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Andritz AG Annual Report 2023

Feb 29, 2024

735_10-k_2024-02-29_e767e45f-c454-4595-831e-e09f392b5208.pdf

Annual Report

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Kennzahlen im Überblick

ANDRITZ-GRUPPE
Geschäftsbereiche
02
03
Lagebericht
inkl. konsolidierte
nicht-finanzielle Erklärung
05
Konzernabschluss 2023
der
ANDRITZ-GRUPPE
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 87
Konzerngesamtergebnisrechnung 88
Konzernbilanz 89
Konzern-Cashflow-Statement 90
Entwicklung des Konzerneigenkapitals 91
Konzernanhang 92
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 (1) Börsegesetz 185
Glossar 186
Bestätigungsvermerk 188

KENNZAHLEN DER ANDRITZ-GRUPPE

Auftragseingang
MEUR
8.551,9
9.263,4
7.879,7
6.108,0
Auftragsstand (per ultimo)
MEUR
9.872,6
9.976,5
8.165,8
6.774,0
Umsatz
MEUR
8.660,0
7.542,9
6.463,0
6.699,6
Umsatzrendite
%
7,9
7,6
7,4
4,7
EBITDA
MEUR
910,2
825,5
718,3
571,1
EBITA1)
MEUR
741,9
648,5
546,5
391,7
Vergleichbares EBITA
MEUR
757,1
644,3
549,9
471,1
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
MEUR
685,2
572,7
479,6
315,0
Ergebnis vor Steuern (EBT)
MEUR
688,2
540,9
439,6
280,9
Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen)
MEUR
504,3
402,6
321,7
203,7
Konzernergebnis (nach Abzug von nicht beherrschenden Anteilen)
MEUR
510,2
409,6
325,5
207,1
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
MEUR
375,0
710,8
529,6
461,5
Investitionen
MEUR
226,2
184,4
160,1
131,8
Free Cashflow
MEUR
148,8
526,4
369,5
329,7
Free Cashflow je Aktie
EUR
1,5
5,3
3,7
3,3
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge)
-
29.717
29.094
26.804
27.232
Langfristige Vermögenswerte
MEUR
2.615,1
2.571,2
2.585,2
2.497,5
Kurzfristige Vermögenswerte
MEUR
5.882,2
5.920,6
5.087,6
4.559,2
Summe Eigenkapital
MEUR
2.157,5
1.834,7
1.567,3
1.255,7
Bilanzsumme
MEUR
8.497,3
8.491,8
7.672,8
7.056,7
Eigenkapitalquote
%
25,4
21,6
20,4
17,8
Eigenkapitalrentabilität
%
31,9
29,5
28,0
22,4
Gesamtkapitalrentabilität
%
8,1
6,7
6,3
4,5
Bruttoliquidität
MEUR
1.787,2
2.051,1
1.837,9
1.719,3
Nettoliquidität
MEUR
912,7
983,0
703,3
420,9
Nettoverschuldung
MEUR
-583,3
-660,1
-287,7
35,1
Einheit 2023 2022 2021 2020 2019
7.282,0
7.777,6
6.673,9
3,6
537,6
343,2
456,0
237,9
180,9
122,8
127,8
821,6
157,1
664,5
6,4
29.513
2.705,5
4.528,6
1.219,6
7.234,1
16,9
14,8
3,3
1.609,8
244,9
205,7
Nettoumlaufvermögen MEUR 72,0 -324,4 -150,1 -48,8 -134,0
Capital employed
MEUR
1.462,3
1.049,5
1.211,5
1.345,1
1.470,4
Verschuldungsgrad
%
-27,0
-36,0
-18,4
2,8
16,9
EBITDA-Marge
%
10,5
10,9
11,1
8,5
8,1
EBITA-Marge
%
8,6
8,6
8,5
5,8
5,1
Vergleichbare EBITA-Marge
%
8,7
8,5
8,5
7,0
6,8
EBIT-Marge
%
7,9
7,6
7,4
4,7
3,6
Konzernergebnis-Marge
%
5,8
5,3
5,0
3,0
1,8
Gewinn je Aktie
EUR
5,15
4,14
3,28
2,08
1,27
ROE
%
23,4
21,9
20,5
16,2
10,1
EV/EBITDA
-
5,4
5,6
5,6
6,1
7,0
Abschreibungen/Umsatz
%
2,6
3,2
3,6
3,8
4,1

1) Die Abschreibungen sowie Wertminderungen für im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierte und vom Firmenwert getrennt angesetzte immaterielle Vermögenswerte betragen 56,7 MEUR (2022: 65,6 MEUR); der Wertminderungsaufwand der Firmenwerte beträgt 0,0 MEUR (2022: 10,2 MEUR).

Alle Zahlen gemäß IFRS. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rechendifferenzen auftreten.

KENNZAHLEN DER GESCHÄFTSBEREICHE

Pulp & Paper

Einheit 2023 2022 2021 2020 2019
Auftragseingang MEUR 3.119,4 4.296,4 3.774,7 2.961,1 3.632,5
Auftragsstand (per ultimo) MEUR 3.229,5 4.207,8 3.377,2 2.591,0 3.164,3
Umsatz MEUR 4.096,3 3.513,8 3.070,6 3.339,0 2.869,5
EBITDA MEUR 505,0 462,1 423,4 399,6 351,4
EBITDA-Marge % 12,3 13,2 13,8 12,0 12,2
EBITA MEUR 421,7 378,9 346,0 322,7 271,0
EBITA-Marge % 10,3 10,8 11,3 9,7 9,4
Vergleichbares EBITA MEUR 427,9 384,7 356,4 331,3 281,5
Vergleichbare EBITA-Marge % 10,4 10,9 11,6 9,9 9,8
Investitionen MEUR 121,1 105,5 90,6 64,1 63,3
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge) - 13.615 13.525 11.668 11.127 11.984

Metals

Einheit 2023 2022 2021 2020 2019
Auftragseingang MEUR 2.124,5 2.008,6 1.778,8 1.143,6 1.582,2
Auftragsstand (per ultimo) MEUR 2.183,1 1.938,1 1.541,7 1.181,6 1.532,7
Umsatz MEUR 1.840,5 1.621,2 1.366,1 1.420,5 1.636,9
EBITDA MEUR 125,3 100,9 81,7 5,5 -1,5
EBITDA-Marge % 6,8 6,2 6,0 0,4 -0,1
EBITA MEUR 89,4 62,3 38,4 -46,7 -73,8
EBITA-Marge % 4,9 3,8 2,8 -3,3 -4,5
Vergleichbares EBITA MEUR 91,2 59,3 27,1 -11,5 8,6
Vergleichbare EBITA-Marge % 5,0 3,7 2,0 -0,8 0,5
Investitionen MEUR 34,7 31,8 25,5 26,5 30,8
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge) - 6.199 6.085 5.930 6.513 7.485

Hydro

Einheit 2023 2022 2021 2020 2019
Auftragseingang MEUR 2.020,9 1.720,5 1.565,2 1.335,4 1.350,2
Auftragsstand (per ultimo) MEUR 3.398,8 2.878,4 2.747,8 2.587,9 2.661,0
Umsatz MEUR 1.521,7 1.313,0 1.345,1 1.296,0 1.470,7
EBITDA MEUR 113,9 107,7 133,0 98,5 134,1
EBITDA-Marge % 7,5 8,2 9,9 7,6 9,1
EBITA MEUR 88,1 72,3 95,4 62,0 105,9
EBITA-Marge % 5,8 5,5 7,1 4,8 7,2
Vergleichbares EBITA MEUR 95,1 73,8 99,8 91,0 119,8
Vergleichbare EBITA-Marge % 6,2 5,6 7,4 7,0 8,1
Investitionen MEUR 35,6 22,8 28,7 29,7 51,8
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge) - 5.782 6.102 6.628 6.941 7.202

A N D R I T Z - F i n a n z b e r i c h t 2 0 2 3 K e n n z a h l e n d e r A N D R I T Z - G R U P P E

Separation

Einheit 2023 2022 2021 2020 2019
Auftragseingang MEUR 1.287,1 1.237,9 761,0 667,9 717,1
Auftragsstand (per ultimo) MEUR 1.061,2 952,2 499,1 413,5 419,6
Umsatz MEUR 1.201,5 1.094,9 681,2 644,1 696,8
EBITDA MEUR 166,0 154,8 80,2 67,5 53,6
EBITDA-Marge % 13,8 14,1 11,8 10,5 7,7
EBITA MEUR 142,7 135,0 66,7 53,7 40,1
EBITA-Marge % 11,9 12,3 9,8 8,3 5,8
Vergleichbares EBITA MEUR 142,9 126,5 66,6 60,3 46,1
Vergleichbare EBITA-Marge % 11,9 11,6 9,8 9,4 6,6
Investitionen MEUR 34,8 24,3 15,3 11,5 11,2
Beschäftigte (per ultimo, ohne Lehrlinge) - 4.121 3.382 2.578 2.651 2.842

Das Pumpengeschäft (bisher im Geschäftsbereich Hydro berichtet) und einige Produkte des Geschäftsbereichs Pulp & Paper, die überwiegend an Kunden außerhalb der Pulp & Paper Industrie geliefert werden, werden ab dem 1. Jänner 2023 in dem Geschäftsbereich Separation berichtet. Die Vergleichszahlen des Vorjahrs sind ebenfalls in der neuen Berichtsstruktur ausgewiesen.

LAGEBERICHT

A
Wirtschaftliche
Rahmenbedingungen
B
Marktentwicklung
S. 07 1. Pulp & Paper
S. 07 2. Metals
S. 07 3. Hydro
S. 07 4. Separation
C
Geschäftsentwicklung
S. 08 1. Änderung der Reporting Struktur
S. 08 2. Auftragseingang
S. 09 3. Umsatz
S. 11 4. Auftragsstand
S. 11 5. Ertragslage
S. 16 6. Vermögens- und Finanzlage
S. 18 7. Investitionen
S. 18 8. Cashflow
S. 19 9. Akquisitionen
F
Wesentliche Ereignisse nach dem
Bilanzstichtag
G
Konsolidierte Nicht-finanzielle
Erklärung
S. 30 1. Wesentlichkeitsanalyse
S. 31 2. We Care – das ANDRITZ
Nachhaltigkeitsprogramm
S. 34 3. EU-Taxonomie
S. 53 4. Nicht-finanzielle Risiken
S. 58 5. Verantwortungsvolles
Personalmanagement
S. 64 6. Supply Chain Management
S. 68 7. Qualitätsmanagement
S. 74 8. Fertigung
S. 75 9. Innovationsmanagement und
Digitalisierung
S. 77 10. Forschung und Entwicklung
H
Ausblick

E — Konsolidierter Corporate-

Governance-Bericht

Aktien und Aktionärsstruktur

S. 21 1. Strategische Risiken
S. 24 2. Operative Risiken
S. 28 3. Risiken in Verbindung mit
Finanzinstrumenten
S. 28 4. Internes Kontroll- und
Risikomanagementsystem

D— Risikomanagement

I

LAGEBERICHT

A) WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die Rahmenbedingungen im zurückliegenden Geschäftsjahr 2023 waren wie auch in den Vorjahren von einer Vielzahl von Herausforderungen geprägt, darunter die anhaltenden geopolitischen Spannungen, der anhaltende Inflationsdruck in vielen Ländern und die in einigen Teilen der Welt immer noch anhaltenden Nachwirkungen der Covid-19 Pandemie.

Geopolitische Spannungen, insbesondere der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der Krieg in Israel und die Konflikte in den angrenzenden Regionen sowie die angespannten Beziehungen zwischen China und den USA erzeugten im Jahr 2023 weiterhin Unsicherheiten im Welthandel. Handelsbeschränkungen und Sanktionen beeinflussten die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Vorprodukten.

Der Anstieg der Inflationsraten in vielen Ländern, getrieben durch gestiegene Energiepreise und Lieferkettenengpässe, hat zu spürbaren Rückgängen im privaten Konsum und in der Folge zu geringeren Auslastungen der Produktionskapazitäten bei vielen unserer Kunden geführt. Die zur Eindämmung der Inflation von vielen Zentralbanken eingeleitete Straffung der Geldpolitik mit einer deutlichen Erhöhung der Zinsen führte zu einer Erhöhung der Finanzierungskosten für Investitionen auf Seiten unserer Kunden und hat die Investitionsbereitschaft in neue Anlagen und Maschinen reduziert.

Insgesamt ist die Weltwirtschaft aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen entgegen anfänglicher Prognosen noch nicht wieder in eine Phase der Erholung eingetreten, wobei die Wachstumsraten in den verschiedenen Regionen der Welt stark unterschiedlich ausfielen.

In Europa reduzierte sich das Wirtschaftswachstum im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr nochmals deutlich auf unter 1%, während in den USA getrieben vom Privatkonsum, der mit rund 70% des Bruttoinlandsprodukts eine Schlüsselrolle in der US-Wirtschaft einnimmt, eine leichte Verbesserung der Wachstumsrate auf 2,5% zu verzeichnen war. Chinas Wirtschaft verzeichnete im Berichtszeitraum trotz der Belastungen aus dem Immobiliensektor und gestützt durch deutlich reduzierte Zinsen einen Anstieg des Wachstums auf rund 5,2%.

Trotz dieser im Allgemeinen eher schwierigen Rahmenbedingungen waren in einigen für ANDRITZ relevanten Wirtschaftsbereichen auch positive Entwicklungen zu verzeichnen, unter anderem getrieben von technologischem Wandel und Digitalisierung sowie von Investitionen in Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

Quelle Wachstumsraten: Bloomberg

B) MARKTENTWICKLUNG

1. Pulp & Paper

Der Geschäftsbereich Pulp & Paper verzeichnete eine zufriedenstellende Projekt- und Investitionsaktivität, die sich auf die Modernisierung bestehender Pulp & Paper-Fabriken konzentrierte. Allerdings hat sich das Wachstum im Markt für Greenfield-Zellstofffabriken nach einigen sehr aktiven Jahren deutlich abgeschwächt. Im Bereich Kraftwerkskessel setzte sich die gute Investitionstätigkeit der Vorjahre fort. Im Servicegeschäft kam es aufgrund der zyklischen Abschwächung der Pulp & Paper-Produktion zu einer leichten Abschwächung.

2. Metals

Der Bereich Metals Forming (Schuler) für die Automobil- und Automobilzulieferindustrie verzeichnete im Berichtszeitraum eine gute Projekt- und Investitionstätigkeit. Aufträge für Pressenlinien sowohl im mittleren als auch im höheren Preis- und Qualitätssegment wurden von internationalen Automobilherstellern und deren Zulieferern vergeben. Im wachsenden Markt der Batterieproduktion konnten sowohl für Pilotlinien zur Montage von Li-Ion- und All-Solid-State-Batterien als auch für Serienzellformationsanlagen strategisch wichtige Aufträge vergeben werden.

Die Projektaktivität im Bereich Metallverarbeitung (Anlagen zur Herstellung und Verarbeitung von Edelstahlbändern, Kohlenstoffstahlbändern und Aluminiumbändern) verlief im Berichtsjahr sehr positiv. Vor allem getrieben durch Investitionen in Edelstahl und einem stabilen Auftragseingang n den anderen Bereichen in den ersten Quartalen.

3. Hydro

Die weltweite Investitions- und Projektaktivität für elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 erneut einen Aufwärtstrend, der vor allem auf die gute Ertragslage vieler Kunden infolge der weltweit gestiegenen Energiepreise und der weltweiten Nachfrage nach erneuerbaren Energien zurückzuführen ist. Der Speicherbedarf aufgrund großer Installationen in volatilen Solar- und Windprojekten hat den Markt für Pumpspeicherkraftwerke sowie Synchronkondensatoren für die Netzstabilität vorangetrieben. Im Berichtszeitraum wurden Projekte in diesem Marktsegment sowie mittlere und große Modernisierungen und Neuaufträge zur Lieferung von Ausrüstungen für konventionelle Wasserkraftwerke vergeben – insbesondere in Asien, Europa, Nord- und Südamerika.

4. Separation

Die weltweiten Märkte für Anlagen zur Fest-Flüssig-Trennung entwickelten sich im Geschäftsjahr 2023 sehr positiv. Im Bereich Separation (Entwässerung und Trocknung von kommunalem und industriellem Klärschlamm, Entwässerung und Trocknung) war eine sehr gute Projekt- und Investitionstätigkeit zu verzeichnen. Der Bereich Futtermittel & Biokraftstoffe sowie der Pumpenmarkt verzeichneten eine stabile Entwicklung.

C) GESCHÄFTSENTWICKLUNG

1. Änderungen in der Reporting Struktur

Das Pumpengeschäft (bisher im Geschäftsbereich Hydro berichtet) und einige Produkte des Geschäftsbereichs Pulp & Paper, die überwiegend an Kunden außerhalb der Pulp & Paper Industrie geliefert werden, werden ab dem 1. Jänner 2023 in dem Geschäftsbereich Separation berichtet. Die Vergleichszahlen des Vorjahrs sind ebenfalls in der neuen Berichtsstruktur ausgewiesen.

2. Auftragseingang

Der Auftragseingang der ANDRITZ-GRUPPE entwickelte sich im Geschäftsjahr 2023 trotz der unverändert schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zufriedenstellend, lag jedoch konjunkturbedingt insbesondere wegen des geringeren Umfangs erhaltener Großaufträge im Geschäftsbereich Pulp und Paper, wo im Vorjahr ein Großauftrag über eine komplette Zellstoffanlage im oberen dreistelligen Millionen-Bereich enthalten war, mit 8.551,9 MEUR unter dem Rekordwert des Vorjahres (-7,7% versus 2022: 9.263,4 MEUR). In den Geschäftsbereichen Hydro, Metals und Separation konnte der Auftragseingang gesteigert werden.

Die Entwicklung der Geschäftsbereiche im Detail:

  • Pulp & Paper: Der Auftragseingang betrug 3.119,4 MEUR und lag damit um 27,4% unter dem Rekordwert des Vorjahres (2022: 4.296,4 MEUR), der einen Großauftrag für ein neues Zellstoffwerk in Asien enthalten hatte. Der Bereich Service verzeichnete im Jahresvergleich eine stabile Entwicklung des Auftragseingangs.
  • Metals: Der Geschäftsbereich erzielte im Berichtsjahr mit 2.124,5 MEUR wieder einen neuen Rekordwert (+5,8% versus 2022: 2.008,6 MEUR). Hauptverantwortlich für diesen signifikanten Anstieg ist der Bereich Metals Processing, der einen großen Auftrag für eine Anlage zur Produktion von grünem Wasserstoff und einige mittelgroße Aufträge verbuchen konnte. Der Auftragseingang im Bereich Metals Forming entwickelte sich im Jahresvergleich solide.
  • Hydro: Mit 2.020,9 MEUR erreichte der Auftragseingang nochmals ein sehr erfreuliches Niveau und erhöhte sich um 17,5% gegenüber dem Vorjahresvergleichswert (2022: 1.720,5 MEUR). Der Geschäftsbereich konnte zwei große und mehrere mittelgroße Aufträge zur Lieferung elektromechanischer Ausrüstungen für neue Kraftwerke bzw. zur Modernisierung bestehender Kraftwerke gewinnen.
  • Separation: Der Auftragseingang erreichte mit 1.287,1 MEUR ebenfalls ein neues Höchstniveau (+4,0% versus 2022: 1.237,9 MEUR). Der Bereich Fest-Flüssig-Trennung verzeichnete im Berichtszeitraum eine sehr gute Entwicklung, der Bereich Pumpen eine solide Entwicklung. Im Bereich Feed & Biofuel war der Auftragseingang im Jahresvergleich hingegen rückläufig.
Einheit 2023 2022 +/-
Pulp & Paper MEUR 3.119,4 4.296,4 -27,4%
Metals MEUR 2.124,5 2.008,6 +5,8%
Hydro MEUR 2.020,9 1.720,5 +17,5%
Separation MEUR 1.287,1 1.237,9 +4,0%

UMSATZ Auftragseingang nach Regionen 2023 (2022) in %

F Afrika, Australien 4 (3)

3. Umsatz

Der Umsatz der ANDRITZ-GRUPPE entwickelte sich im Geschäftsjahr 2023 sehr erfreulich und erreichte aufgrund des hohen Auftragseingangs im Vorjahr mit 8.660,0 MEUR wieder einen neuen Rekordwert (+14,8% versus 2022: 7.542,9 MEUR). Alle vier Geschäftsbereiche konnten den Umsatz im Jahresvergleich deutlich steigern.

Die Umsatzentwicklung der Geschäftsbereiche im Überblick:

Einheit 2023 2022 +/-
Pulp & Paper MEUR 4.096,3 3.513,8 +16,6%
Metals MEUR 1.840,5 1.621,2 +13,5%
Hydro MEUR 1.521,7 1.313,0 +15,9%
Separation MEUR 1.201,5 1.094,9 +9,7%

Der Anteil des Serviceumsatzes am Umsatz der Gruppe und der Geschäftsbereiche in % im Überblick:

2023 2022
ANDRITZ-GRUPPE 38 40
Pulp & Paper 42 44
Metals 25 25
Hydro 38 41
Separation 49 46

Bei stabilem bis leicht steigendem Serviceumsatz waren die Anteile des Servicegeschäfts aufgrund des starken Anstiegs des Umsatzes im Capital Geschäft leicht rückläufig.

4. Auftragsstand

Der Auftragsstand der ANDRITZ-GRUPPE per 31. Dezember 2023 betrug 9.872,6 MEUR (-1,0% versus 31. Dezember 2022: 9.976,5 MEUR). Während sich der Auftragsstand in den Geschäftsbereichen Metals, Hydro und Separation erhöhte, reduzierte sich der Auftragsstand im Geschäftsbereich Pulp & Paper im Zuge der planmäßigen Abarbeitung der im Auftragsstand befindlichen Großaufträge.

5. Ertragslage

a) Ergebnis

Das operative Ergebnis (EBITA) erhöhte sich im Gleichschritt mit dem Umsatz und erreichte mit 741,9 MEUR (+14,4% versus 2022: 648,5 MEUR) ebenso wie der Umsatz einen neuen Rekordwert. Alle vier Geschäftsbereiche verzeichneten eine zum Teil deutliche Steigerung des operativen Ergebnisses. Die Rentabilität (EBITA-Marge) war mit 8,6% unverändert gegenüber dem Vorjahr (2022: 8,6%).

Das vergleichbare EBITA der Gruppe betrug 757,1 MEUR und lag damit ebenfalls signifikant über dem vergleichbaren EBITA des Vorjahres (2022: 644,3 MEUR). Die vergleichbare EBITA-Marge stieg auf 8,7% und erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahr (2022: 8,5%).

Die Rentabilitätsentwicklung nach Geschäftsbereichen:

  • Im Geschäftsbereich Pulp & Paper erreichte die Rentabilität 10,3% und lag damit unter dem hohen Vorjahresvergleichswert (2022: 10,8%). Die im Jahresvergleich etwas niedrigere Rentabilität ist im Wesentlichen auf den veränderten Auftragsmix (höherer Anteil von Großprojekten) sowie auf die Abarbeitung von etwas margenschwächeren Großaufträgen zurückzuführen. Die vergleichbare EBITA-Marge lag bei 10,4% (2022: 10,9%).
  • Die EBITA-Marge im Geschäftsbereich Metals erhöhte sich auf 4,9% (2022: 3,8%) und setzte damit ihren Aufwärtstrend weiterhin fort. Sowohl der Bereich Metals Forming (Schuler) als auch der Bereich Metals Processing verzeichneten einen starken Anstieg. Die vergleichbare EBITA-Marge betrug 5,0% (2022: 3,7%).
  • Die Rentabilität im Geschäftsbereich Hydro erhöhte sich auf 5,8% (2022: 5,5%). Die vergleichbare EBITA-Marge betrug 6,2% (2022: 5,6%).
  • Die EBITA-Marge im Geschäftsbereich Separation erreichte mit 11,9% erneut ein sehr erfreuliches Niveau (2022: 12,3%). Das Vorjahr hatte einen positiven Sondereffekt im Bereich Pumpen enthalten. Die vergleichbare EBITA-Marge betrug 11,9% (2022: 11,6%).

b) Wertschöpfung

Die Nettowertschöpfung erhöhte sich im Geschäftsjahr um 12,9% auf 2.854 MEUR (2022: 2.528 MEUR). Hinsichtlich der Verteilung der Wertschöpfung auf die wesentlichen Stakeholder entfielen 1.239 MEUR (2022: 1.140 MEUR) auf die Beschäftigten. Basierend auf dem Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2023 erhöhte sich der Anteil, der auf die Aktionäre entfällt, nach Steuern auf 180 MEUR (2022: 151 MEUR). Der Staat und die sozialen Sicherungssysteme partizipieren an der Wertschöpfung über Steuern und Sozialabgaben mit 1.179 MEUR (2022: 1.042 MEUR). Der im Konzern verbleibende Wertschöpfungsanteil betrug 256 MEUR (2022: 195 MEUR).

c) Aufwandsstrukur

Der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2023 betrug 4.718,3 MEUR und lag damit in Folge des Umsatzwachstums und des höheren Anteils von Capital Aufträgen deutlich über dem Niveau des Vorjahres (2022: 3.995,2 MEUR), die Materialquote (Anteil des Materialaufwands am Umsatz) erhöhte sich auf 54,5% (2022: 53,0%). Der Personalaufwand lag aufgrund des volumenbedingten Personalanstiegs aber auch aufgrund der in Folge der allgemeinen Inflation auch relativ hohen tariflichen Gehaltssteigerungen in einigen Ländern mit 2.165,8 MEUR ebenfalls deutlich über dem Niveau des Vorjahres (2022: 1.986,8 MEUR), die Personalquote (Anteil des Personalaufwands am Umsatz) reduzierte sich auf 25,0% (2022: 26,3%).

Die sonstigen Aufwendungen betrugen im Berichtszeitraum 1.024,6 MEUR (2022: 941,0 MEUR) und umfassen vor allem Aufwendungen für Transportleistungen, Vertrieb, Verwaltungs- und Beratungsaufwendungen, Reiseaufwendungen sowie für Reparaturen und Instandhaltungen. Die sonstigen Erträge lagen mit 124,2 MEUR deutlich unter dem Vorjahresniveau (2022: 139,3 MEUR) und inkludieren vor allem öffentliche Zuwendungen (im Wesentlichen Forschungsprämie und -förderung), Mieterträge, Verschrottungserträge sowie Gewinne aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Die Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr 2023 225,0 MEUR (2022: 242,6 MEUR). Es entfielen 54,8 MEUR (2022: 72,0 MEUR) auf Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und 161,9 MEUR (2022: 163,5 MEUR) auf Abschreibungen von Sachanlagen. Im Geschäftsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von 8,3 MEUR erfasst (2022: 7,1 MEUR), welche im Wesentlichen Markennamen und Maschinen betroffen haben.

2023 wurde keine Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte erfasst (2022: 10,2 MEUR). Die Wertminderung des Vergleichsjahrs ist dem Geschäftsbereich Hydro zuzuordnen.

Das Finanzergebnis verbesserte sich signifikant auf 3,0 MEUR (2022: -31,8 MEUR). Das Netto-Zinsergebnis erhöhte sich einerseits durch aktives Liquiditätsmanagement (Tilgung von Schuldscheindarlehen von insgesamt 165,5 MEUR in 2023 (2022: 58,0 MEUR)) und andererseits durch die wegen dem sehr positiven Zinsumfeld mit einer wesentlich besseren Verzinsung veranlagten Bruttoliquidität.

Die Bruttoliquidität ist mit 1.787,2 MEUR im Jahresvergleich deutlich niedriger (2022: 2.051,1 MEUR), was auf einen Anstieg des Nettoumlaufvermögens im Rahmen der planmäßigen Abwicklung von Großaufträgen zurückzuführen ist. Der signifikante Rückgang des sonstigen Finanzergebnisses im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf die stichtagsbezogene Bewertung von Wertpapieren zurückzuführen. Hierbei handelt es sich überwiegend um temporäre Effekte, die sich in Folgeperioden wieder umkehren werden.

Die Steuerquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 25,6% auf 26,7% erhöht. Im Vorjahr war ein Einmaleffekt aus der Aktvierung von Verlustvorträgen enthalten, der sich aufgrund des aktiven Managements von Steuergruppen ergeben hatte.

Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel C) 16. Ertragsteuern.

Das Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) betrug 504,3 MEUR (+25,3% versus 2022: 402,6 MEUR), wovon 510,2 MEUR (2022: 409,6 MEUR) auf die Gesellschafter der Muttergesellschaft und -5,9 MEUR (2022: -7,0 MEUR) auf nicht beherrschende Anteile entfielen.

Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel F) 33. Eigenkapital.

d) Ergebnis und Dividende je Aktie

Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich signifikant auf 5,15 EUR (2022: 4,14 EUR). Im Rahmen der Hauptversammlung am 21. März 2024 wird der Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende von 2,50 EUR je Aktie vorschlagen (2022: 2,10 EUR). Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 48,5% (2022: 50,7%). 6.00

Dividende für 2023: Vorschlag an die Hauptversammlung.

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6. Vermögens- und Finanzlage

a) Vermögens- und Kapitalstruktur

Die Bilanzsumme betrug 8.497,3 MEUR (31. Dezember 2022: 8.491,8 MEUR), die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 25,4% (31. Dezember 2022: 21,6%).

Aktiva

A B C
A
B
Langfristiges Vermögen: 31%
Sonstiges kurzfristiges Vermögen: 48%
C Flüssige Mittel und Veranlagungen: 21% 1.772,2 MEUR
Passiva
A B C D
A
B
C
Summe Eigenkapital inkl. nicht beherrschende Anteile: 25%
Finanzverbindlichkeiten: 13%
Sonstige langfristige Schulden: 8%
2.157,5 MEUR
1.142,6 MEUR
678,4 MEUR

Auf der Aktivseite waren per 31. Dezember 2023 Sachanlagen (1.247,5 MEUR), Geschäfts- oder Firmenwerte (826,3 MEUR), aktive latente Steuern (211,7 MEUR) und immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte (142,8 MEUR) die bedeutendsten Positionen im Bereich des langfristigen Vermögens (2.615,1 MEUR). Zu den wichtigsten Positionen des sonstigen kurzfristigen Vermögens (4.110,0 MEUR) zählen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte (2.315,4 MEUR), sowie Vorräte (1.165,3 MEUR).

D Sonstige kurzfristige Schulden: 54% 4.518.8 MEUR

Passivseitig inkludieren die sonstigen kurzfristigen Schulden (4.518,8 MEUR) vor allem Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung (1.419,6 MEUR), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (1.022,9 MEUR) sowie Rückstellungen (418,4 MEUR). In den sonstigen Verbindlichkeiten (1.206,2 MEUR) sind Abgrenzungen und ausstehende auftragsbezogene Kosten (632,5 MEUR) sowie Urlaubsverpflichtungen und sonstige Personalverbindlichkeiten (337,9 MEUR) die bedeutendsten Positionen. Die sonstigen langfristigen Schulden (678,4 MEUR) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer (333,6 MEUR), sonstige Rückstellungen (201,0 MEUR) und passive latente Steuern (115,0 MEUR).

b) Eigene Aktien

Zum 31. Dezember 2023 hielt die Gesellschaft 4.789.540 eigene Aktien bzw. 4,6% des Grundkapitals – im Wesentlichen zur Bedienung von Aktienoptionsprogrammen und der Ausgabe von Aktien an Beschäftigte – mit einem Marktwert von 270,1 MEUR.

Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel F) 33. Eigenkapital.

c) Brutto- und Nettoliquidität

Die Bruttoliquidität reduzierte sich auf 1.787,2 MEUR (per ultimo 2022: 2.051,1 MEUR), die Nettoliquidität betrug 912,7 MEUR (per ultimo 2022: 983,0 MEUR).

Per Jahresende 2023 war die Liquiditätsposition der ANDRITZ-GRUPPE mit Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 1.507,1 MEUR, Termineinlagen in Höhe von 112,9 MEUR und sonstigen kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 167,2 MEUR weiterhin sehr stark. Die Finanzverbindlichkeiten der ANDRITZ-GRUPPE setzten sich aus Schuldscheindarlehen in Höhe von 728,7 MEUR, einem OeKB-Bankdarlehen in Höhe von 85,0 MEUR und sonstigen Bankverbindlichkeiten in Höhe von 60,8 MEUR, hauptsächlich in regulierten Ländern wie Indien, zusammen. In 2023 hat ANDRITZ Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von 165,5 MEUR planmäßig getilgt (2022: 58,0 MEUR vorzeitig getilgt).

d) Kredit- und Avallinien

Zusätzlich zu den hohen liquiden Mitteln standen der ANDRITZ-GRUPPE per Jahresende 2023 folgende Kreditund Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen, Gewährleistungen etc. zur Verfügung:

  • Kreditlinien: 119 MEUR, davon 2 MEUR ausgenutzt
  • Avallinien: 6.594 MEUR, davon 3.318 MEUR ausgenutzt

7. Investitionen

Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte betrugen im Geschäftsjahr 2023 226,2 MEUR und lagen damit deutlich über dem Niveau des Vorjahrs (2022: 184,4 MEUR). Die Investitionen verteilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche:

Die Investitionsschwerpunkte betrafen – wie in den Vorjahren – insbesondere Modernisierungen von Fertigungsstätten sowie vereinzelte Erweiterungsinvestitionen zur Unterstützung des Wachstums im Wesentlichen in Europa und China.

8. Cashflow

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 375,0 MEUR und lag damit deutlich unter dem Vorjahresvergleichswert (2022: 710,8 MEUR). Der Rückgang ist vor allem auf die Veränderung des Nettoumlaufvermögens (-337,4 MEUR 2023 gegenüber 151,1 MEUR 2022) zurückzuführen und resultiert im Wesentlichen aus der planmäßigen Abarbeitung von Großaufträgen und den in Folge des geringeren Auftragseingangs reduzierten erhaltenen An- und Teilzahlungen.

Nach Abzug von Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 226,2 MEUR (2022: 184,4 MEUR) betrug der Free Cashflow 148,8 MEUR (2022: 526,4 MEUR).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug 266,9 MEUR (2022: -190,5 MEUR). Die signifikante Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus den niedrigeren Auszahlungen für den Kauf von lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -410,6 MEUR (2022: -301,3 MEUR). Die Veränderung ist vor allem bedingt durch höhere Darlehens- und Kreditrückzahlungen (-296,6 MEUR in 2023 gegenüber -90,3 MEUR in 2022) sowie eine höhere Dividendenzahlung (2023 mit -208,3 MEUR gegenüber 2022 mit -163,8 MEUR).

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Erlöse aus der Ausgabe eigener Aktien im Rahmen der Bedienung von Optionsprogrammen für Führungskräfte in Höhe von 8,5 MEUR erzielt, während 2022 eigene Aktien in Höhe von 16,0 MEUR erworben wurden.

9. Akquisitionen

Die ANDRITZ-GRUPPE hat im Oktober 2023 die in den USA und in Dänemark ansässige Dedert-Gruppe erworben. Dedert ist einer der führenden international tätigen Anbieter von Trocken- und Verdampfertechnologien. Diese Akquisition erweitert das breite Angebot an Entwässerungs- und Trocknungslösungen und stärkt die Position von ANDRITZ in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie sowie der Chemie- und Bergbauindustrie. Das Unternehmen betreibt auch Niederlassungen in Kanada, Mexiko und China. Die Akquisition erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftsbereich Separation.

ANDRITZ hat im Juni 2023 Dan-Web Machinery A/S mit Hauptsitz in Galten, Dänemark erworben. Dan-Web ist ein führender Anbieter einer breiten Palette von Technologien zur Herstellung von Airlaid-Vliesstoffen. Mit dieser Akquisition erweitert ANDRITZ das Produktportfolio vom Geschäftsbereich Pulp & Paper um die Kompetenz in der Airlaid-Technologie, dem Air-Through-Bonding, Needlepunch, Spunlace, Spunbond, Wetlaid/WetlaceTM sowie der Verarbeitung von Vliesstoffen, Textilveredelung, Textilrecycling und Naturfaserverarbeitungstechnologien. ANDRITZ arbeitet seit vielen Jahren mit Dan-Web für die Lieferung von Airlaid-Systemen bei der Bereitstellung kompletter Produktionslinien zusammen.

Im Jänner 2023 hat ANDRITZ Imagine That Inc. mit Sitz in San Jose, USA, erworben. Imagine That ist ein Anbieter von Simulationssoftware und ergänzt das ANDRITZ Metris Digital Solution-Portfolio. Durch diese Erweiterung kann ANDRITZ Kunden dabei helfen, das volle Potenzial von Anlagen, Geräten und physischen Vermögenswerten auszuschöpfen, von der Machtbarkeit und dem technischen Design bis hin zu Betrieb und Wartung. Die bestehenden Kunden von ANDRITZ und Imagine That Inc werden sehr von der Vision, Technologie und den Ressourcen von ANDRITZ bei der Entwicklung der nächsten Generation digitaler Lösungen profitieren.

ANDRITZ hat Vermögenswerte sowie wichtige Patente und geistiges Eigentum von SFA Handels GmbH, einem Schweizer Innovator in der luft- und wassergekühlten Rosttechnologie, im Dezember 2023 erworben. Die SFA Handels GmbH ist führend in der Rosttechnologie für Abfall- und Biomassekessel. Durch diese Akquisition wird die Vibrationsrosttechnologie von ANDRITZ TEP D.O.O., der Power Boiler Division, gestärkt und die Führungsposition von ANDRITZ auf dem Markt für Rostkessel gestärkt. Diese Kessel sind für die Biomasse- und Abfallverbrennung von entscheidender Bedeutung und unterstützen eine Kreislaufwirtschaft und den Übergang zu grüner Energie.

ANDRITZ hat im Juli 2023 die Scitech-Service Oy mit Hauptsitz in Helsinki, Finnland, erworben. Scitech-Service bietet weltweit technische Entwicklungsdienstleistungen für die Biomasseverarbeitung in den Bereichen Zellstoffherstellung (Papier, Karton, Auflösungs-, Fluff- und High-Yield-Qualitäten), Viskoseproduktion und anderen regenerierten Zelluloseprodukten sowie biobasierten Chemikalien an. Die Akquisition umfasste auch Experimentis Oy mit Sitz in Rauma, Finnland, welche eine Tochtergesellschaft von Scitech-Service Oy ist. Experimentis Oy ist ein Labor für Biomassefraktionierung mit einer breiten Palette an Forschungs- und Entwicklungsreaktoren.

ANDRITZ hat im Oktober 2023 einen Vertrag mit der Flowserve Corporation mit Sitz in Texas, USA, zur Übernahme des Geschäfts der NAF AB unterzeichnet. NAF AB entwickelt, konstruiert und baut das NAF-Regelventilportfolio von Flowserve. NAF AB ist ein führender Anbieter mit langjähriger Erfahrung in der Bereitstellung von Prozessregelventilen für die Zellstoff- und Papierindustrie sowie andere verwandte Industrien. Am Standort Linköping, Schweden, ist das Unternehmen seit mehr als 100 Jahren ein erfolgreicher Anbieter von Prozessregelventilen. Durch diese Akquisition wird das Produkt- und Dienstleistungsportfolio von ANDRITZ im Bereich der Prozesssteuerung erweitert und gestärkt.

Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel B) 4. Konsolidierungskreis.

Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel B) 5. Unternehmenserwerbe.

D) RISIKOMANAGEMENT

Die ANDRITZ-GRUPPE ist ein global agierendes Unternehmen, das eine Vielzahl verschiedenster industrieller Märkte und Kunden beliefert. Als solches ist die Gruppe einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Zu den wesentlichen übergeordneten Risiken gem. § 243 Abs. 1 UGB gehören:

  • Strategische Risiken
  • Operative Risiken
  • Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten

Das von der ANDRITZ-GRUPPE schon seit vielen Jahren durchgeführte aktive Risikomanagement dient sowohl der langfristigen Sicherung des Unternehmensbestands als auch der Wertsteigerung und stellt somit einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die gesamte Gruppe dar. Im Sinne einer wertorientierten Unternehmensführung ist Risikomanagement integrierter Bestandteil der Geschäftsprozesse und erstreckt sich über sämtliche strategische und operative Ebenen.

Ein integraler Bestandteil der Risikoüberwachung und -steuerung ist der Planungs- und Controlling-Prozess innerhalb der gesamten ANDRITZ-GRUPPE. Kontinuierliches Controlling und regelmäßiges Reporting sollen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass größere Risiken früh erkannt und, wenn notwendig, Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Dennoch gibt es keine Garantie dafür, dass mit den im Einsatz befindlichen Überwachungs- und Risikokontrollsystemen alle Risiken rechtzeitig erkannt werden.

Der Krieg in der Ukraine und die daraus resultierenden Sanktionen gegenüber Russland führten zu einem deutlichen Preisanstieg bzw. hoher Preisvolatilität bei Energie sowie bei vielen Rohstoffen und industriellen Vorprodukten. Infolgedessen erhöhte sich die Inflationsrate in vielen Ländern signifikant. Sollten die Preise für Rohstoffe, Energie und Zulieferprodukte aufgrund weiterer oder neuer Konflikte (z.B. Auseinandersetzungen im Roten Meer) erneut ansteigen, so könnte dies negative Auswirkungen auf die finanzielle Entwicklung der ANDRITZ-GRUPPE haben.

Neben den oben angeführten aktuellen Risiken existieren zahlreiche Risiken, deren Eintritt die konjunkturelle Entwicklung negativ beeinflussen könnten. Dazu gehören unter anderem eskalierende Handelskonflikte zwischen wirtschaftlich bedeutenden Staaten sowie zunehmende politische Instabilitäten. Die hohe Staatsverschuldung vieler Ländern stellt mittel- bis langfristig ebenfalls ein Risiko dar.

ANDRITZ verpflichtet sich zur transparenten Darstellung von klimarelevanten Chancen, aber auch von Risiken. Die Identifizierung und Analyse klimabezogener Risiken ist Teil des Gesamtrisikomanagementansatzes.

Mehr Informationen im Lageberichtskapitel G) 4. Nicht-finanzielle Risiken.

Die nachfolgend beschriebenen Risiken der ANDRITZ-GRUPPE werden laufend überwacht. ANDRITZ ist bereit, darauf zu reagieren und entgegenzusteuern.

1. Strategische Risiken

a) Politische Risiken

Der Konzern ist unter anderem in Ländern tätig, die als politisch riskant oder sehr riskant einzustufen sind. Unterbrechungen von Aufträgen könnten die Folge terroristischer oder kriegerischer Aktivitäten oder politischer Veränderungen sein. Die politischen Entwicklungen werden für alle Länder bzw. Regionen, in denen der Konzern tätig ist, kontinuierlich beobachtet und wesentliche politische Risiken vor dem Eintritt in neue Länder überprüft. Änderungen in der Gesetzgebung in einzelnen Ländern könnten zu geänderten Produktionsbedingungen und zu einem geänderten Investitionsverhalten führen. Das Risiko für Lieferungen in als politisch durchschnittlich bis sehr riskant eingestufte Länder wird üblicherweise versichert.

Nicht immer sind jedoch die Voraussetzungen für eine vollständige Absicherung gegeben. Die diesbezüglichen Maßnahmen und Vorgehensweisen sind in der konzernweit gültigen Credit Risk-Policy geregelt.

b) Regulatorische Risiken

Regulatorische Risiken beinhalten sowohl steuerliche Risiken als auch Compliance-Risiken.

Die ANDRITZ-Gesellschaften sind in den jeweiligen Ländern lokalen Steuergesetzen unterworfen und müssen sowohl Ertragsteuern, Einfuhrzölle, als auch andere Steuern bezahlen. Eine Änderung von Gesetzen oder sonstigen Bestimmungen – darunter fallen auch Regelungen zu Importzöllen etc. – sowie unterschiedliche Auslegungen der jeweils geltenden Bestimmungen können zu nachträglichen Steuer- und Zollbelastungen führen. Dementsprechend können die Steuern und Zölle etwaigen positiven oder negativen Schwankungen ausgesetzt sein.

In Österreich und in anderen Ländern, in denen die ANDRITZ-GRUPPE tätig ist, sind eine Reihe von rechtlichen Bestimmungen, inklusive kartellrechtlicher Bestimmungen und Antikorruptionsgesetze, oder Compliance Regeln in der Lieferkette einzuhalten. Die Gruppe hat ein Compliance-Komitee zur Überwachung der Einhaltung dieser Regeln eingerichtet sowie eine Reihe interner Richtlinien festgelegt, darunter geltende Richtlinien zur Verhinderung von Insider-Trading, von Verstößen gegen Kartell- und Antikorruptionsgesetze, zum Schutz von personenbezogenen Daten sowie einen Kodex über Geschäftsverhalten und Geschäftsethik und einen Verhaltenskodex für Lieferanten. Zwar ist die Gruppe bestrebt, die Einhaltung dieser Richtlinien durch eine Vielzahl von Maßnahmen sicherzustellen, es gibt jedoch keine Garantie, dass aufgrund individuellem Fehlverhalten Verstöße begangen werden. Derartige Verstöße könnten die Finanzlage und den Ruf der Gruppe schädigen bzw. auch zu Stornierungen von bestehenden Aufträgen führen.

c) Wettbewerbsposition

Die ANDRITZ-GRUPPE agiert in sehr wettbewerbsintensiven Märkten, in denen einige wenige große Anbieter um einige wenige Großaufträge bieten. Darüber hinaus gibt es lokal eine Vielzahl von kleinen konkurrierenden Unternehmen, die über eine vergleichsweise niedrige Kostenbasis verfügen. Einen Großkunden zu verlieren, stellt ein zusätzliches Risiko dar. Diese Wettbewerbssituation oder eine mögliche Änderung der Wettbewerbsstruktur können sich negativ auf den Auftragseingang sowie die Umsatzmargen der Gruppe auswirken.

Die Gruppe steuert diesem Risiko durch kontinuierliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Produktinnovationen sowie durch laufende Kostenoptimierungen entgegen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass die Gruppe ihre derzeitige Marktposition auch in Zukunft halten kann.

Da die Wettbewerbsposition der Gruppe auch auf proprietären Technologien beruht, können die durch das digitale Zeitalter begünstigte Zunahme von Produktpiraterie, Cyberattacken und Industriespionage sowie der damit einhergehende Diebstahl von geistigem Eigentum ebenfalls negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition der Gruppe haben. Die Gruppe schützt, wo immer möglich, ihr geistiges Eigentum, es gibt allerdings keine Garantie, dass dies immer ausreichend gelingt.

Mit zunehmender Aufmerksamkeit auf umweltfreundliche Produkte könnten jene Produkte von Unternehmen, die eine geringe Priorität auf Umweltfreundlichkeit setzen, von Kunden nachhaltig gegenüber ökologischen Produkten substituiert werden. Das Versäumnis, nachhaltige Praktiken einzuführen oder umweltfreundliche Alternativen anzubieten, könnte zu Reputationsschäden und einer geringeren Attraktivität in Märkten führen, in denen Nachhaltigkeit ein zentrales Anliegen ist. Die ANDRITZ-GRUPPE wirkt diesem Risiko entgegen, indem es nachhaltige Forschungs- und Innovationsprojekte fördert, nachhaltige Technologien erwirbt und dadurch neue nachhaltige Produkte schafft und bereits vorhandene Produkte an neue Vorgaben anpasst.

d) Kundenkonzentration

In vielen Abnehmerindustrien der ANDRITZ-GRUPPE ist ein Trend zu Unternehmenszusammenschlüssen erkennbar. Dies trifft insbesondere auf die Zellstoff- und Papierindustrie sowie die Stahlindustrie zu. Solche Zusammenschlüsse könnten dazu führen, dass die Gruppe in Zukunft einer kleineren Anzahl von Kunden mit größerer Kaufkraft gegenübersteht. Die Abhängigkeit von einzelnen Schlüsselkunden könnte steigen, was auch direkte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe haben könnte.

e) Volatilität des Auftragseingangs

Einige Kundengruppen und Industrien, die ANDRITZ beliefert, sind direkt von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung abhängig und unterliegen damit häufig Nachfrageschwankungen hinsichtlich ihrer Produkte. Dies trifft vor allem auf die Geschäftsbereiche Pulp & Paper sowie Metals zu; es können jedoch alle Geschäftsbereiche davon betroffen sein.

Das Preisniveau für die von ANDRITZ für diese Branchen gelieferten Anlagen und Produkte steht teilweise in direktem Zusammenhang mit dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage der Endprodukte, die mit den von ANDRITZ gelieferten Anlagen und Produkten hergestellt werden. Mögliche Preisschwankungen können daher einen direkten Einfluss auf die Investitionsentscheidungen von Kunden und in weiterer Folge auf den Auftragseingang der Gruppe haben. Dies könnte daher zu einer Volatilität in der Entwicklung des Auftragseingangs führen.

Der künftige Erfolg der Gruppe hängt unter anderem davon ab, ob neue Aufträge in ausreichendem Umfang erhalten werden können. Es ist teilweise schwierig vorherzusagen, wann genau ein Auftrag, für den die Gruppe ein Angebot gelegt hat, vergeben wird. Die Vergabe von Aufträgen kann von Ereignissen beeinflusst werden, die nicht im Einflussbereich der Gruppe liegen, wie beispielsweise allgemeine wirtschaftliche Bedingungen, behördliche Genehmigungen sowie Zinsniveau und Erhalt von Projektfinanzierungen.

Zusätzlich können sich auch Naturkatastrophen, Pandemien oder Epidemien sowie geopolitische Spannungen (kriegerische Auseinandersetzungen, Handelskonflikte) auf die Entwicklung des Auftragseingangs, der Liquidität und die finanzielle Struktur des Konzerns negativ auswirken.

f) Akquisition und Integration von komplementären Geschäftsfeldern

Eines der wesentlichen strategischen Ziele der ANDRITZ-GRUPPE besteht darin, durch organisches Wachstum und komplementäre Akquisitionen in allen Geschäftsbereichen zum Komplettanbieter zu werden. In Umsetzung dieser Strategie akquirierte die Gruppe seit 1990 eine Vielzahl von weltweit tätigen Unternehmen und gliederte diese in den Konzern ein.

Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Gruppe auch künftig in der Lage sein wird, geeignete Akquisitionsziele zu identifizieren und zu erwerben, dass überhaupt geeignete Unternehmen zur Verfügung stehen und ausreichend Finanzmittel für große Akquisitionen aufgebracht werden können. ANDRITZ war bei der Integration neuer Unternehmen bisher weitestgehend erfolgreich. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die angestrebten Ziele und Synergien bei allen zukünftigen Akquisitionen (wie auch bei derzeit laufenden Integrationen der zuletzt akquirierten Unternehmen) vollständig erreicht werden, oder dass die Gruppe sich nicht neuen Risiken oder Altlastrisiken konfrontiert sieht, die nicht identifiziert oder nicht exakt evaluiert wurden.

Abhängig von der Marktposition in einzelnen Ländern oder Regionen sowie der Größe von beabsichtigten Akquisitionen unterliegen Transaktionen wettbewerbsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dadurch könnte es bei Akquisitionen bzw. Verschmelzungen zu Verzögerungen oder vereinzelt auch zu Untersagungen von Übernahmen kommen. Im Sinne der Risikominimierung prüft ANDRITZ diese Risiken bereits intensiv im Vorfeld mit nationalen und internationalen juristischen und betriebswirtschaftlichen Experten.

g) Personal

Die ANDRITZ-GRUPPE möchte für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber sein und diese langfristig an das Unternehmen binden. Hohe Qualitätsstandards im Auswahlverfahren gewährleisten, dass die am besten geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für die jeweiligen vakanten Positionen eingestellt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits nach kurzer Zeit das Unternehmen wieder verlassen. Das kann nicht nur zu hohen Kosten, sondern auch zu Qualitätsproblemen oder zu einer Beeinträchtigung der Kunden- und Serviceorientierung führen. ANDRITZ versucht, die Fluktuation durch Weiterbildungs- und internationale Karrieremöglichkeiten, eine leistungsorientierte Entlohnung und gezielte Employer-Branding-Aktivitäten zu minimieren.

h) Digitalisierung

Basierend auf umfassender und langjähriger Erfahrung als Lieferant von Technologien und Anlagen für verschiedenste Industriezweige bietet ANDRITZ ein breites Produktportfolio an intelligenten, digitalen Lösungen an, die sich an Industriestandards orientieren. Diese unterstützen die Kunden maßgeblich bei der Erreichung ihrer Produktions-, Nachhaltigkeits- und Unternehmensziele.

Die innovativen und weltweit in vielen Referenzanlagen erprobten Digitalisierungslösungen von ANDRITZ werden unter der Technologiemarke Metris-ANDRITZ Digital Solutions gebündelt und sollen die Kunden im Bereich der Anlagen- und Prozessoptimierung sowie bei einem umfassenden Anlagenmanagement unterstützen.

Metris-Technologien entsprechen stets dem neuesten Stand der Technik, werden laufend weiterentwickelt und können auf individuelle Kundenbedürfnisse zugeschnitten werden. ANDRITZ sieht in der Digitalisierung ein wesentliches Wachstumsfeld für die Zukunft und wird daher weiterhin stark auf die Entwicklung digitaler Produkte und Lösungen fokussieren. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf Cybersicherheit, der Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) sowie auf den neuesten am Markt verfügbaren Technologien.

Die rasanten Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung stellen jedoch auch ein Risiko dar, falls es ANDRITZ nicht gelingen sollte, die am Markt nachgefragten Produkte und Lösungen in der gebotenen Geschwindigkeit zu entwickeln und anzubieten. Darüber hinaus kann die Erhöhung des Digitalisierungsgrads zu einem größeren Risiko von Cyberangriffen auf ANDRITZ und auf Kunden führen. Um dieses Risiko zu minimieren, wendet ANDRITZ die Cybersicherheit-Standards IEC 62443-2-4 und IEC 62443-4-1 konsequent an. Die Einhaltung dieser Cybersicherheit-Standards wurde vom TÜV auditiert und zertifiziert.

i) Planungsrisiken

Das Risiko einer Inkonsistenz zwischen strategischen Zielen, Unternehmensstrategie, verfügbaren Ressourcen und der Marktsituation kann zu betrieblichen Herausforderungen und erhöhten Kosten führen. Wenn strategische Ziele nicht mit der praktizierten Unternehmensstrategie übereinstimmen oder die verfügbaren Ressourcen nicht berücksichtigen, kann dies zu unnötigem Planungs- und Bewertungsaufwand führen. Diese Fehlausrichtung kann aufgrund von Ineffizienzen zu höheren Kosten führen, da die Organisation möglicherweise Ressourcen in die Verfolgung von Zielen investiert, die angesichts der Marktbedingungen nicht realisierbar oder realistisch sind. Eine unzureichende Synchronisierung zwischen strategischen Elementen kann auch die Fähigkeit von ANDRITZ beeinträchtigen, sich an Marktveränderungen anzupassen, was möglicherweise Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit hat. Es ist für die ANDRITZ-GRUPPE von entscheidender Bedeutung, die Kohärenz zwischen ihren strategischen Zielen, der Unternehmensstrategie, den verfügbaren Ressourcen und der vorherrschenden Marktdynamik sicherzustellen, um solche Risiken zu mindern und die allgemeine betriebliche Effektivität zu verbessern.

2. Operative Risiken

a) Einkauf

Die Lieferanten der ANDRITZ-GRUPPE werden regelmäßig überprüft, um Gefährdungspotenziale (hinsichtlich Lieferfähigkeit, Qualitätsmanagement, finanzielle Situation etc.) und Risiken frühzeitig zu erkennen und transparent zu machen.

Teil der Risikobetrachtung des Supply Chain Managements sind auch Cyberangriffe auf Lieferkettennetzwerke, Beschaffungssysteme und sensible Daten sowie Compliance-Anforderungen für Beschaffungsaktivitäten. Diese Aspekte beeinflussen die Beschaffungsentscheidungen der gesamten ANDRITZ- GRUPPE.

Geopolitische Spannungen sowie die Verhängung von Sanktionen gegen bestimmte Länder oder Einheiten, die in Konflikte verwickelt sind, beeinflussen mittel- und langfristig die Ausgestaltung von Supply Chain-Netzwerken. Die Divisionen werden daher laufend über aktuelle und mögliche zukünftige internationale Konflikte, Sanktionen oder Handelsvorschriften informiert. Dadurch bleibt die ANDRITZ-GRUPPE vollumfänglich handlungsfähig und kann die Einhaltung rechtlicher und gesellschaftlicher Vorgaben sicherstellen.

Globale und regionale Krisen, politische bzw. wirtschaftliche Konflikte oder Naturkatastrophen können dazu führen, dass Lieferanten nicht in der Lage sind, von ANDRITZ bestellte Produkte rechtzeitig zu fertigen und zu liefern, was wiederum zur Folge haben könnte, dass ANDRITZ den Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nicht zeitgerecht nachkommen kann.

Um diese Ausfallsrisiken zu minimieren und die erfolgreiche Umsetzung der Projekte sicherzustellen, setzt der Zentralbereich Group Supply Chain Management in enger Kooperation mit den Divisionen auf eine systematische Etablierung von Beschaffungsalternativen.

b) Fertigung

Im Bereich der Fertigung setzt ANDRITZ auf eine gezielte Make-or-Buy-Strategie, um die im Projektgeschäft typischen Schwankungen in der Kapazitätsauslastung gut auszugleichen und die eigenen Fertigungskapazitäten bestmöglich auszulasten. Prozessrelevante Schlüsselkomponenten für Anlagen und Produkte von ANDRITZ werden überwiegend in eigenen Produktionsstätten gefertigt und montiert, einfache Komponenten hingegen bei qualifizierten Lieferanten zugekauft, deren Qualität und Termintreue sowie Compliance laufend kontrolliert werden.

Wesentliche Erfolgsfaktoren für kurze Auftragslaufzeiten und hohe Termintreue in der Fertigung sind exakte Planung, hoher Einsatz und Flexibilität seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. ANDRITZ setzt vor allem im europäischen Raum auf einen flexiblen Anteil an Leiharbeitskräften, um Auslastungsschwankungen besser abzufedern. Es könnte jedoch sein, dass es nicht immer gelingt, größere Schwankungen in der Kapazitätsauslastung sofort auszugleichen, was sich wiederum negativ auf die Ergebnisentwicklung der Gruppe auswirken könnte.

c) Projekte

Im Zusammenhang mit Lieferungen von Ausrüstungen und Serviceleistungen ist die ANDRITZ-GRUPPE vertraglich verpflichtet, Leistungen zu erbringen und Termine einzuhalten. Werden die garantierten Leistungen nicht erreicht oder Termine nicht eingehalten, sind üblicherweise gestaffelte Vertragsstrafen zu leisten oder auf Kosten der Gruppe Behebungsmaßnahmen zu erbringen. Bleibt die Anlagenleistung weit hinter den garantierten Werten zurück, werden Termine deutlich überschritten oder akzeptiert der Kunde die Übernahme der Anlage aus sonstigen Gründen der Nichterfüllung der von der ANDRITZ Gruppe zugesagten Leistungen nicht, könnte der Kunde das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand bei vollem Kosten- und Schadenersatz an ANDRITZ zurückzugeben. Ein solcher Fall könnte die Finanzsituation der Gruppe negativ beeinflussen.

Viele Aufträge, die ANDRITZ abwickelt, basieren auf langfristigen Fixpreisverträgen. Umsatz und Margen können bei Fixpreisverträgen, zum Beispiel wegen Änderungen bei Kosten (vor allem schwankenden Materialkosten und stark steigenden Energiepreisen), von ursprünglichen Kalkulationen abweichen, insbesondere bei Projekten, die das Engineering und den Bau gesamter Anlagen umfassen und das Zukaufen von Arbeitsleistungen von Dritten erfordern. ANDRITZ konnte die stark steigenden Rohstoff- und Materialpreise im Geschäftsjahr 2023 durch verschiedenste operative Maßnahmen weitgehend kompensieren. Die Bewältigung steigender Kosten für Materialien und zugekaufte Komponenten ist und bleibt weiterhin eine Herausforderung. Weitere signifikante Rohstoffpreisanstiege könnten sich zukünftig negativ auf die finanzielle Entwicklung der Gruppe auswirken.

Da die Gruppe gewisse Teile einer zu liefernden Anlage von Unterlieferanten bezieht, kann es vorkommen, dass ein Angebot ohne genaue vorherige Fixierung der Preise der zugekauften Teile gelegt werden muss. Obwohl ANDRITZ bei der Kalkulation auf Erfahrungswerte und Angebote potenzieller Lieferanten zurückgreifen kann, ist es möglich, dass diese Kalkulationen nicht immer exakt sind. Derartige Probleme und Verluste können die finanzielle Entwicklung der Gruppe negativ beeinflussen. Erkenntnisse aus der Vergangenheit bilden im Sinne von "lessons learned" die Basis in der kontinuierlichen Weiterentwicklung bestehender Werkzeuge zur konsequenten Anwendung bei künftigen Projekten.

Bei einzelnen Projekten übernimmt ANDRITZ – zusätzlich zur Lieferung von Ausrüstungen und Systemen von ANDRITZ – auch die Verantwortung für das gesamte Engineering und/oder die Errichtung und den Bau von Fabriken.

Diese Verträge bergen neben den oben angeführten Risiken auch Risiken in sich, die sich aus größerer Vorort-Verantwortung ergeben; das sind beispielsweise Umweltrisiken, Risiken in Bezug auf die lokalen Arbeitsbedingungen oder Risiken, die mit der Geologie, mit dem Bau und der Errichtung der Anlagen zusammenhängen.

Darüber hinaus ist die Gruppe auch Risiken in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Drittparteien ausgesetzt, die bei diesen Projekten mit Bau-, Montage- und Engineering-Leistungen beauftragt werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Streiks oder andere Arbeitsunterbrechungen, die zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme oder Nichteinhaltung von Terminen führen können. Die Gruppe hat zur Minimierung dieser EPC-Risiken (EPC: Engineering, Procurement, Construction) Risikomanagementsysteme implementiert, die – soweit vertraglich möglich – unter anderem auch den Abschluss von Versicherungen, die Festsetzung bestimmter vertraglicher Klauseln und standardisierte Abläufe beim Projektmanagement umfassen.

Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Systeme ausreichend sind, um negative finanzielle Auswirkungen zu verhindern. Die Gruppe hat diesbezüglich bei bestimmten früheren Projekten Verluste gemacht, und ähnliche Schwierigkeiten und Verluste könnten auch künftig auftreten und eine negative Auswirkung auf die finanzielle Situation der Gruppe haben.

Bei vielen EPC- und anderen Projekten übernimmt die ANDRITZ-GRUPPE gemeinsam mit Drittparteien eine Reihe von Risiken. Obwohl die Gruppe bestrebt ist, dass die Risiken aus solchen Projekten klar zugeordnet werden, kann nicht garantiert werden, dass die Gruppe dabei immer erfolgreich ist. Darüber hinaus kann der Fall, dass ein Konsortialpartner seinen Verbindlichkeiten (inklusive Schadenersatz gegenüber der Gruppe) nicht nachkommen kann, eine negative Auswirkung auf die Geschäftsergebnisse und die Liquiditätssituation der Gruppe haben.

d) Haftungsbeschränkungen

Haftungen, die sich aus Verträgen der Gruppe ergeben, können Haftungen bezüglich eines Gewinnentgangs von Kunden und andere Haftungen beinhalten, die den jeweiligen Vertragswert erheblich überschreiten können. Die ANDRITZ-GRUPPE ist bestrebt, in Verträgen entsprechende Haftungsbeschränkungen festzulegen; es kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass in allen Verträgen ausreichende Haftungsbeschränkungen enthalten sind, oder dass Haftungsbeschränkungen im jeweils anzuwendenden Recht durchsetzbar sein werden.

e) Verträge mit staatlichen Stellen

Bei diversen Projekten sind staatliche Stellen die Auftraggeber. In Zusammenhang mit diesen Projekten kann die Gruppe den oben beschriebenen Leistungs-, Haftungs- und EPC-/Turnkey-Risiken in verstärktem Maße unterliegen, weil es der Gruppe aufgrund des Erfordernisses öffentlicher Ausschreibungen und lokaler Gesetze eventuell nicht immer möglich ist, ihre angestrebten vertraglichen Absicherungen zu erreichen.

f) Gerichtsverfahren

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ANDRITZ-GRUPPE in zahlreichen Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil dieser Verfahren (wie beispielsweise Vertrags- und Projektstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen und Verfahren im Bereich geistiges Eigentum) kann als typisch für die Branche, in der die Gruppe tätig ist, angesehen werden. Die ANDRITZ-GRUPPE bildet in Fällen, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich erscheint und zuverlässige Schätzungen gemacht werden können, entsprechende Rückstellungen.

Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Anbetracht der Risikosummen in einigen dieser Streitfälle kann ein für ANDRITZ negativer Ausgang einer oder mehrerer dieser Rechtsstreitigkeiten zu einer wesentlichen negativen Auswirkung auf Ergebnis und Liquiditätsbestand der Gruppe führen.

Der Bereich Produkthaftung inkludiert einige Fälle aus der weiter zurückliegenden Vergangenheit wegen mutmaßlicher Körperverletzungen und/oder Todesfällen aufgrund Asbestbelastungen.

Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel G) 39. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten.

g) Währungen

Ein beträchtlicher Teil des Umsatzes bzw. der Kosten der von Konzerngesellschaften abgeschlossenen Aufträge wird nicht in der jeweiligen funktionalen Währung, sondern in anderen Währungen, vor allem US-Dollar, abgerechnet. Die Währungen in diesen Ländern können erheblichen Wechselkursschwankungen unterliegen. Währungsrisiken im Zusammenhang mit Aufträgen, die nicht in Euro fakturiert werden, werden durch die Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten – insbesondere Devisentermingeschäfte und Swaps – bestmöglich minimiert.

Obwohl die Gruppe bestrebt ist, die Nettowährungsposition von nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossenen Aufträge durch den Abschluss von Termingeschäften abzusichern, können sich Währungsschwankungen mit Wechselkursverlusten im Konzernabschluss niederschlagen.

Die Entwicklung der Wechselkurse kann sich auch auf den in Euro umgerechneten Umsatz und das Ergebnis der Gruppe sowohl positiv als auch negativ auswirken. Wechselkursänderungen können auch dazu führen, dass sich die Position von ANDRITZ gegenüber der Konkurrenz verändert, obgleich viele Mitbewerber von ANDRITZ ihren Firmensitz ebenfalls im Euroraum haben.

Da einige der größeren ANDRITZ-Kunden ihren Hauptsitz außerhalb des Euroraums haben, können Wechselkursänderungen zu einer Verzögerung von Projektentscheidungen durch diese Kunden führen.

h) Cyber-Risiken/Hackerangriffe

Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Anlagen und Maschinen erfordern hoch wirksame und effiziente Lösungen zur Wahrung der Datensicherheit. Der unbefugte Zugriff auf oder der Abzug sensibler Unternehmensdaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme als Folge von Hackerangriffen sind wesentliche Risiken, denen ANDRITZ in zunehmendem Maße ausgesetzt ist. Dabei können nicht nur die ANDRITZeigenen Systeme betroffen sein, sondern auch die von ANDRITZ bei Kunden installierten Industrial Internet of Things (IIoT)-Lösungen. Cyber-Risiken bzw. möglichen Hackerangriffen begegnet ANDRITZ durch den Einsatz von modernsten IT-Sicherheitstechnologien (zum Beispiel Firewall-Systemen) sowie durch verstärkte Kontrolle von Zugriffsberechtigungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen.

Um das Risiko eines unbefugten Zugriffs in IT-Systeme weiter zu reduzieren, werden zusätzlich und in regelmäßigen Abständen Penetrationstests durchgeführt. Mit Hilfe einer optimierten IT-Infrastruktur sollen Cyber-Attacken frühzeitig erkannt werden, um diese erfolgreich abzuwehren. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es durch Cyber-Angriffe zu einem unbefugten Zugang bzw. zu einem Verlust von sensiblen und vertraulichen Daten sowohl bei ANDRITZ als auch bei seinen Kunden kommt und dies in weiterer Folge zu enormen wirtschaftlichen Schäden führt, für die ANDRITZ verantwortlich gemacht werden könnte. Darüber hinaus kann eine größere Beschädigung oder Unterbrechung der IT-Systeme den laufenden Geschäftsbetrieb von ANDRITZ stören. Zur Abwendung von möglichen Cyber-Angriffen und zur weiteren Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden spezielle Online-Trainings durchgeführt.

3. Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten

Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken, wie zum Beispiel Währungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken.

Eine detaillierte Darstellung sämtlicher finanzieller Risiken der ANDRITZ-GRUPPE ist im Konzernanhang ersichtlich.

Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel F) 35. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten.

4. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Die internationale Geschäftstätigkeit von ANDRITZ bringt nicht nur Chancen, sondern auch kurz-, mittel- und langfristige Risiken mit sich. ANDRITZ verfügt daher über ein konzernweites internes Kontroll- und Steuerungssystem (IKS), dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren, um nach Möglichkeit rasch Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dieses System stellt ein wichtiges Element in der aktiven Unternehmenssteuerung dar. Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Überwachungs- und Kontrollsysteme ausreichend effektiv sind.

Die Implementierung und Überwachung des IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess bzw. die Finanzberichterstattung liegt in der Verantwortung des Vorstands. Dazu wurden sowohl für die wesentlichen Geschäftsrisiken innerhalb der Gruppe als auch für den Finanzberichterstattungsprozess gruppenweit verbindlich anzuwendende Regelungen und Richtlinien verabschiedet.

Das Rechnungswesen und die darin integrierte Finanzbuchhaltung sind dem Vorstand unterstellt. Durch verschiedene organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Insbesondere wird durch entsprechende Regelungen sichergestellt, dass die Erfassung in den Büchern und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben.

Der gesamte Prozess von der Beschaffung bis zur Zahlung unterliegt konzerneinheitlichen Richtlinien, die wesentliche damit in Zusammenhang stehende Risiken minimieren sollen.

Zu diesen Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen sowie ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsberechtigungen für Zahlungen (Vieraugenprinzip).

Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit spielen in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine generell restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen durch die verwendete Finanzsoftware (SAP) unterstützt. Die Ordnungsmäßigkeit dieser Finanzsoftware wird auch durch direkt im System eingerichtete automatisierte Geschäftsprozesskontrollen gewährleistet.

Konzernweit einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Erfassung, Buchung und Bilanzierung von Geschäftsfällen sind in der ANDRITZ GROUP IFRS Accounting Policy geregelt und für alle Konzerngesellschaften verbindlich. Automatische Kontrollen im Konsolidierungs- und Berichtssystem, aber auch zahlreiche manuelle Prüfungen sind zur bestmöglichen Vermeidung von Fehldarstellungen im Einsatz. Die Kontrollmaßnahmen gehen von der Durchsicht und Diskussion der Periodenergebnisse durch das Management bis hin zur spezifischen Überleitung von Konten.

Durch ein standardisiertes, konzernweites Finanzberichtswesen sowie durch sofortige, anlassbezogene Berichterstattung über bedeutende Ereignisse soll sichergestellt werden, dass der Vorstand angemessen und zeitnah über alle relevanten Sachverhalte in der Gruppe informiert wird. Der Aufsichtsrat wird in zumindest einer pro Quartal stattfindenden Aufsichtsratssitzung über die laufende Geschäftsentwicklung inklusive operative Planung und mittelfristige Strategie des Konzerns unterrichtet. In besonderen Fällen – wie zum Beispiel bei Akquisitionen, Restrukturierungen etc. – wird der Aufsichtsrat auch unmittelbar informiert. Darüber hinaus erhalten alle Aufsichtsratsmitglieder einen monatlichen Bericht mit den wichtigsten Finanzkennzahlen einschließlich Kommentaren. In den Prüfungsausschusssitzungen wird unter anderem auch das interne Kontroll- und Risikomanagement behandelt.

Die Interne Revision, die als Stabsstelle des Vorstands eingerichtet ist, auditiert konzernweit einzelne Prozesse oder Gesellschaften anhand eines jährlich festgelegten Prüfplans sowie in besonderen Anlassfällen (ad hoc Prüfungen). Zudem überwacht sie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und konzerninterner Richtlinien. Sie agiert in der Berichterstattung und bei der Wertung der Prüfergebnisse als unabhängiger unternehmensinterner Bereich weisungsungebunden. Die Interne Revision berichtet dem Vorstand und Prüfungsausschuss in regelmäßigen Abständen über die durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnisse sowie über den aktuellen Umsetzungsstand der Erkenntnisse.

Der Konzernabschlussprüfer beurteilt jährlich die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements in der ANDRITZ-GRUPPE und berichtet darüber an Aufsichtsrat und Vorstand. Die Funktionalität des Risikomanagements wurde vom Konzernabschlussprüfer 2023 kontrolliert.

E) KONSOLIDIERTER CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT

Den konsolidierten Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2023 finden Sie auf der ANDRITZ-Website andritz.com/governance-de.

F) WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Es gab keine wesentlichen oder außerordentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

G) KONSOLIDIERTE NICHT-FINANZIELLE ERKLÄRUNG

Der folgende Abschnitt beschreibt die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren zu Sozial-, Arbeitnehmer- und Umweltbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte. Informationen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind im konsolidierten Corporate-Governance-Bericht auf der ANDRITZ-Website andritz.com/governance-de zu finden. Die Berichterstattung der nicht-finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt quartalsweise systemgestützt im Rahmen des Konzernreportings und deckt sich im Wesentlichen mit dem Umfang der finanziellen Berichterstattung. In Bezug auf Umweltbelange erfolgt die Datenerfassung über eine eigene Anwendung, das ESG-Cockpit, in welchem im Berichtsjahr 86% der vollkonsolidierten Gesellschaften die Daten eingepflegt haben. Kleinere Bürostandorte werden aus Gründen der Wesentlichkeit nicht berücksichtigt. Die unterjährige Entwicklung der nicht-finanziellen Leistungsindikatoren ist ein integraler Bestandteil der Berichterstattung an den Aufsichtsrat.

1. Wesentlichkeitsanalyse

Die ANDRITZ-GRUPPE veröffentlicht Informationen zum Thema Nachhaltigkeit gemäß den Kriterien der Global Reporting Initiative (GRI). Eine Auflistung aller berichteten Indikatoren einschließlich Kommentaren befindet sich im "GRI-Index" auf der ANDRITZ-Website andritz.com.

0 = nicht relevant / keine Auswirkungen

  • 1 = eher relevant / geringe Auswirkungen
  • 2 = relevant / mittlere Auswirkungen
  • 3 = sehr relevant / große Auswirkungen

Um die für die ANDRITZ-GRUPPE wesentlichen Themen für die Berichterstattung sowie die relevanten Handlungsfelder zu eruieren, wurden bereits mehrmals Stakeholder-Umfragen bzw. Interviews mit relevanten Stakeholdern durchgeführt.

Die Themen, die auf die gesellschaftliche Auswirkung der Geschäftstätigkeit von ANDRITZ bzw. die Entscheidungen der Stakeholder in puncto Geschäftsbeziehungen mit ANDRITZ den größten Einfluss haben, sind demnach:

  • Einhaltung von rechtlichen und ethischen Standards / Corporate Compliance
  • Klima- und Umweltschutz
  • Verantwortungsvolle Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Fairer Umgang mit Lieferanten und Geschäftspartnern
  • Nachhaltige Produktion bzw. Projekte sowie Produktsicherheit
  • Verantwortungsvolle Unternehmensführung, Ethik und Geschäftspraktiken
  • Digitalisierung und Innovation

Die unterschiedliche Gewichtung der Themen ist in der zuvor angeführten Grafik dargestellt.

Im Berichtsjahr startete ANDRITZ mit der Durchführung einer neuen Wesentlichkeitsanalyse im Zuge der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese fordert eine Bewertung der doppelten Wesentlichkeit, nach welcher Unternehmen sowohl darüber berichten müssen wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäft auswirken (outside-in / financial materiality), als auch darüber, wie sich ihre Geschäftsaktivitäten auf Gesellschaft und Umwelt auswirken (inside-out / impact materiality). Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet die Basis für die zukünftige Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD.

2. We Care – das ANDRITZ-Nachhaltigkeitsprogramm

ANDRITZ hat sich im Rahmen seines im Juni 2021 präsentierten Nachhaltigkeitsprogramms "We Care" umfassende, ambitionierte Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance gesetzt, mit denen das Unternehmen den größten Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft für alle Stakeholder leisten kann. Zu den Schwerpunkten im Bereich Umwelt zählen Klimaschutz, Ressourcenschonung sowie das Anbieten nachhaltiger Lösungen und Produkte. ANDRITZ als attraktiver Arbeitgeber sowie Arbeitsgesundheit und -sicherheit sind die Schwerpunkte des Kernthemas Soziales. Der Fokus beim Thema verantwortungsvolle Unternehmensführung liegt für ANDRITZ auf fairen und ethischen Geschäftspraktiken, einem umfassenden Risikomanagement und einem gewissenhaften Lieferanten-Management.

Im Berichtsjahr wurde zur Zielerreichung eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, deren positive Auswirkungen klar erkennbar sind.

A N D R I T Z - F i n a n z b e r i c h t 2 0 2 3 L a g e b e r i c h t

Ziele: Umwelt

Ziel Messgröße Basisjahr 2019 2021 2022 2023 Ziel 2025
Reduktion der CO2-Emissionen
(Scope 1+2) um 50%*
Tonnen
CO2e/Million
EUR Umsatz
28,1** 29,3** 18,6** 18,0
(entspricht
-35,9% vs.
2019)
14,0**
Reduktion des Wasserverbrauchs
um 10%*
m3
/Million
EUR Umsatz
158,3 180,6 153,6 130,6
(entspricht
-17,5% vs.
2019)
142,5
Reduktion der Abfallmenge um 10%* Tonnen/Million
EUR Umsatz
10,7 7,8 7,0 8,7
(entspricht
-18,7% vs.
2019)
9,6
Erhöhung des Umsatzes mit
nachhaltigen Lösungen und
Produkten auf über 50% des
Umsatzes
%
des Gesamt
umsatzes
46*** 42 45 45 >50

Anmerkung: Nur der Umsatz der einbezogenen Standorte wurde herangezogen.

* gegenüber Basisjahr 2019

** Die Werte wurden angepasst, da ein CO2-Faktor nicht korrekt war. *** Der Wert bezieht sich auf das Jahr 2020, da keine vergleichbaren Daten für 2019 verfügbar sind.

Auch im Berichtsjahr konnten die CO2-Emissionen (Scope 1 und 2) der ANDRITZ-GRUPPE weiter reduziert werden. Gegenüber dem Basisjahr 2019 wurden sie, bezogen auf den Umsatz, bereits um 35,9% verringert. Die größte Reduktion erreichte man mit dem Umstieg vieler ANDRITZ-Standorte auf CO2-armen Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Des Weiteren steigerte man auch die eigene Stromproduktion durch Photovoltaik-Anlagen. Im Berichtsjahr gingen Anlagen an 15 Standorten in Betrieb (insgesamt gibt es bereits an 20 Standorten PV-Anlagen), und weitere werden 2024 folgen. Zusätzlich wurden weitere Effizienzmaßnahmen ergriffen, wie beispielsweise der Umstieg auf LED-Beleuchtung. Um den sorgsamen Umgang mit Energie an den Fertigungsstandorten weiter zu fördern, wurde im Berichtszeitraum ein spezielles "Energy Assessment" entwickelt. Dieses zielt darauf ab, die Verbesserungskultur in den Produktionsstandorten zu stärken, Energieeinsparpotentiale zu identifizieren und entsprechende Reduktionsmaßnahmen umzusetzen. Das Assessment wurde an einzelnen Standorten mit hohem Energieverbrauch bereits erfolgreich durchgeführt und wird im Jahr 2024 fortgesetzt werden.

ANDRITZ hat sich Anfang 2023 der Science Based Targets initative (SBTi) angeschlossen und möchte damit seine Entschlossenheit, zum 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens beizutragen, zeigen. Die Verpflichtung zu SBTi bietet ANDRITZ die Möglichkeit, Treibhausgasreduktionsziele von einer unabhängigen Organisation auf der Grundlage der Erkenntnisse der Klimawissenschaft bewerten und validieren zu lassen. Im Rahmen der SBTi-Verpflichtung wird ANDRITZ bis spätestens Ende 2024 umfassende Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3) entwickeln und bei SBTi einreichen.

Der Wasserverbrauch bezogen auf den Umsatz konnte im Berichtsjahr gegenüber 2019 um 17,5% reduziert werden, und die Abfallmenge, ebenfalls bezogen auf den Umsatz, um 18,7%. Somit wurden beide für Ende 2025 gesetzten Ziele bereits 2023 erreicht. Für 2024 wurde beschlossen, den Wasserverbrauch und die Abfallmenge um 5% im Vergleich zum Vorjahr zu reduzieren. Um weitere Reduktionen zu erreichen, wird man sich im Jahr 2024 auf die jeweils fünf größten Verbraucher fokussieren und dort gezielt Maßnahmen setzen. Des Weiteren ist geplant, den internen ANDRITZ-Verpackungsstandard zu überarbeiten und Kriterien der Kreislaufwirtschaft einfließen zu lassen.

Der Umsatzanteil der nachhaltigen Produkte und Lösungen betrug im Berichtsjahr 45%. Ein besonderer Schwerpunkt lag 2023 auf den sogenannten "Special Growth Projects". Diese sieben Projekte werden in der Gruppe mit Hochdruck verfolgt und haben das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum zukünftigen Unternehmenswachstum zu leisten. Sie alle haben gemeinsam, dass aktuelle Megatrends aufgegriffen und schnell wachsende Märkte bedient werden, die von den Bemühungen um mehr Nachhaltigkeit getrieben werden. Manche der Projekte stehen noch am Anfang, andere sind schon weit fortgeschritten. Zu letzteren gehören etwa die Projekte rund um CO2-Abscheidung, grünen Wasserstoff und Batterieherstellung für E-Mobilität. Die "Special Growth Projects" sollen den Umsatzanteil der nachhaltigen Produkte und Lösungen in den kommenden Jahren deutlich steigern.

Ziele: Soziales

Ziel Messgröße Basisjahr 2019 2021 2022 2023 Ziel 2025
bzw. % p.a.
Reduktion der Arbeitsunfall
Häufigkeitsrate (>1 Tag Abwesenheit)
um jährlich 30% im Vergleich zum
Vorjahr
Unfälle mit
einem oder
mehr
Ausfallstagen
pro 1 Million
Arbeitsstunden
6,1 3,1 2,8 2,6 -30% p.a.
Reduktion der freiwilligen
Fluktuationsrate
%
der gesamten
Beschäftigten
6,0 6,5 6,0 5,1 <4,5
Steigerung des Anteils
weiblicher Beschäftigter
%
der gesamten
Beschäftigten
16,2 16,6 16,4 17,0 20

Im Bereich Soziales wurde die Arbeitsunfall-Häufigkeitsrate im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr weiter gesenkt, wenngleich das Ziel der Reduktion der Unfallhäufigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 30% nicht erreicht wurde. ANDRITZ hat in den vergangenen Jahren viele Initiativen und Maßnahmen zum Thema Arbeitssicherheit gesetzt, die sich in einer deutlichen Reduktion der Arbeitsunfall-Häufigkeitsrate um rund 60% gegenüber dem Ausgangswert 2019 widerspiegeln.

ANDRITZ verfolgt das Null-Unfall-Ziel und setzt in diesem Bereich weitere Maßnahmen für eine proaktive Sicherheitskultur, um Unfälle zu vermeiden. Alle Vorfälle und Unfälle werden erfasst, untersucht und ausgewertet – unabhängig von ihrer Schwere. Darüber hinaus werden Verletzungen, die zu Arbeitsausfällen führen, in einer Konzernunfalldatenbank dokumentiert. Zusätzlich wird ein "Lessons Learned"-Bericht erstellt und im Intranet veröffentlicht. Erfahrungen aus tatsächlichen Vorfällen und Beinahe-Unfällen sowie gute/beste Praktiken werden gesammelt und zur Verbesserung der Sicherheitskultur genutzt. In Anbetracht des festgestellten Verbesserungsbedarfs in Bezug auf persönliche Sicherheitsverhaltensweisen wird 2024 ein spezifisches Intensivtraining zu verhaltensbasierten Sicherheitsprinzipien innerhalb der gesamten ANDRITZ-Organisation durchgeführt.

Die freiwillige Fluktuationsrate konnte im Berichtsjahr auf 5,1% gesenkt werden. ANDRITZ hat in diesem Bereich eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, um den Mehrwert von ANDRITZ als Arbeitgeber überzeugend zu kommunizieren, eine ansprechende Arbeitgebermarke aufzubauen und somit das Unternehmen am Bewerbermarkt möglichst attraktiv zu präsentieren.

Der Anteil der weiblichen Beschäftigten konnte auf 17,0% erhöht werden. Maßnahmen zur langfristigen Erhöhung des Frauenanteils umfassen die verstärkte Förderung von Frauen für Führungspositionen sowie erhöhte Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die am Stammsitz der ANDRITZ-GRUPPE in Graz und am Standort in Wien eingerichteten Kindergärten sowie flexible Arbeitszeitmodelle für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Familie sind Beispiele dafür. Bei der Schaffung von Büroraum im Rahmen von Neubauprojekten werden stets Überlegungen hinsichtlich neuer Betreuungseinrichtungen für Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einbezogen. Weiters wird im Rekrutierungsprozess besonderes Augenmerk auf eine strenge Gleichbehandlung der Geschlechter gelegt.

Ziele: Governance

Ziel Messgröße 2019 2021 2022 2023 Ziel 2025
Keine ereignisbasierten
Gewinnwarnungen
Anzahl der
ereignisbasierten
Gewinn
warnungen
0 0 0 0 0
Keine Compliance-Verfehlungen Anzahl der
Korruptions
vorfälle
0 0 0 0 0
Anzahl der
Wettbewerbs
vorfälle
0 0 0 0 0
Abdeckung von 85% des
Zuliefervolumens* durch
bewertete Lieferanten bis 2025
% des
Liefervolumens
mit bewerteten
Lieferanten
78** 82 82 90 85

* Kumuliertes externes Einkaufsvolumen durch Lieferanten mit einem durchschnittlichen jährlichen Einkaufsvolumen von über 250.000 EUR

** Die Zahl bezieht sich auf das Jahr 2020, da keine vergleichbaren Daten für 2019 verfügbar sind.

Wie schon in den Jahren davor gab es auch 2023 keine ereignisbasierten Gewinnwarnungen. Des Weiteren gab es keine Korruptions- oder Wettbewerbsvorfälle in der ANDRITZ-GRUPPE. Dies ist vor allem auf das effektive Compliance Management-System und das Anti-Korruptionsmanagementsystem zurückzuführen, welche nach ISO 37301 bzw. ISO 37001 zertifiziert sind.

Auch beim ESG-Governance-Ziel im Bereich der Lieferanten-Compliance liegt ANDRITZ in Bezug auf das für 2025 gesetzte Ziel von 85% sehr gut auf Kurs. 2023 wurden 89,5% der Lieferanten im Supplier Relationship Management (SRM) Tool bewertet, und somit wurde das Ziel frühzeitig erreicht. Für das Jahr 2024 ist eine Reevaluierung des Bewertungsprozesses und des Ziels geplant.

3. EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie-Verordnung 2020/852 vom 18. Juni 2020 ist Teil des EU-Aktionsplans "Sustainable Finance" und zielt darauf ab, nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu definieren. Sie stellt somit einen bedeutenden regulatorischen Schritt zur Förderung der Transparenz im Bereich der Nachhaltigkeit dar und soll Investitionsströme in Richtung einer Nachhaltigkeitstransformation im Sinne des europäischen Green Deals lenken.

Gemäß Art. 8 der Verordnung ist ANDRITZ seit 2021 verpflichtet, über Art und Umfang der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten nach dem Klassifizierungssystem der EU-Taxonomie zu berichten.

Im Juni 2023 erfolgte eine Erweiterung der delegierten Verordnung 2021/2139, es wurden neue Wirtschaftsaktivitäten für die ersten beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel definiert. Des Weiteren wurde die delegierte Verordnung 2023/2486 mit den Wirtschaftsaktivitäten für die vier weiteren Umweltziele – Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität – veröffentlicht. ANDRITZ berichtet für alle relevanten neuen Wirtschaftsaktivitäten die Taxonomiefähigkeit. Für die relevanten Wirtschaftsaktivitäten aus der delegierten Verordnung 2021/2139 berichtet ANDRITZ, wie im vergangenen Berichtsjahr, sowohl den Anteil an taxonomiefähigen als auch an taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten.

Während für die Identifikation der Taxonomiefähigkeit eine Übereinstimmung der Aktivitätenbeschreibungen mit den Wirtschaftsaktivitäten des eigenen Unternehmens ausreichend ist, verlangt die Taxonomiekonformität die Erfüllung der für die Wirtschaftsaktivität relevanten technischen Bewertungskriterien (technical screening criteria). Diese sollen sicherstellen, dass die taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität einen wesentlichen Beitrag (substantial contribution) zu einem der sechs Umweltziele leistet, die übrigen fünf Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigt (do no significant harm) und soziale Mindestschutzanforderungen (minimum social safeguards) erfüllt. Erst mit der kumulativen Erfüllung aller drei Anforderungen ist die Wirtschaftsaktivität taxonomiekonform.

Taxonomiefähigkeit

Wie schon im Jahr 2022 stuft ANDRITZ einzelne (nachfolgend unter 3.a) beschriebene) Produktgruppen als taxonomiefähig gemäß der Definition der Wirtschaftsaktivitäten 3.1. "Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie" und 3.6. "Herstellung anderer CO2-armer Technologien" ein. Durch die Veröffentlichung der neuen delegierten Verordnung können außerdem Produktgruppen gemäß der Definition der Wirtschaftsaktivitäten 3.20. "Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten oder ermöglichen" und 5.1. "Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung" als taxonomiefähig eingestuft werden.

Taxonomiekonformität

Nach Heranziehung und Überprüfung der technischen Bewertungskriterien stuft ANDRITZ weiterhin die der Wirtschaftsaktivität 3.1. zugeordneten Produkte als taxonomiekonform ein. Neu hinzu kommen die der Wirtschaftsaktivität 3.20. zugeordneten Produkte. Details dazu siehe unter 3.b).

Für die der Wirtschaftsaktivität 3.6. zugeordneten Produkte ist es ANDRITZ zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, die Taxonomiekonformität nachzuweisen, da die technischen Bewertungskriterien (besonders die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz) seitens der EU-Kommission noch nicht eindeutig definiert sind. Um einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, muss gemäß der derzeit vorliegenden Definition nachgewiesen werden, dass die Technologien zu erheblichen Einsparungen an Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen führen. Jedoch gibt es bis dato keine klare Definition für den Begriff "erheblich". Zusätzlich muss die Technologie zur Erfüllung der Taxonomiekonformität in Bezug auf Treibhausgasemissionen besser sein als die am Markt verfügbare leistungsfähigste alternative Technologie (best performing alternative). Auch hier ist es derzeit nicht möglich, nachzuweisen, dass die Technologien von ANDRITZ diese Kriterien erfüllen, da es bisher keine internationale Datenbank gibt, anhand welcher man diese Überprüfungen durchführen könnte.

Im Folgenden werden die für die ANDRITZ-GRUPPE taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftsaktivitäten mit den gem. Art. 8 der EU-Taxonomie zu berichtenden finanziellen Leistungsindikatoren (Umsatzerlöse, Investitionsund Betriebsausgaben) und den entsprechenden qualitativen Angaben dargestellt.

Herausforderungen der EU-Taxonomie

Sämtliche Angaben von ANDRITZ basieren auf dem zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Berichts vorherrschenden Stand der Definitionen und Interpretationen der EU-Taxonomie.

Bevor auf die taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftsaktivitäten näher eingegangen wird, möchte ANDRITZ darauf hinweisen, dass die EU-Taxonomie nicht mit der von ANDRITZ selbst gewählten Definition von nachhaltigen Produkten und Lösungen, die bereits vor Erscheinen der EU-Taxonomie veröffentlicht wurde, gleichgesetzt werden kann. Die von ANDRITZ selbst gewählte Definition der nachhaltigen Produkte und Lösungen (wie sie auch in den oben, im Kapitel 2. We Care, dargestellten ESG-Zielen und deren Erreichung zur Anwendung kommt) umfasst Anlagen, Technologien und Systeme, die den Kunden helfen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Sie helfen, die Umwelt zu schützen, tragen zur Dekarbonisierung bei, reduzieren den Verbrauch wertvoller Ressourcen wie Wasser und fördern eine Kreislaufwirtschaft.

Im Gegensatz dazu konzentriert sich die EU-Taxonomie in ihren Definitionen der beiden ersten Klimaziele in erster Linie auf energieintensive und stark CO2-emittierende industrielle Wirtschaftsaktivitäten, ohne die jeweiligen Lieferketten vollständig zu berücksichtigen. Für diese Aktivitäten enthält die EU-Taxonomie sehr genaue Beschreibungen und technische Bewertungskriterien, um die Bedingungen zu bestimmen, unter denen eine Wirtschaftsaktivität als taxonomiefähig bzw. -konform eingestuft werden kann. Als Lieferant von Technologien und Systemen, die die grüne Transformation ermöglichen und vorantreiben, sieht sich ANDRITZ bezogen auf die ersten beiden Klimaziele in der EU-Taxonomie nicht ausreichend berücksichtigt. Das Produktportfolio von ANDRITZ umfasst eine Vielzahl an Technologien, die einen maßgeblichen Beitrag zur Klimaneutralität vieler Industrien leisten.

Unter die neue delegierte Verordnung mit den vier weiteren Umweltzielen, insbesondere unter das Umweltziel zur Kreislaufwirtschaft, fällt ein Teil des Servicegeschäfts von ANDRITZ. Die Annahme, dass durch die Umweltziele "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen", "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" sowie "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" weitere Produkte aus den Geschäftsbereichen Separation, Pulp & Paper und Metals, die in den ersten beiden Umweltzielen nicht berücksichtigt sind, abgedeckt werden, hat sich nicht bestätigt. Die in Frage kommenden Wirtschaftsaktivitäten beziehen sich explizit auf den Bau, die Modernisierung und den Betrieb von kompletten Anlagen. ANDRITZ liefert in diesen Bereichen in der Regel ausschließlich Komponenten und Maschinen als Teile von Anlagen und somit wurden diese Lieferungen als nicht-taxonomiefähig eingestuft.

a) Identifizierung der taxonomiefähigen Umsatzerlöse

Bei der Identifizierung der taxonomiefähigen Produktgruppen für die Umweltziele Klimaschutz und Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft hat sich ANDRITZ streng an den Wortlaut der Beschreibung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten der Europäischen Kommission gehalten – insbesondere auch an die Definition der Wirtschaftsaktivität 3.6. "Herstellung anderer CO2-armer Technologien", die vorsieht, dass nur diejenigen CO2 armen Technologien als taxonomiefähig eingestuft werden dürfen, die zu einer deutlichen Reduktion von Treibhausgasen in nachgelagerten Wirtschaftssektoren führen.

Schließlich wurden auf Basis der veröffentlichten delegierten Verordnungen und den FAQs der EU-Kommission folgende Produktgruppen von ANDRITZ bei Verfolgung des Umweltziels Klimaschutz als taxonomiefähig eingestuft:

Wirtschaftsaktivität 3.1. "Herstellung von Technologien für erneuerbare Energien":

  • Elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke (Geschäftsbereich Hydro)
  • Biomasse- und Schwarzlaugenkessel, Verdampfer, Technologien zur Gasifizierung und Verfeuerung von Rinde sowie Holzstaub und Holzabfällen (Geschäftsbereich Pulp & Paper)
  • Anlagen zur Herstellung von Biomethanol (Geschäftsbereich Pulp & Paper)

Wirtschaftsaktivität 3.6. "Herstellung anderer CO2-armer Technologien":

  • Pressen und Pressenlinien für die Produktion von Bauteilen für Elektroautos: Karosserie- und Strukturteile, Metallgehäuse für Batterien, Elektrobleche für Motoren (Geschäftsbereich Metals)
  • Anlagen und Systeme für den automobilen Leichtbau: Laserschweißsysteme zur Herstellung von Tailor Welded Blanks, kontinuierliche Verzinkungsanlagen und Kaltwalzwerke zur Produktion von hochfesten Stahlsorten (AHSS/UHSS) sowie Weiterverarbeitungs- und Wärmebehandlungslinien zur Produktion von Aluminiumblech für den Karosserie-Leichtbau (Geschäftsbereich Metals)
  • Anlagen zur Abscheidung von CO2 zum nachgelagerten Transport und zur Speicherung/Weiterverarbeitung von CO2 im Sinne der Wirtschaftsaktivitäten 5.11. "Transport von CO2" sowie 5.12. "Unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2" (Geschäftsbereich Pulp & Paper)

Wirtschaftsaktivität 3.20. "Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten oder ermöglichen":

Rotierende Phasenschieber (Geschäftsbereich Hydro)

Für das Umweltziel Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft wurden folgende Produktgruppen von ANDRITZ als taxonomiefähig eingestuft:

Wirtschaftsaktivität 5.1. "Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung":

  • Reparaturen und Wiederaufarbeitungsservices für Prozessbereiche von Zellstoff- und Papieranlagen (Geschäftsbereich Pulp & Paper)
  • Reparaturen und Wiederaufarbeitungsservices im Zusammenhang mit Walzen für Papiermaschinen (Geschäftsbereich Pulp & Paper)
  • Reparaturen und Wiederaufarbeitungsservices für mechanische, hydraulische und Servopressen sowie für Stanz- und Umformanlagen (Geschäftsbereich Metals)
  • Reparaturen und Wiederaufarbeitungsservices für Maschinen in der Nahrungsmittelindustrie (Geschäftsbereich Separation)

Erläuterung der Taxonomierelevanz der Geschäftsbereiche

Hydro

ANDRITZ Hydro zählt zu den weltweit führenden Anbietern von elektromechanischen Ausrüstungen und Serviceleistungen für Wasserkraftwerke. Mit mehr als 180 Jahren Erfahrung und einer installierten Kapazität von weltweit mehr als 470 Gigawatt bietet der Geschäftsbereich Gesamtlösungen für Wasserkraftwerke jeglicher Größe sowie Serviceleistungen für Anlagendiagnosen, Sanierung, Modernisierung und Leistungssteigerung bestehender Wasserkraftwerke.

Der Geschäftsbereich bietet eine komplette Produktpalette mit Turbinen, Generatoren und Zusatzausrüstungen aller Typen und Größen – "from water to wire" – sowohl für große als auch kleine Wasserkraftwerke, Pumpspeicherkraftwerke und Gezeitenstromturbinen für Meeresenergieprojekte. Da Wasserkraft- und Pumpspeicherkraftwerke immer für standortspezifische hydraulische und umwelttechnische Bedingungen ausgelegt sind, werden auch die zugehörigen elektromechanischen Ausrüstungen entsprechend konzipiert und konstruiert. Nahezu jede Turbine, jeder Generator und das allgemeine Anlagenlayout sind in der Regel "projektspezifische Einzellösungen".

ANDRITZ liefert Produkte und Systeme, die einen integrierten Teil eines Wasserkraftwerks bilden. Daher umfasst der vertragliche Lieferumfang in der Regel die Planung, das Engineering, die Lieferung, die Installation und die Inbetriebnahme der Ausrüstung und wird so gemäß IFRS 15 als integrierte Leistungsverpflichtung und in der EU-Taxonomie gesamthaft unter der Wirtschaftsaktivität 3.1. zusammengefasst.

Der Servicebereich bietet Dienstleistungen zur Anlagendiagnose, Sanierung, Modernisierung und Aufrüstung bestehender Wasserkraftanlagen an. Die Bandbreite reicht von komplexen Modernisierungsaufträgen bis hin zu kleinen Ersatzteillieferungen. Alle Lösungen von ANDRITZ erfüllen die spezifischen Kundenanforderungen, schonen die Umwelt und unterstützen die Betriebsführung. Der Lieferumfang umfasst in der Regel die Reparatur, die Wiederaufbereitung oder den kompletten Austausch von Komponenten und Anlagenteilen.

Das Produktangebot des Servicebereichs beinhaltet darüber hinaus auch allgemeine Dienstleistungen wie fachliche Unterstützung, Schulungen, Ersatzteilmanagement und Serviceverträge, um allen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Spezielle Dienstleistungen können für Lebenszyklus- und Risikoanalysen sowie für Betrieb und Wartung angeboten werden. Derzeit kann dieses Produktangebot des Servicebereichs aufgrund der Definition der sechs Umweltziele keiner Wirtschaftsaktivität der EU-Taxonomie zugeordnet werden.

Neu hinzu kommen rotierende Phasenschieber, die für die Stabilisierung des Stromnetzes unverzichtbar sind, insbesondere im Zusammenhang mit dem zunehmenden Anteil an variablen erneuerbaren Energien. Sie können wesentliche Mengen an Blindleistung und Kurzschlussleistung bereitstellen, um die Netzstabilität durch den Ausgleich von Schwankungen aufrechtzuerhalten. Dadurch ist es möglich, die Integration von Solar- und Windenergie in die Energieinfrastruktur weiter zu verbessern. Die Aktivitäten von ANDRITZ in diesem Bereich werden in der EU-Taxonomie gesamthaft unter der Wirtschaftsaktivität 3.20. zusammengefasst.

Pulp & Paper

Der Geschäftsbereich Pulp & Paper liefert nachhaltige Technologien, Automatisierungs- und Servicelösungen für die Erzeugung aller Arten von Faserstoffen, Tissue, Papier und Karton. Die Technologien und Serviceleistungen konzentrieren sich auf die Steigerung der Produktionseffizienz, die Senkung der Gesamtbetriebskosten sowie auf innovative Dekarbonisierungstechnologien und den autonomen Anlagenbetrieb. Zum Geschäftsbereich gehören auch Kessel für die Energieerzeugung, Rauchgasreinigungsanlagen, verschiedene Vliesstoff-Technologien und Faserplatten-(MDF-)Produktionssysteme.

Mit den angebotenen Waste-to-Value-Recycling-, -Zerkleinerungs- und -Energielösungen werden Abfälle und Nebenströme der Produktion nachhaltig in wertvolle Sekundär-Rohstoffe oder Energie umgewandelt. Neueste IIoT-Technologien im Rahmen der Metris-Digitalisierungslösungen komplettieren das umfassende Produktangebot.

Der Geschäftsbereich Pulp & Paper umfasst eine Vielzahl von Produkten und Technologien, die zu den Umweltzielen des Green Deal der EU beitragen können. Nicht alle entsprechen aber den definierten Wirtschaftsaktivitäten und Beschreibungen der sechs Umweltziele.

Im Folgenden wird erläutert, welche Produkte des Geschäftsbereichs Pulp & Paper als Wirtschaftsaktivität im Sinne des Umweltziels Klimaschutz eingestuft werden:

  • Moderne Biomassekessel werden in die Technologien der stationären Wirbelschicht (BFB) und der zirkulierenden Wirbelschicht (CFB) unterteilt. Beide erzeugen Dampf und Strom aus Biomasse und biogenen Reststoffen.
  • Schwarzlaugenkessel werden bei der Zellstoffproduktion zur Energieerzeugung durch die Feuerung der anorganischen Bestandteile der Schwarzlauge (im Wesentlichen Lignin) eingesetzt. Die anorganischen Bestandteile der Schwarzlauge werden mittels eines Kreislaufsystems zur Produktion der für den Holzaufschluss notwendigen Chemikalien vollständig wiederverwertet.
  • Verdampfer sind eine Vorstufe zu den Schwarzlaugenkesseln. Ihr primäres Ziel ist es, einen stabilen, feststoffreichen Schwarzlaugenstrom für eine effiziente Verbrennung im Schwarzlaugenkessel zu erzeugen. Durch die Verdampfer wird in einem mehrstufigen Prozess der Feststoffanteil der Schwarzlauge von ca. 15% auf ca. 80% erhöht.

Die Verbrennung der Schwarzlauge dient der Erzeugung von Strom und Prozesswärme in Form von Dampf. Moderne Schwarzlaugenkessel erzeugen rund doppelt so viel Strom wie die gesamte Zellstoffanlage verbraucht. Der "grüne" Überschuss-Strom wird an das öffentliche Stromnetz geliefert.

Die Schwarzlauge wird von namhaften Organisationen wie der IEA (International Energy Agency), dem IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change), der FAO (Food and Agriculture Organization) der Vereinten Nationen sowie der EU im Rahmen der EU Renewable Energy Directive (RED II) als erneuerbarer, CO2 neutraler und auf Biomasse basierender Brennstoff klassifiziert, der zur Reduktion der Treibhausgase beiträgt.

  • Gasifizierungsanlagen verwenden den bei der Zellstoffproduktion anfallenden Holzabfall (Rinde, Holzstaub etc.) und erzeugen mit dieser Biomasse Gas, das die fossilen Brennstoffe für die Feuerung des Drehrohrofens zu 100% ersetzt. Damit trägt diese Technologie zu einer erheblichen Reduktion der Treibhausgase bei.
  • Anlagen zur Produktion von Biomethanol: ANDRITZ hat ein neues Verfahren entwickelt, mit dem aus den nicht-flüchtigen Gasen der Zellstoffproduktion hochreines Biomethanol produziert wird. Dieses Biomethanol kann entweder im Werk wiederverwendet oder kommerziell genutzt werden, zum Beispiel als Biokraftstoff im Transportbereich (Biodiesel in der Schifffahrt). Damit werden hohe Treibhausgaseinsparungen erzielt.

Beim Verkauf dieser Produkte und Dienstleistungen handelt es sich wie im Bereich Hydro ebenfalls um integrierte Leistungsverpflichtungen im Sinne von IFRS 15, die in der EU-Taxonomie unter die Wirtschaftsaktivitäten 3.1. und 3.6. fallen.

Im Folgenden wird erläutert, welche Produkte des Geschäftsbereichs Pulp & Paper als Wirtschaftsaktivität im Sinne des Umweltziels Kreislaufwirtschaft eingestuft werden:

  • Reparaturen und Wiederaufarbeitungsservices für einzelne Prozessbereiche in Zellstoff- und Papieranlagen. Dazu zählen Services für Pulper, Refiner, Entwässerungssysteme, Tissuemaschinen und Papier- /Kartonmaschinen, Services für die Technologien im Bereich Holz- und Biomasseverarbeitung sowie Services für Koch-, Wasch-, Bleich-, Nassbehandlungs-, Trocknungs-, Schneid- und Ballenverpackungsanlagen.
  • Reparaturen und Aufrüstungen im Zusammenhang mit Walzen für die Bespannung von Papiermaschinen.

Die Serviceaktivitäten von ANDRITZ in diesen Bereichen werden in der EU-Taxonomie gesamthaft unter der Wirtschaftsaktivität 5.1. zusammengefasst.

Metals

Der Geschäftsbereich Metals ist über den Schuler-Konzern einer der weltweiten Technologie- und Marktführer in der Umformtechnik. Schuler liefert Pressen, Automationslösungen, Werkzeuge, Prozess-Know-how und Service für die gesamte metallverarbeitende Industrie und den automobilen Leichtbau. Im Bereich Service bietet der Geschäftsbereich unter anderem Reparaturen und Wiederaufarbeitungsservices für mechanische, hydraulische und Servopressen sowie für Stanz und Umformanlagen an. Im Bereich der Elektromobilität liefert Schuler Anlagen zur wirtschaftlichen Serienfertigung von Bauteilen für E-Autos – Karosserie- und Strukturteile, Metallgehäuse für Batterien oder Elektrobleche für Motoren. Darüber hinaus bietet ANDRITZ im automobilen Leichtbau Laserschweißsysteme zur Herstellung von Tailor Welded Blanks, kontinuierliche Verzinkungsanlagen und Kaltwalzwerke zur Produktion von hochfesten Stahlsorten (AHSS/UHSS) sowie Weiterverarbeitungs- und Wärmebehandlungslinien zur Produktion von Aluminiumblech für den Karosserie-Leichtbau an. Die Produkte von ANDRITZ und Schuler tragen zur erheblichen Reduktion von Treibhausgasen in nachgelagerten Wirtschaftssektoren bei.

Beim Verkauf dieser Produkte und Dienstleistungen handelt es sich um integrierte Leistungsverpflichtungen im Sinne von IFRS 15, die daher in der EU-Taxonomie gesamthaft ebenfalls unter der Wirtschaftsaktivität 3.6. zusammengefasst werden. Die Serviceaktivitäten werden unter der Wirtschaftsaktivität 5.1. zusammengefasst.

Separation

ANDRITZ Separation ist Anbieter von mechanischen und thermischen Technologien und Serviceleistungen sowie zugehörigen Automatisierungslösungen im Bereich der Fest-Flüssig-Trennung und beliefert die Chemie-, Umwelt-, Lebensmittel-, Bergbau- und Mineralienindustrie. Die maßgeschneiderten, innovativen Kundenlösungen zielen auf die Minimierung des Ressourceneinsatzes sowie höchste Prozesseffizienz ab und tragen so maßgeblich zu einem nachhaltigen Schutz der Umwelt bei.

Der Geschäftsbereich bietet darüber hinaus auch Technologien und Serviceleistungen für die Produktion von Tierfutter- und Biomassepellets an. Pumpen für Bewässerung, Wasserversorgung und Hochwassermanagement ergänzen das Portfolio des Geschäftsbereichs. Im Bereich Service bietet der Geschäftsbereich unter anderem Reparaturservices für Maschinen in der Nahrungsmittelindustrie wie beispielsweise ANDRITZ-Dekanterzentrifugen F (decanter centrifuge F), ANDRITZ-Horizontal-Schälzentrifugen (ANDRITZ horizontal peeler centrifuge), ANDRITZ-Gouda-Kontakttrommeltrockner (ANDRITZ Gouda contact drum dryer) oder ANDRITZ-Gouda-Schaufeltrockner (ANDRITZ Gouda paddle dryer).

Die Serviceaktivitäten von ANDRITZ in diesen Bereichen werden in der EU-Taxonomie gesamthaft unter der Wirtschaftsaktivität 5.1. zusammengefasst.

b) Identifizierung der taxonomiekonformen Umsatzerlöse

Bei der Identifizierung der taxonomiekonformen Produktgruppen für das Umweltziel Klimaschutz hat sich ANDRITZ streng an den Wortlaut der technischen Bewertungskriterien der Wirtschaftsaktivitäten gemäß der delegierten Verordnung 2021/2139 gehalten.

Schließlich wurden auf Basis der veröffentlichten delegierten Verordnungen und den FAQs der EU-Kommission folgende Produktgruppen von ANDRITZ bei Verfolgung des Umweltziels Klimaschutz als taxonomiekonform eingestuft:

Wirtschaftsaktivität 3.1. "Herstellung von Technologien für erneuerbare Energien":

  • Elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke (Geschäftsbereich Hydro)
  • Biomasse- und Schwarzlaugenkessel, Verdampfer, Technologien zur Gasifizierung und Verfeuerung von Rinde sowie Holzstaub und Holzabfällen (Geschäftsbereich Pulp & Paper)
  • Anlagen zur Herstellung von Biomethanol (Geschäftsbereich Pulp & Paper)

Wirtschaftsaktivität 3.20. "Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten oder ermöglichen":

Rotierende Phasenschieber (Geschäftsbereich Hydro)

Prüfung der technischen Bewertungskriterien für die Produkte in Wirtschaftsaktivität 3.1. und 3.20.

Für die Wirtschaftsaktivität 3.1. ist ein wesentlicher Beitrag (substantial contribution) zum Klimaschutz gegeben, wenn durch die Wirtschaftsaktivität Technologien für erneuerbare Energien hergestellt werden. Dies ist der Fall für alle Produkte, die von ANDRITZ in die Wirtschaftsaktivität 3.1 eingestuft worden sind.

Für die Wirtschaftsaktivität 3.20. ist ein wesentlicher Beitrag zum Kilmaschutz gegeben, da die rotierenden Phasenschieber von ANDRITZ unter e) Laststeuerungs- und Lastverlagerungsausrüstung, -systeme und -dienste, die die Flexibilität des Stromnetzes erhöhen und die Netzstabilität fördern, fallen. Sie tragen somit zum Ausbau der erneuerbaren Energien bei.

Im Folgenden wird näher erläutert, wie ANDRITZ nachgewiesen hat, dass die übrigen fünf Umweltziele durch die Wirtschaftsaktivitäten nicht negativ beeinträchtigt werden (do no significant harm). Dabei wurden neben den Produkten vor allem die Standorte, welche die taxonomiefähigen Produkte herstellen, genauer analysiert.

A N D R I T Z - F i n a n z b e r i c h t 2 0 2 3 L a g e b e r i c h t

Umweltziel Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung
Anpassung an den Klimawandel Es wurden Klimarisiko- sowie Vulnerabilitätsbewertungen an allen Fertigungsstandorten von
ANDRITZ durchgeführt, die den Wirtschaftsaktivitäten 3.1. und 3.20. zugeordnete,
taxonomiefähige Produkte herstellen. Dabei wurden chronische und akute Klimarisiken
heute, in 10 und in 30 Jahren bewertet. Das Risiko von Klimagefahren für die analysierten
Fertigungsstandorte wird derzeit gering bis mittel eingeschätzt. Daher war es auch nicht
notwendig, Anpassungsmaßnahmen zu definieren.
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser
und Meeresressourcen
Alle relevanten Standorte betreiben ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001. Darin
spielt der Umgang mit Wasser eine zentrale Rolle. Außerdem liegt für alle Standorte ein
gültiger Genehmigungsbescheid vor, und etwaige Auflagen der Behörden bezüglich Wasser
wurden umgesetzt.
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft Die den Wirtschaftsaktivitäten 3.1. und 3.20. zugeordneten Produkte bestehen zum Großteil
aus Stahl, einem Werkstoff, der immer wieder recycelt werden kann. Außerdem werden die
Produkte für eine Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten konstruiert. Reparaturen,
Sanierungen oder Modernisierungen können problemlos durchgeführt werden.
Alle relevanten Standorte verfügen über ein Konzept für Abfallmanagement und verfolgen
die Abfallhierarchie (Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung, Beseitigung).
ANDRITZ meldet alle besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHCs) über die SCIP
Datenbank an die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) sowie an Kunden.
Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung
Für alle selbstkonstruierten Produkte sind Stücklisten vorhanden. Die darin verwendeten
metallischen Werkstoffe sind im ANDRITZ Material Code (AMC)-System gespeichert,
welches Informationen zur Zusammensetzung der Materialien liefert. Daraus lässt sich z.B.
feststellen, dass selbstkonstruierte Bauteile kein Quecksilber enthalten.
ANDRITZ meldet alle besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHCs) über die SCIP
Datenbank an die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) sowie an Kunden, soweit
ANDRITZ diese Informationen von Lieferanten bekommt. Dies ist derzeit für Blei in
metallischen Werkstoffen der Fall. ANDRITZ hat keine zulassungspflichtigen Stoffe laut
Anhang XIV im Einsatz. Die Anforderungen für beschränkte Stoffe (Anhang XVII) betreffen
ANDRITZ derzeit teilweise.
Für die Einhaltung der inhaltlichen Anforderungen für besonders besorgniserregende Stoffe
wurden Audits durchgeführt. Ziel von ANDRITZ ist es, bis Ende 2023 SVHCs in allen
Produkten zu eliminieren und zu substituieren.
Auch von Lieferanten wird erwartet, dass diese SVHCs an ANDRITZ melden. Dies wird in
den Bestellscheinen gefordert.
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität
und der Ökosysteme
Alle relevanten Standorte betreiben ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001.
Außerdem liegt für alle ein gültiger Genehmigungsbescheid vor, und etwaige Auflagen der
Behörden bezüglich Biodiversität wurden umgesetzt.
Für keinen der relevanten Standorte wurde in der Vergangenheit von der Behörde eine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gefordert. Im Zuge der Überprüfung des DNSH
Kriteriums wurde aber nochmals ein UVP-Screening durchgeführt. Auch diese Bewertung
ergab, dass keine UVP notwendig ist.
Des Weiteren befindet sich kein Standort in biodiversitätssensiblen Gebieten. Standorte in
der Nähe von biodiversitätssensiblen Gebieten haben keine negativen Auswirkungen auf
diese.

Einhaltung der Mindestschutzanforderungen

Der sogenannte Mindestschutz gemäß Artikel 18 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 soll sicherstellen, dass eine Wirtschaftstätigkeit nur dann taxonomiekonform ist, wenn sie auch internationalen Menschenrechtsstandards und Vorschriften zu Bestechung und Korruption, Besteuerung und fairem Wettbewerb gerecht wird. Die Mindestschutzanforderungen werden von ANDRITZ auf Gruppenebene angegeben.

Themenbereich Mindestschutz
Menschenrechte Für ANDRITZ hat der Schutz der Menschenrechte im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit
oberste Priorität. Die Einhaltung der Anforderungen des UN Global Compact und der OECD
Leitsätze für multinationale Unternehmen sind daher im ANDRITZ Verhaltens- und
Ethikkodex sowie im Verhaltens- und Ethikkodex für Lieferanten festgehalten.
Alle Lieferanten von ANDRITZ müssen während des Onboarding-Verfahrens einen
verpflichtenden Fragebogen zu Compliance und Nachhaltigkeit ausfüllen und erhalten ein
Rating. Ist dieses zu niedrig, werden gemeinsam mit dem Lieferanten Maßnahmen getroffen
oder es kommt kein Geschäftsverhältnis zustande.
Zusätzlich werden in China und Indien Compliance- und Nachhaltigkeits-Audits inkl. Follow
ups bei den Lieferanten vor Ort durchgeführt. Menschenrechtsverletzungen führen
automatisch zu einer Nichtkonformität.
Innerhalb von ANDRITZ wird die Einhaltung des Verhaltens- und Ethikkodex durch interne
Audits überprüft.
Menschenrechtsverletzungen können außerdem anonym sowohl von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern als auch von allen anderen Stakeholdern über das online-basierte
Hinweisgebersystem "Speak UP!" gemeldet werden.
Es gibt keine rechtskräftigen Verurteilungen in diesem Bereich.
Bestechung und Korruption ANDRITZ verfügt über eine Anti-Corruption and Anti-Bribery Policy. Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter müssen regelmäßig ein Online-Training zu diesen Themen absolvieren.
Es gibt keine rechtskräftigen Verurteilungen in diesem Bereich.
Besteuerung Laut dem Tax-Statement von ANDRITZ unterliegen alle ANDRITZ-Gesellschaften den
lokalen Steuergesetzen der jeweiligen Länder und müssen Ertrags- und andere Steuern
zahlen. Als Teil des ANDRITZ-Verhaltenskodex müssen alle geschäftlichen Transaktionen
vollständig und eindeutig den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften entsprechen.
Steuerliche Risiken werden identifiziert, analysiert und angemessen berücksichtigt. Der
Umgang von ANDRITZ mit dem Steuerrisiko ist in das gruppenweite Kontroll- und
Steuerungssystem (IKS) eingebunden, dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken
frühzeitig zu erkennen und – wenn möglich – Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dies ist ein
wichtiges Element der aktiven Unternehmenssteuerung. Der Vorstand von ANDRITZ ist für
die Umsetzung und Überwachung des IKS verantwortlich. Dafür wurden gruppenweit
verbindliche Regelungen und Richtlinien/Policies implementiert.
Es gibt keine rechtskräftigen Verurteilungen in diesem Bereich.
Fairer Wettbewerb ANDRITZ verfügt über eine Global Competition and Antitrust Compliance Policy.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Außenkontakt mit Kunden, Lieferanten oder
Mitbewerbern haben, müssen regelmäßig ein Online-Training zu diesem Thema absolvieren.
Es gibt keine rechtskräftigen Verurteilungen in diesem Bereich.

c) Key Performance Indicators (KPI) (Offenlegung gemäß Anhang I - 1.2.2.1)

Umsatzerlöse (Turnover)

Der Umsatz im Nenner umfasst die gemäß IAS 1.82(a) ausgewiesenen Erlöse und entspricht den Umsatzerlösen gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Konzernanhang).

Der taxonomiekonforme Umsatz im Zähler setzt sich aus Umsatzerlösen zusammen, die durch die Erbringung von Dienstleistungen und die Lieferung von Gütern im Definitionsbereich der Aktivität 3.1. Herstellung von Technologien für erneuerbare Energien und 3.20. Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten oder ermöglichen erzielt wurden. Der typische vertragliche Lieferumfang umfasst im Rahmen der Aktivität 3.1. in der Regel die Planung, das Engineering, die Lieferung, die Installation und die Inbetriebnahme der Ausrüstung und wird daher gemäß IFRS 15 als integrierte Leistungsverpflichtung und in der EU-Taxonomie gesamthaft unter der Aktivität 3.1 zusammengefasst. Die gemäß den Vorschriften von IFRS 15.22ff. identifizierten Leistungsverpflichtungen wurden auf Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie überprüft. Eine Separierung integrierter Leistungsverpflichtungen im Sinne von IFRS 15.29 wurde für Zwecke der EU-Taxonomie nicht vorgenommen.

Im taxonomiefähigen Umsatz wurden alle Umsätze aus den oben beschriebenen taxonomiefähigen Produktgruppen berücksichtigt.

Umsatzanteil/Gesamtumsatz
Taxonomiefähig je Ziel
27,9%
5,9%
Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2023
Geschäftsjahr 2023 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche
Beeinträchtigung')
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) Umsatz (3) Umsatzanteil,
Jahr N (4)
Klimaschutz (5) Anpassung an den Kimawandel (G) Wasser (7) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische
Vielfalt (10)
Klimaschutz (11) Anpassung an
u əp
Klimawandel (12)
Wasser
(EL)
Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische
Vielfalt
(91)
Mindestschutz (17) Anteil
taxonomiekon-
former (A.1.) oder
taxonomiefahi-
ger (A.2.) Umsatz,
2022 (18)
Kategorie
ermögli-
chende
Tatigkeit (19)
Kategorie
Ubergangs-
tatigkeit (20)
Text MEUR 96 J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
JIN JIN JIN JIN JIN JIN JIN මිදී E T
A. TAXONOMIEFAHIGE TATIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CCM 3.1. Herstellung von
Technologien für erneuerbare
Energien
CCM 3.1. 2.020,5 23,3% J N/El N/El N/EL N/EL N/EL J J J J J J ר 23,2% E
CCM 3.20. Herstellung,
Installation und Überholung
von elektrischen Hoch-, Mittel-
und Niederspannungs-
betriebsmitteln für die
elektrische Übertragung und
Verteilung, die einen
wesentlichen Beitrag zum
Klimaschutz leisten oder
ermöglichen
CCM 3.20. 35,2 0.4% J N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J ר ل ﻟﻠ N/A E
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
2.055,7 23,7% 100% J ال J J J J J 23,2%
Davon ermöglichende Tätigkeiten 2.055,7 23,7% 100% J ﻟﻠ 7 J 1 23,2% E
Davon Uberganstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL
N/EL
EL
WEL
EL
VEL
EL
VEL
EL
I/EL
EL
N/E/
CCM 3.6. Herstellung anderer
CO2-armer Technologien
CCM 3.6. 361,0 4,2% El N/EL N/El N/EL N/EL N/EL 4,7%
CE 5.1. Reparatur,
Wiederaufarbeitung und
Wiederaufbereitung
CE 5.1. 514,8 5,9% N/El N/El N/El N/EL El N/El N/A
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht
taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
875,8 10,1% 41% 59% 4,7%
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten
(A1+A2)
2.931,5 33,9% 82% 18% 27,9%
B. NICHT TAXONOMIEFAHIGE TATIGKEITEN
Umsatz nicht
taxonomiefähiger Tätigkeiten
5.728.5 66.1%
GESAMT 8.660.0 100%

Investitionsausgaben (CapEx)

Als Investitionsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie gelten Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten außer Geschäfts- oder Firmenwerte und Zugänge zu Sachanlagen inkl. Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen plus Anlagenzugänge aus Akquisitionen. Weiters wurden erworbene Vermögensgegenstände aus Unternehmenskäufen berücksichtigt. Geleistete Anzahlungen für Anlagen in Bau in Höhe von 19,3 MEUR (2022: 7,6 MEUR) wurden in Abzug gebracht. Details sind im Konzernanhang im Kapitel D) Langfristige Vermögenswerte und Schulden in den Unterkapiteln 18. Sachanlagen, 19. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Leasingverbindlichkeiten und 21. Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte zu entnehmen.

In den taxonomiefähigen Investitionsausgaben wurden alle Investitionen in den oben beschriebenen taxonomiefähigen Produktgruppen berücksichtigt. Darüber hinaus wurden folgende einzelne nachhaltige Investitionsausgaben gemäß EU-Taxonomie miteinbezogen, die es ANDRITZ ermöglichen, zu einer Verringerung der eigenen Treibhausgasemissionen beizutragen sowie den Verbrauch von Wasser und Energie zu reduzieren:

  • Wasseraufbereitung und Abfallmanagement (5.2. Erneuerung von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung)
  • Elektrisch betriebene Fahrzeuge (6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen)
  • Nachhaltige Renovierung und Instandhaltung von Gebäuden (7.2. Renovierung bestehender Gebäude)
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge (7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
  • Installation von Photovoltaik-Anlagen (7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien)

In den taxonomiekonformen Investitionsausgaben wurden alle Investitionen in den oben beschriebenen taxonomiekonformen Produktgruppen berücksichtigt. Darüber hinaus wurden keine weiteren einzelnen nachhaltigen Investitionsausgaben gemäß EU-Taxonomie miteinbezogen.

Um Doppelzählungen im CapEx-KPI (und OpEx-KPI) zu vermeiden, wurden diese Investitions- bzw. Betriebsausgaben bezogen auf zugekauften Output und Einzelmaßnahmen, die bereits unter "Kategorie a" betrachtet wurden (d.h. Investitions- bzw. Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Vermögenswerten oder Prozessen, die mit umsatzgenerierenden Wirtschaftsaktivitäten in Verbindung stehen, dies betrifft insbesondere unsere Produktionsgebäude), nur einmal erfasst.

CapEx-Anteil/Gesamt-CapEx
Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
13,0% 18,2%
7,1%

Meldebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2023

Geschäftsjahr 2023 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche
Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) CapEx (3) CapEx-Anteil,
Jahr N (4)
Klimaschutz (5) Bunsseduy
ur
uəp
Klimawandel (6)
1958BW
(1)
Unwelverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vieffalt (10) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12 Masser
(દા)
Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische
Vielfalt
(91)
Mindestschutz
(ZL)
Anteil
taxonomiekon-
former (A.1.)
oder
taxonomiefahi
ger (A.2.)
CapEx, 2022
(18)
Kategorie
ermögli-
chende
Tätigkeit (19)
Kategorie
Ubergangs-
tätigkeit (20)
Text MEUR % J; N;
N/EI
J; N
N/El
J; N;
N/EI
J: N:
N/EI
J; N;
N/EL
J; N
N/El
J/N JAN J/N JAV J/W JN J/W % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CCM 3.1. Herstellung von
Technologien für erneuerbare
Energien
CCM 3.1. 32,5 12,7% ר N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL J J ר J J J J 24,2% E
CCM 3.20. Herstellung,
Installation und Überholung von
elektrischen Hoch-, Mittel- und
Niederspannungsbetriebsmitteln
für die elektrische Übertragung
und Verteilung, die einen
wesentlichen Beitrag zum
Klimaschutz leisten oder
ermöglichen
CCM 3.20. 0.6 0.2% ר N/EL N/EL N/EL N/El N/EL J J J J J J J N/A E
CapEx ökologisch nachhaltiger
Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
33,1 13,0% 100% J J ר J J J J 24,2%
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Ubergangstätigkeiten
33,1 13,0% 100% J J J J J J J 24,2% E
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL
N/EL
EL
N/El
EL
N/El
EL
N/El
EL
N/El
EL
N/EL
CCM 3.6. Herstellung anderer
CO2-armer Technologien
CCM 3.6. 6,6 2.6% El N/EL N/EL N/EL N/El N/EL 17,9%
CE 5.1. Reparatur,
Wiederaufarbeitung und
Wiederaufbereitung
CE 5.1. 18,1 7,1% N/EL N/EL N/EL N/EL El N/EL N/A
CCM 5.2. Erneuerung von
Systemen der
Wassergewinnung, - behandlung
und -versorgung
CCM 5.2. 0,1 0.0% El N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0.1%
CCM 6.5. Beförderung mit
Motorrädern,
Personenkraftwagen und leichten
Nutzfahrzeugen
CCM 6.5. 0,9 0,4% El N/EL N/El N/EL N/EL N/EL 0,3%
CCM 7.2. Renovierung
bestehender Gebäude
CCM 7.2. 1,5 0,6% El N/El N/El N/El N/EL N/EL 0,1%
CCM 7.4. Installation, Wartung
und Reparatur von Ladestationen
für Elektrofahrzeuge in Gebäuden CCM 7.4
(und auf zu Gebäuden
gehörenden Parkplätzen)
0,2 0,1% El N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,4%
CCM 7.6. Installation, Wartung
und Reparatur von Technologien
für erneuerbare Energien
CCM 7.6. 4,2 1.6% El N/EL N/EL N/EL N/El N/EL 0.1%
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht
taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
31,6 12,4% 43% 57% 18,9%
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten
(A1+A2)
64,7 25,3% 72% 28% 43,0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht
taxonomiefähiger Tätigkeiten
190,8 74.7%

Betriebsausgaben (OpEx)

Betriebsausgaben gemäß der delegierten Verordnung 2021/2178 umfassen direkte sowie nicht aktivierte Kosten, welche den Erhalt der Funktionalität des Anlagevermögens sicherstellen1 . Demzufolge sind im Nenner für den OpEx-KPI folgende Betriebsausgaben zu berücksichtigen2 :

  • Wartungsmaterialien und Betriebsstoffe
  • Personalkosten, die durch die Reparatur von Maschinen entstanden sind
  • Personalkosten, die durch die Reinigung von Maschinen entstanden sind
  • IT-Kosten, die durch die Instandhaltung entstanden sind
  • Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse

Im Zähler sind jene Betriebsausgaben reflektiert, die mit den Prozessen oder Vermögenswerten der taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind. Dies umfasst Schulungen und sonstige Anpassungserfordernisse innerhalb der Belegschaft sowie Kosten für Forschung und Entwicklung. Auch für Investitionen, die noch in Planung sind und eine Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten anstreben, sind in der OpEx-Berechnung die eben erwähnten Betriebsausgaben zu berücksichtigen3 .

In Bezug auf das Geschäftsmodell der ANDRITZ-GRUPPE kommen Betriebsausgaben im Wesentlichen in Form von Forschung und Entwicklung sowie Instandhaltung in Betracht. In den taxonomiefähigen Betriebsausgaben wurden alle Betriebsausgaben in den oben beschriebenen taxonomiefähigen Produktgruppen und Investitionen berücksichtigt. Der Gesamtbetrag der nicht aktivierten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst sind, wird im Konzernanhang in Kapitel D) 21. Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte unter a) Forschungs- und Entwicklungskosten berichtet. Dem genannten Kapitel können auch Beschreibungen zu den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von ANDRITZ entnommen werden.

Die ANDRITZ GROUP IFRS Accounting Policy definiert, dass Aufwendungen aus der Forschungsphase nicht aktivierungsfähig sind, sondern direkt im Aufwand erfasst werden. Aufwendungen in der Entwicklungsphase müssen bei Erfüllen strenger Voraussetzungen aktiviert werden.

OpEx-Anteil/Gesamt-OpEx
Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
Klimaschutz (CCM) 18,9% 23,1%
Anpassung an den Klimawande (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE) 8,7%
Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)

1 Delegierte VO 2021/2178, S. 10, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R2178&from=EN 2 FAQ zur delegierten VO 2021/2178, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/sustainable-

finance-taxonomy-article-8-report-eligible-activities-assets-faq-part-2_en.pdf

3 Delegierte VO 2021/2178, S. 10, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R2178&from=EN

Meldebogen: OpEx-Anteil von Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2023
Geschäftsjahr 2023 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ('Keine erhebliche
Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) OpEx (3) OpEx-Anteil,
Jahr N (4)
Klimaschutz
(ς)
ue bunsseduA
(9) ləpunmununun qalında (6)
Wasser
(1)
(გ) քսոքրապշຣյթույթապր Kreislaufwirtschaft (9) Biologische
Vielfalt (10)
Klimaschutz (11) ur bunsseduy
uəp
Klimawandel
(Σι)
Wasser (13) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische
Vielfalt
(91)
Mindestschutz
(ZL)
Anteil
taxonomiekon-
former (A.1.)
oder
taxonomiefähi
ger (A.2.)
OpEx, 2022 (18)
Kategorie
ermögli-
chende
Tätigkeit (19)
Kategorie
Ubergangs-
tatigkeit (20)
Text MEUR 96 J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J: N
N/EL
J; N
N/EL
J/N JN JAN JAN JIN JN J/N % E T
A. TAXONOMIEFAHIGE TATIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CCM 3.1. Herstellung von
Technologien für erneuerbare
Energien
CCM 3.1. 46,1 18,7% ר N/EL N/El N/El N/El N/El J J J J ل J J 19,3% E
CCM 3.20. Herstellung,
Installation und Überholung von
elektrischen Hoch-, Mittel- und
Niederspannungsbetriebsmitteln
für die elektrische Übertragung
und Verteilung, die einen
wesentlichen Beitrag zum
Klimaschutz leisten oder
ermöglichen
CCM 3.20. 0,5 0,2% J N/El N/El N/El N/El N/El J J J J J J J N/A E
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
46,6 18,9% 100% J J J J J 7 J 19,3%
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Uberganstätigkeiten
46,6 18,9% 100% J J J J J 19,3% E

A N D R I T Z - F i n a n z b e r i c h t 2 0 2 3 L a g e b e r i c h t

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL
N/El
EL
I/El
EL
N/El
EL
VEL
EL
N/EL
EL
N/EL
CCM 3.6. Herstellung anderer
CO2-armer Technologien
CCM 3.6. 10,5 4,2% EL N/El N/El N/El N/El N/El 3,9%
CE 5.1. Reparatur,
Wiederaufarbeitung und
Wiederaufbereitung
CE 5.1 21,5 8.7% N/El N/El N/EL N/EL El N/EL N/A
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht
taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
32,0 13,0% 33% 67% 3,9%
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten
(A1+A2)
78,6 31,8% 73% 27% 23,2%
R NICHT TAXONOMIFEÄHIGE TÄTICKEITEN
OpEx nicht
taxonomiefähiger Tätigkeiten
168.5 68.2%
GESAMT 247.1 100%

Tätigkeiten im Bereich Kernenergie und fossiles Gas

ANDRITZ führt keine Tätigkeiten im Bereich Kernenergie und fossiles Gas gemäß den Definitionen der delegierten Verordnung 2022/1214 durch. Auf eine weiterführende Angabe wird daher verzichtet.

Meldebogen 1 - Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer
Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen
erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder
Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung —
sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder
Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung —
sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen
im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen
Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen
Tätigkeiten.
NEIN
5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte
Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die
Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN

4. Nicht-finanzielle Risiken

Risikomanagement ist ein integrierter Bestandteil aller Geschäftsprozesse und erstreckt sich über sämtliche strategische und operative Ebenen der ANDRITZ-GRUPPE. Die nachfolgend beschriebenen nicht-finanziellen Risiken (gem. § 267a Abs. 3 Z 5 UGB) behandeln mögliche Risiken in Bezug auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie die Achtung der Menschenrechte.

Nicht-finanzielle Risiken können aus der eigenen Geschäftstätigkeit oder aus Geschäftsbeziehungen sowohl für das Unternehmen als auch für das Unternehmensumfeld entstehen. Der Fokus auf nicht-finanzielle Risiken wurde in der Vergangenheit nicht nur aufgrund steigender Anforderungen der Stakeholder, sondern zunehmend auch durch gesetzliche Regulierungen verstärkt. Zu den möglichen Folgen nicht-finanzieller Risiken zählen neben finanziellen Schäden auch ein Reputationsverlust oder die mangelnde Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber.

a) Personal

Ziel der ANDRITZ-GRUPPE ist es, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Ein wichtiges Anliegen des Unternehmens ist es daher, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Dazu zählen unter anderem die Schaffung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung für alle Beschäftigten unter Anwendung des Gleichbehandlungsprinzips ohne jegliche Form von Diskriminierung, Bedrohung oder Vergeltung. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich manche Beschäftigte ungleich oder unfair behandelt fühlen. In diesem Fall gibt es unterschiedliche Beschwerdemöglichkeiten, wie zum Beispiel über die jeweiligen lokalen HR-Organisationen, den Betriebsrat oder das online-basierte gruppenweite Hinweisgebersystem "Speak UP!".

Als unzufriedenstellend empfundene Arbeitsbedingungen könnten die Motivation und den Einsatzwillen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter negativ beeinflussen und in weiterer Folge negative Auswirkungen auf die Produktivität haben. Daraus resultierende erhöhte Krankenstands- oder Fluktuationsraten könnten zu Mehrkosten für ANDRITZ führen.

Fachliche Förderung und Qualifizierung von Beschäftigten sind daher wichtige Anliegen von ANDRITZ, die aber nur durch persönliche Bereitschaft jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters möglich sind. Mangelnde Bereitschaft zur Weiterbildung kann deshalb zu einer nicht ausreichenden Qualifikation der Beschäftigten führen. Auch fehlende Angebote zur fachlichen und persönlichen Weiterbildung könnten die Attraktivität von ANDRITZ als Arbeitgeber beeinträchtigen und potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einer Bewerbung abhalten. Daher versucht das Unternehmen, verstärkt auf Veränderungen in der Arbeitswelt sowie auf neue Anforderungen von Beschäftigten einzugehen. Dazu zählt beispielsweise die Schaffung einer guten Work-Life-Balance, wozu ANDRITZ mit einer verstärkten Flexibilisierung der Arbeitszeit beiträgt.

b) Lieferkettenmanagement

Die Einhaltung von international gültigen Umwelt- und Sozialstandards ist ANDRITZ insbesondere in der Zusammenarbeit mit Lieferanten sehr wichtig. Mögliche Verstöße (z.B. Kinderarbeit, Missachtung von Sicherheitsvorschriften, Unterbezahlung, unsachgemäße Entsorgung von gefährlichen Stoffen etc.) können nicht nur das Image von ANDRITZ selbst, sondern auch bestehende oder zukünftige Geschäftsbeziehungen von ANDRITZ mit Kunden gefährden. Auch die Zahlung von Bußgeldern oder Strafen wäre eine mögliche Konsequenz einer Missachtung. Dies könnte sich negativ auf die Geschäftsentwicklung der Gruppe auswirken.

ANDRITZ ist daher bestrebt, die Implementierung von international anerkannten Umwelt- und Sozialstandards, wie beispielsweise die ISO 14001, die Prinzipien des UN Global Compact, die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Gesetze gegen moderne Sklaverei oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, bei Lieferanten weiter voranzutreiben und deren Einhaltung auch zu überprüfen. Der ANDRITZ-Verhaltens- und Ethikkodex für Lieferanten legt die Mindestanforderungen für die Zusammenarbeit fest. Zusätzlich muss im Zuge des Lieferanten-Onboardings ein Fragebogen zu Compliance und Nachhaltigkeit ausgefüllt werden. Schwere Verstöße können bis zur Auflösung des Geschäftsverhältnisses mit Lieferanten beziehungsweise zu einem globalen Blacklisting des externen Partners führen.

c) Umweltschutz innerhalb und außerhalb des Unternehmens

Die von ANDRITZ gelieferten Systeme und Anlagen entsprechen den höchsten Umwelt- und Sicherheitsstandards und erfüllen die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben der Länder, in denen sie installiert werden. Dennoch kann es bei unsachgemäßem Betrieb der Anlagen, Wartungsfehlern oder sonstigen, unvorhergesehenen und nicht beeinflussbaren Ereignissen zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod von Menschen bzw. zu bedeutenden Eigentumsbeschädigungen kommen, wofür ANDRITZ eventuell haftbar gemacht werden könnte.

Fachlich qualifizierte Abfallbeauftragte erstellen und kontrollieren Abfallwirtschaftskonzepte und sorgen für einen fachgemäßen Umgang mit gefährlichen Substanzen in den Fertigungsstätten. Die Abfallbeauftragten sind auch für die Erfüllung der allgemeinen Pflichten betreffend Sammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung von Abfällen verantwortlich. Die im Betrieb anfallenden gefährlichen Abfälle werden bis zur Abholung durch den Entsorger in absperrbaren Räumen gelagert. Über die Menge an nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen sowie über Altöle werden entsprechende Aufzeichnungen geführt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass gefährliche Abfälle nicht den Vorschriften entsprechend entsorgt werden und so eventuell Umweltschäden entstehen. Auch bei Montage- und sonstigen Arbeiten auf Baustellen werden manchmal gefährliche Chemikalien und Werkstoffe verwendet. Im Falle eines Unfalls, wie etwa des Auslaufens gefährlicher Stoffe, eines Feuers oder einer Explosion, könnte ANDRITZ für Sach-, Personen- oder Umweltschäden haftbar gemacht werden.

d) Risiken aufgrund des Klimawandels

Zu den Risiken des Klimawandels für die ANDRITZ-GRUPPE zählen sowohl physische Risiken als auch Übergangsrisiken. Physische Risiken entstehen aus den Auswirkungen des Klimawandels. Dazu zählen insbesondere Extremwetterereignisse wie Stürme, Überschwemmungen, Brände und große Hitze, die zu Schäden an Standorten oder auf Baustellen sowie zu Unterbrechungen der Lieferkette führen könnten. Dies könnte wiederum zu einem Ausfall von Fertigungskapazitäten führen und möglicherweise auch weitere Folgeschäden nach sich ziehen. Extreme Wetterphänomene könnten auch zu Schäden an der Verkehrsinfrastruktur führen und so den Logistikbereich, der bei ANDRITZ von externen Dienstleistern durchgeführt wird, stark betreffen. Verzögerungen oder Ausfälle von Gütertransporten könnten einen erheblichen negativen Effekt auf den Produktionsprozess bzw. den Fortschritt von Projekten haben. Daher muss der Ablauf des Warentransports gegebenenfalls an durch den Klimawandel veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass mittelfristig gewisse Maßnahmen zur Anpassung an sich ändernde klimatischen Bedingungen gesetzt werden müssen.

Auch längerfristige Klimaveränderungen und deren Folgen, wie beispielsweise Temperaturveränderungen, steigende Meeresspiegel, eine geringere Verfügbarkeit von Wasser oder der Verlust an biologischer Artenvielfalt könnten sich negativ auf ANDRITZ auswirken. Somit müssen auch langfristige Anpassungsmaßnahmen gesetzt werden. Entsprechend der EU-Taxonomie-Verordnung wurden an jenen Fertigungsstandorten, die taxonomiefähige Produkte herstellen, Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen durchgeführt. Dabei wurden sowohl chronische als auch akute Gefahren heute, in 10 und in 30 Jahren bewertet. Das Risiko von Klimagefahren für die analysierten Fertigungsstandorte wird derzeit als gering eingeschätzt.

Die in den letzten Jahren weltweit feststellbaren Klimaveränderungen haben auch zu starker Preisvolatilität bei einzelnen Rohstoffen geführt. Weitere Klimaveränderungen könnten in steigenden Inputpreisen für Produktion, Energie, Transport und Versicherungen resultieren. An einzelnen ANDRITZ-Standorten wurden bereits Maßnahmen gesetzt, um die Energieeffizienz vor allem im Produktionsprozess zu steigern. Des Weiteren wurden 2023 an einigen Fertigungsstandorten Photovoltaikanlagen installiert, und für 2024 sind weitere Anlagen in Planung. Das führt nicht nur zu einer Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien und zu Kosteneinsparungen, sondern macht ANDRITZ auch ein Stück weit unabhängiger vom zuletzt sehr unberechenbaren Strommarkt.

Übergangsrisiken entstehen durch den Übergang zu einer CO2-armen, klimaresistenten Wirtschaft. Eine höhere Besteuerung von fossiler Energie oder von CO2-Emissionen (beispielsweise durch den CO2- Grenzausgleichsmechanismus CBAM) könnte zu Mehrkosten führen. Daher ist man bestrebt, die Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) kontinuierlich zu senken, nämlich bis Ende 2025 um 50% im Vergleich zu 2019. An Zielen für die Reduktion von Scope 3-Emissionen wird bereits gearbeitet.

Auf der Produktseite bestehen die Risiken des Klimawandels darin, dass gewisse Produkte eventuell nicht mehr erfolgreich verkauft oder sogar unverkäuflich werden könnten. Diesen Risiken begegnet ANDRITZ durch ein breites Produktportfolio im Bereich der "nachhaltigen Technologien". Das Unternehmen generiert bereits heute 45% seines Gesamtumsatzes aus Produkten und Lösungen, die zur Dekarbonisierung (u.a. Technologien zur Herstellung erneuerbarer Energie, E-Mobilität und grünem Wasserstoff), zur Kreislaufwirtschaft (u.a. Recyclingtechnologien und Technologien zur Nutzung von Nebenströmen) und zum Umweltschutz (u.a. Technologien für die Luftreinhaltung und Abwasseraufbereitung) beitragen. Dieser Anteil soll künftig noch gesteigert werden.

Auch ein Regulierungsrisiko kann entstehen, welches sich auf staatliche Maßnahmen, die als Reaktion auf den Klimawandel gesetzt werden, bezieht. Dies kann in vielfältiger Weise geschehen, und oft ist es für Unternehmen schwierig, langfristige Investitions- und Betriebsentscheidungen zu treffen, weil sich die Klimapolitik auf nationaler, EU- und internationaler Ebene häufig ändert.

e) Arbeits- und Reisesicherheit

Die Sicherheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter der Verantwortung der ANDRITZ-GRUPPE arbeiten, hat stets höchste Priorität. Besonders unsere Aktivitäten in den Fertigungsstätten und auf Baustellen bergen eine Reihe von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, die vermieden, gemildert und kontrolliert werden müssen. Bei Arbeitsunfällen von ANDRITZ-Beschäftigten und Personen, die im Auftrag des Unternehmens arbeiten bzw. wenn Drittpersonen durch Unfälle zu Schaden kommen, kann die Gruppe unter Umständen haftbar gemacht werden.

Obwohl ANDRITZ der festen Überzeugung ist, dass alle Arbeitsunfälle verhindert werden können und müssen, kann es nicht immer vermieden werden, dass sich unsere Mitarbeitenden bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg verletzen. Alle Unfälle werden genau untersucht, um daraus zu lernen und diese zukünftig durch zusätzliche Verbesserungsmaßnahmen zu vermeiden.

Die Ergebnisse der Unfalluntersuchungen zeigen, dass die meisten Arbeitsunfälle innerhalb der Organisation auf menschliche Faktoren zurückzuführen sind. Aus diesem Grund wird ANDRITZ die definierten und geforderten sicheren Verhaltensweisen durch spezifische verhaltensbasierte Sicherheitskampagnen und Trainings festigen.

Ein weiterer sehr wichtiger Faktor für die Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds ist die kontinuierliche und strukturierte Stärkung des Managementsystems, der Abläufe und Prozesse, sowohl an den eigenen Standorten als auch auf den Baustellen, sowie klar definierte und sichere Arbeitsmethoden, basierend auf einer systematischen Identifizierung der bestehenden und potenziellen Gefahren, der Bewertung der damit verbundenen Risiken und der Definition geeigneter und effektiver Präventiv- und Kontrollmaßnahmen für alle Aktivitäten und Prozesse bei ANDRITZ.

Ein weiterer grundlegender Aspekt für die Unfallverhütung ist die genaue Planung und Koordination der verschiedenen Arbeitsaktivitäten sowie die entsprechende Ausbildung, Kompetenz und Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das ANDRITZ-Reisesicherheitsprogramm wird über eine konzernweite Travel Risk Management Policy gesteuert. Oberstes Ziel dieses Programms ist es, für möglichst reibungslose Auslandseinsätze zu sorgen sowie die gesunde und sichere Heimkehr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen. Zu diesem Zweck beobachtet die Gruppenfunktion Group Corporate Security laufend die Lage in Risikoländern, analysiert diese und unterstützt Projektverantwortliche und Reisende mittels Präventions- und Notfallkonzepten. Dies wiederum trägt zu einer Minimierung von operativen Unterbrechungen (Produktivitätsschwankungen) und somit auch zur Kundenzufriedenheit bei.

Zusätzlich stehen Reisenden und Projektverantwortlichen verschiedene Tools und Services zur Verfügung. Ein Länderportal, das auch via Smartphone-App abrufbar ist, bietet länderspezifische Informationen, Risikoanalysen und praktische Handlungsempfehlungen zum Thema Reisegesundheit und -sicherheit sowie Updates zu aktuellen Entwicklungen. Dazu zählen beispielsweise Informationen über politische Unruhen oder medizinische Risiken. Reisende werden hier auch kurzfristig über plötzlich eingetretene oder anstehende Ereignisse (politische Unruhen, Streiks, erschwerte Wetterbedingungen, Flughafenschließungen, Ausbruch von Krankheiten etc.), die Einfluss auf die Projektabwicklung bzw. Reisetätigkeit haben könnten, informiert.

Projektmanagerinnen und -manager, Baustellenleitende sowie Reisende sollen durch die bereitgestellten Informationen bestmögliche Vorbereitungen treffen bzw. sich auf eine veränderte Lage vor Ort einstellen können. Zurzeit gibt es auch mehrsprachige Informationsseiten zum Russland-Ukraine-Konflikt.

Einen weiteren wesentlichen Service stellen die Travel Helplines dar. Die Expertinnen und Experten der ANDRITZ Medical Travel Helpline und der ANDRITZ Security Travel Helpline stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rund um die Uhr für Fragen vor und während der Reise zur Verfügung. Die Helplines dienen auch zur Vermittlung ortskundiger Transport- oder Sicherheitsfirmen am Zielort bzw. zur Organisation klassischer Notfallunterstützung bis hin zur Evakuierung.

f) Compliance

Vorsätzliche oder fahrlässige Verletzungen von Gesetzen, internen Richtlinien oder Regeln durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Führungskräfte stellen ein potenzielles Risiko für ANDRITZ dar. Geldbußen, Gewinnentgang, Verlust von Umsätzen, die mit unlauteren Mitteln oder unseriösen Geschäftspartnern erwirtschaftet wurden, Schadenersatzforderungen von Vertragspartnern oder Dritten, Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, Imageverlust, geringere Geschäftschancen, staatliche Sanktionen und Gefährdung des Unternehmensvermögens können die Folgen von Compliance-Verstößen sein. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann es zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung und unter Umständen auch zu strafrechtlichen Verfolgungen und Schadenersatzforderungen kommen.

Um diesen Risiken entgegenzuwirken, überwachen die einzelnen Abteilungen die Einhaltung der Gesetze und internen Richtlinien. Zusätzlich liegt der Fokus des gruppenweiten Compliance-Management-Systems (CMS), welches von Group Corporate Compliance eingeführt wurde, auf Maßnahmen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts, des Wettbewerbsrechts, der Korruptionsbekämpfung, des Datenschutzes, der Exportkontrolle, der Menschenrechte, der Gleichbehandlung/Nichtdiskriminierung sowie der Lieferketten-Compliance. Um die Effektivität der Einhaltung der Compliance-Maßnahmen sicherzustellen und das CMS laufend zu verbessern, ist es nach ISO 37301 und das Anti-Korruptionsmanagementsystem nach ISO 37001 zertifiziert. Des Weiteren werden die Managementsysteme internen und externen Audits unterzogen.

Eine wichtige Grundlage des CMS ist die systematische Ermittlung der Compliance-Risiken. Auf dieser Grundlage werden Compliance-Maßnahmen zur Risikominimierung gesetzt. Beispielsweise werden regelmäßig Schulungen auf Basis des gruppenweit gültigen Verhaltens- und Ethik-Kodex und anderer Regelwerke durchgeführt. Je nach Aufgabenbereich erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte auf sie zugeschnittene Schulungen. Diese werden sowohl mittels Online-Schulungsprogrammen als auch persönlich durchgeführt. In jeder Region gibt es einen Regional Compliance Officer, der direkt an den Group Compliance Officer berichtet. Zusätzlich wurde auf Geschäftsführungsebene in allen wesentlichen Gesellschaften jeweils ein Compliance Director bestellt, in dessen Aufgabenbereich die Umsetzung der Compliance-Maßnahmen für die jeweilige Gesellschaft fällt.

Um die Risiken auf Firmenebene besser monitoren zu können und eine einfachere Analyse zu ermöglichen, wurden für die unterschiedlichen Compliance-Felder Compliance Performance- Indikatoren (CPI) eingeführt, welche den Compliance Directors im sogenannten Compliance Cockpit quartalsweise zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus werden im Compliance Cockpit allgemeine Compliance-Aufgaben zugewiesen bzw. auch speziell auf die einzelnen Firmen abgestimmte Aufgaben erfasst und gemonitort. Vorstand und Aufsichtsrat befassen sich regelmäßig mit der Überwachung der Umsetzung der Compliance-Maßnahmen und werden diesbezüglich vom Group Compliance Officer informiert.

Mit einem anonymen Hinweisgeber-System ermutigen wir alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner und andere Interessengruppen, sich an uns zu wenden und etwaige Bedenken zu melden. Das System von ANDRITZ entspricht in vollem Umfang der EU-Whistleblowing-Richtlinie und den Umsetzungsgesetzen der EU-Mitgliedstaaten.

Die wesentlichen Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich Compliance sind auch im konsolidierten Corporate-Governance-Bericht auf der ANDRITZ-Website andritz.com/governance-de nachzulesen.

g) Datensicherheit und Datenschutz

Ein angemessener Schutz der persönlichen Daten von Dritten, etwa von Kunden, Lieferanten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie allen anderen ANDRITZ-Stakeholdern, minimiert das Risiko von Datenschutzverletzungen, die nicht nur den Ruf des Unternehmens schädigen, sondern auch hohe Strafen nach sich ziehen können.

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen sowie konkrete Handlungsanweisungen und genaue interne Regeln festzulegen, gibt es eine gruppenweite Richtlinie zum Thema Datenschutz, die sich vor allem mit der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Pflege von personenbezogenen Daten beschäftigt. Auf Basis der jeweils geltenden nationalen Gesetze wurden entsprechende Datenschutzprozesse beziehungsweise Anhänge zur Datenschutz-Richtlinie in Nicht-EU-Staaten, wie beispielsweise in Brasilien und China, eingeführt.

Des Weiteren wurden Datenschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren nominiert und geschult, die für die Einhaltung aller relevanten Forderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Geschäftsbereichen, Gruppenfunktionen und Gesellschaften zuständig sind.

Zusätzlich wurden weitere Maßnahmen gesetzt, um alle Anforderungen aus den Datenschutzgesetzen zu erfüllen, wie beispielweise die Durchführung einer Qualitätsüberprüfung der Datenbanken zur Dokumentation und zur Handhabung der Prozesse, die persönliche Daten beinhalten. Dennoch ist ein Verstoß gegen das Gesetz nicht ausgeschlossen. Die Strafen können bis zu 4% des Gruppenumsatzes betragen, was wiederum ein erhebliches Risiko für ANDRITZ darstellt.

Aufgrund vermehrter Vorfälle in der Wirtschaftswelt beschäftigt sich ANDRITZ auch intensiv mit Angriffen auf Informationssysteme. Systemnutzerinnen und -nutzer werden von Kriminellen durch Tricks, wie etwa Phishing Mails, manipuliert, um an interne und sensible Daten und Informationen zu gelangen bzw. unrechtmäßige Zahlungen auszulösen. In diesem Zusammenhang wurde gruppenweit eine Safe Payment Policy implementiert. Darüber hinaus wurden die Anweisungen für sicheren Zahlungsverkehr verschärft, und die Beschäftigten werden laufend durch Hinweise und Informationen im Intranet und in der Mitarbeiterzeitung sowie durch Phishing-Simulationen und Trainings für das Thema sensibilisiert.

h) Innovation

Der Geschäftserfolg der ANDRITZ-GRUPPE ist in hohem Maße vom technischen Know-how des Unternehmens und der daraus resultierenden Entwicklung von neuen Produkten und Technologien abhängig. Die ANDRITZ Innovation Management (AIM)-Initiative fördert Innovationen und ermöglicht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Ideen für neue Produkte einzubringen. Zudem werden regelmäßig interne Startup-Wettbewerbe durchgeführt, die bereits erfolgreiche Projekte hervorgebracht haben. Die hohe Anzahl an Einreichungen spiegelt das enorme Know-how, die Innovationskraft und das Engagement der Beschäftigten wider. Innovationsprojekte sind aber auch oft zeit- und kostenintensiv. Manche Projekte setzen sich am Markt nicht durch und müssen daher gestoppt werden, auch wenn bereits ein hohes Maß an finanziellen und personellen Ressourcen in deren Entwicklung gesteckt wurde.

5. Verantwortungsvolles Personalmanagement

Die Gruppenfunktion Group Human Resources Management (GHR) ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung der globalen Personalstrategie. GHR hat das Ziel, sämtliche Bereiche der ANDRITZ-GRUPPE bestmöglich in Personalangelegenheiten zu unterstützen und damit zur Erreichung der langfristigen Unternehmensziele beizutragen. Zu den Schwerpunkten zählen Nachfolgeplanung, Talente-Management, Veränderungsmanagement, Employer Branding, Talentakquise, Organisations- und Leistungsmanagement, Weiterentwicklung der Unternehmenskultur (#1ANDRITZway), Aus- und Weiterbildung, globale Mobilität, die Entlohnungsstrategie, die Digitalisierung sowie das Erreichen der ESG-Ziele des sozialen Schwerpunkts.

Das GHR-Team setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedenster Kulturen mit unterschiedlichen Arbeitserfahrungen und Perspektiven zusammen und nutzt somit alle Vorteile der internationalen Ausrichtung von ANDRITZ. Das Kernteam der Gruppenfunktion besteht aus HR-Kompetenzzentren in Graz, Wien, Helsinki, Bratislava, Porto Alegre und den USA. Die Teammitglieder der Kompetenzzentren entwickeln in ihren jeweiligen Fachgebieten gemeinsam mit internationalen Personalfachkräften Strategien sowie Prozesse, Systeme und Instrumente zur Umsetzung der Strategien. Dadurch können sie Dienstleistungen für die gesamte Organisation, vor allem für die lokalen HR-Organisationen, bereitstellen.

Darüber hinaus gibt es globale HR Business Partner, die weltweit an unterschiedlichen Standorten beschäftigt sind. Sie beraten und unterstützen die jeweiligen Geschäftsbereiche in strategischen und individuellen Personalfragen. Ihre Aufgabe ist es, relevante HR-Aktivitäten im jeweiligen Geschäftsbereich zu managen, wesentliche Informationen zu Personalthemen zu kommunizieren sowie wichtige Informationen mit den lokalen Personalverantwortlichen auszutauschen.

a) Personalmanagement 2023

Im Jahr 2023 konzentrierten sich die globalen und lokalen Personalabteilungen auf eine Reihe von Schlüsselthemen: die Weiterentwicklung des Unternehmenskultur-Programms #1ANDRITZway, die Bereiche Führungskompetenzen und Mitarbeiterbewusstsein sowie die Einführung der ersten #1ANDRITZway-Umfrage für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus wurde die erste Umfrage zum Mitarbeiterengagement durchgeführt, die eine Rücklaufquote von 70% aufwies und aus der eine Reihe von Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet wurden, die nun in Angriff genommen werden. Darüber hinaus fanden vier weitere regionale Talentprogramme statt, mit denen ANDRITZ seine interne Talentpipeline für die Nachfolgeplanung stärken will. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den ESG-Zielen, die freiwillige Fluktuationsrate zu senken und die Frauenquote zu erhöhen.

Weitere wichtige Themen waren die Digitalisierung der globalen Kernprozesse und die Weiterentwicklung des Stammdatenmanagementsystems (#APeople) zur konzernweit einheitlichen Abbildung und Dokumentation aller HR-Daten. Diese Mitarbeiterstammdaten werden in vielen IT-Systemen und verschiedenen Prozessen benötigt. Sie dienen auch als Grundlage für Managemententscheidungen. Neben der Stammdatenverwaltung enthält #APeople verschiedene Module für die Hauptprozesse im Personalmanagement, wie Recruitment, Onboarding von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder die Durchführung von Mitarbeitergesprächen. Im Jahr 2023 wurde Schuler in dieses System integriert und damit ein globales HR-System geschaffen, das die gesamte ANDRITZ-GRUPPE abdeckt.

b) #1ANDRITZway – Verhaltensleitsätze

Die Initiative #1ANDRITZway ist die Weiterentwicklung der ONE ANDRITZ-Kampagne für Unternehmenskultur, die seit einigen Jahren intern läuft. #1ANDRITZway legt vier zentrale Verhaltensweisen fest, die die Zusammenarbeit innerhalb der ANDRITZ-GRUPPE regeln: Kundenorientierung, Verantwortungsbewusstsein, gemeinsames Engagement und Offenheit. Im Jahr 2023 wurde die Initiative in der ANDRITZ-GRUPPE noch breiter ausgerollt. Aus der #1ANDRITZway-Umfrage geht hervor, dass 68% der Mitarbeitenden die Kernverhaltensweisen oft oder immer in ihrem Arbeitsumfeld anwenden. ANDRITZ hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Wert bis 2026 auf über 70% zu erhöhen.

c) Diversität

Per Ende Dezember 2023 arbeiteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus mehr als 80 Ländern bei ANDRITZ. Es werden derzeit 34 Sprachen im Unternehmen gesprochen. ANDRITZ setzt auf diese Vielfalt und engagiert sich für ein multikulturelles Arbeitsumfeld mit internationalen Berufsperspektiven. Durch den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Beschäftigten unterschiedlicher Herkunft, Religion und Kultur sowie unterschiedlichen Alters entstehen positive Effekte für die Gruppe.

Der Frauenanteil betrug im Jahr 2023 17,0% (2022: 16,4%). Eines der ESG-Ziele der ANDRITZ-GRUPPE ist es, den Frauenanteil bis Ende 2025 auf 20% zu erhöhen. Ein weiteres Ziel ist die Erhöhung der Frauenquote in Führungspositionen (inkl. Vorstand), wo der Frauenanteil derzeit bei 12,8% liegt. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele umfassen die verstärkte Förderung von Frauen für Führungspositionen sowie erhöhte Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein Schwerpunkt liegt auch in der gezielten Erhöhung des Anteils von Frauen und unterrepräsentierten Gruppen in der Nachfolgeplanung.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Geschlecht

Absolut 2023 Absolut 2022 Anteil 2023 Anteil 2022
Männer 24.654 24.332 83,0% 83,6%
Frauen 5.063 4.762 17,0% 16,4%
GESAMT 29.717 29.094 100,0% 100,0%

d) Aus- und Weiterbildung

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ANDRITZ werden eine fundierte Aus- und Weiterbildung sowie internationale Karrieremöglichkeiten geboten. Durch die Entwicklungsprogramme mit Schulungs- und Lernmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen sollen alle Beschäftigten dazu ermutigt werden, sich neue oder erweiterte Fähigkeiten, Kenntnisse und Sichtweisen anzueignen.

Das wichtigste Instrument für persönliche Entwicklung und gute Zusammenarbeit an den Standorten ist das Mitarbeitergespräch, das zumeist einmal jährlich – in einigen Bereichen mehrmals pro Jahr – stattfindet. Im Mitarbeitergespräch werden Arbeitsinhalte und Ziele besprochen und zukünftige Entwicklungen thematisiert. Es werden Feedback zum aktuellen Stand im Job, zu #1ANDRITZway sowie Perspektiven für die Zukunft gegeben. Gleichzeitig können Fragen und Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besprochen werden.

Im Berichtsjahr wurden mit 66,7% (2022: 68,8%) der Belegschaft Mitarbeitergespräche geführt, bei den Angestellten liegt der Anteil bei 90%. Mit der erfolgreichen Einführung von #APerformance, dem Modul für Mitarbeitergespräche, wird in den kommenden Jahren eine deutliche Steigerung erkennbar sein.

In diesem Zusammenhang spielen bei ANDRITZ auch Talente-Management und Nachfolgeplanung eine große Rolle. Das Talente-Management ist ein kontinuierlicher Prozess, der es Führungskräften ermöglicht, einen besseren Überblick über Potenzial und Fähigkeiten von internen Nachfolgekandidatinnen und -kandidaten und deren Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme zu erhalten. Bereits seit vielen Jahren werden unterschiedliche Programme zur Führungskräfteentwicklung im Unternehmen eingesetzt – etwa das ANDRITZ Global Talent Program oder das ANDRITZ Global Leadership Program.

Die Nachfolgeplanung von ANDRITZ zielt darauf ab, eine reibungslose Nachfolge für alle Schlüsselpositionen und ausreichende Managementkapazitäten für neue Geschäftsmöglichkeiten sicherzustellen. Aus diesem Grund wurden weltweit 350 Schlüsselpositionen definiert und mögliche Nachfolgerinnen und Nachfolger festgelegt. Dieser Prozess wird laufend fortgeführt.

e) Lehrlingsausbildung und Zusammenarbeit mit Universitäten

Die Ausbildung von jungen Fachkräften hat bei ANDRITZ lange Tradition – so werden am Standort Graz bereits seit 1922 Lehrlinge ausgebildet. Die jungen Menschen erhalten sowohl theoretischen als auch praktischen Unterricht und werden zusätzlich mit Englischkursen, Sicherheits- und Qualitäts- sowie teamfördernden Schulungen auf das Berufsleben vorbereitet. Per Ende 2023 waren weltweit 642 Lehrlinge in Ausbildung (2022: 629 Lehrlinge).

Durch die Zusammenarbeit mit Universitäten und anderen Ausbildungsinstitutionen hat ANDRITZ darüber hinaus die Möglichkeit, hochqualifizierte Nachwuchskräfte anzusprechen. Man ist bestrebt, diese langfristig für das Unternehmen zu begeistern und zu gewinnen. Studierende werden auch bei ihren Abschlussarbeiten unterstützt und in unterschiedlicher Form während des Studiums beschäftigt. Die Zusammenarbeit zwischen ANDRITZ und Universitäten / Fachhochschulen wurde 2023 intensiviert.

f) Employer Branding – ANDRITZ als attraktiver Arbeitgeber

Den Mehrwert von ANDRITZ als Arbeitgeber überzeugend zu kommunizieren, eine ansprechende Arbeitgebermarke aufzubauen und somit das Unternehmen am Bewerbermarkt möglichst attraktiv zu gestalten, sind die Ziele der Employer-Branding-Aktivitäten.

Im Zentrum steht die ANDRITZ-Employer-Value-Positionierung ("ANDRITZ – Where passion meets career"), die die Frage beantwortet, wofür das Unternehmen als Arbeitgeber steht, und was das zentrale Versprechen an potenzielle und bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist. Sie gibt die Richtung für alle Employer-Branding-Maßnahmen vor. Diese bestehen aus unterschiedlichen internen und externen Maßnahmen (u.a. Karriereseite der Homepage oder LinkedIn).

Auch auf die Einarbeitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen – das sogenannte Onboarding – wird hohes Augenmerk gelegt. Kurz nach ihrem Eintritt werden neue Beschäftigte mittels Internal Net Promoter Score gefragt, ob sie ANDRITZ als Arbeitgeber weiterempfehlen würden. Dieser Score hat sich in den letzten Jahren durch eine Vielzahl von durchgeführten Maßnahmen kontinuierlich erhöht.

4.645 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden im Jahr 2023 neu eingestellt, davon waren 15% über 50 Jahre, 55% zwischen 30 und 50 Jahre und 30% unter 30 Jahre alt. Die Altersverteilung im Unternehmen ist seit Jahren sehr ausgewogen. Das durchschnittliche Alter beträgt 44 Jahre. Mehr als die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (57%) ist zwischen 30 und 50 Jahre alt (2022: 58%). Der Anteil der unter 30-Jährigen liegt bei 12% (2022: 12%). 31% der Beschäftigten sind über 50 Jahre alt (2022: 30%).

ANDRITZ ist es wichtig, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Das spiegelt sich auch in den Zahlen wider. Die durchschnittliche Beschäftigungszeit innerhalb der Gruppe beträgt 11,1 Jahre. Die Fluktuationsrate im Jahr 2023 betrug 11,4% bzw. 3.376 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2022: 12,0% bzw. 3.471 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Davon verließen 5,1% bzw. 1.504 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2022: 6,0% bzw. 1.732 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) das Unternehmen freiwillig und bei 4,1% bzw. 1.218 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (2022: bei 3,9% bzw. 1.119 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) wurde das Dienstverhältnis beendet.

Vertragsbeendi
gungen 2023
Vertragsbeendi
gungen 2022
Fluktuationsrate
2023*
Fluktuationsrate
2022*
Männer 2.905 2.969 11,7% 12,6%
Frauen 471 502 9,4% 10,8%
< 30 Jahre 641 706 17,5% 21,5%
30-50 Jahre 1.702 1.847 10,1% 11,3%
> 50 Jahre 1.033 918 11,0% 10,6%
GESAMT 3.376 3.471 11,4% 12,0%

Fluktuation nach Geschlecht und Altersgruppe

* Berechnung der Fluktuationsrate: Vertragsbeendigungen im Verhältnis zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl, Vertragsbeendigungen inkludieren arbeitgeber- und arbeitnehmerseitige Beendigungen von Dienstverhältnissen.

g) Gleichbehandlung und Fairness gegenüber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

ANDRITZ möchte seiner Belegschaft ein Arbeitsumfeld bieten, das Chancengleichheit, gute Entwicklungsmöglichkeiten und gerechte Entlohnung für alle ermöglicht – egal an welchem Standort. Die grundlegenden Rechte gelten gruppenweit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu zählen das Recht der gesetzlichen Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Einhaltung der Grundsätze und Normen der International Labour Organization (ILO) betreffend Vereinigungsfreiheit, Abschaffung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung sowie faire und leistungsgerechte Entlohnung.

Zwischen dem Vorstand der ANDRITZ AG und den Betriebsräten gibt es regelmäßige sowie auch anlassbezogene Treffen, die den offenen und transparenten Informationsaustausch zwischen beiden Organen sicherstellen und unterstützen. Die Bildung von internen Gremien, die Mitarbeiterinteressen vertreten, wird befürwortet. An allen Standorten gilt die Versammlungsfreiheit gemäß den jeweiligen lokalen Gesetzen.

ANDRITZ duldet und toleriert keine Form von Belästigungen und Diskriminierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Nationalität etc. Das Arbeitsumfeld jedes Beschäftigten soll frei von Einschüchterung und anzüglichem Verhalten sein. Dies ist sowohl im gruppenweiten Kodex über Geschäftsverhalten und -ethik als auch in der gruppenweit geltenden Personal-Richtlinie klar dokumentiert. Auch die Möglichkeiten im Beschwerdefall sind festgelegt. Die Fristen für Mitteilungen bei wesentlichen betrieblichen Änderungen (Schließung von Standorten, Kündigungen etc.) sind in einer gruppenweit gültigen Richtlinie geregelt.

h) Personalaufwendungen und Sozialleistungen

Die Aufwendungen für Personal betrugen im Berichtsjahr 2.165,8 MEUR (2022: 1.986,8 MEUR). ANDRITZ entlohnt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair und gemäß den jeweils geltenden Tarif- oder Kollektivvertragsvorschriften. Mit 55,8% der Belegschaft gibt es Kollektivvertragsvereinbarungen. Für den Rest der Belegschaft bestehen individuelle Vereinbarungen auf der Grundlage von Qualifikation und Berufserfahrung, sowie gesetzlichen Anforderungen, die mit der marktüblichen Vergütung in Einklang stehen.

Das durchschnittliche Gehalt der Frauen lag im Berichtszeitraum bei rund 90% des durchschnittlichen Gehalts der Männer. Dieser Unterschied resultiert aus der Tatsache, dass der Anteil der Frauen in Führungspositionen und höher bezahlten Referenten- und Fachpositionen unter 50% liegt. Gezielte Maßnahmen zur Veränderung dieser Situation wurden ergriffen. ANDRITZ unterstützt zum Beispiel Beschäftigte in der Kinderbetreuung, etwa durch die Vereinbarung von Teilzeitarbeitsverhältnissen. An mehreren Standorten gibt es Betriebskindergärten, die teilweise auch technische Betreuungsschwerpunkte haben. Das Unternehmen steht auch Teilzeitvereinbarungen für Väter oder anderen Formen der Unterstützung bei der Kinderbetreuung positiv gegenüber. ANDRITZ ermöglicht seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Home Office, was Familie und Beruf leichter vereinbaren lässt.

In Ländern, in denen das Sozialsystem weniger ausgeprägt ist als in Europa, erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freiwillige Sozialleistungen, wie etwa Unfallversicherungen, Beiträge zur Pensionsvorsorge und Lebensversicherungen bis hin zur Unterstützung von Familienangehörigen.

i) Achtung der Menschenrechte bei der Durchführung von Projekten

ANDRITZ achtet und unterstützt die international anerkannten Menschenrechte und wahrt die Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Religion, Herkunft, Nationalität, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung. ANDRITZ sieht es als seine Verpflichtung, jede Möglichkeit zu nutzen, die Einhaltung der Menschenrechte zu fördern – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens.

Die Geschäftstätigkeit von ANDRITZ leistet einen Beitrag zum wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fortschritt. Manchmal sind aber auch Menschen davon negativ betroffen. Das Unternehmen strebt danach, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Auftraggebern Ausgleichsmaßnahmen dafür auszuarbeiten und umzusetzen bzw. die Kunden dabei zu unterstützen, diese durchzuführen.

Vor der Teilnahme an Großprojekten werden Due-Diligence-Prüfungen durchgeführt, um potenzielle Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu ermitteln. Die gewonnenen Daten und Erkenntnisse werden evaluiert und analysiert. Darauf basierend wird dann über die Teilnahme an Projekten entschieden. Darüber hinaus bekennt sich ANDRITZ Hydro als Mitglied der IHA (International Hydropower Association) uneingeschränkt zur San José Declaration on Sustainable Hydropower, die einen Stopp für neue Wasserkraftprojekte in UNESCO-Welterbestätten inkludiert, und unterstützt auch die weltweite Etablierung des Hydropower Sustainability Standards.

6. Supply Chain Management

Die Gruppenfunktion Group Supply Chain Management (GSC) legt die Strategie und die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit den weltweit rund 30.500 Lieferanten der ANDRITZ-GRUPPE fest. Etwa 2.600 davon decken beinahe 80% des externen Einkaufsvolumens ab. GSC unterstützt – unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder (Einkaufsleiterinnen und -leiter der Regionen und Divisionen sowie das jeweilige Management) – den gesamten Beschaffungs- und Distributionsprozess der Gruppe. Um eine bestmögliche Unterstützung der Geschäftsbereiche sicherstellen zu können, wird GSC frühzeitig in die Verkaufs- und Auftragsabwicklung eingebunden – mit Schwerpunkt auf dem Management der Projektlieferketten. Das globale Key Account, Category and Project Procurement Management für Lieferanten erleichtert die Bündelung von Beschaffungen und ermöglicht eine transparente sowie abgestimmte Herangehensweise in Bezug auf Neu- und Alternativlieferanten. Ein weiterer Schwerpunkt von GSC ist die Erarbeitung einer Zukaufsstrategie für ausgewählte Projekte und Lieferanten.

Neben der strategischen Ausrichtung ist die Abteilung auch für das gruppenweite Supply Chain Training sowie für Lieferanten-Compliance und -Nachhaltigkeit verantwortlich. Weitere Aufgabenbereiche sind die Förderung von Digitalisierung, Innovation und Prozessentwicklung innerhalb des Supply Chain Managements sowie das Management des nicht direkt in der Fertigung benötigten Materials, der für alle Geschäftsbereiche relevanten Services (z.B. Energie, IT oder Geschäftsreisen) und der Logistik.

Das Supply Chain Executive Team fungiert als Entscheidungs- und Umsetzungsgremium für die Divisionen und Regionen. Es setzt sich aus den jeweiligen Einkaufs- bzw. Supply Chain Managern der Geschäftsbereiche und Regionen zusammen. Dieses Gremium ist nicht nur verantwortlich für die operative Umsetzung der grundlegenden Supply Chain Management-Prozesse und -Minimumstandards im jeweiligen Verantwortungsbereich, sondern stimmt sich auch über Konsequenzen und Handlungen bei Abweichungen von vereinbarten Mindeststandards ab.

Das Jahr 2023 stellte Group Supply Chain Management wieder vor einige Herausforderungen. Neben den Markteinschränkungen durch politische Konflikte, wie jenen zwischen Russland und der Ukraine, im Nahen Osten oder zwischen China und den USA bzw. Taiwan, machte auch die hohe Inflation in vielen Wirtschaftsregionen permanente Neu- oder Reevaluierungen von Beschaffungskonzepten notwendig. Der internationale Rohstoff- und Produktzukaufsmarkt entspannte sich jedoch mancherorts durch das bereits rückläufige weltweite Wirtschaftswachstum. Dadurch wurden bei vielen Lieferanten wieder Produktionsressourcen frei.

Um die Lieferketten von ANDRITZ weiterhin zu optimieren und stabil zu halten, reagiert GSC mit verschiedenen Maßnahmen. Dazu zählt insbesondere die weitere Diversifizierung und Flexibilisierung der Lieferantenbasis in enger Zusammenarbeit mit den Divisionen (Erneuerung bzw. Lokalisierung der technischen Parameter) und den Sales-Teams (Steigerung der Transparenz und Flexibilität in der Lieferkettengestaltung bereits in der Angebotsphase). Abhängigkeiten in den Lieferketten zu reduzieren bzw. Zukaufskonzepte mit alternativen Produktions- und Liefermöglichkeiten in anderen Regionen konstant zu optimieren war auch 2023 das oberste Ziel.

Des Weiteren wurden die in den letzten Jahren aufgebauten Sicherheits-Lagerbestände für spezielle Materialien bzw. Standardteile wieder reduziert und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Lieferketten-Risikomanagement-Prozesse schaffen Transparenz, um potenzielle Lieferengpässe, z.B. in politischen Krisenregionen, noch früher zu erkennen. Dadurch können in der Gruppe schnellstmöglich geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

Ein besonders wichtiger Aspekt in der Arbeit des ANDRITZ Supply Chain Managements war im Jahr 2023 die Neuausrichtung der Zusammenarbeit zwischen den Divisionen und die erfolgreiche Etablierung global abgestimmter Supply Chain-Prozesse. GSC unterstützte auch die Implementierung alternativer technischer Lösungen, die Erschließung neuer Märkte und die ganzheitliche Abstimmung und Optimierung von Ressourcen. Dieser Ansatz der gemeinsamen Lösungsfindung für das Projekt-, Produkt- und Maschinengeschäft ebnet ANDRITZ auch den Weg für die erfolgreiche Entwicklung neuer Geschäftsfelder wie z.B. Textil-Recycling-Anlagen, Green Hydrogen-Anlagen oder Anlagen zur Produktion von Batterien.

ANDRITZ rechnet damit, dass die hohe Inflation, die politischen Konflikte, die hohen Energiepreise sowie die aktuell empfindlichen Strukturen der Lieferketten auch im Jahr 2024 eine große Rolle in den Ausrichtungen aller Group Supply Chain- Prozesse spielen werden.

a) Projekt- und Lieferantenmanagement

ANDRITZ setzt auf langfristige partnerschaftliche Beziehungen und steht mit seinen Lieferanten während der gesamten Ausführung eines Auftrags stets in engem Kontakt. Bei kritischen Bauteilen oder neuen Lieferanten wird häufig ein detailliertes Fertigungsüberwachungskonzept vor Ort etabliert. Voraussetzungen, um als Lieferant mit ANDRITZ zusammenarbeiten zu können, sind die Einhaltung strenger Kriterien hinsichtlich Qualität, Kosten und Liefertreue sowie eine entsprechende Einstellung zu Arbeitssicherheit und -gesundheit, Compliance und Nachhaltigkeit. Alle Lieferanten müssen den Inhalten des ANDRITZ-Verhaltens- und -Ethikkodex für Lieferanten zustimmen und ihn unterzeichnen.

Durch umfassende Marktkenntnisse identifiziert ANDRITZ potenzielle Lieferanten, die nicht nur alle Anforderungen erfüllen, sondern auch wettbewerbsfähige Konditionen bieten. Die aktive Nutzung von Market Intelligence-Systemen ermöglicht eine eingehende Bewertung der Lieferantenleistung im Vergleich zum Branchenstandard, wobei auch Aspekte wie Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt werden.

Die kontinuierliche Marktüberwachung ermöglicht es ANDRITZ auch, potenzielle Risiken in der Lieferkette frühzeitig zu identifizieren und proaktive Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen, um mögliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit zu vermeiden. Zudem gewährleistet die auf aktuelle Marktdaten gestützte Prognose der globalen Ressourcenverfügbarkeit die Vermeidung von Engpässen in der globalen Lieferkette. Hierbei werden alternative Lieferantenquellen identifiziert, um eine kontinuierliche Unterstützung der Produktionsprozesse zu sichern. Die Fähigkeit von ANDRITZ, frühzeitig auf sich ändernde Markttrends zu reagieren, ermöglicht eine flexible Anpassung der Lieferkette an Kundenbedürfnisse und Marktgegebenheiten. Diese ganzheitliche Herangehensweise stärkt die Position von ANDRITZ in der Lieferantenbeziehung und trägt zur kontinuierlichen Optimierung der Geschäftsprozesse bei.

Bei der Beschaffung von Materialien achtet man darauf, dass diese möglichst von Lieferanten in der Nähe der Fertigungsstätten bezogen und gefertigt werden. Dadurch können lange Transportwege weitgehend vermieden werden. Dies spiegelt sich auch in den beiden Grafiken wider. 2023 wurden 57% des externen Einkaufsvolumens in Europa erbracht, 16% in China und 12% in Nordamerika. Die Fertigungskapazität in Europa betrug 47%, in China 21% und in Nordamerika 13%.

b) Materialverbrauch

Der größte Anteil an Material (43,8%), gemessen an den externen Kosten, fällt in den Bereich Projektmaterial und Dienstleistungen. Dazu zählen mechanische Teile, elektrische Komponenten, Stahlbau und Fördertechnik, mechanische Konstruktionen sowie Montage und Inbetriebnahme. 32,2% werden für Fertigungsmaterial wie Bleche, Siebe, Stäbe, Profile oder Guss- und Schmiedeteile aufgewendet. 24,0% sind Gemeinkosten für Material, Leistungen und Investitionen.

c) Logistik

Der Bereich Global Logistics unterstützt die Geschäftsbereiche bei der logistischen Umsetzung von Kundenprojekten. Zu den weiteren wesentlichen Aufgaben der Abteilung gehören das Definieren von Standards und Richtlinien für den Transport, das Durchführen von Ausschreibungen, das Verhandeln von Rahmenvereinbarungen mit Logistik-Dienstleistern sowie interne Schulungen. Da es keinen eigenen Fuhrpark gibt, werden Transportdienstleistungen projektspezifisch zugekauft. Es fallen daher hauptsächlich indirekte Treibhausgasemissionen an, die zukünftig unter Scope 3 berichtet werden. Global Logistics steht in engem Austausch mit den entsprechenden internen Abteilungen, um einen gewissen Mindestdatensatz für die Emissionsberechnung zu definieren, der von den Transportdienstleistern berichtet werden muss. Zudem wird gemeinsam untersucht, wie das Emissionstracking im Bereich Logistik künftig standardisiert werden kann. Des Weiteren arbeitet Global Logistics an einer entsprechenden Vertragsklausel für Transportverträge, welche die Emissionsdaten von den jeweiligen Transportdienstleistern einfordert. Dadurch sollen zukünftig genaue Treibhausgasberechnungen im Bereich Logistik möglich sein.

d) Nachhaltigkeit in der Lieferkette

Innerhalb der Gruppenfunktion Group Supply Chain Management (GSC) gibt es seit 2015 einen Supplier Compliance and Sustainability Officer. Dieser unterstützt die lokalen Einkaufsorganisationen hinsichtlich Lieferanten-Compliance und -Nachhaltigkeit, überwacht den Compliance-Watch- und Blacklisting-Prozess, initiiert Schulungen und Trainings und koordiniert die Aktivitäten der regionalen Auditoren in China und Indien. Des Weiteren ist er für die Umsetzung des ANDRITZ-Verhaltens- und -Ethikkodex für Lieferanten verantwortlich.

Neue Lieferanten müssen sich bereits im Qualifizierungsverfahren mit dem Thema Compliance und Nachhaltigkeit auseinandersetzen. Eine Zusammenarbeit erfolgt erst nach einer schriftlichen Zustimmung zu den Inhalten des ANDRITZ-Verhaltens- und -Ethikkodex für Lieferanten, der 2015 auf Basis des allgemeinen Kodex für Geschäftsverhalten und -ethik erstellt wurde und laufend aktualisiert wird. Während des Onboarding-Verfahrens müssen Lieferanten auch einen verpflichtenden Fragebogen zu Compliance und Nachhaltigkeit ausfüllen. Dieser wurde im Berichtsjahr überarbeitet und unter anderem an das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz angepasst. Für die Abwicklung wird das ANDRITZ Supplier Relationship Management (SRM) Tool verwendet. Damit werden alle Lieferanten geprüft, genehmigt/qualifiziert und dokumentiert.

Im Rahmen der ANDRITZ-Nachhaltigkeitsstrategie wurde 2021 das Ziel formuliert, dass 85% des Liefervolumens (kumuliertes externes Einkaufsvolumen durch Lieferanten mit einem durchschnittlichen jährlichen Einkaufsvolumen von mehr als 250.000 EUR in einem der letzten zwei aufeinanderfolgenden Jahre) bis Ende 2025 durch im SRM-Tool bewertete Lieferanten abgedeckt werden sollen. Bis Ende 2023 waren schon 89,5% abgedeckt, und somit wurde das Ziel bereits erreicht. Für das Jahr 2024 ist eine Reevaluierung des Bewertungsprozesses und des Ziels geplant.

Um den Lieferanten die Inhalte des Lieferanten-Kodex sowie die Abläufe des Qualifizierungsverfahrens im SRM-System zu erklären, werden ihnen sowie auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ANDRITZ-Einkaufsorganisation Trainings angeboten. Seit einigen Jahren werden auch regelmäßig Webinare und Vorträge zu diesen Themen abgehalten.

Lieferanten-Compliance- und Nachhaltigkeitsmanagement in China und Indien

2017 startete ANDRITZ das Supplier Compliance and Sustainability Audit (SCSA)-Programm in China und Indien, mit Fokus auf der Durchführung von Audits und der Ableitung von Korrekturmaßnahmen bei Lieferanten. Seit Tätigkeitsbeginn der regionalen Auditoren fanden in Indien 177 Audits (inkl. Follow-up) mit 96 Lieferanten statt, davon 34 Audits im Jahr 2023. In China wurden 204 Audits (inkl. Follow-up) mit 142 Lieferanten durchgeführt, davon 30 Audits im Jahr 2023.

In China und Indien wurden 2023 wieder so viele Audits vor Ort durchgeführt wie vor der Covid-19-Pandemie. Die aufgrund der Reisebeschränkungen während der Covid-19-Pandemie eingeführten Fernaudits wurden beibehalten. Sie stellen eine vielversprechende Alternative dar, um Kosten zu sparen und die Effizienz zu erhöhen, daher sollen sie auch in Zukunft zusätzlich zu den Audits vor Ort durchgeführt werden. Außerdem wurde weiterhin daran gearbeitet, die Lieferanten so weit zu unterstützen, dass sie selbstständig in der Lage sind, ein Compliance-Management-System aufzubauen und umzusetzen sowie Compliance bzw. Nachhaltigkeit zu leben ("vom Audit zur Compliance"). 2024 sollen diese Bemühungen durch Präsenzschulungen, eLearnings sowie individuelle Unterstützung verstärkt werden.

Treibhausgasemissionen entlang der Lieferkette

Ein Fokus im Berichtsjahr lag auch auf der Ermittlung von Treibhausgasemissionen in der vorgelagerten Lieferkette, besonders von Emissionen, die durch den Zukauf von Rohmaterialien, Produkten und Maschinen entstehen. Dies stellte eine große Herausforderung dar und wird im Jahr 2024 intensiv weiterverfolgt werden, um zukünftig die zugekauften Emissionen in einer guten Datenqualität berichten zu können. 2024 müssen Prozesse angepasst werden, um einerseits ausreichend Daten für die Treibhausgasberechnung mit Emissionsfaktoren sicherstellen zu können. Andererseits müssen die Lieferanten von ANDRITZ auch Schritt für Schritt informiert und darauf vorbereitet werden, dass sie so bald wie möglich Primärdaten zur Verfügung stellen können. Diese Primärdaten sind zum einen erforderlich, um den Genauigkeitsgrad der Emissionsberechnung zu erhöhen. Zum anderen trat mit 1.Oktober 2023 für Importe bestimmter Waren in die EU das europäische CO2- Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM) in Kraft. Die Berichtspflichten für diese CBAM-Produkte erfordern ebenfalls Primärdaten von unseren Lieferanten.

Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

In Deutschland wurde 2021 das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschlossen, welches ab 2023 schrittweise in Kraft getreten ist. Auch auf EU-Ebene ist ein ähnliches Gesetz, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), in Vorbereitung. Die Gesetze sollen unter anderem zur Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage führen, indem sie Anforderungen an ein verantwortungsvolles Lieferketten-Management definieren. Das LkSG wurde 2023 konform umgesetzt, mit der Auswirkung, dass alle Lieferanten von ANDRITZ noch intensiver als bisher auf ESG-Risiken überprüft werden. Risiken werden identifiziert und entsprechende Maßnahmen werden umgesetzt, um Transparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass Sorgfaltsplichten auch von Seiten der Lieferanten eingehalten und umgesetzt werden.

7. Qualitätsmanagement

Das Qualitätsmanagement der ANDRITZ-GRUPPE umfasst Produkte und Anwendungen, Geschäftsprozesse sowie Sicherheits- und Umweltthemen. Weltweit harmonisierte Standards verbessern das allgemeine Verständnis für Prozesse und Funktionen, fördern die Zusammenarbeit und weisen klare Verantwortungsbereiche zu. Jeder Geschäftsbereich hat seine eigenen Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanager. Die Organisationsstruktur zielt darauf ab, diese Themen durch harmonisierte Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstrategien für alle Geschäftsbereiche zu einem Teil des täglichen Geschäfts zu machen.

Das wichtigste Instrument der ANDRITZ-Qualitätsorganisation ist das Geschäftsprozesshandbuch, das die Struktur des Managementsystems für die gesamte Gruppe definiert. Es legt die Prozesse und Verantwortlichkeiten für das Prozessmanagement fest und bietet Richtlinien für die Umsetzung der einzelnen Schritte. Im Jahr 2022 wurde damit begonnen, das Geschäftsprozesshandbuch zu aktualisieren und zu erweitern, um den Anforderungen eines wachsenden Unternehmens gerecht zu werden. Dies wurde im Berichtsjahr erfolgreich abgeschlossen. Alle im Handbuch beschriebenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Transparenz zu erhöhen, Risiken zu minimieren, eine kontinuierliche Verbesserung zu ermöglichen, die Effizienz der Zusammenarbeit zu steigern, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und vor allem Vertrauen zu schaffen. Die Qualitätsanforderungen für den Arbeitsalltag sind spezifisch für die jeweiligen Geschäftsbereiche und auf lokaler Ebene strukturiert sowie im Intranet des Unternehmens leicht zugänglich zu finden.

Das Qualitätsmanagement begleitet ein Projekt von der Auftragsvergabe bis zur Fertigstellung. ISO-Zertifizierungen werden von den Kunden gefordert und sind zu einem wesentlichen Bestandteil des Geschäftslebens geworden. Sie erfordern klare Prozesse und kontinuierliche Verbesserungen und gewährleisten die Zuverlässigkeit unserer Produkte und Dienstleistungen. Externe Verifizierungen bestätigen die konsequente und wirksame Umsetzung der Standards.

Mittlerweile besteht eine Abdeckung von 92% (2022: 95%) der Beschäftigten nach ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme), eine Abdeckung von 79% (2022: 75%) nach ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) und eine Abdeckung von 74% (2022: 70%) nach ISO 45001 (Arbeitsschutz-managementsysteme). Der Rückgang der ISO 9001-Zertifizierungen ist auf Neuakquisitionen zurückzuführen, die noch nicht zertifiziert wurden.

Im Jahr 2023 hat ANDRITZ eine Gruppenzertifizierung (Multi-Site Certification) erhalten, die die Grundlage für die Zertifikate aller integrierten Standorte bildet und die Erreichung einer flächendeckenden Zertifizierung fördert. Auf diese Weise wollen wir zur praktischen Umsetzung unserer #1ANDRITZ-Verhaltensleitsätze beitragen und den Informationsaustausch über Managementsysteme stärken. Die Anzahl der Standorte, die von der Gruppenzertifizierung erfasst werden, wächst stetig. Im Rahmen der ESG-Strategie hat sich ANDRITZ das Ziel gesetzt, bis Ende 2025 alle Standorte mit der Gruppenzertifizierung für ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001 abzudecken.

Darüber hinaus verfügt ANDRITZ über ein Portfolio von mehr als 37 verschiedenen Zertifizierungen. Neben Qualitäts-, Gesundheits- und Sicherheits- sowie Umweltmanagementstandards werden Nachhaltigkeit und Governance durch zertifizierte Energie- und Compliance-Managementsysteme sichergestellt. Zertifizierungen für Informations- und Cybersicherheit geben ANDRITZ-Kunden die Gewissheit, dass sie unseren digitalen Lösungen vertrauen können, und Zertifizierungen für eine Vielzahl von technischen Standards (z.B. ISO, IEC und ASME) demonstrieren die Technologieführerschaft.

Ein neues, von ANDRITZ entwickeltes Instrument zur Verbesserung der Qualitätskontrolle bei Zulieferungen wurde im Berichtsjahr erfolgreich eingeführt. Dieses Instrument erleichtert die Planung des Bedarfs an Qualitätsressourcen, ermöglicht die zeitgerechte Durchführung von Inspektionen und bietet einen Gesamtüberblick über die Qualitätssituation bei Projekten. Es bietet somit einen großen Mehrwert für die Qualitätssicherung. Dennoch hat eine Weiterentwicklung begonnen, die auf einen erhöhten Digitalisierungsgrad in der Qualitätssicherung abzielt.

Im Jahr 2024 wird ANDRITZ außerdem seine Anstrengungen zur Verbesserung des Qualitätsmanagements fortsetzen. Das Hauptaugenmerk wird auf einer zweistelligen Reduktion der Non-Conformities (NC) und der damit verbundenen Kosten liegen. Die Schwerpunkte der Verbesserung werden ein verfeinertes NC-Reporting mit verbesserter Datenqualität, die Verstärkung der Datenanalysefähigkeiten und intensivierte Feedbackschleifen zwischen den Geschäftsführerinnen und -führern sowie dem Qualitätsmanagement sein. Dieser Ansatz gilt für alle Geschäftsbereiche, einschließlich Fertigung, Supply Chain Management und Projektbetrieb. ANDRITZ möchte von seinen Kunden als Weltklasse-Lieferant wahrgenommen werden, und einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren ist ein kontinuierliches und strenges Qualitätsmanagement.

a) Arbeitssicherheit und -gesundheit

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz haben bei ANDRITZ oberste Priorität. Ziel ist es, ein sicheres, gesundes und angenehmes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter der Verantwortung von ANDRITZ arbeiten, und auch für alle anderen an der Geschäftstätigkeit Beteiligten zu schaffen. ANDRITZ strebt ein Null-Unfall-Ziel und eine proaktive Sicherheitskultur an, um Arbeitsunfälle und Krankheitsfälle zu vermeiden.

Die Gruppenfunktion Group Quality and Safety Management (GQS) definiert die Strategie und die Maßnahmen, die innerhalb der gesamten ANDRITZ-Organisation von allen relevanten Parteien umzusetzen sind. Das Gesundheits- und Sicherheitsteam unterstützt bei der Umsetzung und stellt sicher, dass die Regeln und Vorschriften eingehalten werden.

Das Management ist dafür verantwortlich, sichere und gesunde Bedingungen an jedem Arbeitsplatz des Unternehmens zu gewährleisten, indem es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Einhaltung der geltenden Richtlinien, Regeln und Anweisungen unterstützt und begleitet, indem es geeignete Mittel und Ressourcen zur Verfügung stellt, angemessene Schulungen und Kommunikation gewährleistet, sichere Verhaltensweisen verstärkt und unerwünschte unterbindet. Alle Mitarbeitenden sind aufgefordert, sich aktiv an der kontinuierlichen Verbesserung des Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystems zu beteiligen und haben das Recht, Arbeiten, die sie für unsicher halten, zu verweigern oder abzubrechen, ohne disziplinarische Maßnahmen befürchten zu müssen.

Neben den gesetzlichen Anforderungen ist die ANDRITZ-Gesundheits-, -Sicherheits- und -Umweltmanagement-Policy der Mindeststandard für alle ANDRITZ-Standorte. Zusätzliche Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit können darüber hinaus an jedem Standort definiert werden. ANDRITZ verpflichtet sich auch zur Einhaltung aller Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Sicherheit im Arbeitsalltag

Für die Bereiche Gesundheit und Sicherheit gibt es bei ANDRITZ nicht nur Vorschriften, Richtlinien und Ziele, die es zu erreichen gilt, sondern auch Leitwerte, die in der täglichen Arbeit gelebt werden. ANDRITZ erwartet von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie als Sicherheitsverantwortliche agieren und auf sich selbst und alle anderen Personen am Arbeitsplatz achten. Die Stärkung der Sicherheitskultur bei ANDRITZ wird durch ein Netzwerk von qualifizierten, motivierten und erfahrenen Expertinnen und Experten für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz unterstützt, die auf allen Ebenen des Unternehmens eingesetzt werden. Auch auf allen größeren Baustellen sind engagierte Gesundheits- und Sicherheitsfachleute im Einsatz.

Zahlreiche Unternehmen der ANDRITZ-GRUPPE arbeiten bereits seit Langem mit einem zertifizierten Arbeitsschutzmanagementsystem nach der international anerkannten Norm ISO 45001. Die Zertifizierung der verbleibenden Standorte wird im Rahmen der Gruppenzertifizierung schrittweise erfolgen. Die ordnungsgemäße Umsetzung aller Anforderungen der ISO-Normen wird durch systematische interne und externe Audits sichergestellt.

Darüber hinaus werden jährliche und mittelfristige Strategiepläne auf Gruppenebene entwickelt und innerhalb der Organisation kaskadenartig weitergegeben, einschließlich aller notwendigen Integrationen, um die lokalen Bedürfnisse und Anforderungen zu erfüllen. Die korrekte und termingerechte Umsetzung der festgelegten Maßnahmen wird auf allen Managementebenen in regelmäßigen Abständen genau verfolgt, so dass die Möglichkeit besteht, die Pläne bei mangelnder Wirksamkeit oder neuen Erfordernissen anzupassen.

In Anbetracht der Herausforderungen der letzten Jahre hat die ANDRITZ-GRUPPE ein permanentes globales Notfallkomitee (GEMCO) eingerichtet, das die relevanten Gruppenfunktionen einbezieht und von der Gruppenfunktion Group Quality and Safety geleitet wird. Dieses Komitee überwacht die globale Situation, identifiziert bestehende und potenzielle Gefahren in einem sehr frühen Stadium und legt spezifische Aktionspläne fest, um kritische Situationen zu verhindern und/oder die erforderliche Widerstandsfähigkeit zu entwickeln, um sie angemessen zu bewältigen.

Alle Vorfälle werden gemeldet, untersucht und analysiert - unabhängig von ihrer Schwere. Darüber hinaus werden alle meldepflichtigen Verletzungen in einer gemeinsamen Datenbank für Gruppenvorfälle, zusammen mit dem zugehörigen Bericht über die gewonnenen Erkenntnisse, gesammelt. Dank eines effizienten Alarmierungssystems werden relevante Informationen über die gemeldeten Vorfälle innerhalb der Organisation verteilt.

ANDRITZ Group Quality and Safety implementiert auch eine IT-Lösung für Sicherheit und Gesundheitsschutz, die die Ausführung wichtiger Prozesse, wie z.B. die Meldung und Untersuchung von Vorfällen, die Meldung von Gefahren und die Überwachung/Steigerung der Leistung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz, erleichtern und unterstützen wird. Die neue IT-Lösung wird im ersten Quartal 2024 in Betrieb gehen.

Darüber hinaus bleiben Gesundheits- und Sicherheitsschulungen eine wichtige Säule des etablierten ANDRITZ-Managementsystems. Alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ein Online-Training zur Sicherheit am Arbeitsplatz absolvieren, welches alle zwei Jahre aufgefrischt wird. Zusätzlich gibt es eigene Sicherheitsschulungen für Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Fertigung. Jeder Standort muss eine Qualifikationsmatrix und einen jährlichen Sicherheitsschulungsplan erstellen. Zusätzlich zu den bereits entwickelten spezifischen Modulen, die in die Karriereentwicklung von leitenden Projektmanagern und Führungskräften am Bau einfließen, wurde 2023 auch ein Modul für Mitarbeitende in leitender Bauaufsicht eingeführt. In Anbetracht des festgestellten Verbesserungsbedarfs in Bezug auf persönliche Sicherheitsverhaltensweisen wird 2024 ein spezifisches Intensivtraining zu verhaltensbasierten Sicherheitsprinzipien innerhalb der gesamten ANDRITZ-Organisation durchgeführt.

Arbeitsunfälle

2023 2022
Arbeitsunfälle (mit einem oder mehr Ausfallstagen) 156 152
Arbeitsunfälle (mit mehr als drei Ausfallstagen)* 132 125
Unfallhäufigkeit (Unfälle mit einem oder mehr Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) 2,6 2,8
Unfallhäufigkeit (Unfälle mit mehr als drei Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) 2,3 2,3
Tödliche Arbeitsunfälle (in der Fertigung und auf Baustellen) 0 0
Unfallschwere (Ausfallszeiten in Stunden pro Unfall) 230 165
Anzahl der medizinischen Behandlungen 580 494

* inkludiert in Arbeitsunfälle (mit einem oder mehr Ausfallstagen)

Auch wenn sich die Gesundheits- und Sicherheitsleistung der ANDRITZ-GRUPPE seit der Umsetzung der globalen Gesundheits- und Sicherheitsinitiative im Jahr 2016 erheblich verbessert hat und eine kontinuierliche Verringerung der Arbeitsunfälle erzielt werden konnte, ist ANDRITZ in den letzten Jahren aufgrund der Erreichung eines gewissen Verhaltensplateaus leider mit einer Abflachung der Gesundheits- und Sicherheitsleistung konfrontiert. Nichtsdestotrotz verbesserte sich die Unfallhäufigkeitsrate (Unfälle mit einem oder mehreren Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) auch 2023, nämlich um 7% gegenüber dem Ergebnis von 2022.

Auch Subunternehmer werden in die Sicherheitsbemühungen einbezogen. Sie werden nach spezifischen Kriterien ausgewählt, um zu gewährleisten, dass sie die vertraglich vereinbarten Arbeiten sicher ausführen können. Die Leistungen externer Unternehmen und Dritter werden im Hinblick auf Gesundheits- und Sicherheitsaspekte überwacht und bewertet, um die kontinuierliche Weiterentwicklung ihrer Potenziale zu ermöglichen und festgestellte Mängel zu beheben.

b) Umweltmanagement

Umweltschutz, einschließlich der Reduktion von Treibhausgasemissionen, der Vermeidung von Umweltverschmutzung und der Schonung der natürlichen Ressourcen, ist ein wichtiges Anliegen und Ziel von ANDRITZ. Die ANDRITZ-Gesundheits-, -Sicherheits- und -Umweltmanagement-Policy definiert die Ziele und Anforderungen nicht nur für Gesundheits- und Sicherheitsfragen, sondern auch für das Umweltmanagement in der ANDRITZ-GRUPPE.

Die Umweltfunktion ist Teil von Group Quality and Safety Management (GQS) und wird vom Director Group Environmental Management geleitet. Die ESG-Ziele, die auch die Umweltziele beinhalten, wurden vom Vorstand definiert. Daraus wurden die Umweltstrategie und die Umweltmaßnahmen abgeleitet, die innerhalb der gesamten ANDRITZ-Organisation von allen relevanten Stellen umgesetzt werden. Das Umweltteam unterstützt bei der Umsetzung und stellt sicher, dass die Regeln und Vorschriften eingehalten werden.

Die Umweltdaten der ANDRITZ-GRUPPE umfassen Produktions- und Bürostandorte, die im Eigentum und unter Kontrolle von ANDRITZ stehen. Im Berichtsjahr haben 86% der vollkonsolidierten Gesellschaften Umweltdaten eingepflegt. Kleinere Bürostandorte wurden aus Gründen der Wesentlichkeit nicht berücksichtigt.

46% aller berichtenden Standorte befinden sich in Europa, 24% in Nordamerika, 19% in Asien (inkl. China), 10% in Südamerika und 1% in Australien. Die Verbrauchskennzahlen im Jahr 2023 basieren bei einigen Standorten auf Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss noch nicht alle Zahlen für das vierte Quartal 2023 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.

An allen ANDRITZ-Fertigungsstandorten weltweit werden alle sechs Hauptgruppen der Fertigungsverfahren angewendet: Formgebung und Gießen werden vor allem elektrisch und hauptsächlich mit Induktionsöfen durchgeführt. Auch die weiteren Verfahren wie Walzen, Pressen, Zerspanen, Schweißen, Weben, Löten und Kleben erfolgen mithilfe von strombetriebenen Maschinen. Einzig für das Härten und Glühen werden hauptsächlich gasbetriebene Maschinen verwendet.

Umwelt-Roadmap

Im Jahr 2023 wurde eine Umwelt-Roadmap für die ANDRITZ-GRUPPE entwickelt, die die Strategie bis 2026 umfasst. Die Roadmap beruht auf sieben Säulen, die Wasser und Abfall, Scope 1, Scope 2 und Scope 3, Produktions- und Bürostandorte, Produkte sowie Materialien und Lieferanten abdecken. Jede Säule enthält Aktionspläne, um die ESG-Ziele zu erreichen. Einige Beispiele für 2024 sind: Überarbeitung des ANDRITZ-Verpackungsstandards, Implementierung einer Software zur Bilanzierung und zum Management von Treibhausgasemissionen, Umstellung auf grünen/erneuerbaren Strom (100% grüner/erneuerbarer Strom ist das Ziel für 2025), Durchführung von Energie-Assessments, Ausbau der eigenen Energieerzeugung (Photovoltaik), Durchführung von Innovationsworkshops für nachhaltige Produkte und Workshops zur Substitution von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) oder Entwicklung einer globalen nachhaltigen Beschaffungsstrategie.

Energie und Treibhausgasemissionen

Der Großteil des Energie- und Kraftstoffverbrauchs (Fernwärme, Heizöl, Erdgas) wird für die Heizung der Betriebsräumlichkeiten aufgewendet. Erdgas wird vor allem für den Betrieb von Härte- und Glühöfen gebraucht. In der Metallbearbeitung wird häufig Flüssiggas als Prozessenergie verwendet. Benzin und Diesel werden hauptsächlich für Firmen- und Betriebsfahrzeuge genutzt. An einigen Standorten kommt Diesel auch für Notstromaggregate zum Einsatz, um Versorgungsengpässe auszugleichen. ANDRITZ ist bestrebt, den Energieund Kraftstoffverbrauch zu senken. Jährliche Schwankungen beim Verbrauch in der Fertigung sind überwiegend auf die unterschiedliche Auslastung zurückzuführen und machen detaillierte Vergleiche mit den Vorjahren schwierig. Anstiege erfolgen auch aufgrund von Akquisitionen.

Die Menge an zugekauftem Strom ist gegenüber 2022 gesunken und betrug im Berichtsjahr 284.962.570 kWh (2022: 311.432.783 kWh). 48% (2022: 43%) des bezogenen Stroms stammen bereits aus grünen/erneuerbaren Energiequellen. ANDRITZ ist sowohl bestrebt, den Anteil an zugekauftem Strom aus erneuerbaren Energiequellen weiter zu erhöhen, als auch, die eigene Stromproduktion durch Photovoltaik-Anlagen zu fördern. Im Berichtsjahr wurden mehrere Photovoltaikanlagen installiert und weitere sind für 2024 geplant. ANDRITZ erzeugte im Berichtsjahr 4.179.155 kWh Strom mit eigenen PV-Anlagen.

Energieverbrauch*

2022
Fremdbezug Wärme kWh 58.781.863 58.823.260
Fernwärme kWh 58.781.863 58.823.260
Heizenergieträger nicht erneuerbar kWh 136.069.033 175.910.971
Heizöl kWh 2.512.913 2.985.174
Erdgas kWh 133.556.120 172.925.797
Heizenergieträger erneuerbar kWh 8.630 0
HVO-Diesel kWh 8.630 0
Energieträger für Prozesswärme nicht erneuerbar kWh 128.821.488 138.753.872
Benzin kWh 5.473.477 2.727.751
Diesel kWh 11.124.970 6.924.714
Diesel für Notstromaggregat kWh 1.336.773 1.334.245
Erdgas kWh 103.564.591 118.633.733
Flüssiggas kWh 7.283.424 9.133.429
Wasserstoff kWh 38.253 0
Energieträger für Prozesswärme erneuerbar kWh 849.267 31.571
HVO-Diesel kWh 849.267 31.571

* Die Verbrauchskennzahlen für das Jahr 2023 basieren auf Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2023 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es auch zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.

Ein wesentliches Ziel des ANDRITZ-Nachhaltigkeitsprogramm "We Care" ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen (Scope 1 + 2) bezogen auf den Umsatz um 50% gegenüber 2019. Die direkten Emissionen (Scope 1, vorwiegend aus dem Bereich der Fertigung) sanken 2023 auf 53.194 t CO2e (2022: 60.906 t CO2e). Die indirekten Emissionen (Scope 2, aus dem Verbrauch von gekaufter Elektrizität, Wärme oder Dampf) betrugen 81.035 t CO2e (2022: 73.739 t CO2e). Obwohl die Scope 2 Emissionen gestiegen sind, konnte eine Verbesserung des Intensitätsziels von 18,6 auf 18,0 erreicht werden. Eine genaue Übersicht der ESG-Ziele ist in Kapitel G) 2. zu finden.

Wasser

Die gesamte Wasserentnahme betrug im Berichtsjahr 1.678.832 m3 (2022: 1.297.474 m3 ). Wasser wird hauptsächlich aus dem öffentlichen Netz bezogen, an wenigen Standorten wird auch Oberflächenwasser oder Grundwasser verwendet. Rückgeführt wird das Wasser hauptsächlich an Dritte, also beispielsweise in die kommunale Abwasserentsorgung. Der Wasserverbrauch setzt sich aus Prozesswasser für Produktionsanlagen (inkl. Kühlwasser) sowie Trinkwasser und Wasser für den Sanitärbereich zusammen. Ein kleiner Anteil wird auch für hydraulische Versuchsstände benötigt. Verbrauchswasser wird zum Teil für die Dampferzeugung oder die Kühlung der Wärmebehandlungsöfen genutzt bzw. verdunstet in Klimaanlagen.

Abfall

ANDRITZ legt im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hohes Augenmerk auf Schonung und Wiederverwendung von Materialien und Rohstoffen. Der effiziente Einsatz des Materials, die Minimierung von Ausschuss und Abfällen und ein sparsamer Energieverbrauch in der Materialbearbeitung spielen dabei eine wesentliche Rolle.

Der mengenmäßig größte Anteil an Abfällen entfällt in der Fertigung auf Stahlmaterialien. Metallabfälle werden sortenrein getrennt und der Wiederverwertung zugeführt. Auch Abfälle wie Kunststoff aus Verpackungen, Abfälle aus Holzkisten und Kartonagen sowie Altpapier werden gesammelt und verwertet. Ungefährlicher Restmüll und Sonderabfälle werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesammelt und entsorgt. Bei der Entsorgung von gefährlichen Stoffen achtet man besonders auf die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und Aufzeichnungspflichten. Insgesamt fielen im Berichtsjahr 54.905.356 kg (2022: 51.279.906 kg) an Abfall an. 70% davon wurden recycelt.

Eine genaue Auflistung der Verbrauchskennzahlen ist im ESG-Datenüberblick 2023 auf der ANDRITZ-Website andritz.com zu finden.

8. Fertigung

ANDRITZ produziert an weltweit rund 144 Service- und Fertigungsstandorten maßgeschneiderte Maschinen, Schlüsselkomponenten, Anlagen und Systeme sowie Ersatz- und Verschleißteile. Rund zwei Drittel dieser Standorte befinden sich in Europa und Nordamerika, ein Drittel in Asien und Südamerika. Der Großteil der Standorte produziert auftragsbezogen für einen Geschäftsbereich, einige wenige Standorte fertigen für mehrere bzw. alle Geschäftsbereiche. Die Fertigungsstätten fokussieren sich auf eine vertragskonforme Auftragsabwicklung, höchste Produktionsqualität, eine hohe Qualifikation der in der Produktion eingesetzten Fachkräfte, proaktives Kapazitätsmanagement und den Einsatz von Spezialisten für Produktgestaltung und Qualitätsmanagement.

Die Fertigungsstrategie von ANDRITZ zielt darauf ab, technologie- und qualitätskritische Kernkomponenten in den eigenen Fertigungsstätten herzustellen. Alles andere wird bei qualifizierten Lieferanten zugekauft. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, etwaige Auslastungsschwankungen gut auszugleichen und damit Fertigungskapazitäten optimal zu nutzen. Exakte Planung sowie hoher Einsatz und große Flexibilität seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen kurze Auftragsdurchlaufzeiten und hohe Termintreue. Die Investitionen im Bereich der Fertigung konzentrieren sich einerseits auf den Auf- und Ausbau von Fertigungskapazitäten in den aufstrebenden Ländern Asiens und Südamerikas, andererseits auf die Modernisierung bestehender Standorte in Zentraleuropa und Nordamerika. Rund 65% der Fertigungsinvestitionen sind dem Bereich Service und Verschleißteilproduktion zuzurechnen.

Der Fokus der Optimierungs- und Verbesserungsprojekte in der Fertigung liegt neben der Anpassung des Prozessmanagements zur exakten Planung auch auf dem schonenden Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen und auf der Automatisierung von Abläufen.

ANDRITZ setzt dabei das Manufacturing Execution System (MES) ein, das die Fertigung in Echtzeit steuern und kontrollieren soll. Das System ermöglicht es, alle wichtigen Informationen zu Planung, Durchlaufzeit und Kosten bis hin zu Maschinen- und Betriebsdaten auf einer Plattform zu verknüpfen, und kann bei Bedarf auch lokal angepasst werden. MES wurde als Pilotprojekt in der Fertigung in Graz implementiert und ist mittlerweile bereits in 22 Fertigungsstandorten in Europa, Nord- und Südamerika im Einsatz.

Um den sorgsamen Umgang mit Energie in der Fertigung weiter zu fördern, wurde im Berichtszeitraum ein spezielles "Energy Assessment" für die Produktion entwickelt. Dieses Assessment zielt darauf ab, die Verbesserungskultur in den Produktionsstandorten zu stärken, Energieeinsparpotentiale zu identifizieren und entsprechende Reduktionsmaßnahmen umzusetzen. Das Assessment wurde an einzelnen Standorten mit hohem Energieverbrauch bereits erfolgreich durchgeführt und wird im Jahr 2024 weitergeführt werden.

Eine Schlüsselrolle bei der kontinuierlichen Verbesserung der Fertigungsprozesse spielt das ANDRITZ Production System (oneAPS). Es definiert gruppenweit gültige Grundsätze für die Fertigung und liefert Werkzeuge und Methoden für einen schlanken und effektiven Produktionsprozess. Übergeordnetes Ziel ist es, eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung fest im Unternehmen zu verankern, um bei der Fertigung der Produkte dauerhaft ausgezeichnete Ergebnisse zu erzielen.

Die gruppenweite Abteilung Group Manufacturing Management bietet zum Thema oneAPS umfassende Schulungen an. Seit 2017 haben rund 320 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 54 Fertigungsstandorten an unterschiedlichen oneAPS-Schulungen teilgenommen und so ihre Fähigkeiten zur Prozessverbesserung weiterentwickelt. Die im Zuge der Trainings umgesetzten Verbesserungsprojekte führten zu wesentlichen Produktivitätssteigerungen bzw. Kostensenkungen. Sie werden als "best practice" in die neue oneAPS-Plattform aufgenommen, um Wissen zwischen den Standorten zu teilen und weiter auszubauen. Die Plattform kann von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ANDRITZ-GRUPPE genutzt werden und bietet die Basis für virtuelle Trainings in interaktiver Form mittels Videos, Spielen, Übungen und Trainingsdokumenten.

9. Innovationsmanagement und Digitalisierungsinitiativen

Der Bereich ANDRITZ Ventures (AV) ist Teil der Gruppenfunktion Group Business Development und unterstützt alle Geschäftsbereiche der ANDRITZ-GRUPPE bei ihren Innovations- und Digitalisierungsaktivitäten. Ziel von AV ist es, den Geschäftsbereichen dabei zu helfen, Technologieführerschaft in ihren Marktsegmenten zu erlangen. Im Geschäftsjahr 2023 lag der Fokus auf den sogenannten "Special Growth Projects", auf Aus- und Weiterbildungen zum Thema Innovation sowie auf Open Innovation. Ein Highlight im Berichtsjahr war auch der ANDRITZ Ventures Startup Contest. Da ANDRITZ in der Digitalisierung ein wesentliches Wachstumsfeld für die Zukunft sieht, wird im Geschäftsjahr 2024 ein besonderer Fokus auf der Entwicklung digitaler Produkte und Lösungen durch die Einführung eines neuen agilen Innovationsformats liegen.

ANDRITZ Ventures Startup Contest

Der ANDRITZ Ventures Startup Contest ist ein strukturiertes Programm, bei dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu eingeladen werden, innovative Vorschläge für Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle einzureichen, diese zu entwickeln und schlussendlich erfolgreich auf den Markt zu bringen. Im Geschäftsjahr 2023 wurde der vierte Durchgang des Programms – mit Fokus auf die eng mit den strategischen Zielen der ANDRITZ-GRUPPE abgestimmten Themen "Sustainable Solutions", "Digitalization & AI Solutions", "Service Offerings" und "Supply Chain" – gestartet.

Insgesamt wurden 151 Ideen von engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingereicht, die durch interne Expertinnen und Experten bewertet und priorisiert wurden. Die vielversprechendsten Ideen werden im Geschäftsjahr 2024 von den internen Entrepreneuren mit Unterstützung durch erfahrene Coaches umgesetzt.

Special Growth Projects Programm

ANDRITZ will nachhaltig und profitabel wachsen und setzt dabei verstärkt auf die eigene Innovationskraft und den Unternehmergeist in der Gruppe. Sieben Wachstumsprojekte – die "Special Growth Projects" – werden zurzeit in der Gruppe mit Hochdruck verfolgt und haben das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum zukünftigen Unternehmenswachstum zu leisten. Sie alle eint, dass aktuelle Megatrends aufgegriffen und schnell wachsende Märkte bedient werden, die von den Bemühungen um mehr Nachhaltigkeit getrieben werden.

Die Special Growth Projects unterstützen die Wachstumsziele von ANDRITZ und tragen zu einem breiteren nachhaltigen Lösungsangebot bei. Sie werden zur Gänze durch ANDRITZ-Teams mit großem Unternehmer- und Innovationsgeist umgesetzt. Aufgrund der hohen Marktdynamik sind zwei zentrale Erfolgsfaktoren schnelles und agiles Handeln sowie die offene Zusammenarbeit gemäß der #1ANDRITZway Initiative.

Manche der Projekte stehen noch am Anfang, andere sind schon weit fortgeschritten. Zu letzteren gehören etwa die Projekte rund um CO2-Abscheidung, grünen Wasserstoff und Batterieherstellung für E-Mobilität. Mit dem Rückhalt des Vorstands und mithilfe eines übergreifenden Programm-Managements arbeiten die Projektleiter mit ihren Teams an ihren Zielen und deren Umsetzung.

Besonders durch die unterschiedlichen Ausgangssituationen und Reifegrade der verschiedenen Projekte bringt die Arbeit im Rahmen eines gemeinsamen Programms viele Vorteile. Die Projektteams können sich vernetzen und von den Ideen und Erfahrungen der anderen profitieren. Denn die Herausforderungen sind für alle sehr ähnlich – Märkte und Konkurrenz analysieren, das Produkt- und Serviceangebot definieren, das Geschäftsmodell entwickeln und nicht zuletzt ein schlagkräftiges Team aufbauen.

Um die definierten Strategien schließlich erfolgreich umzusetzen, verwenden die Projektleiter die bewährte Methode des Policy Deployments. Unterstützung kommt dabei aus Group Quality and Safety Management. Das Policy Deployment hilft dabei, Visionen und Strategien konsequent und transparent in die Praxis umzusetzen. Mithilfe eines standardisierten Tools werden die konkreten Aktivitäten definiert, ausgeführt und der Fortschritt regelmäßig überprüft.

Innovationstrainings und -kultur

Eine besondere Neuerung im vergangenen Geschäftsjahr war die Erweiterung des bestehenden Aus- und Weiterbildungsangebots mit Fokus auf Innovation und Venture Building. Ziel war es, die Methodenkompetenz von ANDRITZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern im Bereich moderner Innovationstechniken und Innovationsmanagement gezielt zu fördern und die Vernetzung von Mitarbeitenden zu unterstützen. Dabei wurde in Kooperation mit renommierten Partnern, Universitäten und Fachexperten ein spezielles Programm für 30 ausgewählte ANDRITZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter konzipiert und umgesetzt.

Open Innovation

AV initiiert Kooperationen, strategische Partnerschaften und Investitionen in Startups, um die Technologiepalette von ANDRITZ zu stärken. Des Weiteren wird ein breites Ökosystem an Innovationspartnern betreut, mit dem Ziel, interne und externe Stakeholder zu vernetzen, den Austausch von Ideen und Wissen zu fördern und durch Inspiration und Kollaboration positive, nachhaltige Mehrwerte für die ANDRITZ-GRUPPE zu schaffen.

10. Forschung und Entwicklung

Für ANDRITZ ist Forschung und Entwicklung (F&E) ein wichtiger Teil der Unternehmensstrategie und bildet die wesentliche Grundlage zur Schaffung von internem Wachstum und zum Erhalt der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von ANDRITZ konzentrieren sich darauf, Produkte und Technologien auf den Markt zu bringen, die die Umwelt schonen, den Energie- und Ressourceneinsatz minimieren und den Lebenszyklus von Maschinen und Anlagen verlängern. Mittlerweile wird ein bedeutender Anteil des Umsatzes mit nachhaltigen Lösungen und Produkten erzielt. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist die Digitalisierung. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden auch durch die Zusammenarbeit mit Universitäten, Forschungsinstituten sowie durch gemeinsame Projekte mit Kunden gestärkt.

In den vergangenen Jahren wurden für einige Produkte bzw. Anlagen Lebenszyklusanalysen, sogenannte Life Cycle Assessments (LCAs), durchgeführt, um deren Umweltauswirkungen über den gesamten Lebensweg hinweg zu analysieren. Dazu zählen die Produktion, die Nutzungsphase und die Entsorgung, sowie alle damit verbundenen vor- und nachgeschalteten Prozesse (z.B. Herstellung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe).

Durch die Betrachtung der gesamten Lebensdauer wird verhindert, dass mögliche negative Auswirkungen in andere Lebensphasen verschoben werden. Diese Analysen sollen künftig ausgeweitet bzw. gegebenenfalls auch bereits in der Produktentwicklungsphase berücksichtigt werden. Die Produktentwicklung wiederum kann durch die Gestaltung der Produkte auch die Produktions- und Montageprozesse beeinflussen. Auch sollen zukünftig Materialien in der Produktion besser genutzt und so weniger Abfall produziert werden.

Im Berichtsjahr wendete die ANDRITZ-GRUPPE für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten 139,3 MEUR (2022: 113,8 MEUR) auf. Inklusive auftragsbezogener Entwicklungsarbeiten betrugen die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen rund 3% des Umsatzes.

Die ANDRITZ-GRUPPE hat derzeit rund 6.550 Patentrechte. 79% davon sind bereits erteilt, der Rest befindet sich in Prüfung. Darüber hinaus hält die Gruppe die Rechte an rund 2.445 Marken.

Die folgenden ausgewählten Projekte aus den Geschäftsbereichen repräsentieren einen Teil des vielfältigen Forschungs- und Entwicklungsspektrums des vergangenen Geschäftsjahrs:

a) Pulp & Paper

Die Vermeidung von fossilen Brennstoffen, die Steigerung der Energieeffizienz und damit die Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Papier- und Zellstoffproduktion stehen im Mittelpunkt der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Geschäftsbereichs, mit dem Ziel, die Kunden bei der Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen. Aus diesem Grund wurde das CircleToZero™-Programm ins Leben gerufen, das darauf abzielt, wertschöpfende Lösungen für Papier- und Zellstofffabriken zu entwickeln, indem Emissionen und Abfälle reduziert, der Frischwasserverbrauch minimiert und Nebenströme genutzt werden.

Um dies zu erreichen, folgen alle F&E-Aktivitäten dem Prinzip "Reduce, Reuse, Refine". "Reduce" bedeutet, so wenig Emissionen wie möglich zu verursachen, indem die bestehenden Prozesse optimiert werden. Ein neues Konzept für Rückgewinnungskessel mit extrem niedrigen Emissionen und maximaler Energieeffizienz wurde entwickelt und befindet sich bereits in der Produktisierungsphase. Beste Beispiele für "Reuse" und "Refine" sind die SulfoLoop-Schwefelsäure-Anlage, in der handelsübliche, konzentrierte Schwefelsäure in der Zellstofffabrik selbst hergestellt wird, und die ANDRITZ KraftAnol-Biomethanol-Anlage. Sie bietet Kraftzellstoff-Fabriken die direkteste und kosteneffizienteste Möglichkeit, Biomethanol in kommerzieller Qualität zu produzieren.

In Zukunft sollte es möglich sein, hocheffiziente Zellstofffabriken emissions- und abfallfrei und damit CO2-neutral zu betreiben. Darüber hinaus arbeitet ANDRITZ kontinuierlich an der Reduktion des Frischwasserverbrauchs in Zellstofffabriken. Derzeit werden verschiedene Technologien entwickelt, wie z.B. das "Kidney-Konzept", das in verschiedenen Bereichen der Fabriken eingesetzt werden kann.

In der Papierindustrie konzentrieren sich die F&E-Aktivitäten von ANDRITZ auf Technologien und Services für die nachhaltige Faseraufbereitung und die nachhaltige Tissue-, Papier- und Kartonproduktion. Basierend auf den fünf Säulen Energie-, Faser-, Wasser- und Chemikalieneinsparung sowie Digitalisierung wird in den F&E-Zentren für Fasern (Österreich, China, USA), im Tissue Innovation and Application Center (PrimeLineTIAC, Österreich), im Technologiezentrum für Papier (Deutschland) und im F&E-Zentrum für Filze und Gewebe in Gloggnitz (Österreich) intensiv geforscht und getestet. Die Entwicklungen konzentrieren sich auch auf die Kreislaufwirtschaft mit Fasereinsparungen und dem Einsatz von alternativen Rohstoffen sowie auf das Recycling von Pressfilz- und Formiersiebmaterialien. Ziel ist es, den CO2-Fußabdruck der Tissue- und Papierproduktion zu verringern, beispielsweise durch die Erhöhung des Trockengehalts nach der Presse, durch ein alternatives Verfahren für den Stärkeeinsatz in Verpackungspapier oder durch energiesparende und umweltfreundlichere Trocknungskonzepte.

Aufgrund neuer europäischer Vorschriften, die bis 2025 für das Recycling von Textilabfällen umgesetzt werden sollen, fragen viele Textilhersteller verstärkt nach neuen Technologien für das Textilrecycling. ANDRITZ deckt mehrere Segmente in der Wertschöpfungskette der Textilindustrie ab: Technologien für die automatisierte Sortierung von Textilien, die Aufbereitung von Textilfasern sowie das mechanische und chemische Recycling von Textilien. Darüber hinaus ist ANDRITZ in zahlreichen F&E-Aktivitäten mit Partnern weltweit aktiv. So z.B. mit Nouvelles Fibres Textiles (Frankreich), das vor kurzem die erste industrielle Anlage Frankreichs für automatisierte Sortier- und Recycling-Linien erfolgreich in Betrieb genommen hat. Dies stellt ein einzigartiges technisches Angebot dar, das von der zu sortierenden Kleidung bis hin zu den Fasern reicht, die für Spinn- oder Vliesstofftechnologien genutzt werden können.

Im Bereich Nonwoven konzentriert man sich auf die Entwicklung von Technologien zur Herstellung von nachhaltigeren Vliesstoff-Rollenwaren und -Verarbeitungsprodukten. ANDRITZ bietet zahlreiche Verfahren für dieses Marktsegment an. In den neuesten Prozessentwicklungen werden alle Arten von Naturfasern, Recycling-Fasern und Zellstoff als Rohmaterial eingesetzt. Es stehen verschiedene Technologien zur Verfügung, wie z.B. Lösungen für die Produktion von 100% biologisch abbaubaren Wischtüchern, Recyclinglösungen für absorbierende Hygieneprodukte und vieles mehr.

Der Bereich Clean Air Technologies konzentriert seine F&E-Aktivitäten auf Technologien zur Reduktion von Emissionen (Feinstaub, gasförmige Schadstoffe und Kohlendioxid) aus industriellen Prozessen. Angesichts immer strengerer Emissionsvorschriften bietet ANDRITZ seinen Kunden verschiedene Lösungen für ihre individuellen Anforderungen an, darunter Technologien zur CO2-Abscheidung, die es neuen und bestehenden Anlagen ermöglichen, profitabel zu arbeiten und ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren.

Die Technologie zur CO2-Abscheidung ist auch ein wichtiger Schritt für die Herstellung von E-Kraftstoff in Zellstofffabriken. Sie emittieren im Vergleich zu anderen Industrieanlagen die größte Menge an verfügbarem biogenem CO2. Heute wird dieses CO2 in die Atmosphäre freigesetzt und trägt zu den Emissionen der Werke bei. ANDRITZ will diese Emissionen in neue wertschöpfende Produkte umwandeln, indem das CO2 abgetrennt und mit grünem Wasserstoff kombiniert wird, um es für die Produktion von E-Kraftstoff zu verwenden. Basierend auf einer gruppenweiten Zusammenarbeit bietet ANDRITZ das komplette Technologie-Paket für die Produktion von E-Kraftstoff an.

Darüber hinaus wird ANDRITZ ab 2024 gemeinsam mit anderen Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen an einem neuen F&E-Programm teilnehmen. Das Forschungsprogramm "Emission Free Pulping" zielt darauf ab, Wege zu finden, um die Energieeffizienz zu verbessern, die Effizienz der Holznutzung und der Umwandlung in Produkte zu erhöhen, einen emissionsfreien Zellstoff (insbesondere ohne CO2-Emissionen) zu erreichen und den Wasserverbrauch in den Prozessen deutlich zu reduzieren.

b) Metals

Im Geschäftsbereich Metals liegen die Forschungsschwerpunkte auf der Reduktion von Treibhausgasemissionen der gelieferten Anlagen, auf der Vermeidung von Schadstoffen durch Regenerationskonzepte von Endprodukten aus den Prozessketten sowie auf der katalytischen Umwandlung von gasförmigen Schadstoffen wie NOx. Des Weiteren setzt man auf Automatisierung und Digitalisierung, um einen smarten Betrieb der Anlagen bei den Kunden zu ermöglichen.

Die Kombination aus Elektrifizierung und hocheffizienten, bereits wasserstofffähigen Brennersystemen eröffnet unseren Kunden ein breites Feld an Hybridbeheizungsmöglichkeiten für diverse Wärmebehandlungsanwendungen. Darüber hinaus hilft die Weiterentwicklung digitaler Lösungen den Kunden, Anlagen effizient und somit möglichst wirtschaftlich zu betreiben. Durch Machine-Learning-Prozessparameter sind exakte Prognosen, Einstellungen und Aufzeichnungen möglich. So konnte etwa im Zuge eines Digitalisierungsprojekts bei einer kontinuierlichen Feuerverzinkungsanlage durch den Einsatz digitaler Lösungen auf Basis einer Analyse der Prozess- und Materialdaten im beobachteten Zeitraum eine Reduktion des Gasverbrauchs der Radiant Tube Soaking (RTS)-Zone von ca. 4,5% erreicht werden.

Des Weiteren wurden mit Machine-Learning-Modellen verschiedene Softsensoren anhand realer Prozessdaten trainiert, um die Produktion, während des Ausfalls gewisser Sensoren (z.B. der Schichtdicken-Messung) weiterführen zu können. Der trainierte Schichtdicken-Softsensor erreichte dabei eine Genauigkeit von 89%. Es wird erwartet, dass mithilfe dieser Technologie zukünftig Sensorausfälle prädiziert, Sensordrifts erkannt sowie zukünftige Messwerte vorhergesagt werden können. Dies wiederum würde weitere Reduktionspotenziale (Material, Energie) ergeben. Darüber hinaus wird daran gearbeitet, die thermischen Verluste der Anlagen durch spezielle Ausmauerungskonzepte und Energierückgewinnungssysteme kontinuierlich zu minimieren.

Zu den wichtigsten Innovationsprojekten innerhalb des bereits bestehenden Produktportfolios zählt die "Green Steel Continuous Galvanizing Line" (CGL). Einerseits sollen die gasbefeuerten Strahlrohre durch Elektrostrahlrohre, die mit Ökostrom betrieben werden können, ersetzt werden. Dies führt zu einer drastischen Reduktion der lokalen CO2-Emissionen. Weitere Vorteile sind die Beseitigung der NOx-Emissionen, die Steigerung des Wirkungsgrads um 40% und die erhebliche Vereinfachung des Prozesses durch den Wegfall aller Gasleitungen. Andererseits sollen die fossilen Brennstoffe für die Brenner im direkt befeuerten Ofenteil durch grünen Wasserstoff ersetzt werden. Durch die Entwicklung eigener ANDRITZ-Wasserstoff-Brenner für den Ofenteil können ebenfalls CO2-Emissionen reduziert werden. Außerdem arbeitet man an der Entwicklung von sogenannten Hybridsystemen, die die Beheizung mit Strom aus erneuerbarer Energie und Gas (z.B. Biogas oder Wasserstoff) für Erwärmungs- und Wärmebehandlungsöfen kombinieren. Dadurch können dem Kunden maßgeschneiderte Beheizungssysteme für jede Betriebsart zu Verfügung gestellt werden. Die ersten industriellen Pilotanlagentests bei Kunden sind bereits in der Umsetzung.

Im Bereich Elektromobilität spielt NGO (non grain oriented)-Elektroband eine wesentliche Rolle. NGO wird für die Herstellung von Motoren (Stator und Rotor) für Elektroantriebe verwendet. Die Wirbelstromverluste bei den Motoren sind stark abhängig von der eingesetzten Banddicke des Elektrobands - am besten eignet sich Material in Folienstärke. Die Produktgruppe Walzwerke hat nach der erfolgreichen Entwicklung und Markteinführung des "Sundwig MonoBlock" (ein 20-Rollen-Walzwerk zur Herstellung von kaltgewalzten Bändern) dieses Mehrrollengerüst weiterentwickelt, um damit zukünftig auch Elektroband in Folienstärke herstellen zu können. Parallel wurde auch das bewährte S6-High-Walzgerüst (ein 18-Rollen-Walzwerk) weiterentwickelt, um dem Trend zu dünneren Endstärken zu folgen.

Um ein Komplettanbieter für die NGO-Produktion zu werden, arbeitet ANDRITZ an einem neuen Konzept für Öfen zur Herstellung von Elektrobändern. Die mit diesen Öfen hergestellten NGOs haben einen besseren Wirkungsgrad und können direkt in alle bereits von ANDRITZ angebotenen mechanischen Anlagen integriert werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einem vollständig modularen Design, das eine schnelle Installation sowie eine einfache Bedienung und Wartung der Öfen ermöglicht.

Ein weiterer großer F&E-Schwerpunkt des Geschäftsbereichs liegt auf Elektrolyseuren zur Erzeugung von grünem Wasserstoff aus erneuerbarer Energie. Dieses Vorhaben wurde anfänglich als Startup innerhalb der ANDRITZ-GRUPPE begonnen und wird nun als eigene Division im Geschäftsbereich weitergeführt und ausgebaut. Die Priorität liegt auf der Entwicklung von Systemen, die auf den PEM (Proton Exchange Membrane)- und AEL (Alkaline Electrolysis)-Technologien beruhen. Ferner beschäftigt man sich mit der SOEL (Solid Oxide Electrolysis)- Technologie zur Hochtemperaturelektrolyse.

Im Bereich Wasserstoff wird auch an der Schweiß- und Pressentechnologie zur Entwicklung der Massenfertigung von Brennstoffzellen (zur Energieerzeugung aus Wasserstoff) für den Antrieb von Lastkraftwägen und Bussen gearbeitet. Neben der Kooperation von ANDRITZ Soutec und der ANDRITZ-Tochter Schuler für Anlagentechnik zur Großserienfertigung von Brennstoffzellen gab es im Berichtsjahr auch spezielle Entwicklungen von ANDRITZ Kaiser zur Herstellung von Brennstoffzellen und hier im Speziellen zur Fertigung von Bipolarplatten. Auf Basis der ToP-Line-Pressentechnologie entstand eine eigene Pressenlinie (KSH2 16.000 und KSH2 19.000), die den höchsten Anforderungen zur Fertigung von Bipolarplatten gerecht wird. Die Maschinen verfügen über Presskräfte von 16.000 kN und 19.000 kN, sind in einer innovativen biometrischen Guss-Konstruktion hergestellt und können über eine eigens entwickelte automatische Stößel-Kippungs-Kompensation höchste Präzision erzeugen und liefern. So wurden bereits zwei Anlagen geliefert, die beim Kunden Bipolar-Platten produzieren, weitere Anlagen sind in der Abwicklung bzw. bestellt. Ergänzt werden die Maschinen aus der ToP-Line-Baureihe KSH2 mit innovativen, neu entwickelten Vorschub-Systemen (push-pull), die gesondert für den Vorschub von extra dünnen Edelstahl-Bändern entwickelt und gebaut wurden.

Im Bereich Metals Forming hat das ANDRITZ-Tochterunternehmen Schuler im vergangenen Jahr neben den Themen Digitalisierung und Elektromobilität auch Weiterentwicklungen für den automobilen Leichtbau vorgestellt. So kommen Bauteile aus hochfestem Aluminiumblech in Fahrzeugen immer häufiger zum Einsatz, um Gewicht zu sparen. Schuler bietet auf hydraulischen Pressen nun ein neues Verfahren zur Warmumformung an, bei der das Leichtmetall innerhalb kürzester Zeit mittels Kontakterwärmung erhitzt und in einem wassergekühlten Werkzeug umgeformt wird. Sämtliche Prozessschritte laufen dabei im Werkzeug ab, so dass, anders als beim Formhärten von Stahlblech, kein separater Ofen mehr erforderlich ist. Dadurch reduzieren sich der Platzbedarf für die Anlage sowie die Investitions- und Betriebskosten erheblich. Die Technologie ermöglicht die Produktion von leichten und hochfesten Teilen mit deutlich höheren Umformgraden im Vergleich zur Kaltumformung und viel größerem Freiraum beim Design. Das Ergebnis sind hochkomplexe Geometrien und eine Zugfestigkeit von 300 bis 400 Newton pro Quadratmillimeter.

Neben Linien zur Produktion von Karosserie- und Strukturteilen bietet Schuler auch Pressen zur Stanzpaketierung von Elektroblechen für energieeffiziente Motoren sowie Anlagen zur Herstellung von zylindrischen und prismatischen Batteriezellgehäusen. Ein renommierter Autohersteller in Deutschland hat Schuler nun den Auftrag über eine Pilotlinie zur Montage von Festkörperbatterien erteilt, dem Nachfolger der aktuell weit verbreiteten Lithium-Ionen-Batterien. In das Projekt fließt neben dem Know-how für Umformtechnik auch jenes für die Batteriezellproduktion ein, das durch die Übernahme der italienischen Sovema Group ergänzt wurde.

In der "Digital Suite" sammelt Schuler Anwendungen zur Vernetzung der Umformtechnik. "Shopfloor Operations Management" (SOM) nennt sich der jüngste Neuzugang in dem Paket. Im Falle eines unerwarteten Anlagenstillstands zieht sich die Applikation zur Protokollierung der Ursache die entsprechenden Daten automatisch aus der Anlagensteuerung und bereitet sie zusammen mit weiteren Leistungsindikatoren übersichtlich auf. SOM zeigt auf einen Blick, wie es um die aktuelle Produktion bestellt ist, und legt dadurch mögliche Probleme frühzeitig offen. Die Leistungsindikatoren lassen sich dabei mit vergangenen Schichten und Aufträgen vergleichen, um Prozesse in Zukunft zu optimieren. Das Reporting bildet damit die ideale Grundlage für das tägliche Shopfloor-Meeting. Eine Erhöhung der Verfügbarkeit einer Anlage um 30% ist durchaus realistisch.

Die direkte Integration von SOM in die Anlagensteuerung sorgt dabei für eine bestmögliche Datenqualität einschließlich exakter Zeitstempel. Des Weiteren sorgen die genauen Produktionsdaten auch für eine realistischere Kostenkalkulation. Die vollständige Konnektivität zu kundenseitigen ERP-/MES-Systemen sowie offene Datenschnittstellen zu KI-Lösungen sind ebenfalls gewährleistet. Über ein bedienerfreundliches Terminal zur Maschinendatenerfassung lassen sich externe Ursachen für Anlagenstillstände – wie zum Beispiel der Gabelstapler, der die benötigten Platinen zu spät anliefert – schnell und einfach erfassen. Individuelle Notizen sind dabei ebenso möglich wie die Adressierung bestimmter Themen an die jeweils Verantwortlichen mit Hilfe eines Ticketing-Systems.

c) Hydro

Als führender Ausrüster von Pumpspeicherkraftwerken trägt ANDRITZ entscheidend zur Förderung erneuerbarer Energien bei und ist somit ein starker Partner auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit. Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen wie Solar- und Windenergie ist entscheidend für die Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Die kontinuierliche Forschungs- und Entwicklungsarbeit von ANDRITZ im Bereich der Pumpspeicherung ist ein wichtiger Beitrag zu diesen Bemühungen, da sie die Gesamteffizienz und Zuverlässigkeit der erneuerbaren Energiesysteme erhöht. Im Vergleich zu anderen Energiespeichersystemen können in den Reservoirs von Pumpspeicherkraftwerken sehr große Mengen an Energie gespeichert werden. Bei kurzfristigem Strombedarf können sie die Netzstabilität sichern, da sie den Vorteil einer sehr kurzen Reaktionszeit haben. Dies gilt insbesondere für drehzahlvariable Pumpturbinen und Motorgeneratoren.

Ein weiterer wichtiger Baustein in diesem Bereich ist die Entwicklung von rotierenden Phasenschiebern. Sie sind für die Stabilisierung des Stromnetzes unverzichtbar, insbesondere im Zusammenhang mit dem zunehmenden Anteil an variablen erneuerbaren Energien. Rotierende Phasenschieber können wesentliche Mengen an Blindleistung und Kurzschlussleistung bereitstellen, um die Netzstabilität durch den Ausgleich von Schwankungen aufrechtzuerhalten. Dadurch ist es möglich, die Integration von Solar- und Windenergie in die Energieinfrastruktur weiter zu verbessern.

Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit zur Verbesserung der Technologie von Wasserkraftwerken und rotierenden Phasenschiebern führt zu höherer Zuverlässigkeit und Leistung bei gleichzeitiger Umweltfreundlichkeit. Dies ermöglicht es unseren Kunden, erneuerbare Energie effizienter zu nutzen und dadurch ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

d) Separation

ANDRITZ ist ein globaler Anbieter modernster Trenntechnik. Aus dieser führenden Position heraus ermöglichen unsere Innovationen den Kunden, die richtige Antwort auf die Herausforderungen einer sich schnell verändernden Welt zu finden.

Durch gezielte Forschungs- und Entwicklungsarbeit bei Dekanter-Zentrifugen, einer der universellsten Technologien zur Fest-Flüssig-Trennung, konnte deren Anwendungsbereich erweitert werden. Design- und Prozessoptimierungen ermöglichen die Produktion von Biogas als Alternative zu fossilen Brennstoffen. Weiters wurde aufgrund der wachsenden Nachfrage nach milchfreien Produkten ein Dekanter für die Produktion von Hafermilch eingeführt. Zusammen mit unserer Turbex-Technologie, einer effizienten Extraktionslösung zur Herstellung hochwertiger Extrakte aus Pflanzen und Naturprodukten, stellt dies eine innovative Lösung für die gesamtheitliche Nutzung von Rohstoffen im Lebensmittelsektor dar.

Die bewährten Dreiphasen-Dekanterzentrifugen wurden weiterentwickelt und an die Anforderungen in puncto Rückgewinnung von hochreinem Öl aus verunreinigten Quellen angepasst, darunter Rohöl, verschiedene ölhaltige Schlämme sowie Rückstände aus der Reinigung von Seen, Lagunen oder Tanks und API-Separatorenschlamm. Diese Weiterentwicklung ist Teil der Bestrebungen von ANDRITZ, in Zusammenarbeit mit Kunden Ressourcen und Umwelt zu schonen. Wichtig für Anwendungen in der Öl- und Gasindustrie ist, dass das ANDRITZ-Angebot Maschinen für die ATEX-Zonen 1 und 2 umfasst. Diese eignen sich für den Einsatz in Anlagen, in denen unter normalen Betriebsbedingungen eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann.

Um den Verbrauch von Energie und Produktionshilfsmitteln zu reduzieren, ist eine umfassende Optimierung der Kundenprozesse notwendig. Unsere auf künstlicher Intelligenz basierenden Technologien wie Metris addIQ ARGOS und Metris addIQ RheoScan spielen dabei eine wichtige Rolle. Der Metris addIQ Radar-Füllregler ermöglicht einen höheren Durchsatz, verbessert die Produktqualität und zeichnet sich durch ein modernes, wartungsfreundliches Design aus.

Im Bereich Feed & Biofuel zählt ANDRITZ zu den weltweit führenden Anbietern von Technologien und Serviceleistungen für die Futtermittel-, Aquafutter-, Tiernahrungs- und Biokraftstoff-Industrie. Hier lag der Fokus im Berichtsjahr auf modularen Anlagenlösungen (Modular Plant Solution) mit einem integrierten Ansatz zur Optimierung der Logistik, Sicherung der Qualität und Erreichung von Kosteneffizienz. Ein Beispiel dafür ist die erhebliche Verkürzung der Kranzeit von 90 auf 7 Tage im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen, was zu erheblichen Zeit- und Kosteneinsparungen führt. Der Kern des Angebots an modularen Anlagenlösungen liegt in der reibungslosen Integration und dem globalen Know-how, das durch optimierte Module für eine effiziente Logistik sorgt, die einen schnellen und präzisen Einsatz vor Ort garantieren. Der Ansatz der Modular Plant Solution ist auf Regionen und Unternehmen mit begrenzten Kompetenzen oder Ressourcen zugeschnitten und nutzt globales Fachwissen, um problemlose Installationen zu ermöglichen.

Die Einführung des Bereichs Automation & Digitalisierung stellt einen bedeutenden Meilenstein und eine zentrale Komponente der übergreifenden Feed & Biofuel-Strategie dar und stärkt das Engagement für Innovation, umfassende Anlagenlösungen und Effizienz. Das Hauptziel ist, die transformative Kraft der Automatisierung und der digitalen Technologien strategisch einzusetzen, um Prozesse zu rationalisieren und den Kunden weltweit einen Mehrwert zu bieten.

In Waddinxveen, Niederlande, eröffnete ANDRITZ im Berichtsjahr ein hochmodernes Versuchs- und Forschungszentrum für die Lebens- und Futtermittelindustrie. Das Food Innovation Xperience Center ist ein Entwicklungs- und Technologiezentrum, in dem Kunden sowie ANDRITZ-Expertinnen und -Experten gemeinsam Visionen in die Realität umsetzen können. Es ist mit den neuesten Technologien ausgestattet und bietet die Möglichkeit, Machbarkeitsstudien, Pilotversuche zur Hochskalierung sowie F&E-Aktivitäten unter lebensmittelgerechten und ATEX-konformen Bedingungen durchzuführen.

e) Automation

ANDRITZ Automation ist bereits seit mehr als 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Anlagenautomatisierung tätig. Die digitalen Lösungen von ANDRITZ Digital Solutions – angeboten unter der Dachmarke Metris – gehören mittlerweile zu den führenden in der Industrie. Im Berichtsjahr 2023 wurde ein Hauptaugenmerk der Entwicklung auf die autonome Betriebsführung von Gesamtanalgen sowie auf die Risikominimierung durch Cyberattacken gelegt.

Mit Hilfe der autonomen Metris-Lösungen ist es möglich, den Einsatz von Rohstoffen zu optimieren, die damit verbundenen Emissionen entsprechend zu senken sowie die zusätzlich notwendigen manuellen Eingriffe auf ein entsprechendes Minimum zu reduzieren. Ein wichtiges Augenmerk liegt hierbei darauf, die Kunden bei den Nachhaltigkeitsbestrebungen für ihre Produktionsprozesse zu unterstützen. Zusätzlich stellte die Weiterentwicklung von Digital-Twin-Technologien zur On-/Offline-Simulation und die Vorhersage zukünftiger Produktionsszenarien einen Forschungsschwerpunkt im Berichtsjahr dar.

Die eigens entwickelte Soft PLC Metris X, welche ein integrierter Bestandteil der Metris All-in-One Platform ist, wurde im Berichtsjahr erstmalig in der hauseigenen Pilotanlage TIAC (Tissue Innovation and Application Center) erfolgreich zum Einsatz gebracht. Mit dieser nahtlos-integrierten hardwareunabhängigen Automatisierungslösung werden alle Daten des Gesamtanlagenprozesses in die Anlagensteuerung miteinbezogen, um unseren Kunden weitere Prozessoptimierungen, wie beispielsweise die Reduktion des Rohstoffeinsatzes, der Energie sowie die gleichzeitige Steigerung der Produktqualität, zu gewährleisten.

H) AUSBLICK

Wirtschaftsexperten erwarten für das Jahr 2024 ein weiterhin nur moderates Wachstum der Weltwirtschaft in Höhe von rund 3%. Damit würde sich das Wachstum gegenüber 2023 nochmals leicht reduzieren.

Anhaltende geopolitischen Konflikte, weiterhin hohe Preise – insbesondere für Energie und Rohstoffe – sowie die langsam wieder sinkenden Zinsen sind die wesentlichen Ursachen für diese Einschätzung. In Europa ist von Wachstumsraten leicht über 1% auszugehen, was eine sehr geringe Verbesserung gegenüber 2023 wäre.

Aus den USA werden ebenfalls keine wesentlichen weiteren Impulse erwartet und das Wachstum in China wird sich nach jüngsten Prognosen weiter leicht abschwächen. Das Wachstum in den Schwellen- und Entwicklungsländern wird für 2024 mit rund 4% auf dem Niveau des Jahres 2023 verbleiben.

Trotz dieser schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind die Aussichten und Erwartungen für die ANDRITZ-Geschäftsbereiche für das Jahr 2024 - im Vergleich zum Vorjahr – im Wesentlichen unverändert.

ANDRITZ hat derzeit keine konkreten Hinweise darauf, dass sich die oben beschriebenen Rahmenbedingungen im Jahr 2024 signifikant negativ auf die Projekt- und Investitionstätigkeit der von ANDRITZ bedienten Märkte und Kunden auswirken werden. Eine eventuell fortbestehende Zurückhaltung der Kunden hinsichtlich der Platzierung von Aufträgen für kapazitätserweiternde Großinvestitionen wird durch intensive Projekt-Aktivitäten hinsichtlich der Umrüstung von Anlagen zur Steigerung von Effizienz- und Nachhaltigkeit kompensiert.

▪ Pulp & Paper: Aus heutiger Sicht wird im Laufe des Jahres mit einer sich wieder verbessernden Projekt- und Investitionsaktivität, gerechnet. Nach dann fast zwei Jahren der Zurückhaltung in Bezug auf die Vergabe von Aufträgen über kapazitätserweiternde Großinvestitionen sollten erste Projekte für Neuanlagen zur Vergabe kommen. Die Projekttätigkeit im Zusammenhang mit Modernisierungen und Umrüstungen wird als weiterhin stabil eingeschätzt. Unterstützend sollten sich auch die von vielen Zellstoff- und Papierproduzenten geplanten Investitionen im Bereich der Nachhaltigkeit auswirken.

  • Metals: Im Bereich Metals Forming (Schuler) wird mit einer Fortsetzung der leicht ansteigenden Projekt- und Investitionsaktivität gerechnet. Vor allem im Bereich der Elektromobilität ist die Vergabe einzelner mittlerer/größerer Aufträge zu erwarten. Im Bereich Metals Processing wird im Jahr 2024 ein weiterhin solides Marktumfeld erwartet.
  • Hydro: Im Geschäftsbereich Hydro ist mit einer weiteren Fortsetzung der guten Projekt- und Investitionstätigkeit des Vorjahres zu rechnen. Die weltweiten Initiativen zur Förderung von erneuerbaren Energien sowie der zunehmende Bedarf zur Speicherung von großen Energiemengen zum Ausgleich der Volatilität der Energieerzeugung durch Wind und Sonne, sollten sich mittelfristig unterstützend insbesondere im Bereich der Pumpspeicherkraftwerke auswirken.
  • Separation: Sowohl im Bereich Fest-Flüssig-Trennung als auch im Bereich Feed & Biofuel ist mit einer anhaltend guten Projekt- und Investitionstätigkeit zu rechnen. Der Markt für Pumpen, die seit 2023 diesem Geschäftsbereich zugeordnet sind, wird als stabil eingeschätzt.

Aufgrund der weiterhin guten Geschäftsentwicklung und des hohen Auftragsstands zum Ende des Geschäftsjahrs 2023 erwartet ANDRITZ aus heutiger Sicht, seinen Wachstumskurs im Geschäftsjahr 2024 fortzusetzen und rechnet sowohl bei Umsatz als auch Ergebnis mit einer Steigerung gegenüber 2023 – diese jedoch mit im Vergleich zu den beiden Vorjahren geringeren Wachstumsraten.

Sollte sich die von den Wirtschaftsforschern prognostizierte Entwicklung der Weltwirtschaft im Jahr 2024 jedoch deutlich verschlechtern, könnte dies negative Auswirkungen auf die Abarbeitung von Aufträgen bzw. auf den Auftragseingang und somit einen negativen Einfluss auf die finanzielle Entwicklung von ANDRITZ haben. Insbesondere könnten dadurch kapazitive Anpassungen erforderlich werden, die finanzielle Vorsorgen notwendig machen und das Ergebnis der ANDRITZ-GRUPPE negativ beeinträchtigen könnten.

I) AKTIEN UND AKTIONÄRSSTRUKTUR

Offenlegung gemäß § 243a UGB

Das Grundkapital der ANDRITZ AG per 31. Dezember 2023 betrug 104.000.000 EUR. Auf jede nennwertlose Aktie entfällt damit ein anteiliger Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR. Es bestehen keine Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.

ANDRITZ verfügt über eine stabile und ausgewogene Aktionärsstruktur. Rund 31,5% des Grundkapitals der ANDRITZ AG wurden zum Bilanzstichtag – teils indirekt und teils direkt – von der Custos Privatstiftung bzw. Herrn Wolfgang Leitner, Mitglied im Aufsichtsrat der ANDRITZ AG, gehalten. Davon entfallen 30,72% auf die Custos Vermögensverwaltungs GmbH und 0,77% auf die Cerberus Vermögensverwaltung GmbH. Rund 4,5% der Aktien hält die Gesellschaft selbst. Mit einem Streubesitz von rund 64% stellen nationale und internationale institutionelle Anleger sowie Privataktionärinnen und -aktionäre den Hauptanteil der Anteilseigner. Rund 45% der Aktien werden von institutionellen Anlegern gehalten. Der Großteil der institutionellen Anleger kommt aus Großbritannien, Österreich und Deutschland, jener der Privataktionärinnen und -aktionäre aus Österreich und Deutschland.

Es gibt derzeit kein genehmigtes Kapital. Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 29. März 2023 ermächtigt, für die Dauer von 30 Monaten ab dem 1. Oktober 2023, eigene Aktien der Gesellschaft im gesetzlich jeweils höchst zulässigen Ausmaß zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Es gibt keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Befugnisse für Mitglieder des Vorstands, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.

Soweit der Gesellschaft bekannt ist, gibt es keine Inhaber von Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Es existieren darüber hinaus auch keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.

Die Gesellschaft ist keine bedeutenden Vereinbarungen eingegangen, die bei einem Kontrollwechsel der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden würden.

Gemäß den Bedingungen der im Juni 2017, im August 2018 sowie im Mai 2019 aufgenommenen Schuldscheindarlehen ist jeder Darlehensgeber bei einem Kontrollwechsel berechtigt, den Betrag der seiner Beteiligung an dem Schuldscheindarlehen entspricht, fällig zu stellen und die unverzügliche Rückzahlung dieses Kapitalbetrags zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen bis zum Tag der Rückzahlung zu verlangen. Die Fälligstellung ist nur gültig, wenn die entsprechende Kündigungserklärung innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntmachung des Kontrollwechsels erfolgt.

Es existieren Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands im Falle eines Kontrollwechsels. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen für die Aufsichtsratsmitglieder und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Graz, 26. Februar 2024

Der Vorstand der ANDRITZ AG

Joachim Schönbeck e.h. Dietmar Heinisser e.h. Norbert Nettesheim e.h. Jarno Nymark e.h. Frédéric Sauze e.h. (Vorstandsvorsitzender) (Finanzvorstand)

Disclaimer:

Bestimmte Aussagen im Jahresfinanzbericht 2023 und im Geschäftsbericht 2023 sind "zukunftsgerichtete Aussagen". Diese Aussagen, welche die Worte "glauben", "beabsichtigen", "erwarten" und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.

Der Jahresfinanzbericht 2023 und der Geschäftsbericht 2023 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 26. Februar 2024 zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Kapitel "Unternehmensrisiken" und im Lagebericht des Jahresfinanzberichts 2023 angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresfinanzbericht 2023 und im Geschäftsbericht 2023 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.

Konzernabschluss 2023 der ANDRITZ-GRUPPE

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 87
Konzerngesamtergebnisrechnung 88
Konzernbilanz 89
Konzern-Cashflow-Statement 90
Entwicklung des Konzerneigenkapitals 91
Konzernanhang 92
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 (1) Börsegesetz 185
Glossar 186
Bestätigungsvermerk 188

KONZERN-GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

(in MEUR) Anhang 2023 2022
Umsatz 9. 8.660,0 7.542,9
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 27,8 61,7
Aktivierte Eigenleistungen 6,9 4,6
Sonstige Erträge 10. 124,2 139,3
Materialaufwand 11. -4.718,3 -3.995,2
Personalaufwand 12. -2.165,8 -1.986,8
Sonstige Aufwendungen 13. -1.024,6 -941,0
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) 910,2 825,5
Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten
14. -225,0 -242,6
Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwerte 20. 0,0 -10,2
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 685,2 572,7
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 6./15. 2,4 0,8
Zinserträge 68,5 41,0
Zinsaufwendungen -48,9 -32,3
Sonstiges Finanzergebnis -19,0 -41,3
Finanzergebnis 15. 3,0 -31,8
Ergebnis vor Steuern (EBT) 688,2 540,9
Ertragsteuern 16. -183,9 -138,3
KONZERNERGEBNIS 504,3 402,6
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis 510,2 409,6
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis 33. -5,9 -7,0
Unverwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 17. 5,15 4,14
Verwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 17. 5,13 4,13
Vorgeschlagene Dividende je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 33. 2,50 2,10

KONZERNGESAMTERGEBNIS-RECHNUNG

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

(in MEUR) Anhang 2023 2022
KONZERNERGEBNIS 504,3 402,6
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen 22. -3,4 26,3
Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten, die
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
30. -1,3 -1,8
Sonstiges Ergebnis (nach Ertragsteuern), das in Folgeperioden nicht in die Gewinn
und Verlustrechnung umgegliedert wird
-4,7 24,5
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe -21,3 14,6
Absicherung von Zahlungsströmen 34. 35,3 1,6
Sonstiges Ergebnis (nach Ertragsteuern), das in Folgeperioden in die Gewinn- und
Verlustrechnung umgegliedert werden kann
14,0 16,2
SONSTIGES ERGEBNIS (NACH ERTRAGSTEUERN) 9,3 40,7
GESAMTERGEBNIS 513,6 443,3
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Gesamtergebnis 519,3 449,3
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis -5,7 -6,0

KONZERNBILANZ

ZUM 31. DEZEMBER 2023

(in MEUR) Anhang 2023 2022
AKTIVA
Sachanlagen 18./19. 1.247,5 1.213,8
Geschäfts- oder Firmenwerte 20. 826,3 787,0
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte 21. 142,8 160,1
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 6. 16,1 13,7
Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen 31. 70,1 71,9
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 25. 100,6 85,0
Aktive latente Steuern 16. 211,7 239,7
Langfristige Vermögenswerte 2.615,1 2.571,2
Vorräte 26. 1.165,3 1.135,5
Geleistete Anzahlungen 27. 178,5 219,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 24. 1.076,0 1.065,1
Vertragsvermögenswerte 9. 1.239,4 1.047,5
Forderungen aus laufenden Steuern 27,6 36,6
Veranlagungen 31. 265,1 728,9
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 32. 1.507,1 1.302,0
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 25. 418,0 380,1
Kurzfristige Vermögenswerte außer zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 5.877,0 5.915,6
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 37. 5,2 5,0
Kurzfristige Vermögenswerte 5.882,2 5.920,6
SUMME AKTIVA 8.497,3 8.491,8
PASSIVA
Grundkapital 104,0 104,0
Kapitalrücklagen 36,5 36,5
Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen 2.037,2 1.708,1
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital 2.177,7 1.848,6
Nicht beherrschende Anteile
Summe Eigenkapital
33. -20,2
2.157,5
-13,9
1.834,7
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 36. 503,7 827,5
Leasingverbindlichkeiten 19. 161,1 162,6
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer 22. 333,6 312,4
Rückstellungen 23. 201,0 185,4
Sonstige Verbindlichkeiten 29. 28,8 28,6
Passive latente Steuern 16. 115,0 121,3
Langfristige Schulden 1.343,2 1.637,8
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 36. 429,4 253,4
Leasingverbindlichkeiten 19. 48,4 44,8
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 28. 1.022,9 983,0
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung 9. 1.419,6 1.547,5
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung 9. 357,0 400,5
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer 22. 19,6 15,4
Rückstellungen 23. 418,4 445,1
Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern 75,1 105,8
Sonstige Verbindlichkeiten 29. 1.206,2 1.223,8
Kurzfristige Schulden 4.996,6 5.019,3
SUMME PASSIVA 8.497,3 8.491,8

KONZERN-CASHFLOW-STATEMENT

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

(in MEUR) Anhang 2023 2022
Konzernergebnis 504,3 402,6
Ertragsteuern 183,9 138,3
Zinsergebnis 15. -19,6 -8,7
Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten sowie von
Geschäfts- und Firmenwerten und Sachanlagen
225,0 252,8
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 6./15. -2,4 -0,8
Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen und finanziellen Vermögenswerten -7,4 -34,5
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen 101,3 93,3
Veränderung des Nettoumlaufvermögens 36. -337,4 151,1
Veränderung der Rückstellungen und übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten -108,1 -131,3
Erhaltene Zinsen 62,3 32,6
Gezahlte Zinsen -34,4 -19,1
Erhaltene Dividenden 0,9 1,7
Gezahlte Ertragsteuern -193,4 -167,2
CASHFLOW AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT 36. 375,0 710,8
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -170,8 -155,0
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 15,6 46,2
Auszahlungen für lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte -174,3 -636,5
Einzahlungen aus dem Verkauf von lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten 632,8 616,8
Netto-Cashflow aus Unternehmenserwerben 36. -36,4 -62,0
CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT 36. 266,9 -190,5
Einzahlungen aus Bank- und sonstigen Finanzverbindlichkeiten 36. 136,4 28,2
Auszahlungen für Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 36. -296,6 -90,3
Auszahlungen für Leasingverträge 36. -50,6 -59,3
Dividendenzahlung 33. -208,3 -163,8
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen sowie Zahlungen an frühere Eigentümer 36. 0,0 -0,1
Erlöse aus der Ausgabe eigener Aktien 33. 8,5 0,0
Erwerb eigener Aktien 33. 0,0 -16,0
CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT 36. -410,6 -301,3
VERÄNDERUNG DER ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE 231,3 219,0
Währungsumrechnung -26,3 -4,0
Veränderungen im Konsolidierungskreis 0,0 0,2
Wertberichtigung 0,1 -0,2
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode 32. 1.302,0 1.087,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode 32. 1.507,1 1.302,0

ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

Davon entfallen auf Eigentümer der Muttergesellschaft Nicht
beherrschende
Anteile
Summe Eigen
kapital
(in MEUR) Anhang Grundkapital Kapitalrücklagen Gewinn
rücklagen
Fair Value
Rücklage
Rücklage der
Neubewertung
von
leistungsorientie
rten Plänen
Währungsum
rechnungs
rücklage
Eigene Aktien Gesamt
STAND ZUM 1. JÄNNER 2022 104,0 36,5 1.792,5 0,4 -67,1 -103,5 -188,2 1.574,6 -7,3 1.567,3
Konzernergebnis 409,6 409,6 -7,0 402,6
Sonstiges Ergebnis -0,2 26,3 13,6 39,7 1,0 40,7
Gesamtergebnis 409,6 -0,2 26,3 13,6 449,3 -6,0 443,3
Dividenden 33. -163,1 -163,1 -0,6 -163,7
Veränderung der eigenen Aktien 33. -0,2 -13,7 -13,9 -13,9
Veränderung aus Aktienoptionsprogrammen 33. -2,0 -2,0 -2,0
Hyperinflation 38. 3,7 3,7 3,7
Umgliederungen und sonstige Veränderungen -0,5 0,8 -0,3 0,0 0,0
STAND ZUM 31. DEZEMBER 2022 104,0 36,5 2.040,0 0,2 -40,0 -90,2 -201,9 1.848,6 -13,9 1.834,7
STAND ZUM 1. JÄNNER 2023 104,0 36,5 2.040,0 0,2 -40,0 -90,2 -201,9 1.848,6 -13,9 1.834,7
Konzernergebnis 510,2 510,2 -5,9 504,3
Sonstiges Ergebnis 34,0 -3,4 -21,5 9,1 0,2 9,3
Gesamtergebnis 510,2 34,0 -3,4 -21,5 519,3 -5,7 513,6
Dividenden 33. -207,7 -207,7 -0,6 -208,3
Veränderung der eigenen Aktien 33. -1,8 12,2 10,4 10,4
Veränderung aus Aktienoptionsprogrammen 33. 3,1 3,1 3,1
Hyperinflation 38. 4,0 4,0 4,0
Umgliederungen und sonstige Veränderungen 0,5 -0,5 0,0 0,0
STAND ZUM 31. DEZEMBER 2023 104,0 36,5 2.348,3 34,2 -43,4 -112,2 -189,7 2.177,7 -20,2 2.157,5

KONZERNANHANG

ZUM 31. DEZEMBER 2023

A

Allgemeines und rechtliche
Grundlagen
S. 93 1. Allgemeines
S. 93 2. Grundlagen der Rechnungslegung
S. 95 3. Rechnungslegungsmethoden sowie
Verwendung von Ermessens
entscheidungen und Schätzungen
B

Angaben zur Struktur von ANDRITZ
S. 97 4. Konsolidierungskreis
S. 98 5. Unternehmenserwerbe
S. 101 6. Nach der Equity-Methode
bilanzierte Unternehmen
S. 103 7. Nahestehende Unternehmen und
Personen
C
Ergebnis des Jahres
S. 107 8. Segmentberichterstattung
S. 110 9. Umsatzerlöse
S. 114 10. Sonstige Erträge
S. 114 11. Materialaufwand
S. 114 12. Personalaufwand
S. 115 13. Sonstige Aufwendungen
S. 115 14. Abschreibungen und Wertminderungen
von Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten außer Geschäfts
oder Firmenwerte
S. 116 15. Finanzergebnis
S. 116 16. Ertragsteuern
S. 120 17. Ergebnis je Aktie
D

Langfristige Vermögenswerte und
Schulden
S. 121 18. Sachanlagen
S. 123 19. Nutzungsrechte aus Leasingverhält
nissen und Leasingverbindlichkeiten
S. 127 20. Geschäfts- oder Firmenwerte
S. 131 21. Immaterielle Vermögenswerte außer
Geschäfts- oder Firmenwerte
S. 133 22. Rückstellungen für Leistungen an
Arbeitnehmer
S. 141 23. Sonstige Rückstellungen
E
Nettoumlaufvermögen
S. 142 24. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
S. 142 25. Sonstige Forderungen und
Vermögenswerte
S. 143 26. Vorräte
S. 143 27. Geleistete Anzahlungen
S. 143 28. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
S. 144 29. Sonstige Verbindlichkeiten
F
Finanz- und Kapitalstruktur, Finanz
instrumente und Risikomanagement
S. 145 30. Finanzielle Vermögenswerte und
S. 151 Verbindlichkeiten
31. Veranlagungen und sonstige
Finanzanlagen
S. 152 32. Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
S. 152 33. Eigenkapital
S. 158 34. Derivative Finanzinstrumente
S. 163 35. Risikomanagement – Risiken in
Verbindung mit Finanzinstrumenten

Sonstiges
G
S. 173
36. Konzern-Cashflow-Statement
S. 175 37. Zur Veräußerung gehaltene
S. 176 Vermögenswerte
38. Auswirkungen der Hyperinflation

-verbindlichkeiten

  • S. 178 41. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
  • S. 179 42. Konzernunternehmen

A) ALLGEMEINES UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN

1. Allgemeines

Die ANDRITZ AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht und notiert seit Juni 2001 an der Wiener Börse. Der eingetragene Sitz der ANDRITZ AG, der Muttergesellschaft der ANDRITZ-GRUPPE, befindet sich in der Stattegger Straße 18, 8045 Graz, Österreich. Die ANDRITZ-GRUPPE (der "Konzern" oder "ANDRITZ") ist ein führender Hersteller von hochtechnologischen Industriemaschinen und -anlagen und arbeitet in vier strategischen Geschäftssegmenten: Pulp & Paper, Metals, Hydro sowie Separation.

Der Konzernabschluss wird unter der Verantwortung des Vorstands der ANDRITZ AG erstellt und dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung vorgelegt. Am 22. Februar 2024 wurde der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 vom Vorstand zur Veröffentlichung genehmigt.

Zahlreiche Beträge und Prozentsätze, die im Konzernabschluss dargestellt werden, wurden gerundet. Summierungen können deshalb von den dargestellten Beträgen abweichen. Die Zahlen sind, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wird, in Millionen Euro (MEUR) dargestellt.

2. Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit sämtlichen vom International Accounting Standards Board (IASB) formulierten, von der Europäischen Union übernommenen und für 2023 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Ebenso wurden sämtliche für 2023 verpflichtend anzuwendende Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) beachtet. Der Konzernabschluss erfüllt die Voraussetzungen des § 245a UGB über befreiende Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

a) Erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen

Für das am 1. Jänner 2023 beginnende Geschäftsjahr wurden von ANDRITZ folgende neue und überarbeitete bzw. ergänzte Standards des IASB sowie Interpretationen des IFRS IC angewendet:

Standard/Interpretation Titel Erstmals gültig für
Geschäftsjahre beginnend
am oder nach dem
Von der EU übernommen
IFRS 17 Versicherungsverträge inkl. Änderungen an IFRS 17 1. Jänner 2023 19. November 2021
IAS 8 Änderung: Definition von Schätzungen 1. Jänner 2023 2. März 2022
IAS 1 Änderung: Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Jänner 2023 2. März 2022
IAS 12 Änderung: Latente Steuern, die sich auf Vermögens
werte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen
Transaktion entstehen
1. Jänner 2023 11. August 2022
IAS 12 Internationale Steuerreform – Globale Mindest
besteuerung
1. Jänner 2023 8. November 2023

IFRS 17 regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge.

Die Änderung an IAS 8 betrifft die Unterscheidung zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Dabei wird die Definition einer "Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen" durch eine Definition von "rechnungslegungsbezogenen Schätzungen" ersetzt.

Die Änderung an IAS 1 betreffend Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden soll klarstellen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Abschluss angegeben werden müssen.

Die Änderung an IAS 12 engt den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung (initial recognition exemption) ein, nach der im Zeitpunkt des Zugangs eines Vermögenswerts oder einer Schuld keine aktiven oder passiven latenten Steuern anzusetzen sind. Entstehen bei einer Transaktion gleichzeitig abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe, fallen diese nun nicht mehr unter die Ausnahmeregelung, sodass aktive und passive latente Steuern zu bilden sind.

Mit den Änderungen an IAS 12 wird eine vorübergehende Ausnahme für die Bilanzierung latenter Steuern im Rahmen der Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung (Säule-2-Regeln der OECD) eingeführt. Dies soll dazu beitragen, die Konsistenz der Abschlüsse zu gewährleisten und gleichzeitig die Umsetzung der Vorschriften zu erleichtern. Außerdem werden gezielte Offenlegungspflichten eingeführt, die den Anlegern helfen sollen, die Auswirkungen hinsichtlich der aus der Reform resultierenden Ergänzungssteuern auf das Unternehmen besser zu verstehen, insbesondere bevor die länderspezifischen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Mindestbesteuerung in Kraft treten.

Diese geänderten Standards haben bei ANDRITZ keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen.

b) Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards und Interpretationen

Der International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich erst auf Geschäftsjahre ab 2024 auswirken werden. Die nachfolgenden vom IASB veröffentlichten Rechnungslegungsverlautbarungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und sind auch von ANDRITZ bislang noch nicht angewendet worden:

Erstmals gültig für
Geschäftsjahre beginnend
am oder nach dem
Von der EU übernommen
1. Jänner 2024 20. November 2023
1. Jänner 2024 19. Dezember 2023
1. Jänner 2024 19. Dezember 2023
1. Jänner 2024 offen
1. Jänner 2025 offen

Die Änderung an IFRS 16 beinhaltet Vorgaben für die Folgebewertung bei Leasingverhältnissen im Rahmen eines Sale-and-Lease-Back für Verkäufer-Leasingnehmer. Die Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten wird vereinheitlicht, um unangemessene Gewinnrealisierungen zu verhindern.

Die Änderung an IAS 1 betrifft die Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig. Zukünftig sollen ausschließlich Rechte, die am Ende der

Berichtsperiode bestehen, maßgeblich für die Klassifizierung einer Verbindlichkeit sein. Darüber hinaus wurden ergänzende Leitlinien für die Auslegung des Kriteriums "Recht, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben" sowie Erläuterungen zum Merkmal "Erfüllung" aufgenommen.

Mit der zweiten Änderung an IAS 1 wird klargestellt, dass nur Nebenbedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag erfüllen muss, die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig beeinflussen. Allerdings muss ein Unternehmen im Anhang Informationen offenlegen, die es ermöglichen, das Risiko zu verstehen, dass langfristige Schulden mit Nebenbedingungen innerhalb von zwölf Monaten rückzahlbar werden könnten.

Durch die Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 soll die Transparenz von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und deren Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten, Cashflows und das Liquiditätsrisiko erhöht werden. Die Änderungen ergänzen die bereits bestehenden Anhangangaben dahingehend, dass Unternehmen verpflichtet werden, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen.

Die Änderungen an IAS 21 verpflichten zur Anwendung eines einheitlichen Ansatzes bei der Beurteilung, ob eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist, und, sofern dies nicht der Fall ist, bei der Bestimmung des zu verwendenden Wechselkurses sowie der erforderlichen Anhangangaben.

Diese neuen oder geänderten Standards haben bei ANDRITZ voraussichtlich keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen.

3. Rechnungslegungsmethoden sowie Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen

ANDRITZ beschreibt die Rechnungslegungsmethoden sowie die Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen in den jeweiligen Kapiteln.

a) Rechnungslegungsmethoden

Die Rechnungslegungsmethoden sind in den jeweiligen Kapiteln folgendermaßen gekennzeichnet:

Mit Ausnahme der Änderungen durch die erstmalige Anwendung von neuen Standards in Kapitel 2. a) Erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen hat ANDRITZ sämtliche in diesem Konzernabschluss enthaltene Rechnungslegungsmethoden in allen dargestellten Perioden stetig angewendet. Im folgenden Abschnitt sind die allgemeinen Rechnungslegungsmethoden beschrieben:

Konsolidierungsgrundsätze

Die Grundlage für den Konzernabschluss bilden die auf Basis konzerneinheitlicher Standards und die nach IFRS-Bestimmungen erstellten Einzelabschlüsse aller vollkonsolidierten Unternehmen. Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten und Leistungsverrechnungen, inklusive konzerninterner Zwischenergebnisse, wurden eliminiert. Der Konzernabschluss wurde unter Zugrundelegung einheitlicher Bilanzierungsgrundsätze für vergleichbare Geschäftsvorfälle erstellt.

Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt.

Fremdwährungstransaktionen

Fremdwährungstransaktionen werden in der funktionalen Währung, durch Anwendung des Währungskurses zwischen funktionaler Währung und Fremdwährung zum Zeitpunkt der Transaktion, dargestellt. Währungskursdifferenzen aus der Bezahlung von monetären Posten zu Umrechnungskursen, welche von den ursprünglich erfassten abweichen, werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Ausländische Tochtergesellschaften

Ausländische vollkonsolidierte Tochtergesellschaften werden als selbständige Unternehmen angesehen, da sie finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig sind. Ihre funktionalen Währungen sind in der Regel die jeweiligen Landeswährungen. Die Bilanzwerte dieser Tochtergesellschaften werden mit dem Bilanzstichtagskurs in die Darstellungswährung (Euro) umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Alle daraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen sind im Posten "Währungsumrechnungsrücklage" im Konzerneigenkapital ausgewiesen.

Hyperinflation

Die Abschlüsse (und Vergleichszahlen) von ausländischen Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung die Währung eines Landes mit ausgeprägter Hochinflation ist, sind in Bezug auf die Änderungen in der Kaufkraft der Währung neu darzustellen. Es erfolgt eine Neubewertung gemäß IAS 29.

Mehr Informationen in Kapitel 38. Auswirkungen der Hyperinflation.

Wesentliche Wechselkurse

Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse wesentlicher Währungen sind folgende:

Für 1 Euro
Währung
Stichtagskurs am Durchschnittskurs für
31. Dezember 2023 31. Dezember 2022 2023 2022
BRL Brasilianischer Real 5,36 5,64 5,40 5,44
CAD Kanadischer Dollar 1,46 1,44 1,46 1,37
CHF Schweizer Franken 0,93 0,98 0,97 1,00
CNY Chinesischer Renminbi Yuan 7,85 7,36 7,66 7,08
DKK Dänische Krone 7,45 7,44 7,45 7,44
GBP Britisches Pfund 0,87 0,89 0,87 0,85
INR Indische Rupie 91,90 88,17 89,30 82,69
SEK Schwedische Krone 11,10 11,12 11,48 10,63
USD Amerikanischer Dollar 1,11 1,07 1,08 1,05

b) Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, welche die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrundeliegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Der Konzern hat wichtige zukunftsbezogene Annahmen getroffen und wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen identifiziert.

Der Krieg in der Ukraine und der Nah-Ost-Konflikt sowie weitere geopolitische Entwicklungen wurden und werden laufend beobachtet, um auch künftig etwaigen Auswirkungen auf den ANDRITZ-Konzern bestmöglich entgegenzuwirken. Aktuell haben diese geopolitischen Entwicklungen keinen direkten wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von ANDRITZ.

ANDRITZ geht in den jeweiligen Detailkapiteln auf klimabezogene Risiken ein.

Die Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind in den jeweiligen Kapiteln folgendermaßen gekennzeichnet:

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

B) ANGABEN ZUR STRUKTUR VON ANDRITZ

4. Konsolidierungskreis

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Der Konzernabschluss beinhaltet die ANDRITZ AG und die von ihr unmittelbar oder mittelbar beherrschten Unternehmen. ANDRITZ beherrscht ein Unternehmen, wenn es schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Sind beherrschte Unternehmen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung, wird die Entscheidung über die Einbeziehung in den Konsolidierungskreis aufgrund quantitativer und qualitativer Überlegungen getroffen. Die Anteile an nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter dem Posten "Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen" erfasst.

Der Konsolidierungskreis hat sich wie folgt entwickelt:

2023
Vollkonsolidierung Equity-Methode Vollkonsolidierung Equity-Methode
Stand zum 1. Jänner 168 4 165 4
Zugänge aus Unternehmenserwerben 6 9
Neugründungen 0 1
Änderung der Konsolidierungsmethode 2 -2 -2
Umgründungen und Liquidationen -6 -5
Stand zum 31. Dezember 170 2 168 4
Davon entfallen auf:
Inländische Unternehmen 7 0 7 0
Ausländische Unternehmen 163 2 161 4

Es wurde aufgrund quantitativer und qualitativer Überlegungen auf die Einbeziehung von 49 (2022: 48) beherrschten Tochterunternehmen und auf die Equity-Bilanzierung von 9 (2022: 7) assoziierten Unternehmen verzichtet.

Änderung der Konsolidierungsmethode

Im Geschäftsjahr 2023 hat ANDRITZ folgende zuvor nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen aufgrund von Nichterfüllung der Wesentlichkeitskriterien nicht mehr konsolidiert:

  • Enmas ANDRITZ Pvt. Ltd., Indien
  • VA Brazil Oy, Finnland

Aus dem Abgang dieser Gesellschaften ist 2023 kein wesentlicher Effekt entstanden.

Im Vergleichsjahr hat ANDRITZ aufgrund von Nichterfüllung der Wesentlichkeitskriterien ANDRITZ Pumps Germany GmbH, Deutschland und ANDRITZ HYDRO SAS, Frankreich nicht mehr konsolidiert. Aus dem Abgang dieser Tochtergesellschaften ist ein Verlust in Höhe von 0,4 MEUR entstanden, welcher in den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen ist.

Mehr Informationen in Kapitel 42. Konzernunternehmen.

5. Unternehmenserwerbe

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt und der Konzern Beherrschung erlangt hat. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt der Konzern, ob die Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substanzielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen.

Der Kaufpreis wird dem neu bewerteten anteiligen Nettoreinvermögen des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt. Dabei sind die Wertverhältnisse zum Erwerbszeitpunkt zugrunde zu legen, der dem Zeitpunkt entspricht, zu dem die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt wurde. Wertdifferenzen werden in voller Höhe aufgedeckt, d.h. ansatzfähige Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des

Tochterunternehmens werden unabhängig von vorliegenden Anteilen ohne beherrschenden Einfluss grundsätzlich mit ihren beizulegenden Zeitwerten in der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Anwendung der Erwerbsmethode erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen, vor allem in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauer der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen.

Die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile erfolgt entweder zu Anschaffungskosten (partielle Goodwill-Methode) oder zum Fair Value (Full-Goodwill-Methode). Das gegebene Wahlrecht kann einzelfallweise ausgeübt werden. In der ANDRITZ-GRUPPE wird grundsätzlich die partielle Goodwill-Methode angewandt.

Gemäß IFRS 3 – Unternehmenszusammenschlüsse ist bei sukzessiven Unternehmenskäufen, bei denen ein Unternehmen in mehreren Tranchen erworben wird, zum Zeitpunkt der Erlangung der Kontrolle über das betreffende Unternehmen eine erfolgswirksame Neubewertung des bisherigen Gesellschaftsanteils zum beizulegenden Zeitwert notwendig. Im Anschluss daran findet eine Buchwertanpassung der bereits bilanzierten Vermögenswerte und Schulden auf ihren beizulegenden Zeitwert statt.

a) Dedert-Gruppe

Die ANDRITZ-GRUPPE hat einen Vertrag zum Erwerb von 100% der Anteile an der Dedert-Gruppe unterzeichnet. Der Sitz der Hauptgesellschaft der Dedert-Gruppe ist in Homewood, Illinois, USA. Das Closing (Abschluss) der Transaktion fand im Oktober 2023 statt. Dedert ist einer der führenden international tätigen Anbieter von Trockenund Verdampfertechnologien. Die Dedert-Gruppe hat mit rund 100 Beschäftigten zuletzt rund 80 MEUR Jahresumsatz ausgewiesen und betreibt Niederlassungen in Kanada, Dänemark, Mexiko und China. Die Akquisition erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftssegment Separation. Durch diese Akquisition wurden vier vollkonsolidierte Gesellschaften in den Konsolidierungskreis von ANDRITZ aufgenommen.

b) Dan-Web Machinery A/S

ANDRITZ hat einen Vertrag zum Erwerb von 100% der Anteile an der Dan-Web Machinery A/S mit Hauptsitz in Galten, Dänemark, unterzeichnet. Das Closing der Transaktion fand im Juni 2023 statt. Die Akquisition erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftssegment Pulp & Paper. Das Unternehmen mit rund 50 Beschäftigten hat einen Jahresumsatz von ca. 14 MEUR. Dan-Web Machinery A/S wurde als vollkonsolidierte Gesellschaft in den Konsolidierungskreis von ANDRITZ aufgenommen.

c) Imagine That Inc.

ANDRITZ hat einen Vertrag zum Erwerb von 100% der Anteile an Imagine That Inc. in San Jose, USA, unterzeichnet. Das Closing der Transaktion fand im Jänner 2023 statt. Das Unternehmen mit rund fünf Beschäftigen hat einen Jahresumsatz von ca. 1,1 MEUR. Die Akquisition wird dem Geschäftssegment Metals zugeordnet. Imagine That Inc. wurde als vollkonsolidierte Gesellschaft in den Konsolidierungskreis von ANDRITZ aufgenommen.

d) SFA

ANDRITZ hat Vermögenswerte sowie wichtige Patente und geistiges Eigentum von SFA Handels GmbH, erworben. Es wurden fünf Beschäftigte übernommen. Die Akquisition erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftssegment Pulp & Paper. Das Closing der Transaktion fand im Dezember 2023 statt.

e) Scitech-Service Oy

ANDRITZ hat einen Vertrag zum Erwerb von 100% der Anteile an der Scitech-Service Oy mit Hauptsitz in Helsinki, Finnland, unterzeichnet. Das Closing der Transaktion fand im Juli 2023 statt. Die Akquisition umfasste auch Experimentis Oy mit Sitz in Rauma, Finnland, welche eine Tochtergesellschaft von Scitech-Service Oy ist. Die Unternehmen mit rund 15 Beschäftigten haben einen Jahresumsatz von ca. 2 MEUR. Aufgrund der Unwesentlichkeit dieser Akquisition wurden keine vollkonsolidierten Gesellschaften in den Konsolidierungskreis aufgenommen.

f) NAF

ANDRITZ hat einen Vertrag mit der Flowserve Corporation mit Sitz in Texas, USA, zur Übernahme des Geschäfts der NAF AB unterzeichnet. Das Signing war im Oktober 2023. Das Closing der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Behörden. Der Abschluss wird voraussichtlich in 2024 erfolgen.

g) Vorläufige beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Die vorläufigen beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden setzen sich folgendermaßen zusammen:

Metals Pulp & Paper Separation Gesamt
2,7 7,0 30,1 39,8
0,0 4,4 3,8 8,2
0,0 0,0 0,9 0,9
0,0 3,8 1,9 5,7
0,0 0,0 3,2 3,2
0,1 0,1 14,3 14,5
0,0 0,0 3,6 3,6
0,2 1,9 7,3 9,4
0,0 0,0 0,8 0,8
0,0 0,4 3,7 4,1
-0,7 -0,9 -0,5 -2,1
0,0 0,0 -14,6 -14,6
0,0 -0,8 -9,3 -10,1
0,0 -4,0 -1,3 -5,3
0,0 -0,5 -4,3 -4,8
0,0 -0,1 -12,4 -12,5
0,0 -4,6 -0,3 -4,9
0,0 0,0 -0,2 -0,2
-0,5 -4,6 -18,9 -24,0
1,8 2,1 7,8 11,7
0,0 0,0 0,0 0,0
0,0 12,9 32,0 44,9
1,8 15,0 39,8 56,6

Der Geschäfts- oder Firmenwert der akquirierten Gesellschaften resultiert hauptsächlich aus den Fähigkeiten und der fachlichen Begabung der Belegschaften sowie den erwarteten Synergien aus der Eingliederung in die ANDRITZ-GRUPPE.

Die erstmalige Einbeziehung aller erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden erfolgt aufgrund noch nicht finaler Bewertungen auf Basis vorläufiger Werte. Die endgültige Feststellung der angegebenen Bilanzposten erfolgt gemäß den Bestimmungen für die Erstkonsolidierung des IFRS 3 (überarbeitet) – Unternehmenszusammenschlüsse.

Direkt mit den Unternehmenszusammenschlüssen verbundene Transaktionskosten werden als Aufwand der Periode (im sonstigen Aufwand) berücksichtigt. In den übernommenen Forderungen sind keine Forderungen enthalten, die voraussichtlich uneinbringlich sein werden.

Seit der erstmaligen Konsolidierung haben die Akquisitionen Umsatzerlöse in Höhe von 16,3 MEUR erzielt und ein EBIT in Höhe von -1,1 MEUR zur ANDRITZ-GRUPPE beigetragen. Hätten die Akquisitionen zu Beginn des Geschäftsjahrs 2023 stattgefunden, hätten sie Umsatzerlöse in Höhe von 87,9 MEUR erzielt und ein EBIT in Höhe von 3,7 MEUR zur ANDRITZ-GRUPPE beigesteuert.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die erstmalige Einbeziehung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden erfolgt aus Zeitgründen und aufgrund noch nicht finaler Bewertungen auf Basis vorläufiger Werte. Wenn innerhalb eines Jahres vom Erwerbszeitpunkt neue, wesentliche Informationen über Tatsachen und Umstände bekannt werden, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die zu Berichtigungen der vorläufig erfassten Beträge oder zu zusätzlichen Rückstellungen geführt hätten, wird die Bilanzierung der Akquisitionen angepasst.

Immaterielle Vermögenswerte werden je nach Art des Vermögenswerts und der Verfügbarkeit der Informationen anhand einer geeigneten Bewertungsmethode ermittelt. Beizulegende Zeitwerte von Grundstücken und Gebäuden werden in der Regel durch externe Expertinnen und Experten ermittelt. Diese Bewertungen sind neben den Annahmen über die künftige Entwicklung der geschätzten Cashflows auch wesentlich von den verwendeten Abzinsungssätzen beeinflusst. Analog zu den erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden werden auch für die erstmalige Bilanzierung bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten alle verfügbaren Informationen über die Umstände zum Erwerbszeitpunkt herangezogen.

Klimabezogene Risiken und Chancen wurden bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauer der erworbenen Vermögenswerte und Sachanlagen anhand der besten Schätzung bezüglich künftiger Entwicklungen nach Relevanz berücksichtigt. Chancen und Risiken umweltbezogener Themen bei Akquisitionen werden unter anderem bereits während des Kaufprozesses im Rahmen der Due Diligence behandelt.

6. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat.

Gemeinschaftsunternehmen sind Unternehmen, bei denen ANDRITZ und eine oder mehrere Parteien gemeinschaftlich die Führung ausüben und Rechte an deren Nettovermögen haben.

Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Gesellschaft Sitz Geschäfts
segment
Kategorie 2023 2022
Enmas ANDRITZ Pvt. Ltd. Chennai, Indien PP Assoziiertes Unternehmen - 40,00%
VA Brazil Oy Espoo, Finnland PP Assoziiertes Unternehmen - 40,00%
Psiori GmbH Freiburg im Breisgau,
Deutschland
ME Assoziiertes Unternehmen 25,10% 25,10%
Smart Press Shop GmbH & Co KG Halle (Saale),
Deutschland
ME Gemeinschaftsunternehmen 50,00% 50,00%

Aufgrund von Nichterfüllung der Wesentlichkeitskriterien wurden Enmas ANDRITZ Pvt. Ltd., Indien und VA Brazil Oy, Finnland zu Beginn des Geschäftsjahrs entkonsolidiert.

Das Gemeinschaftsunternehmen Smart Press Shop GmbH & Co KG wird gemeinsam von der Schuler Group GmbH und der Dr. Ing. h. c. F. Porsche Aktiengesellschaft geführt. Zweck ist die hochflexible Herstellung anspruchsvoller Karosserie-Teile mit zukunftsweisenden Technologien.

Die zusammenfassenden Finanzinformationen für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden in aggregierter Form dargestellt, da die einzelnen Gesellschaften als unwesentlich betrachtet werden können. Die folgende Übersicht zeigt die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen:

(in MEUR) 2023 2022
Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts
unternehmen
Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts
unternehmen
ANGABEN ZUR BILANZ
Langfristige Vermögenswerte 4,9 130,1 5,3 133,6
Kurzfristige Vermögenswerte 2,7 21,0 4,5 25,5
davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,6 2,2 0,2 6,9
Vermögenswerte 7,6 151,1 9,8 159,1
Langfristige Schulden 0,0 110,4 0,0 119,5
Kurzfristige Schulden 0,8 13,6 4,5 16,4
Verbindlichkeiten 0,8 124,0 4,5 135,9
ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Umsatz 5,8 78,5 4,9 48,2
Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und
immateriellen Vermögenswerten
-0,2 -7,4 -0,2 -5,2
Zinsergebnis 0,0 -3,2 0,0 -2,1
Jahresergebnis 0,6 3,9 -0,6 1,3
(in MEUR) 2023 2022
Assoziierte
Unternehmen
Gemein
schaftsunter
nehmen
Gesamt Assoziierte
Unternehmen
Gemein
schaftsunter
nehmen
Gesamt
Anteil am Jahresergebnis 0,2 1,9 2,1 -0,1 0,6 0,5
Anteil am sonstigen Ergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Anteil am Gesamtergebnis 0,2 1,9 2,1 -0,1 0,6 0,5
davon nicht im Konzernabschluss erfasst 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
davon im Konzernabschluss erfasst 0,2 1,9 2,1 -0,1 0,6 0,5
Zwischenergebniseliminierung 0,0 0,3 0,3 0,0 0,3 0,3
Ergebnis aus nach der Equity-Methode
bilanzierten Unternehmen
0,2 2,2 2,4 -0,1 0,9 0,8
Summe der Buchwerte an nach der Equity
Methode bilanzierten Unternehmen
5,4 10,7 16,1 5,2 8,5 13,7

ANDRITZ ist wie folgt am Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen beteiligt:

Die kumulierten nicht erfassten Verluste betragen 0,0 MEUR (2022: -1,0 MEUR). Diese haben zur Gänze die Enmas ANDRITZ Pvt. Ltd betroffen. Es wurde die Bürgschaft für ein Darlehen eines nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmens in Höhe von 55,2 MEUR (2022: 59,7 MEUR) übernommen.

7. Nahestehende Unternehmen und Personen

Gemäß IAS 24 – Nahestehende Personen müssen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss der ANDRITZ AG einbezogen werden, und Beziehungen zu nahestehenden Personen angegeben werden. Als nahestehende Personen wurden die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der ANDRITZ AG als Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren Familienangehörige definiert. Die angabepflichtige Vergütung umfasst die Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats.

a) Nahestehende Unternehmen

Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht der Konzern in Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit mit nicht einbezogenen Unternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die als nahestehende Unternehmen des Konzerns gelten, in Beziehung. Da die Transferpreis-Richtlinie des Konzerns Verrechnungspreise vorsieht, die den marktüblichen Bedingungen entsprechen, werden keine Transaktionen durchgeführt, die marktunüblich sind. Die Nichteinbeziehung der nicht konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Der Umfang der Geschäftsbeziehungen gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen sowie gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ist wie folgt:

(in MEUR) 2023 2022
UMSATZERLÖSE UND SONSTIGE ERTRÄGE 44,0 31,0
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen 43,5 29,7
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 0,5 1,3
AUFWENDUNGEN -30,8 -37,6
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen -27,6 -35,2
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen -3,2 -2,4
FORDERUNGEN 24,3 19,7
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen 24,2 18,9
Bruttobetrag 66,6 57,2
Wertberichtigung -42,4 -38,3
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 0,1 0,8
Bruttobetrag 0,1 1,2
Wertberichtigung 0,0 -0,4
VERBINDLICHKEITEN 11,7 11,1
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen 11,7 11,0
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 0,0 0,1

Bei den nahestehenden Unternehmen handelt es sich hauptsächlich um Vertriebsgesellschaften bzw. Gesellschaften, die Waren an den Konzern liefern oder Dienstleistungen für den Konzern erbringen. Als nahestehendes Unternehmen ist ebenso das Gemeinschaftsunternehmen Smart Press Shop GmbH & Co KG kategorisiert.

Mehr Informationen in Kapitel 6. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen.

b) Nahestehende Personen

Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, in denen Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG tätig sind, werden zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt und sind einzeln und insgesamt von untergeordneter Bedeutung.

Vorstand

Name Funktion
Datum der Erstbestellung
Ende der laufenden Funktionsperiode
Joachim Schönbeck
Vorsitzender des Vorstands
1. Oktober 2014 (Mitglied des Vorstands)
8. April 2022 (Vorsitzender des Vorstands
7. April 2027
Domenico Iacovelli Mitglied des Vorstands 8. April 2022 31. Dezember 2023
Humbert Köfler Mitglied des Vorstands 1. April 2007 30. September 2023
Norbert Nettesheim Finanzvorstand 6. Dezember 2019 30. September 2027
Wolfgang Semper Mitglied des Vorstands 1. April 2011 29. März 2023
Frédéric Sauze Mitglied des Vorstands 30. März 2023 29. März 2026
Dietmar Heinisser Mitglied des Vorstands 1. April 2023 31. März 2026
Jarno Matias Nymark Mitglied des Vorstands 1. Oktober 2023 30. September 2026

Der Vorstand der ANDRITZ AG bestand per 31. Dezember 2023 aus sechs Mitgliedern, wobei Domenico Iacovelli mit Ablauf dieses Stichtags als Vorstand ausgeschieden ist, sohin per 1. Jänner 2024 der Vorstand nur noch aus fünf Vorstandsmitgliedern besteht. Das Geschäftssegment Metals führt ab 1. Jänner 2024 Joachim Schönbeck. Aufgrund seines Pensionsantritts schied Wolfgang Semper, der das Geschäftssegment Hydro verantwortete, Ende März 2023 aus dem Vorstand aus. Ihm folgte Frédéric Sauze nach. Mit 1. April 2023 wurde der Vorstand um Dietmar Heinisser erweitert, der die Führung des Geschäftssegments Separation übernahm. Nach dem Ausscheiden von Humbert Köfler per 30. September 2023, der den Bereich Paper Service verantwortete, wurde Jarno Nymark in den Vorstand berufen, wobei dieser nunmehr das gesamte Geschäftssegment Pulp & Paper (Neuanlagen und Service) übernahm.

Die Hauptversammlung hat am 24. März 2021 die Vergütungspolitik welche die Grundsätze der Festlegung der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG sowie der Führungskräfte beinhalten, beschlossen. Primäres Ziel der Vergütungspolitik ist es, eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung vor allem im Interesse der Aktionärinnen und Aktionäre zu fördern. Die Vergütung des Vorstands umfasst fixe und variable/erfolgsabhängige Bestandteile, wobei die Höhe der variablen Vergütung vom erzielten Jahresüberschuss und von der Erreichung nicht finanzieller Ziele wie derzeitig der Unfallquote abhängig ist. ANDRITZ hat das Ziel, die Unfallhäufigkeit jedes Jahr um 30% gegenüber dem Vorjahr zu senken. Bei Erreichen dieses Zielwerts beträgt die variable Vergütung für jedes Vorstandsmitglied 100 TEUR. Im Falle einer gegenüber dem Vorjahr unveränderten Unfallquote entfällt die variable Vergütung. Bei einer Verbesserung der Unfallquote zwischen 0% und dem Zielwert wird die variable Vergütung linear anteilig berechnet. Bei Übererfüllung des Zielwerts erhöht sich die variable Vergütung linear bis zu einem Maximalwert von 150 TEUR.

Bei Vorstandsverträgen wurde als Höchstwert der jährlichen auszahlbaren variablen auszahlbaren Vergütung das Dreifache der fixen Jahresvergütung festgesetzt. Ein etwaiger darüberhinausgehender Betrag wird als variable Vergütung auf die drei folgenden Geschäftsjahre vorgetragen. Bei Unterschreiten eines definierten Mindestbetrags beim Konzernergebnis entsteht ein Malus (Negativtantieme), der ebenso auf die Folgejahre übertragen wird und zur Kürzung zukünftiger variabler Gehaltsbestandteile führt. Besteht im Zeitpunkt des Ausscheidens eine "Negativtantieme", so kürzt diese die bei Ausscheiden bestehenden Ansprüche.

Die sonstigen Vergütungen betreffen unter anderem steuerpflichtige Sachbezüge, im Wesentlichen für Dienstwagen und Abgeltung von Wechselkursdifferenzen, und betragen in 2023 insgesamt 274 TEUR (2022: 190 TEUR). Außerdem leistet ANDRITZ Versicherungsbeiträge für Unfallgefahren wie Tod oder Berufsunfähigkeit und für Heilkosten. Des Weiteren gewährt ANDRITZ im Bedarfsfall die Kostenübernahme der doppelten Haushaltsführung bis zu einem Jahr bei Dienstbeginn. Im Geschäftsjahr 2023 belaufen sich die gewährten sonstigen Vergütungsbestandteile auf 561 TEUR (2022: 634 TEUR). An Mitglieder des Vorstands der ANDRITZ AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Ansprüche auf Versorgungsleistungen gewährt. Diese beinhalten neben einer Alterspension Ansprüche im Falle einer Berufsunfähigkeit sowie Pensionsleistungen für Hinterbliebene nach dem Ableben der Berechtigten. Die Alterspension wird in der Regel ab Erreichung eines bestimmten Lebensalters ausbezahlt, sofern das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits beendet ist. Die Verwaltung wurde in Pensionskassen ausgelagert. Pensionsverträge sind entweder beitrags- oder leistungsorientiert ausgestaltet. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden, die bis zu diesem Zeitpunkt einbezahlten Beiträge unverfallbar. Die Höhe des Versorgungsanspruchs ist bis zum Anfall einer Versorgungsleistung nicht wertgesichert; danach können jährliche Anpassungen unter Berücksichtigung der Lohn- und Gehaltsentwicklung und der wirtschaftlichen Lage von ANDRITZ erfolgen.

Ein Teil der Vorstandsmitglieder hatte bei Beendigung der Funktion und unter der Voraussetzung der gleichzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses Abfertigungsansprüche im Sinne des § 23 des österreichischen Angestelltengesetzes, außer die Beendigung beruht auf einer gerechtfertigten Entlassung.

Abfindungszahlungen im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes sind gemäß § 27 des österreichischen Angestelltengesetzes in den Vorstandsverträgen geregelt.

Die Grundsätze der Vergütung für den Vorstand und für leitende Angestellte entsprechen den Vorgaben des österreichischen Corporate-Governance-Kodex.

Als Aufwendungen für den Vorstand wurden erfasst:

(in TEUR) 2023 2022
Kurzfristige Leistungen 20.861 16.986
Aktienbasierte Vergütungen 744 611
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 561 634
22.166 18.231

Im Jahr 2023 wurde eine Pensionsrückstellung von 4.733 TEUR (2022: 6.728 TEUR) für frühere Vorstandsmitglieder und deren Angehörige ausgewiesen. Die laufenden jährlichen Aufwendungen betrugen im Jahr 2023 864 TEUR (2022: 84 TEUR). An ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden 2023 466 TEUR (2022: 466 TEUR) ausbezahlt.

Die ANDRITZ AG hat für 2023 eine Organhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Versicherungsnehmer ist die ANDRITZ AG. Die Kosten werden von der Gesellschaft getragen. Die D&O-Versicherung sichert bestimmte persönliche Haftungsrisiken der verantwortlich handelnden Personen der ANDRITZ-GRUPPE ab. Die jährlichen Kosten betragen ca. 680 TEUR (2022: ca. 700 TEUR).

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG bestand per 31. Dezember 2023 aus sechs Mitgliedern der Kapitalvertretern sowie aus drei Vertretern aus dem Betriebsrat:

Name Funktion Datum der
Erstbestellung
Ende der laufenden Funktionsperiode
KAPITALVERTRETER
Alexander Leeb Vorsitzender des Aufsichtsrats 27. März 2019 Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2024
Wolfgang Leitner Stellvertreter des Vorsitzenden 7. April 2022 Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026
Wolfgang Bernhard Mitglied des Aufsichtsrats 7. Juli 2020 Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2025
Jürgen Hermann Fechter Mitglied des Aufsichtsrats 30. März 2016 Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026
Alexander Isola Mitglied des Aufsichtsrats 30. März 2016 Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026
Monika Kircher Mitglied des Aufsichtsrats 21. März 2014 Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2024
ENTSANDTE MITGLIEDER
Georg Auer Mitglied des Aufsichtsrats 1. Juli 2011
Andreas Martiner Mitglied des Aufsichtsrats 14. Februar 2001
Alexander Mori Mitglied des Aufsichtsrats 30. Juni 2021

Das Vergütungsschema für die Aufsichtsratsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer anwesenheitsabhängigen Komponente zusammen. Die fixe Komponente besteht aus einem Gesamtbetrag, der so zu verteilen ist, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung eines einfachen Mitglieds erhält. Die zweite Komponente besteht aus einem Sitzungsgeld, das sich aus einem Pauschalbetrag pro Sitzung ergibt, an der ein Mitglied teilnimmt. Die Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats betragen für das Geschäftsjahr 2023 vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung

insgesamt 325 TEUR (2022: 328 TEUR). Die von der Belegschaftsvertretung nominierten Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Aufsichtsratsvergütung.

An Mitglieder des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Es lagen keine zustimmungspflichtigen Verträge zwischen der ANDRITZ AG und einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern bzw. Unternehmen mit Nahebeziehungen zu Aufsichtsratsmitgliedern vor.

Im Geschäftsjahr 2023 sind 30,72% der Anteile an der ANDRITZ AG im Besitz der Custos Vermögensverwaltungs GmbH und 0,77% der Anteile an der ANDRITZ AG im Besitz der Cerberus Vermögensverwaltung GmbH. Die Custos Privatstiftung hält 100% der Anteile an der Custos Vermögensverwaltungs GmbH und 0,40% der Anteile an der Cerberus Vermögensverwaltung GmbH. Wolfgang Leitner, Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, hält 99,60% der Anteile an der Cerberus Vermögensverwaltung GmbH und ist Mitstifter der Custos Privatstiftung. Beide Unternehmen erhielten basierend auf den oben angeführten Anteilen eine Dividende von 68,8 MEUR (vor KESt-Abzug) von der ANDRITZ AG. Die von Wolfgang Leitner beherrschte Aero Bedarfsflug GmbH, mit Sitz in Graz, überlässt den Betrieb eines der in ihrem Eigentum stehenden Geschäftsflugzeugs einem professionellen Privatflugunternehmen. Der Aufwand für die Charterleistung im Zusammenhang mit diesem Flugzeug betrug 2023 451 TEUR (2022: 647 TEUR). Zum 31. Dezember 2023 bestand eine Verbindlichkeit gegenüber dieser Gesellschaft in Höhe von 24 TEUR (2022: 26 TEUR). In seiner Funktion als Mitglied des Aufsichtsrats der Schuler Group GmbH verzichtete Wolfgang Leitner auf seine Tantiemen.

Die Kanzlei GRAF ISOLA Rechtsanwälte GmbH, bei der das Aufsichtsratsmitglied Alexander Isola als Partner tätig ist, erbrachte als Rechtsberater der ANDRITZ AG im Geschäftsjahr 2023 Beratungsleistungen. Die Abrechnung dieser Mandate erfolgte zu den jeweils geltenden allgemeinen Stundensätzen der Kanzlei. Das Gesamtvolumen der im Geschäftsjahr 2023 angefallenen Honorare betrug 26 TEUR (2022: 21 TEUR).

C) ERGEBNIS DES JAHRES

8. Segmentberichterstattung

a) Geschäftssegmente

Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten und Dienstleistungen in Geschäftsbereiche organisiert und verfügt über die folgenden vier Geschäftssegmente:

ANDRITZ Pulp & Paper (PP)

ANDRITZ Pulp & Paper liefert nachhaltige Technologien, Automatisierungs- und Servicelösungen für die Erzeugung aller Arten von Faserstoffen, Tissue, Papier und Karton. Die Technologien und Dienstleistungen konzentrieren sich auf die Steigerung der Produktionseffizienz, die Senkung der Gesamtbetriebskosten sowie auf innovative Dekarbonisierungstechnologien und den autonomen Anlagenbetrieb. Das Produktprogramm umfasst auch Kessel für die Energieerzeugung, Rauchgasreinigungsanlagen, verschiedene Vliesstoff-Technologien und Faserplatten-(MDF-)Produktionssysteme. Mit den angebotenen Waste-to-Value-Recycling-, -Zerkleinerungs- und -Energielösungen werden Abfälle und Nebenströme der Produktion nachhaltig in wertvolle Sekundär-Rohstoffe oder Energie umgewandelt. Neueste IIoT-Technologien im Rahmen der Metris-Digitalisierungslösungen komplettieren das umfassende Produktangebot.

ANDRITZ Metals (ME)

ANDRITZ Metals ist über den Schuler-Konzern einer der weltweit führenden Anbieter von Technologien, Anlagen und digitalen Lösungen in der Umformtechnik. Zum Produktportfolio gehören auch Automatisierungs- und Softwarelösungen, Prozess-Know-how und Serviceleistungen. Im Bereich Metals Processing bietet das Geschäftssegment innovative, nachhaltige und marktführende Lösungen für die Herstellung und Weiterverarbeitung von Flachprodukten, für Schweißsysteme und Industrieofenanlagen mit eigenen Brennersystemen sowie Serviceleistungen für die metallverarbeitende Industrie an.

ANDRITZ Hydro (HY)

ANDRITZ Hydro ist einer der weltweit führenden Anbieter von elektromechanischen Ausrüstungen und Serviceleistungen für Wasserkraftwerke auf dem dynamisch wachsenden globalen Markt für erneuerbare Energien. Basierend auf 180 Jahren Erfahrung und einer weltweit installierten Leistung von 470 Gigawatt bieten wir innovative Lösungen für neue und bestehende Wasserkraftwerke, von Kleinwasserkraftwerken bis hin zu Großanlagen an. Modernste digitale Lösungen, umfassende Dienstleistungen für den Betrieb und die Wartung ganzer Wasserkraftwerke sowie Turbogeneratoren für die thermische Industrie runden das Portfolio ab.

ANDRITZ Separation (SE)

ANDRITZ Separation ist Anbieter von mechanischen und thermischen Technologien und Serviceleistungen sowie zugehörigen Automatisierungslösungen im Bereich der Fest-Flüssig-Trennung und beliefert die Chemie-, Umwelt-, Lebensmittel-, Bergbau- und Mineralienindustrie. Die maßgeschneiderten, innovativen Kundenlösungen zielen auf die Minimierung des Ressourceneinsatzes sowie höchste Prozesseffizienz ab und tragen so maßgeblich zu einem nachhaltigen Schutz der Umwelt bei. Das Geschäftssegment bietet darüber hinaus auch Technologien und Serviceleistungen für die Produktion von Tierfutter- und Biomassepellets an. Pumpen für Bewässerung, Wasserversorgung und Hochwassermanagement ergänzen das Portfolio des Geschäftssegments.

Diese strategischen Geschäftssegmente bilden die Basis für die interne Berichtsstruktur an den Vorstand als Hauptentscheidungsträger. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen denen des Konzerns.

Im Rahmen des internen Berichtswesens werden alle Umsätze und alle direkten und indirekten Kosten (einschließlich Gemeinkosten und Verwaltungskosten) den Geschäftssegmenten zugeteilt und spiegeln die Managementstruktur und die Hauptquellen der Risiken und Chancen wider. Die zentrale Ergebnissteuerungsgröße ist das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Amortisation (EBITA). Es existieren keine wesentlichen Aktivitäten zwischen den Geschäftssegmenten. Alle erfolgswirksamen Konsolidierungseffekte sind jeweils in dem betreffenden Geschäftssegment enthalten.

Die ANDRITZ-GRUPPE hat im Geschäftsjahr 2023 ihre interne Organisation und folglich die Zusammensetzung ihrer operativen Geschäftssegmente geändert. Das Pumpengeschäft (bisher im Geschäftssegment Hydro berichtet) und einige Produkte des Geschäftssegments Pulp & Paper, die überwiegend an Kunden außerhalb der Pulp & Paper Industrie geliefert werden, werden ab dem 1. Jänner 2023 im Geschäftssegment Separation berichtet. Dementsprechend hat der Konzern die Angaben zu den Geschäftssegmenten zum 31. Dezember 2022 angepasst.

Informationen nach Geschäftssegmenten

2023

PP ME HY SE Gesamt
4.096,3 1.840,5 1.521,7 1.201,5 8.660,0
505,0 125,3 113,9 166,0 910,2
421,7 89,4 88,1 142,7 741,9
121,1 34,7 35,6 34,8 226,2
132,7 40,9 26,0 25,4 225,0
0,0 2,4 0,0 0,0 2,4
0,0 16,1 0,0 0,0 16,1

2022

(in MEUR) PP ME HY SE Gesamt
Umsatz 3.513,8 1.621,2 1.313,0 1.094,9 7.542,9
EBITDA 462,1 100,9 107,7 154,8 825,5
EBITA 378,9 62,3 72,3 135,0 648,5
Investitionen 105,5 31,8 22,9 24,2 184,4
Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten
123,6 63,5 35,7 19,8 242,6
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 0,0 13,7 0,0 0,0 13,7

b) Geografische Gebiete

Die Konzernaktivitäten werden hauptsächlich in Europa, Nordamerika, Südamerika, China und Asien (ohne China) betrieben. Segmenterlöse mit externen Kunden nach geografischen Gebieten werden auf Basis des Standorts der Kunden ermittelt.

Informationen über geografische Gebiete

2023

(in MEUR) Europa Nord
amerika
Südamerika China Asien (ohne
China)
Rest der
Welt und
Konsoli
dierung
Gesamt
Umsatz 2.398,9 2.103,8 1.222,0 1.107,5 1.498,9 328,9 8.660,0
Langfristige Vermögenswerte 908,6 258,6 109,0 186,6 33,4 821,0 2.317,2
Investitionen 140,1 32,5 20,8 23,5 8,3 1,0 226,2

2022

(in MEUR) Europa Nord
amerika
Südamerika China Asien (ohne
China)
Rest der
Welt und
Konsoli
dierung
Gesamt
Umsatz 2.225,0 1.771,7 1.135,5 872,3 1.261,6 276,8 7.542,9
Langfristige Vermögenswerte 847,9 248,4 119,7 201,3 34,5 794,1 2.245,9
Investitionen 85,3 23,7 18,6 45,7 8,6 2,5 184,4

In den Außenumsätzen für Europa ist ein Betrag von 258,8 MEUR (2022: 154,2 MEUR) für Umsätze enthalten, die in Österreich erzielt werden. Langfristige Vermögenswerte in Höhe von 328,5 MEUR (2022: 318,7 MEUR) befinden sich in Österreich.

c) Wichtige Kunden

Es gibt keine Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen externen Kunden, die mehr als 10% der Unternehmensgesamterlöse betragen.

9. Umsatzerlöse

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die Umsatzerlöse umfassen alle Erträge, die aus der typischen Geschäftstätigkeit der ANDRITZ-GRUPPE resultieren und werden gemäß IFRS 15 aus Verträgen mit Kunden erfasst. Dementsprechend erfasst ANDRITZ Umsatzerlöse, wenn die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung auf einen Kunden übertragen wird. Die Regelungen des IFRS 15 werden im Rahmen des 5-Schritte-Modells umgesetzt: Zu Beginn des Modells steht die Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden, gefolgt von der Identifizierung der separaten Leistungsverpflichtungen. Im dritten Schritt wird der Transaktionspreis bestimmt. Als Transaktionspreis gilt der Betrag der Gegenleistung, auf den das liefernde Unternehmen im Austausch gegen die gelieferten Güter oder Dienstleistungen erwartungsgemäß Anspruch hat. Anschließend wird der Transaktionspreis auf die identifizierten Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Im letzten Schritt ist die Umsatzrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung festzustellen. Die Umsatzrealisierung findet entweder über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt statt.

Die Mehrheit der Umsatzerlöse wird bei ANDRITZ zeitraumbezogen realisiert. Die zeitraumbezogene Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt nach Leistungsfortschritt mithilfe von in- oder outputorientierten Methoden. Der Leistungsfortschritt wird hauptsächlich durch die inputorientierte Methode ("cost-to-cost method") festgelegt. Dabei werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Veränderungen der gesamten geschätzten Auftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, welche während der verbleibenden Laufzeit des Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Für voraussichtliche Gewährleistungskosten werden Rückstellungen entsprechend der jeweiligen Gewinnrealisierung gebildet. Nach Fertigstellung des Auftrags wird das verbleibende Gewährleistungsrisiko neu eingeschätzt.

Sind die Kriterien gemäß IFRS 15 zu einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nicht erfüllt, dann erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen. Bei ANDRITZ erlangt ein Kunde die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung vor allem bei Abnahme des Vermögensgegenstandes oder bei Übergang der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen.

Drohende Verluste werden erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden.

Vertragssalden

Übersteigen An- und Teilzahlungen der Kunden im Rahmen der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung den Leistungsfortschritt, kommt es zur Bilanzierung von Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung, andernfalls werden Vertragsvermögenswerte bilanziert. Erhaltene Anzahlungen von Kunden für Aufträge, die zeitpunktbezogen realisiert sind, werden in der Konzernbilanz im Posten "Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung" ausgewiesen.

Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten liegen innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus von ANDRITZ und werden als kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen. Ursprünglich als Vertragsvermögenswerte ausgewiesene Beträge werden zu jenem Zeitpunkt in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, zu dem sie den Kunden in Rechnung gestellt werden. Sind mehrere Verträge mit einem Kunden zu einem Vertrag für Rechnungslegungszwecke zusammenzufassen, dann werden die Vertragsvermögenswerte bzw. Vertragsverbindlichkeiten saldiert dargestellt.

a) Art der Produkte und Dienstleistungen, Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen und wesentliche Zahlungsbedingungen

ANDRITZ ist ein Lieferant von Anlagen, Ausrüstungen und Serviceleistungen für die Zellstoff- und Papierindustrie (Pulp & Paper), die metallverarbeitende Industrie und Stahlindustrie (Metals), Wasserkraftwerke (Hydro), für kommunale und industrielle Fest-Flüssig-Trennung, Pumpen sowie für Tierfutter- und Biomassepelletierung (Separation).

Mehr Informationen in Kapitel 8. Segmentberichterstattung.

Bei Neuanlagen erfüllt ANDRITZ die Leistungsverpflichtungen bei Zutreffen der Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach Leistungsfortschritt mithilfe der inputorientierten Methode ("cost-tocost"-Methode). Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung sind einerseits die Tatsache, dass keine alternative Nutzungsmöglichkeit besteht und andererseits, dass ANDRITZ einen Rechtsanspruch auf die Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen (Kosten zuzüglich angemessener Marge) hat. Sind die Kriterien nicht gegeben, dann werden die Leistungsverpflichtungen zeitpunktbezogen erfüllt, sobald ein Kunde die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung erlangt. Diese findet vor allem bei Abnahme des Vermögensgegenstands statt. Anzahlungen bzw. Fortschrittszahlungen von Kunden erfolgen – vertraglich bedingt – bereits vor Projektstart und/oder in regelmäßigen Abständen bzw. nach Erreichen von bestimmten Meilensteinen.

Im Service-Bereich erfüllt ANDRITZ die Leistungsverpflichtungen grundsätzlich bei gleichzeitiger Nutzung durch den Kunden, während die Leistung erbracht wird. Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen. Für Außendienstleistungen direkt beim Kunden, Reparaturen oder Instandhaltungen mit kurzer Durchlauf- bzw. Ausführungszeit erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen. Die Abrechnung von Service-Leistungen durch ANDRITZ und die Zahlung durch den Kunden erfolgen regelmäßig.

Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt, wobei die Zahlungsbedingungen unter anderem vom Länderrisiko bzw. dem Kreditrisiko der Kunden abhängig sind und variieren.

Hinsichtlich der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen wird evaluiert, ob zwei oder mehrere Verträge mit Kunden zu einer Leistungsverpflichtung zu kombinieren sind bzw. ob ein Vertrag mit einem Kunden in mehrere Leistungsverpflichtungen aufzuteilen ist. Ist ein Vertrag in mehrere Leistungsverpflichtungen aufzuteilen, dann wird die gesamte Gegenleistung auf Basis der geschätzten Einzelveräußerungspreise den jeweiligen Leistungsverpflichtungen zugeordnet. Da die Produkte und Dienstleistungen von ANDRITZ überwiegend kundenspezifische Lösungen darstellen, werden als Einzelveräußerungspreise hauptsächlich die erwarteten Kosten zuzüglich einer Marge herangezogen. Verträge mit Kunden können auch variable Bestandteile wie Boni,

Vertragsstrafen oder sonstige Forderungen vonseiten des Kunden bzw. vonseiten ANDRITZ enthalten. Variable Gegenleistungen werden in dem Ausmaß berücksichtigt, zu dem sie höchstwahrscheinlich eintreten.

Im Geschäftsjahr 2023 lagen keine signifikanten Finanzierungskomponenten vor.

Für Projekte mit vertraglich vereinbarten standardisierten Garantieleistungen ("assurance-type-warranty") bildet ANDRITZ Rückstellungen entsprechend der Umsatzrealisierung. In Ausnahmefällen, in denen eine zusätzliche, über den Standard hinausgehende Garantieleistung ("service-type-warranty") vertraglich vereinbart wird, kommt es zur Bildung einer separaten Leistungsverpflichtung, der ein Teil der Gegenleistung zugerechnet wird.

b) Aufgliederung der Umsatzerlöse

Die folgende Übersicht zeigt die Umsätze von ANDRITZ nach Geschäftssegmenten:

Pulp & Paper Metals Hydro Separation Gesamt
(in MEUR) 2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022
REGION
Europa 1.093,7 1.010,2 535,3 538,1 405,2 365,7 364,7 311,0 2.398,9 2.225,0
Nordamerika 707,5 647,9 683,5 506,0 475,9 376,9 236,9 240,9 2.103,8 1.771,7
Südamerika 967,0 928,9 31,3 17,4 95,6 77,8 128,1 111,4 1.222,0 1.135,5
Asien (ohne
China)
819,0 490,1 147,4 333,3 340,8 292,1 191,7 146,1 1.498,9 1.261,6
China 401,7 360,6 418,5 215,4 67,2 64,6 220,1 231,7 1.107,5 872,3
Sonstige 107,4 76,1 24,5 11,0 137,0 135,9 60,0 53,8 328,9 276,8
4.096,3 3.513,8 1.840,5 1.621,2 1.521,7 1.313,0 1.201,5 1.094,9 8.660,0 7.542,9
ART
Über einen
Zeitraum
2.597,4 2.106,4 1.203,8 1.012,4 1.322,7 1.117,7 441,1 413,1 5.565,0 4.649,6
Zu einem
Zeitpunkt
1.498,9 1.407,4 636,7 608,8 199,0 195,3 760,4 681,8 3.095,0 2.893,3
4.096,3 3.513,8 1.840,5 1.621,2 1.521,7 1.313,0 1.201,5 1.094,9 8.660,0 7.542,9
KATEGORIE
Neuanlagen 2.413,7 1.978,0 1.384,2 1.212,5 934,0 772,7 600,1 580,9 5.332,0 4.544,1
Service 1.682,6 1.535,8 456,3 408,7 587,7 540,3 601,4 514,0 3.328,0 2.998,8
4.096,3 3.513,8 1.840,5 1.621,2 1.521,7 1.313,0 1.201,5 1.094,9 8.660,0 7.542,9

c) Vertragssalden

ANDRITZ bilanziert Vertragsvermögenswerte bei der zeitraumbezogenen Realisierung von Umsatzerlösen, wenn der Leistungsfortschritt die Anzahlungen von Kunden übersteigt. Im Geschäftsjahr 2023 kam es zur Reduktion der Wertberichtigung von Vertragsvermögenswerten in Höhe von 0,1 MEUR (2022: Erhöhung der Wertberichtigung um 0,1 MEUR). Durch Akquisitionen erhöhten sich die Vertragsvermögenswerte um 3,6 MEUR (2022: 35,3 MEUR). Ursprünglich als Vertragsvermögenswerte ausgewiesene Beträge werden zu jenem Zeitpunkt in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn Rechnungen an den Kunden gestellt werden.

Übersteigen Anzahlungen der Kunden im Rahmen der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung den Leistungsfortschritt, dann kommt es zur Bilanzierung von Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung. Die im Geschäftsjahr erfassten Umsatzerlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung enthalten waren, belaufen sich auf

1.116,1 MEUR (2022: 779,4 MEUR). Durch Akquisitionen erhöhten sich die Vertragsverbindlichkeiten um 12,4 MEUR (2022: 34,6 MEUR).

Erhaltene Anzahlungen für Aufträge, die zeitpunktbezogen realisiert werden, werden als Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung ausgewiesen. Diese werden in der Regel im nächsten Geschäftsjahr als Erlös erfasst.

Die kumulativen Anpassungen der Erlöse, die sich aus einer Änderung der Bestimmung des Leistungsfortschritts, einer Änderung der Schätzung des Transaktionspreises oder einer Vertragsänderung ergeben, sowie in der Berichtsperiode erfasste Erlöse aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren Perioden (teilweise) erfüllt worden sind, belaufen sich in der Regel auf unter einem Prozent der Gesamterlöse eines Geschäftsjahres.

d) Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis

Der den nicht erfüllten oder teilweise erfüllten verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordnete Transaktionspreis (Auftragsstand) zum 31. Dezember 2023 enthält folgende erwartete Umsatzrealisierung:

(in MEUR) innerhalb eines
Jahres
in mehr als einem
Jahr
Gesamt
Pulp & Paper 2.620,1 609,4 3.229,5
Metals 1.625,7 557,4 2.183,1
Hydro 1.254,0 2.144,8 3.398,8
Separation 851,1 210,1 1.061,2
6.350,9 3.521,7 9.872,6

ANDRITZ hat vom praktischen Behelf gemäß IFRS 15.121 keinen Gebrauch gemacht.

e) Vertragskosten

ANDRITZ geht davon aus, dass Verkaufsprovisionen, die den Vermittlern als Folge des Vertragsabschlusses gezahlt werden, erstattungsfähig sind. Sämtliche Vertragskosten können bei ANDRITZ direkt der Vertragsanbahnung zugerechnet werden. Die aktivierten Vertragskosten sind im Posten "Sonstige Forderungen" enthalten und betragen zum 31. Dezember 2023 10,4 MEUR (2022: 11,2 MEUR). Analog zum Leistungsfortschritt wurden im Geschäftsjahr 2023 5,2 MEUR (2022: 5,9 MEUR) amortisiert. Im Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Wertminderungsaufwendungen erfasst.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die zeitraumbezogene Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt nach Leistungsfortschritt mithilfe von input- oder outputorientierten Methoden. Die Bilanzierung von zeitraumbezogen realisierten Aufträgen basiert auf Einschätzungen von Auftragskosten, erzielbaren Auftragserlösen und Auftragsrisiken, inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken. Diese Schätzungen werden regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst. Obwohl die Einschätzungen unter Einbeziehung aller zum Bilanzstichtag verfügbaren Informationen getroffen werden, sind wesentliche Änderungen nach dem Bilanzstichtag möglich.

Die Evaluierung, ob zwei oder mehrere Verträge mit Kunden zu einer Leistungsverpflichtung zu kombinieren sind bzw. ob ein Vertrag mit einem Kunden in mehrere Leistungsverpflichtungen aufgeteilt werden muss, erfordert Ermessen, welche sich auf die Realisierung der Umsatzerlöse bzw. auf den Gewinn auswirken können. Variable Gegenleistungen werden auf den höchstwahrscheinlichen Betrag geschätzt, auf den Anspruch besteht. Die Schätzungen basieren hauptsächlich auf Erwartungen sowie historischen, aktuellen und prognostizierten Informationen, die zum Bilanzstichtag zur Verfügung stehen.

10. Sonstige Erträge

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Im Zusammenhang mit erfolgsbezogenen Zuwendungen wird in der Darstellung danach unterschieden, ob mit der Zuwendung mehrere Aufwandsarten entlastet werden oder nicht. So werden Zuwendungen im Zusammenhang mit F&E-Aktivitäten als sonstiger Ertrag erfasst, wohingegen Zuwendungen im Zusammenhang mit nur einer Aufwandsart direkt als Kürzung dieser Aufwandsart ausgewiesen werden.

(in MEUR) 2023 2022
Öffentliche Zuwendungen 32,8 36,1
Erträge aus Versicherungsleistungen 27,4 4,4
Mieterträge 12,5 10,6
Verschrottungserträge 11,1 12,4
Gewinne aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 8,8 35,6
Übrige 31,6 40,2
124,2 139,3

Die übrigen sonstigen Erträge beinhalten unter anderem 2,8 MEUR Erträge aus der Kostenerstattung periodenfremder Aufwendungen.

11. Materialaufwand

(in MEUR) 2023 2022
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 3.855,1 3.198,5
Aufwendungen für bezogene Leistungen 863,2 796,7
4.718,3 3.995,2

12. Personalaufwand

(in MEUR) 2023 2022
Löhne und Gehälter 1.751,3 1.610,3
Sozialabgaben und sonstige Aufwendungen für Unterstützung 343,4 310,4
Aufwendungen für Pensionen 50,6 54,7
Abfindungen 14,1 4,8
Aufwendungen für Abfertigungen 6,4 6,6
2.165,8 1.986,8

Personalkostenzuschüsse seitens der öffentlichen Hand in Höhe von 1,6 MEUR (2022: 0,7 MEUR) wurden aufwandsmindernd erfasst.

Die Anzahl der Beschäftigten der ANDRITZ-GRUPPE betrug:

(in Köpfen) 2023 2022
Arbeiter 10.979 11.309
Angestellte 18.738 17.785
BESCHÄFTIGTE (PER ULTIMO, OHNE LEHRLINGE) 29.717 29.094
Arbeiter 11.369 10.664
Angestellte 18.366 17.044
BESCHÄFTIGTE (DURCHSCHNITTLICH, OHNE LEHRLINGE) 29.735 27.708

13. Sonstige Aufwendungen

(in MEUR) 2023 2022
Vertriebsaufwendungen 289,9 243,4
Reiseaufwendungen 164,2 131,8
Verwaltungs- und Beratungsaufwendungen 160,5 140,3
Reparaturen und Instandhaltungen 107,6 125,8
Aufwendungen für Energie und Wasser 65,5 62,9
Versicherungsaufwendungen 61,8 49,1
Miet- und Leasingaufwendungen 43,1 32,5
Sonstige Steuern und Gebühren 31,4 28,7
Bankgebühren, Garantien und ähnliche Aufwendungen 23,9 34,7
Fremdwährungskursverluste 8,7 5,8
Wertberichtigungen und Abschreibungen von Forderungen 7,7 4,0
Übrige 60,3 82,0
1.024,6 941,0

In den übrigen sonstigen Aufwendungen sind unter anderem Aufwendungen für Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Aufwendungen für Patente, Rechte und Lizenzen enthalten.

14. Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten außer Geschäfts- oder Firmenwerte

(in MEUR) 2023 2022
Sachanlagen
Abschreibungen 161,9 163,5
Wertminderungen 1,3 7,1
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
Abschreibungen 54,8 72,0
Wertminderungen 7,0 0,0
225,0 242,6

Die wesentlichen Wertminderungen bei den Sachanlagen wurden für Maschinen in Frankreich vorgenommen. Bei den immateriellen Vermögenswerten wurden Wertminderungen für Markennamen in Italien und den USA vorgenommen. Diese Wertminderungen sind im Wesentlichen dem Geschäftssegment Pulp & Paper zuzuordnen.

15. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2023 2022
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 2,4 0,8
Zinserträge 68,5 41,0
Zinsaufwendungen -48,9 -32,3
Sonstiges Finanzergebnis -19,0 -41,3
3,0 -31,8

Aus Verpflichtungen für Pensionen, Abfertigungen und sonstigen langfristigen Leistungen an Arbeitnehmer sowie erwarteten Erträgen aus Planvermögen sind -11,6 MEUR (2022: +4,1 MEUR Zinserträge) in den Zinsaufwendungen enthalten sowie Zinsaufwendungen für Leasingverträge in Höhe von -6,8 MEUR (2022: -4,3 MEUR).

Der Posten "Sonstiges Finanzergebnis" beinhaltet Fremdwährungskursgewinne und -verluste aus Krediten und Zahlungsmittelkonten in Höhe von -18,9 MEUR (2022: -21,1 MEUR), Bewertungseffekte von Wertpapieren von 5,8 MEUR (2022: -8,6 MEUR), sowie Umrechnungseffekte aus Hyperinflation von -3,8 MEUR (2022: -6,7 MEUR).

16. Ertragsteuern

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die Ertragsteuern umfassen tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder im sonstigen Ergebnis der Periode erfassten Posten verbunden sind. Tatsächliche Steuern umfassen die erwartete Steuerschuld (oder Steuerforderung) auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen (oder den steuerlichen Verlust) auf der Grundlage von jeweils anzuwendenden Steuersätzen sowie alle Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden aufgerechnet, sofern gegenüber einer Steuerbehörde das Recht zum Ausgleich auf Nettobasis besteht. Für den Fall, dass die in den Steuererklärungen angesetzten Beträge eventuell nicht realisiert werden können, werden die erwarteten Auswirkungen von diesen ungewissen Steuerpositionen berücksichtigt.

Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den steuerlichen Wertansätzen auf Ebene der Tochterunternehmen erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für

  • zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts,
  • temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis

vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, sofern sich aus der Transaktion nicht sowohl abzugsfähige als auch zu versteuernde temporäre Differenzen ergeben,

▪ temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.

Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der aktiven bzw. passiven latenten Steuern erwartet wird. Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird. Sofern sich Steuerlatenzen auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen und ferner ein einklagbares Recht besteht, tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen, erfolgt eine Verrechnung von aktiven mit passiven latenten Steuern.

Am 20. Jänner 2022 wurde die ökosoziale Steuerreform in dritter Lesung im Plenum des Nationalrats beschlossen, die unter anderem eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Österreich von 25% auf 24% im Jahr 2023 und schließlich auf 23% im Jahr 2024 vorsieht. Diese Änderungen des Körperschaftsteuersatzes wurden bei der Berechnung der latenten Steuern bereits berücksichtigt.

Am 20. Dezember 2023 hat die österreichische Regierung die Säule-2-Regeln mit Wirkung vom 1. Jänner 2024 in nationales Steuerrecht im Rahmen der Mindestbesteuerungsgesetz umgesetzt. Gemäß diesem Gesetz ist die ANDRITZ AG als Muttergesellschaft in Österreich verpflichtet, eine zusätzliche Steuer auf die Gewinne ihrer Tochtergesellschaften zu entrichten, die mit einem effektiven Steuersatz von weniger als 15% besteuert werden. ANDRITZ geht davon aus, dass die Gruppe in Bezug auf ihre Tätigkeiten in Uruguay dieser Mindeststeuer unterliegen wird, wo sie in einer Free Trade Zone ansässig ist. Die anderen Jurisdiktionen, in denen ANDRITZ ansässig ist, haben einen der drei temporären Safe Harbors Tests erfüllt, die im Dezember 2022 von der OECD im Dokument "Safe Harbours and Penalty Relief" geregelt wurden, sodass es hier zu keinem zusätzlichen Steueraufwand nach dem Mindeststeuergesetz kommen wird. Bis zum 31. Dezember 2023 könnten unter 1% des Ergebnisses vor Steuern der Gruppe von dieser Steuer betroffen sein. Da das neue Steuergesetz in Österreich erst ab dem 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist, ergeben sich keine Auswirkungen auf den tatsächlichen Steueraufwand des Geschäftsjahrs 2023. Die ANDRITZ-GRUPPE nutzte die vorübergehende, verpflichtende Ausnahmeregelung bezüglich der Bilanzierung latenter Steuern aufgrund der Einführung der globalen Mindestbesteuerung. Als Folge davon werden keine latenten Steuern in Bezug auf die Ertragsteuern der Säule-2-Regeln ausgewiesen, und es werden keine entsprechenden Informationen bereitgestellt. ANDRITZ prüft weiterhin die Auswirkungen der Gesetzgebung zu den Säule-2-Regeln auf die zukünftige Ertragskraft der Gruppe.

In der ANDRITZ-GRUPPE besteht in Österreich eine Steuergruppe gemäß § 9 KStG 1988 mit der ANDRITZ AG als Gruppenträger, der ANDRITZ HYDRO GmbH als inländischem Gruppenmitglied sowie der OTORIO LTD, Israel, und der ANDRITZ DELKOR (Pty) Ltd., Südafrika, als ausländischen Gruppenmitgliedern. Eine Steuerumlagevereinbarung wurde abgeschlossen. Darüber hinaus gibt es in Deutschland zwei ertragsteuerliche Organschaften zwischen ausgewählten Konzerngesellschaften, für die Ergebnisabführungsverträge bestehen. Des Weiteren gibt es vergleichbare Steuergruppen in den USA, Großbritannien, Frankreich, Italien, Dänemark und den Niederlanden.

(in MEUR) 2023 2022
Tatsächliche Steuern -174,5 -153,9
Latente Steuern -9,4 15,6
-183,9 -138,3

Die Überleitung vom rechnerischen Ertragsteueraufwand zum effektiven Steueraufwand wird nachfolgend dargestellt. Der rechnerische Steueraufwand in Höhe von 165,2 MEUR ergibt sich durch Multiplikation des Ergebnisses vor Steuern in Höhe von 688,2 MEUR mit dem für die ANDRITZ AG anzuwendenden Steuersatz von 24%:

(in MEUR) 2023 2022
Ergebnis vor Steuern (EBT) 688,2 540,9
Rechnerischer Ertragsteueraufwand (24% 2023 und 25% 2022) -165,2 -135,2
Erhöhung (-)/Minderung (+) der Ertragsteuerbelastung durch:
Steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwand -22,0 -19,4
Steuerbegünstigungen und steuerfreie Erträge 9,0 6,9
Steuersatzdifferenzen ausländischer Steuerrechtskreise 9,9 16,5
Effekt aus Steuersatzänderungen 0,7 -0,3
Steuern für Vorjahre 7,0 -7,7
Änderung Wertberichtigung, Nichtaktivierung aktiver latenter Steuern -11,1 25,6
Nicht abzugsfähige Firmenwertabschreibungen 0,0 -2,6
Nicht abzugsfähige Quellensteuern; Steuern ausländischer Betriebsstätten -14,6 -18,4
Sonstige 2,4 -3,7
Effektiver Steueraufwand -183,9 -138,3
in % von EBT -26,7% -25,6%

Die im Geschäftsjahr für ausländische Konzernunternehmen gültige nominale Ertragsteuersätze liegen zwischen 9,0% und 34,0% (2022: zwischen 9,0% und 34,0%).

Die Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz stellen sich wie folgt dar:

(in MEUR) 2023 2022
Aktive latente Steuern 239,7 241,9
Passive latente Steuern -121,3 -123,9
Stand zum 1. Jänner 118,4 118,0
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste latente Steuern -9,4 15,6
Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern -9,4 -13,9
Veränderungen im Konsolidierungskreis 0,0 -4,2
Währungsumrechnung -2,9 2,9
Stand zum 31. Dezember 96,7 118,4
Davon:
Aktive latente Steuern 211,7 239,7
Passive latente Steuern -115,0 -121,3

Die folgenden aktiven und passiven latenten Steuern sind das Ergebnis temporärer Bewertungsunterschiede zwischen den Buchwerten in der IFRS-Konzernbilanz und den relevanten Steuerbemessungsgrundlagen zum 31. Dezember:

2023 2022
(in MEUR) Latente Steuern Latente Steuern
Aktiva Passiva Aktiva Passiva
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder
Firmenwerte
15,4 -30,9 8,7 -36,1
Sachanlagen 5,8 -81,4 5,2 -77,4
Finanzanlagevermögen 12,2 -6,1 8,3 -1,5
Vorräte 160,0 -8,6 84,3 -8,0
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 98,7 -284,7 89,5 -207,5
292,1 -411,7 196,0 -330,5
Rückstellungen 106,5 -20,0 100,0 -17,4
Verbindlichkeiten 271,9 -206,6 176,8 -84,8
378,4 -226,6 276,8 -102,2
Steuerliche Verlustvorträge und andere vortragsfähige
Aufwendungen
185,0 0,0 192,1 0,0
Latente Steuern vor Ansatzkorrektur und Saldierung 855,5 -638,3 664,9 -432,7
Nicht angesetzte aktive latente Steuern -120,5 0,0 -113,8 0,0
735,0 -638,3 551,1 -432,7
Saldierung -523,3 523,3 -311,4 311,4
Latente Steuern 211,7 -115,0 239,7 -121,3

Für folgende Sachverhalte wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt (Bruttobeträge):

(in MEUR) 2023 2022
Abzugsfähige temporäre Differenzen 132,8 147,2
Steuerliche Verlustvorträge 362,1 332,9

Von den Verlustvorträgen (Bruttobeträge) für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, verfallen in den nächsten fünf Jahren 1,1 MEUR (2022: 3,9 MEUR). In den steuerlichen Organschaften in Deutschland bestehen eingefrorene Verlustvorträge aus Körperschaftsteuer in Höhe von 3,3 MEUR (2022: 3,3 MEUR) sowie aus Gewerbesteuer in Höhe von 2,6 MEUR (2022: 2,6 MEUR).

Der Betrag der nach österreichischem Steuerrecht abzugsfähigen temporären Siebentel-Abschreibungen beläuft sich auf 17,8 MEUR (2022: 0,2 MEUR). Es wurden für diesen Betrag aktive latente Steuern in Höhe von 4,1 MEUR (2022: 0,1 MEUR) angesetzt.

Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen und assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen wurden keine latenten Steuerschulden auf temporäre Differenzen in Höhe von 440,1 MEUR (2022: 451,2 MEUR) angesetzt.

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Verlustvorträge (Bruttobeträge):

2023 2022
(in MEUR) Deutschland USA Sonstige Deutschland USA Sonstige
Körperschaftsteuer 232,8 154,4 313,8 252,7 166,7 301,0
Gewerbesteuer 210,5 0,0 0,0 235,6 0,0 0,0

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Ausschlaggebend für den Ansatz und die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sind Einschätzungen über die künftige Realisierung. Diese Realisierung ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Hierbei wird die Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der passiven latenten Steuern und die künftigen steuerlichen Gewinne berücksichtigt. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von den Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage haben. Die Auswirkungen von ungewissen Steuerpositionen beinhalten die beste Schätzung der erwarteten Steuerzahlung. Zukünftig könnten neue Informationen zur Verfügung stehen, die das Management dazu veranlassen, die Annahmen zu ändern.

17. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (wie im Anschluss an die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung angegeben) wurde berechnet, indem das auf die Eigentümer der Muttergesellschaft entfallende Konzernergebnis durch die gewogene durchschnittliche Anzahl an nennwertlosen Stückaktien, die während der Periode ausgegeben waren, dividiert wurde.

Das verwässerte Ergebnis je Aktie wurde berechnet, indem das den Gesellschaftern der Muttergesellschaft zurechenbare Konzernergebnis durch den gewogenen Durchschnitt der Stammaktien unter Berücksichtigung von Aktienoptionen dividiert wurde.

(in MEUR) 2023 2022
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis 510,2 409,6
Gewogene durchschnittliche Anzahl an nennwertlosen Stückaktien 99.052.888 98.916.089
Potenzielle Verwässerung durch Aktienoptionen 461.288 270.376
Gewogene durchschnittliche Anzahl an nennwertlosen Stückaktien und Optionen 99.514.176 99.186.465
Unverwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 5,15 4,14
Verwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 5,13 4,13

D) LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN

18. Sachanlagen

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen ausgewiesen. Wird ein Vermögenswert verkauft oder ausgeschieden, so werden die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen ausgebucht und ein allfälliger Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung erfolgswirksam in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen erfasst. Die Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich der Importzölle sowie nicht refundierbarer Steuern und all jene direkt zurechenbaren Kosten, die entstehen, um den Vermögenswert an den zur Nutzung vorgesehenen Ort zu bringen und in einen arbeitsbereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Materialund Fertigungsgemeinkosten. Ausgaben, die nach der Inbetriebnahme von Anlagevermögen entstehen, wie Instandhaltungen und Reparaturen, werden in jener Periode aufwandswirksam erfasst, in welcher die Kosten entstanden sind.

Unter den in Bau befindlichen Anlagen werden noch nicht betriebsbereite Sachanlagen erfasst und mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Die Abschreibung erfolgt linear überwiegend über folgende erwartete Nutzungsdauern:

Gebäude 20 - 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 4 - 10 Jahre
Werkzeuge, Büro- und Geschäftsausstattung und Fahrzeuge 3 - 10 Jahre

Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch geprüft, um sicherzustellen, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf des Sachanlagegegenstands entsprechen.

Sachanlagen werden auf Wertminderungen geprüft, sobald Ereignisse oder Veränderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts möglicherweise höher als der erzielbare Betrag (höherer Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit) ist. Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung vorgenommen. Der erzielbare Betrag wird für die einzelnen Vermögenswerte eingeschätzt; ist dies nicht möglich, erfolgt eine Beurteilung der übergeordneten, zahlungsmittelgenerierenden Einheit.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuschüsse der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden von den Anschaffungskosten abgezogen.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden grundsätzlich als Teil der Anschaffungskosten aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.

(in MEUR) Grundstücke
und Gebäude
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
In Bau
befindliche
Anlagen
Gesamt
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Stand zum 31. Dezember 2021 1.065,4 930,8 249,6 55,3 2.301,1
Zugänge 39,7 36,5 29,2 71,6 177,0
Abgänge -23,3 -11,5 -20,9 0,0 -55,7
Umgliederungen 22,3 36,7 0,9 -60,8 -0,9
Währungsumrechnung 6,7 5,5 1,5 0,3 14,0
Veränderungen im Konsolidierungskreis 34,0 8,9 0,8 1,0 44,7
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten -1,5 0,4 0,0 0,0 -1,1
Stand zum 31. Dezember 2022 1.143,3 1.007,3 261,1 67,4 2.479,1
Zugänge 49,6 46,0 37,9 84,7 218,2
Abgänge -25,3 -26,6 -34,1 0,0 -86,0
Umgliederungen 7,5 40,3 4,4 -53,1 -0,9
Währungsumrechnung -11,7 -11,7 -1,8 -0,9 -26,1
Veränderungen im Konsolidierungskreis 5,6 1,4 0,9 0,8 8,7
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten -3,1 0,0 0,0 0,0 -3,1
Stand zum 31. Dezember 2023 1.165,9 1.056,7 268,4 98,9 2.589,9
KUMULIERTE ABSCHREIBUNG
Stand zum 31. Dezember 2021 -366,8 -583,9 -179,7 0,0 -1.130,4
Abschreibungen -64,1 -69,6 -29,8 0,0 -163,5
Wertminderungen -1,5 -5,6 0,0 0,0 -7,1
Abgänge 14,4 6,4 19,8 0,0 40,6
Umgliederungen 0,3 -2,5 2,3 0,0 0,1
Währungsumrechnung -1,6 -2,4 -1,1 0,0 -5,1
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten 0,3 -0,2 0,0 0,0 0,1
Stand zum 31. Dezember 2022 -419,0 -657,8 -188,5 0,0 -1.265,3
Abschreibungen -61,3 -69,4 -31,2 0,0 -161,9
Wertminderungen 0,0 -1,3 0,0 0,0 -1,3
Abgänge 19,8 21,5 32,9 0,0 74,2
Umgliederungen -0,2 0,0 0,3 0,0 0,1
Währungsumrechnung 4,1 5,6 1,3 0,0 11,0
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten 0,8 0,0 0,0 0,0 0,8
Stand zum 31. Dezember 2023 -455,8 -701,4 -185,2 0,0 -1.342,4
BUCHWERT
Stand zum 31. Dezember 2022 724,3 349,5 72,6 67,4 1.213,8
Stand zum 31. Dezember 2023 710,1 355,3 83,2 98,9 1.247,5

Die Sachanlagen setzen sich folgendermaßen zusammen:

a) Sicherheiten

Sachanlagen in Höhe von 1,9 MEUR wurden zum 31. Dezember 2023 als Sicherheiten gestellt (31. Dezember 2022: 2,0 MEUR).

b) Bestellobligo

Vertragliche Verpflichtungen für den Kauf von Sachanlagen sind nur im gewöhnlichen Geschäftsumfang vorhanden. Zum 31. Dezember 2023 betrugen diese Verpflichtungen 32,1 MEUR (31. Dezember 2022: 33,4 MEUR).

c) Fremdkapitalkosten

Weder im Geschäftsjahr 2023 noch im Geschäftsjahr 2022 wurden Fremdkapitalkosten auf qualifizierte Vermögenswerte aktiviert, weil die zu aktivierenden Beträge unwesentlich waren.

d) Zuwendungen der öffentlichen Hand

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Zuwendungen der öffentlichen Hand im Ausmaß von 0,6 MEUR (2022: 0,5 MEUR) für Investitionen in Sachanlagen erhalten und von den Anschaffungskosten abgesetzt.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Nutzungsdauern der Sachanlagen unterliegen Schätzungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweicht, werden die Nutzungsdauern entsprechend angepasst.

Werthaltigkeitsprüfungen von Sachanlagen basieren hauptsächlich auf abgezinsten geschätzten künftigen Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.

ANDRITZ hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie "We Care" Umweltziele betreffend Reduktion von CO2, Wasserverbrauch und Abfall gesetzt. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele wurden bereits umgesetzt und es sind weitere Maßnahmen in Umsetzung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Sachanlagevermögen erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdauern bzw. zu Ersatzinvestitionen kommen.

19. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Leasingverbindlichkeiten

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei welcher der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. IFRS 16 legt ein umfassendes Modell für die Identifizierung von Leasingvereinbarungen und deren Behandlung im Abschluss von Leasingnehmern und Leasinggebern fest. Bei Leasingnehmern wird zwischen Service und Leasing unterschieden. ANDRITZ erfasst nur die Leasingzahlungen bilanziell, die Servicezahlungen werden direkt im Aufwand erfasst. Bei Leasinggebern wird zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen unterschieden.

Der Leasingnehmer erfasst die Leasingverhältnisse und die damit verbundenen Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bilanziell. Ausnahmen für die Erfassung von Leasingverhältnissen können angewendet werden. ANDRITZ bedient sich einiger praktischer Behelfe. Leasingverträge, die einen immateriellen Vermögenswert betreffen, werden nicht erfasst. Ebenso gilt dies für Verhältnisse über Vermögenswerte, die von geringem Wert sind, oder Verhältnisse, die eine kurzfristige Laufzeit besitzen. Für Portfolios mit ähnlich strukturierten Leasingverhältnissen wurde ein einheitlicher Abzinsungssatz angewendet. Innerhalb eines Vertrags können mehrere Leasingkomponenten und Nicht-Leasingkomponenten vorhanden sein. ANDRITZ hat beschlossen, diese Komponenten zu trennen und auf Grundlage der relativen Einzelveräußerungspreise zu bilanzieren.

Leasingnehmer

Bei Vertragsbeginn prüft ANDRITZ, ob es sich bei einem Vertrag um ein Leasingverhältnis handelt. Ein Leasingvertrag ist ein Vertrag oder ein Teil eines Vertrags, der für eine Gegenleistung das Recht verleiht, über die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen definierten Zeitraum zu bestimmen. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist der unkündbare Zeitraum, für den ein Leasingnehmer das Recht hat, einen zugrundeliegenden Vermögenswert zu nutzen. Gegebenenfalls erweitert sich der Zeitraum, wenn der Leasingnehmer mit hinreichender Sicherheit von einer Verlängerungsoption Gebrauch machen wird und/oder erweitert um Zeiträume, die über eine Beendigungsoption des Leasingverhältnisses eingeschränkt sind, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, von dieser Option keinen Gebrauch zu machen.

Beim erstmaligen Ansatz erfasst ANDRITZ eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen zu leisten, und aktiviert ein Recht zur Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts:

  • Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet, die zu Beginn des Leasingverhältnisses noch nicht gezahlt wurden, abgezinst mit dem im Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, falls dies nicht ohne weiteres möglich ist, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Die Fremdkapitalzinssätze wurden auf Basis eines Referenzzinssatzes zuzüglich einer Risikoprämie ermittelt.
  • Leasingzahlungen umfassen fixe Zahlungen, einschließlich de facto fixer Zahlungen und variabler Leasingzahlungen, die von einem Index oder einer Rate abhängen. Variable Zahlungen, die auf der zukünftigen Wertentwicklung des Vermögenswerts basieren, werden nicht als Leasingzahlungen definiert. Weiterhin enthalten sind Beträge, die voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen sind, der Ausübungspreis einer Kaufoption, deren Ausübung hinreichend sicher ist, Leasingzahlungen in einer optionalen Verlängerungsperiode, wenn die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist, sowie Vertragsstrafen für vorzeitiges Beenden eines Mietverhältnisses, falls es hinreichend sicher ist, dass der Vertrag vorzeitig beendet wird.
  • Das Nutzungsrecht an einem Vermögenswert wird zu Anschaffungskosten bewertet. Es setzt sich aus dem anfänglichen Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst um etwaige Vorauszahlungen zuzüglich anfänglich angefallener direkter Kosten zusammen. Zusätzlich werden Schätzungen der Kosten für den Abbau des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder Kosten der Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder des Standorts, abzüglich etwaiger Leasinganreize ergänzt.

Bei der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht ab dem Bereitstellungsdatum bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Wenn das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf ANDRITZ übergeht oder wenn in den Kosten des Nutzungsrechts berücksichtigt ist, dass eine Kaufoption wahrgenommen wird, wird der zugrundeliegende Vermögenswert bis zum Ende der Nutzungsdauer abgeschrieben. Es gelten die allgemeinen Abschreibungsregeln nach IAS 16 und die Wertminderungsregeln nach IAS 36.

Die Leasingverbindlichkeit wird nach der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen bedingt durch eine Anpassung des verwendeten Index oder des (Zins-)Satzes, der Laufzeit des Mietverhältnisses oder die im Rahmen einer Restwertgarantie zu entrichtenden Beträge ändern. Wenn die Leasingverbindlichkeit auf diese Weise neu bewertet wird, erfolgt eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts.

Leasinggeber

ANDRITZ ist ausschließlich Operating-Leasingverhältnisse als Leasinggeber eingegangen. Beim Operating-Leasing sind die wesentlichen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Vermögenswertes beim Leasinggeber verblieben. Die Mieterträge werden linear über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses erfasst. Die anfänglichen direkten Kosten, die bei der Aushandlung und Vermittlung eines

Operating-Leasingverhältnisses anfallen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstands hinzugefügt und linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.

a) ANDRITZ als Leasingnehmer

Der Konzern ist verschiedene Leasingvereinbarungen für Immobilien, Maschinen, Kraftfahrzeuge und andere Vermögenswerte als Leasingnehmer eingegangen. Diese sind in der Konzernbilanz im Posten Sachanlagen ausgewiesen und umfassen folgende Gruppen von Nutzungsrechten:

(in MEUR) 2023 2022
Grundstücke und Gebäude 174,9 175,4
Personenkraftwagen 20,6 15,1
Technische Anlagen und Maschinen 4,1 4,7
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,7 1,4
201,3 196,6

Die Zugänge zu Nutzungsrechten betrugen im Geschäftsjahr 2023 55,1 MEUR (2022: 33,5 MEUR). Der Mittelabfluss aus Leasingverhältnissen betrug im Geschäftsjahr 2023 57,4 MEUR (2022: 63,5 MEUR).

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Beträge erfasst:

(in MEUR) 2023 2022
Aufwand für variable Leasingzahlungen, die nicht in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit
miteinbezogen wurden
6,3 5,3
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, die nicht in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit
miteinbezogen wurden
17,9 12,3
Aufwand für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert, die nicht in die
Berechnung der Leasingverbindlichkeit miteinbezogen wurden
6,2 5,2
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 6,8 4,3
Abschreibungen für Nutzungsrechte 47,0 49,9
davon Grundstücke und Gebäude 34,3 37,9
davon Personenkraftwagen 10,1 9,0
davon technische Anlagen und Maschinen 1,9 2,1
davon andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,7 0,9

Der durchschnittliche gewichtete Zinssatz für die Verzinsung der Leasingverbindlichkeiten betrug während des Geschäftsjahres 2023 3,87% (2022: 2,48%). Die Leasingvereinbarungen beinhalten keine Beschränkungen der Konzernaktivitäten betreffend Dividenden oder zusätzliche Schulden. Es gibt keine wesentlichen Untervermietungen. Leasingzahlungen für Mietverhältnisse, die der Leasingnehmer eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben, betragen 2023 0,1 MEUR (2022: 0,2 MEUR).

Informationen zu wesentlichen Leasingverträgen

Grundstücke und Gebäude

ANDRITZ mietet Grundstücke und Gebäude für Büroflächen, Fertigung und Lagerung. Die Mietverträge für Grundstücke und Gebäude haben eine durchschnittliche Laufzeit von 6,4 Jahren im Geschäftsjahr 2023 (2022: 6,2 Jahre). In mehreren Fällen sehen Mietverträge zusätzliche Zahlungen vor, die auf Änderungen der lokalen Preisindizes beruhen.

Einige Mietverträge für Grundstücke und Gebäude enthalten Verlängerungsoptionen, die vom Konzern bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit ausgeübt werden können. Der Konzern ist bestrebt, Verlängerungsoptionen in neue Leasingverträge aufzunehmen, sofern dies praktikabel ist, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Die gehaltenen Verlängerungsoptionen können nur vom Konzern und nicht von den Leasinggebern ausgeübt werden. Der Konzern beurteilt zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob die Ausübung der Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Der Konzern überprüft, ob die Ausübung der Optionen mit hinreichender Sicherheit möglich ist, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände vorliegt, auf die er Einfluss hat. Der Konzern schätzt, dass die potenziell zukünftigen Leasingzahlungen zum 31. Dezember 2023, sofern die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden, zu einer Leasingverbindlichkeit in Höhe von 0,9 MEUR führen würden (2022: 1,0 MEUR).

Sonstige Leasingverhältnisse

Bei den Fahrzeugen least ANDRITZ hauptsächlich Personenkraftwagen für Beschäftigte mit einer durchschnittlichen Mietdauer von 3,5 Jahren im Geschäftsjahr 2023 (2022: 2,7 Jahre). Zu den geleasten technischen Anlagen gehören Maschinen und andere Fahrzeuge, die in Fabriken und Lagern verwendet werden. Die üblichen durchschnittlichen Vertragslaufzeiten dieser Nutzungsrechtkategorie betragen 2023 5,1 Jahre (2022: 4,7 Jahre).

Darüber hinaus werden andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zur Nutzung durch die Beschäftigten angemietet. Die üblichen durchschnittlichen Vertragslaufzeiten dieser Nutzungsrechtkategorie betragen 2023 4,6 Jahre (2022: 4,0 Jahre). Bei vielen Verträgen dieser Kategorie handelt es sich um Vermögenswerte von geringem Wert, diese wurden sofort aufwandswirksam erfasst.

ANDRITZ überwacht die Nutzung dieser Fahrzeuge und Ausrüstungen und überprüft den geschätzten Betrag, der zum Bilanzstichtag im Rahmen der Restwertgarantien zu zahlen ist, um die Leasingverbindlichkeiten und das Nutzungsrecht neu zu bewerten. ANDRITZ schätzt zum 31. Dezember 2023 den voraussichtlichen Restgarantiebetrag als nicht wesentlich ein.

b) ANDRITZ als Leasinggeber

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Erträge in der Höhe von 12,5 MEUR (2022: 10,6 MEUR) aus Leasingverhältnissen erzielt. Die Verträge betreffen im Wesentlichen die Vermietung von Immobilien. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus den unkündbaren Leasingverträgen sind wie folgt:

(in MEUR) 2023 2022
Bis zu einem Jahr 7,0 5,8
1 bis 2 Jahre 1,6 1,4
2 bis 3 Jahre 1,2 1,0
3 bis 4 Jahre 0,9 0,9
4 bis 5 Jahre 0,2 0,9
Länger als 5 Jahre 0,0 0,6
Summe der undiskontierten Leasingzahlungen 10,9 10,6

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Bei der Anwendung der entsprechenden Rechnungslegungsmethoden zur Klassifizierung von Leasingverhältnissen kommt es zu Ermessensentscheidungen des Managements.

Werthaltigkeitsprüfungen von Nutzungsrechten basieren hauptsächlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.

Bei der Auslegung der Wahlrechte und Definition des Neupreises von Gegenständen von geringem Wert werden Ermessensentscheidungen getroffen.

Die Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses ist ein wesentliches Kriterium bei der Anwendung von IFRS 16. Die Nutzungsdauern von Nutzungsrechten sind meist vertraglich festgelegt. Falls diese nicht vertraglich definiert sind, unterliegen die voraussichtlichen Nutzungsdauern der Nutzungsrechte Ermessensentscheidungen und werden periodisch überprüft. Neben den üblichen Nutzungsdauern der Leasinggegenstände wirken weitere Faktoren in die Ermessungsentscheidungen ein. Dazu gehören Verlängerungsoptionen, vorzeitige Kündigungsoptionen, Einbauten oder Erweiterungen des Leasinggegenstands und wirtschaftliche Auswirkungen bei Vertragsänderungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweichen, werden diese entsprechend angepasst.

ANDRITZ hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie "We Care" Umweltziele betreffend Reduktion von CO2, Wasserverbrauch und Abfall gesetzt. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele wurden bereits umgesetzt und es sind weitere Maßnahmen in Umsetzung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die vorhandenen Leasingverträge erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdauern bzw. zu Ersatzinvestitionen kommen.

20. Geschäfts- oder Firmenwerte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Der Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt sich als Residualgröße aus den Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs und dem mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Reinvermögen unter Berücksichtigung der Eventualverbindlichkeiten. Ein sich aus dem Vergleich von Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Unternehmens ergebender passiver Unterschiedsbetrag wird nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze sofort erfolgswirksam in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst.

Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden auf Werthaltigkeit geprüft. Dieser Werthaltigkeitstest erfolgt zumindest jährlich oder wenn interne oder externe Indikatoren eine Wertminderung andeuten. ANDRITZ führt den planmäßigen Werthaltigkeitstest für Geschäfts- oder Firmenwerte jährlich zum 30. September durch. Zur Bestimmung, ob ein Wertminderungsaufwand erforderlich ist, wird der Geschäfts- oder Firmenwert jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die vom erwarteten Synergiepotenzial des Unternehmenszusammenschlusses künftig profitieren. Wenn sich die Zusammensetzungen der ursprünglichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Laufe der Zeit aufgrund von Reorganisationen oder Veränderungen in der Berichtsstruktur ändern, werden die Geschäfts- oder Firmenwerte entsprechend neu zugeordnet. Ist der Buchwert höher als der mittels Discounted-Cashflow-Kalkulation (DCF) ermittelte Nutzungswert und ergibt der beizulegende Zeitwert abzüglich Kosten des Abgangs keinen höheren Wert, wird ein entsprechender Wertminderungsaufwand vorgenommen. Eine spätere Wertaufholung ist nicht zulässig.

Die Planung erfolgt auf Ebene der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, welche für die nächsten drei Jahre erstellt wird. Die zukünftigen Einzahlungsüberschüsse basieren auf internen Planungen, welche detailliert für das nächste Wirtschaftsjahr und mit Vereinfachungen für die nachfolgenden zwei Jahre erstellt und aus bisherigen Ergebnissen und den besten Schätzungen bezüglich künftiger Entwicklungen abgeleitet werden. Nach diesem Detailplanungszeitraum wird von einer normalisierten Entwicklung ausgegangen.

Der im Rahmen der DCF-Kalkulation angewendete Diskontierungssatz entspricht jenem Zinssatz, der die gegenwärtigen Markteinschätzungen des Zinseffekts und die speziellen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt. Es wird ein Diskontierungssatz vor Steuern unter Berücksichtigung der anwendbaren Währung sowie des Risikoprofils verwendet.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte entwickelten sich wie folgt:

(in MEUR) 2023 2022
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Stand zum 1. Jänner 1.018,7 993,4
Veränderungen im Konsolidierungskreis 45,0 12,6
Neubewertung aus Akquisitionen 0,3 0,0
Währungsumrechnung -11,5 12,7
Stand zum 31. Dezember 1.052,5 1.018,7
KUMULIERTE WERTMINDERUNG
Stand zum 1. Jänner -231,7 -215,1
Wertminderung 0,0 -10,2
Währungsumrechnung 5,5 -6,4
Stand zum 31. Dezember -226,2 -231,7
BUCHWERT
Stand zum 1. Jänner 787,0 778,3
Stand zum 31. Dezember 826,3 787,0

Diese teilen sich auf die Geschäftssegmente wie folgt auf:

(in MEUR) 2023 2022
Pulp & Paper 397,4 393,0
Metals 265,3 265,8
Hydro 91,4 98,5
Separation 72,2 29,7
826,3 787,0

a) Neubewertung aus Akquisitionen

Im Geschäftsjahr 2023 kam es zu Neubewertung gemäß IFRS 3 für das im Oktober 2022 erworbene Unternehmen ANDRITZ TEP D.O.O. (vormals Đuro Đaković termoenergetska postrojenja d.o.o.), Kroatien, in Höhe von 0,3 MEUR.

b) Wertminderung

Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen. 2022 wurden Wertminderungen in Höhe von 10,2 MEUR für Geschäfts- oder Firmenwerte im Geschäftssegment Hydro erfasst. Die Wertminderung betraf die zahlungsmittelgenerierende Einheit Compact Hydro (HCH). Der erzielbare Betrag dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit entsprach dessen Nutzungswert und betrug 26,3 MEUR. Der Diskontierungssatz vor Steuern betrug 2022 für diese zahlungsmittelgenerierende Einheit 14,61% (2021: 11,15%).

c) Zahlungsmittelgenerierende Einheiten

Die folgenden Tabellen zeigen die wesentlichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE):

2023

ZGE Geschäfts
segment
Geschäfts
oder
Firmenwert
Diskon
tierungssatz
vor Steuern
Langfristige
Wachstums
rate
Beschreibung
(in MEUR) (in %) (in %)
Xerium (PFR) PP 220,7 12,42 2,27 Herstellung und Lieferung von Maschinengeweben (Formiersiebe,
Pressfilze, Trockensiebe) und Walzenbezügen für Papier-,
Tissuepapier- und Kartonmaschinen, inklusive Wartungs- und
Aufrüstungsleistungen
Schuler (ME-F) Pressen, Automationslösungen, Werkzeuge, Prozess-Know-how
ME 216,5 10,62 2,40 und Service im Bereich der Umformtechnik
Nonwoven (KNW) PP 74,1 13,55 2,35 Produktionstechnologien und Serviceleistungen für die Vliesstoff
und Textilindustrie im Bereich Air-Through Bonding, Airlay,
Needlepunch, Spunlace, Spunbond, Wetlaid/Wetlace, Converting,
Textilveredelung, Textilrecycling und Prozesse für Naturfasern
Separation (ESE) SE 58,6 12,73 2,65 Mechanische Technologien, wie Zentrifugen, Filter, Rechen,
Eindicker, Separatoren und thermische Technologien, wie
Trockner oder Kühler sowie Serviceleistungen
Large Hydro
(HLH)
HY 47,5 13,21 2,53 Schlüsselfertige hydromechanische und elektrotechnische
Gesamtausrüstungen für große Neuanlagen und
Erweiterungsprojekte sowie Modifikationen bestehender Anlagen
Service Rehab
(HSR)
HY 43,9 12,45 2,22 Modernisierung, Rehabilitation und Kapazitätserweiterungen für
elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke
Übrige ZGE 165,0
826,3
ZGE Geschäfts
segment
Geschäfts
oder
Firmenwert
Diskon
tierungssatz
vor Steuern
Langfristige
Wachstums
rate
Beschreibung
(in MEUR) (in %) (in %)
Xerium (PFR) PP 224,3 12,95 2,48 Herstellung und Lieferung von Maschinengeweben (Formiersiebe,
Pressfilze, Trockensiebe) und Walzenbezügen für Papier-,
Tissuepapier- und Kartonmaschinen, inklusive Wartungs- und
Aufrüstungsleistungen
Schuler (ME-F) ME 216,5 10,49 2,56 Pressen, Automationslösungen, Werkzeuge, Prozess-Know-how
und Service im Bereich der Umformtechnik
Nonwoven (KNW) PP 61,1 13,80 2,52 Produktionstechnologien und Serviceleistungen für die Vliesstoff
und Textilindustrie im Bereich Air-Through Bonding, Airlay,
Needlepunch, Spunlace, Spunbond, Wetlaid/Wetlace, Converting,
Textilveredelung, Textilrecycling und Prozesse für Naturfasern
Large Hydro
(HLH)
HY 47,6 14,15 2,61 Schlüsselfertige hydromechanische und elektrotechnische
Gesamtausrüstungen für große Neuanlagen und
Erweiterungsprojekte sowie Modifikationen bestehender Anlagen
Service Rehab
(HSR)
HY 44,0 12,12 2,50 Modernisierung, Rehabilitation und Kapazitätserweiterungen für
elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke
Separation (SES) SE 24,5 13,10 2,64 Mechanische Technologien, wie Zentrifugen, Filter, Rechen,
Eindicker, Separatoren und thermische Technologien, wie
Trockner oder Kühler sowie Serviceleistungen
Übrige ZGE 169,0
787,0

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Klimabezogene Risiken und Chancen wurden – soweit absehbar – in den Umsatzerlösen und Kosten der Pläne auf Produkt-Ebene bzw. nach regionalen Gesichtspunkten anhand der besten Schätzungen bezüglich künftiger Entwicklungen nach Relevanz berücksichtigt. Zu den Risiken des Klimawandels für die ANDRITZ-GRUPPE zählen einerseits physische Risiken sowie auch Übergangsrisiken. Diesen Risiken begegnet ANDRITZ durch ein breites Produktportfolio im Bereich der "nachhaltigen Technologien". Das Unternehmen generiert bereits heute 45% seines Gesamtumsatzes aus Produkten und Lösungen, die zur Herstellung von erneuerbarer Energie, zu Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft und E-Mobilität beitragen. Dieser Anteil soll künftig noch gesteigert werden. Aktuell sehen wir auf der Produktseite keine wesentlichen Risiken, da unsere Produkte unseren Kunden helfen ihre Klimaziele zu erreichen.

In den zukünftigen Cashflows sind erwartete Kostenvolatilitäten bzw. -steigerungen und die entsprechenden Möglichkeiten (u.a. Anpassungen der Verkaufspreise sowie Preisgleitklauseln), diese Steigerungen an Kunden weiterzugeben, abgebildet.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert Schätzungen über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze und ist daher mit einer Unsicherheit behaftet.

Folgende Veränderungen wesentlicher Annahmen in Prozentpunkten würden bei Gleichbleiben aller anderen Parameter dazu führen, dass der Buchwert des Firmenwerts dem Nutzungswert entspricht (Energiepreisszenarien werden aufgrund des geringen Anteils der Energiekosten an den Gesamtkosten nicht separat abgebildet):

2023

ZGE Geschäfts- oder Firmenwert Diskontierungssatz Geplante
Wachstumsraten
Geplante Cashflows
(in MEUR) (in %) (in %) (in %)
Xerium (PFR) 220,7 0,52% -7,44% -5,23%
Schuler (ME-F) 216,5 2,86% -33,00% -27,86%
Nonwoven (KNW) 74,1 39,87% -71,86% -82,02%
Separation (ESE) 58,6 16,15% -57,81% -68,64%
Large Hydro (HLH) 47,5 1,34% -14,05% -13,38%
Service Rehab (HSR) 43,9 7,40% -35,44% -45,57%

2022

ZGE Geschäfts- oder Firmenwert Diskontierungssatz Geplante
Wachstumsraten
Geplante Cashflows
(in MEUR) (in %) (in %) (in %)
Xerium (PFR) 224,3 0,46% -4,47% -6,12%
Schuler (ME-F) 216,5 2,22% -24,58% -25,84%
Nonwoven (KNW) 61,1 193,55% -92,98% -114,39%
Large Hydro (HLH) 47,6 2,73% -26,67% -18,33%
Service Rehab (HSR) 44,0 7,63% -47,51% -35,23%
Separation (SES) 24,5 19,60% -68,41% -66,62%

Der absolute Headroom betrug zum Zeitpunkt des planmäßigen Werthaltigkeitstests im Geschäftsjahr 2023 für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Xerium (PFR) 40,2 MEUR (2022: 37,4 MEUR).

21. Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Nach der erstmaligen Aktivierung werden die immateriellen Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen bewertet. Die immateriellen Vermögenswerte weisen eine bestimmbare Nutzungsdauer auf und werden deshalb linear über ihre erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Die erwarteten Nutzungsdauern lauten wie folgt:

Erworbene kunden- und technologiebezogene immaterielle Vermögenswerte
Auftragsstand 1 - 3 Jahre
Kundenbeziehungen 3 - 10 Jahre
Markennamen 7 - 15 Jahre
Technologie 4 - 10 Jahre
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 3 - 15 Jahre
Entwicklungskosten 3 - 5 Jahre

Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch geprüft, um sicherzustellen, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf der immateriellen Vermögenswerte entsprechen.

Immaterielle Vermögenswerte werden auf Wertminderungen geprüft, sobald Ereignisse oder Veränderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert des Vermögenswerts möglicherweise höher ist als der erzielbare Betrag (höherer Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit). Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung vorgenommen.

Forschungsaufwendungen werden unmittelbar in der Periode als Aufwand erfasst. Entwicklungsaufwendungen werden aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien des IAS 38 erfüllt sind. Die aktivierten Entwicklungsaufwendungen setzt das Unternehmen zu Herstellungskosten an. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie anteilige Gemeinkosten. Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung von Entwicklungskosten nicht gegeben sind, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst.

(in MEUR) Erworbene kunden
und technologie
bezogene
immaterielle
Vermögenswerte
Sonstige
immaterielle
Vermögenswerte
Gesamt
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Stand zum 31. Dezember 2021 495,1 95,4 590,5
Zugänge 0,0 7,3 7,3
Abgänge -9,9 -0,9 -10,8
Umgliederungen 0,0 0,9 0,9
Währungsumrechnung 11,4 -0,2 11,2
Veränderungen im Konsolidierungskreis 26,3 0,4 26,7
Stand zum 31. Dezember 2022 522,9 102,9 625,8
Zugänge 0,0 8,0 8,0
Abgänge -36,1 -23,9 -60,0
Umgliederungen 0,0 0,9 0,9
Währungsumrechnung -8,4 -2,0 -10,4
Veränderungen im Konsolidierungskreis 38,9 0,9 39,8
Stand zum 31. Dezember 2023 517,3 86,8 604,1
KUMULIERTE ABSCHREIBUNG
Stand zum 31. Dezember 2021 -324,0 -75,6 -399,6
Abschreibungen -65,6 -6,4 -72,0
Abgänge 9,9 0,8 10,7
Umgliederungen 0,0 -0,1 -0,1
Währungsumrechnung -4,9 0,1 -4,8
Veränderungen im Konsolidierungskreis 0,0 0,1 0,1
Stand zum 31. Dezember 2022 -384,6 -81,1 -465,7
Abschreibungen -49,7 -5,1 -54,8
Wertminderungen -7,0 0,0 -7,0
Abgänge 36,1 23,7 59,8
Umgliederungen 0,0 -0,1 -0,1
Währungsumrechnung 6,0 0,5 6,5
Stand zum 31. Dezember 2023 -399,2 -62,1 -461,3
BUCHWERT
Stand zum 31. Dezember 2022 138,3 21,8 160,1
Stand zum 31. Dezember 2023 118,1 24,7 142,8

a) Forschungs- und Entwicklungskosten

Als Aufwand für Forschungs- und nicht aktivierte Entwicklungskosten wurden im Geschäftsjahr 2023 137,2 MEUR (2022: 113,8 MEUR) berücksichtigt. Als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte wurden im Geschäftsjahr 2023 Entwicklungskosten in Höhe von 2,1 MEUR (2022: 1,6 MEUR) unter dem Posten "Sonstige immaterielle Vermögenswerte" aktiviert.

b) Sicherheiten

Aus der Sicherheitenbestellung bestehen bei den immateriellen Vermögenswerten per 31. Dezember 2023 Verfügungsbeschränkungen in Höhe von 0,0 MEUR (2022: 0,0 MEUR).

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die voraussichtlichen Nutzungsdauern des immateriellen Anlagevermögens unterliegen Schätzungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweicht, werden diese entsprechend angepasst.

Werthaltigkeitsprüfungen von immateriellen Vermögenswerten basieren hauptsächlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.

ANDRITZ hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie "We Care" Umweltziele betreffend Reduktion von CO2, Wasserverbrauch und Abfall gesetzt. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele wurden bereits umgesetzt und es sind weitere Maßnahmen in Umsetzung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die immateriellen Vermögenswerte erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdauern kommen.

22. Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Einige Konzernunternehmen haben leistungsorientierte Pensionspläne. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden für Zahlungen wegen Ruhestands, Invalidität und für hinterbliebene Familienangehörige gebildet. Die angebotenen Leistungen differieren in Abhängigkeit von der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Situation jedes Landes. Die Leistungen hängen von den Dienstjahren und in der Regel von den jeweiligen Entgelten ab.

In einigen Ländern besteht die gesetzliche Verpflichtung, in bestimmten Fällen der Beendigung des Dienstverhältnisses Abfertigungen zu zahlen. Entsprechende Abfertigungsverpflichtungen werden rückgestellt.

Die Verpflichtungen werden jedes Jahr durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ("projected unit credit method") und Verwendung verschiedener Abzinsungssätze für unterschiedliche Länder bzw. für unterschiedliche durchschnittliche Laufzeiten ermittelt. Diese Methode geht davon aus, dass in jedem Dienstjahr ein zusätzlicher Teil des letztendlichen Leistungsanspruchs verdient wird und bewertet jeden dieser Teile separat, um so die endgültige Verpflichtung aufzubauen. Von dieser Bruttoverpflichtung wird das Planvermögen mit seinem beizulegenden Zeitwert abgezogen. Hieraus ergibt sich die anzusetzende Nettoschuld beziehungsweise der anzusetzende Nettovermögenswert. Aufgrund des "net interest approach" bestimmt der Konzern den Nettozinsaufwand (Nettozinsertrag) durch Multiplikation der Nettoschuld (des Nettovermögens) zu Periodenbeginn mit dem der Diskontierung der leistungsorientierten Bruttoverpflichtung am Periodenbeginn zugrundeliegenden Zinssatz. Die Nettozinskomponente resultierend aus Verpflichtung und Planvermögen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Zinsaufwand erfasst. Neubewertungseffekte im Zusammenhang mit Pensionen und Abfertigungen werden im sonstigen Ergebnis der Periode, jene der Jubiläumsgelder und sonstigen langfristigen Leistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Neubewertungskomponente umfasst zum einen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Bewertung der leistungsorientierten Bruttoverpflichtung und zum anderen den Unterschied zwischen tatsächlich realisierter Planvermögensrendite und der zu Periodenbeginn methodisch angenommenen Rendite. Im Falle einer Überdotierung des Plans enthält die Neubewertungskomponente darüber hinaus die Veränderung des Nettovermögenswerts aus der Anwendung der Obergrenze (asset ceiling), soweit diese nicht in der Nettozinskomponente berücksichtigt wurde. Ändert sich der Barwert einer leistungsorientierten Verpflichtung infolge von Planänderungen oder Plankürzungen, erfasst ANDRITZ die hieraus resultierenden Effekte im Gewinn und Verlust der Periode. Die Erfassung des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands erfolgt grundsätzlich zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Planänderung eintritt.

In einigen Konzernunternehmen bestehen beitragsorientierte Pensions- und Abfertigungszusagen. Die damit verbundenen Kosten werden im Zeitpunkt des Anfallens als Aufwand erfasst.

Die Rückstellungen für personalbezogene Restrukturierung enthalten großteils Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und basieren auf einem detaillierten Plan, der zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung vereinbart wurde.

Die Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2023 2022
Pensionen 215,3 204,4
Abfertigungen 87,2 79,9
Jubiläumsgelder und sonstige langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer 31,7 30,6
Leistungen aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und personalbezogene Restrukturierung 19,0 12,9
353,2 327,8
Langfristige 333,6 312,4
Kurzfristige 19,6 15,4

a) Pensionen

(in MEUR) 2023 2022
AUFWENDUNGEN AUS LEISTUNGSORIENTIERTEN VERSORGUNGSPLÄNEN
Laufende Dienstzeitaufwendungen 4,2 8,0
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand -1,3 0,4
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen 0,1 -0,2
AUFWENDUNGEN AUS BEITRAGSORIENTIERTEN VERSORGUNGSPLÄNEN
Zahlungen an beitragsorientierte Pläne 47,6 46,5
50,6 54,7

Gemäß IAS 19 erfolgt eine Aufgliederung der leistungsorientierten Pensionspläne nach den unterschiedlichen geografischen Standorten. Die Pensionspläne entfallen im Wesentlichen auf Deutschland, Österreich und die Schweiz. In der Position "Sonstige" sind vor allem Pensionspläne in den USA, Kanada und Großbritannien enthalten.

Grundsätzliche versicherungsmathematische Annahmen zum 31. Dezember sind wie folgt: 2023

Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige
Abzinsungsfaktor in % 3,40 - 3,55 1,50 0,92 - 7,30
Gehaltserhöhungen in % 0,00 - 2,50 1,00 0,00 - 3,00
Erhöhungen bei Pensionsbezügen in % 2,25 - 2,50 0,00 0,00 - 3,20
Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren 5,55 - 13,29 9,10 - 13,90 5,91 - 13,00

2022

Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige
Abzinsungsfaktor in % 3,89 - 4,14 2,00 - 2,42 0,75 - 7,30
Gehaltserhöhungen in % 0,00 - 2,50 1,00 0,00 - 6,33
Erhöhungen bei Pensionsbezügen in % 2,25 0,00 0,00 - 3,70
Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren 5,03 - 14,10 11,57 - 15,30 6,24 - 17,29

Als wesentliche Sterbetafeln wurden die folgenden verwendet:

2023 2022
Österreich AVÖ 2018-P AVÖ 2018-P
Deutschland Heubeck "Richttafeln 2018 G" Heubeck "Richttafeln 2018 G"
Schweiz BVG 2020 Generationentafel BVG 2020 Generationentafel

Die folgenden Tabellen zeigen die Entwicklung der Brutto-Pensionsverpflichtung von 1. Jänner bis 31. Dezember:

2023

(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner 222,5 201,2 62,7 486,4
Laufende Dienstzeitaufwendungen 0,4 3,5 0,3 4,2
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0,0 -1,3 0,0 -1,3
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen -0,6 0,0 0,0 -0,6
Zinsaufwand 8,6 4,6 2,7 15,9
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
der Veränderung demographischer Annahmen
0,0 -1,1 -0,5 -1,6
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
der Veränderung finanzieller
Annahmen
11,8 15,3 -3,0 24,1
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
der Veränderung erfahrungsbedingter Anpassungen
4,5 0,3 1,1 5,9
Gezahlte Leistungen -14,3 -15,2 -11,1 -40,6
Beiträge der Planteilnehmer 2,2 3,1 0,0 5,3
Währungsumrechnung 0,1 13,2 -0,6 12,7
Veränderungen im Konsolidierungskreis 0,0 0,0 9,0 9,0
Sonstige Änderungen 0,0 0,0 -1,7 -1,7
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum
31. Dezember
235,2 223,6 58,9 517,7
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -41,8 -259,5 -48,0 -349,3
Kürzung des Vermögenswerts 0,0 22,2 1,0 23,2
Planvermögen über leistungsorientierten Zusagen 0,0 18,8 4,9 23,7
Rückstellung zum 31. Dezember 193,4 5,1 16,8 215,3

2022

(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner 292,1 225,1 155,0 672,2
Laufende Dienstzeitaufwendungen 2,0 5,1 0,9 8,0
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0,0 0,0 0,4 0,4
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen 0,0 0,1 -0,2 -0,1
Zinsaufwand 3,3 0,8 3,8 7,9
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
der Veränderung demographischer Annahmen
0,0 0,0 -0,3 -0,3
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
der Veränderung finanzieller
Annahmen
-69,2 -46,1 -31,7 -147,0
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
der Veränderung erfahrungsbedingter Anpassungen
5,9 9,5 2,7 18,1
Gezahlte Leistungen -13,6 -6,5 -72,0 -92,1
Beiträge der Planteilnehmer 2,8 2,7 0,0 5,5
Währungsumrechnung 0,0 10,4 4,3 14,7
Veränderungen im Konsolidierungskreis -0,8 0,0 -0,1 -0,9
Sonstige Änderungen 0,0 0,1 -0,1 0,0
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum
31. Dezember
222,5 201,2 62,7 486,4
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -41,5 -241,1 -51,0 -333,6
Kürzung des Vermögenswerts 0,0 45,2 6,4 51,6
Rückstellung zum 31. Dezember 181,0 5,3 18,1 204,4

Von den gesamten Brutto-Pensionsverpflichtungen in Höhe von 517,7 MEUR (2022: 486,4 MEUR) sind 308,1 MEUR (2022: 260,2 MEUR) ganz oder teilweise durch Veranlagungen in Fonds gedeckt.

Die folgenden Aufstellungen leiten den Zeitwert des Planvermögens über:

(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Jänner 41,5 241,1 51,0 333,6
Zinsertrag 1,3 5,7 2,2 9,2
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinsertrag) -0,3 5,3 -2,7 2,3
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen -0,6 0,0 0,0 -0,6
Gezahlte Leistungen -2,8 -15,2 -11,8 -29,8
Beiträge des Arbeitgebers 2,8 4,1 2,7 9,6
Beiträge der Planteilnehmer 0,0 3,1 0,0 3,1
Währungsumrechnung 0,0 15,4 0,1 15,5
Veränderungen im Konsolidierungskreis 0,0 0,0 7,6 7,6
Sonstige Änderungen -0,1 0,0 -1,1 -1,2
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum
31. Dezember
41,8 259,5 48,0 349,3

2022

(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Jänner 47,4 238,2 142,4 428,0
Zinsertrag 0,8 0,8 3,4 5,0
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinsertrag) -3,8 -9,3 -46,1 -59,2
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen 0,0 0,1 0,0 0,1
Gezahlte Leistungen -2,6 -6,7 -71,6 -80,9
Beiträge des Arbeitgebers -0,3 3,7 19,4 22,8
Beiträge der Planteilnehmer 0,0 2,7 0,0 2,7
Währungsumrechnung 0,0 11,5 3,5 15,0
Sonstige Änderungen 0,0 0,1 0,0 0,1
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum
31. Dezember 41,5 241,1 51,0 333,6

Die Veranlagung des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:

2023

(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Eigenkapitalinstrumente 7,2 50,5 2,8 60,5
davon an einem aktiven Markt notiert 7,1 50,5 2,8 60,4
Schuldinstrumente 7,8 68,6 18,7 95,1
davon an einem aktiven Markt notiert 6,7 68,6 18,7 94,0
Sachanlagen 1,4 69,3 0,0 70,7
davon an einem aktiven Markt notiert 0,2 2,1 0,0 2,3
Sonstige Vermögenswerte 25,4 71,1 26,5 123,0
davon an einem aktiven Markt notiert 18,3 56,9 0,5 75,7
41,8 259,5 48,0 349,3

2022

(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Eigenkapitalinstrumente 7,0 42,0 2,9 51,9
davon an einem aktiven Markt notiert 6,9 42,0 2,9 51,8
Schuldinstrumente 6,0 66,9 19,5 92,4
davon an einem aktiven Markt notiert 5,3 66,9 19,5 91,7
Sachanlagen 1,2 58,7 0,0 59,9
davon an einem aktiven Markt notiert 0,2 0,0 0,0 0,2
Sonstige Vermögenswerte 27,3 73,5 28,6 129,4
davon an einem aktiven Markt notiert 20,2 60,5 0,1 80,8
41,5 241,1 51,0 333,6

Das im Geschäftsjahr 2023 tatsächlich realisierte Veranlagungsergebnis des Planvermögens betrug 3,04% (2022: -2,05%).

Zum 31. Dezember 2023 bestanden keine außergewöhnlichen unternehmens- oder planspezifischen Risiken sowie keine erheblichen Risikokonzentrationen.

Für 2024 sind leistungsorientierte Zahlungen an Pensionskassen im Ausmaß von 19,2 MEUR geplant.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Bewertung der verschiedenen Pensionspläne beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen angewendet werden. Wenn sich die relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung und in der Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns haben.

Der Sensitivitätsanalyse der bestehenden Pensionsrückstellungen liegen maßgebliche versicherungsmathematische Annahmen zugrunde. Eine Änderung des Abzinsungsfaktors um +/- 0,5 Prozentpunkte, eine Änderung der Gehaltssteigerung um +/- 0,5 Prozentpunkte, eine Änderung der Erhöhungen der Pensionsbezüge um +/- 0,5 Prozentpunkte sowie eine Änderung der Lebenserwartung um +/- 1 Jahr hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf den Barwert der Pensionsverpflichtung (bei einer Veränderung von +/- 1,0 Prozentpunkte kann im Wesentlichen von einer Verdoppelung ausgegangen werden):

2023

(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Abzinsungsfaktor +0,5% -9,7 -12,6 -2,1 -24,4
-0,5% 9,4 14,1 2,3 25,8
Gehaltserhöhungen +0,5% 0,3 1,4 0,0 1,7
-0,5% -0,3 -1,5 -0,1 -1,9
Erhöhungen bei Pensionsbezügen +0,5% 7,0 4,4 0,8 12,2
-0,5% -6,5 -0,4 -0,5 -7,4
Lebenserwartung +1 Jahr 7,2 6,7 1,7 15,6
-1 Jahr -7,4 -6,9 -1,6 -15,9
(in MEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Abzinsungsfaktor +0,5% -10,7 -11,5 -3,0 -25,2
-0,5% 11,7 12,6 3,5 27,8
Gehaltserhöhungen +0,5% 0,4 1,1 0,2 1,7
-0,5% -0,3 -1,4 0,1 -1,6
Erhöhungen bei Pensionsbezügen +0,5% 7,3 4,2 1,0 12,5
-0,5% -6,8 -0,4 -0,4 -7,6
Lebenserwartung +1 Jahr 7,6 5,4 2,1 15,1
-1 Jahr -7,7 -5,7 -2,0 -15,4

b) Abfertigungen

(in MEUR) 2023 2022
AUFWENDUNGEN AUS LEISTUNGSORIENTIERTEN VERSORGUNGSPLÄNEN
Laufende Dienstzeitaufwendungen 2,7 3,4
AUFWENDUNGEN AUS BEITRAGSORIENTIERTEN VERSORGUNGSPLÄNEN
Zahlungen an beitragsorientierte Pläne 3,7 3,2
6,4 6,6

Im Geschäftsjahr 2023 sind für Österreich in den Aufwendungen für Abfertigungen ergebniswirksame Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) im Zusammenhang mit beitragsorientierten Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 2,9 MEUR (2022: 2,3 MEUR) enthalten.

Eine Aufgliederung der Abfertigungsverpflichtungen nach den unterschiedlichen geografischen Standorten unterbleibt, da diese zu rund 75% auf Österreich entfallen.

Zum 31. Dezember sind die versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung der Abfertigungsverpflichtungen in Österreich wie folgt:

(in %) 2023 2022
Abzinsungsfaktor in % 4,44 - 4,55 4,01 - 4,07
Gehaltserhöhungen in % 2,50 2,50
Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren 8,78 - 10,96 8,28 - 11,67

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der leistungsorientierten Zusagen von 1. Jänner bis 31. Dezember:

(in MEUR) 2023 2022
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner 83,1 102,1
Laufende Dienstzeitaufwendungen 2,7 3,4
Zinsaufwand 3,4 1,3
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung demographischer
Annahmen
0,0 1,6
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung finanzieller
Annahmen
7,1 -19,6
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung erfahrungsbedingter
Anpassungen
1,7 3,2
Gezahlte Leistungen -9,0 -9,5
Währungsumrechnung -0,1 -0,2
Veränderungen im Konsolidierungskreis 0,0 0,8
Sonstige Änderungen 1,7 0,0
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 31. Dezember 90,6 83,1
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -3,4 -3,3
Kürzung des Vermögenswerts 0,0 0,1
Rückstellung zum 31. Dezember 87,2 79,9

Die folgende Aufstellung leitet den Zeitwert des Planvermögens über:

(in MEUR) 2023 2022
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Jänner 3,3 2,7
Zinsertrag 0,2 0,2
Gezahlte Leistungen -0,2 -0,2
Beiträge des Arbeitgebers 0,3 0,7
Währungsumrechnung -0,2 -0,1
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember 3,4 3,3

Die Veranlagung des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:

(in MEUR) 2023 2022
Schuldinstrumente 1,5 1,6
davon an einem aktiven Markt notiert 0,0 0,0
Sonstige Vermögenswerte 1,9 1,7
davon an einem aktiven Markt notiert 1,1 1,1
3,4 3,3

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Bewertung der Arbeitnehmerverpflichtungen beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen angewendet werden. Wenn sich die relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung und in der Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns haben.

Der Sensitivitätsanalyse der bestehenden Abfertigungsrückstellungen liegen maßgebliche versicherungsmathematische Annahmen zugrunde. Eine Änderung des Abzinsungsfaktors um +/- 0,5 Prozentpunkte sowie eine Änderung der Gehaltssteigerung um +/- 0,5 Prozentpunkte hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf den Barwert der Abfertigungsverpflichtung (bei einer Veränderung von +/- 1,0 Prozentpunkte kann im Wesentlichen von einer Verdoppelung ausgegangen werden):

(in MEUR) 2023 2022
Abzinsungsfaktor +0,5% -3,4 -3,5
-0,5% 3,5 3,6
Gehaltserhöhungen +0,5% 3,4 3,5
-0,5% -3,4 -3,5

23. Sonstige Rückstellungen

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Eine Rückstellung wird dann gebildet, wenn dem Unternehmen aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag. Die Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und der jeweiligen Neueinschätzung angepasst.

Rückstellungen für Gewährleistungen und sonstige Auftragsrisiken umfassen gesetzliche und vertragliche Garantieverpflichtungen sowie Kulanz gegenüber Kunden und werden auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit sowie anhand von Einzelbeurteilungen gebildet.

Rückstellungen für belastende Verträge mit Kunden ("onerous contracts") werden dann gebildet, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch ANDRITZ höher sind als die zu erwartenden Umsatzerlöse. Belastende Verträge werden durch Kosten- und Nutzenprognosen identifiziert und Schätzungen laufend aktualisiert.

(in MEUR) Rückstellungen für
Gewährleistungen
und sonstige
Auftragsrisiken
Rückstellungen für
belastende
Verträge
Übrige Gesamt
Stand zum 1. Jänner 2023 502,2 58,4 69,9 630,5
Zuführung 186,8 20,6 25,2 232,6
Verbrauch -38,3 -34,8 -15,8 -88,9
Auflösung -146,9 -4,9 -8,4 -160,2
Währungsumrechnung -3,5 -0,5 0,9 -3,1
Veränderungen im Konsolidierungskreis 5,9 1,7 0,9 8,5
Stand zum 31. Dezember 2023 506,2 40,5 72,7 619,4
Langfristige 159,8 0,0 41,2 201,0
Kurzfristige 346,4 40,5 31,5 418,4

ANDRITZ erwartet für die langfristigen Rückstellungen, dass sie in der Regel innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre zahlungswirksam werden. Für die kurzfristigen Rückstellungen wird erwartet, dass sie im nächsten Geschäftsjahr zahlungswirksam werden.

In den übrigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Restrukturierungsmaßnahmen für Sachkosten sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, die nicht mit dem Absatzgeschäft zusammenhängen, enthalten.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Bilanzierung und die Bewertung basieren auf der Einschätzung über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse. Soweit möglich, wird überdies auf Erfahrungen der Vergangenheit zurückgegriffen. Mitunter können verlässliche Schätzungen jedoch nur mit entsprechenden Ermessensentscheidungen getroffen

werden, da Rechtsstreitigkeiten komplexe rechtliche Fragestellungen betreffen können. Daher erfolgt in solchen Fällen die Beurteilung unter Einbeziehung interner und externer Anwälte.

Mehr Informationen in Kapitel 39. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten.

E) NETTOUMLAUFVERMÖGEN

24. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2023 2022
Bruttobuchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.126,9 1.114,8
Wertminderung -50,9 -49,7
FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN 1.076,0 1.065,1

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind als kurzfristig eingestuft. Die Verfügungsbeschränkungen aus der Bestellung von Kreditsicherheiten belaufen sich auf 0,0 MEUR (2022: 0,0 MEUR). Die besicherten Parteien besitzen keine Rechte, die gestellten Sicherheiten zu veräußern oder weiterzuverpfänden.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 30. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Mehr Informationen zu Überfälligkeiten und Wertminderung in Kapitel 35. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten.

25. Sonstige Forderungen und Vermögenswerte

(in MEUR) 2023 2022
Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand 230,2 216,4
Derivative Finanzinstrumente 77,3 71,4
Rechnungs- und Zinsabgrenzungen 53,0 48,0
Planvermögen über leistungsorientierten Zusagen 23,8 4,9
Erhaltene Wechsel 15,0 23,6
Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen
und nicht konsolidierten Unternehmen
14,6 10,5
Vertragskosten 10,4 11,2
Übrige 94,3 79,1
518,6 465,1
davon kurzfristig 418,0 380,1
davon langfristig 100,6 85,0

In den übrigen sonstigen Forderungen und Vermögenswerten sind unter anderem Forderungen aus Kautionen und Forderungen gegenüber Versicherungen sowie debitorische Kreditoren enthalten.

26. Vorräte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten bewertet. Die Anschaffungskosten werden nach der Durchschnittsmethode festgestellt. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch zurechenbare fixe und variable Gemeinkosten. Der Nettoveräußerungswert ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis, abzüglich der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten sowie der notwendigen Vertriebskosten. Wertberichtigungen für veraltete und sich langsam umschlagende Güter werden erfasst. Nicht mehr verwertbares Vorratsvermögen wird vollständig abgeschrieben. Die Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen dient der Neutralisierung von Aufwendungen für Erzeugnisse, die sich am Bilanzstichtag noch auf Lager befanden.

Die Vorräte setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2023 2022
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 485,4 476,5
Unfertige Erzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen 510,7 501,0
Fertige Erzeugnisse und Handelswaren 169,2 158,0
1.165,3 1.135,5

Die erfolgswirksam erfassten Beträge im Zusammenhang mit Wertberichtigungen zu Vorräten belaufen sich auf -7,9 MEUR (2022: 2,2 MEUR). Im Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Wertaufholungen als Verminderungen des Materialaufwands erfasst.

27. Geleistete Anzahlungen

Die geleisteten Anzahlungen stehen im Zusammenhang mit Beschaffungsvorgängen sowohl spezifisch für Kundenaufträge als auch für allgemeine Vorräte.

28. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Supply-Chain-Finanzierungsvereinbarung (Reverse factoring)

ANDRITZ bietet eine Supply-Chain-Finanzierungsvereinbarung (SCF) an, innerhalb derer die Lieferanten wählen können, eine frühere Bezahlung ihrer Rechnungen von einer Bank – durch Verkauf der Forderungen gegenüber ANDRITZ – zu erhalten (Factoring). In dieser Vereinbarung stimmt die Bank zu, vom Konzern geschuldete Rechnungsbeträge an teilnehmende Lieferanten zu bezahlen und später einen Ausgleich dafür vom Konzern zu erhalten. Der Zweck dieser Vereinbarung ist es, effiziente Zahlungsprozesse zu ermöglichen und teilnehmenden Lieferanten zu ermöglichen, ihre Forderungen gegen ANDRITZ vor Fälligkeitsdatum an eine Bank zu verkaufen.

ANDRITZ hat die ursprünglichen Verbindlichkeiten, die dieser Vereinbarung unterliegen, nicht ausgebucht, da weder eine rechtliche Befreiung erlangt wurde noch die Verbindlichkeit wesentlich durch den Eintritt in die Vereinbarung verändert wurde. Aus Konzernsicht verlängert die Vereinbarung die Zahlungsfrist nicht wesentlich

gegenüber normalen Fristen mit anderen nicht teilnehmenden Lieferanten. Für den Konzern fallen keine zusätzlichen Zinsen für die Zahlung der Lieferantenverbindlichkeiten an die Bank an. Die von den Lieferanten im Factoring befindlichen Beträge werden daher unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, da Wesen und Funktion der finanziellen Verbindlichkeit den anderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entspricht. Alle dem SCF unterliegenden Verbindlichkeiten werden zum 31. Dezember 2023 bzw. 2022 als kurzfristig ausgewiesen.

Die Zahlungen an die Bank sind im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit enthalten, weil sie weiterhin Teil des normalen betrieblichen Zyklus des Konzerns sind und ihr wesentlicher Charakter betrieblich bleibt, also Zahlungen für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen darstellen.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 30. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

(in MEUR) 2023 2022
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und
Personen
8,1 6,9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – Supply-Chain-Finanzierungsvereinbarungen 34,0 47,8
Übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 980,8 928,3
1.022,9 983,0

29. Sonstige Verbindlichkeiten

(in MEUR) 2023 2022
Abgrenzungen und ausstehende auftragsbezogene Kosten 632,5 634,6
Urlaubsverpflichtungen und sonstige Personalverbindlichkeiten 337,9 320,4
Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Hand 95,6 109,0
Derivative Finanzinstrumente 54,3 77,0
Verbindlichkeiten gegenüber Beschäftigten 25,0 26,6
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte Gegenleistungen 23,5 9,3
Verbindlichkeiten aus Provisionen 13,6 18,2
Übrige 52,6 57,3
1.235,0 1.252,4
davon kurzfristig 1.206,2 1.223,8
davon langfristig 28,8 28,6

In den übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sind unter anderem kreditorische Debitoren enthalten.

F) FINANZ- UND KAPITALSTRUKTUR, FINANZINSTRUMENTE UND RISIKOMANAGEMENT

30. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen zur Begründung einer finanziellen Schuld oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt zum Handelstag. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die in der Bilanz enthalten sind, beinhalten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie einen Teil der sonstigen Forderungen und sonstigen Verbindlichkeiten, Bank und sonstige Finanzverbindlichkeiten, sowie Schuldscheindarlehen.

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn der Konzern Vertragspartner hinsichtlich der vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments wird. Der Erstansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" kategorisiert werden. Hier erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten. Finanzinstrumente werden saldiert, wenn der Konzern ein gesetzlich durchsetzbares Recht zur Saldierung besitzt und beabsichtigt, entweder nur den Saldo oder sowohl die Forderung als auch die Verbindlichkeit gleichzeitig zu begleichen.

Kategorien und Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten

Für alle erfassten finanziellen Vermögenswerte erfolgt die Folgebewertung abhängig von der Einstufungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert. Der Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte berücksichtigt das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften der Cashflows. Folgende drei Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte werden unterschieden:

  • zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
  • zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet (FVTPL)
  • zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVTOCI)

Die Festlegung der Einstufungskategorie erfolgt getrennt nach Art des Instruments: derivatives Finanzinstrument, Eigenkapitalinstrument und Schuldinstrument.

Bei der Folgebewertung werden derivative Finanzinstrumente als FVTPL bewertet.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 34. Derivative Finanzinstrumente.

Ein Schuldinstrument wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn es die beiden folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als FVTPL designiert wird:

  • es wird innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel es ist, Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Cashflows zu sammeln; und
  • seine vertraglichen Bedingungen führen zu bestimmten Terminen zu Zahlungsströmen, bei denen es sich lediglich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt.

Im Konzern fallen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kredite und sonstige Forderungen mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind, in diese Kategorie. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um Wertminderungsaufwendungen vermindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste, Effekte aus der Ausbuchung sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Ein Schuldinstrument wird als FVTOCI bewertet, wenn es die beiden folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als FVTPL designiert wird:

  • es wird innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel es ist, sowohl vertragliche Cashflows zu sammeln als auch finanzielle Vermögenswerte zu verkaufen, und
  • seine vertraglichen Bedingungen führen zu bestimmten Terminen zu Zahlungsströmen, bei denen es sich lediglich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt.

Diese Vermögenswerte werden in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Zinserträge, die nach der Effektivzinsmethode berechnet werden, Währungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne und -verluste werden über das sonstige Ergebnis in der Fair Value-Rücklage erfasst. Bei der Ausbuchung werden die in der Fair Value-Rücklage kumulierten Gewinne und Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Im Konzern wird im Geschäftsjahr kein Instrument dieser Kategorie zugeordnet.

Alle Schuldinstrumente, die nicht, wie oben beschrieben, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder FVTOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet. Zusätzlich kann der Konzern bei der erstmaligen Erfassung einen finanziellen Vermögenswert, der die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVTOCI zu bewertenden Anforderungen erfüllt, unwiderruflich zu FVTPL designieren, wenn dadurch eine Rechnungslegungsinkongruenz eliminiert oder erheblich reduziert wird. Diese Option wird im Konzern nicht ausgeübt. In diese Kategorie fallen Finanzinstrumente, die vom Unternehmen entweder hauptsächlich mit der Absicht erworben wurden, kurzfristig verkauft oder zurückgekauft zu werden. Schuldinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn, einschließlich Zinsen, oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.

Ein Eigenkapitalinstrument wird grundsätzlich zu FVTPL bewertet, weil es zu Handelszwecken gehalten wird oder weil bei der erstmaligen Erfassung unwiderruflich entschieden wird, nachfolgende Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Investition nicht im sonstigen Ergebnis, sondern in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen. Diese Wahl erfolgt auf der Grundlage der einzelnen Anlagen. Eigenkapitalinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn, einschließlich Dividendenerträgen, oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.

Der Konzern hat festgelegt, einzelne Eigenkapitalinstrumente zu FVTOCI zu bewerten. Diese Vermögenswerte werden in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dividenden werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, die Dividende stellt eindeutig eine Rückerstattung eines Teils der Investitionskosten dar. Sonstige Nettogewinne und -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Kategorien und Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten

Die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten richtet sich nach der Zugehörigkeit zu bestimmten Kategorien, die wie folgt unterschieden und erläutert werden:

  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Der Konzern klassifiziert seine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, wenn die finanzielle Verbindlichkeit zu Handelszwecken gehalten wird oder wenn es sich um ein derivatives Finanzinstrument handelt, welches nicht als Sicherungsinstrument designiert wurde und nicht als solches effektiv ist.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 34. Derivative Finanzinstrumente.

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich aufgenommener Kredite, werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfolgswirksam erfasst wird.

Beizulegender Zeitwert (Fair Value)

Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Die Bewertung der Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert folgt einer dreistufigen Hierarchie und orientiert sich an der Nähe der herangezogenen Bewertungsfaktoren zu einem aktiven Markt.

  • Stufe 1: Nach Stufe 1 werden Finanzinstrumente bewertet, die auf einem für das Unternehmen zugänglichen aktiven Markt für identische Vermögenswerte oder Schulden notiert sind. Dabei stellen die auf diesem Markt notierten Preise den beizulegenden Zeitwert dar.
  • Stufe 2: Wenn eine Bewertung nach Stufe 1 nicht möglich ist, wird im Rahmen der Bewertung nach Stufe 2 der beizulegende Zeitwert unter Einbezug von entweder unmittelbar oder mittelbar beobachtbaren Inputfaktoren ermittelt.
  • Stufe 3: Sind die Inputfaktoren für die Bewertung nicht beobachtbar, wird das Finanzinstrument im Rahmen der Stufe 3 unter Einbezug dieser nicht beobachtbaren Inputfaktoren bewertet.

Bewertungstechniken

Klasse Bewertungstechniken für die Bestimmung der beizulegenden
Zeitwerte
Derivative Finanzinstrumente, Veranlagungen,
übrige sonstige Finanzanlagen,
Schuldscheindarlehen, Bank- und sonstige
Finanzverbindlichkeiten sowie
Leasingverbindlichkeiten
Der beizulegende Zeitwert wird grundsätzlich über Börsenkurse ermittelt.
Liegen keine Börsenkurse vor, erfolgt die Bewertung über marktübliche
Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung spezifischer Parameter. Das
Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Cashflows,
diskontiert mit einem risikoadjustierten, für die Restlaufzeit geltenden
Diskontierungszins.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
sonstige Forderungen und Vermögenswerte,
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, unter
dem Posten "Veranlagungen" ausgewiesene
Termingelder, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten
Diese Klassen von finanziellen Vermögenswerten und Schulden werden
aufgrund der im Wesentlichen kurzen Restlaufzeiten zum Buchwert, der
einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert
darstellt, abgebildet.
Sonstige Beteiligungen, unter dem Posten
"Veranlagungen" ausgewiesene
Eigenkapitalinstrumente und bedingte
Gegenleistungen
Für diese Finanzinstrumente liegen keine auf einem aktiven Markt notierten
Preise vor. Die Bewertung erfolgt über nicht am Markt beobachtbare
Bewertungsparameter, beispielsweise Cashflow-Planungen

a) Einstufungen und beizulegende Zeitwerte

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthalten keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt:

Zum 31. Dezember 2023

(in MEUR) Buchwert Beizulegender Zeitwert
Anhang Hedge
Accounting -
zum bei
zulegenden
Zeitwert
bewertet
Verpflichtend
erfolgswirk
sam zum bei
zulegenden
Zeitwert
Eigenkapital
instrumente -
Erfolgsneutral
zum bei
zulegenden
Zeitwert
Zu
fortgeführten
Anschaffungs
kosten
Keine IFRS 9-
Bewertungs
kategorie
Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Unter "Veranlagungen" ausgewiesene Termingelder 31. 112,9 112,9
Übrige Veranlagungen 31. 168,8 28,3 197,1 168,8 28,3 197,1
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und sonstige
Beteiligungen
31. 0,6 23,6 24,2 0,6 0,6
Derivative Finanzinstrumente 34. 65,4 11,9 77,3 77,3 77,3
Übrige sonstige Finanzanlagen 31. 1,0 1,0 0,9 0,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 24. 1.076,0 1.076,0
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 25. 166,0 275,3 441,3
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 32. 1.507,1 1.507,1
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE 65,4 180,7 28,9 2.863,0 298,9 3.436,9
Derivative Finanzinstrumente 34. 30,9 23,4 54,3 54,3 54,3
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 36. 204,4 204,4 197,3 197,3
Leasingverbindlichkeiten 19./36. 209,5 209,5 202,7 202,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 28. 1.022,9 1.022,9
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte
Gegenleistungen
29. 23,5 23,5 23,0 23,0
Schuldscheindarlehen 36. 728,7 728,7 694,8 694,8
Sonstige Verbindlichkeiten 29. 89,6 1.067,6 1.157,2
FINANZIELLE SCHULDEN 30,9 23,4 2.278,6 1.067,6 3.400,5

Zum 31. Dezember 2022

(in MEUR) Buchwert Beizulegender Zeitwert
Anhang Hedge
Accounting -
zum bei
zulegenden
Zeitwert
bewertet
Verpflichtend
erfolgswirk
sam zum bei
zulegenden
Zeitwert
Eigenkapital
instrumente -
Erfolgsneutral
zum bei
zulegenden
Zeitwert
Zu
fortgeführten
Anschaffungs
kosten
Keine IFRS 9-
Bewertungs
kategorie
Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Unter "Veranlagungen" ausgewiesene Termingelder 31. 497,5 497,5
Übrige Veranlagungen 31. 253,6 29,2 282,8 253,6 29,2 282,8
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und sonstige
Beteiligungen
31. 0,6 19,0 19,6 0,6 0,6
Derivative Finanzinstrumente 34. 55,3 16,1 71,4 71,4 71,4
Übrige sonstige Finanzanlagen 31. 0,9 0,9 0,8 0,8
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 24. 1.065,1 1.065,1
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 25. 133,2 260,5 393,7
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 32. 1.302,0 1.302,0
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE 55,3 269,7 29,8 2.998,7 279,5 3.633,0
Derivative Finanzinstrumente 34. 51,3 25,7 77,0 77,0 77,0
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 36. 187,0 187,0 175,7 175,7
Leasingverbindlichkeiten 19./36. 207,4 207,4 188,4 188,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 28. 983,0 983,0
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte
Gegenleistungen
29. 9,3 9,3 9,3 9,3
Schuldscheindarlehen 36. 893,9 893,9 837,3 837,3
Sonstige Verbindlichkeiten 29. 100,0 1.066,1 1.166,1
FINANZIELLE SCHULDEN 51,3 25,7 2.380,6 1.066,1 3.523,7

b) Überleitung der Stufe-3-Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die nachfolgende Tabelle enthält lediglich finanzielle Vermögenswerte.

(in MEUR) 2023 2022
Stand zum 1. Jänner 29,8 23,0
Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste -1,8 -2,5
Zugänge und Abgänge 0,9 9,3
Stand zum 31. Dezember 28,9 29,8

c) Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert

Es wurden die in der Tabelle aufgelisteten Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Diese Anteile stellen langfristige strategische Investitionen dar, daher wird diese Bewertungskategorie von ANDRITZ als angemessen angesehen. Im Geschäftsjahr wurden keine strategischen Investments veräußert. Im Zusammenhang mit diesen Beteiligungen wurden keine kumulierten Gewinne oder Verluste innerhalb des Eigenkapitals übertragen.

(in MEUR) Beizulegender
Zeitwert zum 31.
Dezember 2023
Beizulegender
Zeitwert zum 31.
Dezember 2022
2023 erfasster
Dividendenertrag
2022 erfasster
Dividendenertrag
JVP VIII, L.P. 21,0 22,7 0,0 0,0
ASTARIS S.p.a. 5,2 5,2 0,0 0,0
Übrige 2,7 1,9 0,1 0,1
28,9 29,8 0,1 0,1

d) Nettogewinne und -verluste

2023

(in MEUR) Derivative
Finanzinstrumente
Erfolgswirksam
zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum
beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Zu fortgeführten
Anschaffungskoste
n bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertete finanzielle
Schulden
Zinsergebnis -6,6 0,5 0,7 67,3 -23,9
Dividenden 0,9 0,1
Bewertung 0,9 4,9 -9,5
Veräußerungsgewinne und -verluste -0,6
im Konzernergebnis erfasste
Nettogewinne/-verluste
-5,7 5,7 0,8 57,8 -23,9
im sonstigen Ergebnis erfasste
Nettogewinne/-verluste
51,3 -1,8
NETTOGEWINNE/-VERLUSTE 45,6 5,7 -1,0 57,8 -23,9

2022

(in MEUR) Derivative
Finanzinstrumente
Erfolgswirksam
zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum
beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Zu fortgeführten
Anschaffungskoste
n bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertete finanzielle
Schulden
Zinsergebnis -7,8 0,5 1,1 38,4 -23,3
Dividenden 0,2 0,1
Bewertung 12,1 -10,0 -32,3
im Konzernergebnis erfasste
Nettogewinne/-verluste
4,3 -9,3 1,2 6,1 -23,3
im sonstigen Ergebnis erfasste
Nettogewinne/-verluste
2,0 -2,5
NETTOGEWINNE/-VERLUSTE 6,3 -9,3 -1,3 6,1 -23,3

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist, werden alternative Bewertungsmethoden herangezogen, die mit Schätzunsicherheiten behaftet sind. Die in der Bewertung angesetzten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen bzw. die Auswahl der geeigneten Parameter erfordert Annahmen über deren Vergleichbarkeit.

Entsprechend den Angabepflichten zu Finanzinstrumenten werden bestimmte Annahmen zu den zukünftigen Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen der betroffenen Instrumente getroffen.

31. Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Langfristige Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen bestehen primär aus Wertpapieren des Anlagevermögens, Schuldscheindarlehen, Anteilen an nicht konsolidierten Unternehmen sowie sonstigen Beteiligungen.

Kurzfristige Veranlagungen setzen sich im Wesentlichen aus Anleihen erstklassiger Banken, Geldmarktfonds und Termingeldern zusammen. Diese dienen zur Veranlagung liquider Mittel und sind im Allgemeinen nicht dazu bestimmt, langfristig gehalten zu werden.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 30. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Die langfristigen Veranlagungen und sonstigen Finanzanlagen setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2023 2022
Wertpapiere des Anlagevermögens 29,9 31,2
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen 23,6 19,0
Termingelder 15,0 20,2
Sonstige Beteiligungen 0,6 0,6
Übrige 1,0 0,9
70,1 71,9

Bei den Anteilen an nicht konsolidierten Unternehmen bestehen weder 2023 noch 2022 Verfügungsbeschränkungen.

Die kurzfristigen Veranlagungen setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2023 2022
Bankanleihen 116,7 146,6
Termingelder 97,9 477,3
Fonds 34,2 85,0
Staatsanleihen 16,3 20,0
265,1 728,9

32. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die Zahlungsmittel beinhalten Bargeld und Bankguthaben. Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus geldnahen Forderungen ("cash equivalents"), die aus kurzfristigen Veranlagungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten mit geringem Wertänderungsrisiko bestehen, beispielsweise Termingelder.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 30. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2023 2022
Bankguthaben 883,6 906,4
Termingelder 623,5 395,6
1.507,1 1.302,0

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Konzernbilanz entsprechen den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten im Konzern-Cashflow-Statement.

In verschiedenen Ländern bestehen Devisenverkehrsbeschränkungen und andere gesetzliche Einschränkungen. Die Verfügbarkeit über diese Bestände an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten durch die ANDRITZ AG als Mutterunternehmen könnte daher eventuell eingeschränkt sein.

33. Eigenkapital

Grundkapital

Es gibt nur Stammaktien, die alle ausgegeben sind und dieselben Rechte verbriefen. Das Gesamtgrundkapital der ANDRITZ AG beträgt 104 MEUR, aufgeteilt auf 104 Millionen nennwertlose Stückaktien.

Kapitalrücklagen

In den Kapitalrücklagen sind Zuzahlungen der Aktionärinnen und Aktionäre anlässlich der Ausgabe von Aktien enthalten.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen beinhalten insbesondere thesaurierte Gewinne, die Fair Value-Rücklage, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung.

Fair Value-Rücklage

Die Fair Value-Rücklage beinhaltet folgende Bestandteile:

Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen (Hedging Rücklage)

Diese Rücklage umfasst den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung im Gewinn oder Verlust oder der direkten Erfassung in den Anschaffungskosten oder dem Buchwert eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Schuld.

Rücklage für die Kosten der Absicherung

Diese Rücklage zeigt Gewinne und Verluste des Anteils, der von dem designierten Sicherungsgeschäft ausgeschlossen ist, der sich auf das Forward-Element eines Devisentermingeschäfts bezieht. Die Kosten der Absicherung werden zunächst als sonstiges Ergebnis erfasst und ähnlich wie die Gewinne und Verluste in der Hedging Rücklage bilanziert.

Rücklage aus Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten

Diese Rücklage betrifft die kumulierten Nettoveränderungen der beizulegenden Zeitwerte von Eigenkapitalinstrumenten designiert zu FVTOCI.

a) Sonstiges Ergebnis

Die auf Bestandteile des sonstigen Ergebnisses entfallenden Beträge setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2023 2022
Vor Steuern Steuereffekt Nach Steuern Vor Steuern Steuereffekt Nach Steuern
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste -9,5 6,1 -3,4 40,5 -14,2 26,3
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen -9,5 6,1 -3,4 40,5 -14,2 26,3
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte -1,8 0,5 -1,3 -2,5 0,7 -1,8
Eigenkapitalinstrumente - Erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert
-1,8 0,5 -1,3 -2,5 0,7 -1,8
Währungsumrechnung -21,3 0,0 -21,3 14,6 0,0 14,6
Währungsumrechnung ausländischer
Geschäftsbetriebe
-21,3 0,0 -21,3 14,6 0,0 14,6
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte 33,4 -10,4 23,0 -28,6 8,9 -19,7
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung 14,9 -4,7 10,2 22,0 -6,6 15,4
Absicherung von Zahlungsströmen
(Hedging Rücklage)
48,3 -15,1 33,2 -6,6 2,3 -4,3
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte -1,6 0,5 -1,1 12,9 -4,0 8,9
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung 4,6 -1,4 3,2 -4,3 1,3 -3,0
Absicherung von Zahlungsströmen
(Kosten der Absicherung)
3,0 -0,9 2,1 8,6 -2,7 5,9
18,7 -9,4 9,3 54,6 -13,9 40,7

b) Dividenden

Für 2023 wird vom Vorstand eine Dividende von 2,50 EUR je im Umlauf befindlicher Aktie vorgeschlagen.

Die Ausschüttung für 2022 in Höhe von 207,7 MEUR, was einer Dividende von 2,10 EUR je Aktie entspricht, wurde vom Vorstand vorgeschlagen und in der 116. ordentlichen Hauptversammlung am 29. März 2023 beschlossen. Die Ausschüttung an die Aktionärinnen und Aktionäre erfolgte am 5. April 2023.

c) Eigene Aktien

Der Vorstand hat auf Basis einer Ermächtigung der Hauptversammlung und mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein Aktienrückkauf- und -wiederverkaufsprogramm beschlossen, welches für die Dauer von 30 Monaten ab dem 1. Oktober 2023 den Erwerb von Aktien im gesetzlich jeweils höchst zulässigen Ausmaß ermöglicht.

2023 wurden keine Stückaktien zurückgekauft. Es wurden 272.250 Aktien an berechtigte Führungskräfte im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für Führungskräfte wiederverkauft sowie 34.621 Aktien im Zuge der Ausgabe von Aktien an Beschäftigte von ANDRITZ abgegeben. Zum 31. Dezember 2023 hat die Gesellschaft 4.789.540 eigene Aktien mit einem Marktwert von 270,1 MEUR gehalten. Es ist vorgesehen, diese Aktien für die Bedienung der Optionen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für Führungskräfte und für die Ausgabe von Aktien an Beschäftigte zu verwenden.

Folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Anzahl der Aktien dar:

Im Umlauf
befindliche Aktien
eigene Aktien Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2021 99.190.685 4.809.315 104.000.000
Erwerb eigener Aktien -344.750 344.750 0
Bedienung von Aktienoptionen und Beteiligungsprogrammen für Beschäftigte 57.654 -57.654 0
Stand zum 31. Dezember 2022 98.903.589 5.096.411 104.000.000
Erwerb eigener Aktien 0 0 0
Bedienung von Aktienoptionen und Beteiligungsprogrammen für Beschäftigte 306.871 -306.871 0
Stand zum 31. Dezember 2023 99.210.460 4.789.540 104.000.000

d) Aktienoptionsprogramm für Führungskräfte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Aktienoptionsprogramm 2022

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG haben im Juni 2022 beschlossen, leitenden Angestellten sowie Nachwuchsführungskräften ein Aktienoptionsprogramm anzubieten. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500 betragen. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.

Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der oder die Berechtigte von 1. Juni 2022 bis zur Ausübung der Option ununterbrochen in einem aktiven Arbeitsverhältnis zu einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben.

Bis zu 30% der Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2025 bis 30. April 2029 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2024 bis 30. April 2025 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt oder wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2025 bis 30. April 2026 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt.

Bis zu 60% der Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2025 bis 30. April 2029 ausgeübt werden und nur dann, wenn die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2022, 2023 oder 2024 im EBITA-Korridor liegt. Der EBITA-Korridor ist so definiert, dass die Optionen bei einer EBITA-Marge zwischen 7,5% und 9,0% aliquot je nach Höhe der EBITA-Marge ausgeübt werden können, und ab einer EBITA-Marge von 9,0% oder höher 100% der Optionen ausgeübt werden können.

10% der Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2025 bis 30. April 2029 ausgeübt werden und nur dann, wenn die "Accident Frequency Rate (AFR 1) >1 days absence" im Geschäftsjahr 2022 ≤2,4, 2023 ≤1,7 oder 2024 ≤1,2 beträgt.

Die drei definierten Kriterien sind unabhängig voneinander. Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der Optionen sofort, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten gezogen werden. Die Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden und sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte auf Basis eines Optionspreismodells; dabei wurde auf wissenschaftlich anerkannte Methoden zurückgegriffen. Der Aktienpreis zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionsrechte ist der Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie vom 1. Juni 2022 und beträgt 43,56 EUR. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 115. ordentliche Hauptversammlung vom 7. April 2022 folgenden Kalenderwochen und beträgt 38,80 EUR. Die erwartete Volatilität sowie die erwartete Dividendenrendite wurden auf Basis der historischen Daten von ANDRITZ ermittelt.

Aktienoptionsprogramm 2020

Die 113. ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 beschloss ein Aktienoptionsprogramm für leitende Angestellte, einzelne Nachwuchsführungskräfte und Mitglieder des Vorstands. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500 betragen. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.

Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der oder die Berechtigte von 1. September 2020 bis zur Ausübung der Option ununterbrochen in einem aktiven Arbeitsverhältnis zu einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest 5 TEUR für Nachwuchsführungskräfte, 20 TEUR für leitende Angestellte und 40 TEUR für Mitglieder des Vorstands.

Bis zu 90% der Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2027 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2022 bis 30. April 2023 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt und die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2021 oder 2022 im EBITA-Korridor liegt; oder wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt und die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2022 oder 2023 im EBITA-Korridor liegt. Der EBITA-Korridor ist so definiert, dass die Optionen bei einer EBITA-Marge zwischen 6,5% und 7,9% aliquot je nach Höhe der EBITA-Marge ausgeübt werden können, und ab einer EBITA-Marge von 8% oder höher 90% der Optionen ausgeübt werden können.

10% der Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2027 ausgeübt werden und nur dann, wenn die "Accident Frequency Rate (AFR) > 3 days absence" im Geschäftsjahr 2021, 2022 oder 2023 ≤ 3,5 beträgt.

Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der Optionen sofort, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten gezogen werden. Die Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden und sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte auf Basis eines Optionspreismodells; dabei wurde auf wissenschaftlich anerkannte Methoden zurückgegriffen. Der Aktienpreis zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionsrechte ist der Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie vom 1. September 2020 und beträgt 27,64 EUR. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 113. ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 folgenden Kalenderwochen und beträgt 31,20 EUR. Die erwartete Volatilität sowie die erwartete Dividendenrendite wurden auf Basis der historischen Daten von ANDRITZ ermittelt.

Aufgrund des Umstands, dass die Aktienoptionsprogramme keine Abgeltung in Form eines Barausgleichs vorsehen, werden diese entsprechend den internationalen Rechnungslegungsvorschriften durch direkte Erfassung des resultierenden Aufwands im Eigenkapital erfasst.

Aus dem Aktienoptionsprogramm 2020 wurden 948.500 Optionen gewährt. Der beizulegende Zeitwert der Optionen zum Zeitpunkt der Gewährung beträgt insgesamt 2,1 MEUR, davon wurden 2023 anteilig 0,3 MEUR als Aufwand erfasst.

Aus dem Aktienoptionsprogramm 2022 wurden 828.485 Optionen gewährt. Der beizulegende Zeitwert der Optionen zum Zeitpunkt der Gewährung beträgt insgesamt 8,4 MEUR, davon wurden 2023 anteilig 2,9 MEUR als Aufwand erfasst.

Zusammenfassend entwickelten sich die Aktienoptionsprogramme in den Geschäftsjahren 2023 und 2022 wie folgt:

2023 2022
Anzahl der
Optionsrechte
Durchschnittlicher
Ausübungspreis
je Stück (in EUR)
Anzahl der
Optionsrechte
Durchschnittlicher
Ausübungspreis
je Stück (in EUR)
Stand zum 1. Jänner 1.763.485 34,77 1.792.000 38,28
Gewährte Optionen 0 0,00 828.485 38,80
Ausgeübte Optionen -272.250 31,20 0 0,00
Verfallene und verwirkte Optionen -65.000 31,20 -857.000 46,01
Stand zum 31. Dezember 1.426.235 35,62 1.763.485 34,77
Ausübbar am Jahresende 0 0

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Aktienoptionsprogramme werden auf Basis der Marktwerte der Optionen am Ausgabetag bewertet. Der Marktwert der Optionen wird auf Basis von Parametern wie Volatilität, Zinssatz, Aktienkurs, Laufzeit der Optionen und erwartete Dividenden ermittelt. Die für die Bestimmung von Marktwerten erforderliche Interpretation von Marktinformationen verlangt mitunter subjektive Beurteilungen. Entsprechend können die angeführten Werte auch von den später am Markt realisierten Werten abweichen.

e) Nicht beherrschende Anteile

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Der Anteil, der auf nicht beherrschende Anteile entfällt, ist in der Konzernbilanz im Eigenkapital und in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Konzerngesamtergebnisrechnung gesondert ausgewiesen. Die Erwerbsmethode wurde bei allen erworbenen Unternehmen angewandt. Unternehmen, die während des Jahres gekauft oder verkauft wurden, sind im Konzernabschluss ab dem Stichtag des Kaufs oder bis zum Zeitpunkt ihres Verkaufs berücksichtigt.

(in MEUR) Sitz Beteiligungs- und
Stimmrechtsquote der
nicht beherrschenden
Anteile
Auf nicht beherrschende
Anteile entfallendes
Konzernergebnis
Nicht beherrschende
Anteile
2023 2022 2023 2022 2023 2022
OTORIO LTD Tel Aviv, Israel 49,99% 49,99% -6,7 -7,8 -22,1 -15,7
PT. ANDRITZ HYDRO Jakarta, Indonesien 49,00% 49,00% 0,8 0,8 1,9 1,8
Dabaki Grundstücksverwaltungs
gesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG
Mainz, Deutschland 6,00% 6,00% 0,0 0,0 0,0 0,0
-5,9 -7,0 -20,2 -13,9

f) Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement

ANDRITZ ist einem starken Finanzprofil verpflichtet, das durch eine konservative Kapitalstruktur geprägt ist und eine finanzielle Flexibilität ermöglicht. Das Eigenkapital und die Bilanzsumme betrugen zum 31. Dezember:

(in MEUR) 2023 2022
Summe Eigenkapital 2.157,5 1.834,7
Bilanzsumme 8.497,3 8.491,8
Eigenkapitalquote 25,4% 21,6%

ANDRITZ unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Die Gesellschaft hat Verpflichtungen zur Veräußerung oder sonstigen Ausgabe von Aktien im Zusammenhang mit bestehenden aktienbasierten Vergütungsplänen. In den vergangenen Jahren wurden die Verpflichtungen aus der aktienbasierten Vergütung überwiegend durch den Rückkauf von eigenen Aktien erfüllt.

Ziel des Kapitalmanagements ist einerseits, den Fortbestand ("going concern") der Konzerngesellschaften sicherzustellen und andererseits, die Rendite der Aktionärinnen und Aktionäre durch Optimierung des Eigen- und Fremdkapitaleinsatzes zu maximieren. Zur Absicherung der finanziellen Stabilität wurden in der Vergangenheit Schuldscheindarlehen (2017, 2018 und 2019) platziert, welche auch die Basis für weiteres Wachstum der ANDRITZ-GRUPPE darstellen. Die Kapitalstruktur besteht aus Finanzschulden, Zahlungsmitteln und Eigenkapital, das den Aktionärinnen und Aktionären der Muttergesellschaft zurechenbar ist und Grundkapital, Kapitalrücklagen sowie Gewinnrücklagen umfasst.

Die Kapitalstruktur wird laufend überwacht. Dabei werden die Kapitalkosten und die Risiken, welche mit jeder Art von Kapital verbunden sind, berücksichtigt. Die Gruppe wird auch weiterhin die Kapitalstruktur optimieren, indem sie Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufe sowie die Aufnahme und Tilgung von Schulden vornehmen wird.

Die Strategie der Gruppe wurde gegenüber 2022 nicht verändert.

34. Derivative Finanzinstrumente

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins- und Fremdwährungsrisiken aus operativen Tätigkeiten, Finanzierungs- und Investitionstätigkeiten. Finanzinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten.

Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht als Sicherungsbeziehung designiert sind

Derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsbeziehung designiert sind, werden gemäß IFRS 9 als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert und zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Zum Bilanzstichtag wird der beizulegende Zeitwert offener Derivate als Barwert zukünftiger Zahlungsströme unter Verwendung von Währungsund Zinsnotierungen berechnet. Das eigene Kreditrisiko sowie das Kreditrisiko des Vertragspartners werden einbezogen. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.

Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)

Um die ökonomischen Auswirkungen der Risikomanagementaktivitäten gut abbilden zu können, wendet ANDRITZ die Bestimmungen zur bilanziellen Behandlung von Sicherungsgeschäften nach IFRS 9 an.

Zu Beginn der Sicherungsbeziehung dokumentiert ANDRITZ die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft, einschließlich der Risikomanagementziele sowie der dem Abschluss von Sicherungsbeziehungen zu Grunde liegenden Unternehmensstrategie. Die wesentlichen Konditionen der Zahlungen aus den Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten (insbesondere Nominale und Zahlungszeitpunkte) sind grundsätzlich identisch bzw. verhalten sich gegenläufig ("Critical Terms Match").

Derivate werden zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Derivatkontrakts zunächst zum beizulegenden Zeitwert erfasst und am Ende jeder Berichtsperiode zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Je nach beizulegendem Zeitwert (positiv oder negativ) werden die derivativen Finanzinstrumente als sonstige Forderung oder als sonstige Verbindlichkeit erfasst. Die Instrumente werden als langfristig klassifiziert, wenn die Restlaufzeit des Grundgeschäfts 12 Monate überschreiten, und als kurzfristig, wenn die Restlaufzeit des Grundgeschäfts 12 Monate oder weniger betragen. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden je nach Art der Sicherungsbeziehung unterschiedlich erfasst:

Fair Value Hedge

Im Zusammenhang mit der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts eines verbuchten Vermögenswerts oder einer verbuchten Verbindlichkeit werden die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments und das Grundgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Cashflow Hedge

Wenn ein Derivat als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen (Hedging Rücklage) eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwertes) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.

Der Konzern erfasst nur die Veränderung im beizulegenden Zeitwert der Kassakomponente von Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrument in der Hedging Rücklage. Die Veränderung im beizulegenden

Zeitwert des Terminelements von Devisentermingeschäften (Forward points) oder Basis Spread von Swaps wird separat als Kosten der Sicherungsbeziehung bilanziert und in eine Rücklage für Kosten der Absicherung ins Eigenkapital eingestellt.

Führt die Cashflow-Absicherung zum Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Verbindlichkeit oder wird zu einer festen Verpflichtung, auf die die Bilanzierung zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts angewandt wird, werden die im sonstigen Ergebnis bis zum Zugangszeitpunkt erfassten Beträge Teil der erstmaligen Anschaffungskosten des nicht finanziellen Vermögenswerts oder der nicht finanziellen Verbindlichkeit.

In allen anderen Fällen der Absicherung von Zahlungsströmen wird der Betrag, der bis zum Zeitpunkt, in dem die abgesicherten Zahlungsströme erfolgswirksam werden, im sonstigen Ergebnis erfasst wurde, als Umgliederungsbetrag aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung übertragen.

Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, beendet wird oder die Absicherung die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt, verbleiben alle kumulierten Gewinne oder Verluste und die abgegrenzten Kosten der Absicherung im Eigenkapital bis die prognostizierte Transaktion erfolgt. Wenn die prognostizierte Transaktion nicht mehr erwartet wird, werden die kumulierten Gewinne oder Verluste und die Kosten der Absicherung sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

In der ANDRITZ-GRUPPE werden vor allem Zahlungsströme aus Ein- und Verkäufen aus dem operativen Geschäft durch Fremdwährungs-Forwards bzw. Fremdwährungsswaps gesichert. Hierdurch sollen die erwarteten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktionen in Fremdwährung gesichert werden.

Überdies sichert sich ANDRITZ gegen das Zinsrisiko zukünftiger Zahlungsströme aus finanziellen Schulden durch Zinsswaps ab. In den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 wurden Schuldscheindarlehen in zehn Tranchen mit einer Gesamtnominale von 1.075,0 MEUR ausgegeben. Die Tranchen wurden mit Laufzeiten von fünf bis zehn Jahren abgeschlossen und sind variabel bzw. fix verzinst. Zur Absicherung des Zinsrisikos der zukünftigen Zahlungsströme wurden vier Zinstermingeschäfte (Zinsswaps) abgeschlossen. Die aus der variabel verzinsten Nominale von 190,5 MEUR erwarteten zukünftigen Zahlungsströme wurden als Grundgeschäft bestimmt und mit den dazugehörigen Zinsswaps als Cashflow-Hedge-Beziehung designiert. 2023 wurde die letzte variabel verzinste Tranche mit einer Gesamtnominale von 80,0 MEUR planmäßig getilgt (2022: eine Tranche mit Gesamtnominale von 58,0 MEUR). Die dazugehörigen Zinstermingeschäfte waren analog fällig.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Nominalwerte der derivativen Finanzinstrumente und beizulegenden Zeitwerte nach Art des Termingeschäfts:

Zum 31. Dezember 2023

(in MEUR) Restlaufzeit Nominalwerte Beizulegender Zeitwert
unter 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt positiv negativ Gesamt
Devisentermingeschäfte 2.906,0 710,8 3.616,8 77,1 54,1 23,0
davon Hedge-Accounting 1.886,4 751,9 2.638,3 65,2 30,9 34,3
Zinstermingeschäfte 1,0 2,0 3,0 0,2 0,0 0,2
davon Hedge-Accounting 1,0 2,0 3,0 0,2 0,0 0,2
Warentermingeschäfte 1,1 4,5 5,6 0,0 0,2 -0,2
2.908,1 717,3 3.625,4 77,3 54,3 23,0

Zum 31. Dezember 2022

(in MEUR) Restlaufzeit Nominalwerte Beizulegender Zeitwert
unter 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt positiv negativ Gesamt
Devisentermingeschäfte 2.566,7 957,6 3.524,3 71,1 76,9 -5,8
davon Hedge-Accounting 1.528,6 974,9 2.503,5 55,0 51,3 3,7
Zinstermingeschäfte 11,0 3,0 14,0 0,3 0,0 0,3
davon Hedge-Accounting 11,0 3,0 14,0 0,3 0,0 0,3
Warentermingeschäfte 2,6 2,1 4,7 0,0 0,1 -0,1
2.580,3 962,7 3.543,0 71,4 77,0 -5,6

Diese Sicherungsinstrumente sind in den Bilanzposten "Sonstige Forderungen und Vermögenswerte" und "Sonstige Verbindlichkeiten" enthalten. Die in den sonstigen Gewinnen/Verlusten enthaltenen Nettogewinne/ verluste aus Devisentermingeschäften, die nicht als Sicherungsbeziehung qualifiziert sind, sind der entsprechenden Tabelle zu entnehmen:

Mehr Informationen in Kapitel 30. d) Nettogewinne und -verluste.

a) Angaben zu Hedge-Accounting-Derivaten

Sicherungsinstrumente, die als Sicherungsbeziehung designiert sind, sind in den Bilanzposten "Sonstige Forderungen und Vermögenswerte" und "Sonstige Verbindlichkeiten" enthalten. Nachfolgend erfolgen Angaben zu Nominalwerten, Buchwerten und Konditionen der Hedge-Accounting-Derivate:

Zum 31. Dezember 2023

Nominale Buchwert -
Vermögens
werte
Buchwert -
Verbindlich
keiten
Buchwert - Netto Fälligkeitsdatum Durch
schnittli
cher
Sicher
ungskurs
Veränderung des
beizulegenden
Zeitwerts zur
Berechnung der
Ineffektivität
(in MEUR) (in MEUR) (in MEUR) (in MEUR) (in MEUR)
Währungsrisiko
EUR / BRL 173,2 4,4 -0,5 3,9 Jänner 2024 - September 2029 6,3 1,4
EUR / CHF 64,7 1,9 -1,5 0,4 Jänner 2024 - Dezember 2027 1,0 0,4
EUR / CNY 43,2 0,5 -0,6 -0,1 Jänner 2024 - Jänner 2027 7,7 0,8
EUR / INR 218,0 0,2 -0,7 -0,5 Jänner 2024 - Mai 2026 84,0 -1,1
EUR / SEK 75,5 1,1 -2,0 -0,9 Jänner 2024 - Dezember 2026 11,4 -1,2
EUR / USD 93,3 1,6 -1,5 0,1 Jänner 2024 - August 2027 1,1 1,3
USD / BRL 321,9 7,8 -0,2 7,6 Jänner 2024 - November 2026 5,3 3,7
USD / CNY 82,0 0,3 -0,9 -0,6 Jänner 2024 - Mai 2027 7,0 -2,4
USD / EUR 866,3 22,6 -8,4 14,2 Jänner 2024 - März 2028 0,9 27,2
USD / INR 72,3 0,2 -0,1 0,1 Jänner 2024 - März 2030 86,4 -0,1
USD / MXN 89,7 19,8 0,0 19,8 Jänner 2024 - November 2027 20,6 11,9
AUD / EUR 32,7 0,1 -0,4 -0,3 Jänner 2024 - Juni 2026 0,6 1,6
CNY / EUR 275,6 0,7 -10,7 -10,0 Jänner 2024 - Jänner 2028 0,1 -12,6
GBP / EUR 64,0 0,2 -0,2 0,0 Jänner 2024 - März 2028 1,1 -0,1
Übrige 165,9 3,8 -3,2 0,6 Jänner 2024 - Februar 2026 - 2,9
2.638,3 65,2 -30,9 34,3
Zinsrisiko
Variabel / Fix 3,0 0,2 0,0 0,2 Mai 2024 - Mai 2026 - -0,3
3,0 0,2 0,0 0,2

Zum 31. Dezember 2022

Nominale Buchwert -
Vermögens
werte
Buchwert -
Verbindlich
keiten
Buchwert - Netto Fälligkeitsdatum Durch
schnittli
cher
Sicher
ungskurs
Veränderung des
beizulegenden
Zeitwerts zur
Berechnung der
Ineffektivität
(in MEUR) (in MEUR) (in MEUR) (in MEUR) (in MEUR)
Währungsrisiko
EUR / USD 885,6 15,1 -20,9 -5,8 Jänner 2023 - Jänner 2028 1,1 1,0
EUR / CNY 298,3 3,0 -3,8 -0,8 Jänner 2023 - November 2026 7,3 -6,4
EUR / INR 62,2 0,9 -1,0 -0,1 Jänner 2023 - Jänner 2026 90,0 -1,7
EUR / BRL 60,7 2,0 -1,2 0,8 Jänner 2023 - September 2029 6,4 -1,3
EUR / AUD 57,5 0,1 -1,2 -1,1 Jänner 2023 - Oktober 2025 1,6 -0,7
EUR / CHF 14,8 0,2 -0,2 0,0 Jänner 2023 - Oktober 2025 1,0 0,1
USD / EUR 368,6 12,6 -8,1 4,5 Jänner 2023 - August 2027 0,9 -5,1
USD / BRL 94,0 3,4 -0,8 2,6 Jänner 2023 - Juni 2026 5,7 -1,4
USD / CNY 92,3 1,5 -1,0 0,5 Jänner 2023 - Mai 2027 6,8 -2,1
USD / INR 73,8 0,2 -1,3 -1,1 Jänner 2023 - Februar 2027 84,0 -3,3
CHF / EUR 55,9 0,9 -1,3 -0,4 Jänner 2023 - Dezember 2027 1,0 -1,2
CNY / EUR 33,4 0,1 -0,7 -0,6 Jänner 2023 - Juni 2024 0,1 0,0
SEK / EUR 140,0 0,8 -5,6 -4,8 Jänner 2023 - Juni 2025 0,1 -7,3
MXN / USD 91,5 10,9 0,0 10,9 Jänner 2023 - Dezember 2027 0,0 6,1
Übrige 174,9 3,3 -4,2 -0,9 Jänner 2023 - Dezember 2026 - -5,7
2.503,5 55,0 -51,3 3,7
Zinsrisiko
Variabel / Fix 14,0 0,3 0,0 0,3 Mai 2023 - Mai 2026 - 0,4
14,0 0,3 0,0 0,3

b) Entwicklung der Cashflow-Hedge-Rücklage

Entwicklung des in der Fair Value-Rücklage ausgewiesenen kumulierten sonstigen Konzernergebnisses aus Sicherungsbeziehungen getrennt nach Risikokomponente und Kosten der Absicherung:

(in MEUR) Währungsrisiko Zinsrisiko Summe Hedging
Rücklage
Kosten der
Absicherung
Summe Rücklage
aus der
Absicherung von
Zahlungsströmen
Stand zum 31. Dezember 2021 2,7 -1,3 1,4 -6,2 -4,8
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte -29,0 0,4 -28,6 12,9 -15,7
Übertragung in die Gewinn- und
Verlustrechnung
20,3 1,7 22,0 -4,3 17,7
Steuereffekt 2,8 -0,5 2,3 -2,7 -0,4
Stand zum 31. Dezember 2022 -3,2 0,3 -2,9 -0,3 -3,2
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte 33,7 -0,3 33,4 -1,6 31,8
Übertragung in die Gewinn- und
Verlustrechnung
14,9 0,0 14,9 4,6 19,5
Steuereffekt -15,2 0,1 -15,1 -0,9 -16,0
Stand zum 31. Dezember 2023 30,5 0,1 30,6 1,8 32,4

Die Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt hauptsächlich in die Umsatzerlöse und das Zinsergebnis.

c) Angaben zu Ineffektivitäten

Bei der Beurteilung von Ineffektivität aus der Absicherung von Fremdwährungsrisiken werden das Ausfallrisiko eines Kontrahenten, signifikante Änderungen des Kreditrisikos einer Vertragspartei der Sicherungsbeziehung oder die Änderung des Zahlungszeitpunkts des gesicherten Grundgeschäfts, Verringerung des Gesamtrechnungsbetrags oder Preises des gesicherten Grundgeschäfts herangezogen. Betreffend Zinsänderungsrisiko wird die Effektivität der Sicherungsbeziehung nach der kumulativen Dollar-Offset-Methode auf Basis von Forward-Kursen bestimmt.

Die Ineffektivität der designierten Grundgeschäfte stellt sich wie folgt dar:

2023 2022
(in MEUR) Wertänderung
zur Berechnung
der Ineffektivität
Ineffektivität Im sonstigen
Ergebnis
erfasste
Wertänderung
Wertänderung
zur Berechnung
der Ineffektivität
Ineffektivität Im sonstigen
Ergebnis erfasste
Wertänderung
Währungsrisiko
Devisentermingeschäfte - Käufe und
Verkäufe
33,7 0,0 33,7 -29,0 0,0 -29,0
Zinsrisiko
Zinsswaps - Variabel verzinste Kredite
und Schuldscheindarlehen
-0,3 0,0 -0,3 0,4 0,0 0,4

Das Ergebnis der Berechnung der Ineffektivität aus Absicherungen des Währungsrisikos und des Zinsrisikos wird im Posten "sonstige Finanzierungsaufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

d) Saldierung

Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente gemäß den Global-Netting-Vereinbarungen (Rahmenvertrag) der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) und ähnlichen Vereinbarungen ab. Diese Vereinbarungen erfüllen die Kriterien für die Saldierung in der Bilanz nicht, da der Konzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtsanspruch auf die Saldierung der erfassten Beträge hat. Im Falle einer Beendigung der Rahmenverträge bzw. einer vorzeitigen Terminierung der ausstehenden Kontrakte, würden die Nettobeträge der Marktwerte aller zu terminierenden Kontrakte abgegolten werden.

Die nachstehende Tabelle legt die Buchwerte sämtlicher erfassten derivativen Finanzinstrumente dar, die den dargestellten Vereinbarungen unterliegen:

(in MEUR) 2023 2022
positiv negativ positiv negativ
Brutto- und Nettobeträge (in der Bilanz) 77,3 -54,3 71,4 -77,0
Saldierung (potenzielle Effekte) -3,6 3,6 -9,3 9,3
NETTOBETRÄGE 73,7 -50,7 62,1 -67,7

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Es werden Annahmen über die beizulegenden Zeitwerte von Derivaten, insbesondere von Derivaten in Fremdwährung zum Bilanzstichtag getroffen, die die künftigen Mittelzuflüsse oder -abflüsse aus solchen Instrumenten wesentlich widerspiegeln.

35. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten

Als global tätiges Unternehmen, das verschiedenste Märkte und Kunden bedient, ist die Gruppe Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten sowie strategischen und operativen Risiken ausgesetzt. ANDRITZ hat ein bewährtes, konzernweites Kontroll- und Risikomanagementsystem implementiert, dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren und rasch Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dieses System ist ein wesentlicher Bestandteil des aktiven Risikomanagements innerhalb der Gruppe. Trotz dieses Kontroll- und Risikomanagementsystems kann nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken nicht frühzeitig erkannt werden und sich daraus negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Zur bestmöglichen Reduktion der Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten sowie zur besseren Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätsposition hat die ANDRITZ-GRUPPE umfassende Richtlinien und ein transparentes Informationssystem implementiert. Nachfolgend werden die einzelnen Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten beschrieben.

Aus den Klimarisiken ergeben sich für ANDRITZ keine finanziellen Risiken. ANDRITZ verfügt über keine Finanzierungsvereinbarungen welche Klimaziele beinhalten, daher kann es nicht zum Bruch von klimabezogenen Covenants kommen. Es ist nicht bekannt, dass Kreditgeber Umweltaspekte bei der Preisgestaltung eines Kredits berücksichtigt haben, welche zu einer Reduktion des Zinssatzes bei Erfüllung führen würden, und somit die Bilanzierung eines eingebetteten Derivats auslösen würden.

a) Ausfallrisiken

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Das Wertminderungsmodell findet Anwendung auf folgende Vermögenswerte:

  • Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind
  • Schuldinstrumente, die zu FVTOCI bewertet sind
  • Vertragsvermögenswerte

Es wird das Wertberichtigungsmodell der "erwarteten Kreditausfälle" (ECL – Expected Credit Loss) angewendet. Dieses Modell erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten, ECLs, bestimmt. Eine der nachstehenden Grundlagen dient als Basis:

  • 12-Monats-Kreditverlust: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund möglicher Ausfallereignisse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag.
  • Lebenslanger Kreditverlust: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments.

Allgemeiner Ansatz

Weist ein Vermögenswert beim Zugang noch keine Wertminderung auf, wird er bei der erstmaligen Beurteilung nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle beurteilt. Diese Beurteilung wird grundsätzlich für zukünftige Bilanzstichtage beibehalten. Ist das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen, ist die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle anzuwenden. Bei der Feststellung, ob das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant gestiegen ist und bei der Schätzung von ECLs, berücksichtigt der Konzern angemessene und unterstützbare Informationen, die ohne unverhältnismäßigen Aufwand relevant und verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, basierend auf der historischen Erfahrung des Konzerns und zukunftsgerichteten Informationen sowie einer fundierten Bonitätsbeurteilung.

Der Konzern geht davon aus, dass das Kreditrisiko bei einem finanziellen Vermögenswert signifikant angestiegen ist, wenn

  • der finanzielle Vermögenswert mehr als 30 Tage überfällig ist, außer es liegen nachvollziehbare Gründe vor oder
  • ein Instrument neu verhandelt werden muss und strengere Anforderungen (z. B. Erhöhung der Sicherheiten, etc.) angewendet werden oder
  • eine erhebliche Änderung der Kreditspreads, der Credit Default Swap-Preise für Kreditnehmer usw. für ein bestimmtes oder ähnliches Instrument erfolgt.

Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob die jeweiligen Vermögenswerte abgeschrieben ("credit-impaired") sind. Dies ist dann der Fall, wenn ein oder mehrere Ereignisse, die sich nachteilig auf die geschätzten künftigen Cashflows auswirken, eingetreten sind. Eine entsprechende Abschreibung reduziert den Bruttobuchwert der Vermögenswerte. Es werden die nachfolgenden Indikatoren herangezogen, um nach angemessener Einschätzung beurteilen zu können, dass eine erhebliche Änderung des Kreditrisikos eingetreten und keine Realisierbarkeit gegeben ist:

  • Der Kreditnehmer wird seine Kreditverpflichtungen gegenüber der Gruppe wahrscheinlich nicht vollständig begleichen, ohne dass die Gruppe Maßnahmen wie die Realisierung von Sicherheiten (falls vorhanden) in Anspruch nimmt oder
  • der finanzielle Vermögenswert mehr als 90 Tage überfällig ist, außer es liegen nachvollziehbare Gründe vor oder
  • das Rating erfüllt nicht mehr die Bezeichnung "investment grade". Der Konzern definiert das als Baa3 bzw. BBBoder höher (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie unter dem Posten "Veranlagungen" enthaltene Termingelder werden bei Banken oder Finanzinstituten veranlagt, die üblicherweise mit Ratings von Aaa bis Ba1 bei der Ratingagentur Moody's bzw. AA+ bis BB+ bei Standard & Poor's und Fitch bewertet werden).

Vereinfachter Ansatz

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für Vertragsvermögenswerte ohne eine wesentliche Finanzierungskomponente ist die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle jedoch immer anzuwenden. ANDRITZ hat beschlossen diese Methode auch für Vertragsvermögenswerte mit einer wesentlichen Finanzierungskomponente und soweit anwendbar für sonstige Forderungen anzuwenden. Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre berechnet. Kreditrisiken innerhalb der Gruppe werden anhand von gemeinsamen Ausfallrisikoeigenschaften wie Kreditrisikobewertung segmentiert. Die Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen werden anhand von Skalierungsfaktoren angepasst, um die Unterschiede zwischen den wirtschaftlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Sammlung der historischen Daten, den derzeitigen Bedingungen sowie die Sicht des Konzerns auf die wirtschaftlichen Bedingungen über die erwartete Laufzeit der Forderungen widerzuspiegeln. Der Skalierungsfaktor basiert auf Vorhersagen des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Arbeitslosenquote sowie auf Branchenindikatoren.

Bei der Erfassung der Wertminderungen sind besondere Ausweisvorschriften zu beachten. Es erfolgt eine Differenzierung in Abhängigkeit von der Art des Finanzinstruments und der Stufe des Wertberichtigungsmodells, der ein Finanzinstrument zugeordnet ist:

  • Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.
  • Liegen beispielsweise bereits im Zugangszeitpunkt objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor, ist der expected credit loss in den Zinssatz eingepreist. Im Zugangszeitpunkt entfällt ein gesonderter Ausweis der Wertberichtigung. Für Veränderungen nach dem Zugang ist eine gesonderte Risikovorsorge notwendig.

Risikominderungsstrategien

Das Risiko eines möglichen Ausfalls (Insolvenz) einzelner oder mehrerer Kontrahenten wird durch ein internes Kontrahentenlimitsystem minimiert. Dabei wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Bonität des Kontrahenten (Ratings von internationalen Rating-Agenturen wie Moody's, Standard & Poor's, Fitch) und der publizierten Credit Default Swap-Spreads (CDS-Spreads – Indikator für die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kontrahenten) das maximale Veranlagungslimit für jeden einzelnen Kontrahenten festgelegt. Die Anpassung der Kontrahentenlimite erfolgt monatlich, sodass man im Falle von kurzfristigen Bonitätsänderungen rasch reagieren kann. Bei etwaigen kurzfristigen größeren Veränderungen von CDS-Spreads oder Kontrahenten-Ratings erfolgt die Reduktion des Kontrahenten-Exposures sofort.

Ohne Berücksichtigung der beschriebenen Risikominderungsstrategien entspricht das maximale Ausfallrisiko des Konzerns dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte.

Für alle bekannten Risiken wurden Wertberichtigungen durchgeführt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zukünftig zum Eintritt von über die erfassten Wertminderungen hinausgehenden Zahlungsausfällen kommt.

(in MEUR) Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen
Vertrags
vermögenswerte
Sonstige
Forderungen und
Vermögenswerte
Zahlungsmittel
und
Zahlungsmittel
äquivalente
Veranlagungen Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2021 -64,6 -1,4 -5,3 0,0 -0,2 -71,5
Dotierung -0,6 -0,1 -31,2 -0,2 -0,4 -32,5
Verbrauch 10,2 0,0 0,0 0,0 0,0 10,2
Auflösung 6,5 0,0 0,1 0,0 0,0 6,6
Währungsumrechnung -1,2 0,0 0,0 0,0 0,0 -1,2
Stand zum 31. Dezember 2022 -49,7 -1,5 -36,4 -0,2 -0,6 -88,4
Dotierung -5,9 0,0 -0,2 0,0 0,0 -6,1
Verbrauch 3,6 0,0 0,0 0,0 0,0 3,6
Auflösung 0,0 0,1 0,0 0,1 0,6 0,8
Währungsumrechnung 1,1 0,0 0,0 0,0 0,0 1,1
Stand zum 31. Dezember 2023 -50,9 -1,4 -36,6 -0,1 0,0 -89,0

Bereits in der Angebotsphase werden Bonitätsprüfungen der Kunden durchgeführt und entsprechende Kreditlimite festgelegt. Um das Risiko im Zusammenhang mit Forderungsausfällen zu minimieren, werden Zahlungssicherheiten mit den Kunden vereinbart bzw. wird das Zahlungsausfallrisiko weitgehend bei öffentlichen oder privaten Versicherern eingedeckt. Ausfallrisiken und das Risiko des Zahlungsverzugs der Vertragspartner werden durch die Anwendung von Kreditprüfungen, Kreditlimits und Prüfungsroutinen kontrolliert.

Der Konzern ist keinen wesentlichen Ausfallrisiken einer Vertragspartei oder einer Gruppe von Vertragsparteien mit ähnlichen Merkmalen ausgesetzt. Der Konzern definiert Vertragsparteien als solche mit ähnlichen Merkmalen, wenn es sich hierbei um nahestehende Unternehmen handelt. Es gibt keine Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen externen Kunden, die mehr als 10% der Unternehmensgesamterlöse betragen. Es besteht insgesamt keine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos.

Zur Wahrung der Transparenz hinsichtlich finanzieller Risiken bei Projekten und der raschen Möglichkeit zur Gegensteuerung ist ein quartalsweises Credit-Risk-Reporting an den Vorstand im Einsatz. Dabei werden das maximal erwartete ungedeckte Kundenausfallrisiko für Aufträge mit einem Auftragswert von über einer Million Euro und das Rating der Kunden dargestellt.

Veränderungen der Bruttobuchwerte, die zur Änderung der Wertminderung beitragen, sind hauptsächlich bedingt durch das Projektportfolio und die regionale Verteilung. Bei Vermögenswerten, welche beim Zugang nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle beurteilt wurden, fand keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz statt. Daher ergab sich kein Wechsel von der Bewertung der Wertberichtigung zu dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen der Vermögenswerte, die in das Wertminderungsmodell von IFRS 9 fallen, getrennt nach Risikokategorien. Die Risikoklassen orientieren sich an der Methodik der Ermittlung der Wertberichtigung.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Zur effektiven Steuerung der Ausfallrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat die ANDRITZ-GRUPPE einen einheitlichen Risikomanagementprozess etabliert und eine entsprechende konzernweite Richtlinie verfasst. Bei den ANDRITZ-Tochtergesellschaften sind jeweils Credit-Risk-Manager verantwortlich, regelmäßig Bonitätsanalysen der Kunden- bzw. Projektrisikoanalysen inklusive Bewertung der Sicherheiten vorzunehmen. Zu den Sicherheiten zählen insbesondere Kreditversicherungen, Anzahlungen, Akkreditive und Bürgschaften.

Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen (individuelle Wertminderung) hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre sowie der Berücksichtigung eines Skalierungsfaktors getrennt nach Überfälligkeiten und Risikoklassen berechnet. Wesentliche Parameter in dieser Beurteilung sind die Arbeitslosenquote, Rohstoffpreise, Automobilmarkt und Wirtschaftswachstum.

(in MEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate -
Risikoklasse 1
Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate -
Risikoklasse 2
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Nicht überfällig 0,03% 0,22% 791,4 -0,8 790,6
Bis 60 Tage überfällig 0,18% 1,23% 184,2 -0,9 183,3
61 bis 120 Tage überfällig 0,55% 3,70% 39,4 -0,7 38,7
Mehr als 120 Tage überfällig 1,48% 9,87% 59,4 -2,9 56,5
Individuell wertgemindert 52,5 -45,6 6,9
1.126,9 -50,9 1.076,0

Zum 31. Dezember 2023

Zum 31. Dezember 2022

(in MEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate -
Risikoklasse 1
Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate -
Risikoklasse 2
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Nicht überfällig 0,03% 0,25% 764,6 -0,7 763,9
Bis 60 Tage überfällig 0,21% 1,39% 200,7 -0,9 199,8
61 bis 120 Tage überfällig 0,63% 4,16% 37,0 -0,6 36,4
Mehr als 120 Tage überfällig 1,68% 11,08% 61,7 -2,9 58,8
Individuell wertgemindert 50,8 -44,6 6,2
1.114,8 -49,7 1.065,1

Vertragsvermögenswerte

Basierend auf einem internen Credit-Risk-Reporting werden Vertragsvermögenswerte unterschiedlich bewertet, je nachdem, ob eine Besicherung vorliegt oder nicht.

Zum 31. Dezember 2023

(in MEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Individuell wertgemindert - 0,0 0,0 0,0
Unbesicherter Anteil 0,65% 131,7 -0,8 130,9
Besicherter Anteil 0,05% 1.109,1 -0,6 1.108,5
1.240,8 -1,4 1.239,4

Zum 31. Dezember 2022

(in MEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Individuell wertgemindert - 0,0 0,0 0,0
Unbesicherter Anteil 0,89% 118,5 -1,2 117,3
Besicherter Anteil 0,11% 930,5 -0,3 930,2
1.049,0 -1,5 1.047,5

Sonstige Forderungen

Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen (individuelle Wertminderung) hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre sowie der Berücksichtigung eines Skalierungsfaktors berechnet.

Zum 31. Dezember 2023

(in MEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Individuell wertgemindert - 49,8 -36,4 13,4
Portfolio wertgemindert 0,22% 152,8 -0,2 152,6
202,6 -36,6 166,0

Zum 31. Dezember 2022

(in MEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Individuell wertgemindert - 50,8 -36,1 14,7
Portfolio wertgemindert 0,34% 118,8 -0,3 118,5
169,6 -36,4 133,2

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Veranlagungen

ANDRITZ verfolgt eine risikoaverse Veranlagungsstrategie. Geld wird weitgehend in risikoarme Finanzanlagen investiert, wie z.B. in Staatsanleihen, staatsgarantierte Anleihen, vorrangige Bankanleihen, Geldmarktfonds, Wertpapierfonds zur Deckung der Pensionsverpflichtungen oder Termingelder. Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten können jedoch zu einer ungünstigen Preisentwicklung bei verschiedenen Wertpapieren oder zu deren Unhandelbarkeit führen. Dies könnte sich aufgrund notwendig werdender Abwertungen oder

Wertberichtigungen negativ auf das Finanzergebnis oder das Eigenkapital der ANDRITZ-GRUPPE auswirken. Der Vorstand wird monatlich über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risiko-Exposure und der jeweiligen Kontrahentenlimite in der ANDRITZ-GRUPPE informiert.

Das Ausfallrisiko aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie unter dem Posten "Veranlagungen" ausgewiesenen Termingeldern ist gering, da durch eine konservative Anlagestrategie eine möglichst breite Streuung bei gleichzeitig festgelegten Mindestkriterien für die Bonität der Vertragspartner in der Veranlagung festgelegt wird. Banksalden und Termingelder werden basierend auf Ratings beurteilt.

Zum 31. Dezember 2023

(in MEUR) Externes Rating Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Geringes Risiko AAA bis BBB- 0,01% 1.454,3 -0,1 1.454,2
Mittleres Risiko BB+ bis BB- 0,01% 163,8 0,0 163,8
Hohes Risiko B+ bis D 0,08% 2,0 0,0 2,0
1.620,1 -0,1 1.620,0

Zum 31. Dezember 2022

(in MEUR) Externes Rating Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Geringes Risiko AAA bis BBB- 0,05% 1.629,6 -0,8 1.628,8
Mittleres Risiko BB+ bis BB- 0,01% 167,0 0,0 167,0
Hohes Risiko B+ bis D 0,17% 3,7 0,0 3,7
1.800,3 -0,8 1.799,5

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Wertberichtigung nach dem Modell der "erwarteten Kreditausfälle" umfasst in erheblichem Maß Einschätzungen und Beurteilungen, die auf der Kreditwürdigkeit einzelner Gruppen, den aktuellen Konjunkturentwicklungen, der Analyse historischer Forderungsausfälle und zukunftsgerichteten Prognosen beruhen. Die im Modell verwendeten Parameter werden regelmäßig aktualisiert.

Die Wertberichtigung einzelner zweifelhafter Forderungen umfasst zusätzlich die Beurteilung der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden.

Bei der Einschätzung, ob im Einzelfall ein Übergang vom Modell des 12-Monats-Kreditverlusts zum Modell des lebenslangen Kreditverlusts anzuwenden ist, wird erhebliches Urteilsvermögen gefordert und vorhandene Kunden- und Marktinformationen miteinbezogen.

b) Liquiditätsrisiken

Zur bestmöglichen Reduktion der finanziellen Risiken und zur besseren Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätsposition hat die ANDRITZ-GRUPPE umfassende Richtlinien und ein transparentes Informationssystem implementiert. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken insbesondere durch das Halten von angemessenen finanziellen Rücklagen, das Bestehen und Ausnützen von Kreditlinien, und durch Anzahlungen von Kunden. Refinanzierungsrisiken wird durch Finanzplanung und Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten, Forderungen und Verbindlichkeiten entgegengewirkt. Eine monatlich erstellte rollierende Liquiditätsvorschau soll die notwendige Liquiditätsversorgung der ANDRITZ-GRUPPE sicherstellen.

Die Gruppe ist bestrebt, das Zahlungsausfallrisiko von Kunden bestmöglich durch Besicherung von Zahlungen durch Banken sowie durch Abschluss von Exportversicherungen zu reduzieren. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es einzelne Zahlungsausfälle gibt, die im Eintrittsfall einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung der Gruppe haben.

Mehr Informationen in Kapitel 35. a) Ausfallrisiken.

Die ANDRITZ-GRUPPE ist hinsichtlich Liquidität sehr gut positioniert und verfügt über hohe Liquiditätsreserven. Die Gruppe vermeidet es, von einer einzigen Bank oder von nur wenigen Banken abhängig zu sein. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit wird bei allen wichtigen Finanzprodukten (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Finanzverbindlichkeiten, Veranlagungen, Garantien und derivative Finanzinstrumente) jeweils nur ein bestimmtes Volumen mit einer Bank abgewickelt. Liquidität bedeutet für die ANDRITZ-GRUPPE nicht nur die Zahlungsfähigkeit im engeren Sinn, sondern auch die Verfügbarkeit von Bankgarantien und Avalen. Die operative Tätigkeit erfordert die laufende Bereitstellung von Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Performance- und Gewährleistungsgarantien bzw. -bürgschaften. Der finanzielle Handlungsspielraum wird damit auch durch genügend freie Avallinien bestimmt. Der ANDRITZ-GRUPPE standen per Jahresende 2023 Kreditlinien: in Höhe von 119 MEUR (davon 2 MEUR ausgenutzt) sowie Avallinien in Höhe von 6.594 MEUR (davon 3.318 MEUR ausgenutzt) zur Verfügung.

ANDRITZ bietet eine Supply-Chain-Finanzierungsvereinbarung (SCF) an, deren Zweck es ist, eine effizientere Zahlungsabwicklung von Lieferantenrechnungen zu ermöglichen. Die Vereinbarung ermöglicht ANDRITZ, die Zahlungen von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an die Bank zu zentralisieren, anstatt jeden Lieferanten einzeln zu bezahlen. Da die Vereinbarung die Zahlungsfristen nicht wesentlich gegenüber normalen Fristen mit anderen nicht teilnehmenden Lieferanten verlängert, würde sich bei Entfall des Supply-Chain-Finanzierung keine Auswirkung auf die Liquidität ergeben. Die Supply-Chain-Finanzierungsvereinbarung trägt zu einer besseren Vorhersage von Mittelabflüssen bei.

Mehr Informationen in Kapitel 28. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

In der ANDRITZ-GRUPPE gibt es keine wesentlichen Zahlungsverzüge bei eigenen Zahlungsverpflichtungen. Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden im Regelfall fristgemäß getilgt. Die folgenden Tabellen zeigen die zukünftigen undiskontierten vertraglichen Zahlungsströme aus finanziellen Schulden:

2023
(in MEUR) Buchwert Vertragliche Zahlungsströme
unter 1
Jahr
zwischen 1
und 2
Jahren
zwischen 2
und 3
Jahren
zwischen 3
und 4
Jahren
zwischen 4
und 5
Jahren
über 5
Jahre
Gesamt
Bank- und sonstige
Finanzverbindlichkeiten
204,4 129,3 22,1 21,4 17,8 17,3 0,2 208,1
Leasingverbindlichkeiten 209,5 55,5 43,7 34,9 22,1 17,0 67,2 240,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
1.022,9 1.022,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.022,9
Verbindlichkeiten Erwerb nicht
beherrschende Anteile und bedingte
Gegenleistungen
23,5 11,8 2,1 4,0 1,9 1,7 3,3 24,8
Schuldscheindarlehen 728,7 308,9 133,7 131,9 138,4 37,5 0,0 750,4
Sonstige Verbindlichkeiten 1.157,2 1.154,8 1,2 0,3 0,3 0,3 0,3 1.157,2
Nicht derivative finanzielle Schulden 3.346,2 2.683,2 202,8 192,5 180,5 73,8 71,0 3.403,8
Derivative Finanzinstrumente 54,3 41,1 9,1 7,7 3,8 1,1 0,1 62,9
Derivative finanzielle Schulden 54,3 41,1 9,1 7,7 3,8 1,1 0,1 62,9
3.400,5 2.724,3 211,9 200,2 184,3 74,9 71,1 3.466,7

2022

(in MEUR) Buchwert Vertragliche Zahlungsströme
unter 1
Jahr
zwischen 1
und 2
Jahren
zwischen 2
und 3
Jahren
zwischen 3
und 4
Jahren
zwischen 4
und 5
Jahren
über 5
Jahre
Gesamt
Bank- und sonstige
Finanzverbindlichkeiten
187,0 90,8 22,5 23,8 19,3 18,0 17,8 192,2
Leasingverbindlichkeiten 207,4 48,1 38,7 32,1 25,7 15,9 60,1 220,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
983,0 983,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 983,0
Verbindlichkeiten Erwerb nicht
beherrschende Anteile und bedingte
Gegenleistungen
9,3 9,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 9,3
Schuldscheindarlehen 893,9 177,2 712,9 0,0 0,0 0,0 37,5 927,6
Sonstige Verbindlichkeiten 1.166,1 1.160,8 3,2 0,7 0,4 0,4 0,6 1.166,1
Nicht derivative finanzielle Schulden 3.446,7 2.469,2 777,3 56,6 45,4 34,3 116,0 3.498,8
Derivative Finanzinstrumente 77,0 54,2 13,0 5,0 4,7 5,1 0,4 82,4
Derivative finanzielle Schulden 77,0 54,2 13,0 5,0 4,7 5,1 0,4 82,4
3.523,7 2.523,4 790,3 61,6 50,1 39,4 116,4 3.581,2

c) Marktrisiken

Das Marktrisiko umfasst das Risiko, dass sich die Marktpreise, zum Beispiel Währungskurse, Zinssätze oder Aktienkurse, ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren. Zu den für die ANDRITZ-GRUPPE wesentlichen Marktrisiken zählen Währungsrisiken und Zinsänderungsrisiken.

Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb der Richtlinien der Treasury Policy. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt werden.

Währungsrisiken

Die Risikomanagementrichtlinie der Gruppe besteht darin, 75 bis 85% ihres geschätzten Fremdwährungsrisikos in Bezug auf prognostizierte An- und Teilzahlungen von Kunden bzw. an Lieferanten in den folgenden 12 Monaten zu jedem Zeitpunkt abzusichern. Der Konzern nutzt Devisenterminkontrakte zur Absicherung seines Währungsrisikos, die zum größten Teil eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben.

Die Fremdwährungsrisiken des Konzerns resultieren aus dem Umstand, dass der Konzern weltweit tätig ist, nämlich in verschiedenen Ländern mit verschiedenen Währungen. Der Konzern schließt im Zuge von Kundenaufträgen, die in Fremdwährung abgeschlossen werden, Devisentermingeschäfte und Swaps ab, um das Fremdwährungsrisiko auszuschließen bzw. zu minimieren (Hedging). Währungsrisiken aus der Bilanzierung des Eigenkapitals werden nicht gesichert. Devisenterminkontrakte werden ausschließlich mit erstklassigen nationalen und internationalen Banken abgeschlossen, deren Bonität laufend vom Konzern-Treasury überprüft wird, um ein Klumpenrisiko zu vermeiden. Die erforderlichen Maßnahmen und Regelungen im Zusammenhang mit dem Hedging von Kunden- oder Lieferantenaufträgen, die nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossen wurden, sind in der konzernweiten Treasury-Policy geregelt.

Die Sensitivitätsanalyse quantifiziert näherungsweise das Risiko, das im Rahmen gesetzter Annahmen auftreten kann, wenn bestimmte Parameter in einem definierten Umfang verändert werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere bei US-Dollar (USD), Chinesischem Renminbi Yuan (CNY), Kanadischem Dollar (CAD), Brasilianischem Real (BRL) und Indischen Rupien (INR). Die folgenden Angaben beschreiben aus Konzernsicht die Sensitivität eines Anstiegs oder Rückgangs der genannten Fremdwährungen gegenüber dem Euro (EUR). Die Veränderung ist der Wert, der im Rahmen der internen Berichterstattung des Währungsrisikos Anwendung findet, und stellt die Einschätzung des Konzerns hinsichtlich einer möglichen Währungskursänderung dar. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzernunternehmen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet die wesentlichen am Bilanzstichtag ausstehenden Finanzinstrumente der ANDRITZ-GRUPPE.

Die Auswirkungen auf das Konzernergebnis sowie das Eigenkapital sind wie folgt:

(in MEUR) 2023 2022
Konzernergebnis Eigenkapital Konzernergebnis Eigenkapital
EUR / USD +10% 29,4 78,2 -54,8 -66,1
-10% -29,4 -78,2 54,8 66,1
EUR / CNY +10% -7,3 -20,9 17,0 16,0
-10% 7,3 20,9 -17,0 -16,0
EUR / CAD +10% 11,8 16,7 -3,7 -4,4
-10% -11,8 -16,7 3,7 4,4
EUR / BRL +10% -1,9 8,4 -1,8 8,1
-10% 1,9 -8,4 1,8 -8,1
EUR / INR +10% 0,1 11,3 0,1 6,2
-10% -0,1 -11,3 -0,1 -6,2

Der Effekt auf das Konzernergebnis ist die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinstrumente, die einem Wechselkursrisiko ausgesetzt sind und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

Der Effekt im Eigenkapital setzt sich aus den Effekten auf das Konzernergebnis sowie die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinstrumente zusammen, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, wie beispielsweise derivative Finanzinstrumente die als Cashflow-Hedge gelten.

Zinsänderungsrisiken

Die ANDRITZ-GRUPPE schätzt das Risiko aus den Zinsänderungen bei Finanzanlagen und -verbindlichkeiten aufgrund der risikoaversen Strategie als gering ein. Abgesehen von den in Kapitel 34. beschriebenen Sicherungsinstrumenten, werden keine weiteren wesentlichen derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken verwendet. Das Management der Zinsrisiken erfolgt durch eine interne Cashflow-at-Risk-Berechnung (CfaR) und Value-at-Risk-Berechnung (VaR) sowie durch vorgegebene Limite. Die Limitsetzung für CfaR und VaR folgt dabei einem Benchmark-orientierten Ansatz. Die Einhaltung der definierten Limite wird quartalsweise überwacht.

Die gewichteten durchschnittlichen Zinssätze, bezogen auf die Restlaufzeiten der jeweiligen finanziellen Vermögenswerte bzw. -schulden waren zum Bilanzstichtag folgende:

(in %) EUR USD BRL CNY
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Guthaben auf laufenden Konten 1,6 2,9 0,7 1,4
Kurzfristige Geldanlagen 3,9 4,9 12,8 3,2
Veranlagungen, kurzfristig 0,0 0,0 0,0 2,1
Veranlagungen, langfristig 0,7 0,0 0,0 0,0
FINANZIELLE SCHULDEN
Leasingverbindlichkeiten 3,8 2,9 7,9 3,3
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0,0 5,8 0,0 0,0
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1,4 0,0 0,0 0,0
Schuldscheindarlehen, langfristig 1,4 0,0 0,0 0,0
2022
(in %) EUR USD BRL CNY
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Guthaben auf laufenden Konten 0,5 0,1 0,0 0,1
Kurzfristige Geldanlagen 0,5 2,9 12,5 3,2
Veranlagungen, kurzfristig 0,3 0,0 0,0 1,8
Veranlagungen, langfristig 0,4 0,0 0,0 0,0
FINANZIELLE SCHULDEN
Leasingverbindlichkeiten 2,5 2,2 6,5 3,0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0,1 0,0 0,0 0,0
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1,3 0,0 0,0 0,0
Schuldscheindarlehen, langfristig 1,4 0,0 0,0 0,0

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Im Rahmen der internen Berichterstattung über das Zinsrisiko wird eine Zinssatzsensitivität von 50 Basispunkten unterstellt. Dies stellt die Einschätzung des Konzerns hinsichtlich einer möglichen Änderung des Zinssatzes dar.

Eine Erhöhung des Zinsniveaus für das Jahr 2023 um 50 Basispunkte unter Konstanthaltung aller anderen Variablen hätte zu einer Erhöhung des Zinsergebnisses um 4,0 MEUR (2022: Erhöhung um 4,4 MEUR) geführt. Ein Sinken des Zinsniveaus hätte zu einer Reduktion des Zinsergebnisses in gleicher Höhe geführt.

G)SONSTIGES

36. Konzern-Cashflow-Statement

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

In der Konzernkapitalflussrechnung ("Konzern-Cashflow-Statement") werden die Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der betrieblichen Tätigkeit, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit erläutert, und zwar unabhängig von der Gliederung der Konzernbilanz.

Ausgehend vom Konzernergebnis wird der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit indirekt erstellt. Das Konzernergebnis wird um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge (überwiegend Abschreibungen und Rückstellungen) bereinigt. Unter Berücksichtigung der Veränderungen des Nettoumlaufvermögens und Verwendung von Rückstellungen sowie Zinseinzahlungen und Zinsauszahlungen, erhaltenen Dividenden und Steuerzahlungen ergibt sich der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit.

Die Investitionstätigkeit umfasst hauptsächlich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie Ein- und Auszahlungen für lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Auszahlungen für Unternehmenserwerbe. Die Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte enthalten die Investitionen (Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten) des Geschäftsjahres, soweit diese bereits zahlungswirksam wurden.

In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsflüssen aus der Begebung oder Tilgung von Bank- und sonstigen Finanzverbindlichkeiten, der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten auch Dividendenzahlungen, Zahlungsmittelabflüsse für den Rückkauf eigener Aktien, Zahlungsmittelzuflüsse für den Verkauf eigener Aktien enthalten.

Nicht zahlungswirksame Transaktionen betreffen vor allem die Aktivierung von Nutzungsrechten im Sachanlagevermögen durch Leasing oder den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten oder Sachanlagevermögen durch Übernahme direkt damit verbundener Schulden (Kauf auf Ziel).

Die Veränderungen der Bilanzposten, die im Konzern-Cashflow-Statement dargestellt werden, sind nicht unmittelbar aus der Konzernbilanz ableitbar, da unter anderem Effekte aus der Währungsumrechnung, die Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen, konsolidierungskreisbedingte Veränderungen bisher nicht oder nicht mehr vollkonsolidierter Tochterunternehmen sowie die Einstufung als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte nicht zahlungswirksam sind.

a) Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 375,0 MEUR und lag damit deutlich unter dem Vorjahresvergleichswert (2022: 710,8 MEUR). Der Rückgang ist vor allem auf die Veränderung des Nettoumlaufvermögens (-337,4 MEUR 2023 gegenüber 151,1 MEUR 2022) zurückzuführen und resultiert im Wesentlichen aus der planmäßigen Abarbeitung von Großaufträgen und den in Folge des geringeren Auftragseingangs reduzierten erhaltenen An- und Teilzahlungen.

Die Veränderung des Nettoumlaufvermögens stellt sich folgendermaßen dar:

(in MEUR) 2023 2022
Veränderung der Vorräte -50,4 -193,0
Veränderung der geleisteten Anzahlungen 42,6 -59,7
Veränderung der Forderungen -32,6 -138,3
Veränderung der Vertragsvermögenswerte -202,2 -70,0
Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung -143,7 411,9
Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung -38,7 22,3
Veränderung der Verbindlichkeiten 87,6 177,9
Veränderung des Nettoumlaufvermögens -337,4 151,1

b) Cashflow aus Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug 266,9 MEUR (2022: -190,5 MEUR). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus den wesentlich niedrigeren Auszahlungen für den Kauf von lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten.

Der Netto-Cashflow aus Unternehmenserwerben setzt sich folgendermaßen zusammen:

(in MEUR) 2023 2022
Nettovermögen 11,7 82,4
Geschäfts- oder Firmenwerte 44,9 12,6
ÜBERTRAGENE GEGENLEISTUNG 56,6 95,0
Erworbene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -9,4 -34,4
Forderungen aus überbezahltem / Verbindlichkeiten aus nicht bezahltem Kaufpreis
(inkl. bedingter Gegenleistungen)
-10,8 1,4
NETTO-CASHFLOW AUS UNTERNEHMENSERWERBEN 36,4 62,0

Mehr Informationen in Kapitel 5. Unternehmenserwerbe.

c) Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -410,6 MEUR (2022: -301,3 MEUR). Die Veränderung ist vor allem bedingt durch höhere Darlehens- und Kreditrückzahlungen (-296,6 MEUR in 2023 gegenüber -90,3 MEUR in 2022) sowie eine höhere Dividendenzahlung (2023 mit -208,3 MEUR gegenüber 2022 mit -163,8 MEUR). Im Geschäftsjahr 2023 wurden Erlöse aus der Ausgabe eigener Aktien im Rahmen der Bedienung von Optionsprogrammen für Führungskräfte in Höhe von 8,5 MEUR erzielt, während 2022 eigene Aktien in Höhe von 16,0 MEUR erworben wurden.

Die Buchwerte der im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, getrennt nach zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Änderungen, entwickelten sich im Berichtsjahr wie folgt:

(in MEUR) Leasingverbindlich
keiten
Schuldschein
darlehen
Bank- und sonstige
Finanzverbindlichk
eiten
Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2021 231,2 951,5 185,2 1.367,9
Einzahlungen 0,0 0,0 28,2 28,2
Auszahlungen -63,5 -58,0 -32,3 -153,8
Sonstige zahlungsunwirksame Änderungen 34,9 0,4 0,4 35,7
Währungsumrechnung 2,2 0,0 -3,1 -0,9
Änderungen im Konsolidierungskreis 2,6 0,0 8,6 11,2
Stand zum 31. Dezember 2022 207,4 893,9 187,0 1.288,3
Einzahlungen 0,0 0,0 136,4 136,4
Auszahlungen -57,4 -165,5 -131,1 -354,0
Sonstige zahlungsunwirksame Änderungen 55,5 0,3 -0,1 55,7
Währungsumrechnung -1,2 0,0 -4,1 -5,3
Änderungen im Konsolidierungskreis 5,2 0,0 16,3 21,5
Stand zum 31. Dezember 2023 209,5 728,7 204,4 1.142,6

37. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die Voraussetzungen des IFRS 5 zur Einstufung als zur Veräußerung gehalten sind erfüllt, wenn Vermögenswerte in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können, deren Veräußerung sehr wahrscheinlich ist und die Veräußerung erwartungsgemäß innerhalb eines Jahres ab der Umklassifizierung in Betracht kommt. Bei den als zur Veräußerung gehalten ausgewiesenen Vermögenswerten handelt es sich um einzelne Vermögenswerte und direkt mit ihnen in Verbindung stehende Schulden. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, sofern dieser niedriger als der Buchwert ist. Unmittelbar vor der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten findet eine Bewertung statt. Daraus entstehende Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Folgende Vermögenswerte und damit im Zusammenhang stehende Schulden werden zur Veräußerung gehalten ausgewiesen:

(in MEUR) 2023 2022
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte 0,0 0,0
Sachanlagen 5,2 5,0
ZUR VERÄUßERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE 5,2 5,0

Im Geschäftssegment Metals wurde Ende 2021 der Verkauf von Sachanlagen (Grundstücke und Gebäude) in Deutschland eingeleitet. Es wurden Vermögenswerte von 6,5 MEUR als zur Veräußerung gehalten angesetzt und keine Wertminderungsaufwendungen erfasst. 2022 wurde ein Teil der Sachanlagen mit einem Veräußerungsgewinn von 14,3 MEUR verkauft. Der Verkauf des verbleibenden Teils der Sachanlagen im Wert von 4,3 MEUR wird wahrscheinlich 2024 abgeschlossen sein.

Im Geschäftssegment Metals wurde 2022 der Verkauf von Sachanlagen in den Niederlanden eingeleitet. Es wurden Vermögenswerte von 1,0 MEUR als zur Veräußerung gehalten angesetzt und aus der vorgelagerten Bewertung keine Wertminderung erfasst. 2023 wurden die Sachanlagen mit einem Veräußerungsgewinn von 4,5 MEUR verkauft.

Darüber hinaus sind Sachanlagen aus dem Geschäftssegment Hydro in Kanada enthalten. Es wurden Vermögenswerte von 0,9 MEUR als zur Veräußerung gehalten angesetzt und aus der vorgelagerten Bewertung keine Wertminderung erfasst. Der Verkauf der Sachanlagen wird wahrscheinlich in 2024 erfolgen.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, abzüglich Veräußerungskosten, beinhaltet Schätzungen und Annahmen, die mit einer gewissen Unsicherheit behaftet sind. Die tatsächlich eintretenden Verkaufserlöse können von den getroffenen Annahmen abweichen.

38. Auswirkungen der Hyperinflation

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

IAS 29 "Rechnungslegung in Hochinflationsländern" ist anzuwenden, wenn die funktionale Währung eines Unternehmens die Währung eines Landes mit ausgeprägter Hochinflation ist.

Ein Land wird als Hochinflationsland eingestuft, wenn auf Basis von den lokalen Statistikbehörden veröffentlichten Inflationsraten die kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug.

Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung des aktuellen Berichtsjahres werden durch Anwendung der Änderung des allgemeinen Preisindexes an das aktuelle Preisniveau angepasst. Die Indexierung der Posten erfolgt monatlich bzw. quartalsweise, dafür wurde ein durchschnittlicher Monats- bzw. Quartalsindex verwendet. Die Effekte aus der erstmaligen Anwendung werden im Eigenkapital erfasst, die Effekte aus der laufenden Umrechnung im Finanzergebnis.

Argentinien ist seit 1. Juli 2018 als Hochinflationsland eingestuft, die Türkei seit 1. März 2022. In der ANDRITZ-GRUPPE betrifft das:

  • ANDRITZ FABRICS AND ROLLS SA, Argentinien
  • ANDRITZ HYDRO Ltd. Sti., Türkei
  • ANDRITZ FABRICS AND ROLLS TECHNOLOGIES MAKINA HIZMETLERI SANAYI LIMITED SIRKETI, Türkei

In den IFRS-Jahresabschlüssen dieser drei Tochtergesellschaften wurden alle Posten mit wesentlichen Effekten aus der Änderung der Kaufkraft der funktionalen Währung entsprechend angepasst und in der zum Abschlussstichtag geltenden Maßeinheit angegeben.

Folgende Parameter wurden den Berechnungen zugrunde gelegt:

Dreijahres-Inflationsrate Türkei

2019 2020 2021 2022 2023
Jährliche Inflationsrate 12% 15% 36% 64% 65%
Kumulative Dreijahresrate 55% 75% 156% 268%
Preisindex 1,12 1,15 1,36 1,64 1,65

Dreijahres-Inflationsrate Argentinien

2019 2020 2021 2022 2023
Jährliche Inflationsrate 54% 36% 51% 95% 211%
Kumulative Dreijahresrate 210% 216% 300% 816%
Preisindex 1,54 1,36 1,51 1,95 3,11

Für das Geschäftsjahr 2023 ergab sich aus der Anwendung des IAS 29 ein Gesamteffekt auf das Konzernergebnis von -3,4 MEUR (2022: -5,9 MEUR).

39. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Eine Eventualforderung wird im Konzernabschluss nicht berücksichtigt, aber offengelegt, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht berücksichtigt. Sie werden nur dann offengelegt, wenn die Möglichkeit eines Ressourcenabflusses mit wirtschaftlichem Nutzen nicht wahrscheinlich, aber möglich ist oder die Höhe nicht ausreichend verlässlich bewertet werden kann.

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ANDRITZ-GRUPPE in zahlreichen Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil dieser Verfahren (wie beispielsweise Vertrags- und Projektstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen und Verfahren im Bereich des geistigen Eigentums) kann als typisch für die Branche, in der die Gruppe tätig ist, angesehen werden. Die ANDRITZ-GRUPPE bildet entsprechende Rückstellungen in jenen Fällen, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich erscheint und zuverlässige Schätzungen vorgenommen werden können. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Anbetracht der Risikosummen in einigen dieser Streitfälle kann ein für ANDRITZ negativer Ausgang einer oder mehrerer dieser Rechtsstreitigkeiten zu einer wesentlichen negativen Auswirkung auf Ergebnis und Liquiditätsbestand der Gruppe führen. In Fällen, bei denen ein negativer Ausgang zwar als nicht wahrscheinlich, aber als durchaus möglich (und nicht völlig unwahrscheinlich) eingestuft wird, bildet die ANDRITZ-GRUPPE keine Rückstellungen.

Wesentliche Fälle für Eventualverbindlichkeiten:

Der Bereich Produkthaftung inkludiert einige Fälle wegen mutmaßlicher Körperverletzungen und/oder Todesfälle aufgrund Asbestbelastungen. Per 31. Dezember 2023 sind einige Tochtergesellschaften der ANDRITZ-GRUPPE Beklagte in Asbestverfahren in den USA. Alle Verfahren betreffen Forderungen gegenüber einer großen Anzahl von Beklagten. Alle Tochtergesellschaften haben vor, jede der Klagen nachdrücklich anzufechten.

ANDRITZ HYDRO S.A., Brasilien, ist mit steuerrechtlichen Forderungen konfrontiert, die auf einer angeblichen gesamtschuldnerischen Haftung mit der Inepar-Gruppe aufgrund der früheren Minderheitsbeteiligung an Inepar basieren. Die angefochtenen Steuervollstreckungsverfahren sind aufgrund einer Vergleichsvereinbarung zwischen Inepar und der Generalstaatsanwaltschaft des nationalen Finanzministeriums (PGFN) nicht aktiv. Parallel dazu ist ein Berufungsverfahren anhängig, in dem festgestellt werden soll, dass ANDRITZ nie Teil der Inepar-Gruppe war.

40. Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Geschäftsjahr als Aufwand erfassten Honorare der Konzernabschlussprüfungsgesellschaft KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft:

(in TEUR) 2023 2022
Abschlussprüfungen 656 430
Andere Bestätigungsleistungen 55 41
Sonstige Leistungen 0 36
711 507

Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 Abschlussprüfer von ANDRITZ. Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Dr. Johannes Bauer.

41. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es gibt keine außerordentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

42. Konzernunternehmen

2023 2022
Gesellschaft Sitz Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Anstalt für Strömungsmaschinen Gesellschaft mbH Graz, Österreich 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Technology and Asset Management GmbH Graz, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Power & Water GmbH Wien, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Environment S.r.l. Monza, Italien 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Environmental Engineering
(Shanghai) Co., Ltd.
Shanghai, China - - 100,00% VK
ANDRITZ Separation GmbH 2) Köln, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
LENSER Filtration GmbH 2) Senden, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
Lenser Asia Sdn. Bhd. Petaling Jaya,
Malaysien
100,00% VK 100,00% VK
Modul Systeme Engineering GmbH 2) Laufen, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ S.R.L. Cisnadie, Rumänien 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH 2) Krefeld, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
Andritz Deutschland Holding GmbH 2) Göppingen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ GmbH 2) Hemer, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Kaiser GmbH 2) Bretten-Gölshausen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Metals Germany GmbH 2) Hemer, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fiedler GmbH 2) Regensburg,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fliessbett Systeme GmbH 2) Ravensburg,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO GmbH 2) Ravensburg,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Küsters GmbH 2) Krefeld, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Kufferath GmbH 2) Düren, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
AKRE Real Estate GmbH 2) Düren, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Ritz GmbH 2) Schwäbisch Gmünd,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Pumps Germany GmbH 2) Schwäbisch Gmünd,
Deutschland
100,00% NK 100,00% NK
Ritz Pumps South Africa (Pty) Ltd. Germiston, Südafrika 25,00% NK 25,00% NK
ANDRITZ MeWa GmbH 2) Gärtringen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Schuler Group GmbH 2) Göppingen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Schuler Pressen GmbH 2) Göppingen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Schuler Italia S.r.l. Turin, Italien 90,00% NK 90,00% NK
Schuler (Dalian) Forming
Technologies Co. Ltd.
Dalian, China 100,00% VK 100,00% VK
Schuler (China) Co., Ltd. Shanghai, China 100,00% VK 100,00% VK
Yangzhou Metal Forming Machine
Tool Co., Ltd.
Yangzhou City, China 100,00% VK 100,00% VK
Beutler Nova AG Gettnau, Schweiz 100,00% VK 100,00% VK
Schuler Presses UK Limited Walsall, Großbritannien 100,00% VK 100,00% VK
BCN Technical Services Inc. Hastings / Michigan,
USA
100,00% VK 100,00% VK
Pressensysteme Schuler-
México, S.A. de C.V.
Puebla, Mexiko 100,00% VK 100,00% VK
Schuler Thailand Co. Ltd. Banglamung Chonburi,
Thailand
100,00% NK 100,00% NK
Gräbener Pressensysteme GmbH & Co. KG1) Netphen, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
Vögtle Service GmbH 2) Eislingen, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
Schuler France S.A. Straßburg, Frankreich 100,00% VK 100,00% VK
Schuler Inc. Canton / Michigan,
USA
100,00% VK 100,00% VK
Prensas Schuler S.A. São Paulo, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
Gräbener Pressensysteme-
Verwaltungs GmbH
Netphen, Deutschland 100,00% NK 100,00% NK
Graebener Press Systems Inc. Warwick / Rhode
Island, USA
100,00% NK 100,00% NK
2023 2022
Gesellschaft Sitz Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Schuler Ibérica S.A.U. Sant Cugat del Vallès,
Spanien
100,00% NK 100,00% NK
Schuler Slovakia Services s.r.o. Dubnica nad Váhom,
Slowakei
100,00% NK 100,00% NK
Schuler India Private Limited Pune, Indien 100,00% NK 100,00% NK
Schuler Poland Service Sp. Z.o.o. Kedzierzyn-Kózle,
Polen
100,00% NK 100,00% NK
Tianjin GMS Machine Tool Service Co. Ltd. Tianjin, China 50,00% NK 50,00% NK
PRESSE ITALIA - S.p.A. Neapel, Italien 95,00% NK 95,00% NK
AWEBA Werkzeugbau GmbH Aue 2) Aue, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
WVL Werkzeug- und Vorrichtungsbau
Lichtenstein GmbH 2)
St. Egidien,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Dabaki Grundstücksverwaltungs-
gesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG
Mainz, Deutschland 94,00% VK 94,00% VK
PTW Powertrain Tools Weingarten GmbH2) Weingarten,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Schuler Service Rus Limited
Liability Company
Toljatti, Russland 100,00% NK 100,00% NK
Farina Presse S.r.l. Suello, Italien 100,00% VK 100,00% VK
Smart Press Shop GmbH & Co. KG Halle (Saale),
Deutschland
50,00% EQ 50,00% EQ
Smart Press Shop Verwaltungs-GmbH Stuttgart, Deutschland 50,00% NK 50,00% NK
SOVEMA GROUP S.p.A. Villafranca di Verona,
Italien
100,00% VK 100,00% VK
SOVEMA GLOBAL SERVICES Inc. St. Louis, USA 100,00% NK 100,00% NK
SOVEMA TIANJIN BATTERY
EQUIPMENT Ltd.
Tianjin, China 100,00% NK 100,00% NK
Bitrode corporation St. Louis, USA 100,00% VK 100,00% VK
Bitrode UK Ltd. Cheltenham,
Großbritannien
100,00% VK 100,00% NK
BITRODE NL B.V. Rotterdam,
Niederlande
100,00% VK 100,00% NK
ANDRITZ Slovakia s.r.o. Humenné, Slowakei 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO GmbH Wien, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO SAS Châteauroux,
Frankreich
100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO Private Ltd. Mandideep, Indien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Nepal Pvt. Ltd. Kathmandu, Nepal 100,00% NK 100,00% NK
Bhutan Automation & Engineering Limited Chhukha, Bhutan 49,00% NK 49,00% NK
ANDRITZ HYDRO S.L. Algete, Spanien 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO S.r.l. Unipersonale Schio, Italien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO AG Kriens, Schweiz 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ S.A. de C.V. Morelia, Mexiko 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO AS Jevnaker, Norwegen 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Ltd. Sti.
PT. ANDRITZ HYDRO
Tekeli, Türkei
Jakarta, Indonesien
100,00%
51,00%
VK
VK
100,00%
51,00%
VK
VK
ANDRITZ HYDRO S.A. Lima, Peru 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO (Pty) Ltd Kyalami, Südafrika 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO Ltda. Bogotá, Kolumbien 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO s.r.o. Prag, Tschechische
Republik
100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ O&M Private Limited Mandideep, Indien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO C.A. Caracas, Venezuela 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Sdn. Bhd. Kuala Lumpur,
Malaysien
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO, Inc. Makati City, Philippinen 100,00% NK 100,00% NK
PHP PHILIPPINES HYDRO PROJECT, Inc. Makati City, Philippinen 24,98% NK 24,98% NK
ANDRITZ HYDRO Hammerfest AS Jevnaker, Norwegen 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Hammerfest (UK) Limited Glasgow,
Großbritannien
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO, UNIPESSOAL LDA Porto, Portugal 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO DRC SARL Kinshasa,
Demokratische
Republik Kongo
100,00% NK 100,00% NK
AH PUMPSTORAGE GMBH Wien, Österreich 60,00% NK 60,00% NK
2023 2022
Gesellschaft Sitz Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
ANDRITZ HYDRO Beteiligungsholding GmbH Graz, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Brasilien
Beteiligungsgesellschaft mbH
Graz, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO LTDA. Barueri, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Construcoes e Montagens Ltda Barueri, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO (SU), LDA. Luanda, Angola 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ VIETNAM COMPANY LIMITED Hanoi, Vietnam 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO NIGERIA LIMITED Victoria Island, Nigeria 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Hydro Pty Ltd Sydney, Australien 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ FEED & BIOFUEL A/S Esbjerg, Dänemark 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Chile Ltda. Santiago de Chile,
Chile
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ CHILE SITE SERVICES SpA Santiago de Chile,
Chile
100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ CHILE SERVICES SpA Santiago de Chile,
Chile
100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ (USA) Inc. Alpharetta / Georgia,
USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Inc. Alpharetta / Georgia,
USA
100,00% VK 100,00% VK
Imagine That, Inc. San José, USA 100,00% VK - -
ANDRITZ SEPARATION Inc. Arlington / Texas, USA 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SEPARATION Technologies Inc. Arlington / Texas, USA 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Corp. Charlotte / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ METALS USA Inc. Callery / Pennsylvania,
USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ ASKO Emera B.V. Amsterdam,
Niederlande
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Metals Netherlands B.V. Amsterdam,
Niederlande
100,00% VK 100,00% VK
SOTEC S.A. de C.V. San Francisco
Cuautlalpan, Mexiko
25,00% NK 25,00% NK
MFA Risk Solutions Inc. Burlington, USA 100,00% VK 100,00% VK
Andritz Fabrics and Rolls Inc. Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Asia
Holding Limited
Hong Kong, China 100,00% VK 100,00% VK
Beloit Asia Pacific (M) Inc. Port Louis, Mauritius 100,00% VK 100,00% VK
Andritz Fabrics and Rolls (Shanghai) Limited Shanghai, China 100,00% VK 100,00% VK
Huyck Wangner (Shanghai) Trading Co. Ltd. Shanghai, China 100,00% VK 100,00% VK
JJ Plank Company, LLC Neenah / Wisconsin,
USA
100,00% VK 100,00% VK
Weavexx, LLC Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS S.A. Buenos Aires,
Argentinien
100,00% VK 100,00% VK
Huyck Licensco Inc. Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Xerium V (US) Limited Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Ltd. Kentville, Kanada 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS SPA Coronel, Chile 100,00% VK 100,00% VK
Stowe Woodward LLC Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Stowe Woodward Licensco LLC Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Wangner Itelpa I LLC Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Wangner Itelpa Participacoes Ltda Piracicaba, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
Wangner Itelpa II LLC Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Xerium IV (US) Limited Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Xerium do Brasil Ltda Piracicaba, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
Robec Brazil LLC Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
2023 2022
Gesellschaft Sitz Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS
INDUSTRIA E COMERCIO S.A.
Piracicaba, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS S.A. de C.V. Queretaro, Mexiko 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Limited Tokio, Japan 100,00% VK 100,00% VK
Andritz Fabrics and Rolls Germany Holding GmbH 2) Reutlingen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Robec Walzen GmbH 2) Düren, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
Andritz Fabrics and Rolls AG 2) Düren, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls GmbH 2) Reutlingen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls AB Uppsala, Schweden 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Scandinavia AB Uppsala, Schweden 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls, S.A. Madrid, Spanien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ JohnsonFoils Limited Chachoengsao,
Thailand
100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS HOLDINGS
LIMITED
London, Großbritannien 100,00% VK 100,00% VK
Huyck.Wangner UK Limited Kent, Großbritannien 100,00% VK 100,00% VK
Stowe-Woodward (UK) Limited London, Großbritannien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Holdings SAS Paris, Frankreich - - 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls GmbH Gloggnitz, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Oy Kerava, Finnland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Holdings. S.p.A. Mailand, Italien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls S.p.A. Latina, Italien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS
TECHNOLOGIES MAKINA HIZMETLERI
SANAYI LIMITED SIRKETI
Corlu / Tekirdag, Türkei 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS PTY. LIMITED Geelong, Australien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SAS Châteauroux,
Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Metals France SAS Asnières-sur-Seine,
Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Selas Tianjin Industrial
Furnace Equipment Co., Ltd.
Tianjin, China 40,00% NK 40,00% NK
ANDRITZ Fabrics and Rolls SAS Ville-la-grand,
Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
Jaybee Eng. (Holdings) Pty. Ltd. Carrum Downs /
Victoria, Australien
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Pty. Ltd. Carrum Downs /
Victoria, Australien
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ (NZ) Ltd. Tauranga, Neuseeland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Ingeniería S.A. Algete, Spanien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ BRASIL LTDA. Curitiba, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SEPARATION Indústria e Comércio
de Equipamentos de Filtraçâo Ltda.
Pomerode, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
Sindus ANDRITZ Ltda. Porto Alegre, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Pilão Equipamentos Ltda. Curitiba, Brasilien - - 100,00% VK
ANDRITZ Oy Helsinki, Finnland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Savonlinna Works Oy Savonlinna, Finnland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Oy Tampere, Finnland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Warkaus Works Oy Varkaus, Finnland 100,00% VK 100,00% VK
Enmas ANDRITZ Pvt. Ltd. Chennai, Indien 40,00% NK 40,00% EQ
VA Brazil Oy Espoo, Finnland 40,00% NK 40,00% EQ
ANDRITZ Enviroburners Oy Vantaa, Finnland 100,00% NK 100,00% NK
J. Parpala Oy Kokkola, Finnland 100,00% NK 100,00% NK
Scitech-Service Oy Helsinki, Finnland 100,00% NK - -
Experimentis Oy Rauma, Finnland 100,00% NK - -
ANDRITZ HYDRO Canada Inc. Pointe-Claire / Québec,
Kanada
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Ltd. Lachine / Québec,
Kanada
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Feed and Biofuel Canada Inc. Blenheim / Ontario,
Kanada
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Asselin-Thibeau S.A.S. Elbeuf, Frankreich 100,00% VK 100,00% VK
2023 2022
Gesellschaft Sitz Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
ANDRITZ Gouda B.V. Waddinxveen,
Niederlande
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ AB Örnsköldsvik,
Schweden
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Technologies AB Stockholm, Schweden 51,00% NK 51,00% NK
ANDRITZ Ltd. Newcastle-under-Lyme,
Großbritannien
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ (China) Ltd. Foshan, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ (Shanghai) Equipment & Engineering
Co., Ltd
Shanghai, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SHENDE (SHANGHAI) FEED &
BIOFUEL CO., LTD.
Shanghai, China 100,00% VK 100,00% VK
Xerium China Co. Ltd. Kunshan, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ ROLLS (CHANGZHOU) CO., LTD Changzhou, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ (Foshan) Intelligent Manufacturing
Co., Ltd.
Foshan, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Technologies H.K. Ltd. Hong Kong, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Technologies Private Limited Chennai, Indien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SEPARATION AND PUMP
TECHNOLOGIES INDIA PRIVATE LIMITED
Chennai, Indien - - 100,00% VK
ANDRITZ EUROSLOT INDIA
PRIVATE LIMITED
Mumbai, Indien - - 100,00% NK
ANDRITZ FEED & BIOFUEL Ltd. Hull, Großbritannien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FEED & BIOFUEL B.V. Geldrop, Niederlande 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ B.V. Den Helder,
Niederlande
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Singapore Pte. Ltd. Singapur, Singapur 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Uruguay S.A. Fray Bentos, Uruguay 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Industrias S.A. Montevideo, Uruguay 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ PULP TECHNOLOGIES S.A. Montevideo, Uruguay 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ K.K. Tokio, Japan 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ DELKOR (Pty) Ltd. Kyalami, Südafrika 100,00% VK 100,00% VK
GKD Delkor (Pty) Ltd. Kyalami, Südafrika 100,00% NK 100,00% NK
PT. ANDRITZ Jakarta, Indonesien 100,00% VK 100,00% VK
LLC ANDRITZ St. Petersburg,
Russland
100,00% VK 100,00% VK
LLC ANDRITZ HYDRO Moskau, Russland 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Kufferath s.r.o. Levice, Slowakei 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Kft. Tiszakécske, Ungarn 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Perfojet SAS Montbonnot Saint
Martin, Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Biax SAS Le Bourget du Lac,
Frankreich
100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Separation Italy S.r.l. Mailand, Italien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ COMO S.R.L. Grandate, Italien 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Soutec AG Neftenbach, Schweiz 100,00% VK 100,00% VK
EK Finance SAS Scorbé-Clairvaux,
Frankreich
- - 100,00% VK
ANDRITZ Euroslot SAS Scorbé-Clairvaux,
Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FZCO Dubai, Vereinigte
Arabische Emirate
100,00% NK 100,00% NK
OTORIO LTD Tel Aviv, Israel 50,01% VK 50,01% VK
ANDRITZ Novimpianti S.r.l. Capannori, Italien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Diatec S.r.l. Collecorvino, Italien 100,00% VK 100,00% VK
Psiori GmbH Freiburg im Breisgau,
Deutschland
25,10% EQ 25,10% EQ
ANDRITZ Laroche S.A.S. Cours-la-Ville,
Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Digital Factory d.o.o. Zagreb, Kroatien 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ BONETTI HOLDING S.R.L. Mailand, Italien - - 100,00% VK
ANDRITZ BONETTI S.P.A. Mailand, Italien 100,00% VK 100,00% VK
Bonetti GmbH Hagen, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ BONETTI CO. INC. Sturtevant / Wisconsin,
USA
100,00% VK 100,00% VK
2023 2022
Gesellschaft Sitz Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
Kapitalanteil* Einbeziehungs
art
GIOBONETTI INTERNATIONAL CANADA INC. Montrèal / Québec,
Kanada
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Bonetti Canada Inc. Trois-Rivières /
Québec, Kanada
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ TEP D.O.O. Slavonski Brod,
Kroatien
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ DAN-WEB A/S Galten, Dänemark 100,00% VK - -
Dedert International A/S Ballerup, Dänemark 100,00% VK - -
Dedert Canada Inc. Rosemère / Québec,
Kanada
100,00% VK - -
Dedert Holding Corporation Homewood / Illinois,
USA
100,00% VK - -
Dedert Corporation Homewood / Illinois,
USA
100,00% VK - -
Dedert (Shanghai) Drying and Evaporating
Technology Co Ltd.
Shanghai, China 100,00% NK - -
Dedert Mexico Mexiko City, Mexiko 100,00% NK - -

* Als Kapitalanteil wird jener Anteil der direkten Obergesellschaft gezeigt. Sollte eine Gesellschaft mehrere direkte Obergesellschaften innerhalb der ANDRITZ-GRUPPE haben, wird sie unter jener mit dem höchsten Kapitalanteil mit dem Anteil der gesamten ANDRITZ-GRUPPE an dieser Gesellschaft ausgewiesen.

VK ... Vollkonsolidierung, EQ ... Equity-Bilanzierung, NK ... Keine Einbeziehung aufgrund untergeordneter Bedeutung

1) Gemäß § 264b deutsches HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses befreites Tochterunternehmen. 2) Gemäß § 264 Abs. 3 deutsches HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses befreites Tochterunternehmen.

Graz, am 26. Februar 2024

Joachim Schönbeck e.h. Dietmar Heinisser e.h. Norbert Nettesheim e.h. Jarno Nymark e.h. Frédéric Sauze e.h. (Vorstandsvorsitzender) (Finanzvorstand)

ERKLÄRUNG DES VORSTANDS

ERKLÄRUNG DES VORSTANDS DER ANDRITZ AG GEMÄß § 124 ABS. 1 BÖRSEGESETZ

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzern-Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzern-Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Graz, am 26. Februar 2024

Der Vorstand der ANDRITZ AG

(Vorstandsvorsitzender) (Finanzvorstand)

Joachim Schönbeck e.h. Dietmar Heinisser e.h. Norbert Nettesheim e.h. Jarno Nymark e.h. Frédéric Sauze e.h.

GLOSSAR

ATX

Austrian Traded Index, der Leitindex der Wiener Börse.

Auftragseingang

Der Auftragseingang entspricht den geschätzten Umsatzerlösen der in der Berichtsperiode in Kraft gesetzten Aufträge unter Berücksichtigung von Änderungen und Korrekturen des Auftragswerts; Absichtserklärungen sind nicht Teil des Auftragseingangs.

Auftragsstand

Der Auftragsstand stellt die aktuellen Kundenaufträge im Berichtszeitpunkt dar und entspricht dem den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneten Transaktionspreis. Der Auftragsstand am Ende der Berichtsperiode wird im Wesentlichen aus dem Auftragsstand am Beginn der Berichtsperiode, erhöht um den Auftragseingang und vermindert um die Erfassung der Umsatzerlöse der Berichtsperiode ermittelt.

Avale

Diese umfassen Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Performance- und Gewährleistungsgarantien bzw. -bürgschaften zu Lasten der ANDRITZ-GRUPPE.

Ausschüttungsquote

Anteil des Konzernergebnisses, welcher an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet wird bzw. Dividende je Aktie/Gewinn je Aktie.

Beschäftigte

Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Lehrlinge.

Bruttoliquidität

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente plus Veranlagungen plus Schuldscheindarlehen.

Capital employed

Nettoumlaufvermögen plus immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.

Dividende je Aktie

Teil des Gewinns je Aktie, der an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet wird.

EBIT

Ergebnis vor Zinsen und Steuern.

EBITA

Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen für im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierte und vom Geschäfts- oder Firmenwert getrennt angesetzte immaterielle Vermögenswerte sowie Wertminderungsaufwendungen für Geschäfts- oder Firmenwerte.

EBITDA

Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.

EBT

Ergebnis vor Steuern.

Eigenkapitalquote Summe Eigenkapital/Bilanzsumme.

Eigenkapitalrentabilität Ergebnis vor Steuern/Summe Eigenkapital.

EV

Enterprise Value, Marktkapitalisierung per ultimo abzüglich Nettoliquidität.

Free Cashflow

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit abzüglich Investitionen.

Free Cashflow je Aktie

Free Cashflow/gewogene durchschnittliche Anzahl an Aktien.

FVTOCI

Fair Value through other comprehensive income: erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis.

FVTPL

Fair Value through profit and loss: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert im Periodenergebnis.

Gesamtkapitalrentabilität

Ergebnis vor Zinsen und Steuern/Bilanzsumme.

Gewinn je Aktie

Konzernergebnis der Gesellschafter der Muttergesellschaft/gewogene durchschnittliche Anzahl an Aktien.

HY

Geschäftsbereich Hydro.

Investitionen

Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Langfristige Vermögenswerte (wie intern berichtet) bestehen aus Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten sowie sonstigen langfristigen Forderungen und Vermögenswerten und beinhalten nicht nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen, Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen sowie aktive latente Steuern.

Marktkapitalisierung

Anzahl der zum Berichtszeitpunkt im Umlauf befindlichen Aktien multipliziert mit dem Schlusskurs zum Berichtszeitpunkt.

ME

Geschäftsbereich Metals.

MEUR

Millionen Euro.

Nettoliquidität

Bruttoliquidität abzüglich Finanzverbindlichkeiten.

Nettoumlaufvermögen

Langfristige Forderungen plus kurzfristige Vermögenswerte (exkl. Veranlagungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Schuldscheindarlehen sowie Planvermögen über leistungsorientierten Zusagen) abzüglich sonstiger langfristiger und kurzfristiger Schulden (exkl. Finanzverbindlichkeiten und Rückstellungen).

Nettoverschuldung

Verzinsliches Fremdkapital inkl. Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und sonstige langfristige Leistungen an Arbeitnehmer sowie Planvermögen über leistungsorientierte Zusagen abzüglich Bruttoliquidität.

PP

Geschäftsbereich Pulp & Paper.

ROE

Return On Equity, Konzernergebnis/Summe Eigenkapital.

SCF

Supply Chain Financing.

SE

Geschäftsbereich Separation.

Summe Eigenkapital

Summe Eigenkapital inkl. nicht beherrschender Anteile.

SCF Supply-Chain-Finanzierungsvereinbarung

TEUR

Tausend Euro.

Umsatzrendite Ergebnis vor Zinsen und Steuern/Umsatz.

Verschuldungsgrad Nettoverschuldung/Summe Eigenkapital.

ZGE

Zahlungsmittelgenerierende Einheit.

BESTÄTIGUNGSVERMERK

BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

Andritz AG, Graz,

und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamt¬ergebnisrechnung, der Konzern-Cashflow-Statement und der Entwicklung des Konzerneigen¬kapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschluss¬prüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforde¬rungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflicht¬gemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berück¬sichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bilanzierung des Projektgeschäfts

siehe Konzernanhang Kapitel 9 und 23

Das Risiko für den Abschluss

Der überwiegende Anteil der im Geschäftsjahr ausgewiesenen Umsatzerlöse und Ergebnis-beiträge der Andritz Gruppe stammt aus dem Projektgeschäft. Das Projektgeschäft der Andritz Gruppe umfasst eine große Anzahl von Projekten mit Projektvolumen von jeweils über 100 Mio EUR und einer Laufzeit über mehrere Jahre. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse zeitraumbezogen nach dem Leistungsfortschritt der jeweiligen Projekte, der nach der Cost to Cost-Methode ermittelt wird. Ausgenommen davon sind Projekte, die voraussichtlich zu einem Verlust führen. Ein solcher Verlust wird sofort in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst. Für abgeschlossene Projekte besteht über einen bestimmten Zeitraum die Verpflichtung zur Gewährleistung. Bei einigen laufenden oder abgeschlossenen Projekten kann es zu unterschiedlichen Auffassungen mit Kunden und/oder Lieferanten über die vertrag¬lichen Verpflichtungen kommen, aus denen drohende oder bereits anhängige Rechtsstreitig¬keiten resultierten. Sowohl für die Gewährleistungsverpflichtungen als auch für drohende Ver¬pflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten setzt die Andritz AG Rückstellungen an. Die Anwendbarkeit der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung, die Ermittlung des jeweiligen Leistungsfortschritts, der Höhe der noch bis zur Fertigstellung des Projektes anfallenden Kosten sowie die Bewertung der projektbezogenen Rückstellungen erfordern in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen. Auf Grund des wesentlichen Umfangs des Projektgeschäfts resultiert daraus das Risiko, dass der Umsatz aus dem Projektgeschäft, die Umsatzkosten und damit das Konzernergebnis sowie die projektbezogenen Bilanzposten wesentlich falsch darge¬stellt sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Bilanzierung des Projektgeschäfts wie folgt beurteilt:

  • Wir haben im Zuge unserer Prüfung ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung rele¬vanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter internen Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem interne Kontrollen in Zusammenhang mit der Frei¬gabe der Projektkalkulation beim Abschluss neuer Verträge, der Billigung der Mit-kalkulation und der Statusberichte zu laufenden Projekten und der Einschätzung des Betrages aus¬stehender oder drohender Kosten aus Projekten. Auf Basis der Ergebnisse dieser Über-prüfung haben wir weitere Prüfungshandlungen festgelegt.
  • Diese Prüfungshandlungen haben wir auf ausgewählte Projekte angewendet und für diese Projekte, die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen beurteilt. Die Auswahl erfolgte nach risikoorientierten Kriterien wie Projektgröße, geringe oder negative Projektmargen oder hohe Margenanpassungen. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die Durchsicht der zugrundeliegenden Verträge und Vereinbarungen, die kritische Würdigung der aktuellen Projektinformationen, die Befragung von Projektverantwortlichen oder Projektcontrollern zur Plausibilität der getroffenen Schätzungen und Annahmen, die Beurteilung der Schätzungsgenauigkeit durch Vergleich der eingetretenen Ergebnisse mit den Schätzungen in den Vorjahren und die Abstimmung der Annahmen und in die Schätzung eingeflossenen Werte mit Vertragsdokumenten und anderen relevanten Unterlagen
  • Darüber hinaus haben wir die angewendete Methode zur Ermittlung des Leistungsfortschritts und die richtige Erfassung der Kosten auf die einzelnen Aufträge gewürdigt.
  • Zur Beurteilung der Angemessenheit von Rückstellungen für Ansprüche von Kunden und für drohende oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten haben wir relevante Dokumente gelesen, Auskunftsschreiben von Rechtsvertretern eingeholt sowie Gespräche mit den mit dem Sachverhalt betrauten Personen geführt und in deren Aufzeichnungen Einsicht ge¬nommen.
  • Darüber hinaus haben wir untersucht, ob die Darstellung des Projektgeschäfts im Konzern-abschluss und die Angaben im Anhang den Anforderungen des IFRS 15 entsprechen.

Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

siehe Konzernanhang Kapitel 20

Das Risiko für den Abschluss

Die Geschäfts- oder Firmenwerte der Andritz Gruppe betragen zum Bilanzstichtag 826,3 Mio EUR. Die Andritz AG führt mindestens einmal jährlich und gegebenenfalls anlass-bezogen einen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) zur Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmen¬werte durch. Die Vorgehensweise bei der Bewertung der Firmenwerte, die Aufteilung der Firmenwerte auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten sowie die Annahmen und die Bewertungsergebnisse sind im Konzernanhang beschrieben.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert wesentliche Schätzungen über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungs-zinssätze und ist daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Für den Abschluss besteht das Risiko einer Überbewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile der Geschäfts- oder Firmenwerte wie folgt beurteilt:

  • Wir haben die Angemessenheit der zukunftsbezogenen Schätzungen und wesentlichen An-nahmen sowie der angewendeten Berechnungsmethoden unter Konsultation von Bewertungsspezialisten beurteilt.
  • Wir haben uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit der aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Mittel-fristplanung abgeglichen. Wir haben die zugrundeliegenden Planungsannahmen mit dem Management besprochen sowie anhand von Informationen über die aktuelle und erwartete Entwicklung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit plausibilisiert. Die Planungs-treue haben wir durch Vergleich der in den Vorperioden erfolgten Planungen mit den tat¬sächlich eingetretenen Werten beurteilt.
  • Die zur Festlegung der Diskontierungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir unter Konsultation von unseren Bewertungsspezialisten durch Abgleich mit markt- und branchen-spezifischen Richtwerten und Ermittlungsmethoden auf Angemessenheit geprüft sowie das Berechnungsschema nachvollzogen. Soweit sich bei zahlungsmittelgenerierende Einheiten Überrenditen ergeben haben wir deren Begründung anhand von Daten aus der Vergangen-heitsanalyse und der zukünftigen Markt- und Wirtschaftsposition nachvollzogen.
  • Weiters haben wir beurteilt, ob die vom Unternehmen gemachten Angaben im Anhang in Zusammenhang mit den durchgeführten Impairment-Tests angemessen sind.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzern-abschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Infor¬mationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlich¬keit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant¬wortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver¬halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens¬tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs¬prozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich ange¬sehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Ent¬scheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Dar¬stellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontroll-system, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange¬messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge¬stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung.

  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk darauf aufmerksam zu machen oder unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund¬lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs¬feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruf¬lichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern ein¬schlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausge¬tauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzern¬abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssach¬verhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sach¬verhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwort¬lichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. März 2023 als Abschlussprüfer gewählt und am 27. September 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Dr. Johannes Bauer.

Wien

  1. Februar 2024

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Dr. Johannes Bauer Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

ANDRITZ AG

Stattegger Straße 18 8045 Graz, Österreich [email protected]

Inhouse produziert mit firesys

Disclaimer

Bestimmte Aussagen im Jahresfinanzbericht 2023 und im Geschäftsbericht 2023 sind "zukunftsgerichtete Aussagen". Diese Aussagen, welche die Worte "glauben", "beabsichtigen", "erwarten" und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.

Der Jahresfinanzbericht 2023 und der Geschäftsbericht 2023 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 26. Februar 2024 zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Kapitel "Unternehmensrisiken" und im Lagebericht des Jahresfinanzberichts 2023 angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresfinanzbericht 2023 und im Geschäftsbericht 2023 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.

Einzelabschluss ANDRITZ AG 2023

Inhaltsverzeichnis

Lagebericht Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Bestätigungsvermerk

LAGEBERICHT

Präambel

Der Jahresabschluss (Einzelabschluss) der ANDRITZ AG wird nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des österreichischen UGB aufgestellt. Entsprechend dieser Vorschriften sind die verbundenen Unternehmen im Rahmen des Finanzanlagevermögens ausgewiesen. Dadurch ergibt sich aus dem Einzelabschluss lediglich ein Ausschnitt der wirtschaftlichen Lage für die ANDRITZ AG und ihre verbundenen Unternehmen.

Finanzielle Leistungsindikatoren der ANDRITZ AG

Die folgenden Kennzahlen wurden entsprechend dem Fachgutachten KFS/BW3 zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht berechnet:

in MEUR bzw. in % 2023 2022
Auftragsstand 4.042,2 4.021,4
Umsatzerlöse 1.040,0 907,5
Ergebnis vor Zinsen und Steuern 332,2 217,2
Umsatzrentabilität 31,9% 23,9%
Eigenkapitalrentabilität 27,0% 19,1%
Gesamtkapitalrentabilität 9,6% 6,6%
Nettoverschuldung 576,8 758,1
Nettoumlaufvermögen -164,3 -137,8
Eigenkapitalquote 32,3% 31,4%
Verschuldungsgrad 51,3% 73,1%
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen 344,0 279,9

Der Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit beträgt berechnet nach der Methode der Stellungnahme 36 des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (kurz AFRAC 36) im Jahr 2023 +117,5 MEUR (Vorjahr: -44,1 MEUR), jener aus der Investitionstätigkeit +299,9 MEUR (Vorjahr: +228,1 MEUR) sowie jener aus der Finanzierungstätigkeit -418,7 MEUR (Vorjahr: -257,5 MEUR).

Der Finanzmittelbestand am Ende der Periode verringert sich daher von 135,0 MEUR am 31. Dezember 2022 auf 133,8 MEUR am 31. Dezember 2023.

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren der ANDRITZ AG

Bezüglich der Themenbereiche Fertigung, Personalwesen und Umweltschutz wird auf die Ausführungen und nicht finanzielle Erklärung gemäß § 267a UGB im Konzernlagebericht verwiesen, welche auch für die ANDRITZ AG zutreffend sind. Im Bereich Forschung und Entwicklung ist die ANDRITZ AG eines von mehreren Forschungszentren in der ANDRITZ-Gruppe und in sämtlichen Geschäftsbereichen in verschiedenen Projekten tätig.

Eigene Aktien

Im Geschäftsjahr 2023 hat der Vorstand keine Aktienrückkäufe getätigt, da das Unternehmen derzeit noch ausreichend eigene Aktien hält, um seine Optionsprogramme bedienen zu können. Auf der Grundlage eines Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. März 2023 ist der Vorstand seit 1. Oktober 2023 für die Dauer von 30 Monate zum Erwerb eigener Aktien grundsätzlich ermächtigt. Für den Fall, dass der Vorstand im Rahmen dieser grundsätzlichen Ermächtigungen konkrete Rückkaufprogramme durchführen wird, werden diese auf der Webseite der Gesellschaft und über die einschlägigen Informationsdienste angekündigt.

Zum 31. Dezember 2023 befinden sich 4.789.540 Stückaktien in Besitz der ANDRITZ AG, dies entspricht einem Anteil am Grundkapital in Höhe von 5% bzw. 4.789.540 EUR. Es ist vorgesehen, diese Aktien für die Bedienung der Optionen im Rahmen der Aktienbeteiligungsprogramme für Führungskräfte sowie für Mitarbeiterbeteiligungsaktionen zu verwenden.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine neuen Stückaktien erworben. 6.460 Stückaktien wurden an eine Tochtergesellschaft zu einem Kurs von 53,23 EUR je Aktie anlässlich einer Mitarbeiterbeteiligungsaktion verkauft. Der auf die verkauften Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals ist 6.460,00 EUR, der Anteil am Grundkapital beträgt 0,006%. Die aus dem Verkauf erzielten Erlöse wurden zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung verwendet.

Weiters wurden im Rahmen einer Mitarbeiterbeteiligungsaktion 28.166 Stückaktien an Mitarbeiter der ANDRITZ AG abgegeben.

Zur besseren Einsicht in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage basiert der weitere Teil des Lageberichts auf dem nach IFRS erstellten Konzernabschluss.

LAGEBERICHT

    1. Pulp & Paper
    1. Metals
    1. Hydro
    1. Separation

C— Geschäftsentwicklung

    1. Änderung der Reporting Struktur
    1. Auftragseingang
    1. Umsatz
    1. Auftragsstand
    1. Ertragslage
    1. Vermögens- und Finanzlage
    1. Investitionen
    1. Cashflow
    1. Akquisitionen

D— Risikomanagement

    1. Strategische Risiken
    1. Operative Risiken
    1. Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
    1. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

G— Konsolidierte Nicht-finanzielle Erklärung

    1. Wesentlichkeitsanalyse
    1. We Care das ANDRITZ-Nachhaltigkeitsprogramm
    1. EU-Taxonomie
    1. Nicht-finanzielle Risiken
    1. Verantwortungsvolles Personalmanagement
    1. Supply Chain Management
    1. Qualitätsmanagement
    1. Fertigung
    1. Innovationsmanagement und Digitalisierung
    1. Forschung und Entwicklung

H— Ausblick

I

Aktien und Aktionärsstruktur

LAGEBERICHT

A) WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die Rahmenbedingungen im zurückliegenden Geschäftsjahr 2023 waren wie auch in den Vorjahren von einer Vielzahl von Herausforderungen geprägt, darunter die anhaltenden geopolitischen Spannungen, der anhaltende Inflationsdruck in vielen Ländern und die in einigen Teilen der Welt immer noch anhaltenden Nachwirkungen der Covid-19 Pandemie.

Geopolitische Spannungen, insbesondere der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der Krieg in Israel und die Konflikte in den angrenzenden Regionen sowie die angespannten Beziehungen zwischen China und den USA erzeugten im Jahr 2023 weiterhin Unsicherheiten im Welthandel. Handelsbeschränkungen und Sanktionen beeinflussten die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Vorprodukten.

Der Anstieg der Inflationsraten in vielen Ländern, getrieben durch gestiegene Energiepreise und Lieferkettenengpässe, hat zu spürbaren Rückgängen im privaten Konsum und in der Folge zu geringeren Auslastungen der Produktionskapazitäten bei vielen unserer Kunden geführt. Die zur Eindämmung der Inflation von vielen Zentralbanken eingeleitete Straffung der Geldpolitik mit einer deutlichen Erhöhung der Zinsen führte zu einer Erhöhung der Finanzierungskosten für Investitionen auf Seiten unserer Kunden und hat die Investitionsbereitschaft in neue Anlagen und Maschinen reduziert.

Insgesamt ist die Weltwirtschaft aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen entgegen anfänglicher Prognosen noch nicht wieder in eine Phase der Erholung eingetreten, wobei die Wachstumsraten in den verschiedenen Regionen der Welt stark unterschiedlich ausfielen.

In Europa reduzierte sich das Wirtschaftswachstum im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr nochmals deutlich auf unter 1%, während in den USA getrieben vom Privatkonsum, der mit rund 70% des Bruttoinlandsprodukts eine Schlüsselrolle in der US-Wirtschaft einnimmt, eine leichte Verbesserung der Wachstumsrate auf 2,5% zu verzeichnen war. Chinas Wirtschaft verzeichnete im Berichtszeitraum trotz der Belastungen aus dem Immobiliensektor und gestützt durch deutlich reduzierte Zinsen einen Anstieg des Wachstums auf rund 5,2%.

Trotz dieser im Allgemeinen eher schwierigen Rahmenbedingungen waren in einigen für ANDRITZ relevanten Wirtschaftsbereichen auch positive Entwicklungen zu verzeichnen, unter anderem getrieben von technologischem Wandel und Digitalisierung sowie von Investitionen in Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

Quelle Wachstumsraten: Bloomberg

B) MARKTENTWICKLUNG

1. Pulp & Paper

Der Geschäftsbereich Pulp & Paper verzeichnete eine zufriedenstellende Projekt- und Investitionsaktivität, die sich auf die Modernisierung bestehender Pulp & Paper-Fabriken konzentrierte. Allerdings hat sich das Wachstum im Markt für Greenfield-Zellstofffabriken nach einigen sehr aktiven Jahren deutlich abgeschwächt. Im Bereich Kraftwerkskessel setzte sich die gute Investitionstätigkeit der Vorjahre fort. Im Servicegeschäft kam es aufgrund der zyklischen Abschwächung der Pulp & Paper-Produktion zu einer leichten Abschwächung.

2. Metals

Der Bereich Metals Forming (Schuler) für die Automobil- und Automobilzulieferindustrie verzeichnete im Berichtszeitraum eine gute Projekt- und Investitionstätigkeit. Aufträge für Pressenlinien sowohl im mittleren als auch im höheren Preis- und Qualitätssegment wurden von internationalen Automobilherstellern und deren Zulieferern vergeben. Im wachsenden Markt der Batterieproduktion konnten sowohl für Pilotlinien zur Montage von Li-Ion- und All-Solid-State-Batterien als auch für Serienzellformationsanlagen strategisch wichtige Aufträge vergeben werden.

Die Projektaktivität im Bereich Metallverarbeitung (Anlagen zur Herstellung und Verarbeitung von Edelstahlbändern, Kohlenstoffstahlbändern und Aluminiumbändern) verlief im Berichtsjahr sehr positiv. Vor allem getrieben durch Investitionen in Edelstahl und einem stabilen Auftragseingang n den anderen Bereichen in den ersten Quartalen.

3. Hydro

Die weltweite Investitions- und Projektaktivität für elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 erneut einen Aufwärtstrend, der vor allem auf die gute Ertragslage vieler Kunden infolge der weltweit gestiegenen Energiepreise und der weltweiten Nachfrage nach erneuerbaren Energien zurückzuführen ist. Der Speicherbedarf aufgrund großer Installationen in volatilen Solar- und Windprojekten hat den Markt für Pumpspeicherkraftwerke sowie Synchronkondensatoren für die Netzstabilität vorangetrieben. Im Berichtszeitraum wurden Projekte in diesem Marktsegment sowie mittlere und große Modernisierungen und Neuaufträge zur Lieferung von Ausrüstungen für konventionelle Wasserkraftwerke vergeben – insbesondere in Asien, Europa, Nord- und Südamerika.

4. Separation

Die weltweiten Märkte für Anlagen zur Fest-Flüssig-Trennung entwickelten sich im Geschäftsjahr 2023 sehr positiv. Im Bereich Separation (Entwässerung und Trocknung von kommunalem und industriellem Klärschlamm, Entwässerung und Trocknung) war eine sehr gute Projekt- und Investitionstätigkeit zu verzeichnen. Der Bereich Futtermittel & Biokraftstoffe sowie der Pumpenmarkt verzeichneten eine stabile Entwicklung.

C) GESCHÄFTSENTWICKLUNG

1. Änderungen in der Reporting Struktur

Das Pumpengeschäft (bisher im Geschäftsbereich Hydro berichtet) und einige Produkte des Geschäftsbereichs Pulp & Paper, die überwiegend an Kunden außerhalb der Pulp & Paper Industrie geliefert werden, werden ab dem 1. Jänner 2023 in dem Geschäftsbereich Separation berichtet. Die Vergleichszahlen des Vorjahrs sind ebenfalls in der neuen Berichtsstruktur ausgewiesen.

2. Auftragseingang

Der Auftragseingang der ANDRITZ-GRUPPE entwickelte sich im Geschäftsjahr 2023 trotz der unverändert schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zufriedenstellend, lag jedoch konjunkturbedingt insbesondere wegen des geringeren Umfangs erhaltener Großaufträge im Geschäftsbereich Pulp und Paper, wo im Vorjahr ein Großauftrag über eine komplette Zellstoffanlage im oberen dreistelligen Millionen-Bereich enthalten war, mit 8.551,9 MEUR unter dem Rekordwert des Vorjahres (-7,7% versus 2022: 9.263,4 MEUR). In den Geschäftsbereichen Hydro, Metals und Separation konnte der Auftragseingang gesteigert werden.

Die Entwicklung der Geschäftsbereiche im Detail:

  • Pulp & Paper: Der Auftragseingang betrug 3.119,4 MEUR und lag damit um 27,4% unter dem Rekordwert des Vorjahres (2022: 4.296,4 MEUR), der einen Großauftrag für ein neues Zellstoffwerk in Asien enthalten hatte. Der Bereich Service verzeichnete im Jahresvergleich eine stabile Entwicklung des Auftragseingangs.
  • Metals: Der Geschäftsbereich erzielte im Berichtsjahr mit 2.124,5 MEUR wieder einen neuen Rekordwert (+5,8% versus 2022: 2.008,6 MEUR). Hauptverantwortlich für diesen signifikanten Anstieg ist der Bereich Metals Processing, der einen großen Auftrag für eine Anlage zur Produktion von grünem Wasserstoff und einige mittelgroße Aufträge verbuchen konnte. Der Auftragseingang im Bereich Metals Forming entwickelte sich im Jahresvergleich solide.
  • Hydro: Mit 2.020,9 MEUR erreichte der Auftragseingang nochmals ein sehr erfreuliches Niveau und erhöhte sich um 17,5% gegenüber dem Vorjahresvergleichswert (2022: 1.720,5 MEUR). Der Geschäftsbereich konnte zwei große und mehrere mittelgroße Aufträge zur Lieferung elektromechanischer Ausrüstungen für neue Kraftwerke bzw. zur Modernisierung bestehender Kraftwerke gewinnen.
  • Separation: Der Auftragseingang erreichte mit 1.287,1 MEUR ebenfalls ein neues Höchstniveau (+4,0% versus 2022: 1.237,9 MEUR). Der Bereich Fest-Flüssig-Trennung verzeichnete im Berichtszeitraum eine sehr gute Entwicklung, der Bereich Pumpen eine solide Entwicklung. Im Bereich Feed & Biofuel war der Auftragseingang im Jahresvergleich hingegen rückläufig.
Einheit 2023 2022 +/-
Pulp & Paper MEUR 3.119,4 4.296,4 -27,4%
Metals MEUR 2.124,5 2.008,6 +5,8%
Hydro MEUR 2.020,9 1.720,5 +17,5%
Separation MEUR 1.287,1 1.237,9 +4,0%

UMSATZ Auftragseingang nach Regionen 2023 (2022) in %

F Afrika, Australien 4 (3)

3. Umsatz

Der Umsatz der ANDRITZ-GRUPPE entwickelte sich im Geschäftsjahr 2023 sehr erfreulich und erreichte aufgrund des hohen Auftragseingangs im Vorjahr mit 8.660,0 MEUR wieder einen neuen Rekordwert (+14,8% versus 2022: 7.542,9 MEUR). Alle vier Geschäftsbereiche konnten den Umsatz im Jahresvergleich deutlich steigern.

Die Umsatzentwicklung der Geschäftsbereiche im Überblick:

Einheit 2023 2022 +/-
Pulp & Paper MEUR 4.096,3 3.513,8 +16,6%
Metals MEUR 1.840,5 1.621,2 +13,5%
Hydro MEUR 1.521,7 1.313,0 +15,9%
Separation MEUR 1.201,5 1.094,9 +9,7%

Der Anteil des Serviceumsatzes am Umsatz der Gruppe und der Geschäftsbereiche in % im Überblick:

2023 2022
ANDRITZ-GRUPPE 38 40
Pulp & Paper 42 44
Metals 25 25
Hydro 38 41
Separation 49 46

Bei stabilem bis leicht steigendem Serviceumsatz waren die Anteile des Servicegeschäfts aufgrund des starken Anstiegs des Umsatzes im Capital Geschäft leicht rückläufig.

4. Auftragsstand

Der Auftragsstand der ANDRITZ-GRUPPE per 31. Dezember 2023 betrug 9.872,6 MEUR (-1,0% versus 31. Dezember 2022: 9.976,5 MEUR). Während sich der Auftragsstand in den Geschäftsbereichen Metals, Hydro und Separation erhöhte, reduzierte sich der Auftragsstand im Geschäftsbereich Pulp & Paper im Zuge der planmäßigen Abarbeitung der im Auftragsstand befindlichen Großaufträge.

5. Ertragslage

a) Ergebnis

Das operative Ergebnis (EBITA) erhöhte sich im Gleichschritt mit dem Umsatz und erreichte mit 741,9 MEUR (+14,4% versus 2022: 648,5 MEUR) ebenso wie der Umsatz einen neuen Rekordwert. Alle vier Geschäftsbereiche verzeichneten eine zum Teil deutliche Steigerung des operativen Ergebnisses. Die Rentabilität (EBITA-Marge) war mit 8,6% unverändert gegenüber dem Vorjahr (2022: 8,6%).

Das vergleichbare EBITA der Gruppe betrug 757,1 MEUR und lag damit ebenfalls signifikant über dem vergleichbaren EBITA des Vorjahres (2022: 644,3 MEUR). Die vergleichbare EBITA-Marge stieg auf 8,7% und erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahr (2022: 8,5%).

Die Rentabilitätsentwicklung nach Geschäftsbereichen:

  • Im Geschäftsbereich Pulp & Paper erreichte die Rentabilität 10,3% und lag damit unter dem hohen Vorjahresvergleichswert (2022: 10,8%). Die im Jahresvergleich etwas niedrigere Rentabilität ist im Wesentlichen auf den veränderten Auftragsmix (höherer Anteil von Großprojekten) sowie auf die Abarbeitung von etwas margenschwächeren Großaufträgen zurückzuführen. Die vergleichbare EBITA-Marge lag bei 10,4% (2022: 10,9%).
  • Die EBITA-Marge im Geschäftsbereich Metals erhöhte sich auf 4,9% (2022: 3,8%) und setzte damit ihren Aufwärtstrend weiterhin fort. Sowohl der Bereich Metals Forming (Schuler) als auch der Bereich Metals Processing verzeichneten einen starken Anstieg. Die vergleichbare EBITA-Marge betrug 5,0% (2022: 3,7%).
  • Die Rentabilität im Geschäftsbereich Hydro erhöhte sich auf 5,8% (2022: 5,5%). Die vergleichbare EBITA-Marge betrug 6,2% (2022: 5,6%).
  • Die EBITA-Marge im Geschäftsbereich Separation erreichte mit 11,9% erneut ein sehr erfreuliches Niveau (2022: 12,3%). Das Vorjahr hatte einen positiven Sondereffekt im Bereich Pumpen enthalten. Die vergleichbare EBITA-Marge betrug 11,9% (2022: 11,6%).

b) Wertschöpfung

Die Nettowertschöpfung erhöhte sich im Geschäftsjahr um 12,9% auf 2.854 MEUR (2022: 2.528 MEUR). Hinsichtlich der Verteilung der Wertschöpfung auf die wesentlichen Stakeholder entfielen 1.239 MEUR (2022: 1.140 MEUR) auf die Beschäftigten. Basierend auf dem Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2023 erhöhte sich der Anteil, der auf die Aktionäre entfällt, nach Steuern auf 180 MEUR (2022: 151 MEUR). Der Staat und die sozialen Sicherungssysteme partizipieren an der Wertschöpfung über Steuern und Sozialabgaben mit 1.179 MEUR (2022: 1.042 MEUR). Der im Konzern verbleibende Wertschöpfungsanteil betrug 256 MEUR (2022: 195 MEUR).

c) Aufwandsstrukur

Der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2023 betrug 4.718,3 MEUR und lag damit in Folge des Umsatzwachstums und des höheren Anteils von Capital Aufträgen deutlich über dem Niveau des Vorjahres (2022: 3.995,2 MEUR), die Materialquote (Anteil des Materialaufwands am Umsatz) erhöhte sich auf 54,5% (2022: 53,0%). Der Personalaufwand lag aufgrund des volumenbedingten Personalanstiegs aber auch aufgrund der in Folge der allgemeinen Inflation auch relativ hohen tariflichen Gehaltssteigerungen in einigen Ländern mit 2.165,8 MEUR ebenfalls deutlich über dem Niveau des Vorjahres (2022: 1.986,8 MEUR), die Personalquote (Anteil des Personalaufwands am Umsatz) reduzierte sich auf 25,0% (2022: 26,3%).

Die sonstigen Aufwendungen betrugen im Berichtszeitraum 1.024,6 MEUR (2022: 941,0 MEUR) und umfassen vor allem Aufwendungen für Transportleistungen, Vertrieb, Verwaltungs- und Beratungsaufwendungen, Reiseaufwendungen sowie für Reparaturen und Instandhaltungen. Die sonstigen Erträge lagen mit 124,2 MEUR deutlich unter dem Vorjahresniveau (2022: 139,3 MEUR) und inkludieren vor allem öffentliche Zuwendungen (im Wesentlichen Forschungsprämie und -förderung), Mieterträge, Verschrottungserträge sowie Gewinne aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Die Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr 2023 225,0 MEUR (2022: 242,6 MEUR). Es entfielen 54,8 MEUR (2022: 72,0 MEUR) auf Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und 161,9 MEUR (2022: 163,5 MEUR) auf Abschreibungen von Sachanlagen. Im Geschäftsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von 8,3 MEUR erfasst (2022: 7,1 MEUR), welche im Wesentlichen Markennamen und Maschinen betroffen haben.

2023 wurde keine Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte erfasst (2022: 10,2 MEUR). Die Wertminderung des Vergleichsjahrs ist dem Geschäftsbereich Hydro zuzuordnen.

Das Finanzergebnis verbesserte sich signifikant auf 3,0 MEUR (2022: -31,8 MEUR). Das Netto-Zinsergebnis erhöhte sich einerseits durch aktives Liquiditätsmanagement (Tilgung von Schuldscheindarlehen von insgesamt 165,5 MEUR in 2023 (2022: 58,0 MEUR)) und andererseits durch die wegen dem sehr positiven Zinsumfeld mit einer wesentlich besseren Verzinsung veranlagten Bruttoliquidität.

Die Bruttoliquidität ist mit 1.787,2 MEUR im Jahresvergleich deutlich niedriger (2022: 2.051,1 MEUR), was auf einen Anstieg des Nettoumlaufvermögens im Rahmen der planmäßigen Abwicklung von Großaufträgen zurückzuführen ist. Der signifikante Rückgang des sonstigen Finanzergebnisses im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf die stichtagsbezogene Bewertung von Wertpapieren zurückzuführen. Hierbei handelt es sich überwiegend um temporäre Effekte, die sich in Folgeperioden wieder umkehren werden.

Die Steuerquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 25,6% auf 26,7% erhöht. Im Vorjahr war ein Einmaleffekt aus der Aktvierung von Verlustvorträgen enthalten, der sich aufgrund des aktiven Managements von Steuergruppen ergeben hatte.

Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel C) 16. Ertragsteuern.

Das Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) betrug 504,3 MEUR (+25,3% versus 2022: 402,6 MEUR), wovon 510,2 MEUR (2022: 409,6 MEUR) auf die Gesellschafter der Muttergesellschaft und -5,9 MEUR (2022: -7,0 MEUR) auf nicht beherrschende Anteile entfielen.

Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel F) 33. Eigenkapital.

d) Ergebnis und Dividende je Aktie

Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich signifikant auf 5,15 EUR (2022: 4,14 EUR). Im Rahmen der Hauptversammlung am 21. März 2024 wird der Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende von 2,50 EUR je Aktie vorschlagen (2022: 2,10 EUR). Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 48,5% (2022: 50,7%). 6.00

Dividende für 2023: Vorschlag an die Hauptversammlung.

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6. Vermögens- und Finanzlage

a) Vermögens- und Kapitalstruktur

Die Bilanzsumme betrug 8.497,3 MEUR (31. Dezember 2022: 8.491,8 MEUR), die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 25,4% (31. Dezember 2022: 21,6%).

Aktiva

A B C
A Langfristiges Vermögen: 31% 2.615,1 MEUR
B Sonstiges kurzfristiges Vermögen: 48% 4.110,0 MEUR
C Flüssige Mittel und Veranlagungen: 21% 1.772,2 MEUR
Passiva
A
B C D
A Summe Eigenkapital inkl. nicht beherrschende Anteile: 25% 2.157,5 MEUR
B Finanzverbindlichkeiten: 13% 1.142,6 MEUR
C Sonstige langfristige Schulden: 8% 678,4 MEUR
D Sonstige kurzfristige Schulden: 54% 4.518.8 MEUR

Auf der Aktivseite waren per 31. Dezember 2023 Sachanlagen (1.247,5 MEUR), Geschäfts- oder Firmenwerte (826,3 MEUR), aktive latente Steuern (211,7 MEUR) und immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte (142,8 MEUR) die bedeutendsten Positionen im Bereich des langfristigen Vermögens (2.615,1 MEUR). Zu den wichtigsten Positionen des sonstigen kurzfristigen Vermögens (4.110,0 MEUR) zählen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte (2.315,4 MEUR), sowie Vorräte (1.165,3 MEUR).

Passivseitig inkludieren die sonstigen kurzfristigen Schulden (4.518,8 MEUR) vor allem Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung (1.419,6 MEUR), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (1.022,9 MEUR) sowie Rückstellungen (418,4 MEUR). In den sonstigen Verbindlichkeiten (1.206,2 MEUR) sind Abgrenzungen und ausstehende auftragsbezogene Kosten (632,5 MEUR) sowie Urlaubsverpflichtungen und sonstige Personalverbindlichkeiten (337,9 MEUR) die bedeutendsten Positionen. Die sonstigen langfristigen Schulden (678,4 MEUR) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer (333,6 MEUR), sonstige Rückstellungen (201,0 MEUR) und passive latente Steuern (115,0 MEUR).

b) Eigene Aktien

Zum 31. Dezember 2023 hielt die Gesellschaft 4.789.540 eigene Aktien bzw. 4,6% des Grundkapitals – im Wesentlichen zur Bedienung von Aktienoptionsprogrammen und der Ausgabe von Aktien an Beschäftigte – mit einem Marktwert von 270,1 MEUR.

Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel F) 33. Eigenkapital.

c) Brutto- und Nettoliquidität

Die Bruttoliquidität reduzierte sich auf 1.787,2 MEUR (per ultimo 2022: 2.051,1 MEUR), die Nettoliquidität betrug 912,7 MEUR (per ultimo 2022: 983,0 MEUR).

Per Jahresende 2023 war die Liquiditätsposition der ANDRITZ-GRUPPE mit Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 1.507,1 MEUR, Termineinlagen in Höhe von 112,9 MEUR und sonstigen kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 167,2 MEUR weiterhin sehr stark. Die Finanzverbindlichkeiten der ANDRITZ-GRUPPE setzten sich aus Schuldscheindarlehen in Höhe von 728,7 MEUR, einem OeKB-Bankdarlehen in Höhe von 85,0 MEUR und sonstigen Bankverbindlichkeiten in Höhe von 60,8 MEUR, hauptsächlich in regulierten Ländern wie Indien, zusammen. In 2023 hat ANDRITZ Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von 165,5 MEUR planmäßig getilgt (2022: 58,0 MEUR vorzeitig getilgt).

d) Kredit- und Avallinien

Zusätzlich zu den hohen liquiden Mitteln standen der ANDRITZ-GRUPPE per Jahresende 2023 folgende Kreditund Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen, Gewährleistungen etc. zur Verfügung:

  • Kreditlinien: 119 MEUR, davon 2 MEUR ausgenutzt
  • Avallinien: 6.594 MEUR, davon 3.318 MEUR ausgenutzt

7. Investitionen

Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte betrugen im Geschäftsjahr 2023 226,2 MEUR und lagen damit deutlich über dem Niveau des Vorjahrs (2022: 184,4 MEUR). Die Investitionen verteilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche:

Die Investitionsschwerpunkte betrafen – wie in den Vorjahren – insbesondere Modernisierungen von Fertigungsstätten sowie vereinzelte Erweiterungsinvestitionen zur Unterstützung des Wachstums im Wesentlichen in Europa und China.

8. Cashflow

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 375,0 MEUR und lag damit deutlich unter dem Vorjahresvergleichswert (2022: 710,8 MEUR). Der Rückgang ist vor allem auf die Veränderung des Nettoumlaufvermögens (-337,4 MEUR 2023 gegenüber 151,1 MEUR 2022) zurückzuführen und resultiert im Wesentlichen aus der planmäßigen Abarbeitung von Großaufträgen und den in Folge des geringeren Auftragseingangs reduzierten erhaltenen An- und Teilzahlungen.

Nach Abzug von Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 226,2 MEUR (2022: 184,4 MEUR) betrug der Free Cashflow 148,8 MEUR (2022: 526,4 MEUR).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug 266,9 MEUR (2022: -190,5 MEUR). Die signifikante Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus den niedrigeren Auszahlungen für den Kauf von lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -410,6 MEUR (2022: -301,3 MEUR). Die Veränderung ist vor allem bedingt durch höhere Darlehens- und Kreditrückzahlungen (-296,6 MEUR in 2023 gegenüber -90,3 MEUR in 2022) sowie eine höhere Dividendenzahlung (2023 mit -208,3 MEUR gegenüber 2022 mit -163,8 MEUR).

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Erlöse aus der Ausgabe eigener Aktien im Rahmen der Bedienung von Optionsprogrammen für Führungskräfte in Höhe von 8,5 MEUR erzielt, während 2022 eigene Aktien in Höhe von 16,0 MEUR erworben wurden.

9. Akquisitionen

Die ANDRITZ-GRUPPE hat im Oktober 2023 die in den USA und in Dänemark ansässige Dedert-Gruppe erworben. Dedert ist einer der führenden international tätigen Anbieter von Trocken- und Verdampfertechnologien. Diese Akquisition erweitert das breite Angebot an Entwässerungs- und Trocknungslösungen und stärkt die Position von ANDRITZ in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie sowie der Chemie- und Bergbauindustrie. Das Unternehmen betreibt auch Niederlassungen in Kanada, Mexiko und China. Die Akquisition erweitert das bestehende Produktangebot im Geschäftsbereich Separation.

ANDRITZ hat im Juni 2023 Dan-Web Machinery A/S mit Hauptsitz in Galten, Dänemark erworben. Dan-Web ist ein führender Anbieter einer breiten Palette von Technologien zur Herstellung von Airlaid-Vliesstoffen. Mit dieser Akquisition erweitert ANDRITZ das Produktportfolio vom Geschäftsbereich Pulp & Paper um die Kompetenz in der Airlaid-Technologie, dem Air-Through-Bonding, Needlepunch, Spunlace, Spunbond, Wetlaid/WetlaceTM sowie der Verarbeitung von Vliesstoffen, Textilveredelung, Textilrecycling und Naturfaserverarbeitungstechnologien. ANDRITZ arbeitet seit vielen Jahren mit Dan-Web für die Lieferung von Airlaid-Systemen bei der Bereitstellung kompletter Produktionslinien zusammen.

Im Jänner 2023 hat ANDRITZ Imagine That Inc. mit Sitz in San Jose, USA, erworben. Imagine That ist ein Anbieter von Simulationssoftware und ergänzt das ANDRITZ Metris Digital Solution-Portfolio. Durch diese Erweiterung kann ANDRITZ Kunden dabei helfen, das volle Potenzial von Anlagen, Geräten und physischen Vermögenswerten auszuschöpfen, von der Machtbarkeit und dem technischen Design bis hin zu Betrieb und Wartung. Die bestehenden Kunden von ANDRITZ und Imagine That Inc werden sehr von der Vision, Technologie und den Ressourcen von ANDRITZ bei der Entwicklung der nächsten Generation digitaler Lösungen profitieren.

ANDRITZ hat Vermögenswerte sowie wichtige Patente und geistiges Eigentum von SFA Handels GmbH, einem Schweizer Innovator in der luft- und wassergekühlten Rosttechnologie, im Dezember 2023 erworben. Die SFA Handels GmbH ist führend in der Rosttechnologie für Abfall- und Biomassekessel. Durch diese Akquisition wird die Vibrationsrosttechnologie von ANDRITZ TEP D.O.O., der Power Boiler Division, gestärkt und die Führungsposition von ANDRITZ auf dem Markt für Rostkessel gestärkt. Diese Kessel sind für die Biomasse- und Abfallverbrennung von entscheidender Bedeutung und unterstützen eine Kreislaufwirtschaft und den Übergang zu grüner Energie.

ANDRITZ hat im Juli 2023 die Scitech-Service Oy mit Hauptsitz in Helsinki, Finnland, erworben. Scitech-Service bietet weltweit technische Entwicklungsdienstleistungen für die Biomasseverarbeitung in den Bereichen Zellstoffherstellung (Papier, Karton, Auflösungs-, Fluff- und High-Yield-Qualitäten), Viskoseproduktion und anderen regenerierten Zelluloseprodukten sowie biobasierten Chemikalien an. Die Akquisition umfasste auch Experimentis Oy mit Sitz in Rauma, Finnland, welche eine Tochtergesellschaft von Scitech-Service Oy ist. Experimentis Oy ist ein Labor für Biomassefraktionierung mit einer breiten Palette an Forschungs- und Entwicklungsreaktoren.

ANDRITZ hat im Oktober 2023 einen Vertrag mit der Flowserve Corporation mit Sitz in Texas, USA, zur Übernahme des Geschäfts der NAF AB unterzeichnet. NAF AB entwickelt, konstruiert und baut das NAF-Regelventilportfolio von Flowserve. NAF AB ist ein führender Anbieter mit langjähriger Erfahrung in der Bereitstellung von Prozessregelventilen für die Zellstoff- und Papierindustrie sowie andere verwandte Industrien. Am Standort Linköping, Schweden, ist das Unternehmen seit mehr als 100 Jahren ein erfolgreicher Anbieter von Prozessregelventilen. Durch diese Akquisition wird das Produkt- und Dienstleistungsportfolio von ANDRITZ im Bereich der Prozesssteuerung erweitert und gestärkt.

Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel B) 4. Konsolidierungskreis.

Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel B) 5. Unternehmenserwerbe.

D) RISIKOMANAGEMENT

Die ANDRITZ-GRUPPE ist ein global agierendes Unternehmen, das eine Vielzahl verschiedenster industrieller Märkte und Kunden beliefert. Als solches ist die Gruppe einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Zu den wesentlichen übergeordneten Risiken gem. § 243 Abs. 1 UGB gehören:

  • Strategische Risiken
  • Operative Risiken
  • Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten

Das von der ANDRITZ-GRUPPE schon seit vielen Jahren durchgeführte aktive Risikomanagement dient sowohl der langfristigen Sicherung des Unternehmensbestands als auch der Wertsteigerung und stellt somit einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die gesamte Gruppe dar. Im Sinne einer wertorientierten Unternehmensführung ist Risikomanagement integrierter Bestandteil der Geschäftsprozesse und erstreckt sich über sämtliche strategische und operative Ebenen.

Ein integraler Bestandteil der Risikoüberwachung und -steuerung ist der Planungs- und Controlling-Prozess innerhalb der gesamten ANDRITZ-GRUPPE. Kontinuierliches Controlling und regelmäßiges Reporting sollen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass größere Risiken früh erkannt und, wenn notwendig, Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Dennoch gibt es keine Garantie dafür, dass mit den im Einsatz befindlichen Überwachungs- und Risikokontrollsystemen alle Risiken rechtzeitig erkannt werden.

Der Krieg in der Ukraine und die daraus resultierenden Sanktionen gegenüber Russland führten zu einem deutlichen Preisanstieg bzw. hoher Preisvolatilität bei Energie sowie bei vielen Rohstoffen und industriellen Vorprodukten. Infolgedessen erhöhte sich die Inflationsrate in vielen Ländern signifikant. Sollten die Preise für Rohstoffe, Energie und Zulieferprodukte aufgrund weiterer oder neuer Konflikte (z.B. Auseinandersetzungen im Roten Meer) erneut ansteigen, so könnte dies negative Auswirkungen auf die finanzielle Entwicklung der ANDRITZ-GRUPPE haben.

Neben den oben angeführten aktuellen Risiken existieren zahlreiche Risiken, deren Eintritt die konjunkturelle Entwicklung negativ beeinflussen könnten. Dazu gehören unter anderem eskalierende Handelskonflikte zwischen wirtschaftlich bedeutenden Staaten sowie zunehmende politische Instabilitäten. Die hohe Staatsverschuldung vieler Ländern stellt mittel- bis langfristig ebenfalls ein Risiko dar.

ANDRITZ verpflichtet sich zur transparenten Darstellung von klimarelevanten Chancen, aber auch von Risiken. Die Identifizierung und Analyse klimabezogener Risiken ist Teil des Gesamtrisikomanagementansatzes.

Mehr Informationen im Lageberichtskapitel G) 4. Nicht-finanzielle Risiken.

Die nachfolgend beschriebenen Risiken der ANDRITZ-GRUPPE werden laufend überwacht. ANDRITZ ist bereit, darauf zu reagieren und entgegenzusteuern.

1. Strategische Risiken

a) Politische Risiken

Der Konzern ist unter anderem in Ländern tätig, die als politisch riskant oder sehr riskant einzustufen sind. Unterbrechungen von Aufträgen könnten die Folge terroristischer oder kriegerischer Aktivitäten oder politischer Veränderungen sein. Die politischen Entwicklungen werden für alle Länder bzw. Regionen, in denen der Konzern tätig ist, kontinuierlich beobachtet und wesentliche politische Risiken vor dem Eintritt in neue Länder überprüft. Änderungen in der Gesetzgebung in einzelnen Ländern könnten zu geänderten Produktionsbedingungen und zu einem geänderten Investitionsverhalten führen. Das Risiko für Lieferungen in als politisch durchschnittlich bis sehr riskant eingestufte Länder wird üblicherweise versichert.

Nicht immer sind jedoch die Voraussetzungen für eine vollständige Absicherung gegeben. Die diesbezüglichen Maßnahmen und Vorgehensweisen sind in der konzernweit gültigen Credit Risk-Policy geregelt.

b) Regulatorische Risiken

Regulatorische Risiken beinhalten sowohl steuerliche Risiken als auch Compliance-Risiken.

Die ANDRITZ-Gesellschaften sind in den jeweiligen Ländern lokalen Steuergesetzen unterworfen und müssen sowohl Ertragsteuern, Einfuhrzölle, als auch andere Steuern bezahlen. Eine Änderung von Gesetzen oder sonstigen Bestimmungen – darunter fallen auch Regelungen zu Importzöllen etc. – sowie unterschiedliche Auslegungen der jeweils geltenden Bestimmungen können zu nachträglichen Steuer- und Zollbelastungen führen. Dementsprechend können die Steuern und Zölle etwaigen positiven oder negativen Schwankungen ausgesetzt sein.

In Österreich und in anderen Ländern, in denen die ANDRITZ-GRUPPE tätig ist, sind eine Reihe von rechtlichen Bestimmungen, inklusive kartellrechtlicher Bestimmungen und Antikorruptionsgesetze, oder Compliance Regeln in der Lieferkette einzuhalten. Die Gruppe hat ein Compliance-Komitee zur Überwachung der Einhaltung dieser Regeln eingerichtet sowie eine Reihe interner Richtlinien festgelegt, darunter geltende Richtlinien zur Verhinderung von Insider-Trading, von Verstößen gegen Kartell- und Antikorruptionsgesetze, zum Schutz von personenbezogenen Daten sowie einen Kodex über Geschäftsverhalten und Geschäftsethik und einen Verhaltenskodex für Lieferanten. Zwar ist die Gruppe bestrebt, die Einhaltung dieser Richtlinien durch eine Vielzahl von Maßnahmen sicherzustellen, es gibt jedoch keine Garantie, dass aufgrund individuellem Fehlverhalten Verstöße begangen werden. Derartige Verstöße könnten die Finanzlage und den Ruf der Gruppe schädigen bzw. auch zu Stornierungen von bestehenden Aufträgen führen.

c) Wettbewerbsposition

Die ANDRITZ-GRUPPE agiert in sehr wettbewerbsintensiven Märkten, in denen einige wenige große Anbieter um einige wenige Großaufträge bieten. Darüber hinaus gibt es lokal eine Vielzahl von kleinen konkurrierenden Unternehmen, die über eine vergleichsweise niedrige Kostenbasis verfügen. Einen Großkunden zu verlieren, stellt ein zusätzliches Risiko dar. Diese Wettbewerbssituation oder eine mögliche Änderung der Wettbewerbsstruktur können sich negativ auf den Auftragseingang sowie die Umsatzmargen der Gruppe auswirken.

Die Gruppe steuert diesem Risiko durch kontinuierliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Produktinnovationen sowie durch laufende Kostenoptimierungen entgegen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass die Gruppe ihre derzeitige Marktposition auch in Zukunft halten kann.

Da die Wettbewerbsposition der Gruppe auch auf proprietären Technologien beruht, können die durch das digitale Zeitalter begünstigte Zunahme von Produktpiraterie, Cyberattacken und Industriespionage sowie der damit einhergehende Diebstahl von geistigem Eigentum ebenfalls negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition der Gruppe haben. Die Gruppe schützt, wo immer möglich, ihr geistiges Eigentum, es gibt allerdings keine Garantie, dass dies immer ausreichend gelingt.

Mit zunehmender Aufmerksamkeit auf umweltfreundliche Produkte könnten jene Produkte von Unternehmen, die eine geringe Priorität auf Umweltfreundlichkeit setzen, von Kunden nachhaltig gegenüber ökologischen Produkten substituiert werden. Das Versäumnis, nachhaltige Praktiken einzuführen oder umweltfreundliche Alternativen anzubieten, könnte zu Reputationsschäden und einer geringeren Attraktivität in Märkten führen, in denen Nachhaltigkeit ein zentrales Anliegen ist. Die ANDRITZ-GRUPPE wirkt diesem Risiko entgegen, indem es nachhaltige Forschungs- und Innovationsprojekte fördert, nachhaltige Technologien erwirbt und dadurch neue nachhaltige Produkte schafft und bereits vorhandene Produkte an neue Vorgaben anpasst.

d) Kundenkonzentration

In vielen Abnehmerindustrien der ANDRITZ-GRUPPE ist ein Trend zu Unternehmenszusammenschlüssen erkennbar. Dies trifft insbesondere auf die Zellstoff- und Papierindustrie sowie die Stahlindustrie zu. Solche Zusammenschlüsse könnten dazu führen, dass die Gruppe in Zukunft einer kleineren Anzahl von Kunden mit größerer Kaufkraft gegenübersteht. Die Abhängigkeit von einzelnen Schlüsselkunden könnte steigen, was auch direkte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe haben könnte.

e) Volatilität des Auftragseingangs

Einige Kundengruppen und Industrien, die ANDRITZ beliefert, sind direkt von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung abhängig und unterliegen damit häufig Nachfrageschwankungen hinsichtlich ihrer Produkte. Dies trifft vor allem auf die Geschäftsbereiche Pulp & Paper sowie Metals zu; es können jedoch alle Geschäftsbereiche davon betroffen sein.

Das Preisniveau für die von ANDRITZ für diese Branchen gelieferten Anlagen und Produkte steht teilweise in direktem Zusammenhang mit dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage der Endprodukte, die mit den von ANDRITZ gelieferten Anlagen und Produkten hergestellt werden. Mögliche Preisschwankungen können daher einen direkten Einfluss auf die Investitionsentscheidungen von Kunden und in weiterer Folge auf den Auftragseingang der Gruppe haben. Dies könnte daher zu einer Volatilität in der Entwicklung des Auftragseingangs führen.

Der künftige Erfolg der Gruppe hängt unter anderem davon ab, ob neue Aufträge in ausreichendem Umfang erhalten werden können. Es ist teilweise schwierig vorherzusagen, wann genau ein Auftrag, für den die Gruppe ein Angebot gelegt hat, vergeben wird. Die Vergabe von Aufträgen kann von Ereignissen beeinflusst werden, die nicht im Einflussbereich der Gruppe liegen, wie beispielsweise allgemeine wirtschaftliche Bedingungen, behördliche Genehmigungen sowie Zinsniveau und Erhalt von Projektfinanzierungen.

Zusätzlich können sich auch Naturkatastrophen, Pandemien oder Epidemien sowie geopolitische Spannungen (kriegerische Auseinandersetzungen, Handelskonflikte) auf die Entwicklung des Auftragseingangs, der Liquidität und die finanzielle Struktur des Konzerns negativ auswirken.

f) Akquisition und Integration von komplementären Geschäftsfeldern

Eines der wesentlichen strategischen Ziele der ANDRITZ-GRUPPE besteht darin, durch organisches Wachstum und komplementäre Akquisitionen in allen Geschäftsbereichen zum Komplettanbieter zu werden. In Umsetzung dieser Strategie akquirierte die Gruppe seit 1990 eine Vielzahl von weltweit tätigen Unternehmen und gliederte diese in den Konzern ein.

Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Gruppe auch künftig in der Lage sein wird, geeignete Akquisitionsziele zu identifizieren und zu erwerben, dass überhaupt geeignete Unternehmen zur Verfügung stehen und ausreichend Finanzmittel für große Akquisitionen aufgebracht werden können. ANDRITZ war bei der Integration neuer Unternehmen bisher weitestgehend erfolgreich. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die angestrebten Ziele und Synergien bei allen zukünftigen Akquisitionen (wie auch bei derzeit laufenden Integrationen der zuletzt akquirierten Unternehmen) vollständig erreicht werden, oder dass die Gruppe sich nicht neuen Risiken oder Altlastrisiken konfrontiert sieht, die nicht identifiziert oder nicht exakt evaluiert wurden.

Abhängig von der Marktposition in einzelnen Ländern oder Regionen sowie der Größe von beabsichtigten Akquisitionen unterliegen Transaktionen wettbewerbsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dadurch könnte es bei Akquisitionen bzw. Verschmelzungen zu Verzögerungen oder vereinzelt auch zu Untersagungen von Übernahmen kommen. Im Sinne der Risikominimierung prüft ANDRITZ diese Risiken bereits intensiv im Vorfeld mit nationalen und internationalen juristischen und betriebswirtschaftlichen Experten.

g) Personal

Die ANDRITZ-GRUPPE möchte für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber sein und diese langfristig an das Unternehmen binden. Hohe Qualitätsstandards im Auswahlverfahren gewährleisten, dass die am besten geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für die jeweiligen vakanten Positionen eingestellt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits nach kurzer Zeit das Unternehmen wieder verlassen. Das kann nicht nur zu hohen Kosten, sondern auch zu Qualitätsproblemen oder zu einer Beeinträchtigung der Kunden- und Serviceorientierung führen. ANDRITZ versucht, die Fluktuation durch Weiterbildungs- und internationale Karrieremöglichkeiten, eine leistungsorientierte Entlohnung und gezielte Employer-Branding-Aktivitäten zu minimieren.

h) Digitalisierung

Basierend auf umfassender und langjähriger Erfahrung als Lieferant von Technologien und Anlagen für verschiedenste Industriezweige bietet ANDRITZ ein breites Produktportfolio an intelligenten, digitalen Lösungen an, die sich an Industriestandards orientieren. Diese unterstützen die Kunden maßgeblich bei der Erreichung ihrer Produktions-, Nachhaltigkeits- und Unternehmensziele.

Die innovativen und weltweit in vielen Referenzanlagen erprobten Digitalisierungslösungen von ANDRITZ werden unter der Technologiemarke Metris-ANDRITZ Digital Solutions gebündelt und sollen die Kunden im Bereich der Anlagen- und Prozessoptimierung sowie bei einem umfassenden Anlagenmanagement unterstützen.

Metris-Technologien entsprechen stets dem neuesten Stand der Technik, werden laufend weiterentwickelt und können auf individuelle Kundenbedürfnisse zugeschnitten werden. ANDRITZ sieht in der Digitalisierung ein wesentliches Wachstumsfeld für die Zukunft und wird daher weiterhin stark auf die Entwicklung digitaler Produkte und Lösungen fokussieren. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf Cybersicherheit, der Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) sowie auf den neuesten am Markt verfügbaren Technologien.

Die rasanten Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung stellen jedoch auch ein Risiko dar, falls es ANDRITZ nicht gelingen sollte, die am Markt nachgefragten Produkte und Lösungen in der gebotenen Geschwindigkeit zu entwickeln und anzubieten. Darüber hinaus kann die Erhöhung des Digitalisierungsgrads zu einem größeren Risiko von Cyberangriffen auf ANDRITZ und auf Kunden führen. Um dieses Risiko zu minimieren, wendet ANDRITZ die Cybersicherheit-Standards IEC 62443-2-4 und IEC 62443-4-1 konsequent an. Die Einhaltung dieser Cybersicherheit-Standards wurde vom TÜV auditiert und zertifiziert.

i) Planungsrisiken

Das Risiko einer Inkonsistenz zwischen strategischen Zielen, Unternehmensstrategie, verfügbaren Ressourcen und der Marktsituation kann zu betrieblichen Herausforderungen und erhöhten Kosten führen. Wenn strategische Ziele nicht mit der praktizierten Unternehmensstrategie übereinstimmen oder die verfügbaren Ressourcen nicht berücksichtigen, kann dies zu unnötigem Planungs- und Bewertungsaufwand führen. Diese Fehlausrichtung kann aufgrund von Ineffizienzen zu höheren Kosten führen, da die Organisation möglicherweise Ressourcen in die Verfolgung von Zielen investiert, die angesichts der Marktbedingungen nicht realisierbar oder realistisch sind. Eine unzureichende Synchronisierung zwischen strategischen Elementen kann auch die Fähigkeit von ANDRITZ beeinträchtigen, sich an Marktveränderungen anzupassen, was möglicherweise Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit hat. Es ist für die ANDRITZ-GRUPPE von entscheidender Bedeutung, die Kohärenz zwischen ihren strategischen Zielen, der Unternehmensstrategie, den verfügbaren Ressourcen und der vorherrschenden Marktdynamik sicherzustellen, um solche Risiken zu mindern und die allgemeine betriebliche Effektivität zu verbessern.

2. Operative Risiken

a) Einkauf

Die Lieferanten der ANDRITZ-GRUPPE werden regelmäßig überprüft, um Gefährdungspotenziale (hinsichtlich Lieferfähigkeit, Qualitätsmanagement, finanzielle Situation etc.) und Risiken frühzeitig zu erkennen und transparent zu machen.

Teil der Risikobetrachtung des Supply Chain Managements sind auch Cyberangriffe auf Lieferkettennetzwerke, Beschaffungssysteme und sensible Daten sowie Compliance-Anforderungen für Beschaffungsaktivitäten. Diese Aspekte beeinflussen die Beschaffungsentscheidungen der gesamten ANDRITZ- GRUPPE.

Geopolitische Spannungen sowie die Verhängung von Sanktionen gegen bestimmte Länder oder Einheiten, die in Konflikte verwickelt sind, beeinflussen mittel- und langfristig die Ausgestaltung von Supply Chain-Netzwerken. Die Divisionen werden daher laufend über aktuelle und mögliche zukünftige internationale Konflikte, Sanktionen oder Handelsvorschriften informiert. Dadurch bleibt die ANDRITZ-GRUPPE vollumfänglich handlungsfähig und kann die Einhaltung rechtlicher und gesellschaftlicher Vorgaben sicherstellen.

Globale und regionale Krisen, politische bzw. wirtschaftliche Konflikte oder Naturkatastrophen können dazu führen, dass Lieferanten nicht in der Lage sind, von ANDRITZ bestellte Produkte rechtzeitig zu fertigen und zu liefern, was wiederum zur Folge haben könnte, dass ANDRITZ den Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nicht zeitgerecht nachkommen kann.

Um diese Ausfallsrisiken zu minimieren und die erfolgreiche Umsetzung der Projekte sicherzustellen, setzt der Zentralbereich Group Supply Chain Management in enger Kooperation mit den Divisionen auf eine systematische Etablierung von Beschaffungsalternativen.

b) Fertigung

Im Bereich der Fertigung setzt ANDRITZ auf eine gezielte Make-or-Buy-Strategie, um die im Projektgeschäft typischen Schwankungen in der Kapazitätsauslastung gut auszugleichen und die eigenen Fertigungskapazitäten bestmöglich auszulasten. Prozessrelevante Schlüsselkomponenten für Anlagen und Produkte von ANDRITZ werden überwiegend in eigenen Produktionsstätten gefertigt und montiert, einfache Komponenten hingegen bei qualifizierten Lieferanten zugekauft, deren Qualität und Termintreue sowie Compliance laufend kontrolliert werden.

Wesentliche Erfolgsfaktoren für kurze Auftragslaufzeiten und hohe Termintreue in der Fertigung sind exakte Planung, hoher Einsatz und Flexibilität seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. ANDRITZ setzt vor allem im europäischen Raum auf einen flexiblen Anteil an Leiharbeitskräften, um Auslastungsschwankungen besser abzufedern. Es könnte jedoch sein, dass es nicht immer gelingt, größere Schwankungen in der Kapazitätsauslastung sofort auszugleichen, was sich wiederum negativ auf die Ergebnisentwicklung der Gruppe auswirken könnte.

c) Projekte

Im Zusammenhang mit Lieferungen von Ausrüstungen und Serviceleistungen ist die ANDRITZ-GRUPPE vertraglich verpflichtet, Leistungen zu erbringen und Termine einzuhalten. Werden die garantierten Leistungen nicht erreicht oder Termine nicht eingehalten, sind üblicherweise gestaffelte Vertragsstrafen zu leisten oder auf Kosten der Gruppe Behebungsmaßnahmen zu erbringen. Bleibt die Anlagenleistung weit hinter den garantierten Werten zurück, werden Termine deutlich überschritten oder akzeptiert der Kunde die Übernahme der Anlage aus sonstigen Gründen der Nichterfüllung der von der ANDRITZ Gruppe zugesagten Leistungen nicht, könnte der Kunde das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand bei vollem Kosten- und Schadenersatz an ANDRITZ zurückzugeben. Ein solcher Fall könnte die Finanzsituation der Gruppe negativ beeinflussen.

Viele Aufträge, die ANDRITZ abwickelt, basieren auf langfristigen Fixpreisverträgen. Umsatz und Margen können bei Fixpreisverträgen, zum Beispiel wegen Änderungen bei Kosten (vor allem schwankenden Materialkosten und stark steigenden Energiepreisen), von ursprünglichen Kalkulationen abweichen, insbesondere bei Projekten, die das Engineering und den Bau gesamter Anlagen umfassen und das Zukaufen von Arbeitsleistungen von Dritten erfordern. ANDRITZ konnte die stark steigenden Rohstoff- und Materialpreise im Geschäftsjahr 2023 durch verschiedenste operative Maßnahmen weitgehend kompensieren. Die Bewältigung steigender Kosten für Materialien und zugekaufte Komponenten ist und bleibt weiterhin eine Herausforderung. Weitere signifikante Rohstoffpreisanstiege könnten sich zukünftig negativ auf die finanzielle Entwicklung der Gruppe auswirken.

Da die Gruppe gewisse Teile einer zu liefernden Anlage von Unterlieferanten bezieht, kann es vorkommen, dass ein Angebot ohne genaue vorherige Fixierung der Preise der zugekauften Teile gelegt werden muss. Obwohl ANDRITZ bei der Kalkulation auf Erfahrungswerte und Angebote potenzieller Lieferanten zurückgreifen kann, ist es möglich, dass diese Kalkulationen nicht immer exakt sind. Derartige Probleme und Verluste können die finanzielle Entwicklung der Gruppe negativ beeinflussen. Erkenntnisse aus der Vergangenheit bilden im Sinne von "lessons learned" die Basis in der kontinuierlichen Weiterentwicklung bestehender Werkzeuge zur konsequenten Anwendung bei künftigen Projekten.

Bei einzelnen Projekten übernimmt ANDRITZ – zusätzlich zur Lieferung von Ausrüstungen und Systemen von ANDRITZ – auch die Verantwortung für das gesamte Engineering und/oder die Errichtung und den Bau von Fabriken. Diese Verträge bergen neben den oben angeführten Risiken auch Risiken in sich, die sich aus größerer Vorort-Verantwortung ergeben; das sind beispielsweise Umweltrisiken, Risiken in Bezug auf die lokalen Arbeitsbedingungen oder Risiken, die mit der Geologie, mit dem Bau und der Errichtung der Anlagen zusammenhängen.

Darüber hinaus ist die Gruppe auch Risiken in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Drittparteien ausgesetzt, die bei diesen Projekten mit Bau-, Montage- und Engineering-Leistungen beauftragt werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Streiks oder andere Arbeitsunterbrechungen, die zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme oder Nichteinhaltung von Terminen führen können. Die Gruppe hat zur Minimierung dieser EPC-Risiken (EPC: Engineering, Procurement, Construction) Risikomanagementsysteme implementiert, die – soweit vertraglich möglich – unter anderem auch den Abschluss von Versicherungen, die Festsetzung bestimmter vertraglicher Klauseln und standardisierte Abläufe beim Projektmanagement umfassen.

Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Systeme ausreichend sind, um negative finanzielle Auswirkungen zu verhindern. Die Gruppe hat diesbezüglich bei bestimmten früheren Projekten Verluste gemacht, und ähnliche Schwierigkeiten und Verluste könnten auch künftig auftreten und eine negative Auswirkung auf die finanzielle Situation der Gruppe haben.

Bei vielen EPC- und anderen Projekten übernimmt die ANDRITZ-GRUPPE gemeinsam mit Drittparteien eine Reihe von Risiken. Obwohl die Gruppe bestrebt ist, dass die Risiken aus solchen Projekten klar zugeordnet werden, kann nicht garantiert werden, dass die Gruppe dabei immer erfolgreich ist. Darüber hinaus kann der Fall, dass ein Konsortialpartner seinen Verbindlichkeiten (inklusive Schadenersatz gegenüber der Gruppe) nicht nachkommen kann, eine negative Auswirkung auf die Geschäftsergebnisse und die Liquiditätssituation der Gruppe haben.

d) Haftungsbeschränkungen

Haftungen, die sich aus Verträgen der Gruppe ergeben, können Haftungen bezüglich eines Gewinnentgangs von Kunden und andere Haftungen beinhalten, die den jeweiligen Vertragswert erheblich überschreiten können. Die ANDRITZ-GRUPPE ist bestrebt, in Verträgen entsprechende Haftungsbeschränkungen festzulegen; es kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass in allen Verträgen ausreichende Haftungsbeschränkungen enthalten sind, oder dass Haftungsbeschränkungen im jeweils anzuwendenden Recht durchsetzbar sein werden.

e) Verträge mit staatlichen Stellen

Bei diversen Projekten sind staatliche Stellen die Auftraggeber. In Zusammenhang mit diesen Projekten kann die Gruppe den oben beschriebenen Leistungs-, Haftungs- und EPC-/Turnkey-Risiken in verstärktem Maße unterliegen, weil es der Gruppe aufgrund des Erfordernisses öffentlicher Ausschreibungen und lokaler Gesetze eventuell nicht immer möglich ist, ihre angestrebten vertraglichen Absicherungen zu erreichen.

f) Gerichtsverfahren

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ANDRITZ-GRUPPE in zahlreichen Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil dieser Verfahren (wie beispielsweise Vertrags- und Projektstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen und Verfahren im Bereich geistiges Eigentum) kann als typisch für die Branche, in der die Gruppe tätig ist, angesehen werden. Die ANDRITZ-GRUPPE bildet in Fällen, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich erscheint und zuverlässige Schätzungen gemacht werden können, entsprechende Rückstellungen.

Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Anbetracht der Risikosummen in einigen dieser Streitfälle kann ein für ANDRITZ negativer Ausgang einer oder mehrerer dieser Rechtsstreitigkeiten zu einer wesentlichen negativen Auswirkung auf Ergebnis und Liquiditätsbestand der Gruppe führen.

Der Bereich Produkthaftung inkludiert einige Fälle aus der weiter zurückliegenden Vergangenheit wegen mutmaßlicher Körperverletzungen und/oder Todesfällen aufgrund Asbestbelastungen.

Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel G) 39. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten.

g) Währungen

Ein beträchtlicher Teil des Umsatzes bzw. der Kosten der von Konzerngesellschaften abgeschlossenen Aufträge wird nicht in der jeweiligen funktionalen Währung, sondern in anderen Währungen, vor allem US-Dollar, abgerechnet. Die Währungen in diesen Ländern können erheblichen Wechselkursschwankungen unterliegen. Währungsrisiken im Zusammenhang mit Aufträgen, die nicht in Euro fakturiert werden, werden durch die Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten – insbesondere Devisentermingeschäfte und Swaps – bestmöglich minimiert.

Obwohl die Gruppe bestrebt ist, die Nettowährungsposition von nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossenen Aufträge durch den Abschluss von Termingeschäften abzusichern, können sich Währungsschwankungen mit Wechselkursverlusten im Konzernabschluss niederschlagen.

Die Entwicklung der Wechselkurse kann sich auch auf den in Euro umgerechneten Umsatz und das Ergebnis der Gruppe sowohl positiv als auch negativ auswirken. Wechselkursänderungen können auch dazu führen, dass sich die Position von ANDRITZ gegenüber der Konkurrenz verändert, obgleich viele Mitbewerber von ANDRITZ ihren Firmensitz ebenfalls im Euroraum haben.

Da einige der größeren ANDRITZ-Kunden ihren Hauptsitz außerhalb des Euroraums haben, können Wechselkursänderungen zu einer Verzögerung von Projektentscheidungen durch diese Kunden führen.

h) Cyber-Risiken/Hackerangriffe

Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Anlagen und Maschinen erfordern hoch wirksame und effiziente Lösungen zur Wahrung der Datensicherheit. Der unbefugte Zugriff auf oder der Abzug sensibler Unternehmensdaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme als Folge von Hackerangriffen sind wesentliche Risiken, denen ANDRITZ in zunehmendem Maße ausgesetzt ist. Dabei können nicht nur die ANDRITZ-eigenen Systeme betroffen sein, sondern auch die von ANDRITZ bei Kunden installierten Industrial Internet of Things (IIoT)-Lösungen. Cyber-Risiken bzw. möglichen Hackerangriffen begegnet ANDRITZ durch den Einsatz von modernsten IT-Sicherheitstechnologien (zum Beispiel Firewall-Systemen) sowie durch verstärkte Kontrolle von Zugriffsberechtigungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen.

Um das Risiko eines unbefugten Zugriffs in IT-Systeme weiter zu reduzieren, werden zusätzlich und in regelmäßigen Abständen Penetrationstests durchgeführt. Mit Hilfe einer optimierten IT-Infrastruktur sollen Cyber-Attacken frühzeitig erkannt werden, um diese erfolgreich abzuwehren. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es durch Cyber-Angriffe zu einem unbefugten Zugang bzw. zu einem Verlust von sensiblen und vertraulichen Daten sowohl bei ANDRITZ als auch bei seinen Kunden kommt und dies in weiterer Folge zu enormen wirtschaftlichen Schäden führt, für die ANDRITZ verantwortlich gemacht werden könnte. Darüber hinaus kann eine größere Beschädigung oder Unterbrechung der IT-Systeme den laufenden Geschäftsbetrieb von ANDRITZ stören. Zur Abwendung von möglichen Cyber-Angriffen und zur weiteren Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden spezielle Online-Trainings durchgeführt.

3. Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten

Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken, wie zum Beispiel Währungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken.

Eine detaillierte Darstellung sämtlicher finanzieller Risiken der ANDRITZ-GRUPPE ist im Konzernanhang ersichtlich.

Mehr Informationen im Konzernanhang Kapitel F) 35. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten.

4. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Die internationale Geschäftstätigkeit von ANDRITZ bringt nicht nur Chancen, sondern auch kurz-, mittel- und langfristige Risiken mit sich. ANDRITZ verfügt daher über ein konzernweites internes Kontroll- und Steuerungssystem (IKS), dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren, um nach Möglichkeit rasch Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dieses System stellt ein wichtiges Element in der aktiven Unternehmenssteuerung dar. Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Überwachungs- und Kontrollsysteme ausreichend effektiv sind.

Die Implementierung und Überwachung des IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess bzw. die Finanzberichterstattung liegt in der Verantwortung des Vorstands. Dazu wurden sowohl für die wesentlichen Geschäftsrisiken innerhalb der Gruppe als auch für den Finanzberichterstattungsprozess gruppenweit verbindlich anzuwendende Regelungen und Richtlinien verabschiedet.

Das Rechnungswesen und die darin integrierte Finanzbuchhaltung sind dem Vorstand unterstellt. Durch verschiedene organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Insbesondere wird durch entsprechende Regelungen sichergestellt, dass die Erfassung in den Büchern und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben.

Der gesamte Prozess von der Beschaffung bis zur Zahlung unterliegt konzerneinheitlichen Richtlinien, die wesentliche damit in Zusammenhang stehende Risiken minimieren sollen.

Zu diesen Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen sowie ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsberechtigungen für Zahlungen (Vieraugenprinzip).

Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit spielen in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine generell restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen durch die verwendete Finanzsoftware (SAP) unterstützt. Die Ordnungsmäßigkeit dieser Finanzsoftware wird auch durch direkt im System eingerichtete automatisierte Geschäftsprozesskontrollen gewährleistet.

Konzernweit einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Erfassung, Buchung und Bilanzierung von Geschäftsfällen sind in der ANDRITZ GROUP IFRS Accounting Policy geregelt und für alle Konzerngesellschaften verbindlich. Automatische Kontrollen im Konsolidierungs- und Berichtssystem, aber auch zahlreiche manuelle Prüfungen sind zur bestmöglichen Vermeidung von Fehldarstellungen im Einsatz. Die Kontrollmaßnahmen gehen von der Durchsicht und Diskussion der Periodenergebnisse durch das Management bis hin zur spezifischen Überleitung von Konten.

Durch ein standardisiertes, konzernweites Finanzberichtswesen sowie durch sofortige, anlassbezogene Berichterstattung über bedeutende Ereignisse soll sichergestellt werden, dass der Vorstand angemessen und zeitnah über alle relevanten Sachverhalte in der Gruppe informiert wird. Der Aufsichtsrat wird in zumindest einer pro Quartal stattfindenden Aufsichtsratssitzung über die laufende Geschäftsentwicklung inklusive operative Planung und mittelfristige Strategie des Konzerns unterrichtet. In besonderen Fällen – wie zum Beispiel bei Akquisitionen, Restrukturierungen etc. – wird der Aufsichtsrat auch unmittelbar informiert. Darüber hinaus erhalten alle Aufsichtsratsmitglieder einen monatlichen Bericht mit den wichtigsten Finanzkennzahlen einschließlich Kommentaren. In den Prüfungsausschusssitzungen wird unter anderem auch das interne Kontroll- und Risikomanagement behandelt.

Die Interne Revision, die als Stabsstelle des Vorstands eingerichtet ist, auditiert konzernweit einzelne Prozesse oder Gesellschaften anhand eines jährlich festgelegten Prüfplans sowie in besonderen Anlassfällen (ad hoc Prüfungen). Zudem überwacht sie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und konzerninterner Richtlinien. Sie agiert in der Berichterstattung und bei der Wertung der Prüfergebnisse als unabhängiger unternehmensinterner Bereich weisungsungebunden. Die Interne Revision berichtet dem Vorstand und Prüfungsausschuss in regelmäßigen Abständen über die durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnisse sowie über den aktuellen Umsetzungsstand der Erkenntnisse.

Der Konzernabschlussprüfer beurteilt jährlich die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements in der ANDRITZ-GRUPPE und berichtet darüber an Aufsichtsrat und Vorstand. Die Funktionalität des Risikomanagements wurde vom Konzernabschlussprüfer 2023 kontrolliert.

E) KONSOLIDIERTER CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT

Den konsolidierten Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2023 finden Sie auf der ANDRITZ-Website andritz.com/governance-de.

F) WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Es gab keine wesentlichen oder außerordentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

G) KONSOLIDIERTE NICHT-FINANZIELLE ERKLÄRUNG

Der folgende Abschnitt beschreibt die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren zu Sozial-, Arbeitnehmer- und Umweltbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte. Informationen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind im konsolidierten Corporate-Governance-Bericht auf der ANDRITZ-Website andritz.com/governance-de zu finden. Die Berichterstattung der nicht-finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt quartalsweise systemgestützt im Rahmen des Konzernreportings und deckt sich im Wesentlichen mit dem Umfang der finanziellen Berichterstattung. In Bezug auf Umweltbelange erfolgt die Datenerfassung über eine eigene Anwendung, das ESG-Cockpit, in welchem im Berichtsjahr 86% der vollkonsolidierten Gesellschaften die Daten eingepflegt haben. Kleinere Bürostandorte werden aus Gründen der Wesentlichkeit nicht berücksichtigt. Die unterjährige Entwicklung der nicht-finanziellen Leistungsindikatoren ist ein integraler Bestandteil der Berichterstattung an den Aufsichtsrat.

1. Wesentlichkeitsanalyse

Die ANDRITZ-GRUPPE veröffentlicht Informationen zum Thema Nachhaltigkeit gemäß den Kriterien der Global Reporting Initiative (GRI). Eine Auflistung aller berichteten Indikatoren einschließlich Kommentaren befindet sich im "GRI-Index" auf der ANDRITZ-Website andritz.com.

Langfristige gesellschaftliche Auswirkungen

0 = nicht relevant / keine Auswirkungen

1 = eher relevant / geringe Auswirkungen

2 = relevant / mittlere Auswirkungen

3 = sehr relevant / große Auswirkungen

Um die für die ANDRITZ-GRUPPE wesentlichen Themen für die Berichterstattung sowie die relevanten Handlungsfelder zu eruieren, wurden bereits mehrmals Stakeholder-Umfragen bzw. Interviews mit relevanten Stakeholdern durchgeführt.

Die Themen, die auf die gesellschaftliche Auswirkung der Geschäftstätigkeit von ANDRITZ bzw. die Entscheidungen der Stakeholder in puncto Geschäftsbeziehungen mit ANDRITZ den größten Einfluss haben, sind demnach:

  • Einhaltung von rechtlichen und ethischen Standards / Corporate Compliance
  • Klima- und Umweltschutz
  • Verantwortungsvolle Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Fairer Umgang mit Lieferanten und Geschäftspartnern
  • Nachhaltige Produktion bzw. Projekte sowie Produktsicherheit
  • Verantwortungsvolle Unternehmensführung, Ethik und Geschäftspraktiken
  • Digitalisierung und Innovation

Die unterschiedliche Gewichtung der Themen ist in der zuvor angeführten Grafik dargestellt.

Im Berichtsjahr startete ANDRITZ mit der Durchführung einer neuen Wesentlichkeitsanalyse im Zuge der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese fordert eine Bewertung der doppelten Wesentlichkeit, nach welcher Unternehmen sowohl darüber berichten müssen wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäft auswirken (outside-in / financial materiality), als auch darüber, wie sich ihre Geschäftsaktivitäten auf Gesellschaft und Umwelt auswirken (inside-out / impact materiality). Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet die Basis für die zukünftige Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD.

2. We Care – das ANDRITZ-Nachhaltigkeitsprogramm

ANDRITZ hat sich im Rahmen seines im Juni 2021 präsentierten Nachhaltigkeitsprogramms "We Care" umfassende, ambitionierte Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance gesetzt, mit denen das Unternehmen den größten Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft für alle Stakeholder leisten kann. Zu den Schwerpunkten im Bereich Umwelt zählen Klimaschutz, Ressourcenschonung sowie das Anbieten nachhaltiger Lösungen und Produkte. ANDRITZ als attraktiver Arbeitgeber sowie Arbeitsgesundheit und -sicherheit sind die Schwerpunkte des Kernthemas Soziales. Der Fokus beim Thema verantwortungsvolle Unternehmensführung liegt für ANDRITZ auf fairen und ethischen Geschäftspraktiken, einem umfassenden Risikomanagement und einem gewissenhaften Lieferanten-Management.

Im Berichtsjahr wurde zur Zielerreichung eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, deren positive Auswirkungen klar erkennbar sind.

A N D R I T Z - F i n a n z b e r i c h t 2 0 2 3 L a g e b e r i c h t

Ziele: Umwelt

Ziel Messgröße Basisjahr 2019 2021 2022 2023 Ziel 2025
Reduktion der CO2-Emissionen
(Scope 1+2) um 50%*
Tonnen
CO2e/Million
EUR Umsatz
28,1** 29,3** 18,6** 18,0
(entspricht
-35,9% vs.
2019)
14,0**
Reduktion des Wasserverbrauchs
um 10%*
m3
/Million
EUR Umsatz
158,3 180,6 153,6 130,6
(entspricht
-17,5% vs.
2019)
142,5
Reduktion der Abfallmenge um 10%* Tonnen/Million
EUR Umsatz
10,7 7,8 7,0 8,7
(entspricht
-18,7% vs.
2019)
9,6
Erhöhung des Umsatzes mit
nachhaltigen Lösungen und
Produkten auf über 50% des
Umsatzes
%
des Gesamt
umsatzes
46*** 42 45 45 >50

Anmerkung: Nur der Umsatz der einbezogenen Standorte wurde herangezogen.

* gegenüber Basisjahr 2019

** Die Werte wurden angepasst, da ein CO2-Faktor nicht korrekt war. *** Der Wert bezieht sich auf das Jahr 2020, da keine vergleichbaren Daten für 2019 verfügbar sind.

Auch im Berichtsjahr konnten die CO2-Emissionen (Scope 1 und 2) der ANDRITZ-GRUPPE weiter reduziert werden. Gegenüber dem Basisjahr 2019 wurden sie, bezogen auf den Umsatz, bereits um 35,9% verringert. Die größte Reduktion erreichte man mit dem Umstieg vieler ANDRITZ-Standorte auf CO2-armen Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Des Weiteren steigerte man auch die eigene Stromproduktion durch Photovoltaik-Anlagen. Im Berichtsjahr gingen Anlagen an 15 Standorten in Betrieb (insgesamt gibt es bereits an 20 Standorten PV-Anlagen), und weitere werden 2024 folgen. Zusätzlich wurden weitere Effizienzmaßnahmen ergriffen, wie beispielsweise der Umstieg auf LED-Beleuchtung. Um den sorgsamen Umgang mit Energie an den Fertigungsstandorten weiter zu fördern, wurde im Berichtszeitraum ein spezielles "Energy Assessment" entwickelt. Dieses zielt darauf ab, die Verbesserungskultur in den Produktionsstandorten zu stärken, Energieeinsparpotentiale zu identifizieren und entsprechende Reduktionsmaßnahmen umzusetzen. Das Assessment wurde an einzelnen Standorten mit hohem Energieverbrauch bereits erfolgreich durchgeführt und wird im Jahr 2024 fortgesetzt werden.

ANDRITZ hat sich Anfang 2023 der Science Based Targets initative (SBTi) angeschlossen und möchte damit seine Entschlossenheit, zum 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens beizutragen, zeigen. Die Verpflichtung zu SBTi bietet ANDRITZ die Möglichkeit, Treibhausgasreduktionsziele von einer unabhängigen Organisation auf der Grundlage der Erkenntnisse der Klimawissenschaft bewerten und validieren zu lassen. Im Rahmen der SBTi-Verpflichtung wird ANDRITZ bis spätestens Ende 2024 umfassende Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3) entwickeln und bei SBTi einreichen.

Der Wasserverbrauch bezogen auf den Umsatz konnte im Berichtsjahr gegenüber 2019 um 17,5% reduziert werden, und die Abfallmenge, ebenfalls bezogen auf den Umsatz, um 18,7%. Somit wurden beide für Ende 2025 gesetzten Ziele bereits 2023 erreicht. Für 2024 wurde beschlossen, den Wasserverbrauch und die Abfallmenge um 5% im Vergleich zum Vorjahr zu reduzieren. Um weitere Reduktionen zu erreichen, wird man sich im Jahr 2024 auf die jeweils fünf größten Verbraucher fokussieren und dort gezielt Maßnahmen setzen. Des Weiteren ist geplant, den internen ANDRITZ-Verpackungsstandard zu überarbeiten und Kriterien der Kreislaufwirtschaft einfließen zu lassen.

Der Umsatzanteil der nachhaltigen Produkte und Lösungen betrug im Berichtsjahr 45%. Ein besonderer Schwerpunkt lag 2023 auf den sogenannten "Special Growth Projects". Diese sieben Projekte werden in der Gruppe mit Hochdruck verfolgt und haben das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum zukünftigen Unternehmenswachstum zu leisten. Sie alle haben gemeinsam, dass aktuelle Megatrends aufgegriffen und schnell wachsende Märkte bedient werden, die von den Bemühungen um mehr Nachhaltigkeit getrieben werden. Manche der Projekte stehen noch am Anfang, andere sind schon weit fortgeschritten. Zu letzteren gehören etwa die Projekte rund um CO2-Abscheidung, grünen Wasserstoff und Batterieherstellung für E-Mobilität. Die "Special Growth Projects" sollen den Umsatzanteil der nachhaltigen Produkte und Lösungen in den kommenden Jahren deutlich steigern.

Ziele: Soziales

Ziel Messgröße Basisjahr 2019 2021 2022 2023 Ziel 2025
bzw. % p.a.
Reduktion der Arbeitsunfall
Häufigkeitsrate (>1 Tag Abwesenheit)
um jährlich 30% im Vergleich zum
Vorjahr
Unfälle mit
einem oder
mehr
Ausfallstagen
pro 1 Million
Arbeitsstunden
6,1 3,1 2,8 2,6 -30% p.a.
Reduktion der freiwilligen
Fluktuationsrate
%
der gesamten
Beschäftigten
6,0 6,5 6,0 5,1 <4,5
Steigerung des Anteils
weiblicher Beschäftigter
%
der gesamten
Beschäftigten
16,2 16,6 16,4 17,0 20

Im Bereich Soziales wurde die Arbeitsunfall-Häufigkeitsrate im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr weiter gesenkt, wenngleich das Ziel der Reduktion der Unfallhäufigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 30% nicht erreicht wurde. ANDRITZ hat in den vergangenen Jahren viele Initiativen und Maßnahmen zum Thema Arbeitssicherheit gesetzt, die sich in einer deutlichen Reduktion der Arbeitsunfall-Häufigkeitsrate um rund 60% gegenüber dem Ausgangswert 2019 widerspiegeln.

ANDRITZ verfolgt das Null-Unfall-Ziel und setzt in diesem Bereich weitere Maßnahmen für eine proaktive Sicherheitskultur, um Unfälle zu vermeiden. Alle Vorfälle und Unfälle werden erfasst, untersucht und ausgewertet – unabhängig von ihrer Schwere. Darüber hinaus werden Verletzungen, die zu Arbeitsausfällen führen, in einer Konzernunfalldatenbank dokumentiert. Zusätzlich wird ein "Lessons Learned"-Bericht erstellt und im Intranet veröffentlicht. Erfahrungen aus tatsächlichen Vorfällen und Beinahe-Unfällen sowie gute/beste Praktiken werden gesammelt und zur Verbesserung der Sicherheitskultur genutzt. In Anbetracht des festgestellten Verbesserungsbedarfs in Bezug auf persönliche Sicherheitsverhaltensweisen wird 2024 ein spezifisches Intensivtraining zu verhaltensbasierten Sicherheitsprinzipien innerhalb der gesamten ANDRITZ-Organisation durchgeführt.

Die freiwillige Fluktuationsrate konnte im Berichtsjahr auf 5,1% gesenkt werden. ANDRITZ hat in diesem Bereich eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, um den Mehrwert von ANDRITZ als Arbeitgeber überzeugend zu kommunizieren, eine ansprechende Arbeitgebermarke aufzubauen und somit das Unternehmen am Bewerbermarkt möglichst attraktiv zu präsentieren.

Der Anteil der weiblichen Beschäftigten konnte auf 17,0% erhöht werden. Maßnahmen zur langfristigen Erhöhung des Frauenanteils umfassen die verstärkte Förderung von Frauen für Führungspositionen sowie erhöhte Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die am Stammsitz der ANDRITZ-GRUPPE in Graz und am Standort in Wien eingerichteten Kindergärten sowie flexible Arbeitszeitmodelle für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Familie sind Beispiele dafür. Bei der Schaffung von Büroraum im Rahmen von Neubauprojekten werden stets Überlegungen hinsichtlich neuer Betreuungseinrichtungen für Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einbezogen. Weiters wird im Rekrutierungsprozess besonderes Augenmerk auf eine strenge Gleichbehandlung der Geschlechter gelegt.

Ziele: Governance

Ziel Messgröße 2019 2021 2022 2023 Ziel 2025
Keine ereignisbasierten
Gewinnwarnungen
Anzahl der
ereignisbasierten
Gewinn
warnungen
0 0 0 0 0
Keine Compliance-Verfehlungen Anzahl der
Korruptions
vorfälle
0 0 0 0 0
Anzahl der
Wettbewerbs
vorfälle
0 0 0 0 0
Abdeckung von 85% des
Zuliefervolumens* durch
bewertete Lieferanten bis 2025
% des
Liefervolumens
mit bewerteten
Lieferanten
78** 82 82 90 85

* Kumuliertes externes Einkaufsvolumen durch Lieferanten mit einem durchschnittlichen jährlichen Einkaufsvolumen von über 250.000 EUR

** Die Zahl bezieht sich auf das Jahr 2020, da keine vergleichbaren Daten für 2019 verfügbar sind.

Wie schon in den Jahren davor gab es auch 2023 keine ereignisbasierten Gewinnwarnungen. Des Weiteren gab es keine Korruptions- oder Wettbewerbsvorfälle in der ANDRITZ-GRUPPE. Dies ist vor allem auf das effektive Compliance Management-System und das Anti-Korruptionsmanagementsystem zurückzuführen, welche nach ISO 37301 bzw. ISO 37001 zertifiziert sind.

Auch beim ESG-Governance-Ziel im Bereich der Lieferanten-Compliance liegt ANDRITZ in Bezug auf das für 2025 gesetzte Ziel von 85% sehr gut auf Kurs. 2023 wurden 89,5% der Lieferanten im Supplier Relationship Management (SRM) Tool bewertet, und somit wurde das Ziel frühzeitig erreicht. Für das Jahr 2024 ist eine Reevaluierung des Bewertungsprozesses und des Ziels geplant.

3. EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie-Verordnung 2020/852 vom 18. Juni 2020 ist Teil des EU-Aktionsplans "Sustainable Finance" und zielt darauf ab, nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu definieren. Sie stellt somit einen bedeutenden regulatorischen Schritt zur Förderung der Transparenz im Bereich der Nachhaltigkeit dar und soll Investitionsströme in Richtung einer Nachhaltigkeitstransformation im Sinne des europäischen Green Deals lenken.

Gemäß Art. 8 der Verordnung ist ANDRITZ seit 2021 verpflichtet, über Art und Umfang der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten nach dem Klassifizierungssystem der EU-Taxonomie zu berichten.

Im Juni 2023 erfolgte eine Erweiterung der delegierten Verordnung 2021/2139, es wurden neue Wirtschaftsaktivitäten für die ersten beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel definiert. Des Weiteren wurde die delegierte Verordnung 2023/2486 mit den Wirtschaftsaktivitäten für die vier weiteren Umweltziele – Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität – veröffentlicht. ANDRITZ berichtet für alle relevanten neuen Wirtschaftsaktivitäten die Taxonomiefähigkeit. Für die relevanten Wirtschaftsaktivitäten aus der delegierten Verordnung 2021/2139 berichtet ANDRITZ, wie im vergangenen Berichtsjahr, sowohl den Anteil an taxonomiefähigen als auch an taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten.

Während für die Identifikation der Taxonomiefähigkeit eine Übereinstimmung der Aktivitätenbeschreibungen mit den Wirtschaftsaktivitäten des eigenen Unternehmens ausreichend ist, verlangt die Taxonomiekonformität die Erfüllung der für die Wirtschaftsaktivität relevanten technischen Bewertungskriterien (technical screening criteria). Diese sollen sicherstellen, dass die taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität einen wesentlichen Beitrag (substantial contribution) zu einem der sechs Umweltziele leistet, die übrigen fünf Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigt (do no significant harm) und soziale Mindestschutzanforderungen (minimum social safeguards) erfüllt. Erst mit der kumulativen Erfüllung aller drei Anforderungen ist die Wirtschaftsaktivität taxonomiekonform.

Taxonomiefähigkeit

Wie schon im Jahr 2022 stuft ANDRITZ einzelne (nachfolgend unter 3.a) beschriebene) Produktgruppen als taxonomiefähig gemäß der Definition der Wirtschaftsaktivitäten 3.1. "Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie" und 3.6. "Herstellung anderer CO2-armer Technologien" ein. Durch die Veröffentlichung der neuen delegierten Verordnung können außerdem Produktgruppen gemäß der Definition der Wirtschaftsaktivitäten 3.20. "Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten oder ermöglichen" und 5.1. "Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung" als taxonomiefähig eingestuft werden.

Taxonomiekonformität

Nach Heranziehung und Überprüfung der technischen Bewertungskriterien stuft ANDRITZ weiterhin die der Wirtschaftsaktivität 3.1. zugeordneten Produkte als taxonomiekonform ein. Neu hinzu kommen die der Wirtschaftsaktivität 3.20. zugeordneten Produkte. Details dazu siehe unter 3.b).

Für die der Wirtschaftsaktivität 3.6. zugeordneten Produkte ist es ANDRITZ zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, die Taxonomiekonformität nachzuweisen, da die technischen Bewertungskriterien (besonders die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz) seitens der EU-Kommission noch nicht eindeutig definiert sind. Um einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, muss gemäß der derzeit vorliegenden Definition nachgewiesen werden, dass die Technologien zu erheblichen Einsparungen an Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen führen. Jedoch gibt es bis dato keine klare Definition für den Begriff "erheblich". Zusätzlich muss die Technologie zur Erfüllung der Taxonomiekonformität in Bezug auf Treibhausgasemissionen besser sein als die am Markt verfügbare leistungsfähigste alternative Technologie (best performing alternative). Auch hier ist es derzeit nicht möglich, nachzuweisen, dass die Technologien von ANDRITZ diese Kriterien erfüllen, da es bisher keine internationale Datenbank gibt, anhand welcher man diese Überprüfungen durchführen könnte.

Im Folgenden werden die für die ANDRITZ-GRUPPE taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftsaktivitäten mit den gem. Art. 8 der EU-Taxonomie zu berichtenden finanziellen Leistungsindikatoren (Umsatzerlöse, Investitionsund Betriebsausgaben) und den entsprechenden qualitativen Angaben dargestellt.

Herausforderungen der EU-Taxonomie

Sämtliche Angaben von ANDRITZ basieren auf dem zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Berichts vorherrschenden Stand der Definitionen und Interpretationen der EU-Taxonomie.

Bevor auf die taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftsaktivitäten näher eingegangen wird, möchte ANDRITZ darauf hinweisen, dass die EU-Taxonomie nicht mit der von ANDRITZ selbst gewählten Definition von nachhaltigen Produkten und Lösungen, die bereits vor Erscheinen der EU-Taxonomie veröffentlicht wurde, gleichgesetzt werden kann. Die von ANDRITZ selbst gewählte Definition der nachhaltigen Produkte und Lösungen (wie sie auch in den oben, im Kapitel 2. We Care, dargestellten ESG-Zielen und deren Erreichung zur Anwendung kommt) umfasst Anlagen, Technologien und Systeme, die den Kunden helfen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Sie helfen, die Umwelt zu schützen, tragen zur Dekarbonisierung bei, reduzieren den Verbrauch wertvoller Ressourcen wie Wasser und fördern eine Kreislaufwirtschaft.

Im Gegensatz dazu konzentriert sich die EU-Taxonomie in ihren Definitionen der beiden ersten Klimaziele in erster Linie auf energieintensive und stark CO2-emittierende industrielle Wirtschaftsaktivitäten, ohne die jeweiligen Lieferketten vollständig zu berücksichtigen. Für diese Aktivitäten enthält die EU-Taxonomie sehr genaue Beschreibungen und technische Bewertungskriterien, um die Bedingungen zu bestimmen, unter denen eine Wirtschaftsaktivität als taxonomiefähig bzw. -konform eingestuft werden kann. Als Lieferant von Technologien und Systemen, die die grüne Transformation ermöglichen und vorantreiben, sieht sich ANDRITZ bezogen auf die ersten beiden Klimaziele in der EU-Taxonomie nicht ausreichend berücksichtigt. Das Produktportfolio von ANDRITZ umfasst eine Vielzahl an Technologien, die einen maßgeblichen Beitrag zur Klimaneutralität vieler Industrien leisten.

Unter die neue delegierte Verordnung mit den vier weiteren Umweltzielen, insbesondere unter das Umweltziel zur Kreislaufwirtschaft, fällt ein Teil des Servicegeschäfts von ANDRITZ. Die Annahme, dass durch die Umweltziele "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen", "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" sowie "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" weitere Produkte aus den Geschäftsbereichen Separation, Pulp & Paper und Metals, die in den ersten beiden Umweltzielen nicht berücksichtigt sind, abgedeckt werden, hat sich nicht bestätigt. Die in Frage kommenden Wirtschaftsaktivitäten beziehen sich explizit auf den Bau, die Modernisierung und den Betrieb von kompletten Anlagen. ANDRITZ liefert in diesen Bereichen in der Regel ausschließlich Komponenten und Maschinen als Teile von Anlagen und somit wurden diese Lieferungen als nichttaxonomiefähig eingestuft.

a) Identifizierung der taxonomiefähigen Umsatzerlöse

Bei der Identifizierung der taxonomiefähigen Produktgruppen für die Umweltziele Klimaschutz und Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft hat sich ANDRITZ streng an den Wortlaut der Beschreibung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten der Europäischen Kommission gehalten – insbesondere auch an die Definition der Wirtschaftsaktivität 3.6. "Herstellung anderer CO2-armer Technologien", die vorsieht, dass nur diejenigen CO2-armen Technologien als taxonomiefähig eingestuft werden dürfen, die zu einer deutlichen Reduktion von Treibhausgasen in nachgelagerten Wirtschaftssektoren führen.

Schließlich wurden auf Basis der veröffentlichten delegierten Verordnungen und den FAQs der EU-Kommission folgende Produktgruppen von ANDRITZ bei Verfolgung des Umweltziels Klimaschutz als taxonomiefähig eingestuft:

Wirtschaftsaktivität 3.1. "Herstellung von Technologien für erneuerbare Energien":

  • Elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke (Geschäftsbereich Hydro)
  • Biomasse- und Schwarzlaugenkessel, Verdampfer, Technologien zur Gasifizierung und Verfeuerung von Rinde sowie Holzstaub und Holzabfällen (Geschäftsbereich Pulp & Paper)
  • Anlagen zur Herstellung von Biomethanol (Geschäftsbereich Pulp & Paper)

Wirtschaftsaktivität 3.6. "Herstellung anderer CO2-armer Technologien":

  • Pressen und Pressenlinien für die Produktion von Bauteilen für Elektroautos: Karosserie- und Strukturteile, Metallgehäuse für Batterien, Elektrobleche für Motoren (Geschäftsbereich Metals)
  • Anlagen und Systeme für den automobilen Leichtbau: Laserschweißsysteme zur Herstellung von Tailor Welded Blanks, kontinuierliche Verzinkungsanlagen und Kaltwalzwerke zur Produktion von hochfesten Stahlsorten (AHSS/UHSS) sowie Weiterverarbeitungs- und Wärmebehandlungslinien zur Produktion von Aluminiumblech für den Karosserie-Leichtbau (Geschäftsbereich Metals)
  • Anlagen zur Abscheidung von CO2 zum nachgelagerten Transport und zur Speicherung/Weiterverarbeitung von CO2 im Sinne der Wirtschaftsaktivitäten 5.11. "Transport von CO2" sowie 5.12. "Unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2" (Geschäftsbereich Pulp & Paper)

Wirtschaftsaktivität 3.20. "Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten oder ermöglichen":

Rotierende Phasenschieber (Geschäftsbereich Hydro)

Für das Umweltziel Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft wurden folgende Produktgruppen von ANDRITZ als taxonomiefähig eingestuft:

Wirtschaftsaktivität 5.1. "Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung":

  • Reparaturen und Wiederaufarbeitungsservices für Prozessbereiche von Zellstoff- und Papieranlagen (Geschäftsbereich Pulp & Paper)
  • Reparaturen und Wiederaufarbeitungsservices im Zusammenhang mit Walzen für Papiermaschinen (Geschäftsbereich Pulp & Paper)
  • Reparaturen und Wiederaufarbeitungsservices für mechanische, hydraulische und Servopressen sowie für Stanz- und Umformanlagen (Geschäftsbereich Metals)
  • Reparaturen und Wiederaufarbeitungsservices für Maschinen in der Nahrungsmittelindustrie (Geschäftsbereich Separation)

Erläuterung der Taxonomierelevanz der Geschäftsbereiche

Hydro

ANDRITZ Hydro zählt zu den weltweit führenden Anbietern von elektromechanischen Ausrüstungen und Serviceleistungen für Wasserkraftwerke. Mit mehr als 180 Jahren Erfahrung und einer installierten Kapazität von weltweit mehr als 470 Gigawatt bietet der Geschäftsbereich Gesamtlösungen für Wasserkraftwerke jeglicher Größe sowie Serviceleistungen für Anlagendiagnosen, Sanierung, Modernisierung und Leistungssteigerung bestehender Wasserkraftwerke.

Der Geschäftsbereich bietet eine komplette Produktpalette mit Turbinen, Generatoren und Zusatzausrüstungen aller Typen und Größen – "from water to wire" – sowohl für große als auch kleine Wasserkraftwerke, Pumpspeicherkraftwerke und Gezeitenstromturbinen für Meeresenergieprojekte. Da Wasserkraft- und Pumpspeicherkraftwerke immer für standortspezifische hydraulische und umwelttechnische Bedingungen ausgelegt sind, werden auch die zugehörigen elektromechanischen Ausrüstungen entsprechend konzipiert und konstruiert. Nahezu jede Turbine, jeder Generator und das allgemeine Anlagenlayout sind in der Regel "projektspezifische Einzellösungen".

ANDRITZ liefert Produkte und Systeme, die einen integrierten Teil eines Wasserkraftwerks bilden. Daher umfasst der vertragliche Lieferumfang in der Regel die Planung, das Engineering, die Lieferung, die Installation und die Inbetriebnahme der Ausrüstung und wird so gemäß IFRS 15 als integrierte Leistungsverpflichtung und in der EU-Taxonomie gesamthaft unter der Wirtschaftsaktivität 3.1. zusammengefasst.

Der Servicebereich bietet Dienstleistungen zur Anlagendiagnose, Sanierung, Modernisierung und Aufrüstung bestehender Wasserkraftanlagen an. Die Bandbreite reicht von komplexen Modernisierungsaufträgen bis hin zu kleinen Ersatzteillieferungen. Alle Lösungen von ANDRITZ erfüllen die spezifischen Kundenanforderungen, schonen die Umwelt und unterstützen die Betriebsführung. Der Lieferumfang umfasst in der Regel die Reparatur, die Wiederaufbereitung oder den kompletten Austausch von Komponenten und Anlagenteilen.

Das Produktangebot des Servicebereichs beinhaltet darüber hinaus auch allgemeine Dienstleistungen wie fachliche Unterstützung, Schulungen, Ersatzteilmanagement und Serviceverträge, um allen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Spezielle Dienstleistungen können für Lebenszyklus- und Risikoanalysen sowie für Betrieb und Wartung angeboten werden. Derzeit kann dieses Produktangebot des Servicebereichs aufgrund der Definition der sechs Umweltziele keiner Wirtschaftsaktivität der EU-Taxonomie zugeordnet werden.

Neu hinzu kommen rotierende Phasenschieber, die für die Stabilisierung des Stromnetzes unverzichtbar sind, insbesondere im Zusammenhang mit dem zunehmenden Anteil an variablen erneuerbaren Energien. Sie können wesentliche Mengen an Blindleistung und Kurzschlussleistung bereitstellen, um die Netzstabilität durch den Ausgleich von Schwankungen aufrechtzuerhalten. Dadurch ist es möglich, die Integration von Solar- und Windenergie in die Energieinfrastruktur weiter zu verbessern. Die Aktivitäten von ANDRITZ in diesem Bereich werden in der EU-Taxonomie gesamthaft unter der Wirtschaftsaktivität 3.20. zusammengefasst.

Pulp & Paper

Der Geschäftsbereich Pulp & Paper liefert nachhaltige Technologien, Automatisierungs- und Servicelösungen für die Erzeugung aller Arten von Faserstoffen, Tissue, Papier und Karton. Die Technologien und Serviceleistungen konzentrieren sich auf die Steigerung der Produktionseffizienz, die Senkung der Gesamtbetriebskosten sowie auf innovative Dekarbonisierungstechnologien und den autonomen Anlagenbetrieb. Zum Geschäftsbereich gehören auch Kessel für die Energieerzeugung, Rauchgasreinigungsanlagen, verschiedene Vliesstoff-Technologien und Faserplatten-(MDF-)Produktionssysteme.

Mit den angebotenen Waste-to-Value-Recycling-, -Zerkleinerungs- und -Energielösungen werden Abfälle und Nebenströme der Produktion nachhaltig in wertvolle Sekundär-Rohstoffe oder Energie umgewandelt. Neueste IIoT-Technologien im Rahmen der Metris-Digitalisierungslösungen komplettieren das umfassende Produktangebot.

Der Geschäftsbereich Pulp & Paper umfasst eine Vielzahl von Produkten und Technologien, die zu den Umweltzielen des Green Deal der EU beitragen können. Nicht alle entsprechen aber den definierten Wirtschaftsaktivitäten und Beschreibungen der sechs Umweltziele.

Im Folgenden wird erläutert, welche Produkte des Geschäftsbereichs Pulp & Paper als Wirtschaftsaktivität im Sinne des Umweltziels Klimaschutz eingestuft werden:

  • Moderne Biomassekessel werden in die Technologien der stationären Wirbelschicht (BFB) und der zirkulierenden Wirbelschicht (CFB) unterteilt. Beide erzeugen Dampf und Strom aus Biomasse und biogenen Reststoffen.
  • Schwarzlaugenkessel werden bei der Zellstoffproduktion zur Energieerzeugung durch die Feuerung der anorganischen Bestandteile der Schwarzlauge (im Wesentlichen Lignin) eingesetzt. Die anorganischen Bestandteile der Schwarzlauge werden mittels eines Kreislaufsystems zur Produktion der für den Holzaufschluss notwendigen Chemikalien vollständig wiederverwertet.
  • Verdampfer sind eine Vorstufe zu den Schwarzlaugenkesseln. Ihr primäres Ziel ist es, einen stabilen, feststoffreichen Schwarzlaugenstrom für eine effiziente Verbrennung im Schwarzlaugenkessel zu erzeugen. Durch die Verdampfer wird in einem mehrstufigen Prozess der Feststoffanteil der Schwarzlauge von ca. 15% auf ca. 80% erhöht.

Die Verbrennung der Schwarzlauge dient der Erzeugung von Strom und Prozesswärme in Form von Dampf. Moderne Schwarzlaugenkessel erzeugen rund doppelt so viel Strom wie die gesamte Zellstoffanlage verbraucht. Der "grüne" Überschuss-Strom wird an das öffentliche Stromnetz geliefert.

Die Schwarzlauge wird von namhaften Organisationen wie der IEA (International Energy Agency), dem IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change), der FAO (Food and Agriculture Organization) der Vereinten Nationen sowie der EU im Rahmen der EU Renewable Energy Directive (RED II) als erneuerbarer, CO2-neutraler und auf Biomasse basierender Brennstoff klassifiziert, der zur Reduktion der Treibhausgase beiträgt.

  • Gasifizierungsanlagen verwenden den bei der Zellstoffproduktion anfallenden Holzabfall (Rinde, Holzstaub etc.) und erzeugen mit dieser Biomasse Gas, das die fossilen Brennstoffe für die Feuerung des Drehrohrofens zu 100% ersetzt. Damit trägt diese Technologie zu einer erheblichen Reduktion der Treibhausgase bei.
  • Anlagen zur Produktion von Biomethanol: ANDRITZ hat ein neues Verfahren entwickelt, mit dem aus den nichtflüchtigen Gasen der Zellstoffproduktion hochreines Biomethanol produziert wird. Dieses Biomethanol kann entweder im Werk wiederverwendet oder kommerziell genutzt werden, zum Beispiel als Biokraftstoff im Transportbereich (Biodiesel in der Schifffahrt). Damit werden hohe Treibhausgaseinsparungen erzielt.

Beim Verkauf dieser Produkte und Dienstleistungen handelt es sich wie im Bereich Hydro ebenfalls um integrierte Leistungsverpflichtungen im Sinne von IFRS 15, die in der EU-Taxonomie unter die Wirtschaftsaktivitäten 3.1. und 3.6. fallen.

Im Folgenden wird erläutert, welche Produkte des Geschäftsbereichs Pulp & Paper als Wirtschaftsaktivität im Sinne des Umweltziels Kreislaufwirtschaft eingestuft werden:

  • Reparaturen und Wiederaufarbeitungsservices für einzelne Prozessbereiche in Zellstoff- und Papieranlagen. Dazu zählen Services für Pulper, Refiner, Entwässerungssysteme, Tissuemaschinen und Papier-/Kartonmaschinen, Services für die Technologien im Bereich Holz- und Biomasseverarbeitung sowie Services für Koch-, Wasch-, Bleich-, Nassbehandlungs-, Trocknungs-, Schneid- und Ballenverpackungsanlagen.
  • Reparaturen und Aufrüstungen im Zusammenhang mit Walzen für die Bespannung von Papiermaschinen.

Die Serviceaktivitäten von ANDRITZ in diesen Bereichen werden in der EU-Taxonomie gesamthaft unter der Wirtschaftsaktivität 5.1. zusammengefasst.

Metals

Der Geschäftsbereich Metals ist über den Schuler-Konzern einer der weltweiten Technologie- und Marktführer in der Umformtechnik. Schuler liefert Pressen, Automationslösungen, Werkzeuge, Prozess-Know-how und Service für die gesamte metallverarbeitende Industrie und den automobilen Leichtbau. Im Bereich Service bietet der Geschäftsbereich unter anderem Reparaturen und Wiederaufarbeitungsservices für mechanische, hydraulische und Servopressen sowie für Stanz und Umformanlagen an. Im Bereich der Elektromobilität liefert Schuler Anlagen zur wirtschaftlichen Serienfertigung von Bauteilen für E-Autos – Karosserie- und Strukturteile, Metallgehäuse für Batterien oder Elektrobleche für Motoren. Darüber hinaus bietet ANDRITZ im automobilen Leichtbau Laserschweißsysteme zur Herstellung von Tailor Welded Blanks, kontinuierliche Verzinkungsanlagen und Kaltwalzwerke zur Produktion von hochfesten Stahlsorten (AHSS/UHSS) sowie Weiterverarbeitungs- und Wärmebehandlungslinien zur Produktion von Aluminiumblech für den Karosserie-Leichtbau an. Die Produkte von ANDRITZ und Schuler tragen zur erheblichen Reduktion von Treibhausgasen in nachgelagerten Wirtschaftssektoren bei.

Beim Verkauf dieser Produkte und Dienstleistungen handelt es sich um integrierte Leistungsverpflichtungen im Sinne von IFRS 15, die daher in der EU-Taxonomie gesamthaft ebenfalls unter der Wirtschaftsaktivität 3.6. zusammengefasst werden. Die Serviceaktivitäten werden unter der Wirtschaftsaktivität 5.1. zusammengefasst.

Separation

ANDRITZ Separation ist Anbieter von mechanischen und thermischen Technologien und Serviceleistungen sowie zugehörigen Automatisierungslösungen im Bereich der Fest-Flüssig-Trennung und beliefert die Chemie-, Umwelt-, Lebensmittel-, Bergbau- und Mineralienindustrie. Die maßgeschneiderten, innovativen Kundenlösungen zielen auf die Minimierung des Ressourceneinsatzes sowie höchste Prozesseffizienz ab und tragen so maßgeblich zu einem nachhaltigen Schutz der Umwelt bei.

Der Geschäftsbereich bietet darüber hinaus auch Technologien und Serviceleistungen für die Produktion von Tierfutter- und Biomassepellets an. Pumpen für Bewässerung, Wasserversorgung und Hochwassermanagement ergänzen das Portfolio des Geschäftsbereichs. Im Bereich Service bietet der Geschäftsbereich unter anderem Reparaturservices für Maschinen in der Nahrungsmittelindustrie wie beispielsweise ANDRITZ-Dekanterzentrifugen F (decanter centrifuge F), ANDRITZ-Horizontal-Schälzentrifugen (ANDRITZ horizontal peeler centrifuge), ANDRITZ-Gouda-Kontakttrommeltrockner (ANDRITZ Gouda contact drum dryer) oder ANDRITZ-Gouda-Schaufeltrockner (ANDRITZ Gouda paddle dryer).

Die Serviceaktivitäten von ANDRITZ in diesen Bereichen werden in der EU-Taxonomie gesamthaft unter der Wirtschaftsaktivität 5.1. zusammengefasst.

b) Identifizierung der taxonomiekonformen Umsatzerlöse

Bei der Identifizierung der taxonomiekonformen Produktgruppen für das Umweltziel Klimaschutz hat sich ANDRITZ streng an den Wortlaut der technischen Bewertungskriterien der Wirtschaftsaktivitäten gemäß der delegierten Verordnung 2021/2139 gehalten.

Schließlich wurden auf Basis der veröffentlichten delegierten Verordnungen und den FAQs der EU-Kommission folgende Produktgruppen von ANDRITZ bei Verfolgung des Umweltziels Klimaschutz als taxonomiekonform eingestuft:

Wirtschaftsaktivität 3.1. "Herstellung von Technologien für erneuerbare Energien":

  • Elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke (Geschäftsbereich Hydro)
  • Biomasse- und Schwarzlaugenkessel, Verdampfer, Technologien zur Gasifizierung und Verfeuerung von Rinde sowie Holzstaub und Holzabfällen (Geschäftsbereich Pulp & Paper)
  • Anlagen zur Herstellung von Biomethanol (Geschäftsbereich Pulp & Paper)

Wirtschaftsaktivität 3.20. "Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten oder ermöglichen":

Rotierende Phasenschieber (Geschäftsbereich Hydro)

Prüfung der technischen Bewertungskriterien für die Produkte in Wirtschaftsaktivität 3.1. und 3.20.

Für die Wirtschaftsaktivität 3.1. ist ein wesentlicher Beitrag (substantial contribution) zum Klimaschutz gegeben, wenn durch die Wirtschaftsaktivität Technologien für erneuerbare Energien hergestellt werden. Dies ist der Fall für alle Produkte, die von ANDRITZ in die Wirtschaftsaktivität 3.1 eingestuft worden sind.

Für die Wirtschaftsaktivität 3.20. ist ein wesentlicher Beitrag zum Kilmaschutz gegeben, da die rotierenden Phasenschieber von ANDRITZ unter e) Laststeuerungs- und Lastverlagerungsausrüstung, -systeme und -dienste, die die Flexibilität des Stromnetzes erhöhen und die Netzstabilität fördern, fallen. Sie tragen somit zum Ausbau der erneuerbaren Energien bei.

Im Folgenden wird näher erläutert, wie ANDRITZ nachgewiesen hat, dass die übrigen fünf Umweltziele durch die Wirtschaftsaktivitäten nicht negativ beeinträchtigt werden (do no significant harm). Dabei wurden neben den Produkten vor allem die Standorte, welche die taxonomiefähigen Produkte herstellen, genauer analysiert.

A N D R I T Z - F i n a n z b e r i c h t 2 0 2 3 L a g e b e r i c h t

Umweltziel Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung
Anpassung an den Klimawandel Es wurden Klimarisiko- sowie Vulnerabilitätsbewertungen an allen Fertigungsstandorten von
ANDRITZ durchgeführt, die den Wirtschaftsaktivitäten 3.1. und 3.20. zugeordnete,
taxonomiefähige Produkte herstellen. Dabei wurden chronische und akute Klimarisiken
heute, in 10 und in 30 Jahren bewertet. Das Risiko von Klimagefahren für die analysierten
Fertigungsstandorte wird derzeit gering bis mittel eingeschätzt. Daher war es auch nicht
notwendig, Anpassungsmaßnahmen zu definieren.
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser
und Meeresressourcen
Alle relevanten Standorte betreiben ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001. Darin
spielt der Umgang mit Wasser eine zentrale Rolle. Außerdem liegt für alle Standorte ein
gültiger Genehmigungsbescheid vor, und etwaige Auflagen der Behörden bezüglich Wasser
wurden umgesetzt.
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft Die den Wirtschaftsaktivitäten 3.1. und 3.20. zugeordneten Produkte bestehen zum Großteil
aus Stahl, einem Werkstoff, der immer wieder recycelt werden kann. Außerdem werden die
Produkte für eine Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten konstruiert. Reparaturen,
Sanierungen oder Modernisierungen können problemlos durchgeführt werden.
Alle relevanten Standorte verfügen über ein Konzept für Abfallmanagement und verfolgen
die Abfallhierarchie (Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung, Beseitigung).
ANDRITZ meldet alle besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHCs) über die SCIP
Datenbank an die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) sowie an Kunden.
Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung
Für alle selbstkonstruierten Produkte sind Stücklisten vorhanden. Die darin verwendeten
metallischen Werkstoffe sind im ANDRITZ Material Code (AMC)-System gespeichert,
welches Informationen zur Zusammensetzung der Materialien liefert. Daraus lässt sich z.B.
feststellen, dass selbstkonstruierte Bauteile kein Quecksilber enthalten.
ANDRITZ meldet alle besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHCs) über die SCIP
Datenbank an die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) sowie an Kunden, soweit
ANDRITZ diese Informationen von Lieferanten bekommt. Dies ist derzeit für Blei in
metallischen Werkstoffen der Fall. ANDRITZ hat keine zulassungspflichtigen Stoffe laut
Anhang XIV im Einsatz. Die Anforderungen für beschränkte Stoffe (Anhang XVII) betreffen
ANDRITZ derzeit teilweise.
Für die Einhaltung der inhaltlichen Anforderungen für besonders besorgniserregende Stoffe
wurden Audits durchgeführt. Ziel von ANDRITZ ist es, bis Ende 2023 SVHCs in allen
Produkten zu eliminieren und zu substituieren.
Auch von Lieferanten wird erwartet, dass diese SVHCs an ANDRITZ melden. Dies wird in
den Bestellscheinen gefordert.
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität
und der Ökosysteme
Alle relevanten Standorte betreiben ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001.
Außerdem liegt für alle ein gültiger Genehmigungsbescheid vor, und etwaige Auflagen der
Behörden bezüglich Biodiversität wurden umgesetzt.
Für keinen der relevanten Standorte wurde in der Vergangenheit von der Behörde eine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gefordert. Im Zuge der Überprüfung des DNSH
Kriteriums wurde aber nochmals ein UVP-Screening durchgeführt. Auch diese Bewertung
ergab, dass keine UVP notwendig ist.
Des Weiteren befindet sich kein Standort in biodiversitätssensiblen Gebieten. Standorte in
der Nähe von biodiversitätssensiblen Gebieten haben keine negativen Auswirkungen auf
diese.

Einhaltung der Mindestschutzanforderungen

Der sogenannte Mindestschutz gemäß Artikel 18 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 soll sicherstellen, dass eine Wirtschaftstätigkeit nur dann taxonomiekonform ist, wenn sie auch internationalen Menschenrechtsstandards und Vorschriften zu Bestechung und Korruption, Besteuerung und fairem Wettbewerb gerecht wird. Die Mindestschutzanforderungen werden von ANDRITZ auf Gruppenebene angegeben.

Themenbereich Mindestschutz
Für ANDRITZ hat der Schutz der Menschenrechte im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit
oberste Priorität. Die Einhaltung der Anforderungen des UN Global Compact und der OECD
Leitsätze für multinationale Unternehmen sind daher im ANDRITZ Verhaltens- und
Menschenrechte Ethikkodex sowie im Verhaltens- und Ethikkodex für Lieferanten festgehalten.
Alle Lieferanten von ANDRITZ müssen während des Onboarding-Verfahrens einen
verpflichtenden Fragebogen zu Compliance und Nachhaltigkeit ausfüllen und erhalten ein
Rating. Ist dieses zu niedrig, werden gemeinsam mit dem Lieferanten Maßnahmen getroffen
oder es kommt kein Geschäftsverhältnis zustande.
Zusätzlich werden in China und Indien Compliance- und Nachhaltigkeits-Audits inkl. Follow
ups bei den Lieferanten vor Ort durchgeführt. Menschenrechtsverletzungen führen
automatisch zu einer Nichtkonformität.
Innerhalb von ANDRITZ wird die Einhaltung des Verhaltens- und Ethikkodex durch interne
Audits überprüft.
Menschenrechtsverletzungen können außerdem anonym sowohl von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern als auch von allen anderen Stakeholdern über das online-basierte
Hinweisgebersystem "Speak UP!" gemeldet werden.
Es gibt keine rechtskräftigen Verurteilungen in diesem Bereich.
Bestechung und Korruption ANDRITZ verfügt über eine Anti-Corruption and Anti-Bribery Policy. Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter müssen regelmäßig ein Online-Training zu diesen Themen absolvieren.
Es gibt keine rechtskräftigen Verurteilungen in diesem Bereich.
Besteuerung Laut dem Tax-Statement von ANDRITZ unterliegen alle ANDRITZ-Gesellschaften den
lokalen Steuergesetzen der jeweiligen Länder und müssen Ertrags- und andere Steuern
zahlen. Als Teil des ANDRITZ-Verhaltenskodex müssen alle geschäftlichen Transaktionen
vollständig und eindeutig den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften entsprechen.
Steuerliche Risiken werden identifiziert, analysiert und angemessen berücksichtigt. Der
Umgang von ANDRITZ mit dem Steuerrisiko ist in das gruppenweite Kontroll- und
Steuerungssystem (IKS) eingebunden, dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken
frühzeitig zu erkennen und – wenn möglich – Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dies ist ein
wichtiges Element der aktiven Unternehmenssteuerung. Der Vorstand von ANDRITZ ist für
die Umsetzung und Überwachung des IKS verantwortlich. Dafür wurden gruppenweit
verbindliche Regelungen und Richtlinien/Policies implementiert.
Es gibt keine rechtskräftigen Verurteilungen in diesem Bereich.
Fairer Wettbewerb ANDRITZ verfügt über eine Global Competition and Antitrust Compliance Policy.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Außenkontakt mit Kunden, Lieferanten oder
Mitbewerbern haben, müssen regelmäßig ein Online-Training zu diesem Thema absolvieren.
Es gibt keine rechtskräftigen Verurteilungen in diesem Bereich.

c) Key Performance Indicators (KPI) (Offenlegung gemäß Anhang I - 1.2.2.1)

Umsatzerlöse (Turnover)

Der Umsatz im Nenner umfasst die gemäß IAS 1.82(a) ausgewiesenen Erlöse und entspricht den Umsatzerlösen gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Konzernanhang).

Der taxonomiekonforme Umsatz im Zähler setzt sich aus Umsatzerlösen zusammen, die durch die Erbringung von Dienstleistungen und die Lieferung von Gütern im Definitionsbereich der Aktivität 3.1. Herstellung von Technologien für erneuerbare Energien und 3.20. Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten oder ermöglichen erzielt wurden. Der typische vertragliche Lieferumfang umfasst im Rahmen der Aktivität 3.1. in der Regel die Planung, das Engineering, die Lieferung, die Installation und die Inbetriebnahme der Ausrüstung und wird daher gemäß IFRS 15 als integrierte Leistungsverpflichtung und in der EU-Taxonomie gesamthaft unter der Aktivität 3.1 zusammengefasst. Die gemäß den Vorschriften von IFRS 15.22ff. identifizierten Leistungsverpflichtungen wurden auf Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie überprüft. Eine Separierung integrierter Leistungsverpflichtungen im Sinne von IFRS 15.29 wurde für Zwecke der EU-Taxonomie nicht vorgenommen.

Im taxonomiefähigen Umsatz wurden alle Umsätze aus den oben beschriebenen taxonomiefähigen Produktgruppen berücksichtigt.

Umsatzanteil/Gesamtumsatz
Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
Klimaschutz (CCM) 23,7% 27,9%
Anpassung an den Klimawande (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE) 5,9%
Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)

Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2023

Geschäftsjahr 2023 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche
Beeinträchtigung')
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) Umsatz (3) Umsatzanteil,
Jahr N (4)
Klimaschutz (5) ue Bunsseduy
den Klimawandel (6)
Wasser (7) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische
Vielfalt (10)
Klimaschutz (11) Appas
Buns
u g
u əp
Klimawa
ləpul
L)
(ट
Wasser (13) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische
Vielfalt
(91)
Mindestschutz (17) Anteil
taxonomiekon-
former (A.1.) oder
taxonomiefahi-
ger (A.2.) Umsatz,
2022 (18)
Kategorie
ermögli-
chende
Tatigkeit (19)
Kategorie
Ubergangs-
tatigkeit (20)
Text MEUR ల్లిల్ J; N;
N/EL
J; N;
N/El
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/El
J; N
N/EL
JIN JIN J/W JIN JIN JAN JIN 96 E T
A. TAXONOMIEFAHIGE TATIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CCM 3.1. Herstellung von
Technologien für erneuerbare
Energien
CCM 3.1. 2.020,5 23,3% J N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL ר J J J ר J 23,2% E
CCM 3.20. Herstellung,
Installation und Überholung
von elektrischen Hoch-, Mittel-
und Niederspannungs-
betriebsmitteln für die
elektrische Übertragung und
Verteilung, die einen
wesentlichen Beitrag zum
Klimaschutz leisten oder
ermöglichen
CCM 3.20. 35,2 0,4% J N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J ר J N/A E
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
2.055,7 23,7% 100% J J J J J ר ا 23,2%
Davon ermöglichende Tätigkeiten 2.055,7 23,7% 100% J J J J J ר 23,2% E
Davon Uberganstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL
N/EL
EL
N/EL
EL
VEL
EL
VEL
EL
VEL
EL
N/E/
CCM 3.6. Herstellung anderer
CO2-armer Technologien
CCM 3.6. 361,0 4,2% El N/El N/El N/EL N/EL N/El 4,7%
CE 5.1. Reparatur,
Wiederaufarbeitung und
Wiederaufbereitung
CE 5.1. 514,8 5,9% N/El N/El N/El N/EL El N/El N/A
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht
taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
875,8 10,1% 41% 59% 4,7%
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten
(A1+A2)
2.931,5 33,9% 82% 18% 27,9%
B. NICHT TAXONOMIEFAHIGE TATIGKEITEN
Umsatz nicht
taxonomiefähiger Tätigkeiten
5.728.5 66.1%
GESAMT 8.660.0 100%

Investitionsausgaben (CapEx)

Als Investitionsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie gelten Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten außer Geschäfts- oder Firmenwerte und Zugänge zu Sachanlagen inkl. Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen plus Anlagenzugänge aus Akquisitionen. Weiters wurden erworbene Vermögensgegenstände aus Unternehmenskäufen berücksichtigt. Geleistete Anzahlungen für Anlagen in Bau in Höhe von 19,3 MEUR (2022: 7,6 MEUR) wurden in Abzug gebracht. Details sind im Konzernanhang im Kapitel D) Langfristige Vermögenswerte und Schulden in den Unterkapiteln 18. Sachanlagen, 19. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Leasingverbindlichkeiten und 21. Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte zu entnehmen.

In den taxonomiefähigen Investitionsausgaben wurden alle Investitionen in den oben beschriebenen taxonomiefähigen Produktgruppen berücksichtigt. Darüber hinaus wurden folgende einzelne nachhaltige Investitionsausgaben gemäß EU-Taxonomie miteinbezogen, die es ANDRITZ ermöglichen, zu einer Verringerung der eigenen Treibhausgasemissionen beizutragen sowie den Verbrauch von Wasser und Energie zu reduzieren:

  • Wasseraufbereitung und Abfallmanagement (5.2. Erneuerung von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung)
  • Elektrisch betriebene Fahrzeuge (6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen)
  • Nachhaltige Renovierung und Instandhaltung von Gebäuden (7.2. Renovierung bestehender Gebäude)
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge (7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
  • Installation von Photovoltaik-Anlagen (7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien)

In den taxonomiekonformen Investitionsausgaben wurden alle Investitionen in den oben beschriebenen taxonomiekonformen Produktgruppen berücksichtigt. Darüber hinaus wurden keine weiteren einzelnen nachhaltigen Investitionsausgaben gemäß EU-Taxonomie miteinbezogen.

Um Doppelzählungen im CapEx-KPI (und OpEx-KPI) zu vermeiden, wurden diese Investitions- bzw. Betriebsausgaben bezogen auf zugekauften Output und Einzelmaßnahmen, die bereits unter "Kategorie a" betrachtet wurden (d.h. Investitions- bzw. Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Vermögenswerten oder Prozessen, die mit umsatzgenerierenden Wirtschaftsaktivitäten in Verbindung stehen, dies betrifft insbesondere unsere Produktionsgebäude), nur einmal erfasst.

CapEx-Anteil/Gesamt-CapEx
Taxonomiefähig je Ziel
18,2%
7,1%

Meldebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2023

2023
Geschäftsjahr 2023
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ('Keine erhebliche
Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) CapEx (3) CapEx-Anteil,
Jahr N (4)
Klimaschutz (5) ur bunsseduy
uəp
Klimawandel (6)
(1) 1988BW Unwelverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Klimaschutz (11) uəp ve bunsseduy
Klimawandel (12)
Wasser
(દા)
ปันที่ยึ่งในประเทศที่มีเพณา
(レレ)
Kreislaufwirtschaft (15) Biologische
Vielfalt
(91)
Mindestschutz
(ZL)
Anteil
taxonomiekon-
former (A.1.)
oder
taxonomiefähi-
ger (A.2.)
CapEx, 2022
(18)
Kategorie
ermögli-
chende
Tätigkeit (19)
Kategorie
Ubergangs-
tätigkeit (20)
Text MEUR % J; N;
N/EL
J; N
N/El
J; N;
N/EI
J; N;
N/EI
J; N;
N/EL
J; N;
N/El
JN J/W J/N JAV J/N JN J/W రం E T
A. TAXONOMIEFAHIGE TATIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CCM 3.1. Herstellung von
Technologien für erneuerbare
Energien
CCM 3.1. 32,5 12,7% J N/EL N/El N/EL N/EL N/EL J J ר J J J J 24,2% E
CCM 3.20. Herstellung,
Installation und Überholung von
elektrischen Hoch-, Mittel- und
Niederspannungsbetriebsmitteln
für die elektrische Übertragung
und Verteilung, die einen
wesentlichen Beitrag zum
Klimaschutz leisten oder
ermöglichen
CCM 3.20. 0,6 0.2% J N/El N/El N/EL N/El N/EL J J ר ר J J J N/A E
CapEx ökologisch nachhaltiger
Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
33,1 13,0% 100% J J J J J J J 24,2%
Davon ermöglichende Tätigkeiten 33,1 13,0% 100% J J J J J J J 24,2% E
Davon Ubergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL
N/El
EL
N/EL
EL
N/El
EL
N/El
EL
N/El
EL
N/EL
CCM 3.6. Herstellung anderer
CO2-armer Technologien
CCM 3.6. 6.6 2.6% El N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 17,9%
CE 5.1. Reparatur,
Wiederaufarbeitung und
Wiederaufbereitung
CE 5.1. 18,1 7,1% N/EL N/EL N/EL N/EL El N/EL N/A
CCM 5.2. Erneuerung von
Systemen der
Wassergewinnung, - behandlung
und -versorgung
CCM 5.2 0,1 0.0% El N/El N/EL N/EL N/EL N/EL 0,1%
CCM 6.5. Beförderung mit
Motorrädern.
Personenkraftwagen und leichten
Nutzfahrzeugen
CCM 6.5. 0,9 0.4% El N/El N/El N/El N/El N/EL 0,3%
CCM 7.2. Renovierung
bestehender Gebäude
CCM 7.2 1,5 0,6% El N/El N/El N/El N/El N/EL 0,1%
CCM 7.4. Installation, Wartung
und Reparatur von Ladestationen
für Elektrofahrzeuge in Gebäuden CCM 7.4.
(und auf zu Gebäuden
gehörenden Parkplätzen)
0,2 0,1% El N/EL N/EL N/El N/EL N/EL 0,4%
CCM 7.6. Installation, Wartung
und Reparatur von Technologien
für erneuerbare Energien
CCM 7.6. 4,2 1.6% EL N/EL N/EL N/El N/El N/EL 0.1%
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht
taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
31,6 12,4% 43% 57% 18,9%
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten
(A1+A2)
64,7 25,3% 72% 28% 43,0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht
CapEx filcht
taxonomiefähiger Tätigkeiten
190.8 74.7%
GESAMT 255.5 100%

Betriebsausgaben (OpEx)

Betriebsausgaben gemäß der delegierten Verordnung 2021/2178 umfassen direkte sowie nicht aktivierte Kosten, welche den Erhalt der Funktionalität des Anlagevermögens sicherstellen1 . Demzufolge sind im Nenner für den OpEx-KPI folgende Betriebsausgaben zu berücksichtigen2 :

  • Wartungsmaterialien und Betriebsstoffe
  • Personalkosten, die durch die Reparatur von Maschinen entstanden sind
  • Personalkosten, die durch die Reinigung von Maschinen entstanden sind
  • IT-Kosten, die durch die Instandhaltung entstanden sind
  • Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse

Im Zähler sind jene Betriebsausgaben reflektiert, die mit den Prozessen oder Vermögenswerten der taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind. Dies umfasst Schulungen und sonstige Anpassungserfordernisse innerhalb der Belegschaft sowie Kosten für Forschung und Entwicklung. Auch für Investitionen, die noch in Planung sind und eine Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten anstreben, sind in der OpEx-Berechnung die eben erwähnten Betriebsausgaben zu berücksichtigen3 .

In Bezug auf das Geschäftsmodell der ANDRITZ-GRUPPE kommen Betriebsausgaben im Wesentlichen in Form von Forschung und Entwicklung sowie Instandhaltung in Betracht. In den taxonomiefähigen Betriebsausgaben wurden alle Betriebsausgaben in den oben beschriebenen taxonomiefähigen Produktgruppen und Investitionen berücksichtigt. Der Gesamtbetrag der nicht aktivierten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst sind, wird im Konzernanhang in Kapitel D) 21. Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte unter a) Forschungs- und Entwicklungskosten berichtet. Dem genannten Kapitel können auch Beschreibungen zu den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von ANDRITZ entnommen werden.

Die ANDRITZ GROUP IFRS Accounting Policy definiert, dass Aufwendungen aus der Forschungsphase nicht aktivierungsfähig sind, sondern direkt im Aufwand erfasst werden. Aufwendungen in der Entwicklungsphase müssen bei Erfüllen strenger Voraussetzungen aktiviert werden.

OpEx-Anteil/Gesamt-OpEx
Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
18,9% 23,1%
8,7%

1 Delegierte VO 2021/2178, S. 10, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R2178&from=EN

2 FAQ zur delegierten VO 2021/2178, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/sustainablefinance-taxonomy-article-8-report-eligible-activities-assets-faq-part-2_en.pdf

3 Delegierte VO 2021/2178, S. 10, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R2178&from=EN

Meldebogen: OpEx-Anteil von Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2023

2023
Geschäftsjahr 2023
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Beeinträchtigung')
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) OpEx (3) OpEx-Anteil,
Jahr N (4)
Klimaschutz
(ς)
ue bunsseduy
(9) ləpunmununun qalında (6)
19886W
(1)
(8) Ծառերություններ Արատար Kreislaufwirtschaft (9) Biologische
Vielfalt (10)
Klimaschutz (11) ur bunsseduy
uəp
Klimawandel
(Σι)
Wasser (13) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische
Vielfalt
(91)
Mindestschutz
(ZL)
Anteil
taxonomiekon-
former (A.1.)
oder
taxonomiefähi-
ger (A.2.)
OpEx, 2022 (18)
Kategorie
ermögli-
chende
Tätigkeit (19)
Kategorie
Ubergangs-
tatigkeit (20)
Text MEUR 0/0 J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/El
J: N
N/EL
J; N
N/EL
J/W J/W JAN JAN JN JN J/N % E T
A. TAXONOMIEFAHIGE TATIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CCM 3.1. Herstellung von
Technologien für erneuerbare
Energien
CCM 3.1. 46,1 18,7% J N/EL N/El N/EL N/EL N/El J ר J J J J J 19,3% E
CCM 3.20. Herstellung,
Installation und Überholung von
elektrischen Hoch-, Mittel- und
Niederspannungsbetriebsmitteln
für die elektrische Übertragung
und Verteilung, die einen
wesentlichen Beitrag zum
Klimaschutz leisten oder
ermöglichen
CCM 3.20. 0,5 0,2% J N/El N/El N/El N/EL N/El J ר J J J J J N/A E
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
46,6 18,9% 100% J J J J J J J 19,3%
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Uberganstätigkeiten
46,6 18,9% 100% J J J ل ل J J 19,3% E

A N D R I T Z - F i n a n z b e r i c h t 2 0 2 3 L a g e b e r i c h t

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL
N/El
EL
I/El
EL
NEL
EL
VEI
EL
N/El
EL
N/EL
CCM 3.6. Herstellung anderer
CO2-armer Technologien
CCM 3.6. 10,5 4,2% El N/El N/El N/EL N/El N/El 3,9%
CE 5.1. Reparatur,
Wiederaufarbeitung und
Wiederaufbereitung
CE 5.1. 21,5 8,7% N/El N/El N/EL N/EL El N/EL N/A
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht
32,0
taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
13,0% 33% 67% 3,9%
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten
78,6
31,8%
(A1+A2)
73% 27% 23,2%
B. HIGHT TIMOLOSUPERHIOS TITIQUEITED
OpEx nicht
taxonomiefähiger Tätigkeiten
168,5 68.2%
GESAMT 247.1 100%

Tätigkeiten im Bereich Kernenergie und fossiles Gas

ANDRITZ führt keine Tätigkeiten im Bereich Kernenergie und fossiles Gas gemäß den Definitionen der delegierten Verordnung 2022/1214 durch. Auf eine weiterführende Angabe wird daher verzichtet.

Meldebogen 1 - Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer
Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen
erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder
Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung —
sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder
Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung —
sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen
im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen
Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen
Tätigkeiten.
NEIN
5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte
Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die
Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN

4. Nicht-finanzielle Risiken

Risikomanagement ist ein integrierter Bestandteil aller Geschäftsprozesse und erstreckt sich über sämtliche strategische und operative Ebenen der ANDRITZ-GRUPPE. Die nachfolgend beschriebenen nicht-finanziellen Risiken (gem. § 267a Abs. 3 Z 5 UGB) behandeln mögliche Risiken in Bezug auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie die Achtung der Menschenrechte.

Nicht-finanzielle Risiken können aus der eigenen Geschäftstätigkeit oder aus Geschäftsbeziehungen sowohl für das Unternehmen als auch für das Unternehmensumfeld entstehen. Der Fokus auf nicht-finanzielle Risiken wurde in der Vergangenheit nicht nur aufgrund steigender Anforderungen der Stakeholder, sondern zunehmend auch durch gesetzliche Regulierungen verstärkt. Zu den möglichen Folgen nicht-finanzieller Risiken zählen neben finanziellen Schäden auch ein Reputationsverlust oder die mangelnde Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber.

a) Personal

Ziel der ANDRITZ-GRUPPE ist es, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Ein wichtiges Anliegen des Unternehmens ist es daher, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Dazu zählen unter anderem die Schaffung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung für alle Beschäftigten unter Anwendung des Gleichbehandlungsprinzips ohne jegliche Form von Diskriminierung, Bedrohung oder Vergeltung. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich manche Beschäftigte ungleich oder unfair behandelt fühlen. In diesem Fall gibt es unterschiedliche Beschwerdemöglichkeiten, wie zum Beispiel über die jeweiligen lokalen HR-Organisationen, den Betriebsrat oder das online-basierte gruppenweite Hinweisgebersystem "Speak UP!".

Als unzufriedenstellend empfundene Arbeitsbedingungen könnten die Motivation und den Einsatzwillen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter negativ beeinflussen und in weiterer Folge negative Auswirkungen auf die Produktivität haben. Daraus resultierende erhöhte Krankenstands- oder Fluktuationsraten könnten zu Mehrkosten für ANDRITZ führen.

Fachliche Förderung und Qualifizierung von Beschäftigten sind daher wichtige Anliegen von ANDRITZ, die aber nur durch persönliche Bereitschaft jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters möglich sind. Mangelnde Bereitschaft zur Weiterbildung kann deshalb zu einer nicht ausreichenden Qualifikation der Beschäftigten führen. Auch fehlende Angebote zur fachlichen und persönlichen Weiterbildung könnten die Attraktivität von ANDRITZ als Arbeitgeber beeinträchtigen und potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einer Bewerbung abhalten. Daher versucht das Unternehmen, verstärkt auf Veränderungen in der Arbeitswelt sowie auf neue Anforderungen von Beschäftigten einzugehen. Dazu zählt beispielsweise die Schaffung einer guten Work-Life-Balance, wozu ANDRITZ mit einer verstärkten Flexibilisierung der Arbeitszeit beiträgt.

b) Lieferkettenmanagement

Die Einhaltung von international gültigen Umwelt- und Sozialstandards ist ANDRITZ insbesondere in der Zusammenarbeit mit Lieferanten sehr wichtig. Mögliche Verstöße (z.B. Kinderarbeit, Missachtung von Sicherheitsvorschriften, Unterbezahlung, unsachgemäße Entsorgung von gefährlichen Stoffen etc.) können nicht nur das Image von ANDRITZ selbst, sondern auch bestehende oder zukünftige Geschäftsbeziehungen von ANDRITZ mit Kunden gefährden. Auch die Zahlung von Bußgeldern oder Strafen wäre eine mögliche Konsequenz einer Missachtung. Dies könnte sich negativ auf die Geschäftsentwicklung der Gruppe auswirken.

ANDRITZ ist daher bestrebt, die Implementierung von international anerkannten Umwelt- und Sozialstandards, wie beispielsweise die ISO 14001, die Prinzipien des UN Global Compact, die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Gesetze gegen moderne Sklaverei oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, bei Lieferanten weiter voranzutreiben und deren Einhaltung auch zu überprüfen. Der ANDRITZ-Verhaltens- und Ethikkodex für Lieferanten legt die Mindestanforderungen für die Zusammenarbeit fest. Zusätzlich muss im Zuge des Lieferanten-Onboardings ein Fragebogen zu Compliance und Nachhaltigkeit ausgefüllt werden. Schwere Verstöße können bis zur Auflösung des Geschäftsverhältnisses mit Lieferanten beziehungsweise zu einem globalen Blacklisting des externen Partners führen.

c) Umweltschutz innerhalb und außerhalb des Unternehmens

Die von ANDRITZ gelieferten Systeme und Anlagen entsprechen den höchsten Umwelt- und Sicherheitsstandards und erfüllen die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben der Länder, in denen sie installiert werden. Dennoch kann es bei unsachgemäßem Betrieb der Anlagen, Wartungsfehlern oder sonstigen, unvorhergesehenen und nicht beeinflussbaren Ereignissen zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod von Menschen bzw. zu bedeutenden Eigentumsbeschädigungen kommen, wofür ANDRITZ eventuell haftbar gemacht werden könnte.

Fachlich qualifizierte Abfallbeauftragte erstellen und kontrollieren Abfallwirtschaftskonzepte und sorgen für einen fachgemäßen Umgang mit gefährlichen Substanzen in den Fertigungsstätten. Die Abfallbeauftragten sind auch für die Erfüllung der allgemeinen Pflichten betreffend Sammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung von Abfällen verantwortlich. Die im Betrieb anfallenden gefährlichen Abfälle werden bis zur Abholung durch den Entsorger in absperrbaren Räumen gelagert. Über die Menge an nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen sowie über Altöle werden entsprechende Aufzeichnungen geführt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass gefährliche Abfälle nicht den Vorschriften entsprechend entsorgt werden und so eventuell Umweltschäden entstehen. Auch bei Montage- und sonstigen Arbeiten auf Baustellen werden manchmal gefährliche Chemikalien und Werkstoffe verwendet. Im Falle eines Unfalls, wie etwa des Auslaufens gefährlicher Stoffe, eines Feuers oder einer Explosion, könnte ANDRITZ für Sach-, Personen- oder Umweltschäden haftbar gemacht werden.

d) Risiken aufgrund des Klimawandels

Zu den Risiken des Klimawandels für die ANDRITZ-GRUPPE zählen sowohl physische Risiken als auch Übergangsrisiken. Physische Risiken entstehen aus den Auswirkungen des Klimawandels. Dazu zählen insbesondere Extremwetterereignisse wie Stürme, Überschwemmungen, Brände und große Hitze, die zu Schäden an Standorten oder auf Baustellen sowie zu Unterbrechungen der Lieferkette führen könnten. Dies könnte wiederum zu einem Ausfall von Fertigungskapazitäten führen und möglicherweise auch weitere Folgeschäden nach sich ziehen. Extreme Wetterphänomene könnten auch zu Schäden an der Verkehrsinfrastruktur führen und so den Logistikbereich, der bei ANDRITZ von externen Dienstleistern durchgeführt wird, stark betreffen. Verzögerungen oder Ausfälle von Gütertransporten könnten einen erheblichen negativen Effekt auf den Produktionsprozess bzw. den Fortschritt von Projekten haben. Daher muss der Ablauf des Warentransports gegebenenfalls an durch den Klimawandel veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass mittelfristig gewisse Maßnahmen zur Anpassung an sich ändernde klimatischen Bedingungen gesetzt werden müssen.

Auch längerfristige Klimaveränderungen und deren Folgen, wie beispielsweise Temperaturveränderungen, steigende Meeresspiegel, eine geringere Verfügbarkeit von Wasser oder der Verlust an biologischer Artenvielfalt könnten sich negativ auf ANDRITZ auswirken. Somit müssen auch langfristige Anpassungsmaßnahmen gesetzt werden. Entsprechend der EU-Taxonomie-Verordnung wurden an jenen Fertigungsstandorten, die taxonomiefähige Produkte herstellen, Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen durchgeführt. Dabei wurden sowohl chronische als auch akute Gefahren heute, in 10 und in 30 Jahren bewertet. Das Risiko von Klimagefahren für die analysierten Fertigungsstandorte wird derzeit als gering eingeschätzt.

Die in den letzten Jahren weltweit feststellbaren Klimaveränderungen haben auch zu starker Preisvolatilität bei einzelnen Rohstoffen geführt. Weitere Klimaveränderungen könnten in steigenden Inputpreisen für Produktion, Energie, Transport und Versicherungen resultieren. An einzelnen ANDRITZ-Standorten wurden bereits Maßnahmen gesetzt, um die Energieeffizienz vor allem im Produktionsprozess zu steigern. Des Weiteren wurden 2023 an einigen Fertigungsstandorten Photovoltaikanlagen installiert, und für 2024 sind weitere Anlagen in Planung. Das führt nicht nur zu einer Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien und zu Kosteneinsparungen, sondern macht ANDRITZ auch ein Stück weit unabhängiger vom zuletzt sehr unberechenbaren Strommarkt.

Übergangsrisiken entstehen durch den Übergang zu einer CO2-armen, klimaresistenten Wirtschaft. Eine höhere Besteuerung von fossiler Energie oder von CO2-Emissionen (beispielsweise durch den CO2- Grenzausgleichsmechanismus CBAM) könnte zu Mehrkosten führen. Daher ist man bestrebt, die Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) kontinuierlich zu senken, nämlich bis Ende 2025 um 50% im Vergleich zu 2019. An Zielen für die Reduktion von Scope 3-Emissionen wird bereits gearbeitet.

Auf der Produktseite bestehen die Risiken des Klimawandels darin, dass gewisse Produkte eventuell nicht mehr erfolgreich verkauft oder sogar unverkäuflich werden könnten. Diesen Risiken begegnet ANDRITZ durch ein breites Produktportfolio im Bereich der "nachhaltigen Technologien". Das Unternehmen generiert bereits heute 45% seines Gesamtumsatzes aus Produkten und Lösungen, die zur Dekarbonisierung (u.a. Technologien zur Herstellung erneuerbarer Energie, E-Mobilität und grünem Wasserstoff), zur Kreislaufwirtschaft (u.a. Recyclingtechnologien und Technologien zur Nutzung von Nebenströmen) und zum Umweltschutz (u.a. Technologien für die Luftreinhaltung und Abwasseraufbereitung) beitragen. Dieser Anteil soll künftig noch gesteigert werden.

Auch ein Regulierungsrisiko kann entstehen, welches sich auf staatliche Maßnahmen, die als Reaktion auf den Klimawandel gesetzt werden, bezieht. Dies kann in vielfältiger Weise geschehen, und oft ist es für Unternehmen schwierig, langfristige Investitions- und Betriebsentscheidungen zu treffen, weil sich die Klimapolitik auf nationaler, EU- und internationaler Ebene häufig ändert.

e) Arbeits- und Reisesicherheit

Die Sicherheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter der Verantwortung der ANDRITZ-GRUPPE arbeiten, hat stets höchste Priorität. Besonders unsere Aktivitäten in den Fertigungsstätten und auf Baustellen bergen eine Reihe von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, die vermieden, gemildert und kontrolliert werden müssen. Bei Arbeitsunfällen von ANDRITZ-Beschäftigten und Personen, die im Auftrag des Unternehmens arbeiten bzw. wenn Drittpersonen durch Unfälle zu Schaden kommen, kann die Gruppe unter Umständen haftbar gemacht werden.

Obwohl ANDRITZ der festen Überzeugung ist, dass alle Arbeitsunfälle verhindert werden können und müssen, kann es nicht immer vermieden werden, dass sich unsere Mitarbeitenden bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg verletzen. Alle Unfälle werden genau untersucht, um daraus zu lernen und diese zukünftig durch zusätzliche Verbesserungsmaßnahmen zu vermeiden.

Die Ergebnisse der Unfalluntersuchungen zeigen, dass die meisten Arbeitsunfälle innerhalb der Organisation auf menschliche Faktoren zurückzuführen sind. Aus diesem Grund wird ANDRITZ die definierten und geforderten sicheren Verhaltensweisen durch spezifische verhaltensbasierte Sicherheitskampagnen und Trainings festigen.

Ein weiterer sehr wichtiger Faktor für die Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds ist die kontinuierliche und strukturierte Stärkung des Managementsystems, der Abläufe und Prozesse, sowohl an den eigenen Standorten als auch auf den Baustellen, sowie klar definierte und sichere Arbeitsmethoden, basierend auf einer systematischen Identifizierung der bestehenden und potenziellen Gefahren, der Bewertung der damit verbundenen Risiken und der Definition geeigneter und effektiver Präventiv- und Kontrollmaßnahmen für alle Aktivitäten und Prozesse bei ANDRITZ.

Ein weiterer grundlegender Aspekt für die Unfallverhütung ist die genaue Planung und Koordination der verschiedenen Arbeitsaktivitäten sowie die entsprechende Ausbildung, Kompetenz und Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das ANDRITZ-Reisesicherheitsprogramm wird über eine konzernweite Travel Risk Management Policy gesteuert. Oberstes Ziel dieses Programms ist es, für möglichst reibungslose Auslandseinsätze zu sorgen sowie die gesunde und sichere Heimkehr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen. Zu diesem Zweck beobachtet die Gruppenfunktion Group Corporate Security laufend die Lage in Risikoländern, analysiert diese und unterstützt Projektverantwortliche und Reisende mittels Präventions- und Notfallkonzepten. Dies wiederum trägt zu einer Minimierung von operativen Unterbrechungen (Produktivitätsschwankungen) und somit auch zur Kundenzufriedenheit bei.

Zusätzlich stehen Reisenden und Projektverantwortlichen verschiedene Tools und Services zur Verfügung. Ein Länderportal, das auch via Smartphone-App abrufbar ist, bietet länderspezifische Informationen, Risikoanalysen und praktische Handlungsempfehlungen zum Thema Reisegesundheit und -sicherheit sowie Updates zu aktuellen Entwicklungen. Dazu zählen beispielsweise Informationen über politische Unruhen oder medizinische Risiken. Reisende werden hier auch kurzfristig über plötzlich eingetretene oder anstehende Ereignisse (politische Unruhen, Streiks, erschwerte Wetterbedingungen, Flughafenschließungen, Ausbruch von Krankheiten etc.), die Einfluss auf die Projektabwicklung bzw. Reisetätigkeit haben könnten, informiert.

Projektmanagerinnen und -manager, Baustellenleitende sowie Reisende sollen durch die bereitgestellten Informationen bestmögliche Vorbereitungen treffen bzw. sich auf eine veränderte Lage vor Ort einstellen können. Zurzeit gibt es auch mehrsprachige Informationsseiten zum Russland-Ukraine-Konflikt.

Einen weiteren wesentlichen Service stellen die Travel Helplines dar. Die Expertinnen und Experten der ANDRITZ Medical Travel Helpline und der ANDRITZ Security Travel Helpline stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rund um die Uhr für Fragen vor und während der Reise zur Verfügung. Die Helplines dienen auch zur Vermittlung ortskundiger Transport- oder Sicherheitsfirmen am Zielort bzw. zur Organisation klassischer Notfallunterstützung bis hin zur Evakuierung.

f) Compliance

Vorsätzliche oder fahrlässige Verletzungen von Gesetzen, internen Richtlinien oder Regeln durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Führungskräfte stellen ein potenzielles Risiko für ANDRITZ dar. Geldbußen, Gewinnentgang, Verlust von Umsätzen, die mit unlauteren Mitteln oder unseriösen Geschäftspartnern erwirtschaftet wurden, Schadenersatzforderungen von Vertragspartnern oder Dritten, Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, Imageverlust, geringere Geschäftschancen, staatliche Sanktionen und Gefährdung des Unternehmensvermögens können die Folgen von Compliance-Verstößen sein. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann es zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung und unter Umständen auch zu strafrechtlichen Verfolgungen und Schadenersatzforderungen kommen.

Um diesen Risiken entgegenzuwirken, überwachen die einzelnen Abteilungen die Einhaltung der Gesetze und internen Richtlinien. Zusätzlich liegt der Fokus des gruppenweiten Compliance-Management-Systems (CMS), welches von Group Corporate Compliance eingeführt wurde, auf Maßnahmen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts, des Wettbewerbsrechts, der Korruptionsbekämpfung, des Datenschutzes, der Exportkontrolle, der Menschenrechte, der Gleichbehandlung/Nichtdiskriminierung sowie der Lieferketten-Compliance. Um die Effektivität der Einhaltung der Compliance-Maßnahmen sicherzustellen und das CMS laufend zu verbessern, ist es nach ISO 37301 und das Anti-Korruptionsmanagementsystem nach ISO 37001 zertifiziert. Des Weiteren werden die Managementsysteme internen und externen Audits unterzogen.

Eine wichtige Grundlage des CMS ist die systematische Ermittlung der Compliance-Risiken. Auf dieser Grundlage werden Compliance-Maßnahmen zur Risikominimierung gesetzt. Beispielsweise werden regelmäßig Schulungen auf Basis des gruppenweit gültigen Verhaltens- und Ethik-Kodex und anderer Regelwerke durchgeführt. Je nach Aufgabenbereich erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte auf sie zugeschnittene Schulungen. Diese werden sowohl mittels Online-Schulungsprogrammen als auch persönlich durchgeführt. In jeder Region gibt es einen Regional Compliance Officer, der direkt an den Group Compliance Officer berichtet. Zusätzlich wurde auf Geschäftsführungsebene in allen wesentlichen Gesellschaften jeweils ein Compliance Director bestellt, in dessen Aufgabenbereich die Umsetzung der Compliance-Maßnahmen für die jeweilige Gesellschaft fällt.

Um die Risiken auf Firmenebene besser monitoren zu können und eine einfachere Analyse zu ermöglichen, wurden für die unterschiedlichen Compliance-Felder Compliance Performance- Indikatoren (CPI) eingeführt, welche den Compliance Directors im sogenannten Compliance Cockpit quartalsweise zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus werden im Compliance Cockpit allgemeine Compliance-Aufgaben zugewiesen bzw. auch speziell auf die einzelnen Firmen abgestimmte Aufgaben erfasst und gemonitort. Vorstand und Aufsichtsrat befassen sich regelmäßig mit der Überwachung der Umsetzung der Compliance-Maßnahmen und werden diesbezüglich vom Group Compliance Officer informiert.

Mit einem anonymen Hinweisgeber-System ermutigen wir alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner und andere Interessengruppen, sich an uns zu wenden und etwaige Bedenken zu melden. Das System von ANDRITZ entspricht in vollem Umfang der EU-Whistleblowing-Richtlinie und den Umsetzungsgesetzen der EU-Mitgliedstaaten.

Die wesentlichen Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich Compliance sind auch im konsolidierten Corporate-Governance-Bericht auf der ANDRITZ-Website andritz.com/governance-de nachzulesen.

g) Datensicherheit und Datenschutz

Ein angemessener Schutz der persönlichen Daten von Dritten, etwa von Kunden, Lieferanten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie allen anderen ANDRITZ-Stakeholdern, minimiert das Risiko von Datenschutzverletzungen, die nicht nur den Ruf des Unternehmens schädigen, sondern auch hohe Strafen nach sich ziehen können.

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen sowie konkrete Handlungsanweisungen und genaue interne Regeln festzulegen, gibt es eine gruppenweite Richtlinie zum Thema Datenschutz, die sich vor allem mit der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Pflege von personenbezogenen Daten beschäftigt. Auf Basis der jeweils geltenden nationalen Gesetze wurden entsprechende Datenschutzprozesse beziehungsweise Anhänge zur Datenschutz-Richtlinie in Nicht-EU-Staaten, wie beispielsweise in Brasilien und China, eingeführt.

Des Weiteren wurden Datenschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren nominiert und geschult, die für die Einhaltung aller relevanten Forderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Geschäftsbereichen, Gruppenfunktionen und Gesellschaften zuständig sind.

Zusätzlich wurden weitere Maßnahmen gesetzt, um alle Anforderungen aus den Datenschutzgesetzen zu erfüllen, wie beispielweise die Durchführung einer Qualitätsüberprüfung der Datenbanken zur Dokumentation und zur Handhabung der Prozesse, die persönliche Daten beinhalten. Dennoch ist ein Verstoß gegen das Gesetz nicht ausgeschlossen. Die Strafen können bis zu 4% des Gruppenumsatzes betragen, was wiederum ein erhebliches Risiko für ANDRITZ darstellt.

Aufgrund vermehrter Vorfälle in der Wirtschaftswelt beschäftigt sich ANDRITZ auch intensiv mit Angriffen auf Informationssysteme. Systemnutzerinnen und -nutzer werden von Kriminellen durch Tricks, wie etwa Phishing Mails, manipuliert, um an interne und sensible Daten und Informationen zu gelangen bzw. unrechtmäßige Zahlungen auszulösen. In diesem Zusammenhang wurde gruppenweit eine Safe Payment Policy implementiert. Darüber hinaus wurden die Anweisungen für sicheren Zahlungsverkehr verschärft, und die Beschäftigten werden laufend durch Hinweise und Informationen im Intranet und in der Mitarbeiterzeitung sowie durch Phishing-Simulationen und Trainings für das Thema sensibilisiert.

h) Innovation

Der Geschäftserfolg der ANDRITZ-GRUPPE ist in hohem Maße vom technischen Know-how des Unternehmens und der daraus resultierenden Entwicklung von neuen Produkten und Technologien abhängig. Die ANDRITZ Innovation Management (AIM)-Initiative fördert Innovationen und ermöglicht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Ideen für neue Produkte einzubringen. Zudem werden regelmäßig interne Startup-Wettbewerbe durchgeführt, die bereits erfolgreiche Projekte hervorgebracht haben. Die hohe Anzahl an Einreichungen spiegelt das enorme Knowhow, die Innovationskraft und das Engagement der Beschäftigten wider. Innovationsprojekte sind aber auch oft zeitund kostenintensiv. Manche Projekte setzen sich am Markt nicht durch und müssen daher gestoppt werden, auch wenn bereits ein hohes Maß an finanziellen und personellen Ressourcen in deren Entwicklung gesteckt wurde.

5. Verantwortungsvolles Personalmanagement

Die Gruppenfunktion Group Human Resources Management (GHR) ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung der globalen Personalstrategie. GHR hat das Ziel, sämtliche Bereiche der ANDRITZ-GRUPPE bestmöglich in Personalangelegenheiten zu unterstützen und damit zur Erreichung der langfristigen Unternehmensziele beizutragen. Zu den Schwerpunkten zählen Nachfolgeplanung, Talente-Management, Veränderungsmanagement, Employer Branding, Talentakquise, Organisations- und Leistungsmanagement, Weiterentwicklung der Unternehmenskultur (#1ANDRITZway), Aus- und Weiterbildung, globale Mobilität, die Entlohnungsstrategie, die Digitalisierung sowie das Erreichen der ESG-Ziele des sozialen Schwerpunkts.

Das GHR-Team setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedenster Kulturen mit unterschiedlichen Arbeitserfahrungen und Perspektiven zusammen und nutzt somit alle Vorteile der internationalen Ausrichtung von ANDRITZ. Das Kernteam der Gruppenfunktion besteht aus HR-Kompetenzzentren in Graz, Wien, Helsinki, Bratislava, Porto Alegre und den USA. Die Teammitglieder der Kompetenzzentren entwickeln in ihren jeweiligen Fachgebieten gemeinsam mit internationalen Personalfachkräften Strategien sowie Prozesse, Systeme und Instrumente zur Umsetzung der Strategien. Dadurch können sie Dienstleistungen für die gesamte Organisation, vor allem für die lokalen HR-Organisationen, bereitstellen.

Darüber hinaus gibt es globale HR Business Partner, die weltweit an unterschiedlichen Standorten beschäftigt sind. Sie beraten und unterstützen die jeweiligen Geschäftsbereiche in strategischen und individuellen Personalfragen. Ihre Aufgabe ist es, relevante HR-Aktivitäten im jeweiligen Geschäftsbereich zu managen, wesentliche Informationen zu Personalthemen zu kommunizieren sowie wichtige Informationen mit den lokalen Personalverantwortlichen auszutauschen.

a) Personalmanagement 2023

Im Jahr 2023 konzentrierten sich die globalen und lokalen Personalabteilungen auf eine Reihe von Schlüsselthemen: die Weiterentwicklung des Unternehmenskultur-Programms #1ANDRITZway, die Bereiche Führungskompetenzen und Mitarbeiterbewusstsein sowie die Einführung der ersten #1ANDRITZway-Umfrage für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus wurde die erste Umfrage zum Mitarbeiterengagement durchgeführt, die eine Rücklaufquote von 70% aufwies und aus der eine Reihe von Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet wurden, die nun in Angriff genommen werden. Darüber hinaus fanden vier weitere regionale Talentprogramme statt, mit denen ANDRITZ seine interne Talentpipeline für die Nachfolgeplanung stärken will. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den ESG-Zielen, die freiwillige Fluktuationsrate zu senken und die Frauenquote zu erhöhen.

Weitere wichtige Themen waren die Digitalisierung der globalen Kernprozesse und die Weiterentwicklung des Stammdatenmanagementsystems (#APeople) zur konzernweit einheitlichen Abbildung und Dokumentation aller HR-Daten. Diese Mitarbeiterstammdaten werden in vielen IT-Systemen und verschiedenen Prozessen benötigt. Sie dienen auch als Grundlage für Managemententscheidungen. Neben der Stammdatenverwaltung enthält #APeople verschiedene Module für die Hauptprozesse im Personalmanagement, wie Recruitment, Onboarding von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder die Durchführung von Mitarbeitergesprächen. Im Jahr 2023 wurde Schuler in dieses System integriert und damit ein globales HR-System geschaffen, das die gesamte ANDRITZ-GRUPPE abdeckt.

b) #1ANDRITZway – Verhaltensleitsätze

Die Initiative #1ANDRITZway ist die Weiterentwicklung der ONE ANDRITZ-Kampagne für Unternehmenskultur, die seit einigen Jahren intern läuft. #1ANDRITZway legt vier zentrale Verhaltensweisen fest, die die Zusammenarbeit innerhalb der ANDRITZ-GRUPPE regeln: Kundenorientierung, Verantwortungsbewusstsein, gemeinsames Engagement und Offenheit. Im Jahr 2023 wurde die Initiative in der ANDRITZ-GRUPPE noch breiter ausgerollt. Aus der #1ANDRITZway-Umfrage geht hervor, dass 68% der Mitarbeitenden die Kernverhaltensweisen oft oder immer in ihrem Arbeitsumfeld anwenden. ANDRITZ hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Wert bis 2026 auf über 70% zu erhöhen.

c) Diversität

Per Ende Dezember 2023 arbeiteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus mehr als 80 Ländern bei ANDRITZ. Es werden derzeit 34 Sprachen im Unternehmen gesprochen. ANDRITZ setzt auf diese Vielfalt und engagiert sich für ein multikulturelles Arbeitsumfeld mit internationalen Berufsperspektiven. Durch den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Beschäftigten unterschiedlicher Herkunft, Religion und Kultur sowie unterschiedlichen Alters entstehen positive Effekte für die Gruppe.

Der Frauenanteil betrug im Jahr 2023 17,0% (2022: 16,4%). Eines der ESG-Ziele der ANDRITZ-GRUPPE ist es, den Frauenanteil bis Ende 2025 auf 20% zu erhöhen. Ein weiteres Ziel ist die Erhöhung der Frauenquote in Führungspositionen (inkl. Vorstand), wo der Frauenanteil derzeit bei 12,8% liegt. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele umfassen die verstärkte Förderung von Frauen für Führungspositionen sowie erhöhte Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein Schwerpunkt liegt auch in der gezielten Erhöhung des Anteils von Frauen und unterrepräsentierten Gruppen in der Nachfolgeplanung.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Geschlecht

Absolut 2023 Absolut 2022 Anteil 2023 Anteil 2022
Männer 24.654 24.332 83,0% 83,6%
Frauen 5.063 4.762 17,0% 16,4%
GESAMT 29.717 29.094 100,0% 100,0%

d) Aus- und Weiterbildung

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ANDRITZ werden eine fundierte Aus- und Weiterbildung sowie internationale Karrieremöglichkeiten geboten. Durch die Entwicklungsprogramme mit Schulungs- und Lernmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen sollen alle Beschäftigten dazu ermutigt werden, sich neue oder erweiterte Fähigkeiten, Kenntnisse und Sichtweisen anzueignen.

Das wichtigste Instrument für persönliche Entwicklung und gute Zusammenarbeit an den Standorten ist das Mitarbeitergespräch, das zumeist einmal jährlich – in einigen Bereichen mehrmals pro Jahr – stattfindet. Im Mitarbeitergespräch werden Arbeitsinhalte und Ziele besprochen und zukünftige Entwicklungen thematisiert. Es werden Feedback zum aktuellen Stand im Job, zu #1ANDRITZway sowie Perspektiven für die Zukunft gegeben. Gleichzeitig können Fragen und Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besprochen werden.

Im Berichtsjahr wurden mit 66,7% (2022: 68,8%) der Belegschaft Mitarbeitergespräche geführt, bei den Angestellten liegt der Anteil bei 90%. Mit der erfolgreichen Einführung von #APerformance, dem Modul für Mitarbeitergespräche, wird in den kommenden Jahren eine deutliche Steigerung erkennbar sein.

In diesem Zusammenhang spielen bei ANDRITZ auch Talente-Management und Nachfolgeplanung eine große Rolle. Das Talente-Management ist ein kontinuierlicher Prozess, der es Führungskräften ermöglicht, einen besseren Überblick über Potenzial und Fähigkeiten von internen Nachfolgekandidatinnen und -kandidaten und deren Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme zu erhalten. Bereits seit vielen Jahren werden unterschiedliche Programme zur Führungskräfteentwicklung im Unternehmen eingesetzt – etwa das ANDRITZ Global Talent Program oder das ANDRITZ Global Leadership Program.

Die Nachfolgeplanung von ANDRITZ zielt darauf ab, eine reibungslose Nachfolge für alle Schlüsselpositionen und ausreichende Managementkapazitäten für neue Geschäftsmöglichkeiten sicherzustellen. Aus diesem Grund wurden weltweit 350 Schlüsselpositionen definiert und mögliche Nachfolgerinnen und Nachfolger festgelegt. Dieser Prozess wird laufend fortgeführt.

e) Lehrlingsausbildung und Zusammenarbeit mit Universitäten

Die Ausbildung von jungen Fachkräften hat bei ANDRITZ lange Tradition – so werden am Standort Graz bereits seit 1922 Lehrlinge ausgebildet. Die jungen Menschen erhalten sowohl theoretischen als auch praktischen Unterricht und werden zusätzlich mit Englischkursen, Sicherheits- und Qualitäts- sowie teamfördernden Schulungen auf das Berufsleben vorbereitet. Per Ende 2023 waren weltweit 642 Lehrlinge in Ausbildung (2022: 629 Lehrlinge).

Durch die Zusammenarbeit mit Universitäten und anderen Ausbildungsinstitutionen hat ANDRITZ darüber hinaus die Möglichkeit, hochqualifizierte Nachwuchskräfte anzusprechen. Man ist bestrebt, diese langfristig für das Unternehmen zu begeistern und zu gewinnen. Studierende werden auch bei ihren Abschlussarbeiten unterstützt und in unterschiedlicher Form während des Studiums beschäftigt. Die Zusammenarbeit zwischen ANDRITZ und Universitäten / Fachhochschulen wurde 2023 intensiviert.

f) Employer Branding – ANDRITZ als attraktiver Arbeitgeber

Den Mehrwert von ANDRITZ als Arbeitgeber überzeugend zu kommunizieren, eine ansprechende Arbeitgebermarke aufzubauen und somit das Unternehmen am Bewerbermarkt möglichst attraktiv zu gestalten, sind die Ziele der Employer-Branding-Aktivitäten.

Im Zentrum steht die ANDRITZ-Employer-Value-Positionierung ("ANDRITZ – Where passion meets career"), die die Frage beantwortet, wofür das Unternehmen als Arbeitgeber steht, und was das zentrale Versprechen an potenzielle und bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist. Sie gibt die Richtung für alle Employer-Branding-Maßnahmen vor. Diese bestehen aus unterschiedlichen internen und externen Maßnahmen (u.a. Karriereseite der Homepage oder LinkedIn).

Auch auf die Einarbeitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen – das sogenannte Onboarding – wird hohes Augenmerk gelegt. Kurz nach ihrem Eintritt werden neue Beschäftigte mittels Internal Net Promoter Score gefragt, ob sie ANDRITZ als Arbeitgeber weiterempfehlen würden. Dieser Score hat sich in den letzten Jahren durch eine Vielzahl von durchgeführten Maßnahmen kontinuierlich erhöht.

4.645 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden im Jahr 2023 neu eingestellt, davon waren 15% über 50 Jahre, 55% zwischen 30 und 50 Jahre und 30% unter 30 Jahre alt. Die Altersverteilung im Unternehmen ist seit Jahren sehr ausgewogen. Das durchschnittliche Alter beträgt 44 Jahre. Mehr als die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (57%) ist zwischen 30 und 50 Jahre alt (2022: 58%). Der Anteil der unter 30-Jährigen liegt bei 12% (2022: 12%). 31% der Beschäftigten sind über 50 Jahre alt (2022: 30%).

ANDRITZ ist es wichtig, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Das spiegelt sich auch in den Zahlen wider. Die durchschnittliche Beschäftigungszeit innerhalb der Gruppe beträgt 11,1 Jahre. Die Fluktuationsrate im Jahr 2023 betrug 11,4% bzw. 3.376 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2022: 12,0% bzw. 3.471 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Davon verließen 5,1% bzw. 1.504 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2022: 6,0% bzw. 1.732 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) das Unternehmen freiwillig und bei 4,1% bzw. 1.218 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (2022: bei 3,9% bzw. 1.119 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) wurde das Dienstverhältnis beendet.

Männer
2.905
Vertragsbeendi
gungen 2022
Fluktuationsrate
2023*
Fluktuationsrate
2022*
2.969 11,7% 12,6%
Frauen
471
502 9,4% 10,8%
< 30 Jahre
641
706 17,5% 21,5%
30-50 Jahre
1.702
1.847 10,1% 11,3%
> 50 Jahre
1.033
918 11,0% 10,6%
GESAMT
3.376
3.471 11,4% 12,0%

Fluktuation nach Geschlecht und Altersgruppe

* Berechnung der Fluktuationsrate: Vertragsbeendigungen im Verhältnis zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl, Vertragsbeendigungen inkludieren arbeitgeber- und arbeitnehmerseitige Beendigungen von Dienstverhältnissen.

g) Gleichbehandlung und Fairness gegenüber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

ANDRITZ möchte seiner Belegschaft ein Arbeitsumfeld bieten, das Chancengleichheit, gute Entwicklungsmöglichkeiten und gerechte Entlohnung für alle ermöglicht – egal an welchem Standort. Die grundlegenden Rechte gelten gruppenweit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu zählen das Recht der gesetzlichen Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Einhaltung der Grundsätze und Normen der International Labour Organization (ILO) betreffend Vereinigungsfreiheit, Abschaffung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung sowie faire und leistungsgerechte Entlohnung.

Zwischen dem Vorstand der ANDRITZ AG und den Betriebsräten gibt es regelmäßige sowie auch anlassbezogene Treffen, die den offenen und transparenten Informationsaustausch zwischen beiden Organen sicherstellen und unterstützen. Die Bildung von internen Gremien, die Mitarbeiterinteressen vertreten, wird befürwortet. An allen Standorten gilt die Versammlungsfreiheit gemäß den jeweiligen lokalen Gesetzen.

ANDRITZ duldet und toleriert keine Form von Belästigungen und Diskriminierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Nationalität etc. Das Arbeitsumfeld jedes Beschäftigten soll frei von Einschüchterung und anzüglichem Verhalten sein. Dies ist sowohl im gruppenweiten Kodex über Geschäftsverhalten und -ethik als auch in der gruppenweit geltenden Personal-Richtlinie klar dokumentiert. Auch die Möglichkeiten im Beschwerdefall sind festgelegt. Die Fristen für Mitteilungen bei wesentlichen betrieblichen Änderungen (Schließung von Standorten, Kündigungen etc.) sind in einer gruppenweit gültigen Richtlinie geregelt.

h) Personalaufwendungen und Sozialleistungen

Die Aufwendungen für Personal betrugen im Berichtsjahr 2.165,8 MEUR (2022: 1.986,8 MEUR). ANDRITZ entlohnt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair und gemäß den jeweils geltenden Tarif- oder Kollektivvertragsvorschriften. Mit 55,8% der Belegschaft gibt es Kollektivvertragsvereinbarungen. Für den Rest der Belegschaft bestehen individuelle Vereinbarungen auf der Grundlage von Qualifikation und Berufserfahrung, sowie gesetzlichen Anforderungen, die mit der marktüblichen Vergütung in Einklang stehen.

Das durchschnittliche Gehalt der Frauen lag im Berichtszeitraum bei rund 90% des durchschnittlichen Gehalts der Männer. Dieser Unterschied resultiert aus der Tatsache, dass der Anteil der Frauen in Führungspositionen und höher bezahlten Referenten- und Fachpositionen unter 50% liegt. Gezielte Maßnahmen zur Veränderung dieser Situation wurden ergriffen. ANDRITZ unterstützt zum Beispiel Beschäftigte in der Kinderbetreuung, etwa durch die Vereinbarung von Teilzeitarbeitsverhältnissen. An mehreren Standorten gibt es Betriebskindergärten, die teilweise auch technische Betreuungsschwerpunkte haben. Das Unternehmen steht auch Teilzeitvereinbarungen für Väter oder anderen Formen der Unterstützung bei der Kinderbetreuung positiv gegenüber. ANDRITZ ermöglicht seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Home Office, was Familie und Beruf leichter vereinbaren lässt.

In Ländern, in denen das Sozialsystem weniger ausgeprägt ist als in Europa, erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freiwillige Sozialleistungen, wie etwa Unfallversicherungen, Beiträge zur Pensionsvorsorge und Lebensversicherungen bis hin zur Unterstützung von Familienangehörigen.

i) Achtung der Menschenrechte bei der Durchführung von Projekten

ANDRITZ achtet und unterstützt die international anerkannten Menschenrechte und wahrt die Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Religion, Herkunft, Nationalität, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung. ANDRITZ sieht es als seine Verpflichtung, jede Möglichkeit zu nutzen, die Einhaltung der Menschenrechte zu fördern – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens.

Die Geschäftstätigkeit von ANDRITZ leistet einen Beitrag zum wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fortschritt. Manchmal sind aber auch Menschen davon negativ betroffen. Das Unternehmen strebt danach, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Auftraggebern Ausgleichsmaßnahmen dafür auszuarbeiten und umzusetzen bzw. die Kunden dabei zu unterstützen, diese durchzuführen.

Vor der Teilnahme an Großprojekten werden Due-Diligence-Prüfungen durchgeführt, um potenzielle Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu ermitteln. Die gewonnenen Daten und Erkenntnisse werden evaluiert und analysiert. Darauf basierend wird dann über die Teilnahme an Projekten entschieden. Darüber hinaus bekennt sich ANDRITZ Hydro als Mitglied der IHA (International Hydropower Association) uneingeschränkt zur San José Declaration on Sustainable Hydropower, die einen Stopp für neue Wasserkraftprojekte in UNESCO-Welterbestätten inkludiert, und unterstützt auch die weltweite Etablierung des Hydropower Sustainability Standards.

6. Supply Chain Management

Die Gruppenfunktion Group Supply Chain Management (GSC) legt die Strategie und die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit den weltweit rund 30.500 Lieferanten der ANDRITZ-GRUPPE fest. Etwa 2.600 davon decken beinahe 80% des externen Einkaufsvolumens ab. GSC unterstützt – unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder (Einkaufsleiterinnen und -leiter der Regionen und Divisionen sowie das jeweilige Management) – den gesamten Beschaffungs- und Distributionsprozess der Gruppe. Um eine bestmögliche Unterstützung der Geschäftsbereiche sicherstellen zu können, wird GSC frühzeitig in die Verkaufs- und Auftragsabwicklung eingebunden – mit Schwerpunkt auf dem Management der Projektlieferketten. Das globale Key Account, Category and Project Procurement Management für Lieferanten erleichtert die Bündelung von Beschaffungen und ermöglicht eine transparente sowie abgestimmte Herangehensweise in Bezug auf Neu- und Alternativlieferanten. Ein weiterer Schwerpunkt von GSC ist die Erarbeitung einer Zukaufsstrategie für ausgewählte Projekte und Lieferanten.

Neben der strategischen Ausrichtung ist die Abteilung auch für das gruppenweite Supply Chain Training sowie für Lieferanten-Compliance und -Nachhaltigkeit verantwortlich. Weitere Aufgabenbereiche sind die Förderung von Digitalisierung, Innovation und Prozessentwicklung innerhalb des Supply Chain Managements sowie das Management des nicht direkt in der Fertigung benötigten Materials, der für alle Geschäftsbereiche relevanten Services (z.B. Energie, IT oder Geschäftsreisen) und der Logistik.

Das Supply Chain Executive Team fungiert als Entscheidungs- und Umsetzungsgremium für die Divisionen und Regionen. Es setzt sich aus den jeweiligen Einkaufs- bzw. Supply Chain Managern der Geschäftsbereiche und Regionen zusammen. Dieses Gremium ist nicht nur verantwortlich für die operative Umsetzung der grundlegenden Supply Chain Management-Prozesse und -Minimumstandards im jeweiligen Verantwortungsbereich, sondern stimmt sich auch über Konsequenzen und Handlungen bei Abweichungen von vereinbarten Mindeststandards ab.

Das Jahr 2023 stellte Group Supply Chain Management wieder vor einige Herausforderungen. Neben den Markteinschränkungen durch politische Konflikte, wie jenen zwischen Russland und der Ukraine, im Nahen Osten oder zwischen China und den USA bzw. Taiwan, machte auch die hohe Inflation in vielen Wirtschaftsregionen permanente Neu- oder Reevaluierungen von Beschaffungskonzepten notwendig. Der internationale Rohstoff- und Produktzukaufsmarkt entspannte sich jedoch mancherorts durch das bereits rückläufige weltweite Wirtschaftswachstum. Dadurch wurden bei vielen Lieferanten wieder Produktionsressourcen frei.

Um die Lieferketten von ANDRITZ weiterhin zu optimieren und stabil zu halten, reagiert GSC mit verschiedenen Maßnahmen. Dazu zählt insbesondere die weitere Diversifizierung und Flexibilisierung der Lieferantenbasis in enger Zusammenarbeit mit den Divisionen (Erneuerung bzw. Lokalisierung der technischen Parameter) und den Sales-Teams (Steigerung der Transparenz und Flexibilität in der Lieferkettengestaltung bereits in der Angebotsphase). Abhängigkeiten in den Lieferketten zu reduzieren bzw. Zukaufskonzepte mit alternativen Produktions- und Liefermöglichkeiten in anderen Regionen konstant zu optimieren war auch 2023 das oberste Ziel.

Des Weiteren wurden die in den letzten Jahren aufgebauten Sicherheits-Lagerbestände für spezielle Materialien bzw. Standardteile wieder reduziert und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Lieferketten-Risikomanagement-Prozesse schaffen Transparenz, um potenzielle Lieferengpässe, z.B. in politischen Krisenregionen, noch früher zu erkennen. Dadurch können in der Gruppe schnellstmöglich geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

Ein besonders wichtiger Aspekt in der Arbeit des ANDRITZ Supply Chain Managements war im Jahr 2023 die Neuausrichtung der Zusammenarbeit zwischen den Divisionen und die erfolgreiche Etablierung global abgestimmter Supply Chain-Prozesse. GSC unterstützte auch die Implementierung alternativer technischer Lösungen, die Erschließung neuer Märkte und die ganzheitliche Abstimmung und Optimierung von Ressourcen. Dieser Ansatz der gemeinsamen Lösungsfindung für das Projekt-, Produkt- und Maschinengeschäft ebnet ANDRITZ auch den Weg für die erfolgreiche Entwicklung neuer Geschäftsfelder wie z.B. Textil-Recycling-Anlagen, Green Hydrogen-Anlagen oder Anlagen zur Produktion von Batterien.

ANDRITZ rechnet damit, dass die hohe Inflation, die politischen Konflikte, die hohen Energiepreise sowie die aktuell empfindlichen Strukturen der Lieferketten auch im Jahr 2024 eine große Rolle in den Ausrichtungen aller Group Supply Chain- Prozesse spielen werden.

a) Projekt- und Lieferantenmanagement

ANDRITZ setzt auf langfristige partnerschaftliche Beziehungen und steht mit seinen Lieferanten während der gesamten Ausführung eines Auftrags stets in engem Kontakt. Bei kritischen Bauteilen oder neuen Lieferanten wird häufig ein detailliertes Fertigungsüberwachungskonzept vor Ort etabliert. Voraussetzungen, um als Lieferant mit ANDRITZ zusammenarbeiten zu können, sind die Einhaltung strenger Kriterien hinsichtlich Qualität, Kosten und Liefertreue sowie eine entsprechende Einstellung zu Arbeitssicherheit und -gesundheit, Compliance und Nachhaltigkeit. Alle Lieferanten müssen den Inhalten des ANDRITZ-Verhaltens- und -Ethikkodex für Lieferanten zustimmen und ihn unterzeichnen.

Durch umfassende Marktkenntnisse identifiziert ANDRITZ potenzielle Lieferanten, die nicht nur alle Anforderungen erfüllen, sondern auch wettbewerbsfähige Konditionen bieten. Die aktive Nutzung von Market Intelligence-Systemen ermöglicht eine eingehende Bewertung der Lieferantenleistung im Vergleich zum Branchenstandard, wobei auch Aspekte wie Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt werden.

Die kontinuierliche Marktüberwachung ermöglicht es ANDRITZ auch, potenzielle Risiken in der Lieferkette frühzeitig zu identifizieren und proaktive Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen, um mögliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit zu vermeiden. Zudem gewährleistet die auf aktuelle Marktdaten gestützte Prognose der globalen Ressourcenverfügbarkeit die Vermeidung von Engpässen in der globalen Lieferkette. Hierbei werden alternative Lieferantenquellen identifiziert, um eine kontinuierliche Unterstützung der Produktionsprozesse zu sichern. Die Fähigkeit von ANDRITZ, frühzeitig auf sich ändernde Markttrends zu reagieren, ermöglicht eine flexible Anpassung der Lieferkette an Kundenbedürfnisse und Marktgegebenheiten. Diese ganzheitliche Herangehensweise stärkt die Position von ANDRITZ in der Lieferantenbeziehung und trägt zur kontinuierlichen Optimierung der Geschäftsprozesse bei.

Bei der Beschaffung von Materialien achtet man darauf, dass diese möglichst von Lieferanten in der Nähe der Fertigungsstätten bezogen und gefertigt werden. Dadurch können lange Transportwege weitgehend vermieden werden. Dies spiegelt sich auch in den beiden Grafiken wider. 2023 wurden 57% des externen Einkaufsvolumens in Europa erbracht, 16% in China und 12% in Nordamerika. Die Fertigungskapazität in Europa betrug 47%, in China 21% und in Nordamerika 13%.

b) Materialverbrauch

Der größte Anteil an Material (43,8%), gemessen an den externen Kosten, fällt in den Bereich Projektmaterial und Dienstleistungen. Dazu zählen mechanische Teile, elektrische Komponenten, Stahlbau und Fördertechnik, mechanische Konstruktionen sowie Montage und Inbetriebnahme. 32,2% werden für Fertigungsmaterial wie Bleche, Siebe, Stäbe, Profile oder Guss- und Schmiedeteile aufgewendet. 24,0% sind Gemeinkosten für Material, Leistungen und Investitionen.

c) Logistik

Der Bereich Global Logistics unterstützt die Geschäftsbereiche bei der logistischen Umsetzung von Kundenprojekten. Zu den weiteren wesentlichen Aufgaben der Abteilung gehören das Definieren von Standards und Richtlinien für den Transport, das Durchführen von Ausschreibungen, das Verhandeln von Rahmenvereinbarungen mit Logistik-Dienstleistern sowie interne Schulungen. Da es keinen eigenen Fuhrpark gibt, werden Transportdienstleistungen projektspezifisch zugekauft. Es fallen daher hauptsächlich indirekte Treibhausgasemissionen an, die zukünftig unter Scope 3 berichtet werden. Global Logistics steht in engem Austausch mit den entsprechenden internen Abteilungen, um einen gewissen Mindestdatensatz für die Emissionsberechnung zu definieren, der von den Transportdienstleistern berichtet werden muss. Zudem wird gemeinsam untersucht, wie das Emissionstracking im Bereich Logistik künftig standardisiert werden kann. Des Weiteren arbeitet Global Logistics an einer entsprechenden Vertragsklausel für Transportverträge, welche die Emissionsdaten von den jeweiligen Transportdienstleistern einfordert. Dadurch sollen zukünftig genaue Treibhausgasberechnungen im Bereich Logistik möglich sein.

d) Nachhaltigkeit in der Lieferkette

Innerhalb der Gruppenfunktion Group Supply Chain Management (GSC) gibt es seit 2015 einen Supplier Compliance and Sustainability Officer. Dieser unterstützt die lokalen Einkaufsorganisationen hinsichtlich Lieferanten-Compliance und -Nachhaltigkeit, überwacht den Compliance-Watch- und Blacklisting-Prozess, initiiert Schulungen und Trainings und koordiniert die Aktivitäten der regionalen Auditoren in China und Indien. Des Weiteren ist er für die Umsetzung des ANDRITZ-Verhaltens- und -Ethikkodex für Lieferanten verantwortlich.

Neue Lieferanten müssen sich bereits im Qualifizierungsverfahren mit dem Thema Compliance und Nachhaltigkeit auseinandersetzen. Eine Zusammenarbeit erfolgt erst nach einer schriftlichen Zustimmung zu den Inhalten des ANDRITZ-Verhaltens- und -Ethikkodex für Lieferanten, der 2015 auf Basis des allgemeinen Kodex für Geschäftsverhalten und -ethik erstellt wurde und laufend aktualisiert wird. Während des Onboarding-Verfahrens müssen Lieferanten auch einen verpflichtenden Fragebogen zu Compliance und Nachhaltigkeit ausfüllen. Dieser wurde im Berichtsjahr überarbeitet und unter anderem an das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz angepasst. Für die Abwicklung wird das ANDRITZ Supplier Relationship Management (SRM) Tool verwendet. Damit werden alle Lieferanten geprüft, genehmigt/qualifiziert und dokumentiert.

Im Rahmen der ANDRITZ-Nachhaltigkeitsstrategie wurde 2021 das Ziel formuliert, dass 85% des Liefervolumens (kumuliertes externes Einkaufsvolumen durch Lieferanten mit einem durchschnittlichen jährlichen Einkaufsvolumen von mehr als 250.000 EUR in einem der letzten zwei aufeinanderfolgenden Jahre) bis Ende 2025 durch im SRM-Tool bewertete Lieferanten abgedeckt werden sollen. Bis Ende 2023 waren schon 89,5% abgedeckt, und somit wurde das Ziel bereits erreicht. Für das Jahr 2024 ist eine Reevaluierung des Bewertungsprozesses und des Ziels geplant.

Um den Lieferanten die Inhalte des Lieferanten-Kodex sowie die Abläufe des Qualifizierungsverfahrens im SRM-System zu erklären, werden ihnen sowie auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ANDRITZ-Einkaufsorganisation Trainings angeboten. Seit einigen Jahren werden auch regelmäßig Webinare und Vorträge zu diesen Themen abgehalten.

Lieferanten-Compliance- und Nachhaltigkeitsmanagement in China und Indien

2017 startete ANDRITZ das Supplier Compliance and Sustainability Audit (SCSA)-Programm in China und Indien, mit Fokus auf der Durchführung von Audits und der Ableitung von Korrekturmaßnahmen bei Lieferanten. Seit Tätigkeitsbeginn der regionalen Auditoren fanden in Indien 177 Audits (inkl. Follow-up) mit 96 Lieferanten statt, davon 34 Audits im Jahr 2023. In China wurden 204 Audits (inkl. Follow-up) mit 142 Lieferanten durchgeführt, davon 30 Audits im Jahr 2023.

In China und Indien wurden 2023 wieder so viele Audits vor Ort durchgeführt wie vor der Covid-19-Pandemie. Die aufgrund der Reisebeschränkungen während der Covid-19-Pandemie eingeführten Fernaudits wurden beibehalten. Sie stellen eine vielversprechende Alternative dar, um Kosten zu sparen und die Effizienz zu erhöhen, daher sollen sie auch in Zukunft zusätzlich zu den Audits vor Ort durchgeführt werden. Außerdem wurde weiterhin daran gearbeitet, die Lieferanten so weit zu unterstützen, dass sie selbstständig in der Lage sind, ein Compliance-Management-System aufzubauen und umzusetzen sowie Compliance bzw. Nachhaltigkeit zu leben ("vom Audit zur Compliance"). 2024 sollen diese Bemühungen durch Präsenzschulungen, eLearnings sowie individuelle Unterstützung verstärkt werden.

Treibhausgasemissionen entlang der Lieferkette

Ein Fokus im Berichtsjahr lag auch auf der Ermittlung von Treibhausgasemissionen in der vorgelagerten Lieferkette, besonders von Emissionen, die durch den Zukauf von Rohmaterialien, Produkten und Maschinen entstehen. Dies stellte eine große Herausforderung dar und wird im Jahr 2024 intensiv weiterverfolgt werden, um zukünftig die zugekauften Emissionen in einer guten Datenqualität berichten zu können. 2024 müssen Prozesse angepasst werden, um einerseits ausreichend Daten für die Treibhausgasberechnung mit Emissionsfaktoren sicherstellen zu können. Andererseits müssen die Lieferanten von ANDRITZ auch Schritt für Schritt informiert und darauf vorbereitet werden, dass sie so bald wie möglich Primärdaten zur Verfügung stellen können. Diese Primärdaten sind zum einen erforderlich, um den Genauigkeitsgrad der Emissionsberechnung zu erhöhen. Zum anderen trat mit 1.Oktober 2023 für Importe bestimmter Waren in die EU das europäische CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM) in Kraft. Die Berichtspflichten für diese CBAM-Produkte erfordern ebenfalls Primärdaten von unseren Lieferanten.

Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

In Deutschland wurde 2021 das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschlossen, welches ab 2023 schrittweise in Kraft getreten ist. Auch auf EU-Ebene ist ein ähnliches Gesetz, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), in Vorbereitung. Die Gesetze sollen unter anderem zur Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage führen, indem sie Anforderungen an ein verantwortungsvolles Lieferketten-Management definieren. Das LkSG wurde 2023 konform umgesetzt, mit der Auswirkung, dass alle Lieferanten von ANDRITZ noch intensiver als bisher auf ESG-Risiken überprüft werden. Risiken werden identifiziert und entsprechende Maßnahmen werden umgesetzt, um Transparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass Sorgfaltsplichten auch von Seiten der Lieferanten eingehalten und umgesetzt werden.

7. Qualitätsmanagement

Das Qualitätsmanagement der ANDRITZ-GRUPPE umfasst Produkte und Anwendungen, Geschäftsprozesse sowie Sicherheits- und Umweltthemen. Weltweit harmonisierte Standards verbessern das allgemeine Verständnis für Prozesse und Funktionen, fördern die Zusammenarbeit und weisen klare Verantwortungsbereiche zu. Jeder Geschäftsbereich hat seine eigenen Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanager. Die Organisationsstruktur zielt darauf ab, diese Themen durch harmonisierte Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstrategien für alle Geschäftsbereiche zu einem Teil des täglichen Geschäfts zu machen.

Das wichtigste Instrument der ANDRITZ-Qualitätsorganisation ist das Geschäftsprozesshandbuch, das die Struktur des Managementsystems für die gesamte Gruppe definiert. Es legt die Prozesse und Verantwortlichkeiten für das Prozessmanagement fest und bietet Richtlinien für die Umsetzung der einzelnen Schritte. Im Jahr 2022 wurde damit begonnen, das Geschäftsprozesshandbuch zu aktualisieren und zu erweitern, um den Anforderungen eines wachsenden Unternehmens gerecht zu werden. Dies wurde im Berichtsjahr erfolgreich abgeschlossen. Alle im Handbuch beschriebenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Transparenz zu erhöhen, Risiken zu minimieren, eine kontinuierliche Verbesserung zu ermöglichen, die Effizienz der Zusammenarbeit zu steigern, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und vor allem Vertrauen zu schaffen. Die Qualitätsanforderungen für den Arbeitsalltag sind spezifisch für die jeweiligen Geschäftsbereiche und auf lokaler Ebene strukturiert sowie im Intranet des Unternehmens leicht zugänglich zu finden.

Das Qualitätsmanagement begleitet ein Projekt von der Auftragsvergabe bis zur Fertigstellung. ISO-Zertifizierungen werden von den Kunden gefordert und sind zu einem wesentlichen Bestandteil des Geschäftslebens geworden. Sie erfordern klare Prozesse und kontinuierliche Verbesserungen und gewährleisten die Zuverlässigkeit unserer Produkte und Dienstleistungen. Externe Verifizierungen bestätigen die konsequente und wirksame Umsetzung der Standards.

Mittlerweile besteht eine Abdeckung von 92% (2022: 95%) der Beschäftigten nach ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme), eine Abdeckung von 79% (2022: 75%) nach ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) und eine Abdeckung von 74% (2022: 70%) nach ISO 45001 (Arbeitsschutz-managementsysteme). Der Rückgang der ISO 9001-Zertifizierungen ist auf Neuakquisitionen zurückzuführen, die noch nicht zertifiziert wurden.

Im Jahr 2023 hat ANDRITZ eine Gruppenzertifizierung (Multi-Site Certification) erhalten, die die Grundlage für die Zertifikate aller integrierten Standorte bildet und die Erreichung einer flächendeckenden Zertifizierung fördert. Auf diese Weise wollen wir zur praktischen Umsetzung unserer #1ANDRITZ-Verhaltensleitsätze beitragen und den Informationsaustausch über Managementsysteme stärken. Die Anzahl der Standorte, die von der Gruppenzertifizierung erfasst werden, wächst stetig. Im Rahmen der ESG-Strategie hat sich ANDRITZ das Ziel gesetzt, bis Ende 2025 alle Standorte mit der Gruppenzertifizierung für ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001 abzudecken.

Darüber hinaus verfügt ANDRITZ über ein Portfolio von mehr als 37 verschiedenen Zertifizierungen. Neben Qualitäts-, Gesundheits- und Sicherheits- sowie Umweltmanagementstandards werden Nachhaltigkeit und Governance durch zertifizierte Energie- und Compliance-Managementsysteme sichergestellt. Zertifizierungen für Informations- und Cybersicherheit geben ANDRITZ-Kunden die Gewissheit, dass sie unseren digitalen Lösungen vertrauen können, und Zertifizierungen für eine Vielzahl von technischen Standards (z.B. ISO, IEC und ASME) demonstrieren die Technologieführerschaft.

Ein neues, von ANDRITZ entwickeltes Instrument zur Verbesserung der Qualitätskontrolle bei Zulieferungen wurde im Berichtsjahr erfolgreich eingeführt. Dieses Instrument erleichtert die Planung des Bedarfs an Qualitätsressourcen, ermöglicht die zeitgerechte Durchführung von Inspektionen und bietet einen Gesamtüberblick über die Qualitätssituation bei Projekten. Es bietet somit einen großen Mehrwert für die Qualitätssicherung. Dennoch hat eine Weiterentwicklung begonnen, die auf einen erhöhten Digitalisierungsgrad in der Qualitätssicherung abzielt.

Im Jahr 2024 wird ANDRITZ außerdem seine Anstrengungen zur Verbesserung des Qualitätsmanagements fortsetzen. Das Hauptaugenmerk wird auf einer zweistelligen Reduktion der Non-Conformities (NC) und der damit verbundenen Kosten liegen. Die Schwerpunkte der Verbesserung werden ein verfeinertes NC-Reporting mit verbesserter Datenqualität, die Verstärkung der Datenanalysefähigkeiten und intensivierte Feedbackschleifen zwischen den Geschäftsführerinnen und -führern sowie dem Qualitätsmanagement sein. Dieser Ansatz gilt für alle Geschäftsbereiche, einschließlich Fertigung, Supply Chain Management und Projektbetrieb. ANDRITZ möchte von seinen Kunden als Weltklasse-Lieferant wahrgenommen werden, und einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren ist ein kontinuierliches und strenges Qualitätsmanagement.

a) Arbeitssicherheit und -gesundheit

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz haben bei ANDRITZ oberste Priorität. Ziel ist es, ein sicheres, gesundes und angenehmes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter der Verantwortung von ANDRITZ arbeiten, und auch für alle anderen an der Geschäftstätigkeit Beteiligten zu schaffen. ANDRITZ strebt ein Null-Unfall-Ziel und eine proaktive Sicherheitskultur an, um Arbeitsunfälle und Krankheitsfälle zu vermeiden.

Die Gruppenfunktion Group Quality and Safety Management (GQS) definiert die Strategie und die Maßnahmen, die innerhalb der gesamten ANDRITZ-Organisation von allen relevanten Parteien umzusetzen sind. Das Gesundheitsund Sicherheitsteam unterstützt bei der Umsetzung und stellt sicher, dass die Regeln und Vorschriften eingehalten werden.

Das Management ist dafür verantwortlich, sichere und gesunde Bedingungen an jedem Arbeitsplatz des Unternehmens zu gewährleisten, indem es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Einhaltung der geltenden Richtlinien, Regeln und Anweisungen unterstützt und begleitet, indem es geeignete Mittel und Ressourcen zur Verfügung stellt, angemessene Schulungen und Kommunikation gewährleistet, sichere Verhaltensweisen verstärkt und unerwünschte unterbindet. Alle Mitarbeitenden sind aufgefordert, sich aktiv an der kontinuierlichen Verbesserung des Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystems zu beteiligen und haben das Recht, Arbeiten, die sie für unsicher halten, zu verweigern oder abzubrechen, ohne disziplinarische Maßnahmen befürchten zu müssen.

Neben den gesetzlichen Anforderungen ist die ANDRITZ-Gesundheits-, -Sicherheits- und -Umweltmanagement-Policy der Mindeststandard für alle ANDRITZ-Standorte. Zusätzliche Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit können darüber hinaus an jedem Standort definiert werden. ANDRITZ verpflichtet sich auch zur Einhaltung aller Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Sicherheit im Arbeitsalltag

Für die Bereiche Gesundheit und Sicherheit gibt es bei ANDRITZ nicht nur Vorschriften, Richtlinien und Ziele, die es zu erreichen gilt, sondern auch Leitwerte, die in der täglichen Arbeit gelebt werden. ANDRITZ erwartet von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie als Sicherheitsverantwortliche agieren und auf sich selbst und alle anderen Personen am Arbeitsplatz achten. Die Stärkung der Sicherheitskultur bei ANDRITZ wird durch ein Netzwerk von qualifizierten, motivierten und erfahrenen Expertinnen und Experten für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz unterstützt, die auf allen Ebenen des Unternehmens eingesetzt werden. Auch auf allen größeren Baustellen sind engagierte Gesundheits- und Sicherheitsfachleute im Einsatz.

Zahlreiche Unternehmen der ANDRITZ-GRUPPE arbeiten bereits seit Langem mit einem zertifizierten Arbeitsschutzmanagementsystem nach der international anerkannten Norm ISO 45001. Die Zertifizierung der verbleibenden Standorte wird im Rahmen der Gruppenzertifizierung schrittweise erfolgen. Die ordnungsgemäße Umsetzung aller Anforderungen der ISO-Normen wird durch systematische interne und externe Audits sichergestellt.

Darüber hinaus werden jährliche und mittelfristige Strategiepläne auf Gruppenebene entwickelt und innerhalb der Organisation kaskadenartig weitergegeben, einschließlich aller notwendigen Integrationen, um die lokalen Bedürfnisse und Anforderungen zu erfüllen. Die korrekte und termingerechte Umsetzung der festgelegten Maßnahmen wird auf allen Managementebenen in regelmäßigen Abständen genau verfolgt, so dass die Möglichkeit besteht, die Pläne bei mangelnder Wirksamkeit oder neuen Erfordernissen anzupassen.

In Anbetracht der Herausforderungen der letzten Jahre hat die ANDRITZ-GRUPPE ein permanentes globales Notfallkomitee (GEMCO) eingerichtet, das die relevanten Gruppenfunktionen einbezieht und von der Gruppenfunktion Group Quality and Safety geleitet wird. Dieses Komitee überwacht die globale Situation, identifiziert bestehende und potenzielle Gefahren in einem sehr frühen Stadium und legt spezifische Aktionspläne fest, um kritische Situationen zu verhindern und/oder die erforderliche Widerstandsfähigkeit zu entwickeln, um sie angemessen zu bewältigen.

Alle Vorfälle werden gemeldet, untersucht und analysiert - unabhängig von ihrer Schwere. Darüber hinaus werden alle meldepflichtigen Verletzungen in einer gemeinsamen Datenbank für Gruppenvorfälle, zusammen mit dem zugehörigen Bericht über die gewonnenen Erkenntnisse, gesammelt. Dank eines effizienten Alarmierungssystems werden relevante Informationen über die gemeldeten Vorfälle innerhalb der Organisation verteilt.

ANDRITZ Group Quality and Safety implementiert auch eine IT-Lösung für Sicherheit und Gesundheitsschutz, die die Ausführung wichtiger Prozesse, wie z.B. die Meldung und Untersuchung von Vorfällen, die Meldung von Gefahren und die Überwachung/Steigerung der Leistung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz, erleichtern und unterstützen wird. Die neue IT-Lösung wird im ersten Quartal 2024 in Betrieb gehen.

Darüber hinaus bleiben Gesundheits- und Sicherheitsschulungen eine wichtige Säule des etablierten ANDRITZ-Managementsystems. Alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ein Online-Training zur Sicherheit am Arbeitsplatz absolvieren, welches alle zwei Jahre aufgefrischt wird. Zusätzlich gibt es eigene Sicherheitsschulungen für Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Fertigung. Jeder Standort muss eine Qualifikationsmatrix und einen jährlichen Sicherheitsschulungsplan erstellen. Zusätzlich zu den bereits entwickelten spezifischen Modulen, die in die Karriereentwicklung von leitenden Projektmanagern und Führungskräften am Bau einfließen, wurde 2023 auch ein Modul für Mitarbeitende in leitender Bauaufsicht eingeführt. In Anbetracht des festgestellten Verbesserungsbedarfs in Bezug auf persönliche Sicherheitsverhaltensweisen wird 2024 ein spezifisches Intensivtraining zu verhaltensbasierten Sicherheitsprinzipien innerhalb der gesamten ANDRITZ-Organisation durchgeführt.

Arbeitsunfälle

2023 2022
Arbeitsunfälle (mit einem oder mehr Ausfallstagen) 156 152
Arbeitsunfälle (mit mehr als drei Ausfallstagen)* 132 125
Unfallhäufigkeit (Unfälle mit einem oder mehr Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) 2,6 2,8
Unfallhäufigkeit (Unfälle mit mehr als drei Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) 2,3 2,3
Tödliche Arbeitsunfälle (in der Fertigung und auf Baustellen) 0 0
Unfallschwere (Ausfallszeiten in Stunden pro Unfall) 230 165
Anzahl der medizinischen Behandlungen 580 494

* inkludiert in Arbeitsunfälle (mit einem oder mehr Ausfallstagen)

Auch wenn sich die Gesundheits- und Sicherheitsleistung der ANDRITZ-GRUPPE seit der Umsetzung der globalen Gesundheits- und Sicherheitsinitiative im Jahr 2016 erheblich verbessert hat und eine kontinuierliche Verringerung der Arbeitsunfälle erzielt werden konnte, ist ANDRITZ in den letzten Jahren aufgrund der Erreichung eines gewissen Verhaltensplateaus leider mit einer Abflachung der Gesundheits- und Sicherheitsleistung konfrontiert. Nichtsdestotrotz verbesserte sich die Unfallhäufigkeitsrate (Unfälle mit einem oder mehreren Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) auch 2023, nämlich um 7% gegenüber dem Ergebnis von 2022.

Auch Subunternehmer werden in die Sicherheitsbemühungen einbezogen. Sie werden nach spezifischen Kriterien ausgewählt, um zu gewährleisten, dass sie die vertraglich vereinbarten Arbeiten sicher ausführen können. Die Leistungen externer Unternehmen und Dritter werden im Hinblick auf Gesundheits- und Sicherheitsaspekte überwacht und bewertet, um die kontinuierliche Weiterentwicklung ihrer Potenziale zu ermöglichen und festgestellte Mängel zu beheben.

b) Umweltmanagement

Umweltschutz, einschließlich der Reduktion von Treibhausgasemissionen, der Vermeidung von Umweltverschmutzung und der Schonung der natürlichen Ressourcen, ist ein wichtiges Anliegen und Ziel von ANDRITZ. Die ANDRITZ-Gesundheits-, -Sicherheits- und -Umweltmanagement-Policy definiert die Ziele und Anforderungen nicht nur für Gesundheits- und Sicherheitsfragen, sondern auch für das Umweltmanagement in der ANDRITZ-GRUPPE.

Die Umweltfunktion ist Teil von Group Quality and Safety Management (GQS) und wird vom Director Group Environmental Management geleitet. Die ESG-Ziele, die auch die Umweltziele beinhalten, wurden vom Vorstand definiert. Daraus wurden die Umweltstrategie und die Umweltmaßnahmen abgeleitet, die innerhalb der gesamten ANDRITZ-Organisation von allen relevanten Stellen umgesetzt werden. Das Umweltteam unterstützt bei der Umsetzung und stellt sicher, dass die Regeln und Vorschriften eingehalten werden.

Die Umweltdaten der ANDRITZ-GRUPPE umfassen Produktions- und Bürostandorte, die im Eigentum und unter Kontrolle von ANDRITZ stehen. Im Berichtsjahr haben 86% der vollkonsolidierten Gesellschaften Umweltdaten eingepflegt. Kleinere Bürostandorte wurden aus Gründen der Wesentlichkeit nicht berücksichtigt.

46% aller berichtenden Standorte befinden sich in Europa, 24% in Nordamerika, 19% in Asien (inkl. China), 10% in Südamerika und 1% in Australien. Die Verbrauchskennzahlen im Jahr 2023 basieren bei einigen Standorten auf Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss noch nicht alle Zahlen für das vierte Quartal 2023 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.

An allen ANDRITZ-Fertigungsstandorten weltweit werden alle sechs Hauptgruppen der Fertigungsverfahren angewendet: Formgebung und Gießen werden vor allem elektrisch und hauptsächlich mit Induktionsöfen durchgeführt. Auch die weiteren Verfahren wie Walzen, Pressen, Zerspanen, Schweißen, Weben, Löten und Kleben erfolgen mithilfe von strombetriebenen Maschinen. Einzig für das Härten und Glühen werden hauptsächlich gasbetriebene Maschinen verwendet.

Umwelt-Roadmap

Im Jahr 2023 wurde eine Umwelt-Roadmap für die ANDRITZ-GRUPPE entwickelt, die die Strategie bis 2026 umfasst. Die Roadmap beruht auf sieben Säulen, die Wasser und Abfall, Scope 1, Scope 2 und Scope 3, Produktions- und Bürostandorte, Produkte sowie Materialien und Lieferanten abdecken. Jede Säule enthält Aktionspläne, um die ESG-Ziele zu erreichen. Einige Beispiele für 2024 sind: Überarbeitung des ANDRITZ-Verpackungsstandards, Implementierung einer Software zur Bilanzierung und zum Management von Treibhausgasemissionen, Umstellung auf grünen/erneuerbaren Strom (100% grüner/erneuerbarer Strom ist das Ziel für 2025), Durchführung von Energie-Assessments, Ausbau der eigenen Energieerzeugung (Photovoltaik), Durchführung von Innovationsworkshops für nachhaltige Produkte und Workshops zur Substitution von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) oder Entwicklung einer globalen nachhaltigen Beschaffungsstrategie.

Energie und Treibhausgasemissionen

Der Großteil des Energie- und Kraftstoffverbrauchs (Fernwärme, Heizöl, Erdgas) wird für die Heizung der Betriebsräumlichkeiten aufgewendet. Erdgas wird vor allem für den Betrieb von Härte- und Glühöfen gebraucht. In der Metallbearbeitung wird häufig Flüssiggas als Prozessenergie verwendet. Benzin und Diesel werden hauptsächlich für Firmen- und Betriebsfahrzeuge genutzt. An einigen Standorten kommt Diesel auch für Notstromaggregate zum Einsatz, um Versorgungsengpässe auszugleichen. ANDRITZ ist bestrebt, den Energie- und Kraftstoffverbrauch zu senken. Jährliche Schwankungen beim Verbrauch in der Fertigung sind überwiegend auf die unterschiedliche Auslastung zurückzuführen und machen detaillierte Vergleiche mit den Vorjahren schwierig. Anstiege erfolgen auch aufgrund von Akquisitionen.

Die Menge an zugekauftem Strom ist gegenüber 2022 gesunken und betrug im Berichtsjahr 284.962.570 kWh (2022: 311.432.783 kWh). 48% (2022: 43%) des bezogenen Stroms stammen bereits aus grünen/erneuerbaren Energiequellen. ANDRITZ ist sowohl bestrebt, den Anteil an zugekauftem Strom aus erneuerbaren Energiequellen weiter zu erhöhen, als auch, die eigene Stromproduktion durch Photovoltaik-Anlagen zu fördern. Im Berichtsjahr wurden mehrere Photovoltaikanlagen installiert und weitere sind für 2024 geplant. ANDRITZ erzeugte im Berichtsjahr 4.179.155 kWh Strom mit eigenen PV-Anlagen.

Energieverbrauch*

Einheit 2023 2022
Fremdbezug Wärme kWh 58.781.863 58.823.260
Fernwärme kWh 58.781.863 58.823.260
Heizenergieträger nicht erneuerbar kWh 136.069.033 175.910.971
Heizöl kWh 2.512.913 2.985.174
Erdgas kWh 133.556.120 172.925.797
Heizenergieträger erneuerbar kWh 8.630 0
HVO-Diesel kWh 8.630 0
Energieträger für Prozesswärme nicht erneuerbar kWh 128.821.488 138.753.872
Benzin kWh 5.473.477 2.727.751
Diesel kWh 11.124.970 6.924.714
Diesel für Notstromaggregat kWh 1.336.773 1.334.245
Erdgas kWh 103.564.591 118.633.733
Flüssiggas kWh 7.283.424 9.133.429
Wasserstoff kWh 38.253 0
Energieträger für Prozesswärme erneuerbar kWh 849.267 31.571
HVO-Diesel kWh 849.267 31.571

* Die Verbrauchskennzahlen für das Jahr 2023 basieren auf Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2023 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es auch zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.

Ein wesentliches Ziel des ANDRITZ-Nachhaltigkeitsprogramm "We Care" ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen (Scope 1 + 2) bezogen auf den Umsatz um 50% gegenüber 2019. Die direkten Emissionen (Scope 1, vorwiegend aus dem Bereich der Fertigung) sanken 2023 auf 53.194 t CO2e (2022: 60.906 t CO2e). Die indirekten Emissionen (Scope 2, aus dem Verbrauch von gekaufter Elektrizität, Wärme oder Dampf) betrugen 81.035 t CO2e (2022: 73.739 t CO2e). Obwohl die Scope 2 Emissionen gestiegen sind, konnte eine Verbesserung des Intensitätsziels von 18,6 auf 18,0 erreicht werden. Eine genaue Übersicht der ESG-Ziele ist in Kapitel G) 2. zu finden.

Wasser

Die gesamte Wasserentnahme betrug im Berichtsjahr 1.678.832 m3 (2022: 1.297.474 m3 ). Wasser wird hauptsächlich aus dem öffentlichen Netz bezogen, an wenigen Standorten wird auch Oberflächenwasser oder Grundwasser verwendet. Rückgeführt wird das Wasser hauptsächlich an Dritte, also beispielsweise in die kommunale Abwasserentsorgung. Der Wasserverbrauch setzt sich aus Prozesswasser für Produktionsanlagen (inkl. Kühlwasser) sowie Trinkwasser und Wasser für den Sanitärbereich zusammen. Ein kleiner Anteil wird auch für hydraulische Versuchsstände benötigt. Verbrauchswasser wird zum Teil für die Dampferzeugung oder die Kühlung der Wärmebehandlungsöfen genutzt bzw. verdunstet in Klimaanlagen.

Abfall

ANDRITZ legt im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hohes Augenmerk auf Schonung und Wiederverwendung von Materialien und Rohstoffen. Der effiziente Einsatz des Materials, die Minimierung von Ausschuss und Abfällen und ein sparsamer Energieverbrauch in der Materialbearbeitung spielen dabei eine wesentliche Rolle.

Der mengenmäßig größte Anteil an Abfällen entfällt in der Fertigung auf Stahlmaterialien. Metallabfälle werden sortenrein getrennt und der Wiederverwertung zugeführt. Auch Abfälle wie Kunststoff aus Verpackungen, Abfälle aus Holzkisten und Kartonagen sowie Altpapier werden gesammelt und verwertet. Ungefährlicher Restmüll und Sonderabfälle werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesammelt und entsorgt. Bei der Entsorgung von gefährlichen Stoffen achtet man besonders auf die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und Aufzeichnungspflichten. Insgesamt fielen im Berichtsjahr 54.905.356 kg (2022: 51.279.906 kg) an Abfall an. 70% davon wurden recycelt.

Eine genaue Auflistung der Verbrauchskennzahlen ist im ESG-Datenüberblick 2023 auf der ANDRITZ-Website andritz.com zu finden.

8. Fertigung

ANDRITZ produziert an weltweit rund 144 Service- und Fertigungsstandorten maßgeschneiderte Maschinen, Schlüsselkomponenten, Anlagen und Systeme sowie Ersatz- und Verschleißteile. Rund zwei Drittel dieser Standorte befinden sich in Europa und Nordamerika, ein Drittel in Asien und Südamerika. Der Großteil der Standorte produziert auftragsbezogen für einen Geschäftsbereich, einige wenige Standorte fertigen für mehrere bzw. alle Geschäftsbereiche. Die Fertigungsstätten fokussieren sich auf eine vertragskonforme Auftragsabwicklung, höchste Produktionsqualität, eine hohe Qualifikation der in der Produktion eingesetzten Fachkräfte, proaktives Kapazitätsmanagement und den Einsatz von Spezialisten für Produktgestaltung und Qualitätsmanagement.

Die Fertigungsstrategie von ANDRITZ zielt darauf ab, technologie- und qualitätskritische Kernkomponenten in den eigenen Fertigungsstätten herzustellen. Alles andere wird bei qualifizierten Lieferanten zugekauft. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, etwaige Auslastungsschwankungen gut auszugleichen und damit Fertigungskapazitäten optimal zu nutzen. Exakte Planung sowie hoher Einsatz und große Flexibilität seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen kurze Auftragsdurchlaufzeiten und hohe Termintreue. Die Investitionen im Bereich der Fertigung konzentrieren sich einerseits auf den Auf- und Ausbau von Fertigungskapazitäten in den aufstrebenden Ländern Asiens und Südamerikas, andererseits auf die Modernisierung bestehender Standorte in Zentraleuropa und Nordamerika. Rund 65% der Fertigungsinvestitionen sind dem Bereich Service und Verschleißteilproduktion zuzurechnen.

Der Fokus der Optimierungs- und Verbesserungsprojekte in der Fertigung liegt neben der Anpassung des Prozessmanagements zur exakten Planung auch auf dem schonenden Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen und auf der Automatisierung von Abläufen.

ANDRITZ setzt dabei das Manufacturing Execution System (MES) ein, das die Fertigung in Echtzeit steuern und kontrollieren soll. Das System ermöglicht es, alle wichtigen Informationen zu Planung, Durchlaufzeit und Kosten bis hin zu Maschinen- und Betriebsdaten auf einer Plattform zu verknüpfen, und kann bei Bedarf auch lokal angepasst werden. MES wurde als Pilotprojekt in der Fertigung in Graz implementiert und ist mittlerweile bereits in 22 Fertigungsstandorten in Europa, Nord- und Südamerika im Einsatz.

Um den sorgsamen Umgang mit Energie in der Fertigung weiter zu fördern, wurde im Berichtszeitraum ein spezielles "Energy Assessment" für die Produktion entwickelt. Dieses Assessment zielt darauf ab, die Verbesserungskultur in den Produktionsstandorten zu stärken, Energieeinsparpotentiale zu identifizieren und entsprechende Reduktionsmaßnahmen umzusetzen. Das Assessment wurde an einzelnen Standorten mit hohem Energieverbrauch bereits erfolgreich durchgeführt und wird im Jahr 2024 weitergeführt werden.

Eine Schlüsselrolle bei der kontinuierlichen Verbesserung der Fertigungsprozesse spielt das ANDRITZ Production System (oneAPS). Es definiert gruppenweit gültige Grundsätze für die Fertigung und liefert Werkzeuge und Methoden für einen schlanken und effektiven Produktionsprozess. Übergeordnetes Ziel ist es, eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung fest im Unternehmen zu verankern, um bei der Fertigung der Produkte dauerhaft ausgezeichnete Ergebnisse zu erzielen.

Die gruppenweite Abteilung Group Manufacturing Management bietet zum Thema oneAPS umfassende Schulungen an. Seit 2017 haben rund 320 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 54 Fertigungsstandorten an unterschiedlichen oneAPS-Schulungen teilgenommen und so ihre Fähigkeiten zur Prozessverbesserung weiterentwickelt. Die im Zuge der Trainings umgesetzten Verbesserungsprojekte führten zu wesentlichen Produktivitätssteigerungen bzw. Kostensenkungen. Sie werden als "best practice" in die neue oneAPS-Plattform aufgenommen, um Wissen zwischen den Standorten zu teilen und weiter auszubauen. Die Plattform kann von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ANDRITZ-GRUPPE genutzt werden und bietet die Basis für virtuelle Trainings in interaktiver Form mittels Videos, Spielen, Übungen und Trainingsdokumenten.

9. Innovationsmanagement und Digitalisierungsinitiativen

Der Bereich ANDRITZ Ventures (AV) ist Teil der Gruppenfunktion Group Business Development und unterstützt alle Geschäftsbereiche der ANDRITZ-GRUPPE bei ihren Innovations- und Digitalisierungsaktivitäten. Ziel von AV ist es, den Geschäftsbereichen dabei zu helfen, Technologieführerschaft in ihren Marktsegmenten zu erlangen. Im Geschäftsjahr 2023 lag der Fokus auf den sogenannten "Special Growth Projects", auf Aus- und Weiterbildungen zum Thema Innovation sowie auf Open Innovation. Ein Highlight im Berichtsjahr war auch der ANDRITZ Ventures Startup Contest. Da ANDRITZ in der Digitalisierung ein wesentliches Wachstumsfeld für die Zukunft sieht, wird im Geschäftsjahr 2024 ein besonderer Fokus auf der Entwicklung digitaler Produkte und Lösungen durch die Einführung eines neuen agilen Innovationsformats liegen.

ANDRITZ Ventures Startup Contest

Der ANDRITZ Ventures Startup Contest ist ein strukturiertes Programm, bei dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu eingeladen werden, innovative Vorschläge für Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle einzureichen, diese zu entwickeln und schlussendlich erfolgreich auf den Markt zu bringen. Im Geschäftsjahr 2023 wurde der vierte Durchgang des Programms – mit Fokus auf die eng mit den strategischen Zielen der ANDRITZ-GRUPPE abgestimmten Themen "Sustainable Solutions", "Digitalization & AI Solutions", "Service Offerings" und "Supply Chain" – gestartet.

Insgesamt wurden 151 Ideen von engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingereicht, die durch interne Expertinnen und Experten bewertet und priorisiert wurden. Die vielversprechendsten Ideen werden im Geschäftsjahr 2024 von den internen Entrepreneuren mit Unterstützung durch erfahrene Coaches umgesetzt.

Special Growth Projects Programm

ANDRITZ will nachhaltig und profitabel wachsen und setzt dabei verstärkt auf die eigene Innovationskraft und den Unternehmergeist in der Gruppe. Sieben Wachstumsprojekte – die "Special Growth Projects" – werden zurzeit in der Gruppe mit Hochdruck verfolgt und haben das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum zukünftigen Unternehmenswachstum zu leisten. Sie alle eint, dass aktuelle Megatrends aufgegriffen und schnell wachsende Märkte bedient werden, die von den Bemühungen um mehr Nachhaltigkeit getrieben werden.

Die Special Growth Projects unterstützen die Wachstumsziele von ANDRITZ und tragen zu einem breiteren nachhaltigen Lösungsangebot bei. Sie werden zur Gänze durch ANDRITZ-Teams mit großem Unternehmer- und Innovationsgeist umgesetzt. Aufgrund der hohen Marktdynamik sind zwei zentrale Erfolgsfaktoren schnelles und agiles Handeln sowie die offene Zusammenarbeit gemäß der #1ANDRITZway Initiative.

Manche der Projekte stehen noch am Anfang, andere sind schon weit fortgeschritten. Zu letzteren gehören etwa die Projekte rund um CO2-Abscheidung, grünen Wasserstoff und Batterieherstellung für E-Mobilität. Mit dem Rückhalt des Vorstands und mithilfe eines übergreifenden Programm-Managements arbeiten die Projektleiter mit ihren Teams an ihren Zielen und deren Umsetzung.

Besonders durch die unterschiedlichen Ausgangssituationen und Reifegrade der verschiedenen Projekte bringt die Arbeit im Rahmen eines gemeinsamen Programms viele Vorteile. Die Projektteams können sich vernetzen und von den Ideen und Erfahrungen der anderen profitieren. Denn die Herausforderungen sind für alle sehr ähnlich – Märkte und Konkurrenz analysieren, das Produkt- und Serviceangebot definieren, das Geschäftsmodell entwickeln und nicht zuletzt ein schlagkräftiges Team aufbauen.

Um die definierten Strategien schließlich erfolgreich umzusetzen, verwenden die Projektleiter die bewährte Methode des Policy Deployments. Unterstützung kommt dabei aus Group Quality and Safety Management. Das Policy Deployment hilft dabei, Visionen und Strategien konsequent und transparent in die Praxis umzusetzen. Mithilfe eines standardisierten Tools werden die konkreten Aktivitäten definiert, ausgeführt und der Fortschritt regelmäßig überprüft.

Innovationstrainings und -kultur

Eine besondere Neuerung im vergangenen Geschäftsjahr war die Erweiterung des bestehenden Aus- und Weiterbildungsangebots mit Fokus auf Innovation und Venture Building. Ziel war es, die Methodenkompetenz von ANDRITZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern im Bereich moderner Innovationstechniken und Innovationsmanagement gezielt zu fördern und die Vernetzung von Mitarbeitenden zu unterstützen. Dabei wurde in Kooperation mit renommierten Partnern, Universitäten und Fachexperten ein spezielles Programm für 30 ausgewählte ANDRITZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter konzipiert und umgesetzt.

Open Innovation

AV initiiert Kooperationen, strategische Partnerschaften und Investitionen in Startups, um die Technologiepalette von ANDRITZ zu stärken. Des Weiteren wird ein breites Ökosystem an Innovationspartnern betreut, mit dem Ziel, interne und externe Stakeholder zu vernetzen, den Austausch von Ideen und Wissen zu fördern und durch Inspiration und Kollaboration positive, nachhaltige Mehrwerte für die ANDRITZ-GRUPPE zu schaffen.

10. Forschung und Entwicklung

Für ANDRITZ ist Forschung und Entwicklung (F&E) ein wichtiger Teil der Unternehmensstrategie und bildet die wesentliche Grundlage zur Schaffung von internem Wachstum und zum Erhalt der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von ANDRITZ konzentrieren sich darauf, Produkte und Technologien auf den Markt zu bringen, die die Umwelt schonen, den Energie- und Ressourceneinsatz minimieren und den Lebenszyklus von Maschinen und Anlagen verlängern. Mittlerweile wird ein bedeutender Anteil des Umsatzes mit nachhaltigen Lösungen und Produkten erzielt. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist die Digitalisierung. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden auch durch die Zusammenarbeit mit Universitäten, Forschungsinstituten sowie durch gemeinsame Projekte mit Kunden gestärkt.

In den vergangenen Jahren wurden für einige Produkte bzw. Anlagen Lebenszyklusanalysen, sogenannte Life Cycle Assessments (LCAs), durchgeführt, um deren Umweltauswirkungen über den gesamten Lebensweg hinweg zu analysieren. Dazu zählen die Produktion, die Nutzungsphase und die Entsorgung, sowie alle damit verbundenen vor- und nachgeschalteten Prozesse (z.B. Herstellung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe).

Durch die Betrachtung der gesamten Lebensdauer wird verhindert, dass mögliche negative Auswirkungen in andere Lebensphasen verschoben werden. Diese Analysen sollen künftig ausgeweitet bzw. gegebenenfalls auch bereits in der Produktentwicklungsphase berücksichtigt werden. Die Produktentwicklung wiederum kann durch die Gestaltung der Produkte auch die Produktions- und Montageprozesse beeinflussen. Auch sollen zukünftig Materialien in der Produktion besser genutzt und so weniger Abfall produziert werden.

Im Berichtsjahr wendete die ANDRITZ-GRUPPE für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten 139,3 MEUR (2022: 113,8 MEUR) auf. Inklusive auftragsbezogener Entwicklungsarbeiten betrugen die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen rund 3% des Umsatzes.

Die ANDRITZ-GRUPPE hat derzeit rund 6.550 Patentrechte. 79% davon sind bereits erteilt, der Rest befindet sich in Prüfung. Darüber hinaus hält die Gruppe die Rechte an rund 2.445 Marken.

Die folgenden ausgewählten Projekte aus den Geschäftsbereichen repräsentieren einen Teil des vielfältigen Forschungs- und Entwicklungsspektrums des vergangenen Geschäftsjahrs:

a) Pulp & Paper

Die Vermeidung von fossilen Brennstoffen, die Steigerung der Energieeffizienz und damit die Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Papier- und Zellstoffproduktion stehen im Mittelpunkt der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Geschäftsbereichs, mit dem Ziel, die Kunden bei der Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen. Aus diesem Grund wurde das CircleToZero™-Programm ins Leben gerufen, das darauf abzielt, wertschöpfende Lösungen für Papier- und Zellstofffabriken zu entwickeln, indem Emissionen und Abfälle reduziert, der Frischwasserverbrauch minimiert und Nebenströme genutzt werden.

Um dies zu erreichen, folgen alle F&E-Aktivitäten dem Prinzip "Reduce, Reuse, Refine". "Reduce" bedeutet, so wenig Emissionen wie möglich zu verursachen, indem die bestehenden Prozesse optimiert werden. Ein neues Konzept für Rückgewinnungskessel mit extrem niedrigen Emissionen und maximaler Energieeffizienz wurde entwickelt und befindet sich bereits in der Produktisierungsphase. Beste Beispiele für "Reuse" und "Refine" sind die SulfoLoop-Schwefelsäure-Anlage, in der handelsübliche, konzentrierte Schwefelsäure in der Zellstofffabrik selbst hergestellt wird, und die ANDRITZ KraftAnol-Biomethanol-Anlage. Sie bietet Kraftzellstoff-Fabriken die direkteste und kosteneffizienteste Möglichkeit, Biomethanol in kommerzieller Qualität zu produzieren.

In Zukunft sollte es möglich sein, hocheffiziente Zellstofffabriken emissions- und abfallfrei und damit CO2-neutral zu betreiben. Darüber hinaus arbeitet ANDRITZ kontinuierlich an der Reduktion des Frischwasserverbrauchs in Zellstofffabriken. Derzeit werden verschiedene Technologien entwickelt, wie z.B. das "Kidney-Konzept", das in verschiedenen Bereichen der Fabriken eingesetzt werden kann.

In der Papierindustrie konzentrieren sich die F&E-Aktivitäten von ANDRITZ auf Technologien und Services für die nachhaltige Faseraufbereitung und die nachhaltige Tissue-, Papier- und Kartonproduktion. Basierend auf den fünf Säulen Energie-, Faser-, Wasser- und Chemikalieneinsparung sowie Digitalisierung wird in den F&E-Zentren für Fasern (Österreich, China, USA), im Tissue Innovation and Application Center (PrimeLineTIAC, Österreich), im Technologiezentrum für Papier (Deutschland) und im F&E-Zentrum für Filze und Gewebe in Gloggnitz (Österreich) intensiv geforscht und getestet. Die Entwicklungen konzentrieren sich auch auf die Kreislaufwirtschaft mit Fasereinsparungen und dem Einsatz von alternativen Rohstoffen sowie auf das Recycling von Pressfilz- und Formiersiebmaterialien. Ziel ist es, den CO2-Fußabdruck der Tissue- und Papierproduktion zu verringern, beispielsweise durch die Erhöhung des Trockengehalts nach der Presse, durch ein alternatives Verfahren für den Stärkeeinsatz in Verpackungspapier oder durch energiesparende und umweltfreundlichere Trocknungskonzepte.

Aufgrund neuer europäischer Vorschriften, die bis 2025 für das Recycling von Textilabfällen umgesetzt werden sollen, fragen viele Textilhersteller verstärkt nach neuen Technologien für das Textilrecycling. ANDRITZ deckt mehrere Segmente in der Wertschöpfungskette der Textilindustrie ab: Technologien für die automatisierte Sortierung von Textilien, die Aufbereitung von Textilfasern sowie das mechanische und chemische Recycling von Textilien. Darüber hinaus ist ANDRITZ in zahlreichen F&E-Aktivitäten mit Partnern weltweit aktiv. So z.B. mit Nouvelles Fibres Textiles (Frankreich), das vor kurzem die erste industrielle Anlage Frankreichs für automatisierte Sortier- und Recycling-Linien erfolgreich in Betrieb genommen hat. Dies stellt ein einzigartiges technisches Angebot dar, das von der zu sortierenden Kleidung bis hin zu den Fasern reicht, die für Spinn- oder Vliesstofftechnologien genutzt werden können.

Im Bereich Nonwoven konzentriert man sich auf die Entwicklung von Technologien zur Herstellung von nachhaltigeren Vliesstoff-Rollenwaren und -Verarbeitungsprodukten. ANDRITZ bietet zahlreiche Verfahren für dieses Marktsegment an. In den neuesten Prozessentwicklungen werden alle Arten von Naturfasern, Recycling-Fasern und Zellstoff als Rohmaterial eingesetzt. Es stehen verschiedene Technologien zur Verfügung, wie z.B. Lösungen für die Produktion von 100% biologisch abbaubaren Wischtüchern, Recyclinglösungen für absorbierende Hygieneprodukte und vieles mehr.

Der Bereich Clean Air Technologies konzentriert seine F&E-Aktivitäten auf Technologien zur Reduktion von Emissionen (Feinstaub, gasförmige Schadstoffe und Kohlendioxid) aus industriellen Prozessen. Angesichts immer strengerer Emissionsvorschriften bietet ANDRITZ seinen Kunden verschiedene Lösungen für ihre individuellen Anforderungen an, darunter Technologien zur CO2-Abscheidung, die es neuen und bestehenden Anlagen ermöglichen, profitabel zu arbeiten und ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren.

Die Technologie zur CO2-Abscheidung ist auch ein wichtiger Schritt für die Herstellung von E-Kraftstoff in Zellstofffabriken. Sie emittieren im Vergleich zu anderen Industrieanlagen die größte Menge an verfügbarem biogenem CO2. Heute wird dieses CO2 in die Atmosphäre freigesetzt und trägt zu den Emissionen der Werke bei. ANDRITZ will diese Emissionen in neue wertschöpfende Produkte umwandeln, indem das CO2 abgetrennt und mit grünem Wasserstoff kombiniert wird, um es für die Produktion von E-Kraftstoff zu verwenden. Basierend auf einer gruppenweiten Zusammenarbeit bietet ANDRITZ das komplette Technologie-Paket für die Produktion von E-Kraftstoff an.

Darüber hinaus wird ANDRITZ ab 2024 gemeinsam mit anderen Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen an einem neuen F&E-Programm teilnehmen. Das Forschungsprogramm "Emission Free Pulping" zielt darauf ab, Wege zu finden, um die Energieeffizienz zu verbessern, die Effizienz der Holznutzung und der Umwandlung in Produkte zu erhöhen, einen emissionsfreien Zellstoff (insbesondere ohne CO2-Emissionen) zu erreichen und den Wasserverbrauch in den Prozessen deutlich zu reduzieren.

b) Metals

Im Geschäftsbereich Metals liegen die Forschungsschwerpunkte auf der Reduktion von Treibhausgasemissionen der gelieferten Anlagen, auf der Vermeidung von Schadstoffen durch Regenerationskonzepte von Endprodukten aus den Prozessketten sowie auf der katalytischen Umwandlung von gasförmigen Schadstoffen wie NOx. Des Weiteren setzt man auf Automatisierung und Digitalisierung, um einen smarten Betrieb der Anlagen bei den Kunden zu ermöglichen.

Die Kombination aus Elektrifizierung und hocheffizienten, bereits wasserstofffähigen Brennersystemen eröffnet unseren Kunden ein breites Feld an Hybridbeheizungsmöglichkeiten für diverse Wärmebehandlungs-anwendungen. Darüber hinaus hilft die Weiterentwicklung digitaler Lösungen den Kunden, Anlagen effizient und somit möglichst wirtschaftlich zu betreiben. Durch Machine-Learning-Prozessparameter sind exakte Prognosen, Einstellungen und Aufzeichnungen möglich. So konnte etwa im Zuge eines Digitalisierungsprojekts bei einer kontinuierlichen Feuerverzinkungsanlage durch den Einsatz digitaler Lösungen auf Basis einer Analyse der Prozess- und Materialdaten im beobachteten Zeitraum eine Reduktion des Gasverbrauchs der Radiant Tube Soaking (RTS)-Zone von ca. 4,5% erreicht werden.

Des Weiteren wurden mit Machine-Learning-Modellen verschiedene Softsensoren anhand realer Prozessdaten trainiert, um die Produktion, während des Ausfalls gewisser Sensoren (z.B. der Schichtdicken-Messung) weiterführen zu können. Der trainierte Schichtdicken-Softsensor erreichte dabei eine Genauigkeit von 89%. Es wird erwartet, dass mithilfe dieser Technologie zukünftig Sensorausfälle prädiziert, Sensordrifts erkannt sowie zukünftige Messwerte vorhergesagt werden können. Dies wiederum würde weitere Reduktionspotenziale (Material, Energie) ergeben. Darüber hinaus wird daran gearbeitet, die thermischen Verluste der Anlagen durch spezielle Ausmauerungskonzepte und Energierückgewinnungssysteme kontinuierlich zu minimieren.

Zu den wichtigsten Innovationsprojekten innerhalb des bereits bestehenden Produktportfolios zählt die "Green Steel Continuous Galvanizing Line" (CGL). Einerseits sollen die gasbefeuerten Strahlrohre durch Elektrostrahlrohre, die mit Ökostrom betrieben werden können, ersetzt werden. Dies führt zu einer drastischen Reduktion der lokalen CO2- Emissionen. Weitere Vorteile sind die Beseitigung der NOx-Emissionen, die Steigerung des Wirkungsgrads um 40% und die erhebliche Vereinfachung des Prozesses durch den Wegfall aller Gasleitungen. Andererseits sollen die fossilen Brennstoffe für die Brenner im direkt befeuerten Ofenteil durch grünen Wasserstoff ersetzt werden. Durch die Entwicklung eigener ANDRITZ-Wasserstoff-Brenner für den Ofenteil können ebenfalls CO2-Emissionen reduziert werden. Außerdem arbeitet man an der Entwicklung von sogenannten Hybridsystemen, die die Beheizung mit Strom aus erneuerbarer Energie und Gas (z.B. Biogas oder Wasserstoff) für Erwärmungs- und Wärmebehandlungsöfen kombinieren. Dadurch können dem Kunden maßgeschneiderte Beheizungssysteme für jede Betriebsart zu Verfügung gestellt werden. Die ersten industriellen Pilotanlagentests bei Kunden sind bereits in der Umsetzung.

Im Bereich Elektromobilität spielt NGO (non grain oriented)-Elektroband eine wesentliche Rolle. NGO wird für die Herstellung von Motoren (Stator und Rotor) für Elektroantriebe verwendet. Die Wirbelstromverluste bei den Motoren sind stark abhängig von der eingesetzten Banddicke des Elektrobands - am besten eignet sich Material in Folienstärke. Die Produktgruppe Walzwerke hat nach der erfolgreichen Entwicklung und Markteinführung des "Sundwig MonoBlock" (ein 20-Rollen-Walzwerk zur Herstellung von kaltgewalzten Bändern) dieses Mehrrollengerüst weiterentwickelt, um damit zukünftig auch Elektroband in Folienstärke herstellen zu können. Parallel wurde auch das bewährte S6-High-Walzgerüst (ein 18-Rollen-Walzwerk) weiterentwickelt, um dem Trend zu dünneren Endstärken zu folgen.

Um ein Komplettanbieter für die NGO-Produktion zu werden, arbeitet ANDRITZ an einem neuen Konzept für Öfen zur Herstellung von Elektrobändern. Die mit diesen Öfen hergestellten NGOs haben einen besseren Wirkungsgrad und können direkt in alle bereits von ANDRITZ angebotenen mechanischen Anlagen integriert werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einem vollständig modularen Design, das eine schnelle Installation sowie eine einfache Bedienung und Wartung der Öfen ermöglicht.

Ein weiterer großer F&E-Schwerpunkt des Geschäftsbereichs liegt auf Elektrolyseuren zur Erzeugung von grünem Wasserstoff aus erneuerbarer Energie. Dieses Vorhaben wurde anfänglich als Startup innerhalb der ANDRITZ-GRUPPE begonnen und wird nun als eigene Division im Geschäftsbereich weitergeführt und ausgebaut. Die Priorität liegt auf der Entwicklung von Systemen, die auf den PEM (Proton Exchange Membrane)- und AEL (Alkaline Electrolysis)-Technologien beruhen. Ferner beschäftigt man sich mit der SOEL (Solid Oxide Electrolysis)- Technologie zur Hochtemperaturelektrolyse.

Im Bereich Wasserstoff wird auch an der Schweiß- und Pressentechnologie zur Entwicklung der Massenfertigung von Brennstoffzellen (zur Energieerzeugung aus Wasserstoff) für den Antrieb von Lastkraftwägen und Bussen gearbeitet. Neben der Kooperation von ANDRITZ Soutec und der ANDRITZ-Tochter Schuler für Anlagentechnik zur Großserienfertigung von Brennstoffzellen gab es im Berichtsjahr auch spezielle Entwicklungen von ANDRITZ Kaiser zur Herstellung von Brennstoffzellen und hier im Speziellen zur Fertigung von Bipolarplatten. Auf Basis der ToP-Line-Pressentechnologie entstand eine eigene Pressenlinie (KSH2 16.000 und KSH2 19.000), die den höchsten Anforderungen zur Fertigung von Bipolarplatten gerecht wird. Die Maschinen verfügen über Presskräfte von 16.000 kN und 19.000 kN, sind in einer innovativen biometrischen Guss-Konstruktion hergestellt und können über eine eigens entwickelte automatische Stößel-Kippungs-Kompensation höchste Präzision erzeugen und liefern. So wurden bereits zwei Anlagen geliefert, die beim Kunden Bipolar-Platten produzieren, weitere Anlagen sind in der Abwicklung bzw. bestellt. Ergänzt werden die Maschinen aus der ToP-Line-Baureihe KSH2 mit innovativen, neu entwickelten Vorschub-Systemen (push-pull), die gesondert für den Vorschub von extra dünnen Edelstahl-Bändern entwickelt und gebaut wurden.

Im Bereich Metals Forming hat das ANDRITZ-Tochterunternehmen Schuler im vergangenen Jahr neben den Themen Digitalisierung und Elektromobilität auch Weiterentwicklungen für den automobilen Leichtbau vorgestellt. So kommen Bauteile aus hochfestem Aluminiumblech in Fahrzeugen immer häufiger zum Einsatz, um Gewicht zu sparen. Schuler bietet auf hydraulischen Pressen nun ein neues Verfahren zur Warmumformung an, bei der das Leichtmetall innerhalb kürzester Zeit mittels Kontakterwärmung erhitzt und in einem wassergekühlten Werkzeug umgeformt wird. Sämtliche Prozessschritte laufen dabei im Werkzeug ab, so dass, anders als beim Formhärten von Stahlblech, kein separater Ofen mehr erforderlich ist. Dadurch reduzieren sich der Platzbedarf für die Anlage sowie die Investitions- und Betriebskosten erheblich. Die Technologie ermöglicht die Produktion von leichten und hochfesten Teilen mit deutlich höheren Umformgraden im Vergleich zur Kaltumformung und viel größerem Freiraum beim Design. Das Ergebnis sind hochkomplexe Geometrien und eine Zugfestigkeit von 300 bis 400 Newton pro Quadratmillimeter.

Neben Linien zur Produktion von Karosserie- und Strukturteilen bietet Schuler auch Pressen zur Stanzpaketierung von Elektroblechen für energieeffiziente Motoren sowie Anlagen zur Herstellung von zylindrischen und prismatischen Batteriezellgehäusen. Ein renommierter Autohersteller in Deutschland hat Schuler nun den Auftrag über eine Pilotlinie zur Montage von Festkörperbatterien erteilt, dem Nachfolger der aktuell weit verbreiteten Lithium-Ionen-Batterien. In das Projekt fließt neben dem Know-how für Umformtechnik auch jenes für die Batteriezellproduktion ein, das durch die Übernahme der italienischen Sovema Group ergänzt wurde.

In der "Digital Suite" sammelt Schuler Anwendungen zur Vernetzung der Umformtechnik. "Shopfloor Operations Management" (SOM) nennt sich der jüngste Neuzugang in dem Paket. Im Falle eines unerwarteten Anlagenstillstands zieht sich die Applikation zur Protokollierung der Ursache die entsprechenden Daten automatisch aus der Anlagensteuerung und bereitet sie zusammen mit weiteren Leistungsindikatoren übersichtlich auf. SOM zeigt auf einen Blick, wie es um die aktuelle Produktion bestellt ist, und legt dadurch mögliche Probleme frühzeitig offen. Die Leistungsindikatoren lassen sich dabei mit vergangenen Schichten und Aufträgen vergleichen, um Prozesse in Zukunft zu optimieren. Das Reporting bildet damit die ideale Grundlage für das tägliche Shopfloor-Meeting. Eine Erhöhung der Verfügbarkeit einer Anlage um 30% ist durchaus realistisch.

Die direkte Integration von SOM in die Anlagensteuerung sorgt dabei für eine bestmögliche Datenqualität einschließlich exakter Zeitstempel. Des Weiteren sorgen die genauen Produktionsdaten auch für eine realistischere Kostenkalkulation. Die vollständige Konnektivität zu kundenseitigen ERP-/MES-Systemen sowie offene Datenschnittstellen zu KI-Lösungen sind ebenfalls gewährleistet. Über ein bedienerfreundliches Terminal zur Maschinendatenerfassung lassen sich externe Ursachen für Anlagenstillstände – wie zum Beispiel der Gabelstapler, der die benötigten Platinen zu spät anliefert – schnell und einfach erfassen. Individuelle Notizen sind dabei ebenso möglich wie die Adressierung bestimmter Themen an die jeweils Verantwortlichen mit Hilfe eines Ticketing-Systems.

c) Hydro

Als führender Ausrüster von Pumpspeicherkraftwerken trägt ANDRITZ entscheidend zur Förderung erneuerbarer Energien bei und ist somit ein starker Partner auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit. Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen wie Solar- und Windenergie ist entscheidend für die Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Die kontinuierliche Forschungs- und Entwicklungsarbeit von ANDRITZ im Bereich der Pumpspeicherung ist ein wichtiger Beitrag zu diesen Bemühungen, da sie die Gesamteffizienz und Zuverlässigkeit der erneuerbaren Energiesysteme erhöht. Im Vergleich zu anderen Energiespeichersystemen können in den Reservoirs von Pumpspeicherkraftwerken sehr große Mengen an Energie gespeichert werden. Bei kurzfristigem Strombedarf können sie die Netzstabilität sichern, da sie den Vorteil einer sehr kurzen Reaktionszeit haben. Dies gilt insbesondere für drehzahlvariable Pumpturbinen und Motorgeneratoren.

Ein weiterer wichtiger Baustein in diesem Bereich ist die Entwicklung von rotierenden Phasenschiebern. Sie sind für die Stabilisierung des Stromnetzes unverzichtbar, insbesondere im Zusammenhang mit dem zunehmenden Anteil an variablen erneuerbaren Energien. Rotierende Phasenschieber können wesentliche Mengen an Blindleistung und Kurzschlussleistung bereitstellen, um die Netzstabilität durch den Ausgleich von Schwankungen aufrechtzuerhalten. Dadurch ist es möglich, die Integration von Solar- und Windenergie in die Energieinfrastruktur weiter zu verbessern.

Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit zur Verbesserung der Technologie von Wasserkraftwerken und rotierenden Phasenschiebern führt zu höherer Zuverlässigkeit und Leistung bei gleichzeitiger Umweltfreundlichkeit. Dies ermöglicht es unseren Kunden, erneuerbare Energie effizienter zu nutzen und dadurch ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

d) Separation

ANDRITZ ist ein globaler Anbieter modernster Trenntechnik. Aus dieser führenden Position heraus ermöglichen unsere Innovationen den Kunden, die richtige Antwort auf die Herausforderungen einer sich schnell verändernden Welt zu finden.

Durch gezielte Forschungs- und Entwicklungsarbeit bei Dekanter-Zentrifugen, einer der universellsten Technologien zur Fest-Flüssig-Trennung, konnte deren Anwendungsbereich erweitert werden. Design- und Prozessoptimierungen ermöglichen die Produktion von Biogas als Alternative zu fossilen Brennstoffen. Weiters wurde aufgrund der wachsenden Nachfrage nach milchfreien Produkten ein Dekanter für die Produktion von Hafermilch eingeführt. Zusammen mit unserer Turbex-Technologie, einer effizienten Extraktionslösung zur Herstellung hochwertiger Extrakte aus Pflanzen und Naturprodukten, stellt dies eine innovative Lösung für die gesamtheitliche Nutzung von Rohstoffen im Lebensmittelsektor dar.

Die bewährten Dreiphasen-Dekanterzentrifugen wurden weiterentwickelt und an die Anforderungen in puncto Rückgewinnung von hochreinem Öl aus verunreinigten Quellen angepasst, darunter Rohöl, verschiedene ölhaltige Schlämme sowie Rückstände aus der Reinigung von Seen, Lagunen oder Tanks und API-Separatorenschlamm. Diese Weiterentwicklung ist Teil der Bestrebungen von ANDRITZ, in Zusammenarbeit mit Kunden Ressourcen und Umwelt zu schonen. Wichtig für Anwendungen in der Öl- und Gasindustrie ist, dass das ANDRITZ-Angebot Maschinen für die ATEX-Zonen 1 und 2 umfasst. Diese eignen sich für den Einsatz in Anlagen, in denen unter normalen Betriebsbedingungen eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann.

Um den Verbrauch von Energie und Produktionshilfsmitteln zu reduzieren, ist eine umfassende Optimierung der Kundenprozesse notwendig. Unsere auf künstlicher Intelligenz basierenden Technologien wie Metris addIQ ARGOS und Metris addIQ RheoScan spielen dabei eine wichtige Rolle. Der Metris addIQ Radar-Füllregler ermöglicht einen höheren Durchsatz, verbessert die Produktqualität und zeichnet sich durch ein modernes, wartungsfreundliches Design aus.

Im Bereich Feed & Biofuel zählt ANDRITZ zu den weltweit führenden Anbietern von Technologien und Serviceleistungen für die Futtermittel-, Aquafutter-, Tiernahrungs- und Biokraftstoff-Industrie. Hier lag der Fokus im Berichtsjahr auf modularen Anlagenlösungen (Modular Plant Solution) mit einem integrierten Ansatz zur Optimierung der Logistik, Sicherung der Qualität und Erreichung von Kosteneffizienz. Ein Beispiel dafür ist die erhebliche Verkürzung der Kranzeit von 90 auf 7 Tage im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen, was zu erheblichen Zeit- und Kosteneinsparungen führt. Der Kern des Angebots an modularen Anlagenlösungen liegt in der reibungslosen Integration und dem globalen Know-how, das durch optimierte Module für eine effiziente Logistik sorgt, die einen schnellen und präzisen Einsatz vor Ort garantieren. Der Ansatz der Modular Plant Solution ist auf Regionen und Unternehmen mit begrenzten Kompetenzen oder Ressourcen zugeschnitten und nutzt globales Fachwissen, um problemlose Installationen zu ermöglichen.

Die Einführung des Bereichs Automation & Digitalisierung stellt einen bedeutenden Meilenstein und eine zentrale Komponente der übergreifenden Feed & Biofuel-Strategie dar und stärkt das Engagement für Innovation, umfassende Anlagenlösungen und Effizienz. Das Hauptziel ist, die transformative Kraft der Automatisierung und der digitalen Technologien strategisch einzusetzen, um Prozesse zu rationalisieren und den Kunden weltweit einen Mehrwert zu bieten.

In Waddinxveen, Niederlande, eröffnete ANDRITZ im Berichtsjahr ein hochmodernes Versuchs- und Forschungszentrum für die Lebens- und Futtermittelindustrie. Das Food Innovation Xperience Center ist ein Entwicklungs- und Technologiezentrum, in dem Kunden sowie ANDRITZ-Expertinnen und -Experten gemeinsam Visionen in die Realität umsetzen können. Es ist mit den neuesten Technologien ausgestattet und bietet die Möglichkeit, Machbarkeitsstudien, Pilotversuche zur Hochskalierung sowie F&E-Aktivitäten unter lebensmittelgerechten und ATEX-konformen Bedingungen durchzuführen.

e) Automation

ANDRITZ Automation ist bereits seit mehr als 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Anlagenautomatisierung tätig. Die digitalen Lösungen von ANDRITZ Digital Solutions – angeboten unter der Dachmarke Metris – gehören mittlerweile zu den führenden in der Industrie. Im Berichtsjahr 2023 wurde ein Hauptaugenmerk der Entwicklung auf die autonome Betriebsführung von Gesamtanalgen sowie auf die Risikominimierung durch Cyberattacken gelegt.

Mit Hilfe der autonomen Metris-Lösungen ist es möglich, den Einsatz von Rohstoffen zu optimieren, die damit verbundenen Emissionen entsprechend zu senken sowie die zusätzlich notwendigen manuellen Eingriffe auf ein entsprechendes Minimum zu reduzieren. Ein wichtiges Augenmerk liegt hierbei darauf, die Kunden bei den Nachhaltigkeitsbestrebungen für ihre Produktionsprozesse zu unterstützen. Zusätzlich stellte die Weiterentwicklung von Digital-Twin-Technologien zur On-/Offline-Simulation und die Vorhersage zukünftiger Produktionsszenarien einen Forschungsschwerpunkt im Berichtsjahr dar.

Die eigens entwickelte Soft PLC Metris X, welche ein integrierter Bestandteil der Metris All-in-One Platform ist, wurde im Berichtsjahr erstmalig in der hauseigenen Pilotanlage TIAC (Tissue Innovation and Application Center) erfolgreich zum Einsatz gebracht. Mit dieser nahtlos-integrierten hardwareunabhängigen Automatisierungslösung werden alle Daten des Gesamtanlagenprozesses in die Anlagensteuerung miteinbezogen, um unseren Kunden weitere Prozessoptimierungen, wie beispielsweise die Reduktion des Rohstoffeinsatzes, der Energie sowie die gleichzeitige Steigerung der Produktqualität, zu gewährleisten.

H) AUSBLICK

Wirtschaftsexperten erwarten für das Jahr 2024 ein weiterhin nur moderates Wachstum der Weltwirtschaft in Höhe von rund 3%. Damit würde sich das Wachstum gegenüber 2023 nochmals leicht reduzieren.

Anhaltende geopolitischen Konflikte, weiterhin hohe Preise – insbesondere für Energie und Rohstoffe – sowie die langsam wieder sinkenden Zinsen sind die wesentlichen Ursachen für diese Einschätzung. In Europa ist von Wachstumsraten leicht über 1% auszugehen, was eine sehr geringe Verbesserung gegenüber 2023 wäre.

Aus den USA werden ebenfalls keine wesentlichen weiteren Impulse erwartet und das Wachstum in China wird sich nach jüngsten Prognosen weiter leicht abschwächen. Das Wachstum in den Schwellen- und Entwicklungsländern wird für 2024 mit rund 4% auf dem Niveau des Jahres 2023 verbleiben.

Trotz dieser schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind die Aussichten und Erwartungen für die ANDRITZ-Geschäftsbereiche für das Jahr 2024 - im Vergleich zum Vorjahr – im Wesentlichen unverändert.

ANDRITZ hat derzeit keine konkreten Hinweise darauf, dass sich die oben beschriebenen Rahmenbedingungen im Jahr 2024 signifikant negativ auf die Projekt- und Investitionstätigkeit der von ANDRITZ bedienten Märkte und Kunden auswirken werden. Eine eventuell fortbestehende Zurückhaltung der Kunden hinsichtlich der Platzierung von Aufträgen für kapazitätserweiternde Großinvestitionen wird durch intensive Projekt-Aktivitäten hinsichtlich der Umrüstung von Anlagen zur Steigerung von Effizienz- und Nachhaltigkeit kompensiert.

▪ Pulp & Paper: Aus heutiger Sicht wird im Laufe des Jahres mit einer sich wieder verbessernden Projekt- und Investitionsaktivität, gerechnet. Nach dann fast zwei Jahren der Zurückhaltung in Bezug auf die Vergabe von Aufträgen über kapazitätserweiternde Großinvestitionen sollten erste Projekte für Neuanlagen zur Vergabe kommen. Die Projekttätigkeit im Zusammenhang mit Modernisierungen und Umrüstungen wird als weiterhin stabil eingeschätzt. Unterstützend sollten sich auch die von vielen Zellstoff- und Papierproduzenten geplanten Investitionen im Bereich der Nachhaltigkeit auswirken.

  • Metals: Im Bereich Metals Forming (Schuler) wird mit einer Fortsetzung der leicht ansteigenden Projekt- und Investitionsaktivität gerechnet. Vor allem im Bereich der Elektromobilität ist die Vergabe einzelner mittlerer/größerer Aufträge zu erwarten. Im Bereich Metals Processing wird im Jahr 2024 ein weiterhin solides Marktumfeld erwartet.
  • Hydro: Im Geschäftsbereich Hydro ist mit einer weiteren Fortsetzung der guten Projekt- und Investitionstätigkeit des Vorjahres zu rechnen. Die weltweiten Initiativen zur Förderung von erneuerbaren Energien sowie der zunehmende Bedarf zur Speicherung von großen Energiemengen zum Ausgleich der Volatilität der Energieerzeugung durch Wind und Sonne, sollten sich mittelfristig unterstützend insbesondere im Bereich der Pumpspeicherkraftwerke auswirken.
  • Separation: Sowohl im Bereich Fest-Flüssig-Trennung als auch im Bereich Feed & Biofuel ist mit einer anhaltend guten Projekt- und Investitionstätigkeit zu rechnen. Der Markt für Pumpen, die seit 2023 diesem Geschäftsbereich zugeordnet sind, wird als stabil eingeschätzt.

Aufgrund der weiterhin guten Geschäftsentwicklung und des hohen Auftragsstands zum Ende des Geschäftsjahrs 2023 erwartet ANDRITZ aus heutiger Sicht, seinen Wachstumskurs im Geschäftsjahr 2024 fortzusetzen und rechnet sowohl bei Umsatz als auch Ergebnis mit einer Steigerung gegenüber 2023 – diese jedoch mit im Vergleich zu den beiden Vorjahren geringeren Wachstumsraten.

Sollte sich die von den Wirtschaftsforschern prognostizierte Entwicklung der Weltwirtschaft im Jahr 2024 jedoch deutlich verschlechtern, könnte dies negative Auswirkungen auf die Abarbeitung von Aufträgen bzw. auf den Auftragseingang und somit einen negativen Einfluss auf die finanzielle Entwicklung von ANDRITZ haben. Insbesondere könnten dadurch kapazitive Anpassungen erforderlich werden, die finanzielle Vorsorgen notwendig machen und das Ergebnis der ANDRITZ-GRUPPE negativ beeinträchtigen könnten.

I) AKTIEN UND AKTIONÄRSSTRUKTUR

Offenlegung gemäß § 243a UGB

Das Grundkapital der ANDRITZ AG per 31. Dezember 2023 betrug 104.000.000 EUR. Auf jede nennwertlose Aktie entfällt damit ein anteiliger Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR. Es bestehen keine Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.

ANDRITZ verfügt über eine stabile und ausgewogene Aktionärsstruktur. Rund 31,5% des Grundkapitals der ANDRITZ AG wurden zum Bilanzstichtag – teils indirekt und teils direkt – von der Custos Privatstiftung bzw. Herrn Wolfgang Leitner, Mitglied im Aufsichtsrat der ANDRITZ AG, gehalten. Davon entfallen 30,72% auf die Custos Vermögensverwaltungs GmbH und 0,77% auf die Cerberus Vermögensverwaltung GmbH. Rund 4,5% der Aktien hält die Gesellschaft selbst. Mit einem Streubesitz von rund 64% stellen nationale und internationale institutionelle Anleger sowie Privataktionärinnen und -aktionäre den Hauptanteil der Anteilseigner. Rund 45% der Aktien werden von institutionellen Anlegern gehalten. Der Großteil der institutionellen Anleger kommt aus Großbritannien, Österreich und Deutschland, jener der Privataktionärinnen und -aktionäre aus Österreich und Deutschland.

Es gibt derzeit kein genehmigtes Kapital. Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 29. März 2023 ermächtigt, für die Dauer von 30 Monaten ab dem 1. Oktober 2023, eigene Aktien der Gesellschaft im gesetzlich jeweils höchst zulässigen Ausmaß zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Es gibt keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Befugnisse für Mitglieder des Vorstands, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.

Soweit der Gesellschaft bekannt ist, gibt es keine Inhaber von Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Es existieren darüber hinaus auch keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.

Die Gesellschaft ist keine bedeutenden Vereinbarungen eingegangen, die bei einem Kontrollwechsel der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden würden.

Gemäß den Bedingungen der im Juni 2017, im August 2018 sowie im Mai 2019 aufgenommenen Schuldscheindarlehen ist jeder Darlehensgeber bei einem Kontrollwechsel berechtigt, den Betrag der seiner Beteiligung an dem Schuldscheindarlehen entspricht, fällig zu stellen und die unverzügliche Rückzahlung dieses Kapitalbetrags zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen bis zum Tag der Rückzahlung zu verlangen. Die Fälligstellung ist nur gültig, wenn die entsprechende Kündigungserklärung innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntmachung des Kontrollwechsels erfolgt.

Es existieren Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands im Falle eines Kontrollwechsels. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen für die Aufsichtsratsmitglieder und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Graz, 26. Februar 2024

Der Vorstand der ANDRITZ AG

Joachim Schönbeck e.h. Dietmar Heinisser e.h. Norbert Nettesheim e.h. Jarno Nymark e.h. Frédéric Sauze e.h. (Vorstandsvorsitzender) (Finanzvorstand)

Disclaimer:

Bestimmte Aussagen im Jahresfinanzbericht 2023 und im Geschäftsbericht 2023 sind "zukunftsgerichtete Aussagen". Diese Aussagen, welche die Worte "glauben", "beabsichtigen", "erwarten" und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.

Der Jahresfinanzbericht 2023 und der Geschäftsbericht 2023 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 26. Februar 2024 zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Kapitel "Unternehmensrisiken" und im Lagebericht des Jahresfinanzberichts 2023 angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresfinanzbericht 2023 und im Geschäftsbericht 2023 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.

BILANZ

ZUM 31. DEZEMBER 2023

(in EUR) 2023 2022
AKTIVA
A. ANLAGEVERMÖGEN 2.580.215.299,47 2.609.761.804,26
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9.131.076,60 10.422.651,67
1. Software, Lizenzen und andere Rechte 7.785.798,53 8.556.973,26
2. Firmenwert 1.345.278,07 1.865.678,41
II. Sachanlagen 96.755.421,95 94.224.049,41
1. Grundstücke und Bauten 65.090.684,12 64.291.718,49
2. technische Anlagen und Maschinen 19.345.292,72 19.284.926,82
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.419.177,01 5.633.279,42
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 5.900.268,10 5.014.124,68
III. Finanzanlagen 2.474.328.800,92 2.505.115.103,18
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.033.428.263,29 1.982.717.392,11
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 421.035.815,51 483.534.645,26
3. Beteiligungen 2.380,00 2.380,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 19.862.342,12 38.860.685,81
B. UMLAUFVERMÖGEN 834.041.733,46 642.743.228,16
I. VORRÄTE 318.716.924,77 192.280.254,49
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 37.194.313,04 31.255.945,11
2. noch nicht abrechenbare Leistungen 253.033.789,96 133.044.674,63
noch nicht abrechenbare Leistungen 2.128.957.077,24 1.567.114.642,21
mit erhaltenen Anzahlungen verrechnet -1.875.923.287,28 -1.434.069.967,58
3. geleistete Anzahlungen 28.488.821,77 27.979.634,75
geleistete Anzahlungen 68.622.188,97 70.615.082,66
mit erhaltenen Anzahlungen verrechnet -40.133.367,20 -42.635.447,91
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 236.224.864,95 168.810.469,67
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 41.827.408,56 30.350.073,44
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 172.764.655,05 94.192.851,70
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr 108.589.739,53 37.624.702,04
3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 21.632.801,34 44.267.544,53
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr 1.083.651,31 36.298,92
III. Wertpapiere und Anteile 145.319.468,50 146.604.350,00
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 133.780.475,24 135.048.154,00
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 18.212.189,60 17.615.058,76
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 42.004.001,27 25.422.661,18
SUMME AKTIVA 3.474.473.223,80 3.295.542.752,36

A N D R I T Z A G – J a h r e s a b s c h l u s s 2 0 2 3 B i l a n z

(in EUR) 2023 2022
PASSIVA
A. EIGENKAPITAL 1.123.910.812,55 1.030.313.062,44
I. eingefordertes und einbezahltes Nennkapital (Grundkapital) 99.210.460,00 98.903.589,00
gezeichnet Nennkapital (Grundkapital) 104.000.000,00 104.000.000,00
Eigene Anteile -4.789.540,00 -5.096.411,00
II. gebundene Kapitalrücklagen 40.069.442,40 40.069.442,40
III. Optionsrücklage 6.519.724,22 11.095.328,08
IV. gesetzliche Gewinnrücklage 5.338.626,77 5.338.626,77
V. Rücklage wegen eigener Anteile 4.789.540,00 5.096.411,00
VI. Bilanzgewinn 967.983.019,16 869.809.665,19
davon Gewinnvortrag 662.112.128,29 696.004.724,05
B. RÜCKSTELLUNGEN 357.394.690,84 317.302.995,07
1. Rückstellungen für Abfertigungen 26.656.963,00 27.383.872,00
2. Rückstellungen für Pensionen 5.954.586,31 7.753.329,39
3. Steuerrückstellungen 12.173.574,67 6.934.258,71
4. sonstige Rückstellungen 312.609.566,86 275.231.534,97
C. VERBINDLICHKEITEN 1.993.134.720,41 1.947.893.694,85
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 962.276.580,39 725.398.704,23
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.030.858.140,02 1.222.494.990,62
1. Schuldscheindarlehen 729.000.000,00 894.500.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 300.000.000,00 165.500.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 429.000.000,00 729.000.000,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 84.985.975,00 101.980.110,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 16.998.597,50 16.998.011,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 67.987.377,50 84.982.099,00
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 416.534.107,80 434.243.445,96
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2.332.590.762,28 1.910.948.861,45
mit Vorräten verrechneter Anteil -1.916.056.654,48 -1.476.705.415,49
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 207.875.105,15 243.844.466,23
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 208.659.002,65 190.398.979,73
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 109.029.317,19 104.978.817,52
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 105.443.942,84 102.016.248,65
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.585.374,35 2.962.568,87
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 617.982.625,06 379.881.958,35
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 305.749.090,86 164.730.615,33
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 312.233.534,20 215.151.343,02
6. sonstige Verbindlichkeiten 35.602.695,36 32.309.363,02
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 26.209.844,04 32.309.363,02
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 9.392.851,32 0,00
davon aus Steuern 2.514.431,75 5.048.189,85
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 4.617.967,57 3.767.843,75
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 33.000,00 33.000,00
SUMME PASSIVA 3.474.473.223,80 3.295.542.752,36

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

(in EUR) 2023 2022
1. Umsatzerlöse 1.039.955.623,87 907.479.285,01
2. Bestandsveränderungen 548.671.852,11 150.147.904,16
a) Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren
Leistungen
566.198.626,74 188.871.974,33
b) Veränderungen der Auftragsrückstellungen -17.526.774,63 -38.724.070,17
3. andere aktivierte Eigenleistungen 1.356.828,88 1.094.357,48
4. sonstige betriebliche Erträge 35.748.129,23 19.098.632,59
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 18.223,24 174.729,75
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 357.198,24 438.492,86
c) übrige 35.372.707,75 18.485.409,98
5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen -1.071.910.536,06 -665.236.824,01
a) Materialaufwand -918.611.962,09 -584.338.859,67
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -153.298.573,97 -80.897.964,34
6. Personalaufwand -255.226.976,05 -222.307.539,77
a) Löhne -25.174.233,70 -23.621.417,58
b) Gehälter -181.512.654,60 -150.667.962,35
c) Soziale Aufwendungen -48.540.087,75 -48.018.159,84
davon Aufwendungen für Altersversorgung -2.693.414,48 -4.287.575,89
davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
-3.264.023,55 -7.139.691,16
davon für Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt
abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-42.063.464,14 -36.132.050,85
davon für sonstige soziale Aufwendungen -519.185,58 -458.841,94
7. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -11.786.265,43 -17.978.352,59
8. sonstige betriebliche Aufwendungen -214.901.284,39 -180.986.506,05
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen -2.047.046,20 -2.524.255,20
b) übrige -212.854.238,19 -178.462.250,85
9. Zwischensumme aus Z 1 bis 8 (Betriebserfolg) 71.907.372,16 -8.689.043,18
10. Erträge aus Beteiligungen 216.272.581,78 244.336.184,18
davon aus verbundenen Unternehmen 216.186.743,42 244.336.184,18
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 44.500,00 62.300,00
12. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 24.737.967,57 44.396.422,24
davon aus verbundenen Unternehmen 21.782.446,78 21.747.775,71
13. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren
des Umlaufvermögens
21.594.305,29 12.833.115,24
14. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens -2.336.419,00 -75.748.942,57
davon aus Abschreibungen 23.845,71 -44.710.163,00
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -2.360.264,71 -75.409.513,79
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -28.549.419,53 -19.444.854,99
davon betreffend verbundene Unternehmen -12.002.527,45 -3.583.317,05
16. Zwischensumme aus Z 10 bis 15 (Finanzerfolg) 231.763.516,11 206.434.224,10
17. Ergebnis vor Steuern 303.670.888,27 197.745.180,92
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -15.892.469,20 -10.014.123,28
davon aus latenten Steuern 16.581.340,09 2.740.674,54
davon aus Steuerumlage -4.681.422,59 -7.301.136,35
19. Ergebnis nach Steuern (Jahresüberschuss) 287.778.419,07 187.731.057,64
20. Auflösung Rücklage wegen eigener Anteile 8.019.113,90 57.654,00
21. Zuweisung Rücklage wegen eigener Anteile 0,00 -344.750,00
22. Zuweisung freie Gewinnrücklagen 10.073.357,90 -13.639.020,50
23. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 662.112.128,29 696.004.724,05
24. BILANZGEWINN 967.983.019,16 869.809.665,19

JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2023 ANHANG

A) BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stimmen mit dem Konzept der Unternehmensfortführung überein. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Für Zugänge werden ab dem Folgemonat der Anschaffung monatlich Abschreibungen vorgenommen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugänge und Abgänge ausgewiesen. Die Sätze der Normalabschreibungen entsprechen den unternehmensrechtlichen Vorschriften. Sie betragen für das immaterielle Anlagevermögen zwischen 10% und 25%, für Gebäude und sonstige Baulichkeiten zwischen 2% und 14,29% sowie für technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 6,67% und 25%. Gewährte Zuschüsse für die Anschaffung bzw. Herstellung von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagevermögen werden direkt von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des jeweiligen Vermögensgegenstandes abgesetzt.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungsbuchwerte erfordert Schätzungen über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze und ist daher mit einer Unsicherheit behaftet.

Firmenwerte, die vor dem 1. Jänner 2016 entstanden sind, werden auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben. Seit dem 1. Jänner 2016 sind keine neuen Firmenwerte entstanden.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß § 208 Abs 2 UGB die Zuschreibung.

Die Vorräte und Forderungen werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Aufträge werden mit ihren Herstellungskosten abzüglich allfälliger Vorsorgen für drohende Verluste bewertet. Gewinnrealisierungen erfolgen bei Endabrechnung der Kundenaufträge. Für das Gewährleistungsrisiko werden Einzelvorsorgen gebildet.

Der Bilanzansatz der noch nicht abrechenbaren Leistungen wird mit erhaltenen Anzahlungen, soweit diese bereits angearbeitete Aufträge betreffen, offen saldiert.

Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten oder den niedrigeren Kurswerten bewertet.

Der Nennbetrag der erworbenen eigenen Anteile wird offen vom Nennkapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und den Anschaffungskosten wird mit der zuvor dotierten Gewinnrücklage verrechnet. Der Nennbetrag wird in die Rücklage wegen eigener Anteile eingestellt. Bei der Veräußerung der eigenen Anteile wird der positive Saldo aus Veräußerungserlös abzüglich Nennbetrag bis zur Höhe der verrechneten Rücklagen aus dem Kauf der eigenen Anteile in die freie Gewinnrücklage eingestellt. Der darüber hinaus gehende Unterschiedsbetrag wird in die gebundene Kapitalrücklage eingestellt und die Rücklage wegen eigener Anteile wird aufgelöst.

Die Verpflichtungen aus vertraglichen Pensionszusagen und laufenden Pensionen, aus Abfertigungen sowie die kollektivvertraglichen Jubiläumsgelder sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen passiviert, wobei die Bewertungsvorschriften von IAS 19 angewendet werden. Die Rückstellungen berücksichtigen die nach den Grundsätzen unternehmerischer Beurteilung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen.

Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen, niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen, höheren Stichtagskurs bewertet. Sofern für Fremdwährungsforderungen oder Fremdwährungsverbindlichkeiten eine designierte Kurssicherung erfolgt, wird anstatt des Stichtagskurses der gesicherte Kurs herangezogen. Dies gilt auch für Fremdwährungsverbindlichkeiten, deren Rückführung durch ausreichend große Cash-Bestände gesichert ist (Sicherungsbeziehung).

Die Ansätze für die Vermögensgegenstände und Schulden entsprechen im Übrigen den bereits in den Vorjahren angewandten Grundsätzen.

Aufgrund von Änderungen der Kontenzuordnungen im Rahmen einer Revision des Kontenplan sind die Vorjahresbeträge möglicherweise nicht vergleichbar.

B) ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

AKTIVA

Entwicklung der Anschaffungskosten

(Beträge in EUR)

Stand am
01.01.2023
Zugänge Umbuchung Abgänge Stand am
31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software, Lizenzen und
andere Rechte
29.548.605,74 1.344.522,98 16.214,34 12.295.265,35 18.614.077,71
2. Firmenwert 7.806.005,04 0,00 0,00 0,00 7.806.005,04
37.354.610,78 1.344.522,98 16.214,34 12.295.265,35 26.420.082,75
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 111.791.920,00 1.243.812,86 1.577.375,47 2.178,28 114.610.930,05
2. technische Anlagen und
Maschinen
53.074.323,21 2.293.619,50 1.205.350,99 106.953,83 56.466.339,87
3. andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
25.255.276,75 3.868.106,20 641.202,23 9.184.840,87 20.579.744,31
4. geleistete Anzahlungen
und Anlagen in Bau
5.014.124,68 4.326.286,45 -3.440.143,03 0,00 5.900.268,10
195.135.644,64 11.731.825,01 -16.214,34 9.293.972,98 197.557.282,33
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
2.165.418.652,61 78.495.659,76 0,00 62.570.947,03 2.181.343.365,34
2. Ausleihungen an
verbundene Unternehmen
503.668.193,01 51.217.789,80 0,00 113.716.619,55 441.169.363,26
3. Beteiligungen 2.380,00 0,00 0,00 0,00 2.380,00
4. Wertpapiere des
Anlagevermögens
39.141.915,81 909.096,31 -20.000.000,00 0,00 20.051.012,12
2.708.231.141,43 130.622.545,87 -20.000.000,00 176.287.566,58 2.642.566.120,72
SUMME 2.940.721.396,85 143.698.893,86 -20.000.000,00 197.876.804,91 2.866.543.485,80

Entwicklung der kumulierten Abschreibungen

(Beträge in EUR)

Stand am
01.01.2023
Jahres
abschreibung
Zuschreibung Umbuchung Abgänge Stand am
31.12.2023
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
1. Software, Lizenzen und
andere Rechte
20.991.632,48 2.131.912,05 0,00 0,00 12.295.265,35 10.828.279,18
2. Firmenwert 5.940.326,63 520.400,34 0,00 0,00 0,00 6.460.726,97
26.931.959,11 2.652.312,39 0,00 0,00 12.295.265,35 17.289.006,15
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 47.500.201,51 2.022.222,70 0,00 0,00 2.178,28 49.520.245,93
2. technische Anlagen und
Maschinen
33.789.396,39 3.410.976,32 0,00 0,00 79.325,56 37.121.047,15
3. andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
19.621.997,33 3.700.754,02 0,00 0,00 9.162.184,05 14.160.567,30
4. geleistete Anzahlungen
und Anlagen in Bau
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
100.911.595,23 9.133.953,04 0,00 0,00 9.243.687,89 100.801.860,38
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
182.701.260,50 0,00 0,00 0,00 34.786.158,45 147.915.102,05
2. Ausleihungen an
verbundene Unternehmen
20.133.547,75 0,00 0,00 0,00 0,00 20.133.547,75
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Wertpapiere des
Anlagevermögens
281.230,00 0,00 92.560,00 0,00 0,00 188.670,00
203.116.038,25 0,00 92.560,00 0,00 34.786.158,45 168.237.319,80
Summe 330.959.592,59 11.786.265,43 92.560,00 0,00 56.325.111,69 286.328.186,33

Buchwerte zum 31.12.2023

(Beträge in EUR)

Anschaffungs
kosten
kumulierte
Abschreibung
Buchwerte
31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software, Lizenzen und andere Rechte 18.614.077,71 10.828.279,18 7.785.798,53
2. Firmenwert 7.806.005,04 6.460.726,97 1.345.278,07
26.420.082,75 17.289.006,15 9.131.076,60
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 114.610.930,05 49.520.245,93 65.090.684,12
2. technische Anlagen und Maschinen 56.466.339,87 37.121.047,15 19.345.292,72
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 20.579.744,31 14.160.567,30 6.419.177,01
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 5.900.268,10 0,00 5.900.268,10
197.557.282,33 100.801.860,38 96.755.421,95
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.181.343.365,34 147.915.102,05 2.033.428.263,29
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 441.169.363,26 20.133.547,75 421.035.815,51
3. Beteiligungen 2.380,00 0,00 2.380,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 20.051.012,12 188.670,00 19.862.342,12
2.642.566.120,72 168.237.319,80 2.474.328.800,92
SUMME 2.866.543.485,80 286.328.186,33 2.580.215.299,47

Sachanlagen

Der in den Grundstücken und Bauten enthaltene Grundwert beträgt 1.748.592,62 EUR (Vorjahr: 1.748.592,62 EUR).

Finanzanlagen

Die Zugänge unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen betreffen im Jahr 2023 getätigte Kapitalmaßnahmen bei bestehenden Tochtergesellschaften sowie Akquisitionen. Abschreibungen resultieren aus der Neubewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, sowie der Kursbewertung langfristiger Ausleihungen.

Im Jahr 2023 haben mehrere verbundene Unternehmen von ihrem vertraglich zugesicherten Recht einer vorzeitigen Darlehensrückführung Gebrauch gemacht und insgesamt Ausleihungen in Höhe von 113.716.619,55 EUR (Vorjahr: 47.896.842,45 EUR) getilgt.

Per 31. Dezember 2023 existieren Ausleihungen mit Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr in Summe von 112.651.170,83 EUR (Vorjahr: 11.255.699,21 EUR). Es ist sehr wahrscheinlich, dass die betreffenden Ausleihungen weiter verlängert werden.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Die Bewertung erfolgte zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder den niedrigeren Wiederbeschaffungspreisen des Bilanzstichtags. Für nicht- oder schwergängige Materialien wurden angemessene Abwertungen vorgenommen.

Noch nicht abrechenbare Leistungen

Der Wertansatz bei den noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten, wobei auch bei langfristiger Fertigung keine Zuschläge für Verwaltungs- und Vertriebskosten angesetzt wurden. In die Herstellungskosten wurden auch angemessene Teile der fixen und variablen Gemeinkosten eingerechnet. Aufwendungen für betriebliche Sozialeinrichtungen sowie Zinsen für Fremdkapital wurden in den Herstellungskosten nicht angesetzt. Wertberichtigungen wurden für aus Kundenaufträgen erwartete Verluste sowie für schwere Verwertbarkeit bei Vorratsaufträgen gebildet. Noch nicht verrechnete Anzahlungen von Kunden wurden, soweit die Aufträge bereits angearbeitet waren, in dieser Bilanzposition offen saldiert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips wurden bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erkennbare Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Auslandsforderungen sind in den meisten Fällen durch Exportgarantien besichert. Wesentliche unverzinsliche langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden abgezinst.

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind 40.161.825,28 EUR (Vorjahr: 17.018.585,50 EUR) aus Lieferungen und Leistungen enthalten.

In den sonstigen Forderungen sind 13.677.991,78 EUR (Vorjahr: 24.417.272,98 EUR) Erträge enthalten, welche erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Aktive latente Steuern

Die aktivierten latenten Steuern beruhen im Wesentlichen auf der unterschiedlichen Behandlung von Abschreibungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen, den abweichend zu bilanzierenden Werten bei den Rückstellungen für Abfertigungen, den Rückstellungen für Pensionen, den Rückstellungen für Jubiläumsgelder, den Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube, den Rückstellungen für Gewährleistungen und den Rückstellungen für Drohverluste sowie der unterschiedlichen Abschreibungsdauer bei Firmen-PKWs im Steuerrecht und im Unternehmensgesetzbuch. Aufgrund der stufenweisen Senkung des Körperschaftsteuersatzes wurden die latenten Steuern mit einem Steuersatz von 23,0% berechnet. Aktive latente Steuern für Verlustvorträge werden nicht angesetzt. Da der Steueranspruch gegenüber derselben Behörde besteht, wurde eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit den passiven latenten Steuern vorgenommen.

Zum 31. Dezember 2023 betragen die aktiven latenten Steuern 42.004.001,27 EUR (Vorjahr: 25.422.661,18 EUR). Die Veränderung in Höhe von 16.581.340,09 EUR resultiert im Wesentlichen aus Änderungen im Bereich des Sozialkapitals.

Mindestbesteuerungsreformgesetz

Am 30. Dezember 2023 wurde in Österreich, das Land, in dem das Mutterunternehmen seinen Sitz hat, das Mindestbesteuerungsreformgesetz (MinBestRefG, BGBl I Nr 187/2023) veröffentlicht, mit dem die auf den OECD-Mustervorschriften ('Pillar II') basierende EU-Richtlinie 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union mit Umsatzerlösen von mehr als MEUR 750 umgesetzt.

Aufgrund des Inkrafttretens des MinBestG am 31. Dezember 2023 und der entsprechenden Anwendbarkeit des Gesetzes auf Geschäftsjahre beginnend ab dem 31. Dezember 2023 ergibt sich im laufenden Geschäftsjahr keine Auswirkung auf die laufenden Ertragsteuern aufgrund der Mindestbesteuerung.

Es wurden darüber hinaus zum Stichtag keine gemäß § 198 (1) Satz 3 Z 4 UGB aus dem MinBestG oder eines vergleichbaren ausländischen Gesetzes entstehenden latenten Steuern angesetzt. Die Gesellschaft evaluiert weiterhin die Auswirkungen der Gesetzgebung zur globalen Mindestbesteuerung, diese sind jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar.

PASSIVA

Grundkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 104.000.000,00 EUR (Vorjahr: 104.000.000,00 EUR). Es ist in 104.000.000 Stückaktien (Vorjahr: 104.000.000,00 Stückaktien) ohne Nennwert zerlegt. Der Nennbetrag der eigenen Anteile in Höhe von 4.789.540,00 EUR (Vorjahr: 5.096.411,00 EUR) wird offen vom Grundkapital abgesetzt.

Gebundene Kapitalrücklage

Die gebundene Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2023 beträgt 40.069.442,40 EUR (Vorjahr: 40.069.442,40 EUR) und resultiert im Wesentlichen aus dem Agio des Börsengangs im Jahr 2001.

Optionsrücklage

Der Betrag der Verpflichtung, die aus den beschlossenen Optionsprogrammen resultiert, wird während des Ernennungszeitraums in gleichen Raten als Aufwand verrechnet und in eine Optionsrücklage eingestellt. Der Ertrag für diese anteilsbasierten Vergütungen für noch laufende Programme betrug im Geschäftsjahr 3.136.639,04 EUR (Vorjahr: 2.024.241,43 EUR).

Gesetzliche Gewinnrücklage

Die gesetzliche Rücklage zum 31. Dezember 2023 beträgt 5.338.626,77 EUR (Vorjahr: 5.338.626,77 EUR).

Rücklage wegen eigener Anteile

Die Rücklage wegen eigener Anteile zum 31. Dezember 2023 beträgt 4.789.540,00 EUR (Vorjahr: 5.096.411,00 EUR). Die Höhe der Rücklage entspricht dem Nennbetrag der eigenen Anteile.

Freie Gewinnrücklage

Die freie Gewinnrücklage zum 31. Dezember 2023 beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Rückstellungen für Abfertigungen, Rückstellungen für Pensionen

Die Verpflichtungen aus den theoretischen Abfertigungsansprüchen der Dienstnehmer sowie die Rückstellungen für Pensionen wurden zum 31. Dezember 2023 nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Bei Ermittlung der Abfertigungsansprüche wurden ein Zinssatz von 3,47% (Vorjahr: 4,01%) und ein Gehaltstrend von 2,50% (Vorjahr 2,50%), bei den Pensionsverpflichtungen ein Zinssatz von 3,37% (Vorjahr: 3,89%) und ein Rententrend von 2,25% (Vorjahr 2,25%) herangezogen. Für die Berechnung wurden die neuen AVÖ2018–P Angestellte-Rechtsgrundlagen zugrunde gelegt. Aufgrund der Rückstellungsveränderung sind Aufwendungen in Höhe von 693.747,51 EUR (Vorjahr: 15.335.051,19 EUR Erträge) entstanden, welche im Personalaufwand bzw. im Finanzergebnis ausgewiesen werden. Das rechnungsmäßige Pensionsalter entspricht wie im Vorjahr dem frühest möglichen Anfallsalter für die vorzeitige Alterspension gemäß der im Budgetbegleitgesetz 2003 verankerten Pensionsreform. Für die im Jahr 1999 an eine Pensionskasse übertragenen Pensionsansprüche wurde ein Gutachten nach den gleichen Grundsätzen erstellt, es wurde jedoch aufgrund der höheren Duration ein Zinssatz von 3,53% (Vorjahr 4,11%) herangezogen.

Zum 31. Dezember 2023 lag das Deckungskapital der Pensionsversicherung unter dem Niveau der entsprechenden Pensionsverpflichtungen. Eine entsprechende Rückstellung für zu erwartende Nachschüsse wurde daher gebildet.

Die Höhe der Gesamtpensionsverpflichtung bei ausgelagerten Verpflichtungen beträgt 23.324.867,05 EUR (Vorjahr: 24.199.604,92 EUR). Die Gesamtpensionsverpflichtung wird mit dem Zeitwert des Planvermögens saldiert.

Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen sind folgende wesentliche Rückstellungen enthalten:

2023 2022
(in EUR) (in EUR)
Auftragsbezogene Vorsorgen für
-
fehlende Selbstkosten
122.741.313,09 114.369.213,64
-
Gewährleistungen und Mehrkosten
75.030.567,65 70.232.084,18
-
Personalaufwendungen
82.897.258,51 68.198.099,66

Zu erwartende Auftragsverluste werden in Höhe der Unterschiedsbeträge zwischen den voraussichtlichen Gesamtselbstkosten und den Erlösen ermittelt und passiviert.

Die Rückstellung für unverbrauchte Urlaube ist mit 24.976.437,02 EUR (Vorjahr: 23.393.664,14 EUR) angesetzt.

Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (IAS 19) berechnet. Aufgrund der Rückstellungsveränderung sind Aufwendungen in Höhe von 1.128.129,00 EUR (Vorjahr 1.914.612,00 EUR Erträge) entstanden.

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Verbindlichkeiten

(Beträge in EUR)

Bilanzwert Restlaufzeit Hypothekar-
> als 5 Jahre schulden
Vorjahr Vorjahr Vorjahr
Schuldscheindarlehen 729.000.000,00 0,00 0,00
894.500.000,00 37.000.000,00 0,00
Verbindlichkeiten gg Kreditinstituten 84.985.975,00 0,00 0,00
101.980.110,00 16.996.419,80 0,00
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 416.534.107,80 20.894.096,84 0,00
434.243.445,96 14.401.376,28 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 109.029.317,19 803.380,97 0,00
104.978.817,52 271.375,18 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 617.982.625,06 0,00 0,00
379.881.958,35 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 35.602.695,36 0,00 0,00
32.309.007,91 0,00 0,00
1.993.134.720,41 21.697.477,81 0,00
1.947.893.339,74 68.669.171,26 0,00

Am 21. Juni 2017 wurde ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 400 MEUR begeben. Dieses gliedert sich in zwei Tranchen, welche aus 300 MEUR mit einer Laufzeit von sieben Jahren und einer Fixverzinsung von 1,41% und 100 MEUR mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einer Fixverzinsung von 1,97% bestehen.

Am 29. August 2018 wurde ein weiteres Schuldscheindarlehen in Höhe von 500 MEUR begeben. Das Schuldscheindarlehen bestand aus verschiedenen Tranchen, welche bereits zum Teil getilgt wurden, wie die nachfolgende Tabelle zeigt.

Laufzeit in
Jahren
Verzinsung in % p.a. Ausgabevolumen in MEUR offenes Volumen in MEUR
fix variabel gesamt dv. fix dv. variabel gesamt dv. fix dv. variabel
5 0,96% 6 mE+70 bps 108,0 80,0 28,0
7 1,42% 6 mE+90 bps 222,0 127,5 94,5 127,5 127,5 -
7,3/4 1,16% 6 mE+100 bps 133,0 75,0 58,0 75,0 75,0 -
10 2,00% - 37,0 37,0 - 37,0 37,0 -
500,0 319,5 180,5 239,5 239,5 0,0

Für die variabel verzinsten Teile wurden über das jeweilige gesamte Volumen und die gesamte Laufzeit Zinsswaps abgeschlossen, mit denen die variablen Zinszahlungen gegen fixe Zinszahlungen getauscht werden.

In den Jahren 2021 und 2022 wurden sämtliche variabel verzinsten Teile unter Einhaltung der Kündigungsfrist vor Fälligkeit vollständig getilgt. Am 28. August 2023 wurde auch der fix verzinste Teil der ersten Tranche in Gänze (80,0 MEUR) zur Fälligkeit getilgt.

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Am 22. Mai 2019 wurde ein weiteres Schuldscheindarlehen in Höhe von 175 MEUR begeben. Das Schuldscheindarlehen bestand aus verschiedenen Tranchen, welche bereits zum Teil getilgt wurden, wie die nachfolgende Tabelle zeigt.

Laufzeit in
Jahren
Verzinsung in % p.a. Ausgabevolumen in MEUR offenes Volumen in MEUR
fix variabel gesamt dv. fix dv. variabel gesamt dv. fix dv. variabel
4 0,700% 6 mE+65 bps* 85,5 75,5 10,0
7 1,040% - 53,0 53,0 - 53,0 53,0 -
8 1,284% - 36,5 36,5 - 36,5 36,5 -
175,0 165,0 10,0 89,5 89,5 0,0

*Floor bei 65 bps

Für den variabel verzinsten Teil wurde über das gesamte Volumen und die gesamte Laufzeit ein Zinsswap abgeschlossen, mit welchem die variablen Zinszahlungen gegen fixe Zinszahlungen getauscht werden.

Am 19. Mai 2023 wurden sowohl der fix wie auch der variabel verzinste Teil der ersten Tranche, in Summe somit 85,5 MEUR, zur Fälligkeit getilgt. Zum selben Zeitpunkt ist auch der für den variabel verzinsten Teil abgeschlossene Zinsswap ausgelaufen.

Am 27. März 2019 wurde ein ÖKB-Darlehen in Höhe von 170 MEUR aufgenommen. Das Darlehen bestand aus verschiedenen Tranchen, wovon die ersten vier Tranchen vollständig und termingerecht zum 30.09. des jeweiligen Jahres getilgt wurden, wie die nachfolgende Tabelle zeigt.

Laufzeit in
Jahren
Verzinsung in % p.a. Ausgabevolumen in MEUR offenes Volumen in MEUR
fix variabel gesamt dv. fix dv. variabel gesamt dv. fix dv. variabel
0,5 1,265% 0,790% 17,0 8,5 8,5
1,5 1,265% - 17,0 17,0 -
2,5 1,265% - 17,0 17,0 -
3,5 1,265% - 17,0 17,0 -
4,5 1,265% - 17,0 17,0 -
5,5 1,265% - 17,0 17,0 - 17,0 17,0 -
6,5 1,265% - 17,0 17,0 - 17,0 17,0 -
7,5 1,265% - 17,0 17,0 - 17,0 17,0 -
8,5 1,265% - 17,0 17,0 - 17,0 17,0 -
9,5 1,265% - 17,0 17,0 - 17,0 17,0 -
170,0 161,5 8,5 85,0 85,0 0,0

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind 179.837.706,60 EUR (Vorjahr: 30.125.811,63 EUR) aus Lieferungen und Leistungen und 143.436.527,40 EUR (Vorjahr: 119.237.295,36 EUR) aus erhaltenen Anzahlungen enthalten.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von 8.030.851,37 EUR (Vorjahr: 8.222.991,76 EUR) enthalten, welche erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Haftungsverhältnisse

Die Haftungsverhältnisse zum 31. Dezember 2023 betragen 2.726.978.848,48 EUR (Vorjahr: 2.808.312.048,61 EUR). In den Haftungsverhältnissen sind Haftungen für verbundene Unternehmen in Höhe von 2.276.806.705,57 EUR (Vorjahr: 2.366.273.415,26 EUR) enthalten. Die Haftungsverhältnisse entfallen zur Gänze auf übernommene Garantien.

Von den gesamten Haftungsverhältnissen betreffen 523.210.299,55 EUR von Banken übernommene Haftungen (davon für verbundene Unternehmen 77.177.443,21 EUR) und 2.203.768.548,93 EUR Werkshaftungen (davon für verbundene Unternehmen 2.199.629.262,36 EUR).

Es bestehen darüber hinaus Einstandsverpflichtungen für die folgenden Tochterunternehmen: ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH, Deutschland, ANDRITZ Fabrics and Rolls Germany Holding GmbH, Deutschland, ANDRITZ Feed & Biofuel BV, Niederlande, ANDRITZ Gouda BV, Niederlande, ANDRITZ Separation GmbH, Deutschland, LENSER Filtration GmbH, Deutschland und Modul Systeme Engineering GmbH, Deutschland.

Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen

(Beträge in EUR)

des folgenden
Geschäftsjahres
der folgenden
fünf Geschäftsjahre
Vorjahr Vorjahr
Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen 5.065.490,73 2.866.572,44
761.073,00 5.805.439,75
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 9.886,00 28.974,00
200.074,56 954.235,80

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2023 bestand ein Bestellobligo für Investitionsgüter in Höhe von 4.547.656,75 EUR (Vorjahr: 4.342.603,12 EUR).

Außerbilanzielle Geschäfte

Es bestehen keine Geschäfte, die weder in der Bilanz ausgewiesen noch gemäß § 237 Z 8 UGB oder § 199 UGB anzugeben sind, aus denen wesentliche Risiken oder Vorteile entstehen.

C) ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Umsatzerlöse

(Beträge in EUR)

2023 2022
Inland Export Gesamt Gesamt
PULP & PAPER 24.106.067,26 506.269.446,38 530.375.513,64 519.243.241,54
METALS 36.291,25 117.126.660,46 117.162.951,71 99.873.646,31
HYDRO 5.851.125,20 136.017.852,38 141.868.977,58 104.287.276,01
SEPARATION 6.067.950,88 26.871.878,33 32.939.829,21 25.099.225,00
Sonstige 2.477.324,93 9.172.444,16 11.649.769,09 19.298.334,11
Nebenerlöse, Skonti 29.194.614,11 176.763.968,53 205.958.582,64 139.677.562,04
67.733.373,63 972.222.250,24 1.039.955.623,87 907.479.285,01

Umsatzerlöse nach Märkten

(Beträge in EUR)

2023 2022
Inland 67.733.373,63 74.003.498,69
Europäische Union 296.608.461,51 204.761.989,72
Übriges Europa 21.897.853,80 79.896.879,53
Nordamerika 80.179.860,02 64.733.234,27
Asien 472.458.979,16 359.628.804,43
Südamerika 23.970.568,57 21.422.356,68
Übrige Welt 77.106.527,18 103.032.521,69
1.039.955.623,87 907.479.285,01

Der Exportanteil bei den Umsatzerlösen beträgt 93,49% (Vorjahr 91,85%).

Übrige sonstige betriebliche Erträge

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen zusammen aus:

2023 2022
(in EUR) (in EUR)
Erträge aus Kursdifferenzen 6.686.609,88 3.469.480,80
Erträge aus Zuschüssen von öffentlichen Institutionen 14.231.462,84 12.769.134,56
Andere sonstige betriebliche Erträge 14.454.635,03 2.246.794,62

Löhne

Im Posten Löhne sind Aufwendungen für Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 85.102,78 EUR (Vorjahr: 245.640,62 EUR) enthalten.

Gehälter

Im Posten Gehälter sind Aufwendungen für Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 215.627,22 EUR (Vorjahr: 1.319.558,38 EUR) enthalten.

Aufwendungen für Altersversorgung

In den Aufwendungen für Altersversorgung sind Aufwendungen aus beitragsorientierten Pensionszusagen in Höhe von 1.478.766,11 EUR (Vorjahr: 1.240.023,76 EUR) enthalten.

Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen

In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen aus Abfertigungen, die aus der Veränderung der Abfertigungsrückstellung resultieren, in Höhe von 3.656.686,70 EUR (Vorjahr: 2.515.921,97 EUR Erträge) enthalten. Der restliche Betrag von 1.806.545,81 EUR (Vorjahr: 1.314.919,93 EUR) betrifft Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen.

Übrige betriebliche Aufwendungen

Die übrigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus:

2023 2022
(in EUR) (in EUR)
Auftragsbezogene Kosten
39.124.624,00
31.564.784,12
Wechselkursdifferenzen
7.170.091,49
3.251.503,56
Beratungsaufwendungen
32.425.853,41
31.377.649,32
Reisekosten
18.346.320,58
14.276.768,84
Instandhaltungsaufwendungen
4.086.011,73
4.735.861,81
Mietaufwendungen
4.236.737,09
3.290.549,89
IT-Aufwendungen
51.390.032,43
29.126.910,19
Versicherungsaufwendungen
6.873.351,34
7.818.328,72
Marketingaufwendungen
5.353.162,13
4.647.156,87

Finanzergebnis

Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 216.272.581,78 EUR (Vorjahr: 244.336.184,18 EUR) stammen aus Gewinnausschüttungen von Tochterunternehmen.

In der Position sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Rückstellung für Abfertigungen in Höhe von 2.199.208,96 EUR enthalten. Im Vorjahr wurden Zinserträge aus dieser Rückstellung in Höhe von 8.228.118,00 EUR in der Position sonstige Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen insbesondere Ertragssteuern des laufenden Geschäftsjahres 2023, Steuern aus Vorperioden sowie ausländische Quellensteuern.

D) SONSTIGES

Beteiligungen verbundene Unternehmen

(Beträge in TEUR)

Beteiligungs
quote
2023 2022
Unternehmen Sitz direkt indirekt Jahresüber
schuss
Eigenkapital Jahresüber
schuss
Eigenkapital
Anstalt für
Strömungsmaschinen
Gesellschaft mbH1)
Graz, Österreich 100,00% 13 1.549 13 1.549
ANDRITZ Technology and
Asset Management GmbH
Graz, Österreich 100,00% -309 31.004 -154 31.313
ANDRITZ Environmental
Engineering (Shanghai) Co.,
Ltd.2)
Shanghai, China 100,00% 0 0 15 3.443
ANDRITZ Deutschland
Beteiligungs GmbH
Krefeld,
Deutschland
72,45% 27,55% 38 789.418 6.703 789.380
ANDRITZ GmbH Hemer,
Deutschland
6,25% 93,75% 24.738 52.141 -4.656 52.145
ANDRITZ HYDRO GmbH Wien, Österreich 100,00% 41.185 208.507 4.100 193.949
ANDRITZ FEED & BIOFUEL
A/S
Esbjerg,
Dänemark
100,00% 2.597 5.462 5.696 6.907
ANDRITZ Slovakia s.r.o. Humenné,
Slowakei
100,00% 870 24.471 234 23.681
ANDRITZ Chile Ltda. Santiago de
Chile, Chile
100,00% 12.111 33.111 5.731 24.678
ANDRITZ (USA) Inc. Alpharetta /
Georgia, USA
100,00% 85.771 495.834 86.649 420.384
ANDRITZ SAS Châteauroux,
Frankreich
100,00% -49.773 33.434 10.458 70.562
Jaybee Eng. (Holdings) Pty.
Ltd.
Carrum Downs /
Victoria, Australia
100,00% 1.068 -11.540 893 -13.068
ANDRITZ Ingeniería S.A. Algete, Spanien 100,00% 568 2.197 186 2.029
ANDRITZ Brasil Ltda. Curitiba, Brasilien 100,00% 41.602 83.098 26.723 64.886
ANDRITZ Pilão
Equipamentos Ltda.2)
Curitiba, Brasilien 100,00% 0 0 557 0
ANDRITZ Oy Helsinki, Finnland 100,00% 34.215 99.804 26.757 86.690
ANDRITZ HYDRO Canada
Inc.
Pointe-Claire /
Québec, Kanada
100,00% -12.295 72.421 6.938 85.928
ANDRITZ AB Örnsköldsvik /
Växjö ,
Schweden
100,00% 10.718 51.089 11.761 44.404
ANDRITZ Ltd. Newcastle-under
Lyme,
Großbritannien 100,00% -661 2.327 895 2.928
ANDRITZ (China) Ltd. Foshan, China 74,49% 25,51% 94.655 188.405 83.414 179.195
ANDRITZ Technologies H.K.
Ltd.
Hong Kong,
China
100,00% 4.922 5.493 4.756 8.572
ANDRITZ Technologies
Private Limited
Chennai, Indien 100,00% 6.044 29.396 7.129 24.555
ANDRITZ FEED & BIOFUEL
Ltd.
Hull,
Großbritannien
100,00% 525 2.078 436 1.747
ANDRITZ FEED & BIOFUEL
B.V.
Geldrop,
Niederlande
100,00% 4.061 30.821 3.499 27.760

1) Werte 2023 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte aus 2022 angegeben).

2) Gesellschaft 2023 liquiditiert.

A N D R I T Z A G – J a h r e s a b s c h l u s s 2 0 2 3 A n h a n g

Beteiligungs
quote
2023 2022
Unternehmen Sitz direkt indirekt Jahresüber
schuss
Eigenkapital Jahresüber
schuss
Eigenkapital
ANDRITZ Singapore
Pte. Ltd.
Singapur,
Singapur
100,00% 1.084 4.244 706 5.677
ANDRITZ Uruguay
S.A.
Fray Bentos,
Uruguay
100,00% 9.965 16.022 7.643 13.333
ANDRITZ Industrias
S.A.1)
Montevideo,
Uruguay
100,00% 23 12 -4 -3
ANDRITZ PULP
TECHNOLOGIES S.A.
Montevideo,
Uruguay
100,00% -247 5.342 -214 5.612
ANDRITZ K.K. Tokyo, Japan 100,00% 1.871 6.270 752 4.938
ANDRITZ DELKOR
(Pty) Ltd.
Kyalami,
Südafrika
100,00% -3.960 -6.411 -1.790 -2.842
PT. ANDRITZ Jakarta,
Indonesien
100,00% 486 4.915 1.401 4.596
LLC ANDRITZ St. Petersburg,
Russland
100,00% 2.621 7.732 4.505 7.858
LLC ANDRITZ
HYDRO2)
Moskau,
Russland
100,00% 0 87 0 87
ANDRITZ Kufferath
s.r.o.
Levice, Slowakei 100,00% 671 9.443 621 8.827
ANDRITZ Kft. Tiszakécske,
Ungarn
100,00% 3.383 13.917 1.361 11.315
ANDRITZ Perfojet
SAS
Montbonnot Saint
Martin, Frankreich
100,00% 6.330 13.192 11.230 18.890
ANDRITZ Biax SAS3) Le Bourget du
Lac, Frankreich
100,00% -8 -135 -8 -118
ANDRITZ
SEPARATION ITALY
S.R.L.
Mailand, Italien 100,00% -20 -823 7 -810
ANDRITZ Como
S.R.L.4)
Grandate, Italien 100,00% 47 434 46 396
ANDRITZ Asselin
Thibeau S.A.S.
Elbeuf, Frankreich 100,00% 3.157 14.762 6.623 18.526
ANDRITZ Soutec AG Neftenbach,
Schweiz
100,00% 15.231 31.662 13.421 29.260
ANDRITZ Gouda B.V. Waddinxveen,
Niederlande
100,00% 2.671 14.208 2.875 14.584
ANDRITZ Euroslot
SAS
Scorbé-Clairvaux,
Frankreich
100,00% 1.073 7.059 2.076 6.961
Lenser Filtration
GmbH
Senden,
Deutschland
100,00% 2.232 17.723 1.493 15.476
ANDRITZ
JohnsonFoils Limited
Chachoengsao,
Thailand
100,00% 0 0 0 0
ANDRITZ S.R.L.5) Cisnadie,
Rumänien
100,00% -117 967 58 1.279
Modul Systeme
Engineering GmbH
Laufen,
Deutschland
100,00% 127 2.440 248 3.103
ANDRITZ
SEPARATION GmbH
Köln, Deutschland 100,00% 7.747 30.870 7.433 32.780
Powerlase
Technologies Inc6)
Orlando / Florida,
USA
100,00% 0 0 0 144

1) Werte 2023 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte 2023 hochgerechnet).

2) Werte 2023 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte aus 2020).

3) Werte 2023 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte aus 2022 bzw. 2020 angegeben).

4) Werte 2023 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte 2023 hochgerechnet).

5) Werte 2023 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte 2023 hochgerechnet, Vorjahreswerte aus 2021).

6) Gesellschaft 2023 liquiditiert.

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Beteiligungs
quote
2023 2022
Unternehmen Sitz direkt indirekt Jahresüber
schuss
Eigenkapital Jahresüber
schuss
Eigenkapital
ANDRITZ FZCO1) Dubai, Vereinigte
Arabische Emirate
100,00% 0 316 0 316
Otorio Ltd Tel-Aviv, Israel 50,01% -14.032 -44.279 -14.003 -32.253
ANDRITZ Novimpianti
S.R.L.
Capannori, Italien 100,00% 70 305 -139 232
ANDRITZ Diatec
S.R.L.
Collecorvino,
Italien
100,00% 2.125 4.366 -123 2.243
ANDRITZ FABRICS
AND ROLLS HOLD
INGS LIMITED
London,
Großbritannien
100,00% 787 36.081 172 35.293
ANDRITZ Fabrics and
Rolls Limited
Tokyo, Japan 100,00% 830 13.097 956 13.596
ANDRITZ Fabrics and
Rolls Holdings SAS2)
Paris, Frankreich 100,00% 0 0 -419 9.983
ANDRITZ Fabrics and
Rolls GmbH
Gloggnitz,
Österreich
94,00% 6,00% 6.507 113.941 12.869 107.808
ANDRITZ Fabrics and
Rolls Germany Hold
ing GmbH
Reutlingen,
Deutschland
100,00% 2.612 71.014 -2.126 67.465
ANDRITZ (Foshan) In
telligent Manufacturing
Co., Ltd.
Foshan, China 99,00% 1,00% 1.781 35.392 674 35.908
ANDRITZ Laroche
S.A.S.
Cours-la-Ville,
Frankreich
100,00% 5.373 10.506 4.179 12.259
ANDRITZ Digital
Factory d.o.o.3)
Zagreb, Kroatien 100,00% -381 -1.231 -297 -424
ANDRITZ Bonetti
Holding S.r.l.2)
Mailand, Italien 100,00% 0 0 -77 3.246
ANDRITZ BONETTI
S.P.A.
Mailand, Italien 100,00% -545 11.044 0 0
ANDRITZ TEP D.O.O. Slavonski Brod,
Kroatien
100,00% 3.730 22.640 939 19.218
ANDRITZ DAN-WEB
A/S
Galten, Dänemark 100,00% -269 -3.612 0 0
Dedert International
A/S
Ballerup,
Dänemark
100,00% -373 15.916 0 0

1) Werte 2023 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte aus 2022 angegeben).

2) Gesellschaft 2023 verschmolzen.

3) Werte 2023 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte 2023 hochgerechnet, Vorjahreswerte aus 2021).

Die Angaben für Eigenkapital und Jahresergebnis der verbundenen Unternehmen wurden den zur Erstellung des Konzernabschlusses herangezogenen Abschlüssen, welche entsprechend den ЩInternational Financial Reporting StandardsĀ (IFRS) aufgestellt wurden, entnommen.

Steuerliche Unternehmensgruppe

Zwischen der ANDRITZ AG als Gruppenträger, der ANDRITZ Hydro GmbH, Wien, als Gruppenmitglied, der ANDRITZ Delkor (Pty) Ltd., Südafrika, als Gruppenmitglied und der Otorio Ltd., Israel, als Gruppenmitglied besteht eine steuerliche Unternehmensgruppe gem. c 9 KStG.

Die aus dem Gruppenvertrag resultierenden Steuerumlagen werden nach der Belastungsmethode verrechnet. Im Falle eines steuerlichen Gewinns hat das inländische Gruppenmitglied eine Steuerumlage an den Gruppenträger zu entrichten. Im Falle eines steuerlichen Verlustes wird dieser evident gehalten und mit späteren Gewinnen des Gruppenmitglieds ausgeglichen. Die Steuerumlage ist spätestens bis zum 30.9. des folgenden Geschäftsjahrs zu leisten, der Gruppenträger kann jedoch entsprechende Vorauszahlungen vorschreiben. Der Vertrag wurde auf unbestimmte Dauer geschlossen und unterliegt österreichischem Recht. Der aktuelle Körperschaftsteuersatz für die Steuergruppe beträgt derzeit 24%. Ab dem Jahr 2024 liegt der gültige Körperschaftsteuersatz bei 23%.

Beschäftigte

Im Jahresdurchschnitt wurden 1.998 Mitarbeiter (ohne Lehrlinge) (Vorjahr: 1.823), davon 375 Arbeiter (Vorjahr: 374) und 1.623 Angestellte (Vorjahr: 1.449), beschäftigt.

Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen

2023 2022
(in EUR) (in EUR)
für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte 1.296.655 3.265.824
für andere 4.660.783 8.161.443
5.957.438 11.427.267

Aufwendungen für den Abschlussprüfer

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der ANDRITZ AG angegeben.

Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 967.983.019,16 EUR eine Dividende in Höhe von 2,50 EUR pro dividendenberechtigter Aktie, das sind auf Basis der im Umlauf befindlichen Aktien zum Zeitpunkt der Bilanzveröffentlichung insgesamt 248.243.025,00 EUR, an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag von 719.739.994,16 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag fanden nicht statt. Hinsichtlich der aktuellen politischen Entwicklungen in den Ländern, in denen die ANDRITZ AG Projekte abwickelt, und des damit einhergehenden Risikos, wird auf den Lagebericht verwiesen.

Aktienbeteiligungsprogramm für Führungskräfte

Optionsprogramm 2020:

Das Aktienoptionsprogramm 2020 wurde am 7. Juli 2020 von der 113. Ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG beschlossen.

Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Erstmals wurde das Programm auch einigen wenigen Nachwuchsführungskräften (< 3.000 Optionen) angeboten. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom 1. September 2020 bis vor einem jeden Ausübungszeitpunkt dauernd in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest 20.000 EUR für leitende Angestellte (5.000 EUR für Nachwuchsführungskräfte) und 40.000 EUR für Mitglieder des Vorstands das bis zur Ausübung ununterbrochen gehalten werden muss.

Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 113. ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 folgenden Kalenderwochen und beträgt 31,20 EUR.

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Die Ausübungskriterien des Aktienoptionsprogramms 2020 sind wie folgt:

Zielgröße Zielwert Gewichtung
Steigerung Aktienkurs 10%1
- 15%2
EBITA-Marge4 6,5% - 8% für mindestens eines der
Geschäftsjahre 2021, 2022 oder
2023
90%3
Accident Frequency Rate (AFR)5 Für
mindestens
eines
der
Geschäftsjahre 2021, 2022 oder
2023: ≤ 3,5
10%6

Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms hat am 1. Mai 2023 begonnen und wird am 30. April 2027 enden. Die Ausübungskriterien für das Optionsprogramm 2020 wurden erfüllt. Damit konnten 50% der Optionen sofort nach Beginn der Ausübungsfrist, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten ausgeübt werden.

Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.

OPTIONSPROGRAMM 2020
EINGERÄUMTE
OPTIONEN
PER 31.12.2022
DAVON
AUSÜBUNG 2023
DAVON
WEGFALL 2023
NOCH OFFEN
PER 31.12.2023
Vorstand
Joachim Schönbeck 37.500 0 37.500
Domenico Iacovelli 15.000 0 15.000
Humbert Köfler a) 37.500 0 37.500
Norbert Nettesheim 37.500 -10.000 27.500
Wolfgang Semper b) 37.500 0 37.500
Frederic Sauze c) 5.000 0 5.000
Dietmar Heinisser d) 20.000 -10.000 10.000
Jarno Nymark e) 20.000 0 20.000
Leitende Angestellte 702.000 -252.250 407.750
GESAMT 912.000 -272.250 -42.000 597.750

Ausübungspreis je Aktie in EUR 31,20 Innerer Wert Optionen gesamt per 31.12.2023 in EUR 25,20

a) Schied mit 30.9.2023 aus dem Vorstand aus b) Schied mit 29.3.2023 aus dem Vorstand aus

c) Neues Vorstandsmitglied seit 30.3.2023

d) Neues Vorstandsmitglied seit 1.4.2023

e) Neues Vorstandsmitglied seit 1.10.2023

1 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2022 bis 30. April 2023 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt

2 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt

3 Beide Kriterien (Steigerung Aktienkurs und EBITA-Marge) müssen erfüllt sein

4 Ergibt sich als Quotient aus EBITA und Umsatz. Bei Unterschreitung des Zielwerts können keine Optionen ausgeübt werden, zwischen 6,5% und 7,9% EBITA-Marge können Optionen aliquot je nach Höhe der EBITA-Marge ausgeübt werden, bei einer EBITA-Marge von 8% oder mehr können 90% ausgeübt werden.

5 Unfallhäufigkeit mit mehr als drei Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden

6 Bei Erreichen dieses Ziels können diese Optionen unabhängig von der Erreichung der anderen beiden Ziele ausgeübt werden.

Optionsprogramm 2022:

Das Aktienoptionsprogramm 2022 wurde im Juni 2022 vom Vorstand und Aufsichtsrat der ANDRITZ AG beschlossen.

Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom 1. Juni 2022 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen dauernd in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest 20.000 EUR für leitende Angestellte (5.000 EUR für Nachwuchsführungskräfte) und 40.000 EUR für Mitglieder des Vorstands das bis zur Ausübung ununterbrochen gehalten werden muss.

Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 115. ordentliche Hauptversammlung vom 7. April 2022 folgenden Kalenderwochen und beträgt 38,80 EUR.

Zielgröße Zielwert Gewichtung
Steigerung Aktienkurs 10%7
bzw. 15%8
30%
EBITA-Marge Zwischen 7,5% und 9,0% für mindestens eines der
Geschäftsjahre 2022, 2023 oder 2024
60%9
Accident
(AFR)10
Frequency Rate Reduzierung der AFR der Geschäftsjahre 2022, 2023
und 2024 um mindestens 30% gegenüber dem
jeweiligen Vorjahr (ausgehend vom für das Jahr 2021
gesetzten AFR-Zielwert von 3,4)
10%11

Die Ausübungskriterien des Aktienoptionsprogramms 2022 sind wie folgt:

Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2025 beginnen und am 30. April 2029 enden. Die drei definierten Kriterien sind unabhängig voneinander. Im Falle der Erfüllung einer der Ausübungsbedingungen gemäß den definierten Kriterien können 50% der den jeweiligen Kriterien zugeordneten Optionen sofort nach Beginn der Ausübungsfrist, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten ausgeübt werden.

Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.

7 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2024 bis 30. April 2025 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt

8 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2025 bis 30. April 2026 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt

9 wenn die EBITA-Marge des Geschäftsjahrs 2022, des Geschäftsjahrs 2023 oder des Geschäftsjahrs 2024 mindestens 7,5% beträgt 10 Unfallhäufigkeit mit einem oder mehr Ausfallstagen pro 1 Million

11 wenn die Accident Frequency Rate (AFR 1) im Geschäftsjahr 2022 <= 2,4 oder im Geschäftsjahr 2023 <= 1,7 oder im Geschäftsjahr 2024 <= 1,2 beträgt

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OPTIONSPROGRAMM 2022
EINGERÄUMTE
OPTIONEN
PER 31.12.2023
Vorstand
Joachim Schönbeck 37.500
Humbert Köflera) 37.500
Norbert Nettesheim 37.500
Wolfgang Sempeb)r 37.500
Frederic Sauzec) 7.500
Dietmar Heinisserd) 20.000
Jarno Nymarke) 20.000
Leitende Angestellte 569.000
GESAMT 766.500
Ausübungspreis je Aktie in EUR 38,80
Innerer Wert Optionen gesamt per 31.12.2023 in EUR 17,60

a) Schied mit 30.9.2023 aus dem Vorstand aus

b) Schied mit 29.3.2023 aus dem Vorstand aus c) Neues Vorstandsmitglied seit 30.3.2023

d) Neues Vorstandsmitglied seit 1.4.2023

e) Neues Vorstandsmitglied seit 1.10.2023

Derivative Finanzinstrumente

Fremdwährungsrisiken, welche durch Devisentermingeschäfte bzw. zu geringem Anteil an Devisenswaps abgesichert werden, resultieren im Wesentlichen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb sowie den Ausleihungen. Der Absicherungszeitraum der laufenden Geschäfte entspricht jenen der zugrundeliegenden Geschäfte. Kurssicherungen im Zusammenhang mit Ausleihungen werden quartalsweise bzw. halbjährlich verlängert.

Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Devisentermingeschäfte (in EUR):

Offene Kontrakte
Umfang Zeitwert
USDEUR
Kauf USD 25.174.511,02 -302.329,81
Verkauf USD 258.537.630,36 9.698.700,35
USD Summe 283.712.141,38 9.396.370,54
CADEUR
Kauf CAD 388.054,54 -4.439,35
Verkauf CAD 70.146.583,12 447.597,14
CAD Summe 70.534.637,66 443.157,79
CNYEUR bzw. CNHEUR
Kauf CNY bzw. CNH 122.043.278,49 -1.434.267,66
Verkauf CNY bzw. CNH 0,00 0,00
CNY/CNH Summe 122.043.278,49 -1.434.267,66
Andere Währungspaare
Kauf 1.038.424,33 -6.725,04
Verkauf 1.647.948,39 -10.507,46
Summe 2.686.372,72 -17.232,50
GESAMTSUMME 478.976.430,25 8.388.028,17
GESAMTSUMME VORJAHR 597.732.027,12 7.538.342,41

Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der Terminkurse zum Bilanzstichtag durch Abzinsung des ermittelten Endwerts über die Restlaufzeit errechnet. Die Effektivitätsmessung der Devisentermingeschäfte erfolgt laufend sowie bei Laufzeitende durch Ermittlung der Gesamtkursdifferenz aus Grundgeschäft und Kurssicherung.

Drohende Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten werden in der Bilanz nicht passiviert, da diese mit bilanzierten Aktiv- bzw. Passivposten eine geschlossene Position bilden.

Die Laufzeit der Zinsswaps entsprach jenen der zugrundeliegenden Grundgeschäfte, der letzte Zinsswap ist am 19. Mai 2023 zeitgleich mit dem Wegfall des Grundschäfte ausgelaufen. Der beizulegende Zeitwert für die Zinssicherung in Form eines Zinsswaps beträgt daher zum 31. Dezember 2023 0,00 EUR (Vorjahr: 93.891,12 EUR) und repräsentiert den Marktwert zum Bilanzstichtag.

Vorstand und Aufsichtsrat

Als Aufwendungen für den Vorstand wurden erfasst:

2023 2022
(in EUR) (in EUR)
Kurzfristige Leistungen 20.861.371 16.986.740
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 561.032 633.562
Aktienbasierte Vergütungen 744.599 610.875
22.167.002 18.231.177

Der Gegenwert der aktienbasierten Vergütungen wurde nach den IFRS ermittelt. Für Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldansprüche werden die Dienstzeitaufwendungen gemäß IAS 19 angesetzt.

An ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden 470.291,58 EUR (Vorjahr: 446.354,79 EUR) ausbezahlt.

Eine vom Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden der ANDRITZ AG beherrschte Gesellschaft überlässt den Betrieb eines in ihrem Eigentum stehenden Geschäftsflugzeuges einem professionellen Privatflugunternehmen. Der Aufwand für die Charterleistung sowie sonstige Leistungen im Zusammenhang mit diesem Flugzeug für Dienstreisen des Vorstandsvorsitzenden und anderer Vorstandsmitglieder betrug im Jahr 2023 664.407,08 EUR (Vorjahr: 644.708,42 EUR). Zum 31. Dezember 2023 bestehen offene Verbindlichkeiten gegenüber dem Privatflugunternehmen von 23.786,00 EUR (Vorjahr: 25.500,00 EUR).

Diese sowie andere Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, in denen Aufsichtsratsmitglieder bzw. Mitglieder des Vorstands der ANDRITZ AG tätig sind, werden zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt und sind einzeln und insgesamt von untergeordneter Bedeutung.

Die Aufsichtsratsvergütungen (inklusive Sitzungsgelder) für das Geschäftsjahr 2023 betragen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung insgesamt 325.000,00 EUR (Vorjahr: 327.500,00 EUR).

A N D R I T Z A G – J a h r e s a b s c h l u s s 2 0 2 3 A n h a n g

Aufsichtsrat:

Gewählte Mitglieder:

Alexander Leeb Vorsitzender

Wolfgang Leitner Stellvertreter des Vorsitzenden

Jürgen Herrmann Fechter Alexander Isola Monika Kircher Wolfgang Bernhard

Delegierte Mitglieder:

Georg Auer Andreas Martiner Alexander Mori

Vorstand:

Joachim Schönbeck Vorsitzender

Dietmar Heinisser (ab 01.04.2023) Domenico Iacovelli (bis 31.12.2023) Norbert Nettesheim Jarno Matias Nymark (ab 01.10.2023) Frédéric Sauze (ab 30.03.2023) Humbert Köfler (bis 30.09.2023) Wolfgang Semper (bis 29.03.2023)

Graz, am 26. Februar 2024

Der Vorstand

Joachim Schönbeck e.h. Dietmar Heinisser e.h. Norbert Nettesheim e.h. Jarno Nymark e.h. Frédéric Sauze e.h. (Vorstandsvorsitzender) (Finanzvorstand)

BESTÄTIGUNGSVERMERK

BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

Andritz AG, Graz,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bilanzierung des Projektgeschäfts

Siehe Anhang Kapitel B) Noch nicht abrechenbare Leistungen und Sonstige Rückstellungen sowie C) Umsatzerlöse.

Das Risiko für den Abschluss

Der überwiegende Anteil der im Geschäftsjahr ausgewiesenen Umsatzerlöse und operativen Ergebnisbeiträge der Andritz AG stammt aus dem Projektgeschäft. Das Projektgeschäft der Andritz AG umfasst eine große Anzahl von Projekten mit Projektvolumen von jeweils über 50 Mio EUR und einer Laufzeit über mehrere Jahre. Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt mit der Endabnahme des Projektes durch den Kunden. Projekte, die noch nicht abgeschlossen sind, werden unter den nicht abrechenbaren Leistungen in Höhe ihrer bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten ausgewiesen. Insoweit als für noch nicht abgeschlossene Projekte voraussichtlich ein Verlust entsteht, vermindert die Andritz AG die noch nicht abrechenbaren Leistungen in Höhe des erwarteten Verlustes. Falls der Buchwert, der noch nicht abrechenbaren Leistungen Null beträgt, erfolgt darüber hinaus der Ansatz einer Rückstellung für drohende Verluste.

Für abgeschlossene Projekte besteht über einen bestimmten Zeitraum die Verpflichtung zur Gewährleistung. Bei einigen laufenden oder abgeschlossenen Projekten kann es zu unterschiedlichen Auffassungen mit Kunden und/oder Lieferanten über die vertraglichen Verpflichtungen kommen, aus denen drohende oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten resultierten. Sowohl für die Gewährleistungsverpflichtungen als auch für drohende Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten setzt die Andritz AG Rückstellungen an.

Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen und der projektbezogenen Rückstellungen erfordern in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen. Auf Grund des wesentlichen Umfangs des Projektgeschäfts resultiert daraus das Risiko, dass die Bestandsveränderungen (bestehend aus Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und an noch nicht abrechenbaren Leistungen und Veränderungen der Auftragsrückstellungen) sowie die Aufwendungen für Gewährleistungen und projektbezogene Rechtsverfahren in der Gewinn- und Verlustrechnung und die dazugehörigen Bilanzposten wesentlich falsch dargestellt sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Bilanzierung des Projektgeschäfts wie folgt beurteilt:

  • Wir haben im Zuge unserer Prüfung ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung relevanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem interne Kontrollen in Zusammenhang mit der Freigabe der Projektkalkulation beim Abschluss neuer Verträge, der Billigung der Mitkalkulation und den Statusberichten zu laufenden Projekten und der Einschätzung des Betrages ausstehender oder drohender Kosten aus Projekten. Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung haben wir weitere Prüfungshandlungen festgelegt.
  • Diese Prüfungshandlungen haben wir auf ausgewählte Projekte angewendet und für diese Projekte, die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen beurteilt. Die Auswahl erfolgte nach risikoorientierten Kriterien wie Projektgröße, geringe oder negative Projektmargen oder hohe Margenanpassungen. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die Durchsicht der zugrundeliegenden Verträge und Vereinbarungen, die kritische Würdigung der aktuellen Projektinformationen, die Befragung von Projektverantwortlichen oder Projektcontrollern zur Plausibilität der getroffenen Schätzungen und Annahmen, die Beurteilung der Schätzungsgenauigkeit durch Vergleich der eingetretenen Ergebnisse mit den Schätzungen in den Vorjahren und die Abstimmung der Annahmen und in die Schätzung eingeflossenen Werte mit Vertragsdokumenten und anderen relevanten Unterlagen. Darüber hinaus haben wir für im Geschäftsjahr endabgerechnete Projekte gewürdigt, ob entsprechende finale Abnahmeprotokolle der jeweiligen Auftraggeber vorhanden sind.
  • Zur Beurteilung der Angemessenheit von Rückstellungen für Ansprüche von Kunden und für drohende oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten haben wir relevante Dokumente gelesen, Auskunftsschreiben von Rechtsvertretern eingeholt sowie Gespräche mit den mit dem Sachverhalt betrauten Personen geführt und in deren Aufzeichnungen Einsicht genommen.

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

Siehe Anhang Kapitel B) Finanzanlagen.

Das Risiko für den Abschluss

Die Anteile an verbundenen Unternehmen der Andritz AG betragen zum Bilanzstichtag 2.033,4 Mio EUR. Die relevanten Rechnungslegungsvorschriften des UGB erfordern bei Vorliegen von Anzeichen für eine dauernde Wertminderung eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile mittels einer Unternehmensbewertung.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung des künftigen Umsatzwachstums und der Ergebnismargen und der daraus resultierenden Zahlungsüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet.

Für den Abschluss besteht das Risiko einer Überbewertung dieses Bilanzpostens.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen wie folgt beurteilt:

  • Wir haben uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die Andritz AG das Vorliegen von Anzeichen einer dauernden Wertminderung überwacht.
  • Bei aktuellen Unternehmensbewertungen haben wir die Angemessenheit der wesentlichen zukunftsbezogenen Schätzungen und Annahmen sowie der angewendeten Bewertungsmethoden unter Konsultation von unseren Bewertungsspezialisten beurteilt.
  • Wir haben uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Umsatz- und Margenplandaten mit der aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Mittelfristplanung abgeglichen. Im Zusammenhang mit der Budgeterstellung und der Budgetgenehmigung haben wir das Design und die Implementierung der internen Kontrollen, die als Basis für die interne Planung des Vorstandes dienen, beurteilt. Wir haben die zugrundeliegenden Planungsannahmen mit dem Management besprochen sowie anhand von Informationen über die aktuelle und erwartete Entwicklung der jeweiligen Einheit plausibilisiert. Die Planungstreue haben wir durch Vergleich der in den Vorperioden erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt.
  • Die zur Festlegung der Diskontierungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten und Ermittlungsmethoden auf Angemessenheit geprüft sowie das Berechnungsschema nachvollzogen. Soweit sich bei Beteiligungen/Zahlungsmittel generierenden Einheiten Überrenditen ergeben haben wir deren Begründung anhand von Daten aus der Vergangenheitsanalyse und der zukünftigen Markt- und Wirtschaftsposition nachvollzogen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel-lungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. März 2023 als Abschlussprüfer gewählt und am 27. September 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Dr. Johannes Bauer.

Wien 26. Februar 2024

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Dr. Johannes Bauer Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

ANDRITZ AG

Stattegger Straße 18 8045 Graz, Österreich [email protected]

Inhouse produziert mit firesys

Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Bericht auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.

Disclaimer

Bestimmte Aussagen im Jahresabschluss 2023 und im Lagebericht 2023 sind "zukunftsgerichtete Aussagen". Diese Aussagen, welche die Worte "glauben", "beabsichtigen", "erwarten" und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.

Der Jahresabschluss 2023 und der Lagebericht 2023 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 23. Februar 2024 zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Lagebericht angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresabschluss 2023 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.