was wiederum dazu führen könnte, dass ANDRITZ seinen Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nicht zeitgerecht nachkommen kann. Ein solcher Ausfall könnte sich nicht nur nachteilig auf das jeweilige Projekt auswirken, sondern auch auf die Fähigkeit von ANDRITZ, künftig neue Aufträge zu gewinnen.

h) Personal

Die ANDRITZ-GRUPPE möchte für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber sein und diese langfristig an das Unternehmen binden. Hohe Qualitätsstandards im Auswahlverfahren gewährleisten, dass die am besten geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für die jeweiligen vakanten Positionen eingestellt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits nach kurzer Zeit das Unternehmen wieder verlassen. Dadurch könnten nicht nur hohe Kosten entstehen, sondern auch die Kundenund Serviceorientierung verschlechtern. ANDRITZ versucht, die Fluktuation durch das Anbieten interessanter, internationaler Karrieremöglichkeiten, einer leistungsorientierten Entlohnung und fokussierten Trainingsprogrammen zu minimieren.

i) Digitalisierung

Basierend auf umfassender und langjähriger Erfahrung als Lieferant von Technologien und Anlagen für verschiedenste Industriezweige bietet ANDRITZ ein breites Produktportfolio an intelligenten, digitalen Lösungen an.

Diese unterstützen die Kunden maßgeblich, ihre Produktions-, Nachhaltigkeits- und Unternehmensziele zu erreichen. Diese innovativen und weltweit in vielen Referenzanlagen erprobten Digitalisierungslösungen werden unter der Technologiemarke Metris gebündelt. Metris beruht auf drei strategischen Säulen: Industrial Internet of Things (mit den Schwerpunkten Classic Automation, Digital Solutions und Advanced Service), Smart Service und Ventures. Metris-Technologien entsprechen dem allerneuesten Stand der Technik, werden laufend weiterentwickelt und können auf individuelle Kundenbedürfnisse maßgeschneidert werden. ANDRITZ sieht in der Digitalisierung ein wesentliches Wachstumsfeld für die Zukunft und wird daher weiterhin einen starken Fokus auf die Entwicklung digitaler Produkte und Lösungen, einschließlich Datensicherheit, legen. Die rasanten Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung stellen jedoch auch ein Risiko dar, sollte es ANDRITZ nicht gelingen, die am Markt nachgefragten Produkte und Lösungen in der gebotenen Geschwindigkeit zu entwickeln und anzubieten. Darüber hinaus kann die Erhöhung des Digitalisierungsgrads zu einem erhöhten Risiko von Cyberangriffen auf ANDRITZ führen.

j) Kapitalmarktrisiken

Die Entwicklung des ANDRITZ-Aktienkurses ist nicht nur von unternehmensspezifischen Faktoren, sondern auch von Kursschwankungen an den internationalen Finanzmärkten abhängig. Wirtschafts- und politische Krisen aber auch Naturkatastrophen, Pandemien etc. können die Kapitalmärkte erschüttern und starke Kursschwankungen und hohe Volatilität an den wichtigsten Wertpapierbörsen auslösen und somit den Kurs der ANDRITZ-Aktie direkt oder indirekt negativ beeinflussen.

Als börsennotiertes Unternehmen wird die ANDRITZ-GRUPPE regelmäßig von Finanzanalysten und institutionellen Investoren bewertet. Kauf- und Verkaufsempfehlungen von Analysten und darauf basierende Investitionsentscheidungen durch Aktionäre können erhebliche Kursschwankungen der ANDRITZ-Aktie bewirken. ANDRITZ ist bemüht, unbegründete Kursschwankungen durch offene und transparente Informationspolitik und durch gute Beziehungen zu den Aktionären und anderen Teilnehmern am Kapitalmarkt zu vermeiden.

Der hohe Anteil des Streubesitzes der ANDRITZ-Aktien (knapp unter 70%) und die umfassenden Investor-Relations-Tätigkeiten haben zu einem aktiven Handel mit ANDRITZ-Aktien an der Wiener Börse geführt. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass dieser aktive Handel auch in Zukunft anhalten wird. Sollte dies nicht der Fall sein, hätte dies negative Auswirkungen auf die Liquidität und den Kurs der ANDRITZ-Aktie; Investoren könnten ihre Aktien nicht zu einem für sie angemessenen Preis verkaufen. Ein Ausbleiben des aktiven Handels oder eine größere Veränderung der Marktkapitalisierung könnten darüber hinaus dazu führen, dass die ANDRITZ-Aktie aus verschiedenen internationalen Branchen- und Börsenindices, zum Beispiel dem ATX, dem Leitindex der Wiener Börse, oder anderen Indices, gestrichen wird. Dies könnte zu größeren Kursveränderungen der ANDRITZ-Aktie führen.

3. Operative Risiken

a) Projektrisiken

Im Zusammenhang mit Lieferungen von Ausrüstungen und Serviceleistungen ist die ANDRITZ-GRUPPE häufig vertraglich verpflichtet, Leistungs- und Termingarantien abzugeben. Werden die garantierten Leistungen nicht erreicht oder Termine nicht eingehalten, sind üblicherweise gestaffelte Vertragsstrafen zu leisten oder auf Kosten der Gruppe Änderungen an den gelieferten Teilen zu erbringen. Bleibt die Anlagenleistung weit hinter den garantierten Werten zurück, werden Termine deutlich überschritten oder akzeptiert der Kunde die Übernahme der Anlage aus sonstigen Gründen nicht, könnte der Kunde das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand bei vollem Kosten- und Schadenersatz an ANDRITZ zurückzugeben. Ein solcher Fall könnte die Finanzentwicklung der Gruppe negativ beeinflussen. Sollte die Covid-19-Pandemie noch länger andauern oder sich weiter verschärfen, könnte sich dies auf die Fähigkeit des Konzerns auswirken, seine vertraglichen Fristen einzuhalten.

Viele Aufträge, die ANDRITZ abwickelt, basieren auf langfristigen Fixpreisverträgen. Umsatz und Margen können bei Fixpreisverträgen, zum Beispiel wegen Änderungen bei Kosten (vor allem schwankenden Materialkosten), von ursprünglichen Kalkulationen abweichen, insbesondere bei Projekten, die das Engineering und den Bau gesamter Anlagen umfassen und das Zukaufen von Arbeitsleistungen von Dritten erfordern.

Da die Gruppe gewisse Teile einer zu liefernden Anlage von Unterlieferanten bezieht, kann es vorkommen, dass ein Angebot ohne genaue vorherige Fixierung der Preise der zugekauften Teile gelegt werden muss. Obwohl ANDRITZ bei der Kalkulation auf Erfahrungswerte und Angebote potenzieller Lieferanten zurückgreifen kann, ist es möglich, dass diese Kalkulationen nicht immer exakt sind. Die Gruppe hat aus diesem Grund bei einigen vergangenen Projekten Verluste erlitten. Derartige Probleme und Verluste können auch zukünftig auftreten und die finanzielle Entwicklung der Gruppe negativ beeinflussen.

Bei einzelnen Projekten übernimmt ANDRITZ – zusätzlich zur Lieferung von Ausrüstungen und Systemen von ANDRITZ – auch die Verantwortung für das gesamte Engineering und/oder die Errichtung und den Bau von Fabriken. Diese Verträge bergen neben den oben angeführten Risiken auch Risiken in sich, die sich aus größerer Vorort-Verantwortung ergeben; das sind beispielsweise Umweltrisiken, Risiken in Bezug auf die lokalen Arbeitsbedingungen oder Risiken, die mit der Geologie, mit dem Bau und der Errichtung der Anlagen zu tun haben. Darüber hinaus ist die Gruppe auch Risiken in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Drittparteien ausgesetzt, die bei diesen Projekten mit Bau-, Montage- und Engineering-Leistungen beauftragt werden (z. B. Streiks oder andere Arbeitsunterbrechungen, die zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme führen, oder Nichteinhaltung von Terminen). Die Gruppe hat zur Minimierung dieser EPC-Risiken (EPC: Engineering, Procurement, Construction) Risikomanagementsysteme implementiert, die – soweit vertraglich möglich – unter anderem den Abschluss von Versicherungen, die Festsetzung bestimmter vertraglicher Klauseln und standardisierte Abläufe beim Projektmanagement umfassen. Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Systeme ausreichend sind, um negative finanzielle Auswirkungen zu verhindern. Die Gruppe hat diesbezüglich bei bestimmten früheren Projekten Verluste gemacht, und ähnliche Schwierigkeiten und Verluste könnten auch künftig auftreten und eine negative Auswirkung auf die finanzielle Situation der Gruppe haben.

Bei vielen EPC- und anderen Projekten übernimmt die ANDRITZ-GRUPPE gemeinsam mit Drittparteien eine Reihe von Risiken. Obwohl die Gruppe bestrebt ist, dass die Risiken aus solchen Projekten klar zugeordnet werden, kann nicht garantiert werden, dass die Gruppe dabei immer erfolgreich ist. Darüber hinaus kann der Fall, dass ein Konsortialpartner seinen Verbindlichkeiten (inklusive Schadenersatz gegenüber der Gruppe) nicht nachkommen kann, eine bedeutende negative Auswirkung auf die Geschäftsergebnisse und die Liquiditätssituation der Gruppe haben.

b) Haftungsbeschränkungen

Haftungen, die sich aus Verträgen der Gruppe ergeben, können Haftungen bezüglich eines Gewinnentgangs von Kunden und andere Haftungen beinhalten, die den jeweiligen Vertragswert erheblich überschreiten können. Die ANDRITZ-GRUPPE ist bestrebt, in Verträgen entsprechende Haftungsbeschränkungen festzulegen; es kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass in allen Verträgen ausreichende Haftungsbeschränkungen enthalten sind, oder dass Haftungsbeschränkungen im jeweils anzuwendenden Recht durchsetzbar sein werden.

c) Verträge mit staatlichen Stellen

Bei diversen Projekten sind staatliche Stellen die Auftraggeber. In Zusammenhang mit diesen Projekten kann die Gruppe den oben beschriebenen Leistungs-, Haftungs- und EPC-/Turnkey-Risiken in verstärktem Maße unterliegen, weil es der Gruppe aufgrund des Erfordernisses öffentlicher Ausschreibungen und lokaler Gesetze eventuell nicht immer möglich ist, ihre angestrebten vertraglichen Absicherungen zu erreichen.

d) Gerichtsverfahren

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ANDRITZ-GRUPPE in zahlreichen Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil dieser Verfahren (wie beispielsweise Vertragsund Projektstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen und Verfahren im Bereich geistiges Eigentum) kann als typisch für die Branche, in der die Gruppe tätig ist, angesehen werden. Die ANDRITZ-GRUPPE bildet in Fällen, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich erscheint und zuverlässige Schätzungen gemacht werden können, entsprechende Rückstellungen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Anbetracht der Risikosummen in einigen dieser Streitfälle kann ein für ANDRITZ negativer Ausgang einer oder mehrerer dieser Rechtsstreitigkeiten zu einer wesentlichen negativen Auswirkung auf Ergebnis und Liquiditätsbestand der Gruppe führen.

Der Bereich Produkthaftung inkludiert einige Fälle wegen mutmaßlicher Körperverletzungen und/oder Todesfällen aufgrund Asbestbelastungen. Details dazu sind im Konzernanhang Kapitel G) 38. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zu finden.

e) Währungen

Ein wesentlicher Teil der Tochtergesellschaften der ANDRITZ-GRUPPE befindet sich außerhalb der Eurozone. Da Euro die Berichtswährung der Muttergesellschaft ANDRITZ AG ist, rechnet das Unternehmen im Konzernabschluss die Abschlüsse dieser Gesellschaften in Euro um. Um translationsbezogene Fremdwährungsrisiken zu adressieren, wird für das Risikomanagement generell unterstellt, dass Investitionen in ausländische Gesellschaften auf Dauer angelegt sind und die Ergebnisse kontinuierlich reinvestiert werden. Auswirkungen von Wechselkursschwankungen bei der Umrechnung von Nettovermögenspositionen in Euro werden im Posten Unterschiedsbeträge aus Währungsumrechnung im Konzerneigenkapital ausgewiesen.

Ein beträchtlicher Teil des Umsatzes bzw. der Kosten der von Konzerngesellschaften abgeschlossenen Aufträge wird nicht in der jeweiligen funktionalen Währung, sondern in anderen Währungen, vor allem US-Dollar, abgerechnet. Die Währungen in diesen Ländern können erheblichen Wechselkursschwankungen unterliegen. Währungsrisiken im Zusammenhang mit Aufträgen, die nicht in Euro fakturiert werden, werden durch die Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten – insbesondere Devisentermingeschäfte und Swaps – bestmöglich minimiert.

Obwohl die Gruppe bestrebt ist, die Nettowährungsposition von nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossenen Aufträge durch den Abschluss von Termingeschäften abzusichern, können sich Währungsschwankungen mit Wechselkursverlusten im Konzernabschluss niederschlagen. Die Entwicklung der Wechselkurse kann sich auch auf den in Euro umgerechneten Umsatz und das Ergebnis der Gruppe sowohl positiv als auch negativ auswirken. Wechselkursänderungen können auch dazu führen, dass sich die Position von ANDRITZ gegenüber der Konkurrenz verändert, obgleich viele Mitbewerber von ANDRITZ ihren Firmensitz ebenfalls im Euroraum haben.

Da einige der größeren ANDRITZ-Kunden ihren Hauptsitz außerhalb des Euroraums haben, können Wechselkursänderungen zu einer Verzögerung von Projektentscheidungen durch diese Kunden führen. Ebenso ist das Eigenkapital der ANDRITZ-GRUPPE nicht abgesichert und könnte durch Wechselkursänderungen beeinflusst werden.

Die Veränderung des Euro gegenüber vielen anderen Währungen könnte sich auch umrechnungsbedingt sowohl positiv als auch negativ auf das Eigenkapital sowie die Umsatz- und Ertragsentwicklung der ANDRITZ-GRUPPE auswirken (Translationseffekt).

f) Versicherungen

Obwohl die ANDRITZ-GRUPPE Versicherungsprogramme zur Abdeckung der für das Geschäft üblichen Risiken abgeschlossen hat, gibt es keine Garantie, dass mögliche Verluste durch diese Versicherungen vollständig abgedeckt werden, die Versicherungen schadenersatzpflichtig bzw. die Versicherungsbeträge ausreichend sind. Darüber hinaus ist die Gruppe in gewissen Industrien tätig (zum Beispiel in der Raumfahrt und Nuklearindustrie), für die Risiken nicht oder nicht voll versicherbar sind bzw. nicht immer alle Voraussetzungen gegeben sind, um Versicherungen abschließen zu können. Jegliche substanzielle Verbindlichkeit, die nicht durch Versicherungen gedeckt ist, könnte daher eine wesentliche negative Auswirkung auf die finanzielle Situation der Gruppe haben.

g) Cyber-Risiken/Hackerangriffe

Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Anlagen und Maschinen erfordern hoch wirksame und effiziente Lösungen zur Wahrung der Datensicherheit. Der unbefugte Zugriff auf oder der Abzug sensibler Unternehmensdaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme als Folge von Hackerangriffen sind wesentliche Risiken, denen ANDRITZ in zunehmendem Maße ausgesetzt ist. Dabei können nicht nur die ANDRITZ-eigenen Systeme betroffen sein, sondern auch die von ANDRITZ bei Kunden installierten Industrial Internet of Things (IIoT)- Lösungen. Cyber-Risiken bzw. möglichen Hackerangriffen begegnet ANDRITZ durch den Einsatz von modernsten IT-Sicherheitstechnologien (zum Beispiel Firewall-Systemen) sowie durch verstärkte Kontrolle von Zugriffsberechtigungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen. Um das Risiko eines unbefugten Zugriffs in IT-Systeme weiter zu reduzieren, werden zusätzlich und in regelmäßigen Abständen Penetrationstests durchgeführt. Mit Hilfe einer optimierten IT-Infrastruktur sollen Cyber-Attacken frühzeitig erkannt werden, um diese erfolgreich abzuwehren. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es durch Cyber-Angriffe zu einem unbefugten Zugang bzw. zu einem Verlust von sensiblen und vertraulichen Daten sowohl bei ANDRITZ als auch bei seinen Kunden kommt und dies in weiterer Folge zu enormen wirtschaftlichen Schäden führt, für die ANDRITZ verantwortlich gemacht werden könnte. Zur Abwendung von möglichen Cyber-Angriffen und zur weiteren Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden spezielle Online Trainings durchgeführt.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

ANDRITZ verfügt über ein konzernweites internes Kontroll- und Steuerungssystem (IKS), dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren, um nach Möglichkeit rasch Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dieses System stellt ein wichtiges Element in der aktiven Unternehmenssteuerung dar. Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Überwachungs- und Kontrollsysteme effektiv genug sind.

Die Implementierung und Überwachung des IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess bzw. die Finanzberichterstattung liegt in der Verantwortung des Vorstands. Dazu wurden sowohl für die wesentlichen Geschäftsrisiken innerhalb der Gruppe als auch für den Finanzberichterstattungsprozess gruppenweit verbindlich anzuwendende Regelungen und Richtlinien verabschiedet.

Das Rechnungswesen und die darin integrierte Finanzbuchhaltung sind dem Vorstand unterstellt. Durch verschiedene organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Insbesondere wird durch entsprechende Regelungen sichergestellt, dass die Erfassung in den Büchern und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben.

Der gesamte Prozess von der Beschaffung bis zur Zahlung unterliegt konzerneinheitlichen Richtlinien, die wesentliche damit in Zusammenhang stehende Risiken minimieren sollen.

Zu diesen Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen sowie ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsberechtigungen für Zahlungen (Vieraugenprinzip).

Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit spielen in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine generell restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen durch die verwendete Finanzsoftware (SAP) unterstützt. Die Ordnungsmäßigkeit dieser Finanzsoftware wird auch durch direkt im System eingerichtete automatisierte Geschäftsprozesskontrollen gewährleistet.

Konzernweit einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Erfassung, Buchung und Bilanzierung von Geschäftsfällen sind in der ANDRITZ GROUP IFRS Accounting Policy geregelt und für alle Konzerngesellschaften verbindlich. Automatische Kontrollen im Konsolidierungs- und Berichtssystem, aber auch zahlreiche manuelle Prüfungen sind zur bestmöglichen Vermeidung von Fehldarstellungen im Einsatz. Die Kontrollmaßnahmen gehen von der Durchsicht und Diskussion der Periodenergebnisse durch das Management bis hin zur spezifischen Überleitung von Konten.

Durch ein standardisiertes, konzernweites Finanzberichtswesen sowie durch sofortige, anlassbezogene Berichterstattung über bedeutende Ereignisse soll sichergestellt werden, dass der Vorstand angemessen und zeitnah über alle relevanten Sachverhalte in der Gruppe informiert wird. Der Aufsichtsrat wird in zumindest einer pro Quartal stattfindenden Aufsichtsratssitzung über die laufende Geschäftsentwicklung inklusive operative Planung und mittelfristige Strategie des Konzerns unterrichtet. In besonderen Fällen – wie zum Beispiel bei Akquisitionen, Restrukturierungen etc. – wird der Aufsichtsrat auch unmittelbar informiert. Darüber hinaus erhalten der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter einen monatlichen Bericht mit den wichtigsten Finanzkennzahlen einschließlich Kommentaren. In den Prüfungsausschusssitzungen wird unter anderem auch das interne Kontrollund Risikomanagement behandelt.

Die Interne Revision, die als Stabsstelle des Vorstands eingerichtet ist, auditiert konzernweit einzelne Prozesse oder Gesellschaften anhand eines jährlich festgelegten Prüfplans sowie in besonderen Anlassfällen (ad hoc Prüfungen). Zudem überwacht sie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und konzerninterner Richtlinien. Sie agiert in der Berichterstattung und bei der Wertung der Prüfergebnisse als unabhängiger unternehmensinterner Bereich weisungsungebunden. Die Interne Revision berichtet dem Vorstand und Prüfungsausschuss in regelmäßigen Abständen über die durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnisse sowie über den aktuellen Umsetzungsstand der Erkenntnisse.

Der Konzernabschlussprüfer beurteilt jährlich die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements in der ANDRITZ-GRUPPE und berichtet darüber an Aufsichtsrat und Vorstand. Die Funktionalität des Risikomanagements wurde vom Konzernabschlussprüfer 2021 kontrolliert.

Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht

Den konsolidierten Corporate-Governance-Bericht finden Sie auf der ANDRITZ-Website andritz.com.

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Februar 2022 hat sich der Ukraine-Russland-Konflikt verschärft und droht – aufgrund von militärischen Interventionen Russlands und daraus resultierenden Sanktionen des Westens – weiter zu eskalieren. Der Anteil Russlands und der Ukraine am Geschäftsvolumen der ANDRITZ-GRUPPE ist gering und beträgt insgesamt rund 3%. Das Risiko von Verschiebungen von Lieferungen und daraus resultierender geringerer Umsatzrealisierung wird derzeit noch als gering eingestuft. Das Zahlungsrisiko bei größeren Aufträgen ist in der Regel durch Exportfinanzierungsagenturen abgesichert.

Im Jänner 2022 wurde die ökosoziale Steuerreform in Österreich beschlossen, die unter anderem eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 24% im Jahr 2023 und schließlich auf 23% im Jahr 2024 vorsieht. Weitere Informationen sind im Konzernanhang Kapitel G) 41. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ersichtlich.

KONSOLIDIERTE NICHT-FINANZIELLE ERKLÄRUNG

Der folgende Abschnitt beschreibt die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren zu Sozial-, Arbeitnehmer- und Umweltbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte. Informationen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind im konsolidierten Corporate-Governance-Bericht auf der ANDRITZ-Website andritz.com zu finden.

1. Wesentlichkeitsanalyse

Die ANDRITZ-GRUPPE veröffentlicht Informationen zum Thema Nachhaltigkeit gemäß den Kriterien der Global Reporting Initiative (GRI Standards, Option: Kern). Eine Auflistung aller berichteten Indikatoren einschließlich Kommentaren befindet sich im "GRI Index" auf der ANDRITZ-Website andritz.com.

Langfristige gesellschaftliche Auswirkungen

0 = nicht relevant / keine Auswirkungen

1 = eher relevant / geringe Auswirkungen

2 = relevant / mittlere Auswirkungen

3 = sehr relevant / große Auswirkungen

Um die für die ANDRITZ-GRUPPE wesentlichen Themen für die Berichterstattung sowie die relevanten Handlungsfelder zu eruieren, wurden bereits mehrmals Stakeholder-Umfragen bzw. Interviews mit relevanten Stakeholdern durchgeführt. Die Analyse-Ergebnisse aus den vergangenen Jahren wurden mit der neuen ESG-Strategie abgeglichen und die relevanten Handlungsfelder angepasst. Zusätzlich zu den bisherigen Themenbereichen wurde das Thema Klima- und Umweltschutz in die Wesentlichkeitsanalyse aufgenommen.

Die Themen, die auf die gesellschaftliche Auswirkung der Geschäftstätigkeit von ANDRITZ bzw. die Entscheidungen der Stakeholder in puncto Geschäftsbeziehungen mit ANDRITZ den größten Einfluss haben, sind demnach:

  • Einhaltung von rechtlichen und ethischen Standards / Corporate Compliance
  • Verantwortungsvolle Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Fairer Umgang mit Lieferanten und Geschäftspartnern
  • Nachhaltige Produktion bzw. Projekte sowie Produktsicherheit
  • Verantwortungsvolle Unternehmensführung, Ethik und Geschäftspraktiken
  • Digitalisierung und Innovation
  • Klima- und Umweltschutz

Die unterschiedliche Gewichtung der Themen ist in der zuvor angeführten Grafik dargestellt. Diese Themen werden nachfolgend näher behandelt.

2. ESG-Strategie

Nachhaltigkeit ist seit langem ein integrierter Bestandteil der Unternehmenspolitik von ANDRITZ und wird in vielen Bereichen der Gruppe aktiv gelebt. Im vergangenen Jahr wurde die gruppenweite ESG-Strategie "We Care" veröffentlicht, die alle Nachhaltigkeitsaktivitäten von ANDRITZ unter einem Dach vereint. Die Grundlage zur Erreichung der ESG-Ziele bilden die drei Bereiche Digitalisierung und Innovation, Stakeholder Management sowie Corporate Compliance. ANDRITZ strebt danach, bei diesen Themen stets mit den neuesten Entwicklungen Schritt zu halten, um Best Practice und höchste Standards sicherzustellen.

Auf diesem Fundament bauen die Kernthemen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) auf – jene Bereiche, in denen ANDRITZ den größten Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft leisten kann. Zu den Schwerpunkten im Bereich Umwelt zählen Klimaschutz, Ressourcenschonung sowie nachhaltige Lösungen und Produkte. ANDRITZ als attraktiver Arbeitgeber sowie Arbeitsgesundheit und -sicherheit sind die Schwerpunkte des Kernthemas Soziales. Der Fokus beim Thema verantwortungsvolle Unternehmensführung liegt für ANDRITZ auf fairen und ethischen Geschäftspraktiken, einem umfassenden Risikomanagement und einem gewissenhaften Lieferanten-Management.

Aus diesen drei Kernthemen wurden folgende ESG-Ziele abgeleitet:

Bereich Umwelt: Bis Ende 2025 sollen folgende Ziele erreicht werden (Basis ist das Jahr 2019)

  • Reduktion der Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) um 50%
  • Reduktion des Wasserverbrauchs um 10%
  • Reduktion der Abfallmenge um 10%
  • Erhöhung des Umsatzes mit nachhaltigen Lösungen und Produkten auf über 50%

Bereich Soziales:

  • Reduktion der Arbeitsunfall-Häufigkeitsrate (>1 Tag Abwesenheit) um jährlich 30% im Vergleich zum Vorjahr
  • Reduktion der freiwilligen Fluktuationsrate auf 5% bis Ende 2022
  • Steigerung des Anteils weiblicher Beschäftigter

Bereich Governance:

  • Frühzeitige Erkennung von Unternehmensrisiken, um negative Auswirkungen auf das Unternehmen und ereignisbasierte Gewinnwarnungen zu vermeiden
  • Umsetzung und laufende Überwachung der Einhaltung höchster Corporate-Compliance-Standards in allen Bereichen und bei allen Aktivitäten
  • Abdeckung von 85% des Zuliefervolumens (kumuliertes externes Einkaufsvolumen durch Lieferanten mit einem durchschnittlichen jährlichen Einkaufsvolumen von über 250.000 EUR) durch auditierte Lieferanten bis 2025

Die ESG-Ziele sind auch in der ANDRITZ-Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement-Richtlinie verankert. Demnach sind alle Unternehmen der ANDRITZ-GRUPPE verpflichtet, die Erreichung der Ziele zu unterstützen.

a) Maßnahmen zur Erreichung der ESG-Ziele

Um die ESG-Ziele zu erreichen, hat ANDRITZ im Berichtsjahr bereits einige Maßnahmen gesetzt. Ein großer Schritt zur Reduktion der Treibhausgasemissionen wird mit dem Umstieg der deutschen ANDRITZ-Standorte auf Strom aus erneuerbaren Energiequellen gesetzt. Darüber hinaus ist geplant, Standorte schrittweise mit Solar- und Photovoltaikanlagen auszustatten. Für dieses Vorhaben wurden im Berichtsjahr die ANDRITZ-Standorte weltweit verglichen, um zu eruieren, wo solche Anlagen am effizientesten eingesetzt werden können. Eine weitere Maßnahme umfasst die Ausdehnung der ISO 14001-, ISO 45001- und ISO 9001-Zertifizierungen auf alle Standorte bis 2025.

Um Energie und Treibhausgasemissionen einzusparen, wird in den Fertigungsstätten und Büros der Umstieg auf LED-Beleuchtung weiter vorangetrieben und interne Dienstreisen werden auf ein Minimum reduziert. Stattdessen finden virtuelle Meetings statt. Auch die Möglichkeit von Home Office wird beibehalten, um den Berufsverkehr zu reduzieren und Treibhausgasemissionen einzusparen. Die Maßnahmen zur Einsparung von Ressourcen umfassen Abfallvermeidung und -trennung. Materialien sollen so effizient wie möglich eingesetzt werden, und deshalb wird auch bei Arbeitskleidung, Büromaterial und anderen Konsumgütern auf langlebige Alternativen gesetzt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Steigerung des Bewusstseins der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema Nachhaltigkeit. Diesbezüglich sind eine regelmäßige Kommunikation und spezielle Trainings zu diesem Thema geplant.

b) ESG-Ratings

ANDRITZ nimmt jedes Jahr an verschiedenen ESG-Ratings teil bzw. wird von Nachhaltigkeits-Ratingagenturen überprüft. In diese Bewertungen fließen neben Klimaschutz auch Themen wie das gesellschaftliche Engagement des Unternehmens, Diversität, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz oder eine nachhaltige Unternehmensführung ein. ANDRITZ ist ein intensiver Austausch mit diesen Ratingagenturen sehr wichtig und ist bestrebt, die Einstufungen laufend zu verbessern. ANDRITZ wurde im vergangenen Jahr von EcoVadis, FTSE Russell, ISS ESG, MSCI ESG Research, S&P Global und Sustainalytics geratet.

3. EU-Taxonomie

Die Verordnung (EU) 2020/852 vom 18. Juni 2020 ("EU-Taxonomie") zielt darauf ab, nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu definieren und stellt somit einen bedeutenden regulatorischen Schritt zur Förderung der Transparenz im Bereich der Nachhaltigkeit dar. Sie soll die Investitionsströme in Richtung einer Nachhaltigkeitstransformation im Sinne des europäischen Green Deals lenken.1

Gemäß Art. 8 der Verordnung ist ANDRITZ erstmals verpflichtet über Art und Umfang der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten gemäß des Klassifizierungssystems der EU-Taxonomie zu berichten.

Die EU-Kommission fordert gemäß Art. 10 des ergänzenden delegierten Rechtsakts vom 6. Juli 2021 im ersten Jahr der Anwendung nur eine vereinfachte Berichtspflicht. Demnach müssen die berichtenden Unternehmen im ersten Jahr nur den Anteil ihrer taxonomiefähigen ("eligible") sowie nicht taxonomiefähigen ("non-eligible") Wirtschaftsaktivitäten am Gesamtumsatz sowie an den Investitions- und Betriebsausgaben des Unternehmens für die beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, ausweisen.

1 Gemäß Artikel 8 der Verordnung müssen Nicht-Finanzunternehmen in ihrer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung den Anteil ihrer Umsatzerlöse, der mit Produkten oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten erzielt wird, sowie den Anteil der Investitions- und Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen, die mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, offenlegen.

Als taxonomiefähig sind solche Wirtschaftstätigkeiten zu verstehen, die mit den in den Anhängen I und II zum delegierten Rechtsakt vom 4. Juni 2021 definierten Aktivitätenbeschreibungen übereinstimmen. Die quantitative Darstellung der finanziellen Leistungsindikatoren beschränkt sich somit auf die Offenlegung dieser Anteile im Berichtsjahr 2021. Die verpflichtende Anwendung der technischen Bewertungskriterien, die angeben, ob ein Wirtschaftszweig taxonomiekonform ist, muss erst für das Berichtsjahr 2022 erfolgen.

Im Folgenden werden die für die ANDRITZ-GRUPPE zutreffenden Wirtschaftsaktivitäten mit den gem. Art. 8 EU-Taxonomie zu berichtenden finanziellen Leistungsindikatoren (Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben) und den entsprechenden qualitativen Angaben dargestellt.

Chancen und Herausforderungen der EU-Taxonomie

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Jahresfinanzberichts waren und sind noch viele Inhalte und Regelung der EU-Taxonomie in Entwicklung. Sämtliche Angaben von ANDRITZ basieren auf dem zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Berichts vorherrschenden Stand der Definitionen und Interpretationen der EU-Taxonomie.

Bevor auf die einzelnen taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten näher eingegangen wird, möchte ANDRITZ hinweisen, dass die EU-Taxonomie nicht mit der Definition von nachhaltigen Produkten von ANDRITZ, die bereits vor der EU-Taxonomie veröffentlicht wurde, gleichgesetzt werden kann, zumal in der Taxonomie bisher auch nur zwei von insgesamt sechs Umweltzielen berücksichtigt sind. Die Definition der "grünen und nachhaltigen Produkte und Lösungen" von ANDRITZ umfasst Anlagen, Technologien und Systeme, die den Kunden helfen, deren Nachhaltigkeitsziele in Bezug auf Umweltschutz, Reduktion von Emissionen sowie Energie- und Rohstoffverbrauch zu erreichen. Dies umfasst beispielsweise Produkte zur Dekarbonisierung oder Kohlenstoffneutralität, Minimierung des Verbrauchs wertvoller Ressourcen bzw. deren Wiederverwertung. Die Produktpalette umfasst auch nachhaltige Lösungen, die zu einer Kreislaufwirtschaft oder zur Wiederverwendung von Ressourcen aus Nebenströmen beitragen. Im Gegensatz dazu konzentriert sich die EU-Taxonomie in ihren Definitionen der beiden ersten Klimaziele in erster Linie auf energieintensive und stark CO2-emittierende industrielle Akteure, ohne die jeweiligen Lieferketten vollständig zu berücksichtigen. Für diese Industriezweige enthält die EU-Taxonomie sehr genaue Beschreibungen und technische Bewertungskriterien, um die Bedingungen zu bestimmen, unter denen eine Wirtschaftsaktivität als taxonomiefähig bzw. -konform eingestuft werden kann.

Als Lieferant von Technologien und Systemen, die die grüne Transformation ermöglichen und vorantreiben, sieht sich ANDRITZ bezogen auf die ersten beiden Klimaziele in der EU-Taxonomie nicht ausreichend berücksichtigt. Das Produktportfolio von ANDRITZ umfasst eine Vielzahl an Technologien, die einen direkten Beitrag vieler Industrien zur Klimaneutralität leisten. Darüber hinaus enthält die EU-Taxonomie derzeit nur die zwei Umweltziele: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Vier weitere Ziele werden folgen, unter die voraussichtlich einige Produkte von ANDRITZ fallen könnten.2

Mit der geplanten Aufnahme der weiteren vier Umweltziele und der damit einhergehenden Einbeziehung weiterer taxonomierelevanter Wirtschaftsaktivitäten, wie "Herstellung von Maschinen, Ausrüstungen und Lösungen, die einen wesentlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten" und "Herstellung von Maschinen, die Kreislaufsysteme und eine qualitativ hochwertige Abfallsammlung und -bewirtschaftung ermöglichen", geht ANDRITZ davon aus, dass sich der Anteil des taxonomierelevanten Umsatzes sowie der Investitions- und Betriebsausgaben erhöhen wird.

Die genauen technischen Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu den vier weiteren Umweltzielen leisten, sind seitens der EU-Kommission noch nicht fixiert.

2 Die verbleibenden vier Ziele, die im Laufe des Jahres 2022 fertiggestellt werden sollen, umfassen (1) die nachhaltige Nutzung und den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, (2) den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, (3) die Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie (4) den Schutz und die Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.

a) Identifizierung der taxonomiefähigen Produktgruppen (Offenlegung gemäß Anhang I - 1.2.2.1)

Bei der Identifizierung der taxonomiefähigen Produktgruppen für die beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel hat sich ANDRITZ sehr eng an den Wortlaut der Beschreibung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten der Europäischen Kommission gehalten – insbesondere auch an die Definition der Wirtschaftsaktivität 3.6 Herstellung anderer CO2-armer Technologien, die vorsieht, dass nur diejenigen CO2-armen Technologien als taxonomiefähig eingestuft werden dürfen, die zu einer deutlichen Reduktion von Treibhausgasen in nachgelagerten Wirtschaftssektoren führen.

Letztendlich wurden auf Basis der veröffentlichten delegierten Rechtsakte zu den technischen Screening-Kriterien und Definitionen der EU-Kommission für diese beiden Umweltziele folgende Produktgruppen der ANDRITZ-GRUPPE als taxonomiefähig eingestuft:

Wirtschaftsaktivität 3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energien:

  • Elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke (Geschäftsbereich Hydro)
  • Biomasse- und Schwarzlaugenkessel, Verdampfer, Technologien zur Gasifizierung und Verfeuerung von Rinde sowie Holzstaub und Holzabfällen (Geschäftsbereich Pulp & Paper)

Wirtschaftsaktivität 3.6. Herstellung anderer CO2-armer Technologien:

  • Pressen und Pressenlinien für die Produktion von Bauteilen für Elektroautos: Karosserie- und Strukturteile, Metallgehäuse für Batterien, Elektrobleche für Motoren (Geschäftsbereich Metals)
  • Anlagen und Systeme für den automobilen Leichtbau: Laserschweißsysteme zur Herstellung von Tailor Welded Blanks, kontinuierliche Verzinkungsanlagen und Kaltwalzwerke zur Produktion von hochfesten Stahlsorten (AHSS/UHSS) sowie Weiterverarbeitungs- und Wärmebehandlungslinien zur Produktion von Aluminiumblech für den Karosserie-Leichtbau (Geschäftsbereich Metals)
  • Anlagen zur Abscheidung von CO2 zum nachgelagerten Transport und zur Speicherung/Weiterverarbeitung von CO2 im Sinne der Wirtschaftsaktivitäten 5.11. Transport von CO2 sowie 5.12. Unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2 (Geschäftsbereich Pulp & Paper)
  • Anlagen zur Herstellung von Biomethanol (Geschäftsbereich Pulp & Paper)

Der Anteil der taxonomiefähigen Umsatzerlöse dieser zuvor beschriebenen Produktgruppen für die beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beträgt für das Geschäftsjahr 2021 25,4% und der Anteil der nicht taxonomiefähigen Umsatzerlöse 74,6%.

Gemäß den zum heutigen Zeitpunkt vorliegenden Definitionen und Kriterien der übrigen vier Umweltziele, die die EU-Kommission im Verlauf des Jahres 2022 endgültig finalisieren möchte, wird ein Großteil der Produkte des Bereichs Pulp & Paper Capital sowie weitere Produktgruppen aus den Geschäftsbereichen Metals und Separation als taxonomiefähig eingestuft werden können. ANDRITZ geht daher auf Basis der vorliegenden Definitionen für alle sechs Umweltziele von einem Gesamtanteil an taxonomiefähigen Umsatzerlösen von 50 bis 60% aus.

Hydro

ANDRITZ Hydro zählt zu den weltweit führenden Anbietern von elektromechanischen Ausrüstungen und Serviceleistungen für Wasserkraftwerke. Mit mehr als 180 Jahren Erfahrung und einer installierten Kapazität von weltweit mehr als 470 Gigawatt bietet der Geschäftsbereich Gesamtlösungen für Wasserkraftwerke jeglicher Größe sowie Serviceleistungen für Anlagendiagnosen, Sanierung, Modernisierung und Leistungssteigerung bestehender Wasserkraftwerke.

Der Geschäftsbereich bietet eine komplette Produktpalette mit Turbinen, Generatoren und Zusatzausrüstungen aller Typen und Größen – "from water to wire" – sowohl für große als auch kleine Wasserkraftwerke, Pumpspeicherkraftwerke und Gezeitenstromturbinen für Meeresenergieprojekte. Da Wasserkraft- und Pumpspeicherkraftwerke immer für standortspezifische hydraulische und umwelttechnische Bedingungen ausgelegt sind, werden auch die zugehörigen elektromechanischen Ausrüstungen entsprechend konzipiert und konstruiert. Nahezu jede Turbine, jeder Generator und das allgemeine Anlagenlayout sind in der Regel "Prototypen". ANDRITZ liefert Produkte und Systeme, die einen integrierten Teil eines Wasserkraftwerks bilden. Daher umfasst der vertragliche Lieferumfang in der Regel die Planung, das Engineering, die Lieferung, die Installation und die Inbetriebnahme der Ausrüstung.

Der Servicebereich bietet Dienstleistungen zur Anlagendiagnose, Sanierung, Modernisierung und Aufrüstung bestehender Wasserkraftanlagen an. Die Bandbreite reicht von komplexen Modernisierungsaufträgen bis hin zu kleinen Ersatzteillieferungen. Alle Lösungen von ANDRITZ erfüllen die spezifischen Kundenanforderungen, schonen die Umwelt und unterstützen die Betriebsführung. Der Lieferumfang umfasst in der Regel die Reparatur, die Wiederaufbereitung oder den kompletten Austausch von Komponenten und Anlagenteilen.

Das Produktangebot des Servicebereichs beinhaltet darüber hinaus auch allgemeine Dienstleistungen wie fachliche Unterstützung, Schulungen, Ersatzteilmanagement und Serviceverträge, um allen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Spezielle Dienstleistungen können für Lebenszyklus- und Risikoanalysen sowie für Betrieb und Wartung angeboten werden. Derzeit kann das Produktangebot des Servicebereichs aufgrund der Definition der beiden Klimaziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel keiner Wirtschaftsaktivität der EU-Taxonomie zugeordnet werden.

Pulp & Paper

Der Geschäftsbereich Pulp & Paper liefert Ausrüstungen, Systeme, komplette Anlagen und Serviceleistungen für die Erzeugung aller Arten von Faserstoffen, Tissue, Papier und Karton. Die Technologien und Serviceleistungen fokussieren auf maximale Rohstoffnutzung, mehr Produktionseffizienz und Nachhaltigkeit sowie geringere Gesamtbetriebskosten. Zum Geschäftsbereich gehören auch Kessel für die Energieerzeugung, Rauchgasreinigungsanlagen, Anlagen zur Produktion von Vliesstoffen und Faserplatten (MDF) sowie Recycling- und Zerkleinerungslösungen für verschiedene Abfälle. Neueste IIoT-Technologien im Rahmen der Metris-Digitalisierungslösungen machen das umfassende Produktangebot komplett.

Der Geschäftsbereich Pulp & Paper umfasst eine Vielzahl von Produkten und Technologien, die zu den Umweltzielen des Green Deal der EU beitragen können. Es entsprechen aber nicht alle den definierten Wirtschaftsaktivitäten und Beschreibungen der beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel. Es ist davon auszugehen, dass mit der Veröffentlichung der Kriterien und Definition der weiteren vier Umweltziele bzw. mit neuen Klarstellungen zu den beiden bereits veröffentlichten Umweltzielen der Anteil der taxonomiefähigen Produkte steigen wird.

Im Folgenden wird erläutert, welche Produkte des Geschäftsbereichs Pulp & Paper als Wirtschaftsaktivität im Sinne der beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel eingestuft werden:

  • Moderne Biomassekessel werden in die Technologien der stationären Wirbelschicht (BFB) und der zirkulierenden Wirbelschicht (CFB) unterteilt. Beide erzeugen Dampf und Strom aus Biomasse und biogenen Reststoffen.
  • Schwarzlaugenkessel werden bei der Zellstoffproduktion zur Energieerzeugung durch die Feuerung der anorganischen Bestandteile der Schwarzlauge (im Wesentlichen Lignin) eingesetzt. Die anorganischen Bestandteile der Schwarzlauge werden mittels eines Kreislaufsystems zur Produktion der für den Holzaufschluss notwendigen Chemikalien vollständig wiederverwertet.
  • Verdampfer sind eine Vorstufe zu den Schwarzlaugenkesseln. Ihr primäres Ziel ist es, einen stabilen, feststoffreichen Schwarzlaugenstrom für eine effiziente Verbrennung im Schwarzlaugenkessel zu erzeugen. Durch die Verdampfer wird in einem mehrstufigen Prozess der Feststoffanteil der Schwarzlauge von ca. 15% auf ca. 80% erhöht.

Die Verbrennung der Schwarzlauge dient der Erzeugung von Strom und Prozesswärme in Form von Dampf. Moderne Schwarzlaugenkessel erzeugen rund doppelt so viel Strom wie die gesamte Zellstoffanlage verbraucht. Der "grüne" Überschuss-Strom wird an das öffentliche Stromnetz geliefert.

Die Schwarzlauge wird von namhaften Organisationen wie der IEA (International Energy Agency), der IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change), der FAO der Vereinten Nationen sowie der EU im Rahmen der EU Renewable Energy Directive (RED II) als erneuerbarer, CO2-neutraler und auf Biomasse basierender Brennstoff klassifiziert, der zur Reduktion der Treibhausgase beiträgt.

  • Anlagen zur Abscheidung von CO2 aus Rauchgas können in allen Industrien zur Reduktion der CO2- Emissionen eingesetzt werden.
  • Gasifizierungsanlagen verwenden den bei der Zellstoffproduktion anfallenden Holzabfall (Rinde, Holzstaub, etc.) und erzeugen mit dieser Biomasse Gas, das die fossilen Brennstoffe für die Feuerung des Drehrohrofens zu 100% ersetzt. Damit trägt diese Technologie zu einer erheblichen Reduktion der Treibhausgase bei.
  • Anlagen zur Produktion von Biomethanol. ANDRITZ hat ein neues Verfahren entwickelt, mit dem aus den nicht-flüchtigen Gasen der Zellstoffproduktion hochreines Biomethanol produziert wird. Dieses Biomethanol kann entweder im Werk wiederverwendet oder kommerziell genutzt werden, zum Beispiel als Biokraftstoff im Transportbereich (Biodiesel in der Schifffahrt). Damit werden hohe Treibhausgaseinsparungen erzielt.

Metals

Der Geschäftsbereich Metals ist über den Schuler-Konzern einer der weltweiten Technologie- und Weltmarktführer in der Umformtechnik. Das Unternehmen bietet Pressen, Automationslösungen, Werkzeuge, Prozess-Know-how und Service für die gesamte metallverarbeitende Industrie und den automobilen Leichtbau. Im Bereich der Elektromobilität liefert Schuler Anlagen zur wirtschaftlichen Serienfertigung von Bauteilen für E-Autos – Karosserie- und Strukturteile, Metallgehäuse für Batterien oder Elektrobleche für Motoren. Darüber hinaus bietet ANDRITZ im automobilen Leichtbau Laserschweißsysteme zur Herstellung von Tailor Welded Blanks, kontinuierliche Verzinkungsanlagen und Kaltwalzwerke zur Produktion von hochfesten Stahlsorten (AHSS/UHSS) sowie Weiterverarbeitungs- und Wärmebehandlungslinien zur Produktion von Aluminiumblech für den Karosserie-Leichtbau an. Die Produkte von ANDRITZ und Schuler tragen zur erheblichen Reduktion von Treibhausgasen in nachgelagerten Wirtschaftssektoren bei.

b) Key performance indicators (KPI) (Offenlegung gemäß Anhang I - 1.2.2.1)

Für die Definition der KPIs wurden die Beschreibungen laut delegierter Verordnung (EU) 2021/2178 Anhang I/KPI von Nicht-Finanzunternehmen herangezogen.

Umsatzerlöse (Turnover)

Der Umsatz umfasst die gemäß IAS 1.82(a) ausgewiesenen Erlöse. Basierend auf den zuvor beschriebenen Produktgruppen der Geschäftsbereiche Hydro, Pulp & Paper und Metals beträgt der Anteil der taxonomiefähigen Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2021 25,4% und der Anteil der nicht taxonomiefähigen Umsatzerlöse 74,6%. Beschreibungen zu den Umsatzerlösen können dem Jahresfinanzbericht 2021 entnommen werden.

Anteil in %
Umsatz taxonomiefähig 25,4%
Umsatz nicht-taxonomiefähig 74,6%
100,0%

Investitionsausgaben (CapEx)

Als Investitionsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie gelten Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten außer Geschäfts- oder Firmenwerte und Sachanlagen inkl. Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen. Der Gesamtbetrag der Investitionsausgaben wird im Konzernanhang in Kapitel C) 8. Segmentberichterstattung berichtet. Details sind im Jahresfinanzbericht 2021 im Kapitel D) Langfristige Vermögenswerte und Schulden in den Unterkapiteln 18. Sachanlagen, 19. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Leasingverbindlichkeiten und 21. Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte zu entnehmen.

In den taxonomiefähigen Investitionsausgaben wurden alle Investitionen in den oben beschriebenen taxonomiefähigen Produktgruppen berücksichtigt. Darüber hinaus wurden folgende einzelne nachhaltige Investitionsausgaben gemäß EU-Taxonomie3 miteinbezogen, die es ANDRITZ ermöglichen, zu einer Verringerung der eigenen Treibhausgasemissionen beizutragen sowie den Verbrauch an Wasser und Energie zu reduzieren: Wasseraufbereitung und Abfallmanagement (5.2. Erneuerung von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und versorgung), elektrisch betriebene Fahrzeuge (6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen), Ladestationen für Elektrofahrzeuge (7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)) sowie nachhaltige Renovierung und Instandhaltung von Gebäuden (7.2. Renovierung bestehender Gebäude).

Daraus ergibt sich ein Anteil an taxonomiefähigen Investitionsausgaben von 24,8% für das Jahr 2021. Der Anteil der nicht-taxonomiefähigen Investitionsausgaben beträgt somit 75,2%.

Anteil in %
Investitionsausgaben taxonomiefähig 24,8%
Investitionsausgaben nicht-taxonomiefähig 75,2%
100,0%

3 Die EU-Taxonomie-Verordnung spricht im Original von "purchase of taxonomy-aligned output". Seitens ANDRITZ wird angenommen, dass sich der Tatbestand des "taxonomy-aligned" aus der Natur der verwendeten Technologie ergibt und darüber hinaus kein weiterer Nachweis erforderlich ist. Die EU-Kommission hat diesbezüglich bisher noch keine weiteren Interpretationshilfen zur Verfügung gestellt.

Betriebsausgaben (OpEx)

In den taxonomiefähigen Betriebsausgaben wurden alle Betriebsausgaben in den oben beschriebenen taxonomiefähigen Produktgruppen berücksichtigt. Betriebsausgaben gemäß Definition der EU-Taxonomie sind neben Forschung- und Entwicklungskosten zur Reduktion von THG-Emissionen Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Gebäuderenovierungsausgaben sowie sonstige direkt zurechenbare Kosten, die für die laufende Instandhaltung und Erhaltung der Funktionalität des Sachanlagevermögens relevant sind. In Bezug auf das Geschäftsmodell der ANDRITZ-GRUPPE kommen Betriebsausgaben im Wesentlichen in Form von Forschung und Entwicklung sowie Instandhaltung in Betracht. Der Gesamtbetrag der nicht aktivierten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst sind, wird im Jahresfinanzbericht im Anhang in Kapitel D) 21. Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte unter a) Forschungs- und Entwicklungskosten berichtet. Im genannten Kapitel können auch Beschreibungen zu den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von ANDRITZ entnommen werden.

Die ANDRITZ GROUP IFRS Accounting Policy definiert, dass Aufwendungen aus der Forschungsphase nicht aktivierungsfähig sind, sondern direkt im Aufwand erfasst werden. Aufwendungen in der Entwicklungsphase dürfen nur bei Erfüllen der strengen Voraussetzungen aktiviert werden.

Die taxonomiefähigen Betriebsausgaben umfassen Vermögenswerte oder Prozesse, die mit taxonomiefähigen wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden sind. Daraus ergibt sich ein Anteil von 25,3% an taxonomiefähigen Betriebsausgaben für das Geschäftsjahr 2021. Der Anteil der nicht-taxonomiefähigen Betriebsausgaben beträgt somit 74,7%.

Anteil in %
Betriebsausgaben taxonomiefähig 25,3%
Betriebsausgaben nicht-taxonomiefähig 74,7%
100,0%

4. Nicht-finanzielle Risiken

Risikomanagement ist ein integrierter Bestandteil aller Geschäftsprozesse und erstreckt sich über sämtliche strategische und operative Ebenen der ANDRITZ-GRUPPE. Die nachfolgend beschriebenen nicht-finanziellen Risiken (gem. § 267a Abs. 3 Z 5 UGB) behandeln mögliche Risiken in Bezug auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie die Achtung der Menschenrechte.

Nicht-finanzielle Risiken können aus der eigenen Geschäftstätigkeit oder aus Geschäftsbeziehungen sowohl für das Unternehmen als auch für das Unternehmensumfeld entstehen. Der Fokus auf nicht-finanzielle Risiken wurde in der Vergangenheit nicht nur aufgrund steigender Anforderungen der Stakeholder, sondern zunehmend auch durch gesetzliche Regulierungen verstärkt. Zu den möglichen Folgen nicht-finanzieller Risiken zählen neben finanziellen Schäden auch ein Reputationsverlust oder die mangelnde Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber.

a) Personal

Die ANDRITZ-GRUPPE möchte ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen binden, indem sie ein attraktiver Arbeitgeber ist. Ein wichtiges Anliegen des Unternehmens ist es daher, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Anwendung des Gleichbehandlungsprinzips ohne jegliche Form von Diskriminierung, Bedrohung oder Vergeltung zu schaffen. ANDRITZ respektiert Werte und Kulturen anderer Länder und Völker und schätzt die Unterschiede in Denkweise und Herkunft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich manche Beschäftigte ungleich oder unfair behandelt fühlen.

In diesem Fall gibt es unterschiedliche Beschwerdemöglichkeiten, wie zum Beispiel über die jeweiligen lokalen HR-Organisationen, den Betriebsrat oder das online-basierte gruppenweite Hinweisgebersystem "Speak UP!".

Motivation und Begeisterungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten durch nicht zufriedenstellend empfundene Arbeitsbedingungen sinken und in weiterer Folge negative Auswirkungen auf die Produktivität haben. Daraus resultierende erhöhte Krankenstands- oder Fluktuationsraten könnten zu Mehrkosten für ANDRITZ führen. Fachliche Förderung und Qualifizierung von Beschäftigten sind daher wichtige Anliegen von ANDRITZ, die aber nur durch persönliche Bereitschaft jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters erreicht werden können. Mangelnde Bereitschaft zur Weiterbildung kann deshalb zu einer nicht ausreichenden Qualifikation der Beschäftigten führen. Auch fehlende Angebote zur fachlichen und persönlichen Weiterbildung könnten die Attraktivität von ANDRITZ als Arbeitgeber beeinträchtigen und potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einer Bewerbung abhalten. Daher versucht das Unternehmen, verstärkt auf Veränderungen in der Arbeitswelt sowie auf neue Anforderungen von Beschäftigten einzugehen. Dazu zählt beispielsweise die Schaffung einer guten Work-Life-Balance, wozu ANDRITZ mit einer verstärkten Flexibilisierung der Arbeitszeit beiträgt.

b) Lieferkettenmanagement

Die Einhaltung von international gültigen Umwelt- und Sozialstandards ist ANDRITZ insbesondere in der Zusammenarbeit mit Lieferanten aus Schwellenländern sehr wichtig. Mögliche Verstöße (z.B. Kinderarbeit, Missachtung von Sicherheitsvorschriften, Unterbezahlung, unsachgemäße Entsorgung von gefährlichen Stoffen etc.) können nicht nur das Image von ANDRITZ selbst, sondern auch bestehende oder zukünftige Geschäftsbeziehungen von ANDRITZ mit Kunden gefährden. Auch die Zahlung von Bußgeldern oder Strafen wäre eine mögliche Konsequenz einer Missachtung. Dies könnte sich negativ auf die Geschäftsentwicklung der Gruppe auswirken.

ANDRITZ ist daher bestrebt, die Implementierung von international anerkannten Umwelt- und Sozialstandards (wie beispielsweise die ISO 14001, die Richtlinien der ILO, der OECD für multinationale Unternehmen, der UN Global Compact Initiative oder der Global Reporting Initiative) bei Lieferanten weiter voranzutreiben und deren Einhaltung auch zu überprüfen. Ein wichtiger Schritt wurde mit der Einführung einer spezifischen Richtlinie für Lieferanten (ANDRITZ-Verhaltens- und Ethikkodex für Lieferanten) auf Basis des allgemeinen Verhaltenskodex gesetzt. In China und Indien überwachen zwei Auditoren die Einhaltung dieser Standards bei den Lieferanten vor Ort und leiten im Fall von Abweichungen Korrekturmaßnahmen ein. Schwere Verstöße können bis zur Auflösung des Geschäftsverhältnisses mit Lieferanten führen.

c) Umweltschutz innerhalb und außerhalb des Unternehmens

Die von ANDRITZ gelieferten Systeme und Anlagen entsprechen den höchsten Umwelt- und Sicherheitsstandards und erfüllen die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben der Länder, in denen sie installiert werden. Dennoch kann es bei unsachgemäßem Betrieb der Anlagen, Wartungsfehlern oder sonstigen, unvorhergesehenen und nicht beeinflussbaren Ereignissen zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod von Menschen bzw. zu bedeutenden Eigentumsbeschädigungen kommen, wofür ANDRITZ eventuell haftbar gemacht werden könnte.

In den Fertigungsstätten der ANDRITZ-GRUPPE werden zum Teil gefährliche Substanzen verwendet bzw. generiert. Fachlich qualifizierte Abfallbeauftragte erstellen und kontrollieren Abfallwirtschaftskonzepte und sorgen für einen fachgemäßen Umgang mit diesen Substanzen. Die Abfallbeauftragten sind auch für die Erfüllung der allgemeinen Pflichten betreffend Sammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung von Abfällen verantwortlich. Die im Betrieb anfallenden gefährlichen Abfälle werden bis zur Abholung durch den Entsorger in absperrbaren Räumen gelagert. Über die Menge an nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen sowie über Altöle werden entsprechende Aufzeichnungen geführt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass gefährliche Abfälle nicht den Vorschriften entsprechend entsorgt werden und so eventuell Umweltschäden entstehen können. Auch bei Montage- und sonstigen Arbeiten auf Baustellen werden manchmal gefährliche Chemikalien und Werkstoffe verwendet. Im Falle eines Unfalls, wie etwa des Auslaufens gefährlicher Stoffe, eines Feuers oder einer Explosion, könnte ANDRITZ für Sach-, Personen- oder Umweltschäden haftbar gemacht werden.

d) Risiken aufgrund des Klimawandels

Zu den Risiken des Klimawandels für die ANDRITZ-GRUPPE zählen einerseits physische Risiken sowie auch Übergangsrisiken. Physische Risiken entstehen aus den Wirkungen des Klimawandels. Dazu zählen insbesondere Extremwetterereignisse wie Stürme, Überschwemmungen, Brände und Hitzewellen, die Standorte oder Baustellen beschädigen könnten. Auch die Wertschöpfungskette könnte unterbrochen werden, wenn die Infrastruktur von Lieferanten negativ beeinflusst wird. Dies könnte wiederum zu einem Ausfall von Fertigungskapazitäten führen und möglicherweise auch weitere Folgeschäden nach sich ziehen. Extreme Wetterphänomene könnten auch zu Schäden an der Verkehrsinfrastruktur führen und so den Logistikbereich, der bei ANDRITZ von externen Dienstleistern durchgeführt wird, stark betreffen. Verzögerungen oder Ausfälle von Gütertransporten könnten einen erheblichen negativen Effekt auf den Produktionsprozess bzw. den Fortschritt von Projekten haben. Daher muss der Ablauf des Warentransports gegebenenfalls an durch den Klimawandel veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass mittelfristig gewisse Maßnahmen zur Anpassung an die sich ändernden klimatischen Bedingungen gesetzt werden müssen.

Auch längerfristige Klimaveränderungen und deren Folgen, wie beispielsweise Temperaturveränderungen, steigende Meeresspiegel, eine geringere Verfügbarkeit von Wasser oder der Verlust an biologischer Vielfalt können sich negativ auf ANDRITZ auswirken. Somit müssen auch langfristige Anpassungsmaßnahmen gesetzt werden. Die in den letzten Jahren weltweit feststellbaren Klimaveränderungen haben teilweise zu deutlichen Preisanstiegen bzw. zu starker Preisvolatilität bei einzelnen Rohstoffen geführt. Weitere Klimaveränderungen könnten zu steigenden Inputpreisen für Produktion, Energie, Transport und Versicherungen führen. An den einzelnen ANDRITZ-Standorten arbeitet man bereits daran, die Energieeffizienz zu steigern und den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen. Auch die im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie beschlossenen Ziele im Bereich Umwelt fokussieren darauf. Der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten der ANDRITZ-GRUPPE ist noch relativ gering. Der Klimawandel könnte jedoch aufgrund von verstärktem Heizungs- oder Kühlungsbedarf den Energieverbrauch der ANDRITZ-GRUPPE längerfristig erhöhen.

Übergangsrisiken entstehen durch den Übergang zu einer CO2-armen, klimaresistenten Wirtschaft. Eine höhere Besteuerung von fossiler Energie oder von CO2-Emissionen könnte zu Mehrkosten führen. Mehrere ANDRITZ-Standorte führten daher ein Umweltmanagementsystem ein bzw. sind bereits nach ISO 14001 zertifiziert. Auf der Produktseite bestehen die Risiken des Klimawandels darin, dass gewisse Produkte eventuell nicht mehr erfolgreich verkauft oder sogar unverkäuflich werden könnten.

Diesen Risiken begegnet ANDRITZ durch ein breites Produktportfolio im Bereich der "grünen Technologien". Das Unternehmen generiert bereits heute rund 45% seines Gesamtumsatzes aus Anlagen, Technologien und Verfahrenstechniken, mit denen aus erneuerbaren Ressourcen Energie gewonnen wird bzw. die zum Schutz der Umwelt und zur Ressourcen-Schonung beitragen. Dieser Anteil soll künftig noch gesteigert werden. Auch ein Regulierungsrisiko kann entstehen, welches sich auf staatliche Maßnahmen, die durch den Klimawandel gesetzt werden, bezieht. Dies kann in vielfältiger Weise geschehen, und oft ist es für Unternehmen schwierig, langfristige Investitions- und Betriebsentscheidungen zu treffen, weil sich die Klimapolitik auf nationaler, EU- und internationaler Ebene häufig ändert.

e) Arbeits- und Reisesicherheit

Die Sicherheit der ANDRITZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter hat stets höchste Priorität, zumal insbesondere die Arbeit in den Fertigungsstätten und auf den Baustellen mit einer Reihe von Sicherheitsrisiken verbunden ist. Bei Arbeitsunfällen von Beschäftigten bei ANDRITZ und Personen, die im Auftrag des Unternehmens arbeiten bzw. wenn Drittpersonen durch Unfälle zu Schaden kommen, kann die Gruppe unter Umständen haftbar gemacht werden. Auch wenn die internen Regeln und Standards sehr streng sind, können Unfälle nicht verhindert werden.

Daher wird der Unfallprävention höchste Priorität eingeräumt. Fehlende Planung und Koordination von Sicherheitsmaßnahmen, fehlende klare Verantwortlichkeiten, Nichteinhaltung von Baustellenregeln, mangelnde Gefahrenerkennung und -analyse sowie fehlende Arbeitserlaubnis und Vorbereitungsgespräche zählen zu den häufigsten Ursachen für Unfälle. Führungskräfte haben die Aufgabe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen. Diese wiederum müssen verpflichtende Maßnahmen, zu denen die Meldung von Gefahren am Arbeitsplatz, die Beachtung sicherheitskritischer Vorfälle und die regelmäßige Teilnahme an Schulungen zählt, in ihrer täglichen Arbeit berücksichtigen.

Unfallursache ist häufig eine Kombination unterschiedlicher Faktoren und menschlicher Einflüsse. Auch Vorfälle, die leicht zu einem Unfall hätten führen können, sogenannte "sicherheitskritische Vorfälle", sind als Warnsignal zu sehen. Es ist wichtig, deren Ursache rasch zu ermitteln und zu beheben. Für alle Arbeitsbereiche werden Risikoanalysen erstellt. Dabei müssen nicht nur statische, sondern auch dynamische Prozesse (Manipulation und Bewegen der Teile, z.B. auf Baustellen) beachtet werden.

Bezüglich der Sicherheit auf Reisen legt eine globale Travel Risk Management Policy die Eckpunkte des Reisesicherheitsprogramms fest. Oberstes Ziel dieses Programms ist es, für möglichst reibungslose Auslandseinsätze zu sorgen sowie die gesunde und sichere Heimkehr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen. Zu diesem Zweck beobachtet die Gruppenfunktion Group Corporate Security laufend die Lage in Risikoländern, analysiert diese und unterstützt Reisende und Projektverantwortliche mittels Präventions- und Notfallkonzepten. Dies wiederum trägt zu einer reibungslosen Projektabwicklung und zur Kundenzufriedenheit bei.

Zusätzlich stehen Reisenden und Projektverantwortlichen verschiedene Tools und Services zur Verfügung. Ein Länderportal, das auch via Smartphone-App abrufbar ist, bietet länderspezifische Informationen, Risikoanalysen und praktische Handlungsempfehlungen zum Thema Reisegesundheit und -sicherheit sowie Updates zu aktuellen Entwicklungen. Dazu zählen beispielsweise Informationen über politische Unruhen oder medizinische Risiken wie Covid-19. Reisende werden hier auch kurzfristig über plötzlich eingetretene oder anstehende Ereignisse (Demonstrationen, Streiks, erschwerte Wetterbedingungen, Flughafenschließungen, Ausbruch von Krankheiten etc.), die Einfluss auf die Reisetätigkeit bzw. Projektabwicklung haben könnten, informiert. Projektmanagerinnen und manager, Baustellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie Reisende sollen durch die bereitgestellten Informationen bestmögliche Vorbereitungen treffen bzw. sich auf eine veränderte Lage vor Ort einstellen können. Zurzeit gibt es auch eine mehrsprachige Seite zur Covid-19-Pandemie im gruppenweiten Intranet. Auf dieser kann der jeweils letzte Wissensstand zu Verbreitung, Inzidenzzahlen, Präventionsmaßnahmen, Tests, Impfstoffen, Reisebeschränkungen etc. abgerufen werden. Die ANDRITZ Medical Travel Helpline und die ANDRITZ Security Travel Helpline stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rund um die Uhr für Fragen vor und während der Reise zur Verfügung.

Darüber hinaus beantworten Expertinnen und Experten in den Bereichen Reisemedizin, Sicherheit und Lageanalyse sowohl allgemeine Fragen zum Thema Reisesicherheit als auch spezifische Fragen zur Destination. Die Helplines dienen auch zur Vermittlung ortskundiger Dienstleistender am Zielort bzw. zur Organisation klassischer Notfallunterstützung bis hin zur Evakuierung.

f) Compliance

Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Gesetzen und internen Richtlinien sowie Regeln durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Führungskräfte birgt wesentliche Risiken für ANDRITZ. Daher wird von den einzelnen Abteilungen die Einhaltung der Gesetze und internen Richtlinien für gewisse Bereiche überwacht. Zusätzlich wurde für bestimmte identifizierte Risikofelder bereits vor vielen Jahren ein gruppenweites Compliance-Management-System (CMS) von Group Corporate Compliance eingeführt, das insbesondere Maßnahmen betreffend die Vermeidung von Insider Trading, sowie Compliance-Maßnahmen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts, der Korruptionsbekämpfung, des Datenschutzes, der Exportkontrolle und der Gleichbehandlung/Nichtdiskriminierung sowie der Lieferanten-Compliance fokussiert. Dieses CMS ist nach ISO 19600 zertifiziert, des Weiteren gibt es auch eine ISO 37001-Zertifizierung für das Anti-Korruptionsmanagement.

Eine wichtige Grundlage des CMS ist die systematische Ermittlung der Compliance-Risiken. ANDRITZ hat in den vergangenen Jahren eine umfassende Risikoanalyse durchgeführt, um Maßnahmen zur künftigen Risikominimierung zu setzen. Darüber hinaus werden regelmäßig Schulungen auf Basis des gruppenweit gültigen Verhaltensund Ethik-Kodex und anderer Regelwerke durchgeführt.

Compliance-Verstöße können zu Geldbußen, Gewinnentgang, Verlust von Umsätzen, die mit unlauteren Mitteln oder unseriösen Geschäftspartnern erwirtschaftet wurden, Schadenersatzforderungen von Vertragspartnern oder Dritten, Steuernachzahlungen, Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, Imageverlust, geringeren Geschäftschancen, staatlichen Sanktionen und Gefährdung des Unternehmensvermögens führen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung und unter Umständen auch strafrechtliche Verfolgungen die Folge sein. Alle Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich Compliance sind im Detail im konsolidierten Corporate-Governance-Bericht auf der ANDRITZ-Website andritz.com nachzulesen.

g) Innovation

Der Geschäftserfolg von ANDRITZ ist in hohem Maße vom technischen Know-how des Unternehmens und der daraus resultierenden Entwicklung von neuen Produkten und Technologien abhängig. Das ANDRITZ Innovation Management (AIM) fördert Innovationen und ermöglicht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Ideen für neue Produkte einzubringen. Zudem werden interne Startup-Wettbewerbe durchgeführt, von denen sich mehrere Projekte bereits in der Umsetzungsphase befinden. Die hohe Anzahl an Einreichungen und Projekten spiegelt das enorme Know-how, die Innovationskraft und das Engagement der Beschäftigten wider. Innovationsprojekte sind aber auch oft zeit- und kostenintensiv. Manche Projekte setzen sich am Markt nicht durch und müssen daher gestoppt werden, auch wenn bereits ein hohes Maß an finanziellen und personellen Ressourcen in deren Entwicklung gesteckt wurde. Der Wettbewerbsdruck, immer neue Produkte und Technologien hervorzubringen, birgt auch das Risiko von Qualitätsmängeln oder der Entwicklung von Produkten, die keinen Markterfolg haben.

h) Datensicherheit und Datenschutz

ANDRITZ ist bestrebt, geistiges Eigentum und technisches Wissen bestmöglich, etwa durch Patente, zu schützen. Ein Großteil des Know-hows eines Unternehmens kann jedoch nicht durch gewerbliche Schutzrechte abgesichert werden. Hier besteht die Gefahr, dass Dritte dies ausnutzen und durch Nachbau oder Kopien von ANDRITZ-Produkten oder -Technologien die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gefährden.

Datenschutz betrifft aber auch den Schutz der Daten Dritter. Ein angemessener Schutz der persönlichen Daten von Kunden, Lieferanten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie aller anderen Stakeholder von ANDRITZ minimiert das Risiko von Datenschutzverletzungen, die nicht nur den Ruf des Unternehmens schädigen, sondern auch hohe Strafen nach sich ziehen können. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen sowie konkrete Handlungsanweisungen und genaue interne Regeln festzulegen, wurde eine gruppenweite Richtlinie zum Thema Datenschutz veröffentlicht, die sich vor allem mit der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Pflege von personenbezogenen Daten beschäftigt. Auf Grund der europäischen Datenschutz-Grundverordnung wurden Datenschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren nominiert und geschult.

Auch in Brasilien und China wurde auf Basis der aktuellen Gesetzgebungen im Berichtsjahr ein Datenschutzprozess eingeführt. Zusätzlich wurde die Datenbank zur Dokumentation und zur Handhabung der Prozesse, die persönliche Daten beinhalten, auf ihre Qualität überprüft. Dennoch ist ein Verstoß gegen das Gesetz nicht ausgeschlossen. Die Strafen können bis zu vier Prozent des Gruppenumsatzes betragen, was wiederum ein erhebliches Risiko für ANDRITZ darstellt.

Aufgrund von vermehrt auftretenden Vorfällen in der Wirtschaftswelt beschäftigt sich ANDRITZ auch intensiv mit Angriffen auf Informationssysteme. Systemnutzerinnen und -nutzer werden von Kriminellen durch Tricks, wie etwa Phishing Mails, manipuliert, um an interne und sensible Daten und Informationen zu gelangen bzw. unrechtmäßige Zahlungen auszulösen. In diesem Zusammenhang wurde gruppenweit eine Safe Payment Policy implementiert. Darüber hinaus wurden die Anweisungen für sicheren Zahlungsverkehr verschärft, und die Beschäftigten werden laufend durch Hinweise und vermehrte Informationen im Intranet und in der Mitarbeiterzeitung für das Thema sensibilisiert.

5. Verantwortungsvolles Personalmanagement

Die Gruppenfunktion Group Human Resources Management (GHR) ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung der globalen Personalstrategie. GHR hat das Ziel, sämtliche Bereiche der ANDRITZ-GRUPPE bestmöglich in Personalangelegenheiten zu unterstützen und damit zur Erreichung der übergeordneten Unternehmensziele beizutragen. Zu den Schwerpunkten zählen Nachfolgeplanung, Talentemanagement, Veränderungsmanagement, Employer Branding, Talentakquise, Organisations- und Leistungsmanagement, Ausund Weiterbildung, globale Mobilität und Entlohnungsstrategie sowie Digitalisierung.

Das GHR-Team setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedenster Kulturen mit unterschiedlichen Arbeitserfahrungen und Perspektiven zusammen und nutzt somit alle Vorteile der internationalen Ausrichtung von ANDRITZ. Das Kernteam der Gruppenfunktion besteht aus HR-Kompetenzzentren in Graz, Wien, Helsinki und Atlanta. Die Teammitglieder der Kompetenzzentren entwickeln in ihren jeweiligen Fachgebieten gemeinsam mit Personalfachkräften Strategien sowie Prozesse, Systeme und Instrumente zur Umsetzung dieser Strategien. Dadurch können sie Dienstleistungen für die gesamte Organisation, vor allem für die lokalen HR-Organisationen, bereitstellen.

Darüber hinaus gibt es globale HR Business Partner, die weltweit an unterschiedlichen Standorten beschäftigt sind. Sie beraten und unterstützen die jeweiligen Geschäftsbereiche in strategischen und taktischen Personalfragen. Ihre Aufgabe ist es, relevante HR-Aktivitäten im jeweiligen Geschäftsbereich zu managen, wesentliche Informationen zu Personalthemen zu kommunizieren sowie wichtige Informationen mit den lokalen Personalverantwortlichen auszutauschen.

a) Personalmanagement in Krisenzeiten

Das Hauptaugenmerk der globalen und lokalen Personalabteilungen richtete sich auch im vergangenen Jahr auf das Management der Covid-19-Pandemie, insbesondere darauf, den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten und gleichzeitig den operativen Geschäftsbetrieb bestmöglich aufrechtzuerhalten. ANDRITZ führte im Jahr 2021 als eines der ersten Unternehmen in Österreich betriebliche Teststraßen sowie Impfaktionen ein, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr gut angenommen wurden.

b) #1ANDRITZway – Verhaltensleitsätze

Die Initiative #1ANDRITZway ist die Weiterentwicklung der identitätsstiftenden ONE-ANDRITZ-Kampagne, die seit einigen Jahren intern läuft. #1ANDRITZway legt vier zentrale Verhaltensweisen fest, die die Zusammenarbeit innerhalb der ANDRITZ-GRUPPE regeln: Kundenorientierung, Verantwortungsbewusstsein, gemeinsames Engagement und Offenheit.

Die Initiative setzt Standards für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Verhaltensweisen, unabhängig davon, zu welcher Abteilung, Funktion oder Region sie gehören. Die Leitsätze werden in alle Mitarbeiterprozesse, wie etwa Bewerbungsprozesse oder Mitarbeitergespräche, eingebunden und geben Orientierung für Führungskräfte und Beschäftigte.

Weitere Schwerpunkte sind die Digitalisierung der globalen Kernprozesse sowie die Schaffung eines Masterdatenmanagements (#APeople), das alle HR-Daten gruppenweit einheitlich abbildet und dokumentiert. Diese Personalstammdaten werden in vielen IT-Systemen benötigt und sind sowohl für verschiedene Prozesse sowie auch als Grundlage für Managemententscheidungen erforderlich. Neben dem Stammdatenmanagement verfügt #APeople über verschiedene Module für die wichtigsten Prozesse im Personalmanagement. Im vergangenen Jahr wurden die Module für Recruitment (#ARecruiting) und Onboarding (#AOnboarding) sowie Performance Management inkl. Zielvereinbarungen (#APerformance) eingeführt. Für 2022 ist die Einführung der Module Nachfolgeplanung, Ausund Weiterbildung sowie Vergütung und Benefits vorgesehen.

Das Recruiting ist konzernweit als standardisierter Prozess etabliert, der bestimmte Grundsätze wie die Priorisierung von internen Bewerbungen beachtet und einem definierten Ablauf folgt. Die HR-Teams können potenzielle interne Kandidatinnen und Kandidaten leichter identifizieren und auch entsprechend auf die ANDRITZ-Talentpools zugreifen. Der anschließende Onboarding-Prozess, der ebenfalls standardisiert wurde, wird als Möglichkeit gesehen, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter willkommen zu heißen und ihnen die Ziele und Strategien des Unternehmens, die Werte und das Kernverhalten von ANDRITZ zu vermitteln.

c) Diversität

Per Ende Dezember 2021 arbeiteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus mehr als 32 Ländern bei ANDRITZ. Es werden derzeit 23 Sprachen im Unternehmen gesprochen. ANDRITZ setzt auf diese Vielfalt und engagiert sich für ein multikulturelles Arbeitsumfeld mit internationalen Berufsperspektiven. Durch den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Beschäftigten unterschiedlicher Herkunft, Religion und Kultur sowie unterschiedlichen Alters entstehen positive Effekte für die Gruppe.

Der Frauenanteil betrug im Jahr 2021 16,6% (2020: 16,4%). Die kontinuierliche Erhöhung des Frauenanteils in der Belegschaft ist eines der ESG-Ziele der Gruppe. Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziel umfassen die vollkommen gleichberechtigte Einbeziehung von Frauen bei der Nachfolgeplanung für Führungskräfte sowie die stärkere Berücksichtigung von Frauen beim Recruiting.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Geschlecht

Absolut 2021 Absolut 2020 Anteil 2021 Anteil 2020
Männer 22.353 22.755 83,4% 83,6%
Frauen 4.451 4.477 16,6% 16,4%
GESAMT 26.804 27.232 100,0% 100,0%

d) Aus- und Weiterbildung

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ANDRITZ werden eine fundierte Aus- und Weiterbildung sowie internationale Karrieremöglichkeiten geboten. Durch die Entwicklungsprogramme mit Schulungs- und Lernmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen sollen alle Beschäftigten dazu ermutigt werden, sich neue oder erweiterte Fähigkeiten, Kenntnisse und Sichtweisen anzueignen.

Das wichtigste Instrument für persönliche Entwicklung und gute Zusammenarbeit an den Standorten ist das Mitarbeitergespräch, das zumeist einmal jährlich stattfindet. In einem solchen Gespräch werden Arbeitsinhalte und Ziele besprochen und zukünftige Entwicklungen thematisiert. Es werden Feedback zum aktuellen Stand im Job sowie Perspektiven für die Zukunft gegeben. Gleichzeitig können Fragen und Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besprochen werden. Im Berichtsjahr wurde mit 71,8% (2020: 73,7%) der Belegschaft Mitarbeitergespräche geführt. Der leichte Rückgang der Mitarbeitergespräche lässt sich auf die Einführung von #APerformance, ein Modul des neuen HR-Personalverwaltungssytems #Apeople, zurückführen, für dessen Verwendung viele Führungskräfte im vergangenen Jahr geschult wurden. Mit der nunmehr erfolgten vollen Einführung dieses Systems ist eine deutliche Steigerung der Mitarbeitergespräche in den kommenden Jahren anzunehmen.

In diesem Zusammenhang spielen bei ANDRITZ auch Talente-Management und Nachfolgeplanung eine große Rolle. Das Talente-Management ist ein kontinuierlicher Prozess, der es Führungskräften ermöglicht, einen besseren Überblick über Potenzial und Fähigkeiten von internen Nachfolgekandidatinnen und -kandidaten und deren Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme zu erhalten. Bereits seit vielen Jahren werden unterschiedliche Programme zur Führungskräfteentwicklung im Unternehmen eingesetzt – etwa das ANDRITZ Global Talent Program oder das ANDRITZ Global Leadership Program. Nach den pandemiebedingten Einschränkungen in den beiden vorangegangenen Jahren sind für 2022 wieder mehr Trainings auf diesem Gebiet geplant.

Ziel der Nachfolgeplanung ist es, die reibungslose Nachfolge für alle Schlüsselpositionen und ausreichende Managementkapazitäten für neue Geschäftsmöglichkeiten sicherzustellen. Aus diesem Grund wurden weltweit 300 Schlüsselpositionen definiert und mögliche Nachfolgerinnen und Nachfolger festgelegt. Dieser Prozess wird laufend fortgeführt. Im Jahr 2021 fokussierte man sich darauf, den Frauenanteil in der Nachfolge zu erhöhen. Dieser Schwerpunkt wurde erfolgreich umgesetzt.

e) Lehrlingsausbildung und Zusammenarbeit mit Universitäten

Die Ausbildung von jungen Fachkräften hat bei ANDRITZ lange Tradition – so werden am Standort Graz bereits seit 1922 Lehrlinge ausgebildet. Die jungen Menschen erhalten sowohl theoretischen als auch praktischen Unterricht und werden zusätzlich mit Englischkursen, Sicherheits- und Qualitäts- sowie teamfördernden Schulungen auf das Berufsleben vorbereitet. Per Ende 2021 waren weltweit 638 Lehrlinge in Ausbildung (2020: 739 Lehrlinge).

Durch die Zusammenarbeit mit Universitäten und anderen Ausbildungsinstitutionen hat ANDRITZ darüber hinaus die Möglichkeit, hochqualifizierte Nachwuchskräfte anzusprechen. Man ist bestrebt, diese langfristig für das Unternehmen zu begeistern und zu gewinnen. Studierende werden auch bei ihren Abschlussarbeiten unterstützt und in unterschiedlicher Form während des Studiums beschäftigt.

f) Employer Branding – ANDRITZ als attraktiver Arbeitgeber

Den Mehrwert von ANDRITZ als Arbeitgeber überzeugend zu kommunizieren, eine ansprechende Arbeitgebermarke aufzubauen und somit das Unternehmen am Bewerbermarkt möglichst attraktiv zu gestalten, sind die Ziele der Employer- Branding-Aktivitäten.

Im Zentrum steht die ANDRITZ-Employer-Value-Positionierung ("ANDRITZ – Where passion meets career"), die die Frage beantwortet, wofür das Unternehmen als Arbeitgeber steht, und was das zentrale Versprechen an potenzielle und bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist. Sie gibt die Richtung für alle Employer-Branding-Maßnahmen vor. Diese bestehen aus unterschiedlichen internen und externen Maßnahmen (u.a. Karriereseite der Homepage oder LinkedIn).

Auch auf die Einarbeitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen – das sogenannte Onboarding – wird hohes Augenmerk gelegt. Kurz nach ihrem Eintritt werden neue Beschäftigte mittels Internal Net Promoter Score gefragt, ob sie ANDRITZ als Arbeitgeber weiterempfehlen würden. Dieser Score hat sich in den letzten Jahren durch eine Vielzahl von durchgeführten Maßnahmen kontinuierlich erhöht.

3.448 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden im Jahr 2021 neu eingestellt, davon waren 12% über 50 Jahre, 58% zwischen 30 und 50 Jahre und 30% unter 30 Jahre alt. Die Altersverteilung im Unternehmen ist seit Jahren sehr ausgewogen. Mehr als die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (58%) ist zwischen 30 und 50 Jahre alt (2020: 58%). Der Anteil der unter 30-jährigen liegt bei 11% (2020: 12%). 31% der Beschäftigten sind über 50 Jahre alt (2020: 30%).

ANDRITZ ist es wichtig, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Das spiegelt sich auch in den Zahlen wider. Die durchschnittliche Beschäftigungszeit innerhalb der Gruppe beträgt 11,7 Jahre. Die Fluktuationsrate betrug 2021 13,3% bzw. 3.570 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2020: 15,8% bzw. 4.306 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Davon verließen 6,5% bzw. 1.741 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2020: 6,9% bzw. 1.872 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) das Unternehmen im vergangenen Jahr freiwillig und bei 4,7% bzw. 1.251 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2020: 5,5% bzw. 1.506 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) wurde das Dienstverhältnis beendet.

Vertragsbeendi
gungen 2021
Vertragsbeendi
gungen 2020
Fluktuationsrate
2021*
Fluktuationsrate
2020*
Männer 3.013 3.678 13,5% 16,0%
Frauen 557 628 12,7% 14,0%
< 30 Jahre 680 769 22,6% 23,0%
30-50 Jahre 1.749 2.184 11,2% 14,0%
> 50 Jahre 1.141 1.353 14,1% 17,0%
GESAMT 3.570 4.306 13,3% 15,8%

Fluktuation nach Geschlecht und Altersgruppe

* Berechnung der Fluktuationsrate: Vertragsbeendigungen im Verhältnis zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl, Vertragsbeendigungen inkludieren arbeitsgeber- und arbeitnehmerseitige Beendigungen von Dienstverhältnissen.

g) Gleichbehandlung und Fairness gegenüber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

ANDRITZ möchte seiner Belegschaft ein Arbeitsumfeld bieten, das Chancengleichheit, gute Entwicklungsmöglichkeiten und gerechte Entlohnung für alle ermöglicht – egal an welchem Standort. Die grundlegenden Rechte gelten gruppenweit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu zählen das Recht der gesetzlichen Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Einhaltung der Grundsätze und Normen der International Labour Organization (ILO) betreffend Vereinigungsfreiheit, Abschaffung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung sowie faire und leistungsgerechte Entlohnung.

Zwischen dem Vorstand der ANDRITZ AG und den Betriebsräten gibt es regelmäßige sowie auch anlassbezogene Treffen, die den offenen und transparenten Informationsaustausch zwischen beiden Organen sicherstellen und unterstützen. Die Bildung von internen Gremien, die Mitarbeiterinteressen vertreten, wird befürwortet. An allen Standorten gilt die Versammlungsfreiheit gemäß den jeweiligen lokalen Gesetzen.

ANDRITZ duldet und toleriert keine Form von Belästigungen und Diskriminierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Nationalität etc. Das Arbeitsumfeld jedes Beschäftigten soll frei von Einschüchterung und anzüglichem Verhalten sein. Dies ist sowohl im gruppenweiten Kodex über Geschäftsverhalten und -ethik als auch in der gruppenweit geltenden Personal-Richtlinie klar dokumentiert. Auch die Möglichkeiten im Beschwerdefall sind festgelegt. Die Fristen für Mitteilungen bei wesentlichen betrieblichen Änderungen (Schließung von Standorten, Kündigungen etc.) sind in einer gruppenweit gültigen Richtlinie geregelt.

h) Personalaufwendungen und Sozialleistungen

Die Aufwendungen für Personal betrugen im vergangenen Jahr 1.804,1 MEUR (2020: 1.790,2 MEUR). ANDRITZ entlohnt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair und gemäß den jeweils geltenden Kollektivvertragsvorschriften. In Ländern, in denen keine Kollektivverträge existieren, orientiert man sich an der jeweiligen relevanten nationalen Gehaltsstruktur.

Das durchschnittliche Gehalt der Frauen lag im Berichtszeitraum bei rund 87% des durchschnittlichen Gehalts der Männer. Dieser Unterschied resultiert aus der Tatsache, dass der Anteil der Frauen in Führungspositionen und höher bezahlten Referenten- und Fachpositionen unter 50% liegt. Gezielte Maßnahmen zur Veränderung dieser Situation wurden ergriffen. ANDRITZ unterstützt zum Beispiel Beschäftigte in der Kinderbetreuung, etwa durch die Vereinbarung von Teilzeitarbeitsverhältnissen. An mehreren Standorten gibt es Betriebskindergärten, die teilweise auch technische Betreuungsschwerpunkte haben. Das Unternehmen steht auch Teilzeitvereinbarungen für Väter oder anderen Formen der Unterstützung bei der Kinderbetreuung positiv gegenüber. ANDRITZ ermöglicht während der Covid-19-Pandemie auch Home Office, was nicht nur zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beiträgt, sondern auch Familie und Beruf während der Pandemie leichter vereinbaren lässt.

In Ländern, in denen das Sozialsystem weniger ausgeprägt ist als in Europa, erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freiwillige Sozialleistungen, wie etwa Unfallversicherungen, Beiträge zur Pensionsvorsorge und Lebensversicherungen bis hin zur Unterstützung von Familienangehörigen.

i) Achtung der Menschenrechte bei der Durchführung von Projekten

ANDRITZ achtet und unterstützt die international anerkannten Menschenrechte und wahrt die Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Religion, Herkunft, Nationalität, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung. ANDRITZ sieht es als seine Verpflichtung, jede Möglichkeit zu nutzen, die Einhaltung der Menschenrechte zu fördern – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens.

Die Geschäftstätigkeit von ANDRITZ leistet einen Beitrag zum wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fortschritt. Manchmal sind aber auch Menschen davon negativ betroffen. Das Unternehmen strebt danach, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Auftraggebern Ausgleichsmaßnahmen dafür auszuarbeiten und umzusetzen bzw. die Kunden dabei zu unterstützen, diese durchzuführen.

Vor der Teilnahme an Großprojekten werden Due-Diligence-Prüfungen durchgeführt, um potenzielle Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu ermitteln. Die gewonnenen Daten und Erkenntnisse werden evaluiert und analysiert. Darauf basierend wird dann über die Teilnahme an Projekten entschieden. Darüber hinaus ist ANDRITZ Hydro Nachhaltigkeitspartner der IHA (International Hydropower Association) und fördert dabei die globale Anerkennung des Hydropower Sustainability Assessment Protocol.

6. Group Supply Chain Management

Die Gruppenfunktion Group Supply Chain Management (GSC) legt die Strategie und die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit den weltweit rund 35.500 Lieferanten der ANDRITZ-GRUPPE fest. Etwa 3.300 davon decken beinahe 80% des externen Einkaufsvolumens ab. GSC unterstützt – unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder (Einkaufsleiterinnen und -leiter der Regionen und Divisionen sowie jeweiliges Management) – den gesamten Beschaffungs- und Distributionsprozess der Gruppe. Um die Geschäftsbereiche bestmöglich unterstützen zu können, fokussiert GSC die frühzeitige Einbindung in deren Verkaufs- und Auftragsabwicklung – insbesondere mit Schwerpunkt Management der Projektlieferketten. Ein globales Key Account Management für Lieferanten erleichtert die Bündelung von Beschaffungen und ermöglicht eine transparente sowie abgestimmte Herangehensweise in Bezug auf Neu- und Alternativlieferanten. Darüber hinaus ist die Erarbeitung einer Zukaufsstrategie für ausgewählte Projekte und Lieferanten ein weiterer Schwerpunkt.

Neben der strategischen Ausrichtung ist die Abteilung auch für das gruppenweite Supply Chain Training sowie für Lieferanten-Compliance und -Nachhaltigkeit verantwortlich.

Weitere Schwerpunkte sind die Förderung von Digitalisierung, Innovation und Prozessentwicklung, das Management des nicht direkt in der Fertigung benötigten Materials und der für alle Geschäftsbereiche relevanten Services (z.B. Energie, IT oder Geschäftsreisen) sowie die Logistik.

Als Entscheidungs- und Umsetzungsgremium für die Divisionen und Regionen fungiert das Supply Chain Executive Team, das sich aus den jeweiligen Einkaufs- bzw. Supply Chain Managern der Geschäftsbereiche und Regionen zusammensetzt. Dieses Gremium ist nicht nur verantwortlich für die operative Umsetzung der grundlegenden Supply Chain Management-Prozesse und Minimumstandards im jeweiligen Verantwortungsbereich, sondern stimmt sich auch über Konsequenzen und Handlungen bei Abweichungen von vereinbarten Mindeststandards ab.

Das Jahr 2021 war geprägt von – durch die Covid-19-Pandemie verursachten – Verknappungen an den internationalen Rohstoff- und Produktzukaufsmärkten, die zu teilweise enormen Preissteigerungen und Lieferengpässen führten. Durch verschiedene Gegenmaßnahmen, die in Zusammenarbeit mit den relevanten Schnittstellenfunktionen (Vertrieb, Projektmanagement, usw.) erarbeitet wurden, konnten Engpässe bzw. Teuerungen weitgehend, aber nicht gänzlich vermieden werden. Durch die bereits im Vorfeld eingeführten regelmäßigen Marktbeobachtungsreports und -analysen, konnte ANDRITZ in Zusammenarbeit mit den wichtigsten Businesspartnern frühzeitig auf diese Marktsituation reagieren und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten.

a) Projekt- und Lieferantenmanagement

ANDRITZ setzt auf langfristige partnerschaftliche Beziehungen und steht mit seinen Lieferanten während der gesamten Ausführung eines Auftrags stets in engem Kontakt. Bei kritischen Bauteilen oder neuen Lieferanten wird häufig ein detailliertes Fertigungsüberwachungskonzept vor Ort etabliert.

Die Voraussetzung, um als Lieferant mit ANDRITZ zusammenarbeiten zu dürfen, sind die Einhaltung strenger Kriterien hinsichtlich Qualität, Kosten und Liefertreue sowie eine entsprechende Einstellung zu Arbeitssicherheit und -gesundheit, Compliance und Nachhaltigkeit. Auch die strikte Einhaltung des ANDRITZ-Verhaltens- und -Ethikkodex für Lieferanten ist ein Grundkriterium.

Bei der Beschaffung von Materialien achtet man darauf, dass diese möglichst von Lieferanten in der Nähe der Fertigungsstätten bezogen und gefertigt werden. 62,3% des Einkaufsvolumens wurden in Europa erbracht, 14,4% in China und 11,0% in Nordamerika.

b) Materialverbrauch

Der größte Anteil an Material (41,6%) – gemessen an den externen Kosten – fällt in den Bereich Projektmaterial und Dienstleistungen. Dazu zählen mechanische Teile, elektrische Komponenten, Stahlbau und Fördertechnik, mechanische Konstruktionen sowie Montage und Inbetriebnahme. 36,8% werden für Fertigungsmaterial wie Bleche, Siebe, Stäbe, Profile oder Guss- und Schmiedeteile aufgewendet. 21,7% sind Gemeinkosten für Material, Leistungen und Investitionen.

c) Logistik

Der Bereich Logistik – als Teil der globalen Beschaffung – unterstützt die Geschäftsbereiche bei der logistischen Umsetzung von Kundenprojekten. Zu den weiteren wesentlichen Aufgaben der Abteilung gehören das Definieren von Standards und Richtlinien für den Transport, das Durchführen von Ausschreibungen, das Verhandeln von Rahmenvereinbarungen mit Logistik-Dienstleistern sowie interne Schulungen. Da es keinen eigenen Fuhrpark gibt, werden Transportdienstleistungen projektspezifisch zugekauft. CO2-Emissionen werden somit extern verursacht und können derzeit nicht umfassend berichtet werden.

d) Nachhaltigkeit in der Lieferkette

Innerhalb der Gruppenfunktion Group Supply Chain Management (GSC) gibt es seit 2015 einen Supplier Compliance and Sustainability Officer. Dieser unterstützt die lokalen Einkaufsorganisationen hinsichtlich Lieferanten-Compliance und -Nachhaltigkeit, überwacht den Compliance-Watch- und Blacklisting-Prozess, initiiert Schulungen und Trainings und koordiniert die Aktivitäten der regionalen Auditoren in China und Indien. Des Weiteren ist er für die Umsetzung des ANDRITZ-Verhaltens- und -Ethikkodex für Lieferanten verantwortlich.

Lieferanten, die eine Zusammenarbeit mit ANDRITZ anstreben, müssen sich bereits im Qualifizierungsverfahren mit dem Thema Compliance und Nachhaltigkeit auseinandersetzen. Eine Zusammenarbeit erfolgt erst nach einer schriftlichen Zustimmung zu den Inhalten des ANDRITZ-Verhaltens- und -Ethikkodex für Lieferanten, der 2015 auf Basis des allgemeinen Kodex für Geschäftsverhalten und -ethik erstellt und 2019 aktualisiert wurde. Für die Abwicklung wird das ANDRITZ Supplier Relationship Management (SRM) Tool verwendet. Darin werden alle Lieferanten geprüft, genehmigt/qualifiziert und dokumentiert. Im Zuge der ANDRITZ-Nachhaltigkeitsstrategie wurde 2021 das Ziel beschlossen, dass 85% des Liefervolumens bis 2025 durch im SRM-Tool auditierte Lieferanten abgedeckt werden sollen. Bis Ende 2021 konnten bereits 82,2% erreicht werden.

Um den Lieferanten die Inhalte des Lieferanten-Kodex sowie die Abläufe des Qualifizierungsverfahrens im SRM-System zu erklären, werden ihnen sowie auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ANDRITZ-Einkaufsorganisation Trainings angeboten. Seit einigen Jahren werden auch regelmäßig Webinare und Vorträge zu diesen Themen abgehalten.

In China und Indien wurde 2021 wieder mit Lieferanten-Compliance- und -Nachhaltigkeits-Audits vor Ort begonnen, nachdem diese im Vorjahr durch die Covid-19-Pandemie nur stark eingeschränkt möglich waren. Gleichzeitig wurden auch Onlineaudits in China weiterentwickelt. Dafür erstellte man auch einen Quick Start Guide, der den Einstieg in diese neue Audit-Technologie erleichtern soll. Fernaudits stellen eine vielversprechende Alternative dar, um Reisebeschränkungen auszugleichen, Kosten zu sparen und die Effizienz zu erhöhen. Daher sollen sie in Zukunft zusätzlich zu den Audits vor Ort durchgeführt werden.

Aufgrund der weiterhin eingeschränkten Möglichkeit Audits durchzuführen, wurde 2021 vor allem daran gearbeitet, die Lieferanten in China und Indien soweit zu unterstützen, dass sie selbstständig in der Lage sind, ein Compliance-Management-System aufzubauen und umzusetzen sowie Compliance bzw. Nachhaltigkeit zu leben ("vom Audit zur Compliance"). 2022 soll dies mit Präsenzschulungen, eLearnings sowie individueller Unterstützung verstärkt werden.

Seit Tätigkeitsbeginn der regionalen Auditoren wurden in Indien 106 Audits inkl. Follow-up mit 82 Lieferanten (Start: Dezember 2016) und in China 131 Audits inkl. Follow-up mit 112 Lieferanten (Start: Dezember 2017) durchgeführt.

In Deutschland wurde 2021 das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschlossen, welches ab 2023 schrittweise in Kraft treten wird. Auf EU-Ebene ist ein ähnliches Gesetz in Vorbereitung. Es soll unter anderem zur Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortungsvolles Lieferketten-Management definiert. Diesbezüglich wird ANDRITZ 2022 die bestehenden Prozesse mit den gesetzlichen Forderungen abgleichen, den erforderlichen Handlungsbedarf identifizieren und entsprechende Maßnahmen umsetzen.

7. Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement in der ANDRITZ-GRUPPE umfasst Produkte und Anwendungen, Geschäftsprozesse sowie Sicherheits- und Umweltthemen. Weltweit harmonisierte Standards verbessern das allgemeine Verständnis von Prozessen und Funktionen, fördern die Zusammenarbeit und weisen klare Verantwortungsbereiche zu. Die Organisationsstruktur zielt darauf ab, das Thema durch abgestimmte Qualitäts- und Sicherheitsstrategien für alle Geschäftsbereiche zum Bestandteil des Tagesgeschäfts zu machen.

Das wichtigste Instrument der ANDRITZ-Qualitätsorganisation ist das Geschäftsprozesshandbuch, das die Struktur des Managementsystems für die gesamte Gruppe definiert. Es legt die Prozesse und Verantwortlichkeiten für das Prozessmanagement fest und bietet Richtlinien für die Umsetzung der einzelnen Schritte.

Alle im Handbuch beschriebenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Transparenz zu erhöhen, Risiken zu minimieren, eine kontinuierliche Verbesserung zu ermöglichen, die Effizienz der Zusammenarbeit zu steigern, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und vor allem Vertrauen zu schaffen. Die Qualitätsanforderungen für den Arbeitsalltag sind spezifisch für die jeweiligen Geschäftsbereiche und auf lokaler Ebene strukturiert sowie im Intranet des Unternehmens leicht zugänglich zu finden.

Das Qualitätsmanagement begleitet einen Auftrag von der Vergabe bis zur Fertigstellung. Auch für unterstützende Tätigkeiten wie IT oder Kommunikation gibt es Richtlinien. Externe Verifizierungen bestätigen die konsequente und effektive Umsetzung der Standards. Mittlerweile besteht eine Abdeckung von 90% der Beschäftigten nach ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme), eine Abdeckung von 65% nach ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) sowie eine Abdeckung von 62% nach ISO 45001 (Arbeitsschutz). Im Rahmen der ESG-Strategie von ANDRITZ hat man sich das Ziel gesetzt, bis 2025 möglichst vollständig nach ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001 zertifiziert zu sein.

Darüber hinaus sind alle Produkte intern und extern zertifiziert (Maschinenrichtlinie, ASME, NR 12, GB 150, ISO, ANSI, EN und DIN). Damit erfüllen sie die höchsten Standards und werden regelmäßig bezüglich möglicher Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit überprüft.

Im Jahr 2021 entwickelte ANDRITZ ein neues Instrument zur Verbesserung der Qualitätskontrolle bei den Zulieferern, das ab 2022 in allen Geschäftsbereichen eingesetzt wird. Ziel ist es, den Fortschritt besser zu kontrollieren und die Berichterstattung über die geplanten Qualitätsaktivitäten bei den Zulieferern zu verbessern.

Wie auch in den vergangenen Jahren wurden Anlageninbetriebnahmen mit Hilfe von Metris Remote Assistance (RAS) und HoloLenses erfolgreich durchgeführt. Alle Audits, bei denen die Anwesenheit der Auditoren nicht erforderlich ist, sollen in Zukunft mit Hilfe dieser Technologie erfolgen.

a) Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge

Arbeitssicherheit, Gesundheitsvorsorge und Umweltschutz haben bei ANDRITZ oberste Priorität. Ziel ist es, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auch für alle anderen an der Geschäftstätigkeit Beteiligten zu schaffen. ANDRITZ verfolgt ein Null-Unfall-Ziel und eine proaktive Sicherheitskultur, um Unfälle zu vermeiden.

Die Gruppenfunktion Group Quality and Safety Management (GQS) definiert die Strategie und die Maßnahmen, die von den Qualitäts-, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagern umgesetzt werden. Das Gesundheits-, Sicherheits- und Umwelt-Team unterstützt bei der Umsetzung und stellt sicher, dass die Regeln und Vorschriften eingehalten werden. Für die Sicherheit in jeder Gesellschaft bzw. an jedem Standort sind die Führungskräfte verantwortlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Pflicht, geltende Richtlinien, Regeln und Anweisungen, wie die ANDRITZ-Grundregeln für Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz, einzuhalten sowie die zur Verfügung gestellte Sicherheitsausrüstung zu verwenden und zugewiesene Sicherheitsschulungen zu absolvieren. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht, Arbeiten, die sie als unsicher erachten, abzulehnen oder einzustellen, ohne disziplinäre Maßnahmen befürchten zu müssen.

Neben den gesetzlichen Anforderungen ist die ANDRITZ-Gesundheits-, -Sicherheits- und -Umweltmanagement-Policy der Mindeststandard für alle ANDRITZ-Standorte. Im Jahr 2021 wurde diese überabeitet und um den Umweltschwerpunkt ergänzt. Zusätzliche Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit können darüber hinaus an jedem Standort definiert werden. ANDRITZ verpflichtet sich auch zur Einhaltung aller Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Sicherheit im Arbeitsalltag

Sicherheit besteht nicht nur aus Vorschriften, Richtlinien und Zielen, sondern soll auch täglich im Unternehmen gelebt werden. Deshalb sind Manager und Führungskräfte persönlich für die Sicherheit an ihren Standorten verantwortlich. Bei ANDRITZ beginnt Sicherheit mit dem Aufbau eines lokalen Netzwerks von Fachkräften für Arbeitssicherheit, die eine Sicherheitskultur definieren und fördern. Ab einer bestimmten Standortgröße muss eine Sicherheitsfachkraft benannt werden. Dies gilt auch für größere Baustellen. Das lokale Sicherheitsteam ist für die Erstellung eines Notfallplans verantwortlich. Zu den zentralen Aufgaben des lokalen Sicherheitsteams gehört auch die Entwicklung und Umsetzung eines jährlichen Arbeitsschutzprogramms. Die Umsetzung der definierten Ziele soll zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitskultur führen. Die jeweiligen Maßnahmen und Projekte werden registriert und unterliegen einem regelmäßigen Auditierungsprozess. Idealerweise münden sie in ein Sicherheitsmanagementsystem nach internationalen Standards (z.B. ISO 45001). Die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und erreichten Ziele erfolgt im Rahmen eines vierteljährlichen oder jährlichen Sicherheitsberichts.

Alle Vorfälle und Unfälle werden erfasst, untersucht und ausgewertet – unabhängig von ihrer Schwere. Darüber hinaus sind Verletzungen, die zu Arbeitsausfällen führen, in einer Konzernunfalldatenbank zu dokumentieren. Zusätzlich wird ein "Lessons Learned"-Bericht erstellt und im Intranet veröffentlicht. Erfahrungen aus tatsächlichen Vorfällen und Beinahe-Unfällen sowie gute/beste Praktiken sollen so gesammelt und zur Verbesserung der Sicherheitskultur genutzt werden.

Die Initiativen der ANDRITZ-GRUPPE zum Thema Sicherheit wirken sich positiv aus: Die Unfallzahlen der vergangenen Jahre sind rückläufig, und die Unfallhäufigkeitsrate (Unfälle mit einem oder mehr Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 35% verbessert. Im abgelaufenen Jahr gab es wie schon im Jahr davor keine tödlichen Arbeitsunfälle.

A N D R I T Z – F i n a n z b e r i c h t 2 0 2 1 L a g e b e r i c h t

Arbeitsunfälle

2021 2020
Arbeitsunfälle (mit einem oder mehr Ausfallstagen) 163 262
Arbeitsunfälle (mit mehr als drei Ausfallstagen)* 119 152
Unfallhäufigkeit (Unfälle mit einem oder mehr Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) 3,1 4,8
Unfallhäufigkeit (Unfälle mit mehr als drei Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) 2,3 2,8
Tödliche Arbeitsunfälle (in der Fertigung und auf Baustellen) 0 0
Unfallschwere (Ausfallszeiten in Stunden pro Unfall) 176 162
Anzahl der medizinischen Behandlungen 741 1.189

* inkludiert in Arbeitsunfälle (mit einem oder mehr Ausfallstagen)

Eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Sicherheitsprogramme, Unfallanalysen, ein angemessener Umgang mit Unfällen und Störungen sowie eine kontrollierte Kommunikation darüber auf allen Managementebenen sind obligatorisch. Die genauen Intervalle für Audits und Begehungen sind in der Health and Safety Management Implementation Guideline festgelegt. Die Führungskräfte müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kenntnis von den an den jeweiligen Standorten gültigen Richtlinien und Sicherheitsprozessen haben.

Die strikt einzuhaltenden Sicherheitsanweisungen (Vorschriften) sollten nach Möglichkeit persönlich übergeben werden. Mindestens einmal pro Quartal soll eine Sicherheitstour durchgeführt werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die Beschäftigten an die Wichtigkeit dieses Themas zu erinnern. Dieser Sicherheitsrundgang muss ebenfalls dokumentiert werden.

Um den fachlichen und gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und ein gutes Verständnis für mögliche Gefahren und geeignete Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, werden regelmäßig Schulungen durchgeführt. Alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ein Online-Training zur Sicherheit am Arbeitsplatz absolvieren, welches alle zwei Jahre aufgefrischt wird. Zusätzlich gibt es eigene Sicherheitsschulungen für Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Fertigung. Jeder Standort muss eine Qualifikationsmatrix und einen jährlichen Sicherheitsschulungsplan erstellen.

Auch die Subunternehmer werden in die Sicherheitsbemühungen einbezogen. Sie werden nach bestimmten Kriterien ausgewählt und dahingehend beurteilt, ob sie die beauftragten Arbeiten sicher ausführen können. Fremdfirmen und Dritte, die ANDRITZ-Standorte betreten, müssen ausreichend Informationen und Schulungen zum Thema erhalten haben und auch entsprechend ausgerüstet sein, um ihre Arbeit sicher ausführen zu können. Die Leistung von Fremdfirmen und Dritten wird überwacht und bewertet, inklusive Feedback und mit dem Ziel, etwaige Mängel zu beheben.

8. Fertigung

ANDRITZ produziert in weltweit rund 140 Service- und Fertigungsstandorten maßgeschneiderte Maschinen, Schlüsselkomponenten, Anlagen und Systeme sowie Ersatz- und Verschleißteile. Rund zwei Drittel dieser Standorte befinden sich in Europa und Nordamerika, ein Drittel in Asien und Südamerika. Der Großteil der Standorte produziert auftragsbezogen für einen Geschäftsbereich, einige wenige Standorte fertigen für mehrere bzw. alle Geschäftsbereiche. Die Fertigungsstätten fokussieren eine vertragskonforme Auftragsabwicklung, höchste Produktionsqualität, eine hohe Qualifikation der in der Produktion eingesetzten Fachkräfte, proaktives Kapazitätsmanagement und den Einsatz von Spezialisten für Produktgestaltung und Qualitätsmanagement.

Die Fertigungsstrategie zielt darauf ab, technologie- und qualitätskritische Kernkomponenten in den eigenen ANDRITZ-Fertigungsstätten herzustellen. Alles andere wird bei qualifizierten Lieferanten zugekauft. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, etwaige Auslastungsschwankungen gut auszugleichen und damit Fertigungskapazitäten optimal zu nutzen. Exakte Planung sowie hoher Einsatz und große Flexibilität seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen kurze Auftragsdurchlaufzeiten und hohe Termintreue. Die Investitionen im Bereich der Fertigung konzentrieren sich einerseits auf den Auf- und Ausbau von Fertigungskapazitäten in den aufstrebenden Ländern Asiens und Südamerikas, andererseits auf die Modernisierung bestehender Standorte in Zentraleuropa und Nordamerika.

Der Fokus der Optimierungs- und Verbesserungsprojekte in der Fertigung liegt neben der Anpassung des Prozessmanagements zur exakten Planung auch auf dem schonenden Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen und auf der Automatisierung von Abläufen. ANDRITZ setzt dabei das Manufacturing Execution System (MES) ein, das darauf abzielt, die Fertigung in Echtzeit zu steuern und zu kontrollieren. Das System ermöglicht es, alle wichtigen Informationen zu Planung, Durchlaufzeit und Kosten bis hin zu Maschinen- und Betriebsdaten auf einer Plattform zu verknüpfen, und kann bei Bedarf auch lokal angepasst werden. MES wurde als Pilotprojekt in der Fertigung in Graz umgesetzt und wird derzeit an anderen Fertigungsstandorten implementiert.

Eine Schlüsselrolle bei der kontinuierlichen Verbesserung der Fertigungsprozesse spielt das ANDRITZ Production System (APS). Es definiert gruppenweit gültige Grundsätze für die Fertigung und liefert Werkzeuge und Methoden für einen schlanken und effektiven Produktionsprozess. Übergeordnetes Ziel ist es, eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung fest im Unternehmen zu verankern, um bei der Fertigung der Produkte dauerhaft ausgezeichnete Ergebnisse zu erzielen.

Die gruppenweite Abteilung Group Manufacturing Management bietet zum Thema APS ein umfassendes Schulungsangebot an. Seit 2017 haben rund 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 50 Fertigungsstandorten an unterschiedlichen APS-Schulungen teilgenommen und so ihre Fähigkeiten zur Prozessverbesserung weiterentwickelt. Bei den in den Vorjahren definierten APS-Leuchtturmprojekten, die im Berichtsjahr trotz der Covid-19- Pandemie an den meisten Fertigungsstandorten weitergeführt wurden, konnten Produktionssteigerungen von 20 bis 40% sowie Kostensenkungen von 10 bis 15% erzielt werden. Auch die Data-Mining-Software Celonis lieferte wertvolle Anhaltspunkte für weiteres Verbesserungspotenzial.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Reisebeschränkungen setzten die ANDRITZ-Fertigungsstätten im Jahr 2021 zur Unterstützung von Projektarbeiten und Kundenabnahmen verstärkt das intern entwickelte Tool Metris Remote Assistance (RAS) ein. RAS bietet alles, was man zur Fernkommunikation braucht: Audio, Video, Chat, das Teilen von Dokumenten und darüber hinaus insbesondere die Möglichkeit, notwendige Dateien, wie Zeichnungen, direkt ins Sichtfeld zu posten oder virtuelle Markierungen anzubringen.

a) Umweltmanagement und Energiekennzahlen

Die Umweltdaten der ANDRITZ-GRUPPE umfassen die größten Fertigungsstandorte, welche ca. 94% der gesamten jährlichen Fertigungskapazität abdecken. Im Berichtsjahr wurden sechs Standorte in die Umweltdatenerhebung neu aufgenommen, die Vergleichszahlen des Vorjahres wurden angepasst. Die Verbrauchskennzahlen im Jahr 2021 basieren auf Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss noch nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2021 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.

49% der erhobenen Fertigungsstandorte liegen in Europa, 27% in Nordamerika, 11% in Südamerika, 7% in China und 5% in Asien. Dementsprechend ist der Stromverbrauch bei den erhobenen Standorten in Europa insgesamt am höchsten, gefolgt von Nordamerika, China, Asien und Südamerika.

An allen ANDRITZ-Standorten weltweit werden alle sechs Hauptgruppen der Fertigungsverfahren angewendet: Formgebung und Gießen werden vor allem elektrisch und hauptsächlich unter Anwendung von Induktionsöfen durchgeführt. Auch die weiteren Verfahren wie Walzen, Pressen, Zerspanen, Schweißen, Weben, Löten und Kleben erfolgen mithilfe von strombetriebenen Maschinen. Einzig Härten und Glühen werden hauptsächlich mit gasbetriebenen Maschinen durchgeführt. Grundsätzlich sind die Produktionsprozesse in der ANDRITZ-GRUPPE wenig energieintensiv (Ausnahme: Standorte mit angeschlossener Gießerei in Nordamerika und China).

b) Energieverbrauch

Der Großteil des Energie- und Kraftstoffverbrauchs (Fernwärme, Heizöl, Erdgas) wird für die Heizung der Betriebsräumlichkeiten aufgewendet. Erdgas wird vor allem für den Betrieb von Härte- und Glühöfen gebraucht. In der Metallbearbeitung wird häufig Flüssiggas als Prozessenergie verwendet. Des Weiteren wird es für den Betrieb von Hubstaplern und in manchen Ländern auch für betriebseigene Fahrzeuge genutzt. Benzin und Diesel werden ebenfalls für Betriebsfahrzeuge verwendet. An einigen Standorten wird Diesel auch für Notstromaggregate genutzt, um Versorgungsengpässe auszugleichen. ANDRITZ ist bestrebt, den Energie- und Kraftstoffverbrauch in der Produktion zu senken. Jährliche Schwankungen beim Verbrauch sind überwiegend auf die unterschiedliche Auslastung zurückzuführen und machen detaillierte Vergleiche mit den Vorjahren schwierig.

Der Gesamtstromverbrauch ist gegenüber 2020 gestiegen und betrug 267.042.213 kWh (2020: 258.754.271 kWh). Rund 87% des Stromverbrauchs der Fertigungsstandorte entfallen auf die Fertigung selbst – größtenteils auf die Produktionsprozesse. Der übrige Stromverbrauch ist auf Beleuchtung, EDV-Einrichtungen und auf elektrische Heizungen zurückzuführen.

Der Anstieg des Gesamtstromverbrauchs und des Energieverbrauchs gegenüber 2020 ist vor allem auf die Steigerung der Fertigungsstunden zurückzuführen. Außerdem wurden sechs Standorte in die Umweltdatenerhebung neu aufgenommen.

Energieverbrauch*

Einheit 2021 2020
Fremdbezug Wärme kWh 40.731.031 38.249.792
Fernwärme kWh 40.731.031 38.249.792
Heizenergieträger nicht erneuerbar MJ 515.942.108 505.444.576
Heizöl MJ 10.870.689 6.306.690
Erdgas MJ 505.071.419 499.137.886
Energieträger für Prozesswärme nicht erneuerbar MJ 388.277.357 362.369.563
Benzin MJ 1.259.571 1.888.738
Diesel MJ 24.646.495 13.294.365
Diesel für Notstromaggregat MJ 3.783.621 2.675.958
Erdgas MJ 327.742.916 334.125.002
Flüssiggas MJ 30.844.754 10.385.500

* Die Verbrauchskennzahlen für das Jahr 2021 basieren auf Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2021 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es auch zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.

Ein wesentliches Ziel des ANDRITZ-Nachhaltigkeitsprogramm "We Care" ist die Halbierung der Treibhausgasemissionen (Scope 1 + 2) sowie Einsparungen im Wasserverbrauch und beim Abfallvolumen von je 10% gegenüber 2019. Die direkten Emissionen (Scope 1, vorwiegend aus dem Bereich der Fertigung) betrugen 2021 26.009 t CO2e (2020: 25.939 t CO2e). Im Berichtsjahr wurden bereits einige ANDRITZ-Standorte auf CO2-freien Strom umgestellt, was sich in der Reduktion der indirekten Emissionen (Scope 2) widerspiegelt. Die indirekten Emissionen (Scope 2, aus dem Verbrauch von gekaufter Elektrizität, Wärme oder Dampf) sanken 2021 trotz der Einbeziehung von weiteren Standorten auf 94.691 t CO2e (2020: 97.669 t CO2e).

c) Wasserverbrauch

Die gesamte Wasserentnahme betrug im Berichtsjahr 954.854 m3 (2020: 854.532 m3 ). Die Zunahme ist auf den Anstieg der Fertigungsstunden sowie die neu aufgenommenen sechs Standorte zurückzuführen. Wasser wird hauptsächlich aus dem öffentlichen Netz bezogen, an wenigen Standorten wird auch Oberflächenwasser oder Grundwasser verwendet. Rückgeführt wird das Wasser ausschließlich an Dritte, also beispielsweise in die kommunale Abwasserentsorgung. Der Wasserverbrauch setzt sich aus Prozesswasser für Produktionsanlagen (inkl. Kühlwasser) sowie Trinkwasser und Wasser für den Sanitärbereich zusammen. Ein kleiner Anteil wird auch für hydraulische Versuchsstände benötigt. Verbrauchswasser wird zum Teil für die Dampferzeugung oder die Kühlung der Wärmebehandlungsöfen genutzt bzw. verdunstet in Klimaanlagen.

d) Abfall

ANDRITZ legt im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hohes Augenmerk auf Schonung und Wiederverwendung von Materialien und Rohstoffen. Der effiziente Einsatz des Materials, die Minimierung von Ausschuss und Abfällen und ein sparsamer Energieverbrauch in der Materialbearbeitung spielen dabei eine wesentliche Rolle.

Der mengenmäßig größte Anteil an Abfällen entfällt im Bereich Fertigung auf Stahlmaterialien. Metallabfälle werden sortenrein getrennt und der Wiederverwertung zugeführt. Auch Abfälle wie Kunststoff aus Verpackungen, Abfälle aus Holzkisten und Kartonagen sowie Altpapier werden gesammelt und verwertet. Ungefährlicher Restmüll und Sonderabfälle werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesammelt und entsorgt. Bei der Entsorgung von gefährlichen Stoffen achtet man besonders auf die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und Aufzeichnungspflichten. Insgesamt fielen im Berichtsjahr 40.739.485 kg (2020: 46.637.708 kg) an Abfall an. 66% davon wurden recycelt.

Die Produktentwicklung ist bestrebt, durch die Gestaltung der Produkte die Produktions- und Montageprozesse zu optimieren. Ziel ist es, die in der Produktion eingesetzten Materialien noch besser zu nutzen und damit weniger Abfall zu produzieren.

9. Innovationsmanagement und Digitalisierungsinitiativen

Der Bereich ANDRITZ Ventures (AV), der Teil der Gruppenfunktion Group Business Development ist, unterstützt die Geschäftsbereiche bei ihren Innovations- und Digitalisierungsaktivitäten. Dabei prüft und initiiert AV Kooperationen, strategische Partnerschaften oder Investitionen in Startup-Unternehmen, welche die Technologiepalette von ANDRITZ stärken bzw. erweitern. Des Weiteren betreut AV ein breites Spektrum an Innovationspartnern aus der Wirtschaft, Universitäten und anderen Organisationen mit dem Ziel, interne und externe Stakeholder zu vernetzen, den Austausch von Ideen und Wissen zu fördern und durch Inspiration und Kollaboration nachhaltigen Mehrwert für die ANDRITZ-GRUPPE zu schaffen.

Der Fokus liegt vor allem auf Technologien in den Bereichen autonomer Betrieb und Wartung 4.0, Simulation/digitaler Zwilling, Nachhaltigkeit durch "grüne" Produkte, digitale Lösungen für das Lieferkettenmanagement, Energiewende (insbesondere grüner Wasserstoff und andere Energiespeicher), künstliche Intelligenz für Industrieanwendungen, Operations Technology (OT), Cyber Security sowie Leistungsüberwachung und vorausschauende Wartung mit intelligenten Sensoren.

Darüber hinaus gibt es mehrere interne Initiativen zur Förderung und Unterstützung von Innovationen und Unternehmen. So wurden bereits drei Startup-Wettbewerbe mit insgesamt mehr als 170 Einreichungen durchgeführt, von denen mehrere Projekte bereits erfolgreich umgesetzt wurden.

Der Wettbewerb ist ein strukturiertes Programm, das alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu einlädt, innovative Vorschläge für Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle einzureichen, diese zu entwickeln und schlussendlich erfolgreich auf den Markt zu bringen. Dabei ist der thematische Fokus jedes einzelnen Wettbewerbs eng mit den strategischen Zielen der ANDRITZ-GRUPPE abgestimmt. Aktuell arbeiten Kolleginnen und Kollegen an innovativen Lösungen in den Bereichen "Nachhaltigkeit durch grüne Produkte", "Kundenbeziehung 4.0" und "Zukunft des Betriebs und der Instandhaltung von Maschinen/Anlagen".

Ein besonderer Schwerpunkt im Berichtsjahr war, die Methodenkompetenz von ANDRITZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern im Bereich moderne Innovationstechniken und Innovationsmanagement durch gezielte Aus- und Weiterbildungsangebote zu fördern. Dies soll im Jahr 2022 weiter forciert werden. Des Weiteren wird durch das im Jahr 2020 etablierte globale "ANDRITZ Innovation Ambassador Network" der Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich Digitalisierung und Innovation/Innovationsmanagement aktiv unterstützt. Vor allem durch den lebhaften Austausch von Erfolgsgeschichten, das praxisnahe Teilen von Erfahrungen mit verschiedenen Verfahren im Bereich Digitalisierung und Innovation sowie durch Diskussionsrunden zu neuen Trends entsteht Mehrwert und neue Innovationsaktivitäten. Die sorgfältig ausgewählten Innovationsbotschafter sind dabei für ANDRITZ ein wichtiges Bindeglied zwischen Strategie und Innovation in den unterschiedlichen globalen Organisationseinheiten innerhalb des Unternehmens.

10. Forschung und Entwicklung

Für ANDRITZ ist Forschung und Entwicklung (F&E) ein wichtiger Teil der Unternehmensstrategie und bildet die wesentliche Grundlage zur Schaffung von internem Wachstum und zum Erhalt der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von ANDRITZ konzentrieren sich darauf, Produkte und Technologien auf den Markt zu bringen, die die Umwelt schonen, den Energie- und Ressourceneinsatz minimieren und den Lebenszyklus von Maschinen und Anlagen verlängern. Mittlerweile wird ein bedeutender Anteil des Umsatzes mit nachhaltigen Lösungen und Produkten erzielt. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt in der Forschungsund Entwicklungsarbeit ist die Digitalisierung.

In den vergangenen Jahren wurden für einige Produkte bzw. Anlagen Lebenszyklusanalysen, sogenannte Life Cycle Assessments (LCAs), durchgeführt, um deren Umweltauswirkungen über den gesamten Lebensweg hinweg zu analysieren. Dazu zählen die Produktion, die Nutzungsphase und die Entsorgung, sowie alle damit verbundenen vor- und nachgeschalteten Prozesse (z.B. Herstellung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe). Durch die Betrachtung der gesamten Lebensdauer wird verhindert, dass mögliche negative Auswirkungen in andere Lebensphasen verschoben werden. Diese Analysen sollen künftig ausgeweitet bzw. gegebenenfalls auch bereits in der Produktentwicklungsphase berücksichtigt werden. Die Produktentwicklung wiederum kann durch die Gestaltung der Produkte auch die Produktions- und Montageprozesse beeinflussen. Auch sollen zukünftig Materialien in der Produktion besser genutzt und so weniger Abfall produziert werden.

Im Berichtsjahr wendete die ANDRITZ-GRUPPE für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten 106,6 MEUR (2020: 101,0 MEUR). Inklusive auftragsbezogener Entwicklungsarbeiten betrugen die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen rund 3% des Umsatzes.

Die ANDRITZ-GRUPPE hat derzeit rund 6.500 Patentrechte. 80% davon sind bereits erteilt, der Rest befindet sich in Prüfung. Darüber hinaus hält die Gruppe die Rechte an rund 2.750 Marken.

Die folgenden ausgewählten Einzelprojekte aus den Geschäftsbereichen repräsentieren einen Teil des vielfältigen Forschungs- und Entwicklungsspektrums des vergangenen Geschäftsjahrs:

a) Pulp & Paper

CO2-Neutralität sowie Papier- und Zellstofffabriken, die völlig ohne fossile Brennstoffe auskommen, sind die wichtigsten Treiber für die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Geschäftsbereichs. Daher wurde letztes Jahr das CircleToZeroTM-Programm ins Leben gerufen, mit dem Ziel, durch Minimierung von Abfällen und Nebenströmen in Zellstofffabriken wertschöpfende Lösungen zu entwickeln.

Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es drei Wege: Einerseits können Nebenströme wiederverwendet werden, indem sie in neue, in den Prozessen der Zellstofffabrik gebrauchte Produkte umgewandelt werden. Anstatt Chemikalien von außen zuzukaufen, werden sie aus den Nebenströmen hergestellt. Ein Beispiel dafür ist der Wet-gas Sulfuric Acid (WSA)-Prozess, bei dem Schwefelsäure durch die Verbrennung von stark riechenden Gasen in der Zellstofffabrik selbst erzeugt wird. Des Weiteren können Nebenströme, die normalerweise im Rückgewinnungskessel verbrannt werden, wie etwa Methanol, gereinigt und als biobasierter Kraftstoff für den Verkehr verkauft werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Rückgewinnung von Lignin. In der Zellstofffabrik wird Lignin aus dem Holz entfernt und im Rückgewinnungskessel verbrannt. Lignin kann aber auch aus Schwarzlauge zurückgewonnen und als Brennstoff im Kalkofen oder, alternativ dazu, extern verkauft und für andere Zwecke verwendet werden. So entsteht zusätzliche Wertschöpfung für Zellstofffabriken und gleichzeitig werden wertvolle Ressourcen gespart. In Zukunft sollen hocheffiziente Zellstoffwerke emissions- und abfallfrei und somit CO2-neutral betrieben werden können.

Neue europäische Vorschriften für das Recycling von Textilabfällen bis 2025 üben Druck auf die gesamte Textil-Wertschöpfungskette aus, daher suchen viele Textilunternehmen nach neuen Technologien für Textil-Recycling. ANDRITZ reagiert darauf mit zahlreichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in den Bereichen mechanisches und chemisches Recycling von Textilien, oft auch mit Partnern. 2021 übernahm ANDRITZ das Unternehmen Laroche, das sich auf das mechanische Recycling von Textilien spezialisiert hat. ANDRITZ bietet darüber hinaus Technologien zur Herstellung von Textilfasern aus Holz an.

Im Bereich Nonwoven konzentrierte man sich auf die Entwicklung von Technologien zur Produktion von plastikfreien Tüchern. ANDRITZ bietet verschiedene Vliesstoff-Verfahren für dieses stark wachsende Marktsegment an. Bei den neuesten Prozessentwicklungen werden alle Arten von Naturfasern und Zellstoff als Rohmaterial eingesetzt. Es stehen verschiedene Technologien zur Verfügung, mit denen 100% plastikfreie und biologisch abbaubare Tücher produziert werden können.

Der Bereich Air Pollution Control konzentrierte seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf die Verringerung der Luftemissionen durch Air Quality Control System (AQCS)-Produkte. Mit der kontinuierlichen Vergrößerung der Kesselgrößen in der Zellstoffindustrie nahmen nicht nur die Volumenströme zu, sondern entwickelten sich auch die Staubeigenschaften weiter. Durch Designverbesserungen bei den ESPs (Electrostatic Precipitators), einschließlich der Verwendung von SIR (Switched Integrated Rectifiers) als ESP-Energieversorger, ist man nun in der Lage, die Emissionswerte auf ein sehr niedriges Niveau zu senken.

Auch bei NOx-Kontrollgeräten hat sich ANDRITZ Pulp & Paper auf Prozessverbesserungen konzentriert und bietet nun effiziente Lösungen an, die es den Kunden ermöglichen, auch die strengsten Emissionsanforderungen zu erfüllen.

b) Metals

Auch im Geschäftsbereich Metals liegt der Forschungsschwerpunkt auf der Reduktion von Treibhausgasen (hauptsächlich CO2).

Zu Innovationsprojekten innerhalb des bereits bestehenden Produktportfolios zählt die "Green Continuous Galvanizing Line" (CGL: kontinuierliche Verzinkungslinie). Die derzeit am Markt erhältlichen kontinuierlichen Verzinkungslinien beinhalten eine Strahlungsrohrheizung (Radiant Tube Heating), die mit gasbefeuerten Strahlungsrohren betrieben wird und große Mengen an CO2 ausstößt. In einem ersten Schritt soll das Gas durch Ökostrom ersetzt werden, was zu einer vollständigen Reduzierung der CO2-Emissionen führen würde. Weitere Vorteile sind die Beseitigung der NOx-Emissionen, die Steigerung des Wirkungsgrads um 40% und die erhebliche Vereinfachung des Prozesses durch den Wegfall aller Gasleitungen. Viele Verzinkungslinien verfügen auch über einen direkt befeuerten Ofenteil. Die dort installierten Brenner werden ebenfalls mit fossilem Brennstoff betrieben und stoßen große Mengen an CO2 aus. In einem zweiten Schritt soll der fossile Brennstoff durch grünen Wasserstoff ersetzt werden. Durch die Entwicklung eigener ANDRITZ-Wasserstoff-Brenner für den Ofenteil können ebenfalls CO2-Emissionen reduziert werden. Außerdem arbeitet man an der Entwicklung von sogenannten Hybridsystemen, die die Beheizung mit Strom (aus erneuerbarer Energie) und Gas (z.B. Biogas oder Wasserstoff) für Erwärmungs- und Wärmebehandlungsöfen kombinieren.

Ein neuer F&E-Schwerpunkt des Geschäftsbereichs sind Elektrolyseure zur Erzeugung von grünem Wasserstoff aus erneuerbarer Energie. Dieses Vorhaben wird als Startup innerhalb der ANDRITZ-GRUPPE umgesetzt. So können die Vorteile eines Startups (Agilität und einfache Prozesse) mit den Vorteilen der ANDRITZ-GRUPPE (Unterstützung durch zentrale Funktionen, Finanzierung etc.) kombiniert werden. Im Bereich Wasserstoff wird auch an der Entwicklung der Massenfertigung von Brennstoffzellen (zur Energieerzeugung aus Wasserstoff) für den Antrieb von Lastkraftwägen und Bussen gearbeitet.

ANDRITZ Soutec und die ANDRITZ-Tochtergesellschaft Schuler sind seit letztem Jahr Teil einer Kooperation für Anlagentechnik zur Großserienfertigung von Brennstoffzellen. Schuler liefert für den ersten Prozessschritt der Fertigungslinie die Umformtechnik zum Prägen und Beschneiden von Bipolarplattenhälften. Durch das innovative Transfersystem "IntraTrans" ist die gleichzeitige Fertigung beider Bipolarplattenhälften – Anode und Kathode – in einem Pressenhub möglich. Dabei wird von beiden Seiten der Presse Material zugeführt und durch die einzelnen Werkzeugstationen zur Pressenmitte transportiert. Zusätzlich lassen sich die Bipolarplattenhälften in der Presse zusammenführen und mittels eines Punktschweißprozesses vorfügen, sodass die Position beider Hälften zueinander fixiert ist. Im nachfolgenden Prozessschritt werden die Bipolarplatten mittels Remote-Laserschweißung präzise gasdicht verschweißt. ANDRITZ Soutec entwickelte hierfür SOUCELL, das weltweit produktivste Laserschweißsystem für die moderne Bipolarplattenfertigung (BPP). Die Maschine schweißt schnell und in der erforderlichen Qualität, sie benötigt nur wenig Stellfläche und kann in bestehende Produktionslinien integriert werden. SOUCELL ist auch hinsichtlich des Schutzgases sehr ressourcenschonend.

c) Hydro

Die schnellen Änderungen zwischen Energieangebot und -nachfrage stellen für jeden Übertragungsnetzbetreiber eine besondere Herausforderung dar, insbesondere bei einem hohen Anteil an intermittierenden erneuerbaren Energien im Gesamtsystem. Die Frequenzänderungsrate (RoCoF) zeigt die Robustheit eines elektrischen Stromnetzes gegenüber plötzlich auftretenden Systemungleichgewichten und wird typischerweise in Hertz pro Sekunde (Hz/s) angegeben.

Im elektrischen Netz wird die Stabilität durch große Generatoren mit mehreren hundert Tonnen und netzsynchroner Drehzahl aufrechterhalten. Die Rotoren stellen dabei eine beträchtliche physikalische Trägheit dar, die unabdingbar bei der Absorbierung von Energieschwankungen im Übertragungssystem ist.

In den ersten Momenten nach einem Vorfall wird die Abweichung zwischen Angebot und Nachfrage von allen rotierenden Massen im Netz absorbiert. Sie geben damit der Regelreserve ausreichend Zeit, um auf die auftretende Frequenzabweichung zu reagieren.

Die Phasenschieber von ANDRITZ sind synchron rotierende Maschinen, die als Motor ohne mechanische Belastung arbeiten und damit erhebliche Systemdienstleistungen für das Netz erbringen können. Als große rotierende Masse können sie Netzträgheit mit hervorragender Verfügbarkeit bereitstellen und sind dadurch eine gefragte Technologie zur Erhöhung der Systemstabilität. ANDRITZ-Phasenschieber können bis zu fünfmal höhere Kurzschlussleistung, bezogen auf ihre Nennkapazität, bereitstellen und sind auch kurzfristig überlastfähig, wenn sie auf Blindleistungsanforderungen reagieren.

Im vergangenen Jahr konzentrierten sich die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von ANDRITZ Hydro auf die Weiterentwicklung der Phasenschieber. Das Ergebnis sind reibungsarme Schwungräder auf Basis von Vakuumtechnologie, ausgeklügelte Wasserstoff-/Wasser-Kühlsysteme und Totally Enclosed Water to Air Cooling (TEWAC).

d) Separation

ANDRITZ Separation bietet seinen Kunden in den vier Schwerpunktindustrien Bergbau und Mineralien, Lebensmittel, Umwelt und Chemie innovative Lösungen für die verschiedensten Herausforderungen.

Zur Leistungssteigerung in der Bergbauindustrie wurde die neue Großfilterpresse ME 2500 eingeführt. Sie garantiert schnellste Entleerung, zuverlässiges Schütteln der Platten, hocheffiziente Spülung sowie Hochdruck-Tuchwäsche und liefert selbst unter rauesten Bedingungen hervorragende Filtrationsergebnisse.

Als neueste Innovation im Bereich Automatisierungslösungen stellte ANDRITZ Separation den Metris addIQ RheoScan vor. Diese Technologie ermöglicht eine automatische Echtzeit-Anpassung der Polymerdosierung an wechselnde Durchflussraten sowie unterschiedliche Schlammbedingungen und erkennt die tatsächliche Schlammviskosität während des Eindickungs- und Entwässerungsprozesses.

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten betrafen auch die bewährte C-Press-Schneckenpresse, die vor allem bei der Behandlung von Abwasser oder Industrieabfällen sowie bei einigen Lebensmittelanwendungen zum Einsatz kommt. Die einzigartig kompakte Bauweise und die speziell entwickelten Funktionen ermöglichen nun eine einfache, bedienerfreie Schlammentwässerung bei gleichzeitig niedrigen Energie- und Wartungskosten.

ANDRITZ Separation hat auch das Design der herkömmlichen Vakuumtrommelfilter verbessert, um höchste Hygienestandards zu erreichen. Der neu eingeführte Nutrion Food Filter bringt Vakuumfilter auf ein neues Niveau, da er einen hygienischeren und sichereren Produktionsprozess für eine Vielzahl von Anwendungen ermöglicht. Die Produktqualität wird verbessert, da kein Verunreinigungsrisiko mehr besteht. Des Weiteren gewährleisten der geringere Reinigungsaufwand und ein Minimum an notwendigen manuellen Eingriffen eine höhere Verfügbarkeit und geringere Ausfallzeiten.

Die Schubzentrifuge ecoOne für die Chemie- sowie die Bergbau- und Mineralienindustrie leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz und reduziert die Betriebskosten und den ökologischen Fußabdruck auf ein Minimum. Während herkömmliche Zentrifugen über getrennte Schub- und Antriebsmotoren verfügen, hat die Schubzentrifuge ecoOne nur einen Motor für beide Funktionen, was die installierte Leistung um etwa 20-40% und den Stromverbrauch um etwa 10-20% reduziert. Darüber hinaus verringert das neue Hochdruck-Schubsystem den Verbrauch von Hydraulikflüssigkeit um bis zu 40%.

e) Automation

ANDRITZ Automation ist bereits seit mehr als 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Anlagenautomatisierung tätig. Die digitalen Lösungen von ANDRITZ – angeboten unter der Dachmarke Metris – ANDRITZ Digital Solutions – gehören mittlerweile zu den führenden in der Industrie. ANDRITZ betreibt weltweit Metris Performance Center, die Fernunterstützung ("Remote Services") für Anlagenbediener und Produktionsmanager sowie auch für lokales Technik- und Wartungspersonal anbieten. Mithilfe der ANDRITZ-Fernunterstützung konnten im Berichtsjahr selbst sehr herausfordernde Inbetriebnahmen komplexer Maschinen und Anlagen erfolgreich abgeschlossen werden.

2021 wurde die Entwicklung von Lösungen auf Basis künstlicher Intelligenz für die zukünftige autonome Betriebsführung weiter vorangetrieben. Mit Hilfe dieser automatisierten Lösungen ist es möglich, den Einsatz von Rohstoffen optimal zu berechnen, die damit verbundenen Emissionen entsprechend zu senken sowie die zusätzlich notwendigen manuellen Eingriffe auf ein entsprechendes Minimum zu reduzieren. Ein wichtiges Augenmerk liegt hierbei darauf, die Kunden bei den Nachhaltigkeitsbestrebungen für ihre Produktionsprozesse zu unterstützen. Zusätzlich stellte die Weiterentwicklung von Digital-Twin-Technologien zur On-/Offline-Simulation und die Vorhersage zukünftiger Produktionsszenarien einen Forschungsschwerpunkt im Berichtsjahr dar.

AUSBLICK

Wirtschaftsexperten gehen für das Jahr 2022 von einer Fortsetzung des konjunkturellen Wachstums der Weltwirtschaft aus, wobei der überwiegende Anteil dieses Wachstums auf die größten Volkswirtschaften China und USA entfallen sollte. Die hohen Inflationsraten in den meisten Industrienationen werden sich – so die aktuellen Prognosen der Wirtschaftsforscher – im Verlauf des Jahres 2022 wieder normalisieren.

Die Aussichten und Erwartungen für die ANDRITZ-Geschäftsbereiche für das Jahr 2022 haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert:

  • Pulp & Paper: Aus heutiger Sicht wird mit einer unverändert guten Projekt- und Investitionsaktivität gerechnet. Neben der Modernisierung bestehender Zellstoffwerke ist auch die Vergabe einzelner Neuanlagen möglich. Unterstützend sollten sich auch die von vielen Zellstoff- und Papierproduzenten geplanten Investitionen im Bereich der Nachhaltigkeit auswirken.
  • Metals: Im Bereich Metals Forming (Schuler) wird mit einer Fortsetzung der leicht ansteigenden Projekt- und Investitionsaktivität gerechnet. Vor allem im Bereich der Elektromobilität ist die Vergabe einzelner mittlerer/größerer Aufträge zu erwarten. Als Folge der unverändert hohen Stahlpreise gepaart mit einem guten Konjunkturumfeld wird für den Bereich Metals Processing im Jahr 2022 ein weiterhin gutes Marktumfeld mit hoher Projektaktivität erwartet.
  • Hydro: Im Geschäftsbereich Hydro ist im Vergleich zum Vorjahr mit einer etwas erhöhten Projekt- und Investitionstätigkeit zu rechnen. Die weltweiten Initiativen zur Förderung von erneuerbaren Energien und der zunehmende Bedarf zur Speicherung von großen Energiemengen zum Ausgleich von volatilen Energiespitzen sollten sich unterstützend auswirken. Selektiv ist auch die Vergabe einzelner mittelgroßer bzw. großer Aufträge zu erwarten.
  • Separation: Sowohl im Bereich Fest-Flüssig-Trennung als auch im Bereich Feed & Biofuel ist mit einer anhaltend guten Projekt- und Investitionstätigkeit zu rechnen.

Für das Gesamtjahr 2022 erwartet ANDRITZ aus heutiger Sicht einen Anstieg des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr (2021: 6.463,0 MEUR). Hauptgrund dafür ist der – als Folge der sehr guten Auftragsentwicklung im Berichtszeitraum – sehr hohe Auftragsstand per ultimo 2021. Als Folge des steigenden Umsatzes erwartet ANDRITZ auch einen Anstieg des operativen Ergebnisses (EBITA) sowie des Konzernergebnisses im Vergleich zu 2021.

Sollte sich die von den Marktforschern erwartete weitere Erholung der Weltwirtschaft 2022 nicht einstellen oder sich die Pandemie wieder verschärfen, dann könnte dies negative Auswirkungen auf die Abarbeitung von Aufträgen bzw. auf den Auftragseingang und somit einen negativen Einfluss auf die finanzielle Entwicklung von ANDRITZ haben. Dies könnte zu kapazitiven Anpassungen – finanzielle Vorsorgen für zusätzliche Anpassungsmaßnahmen in einzelnen Geschäftsbereichen – führen, die das Ergebnis der ANDRITZ-GRUPPE negativ beeinträchtigen könnten. Ebenso könnten sich weiter steigende Rohstoffpreise bzw. Engpässe in den globalen Lieferketten negativ auf die Ergebnisentwicklung der Gruppe auswirken.

AKTIEN UND AKTIONÄRSSTRUKTUR

Offenlegung gemäß § 243a UGB

Das Grundkapital der ANDRITZ AG per 31. Dezember 2021 betrug 104.000.000 EUR. Auf jede nennwertlose Aktie entfällt damit ein anteiliger Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR. Es bestehen keine Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.

ANDRITZ verfügt über eine stabile und ausgewogene Aktionärsstruktur. Rund 31,5% des Grundkapitals der ANDRITZ AG werden teils indirekt und teils direkt von der Custos Privatstiftung bzw. Herrn Wolfgang Leitner, dem Vorstandsvorsitzenden der ANDRITZ AG, gehalten. Davon entfallen 30,72% auf die Custos Vermögensverwaltungs GmbH und 0,77% auf die Cerberus Vermögensverwaltung GmbH. Mit einem Streubesitz von knapp unter 70% stellen nationale und internationale institutionelle Anleger sowie Privataktionäre den Hauptanteil der Aktionäre. Der Hauptteil der institutionellen Anleger kommt aus Großbritannien, Österreich und Deutschland, jener der Privataktionäre aus Österreich und Deutschland.

Es gibt derzeit kein genehmigtes Kapital. Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 24. März 2021 ermächtigt, für die Dauer von 30 Monaten ab dem 1. April 2021, eigene Aktien der Gesellschaft im gesetzlich jeweils höchst zulässigen Ausmaß zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Es gibt keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Befugnisse für Mitglieder des Vorstands, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG haben am 16. Oktober 2020 beschlossen, von der Rückerwerbsermächtigung der Hauptversammlung erneut Gebrauch zu machen. Zwischen dem 5. November 2020 und dem 1. Februar 2021 sollen bis zu 1.000.000 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,96% des Grundkapitals) über die Wiener Börse rückerworben werden. Der Vorstand der ANDRITZ AG gab am 1. Februar 2021 bekannt, dass das Rückkaufprogramm mit 1. Februar 2021 plangemäß beendet wurde. In der Zeit von 5. November 2020 bis 1. Februar 2021 wurden keine ANDRITZ-Aktien zurückgekauft.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG haben am 2. Dezember 2021 beschlossen, von der Rückerwerbsermächtigung der Hauptversammlung erneut Gebrauch zu machen. Zwischen dem 13. Dezember 2021 und dem 6. Februar 2022 sollen bis zu 1.000.000 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,96% des Grundkapitals) über die Wiener Börse rückerworben werden. Der Vorstand der ANDRITZ AG gab am 7. Februar 2022 bekannt, dass das Rückkaufprogramm mit 6. Februar 2022 plangemäß beendet wurde. In der Zeit von 13. Dezember 2021 bis 6. Februar 2022 wurden 450.000 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,43% des Grundkapitals) zurückgekauft.

Soweit der Gesellschaft bekannt ist, gibt es keine Inhaber von Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Die Arbeitnehmer üben das Stimmrecht direkt aus. Es existieren darüber hinaus auch keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.

Die Gesellschaft ist keine bedeutenden Vereinbarungen eingegangen, die bei einem Kontrollwechsel der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden würden.

Gemäß den Bedingungen der im Juni 2017, im August 2018 sowie im Mai 2019 aufgenommenen Schuldscheindarlehen ist jeder Darlehensgeber bei einem Kontrollwechsel berechtigt, den Betrag der seiner Beteiligung an dem Schuldscheindarlehen entspricht, fällig zu stellen und die unverzügliche Rückzahlung dieses Kapitalbetrags zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen bis zum Tag der Rückzahlung zu verlangen. Die Fälligstellung ist nur gültig, wenn die entsprechende Kündigungserklärung innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntmachung des Kontrollwechsels erfolgt.

Es existieren Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands im Falle eines Kontrollwechsels. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen für die Aufsichtsratsmitglieder und Arbeitnehmer.

Graz, 25. Februar 2022

Der Vorstand der ANDRITZ AG

Vorstandsvorsitzender Pulp & Paper

Wolfgang Leitner Humbert Köfler Norbert Nettesheim Joachim Schönbeck Wolfgang Semper

(Service), Separation

Finanzvorstand Pulp & Paper

(Neuanlagen), Metals Processing

Hydro

Disclaimer:

Bestimmte Aussagen im Jahresfinanzbericht 2021 und im Geschäftsbericht 2021 sind "zukunftsgerichtete Aussagen". Diese Aussagen, welche die Worte "glauben", "beabsichtigen", "erwarten" und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.

Der Jahresfinanzbericht 2021 und der Geschäftsbericht 2021 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 25. Februar 2022 zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Kapitel "Unternehmensrisiken" und im Lagebericht des Jahresfinanzberichts 2021 angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresfinanzbericht 2021 und im Geschäftsbericht 2021 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.

Konzernabschluss 2021 der ANDRITZ-GRUPPE

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 64
Konzerngesamtergebnisrechnung 65
Konzernbilanz 66
Konzern-Cashflow-Statement 67
Entwicklung des Konzerneigenkapitals 68
Konzernanhang 69
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 (1) Börsegesetz 162
Glossar 163
Bestätigungsvermerk 165

KONZERN-GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

(in MEUR) Anhang 2021 2020
Umsatz 9. 6.463,0 6.699,6
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 65,3 -30,1
Aktivierte Eigenleistungen 1,8 3,7
Sonstige Erträge 10. 123,1 85,9
Materialaufwand 11. -3.381,0 -3.632,4
Personalaufwand 12. -1.804,1 -1.790,2
Sonstige Aufwendungen 13. -749,8 -765,4
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) 718,3 571,1
Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und
Sachanlagen
14. -233,9 -251,4
Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwerte 20. -4,8 -4,7
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 479,6 315,0
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 6. -3,7 -4,3
Zinserträge 19,3 17,1
Zinsaufwendungen -40,0 -46,2
Sonstiges Finanzergebnis -15,6 -0,7
Finanzergebnis 15. -40,0 -34,1
Ergebnis vor Steuern (EBT) 439,6 280,9
Ertragsteuern 16. -117,9 -77,2
KONZERNERGEBNIS 321,7 203,7
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis 325,5 207,1
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis 33. -3,8 -3,4
Unverwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 17. 3,28 2,08
Verwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 17. 3,27 2,08
Vorgeschlagene oder bezahlte Dividende je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 31. 1,65 1,00

KONZERNGESAMTERGEBNIS-RECHNUNG

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

Anhang 2021 2020
321,7 203,7
22. 38,9 -2,0
29. 5,9 -0,1
44,8 -2,1
62,5 -97,4
33. -15,4 15,3
47,1 -82,1
91,9 -84,2
413,6 119,5
418,2 123,0
-4,6 -3,5

KONZERNBILANZ

ZUM 31. DEZEMBER 2021

AKTIVA
Sachanlagen
18./19.
1.170,7
1.170,1
Geschäfts- oder Firmenwerte
20.
778,3
760,0
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
21.
190,9
223,8
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
6.
12,9
5,5
Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen
31.
103,8
84,4
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
25.
86,7
46,0
Aktive latente Steuern
16.
241,9
207,7
Langfristige Vermögenswerte
2.585,2
2.497,5
Vorräte
26.
905,0
761,2
Geleistete Anzahlungen
27.
152,6
143,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
24.
936,8
818,3
Vertragsvermögenswerte
9.
935,0
795,6
Forderungen aus laufenden Steuern
16,2
17,5
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
25.
373,3
377,2
Veranlagungen
31.
670,7
486,3
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
32.
1.087,0
1.158,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
37.
11,0
1,6
Kurzfristige Vermögenswerte
5.087,6
4.559,2
SUMME AKTIVA
7.672,8
7.056,7
PASSIVA
Grundkapital
104,0
104,0
Kapitalrücklagen
36,5
36,5
Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen
1.434,1
1.117,1
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital
1.574,6
1.257,6
Nicht beherrschende Anteile
-7,3
-1,9
Summe Eigenkapital
33.
1.567,3
1.255,7
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten
36.
1.061,8
1.205,1
Leasingverbindlichkeiten
19.
185,6
184,4
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer
22.
413,6
453,9
Rückstellungen
23.
120,1
153,1
Sonstige Verbindlichkeiten
29.
22,7
28,4
Passive latente Steuern
16.
123,9
145,0
Langfristige Schulden
1.927,7
2.169,9
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten
36.
74,9
95,2
Leasingverbindlichkeiten
19.
45,6
48,3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
28.
811,1
749,7
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung
9.
1.094,1
895,7
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung
9.
366,5
256,6
Rückstellungen
23.
544,3
537,9
Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern
103,3
65,2
Sonstige Verbindlichkeiten
29.
1.138,0
982,5
Kurzfristige Schulden
4.177,8
3.631,1
(in MEUR) Anhang 2021 2020
SUMME PASSIVA 7.672,8 7.056,7

KONZERN-CASHFLOW-STATEMENT

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

(in MEUR) Anhang 2021 2020
Konzernergebnis 321,7 203,7
Ertragsteuern 117,9 77,2
Zinsergebnis 15. 20,7 29,1
Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten sowie von
Geschäfts- und Firmenwerten und Sachanlagen
238,7 256,1
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 15. 3,7 4,3
Veränderung der Rückstellungen -40,0 71,3
Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen und finanziellen Vermögenswerten -12,3 -8,4
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen 20,8 23,8
Cashflow aus dem Ergebnis 671,2 657,1
Veränderung des Nettoumlaufvermögens 36. 16,0 -79,0
Erhaltene Zinsen 17,9 15,3
Gezahlte Zinsen -36,3 -40,3
Erhaltene Dividenden 1,2 1,6
Gezahlte Ertragsteuern -140,4 -93,2
CASHFLOW AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT 36. 529,6 461,5
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -110,3 -87,9
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 32,2 21,4
Auszahlungen für lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte -579,8 -372,6
Einzahlungen aus dem Verkauf von lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten 409,0 208,0
Auszahlungen für nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen -11,2 -5,0
Netto-Cashflow aus Unternehmenserwerben 36. -30,5 0,0
CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT 36. -290,6 -236,1
Einzahlungen aus Bank- und sonstigen Finanzverbindlichkeiten 36. 70,4 21,7
Auszahlungen für Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten sowie
Leasingverbindlichkeiten
36. -286,3 -120,2
Dividendenzahlung 33. -100,3 -49,9
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen sowie Zahlungen an frühere Eigentümer 36. -34,5 -20,5
Erwerb eigener Aktien 33. -4,7 -18,1
CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT 36. -355,4 -187,0
VERÄNDERUNG DER ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE -116,4 38,4
Währungsumrechnung 44,7 -81,0
Veränderungen im Konsolidierungskreis 0,4 -0,1
Wertberichtigung 0,3 -0,1
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode 32. 1.158,0 1.200,8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode 32. 1.087,0 1.158,0

ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

Davon entfallen auf Eigentümer der Muttergesellschaft Nicht beherr
schende Anteile
Summe Eigenka
pital
Anhang
(in MEUR)
Grundkapital Kapitalrücklagen Gewinnrückla
gen
Fair Value-Rück
lage
Rücklage der
Neubewertung
von leistungsori
entierten Plänen
Währungsum
rechnungsrück
lage
Eigene Aktien Gesamt
STAND ZUM 1. JÄNNER 2020 104,0 36,5 1.413,5 -5,3 -102,9 -70,2 -169,0 1.206,6 13,0 1.219,6
Konzernergebnis 207,1 207,1 -3,4 203,7
Sonstiges Ergebnis 15,2 -1,9 -97,4 -84,1 -0,1 -84,2
Gesamtergebnis 207,1 15,2 -1,9 -97,4 123,0 -3,5 119,5
Dividenden 33. -49,7 -49,7 -0,2 -49,9
Veränderung der eigenen Aktien 33. -0,6 -16,1 -16,7 -16,7
Veränderung aus Aktienoptionsprogrammen 33. 1,7 1,7 1,7
Veränderungen bei Eigentumsanteilen, ohne Verlust der
Beherrschung
-6,1 -1,2 -0,1 -7,4 -11,2 -18,6
Umgliederungen und sonstige Veränderungen 0,1 0,1 0,1
STAND ZUM 31. DEZEMBER 2020 104,0 36,5 1.566,0 9,9 -106,0 -167,7 -185,1 1.257,6 -1,9 1.255,7
STAND ZUM 1. JÄNNER 2021 104,0 36,5 1.566,0 9,9 -106,0 -167,7 -185,1 1.257,6 -1,9 1.255,7
Konzernergebnis 325,5 325,5 -3,8 321,7
Sonstiges Ergebnis -9,5 38,9 63,3 92,7 -0,8 91,9
Gesamtergebnis 325,5 -9,5 38,9 63,3 418,2 -4,6 413,6
Dividenden 33. -99,3 -99,3 -1,1 -100,4
Veränderung der eigenen Aktien 33. -3,1 -3,1 -3,1
Veränderung aus Aktienoptionsprogrammen 33. 1,4 1,4 1,4
Veränderungen bei Eigentumsanteilen, ohne Verlust der
Beherrschung
33. -0,2 -0,2 -0,2
Umgliederungen und sonstige Veränderungen -0,9 0,9 0,3 0,3
STAND ZUM 31. DEZEMBER 2021 104,0 36,5 1.792,5 0,4 -67,1 -103,5 -188,2 1.574,6 -7,3 1.567,3

KONZERNANHANG

ZUM 31. DEZEMBER 2021

A

Allgemeines und rechtliche
Grundlagen
S. 70 1. Allgemeines
S. 70 2. Grundlagen der Rechnungslegung
S. 72 3. Rechnungslegungsmethoden sowie
Verwendung von Ermessensent
scheidungen und Schätzungen
B
Angaben zur Struktur von ANDRITZ
S. 74 4. Konsolidierungskreis
S. 76 5. Akquisitionen
S. 78 6. Nach der Equity-Methode
bilanzierte Unternehmen
S. 79 7. Nahestehende Unternehmen und
Personen

Ergebnis des Jahres
C
S. 83 8. Segmentberichterstattung
S. 85 9. Umsatzerlöse
S. 90 10. Sonstige Erträge
S. 90 11. Materialaufwand
S. 90 12. Personalaufwand
S. 91 13. Sonstige Aufwendungen
S. 91 14. Abschreibungen und Wertminderun
gen von Sachanlagen und
immateriellen Vermögenswerten
außer Geschäfts- oder Firmenwerte
S. 92 15. Finanzergebnis
S. 92 16. Ertragsteuern
S. 95 17. Ergebnis je Aktie

Langfristige Vermögenswerte und
D Schulden
S. 96 18. Sachanlagen
S. 98 19. Nutzungsrechte aus Leasingverhält
nissen und Leasingverbindlichkeiten
S. 102 20. Geschäfts- oder Firmenwerte
S. 106 21. Immaterielle Vermögenswerte außer

Geschäfts- oder Firmenwerte

S. 108 22. Rückstellungen für Leistungen an
S. 115 Arbeitnehmer
23. Rückstellungen
E
Nettoumlaufvermögen
S. 117 24. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
S. 117 25. Sonstige Forderungen und
Vermögenswerte
S. 118 26. Vorräte
S. 118 27. Geleistete Anzahlungen
S. 118 28. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
S. 119 29. Sonstige Verbindlichkeiten
F
Finanz- und Kapitalstruktur, Finan
zinstrumente und Risikomanage
ment
S. 120 30. Finanzielle Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten
S. 126 31. Veranlagungen und sonstige
Finanzanlagen
S. 127 32. Zahlungsmittel und Zahlungsmittel
äquivalente
S. 127 33. Eigenkapital
S. 133 34. Derivative Finanzinstrumente
S. 139 35. Risikomanagement – Risiken in
Verbindung mit Finanzinstrumenten
G
Sonstiges
S. 149 36. Konzern-Cashflow-Statement
S. 151 37. Zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte
S. 152 38. Eventualforderungen und
-verbindlichkeiten
S. 153 39. Aufwendungen für Leistungen des
Konzernabschlussprüfers
S. 153 40. Auswirkungen von Covid-19
S. 154 41. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
S. 155 42. Konzernunternehmen

A) ALLGEMEINES UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN

1. Allgemeines

Die ANDRITZ AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht und notiert seit Juni 2001 an der Wiener Börse. Der eingetragene Sitz der ANDRITZ AG, der Muttergesellschaft der ANDRITZ-GRUPPE, befindet sich in der Stattegger Straße 18, 8045 Graz, Österreich. Die ANDRITZ-GRUPPE (der "Konzern" oder "ANDRITZ") ist ein führender Hersteller von hochtechnologischen Industriemaschinen und -anlagen und arbeitet in vier strategischen Geschäftsbereichen: Pulp & Paper, Metals, Hydro sowie Separation.

Der Konzernabschluss wird unter der Verantwortung des Vorstands der ANDRITZ AG erstellt und dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung vorgelegt. Am 25. Februar 2022 wurde der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 vom Vorstand zur Veröffentlichung genehmigt.

Zahlreiche Beträge und Prozentsätze, die im Konzernabschluss dargestellt werden, wurden gerundet. Summierungen können deshalb von den dargestellten Beträgen abweichen. Die Zahlen sind, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wird, in Millionen Euro (MEUR) dargestellt.

2. Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit sämtlichen vom International Accounting Standards Board (IASB) formulierten, von der Europäischen Union übernommenen und für 2021 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Ebenso wurden sämtliche für 2021 verpflichtend anzuwendende Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) beachtet. Der Konzernabschluss erfüllt die Voraussetzungen des § 245a UGB über befreiende Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

a) Erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen

Für das am 1. Jänner 2021 beginnende Geschäftsjahr wurden von ANDRITZ folgende neue und überarbeitete bzw. ergänzte Standards des IASB sowie Interpretationen des IFRIC angewendet:

Standard/Interpretation Titel Erstmals gültig für Ge
schäftsjahre beginnend
am oder nach dem
Von der EU übernommen
IFRS 16 Änderung: Covid-19 bezogene Mieterleichterungen 1. Juni 2020 9. Oktober 2020
IFRS 4 Änderung: Verschiebung von IFRS 9 1. Jänner 2021 15. Dezember 2020
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7,
IFRS 4 und IFRS 16
Änderung: Reform der Referenzzinssätze (Phase 2) 1. Jänner 2021 13. Jänner 2021

Die Änderungen an IFRS 16 betreffend Covid-19 bezogene Mieterleichterungen gewähren Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung, ob aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeräumte Mietkonzessionen eine Leasingmodifikation darstellen. Vom Wahlrecht, die Änderung in Anspruch zu nehmen, wird nicht Gebrauch gemacht.

Das festgelegte Auslaufen der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 wurde verschoben. IFRS 4 ist für ANDRITZ nicht relevant.

Die Reform der Referenzzinssätze – Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16) befasst sich mit Fragen, die die Finanzberichterstattung infolge der Reform der Referenzzinssätze beeinflussen könnten, einschließlich der Auswirkungen von Änderungen von vertraglichen Zahlungsströmen oder von Sicherungsbeziehungen, die sich aus dem Ersatz eines Referenzzinssatzes durch einen alternativen Referenzzinssatz ergeben. Die Änderungen bieten praktische Erleichterungen betreffend die Basis zur Ermittlung der Zahlungsströme und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Die Änderungen verpflichten dazu, zusätzliche Informationen über die Risiken, denen das Unternehmen durch die Reform der Referenzzinssätze ausgesetzt ist, und über die damit verbundenen Risikomanagementaktivitäten offenzulegen. Die Anwendung wird keine Auswirkung auf Werte haben, die 2020 oder in Vorjahren berichtet wurden.

Der Konzern hat die Änderungen aus Phase 2 retrospektiv angewendet. In Übereinstimmung mit den zugelassenen Ausnahmen hat sich ANDRITZ dafür entschieden, die Vergleichszahlen für frühere Zeiträume nicht anzupassen. Da ANDRITZ zum 31. Dezember 2020 keine Transaktionen hatte, bei denen der Referenzzinssatz durch einen alternativen Referenzsatz ersetzt wurde, hat die rückwirkende Anwendung keine Auswirkung auf die Eröffnungsbilanzwerte im Eigenkapital.

Diese geänderten Standards haben bei ANDRITZ keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen.

b) Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards und Interpretationen

Der International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich erst auf Geschäftsjahre ab 2022 auswirken werden. Die nachfolgenden vom IASB veröffentlichten Rechnungslegungsverlautbarungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und sind auch von ANDRITZ bislang noch nicht angewendet worden:

Standard/Interpretation Titel Erstmals gültig für Ge
schäftsjahre beginnend
am oder nach dem
Von der EU übernommen
IAS 16 Änderung: Sachanlagen – Einnahmen vor der beab
sichtigten Nutzung
1. Jänner 2022 28. Juni 2021
IAS 37 Änderung: Belastende Verträge – Kosten der Ver
tragserfüllung
1. Jänner 2022 28. Juni 2021
IFRS 3 Änderung: Referenz zum Framework 1. Jänner 2022 28. Juni 2021
IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16
und IAS 41
Jährliche Verbesserungen der IFRS
(Zyklus 2018-2020)
1. Jänner 2022 28. Juni 2021
IAS 1 Änderung: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als
kurz- oder langfristig
1. Jänner 2023 offen
IAS 1 Änderung: Angaben zu Bilanzierungs- und Bewer
tungsmethoden
1. Jänner 2023 offen
IAS 8 Änderung: Definition von Schätzungen 1. Jänner 2023 offen
IAS 12 Änderung: Latente Steuern, die sich auf Vermögens
werte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen
Transaktion entstehen
1. Jänner 2023 offen
IFRS 17 Versicherungsverträge inkl. Änderungen an IFRS 17 1. Jänner 2023 offen

Die Änderung betreffend IAS 16 klärt, dass es unzulässig ist, von den Kosten einer Sachanlage Erträge abzuziehen, die aus der Veräußerung von Gütern entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage in den betriebsbereiten Zustand gebracht wird. Davon ausgenommen sind Kosten für Testläufe.

Mit der Änderung an IAS 37 wird festgelegt, dass die Kosten der Vertragserfüllung sich aus den Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen zusammensetzen. Das umfasst zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrags und Zuweisungen anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen. Da ANDRITZ in der Vergangenheit IAS 37 in dieser Weise angewendet hat, wird diese Änderung keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.

Die Änderung betreffend IFRS 3 beinhaltet, dass sich der Standard nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989 sondern auf das Rahmenkonzept 2018 bezieht, sowie zwei Ergänzungen. Bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Eventualforderungen sind nicht anzusetzen, und ein Erwerber hat bei der Identifizierung von Schulden, die er bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen hat, auf Geschäftsvorfälle und ähnliche Ereignisse im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 diese Vorschriften anstelle des Rahmenkonzepts anzuwenden.

Die jährlichen Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018-2020) enthalten Klarstellungen zu IFRS 1 – Erstmalige Anwendung, IFRS 9 – Finanzinstrumente, IFRS 16 – Leasingverhältnisse und IAS 41 – Landwirtschaft. Die Änderung an IFRS 9 stellt klar, welche Gebühren ein Unternehmen einbezieht, wenn es den '10%'-Test bei der Beurteilung, ob eine finanzielle Verbindlichkeit ausgebucht werden soll, anwendet.

Die erste Änderung an IAS 1 betrifft die Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig. Zukünftig sollen ausschließlich Rechte, die am Ende der Berichtsperiode bestehen, maßgeblich für die Klassifizierung einer Verbindlichkeit sein. Darüber hinaus wurden ergänzende Leitlinien für die Auslegung des Kriteriums "Recht, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben" sowie Erläuterungen zum Merkmal "Erfüllung" aufgenommen.

Die zweite Änderung an IAS 1 betreffend Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden soll klarstellen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Abschluss angegeben werden müssen.

Die Änderung an IAS 8 betrifft die Unterscheidung zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Dabei wird die Definition einer "Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen" durch eine Definition von "rechnungslegungsbezogenen Schätzungen" ersetzt.

Die Änderung an IAS 12 engt den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung (initial recognition exemption) ein, nach der im Zeitpunkt des Zugangs eines Vermögenswerts oder einer Schuld keine aktiven oder passiven latenten Steuern anzusetzen sind. Entstehen bei einer Transaktion gleichzeitig abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe, fallen diese nun nicht mehr unter die Ausnahmeregelung, sodass aktive und passive latente Steuern zu bilden sind.

IFRS 17 regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge.

Diese neuen oder geänderten Standards haben bei ANDRITZ voraussichtlich keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen.

3. Rechnungslegungsmethoden sowie Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen

ANDRITZ beschreibt die Rechnungslegungsmethoden sowie die Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen in den jeweiligen Kapiteln.

a) Rechnungslegungsmethoden

Die Rechnungslegungsmethoden sind in den jeweiligen Kapiteln folgendermaßen gekennzeichnet:

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Mit Ausnahme der Änderungen durch die erstmalige Anwendung von neuen Standards in Kapitel 2. a) Erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen hat ANDRITZ sämtliche in diesem Konzernabschluss enthaltene Rechnungslegungsmethoden in allen dargestellten Perioden stetig angewendet. Im folgenden Abschnitt sind die allgemeinen Rechnungslegungsmethoden beschrieben:

Konsolidierungsgrundsätze

Die Grundlage für den Konzernabschluss bilden die auf Basis konzerneinheitlicher Standards und die nach IFRS-Bestimmungen erstellten Einzelabschlüsse aller vollkonsolidierten Unternehmen. Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten und Leistungsverrechnungen, inklusive konzerninterner Zwischenergebnisse, wurden eliminiert. Der Konzernabschluss wurde unter Zugrundelegung einheitlicher Bilanzierungsgrundsätze für vergleichbare Geschäftsvorfälle erstellt.

Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt.

Fremdwährungstransaktionen

Fremdwährungstransaktionen werden in der funktionalen Währung, durch Anwendung des Währungskurses zwischen funktionaler Währung und Fremdwährung zum Zeitpunkt der Transaktion, dargestellt. Währungskursdifferenzen aus der Bezahlung von monetären Posten zu Umrechnungskursen, welche von den ursprünglich erfassten abweichen, werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Ausländische Tochtergesellschaften

Ausländische vollkonsolidierte Tochtergesellschaften werden als selbständige Unternehmen angesehen, da sie finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig sind. Ihre funktionalen Währungen sind in der Regel die jeweiligen Landeswährungen. Die Bilanzwerte dieser Tochtergesellschaften werden mit dem Bilanzstichtagskurs in die Darstellungswährung (Euro) umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Alle daraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen sind im Posten "Währungsumrechnungsrücklage" im Konzerneigenkapital ausgewiesen.

Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse wesentlicher Währungen sind folgende:

Für 1 Euro Stichtagskurs am Durchschnittskurs für
Währung 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020 2021 2020
BRL Brasilianischer Real 6,31 6,37 6,38 5,89
CAD Kanadischer Dollar 1,44 1,56 1,48 1,53
CHF Schweizer Franken 1,03 1,08 1,08 1,07
CNY Chinesischer Renminbi Yuan 7,19 8,02 7,63 7,87
DKK Dänische Krone 7,44 7,44 7,44 7,45
GBP Britisches Pfund 0,84 0,90 0,86 0,89
INR Indische Rupie 84,23 89,66 87,44 84,64
SEK Schwedische Krone 10,25 10,03 10,15 10,48
USD Amerikanischer Dollar 1,13 1,23 1,18 1,14

Auswirkung von Hochinflation

Argentinien ist als Hochinflationsland einzustufen, da der Anstieg des Verbraucherpreisindex auf dreijähriger kumulativer Basis einen Wert von über 100% erreichte. Entsprechend hat ANDRITZ die Rechnungslegung für Hochinflationsländer auf ihre Tochtergesellschaft in Argentinien angewandt. Die Auswirkung der Anpassung auf den Konzernabschluss ist nicht wesentlich.

b) Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, welche die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrundeliegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Der Konzern hat wichtige zukunftsbezogene Annahmen getroffen und wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen identifiziert.

ANDRITZ geht in den jeweiligen Detailkapiteln auf klimabezogene Risiken ein.

Die Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind in den jeweiligen Kapiteln folgendermaßen gekennzeichnet:

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

B) ANGABEN ZUR STRUKTUR VON ANDRITZ

4. Konsolidierungskreis

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Der Konzernabschluss beinhaltet die ANDRITZ AG und die von ihr unmittelbar oder mittelbar beherrschten Unternehmen. ANDRITZ beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Sind beherrschte Unternehmen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung, wird die Entscheidung über die Einbeziehung in den Konsolidierungskreis aufgrund quantitativer und qualitativer Überlegungen getroffen. Die Anteile an nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter dem Posten "Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen" erfasst.

Der Konsolidierungskreis hat sich wie folgt entwickelt:

2021 2020
Vollkonsolidierung Equity-Methode Vollkonsolidierung Equity-Methode
176 4 183 4
3
1
-1 -1
-14 -6
165 4 176 4
7 0 7 0
158 4 169 4

Es wurde aufgrund quantitativer und qualitativer Überlegungen auf die Einbeziehung von 43 (2020: 44) beherrschten Tochterunternehmen und auf die Equity-Bilanzierung von 7 (2020: 7) assoziierten Unternehmen verzichtet.

Änderung der Konsolidierungsmethode

Im Geschäftsjahr 2021 hat ANDRITZ aufgrund von Nichterfüllung der Wesentlichkeitskriterien oder Verlust der Beherrschung folgende Gesellschaften nicht mehr konsolidiert:

  • ANDRITZ HYDRO S.L., Spanien
  • ANDRITZ HYDRO Ltda, Kolumbien

Aus dem Abgang dieser Tochtergesellschaften ist 2021 ein Verlust in Höhe von 0,9 MEUR entstanden und im Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) enthalten.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde die ANDRITZ Sdn. Bhd., Malaysien, neu in den Konsolidierungskreis inkludiert.

Im Geschäftsjahr 2020 hat ANDRITZ aufgrund von Nichterfüllung der Wesentlichkeitskriterien ANDRITZ Johnson-Foils Limited, Thailand, nicht mehr konsolidiert. Aus dem Abgang dieser Tochtergesellschaft ist ein Gewinn in Höhe von 0,1 MEUR entstanden und im Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) enthalten.

Mehr Informationen in Kapitel 42. Konzernunternehmen.

5. Akquisitionen

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt und der Konzern Beherrschung erlangt hat. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt der Konzern, ob die Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substanzielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen.

Der Kaufpreis wird dem neu bewerteten anteiligen Nettoreinvermögen des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt (Kapitalkonsolidierung). Dabei sind die Wertverhältnisse zum Erwerbszeitpunkt zugrunde zu legen, der dem Zeitpunkt entspricht, zu dem die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt wurde. Wertdifferenzen werden in voller Höhe aufgedeckt, d.h. ansatzfähige Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens werden unabhängig von vorliegenden Anteilen ohne beherrschenden Einfluss grundsätzlich mit ihren beizulegenden Zeitwerten in der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Anwendung der Erwerbsmethode erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen, vor allem in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauer der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen.

Die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile erfolgt entweder zu Anschaffungskosten (partielle Goodwill-Methode) oder zum Fair Value (Full-Goodwill-Methode). Das gegebene Wahlrecht kann einzelfallweise ausgeübt werden. In der ANDRITZ-GRUPPE wird grundsätzlich die partielle Goodwill-Methode angewandt.

Gemäß IFRS 3 – Unternehmenszusammenschlüsse ist bei sukzessiven Unternehmenskäufen, bei denen ein Unternehmen in mehreren Tranchen erworben wird, zum Zeitpunkt der Erlangung der Kontrolle über das betreffende Unternehmen eine erfolgswirksame Neubewertung des bisherigen Gesellschaftsanteils zum beizulegenden Zeitwert notwendig. Im Anschluss daran findet eine Buchwertanpassung der bereits bilanzierten Vermögenswerte und Schulden auf ihren beizulegenden Zeitwert statt.

a) Laroche

ANDRITZ hat 100% an LM Industries – inklusive der beiden Tochterunternehmen Laroche SA und Miltec SA, Frankreich – erworben. Laroche ist führender Lieferant von Faseraufbereitungstechnologien wie Faseröffnung, -mischung und -dosierung, Airlay-Vliesbildung, Recycling von Textilabfällen und Entrindung von Bastfasern (Dekortikation). Die Akquisition erweitert das bestehende Produktangebot von ANDRITZ Nonwoven (Geschäftsbereich Pulp & Paper). Das Closing der Transaktion fand im 1. Quartal 2021 statt.

b) GE Steam Power

ANDRITZ hat einen Vertrag mit GE Steam Power zum Erwerb wesentlicher Teile dessen Geschäfts mit Rauchgasreinigungssystemen unterzeichnet. Der Kauf umfasst auch das Technologiezentrum in Växjö, Schweden. Das Closing der Transaktion fand im 2. Quartal 2021 statt.

c) Vorläufige beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Die vorläufigen beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) Gesamt
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte 17,7
Sachanlagen 11,3
Vorräte 18,8
Geleistete Anzahlungen 0,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5,7
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 8,8
Forderungen aus laufenden Steuern 1,1
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 8,0
Passive latente Steuern -4,1
Rückstellungen -1,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -5,5
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung -15,4
Sonstige Verbindlichkeiten -9,2
Nettovermögen 36,1
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis 0,0
Geschäfts- oder Firmenwert 12,4
ÜBERTRAGENE GEGENLEISTUNG 48,5

Der Geschäfts- oder Firmenwert der akquirierten Gesellschaften resultiert hauptsächlich aus den Fähigkeiten und der fachlichen Begabung der Belegschaften sowie den erwarteten Synergien aus der Eingliederung in die ANDRITZ-GRUPPE.

Die erstmalige Einbeziehung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden aus dem Vertrag mit GE Steam Power erfolgt aufgrund noch nicht finaler Bewertungen auf Basis vorläufiger Werte. Die endgültige Feststellung der angegebenen Bilanzposten erfolgt gemäß den Bestimmungen für die Erstkonsolidierung des IFRS 3 (überarbeitet) – Unternehmenszusammenschlüsse.

Direkt mit den Unternehmenszusammenschlüssen verbundene Transaktionskosten werden als Aufwand der Periode (im sonstigen Aufwand) berücksichtigt. In den übernommenen Forderungen sind keine Forderungen enthalten, die voraussichtlich uneinbringlich sein werden.

Seit der erstmaligen Konsolidierung haben die Akquisitionen Umsatzerlöse in Höhe von 47,3 MEUR erzielt und ein EBIT in Höhe von -2,2 MEUR zur ANDRITZ-GRUPPE beigetragen. Hätten die Akquisitionen zu Beginn des Geschäftsjahrs 2021 stattgefunden, hätten sie Umsatzerlöse in Höhe von 60,4 MEUR erzielt und ein EBIT in Höhe von -0,8 MEUR zur ANDRITZ-GRUPPE beigetragen.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die erstmalige Einbeziehung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden erfolgt aus Zeitgründen und aufgrund noch nicht finaler Bewertungen auf Basis vorläufiger Werte. Wenn innerhalb eines Jahres vom Erwerbszeitpunkt neue, wesentliche Informationen über Tatsachen und Umstände bekannt werden, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die zu Berichtigungen der vorläufig erfassten Beträge oder zu zusätzlichen Rückstellungen geführt hätten, wird die Bilanzierung der Akquisitionen angepasst.

Immaterielle Vermögenswerte werden je nach Art des Vermögenswerts und der Verfügbarkeit der Informationen anhand einer geeigneten Bewertungsmethode ermittelt. Beizulegende Zeitwerte von Grundstücken und Gebäuden werden in der Regel durch externe Experten oder Experten im Konzern ermittelt. Diese Bewertungen sind neben den Annahmen über die künftige Entwicklung der geschätzten Cashflows auch wesentlich von den verwendeten Abzinsungssätzen beeinflusst. Analog zu den erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden werden auch für die erstmalige Bilanzierung bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten alle verfügbaren Informationen über die Umstände zum Erwerbszeitpunkt herangezogen.

Klimabezogene Risiken und Chancen wurden bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauer der erworbenen Vermögenswerte und Sachanlagen anhand der besten Schätzung bezüglich künftiger Entwicklungen nach Relevanz berücksichtigt. Chancen und Risiken umweltbezogener Themen bei Akquisitionen werden unter anderem bereits während des Kaufprozesses im Rahmen der Due Diligence behandelt. Aus der Due Diligence bei Laroche hat sich daraus eine Stundung des Kaufpreises in Höhe von 20% bis zum Geschäftsjahr 2023 ergeben.

6. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat.

Gemeinschaftsunternehmen sind Unternehmen, bei denen ANDRITZ und eine oder mehrere Parteien gemeinschaftlich die Führung ausüben und Rechte an deren Nettovermögen haben.

Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Gesellschaft Sitz Geschäfts
bereich
Kategorie 2021 2020
Enmas ANDRITZ Pvt. Ltd. Chennai, Indien PP Assoziiertes Unternehmen 40,00% 40,00%
Viafin Brazil Oy Teuva, Finnland PP Assoziiertes Unternehmen 40,00% 40,00%
Psiori GmbH Freiburg im Breisgau,
Deutschland
HY Assoziiertes Unternehmen 25,10% 25,10%
Smart Press Shop GmbH & Co KG Stuttgart, Deutschland ME Gemeinschaftsunternehmen 50,00% 50,00%

Das Gemeinschaftsunternehmen wird gemeinsam von der Schuler Group GmbH und der Dr. Ing. h. c. F. Porsche Aktiengesellschaft geführt. Zweck ist die hochflexible Herstellung anspruchsvoller Karosserie-Teile mit zukunftsweisenden Technologien.

Die zusammenfassenden Finanzinformationen für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden in aggregierter Form dargestellt, da die einzelnen Gesellschaften als unwesentlich betrachtet werden können. Die folgende Übersicht zeigt die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen:

(in MEUR) 2021 2020
Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts
unternehmen
Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts
unternehmen
ANGABEN ZUR BILANZ
Vermögenswerte 10,8 143,8 8,2 126,7
Verbindlichkeiten 5,1 121,8 5,2 118,0
ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Umsatz 5,5 15,9 4,0 0,0
Jahresergebnis 2,8 -9,1 1,5 -2,3

ANDRITZ ist wie folgt am Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen beteiligt:

(in MEUR) 2021 2020
Assoziierte
Unternehmen
Gemein
schaftsunter
nehmen
Gesamt Assoziierte
Unternehmen
Gemein
schaftsunter
nehmen
Gesamt
Anteil am Jahresergebnis 0,7 -4,5 -3,8 0,4 -1,1 -0,7
Anteil am sonstigen Ergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Anteil am Gesamtergebnis 0,7 -4,5 -3,8 0,4 -1,1 -0,7
davon nicht im Konzernabschluss erfasst 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
davon im Konzernabschluss erfasst 0,7 -4,5 -3,8 0,4 -1,1 -0,7
Zwischenergebniseliminierung 0,0 0,1 0,1 0,0 -3,6 -3,6
Ergebnis aus nach der Equity-Methode
bilanzierten Unternehmen
0,7 -4,4 -3,7 0,4 -4,7 -4,3
Summe der Buchwerte an nach der Equity
Methode bilanzierten Unternehmen
5,4 7,5 12,9 4,7 0,8 5,5

Die nicht erfassten Verluste des Geschäftsjahres betragen 0,0 MEUR (2020: 0,0 MEUR). Die kumulierten nicht erfassten Verluste betragen -1,0 MEUR (2020: -1,0 MEUR). Diese betreffen zur Gänze die Enmas ANDRITZ Pvt. Ltd. Es wurde die Bürgschaft für ein Darlehen eines nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmens in Höhe von 59,9 MEUR (2020: 48,9 MEUR) übernommen. Das Eigenkapital des Gemeinschaftsunternehmens wurde durch Einlage von jeweils 11,2 MEUR (2020: 5,0 MEUR) durch die beiden Gesellschafter erhöht.

7. Nahestehende Unternehmen und Personen

Gemäß IAS 24 – Nahestehende Personen müssen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss der ANDRITZ AG einbezogen werden, und Beziehungen zu nahestehenden Personen angegeben werden. Als nahestehende Personen wurden die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der ANDRITZ AG als Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren Familienangehörige definiert. Die angabepflichtige Vergütung umfasst die Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats.

a) Nahestehende Unternehmen

Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht der Konzern in Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit mit nicht einbezogenen Unternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die als nahestehende Unternehmen des Konzerns gelten, in Beziehung. Da die Transferpreis-Richtlinie des Konzerns Verrechnungspreise vorsieht, die den marktüblichen Bedingungen entsprechen, werden keine Transaktionen durchgeführt, die marktunüblich sind. Die Nichteinbeziehung der nicht konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Umfang der Geschäftsbeziehungen gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen sowie gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ist wie folgt:

(in MEUR) 2021 2020
UMSATZERLÖSE UND SONSTIGE ERTRÄGE 26,5 44,0
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen 16,0 9,7
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 10,5 34,3
AUFWENDUNGEN -22,1 -21,2
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen -19,6 -21,2
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen -2,5 0,0
FORDERUNGEN 20,2 16,5
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen 18,4 16,2
Bruttobetrag 30,5 32,9
Wertberichtigung -12,1 -16,7
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 1,8 0,3
Bruttobetrag 2,2 0,7
Wertberichtigung -0,4 -0,4
VERBINDLICHKEITEN 9,8 6,2
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen 9,8 6,2
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 0,0 0,0

Bei den nahestehenden Unternehmen handelt es sich hauptsächlich um Vertriebsgesellschaften. Als nahestehendes Unternehmen ist ebenso das Gemeinschaftsunternehmen Smart Press GmbH & Co KG kategorisiert.

Mehr Informationen in Kapitel 6. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen.

b) Nahestehende Personen

Vorstand

Der Vorstand der ANDRITZ AG bestand per 31. Dezember 2021 aus fünf Mitgliedern:

Name Funktion Datum der
Erstbestellung
Ende der laufenden
Funktionsperiode
Wolfgang Leitner Vorsitzender des Vorstands 1. Oktober 1987 (Finanzvorstand) 7. April 2022
29. Juni 1994 (Vorstandsvorsitzender)
Humbert Köfler Mitglied des Vorstands 1. April 2007 31. März 2025
Norbert Nettesheim Finanzvorstand 6. Dezember 2019 30. September 2027
Joachim Schönbeck Mitglied des Vorstands 1. Oktober 2014 7. April 2027
Wolfgang Semper Mitglied des Vorstands 1. April 2011 31. März 2024

Eine vom Vorstandsvorsitzenden der ANDRITZ AG beherrschte Gesellschaft überlässt den Betrieb eines der in ihrem Eigentum stehenden Geschäftsflugzeugs einem professionellen Privatflugunternehmen. Der Aufwand für die Charterleistung im Zusammenhang mit diesem Flugzeug für Dienstreisen der Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter betrug 2021 304 TEUR (2020: 195 TEUR). Zum 31. Dezember 2021 bestand eine Verbindlichkeit gegenüber dieser Gesellschaft in Höhe von 0 TEUR (2020: 0 TEUR). Diese sowie andere Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, in denen. Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG tätig sind, werden zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt und sind einzeln und insgesamt von untergeordneter Bedeutung.

Der Vorstandsvorsitzende Wolfgang Leitner verzichtete in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Schuler Group GmbH auf seine Tantieme.

30,72% sind im Besitz der Custos Vermögensverwaltungs GmbH und 0,77% im Besitz der Cerberus Vermögensverwaltung GmbH. Die Geschäftsanteile dieser Gesellschaften werden teils direkt und teils indirekt von der Custos Privatstiftung beziehungsweise von Wolfgang Leitner, dem Vorstandsvorsitzenden der ANDRITZ AG, gehalten.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2020 die Vergütungspolitik der ANDRITZ AG, welche die Grundsätze der Festlegung der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG sowie der Führungskräfte beinhalten, beschlossen. Primäres Ziel der Vergütungspolitik ist es, eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung vor allem im Interesse der Aktionäre zu fördern. Die Vergütung des Vorstands umfasst fixe und variable/erfolgsabhängige Bestandteile, wobei die Höhe der variablen Vergütung vom erzielten Jahresüberschuss und von der Erreichung nicht finanzieller Ziele wie derzeitig der Unfallquote abhängig ist. ANDRITZ hat das Ziel, die Unfallhäufigkeit jedes Jahr um 30% gegenüber dem Vorjahr zu senken. Bei Erreichen dieses Zielwerts beträgt die variable Vergütung für jedes Vorstandsmitglied 100 TEUR. Im Falle einer gegenüber dem Vorjahr unveränderten Unfallquote entfällt die variable Vergütung. Bei einer Verbesserung der Unfallquote zwischen 0% und dem Zielwert wird die variable Vergütung linear anteilig berechnet. Bei Übererfüllung des Zielwerts erhöht sich die variable Vergütung linear bis zu einem Maximalwert von 150 TEUR.

Bei Vorstandsverträgen wurde als Höchstwert der jährlichen variablen Vergütung das Dreifache der fixen Jahresvergütung festgesetzt. Ein etwaiger darüberhinausgehender Betrag wird als variable Vergütung auf die drei folgenden Geschäftsjahre vorgetragen. Bei Unterschreiten eines definierten Mindestbetrags beim Konzernergebnis entsteht ein Malus (Negativtantieme), der ebenso auf die Folgejahre übertragen wird und zur Kürzung zukünftiger variabler Gehaltsbestandteile führt. Besteht im Zeitpunkt des Ausscheidens eine "Negativtantieme", so kürzt diese die bei Ausscheiden bestehenden Ansprüche.

Die sonstigen Vergütungen betreffen unter anderem steuerpflichtige Sachbezüge, im Wesentlichen für Dienstwagen und Reiseabrechnungen, in 2021 insgesamt 63 TEUR (2020: 68 TEUR). Außerdem leistet ANDRITZ Versicherungsbeiträge für Unfallgefahren wie Tod oder Berufsunfähigkeit und für Heilkosten. Des Weiteren gewährt ANDRITZ im Bedarfsfall die Kostenübernahme der doppelten Haushaltsführung bis zu einem Jahr bei Dienstbeginn. Im Geschäftsjahr 2021 belaufen sich die gewährten sonstigen Vergütungsbestandteile auf 520 TEUR (2020: 547 TEUR). An Mitglieder des Vorstands der ANDRITZ AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Ansprüche auf Versorgungsleistungen gewährt. Diese beinhalten neben einer Alterspension Ansprüche im Falle einer Berufsunfähigkeit sowie Pensionsleistungen für Hinterbliebene nach dem Ableben der Berechtigten. Die Alterspension wird in der Regel ab Erreichung eines bestimmten Lebensalters ausbezahlt, sofern das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits beendet ist. Die Verwaltung wurde in Pensionskassen ausgelagert. Pensionsverträge sind entweder beitrags- oder leistungsorientiert ausgestaltet. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden, die bis zu diesem Zeitpunkt einbezahlten Beiträge unverfallbar. Die Höhe des Versorgungsanspruchs ist bis zum Anfall einer Versorgungsleistung nicht wertgesichert; danach können jährliche Anpassungen unter Berücksichtigung der Lohn- und Gehaltsentwicklung und der wirtschaftlichen Lage von ANDRITZ erfolgen.

Ein Teil der Vorstandsmitglieder hat bei Beendigung der Funktion und unter der Voraussetzung der gleichzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses Abfertigungsansprüche im Sinne des § 23 des österreichischen Angestelltengesetzes, außer die Beendigung beruht auf einer gerechtfertigten Entlassung. Abfindungszahlungen im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes sind gemäß § 27 des österreichischen Angestelltengesetzes in den Vorstandsverträgen geregelt.

Die Grundsätze der Vergütung für den Vorstand und für leitende Angestellte entsprechen den Vorgaben des österreichischen Corporate-Governance-Kodex.

Als Aufwendungen für den Vorstand wurden erfasst:

(in TEUR) 2021 2020
Kurzfristige Leistungen 12.522 8.205
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 521 547
Aktienbasierte Vergütungen 334 325
13.377 9.077

Im Jahr 2021 wurde eine Pensionsrückstellung von 5.392 TEUR (2020: 6.031 TEUR) für frühere Vorstandsmitglieder und deren Angehörige ausgewiesen. Die laufenden jährlichen Aufwendungen betrugen im Jahr 2021 89 TEUR (2020: 81 TEUR). An ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden 2021 417 TEUR (2020: 408 TEUR) ausbezahlt.

Die ANDRITZ AG hat für 2021 eine Organhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Versicherungsnehmer ist die ANDRITZ AG. Die Kosten werden von der Gesellschaft getragen. Die D&O-Versicherung sichert bestimmte persönliche Haftungsrisiken der verantwortlich handelnden Personen der ANDRITZ-GRUPPE ab. Die jährlichen Kosten betragen ca. 560 TEUR (2020: ca. 290 TEUR).

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG bestand per 31. Dezember 2021 aus sechs Kapitalvertretern sowie aus drei Vertretern aus dem Betriebsrat:

Name Funktion Datum der
Erstbestellung
Ende der laufenden Funktionsperiode
KAPITALVERTRETER
Christian Nowotny Vorsitzender des Aufsichtsrats 29. Dezember 1999 Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2022
Alexander Leeb Stellvertreter des Vorsitzenden 27. März 2019 Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2023
Wolfgang Bernhard Mitglied des Aufsichtsrats 7. Juli 2020 Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2025
Jürgen Hermann Fechter Mitglied des Aufsichtsrats 30. März 2016 Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026
Alexander Isola Mitglied des Aufsichtsrats 30. März 2016 Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026
Monika Kircher Mitglied des Aufsichtsrats 21. März 2014 Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2023
ENTSANDTE MITGLIEDER
Georg Auer Mitglied des Aufsichtsrats 1. Juli 2011
Andreas Martiner Mitglied des Aufsichtsrats 14. Februar 2001
Alexander Mori Mitglied des Aufsichtsrats 30. Juni 2021

Das Vergütungsschema für die Aufsichtsratsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer anwesenheitsabhängigen Komponente zusammen. Die fixe Komponente besteht aus einem Gesamtbetrag, der so zu verteilen ist, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung eines einfachen Mitglieds erhält. Die zweite Komponente besteht aus einem Sitzungsgeld, das sich aus einem Pauschalbetrag pro Sitzung ergibt, an der ein Mitglied teilnimmt. Die Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats betragen für das Geschäftsjahr 2021 vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung insgesamt 300 TEUR (2020: 315 TEUR). Die von der Belegschaftsvertretung nominierten Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Aufsichtsratsvergütung.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Christian Nowotny, gehört auch dem Aufsichtsrat der Schuler Group GmbH an und bezog für das Geschäftsjahr 2021 eine Tantieme in Höhe von 25 TEUR (sowie Sitzungsgelder in Höhe von 14 TEUR).

An Mitglieder des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Es lagen keine zustimmungspflichtigen Verträge zwischen der ANDRITZ AG und einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern bzw. Unternehmen mit Nahebeziehungen zu Aufsichtratsmitgliedern vor.

Die Kanzlei GRAF ISOLA Rechtsanwälte GmbH, bei der das Aufsichtsratsmitglied Alexander Isola als Partner tätig ist, erbrachte als Rechtsberater der ANDRITZ AG im Geschäftsjahr 2021 Beratungsleistungen. Die Abrechnung dieser Mandate erfolgte zu den jeweils geltenden allgemeinen Stundensätzen der Kanzlei. Das Gesamtvolumen der im Geschäftsjahr 2021 angefallenen Honorare betrug 0 TEUR (2020: 800 TEUR).

C) ERGEBNIS DES JAHRES

8. Segmentberichterstattung

a) Geschäftsbereiche

Für Managementzwecke ist der Konzern weltweit in vier Geschäftsbereiche gegliedert:

ANDRITZ Pulp & Paper (PP)

ANDRITZ Pulp & Paper liefert nachhaltige Technologien, Automatisierungs- und Servicelösungen für die Erzeugung aller Arten von Faserstoffen, Tissue, Papier und Karton. Die Technologien und Dienstleistungen konzentrieren sich auf die maximale Ausnutzung von Rohstoffen, die Steigerung der Produktionseffizienz, die Senkung der Gesamtbetriebskosten sowie auf innovative Dekarbonisierungsstrategien und den autonomen Anlagenbetrieb. Zum Geschäftsbereich gehören auch Kessel für die Energieerzeugung, Rauchgasreinigungsanlagen, verschiedene Vliesstoff-Technologien und Faserplatten (MDF)-Produktionssysteme, sowie Recycling- und Zerkleinerungslösungen für zahlreiche Abfälle. Neueste IIoT-Technologien im Rahmen der Metris-Digitalisierungslösungen komplettieren das umfassende Produktangebot.

ANDRITZ Metals (ME)

ANDRITZ Metals ist über den Schuler-Konzern einer der weltweit führenden Anbieter von Technologien, Anlagen und digitalen Lösungen in der Umformtechnik. Zum Produktportfolio gehören auch Automatisierungs- und Softwarelösungen, Prozess-Know-how und Serviceleistungen. Im Bereich Metals Processing bietet der Geschäftsbereich innovative und marktführende Lösungen für die Herstellung und Weiterverarbeitung von Flachprodukten, für Schweißsysteme und Industrieofenanlagen sowie Serviceleistungen für die metallverarbeitende Industrie.

ANDRITZ Hydro (HY)

ANDRITZ Hydro zählt zu den weltweit führenden Anbietern von elektromechanischen Ausrüstungen und Serviceleistungen für Wasserkraftwerke. Mit mehr als 180 Jahren Erfahrung und einer installierten Kapazität von weltweit mehr als 470 Gigawatt bietet der Geschäftsbereich Gesamtlösungen für Wasserkraftwerke jeglicher Größe sowie

Serviceleistungen für Anlagendiagnosen, Sanierung, Modernisierung und Leistungssteigerung bestehender Wasserkraftwerke. Pumpen für Bewässerung, Wasserversorgung und Hochwassermanagement sowie Turbogeneratoren ergänzen das Portfolio des Geschäftsbereichs.

ANDRITZ Separation (SE)

ANDRITZ Separation ist Anbieter von mechanischen und thermischen Technologien und Serviceleistungen sowie zugehörigen Automatisierungslösungen im Bereich der Fest-Flüssig-Trennung und beliefert die Chemie-, Umwelt-, Lebensmittel-, Bergbau- und Mineralienindustrie. Die maßgeschneiderten, innovativen Kundenlösungen zielen auf die Minimierung des Ressourceneinsatzes sowie höchste Prozesseffizienz ab und tragen so maßgeblich zu einem nachhaltigen Schutz der Umwelt bei. Der Geschäftsbereich bietet darüber hinaus auch Technologien und Serviceleistungen für die Produktion von Tierfutter- und Biomassepellets an.

Diese strategischen Geschäftsbereiche bilden die Basis für die interne Berichtsstruktur an den Vorstand als Hauptentscheidungsträger. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen denen des Konzerns. Das Segment Separation enthält auch den Bereich Feed & Biofuel, für welchen der Vorstand eine separate Berichterstattung erhält. Aufgrund der Unterschreitung der quantitativen Schwellenwerte des Bereichs Feed & Biofuel werden die beiden Bereiche zu einem berichtspflichtigen Segment zusammengefasst. Im Rahmen des internen Berichtswesens werden alle Umsätze und alle direkten und indirekten Kosten (einschließlich Gemeinkosten und Verwaltungskosten) den Geschäftsbereichen zugeteilt und spiegeln die Managementstruktur und die Hauptquellen der Risiken und Chancen wider. Die zentrale Ergebnissteuerungsgröße ist das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Amortisation (E-BITA). Es existieren keine wesentlichen Aktivitäten zwischen den Geschäftsbereichen. Alle erfolgswirksamen Konsolidierungseffekte sind jeweils in dem betreffenden Geschäftsbereich enthalten.

Informationen nach Geschäftsbereichen

2021

(in MEUR) PP ME HY SE Gesamt
Umsatz 3.070,6 1.366,1 1.345,1 681,2 6.463,0
EBITDA 423,4 81,7 133,0 80,2 718,3
EBITA 346,0 38,4 95,4 66,7 546,5
Investitionen 90,6 25,5 28,7 15,3 160,1
Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten
114,8 67,4 38,2 13,5 233,9
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 0,0 -4,4 0,7 0,0 -3,7
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 0,0 7,5 5,4 0,0 12,9
(in MEUR) PP ME HY SE Gesamt
Umsatz 3.339,0 1.420,5 1.296,0 644,1 6.699,6
EBITDA 399,6 5,5 98,5 67,5 571,1
EBITA 322,7 -46,7 62,0 53,7 391,7
Investitionen 64,1 26,5 29,7 11,5 131,8
Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten
112,5 86,4 38,5 14,0 251,4
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 0,0 -4,7 0,4 0,0 -4,3
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 0,0 0,8 4,7 0,0 5,5

b) Geografische Gebiete

Die Konzernaktivitäten werden hauptsächlich in Europa, Nordamerika, Südamerika, China und Asien (ohne China) betrieben. Segmenterlöse mit externen Kunden nach geografischen Gebieten werden auf Basis des Standorts der Kunden ermittelt.

Informationen über geografische Gebiete

2021

(in MEUR) Europa Nord amerika Südamerika China Asien (ohne
China)
Rest der
Welt und
Konsoli
dierung
Gesamt
Außenumsätze 2.136,3 1.308,7 867,7 1.071,3 803,5 275,5 6.463,0
Langfristige Vermögenswerte 869,3 240,9 98,9 187,4 35,0 795,1 2.226,6
Investitionen 90,2 13,9 17,8 32,2 4,9 1,1 160,1

2020

(in MEUR) Europa Nord amerika Südamerika China Asien (ohne
China)
Rest der
Welt und
Konsoli
dierung
Gesamt
Außenumsätze 2.279,2 1.302,3 1.237,1 822,6 831,6 226,8 6.699,6
Langfristige Vermögenswerte 867,8 246,4 74,8 159,7 34,8 816,4 2.199,9
Investitionen 78,2 18,0 6,1 24,9 4,1 0,5 131,8

In den Außenumsätzen für Europa ist ein Betrag von 129,1 MEUR (2020: 152,9 MEUR) für Umsätze enthalten, die in Österreich erzielt werden. Langfristige Vermögenswerte in Höhe von 316,9 MEUR (2020: 321,9 MEUR) befinden sich in Österreich.

c) Wichtige Kunden

Es gibt keine Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen externen Kunden, die mehr als 10% der Unternehmensgesamterlöse betragen.

9. Umsatzerlöse

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die Umsatzerlöse umfassen alle Erträge, die aus der typischen Geschäftstätigkeit der ANDRITZ-GRUPPE resultieren und werden gemäß IFRS 15 aus Verträgen mit Kunden erfasst. Dementsprechend erfasst ANDRITZ Umsatzerlöse, wenn die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung auf einen Kunden übertragen wird. Die Regelungen des IFRS 15 werden im Rahmen des 5-Schritte-Modells umgesetzt: Zu Beginn des Modells steht die Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden, gefolgt von der Identifizierung der separaten Leistungsverpflichtungen. Demnach sind eigenständig abgrenzbare Dienstleistungen sowie Bündel aus Gütern und Dienstleistungen zu separieren. Im dritten Schritt wird der Transaktionspreis bestimmt. Als Transaktionspreis gilt der Betrag der Gegenleistung, auf den das liefernde Unternehmen im Austausch gegen die gelieferten Güter oder Dienstleistungen erwartungsgemäß Anspruch hat. Anschließend wird der Transaktionspreis auf die identifizierten Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Im letzten Schritt ist die Umsatzrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung festzustellen. Die Umsatzrealisierung findet entweder über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt statt.

Die Mehrheit der Umsatzerlöse wird bei ANDRITZ zeitraumbezogen realisiert. Die zeitraumbezogene Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt nach Leistungsfortschritt mithilfe von in- oder outputorientierten Methoden. Aufträge, die zeitraumbezogen realisiert werden, sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis von individuellen Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden. Der Leistungsfortschritt wird hauptsächlich durch die inputorientierte Methode ("cost-to-cost method") festgelegt. Bei der "cost-to-cost method" werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Veränderungen der gesamten geschätzten Auftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, welche während der verbleibenden Laufzeit des Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Für voraussichtliche Gewährleistungskosten werden Rückstellungen entsprechend der jeweiligen Gewinnrealisierung gebildet. Nach Fertigstellung des Auftrags wird das verbleibende Gewährleistungsrisiko neu eingeschätzt.

Sind die Kriterien gemäß IFRS 15 zu einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nicht erfüllt, dann erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen. Bei ANDRITZ erlangt ein Kunde die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung vor allem bei Abnahme des Vermögensgegenstandes oder bei Übergang der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen.

Drohende Verluste werden erfasst wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden.

Vertragssalden

Übersteigen An- und Teilzahlungen der Kunden im Rahmen der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung den Leistungsfortschritt, kommt es zur Bilanzierung von Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung, andernfalls werden Vertragsvermögenswerte bilanziert. Erhaltene Anzahlungen von Kunden für Aufträge, die zeitpunktbezogen realisiert sind, werden in der Konzernbilanz im Posten "Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung" ausgewiesen.

Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten liegen innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus von ANDRITZ und werden als kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen. Ursprünglich als Vertragsvermögenswerte ausgewiesene Beträge werden zu jenem Zeitpunkt in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, zu dem sie den Kunden in Rechnung gestellt werden. Sind mehrere Verträge mit einem Kunden zu einem Vertrag für Rechnungslegungszwecke zusammenzufassen, dann werden die Vertragsvermögenswerte bzw. Vertragsverbindlichkeiten saldiert dargestellt.

a) Art der Produkte und Dienstleistungen, Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen und wesentliche Zahlungsbedingungen

ANDRITZ ist ein Lieferant von Anlagen, Ausrüstungen und Serviceleistungen für die Zellstoff- und Papierindustrie (Pulp & Paper), die metallverarbeitende Industrie und Stahlindustrie (Metals), Wasserkraftwerke (Hydro), für kommunale und industrielle Fest-Flüssig-Trennung sowie für Tierfutter- und Biomassepelletierung (Separation).

Mehr Informationen in Kapitel 8. Segmentberichterstattung.

Bei Neuanlagen erfüllt ANDRITZ die Leistungsverpflichtungen bei Zutreffen der Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach Leistungsfortschritt mithilfe der inputorientierten Methode ("cost-to-cost"-Methode). Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung sind einerseits die Tatsache, dass keine alternative Nutzungsmöglichkeit besteht und andererseits, dass ANDRITZ einen Rechtsanspruch auf die Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen (Kosten zuzüglich angemessener Marge) hat. Sind die Kriterien nicht gegeben, dann werden

die Leistungsverpflichtungen zeitpunktbezogen erfüllt, sobald ein Kunde die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung erlangt. Diese findet vor allem bei Abnahme des Vermögensgegenstands statt. Zahlungen bzw. Anzahlungen von Kunden erfolgen – vertraglich bedingt – bereits vor Projektstart und/oder in regelmäßigen Abständen bzw. nach Erreichen von bestimmten Meilensteinen.

Im Service-Bereich erfüllt ANDRITZ die Leistungsverpflichtungen grundsätzlich bei gleichzeitiger Nutzung durch den Kunden, während die Leistung erbracht wird. Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen. Für Außendienstleistungen direkt beim Kunden, Reparaturen oder Instandhaltungen mit kurzer Durchlauf- bzw. Ausführungszeit erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen. Die Abrechnung von Service-Leistungen durch ANDRITZ und die Zahlung durch den Kunden erfolgen regelmäßig.

Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt, wobei die Zahlungsbedingungen unter anderem vom Länderrisiko bzw. dem Kreditrisiko der Kunden abhängig sind und variieren.

Hinsichtlich der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen wird evaluiert, ob zwei oder mehrere Verträge mit Kunden zu einer Leistungsverpflichtung zu kombinieren sind bzw. ob ein Vertrag mit einem Kunden in mehrere Leistungsverpflichtungen aufzuteilen ist. Ist ein Vertrag in mehrere Leistungsverpflichtungen aufzuteilen, dann wird die gesamte Gegenleistung auf Basis der geschätzten Einzelveräußerungspreise den jeweiligen Leistungsverpflichtungen zugeordnet. Da die Produkte und Dienstleistungen von ANDRITZ überwiegend kundenspezifische Lösungen darstellen, werden als Einzelveräußerungspreise hauptsächlich die erwarteten Kosten zuzüglich einer Marge herangezogen. Verträge mit Kunden können auch variable Bestandteile wie Boni, Vertragsstrafen oder sonstige Forderungen vonseiten des Kunden bzw. vonseiten ANDRITZ enthalten. Variable Gegenleistungen werden in dem Ausmaß berücksichtigt, zu dem sie höchstwahrscheinlich eintreten.

Im Geschäftsjahr 2021 lagen keine signifikanten Finanzierungskomponenten vor.

Für Projekte mit vertraglich vereinbarten standardisierten Garantieleistungen ("assurance-type-warranty") bildet ANDRITZ Rückstellungen entsprechend der Umsatzrealisierung. In Ausnahmefällen, in denen eine zusätzliche, über den Standard hinausgehende Garantieleistung ("service-type-warranty") vertraglich vereinbart wird, kommt es zur Bildung einer separaten Leistungsverpflichtung, der ein Teil der Gegenleistung zugerechnet wird.

b) Aufgliederung der Umsatzerlöse

Die folgende Übersicht zeigt die Außenumsätze von ANDRITZ auf Basis der berichteten Geschäftsbereiche:

Metals Hydro Gesamt
2021 2020 2021 2020 2021 2020 2021 2020 2021 2020
959,1 1.012,7 558,1 651,0 409,9 412,2 209,2 203,3 2.136,3 2.279,2
515,6 541,6 338,7 339,1 276,1 236,0 178,3 185,6 1.308,7 1.302,3
685,4 1.071,4 29,6 24,1 84,4 80,3 68,3 61,3 867,7 1.237,1
364,8 366,9 86,0 56,6 261,1 324,2 91,6 83,9 803,5 831,6
476,6 288,8 339,4 334,1 151,2 119,8 104,1 79,9 1.071,3 822,6
69,1 57,6 14,3 15,6 162,4 123,5 29,7 30,1 275,5 226,8
3.070,6 3.339,0 1.366,1 1.420,5 1.345,1 1.296,0 681,2 644,1 6.463,0 6.699,6
1.807,2 2.126,6 844,0 940,5 1.067,9 1.042,3 235,2 231,8 3.954,3 4.341,2
1.263,4 1.212,4 522,1 480,0 277,2 253,7 446,0 412,3 2.508,7 2.358,4
3.070,6 3.339,0 1.366,1 1.420,5 1.345,1 1.296,0 681,2 644,1 6.463,0 6.699,6
1.688,7 1.998,5 1.018,0 1.083,9 803,6 837,5 344,7 337,0 3.855,0 4.256,9
1.381,9 1.340,5 348,1 336,6 541,5 458,5 336,5 307,1 2.608,0 2.442,7
3.070,6 3.339,0 1.366,1 1.420,5 1.345,1 1.296,0 681,2 644,1 6.463,0 6.699,6
Pulp & Paper Separation

c) Vertragssalden

ANDRITZ bilanziert Vertragsvermögenswerte bei der zeitraumbezogenen Realisierung von Umsatzerlösen, wenn der Leistungsfortschritt die Anzahlungen von Kunden übersteigt. Im Geschäftsjahr 2021 kam es zur Reduktion der Wertberichtigung von Vertragsvermögenswerten in Höhe von 1,7 MEUR (2020: Reduktion der Wertberichtigung um 0,5 MEUR). Durch Akquisitionen erhöhten sich die Vertragsvermögenswerte um 0,0 MEUR (2020: 0,0 MEUR). Ursprünglich als Vertragsvermögenswerte ausgewiesene Beträge werden zu jenem Zeitpunkt in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn Rechnungen an den Kunden gestellt werden.

Übersteigen Anzahlungen der Kunden im Rahmen der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung den Leistungsfortschritt, dann kommt es zur Bilanzierung von Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung. Die im Geschäftsjahr erfassten Umsatzerlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung enthalten waren, belaufen sich auf 696,2 MEUR (2020: 830,1 MEUR). Durch Akquisitionen erhöhten sich die Vertragsverbindlichkeiten um 0,0 MEUR (2020: 0,0 MEUR).

Erhaltene Anzahlungen für Aufträge, die zeitpunktbezogen realisiert werden, werden als Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung ausgewiesen. Diese werden in der Regel im nächsten Geschäftsjahr als Erlös erfasst.

Die kumulativen Anpassungen der Erlöse, die sich aus einer Änderung der Bestimmung des Leistungsfortschritts, einer Änderung der Schätzung des Transaktionspreises oder einer Vertragsänderung ergeben, sowie in der Berichtsperiode erfasste Erlöse aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren Perioden (teilweise) erfüllt worden sind, belaufen sich in der Regel auf unter einem Prozent der Gesamterlöse eines Geschäftsjahres.

d) Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis

Die nachfolgende Übersicht enthält den Auftragsstand zum 31. Dezember 2021 mit der erwarteten Umsatzrealisierung in den folgenden Perioden:

(in MEUR) 2022 2023 und später Gesamt
Pulp & Paper 2.293,4 1.083,8 3.377,2
Metals 1.158,3 383,4 1.541,7
Hydro 1.156,6 1.591,2 2.747,8
Separation 460,0 39,1 499,1
5.068,3 3.097,5 8.165,8

ANDRITZ hat vom praktischen Behelf gemäß IFRS 15.121 keinen Gebrauch gemacht.

e) Vertragskosten

ANDRITZ geht davon aus, dass Verkaufsprovisionen, die den Vermittlern als Folge des Vertragsabschlusses gezahlt werden, erstattungsfähig sind. Sämtliche Vertragskosten können bei ANDRITZ direkt der Vertragsanbahnung zugerechnet werden. Die aktivierten Vertragskosten sind im Posten "Sonstige Forderungen" enthalten und betragen zum 31. Dezember 2021 9,8 MEUR (2020: 13,7 MEUR). Analog zum Leistungsfortschritt wurden im Geschäftsjahr 2021 8,8 MEUR (2020: 4,4 MEUR) amortisiert. Im Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Wertminderungsaufwendungen erfasst.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die zeitraumbezogene Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt nach Leistungsfortschritt mithilfe von input- oder outputorientierten Methoden. Die Bilanzierung von zeitraumbezogen realisierten Aufträgen basiert auf Einschätzungen von Auftragskosten, erzielbaren Auftragserlösen und Auftragsrisiken, inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken. Diese Schätzungen werden regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst. Obwohl die Einschätzungen unter Einbeziehung aller zum Bilanzstichtag verfügbaren Informationen getroffen werden, sind wesentliche Änderungen nach dem Bilanzstichtag möglich.

Die Evaluierung, ob zwei oder mehrere Verträge mit Kunden zu einer Leistungsverpflichtung zu kombinieren sind bzw. ob ein Vertrag mit einem Kunden in mehrere Leistungsverpflichtungen aufgeteilt werden muss, erfordert Ermessen, welche sich auf die Realisierung der Umsatzerlöse bzw. auf den Gewinn auswirken können. Variable Gegenleistungen werden auf den höchstwahrscheinlichen Betrag geschätzt, auf den Anspruch besteht. Die Schätzungen basieren hauptsächlich auf Erwartungen sowie historischen, aktuellen und prognostizierten Informationen, die zum Bilanzstichtag zur Verfügung stehen.

10. Sonstige Erträge

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Im Zusammenhang mit erfolgsbezogenen Zuwendungen wird in der Darstellung danach unterschieden, ob mit der Zuwendung mehrere Aufwandsarten entlastet werden oder nicht. So werden Zuwendungen im Zusammenhang mit F&E-Aktivitäten als sonstiger Ertrag erfasst, wohingegen Zuwendungen im Zusammenhang mit nur einer Aufwandsart direkt als Kürzung dieser Aufwandsart ausgewiesen werden.

(in MEUR) 2021 2020
Öffentliche Zuwendungen 30,3 30,7
Gewinne aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 15,3 11,0
Mieterträge 10,1 9,3
Verschrottungserträge 8,7 5,4
Fremdwährungskursgewinne 7,8 0,0
Erträge aus Versicherungsleistungen 5,5 3,9
Übrige 45,4 25,6
123,1 85,9

Die übrigen sonstigen Erträge beinhalten unter anderem Erträge aus dem Zahlungseingang ausgebuchter Forderungen.

11. Materialaufwand

(in MEUR) 2021 2020
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 2.689,3 2.974,3
Aufwendungen für bezogene Leistungen 691,7 658,1
3.381,0 3.632,4

12. Personalaufwand

(in MEUR) 2021 2020
Löhne und Gehälter 1.465,5 1.413,5
Sozialabgaben und sonstige Aufwendungen für Unterstützung 283,4 283,5
Aufwendungen für Pensionen 49,5 41,7
Aufwendungen für Abfertigungen 6,6 8,2
Abfindungen -0,9 43,3
1.804,1 1.790,2

Personalkostenzuschüsse seitens der öffentlichen Hand in Höhe von 8,2 MEUR (2020: 28,9 MEUR) wurden aufwandsmindernd erfasst.

Die Anzahl der Mitarbeiter der ANDRITZ-GRUPPE betrug:

(in Köpfen) 2021 2020
Mitarbeiter (per ultimo, ohne Lehrlinge) 26.804 27.232
Mitarbeiter (durchschnittlich, ohne Lehrlinge) 26.832 28.026

13. Sonstige Aufwendungen

(in MEUR) 2021 2020
Vertriebsaufwendungen 201,9 214,8
Verwaltungs- und Beratungsaufwendungen 128,6 133,2
Reparaturen und Instandhaltungen 108,4 105,9
Reiseaufwendungen 93,3 87,7
Aufwendungen für Energie und Wasser 47,4 43,5
Versicherungsaufwendungen 42,1 38,8
Miet- und Leasingaufwendungen 28,5 30,0
Sonstige Steuern und Gebühren 24,2 23,3
Bankgebühren, Garantien und ähnliche Aufwendungen 23,0 22,1
Wertberichtigungen und Abschreibungen von Forderungen 5,3 11,1
Fremdwährungskursverluste 0,0 11,7
Übrige 47,1 43,3
749,8 765,4

In den übrigen sonstigen Aufwendungen sind unter anderem Aufwendungen für Weiterbildung von Arbeitnehmern sowie Aufwendungen für Patente, Rechte und Lizenzen enthalten.

14. Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten außer Geschäfts- oder Firmenwerte

(in MEUR) 2021 2020
Sachanlagen
Abschreibungen 159,9 161,9
Wertminderungen 5,1 11,4
Wertaufholungen 0,0 -0,6
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
Abschreibungen 68,8 69,1
Wertminderungen 0,1 9,6
233,9 251,4

Die wesentlichen Wertminderungen bei den Sachanlagen wurden für Gebäude in Deutschland vorgenommen. Die Wertminderungen des Sachanlagevermögens sind im Wesentlichen dem Geschäftsbereich Metals zuzuordnen. Bei den immateriellen Vermögenswerten wurden im Wesentlichen Wertminderungen für Technologien in Deutschland vorgenommen.

15. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2021 2020
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen -3,7 -4,3
Zinserträge 19,3 17,1
Zinsaufwendungen -40,0 -46,2
Sonstiges Finanzergebnis -15,6 -0,7
-40,0 -34,1

In den Zinsaufwendungen sind 3,8 MEUR (2020: 5,9 MEUR) für Zinsaufwendungen aus Verpflichtungen für Pensionen, Abfertigungen und sonstige langfristige Leistungen an Arbeitnehmer sowie erwartete Erträge aus Planvermögen und Zinsaufwendungen für Leasingverträge in Höhe von 4,5 MEUR (2020: 5,1 MEUR) enthalten.

Der Posten "Sonstiges Finanzergebnis" beinhaltet Fremdwährungskursgewinne und -verluste aus Krediten und Zahlungsmittelkonten in Höhe von -8,8 MEUR (2020: 1,3 MEUR) sowie Dividendenerträge aus Beteiligungen in Höhe von 1,1 MEUR (2020: 1,6 MEUR).

16. Ertragsteuern

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die Ertragsteuern umfassen tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder im sonstigen Ergebnis der Periode erfassten Posten verbunden sind. Tatsächliche Steuern umfassen die erwartete Steuerschuld (oder Steuerforderung) auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen (oder den steuerlichen Verlust) auf der Grundlage von jeweils anzuwendenden Steuersätzen sowie alle Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden aufgerechnet, sofern gegenüber einer Steuerbehörde das Recht zum Ausgleich auf Nettobasis besteht. Für den Fall, dass die in den Steuererklärungen angesetzten Beträge eventuell nicht realisiert werden können, werden die erwarteten Auswirkungen von diesen ungewissen Steuerpositionen berücksichtigt.

Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den steuerlichen Wertansätzen auf Ebene der Tochterunternehmen erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für

  • zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts,
  • temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst,
  • temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.

Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der aktiven bzw. passiven latenten Steuern erwartet wird. Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird. Sofern sich Steuerlatenzen auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen und ferner ein einklagbares Recht besteht, tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen, erfolgt eine Verrechnung von aktiven mit passiven latenten Steuern.

In der ANDRITZ-GRUPPE besteht in Österreich eine Steuergruppe gemäß § 9 KStG 1988 mit der ANDRITZ AG als Gruppenträger, der ANDRITZ HYDRO GmbH als inländischem Gruppenmitglied sowie der OTORIO LTD, Israel, und der ANDRITZ DELKOR (Pty) Ltd., Südafrika, als ausländischen Gruppenmitgliedern. Eine Steuerumlagevereinbarung wurde abgeschlossen. Darüber hinaus gibt es in Deutschland mehrere ertragsteuerliche Organschaften zwischen ausgewählten Konzerngesellschaften, für die Ergebnisabführungsverträge bestehen. Des Weiteren gibt es vergleichbare Steuergruppen in den USA, Großbritannien, Frankreich, Italien und den Niederlanden.

(in MEUR) 2021 2020
Tatsächliche Steuern -177,0 -133,7
Latente Steuern 59,1 56,5
-117,9 -77,2

Die Überleitung vom rechnerischen Ertragsteueraufwand zum effektiven Steueraufwand wird nachfolgend dargestellt. Der rechnerische Steueraufwand in Höhe von 110,0 MEUR ergibt sich durch Multiplikation des Ergebnisses vor Steuern in Höhe von 439,6 MEUR mit dem für die ANDRITZ AG anzuwendenden Steuersatz von 25%:

(in MEUR) 2021 2020
Ergebnis vor Steuern (EBT) 439,6 280,9
Rechnerischer Ertragsteueraufwand (25% 2021 und 25% 2020) -110,0 -70,2
Erhöhung (-)/Minderung (+) der Ertragsteuerbelastung durch:
Steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwand -24,9 -21,1
Steuerbegünstigungen und steuerfreie Erträge 6,5 12,9
Steuersatzdifferenzen ausländischer Steuerrechtskreise 20,1 14,1
Effekt aus Steuersatzänderungen -2,1 -1,4
Steuern für Vorjahre -2,7 6,4
Änderung Wertberichtigung, Nichtaktivierung aktiver latenter Steuern 15,8 -6,0
Nicht abzugsfähige Firmenwertabschreibungen -1,2 -1,3
Nicht abzugsfähige Quellensteuern; Steuern ausländischer Betriebsstätten -18,6 -11,6
Sonstige -0,8 1,0
Effektiver Steueraufwand -117,9 -77,2
in % von EBT -26,8% -27,5%

Die im Geschäftsjahr für ausländische Konzernunternehmen gültige nominale Ertragsteuersätze liegen zwischen 9,0% und 34,0% (2020: zwischen 9,0% und 34,0%).

Die Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz stellen sich wie folgt dar:

(in MEUR) 2021 2020
Aktive latente Steuern 207,7 179,5
Passive latente Steuern -145,0 -159,7
Stand zum 1. Jänner 62,7 19,8
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste latente Steuern 59,1 56,5
Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern -3,4 -4,8
Veränderungen im Konsolidierungskreis -4,1 -0,1
Währungsumrechnung 3,7 -8,7
Stand zum 31. Dezember 118,0 62,7
Davon:
Aktive latente Steuern 241,9 207,7
Passive latente Steuern -123,9 -145,0

Die folgenden aktiven und passiven latenten Steuern sind das Ergebnis temporärer Bewertungsunterschiede zwischen den Buchwerten in der IFRS-Konzernbilanz und den relevanten Steuerbemessungsgrundlagen zum 31. Dezember:

2021 2020
Latente Steuern Latente Steuern
Aktiva Passiva Aktiva Passiva
6,5 -41,1 7,7 -50,9
9,9 -81,2 8,5 -89,1
10,6 -4,2 8,4 -3,0
243,2 -8,0 228,4 -3,3
62,4 -278,9 87,0 -188,4
332,6 -413,4 340,0 -334,7
139,2 -38,6 147,5 -17,1
196,3 -136,5 142,3 -251,1
335,5 -175,1 289,8 -268,2
191,1 0,0 199,2 0,0
859,2 -588,5 829,0 -602,9
-152,7 0,0 -163,4 0,0
706,5 -588,5 665,6 -602,9
-464,6 464,6 -457,9 457,9
241,9 -123,9 207,7 -145,0

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Verlustvorträge (Bruttobeträge):

2021
(in MEUR) Deutschland USA Sonstige Deutschland USA Sonstige
Körperschaftsteuer 280,0 144,7 188,5 298,5 151,6 267,1
Gewerbesteuer 259,9 0,0 0,0 288,7 0,0 0,0

Für folgende Sachverhalte wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt (Bruttobeträge):

(in MEUR) 2021 2020
Abzugsfähige temporäre Differenzen 167,8 146,6
Steuerliche Verlustvorträge 397,8 460,8

Von den Verlustvorträgen (Bruttobeträge) für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, verfallen in den nächsten fünf Jahren 8,3 MEUR (2020: 11,4 MEUR). In den steuerlichen Organschaften in Deutschland bestehen eingefrorene Verlustvorträge aus Körperschaftsteuer in Höhe von 2,7 MEUR (2020: 2,7 MEUR) sowie aus Gewerbesteuer in Höhe von 3,2 MEUR (2020: 3,2 MEUR).

Der Betrag der nach österreichischem Steuerrecht abzugsfähigen temporären Siebentel-Abschreibungen beläuft sich auf 1,0 MEUR (2020: 1,8 MEUR). Es wurden für diesen Betrag aktive latente Steuern in Höhe von 0,3 MEUR (2020: 0,5 MEUR) angesetzt.

Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen und assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen wurden keine latenten Steuerschulden auf temporäre Differenzen in Höhe von 360,1 MEUR (2020: 306,5 MEUR) angesetzt.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Ausschlaggebend für den Ansatz und die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sind Einschätzungen über die künftige Realisierung. Diese Realisierung ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Hierbei wird die Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der passiven latenten Steuern und die künftigen steuerlichen Gewinne berücksichtigt. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von den Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage haben. Die Auswirkungen von ungewissen Steuerpositionen beinhalten die beste Schätzung der erwarteten Steuerzahlung. Zukünftig könnten neue Informationen zur Verfügung stehen, die das Management dazu veranlassen, die Annahmen zu ändern.

17. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (wie im Anschluss an die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung angegeben) wurde berechnet, indem das auf die Eigentümer der Muttergesellschaft entfallende Konzernergebnis durch die gewogene durchschnittliche Anzahl an nennwertlosen Stückaktien, die während der Periode ausgegeben waren, dividiert wurde.

Das verwässerte Ergebnis je Aktie wurde berechnet, indem das den Gesellschaftern der Muttergesellschaft zurechenbare Konzernergebnis durch den gewogenen Durchschnitt der Stammaktien unter Berücksichtigung von Aktienoptionen dividiert wurde.

(in MEUR) 2021 2020
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis 325,5 207,1
Gewogene durchschnittliche Anzahl an nennwertlosen Stückaktien 99.274.435 99.470.414
Potenzielle Verwässerung durch Aktienoptionen 245.573 0
Gewogene durchschnittliche Anzahl an nennwertlosen Stückaktien und Optionen 99.520.008 99.470.414
Unverwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 3,28 2,08
Verwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 3,27 2,08

D) LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN

18. Sachanlagen

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen ausgewiesen. Wird ein Vermögenswert verkauft oder ausgeschieden, so werden die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen ausgebucht und ein allfälliger Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung erfolgswirksam in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen erfasst. Die Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich der Importzölle sowie nicht refundierbarer Steuern und all jene direkt zurechenbaren Kosten, die entstehen, um den Vermögenswert an den zur Nutzung vorgesehenen Ort zu bringen und in einen arbeitsbereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten. Ausgaben, die nach der Inbetriebnahme von Anlagevermögen entstehen, wie Instandhaltungen und Reparaturen, werden in jener Periode aufwandswirksam erfasst, in welcher die Kosten entstanden sind.

Unter den in Bau befindlichen Anlagen werden noch nicht betriebsbereite Sachanlagen erfasst und mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Die Abschreibung erfolgt linear überwiegend über folgende erwartete Nutzungsdauern:

Gebäude 20 - 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 4 - 10 Jahre
Werkzeuge, Büro- und Geschäftsausstattung und Fahrzeuge

Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch geprüft, um sicherzustellen, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf des Sachanlagegegenstands entsprechen.

Sachanlagen werden auf Wertminderungen geprüft, sobald Ereignisse oder Veränderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts möglicherweise höher als der erzielbare Betrag (höherer Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit) ist. Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung vorgenommen. Der erzielbare Betrag wird für die einzelnen Vermögenswerte eingeschätzt; ist dies nicht möglich, erfolgt eine Beurteilung der übergeordneten, zahlungsmittelgenerierenden Einheit.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuschüsse der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden von den Anschaffungskosten abgezogen.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden grundsätzlich als Teil der Anschaffungskosten aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.

Die Sachanlagen setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) Grundstücke
und Gebäude
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsaus
stattung
In Bau
befindliche
Anlagen
Gesamt
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Stand zum 31. Dezember 2019 1.036,6 894,4 246,9 43,8 2.221,7
Zugänge 37,3 30,2 22,6 36,4 126,5
Abgänge -32,0 -27,8 -20,2 -0,6 -80,6
Umgliederungen 9,6 23,8 3,3 -37,8 -1,1
Währungsumrechnung -33,2 -39,6 -10,0 -1,3 -84,1
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten 0,7 0,8 0,0 0,0 1,5
Stand zum 31. Dezember 2020 1.019,0 881,8 242,6 40,5 2.183,9
Zugänge 49,0 31,5 21,9 51,7 154,1
Abgänge -29,3 -37,1 -22,0 0,4 -88,0
Umgliederungen 5,7 28,0 2,4 -39,3 -3,2
Währungsumrechnung 26,9 26,4 4,7 2,0 60,0
Veränderungen im Konsolidierungskreis 9,3 1,0 0,1 0,0 10,4
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten -15,2 -0,8 -0,1 0,0 -16,1
Stand zum 31. Dezember 2021 1.065,4 930,8 249,6 55,3 2.301,1
KUMULIERTE ABSCHREIBUNG
Stand zum 31. Dezember 2019 -276,0 -497,8 -152,7 0,0 -926,5
Abschreibungen -58,5 -69,5 -33,9 0,0 -161,9
Wertminderungen -6,4 -4,7 -0,3 0,0 -11,4
Wertaufholungen 0,6 0,0 0,0 0,0 0,6
Abgänge 16,3 20,3 15,2 0,0 51,8
Währungsumrechnung 7,3 18,8 6,5 0,0 32,6
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten 1,0 0,0 0,0 0,0 1,0
Stand zum 31. Dezember 2020 -315,7 -532,9 -165,2 0,0 -1.013,8
Abschreibungen -59,9 -69,2 -30,8 0,0 -159,9
Wertminderungen -3,7 0,0 -1,4 0,0 -5,1
Abgänge 14,0 31,5 20,7 0,0 66,2
Umgliederungen 0,5 0,0 0,1 0,0 0,6
Währungsumrechnung -8,5 -14,8 -3,2 0,0 -26,5
Veränderungen im Konsolidierungskreis -0,1 1,0 0,1 0,0 1,0
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten 6,6 0,5 0,0 0,0 7,1
Stand zum 31. Dezember 2021 -366,8 -583,9 -179,7 0,0 -1.130,4
BUCHWERT
Stand zum 31. Dezember 2020 703,3 348,9 77,4 40,5 1.170,1
Stand zum 31. Dezember 2021 698,6 346,9 69,9 55,3 1.170,7

a) Sicherheiten

Sachanlagen in Höhe von 6,1 MEUR wurden zum 31. Dezember 2021 als Sicherheiten gestellt (31. Dezember 2020: 13,7 MEUR).

b) Bestellobligo

Vertragliche Verpflichtungen für den Kauf von Sachanlagen sind nur im gewöhnlichen Geschäftsumfang vorhanden. Zum 31. Dezember 2021 betrugen diese Verpflichtungen 41,1 MEUR (31. Dezember 2020: 19,1 MEUR).

c) Fremdkapitalkosten

Weder im Geschäftsjahr 2021 noch im Geschäftsjahr 2020 wurden Fremdkapitalkosten auf qualifizierte Vermögenswerte aktiviert, weil die zu aktivierenden Beträge unwesentlich waren.

d) Zuwendungen der öffentlichen Hand

Im Geschäftsjahr 2021 wurden Zuwendungen der öffentlichen Hand im Ausmaß von 0,5 MEUR (2020: 0,4 MEUR) für Investitionen in Sachanlagen erhalten und von den Anschaffungskosten abgesetzt.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Nutzungsdauern der Sachanlagen unterliegen Schätzungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweicht, werden die Nutzungsdauern entsprechend angepasst.

Werthaltigkeitsprüfungen von Sachanlagen basieren hauptsächlich auf abgezinsten geschätzten künftigen Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.

ANDRITZ hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie "We Care" Ziele betreffend Reduktion von CO2, Wasserverbrauch und Abfall gesetzt. Entsprechende Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind aktuell in Evaluierung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Sachanlagevermögen erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdauern bzw. zu Ersatzinvestitionen kommen.

19. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Leasingverbindlichkeiten

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei welcher der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. IFRS 16 legt ein umfassendes Modell für die Identifizierung von Leasingvereinbarungen und deren Behandlung im Abschluss von Leasingnehmern und Leasinggebern fest. Bei Leasingnehmern wird zwischen Service und Leasing unterschieden. ANDRITZ erfasst nur die Leasingzahlungen bilanziell, die Servicezahlungen werden direkt im Aufwand erfasst. Bei Leasinggebern wird zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen unterschieden.

Der Leasingnehmer erfasst die Leasingverhältnisse und die damit verbundenen Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bilanziell. Ausnahmen für die Erfassung von Leasingverhältnissen können angewendet werden. ANDRITZ bedient sich einiger praktischer Behelfe. Leasingverträge, die einen immateriellen Vermögenswert betreffen, werden nicht erfasst. Ebenso gilt dies für Verhältnisse über Vermögenswerte, die von geringem Wert sind, oder Verhältnisse, die eine kurzfristige Laufzeit besitzen. Für Portfolios mit ähnlich strukturierten Leasingverhältnissen wurde ein einheitlicher Abzinsungssatz angewendet. Innerhalb eines Vertrags können mehrere Leasingkomponenten und Nicht-Leasingkomponenten vorhanden sein. ANDRITZ hat beschlossen, diese Komponenten zu trennen und auf Grundlage der relativen Einzelveräußerungspreise zu bilanzieren.

Leasingnehmer

Bei Vertragsbeginn prüft ANDRITZ, ob es sich bei einem Vertrag um ein Leasingverhältnis handelt. Ein Leasingvertrag ist ein Vertrag oder ein Teil eines Vertrags, der für eine Gegenleistung das Recht verleiht, über die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen definierten Zeitraum zu bestimmen. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist der unkündbare Zeitraum, für den ein Leasingnehmer das Recht hat, einen zugrundeliegenden Vermögenswert zu nutzen. Gegebenenfalls erweitert sich der Zeitraum, wenn der Leasingnehmer mit hinreichender Sicherheit von einer Verlängerungsoption Gebrauch machen wird und/oder erweitert um Zeiträume, die über eine Beendigungsoption des Leasingverhältnisses eingeschränkt sind, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, von dieser Option keinen Gebrauch zu machen.

Beim erstmaligen Ansatz erfasst ANDRITZ eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen zu leisten, und aktiviert ein Recht zur Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts:

  • Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet, die zu Beginn des Leasingverhältnisses noch nicht gezahlt wurden, abgezinst mit dem im Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, falls dies nicht ohne weiteres möglich ist, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Die Fremdkapitalzinssätze wurden auf Basis eines Referenzzinssatzes zuzüglich einer Risikoprämie ermittelt.
  • Leasingzahlungen umfassen fixe Zahlungen, einschließlich de facto fixer Zahlungen und variabler Leasingzahlungen, die von einem Index oder einer Rate abhängen. Variable Zahlungen, die auf der zukünftigen Wertentwicklung des Vermögenswerts basieren, werden nicht als Leasingzahlungen definiert. Weiterhin enthalten sind Beträge, die voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen sind, der Ausübungspreis einer Kaufoption, deren Ausübung hinreichend sicher ist, Leasingzahlungen in einer optionalen Verlängerungsperiode, wenn die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist, sowie Vertragsstrafen für vorzeitiges Beenden eines Mietverhältnisses, falls es hinreichend sicher ist, dass der Vertrag vorzeitig beendet wird.
  • Das Nutzungsrecht an einem Vermögenswert wird zu Anschaffungskosten bewertet. Es setzt sich aus dem anfänglichen Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst um etwaige Vorauszahlungen zuzüglich anfänglich angefallener direkter Kosten zusammen. Zusätzlich werden Schätzungen der Kosten für den Abbau des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder Kosten der Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder des Standorts, abzüglich etwaiger Leasinganreize ergänzt.

Bei der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht ab dem Bereitstellungdatum bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Wenn das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf ANDRITZ übergeht oder wenn in den Kosten des Nutzungsrechts berücksichtigt ist, dass eine Kaufoption wahrgenommen wird, wird der zugrundeliegende Vermögenswert bis zum Ende der Nutzungsdauer abgeschrieben. Es gelten die allgemeinen Abschreibungsregeln nach IAS 16 und die Wertminderungsregeln nach IAS 36.

Die Leasingverbindlichkeit wird nach der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen bedingt durch eine Anpassung des verwendeten Index oder des (Zins-)Satzes, der

Laufzeit des Mietverhältnisses oder die im Rahmen einer Restwertgarantie zu entrichtenden Beträge ändern. Wenn die Leasingverbindlichkeit auf diese Weise neu bewertet wird, erfolgt eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts.

Leasinggeber

ANDRITZ ist ausschließlich Operating-Leasingverhältnisse als Leasinggeber eingegangen. Beim Operating-Leasing sind die wesentlichen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Vermögenswertes beim Leasinggeber verblieben. Die Mieterträge werden linear über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses erfasst. Die anfänglichen direkten Kosten, die bei der Aushandlung und Vermittlung eines Operating-Leasingverhältnisses anfallen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstands hinzugefügt und linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.

a) ANDRITZ als Leasingnehmer

Der Konzern ist verschiedene Leasingvereinbarungen für Immobilien, Maschinen, Kraftfahrzeuge und andere Vermögenswerte als Leasingnehmer eingegangen. Diese sind in der Konzernbilanz im Posten Sachanlagen ausgewiesen und umfassen folgende Gruppen von Nutzungsrechten:

(in MEUR) 2021 2020
Grundstücke und Gebäude 178,7 171,1
Personenkraftwagen 14,2 14,6
Technische Anlagen und Maschinen 4,3 5,0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,7 2,2
198,9 192,9

Die Zugänge zu Nutzungsrechten betrugen im Geschäftsjahr 2021 47,5 MEUR (2020: 44,1 MEUR). Der Mittelabfluss aus Leasingverhältnissen betrug im Geschäftsjahr 2021 53,0 MEUR (2020: 54,0 MEUR). In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Beträge erfasst:

(in MEUR) 2021 2020
Aufwand für variable Leasingzahlungen, die nicht in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit mitein
bezogen wurden
4,0 3,6
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, die nicht in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit
miteinbezogen wurden
10,6 12,6
Aufwand für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert, die nicht in die
Berechnung der Leasingverbindlichkeit miteinbezogen wurden
4,3 3,6
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 4,5 5,1
Abschreibungen für Nutzungsrechte 45,6 44,4
davon Grundstücke und Gebäude 33,1 32,0
davon Personenkraftwagen 9,1 9,3
davon technische Anlagen und Maschinen 2,4 2,0
davon andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,0 1,1

Der durchschnittliche gewichtete Zinssatz für die Verzinsung der Leasingverbindlichkeiten betrug während des Geschäftsjahres 2021 1,37% (2020: 2,07%). Die Leasingvereinbarungen beinhalten keine Beschränkungen der Konzernaktivitäten betreffend Dividenden oder zusätzliche Schulden. Es gibt keine wesentlichen Untervermietungen. Leasingzahlungen für Mietverhältnisse, die der Leasingnehmer eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben, betragen 2021 0,3 MEUR (2020: 0,2 MEUR).

Informationen zu wesentlichen Leasingverträgen

Grundstücke und Gebäude

ANDRITZ mietet Grundstücke und Gebäude für Büroflächen, Fertigung und Lagerung. Die Mietverträge für Grundstücke und Gebäude haben eine durchschnittliche Laufzeit von 6,2 Jahren im Geschäftsjahr 2021 (2020: 7,4 Jahre). In mehreren Fällen sehen Mietverträge zusätzliche Zahlungen vor, die auf Änderungen der lokalen Preisindizes beruhen.

Einige Mietverträge für Grundstücke und Gebäude enthalten Verlängerungsoptionen, die vom Konzern bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit ausgeübt werden können. Der Konzern ist bestrebt, Verlängerungsoptionen in neue Leasingverträge aufzunehmen, sofern dies praktikabel ist, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Die gehaltenen Verlängerungsoptionen können nur vom Konzern und nicht von den Leasinggebern ausgeübt werden. Der Konzern beurteilt zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob die Ausübung der Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Der Konzern überprüft, ob die Ausübung der Optionen mit hinreichender Sicherheit möglich ist, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände vorliegt, auf die er Einfluss hat. Der Konzern schätzt, dass die potenziell zukünftigen Leasingzahlungen zum 31. Dezember 2021, sofern die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden, zu einer Leasingverbindlichkeit in Höhe von 0,9 MEUR führen würden (2020: 0,9 MEUR).

Sonstige Leasingverhältnisse

Bei den Fahrzeugen least ANDRITZ hauptsächlich Personenkraftwagen für Mitarbeiter mit einer durchschnittlichen Mietdauer von 2,8 Jahren im Geschäftsjahr 2021 (2020: 4,1 Jahre). Zu den geleasten technischen Anlagen gehören Maschinen und andere Fahrzeuge, die in Fabriken und Lagern verwendet werden. Die üblichen durchschnittlichen Vertragslaufzeiten dieser Nutzungsrechtkategorie betragen 2021 4,6 Jahre (2020: 4,9 Jahre).

Darüber hinaus werden andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zur Nutzung durch die Mitarbeiter angemietet. Die üblichen durchschnittlichen Vertragslaufzeiten dieser Nutzungsrechtkategorie betragen 2021 4,2 Jahre (2020: 5,4 Jahre). Bei vielen Verträgen dieser Kategorie handelt es sich um Vermögenswerte von geringem Wert, diese wurden sofort aufwandswirksam erfasst.

ANDRITZ überwacht die Nutzung dieser Fahrzeuge und Ausrüstungen und überprüft den geschätzten Betrag, der zum Bilanzstichtag im Rahmen der Restwertgarantien zu zahlen ist, um die Leasingverbindlichkeiten und das Nutzungsrecht neu zu bewerten. ANDRITZ schätzt zum 31. Dezember 2021 den voraussichtlichen Restgarantiebetrag als nicht wesentlich ein.

b) ANDRITZ als Leasinggeber

Im Geschäftsjahr 2021 wurden Erträge in der Höhe von 10,1 MEUR (2020: 9,3 MEUR) aus Leasingverhältnissen erzielt. Die Verträge betreffen im Wesentlichen die Vermietung von Immobilien. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus den unkündbaren Leasingverträgen sind wie folgt:

(in MEUR) 2021 2020
Bis zu einem Jahr 5,6 7,3
1 bis 2 Jahre 1,5 3,3
2 bis 3 Jahre 1,5 2,9
3 bis 4 Jahre 1,1 2,6
4 bis 5 Jahre 1,0 2,2
Länger als 5 Jahre 5,1 8,2
Summe der undiskontierten Leasingzahlungen 15,8 26,5

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Bei der Anwendung der entsprechenden Rechnungslegungsmethoden zur Klassifizierung von Leasingverhältnissen kommt es zu Ermessensentscheidungen des Managements.

Werthaltigkeitsprüfungen von Nutzungsrechten basieren hauptsächlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.

Bei der Auslegung der Wahlrechte und Definition des Neupreises von Gegenständen von geringem Wert werden Ermessensentscheidungen getroffen. Als Gegenstände von geringem Wert wird bei Leasingverträgen eine Grenze von 5 TEUR für den geleasten Gegenstand festgelegt.

Die Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses ist ein wesentliches Kriterium bei der Anwendung von IFRS 16. Die Nutzungsdauern von Nutzungsrechten sind meist vertraglich festgelegt. Falls diese nicht vertraglich definiert sind, unterliegen die voraussichtlichen Nutzungsdauern der Nutzungsrechte Ermessensentscheidungen und werden periodisch überprüft. Neben den üblichen Nutzungsdauern der Leasinggegenstände wirken weitere Faktoren in die Ermessungsentscheidungen ein. Dazu gehören Verlängerungsoptionen, vorzeitige Kündigungsoptionen, Einbauten oder Erweiterungen des Leasinggegenstands und wirtschaftliche Auswirkungen bei Vertragsänderungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweichen, werden diese entsprechend angepasst.

ANDRITZ hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie "We Care" Ziele betreffend Reduktion von CO2, Wasserverbrauch und Abfall gesetzt. Entsprechende Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind aktuell in Evaluierung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die vorhandenen Leasingverträge erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdauern bzw. zu Ersatzinvestitionen kommen.

20. Geschäfts- oder Firmenwerte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Der Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt sich als Residualgröße aus den Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs und dem mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Reinvermögen unter Berücksichtigung der Eventualverbindlichkeiten. Ein sich aus dem Vergleich von Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Unternehmens ergebender passiver Unterschiedsbetrag wird nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden auf Werthaltigkeit geprüft. Dieser Werthaltigkeitstest erfolgt zumindest jährlich oder wenn interne oder externe Indikatoren eine Wertminderung andeuten. ANDRITZ führt den planmäßigen Werthaltigkeitstest für Geschäfts- oder Firmenwerte jährlich zum 30. September durch. Zur Bestimmung, ob ein Wertminderungsaufwand erforderlich ist, wird der Geschäfts- oder Firmenwert jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die vom erwarteten Synergiepotenzial des Unternehmenszusammenschlusses künftig profitieren. Wenn sich die Zusammensetzungen der ursprünglichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Laufe der Zeit aufgrund von Reorganisationen oder Veränderungen in der

Berichtsstruktur ändern, werden die Geschäfts- oder Firmenwerte entsprechend neu zugeordnet. Ist der Buchwert höher als der mittels Discounted-Cashflow-Kalkulation (DCF) ermittelte Nutzungswert und ergibt der beizulegende Zeitwert abzüglich Kosten des Abgangs keinen höheren Wert, wird ein entsprechender Wertminderungsaufwand vorgenommen. Eine spätere Wertaufholung ist nicht zulässig.

Die Planung erfolgt auf Ebene der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, welche für die nächsten drei Jahre erstellt wird. Die zukünftigen Einzahlungsüberschüsse basieren auf internen Planungen, welche detailliert für das nächste Wirtschaftsjahr und mit Vereinfachungen für die nachfolgenden zwei Jahre erstellt und aus bisherigen Ergebnissen und den besten Schätzungen bezüglich künftiger Entwicklungen abgeleitet werden. Nach diesem Detailplanungszeitraum wird von einer normalisierten Entwicklung ausgegangen.

Der im Rahmen der DCF-Kalkulation angewendete Diskontierungssatz entspricht jenem Zinssatz, der die gegenwärtigen Markteinschätzungen des Zinseffekts und die speziellen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt. Es wird ein Diskontierungssatz vor Steuern unter Berücksichtigung der anwendbaren Währung sowie des Risikoprofils verwendet.

(in MEUR) 2021 2020
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Stand zum 1. Jänner 959,1 986,3
Veränderungen im Konsolidierungskreis 12,4 0,0
Abgänge 0,0 -4,7
Währungsumrechnung 21,9 -22,5
Stand zum 31. Dezember 993,4 959,1
KUMULIERTE WERTMINDERUNG
Stand zum 1. Jänner -199,1 -209,4
Wertminderung -4,8 -4,7
Abgänge 0,0 4,7
Währungsumrechnung -11,2 10,3
Stand zum 31. Dezember -215,1 -199,1
BUCHWERT
Stand zum 1. Jänner 760,0 776,9
Stand zum 31. Dezember 778,3 760,0

Die Geschäfts- oder Firmenwerte entwickelten sich wie folgt:

Diese teilen sich auf die Geschäftsbereiche wie folgt auf:

(in MEUR) 2021 2020
Pulp & Paper 376,7 356,4
Metals 263,3 261,0
Hydro 108,6 112,9
Separation 29,7 29,7
778,3 760,0

a) Neubewertung aus Akquisitionen

Im Geschäftsjahr 2021 kam es zu keiner Neubewertung gemäß IFRS 3.

b) Wertminderung

Im Geschäftsjahr 2021 wurden Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 4,8 MEUR vorgenommen, da sich der Geschäftsverlauf nicht wie erwartet entwickelt hat. Die Wertminderung betrifft die zahlungsmittelgenerierende Einheit Compact Hydro (HCH), die dem Geschäftsbereich Hydro zuzuordnen ist. Der erzielbare Betrag dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit entspricht dessen Nutzungswert. 2020 wurden Wertminderungen in Höhe von 4,7 MEUR für Geschäfts- oder Firmenwerte im Geschäftsbereich Metals erfasst.

c) Zahlungsmittelgenerierende Einheiten

Die folgenden Tabellen zeigen die wesentlichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE):

2021

ZGE Geschäfts
bereich
Geschäfts
oder Firmen
wert
Diskontie
rungssatz vor
Steuern
Langfristige
Wachstums
rate
Beschreibung
(in MEUR) (in %) (in %)
Xerium (PFR) PP 219,5 11,40 2,26 Herstellung und Lieferung von Maschinengeweben (Formiersiebe,
Pressfilze, Trockensiebe) und Walzenbezügen für Papier-,
Tissuepapier- und Kartonmaschinen, inklusive Wartungs- und
Aufrüstungsleistungen
Schuler (ME-F) ME 215,1 9,27 2,12 Pressen, Automationslösungen, Werkzeuge, Prozess-Know-how
und Service im Bereich der Umformtechnik
Nonwoven (KNW) PP 61,1 11,54 2,64 Produktionstechnologien und Serviceleistungen für die Vliesstoff
und Textilindustrie im Bereich Air-Through Bonding, Airlay, Need
lepunch, Spunlace, Spunbond, Wetlaid/Wetlace, Converting,
Textilveredelung, Textilrecycling und Prozesse für Naturfasern
Large Hydro
(HLH)
HY 47,7 12,57 2,09 Schlüsselfertige hydromechanische und elektrotechnische
Gesamtausrüstungen für große Neuanlagen und Erweiterungs
projekte sowie Modifikationen bestehender Anlagen
Service Rehab
(HSR)
HY 43,9 10,98 2,26 Modernisierung, Rehabilitation und Kapazitätserweiterungen für
elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke
Separation (SES) SE 24,5 10,28 2,21 Mechanische Technologien, wie Zentrifugen, Filter, Rechen,
Eindicker, Separatoren und thermische Technologien, wie
Trockner oder Kühler sowie Serviceleistungen
Mill Solutions
(MMS)
ME 16,4 8,60 2,25 Industrieanlagen für die Herstellung und Verarbeitung von warm
und kaltgewalztem Band aus Edelstahl, beschichtetem Band
sowie Nichteisenmetallen
Übrige ZGE 150,1
778,3

Im Geschäftsjahr 2021 wurde die ZGE Diatec in die ZGE Nonwoven (KNW) eingeordnet: Die Tochtergesellschaft Diatec wurde im Geschäftsjahr 2018 erworben und bis dato – unabhängig ihrer zugehörigen Division – alleinstehend getestet. Da Diatec nun vollständig in die Division KNW integriert ist, wurde die Neuzuordnung durchgeführt. Im Geschäftsjahr wurden die Geschäfts- oder Firmenwerte sowohl nach der alten, als auch nach der neuen Struktur getestet.

Der Geschäfts- oder Firmenwert aus der Laroche-Akquisition in Höhe von 12,4 MEUR wurde mit Erwerb im Geschäftsjahr 2021 der bestehenden ZGE Nonwoven (KNW) zugeordnet.

In die ZGE Large Hydro (HLH) sowie Service Rehab (HSR) wurde der Geschäfts- oder Firmenwert der im Geschäftsjahr 2018 erworbenen Tochtergesellschaft HMI eingeordnet, da HMI nun vollständig in die jeweiligen Divisionen integriert ist. Im Geschäftsjahr wurden die Geschäfts- oder Firmenwerte sowohl nach der alten, als auch nach der neuen Struktur getestet.

2020

ZGE Geschäfts
bereich
Geschäfts
oder Firmen
wert
Diskontie
rungssatz vor
Steuern
Langfristige
Wachstums
rate
Beschreibung
(in MEUR) (in %) (in %)
Schuler (ME-F) ME 215,1 9,38 2,01 Pressen, Automationslösungen, Werkzeuge, Prozess-Know-how
und Service im Bereich der Umformtechnik
Xerium (PFR) PP 213,6 10,76 2,25 Herstellung und Lieferung von Maschinengeweben (Formiersiebe,
Pressfilze, Trockensiebe) und Walzenbezügen für Papier-,
Tissuepapier- und Kartonmaschinen, inklusive Wartungs- und
Aufrüstungsleistungen
Large Hydro
(HLH)
HY 45,7 12,43 1,99 Schlüsselfertige hydromechanische und elektrotechnische
Gesamtausrüstungen für große Neuanlagen und Erweiterungs
projekte sowie Modifikationen bestehender Anlagen
Service Rehab
(HSR)
HY 41,9 10,57 2,36 Modernisierung, Rehabilitation und Kapazitätserweiterungen für
elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke
Diatec PP 33,9 16,22 3,00 Produktionstechnologien und Serviceleistungen für die Vliesstoff
und Textilindustrie im Bereich Air-Through Bonding, Airlay, Need
lepunch, Spunlace, Spunbond, Wetlaid/Wetlace, Converting,
Textilveredelung, Textilrecycling und Prozesse für Naturfasern
Separation (SES) SE 24,5 10,90 2,29 Mechanische Technologien, wie Zentrifugen, Filter, Rechen,
Eindicker, Separatoren und thermische Technologien, wie
Trockner oder Kühler sowie Serviceleistungen
Mill Solutions
(MMS)
ME 16,1 9,99 2,68 Industrieanlagen für die Herstellung und Verarbeitung von warm
und kaltgewalztem Band aus Edelstahl, beschichtetem Band
sowie Nichteisenmetallen
Compact Hydro
(HCH)
HY 15,0 11,06 1,98 Produkte und Serviceleistungen für kleine und mittelgroße
Wasserkraftwerke sowie Lösungen für Kleinstwasserkraftwerke
Übrige ZGE 154,2
760,0

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Klimabezogene Risiken wurden in den Plänen auf Ebene der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten anhand der besten Schätzungen bezüglich künftiger Entwicklungen nach Relevanz berücksichtigt. Es gab im Geschäftsjahr keine Wertminderung aufgrund klimabezogener Indikatoren.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert Schätzungen über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze und ist daher mit einer Unsicherheit behaftet.

Folgende Veränderungen wesentlicher Annahmen in Prozentpunkten würden bei Gleichbleiben aller anderen Parameter dazu führen, dass der Buchwert des Firmenwerts dem Nutzungswert entspricht:

2021

ZGE Geschäfts- oder Firmenwert Diskontierungssatz Geplante Wachs
tumsraten
Geplante Cashflows
(in MEUR) (in %) (in %) (in %)
Xerium (PFR) 219,5 0,29% -4,40% -3,64%
Schuler (ME-F) 215,1 0,89% -15,43% -11,80%
Nonwoven (KNW) 61,1 367,44% -113,77% -94,23%
Large Hydro (HLH) 47,7 2,58% -28,62% -18,09%
Service Rehab (HSR) 43,9 7,02% -38,62% -48,47%
Separation (SES) 24,5 17,61% -61,16% -70,86%
Mill Solutions (MMS) 16,4 3,37% -16,18% -46,88%

2020

ZGE Geschäfts- oder Firmenwert Diskontierungssatz Geplante Wachs
tumsraten
Geplante Cashflows
(in MEUR) (in %) (in %) (in %)
Schuler (ME-F) 215,1 0,34% -6,18% -4,81%
Xerium (PFR) 213,6 0,12% -1,91% -1,44%
Large Hydro (HLH) 45,7 3,77% -23,29% -30,39%
Service Rehab (HSR) 41,9 8,94% -43,51% -55,11%
Diatec 33,9 4,21% -33,94% -24,84%
Separation (SES) 24,5 10,88% -55,64% -59,69%
Mill Solutions (MMS) 16,1 2,20% -28,22% -23,78%
Compact Hydro (HCH) 15,0 1,45% -18,48% -12,68%

21. Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Nach der erstmaligen Aktivierung werden die immateriellen Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen bewertet. Die immateriellen Vermögenswerte weisen eine bestimmbare Nutzungsdauer auf und werden deshalb linear über ihre erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Die erwarteten Nutzungsdauern lauten wie folgt:

Erworbene kunden- und technologiebezogene immaterielle Vermögenswerte
Auftragsstand 1 - 3 Jahre
Kundenbeziehungen 3 - 10 Jahre
Markennamen 7 - 15 Jahre
Technologie 4 - 10 Jahre
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 3 - 15 Jahre
Entwicklungskosten 3 - 5 Jahre

Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch geprüft, um sicherzustellen, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf der immateriellen Vermögenswerte entsprechen.

Immaterielle Vermögenswerte werden auf Wertminderungen geprüft, sobald Ereignisse oder Veränderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert des Vermögenswerts möglicherweise höher ist als der erzielbare Betrag (höherer Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit). Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung vorgenommen.

Forschungsaufwendungen werden unmittelbar in der Periode als Aufwand erfasst. Entwicklungsaufwendungen werden aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien des IAS 38 erfüllt sind. Die aktivierten Entwicklungsaufwendungen setzt das Unternehmen zu Herstellungskosten an. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie anteilige Gemeinkosten. Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung von Entwicklungskosten nicht gegeben sind, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst.

(in MEUR) Erworbene kunden
und technologie
bezogene
immaterielle
Vermögenswerte
Sonstige
immaterielle
Vermögenswerte
Gesamt
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Stand zum 31. Dezember 2019 511,6 88,6 600,2
Zugänge 1,0 4,2 5,2
Abgänge -20,8 -2,4 -23,2
Umgliederungen 0,0 1,1 1,1
Währungsumrechnung -18,5 -1,7 -20,2
Stand zum 31. Dezember 2020 473,3 89,8 563,1
Zugänge 0,1 6,0 6,1
Abgänge -12,2 -4,9 -17,1
Umgliederungen 0,0 3,2 3,2
Währungsumrechnung 17,9 1,5 19,4
Veränderungen im Konsolidierungskreis 17,8 -0,2 17,6
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten -1,8 0,0 -1,8
Stand zum 31. Dezember 2021 495,1 95,4 590,5
KUMULIERTE ABSCHREIBUNG
Stand zum 31. Dezember 2019 -221,9 -69,0 -290,9
Abschreibungen -63,0 -6,1 -69,1
Wertminderungen -9,0 -0,6 -9,6
Abgänge 20,5 2,4 22,9
Währungsumrechnung 6,1 1,3 7,4
Stand zum 31. Dezember 2020 -267,3 -72,0 -339,3
Abschreibungen -62,1 -6,7 -68,8
Wertminderungen 0,0 -0,1 -0,1
Abgänge 12,2 4,3 16,5
Umgliederungen 0,0 -0,6 -0,6
Währungsumrechnung -8,1 -0,7 -8,8
Veränderungen im Konsolidierungskreis 0,0 0,2 0,2
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten 1,3 0,0 1,3
Stand zum 31. Dezember 2021 -324,0 -75,6 -399,6
BUCHWERT
Stand zum 31. Dezember 2020 206,0 17,8 223,8
Stand zum 31. Dezember 2021 171,1 19,8 190,9

a) Forschungs- und Entwicklungskosten

Als Aufwand für Forschungs- und nicht aktivierte Entwicklungskosten wurden im Geschäftsjahr 2021 106,6 MEUR (2020: 101,0 MEUR) berücksichtigt. Als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte wurden im Geschäftsjahr 2021 Entwicklungskosten in Höhe von 0,0 MEUR (2020: 2,0 MEUR) unter dem Posten "Sonstige immaterielle Vermögenswerte" aktiviert.

b) Sicherheiten

Aus der Sicherheitenbestellung bestehen bei den immateriellen Vermögenswerten per 31. Dezember 2021 Verfügungsbeschränkungen in Höhe von 0,0 MEUR (2020: 0,1 MEUR).

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die voraussichtlichen Nutzungsdauern des immateriellen Anlagevermögens unterliegen Schätzungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweicht, werden diese entsprechend angepasst.

Werthaltigkeitsprüfungen von immateriellen Vermögenswerten basieren hauptsächlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.

ANDRITZ hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie "We Care" Ziele betreffend Reduktion von CO2, Wasserverbrauch und Abfall gesetzt. Entsprechende Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind aktuell in Evaluierung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die immateriellen Vermögenswerte erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdauern kommen.

22. Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Einige Konzernunternehmen haben leistungsorientierte Pensionspläne. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden für Zahlungen wegen Ruhestands, Invalidität und für hinterbliebene Familienangehörige gebildet. Die angebotenen Leistungen differieren in Abhängigkeit von der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Situation jedes Landes. Die Leistungen hängen von den Dienstjahren und in der Regel von den jeweiligen Arbeitnehmerentgelten ab.

In einigen Ländern besteht die gesetzliche Verpflichtung, in bestimmten Fällen der Beendigung des Dienstverhältnisses Abfertigungen zu zahlen. Entsprechende Abfertigungsverpflichtungen werden rückgestellt.

Die Verpflichtungen werden jedes Jahr durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ("projected unit credit method") und Verwendung verschiedener Abzinsungssätze für unterschiedliche Länder bzw. für unterschiedliche durchschnittliche Laufzeiten ermittelt. Diese Methode geht davon aus, dass in jedem Dienstjahr ein zusätzlicher Teil des letztendlichen Leistungsanspruchs erdient wird und bewertet jeden dieser Teile separat, um so die endgültige Verpflichtung aufzubauen. Von dieser Bruttoverpflichtung wird das Planvermögen mit seinem beizulegenden Zeitwert abgezogen. Hieraus ergibt sich die

anzusetzende Nettoschuld beziehungsweise der anzusetzende Nettovermögenswert. Aufgrund des "net interest approach" bestimmt der Konzern den Nettozinsaufwand (Nettozinsertrag) durch Multiplikation der Nettoschuld (des Nettovermögens) zu Periodenbeginn mit dem der Diskontierung der leistungsorientierten Bruttoverpflichtung am Periodenbeginn zugrundeliegenden Zinssatz. Die Nettozinskomponente resultierend aus Verpflichtung und Planvermögen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Zinsaufwand erfasst. Neubewertungseffekte im Zusammenhang mit Pensionen und Abfertigungen werden im sonstigen Ergebnis der Periode, jene der Jubiläumsgelder und sonstigen langfristigen Leistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Neubewertungskomponente umfasst zum einen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Bewertung der leistungsorientierten Bruttoverpflichtung und zum anderen den Unterschied zwischen tatsächlich realisierter Planvermögensrendite und der zu Periodenbeginn methodisch angenommenen Rendite. Im Falle einer Überdotierung des Plans enthält die Neubewertungskomponente darüber hinaus die Veränderung des Nettovermögenswerts aus der Anwendung der Obergrenze (asset ceiling), soweit diese nicht in der Nettozinskomponente berücksichtigt wurde. Ändert sich der Barwert einer leistungsorientierten Verpflichtung infolge von Planänderungen oder Plankürzungen, erfasst ANDRITZ die hieraus resultierenden Effekte im Gewinn und Verlust der Periode. Die Erfassung des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands erfolgt grundsätzlich zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Planänderung eintritt.

In einigen Konzernunternehmen bestehen beitragsorientierte Pensions- und Abfertigungszusagen. Die damit verbundenen Kosten werden im Zeitpunkt des Anfallens als Aufwand erfasst.

Die Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2021 2020
Pensionen 281,4 313,5
Abfertigungen 99,4 106,5
Sonstige 32,8 33,9
413,6 453,9

In den sonstigen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer sind im Wesentlichen Rückstellungen für Jubiläumsgelder und Altersteilzeit enthalten.

a) Pensionen

(in MEUR) 2021 2020
AUFWENDUNGEN AUS LEISTUNGSORIENTIERTEN VERSORGUNGSPLÄNEN
Laufende Dienstzeitaufwendungen 8,6 10,0
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand -0,8 -1,0
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen 0,8 -0,7
AUFWENDUNGEN AUS BEITRAGSORIENTIERTEN VERSORGUNGSPLÄNEN
Zahlungen an beitragsorientierte Pläne 40,9 33,4
49,5 41,7

Gemäß IAS 19 erfolgt eine Aufgliederung der leistungsorientierten Pensionspläne nach den unterschiedlichen geografischen Standorten. Die Pensionspläne entfallen im Wesentlichen auf Deutschland, Österreich und die Schweiz. In der Position "Sonstige" sind vor allem Pensionspläne in den USA, Kanada und Großbritannien enthalten.

Grundsätzliche versicherungsmathematische Annahmen zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember sind wie folgt:

2021

Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige
Abzinsungsfaktor in % 0,54 - 1,47 0,31 - 0,35 0,30 - 7,30
Gehaltserhöhungen in % 2,00 0,50 0,00 - 6,33
Erhöhungen bei Pensionsbezügen in % 1,50 0,00 0,00 - 4,75
Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren 5,70 - 18,19 13,75 - 17,90 7,40 - 17,29

2020

Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige
Abzinsungsfaktor in % 0,32 - 1,08 0,12 - 0,15 0,32 - 7,30
Gehaltserhöhungen in % 0,00 - 2,00 0,50 0,00 - 6,33
Erhöhungen bei Pensionsbezügen in % 1,50 0,00 0,00 - 4,75
Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren 6,48 - 17,06 14,05 - 18,40 8,00 - 17,84

Als wesentliche Sterbetafeln wurden die folgenden verwendet:

2021 2020
Österreich AVÖ 2018-P AVÖ 2018-P
Deutschland Heubeck "Richttafeln 2018 G" Heubeck "Richttafeln 2018 G"
Schweiz BVG 2020 Generationentafel BVG 2020 Generationentafel

Die folgenden Tabellen zeigen die Entwicklung der Brutto-Pensionsverpflichtung von 1. Jänner bis 31. Dezember:

2021

(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner 306,5 222,8 183,9 713,2
Laufende Dienstzeitaufwendungen 2,7 4,9 1,0 8,6
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0,0 0,0 -0,8 -0,8
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen -0,3 0,7 -24,2 -23,8
Zinsaufwand 3,1 0,3 3,8 7,2
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+)
aus der Veränderung demographischer Annahmen
0,0 0,0 0,4 0,4
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+)
aus der Veränderung finanzieller Annahmen
-11,2 -2,3 -11,5 -25,0
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+)
aus der Veränderung erfahrungsbedingter Anpassungen
2,7 -4,5 -1,3 -3,1
Gezahlte Leistungen -13,7 -9,3 -8,7 -31,7
Beiträge der Planteilnehmer 2,3 2,5 0,0 4,8
Währungsumrechnung 0,0 9,8 12,2 22,0
Sonstige Änderungen 0,0 0,2 0,2 0,4
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum
31. Dezember
292,1 225,1 155,0 672,2
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -47,4 -238,2 -142,4 -428,0
Kürzung des Vermögenswerts 0,0 24,9 12,3 37,2
Rückstellung zum 31. Dezember 244,7 11,8 24,9 281,4

2020

Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
297,7 232,9 206,2 736,8
3,6 5,4 1,1 10,1
0,0 -1,3 0,3 -1,0
0,3 0,4 -18,7 -18,0
2,6 0,5 5,1 8,2
-0,1 -4,7 -0,4 -5,2
9,2 4,2 15,0 28,4
2,8 1,2 -0,8 3,2
-12,6 -19,8 -10,4 -42,8
3,0 2,8 0,0 5,8
0,0 1,2 -13,5 -12,3
306,5 222,8 183,9 713,2
-46,5 -215,9 -144,6 -407,0
0,0 4,7 2,6 7,3
260,0 11,6 41,9 313,5

Von den gesamten Brutto-Pensionsverpflichtungen in Höhe von 672,2 MEUR (2020: 713,2 MEUR) sind 378,7 MEUR (2020: 403,9 MEUR) ganz oder teilweise durch Veranlagungen in Fonds gedeckt.

Die folgenden Aufstellungen leiten den Zeitwert des Planvermögens über:

(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Jänner 46,5 215,9 144,6 407,0
Zinsertrag 0,7 0,3 2,9 3,9
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinsertrag) 2,0 14,1 5,1 21,2
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen -0,2 0,7 -25,1 -24,6
Gezahlte Leistungen -2,2 -9,4 -8,2 -19,8
Beiträge des Arbeitgebers 0,6 3,4 12,2 16,2
Beiträge der Planteilnehmer 0,0 2,5 0,0 2,5
Währungsumrechnung 0,0 10,5 10,7 21,2
Sonstige Änderungen 0,0 0,2 0,2 0,4
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum
31. Dezember
47,4 238,2 142,4 428,0

2020

(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Jänner 47,8 217,9 162,6 428,3
Zinsertrag 0,6 0,5 4,0 5,1
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinsertrag) -0,3 9,2 10,5 19,4
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen -0,1 0,5 -18,4 -18,0
Gezahlte Leistungen -2,0 -19,9 -9,9 -31,8
Beiträge des Arbeitgebers 0,5 3,8 6,4 10,7
Beiträge der Planteilnehmer 0,0 2,8 0,0 2,8
Währungsumrechnung 0,0 1,1 -10,6 -9,5
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum
31. Dezember
46,5 215,9 144,6 407,0

Die Veranlagung des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:

2021

(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Eigenkapitalinstrumente 9,1 46,5 29,7 85,3
davon an einem aktiven Markt notiert 9,0 46,5 29,7 85,2
Schuldinstrumente 9,7 62,2 102,3 174,2
davon an einem aktiven Markt notiert 9,2 62,2 102,3 173,7
Sachanlagen 1,2 53,6 0,0 54,8
davon an einem aktiven Markt notiert 0,2 0,0 0,0 0,2
Sonstige Vermögenswerte 27,4 75,9 10,4 113,7
davon an einem aktiven Markt notiert 20,4 63,6 5,6 89,6
47,4 238,2 142,4 428,0

2020

(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Eigenkapitalinstrumente 9,1 38,4 65,9 113,4
davon an einem aktiven Markt notiert 5,6 38,4 65,9 109,9
Schuldinstrumente 12,6 62,0 66,7 141,3
davon an einem aktiven Markt notiert 12,0 62,0 66,7 140,7
Sachanlagen 1,0 50,9 0,2 52,1
davon an einem aktiven Markt notiert 0,1 0,0 0,2 0,3
Sonstige Vermögenswerte 23,8 64,6 11,8 100,2
davon an einem aktiven Markt notiert 20,4 53,3 6,0 79,7
46,5 215,9 144,6 407,0

Das im Geschäftsjahr 2021 tatsächlich realisierte Veranlagungsergebnis des Planvermögens betrug 5,77% (2020: 5,48%).

Zum 31. Dezember 2021 bestanden keine außergewöhnlichen unternehmens- oder planspezifischen Risiken sowie keine erheblichen Risikokonzentrationen.

Für 2022 sind leistungsorientierte Zahlungen an Pensionskassen im Ausmaß von 19,6 MEUR geplant.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Bewertung der verschiedenen Pensionspläne beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen angewendet werden. Wenn sich die relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung und in der Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns haben.

Der Sensitivitätsanalyse der bestehenden Pensionsrückstellungen liegen maßgebliche versicherungsmathematische Annahmen zugrunde. Eine Änderung des Abzinsungsfaktors um +/- 0,5 Prozentpunkte, eine Änderung der Gehaltssteigerung um +/- 0,5 Prozentpunkte, eine Änderung der Erhöhungen der Pensionsbezüge um +/- 0,5 Prozentpunkte sowie eine Änderung der Lebenserwartung um +/- 1 Jahr hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf den Barwert der Pensionsverpflichtung:

2021

(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Abzinsungsfaktor +0,5% -17,7 -15,2 -9,3 -42,2
-0,5% 16,4 17,3 10,6 44,3
Gehaltserhöhungen +0,5% 0,7 1,6 0,3 2,6
-0,5% -0,7 -1,6 0,0 -2,3
Erhöhungen bei Pensionsbezügen +0,5% 11,3 5,1 2,9 19,3
-0,5% -10,4 0,0 -2,5 -12,9
Lebenserwartung +1 Jahr 11,0 7,7 6,2 24,9
-1 Jahr -11,0 -7,8 -6,2 -25,0

2020

Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
+0,5% -18,8 -17,5 -11,7 -48,0
-0,5% 21,1 14,9 11,2 47,2
+0,5% 0,6 1,6 0,5 2,7
-0,5% -0,5 -1,6 -0,5 -2,6
+0,5% 12,6 8,7 3,1 24,4
-0,5% -11,5 0,0 -2,4 -13,9
+1 Jahr 13,0 5,2 6,8 25,0
-1 Jahr -12,3 -9,9 -5,7 -27,9

b) Abfertigungen

(in MEUR) 2021 2020
AUFWENDUNGEN AUS LEISTUNGSORIENTIERTEN VERSORGUNGSPLÄNEN
Laufende Dienstzeitaufwendungen 3,2 4,3
AUFWENDUNGEN AUS BEITRAGSORIENTIERTEN VERSORGUNGSPLÄNEN
Zahlungen an beitragsorientierte Pläne 3,4 3,9
6,6 8,2

Im Geschäftsjahr 2021 sind für Österreich in den Aufwendungen für Abfertigungen ergebniswirksame Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) im Zusammenhang mit beitragsorientierten Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 2,2 MEUR (2020: 2,2 MEUR) enthalten.

Eine Aufgliederung der Abfertigungsverpflichtungen nach den unterschiedlichen geografischen Standorten unterbleibt, da diese zu rund 90% auf Österreich entfallen.

Zum 31. Dezember sind die versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung der Abfertigungsverpflichtungen in Österreich wie folgt:

2021 2020
in % 0,90 - 1,20 0,62 - 0,90
in % 2,00 2,00
in Jahren 9,21 - 12,86 9,24 - 13,37

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der leistungsorientierten Zusagen von 1. Jänner bis 31. Dezember:

(in MEUR) 2021 2020
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner 108,3 114,2
Laufende Dienstzeitaufwendungen 3,2 4,3
Zinsaufwand 1,1 0,9
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung demographischer An
nahmen
-0,2 -0,9
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung finanzieller
Annahmen
-1,6 1,7
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung erfahrungsbedingter
Anpassungen
0,5 -1,2
Gezahlte Leistungen -10,5 -10,4
Währungsumrechnung 0,4 -0,3
Veränderungen im Konsolidierungskreis 0,9 0,0
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 31. Dezember 102,1 108,3
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -2,7 -1,8
Rückstellung zum 31. Dezember 99,4 106,5

Die folgende Aufstellung leitet den Zeitwert des Planvermögens über:

(in MEUR) 2021 2020
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Jänner 1,8 2,0
Zinsertrag 0,1 0,1
Gezahlte Leistungen -0,2 -0,2
Beiträge des Arbeitgebers 0,2 0,0
Währungsumrechnung 0,1 -0,1
Veränderungen im Konsolidierungskreis 0,7 0,0
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember 2,7 1,8

Die Veranlagung des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:

(in MEUR) 2021 2020
Schuldinstrumente 1,1 1,0
davon an einem aktiven Markt notiert 0,0 0,0
Sonstige Vermögenswerte 1,6 0,8
davon an einem aktiven Markt notiert 1,1 0,2
2,7 1,8

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Bewertung der Arbeitnehmerverpflichtungen beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen angewendet werden. Wenn sich die relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung und in der Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns haben.

Der Sensitivitätsanalyse der bestehenden Abfertigungsrückstellungen liegen maßgebliche versicherungsmathematische Annahmen zugrunde. Eine Änderung des Abzinsungsfaktors um +/- 0,5 Prozentpunkte sowie eine Änderung der Gehaltssteigerung um +/- 0,5 Prozentpunkte hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf den Barwert der Abfertigungsverpflichtung:

2021 2020
+0,5% -3,9 -4,9
-0,5% 5,1 5,8
+0,5% 4,5 5,0
-0,5% -4,4 -4,2

23. Rückstellungen

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Eine Rückstellung wird dann gebildet, wenn dem Unternehmen aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag. Die Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und der jeweiligen Neueinschätzung angepasst.

Auftragsbezogene Rückstellungen umfassen Rückstellungen für Gewährleistungen und sonstige Auftragsrisiken sowie Rückstellungen für belastende Verträge mit Kunden. Erst genannte werden auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit sowie auf Basis von Einzelbeurteilungen gebildet und bestehen für gesetzliche und vertragliche Garantieverpflichtungen sowie für Kulanz gegenüber Kunden. Rückstellungen für belastende Verträge mit Kunden ("onerous contracts") werden dann gebildet, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch ANDRITZ höher sind als die zu erwartenden Umsatzerlöse. Belastende Verträge werden durch Kosten- und Nutzenprognosen identifiziert und Schätzungen laufend aktualisiert.

Die Rückstellungen für Restrukturierungen bzw. Personalanpassungen enthalten Großteils Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und basieren auf einem detaillierten Plan, der zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung vereinbart wurde.

(in MEUR) Auftragsbezogene
Rückstellungen
Restrukturierungen
und Personal
-anpassungen
Sonstige Gesamt
Stand zum 1. Jänner 2021 558,3 91,8 40,9 691,0
Zuführung 219,0 8,9 15,7 243,6
Verbrauch -55,7 -48,1 -12,6 -116,4
Auflösung -143,2 -20,5 -1,2 -164,9
Währungsumrechnung 9,9 0,7 0,7 11,3
Veränderungen im Konsolidierungskreis -1,3 -0,1 1,2 -0,2
Stand zum 31. Dezember 2021 587,0 32,7 44,7 664,4
Langfristige 96,1 6,3 17,7 120,1
Kurzfristige 490,9 26,4 27,0 544,3

ANDRITZ erwartet für die langfristigen Rückstellungen, dass sie in der Regel innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre zahlungswirksam werden. Für die kurzfristigen Rückstellungen wird erwartet, dass sie im nächsten Geschäftsjahr zahlungswirksam werden.

Die Rückstellungen für Restrukturierungen bzw. Personalanpassungen betreffen im Wesentlichen die Optimierung der Wertschöpfungskette in den Geschäftsbereichen Metals (Metals Forming) und Hydro. Zur Sicherung der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit wurden Personalanpassungen, überwiegend in Deutschland, vorgenommen. Der verbleibende Teil der resultierenden Mittelabflüsse durch die Umsetzung der Maßnahmen aus Rückstellungen, die 2020 gebildet wurden, wird im Jahr 2022 anfallen.

In den sonstigen Rückstellungen sind die kurzfristigen Anteile von sonstigen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer (Jubiläumsgelder und Altersteilzeit) sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, die nicht mit dem Absatzgeschäft zusammenhängen, enthalten.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Bilanzierung und die Bewertung basieren auf der Einschätzung über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse. Soweit möglich, wird überdies auf Erfahrungen der Vergangenheit zurückgegriffen. Mitunter können verlässliche Schätzungen jedoch nur mit entsprechenden Ermessensentscheidungen getroffen werden, da Rechtsstreitigkeiten komplexe rechtliche Fragestellungen betreffen können. Daher erfolgt in solchen Fällen die Beurteilung unter Einbeziehung interner und externer Anwälte.

116

Mehr Informationen in Kapitel 38. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten.

E) NETTOUMLAUFVERMÖGEN

24. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2021 2020
Bruttobuchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.001,4 880,5
Wertminderung -64,6 -62,2
FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN 936,8 818,3

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind als kurzfristig eingestuft. Die Verfügungsbeschränkungen aus der Bestellung von Kreditsicherheiten belaufen sich auf 4,3 MEUR (2020: 4,7 MEUR). Die besicherten Parteien besitzen keine Rechte, die gestellten Sicherheiten zu veräußern oder weiterzuverpfänden.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 30. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Mehr Informationen zu Überfälligkeiten und Wertminderung in Kapitel 35. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten.

25. Sonstige Forderungen und Vermögenswerte

(in MEUR) 2021 2020
Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand 179,0 167,7
Erhaltene Wechsel 47,2 27,3
Rechnungs- und Zinsabgrenzungen 44,2 36,7
Derivative Finanzinstrumente 38,2 73,4
Planvermögen über leistungsorientierten Zusagen 35,7 7,3
Schuldscheindarlehen 20,0 30,0
Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen
und nicht konsolidierten Unternehmen
11,8 9,9
Vertragskosten 9,8 13,7
Übrige 74,1 57,2
460,0 423,2
davon kurzfristig 373,3 377,2
davon langfristig 86,7 46,0

In den übrigen sonstigen Forderungen und Vermögenswerten sind unter anderem Forderungen aus Kautionen sowie debitorische Kreditoren enthalten.

26. Vorräte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Das Vorratsvermögen, einschließlich der unfertigen Erzeugnisse und noch nicht abrechenbaren Leistungen, wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten sowie nach Wertberichtigungen für veraltete und sich langsam umschlagende Güter bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis, abzüglich der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten sowie der notwendigen Vertriebskosten. Die Kosten werden nach der Durchschnittsmethode festgestellt. In den Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind auch zurechenbare fixe und variable Gemeinkosten enthalten. Nicht mehr verwertbares Vorratsvermögen wird vollständig abgeschrieben. Die Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen dient der Neutralisierung von Aufwendungen für Erzeugnisse, die sich am Bilanzstichtag noch auf Lager befanden.

Die Vorräte setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2021 2020
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 342,3 290,6
Unfertige Erzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen 432,2 359,1
Fertige Erzeugnisse und Handelswaren 130,5 111,5
905,0 761,2

Die erfolgswirksam erfassten Beträge im Zusammenhang mit Wertberichtigungen zu Vorräten belaufen sich auf -1,8 MEUR (2020: -9,5 MEUR). Im Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Wertaufholungen als Verminderungen des Materialaufwands erfasst. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte beträgt 309,4 MEUR (2020: 289,4 MEUR). Die als Sicherheiten für Verbindlichkeiten verpfändeten Buchwerte der Vorräte belaufen sich auf 4,1 MEUR (2020: 7,4 MEUR).

27. Geleistete Anzahlungen

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen stehen im Zusammenhang mit Beschaffungsvorgängen sowohl spezifisch für Kundenaufträge als auch für allgemeine Vorräte.

28. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Supply-Chain-Financing (Reverse factoring)

ANDRITZ bietet eine Supply-Chain-Finanzierungsvereinbarung (SCF) an, innerhalb derer die Lieferanten wählen können, eine frühere Bezahlung ihrer Rechnungen von einer Bank – durch Verkauf der Forderungen gegenüber ANDRITZ – zu erhalten (Factoring). In dieser Vereinbarung stimmt die Bank zu, vom Konzern geschuldete Rechnungsbeträge an teilnehmende Lieferanten zu bezahlen und später einen Ausgleich dafür vom Konzern zu erhalten. Der Zweck dieser Vereinbarung ist es, effiziente Zahlungsprozesse zu ermöglichen und teilnehmenden Lieferanten zu ermöglichen, ihre Forderungen gegen ANDRITZ vor Fälligkeitsdatum an eine Bank zu verkaufen.

ANDRITZ hat die ursprünglichen Verbindlichkeiten, die dieser Vereinbarung unterliegen, nicht ausgebucht, da weder eine rechtliche Befreiung erlangt wurde noch die Verbindlichkeit wesentlich durch den Eintritt in die Vereinbarung verändert wurde. Aus Konzernsicht verlängert die Vereinbarung die Zahlungsfrist nicht wesentlich gegenüber normalen Fristen mit anderen nicht teilnehmenden Lieferanten. Für den Konzern fallen keine zusätzlichen Zinsen für die Zahlung der Lieferantenverbindlichkeiten an die Bank an. Die von den Lieferanten im Factoring befindlichen Beträge werden daher unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, da Wesen und Funktion der finanziellen Verbindlichkeit den anderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entspricht. Alle dem SCF unterliegenden Verbindlichkeiten werden zum 31. Dezember 2021 bzw. 2020 als kurzfristig ausgewiesen.

Die Zahlungen an die Bank sind im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit enthalten, weil sie weiterhin Teil des normalen betrieblichen Zyklus des Konzerns sind und ihr wesentlicher Charakter betrieblich bleibt, also Zahlungen für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen darstellen.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 30. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

(in MEUR) 2021 2020
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Per
sonen
8,7 5,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – Supply-Chain-Finanzierungsvereinbarungen 45,9 39,0
Übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 756,5 705,6
811,1 749,7

29. Sonstige Verbindlichkeiten

(in MEUR) 2021 2020
Abgrenzungen und ausstehende auftragsbezogene Kosten 602,1 498,4
Urlaubsverpflichtungen und sonstige Personalverbindlichkeiten 288,7 245,6
Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Hand 95,0 106,9
Derivative Finanzinstrumente 65,6 44,6
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 27,8 26,9
Verbindlichkeiten aus Provisionen 21,1 17,3
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte Gegenleistungen 9,5 24,4
Übrige 50,9 46,8
1.160,7 1.010,9
davon kurzfristig 1.138,0 982,5
davon langfristig 22,7 28,4

In den übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sind unter anderem Zinsabgrenzungen und kreditorische Debitoren enthalten.

F) FINANZ- UND KAPITALSTRUKTUR, FINANZINSTRUMENTE UND RISIKOMANAGEMENT

30. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen zur Begründung einer finanziellen Schuld oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt zum Handelstag. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die in der Bilanz enthalten sind, beinhalten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie einen Teil der sonstigen Forderungen und sonstigen Verbindlichkeiten, Bank und sonstige Finanzverbindlichkeiten, sowie ausgegebene Anleihen und Schuldscheindarlehen.

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn der Konzern Vertragspartner hinsichtlich der vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments wird. Der Erstansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" kategorisiert werden. Hier erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten. Finanzinstrumente werden saldiert, wenn der Konzern ein gesetzlich durchsetzbares Recht zur Saldierung besitzt und beabsichtigt, entweder nur den Saldo oder sowohl die Forderung als auch die Verbindlichkeit gleichzeitig zu begleichen.

Kategorien und Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten

Für alle erfassten finanziellen Vermögenswerte erfolgt die Folgebewertung abhängig von der Einstufungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert. Der Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte berücksichtigt das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften der Cashflows. Folgende drei Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte werden unterschieden:

  • zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
  • zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet (FVTPL)
  • zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVTOCI)

Die Festlegung der Einstufungskategorie erfolgt getrennt nach Art des Instruments: derivatives Finanzinstrument, Eigenkapitalinstrument und Schuldinstrument.

Bei der Folgebewertung werden derivative Finanzinstrumente als FVTPL bewertet.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 34. Derivative Finanzinstrumente.

Ein Schuldinstrument wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn es die beiden folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als FVTPL designiert wird:

  • es wird innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel es ist, Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Cashflows zu sammeln; und
  • seine vertraglichen Bedingungen führen zu bestimmten Terminen zu Zahlungsströmen, bei denen es sich lediglich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt.

Im Konzern fallen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kredite und sonstige Forderungen mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind, in diese Kategorie. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um Wertminderungsaufwendungen vermindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste, Effekte aus der Ausbuchung sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Ein Schuldinstrument wird als FVTOCI bewertet, wenn es die beiden folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als FVTPL designiert wird:

  • es wird innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel es ist, sowohl vertragliche Cashflows zu sammeln als auch finanzielle Vermögenswerte zu verkaufen, und
  • seine vertraglichen Bedingungen führen zu bestimmten Terminen zu Zahlungsströmen, bei denen es sich lediglich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt.

Diese Vermögenswerte werden in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Zinserträge, die nach der Effektivzinsmethode berechnet werden, Währungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne und -verluste werden im OCI erfasst. Bei der Ausbuchung werden die im OCI kumulierten Gewinne und Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Im Konzern wird im Geschäftsjahr kein Instrument dieser Kategorie zugeordnet.

Alle Schuldinstrumente, die nicht, wie oben beschrieben, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder FVTOCI bewertet werden, werden zum FVTPL bewertet. Zusätzlich kann der Konzern bei der erstmaligen Erfassung einen finanziellen Vermögenswert, der die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVTOCI zu bewertenden Anforderungen erfüllt, unwiderruflich zu FVTPL designieren, wenn dadurch eine Rechnungslegungsinkongruenz eliminiert oder erheblich reduziert wird. Diese Option wird im Konzern nicht ausgeübt. In diese Kategorie fallen Finanzinstrumente, die vom Unternehmen entweder hauptsächlich mit der Absicht erworben wurden, kurzfristig verkauft oder zurückgekauft zu werden. Schuldinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn, einschließlich Zinsen, oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.

Ein Eigenkapitalinstrument wird grundsätzlich als FVTPL bewertet, weil es zu Handelszwecken gehalten wird oder weil bei der erstmaligen Erfassung unwiderruflich entschieden wird, nachfolgende Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Investition nicht im OCI sondern in der GuV darzustellen. Diese Wahl erfolgt auf der Grundlage der einzelnen Anlagen. Eigenkapitalinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn, einschließlich Dividendenerträgen, oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.

Der Konzern hat festgelegt, einzelne Eigenkapitalinstrumente zu FVTOCI zu bewerten. Diese Vermögenswerte werden in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dividenden werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, die Dividende stellt eindeutig eine Rückerstattung eines Teils der Investitionskosten dar. Sonstige Nettogewinne und -verluste werden im OCI erfasst und nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Kategorien und Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten

Die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten richtet sich nach der Zugehörigkeit zu bestimmten Kategorien, die wie folgt unterschieden und erläutert werden:

  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Der Konzern klassifiziert seine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, wenn die finanzielle Verbindlichkeit zu Handelszwecken gehalten wird oder wenn es sich um ein derivatives Finanzinstrument handelt, welches nicht als Sicherungsinstrument designiert wurde und nicht als solches effektiv ist.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 34. Derivative Finanzinstrumente.

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich aufgenommener Kredite, werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfolgswirksam erfasst wird.

Beizulegender Zeitwert (Fair value)

Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Die Bewertung der Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert folgt einer dreistufigen Hierarchie und orientiert sich an der Nähe der herangezogenen Bewertungsfaktoren zu einem aktiven Markt.

  • Stufe 1: Nach Stufe 1 werden Finanzinstrumente bewertet, die auf einem für das Unternehmen zugänglichen aktiven Markt für identische Vermögenswerte oder Schulden notiert sind. Dabei stellen die auf diesem Markt notierten Preise den beizulegenden Zeitwert dar.
  • Stufe 2: Wenn eine Bewertung nach Stufe 1 nicht möglich ist, wird im Rahmen der Bewertung nach Stufe 2 der beizulegende Zeitwert unter Einbezug von entweder unmittelbar oder mittelbar beobachtbaren Inputfaktoren ermittelt.
  • Stufe 3: Sind die Inputfaktoren für die Bewertung nicht beobachtbar, wird das Finanzinstrument im Rahmen der Stufe 3 unter Einbezug dieser nicht beobachtbaren Inputfaktoren bewertet.

Bewertungstechniken

Klasse Bewertungstechniken für die Bestimmung der beizulegenden
Zeitwerte
Derivative Finanzinstrumente, Veranlagungen, üb
rige sonstige Finanzanlagen, Schuldscheindarlehen,
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten sowie
Leasingverbindlichkeiten
Der beizulegende Zeitwert wird grundsätzlich über Börsenkurse ermittelt.
Liegen keine Börsenkurse vor, erfolgt die Bewertung über marktübliche Be
wertungsmethoden unter Berücksichtigung spezifischer Parameter. Das
Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Cashflows,
diskontiert mit einem risikoadjustierten, für die Restlaufzeit geltenden Dis
kontierungszins.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sons
tige Forderungen und Vermögenswerte, Zahlungs
mittel und Zahlungsmitteläquivalente, unter dem
Posten "Veranlagungen" ausgewiesene Termingel
der, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun
gen sowie sonstige Verbindlichkeiten
Diese Klassen von finanziellen Vermögenswerten und Schulden werden
aufgrund der im Wesentlichen kurzen Restlaufzeiten zum Buchwert, der ei
nen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar
stellt, abgebildet.
Sonstige Beteiligungen, unter dem Posten "Veranla
gungen" ausgewiesene Eigenkapitalinstrumente und
bedingte Gegenleistungen
Für diese Finanzinstrumente liegen keine auf einem aktiven Markt notierten
Preise vor. Die Bewertung erfolgt über nicht am Markt beobachtbare Be
wertungsparameter.

a) Einstufungen und beizulegende Zeitwerte

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthalten keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt:

Zum 31. Dezember 2021

(in MEUR) Buchwert Beizulegender Zeitwert
Anhang Hedge Ac
counting -
zum
beizulegen
den Zeitwert
bewertet
Verpflichtend
erfolgswirk
sam zum bei
zulegenden
Zeitwert
Eigenkapi
talinstrumente
- Erfolgsneut
ral zum beizu
legenden
Zeitwert
Zu fortgeführ
ten Anschaf
fungskosten
Keine IFRS 9-
Bewertungs
kategorie
Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Unter "Veranlagungen" ausgewiesene Termingelder 31. 475,0 475,0
Übrige Veranlagungen 31. 258,1 22,4 280,5 258,1 22,4 280,5
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und sonstige
Beteiligungen
31. 0,6 17,2 17,8 0,6 0,6
Derivative Finanzinstrumente 34. 15,5 22,7 38,2 38,2 38,2
Übrige sonstige Finanzanlagen 31. 1,2 1,2 1,3 1,3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 24. 936,8 936,8
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 25. 177,2 224,6 401,8
Schuldscheindarlehen 25. 20,0 20,0 20,0 20,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 32. 1.087,0 1.087,0
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE 15,5 280,8 23,0 2.697,2 241,8 3.258,3
Derivative Finanzinstrumente 34. 19,7 45,9 65,6 65,6 65,6
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 36. 185,2 185,2 184,4 184,4
Leasingverbindlichkeiten 19./36. 231,2 231,2 230,4 230,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 28. 811,1 811,1
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte
Gegenleistungen
29. 9,5 9,5 9,2 9,2
Schuldscheindarlehen 36. 951,5 951,5 960,3 960,3
Sonstige Verbindlichkeiten 29. 99,5 986,1 1.085,6
FINANZIELLE SCHULDEN 19,7 45,9 2.288,0 986,1 3.339,7

Zum 31. Dezember 2020

(in MEUR) Buchwert Beizulegender Zeitwert
Anhang Hedge Ac
counting -
zum
beizulegen
den Zeitwert
bewertet
Verpflichtend
erfolgswirk
sam zum bei
zulegenden
Zeitwert
Eigenkapi
talinstrumente
- Erfolgsneut
ral zum beizu
legenden
Zeitwert
Zu fortgeführ
ten Anschaf
fungskosten
Keine IFRS 9-
Bewertungs
kategorie
Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Unter "Veranlagungen" ausgewiesene Termingelder 31. 336,6 336,6
Übrige Veranlagungen 31. 177,3 10,1 187,4 177,3 10,1 187,4
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und sonstige
Beteiligungen
31. 0,6 19,1 19,7 0,6 0,6
Derivative Finanzinstrumente 34. 32,5 40,9 73,4 73,4 73,4
Übrige sonstige Finanzanlagen 31. 7,0 7,0 7,0 7,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 24. 818,3 818,3
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 25. 115,6 204,2 319,8
Schuldscheindarlehen 25./31. 50,0 50,0 50,0 50,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 32. 1.158,0 1.158,0
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE 32,5 218,2 10,7 2.485,5 223,3 2.970,2
Derivative Finanzinstrumente 34. 12,9 31,7 44,6 44,6 44,6
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 36. 226,7 226,7 229,6 229,6
Leasingverbindlichkeiten 19./36. 232,7 232,7 240,9 240,9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 28. 749,7 749,7
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte
Gegenleistungen
29. 0,6 23,8 24,4 24,2 24,2
Schuldscheindarlehen 36. 1.073,6 1.073,6 1.110,5 1.110,5
Sonstige Verbindlichkeiten 29. 92,8 849,1 941,9
FINANZIELLE SCHULDEN 12,9 32,3 2.399,3 849,1 3.293,6

b) Überleitung der Stufe-3-Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die nachfolgende Tabelle enthält lediglich finanzielle Vermögenswerte.

(in MEUR) 2021 2020
Stand zum 1. Jänner 10,7 7,1
Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne / Verluste 7,9 -0,2
Zugänge / Abgänge 4,4 3,8
Stand zum 31. Dezember 23,0 10,7

c) Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert

Es wurden die in der Tabelle aufgelisteten Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Diese Anteile stellen langfristige strategische Investitionen dar, daher wird diese Bewertungskategorie von ANDRITZ als angemessen angesehen. Im Geschäftsjahr wurden keine strategischen Investments veräußert. Im Zusammenhang mit diesen Beteiligungen wurden keine kumulierten Gewinne oder Verluste innerhalb des Eigenkapitals übertragen.

(in MEUR) Beizulegender
Zeitwert zum
31. Dezember 2021
Beizulegender
Zeitwert zum
31. Dezember 2020
2021 erfasster
Dividendenertrag
2020 erfasster
Dividendenertrag
JVP VIII, L.P. 21,0 8,8 0,0 0,3
Übrige 2,0 1,9 0,1 0,1
23,0 10,7 0,1 0,4

d) Nettogewinne und -verluste

2021

(in MEUR) Derivative
Finanzinstrumente
Erfolgswirksam
zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum
beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Zu fortgeführten
Anschaffungs
kosten bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Zu fortgeführten An
schaffungskosten
bewertete finanzielle
Schulden
Zinsergebnis -5,2 2,6 16,9 -26,7
Dividenden 1,0 0,1
Bewertung -26,1 -1,5 -4,2
im Konzernergebnis erfasste
Nettogewinne/-verluste
-31,3 -0,5 2,7 12,7 -26,7
im sonstigen Ergebnis erfasste
Nettogewinne/-verluste
-22,9 7,9
NETTOGEWINNE/-VERLUSTE -54,2 -0,5 10,6 12,7 -26,7
(in MEUR) Derivative
Finanzinstrumente
Erfolgswirksam
zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum
beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Zu fortgeführten
Anschaffungs
kosten bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Zu fortgeführten An
schaffungskosten
bewertete finanzielle
Schulden
Zinsergebnis -10,1 1,2 15,7 -25,0
Dividenden 1,1 0,4
Bewertung 15,4 -0,3 -10,4
im Konzernergebnis erfasste
Nettogewinne/-verluste
5,3 0,8 1,6 5,3 -25,0
im sonstigen Ergebnis erfasste
Nettogewinne/-verluste
22,4 -0,2
NETTOGEWINNE/-VERLUSTE 27,7 0,8 1,4 5,3 -25,0

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist, werden alternative Bewertungsmethoden herangezogen, die mit Schätzunsicherheiten behaftet sind. Die in der Bewertung angesetzten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen bzw. die Auswahl der geeigneten Parameter erfordert Annahmen über deren Vergleichbarkeit.

Entsprechend den Angabepflichten zu Finanzinstrumenten werden bestimmte Annahmen zu den zukünftigen Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen der betroffenen Instrumente getroffen.

31. Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Langfristige Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen bestehen primär aus Wertpapieren des Anlagevermögens, Schuldscheindarlehen, Anteilen an nicht konsolidierten Unternehmen sowie sonstigen Beteiligungen.

Kurzfristige Veranlagungen setzen sich im Wesentlichen aus Anleihen erstklassiger Banken, Geldmarktfonds und Termingeldern zusammen. Diese dienen zur Veranlagung liquider Mittel und sind im Allgemeinen nicht dazu bestimmt, langfristig gehalten zu werden.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 30. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Die langfristigen Veranlagungen und sonstigen Finanzanlagen setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2021 2020
Wertpapiere des Anlagevermögens 84,8 37,7
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen 17,2 19,1
Sonstige Beteiligungen 0,6 0,6
Schuldscheindarlehen 0,0 20,0
Übrige 1,2 7,0
103,8 84,4

In den Wertpapieren des Anlagevermögens sind Termingelder in Höhe von 60,2 MEUR (2020: 25,2 MEUR) enthalten. Bei den Anteilen an nicht konsolidierten Unternehmen bestehen weder 2021 noch 2020 Verfügungsbeschränkungen.

Die kurzfristigen Veranlagungen setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2021 2020
Termingelder 414,8 311,4
Fonds 128,2 56,6
Bankanleihen 107,6 95,9
Staatsanleihen 20,1 22,4
670,7 486,3

32. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die Zahlungsmittel beinhalten Bargeld und Bankguthaben. Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus geldnahen Forderungen ("cash equivalents"), die aus kurzfristigen Veranlagungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten mit geringem Wertänderungsrisiko bestehen, beispielsweise Termingelder.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 30. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2021 2020
Bankguthaben 856,9 786,5
Termingelder 230,1 371,5
1.087,0 1.158,0

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Konzernbilanz entsprechen den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten im Konzern-Cashflow-Statement.

In verschiedenen Ländern bestehen Devisenverkehrsbeschränkungen und andere gesetzliche Einschränkungen. Die Verfügbarkeit über diese Bestände an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten durch die ANDRITZ AG als Mutterunternehmen könnte daher eventuell eingeschränkt sein.

33. Eigenkapital

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Grundkapital

Es gibt nur Stammaktien, die alle ausgegeben sind und dieselben Rechte verbriefen. Das Gesamtgrundkapital der ANDRITZ AG beträgt 104 MEUR, aufgeteilt auf 104 Millionen nennwertlose Stückaktien.

Kapitalrücklagen

In den Kapitalrücklagen sind Zuzahlungen der Aktionäre anlässlich der Ausgabe von Aktien enthalten.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen beinhalten insbesondere thesaurierte Gewinne, die Fair Value-Rücklage, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung.

Fair Value-Rücklage

Die Fair Value-Rücklage beinhaltet folgende Bestandteile:

Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen (Hedging Rücklage)

Diese Rücklage umfasst den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung im Gewinn oder Verlust oder der direkten Erfassung in den Anschaffungskosten oder dem Buchwert eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Schuld.

Rücklage für die Kosten der Absicherung

Diese Rücklage zeigt Gewinne und Verluste des Anteils, der von dem designierten Sicherungsgeschäft ausgeschlossen ist, der sich auf das Forward-Element eines Devisentermingeschäfts bezieht. Die Kosten der Absicherung werden zunächst als sonstiges Ergebnis erfasst und ähnlich wie die Gewinne und Verluste in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften bilanziert.

Rücklage aus Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten

Diese Rücklage betrifft die kumulierten Nettoveränderungen der beizulegenden Zeitwerte von Eigenkapitalinstrumenten designiert zu FVTOCI.

a) Sonstiges Ergebnis

Die auf Bestandteile des sonstigen Ergebnisses entfallenden Beträge setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2021 2020
Vor Steuern Steuereffekt Nach Steuern Vor Steuern Steuereffekt Nach Steuern
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte 47,8 -8,9 38,9 -4,3 2,3 -2,0
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen 47,8 -8,9 38,9 -4,3 2,3 -2,0
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte 7,9 -2,0 5,9 -0,2 0,1 -0,1
Eigenkapitalinstrumente - Erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert
7,9 -2,0 5,9 -0,2 0,1 -0,1
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte 62,5 0,0 62,5 -96,8 -0,1 -96,9
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung 0,0 0,0 0,0 -0,5 0,0 -0,5
Währungsumrechnung ausländischer
Geschäftsbetriebe
62,5 0,0 62,5 -97,3 -0,1 -97,4
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte -19,8 6,3 -13,5 34,4 -11,0 23,4
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung -4,1 1,6 -2,5 -2,0 0,7 -1,3
Absicherung von Zahlungsströmen
(Hedging Rücklage)
-23,9 7,9 -16,0 32,4 -10,3 22,1
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte -4,5 1,3 -3,2 -9,8 3,2 -6,6
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung 5,5 -1,7 3,8 -0,2 0,0 -0,2
Absicherung von Zahlungsströmen
(Kosten der Absicherung)
1,0 -0,4 0,6 -10,0 3,2 -6,8
95,3 -3,4 91,9 -79,4 -4,8 -84,2

b) Dividenden

Für 2021 wird vom Vorstand eine Dividende von 1,65 EUR je im Umlauf befindlicher Aktie vorgeschlagen.

Die Ausschüttung für 2020 in Höhe von 99,3 MEUR, was einer Dividende von 1,00 EUR je Aktie entspricht, wurde vom Vorstand vorgeschlagen und in der 114. ordentlichen Hauptversammlung am 24. März 2021 beschlossen. Die Ausschüttung an die Aktionäre erfolgte am 30. März 2021.

c) Eigene Aktien

Der Vorstand hat auf Basis einer Ermächtigung der Hauptversammlung und mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein Aktienrückkauf- und -wiederverkaufsprogramm beschlossen, welches den Erwerb von bis zu 1.000.000 Stückaktien im Zeitraum vom 2. August 2019 bis 3. Februar 2020, vom 4. März 2020 bis 5. Oktober 2020 sowie vom 5. November 2020 bis 1. Februar 2021 ermöglicht.

2021 wurden 105.250 Stückaktien zu einem Durchschnittspreis von 44,27 EUR je Aktie zurückgekauft. Es wurden keine Aktien an berechtigte Führungskräfte im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für Führungskräfte wiederverkauft sowie 40.039 Aktien im Zuge von Mitarbeiterbeteiligungsaktionen an Mitarbeiter von ANDRITZ abgegeben. Zum 31. Dezember 2021 hat die Gesellschaft 4.809.315 eigene Aktien mit einem Marktwert von 218,2 MEUR gehalten. Es ist vorgesehen, diese Aktien für die Bedienung der Optionen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für Führungskräfte und für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zu verwenden.

Folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Anzahl der Aktien dar:

Im Umlauf
befindliche Aktien
eigene Aktien Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2019 99.867.390 4.132.610 104.000.000
Erwerb eigener Aktien -661.501 661.501 0
Bedienung von Aktienoptionen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen 50.007 -50.007 0
Stand zum 31. Dezember 2020 99.255.896 4.744.104 104.000.000
Erwerb eigener Aktien -105.250 105.250 0
Bedienung von Aktienoptionen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen 40.039 -40.039 0
Stand zum 31. Dezember 2021 99.190.685 4.809.315 104.000.000

d) Aktienoptionsprogramme für Führungskräfte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Aktienoptionsprogramm 2020

Die 113. ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 beschloss ein Aktienoptionsprogramm für leitende Angestellte, einzelne Nachwuchsführungskräfte und Mitglieder des Vorstands. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500 betragen. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.

Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte von 1. September 2020 bis zur Ausübung der Option ununterbrochen in einem aktiven Arbeitsverhältnis zu einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest 5 TEUR für Nachwuchsführungskräfte, 20 TEUR für leitende Angestellte und 40 TEUR für Mitglieder des Vorstands.

Bis zu 90% der Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2027 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2022 bis 30. April 2023 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt und die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2021 oder 2022 im EBITA-Korridor liegt; oder wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt und die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2022 oder 2023 im EBITA-Korridor liegt. Der EBITA-Korridor ist so definiert, dass die Optionen bei einer EBITA-Marge zwischen 6,5% und 7,9% aliquot je nach Höhe der EBITA-Marge ausgeübt werden können, und ab einer EBITA-Marge von 8% oder höher 90% der Optionen ausgeübt werden können.

10% der Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2027 ausgeübt werden und nur dann, wenn die "Accident Frequency Rate (AFR) > 3 days absence" im Geschäftsjahr 2021, 2022 oder 2023 <= 3,5 beträgt.

Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der Optionen sofort, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten gezogen werden. Die Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden und sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte auf Basis eines Optionspreismodells; dabei wurde auf wissenschaftlich anerkannte Methoden zurückgegriffen. Der Aktienpreis zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionsrechte ist der Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie vom 1. September 2020 und beträgt 27,64 EUR. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 113. ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 folgenden Kalenderwochen und beträgt 31,20 EUR. Die erwartete Volatilität sowie die erwartete Dividendenrendite wurden auf Basis der historischen Daten von ANDRITZ ermittelt.

Aktienoptionsprogramm 2018

Die 111. ordentliche Hauptversammlung vom 23. März 2018 beschloss ein Aktienoptionsprogramm für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500 betragen. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.

Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte von 1. Mai 2018 bis zur Ausübung der Option ununterbrochen in einem aktiven Arbeitsverhältnis zu einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest 20 TEUR für leitende Angestellte und 40 TEUR für Mitglieder des Vorstands.

Die Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2023 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2020 bis 30. April 2021 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt und die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2019 mindestens 7,9% oder die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2020 mindestens 8,0% beträgt; oder wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2021 bis 30. April 2022 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt und die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2020 mindestens 8,0% oder die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2021 mindestens 8,1% beträgt.

Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der Optionen sofort, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten gezogen werden. Die Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden und sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte auf Basis eines Optionspreismodells; dabei wurde auf wissenschaftlich anerkannte Methoden zurückgegriffen. Der Aktienpreis zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionsrechte ist der Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie vom 1. Juni 2018 und beträgt 43,00 EUR. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 111. ordentliche Hauptversammlung vom 23. März 2018 folgenden Kalenderwochen und beträgt 46,01 EUR. Die erwartete Volatilität sowie die erwartete Dividendenrendite wurden auf Basis der historischen Daten von ANDRITZ ermittelt.

Aufgrund des Umstands, dass die Aktienoptionsprogramme keine Abgeltung in Form eines Barausgleichs vorsehen, werden diese entsprechend den internationalen Rechnungslegungsvorschriften durch direkte Erfassung des resultierenden Aufwands im Eigenkapital erfasst.

Aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 wurden 975.000 Optionen gewährt. Der beizulegende Zeitwert der Optionen zum Zeitpunkt der Gewährung beträgt insgesamt 4,5 MEUR, davon wurden 2021 anteilig 0,6 MEUR als Aufwand erfasst. Aus dem Aktienoptionsprogramm 2020 wurden 948.500 Optionen gewährt. Der beizulegende Zeitwert der Optionen zum Zeitpunkt der Gewährung beträgt insgesamt 2,1 MEUR, davon wurden 2021 anteilig 0,8 MEUR als Aufwand erfasst.

Zusammenfassend entwickelten sich die Aktienoptionsprogramme in den Geschäftsjahren 2021 und 2020 wie folgt:

2021 2020
Anzahl der
Optionsrechte
Durchschnittlicher
Ausübungspreis
je Stück (in EUR)
Anzahl der
Optionsrechte
Durchschnittlicher
Ausübungspreis
je Stück (in EUR)
Stand zum 1. Jänner 1.847.500 38,41 909.000 46,01
Gewährte Optionen 0 0,00 948.500 31,20
Ausgeübte Optionen 0 0,00 0 0,00
Verfallene und verwirkte Optionen -55.500 42,41 -10.000 46,01
Stand zum 31. Dezember 1.792.000 38,28 1.847.500 38,41
Ausübbar am Jahresende 0 0

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Aktienoptionsprogramme werden auf Basis der Marktwerte der Optionen am Ausgabetag bewertet. Der Marktwert der Optionen wird auf Basis von Parametern wie Volatilität, Zinssatz, Aktienkurs, Laufzeit der Optionen und erwartete Dividenden ermittelt. Die für die Bestimmung von Marktwerten erforderliche Interpretation von Marktinformationen verlangt mitunter subjektive Beurteilungen. Entsprechend können die angeführten Werte auch von den später am Markt realisierten Werten abweichen.

e) Nicht beherrschende Anteile

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Der Anteil, der auf nicht beherrschende Anteile entfällt, ist in der Konzernbilanz im Eigenkapital und in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Konzerngesamtergebnisrechnung gesondert ausgewiesen. Die Erwerbsmethode wurde bei allen erworbenen Unternehmen angewandt. Unternehmen, die während des Jahres gekauft oder verkauft wurden, sind im Konzernabschluss ab dem Stichtag des Kaufs oder bis zum Zeitpunkt ihres Verkaufs berücksichtigt.

(in MEUR) Sitz Beteiligungs- und Stimm
rechtsquote der nicht
beherrschenden Anteile
Auf nicht beherrschende
Anteile entfallendes
Konzernergebnis
Nicht beherrschende
Anteile
2021 2020 2021 2020 2021 2020
OTORIO LTD Tel Aviv, Israel 49,99% 49,99% -4,5 -2,6 -9,0 -3,6
PT. ANDRITZ HYDRO Jakarta, Indonesien 49,00% 49,00% 0,7 0,6 1,7 2,0
Schuler Aktiengesellschaft (Teilkonzern) Göppingen,
Deutschland
- - 0,0 -1,1 0,0 0,0
Dabaki Grundstücksverwaltungsgesell
schaft mbH & Co. Vermietungs KG
Mainz, Deutschland 6,00% 6,00% 0,0 0,0 0,0 0,0
ANDRITZ Fabrics and Rolls AG Düren, Deutschland - 0,45% 0,0 0,0 0,0 0,0
Andritz Rolls (Xi'an) Co., Ltd. Xi'an, China - 10,00% 0,0 -0,3 0,0 -0,3
-3,8 -3,4 -7,3 -1,9

f) Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement

ANDRITZ ist einem starken Finanzprofil verpflichtet, das durch eine konservative Kapitalstruktur geprägt ist und eine finanzielle Flexibilität ermöglicht. Das Eigenkapital und die Bilanzsumme betrugen zum 31. Dezember:

(in MEUR) 2021 2020
Summe Eigenkapital 1.567,3 1.255,7
Bilanzsumme 7.672,8 7.056,7
Eigenkapitalquote 20,4% 17,8%

ANDRITZ unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Die Gesellschaft hat Verpflichtungen zur Veräußerung oder sonstigen Ausgabe von Aktien im Zusammenhang mit bestehenden aktienbasierten Vergütungsplänen. In den vergangenen Jahren wurden die Verpflichtungen aus der aktienbasierten Vergütung überwiegend durch den Rückkauf von eigenen Aktien erfüllt.

Ziel des Kapitalmanagements ist einerseits, den Fortbestand ("going concern") der Konzerngesellschaften sicherzustellen und andererseits, die Rendite der Aktionäre durch Optimierung des Eigen- und Fremdkapitaleinsatzes zu maximieren. Zur Absicherung der finanziellen Stabilität wurden in der Vergangenheit Schuldscheindarlehen (2017, 2018 und 2019) platziert, welche auch die Basis für weiteres Wachstum der ANDRITZ-GRUPPE darstellen. Die Kapitalstruktur besteht aus Finanzschulden, Zahlungsmitteln und Eigenkapital, das den Aktionären der Muttergesellschaft zurechenbar ist und Grundkapital, Kapitalrücklagen sowie Gewinnrücklagen umfasst.

Die Kapitalstruktur wird laufend überwacht. Dabei werden die Kapitalkosten und die Risiken, welche mit jeder Art von Kapital verbunden sind, berücksichtigt. Die Gruppe wird auch weiterhin die Kapitalstruktur optimieren, indem sie Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufe sowie die Aufnahme und Tilgung von Schulden vornehmen wird.

Die Strategie der Gruppe wurde gegenüber 2020 nicht verändert.

34. Derivative Finanzinstrumente

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins- und Fremdwährungsrisiken aus operativen, Finanzierungs- und Investitionstätigkeiten. Finanzinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten.

Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht als Sicherungsbeziehung designiert sind

Derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsbeziehung designiert sind, werden gemäß IFRS 9 als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert und zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Zum Bilanzstichtag wird der beizulegende Zeitwert offener Derivate als Barwert zukünftiger Zahlungsströme unter Verwendung von Währungs- und Zinsnotierungen berechnet. Das eigene Kreditrisiko als auch das Kreditrisiko des Vertragspartners werden einbezogen. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.

Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)

Um die ökonomischen Auswirkungen der Risikomanagementaktivitäten gut abbilden zu können, wendet ANDRITZ die Bestimmungen zur bilanziellen Behandlung von Sicherungsgeschäften nach IFRS 9 an.

Zu Beginn der Sicherungsbeziehung dokumentiert ANDRITZ die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft, einschließlich der Risikomanagementziele sowie der dem Abschluss von Sicherungsbeziehungen zu Grunde liegenden Unternehmensstrategie. Die wesentlichen Konditionen der Zahlungen aus den Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten (insbesondere Nominale und Zahlungszeitpunkte) sind grundsätzlich identisch bzw. verhalten sich gegenläufig ("Critical Terms Match").

Derivate werden zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Derivatkontrakts zunächst zum beizulegenden Zeitwert erfasst und am Ende jeder Berichtsperiode zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Je nach beizulegendem Zeitwert (positiv oder negativ) werden die derivativen Finanzinstrumente als sonstige Forderung oder als sonstige Verbindlichkeit erfasst. Die Instrumente werden als langfristig klassifiziert, wenn die Restlaufzeit des Grundgeschäfts 12 Monate überschreiten, und als kurzfristig, wenn die Restlaufzeit des Grundgeschäfts 12 Monate oder weniger betragen. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden je nach Art der Sicherungsbeziehung unterschiedlich erfasst:

Fair Value Hedge

Im Zusammenhang mit der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts eines verbuchten Vermögenswerts oder einer verbuchten Verbindlichkeit werden die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments und das Grundgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Cashflow Hedge

Wenn ein Derivat als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen (Hedging Rücklage) eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwertes) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.

Der Konzern erfasst nur die Veränderung im beizulegenden Zeitwert der Kassakomponente von Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrument in der Hedging Rücklage. Die Veränderung im beizulegenden Zeitwert des

Terminelements von Devisentermingeschäften (Forward points) oder Basis Spread von Swaps wird separat als Kosten der Sicherungsbeziehung bilanziert und in eine Rücklage für Kosten der Absicherung ins Eigenkapital eingestellt.

Führt die Cashflow-Absicherung zum Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Verbindlichkeit oder wird zu einer festen Verpflichtung, auf die die Bilanzierung zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts angewandt wird, werden die im sonstigen Ergebnis bis zum Zugangszeitpunkt erfassten Beträge Teil der erstmaligen Anschaffungskosten des nicht finanziellen Vermögenswerts oder der nicht finanziellen Verbindlichkeit. In allen anderen Fällen der Absicherung von Zahlungsströmen wird der Betrag, der bis zum Zeitpunkt, in dem die abgesicherten Zahlungsströme erfolgswirksam werden, im sonstigen Ergebnis erfasst wurde, als Umgliederungsbetrag aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung übertragen.

Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, beendet wird oder die Absicherung die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt, verbleiben alle kumulierten Gewinne oder Verluste und die abgegrenzten Kosten der Absicherung im Eigenkapital bis die prognostizierte Transaktion erfolgt. Wenn die prognostizierte Transaktion nicht mehr erwartet wird, werden die kumulierten Gewinne oder Verluste und die Kosten der Absicherung sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

IBOR-Reform

Der Konzern bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage von Referenzzinssätzen, Laufzeiten, Zinsanpassungsterminen und Fälligkeiten sowie Nominal- oder Nennbeträge. Wenn eine Sicherungsbeziehung direkt von der Ungewissheit betroffen ist, die sich aus der IBOR-Reform ergibt, dann geht der Konzern zu diesem Zweck davon aus, dass der Referenzzinssatz infolge der Reform des Referenzzinssatzes nicht verändert wird.

ANDRITZ wird die Änderungen der Phase 1 an IFRS 9 so lange anwenden, wie die Unsicherheiten durch die IBOR-Reform in Bezug auf den Zeitpunkt und die Höhe der zugrunde liegenden Zahlungsströme bestehen. Der Konzern geht davon aus, dass die Unsicherheiten erst dann enden, wenn die Verträge des Konzerns, die auf bestehende Referenzzinssätze referenzieren, geändert werden und das Datum enthalten, an dem der bestehende Referenzzinssatz durch einen alternativen Zinssatz zuzüglich eines festen Spreads ersetzt wird.

ANDRITZ behält die in der Cashflow Hedge Rücklage kumulierten Beträge für abgesicherte IBOR-Zahlungsströme auch dann bei, wenn aufgrund der IBOR-Reform Unsicherheiten hinsichtlich des Zeitpunkts und der Höhe der Zahlungsströme bestehen. Sollte ANDRITZ der Ansicht sein, dass die abgesicherten künftigen Cashflows aus anderen Gründen als der IBOR-Reform nicht mehr erwartet werden, wird der kumulierte Betrag sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Der in der Cashflow-Hedge-Rücklage kumulierte Betrag zum Zeitpunkt, an dem die Beschreibung des Grundgeschäfts aufgrund der IBOR-Reform angepasst wird, gilt als auf dem alternativen Zinssatz basierend, auf dem die künftigen Zahlungsströme ermittelt werden.

Sicherungsbeziehungen, die von der IBOR-Reform betroffen sind, können aufgrund einer zeitlichen Inkongruenz zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument in Bezug auf den Übergang vom IBOR eine Unwirksamkeit erfahren.

In der ANDRITZ-GRUPPE werden vor allem Zahlungsströme aus Ein- und Verkäufen aus dem operativen Geschäft durch Fremdwährungs-Forwards bzw. Fremdwährungsswaps gesichert. Hierdurch sollen die erwarteten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktionen in Fremdwährung gesichert werden.

Überdies sichert sich ANDRITZ gegen das Zinsrisiko zukünftiger Zahlungsströme aus finanziellen Schulden durch Zinsswaps ab. In den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 wurden Schuldscheindarlehen in zehn Tranchen mit einer Gesamtnominale von 1.075,0 MEUR ausgegeben. Die Tranchen wurden mit Laufzeiten von fünf bis zehn Jahren abgeschlossen und sind variabel bzw. fix verzinst. Zur Absicherung des Zinsrisikos der zukünftigen Zahlungsströme wurden vier Zinstermingeschäfte (Zinsswaps) abgeschlossen. Die aus der variabel verzinsten Nominale von 190,5 MEUR erwarteten zukünftigen Zahlungsströme wurden als Grundgeschäft bestimmt und mit den dazugehörigen Zinsswaps als Cashflow Hedge Beziehung designiert. 2021 wurden 2 variabel verzinste Tranchen mit einer Gesamtnominale von 122,5 MEUR vorzeitig getilgt. Die dazugehörigen Zinstermingeschäfte wurden ebenfalls vorzeitig fällig gestellt. Das Grundgeschäft kann nur in beiderseitigem Einvernehmen vom EURIBOR auf einen gleichwertigen Nachfolger umgestellt werden, im Falle einer Umstellung ist der Konzern bestrebt die entsprechenden Sicherungsgeschäfte analog dazu umzustellen.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Nominalwerte der derivativen Finanzinstrumente und beizulegenden Zeitwerte nach Art des Termingeschäfts:

2021

(in MEUR) Restlaufzeit Nominalwerte Beizulegender Zeitwert
unter 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt positiv negativ Gesamt
Devisentermingeschäfte 2.243,4 603,5 2.846,9 38,2 63,9 -25,7
davon Hedge-Accounting 1.039,8 513,5 1.553,3 15,5 18,0 -2,5
Zinstermingeschäfte 0,0 68,0 68,0 0,0 1,7 -1,7
davon Hedge-Accounting 0,0 68,0 68,0 0,0 1,7 -1,7
2.243,4 671,5 2.914,9 38,2 65,6 -27,4

2020

(in MEUR) Restlaufzeit Nominalwerte Beizulegender Zeitwert
unter 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt positiv negativ Gesamt
Devisentermingeschäfte 2.128,6 453,9 2.582,5 73,4 36,0 37,4
davon Hedge-Accounting 841,7 357,2 1.198,9 32,5 4,3 28,2
Zinstermingeschäfte 0,0 192,5 192,5 0,0 8,6 -8,6
davon Hedge-Accounting 0,0 192,5 192,5 0,0 8,6 -8,6
2.128,6 646,4 2.775,0 73,4 44,6 28,8

Die in den sonstigen Gewinnen/Verlusten enthaltenen Nettogewinne/-verluste aus Devisentermingeschäften, die nicht als Sicherungsbeziehung qualifiziert sind, sind der Tabelle in Kapitel 30. d) Nettogewinne und -verluste zu entnehmen. Diese Sicherungsinstrumente sind in den Bilanzposten "Sonstige Forderungen und Vermögenswerte" und "Sonstige Verbindlichkeiten" enthalten.

a) Angaben zu Hedge-Accounting-Derivaten

Sicherungsinstrumente, die als Sicherungsbeziehung designiert sind, sind in den Bilanzposten "Sonstige Forderungen und Vermögenswerte" und "Sonstige Verbindlichkeiten" enthalten. Nachfolgend erfolgen Angaben zu Nominalwerten, Buchwerten und Konditionen der Hedge-Accounting-Derivate:

Nominale Buchwert -
Vermögens
werte
Buchwert -
Verbindlich
keiten
Buchwert - Netto Fälligkeitsdatum Durch
schnittli
cher
Siche
rungskurs
Veränderung des
beizulegenden
Zeitwerts zur
Berechnung der
Ineffektivität
(in MEUR) (in MEUR) (in MEUR) (in MEUR) (in MEUR)
Währungsrisiko
EUR / USD 496,2 1,2 -4,8 -3,6 Jänner 2022 - Dezember 2026 1,2 -1,9
EUR / CNY 152,6 4,3 -1,6 2,7 Jänner 2022 - November 2026 7,6 -1,4
EUR / BRL 23,0 0,7 -0,1 0,6 Jänner 2022 - März 2023 6,7 0,9
EUR / INR 46,1 1,1 -1,4 -0,3 Jänner 2022 - Mai 2025 90,6 -0,1
EUR / CHF 10,8 0,3 -0,2 0,1 Jänner 2022 - Oktober 2025 1,1 0,2
EUR / AUD 80,0 0,2 -1,7 -1,5 Jänner 2022 - Oktober 2025 1,6 0,0
USD / CNY 35,0 0,8 0,0 0,8 Jänner 2022 - September 2023 6,5 -0,4
USD / INR 22,2 0,4 -0,2 0,2 Jänner 2022 - Februar 2025 77,8 -0,2
USD / BRL 73,9 0,7 -1,0 -0,3 Jänner 2022 - September 2024 5,8 -0,4
USD / EUR 166,6 0,4 -2,9 -2,5 Jänner 2022 - August 2027 0,9 -20,4
CNY / EUR 26,9 0,1 -0,3 -0,2 Jänner 2022 - Dezember 2023 0,1 -0,4
SEK / EUR 88,7 0,1 -1,2 -1,1 Jänner 2022 - Dezember 2024 0,1 0,0
MXN / USD 141,7 2,2 0,0 2,2 Jänner 2022 - Dezember 2027 0,0 0,0
CHF / EUR 25,4 0,4 -0,4 0,0 Jänner 2022 - Dezember 2027 0,9 -0,1
Übrige 164,2 2,6 -2,2 0,4 Jänner 2022 - Dezember 2026 - 2,6
1.553,3 15,5 -18,0 -2,5
Zinsrisiko
USD / EUR 68,0 0,0 -1,7 -1,7 Mai 2023 - Mai 2026 - 1,8
68,0 0,0 -1,7 -1,7

2020

Nominale Buchwert -
Vermögens
werte
Buchwert -
Verbindlich
keiten
Buchwert - Netto Fälligkeitsdatum Durch
schnittli
cher
Siche
rungskurs
Veränderung des
beizulegenden
Zeitwerts zur
Berechnung der
Ineffektivität
(in MEUR) (in MEUR) (in MEUR) (in MEUR) (in MEUR)
Währungsrisiko
EUR / BRL 25,7 0,1 -0,5 -0,4 Jänner 2021 - Jänner 2022 6,4 -0,3
EUR / CHF 17,4 0,0 -0,1 0,0 Jänner 2021 - Oktober 2025 1,1 -0,1
EUR / CNY 102,7 0,5 -1,2 -0,7 Jänner 2021 - April 2024 8,1 0,3
EUR / INR 382,5 0,4 -0,1 0,2 Jänner 2021 - September 2024 89,4 0,2
EUR / USD 371,3 22,5 -1,0 21,5 Jänner 2021 - Jänner 2025 1,2 1,1
USD / BRL 17,5 0,7 -0,1 0,6 Jänner 2021 - Oktober 2022 5,5 0,2
USD / CNY 33,2 1,7 0,0 1,7 Jänner 2021 - Oktober 2022 6,9 1,8
USD / EUR 63,0 1,1 -0,1 1,1 Jänner 2021 - März 2023 0,8 31,2
USD / INR 22,1 0,2 -0,1 0,1 Jänner 2021 - August 2023 77,1 0,2
CHF / EUR 21,7 0,0 -0,1 0,0 Jänner 2021 - Dezember 2027 0,9 -0,1
CNY / EUR 18,0 0,2 -0,1 0,1 Jänner 2021 - Mai 2022 0,1 0,4
SEK / EUR 20,2 0,3 -0,3 0,1 Jänner 2021 - Dezember 2023 0,1 -0,2
Übrige 103,4 4,8 -0,9 4,0 Jänner 2021 - September 2024 - 2,1
1.198,9 32,5 -4,3 28,2
Zinsrisiko
USD / EUR 192,5 0,0 -8,6 -8,6 Mai 2023 - Mai 2026 - -2,4
192,5 0,0 -8,6 -8,6

b) Entwicklung der Cashflow-Hedge-Rücklage

Entwicklung des in der Fair Value-Rücklage ausgewiesenen kumulierten sonstigen Konzernergebnisses aus Sicherungsbeziehungen getrennt nach Risikokomponente und Kosten der Absicherung:

(in MEUR) Währungsrisiko Zinsrisiko Summe Hedging
Rücklage
Kosten der
Absicherung
Summe Rücklage
aus der
Absicherung von
Zahlungsströmen
Stand zum 31. Dezember 2019 0,0 -4,7 -4,7 0,0 -4,7
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte 36,8 -2,4 34,4 -9,8 24,6
Übertragung in die Gewinn- und Verlust
rechnung
-2,0 0,0 -2,0 -0,2 -2,2
Steuereffekt -10,9 0,6 -10,3 3,2 -7,1
Stand zum 31. Dezember 2020 23,9 -6,5 17,4 -6,8 10,6
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte -21,6 1,8 -19,8 -4,5 -24,3
Übertragung in die Gewinn- und Verlust
rechnung
-9,2 5,1 -4,1 5,5 1,4
Steuereffekt 9,6 -1,7 7,9 -0,4 7,5
Stand zum 31. Dezember 2021 2,7 -1,3 1,4 -6,2 -4,8

Die Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt hauptsächlich in die Umsatzerlöse und beinhaltet auch nicht wesentliche Übertragungen in die Vorräte und in das Anlagevermögen.

c) Angaben zu Ineffektivitäten

Bei der Beurteilung von Ineffektivität aus der Absicherung von Fremdwährungsrisiken werden das Ausfallsrisiko eines Kontrahenten, signifikante Änderungen des Kreditrisikos einer Vertragspartei der Sicherungsbeziehung oder die Änderung des Zahlungszeitpunkts des gesicherten Grundgeschäfts, Verringerung des Gesamtrechnungsbetrags oder Preises des gesicherten Grundgeschäfts herangezogen. Betreffend Zinsänderungsrisiko wird die Effektivität der Sicherungsbeziehung nach der kumulativen Dollar-Offset-Methode auf Basis von Forward-Kursen bestimmt.

Die Ineffektivität der designierten Grundgeschäfte stellt sich wie folgt dar:

2021
(in MEUR) Wertänderung zur
Berechnung der
Ineffektivität
Ineffektivität Im sonstigen
Ergebnis erfasste
Wertänderung
Wertänderung zur
Berechnung der
Ineffektivität
Ineffektivität Im sonstigen
Ergebnis erfasste
Wertänderung
Währungsrisiko
Devisentermingeschäfte -
Käufe und Verkäufe
-21,6 0,0 -21,6 36,8 0,0 36,8
Zinsrisiko
Zinsswaps - Variabel ver
zinste Schuldscheindarlehen
1,8 0,0 1,8 -2,4 0,0 -2,4

Das Ergebnis der Berechnung der Ineffektivität aus Absicherungen des Währungsrisikos und des Zinsrisikos wird im Posten "sonstige Finanzierungsaufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

d) Saldierung

Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente gemäß den Global-Netting-Vereinbarungen (Rahmenvertrag) der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) und ähnlichen Vereinbarungen ab. Diese Vereinbarungen erfüllen die Kriterien für die Saldierung in der Bilanz nicht, da der Konzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtsanspruch auf die Saldierung der erfassten Beträge hat. Im Falle einer Beendigung der Rahmenverträge bzw. einer vorzeitigen Terminierung der ausstehenden Kontrakte, würden die Nettobeträge der Markwerte aller zu terminierenden Kontrakte abgegolten werden.

Die nachstehende Tabelle legt die Buchwerte der erfassten Finanzinstrumente dar, die den dargestellten Vereinbarungen unterliegen:

(in MEUR) 2021 2020
positiv negativ positiv negativ
Brutto- und Nettobeträge (in der Bilanz) 38,2 -65,6 73,4 -44,6
Saldierung (potenzielle Effekte) -4,9 4,9 -1,1 1,1
NETTOBETRÄGE 33,3 -60,7 72,3 -43,5

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Es werden Annahmen über die beizulegenden Zeitwerte von Derivaten, insbesondere von Derivaten in Fremdwährung zum Bilanzstichtag getroffen, die die künftigen Mittelzuflüsse oder -abflüsse aus solchen Instrumenten wesentlich widerspiegeln.

35. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten

Als global tätiges Unternehmen, das verschiedenste Märkte und Kunden bedient, ist die Gruppe Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten sowie strategischen und operativen Risiken ausgesetzt. ANDRITZ hat ein bewährtes, konzernweites Kontroll- und Risikomanagementsystem implementiert, dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren und rasch Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dieses System ist ein wesentlicher Bestandteil des aktiven Risikomanagements innerhalb der Gruppe. Trotz dieses Kontroll- und Risikomanagementsystems kann nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken nicht frühzeitig erkannt werden und sich daraus negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Zur bestmöglichen Reduktion der Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten sowie zur besseren Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätsposition hat die ANDRITZ-GRUPPE umfassende Richtlinien und ein transparentes Informationssystem implementiert. Nachfolgend werden die einzelnen Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten beschrieben.

Aus den Klimarisiken ergeben sich für ANDRITZ keine finanziellen Risiken. ANDRITZ verfügt über keine Finanzierungsvereinbarungen welche Klimaziele beinhalten, daher kann es nicht zum Bruch von klimabezogenen Covernants kommen. Es ist nicht bekannt, dass Kreditgeber Umweltaspekte bei der Preisgestaltung eines Kredits berücksichtigt haben, welche zu einer Reduktion des Zinssatzes bei Erfüllung führen würden, und somit die Bilanzierung eines eingebetteten Derivats auslösen würden.

a) Ausfallrisiken

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Das Wertminderungsmodell findet Anwendung auf folgende Vermögenswerte:

  • Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind
  • Schuldinstrumente, die zu FVTOCI bewertet sind
  • Vertragsvermögenswerte

Es wird das Wertberichtigungsmodell der "erwarteten Kreditausfälle" (ECL – Expected Credit Loss) angewendet. Dieses Modell erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten, ECLs, bestimmt. Eine der nachstehenden Grundlagen dient als Basis:

  • 12-Monats-Kreditverlust: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund möglicher Ausfallereignisse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag.
  • Lebenslanger Kreditverlust: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments.

Allgemeiner Ansatz

Weist ein Vermögenswert beim Zugang noch keine Wertminderung auf, wird er bei der erstmaligen Beurteilung nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle beurteilt. Diese Beurteilung wird grundsätzlich für zukünftige Bilanzstichtage beibehalten. Ist das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen, ist die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle anzuwenden. Bei der Feststellung, ob das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant gestiegen ist und bei der Schätzung von ECLs, berücksichtigt der Konzern angemessene und unterstützbare Informationen, die ohne unverhältnismäßigen Aufwand relevant und verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, basierend auf der historischen Erfahrung des Konzerns und zukunftsgerichteten Informationen sowie einer fundierten Bonitätsbeurteilung.

Der Konzern geht davon aus, dass das Kreditrisiko bei einem finanziellen Vermögenswert signifikant angestiegen ist, wenn

  • der finanzielle Vermögenswert mehr als 30 Tage überfällig ist, außer es liegen nachvollziehbare Gründe vor oder
  • ein Instrument neu verhandelt werden muss und strengere Anforderungen (z. B. Erhöhung der Sicherheiten, etc.) angewendet werden oder
  • eine erhebliche Änderung der Kreditspreads, der Credit Default Swap-Preise für Kreditnehmer usw. für ein bestimmtes oder ähnliches Instrument erfolgt.

Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob die jeweiligen Vermögenswerte abgeschrieben ("credit-impaired") sind. Dies ist dann der Fall, wenn ein oder mehrere Ereignisse, die sich nachteilig auf die geschätzten künftigen Cashflows auswirken, eingetreten sind. Eine entsprechende Abschreibung reduziert den Bruttobuchwert der Vermögenswerte. Es werden die nachfolgenden Indikatoren herangezogen, um nach angemessener Einschätzung beurteilen zu können, dass eine erhebliche Änderung des Kreditrisikos eingetreten ist und keine Realisierbarkeit gegeben ist:

  • Der Kreditnehmer wird seine Kreditverpflichtungen gegenüber der Gruppe wahrscheinlich nicht vollständig begleichen, ohne dass die Gruppe Maßnahmen wie die Realisierung von Sicherheiten (falls vorhanden) in Anspruch nimmt oder
  • der finanzielle Vermögenswert mehr als 90 Tage überfällig ist, außer es liegen nachvollziehbare Gründe vor oder
  • das Rating erfüllt nicht mehr die Bezeichnung "investment grade". Der Konzern definiert das als Baa3 bzw BBBoder höher (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie unter dem Posten "Veranlagungen" enthaltene Termingelder werden bei Banken oder Finanzinstituten veranlagt, die üblicherweise mit Ratings von Aaa bis Ba1 bei der Ratingagentur Moody's bzw. AA+ bis BB+ bei Standard & Poor's und Fitch bewertet werden).

Vereinfachter Ansatz

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für Vertragsvermögenswerte ohne eine wesentliche Finanzierungskomponente ist die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle jedoch immer anzuwenden. ANDRITZ hat beschlossen diese Methode auch für Vertragsvermögenswerte mit einer wesentlichen Finanzierungskomponente und soweit anwendbar für sonstige Forderungen anzuwenden. Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre berechnet. Kreditrisiken innerhalb der Gruppe werden anhand von gemeinsamen Ausfallrisikoeigenschaften wie Kreditrisikobewertung segmentiert. Die Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen werden anhand von Skalierungsfaktoren angepasst, um die Unterschiede zwischen den wirtschaftlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Sammlung der historischen Daten, den derzeitigen Bedingungen sowie die Sicht des Konzerns auf die wirtschaftlichen Bedingungen über die erwartete Laufzeit der Forderungen widerzuspiegeln. Der Skalierungsfaktor basiert auf Vorhersagen des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Arbeitslosenquote sowie auf dem Branchenausblick und beträgt rund 2 Prozent.

Bei der Erfassung der Wertminderungen sind besondere Ausweisvorschriften zu beachten. Es erfolgt eine Differenzierung in Abhängigkeit von der Art des Finanzinstruments und der Stufe des Wertberichtigungsmodells, der ein Finanzinstrument zugeordnet ist:

  • Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.
  • Liegen beispielsweise bereits im Zugangszeitpunkt objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor, ist der expected credit loss in den Zinssatz eingepreist. Im Zugangszeitpunkt entfällt ein gesonderter Ausweis der Wertberichtigung. Für Veränderungen nach dem Zugang ist eine gesonderte Risikovorsorge notwendig.

Risikominderungsstrategien

Das Risiko eines möglichen Ausfalls (Insolvenz) einzelner oder mehrerer Kontrahenten wird durch ein internes Kontrahentenlimitsystem minimiert. Dabei wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Bonität des Kontrahenten (Ratings von internationalen Rating-Agenturen wie Moody's, Standard & Poor's, Fitch) und der publizierten Credit Default Swap-Spreads (CDS-Spreads – Indikator für die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kontrahenten) das maximale Veranlagungslimit für jeden einzelnen Kontrahenten festgelegt. Die Anpassung der Kontrahentenlimits erfolgt monatlich, sodass man im Falle von kurzfristigen Bonitätsänderungen rasch reagieren kann. Bei etwaigen kurzfristigen größeren Veränderungen von CDS-Spreads oder Kontrahenten-Ratings erfolgt die Reduktion des Kontrahenten-Exposures sofort.

Ausfallrisiken und das Risiko des Zahlungsverzugs der Vertragspartner werden durch die Anwendung von Kreditprüfungen, Kreditlimits und Prüfungsroutinen kontrolliert. Sofern geeignet, erhält der Konzern staatliche Exportgarantien oder Garantien von ähnlichen privaten Institutionen, um das Risiko des Zahlungsausfalls zu reduzieren.

Ohne Berücksichtigung der beschriebenen Risikominderungsstrategien entspricht das maximale Ausfallrisiko des Konzerns dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte.

(in MEUR) Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen
Vertrags
vermögenswerte
Sonstige
Forderungen und
Vermögenswerte
Zahlungsmittel
und Zahlungsmit
teläquivalente
Veranlagungen Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2019 -62,1 -3,7 -9,0 -0,2 -0,4 -75,4
Dotierung -12,0 0,0 0,0 -0,1 -0,2 -12,3
Verbrauch 6,7 0,0 0,6 0,0 0,0 7,3
Auflösung 0,0 0,5 6,4 0,0 0,0 6,9
Währungsumrechnung 5,0 0,1 0,0 0,0 0,0 5,1
Veränderungen im Konsolidie
rungskreis
0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2
Stand zum 31. Dezember 2020 -62,2 -3,1 -2,0 -0,3 -0,6 -68,2
Dotierung -2,8 0,0 -3,7 0,0 0,0 -6,5
Verbrauch 2,7 0,0 0,4 0,0 0,0 3,1
Auflösung 0,0 1,7 0,0 0,3 0,4 2,4
Währungsumrechnung -2,3 0,0 0,0 0,0 0,0 -2,3
Stand zum 31. Dezember 2021 -64,6 -1,4 -5,3 0,0 -0,2 -71,5

Für alle bekannten Risiken wurden Wertberichtigungen durchgeführt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zukünftig zum Eintritt von über die erfassten Wertminderungen hinausgehenden Zahlungsausfällen kommt.

Bereits in der Angebotsphase werden Bonitätsprüfungen der Kunden durchgeführt und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Um das Risiko im Zusammenhang mit Forderungsausfällen zu minimieren, werden Zahlungssicherheiten mit den Kunden vereinbart bzw. wird das Zahlungsausfallrisiko weitgehend bei öffentlichen oder privaten Versicherern eingedeckt. Der Konzern ist keinen wesentlichen Ausfallrisiken einer Vertragspartei oder einer Gruppe von Vertragsparteien mit ähnlichen Merkmalen ausgesetzt. Der Konzern definiert Vertragsparteien als solche mit ähnlichen Merkmalen, wenn es sich hierbei um nahestehende Unternehmen handelt. Es gibt keine Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen externen Kunden, die mehr als 10% der Unternehmensgesamterlöse betragen. Es besteht insgesamt keine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos.

Zur Wahrung der Transparenz hinsichtlich finanzieller Risiken bei Projekten und der raschen Möglichkeit zur Gegensteuerung ist ein quartalsweises Credit-Risk-Reporting an den Vorstand im Einsatz. Dabei werden das maximal erwartete ungedeckte Kundenausfallrisiko für Aufträge mit einem Auftragswert von über einer Million Euro und das Rating der Kunden dargestellt.

Veränderungen der Bruttobuchwerte, die zur Änderung der Wertminderung beitragen, sind hauptsächlich bedingt durch das Projektportfolio und die regionale Verteilung. Bei Vermögenswerten, welche beim Zugang nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle beurteilt wurden, fand keine signifikante Erhöhung des Ausfallsrisikos seit dem erstmaligen Ansatz statt. Daher ergab sich kein Wechsel von der Bewertung der Wertberichtigung zu dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen der Vermögenswerte, die in das Wertminderungsmodell von IFRS 9 fallen, getrennt nach Risikokategorien. Die Risikoklassen orientieren sich an der Methodik der Ermittlung der Wertberichtigung.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Zur effektiven Steuerung der Ausfallrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat die ANDRITZ-GRUPPE einen einheitlichen Risikomanagementprozess etabliert und eine entsprechende konzernweite Richtlinie verfasst. Bei den ANDRITZ-Tochtergesellschaften sind jeweils Credit Risk-Manager verantwortlich, regelmäßig Bonitätsanalysen der Kunden- bzw. Projektrisikoanalysen inklusive Bewertung der Sicherheiten vorzunehmen. Zu den Sicherheiten zählen insbesondere Kreditversicherungen, Anzahlungen, Akkreditive und Bürgschaften.

Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen (individuelle Wertminderung) hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre sowie der Berücksichtigung eines Skalierungsfaktors getrennt nach Überfälligkeiten und Risikoklassen berechnet. Wesentliche Parameter in dieser Beurteilung sind die Arbeitslosenquote, Rohstoffpreise, Automobilmarkt und Wirtschaftswachstum.

2021

(in MEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate -
Risikoklasse 1
Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate -
Risikoklasse 2
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Nicht überfällig 0,03% 0,23% 704,2 -0,8 703,4
Bis 60 Tage überfällig 0,17% 1,27% 129,9 -0,7 129,2
61 bis 120 Tage überfällig 0,52% 3,80% 43,4 -0,8 42,6
Mehr als 120 Tage überfällig 1,39% 10,13% 56,7 -3,3 53,4
Individuell wertgemindert 67,2 -59,0 8,2
1.001,4 -64,6 936,8

2020

(in MEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate -
Risikoklasse 1
Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate -
Risikoklasse 2
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Nicht überfällig 0,04% 0,33% 597,9 -1,0 596,9
Bis 60 Tage überfällig 0,26% 1,32% 131,1 -0,8 130,3
61 bis 120 Tage überfällig 0,79% 3,97% 33,5 -0,9 32,6
Mehr als 120 Tage überfällig 2,09% 10,58% 58,9 -4,1 54,8
Individuell wertgemindert 59,1 -55,4 3,7
880,5 -62,2 818,3

Vertragsvermögenswerte

Basierend auf einem internen Credit Risk Reporting werden Vertragsvermögenswerte unterschiedlich bewertet, je nachdem, ob eine Besicherung vorliegt oder nicht.

2021

(in MEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Individuell wertgemindert - 0,0 0,0 0,0
Unbesicherter Anteil 0,93% 95,1 -0,7 94,4
Besicherter Anteil 0,08% 841,3 -0,7 840,6
936,4 -1,4 935,0

2020

(in MEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Individuell wertgemindert - 0,0 0,0 0,0
Unbesicherter Anteil 0,47% 69,4 -0,3 69,1
Besicherter Anteil 0,37% 729,3 -2,8 726,5
798,7 -3,1 795,6

Sonstige Forderungen

Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen (individuelle Wertminderung) hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre sowie der Berücksichtigung eines Skalierungsfaktors berechnet.

2021

(in MEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Individuell wertgemindert - 54,1 -4,9 49,2
Portfolio wertgemindert 0,35% 128,4 -0,4 128,0
182,5 -5,3 177,2

2020

(in MEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Individuell wertgemindert - 31,1 -1,2 29,9
Portfolio wertgemindert 0,91% 86,5 -0,8 85,7
117,6 -2,0 115,6

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Veranlagungen

ANDRITZ verfolgt eine risikoaverse Veranlagungsstrategie. Geld wird weitgehend in risikoarme Finanzanlagen investiert, wie z.B. in Staatsanleihen, staatsgarantierte Anleihen, vorrangige Bankanleihen, Geldmarktfonds, Wertpapierfonds zur Deckung der Pensionsverpflichtungen, einlagengesicherte Schuldscheindarlehen oder Termingelder. Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten können jedoch zu einer ungünstigen Preisentwicklung bei verschiedenen Wertpapieren oder zu deren Unhandelbarkeit führen. Dies könnte sich aufgrund notwendig werdender Abwertungen oder Wertberichtigungen negativ auf das Finanzergebnis oder das Eigenkapital der ANDRITZ-GRUPPE auswirken. Der Vorstand wird monatlich über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risiko-Exposure und der jeweiligen Kontrahentenlimits in der ANDRITZ-GRUPPE informiert.

Das Ausfallrisiko aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie unter dem Posten "Veranlagungen" ausgewiesene Termingelder ist gering, da durch eine konservative Anlagestrategie eine möglichst breite

Streuung bei gleichzeitig festgelegten Mindestkriterien für die Bonität der Vertragspartner in der Veranlagung festgelegt wird. Banksalden und Termingelder werden basierend auf Ratings beurteilt.

2021

(in MEUR) Externes Rating Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Geringes Risiko AAA bis BBB- 0,02% 1.449,3 -0,2 1.449,1
Mittleres Risiko BB+ bis BB- 0,01% 111,2 0,0 111,2
Hohes Risiko B+ bis D 0,15% 1,7 0,0 1,7
1.562,2 -0,2 1.562,0

2020

(in MEUR) Externes Rating Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Geringes Risiko AAA bis BBB- 0,07% 1.346,9 -0,9 1.346,0
Mittleres Risiko BB+ bis BB- 0,01% 145,9 0,0 145,9
Hohes Risiko B+ bis D 0,04% 2,7 0,0 2,7
1.495,5 -0,9 1.494,6

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Wertberichtigung nach dem Modell der "erwarteten Kreditausfälle" umfasst in erheblichem Maß Einschätzungen und Beurteilungen, die auf der Kreditwürdigkeit einzelner Gruppen, den aktuellen Konjunkturentwicklungen, der Analyse historischer Forderungsausfälle und zukunftsgerichteten Prognosen beruhen. Die im Modell verwendeten Parameter werden regelmäßig aktualisiert und entsprechend den derzeitigen Gegebenheiten in der Covid-19-Pandemie angepasst.

Die Wertberichtigung einzelner zweifelhafter Forderungen umfasst zusätzlich die Beurteilung der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden.

Bei der Einschätzung ob im Einzelfall ein Übergang vom Modell des 12-Monats-Kreditverlusts zum Modell des lebenslangen Kreditverlusts anzuwenden ist, wird erhebliches Urteilsvermögen gefordert und vorhandene Kundenund Marktinformationen miteinbezogen.

b) Liquiditätsrisiken

Zur bestmöglichen Reduktion der finanziellen Risiken und zur besseren Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätsposition hat die ANDRITZ-GRUPPE umfassende Richtlinien und ein transparentes Informationssystem implementiert. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken insbesondere durch das Halten von angemessenen finanziellen Rücklagen, durch die Emission von Schuldscheindarlehen, durch Anzahlungen von Kunden und durch Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten, Forderungen und Verbindlichkeiten. Eine auf einen fix festgelegten Planungshorizont ausgerichtete rollierende Liquiditätsvorschau, die quartalsweise Aktualisierung dieser Vorschau sowie vorhandene und nicht ausgenutzte Kreditlinien sollen die notwendige Liquiditätsversorgung der ANDRITZ-GRUPPE sicherstellen.

Die Gruppe ist bestrebt, das Zahlungsausfallrisiko von Kunden bestmöglich durch Besicherung von Zahlungen durch Banken sowie durch Abschluss von Exportversicherungen zu reduzieren. Nähere Erläuterungen dazu sind in Kapitel

  1. a) Ausfallrisiken zu finden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es einzelne Zahlungsausfälle gibt, die im Eintrittsfall einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung der Gruppe haben.

Die ANDRITZ-GRUPPE ist hinsichtlich Liquidität sehr gut positioniert und verfügt über hohe Liquiditätsreserven. Die Gruppe vermeidet es, von einer einzigen Bank oder von nur wenigen Banken abhängig zu sein. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit wird bei allen wichtigen Finanzprodukten (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Finanzverbindlichkeiten, Veranlagungen, Garantien und derivative Finanzinstrumente) jeweils nur ein bestimmtes Volumen mit einer Bank abgewickelt. Liquidität bedeutet für die ANDRITZ-GRUPPE nicht nur die Zahlungsfähigkeit im engeren Sinn, sondern auch die Verfügbarkeit von Avalen. Die operative Tätigkeit erfordert die laufende Bereitstellung von Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Performance- und Gewährleistungsgarantien bzw. -bürgschaften. Der finanzielle Handlungsspielraum wird damit auch durch genügend freie Avallinien bestimmt. Durch diese Diversifikation versucht ANDRITZ das Kontrahentenrisiko bestmöglich zu minimieren.

Wie in Kapitel 28. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beschrieben, bietet ANDRITZ eine Supply-Chain-Finanzierungsvereinbarung (SCF) an, deren Zweck es ist, eine effizientere Zahlungsabwicklung von Lieferantenrechnungen zu ermöglichen. Die Vereinbarung ermöglicht ANDRITZ, die Zahlungen von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an die Bank zu zentralisieren, anstatt jeden Lieferanten einzeln zu bezahlen. Obwohl die Vereinbarung die Zahlungsfristen nicht wesentlich gegenüber normalen Fristen mit anderen nicht teilnehmenden Lieferanten verlängert, trägt sie zu einer besseren Vorhersage von Mittelabflüssen bei.

Die IBOR-Reform führt trotz grundlegender Unterschiede zwischen den IBORs und den alternativen Zinssätzen zu keinem wesentlichen zusätzlichen Liquiditätsrisiko. Bei den IBORs handelt es sich um zukunftsgerichtete Laufzeitsätze, die für einen Zeitraum zu Beginn dieses Zeitraums veröffentlicht werden und die einen Interbanken-Creditspread beinhalten. Bei den alternativen Zinssätzen handelt es sich um risikolose Tagesgeldsätze, die am Ende des Tages ohne Creditspread veröffentlicht werden. Die Die Vorgaben der Gruppe zum Liquiditätsrisikomanagement wurden aktualisiert und es stehen ausreichend liquide Mittel für etwaige Erhöhungen der Tagesgeldsätze zur Verfügung.

In der ANDRITZ-GRUPPE gibt es keine wesentlichen Zahlungsverzüge bei eigenen Zahlungsverpflichtungen, sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden im Regelfall fristgemäß getilgt. Die folgenden Tabellen zeigen die zukünftigen undiskontierten vertraglichen Zahlungsströme aus finanziellen Schulden:

(in MEUR) Buchwert Vertragliche Zahlungsströme
unter 1 Jahr zwischen 1
und 5 Jahren
über 5 Jahre Gesamt
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 185,2 78,0 78,0 35,5 191,5
Leasingverbindlichkeiten 231,2 49,5 123,1 72,8 245,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 811,1 811,1 0,0 0,0 811,1
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte
Gegenleistungen
9,5 0,2 9,2 0,0 9,4
Schuldscheindarlehen 951,5 13,3 812,9 175,9 1.002,1
Sonstige Verbindlichkeiten 1.085,6 1.073,3 12,1 0,2 1.085,6
Nicht derivative finanzielle Schulden 3.274,1 2.025,4 1.035,3 284,4 3.345,1
Derivative Finanzinstrumente 65,6 50,5 15,3 0,0 65,8
Derivative finanzielle Schulden 65,6 50,5 15,3 0,0 65,8
3.339,7 2.075,9 1.050,6 284,4 3.410,9

145

2020

(in MEUR) Buchwert Vertragliche Zahlungsströme
unter 1 Jahr zwischen 1
und 5 Jahren
über 5 Jahre Gesamt
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 226,7 99,4 82,2 53,4 235,0
Leasingverbindlichkeiten 232,7 52,7 124,9 71,9 249,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 749,7 749,7 0,0 0,0 749,7
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte
Gegenleistungen
24,4 24,4 0,0 0,0 24,4
Schuldscheindarlehen 1.073,6 14,9 764,0 366,2 1.145,1
Sonstige Verbindlichkeiten 941,9 936,3 5,4 0,2 941,9
Nicht derivative finanzielle Schulden 3.249,0 1.877,4 976,5 491,7 3.345,6
Derivative Finanzinstrumente 44,6 34,7 10,5 0,0 45,2
Derivative finanzielle Schulden 44,6 34,7 10,5 0,0 45,2
3.293,6 1.912,1 987,0 491,7 3.390,8

c) Marktrisiken

Das Marktrisiko umfasst das Risiko, dass sich die Marktpreise, zum Beispiel Währungskurse, Zinssätze oder Aktienkurse, ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren. Zu den für die ANDRITZ-GRUPPE wesentlichen Marktrisiken zählen Währungsrisiken und Zinsänderungsrisiken.

Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb der Richtlinien des Risikomanagement-Ausschusses. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt werden.

Währungsrisiken

Die Risikomanagementrichtlinie der Gruppe besteht darin, 75 bis 85% ihres geschätzten Fremdwährungsrisikos in Bezug auf prognostizierte An- und Teilzahlungen von Kunden bzw. an Lieferanten in den folgenden 12 Monaten zu jedem Zeitpunkt abzusichern. Der Konzern nutzt Devisenterminkontrakte zur Absicherung seines Währungsrisikos, die zum größten Teil eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben. Die Risikomanagementstrategie des Konzerns wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht angepasst.

Die Fremdwährungsrisiken des Konzerns resultieren aus dem Umstand, dass der Konzern weltweit tätig ist, nämlich in verschiedenen Ländern, deren Heimatwährung nicht der Euro ist. Der Konzern schließt im Zuge von Kundenaufträgen, die in Fremdwährung abgeschlossen werden, Devisentermingeschäfte und Swaps ab, um das Fremdwährungsrisiko auszuschließen bzw. zu minimieren (Hedging). Währungsrisiken aus der Bilanzierung des Eigenkapitals werden nicht gesichert. Devisenterminkontrakte werden ausschließlich mit erstklassigen nationalen und internationalen Banken abgeschlossen, deren Bonität laufend vom Konzern-Treasury überprüft wird, um ein Klumpenrisiko zu vermeiden. Die erforderlichen Maßnahmen und Regelungen im Zusammenhang mit dem Hedging von Kundenoder Lieferantenaufträgen, die nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossen wurden, sind in der konzernweiten Treasury-Policy geregelt.

Die Sensitivitätsanalyse quantifiziert näherungsweise das Risiko, das im Rahmen gesetzter Annahmen auftreten kann, wenn bestimmte Parameter in einem definierten Umfang verändert werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere bei US-Dollar (USD), Chinesischem Renminbi Yuan (CNY), Kanadischem Dollar (CAD) und Schwedischen Kronen (SEK). Die folgenden Angaben beschreiben aus Konzernsicht die Sensitivität eines Anstiegs oder Rückgangs der genannten Fremdwährungen gegenüber dem Euro (EUR). Die Veränderung ist der Wert, der im

Rahmen der internen Berichterstattung des Währungsrisikos Anwendung findet, und stellt die Einschätzung des Konzerns hinsichtlich einer möglichen Währungskursänderung dar. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzernunternehmen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet die wesentlichen am Bilanzstichtag ausstehenden Finanzinstrumente der ANDRITZ-GRUPPE.

Die Auswirkungen auf das Konzernergebnis sind wie folgt:

(in MEUR) 2021 2020
Konzernergebnis Sonstiges Ergebnis Konzernergebnis Sonstiges Ergebnis
EUR/USD +10% -50,6 2,1 -35,3 -2,5
-10% 50,6 -2,1 35,3 2,5
EUR/CNY +10% 12,7 2,5 9,7 4,0
-10% -12,7 -2,5 -9,7 -4,0
EUR/CAD +10% -4,7 0,0 -5,7 0,2
-10% 4,7 0,0 5,7 -0,2
EUR/SEK +10% 6,0 -1,3 1,3 0,1
-10% -6,0 1,3 -1,3 -0,1

Die Veränderungen gegenüber dem ausgewiesenen Konzernergebnis stammen hauptsächlich aus der Marktbewertung von Devisentermingeschäften mit neuen Kursen, die zur Sicherung von Planpositionen eingesetzt und in keine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden werden. Diesen Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente steht der gesicherte Auftragsstand gegenüber.

Zinsänderungsrisiken

Die ANDRITZ-GRUPPE schätzt das Risiko aus den Zinsänderungen bei Finanzanlagen und -verbindlichkeiten aufgrund der risikoaversen Strategie als gering ein. Abgesehen von den in Kapitel 34. beschriebenen Sicherungsinstrumenten, werden keine weiteren wesentlichen derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken verwendet. Das Management der Zinsrisiken erfolgt durch eine interne Cashflow-at-Risk-Berechnung (CfaR) und Value-at-Risk-Berechnung (VaR) sowie durch vorgegebene Limits. Die Limitsetzung für CfaR und VaR folgt dabei einem Benchmark-orientierten Ansatz. Die Einhaltung der definierten Limits wird quartalsweise überwacht.

Die gewichteten durchschnittlichen Zinssätze, bezogen auf die Restlaufzeiten der jeweiligen finanziellen Vermögenswerte bzw. -schulden waren zum Bilanzstichtag folgende:

(in %) EUR USD BRL CNY
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Guthaben auf laufenden Konten -0,1 0,2 0,0 1,5
Kurzfristige Geldanlagen -0,1 0,4 8,0 3,1
Veranlagungen, kurzfristig 0,1 0,0 0,0 2,2
Veranlagungen, langfristig 0,1 0,0 0,0 0,0
FINANZIELLE SCHULDEN
Leasingverbindlichkeiten 1,4 1,5 4,6 3,1
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0,8 0,0 0,0 0,0
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1,3 5,8 0,0 0,0
Schuldscheindarlehen, langfristig 1,4 0,0 0,0 0,0

147

2020

(in %) EUR USD BRL CNY
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Guthaben auf laufenden Konten 0,0 0,2 0,0 1,8
Kurzfristige Geldanlagen 0,0 0,0 1,7 2,9
Veranlagungen, kurzfristig 0,4 0,0 0,0 2,3
Veranlagungen, langfristig 0,4 0,0 0,0 0,0
FINANZIELLE SCHULDEN
Leasingverbindlichkeiten 1,9 1,8 7,9 3,2
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1,2 0,0 6,8 4,7
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1,3 0,0 0,0 0,0
Schuldscheindarlehen, langfristig 1,4 0,0 0,0 0,0

Umgang mit der Reform der Referenzzinssätze und den damit verbundenen Risiken

Weltweit wird eine grundlegende Reform der wichtigsten Referenzzinssätze vorgenommen. Die Reform der IBOR-Referenzzinssätze (IBOR: Interbank Offered Rates) bedeutet im Wesentlichen, dass die Ermittlungsmethodik der IBOR-Referenzzinssätze geändert und durch alternative, nahezu risikofreie Referenzzinssätze (RFR: Risk-free-Rate) ersetzt wird. Die bisherige Fixierung der IBOR-Referenzzinssätze beruht größtenteils auf Expertenschätzungen verschiedener Großbanken (Panel-Banken). Die bisherigen IBOR-Referenzzinssätze werden entweder reformiert oder nach und nach durch RFRs abgelöst. Seit Oktober 2019 werden für alle wichtigen Währungsräume alternative Referenzzinssätze, wie zum Beispiel €STR (Euro Short-Term-Rate) im EUR-Raum und SOFR (Secured Overnight Financing Rate) im USD-Raum veröffentlicht.

Der Konzern geht davon aus, dass sich die IBOR-Reform nicht wesentlich auf das Risikomanagement und die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften auswirken wird. Die ANDRITZ-GRUPPE ist bestrebt, etwaige durch die IBOR-Reform notwendige Anpassungen fristgerecht umzusetzen, um einen reibungslosen Übergang auf die neuen Referenzzinssätze sicherzustellen. Der Konzern ist bestrebt bilaterale Verhandlungen mit den Vertragspartnern vor der Einstellung der IBORs erfolgreich abzuschließen, sodass keine Unsicherheiten hinsichtlich des anzuwendenden Zinssatzes bestehen. Es wird darauf geachtet ein etwaiges Zinsbasisrisiko zu verhindern, das entstehen könnte, wenn nicht-derivative Finanzinstrumente zu anderen Zeitpunkten auf alternative Zinssätze übergehen als die Derivate, die zum Management des Zinsrisikos der nicht-derivativen Finanzinstrumente gehalten werden und bei Bedarf zusätzliche Basiszinsswaps abschließen.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Im Rahmen der internen Berichterstattung über das Zinsrisiko wird eine Zinssatzsensitivität von 100 Basispunkten unterstellt. Dies stellt die Einschätzung des Konzerns hinsichtlich einer möglichen Änderung des Zinssatzes dar.

Eine Erhöhung des Zinsniveaus für das Jahr 2021 um 100 Basispunkte unter Konstanthaltung aller anderen Variablen hätte zu einer Erhöhung des Zinsergebnisses um 3,9 MEUR (2020: Erhöhung um 2,5 MEUR) geführt. Ein Sinken des Zinsniveaus hätte zu einer Reduktion des Zinsergebnisses in gleicher Höhe geführt.

G)SONSTIGES

36. Konzern-Cashflow-Statement

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

In der Konzernkapitalflussrechnung ("Konzern-Cashflow-Statement") werden die Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der betrieblichen Tätigkeit, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit erläutert, und zwar unabhängig von der Gliederung der Konzernbilanz.

Ausgehend vom Konzernergebnis wird der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit indirekt erstellt. Das Konzernergebnis wird um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (vor allem Abschreibungen) und Erträge sowie die Veränderung der Rückstellungen bereinigt. Unter Berücksichtigung der Veränderungen des Nettoumlaufvermögens sowie Zinseinzahlungen und Zinsauszahlungen, erhaltenen Dividenden und Steuerzahlungen ergibt sich der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit.

Die Investitionstätigkeit umfasst hauptsächlich Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Ein- und Auszahlungen für lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Auszahlungen für Unternehmenserwerbe. Die Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen enthalten die Investitionen (Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen) des Geschäftsjahres, soweit diese bereits zahlungswirksam wurden.

In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsflüssen aus der Tilgung oder Begebung von Bank- und sonstigen Finanzverbindlichkeiten sowie Leasingverbindlichkeiten auch Dividendenzahlungen, Zahlungsmittelabflüsse für den Rückkauf eigener Aktien und Zahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen enthalten.

Nicht zahlungswirksame Transaktionen betreffen vor allem die Aktivierung von Nutzungsrechten im Sachanlagevermögen durch Leasing oder den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten oder Sachanlagevermögen durch Übernahme direkt damit verbundener Schulden (Kauf auf Ziel).

Die Veränderungen der Bilanzposten, die im Konzern-Cashflow-Statement dargestellt werden, sind nicht unmittelbar aus der Konzernbilanz ableitbar, da unter anderem Effekte aus der Währungsumrechnung, konsolidierungskreisbedingte Veränderungen bisher nicht oder nicht mehr vollkonsolidierter Tochterunternehmen sowie die Einstufung als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte nicht zahlungswirksam sind.

a) Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 529,6 MEUR und lag damit über dem hohen Vorjahresvergleichswert (2020: 461,5 MEUR). Die Veränderung ist hauptsächlich auf die Veränderungen des Nettoumlaufvermögens mit 16,0 MEUR 2021 gegenüber -79,0 MEUR 2020 zurückzuführen. Im Wesentlichen betrifft das den Unterschied aus An- und Teilzahlungen im Zusammenhang mit Großprojekten.

Die Veränderung des Nettoumlaufvermögens stellt sich folgendermaßen dar:

(in MEUR) 2021 2020
Veränderung der Vorräte -100,7 42,5
Veränderung der geleisteten Anzahlungen -6,7 -9,7
Veränderung der Forderungen -128,1 -21,6
Veränderung der Vertragsvermögenswerte -119,2 -93,5
Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung 174,7 -285,6
Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung 82,6 35,9
Veränderung der Verbindlichkeiten 113,5 253,0
Veränderung des Nettoumlaufvermögens 16,0 -79,0

b) Cashflow aus Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -290,6 MEUR (2020: -236,1 MEUR). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert hauptsächlich aus den höheren Sachanlageinvestitionen und Auszahlungen für Unternehmenserwerbe. Die Investitionen in finanzielle Vermögenswerte sind vergleichbar zum Vorjahresniveau.

Der Netto-Cashflow aus Unternehmenserwerben setzt sich folgendermaßen zusammen:

2021 2020
36,1 0,0
12,4 0,0
48,5 0,0
-8,8 0,0
-9,2 0,0
30,5 0,0

Mehr Informationen in Kapitel 5. Akquisitionen.

c) Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -355,4 MEUR (2020: -187,0 MEUR). Die Veränderung ist vor allem auf die vorzeitige Tilgung von Schuldscheindarlehen in Höhe von 122,5 MEUR sowie eine höhere Dividendenzahlung (100,3 MEUR 2021 gegenüber 49,9 MEUR 2020) zurückzuführen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden eigene Aktien in Höhe von 4,7 MEUR erworben, währenddessen 2020 eigene Aktien in Höhe von 18,1 MEUR erworben wurden.

Die Buchwerte der im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, getrennt nach zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Änderungen, entwickelten sich im Berichtsjahr wie folgt:

(in MEUR) Leasing
verbindlichkeiten
Schuldschein
darlehen
Bank- und
sonstige Finanz
verbindlichkeiten
Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2019 260,1 1.073,2 286,3 1.619,6
Einzahlungen 0,0 0,0 21,7 21,7
Auszahlungen -48,9 0,0 -71,3 -120,2
Sonstige zahlungsunwirksame Änderungen 29,2 0,4 -0,2 29,4
Währungsumrechnung -7,5 0,0 -9,8 -17,3
Änderungen im Konsolidierungskreis -0,2 0,0 0,0 -0,2
Stand zum 31. Dezember 2020 232,7 1.073,6 226,7 1.533,0
Einzahlungen 0,0 0,0 70,4 70,4
Auszahlungen -48,5 -122,5 -115,3 -286,3
Sonstige zahlungsunwirksame Änderungen 36,9 0,4 -0,1 37,2
Währungsumrechnung 6,5 0,0 3,5 10,0
Änderungen im Konsolidierungskreis 3,6 0,0 0,0 3,6
Stand zum 31. Dezember 2021 231,2 951,5 185,2 1.367,9

37. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die Voraussetzungen des IFRS 5 zur Einstufung als zur Veräußerung gehalten sind erfüllt, wenn Vermögenswerte in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können, deren Veräußerung sehr wahrscheinlich ist und die Veräußerung erwartungsgemäß innerhalb eines Jahres ab der Umklassifizierung in Betracht kommt. Bei den als zur Veräußerung gehalten ausgewiesenen Vermögenswerten handelt es sich um einzelne Vermögenswerte und direkt mit ihnen in Verbindung stehende Schulden. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, sofern dieser niedriger als der Buchwert ist. Unmittelbar vor der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten findet eine Bewertung statt. Daraus entstehende Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Folgende Vermögenswerte und damit im Zusammenhang stehende Schulden werden zur Veräußerung gehalten ausgewiesen:

(in MEUR) 2021 2020
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte 0,5 0,0
Sachanlagen 10,5 1,6
ZUR VERÄUßERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE 11,0 1,6

Im Geschäftsbereich Metals wurde Ende 2021 der Verkauf von Sachanlagen (Grundstücke und Gebäude) in Deutschland eingeleitet. Es wurden Vermögenswerte von 6,5 MEUR als zur Veräußerung gehalten angesetzt und keine Wertminderungsaufwendungen erfasst. Der Verkauf wird wahrscheinlich in der ersten Jahreshälfte 2022 abgeschlossen sein.

Im Geschäftsbereich Pulp & Paper wurde im Oktober 2021 der Verkauf einer Produktionsstätte in den USA eingeleitet. Der Verkauf wird innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Es wurden Vermögenswerte in Höhe von 1,7 MEUR als zur Veräußerung gehalten angesetzt und aus der vorgelagerten Bewertung keine Wertminderungsaufwendungen erfasst.

Im Geschäftsbereich Metals wurde 2020 der Verkauf von Maschinen in den USA eingeleitet. Der Verkauf konnte in der ersten Jahreshälfte 2021 abgeschlossen werden. Daraus ergab sich kein wesentlicher Veräußerungsgewinn oder -verlust. 2021 wurde der Verkauf von weiteren Sachanlagen (Grundstücke und Gebäude) und immateriellen Vermögenswerten eingeleitet. Es wurden Vermögenswerte in Höhe von 1,5 MEUR als zur Veräußerung gehalten angesetzt. Aus der vorgelagerten Bewertung wurden 2021 Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 0,4 MEUR erfasst. Der Verkauf wird wahrscheinlich in der ersten Jahreshälfte 2022 abgeschlossen sein.

Darüber hinaus sind Vermögenswerte aus dem Geschäftsbereich Pulp & Paper in Kanada und dem Geschäftsbereich Metals in den USA enthalten. Die im Vorjahr als zur Veräußerung gehalten ausgewiesenen Vermögenswerte in Brasilien aus dem Geschäftsbereich Hydro wurden in das Anlagevermögen zurückgeführt, weil keine Veräußerungsabsicht mehr gegeben war.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, abzüglich Veräußerungskosten, beinhaltet Schätzungen und Annahmen, die mit einer gewissen Unsicherheit behaftet sind. Die tatsächlich eintretenden Verkaufserlöse können von den getroffenen Annahmen abweichen.

38. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Eine Eventualforderung wird im Konzernabschluss nicht berücksichtigt, aber offengelegt, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht berücksichtigt. Sie werden nur dann offengelegt, wenn die Möglichkeit eines Ressourcenabflusses mit wirtschaftlichem Nutzen nicht wahrscheinlich, aber möglich ist oder die Höhe nicht ausreichend verlässlich bewertet werden kann.

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ANDRITZ-GRUPPE in zahlreichen Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil dieser Verfahren (wie beispielsweise Vertrags- und Projektstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen und Verfahren im Bereich des geistigen Eigentums) kann als typisch für die Branche, in der die Gruppe tätig ist, angesehen werden. Die ANDRITZ-GRUPPE bildet entsprechende Rückstellungen in jenen Fällen, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich erscheint und zuverlässige Schätzungen vorgenommen werden können. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Anbetracht der Risikosummen in einigen dieser Streitfälle kann ein für ANDRITZ negativer Ausgang einer oder mehrerer dieser Rechtsstreitigkeiten zu einer wesentlichen negativen Auswirkung auf Ergebnis und Liquiditätsbestand der Gruppe führen. In Fällen, bei denen ein negativer Ausgang zwar als nicht wahrscheinlich, aber als durchaus möglich (und nicht völlig unwahrscheinlich) eingestuft wird, bildet die ANDRITZ-GRUPPE keine Rückstellungen.

Wesentliche Fälle für Eventualverbindlichkeiten sind:

Der Bereich Produkthaftung inkludiert einige Fälle wegen mutmaßlicher Körperverletzungen und/oder Todesfälle aufgrund Asbestbelastungen. Per 31. Dezember 2021 sind einige Tochtergesellschaften der ANDRITZ-GRUPPE Beklagte in Asbestverfahren in den USA. Alle Verfahren betreffen Forderungen gegenüber einer großen Anzahl von Beklagten. Alle Tochtergesellschaften haben vor, jede der Klagen nachdrücklich anzufechten.

ANDRITZ HYDRO S.A., Brasilien, ist mit steuerrechtlichen Forderungen basierend auf einer angeblichen gesamtschuldnerischen Haftung mit der Inepar-Gruppe aufgrund der früheren Minderheitsbeteiligung von Inepar konfrontiert. Die angefochtenen Steuervollstreckungsverfahren sind aufgrund der Teilnahme Inepars an einem staatlichen Steuerrefinanzierungsprogramm (REFIS) nicht aktiv. Bestimmte Berufungen durch ANDRITZ in Bezug auf diese Forderungen sind jedoch noch aktiv. Da Inepar die Verpflichtungen im Rahmen des REFIS-Programms nicht einhalten konnte, könnten die Steuerverfahren gegen ANDRITZ HYDRO S.A. wieder aufgenommen werden.

39. Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers

(in TEUR) 2021 2020
Abschlussprüfungen 379 363
Andere Bestätigungsleistungen 15 6
Sonstige Leistungen 22 26
416 395

40. Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die ANDRITZ-GRUPPE stellen sich wie folgt dar:

  • Da keine Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung für die ANDRITZ-GRUPPE bestehen, wird bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
  • Der Umsatz lag 2021 geringfügig unter dem Vorjahresvergleichswert. Der Rückgang ist auf den Covid-19-bedingt verringerten Auftragseingang im Geschäftsjahr 2020 zurückzuführen.
  • Die Auswirkungen betreffend Materialaufwand und sonstigem Aufwand zeigten sich für ANDRITZ in Form von vereinzelten Verknappungen und Preisanstiegen an den internationalen Rohstoff- und Produktzukaufsmärkten sowie im Bereich Energie. Durch verschiedene Gegenmaßnahmen, die in Zusammenarbeit mit den relevanten Schnittstellenfunktionen erarbeitet wurden, konnten Engpässe bzw. Teuerungen weitgehend, aber nicht gänzlich vermieden werden.
  • Zuwendungen der öffentlichen Hand wurden in mehreren Ländern in Anspruch genommen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, sind die Zuschüsse planmäßig in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst worden. Die ANDRITZ-GRUPPE hat im Berichtszeitraum geringere staatliche Unterstützung im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen im Zusammenhang mit Kurzarbeit erhalten. In den Staaten gab es unterschiedliche Modelle, entweder direkte Zuschüsse an ANDRITZ oder reduzierte Gehaltszahlungen von ANDRITZ an die Mitarbeiter in Kombination mit direkten staatlichen Zuschüssen an die Mitarbeiter. (Mehr Informationen zur Höhe der Zuschüsse in Kapitel 12. Personalaufwand)

  • Diverse Aufwendungen, wie zum Beispiel Reisekosten, konnten Covid-19-bedingt und bedingt durch strenge Kostendisziplin im Vergleich zu vor-Covid-19 reduziert werden.

  • Die bezüglich IFRS 16 veröffentlichte Befreiung von der Beurteilung, ob aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeräumte Mietkonzessionen eine Leasingmodifikation darstellen, wurde nicht in Anspruch genommen.
  • Es gibt keine wesentliche Veränderung der finanziellen Risiken und Neuverhandlungen von Finanzverbindlichkeiten. Bis dato führte die Covid-19-Pandemie zu keiner Verschlechterung der Liquiditätskennzahlen und es mussten keine wesentlichen Maßnahmen gesetzt werden. Das Hauptziel des Vorstands ist und bleibt die Sicherstellung der Liquidität im Konzern, der durch ein umfassendes Finanzmanagement Rechnung getragen wird.
  • Aufgrund höher erwarteter Kreditausfälle der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beobachtet die ANDRITZ-GRUPPE laufend die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und setzt gegebenenfalls Maßnahmen zur Begrenzung des Kreditrisikos von Kunden, die stark von der Pandemie beeinträchtigt sind. Die Parameter der Zukunftserwartung wie Arbeitslosenquote, Rohstoffpreise, Automobilmarkt und Wirtschaftswachstum wurden in der Berechnung der Gruppenwertberichtigung entsprechend angepasst.
  • ANDRITZ hat beurteilt, ob ein Anhaltspunkt für eine anlassbezogene Wertminderung von Vermögenswerten, wie unter anderem Geschäfts- und Firmenwerte vorliegt. Die Analyse von internen und externen Quellen wie Marktkapitalisierung, Marktrenditen, Marktentwicklung und das rechtliche Umfeld haben teilweise vorübergehend negative Effekte gezeigt, von denen jedoch erwartet wird, dass sie sich mittel- bis langfristig wieder ausgleichen. Die aus der Covid-19-Pandemie resultierenden Auswirkungen auf Vermögenswerte, Ergebnisse und Cashflows sind aufgrund des hohen Grads an Unsicherheit insbesondere im Hinblick auf Dauer und Umfang schwierig vorherzusagen. Zudem unterscheiden sich die Auswirkungen nach Region und Branche sehr stark. Die getroffenen Annahmen und Schätzungen im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses stützen sich auf den aktuellen Wissensstand und Informationen. Die ANDRITZ-GRUPPE geht weiterhin davon aus, dass die aktuelle Situation bezüglich der Covid-19-Pandemie zwar kurzfristig, und je nach ZGE negative oder positive Auswirkungen hat, jedoch nicht von mittel- bis langfristiger Dauer sein wird.
  • In Summe konnte die ANDRITZ-GRUPPE das EBIT im Geschäftsjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr erhöhen.

41. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Februar 2022 hat sich der Ukraine-Russland-Konflikt verschärft und droht – aufgrund von militärischen Interventionen Russlands und daraus resultierenden Sanktionen des Westens – weiter zu eskalieren. Der Anteil Russlands und der Ukraine am Geschäftsvolumen der ANDRITZ-GRUPPE ist gering und beträgt insgesamt rund 3%. Das Risiko von Verschiebungen von Lieferungen und entsprechender Umsatzrealisierung wird derzeit noch als gering eingestuft. Das Zahlungsrisiko bei größeren Aufträgen ist in der Regel durch Exportfinanzierungsagenturen abgesichert.

Am 20. Jänner 2022 wurde die ökosoziale Steuerreform in dritter Lesung im Plenum des Nationalrats beschlossen, die unter anderem eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Österreich von 25% auf 24% im Jahr 2023 und schließlich auf 23% im Jahr 2024 vorsieht. Da dieser Beschluss erst am 20. Jänner 2022 erfolgt ist, wurde für die Berechnung der aktiven und passiven latenten Ertragsteuern im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 noch der Körperschaftsteuersatz von 25% angewendet. Die Auswirkungen der Änderungen des Steuersatzes in Österreich auf die latenten Ertragsteuern liegen schätzungsweise im niedrigen einstelligen MEUR Bereich und führen damit künftig zu keiner wesentlichen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Durch die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes wird in den nächsten Jahren in Österreich mit einer Verringerung der tatsächlichen Steuerlast im Verhältnis zum Ergebnis vor Steuern (EBT) gerechnet.

42. Konzernunternehmen

2021 2020
Company Sitz Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Anstalt für Strömungsmaschinen GmbH Graz, Österreich 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Technology and Asset Management GmbH Graz, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Power & Water GmbH Wien, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Environment S.r.l. Mailand, Italien 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Environmental Engineering
(Shanghai) Co., Ltd.
Shanghai, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SEPARATION GmbH 2) Köln, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ KMPT Inc. Florence / Kentucky,
USA
- - 100,00% VK
LENSER Filtration GmbH 2) Senden, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
Lenser Asia Sdn. Bhd. Petaling Jaya,
Malaysien
100,00% VK 100,00% VK
Modul Systeme Engineering GmbH 2) Laufen, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ S.R.L. Cisnadie, Rumänien 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH 2) Krefeld, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Ritz Immobilien GmbH 2) Krefeld, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
TANIAM GmbH & Co. KG Pullach im Isartal,
Deutschland
- - 100,00% VK
ANDRITZ GmbH 2) Hemer, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Kaiser GmbH 2) Bretten-Gölshausen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FBB GmbH Mönchengladbach,
Deutschland
- - 100,00% VK
ANDRITZ Metals Germany GmbH 2) Hemer, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Maerz GmbH Düsseldorf,
Deutschland
- - 100,00% VK
ANDRITZ Fiedler GmbH 2) Regensburg,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fliessbett Systeme GmbH 2) Ravensburg,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Lenser Verwaltungs GmbH Senden, Deutschland - - 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO GmbH 2) Ravensburg,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Küsters GmbH 2) Krefeld, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Kufferath GmbH 2) Düren, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
AKRE Real Estate GmbH 2) Düren, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Ritz GmbH 2) Schwäbisch Gmünd,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Pumps Germany GmbH 2) Schwäbisch Gmünd,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Ritz Pte. Ltd. Singapur, Singapur - - 100,00% NK
Ritz Pumps South Africa (Pty) Ltd. Germiston, Südafrika 25,00% NK 25,00% NK
ANDRITZ MeWa GmbH 2) Gechingen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH Krefeld, Deutschland - - 100,00% VK
Andritz Deutschland Holding Beteiligungs GmbH Göppingen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Schuler Group GmbH Göppingen,
Deutschland
100,00% VK - -
Schuler Pressen GmbH Göppingen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Schuler Italia S.r.l. Turin, Italien 90,00% NK 90,00% NK
2021 2020
Company Sitz Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Schuler (Dalian) Forming
Technologies Co. Ltd.
Dalian, China 100,00% VK 100,00% VK
Schuler (China) Co., Ltd. Shanghai, China 100,00% VK 100,00% VK
Yangzhou Metal Forming Machine
Tool Co., Ltd.
Yangzhou City, China 100,00% VK 100,00% VK
Beutler Nova AG Gettnau, Schweiz 100,00% VK 100,00% VK
Schuler Presses UK Limited Walsall, Großbritannien 100,00% VK 100,00% VK
BCN Technical Services Inc. Hastings / Michigan,
USA
100,00% VK 100,00% VK
Pressensysteme Schuler-
México, S.A. de C.V.
Puebla, Mexiko 100,00% VK 100,00% VK
Schuler Thailand Co. Ltd. Banglamung Chonburi,
Thailand
100,00% NK 100,00% NK
Gräbener Pressensysteme GmbH & Co. KG 1) Netphen, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
Vögtle Service GmbH Eislingen, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
Schuler France S.A. Straßburg, Frankreich 100,00% VK 100,00% VK
Schuler Inc. Canton / Michigan,
USA
100,00% VK 100,00% VK
Prensas Schuler S.A. São Paulo, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
Gräbener Pressensysteme-
Verwaltungs GmbH
Netphen, Deutschland 100,00% NK 100,00% NK
Graebener Press Systems Inc. Warwick / Rhode
Island, USA
100,00% NK 100,00% NK
Schuler Ibérica S.A.U. Sant Cugat del Vallès,
Spanien
100,00% NK 100,00% NK
Schuler Slovakia Services s.r.o. Dubnica nad Váhom,
Slowakei
100,00% NK 100,00% NK
Schuler India Private Limited Mumbai, Indien 100,00% NK 100,00% NK
Schuler Poland Service Sp. Z.o.o. Kedzierzyn-Kózle,
Polen
100,00% NK 100,00% NK
Tianjin GMS Machine Tool Service Co. Ltd. Tianjin, China 50,00% NK 50,00% NK
PRESSE ITALIA - S.p.A. Neapel, Italien 95,00% NK 95,00% NK
AWEBA Werkzeugbau GmbH Aue Aue, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
WVL Werkzeug- und Vorrichtungsbau
Lichtenstein GmbH
St. Egidien,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Dabaki Grundstücksverwaltungs-
gesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG
Mainz, Deutschland 94,00% VK 94,00% VK
PTW Powertrain Tools Weingarten GmbH Weingarten,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Schuler Service Rus Limited
Liability Company
Toljatti, Russland 100,00% NK 100,00% NK
Farina Presse S.p.A. Suello, Italien 100,00% VK 100,00% VK
Farina Presse S.r.l. Suello, Italien 100,00% VK 100,00% VK
Farina Suisse Sagl Lugano, Schweiz - - 100,00% NK
Smart Press Shop GmbH & Co KG Stuttgart, Deutschland 50,00% EQ 50,00% EQ
Smart Press Shop Verwaltungs-GmbH Stuttgart, Deutschland 50,00% NK 50,00% NK
ANDRITZ SEPARATION AND PUMP
TECHNOLOGIES INDIA PRIVATE LIMITED
Chennai, Indien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Slovakia s.r.o. Humenné, Slowakei 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO GmbH Wien, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO SAS Fontaine, Frankreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Private Ltd. Mandideep, Indien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Nepal Pvt. Ltd. Kathmandu, Nepal 100,00% NK 100,00% NK
Bhutan Automation & Engineering Limited Chhukha, Bhutan 49,00% NK 49,00% NK
2021 2020
Company Sitz Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
ANDRITZ HYDRO S.L. Algete, Spanien 100,00% NK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO S.r.l., Unipersonale Schio, Italien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO AG Kriens, Schweiz 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ S.A. de C.V. Morelia, Mexiko 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO AS Jevnaker, Norwegen 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Ltd. Sti. Tekeli, Türkei 100,00% VK 100,00% VK
PT. ANDRITZ HYDRO Jakarta, Indonesien 51,00% VK 51,00% VK
ANDRITZ HYDRO S.A. Lima, Peru 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO (Pty) Ltd Kyalami, Südafrika 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO Ltda. Bogotá, Kolumbien 100,00% NK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO s.r.o. Prag, Tschechische
Republik
100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ O&M Private Limited Mandideep, Indien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO C.A. Caracas, Venezuela 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Sdn. Bhd. Kuala Lumpur,
Malaysien
100,00% VK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO, Inc. Makati City, Philippinen 100,00% NK 100,00% NK
PHP PHILIPPINES HYDRO PROJECT, Inc. Makati City, Philippinen 24,98% NK 24,98% NK
ANDRITZ HYDRO Hammerfest AS Hammerfest, Norwegen 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Hammerfest (UK) Limited Glasgow,
Großbritannien
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO, UNIPESSOAL LDA Porto, Portugal 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO DRC SARL Kinshasa, Demokrati
sche Republik Kongo
100,00% NK 100,00% NK
AH PUMPSTORAGE GmbH Wien, Österreich 60,00% NK 60,00% NK
ANDRITZ HYDRO Beteiligungsholding GmbH Graz, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Brasilien
Beteiligungsgesellschaft mbH
Graz, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO LTDA. Barueri, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Construcoes e Montagens Ltda Barueri, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO (SU), LDA. Luanda, Angola 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ VIETNAM COMPANY LIMITED Hanoi, Vietnam 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO NIGERIA LIMITED Lagos, Nigeria 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ FEED & BIOFUEL A/S Esbjerg, Dänemark 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Chile Ltda. Santiago de Chile,
Chile
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ CHILE SITE SERVICES SpA Santiago de Chile,
Chile
100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ CHILE SERVICES SpA Santiago de Chile,
Chile
100,00% NK 100,00% NK
POWERLASE TECHNOLOGIES HOLDINGS
LIMITED
West Sussex,
Großbritannien
82,00% NK 82,00% NK
Powerlase Technologies Inc. Orlando / Florida, USA 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ (USA) Inc. Alpharetta / Georgia,
USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Inc. Alpharetta / Georgia,
USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SEPARATION Inc. Arlington / Texas, USA 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SEPARATION Technologies Inc. Arlington / Texas, USA 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Corp. Charlotte / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ METALS USA Inc. Canonsburg /
Pennsylvania, USA
100,00% VK 100,00% VK
2021 2020
Company Sitz Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Genesis Worldwide II, Inc. Alpharetta / Georgia,
USA
- - 100,00% VK
ANDRITZ Herr-Voss Stamco, Inc. Callery / Pennsylvania,
USA
- - 100,00% VK
ANDRITZ ASKO Inc. Homestead / Penn
sylvania, USA
- - 100,00% VK
ANDRITZ ASKO Emera B.V. Amsterdam,
Niederlande
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Metals Netherlands B.V. Amsterdam,
Niederlande
100,00% VK 100,00% VK
SOTEC S.A. de C.V. San Francisco Cuaut
lalpan, Mexiko
25,00% NK 25,00% NK
Andritz Fabrics and Rolls Inc. Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Xerium Asia, LLC Youngsville / North
Carolina, USA
- - 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Asia
Holding Limited
Hong Kong, China 100,00% VK 100,00% VK
Beloit Asia Pacific (M) Inc. Port Louis, Mauritius 100,00% VK 100,00% VK
Andritz Fabrics and Rolls (Xi'an)
Co. Ltd.
Xi'an, China - - 90,00% VK
Andritz Fabrics and Rolls (Changzhou)
Co. Ltd.
Changzhou, China 100,00% VK 100,00% VK
Xerium China Co. Ltd. Kunshan, China 100,00% VK 100,00% VK
Andritz Fabrics and Rolls (Shanghai) Limited Shanghai, China 100,00% VK 100,00% VK
Huyck Wangner (Shanghai) Trading Co. Ltd. Shanghai, China 100,00% VK 100,00% VK
JJ Plank Company, LLC Neenah / Wisconsin,
USA
100,00% VK 100,00% VK
Weavexx, LLC Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Xerium Argentina SA Berazategui,
Argentinien
100,00% VK 100,00% VK
Huyck Licensco Inc. Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Xerium III (US) Limited Youngsville / North
Carolina, USA
- - 100,00% VK
Xerium V (US) Limited Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Ltd. Kentville, Kanada 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS SPA Coronel, Chile 100,00% VK 100,00% VK
Stowe Woodward LLC Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Stowe Woodward Licensco LLC Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Wangner Itelpa I LLC Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Wangner Itelpa Participacoes Ltda Piracicaba, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
Wangner Itelpa II LLC Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Xerium IV (US) Limited Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Xerium do Brasil Ltda Piracicaba, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
Robec Brazil LLC Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Industria
e Comercio S.A.
Piracicaba, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS S.A. de C.V. Queretaro, Mexiko 100,00% VK 100,00% VK
2021 2020
Company Sitz Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Huyck.Wangner Japan Limited Tokio, Japan 100,00% VK 100,00% VK
Andritz Fabrics and Rolls Germany Holding GmbH 2) Reutlingen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Robec Walzen GmbH 2) Düren, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
Andritz Fabrics and Rolls AG 2) Düren, Deutschland 100,00% VK 99,55% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls GmbH 2) Reutlingen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls AB Uppsala, Schweden 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Scandinavia AB Uppsala, Schweden 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls, S.A. Madrid, Spanien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ JohnsonFoils Limited Chachoengsao,
Thailand
100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS HOLDINGS
LIMITED
London, Großbritannien 100,00% VK 100,00% VK
Huyck.Wangner UK Limited Kent, Großbritannien 100,00% VK 100,00% VK
Stowe-Woodward (UK) Limited London, Großbritannien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Holdings SAS Paris, Frankreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls SAS Ville-la-grand,
Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls GmbH Gloggnitz, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Oy Kerava, Finnland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Holdings. S.p.A. Mailand, Italien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls S.p.A. Latina, Italien 100,00% VK 100,00% VK
Xerium Technologies Makina Hizmetleri Sanayi LS Corlu/Tekirdag, Türkei 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS PTY. LIMITED Geelong, Australien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SAS Châteauroux,
Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Metals France SAS Asnières-sur-Seine,
Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Selas Tianjin Industrial
Furnace Equipment Co., Ltd.
Tianjin, China 40,00% NK 40,00% NK
Jaybee Eng. (Holdings) Pty. Ltd. Carrum Downs /
Victoria, Australien
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Pty. Ltd. Carrum Downs /
Victoria, Australien
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ (NZ) Ltd. Tauranga, Neuseeland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Ingeniería S.A. Algete, Spanien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Brasil Ltda. Curitiba, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SEPARATION Indústria e Comércio
de Equipamentos de Filtraçâo Ltda.
Pomerode, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
Sindus ANDRITZ Ltda. Porto Alegre, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Pilão Equipamentos Ltda. Curitiba, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Oy Helsinki, Finnland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Savonlinna Works Oy Savonlinna, Finnland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Oy Tampere, Finnland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Warkaus Works Oy Varkaus, Finnland 100,00% VK 100,00% VK
Enmas ANDRITZ Pvt. Ltd. Chennai, Indien 40,00% EQ 40,00% EQ
Viafin Brazil Oy Teuva, Finnland 40,00% EQ 40,00% EQ
ANDRITZ Enviroburners Oy Vantaa, Finnland 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO Canada Inc. Pointe-Claire / Québec,
Kanada
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Ltd. Lachine / Québec,
Kanada
100,00% VK 100,00% VK
2021 2020
Company Sitz Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
ANDRITZ AUTOMATION Ltd. Richmond / British
Columbia, Kanada
100,00% VK 100,00% VK
HMI Construction Inc. Boucherville / Québec,
Kanada
- - 100,00% VK
ANDRITZ Feed and Biofuel Canada Inc. Blenheim / Ontario,
Kanada
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Asselin-Thibeau S.A.S. Elbeuf, Frankreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Gouda B.V. Waddinxveen,
Niederlande
100,00% VK 100,00% VK
S.A.S.J.E. Duprat & Cie La Roche Blanche,
Frankreich
100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ AB Örnsköldsvik,
Schweden
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO AB Nälden, Schweden 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Technologies AB Stockholm, Schweden 51,00% NK 51,00% NK
ANDRITZ Ltd. Newcastle-under-Lyme,
Großbritannien
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ (China) Ltd. Foshan, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ (Shanghai) Equipment & Engineering
Co., Ltd
Shanghai, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SHENDE (SHANGHAI) FEED &
BIOFUEL CO., LTD.
Shanghai, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ (Foshan) Intelligent Manufacturing Co.,Ltd. Foshan, China 100,00% VK - -
ANDRITZ Technologies H.K. Ltd. Hong Kong, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Technologies Pvt. Ltd. Bangalore, Indien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FEED & BIOFUEL Ltd. Hull, Großbritannien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FEED & BIOFUEL B.V. Geldrop, Niederlande 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ B.V. Den Helder,
Niederlande
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Singapore Pte. Ltd. Singapur, Singapur 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Uruguay S.A. Fray Bentos, Uruguay 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Industrias S.A. Fray Bentos, Uruguay 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ PULP TECHNOLOGIES S.A. Montevideo, Uruguay 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ K.K. Tokio, Japan 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ DELKOR (Pty) Ltd. Kyalami, Südafrika 100,00% VK 100,00% VK
GKD Delkor (Pty) Ltd. Kyalami, Südafrika 100,00% NK 100,00% NK
PT. ANDRITZ Jakarta, Indonesien 100,00% VK 100,00% VK
LLC ANDRITZ St. Petersburg,
Russland
100,00% VK 100,00% VK
LLC ANDRITZ HYDRO Moskau, Russland 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Kufferath s.r.o. Levice, Slowakei 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Kft. Tiszakécske, Ungarn 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Perfojet SAS Montbonnot Saint-Mar
tin, Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Biax SAS Le Bourget du Lac,
Frankreich
100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ SEPARATION ITALY S.R.L. Schio, Italien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ COMO S.R.L. Grandate, Italien 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Soutec AG Neftenbach, Schweiz 100,00% VK 100,00% VK
EK Finance SAS Scorbé-Clairvaux,
Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Euroslot France SAS Scorbé-Clairvaux,
Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ EUROSLOT INDIA
PRIVATE LIMITED
Mumbai, Indien 100,00% NK 100,00% NK
2021 2020
Company Sitz Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
ANDRITZ FZCO Dubai, Vereinigte
Arabische Emirate
100,00% NK 100,00% NK
OTORIO LTD Tel Aviv, Israel 50,01% VK 50,01% VK
ANDRITZ Novimpianti S.r.l. Capannori, Italien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Diatec S.r.l. Collecorvino, Italien 100,00% VK 70,00% VK
Psiori GmbH Freiburg im Breisgau,
Deutschland
25,10% EQ 25,10% EQ
ANDRITZ Laroche S.A.S. Cours-la-Ville,
Frankreich
100,00% VK - -
ANDRITZ Digital Factory d.o.o. Zagreb, Kroatien 100,00% NK 100,00% NK

* Als Kapitalanteil wird jener Anteil der direkten Obergesellschaft gezeigt. Sollte eine Gesellschaft mehrere direkte Obergesellschaften innerhalb der ANDRITZ-GRUPPE haben, wird sie unter jener mit dem höchsten Kapitalanteil mit dem Anteil der gesamten ANDRITZ-GRUPPE an dieser Gesellschaft ausgewiesen.

VK ... Vollkonsolidierung, EQ ... Equity-Bilanzierung, NK ... Keine Einbeziehung aufgrund untergeordneter Bedeutung

1) Gemäß § 264b deutsches HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses befreites Tochterunternehmen. 2) Gemäß § 264 Abs. 3 deutsches HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses befreites Tochterunternehmen.

Graz, am 25. Februar 2022

(Vorstandsvorsitzender) (Finanzvorstand)

Wolfgang Leitner e.h. Humbert Köfler e.h. Norbert Nettesheim e.h. Joachim Schönbeck e.h. Wolfgang Semper e.h.

ERKLÄRUNG DES VORSTANDS

ERKLÄRUNG DES VORSTANDS DER ANDRITZ AG GEMÄß § 124 ABS. 1 BÖRSEGESETZ

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzern-Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzern-Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Graz, am 25. Februar 2022

Der Vorstand der ANDRITZ AG

Vorstandsvorsitzender Pulp & Paper

(Service),

Separation

Finanzvorstand Pulp & Paper (Neuanlagen), Metals Processing

Wolfgang Leitner Humbert Köfler Norbert Nettesheim Joachim Schönbeck Wolfgang Semper

Hydro

GLOSSAR

ATX

Austrian Traded Index, der führende Leitindex der Wiener Börse.

Auftragseingang

Der Auftragseingang entspricht den geschätzten Umsatzerlösen der in der Berichtsperiode in Kraft gesetzten Aufträge unter Berücksichtigung von Änderungen und Korrekturen des Auftragswerts; Absichtserklärungen sind nicht Teil des Auftragseingangs.

Auftragsstand

Der Auftragsstand stellt die aktuellen Kundenaufträge im Berichtszeitpunkt dar und entspricht dem den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneten Transaktionspreis. Der Auftragsstand am Ende der Berichtsperiode wird im Wesentlichen aus dem Auftragsstand am Beginn der Berichtsperiode erhöht um den Auftragseingang und vermindert um die Erfassung der Umsatzerlöse der Berichtsperiode ermittelt.

Avale

Diese umfassen Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Performance- und Gewährleistungs-garantien bzw. -bürgschaften zu Lasten der ANDRITZ-GRUPPE.

Ausschüttungsquote

Anteil des Konzernergebnisses, welcher an die Aktionäre ausgeschüttet wird bzw. Dividende je Aktie/Gewinn je Aktie.

Bruttoliquidität

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente plus Veranlagungen plus Schuldscheindarlehen.

Capital employed

Nettoumlaufvermögen plus immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.

Dividende je Aktie

Teil des Gewinns je Aktie, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird.

EBIT

Ergebnis vor Zinsen und Steuern.

EBITA

Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen für im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierte und vom Geschäfts- oder Firmenwert getrennt angesetzte immaterielle Vermögenswerte sowie Wertminderungsaufwendungen für Geschäftsoder Firmenwerte.

EBITDA

Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.

EBT

Ergebnis vor Steuern.

Eigenkapitalquote

Summe Eigenkapital/Bilanzsumme.

Eigenkapitalrentabilität

Ergebnis vor Steuern/Summe Eigenkapital.

EV

Enterprise Value, Marktkapitalisierung per ultimo minus Nettoliquidität.

Free Cashflow

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit abzüglich Investitionen.

Free Cashflow je Aktie

Free Cashflow/gewogene durchschnittliche Anzahl an Aktien.

FVTOCI

Fair Value through other comprehensive income: erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis.

FVTPL

Fair Value through profit and loss: erfolgswirksam, zum beizulegenden Zeitwert im Periodenergebnis.

Gesamtkapitalrentabilität

Ergebnis vor Zinsen und Steuern/Bilanzsumme.

Gewinn je Aktie

Konzernergebnis der Gesellschafter der Muttergesellschaft/gewogene durchschnittliche Anzahl an Aktien.

A N D R I T Z – F i n a n z b e r i c h t 2 0 2 1 Glossar

HY

Geschäftsbereich Hydro.

Investitionen

Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Langfristige Vermögenswerte (wie intern berichtet) bestehen aus Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten sowie sonstigen langfristigen Forderungen und Vermögenswerten und beinhalten nicht nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen, Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen sowie aktive latente Steuern.

Marktkapitalisierung

Anzahl der zum Berichtszeitpunkt im Umlauf befindlichen Aktien multipliziert mit dem Schlusskurs zum Berichtszeitpunkt.

ME Geschäftsbereich Metals.

MEUR Millionen Euro.

Mitarbeiter

Anzahl der Mitarbeiter ohne Lehrlinge.

Nettoliquidität

Bruttoliquidität abzüglich Finanzverbindlichkeiten.

Nettoumlaufvermögen

Langfristige Forderungen plus kurzfristige Vermögenswerte (exkl. Veranlagungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Schuldscheindarlehen) abzüglich sonstiger langfristiger und kurzfristiger Schulden (exkl. Finanzverbindlichkeiten und Rückstellungen).

Nettoverschuldung

Verzinsliches Fremdkapital inkl. Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und sonstige langfristige Leistungen an Arbeitnehmer abzüglich Bruttoliquidität.

PP

Geschäftsbereich Pulp & Paper.

ROE

Return On Equity, Konzernergebnis/Summe Eigenkapital.

SCF

Supply Chain Financing.

SE

Geschäftsbereich Separation.

Summe Eigenkapital

Summe Eigenkapital inkl. nicht beherrschender Anteile.

TEUR Tausend Euro.

Umsatzrendite

Ergebnis vor Zinsen und Steuern/Umsatz.

Verschuldungsgrad Nettoverschuldung/Summe Eigenkapital.

ZGE

Zahlungsmittelgenerierende Einheit.

BESTÄTIGUNGSVERMERK

BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

Andritz AG, Graz,

und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnis-rechnung, der Konzern-Cashflow-Statement und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berück-sichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bilanzierung des Projektgeschäfts

siehe Konzernanhang Kapitel 9 und 23

Das Risiko für den Abschluss

Der überwiegende Anteil der im Geschäftsjahr ausgewiesenen Umsatzerlöse und Ergebnis-beiträge der Andritz Gruppe stammt aus dem Projektgeschäft. Das Projektgeschäft der Andritz Gruppe umfasst eine große Anzahl von Projekten mit Projektvolumen von jeweils über 100 Mio EUR und einer Laufzeit über mehrere Jahre. Bei Erfüllung

bestimmter Voraussetzungen erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse zeitraumbezogen nach dem Leistungsfortschritt der jeweiligen Projekte, der nach der Cost to Cost-Methode ermittelt wird. Ausgenommen davon sind Projekte, die voraussichtlich zu einem Verlust führen. Ein solcher Verlust wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Für abgeschlossene Projekte besteht über einen bestimmten Zeitraum die Verpflichtung zur Gewährleistung. Bei einigen laufenden oder abgeschlossenen Projekten kann es zu unterschiedlichen Auffassungen mit Kunden und/oder Lieferanten über die vertraglichen Verpflichtungen kommen, aus denen drohende oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten resultierten. Sowohl für die Gewährleistungsverpflichtungen als auch für drohende Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten setzt die Andritz AG Rückstellungen an. Die Anwendbarkeit der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung, die Ermittlung des jeweiligen Leistungsfort-schritts, der Höhe der noch bis zur Fertigstellung des Projektes anfallenden Kosten sowie die Bewertung der projektbezogenen Rückstellungen erfordern in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen. Auf Grund des wesentlichen Umfangs des Projektgeschäfts resultiert daraus das Risiko, dass der Umsatz aus dem Projektgeschäft, die Umsatzkosten und damit das Konzernergebnis sowie die projektbezogenen Bilanzposten wesentlich falsch dargestellt sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Bilanzierung des Projektgeschäfts wie folgt beurteilt:

  • Wir haben im Zuge unserer Prüfung ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung relevanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter internen Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem interne Kontrollen in Zusammenhang mit der Freigabe der Projektkalkulation beim Abschluss neuer Verträge, der Billigung der Mitkalkulation und der Statusberichte zu laufenden Projekten und der Einschätzung des Betrages ausstehender oder drohender Kosten aus Projekten. Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung haben wir weitere Prüfungshandlungen festgelegt.
  • Diese Prüfungshandlungen haben wir auf ausgewählte Projekte angewendet und für diese Projekte, die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen beurteilt. Die Auswahl erfolgte nach risikoorientierten Kriterien wie Projektgröße, geringe oder negative Projektmargen oder hohe Margenanpassungen. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die Durchsicht der zugrundeliegenden Verträge und Vereinbarungen, die kritische Würdigung der aktuellen Projektinformationen, die Befragung von Projektverantwortlichen oder Projektcontrollern zur Plausibilität der getroffenen Schätzungen und Annahmen, die Beurteilung der Schätzungsgenauigkeit durch Vergleich der eingetretenen Ergebnisse mit den Schätzungen in den Vorjahren und die Abstimmung der Annahmen und in die Schätzung eingeflossenen Werte mit Vertragsdokumenten und anderen relevanten Unterlagen
  • Darüber hinaus haben wir die angewendete Methode zur Ermittlung des Leistungsfortschritts und die richtige Erfassung der Kosten auf die einzelnen Aufträge gewürdigt.
  • Zur Beurteilung der Angemessenheit von Rückstellungen für Ansprüche von Kunden und für drohende oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten haben wir relevante Dokumente gelesen, Auskunftsschreiben von Rechtsvertretern eingeholt sowie Gespräche mit den mit dem Sachverhalt betrauten Personen geführt und in deren Aufzeichnungen Einsicht genommen.
  • Darüber hinaus haben wir untersucht, ob die Darstellung des Projektgeschäfts im Konzern-abschluss und die Angaben im Anhang den Anforderungen des IFRS 15 entsprechen.

Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

siehe Konzernanhang Kapitel 20

Das Risiko für den Abschluss

Die Geschäfts- oder Firmenwerte der Andritz Gruppe betragen zum Bilanzstichtag 778,3 Mio EUR. Die Andritz AG führt mindestens einmal jährlich und gegebenenfalls anlassbezogen einen Werthaltigkeitstest (Impairment Test) zur Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte durch. Die Vorgehensweise bei der Bewertung der Firmenwerte, die Aufteilung der Firmenwerte auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten sowie die Annahmen und die Bewertungsergebnisse sind im Konzernanhang beschrieben.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert wesentliche Schätzungen über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze und ist daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Für den Abschluss besteht das Risiko einer Überbewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile der Geschäfts- oder Firmenwerte wie folgt beurteilt:

  • Wir haben die Angemessenheit der zukunftsbezogenen Schätzungen und wesentlichen Annahmen sowie der angewendeten Berechnungsmethoden unter Konsultation von Bewertungsspezialisten beurteilt.
  • Wir haben uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit der aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Mittelfristplanung abgeglichen. Wir haben die zugrundeliegenden Planungsannahmen mit dem Management besprochen sowie anhand von Informationen über die aktuelle und erwartete Entwicklung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit plausibilisiert. Die Planungstreue haben wir durch Vergleich der in den Vorperioden erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt.
  • Die zur Festlegung der Diskontierungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir unter Konsultation von unseren Bewertungsspezialisten durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten und Ermittlungsmethoden auf Angemessenheit geprüft sowie das Berechnungsschema nachvollzogen. Soweit sich bei zahlungsmittelgenerierende Einheiten Überrenditen ergeben haben wir deren Begründung anhand von Daten aus der Vergangenheitsanalyse und der zukünftigen Markt- und Wirtschaftsposition nachvollzogen.
  • Weiters haben wir beurteilt, ob die vom Unternehmen gemachten Angaben im Anhang in Zusammenhang mit den durchgeführten Impairment-Tests angemessen sind.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informa-tionen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter ver-antwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die

Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs-legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit

besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDE-RUNGEN

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. März 2021 als Abschlussprüfer gewählt und am 19. Mai 2021 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Dr. Johannes Bauer.

Wien, 28. Februar 2022

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Dr. Johannes Bauer Wirtschaftsprüfer

ANDRITZ AG

Stattegger Straße 18 8045 Graz, Österreich [email protected]

Inhouse produziert mit firesys

Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Bericht auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.

Disclaimer

Bestimmte Aussagen im Jahresfinanzbericht 2021 und im Geschäftsbericht 2021 sind "zukunftsgerichtete Aussagen". Diese Aussagen, welche die Worte "glauben", "beabsichtigen", "erwarten" und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.

Der Jahresfinanzbericht 2021 und der Geschäftsbericht 2021 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 25. Februar 2022 zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Kapitel "Unternehmensrisiken" und im Lagebericht des Jahresfinanzberichts 2021 angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresfinanzbericht 2021 und im Geschäftsbericht 2021 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.

Jahresabschluss 2021 der ANDRITZ AG

INHALT

  • Lagebericht
  • Bilanz zum 31.12.2021
  • Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2021
  • Anhang
  • Bestätigungsvermerk

Lagebericht

Präambel

Der Jahresabschluss (Einzelabschluss) der Andritz AG wird nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des österreichischen UGB aufgestellt. Entsprechend dieser Vorschriften sind die verbundenen Unternehmen im Rahmen des Finanzanlagevermögens ausgewiesen. Dadurch ergibt sich aus dem Einzelabschluss lediglich ein Ausschnitt der wirtschaftlichen Lage für die Andritz AG und ihre verbundenen Unternehmen.

Finanzielle Leistungsindikatoren der Andritz AG:

Die folgenden Kennzahlen wurden entsprechend dem Fachgutachten KFS/BW3 zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht berechnet:

in MEUR bzw. in % 2021 2020
Auftragsstand 2.914,5 2.657,4
Umsatzerlöse 867,7 717,4
Ergebnis vor Zinsen und Steuern 281,7 173,9
Umsatzrentabilität 32,5% 24,2%
Eigenkapitalrentabilität 25,4% 17,2%
Gesamtkapitalrentabilität 8,4% 5,3%
Nettoverschuldung 773,7 848,6
Nettoumlaufvermögen -208,2 99,1
Eigenkapitalquote 30,5% 26,8%
Verschuldungsgrad 75,7% 96,5%
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen 320,6 207,9

Der Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt berechnet nach der Methode Fachgutachten KFS/BW2 im Jahr 2021 +269,1 MEUR (Vorjahr +96,2 MEUR), jener aus der Investitionstätigkeit -146,3 MEUR (Vorjahr: +2,0 MEUR) und jener aus der Finanzierungstätigkeit -241,9 MEUR (Vorjahr: -79,0 MEUR).

Berechnet nach der Methode der Stellungnahme 36 des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (kurz AFRAC 36), welche ab dem Jahresabschluss 2021 von der Andritz AG angewendet wird, beträgt der Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit +38,5 MEUR, jener aus der Investitionstätigkeit +103,6 sowie jener aus der Finanzierungstätigkeit -261,2 MEUR.

Der Finanzmittelbestand am Ende der Periode verringert sich daher von 327,7 MEUR am 31.12.2020 auf 208,6 MEUR am 31.12.2021.

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren der Andritz AG:

Bezüglich der Themenbereiche Fertigung, Personalwesen und Umweltschutz wird auf die Ausführungen und nicht finanzielle Erklärung gemäß § 267a UGB im Konzernlagebericht verwiesen, welche auch für die Andritz AG zutreffend sind. Im Bereich Forschung und Entwicklung ist die Andritz AG eines von mehreren Forschungszentren in der Andritz-Gruppe und in sämtlichen Geschäftsbereichen in verschiedenen Projekten tätig.

Eigene Aktien

Der Vorstand hat auf Basis einer Ermächtigung der Hauptversammlung und mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein Aktienrückkauf- und -wiederverkaufsprogramm beschlossen, welches den Erwerb von bis zu 1.000.000 Stückaktien im Zeitraum von 5. November 2020 bis 1. Februar 2021 ermöglicht. Darüber hinaus wurde ein weiteres Aktienrückkauf- und -wiederverkaufsprogramm beschlossen, welches den Erwerb von bis zu 1.000.000 Stückaktien im Zeitraum von 13. Dezember 2021 bis 6. Februar 2022 möglich macht.

Zum 31. Dezember 2021 befinden sich 4.809.315 Stückaktien in Besitz der Andritz AG, dies entspricht einem Anteil am Grundkapital in Höhe von 5,00% bzw. 4.809.315 EUR. Es ist vorgesehen, diese Aktien für die Bedienung der Optionen im Rahmen der Aktienbeteiligungsprogramme für Führungskräfte sowie für Mitarbeiterbeteiligungsaktionen zu verwenden.

Datum Anzahl der Anteil am Anteil am Gewichteter Wert der
des erworbenen Grundkapital Grundkapital Durchschnittspreis rückgekauften
Erwerbs Stückaktien in % in EUR je Aktie Aktien
13.Dez.21 19.500 0,02% 19.500,00 44,561244 868.944,26
14.Dez.21 20.000 0,02% 20.000,00 43,5842 871.684,00
15.Dez.21 20.000 0,02% 20.000,00 43,587412 871.748,24
16.Dez.21 10.000 0,01% 10.000,00 44,97515 449.751,50
17.Dez.21 12.500 0,01% 12.500,00 45,015888 562.698,60
20.Dez.21 15.250 0,01% 15.250,00 44,048367 671.737,60
21.Dez.21 8.000 0,01% 8.000,00 44,890325 359.122,60
Gesamt 105.250 0,10% 105.250,00 44,23455387 4.655.686,79

Im Geschäftsjahr 2021 erworbene Stückaktien:

6.715 Stückaktien wurden an eine Tochtergesellschaft zu einem Kurs von 44,16 EUR je Aktie anlässlich einer Mitarbeiterbeteiligungsaktion verkauft. Der auf die verkauften Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals ist 6.715 EUR, der Anteil am Grundkapital beträgt 0,006%. Die aus dem Verkauf erzielten Erlöse wurden zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung verwendet.

Weiters wurden im Rahmen einer Mitarbeiterbeteiligungsaktion 33.359 Stückaktien an Mitarbeiter der Andritz AG abgegeben.

Zur besseren Einsicht in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage basiert der folgende Teil des Lageberichts auf dem nach IFRS erstellten Konzernabschluss.

LAGEBERICHT

WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die wichtigsten Wirtschaftsregionen der Welt zeigten im Geschäftsjahr 2021 einen starken Wirtschaftsaufschwung im Vergleich zum deutlichen, Covid-19-Pandemie bedingten Konjunktureinbruch im Vorjahr. Belastend wirkten sich die durch die Pandemie entstandenen Engpässe und Verzögerungen in den globalen Lieferketten aus. Dringend benötigte Rohstoffe und industrielle Produkte fehlten oder konnten nur mit deutlicher Verspätung geliefert werden, was weltweit zu erheblichen Produktionseinschränkungen in vielen Industrien führte, vor allem in der Automobil-, Automobilzuliefer- und Elektroindustrie. Infolgedessen kam es in den meisten Industrienationen zu einem starken Anstieg der Inflation sowie auch der Rohstoff- und Energiepreise.

In den USA führte die anhaltend lockere Zinspolitik der amerikanischen Notenbank Federal Reserve (FED) zu unverändert reger Investitionstätigkeit der Industrie sowie zu hoher Nachfrage der Privathaushalte. Das von der Regierung angekündigte und vom US-Kongress genehmigte milliardenschwere Infrastruktur-Investitionspaket sollte sich gemäß den Wirtschaftsexperten langfristig positiv auf die Konjunkturentwicklung der USA auswirken. Die FED signalisierte angesichts der unverändert hohen Inflationsrate und der guten Lage am Arbeitsmarkt eine baldige Erhöhung des Leitzinses.

Auch Europa verzeichnete im Berichtszeitraum ein hohes Wirtschaftswachstum, wenngleich sich die vierte Corona-Welle gegen Ende des Geschäftsjahres 2021 sowie die Engpässe in den globalen Lieferketten belastend auswirkten. Die Europäische Zentralbank (EZB) beließ ihren Leitzins unverändert auf dem Rekordtief von 0,0% und erachtet die hohe Inflation als nur vorübergehend. Mittelfristiges Ziel der EZB ist, die Inflation im Euro-Raum auf der Zielmarke von 2% zu stabilisieren.

Chinas Wirtschaft verzeichnete im Berichtszeitraum einen unverändert starken Anstieg, vor allem getrieben durch einen boomenden Außenhandel. Die Covid-19-Pandemie, hohe Rohstoffkosten, Energieknappheit und die Immobilienkrise führten jedoch gegen Jahresende zu einer leichten Abschwächung. Auch Schwellenländer wie Brasilien oder Indien verzeichneten im Jahresverlauf eine Erholung des Wirtschaftswachstums von den Folgen der Pandemie.

Quellen: Research-Berichte verschiedener Banken, OECD

MARKTENTWICKLUNG

Pulp & Paper

Der Geschäftsbereich Pulp & Paper verzeichnete im Berichtszeitraum eine sehr gute Projektaktivität für Zellstoffausrüstungen – sowohl für Modernisierungen bestehender Zellstoffwerke als auch für die Errichtung neuer Anlagen (insbesondere in Asien und Südamerika). Im Bereich Kessel zur Energieerzeugung setzte sich die gute Projekt- und Investitionsaktivität der Vorjahre, insbesondere in Asien (vor allem Japan), fort. Der Bereich Nonwoven (Anlagen zur Herstellung von Vliesstoffen, Masken, Maskenrohstoffen etc.) verzeichnete aufgrund der globalen Covid-19-Pandemie im Berichtszeitraum weiterhin eine sehr hohe Investitions- und Projektaktivität.

Metals

Der Bereich Metals Forming für die Automobil- und Automobilzulieferindustrie (Schuler) verzeichnete im Berichtszeitraum eine gegenüber dem Vorjahr etwas erhöhte Projekt- und Investitionsaktivität. Sowohl im mittleren als auch im höheren Preis- und Qualitätssegment kam es zu selektiven Auftragsvergaben durch internationale Automobilhersteller bzw. deren Zulieferer. Auch im zunehmend wachsenden Markt der Elektromobilität wurden einige wichtige Aufträge für Anlagen zur Erzeugung von Bauteilen für Elektrofahrzeuge (Batteriegehäuse, Elektromotoren, Karosserie) vergeben.

Im Bereich Metals Processing (Ausrüstungen zur Herstellung und Verarbeitung von Bändern aus Edel- und Kohlenstoffstahl sowie Aluminium) führten die steigenden Stahl- und Rohstoffpreise zu einem signifikanten Anstieg der Projekt- und Investitionsaktivität der internationalen Stahlhersteller.

Hydro

Die weltweite Investitions- und Projektaktivität für elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke verzeichnete im Geschäftsjahr 2021 – ausgehend von einem niedrigen Niveau der Vorjahre – einen deutlichen Aufwärtstrend. Im Berichtszeitraum wurden einige mittlere und größere Aufträge zur Lieferung von Ausrüstungen für Wasserkraftwerke – insbesondere in Asien, Nord- und Mittelamerika – vergeben. Im Bereich der Pumpen wurde eine zufriedenstellende Projektaktivität verzeichnet.

Separation

Die globalen Märkte für Ausrüstungen zur Fest-Flüssig-Trennung entwickelten sich im Geschäftsjahr 2021 erfreulich. Sowohl im Bereich Separation (kommunale und industrielle Klärschlammentwässerung und -trocknung) als auch im Bereich Feed & Biofuel wurde eine gute Projektaktivität verzeichnet.

GESCHÄFTSENTWICKLUNG

Veränderung des Konsolidierungskreises

Informationen zum Konsolidierungskreis sind im Konzernanhang Kapitel B) 4. Konsolidierungskreis ersichtlich.

Auftragseingang

Der Auftragseingang der Gruppe entwickelte sich im Geschäftsjahr 2021 sehr erfreulich und erreichte mit 7.879,7 MEUR einen neuen Rekordwert. Damit lag er um 29,0% über dem Vorjahresvergleichswert (2020: 6.108,0 MEUR), der durch die Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen weltweiten Konjunktureinbruch stark beeinträchtigt war. Alle Geschäftsbereiche konnten den Auftragseingang im Jahresvergleich deutlich steigern.

Die Entwicklung der Geschäftsbereiche im Detail:

  • Pulp & Paper: Mit 3.774,7 MEUR erreichte der Auftragseingang einen neuen Rekordwert und erhöhte sich damit um 27,5% gegenüber dem Vorjahresvergleichswert (2020: 2.961,1 MEUR). Dieser starke Anstieg ist vor allem auf den Erhalt eines Großauftrags zur Lieferung von energieeffizienten und umweltfreundlichen Zellstoffproduktionstechnologien sowie Schlüsselausrüstungen nach Südamerika (Brasilien) zurückzuführen. Auch der Auftragseingang des Service-Bereichs entwickelte sich sehr erfreulich und lag deutlich über dem Vorjahresvergleichswert, der aufgrund der Covid-19-bedingten weltweiten Reisebeschränkungen bzw. teilweisen Produktionseinschränkungen bei Kunden beeinträchtigt war.
  • Metals: Der Auftragseingang betrug 1.778,8 MEUR und erhöhte sich deutlich gegenüber dem sehr niedrigen Vorjahresvergleichswert (+55,5% versus 2020: 1.143,6 MEUR). Dies ist zum einen auf den Bereich Metals Processing zurückzuführen, der den Auftragseingang – bedingt durch unverändert hohe Stahlpreise und einer daraus resultierenden hohen Projekt- und Investitionsaktivität der internationalen Stahlhersteller – im Jahresvergleich signifikant erhöhen konnte. Zum anderen verzeichnete auch der Bereich Metals Forming (Schuler) durch den Erhalt einiger mittelgroßer Aufträge ebenfalls einen deutlichen Anstieg beim Auftragseingang.
  • Hydro: Mit 1.565,2 MEUR lag der Auftragseingang deutlich über dem Niveau des Vorjahresvergleichswerts (+17,2% versus 2020: 1.335,4 MEUR). Der Geschäftsbereich konnte einige mittelgroße bzw. größere Aufträge zur Lieferung elektromechanischer Ausrüstungen für neue Kraftwerke bzw. zur Modernisierung bestehender Kraftwerke gewinnen.
  • Separation: Der Auftragseingang betrug 761,0 MEUR und lag damit um 13,9% über dem Vorjahresvergleichswert (2020: 667,9 MEUR). Sowohl der Bereich Fest-Flüssig-Trennung als auch der Bereich Feed & Biofuel verzeichneten im Berichtszeitraum eine sehr gute Entwicklung.
Einheit 2021 2020 +/-
Pulp & Paper MEUR 3.774,7 2.961,1 +27,5%
Metals MEUR 1.778,8 1.143,6 +55,5%
Hydro MEUR 1.565,2 1.335,4 +17,2%
Separation MEUR 761,0 667,9 +13,9%

Auftragseingang nach Geschäftsbereichen UMSATZ 2021 (2020) in %

UMSATZ Auftragseingang nach Regionen 2021 (2020) in %

Umsatz

Der Umsatz der ANDRITZ-GRUPPE im Geschäftsjahr 2021 betrug 6.463,0 MEUR und lag damit nur geringfügig unter dem Rekordwert des Vorjahres (-3,5% versus 2020: 6.699,6 MEUR). Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf den Geschäftsbereich Pulp & Paper (-8,0%) zurückzuführen, der im Vorjahr einige Großaufträge abwickelte, die im Berichtsjahr nur mehr wenig umsatzwirksam waren. Der Umsatz im Geschäftsbereich Metals (-3,8%) war durch den verringerten Auftragseingang im Geschäftsjahr 2020 ebenfalls rückläufig. Die Umsätze in den Geschäftsbereichen Hydro (+3,8%) und Separation (+5,8%) verzeichneten im Jahresvergleich einen leichten Anstieg.

Die Umsatzentwicklung der Geschäftsbereiche im Überblick:

Einheit 2021 2020 +/-
Pulp & Paper MEUR 3.070,6 3.339,0 -8,0%
Metals MEUR 1.366,1 1.420,5 -3,8%
Hydro MEUR 1.345,1 1.296,0 +3,8%
Separation MEUR 681,2 644,1 +5,8%

Umsatz nach Geschäftsbereichen UMSATZ 2021 (2020) in %

UMSATZ Umsatz nach Regionen 2021 (2020) in %

A Europa 33 (34)
B Nordamerika 20 (19)
C China 17 (12)
D Südamerika 14 (19)
E Asien (ohne China) 12 (13)
F Afrika, Australien 4 (3)

Anteil Serviceumsatz am Umsatz der Gruppe und der Geschäftsbereiche in %

2021 2020
ANDRITZ-GRUPPE 40 36
Pulp & Paper 45 41
Metals 25 24
Hydro 39 34
Separation 49 48

Auftragsstand

Der Auftragsstand der ANDRITZ-GRUPPE per 31. Dezember 2021 betrug 8.165,8 MEUR (+20,5% versus 31. Dezember 2020: 6.774,0 MEUR). Alle Geschäftsbereiche verzeichneten im Jahresvergleich einen Anstieg des Auftragsstands.

Ergebnis

Trotz des im Jahresvergleich etwas niedrigeren Umsatzes erhöhte sich das operative Ergebnis (EBITA) deutlich und erreichte mit 546,5 MEUR einen neuen Rekordwert. Es lag damit signifikant über dem Vorjahresvergleichswert (+39,5% versus 2020: 391,7 MEUR), der Sondereffekte – insbesondere Rückstellungen für kapazitive Anpassungen – von insgesamt rund 79 MEUR beinhaltete.

Damit einhergehend stieg die Rentabilität (EBITA-Marge) deutlich auf 8,5% (2020: 5,8%). Dies ist im Wesentlichen auf die unverändert sehr erfreuliche Geschäftsentwicklung der Geschäftsbereiche Pulp & Paper und Separation zurückzuführen. Darüber hinaus führten die im Vorjahr gesetzten Kostenanpassungsmaßnahmen sowohl im Geschäftsbereich Metals als auch im Geschäftsbereich Hydro zu einer deutlichen Ergebnisverbesserung.

Das um Sondereffekte bereinigte EBITA der Gruppe betrug 549,9 MEUR und lag damit ebenfalls signifikant über dem um Sondereffekte bereinigten Vorjahresvergleichswert (2020: 471,1 MEUR). Die bereinigte EBITA-Marge erhöhte sich auf 8,5% (2020: 7,0%).

Die Rentabilitätsentwicklung nach Geschäftsbereichen:

  • Im Geschäftsbereich Pulp & Paper erreichte die Rentabilität trotz des im Jahresvergleich verringerten Umsatzes mit 11,3% ein sehr hohes Niveau (2020: 9,7%), wobei sich sowohl der Bereich Neuanlagen als auch der Bereich Service sehr erfreulich entwickelten. Die bereinigte EBITA-Marge erhöhte sich auf 11,6% (2020: 9,9%).
  • Der Geschäftsbereich Metals verzeichnete aufgrund der im Vorjahr gesetzten Kostenanpassungsmaßnahmen im Bereich Metals Forming (Schuler) positive Ergebnisentwicklung und erzielte eine EBITA-Marge von 2,8% (2020: -3,3%). Die bereinigte EBITA-Marge lag bei 1,9% (2020: -0,8%).
  • Die Rentabilität im Geschäftsbereich Hydro erhöhte sich auf 7,1% und lag damit deutlich über dem niedrigen Vorjahresvergleichswert (2020: 4,8%), der durch Rückstellungen für kapazitiven Anpassungsmaßnahmen sowie die Abarbeitung einiger margenschwacher Aufträge beeinträchtigt war. Die bereinigte EBITA-Marge betrug 7,4% (2020: 7,0%).
  • Im Geschäftsbereich Separation entwickelte sich die EBITA-Marge weiter sehr erfreulich und stieg auf 9,8% (2020: 8,3%) an.
2021 2020 +/-
6.463,0 6.699,6 -3,5%
67,1 -26,4 +354,2%
123,1 85,9 +43,3%
-3.381,0 -3.632,4 +6,9%
-1.804,1 -1.790,2 -0,8%
-749,8 -765,4 +2,0%
718,3 571,1 +25,8%
-233,9 -251,4 +7,0%
-4,8 -4,7 -2,1%
479,6 315,0 +52,3%
-40,0 -34,1 -17,3%
439,6 280,9 +56,5%
-117,9 -77,2 -52,7%
321,7 203,7 +57,9%
325,5 207,1 +57,2%
-3,8 -3,4 -11,8%
3,28 2,08 +57,7%

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Anteil einzelner Aufwandskategorien am betrieblichen Gesamtaufwand der Gruppe in %

Der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2021 betrug 3.381,0 MEUR und lag damit unter dem Niveau des Vorjahres (2020: 3.632,4 MEUR), die Materialquote (Anteil des Materialaufwands am Umsatz) reduzierte ich auf 52,3% (2020: 54,2%). Der Personalaufwand lag mit 1.804,1 MEUR leicht über dem Niveau des Vorjahres (2020: 1.790,2 MEUR), die Personalquote (Anteil des Personalaufwands am Umsatz) erhöhte sich auf 27,9% (2020: 26,7%).

Die sonstigen Aufwendungen betrugen im Berichtszeitraum 749,8 MEUR (2020: 765,4 MEUR) und umfassen vor allem Aufwendungen für Vertrieb, Verwaltungs- und Beratungsaufwendungen sowie für Reparaturen und Instandhaltungen. Die sonstigen Erträge lagen mit 123,1 MEUR über dem Vorjahresniveau (2020: 85,9 MEUR) und inkludieren vor allem öffentliche Zuwendungen (im Wesentlichen Forschungsprämie und -förderung), Gewinne aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sowie Mieterträge.

Die Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen betrugen 2021 233,9 MEUR (2020: 251,4 MEUR), wovon 68,8 MEUR (2020: 69,1 MEUR) auf Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und 159,9 MEUR (2020: 161,9 MEUR) auf Abschreibungen von Sachanlagen entfielen.

2021 wurden für die Gruppe eine Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 4,8 MEUR (2020: 4,7 MEUR) sowie eine Wertminderung für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 5,2 MEUR erfasst (2020: 21,0 MEUR). Die Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte ist dem Geschäftsbereich Hydro zuzuordnen, da sich der Geschäftsverlauf nicht wie erwartet entwickelte. Die Wertminderung für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen betrifft im Wesentlichen Gebäude.

Das Finanzergebnis reduzierte sich auf -40,0 MEUR (2020: -34,1 MEUR). Dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang des sonstigen Finanzergebnisses (u.a. auf die stichtagsbezogene Bewertung von Bankguthaben in Fremdwährung und eine Dividendenzahlung an Minderheitsgesellschafter der ANDRITZ Diatec S.r.l.) zurückzuführen. Das Netto-Zinsergebnis verbesserte sich durch aktives Treasury-Management im Jahresvergleich deutlich. Hauptgrund dafür ist die vorzeitige Rückführung von zwei variabel verzinsten Schuldscheindarlehen von insgesamt 122,5 MEUR sowie sonstiger Kredite.

Die Steuerquote reduzierte sich aufgrund eines konsequenten Managements von Steuergruppen und der damit verbundenen Aktivierung von Verlustvorträgen auf 26,8% (2020: 27,5%); siehe dazu auch Konzernanhang Kapitel C) 16. Ertragsteuern.

Das Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) betrug 321,7 MEUR (+57,9% versus 2020: 203,7 MEUR), wovon 325,5 MEUR (2020: 207,1 MEUR) auf die Gesellschafter der Muttergesellschaft und -3,8 MEUR (2020: -3,4 MEUR) auf nicht beherrschende Anteile entfielen. Siehe dazu auch Konzernanhang Kapitel F) 33. Eigenkapital.

Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich deutlich auf 3,28 EUR (2020: 2,08 EUR). Bei der Hauptversammlung am 7. April 2022 wird der Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 eine Dividende von 1,65 EUR je Aktie vorschlagen (2020: 1,00 EUR). Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von rund 50,3% (2020: 48,1%).

Ergebnis und Dividende je Aktie/Ausschüttungsquote

Dividende für 2021: Vorschlag an die Hauptversammlung.

Eigene Aktien

Zum 31. Dezember 2021 hat die Gesellschaft 4.809.315 eigene Aktien bzw. 4,6% des Grundkapitals – im Wesentlichen zur Bedienung von Aktienoptionsprogrammen und der Ausgabe von Aktien für Beschäftigte – mit einem Marktwert von 218,2 MEUR gehalten.

Weitere Informationen zu eigenen Aktien sind im Konzernanhang Kapitel F) 33. Eigenkapital ersichtlich.

Vermögens- und Kapitalstruktur

Die Bilanzsumme betrug 7.672,8 MEUR (31. Dezember 2020: 7.056,7 MEUR), die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 20,4% (31. Dezember 2020: 17,8%).

Aktiva

A B C
A
Langfristiges Vermögen: 34%
B Sonstiges kurzfristiges Vermögen: 43% 2.585,2 MEUR
3.329,9 MEUR
C Flüssige Mittel und Veranlagungen: 23% 1.757,7 MEUR
Passiva
A B C D
A Summe Eigenkapital inkl. nicht beherrschende Anteile: 20% 1.567,3 MEUR
B Finanzverbindlichkeiten: 18% 1.367,9 MEUR
C Sonstige langfristige Schulden: 9% 680,3 MEUR
D Sonstige kurzfristige Schulden: 53% 4.057,3 MEUR

Auf der Aktivseite waren per 31. Dezember 2021 Sachanlagen (1.170,7 MEUR), Geschäfts- oder Firmenwerte (778,3 MEUR), aktive latente Steuern (241,9 MEUR) und immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte (190,9 MEUR) die bedeutendsten Positionen im Bereich des langfristigen Vermögens (2.585,2 MEUR). Zu den wichtigsten Positionen des sonstigen kurzfristigen Vermögens von 3.329,9 MEUR zählen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte in Höhe von 1.871,8 MEUR, sowie Vorräte (905,0 MEUR).

Passivseitig inkludieren die sonstigen kurzfristigen Schulden (4.057,3 MEUR) vor allem Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung in Höhe von 1.094,1 MEUR, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (811,1 MEUR) sowie Rückstellungen (544,3 MEUR). In den sonstigen Verbindlichkeiten (1.138,0 MEUR) sind Abgrenzungen und ausstehende auftragsbezogene Kosten (602,1 MEUR) sowie Urlaubsverpflichtungen und sonstige Personalverbindlichkeiten (288,7 MEUR) die bedeutendsten Positionen. Die sonstigen langfristigen Schulden von insgesamt 680,3 MEUR beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer (413,6 MEUR), passive latente Steuern (123,9 MEUR) und sonstige Rückstellungen (120,1 MEUR).

Weitere Informationen zu Rückstellungen sind im Konzernanhang Kapitel D) 23. Rückstellungen ersichtlich.

Entwicklung der Brutto- und Nettoliquidität

Die Bruttoliquidität betrug 1.837,9 MEUR (per ultimo 2020: 1.719,3 MEUR), die Nettoliquidität erhöhte sich deutlich auf 703,3 MEUR (per ultimo 2020: 420,9 MEUR).

Die ANDRITZ AG hat im Geschäftsjahr 2021 aufgrund der sehr guten Liquiditätssituation variabel verzinste Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von 122,5 MEUR vorzeitig getilgt.

Zusätzlich zu den hohen liquiden Mitteln standen der ANDRITZ-GRUPPE per Jahresende 2021 folgende Kreditund Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen, Gewährleistungen etc. zur Verfügung:

  • Kreditlinien: 311 MEUR, davon 181 MEUR ausgenutzt
  • Avallinien: 5.948 MEUR, davon 3.301 MEUR ausgenutzt

Investitionen

Die Investitionen in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände betrugen im Geschäftsjahr 2021 160,1 MEUR und lagen damit deutlich über dem Niveau des Vorjahrs (2020: 131,8 MEUR). Die Investitionen verteilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche:

Die Investitionsschwerpunkte betrafen – wie in den Vorjahren – insbesondere Modernisierungen von Fertigungsstätten sowie gezielte vereinzelte Erweiterungsinvestitionen, im Wesentlichen in Europa.

Cashflow

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 529,6 MEUR und lag damit über dem hohen Vorjahresvergleichswert (2020: 461,5 MEUR). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf projektbedingte Veränderungen des Nettoumlaufvermögens zurückzuführen – im Wesentlichen An- und Teilzahlungen im Zusammenhang mit Großprojekten.

Nach Abzug von Ausgaben für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 160,1 MEUR (2020: 131,8 MEUR) betrug der Free Cashflow 369,5 MEUR (2020: 329,7 MEUR).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -290,6 MEUR (2020: -236,1 MEUR). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert hauptsächlich aus den höheren Sachanlageinvestitionen und Auszahlungen für Unternehmenserwerbe. Die Investitionen in finanzielle Vermögenswerte waren vergleichbar mit dem Niveau des Vorjahres.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -355,4 MEUR (2020: -187,0 MEUR). Die Veränderung ist vor allem auf die vorzeitige Tilgung von Schuldscheindarlehen (Volumen: 122,5 MEUR) sowie eine höhere Dividendenzahlung (-100,3 MEUR in 2021 gegenüber -49,9 MEUR in 2020) zurückzuführen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden eigene Aktien in Höhe von 4,7 MEUR erworben, während 2020 eigene Aktien in Höhe von 18,1 MEUR erworben wurden.

Weitere wichtige Kennzahlen im Überblick

Einheit 2021 2020 2019 2018 2017
Umsatzrendite % 7,4 4,7 3,6 5,3 6,8
EBITDA MEUR 718,3 571,1 537,6 498,0 541,7
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) MEUR 479,6 315,0 237,9 321,6 399,3
Ergebnis vor Steuern (EBT) MEUR 439,6 280,9 180,9 304,2 400,6
Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) MEUR 321,7 203,7 122,8 219,7 265,6
Free Cashflow MEUR 369,5 329,7 664,5 -129,2 129,7
Free Cashflow je Aktie EUR 3,7 3,3 6,4 -1,2 1,2
Eigenkapitalrentabilität % 28,0 22,4 14,8 22,9 30,2
Gesamtkapitalrentabilität % 6,3 4,5 3,3 4,6 6,4
Nettoverschuldung MEUR -287,7 35,1 205,7 568,1 -530,6
Nettoumlaufvermögen MEUR -150,1 -48,8 -134,0 160,5 -121,0
Capital employed MEUR 1.211,5 1.345,1 1.470,4 1.665,6 801,9
Verschuldungsgrad % -18,4 2,8 16,9 42,7 -40,0

Akquisitionen

ANDRITZ hat 100% an LM Industries – inklusive der beiden Tochterunternehmen Laroche SA und Miltec SA, Frankreich – erworben. Laroche ist führender Lieferant von Faseraufbereitungstechnologien wie Faseröffnung, -mischung und -dosierung, Airlay-Vliesbildung, Recycling von Textilabfällen und Entrindung von Bastfasern (Dekortikation). Die Akquisition erweitert das bestehende Produktangebot von ANDRITZ Nonwoven (Geschäftsbereich Pulp & Paper). Das Closing der Transaktion fand im 1. Quartal 2021 statt.

ANDRITZ hat im Juli 2021 einen Vertrag mit GE Steam Power zum Erwerb wesentlicher Teile dessen Geschäfts mit Rauchgasreinigungssystemen unterzeichnet. Der Kauf umfasst auch das Technologiezentrum in Växjö, Schweden. Die Akquisition vervollständigt das Rauchgasreinigungsangebot von ANDRITZ (Geschäftsbereich Pulp & Paper) in den wichtigen Märkten Zellstoff, Metall, Bergbau und Energie. Das Closing der Transaktion fand im 2. Quartal 2021 statt.

Weitere Informationen zu Akquisitionen sind im Konzernanhang Kapitel B) 5. Akquisitionen ersichtlich.

RISIKOMANAGEMENT

Die ANDRITZ-GRUPPE ist ein global agierendes Unternehmen, das eine Vielzahl verschiedenster industrieller Märkte und Kunden beliefert. Als solches ist die Gruppe einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Zu den wesentlichen übergeordneten Risiken gem. § 243 Abs. 1 UGB gehören:

  • Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
  • Strategische Risiken
  • Operative Risiken

Das von der ANDRITZ-GRUPPE schon seit vielen Jahren durchgeführte aktive Risikomanagement dient sowohl der langfristigen Sicherung des Unternehmensbestands als auch der Wertsteigerung und stellt somit einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die gesamte Gruppe dar. Im Sinne einer wertorientierten Unternehmensführung ist Risikomanagement integrierter Bestandteil der Geschäftsprozesse und erstreckt sich über sämtliche strategische und operative Ebenen.

Ein integraler Bestandteil der Risikoüberwachung und -steuerung ist der Planungs- und Controlling-Prozess innerhalb der gesamten ANDRITZ-GRUPPE. Kontinuierliches Controlling und regelmäßiges Reporting sollen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass größere Risiken früh erkannt und, wenn notwendig, Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Dennoch gibt es keine Garantie dafür, dass mit den im Einsatz befindlichen Überwachungs- und Risikokontrollsystemen alle Risiken rechtzeitig erkannt werden.

Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Weltwirtschaft sowie die von ANDRITZ bedienten Märkte stellen nach wie vor wesentliche und erhebliche Risiken für die Geschäftsentwicklung der ANDRITZ-GRUPPE dar. Das Auftreten neuer Virus-Varianten könnte zur Verhängung von Lockdowns in einzelnen Staaten bzw. Regionen und damit zu einer konjunkturellen Abkühlung führen. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von ANDRITZ haben.

Die durch die Covid-19-Pandemie bedingte, aufgestaute Konsumnachfrage führte in Kombination mit Verzögerungen in den wichtigsten internationalen Lieferketten und Transportwegen zu einem deutlichen Preisanstieg im Bereich Energie sowie bei vielen Rohstoffen und industriellen Vorprodukten. ANDRITZ ist bestrebt, etwaige Preiserhöhungen bestmöglich abzufedern, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese Preiserhöhungen negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung der ANDRITZ-GRUPPE auswirken.

Neben der Covid-19-Pandemie existieren zahlreiche Risiken, deren Eintritt die konjunkturelle Entwicklung negativ beeinflussen könnten. Dazu gehören unter anderem eskalierende Handelskonflikte zwischen wirtschaftlich bedeutenden Staaten sowie zunehmende politische Instabilitäten. Die hohe Staatsverschuldung vieler Ländern stellt mittel- bis langfristig ebenfalls ein Risiko dar.

Die nachfolgend beschriebenen Risiken der ANDRITZ-GRUPPE werden laufend überwacht. ANDRITZ ist bereit, darauf zu reagieren und entgegenzusteuern.

1. Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten

Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken, wie zum Beispiel Währungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken.

Eine detaillierte Darstellung sämtlicher finanzieller Risiken der ANDRITZ-GRUPPE ist im Konzernanhang Kapitel F) 34. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten ersichtlich.

2. Strategische Risiken

a) Politische Risiken

Der Konzern ist unter anderem in Ländern tätig, die als politisch riskant oder sehr riskant einzustufen sind. Unterbrechungen von Aufträgen könnten die Folge terroristischer oder kriegerischer Aktivitäten oder politischer Veränderungen sein. Die politischen Entwicklungen werden für alle Länder bzw. Regionen, in denen der Konzern tätig ist, kontinuierlich beobachtet und wesentliche politische Risiken vor dem Eintritt in neue Länder überprüft. Das Risiko für Lieferungen in als politisch durchschnittlich bis sehr riskant eingestufte Länder wird üblicherweise versichert. Nicht immer sind jedoch die Voraussetzungen für eine vollständige Absicherung gegeben. Die diesbezüglichen Maßnahmen und Vorgehensweisen sind in der konzernweit gültigen Credit Risk-Policy geregelt.

b) Regulatorische Risiken

Regulatorische Risiken beinhalten sowohl steuerliche Risiken als auch Compliance-Risiken.

Die ANDRITZ-Gesellschaften sind in den jeweiligen Ländern lokalen Steuergesetzen unterworfen und müssen sowohl Ertragsteuern, Einfuhrzölle, als auch andere Steuern bezahlen. Eine Änderung von Gesetzen oder sonstigen Bestimmungen – darunter fallen auch Regelungen zu Importzöllen etc. – sowie unterschiedliche Auslegungen der jeweils geltenden Bestimmungen können zu nachträglichen Steuer- und Zollbelastungen führen. Dementsprechend können die Steuern und Zölle etwaigen positiven oder negativen Schwankungen ausgesetzt sein.

In Österreich und in anderen Ländern, in denen die ANDRITZ-GRUPPE tätig ist, sind eine Reihe von rechtlichen Compliance-Bestimmungen, inklusive kartellrechtlicher Bestimmungen und Antikorruptionsgesetze, oder Compliance Regeln in der Lieferkette einzuhalten. Die Gruppe hat ein Compliance-Komitee zur Überwachung der Einhaltung dieser Regeln eingerichtet sowie eine Reihe interner Richtlinien festgelegt, darunter geltende Richtlinien zur Verhinderung von Insider-Trading, von Verstößen gegen Kartellgesetze und Antikorruptionsgesetze, zum Schutz von personenbezogenen Daten sowie einen Kodex über Geschäftsverhalten und Geschäftsethik und ein Verhaltenskodex für Lieferanten. Zwar ist die Gruppe bestrebt, die Einhaltung dieser Richtlinien durch eine Vielzahl von Maßnahmen sicherzustellen, es gibt jedoch keine Garantie, dass es zukünftig nicht zu Verstößen kommen wird. Derartige Verstöße könnten die Finanzlage und den Ruf der Gruppe schädigen bzw. auch zu Stornierungen von bestehenden Aufträgen führen.

c) Wettbewerbsposition

Die ANDRITZ-GRUPPE agiert in sehr wettbewerbsintensiven Märkten, in denen einige wenige große Anbieter um einige wenige Großaufträge bieten. Darüber hinaus gibt es lokal eine Vielzahl von kleinen konkurrierenden Unternehmen, die über eine vergleichsweise niedrige Kostenbasis verfügen. Diese Wettbewerbssituation oder eine mögliche Änderung der Wettbewerbsstruktur können sich negativ auf den Auftragseingang sowie die Umsatzmargen der Gruppe auswirken. Die Gruppe steuert diesem Risiko durch kontinuierliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Produktinnovationen sowie durch laufende Kostenoptimierungen entgegen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass die Gruppe ihre derzeitige Marktposition auch in Zukunft halten kann.

Da die Wettbewerbsposition der Gruppe auch auf proprietären Technologien beruht, können die durch das digitale Zeitalter begünstigte Zunahme von Produktpiraterie, Cyberattacken und Industriespionage sowie der damit einhergehende Diebstahl von geistigem Eigentum ebenfalls negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition der Gruppe haben. Die Gruppe schützt, wo immer möglich, ihr geistiges Eigentum, es gibt allerdings keine Garantie, dass dies immer ausreichend gelingt.

d) Kundenkonzentration

In vielen Abnehmerindustrien der ANDRITZ-GRUPPE ist ein Trend zu Firmenzusammenschlüssen erkennbar. Dies trifft insbesondere auf die Zellstoff- und Papierindustrie sowie die Stahlindustrie zu. Solche Zusammenschlüsse könnten dazu führen, dass die Gruppe in Zukunft einer kleineren Anzahl von Kunden mit größerer Kaufkraft gegenübersteht. Die Abhängigkeit von einzelnen Schlüsselkunden könnte steigen, was auch direkte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe haben könnte.

e) Volatilität des Auftragseingangs

Einige Kundengruppen und Industrien, die ANDRITZ beliefert, sind direkt von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung abhängig und unterliegen damit häufig Nachfrageschwankungen hinsichtlich ihrer Produkte. Dies trifft vor allem auf die Geschäftsbereiche Pulp & Paper sowie Metals zu; es können jedoch alle Geschäftsbereiche davon betroffen sein. Das Preisniveau für die von ANDRITZ für diese Branchen gelieferten Anlagen und Produkte steht teilweise in direktem Zusammenhang mit dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage der Endprodukte, die mit den von ANDRITZ gelieferten Anlagen und Produkten hergestellt werden. Mögliche Preisschwankungen können daher einen direkten Einfluss auf die Investitionsentscheidungen von Kunden und in weiterer Folge auf den Auftragseingang der Gruppe haben. Dies könnte daher zu einer Volatilität in der Entwicklung des Auftragseingangs führen.

Eine erneute Abschwächung am internationalen Automobilmarkt könnte die Geschäftsentwicklung des Bereichs Metals Forming (Schuler) negativ beeinflussen, da rund drei Viertel des Umsatzes von Schuler auf die Automobilindustrie entfallen. Zwar wurden bereits in den vergangenen Jahren kapazitive Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt, dennoch ist nicht auszuschließen, dass im Falle einer weiteren Abschwächung des Pressenmarkts für die Automobilindustrie zukünftig zusätzliche Anpassungsmaßnahmen notwendig sein können, die die Ergebnisentwicklung der ANDRITZ-GRUPPE negativ beeinträchtigen.

Der künftige Erfolg der Gruppe hängt unter anderem davon ab, ob neue Aufträge in ausreichendem Umfang erhalten werden können. Es ist teilweise schwierig vorherzusagen, wann genau ein Auftrag, für den die Gruppe ein Angebot gelegt hat, vergeben wird. Die Vergabe von Aufträgen kann von Ereignissen beeinflusst werden, die nicht im Einflussbereich der Gruppe liegen, wie beispielsweise Preissituation, Nachfrage, allgemeine wirtschaftliche Bedingungen, behördliche Genehmigungen und Erhalt von Projektfinanzierungen. So kann es zu Schwierigkeiten beim Abgleich von Fixkosten und erwartetem Auftragsvolumen kommen.

Zusätzlich können sich auch Naturkatastrophen, Pandemien (wie zum Beispiel die Covid-19-Pandemie) oder Epidemien sowie geopolitische Eskalationen (kriegerische Auseinandersetzungen, Handelskonflikte) auf die Entwicklung des Auftragseingangs, der Liquidität und die finanzielle Struktur des Konzerns negativ auswirken.

f) Akquisition und Integration von komplementären Geschäftsfeldern

Eines der wesentlichen strategischen Ziele der ANDRITZ-GRUPPE besteht darin, durch organisches Wachstum und komplementäre Akquisitionen in allen Geschäftsbereichen zum Komplettanbieter zu werden. In Umsetzung dieser Strategie akquirierte die Gruppe seit 1990 eine Reihe von weltweit tätigen Unternehmen und gliederte diese in den Konzern ein.

Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Gruppe auch künftig in der Lage sein wird, geeignete Akquisitionsziele zu identifizieren und zu erwerben, dass überhaupt geeignete Unternehmen zur Verfügung stehen und ausreichend Finanzmittel für Akquisitionen aufgebracht werden können. ANDRITZ war bei der Integration neuer Unternehmen bisher weitgehend erfolgreich. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die angestrebten Ziele und Synergien bei allen zukünftigen Akquisitionen (wie auch bei derzeit laufenden Integrationen der zuletzt akquirierten Unternehmen) vollständig erreicht werden, oder dass die Gruppe sich nicht neuen Risiken oder Altlastrisiken konfrontiert sieht, die nicht identifiziert oder nicht exakt evaluiert wurden.

Abhängig von der Marktposition in einzelnen Ländern oder Regionen sowie der Größe von beabsichtigten Akquisitionen unterliegen Transaktionen wettbewerbsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dadurch könnte es bei Akquisitionen bzw. Verschmelzungen zu Verzögerungen oder vereinzelt auch zu Untersagungen von Übernahmen kommen. Im Sinne der Risikominimierung prüft ANDRITZ diese Risiken bereits intensiv im Vorfeld mit nationalen und internationalen juristischen und betriebswirtschaftlichen Experten.

g) Einkauf und Fertigung

Im Bereich Einkauf werden die für die ANDRITZ-GRUPPE wichtigen Lieferanten regelmäßig überprüft, um Gefährdungspotenziale (Lieferfähigkeit, Qualitätsmanagement, finanzielle Situation etc.) und Risiken frühzeitig zu erkennen und transparent zu machen. Das gilt insbesondere auch für Bestellungen ab einer festgelegten Höhe. Zusätzlich werden die Kapazitätsauslastung der Lieferanten geprüft sowie mögliche alternative Lieferoptionen permanent evaluiert.

Im Bereich der Fertigung setzt ANDRITZ auf eine gezielte Make-or-Buy-Strategie, um die im Projektgeschäft typischen Schwankungen in der Kapazitätsauslastung gut auszugleichen und die eigenen Fertigungskapazitäten bestmöglich auszulasten. Prozessrelevante Schlüsselkomponenten für Anlagen und Produkte von ANDRITZ werden überwiegend in eigenen Produktionsstätten gefertigt und montiert, einfache Komponenten hingegen bei qualifizierten Lieferanten zugekauft, deren Qualität und Termintreue sowie Compliance laufend kontrolliert werden.

Wesentliche Erfolgsfaktoren für kurze Auftragslaufzeiten und hohe Termintreue in der Fertigung sind exakte Planung, hoher Einsatz und Flexibilität seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. ANDRITZ setzt vor allem im europäischen Raum auf einen flexiblen Anteil an Leiharbeitskräften, um Auslastungsschwankungen besser abzufedern. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es immer gelingen wird, größere Schwankungen in der Kapazitätsauslastung sofort auszugleichen, was sich wiederum negativ auf die Ergebnisentwicklung der Gruppe auswirken könnte. Die Covid-19-Krise und andere Pandemien oder Epidemien können sich auf die Fähigkeit der Lieferanten auswirken, von ANDRITZ bestellte Lieferungen nicht rechtzeitig zu fertigen und zu liefern, was wiederum dazu führen könnte, dass ANDRITZ seinen Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nicht zeitgerecht nachkommen kann. Ein solcher Ausfall könnte sich nicht nur nachteilig auf das jeweilige Projekt auswirken, sondern auch auf die Fähigkeit von ANDRITZ, künftig neue Aufträge zu gewinnen.

h) Personal

Die ANDRITZ-GRUPPE möchte für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber sein und diese langfristig an das Unternehmen binden. Hohe Qualitätsstandards im Auswahlverfahren gewährleisten, dass die am besten geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für die jeweiligen vakanten Positionen eingestellt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits nach kurzer Zeit das Unternehmen wieder verlassen. Dadurch könnten nicht nur hohe Kosten entstehen, sondern auch die Kundenund Serviceorientierung verschlechtern. ANDRITZ versucht, die Fluktuation durch das Anbieten interessanter, internationaler Karrieremöglichkeiten, einer leistungsorientierten Entlohnung und fokussierten Trainingsprogrammen zu minimieren.

i) Digitalisierung

Basierend auf umfassender und langjähriger Erfahrung als Lieferant von Technologien und Anlagen für verschiedenste Industriezweige bietet ANDRITZ ein breites Produktportfolio an intelligenten, digitalen Lösungen an.

Diese unterstützen die Kunden maßgeblich, ihre Produktions-, Nachhaltigkeits- und Unternehmensziele zu erreichen. Diese innovativen und weltweit in vielen Referenzanlagen erprobten Digitalisierungslösungen werden unter der Technologiemarke Metris gebündelt. Metris beruht auf drei strategischen Säulen: Industrial Internet of Things (mit den Schwerpunkten Classic Automation, Digital Solutions und Advanced Service), Smart Service und Ventures. Metris-Technologien entsprechen dem allerneuesten Stand der Technik, werden laufend weiterentwickelt und können auf individuelle Kundenbedürfnisse maßgeschneidert werden. ANDRITZ sieht in der Digitalisierung ein wesentliches Wachstumsfeld für die Zukunft und wird daher weiterhin einen starken Fokus auf die Entwicklung digitaler Produkte und Lösungen, einschließlich Datensicherheit, legen. Die rasanten Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung stellen jedoch auch ein Risiko dar, sollte es ANDRITZ nicht gelingen, die am Markt nachgefragten Produkte und Lösungen in der gebotenen Geschwindigkeit zu entwickeln und anzubieten. Darüber hinaus kann die Erhöhung des Digitalisierungsgrads zu einem erhöhten Risiko von Cyberangriffen auf ANDRITZ führen.

j) Kapitalmarktrisiken

Die Entwicklung des ANDRITZ-Aktienkurses ist nicht nur von unternehmensspezifischen Faktoren, sondern auch von Kursschwankungen an den internationalen Finanzmärkten abhängig. Wirtschafts- und politische Krisen aber auch Naturkatastrophen, Pandemien etc. können die Kapitalmärkte erschüttern und starke Kursschwankungen und hohe Volatilität an den wichtigsten Wertpapierbörsen auslösen und somit den Kurs der ANDRITZ-Aktie direkt oder indirekt negativ beeinflussen.

Als börsennotiertes Unternehmen wird die ANDRITZ-GRUPPE regelmäßig von Finanzanalysten und institutionellen Investoren bewertet. Kauf- und Verkaufsempfehlungen von Analysten und darauf basierende Investitionsentscheidungen durch Aktionäre können erhebliche Kursschwankungen der ANDRITZ-Aktie bewirken. ANDRITZ ist bemüht, unbegründete Kursschwankungen durch offene und transparente Informationspolitik und durch gute Beziehungen zu den Aktionären und anderen Teilnehmern am Kapitalmarkt zu vermeiden.

Der hohe Anteil des Streubesitzes der ANDRITZ-Aktien (knapp unter 70%) und die umfassenden Investor-Relations-Tätigkeiten haben zu einem aktiven Handel mit ANDRITZ-Aktien an der Wiener Börse geführt. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass dieser aktive Handel auch in Zukunft anhalten wird. Sollte dies nicht der Fall sein, hätte dies negative Auswirkungen auf die Liquidität und den Kurs der ANDRITZ-Aktie; Investoren könnten ihre Aktien nicht zu einem für sie angemessenen Preis verkaufen. Ein Ausbleiben des aktiven Handels oder eine größere Veränderung der Marktkapitalisierung könnten darüber hinaus dazu führen, dass die ANDRITZ-Aktie aus verschiedenen internationalen Branchen- und Börsenindices, zum Beispiel dem ATX, dem Leitindex der Wiener Börse, oder anderen Indices, gestrichen wird. Dies könnte zu größeren Kursveränderungen der ANDRITZ-Aktie führen.

3. Operative Risiken

a) Projektrisiken

Im Zusammenhang mit Lieferungen von Ausrüstungen und Serviceleistungen ist die ANDRITZ-GRUPPE häufig vertraglich verpflichtet, Leistungs- und Termingarantien abzugeben. Werden die garantierten Leistungen nicht erreicht oder Termine nicht eingehalten, sind üblicherweise gestaffelte Vertragsstrafen zu leisten oder auf Kosten der Gruppe Änderungen an den gelieferten Teilen zu erbringen. Bleibt die Anlagenleistung weit hinter den garantierten Werten zurück, werden Termine deutlich überschritten oder akzeptiert der Kunde die Übernahme der Anlage aus sonstigen Gründen nicht, könnte der Kunde das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand bei vollem Kosten- und Schadenersatz an ANDRITZ zurückzugeben. Ein solcher Fall könnte die Finanzentwicklung der Gruppe negativ beeinflussen. Sollte die Covid-19-Pandemie noch länger andauern oder sich weiter verschärfen, könnte sich dies auf die Fähigkeit des Konzerns auswirken, seine vertraglichen Fristen einzuhalten.

Viele Aufträge, die ANDRITZ abwickelt, basieren auf langfristigen Fixpreisverträgen. Umsatz und Margen können bei Fixpreisverträgen, zum Beispiel wegen Änderungen bei Kosten (vor allem schwankenden Materialkosten), von ursprünglichen Kalkulationen abweichen, insbesondere bei Projekten, die das Engineering und den Bau gesamter Anlagen umfassen und das Zukaufen von Arbeitsleistungen von Dritten erfordern.

Da die Gruppe gewisse Teile einer zu liefernden Anlage von Unterlieferanten bezieht, kann es vorkommen, dass ein Angebot ohne genaue vorherige Fixierung der Preise der zugekauften Teile gelegt werden muss. Obwohl ANDRITZ bei der Kalkulation auf Erfahrungswerte und Angebote potenzieller Lieferanten zurückgreifen kann, ist es möglich, dass diese Kalkulationen nicht immer exakt sind. Die Gruppe hat aus diesem Grund bei einigen vergangenen Projekten Verluste erlitten. Derartige Probleme und Verluste können auch zukünftig auftreten und die finanzielle Entwicklung der Gruppe negativ beeinflussen.

Bei einzelnen Projekten übernimmt ANDRITZ – zusätzlich zur Lieferung von Ausrüstungen und Systemen von ANDRITZ – auch die Verantwortung für das gesamte Engineering und/oder die Errichtung und den Bau von Fabriken. Diese Verträge bergen neben den oben angeführten Risiken auch Risiken in sich, die sich aus größerer Vorort-Verantwortung ergeben; das sind beispielsweise Umweltrisiken, Risiken in Bezug auf die lokalen Arbeitsbedingungen oder Risiken, die mit der Geologie, mit dem Bau und der Errichtung der Anlagen zu tun haben. Darüber hinaus ist die Gruppe auch Risiken in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Drittparteien ausgesetzt, die bei diesen Projekten mit Bau-, Montage- und Engineering-Leistungen beauftragt werden (z. B. Streiks oder andere Arbeitsunterbrechungen, die zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme führen, oder Nichteinhaltung von Terminen). Die Gruppe hat zur Minimierung dieser EPC-Risiken (EPC: Engineering, Procurement, Construction) Risikomanagementsysteme implementiert, die – soweit vertraglich möglich – unter anderem den Abschluss von Versicherungen, die Festsetzung bestimmter vertraglicher Klauseln und standardisierte Abläufe beim Projektmanagement umfassen. Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Systeme ausreichend sind, um negative finanzielle Auswirkungen zu verhindern. Die Gruppe hat diesbezüglich bei bestimmten früheren Projekten Verluste gemacht, und ähnliche Schwierigkeiten und Verluste könnten auch künftig auftreten und eine negative Auswirkung auf die finanzielle Situation der Gruppe haben.

Bei vielen EPC- und anderen Projekten übernimmt die ANDRITZ-GRUPPE gemeinsam mit Drittparteien eine Reihe von Risiken. Obwohl die Gruppe bestrebt ist, dass die Risiken aus solchen Projekten klar zugeordnet werden, kann nicht garantiert werden, dass die Gruppe dabei immer erfolgreich ist. Darüber hinaus kann der Fall, dass ein Konsortialpartner seinen Verbindlichkeiten (inklusive Schadenersatz gegenüber der Gruppe) nicht nachkommen kann, eine bedeutende negative Auswirkung auf die Geschäftsergebnisse und die Liquiditätssituation der Gruppe haben.

b) Haftungsbeschränkungen

Haftungen, die sich aus Verträgen der Gruppe ergeben, können Haftungen bezüglich eines Gewinnentgangs von Kunden und andere Haftungen beinhalten, die den jeweiligen Vertragswert erheblich überschreiten können. Die ANDRITZ-GRUPPE ist bestrebt, in Verträgen entsprechende Haftungsbeschränkungen festzulegen; es kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass in allen Verträgen ausreichende Haftungsbeschränkungen enthalten sind, oder dass Haftungsbeschränkungen im jeweils anzuwendenden Recht durchsetzbar sein werden.

c) Verträge mit staatlichen Stellen

Bei diversen Projekten sind staatliche Stellen die Auftraggeber. In Zusammenhang mit diesen Projekten kann die Gruppe den oben beschriebenen Leistungs-, Haftungs- und EPC-/Turnkey-Risiken in verstärktem Maße unterliegen, weil es der Gruppe aufgrund des Erfordernisses öffentlicher Ausschreibungen und lokaler Gesetze eventuell nicht immer möglich ist, ihre angestrebten vertraglichen Absicherungen zu erreichen.

d) Gerichtsverfahren

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ANDRITZ-GRUPPE in zahlreichen Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil dieser Verfahren (wie beispielsweise Vertragsund Projektstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen und Verfahren im Bereich geistiges Eigentum) kann als typisch für die Branche, in der die Gruppe tätig ist, angesehen werden. Die ANDRITZ-GRUPPE bildet in Fällen, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich erscheint und zuverlässige Schätzungen gemacht werden können, entsprechende Rückstellungen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Anbetracht der Risikosummen in einigen dieser Streitfälle kann ein für ANDRITZ negativer Ausgang einer oder mehrerer dieser Rechtsstreitigkeiten zu einer wesentlichen negativen Auswirkung auf Ergebnis und Liquiditätsbestand der Gruppe führen.

Der Bereich Produkthaftung inkludiert einige Fälle wegen mutmaßlicher Körperverletzungen und/oder Todesfällen aufgrund Asbestbelastungen. Details dazu sind im Konzernanhang Kapitel G) 38. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zu finden.

e) Währungen

Ein wesentlicher Teil der Tochtergesellschaften der ANDRITZ-GRUPPE befindet sich außerhalb der Eurozone. Da Euro die Berichtswährung der Muttergesellschaft ANDRITZ AG ist, rechnet das Unternehmen im Konzernabschluss die Abschlüsse dieser Gesellschaften in Euro um. Um translationsbezogene Fremdwährungsrisiken zu adressieren, wird für das Risikomanagement generell unterstellt, dass Investitionen in ausländische Gesellschaften auf Dauer angelegt sind und die Ergebnisse kontinuierlich reinvestiert werden. Auswirkungen von Wechselkursschwankungen bei der Umrechnung von Nettovermögenspositionen in Euro werden im Posten Unterschiedsbeträge aus Währungsumrechnung im Konzerneigenkapital ausgewiesen.

Ein beträchtlicher Teil des Umsatzes bzw. der Kosten der von Konzerngesellschaften abgeschlossenen Aufträge wird nicht in der jeweiligen funktionalen Währung, sondern in anderen Währungen, vor allem US-Dollar, abgerechnet. Die Währungen in diesen Ländern können erheblichen Wechselkursschwankungen unterliegen. Währungsrisiken im Zusammenhang mit Aufträgen, die nicht in Euro fakturiert werden, werden durch die Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten – insbesondere Devisentermingeschäfte und Swaps – bestmöglich minimiert.

Obwohl die Gruppe bestrebt ist, die Nettowährungsposition von nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossenen Aufträge durch den Abschluss von Termingeschäften abzusichern, können sich Währungsschwankungen mit Wechselkursverlusten im Konzernabschluss niederschlagen. Die Entwicklung der Wechselkurse kann sich auch auf den in Euro umgerechneten Umsatz und das Ergebnis der Gruppe sowohl positiv als auch negativ auswirken. Wechselkursänderungen können auch dazu führen, dass sich die Position von ANDRITZ gegenüber der Konkurrenz verändert, obgleich viele Mitbewerber von ANDRITZ ihren Firmensitz ebenfalls im Euroraum haben.

Da einige der größeren ANDRITZ-Kunden ihren Hauptsitz außerhalb des Euroraums haben, können Wechselkursänderungen zu einer Verzögerung von Projektentscheidungen durch diese Kunden führen. Ebenso ist das Eigenkapital der ANDRITZ-GRUPPE nicht abgesichert und könnte durch Wechselkursänderungen beeinflusst werden.

Die Veränderung des Euro gegenüber vielen anderen Währungen könnte sich auch umrechnungsbedingt sowohl positiv als auch negativ auf das Eigenkapital sowie die Umsatz- und Ertragsentwicklung der ANDRITZ-GRUPPE auswirken (Translationseffekt).

f) Versicherungen

Obwohl die ANDRITZ-GRUPPE Versicherungsprogramme zur Abdeckung der für das Geschäft üblichen Risiken abgeschlossen hat, gibt es keine Garantie, dass mögliche Verluste durch diese Versicherungen vollständig abgedeckt werden, die Versicherungen schadenersatzpflichtig bzw. die Versicherungsbeträge ausreichend sind. Darüber hinaus ist die Gruppe in gewissen Industrien tätig (zum Beispiel in der Raumfahrt und Nuklearindustrie), für die Risiken nicht oder nicht voll versicherbar sind bzw. nicht immer alle Voraussetzungen gegeben sind, um Versicherungen abschließen zu können. Jegliche substanzielle Verbindlichkeit, die nicht durch Versicherungen gedeckt ist, könnte daher eine wesentliche negative Auswirkung auf die finanzielle Situation der Gruppe haben.

g) Cyber-Risiken/Hackerangriffe

Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Anlagen und Maschinen erfordern hoch wirksame und effiziente Lösungen zur Wahrung der Datensicherheit. Der unbefugte Zugriff auf oder der Abzug sensibler Unternehmensdaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme als Folge von Hackerangriffen sind wesentliche Risiken, denen ANDRITZ in zunehmendem Maße ausgesetzt ist. Dabei können nicht nur die ANDRITZ-eigenen Systeme betroffen sein, sondern auch die von ANDRITZ bei Kunden installierten Industrial Internet of Things (IIoT)- Lösungen. Cyber-Risiken bzw. möglichen Hackerangriffen begegnet ANDRITZ durch den Einsatz von modernsten IT-Sicherheitstechnologien (zum Beispiel Firewall-Systemen) sowie durch verstärkte Kontrolle von Zugriffsberechtigungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen. Um das Risiko eines unbefugten Zugriffs in IT-Systeme weiter zu reduzieren, werden zusätzlich und in regelmäßigen Abständen Penetrationstests durchgeführt. Mit Hilfe einer optimierten IT-Infrastruktur sollen Cyber-Attacken frühzeitig erkannt werden, um diese erfolgreich abzuwehren. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es durch Cyber-Angriffe zu einem unbefugten Zugang bzw. zu einem Verlust von sensiblen und vertraulichen Daten sowohl bei ANDRITZ als auch bei seinen Kunden kommt und dies in weiterer Folge zu enormen wirtschaftlichen Schäden führt, für die ANDRITZ verantwortlich gemacht werden könnte. Zur Abwendung von möglichen Cyber-Angriffen und zur weiteren Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden spezielle Online Trainings durchgeführt.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

ANDRITZ verfügt über ein konzernweites internes Kontroll- und Steuerungssystem (IKS), dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren, um nach Möglichkeit rasch Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dieses System stellt ein wichtiges Element in der aktiven Unternehmenssteuerung dar. Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Überwachungs- und Kontrollsysteme effektiv genug sind.

Die Implementierung und Überwachung des IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess bzw. die Finanzberichterstattung liegt in der Verantwortung des Vorstands. Dazu wurden sowohl für die wesentlichen Geschäftsrisiken innerhalb der Gruppe als auch für den Finanzberichterstattungsprozess gruppenweit verbindlich anzuwendende Regelungen und Richtlinien verabschiedet.

Das Rechnungswesen und die darin integrierte Finanzbuchhaltung sind dem Vorstand unterstellt. Durch verschiedene organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Insbesondere wird durch entsprechende Regelungen sichergestellt, dass die Erfassung in den Büchern und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben.

Der gesamte Prozess von der Beschaffung bis zur Zahlung unterliegt konzerneinheitlichen Richtlinien, die wesentliche damit in Zusammenhang stehende Risiken minimieren sollen.

Zu diesen Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen sowie ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsberechtigungen für Zahlungen (Vieraugenprinzip).

Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit spielen in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine generell restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen durch die verwendete Finanzsoftware (SAP) unterstützt. Die Ordnungsmäßigkeit dieser Finanzsoftware wird auch durch direkt im System eingerichtete automatisierte Geschäftsprozesskontrollen gewährleistet.

Konzernweit einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Erfassung, Buchung und Bilanzierung von Geschäftsfällen sind in der ANDRITZ GROUP IFRS Accounting Policy geregelt und für alle Konzerngesellschaften verbindlich. Automatische Kontrollen im Konsolidierungs- und Berichtssystem, aber auch zahlreiche manuelle Prüfungen sind zur bestmöglichen Vermeidung von Fehldarstellungen im Einsatz. Die Kontrollmaßnahmen gehen von der Durchsicht und Diskussion der Periodenergebnisse durch das Management bis hin zur spezifischen Überleitung von Konten.

Durch ein standardisiertes, konzernweites Finanzberichtswesen sowie durch sofortige, anlassbezogene Berichterstattung über bedeutende Ereignisse soll sichergestellt werden, dass der Vorstand angemessen und zeitnah über alle relevanten Sachverhalte in der Gruppe informiert wird. Der Aufsichtsrat wird in zumindest einer pro Quartal stattfindenden Aufsichtsratssitzung über die laufende Geschäftsentwicklung inklusive operative Planung und mittelfristige Strategie des Konzerns unterrichtet. In besonderen Fällen – wie zum Beispiel bei Akquisitionen, Restrukturierungen etc. – wird der Aufsichtsrat auch unmittelbar informiert. Darüber hinaus erhalten der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter einen monatlichen Bericht mit den wichtigsten Finanzkennzahlen einschließlich Kommentaren. In den Prüfungsausschusssitzungen wird unter anderem auch das interne Kontrollund Risikomanagement behandelt.

Die Interne Revision, die als Stabsstelle des Vorstands eingerichtet ist, auditiert konzernweit einzelne Prozesse oder Gesellschaften anhand eines jährlich festgelegten Prüfplans sowie in besonderen Anlassfällen (ad hoc Prüfungen). Zudem überwacht sie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und konzerninterner Richtlinien. Sie agiert in der Berichterstattung und bei der Wertung der Prüfergebnisse als unabhängiger unternehmensinterner Bereich weisungsungebunden. Die Interne Revision berichtet dem Vorstand und Prüfungsausschuss in regelmäßigen Abständen über die durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnisse sowie über den aktuellen Umsetzungsstand der Erkenntnisse.

Der Konzernabschlussprüfer beurteilt jährlich die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements in der ANDRITZ-GRUPPE und berichtet darüber an Aufsichtsrat und Vorstand. Die Funktionalität des Risikomanagements wurde vom Konzernabschlussprüfer 2021 kontrolliert.

Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht

Den konsolidierten Corporate-Governance-Bericht finden Sie auf der ANDRITZ-Website andritz.com.

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Februar 2022 hat sich der Ukraine-Russland-Konflikt verschärft und droht – aufgrund von militärischen Interventionen Russlands und daraus resultierenden Sanktionen des Westens – weiter zu eskalieren. Der Anteil Russlands und der Ukraine am Geschäftsvolumen der ANDRITZ-GRUPPE ist gering und beträgt insgesamt rund 3%. Das Risiko von Verschiebungen von Lieferungen und daraus resultierender geringerer Umsatzrealisierung wird derzeit noch als gering eingestuft. Das Zahlungsrisiko bei größeren Aufträgen ist in der Regel durch Exportfinanzierungsagenturen abgesichert.

Im Jänner 2022 wurde die ökosoziale Steuerreform in Österreich beschlossen, die unter anderem eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 24% im Jahr 2023 und schließlich auf 23% im Jahr 2024 vorsieht. Weitere Informationen sind im Konzernanhang Kapitel G) 41. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ersichtlich.

KONSOLIDIERTE NICHT-FINANZIELLE ERKLÄRUNG

Der folgende Abschnitt beschreibt die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren zu Sozial-, Arbeitnehmer- und Umweltbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte. Informationen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind im konsolidierten Corporate-Governance-Bericht auf der ANDRITZ-Website andritz.com zu finden.

1. Wesentlichkeitsanalyse

Die ANDRITZ-GRUPPE veröffentlicht Informationen zum Thema Nachhaltigkeit gemäß den Kriterien der Global Reporting Initiative (GRI Standards, Option: Kern). Eine Auflistung aller berichteten Indikatoren einschließlich Kommentaren befindet sich im "GRI Index" auf der ANDRITZ-Website andritz.com.

Langfristige gesellschaftliche Auswirkungen

0 = nicht relevant / keine Auswirkungen

1 = eher relevant / geringe Auswirkungen

2 = relevant / mittlere Auswirkungen

3 = sehr relevant / große Auswirkungen

Um die für die ANDRITZ-GRUPPE wesentlichen Themen für die Berichterstattung sowie die relevanten Handlungsfelder zu eruieren, wurden bereits mehrmals Stakeholder-Umfragen bzw. Interviews mit relevanten Stakeholdern durchgeführt. Die Analyse-Ergebnisse aus den vergangenen Jahren wurden mit der neuen ESG-Strategie abgeglichen und die relevanten Handlungsfelder angepasst. Zusätzlich zu den bisherigen Themenbereichen wurde das Thema Klima- und Umweltschutz in die Wesentlichkeitsanalyse aufgenommen.

Die Themen, die auf die gesellschaftliche Auswirkung der Geschäftstätigkeit von ANDRITZ bzw. die Entscheidungen der Stakeholder in puncto Geschäftsbeziehungen mit ANDRITZ den größten Einfluss haben, sind demnach:

  • Einhaltung von rechtlichen und ethischen Standards / Corporate Compliance
  • Verantwortungsvolle Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Fairer Umgang mit Lieferanten und Geschäftspartnern
  • Nachhaltige Produktion bzw. Projekte sowie Produktsicherheit
  • Verantwortungsvolle Unternehmensführung, Ethik und Geschäftspraktiken
  • Digitalisierung und Innovation
  • Klima- und Umweltschutz

Die unterschiedliche Gewichtung der Themen ist in der zuvor angeführten Grafik dargestellt. Diese Themen werden nachfolgend näher behandelt.

2. ESG-Strategie

Nachhaltigkeit ist seit langem ein integrierter Bestandteil der Unternehmenspolitik von ANDRITZ und wird in vielen Bereichen der Gruppe aktiv gelebt. Im vergangenen Jahr wurde die gruppenweite ESG-Strategie "We Care" veröffentlicht, die alle Nachhaltigkeitsaktivitäten von ANDRITZ unter einem Dach vereint. Die Grundlage zur Erreichung der ESG-Ziele bilden die drei Bereiche Digitalisierung und Innovation, Stakeholder Management sowie Corporate Compliance. ANDRITZ strebt danach, bei diesen Themen stets mit den neuesten Entwicklungen Schritt zu halten, um Best Practice und höchste Standards sicherzustellen.

Auf diesem Fundament bauen die Kernthemen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) auf – jene Bereiche, in denen ANDRITZ den größten Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft leisten kann. Zu den Schwerpunkten im Bereich Umwelt zählen Klimaschutz, Ressourcenschonung sowie nachhaltige Lösungen und Produkte. ANDRITZ als attraktiver Arbeitgeber sowie Arbeitsgesundheit und -sicherheit sind die Schwerpunkte des Kernthemas Soziales. Der Fokus beim Thema verantwortungsvolle Unternehmensführung liegt für ANDRITZ auf fairen und ethischen Geschäftspraktiken, einem umfassenden Risikomanagement und einem gewissenhaften Lieferanten-Management.

Aus diesen drei Kernthemen wurden folgende ESG-Ziele abgeleitet:

Bereich Umwelt: Bis Ende 2025 sollen folgende Ziele erreicht werden (Basis ist das Jahr 2019)

  • Reduktion der Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) um 50%
  • Reduktion des Wasserverbrauchs um 10%
  • Reduktion der Abfallmenge um 10%
  • Erhöhung des Umsatzes mit nachhaltigen Lösungen und Produkten auf über 50%

Bereich Soziales:

  • Reduktion der Arbeitsunfall-Häufigkeitsrate (>1 Tag Abwesenheit) um jährlich 30% im Vergleich zum Vorjahr
  • Reduktion der freiwilligen Fluktuationsrate auf 5% bis Ende 2022
  • Steigerung des Anteils weiblicher Beschäftigter

Bereich Governance:

  • Frühzeitige Erkennung von Unternehmensrisiken, um negative Auswirkungen auf das Unternehmen und ereignisbasierte Gewinnwarnungen zu vermeiden
  • Umsetzung und laufende Überwachung der Einhaltung höchster Corporate-Compliance-Standards in allen Bereichen und bei allen Aktivitäten
  • Abdeckung von 85% des Zuliefervolumens (kumuliertes externes Einkaufsvolumen durch Lieferanten mit einem durchschnittlichen jährlichen Einkaufsvolumen von über 250.000 EUR) durch auditierte Lieferanten bis 2025

Die ESG-Ziele sind auch in der ANDRITZ-Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement-Richtlinie verankert. Demnach sind alle Unternehmen der ANDRITZ-GRUPPE verpflichtet, die Erreichung der Ziele zu unterstützen.

a) Maßnahmen zur Erreichung der ESG-Ziele

Um die ESG-Ziele zu erreichen, hat ANDRITZ im Berichtsjahr bereits einige Maßnahmen gesetzt. Ein großer Schritt zur Reduktion der Treibhausgasemissionen wird mit dem Umstieg der deutschen ANDRITZ-Standorte auf Strom aus erneuerbaren Energiequellen gesetzt. Darüber hinaus ist geplant, Standorte schrittweise mit Solar- und Photovoltaikanlagen auszustatten. Für dieses Vorhaben wurden im Berichtsjahr die ANDRITZ-Standorte weltweit verglichen, um zu eruieren, wo solche Anlagen am effizientesten eingesetzt werden können. Eine weitere Maßnahme umfasst die Ausdehnung der ISO 14001-, ISO 45001- und ISO 9001-Zertifizierungen auf alle Standorte bis 2025.

Um Energie und Treibhausgasemissionen einzusparen, wird in den Fertigungsstätten und Büros der Umstieg auf LED-Beleuchtung weiter vorangetrieben und interne Dienstreisen werden auf ein Minimum reduziert. Stattdessen finden virtuelle Meetings statt. Auch die Möglichkeit von Home Office wird beibehalten, um den Berufsverkehr zu reduzieren und Treibhausgasemissionen einzusparen. Die Maßnahmen zur Einsparung von Ressourcen umfassen Abfallvermeidung und -trennung. Materialien sollen so effizient wie möglich eingesetzt werden, und deshalb wird auch bei Arbeitskleidung, Büromaterial und anderen Konsumgütern auf langlebige Alternativen gesetzt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Steigerung des Bewusstseins der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema Nachhaltigkeit. Diesbezüglich sind eine regelmäßige Kommunikation und spezielle Trainings zu diesem Thema geplant.

b) ESG-Ratings

ANDRITZ nimmt jedes Jahr an verschiedenen ESG-Ratings teil bzw. wird von Nachhaltigkeits-Ratingagenturen überprüft. In diese Bewertungen fließen neben Klimaschutz auch Themen wie das gesellschaftliche Engagement des Unternehmens, Diversität, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz oder eine nachhaltige Unternehmensführung ein. ANDRITZ ist ein intensiver Austausch mit diesen Ratingagenturen sehr wichtig und ist bestrebt, die Einstufungen laufend zu verbessern. ANDRITZ wurde im vergangenen Jahr von EcoVadis, FTSE Russell, ISS ESG, MSCI ESG Research, S&P Global und Sustainalytics geratet.

3. EU-Taxonomie

Die Verordnung (EU) 2020/852 vom 18. Juni 2020 ("EU-Taxonomie") zielt darauf ab, nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu definieren und stellt somit einen bedeutenden regulatorischen Schritt zur Förderung der Transparenz im Bereich der Nachhaltigkeit dar. Sie soll die Investitionsströme in Richtung einer Nachhaltigkeitstransformation im Sinne des europäischen Green Deals lenken.1

Gemäß Art. 8 der Verordnung ist ANDRITZ erstmals verpflichtet über Art und Umfang der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten gemäß des Klassifizierungssystems der EU-Taxonomie zu berichten.

Die EU-Kommission fordert gemäß Art. 10 des ergänzenden delegierten Rechtsakts vom 6. Juli 2021 im ersten Jahr der Anwendung nur eine vereinfachte Berichtspflicht. Demnach müssen die berichtenden Unternehmen im ersten Jahr nur den Anteil ihrer taxonomiefähigen ("eligible") sowie nicht taxonomiefähigen ("non-eligible") Wirtschaftsaktivitäten am Gesamtumsatz sowie an den Investitions- und Betriebsausgaben des Unternehmens für die beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, ausweisen.

1 Gemäß Artikel 8 der Verordnung müssen Nicht-Finanzunternehmen in ihrer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung den Anteil ihrer Umsatzerlöse, der mit Produkten oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten erzielt wird, sowie den Anteil der Investitions- und Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen, die mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, offenlegen.

Als taxonomiefähig sind solche Wirtschaftstätigkeiten zu verstehen, die mit den in den Anhängen I und II zum delegierten Rechtsakt vom 4. Juni 2021 definierten Aktivitätenbeschreibungen übereinstimmen. Die quantitative Darstellung der finanziellen Leistungsindikatoren beschränkt sich somit auf die Offenlegung dieser Anteile im Berichtsjahr 2021. Die verpflichtende Anwendung der technischen Bewertungskriterien, die angeben, ob ein Wirtschaftszweig taxonomiekonform ist, muss erst für das Berichtsjahr 2022 erfolgen.

Im Folgenden werden die für die ANDRITZ-GRUPPE zutreffenden Wirtschaftsaktivitäten mit den gem. Art. 8 EU-Taxonomie zu berichtenden finanziellen Leistungsindikatoren (Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben) und den entsprechenden qualitativen Angaben dargestellt.

Chancen und Herausforderungen der EU-Taxonomie

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Jahresfinanzberichts waren und sind noch viele Inhalte und Regelung der EU-Taxonomie in Entwicklung. Sämtliche Angaben von ANDRITZ basieren auf dem zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Berichts vorherrschenden Stand der Definitionen und Interpretationen der EU-Taxonomie.

Bevor auf die einzelnen taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten näher eingegangen wird, möchte ANDRITZ hinweisen, dass die EU-Taxonomie nicht mit der Definition von nachhaltigen Produkten von ANDRITZ, die bereits vor der EU-Taxonomie veröffentlicht wurde, gleichgesetzt werden kann, zumal in der Taxonomie bisher auch nur zwei von insgesamt sechs Umweltzielen berücksichtigt sind. Die Definition der "grünen und nachhaltigen Produkte und Lösungen" von ANDRITZ umfasst Anlagen, Technologien und Systeme, die den Kunden helfen, deren Nachhaltigkeitsziele in Bezug auf Umweltschutz, Reduktion von Emissionen sowie Energie- und Rohstoffverbrauch zu erreichen. Dies umfasst beispielsweise Produkte zur Dekarbonisierung oder Kohlenstoffneutralität, Minimierung des Verbrauchs wertvoller Ressourcen bzw. deren Wiederverwertung. Die Produktpalette umfasst auch nachhaltige Lösungen, die zu einer Kreislaufwirtschaft oder zur Wiederverwendung von Ressourcen aus Nebenströmen beitragen. Im Gegensatz dazu konzentriert sich die EU-Taxonomie in ihren Definitionen der beiden ersten Klimaziele in erster Linie auf energieintensive und stark CO2-emittierende industrielle Akteure, ohne die jeweiligen Lieferketten vollständig zu berücksichtigen. Für diese Industriezweige enthält die EU-Taxonomie sehr genaue Beschreibungen und technische Bewertungskriterien, um die Bedingungen zu bestimmen, unter denen eine Wirtschaftsaktivität als taxonomiefähig bzw. -konform eingestuft werden kann.

Als Lieferant von Technologien und Systemen, die die grüne Transformation ermöglichen und vorantreiben, sieht sich ANDRITZ bezogen auf die ersten beiden Klimaziele in der EU-Taxonomie nicht ausreichend berücksichtigt. Das Produktportfolio von ANDRITZ umfasst eine Vielzahl an Technologien, die einen direkten Beitrag vieler Industrien zur Klimaneutralität leisten. Darüber hinaus enthält die EU-Taxonomie derzeit nur die zwei Umweltziele: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Vier weitere Ziele werden folgen, unter die voraussichtlich einige Produkte von ANDRITZ fallen könnten.2

Mit der geplanten Aufnahme der weiteren vier Umweltziele und der damit einhergehenden Einbeziehung weiterer taxonomierelevanter Wirtschaftsaktivitäten, wie "Herstellung von Maschinen, Ausrüstungen und Lösungen, die einen wesentlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten" und "Herstellung von Maschinen, die Kreislaufsysteme und eine qualitativ hochwertige Abfallsammlung und -bewirtschaftung ermöglichen", geht ANDRITZ davon aus, dass sich der Anteil des taxonomierelevanten Umsatzes sowie der Investitions- und Betriebsausgaben erhöhen wird.

Die genauen technischen Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu den vier weiteren Umweltzielen leisten, sind seitens der EU-Kommission noch nicht fixiert.

2 Die verbleibenden vier Ziele, die im Laufe des Jahres 2022 fertiggestellt werden sollen, umfassen (1) die nachhaltige Nutzung und den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, (2) den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, (3) die Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie (4) den Schutz und die Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.

a) Identifizierung der taxonomiefähigen Produktgruppen (Offenlegung gemäß Anhang I - 1.2.2.1)

Bei der Identifizierung der taxonomiefähigen Produktgruppen für die beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel hat sich ANDRITZ sehr eng an den Wortlaut der Beschreibung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten der Europäischen Kommission gehalten – insbesondere auch an die Definition der Wirtschaftsaktivität 3.6 Herstellung anderer CO2-armer Technologien, die vorsieht, dass nur diejenigen CO2-armen Technologien als taxonomiefähig eingestuft werden dürfen, die zu einer deutlichen Reduktion von Treibhausgasen in nachgelagerten Wirtschaftssektoren führen.

Letztendlich wurden auf Basis der veröffentlichten delegierten Rechtsakte zu den technischen Screening-Kriterien und Definitionen der EU-Kommission für diese beiden Umweltziele folgende Produktgruppen der ANDRITZ-GRUPPE als taxonomiefähig eingestuft:

Wirtschaftsaktivität 3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energien:

  • Elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke (Geschäftsbereich Hydro)
  • Biomasse- und Schwarzlaugenkessel, Verdampfer, Technologien zur Gasifizierung und Verfeuerung von Rinde sowie Holzstaub und Holzabfällen (Geschäftsbereich Pulp & Paper)

Wirtschaftsaktivität 3.6. Herstellung anderer CO2-armer Technologien:

  • Pressen und Pressenlinien für die Produktion von Bauteilen für Elektroautos: Karosserie- und Strukturteile, Metallgehäuse für Batterien, Elektrobleche für Motoren (Geschäftsbereich Metals)
  • Anlagen und Systeme für den automobilen Leichtbau: Laserschweißsysteme zur Herstellung von Tailor Welded Blanks, kontinuierliche Verzinkungsanlagen und Kaltwalzwerke zur Produktion von hochfesten Stahlsorten (AHSS/UHSS) sowie Weiterverarbeitungs- und Wärmebehandlungslinien zur Produktion von Aluminiumblech für den Karosserie-Leichtbau (Geschäftsbereich Metals)
  • Anlagen zur Abscheidung von CO2 zum nachgelagerten Transport und zur Speicherung/Weiterverarbeitung von CO2 im Sinne der Wirtschaftsaktivitäten 5.11. Transport von CO2 sowie 5.12. Unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2 (Geschäftsbereich Pulp & Paper)
  • Anlagen zur Herstellung von Biomethanol (Geschäftsbereich Pulp & Paper)

Der Anteil der taxonomiefähigen Umsatzerlöse dieser zuvor beschriebenen Produktgruppen für die beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beträgt für das Geschäftsjahr 2021 25,4% und der Anteil der nicht taxonomiefähigen Umsatzerlöse 74,6%.

Gemäß den zum heutigen Zeitpunkt vorliegenden Definitionen und Kriterien der übrigen vier Umweltziele, die die EU-Kommission im Verlauf des Jahres 2022 endgültig finalisieren möchte, wird ein Großteil der Produkte des Bereichs Pulp & Paper Capital sowie weitere Produktgruppen aus den Geschäftsbereichen Metals und Separation als taxonomiefähig eingestuft werden können. ANDRITZ geht daher auf Basis der vorliegenden Definitionen für alle sechs Umweltziele von einem Gesamtanteil an taxonomiefähigen Umsatzerlösen von 50 bis 60% aus.

Hydro

ANDRITZ Hydro zählt zu den weltweit führenden Anbietern von elektromechanischen Ausrüstungen und Serviceleistungen für Wasserkraftwerke. Mit mehr als 180 Jahren Erfahrung und einer installierten Kapazität von weltweit mehr als 470 Gigawatt bietet der Geschäftsbereich Gesamtlösungen für Wasserkraftwerke jeglicher Größe sowie Serviceleistungen für Anlagendiagnosen, Sanierung, Modernisierung und Leistungssteigerung bestehender Wasserkraftwerke.

Der Geschäftsbereich bietet eine komplette Produktpalette mit Turbinen, Generatoren und Zusatzausrüstungen aller Typen und Größen – "from water to wire" – sowohl für große als auch kleine Wasserkraftwerke, Pumpspeicherkraftwerke und Gezeitenstromturbinen für Meeresenergieprojekte. Da Wasserkraft- und Pumpspeicherkraftwerke immer für standortspezifische hydraulische und umwelttechnische Bedingungen ausgelegt sind, werden auch die zugehörigen elektromechanischen Ausrüstungen entsprechend konzipiert und konstruiert. Nahezu jede Turbine, jeder Generator und das allgemeine Anlagenlayout sind in der Regel "Prototypen". ANDRITZ liefert Produkte und Systeme, die einen integrierten Teil eines Wasserkraftwerks bilden. Daher umfasst der vertragliche Lieferumfang in der Regel die Planung, das Engineering, die Lieferung, die Installation und die Inbetriebnahme der Ausrüstung.

Der Servicebereich bietet Dienstleistungen zur Anlagendiagnose, Sanierung, Modernisierung und Aufrüstung bestehender Wasserkraftanlagen an. Die Bandbreite reicht von komplexen Modernisierungsaufträgen bis hin zu kleinen Ersatzteillieferungen. Alle Lösungen von ANDRITZ erfüllen die spezifischen Kundenanforderungen, schonen die Umwelt und unterstützen die Betriebsführung. Der Lieferumfang umfasst in der Regel die Reparatur, die Wiederaufbereitung oder den kompletten Austausch von Komponenten und Anlagenteilen.

Das Produktangebot des Servicebereichs beinhaltet darüber hinaus auch allgemeine Dienstleistungen wie fachliche Unterstützung, Schulungen, Ersatzteilmanagement und Serviceverträge, um allen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Spezielle Dienstleistungen können für Lebenszyklus- und Risikoanalysen sowie für Betrieb und Wartung angeboten werden. Derzeit kann das Produktangebot des Servicebereichs aufgrund der Definition der beiden Klimaziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel keiner Wirtschaftsaktivität der EU-Taxonomie zugeordnet werden.

Pulp & Paper

Der Geschäftsbereich Pulp & Paper liefert Ausrüstungen, Systeme, komplette Anlagen und Serviceleistungen für die Erzeugung aller Arten von Faserstoffen, Tissue, Papier und Karton. Die Technologien und Serviceleistungen fokussieren auf maximale Rohstoffnutzung, mehr Produktionseffizienz und Nachhaltigkeit sowie geringere Gesamtbetriebskosten. Zum Geschäftsbereich gehören auch Kessel für die Energieerzeugung, Rauchgasreinigungsanlagen, Anlagen zur Produktion von Vliesstoffen und Faserplatten (MDF) sowie Recycling- und Zerkleinerungslösungen für verschiedene Abfälle. Neueste IIoT-Technologien im Rahmen der Metris-Digitalisierungslösungen machen das umfassende Produktangebot komplett.

Der Geschäftsbereich Pulp & Paper umfasst eine Vielzahl von Produkten und Technologien, die zu den Umweltzielen des Green Deal der EU beitragen können. Es entsprechen aber nicht alle den definierten Wirtschaftsaktivitäten und Beschreibungen der beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel. Es ist davon auszugehen, dass mit der Veröffentlichung der Kriterien und Definition der weiteren vier Umweltziele bzw. mit neuen Klarstellungen zu den beiden bereits veröffentlichten Umweltzielen der Anteil der taxonomiefähigen Produkte steigen wird.

Im Folgenden wird erläutert, welche Produkte des Geschäftsbereichs Pulp & Paper als Wirtschaftsaktivität im Sinne der beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel eingestuft werden:

  • Moderne Biomassekessel werden in die Technologien der stationären Wirbelschicht (BFB) und der zirkulierenden Wirbelschicht (CFB) unterteilt. Beide erzeugen Dampf und Strom aus Biomasse und biogenen Reststoffen.
  • Schwarzlaugenkessel werden bei der Zellstoffproduktion zur Energieerzeugung durch die Feuerung der anorganischen Bestandteile der Schwarzlauge (im Wesentlichen Lignin) eingesetzt. Die anorganischen Bestandteile der Schwarzlauge werden mittels eines Kreislaufsystems zur Produktion der für den Holzaufschluss notwendigen Chemikalien vollständig wiederverwertet.
  • Verdampfer sind eine Vorstufe zu den Schwarzlaugenkesseln. Ihr primäres Ziel ist es, einen stabilen, feststoffreichen Schwarzlaugenstrom für eine effiziente Verbrennung im Schwarzlaugenkessel zu erzeugen. Durch die Verdampfer wird in einem mehrstufigen Prozess der Feststoffanteil der Schwarzlauge von ca. 15% auf ca. 80% erhöht.

Die Verbrennung der Schwarzlauge dient der Erzeugung von Strom und Prozesswärme in Form von Dampf. Moderne Schwarzlaugenkessel erzeugen rund doppelt so viel Strom wie die gesamte Zellstoffanlage verbraucht. Der "grüne" Überschuss-Strom wird an das öffentliche Stromnetz geliefert.

Die Schwarzlauge wird von namhaften Organisationen wie der IEA (International Energy Agency), der IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change), der FAO der Vereinten Nationen sowie der EU im Rahmen der EU Renewable Energy Directive (RED II) als erneuerbarer, CO2-neutraler und auf Biomasse basierender Brennstoff klassifiziert, der zur Reduktion der Treibhausgase beiträgt.

  • Anlagen zur Abscheidung von CO2 aus Rauchgas können in allen Industrien zur Reduktion der CO2- Emissionen eingesetzt werden.
  • Gasifizierungsanlagen verwenden den bei der Zellstoffproduktion anfallenden Holzabfall (Rinde, Holzstaub, etc.) und erzeugen mit dieser Biomasse Gas, das die fossilen Brennstoffe für die Feuerung des Drehrohrofens zu 100% ersetzt. Damit trägt diese Technologie zu einer erheblichen Reduktion der Treibhausgase bei.
  • Anlagen zur Produktion von Biomethanol. ANDRITZ hat ein neues Verfahren entwickelt, mit dem aus den nicht-flüchtigen Gasen der Zellstoffproduktion hochreines Biomethanol produziert wird. Dieses Biomethanol kann entweder im Werk wiederverwendet oder kommerziell genutzt werden, zum Beispiel als Biokraftstoff im Transportbereich (Biodiesel in der Schifffahrt). Damit werden hohe Treibhausgaseinsparungen erzielt.

Metals

Der Geschäftsbereich Metals ist über den Schuler-Konzern einer der weltweiten Technologie- und Weltmarktführer in der Umformtechnik. Das Unternehmen bietet Pressen, Automationslösungen, Werkzeuge, Prozess-Know-how und Service für die gesamte metallverarbeitende Industrie und den automobilen Leichtbau. Im Bereich der Elektromobilität liefert Schuler Anlagen zur wirtschaftlichen Serienfertigung von Bauteilen für E-Autos – Karosserie- und Strukturteile, Metallgehäuse für Batterien oder Elektrobleche für Motoren. Darüber hinaus bietet ANDRITZ im automobilen Leichtbau Laserschweißsysteme zur Herstellung von Tailor Welded Blanks, kontinuierliche Verzinkungsanlagen und Kaltwalzwerke zur Produktion von hochfesten Stahlsorten (AHSS/UHSS) sowie Weiterverarbeitungs- und Wärmebehandlungslinien zur Produktion von Aluminiumblech für den Karosserie-Leichtbau an. Die Produkte von ANDRITZ und Schuler tragen zur erheblichen Reduktion von Treibhausgasen in nachgelagerten Wirtschaftssektoren bei.

b) Key performance indicators (KPI) (Offenlegung gemäß Anhang I - 1.2.2.1)

Für die Definition der KPIs wurden die Beschreibungen laut delegierter Verordnung (EU) 2021/2178 Anhang I/KPI von Nicht-Finanzunternehmen herangezogen.

Umsatzerlöse (Turnover)

Der Umsatz umfasst die gemäß IAS 1.82(a) ausgewiesenen Erlöse. Basierend auf den zuvor beschriebenen Produktgruppen der Geschäftsbereiche Hydro, Pulp & Paper und Metals beträgt der Anteil der taxonomiefähigen Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2021 25,4% und der Anteil der nicht taxonomiefähigen Umsatzerlöse 74,6%. Beschreibungen zu den Umsatzerlösen können dem Jahresfinanzbericht 2021 entnommen werden.

Anteil in %
Umsatz taxonomiefähig 25,4%
Umsatz nicht-taxonomiefähig 74,6%
100,0%

Investitionsausgaben (CapEx)

Als Investitionsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie gelten Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten außer Geschäfts- oder Firmenwerte und Sachanlagen inkl. Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen. Der Gesamtbetrag der Investitionsausgaben wird im Konzernanhang in Kapitel C) 8. Segmentberichterstattung berichtet. Details sind im Jahresfinanzbericht 2021 im Kapitel D) Langfristige Vermögenswerte und Schulden in den Unterkapiteln 18. Sachanlagen, 19. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Leasingverbindlichkeiten und 21. Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte zu entnehmen.

In den taxonomiefähigen Investitionsausgaben wurden alle Investitionen in den oben beschriebenen taxonomiefähigen Produktgruppen berücksichtigt. Darüber hinaus wurden folgende einzelne nachhaltige Investitionsausgaben gemäß EU-Taxonomie3 miteinbezogen, die es ANDRITZ ermöglichen, zu einer Verringerung der eigenen Treibhausgasemissionen beizutragen sowie den Verbrauch an Wasser und Energie zu reduzieren: Wasseraufbereitung und Abfallmanagement (5.2. Erneuerung von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und versorgung), elektrisch betriebene Fahrzeuge (6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen), Ladestationen für Elektrofahrzeuge (7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)) sowie nachhaltige Renovierung und Instandhaltung von Gebäuden (7.2. Renovierung bestehender Gebäude).

Daraus ergibt sich ein Anteil an taxonomiefähigen Investitionsausgaben von 24,8% für das Jahr 2021. Der Anteil der nicht-taxonomiefähigen Investitionsausgaben beträgt somit 75,2%.

Anteil in %
Investitionsausgaben taxonomiefähig 24,8%
Investitionsausgaben nicht-taxonomiefähig 75,2%
100,0%

3 Die EU-Taxonomie-Verordnung spricht im Original von "purchase of taxonomy-aligned output". Seitens ANDRITZ wird angenommen, dass sich der Tatbestand des "taxonomy-aligned" aus der Natur der verwendeten Technologie ergibt und darüber hinaus kein weiterer Nachweis erforderlich ist. Die EU-Kommission hat diesbezüglich bisher noch keine weiteren Interpretationshilfen zur Verfügung gestellt.

Betriebsausgaben (OpEx)

In den taxonomiefähigen Betriebsausgaben wurden alle Betriebsausgaben in den oben beschriebenen taxonomiefähigen Produktgruppen berücksichtigt. Betriebsausgaben gemäß Definition der EU-Taxonomie sind neben Forschung- und Entwicklungskosten zur Reduktion von THG-Emissionen Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Gebäuderenovierungsausgaben sowie sonstige direkt zurechenbare Kosten, die für die laufende Instandhaltung und Erhaltung der Funktionalität des Sachanlagevermögens relevant sind. In Bezug auf das Geschäftsmodell der ANDRITZ-GRUPPE kommen Betriebsausgaben im Wesentlichen in Form von Forschung und Entwicklung sowie Instandhaltung in Betracht. Der Gesamtbetrag der nicht aktivierten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst sind, wird im Jahresfinanzbericht im Anhang in Kapitel D) 21. Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte unter a) Forschungs- und Entwicklungskosten berichtet. Im genannten Kapitel können auch Beschreibungen zu den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von ANDRITZ entnommen werden.

Die ANDRITZ GROUP IFRS Accounting Policy definiert, dass Aufwendungen aus der Forschungsphase nicht aktivierungsfähig sind, sondern direkt im Aufwand erfasst werden. Aufwendungen in der Entwicklungsphase dürfen nur bei Erfüllen der strengen Voraussetzungen aktiviert werden.

Die taxonomiefähigen Betriebsausgaben umfassen Vermögenswerte oder Prozesse, die mit taxonomiefähigen wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden sind. Daraus ergibt sich ein Anteil von 25,3% an taxonomiefähigen Betriebsausgaben für das Geschäftsjahr 2021. Der Anteil der nicht-taxonomiefähigen Betriebsausgaben beträgt somit 74,7%.

Anteil in %
Betriebsausgaben taxonomiefähig 25,3%
Betriebsausgaben nicht-taxonomiefähig 74,7%
100,0%

4. Nicht-finanzielle Risiken

Risikomanagement ist ein integrierter Bestandteil aller Geschäftsprozesse und erstreckt sich über sämtliche strategische und operative Ebenen der ANDRITZ-GRUPPE. Die nachfolgend beschriebenen nicht-finanziellen Risiken (gem. § 267a Abs. 3 Z 5 UGB) behandeln mögliche Risiken in Bezug auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie die Achtung der Menschenrechte.

Nicht-finanzielle Risiken können aus der eigenen Geschäftstätigkeit oder aus Geschäftsbeziehungen sowohl für das Unternehmen als auch für das Unternehmensumfeld entstehen. Der Fokus auf nicht-finanzielle Risiken wurde in der Vergangenheit nicht nur aufgrund steigender Anforderungen der Stakeholder, sondern zunehmend auch durch gesetzliche Regulierungen verstärkt. Zu den möglichen Folgen nicht-finanzieller Risiken zählen neben finanziellen Schäden auch ein Reputationsverlust oder die mangelnde Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber.

a) Personal

Die ANDRITZ-GRUPPE möchte ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen binden, indem sie ein attraktiver Arbeitgeber ist. Ein wichtiges Anliegen des Unternehmens ist es daher, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Anwendung des Gleichbehandlungsprinzips ohne jegliche Form von Diskriminierung, Bedrohung oder Vergeltung zu schaffen. ANDRITZ respektiert Werte und Kulturen anderer Länder und Völker und schätzt die Unterschiede in Denkweise und Herkunft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich manche Beschäftigte ungleich oder unfair behandelt fühlen.

In diesem Fall gibt es unterschiedliche Beschwerdemöglichkeiten, wie zum Beispiel über die jeweiligen lokalen HR-Organisationen, den Betriebsrat oder das online-basierte gruppenweite Hinweisgebersystem "Speak UP!".

Motivation und Begeisterungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten durch nicht zufriedenstellend empfundene Arbeitsbedingungen sinken und in weiterer Folge negative Auswirkungen auf die Produktivität haben. Daraus resultierende erhöhte Krankenstands- oder Fluktuationsraten könnten zu Mehrkosten für ANDRITZ führen. Fachliche Förderung und Qualifizierung von Beschäftigten sind daher wichtige Anliegen von ANDRITZ, die aber nur durch persönliche Bereitschaft jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters erreicht werden können. Mangelnde Bereitschaft zur Weiterbildung kann deshalb zu einer nicht ausreichenden Qualifikation der Beschäftigten führen. Auch fehlende Angebote zur fachlichen und persönlichen Weiterbildung könnten die Attraktivität von ANDRITZ als Arbeitgeber beeinträchtigen und potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einer Bewerbung abhalten. Daher versucht das Unternehmen, verstärkt auf Veränderungen in der Arbeitswelt sowie auf neue Anforderungen von Beschäftigten einzugehen. Dazu zählt beispielsweise die Schaffung einer guten Work-Life-Balance, wozu ANDRITZ mit einer verstärkten Flexibilisierung der Arbeitszeit beiträgt.

b) Lieferkettenmanagement

Die Einhaltung von international gültigen Umwelt- und Sozialstandards ist ANDRITZ insbesondere in der Zusammenarbeit mit Lieferanten aus Schwellenländern sehr wichtig. Mögliche Verstöße (z.B. Kinderarbeit, Missachtung von Sicherheitsvorschriften, Unterbezahlung, unsachgemäße Entsorgung von gefährlichen Stoffen etc.) können nicht nur das Image von ANDRITZ selbst, sondern auch bestehende oder zukünftige Geschäftsbeziehungen von ANDRITZ mit Kunden gefährden. Auch die Zahlung von Bußgeldern oder Strafen wäre eine mögliche Konsequenz einer Missachtung. Dies könnte sich negativ auf die Geschäftsentwicklung der Gruppe auswirken.

ANDRITZ ist daher bestrebt, die Implementierung von international anerkannten Umwelt- und Sozialstandards (wie beispielsweise die ISO 14001, die Richtlinien der ILO, der OECD für multinationale Unternehmen, der UN Global Compact Initiative oder der Global Reporting Initiative) bei Lieferanten weiter voranzutreiben und deren Einhaltung auch zu überprüfen. Ein wichtiger Schritt wurde mit der Einführung einer spezifischen Richtlinie für Lieferanten (ANDRITZ-Verhaltens- und Ethikkodex für Lieferanten) auf Basis des allgemeinen Verhaltenskodex gesetzt. In China und Indien überwachen zwei Auditoren die Einhaltung dieser Standards bei den Lieferanten vor Ort und leiten im Fall von Abweichungen Korrekturmaßnahmen ein. Schwere Verstöße können bis zur Auflösung des Geschäftsverhältnisses mit Lieferanten führen.

c) Umweltschutz innerhalb und außerhalb des Unternehmens

Die von ANDRITZ gelieferten Systeme und Anlagen entsprechen den höchsten Umwelt- und Sicherheitsstandards und erfüllen die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben der Länder, in denen sie installiert werden. Dennoch kann es bei unsachgemäßem Betrieb der Anlagen, Wartungsfehlern oder sonstigen, unvorhergesehenen und nicht beeinflussbaren Ereignissen zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod von Menschen bzw. zu bedeutenden Eigentumsbeschädigungen kommen, wofür ANDRITZ eventuell haftbar gemacht werden könnte.

In den Fertigungsstätten der ANDRITZ-GRUPPE werden zum Teil gefährliche Substanzen verwendet bzw. generiert. Fachlich qualifizierte Abfallbeauftragte erstellen und kontrollieren Abfallwirtschaftskonzepte und sorgen für einen fachgemäßen Umgang mit diesen Substanzen. Die Abfallbeauftragten sind auch für die Erfüllung der allgemeinen Pflichten betreffend Sammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung von Abfällen verantwortlich. Die im Betrieb anfallenden gefährlichen Abfälle werden bis zur Abholung durch den Entsorger in absperrbaren Räumen gelagert. Über die Menge an nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen sowie über Altöle werden entsprechende Aufzeichnungen geführt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass gefährliche Abfälle nicht den Vorschriften entsprechend entsorgt werden und so eventuell Umweltschäden entstehen können. Auch bei Montage- und sonstigen Arbeiten auf Baustellen werden manchmal gefährliche Chemikalien und Werkstoffe verwendet. Im Falle eines Unfalls, wie etwa des Auslaufens gefährlicher Stoffe, eines Feuers oder einer Explosion, könnte ANDRITZ für Sach-, Personen- oder Umweltschäden haftbar gemacht werden.

d) Risiken aufgrund des Klimawandels

Zu den Risiken des Klimawandels für die ANDRITZ-GRUPPE zählen einerseits physische Risiken sowie auch Übergangsrisiken. Physische Risiken entstehen aus den Wirkungen des Klimawandels. Dazu zählen insbesondere Extremwetterereignisse wie Stürme, Überschwemmungen, Brände und Hitzewellen, die Standorte oder Baustellen beschädigen könnten. Auch die Wertschöpfungskette könnte unterbrochen werden, wenn die Infrastruktur von Lieferanten negativ beeinflusst wird. Dies könnte wiederum zu einem Ausfall von Fertigungskapazitäten führen und möglicherweise auch weitere Folgeschäden nach sich ziehen. Extreme Wetterphänomene könnten auch zu Schäden an der Verkehrsinfrastruktur führen und so den Logistikbereich, der bei ANDRITZ von externen Dienstleistern durchgeführt wird, stark betreffen. Verzögerungen oder Ausfälle von Gütertransporten könnten einen erheblichen negativen Effekt auf den Produktionsprozess bzw. den Fortschritt von Projekten haben. Daher muss der Ablauf des Warentransports gegebenenfalls an durch den Klimawandel veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass mittelfristig gewisse Maßnahmen zur Anpassung an die sich ändernden klimatischen Bedingungen gesetzt werden müssen.

Auch längerfristige Klimaveränderungen und deren Folgen, wie beispielsweise Temperaturveränderungen, steigende Meeresspiegel, eine geringere Verfügbarkeit von Wasser oder der Verlust an biologischer Vielfalt können sich negativ auf ANDRITZ auswirken. Somit müssen auch langfristige Anpassungsmaßnahmen gesetzt werden. Die in den letzten Jahren weltweit feststellbaren Klimaveränderungen haben teilweise zu deutlichen Preisanstiegen bzw. zu starker Preisvolatilität bei einzelnen Rohstoffen geführt. Weitere Klimaveränderungen könnten zu steigenden Inputpreisen für Produktion, Energie, Transport und Versicherungen führen. An den einzelnen ANDRITZ-Standorten arbeitet man bereits daran, die Energieeffizienz zu steigern und den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen. Auch die im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie beschlossenen Ziele im Bereich Umwelt fokussieren darauf. Der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten der ANDRITZ-GRUPPE ist noch relativ gering. Der Klimawandel könnte jedoch aufgrund von verstärktem Heizungs- oder Kühlungsbedarf den Energieverbrauch der ANDRITZ-GRUPPE längerfristig erhöhen.

Übergangsrisiken entstehen durch den Übergang zu einer CO2-armen, klimaresistenten Wirtschaft. Eine höhere Besteuerung von fossiler Energie oder von CO2-Emissionen könnte zu Mehrkosten führen. Mehrere ANDRITZ-Standorte führten daher ein Umweltmanagementsystem ein bzw. sind bereits nach ISO 14001 zertifiziert. Auf der Produktseite bestehen die Risiken des Klimawandels darin, dass gewisse Produkte eventuell nicht mehr erfolgreich verkauft oder sogar unverkäuflich werden könnten.

Diesen Risiken begegnet ANDRITZ durch ein breites Produktportfolio im Bereich der "grünen Technologien". Das Unternehmen generiert bereits heute rund 45% seines Gesamtumsatzes aus Anlagen, Technologien und Verfahrenstechniken, mit denen aus erneuerbaren Ressourcen Energie gewonnen wird bzw. die zum Schutz der Umwelt und zur Ressourcen-Schonung beitragen. Dieser Anteil soll künftig noch gesteigert werden. Auch ein Regulierungsrisiko kann entstehen, welches sich auf staatliche Maßnahmen, die durch den Klimawandel gesetzt werden, bezieht. Dies kann in vielfältiger Weise geschehen, und oft ist es für Unternehmen schwierig, langfristige Investitions- und Betriebsentscheidungen zu treffen, weil sich die Klimapolitik auf nationaler, EU- und internationaler Ebene häufig ändert.

e) Arbeits- und Reisesicherheit

Die Sicherheit der ANDRITZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter hat stets höchste Priorität, zumal insbesondere die Arbeit in den Fertigungsstätten und auf den Baustellen mit einer Reihe von Sicherheitsrisiken verbunden ist. Bei Arbeitsunfällen von Beschäftigten bei ANDRITZ und Personen, die im Auftrag des Unternehmens arbeiten bzw. wenn Drittpersonen durch Unfälle zu Schaden kommen, kann die Gruppe unter Umständen haftbar gemacht werden. Auch wenn die internen Regeln und Standards sehr streng sind, können Unfälle nicht verhindert werden.

Daher wird der Unfallprävention höchste Priorität eingeräumt. Fehlende Planung und Koordination von Sicherheitsmaßnahmen, fehlende klare Verantwortlichkeiten, Nichteinhaltung von Baustellenregeln, mangelnde Gefahrenerkennung und -analyse sowie fehlende Arbeitserlaubnis und Vorbereitungsgespräche zählen zu den häufigsten Ursachen für Unfälle. Führungskräfte haben die Aufgabe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen. Diese wiederum müssen verpflichtende Maßnahmen, zu denen die Meldung von Gefahren am Arbeitsplatz, die Beachtung sicherheitskritischer Vorfälle und die regelmäßige Teilnahme an Schulungen zählt, in ihrer täglichen Arbeit berücksichtigen.

Unfallursache ist häufig eine Kombination unterschiedlicher Faktoren und menschlicher Einflüsse. Auch Vorfälle, die leicht zu einem Unfall hätten führen können, sogenannte "sicherheitskritische Vorfälle", sind als Warnsignal zu sehen. Es ist wichtig, deren Ursache rasch zu ermitteln und zu beheben. Für alle Arbeitsbereiche werden Risikoanalysen erstellt. Dabei müssen nicht nur statische, sondern auch dynamische Prozesse (Manipulation und Bewegen der Teile, z.B. auf Baustellen) beachtet werden.

Bezüglich der Sicherheit auf Reisen legt eine globale Travel Risk Management Policy die Eckpunkte des Reisesicherheitsprogramms fest. Oberstes Ziel dieses Programms ist es, für möglichst reibungslose Auslandseinsätze zu sorgen sowie die gesunde und sichere Heimkehr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen. Zu diesem Zweck beobachtet die Gruppenfunktion Group Corporate Security laufend die Lage in Risikoländern, analysiert diese und unterstützt Reisende und Projektverantwortliche mittels Präventions- und Notfallkonzepten. Dies wiederum trägt zu einer reibungslosen Projektabwicklung und zur Kundenzufriedenheit bei.

Zusätzlich stehen Reisenden und Projektverantwortlichen verschiedene Tools und Services zur Verfügung. Ein Länderportal, das auch via Smartphone-App abrufbar ist, bietet länderspezifische Informationen, Risikoanalysen und praktische Handlungsempfehlungen zum Thema Reisegesundheit und -sicherheit sowie Updates zu aktuellen Entwicklungen. Dazu zählen beispielsweise Informationen über politische Unruhen oder medizinische Risiken wie Covid-19. Reisende werden hier auch kurzfristig über plötzlich eingetretene oder anstehende Ereignisse (Demonstrationen, Streiks, erschwerte Wetterbedingungen, Flughafenschließungen, Ausbruch von Krankheiten etc.), die Einfluss auf die Reisetätigkeit bzw. Projektabwicklung haben könnten, informiert. Projektmanagerinnen und manager, Baustellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie Reisende sollen durch die bereitgestellten Informationen bestmögliche Vorbereitungen treffen bzw. sich auf eine veränderte Lage vor Ort einstellen können. Zurzeit gibt es auch eine mehrsprachige Seite zur Covid-19-Pandemie im gruppenweiten Intranet. Auf dieser kann der jeweils letzte Wissensstand zu Verbreitung, Inzidenzzahlen, Präventionsmaßnahmen, Tests, Impfstoffen, Reisebeschränkungen etc. abgerufen werden. Die ANDRITZ Medical Travel Helpline und die ANDRITZ Security Travel Helpline stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rund um die Uhr für Fragen vor und während der Reise zur Verfügung.

Darüber hinaus beantworten Expertinnen und Experten in den Bereichen Reisemedizin, Sicherheit und Lageanalyse sowohl allgemeine Fragen zum Thema Reisesicherheit als auch spezifische Fragen zur Destination. Die Helplines dienen auch zur Vermittlung ortskundiger Dienstleistender am Zielort bzw. zur Organisation klassischer Notfallunterstützung bis hin zur Evakuierung.

f) Compliance

Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Gesetzen und internen Richtlinien sowie Regeln durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Führungskräfte birgt wesentliche Risiken für ANDRITZ. Daher wird von den einzelnen Abteilungen die Einhaltung der Gesetze und internen Richtlinien für gewisse Bereiche überwacht. Zusätzlich wurde für bestimmte identifizierte Risikofelder bereits vor vielen Jahren ein gruppenweites Compliance-Management-System (CMS) von Group Corporate Compliance eingeführt, das insbesondere Maßnahmen betreffend die Vermeidung von Insider Trading, sowie Compliance-Maßnahmen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts, der Korruptionsbekämpfung, des Datenschutzes, der Exportkontrolle und der Gleichbehandlung/Nichtdiskriminierung sowie der Lieferanten-Compliance fokussiert. Dieses CMS ist nach ISO 19600 zertifiziert, des Weiteren gibt es auch eine ISO 37001-Zertifizierung für das Anti-Korruptionsmanagement.

Eine wichtige Grundlage des CMS ist die systematische Ermittlung der Compliance-Risiken. ANDRITZ hat in den vergangenen Jahren eine umfassende Risikoanalyse durchgeführt, um Maßnahmen zur künftigen Risikominimierung zu setzen. Darüber hinaus werden regelmäßig Schulungen auf Basis des gruppenweit gültigen Verhaltensund Ethik-Kodex und anderer Regelwerke durchgeführt.

Compliance-Verstöße können zu Geldbußen, Gewinnentgang, Verlust von Umsätzen, die mit unlauteren Mitteln oder unseriösen Geschäftspartnern erwirtschaftet wurden, Schadenersatzforderungen von Vertragspartnern oder Dritten, Steuernachzahlungen, Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, Imageverlust, geringeren Geschäftschancen, staatlichen Sanktionen und Gefährdung des Unternehmensvermögens führen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung und unter Umständen auch strafrechtliche Verfolgungen die Folge sein. Alle Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich Compliance sind im Detail im konsolidierten Corporate-Governance-Bericht auf der ANDRITZ-Website andritz.com nachzulesen.

g) Innovation

Der Geschäftserfolg von ANDRITZ ist in hohem Maße vom technischen Know-how des Unternehmens und der daraus resultierenden Entwicklung von neuen Produkten und Technologien abhängig. Das ANDRITZ Innovation Management (AIM) fördert Innovationen und ermöglicht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Ideen für neue Produkte einzubringen. Zudem werden interne Startup-Wettbewerbe durchgeführt, von denen sich mehrere Projekte bereits in der Umsetzungsphase befinden. Die hohe Anzahl an Einreichungen und Projekten spiegelt das enorme Know-how, die Innovationskraft und das Engagement der Beschäftigten wider. Innovationsprojekte sind aber auch oft zeit- und kostenintensiv. Manche Projekte setzen sich am Markt nicht durch und müssen daher gestoppt werden, auch wenn bereits ein hohes Maß an finanziellen und personellen Ressourcen in deren Entwicklung gesteckt wurde. Der Wettbewerbsdruck, immer neue Produkte und Technologien hervorzubringen, birgt auch das Risiko von Qualitätsmängeln oder der Entwicklung von Produkten, die keinen Markterfolg haben.

h) Datensicherheit und Datenschutz

ANDRITZ ist bestrebt, geistiges Eigentum und technisches Wissen bestmöglich, etwa durch Patente, zu schützen. Ein Großteil des Know-hows eines Unternehmens kann jedoch nicht durch gewerbliche Schutzrechte abgesichert werden. Hier besteht die Gefahr, dass Dritte dies ausnutzen und durch Nachbau oder Kopien von ANDRITZ-Produkten oder -Technologien die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gefährden.

Datenschutz betrifft aber auch den Schutz der Daten Dritter. Ein angemessener Schutz der persönlichen Daten von Kunden, Lieferanten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie aller anderen Stakeholder von ANDRITZ minimiert das Risiko von Datenschutzverletzungen, die nicht nur den Ruf des Unternehmens schädigen, sondern auch hohe Strafen nach sich ziehen können. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen sowie konkrete Handlungsanweisungen und genaue interne Regeln festzulegen, wurde eine gruppenweite Richtlinie zum Thema Datenschutz veröffentlicht, die sich vor allem mit der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Pflege von personenbezogenen Daten beschäftigt. Auf Grund der europäischen Datenschutz-Grundverordnung wurden Datenschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren nominiert und geschult.

Auch in Brasilien und China wurde auf Basis der aktuellen Gesetzgebungen im Berichtsjahr ein Datenschutzprozess eingeführt. Zusätzlich wurde die Datenbank zur Dokumentation und zur Handhabung der Prozesse, die persönliche Daten beinhalten, auf ihre Qualität überprüft. Dennoch ist ein Verstoß gegen das Gesetz nicht ausgeschlossen. Die Strafen können bis zu vier Prozent des Gruppenumsatzes betragen, was wiederum ein erhebliches Risiko für ANDRITZ darstellt.

Aufgrund von vermehrt auftretenden Vorfällen in der Wirtschaftswelt beschäftigt sich ANDRITZ auch intensiv mit Angriffen auf Informationssysteme. Systemnutzerinnen und -nutzer werden von Kriminellen durch Tricks, wie etwa Phishing Mails, manipuliert, um an interne und sensible Daten und Informationen zu gelangen bzw. unrechtmäßige Zahlungen auszulösen. In diesem Zusammenhang wurde gruppenweit eine Safe Payment Policy implementiert. Darüber hinaus wurden die Anweisungen für sicheren Zahlungsverkehr verschärft, und die Beschäftigten werden laufend durch Hinweise und vermehrte Informationen im Intranet und in der Mitarbeiterzeitung für das Thema sensibilisiert.

5. Verantwortungsvolles Personalmanagement

Die Gruppenfunktion Group Human Resources Management (GHR) ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung der globalen Personalstrategie. GHR hat das Ziel, sämtliche Bereiche der ANDRITZ-GRUPPE bestmöglich in Personalangelegenheiten zu unterstützen und damit zur Erreichung der übergeordneten Unternehmensziele beizutragen. Zu den Schwerpunkten zählen Nachfolgeplanung, Talentemanagement, Veränderungsmanagement, Employer Branding, Talentakquise, Organisations- und Leistungsmanagement, Ausund Weiterbildung, globale Mobilität und Entlohnungsstrategie sowie Digitalisierung.

Das GHR-Team setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedenster Kulturen mit unterschiedlichen Arbeitserfahrungen und Perspektiven zusammen und nutzt somit alle Vorteile der internationalen Ausrichtung von ANDRITZ. Das Kernteam der Gruppenfunktion besteht aus HR-Kompetenzzentren in Graz, Wien, Helsinki und Atlanta. Die Teammitglieder der Kompetenzzentren entwickeln in ihren jeweiligen Fachgebieten gemeinsam mit Personalfachkräften Strategien sowie Prozesse, Systeme und Instrumente zur Umsetzung dieser Strategien. Dadurch können sie Dienstleistungen für die gesamte Organisation, vor allem für die lokalen HR-Organisationen, bereitstellen.

Darüber hinaus gibt es globale HR Business Partner, die weltweit an unterschiedlichen Standorten beschäftigt sind. Sie beraten und unterstützen die jeweiligen Geschäftsbereiche in strategischen und taktischen Personalfragen. Ihre Aufgabe ist es, relevante HR-Aktivitäten im jeweiligen Geschäftsbereich zu managen, wesentliche Informationen zu Personalthemen zu kommunizieren sowie wichtige Informationen mit den lokalen Personalverantwortlichen auszutauschen.

a) Personalmanagement in Krisenzeiten

Das Hauptaugenmerk der globalen und lokalen Personalabteilungen richtete sich auch im vergangenen Jahr auf das Management der Covid-19-Pandemie, insbesondere darauf, den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten und gleichzeitig den operativen Geschäftsbetrieb bestmöglich aufrechtzuerhalten. ANDRITZ führte im Jahr 2021 als eines der ersten Unternehmen in Österreich betriebliche Teststraßen sowie Impfaktionen ein, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr gut angenommen wurden.

b) #1ANDRITZway – Verhaltensleitsätze

Die Initiative #1ANDRITZway ist die Weiterentwicklung der identitätsstiftenden ONE-ANDRITZ-Kampagne, die seit einigen Jahren intern läuft. #1ANDRITZway legt vier zentrale Verhaltensweisen fest, die die Zusammenarbeit innerhalb der ANDRITZ-GRUPPE regeln: Kundenorientierung, Verantwortungsbewusstsein, gemeinsames Engagement und Offenheit.

Die Initiative setzt Standards für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Verhaltensweisen, unabhängig davon, zu welcher Abteilung, Funktion oder Region sie gehören. Die Leitsätze werden in alle Mitarbeiterprozesse, wie etwa Bewerbungsprozesse oder Mitarbeitergespräche, eingebunden und geben Orientierung für Führungskräfte und Beschäftigte.

Weitere Schwerpunkte sind die Digitalisierung der globalen Kernprozesse sowie die Schaffung eines Masterdatenmanagements (#APeople), das alle HR-Daten gruppenweit einheitlich abbildet und dokumentiert. Diese Personalstammdaten werden in vielen IT-Systemen benötigt und sind sowohl für verschiedene Prozesse sowie auch als Grundlage für Managemententscheidungen erforderlich. Neben dem Stammdatenmanagement verfügt #APeople über verschiedene Module für die wichtigsten Prozesse im Personalmanagement. Im vergangenen Jahr wurden die Module für Recruitment (#ARecruiting) und Onboarding (#AOnboarding) sowie Performance Management inkl. Zielvereinbarungen (#APerformance) eingeführt. Für 2022 ist die Einführung der Module Nachfolgeplanung, Ausund Weiterbildung sowie Vergütung und Benefits vorgesehen.

Das Recruiting ist konzernweit als standardisierter Prozess etabliert, der bestimmte Grundsätze wie die Priorisierung von internen Bewerbungen beachtet und einem definierten Ablauf folgt. Die HR-Teams können potenzielle interne Kandidatinnen und Kandidaten leichter identifizieren und auch entsprechend auf die ANDRITZ-Talentpools zugreifen. Der anschließende Onboarding-Prozess, der ebenfalls standardisiert wurde, wird als Möglichkeit gesehen, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter willkommen zu heißen und ihnen die Ziele und Strategien des Unternehmens, die Werte und das Kernverhalten von ANDRITZ zu vermitteln.

c) Diversität

Per Ende Dezember 2021 arbeiteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus mehr als 32 Ländern bei ANDRITZ. Es werden derzeit 23 Sprachen im Unternehmen gesprochen. ANDRITZ setzt auf diese Vielfalt und engagiert sich für ein multikulturelles Arbeitsumfeld mit internationalen Berufsperspektiven. Durch den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Beschäftigten unterschiedlicher Herkunft, Religion und Kultur sowie unterschiedlichen Alters entstehen positive Effekte für die Gruppe.

Der Frauenanteil betrug im Jahr 2021 16,6% (2020: 16,4%). Die kontinuierliche Erhöhung des Frauenanteils in der Belegschaft ist eines der ESG-Ziele der Gruppe. Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziel umfassen die vollkommen gleichberechtigte Einbeziehung von Frauen bei der Nachfolgeplanung für Führungskräfte sowie die stärkere Berücksichtigung von Frauen beim Recruiting.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Geschlecht

Absolut 2021 Absolut 2020 Anteil 2021 Anteil 2020
Männer 22.353 22.755 83,4% 83,6%
Frauen 4.451 4.477 16,6% 16,4%
GESAMT 26.804 27.232 100,0% 100,0%

d) Aus- und Weiterbildung

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ANDRITZ werden eine fundierte Aus- und Weiterbildung sowie internationale Karrieremöglichkeiten geboten. Durch die Entwicklungsprogramme mit Schulungs- und Lernmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen sollen alle Beschäftigten dazu ermutigt werden, sich neue oder erweiterte Fähigkeiten, Kenntnisse und Sichtweisen anzueignen.

Das wichtigste Instrument für persönliche Entwicklung und gute Zusammenarbeit an den Standorten ist das Mitarbeitergespräch, das zumeist einmal jährlich stattfindet. In einem solchen Gespräch werden Arbeitsinhalte und Ziele besprochen und zukünftige Entwicklungen thematisiert. Es werden Feedback zum aktuellen Stand im Job sowie Perspektiven für die Zukunft gegeben. Gleichzeitig können Fragen und Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besprochen werden. Im Berichtsjahr wurde mit 71,8% (2020: 73,7%) der Belegschaft Mitarbeitergespräche geführt. Der leichte Rückgang der Mitarbeitergespräche lässt sich auf die Einführung von #APerformance, ein Modul des neuen HR-Personalverwaltungssytems #Apeople, zurückführen, für dessen Verwendung viele Führungskräfte im vergangenen Jahr geschult wurden. Mit der nunmehr erfolgten vollen Einführung dieses Systems ist eine deutliche Steigerung der Mitarbeitergespräche in den kommenden Jahren anzunehmen.

In diesem Zusammenhang spielen bei ANDRITZ auch Talente-Management und Nachfolgeplanung eine große Rolle. Das Talente-Management ist ein kontinuierlicher Prozess, der es Führungskräften ermöglicht, einen besseren Überblick über Potenzial und Fähigkeiten von internen Nachfolgekandidatinnen und -kandidaten und deren Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme zu erhalten. Bereits seit vielen Jahren werden unterschiedliche Programme zur Führungskräfteentwicklung im Unternehmen eingesetzt – etwa das ANDRITZ Global Talent Program oder das ANDRITZ Global Leadership Program. Nach den pandemiebedingten Einschränkungen in den beiden vorangegangenen Jahren sind für 2022 wieder mehr Trainings auf diesem Gebiet geplant.

Ziel der Nachfolgeplanung ist es, die reibungslose Nachfolge für alle Schlüsselpositionen und ausreichende Managementkapazitäten für neue Geschäftsmöglichkeiten sicherzustellen. Aus diesem Grund wurden weltweit 300 Schlüsselpositionen definiert und mögliche Nachfolgerinnen und Nachfolger festgelegt. Dieser Prozess wird laufend fortgeführt. Im Jahr 2021 fokussierte man sich darauf, den Frauenanteil in der Nachfolge zu erhöhen. Dieser Schwerpunkt wurde erfolgreich umgesetzt.

e) Lehrlingsausbildung und Zusammenarbeit mit Universitäten

Die Ausbildung von jungen Fachkräften hat bei ANDRITZ lange Tradition – so werden am Standort Graz bereits seit 1922 Lehrlinge ausgebildet. Die jungen Menschen erhalten sowohl theoretischen als auch praktischen Unterricht und werden zusätzlich mit Englischkursen, Sicherheits- und Qualitäts- sowie teamfördernden Schulungen auf das Berufsleben vorbereitet. Per Ende 2021 waren weltweit 638 Lehrlinge in Ausbildung (2020: 739 Lehrlinge).

Durch die Zusammenarbeit mit Universitäten und anderen Ausbildungsinstitutionen hat ANDRITZ darüber hinaus die Möglichkeit, hochqualifizierte Nachwuchskräfte anzusprechen. Man ist bestrebt, diese langfristig für das Unternehmen zu begeistern und zu gewinnen. Studierende werden auch bei ihren Abschlussarbeiten unterstützt und in unterschiedlicher Form während des Studiums beschäftigt.

f) Employer Branding – ANDRITZ als attraktiver Arbeitgeber

Den Mehrwert von ANDRITZ als Arbeitgeber überzeugend zu kommunizieren, eine ansprechende Arbeitgebermarke aufzubauen und somit das Unternehmen am Bewerbermarkt möglichst attraktiv zu gestalten, sind die Ziele der Employer- Branding-Aktivitäten.

Im Zentrum steht die ANDRITZ-Employer-Value-Positionierung ("ANDRITZ – Where passion meets career"), die die Frage beantwortet, wofür das Unternehmen als Arbeitgeber steht, und was das zentrale Versprechen an potenzielle und bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist. Sie gibt die Richtung für alle Employer-Branding-Maßnahmen vor. Diese bestehen aus unterschiedlichen internen und externen Maßnahmen (u.a. Karriereseite der Homepage oder LinkedIn).

Auch auf die Einarbeitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen – das sogenannte Onboarding – wird hohes Augenmerk gelegt. Kurz nach ihrem Eintritt werden neue Beschäftigte mittels Internal Net Promoter Score gefragt, ob sie ANDRITZ als Arbeitgeber weiterempfehlen würden. Dieser Score hat sich in den letzten Jahren durch eine Vielzahl von durchgeführten Maßnahmen kontinuierlich erhöht.

3.448 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden im Jahr 2021 neu eingestellt, davon waren 12% über 50 Jahre, 58% zwischen 30 und 50 Jahre und 30% unter 30 Jahre alt. Die Altersverteilung im Unternehmen ist seit Jahren sehr ausgewogen. Mehr als die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (58%) ist zwischen 30 und 50 Jahre alt (2020: 58%). Der Anteil der unter 30-jährigen liegt bei 11% (2020: 12%). 31% der Beschäftigten sind über 50 Jahre alt (2020: 30%).

ANDRITZ ist es wichtig, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Das spiegelt sich auch in den Zahlen wider. Die durchschnittliche Beschäftigungszeit innerhalb der Gruppe beträgt 11,7 Jahre. Die Fluktuationsrate betrug 2021 13,3% bzw. 3.570 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2020: 15,8% bzw. 4.306 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Davon verließen 6,5% bzw. 1.741 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2020: 6,9% bzw. 1.872 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) das Unternehmen im vergangenen Jahr freiwillig und bei 4,7% bzw. 1.251 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2020: 5,5% bzw. 1.506 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) wurde das Dienstverhältnis beendet.

Vertragsbeendi
gungen 2021
Vertragsbeendi
gungen 2020
Fluktuationsrate
2021*
Fluktuationsrate
2020*
Männer 3.013 3.678 13,5% 16,0%
Frauen 557 628 12,7% 14,0%
< 30 Jahre 680 769 22,6% 23,0%
30-50 Jahre 1.749 2.184 11,2% 14,0%
> 50 Jahre 1.141 1.353 14,1% 17,0%
GESAMT 3.570 4.306 13,3% 15,8%

Fluktuation nach Geschlecht und Altersgruppe

* Berechnung der Fluktuationsrate: Vertragsbeendigungen im Verhältnis zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl, Vertragsbeendigungen inkludieren arbeitsgeber- und arbeitnehmerseitige Beendigungen von Dienstverhältnissen.

g) Gleichbehandlung und Fairness gegenüber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

ANDRITZ möchte seiner Belegschaft ein Arbeitsumfeld bieten, das Chancengleichheit, gute Entwicklungsmöglichkeiten und gerechte Entlohnung für alle ermöglicht – egal an welchem Standort. Die grundlegenden Rechte gelten gruppenweit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu zählen das Recht der gesetzlichen Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Einhaltung der Grundsätze und Normen der International Labour Organization (ILO) betreffend Vereinigungsfreiheit, Abschaffung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung sowie faire und leistungsgerechte Entlohnung.

Zwischen dem Vorstand der ANDRITZ AG und den Betriebsräten gibt es regelmäßige sowie auch anlassbezogene Treffen, die den offenen und transparenten Informationsaustausch zwischen beiden Organen sicherstellen und unterstützen. Die Bildung von internen Gremien, die Mitarbeiterinteressen vertreten, wird befürwortet. An allen Standorten gilt die Versammlungsfreiheit gemäß den jeweiligen lokalen Gesetzen.

ANDRITZ duldet und toleriert keine Form von Belästigungen und Diskriminierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Nationalität etc. Das Arbeitsumfeld jedes Beschäftigten soll frei von Einschüchterung und anzüglichem Verhalten sein. Dies ist sowohl im gruppenweiten Kodex über Geschäftsverhalten und -ethik als auch in der gruppenweit geltenden Personal-Richtlinie klar dokumentiert. Auch die Möglichkeiten im Beschwerdefall sind festgelegt. Die Fristen für Mitteilungen bei wesentlichen betrieblichen Änderungen (Schließung von Standorten, Kündigungen etc.) sind in einer gruppenweit gültigen Richtlinie geregelt.

h) Personalaufwendungen und Sozialleistungen

Die Aufwendungen für Personal betrugen im vergangenen Jahr 1.804,1 MEUR (2020: 1.790,2 MEUR). ANDRITZ entlohnt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair und gemäß den jeweils geltenden Kollektivvertragsvorschriften. In Ländern, in denen keine Kollektivverträge existieren, orientiert man sich an der jeweiligen relevanten nationalen Gehaltsstruktur.

Das durchschnittliche Gehalt der Frauen lag im Berichtszeitraum bei rund 87% des durchschnittlichen Gehalts der Männer. Dieser Unterschied resultiert aus der Tatsache, dass der Anteil der Frauen in Führungspositionen und höher bezahlten Referenten- und Fachpositionen unter 50% liegt. Gezielte Maßnahmen zur Veränderung dieser Situation wurden ergriffen. ANDRITZ unterstützt zum Beispiel Beschäftigte in der Kinderbetreuung, etwa durch die Vereinbarung von Teilzeitarbeitsverhältnissen. An mehreren Standorten gibt es Betriebskindergärten, die teilweise auch technische Betreuungsschwerpunkte haben. Das Unternehmen steht auch Teilzeitvereinbarungen für Väter oder anderen Formen der Unterstützung bei der Kinderbetreuung positiv gegenüber. ANDRITZ ermöglicht während der Covid-19-Pandemie auch Home Office, was nicht nur zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beiträgt, sondern auch Familie und Beruf während der Pandemie leichter vereinbaren lässt.

In Ländern, in denen das Sozialsystem weniger ausgeprägt ist als in Europa, erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freiwillige Sozialleistungen, wie etwa Unfallversicherungen, Beiträge zur Pensionsvorsorge und Lebensversicherungen bis hin zur Unterstützung von Familienangehörigen.

i) Achtung der Menschenrechte bei der Durchführung von Projekten

ANDRITZ achtet und unterstützt die international anerkannten Menschenrechte und wahrt die Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Religion, Herkunft, Nationalität, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung. ANDRITZ sieht es als seine Verpflichtung, jede Möglichkeit zu nutzen, die Einhaltung der Menschenrechte zu fördern – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens.

Die Geschäftstätigkeit von ANDRITZ leistet einen Beitrag zum wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fortschritt. Manchmal sind aber auch Menschen davon negativ betroffen. Das Unternehmen strebt danach, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Auftraggebern Ausgleichsmaßnahmen dafür auszuarbeiten und umzusetzen bzw. die Kunden dabei zu unterstützen, diese durchzuführen.

Vor der Teilnahme an Großprojekten werden Due-Diligence-Prüfungen durchgeführt, um potenzielle Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu ermitteln. Die gewonnenen Daten und Erkenntnisse werden evaluiert und analysiert. Darauf basierend wird dann über die Teilnahme an Projekten entschieden. Darüber hinaus ist ANDRITZ Hydro Nachhaltigkeitspartner der IHA (International Hydropower Association) und fördert dabei die globale Anerkennung des Hydropower Sustainability Assessment Protocol.

6. Group Supply Chain Management

Die Gruppenfunktion Group Supply Chain Management (GSC) legt die Strategie und die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit den weltweit rund 35.500 Lieferanten der ANDRITZ-GRUPPE fest. Etwa 3.300 davon decken beinahe 80% des externen Einkaufsvolumens ab. GSC unterstützt – unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder (Einkaufsleiterinnen und -leiter der Regionen und Divisionen sowie jeweiliges Management) – den gesamten Beschaffungs- und Distributionsprozess der Gruppe. Um die Geschäftsbereiche bestmöglich unterstützen zu können, fokussiert GSC die frühzeitige Einbindung in deren Verkaufs- und Auftragsabwicklung – insbesondere mit Schwerpunkt Management der Projektlieferketten. Ein globales Key Account Management für Lieferanten erleichtert die Bündelung von Beschaffungen und ermöglicht eine transparente sowie abgestimmte Herangehensweise in Bezug auf Neu- und Alternativlieferanten. Darüber hinaus ist die Erarbeitung einer Zukaufsstrategie für ausgewählte Projekte und Lieferanten ein weiterer Schwerpunkt.

Neben der strategischen Ausrichtung ist die Abteilung auch für das gruppenweite Supply Chain Training sowie für Lieferanten-Compliance und -Nachhaltigkeit verantwortlich.

Weitere Schwerpunkte sind die Förderung von Digitalisierung, Innovation und Prozessentwicklung, das Management des nicht direkt in der Fertigung benötigten Materials und der für alle Geschäftsbereiche relevanten Services (z.B. Energie, IT oder Geschäftsreisen) sowie die Logistik.

Als Entscheidungs- und Umsetzungsgremium für die Divisionen und Regionen fungiert das Supply Chain Executive Team, das sich aus den jeweiligen Einkaufs- bzw. Supply Chain Managern der Geschäftsbereiche und Regionen zusammensetzt. Dieses Gremium ist nicht nur verantwortlich für die operative Umsetzung der grundlegenden Supply Chain Management-Prozesse und Minimumstandards im jeweiligen Verantwortungsbereich, sondern stimmt sich auch über Konsequenzen und Handlungen bei Abweichungen von vereinbarten Mindeststandards ab.

Das Jahr 2021 war geprägt von – durch die Covid-19-Pandemie verursachten – Verknappungen an den internationalen Rohstoff- und Produktzukaufsmärkten, die zu teilweise enormen Preissteigerungen und Lieferengpässen führten. Durch verschiedene Gegenmaßnahmen, die in Zusammenarbeit mit den relevanten Schnittstellenfunktionen (Vertrieb, Projektmanagement, usw.) erarbeitet wurden, konnten Engpässe bzw. Teuerungen weitgehend, aber nicht gänzlich vermieden werden. Durch die bereits im Vorfeld eingeführten regelmäßigen Marktbeobachtungsreports und -analysen, konnte ANDRITZ in Zusammenarbeit mit den wichtigsten Businesspartnern frühzeitig auf diese Marktsituation reagieren und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten.

a) Projekt- und Lieferantenmanagement

ANDRITZ setzt auf langfristige partnerschaftliche Beziehungen und steht mit seinen Lieferanten während der gesamten Ausführung eines Auftrags stets in engem Kontakt. Bei kritischen Bauteilen oder neuen Lieferanten wird häufig ein detailliertes Fertigungsüberwachungskonzept vor Ort etabliert.

Die Voraussetzung, um als Lieferant mit ANDRITZ zusammenarbeiten zu dürfen, sind die Einhaltung strenger Kriterien hinsichtlich Qualität, Kosten und Liefertreue sowie eine entsprechende Einstellung zu Arbeitssicherheit und -gesundheit, Compliance und Nachhaltigkeit. Auch die strikte Einhaltung des ANDRITZ-Verhaltens- und -Ethikkodex für Lieferanten ist ein Grundkriterium.

Bei der Beschaffung von Materialien achtet man darauf, dass diese möglichst von Lieferanten in der Nähe der Fertigungsstätten bezogen und gefertigt werden. 62,3% des Einkaufsvolumens wurden in Europa erbracht, 14,4% in China und 11,0% in Nordamerika.

b) Materialverbrauch

Der größte Anteil an Material (41,6%) – gemessen an den externen Kosten – fällt in den Bereich Projektmaterial und Dienstleistungen. Dazu zählen mechanische Teile, elektrische Komponenten, Stahlbau und Fördertechnik, mechanische Konstruktionen sowie Montage und Inbetriebnahme. 36,8% werden für Fertigungsmaterial wie Bleche, Siebe, Stäbe, Profile oder Guss- und Schmiedeteile aufgewendet. 21,7% sind Gemeinkosten für Material, Leistungen und Investitionen.

c) Logistik

Der Bereich Logistik – als Teil der globalen Beschaffung – unterstützt die Geschäftsbereiche bei der logistischen Umsetzung von Kundenprojekten. Zu den weiteren wesentlichen Aufgaben der Abteilung gehören das Definieren von Standards und Richtlinien für den Transport, das Durchführen von Ausschreibungen, das Verhandeln von Rahmenvereinbarungen mit Logistik-Dienstleistern sowie interne Schulungen. Da es keinen eigenen Fuhrpark gibt, werden Transportdienstleistungen projektspezifisch zugekauft. CO2-Emissionen werden somit extern verursacht und können derzeit nicht umfassend berichtet werden.

d) Nachhaltigkeit in der Lieferkette

Innerhalb der Gruppenfunktion Group Supply Chain Management (GSC) gibt es seit 2015 einen Supplier Compliance and Sustainability Officer. Dieser unterstützt die lokalen Einkaufsorganisationen hinsichtlich Lieferanten-Compliance und -Nachhaltigkeit, überwacht den Compliance-Watch- und Blacklisting-Prozess, initiiert Schulungen und Trainings und koordiniert die Aktivitäten der regionalen Auditoren in China und Indien. Des Weiteren ist er für die Umsetzung des ANDRITZ-Verhaltens- und -Ethikkodex für Lieferanten verantwortlich.

Lieferanten, die eine Zusammenarbeit mit ANDRITZ anstreben, müssen sich bereits im Qualifizierungsverfahren mit dem Thema Compliance und Nachhaltigkeit auseinandersetzen. Eine Zusammenarbeit erfolgt erst nach einer schriftlichen Zustimmung zu den Inhalten des ANDRITZ-Verhaltens- und -Ethikkodex für Lieferanten, der 2015 auf Basis des allgemeinen Kodex für Geschäftsverhalten und -ethik erstellt und 2019 aktualisiert wurde. Für die Abwicklung wird das ANDRITZ Supplier Relationship Management (SRM) Tool verwendet. Darin werden alle Lieferanten geprüft, genehmigt/qualifiziert und dokumentiert. Im Zuge der ANDRITZ-Nachhaltigkeitsstrategie wurde 2021 das Ziel beschlossen, dass 85% des Liefervolumens bis 2025 durch im SRM-Tool auditierte Lieferanten abgedeckt werden sollen. Bis Ende 2021 konnten bereits 82,2% erreicht werden.

Um den Lieferanten die Inhalte des Lieferanten-Kodex sowie die Abläufe des Qualifizierungsverfahrens im SRM-System zu erklären, werden ihnen sowie auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ANDRITZ-Einkaufsorganisation Trainings angeboten. Seit einigen Jahren werden auch regelmäßig Webinare und Vorträge zu diesen Themen abgehalten.

In China und Indien wurde 2021 wieder mit Lieferanten-Compliance- und -Nachhaltigkeits-Audits vor Ort begonnen, nachdem diese im Vorjahr durch die Covid-19-Pandemie nur stark eingeschränkt möglich waren. Gleichzeitig wurden auch Onlineaudits in China weiterentwickelt. Dafür erstellte man auch einen Quick Start Guide, der den Einstieg in diese neue Audit-Technologie erleichtern soll. Fernaudits stellen eine vielversprechende Alternative dar, um Reisebeschränkungen auszugleichen, Kosten zu sparen und die Effizienz zu erhöhen. Daher sollen sie in Zukunft zusätzlich zu den Audits vor Ort durchgeführt werden.

Aufgrund der weiterhin eingeschränkten Möglichkeit Audits durchzuführen, wurde 2021 vor allem daran gearbeitet, die Lieferanten in China und Indien soweit zu unterstützen, dass sie selbstständig in der Lage sind, ein Compliance-Management-System aufzubauen und umzusetzen sowie Compliance bzw. Nachhaltigkeit zu leben ("vom Audit zur Compliance"). 2022 soll dies mit Präsenzschulungen, eLearnings sowie individueller Unterstützung verstärkt werden.

Seit Tätigkeitsbeginn der regionalen Auditoren wurden in Indien 106 Audits inkl. Follow-up mit 82 Lieferanten (Start: Dezember 2016) und in China 131 Audits inkl. Follow-up mit 112 Lieferanten (Start: Dezember 2017) durchgeführt.

In Deutschland wurde 2021 das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschlossen, welches ab 2023 schrittweise in Kraft treten wird. Auf EU-Ebene ist ein ähnliches Gesetz in Vorbereitung. Es soll unter anderem zur Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortungsvolles Lieferketten-Management definiert. Diesbezüglich wird ANDRITZ 2022 die bestehenden Prozesse mit den gesetzlichen Forderungen abgleichen, den erforderlichen Handlungsbedarf identifizieren und entsprechende Maßnahmen umsetzen.

7. Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement in der ANDRITZ-GRUPPE umfasst Produkte und Anwendungen, Geschäftsprozesse sowie Sicherheits- und Umweltthemen. Weltweit harmonisierte Standards verbessern das allgemeine Verständnis von Prozessen und Funktionen, fördern die Zusammenarbeit und weisen klare Verantwortungsbereiche zu. Die Organisationsstruktur zielt darauf ab, das Thema durch abgestimmte Qualitäts- und Sicherheitsstrategien für alle Geschäftsbereiche zum Bestandteil des Tagesgeschäfts zu machen.

Das wichtigste Instrument der ANDRITZ-Qualitätsorganisation ist das Geschäftsprozesshandbuch, das die Struktur des Managementsystems für die gesamte Gruppe definiert. Es legt die Prozesse und Verantwortlichkeiten für das Prozessmanagement fest und bietet Richtlinien für die Umsetzung der einzelnen Schritte.

Alle im Handbuch beschriebenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Transparenz zu erhöhen, Risiken zu minimieren, eine kontinuierliche Verbesserung zu ermöglichen, die Effizienz der Zusammenarbeit zu steigern, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und vor allem Vertrauen zu schaffen. Die Qualitätsanforderungen für den Arbeitsalltag sind spezifisch für die jeweiligen Geschäftsbereiche und auf lokaler Ebene strukturiert sowie im Intranet des Unternehmens leicht zugänglich zu finden.

Das Qualitätsmanagement begleitet einen Auftrag von der Vergabe bis zur Fertigstellung. Auch für unterstützende Tätigkeiten wie IT oder Kommunikation gibt es Richtlinien. Externe Verifizierungen bestätigen die konsequente und effektive Umsetzung der Standards. Mittlerweile besteht eine Abdeckung von 90% der Beschäftigten nach ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme), eine Abdeckung von 65% nach ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) sowie eine Abdeckung von 62% nach ISO 45001 (Arbeitsschutz). Im Rahmen der ESG-Strategie von ANDRITZ hat man sich das Ziel gesetzt, bis 2025 möglichst vollständig nach ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001 zertifiziert zu sein.

Darüber hinaus sind alle Produkte intern und extern zertifiziert (Maschinenrichtlinie, ASME, NR 12, GB 150, ISO, ANSI, EN und DIN). Damit erfüllen sie die höchsten Standards und werden regelmäßig bezüglich möglicher Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit überprüft.

Im Jahr 2021 entwickelte ANDRITZ ein neues Instrument zur Verbesserung der Qualitätskontrolle bei den Zulieferern, das ab 2022 in allen Geschäftsbereichen eingesetzt wird. Ziel ist es, den Fortschritt besser zu kontrollieren und die Berichterstattung über die geplanten Qualitätsaktivitäten bei den Zulieferern zu verbessern.

Wie auch in den vergangenen Jahren wurden Anlageninbetriebnahmen mit Hilfe von Metris Remote Assistance (RAS) und HoloLenses erfolgreich durchgeführt. Alle Audits, bei denen die Anwesenheit der Auditoren nicht erforderlich ist, sollen in Zukunft mit Hilfe dieser Technologie erfolgen.

a) Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge

Arbeitssicherheit, Gesundheitsvorsorge und Umweltschutz haben bei ANDRITZ oberste Priorität. Ziel ist es, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auch für alle anderen an der Geschäftstätigkeit Beteiligten zu schaffen. ANDRITZ verfolgt ein Null-Unfall-Ziel und eine proaktive Sicherheitskultur, um Unfälle zu vermeiden.

Die Gruppenfunktion Group Quality and Safety Management (GQS) definiert die Strategie und die Maßnahmen, die von den Qualitäts-, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagern umgesetzt werden. Das Gesundheits-, Sicherheits- und Umwelt-Team unterstützt bei der Umsetzung und stellt sicher, dass die Regeln und Vorschriften eingehalten werden. Für die Sicherheit in jeder Gesellschaft bzw. an jedem Standort sind die Führungskräfte verantwortlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Pflicht, geltende Richtlinien, Regeln und Anweisungen, wie die ANDRITZ-Grundregeln für Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz, einzuhalten sowie die zur Verfügung gestellte Sicherheitsausrüstung zu verwenden und zugewiesene Sicherheitsschulungen zu absolvieren. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht, Arbeiten, die sie als unsicher erachten, abzulehnen oder einzustellen, ohne disziplinäre Maßnahmen befürchten zu müssen.

Neben den gesetzlichen Anforderungen ist die ANDRITZ-Gesundheits-, -Sicherheits- und -Umweltmanagement-Policy der Mindeststandard für alle ANDRITZ-Standorte. Im Jahr 2021 wurde diese überabeitet und um den Umweltschwerpunkt ergänzt. Zusätzliche Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit können darüber hinaus an jedem Standort definiert werden. ANDRITZ verpflichtet sich auch zur Einhaltung aller Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Sicherheit im Arbeitsalltag

Sicherheit besteht nicht nur aus Vorschriften, Richtlinien und Zielen, sondern soll auch täglich im Unternehmen gelebt werden. Deshalb sind Manager und Führungskräfte persönlich für die Sicherheit an ihren Standorten verantwortlich. Bei ANDRITZ beginnt Sicherheit mit dem Aufbau eines lokalen Netzwerks von Fachkräften für Arbeitssicherheit, die eine Sicherheitskultur definieren und fördern. Ab einer bestimmten Standortgröße muss eine Sicherheitsfachkraft benannt werden. Dies gilt auch für größere Baustellen. Das lokale Sicherheitsteam ist für die Erstellung eines Notfallplans verantwortlich. Zu den zentralen Aufgaben des lokalen Sicherheitsteams gehört auch die Entwicklung und Umsetzung eines jährlichen Arbeitsschutzprogramms. Die Umsetzung der definierten Ziele soll zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitskultur führen. Die jeweiligen Maßnahmen und Projekte werden registriert und unterliegen einem regelmäßigen Auditierungsprozess. Idealerweise münden sie in ein Sicherheitsmanagementsystem nach internationalen Standards (z.B. ISO 45001). Die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und erreichten Ziele erfolgt im Rahmen eines vierteljährlichen oder jährlichen Sicherheitsberichts.

Alle Vorfälle und Unfälle werden erfasst, untersucht und ausgewertet – unabhängig von ihrer Schwere. Darüber hinaus sind Verletzungen, die zu Arbeitsausfällen führen, in einer Konzernunfalldatenbank zu dokumentieren. Zusätzlich wird ein "Lessons Learned"-Bericht erstellt und im Intranet veröffentlicht. Erfahrungen aus tatsächlichen Vorfällen und Beinahe-Unfällen sowie gute/beste Praktiken sollen so gesammelt und zur Verbesserung der Sicherheitskultur genutzt werden.

Die Initiativen der ANDRITZ-GRUPPE zum Thema Sicherheit wirken sich positiv aus: Die Unfallzahlen der vergangenen Jahre sind rückläufig, und die Unfallhäufigkeitsrate (Unfälle mit einem oder mehr Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 35% verbessert. Im abgelaufenen Jahr gab es wie schon im Jahr davor keine tödlichen Arbeitsunfälle.

A N D R I T Z – F i n a n z b e r i c h t 2 0 2 1 L a g e b e r i c h t

Arbeitsunfälle

2021 2020
Arbeitsunfälle (mit einem oder mehr Ausfallstagen) 163 262
Arbeitsunfälle (mit mehr als drei Ausfallstagen)* 119 152
Unfallhäufigkeit (Unfälle mit einem oder mehr Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) 3,1 4,8
Unfallhäufigkeit (Unfälle mit mehr als drei Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) 2,3 2,8
Tödliche Arbeitsunfälle (in der Fertigung und auf Baustellen) 0 0
Unfallschwere (Ausfallszeiten in Stunden pro Unfall) 176 162
Anzahl der medizinischen Behandlungen 741 1.189

* inkludiert in Arbeitsunfälle (mit einem oder mehr Ausfallstagen)

Eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Sicherheitsprogramme, Unfallanalysen, ein angemessener Umgang mit Unfällen und Störungen sowie eine kontrollierte Kommunikation darüber auf allen Managementebenen sind obligatorisch. Die genauen Intervalle für Audits und Begehungen sind in der Health and Safety Management Implementation Guideline festgelegt. Die Führungskräfte müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kenntnis von den an den jeweiligen Standorten gültigen Richtlinien und Sicherheitsprozessen haben.

Die strikt einzuhaltenden Sicherheitsanweisungen (Vorschriften) sollten nach Möglichkeit persönlich übergeben werden. Mindestens einmal pro Quartal soll eine Sicherheitstour durchgeführt werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die Beschäftigten an die Wichtigkeit dieses Themas zu erinnern. Dieser Sicherheitsrundgang muss ebenfalls dokumentiert werden.

Um den fachlichen und gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und ein gutes Verständnis für mögliche Gefahren und geeignete Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, werden regelmäßig Schulungen durchgeführt. Alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ein Online-Training zur Sicherheit am Arbeitsplatz absolvieren, welches alle zwei Jahre aufgefrischt wird. Zusätzlich gibt es eigene Sicherheitsschulungen für Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Fertigung. Jeder Standort muss eine Qualifikationsmatrix und einen jährlichen Sicherheitsschulungsplan erstellen.

Auch die Subunternehmer werden in die Sicherheitsbemühungen einbezogen. Sie werden nach bestimmten Kriterien ausgewählt und dahingehend beurteilt, ob sie die beauftragten Arbeiten sicher ausführen können. Fremdfirmen und Dritte, die ANDRITZ-Standorte betreten, müssen ausreichend Informationen und Schulungen zum Thema erhalten haben und auch entsprechend ausgerüstet sein, um ihre Arbeit sicher ausführen zu können. Die Leistung von Fremdfirmen und Dritten wird überwacht und bewertet, inklusive Feedback und mit dem Ziel, etwaige Mängel zu beheben.

8. Fertigung

ANDRITZ produziert in weltweit rund 140 Service- und Fertigungsstandorten maßgeschneiderte Maschinen, Schlüsselkomponenten, Anlagen und Systeme sowie Ersatz- und Verschleißteile. Rund zwei Drittel dieser Standorte befinden sich in Europa und Nordamerika, ein Drittel in Asien und Südamerika. Der Großteil der Standorte produziert auftragsbezogen für einen Geschäftsbereich, einige wenige Standorte fertigen für mehrere bzw. alle Geschäftsbereiche. Die Fertigungsstätten fokussieren eine vertragskonforme Auftragsabwicklung, höchste Produktionsqualität, eine hohe Qualifikation der in der Produktion eingesetzten Fachkräfte, proaktives Kapazitätsmanagement und den Einsatz von Spezialisten für Produktgestaltung und Qualitätsmanagement.

Die Fertigungsstrategie zielt darauf ab, technologie- und qualitätskritische Kernkomponenten in den eigenen ANDRITZ-Fertigungsstätten herzustellen. Alles andere wird bei qualifizierten Lieferanten zugekauft. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, etwaige Auslastungsschwankungen gut auszugleichen und damit Fertigungskapazitäten optimal zu nutzen. Exakte Planung sowie hoher Einsatz und große Flexibilität seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen kurze Auftragsdurchlaufzeiten und hohe Termintreue. Die Investitionen im Bereich der Fertigung konzentrieren sich einerseits auf den Auf- und Ausbau von Fertigungskapazitäten in den aufstrebenden Ländern Asiens und Südamerikas, andererseits auf die Modernisierung bestehender Standorte in Zentraleuropa und Nordamerika.

Der Fokus der Optimierungs- und Verbesserungsprojekte in der Fertigung liegt neben der Anpassung des Prozessmanagements zur exakten Planung auch auf dem schonenden Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen und auf der Automatisierung von Abläufen. ANDRITZ setzt dabei das Manufacturing Execution System (MES) ein, das darauf abzielt, die Fertigung in Echtzeit zu steuern und zu kontrollieren. Das System ermöglicht es, alle wichtigen Informationen zu Planung, Durchlaufzeit und Kosten bis hin zu Maschinen- und Betriebsdaten auf einer Plattform zu verknüpfen, und kann bei Bedarf auch lokal angepasst werden. MES wurde als Pilotprojekt in der Fertigung in Graz umgesetzt und wird derzeit an anderen Fertigungsstandorten implementiert.

Eine Schlüsselrolle bei der kontinuierlichen Verbesserung der Fertigungsprozesse spielt das ANDRITZ Production System (APS). Es definiert gruppenweit gültige Grundsätze für die Fertigung und liefert Werkzeuge und Methoden für einen schlanken und effektiven Produktionsprozess. Übergeordnetes Ziel ist es, eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung fest im Unternehmen zu verankern, um bei der Fertigung der Produkte dauerhaft ausgezeichnete Ergebnisse zu erzielen.

Die gruppenweite Abteilung Group Manufacturing Management bietet zum Thema APS ein umfassendes Schulungsangebot an. Seit 2017 haben rund 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 50 Fertigungsstandorten an unterschiedlichen APS-Schulungen teilgenommen und so ihre Fähigkeiten zur Prozessverbesserung weiterentwickelt. Bei den in den Vorjahren definierten APS-Leuchtturmprojekten, die im Berichtsjahr trotz der Covid-19- Pandemie an den meisten Fertigungsstandorten weitergeführt wurden, konnten Produktionssteigerungen von 20 bis 40% sowie Kostensenkungen von 10 bis 15% erzielt werden. Auch die Data-Mining-Software Celonis lieferte wertvolle Anhaltspunkte für weiteres Verbesserungspotenzial.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Reisebeschränkungen setzten die ANDRITZ-Fertigungsstätten im Jahr 2021 zur Unterstützung von Projektarbeiten und Kundenabnahmen verstärkt das intern entwickelte Tool Metris Remote Assistance (RAS) ein. RAS bietet alles, was man zur Fernkommunikation braucht: Audio, Video, Chat, das Teilen von Dokumenten und darüber hinaus insbesondere die Möglichkeit, notwendige Dateien, wie Zeichnungen, direkt ins Sichtfeld zu posten oder virtuelle Markierungen anzubringen.

a) Umweltmanagement und Energiekennzahlen

Die Umweltdaten der ANDRITZ-GRUPPE umfassen die größten Fertigungsstandorte, welche ca. 94% der gesamten jährlichen Fertigungskapazität abdecken. Im Berichtsjahr wurden sechs Standorte in die Umweltdatenerhebung neu aufgenommen, die Vergleichszahlen des Vorjahres wurden angepasst. Die Verbrauchskennzahlen im Jahr 2021 basieren auf Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss noch nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2021 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.

49% der erhobenen Fertigungsstandorte liegen in Europa, 27% in Nordamerika, 11% in Südamerika, 7% in China und 5% in Asien. Dementsprechend ist der Stromverbrauch bei den erhobenen Standorten in Europa insgesamt am höchsten, gefolgt von Nordamerika, China, Asien und Südamerika.

An allen ANDRITZ-Standorten weltweit werden alle sechs Hauptgruppen der Fertigungsverfahren angewendet: Formgebung und Gießen werden vor allem elektrisch und hauptsächlich unter Anwendung von Induktionsöfen durchgeführt. Auch die weiteren Verfahren wie Walzen, Pressen, Zerspanen, Schweißen, Weben, Löten und Kleben erfolgen mithilfe von strombetriebenen Maschinen. Einzig Härten und Glühen werden hauptsächlich mit gasbetriebenen Maschinen durchgeführt. Grundsätzlich sind die Produktionsprozesse in der ANDRITZ-GRUPPE wenig energieintensiv (Ausnahme: Standorte mit angeschlossener Gießerei in Nordamerika und China).

b) Energieverbrauch

Der Großteil des Energie- und Kraftstoffverbrauchs (Fernwärme, Heizöl, Erdgas) wird für die Heizung der Betriebsräumlichkeiten aufgewendet. Erdgas wird vor allem für den Betrieb von Härte- und Glühöfen gebraucht. In der Metallbearbeitung wird häufig Flüssiggas als Prozessenergie verwendet. Des Weiteren wird es für den Betrieb von Hubstaplern und in manchen Ländern auch für betriebseigene Fahrzeuge genutzt. Benzin und Diesel werden ebenfalls für Betriebsfahrzeuge verwendet. An einigen Standorten wird Diesel auch für Notstromaggregate genutzt, um Versorgungsengpässe auszugleichen. ANDRITZ ist bestrebt, den Energie- und Kraftstoffverbrauch in der Produktion zu senken. Jährliche Schwankungen beim Verbrauch sind überwiegend auf die unterschiedliche Auslastung zurückzuführen und machen detaillierte Vergleiche mit den Vorjahren schwierig.

Der Gesamtstromverbrauch ist gegenüber 2020 gestiegen und betrug 267.042.213 kWh (2020: 258.754.271 kWh). Rund 87% des Stromverbrauchs der Fertigungsstandorte entfallen auf die Fertigung selbst – größtenteils auf die Produktionsprozesse. Der übrige Stromverbrauch ist auf Beleuchtung, EDV-Einrichtungen und auf elektrische Heizungen zurückzuführen.

Der Anstieg des Gesamtstromverbrauchs und des Energieverbrauchs gegenüber 2020 ist vor allem auf die Steigerung der Fertigungsstunden zurückzuführen. Außerdem wurden sechs Standorte in die Umweltdatenerhebung neu aufgenommen.

Energieverbrauch*

Einheit 2021 2020
Fremdbezug Wärme kWh 40.731.031 38.249.792
Fernwärme kWh 40.731.031 38.249.792
Heizenergieträger nicht erneuerbar MJ 515.942.108 505.444.576
Heizöl MJ 10.870.689 6.306.690
Erdgas MJ 505.071.419 499.137.886
Energieträger für Prozesswärme nicht erneuerbar MJ 388.277.357 362.369.563
Benzin MJ 1.259.571 1.888.738
Diesel MJ 24.646.495 13.294.365
Diesel für Notstromaggregat MJ 3.783.621 2.675.958
Erdgas MJ 327.742.916 334.125.002
Flüssiggas MJ 30.844.754 10.385.500

* Die Verbrauchskennzahlen für das Jahr 2021 basieren auf Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2021 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es auch zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.

Ein wesentliches Ziel des ANDRITZ-Nachhaltigkeitsprogramm "We Care" ist die Halbierung der Treibhausgasemissionen (Scope 1 + 2) sowie Einsparungen im Wasserverbrauch und beim Abfallvolumen von je 10% gegenüber 2019. Die direkten Emissionen (Scope 1, vorwiegend aus dem Bereich der Fertigung) betrugen 2021 26.009 t CO2e (2020: 25.939 t CO2e). Im Berichtsjahr wurden bereits einige ANDRITZ-Standorte auf CO2-freien Strom umgestellt, was sich in der Reduktion der indirekten Emissionen (Scope 2) widerspiegelt. Die indirekten Emissionen (Scope 2, aus dem Verbrauch von gekaufter Elektrizität, Wärme oder Dampf) sanken 2021 trotz der Einbeziehung von weiteren Standorten auf 94.691 t CO2e (2020: 97.669 t CO2e).

c) Wasserverbrauch

Die gesamte Wasserentnahme betrug im Berichtsjahr 954.854 m3 (2020: 854.532 m3 ). Die Zunahme ist auf den Anstieg der Fertigungsstunden sowie die neu aufgenommenen sechs Standorte zurückzuführen. Wasser wird hauptsächlich aus dem öffentlichen Netz bezogen, an wenigen Standorten wird auch Oberflächenwasser oder Grundwasser verwendet. Rückgeführt wird das Wasser ausschließlich an Dritte, also beispielsweise in die kommunale Abwasserentsorgung. Der Wasserverbrauch setzt sich aus Prozesswasser für Produktionsanlagen (inkl. Kühlwasser) sowie Trinkwasser und Wasser für den Sanitärbereich zusammen. Ein kleiner Anteil wird auch für hydraulische Versuchsstände benötigt. Verbrauchswasser wird zum Teil für die Dampferzeugung oder die Kühlung der Wärmebehandlungsöfen genutzt bzw. verdunstet in Klimaanlagen.

d) Abfall

ANDRITZ legt im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hohes Augenmerk auf Schonung und Wiederverwendung von Materialien und Rohstoffen. Der effiziente Einsatz des Materials, die Minimierung von Ausschuss und Abfällen und ein sparsamer Energieverbrauch in der Materialbearbeitung spielen dabei eine wesentliche Rolle.

Der mengenmäßig größte Anteil an Abfällen entfällt im Bereich Fertigung auf Stahlmaterialien. Metallabfälle werden sortenrein getrennt und der Wiederverwertung zugeführt. Auch Abfälle wie Kunststoff aus Verpackungen, Abfälle aus Holzkisten und Kartonagen sowie Altpapier werden gesammelt und verwertet. Ungefährlicher Restmüll und Sonderabfälle werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesammelt und entsorgt. Bei der Entsorgung von gefährlichen Stoffen achtet man besonders auf die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und Aufzeichnungspflichten. Insgesamt fielen im Berichtsjahr 40.739.485 kg (2020: 46.637.708 kg) an Abfall an. 66% davon wurden recycelt.

Die Produktentwicklung ist bestrebt, durch die Gestaltung der Produkte die Produktions- und Montageprozesse zu optimieren. Ziel ist es, die in der Produktion eingesetzten Materialien noch besser zu nutzen und damit weniger Abfall zu produzieren.

9. Innovationsmanagement und Digitalisierungsinitiativen

Der Bereich ANDRITZ Ventures (AV), der Teil der Gruppenfunktion Group Business Development ist, unterstützt die Geschäftsbereiche bei ihren Innovations- und Digitalisierungsaktivitäten. Dabei prüft und initiiert AV Kooperationen, strategische Partnerschaften oder Investitionen in Startup-Unternehmen, welche die Technologiepalette von ANDRITZ stärken bzw. erweitern. Des Weiteren betreut AV ein breites Spektrum an Innovationspartnern aus der Wirtschaft, Universitäten und anderen Organisationen mit dem Ziel, interne und externe Stakeholder zu vernetzen, den Austausch von Ideen und Wissen zu fördern und durch Inspiration und Kollaboration nachhaltigen Mehrwert für die ANDRITZ-GRUPPE zu schaffen.

Der Fokus liegt vor allem auf Technologien in den Bereichen autonomer Betrieb und Wartung 4.0, Simulation/digitaler Zwilling, Nachhaltigkeit durch "grüne" Produkte, digitale Lösungen für das Lieferkettenmanagement, Energiewende (insbesondere grüner Wasserstoff und andere Energiespeicher), künstliche Intelligenz für Industrieanwendungen, Operations Technology (OT), Cyber Security sowie Leistungsüberwachung und vorausschauende Wartung mit intelligenten Sensoren.

Darüber hinaus gibt es mehrere interne Initiativen zur Förderung und Unterstützung von Innovationen und Unternehmen. So wurden bereits drei Startup-Wettbewerbe mit insgesamt mehr als 170 Einreichungen durchgeführt, von denen mehrere Projekte bereits erfolgreich umgesetzt wurden.

Der Wettbewerb ist ein strukturiertes Programm, das alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu einlädt, innovative Vorschläge für Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle einzureichen, diese zu entwickeln und schlussendlich erfolgreich auf den Markt zu bringen. Dabei ist der thematische Fokus jedes einzelnen Wettbewerbs eng mit den strategischen Zielen der ANDRITZ-GRUPPE abgestimmt. Aktuell arbeiten Kolleginnen und Kollegen an innovativen Lösungen in den Bereichen "Nachhaltigkeit durch grüne Produkte", "Kundenbeziehung 4.0" und "Zukunft des Betriebs und der Instandhaltung von Maschinen/Anlagen".

Ein besonderer Schwerpunkt im Berichtsjahr war, die Methodenkompetenz von ANDRITZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern im Bereich moderne Innovationstechniken und Innovationsmanagement durch gezielte Aus- und Weiterbildungsangebote zu fördern. Dies soll im Jahr 2022 weiter forciert werden. Des Weiteren wird durch das im Jahr 2020 etablierte globale "ANDRITZ Innovation Ambassador Network" der Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich Digitalisierung und Innovation/Innovationsmanagement aktiv unterstützt. Vor allem durch den lebhaften Austausch von Erfolgsgeschichten, das praxisnahe Teilen von Erfahrungen mit verschiedenen Verfahren im Bereich Digitalisierung und Innovation sowie durch Diskussionsrunden zu neuen Trends entsteht Mehrwert und neue Innovationsaktivitäten. Die sorgfältig ausgewählten Innovationsbotschafter sind dabei für ANDRITZ ein wichtiges Bindeglied zwischen Strategie und Innovation in den unterschiedlichen globalen Organisationseinheiten innerhalb des Unternehmens.

10. Forschung und Entwicklung

Für ANDRITZ ist Forschung und Entwicklung (F&E) ein wichtiger Teil der Unternehmensstrategie und bildet die wesentliche Grundlage zur Schaffung von internem Wachstum und zum Erhalt der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von ANDRITZ konzentrieren sich darauf, Produkte und Technologien auf den Markt zu bringen, die die Umwelt schonen, den Energie- und Ressourceneinsatz minimieren und den Lebenszyklus von Maschinen und Anlagen verlängern. Mittlerweile wird ein bedeutender Anteil des Umsatzes mit nachhaltigen Lösungen und Produkten erzielt. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt in der Forschungsund Entwicklungsarbeit ist die Digitalisierung.

In den vergangenen Jahren wurden für einige Produkte bzw. Anlagen Lebenszyklusanalysen, sogenannte Life Cycle Assessments (LCAs), durchgeführt, um deren Umweltauswirkungen über den gesamten Lebensweg hinweg zu analysieren. Dazu zählen die Produktion, die Nutzungsphase und die Entsorgung, sowie alle damit verbundenen vor- und nachgeschalteten Prozesse (z.B. Herstellung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe). Durch die Betrachtung der gesamten Lebensdauer wird verhindert, dass mögliche negative Auswirkungen in andere Lebensphasen verschoben werden. Diese Analysen sollen künftig ausgeweitet bzw. gegebenenfalls auch bereits in der Produktentwicklungsphase berücksichtigt werden. Die Produktentwicklung wiederum kann durch die Gestaltung der Produkte auch die Produktions- und Montageprozesse beeinflussen. Auch sollen zukünftig Materialien in der Produktion besser genutzt und so weniger Abfall produziert werden.

Im Berichtsjahr wendete die ANDRITZ-GRUPPE für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten 106,6 MEUR (2020: 101,0 MEUR). Inklusive auftragsbezogener Entwicklungsarbeiten betrugen die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen rund 3% des Umsatzes.

Die ANDRITZ-GRUPPE hat derzeit rund 6.500 Patentrechte. 80% davon sind bereits erteilt, der Rest befindet sich in Prüfung. Darüber hinaus hält die Gruppe die Rechte an rund 2.750 Marken.

Die folgenden ausgewählten Einzelprojekte aus den Geschäftsbereichen repräsentieren einen Teil des vielfältigen Forschungs- und Entwicklungsspektrums des vergangenen Geschäftsjahrs:

a) Pulp & Paper

CO2-Neutralität sowie Papier- und Zellstofffabriken, die völlig ohne fossile Brennstoffe auskommen, sind die wichtigsten Treiber für die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Geschäftsbereichs. Daher wurde letztes Jahr das CircleToZeroTM-Programm ins Leben gerufen, mit dem Ziel, durch Minimierung von Abfällen und Nebenströmen in Zellstofffabriken wertschöpfende Lösungen zu entwickeln.

Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es drei Wege: Einerseits können Nebenströme wiederverwendet werden, indem sie in neue, in den Prozessen der Zellstofffabrik gebrauchte Produkte umgewandelt werden. Anstatt Chemikalien von außen zuzukaufen, werden sie aus den Nebenströmen hergestellt. Ein Beispiel dafür ist der Wet-gas Sulfuric Acid (WSA)-Prozess, bei dem Schwefelsäure durch die Verbrennung von stark riechenden Gasen in der Zellstofffabrik selbst erzeugt wird. Des Weiteren können Nebenströme, die normalerweise im Rückgewinnungskessel verbrannt werden, wie etwa Methanol, gereinigt und als biobasierter Kraftstoff für den Verkehr verkauft werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Rückgewinnung von Lignin. In der Zellstofffabrik wird Lignin aus dem Holz entfernt und im Rückgewinnungskessel verbrannt. Lignin kann aber auch aus Schwarzlauge zurückgewonnen und als Brennstoff im Kalkofen oder, alternativ dazu, extern verkauft und für andere Zwecke verwendet werden. So entsteht zusätzliche Wertschöpfung für Zellstofffabriken und gleichzeitig werden wertvolle Ressourcen gespart. In Zukunft sollen hocheffiziente Zellstoffwerke emissions- und abfallfrei und somit CO2-neutral betrieben werden können.

Neue europäische Vorschriften für das Recycling von Textilabfällen bis 2025 üben Druck auf die gesamte Textil-Wertschöpfungskette aus, daher suchen viele Textilunternehmen nach neuen Technologien für Textil-Recycling. ANDRITZ reagiert darauf mit zahlreichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in den Bereichen mechanisches und chemisches Recycling von Textilien, oft auch mit Partnern. 2021 übernahm ANDRITZ das Unternehmen Laroche, das sich auf das mechanische Recycling von Textilien spezialisiert hat. ANDRITZ bietet darüber hinaus Technologien zur Herstellung von Textilfasern aus Holz an.

Im Bereich Nonwoven konzentrierte man sich auf die Entwicklung von Technologien zur Produktion von plastikfreien Tüchern. ANDRITZ bietet verschiedene Vliesstoff-Verfahren für dieses stark wachsende Marktsegment an. Bei den neuesten Prozessentwicklungen werden alle Arten von Naturfasern und Zellstoff als Rohmaterial eingesetzt. Es stehen verschiedene Technologien zur Verfügung, mit denen 100% plastikfreie und biologisch abbaubare Tücher produziert werden können.

Der Bereich Air Pollution Control konzentrierte seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf die Verringerung der Luftemissionen durch Air Quality Control System (AQCS)-Produkte. Mit der kontinuierlichen Vergrößerung der Kesselgrößen in der Zellstoffindustrie nahmen nicht nur die Volumenströme zu, sondern entwickelten sich auch die Staubeigenschaften weiter. Durch Designverbesserungen bei den ESPs (Electrostatic Precipitators), einschließlich der Verwendung von SIR (Switched Integrated Rectifiers) als ESP-Energieversorger, ist man nun in der Lage, die Emissionswerte auf ein sehr niedriges Niveau zu senken.

Auch bei NOx-Kontrollgeräten hat sich ANDRITZ Pulp & Paper auf Prozessverbesserungen konzentriert und bietet nun effiziente Lösungen an, die es den Kunden ermöglichen, auch die strengsten Emissionsanforderungen zu erfüllen.

b) Metals

Auch im Geschäftsbereich Metals liegt der Forschungsschwerpunkt auf der Reduktion von Treibhausgasen (hauptsächlich CO2).

Zu Innovationsprojekten innerhalb des bereits bestehenden Produktportfolios zählt die "Green Continuous Galvanizing Line" (CGL: kontinuierliche Verzinkungslinie). Die derzeit am Markt erhältlichen kontinuierlichen Verzinkungslinien beinhalten eine Strahlungsrohrheizung (Radiant Tube Heating), die mit gasbefeuerten Strahlungsrohren betrieben wird und große Mengen an CO2 ausstößt. In einem ersten Schritt soll das Gas durch Ökostrom ersetzt werden, was zu einer vollständigen Reduzierung der CO2-Emissionen führen würde. Weitere Vorteile sind die Beseitigung der NOx-Emissionen, die Steigerung des Wirkungsgrads um 40% und die erhebliche Vereinfachung des Prozesses durch den Wegfall aller Gasleitungen. Viele Verzinkungslinien verfügen auch über einen direkt befeuerten Ofenteil. Die dort installierten Brenner werden ebenfalls mit fossilem Brennstoff betrieben und stoßen große Mengen an CO2 aus. In einem zweiten Schritt soll der fossile Brennstoff durch grünen Wasserstoff ersetzt werden. Durch die Entwicklung eigener ANDRITZ-Wasserstoff-Brenner für den Ofenteil können ebenfalls CO2-Emissionen reduziert werden. Außerdem arbeitet man an der Entwicklung von sogenannten Hybridsystemen, die die Beheizung mit Strom (aus erneuerbarer Energie) und Gas (z.B. Biogas oder Wasserstoff) für Erwärmungs- und Wärmebehandlungsöfen kombinieren.

Ein neuer F&E-Schwerpunkt des Geschäftsbereichs sind Elektrolyseure zur Erzeugung von grünem Wasserstoff aus erneuerbarer Energie. Dieses Vorhaben wird als Startup innerhalb der ANDRITZ-GRUPPE umgesetzt. So können die Vorteile eines Startups (Agilität und einfache Prozesse) mit den Vorteilen der ANDRITZ-GRUPPE (Unterstützung durch zentrale Funktionen, Finanzierung etc.) kombiniert werden. Im Bereich Wasserstoff wird auch an der Entwicklung der Massenfertigung von Brennstoffzellen (zur Energieerzeugung aus Wasserstoff) für den Antrieb von Lastkraftwägen und Bussen gearbeitet.

ANDRITZ Soutec und die ANDRITZ-Tochtergesellschaft Schuler sind seit letztem Jahr Teil einer Kooperation für Anlagentechnik zur Großserienfertigung von Brennstoffzellen. Schuler liefert für den ersten Prozessschritt der Fertigungslinie die Umformtechnik zum Prägen und Beschneiden von Bipolarplattenhälften. Durch das innovative Transfersystem "IntraTrans" ist die gleichzeitige Fertigung beider Bipolarplattenhälften – Anode und Kathode – in einem Pressenhub möglich. Dabei wird von beiden Seiten der Presse Material zugeführt und durch die einzelnen Werkzeugstationen zur Pressenmitte transportiert. Zusätzlich lassen sich die Bipolarplattenhälften in der Presse zusammenführen und mittels eines Punktschweißprozesses vorfügen, sodass die Position beider Hälften zueinander fixiert ist. Im nachfolgenden Prozessschritt werden die Bipolarplatten mittels Remote-Laserschweißung präzise gasdicht verschweißt. ANDRITZ Soutec entwickelte hierfür SOUCELL, das weltweit produktivste Laserschweißsystem für die moderne Bipolarplattenfertigung (BPP). Die Maschine schweißt schnell und in der erforderlichen Qualität, sie benötigt nur wenig Stellfläche und kann in bestehende Produktionslinien integriert werden. SOUCELL ist auch hinsichtlich des Schutzgases sehr ressourcenschonend.

c) Hydro

Die schnellen Änderungen zwischen Energieangebot und -nachfrage stellen für jeden Übertragungsnetzbetreiber eine besondere Herausforderung dar, insbesondere bei einem hohen Anteil an intermittierenden erneuerbaren Energien im Gesamtsystem. Die Frequenzänderungsrate (RoCoF) zeigt die Robustheit eines elektrischen Stromnetzes gegenüber plötzlich auftretenden Systemungleichgewichten und wird typischerweise in Hertz pro Sekunde (Hz/s) angegeben.

Im elektrischen Netz wird die Stabilität durch große Generatoren mit mehreren hundert Tonnen und netzsynchroner Drehzahl aufrechterhalten. Die Rotoren stellen dabei eine beträchtliche physikalische Trägheit dar, die unabdingbar bei der Absorbierung von Energieschwankungen im Übertragungssystem ist.

In den ersten Momenten nach einem Vorfall wird die Abweichung zwischen Angebot und Nachfrage von allen rotierenden Massen im Netz absorbiert. Sie geben damit der Regelreserve ausreichend Zeit, um auf die auftretende Frequenzabweichung zu reagieren.

Die Phasenschieber von ANDRITZ sind synchron rotierende Maschinen, die als Motor ohne mechanische Belastung arbeiten und damit erhebliche Systemdienstleistungen für das Netz erbringen können. Als große rotierende Masse können sie Netzträgheit mit hervorragender Verfügbarkeit bereitstellen und sind dadurch eine gefragte Technologie zur Erhöhung der Systemstabilität. ANDRITZ-Phasenschieber können bis zu fünfmal höhere Kurzschlussleistung, bezogen auf ihre Nennkapazität, bereitstellen und sind auch kurzfristig überlastfähig, wenn sie auf Blindleistungsanforderungen reagieren.

Im vergangenen Jahr konzentrierten sich die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von ANDRITZ Hydro auf die Weiterentwicklung der Phasenschieber. Das Ergebnis sind reibungsarme Schwungräder auf Basis von Vakuumtechnologie, ausgeklügelte Wasserstoff-/Wasser-Kühlsysteme und Totally Enclosed Water to Air Cooling (TEWAC).

d) Separation

ANDRITZ Separation bietet seinen Kunden in den vier Schwerpunktindustrien Bergbau und Mineralien, Lebensmittel, Umwelt und Chemie innovative Lösungen für die verschiedensten Herausforderungen.

Zur Leistungssteigerung in der Bergbauindustrie wurde die neue Großfilterpresse ME 2500 eingeführt. Sie garantiert schnellste Entleerung, zuverlässiges Schütteln der Platten, hocheffiziente Spülung sowie Hochdruck-Tuchwäsche und liefert selbst unter rauesten Bedingungen hervorragende Filtrationsergebnisse.

Als neueste Innovation im Bereich Automatisierungslösungen stellte ANDRITZ Separation den Metris addIQ RheoScan vor. Diese Technologie ermöglicht eine automatische Echtzeit-Anpassung der Polymerdosierung an wechselnde Durchflussraten sowie unterschiedliche Schlammbedingungen und erkennt die tatsächliche Schlammviskosität während des Eindickungs- und Entwässerungsprozesses.

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten betrafen auch die bewährte C-Press-Schneckenpresse, die vor allem bei der Behandlung von Abwasser oder Industrieabfällen sowie bei einigen Lebensmittelanwendungen zum Einsatz kommt. Die einzigartig kompakte Bauweise und die speziell entwickelten Funktionen ermöglichen nun eine einfache, bedienerfreie Schlammentwässerung bei gleichzeitig niedrigen Energie- und Wartungskosten.

ANDRITZ Separation hat auch das Design der herkömmlichen Vakuumtrommelfilter verbessert, um höchste Hygienestandards zu erreichen. Der neu eingeführte Nutrion Food Filter bringt Vakuumfilter auf ein neues Niveau, da er einen hygienischeren und sichereren Produktionsprozess für eine Vielzahl von Anwendungen ermöglicht. Die Produktqualität wird verbessert, da kein Verunreinigungsrisiko mehr besteht. Des Weiteren gewährleisten der geringere Reinigungsaufwand und ein Minimum an notwendigen manuellen Eingriffen eine höhere Verfügbarkeit und geringere Ausfallzeiten.

Die Schubzentrifuge ecoOne für die Chemie- sowie die Bergbau- und Mineralienindustrie leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz und reduziert die Betriebskosten und den ökologischen Fußabdruck auf ein Minimum. Während herkömmliche Zentrifugen über getrennte Schub- und Antriebsmotoren verfügen, hat die Schubzentrifuge ecoOne nur einen Motor für beide Funktionen, was die installierte Leistung um etwa 20-40% und den Stromverbrauch um etwa 10-20% reduziert. Darüber hinaus verringert das neue Hochdruck-Schubsystem den Verbrauch von Hydraulikflüssigkeit um bis zu 40%.

e) Automation

ANDRITZ Automation ist bereits seit mehr als 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Anlagenautomatisierung tätig. Die digitalen Lösungen von ANDRITZ – angeboten unter der Dachmarke Metris – ANDRITZ Digital Solutions – gehören mittlerweile zu den führenden in der Industrie. ANDRITZ betreibt weltweit Metris Performance Center, die Fernunterstützung ("Remote Services") für Anlagenbediener und Produktionsmanager sowie auch für lokales Technik- und Wartungspersonal anbieten. Mithilfe der ANDRITZ-Fernunterstützung konnten im Berichtsjahr selbst sehr herausfordernde Inbetriebnahmen komplexer Maschinen und Anlagen erfolgreich abgeschlossen werden.

2021 wurde die Entwicklung von Lösungen auf Basis künstlicher Intelligenz für die zukünftige autonome Betriebsführung weiter vorangetrieben. Mit Hilfe dieser automatisierten Lösungen ist es möglich, den Einsatz von Rohstoffen optimal zu berechnen, die damit verbundenen Emissionen entsprechend zu senken sowie die zusätzlich notwendigen manuellen Eingriffe auf ein entsprechendes Minimum zu reduzieren. Ein wichtiges Augenmerk liegt hierbei darauf, die Kunden bei den Nachhaltigkeitsbestrebungen für ihre Produktionsprozesse zu unterstützen. Zusätzlich stellte die Weiterentwicklung von Digital-Twin-Technologien zur On-/Offline-Simulation und die Vorhersage zukünftiger Produktionsszenarien einen Forschungsschwerpunkt im Berichtsjahr dar.

AUSBLICK

Wirtschaftsexperten gehen für das Jahr 2022 von einer Fortsetzung des konjunkturellen Wachstums der Weltwirtschaft aus, wobei der überwiegende Anteil dieses Wachstums auf die größten Volkswirtschaften China und USA entfallen sollte. Die hohen Inflationsraten in den meisten Industrienationen werden sich – so die aktuellen Prognosen der Wirtschaftsforscher – im Verlauf des Jahres 2022 wieder normalisieren.

Die Aussichten und Erwartungen für die ANDRITZ-Geschäftsbereiche für das Jahr 2022 haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert:

  • Pulp & Paper: Aus heutiger Sicht wird mit einer unverändert guten Projekt- und Investitionsaktivität gerechnet. Neben der Modernisierung bestehender Zellstoffwerke ist auch die Vergabe einzelner Neuanlagen möglich. Unterstützend sollten sich auch die von vielen Zellstoff- und Papierproduzenten geplanten Investitionen im Bereich der Nachhaltigkeit auswirken.
  • Metals: Im Bereich Metals Forming (Schuler) wird mit einer Fortsetzung der leicht ansteigenden Projekt- und Investitionsaktivität gerechnet. Vor allem im Bereich der Elektromobilität ist die Vergabe einzelner mittlerer/größerer Aufträge zu erwarten. Als Folge der unverändert hohen Stahlpreise gepaart mit einem guten Konjunkturumfeld wird für den Bereich Metals Processing im Jahr 2022 ein weiterhin gutes Marktumfeld mit hoher Projektaktivität erwartet.
  • Hydro: Im Geschäftsbereich Hydro ist im Vergleich zum Vorjahr mit einer etwas erhöhten Projekt- und Investitionstätigkeit zu rechnen. Die weltweiten Initiativen zur Förderung von erneuerbaren Energien und der zunehmende Bedarf zur Speicherung von großen Energiemengen zum Ausgleich von volatilen Energiespitzen sollten sich unterstützend auswirken. Selektiv ist auch die Vergabe einzelner mittelgroßer bzw. großer Aufträge zu erwarten.
  • Separation: Sowohl im Bereich Fest-Flüssig-Trennung als auch im Bereich Feed & Biofuel ist mit einer anhaltend guten Projekt- und Investitionstätigkeit zu rechnen.

Für das Gesamtjahr 2022 erwartet ANDRITZ aus heutiger Sicht einen Anstieg des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr (2021: 6.463,0 MEUR). Hauptgrund dafür ist der – als Folge der sehr guten Auftragsentwicklung im Berichtszeitraum – sehr hohe Auftragsstand per ultimo 2021. Als Folge des steigenden Umsatzes erwartet ANDRITZ auch einen Anstieg des operativen Ergebnisses (EBITA) sowie des Konzernergebnisses im Vergleich zu 2021.

Sollte sich die von den Marktforschern erwartete weitere Erholung der Weltwirtschaft 2022 nicht einstellen oder sich die Pandemie wieder verschärfen, dann könnte dies negative Auswirkungen auf die Abarbeitung von Aufträgen bzw. auf den Auftragseingang und somit einen negativen Einfluss auf die finanzielle Entwicklung von ANDRITZ haben. Dies könnte zu kapazitiven Anpassungen – finanzielle Vorsorgen für zusätzliche Anpassungsmaßnahmen in einzelnen Geschäftsbereichen – führen, die das Ergebnis der ANDRITZ-GRUPPE negativ beeinträchtigen könnten. Ebenso könnten sich weiter steigende Rohstoffpreise bzw. Engpässe in den globalen Lieferketten negativ auf die Ergebnisentwicklung der Gruppe auswirken.

AKTIEN UND AKTIONÄRSSTRUKTUR

Offenlegung gemäß § 243a UGB

Das Grundkapital der ANDRITZ AG per 31. Dezember 2021 betrug 104.000.000 EUR. Auf jede nennwertlose Aktie entfällt damit ein anteiliger Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR. Es bestehen keine Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.

ANDRITZ verfügt über eine stabile und ausgewogene Aktionärsstruktur. Rund 31,5% des Grundkapitals der ANDRITZ AG werden teils indirekt und teils direkt von der Custos Privatstiftung bzw. Herrn Wolfgang Leitner, dem Vorstandsvorsitzenden der ANDRITZ AG, gehalten. Davon entfallen 30,72% auf die Custos Vermögensverwaltungs GmbH und 0,77% auf die Cerberus Vermögensverwaltung GmbH. Mit einem Streubesitz von knapp unter 70% stellen nationale und internationale institutionelle Anleger sowie Privataktionäre den Hauptanteil der Aktionäre. Der Hauptteil der institutionellen Anleger kommt aus Großbritannien, Österreich und Deutschland, jener der Privataktionäre aus Österreich und Deutschland.

Es gibt derzeit kein genehmigtes Kapital. Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 24. März 2021 ermächtigt, für die Dauer von 30 Monaten ab dem 1. April 2021, eigene Aktien der Gesellschaft im gesetzlich jeweils höchst zulässigen Ausmaß zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Es gibt keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Befugnisse für Mitglieder des Vorstands, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG haben am 16. Oktober 2020 beschlossen, von der Rückerwerbsermächtigung der Hauptversammlung erneut Gebrauch zu machen. Zwischen dem 5. November 2020 und dem 1. Februar 2021 sollen bis zu 1.000.000 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,96% des Grundkapitals) über die Wiener Börse rückerworben werden. Der Vorstand der ANDRITZ AG gab am 1. Februar 2021 bekannt, dass das Rückkaufprogramm mit 1. Februar 2021 plangemäß beendet wurde. In der Zeit von 5. November 2020 bis 1. Februar 2021 wurden keine ANDRITZ-Aktien zurückgekauft.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG haben am 2. Dezember 2021 beschlossen, von der Rückerwerbsermächtigung der Hauptversammlung erneut Gebrauch zu machen. Zwischen dem 13. Dezember 2021 und dem 6. Februar 2022 sollen bis zu 1.000.000 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,96% des Grundkapitals) über die Wiener Börse rückerworben werden. Der Vorstand der ANDRITZ AG gab am 7. Februar 2022 bekannt, dass das Rückkaufprogramm mit 6. Februar 2022 plangemäß beendet wurde. In der Zeit von 13. Dezember 2021 bis 6. Februar 2022 wurden 450.000 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,43% des Grundkapitals) zurückgekauft.

Soweit der Gesellschaft bekannt ist, gibt es keine Inhaber von Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Die Arbeitnehmer üben das Stimmrecht direkt aus. Es existieren darüber hinaus auch keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.

Die Gesellschaft ist keine bedeutenden Vereinbarungen eingegangen, die bei einem Kontrollwechsel der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden würden.

Gemäß den Bedingungen der im Juni 2017, im August 2018 sowie im Mai 2019 aufgenommenen Schuldscheindarlehen ist jeder Darlehensgeber bei einem Kontrollwechsel berechtigt, den Betrag der seiner Beteiligung an dem Schuldscheindarlehen entspricht, fällig zu stellen und die unverzügliche Rückzahlung dieses Kapitalbetrags zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen bis zum Tag der Rückzahlung zu verlangen. Die Fälligstellung ist nur gültig, wenn die entsprechende Kündigungserklärung innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntmachung des Kontrollwechsels erfolgt.

Es existieren Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands im Falle eines Kontrollwechsels. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen für die Aufsichtsratsmitglieder und Arbeitnehmer.

Graz, 25. Februar 2022

Der Vorstand der ANDRITZ AG

Vorstandsvorsitzender Pulp & Paper

Wolfgang Leitner Humbert Köfler Norbert Nettesheim Joachim Schönbeck Wolfgang Semper

(Service), Separation

Finanzvorstand Pulp & Paper

(Neuanlagen), Metals Processing

Hydro

Disclaimer:

Bestimmte Aussagen im Jahresfinanzbericht 2021 und im Geschäftsbericht 2021 sind "zukunftsgerichtete Aussagen". Diese Aussagen, welche die Worte "glauben", "beabsichtigen", "erwarten" und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.

Der Jahresfinanzbericht 2021 und der Geschäftsbericht 2021 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 25. Februar 2022 zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Kapitel "Unternehmensrisiken" und im Lagebericht des Jahresfinanzberichts 2021 angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresfinanzbericht 2021 und im Geschäftsbericht 2021 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.

Graz

Andritz AG BILANZ zum 31. Dezember 2021

31.12.2021 31.12.2020
A K T I V A 3.354.084.962,74 3.276.581.232,78
A. Anlagevermögen 2.602.750.964,64 2.479.168.504,51
I.
II.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Software, Lizenzen und andere Rechte
1.
Firmenwert
2.
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten
1.
technische Anlagen und Maschinen
2.
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3.
geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
4.
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
6.367.434,42
3.981.355,67
2.386.078,75
101.320.298,67
66.551.856,88
26.171.313,17
5.690.372,18
2.906.756,44
2.495.063.231,55
1.936.587.485,23
6.575.260,74
3.668.781,65
2.906.479,09
103.220.820,97
65.493.162,85
24.062.791,89
6.493.649,59
7.171.216,64
2.369.372.422,80
1.851.488.843,69
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Beteiligungen
3.
Wertpapiere des Anlagevermögens
4.
522.934.047,72
2.380,00
35.539.318,60
497.521.329,33
2.380,00
20.359.869,78
B. Umlaufvermögen 709.603.349,54 765.028.043,51
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
1.
fertige Erzeugnisse und Waren
2.
noch nicht abrechenbare Leistungen
3.
noch nicht abrechenbare Leistungen
mit erhaltenen Anzahlungen verrechnet
geleistete Anzahlungen
4.
geleistete Anzahlungen
mit erhaltenen Anzahlungen verrechnet
230.203.295,70
24.965.705,54
0,00
144.372.917,69
1.385.110.678,83
-1.240.737.761,14
60.864.672,47
61.433.114,21
-568.441,74
238.939.559,01
17.754.418,81
1.988,80
171.260.044,97
1.343.979.264,17
-1.172.719.219,20
49.923.106,43
51.808.006,79
-1.884.900,36
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
2.
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
3.
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
III. Wertpapiere und Anteile
123.603.950,08
28.461.126,45
0,00
73.559.304,43
42.369.866,73
21.583.519,20
63.211,81
147.191.896,02
103.020.689,21
19.894.864,96
0,00
60.972.251,98
19.555.900,84
22.153.572,27
40.851,92
95.405.603,28
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 208.604.207,74 327.662.192,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 19.048.661,92 12.011.536,66
D. Aktive latente Steuern 22.681.986,64 20.373.148,10

Andritz AG BILANZ zum 31. Dezember 2021

31.12.2021 31.12.2020
P A S S I V A 3.354.084.962,74 3.276.581.232,78
A. Eigenkapital 1.021.628.155,48 879.544.451,70
eingefordertes und einbezahltes Nennkapital (Grundkapital) 99.190.685,00 99.255.896,00
I. 104.000.000,00 104.000.000,00
gezeichnet Nennkapital (Grundkapital)
Eigene Anteile -4.809.315,00 -4.744.104,00
II. gebundene Kapitalrücklagen 40.069.442,40 40.069.442,40
III. Optionsrücklage 13.119.569,51 11.727.580,85
IV. gesetzliche Gewinnrücklage 5.338.626,77 5.338.626,77
V. Rücklage wegen eigener Anteile 4.809.315,00 4.744.104,00
VI. Bilanzgewinn 859.100.516,80 718.408.801,68
davon Gewinnvortrag 619.152.905,68 583.181.858,21
B. Rückstellungen 300.071.669,41 253.281.654,91
Rückstellungen für Abfertigungen
1.
34.542.270,00 35.510.749,00
Rückstellungen für Pensionen
2.
13.406.013,39 15.625.130,75
Steuerrückstellungen
3.
19.564.362,88 5.869.659,05
sonstige Rückstellungen
4.
232.559.023,14 196.276.116,11
C. Verbindlichkeiten 2.032.073.947,85 2.143.755.126,17
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 718.606.223,70 530.554.175,31
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.313.467.724,15 1.613.200.950,86
Schuldscheindarlehen
1.
952.500.000,00 1.075.000.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 0,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 952.500.000,00 1.075.000.000,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2.
118.969.400,00 135.965.320,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 16.996.940,00 16.965.320,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 101.972.460,00 119.000.000,00
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
3.
475.933.664,17 445.971.011,97
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.717.239.867,05 1.620.575.131,53
mit Vorräten verrechneter Anteil -1.241.306.202,88 -1.174.604.119,56
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 241.538.278,25 275.636.315,71
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 170.334.696,26
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.
234.395.385,92
99.905.231,17
92.561.877,64
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 97.133.678,00 91.551.512,25
2.771.553,17 1.010.365,39
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
355.368.383,09 353.928.053,80
5. 342.717.688,03 106.783.226,59
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 12.650.695,06 247.144.827,21
sonstige Verbindlichkeiten
6.
29.397.269,42 40.328.862,76
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 20.219.639,42 39.617.800,76
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 9.177.630,00 711.062,00
davon aus Steuern 4.855.596,87 2.641.581,43
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 3.350.557,18 3.371.321,29
D. Rechnungsabgrenzungsposten 311.190,00 0,00

Graz

Andritz AG GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für das Geschäftsjahr 2021

31.12.2021 31.12.2020
1. Umsatzerlöse 867.660.936,56 717.353.146,03
2. Bestandsveränderungen 12.682.285,64 67.721.184,86
Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht
a)
abrechenbaren Leistungen
Veränderungen der Auftragsrückstellungen
14.807.583,92
-2.125.298,28
53.817.266,47
13.903.918,39
b)
3. andere aktivierte Eigenleistungen 610.164,40 854.556,57
4. sonstige betriebliche Erträge 17.228.272,65 16.565.005,33
Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen
a)
30.662,30 40.472,90
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
b)
übrige
416.166,63
16.781.443,72
131.381,55
16.393.150,88
c)
5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen -515.969.902,00 -489.168.468,41
Materialaufwand
a)
-441.475.802,60 -414.800.602,72
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -74.494.099,40 -74.367.865,69
6. Personalaufwand -194.216.842,96 -179.291.516,38
Löhne
a)
-21.103.655,81 -19.484.499,08
Gehälter
b)
-134.867.583,24 -128.799.848,29
Soziale Aufwendungen
c)
-38.245.603,91 -31.007.169,01
davon Aufwendungen für Altersversorgung -501.503,25 -734.391,55
davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
davon für Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt
-3.418.818,24 -426.806,06
abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -33.914.446,25 -29.336.917,44
davon für sonstige soziale Aufwendungen -410.836,17 -509.053,96
7. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen -11.399.827,26 -12.713.351,93
8. sonstige betriebliche Aufwendungen -131.855.805,07 -133.465.327,92
Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen
a)
-2.235.992,67 -2.096.960,81
übrige
b)
-129.619.812,40 -131.368.367,11
9. Zwischensumme aus Z 1 bis 8 (Betriebserfolg) 44.739.281,96 -12.144.771,85
10. Erträge aus Beteiligungen 229.000.909,59 154.978.893,15
davon aus verbundenen Unternehmen 229.000.909,59 154.684.561,96
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 62.300,00 44.500,00
12. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 23.755.886,62 24.126.747,16
davon aus verbundenen Unternehmen 21.716.602,78 22.550.904,69
13. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und
Wertpapieren des Umlaufvermögens 14.991.054,53 28.244.056,86
14. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens -30.874.759,95 -21.388.226,09
davon aus Abschreibungen -27.493.136,20 -21.358.227,09
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -30.779.551,04 -21.318.574,46
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -22.432.884,79 -22.717.973,34
davon betreffend verbundene Unternehmen -1.791.687,20 -1.752.340,27
16. Zwischensumme aus Z 10 bis 15 (Finanzerfolg) 214.502.506,00 163.287.997,74
17. Ergebnis vor Steuern 259.241.787,96 151.143.225,89
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -16.186.631,05 769.455,36
davon aus latenten Steuern 2.308.838,54 825.727,97
davon aus Steuerumlage 8.485.438,00 9.851.882,00
19. Ergebnis nach Steuern (Jahresüberschuss) 243.055.156,91 151.912.681,25
20. Auflösung Rücklage wegen eigener Anteile 40.039,00 50.007,00
21. Zuweisung Rücklage wegen eigener Anteile -105.250,00 -661.501,00
22. Zuweisung freie Gewinnrücklagen -3.042.334,79 -16.074.243,78
23. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 619.152.905,68 583.181.858,21
24. Bilanzgewinn 859.100.516,80 718.408.801,68

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

A N H A N G

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stimmen mit dem Konzept der Unternehmensfortführung überein. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Für Zugänge werden ab dem Folgemonat der Anschaffung monatlich Abschreibungen vorgenommen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugänge und Abgänge ausgewiesen. Die Sätze der Normalabschreibungen entsprechen den unternehmensrechtlichen Vorschriften. Sie betragen für das immaterielle Anlagevermögen zwischen 10% und 25%, für Gebäude und sonstige Baulichkeiten zwischen 2% und 14,29% sowie für technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 6,67% und 25%. Gewährte Zuschüsse für die Anschaffung bzw. Herstellung von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagevermögen werden direkt von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des jeweiligen Vermögensgegenstandes abgesetzt.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungsbuchwerte erfordert Schätzungen über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze und ist daher mit einer Unsicherheit behaftet.

Firmenwerte, die vor dem 1. Jänner 2016 entstanden sind, werden auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben. Seit dem 1. Jänner 2016 sind keine neuen Firmenwerte entstanden.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß § 208 Abs 2 UGB die Zuschreibung.

Die Vorräte und Forderungen werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Aufträge werden mit ihren Herstellungskosten abzüglich allfälliger Vorsorgen für drohende Verluste bewertet. Gewinnrealisierungen erfolgen bei Endabrechnung der Kundenaufträge. Für das Gewährleistungsrisiko werden Einzelvorsorgen gebildet.

Der Bilanzansatz der noch nicht abrechenbaren Leistungen wird mit erhaltenen Anzahlungen, soweit diese bereits angearbeitete Aufträge betreffen, offen saldiert.

Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten oder den niedrigeren Kurswerten bewertet.

Der Nennbetrag der erworbenen eigenen Anteile wird offen vom Nennkapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und den Anschaffungskosten wird mit der zuvor dotierten Gewinnrücklage verrechnet. Der Nennbetrag wird in die Rücklage wegen eigener Anteile eingestellt. Bei der Veräußerung der eigenen Anteile wird der positive Saldo aus Veräußerungserlös abzüglich Nennbetrag bis zur Höhe der verrechneten Rücklagen aus dem Kauf der eigenen Anteile in die freie Gewinnrücklage eingestellt. Der darüber hinaus gehende Unterschiedsbetrag wird in die gebundene Kapitalrücklage eingestellt und die Rücklage wegen eigener Anteile wird aufgelöst.

Die Verpflichtungen aus vertraglichen Pensionszusagen und laufenden Pensionen, aus Abfertigungen sowie die kollektivvertraglichen Jubiläumsgelder sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen passiviert, wobei die Bewertungsvorschriften von IAS 19 angewendet werden. Die Rückstellungen berücksichtigen die nach den Grundsätzen unternehmerischer Beurteilung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen.

Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen, niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen, höheren Stichtagskurs bewertet. Sofern für Fremdwährungsforderungen oder Fremdwährungsverbindlichkeiten eine designierte Kurssicherung erfolgt, wird anstatt des Stichtagskurses der gesicherte Kurs herangezogen. Dies gilt auch für Fremdwährungsverbindlichkeiten, deren Rückführung durch ausreichend große Cash-Bestände gesichert ist (Sicherungsbeziehung).

Die Ansätze für die Vermögensgegenstände und Schulden entsprechen im Übrigen den bereits in den Vorjahren angewandten Grundsätzen.

II. Erläuterungen zur Bilanz

AKTIVA

Entwicklung der Anschaffungskosten

Stand am Zugänge Umbuchung Abgänge Stand am
1.1.2021 31.12.2021
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Softw
are, Lizenzen und andere Rechte
21.139.926,34 2.209.138,15 0,00 323.530,22 23.025.534,27
2. Firmenw
ert
7.806.005,04 0,00 0,00 0,00 7.806.005,04
28.945.931,38 2.209.138,15 0,00 323.530,22 30.831.539,31
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 107.558.656,73 940.259,44 2.243.607,27 0,00 110.742.523,44
2. technische Anlagen und Maschinen 44.317.057,70 1.773.500,46 4.759.348,70 47.105,45 50.802.801,41
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts
ausstattung 21.634.918,71 1.649.168,65 0,00 152.557,80 23.131.529,56
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 7.171.216,64 2.738.495,77 -7.002.955,97 0,00 2.906.756,44
180.681.849,78 7.101.424,32 0,00 199.663,25 187.583.610,85
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.991.463.360,09 97.738.060,13 0,00 3.100.000,00 2.086.101.420,22
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 528.628.683,63 60.716.654,39 0,00 37.780.302,56 551.565.035,46
3. Beteiligungen 2.380,00 0,00 0,00 0,00 2.380,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 21.264.719,51 14.274.599,09 0,00 0,00 35.539.318,60
2.541.359.143,23 172.729.313,61 0,00 40.880.302,56 2.673.208.154,28
Summe 2.750.986.924,39 182.039.876,08 0,00 41.403.496,03 2.891.623.304,44

Entwicklung der kumulierten Abschreibungen

Stand am Jahres- Zuschreibung Umbuchung Abgänge Stand am
1.1.2021 Abschreibung 31.12.2021
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Softw
are, Lizenzen und andere Rechte
17.471.144,69 1.896.564,13 0,00 0,00 323.530,22 19.044.178,60
2. Firmenw
ert
4.899.525,95 520.400,34 0,00 0,00 0,00 5.419.926,29
22.370.670,64 2.416.964,47 0,00 0,00 323.530,22 24.464.104,89
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 42.065.493,88 2.125.172,68 0,00 0,00 0,00 44.190.666,56
2. technische Anlagen und Maschinen 20.254.265,81 4.424.157,24 0,00 0,00 46.934,81 24.631.488,24
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts
ausstattung 15.141.269,12 2.433.532,87 0,00 0,00 133.644,61 17.441.157,38
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
77.461.028,81 8.982.862,79 0,00 0,00 180.579,42 86.263.312,18
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 139.974.516,40 23.405.829,71 13.866.411,12 0,00 0,00 149.513.934,99
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 31.107.354,30 4.992.156,22 1.187.051,55 0,00 6.281.471,23 28.630.987,74
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 904.849,73 0,00 904.849,73 0,00 0,00 0,00
171.986.720,43 28.397.985,93 15.958.312,40 0,00 6.281.471,23 178.144.922,73
Summe 271.818.419,88 39.797.813,19 15.958.312,40 0,00 6.785.580,87 288.872.339,80

Buchwerte zum 31.12.2021

(Beträge in EUR)

(Beträge in EUR)
Anschaffungs-
kosten
kumulierte
Abschreibungen
Buchw
erte
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Softw
are, Lizenzen und andere Rechte
23.025.534,27 19.044.178,60 3.981.355,67
2. Firmenw
ert
7.806.005,04 5.419.926,29 2.386.078,75
30.831.539,31 24.464.104,89 6.367.434,42
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 110.742.523,44 44.190.666,56 66.551.856,88
2. technische Anlagen und Maschinen 50.802.801,41 24.631.488,24 26.171.313,17
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts
ausstattung 23.131.529,56 17.441.157,38 5.690.372,18
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 2.906.756,44 0,00 2.906.756,44
187.583.610,85 86.263.312,18 101.320.298,67
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.086.101.420,22 149.513.934,99 1.936.587.485,23
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 551.565.035,46 28.630.987,74 522.934.047,72
3. Beteiligungen 2.380,00 0,00 2.380,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 35.539.318,60 0,00 35.539.318,60
2.673.208.154,28 178.144.922,73 2.495.063.231,55
Summe 2.891.623.304,44 288.872.339,80 2.602.750.964,64

Sachanlagen

Der in den Grundstücken und Bauten enthaltene Grundwert beträgt 1.748.591,62 EUR (Vorjahr: 1.748.591,62 EUR).

Finanzanlagen

Die Zugänge unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen betreffen im Jahr 2021 getätigte Kapitalmaßnahmen bei bestehenden Tochtergesellschaften sowie Akquisitionen. Abschreibungen resultieren aus der Neubewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, sowie der Kursbewertung langfristiger Ausleihungen.

Im Jahr 2021 haben mehrere verbundene Unternehmen von ihrem vertraglich zugesicherten Recht einer vorzeitigen Darlehensrückführung Gebrauch gemacht und insgesamt Ausleihungen in Höhe von 37.780.302,86 EUR (Vorjahr: 93.964.552,93 EUR) getilgt.

Per 31.12.2021 existieren Ausleihungen mit Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr in Summe von 13.015.592,69 EUR (Vorjahr: 23.100.000,00 EUR). Es ist sehr wahrscheinlich, dass die betreffenden Ausleihungen weiter verlängert werden.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Die Bewertung erfolgte zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder den niedrigeren Wiederbeschaffungspreisen des Bilanzstichtags. Für nicht- oder schwergängige Materialien wurden angemessene Abwertungen vorgenommen.

Noch nicht abrechenbare Leistungen

Der Wertansatz bei den noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten, wobei auch bei langfristiger Fertigung keine Zuschläge für Verwaltungs- und Vertriebskosten angesetzt wurden. In die Herstellungskosten wurden auch angemessene Teile der fixen und variablen Gemeinkosten eingerechnet. Aufwendungen für betriebliche Sozialeinrichtungen sowie Zinsen für Fremdkapital wurden in den Herstellungskosten nicht angesetzt. Wertberichtigungen wurden für aus Kundenaufträgen erwartete Verluste sowie für schwere Verwertbarkeit bei Vorratsaufträgen gebildet. Noch nicht verrechnete Anzahlungen von Kunden wurden, soweit die Aufträge bereits angearbeitet waren, in dieser Bilanzposition offen saldiert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips wurden bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erkennbare Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Auslandsforderungen sind in den meisten Fällen durch Exportgarantien besichert. Wesentliche unverzinsliche langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden abgezinst.

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind 23.143.381,46 EUR (Vorjahr: 14.518.677,11 EUR) aus Lieferungen und Leistungen enthalten.

In den sonstigen Forderungen sind 12.402.570,27 EUR (Vorjahr: 13.176.395,30 EUR) Erträge enthalten, welche erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Aktive latente Steuern

Die aktivierten latenten Steuern beruhen im Wesentlichen auf der unterschiedlichen Behandlung von Abschreibungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen, den abweichend zu bilanzierenden Werten bei den Rückstellungen für Abfertigungen, den Rückstellungen für Pensionen, den Rückstellungen für Jubiläumsgelder, den Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube, den Rückstellungen für Gewährleistungen und den Rückstellungen für Drohverluste sowie der unterschiedlichen Abschreibungsdauer bei Firmen-PKWs im Steuerrecht und im Unternehmensgesetzbuch. Die latenten Steuern wurden mit dem in Österreich gültigen Körperschaftsteuersatz in Höhe von 25% berechnet. Aktive latente Steuern für Verlustvorträge werden nicht angesetzt. Da der Steueranspruch gegenüber derselben Behörde besteht, wurde eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit den passiven latenten Steuern vorgenommen.

Zum 31. Dezember 2021 betragen die aktiven latenten Steuern 22.681.986,64 EUR (Vorjahr: 20.373.148,10 EUR). Die Veränderung in Höhe von 2.308.838,54 EUR resultiert im Wesentlichen aus Änderungen bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie im Bereich des Sozialkapitals.

Die bevorstehende stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes, welche nach dem Bilanzstichtag beschlossen wurde, wird voraussichtlich zu keiner wesentlichen Änderung der latenten Steuern in den Folgejahren führen.

PASSIVA

Grundkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 104.000.000,00 EUR (Vorjahr: 104.000.000,00 EUR). Es ist in 104.000.000 Stückaktien (Vorjahr: 104.000.000 Stückaktien) ohne Nennwert zerlegt. Der Nennbetrag der eigenen Anteile in Höhe von 4.809.315,00 EUR (Vorjahr: 4.744.104,00 EUR) wird offen vom Grundkapital abgesetzt.

Gebundene Kapitalrücklage

Die gebundene Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2021 beträgt 40.069.442,40 EUR (Vorjahr: 40.069.442,40 EUR) und resultiert im Wesentlichen aus dem Agio des Börsengangs im Jahr 2001.

Optionsrücklage

Der Betrag der Verpflichtung, die aus den beschlossenen Optionsprogrammen resultiert, wird während des Erdienungszeitraums in gleichen Raten als Aufwand verrechnet und in eine Optionsrücklage eingestellt. Der Aufwand für diese anteilsbasierten Vergütungen für noch laufende Programme betrug im Geschäftsjahr 1.391.988,66 EUR (Vorjahr: 1.748.374,88 EUR).

Gesetzliche Gewinnrücklage

Die gesetzliche Rücklage zum 31. Dezember 2021 beträgt 5.338.626,77 EUR (Vorjahr: 5.338.626,77 EUR).

Rücklage wegen eigener Anteile

Die Rücklage wegen eigener Anteile zum 31. Dezember 2021 beträgt 4.809.315,00 EUR (Vorjahr: 4.744.104,00 EUR). Die Höhe der Rücklage entspricht dem Nennbetrag der eigenen Anteile.

Freie Gewinnrücklage

Die freie Gewinnrücklage zum 31. Dezember 2021 beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Rückstellungen für Abfertigungen, Rückstellungen für Pensionen

Die Verpflichtungen aus den theoretischen Abfertigungsansprüchen der Dienstnehmer sowie die Rückstellungen für Pensionen wurden zum 31. Dezember 2021 nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Bei Ermittlung der Abfertigungsansprüche wurden ein Zinssatz von 0,80% (Vorjahr: 0,80%) und ein Gehaltstrend von 2,00% (Vorjahr 2,00%), bei den Pensionsverpflichtungen ein Zinssatz von 0,54% (Vorjahr: 0,51%) und ein Rententrend von 1,50% (Vorjahr 1,50%) herangezogen. Für die Berechnung wurden die neuen AVÖ2018–P Angestellte-Rechtsgrundlagen zugrunde gelegt. Aufgrund der Rückstellungsveränderung sind Erträge in Höhe von 946.726,92 EUR (Vorjahr: 3.606.721,45 EUR Erträge) entstanden, welche im Personalaufwand bzw. im Finanzergebnis ausgewiesen werden. Das rechnungsmäßige Pensionsalter entspricht wie im Vorjahr dem frühest möglichen Anfallsalter für die vorzeitige Alterspension gemäß der im Budgetbegleitgesetz 2003 verankerten Pensionsreform. Für die im Jahr 1999 an eine Pensionskasse übertragenen Pensionsansprüche wurde ein Gutachten nach den gleichen Grundsätzen erstellt, es wurde jedoch aufgrund der höheren Duration ein Zinssatz von 1,31% (Vorjahr 1,18%) herangezogen.

Zum 31. Dezember 2021 lag das Deckungskapital der Pensionsversicherung unter dem Niveau der entsprechenden Pensionsverpflichtungen. Eine entsprechende Rückstellung für zu erwartende Nachschüsse wurde daher gebildet.

Die Höhe der Gesamtpensionsverpflichtung bei ausgelagerten Verpflichtungen beträgt 33.636.452,16 EUR (Vorjahr: 32.317.285,50 EUR). Die Gesamtpensionsverpflichtung wird mit dem Zeitwert des Planvermögens saldiert.

Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen sind folgende wesentliche Rückstellungen enthalten:

2021 2020
(in EUR) (in EUR)
Auftragsbezogene Vorsorgen für
- fehlende Selbstkosten 91.162.023,77 69.638.488,33
- Gewährleistungen und Mehrkosten 61.583.214,83 54.657.621,25
- Personalaufwendungen 59.560.355,80 54.189.810,81

Zu erwartende Auftragsverluste werden in Höhe der Unterschiedsbeträge zwischen den voraussichtlichen Gesamtselbstkosten und den Erlösen ermittelt und passiviert.

Die Rückstellung für unverbrauchte Urlaube ist mit 22.107.423,76 EUR (Vorjahr: 22.820.764,56 EUR) angesetzt.

Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (IAS 19) berechnet. Aufgrund der Rückstellungsveränderung sind Aufwendungen in Höhe von 47.704,00 EUR (Vorjahr 281.764,00 EUR Erträge) entstanden.

Verbindlichkeiten

Bilanz-
Restlaufzeit
Hypothekar
wert > als 5 Jahre schulden
(Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr)
Schuldscheindarlehen 952.500.000,00 173.500.000,00 0,00
(1.075.000.000,00) (359.500.000,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gg Kreditinstituten 118.969.400,00 33.990.820,00 0,00
(135.965.320,00) (51.000.000,00) (0,00)
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 475.933.664,17 10.624.173,46 0,00
(445.971.011,97) (10.718.021,09) (0,00)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 99.905.231,17 22.193,14 0,00
(92.561.877,64) (205.731,39) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 355.368.383,09 0,00 0,00
(353.928.053,80) (136.716.130,40) (0,00)
sonstige Verbindlichkeiten 29.397.269,42 0,00 0,00
(40.328.862,76) (0,00) (0,00)
2.032.073.947,85 218.137.186,60 0,00
(2.143.755.126,17) (558.139.882,88) (0,00)

Am 21. Juni 2017 wurde ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 400 MEUR begeben. Dieses gliedert sich in zwei Tranchen, welche aus 300 MEUR mit einer Laufzeit von sieben Jahren und einer Fixverzinsung von 1,41% und 100 MEUR mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einer Fixverzinsung von 1,97% bestehen.

Am 29. August 2018 wurde ein weiteres Schuldscheindarlehen in Höhe von 500 MEUR begeben, welches ursprünglich aus folgenden Tranchen bestand:

Laufzeit Verzinsung in % p.a. Volumen in MEUR
In Jahren fix variabel gesamt dv. fix dv. variabel
5 0,96% 6 mE+70 bps 108,0 80,0 28,0
7 1,42% 6 mE+90 bps 222,0 127,5 94,5
7 ¾ 1,16% 6 mE+100 bps 133,0 75,0 58,0
10
2,00%
-
37,0 37,0 -
500,0 319,5 180,5

Für die variabel verzinsten Teile wurden über das jeweilige gesamte Volumen und die gesamte Laufzeit Zinsswaps abgeschlossen, mit denen die variablen Zinszahlungen gegen fixe Zinszahlungen getauscht werden.

Am 27. August 2021 wurden die variabel verzinsten Teile der 5- und der 7-jährigen Laufzeiten (in Summe 122,5 MEUR) unter Einhaltung der Kündigungsfrist vor Fälligkeit vollständig getilgt. Mit der Rückzahlung ging auch die Kündigung der dazugehörigen Zinsswaps einher, im Zuge welcher ein negativer Marktwert in Höhe von EUR 4.153.096,81 realisiert wurde und als Aufwand im Finanzergebnis abgebildet wurde.

Am 22. Mai 2019 wurde ein weiteres Schuldscheindarlehen in Höhe von 175 MEUR begeben, welches aus folgenden Tranchen besteht:

Laufzeit Verzinsung in % p.a. Volumen in MEUR
In Jahren fix variabel gesamt dv. fix dv. variabel
4 0,700% 6 mE+65 bps* 85,5 75,5 10,0
7 1,040% - 53,0 53,0 -
8 1,284% - 36,5 36,5 -
*Floor bei 65 bps 175,0 165,0 10,0

Für den variabel verzinsten Teil wurde über das gesamte Volumen und die gesamte Laufzeit ein Zinsswap abgeschlossen, mit welchem die variablen Zinszahlungen gegen fixe Zinszahlungen getauscht werden.

Am 27. März 2019 wurde ein ÖKB-Darlehen in Höhe von 170 MEUR aufgenommen, welches ursprünglich aus folgenden Tranchen bestand:

Laufzeit Verzinsung in % p.a. Volumen in MEUR
In Jahren fix variabel gesamt davon fix dv. variabel
0,5 1,265% 0,790% 17,0 8,5 8,5
1,5 1,265% - 17,0 17,0 -
2,5 1,265% - 17,0 17,0 -
3,5 1,265% - 17,0 17,0 -
4,5 1,265% - 17,0 17,0 -
5,5 1,265% - 17,0 17,0 -
6,5 1,265% - 17,0 17,0 -
7,5 1,265% - 17,0 17,0 -
8,5 1,265% - 17,0 17,0
9,5 1,265% - 17,0 17,0
-
170,0
161,5
8,5

Die ersten drei Tranchen wurden vollständig und termingerecht zum 30.09. des jeweiligen Jahres getilgt.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind 38.446.687,58 EUR (Vorjahr: 15.635.400,83 EUR) aus Lieferungen und Leistungen und 112.733.863,64 EUR (Vorjahr: 105.683.236,07 EUR) aus erhaltenen Anzahlungen enthalten.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von 7.926.158,31 EUR (Vorjahr: 8.436.644,02 EUR) enthalten, welche erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Haftungsverhältnisse

Die Haftungsverhältnisse zum 31. Dezember 2021 betragen 2.673.445.549,99 EUR (Vorjahr: 2.494.462.302,15 EUR). In den Haftungsverhältnissen sind Haftungen für verbundene Unternehmen in Höhe von 2.318.654.794,16 EUR (Vorjahr: 2.190.494.218,65 EUR) enthalten. Die Haftungsverhältnisse entfallen zur Gänze auf übernommene Garantien.

Von den gesamten Haftungsverhältnissen betreffen 409.976.000,79 EUR von Banken übernommene Haftungen (davon für verbundene Unternehmen 67.414.011,73 EUR) und 2.263.469.549,20 EUR Werkshaftungen (davon für verbundene Unternehmen 2.251.240.782,43 EUR).

Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen

(Beträge in EUR)

des folgenden
Geschäftsjahres
(Vorjahr)
der folgenden
fünf Geschäftsjahre
(Vorjahr)
Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen 766.249,64 6.297.863,79
davon gegenüber verbundenen Unternehmen (821.775,28)
71.630,00
(7.025.485,47)
122.393,00
(105.337,00) (217.988,00)

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2021 bestand ein Bestellobligo für Investitionsgüter in Höhe von 3.381.957,21 EUR (Vorjahr: 2.422.740,24 EUR).

Außerbilanzielle Geschäfte

Es bestehen keine Geschäfte, die weder in der Bilanz ausgewiesen noch gemäß § 237 Z 8 UGB oder § 199 UGB anzugeben sind, aus denen wesentliche Risiken oder Vorteile entstehen.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

(Beträge in EUR)

2021 2020
Inland Export Gesamt Gesamt
(in EUR) (in EUR) (in EUR) (in EUR)
PULP & PAPER 92.342.628,37 470.530.915,45 562.873.543,82 452.293.748,60
METALS 9.520,50 36.742.272,46 36.751.792,96 57.218.010,35
HYDRO 15.483.738,10 97.329.907,88 112.813.645,98 57.881.936,93
SEPARATION 3.962.046,43 25.838.416,77 29.800.463,20 24.244.817,71
Sonstige 1.933.254,87 9.975.402,39 11.908.657,26 16.775.369,12
Nebenerlöse, Skonti 19.812.981,89 93.699.851,45 113.512.833,34 108.939.263,32
133.544.170,16 734.116.766,40 867.660.936,56 717.353.146,03

Umsatzerlöse nach Märkten

(Beträge in EUR)

2021
(in EUR)
2020
(in EUR)
Inland 133.544.170,16 85.160.497,86
Europäische Union 255.094.899,22 269.500.721,30
Übriges Europa 192.920.166,34 25.182.661,97
Nordamerika 44.538.083,79 26.784.908,41
Asien 178.432.674,17 73.159.545,57
Südamerika 22.036.237,98 57.236.456,24
Übrige Welt 41.094.704,90 180.328.354,68
867.660.936,56 717.353.146,03

Der Exportanteil bei den Umsatzerlösen beträgt 85% (Vorjahr 88%).

Übrige sonstige betriebliche Erträge

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen zusammen aus:

2021
(in EUR)
2020
(in EUR)
Erträge aus Kursdifferenzen 860.346,13 1.385.502,02
Erträge aus Zuschüssen von öffentlichen Institutionen 12.855.763,00 13.740.595,32
Andere sonstige betriebliche Erträge 3.065.334,59 1.267.053,54

Löhne

Im Posten Löhne sind Aufwendungen für Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 209.292,45 EUR (Vorjahr: 6.079,98 EUR Erträge) enthalten.

Gehälter

Im Posten Gehälter sind Aufwendungen für Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 495.745,55 EUR (Vorjahr: 256.329,02 EUR Erträge) enthalten.

Aufwendungen für Altersversorgung

In den Aufwendungen für Altersversorgung sind Aufwendungen aus beitragsorientierten Pensionszusagen in Höhe von 1.240.023,76 EUR (Vorjahr: 1.267.825,70 EUR) enthalten.

Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen

In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigungen in Höhe von 2.088.113,04 EUR (Vorjahr: 912.945,64 EUR) enthalten. Der restliche Betrag von 1.330.705,20 EUR (Vorjahr: 1.339.751,70 EUR) betrifft Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen.

Übrige betriebliche Aufwendungen

Die übrigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus:

2021
(in EUR)
2020
(in EUR)
Auftragsbezogene Kosten 22.246.701,21 33.032.468,16
Wechselkursdifferenzen 1.393.194,88 1.768.888,07
Beratungsaufwendungen 26.170.036,58 23.743.301,71
Reisekosten 9.351.057,08 9.846.183,94
Instandhaltungsaufwendungen 3.441.769,75 2.641.544,97
Mietaufwendungen 3.060.627,90 2.209.833,99
IT-Aufwendungen 25.363.742,60 23.380.762,47
Versicherungsaufwendungen 4.467.461,31 4.638.155,41
Marketingaufwendungen 2.479.407,87 2.486.828,93

Finanzergebnis

Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 229.000.909,59 EUR (Vorjahr: 154.684.561,96 EUR) stammen aus Gewinnausschüttungen von Tochterunternehmen.

In der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Zinserträge aus der Rückstellung für Abfertigungen in Höhe von 53.642,04 EUR (Vorjahr: 1.146.384,04 EUR Aufwendungen) enthalten.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen insbesondere Ertragssteuern des laufenden Geschäftsjahres 2021, Steuern aus Vorperioden sowie ausländische Quellensteuern.

IV. Sonstiges

Beteiligungen verbundene Unternehmen

Beteiligungsquote 2021 2020
Unternehmen Sitz direkt indirekt Jahresüber
schuss
Eigenkapital Jahresüber
schuss
Eigenkapital
Anstalt für Strömungsmaschinen GmbH Graz, Österreich 100,00% -
5
1.536 -
3
1.542
ANDRITZ Technology and Asset Management GmbH Graz, Österreich 100,00% 161 31.467 1.834 31.307
ANDRITZ Environmental Engineering (Shanghai) Co., Ltd. Shanghai, China 100,00% 29 3.506 -27 3.117
ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH Krefeld, Deutschland 72,45% 27,55% -4.587 790.611 13.319 197.952
ANDRITZ GmbH Hemer, Deutschland 6,25% 93,75% 10.679 55.140 8.654 53.337
ANDRITZ HYDRO GmbH Wien, Österreich 100,00% 50.097 235.087 34.757 225.636
HGI Holdings Limited2) Limassol, Zypern 100,00% - - -
5
4
ANDRITZ SEPARATION AND PUMP TECHNOLOGIES INDIA PRIVATE LIMITED Chennai, Indien 100,00% 786 1.956 63 1.030
ANDRITZ FEED & BIOFUEL A/S Esbjerg, Dänemark 100,00% 1.314 1.208 177 -106
ANDRITZ Slovakia s.r.o. Humenné, Slow
akei
100,00% 584 11.017 808 10.493
ANDRITZ Chile Ltda. Santiago de Chile, Chile 100,00% 4.088 18.499 3.229 19.877
ANDRITZ (USA) Inc. Alpharetta / Georgia, USA 100,00% 42.363 333.421 38.797 266.913
ANDRITZ S.A.S. Vélizy-Villacoublay, Frankreich 100,00% 2.824 45.301 3.529 36.220
Jaybee Eng. (Holdings) Pty. Ltd. Carrum Dow
ns / Victoria, Australia 100,00%
898 -13.959 179 -14.602
ANDRITZ Ingeniería S.A. Madrid, Spanien 100,00% 474 1.843 492 1.869
ANDRITZ Brasil Ltda. Curitiba, Brasilien 100,00% 13.806 42.868 16.041 28.626
ANDRITZ Pilão Equipamentos Ltda. São Paulo, Brasilien 100,00% 0 -822 0 -814
ANDRITZ Oy Helsinki, Finnland 100,00% 36.261 99.663 45.959 104.193
ANDRITZ HYDRO Canada Inc. Pointe-Claire / Québec, Kanada 100,00% 41.423 80.108 3.742 36.684
ANDRITZ AB Örnsköldsvik / Växjö , Schw
eden
100,00% 9.578 45.740 8.976 37.052
ANDRITZ Ltd. Staffordshire, Großbritannien 100,00% 668 2.896 424 2.513
ANDRITZ (China) Ltd. Foshan, China 69,13% 30,87% 63.638 169.013 48.134 193.603
ANDRITZ Technologies H.K. Ltd. Hong Kong, China 100,00% 3.446 7.216 3.315 7.070
ANDRITZ Technologies Pvt. Ltd. Bangalore, Indien 100,00% 6.213 18.733 7.022 11.931
ANDRITZ FEED & BIOFUEL Ltd. Hull, Großbritannien 100,00% 666 2.092 876 1.875
ANDRITZ FEED & BIOFUEL B.V. Geldrop, Niederlande 100,00% 5.422 26.261 3.161 20.839
ANDRITZ Singapore Pte. Ltd. Singapur, Singapur 100,00% 134 4.772 671 4.797
ANDRITZ Uruguay S. A. Fray Bentos, Uruguay 100,00% 5.483 10.605 8.443 11.918
ANDRITZ Industrias S. A.1) Fray Bentos, Uruguay 100,00% 0 18 0 18
ANDRITZ Pulp Technologies Punta Pereira S.A. Montevideo, Uruguay 100,00% 4.441 4.910 321 389
ANDRITZ K.K. Tokyo, Japan 100,00% -266 4.484 -2.164 4.869
ANDRITZ DELKOR (Pty) Ltd. Kyalami, Südafrika 100,00% 292 -1.142 -3.047 -1.428
PT. ANDRITZ Jakarta, Indonesien 100,00% 838 3.308 876 2.376
LLC ANDRITZ
LLC ANDRITZ HYDRO1)
St. Petersburg, Russland 100,00% 2.450 3.970 1.580 2.461
Moskau, Russland 100,00% -
2
67 -
2
67
ANDRITZ Kufferath s.r.o. Levice, Slow
akei
100,00% 696 8.834 519 8.338
ANDRITZ Kft. Tiszakécske, Ungarn 100,00% 414 10.843 835 10.594
ANDRITZ Perfojet S.A.S. Montbonnot Saint-Martin, Frankreich 100,00% 21.165 28.507 9.104 16.783
ANDRITZ Biax S.A.S.1) Le Bourget, Frankreich 100,00% -
8
-118 -
9
-109
ANDRITZ Frautech S.R.L. Schio, Italien 100,00% -500 -857 -3.771 -4.726
ANDRITZ Como S.R.L.1) Grandate, Italien 100,00% 5 302 16 318
ANDRITZ Asselin-Thibeau S.A.S. Elbeuf, Frankreich 100,00% 9.693 23.178 4.534 19.483
ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH2) Krefeld, Deutschland 100,00% - - 2.234 602.460
ANDRITZ Soutec AG Neftenbach, Schw
eiz
100,00% 9.110 18.970 8.557 16.579
ANDRITZ Gouda G.V. Waddinxveen, Niederlande 100,00% 2.257 13.648 373 11.439
EK Finance SAS Scorbé-Clairvaux, Frankreich 100,00% 1.081 4.695 967 3.596
Lenser Filtration GmbH Senden, Deutschland 100,00% 3.161 16.968 3.024 16.709
ANDRITZ FBB GmbH Mönchengladbach, Deutschland 100,00% 511 1.849 -757 1.338
ANDRITZ JohnsonFoils Limited Chachoengsao, Thailand 100,00% 0 0 0 0
ANDRITZ S.R.L.1) Cisnadie, Rumänien 100,00% -223 1.335 -97 1.263
ANDRITZ KMPT GmbH Vierkirchen, Deutschland 100,00% 7.220 20.343 4.678 18.985
Modul Systeme Engineering GmbH Laufen, Deutschland 100,00% 158 2.779 1.285 3.930
ANDRITZ SEPARATION GmbH Köln, Deutschland 100,00% -2.654 7.159 -1.700 6.863
ANDRITZ Pow
erlase Holdings Limited
West Sussex, Großbritannien 80,00% 0 0 0 0
ANDRITZ FZCO1) Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 100,00% 0 310 -308 151
Otorio Ltd Tel-Aviv, Israel 50,01% -7.706 -20.373 -6.028 -10.694
ANDRITZ Novimpianti S.R.L. Capannori, Italien 100,00% 90 68 -602 -103
ANDRITZ Diatec S.R.L. Collecorvino, Italien 70,00% 3.710 2.201 6.535 20.062
XERIUM TECHNOLOGIES LIMITED London, Großbritannien 100,00% 2.280 35.122 -170.582 32.841
Beteiligungsquote
2021
2020
Jahresüber Jahresüber
Unternehmen Sitz direkt indirekt schuss Eigenkapital schuss Eigenkapital
Huyck.Wangner Japan Limited Tokyo, Japan 100,00% 1.423 13.578 1.317 12.597
Xerium (France) SAS Paris, Frankreich 100,00% -3.897 6.531 2.582 10.428
HUYCK.WANGNER Austria GmbH Gloggnitz, Österreich 94,00% 6,00% 13.313 91.685 15.114 80.608
ANDRITZ Fabrics and Rolls Germany Holding GmbH Reutlingen, Deutschland 100,00% -3.392 67.172 -2.494 91.513
ANDRITZ (Foshan) Intelligent Manufacturing Co., Ltd.3) Foshan, China 99,00% 1,00% -72 36.061 - -
Laroche SA4) Cours-la-Ville, Frankreich 100,00% 3.632 25.904 - -
ANDRITZ Digital Factory d.o.o.5) Zagreb, Kroatien 100,00% -181 -128 - -

1) Werte 2021 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte aus 2020 bzw. 2019 angegeben).

2) Gesellschaft 2021 liquidiert bzw. verschmolzen.

3) Gesellschaft 2021 neu gegründet. 4) Gesellschaft 2021 erworben.

5) Gesellschaft 2020 neu gegründet. Werte 2021 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte aus 2020 angegeben).

Die Angaben für Eigenkapital und Jahresergebnis der verbundenen Unternehmen wurden den zur Erstellung des Konzernabschlusses herangezogenen Abschlüssen, welche entsprechend den "International Financial Reporting Standards" (IFRS) aufgestellt wurden, entnommen.

Steuerliche Unternehmensgruppe

Zwischen der Andritz AG als Gruppenträger, der Andritz Hydro GmbH, Wien, als Gruppenmitglied, der ANDRITZ Delkor (Pty) Ltd., Südafrika, als Gruppenmitglied und der Otorio Ltd., Israel, als Gruppenmitglied besteht eine steuerliche Unternehmensgruppe gem. § 9 KStG.

Die aus dem Gruppenvertrag resultierenden Steuerumlagen werden nach der Belastungsmethode verrechnet. Im Falle eines steuerlichen Gewinns hat das inländische Gruppenmitglied eine Steuerumlage an den Gruppenträger zu entrichten. Im Falle eines steuerlichen Verlustes wird dieser evident gehalten und mit späteren Gewinnen des Gruppenmitglieds ausgeglichen. Die Steuerumlage ist spätestens bis zum 30.9. des folgenden Geschäftsjahrs zu leisten, der Gruppenträger kann jedoch entsprechende Vorauszahlungen vorschreiben. Der Vertrag wurde auf unbestimmte Dauer geschlossen und unterliegt österreichischem Recht. Der aktuelle Körperschaftsteuersatz für die Steuergruppe beträgt derzeit 25%.

Beschäftigte

Im Jahresdurchschnitt wurden 1.738 Mitarbeiter (ohne Lehrlinge) (Vorjahr: 1.875), davon 355 Arbeiter (Vorjahr: 373) und 1.384 Angestellte (Vorjahr: 1.502), beschäftigt.

Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen

2021 2020
(in EUR) (in EUR)
für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte -60.302,00 20.369,00
für andere 3.980.623,00 1.140.829,00
3.920.321,00 1.161.198,00

Aufwendungen für den Abschlussprüfer

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der Andritz AG angegeben.

Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 859.100.516,80 EUR eine Dividende in Höhe von 1,65 EUR pro dividendenberechtigter Aktie, das sind auf Basis der im Umlauf befindlichen Aktien zum Zeitpunkt der Bilanzveröffentlichung insgesamt 163.110.642,75 EUR, an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag von 695.989.874,05 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag fanden nicht statt. Hinsichtlich der aktuellen politischen Entwicklungen in den Ländern, in denen die ANDRITZ AG Projekte abwickelt, und des damit einhergehenden Risikos, wird auf den Lagebericht verwiesen.

Aktienbeteiligungsprogramm für Führungskräfte

Optionsprogramm 2018:

Die 111. ordentliche Hauptversammlung vom 23. März 2018 hat ein Aktienoptionsprogramm für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands beschlossen.

Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom 1. Mai 2018 bis vor einem jeden Ausübungszeitpunkt dauernd in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zum Andritz-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in Andritz-Aktien von zumindest 20.000 EUR für leitende Angestellte und 40.000 EUR für Mitglieder des Vorstands.

Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der Andritz-Aktie während der vier auf die 111. ordentliche Hauptversammlung vom 23. März 2018 folgenden Kalenderwochen und beträgt 46,01 EUR.

Die Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2023 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn

  • der ungewichtete Schlusskurs der Andritz-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2020 bis 30. April 2021 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt und
  • die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2019 mindestens 7,9% oder des Geschäftsjahres 2020 mindestens 8,0% beträgt

oder wenn

  • der ungewichtete Schlusskurs der Andritz-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum 1. Mai 2021 bis 30. April 2022 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt und
  • die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2020 mindestens 8,0% oder des Geschäftsjahres 2021 mindestens 8,1% beträgt.

Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der Optionen sofort, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten bezogen werden. Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.

Optionsprogramm 2018
Eingeräumte Optionen
per 31.12.2021
Vorstand
Wolfgang Leitner 37.500
Humbert Köfler 37.500
Norbert Nettesheim -
Joachim Schönbeck 37.500
Wolfgang Semper 37.500
Leitende Angestellte 707.000
GESAMT 857.000
Ausübungspreis je Aktie in EUR 46,01
Innerer Wert der Optionen (gesamt)
per 31.12.2021 in EUR 0,00

Optionsprogramm 2020:

Das Aktienoptionsprogramm 2020 wurde am 7. Juli 2020 von der 113. ordentlichen Hauptversammlung der Andritz AG beschlossen.

Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Erstmals wurde das Programm auch einigen wenigen Nachwuchsführungskräften (< 3.000 Optionen) angeboten. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom 1. September 2020 bis vor einem jeden Ausübungszeitpunkt dauernd in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zum Andritz-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in Andritz-Aktien von zumindest 20.000 EUR für leitende Angestellte (5.000 EUR für Nachwuchsführungskräfte) und 40.000 EUR für Mitglieder des Vorstands das bis zur Ausübung ununterbrochen gehalten werden muss.

Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der Andritz-Aktie während der vier auf die 113. ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 folgenden Kalenderwochen und beträgt 31,20 EUR.

Die Ausübungskriterien des Aktienoptionsprogramms 2020 sind wie folgt:

Zielgröße Zielwert Gewichtung
Steigerung Aktienkurs 10%1
- 15%2
90%3
EBITA-Marge4 6,5% - 8% für die Geschäftsjahre
2021, 2022 oder 2023
Accident
Frequency
Rate
(AFR)5
Für die Geschäftsjahre 2021, 2022
oder 2023: ≤ 3,5
10%6

Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2023 beginnen und am 30. April 2027 enden. Sind die Ausübungskriterien erfüllt, so können 50% der Optionen sofort nach Beginn der Ausübungsfrist, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten bezogen werden.

Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.

Optionsprogramm 2020
Eingeräumte Optionen
per 31.12.2021
Vorstand
Wolfgang Leitner 37.500
Humbert Köfler 37.500
Norbert Nettesheim 37.500
Joachim Schönbeck 37.500
Wolfgang Semper 37.500
Leitende Angestellte 747.500
GESAMT 935.000
Ausübungspreis je Aktie in EUR 31,20
Innerer Wert der Optionen (gesamt)
per 31.12.2021 in EUR 14,18

1 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2022 bis 30. April 2023 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt

2 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt

3 Beide Kriterien (Steigerung Aktienkurs und EBITA-Marge) müssen erfüllt sein

4 Ergibt sich als Quotient aus EBITA und Umsatz. Bei Unterschreitung des Zielwerts können keine Optionen ausgeübt werden, zwischen 6,5% und 7,9% EBITA-Marge können Optionen aliquot je nach Höhe der EBITA-Marge ausgeübt werden, bei einer EBITA-Marge von 8% oder mehr können 90% ausgeübt werden.

5 Unfallhäufigkeit mit mehr als drei Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden

6 Bei Erreichen dieses Ziels können diese Optionen unabhängig von der Erreichung der anderen beiden Ziele ausgeübt werden.

Derivative Finanzinstrumente

Fremdwährungsrisiken, welche durch Devisentermingeschäfte bzw. zu geringem Anteil an Devisenswaps abgesichert werden, resultieren im Wesentlichen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb sowie den Ausleihungen. Der Absicherungszeitraum der laufenden Geschäfte entspricht jenen der zugrundeliegenden Geschäfte. Kurssicherungen im Zusammenhang mit Ausleihungen werden quartalsweise bzw. halbjährlich verlängert.

Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Devisentermingeschäfte (in EUR):

Währung Umfang Zeitwert
USD Kauf 8.425.885,15 220.876.36
Verkauf 427.565.678.83 $-12.823.319.63$
USD Summe 435.991.563.98 $-12.602.443.27$
JPY Kauf 406.221,81 $-5.023,46$
Verkauf 2.745.407,86 121.314,94
JPY Summe 3.151.629,67 116.291.48
CNY Kauf 2.384.182,56
CNH Verkauf 0.00 0,00
CNY/CNH Summe 59.168.394,60 2.384.182,56
Andere Währungen Kauf 3.220.710,60 33.983,83
Verkauf 555.800,80 $-19.306.21$
Andere Währungen Summe 3.776.511,40 14.677,62
Summe 502.088.099,65 $-10.087.291.61$

Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der Terminkurse zum Bilanzstichtag durch Abzinsung des ermittelten Endwerts über die Restlaufzeit errechnet. Die Effektivitätsmessung der Devisentermingeschäfte erfolgt bei Laufzeitende durch Ermittlung der Gesamtkursdifferenz aus Grundgeschäft und Kurssicherung.

Drohende Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten werden in der Bilanz nicht passiviert, da diese mit bilanzierten Aktiv- bzw. Passivposten eine geschlossene Position bilden.

Die Laufzeiten der Zinsswaps entsprechen jener der zugrundeliegenden Grundgeschäfte. Die beizulegenden Zeitwerte für die Zinssicherung in Form von Zinsswaps betragen zum 31. Dezember 2021 -1.736.007,35 EUR (Vorjahr: -8.677.703,34 EUR) und repräsentieren die Marktwerte zum Bilanzstichtag.

Vorstand und Aufsichtsrat

Als Aufwendungen für den Vorstand wurden erfasst:

2021
(in EUR)
2020
(in EUR)
Kurzfristige Leistungen 12.522.128 8.205.488
Leistungen nach Beendigung
des Arbeitsverhältnisses 520.464 546.955
Aktienbasierte Vergütungen 334.167 325.375
13.376.759 9.077.818

Der Gegenwert der aktienbasierten Vergütungen wurde nach den IFRS ermittelt. Für Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldansprüche werden die Dienstzeitaufwendungen gemäß IAS 19 angesetzt.

An ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden 416.842,63 EUR (Vorjahr: 407.681,74 EUR) ausbezahlt.

Eine vom Vorstandsvorsitzenden der Andritz AG beherrschte Gesellschaft überlässt den Betrieb eines in ihrem Eigentum stehenden Geschäftsflugzeuges einem professionellen Privatflugunternehmen. Der Aufwand für die Charterleistung im Zusammenhang mit diesem Flugzeug für Dienstreisen des Vorstandsvorsitzenden und anderer Vorstandsmitglieder betrug im Jahr 2021 303.468,50 TEUR (Vorjahr: 194.755,71 TEUR). Es bestanden zum 31. Dezember 2021 wie auch im Vorjahr keine Verbindlichkeiten.

Diese sowie andere Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, in denen Aufsichtsratsmitglieder bzw. Mitglieder des Vorstands der Andritz AG tätig sind, werden zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt und sind einzeln und insgesamt von untergeordneter Bedeutung.

Die Aufsichtsratsvergütungen (inklusive Sitzungsgelder) für das Geschäftsjahr 2021 betragen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung insgesamt 300.000,00 EUR (Vorjahr: 315.000,00 EUR).

Aufsichtsrat:

Gewählte Mitglieder:

Christian Nowotny Vorsitzender Alexander Leeb Stellvertreter des Vorsitzenden Jürgen Herrmann Fechter Alexander Isola Monika Kircher Wolfgang Bernhard

Delegierte Mitglieder:

Georg Auer Andreas Martiner Monika Suppan (bis 30.06.2021) Alexander Mori (ab 30.06.2021)

Vorstand:

Wolfgang Leitner Vorsitzender Humbert Köfler Norbert Nettesheim Joachim Schönbeck Wolfgang Semper

Graz, am 25. Februar 2022

Der Vorstand

Wolfgang Leitner Humbert
Köfler
Norbert Nettesheim Joachim
Schönbeck
Wolfgang Semper

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

Andritz AG, Graz,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bilanzierung des Projektgeschäfts

Siehe Anhang Kapitel II. Noch nicht abrechenbare Leistungen und Sonstige Rückstellungen sowie III. Umsatzerlöse

Das Risiko für den Abschluss

Der überwiegende Anteil der im Geschäftsjahr ausgewiesenen Umsatzerlöse und operativen Ergebnisbeiträge der Andritz AG stammt aus dem Projektgeschäft. Das Projektgeschäft der Andritz AG umfasst eine große Anzahl von Projekten mit Projektvolumen von jeweils über 50 Mio EUR und einer Laufzeit über mehrere Jahre. Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt mit der Endabnahme des Projektes durch den Kunden. Projekte, die noch nicht abgeschlossen sind, werden unter den nicht abrechenbaren Leistungen in Höhe ihrer bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten ausgewiesen. Insoweit als für noch nicht abgeschlossene Projekte voraussichtlich ein Verlust entsteht, vermindert die Andritz AG die noch nicht abrechenbaren Leistungen in Höhe des erwarteten Verlustes. Falls der Buchwert, der noch nicht abrechenbaren Leistungen Null beträgt, erfolgt darüber hinaus der Ansatz einer Rückstellung für drohende Verluste.

Für abgeschlossene Projekte besteht über einen bestimmten Zeitraum die Verpflichtung zur Gewährleistung. Bei einigen laufenden oder abgeschlossenen Projekten kann es zu unterschiedlichen Auffassungen mit Kunden und/oder Lieferanten über die vertraglichen Verpflichtungen kommen, aus denen drohende oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten resultierten. Sowohl für die Gewährleistungsverpflichtungen als auch für drohende Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten setzt die Andritz AG Rückstellungen an.

Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen und der projektbezogenen Rückstellungen erfordern in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen. Auf Grund des wesentlichen Umfangs des Projektgeschäfts resultiert daraus das Risiko, dass die Bestandsveränderungen (bestehend aus Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und an noch nicht abrechenbaren Leistungen und Veränderungen der Auftragsrückstellungen) sowie die Aufwendungen für Gewährleistungen und projektbezogene Rechtsverfahren in der Gewinn- und Verlustrechnung und die dazugehörigen Bilanzposten wesentlich falsch dargestellt sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Bilanzierung des Projektgeschäfts wie folgt beurteilt:

  • Wir haben im Zuge unserer Prüfung ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung relevanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem interne Kontrollen in Zusammenhang mit der Freigabe der Projektkalkulation beim Abschluss neuer Verträge, der Billigung der Mitkalkulation und den Statusberichten zu laufenden Projekten und der Einschätzung des Betrages ausstehender oder drohender Kosten aus Projekten. Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung haben wir weitere Prüfungshandlungen festgelegt.
  • Diese Prüfungshandlungen haben wir auf ausgewählte Projekte angewendet und für diese Projekte, die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen beurteilt. Die Auswahl erfolgte nach risikoorientierten Kriterien wie Projektgröße, geringe oder negative Projektmargen oder hohe Margenanpassungen. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die Durchsicht der zugrundeliegenden Verträge und Vereinbarungen, die kritische Würdigung der aktuellen Projektinformationen, die Befragung von Projektverantwortlichen oder Projektcontrollern zur Plausibilität der getroffenen Schätzungen und Annahmen, die Beurteilung der Schätzungsgenauigkeit durch Vergleich der eingetretenen Ergebnisse mit den Schätzungen in den Vorjahren und die Abstimmung der Annahmen und in die Schätzung eingeflossenen Werte mit Vertragsdokumenten und anderen relevanten Unterlagen. Darüber hinaus haben wir für im Geschäftsjahr endabgerechnete Projekte gewürdigt, ob entsprechende finale Abnahmeprotokolle der jeweiligen Auftraggeber vorhanden sind.

— Zur Beurteilung der Angemessenheit von Rückstellungen für Ansprüche von Kunden und für drohende oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten haben wir relevante Dokumente gelesen, Auskunftsschreiben von Rechtsvertretern eingeholt sowie Gespräche mit den mit dem Sachverhalt betrauten Personen geführt und in deren Aufzeichnungen Einsicht genommen.

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

Siehe Anhang Kapitel II. Finanzanlagen

Das Risiko für den Abschluss

Die Anteile an verbundenen Unternehmen der Andritz AG betragen zum Bilanzstichtag 1.937 Mio EUR. Die relevanten Rechnungslegungsvorschriften des UGB erfordern bei Vorliegen von Anzeichen für eine dauernde Wertminderung eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile mittels einer Unternehmensbewertung.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung des künftigen Umsatzwachstums und der Ergebnismargen und der daraus resultierenden Zahlungsüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet.

Für den Abschluss besteht das Risiko einer Überbewertung dieses Bilanzpostens.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen wie folgt beurteilt:

  • Wir haben uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die Andritz AG das Vorliegen von Anzeichen einer dauernden Wertminderung überwacht.
  • Bei aktuellen Unternehmensbewertungen haben wir die Angemessenheit der wesentlichen zukunftsbezogenen Schätzungen und Annahmen sowie der angewendeten Bewertungsmethoden unter Konsultation von unseren Bewertungsspezialisten beurteilt.
  • Wir haben uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Umsatz- und Margenplandaten mit der aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Mittelfristplanung abgeglichen. Im Zusammenhang mit der Budgeterstellung und der Budgetgenehmigung haben wir das Design und die Implementierung der internen Kontrollen, die als Basis für die interne Planung des Vorstandes für den Planungshorizont 2021-2023 dienen, beurteilt. Wir haben die zugrundeliegenden Planungsannahmen mit dem Management besprochen sowie anhand von Informationen über die aktuelle und erwartete Entwicklung der jeweiligen Einheit plausibilisiert. Die Planungstreue haben wir durch Vergleich der in den Vorperioden erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt.
  • Die zur Festlegung der Diskontierungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten und Ermittlungsmethoden auf Angemessenheit geprüft sowie das Berechnungsschema nachvollzogen. Soweit sich bei Beteiligungen/Zahlungsmittel generierenden Einheiten Überrenditen ergeben haben wir deren Begründung anhand von Daten aus der Vergangenheitsanalyse und der zukünftigen Marktund Wirtschaftsposition nachvollzogen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte,

dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

— Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. März 2021 als Abschlussprüfer gewählt und am 19. Mai 2021 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Dr. Johannes Bauer.

Wien, 28. Februar 2022

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Dr. Johannes Bauer Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.