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Andritz AG Annual Report 2020

Mar 3, 2021

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Annual Report

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FINANZBERICHT 2020

Kennzahlen im Überblick
ANDRITZ-GRUPPE
Geschäftsbereiche
02
03
Lagebericht
inkl. konsolidierte
nicht-finanzielle Erklärung
04
Konsolidierter
Corporate-Governance-Bericht
55
Bericht des Aufsichtsrats 66
Konzernabschluss 2020
der
ANDRITZ-GRUPPE
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Konzerngesamtergebnisrechnung
Konzernbilanz
Konzern-Cashflow-Statement
Entwicklung des Konzerneigenkapitals
Konzernanhang
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 (1) Börsegesetz
Glossar
Bestätigungsvermerk
69
70
71
72
73
74
169
170
172
GRI-Index 179

CSR-Daten im Überblick 184

KENNZAHLEN DER ANDRITZ-GRUPPE

Einheit 2020 2019 2018 2017 2016
Auftragseingang MEUR 6.108,0 7.282,0 6.646,2 5.579,5 5.568,8
Auftragsstand (per ultimo) MEUR 6.774,0 7.777,6 7.084,3 6.383,0 6.789,2
Umsatz MEUR 6.699,6 6.673,9 6.031,5 5.889,1 6.039,0
Umsatzrendite % 4,7 3,6 5,3 6,8 6,4
EBITDA MEUR 571,1 537,6 498,0 541,7 542,4
EBITA1) MEUR 391,7 343,2 394,3 444,0 442,1
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) MEUR 315,0 237,9 321,6 399,3 385,8
Ergebnis vor Steuern (EBT) MEUR 280,9 180,9 304,2 400,6 398,4
Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) MEUR 203,7 122,8 219,7 265,6 274,8
Konzernergebnis (nach Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) MEUR 207,1 127,8 222,0 263,0 274,6
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit MEUR 461,5 821,6 7,8 246,5 366,6
Investitionen MEUR 131,8 157,1 137,0 116,8 119,5
Free Cashflow MEUR 329,7 664,5 -129,2 129,7 263,7
Free Cashflow je Aktie EUR 3,3 6,4 -1,2 1,2 2,5
Mitarbeiter (per ultimo, ohne Lehrlinge) - 27.232 29.513 29.096 25.566 25.162
Langfristige Vermögenswerte MEUR 2.497,5 2.705,5 2.629,5 1.860,8 1.913,7
Kurzfristige Vermögenswerte MEUR 4.559,2 4.528,6 4.289,1 4.404,5 4.284,9
Summe Eigenkapital MEUR 1.255,7 1.219,6 1.330,8 1.325,4 1.344,2
Rückstellungen MEUR 691,0 1.083,1 1.017,7 1.066,1 1.118,9
Verbindlichkeiten MEUR 5.110,0 4.931,4 4.570,1 3.873,8 3.735,5
Bilanzsumme MEUR 7.056,7 7.234,1 6.918,6 6.265,3 6.198,6
Eigenkapitalquote % 17,8 16,9 19,2 21,2 21,7
Eigenkapitalrentabilität % 22,4 14,8 22,9 30,2 29,6
Gesamtkapitalrentabilität % 4,5 3,3 4,6 6,4 6,2
Bruttoliquidität MEUR 1.719,3 1.609,8 1.279,7 1.772,3 1.507,1
Nettoliquidität MEUR 420,9 244,9 -99,6 908,0 945,3
Nettoverschuldung MEUR 35,1 205,7 568,1 -530,6 -550,2
Nettoumlaufvermögen MEUR -48,8 -134,0 160,5 -121,0 -215,8
Capital employed MEUR 1.345,1 1.470,4 1.665,6 801,9 772,2
Verschuldungsgrad % 2,8 16,9 42,7 -40,0 -40,9
EBITDA-Marge % 8,5 8,1 8,3 9,2 9,0
EBITA-Marge % 5,8 5,1 6,5 7,5 7,3
EBIT-Marge % 4,7 3,6 5,3 6,8 6,4
Konzernergebnis/Umsatz % 3,0 1,8 3,6 4,5 4,6
ROE % 16,2 10,1 16,5 20,0 20,4
EV/EBITDA - 6,1 7,0 8,6 7,4 7,4
Abschreibungen/Umsatz % 3,8 4,1 2,7 2,3 2,4

1) Die Abschreibungen sowie Wertminderungen für im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierte und vom Firmenwert getrennt angesetzte immaterielle Vermögenswerte betragen 72,0 MEUR (2019: 76,2 MEUR); der Wertminderungsaufwand der Firmenwerte beträgt 4,7 MEUR (2019: 29,1 MEUR). Alle Zahlen gemäß IFRS. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rechendifferenzen auftreten.

KENNZAHLEN DER GESCHÄFTSBEREICHE

Pulp & Paper

Einheit 2020 2019 2018 2017 2016
Auftragseingang MEUR 2.961,1 3.632,5 2.571,9 2.033,4 1.919,5
Auftragsstand (per ultimo) MEUR 2.591,0 3.164,3 2.421,1 1.787,0 1.803,3
Umsatz MEUR 3.339,0 2.869,5 2.233,2 2.059,7 2.094,4
EBITDA MEUR 399,6 351,4 258,4 221,5 207,7
EBITDA-Marge % 12,0 12,2 11,6 10,8 9,9
EBITA MEUR 322,7 271,0 222,1 194,9 182,2
EBITA-Marge % 9,7 9,4 9,9 9,5 8,7
Investitionen MEUR 64,1 63,3 33,8 42,1 34,1
Mitarbeiter (per ultimo, ohne Lehrlinge) - 11.127 11.984 11.435 8.002 7.522

Metals

Einheit 2020 2019 2018 2017 2016
Auftragseingang MEUR 1.143,6 1.582,2 1.931,8 1.606,5 1.551,5
Auftragsstand (per ultimo) MEUR 1.181,6 1.532,7 1.591,6 1.309,7 1.369,0
Umsatz MEUR 1.420,5 1.636,9 1.635,1 1.643,5 1.598,4
EBITDA MEUR 5,5 -1,5 57,8 129,7 141,7
EBITDA-Marge % 0,4 -0,1 3,5 7,9 8,9
EBITA MEUR -46,7 -73,8 27,3 98,6 115,2
EBITA-Marge % -3,3 -4,5 1,7 6,0 7,2
Investitionen MEUR 26,5 30,8 36,1 29,7 49,1
Mitarbeiter (per ultimo, ohne Lehrlinge) - 6.513 7.485 7.818 7.573 7.608

Hydro

Einheit 2020 2019 2018 2017 2016
Auftragseingang MEUR 1.335,4 1.350,2 1.445,8 1.317,2 1.500,3
Auftragsstand (per ultimo) MEUR 2.587,9 2.661,0 2.667,9 2.921,8 3.269,6
Umsatz MEUR 1.296,0 1.470,7 1.517,5 1.583,1 1.752,4
EBITDA MEUR 98,5 134,1 142,4 154,1 167,2
EBITDA-Marge % 7,6 9,1 9,4 9,7 9,5
EBITA MEUR 62,0 105,9 113,8 123,0 127,6
EBITA-Marge % 4,8 7,2 7,5 7,8 7,3
Investitionen MEUR 29,7 51,8 57,9 36,3 26,1
Mitarbeiter (per ultimo, ohne Lehrlinge) - 6.941 7.202 7.002 7.237 7.260

Separation

Einheit 2020 2019 2018 2017 2016
Auftragseingang MEUR 667,9 717,1 696,7 622,4 597,5
Auftragsstand (per ultimo) MEUR 413,5 419,6 403,7 364,5 347,3
Umsatz MEUR 644,1 696,8 645,7 602,8 593,8
EBITDA MEUR 67,5 53,6 39,4 36,4 25,8
EBITDA-Marge % 10,5 7,7 6,1 6,0 4,3
EBITA MEUR 53,7 40,1 31,1 27,5 17,1
EBITA-Marge % 8,3 5,8 4,8 4,6 2,9
Investitionen MEUR 11,5 11,2 9,2 8,7 10,2
Mitarbeiter (per ultimo, ohne Lehrlinge) - 2.651 2.842 2.841 2.754 2.772

LAGEBERICHT

WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die globale Covid-19-Pandemie und die daraus resultierenden Beschränkungen großer Teile des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens führten im Jahr 2020 zu einem deutlichen Einbruch der Weltkonjunktur. In allen großen Wirtschaftsregionen der Welt kam es zu einem signifikanten Anstieg der Arbeitslosigkeit und zu einem deutlichen Schrumpfen der Wirtschaftsleistung. Sowohl die westlichen Industrie- als auch Schwellenländer wie Brasilien und Indien waren bzw. sind immer noch – zum Teil stark – davon betroffen. Die von vielen Staaten eingeleiteten Konjunktur- und Hilfspakete (z.B. Steuersenkungen, Kurzarbeit, Fixkostenzuschüsse etc.) konnten den Konjunktureinbruch zwar etwas dämpfen, dennoch erwarten Marktforscher, dass das weltweite Bruttoinlandsprodukt 2020 um gut 4% gegenüber dem Vorjahr gesunken ist. Auch China war von den Auswirkungen der Pandemie anfangs stark betroffen, jedoch konnte sich die Konjunktur insbesondere ab dem 2. Halbjahr 2020 wieder leicht erholen und im Berichtszeitraum sogar ein leichtes Wachstum gegenüber 2019 verzeichnen.

Quellen: Research-Berichte verschiedener Banken, OECD

MARKTENTWICKLUNG

Die von ANDRITZ bedienten Märkte waren im Jahr 2020 – wenngleich auch in unterschiedlichem Ausmaß – von den negativen Auswirkungen der Corona-Krise und der damit einhergehenden Wirtschaftsschwäche betroffen. Einige mittlere/größere Investitionsprojekte bzw. Auftragsvergaben wurden kundenseitig verlangsamt oder bis auf weiteres verschoben. Das betraf vor allem den Bereich Neuanlagen, aber auch der Bereich Service war aufgrund der Covid-19-bedingten weltweiten Reiseeinschränkungen und teilweisen Zugangsbeschränkungen zu einzelnen Kunden- und Projektstandorten davon betroffen.

Pulp & Paper

Der Geschäftsbereich Pulp & Paper verzeichnete im Berichtszeitraum eine insgesamt zufriedenstellende Projektaktivität für Zellstoffausrüstungen – sowohl für Modernisierungen bestehender Zellstoffwerke als auch für die Errichtung neuer Anlagen (insbesondere in Südamerika). Im Bereich Kessel zur Energieerzeugung setzte sich die gute Projekt- und Investitionsaktivität der Vorjahre, insbesondere in Asien (Japan, China) fort. Der Bereich Nonwoven (Anlagen zur Herstellung von Vliesstoffen, Masken, Maskenrohstoffen etc.) verzeichnete aufgrund der globalen Covid-19-Pandemie im Berichtszeitraum eine sehr hohe Investitions- und Projektaktivität.

Metals

Im Bereich Metals Forming für die Automobil- und Automobilzulieferindustrie wurde im Berichtszeitraum aufgrund des globalen Wirtschaftseinbruchs und der strukturellen Schwäche am internationalen Automobilmarkt eine gegenüber dem Vorjahr unverändert geringe Projekt- und Investitionsaktivität verzeichnet. Es kam nur vereinzelt zu größeren Investitionen (aus dem Bereich der Elektromobilität) seitens der Automobilhersteller bzw. -zulieferer.

Die Projektaktivität im Bereich Metals Processing (Ausrüstungen zur Herstellung und Verarbeitung von Bändern aus Edel- und Kohlenstoffstahl sowie Aluminium) war im Berichtsjahr aufgrund der konjunkturell bedingt niedrigen Nachfrage in der weltweiten Stahl- und Edelstahlindustrie deutlich rückläufig.

Hydro

Die weltweite Investitions- und Projektaktivität für elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke war auch im Geschäftsjahr 2020 unverändert. Bedingt durch das anhaltend moderate Investitionsverhalten – als Folge der niedrigen Strompreise – der Energieversorger sind viele Modernisierungs- und Rehabilitierungsprojekte von Wasserkraftwerken, vor allem in Europa, nach wie vor verschoben oder wurden bis auf weiteres gestoppt. Selektiv wurden im Berichtszeitraum jedoch einige größere Aufträge zur Lieferung von Ausrüstungen für Wasserkraftwerke – insbesondere in Asien und Nordamerika – vergeben. Im Bereich der Pumpen wurde eine zufriedenstellende Projektaktivität verzeichnet.

Separation

Die globalen Märkte für Ausrüstungen zur Fest-Flüssig-Trennung entwickelten sich im Geschäftsjahr 2020 insgesamt zufriedenstellend. Eine solide Projektaktivität verzeichneten die Bereiche Umwelt (kommunale und industrielle Klärschlammentwässerung und -trocknung) und Lebensmittel. Im Bereich Feed & Biofuel Technologies wurde eine zufriedenstellende Projektaktivität verzeichnet.

GESCHÄFTSENTWICKLUNG

Veränderung des Konsolidierungskreises

Informationen zum Konsolidierungskreis sind im Konzernanhang Kapitel B) 4. Konsolidierungskreis ersichtlich.

Auftragseingang

Der Auftragseingang der Gruppe erreichte im Geschäftsjahr 2020 trotz des weltweiten Konjunktureinbruchs ein solides Niveau von 6.108,0 MEUR und lag damit nur um 16,1% unter dem Rekordwert des Vorjahres (2019: 7.282,0 MEUR), der einige Großaufträge im Geschäftsbereich Pulp & Paper enthalten hatte.

Die Entwicklung der Geschäftsbereiche im Detail:

  • Pulp & Paper: Der Auftragseingang betrug 2.961,1 MEUR und lag damit um 18,5% unter dem Rekordwert des Vorjahres (2019: 3.632,5 MEUR), der einige Großaufträge für die Errichtung neuer Zellstoffwerke in Südamerika (Brasilien) enthalten hatte. Der Service-Bereich verzeichnete im Geschäftsjahr 2020 aufgrund der Covid-19 bedingten weltweiten Reisebeschränkungen bzw. teilweisen Produktionseinschränkungen bei Kunden ebenfalls einen Rückgang des Auftragseingangs.
  • Metals: Mit 1.143,6 MEUR lag der Auftragseingang deutlich unter dem Vorjahresvergleichswert (-27,7% versus 2019: 1.582,2 MEUR). Sowohl der Bereich Metals Forming (Schuler) als auch der Bereich Metals Processing waren mit einer konjunkturbedingt sehr geringen Investitionstätigkeit der Automobil- bzw. Stahlhersteller konfrontiert. Im Bereich Metals Forming wirkte sich zusätzlich die anhaltende strukturelle Schwäche des globalen Automobilmarkts negativ auf die Entwicklung des Auftragseingangs aus.
  • Hydro: In einem von unverändert moderater Investitionstätigkeit gekennzeichneten Marktumfeld erreichte der Auftragseingang mit 1.335,4 MEUR praktisch das Niveau des Vorjahresvergleichswerts (-1,1% versus 2019: 1.350,2 MEUR). Selektiv wurden im Berichtszeitraum einige größere Aufträge in Asien und in Nordamerika vergeben.
  • Separation: Der Auftragseingang betrug 667,9 MEUR und lag damit um 6,9% unter dem Vorjahresvergleichswert (2019: 717,1 MEUR). Während der Bereich Feed & Biofuel Technologies ein solides Niveau erzielen konnte, entwickelte sich der Bereich Fest-Flüssig-Trennung rückläufig.

Auftragseingang nach Geschäftsbereichen UMSATZ 2020 (2019) in %

UMSATZ Auftragseingang nach Regionen 2020 (2019) in %

Umsatz

Der Umsatz der ANDRITZ-GRUPPE im Geschäftsjahr 2020 betrug 6.699,6 MEUR und erreichte trotz der schwierigen Rahmenbedingungen einen neuen Rekordwert (+0,4% versus 2019: 6.673,9 MEUR). Dies ist auf den Geschäftsbereich Pulp & Paper zurückzuführen, der den Umsatz im Jahresvergleich – insbesondere durch die Abarbeitung der in den vergangenen Quartalen erhaltenen Großaufträge im Bereich Neuanlagen – deutlich erhöhen (+16,4%) konnte. Die Umsätze in den Geschäftsbereichen Metals (-13,2%) und Hydro (-11,9%) waren durch den starken Rückgang des Auftragseingangs der letzten Quartale bzw. Jahre im Jahresvergleich deutlich rückläufig. Der Umsatz des Geschäftsbereichs Separation ging ebenfalls zurück (-7,6%).

Die Umsatzentwicklung der Geschäftsbereiche im Überblick:

Einheit 2020 2019 +/-
Pulp & Paper MEUR 3.339,0 2.869,5 +16,4%
Metals MEUR 1.420,5 1.636,9 -13,2%
Hydro MEUR 1.296,0 1.470,7 -11,9%
Separation MEUR 644,1 696,8 -7,6%

UMSATZ Umsatz nach Regionen 2020 (2019) in %

B Nordamerika 19 (21)
C Südamerika 19 (12)
D Asien (ohne China) 13 (13)
E China 12 (15)
F Afrika, Australien 3 (4)

Anteil Serviceumsatz am Umsatz der Gruppe und der Geschäftsbereiche in %

2020 2019
ANDRITZ-GRUPPE 36 40
Pulp & Paper 41 51
Metals 24 27
Hydro 34 32
Separation 48 45

Auftragsstand

Der Auftragsstand der ANDRITZ-GRUPPE per 31. Dezember 2020 betrug 6.774,0 MEUR (-12,9% versus 31. Dezember 2019: 7.777,6 MEUR).

AUFTRAGSS TAND SBA Auftragsstand nach Geschäftsbereichen per 31.12.2020 (31.12.2019) in %

Auftragsstand nach Regionen per 31.12.2020 (31.12.2019) in %

F Afrika, Australien 5 (5)

Ergebnis

Das operative Ergebnis (EBITA) erreichte aufgrund der guten Umsatzentwicklung in Kombination mit strenger Kostendisziplin ein erfreuliches Niveau und erhöhte sich auf 391,7 MEUR (+14,1% versus 2019: 343,2 MEUR). Die Rentabilität (EBITA-Marge) stieg auf 5,8% (2019: 5,1%). Enthalten in diesem Ergebnis sind Rückstellungen für kapazitive Anpassungen von insgesamt rund 79 MEUR, vor allem für die Bereiche Metals Forming und Hydro, sowie in geringerem Maße auch für die anderen Geschäftsbereiche. Das um diese Sondereffekte bereinigte EBITA der Gruppe betrug 471,1 MEUR und lag damit etwas über dem bereinigten Vorjahresvergleichswert (2019: 456,0 MEUR). Die bereinigte EBITA-Marge erhöhte sich auf 7,0% (2019: 6,8%).

Die Rentabilitätsentwicklung nach Geschäftsbereichen:

  • Im Geschäftsbereich Pulp & Paper erreichte die Rentabilität mit 9,7% erneut ein sehr erfreuliches Niveau (2019: 9,4%), wobei sich sowohl der Bereich Neuanlagen als auch der Bereich Service sehr erfreulich entwickelten. Die bereinigte EBITA-Marge betrug 9,9% (2019: 9,8%).
  • Die EBITA-Marge im Geschäftsbereich Metals war vor allem bedingt durch die oben genannten Maßnahmen im Bereich Metals Forming mit -3,3% weiterhin negativ (2019: -4,5%). Darüber hinaus belasteten die Abarbeitung von margenschwachen Aufträgen als Folge des unverändert starken Wettbewerbs die Ergebnis- und Rentabilitätsentwicklung. Bereinigt um die Restrukturierungsaufwendungen betrug die EBITA-Marge -0,8% (2019: 0,5%).

  • Die EBITA-Marge im Geschäftsbereich Hydro reduzierte sich deutlich auf 4,8% (2019: 7,2%), wobei wie im Geschäftsbereich Metals – Rückstellungen für kapazitiven Anpassungsmaßnahmen sowie die Abarbeitung einiger margenschwacher Aufträge die wesentlichen Gründe für den Rückgang der Rentabilität im Jahresvergleich sind. Die bereinigte EBITA-Marge betrug 7,0% (2019: 8,1%).

  • Im Geschäftsbereich Separation entwickelte sich die EBITA-Marge weiter sehr erfreulich und stieg auf 8,3% (2019: 5,8%) an. Die um Restrukturierungsmaßnahmen bereinigte EBITA-Marge erhöhte sich deutlich auf 9,4% (2019: 6,6%).

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

(in MEUR) 2020 2019 +/-
Umsatz 6.699,6 6.673,9 +0,4%
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und aktivierte
Eigenleistungen
-26,4 -28,2 +6,4%
Sonstige Erträge 85,9 96,2 -10,7%
Materialaufwand -3.632,4 -3.305,2 -9,9%
Personalaufwand -1.790,3 -2.015,2 +11,2%
Sonstige Aufwendungen -765,3 -883,9 +13,4%
EBITDA 571,1 537,6 +6,2%
Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten
und Sachanlagen
-251,4 -270,6 +7,1%
Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwerte -4,7 -29,1 +83,8%
EBIT 315,0 237,9 +32,4%
Finanzergebnis -34,1 -57,0 +40,2%
EBT 280,9 180,9 +55,3%
Ertragsteuern -77,1 -58,2 -32,5%
KONZERNERGEBNIS 203,7 122,8 +65,9%
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis 207,1 127,8 +62,1%
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis -3,4 -5,0 +32,0%
Unverwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 2,08 1,27 +63,8%

Anteil einzelner Aufwandskategorien am betrieblichen Gesamtaufwand der Gruppe in %

56,4% der gesamten betrieblichen Aufwendungen entfielen 2020 auf den Materialaufwand (2019: 51,0%) die Materialquote (Anteil des Materialaufwands am Umsatz) erhöhte sich auf 54,2% (2019: 49,5%). Der Anteil des Personalaufwands lag mit 27,8% unter dem Niveau des Vorjahres (2019: 31,1%), die Personalquote (Anteil des Personalaufwands am Umsatz) reduzierte sich auf 26,7% (2019: 30,2%).

Die sonstigen Aufwendungen betrugen im Berichtszeitraum 765,3 MEUR (2019: 883,9 MEUR) und umfassen vor allem Aufwendungen für Vertrieb, Reparaturen und Instandhaltungen, Reisen sowie Verwaltungs- und Beratungsaufwendungen. Die sonstigen Erträge lagen mit 85,9 MEUR unter dem Vorjahresniveau (2019: 96,2 MEUR) und inkludieren vor allem öffentliche Zuwendungen, Mieterträge und Gewinne aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Die Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen betrugen 2020 251,4 MEUR (2019: 270,6 MEUR), wovon 69,1 MEUR (2019: 82,5 MEUR) auf Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und 161,9 MEUR (2019: 168,7 MEUR) auf Abschreibungen von Sachanlagen entfielen.

2020 wurden für die Gruppe eine Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 4,7 MEUR (2019: 29,1 MEUR) sowie eine Wertminderung für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 20,9 MEUR erfasst (2019: 19,4 MEUR). Die Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte ist dem Geschäftsbereich Metals zuzuordnen, da sich der Geschäftsverlauf nicht wie erwartet entwickelte. Die Wertminderung für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen betrifft im Wesentlichen Technologien, Kundenbeziehungen sowie Gebäude.

Das Finanzergebnis verbesserte sich deutlich auf -34,1 MEUR (2019: -57,0 MEUR). Dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten und die Verbesserung des sonstigen Finanzergebnisses (u.a. auf die stichtagsbezogene Fremdwährungsbewertung von konzerninternen Darlehen und Bankguthaben in Fremdwährung) zurückzuführen.

Die Steuerquote reduzierte sich aufgrund eines konsequenten Managements von Steuergruppen und der damit verbundenen Aktivierung von Verlustvorträgen auf 27,5% (2019: 32,1%); siehe dazu auch Konzernanhang Kapitel C) 16. Ertragsteuern.

Das Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) betrug 203,7 MEUR (+65,9% versus 2019: 122,8 MEUR), wovon 207,1 MEUR (2019: 127,8 MEUR) auf die Gesellschafter der Muttergesellschaft und -3,4 MEUR (2019: -5,0 MEUR) auf nicht beherrschende Anteile entfielen. Siehe dazu auch Konzernanhang Kapitel F) 32. Eigenkapital.

Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich deutlich auf 2,08 EUR (2019: 1,27 EUR). Bei der Hauptversammlung am 24. März 2021 wird der Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende von 1,00 EUR je Aktie vorschlagen (2019: 0,50 EUR). Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von rund 48,1% (2019: 39,4%). Die im Vergleich zu früheren Jahren etwas geringere Ausschüttungsquote resultiert aus dem Ziel, die Eigenkapitalquote und die Nettoliquidität des Konzerns zu stärken.

Ergebnis und Dividende je Aktie/Ausschüttungsquote

Dividende für 2020: Vorschlag an die Hauptversammlung.

Eigene Aktien

Zum 31. Dezember 2020 hat die Gesellschaft 4.744.104 eigene Aktien bzw. 4,6% des Grundkapitals – im Wesentlichen zur Bedienung von Aktienoptionsprogrammen und der Ausgabe von Mitarbeiteraktien – mit einem Marktwert von 177,8 MEUR gehalten.

Weitere Informationen zu eigenen Aktien sind im Konzernanhang Kapitel F) 32. Eigenkapital ersichtlich.

Vermögens- und Kapitalstruktur

Die Bilanzsumme betrug 7.056,7 MEUR (31. Dezember 2019: 7.234,1 MEUR), die Eigenkapitalquote lag bei 17,8% (31. Dezember 2019: 16,9%).

Aktiva

A B C
A Langfristiges Vermögen: 35% 2.497,5 MEUR
B Sonstiges kurzfristiges Vermögen: 42% 2.914,9 MEUR
C Flüssige Mittel und Veranlagungen: 23% 1.644,3 MEUR
Passiva
A
B C D
A Summe Eigenkapital inkl. nicht beherrschende Anteile: 18% 1.255,7 MEUR
B Finanzverbindlichkeiten: 22% 1.533,0 MEUR
C Sonstige langfristige Schulden: 11% 780,4 MEUR
D Sonstige kurzfristige Schulden: 49% 3.487,6 MEUR

Auf der Aktivseite waren per 31. Dezember 2020 Sachanlagen (1.170,1 MEUR), Geschäfts- oder Firmenwerte (760,0 MEUR) und immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte (223,8 MEUR) die bedeutendsten Positionen im Bereich des langfristigen Vermögens (2.497,5 MEUR). Zu den wichtigsten Positionen des sonstigen kurzfristigen Vermögens von 2.914,9 MEUR zählen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte in Höhe von 1.613,9 MEUR, sowie Vorräte (761,2 MEUR).

Passivseitig inkludieren die sonstigen kurzfristigen Schulden (3.487,6 MEUR) vor allem Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung in Höhe von 895,7 MEUR, Rückstellungen (537,9 MEUR) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (749,7 MEUR). In den sonstigen Verbindlichkeiten (982,5 MEUR) sind Abgrenzungen und ausstehende auftragsbezogene Kosten (498,4 MEUR) sowie Urlaubsverpflichtungen und sonstige Personalverbindlichkeiten (245,6 MEUR) die bedeutendsten Positionen. Die sonstigen langfristigen Schulden von insgesamt 780,4 MEUR beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer (453,9 MEUR), sonstige Rückstellungen (153,1 MEUR) und passive latente Steuern (145,0 MEUR).

Weitere Informationen zu Rückstellungen sind im Konzernanhang Kapitel D) 23. Rückstellungen ersichtlich.

Entwicklung der Brutto- und Nettoliquidität

Die Bruttoliquidität betrug 1.719,3 MEUR (per ultimo 2019: 1.609,8 MEUR), die Nettoliquidität erhöhte sich deutlich auf 420,9 MEUR (per ultimo 2019: 244,9 MEUR).

Zusätzlich zu den hohen liquiden Mitteln standen der ANDRITZ-GRUPPE per Jahresende 2020 folgende Kreditund Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen, Gewährleistungen etc. zur Verfügung:

  • Kreditlinien: 324 MEUR, davon 225 MEUR ausgenutzt
  • Avallinien: 5.715 MEUR, davon 2.692 MEUR ausgenutzt

Investitionen

Die Investitionen in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände betrugen 2020 131,8 MEUR und lagen damit deutlich unter dem Niveau des Vorjahrs (2019: 157,1 MEUR). Die Investitionen verteilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche:

Die Investitionsschwerpunkte betrafen – wie in den Vorjahren – insbesondere Modernisierungen von Fertigungsstätten sowie vereinzelte Erweiterungsinvestitionen.

Cashflow

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 461,5 MEUR und lag damit deutlich unter dem sehr hohen Vorjahresvergleichswert (2019: 821,6 MEUR). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf projektbedingte Veränderungen des Nettoumlaufvermögens (-79,0 MEUR in 2020 versus 330,7 MEUR in 2019) zurückzuführen. Das Nettoumlaufvermögen verringerte sich vor allem durch die Abarbeitung von Großprojekten, deren Zahlungseingang (An- und Teilzahlungen) 2019 stattfand.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -236,1 MEUR (2019: -107,9 MEUR). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert hauptsächlich aus unterschiedlichen Ein- und Auszahlungshöhen von finanziellen Vermögenswerten.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -187,0 MEUR (2019: -365,5 MEUR). Die Veränderung ist vor allem auf eine geringere Dividendenzahlung (-49,9 MEUR in 2020 gegenüber -157,1 MEUR in 2019) zurückzuführen.

Darüber hinaus erfolgten Zahlungen aufgrund des Erwerbs von nicht beherrschenden Anteilen sowie Zahlungen an frühere Eigentümer in Höhe von 20,4 MEUR, im Wesentlichen aufgrund des Erwerbs von Aktien an der Schuler AG (siehe nachfolgenden Absatz zum Squeeze-out). 2019 wurden 79,8 MEUR an Zahlungen geleistet, im Wesentlichen aus der Begleichung von bedingten Gegenleistungen für den chinesischen Pressen- und Werkzeugmaschinenhersteller Yangzhou Metal Forming Machine Tool Co., Ltd. (Yadon). Im Geschäftsjahr 2020 wurden eigene Aktien in Höhe von 18,1 MEUR erworben (2019: 39,8 MEUR).

Weitere wichtige Kennzahlen im Überblick

Einheit 2020 2019 2018 2017 2016
Umsatzrendite % 4,7 3,6 5,3 6,8 6,4
EBITDA MEUR 571,1 537,6 498,0 541,7 542,4
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) MEUR 315,0 237,9 321,6 399,3 385,8
Ergebnis vor Steuern (EBT) MEUR 280,9 180,9 304,2 400,6 398,4
Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) MEUR 203,7 122,8 219,7 265,6 274,8
Free Cashflow MEUR 329,7 664,5 -129,2 129,7 263,7
Free Cashflow je Aktie EUR 3,3 6,4 -1,2 1,2 2,5
Eigenkapitalrentabilität % 22,4 14,8 22,9 30,2 29,6
Gesamtkapitalrentabilität % 4,5 3,3 4,6 6,4 6,2
Nettoverschuldung MEUR 35,1 205,7 568,1 -530,6 -550,2
Nettoumlaufvermögen MEUR -48,8 -134,0 160,5 -121,0 -215,8
Capital employed MEUR 1.345,1 1.470,4 1.665,6 801,9 772,2
Verschuldungsgrad % 2,8 16,9 42,7 -40,0 -40,9

Squeeze Out/Akquisitionen

Die ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der ANDRITZ AG und Hauptaktionärin der Schuler AG, hat im November 2020 im Rahmen eines aktienrechtlichen Squeeze-Out-Verfahrens gemäß deutschem Aktiengesetz die Aktien der Minderheitsaktionäre an der Schuler AG gegen Gewährung einer Barabfindung von 18,32 EUR (18,30 EUR je Stückaktie zzgl. eines Zinsbetrages von 0,02 EUR je Stückaktie: Gesamtabfindungsbetrag: 18,32 EUR je Stückaktie) je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Schuler AG, übernommen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 18. November 2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Schuler AG in das Eigentum der ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH übergegangen.

Im Dezember 2020 hat ANDRITZ mit Laroche, Frankreich, eine Vereinbarung zum Erwerb von LM Industries – bestehend aus Laroche SA und Miltec SA, Frankreich – unterzeichnet. Laroche ist führender Lieferant von Faseraufbereitungstechnologien wie Faseröffnung, -mischung und -dosierung, Airlay-Vliesbildung, Recycling von Textilabfällen und Entrindung von Bastfasern (Dekortikation). Die Akquisition erweitert das bestehende Produktangebot von ANDRITZ Nonwoven im Geschäftsbereich Pulp & Paper. Das Closing der Transaktion wird im ersten Halbjahr 2021 erwartet.

Weitere Informationen zu Akquisitionen sind im Konzernanhang Kapitel B) 5. Akquisitionen ersichtlich.

RISIKOMANAGEMENT

Die ANDRITZ-GRUPPE ist ein global agierendes Unternehmen, das eine Vielzahl verschiedenster industrieller Märkte und Kunden beliefert. Als solches ist die Gruppe einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Zu den wesentlichen übergeordneten Risiken gem. § 243 Abs. 1 UGB gehören:

  • Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
  • Strategische Risiken
  • Operative Risiken

Das von der ANDRITZ-GRUPPE schon seit vielen Jahren durchgeführte aktive Risikomanagement dient sowohl der langfristigen Sicherung des Unternehmensbestands als auch der Wertsteigerung und stellt somit einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die gesamte Gruppe dar. Im Sinne einer wertorientierten Unternehmensführung ist Risikomanagement integrierter Bestandteil der Geschäftsprozesse und erstreckt sich über sämtliche strategische und operative Ebenen.

Ein integraler Bestandteil der Risikoüberwachung und -steuerung ist der Planungs- und Controlling-Prozess innerhalb der gesamten ANDRITZ-GRUPPE. Kontinuierliches Controlling und regelmäßiges Reporting sollen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass größere Risiken früh erkannt und, wenn notwendig, Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Dennoch gibt es keine Garantie dafür, dass mit den im Einsatz befindlichen Überwachungs- und Risikokontrollsystemen alle Risiken rechtzeitig erkannt werden.

Die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und die von ANDRITZ bedienten Märkte stellen wesentliche und erhebliche Risiken für die Geschäftsentwicklung der ANDRITZ-GRUPPE dar. Da weder die weitere Entwicklung der Pandemie noch deren Ende aus heutiger Sicht abschätzbar sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die weltweite Wirtschaftsschwäche auch 2021 und darüber hinaus noch andauert bzw. sich eventuell sogar noch weiter verschärft. Dies könnte zu weiteren negativen Auswirkungen auf die Entwicklung von Auftragseingang, Umsatz und Ergebnis der ANDRITZ-GRUPPE führen.

Neben der Corona-Krise existieren weitere Risiken, deren Eintritt die konjunkturelle Entwicklung negativ beeinflussen könnten. Dazu gehören eskalierende Handelskonflikte zwischen wirtschaftlich bedeutenden Staaten sowie zunehmende politische Instabilitäten. Die hohe Staatsverschuldung vieler Ländern stellt mittel- bis langfristig ebenfalls ein Risiko dar.

Darüber hinaus sind die langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union aus heutiger Sicht noch nicht abschätzbar. Das direkte Geschäftsvolumen der ANDRITZ-GRUPPE in Großbritannien ist jedoch als sehr gering einzustufen.

Die nachfolgend beschriebenen Risiken der ANDRITZ-GRUPPE werden laufend überwacht. ANDRITZ ist bereit, darauf zu reagieren und entgegenzusteuern.

Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten

Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken, wie zum Beispiel Währungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken.

Eine detaillierte Darstellung sämtlicher finanzieller Risiken der ANDRITZ-GRUPPE ist im Konzernanhang Kapitel F) 34. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten ersichtlich.

Strategische Risiken

Politische Risiken

Der Konzern ist unter anderem in Ländern tätig, die als politisch riskant oder sehr riskant einzustufen sind. Unterbrechungen von Aufträgen könnten die Folge terroristischer Aktivitäten oder politischer Veränderungen sein. Die politischen Entwicklungen werden für alle Länder bzw. Regionen, in denen der Konzern tätig ist, kontinuierlich beobachtet und wesentliche politische Risiken vor dem Eintritt in neue Länder überprüft. Das Risiko für Lieferungen in als politisch durchschnittlich riskant oder sehr riskant eingestufte Länder wird üblicherweise versichert. Nicht immer sind jedoch die Voraussetzungen für eine vollständige Absicherung gegeben. Die diesbezüglichen Maßnahmen und Vorgehensweisen sind in der konzernweit gültigen Credit Risk-Policy geregelt.

Regulatorische Risiken

Regulatorische Risiken beinhalten sowohl steuerliche Risiken als auch Compliance-Risiken.

Die ANDRITZ-Gesellschaften sind in den jeweiligen Ländern lokalen Steuergesetzen unterworfen und müssen sowohl Ertragsteuern, Einfuhrzölle, als auch andere Steuern bezahlen. Eine Änderung von Gesetzen oder sonstigen Bestimmungen – darunter fallen auch Regelungen zu Importzöllen etc. – sowie unterschiedliche Auslegungen der jeweils geltenden Bestimmungen können zu nachträglichen Steuer- und Zollbelastungen führen. Dementsprechend können die Steuern und Zölle etwaigen positiven oder negativen Schwankungen ausgesetzt sein.

In Österreich und in anderen Ländern, in denen die ANDRITZ-GRUPPE tätig ist, sind eine Reihe von rechtlichen Compliance-Bestimmungen, inklusive kartellrechtlicher Bestimmungen und Antikorruptionsgesetze, oder Compliance Risiken in der Lieferkette einzuhalten. Die Gruppe hat ein Compliance-Komitee zur Überwachung der Einhaltung dieser Regeln eingerichtet sowie eine Reihe interner Richtlinien festgelegt, darunter geltende Richtlinien zur Verhinderung von Insider-Trading, von Verstößen gegen Kartellgesetze und Antikorruptionsgesetze, zum Schutz von personenbezogener Daten sowie einen Kodex über Geschäftsverhalten & Geschäftsethik und ein Verhaltenskodex für Lieferanten. Zwar ist die Gruppe bestrebt, die Einhaltung dieser Richtlinien durch eine Vielzahl von Maßnahmen sicherzustellen, doch gibt es keine Garantie, dass es nicht zu Verstößen kommen wird. Derartige Verstöße könnten die Finanzlage und den Ruf der Gruppe nachhaltig schädigen bzw. auch zu Stornierungen von bestehenden Aufträgen führen.

Wettbewerbsposition

Die ANDRITZ-GRUPPE agiert in sehr wettbewerbsintensiven Märkten, in denen einige wenige große Anbieter um einige wenige Großaufträge bieten. Darüber hinaus gibt es lokal eine Vielzahl von kleinen konkurrierenden Unternehmen, die über eine vergleichsweise niedrige Kostenbasis verfügen. Diese Wettbewerbssituation oder eine mögliche Änderung der Wettbewerbsstruktur können sich negativ auf den Auftragseingang sowie die Umsatzmargen der Gruppe auswirken. Die Gruppe steuert diesem Risiko durch kontinuierliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Produktinnovationen sowie durch ständige Kostenoptimierungen entgegen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass die Gruppe ihre derzeitige Marktposition auch in Zukunft halten kann.

Da die Wettbewerbsposition der Gruppe auch auf proprietären Technologien beruht, können die durch das digitale Zeitalter begünstigte Zunahme von Produktpiraterie, Cyberattacken und Industriespionage sowie der damit einhergehende Diebstahl von geistigem Eigentum ebenfalls negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition der Gruppe haben. Die Gruppe schützt, wo immer möglich, ihr geistiges Eigentum, es gibt allerdings keine Garantie, dass dies immer ausreichend gelingt.

Kundenkonzentration

In vielen Abnehmerindustrien der ANDRITZ-GRUPPE ist ein Trend zu Firmenzusammenschlüssen erkennbar. Dies trifft insbesondere auf die Zellstoff- und Papierindustrie sowie die Stahlindustrie zu. Solche Zusammenschlüsse könnten dazu führen, dass die Gruppe in Zukunft einer kleineren Anzahl von Kunden mit größerer Kaufkraft gegenübersteht. Die Abhängigkeit von einzelnen Schlüsselkunden könnte steigen, was auch direkte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe haben könnte.

Volatilität des Auftragseingangs

Einige Kundengruppen und Industrien, die ANDRITZ beliefert, sind direkt von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung abhängig und unterliegen damit häufig Nachfrageschwankungen hinsichtlich ihrer Produkte. Dies trifft vor allem auf die Geschäftsbereiche Pulp & Paper sowie Metals zu; es können jedoch alle Geschäftsbereiche davon betroffen sein. Das Preisniveau für die von ANDRITZ für diese Branchen gelieferten Anlagen und Produkte steht teilweise in direktem Zusammenhang mit dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage der Endprodukte, die mit den von ANDRITZ gelieferten Anlagen und Produkten hergestellt werden. Mögliche Preisschwankungen können daher einen direkten Einfluss auf die Investitionsentscheidungen von Kunden und in weiterer Folge auf den Auftragseingang der Gruppe haben. Dies könnte daher zu einer Volatilität in der Entwicklung des Auftragseingangs führen.

Die anhaltende Schwäche am internationalen Automobilmarkt könnte die Geschäftsentwicklung des Bereichs Metals Forming (Schuler) weiter negativ beeinflussen, da rund drei Viertel des Umsatzes von Schuler auf die Automobilindustrie entfallen. Zwar wurden bereits in den vergangenen Jahren kapazitive Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt bzw. es wurde 2020 ein weiteres Kapazitätsanpassungsprogramm beschlossen, dennoch ist nicht auszuschließen, dass im Falle einer weiteren Abschwächung des Pressenmarkts für die Automobilindustrie zukünftig zusätzliche Anpassungsmaßnahmen notwendig sein können, die die Ergebnisentwicklung der ANDRITZ-GRUPPE negativ beeinträchtigen.

Der künftige Erfolg der Gruppe hängt unter anderem davon ab, ob neue Aufträge in ausreichendem Umfang erhalten werden können. Es ist teilweise schwierig vorherzusagen, wann genau ein Auftrag, für den die Gruppe ein Angebot gelegt hat, vergeben wird. Die Vergabe von Aufträgen kann von Ereignissen beeinflusst werden, die nicht im Einflussbereich der Gruppe liegen, wie beispielsweise Preissituation, Nachfrage, allgemeine wirtschaftliche Bedingungen, behördliche Genehmigungen und Erhalt von Projektfinanzierungen. So kann es zu Schwierigkeiten beim Abgleich von Fixkosten und erwartetem Auftragsvolumen kommen.

Zusätzlich können sich auch Naturkatastrophen, Pandemien (wie zum Beispiel die Covid-19-Pandemie) oder Epidemien auf die Entwicklung des Auftragseingangs, der Liquidität und die finanzielle Struktur des Konzerns negativ auswirken.

Akquisition und Integration von komplementären Geschäftsfeldern

Eines der wesentlichen strategischen Ziele der ANDRITZ-GRUPPE besteht darin, durch organisches Wachstum und komplementäre Akquisitionen in allen Geschäftsbereichen zum Komplettanbieter zu werden. In Umsetzung dieser Strategie akquirierte die Gruppe seit 1990 eine Reihe von weltweit tätigen Unternehmen und gliederte diese in den Konzern ein.

Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Gruppe auch künftig in der Lage sein wird, geeignete Akquisitionsziele zu identifizieren und zu erwerben, dass überhaupt geeignete Unternehmen zur Verfügung stehen und ausreichend Finanzmittel für Akquisitionen aufgebracht werden können. ANDRITZ war bei der Integration neuer Unternehmen bisher weitgehend erfolgreich. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die angestrebten Ziele und Synergien bei allen zukünftigen Akquisitionen (wie auch bei derzeit laufenden Integrationen der zuletzt akquirierten Unternehmen) vollständig erreicht werden, oder dass die Gruppe sich nicht neuen Risiken oder Altlastrisiken konfrontiert sieht, die nicht identifiziert oder nicht exakt evaluiert wurden.

Einkauf und Fertigung

Im Bereich Einkauf werden die für die ANDRITZ-GRUPPE wichtigen Lieferanten regelmäßig überprüft, um Gefährdungspotenziale (Lieferfähigkeit, Qualitätsmanagement, finanzielle Situation etc.) und Risiken frühzeitig zu erkennen. Das gilt insbesondere auch für Bestellungen ab einer festgelegten Höhe. Zusätzlich werden regelmäßig die Kapazitätsauslastung der Lieferanten sowie mögliche alternative Lieferoptionen geprüft.

Im Bereich der Fertigung setzt ANDRITZ auf eine gezielte Make-or-Buy-Strategie, um die im Projektgeschäft typischen Schwankungen in der Kapazitätsauslastung gut auszugleichen und die eigenen Fertigungskapazitäten bestmöglich auszulasten. Prozessrelevante Schlüsselkomponenten für Anlagen und Produkte von ANDRITZ werden meist in eigenen Produktionsstätten gefertigt und montiert, einfache Komponenten hingegen vorwiegend bei qualifizierten Lieferanten zugekauft, deren Qualität und Termintreue sowie Compliance laufend kontrolliert werden.

Wesentliche Erfolgsfaktoren für kurze Auftragslaufzeiten und hohe Termintreue in der Fertigung sind exakte Planung, hoher Einsatz und Flexibilität seitens der Mitarbeiter. Auch setzt ANDRITZ intern auf flexible Arbeitszeitmodelle und vor allem im europäischen Raum auf einen flexiblen Anteil an Leiharbeitskräften, um Auslastungsschwankungen besser abzufedern. ANDRITZ versucht, Auslastungsschwankungen möglichst flexibel auszugleichen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es immer gelingen wird, größere Schwankungen in der Kapazitätsauslastung sofort auszugleichen, was sich wiederum negativ auf die Ergebnisentwicklung der Gruppe auswirken könnte. Die Covid-19-Krise und andere Pandemien oder Epidemien können sich auf die Fähigkeit der Lieferanten auswirken, von ANDRITZ bestellte Lieferungen nicht rechtzeitig zu fertigen und zu liefern, was wiederum dazu führen könnte, dass ANDRITZ seinen Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nicht nachkommen kann. Ein solcher Ausfall könnte sich nicht nur nachteilig auf das jeweilige Projekt auswirken, sondern auch auf die Fähigkeit von ANDRITZ, künftig neue Aufträge zu gewinnen.

Personal

Die ANDRITZ-GRUPPE möchte für ihre Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber sein und diese langfristig an das Unternehmen binden. Hohe Qualitätsstandards im Auswahlverfahren gewährleisten, dass die am besten geeigneten Kandidaten für die jeweiligen vakanten Positionen eingestellt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiter bereits nach kurzer Zeit das Unternehmen wieder verlassen. Dadurch könnten sich nicht nur hohe Kosten ergeben, sondern auch die Kunden- und Serviceorientierung verschlechtern. ANDRITZ versucht, die Fluktuation durch das Anbieten interessanter, internationaler Karrieremöglichkeiten, einer leistungsorientierten Entlohnung und fokussierten Trainingsprogrammen zu minimieren.

Digitalisierung

Basierend auf umfassender und langjähriger Erfahrung als Lieferant von Technologien und Anlagen für verschiedenste Industriezweige bietet ANDRITZ ein breites Produktportfolio an intelligenten, digitalen Lösungen an, die die Kunden maßgeblich unterstützen, ihre Produktions- und Unternehmensziele zu erreichen. Diese innovativen und weltweit in vielen Referenzanlagen erprobten Digitalisierungslösungen werden unter der Technologiemarke Metris gebündelt. Metris beruht auf drei strategischen Säulen: Industrial IIoT (mit den Schwerpunkten Smart Sensors, Big Data und Augmented Reality), Smart Service und Ventures. Metris-Technologien entsprechen dem allerneuesten Stand der Technik, werden laufend weiterentwickelt und können ganz auf individuelle Kundenbedürfnisse maßgeschneidert werden. ANDRITZ sieht in der Digitalisierung ein wesentliches Wachstumsfeld für die Zukunft und wird daher in den kommenden Jahren weiter einen starken Fokus auf die Entwicklung digitaler Produkte und Lösungen, einschließlich Datensicherheit, legen. Die Schnelligkeit, mit der sich die Digitalisierung entwickelt, stellt jedoch auch ein Risiko dar, sollte es ANDRITZ nicht gelingen, die Herausforderungen – sowohl die Entwicklung von Produkten und Lösungen als auch die Implementierung der notwendigen internen Prozesse und Strukturen betreffend – in der gebotenen Geschwindigkeit zu meistern. Darüber hinaus können diese Digitalisierungslösungen ANDRITZ einem erhöhten Risiko von Cyberangriffen aussetzen.

Kapitalmarktrisiken

Die Entwicklung des ANDRITZ-Aktienkurses ist nicht nur von unternehmensspezifischen Faktoren, sondern auch von Kursschwankungen an den internationalen Finanzmärkten abhängig. Wirtschafts- und politische Krisen können die Kapitalmärkte erschüttern und starke Kursschwankungen und hohe Volatilität an den wichtigsten Wertpapierbörsen auslösen und somit den Kurs der ANDRITZ-Aktie direkt oder indirekt negativ beeinflussen.

Als börsennotiertes Unternehmen wird die ANDRITZ-GRUPPE regelmäßig von Finanzanalysten und institutionellen Investoren bewertet. Kauf- und Verkaufsempfehlungen von Analysten und darauf basierende Investitionsentscheidungen durch Aktionäre können erhebliche Kursschwankungen der ANDRITZ-Aktie bewirken. ANDRITZ ist bemüht, unbegründete Kursschwankungen durch offene und transparente Informationspolitik und durch gute Beziehungen zu den Aktionären und anderen Teilnehmern am Kapitalmarkt zu vermeiden.

Der hohe Anteil des Streubesitzes der ANDRITZ-Aktien (knapp unter 70%) und die umfassenden Investor-Relations-Tätigkeiten haben zu einem aktiven Handel mit ANDRITZ-Aktien an der Wiener Börse geführt. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass dieser aktive Handel auch in Zukunft anhalten wird. Sollte dies nicht der Fall sein, hätte dies negative Auswirkungen auf die Liquidität und den Kurs der ANDRITZ-Aktie; Investoren könnten ihre Aktien nicht zu einem für sie angemessenen Preis verkaufen. Ein Ausbleiben des aktiven Handels oder eine größere Veränderung der Marktkapitalisierung könnten darüber hinaus dazu führen, dass die ANDRITZ-Aktie aus verschiedenen internationalen Branchen- und Börsenindices, zum Beispiel dem ATX, dem Leitindex der Wiener Börse, oder anderen Indices, gestrichen wird. Dies könnte zu größeren Kursveränderungen der ANDRITZ-Aktie führen.

Operative Risiken

Projektrisiken

Im Zusammenhang mit Lieferungen von Ausrüstungen und Serviceleistungen ist die ANDRITZ-GRUPPE häufig vertraglich verpflichtet, Leistungs- und Termingarantien abzugeben. Werden die garantierten Leistungen nicht erreicht oder Termine nicht eingehalten, sind üblicherweise gestaffelte Vertragsstrafen zu leisten oder auf Kosten der Gruppe Änderungen an den gelieferten Teilen zu erbringen. Bleibt die Anlagenleistung weit hinter den garantierten Werten zurück, werden Termine deutlich überschritten oder akzeptiert der Kunde die Übernahme der Anlage aus sonstigen Gründen nicht, könnte der Kunde das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand bei vollem Kosten- und Schadenersatz an ANDRITZ zurückzugeben. Ein solcher Fall könnte die Finanzentwicklung der Gruppe negativ beeinflussen. Sollte die Covid-19-Pandemie noch länger anhalten, könnte sich dies auf die Fähigkeit des Konzerns auswirken, seine vertraglichen Fristen einzuhalten.

Viele Aufträge, die ANDRITZ abwickelt, basieren auf langfristigen Fixpreisverträgen. Umsatz und Margen können bei Fixpreisverträgen, zum Beispiel wegen Änderungen bei Kosten (vor allem schwankenden Materialkosten), von ursprünglichen Kalkulationen abweichen, insbesondere bei Projekten, die das Engineering und den Bau gesamter Anlagen umfassen und Arbeitsleistungen von Dritten zugekauft werden müssen.

Da die Gruppe gewisse Teile einer zu liefernden Anlage von Unterlieferanten bezieht, kann es vorkommen, dass ein Angebot ohne genaue Kenntnis der Preise der zugekauften Teile gelegt werden muss. Obwohl ANDRITZ bei der Kalkulation auf Erfahrungswerte und Angebote potenzieller Lieferanten zurückgreifen kann, ist es möglich, dass diese Kalkulationen nicht immer exakt sind. Die Gruppe hat aus diesem Grund bei einigen vergangenen Projekten erhebliche Verluste erlitten. Derartige Probleme und Verluste können auch zukünftig auftreten und die finanzielle Entwicklung der Gruppe negativ beeinflussen.

Bei einzelnen Projekten übernimmt ANDRITZ – zusätzlich zur Lieferung von Ausrüstungen und Systemen von ANDRITZ – auch die Verantwortung für das gesamte Engineering und/oder die Errichtung und den Bau von Fabriken. Diese Verträge bergen neben den oben angeführten Risiken auch Risiken in sich, die sich aus größerer Vorort-Verantwortung ergeben; das sind beispielsweise Umweltrisiken, Risiken in Bezug auf die lokalen Arbeitsbedingungen oder Risiken, die mit der Geologie, mit dem Bau und der Errichtung der Anlagen zu tun haben. Darüber hinaus ist die Gruppe auch Risiken in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Drittparteien ausgesetzt, die bei diesen Projekten mit Bau-, Montage- und Engineering-Leistungen beauftragt werden (z. B. Streiks oder andere Arbeitsunterbrechungen, die zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme führen, oder Nichteinhaltung von Terminen). Die Gruppe hat zur Minimierung dieser EPC-Risiken (EPC: Engineering, Procurement, Construction) Risikomanagementsysteme implementiert, die – soweit vertraglich möglich – unter anderem den Abschluss von Versicherungen, die Festsetzung bestimmter vertraglicher Klauseln und standardisierte Abläufe beim Projektmanagement umfassen. Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Systeme ausreichend sind, um negative finanzielle Auswirkungen zu verhindern. Die Gruppe hat diesbezüglich bei bestimmten früheren Projekten Verluste gemacht, und ähnliche Schwierigkeiten und Verluste könnten auch künftig auftreten und eine negative Auswirkung auf die finanzielle Situation der Gruppe haben.

Bei vielen EPC- und anderen Projekten übernimmt die ANDRITZ-GRUPPE gemeinsam mit Drittparteien eine Reihe von Risiken. Obwohl die Gruppe bestrebt ist, dass die Risiken aus solchen Projekten klar zugeordnet werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gruppe dabei immer erfolgreich ist. Darüber hinaus kann der Fall, dass ein Konsortialpartner seinen Verbindlichkeiten (inklusive Schadenersatz gegenüber der Gruppe) nicht nachkommen kann, eine bedeutende negative Auswirkung auf die Geschäftsergebnisse und die Liquiditätssituation der Gruppe haben.

Haftungsbeschränkungen

Haftungen, die sich aus Verträgen der Gruppe ergeben, können Haftungen bezüglich eines Gewinnentgangs von Kunden und andere Haftungen beinhalten, die den jeweiligen Vertragswert erheblich überschreiten können. Die ANDRITZ-GRUPPE ist bestrebt, in Verträgen entsprechende Haftungsbeschränkungen festzulegen; es kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass in allen Verträgen ausreichende Haftungsbeschränkungen enthalten sind, oder dass Haftungsbeschränkungen im jeweils anzuwendenden Recht durchsetzbar sein werden.

Verträge mit staatlichen Stellen

Bei diversen Projekten sind staatliche Stellen die Auftraggeber. In Zusammenhang mit diesen Projekten kann die Gruppe den oben beschriebenen Leistungs-, Haftungs- und EPC-/Turnkey-Risiken in verstärktem Maße unterliegen, weil es der Gruppe aufgrund des Erfordernisses öffentlicher Ausschreibungen und lokaler Gesetze eventuell nicht immer möglich ist, ihre angestrebten vertraglichen Absicherungen zu erreichen.

Gerichtsverfahren

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ANDRITZ-GRUPPE in zahlreichen Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil dieser Verfahren (wie beispielsweise Vertragsund Projektstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen und Verfahren im Bereich geistiges Eigentum) kann als typisch für die Branche, in der die Gruppe tätig ist, angesehen werden. Die ANDRITZ-GRUPPE bildet in Fällen, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich erscheint und zuverlässige Schätzungen gemacht werden können, entsprechende Rückstellungen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Anbetracht der Risikosummen in einigen dieser Streitfälle kann ein für ANDRITZ negativer Ausgang einer oder mehrerer dieser Rechtsstreitigkeiten zu einer wesentlichen negativen Auswirkung auf Ergebnis und Liquiditätsbestand der Gruppe führen.

Der Bereich Produkthaftung inkludiert einige Fälle wegen mutmaßlicher Körperverletzungen und/oder Todesfällen aufgrund Asbestbelastungen. Details dazu sind im Konzernanhang Kapitel G) 37. Eventualverbindlichkeiten zu finden.

Währungen

Ein wesentlicher Teil der Tochtergesellschaften der ANDRITZ-GRUPPE befindet sich außerhalb der Eurozone. Da Euro die Berichtswährung der Muttergesellschaft ANDRITZ AG ist, rechnet das Unternehmen im Konzernabschluss die Abschlüsse dieser Gesellschaften in Euro um. Um translationsbezogene Fremdwährungsrisiken zu adressieren, wird für das Risikomanagement generell unterstellt, dass Investitionen in ausländische Gesellschaften auf Dauer angelegt sind und die Ergebnisse kontinuierlich reinvestiert werden. Auswirkungen von Wechselkursschwankungen bei der Umrechnung von Nettovermögenspositionen in Euro werden im Posten Unterschiedsbeträge aus Währungsumrechnung im Konzerneigenkapital ausgewiesen.

Ein beträchtlicher Teil des Umsatzes bzw. der Kosten der von Konzerngesellschaften abgeschlossenen Aufträge wird nicht in der jeweiligen funktionalen Währung, sondern in anderen Währungen, vor allem US-Dollar, abgerechnet. Die Währungen in diesen Ländern können erheblichen Wechselkursschwankungen unterliegen. Währungsrisiken im Zusammenhang mit Aufträgen, die nicht in Euro fakturiert werden, werden durch die Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten – insbesondere Devisentermingeschäfte und Swaps – bestmöglich minimiert.

Obwohl die Gruppe bestrebt ist, die Nettowährungsposition von nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossenen Aufträge durch den Abschluss von Termingeschäften abzusichern, können sich Währungsschwankungen mit Wechselkursverlusten im Konzernabschluss niederschlagen. Die Entwicklung der Wechselkurse kann sich auch auf den in Euro umgerechneten Umsatz und das Ergebnis der Gruppe sowohl positiv als auch negativ auswirken. Wechselkursänderungen können auch dazu führen, dass sich die Position von ANDRITZ gegenüber der Konkurrenz verändert, obgleich viele Mitbewerber von ANDRITZ ihren Firmensitz ebenfalls im Euroraum haben.

Da einige der größeren ANDRITZ-Kunden ihren Hauptsitz außerhalb des Euroraums haben, können Wechselkursänderungen zu einer Verzögerung von Projektentscheidungen durch diese Kunden führen. Ebenso ist das Eigenkapital der ANDRITZ-GRUPPE nicht abgesichert und könnte durch Wechselkursänderungen beeinflusst werden.

Die Veränderung des Euro gegenüber vielen anderen Währungen könnte sich auch umrechnungsbedingt sowohl positiv als auch negativ auf das Eigenkapital sowie die Umsatz- und Ertragsentwicklung der ANDRITZ-GRUPPE auswirken (Translationseffekt).

Versicherungen

Obwohl die ANDRITZ-GRUPPE Versicherungsprogramme zur Abdeckung der für das Geschäft üblichen Risiken abgeschlossen hat, gibt es keine Garantie, dass mögliche Verluste durch diese Versicherungen vollständig abgedeckt werden, die Versicherungen schadenersatzpflichtig bzw. die Versicherungsbeträge ausreichend sind. Darüber hinaus ist die Gruppe in gewissen Industrien tätig (zum Beispiel in der Raumfahrt und Nuklearindustrie), für die Risiken nicht oder nicht voll versicherbar sind bzw. nicht immer alle Voraussetzungen gegeben sind, um Versicherungen abschließen zu können. Jegliche substanzielle Verbindlichkeit, die nicht durch Versicherungen gedeckt ist, könnte daher eine wesentliche negative Auswirkung auf die finanzielle Situation der Gruppe haben.

Cyber-Risiken/Hackerangriffe

Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Anlagen und Maschinen erfordert hoch wirksame und effiziente Lösungen zur Wahrung der Datensicherheit. Der unbefugte Zugriff auf oder der Abzug sensibler Unternehmensdaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme als Folge von Hackerangriffen sind wesentliche Risiken, denen ANDRITZ in zunehmendem Maße ausgesetzt ist. Dabei können nicht nur die ANDRITZ-eigenen Systeme betroffen sein, sondern auch die von ANDRITZ bei Kunden installierten IIoT-Lösungen. Cyber-Risiken bzw. möglichen Hackerangriffen begegnet ANDRITZ durch den Einsatz von modernsten IT-Sicherheitstechnologien (zum Beispiel Firewall-Systemen) sowie durch verstärkte Kontrolle von Zugriffsberechtigungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen. Mit Hilfe einer optimierten IT-Infrastruktur sollen Cyber-Attacken frühzeitig erkannt werden, um diese erfolgreich abzuwehren. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es durch Cyber-Angriffe zu einem unbefugten Zugang bzw. zu einem Verlust von sensiblen und vertraulichen Daten sowohl bei ANDRITZ als auch bei seinen Kunden kommt und dies in weiterer Folge zu enormen wirtschaftlichen Schäden führt, für die ANDRITZ verantwortlich gemacht werden könnte.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

ANDRITZ verfügt über ein konzernweites internes Kontroll- und Steuerungssystem (IKS), dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren, um nach Möglichkeit rasch Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dieses System stellt ein wichtiges Element in der aktiven Unternehmenssteuerung dar. Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Überwachungs- und Kontrollsysteme effektiv genug sind.

Die Implementierung und Überwachung des IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess bzw. die Finanzberichterstattung liegt in der Verantwortung des Vorstands. Dazu wurden sowohl für die wesentlichen Geschäftsrisiken innerhalb der Gruppe als auch für den Finanzberichterstattungsprozess gruppenweit verbindlich anzuwendende Regelungen und Richtlinien verabschiedet.

Das Rechnungswesen und die darin integrierte Finanzbuchhaltung sind dem Vorstand unterstellt. Durch verschiedene organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Insbesondere wird durch entsprechende Regelungen sichergestellt, dass die Erfassung in den Büchern und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben.

Der gesamte Prozess von der Beschaffung bis zur Zahlung unterliegt konzerneinheitlichen Richtlinien, die wesentliche damit in Zusammenhang stehende Risiken minimieren sollen.

Zu diesen Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen sowie ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsberechtigungen für Zahlungen (Vieraugenprinzip). Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit spielen in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine generell restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen durch die verwendete Finanzsoftware (SAP) unterstützt. Die Ordnungsmäßigkeit dieser Finanzsoftware wird auch durch direkt im System eingerichtete automatisierte Geschäftsprozesskontrollen gewährleistet.

Konzernweit einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Erfassung, Buchung und Bilanzierung von Geschäftsfällen sind in der ANDRITZ GROUP IFRS Accounting Policy geregelt und für alle Konzerngesellschaften verbindlich. Automatische Kontrollen im Konsolidierungs- und Berichtssystem, aber auch zahlreiche manuelle Prüfungen sind zur bestmöglichen Vermeidung von Fehldarstellungen im Einsatz. Die Kontrollmaßnahmen gehen von der Durchsicht und Diskussion der Periodenergebnisse durch das Management bis hin zur spezifischen Überleitung von Konten.

Durch ein standardisiertes, konzernweites Finanzberichtswesen sowie durch sofortige, anlassbezogene Berichterstattung über bedeutende Ereignisse soll sichergestellt werden, dass der Vorstand angemessen und zeitnah über alle relevanten Sachverhalte in der Gruppe informiert wird. Der Aufsichtsrat wird in zumindest einer pro Quartal stattfindenden Aufsichtsratssitzung über die laufende Geschäftsentwicklung inklusive operative Planung und mittelfristige Strategie des Konzerns unterrichtet. In besonderen Fällen – wie zum Beispiel bei Akquisitionen, Restrukturierungen etc. – wird der Aufsichtsrat auch unmittelbar informiert. Darüber hinaus erhalten der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter einen monatlichen Bericht mit den wichtigsten Finanzkennzahlen einschließlich Kommentaren. In den Prüfungsausschusssitzungen wird unter anderem auch das interne Kontrollund Risikomanagement behandelt.

Die Interne Revision, die als Stabsstelle des Vorstands eingerichtet ist, auditiert konzernweit einzelne Prozesse oder Gesellschaften anhand eines jährlich festgelegten Prüfplans sowie in besonderen Anlassfällen (ad hoc Prüfungen). Zudem überwacht sie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und konzerninterner Richtlinien. Sie agiert in der Berichterstattung und bei der Wertung der Prüfergebnisse als unabhängiger unternehmensinterner Bereich weisungsungebunden. Die Interne Revision berichtet dem Vorstand und Prüfungsausschuss in regelmäßigen Abständen über die durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnisse sowie über den aktuellen Umsetzungsstand der Erkenntnisse.

Der Konzernabschlussprüfer beurteilt jährlich die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements in der ANDRITZ-GRUPPE und berichtet darüber an Aufsichtsrat und Vorstand. Die Funktionalität des Risikomanagements wurde vom Konzernabschlussprüfer 2020 kontrolliert.

Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht

Den konsolidierten Corporate-Governance-Bericht finden Sie im Kapitel Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht – oder auf der ANDRITZ-Website andritz.com.

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Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es gab keine wesentlichen oder außerordentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

KONSOLIDIERTE NICHT-FINANZIELLE ERKLÄRUNG

Der folgende Abschnitt beschreibt die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren zu Sozial-, Arbeitnehmer- und Umweltbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte. Informationen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung finden sich im konsolidierten Corporate-Governance-Bericht.

Wesentlichkeitsanalyse

Die ANDRITZ-GRUPPE veröffentlicht Informationen betreffend Nachhaltigkeit gemäß den Kriterien der Global Reporting Initiative (GRI Standards, Option: Kern). Eine Auflistung aller berichteten Indikatoren einschließlich Kommentare befindet sich im Kapitel "GRI Index" nach dem Konzernanhang.

Langfristige gesellschaftliche Auswirkungen

  • 0 = nicht relevant / keine Auswirkungen
  • 1 = eher relevant / geringe Auswirkungen
  • 2 = relevant / mittlere Auswirkungen
  • 3 = sehr relevant / große Auswirkungen

Um die für die ANDRITZ-GRUPPE wesentlichen Themen für die Berichterstattung sowie die relevanten Handlungsfelder zu eruieren, wurden bereits mehrmals Stakeholder-Umfragen bzw. Interviews mit den relevanten Stakeholdern durchgeführt. Die Analyse-Ergebnisse aus den vergangenen Jahren wurden im Herbst 2020 noch einmal evaluiert bzw. mit relevanten Stakeholdern diskutiert. Die Prüfung ergab, dass die bisherigen relevanten Themenbereiche weiterhin Gültigkeit haben und als unverändert wichtig eingestuft werden.

Die Themen, die auf die gesellschaftliche Auswirkung der Geschäftstätigkeit von ANDRITZ bzw. die Entscheidungen der Stakeholder in puncto Geschäftsbeziehungen mit ANDRITZ den größten Einfluss haben, sind demnach:

  • Einhaltung von rechtlichen und ethischen Standards / unternehmensinterne Compliance
  • Fairer Umgang mit Lieferanten und Geschäftspartnern
  • Nachhaltige Produktion bzw. Projekte sowie Produktsicherheit
  • Verantwortungsvolle Arbeitsbedingungen
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Digitalisierung und Innovation

Die unterschiedliche Gewichtung der Themen ist in der oben angeführten Grafik dargestellt. Diese Themen werden auch in der folgenden nicht-finanziellen Erklärung behandelt.

Nachhaltigkeitsstrategie

Im vergangenen Jahr wurde eine umfassende gruppenweite Nachhaltigkeitsstrategie inklusive daraus abgeleiteter konkreter Zielsetzungen erarbeitet, die vom Vorstand und Aufsichtsrat genehmigt wurden. ANDRITZ verfolgt einen mehrdimensionalen, umfassenden und praxisorientierten Nachhaltigkeitsansatz.

Die Strategie gliedert sich in wesentliche Grundlagen- und Fokusthemen in den Bereichen Umweltschutz ("Environment"), Soziales ("Social") und verantwortungsvolle Unternehmensführung ("Governance"). Die Auswahl der Fokusthemen erfolgte auf Basis der Relevanz für ANDRITZ und dessen Stakeholder. Dabei wurden u.a. Klimaschutz, nachhaltige Lösungen im Produktbereich, ANDRITZ als verantwortungsvoller Arbeitgeber, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Risiko-Management und Compliance inklusive Lieferanten-Compliance als die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen identifiziert. Daraus wurden operative und messbare Ziele abgeleitet.

Die ökologischen Ziele beziehen sich auf die Reduktion der Treibhausgase (Scope 1 und 2), des Wasserverbrauchs und des Abfallvolumens an den ANDRITZ-Standorten. Außerdem soll der Anteil an "grünen" Produkten, die direkt oder indirekt zum Klimaschutz bzw. zur Nachhaltigkeit beitragen, auf über 50% gesteigert werden. Die sozialen Ziele haben die Vermeidung von Arbeitsunfällen, die Reduktion der Mitarbeiter-Fluktuation und die Erhöhung der Diversität im Fokus. Beim Thema Governance geht es insbesondere um bestmögliches Management und Minimierung von Unternehmensrisiken sowie die weitere Sicherstellung der Compliance innerhalb der Gruppe und seitens der Lieferanten.

Nicht-finanzielle Risiken

Risikomanagement ist ein integrierter Bestandteil aller Geschäftsprozesse und erstreckt sich über sämtliche strategische und operative Ebenen von ANDRITZ. Die nachfolgend beschriebenen nicht-finanziellen Risiken (gem. § 267a Abs. 3 Z 5 UGB) behandeln mögliche Gefährdungen in Bezug auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie die Achtung der Menschenrechte.

Nicht-finanzielle Risiken können sich aus der eigenen Geschäftstätigkeit oder aus Geschäftsbeziehungen sowohl für das Unternehmen als auch für das Unternehmensumfeld ergeben. Der Fokus auf nicht-finanzielle Risiken wurde in der Vergangenheit nicht nur aufgrund steigender Anforderungen aller Stakeholder, sondern zunehmend auch durch gesetzliche Regulierungen verstärkt. Die möglichen Folgen dieser Art von Risiken sind nicht nur finanzieller Art, sondern vor allem auch qualitativer Natur, wie etwa Reputationsrisiken oder die mangelnde Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber.

Personal

Die ANDRITZ-GRUPPE möchte für ihre Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber sein und diese langfristig an das Unternehmen binden. Ein wichtiges Anliegen des Unternehmens ist es daher, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiter unter Anwendung des Gleichbehandlungsprinzips ohne jegliche Form von Diskriminierung, Bedrohung oder Vergeltung zu schaffen. ANDRITZ respektiert Werte und Kulturen anderer Länder und Völker und schätzt die Unterschiede in Denkweise und Herkunft. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich manche Mitarbeiter ungleich oder unfair behandelt fühlen. In diesem Fall gibt es unterschiedliche Beschwerdemöglichkeiten, wie zum Beispiel über die jeweiligen lokalen HR-Organisationen, den Betriebsrat oder das online-basierte gruppenweite Hinweisgebersystem.

Nicht zufriedenstellend empfundene Arbeitsbedingungen können die Motivation und Begeisterungsfähigkeit der Mitarbeiter senken und in weiterer Folge negative Auswirkungen auf die Produktivität haben. Daraus resultierende erhöhte Krankenstands- oder Fluktuationsraten könnten zu Mehrkosten für ANDRITZ führen. Fachliche Förderung und Qualifizierung von Mitarbeitern sind daher wichtige Anliegen von ANDRITZ, die aber nur durch persönliche Bereitschaft des Personals erreicht werden können. Mangelnde Bereitschaft zur Weiterbildung kann zu einer nicht ausreichenden Qualifikation der Mitarbeiter führen.

Fehlende Angebote zur fachlichen und persönlichen Weiterbildung für Mitarbeiter könnten die Attraktivität von ANDRITZ als Arbeitgeber beeinträchtigen und speziell junge potenzielle Mitarbeiter von einer Bewerbung abhalten. Daher geht das Unternehmen seit einiger Zeit verstärkt auf Veränderungen in der Arbeitswelt sowie auf neue Anforderungen von Mitarbeitern ein. Dazu zählt auch die verstärkte Flexibilisierung der Arbeitszeit.

Lieferkettenmanagement

Die Einhaltung von international gültigen Umwelt- und Sozialstandards ist ANDRITZ insbesondere in der Zusammenarbeit mit Lieferanten aus Schwellenländern sehr wichtig. Mögliche Verstöße (z.B. Kinderarbeit, Missachtung von Sicherheitsvorschriften, Unterbezahlung, Entsorgung von gefährlichen Stoffen etc.) können nicht nur das Image von ANDRITZ selbst, sondern auch bestehende oder zukünftige Geschäftsbeziehungen von ANDRITZ mit Kunden gefährden. Auch die Zahlung von Bußgeldern oder Strafen wäre eine mögliche Konsequenz einer Missachtung.

Dies könnte sich negativ auf den Auftragseingang bzw. den Auftragsstand der Gruppe auswirken. Daher ist ANDRITZ bestrebt, die Implementierung von international anerkannten Umwelt- und Sozialstandards bei Lieferanten weiter voranzutreiben und deren Einhaltung auch zu überprüfen. Ein wichtiger Schritt wurde mit der Einführung einer spezifischen Richtlinie für Lieferanten auf Basis des allgemeinen Verhaltenskodex gesetzt. In China und Indien überwachen zwei Auditoren die Einhaltung dieser Standards bei den Lieferanten vor Ort und vereinbaren im Fall von Abweichungen Korrekturmaßnahmen. Schwere Verstöße können bis zur Auflösung des Geschäftsverhältnisses mit diesen Lieferanten führen.

Umweltschutz innerhalb und außerhalb des Unternehmens

Die von ANDRITZ gelieferten Systeme und Anlagen entsprechen den höchsten Umwelt- und Sicherheitsstandards und erfüllen die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben der Länder, in denen sie installiert werden. Dennoch kann es bei unsachgemäßem Betrieb der Anlagen, Wartungsfehlern oder sonstigen unvorhergesehenen und nicht beeinflussbaren Ereignissen zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod – auch einer größeren Anzahl – von Menschen bzw. zu bedeutenden Eigentumsbeschädigungen kommen, wofür ANDRITZ eventuell haftbar gemacht werden könnte.

In den Fertigungsstätten der ANDRITZ-GRUPPE werden zum Teil gefährliche Substanzen verwendet bzw. generiert. In vielen Betriebsstätten liegen Abfallwirtschaftskonzepte vor, die von fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten erstellt und kontrolliert werden. Diese sind auch für die Erfüllung der allgemeinen Pflichten betreffend Sammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung von Abfällen verantwortlich. Die im Betrieb anfallenden gefährlichen Abfälle werden bis zur Abholung durch den Entsorger in versperrbaren Räumen gelagert. Über die Menge an nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen sowie über Altöle werden entsprechende Aufzeichnungen geführt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass gefährliche Abfälle nicht den Vorschriften entsprechend entsorgt werden und so eventuell Umweltschäden entstehen können. Auch bei Montage- und sonstigen Arbeiten auf Baustellen werden manchmal gefährliche Chemikalien und Werkstoffe verwendet. Im Falle eines Unfalls, wie etwa des Auslaufens gefährlicher Stoffe, eines Feuers oder einer Explosion, könnte die Gruppe für Sach- oder Personenschäden und die Beseitigung von Umweltschäden haftbar gemacht werden.

Risiken aufgrund des Klimawandels

Natürlich-physikalische Auswirkungen des Klimawandels beziehen sich auf die zunehmende Häufigkeit und Intensität extremer Wettereignisse, wie Hitze, Stürme, Überschwemmungen oder Waldbrände. Diese könnten Standorte oder Baustellen, aber auch die Infrastruktur von Lieferanten negativ beeinflussen, indem sie einen Ausfall von Fertigungskapazitäten verursachen und möglicherweise auch weitere Folgeschäden nach sich ziehen. Extreme Wetterphänomene könnten auch zu Schäden an der Verkehrsinfrastruktur führen und so den Logistikbereich, der bei ANDRITZ von externen Dienstleistern durchgeführt wird, stark betreffen. Verzögerungen oder Ausfälle von Gütertransporten könnten einen erheblichen negativen Effekt auf den Produktionsprozess bzw. den Fortschritt von Projekten haben. Daher muss der Ablauf des Warentransports gegebenenfalls an durch den Klimawandel veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden.

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass mittelfristig gewisse Maßnahmen zur Anpassung an die sich ändernden klimatischen Bedingungen gesetzt werden müssen.

Die in den letzten Jahren weltweit feststellbaren Klimaveränderungen haben teilweise zu deutlichen Preisanstiegen bzw. zu starker Preisvolatilität bei einzelnen Rohstoffen geführt. Weitere Klimaveränderungen könnten zu steigenden Inputpreisen für Produktion, Energie, Transport und Versicherungen führen. An den einzelnen ANDRITZ-Standorten arbeitet man bereits daran, die Energieeffizienz zu steigern und den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen. Auch die im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie beschlossenen Ziele im Bereich Umwelt fokussieren sich darauf. Der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten ist relativ gering. Der Klimawandel könnte jedoch aufgrund von verstärktem Heizungs- oder Kühlungsbedarf den Energieverbrauch der ANDRITZ-GRUPPE längerfristig erhöhen.

Auch eine höhere Besteuerung von fossiler Energie oder von CO2-Emissionen könnte zu Mehrkosten führen. Mehrere ANDRITZ-Standorte führten daher ein Umweltmanagementsystem ein bzw. sind bereits nach ISO 14001 zertifiziert. Durch die Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Fertigung, die in den letzten Jahren getroffen wurden, konnten Kosten eingespart werden.

Auf der Produktseite bestehen die Risiken des Klimawandels darin, dass gewisse Produkte eventuell nicht mehr erfolgreich verkauft oder sogar unverkäuflich werden könnten. Diesen Risiken begegnet ANDRITZ durch ein breites Produktportfolio im Bereich der "grünen Technologien".

Das Unternehmen generiert bereits heute rund 45% seines Gesamtumsatzes aus Anlagen, Technologien und Verfahrenstechniken, mit denen aus erneuerbaren Ressourcen Energie gewonnen wird bzw. die zum Schutz der Umwelt und zur Ressourcen-Schonung beitragen. Dieser Anteil soll künftig noch gesteigert werden.

Das Regulierungsrisiko bezieht sich auf staatliche Maßnahmen, die durch den Klimawandel gesetzt werden. Dies kann in vielfältiger Weise geschehen. Oft ist es für Unternehmen schwierig, langfristige Investitions- und Betriebsentscheidungen zu treffen, weil sich die Klimapolitik auf nationaler, EU- und internationaler Ebene häufig ändert.

Arbeits- und Reisesicherheit

Die Sicherheit der ANDRITZ-Mitarbeiter hat stets höchste Priorität, zumal insbesondere die Arbeit in den Fertigungsstätten und auf den Baustellen mit einer Reihe von Sicherheitsrisiken verbunden ist. Bei Arbeitsunfällen von ANDRITZ-Mitarbeitern und Personen, die im Auftrag von ANDRITZ arbeiten bzw. wenn Drittpersonen durch Unfälle zu Schaden kommen, kann die Gruppe unter Umständen haftbar gemacht werden. Auch wenn die internen Regeln und Standards sehr streng sind, können Unfälle nicht verhindert werden. Daher wird der Unfallprävention höchste Priorität eingeräumt. Fehlende Planung und Koordination von Sicherheitsmaßnahmen, fehlende klare Verantwortlichkeiten, Nichteinhaltung von Baustellenregeln, mangelnde Gefahrenerkennung und -analyse sowie fehlende Arbeitserlaubnis und Vorbereitungsgespräche zählen zu den häufigsten Ursachen für Unfälle. Führungskräfte haben die Aufgabe, Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen; die Mitarbeiter wiederum müssen die verpflichtenden Maßnahmen in ihrer täglichen Arbeit berücksichtigen. Sie müssen Gefahren am Arbeitsplatz melden, sicherheitskritische Vorfälle beachten und an regelmäßigen Schulungen teilnehmen.

Die Ursache von Unfällen ist häufig eine Kombination unterschiedlicher Faktoren und menschlicher Einflüsse. Auch Vorfälle, die leicht zu einem Unfall hätten führen können, sogenannte "sicherheitskritische Vorfälle", sind als Warnsignal zu sehen, und es ist wichtig, die Ursachen rasch zu ermitteln und zu beseitigen. Für alle Arbeitsbereiche werden Risikoanalysen erstellt. Dabei müssen nicht nur statische, sondern auch dynamische Prozesse (Manipulation und Bewegen der Teile, z.B. auf Baustellen) beachtet werden.

Eine globale Travel Risk Management Policy legt die Eckpunkte des Reisesicherheitsprogramms fest. Um Auslandseinsätze von ANDRITZ-Mitarbeitern möglichst sicher zu gestalten, beobachtet die Gruppenfunktion Group Corporate Security laufend die Lage in Risikoländern, in denen Mitarbeiter im Einsatz sind, und informiert Reisende und Projektleiter über aktuelle Entwicklungen. Ein Länderportal, das auch via Smartphone-App abrufbar ist, bietet landesspezifische Informationen, Risikoanalysen und praktische Handlungsempfehlungen zum Thema Reisegesundheit und -sicherheit sowie Updates und Analysen zu aktuellen Entwicklungen in einem bestimmten Land. Dazu zählen zum Beispiel politische Unruhen oder Krisen, aber auch Pandemien wie Covid-19. Reisende werden auch kurzfristig über plötzlich eingetretene oder anstehende Ereignisse (Demonstrationen, Streiks, erschwerte Wetterbedingungen, Flughafenschließungen, Ausbruch von Krankheiten etc.), die Einfluss auf eine reibungslose Reisetätigkeit haben können, informiert.

Zusätzlich wurde im vergangenen Jahr eine eigene mehrsprachige Covid-19-Pandemie-Seite im gruppenweiten Intranet zur Verfügung gestellt. Auf dieser kann der jeweils letzte Wissensstand zu Verbreitung, Präventionsmaßnahmen, Reisebeschränkungen, Tests, Impfstoffentwicklung etc. abgerufen werden. Projektmanager, Baustellenmitarbeiter und Reisende sollen durch die bereitgestellten Informationen bestmögliche Vorbereitungen treffen können. Dies wiederum trägt zu einer reibungslosen Projektabwicklung und zu Kundenzufriedenheit bei.

Die ANDRITZ Medical Helpline und die ANDRITZ Security Travel Helpline stehen den Mitarbeitern rund um die Uhr für Briefings vor der Abreise zur Verfügung. Darüber hinaus beantworten Reisemediziner, Sicherheitsexperten und Lageanalysten sowohl allgemeine Fragen zum Thema Reisesicherheit als auch spezifische Fragen zur Destination. 2020 wurden vier Mal mehr Briefings abgewickelt als im Jahr davor. Der Hauptteil davon betraf Fragen zu Covid-19. Die Helplines dienen auch zur Vermittlung medizinischer und ortskundiger Dienstleister am Zielort bzw. zur Organisation klassischer Notfallunterstützung bis hin zur Evakuierung. Oberstes Ziel ist es, den Mitarbeitern umfassende Unterstützung zu bieten, um ihre gesunde Heimkehr zu gewährleisten.

Compliance

Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Gesetzen und internen Richtlinien sowie Regeln durch Mitarbeiter oder Führungskräfte birgt wesentliche Risiken für ANDRITZ. Daher wurde bereits vor vielen Jahren ein umfassendes gruppenweites Compliance-Management-System implementiert, das nach ISO 19600 zertifiziert ist. Eine weitere Zertifizierung (ISO 37001) betrifft das Anti-Korruptionsmanagement der Gruppe.

Eine wichtige Grundlage des Compliance-Management-Systems ist die systematische Ermittlung der Compliance-Risiken. ANDRITZ hat in den vergangenen Jahren eine umfassende Risikoanalyse durchgeführt, um Maßnahmen zur künftigen Risikominimierung zu setzen. Darüber hinaus werden regelmäßig Schulungen auf Basis des gruppenweit gültigen Kodex für Geschäftsverhalten und -ethik und anderer Regelwerke durchgeführt.

Compliance-Verstöße können zu Geldbußen, Gewinnentgang, Verlust von Umsätzen, die mit unlauteren Mitteln oder unseriösen Geschäftspartnern erwirtschaftet wurden, Schadenersatzforderungen von Vertragspartnern oder Dritten, Steuernachzahlungen, Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, Imageverlust, geringeren Geschäftschancen, staatlichen Sanktionen und Gefährdung des Unternehmensvermögens führen. Für Mitarbeiter können Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung und unter Umständen auch strafrechtliche Verfolgungen die Folge sein. Alle Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich Compliance sind im Detail im konsolidierten Corporate-Governance-Bericht nachzulesen.

Innovation

Der Geschäftserfolg von ANDRITZ ist in hohem Maße vom technischen Know-how des Unternehmens und der daraus resultierenden Entwicklung von neuen Produkten und Technologien abhängig. ANDRITZ hat ein globales Innovationsmanagement, das ANDRITZ Innovation Management (AIM), eingeführt, das Mitarbeitern ermöglicht, innovative Ideen für neue Produkte einzubringen. Zudem werden interne Startup-Wettbewerbe durchgeführt, von denen sich mehrere Projekte bereits in der Umsetzungsphase befinden. Die hohe Anzahl an Einreichungen und Projekten spiegelt das enorme Know-how, die Innovationskraft und das Engagement der Mitarbeiter wider. Innovationsprojekte sind aber auch oft zeit- und kostenintensiv. Manche Projekte setzen sich am Markt nicht durch und müssen daher gestoppt werden, auch wenn bereits ein hohes Maß an finanziellen und personellen Ressourcen in deren Entwicklung gesteckt wurde. Der Wettbewerbsdruck, immer neue Produkte und Technologien hervorzubringen, birgt auch das Risiko von Qualitätsmängeln oder der Entwicklung von Produkten, die keinen Markterfolg haben.

Datensicherheit und Datenschutz

ANDRITZ ist bestrebt, das geistige Eigentum und das technische Wissen bestmöglich, etwa durch Patente, zu schützen. Ein Großteil des Know-hows eines Unternehmens kann überhaupt nicht durch gewerbliche Schutzrechte abgesichert werden. Hier besteht die Gefahr, dass Dritte dies ausnutzen und durch den Nachbau oder Kopien von ANDRITZ-Produkten oder -Technologien die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gefährden.

Datenschutz betrifft aber auch den Schutz der Daten Dritter. Ein angemessener Schutz der persönlichen Daten von Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und aller anderen Stakeholder von ANDRITZ minimiert das Risiko von Datenschutzverletzungen, die nicht nur den Ruf des Unternehmens schädigen, sondern auch hohe Strafen nach sich ziehen könnten. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen sowie konkrete Handlungsanweisungen und genaue interne Regeln festzulegen, wurde im Dezember 2020 eine gruppenweite Richtlinie zum Thema Datenschutz veröffentlicht, die sich vor allem mit der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Pflege von personenbezogenen Daten beschäftigt. Gruppenweit wurden Datenschutzbeauftragte nominiert und geschult. Zusätzlich wurde eine Datenbank zur Dokumentation und zur Handhabung der Prozesse, die persönliche Daten beinhalten, implementiert. Dennoch ist ein Verstoß gegen das Gesetz nicht ausgeschlossen. Die Strafen können bis zu vier Prozent des Gruppenumsatzes betragen, was wiederum ein erhebliches Risiko für ANDRITZ darstellt.

Aufgrund von vermehrt auftretenden Vorfällen in der Wirtschaftswelt beschäftigt sich auch ANDRITZ mit Angriffen auf Informationssysteme. Systemnutzer werden von Kriminellen durch Tricks, wie etwa Phishing Mails, manipuliert, um an interne und sensible Daten und Informationen zu gelangen bzw. unrechtmäßige Zahlungen auszulösen. In diesem Zusammenhang wurde gruppenweit eine Safe Payment Policy implementiert. Darüber hinaus wurden die Anweisungen für sicheren Zahlungsverkehr verschärft und die Mitarbeiter laufend durch Hinweise und vermehrte Informationen im Intranet und in der Mitarbeiterzeitung für das Thema sensibilisiert.

Verantwortungsvolles Personalmanagement

Die Gruppenfunktion Human Resources Management (HR) ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung der globalen Personalstrategie. Ziel ist es, sämtliche Bereiche der ANDRITZ-GRUPPE bestmöglich in Personalangelegenheiten zu unterstützen und damit zur Erreichung der übergeordneten Unternehmensziele beizutragen. Die Aufgaben umfassen die Schwerpunktbereiche Veränderungsmanagement, Personalmarketing, Förderung und Entwicklung von Nachwuchsführungskräften, Organisations- und Leistungsmanagement, Aus- und Weiterbildung, globale Mobilität, Entlohnungsstrategie sowie Digitalisierung.

Das globale HR-Team setzt sich aus Mitarbeitern verschiedenster Kulturen mit unterschiedlichen Arbeitserfahrungen und Perspektiven zusammen und nutzt somit alle Vorteile der internationalen Ausrichtung von ANDRITZ. Das Kernteam der Gruppenfunktion besteht aus HR-Kompetenzzentren in Graz, Wien, Helsinki und Atlanta. Darüber hinaus gibt es globale HR-Geschäftspartner, die weltweit an unterschiedlichen Standorten beschäftigt sind.

Die Teammitglieder der Kompetenzzentren entwickeln in ihren jeweiligen Fachgebieten gemeinsam mit Personalfachkräften Strategien sowie Prozesse, Systeme und Instrumente zu deren Umsetzung. Dadurch können sie Dienstleistungen für die gesamte Organisation, vor allem für die lokalen HR-Organisationen, bereitstellen.

Die globalen HR-Geschäftspartner beraten und unterstützen die jeweiligen Geschäftsbereiche in strategischen und taktischen Personalfragen. Ihre Aufgabe ist es, relevante HR-Aktivitäten im jeweiligen Geschäftsbereich zu managen, wesentliche Informationen in Bezug auf Personal zu kommunizieren sowie relevante Informationen mit den lokalen Personalverantwortlichen auszutauschen.

Personalmanagement in Krisenzeiten

Das Hauptaugenmerk der globalen und lokalen Personalabteilungen richtete sich im vergangenen Jahr auf das Management der Covid-19-Pandemie, insbesondere darauf, den operativen Geschäftsbetrieb bestmöglich aufrechtzuerhalten, gleichzeitig aber auch den Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten. Das reichte von der intensiven Mitarbeit in den Notfallkomitees der ANDRITZ-Gesellschaften samt Mitgestaltung und Umsetzung interner Richtlinien und Schutzmaßnahmen bis hin zur Sicherstellung der Gehalts- und Lohnverrechnung mit geteilten Teams.

#1ANDRITZway - Verhaltensleitsätze

Die Initiative #1ANDRITZway ist die Weiterentwicklung der identitätsstiftenden ONE ANDRITZ-Kampagne, die seit einigen Jahren intern läuft. #1ANDRITZway legte unter Mitwirkung von ca. 700 Mitarbeitern aus aller Welt Verhaltensleitsätze fest, die die Zusammenarbeit regeln. Sie setzt Standards für alle Mitarbeiter in ihren Verhaltensweisen, unabhängig davon, zu welcher Abteilung, Funktion oder Region sie gehören. Die Leitsätze sollen schließlich in alle Mitarbeiterprozesse, wie etwa Bewerbungsprozesse, Mitarbeitergespräche etc., eingebunden werden und Orientierung für Führungskräfte und Mitarbeiter geben.

Weitere Schwerpunkte im HR-Bereich sind die Digitalisierung der globalen Kernprozesse sowie die Schaffung eines Masterdatenmanagements (#APeople), das alle HR-Daten gruppenweit einheitlich abbildet und dokumentiert. Diese Personalstammdaten werden in vielen IT-Systemen benötigt und sind sowohl für verschiedene Prozesse als auch als Grundlage für Managemententscheidungen erforderlich. Die Daten sind tagesaktuell und können auf Desktop-Computern und auf mobilen Geräten eingesehen werden.

Neben dem Stammdatenmanagement verfügt #APeople über Module für die wichtigsten Prozesse im Personalmanagement. Die Module für Recruiting und Onboarding sowie Performance Management inkl. Zielvereinbarungen werden Anfang März 2021 eingeführt. Module für Nachfolgeplanung, Aus- und Weiterbildung sowie Vergütung und Benefits folgen bis Ende Juli 2021.

Das Recruiting ist nun konzernweit als standardisierter Prozess etabliert, der bestimmte Grundsätze wie die Priorisierung von internen Bewerbungen beachtet und einem definierten Ablauf folgt. Die HR-Teams können potenzielle interne Kandidaten leichter identifizieren und auch entsprechend auf die ANDRITZ-Talentpools zugreifen. Der anschließende Onboarding-Prozess, der ebenfalls standardisiert wurde, wird als Gelegenheit gesehen, neue Mitarbeiter willkommen zu heißen und verbunden zu sein, und ihnen die Ziele und Strategien des Unternehmens, die Werte und das Kernverhalten von ANDRITZ zu vermitteln.

Diversität

Mitarbeiter nach Regionen per 31.12.2020 (31.12.2019) in %

E Asien (ohne China, Australien, Afrika) 8 (8)

Per Ende Dezember 2020 arbeiteten Mitarbeiter aus mehr als 33 unterschiedlichen Ländern im Unternehmen. 23 verschiedene Sprachen werden derzeit bei ANDRITZ gesprochen. Die Gruppe setzt auf diese Vielfalt und engagiert sich für ein multikulturelles Arbeitsumfeld mit internationalen Berufsperspektiven. Dadurch entstehen positive Effekte, weil Mitarbeiter unterschiedlicher Herkunft, Religion und Kultur sowie unterschiedlichen Alters ihr Wissen und ihre praktischen Erfahrungen austauschen können.

Der Frauenanteil betrug im Jahr 2020 16,4% (2019: 16,2%). Die langfristige Steigerung des Frauenanteils im Konzern ist eines der Nachhaltigkeitsziele der Gruppe. Detaillierte Maßnahmen zur Umsetzung werden derzeit ausgearbeitet.

Mitarbeiter nach Geschlecht

Absolut 2020 Absolut 2019 Anteil 2020 Anteil 2019
Männer 22.755 24.733 83,6% 83,8%
Frauen 4.477 4.780 16,4% 16,2%
GESAMT 27.232 29.513 100,0% 100,0%

Aus- und Weiterbildung

Der Unternehmenserfolg hängt unmittelbar mit den Mitarbeitern von ANDRITZ zusammen, denen fundierte Ausund Weiterbildung und internationale Karrieremöglichkeiten geboten werden. Mit den Entwicklungsprogrammen sollen alle Mitarbeiter dazu ermutigt werden, sich neue oder erweiterte Fähigkeiten, Kenntnisse und Sichtweisen anzueignen, indem Schulungs- und Lernmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen angeboten werden.

Wichtigstes Instrument für die persönliche Entwicklung und gute Zusammenarbeit an den Standorten ist das Mitarbeitergespräch, das zumeist einmal jährlich stattfindet. In einem solchen Gespräch werden Arbeitsinhalte und Ziele besprochen und zukünftige Entwicklungen thematisiert. Mitarbeiter erhalten Rückmeldung zu ihrem aktuellen Stand im Job sowie Perspektiven für die Zukunft. Gleichzeitig können eigene Fragen und Anliegen beantwortet werden. Im Jahr 2020 wurden Mitarbeitergespräche mit 73,7% der Belegschaft geführt (2019: 72,0%).

In diesem Zusammenhang spielen bei ANDRITZ auch Talente-Management und Nachfolgeplanung eine große Rolle. Das Talente-Management ist ein kontinuierlicher Prozess, der Führungskräften ermöglicht, einen besseren Überblick über Potenzial und Fähigkeiten von internen Nachfolgekandidaten und deren Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, zu erhalten. Daher setzt das Unternehmen bereits seit vielen Jahren unterschiedliche Programme zur Führungskräfte-Entwicklung im Unternehmen ein – wie etwa das ANDRITZ Global Talent Program oder das ANDRITZ Global Leadership Program.

Ziel der Nachfolgeplanung ist es, die reibungslose Nachfolge für alle Schlüsselpositionen sicherzustellen und ausreichende Managementkapazitäten für neue Geschäftsmöglichkeiten bereitzustellen. Vor zwei Jahren wurden daher weltweit 300 Schlüsselpositionen definiert und mögliche Nachfolger festgelegt. Dieser Prozess wird laufend weitergeführt bzw. für 2021 ein weiterer Schwerpunkt zur Erhöhung des Anteils von weiblichen Nachfolgerinnen gesetzt.

Lehrlingsausbildung und Zusammenarbeit mit Universitäten

Die Ausbildung von jungen Fachkräften direkt im Unternehmen hat bei ANDRITZ lange Tradition – so werden am Standort Graz bereits seit 1922 Lehrlinge ausgebildet. Die jungen Menschen erhalten sowohl theoretischen als auch praktischen Unterricht, und werden zusätzlich mit Englischkursen, Sicherheits- und Qualitätsschulungen sowie teamfördernden Schulungen auf das Berufsleben vorbereitet. Per Ende 2020 waren weltweit 739 Lehrlinge in Ausbildung (2019: 900 Lehrlinge).

Durch die Zusammenarbeit mit Universitäten und anderen Ausbildungsinstitutionen hat ANDRITZ darüber hinaus die Möglichkeit, hochqualifizierte Nachwuchskräfte anzusprechen. Man ist bestrebt, diese langfristig für das Unternehmen zu begeistern und zu gewinnen. Studenten werden auch bei ihren Abschlussarbeiten unterstützt und in unterschiedlicher Form während des Studiums beschäftigt.

Employer Branding – ANDRITZ als attraktiver Arbeitgeber

Den Mehrwert von ANDRITZ als Arbeitgeber überzeugend zu kommunizieren, eine ansprechende Arbeitgebermarke aufzubauen und somit das Unternehmen am Bewerbermarkt möglichst attraktiv zu gestalten, sind die Ziele der Employer Branding Aktivitäten.

Im Zentrum steht die ANDRITZ-Employer-Value-Positionierung ("ANDRITZ – Where passion meets career"), die die Frage beantwortet, wofür das Unternehmen als Arbeitgeber steht, und was das zentrale Versprechen an potenzielle und bestehende Mitarbeiter ist. Sie gibt die Richtung für alle Employer Branding Maßnahmen vor. Diese bestehen aus unterschiedlichen internen und externen Maßnahmen (u.a. Karriereseite der Homepage, LinkedIn).

Auch auf die Einarbeitung der Mitarbeiter im Unternehmen – das sogenannte Onboarding – wird hohes Augenmerk gelegt. Kurz nach ihrem Eintritt werden neue Mitarbeiter mittels Internal Net Promoter Score gefragt, ob sie ANDRITZ als Arbeitgeber weiterempfehlen würden. Dieser Score hat sich in den letzten drei Jahren durch eine Vielzahl von durchgeführten Maßnahmen kontinuierlich erhöht.

3.026 Mitarbeiter wurden im Jahr 2020 neu eingestellt, davon waren 12% über 50 Jahre, 61% zwischen 30 und 50 Jahre und 27% unter 30 Jahre alt. Die Altersverteilung im Unternehmen ist seit Jahren sehr ausgewogen. Mehr als die Hälfte der Mitarbeiter (58%) ist zwischen 30 und 50 Jahre alt (2019: 57%). Der Anteil der unter 30-jährigen liegt bei 12% (2019: 14%). 30% der Beschäftigten sind über 50 Jahre alt (2019: 29%).

ANDRITZ ist es wichtig, die Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Das spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Innerhalb der Gruppe bleiben Mitarbeiter durchschnittlich 11,6 Jahre im Unternehmen. Die Fluktuationsrate betrug 2020 15,8% bzw. 4.306 Mitarbeiter (2019: 11,7% bzw. 3.444 Mitarbeiter). Der Anstieg zum Vorjahr ist vor allem auf Restrukturierungs- und Kostensenkungsmaßnahmen im Rahmen der Covid-19 Pandemie zurückzuführen.

Vertragsbeendi
gungen 2020
Vertragsbeendi
gungen 2019
Fluktuationsrate
2020
Fluktuationsrate
2019*
Männer 3.678 2.920 16,0% 11,8%
Frauen 628 524 14,0% 11,0%
< 30 Jahre 769 752 23,0% 18,2%
30-50 Jahre 2.184 1.816 14,0% 10,9%
> 50 Jahre 1.353 876 17,0% 10,2%
GESAMT 4.306 3.444 15,8% 11,7%

Fluktuation nach Geschlecht und Altersgruppe

* Berechnung der Fluktuationsrate: Vertragsbeendigungen im Verhältnis zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl, Vertragsbeendigungen inkludieren arbeitsgeber- und arbeitnehmerseitige Beendigungen von Dienstverhältnissen.

Gleichbehandlung und Fairness gegenüber allen Mitarbeitern

ANDRITZ möchte seiner Belegschaft ein Arbeitsumfeld bieten, das Chancengleichheit, gute Entwicklungsmöglichkeiten und gerechte Entlohnung für alle ermöglicht – egal an welchem Standort weltweit. Die grundlegenden Rechte gelten gruppenweit für alle Mitarbeiter.

Dazu zählen das Recht der gesetzlichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer sowie die Einhaltung der Grundsätze und Normen der International Labour Organization (ILO) betreffend Vereinigungsfreiheit, Abschaffung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung sowie faire und leistungsgerechte Entlohnung.

Zwischen dem Vorstand der ANDRITZ AG und den Betriebsräten gibt es regelmäßige sowie auch anlassbezogene Treffen, die den offenen und transparenten Informationsaustausch zwischen beiden Organen sicherstellen und unterstützen. Die Bildung von internen Gremien, die Mitarbeiterinteressen vertreten, wird befürwortet. An allen Standorten gilt die Versammlungsfreiheit gemäß den jeweiligen lokalen Gesetzen.

ANDRITZ duldet und toleriert keine Form von Belästigungen und Diskriminierung von Mitarbeitern aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Nationalität etc. Das Arbeitsumfeld jedes Mitarbeiters soll frei von Einschüchterung und anzüglichem Verhalten sein. Dies ist sowohl im gruppenweiten Kodex über Geschäftsverhalten und -ethik als auch in der gruppenweit geltenden Personal-Richtlinie klar dokumentiert. Auch die Möglichkeiten im Beschwerdefall sind festgelegt. Die Fristen für Mitteilungen bei wesentlichen betrieblichen Änderungen (Schließung von Standorten, Kündigungen etc.) sind in einer gruppenweit gültigen Richtlinie geregelt.

Personalaufwendungen und Sozialleistungen

Die Aufwendungen für Personal betrugen im vergangenen Jahr 1.790,3 MEUR (2019: 2.015,2 MEUR). ANDRITZ entlohnt seine Mitarbeiter fair und gemäß den jeweils geltenden Kollektivvertragsvorschriften. In Ländern, in denen keine Kollektivverträge existieren, orientiert man sich am jeweiligen nationalen Durchschnittsgehalt.

Das Gehalt für Frauen lag im Berichtszeitraum durchschnittlich bei rund 87% des Gehalts für Männer. ANDRITZ unterstützt Mitarbeiter auch in der Kinderbetreuung, etwa durch die Vereinbarung von Teilzeitarbeitsverhältnissen. An mehreren Standorten gibt es Betriebskindergärten, die teilweise auch technische Betreuungsschwerpunkte haben. Das Unternehmen steht auch Teilzeitvereinbarungen für Väter oder anderen Formen der Unterstützung bei der Kinderbetreuung positiv gegenüber.

In Ländern, in denen das Sozialsystem weniger ausgeprägt ist als in Europa, erhalten die Mitarbeiter freiwillige Sozialleistungen, wie etwa Unfallversicherungen, Beiträge zur Pensionsvorsorge und Lebensversicherungen bis hin zur Unterstützung von Familienangehörigen.

Achtung der Menschenrechte bei der Durchführung von Projekten

ANDRITZ achtet und unterstützt die international anerkannten Menschenrechte und wahrt die Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Religion, Herkunft, Nationalität, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung. ANDRITZ sieht es als seine Verpflichtung, jede Möglichkeit zu nutzen, die Einhaltung der Menschenrechte zu fördern – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens.

Die Geschäftstätigkeit von ANDRITZ leistet einen Beitrag zum wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fortschritt. Manchmal sind aber auch Menschen davon negativ betroffen. Das Unternehmen strebt danach, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Auftraggebern Ausgleichsmaßnahmen dafür auszuarbeiten und umzusetzen bzw. die Kunden dabei zu unterstützen, diese durchzuführen.

Vor der Teilnahme an Großprojekten werden Due-Diligence-Prüfungen durchgeführt, um potenzielle Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu ermitteln. Die gewonnenen Daten und Erkenntnisse werden evaluiert und analysiert. Darauf basierend wird dann über die Teilnahme an Projekten entschieden. Darüber hinaus ist ANDRITZ Hydro Nachhaltigkeitspartner der IHA (International Hydropower Association) und fördert dabei die globale Anerkennung des Hydropower Sustainability Assessment Protocol.

Group Supply Chain Management

Die Gruppenfunktion Group Supply Chain Management (GSC) legt die Strategie und die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit den weltweit rund 35.000 Lieferanten fest. Etwa 3.000 davon decken beinahe 80% des externen Einkaufsvolumens ab. GSC unterstützt – unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder – den gesamten Beschaffungs- und Distributionsprozess der Gruppe. Ziel ist es, frühzeitig in die Verkaufs- und Auftragsabwicklung der Geschäftsbereiche eingebunden zu werden, um diese bestmöglich dabei zu unterstützen. GSC wird sich künftig noch intensiver auf das Projekt-Lieferketten-Management und das Lieferantenmanagement in Zusammenarbeit mit Teammitgliedern aus den Geschäftsbereichen konzentrieren. Ein globales Key Account Management für Lieferanten erleichtert etwa Bündelungsaktivitäten. Zusätzlich wird ein Schwerpunkt auf die Erarbeitung einer Zukaufs-Strategie für ausgewählte Projekte und Lieferanten gelegt.

Neben der strategischen Ausrichtung verantwortet die Abteilung auch das gruppenweite Training sowie Lieferanten-Compliance- und -Nachhaltigkeit. Weitere Aufgaben sind die Förderung von Digitalisierung, Innovation und Prozessentwicklung, das Management des nicht direkt in der Fertigung benötigten Materials sowie die Logistik.

Als Entscheidungs- und Umsetzungsgremium für die Divisionen und Regionen fungiert das neu eingeführte Supply Chain Executive Team, welches sich aus den jeweiligen Einkaufs- bzw. Supply Chain Managern der Geschäftsbereiche und Regionen zusammensetzt. Dieses Gremium entscheidet nicht nur über die grundlegenden Prozesse und Minimumstandards im Beschaffungsprozess, sondern auch über Konsequenzen und Handlungen bei Abweichungen von vereinbarten Mindeststandards.

Projekt- und Lieferantenmanagement

ANDRITZ setzt auf langfristige partnerschaftliche Beziehungen und steht mit den Lieferanten auch während der gesamten Ausführung eines Auftrags stets in engem Kontakt. Bei kritischen Bauteilen oder neuen Lieferanten wird oft auch eine Fertigungsüberwachung vor Ort durchgeführt.

Die Voraussetzungen, um als Lieferant mit ANDRITZ zusammenarbeiten zu dürfen, sind die Einhaltung strenger Kriterien hinsichtlich Qualität, Kosten und Liefertreue sowie eine entsprechende Einstellung des Lieferanten zu Arbeitssicherheit und -gesundheit, Compliance und Nachhaltigkeit. Auch die strikte Einhaltung des ANDRITZ-Verhaltens- und Ethikkodex für Lieferanten ist ein Grundkriterium.

Im Jahr 2020 lag das gesamte Beschaffungsvolumen bei 4.271,0 MEUR (2019: 4.586,9 MEUR). Bei der Abwicklung von Aufträgen achtet man darauf, dass die Materialien möglichst in der Nähe der Fertigungsstätten bezogen werden.

Der Anteil an lokal bezogenen Dienstleistungen und Produkten am externen Beschaffungsvolumen lag 2020 bei 72,6% / 2.170,1 MEUR (2019: 69,3% / 2.266,1 MEUR). 62,4% des externen Einkaufsvolumens wurden in Europa erbracht, 14,0% in China und 10,4% in Nordamerika.

Materialverbrauch

Der größte Anteil an Material – gemessen an den Kosten – wird für Fertigungsmaterial wie Bleche, Siebe, Stäbe, Profile oder Guss- und Schmiedeteile aufgewendet (40,5%). 38,5% fallen in den Bereich Projektmaterial und Dienstleistungen. Dazu zählen mechanische Teile, elektrische Komponenten, Stahlbau und Fördertechnik, mechanische Konstruktionen sowie Montage und Inbetriebnahme. 21,0% sind Gemeinkosten für Material, Leistungen und Investitionen.

Logistik

Der Bereich Logistik – als Teil der globalen Beschaffung – unterstützt die Geschäftsbereiche bei der logistischen Umsetzung von Kundenprojekten. Zu den weiteren wesentlichen Aufgaben der Abteilung gehören das Definieren von Standards und Richtlinien für den Transport, das Durchführen von Ausschreibungen, das Verhandeln von Rahmenvereinbarungen mit Logistik-Dienstleistern sowie interne Schulungen. Da es keinen eigenen Fuhrpark gibt, werden Transportdienstleistungen projektspezifisch zugekauft. CO2-Emissionen werden somit extern verursacht und können derzeit nicht umfassend berichtet werden.

Nachhaltigkeit in der Lieferkette

Lieferanten, die eine Zusammenarbeit mit ANDRITZ anstreben, müssen sich bereits im Qualifizierungsverfahren mit dem Thema Compliance und Nachhaltigkeit auseinandersetzen. Eine Zusammenarbeit erfolgt erst nach einer schriftlichen Zustimmung zu den Inhalten des ANDRITZ-Lieferantenkodex, der 2015 auf Basis des allgemeinen Kodex für Geschäftsverhalten und -ethik erstellt wurde. Diese Bestätigung wurde mit Jahresende 2020 von bereits bestehenden Lieferanten, die 63,0% des Einkaufsvolumens abdecken, erbracht. Ziel ist es, bis 2025 eine weitere Erhöhung zu erreichen.

Die Umsetzung und Überprüfung dieses Prozesses ist eine der Aufgaben des Supplier Compliance and Sustainability Officers. Darüber hinaus unterstützt er die lokalen Einkaufsorganisationen hinsichtlich Lieferanten-Compliance und -Nachhaltigkeit, überwacht den Compliance-Watch- und Blacklisting-Prozess, initiiert Schulungen und Trainings und koordiniert die Aktivitäten der regionalen Auditoren.

Trainings für Lieferanten und Mitarbeiter der ANDRITZ-Einkaufsorganisation verbessern das Verständnis für die Inhalte des Lieferantenkodex und die Abläufe des Qualifizierungsverfahrens im Supplier Relations Management System (SRM). Seit mehreren Jahren werden auch regelmäßig Webinars und Vorträge zu diesen Themen abgehalten.

Zu Beginn des Jahres wurde der Prozess für die regionalen Audits aufgrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungen überprüft beziehungsweise adaptiert und ergänzt. Sämtliche Audit-Tools sowie Präsentationen und Vorlagen wurden an den im Jahr 2019 überarbeiteten Lieferantenkodex angepasst. Auf Basis dieser Überarbeitungen wurde auch ein detailliertes Handbuch für die Durchführung der Audits erstellt.

Das vergangene Jahr wurde auch genutzt, um zwei eLearning-Programme zu entwickeln. Eines ist für externe Geschäftspartner vorgesehen. Es bietet Unterstützung bei der Vorbereitung der Audits und kann im Zuge der sogenannten "Engagement Meetings" ausgerollt werden, in denen den Lieferanten der Ablauf der Audits und die Erwartungshaltung nähergebracht werden. Das zweite eLearning-Programm erklärt Mitarbeitern das Supplier-Compliance- und Nachhaltigkeits-Audit-Programm bzw. frischt die Kenntnisse hierzu auf.

Die Audits konnten aufgrund der besonderen Umstände nur stark eingeschränkt durchgeführt werden. Die Auditoren in China und Indien konzentrierten sich daher auf die Verbesserung der Lieferanten-Compliance auf Basis vorgeschlagener Korrekturmaßnahmen. Ziel ist es, die Lieferanten soweit zu unterstützen, dass sie selbstständig in der Lage sind, ein Compliance-Management-System aufzubauen und umzusetzen sowie Compliance bzw. Nachhaltigkeit zu leben ("vom Audit zur Compliance"). Die Zusammenarbeit innerhalb des Teams sowie die Koordination erfolgten situationsbedingt ausschließlich online.

Seit Tätigkeitsbeginn der regionalen Auditoren wurden in Indien 103 Audits inkl. Follow-up mit 79 Lieferanten durchgeführt (Start: Dezember 2016) und in China 97 Audits inkl. Follow-up mit 81 Lieferanten (Start: Dezember 2017).

Qualitätsmanagement

Das Qualitätsmanagement in der ANDRITZ-GRUPPE umfasst Produkte und Anwendungen, Geschäftsprozesse sowie Sicherheits- und Umweltthemen. Weltweit harmonisierte Standards verbessern das allgemeine Verständnis von Prozessen und Funktionen, fördern die Zusammenarbeit und weisen klare Verantwortungsbereiche zu. Die Organisationsstruktur zielt darauf ab, das Thema durch abgestimmte Qualitäts- und Sicherheitsstrategien für alle Geschäftsbereiche zum Bestandteil des Tagesgeschäfts zu machen.

Das wichtigste Instrument der ANDRITZ-Qualitätsorganisation ist das Geschäftsprozesshandbuch, das die Struktur des Managementsystems für die gesamte Gruppe definiert. Es legt die Prozesse und Verantwortlichkeiten für das Prozessmanagement fest und bietet Richtlinien für die Umsetzung der einzelnen Schritte.

Alle im Handbuch beschriebenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Transparenz zu erhöhen, Risiken zu minimieren, eine kontinuierliche Verbesserung zu ermöglichen, die Effizienz der Zusammenarbeit zu steigern, die Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und vor allem Vertrauen zu schaffen. Die Qualitätsanforderungen für den Arbeitsalltag sind spezifisch für die jeweiligen Geschäftsbereiche und auf lokaler Ebene strukturiert. Sie sind für die Mitarbeiter im Intranet des Unternehmens leicht zugänglich.

Das Qualitätsmanagement begleitet einen Auftrag von der Vergabe bis zur Fertigstellung. Auch für unterstützende Tätigkeiten wie die IT oder die Kommunikation gibt es Richtlinien. Externe Verifizierungen bestätigen die konsequente und effektive Umsetzung der Standards. Mittlerweile sind 79 Standorte nach OHSAS 18001 (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) bzw. ISO 45001 (Arbeitsschutz) und 74 Standorte nach ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) zertifiziert worden. Im Rahmen des Rollouts der ESG-Strategie, die auch das Ziel beinhaltet, Emissionen, Wasserverbrauch und Abfallmengen zu reduzieren, sollen in naher Zukunft weitere ANDRITZ-Standorte nach ISO 14001 zertifiziert werden.

Darüber hinaus sind alle Produkte intern und extern zertifiziert (Maschinenrichtlinie, ASME, NR 12, GB 150, ISO, ANSI, EN und DIN). Damit erfüllen sie die höchsten Standards und werden regelmäßig auf mögliche Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit überprüft.

Im Jahr 2020 wurde ein neues Tool entwickelt, um Nichtkonformitäten einheitlich und einfach zu erfassen und zu bearbeiten. Das Tool wurde innerhalb des Geschäftsbereichs Pulp & Paper entwickelt und getestet und wird ab 2021 auch anderen Geschäftsbereichen zur Verfügung gestellt. Ziel der Initiative ist es, über den Non-Conformity-Reporting-Prozess Bruttomargenerosionen zu melden und zu analysieren, um Erfahrungen für neue Projekte zu sammeln. Zudem wird ein Großteil der Non-Conformities direkt am Ort des Geschehens erkannt, so dass sofort Maßnahmen zur Behebung eingeleitet werden können.

Wie in den vergangenen Jahren wurden Anlageninbetriebnahmen mit Hilfe von Metris Remote Assistance (RAS) und HoloLenses erfolgreich durchgeführt. Alle Audits, bei denen die Anwesenheit der Auditoren nicht erforderlich ist, sollen in Zukunft mit dieser Technologie durchgeführt werden.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben bei ANDRITZ oberste Priorität. Ziel des Unternehmens ist es, das Bewusstsein der Mitarbeiter für gute Gesundheits- und Sicherheitspraktiken zu erhöhen. ANDRITZ verfolgt ein Null-Unfall-Ziel und eine proaktive Sicherheitskultur, um Unfälle zu vermeiden. Alle Mitarbeiter haben das Recht, Arbeiten, die sie als unsicher erachten, abzulehnen oder einzustellen, ohne disziplinäre Maßnahmen befürchten zu müssen.

Die Gruppenfunktion Qualitäts- und Sicherheitsmanagement definiert die Strategie und die Maßnahmen, die von den Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltbeauftragten zusammen mit den Sicherheitsbeauftragten in den Geschäftsbereichen umgesetzt werden. Darüber hinaus treiben die regionalen Sicherheitsbeauftragten das Thema in den Regionen voran. Die Führungskräfte sind für die Sicherheit in jeder Gesellschaft bzw. an jedem Standort verantwortlich.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen ist die ANDRITZ-Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinie der Mindeststandard für alle ANDRITZ-Standorte. An jedem Standort können zusätzliche Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit definiert werden. ANDRITZ verpflichtet sich auch zur Einhaltung aller Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Sicherheit im Arbeitsalltag

Sicherheit besteht nicht nur aus Vorschriften, Richtlinien und Zielen, sondern soll auch täglich im Unternehmen gelebt werden. Deshalb sind Manager und Führungskräfte persönlich für die Sicherheit an ihren Standorten verantwortlich. Sicherheit beginnt mit dem Aufbau eines lokalen Netzwerks von Fachkräften für Arbeitssicherheit, die eine Sicherheitskultur definieren und fördern. Ab einer bestimmten Standortgröße muss eine Sicherheitsfachkraft benannt werden. Dies gilt auch für größere Baustellen. Das lokale Sicherheitsteam ist für die Erstellung eines Notfallplans verantwortlich. Zu den zentralen Aufgaben des lokalen Sicherheitsteams gehört auch die Entwicklung und Umsetzung eines jährlichen Arbeitsschutzprogramms. Die Umsetzung der definierten Ziele soll zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitskultur führen. Die jeweiligen Maßnahmen und Projekte werden registriert und unterliegen einem regelmäßigen Auditierungsprozess. Idealerweise münden sie in ein Sicherheitsmanagementsystem nach internationalen Standards (z. B. ISO 45001). Die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und erreichten Ziele erfolgt im Rahmen eines vierteljährlichen oder jährlichen Sicherheitsberichts.

Alle Vorfälle und Unfälle werden erfasst, untersucht und ausgewertet – unabhängig von ihrer Schwere. Darüber hinaus sind Verletzungen, die zu Arbeitsausfällen führen, in einer Konzernunfalldatenbank zu dokumentieren, ein "Lessons Learned"-Bericht zu erstellen und diesen im Intranet zu veröffentlichen. Erfahrungen aus tatsächlichen Vorfällen und Beinahe-Unfällen sowie gute/beste Praktiken sollen so gesammelt und zur Verbesserung der Sicherheitskultur genutzt werden.

Die Unfallzahlen der letzten Jahre dokumentieren, dass die Initiativen der ANDRITZ-GRUPPE zum Thema Sicherheit positive Ergebnisse zeigen. Die Unfallzahlen sind rückläufig, obwohl in einzelnen Bereichen noch Verbesserungspotenzial besteht. Im abgelaufenen Jahr gab es keine tödlichen Unfälle.

A N D R I T Z – F i n a n z b e r i c h t 2 0 2 0 L a g e b e r i c h t

Arbeitsunfälle

2020 2019
Arbeitsunfälle (mit mehr als drei Ausfallstagen) 152 223
Unfallhäufigkeit (Unfälle mit mehr als drei Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) 2,8 3,8
Unfallhäufigkeit (Unfälle mit einem oder mehr Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) 4,8 6,1
Tödliche Arbeitsunfälle (in der Fertigung und auf Baustellen) 0 0
Unfallschwere (Ausfallszeiten in Stunden pro Unfall) 162 166
Anzahl der medizinischen Behandlungen 1.189 1.180

Eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Sicherheitsprogramme, Unfallanalysen und ein angemessener Umgang mit Unfällen und Störungen sowie eine kontrollierte Kommunikation darüber auf allen Managementebenen sind obligatorisch. Die genauen Intervalle für Audits und Begehungen sind in der Group Health and Safety Management Policy festgelegt. Die Führungskräfte müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter Kenntnis von den an den jeweiligen Standorten gültigen Richtlinien und Sicherheitsprozessen haben.

Die strikt einzuhaltenden Sicherheitsanweisungen (Vorschriften) sollten nach Möglichkeit persönlich übergeben werden. Mindestens einmal im Quartal sollte eine Sicherheitstour durchgeführt werden, um die Mitarbeiter an die Wichtigkeit dieses Themas zu erinnern. Dieser Sicherheitsrundgang muss ebenfalls dokumentiert werden.

Um den fachlichen und gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und ein gutes Verständnis für mögliche Gefahren und geeignete Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, werden regelmäßig Schulungen durchgeführt. Jeder Standort muss eine Qualifikationsmatrix und einen jährlichen Sicherheitsschulungsplan erstellen.

Auch die Subunternehmer werden in die Sicherheitsbemühungen einbezogen. Sie werden nach bestimmten Kriterien ausgewählt und daraufhin beurteilt, ob sie die beauftragten Arbeiten sicher ausführen können. Fremdfirmen und Dritte, die ANDRITZ-Standorte betreten, müssen ausreichend Informationen und Schulungen zum Thema erhalten haben und auch entsprechend ausgerüstet sein, um ihre Arbeit sicher ausführen zu können. Die Leistung von Dritten, einschließlich deren Management, wird überwacht und bewertet, es wird Feedback gegeben und Mängel werden behoben.

Fertigung

ANDRITZ produziert in weltweit rund 150 Service- und Fertigungsstandorten maßgeschneiderte Maschinen, Schlüsselkomponenten, Anlagen und Systeme sowie Ersatz- und Verschleißteile. Rund zwei Drittel davon befinden sich in Europa und Nordamerika, ein Drittel in Asien und Südamerika. Jeder Standort produziert sehr flexibel für einzelne Projekte bzw. Aufträge, meistens für einzelne, manchmal auch für mehrere Geschäftsbereiche. Die Fertigungsstätten tragen maßgeblich zum Erfolg der Gruppe bei und konzentrieren sich vor allem auf das Anbieten eines breiten und flexiblen Produktportfolios, eine hohe Qualifikation der Fachkräfte, effektives Kapazitätsmanagement und den Einsatz von Spezialisten für Produktgestaltung und Qualitätsmanagement.

Die Fertigungsstrategie zielt darauf ab, technologie- und qualitätskritische Kernkomponenten in den eigenen ANDRITZ-Fertigungsstätten herzustellen. Alles andere wird bei qualifizierten Lieferanten zugekauft. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, etwaige Auslastungsschwankungen gut auszugleichen und damit Fertigungskapazitäten optimal zu nutzen. Um kurze Auftragsdurchlaufzeiten und hohe Termintreue zu garantieren, sind exakte Planung sowie hoher Einsatz und große Flexibilität seitens der Mitarbeiter gefordert. Investitionen konzentrieren sich einerseits auf den Auf- und Ausbau von Fertigungskapazitäten in den aufstrebenden Ländern Asiens und Südamerikas sowie in Osteuropa, andererseits auf die Modernisierung bestehender Standorte in Zentraleuropa und Nordamerika.

Optimierungs- und Verbesserungsprojekte in der Fertigung fokussieren neben einer Anpassung des Prozessmanagements zur exakten Planung auch auf den schonenden Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen und die Automatisierung von Abläufen. ANDRITZ setzt dabei das Manufacturing Execution System (MES) ein, das darauf abzielt, die Fertigung in Echtzeit zu lenken, zu steuern und zu kontrollieren. Das System ermöglicht es, alle wichtigen Informationen zu Planung, Durchlaufzeit und Kosten bis hin zu Maschinen- und Betriebsdaten auf einer Plattform zu verknüpfen, und kann bei Bedarf auch lokal angepasst werden. MES wurde als Pilotprojekt in der Fertigung in Graz umgesetzt und soll auch an anderen Fertigungsstandorten der ANDRITZ-GRUPPE zum Einsatz kommen.

Eine Schlüsselrolle bei der kontinuierlichen Verbesserung der Fertigungsprozesse spielt das ANDRITZ Production System (APS). Es definiert gruppenweit gültige Grundsätze für die Fertigung und liefert Werkzeuge und Methoden für einen schlanken und effektiven Produktionsprozess. Übergeordnetes Ziel ist es, eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung fest im Unternehmen zu verankern, um bei der Fertigung der Produkte dauerhaft ausgezeichnete Ergebnisse zu erzielen.

Group Manufacturing Management hat zum Thema APS ein umfassendes Schulungsangebot zur Verfügung gestellt. Seit 2017 haben rund 270 Mitarbeiter von 50 Fertigungsstandorten an unterschiedlichen APS-Schulungen teilgenommen und so ihre Fähigkeiten zur Prozessverbesserung weiterentwickelt. Derzeit laufen in einem Großteil der Fertigungsstätten der Gruppe APS-Leuchtturmprojekte. Die Standorte, die derartige Projekte umgesetzt haben, erzielten sehr gute Ergebnisse mit Produktionssteigerungen von 20 bis 40% sowie Kostensenkungen von 10 bis 15%. Auch die Data-Mining-Software Celonis kommt zum Einsatz und liefert wertvolle Anhaltspunkte für weiteres Verbesserungspotenzial.

Im vergangenen Jahr wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Reisebeschränkungen verstärkt auch auf das intern entwickelte Instrument Metris Remote Assistance (RAS) gesetzt. RAS bietet alles, was man zur Fernkommunikation braucht: Audio, Video, Chat, das Teilen von Dokumenten und darüber hinaus insbesondere die Möglichkeit, notwendige Dateien, wie Zeichnungen, direkt ins Sichtfeld zu posten oder virtuelle Markierungen anzubringen. Zusätzlich wurde erstmals ein Factory Acceptance Test mit RAS durchgeführt. Dabei ging es um die Abnahme eines Produkts am ANDRITZ-Fertigungsstandort in der Slowakei, wo sich die Vertreter des Kunden aus Deutschland und China online zuschalteten. Mit RAS wurde eine neue Möglichkeit geschaffen, Werksabnahmen bei Bedarf sehr flexibel und ohne aufwändige Reisetätigkeit durchzuführen.

Umweltmanagement und Energiekennzahlen

Die Umweltdaten der größten ANDRITZ-Fertigungsstandorte (decken ca. 94% der gesamten jährlichen Fertigungskapazität ab) werden auf regelmäßiger Basis erhoben und kontrolliert. Seit 2019 werden auch Daten der größten Bürostandorte erhoben. Die Verbrauchskennzahlen im Jahr 2020 basieren auf hochgerechneten Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2020 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es auch zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.

Im Berichtsjahr stiegen die meisten Kennzahlen gegenüber dem Vorjahr deutlich an. Dies ist im Wesentlichen auf die erstmalige Einbeziehung von ANDRITZ Fabrics & Rolls (vormals Xerium) zurückzuführen.

49% der erhobenen Fertigungsstandorte liegen in Europa, 26% in Nordamerika, 11% in Südamerika, 6% in China und 8% in Indien bzw. Indonesien. Dementsprechend ist der Stromverbrauch bei den erhobenen Standorten in Europa am höchsten, gefolgt von Nordamerika, China, Indien und Südamerika.

Der Gesamtstromverbrauch in der Gruppe stieg gegenüber dem Vorjahr an und betrug 276.300.564 kWh (2019: 211.554.774 kWh). Rund 85% des Stromverbrauchs der Fertigungsstandorte entfallen auf die Fertigung – größtenteils für die Produktionsprozesse. Der restliche Stromverbrauch ist auf Beleuchtung, EDV-Einrichtungen und auf elektrische Heizung zurückzuführen.

An allen ANDRITZ-Standorten weltweit werden alle sechs Hauptgruppen der Fertigungsverfahren angewendet: Formgebung und Gießen werden vor allem elektrisch und hauptsächlich unter Anwendung von Induktionsöfen durchgeführt. Auch die weiteren Verfahren wie Walzen, Pressen, Zerspanen, Schweißen, Weben, Löten und Kleben erfolgen mit Hilfe von strombetriebenen Maschinen. Einzig Härten und Glühen werden hauptsächlich mit gasbetriebenen Maschinen durchgeführt. Grundsätzlich sind die Produktionsprozesse in der ANDRITZ-GRUPPE wenig energieintensiv (Ausnahme: Standorte mit angeschlossener Gießerei in Nordamerika und China).

Die jüngst vom Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele sehen mittelfristig eine erhebliche Reduktion der Emissionen, sowie Einsparungen im Wasserverbrauch und beim Abfallvolumen vor. Derzeit wird an der Umsetzung eines detaillierten Maßnahmenplans gearbeitet.

Energieverbrauch im Unternehmen

Der Großteil des Energie- und Kraftstoffverbrauchs (Heizöl, Erdgas, Fernwärme) wird für die Heizung der Betriebsräumlichkeiten aufgewendet. Darüber hinaus benötigen einige wenige Produktionsprozesse Öl, etwa zur Beheizung von Pressen. Erdgas wird vor allem im Betrieb von Härte- und Glühöfen gebraucht. Benzin und Diesel werden für Betriebsfahrzeuge verwendet, Flüssiggas für den Betrieb von Hubstaplern und in manchen Ländern auch für betriebseigene Fahrzeuge.

Einheit 2020 2019
Fremdbezug Wärme kWh 38.249.792 34.235.862
Fernwärme kWh 38.249.792 34.235.862
Heizenergieträger nicht erneuerbar MJ 504.485.712 437.918.825
Heizöl extra leicht MJ 5.347.826 5.110.838
Erdgas MJ 499.137.886 437.918.825
Energieträger für Prozesswärme nicht erneuerbar MJ 361.583.010 313.264.271
Öl MJ 0 827.408
Benzin MJ 2.725.783 2.331.046
Diesel MJ 12.069.935 17.520.565
Diesel für Notstromaggregat** MJ 2.675.958 3.609.452
Erdgas MJ 333.725.834 278.580.346
Flüssiggas MJ 10.385.500 10.395.454

Energieverbrauch im Unternehmen*

* Die Verbrauchskennzahlen im Jahr 2020 basieren auf hochgerechneten Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2020 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es auch zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.

** An zwei indischen Standorten zur Stromversorgung bei Versorgungsengpässen.

ANDRITZ ist bestrebt, den Energie- und Kraftstoffverbrauch in der Produktion zu senken. Jährliche Schwankungen beim Verbrauch sind überwiegend auf die unterschiedliche Auslastung zurückzuführen und machen sehr detaillierte Vergleiche mit den Vorjahren schwierig.

Die direkten Emissionen (Scope 1, vorwiegend aus dem Bereich der Fertigung) betrugen 2020 25.698 Tonnen CO2-Äquivalente (2019: 23.160 t CO2e), die indirekten Emissionen (Scope 2, aus dem Verbrauch von gekaufter Elektrizität, Wärme oder Dampf) betrugen 2020 108.149 Tonnen CO2-Äquivalente (2019: 75.798 t CO2e).

ANDRITZ legt im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hohes Augenmerk auf Schonung und Wiederverwendung von Materialien und Rohstoffen. Der effiziente Einsatz des Materials, die Minimierung von Ausschuss und Abfällen und ein sparsamer Energieverbrauch in der Materialbearbeitung spielen dabei eine wesentliche Rolle.

Der mengenmäßig größte Anteil an Abfällen entfällt im Bereich Fertigung auf Stahlmaterialien. Metallabfälle werden sortenrein getrennt und der Wiederverwertung zugeführt. Auch Abfälle wie Kunststoff aus Verpackungen, Abfälle aus Holzkisten und Kartonagen sowie Altpapier werden gesammelt und verwertet. Ungefährlicher Restmüll und Sonderabfälle werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesammelt und entsorgt. Bei der Entsorgung von gefährlichen Stoffen achtet man besonders auf die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und Aufzeichnungspflichten.

Die Produktentwicklung ist bestrebt, durch die Gestaltung der Produkte die Produktions- und Montageprozesse zu optimieren. Ziel ist es, die in der Produktion eingesetzten Materialien besser auszunutzen und damit weniger Abfall zu produzieren.

Wasserverbrauch

Die gesamte Wasserentnahme im vergangenen Jahr betrug 951.660 m3 (2019: 660.932 m3 ). Wasser wird hauptsächlich aus dem öffentlichen Netz bezogen, an wenigen Standorten wird auch Brauchwasser wiederaufbereitet bzw. Wasser aus betriebseigenen Brunnen verwendet. Der Wasserverbrauch setzt sich aus Prozesswasser für Produktionsanlagen (inkl. Kühlwasser) sowie Trinkwasser und Wasser für den Sanitärbereich zusammen. Ein kleiner Anteil wird auch für hydraulische Versuchsstände benötigt. Verbrauchswasser wird zum Teil für die Dampferzeugung oder die Kühlung der Wärmebehandlungsöfen genutzt bzw. verdunstet in Klimaanlagen.

Digitalisierung

Der Bereich ANDRITZ Ventures (AV) unterstützt die Geschäftsbereiche bei ihren Innovations- und Digitalisierungsaktivitäten. AV prüft bzw. initiiert Kooperationen, strategische Partnerschaften oder Investitionen in Startup-Unternehmen, die die Technologiepalette von ANDRITZ stärken bzw. erweitern.

Der Fokus liegt hierbei vor allem auf Technologien im Bereich Industrial Internet of Things (IIoT): Von der drahtlosen Sensorik zur Maschinendatenerfassung über die Künstliche Intelligenz (KI) für Datenanalyse und Fehlererkennung bis hin zur Kommunikation mit dem Maschinen-/Anlagenbetreiber mittels Chatbot. Dank der Erfahrung und den Kapazitäten der ANDRITZ-GRUPPE ist AV in der Lage, sowohl fundiertes Branchen-Know-how als auch eine globale Aufstellung zur Unterstützung von Startups und für die gemeinsame Entwicklung von marktverändernden Lösungen anzubieten.

Darüber hinaus gibt es mehrere interne Initiativen zur Förderung und Unterstützung von Innovationen und Unternehmen. So wurden bereits zwei ANDRITZ-Ventures-Startup-Wettbewerbe mit insgesamt mehr als 120 Einreichungen durchgeführt, von denen sich mehrere Projekte bereits in der Umsetzungsphase befinden. Der Wettbewerb ist ein strukturiertes Programm, das alle Mitarbeiter dazu einlädt, innovative Vorschläge für Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle einzureichen, diese zu entwickeln und schlussendlich auf den Markt zu bringen. ANDRITZ Ventures organisiert und veranstaltet auch Formate wie Hackathons, Makerthons, Technologie-Gespräche und Innovations-Workshops, um die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zu erleichtern und den Wissensaustausch zu High-Tech-Trends zu forcieren.

Forschung & Entwicklung

Nachhaltige Produkte und Technologien von ANDRITZ unterstützen die Kunden dabei, deren Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und Ressourcen so wirtschaftlich und effizient wie möglich einzusetzen.

Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von ANDRITZ konzentrieren sich darauf, Produkte und Technologien auf den Markt zu bringen, die die Umwelt schonen und sparsam mit Ressourcen umgehen. Mittlerweile wird ein bedeutender Anteil des Umsatzes mit Technologien und Systemen erzielt, mit denen aus erneuerbaren Ressourcen und Abfallprodukten Energie gewonnen wird und die so zur Nachhaltigkeit beitragen. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt in der Forschungs- und Entwicklungsarbeit ist die Digitalisierung.

In den vergangenen Jahren wurden für einige Produkte bzw. Anlagen die Umweltauswirkungen, die diese während ihrer gesamten Lebensdauer verursachen, in so genannten Lebenszyklusanalysen (LCAs) berechnet. Unter dem Lebenszyklus wird der Prozess der Ressourcenumwandlung über den kompletten Produktlebensweg verstanden beginnend bei der Beschaffung der Rohmaterialien über die Produktion, sämtliche Transportvorgänge und die tatsächliche Nutzung bis hin zum Lebensende des Produkts. Durch die Betrachtung der gesamten Lebensdauer wird verhindert, dass mögliche negative Auswirkungen in andere Lebensphasen verschoben werden. Diese Analysen sollen künftig ausgeweitet bzw. gegebenenfalls auch bereits in der Produktentwicklungsphase berücksichtigt werden. Die Produktentwicklung wiederum kann durch die Gestaltung der Produkte auch die Produktions- und Montageprozesse beeinflussen. Auch sollen zukünftig Materialien in der Produktion besser genutzt und so weniger Abfall produziert werden.

Im Berichtsjahr wendete die ANDRITZ-GRUPPE für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten 101,0 MEUR auf (2019: 115,0 MEUR). Inklusive auftragsbezogener Entwicklungsarbeiten betrugen die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen rund 3% des Umsatzes.

Die ANDRITZ-GRUPPE hat derzeit rund 3.300 Patentrechte. 77% davon sind bereits erteilt, der Rest befindet sich in Prüfung. Darüber hinaus hält die Gruppe die Rechte an rund 2.650 Marken.

Die folgenden ausgewählten Einzelprojekte aus den Geschäftsbereichen repräsentieren einen Teil des vielfältigen Forschungs- und Entwicklungsspektrums des vergangenen Geschäftsjahrs:

Pulp and Paper

Die Betreiber von Zellstofffabriken werden mit immer strenger werdenden Umweltvorschriften konfrontiert, die vor allem den Ausstoß von Emissionen und ungenutzte Nebenströme betreffen. Um diesen wachsenden Herausforderungen zu begegnen, wurde in der Division Recovery and Power ein Entwicklungsteam gebildet, dessen Aufgabe es ist, bestehende Technologien zu evaluieren bzw. neue zu entwickeln, um Zellstoffanlagen noch nachhaltiger betreiben zu können.

Das Konzept sieht vor, sämtliche Chemikalien wiederzuverwerten und alle ungenutzten Nebenströme in wertschöpfende Produkte umzuwandeln, sodass Zellstoff komplett ohne Abfall und Emissionen produziert werden kann. Dadurch sollen in Zukunft hocheffiziente Zellstoffwerke mit Null-Emissionen und Null-Abfall betrieben werden können.

Im Bereich Fasertechnologien wurden die weltweit ersten autonom betriebenen Holzplatzkräne entwickelt und bereits verkauft. Sie zeichnen sich durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz aus, wodurch der Holztransport optimiert, die Holzverluste minimiert und ein umweltfreundlicher und kosteneffizienter Betrieb im Vergleich mit herkömmlichen Holztransportlösungen sichergestellt werden.

Im Bereich Recycling wurde ein Test- und Forschungszentrum für die Recycling-Industrie in St. Michael in der Obersteiermark, Österreich, eröffnet. Das ANDRITZ Recycling Technology Center (ART Center) ist mit der jüngsten Shredder-Technologie der ANDRITZ-ADuro-Produktlinie ausgestattet und ermöglicht Kunden die Durchführung von Recycling-Versuchen unter realen Anlagenbedingungen mit Equipment in Industriegröße. Dadurch können Tests mit den unterschiedlichsten Abfallströmen durchgeführt und komplette Recyclingprozesse nachgebildet werden. Das neue Technologiezentrum verfügt über eine Gesamtfläche von 3.600m2 und steht Recycling-Kunden aus verschiedensten Industrien sowie Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen zur Verfügung. Am selben Standort befindet sich auch das neu eröffnete Digital Waste Research Lab der Montanuniversität Leoben – ein Forschungszentrum für Abfallverwertung und Abfallwirtschaft.

Der Bereich Nonwoven entwickelte eine vollautomatische Hochgeschwindigkeits-Gesichtsmasken-Verarbeitungslinie, mit der Einweg-Gesichtsmasken in kürzester Zeit hergestellt werden können. Die neue ANDRITZ-D-TECH-Gesichtsmaskenlinie produziert und laminiert je nach Maskentyp drei oder mehr Gewebelagen unter Einhaltung höchster Qualitäts- und Hygienestandards. Sie kann bis zu 750.000 Gesichtsmasken pro Tag produzieren.

Metals

Die Reduktion der CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen ist seit Jahren eines der wesentlichen Ziele der Automobilhersteller, das vor allem durch den Einsatz von leichten Materialien, die das Gewicht der Karosserie reduzieren, erreicht werden kann. Gleichzeitig wird eine Verbesserung in Unfallsituationen (eine verbesserte Crash-Performance) angestrebt. Fahrzeuge leichter und sicherer zu machen, bleibt auch in der Elektromobilität ein starker Trend. Die Entwicklung innovativer Prozesstechnologien – wie zum Beispiel Laserschweißen – für die Verarbeitung von Karosseriestahl und somit auch zukünftiger Generationen von hochfesten Stahlsorten und höchsten Aluminiumgüten ist daher ein Hauptpfeiler der F&E-Aktivitäten von ANDRITZ Metals.

Weitere wichtige Treiber in der Forschung und Entwicklung sind die nachhaltige Produktion und die Kreislaufwirtschaft. In der Kohlenstoff- und Edelstahl-Industrie bietet ANDRITZ Lösungen für das Recycling von Beizsäureund Spülwasser-Abfällen. Durch den Einsatz der ECOmode-Technologie für HCl-Säureregenerationsanlagen können Energieverbrauch und CO2-Emissionen um bis zu 25% reduziert werden. Die Reduzierung von NOx-Emissionen ist das Hauptziel der Ultra-Low-NOx-Brenner und DeNOx-Anlagen für die Edelstahlindustrie.

Die Verwendung von Chrom6+ ist durch die EU-Chemikalienverordnung REACH zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt verboten. ANDRITZ hat eine neue Verchromungsanlage entwickelt, die die neuen EU-Richtlinien erfüllt. Das in der neuen Anlage eingesetzte Verfahren (bekannt als TCCT - Trivalent Chromium Coating Technology) zur Verchromung von Verpackungsstahl nutzt dreiwertiges Chrom zur Oberflächenbehandlung und erfüllt damit die Anforderungen von REACH. Das bisher angewandte Verfahren verwendet sechswertiges Chrom.

Die von der ANDRITZ-Tochtergesellschaft Schuler entwickelte App "Schuler Connect" kann erstmals sowohl auf Smartphones als auch auf industrietauglichen Datenbrillen eine gesicherte Bild- und Tonübertragung von einer Kundenanlage zu den Service-Experten von Schuler herstellen. Mit Hilfe von Augmented-Reality-Technologien werden zielgerichtet Informationen ins Bild eingeblendet. Bei der Entwicklung wurde hoher Wert auf die Sicherheit der Datenübertragung gelegt. Mit Hilfe der App lassen sich zeit- und kostenaufwändige Serviceeinsätze reduzieren und so ungewollte Stillstandszeiten verringern. Das Angebot wird ab dem zweiten Quartal 2021 für alle Servicekunden verfügbar sein.

Hydro

Um die derzeitige Testtechnologie für Turbinenmodelle auf ein neues Niveau zu heben, hat ANDRITZ Hydro ein umfangreiches Forschungs- und Entwicklungsprogramm initiiert, dessen Kern ein neuer Hochleistungsprüfstand ist. Der neue Prüfstand wird als sechste Prüflinie im Turbinenprüfzentrum in Linz, Österreich, installiert und voraussichtlich Ende 2021 in Betrieb gehen.

Die derzeit bei ANDRITZ mögliche Testfallhöhe wird künftig auf 250 m verdoppelt. Damit bietet der neue Hochleistungsprüfstand die optimale Voraussetzung, jeden Turbinentyp noch umfangreicher hinsichtlich der Marktanforderungen zu testen. Gleichzeitig bietet er die Voraussetzung, um die projektspezifisch garantierten Wirkungsgrade im Rahmen von maßstäblichen Modelltests sicher nachzuweisen.

Bei der Entwicklung von Hochdruck-Francis- und Pumpenturbinen liefert der Prüfstand dabei wichtige Ergebnisse für das Design, bei Kaplanturbinen ermöglicht er detailliertere Einblicke in kritische Betriebsbereiche.

Der Bau des neuen Prüfstands wird von einer Automatisierungsinitiative begleitet, die zu einer umfassenden Aufrüstung der Prüfanlagen für ANDRITZ-Turbinenmodelle führt. Dabei profitieren alle Prüfstände von der vollständigen Integration des Betriebs- und Wartungssystems Metris DiOMera.

Separation

Der Bereich Separation fokussiert in seinen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten vor allem die Implementierung von Automatisierungs- und Digitalisierungstechnologien in bestehenden und neuen Produkten.

Das Steuerungssystem Metris addIQ, das jedem Unternehmen mit Fest-Flüssig-Trennungsprozessen ermöglicht, seine Leistung zu optimieren, ist nun auch für Filterzentrifugen verfügbar. Metris addIQ Connect mit gesicherter Fernwartungsfunktionalität hat sich gerade in Zeiten von Reisebeschränkungen als unerlässliche Anwendung erwiesen.

ANDRITZ Separation bündelt unter so genannten "Service Level Agreements" gesamtheitliche Lösungen für seine Kunden. Diese profitieren von erhöhter Maschinenverfügbarkeit und Produktionszeit, nachhaltigem Asset Management und kalkulierbaren Wartungskosten. Ein einfacher Einkaufsprozess über den Online-Ersatzteilkatalog von Metris, Berichte mit vordefinierten KPIs, Leistungsprüfungen der Steuerung und eine Hotline unterstützen den internen Workflow und den Informationsfluss.

Die von ANDRITZ entwickelte zweite Version der C-Press-Schneckenpresse ist mittlerweile Status-quo für alle Anwendungen in der kommunalen und industriellen Schlammaufbereitung. Die Überkopf-Filterpresse A4F wurde eingeführt und bereits in der Bergbau- und Mineralienindustrie in Südamerika verkauft. Diese Filterpresse ist für Schwerlastanwendungen mit maximaler Austragsgeschwindigkeit konzipiert und gewährleistet eine effiziente Filtration auch unter rauesten Bedingungen. Die Markteinführung des Vakuumtrommelfilters CORESTM für hochkorrosive Anwendungen war ebenfalls erfolgreich. Mechanische Langzeittests zeigen hervorragende Ergebnisse.

Automation

ANDRITZ Automation ist bereits seit mehr als 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Anlagenautomatisierung am Markt tätig. Die digitalen Lösungen von ANDRITZ – angeboten unter der Dachmarke Metris – gehören mittlerweile zu den führenden in der Industrie. ANDRITZ betreibt weltweit Metris Performance Center, die Fernunterstützung ("Remote Services") für Anlagenbediener und Produktionsmanager sowie auch für lokales Technik- und Wartungspersonal anbieten. Mithilfe der ANDRITZ-Fernunterstützung konnten im Berichtsjahr selbst sehr herausfordernde Inbetriebnahmen komplexer Maschinen und Anlagen erfolgreich abgeschlossen werden.

2020 wurde das Metris Risk Based Management (RBM) am Markt eingeführt. Aufbauend auf den Funktionalitäten eines klassischen Zustandsüberwachungssystems kalkuliert das Metris RBM das Risiko von instabilen Regelprozessen und möglichen Versäumnissen bei der Wartung. Metris RBM System ermöglicht zusätzlich zur technischen und produktionsrelevanten Risikobetrachtung auch die Evaluierung vorhandener und potenzieller Produktionsrisiken. Der Einsatz künstlicher Intelligenz in Automatisierungsprodukten stellte einen weiteren Forschungsschwerpunkt im Berichtsjahr dar.

AUSBLICK

Nach einem – bedingt durch die Covid-19-Pandemie – deutlichen Rückgang der Weltwirtschaft im Jahr 2020 gehen die führenden Wirtschaftsforscher und Prognoseinstitute aus heutiger Sicht von einer Erholung der globalen Konjunktur im Jahr 2021 aus. Der überwiegend größte Anteil dieses Weltwirtschaftswachstums sollte auf China entfallen, das früher als alle anderen relevanten Wirtschaftsregionen die Pandemie hinter sich lassen konnte. Das Ausmaß und die Geschwindigkeit der wirtschaftlichen Erholung – so die Wirtschaftsforscher – sind zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer vorhersagbar und abhängig von der Verfügbarkeit und der Wirksamkeit von Impfstoffen zur Eindämmung der Pandemie. Aus diesem Grund sind auch die Aussichten und Erwartungen für die ANDRITZ-Geschäftsbereiche für das Jahr 2021 mit einiger Unsicherheit behaftet.

Im Geschäftsbereich Pulp & Paper wird aus heutiger Sicht mit einer unverändert guten Projekt- und Investitionsaktivität gerechnet. Abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie, könnte es vor allem im Servicebereich zu einem gewissen Nachholeffekt und einer im Vergleich zu 2020 etwas erhöhten Geschäftstätigkeit im Jahresverlauf kommen, die jedoch weiterhin stark von etwaigen Restriktionen wie Reise- und Zugangsbeschränkungen zu Kundenanlagen bzw. Produktionseinschränkungen bei Kunden abhängig sein wird. Selektiv ist auch die Vergabe einzelner Großprojekte im Zellstoffbereich möglich.

Für den Geschäftsbereich Metals wird auch 2021 mit einem insgesamt schwierigen Marktumfeld gerechnet, wobei führende Branchenexperten im zweiten Halbjahr 2021 eine leicht ansteigende Investitionsaktivität sowohl im Bereich Metals Processing als auch Metals Forming (Schuler) erwarten.

Im Geschäftsbereich Hydro ist mit einer unverändert moderaten Projekt- und Investitionstätigkeit zu rechnen. Selektiv ist die Vergabe einzelner Großaufträge zu erwarten. Im Geschäftsbereich Separation sollte sich die zufriedenstellende Projekt- und Investitionstätigkeit auch im Jahr 2021 weiter fortsetzen.

Die Optimierung der Organisations- und Kostenstrukturen, insbesondere in den Bereichen Metals und Hydro, ist ein wesentlicher Schwerpunkt der ANDRITZ-GRUPPE im Jahr 2021. Damit sollen die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Gruppe sichergestellt und die Voraussetzungen für eine langfristige Rentabilitätserhöhung geschaffen werden.

Für das Gesamtjahr 2021 erwartet die ANDRITZ-GRUPPE aus heutiger Sicht aufgrund des reduzierten Auftragseingangs in 2020 einen gegenüber 2020 etwas verringerten Umsatz (2020: 6.700 MEUR) und einen Anstieg des berichteten EBITA (2020: 392 MEUR). Das um Sondereffekte bereinigte EBITA sollte stabil im Vergleich zum Vorjahr sein (EBITA 2020 bereinigt: 471 MEUR).

Sollte sich die von den Marktforschern erwartete Erholung der Weltwirtschaft 2021 nicht einstellen oder sich die Pandemie wieder verschärfen, dann könnte dies negative Auswirkungen auf die Abarbeitung von Aufträgen bzw. auf den Auftragseingang und somit einen negativen Einfluss auf die finanzielle Entwicklung von ANDRITZ haben. Dies könnte zu kapazitiven Anpassungen – finanzielle Vorsorgen für zusätzliche Anpassungsmaßnahmen in einzelnen Geschäftsbereichen – führen, die das Ergebnis der ANDRITZ-GRUPPE negativ beeinträchtigen könnten.

AKTIEN UND AKTIONÄRSSTRUKTUR

Offenlegung gemäß § 243a UGB

Das Grundkapital der ANDRITZ AG per 31. Dezember 2020 betrug 104.000.000 EUR. Auf jede nennwertlose Aktie entfällt damit ein anteiliger Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR. Es bestehen keine Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.

ANDRITZ verfügt über eine stabile und ausgewogene Aktionärsstruktur. Rund 31,5% des Grundkapitals der ANDRITZ AG werden teils indirekt und teils direkt von der Custos Privatstiftung bzw. Herrn Wolfgang Leitner, dem Vorstandsvorsitzenden der ANDRITZ AG, gehalten. Davon werden indirekt 25% plus eine Aktie über die Custos Vermögensverwaltungs GmbH, 0,77% über die Cerberus Vermögensverwaltung GmbH und 5,72% über die Certus Beteiligungs-GmbH zum Bilanzstichtag gehalten. Mit einem Streubesitz von knapp unter 70% stellen nationale und internationale institutionelle Anleger sowie Privataktionäre den Hauptanteil der Aktionäre. Der Hauptteil der institutionellen Anleger kommt aus Großbritannien, Österreich und Deutschland, jener der Privataktionäre aus Österreich und Deutschland.

Es gibt derzeit kein genehmigtes Kapital. Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 23. März 2018 ermächtigt, für die Dauer von 30 Monaten ab dem 1. Oktober 2018, eigene Aktien der Gesellschaft im gesetzlich jeweils höchst zulässigen Ausmaß zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Es gibt keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Befugnisse für Mitglieder des Vorstands, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG haben am 1. Juli 2019 beschlossen, von der Rückerwerbsermächtigung der Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Der Beschluss sieht vor, vom 2. August 2019 bis zum 3. Februar 2020 bis zu 1.000.000 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,96% des Grundkapitals) über die Wiener Börse zu erwerben. Der Vorstand der ANDRITZ AG gab am 3. Februar 2020 bekannt, dass das Rückkaufprogramm mit 3. Februar 2020 plangemäß beendet wurde. Insgesamt wurden 160.000 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,15% des Grundkapitals) über die Wiener Börse erworben.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG haben am 13. Februar 2020 beschlossen, von der Rückerwerbsermächtigung der Hauptversammlung erneut Gebrauch zu machen. Zwischen dem 4. März 2020 und dem 5. Oktober 2020 sollen bis zu 1.000.000 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,96% des Grundkapitals) über die Wiener Börse rückerworben werden. Der Vorstand der ANDRITZ AG gab am 5. Oktober 2020 bekannt, dass das Rückkaufprogramm mit 5. Oktober 2020 plangemäß beendet wurde. Insgesamt wurden 661.500 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,64% des Grundkapitals) über die Wiener Börse erworben.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG haben am 16. Oktober 2020 beschlossen, von der Rückerwerbsermächtigung der Hauptversammlung erneut Gebrauch zu machen. Zwischen dem 5. November 2020 und dem 1. Februar 2021 sollen bis zu 1.000.000 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,96% des Grundkapitals) über die Wiener Börse rückerworben werden. Der Vorstand der ANDRITZ AG gab am 1. Februar 2021 bekannt, dass das Rückkaufprogramm mit 1. Februar 2021 plangemäß beendet wurde. In der Zeit von 5. November 2020 bis 1. Februar 2021 wurden keine ANDRITZ-Aktien zurückgekauft.

Soweit der Gesellschaft bekannt ist, gibt es keine Inhaber von Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Die Arbeitnehmer üben das Stimmrecht direkt aus. Es existieren darüber hinaus auch keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.

Die Gesellschaft ist keine bedeutenden Vereinbarungen eingegangen, die bei einem Kontrollwechsel der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden würden.

Gemäß den Bedingungen der im Juni 2017, im August 2018 sowie im Mai 2019 aufgenommenen Schuldscheindarlehen ist jeder Darlehensgeber bei einem Kontrollwechsel berechtigt, den Betrag der seiner Beteiligung an dem Schuldscheindarlehen entspricht, fällig zu stellen und die unverzügliche Rückzahlung dieses Kapitalbetrags zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen bis zum Tag der Rückzahlung zu verlangen. Die Fälligstellung ist nur gültig, wenn die entsprechende Kündigungserklärung innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntmachung des Kontrollwechsels erfolgt.

Es existieren Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands im Falle eines Kontrollwechsels. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen für die Aufsichtsratsmitglieder und Arbeitnehmer.

Graz, 19. Februar 2021

Der Vorstand der ANDRITZ AG

Vorstandsvorsitzender Pulp & Paper

(Service), Separation

Finanzvorstand Pulp & Paper

(Neuanlagen), Metals Processing

Wolfgang Leitner Humbert Köfler Norbert Nettesheim Joachim Schönbeck Wolfgang Semper

Hydro

Disclaimer:

Bestimmte Aussagen im Jahresfinanzbericht 2020 und im Geschäftsbericht 2020 sind "zukunftsgerichtete Aussagen". Diese Aussagen, welche die Worte "glauben", "beabsichtigen", "erwarten" und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.

Der Jahresfinanzbericht 2020 und der Geschäftsbericht 2020 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 19. Februar 2021 zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Kapitel "Unternehmensrisiken" und im Lagebericht des Jahresfinanzberichts 2020 angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresfinanzbericht 2020 und im Geschäftsbericht 2020 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.

KONSOLIDIERTER CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT

Der vorliegende Bericht erläutert die im Hinblick auf die Finanzgebarung und gegenüber Aktionären implementierten Strukturen, Prozesse und Regeln, denen ANDRITZ im Bereich Corporate Governance folgt. Als börsennotierte Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Österreich ergibt sich der Gestaltungsrahmen für Corporate Governance aus dem österreichischen Recht, der Satzung und den Geschäftsordnungen für die Organe der Gesellschaft sowie aus dem Österreichischen Corporate-Governance-Kodex. Der vorliegende Bericht enthält auch den konsolidierten Corporate-Governance-Bericht.

Bekenntnis zum Österreichischen Corporate-Governance-Kodex

ANDRITZ bekennt sich uneingeschränkt zur Einhaltung der im Österreichischen Corporate-Governance-Kodex festgelegten Verhaltensregeln und sieht darin die wesentliche Voraussetzung für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung, die auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung und ein hohes Maß an Transparenz gegenüber Aktionären und anderen Interessensgruppen ausgerichtet ist. Der Vorstand und der Aufsichtsrat sowie alle Mitarbeiter der ANDRITZ-GRUPPE haben sich zur Beachtung des Kodex verpflichtet.

Der für das Geschäftsjahr gültige Österreichische Corporate-Governance-Kodex (Fassung Jänner 2021) ist auf der Website der ANDRITZ-GRUPPE unter andritz.com sowie auf der Website des Arbeitskreises für Corporate Governance in Österreich unter corporate-governance.at verfügbar und öffentlich zugänglich.

Der Österreichische Corporate-Governance-Kodex basiert auf freiwilliger Selbstverpflichtung und geht über die gesetzlichen Anforderungen an eine Aktiengesellschaft hinaus.

Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand der ANDRITZ AG bestand per 31. Dezember 2020 aus fünf Mitgliedern.

Name (Geburtsdatum) Funktion
Datum der
Ende der laufenden
Erstbestellung
Funktionsperiode
Aufsichtsratsmandate in anderen in- und
ausländischen Gesellschaften
Wolfgang Leitner Vorsitzender des
Vorstands
1. Oktober 1987 (Finanz
vorstand)
28. Juni 2023 Schuler AG; ETI Elektroelement d.d.
(27. März 1953) 29. Juni 1994 (Vor
standsvorsitzender)
Humbert Köfler
(11. Jänner 1961)
Mitglied des
Vorstands
1. April 2007 31. März 2025 keine
Norbert Nettesheim
(17. November 1962)
Finanzvorstand
6. Dezember 2019
30. September 2022 Groz-Beckert KG
Joachim Schönbeck
(30. Jänner 1964)
Mitglied des
Vorstands
1. Oktober 2014 30. September 2022 Schuler AG
Wolfgang Semper
(9. März 1958)
Mitglied des
Vorstands
1. April 2011 31. März 2024 keine

Wolfgang Leitner

Verantwortungsbereiche

Zentrale Gruppenfunktionen wie Human Resources Management, Konzernkommunikation, Investor Relations, Interne Revision, Informationstechnologie, Fertigung sowie Metals Forming

Beruflicher Werdegang

Mitglied des Vorstands der AGIV AG, Gründer und Geschäftsführer der GENERICON Pharma GmbH, Unternehmensberater bei McKinsey & Company, Forschungschemiker bei Vianova/HOECHST

Humbert Köfler

Verantwortungsbereiche

Pulp & Paper (Service), Separation

Beruflicher Werdegang

Leiter der Division Service-Papierindustrie der ANDRITZ AG, Leiter der Division Refinersysteme der ANDRITZ AG, regionaler Verkaufsleiter der ANDRITZ Sprout-Bauer GmbH, Exportmarketingmanager der Biochemie GmbH

Norbert Nettesheim

Verantwortungsbereiche

Zentrale Gruppenfunktionen wie Controlling, Buchhaltung, Treasury, Auftrags- und Projektfinanzierung, Recht, Compliance sowie Einkauf

Beruflicher Werdegang

Führungspositionen in der Voith-Gruppe, unter anderem als kaufmännischer Geschäftsführer des Konzernbereichs Papiertechnik sowie verschiedener operativer Konzerngesellschaften, zuletzt Leiter Konzerncontrolling, Rechnungslegung und Beteiligungen der Voith GmbH & Co KGaA.

Joachim Schönbeck

Verantwortungsbereiche

Pulp & Paper (Neuanlagen), Metals Processing sowie Qualitäts- und Sicherheitsmanagement gruppenweit

Beruflicher Werdegang

Sprecher der Geschäftsführung der SMS Holding GmbH und Vorsitzender der Geschäftsführung der SMS Meer GmbH, Führungspositionen bei der SMS Group, Siemens und Mannesmann

Wolfgang Semper

Verantwortungsbereiche

Hydro sowie Automation gruppenweit

Beruflicher Werdegang

Geschäftsführer der ANDRITZ HYDRO GmbH und Leiter der Division Large Hydro des Geschäftsbereichs Hydro, leitende Funktionen bei VA TECH VOEST MCE und Voest-Alpine MCE, Berechnungsingenieur bei Voest-Alpine AG

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG besteht aus sechs Kapitalvertretern sowie aus drei Vertretern aus dem Betriebsrat.

Name (Geburtsdatum) Funktion Datum der
Ende der laufenden Funktionspe
Erstbestellung
riode
Aufsichtsratsmandate in anderen
in- und ausländischen (börsenno
tierten) Gesellschaften
KAPITALVERTRETER
Christian Nowotny
(23. Juli 1950)
Vorsitzender des
Aufsichtsrats
29. Dezember 1999 Bis zur ordentlichen Haupt
versammlung im Jahr 2022
Schuler AG
Alexander Leeb
(16. Mai 1959)
Stellvertreter des
Vorsitzenden
27. März 2019 Bis zur ordentlichen Haupt
versammlung im Jahr 2023
Mayr-Melnhof Karton AG
Wolfgang Bernhard
(3 September 1960)
Mitglied des
Aufsichtsrats
7. Juli 2020 Bis zur ordentlichen Haupt
versammlung im Jahr 2025
AMAG Austria Metall AG
Jürgen Hermann Fechter
(30. November 1962)
Mitglied des
Aufsichtsrats
30. März 2016 Bis zur ordentlichen Haupt
versammlung im Jahr 2021
keine
Alexander Isola
(24. Juli 1957)
Mitglied des
Aufsichtsrats
30. März 2016 Bis zur ordentlichen Haupt
versammlung im Jahr 2021
keine
Monika Kircher
(8. Juli 1957)
Mitglied des
Aufsichtsrats
21. März 2014 Bis zur ordentlichen Haupt
versammlung im Jahr 2023
RWE AG
ENTSANDTE MITGLIEDER
Georg Auer
(12. Oktober 1974)
Mitglied des
Aufsichtsrats
1. Juli 2011 keine
Andreas Martiner
(11. November 1964)
Mitglied des
Aufsichtsrats
14. Februar 2001 keine
Monika Suppan
(26. Jänner 1974)
Mitglied des
Aufsichtsrats
1. Jänner 2018 keine

Angaben zur Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG orientiert sich bei den Kriterien für die Unabhängigkeit an den im Corporate-Governance-Kodex angeführten Leitlinien. Gemäß diesen Leitlinien wird vermutet, dass Mitglieder nicht unabhängig sind, wenn sie dem Aufsichtsrat länger als 15 Jahre angehören. Dies trifft auf Christian Nowotny zu. Er hat bestätigt, dass er – dessen ungeachtet – seine Aufgaben in voller Unabhängigkeit wahrnimmt und weder zur Gesellschaft noch deren Organmitgliedern rechtliche und wirtschaftliche Beziehungen bestehen, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Der Aufsichtsrat ist von der Gesellschaft und deren Organmitgliedern unabhängig. Es gibt kein Mitglied, das Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10% ist. Den C-Regeln 53 und 54 des Österreichischen Corporate-Governance-Kodex wird damit entsprochen.

Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats

Kompetenzverteilung im Vorstand

Der Vorstand der ANDRITZ AG hält in regelmäßigen Abständen Vorstandssitzungen über wesentliche gruppenrelevante Themen und über einzelne Geschäftsbereiche ab. Die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder sind in den Erläuterungen zu den Vorstandsmitgliedern in diesem Corporate-Governance-Bericht angeführt. Die Geschäftsordnung des Vorstands enthält einen über die zwingenden Regelungen des Aktiengesetzes hinausgehenden umfassenden Katalog jener Geschäftsfälle, die der vorangehenden Genehmigung des Aufsichtsrats bedürfen.

Vorstand und Aufsichtsrat, insbesondere deren Vorsitzende, stehen in laufender, über die Aufsichtsratssitzungen hinausgehender Diskussion zur Entwicklung und strategischen Ausrichtung des Unternehmens.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG hat einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der zwei Sitzungen zur Behandlung des Jahres- und Konzernabschlusses 2020, zur Vorbereitung der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2020 und des Ergebnisverwendungsvorschlags, ferner zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Abschlussprüfer sowie zur Umsetzung des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements in der ANDRITZ-GRUPPE abgehalten hat. Monika Kircher ist als Finanzexpertin Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

Der Aufsichtsrat hat auch einen Nominierungs- und Vergütungsausschuss eingerichtet, der im Geschäftsjahr 2020 zwei Sitzungen abgehalten hat und sich unter anderem mit der Vergütung der Vorstandsmitglieder und dem Inhalt von Anstellungsverträgen, ferner mit der Besetzung freiwerdender Mandate im Vorstand und Aufsichtsrat sowie mit Fragen der Nachfolgeplanung befasst hat.

Der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG hielt im Geschäftsjahr 2020 fünf Sitzungen (vier ordentliche Sitzungen, eine konstituierende Sitzung) ab. Alle Mitglieder haben an sämtlichen Sitzungen teilgenommen. Die Sitzungen wurden aufgrund der Covid-19-Beschränkungen mit Zustimmung aller Mitglieder teilweise virtuell abgehalten. Schwerpunkte dieser Sitzungen waren die Überwachung der laufenden Geschäftsentwicklung der ANDRITZ-GRUPPE inklusive eventueller Abweichungen vom Budget, die Ergebnisentwicklung wesentlicher Aufträge, die strategischen Ziele, die Mittelfristplanungen der einzelnen Geschäftsbereiche sowie besondere Anlässe, wie Akquisition von Firmen bzw. Erteilung von Prokuren und andere genehmigungspflichtige Geschäfte. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter erhalten eine monatliche Darstellung der wesentlichen Entwicklungen. In den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen wird jeweils ein Geschäftsbereich ausführlich dargestellt und dessen Strategie erörtert. In einer Sitzung des Aufsichtsrats wird über die gruppenweite Compliance umfassend berichtet; ebenso werden die Ergebnisse der internen Revision und allenfalls sich daraus ergebende Maßnahmen dargelegt und erörtert.

Gemäß der Anforderung des Österreichischen Corporate-Governance-Kodex (C-Regel 36) hat der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Selbstevaluierung durchgeführt und die Effizienz seiner Aktivitäten diskutiert, insbesondere seiner Organisation und Arbeitsweisen.

Ausschuss Mitglieder
Prüfungsausschuss ▪ Monika Kircher (Vorsitzender)
▪ Christian Nowotny (Stellvertreter)

Alexander Leeb
▪ Andreas Martiner
Nominierungs- und
Vergütungsausschuss
▪ Christian Nowotny (Vorsitzender)
▪ Alexander Leeb (Stellvertreter)
▪ Alexander Isola

Wirtschaftsprüfer

Bei der am 7. Juli 2020 abgehaltenen 113. ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG wurde die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, zum unabhängigen Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2020 der ANDRITZ AG gewählt.

Maßnahmen zur Förderung von Frauen

Bei der Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats stehen fachliche Qualifikation, persönliche Kompetenz und langjährige Erfahrung in Führungspositionen im Vordergrund. Darüber hinaus werden aber auch Aspekte der Diversität, der Internationalität seiner Mitglieder, der Vertretung beider Geschlechter und der Altersstruktur bestmöglich berücksichtigt. Dem Aufsichtsrat gehören zwei Frauen an, der Frauenanteil beträgt damit rund 22%.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind zum Berichtsstichtag zwischen 46 und 70 Jahre alt, wobei zwei Mitglieder nicht österreichische Staatsbürger sind und über Kenntnisse und Erfahrung als ehemalige Vorstandsmitglieder von global tätigen deutschen Großunternehmen verfügen.

Dem Vorstand der ANDRITZ AG gehört keine Frau an, zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sind Frauen. In zahlreichen Bereichen der ersten und zweiten Berichtsebene haben Frauen Führungsfunktionen inne. Der Anteil von Frauen am gesamten Mitarbeiterstand betrug gruppenweit per 31. Dezember 2020 16,4% (2019: 16,2%).

Die ANDRITZ-GRUPPE unterstützt und fördert die Anstellung von Frauen, insbesondere in technischen Bereichen. Dabei ist ANDRITZ allerdings sehr oft mit der Situation konfrontiert, dass in vielen Ländern noch immer deutlich weniger Frauen als Männer technische Berufe ergreifen bzw. technische Studien absolvieren.

ANDRITZ fördert daher verschiedene Initiativen, um Frauen für einen technischen Beruf bzw. den Beginn eines Technikstudiums zu begeistern. Dazu zählt unter anderem die regelmäßige Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen wie Rekrutierungs- und Berufsorientierungstagen für junge Frauen an Universitäten und Fachhochschulen. ANDRITZ setzt auch Maßnahmen und tätigt Investitionen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Die am Stammsitz der ANDRITZ-GRUPPE in Graz und am Standort in Wien eingerichteten Kindergärten sowie flexible Arbeitszeitmodelle für Mitarbeiter mit Familie sind Beispiele dafür. Bei der Schaffung von Büroraum im Rahmen von Neubauprojekten werden stets Überlegungen hinsichtlich der Schaffung von Betreuungseinrichtungen für Kinder von Mitarbeitern einbezogen. Weiters wird im Rekrutierungsprozess hohes Augenmerk auf eine strenge Gleichbehandlung der Geschlechter gelegt. ANDRITZ wird bei allen Bemühungen zur Förderung von Mitarbeiterinnen allerdings alles unterlassen, was zu einer Benachteiligung von Männern führen würde.

Diversitätskonzept

Es ist eine wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats, eine für das Unternehmen angemessene Besetzung der Unternehmensorgane Vorstand und Aufsichtsrat vorzubereiten und sicherzustellen. Vorstand und Aufsichtsrat der ANDRITZ AG sollen mit Persönlichkeiten besetzt sein, welche die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und individuellen Voraussetzungen und Erfahrungen mitbringen, die die Leitung und Überwachung eines weltweit tätigen und kapitalmarktorientierten Unternehmens der im Maschinen- und Anlagenbau tätigen Industrie erfordern und sicherstellen.

Der Aufsichtsrat (Nominierungsausschuss) bestimmt folgende Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstandes.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen im Hinblick auf die Struktur und das Geschäftsfeld der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit über folgende besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen verfügen:

  • Dem Aufsichtsrat sollen Kapitalvertreter angehören, die über internationale Erfahrung oder besonderen Sachverstand in einem oder mehreren für das Unternehmen wichtigen Märkten außerhalb Österreichs verfügen.
  • Dem Aufsichtsrat sollen Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Technik oder Forschung angehören, die Erfahrung in Branchen erworben haben, die für die ANDRITZ von Bedeutung sind.
  • Dem Aufsichtsrat sollen darüber hinaus als Vertreter der Anteilseigner Persönlichkeiten angehören, die bereits Erfahrung in der Führung und/oder Überwachung eines anderen börsennotierten Unternehmens erworben haben.
  • Bei der Suche nach qualifizierten Persönlichkeiten für den Aufsichtsrat, die das Gremium in seiner Gesamtheit mit Fach- und Führungskompetenzen bestmöglich verstärken, soll auch auf Vielfalt (Diversität) geachtet werden. Bei der Vorbereitung von Besetzungsvorschlägen sollen sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Berufsund Lebenserfahrungen und eine angemessene Vertretung beider Geschlechter im Gremium der Aufsichtsratsarbeit berücksichtigt werden.
  • Zumindest ein Mitglied des Aufsichtsrats soll über besonderes Sachwissen auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen.
  • Dem Aufsichtsrat soll keine Person angehören, die eine Organfunktion oder Beratungsaufgabe bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens oder bei dessen Lieferanten ausübt.

Eine angemessene Vertretung von Frauen im Aufsichtsrat wird unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung angestrebt.

Der Aufsichtsrat sorgt für eine langfristige Nachfolgeplanung bei Vorstandspositionen. Bei der Sichtung von Kandidaten und Kandidatinnen für eine Vorstandsposition stellen deren fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, überzeugende Führungsqualitäten, bisherige Leistungen sowie Kenntnisse über das Unternehmen aus Sicht des Aufsichtsrats die grundlegenden Eignungskriterien dar. Im Rahmen der Abwägung, welche Persönlichkeit den Vorstand am besten ergänzen würde, bedenkt der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt als Entscheidungskriterium. Unter Vielfalt sind unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende Profile, Berufs- und Lebenserfahrungen, auch im internationalen Bereich, sowie eine angemessene Vertretung beider Geschlechter zu verstehen. Im Rahmen seiner Entscheidung berücksichtigt der Aufsichtsrat nachfolgende Aspekte:

  • Die Mitglieder des Vorstands sollen über eine langjährige Führungserfahrung verfügen und möglichst Erfahrung aus unterschiedlichen Berufen mitbringen.
  • Die Mitglieder sollen über internationale Führungserfahrung verfügen.
  • Mindestens ein Mitglied des Vorstands soll eine technische Ausbildung bzw. langjährige technische Berufserfahrung haben.
  • Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über eine langjährige Erfahrung auf den Gebieten Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Finanzen und Personalführung verfügen.
  • Eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand wird nicht festgelegt. Über die konkrete Besetzung der Vorstandsposition entscheidet der Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse und ausschließlich unter Würdigung fachlicher und persönlicher Qualifikationen im Einzelfall. Über den Anteil und die Entwicklung der weiblichen Führungskräfte, insbesondere unter den oberen Führungskräften und auf der ersten Führungsebene, berichtet der Vorstand dem Nominierungsausschuss in regelmäßigen Abständen.
  • Für die Mitglieder des Vorstands wird sich der Aufsichtsrat an einer Altersgrenze von siebzig Jahren orientieren; bei der Zusammensetzung des Vorstands ist auf eine hinreichende Altersmischung Bedacht zu nehmen.

Compliance bei ANDRITZ

Compliance ist die Basis für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Die Handlungsanweisungen für ethisch korrektes Verhalten im Geschäftsleben wurden von ANDRITZ bereits vor über zehn Jahren im Verhaltenskodex für Geschäftstätigkeit und -ethik festgehalten. Das Basiswerk ist in dreizehn Sprachen erhältlich und wurde in den letzten Jahren laufend um wichtige Passagen zu den Themen Menschenrechte und Umweltschutz ergänzt. Ein Schulungsvideo erklärt die wesentlichen Inhalte des Kodex allen Mitarbeitern des Unternehmens auf einfache, aber wirkungsvolle Weise. Darüber hinaus werden die relevanten Compliance-Themen auch in Form eines Booklets vermittelt, das in zahlreichen Sprachen verfügbar ist und an jeden Mitarbeiter zu Beginn des Dienstverhältnisses übergeben wird.

Für die Gruppenfunktion Compliance ist ein Group Compliance Committee unter dem Vorsitz des Group Compliance Officers eingerichtet, das für die Entwicklung und Implementierung des Compliance-Programms verantwortlich ist und direkt an den Vorstand berichtet. Operativ gliedert sich die Abteilung Compliance in Experten mit fachlichen Spezialgebieten (Anti-Korruption, Kartellrecht, Menschenrechte, Exportkontrolle, Compliance seitens der Lieferanten, Datenschutz, Insider Trading) und Compliance Officers mit regionalen Zuständigkeiten. In den Geschäftsbereichen sind Compliance-Verantwortliche für bestimmte Aufgaben im Rahmen der Vorbeugung und Verhinderung von Korruption eingesetzt. Darüber hinaus ist die Einführung eines regionalen Compliance-Netzwerks, das direkt in den einzelnen ANDRITZ-Gesellschaften bzw. auf Geschäftsbereichsebene angesiedelt ist, in Vorbereitung.

Sämtliche Prozesse, die sicherstellen, dass die geltenden Gesetze, interne Vorschriften und Verhaltensregeln eingehalten werden, fließen im ANDRITZ-Compliance-Managementsystem (CMS) zusammen. Es schafft Vertrauen, Transparenz und Klarheit, reduziert Haftungsrisiken und bietet einen guten Überblick für alle Mitarbeiter. Sowohl dieses als auch das Anti-Korruptionsmanagementsystem von ANDRITZ sind ISO zertifiziert (ISO 19600 – Compliance-Managementsystem und ISO 37001 – Anti-Korruptionsmanagementsysteme). Die ISO-Zertifizierungen wurden im vergangenen Jahr mittels Überwachungsaudit überprüft, 2021 steht eine Rezertifizierung an. Die Einhaltung von Compliance-Vorschriften bildet auch regelmäßig den Gegenstand von Prüfungen im Rahmen der internen Auditierung der Konzerngesellschaften.

Arbeitsprozesse, Werkzeuge und Trainings

Innerhalb des Compliance-Managementsystems sind gruppenweit mehrere verschiedene Arbeitsprozesse festgelegt, für die auch Tools in Verwendung stehen: das Hinweisgebersystem, mit dem sowohl Mitarbeiter als auch externe Stakeholder compliancerelevante Vorfälle anonym melden können, das Global Sales Network, in dem der Qualifizierungsprozess und die Freigabe für Handelsvertreter (Sales agents) abgewickelt wird, die eLearning-Plattform und damit verbundene Datenbanken, Datenbanken zur Überprüfung Dritter im Zusammenhang mit Sanktionen bzw. zur Exportkontrolle, ein Instrument zur Information über die Eigentümerstruktur von Unternehmen sowie eine Datenbank im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung, die Prozesse und Informationen zu personenbezogenen Daten dokumentiert.

ANDRITZ bietet für alle Mitarbeiter interaktive Schulungen in zahlreichen Sprachen zu unterschiedlichen Themen an, die verpflichtend zu absolvieren sind. Eine Schulung besteht aus mehreren Modulen, die anhand von praktischen Fallbeispielen das Bewusstsein für die jeweiligen Compliance-Themen schärfen. Die Anzahl der Module, die zu absolvieren sind, wird auf Basis der Stellenbeschreibung festgelegt, eine Basisschulung ist jedenfalls von allen Mitarbeitern zu absolvieren.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden zu elf compliancerelevanten Themen Trainings für insgesamt 4.770 Mitarbeiterausgerollt; die Abschlussrate lag bei 74%. Aufgrund der besonderen Umstände bedingt durch die Covid-19- Pandemie wurden keine Auffrischungstrainings zugewiesen, auch konnten Schulungen durch die internationalen Reiserestriktionen kaum persönlich durchgeführt werden. 6.228 Trainings, die nicht verpflichtend durchzuführen sind (Erklär- und Anleitungsvideos), wurden ausgerollt.

Schwerpunkte 2020

Die Zeit während der Covid-19-Pandemie wurde unter anderem dazu genutzt, strategische Überlegungen rund um die Compliance-Organisation anzustellen, aber auch um Teile des internen Regelwerks zu überarbeiten – vier Richtlinien wurden adaptiert und neu veröffentlicht (Anti-Korruption, Anti-Kartellrecht, Agenten / Handelsvertreter von ANDRITZ, Russland-Sanktionen), eine fünfte zum Thema Datenschutz neu verabschiedet.

Großes Augenmerk wurde im vergangenen Jahr auch auf die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit externen Geschäftspartnern, die den Verkauf von ANDRITZ unterstützen, gelegt. Zunächst wurde die Richtlinie, die die Grundlagen der Zusammenarbeit festhält, überarbeitet. Bevor Externen die Möglichkeit einer Geschäftsbeziehung mit ANDRITZ eingeräumt wird, werden sie anhand einer Checkliste überprüft. Seit dem vergangenen Jahr werden diese Checks nach einem Zeitablauf von zwei Jahren automatisiert erneut durchgeführt. Sollten die Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt werden oder erforderliche Informationen fehlen, kann die Zusammenarbeit auch beendet werden. Natürlich gelten für externe Geschäftspartner auch sämtliche ANDRITZ-internen Richtlinien hinsichtlich Compliance. Alle Informationen werden in einer Datenbank dokumentiert. Weitere Schulungen dazu stehen auf dem Programm für die ANDRITZ-internen Verkaufsorganisationen. Basis dafür ist eine risikobasierte Bedarfserhebung.

Exportkontrolle

Ein automatisierter und softwarebasierter Prozess garantiert die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen der Exportkontrolle (insbesondere der Terror-, Güter- und Embargolisten sowie von verwendungsbezogenen Beschränkungen).

Im Berichtsjahr wurde eine Risikobewertung über die gesamte Gruppe zu allgemeinen und exportkontrollrelevanten Informationen (z.B. Verkaufszahlen, Mitarbeiterzahl, Exportquote, Lieferländer etc.) durchgeführt, um etwaige Verbesserungspotentiale im Exportkontrollprozess aufzudecken. Seit Herbst 2018 werden – beginnend mit der D-A-CH Region – diesbezügliche Projekte in den relevanten Gesellschaften durchgeführt. Durch die Covid-19- Pandemie gab es im laufenden Jahr einige Projektunterbrechungen bzw. -verzögerungen beim gruppenweiten Rolloutprojekt, welche den ursprünglichen Zeitplan um ca. 3 bis 6 Monate verlängern.

Datenschutz

Neben organisatorischen Änderungen wurde eine neue Richtlinie für den Datenschutz erstellt. Durch das so genannte "Schrems-II-Urteil" des EuGH wird die Übertragung von personenbezogenen Informationen von EU-Unternehmen an die USA (mittels Datenschutzschild) ungültig. Daher mussten bestehende Datenverarbeitungsvereinbarungen geändert und die Standardverarbeitungsvereinbarung für neue Datenverarbeiter aktualisiert werden. In diesem Zusammenhang wurden auch die Cookie-Banners auf der Website aktualisiert und eine entsprechende Richtlinie veröffentlicht. Im kommenden Jahr sind eine Feinabstimmung des ANDRITZ-Datenschutzprozesses und der -Datenverarbeitungsaufgaben sowie die kontinuierliche Schulung der Datenschutz-Koordinatoren geplant.

Interne Revision

Die Gruppenfunktion Internal Auditing führt umfassende Prüfungen von ANDRITZ-Tochtergesellschaften und Gruppenfunktionen mit dem Fokus auf finanzielle und operative Themen durch. In Verdachtsfällen werden auch anlassbezogene, nicht angekündigte Prüfungen durchgeführt. Ziel ist es, die Einhaltung der internen Richtlinien und grundlegenden Prinzipien der Wirtschaftlichkeit sicherzustellen und Verbesserungspotenzial in den betrieblichen Abläufen aufzuzeigen. Auch die Identifizierung von Risiken und deren angemessene Behandlung liegen im Aufgabenbereich der Gruppenfunktion.

Die Abteilung berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden, die Prüfberichte werden dem Vorstand und in zusammengefasster Form auch den Aufsichtsratsmitgliedern vorgelegt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden 30 Audits (2019: 37 Audits) durchgeführt, davon 26 Firmenprüfungen und jeweils zwei Teil- bzw. Compliance-Prüfungen. Darin aufgeführte Verbesserungsmaßnahmen werden direkt mit dem Management der überprüften Gesellschaft bzw. Gruppenfunktion abgestimmt. Es wurde ein System zur Verfolgung der Umsetzung vereinbarter Verbesserungsmaßnahmen implementiert.

Externe Evaluierung des Corporate-Governance-Berichts

Der Österreichische Corporate-Governance-Kodex sieht eine regelmäßige externe Evaluierung der Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen vor. Die letzte derartige Evaluierung wurde im Jahr 2020 für das Geschäftsjahr 2019 von der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, durchgeführt. Die Evaluierung erfolgte anhand des offiziellen Fragebogens des österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance. Als Ergebnis der Evaluierung wurde von den Prüfern festgestellt, dass die C-Regeln des Österreichischen Corporate-Governance-Kodex von der ANDRITZ AG eingehalten wurden. Der vollständige Bericht über die externe Evaluierung ist auf der ANDRITZ Website andritz.com einsehbar.

Veränderungen nach dem Abschlussstichtag

Es gab keine wesentlichen Veränderungen zwischen dem Abschlussstichtag und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Corporate-Governance-Berichts.

Graz, im Februar 2021

Der Vorstand der ANDRITZ AG

(Vorstandsvorsitzender) (Finanzvorstand)

Wolfgang Leitner e.h. Humbert Köfler e.h. Norbert Nettesheim e.h. Joachim Schönbeck e.h. Wolfgang Semper e.h.

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Aufsichtsrat und Vorstand haben im Berichtsjahr in fünf Sitzungen (vier ordentliche Sitzungen, eine konstituierende Sitzung) intensiv über die wirtschaftliche Lage und strategische Weiterentwicklung des Unternehmens sowie wesentliche Ereignisse, Investitionen und mögliche Akquisitionen beraten. Die Sitzungen sind mit Zustimmung aller Mitglieder wegen der Covid-19-Beschränkungen teilweise virtuell abgehalten worden. Ebenso wurde die ordentliche Hauptversammlung virtuell abgehalten. Bei den Sitzungen haben der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats immer gemeinsam getagt.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Rahmen der laufenden Berichterstattung sowie in allen Sitzungen anhand ausführlicher Berichte über die Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns und seiner Beteiligungen, die Personalsituation, die Mittelfristplanung sowie die Investitions- und Akquisitionsvorhaben schriftlich und mündlich umfassend unterrichtet und ihm Auskunft erteilt. In einer Sitzung wurden Fragen der Sicherheit am Arbeitsplatz und Maßnahmen dazu behandelt. Der Vorstand hat regelmäßig und ausführlich über die Auswirkungen von Covid-19 auf die einzelnen Geschäftsbereiche, die Mitarbeiter und die hier ergriffenen Maßnahmen berichtet. In einer Sitzung war das Thema "Compliance" ein wesentlicher Tagesordnungspunkt.

In einzelnen Sitzungen wurde auch die Mittelfristplanung der einzelnen Geschäftsbereiche mit dem Vorstand diskutiert. Im Vordergrund standen hier die Bereiche Metals und Hydro. Ein wichtiger Punkt war zu überprüfen, ob die bei wesentlichen Akquisitionen der jeweiligen Kaufentscheidung zu Grunde liegenden Erwartungen erfüllt worden sind bzw. aus welchen Gründen dies nicht der Fall war, sowie festzulegen, welche Schlüsse daraus zu ziehen sind. Bei der Tochtergesellschaft Schuler AG hat ANDRITZ nach den Bestimmungen des deutschen Aktienrechts alle Minderheitenanteile übernommen und hält somit 100%. Die dazu erforderlichen Beschlüsse sind nicht angefochten und im November 2020 im Handelsregister eingetragen worden.

Über besondere Vorgänge wurde zusätzlich informiert. Darüber hinaus war der Vorsitzende des Aufsichtsrats regelmäßig mit dem Vorstandsvorsitzenden in Kontakt, um über die Strategie und die Geschäftsentwicklung des Unternehmens zu diskutieren. Es ist vorgesehen, dass der Aufsichtsrat eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit durchführt und das Ergebnis in seiner Sitzung im 1. Quartal 2021 erörtert. Die Selbstevaluierung für das Jahr 2019 wurde in der Sitzung am 27. Mai 2020 präsentiert und analysiert. Im November 2019 wurde eine externe Prüfung der Einhaltung der Regeln des Österreichischen Corporate-Governance-Kodex (ÖCGK) in Auftrag gegeben. Der dazu vorgelegte Bericht des externen Prüfers, hat bestätigt, dass alle Regelungen des Kodex eingehalten werden.

In der Sitzung des Aufsichtsrats am 27. Mai 2020 hat der Aufsichtsrat auf Grund der Novellierung des Aktiengesetzes erstmals eine "Vergütungspolitik" beschlossen und diese der ordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Über die teilweise kritischen Anmerkungen hat der Aufsichtsrat diskutiert und mögliche Änderungen beraten.

Das Präsidium des Aufsichtsrats hat das Unternehmen in Vorstandsangelegenheiten vertreten. Der Nominierungsund Vergütungsausschuss hat in zwei Sitzungen und mehreren Gesprächen Vorstandsangelegenheiten diskutiert und über die Nachbesetzung eines Aufsichtsratsposten beraten.

Fritz Oberlerchner ist wegen Zeitablaufs aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Ihm sei für seine langjährige Tätigkeit und den profunden Rat, den er stets mit großem Engagement eingebracht hat, sehr herzlich gedankt.

Nach Erwägungen und Beratungen betreffend mögliche Nachfolger hat der Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat die Wahl von Wolfgang Bernhard vorgeschlagen. Dies insbesondere wegen seiner Erfahrung als früheres Vorstandsmitglied eines im Automobil-Bereich tätigen deutschen börsennotierten Großunternehmens. Die Hauptversammlung hat Wolfgang Bernhard am 7. Juli 2020 für fünf Jahre als Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

Infolge des Ausscheidens von Fritz Oberlerchner wurde folgendes beschlossen: Alexander Leeb wird Stellvertreter des Vorsitzenden. Dem Vergütungs- und Nominierungsausschuss gehören der Vorsitzende, sein Stellvertreter und Alexander Isola an. Dem Prüfungsausschuss gehören als Vorsitzende Monika Kircher sowie der Vorsitzende, sein Stellvertreter und Andreas Martiner an.

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an sämtlichen Sitzungen teilgenommen.

Im Prüfungsausschuss wurden in zwei Sitzungen insbesondere der Vorschlag für die Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers, die Qualität des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems, das Risikomanagement, die Berichterstattung der internen Revision sowie die Maßnahmen zum Schutz der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bei zulässiger Erbringung von Nichtprüfungsleistungen behandelt. Darüber hinaus sind einzelne Themen, wie etwa die Risikoanalyse und die Sicherheit der IT vor externen Angriffen sowie die von der Prüfstelle bekannt gegebenen Schwerpunkte für das Jahr 2020, erörtert und dem Aufsichtsrat berichtet worden. Der Prüfungsausschuss ist stets vollzählig zusammengetreten.

In der Prüfungsausschusssitzung vom 3. Dezember 2020 wurden – unter Zuziehung des Abschlussprüfers – Ablauf, Zeitplan und Prüfung des Konzern- und Jahresabschlusses 2020 (insbesondere im Hinblick auf den Kreis der voll zu konsolidierenden Tochtergesellschaften) sowie ein Bericht des Vorstands zur Ausgestaltung und Wirkungsweise des internen Kontrollsystems und der internen Revision diskutiert sowie eine eingeschränkte Genehmigung zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen bis zum Abschluss der Prüfung des Geschäftsjahrs 2020 beschlossen.

Zur Behandlung des Jahresabschlusses 2020 hat der Prüfungsausschuss in der Sitzung vom 2. März 2021 den Abschlussprüfer hinzugezogen, um den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Gewinnverteilungsvorschlag des Vorstands zu prüfen. Der Abschlussprüfer war auch in der vorbereitenden Sitzung im Dezember 2020 anwesend. Weiters wurde ein Vorschlag für die Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 ausgearbeitet, dessen Beziehung zur ANDRITZ-GRUPPE sowie zu den Organmitgliedern überprüft, das Honorar für die Abschlussprüfung verhandelt. Weitere Tagesordnungspunkte betrafen einen Bericht des Abschlussprüfers über die Funktion des Risikomanagementsystems der Gesellschaft, einen Bericht über die Interne Revision, den Compliance- sowie den Nachhaltigkeitsbericht.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der ANDRITZ AG sowie der Konzernabschluss 2020 nach IFRS sind unter Einbeziehung der Buchführung durch die von der Hauptversammlung als Abschlussprüfer gewählte KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Gegenstand der Beratungen und der Prüfung auf Vollständigkeit war auch der nunmehr gesetzlich vorgeschriebene nicht-finanzielle Bericht. Der Aufsichtsrat hat die Unterlagen gemäß § 96 AktG sowie den nicht-finanziellen Bericht und den Corporate-Governance-Bericht geprüft und sowie die Anträge an die Hauptversammlung gebilligt und den Jahresabschluss genehmigt, der damit gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt ist. Ebenso hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Gewinnverteilungsvorschlag geprüft und ihm seine Zustimmung erteilt. Die vorgenommenen Prüfungen haben nach ihrem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben.

Graz, im Februar 2021

Christian Nowotny e.h. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Konzernabschluss 2020 der ANDRITZ-GRUPPE

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 69
Konzerngesamtergebnisrechnung 70
Konzernbilanz 71
Konzern-Cashflow-Statement 72
Entwicklung des Konzerneigenkapitals 73
Konzernanhang 74
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 (1) Börsegesetz 169
Glossar 170
Bestätigungsvermerk 172

GRI-Index 179

CSR-Daten im Überblick 184

KONZERN-GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

(in TEUR) Anhang 2020 2019
Umsatz 9. 6.699.584 6.673.896
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -30.095 -34.675
Aktivierte Eigenleistungen 3.709 6.462
Sonstige Erträge 10. 85.937 96.201
Materialaufwand 11. -3.632.436 -3.305.190
Personalaufwand 12. -1.790.253 -2.015.220
Sonstige Aufwendungen 13. -765.376 -883.912
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) 571.070 537.562
Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten
und Sachanlagen
14. -251.354 -270.554
Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwerte 20. -4.674 -29.122
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 315.042 237.886
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 6. -4.335 -125
Zinserträge 17.061 21.246
Zinsaufwendungen -46.194 -69.267
Sonstiges Finanzergebnis -710 -8.824
Finanzergebnis 15. -34.178 -56.970
Ergebnis vor Steuern (EBT) 280.864 180.916
Ertragsteuern 16. -77.146 -58.163
KONZERNERGEBNIS 203.718 122.753
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis 207.120 127.804
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis 31. -3.402 -5.051
Unverwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 17. 2,08 1,27
Verwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 17. 2,08 1,27
Vorgeschlagene oder bezahlte Dividende je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 31. 1,00 0,50

KONZERNGESAMTERGEBNIS-RECHNUNG

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

(in TEUR) Anhang 2020 2019
KONZERNERGEBNIS 203.718 122.753
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen 22. -1.973 -21.045
Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneut
ral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
28. -124 -3.111
Sonstiges Ergebnis (nach Ertragsteuern), das in Folgeperioden nicht in die Gewinn
und Verlustrechnung umgegliedert wird
-2.097 -24.156
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe -97.516 -3.670
Absicherung von Zahlungsströmen 32. 15.359 -3.651
Anteil am sonstigen Ergebnis von Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert
werden
6. -4 0
Sonstiges Ergebnis (nach Ertragsteuern), das in Folgeperioden in die Gewinn- und
Verlustrechnung umgegliedert werden kann
-82.161 -7.321
SONSTIGES ERGEBNIS (NACH ERTRAGSTEUERN) -84.258 -31.477
GESAMTERGEBNIS 119.460 91.276
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Gesamtergebnis 123.013 96.794
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis -3.553 -5.518

KONZERNBILANZ

ZUM 31. DEZEMBER 2020

AKTIVA
Sachanlagen
18./19.
1.170.132
1.295.238
Geschäfts- oder Firmenwerte
20.
760.028
776.915
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
21.
223.751
309.197
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
6.
5.464
4.802
Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen
30.
84.392
109.241
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
25.
45.959
30.685
Aktive latente Steuern
16.
207.750
179.457
Langfristige Vermögenswerte
2.497.476
2.705.535
Vorräte
26.
761.220
842.389
Geleistete Anzahlungen
27.
143.444
137.833
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
24.
818.286
931.804
Vertragsvermögenswerte
9.
795.638
734.146
Forderungen aus laufenden Steuern
17.509
30.293
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
25.
377.238
336.017
Veranlagungen
30.
486.290
304.045
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
31.
1.158.027
1.200.794
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
36.
1.596
11.238
Kurzfristige Vermögenswerte
4.559.248
4.528.559
SUMME AKTIVA
7.056.724
7.234.094
PASSIVA
Grundkapital
104.000
104.000
Kapitalrücklagen
36.476
36.476
Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen
1.117.118
1.066.111
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital
1.257.594
1.206.587
Nicht beherrschende Anteile
-1.855
12.972
Summe Eigenkapital
32.
1.255.739
1.219.559
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten
35.
1.205.125
1.227.044
Leasingverbindlichkeiten
19.
184.368
213.714
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer
22.
453.941
453.425
Rückstellungen
23.
153.086
139.842
Sonstige Verbindlichkeiten
28.
28.356
43.164
Passive latente Steuern
16.
145.014
159.662
Langfristige Schulden
2.169.890
2.236.851
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten
35.
95.159
132.437
Leasingverbindlichkeiten
19.
48.311
46.394
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
749.709
668.934
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung
9.
895.700
1.230.276
Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung
9.
256.612
231.962
Rückstellungen
23.
537.921
489.847
Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern
65.218
37.830
Sonstige Verbindlichkeiten
28.
982.465
935.028
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten
36.
0
4.976
Kurzfristige Schulden
3.631.095
3.777.684
SUMME PASSIVA
7.056.724
7.234.094

KONZERN-CASHFLOW-STATEMENT

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

(in TEUR) Anhang 2020 2019
Konzernergebnis 203.718 122.753
Ertragsteuern 77.146 58.163
Zinsergebnis 15. 29.133 48.021
Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten sowie von
Geschäfts- und Firmenwerten und Sachanlagen
256.028 299.676
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 15. 4.335 125
Veränderung der Rückstellungen 71.300 28.220
Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen und finanziellen Vermögenswerten -8.435 -6.241
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen 23.899 36.514
Cashflow aus dem Ergebnis 657.124 587.231
Veränderung des Nettoumlaufvermögens 35. -79.037 330.689
Erhaltene Zinsen 15.241 20.599
Gezahlte Zinsen -40.261 -41.606
Erhaltene Dividenden 1.583 3.092
Gezahlte Ertragsteuern -93.170 -78.428
CASHFLOW AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT 35. 461.480 821.577
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -87.893 -122.036
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 21.391 8.708
Auszahlungen für lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte -372.607 -259.182
Einzahlungen aus dem Verkauf von lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten 207.996 276.607
Auszahlungen für nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen -5.000 -4.898
Netto-Cashflow aus Unternehmenserwerben 35. 0 -7.091
CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT 35. -236.113 -107.892
Auszahlungen für die Tilgung von Anleihen 35. 0 -350.000
Einzahlungen aus Bank- und sonstigen Finanzverbindlichkeiten 35. 21.715 347.581
Auszahlungen für Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten sowie
Leasingverbindlichkeiten
35. -120.213 -86.458
Dividendenzahlung 32. -49.889 -157.093
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen sowie Zahlungen an frühere Eigentümer 35. -20.492 -79.761
Erwerb eigener Aktien 32. -18.118 -39.776
CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT 35. -186.997 -365.507
VERÄNDERUNG DER ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE 38.370 348.178
Währungsumrechnung -80.943 -4.975
Veränderungen im Konsolidierungskreis -82 -1.146
Wertberichtigung -112 -21
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode 31. 1.200.794 858.758
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode 31. 1.158.027 1.200.794

ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

Davon entfallen auf Eigentümer der Muttergesellschaft Nicht beherr
schende Anteile
Summe Eigen
kapital
(in TEUR) Anhang Grundkapital Kapitalrücklagen Gewinnrück
lagen
Fair Value
Rücklage
Rücklage der
Neubewertung
von leistungs
orientierten
Plänen
Währungsum
rechnungsrück
lage
Eigene Aktien Gesamt
STAND ZUM 1. JÄNNER 2019 104.000 36.476 1.442.338 8.531 -82.140 -66.326 -130.934 1.311.945 15.504 1.327.449
Konzernergebnis 127.804 127.804 -5.051 122.753
Sonstiges Ergebnis -6.761 -20.435 -3.814 -31.010 -467 -31.477
Gesamtergebnis 127.804 -6.761 -20.435 -3.814 96.794 -5.518 91.276
Dividenden 32. -156.492 -156.492 -601 -157.093
Veränderung der eigenen Aktien 32. -184 -38.049 -38.233 -38.233
Veränderung aus Aktienoptionsprogrammen 32. -3.922 -3.922 -3.922
Umgliederungen und sonstige Veränderungen 3.907 -7.026 -305 -81 -3.505 3.587 82
STAND ZUM 31. DEZEMBER 2019 104.000 36.476 1.413.451 -5.256 -102.880 -70.221 -168.983 1.206.587 12.972 1.219.559
STAND ZUM 1. JÄNNER 2020 104.000 36.476 1.413.451 -5.256 -102.880 -70.221 -168.983 1.206.587 12.972 1.219.559
Konzernergebnis 207.120 207.120 -3.402 203.718
Sonstiges Ergebnis 15.235 -1.971 -97.371 -84.107 -151 -84.258
Gesamtergebnis 207.120 15.235 -1.971 -97.371 123.013 -3.553 119.460
Dividenden 32. -49.719 -49.719 -170 -49.889
Veränderung der eigenen Aktien 32. -547 -16.147 -16.694 -16.694
Veränderung aus Aktienoptionsprogrammen 32. 1.748 1.748 1.748
Veränderungen bei Eigentumsanteilen, ohne Verlust der
Beherrschung
32. -6.148 -1.153 -88 -7.389 -11.104 -18.493
Umgliederungen und sonstige Veränderungen 48 48 48
STAND ZUM 31. DEZEMBER 2020 104.000 36.476 1.565.953 9.979 -106.004 -167.680 -185.130 1.257.594 -1.855 1.255.739

KONZERNANHANG

ZUM 31. DEZEMBER 2020

A
Allgemeines und rechtliche
Grundlagen
S. 75
S. 75
S. 79
1. Allgemeines
2. Grundlagen der Rechnungslegung
3. Rechnungslegungsmethoden sowie
Verwendung von Ermessensent
scheidungen und Schätzungen
B
Angaben zur Struktur von ANDRITZ
S. 80 4. Konsolidierungskreis
S. 82 5. Akquisitionen
S. 83 6. Nach der Equity-Methode
bilanzierte Unternehmen
S. 84 7. Nahestehende Unternehmen und
Personen
C
Ergebnis des Jahres
S. 89 8. Segmentberichterstattung
S. 91 9. Umsatzerlöse
S. 95 10. Sonstige Erträge
S. 95 11. Materialaufwand
S. 95 12. Personalaufwand
S. 96 13. Sonstige Aufwendungen
S. 96 14. Abschreibungen und Wertminde
rungen von immateriellen Vermö
S. 97 genswerten und Sachanlagen
15. Finanzergebnis
S. 97 16. Ertragsteuern
S. 100 17. Ergebnis je Aktie
D
Langfristige Vermögenswerte und
Schulden
S. 101 18. Sachanlagen
S. 103 19. Nutzungsrechte aus Leasing
verhältnissen und Leasing

verbindlichkeiten 20. Geschäfts- oder Firmenwerte

S. 107

S. 111 21. Immaterielle Vermögenswerte außer
Geschäfts- oder Firmenwerte
S. 113 22. Rückstellungen für Leistungen an
Arbeitnehmer
S. 120 23. Rückstellungen
E
Nettoumlaufvermögen
S. 122 24. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
S. 122 25. Sonstige Forderungen und
Vermögenswerte
S. 123 26. Vorräte
S. 123 27. Geleistete Anzahlungen
S. 124 28. Sonstige Verbindlichkeiten
F
Finanz- und Kapitalstruktur, Finan
zinstrumente und Risikomanage
ment
S. 124 29. Finanzielle Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten
S. 131 30. Veranlagungen und sonstige
Finanzanlagen
S. 132 31. Zahlungsmittel und Zahlungsmittel
äquivalente
S. 132 32. Eigenkapital
S. 139 33. Derivative Finanzinstrumente
S. 144 34. Risikomanagement – Risiken in
Verbindung mit Finanzinstrumenten
G
Sonstiges
S. 155 35. Konzern-Cashflow-Statement
S. 157 36. Zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte
S. 159 37. Eventualforderungen und
-verbindlichkeiten
  • S. 160 S. 160 38. Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers 39. Auswirkungen von Covid-19
  • S. 161 40. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
  • S. 162 41. Konzernunternehmen

A) ALLGEMEINES UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN

1. Allgemeines

Die ANDRITZ AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht und notiert seit Juni 2001 an der Wiener Börse. Der eingetragene Sitz der ANDRITZ AG, der Muttergesellschaft der ANDRITZ-GRUPPE, befindet sich in der Stattegger Straße 18, 8045 Graz, Österreich. Die ANDRITZ-GRUPPE (der "Konzern" oder "ANDRITZ") ist ein führender Hersteller von hochtechnologischen Industriemaschinen und -anlagen und arbeitet in vier strategischen Geschäftsbereichen: Pulp & Paper, Metals, Hydro sowie Separation.

Der Konzernabschluss wird unter der Verantwortung des Vorstands erstellt und dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung vorgelegt. Am 19. Februar 2021 wurde der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 vom Vorstand zur Veröffentlichung genehmigt.

Zahlreiche Beträge und Prozentsätze, die im Konzernabschluss dargestellt werden, wurden gerundet. Summierungen können deshalb von den dargestellten Beträgen abweichen. Die Zahlen sind, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wird, in Tausend Euro (TEUR) dargestellt.

2. Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit sämtlichen vom International Accounting Standards Board (IASB) formulierten, von der Europäischen Union übernommenen und für 2020 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Ebenso wurden sämtliche für 2020 verpflichtend anzuwendende Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) beachtet. Der Konzernabschluss erfüllt die Voraussetzungen des § 245a UGB über befreiende Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

a) Erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen

Für das am 1. Jänner 2020 beginnende Geschäftsjahr wurden von ANDRITZ folgende neue und überarbeitete bzw. ergänzte Standards des IASB sowie Interpretationen des IFRIC angewendet:

Standard/Interpretation Titel Erstmals gültig für Ge
schäftsjahre beginnend
am oder nach dem
Von der EU übernommen
IAS 1 und IAS 8 Änderung: Definition von Wesentlichkeit 1. Jänner 2020 29. November 2019
Änderung der Verweise auf das Rahmenkonzept zur
Rechnungslegung
1. Jänner 2020 29. November 2019
IAS 39, IFRS 9 und IFRS 7 Änderung: Reform der Referenzzinssätze 1. Jänner 2020 15. Jänner 2020
IFRS 3 Änderung: Definition eines Geschäftsbetriebs 1. Jänner 2020 21. April 2020

Mit den Änderungen an IAS 1 und IAS 8 wird ein einheitlicher Definitionsbegriff der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen geschaffen.

Bei der Änderung der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung hat die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (EFRAG) eine redaktionelle Anpassung der bisherigen Verweise auf das Framework in diversen Standards vorgesehen. Betroffen sind IFRS 2, IFRS 3, IFRS 6, IFRS 14, IAS 1, IAS 8, IAS 34, IAS 37, IAS 38, IFRIC 12, IFRIC 19, IFRIC 20, IFRIC 22 und SIC 32.

Mit der Änderung an IFRS 3 stellt der IASB klar, dass ein Geschäftsbetrieb eine Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten, die dann zusammen signifikant zur Fähigkeit beitragen, Leistungen (Output) zu produzieren.

Diese geänderten Standards haben bei ANDRITZ keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen.

Die Änderung an IAS 39, IFRS 9 und IFRS 7 betrifft die Anforderungen für Sicherungsgeschäfte in Bezug auf Ansatz, Bewertung und Offenlegung. Der Konzern hat die Änderungen aus der Reform der Referenzzinssätze auf die nach 1. Jänner 2020 designierten Sicherungsbeziehungen retrospektiv angewendet, soweit sie von der Reform der Referenzzinssätze betroffen sind. Diese Änderungen sind auch auf den in der Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen kumulierten Gewinn oder Verlust anzuwenden. Die Änderungen zielen darauf ab, dass bilanzielle Sicherungsbeziehungen trotz der erwarteten Ablösung verschiedener Referenzzinssätze für die Zeit der Unsicherheit fortgesetzt werden können. Die Details der Rechnungslegungsmethoden und zugehörige Angaben im Hinblick auf Risiken und zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind in Kapitel 33 – Derivative Finanzinstrumente und Kapitel 34 Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten ersichtlich.

b) Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards und Interpretationen

Der International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich erst auf Geschäftsjahre ab 2021 auswirken werden. Die nachfolgenden vom IASB veröffentlichten Rechnungslegungsverlautbarungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und sind auch von ANDRITZ bislang noch nicht angewendet worden:

Standard/Interpretation Titel Erstmals gültig für Ge
schäftsjahre beginnend
am oder nach dem
Von der EU übernommen
IFRS 16 Änderung: Covid-19 bezogene Mieterleichterungen 1. Juni 2020 9. Oktober 2020
IFRS 4 Änderung: Verschiebung von IFRS 9 1. Jänner 2021 15. Dezember 2020
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7,
IFRS 4 und IFRS 16
Änderung: Reform der Referenzzinssätze (Phase 2) 1. Jänner 2021 13. Jänner 2021
IAS 16 Änderung: Erträge vor der beabsichtigten Nutzung 1. Jänner 2022 offen
IAS 37 Änderung: Belastende Verträge – Kosten der Ver
tragserfüllung
1. Jänner 2022 offen
IFRS 3 Änderung: Referenz zum Framework 1. Jänner 2022 offen
IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16, IAS
41
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018-
2020)
1. Jänner 2022 offen
IAS 1 Änderung: Änderung der Darstellung und Änderung:
Offenlegung von Rechnungslegungsgrundsätzen
1. Jänner 2023 offen
IAS 8 Definition von Rechnungslegungsschätzungen 1. Jänner 2023 offen
IFRS 17 Versicherungsverträge inkl. Änderungen an IFRS 17 1. Jänner 2023 offen

Die Änderungen an IFRS 16 betreffend Covid-19 bezogene Mieterleichterungen gewähren Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung, ob aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeräumte Mietkonzessionen eine Leasingmodifikation darstellen. Vom Wahlrecht, die Änderung in Anspruch zu nehmen, wird nicht Gebrauch gemacht.

Das festgelegte Auslaufen der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 wurde verschoben. IFRS 4 ist für ANDRITZ nicht relevant.

Die Reform der Referenzzinssätze – Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16) befasst sich mit Fragen, die die Finanzberichterstattung infolge der Reform der Referenzzinssätze beeinflussen könnten, einschließlich der Auswirkungen von Änderungen von vertraglichen Zahlungsströmen oder von Sicherungsbeziehungen, die sich aus dem Ersatz eines Referenzzinssatzes durch einen alternativen Referenzzinssatz ergeben. Die Änderungen bieten praktische Erleichterungen betreffend die Basis zur Ermittlung der Zahlungsströme und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Die Änderungen verpflichten zusätzliche Informationen über

die Risiken, denen das Unternehmen durch die Reform der Referenzzinssätze ausgesetzt ist und über die damit verbundenen Risikomanagementaktivitäten offenzulegen. Die Anwendung wird keine Auswirkung auf Werte haben, die 2020 oder in Vorjahren berichtet wurden. Der Konzern plant die Änderungen ab dem 1. Jänner 2021 anzuwenden und erwartet zum derzeitigen Stand keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Die Änderung betreffend IAS 16 klärt, dass es unzulässig ist, von den Kosten einer Sachanlage Erträge abzuziehen, die aus der Veräußerung von Gütern entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage in den betriebsbereiten Zustand gebracht wird, davon ausgenommen sind Kosten für Testläufe. Zum jetzigen Stand der Analysen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

Mit der Änderung an IAS 37 wird festgelegt, dass die Kosten der Vertragserfüllung sich aus den Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen zusammensetzen. Das umfasst zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrags und Zuweisungen anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen. Zum derzeitigen Stand der Analysen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

Die Änderung betreffend IFRS 3 beinhaltet, dass sich der Standard nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989 sondern auf das Rahmenkonzept 2018 bezieht, sowie zwei Ergänzungen. Bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Eventualforderungen sind nicht anzusetzen, und ein Erwerber hat bei der Identifizierung von Schulden, die er bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen hat, auf Geschäftsvorfälle und ähnliche Ereignisse im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 diese Vorschriften anstelle des Rahmenkonzepts anzuwenden.

Die jährlichen Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018-2020) enthalten Klarstellungen zu IFRS 1 – Erstmalige Anwendung, IFRS 9 – Finanzinstrumente, IFRS 16 – Leasingverhältnisse und IAS 41 – Landwirtschaft.

Die Änderung der Darstellung bezüglich IAS 1 betrifft die Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig. Zum derzeitigen Stand der Analysen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Die Änderung der Offenlegung der Rechnungslegungsgrundsätze bezüglich IAS 1 soll bei der Entscheidung unterstützen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Abschluss angegeben werden müssen.

Die Änderung betreffend IAS 8 stellt den Unterschied zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen klar. Dabei wird die Definition einer Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen durch eine Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen ersetzt.

IFRS 17 regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge.

Diese neuen oder geänderten Standards haben bei ANDRITZ voraussichtlich keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen.

c) Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting

ANDITZ hat bisher bestehenden Sicherungsbeziehungen nach den Regelungen des IAS 39 bilanziert. Um die ökonomischen Auswirkungen der Risikomanagementaktivitäten besser abbilden zu können, hat ANDRITZ beschlossen die Bestimmungen zur bilanziellen Behandlung von Sicherungsgeschäften nach IFRS 9 ab 1. Jänner 2020 anzuwenden. Hinsichtlich der Risikomanagementstrategie des Konzerns wird auf die Ausführungen in Kapitel F – Finanz- und Kapitalstruktur, Finanzinstrumente und Risikomanagement verwiesen. Derivative Finanzinstrumente, bei denen die Kriterien des IFRS 9 für Hedge Accounting nicht erfüllt sind, werden gemäß IFRS 9 als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert und erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst.

Die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfolgt gemäß den Vorgaben des IFRS 9.6.4 hinsichtlich der Anforderungen an zulässigen Grund- und Sicherungsgeschäften sowie der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen. Die Regelungen des Hedge Accounting nach IFRS 9 werden prospektiv ab Beginn der Dokumentation des Sicherungszusammenhangs angewendet. Die bestehenden nach IAS 39 bilanzierten Hedge Accounting Beziehungen erfüllen auch die Voraussetzungen zum Hedge Accounting nach IFRS 9. Daher waren diese Sicherungsbeziehungen in Anwendung des IFRS 9.7.2.24 als fortlaufende Sicherungsbeziehungen zu betrachten.

Die Bestimmungen des Hedge Accounting im Sinne von IFRS 9 werden auch bei nicht-finanziellen Grundgeschäften zur Absicherung einzelner Risikokomponenten eingesetzt.

Cashflow-Hedges

In der ANDRITZ-GRUPPE werden Zahlungsströme aus Kundenaufträgen und Beschaffungsvorgängen durch Fremdwährungs-Forwards bzw. Fremdwährungsswaps gesichert. Hierdurch sollen die im Rahmen der Projektkalkulation erwarteten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktionen in Fremdwährung gesichert werden. ANDRITZ wendet zur Absicherung einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion die Bestimmungen des Cashflow-Hedge-Accounting an und sichert sich gegen künftige Ergebnisauswirkungen aus Cashflow-Schwankungen ab. Überdies sichert sich ANDRITZ gegen das Zinsrisiko zukünftiger Zahlungsströme aus finanziellen Schulden durch Zinsswaps ab.

Im Zusammenhang mit der Absicherung künftiger Zahlungsströme aus einer erfassten Forderung oder Verbindlichkeit oder einer mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig eintretenden Transaktion wird der effektive Teil der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte im sonstigen Ergebnis und der ineffektive Teil sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Konzern erfasst nur die Veränderung im beizulegenden Zeitwert der Kassakomponente von Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrument in der Absicherung von Zahlungsströmen. Die Veränderung im beizulegenden Zeitwert des Terminelements von Devisentermingeschäften (forward points) wird separat als Kostenpunkt der Sicherungsbeziehung bilanziert und in eine Rücklage für Kosten der Absicherung in das Eigenkapital eingestellt.

Resultiert die Cashflow-Absicherung einer erwarteten Transaktion im Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Verbindlichkeit, werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge Teil der Anschaffungskosten zum Zugangszeitpunkt des nicht finanziellen Vermögenswerts oder der nicht finanziellen Verbindlichkeit. In allen anderen Fällen werden die Beträge, die im Eigenkapital abgegrenzt wurden, zu dem Zeitpunkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, zu dem die abgesicherten erwarteten Zahlungsströme das Ergebnis beeinflusst.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Im Zusammenhang mit erfolgsbezogenen Zuwendungen wird die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung ab dem Geschäftsjahr 2020 danach unterschieden, ob mit der Zuwendung mehrere Aufwandsarten entlastet werden oder nicht. So werden Zuwendungen im Zusammenhang mit F&E-Aktivitäten als sonstiger Ertrag erfasst, wohingegen Zuwendungen im Zusammenhang mit nur einer Aufwandsart direkt als Kürzung dieser Aufwandsart ausgewiesen werden. Bis zum Wirtschaftsjahr 2019 wurden sämtliche erfolgsbezogene Zuwendungen als sonstiger Ertrag ausgewiesen.

Das Vorjahr wurde im Ausweis nicht angepasst, da im Wesentlichen nur Zuwendungen für F&E Aktivitäten erfasst wurden. Diese Art der Zuwendungen wird sowohl nach der neuen als auch nach der bisherigen Darstellung als sonstiger Ertrag gezeigt.

Durch die Covid-19-Pandemie wurden Personalkostenzuschüsse seitens der öffentlichen Hand in Anspruch genommen. Diese werden als Kürzung des Personalaufwands dargestellt. Weitere Informationen sind in Kapitel 12. Personalaufwand angeführt. Der Grund für die Änderung des Ausweises liegt darin, dass dadurch die Aussagekraft der einzelnen Aufwandsarten erhöht wird.

3. Rechnungslegungsmethoden sowie Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen

ANDRITZ beschreibt die Rechnungslegungsmethoden sowie die Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen in den jeweiligen Kapiteln.

a) Rechnungslegungsmethoden

Die Rechnungslegungsmethoden sind in den jeweiligen Kapiteln folgendermaßen gekennzeichnet:

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Mit Ausnahme der Änderungen durch die erstmalige Anwendung von neuen Standards in Kapitel 2. a) Erstmalige anzuwendende Standards und Interpretationen und erläuterte Änderungen in Kapitel 2. c) Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat ANDRITZ sämtliche in diesem Konzernabschluss enthaltene Rechnungslegungsmethoden in allen dargestellten Perioden stetig angewendet. Im folgenden Abschnitt sind die allgemeinen Rechnungslegungsmethoden beschrieben:

Konsolidierungsgrundsätze

Die Grundlage für den Konzernabschluss bilden die auf Basis konzerneinheitlicher Standards und die nach IFRS-Bestimmungen erstellten Einzelabschlüsse aller vollkonsolidierten Unternehmen. Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten und Leistungsverrechnungen, inklusive konzerninterner Zwischenergebnisse, wurden eliminiert. Der Konzernabschluss wurde unter Zugrundelegung einheitlicher Bilanzierungsgrundsätze für vergleichbare Geschäftsvorfälle erstellt.

Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt.

Fremdwährungstransaktionen

Fremdwährungstransaktionen werden in der funktionalen Währung, durch Anwendung des Währungskurses zwischen funktionaler Währung und Fremdwährung zum Zeitpunkt der Transaktion, dargestellt. Währungskursdifferenzen aus der Bezahlung von monetären Posten zu Umrechnungskursen, welche von den ursprünglich erfassten abweichen, werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Ausländische Tochtergesellschaften

Ausländische vollkonsolidierte Tochtergesellschaften werden als selbständige Unternehmen angesehen, da sie finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig sind. Ihre funktionalen Währungen sind in der Regel die jeweiligen Landeswährungen. Die Bilanzwerte dieser Tochtergesellschaften werden mit dem Bilanzstichtagskurs in die Darstellungswährung (EUR) umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Alle daraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen sind im Posten "Unterschiedsbeträge aus Währungsumrechnung" im Konzerneigenkapital ausgewiesen.

Für 1 Euro Stichtagskurs am Durchschnittskurs für
Währung 31. Dezember 2020 31. Dezember 2019 2020 2019
BRL Brasilianischer Real 6,37 4,52 5,89 4,41
CAD Kanadischer Dollar 1,56 1,46 1,53 1,49
CHF Schweizer Franken 1,08 1,09 1,07 1,11
CNY Chinesischer Renminbi Yuan 8,02 7,82 7,87 7,74
DKK Dänische Krone 7,44 7,47 7,45 7,47
GBP Britisches Pfund 0,90 0,85 0,89 0,88
INR Indische Rupie 89,66 80,19 84,64 78,84
SEK Schwedische Krone 10,03 10,45 10,48 10,59
USD Amerikanischer Dollar 1,23 1,12 1,14 1,12

Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse wesentlicher Währungen sind folgende:

Auswirkung von Hochinflation

Argentinien ist als Hochinflationsland einzustufen, da der Anstieg des Verbraucherpreisindex auf dreijähriger kumulativer Basis einen Wert von über 100% erreichte. Entsprechend hat ANDRITZ die Rechnungslegung für Hochinflationsländer auf ihre Tochtergesellschaft in Argentinien angewandt. Die Auswirkung der Anpassung auf den Konzernabschluss ist nicht wesentlich.

b) Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, welche die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrundeliegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Der Konzern hat wichtige zukunftsbezogene Annahmen getroffen und wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen identifiziert.

Die Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind in den jeweiligen Kapiteln folgendermaßen gekennzeichnet:

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

B) ANGABEN ZUR STRUKTUR VON ANDRITZ

4. Konsolidierungskreis

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Der Konzernabschluss beinhaltet die ANDRITZ AG und die von ihr unmittelbar oder mittelbar beherrschten Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Sind beherrschte Unternehmen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung, wird die Entscheidung über den Einbezug in den Konsolidierungskreis aufgrund quantitativer und qualitativer Überlegungen getroffen. Die Anteile an nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter dem Posten "Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen" erfasst.

Der Konsolidierungskreis hat sich wie folgt entwickelt:

2020 2019
Vollkonsolidierung Equity-Methode Vollkonsolidierung Equity-Methode
Stand zum 1. Jänner 183 4 190 3
Neugründungen 1 1
Abgänge aus der Änderung der Konsolidierungsmethode -1 -5
Umgründungen und Liquidationen -6 -3
Stand zum 31. Dezember 176 4 183 4
Davon entfallen auf:
Inländische Unternehmen 7 0 7 0
Ausländische Unternehmen 169 4 176 4

Es wurde aufgrund quantitativer und qualitativer Überlegungen auf die Einbeziehung von 44 (2019: 45) beherrschten Tochterunternehmen und auf die Equity-Bilanzierung von 7 (2019: 8) assoziierten Unternehmen verzichtet.

Abgänge aus der Änderung der Konsolidierungsmethode

Im Geschäftsjahr 2020 hat ANDRITZ aufgrund von Nichterfüllung der Wesentlichkeitskriterien ANDRITZ Johnson-Foils Limited, Thailand nicht mehr konsolidiert. Aus dem Abgang dieser Tochtergesellschaft ist ein Gewinn in Höhe von 85 TEUR entstanden und im Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen enthalten.

Im Geschäftsjahr 2019 hat ANDRITZ aufgrund von Nichterfüllung der Wesentlichkeitskriterien oder Verlust der Beherrschung folgende Gesellschaften nicht mehr konsolidiert:

  • ANDRITZ Biax SAS, Frankreich
  • ANDRITZ Ritz Pte. Ltd., Singapur
  • POWERLASE TECHNOLOGIES HOLDINGS LIMITED, Großbritannien
  • POWERLASE TECHNOLOGIES LIMITED, Großbritannien
  • Powerlase Technologies Inc, USA

Aus dem Abgang dieser Tochtergesellschaften ist 2019 ein Gewinn in Höhe von 4.826 TEUR entstanden und im Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen enthalten. Die Wertberichtigung eines Darlehens gegenüber einem dieser Unternehmen ist 2019 im Finanzergebnis enthalten und beläuft sich auf 6.530 TEUR.

Mehr Informationen in Kapitel 41. Konzernunternehmen.

5. Akquisitionen

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt und der Konzern Beherrschung erlangt hat. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt der Konzern, ob die Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substanzielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen.

Die Gruppe hat die Möglichkeit, einen "Konzentrationstest" anzuwenden, der eine vereinfachte Beurteilung ermöglicht, ob eine erworbene Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten kein Geschäftsbetrieb ist. Der optionale Konzentrationstest ist erfüllt, wenn der beizulegende Zeitwert der erworbenen Bruttovermögenswerte im Wesentlichen auf einen einzigen identifizierbaren Vermögenswert oder eine Gruppe ähnlicher identifizierbarer Vermögenswerte konzentriert ist.

Der Kaufpreis wird dem neu bewerteten anteiligen Nettoreinvermögen des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt (Kapitalkonsolidierung). Dabei sind die Wertverhältnisse zum Erwerbszeitpunkt zugrunde zu legen, der dem Zeitpunkt entspricht, zu dem die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt wurde. Wertdifferenzen werden in voller Höhe aufgedeckt, d.h. ansatzfähige Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens werden unabhängig von vorliegenden Anteilen ohne beherrschenden Einfluss grundsätzlich mit ihren beizulegenden Zeitwerten in der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Anwendung der Erwerbsmethode erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen, vor allem in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauer der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen.

Die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile erfolgt entweder zu Anschaffungskosten (partielle Goodwill-Methode) oder zum Fair Value (Full-Goodwill-Methode). Das gegebene Wahlrecht kann einzelfallweise ausgeübt werden. In der ANDRITZ-GRUPPE wird grundsätzlich die partielle Goodwill-Methode angewandt.

Gemäß IFRS 3 – Unternehmenszusammenschlüsse ist bei sukzessiven Unternehmenskäufen, bei denen ein Unternehmen in mehreren Tranchen erworben wird, zum Zeitpunkt der Erlangung der Kontrolle über das betreffende Unternehmen eine erfolgswirksame Neubewertung des bisherigen Gesellschaftsanteils zum beizulegenden Zeitwert notwendig. Im Anschluss daran findet eine Buchwertanpassung der bereits bilanzierten Vermögenswerte und Schulden auf ihren beizulegenden Zeitwert statt.

2020 hat die ANDRITZ-GRUPPE 100% an der Enviroburners Oy, Finnland erworben. Enviroburners befasst sich mit der Entwicklung, Herstellung und Produktion von Brennerlösungen wie Brennstoff-, Biokraftstoff- und Holzstaubbrennern sowie der damit verbundenen Projektplanung, Standortüberwachung und Dienstleistungen. Die Akquisition erweitert das Produktportfolio im Geschäftsbereich Pulp & Paper. Das Closing der Transaktion fand im September 2020 statt. Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurde auf die Einbeziehung der Gesellschaft in den Konsolidierungskreis verzichtet.

ANDRITZ hat mit Laroche, mit Sitz in Cours, Frankreich, eine Vereinbarung zum Erwerb von LM Industries – bestehend aus Laroche SA und Miltec SA, Frankreich – unterzeichnet. Das Signing zur Übernahme sämtlicher Laroche-Gesellschaften und deren weltweites Geschäft erfolgte im Dezember 2020. Das Closing der Transaktion wird im ersten Halbjahr 2021 erwartet.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die erstmalige Einbeziehung einzelner erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden erfolgt aus Zeitgründen und aufgrund noch nicht finaler Bewertungen auf Basis vorläufiger Werte. Wenn innerhalb eines Jahres vom Erwerbszeitpunkt neue, wesentliche Informationen über Tatsachen und Umstände bekannt werden, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die zu Berichtigungen der vorstehenden Beträge oder zu zusätzlichen Rückstellungen geführt hätten, wird die Bilanzierung der Akquisitionen angepasst.

Immaterielle Vermögenswerte werden je nach Art des Vermögenswerts und der Verfügbarkeit der Informationen anhand einer geeigneten Bewertungsmethode ermittelt. Beizulegende Zeitwerte von Grundstücken und Gebäuden werden in der Regel durch externe Experten oder Experten im Konzern ermittelt. Diese Bewertungen sind neben den Annahmen über die künftige Entwicklung der geschätzten Cashflows auch wesentlich von den verwendeten Abzinsungssätzen beeinflusst. Analog zu den erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden werden auch für die erstmalige Bilanzierung bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten alle verfügbaren Informationen über die Umstände zum Erwerbszeitpunkt herangezogen.

6. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat.

Gemeinschaftsunternehmen sind Unternehmen, bei denen ANDRITZ und eine oder mehrere Parteien gemeinschaftlich die Führung ausüben und Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung hat.

Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Gesellschaft Sitz Geschäfts
bereich
Kategorie 2020 2019
Enmas ANDRITZ Pvt. Ltd. Chennai, Indien PP Assoziiertes Unternehmen 40,00% 40,00%
Viafin Brazil Oy Teuva, Finnland PP Assoziiertes Unternehmen 40,00% 40,00%
Psiori GmbH Freiburg im Breisgau,
Deutschland
HY Assoziiertes Unternehmen 25,10% 25,10%
Smart Press Shop GmbH & Co KG Stuttgart, Deutschland ME Gemeinschaftsunternehmen 50,00% 50,00%

Die zusammenfassenden Finanzinformationen für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden in aggregierter Form dargestellt, da die einzelnen Gesellschaften als unwesentlich betrachtet werden können. Die folgende Übersicht zeigt die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen:

(in TEUR) 2020 2019
Assoziierte Unter
nehmen
Gemeinschaftsun
ternehmen
Assoziierte Unter
nehmen
Gemeinschaftsun
ternehmen
ANGABEN ZUR BILANZ
Vermögenswerte 8.199 126.675 5.714 43.077
Verbindlichkeiten 5.220 118.000 4.222 42.104
ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Umsatz 4.020 0 3.441 0
Jahresergebnis 1.500 -2.297 -407 -27

ANDRITZ ist wie folgt am Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen beteiligt:

(in TEUR) 2020 2019
Assoziierte
Unternehmen
Gemein
schaftsunter
nehmen
Gesamt Assoziierte
Unternehmen
Gemein
schaftsunter
nehmen
Gesamt
Anteil am Jahresergebnis 380 -1.149 -769 -104 -13 -117
Anteil am sonstigen Ergebnis -4 0 -4 0 0 0
Anteil am Gesamtergebnis 376 -1.149 -773 -104 -13 -117
davon nicht im Konzernabschluss erfasst 2 0 2 8 0 8
davon im Konzernabschluss erfasst 374 -1.149 -775 -112 -13 -125
Zwischenergebniseliminierung 0 -3.560 -3.560 0 0 0
Ergebnis aus nach der Equity-Methode
bilanzierten Unternehmen
374 -4.709 -4.335 -112 -13 -125
Summe der Buchwerte an nach der Equity
Methode bilanzierten Unternehmen
4.686 778 5.464 4.315 487 4.802

Die nicht erfassten Verluste des Geschäftsjahres betragen 0 TEUR (2019: 0 TEUR). Die kumulierten nicht erfassten Verluste betragen -988 TEUR (2019: -989 TEUR). Diese betreffen zur Gänze die Enmas ANDRITZ Pvt. Ltd. Es wurde die Bürgschaft über ein Darlehen eines nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmens in Höhe von 48.927 TEUR (2019: 20.597 TEUR) übernommen. Das Eigenkapital des Gemeinschaftsunternehmens wurde durch Einlage von jeweils 5.000 TEUR durch die beiden Gesellschafter erhöht.

7. Nahestehende Unternehmen und Personen

Gemäß IAS 24 – Nahestehende Personen müssen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss der ANDRITZ AG einbezogen werden, und Beziehungen zu nahestehenden Personen angegeben werden. Als nahestehende Personen wurden Vorstand und Aufsichtsrat als Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren Familienangehörige definiert. Die angabepflichtige Vergütung umfasst die Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats.

a) Nahestehende Unternehmen

Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht der Konzern unmittelbar oder mittelbar in Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit mit nicht einbezogenen Unternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die als nahestehende Unternehmen des Konzerns gelten, in Beziehung. Da die Transferpreis-Richtlinie des Konzerns Verrechnungspreise vorsieht, die den marktüblichen Bedingungen entsprechen, werden keine Transaktionen durchgeführt, die marktunüblich sind. Die Nichteinbeziehung der nicht konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Umfang der Geschäftsbeziehungen gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen sowie gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ist wie folgt:

(in TEUR) 2020 2019
UMSATZERLÖSE UND SONSTIGE ERTRÄGE 43.987 26.080
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen 9.668 23.410
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 34.319 2.670
AUFWENDUNGEN -21.186 -20.519
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen -21.186 -20.508
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 0 -11
FORDERUNGEN 16.494 15.172
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen 16.224 15.136
Bruttobetrag 32.896 36.640
Wertberichtigung -16.672 -21.504
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 270 36
Bruttobetrag 710 476
Wertberichtigung -440 -440
VERBINDLICHKEITEN 6.171 8.296
gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen 6.171 3.268
gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 0 5.028

Bei den nahestehenden Unternehmen handelt es sich hauptsächlich um Vertriebsgesellschaften. Als nahestehendes Unternehmen ist ebenso das Gemeinschaftsunternehmen Smart Press GmbH & Co KG kategorisiert, welches gemeinsam von der Schuler Aktiengesellschaft und der Dr. Ing. h. c. F. Porsche Aktiengesellschaft gegründet wurde. Zweck ist die hochflexible Herstellung anspruchsvoller Karosserie-Teile mit zukunftsweisenden Technologien.

b) Nahestehende Personen

Vorstand

Der Vorstand der ANDRITZ AG bestand per 31. Dezember 2020 aus fünf Mitgliedern:

Name Funktion Datum der
Erstbestellung
Ende der laufenden
Funktionsperiode
Wolfgang Leitner Vorsitzender des Vorstands 1. Oktober 1987 (Finanzvorstand)
29. Juni 1994 (Vorstandsvorsitzender)
28. Juni 2023
Humbert Köfler Mitglied des Vorstands 1. April 2007 31. März 2025
Norbert Nettesheim Finanzvorstand 6. Dezember 2019 30. September 2022
Joachim Schönbeck Mitglied des Vorstands 1. Oktober 2014 30. September 2022
Wolfgang Semper Mitglied des Vorstands 1. April 2011 31. März 2024

Eine vom Vorstandsvorsitzenden der ANDRITZ AG beherrschte Gesellschaft überlässt den Betrieb eines der in ihrem Eigentum stehenden Geschäftsflugzeugs einem professionellen Privatflugunternehmen. Der Aufwand für die Charterleistung im Zusammenhang mit diesem Flugzeug für Dienstreisen des Vorstandsvorsitzenden und anderer Vorstandsmitglieder betrug 2020 195 TEUR (2019: 652 TEUR). Zum 31. Dezember 2020 bestand eine Verbindlichkeit gegenüber dieser Gesellschaft in Höhe von 0 TEUR (2019: 0 TEUR). Diese sowie andere Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, in denen Aufsichtsratsmitglieder bzw. Mitglieder des Vorstands der ANDRITZ AG tätig sind, werden zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt und sind einzeln und insgesamt von untergeordneter Bedeutung.

Der Vorstandsvorsitzende Wolfgang Leitner verzichtete in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Schuler AG auf seine Tantieme.

25% plus eine Aktie sind im Besitz der Custos Vermögensverwaltungs GmbH und 0,77% im Besitz der Cerberus Vermögensverwaltung GmbH. Die Geschäftsanteile dieser Gesellschaften werden teils direkt und teils indirekt von der Custos Privatstiftung beziehungsweise von Wolfgang Leitner, dem Vorstandsvorsitzenden der ANDRITZ AG, gehalten. 5,72% gehören der Certus Beteiligungs-GmbH, deren Geschäftsanteile sich mittelbar im Eigentum der Manile Privatstiftung befinden. Nach einer Entscheidung der Übernahmekommission sind die Anteile der Certus Beteiligungs-GmbH gemäß § 23 Abs. 2 Z.1 ÜbG der Custos Privatstiftung zurechenbar.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2020 die Vergütungspolitik der ANDRITZ AG, welche die Grundsätze der Festlegung der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG sowie der Führungskräfte beinhalten, beschlossen. Primäres Ziel der Vergütungspolitik ist es, eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung vor allem im Interesse der Aktionäre zu fördern.

Die Vergütung des Vorstands umfasst fixe und variable/erfolgsabhängige Bestandteile, wobei die Höhe der variablen Vergütung vom erzielten Jahresüberschuss abhängig ist. Bei Vorstandsverträgen wurde als Höchstwert der jährlichen variablen Vergütung das Dreifache der fixen Jahresvergütung festgesetzt. Ein etwaiger darüber hinausgehender Betrag wird als variable Vergütung auf die drei folgenden Geschäftsjahre vorgetragen. Bei Unterschreiten eines definierten Mindestbetrags beim Konzernergebnis entsteht ein Malus (Negativtantieme), der ebenso auf die Folgejahre übertragen wird und zur Kürzung zukünftiger variabler Gehaltsbestandteile führt. Besteht im Zeitpunkt des Ausscheidens eine "Negativtantieme", so kürzt diese die bei Ausscheiden bestehenden Ansprüche. Die sonstigen Vergütungen betreffen überwiegend steuerpflichtige Sachbezüge für Firmen-Pkw.

Bei sämtlichen seit dem Börsengang aufgelegten Aktienoptionsprogrammen für leitende Angestellte und den Vorstand war ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest 20 TEUR für leitende Angestellte und 40 TEUR für Mitglieder des Vorstands spätestens zum Zeitpunkt der Zuteilung der Optionen zu erbringen. Beim Aktienoptionsprogramm 2020 auch zumindest 5 TEUR für Nachwuchsführungskräfte. Dieses Eigeninvestment muss bis zu einer allfälligen Ausübung der Optionen ununterbrochen von den am Optionsprogramm teilnehmenden Personen gehalten werden und bei Ausübung nachgewiesen werden. Als Wartefrist zur Ausübung der Optionen sind drei Jahre bei aufrechter Beschäftigung (Ausnahme: planmäßiges Ende gemäß Vertragsbestimmungen) vorgesehen.

An Mitglieder des Vorstands der ANDRITZ AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Ansprüche auf Versorgungsleistungen gewährt. Diese beinhalten neben einer Alterspension Ansprüche im Falle einer Berufsunfähigkeit sowie Pensionsleistungen für Hinterbliebene nach dem Ableben der Berechtigten. Die Alterspension wird in der Regel ab Erreichung eines bestimmten Lebensalters ausbezahlt, sofern das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits beendet ist. Die Verwaltung wurde in Pensionskassen ausgelagert. Pensionsverträge sind entweder beitrags- oder leistungsorientiert ausgestaltet. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Arbeitsverhältnisse werden die bis zu diesem Zeitpunkt einbezahlten Beiträge unverfallbar. Die Höhe des Versorgungsanspruchs ist bis zum Anfall einer Versorgungsleistung nicht wertgesichert; danach können jährliche Anpassungen unter Berücksichtigung der Lohn- und Gehaltsentwicklung und der wirtschaftlichen Lage von ANDRITZ erfolgen.

Ein Teil der Vorstandsmitglieder hat bei Beendigung der Funktion und unter der Voraussetzung der gleichzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses Abfertigungsansprüche im Sinne des § 23 des österreichischen Angestelltengesetzes, außer die Beendigung beruht auf einer gerechtfertigten Entlassung. Abfindungszahlungen im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes sind gemäß § 27 des österreichischen Angestelltengesetzes in den Vorstandsverträgen geregelt.

Die Grundsätze der Vergütung für den Vorstand und für leitende Angestellte entsprechen beinahe lückenlos den Vorgaben des österreichischen Corporate-Governance-Kodex.

Als Aufwendungen für den Vorstand wurden erfasst:

(in TEUR) 2020 2019
Kurzfristige Leistungen 8.205 7.153
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 547 506
Aktienbasierte Vergütungen 325 -657
9.077 7.002

In der aktienbasierten Vergütung ist 2019 der Effekt aus der gewinnwirksamen Auflösung des Aktienoptionsprogramms 2016 aufgrund der Nichterreichung der Leistungsbedingungen enthalten.

Im Jahr 2020 wurde eine Pensionsrückstellung von 6.031 TEUR (2019: 6.660 TEUR) für frühere Vorstandsmitglieder und deren Angehörige ausgewiesen. Die laufenden jährlichen Aufwendungen betrugen im Jahr 2020 81 TEUR (2019: 182 TEUR).

Die ANDRITZ AG hat für 2020 eine Organhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Versicherungsnehmer ist die ANDRITZ AG. Die Kosten werden von der Gesellschaft getragen. Die D&O-Versicherung sichert bestimmte persönliche Haftungsrisiken der verantwortlich handelnden Personen der ANDRITZ-GRUPPE ab. Die jährlichen Kosten betragen ca. 290 TEUR (2019: ca. 290 TEUR).

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG bestand per 31. Dezember 2020 aus sechs Kapitalvertretern sowie aus drei Vertretern aus dem Betriebsrat:

Funktion Datum der
Erstbestellung
Ende der laufenden Funktionsperiode
Vorsitzender des Aufsichtsrats 29. Dezember 1999 Bis zur ordentlichen Hauptver
sammlung im Jahr 2022
Stellvertreter des Vorsitzenden 27. März 2019 Bis zur ordentlichen Hauptver
sammlung im Jahr 2023
Mitglied des Aufsichtsrats 7. Juli 2020 Bis zur ordentlichen Hauptver
sammlung im Jahr 2025
Mitglied des Aufsichtsrats 30. März 2016 Bis zur ordentlichen Hauptver
sammlung im Jahr 2021
Mitglied des Aufsichtsrats 30. März 2016 Bis zur ordentlichen Hauptver
sammlung im Jahr 2021
Mitglied des Aufsichtsrats 21. März 2014 Bis zur ordentlichen Hauptver
sammlung im Jahr 2023
Mitglied des Aufsichtsrats 1. Juli 2011
Mitglied des Aufsichtsrats 14. Februar 2001
Mitglied des Aufsichtsrats 1. Jänner 2018

Das Vergütungsschema für die Aufsichtsratsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer anwesenheitsabhängigen Komponente zusammen. Die fixe Komponente besteht aus einem Gesamtbetrag, der so zu verteilen ist, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung eines einfachen Mitglieds erhält. Die zweite Komponente besteht aus einem Sitzungsgeld, das sich aus einem Pauschalbetrag pro Sitzung ergibt, an der ein Mitglied teilnimmt. Die Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats betragen für das Geschäftsjahr 2020 vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung insgesamt 315 TEUR (2019: 313 TEUR). Die von der Belegschaftsvertretung nominierten Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Aufsichtsratsvergütung.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Christian Nowotny, gehört auch dem Aufsichtsrat der Schuler AG an und bezog für das Geschäftsjahr 2020 eine Tantieme in Höhe von 25 TEUR (ohne Sitzungsgelder).

An Mitglieder des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Es lagen keine zustimmungspflichtigen Verträge zwischen der ANDRITZ AG und einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern bzw. Unternehmen mit Nahebeziehungen zu Aufsichtsratsmitgliedern vor.

Die Kanzlei Graf & Pitkowitz Rechtsanwälte GmbH, bei der das Aufsichtsratsmitglied Alexander Isola als Partner tätig ist, erbrachte als Rechtsberater der ANDRITZ AG im Geschäftsjahr 2020 Beratungsleistungen. Die Abrechnung dieser Mandate erfolgte zu den jeweils geltenden allgemeinen Stundensätzen der Kanzlei. Das Gesamtvolumen der im Geschäftsjahr 2020 angefallenen Honorare betrug rund 800 TEUR (2019: 500 TEUR).

C) ERGEBNIS DES JAHRES

8. Segmentberichterstattung

a) Geschäftsbereiche

Für Managementzwecke ist der Konzern weltweit in vier Geschäftsbereiche gegliedert:

ANDRITZ Pulp & Paper (PP)

ANDRITZ Pulp & Paper liefert Ausrüstungen, Systeme, komplette Anlagen und Serviceleistungen für die Erzeugung aller Arten von Faserstoffen, Tissue, Papier und Karton. Die Technologien und Serviceleistungen fokussieren maximale Rohstoffnutzung, mehr Produktionseffizienz und Nachhaltigkeit sowie geringere Gesamtbetriebskosten. Zum Geschäftsbereich gehören auch Kessel für die Energieerzeugung, Rauchgasreinigungsanlagen, Anlagen zur Produktion von Vliesstoffen und Faserplatten (MDF) sowie Recycling- und Zerkleinerungslösungen für verschiedene Abfälle. Neueste IIoT-Technologien im Rahmen der Metris-Digitalisierungslösungen komplettieren das umfassende Produktangebot.

ANDRITZ Metals (ME)

ANDRITZ Metals ist über den Schuler-Konzern einer der weltweit führenden Anbieter von Technologien, Anlagen und digitalen Lösungen in der Umformtechnik. Zum Produktportfolio gehören auch Automatisierungs- und Softwarelösungen, Prozess-Knowhow und Serviceleistungen. Im Bereich Metals Processing bietet der Geschäftsbereich innovative und marktführende Lösungen für die Herstellung und Weiterverarbeitung von Flachprodukten, für Schweißsysteme und Industrieofenanlagen sowie Serviceleistungen für die metallverarbeitende Industrie.

ANDRITZ Hydro (HY)

ANDRITZ Hydro zählt zu den weltweit führenden Anbietern von elektromechanischen Ausrüstungen und Serviceleistungen für Wasserkraftwerke. Mit mehr als 180 Jahren Erfahrung und einer installierten Kapazität von weltweit mehr als 470 Gigawatt bietet der Geschäftsbereich Gesamtlösungen für Wasserkraftwerke jeglicher Größe sowie Serviceleistungen für Anlagendiagnosen, Sanierung, Modernisierung und Leistungssteigerung bestehender Wasserkraftwerke. Pumpen für Bewässerung, Wasserversorgung und Hochwassermanagement sowie Turbogeneratoren ergänzen das Portfolio des Geschäftsbereichs.

ANDRITZ Separation (SE)

ANDRITZ Separation ist Anbieter von mechanischen und thermischen Technologien und Serviceleistungen sowie zugehörigen Automatisierungslösungen im Bereich der Fest-Flüssig-Trennung und beliefert die Chemie-, Umwelt-, Lebensmittel-, Bergbau- und Mineralienindustrie. Die maßgeschneiderten, innovativen Kundenlösungen zielen auf die Minimierung des Ressourceneinsatzes sowie höchste Prozesseffizienz ab und tragen so maßgeblich zu einem nachhaltigen Schutz der Umwelt bei. Der Geschäftsbereich bietet darüber hinaus auch Technologien und Serviceleistungen für die Produktion von Tierfutter- und Biomassepellets an.

Diese strategischen Geschäftsbereiche bilden die Basis für die interne Berichtsstruktur an den Vorstand als Hauptentscheidungsträger. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen denen des Konzerns. Das Segment Separation enthält auch den Bereich Feed & Biofuel Technologies, für welchen der Vorstand eine separate Berichterstattung erhält. Aufgrund der Unterschreitung der quantitativen Schwellenwerte des Bereichs Feed & Biofuel Technologies werden die beiden Bereiche zu einem berichtspflichtigen Segment zusammengefasst. Im Rahmen des internen Berichtswesens werden alle Umsätze und alle direkten und indirekten Kosten (einschließlich Gemeinkosten und Verwaltungskosten) den Geschäftsbereichen zugeteilt und spiegeln die Managementstruktur und die Hauptquellen der Risiken und Chancen wider. Die zentrale Ergebnissteuerungsgröße ist das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Amortisation (EBITA). Es existieren keine wesentlichen Aktivitäten zwischen den Geschäftsbereichen. Alle erfolgswirksamen Konsolidierungseffekte sind jeweils in dem betreffenden Geschäftsbereich enthalten.

Informationen nach Geschäftsbereichen

2020

(in TEUR) PP ME HY SE Gesamt
Umsatz 3.338.985 1.420.501 1.295.970 644.128 6.699.584
EBITDA 399.555 5.520 98.490 67.505 571.070
EBITA 322.677 -46.672 61.990 53.691 391.686
Investitionen 64.105 26.493 29.725 11.494 131.817
Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten
und Sachanlagen
112.499 86.435 38.469 13.951 251.354
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 3 -4.709 371 0 -4.335
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 0 778 4.686 0 5.464

2019

(in TEUR) PP ME HY SE Gesamt
Umsatz 2.869.458 1.636.861 1.470.746 696.831 6.673.896
EBITDA 351.393 -1.516 134.087 53.598 537.562
EBITA 270.991 -73.822 105.877 40.118 343.164
Investitionen 63.327 30.783 51.727 11.246 157.083
Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten
und Sachanlagen
124.561 101.791 30.722 13.480 270.554
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen -12 -13 -100 0 -125
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 0 487 4.315 0 4.802

b) Geografische Gebiete

Die Konzernaktivitäten werden hauptsächlich in Europa, Nordamerika, Südamerika, China und Asien (ohne China) betrieben. Segmenterlöse mit externen Kunden nach geografischen Gebieten werden auf Basis des Standorts der Kunden ermittelt. Es gibt keine Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen externen Kunden, die mehr als 10% der Unternehmensgesamterlöse betragen.

Informationen über geografische Gebiete

2020

(in TEUR) Europa Nord amerika Südamerika China Asien (ohne
China)
Rest der
Welt und
Konsoli
dierung
Gesamt
Außenumsätze 2.279.191 1.302.297 1.237.104 822.637 831.596 226.759 6.699.584
Langfristige Vermögenswerte 867.789 246.406 74.842 159.686 34.801 816.346 2.199.870
Investitionen 78.223 18.011 6.156 24.906 4.076 445 131.817

2019

(in TEUR) Europa Nord amerika Südamerika China Asien (ohne
China)
Rest der
Welt und
Konsoli
dierung
Gesamt
Außenumsätze 2.327.419 1.416.581 770.640 979.297 899.055 280.904 6.673.896
Langfristige Vermögenswerte 879.277 272.763 86.977 162.312 42.532 968.174 2.412.035
Investitionen 81.420 36.504 11.995 17.843 7.122 2.199 157.083

Langfristige Vermögenswerte (wie intern berichtet) bestehen aus Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten sowie sonstigen langfristigen Forderungen und Vermögenswerten und beinhalten

nicht nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen, Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen sowie aktive latente Steuern.

In den Außenumsätzen für Europa ist ein Betrag von 152.926 TEUR (2019: 169.800 TEUR) für Umsätze enthalten, die in Österreich erzielt werden. Langfristige Vermögenswerte in Höhe von 321.880 TEUR (2019: 319.725 TEUR) befinden sich in Österreich.

9. Umsatzerlöse

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die Umsatzerlöse umfassen alle Erträge, die aus der typischen Geschäftstätigkeit der ANDRITZ-GRUPPE resultieren und werden gemäß IFRS 15 aus Verträgen mit Kunden generiert. Dementsprechend erfasst ANDRITZ Umsatzerlöse, wenn die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung auf einen Kunden übertragen wird. Die Regelungen des IFRS 15 werden im Rahmen des 5-Schritte-Modells umgesetzt: Zu Beginn des Modells steht die Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden, gefolgt von der Identifizierung der separaten Leistungsverpflichtungen. Demnach sind eigenständig abgrenzbare Dienstleitungen sowie Bündel aus Gütern und Dienstleistungen zu separieren. Im dritten Schritt wird der Transaktionspreis bestimmt. Als Transaktionspreis gilt der Betrag der Gegenleistung, auf den das liefernde Unternehmen im Austausch gegen die gelieferten Güter oder Dienstleistungen erwartungsgemäß Anspruch hat. Anschließend wird der Transaktionspreis auf die identifizierten Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Im letzten Schritt ist die Umsatzrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung festzustellen. Die Umsatzrealisierung findet entweder über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt statt.

Die überwiegende Mehrheit der Umsatzerlöse wird bei ANDRITZ zeitraumbezogen realisiert. Die zeitraumbezogene Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt nach Leistungsfortschritt mithilfe von in- oder outputorientierten Methoden. Aufträge, die zeitraumbezogen realisiert werden, sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis von individuellen Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden. Der Leistungsfortschritt wird hauptsächlich durch die inputorientierte Methode ("cost-to-cost method") festgelegt. Bei der "cost-to-cost method" werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Veränderungen der gesamten geschätzten Auftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, welche während der verbleibenden Laufzeit des Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Drohende Verluste aus der Bewertung von nicht abgerechneten Projekten werden realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Für voraussichtliche Gewährleistungskosten werden Rückstellungen entsprechend der jeweiligen Gewinnrealisierung gebildet. Nach Fertigstellung des Auftrags wird das verbleibende Gewährleistungsrisiko neu eingeschätzt.

Sind die Kriterien gemäß IFRS 15 zu einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nicht erfüllt, dann erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen. Bei ANDRITZ erlangt ein Kunde die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung vor allem bei Abnahme des Vermögensgegenstandes oder bei Übergang der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen.

Vertragssalden

Übersteigen An- und Teilzahlungen der Kunden im Rahmen der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung den Leistungsfortschritt, kommt es zur Bilanzierung von Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung, andernfalls werden Vertragsvermögenswerte bilanziert. Erhaltene Anzahlungen von Kunden für Aufträge, die zeitpunktbezogen realisiert sind, werden in der Bilanz im Posten "Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung" ausgewiesen.

Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten liegen innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus von ANDRITZ und werden als kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen. Ursprünglich als Vertragsvermögenswerte ausgewiesene Beträge werden zu jenem Zeitpunkt in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, zu dem sie den Kunden in Rechnung gestellt werden. Sind mehrere Verträge mit einem Kunden zu einem Paket zusammenzufassen, dann werden die Vertragsvermögenswerte bzw. Vertragsverbindlichkeiten saldiert dargestellt.

a) Art der Produkte und Dienstleistungen, Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen und wesentliche Zahlungsbedingungen

ANDRITZ ist ein Lieferant von Anlagen, Ausrüstungen und Serviceleistungen für die Zellstoff- und Papierindustrie (Pulp & Paper), die metallverarbeitende Industrie und Stahlindustrie (Metals), Wasserkraftwerke (Hydro), für kommunale und industrielle Fest-Flüssig-Trennung sowie für Tierfutter- und Biomassepelletierung (Separation).

Mehr Informationen in Kapitel 8. Segmentberichterstattung.

Bei Neuanlagen erfüllt ANDRITZ die Leistungsverpflichtungen bei Zutreffen der Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach Leistungsfortschritt mithilfe der inputorientierten Methode ("cost-to-cost"- Methode). Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung bei ANDRITZ sind im Bereich der Neuanlagen einerseits die Tatsache, dass keine alternative Nutzungsmöglichkeit besteht und andererseits, dass ANDRITZ einen Rechtsanspruch auf die Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen (Kosten zuzüglich angemessener Marge) hat. Sind die Kriterien gemäß IFRS 15 für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nicht gegeben, dann werden die Leistungsverpflichtungen zeitpunktbezogen erfüllt, sobald ein Kunde die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung erlangt. Diese findet vor allem bei Abnahme des Vermögensgegenstands statt. Zahlungen bzw. Anzahlungen von Kunden erfolgen – vertraglich bedingt – bereits vor Projektstart und/oder in regelmäßigen Abständen bzw. nach Erreichen von bestimmten Meilensteinen.

Im Service-Bereich erfüllt ANDRITZ die Leistungsverpflichtungen grundsätzlich bei gleichzeitiger Nutzung durch den Kunden, während die Leistung erbracht wird. Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen. Für Außendienstleistungen direkt beim Kunden, Reparaturen oder Instandhaltungen mit kurzer Durchlauf- bzw. Ausführungszeit erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen. Die Abrechnung von Service-Leistungen durch ANDRITZ und die Zahlung durch den Kunden erfolgen regelmäßig.

Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt, wobei die Zahlungsbedingungen unter anderem vom Länderrisiko bzw. dem Kreditrisiko der Kunden abhängig sind und variieren.

Hinsichtlich der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen wird evaluiert, ob zwei oder mehrere Verträge mit Kunden zu einer Leistungsverpflichtung zu kombinieren sind bzw. ob ein Vertrag mit einem Kunden in mehrere Leistungsverpflichtungen aufzuteilen ist. Ist ein Vertrag in mehrere Leistungsverpflichtungen aufzuteilen, dann wird die gesamte Gegenleistung auf Basis der geschätzten Einzelveräußerungspreise den jeweiligen Leistungsverpflichtungen zugeordnet. Da die Produkte und Dienstleitungen von ANDRITZ überwiegend kundenspezifische Lösungen darstellen, werden als Einzelveräußerungspreise hauptsächlich die erwarteten Kosten zuzüglich einer Marge herangezogen. Verträge mit Kunden können auch variable Bestandteile wie Boni, Vertragsstrafen oder sonstige Forderungen vonseiten des Kunden bzw. vonseiten ANDRITZ enthalten. Variable Gegenleistungen werden in dem Ausmaß berücksichtigt, zu dem sie höchstwahrscheinlich eintreten.

Im Geschäftsjahr 2020 gab es weder Verträge, noch aufgrund von Zahlungsbedingungen implizierte Finanzierungszusagen, durch welche signifikante Finanzierungskomponenten vorliegen.

Für Projekte mit vertraglich vereinbarten standardisierten Garantieleistungen ("assurance-type-warranty") bildet ANDRITZ Rückstellungen entsprechend der Umsatzrealisierung. In Ausnahmefällen, in denen eine zusätzliche, über den Standard hinausgehende Garantieleistung ("service-type-warranty") vertraglich vereinbart wird, kommt es zur Bildung einer separaten Leistungsverpflichtung, der ein Teil der bedingten Gegenleistung zugerechnet wird.

b) Aufgliederung der Umsatzerlöse

Die folgende Übersicht zeigt die Außenumsätze von ANDRITZ auf Basis der berichteten Geschäftsbereiche:

Pulp & Paper Metals Hydro Separation Gesamt
(in TEUR) 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019
REGIONEN
Europa 1.012.671 936.871 651.028 696.408 412.176 473.267 203.316 220.873 2.279.191 2.327.419
Nordamerika 541.565 613.207 339.117 349.860 236.017 271.769 185.598 181.745 1.302.297 1.416.581
Südamerika 1.071.426 568.866 24.104 47.062 80.255 91.798 61.319 62.914 1.237.104 770.640
Asien (ohne
China)
366.889 335.029 56.584 91.637 324.183 374.559 83.940 97.830 831.596 899.055
China 288.805 314.730 334.125 436.928 119.768 126.963 79.939 100.676 822.637 979.297
Sonstige 57.629 100.754 15.543 14.966 123.571 132.390 30.016 32.793 226.759 280.904
3.338.985 2.869.458 1.420.501 1.636.861 1.295.970 1.470.746 644.128 696.831 6.699.584 6.673.896
ZEITPUNKT DER
UMSATZ
REALISIERUNG
Über einen
Zeitraum
2.126.633 1.595.905 940.533 1.028.403 1.042.302 1.177.771 231.733 247.694 4.341.201 4.049.773
Zu einem Zeit
punkt
1.212.352 1.273.553 479.968 608.458 253.668 292.975 412.395 449.137 2.358.383 2.624.123
3.338.985 2.869.458 1.420.501 1.636.861 1.295.970 1.470.746 644.128 696.831 6.699.584 6.673.896
UMSATZ
KATEGORIEN
Neuanlagen 1.998.518 1.434.293 1.083.900 1.197.402 837.471 994.305 336.999 381.626 4.256.888 4.007.626
Service 1.340.467 1.435.165 336.601 439.459 458.499 476.441 307.129 315.205 2.442.696 2.666.270
3.338.985 2.869.458 1.420.501 1.636.861 1.295.970 1.470.746 644.128 696.831 6.699.584 6.673.896

c) Vertragssalden

ANDRITZ bilanziert Vertragsvermögenswerte, wenn der Leistungsfortschritt bei der zeitraumbezogenen Realisierung von Umsatzerlösen die Anzahlungen von Kunden übersteigt. Im Geschäftsjahr 2020 kam es zur Reduktion der Wertberichtigung von Vertragsvermögenswerten in Höhe von 471 TEUR (2019: Reduktion der Wertberichtigung um 617 TEUR). Durch Akquisitionen erhöhten sich die Vertragsvermögenswerte um 0 TEUR (2019: 13.840 TEUR). Ursprünglich als Vertragsvermögenswerte ausgewiesene Beträge werden zu jenem Zeitpunkt in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn die Rechnung an den Kunden gestellt wird.

Erhaltene Anzahlungen für Aufträge, die zeitpunktbezogen realisiert werden, werden als Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung ausgewiesen. Erhaltene Anzahlungen für Kundenverträge, die zeitpunktbezogen realisiert werden, werden in der Regel im nächsten Geschäftsjahr als Erlös erfasst.

Übersteigen Anzahlungen der Kunden im Rahmen der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung den Leistungsfortschritt, dann kommt es zur Bilanzierung von Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung. Die im Geschäftsjahr erfassten Umsatzerlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung enthalten waren, belaufen sich auf 830.050 TEUR (2019: 724.276 TEUR). Durch Akquisitionen erhöhten sich die Vertragsverbindlichkeiten um 0 TEUR (2019: 26.208 TEUR).

Die kumulativen Anpassungen der Erlöse, die sich aus einer Änderung der Bestimmung des Leistungsfortschritts, einer Änderung der Schätzung des Transaktionspreises oder einer Vertragsänderung ergeben, sowie in der Berichtsperiode erfasste Erlöse aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren Perioden (teilweise) erfüllt worden sind, belaufen sich in der Regel auf unter einem Prozent der Gesamterlöse eines Geschäftsjahres.

d) Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis

Die nachfolgende Übersicht enthält den Auftragsstand zum 31. Dezember 2020 mit der erwarteten Umsatzrealisierung in den folgenden Perioden:

(in TEUR) 2021 2022 und später Gesamt
Pulp & Paper 1.933.985 657.002 2.590.987
Metals 970.503 211.057 1.181.560
Hydro 1.110.146 1.477.842 2.587.988
Separation 393.751 19.744 413.495
4.408.385 2.365.645 6.774.030

ANDRITZ hat vom praktischen Behelf gemäß IFRS 15.121 keinen Gebrauch gemacht.

e) Vertragskosten

ANDRITZ geht davon aus, dass Verkaufsprovisionen, die den Vermittlern als Folge des Vertragsabschlusses gezahlt werden, erstattungsfähig sind. Sämtliche Vertragskosten können bei ANDRITZ direkt der Vertragsanbahnung zugerechnet werden. Die aktivierten Vertragskosten sind im Posten "Sonstige Forderungen" enthalten und betragen zum 31. Dezember 2020 13.726 TEUR (2019: 11.614 TEUR). Analog zum Projektfortschritt wurden im Geschäftsjahr 2020 4.352 TEUR (2019: 4.532 TEUR) amortisiert. Im Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Wertminderungsaufwendungen erfasst.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die zeitraumbezogene Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt nach Leistungsfortschritt mithilfe von input- oder outputorientierten Methoden. Die Abrechnung von zeitraumbezogen realisierten Aufträgen basiert auf Einschätzungen von Auftragskosten, erzielbaren Auftragserlösen und Auftragsrisiken, inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken. Diese Schätzungen werden regelmäßig überprüft und angepasst. Obwohl die Einschätzungen unter Einbeziehung aller Informationen zum Bilanzstichtag getroffen werden, sind wesentliche Änderungen nach dem Bilanzstichtag möglich.

Die Evaluierung, ob zwei oder mehrere Verträge mit Kunden zu einer Leistungsverpflichtung zu kombinieren sind bzw. ob ein Vertrag mit einem Kunden in mehrere Leistungsverpflichtungen aufgeteilt werden muss, erfordert Schätzungen, welche sich auf die Realisierung der Umsatzerlöse bzw. auf den Gewinn auswirken können. Variable Gegenleistungen werden auf den höchstwahrscheinlichen Betrag geschätzt, auf den Anspruch besteht. Die Schätzungen basieren hauptsächlich auf Erwartungen sowie historischen, aktuellen und prognostizierten Informationen, die zum Bilanzstichtag zur Verfügung stehen.

10. Sonstige Erträge

(in TEUR) 2020 2019
Öffentliche Zuwendungen 30.659 25.621
Gewinne aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 10.955 8.934
Mieterträge 9.314 8.498
Verschrottungserträge 5.429 5.792
Erträge aus Versicherungsleistungen 3.903 9.452
Fremdwährungskursgewinne 0 3.096
Übrige 25.677 34.808
85.937 96.201

Im Zusammenhang mit erfolgsbezogenen Zuwendungen wird in der Darstellung danach unterschieden, ob mit der Zuwendung mehrere Aufwandsarten entlastet werden oder nicht. So werden Zuwendungen im Zusammenhang mit F&E-Aktivitäten als sonstiger Ertrag erfasst, wohingegen Zuwendungen im Zusammenhang mit nur einer Aufwandsart direkt als Kürzung dieser Aufwandsart ausgewiesen werden.

Die übrigen sonstigen Erträge beinhalten unter anderem Erträge aus dem Zahlungseingang ausgebuchter Forderungen.

11. Materialaufwand

(in TEUR) 2020 2019
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 2.974.286 2.574.373
Aufwendungen für bezogene Leistungen 658.150 730.817
3.632.436 3.305.190

12. Personalaufwand

(in TEUR) 2020 2019
Löhne und Gehälter 1.413.532 1.601.154
Sozialabgaben und sonstige Aufwendungen für Unterstützung 283.527 316.203
Abfindungen 43.267 41.390
Aufwendungen für Pensionen 41.722 48.781
Aufwendungen für Abfertigungen 8.205 7.692
1.790.253 2.015.220

Personalkostenzuschüsse seitens der öffentlichen Hand in Höhe von 28.889 TEUR (2019: 0 TEUR) wurden aufwandsmindernd erfasst.

Die Anzahl der Mitarbeiter der ANDRITZ-GRUPPE betrug:

(in Köpfen) 2020 2019
Mitarbeiter (per ultimo, ohne Lehrlinge) 27.232 29.513
Mitarbeiter (durchschnittlich, ohne Lehrlinge) 28.026 29.519

13. Sonstige Aufwendungen

(in TEUR) 2020 2019
Vertriebsaufwendungen 214.773 195.456
Verwaltungs- und Beratungsaufwendungen 133.153 154.693
Reparaturen und Instandhaltungen 105.934 112.915
Reiseaufwendungen 87.674 176.345
Aufwendungen für Energie und Wasser 43.455 46.720
Versicherungsaufwendungen 38.770 41.127
Miet- und Leasingaufwendungen 30.040 32.322
Sonstige Steuern und Gebühren 23.282 22.546
Bankgebühren, Garantien und ähnliche Aufwendungen 22.079 22.331
Fremdwährungskursverluste 11.662 0
Wertberichtigungen und Abschreibungen von Forderungen 11.066 9.611
Übrige 43.488 69.846
765.376 883.912

In den übrigen sonstigen Aufwendungen sind unter anderem Aufwendungen für Weiterbildung von Arbeitnehmern sowie Aufwendungen für Patente, Rechte und Lizenzen enthalten.

14. Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

(in TEUR) 2020 2019
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
Abschreibungen 69.112 82.507
Wertminderungen 9.583 89
Sachanlagen
Abschreibungen 161.904 168.688
Wertminderungen 11.355 19.270
Wertaufholungen -600 0
251.354 270.554

Bei den immateriellen Vermögenswerten wurden im Wesentlichen Wertminderungen für Kundenbeziehungen und Technologien in Deutschland und Chile vorgenommen. Die wesentlichen Wertminderungen bei den Sachanlagen wurden für Gebäude in Deutschland vorgenommen. Die gesamten Wertminderungen sind den Geschäftsbereichen Metals und Hydro zuzuordnen.

15. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich folgendermaßen zusammen:

(in TEUR) 2020 2019
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen -4.335 -125
Zinserträge 17.061 21.246
Zinsaufwendungen -46.194 -69.267
Sonstiges Finanzergebnis -710 -8.824
-34.178 -56.970

In den Zinsaufwendungen sind 5.854 TEUR (2019: 8.939 TEUR) für Zinsaufwendungen aus Verpflichtungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder sowie erwartete Erträge aus Planvermögen enthalten und Zinsaufwendungen für Leasingverträge in Höhe von 5.096 TEUR (2019: 5.541 TEUR).

Der Posten "Sonstiges Finanzergebnis" beinhaltet -30 TEUR (2019: -186 TEUR) Gewinne bzw. Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren und 1.278 TEUR (2019: -3.694 TEUR) Fremdwährungskursgewinne und -verluste aus Krediten und Zahlungsmittelkonten sowie Dividendenerträge aus Beteiligungen in Höhe von 1.583 TEUR (2019: 3.092 TEUR). Im Vorjahr war ein Einmaleffekt aus der Wertberichtigung eines Darlehens gegenüber einer entkonsolidierten Einheit in Höhe von 6.530 TEUR enthalten.

16. Ertragsteuern

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die Ertragsteuern umfassen tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder im sonstigen Ergebnis der Periode erfassten Posten verbunden sind. Tatsächliche Steuern umfassen die erwartete Steuerschuld (oder Steuerforderung) auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen (oder den steuerlichen Verlust) auf der Grundlage von jeweils anzuwendenden Steuersätzen sowie alle Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden aufgerechnet, sofern gegenüber einer Steuerbehörde das Recht zum Ausgleich auf Nettobasis besteht. Für den Fall, dass die in den Steuererklärungen angesetzten Beträge eventuell nicht realisiert werden können, werden die erwarteten Auswirkungen von diesen ungewissen Steuerpositionen berücksichtigt.

Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den steuerlichen Wertansätzen auf Ebene des Tochterunternehmens erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für

  • zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts,
  • temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst,

▪ temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.

Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der aktiven latenten Steuern bzw. der passiven latenten Steuern erwartet wird. Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird. Sofern sich Steuerlatenzen auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen und ferner ein einklagbares Recht besteht, tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen, erfolgt eine Verrechnung von aktiven mit passiven latenten Steuern.

In der ANDRITZ-GRUPPE besteht in Österreich eine Steuergruppe gemäß § 9 KStG 1988 mit der ANDRITZ AG als Gruppenträger, der ANDRITZ HYDRO GmbH als inländischem Gruppenmitglied sowie der OTORIO LTD, Israel und der ANDRITZ DELKOR (Pty) Ltd., Südafrika als ausländischen Gruppenmitgliedern. Eine Steuerumlagevereinbarung wurde abgeschlossen. Außerdem gibt es in Deutschland mehrere ertragsteuerliche Organschaften zwischen ausgewählten Konzerngesellschaften, für die Ergebnisabführungsverträge bestehen. Des Weiteren gibt es vergleichbare Steuergruppen in den USA, Großbritannien, Frankreich, Italien und den Niederlanden.

(in TEUR) 2020 2019
Tatsächliche Steuern -133.665 -85.384
Latente Steuern 56.519 27.221
-77.146 -58.163

Die Überleitung vom rechnerischen Ertragsteueraufwand zum effektiven Steueraufwand wird nachfolgend dargestellt. Der rechnerische Steueraufwand in Höhe von 70.216 TEUR ergibt sich durch Multiplikation des Ergebnisses vor Steuern in Höhe von 280.864 TEUR mit dem für die ANDRITZ AG anzuwendenden Steuersatz von 25%:

(in TEUR) 2020 2019
Ergebnis vor Steuern (EBT) 280.864 180.916
Rechnerischer Ertragsteueraufwand (25% 2020 und 25% 2019) -70.216 -45.229
Erhöhung (-)/Minderung (+) der Ertragsteuerbelastung durch:
Steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwand -21.135 -11.747
Steuerbegünstigungen und steuerfreie Erträge 12.924 8.715
Steuersatzdifferenzen ausländischer Steuerrechtskreise 14.095 4.958
Effekt aus Steuersatzänderungen -1.425 -1.236
Steuern für Vorjahre 6.404 23.513
Änderung Wertberichtigung, Nichtaktivierung aktiver latenter Steuern -5.970 -25.781
Nicht abzugsfähige Firmenwertabschreibungen -1.304 -7.731
Nicht abzugsfähige Quellensteuern; Steuern ausländischer Betriebsstätten -11.634 -9.236
Steuerfreie Erträge aus Änderungen im Konsolidierungskreis 0 1.320
Sonstige 1.115 4.291
Effektiver Steueraufwand -77.146 -58.163
in % von EBT -27,5% -32,1%

Die im Geschäftsjahr bei den ausländischen Konzernunternehmen gültigen nominalen Ertragsteuersätze liegen zwischen 9,0% und 34,0% (2019: zwischen 9,0% und 34,0%).

Die Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz stellen sich wie folgt dar:

(in TEUR) 2020 2019
Aktive latente Steuern 179.457 167.157
Passive latente Steuern -159.662 -184.368
Stand zum 1. Jänner 19.795 -17.211
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste latente Steuern 56.519 27.221
Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern -4.869 9.618
Veränderungen im Konsolidierungskreis -71 -667
Währungsumrechnung -8.638 834
Stand zum 31. Dezember 62.736 19.795
Davon:
Aktive latente Steuern 207.750 179.457
Passive latente Steuern -145.014 -159.662

Die folgenden aktiven und passiven latenten Steuern zum 31. Dezember sind das Ergebnis temporärer Bewertungsunterschiede zwischen den Buchwerten in der IFRS-Konzernbilanz und den relevanten Steuerbemessungsgrundlagen:

2020 2019
Latente Steuern Latente Steuern
(in TEUR) Aktiva Passiva Aktiva Passiva
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder
Firmenwerte
7.652 -50.869 5.525 -73.990
Sachanlagen 8.509 -89.105 12.812 -99.734
Finanzanlagevermögen 8.427 -3.060 6.675 -4.947
Vorräte 228.435 -3.292 216.822 -3.009
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 86.995 -188.409 80.952 -163.452
340.018 -334.735 322.786 -345.132
Rückstellungen 147.518 -17.144 137.052 -25.442
Verbindlichkeiten 142.306 -251.038 105.133 -209.092
289.824 -268.182 242.185 -234.534
Steuerliche Verlustvorträge 199.197 0 210.204 0
Latente Steuern vor Ansatzkorrektur und Saldierung 829.039 -602.917 775.175 -579.666
Nicht angesetzte aktive latente Steuern -163.386 0 -175.714 0
665.653 -602.917 599.461 -579.666
Saldierung -457.903 457.903 -420.004 420.004
Latente Steuern 207.750 -145.014 179.457 -159.662

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Verlustvorträge (Bruttobeträge):

2020 2019
(in TEUR) Deutschland USA Übrige Deutschland USA Übrige
Körperschaftsteuer 298.523 108.853 309.761 227.073 180.332 343.951
Gewerbesteuer 288.663 0 0 212.246 0 0

Für folgende Sachverhalte wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt (Bruttobeträge):

(in TEUR) 2020 2019
Abzugsfähige temporäre Differenzen 146.618 114.333
Steuerliche Verlustvorträge 460.808 549.833

Von den Verlustvorträgen (Bruttobeträge) für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, verfallen in den nächsten fünf Jahren 11.376 TEUR (2019: 15.541 TEUR). In den steuerlichen Organschaften in Deutschland bestehen eingefrorene Verlustvorträge aus Körperschaftsteuer in Höhe von 2.704 TEUR (2019: 10.422 TEUR) sowie aus Gewerbesteuer in Höhe von 3.195 TEUR (2019: 7.860 TEUR).

Der Betrag der nach österreichischem Steuerrecht abzugsfähigen temporären Siebentel-Abschreibungen beläuft sich auf 1.826 TEUR (2019: 2.703 TEUR). Es wurden für diesen Betrag aktive latente Steuern in Höhe von 456 TEUR (2019: 676 TEUR) angesetzt.

Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen und assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen wurden keine latenten Steuerschulden auf temporäre Differenzen in Höhe von 306.538 TEUR (2019: 266.755 TEUR) angesetzt.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Ausschlaggebend für den Ansatz und die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sind Einschätzungen über die künftige Realisierung. Diese Realisierung ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Hierbei wird die Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der passiven latenten Steuern und die künftigen steuerlichen Gewinne berücksichtigt. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von den Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage haben. Die Auswirkungen von ungewissen Steuerpositionen beinhalten die beste Schätzung der erwarteten Steuerzahlung. Zukünftig könnten neue Informationen zur Verfügung stehen, die das Management dazu veranlassen, die Annahmen zu ändern.

17. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (wie im Anschluss an die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung angegeben) wurde berechnet, indem das den Gesellschaftern der Muttergesellschaft zurechenbare Konzernergebnis durch den gewogenen Durchschnitt der Stammaktien, die während der Periode ausgegeben waren, dividiert wurde.

Das verwässerte Ergebnis je Aktie wurde berechnet, indem das den Gesellschaftern der Muttergesellschaft zurechenbare Konzernergebnis durch den gewogenen Durchschnitt der Stammaktien unter Berücksichtigung von Aktienoptionen dividiert wurde.

(in TEUR) 2020 2019
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis 207.120 127.804
Gewogene durchschnittliche Anzahl an nennwertlosen Stückaktien 99.470.414 100.411.757
Potenzielle Verwässerung durch Aktienoptionen 0 0
Gewogene durchschnittliche Anzahl an nennwertlosen Stückaktien und Optionen 99.470.414 100.411.757
Unverwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 2,08 1,27
Verwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 2,08 1,27

D) LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN

18. Sachanlagen

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen ausgewiesen. Wird ein Vermögenswert verkauft oder ausgeschieden, so werden die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen ausgebucht und ein allfälliger Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung erfolgswirksam in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen erfasst. Die Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich der Importzölle sowie nicht refundierbarer Steuern und all jene direkt zurechenbaren Kosten, die entstehen, um den Vermögenswert an den zur Nutzung vorgesehenen Ort zu bringen und in einen arbeitsbereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten. Ausgaben, die nach der Inbetriebnahme von Anlagevermögen entstehen, wie Instandhaltungen und Reparaturen, werden in jener Periode aufwandswirksam erfasst, in welcher die Kosten entstanden sind.

Unter den in Bau befindlichen Anlagen werden noch nicht betriebsbereite Sachanlagen erfasst und mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Die Abschreibung erfolgt linear überwiegend über folgende erwartete Nutzungsdauern:

Gebäude 20 - 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 4 - 10 Jahre
Werkzeuge, Büro- und Geschäftsausstattung und Fahrzeuge 3 - 10 Jahre

Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch geprüft, um sicherzustellen, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf des Sachanlagegegenstands entsprechen.

Sachanlagen werden auf Wertminderungen geprüft, sobald Ereignisse oder Veränderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert des Vermögenswerts möglicherweise höher als der erzielbare Betrag (höherer Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit) ist. Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung vorgenommen. Der erzielbare Betrag wird für die einzelnen Vermögenswerte eingeschätzt; ist dies nicht möglich, erfolgt eine Beurteilung der übergeordneten, zahlungsmittelgenerierenden Einheit.

101

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuschüsse der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden von den Anschaffungskosten abgezogen.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden grundsätzlich als Teil der Anschaffungskosten aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.

Die Sachanlagen setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in TEUR) Grundstücke
und Gebäude
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
In Bau befindli
che Anlagen
Gesamt
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Stand zum 31. Dezember 2018 787.921 897.810 212.488 46.364 1.944.583
Änderung von Rechnungslegungsmethoden 203.140 5.942 19.619 0 228.701
Zugänge 41.351 31.793 33.662 42.791 149.597
Abgänge -23.437 -34.375 -23.269 -82 -81.163
Umgliederungen 18.770 22.263 4.472 -45.674 -169
Währungsumrechnung 7.261 2.781 574 416 11.032
Veränderungen im Konsolidierungskreis 371 812 -57 0 1.126
Anpassungen in Bewertungszeitraum von IFRS 3 718 -12.323 -483 0 -12.088
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten -2.786 -20.476 -1.481 0 -24.743
Stand zum 31. Dezember 2019 1.033.309 894.227 245.525 43.815 2.216.876
Zugänge 37.324 30.207 22.593 36.426 126.550
Abgänge -32.049 -27.777 -20.160 -626 -80.612
Umgliederungen 9.664 23.793 3.268 -37.811 -1.086
Währungsumrechnung -33.085 -39.668 -9.914 -1.327 -83.994
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten 654 779 -31 0 1.402
Stand zum 31. Dezember 2020 1.015.817 881.561 241.281 40.477 2.179.136
KUMULIERTE ABSCHREIBUNG
Stand zum 31. Dezember 2018 -215.688 -459.430 -137.331 0 -812.449
Abschreibungen -58.382 -74.441 -35.865 0 -168.688
Wertminderungen -5.369 -13.774 -128 1 -19.270
Abgänge 7.480 30.173 21.106 -1 58.758
Wertminderungen -5.369 -13.774 -128 1 -19.270
Abgänge 7.480 30.173 21.106 -1 58.758
Währungsumrechnung -814 -812 -356 -1 -1.983
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten 0 16.229 1.087 0 17.316
Veränderungen im Konsolidierungskreis 138 -176 73 1 36
Anpassungen in Bewertungszeitraum von IFRS 3 -19 4.555 106 0 4.642
Stand zum 31. Dezember 2019 -272.654 -497.676 -151.308 0 -921.638
Abschreibungen -58.515 -69.512 -33.877 0 -161.904
Wertminderungen -6.406 -4.712 -237 0 -11.355
Wertaufholungen 594 6 0 0 600
Abgänge 16.258 20.352 15.171 0 51.781
Währungsumrechnung 7.317 18.837 6.346 0 32.500
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten 951 30 31 0 1.012
Stand zum 31. Dezember 2020 -312.455 -532.675 -163.874 0 -1.009.004
BUCHWERT
Stand zum 31. Dezember 2019 760.655 396.551 94.217 43.815 1.295.238
Stand zum 31. Dezember 2020 703.362 348.886 77.407 40.477 1.170.132

a) Sicherheiten

Sachanlagen in Höhe von 13.681 TEUR wurden zum 31. Dezember 2020 als Sicherheiten gestellt (31. Dezember 2019: 47.846 TEUR).

b) Bestellobligo

Vertragliche Verpflichtungen für den Kauf von Sachanlagen sind nur im gewöhnlichen Geschäftsumfang vorhanden. Zum 31. Dezember 2020 betrugen diese Verpflichtungen 19.057 TEUR (31. Dezember 2019: 20.181 TEUR).

c) Fremdkapitalkosten

Weder im Geschäftsjahr 2020 noch im Geschäftsjahr 2019 wurden Fremdkapitalkosten auf qualifizierte Vermögenswerte aktiviert, weil die zu aktivierenden Beträge unwesentlich waren.

d) Zuwendungen der öffentlichen Hand

Im Geschäftsjahr 2020 wurden Zuwendungen der öffentlichen Hand im Ausmaß von 440 TEUR (2019: 334 TEUR) für Investitionen in Sachanlagenerhalten und von den Anschaffungskosten abgesetzt.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Nutzungsdauern der Sachanlagen unterliegen Ermessensentscheidungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweicht, werden die Nutzungsdauern entsprechend angepasst.

Werthaltigkeitsprüfungen von Sachanlagen basieren hauptsächlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.

19. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Leasingverbindlichkeiten

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei welcher der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. IFRS 16 legt ein umfassendes Modell für die Identifizierung von Leasingvereinbarungen und deren Behandlung im Abschluss von Leasingnehmern und Leasinggebern fest. Bei Leasingnehmern wird zwischen Service und Leasing unterschieden. ANDRITZ erfasst nur die Leasingzahlungen bilanziell, die Servicezahlungen werden direkt im Aufwand erfasst. Bei Leasinggebern wird zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen unterschieden.

Der Leasingnehmer erfasst die Leasingverhältnisse und die damit verbundenen Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bilanziell. Ausnahmen für die Erfassung von Leasingverhältnissen können angewendet werden. ANDRITZ bedient sich einiger praktischer Behelfe. Leasingverträge, die einen immateriellen Vermögenswert betreffen, werden nicht erfasst. Ebenso gilt dies für Verhältnisse über Vermögenswerte, die von geringem Wert sind, oder Verhältnisse, die eine kurzfristige Laufzeit besitzen. Für Portfolios mit ähnlich strukturierten Leasingverhältnissen wurde ein einheitlicher Abzinsungssatz angewendet. Innerhalb eines Vertrags können mehrere Lea-

singkomponenten und Nicht-Leasingkomponenten vorhanden sein. ANDRITZ hat beschlossen, diese Komponenten zu trennen und auf Grundlage der relativen Einzelveräußerungspreise zu bilanzieren.

Leasingnehmer

Bei Vertragsbeginn prüft ANDRITZ, ob es sich bei einem Vertrag um ein Leasingverhältnis handelt. Ein Leasingvertrag ist ein Vertrag oder ein Teil eines Vertrags, der für eine Gegenleistung das Recht verleiht, über die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen definierten Zeitraum zu bestimmen. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist der unkündbare Zeitraum, für den ein Leasingnehmer das Recht hat, einen zugrundeliegenden Vermögenswert zu nutzen. Gegebenenfalls erweitert sich der Zeitraum, wenn der Leasingnehmer mit hinreichender Sicherheit von einer Verlängerungsoption Gebrauch machen wird und/oder erweitert um Zeiträume, die über eine Beendigungsoption des Leasingverhältnisses eingeschränkt sind, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, von dieser Option keinen Gebrauch zu machen.

Beim erstmaligen Ansatz erfasst ANDRITZ eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen zu leisten, und aktiviert ein Recht zur Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts:

  • Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet, die zu Beginn des Leasingverhältnisses noch nicht gezahlt wurden, abgezinst mit dem im Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, falls dies nicht ohne weiteres möglich ist, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Die Fremdkapitalzinssätze wurden auf Basis eines Referenzzinssatzes zuzüglich einer Risikoprämie ermittelt.
  • Leasingzahlungen umfassen fixe Zahlungen, einschließlich de facto fixer Zahlungen und variabler Leasingzahlungen, die von einem Index oder einer Rate abhängen. Variable Zahlungen, die auf der zukünftigen Wertentwicklung des Vermögenswerts basieren, werden nicht als Leasingzahlungen definiert. Weiterhin enthalten sind Beträge, die voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen sind, der Ausübungspreis einer Kaufoption, deren Ausübung hinreichend sicher ist, Leasingzahlungen in einer optionalen Verlängerungsperiode, wenn die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist, sowie Vertragsstrafen für vorzeitiges Beenden eines Mietverhältnisses, falls es hinreichend sicher ist, dass der Vertrag vorzeitig beendet wird.
  • Das Nutzungsrecht an einem Vermögenswert wird zu Anschaffungskosten bewertet. Es setzt sich aus dem anfänglichen Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst um etwaige Vorauszahlungen zuzüglich anfänglich angefallener direkter Kosten zusammen. Zusätzlich werden Schätzungen der Kosten für den Abbau des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder Kosten der Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder des Standorts, abzüglich etwaiger Leasinganreize ergänzt.

Bei der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht ab dem Bereitstellungdatum bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Wenn das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf ANDRITZ übergeht oder wenn in den Kosten des Nutzungsrechts berücksichtigt ist, dass eine Kaufoption wahrgenommen wird, wird der zugrundeliegende Vermögenswert bis zum Ende der Nutzungsdauer abgeschrieben. Es gelten die allgemeinen Abschreibungsregeln nach IAS 16 und die Wertminderungsregeln nach IAS 36.

Die Leasingverbindlichkeit wird nach der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen bedingt durch eine Anpassung des verwendeten Index oder des (Zins-)Satzes, der Laufzeit des Mietverhältnisses oder die im Rahmen einer Restwertgarantie zu entrichtenden Beträge ändern. Wenn die Leasingverbindlichkeit auf diese Weise neu bewertet wird, erfolgt eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts.

Leasinggeber

ANDRITZ ist ausschließlich Operating-Leasingverhältnisse als Leasinggeber eingegangen. Beim Operating-Leasing sind die wesentlichen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Vermögenswertes beim Leasinggeber verblieben. Die Mieterträge werden linear über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses erfasst. Die anfänglichen direkten Kosten, die bei der Aushandlung und Vermittlung eines Operating-Leasingverhältnisses anfallen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstands hinzugefügt und linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.

a) ANDRITZ als Leasingnehmer

Der Konzern ist verschiedene Leasingvereinbarungen für Immobilien, Maschinen, Kraftfahrzeuge und andere Vermögenswerte als Leasingnehmer eingegangen. Diese sind in der Konzernbilanz im Posten Sachanlagen ausgewiesen und umfassen folgende Gruppen von Nutzungsrechten:

(in TEUR) 2020 2019
Grundstücke und Gebäude 171.064 195.339
Personenkraftwagen 14.617 16.674
Technische Anlagen und Maschinen 4.959 5.727
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.237 2.382
192.877 220.122

Die Zugänge zu Nutzungsrechten betrugen im Geschäftsjahr 2020 44.110 TEUR (2019: 47.454 TEUR). Der gesamte Mittelabfluss aus Leasingverhältnissen betrug im Geschäftsjahr 2020 53.998 TEUR (2019: 51.524 TEUR). In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Beträge erfasst:

(in TEUR) 2020 2019
Aufwand für variable Leasingzahlungen, die nicht in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit
miteinbezogen wurden
3.598 3.167
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, die nicht in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit
miteinbezogen wurden
12.595 14.099
Aufwand für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert, die nicht in die Berech
nung der Leasingverbindlichkeit miteinbezogen wurden
3.552 4.284
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 5.096 5.541
Abschreibungen für Nutzungsrechte 44.407 45.692
davon Grundstücke und Gebäude 32.033 33.604
davon Personenkraftwagen 9.261 8.927
davon technische Anlagen und Maschinen 2.026 1.743
davon andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.087 1.418

Der durchschnittliche gewichtete Zinssatz für die Verzinsung der Leasingverbindlichkeiten betrug während des Geschäftsjahres 2020 2,07% (2019: 2,16%). Die Leasingvereinbarungen beinhalten keine Beschränkungen der Konzernaktivitäten betreffend Dividenden oder zusätzliche Schulden. Es gibt keine wesentlichen Untervermietungen im Rahmen von Operating- und Finanzierungs-Leasingverhältnissen. Leasingzahlungen für Mietverhältnisse, die der Leasingnehmer eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben, betragen 2020 176 TEUR (2019: 1.963 TEUR).

Informationen zu wesentlichen Leasingverträgen

Grundstücke und Gebäude

ANDRITZ mietet Grundstücke und Gebäude für Büroflächen, Fertigung und Lagerung. Die Mietverträge für Grundstücke und Gebäude haben in der Regel eine durchschnittliche Laufzeit von 7,4 Jahren im Geschäftsjahr 2020 (2019: 9,1 Jahre). In mehreren Fällen sehen Mietverträge zusätzliche Zahlungen vor, die auf Änderungen der lokalen Preisindizes beruhen.

Einige Mietverträge für Grundstücke und Gebäude enthalten Verlängerungsoptionen, die vom Konzern bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit ausgeübt werden können. Der Konzern ist bestrebt, Verlängerungsoptionen in neue Leasingverträge aufzunehmen, sofern dies praktikabel ist, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Die gehaltenen Verlängerungsoptionen können nur vom Konzern und nicht von den Leasinggebern ausgeübt werden. Der Konzern beurteilt zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob die Ausübung der Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Der Konzern überprüft, ob die Ausübung der Optionen mit hinreichender Sicherheit möglich ist, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände vorliegt, auf die er Einfluss hat. Der Konzern schätzt, dass die potenziell zukünftigen Leasingzahlungen zum 31. Dezember 2020, sofern die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden, zu einer Leasingverbindlichkeit in Höhe von 937 TEUR führen würden (2019: 918 TEUR).

Sonstige Leasingverhältnisse

Bei den Fahrzeugen least ANDRITZ hauptsächlich Personenkraftwagen für Mitarbeiter mit einer durchschnittlichen Mietdauer von 4,1 Jahren im Geschäftsjahr 2020 (2019: 3,6 Jahre). Zu den geleasten technischen Anlagen gehören Maschinen und andere Fahrzeuge, die in Fabriken und Lagern verwendet werden. Die üblichen durchschnittlichen Vertragslaufzeiten dieser Nutzungsrechtkategorie betragen 2020 4,9 Jahre (2019: 5,6 Jahre).

Darüber hinaus werden andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zur Nutzung durch die Mitarbeiter angemietet. Die üblichen durchschnittlichen Vertragslaufzeiten dieser Nutzungsrechtkategorie betragen 2020 5,4 Jahre (2019: 5,0 Jahre). Bei vielen Verträgen dieser Kategorie handelt es sich um Vermögenswerte von geringem Wert, diese wurden sofort aufwandswirksam erfasst.

ANDRITZ überwacht die Nutzung dieser Fahrzeuge und Ausrüstungen und überprüft den geschätzten Betrag, der zum Bilanzstichtag im Rahmen der Restwertgarantien zu zahlen ist, um die Leasingverbindlichkeiten und das Nutzungsrecht neu zu bewerten. ANDRITZ schätzt zum 31. Dezember 2020 den voraussichtlichen Restgarantiebetrag als nicht wesentlich ein.

b) ANDRITZ als Leasinggeber

Im Geschäftsjahr 2020 wurden Erträge in der Höhe von 9.314 TEUR (2019 8.498 TEUR) aus Leasingverhältnissen erzielt. Die Verträge betreffen im Wesentlichen die Vermietung von Immobilien. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus den unkündbaren Leasingverträgen sind wie folgt:

(in TEUR) 2020 2019
Bis zu einem Jahr 7.263 6.222
1 bis 2 Jahre 3.349 3.381
2 bis 3 Jahre 2.874 2.687
3 bis 4 Jahre 2.588 2.319
4 bis 5 Jahre 2.214 2.319
Länger als 5 Jahre 8.237 10.141
Summe der undiskontierten Leasingzahlungen 26.525 27.069

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Bei der Anwendung der entsprechenden Rechnungslegungsmethoden zur Klassifizierung von Leasingverhältnissen kommt es zu Ermessensentscheidungen des Managements.

Werthaltigkeitsprüfungen von Nutzungsrechten basieren hauptsächlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.

Bei der Auslegung der Wahlrechte und Definition des Neupreises von Gegenständen von geringem Wert werden Ermessensentscheidungen getroffen. Als Gegenstände von geringem Wert wird bei Leasingverträgen eine Grenze von 5 TEUR für den geleasten Gegenstand festgelegt.

Die Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses ist ein wesentliches Kriterium bei der Anwendung von IFRS 16. Die Nutzungsdauern von Nutzungsrechten sind meist vertraglich festgelegt. Falls diese nicht vertraglich definiert sind unterliegen die voraussichtlichen Nutzungsdauern der Nutzungsrechte Ermessensentscheidungen und werden periodisch überprüft. Neben den üblichen Nutzungsdauern der Leasinggegenstände wirken weitere Faktoren in die Ermessungsentscheidungen ein. Dazu gehören Verlängerungsoptionen, vorzeitige Kündigungsoptionen, Einbauten oder Erweiterungen des Leasinggegenstands und wirtschaftliche Auswirkungen bei Vertragsänderungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweichen, werden diese entsprechend angepasst.

20. Geschäfts- oder Firmenwerte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Der Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt sich als Residualgröße aus den Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs und dem mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Reinvermögen unter Berücksichtigung der Eventualverbindlichkeiten. Ein sich aus dem Vergleich von Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Unternehmens ergebender passiver Unterschiedsbetrag wird nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden auf Werthaltigkeit geprüft. Dieser Werthaltigkeitstest erfolgt zumindest jährlich oder wenn interne oder externe Indikatoren eine Wertminderung andeuten. ANDRITZ führt den planmäßigen Werthaltigkeitstest für Geschäfts- oder Firmenwerte jährlich zum 30. September durch. Zur Bestimmung, ob ein Wertminderungsaufwand erforderlich ist, wird der Geschäftsoder Firmenwert jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die vom erwarteten Synergiepotenzial des Unternehmenszusammenschlusses künftig profitieren. Wenn sich die Zusammensetzungen der ursprünglichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Laufe der Zeit aufgrund von Reorganisationen und Veränderungen in der Berichtsstruktur ändern, werden die Geschäfts- oder Firmenwerte entsprechend neu zugeordnet. Ist der Buchwert höher als der mittels Discounted-Cashflow-Kalkulation (DCF) ermittelte Nutzungswert und ergibt der beizulegende Zeitwert abzüglich Kosten des Abgangs keinen höheren Wert, wird ein entsprechender Wertminderungsaufwand vorgenommen. Eine spätere Wertaufholung ist nicht zulässig.

Die Planung erfolgt grundsätzlich auf Ebene der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, welche für die nächsten drei Jahre erstellt wird. Die zukünftigen Einzahlungsüberschüsse basieren auf internen Planungen, welche detailliert für das nächste Wirtschaftsjahr und mit Vereinfachungen für die nachfolgenden zwei Jahre erstellt und aus bisherigen Ergebnissen und den besten Schätzungen bezüglich künftiger Entwicklungen abgeleitet werden. Nach diesem Detailplanungszeitraum wird von einer normalisierten Entwicklung ausgegangen.

Der im Rahmen der DCF-Kalkulation angewendete Diskontierungssatz entspricht jenem Zinssatz, der die gegenwärtigen Markteinschätzungen des Zinseffekts und die speziellen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt. Es wird ein Diskontierungssatz vor Steuern unter Berücksichtigung der anwendbaren Währung sowie des Risikoprofils verwendet.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte entwickelten sich wie folgt:

(in TEUR) 2020 2019
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Stand zum 1. Jänner 986.302 1.034.378
Veränderungen im Konsolidierungskreis 0 827
Neubewertung aus Akquisitionen 0 16.976
Abgänge -4.674 -71.969
Währungsumrechnung -22.568 6.090
Stand zum 31. Dezember 959.060 986.302
KUMULIERTE WERTMINDERUNG
Stand zum 1. Jänner -209.387 -249.788
Wertminderung -4.674 -29.123
Abgänge 4.674 71.969
Währungsumrechnung 10.355 -2.445
Stand zum 31. Dezember -199.032 -209.387
BUCHWERT
Stand zum 1. Jänner 776.915 784.590
Stand zum 31. Dezember 760.028 776.915

Diese teilen sich auf die Geschäftsbereiche wie folgt auf:

(in TEUR) 2020 2019
Pulp & Paper 356.404 366.740
Metals 261.055 267.031
Hydro 112.854 113.404
Separation 29.715 29.740
760.028 776.915

a) Neubewertung aus Akquisitionen

Im Geschäftsjahr 2020 kam es zu keiner Neubewertung gemäß IFRS 3.

b) Wertminderung

Im Geschäftsjahr 2020 wurden Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 4.674 TEUR vorgenommen, da sich der Geschäftsverlauf nicht wie erwartet entwickelt hat. Die Wertminderung betrifft eine zahlungsmittelgenerierende Einheit, die dem Geschäftsbereich Metals zuzuordnen ist. Die erzielbaren Beträge dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit entsprechen deren Nutzungswerten. 2019 wurden Wertminderungen in Höhe von 29.123 TEUR für Geschäfts- oder Firmenwerte im Geschäftsbereich Metals erfasst.

c) Zahlungsmittelgenerierende Einheiten

Die folgenden Tabellen zeigen die wesentlichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten:

2020

ZGE Erwerbs
jahr
Geschäfts
bereich
Geschäfts
oder
Firmenwert
Diskon
tierungs
satz vor
Steuern
Langfris
tige Wachs
tumsrate
Beschreibung
(in TEUR) (in %) (in %)
Schuler (ME-F) 2013 ME 215.061 9,38 2,01 Pressen, Automationslösungen, Werkzeuge, Prozess-Know
how und Service im Bereich der Umformtechnik
Xerium (PFR) 2018 PP 213.549 10,76 2,25 Herstellung und Lieferung von Maschinengeweben (For
miersiebe, Pressfilze, Trockensiebe) und Walzenbezügen für
Papier-, Tissuepapier- und Kartonmaschinen, inklusive
Wartungs- und Aufrüstungsleistungen
Large Hydro
(HLH)
2006 HY 45.736 12,43 1,99 Schlüsselfertige hydromechanische und elektrotechnische
Gesamtausrüstungen für große Neuanlagen und Erweite
rungsprojekte sowie Modifikationen bestehender Anlagen
Service Rehab
(HSR)
2006-
2014
HY 41.906 10,57 2,36 Modernisierung, Rehabilitation und Kapazitätserweiterungen
für elektromechanische Ausrüstungen für
Wasserkraftwerke
Diatec 2018 PP 33.925 16,22 3,00 Spezialmaschinen und technologische Lösungen vorwie
gend für die Produktion von Babywindeln und anderen
saugfähigen Hygieneprodukten
Separation (SES) 2004-
2012
SE 24.542 10,90 2,29 Mechanische Technologien, wie Zentrifugen, Filter, Rechen,
Eindicker, Separatoren und thermische Technologien, wie
Trockner oder Kühler sowie Serviceleistungen
Mill Solutions
(MMS)
1997-
2014
ME 16.069 9,99 2,68 Industrieanlagen für die Herstellung und Verarbeitung von
warm- und kaltgewalztem Band aus Edelstahl, beschichte
tem Band sowie Nichteisenmetallen
Compact Hydro
(HCH)
2006 HY 15.000 11,06 1,98 Produkte und Serviceleistungen für kleine und mittelgroße
Wasserkraftwerke sowie Lösungen für Kleinstwasserkraft
werke
Übrige ZGE 154.240
760.028

Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte aufgrund von Änderungen in der internen Berichtsstruktur eine Anpassung der Zusammensetzung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die ZGE Kraft & Paper Mill Services (PKP) wurde auf drei zahlungsmittelgenerierende Einheiten aufgeteilt. Die ZGE Engineered Wear Parts (PEW) wurde auf zwei zahlungsmittelgenerierende Einheiten aufgeteilt. Dementsprechend sind die beiden ZGEs PKP und PEW nicht mehr separat angeführt. Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden sowohl auf Basis der neuen als auch der alten Zusammensetzung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten getestet.

2019

ZGE Erwerbs
jahr
Geschäfts
bereich
Geschäfts
oder
Firmenwert
Diskon
tierungs
satz vor
Steuern
Langfris
tige Wachs
tumsrate
Beschreibung
(in TEUR) (in %) (in %)
Xerium (PFR) 2018 PP 220.139 10,87 2,19 Herstellung und Lieferung von Maschinengeweben (For
miersiebe, Pressfilze, Trockensiebe) und Walzenbezügen für
Papier-, Tissuepapier- und Kartonmaschinen, inklusive
Wartungs- und Aufrüstungsleistungen
Schuler (ME-F) 2013 ME 215.061 9,53 2,09 Pressen, Automationslösungen, Werkzeuge, Prozess-Know
how und Service im Bereich der Umformtechnik
Large Hydro
(HLH)
2006 HY 45.868 11,11 1,93 Schlüsselfertige hydromechanische und elektrotechnische
Gesamtausrüstungen für große Neuanlagen und Erweite
rungsprojekte sowie Modifikationen bestehender Anlagen
Service Rehab
(HSR)
2006-
2014
HY 42.087 9,15 2,28 Modernisierung, Rehabilitation und Kapazitätserweiterungen
für elektromechanische Ausrüstungen für
Wasserkraftwerke
Diatec 2018 PP 33.925 12,43 3,06 Spezialmaschinen und technologische Lösungen vorwie
gend für die Produktion von Babywindeln und anderen
saugfähigen Hygieneprodukten
Kraft & Paper Mill
Services (PKP)
2000-
2011
PP 30.710 9,56 2,43 Anlagen und Service für Sägewerke, Holzplätze, Faserlinien,
Bahntrocknungsanlagen, chemische Rückgewinnung und
Energieversorgung
Separation (SES) 2004-
2012
SE 24.542 10,38 2,42 Mechanische Technologien, wie Zentrifugen, Filter, Rechen,
Eindicker, Separatoren und thermische Technologien, wie
Trockner oder Kühler sowie Serviceleistungen
Engineered Wear
Parts (PEW)
1999-
2003
PP 18.680 9,99 2,33 Prozesstechnische Verschleißteile für die Zellstoff- und
Papierindustrie
Mill Solutions
(MMS)
1997-
2014
ME 16.641 9,61 2,28 Industrieanlagen für die Herstellung und Verarbeitung von
warm- und kaltgewalztem Band aus Edelstahl, beschichte
tem Band sowie Nichteisenmetallen
Compact Hydro
(HCH)
2006 HY 15.000 10,30 1,96 Produkte und Serviceleistungen für kleine und mittelgroße
Wasserkraftwerke sowie Lösungen für Kleinstwasserkraft
werke
Übrige ZGE 114.262
776.915

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert Schätzungen über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze und ist daher mit einer Unsicherheit behaftet.

Folgende Veränderungen wesentlicher Annahmen in Prozentpunkten würden bei Gleichbleiben aller anderen Parameter dazu führen, dass der Buchwert des Firmenwerts dem Nutzungswert entspricht:

2020

ZGE Geschäfts- oder Firmenwert Diskontierungssatz Geplante Wachs
tumsraten
Geplante Cashflows
(in TEUR) (in %) (in %) (in %)
Schuler (ME-F) 215.061 0,27% -4,92% -3,87%
Xerium (PFR) 213.549 0,12% -1,91% -1,44%
Large Hydro (HLH) 45.736 3,77% -23,29% -30,39%
Service Rehab (HSR) 41.906 8,94% -43,51% -55,11%
Diatec 33.925 4,21% -33,94% -24,84%
Separation (SES) 24.542 10,88% -55,64% -59,69%
Mill Solutions (MMS) 16.069 2,20% -28,22% -23,78%
Compact Hydro (HCH) 15.000 1,45% -18,48% -12,68%

2019

ZGE Geschäfts- oder Firmenwert Diskontierungssatz Geplante Wachs
tumsraten
Geplante Cashflows
(in TEUR) (in %) (in %) (in %)
Xerium (PFR) 220.139 0,06% -0,92% -0,73%
Schuler (ME-F) 215.061 0,55% -9,00% -8,08%
Large Hydro (HLH) 45.868 4,77% -29,12% -37,86%
Service Rehab (HSR) 42.087 9,73% -46,58% -62,31%
Diatec 33.925 0,70% -8,50% -7,57%
Separation (SES) 24.542 6,30% -40,13% -50,54%
Mill Solutions (MMS) 16.641 24,43% -70,56% -81,88%
Compact Hydro (HCH) 15.000 6,92% -47,57% -52,42%

21. Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Nach der erstmaligen Aktivierung werden die immateriellen Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen bewertet. Die immateriellen Vermögenswerte weisen eine bestimmbare Nutzungsdauer auf und werden deshalb linear über ihre erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Die erwarteten Nutzungsdauern lauten wie folgt:

Erworbene kunden- und technologiebezogene immaterielle Vermögenswerte
Auftragsstand 1 - 3 Jahre
Kundenbeziehungen 3 - 10 Jahre
Markennamen 7 - 15 Jahre
Technologie 4 - 10 Jahre
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 3 - 15 Jahre
Entwicklungskosten 3 - 5 Jahre

Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch geprüft, um sicherzustellen, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf der immateriellen Vermögenswerte entsprechen.

Immaterielle Vermögenswerte werden auf Wertminderungen geprüft, sobald Ereignisse oder Veränderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert des Vermögenswerts möglicherweise höher ist als der erzielbare Betrag (höherer Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit). Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung vorgenommen.

Forschungsaufwendungen werden unmittelbar in der Periode als Aufwand erfasst. Entwicklungsaufwendungen werden aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien des IAS 38 erfüllt sind. Die aktivierten Entwicklungsaufwendungen setzt das Unternehmen zu Herstellungskosten an. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie anteilige Gemeinkosten. Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung von Entwicklungskosten nicht gegeben sind, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst.

Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in TEUR) Erworbene kunden
und technologie
bezogene immate
rielle Vermögens
werte
Sonstige immateri
elle Vermögens
werte
Gesamt
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Stand zum 31. Dezember 2018 524.654 85.919 610.573
Zugänge 0 6.992 6.992
Abgänge -25.120 -11.976 -37.096
Umgliederungen 0 169 169
Währungsumrechnung 4.604 186 4.790
Veränderungen im Konsolidierungskreis 7.412 24 7.436
Stand zum 31. Dezember 2019 511.550 81.314 592.864
Zugänge 1.012 4.229 5.241
Abgänge -20.844 -2.430 -23.274
Umgliederungen 0 1.086 1.086
Währungsumrechnung -18.457 -1.639 -20.096
Stand zum 31. Dezember 2020 473.261 82.560 555.821
KUMULIERTE ABSCHREIBUNG
Stand zum 31. Dezember 2018 -170.437 -67.215 -237.652
Abschreibungen -76.160 -6.347 -82.507
Wertminderungen 0 -89 -89
Abgänge 25.120 11.979 37.099
Währungsumrechnung -418 -78 -496
Veränderungen im Konsolidierungskreis 0 -22 -22
Stand zum 31. Dezember 2019 -221.895 -61.772 -283.667
Abschreibungen -62.985 -6.127 -69.112
Wertminderungen -8.985 -598 -9.583
Abgänge 20.492 2.381 22.873
Währungsumrechnung 6.097 1.322 7.419
Stand zum 31. Dezember 2020 -267.276 -64.794 -332.070
BUCHWERT
Stand zum 31. Dezember 2019 289.655 19.542 309.197
Stand zum 31. Dezember 2020 205.985 17.766 223.751

a) Forschungs- und Entwicklungskosten

Als Aufwand für Forschungs- und nicht aktivierte Entwicklungskosten wurden im Geschäftsjahr 2020 100.959 TEUR (2019: 114.973 TEUR) berücksichtigt. Als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte wurden im Geschäftsjahr 2020 Entwicklungskosten in Höhe von 2.039 TEUR (2019: 3.786 TEUR) unter dem Posten "Sonstige immaterielle Vermögenswerte" aktiviert.

b) Sicherheiten

Aus der Sicherheitenbestellung bestehen bei den immateriellen Vermögenswerten per 31. Dezember 2020 Verfügungsbeschränkungen in Höhe von 50 TEUR (2019: 120 TEUR).

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die voraussichtlichen Nutzungsdauern des immateriellen Anlagevermögens unterliegen Ermessensentscheidungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweicht, werden diese entsprechend angepasst.

Werthaltigkeitsprüfungen von immateriellen Vermögenswerten basieren hauptsächlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.

22. Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Einige Konzernunternehmen haben leistungsorientierte Pensionspläne. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden für Zahlungen wegen Ruhestands, Invalidität und für hinterbliebene Familienangehörige gebildet. Die angebotenen Leistungen differieren in Abhängigkeit von der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Situation jedes Landes. Die Leistungen hängen von den Dienstjahren und in der Regel von den jeweiligen Arbeitnehmerentgelten ab.

In einigen Ländern ist der Konzern gesetzlich verpflichtet, in bestimmten Fällen der Beendigung des Dienstverhältnisses Abfertigungen zu zahlen. Entsprechende Abfertigungsverpflichtungen werden rückgestellt.

Die Verpflichtungen werden jedes Jahr durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ("projected unit credit method") und Verwendung verschiedener Abzinsungssätze für unterschiedliche Länder bzw. für unterschiedliche durchschnittliche Laufzeiten ermittelt. Diese Methode geht davon aus, dass in jedem Dienstjahr ein zusätzlicher Teil des letztendlichen Leistungsanspruchs erdient wird und bewertet jeden dieser Teile separat, um so die endgültige Verpflichtung aufzubauen. Von dieser Bruttoverpflichtung wird das Planvermögen mit seinem beizulegenden Zeitwert abgezogen. Hieraus ergibt sich die anzusetzende Nettoschuld beziehungsweise der anzusetzende Nettovermögenswert. Aufgrund des "net interest approach" bestimmt der Konzern den Nettozinsaufwand (Nettozinsertrag) durch Multiplikation der Nettoschuld (des Nettovermögens) zu Periodenbeginn mit dem der Diskontierung der leistungsorientierten Bruttoverpflichtung am Periodenbeginn zugrundeliegenden Zinssatz. Die Nettozinskomponente resultierend aus Verpflichtung und Planvermögen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Zinsaufwand erfasst. Neubewer-

tungseffekte im Zusammenhang mit Pensionen und Abfertigungen werden im sonstigen Ergebnis der Periode, jene der Jubiläumsgeldrückstellung und sonstigen langfristigen Leistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Neubewertungskomponente umfasst zum einen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Bewertung der leistungsorientierten Bruttoverpflichtung und zum anderen den Unterschied zwischen tatsächlich realisierter Planvermögensrendite und der zu Periodenbeginn methodisch angenommenen Rendite. Im Falle einer Überdotierung des Plans enthält die Neubewertungskomponente darüber hinaus die Veränderung des Nettovermögenswerts aus der Anwendung der Obergrenze (asset ceiling), soweit diese nicht in der Nettozinskomponente berücksichtigt wurde. Ändert sich der Barwert einer leistungsorientierten Verpflichtung infolge von Planänderungen oder Plankürzungen, erfasst ANDRITZ die hieraus resultierenden Effekte im Gewinn und Verlust der Periode. Die Erfassung des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands erfolgt grundsätzlich zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Planänderung eintritt.

Einige Konzernunternehmen haben für bestimmte Arbeitnehmer beitragsorientierte Pensions- und Abfertigungszusagen. Die damit verbundenen Kosten werden im Zeitpunkt des Anfallens als Aufwand erfasst.

Die Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in TEUR) 2020 2019
Pensionen 313.543 310.834
Abfertigungen 106.516 112.236
Übrige 33.882 30.355
453.941 453.425

In den übrigen Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer sind im Wesentlichen Rückstellungen für Jubiläumsgelder enthalten.

a) Pensionen

(in TEUR) 2020 2019
AUFWENDUNGEN AUS LEISTUNGSORIENTIERTEN VERSORGUNGSPLÄNEN
Laufende Dienstzeitaufwendungen 10.042 9.151
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand -1.044 -96
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen -666 81
AUFWENDUNGEN AUS BEITRAGSORIENTIERTEN VERSORGUNGSPLÄNEN
Zahlungen an beitragsorientierte Pläne 33.390 39.645
41.722 48.781

Gemäß IAS 19 erfolgt eine Aufgliederung der leistungsorientierten Pensionspläne nach den unterschiedlichen geografischen Standorten. Die Pensionspläne entfallen im Wesentlichen auf Deutschland, Österreich und die Schweiz. In der Position "Sonstige" sind vor allem Pensionspläne in den USA und in Kanada enthalten.

Grundsätzliche versicherungsmathematische Annahmen zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember sind wie folgt:

2020

Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige
Abzinsungsfaktor in % 0,32 - 1,08 0,12 - 0,15 0,32 - 7,30
Gehaltserhöhungen in % 0,00 - 2,50 0,50 0,00 - 6,33
Erhöhungen bei Pensionsbezügen in % 1,50 0,00 0,00 - 4,75
Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren 6,48 - 17,06 14,05 - 18,40 8,00 - 17,84

2019

Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige
Abzinsungsfaktor in % 0,62 - 1,42 0,25 - 0,29 0,33 - 7,50
Gehaltserhöhungen in % 0,00 - 2,50 0,50 - 1,00 0,00 - 6,33
Erhöhungen bei Pensionsbezügen in % 1,75 0,00 0,00 - 4,75
Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren 6,06 - 18,25 14,51 - 20,10 8,30 - 17,86

Als wesentliche Sterbetafeln wurden die folgenden verwendet:

2020 2019
Österreich AVÖ 2018-P AVÖ 2018-P
Deutschland Heubeck "Richttafeln 2018 G" Heubeck "Richttafeln 2018 G"
Schweiz BVG 2020 Generationentafel BVG 2015 Generationentafel

Die folgenden Tabellen zeigen die Entwicklung der Brutto-Pensionsverpflichtung von 1. Jänner bis 31. Dezember:

2020

(in TEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner 297.653 232.886 206.252 736.791
Laufende Dienstzeitaufwendungen 3.598 5.361 1.083 10.042
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 -1.348 304 -1.044
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen 273 464 -18.732 -17.995
Zinsaufwand 2.585 593 5.110 8.288
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
der Veränderung demographischer Annahmen
-60 -4.738 -366 -5.164
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
der Veränderung finanzieller Annahmen
9.178 4.191 15.024 28.393
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
der Veränderung erfahrungsbedingter Anpassungen
2.814 1.243 -803 3.254
Gezahlte Leistungen -12.638 -19.848 -10.389 -42.875
Beiträge der Planteilnehmer 3.091 2.808 0 5.899
Währungsumrechnung 0 1.222 -13.592 -12.370
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 31.
Dezember
306.494 222.834 183.891 713.219
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -46.536 -215.913 -144.573 -407.022
Planvermögen über leistungsorientierten Zusagen 0 4.704 2.642 7.346
Rückstellung zum 31. Dezember 259.958 11.625 41.960 313.543

2019

(in TEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner 261.367 216.521 197.539 675.427
Laufende Dienstzeitaufwendungen 2.943 4.613 1.595 9.151
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0 -96 -96
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen -85 175 64 154
Zinsaufwand 5.320 2.016 6.412 13.748
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
der Veränderung demographischer Annahmen
-62 -7.916 -1.755 -9.733
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
der Veränderung finanzieller Annahmen
22.957 17.339 22.330 62.626
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
der Veränderung erfahrungsbedingter Anpassungen
3.094 -516 1.109 3.687
Gezahlte Leistungen -14.840 -10.511 -8.849 -34.200
Beiträge der Planteilnehmer 3.881 2.782 43 6.706
Währungsumrechnung 0 8.383 10.444 18.827
Veränderungen im Konsolidierungskreis -3.683 0 0 -3.683
Sonstige Änderungen 16.761 0 -22.584 -5.823
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 31.
Dezember
297.653 232.886 206.252 736.791
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -47.813 -217.948 -162.576 -428.337
Kürzung des Vermögenswerts 0 0 2.380 2.380
Rückstellung zum 31. Dezember 249.840 14.938 46.056 310.834

Von den gesamten Brutto-Pensionsverpflichtungen in Höhe von 713.219 TEUR (2019: 736.791 TEUR) sind 403.855 TEUR (2019: 440.624 TEUR) ganz oder teilweise durch Veranlagungen in Fonds abgedeckt.

Die folgenden Aufstellungen leiten den Zeitwert des Planvermögens über:

(in TEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Jänner 47.813 217.948 162.576 428.337
Zinsertrag 552 548 4.032 5.132
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinsertrag) -298 9.151 10.530 19.383
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen -99 445 -18.353 -18.007
Gezahlte Leistungen -2.011 -19.892 -9.928 -31.831
Beiträge des Arbeitgebers 579 3.828 6.370 10.777
Beiträge der Planteilnehmer 0 2.808 0 2.808
Währungsumrechnung 0 1.077 -10.654 -9.577
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum
31. Dezember 46.536 215.913 144.573 407.022

2019

(in TEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Jänner 45.628 199.488 136.913 382.029
Zinsertrag 959 1.906 4.962 7.827
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinsertrag) 2.105 12.474 17.819 32.398
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen -85 158 0 73
Gezahlte Leistungen -3.702 -10.511 -8.532 -22.745
Beiträge des Arbeitgebers 2.908 3.769 5.066 11.743
Beiträge der Planteilnehmer 0 2.782 5 2.787
Währungsumrechnung 0 7.882 7.802 15.684
Sonstige Änderungen 0 0 -1.459 -1.459
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum
31. Dezember 47.813 217.948 162.576 428.337

Die Veranlagung des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:

2020

Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
9.086 38.409 65.891 113.386
5.642 38.409 65.891 109.942
12.603 62.001 66.691 141.295
12.033 62.001 66.692 140.726
1.033 50.857 215 52.105
96 0 215 311
23.814 64.646 11.776 100.236
20.444 53.279 6.046 79.769
46.536 215.913 144.573 407.022

2019

(in TEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Eigenkapitalinstrumente 11.518 39.066 71.223 121.807
davon an einem aktiven Markt notiert 7.832 39.066 71.223 118.121
Schuldinstrumente 11.522 64.565 82.717 158.804
davon an einem aktiven Markt notiert 11.492 64.565 82.716 158.773
Sachanlagen 795 49.995 314 51.104
davon an einem aktiven Markt notiert 131 0 314 445
Sonstige Vermögenswerte 23.978 64.322 8.322 96.622
davon an einem aktiven Markt notiert 21.771 53.142 1.943 76.856
47.813 217.948 162.576 428.337

Das im Geschäftsjahr 2020 tatsächlich realisierte Veranlagungsergebnis des Planvermögens betrug 5,48% (2019: 9,07%).

Zum 31. Dezember 2020 bestanden keine außergewöhnlichen unternehmens- oder planspezifischen Risiken sowie keine erheblichen Risikokonzentrationen.

Für 2021 sind leistungsorientierte Zahlungen an Pensionskassen im Ausmaß von 23.045 TEUR geplant.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Bewertung der verschiedenen Pensionspläne beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen angewendet werden. Wenn sich die relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung und in der Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns haben.

Der Sensitivitätsanalyse der bestehenden Pensionsrückstellungen liegen maßgebliche versicherungsmathematische Annahmen zugrunde. Eine Änderung des Abzinsungsfaktors um +/- 0,5 Prozentpunkte, eine Änderung der Gehaltssteigerung um +/- 0,5 Prozentpunkte, eine Änderung der Erhöhungen der Pensionsbezüge um +/- 0,5 Prozentpunkte sowie eine Änderung der Lebenserwartung um +/- 1 Jahr hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf den Barwert der Pensionsverpflichtung:

2020

(in TEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Abzinsungsfaktor +0,5% -18.753 -17.532 -11.660 -47.945
-0,5% 21.060 14.942 11.151 47.153
Gehaltserhöhungen +0,5% 619 1.636 533 2.788
-0,5% -537 -1.614 -520 -2.671
Erhöhungen bei Pensionsbezügen +0,5% 12.593 8.743 3.077 24.413
-0,5% -11.530 0 -2.375 -13.905
Lebenserwartung +1 Jahr 12.973 5.169 6.824 24.966
-1 Jahr -12.305 -9.953 -5.657 -27.915

2019

(in TEUR) Deutschland und
Österreich
Schweiz Sonstige Gesamt
Abzinsungsfaktor +0,5% -21.416 -16.680 -13.406 -51.502
-0,5% 24.121 19.067 15.025 58.213
Gehaltserhöhungen +0,5% 668 1.719 622 3.009
-0,5% -620 -1.748 -589 -2.957
Erhöhungen bei Pensionsbezügen +0,5% 14.144 9.254 3.745 27.143
-0,5% -12.909 0 -3.091 -16.000
Lebenserwartung +1 Jahr 13.663 6.982 6.669 27.314
-1 Jahr -13.463 -7.078 -6.626 -27.167

b) Abfertigungen

(in TEUR) 2020 2019
AUFWENDUNGEN AUS LEISTUNGSORIENTIERTEN VERSORGUNGSPLÄNEN
Laufende Dienstzeitaufwendungen 4.314 3.729
AUFWENDUNGEN AUS BEITRAGSORIENTIERTEN VERSORGUNGSPLÄNEN
Zahlungen an beitragsorientierte Pläne 3.891 3.963
8.205 7.692

Im Geschäftsjahr 2020 sind für Österreich in den Aufwendungen für Abfertigungen ergebniswirksame Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) im Zusammenhang mit beitragsorientierten Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 2.218 TEUR (2019: 2.257 TEUR) enthalten.

Eine Aufgliederung der Abfertigungsverpflichtungen nach den unterschiedlichen geografischen Standorten unterbleibt, da diese zu rund 90% auf Österreich entfallen.

Zum 31. Dezember sind die versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung der Abfertigungsverpflichtungen in Österreich wie folgt:

(in %) 2020 2019
Abzinsungsfaktor in % 0,53 - 1,00 0,84 - 1,61
Gehaltserhöhungen in % 2,00 - 2,50 0,00 - 2,50
Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren 7,51 - 15,00 8,22 - 15,00

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der leistungsorientierten Zusagen von 1. Jänner bis 31. Dezember:

(in TEUR) 2020 2019
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner 114.233 113.026
Laufende Dienstzeitaufwendungen 4.314 3.729
Zinsaufwand 935 1.926
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung demographischer
Annahmen
-860 -709
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung finanzieller
Annahmen
1.664 6.994
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung erfahrungsbedingter
Anpassungen
-1.252 -1.011
Gezahlte Leistungen -10.409 -9.807
Währungsumrechnung -364 85
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 31. Dezember 108.261 114.233
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -1.745 -1.997
Rückstellung zum 31. Dezember 106.516 112.236

Die folgende Aufstellung leitet den Zeitwert des Planvermögens über:

(in TEUR) 2020 2019
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Jänner 1.997 1.911
Zinsertrag 134 151
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinsertrag) -21 -29
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen 4 0
Gezahlte Leistungen -192 -763
Beiträge des Arbeitgebers 31 740
Währungsumrechnung -208 -13
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember 1.745 1.997

Die Veranlagung des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:

(in TEUR) 2020 2019
Schuldinstrumente 1.024 1.228
davon an einem aktiven Markt notiert 0 0
Sonstige Vermögenswerte 721 769
davon an einem aktiven Markt notiert 200 214
1.745 1.997

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Bewertung der Arbeitnehmerverpflichtungen beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen angewendet werden. Wenn sich die relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung und in der Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns haben.

Der Sensitivitätsanalyse der bestehenden Abfertigungsrückstellungen liegen maßgebliche versicherungsmathematische Annahmen zugrunde. Eine Änderung des Abzinsungsfaktors um +/- 0,5 Prozentpunkte sowie eine Änderung der Gehaltssteigerung um +/- 0,5 Prozentpunkte hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf den Barwert der Abfertigungsverpflichtung. Auswirkungen auf den Barwert der Abfertigungsverpflichtung.

(in TEUR) 2020 2019
Abzinsungsfaktor +0,5% -4.932 -5.456
-0,5% 5.805 5.833
Gehaltserhöhungen +0,5% 5.004 5.629
-0,5% -4.242 -5.244

23. Rückstellungen

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Eine Rückstellung wird dann gebildet, wenn dem Unternehmen aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag. Die Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und der jeweiligen Neueinschätzung angepasst.

Auftragsbezogene Rückstellungen umfassen Rückstellungen für Gewährleistungen und sonstige Auftragsrisiken sowie Rückstellungen für belastende Verträge mit Kunden. Erst genannte werden auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit sowie auf Basis von Einzelbeurteilungen gebildet und bestehen für gesetzliche und vertragliche Garantieverpflichtungen sowie für Kulanz gegenüber Kunden. Rückstellungen für belastende Verträge mit Kunden ("onerous contracts") werden dann gebildet, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch ANDRITZ höher sind als die zu erwartenden Umsatzerlöse. Belastende Verträge werden durch Kosten- und Nutzenprognosen identifiziert und Schätzungen laufend aktualisiert.

Die Rückstellungen für Restrukturierungen bzw. Personalanpassungen enthalten Großteils Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und basieren auf einem detaillierten Plan, der zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung vereinbart wurde.

(in TEUR) Auftragsbezogene
Rückstellungen
Restrukturierungen
und Personalanpas
sungen
Sonstige Gesamt
Stand zum 1. Jänner 2020 511.923 73.292 44.473 629.688
Zuführung 229.630 49.244 11.720 290.594
Verbrauch -60.310 -22.008 -8.804 -91.122
Auflösung -108.994 -7.055 -3.324 -119.373
Währungsumrechnung -13.987 -1.684 -3.098 -18.769
Veränderungen im Konsolidierungskreis 0 -11 0 -11
Stand zum 31. Dezember 2020 558.262 91.778 40.967 691.007
Langfristige 110.327 24.299 18.460 153.086
Kurzfristige 447.935 67.479 22.507 537.921

ANDRITZ erwartet für die langfristigen Rückstellungen, dass sie in der Regel innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre zahlungswirksam werden. Für die kurzfristigen Rückstellungen wird erwartet, dass sie im nächsten Geschäftsjahr zahlungswirksam werden.

Die Rückstellungen für Restrukturierungen bzw. Personalanpassungen betreffen im Wesentlichen die Optimierung der Wertschöpfungskette in den Geschäftsbereichen Metals (Metals Forming) und Hydro. Zur Sicherung der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit werden weitere Personalanpassungen, überwiegend in Deutschland, vorgenommen. Ein großer Teil der resultierenden Mittelabflüsse durch die Umsetzung der Maßnahmen wird im Jahr 2021 anfallen.

In den sonstigen Rückstellungen sind die kurzfristigen Anteile von sonstigen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer (Jubiläumsgelder und Altersteilzeit) sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, die nicht mit dem Absatzgeschäft zusammenhängen, enthalten.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Bilanzierung und die Bewertung basieren auf der Einschätzung über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse. Soweit möglich, wird überdies auf Erfahrungen der Vergangenheit zurückgegriffen. Mitunter können verlässliche Schätzungen jedoch nur mit entsprechenden Ermessensentscheidungen getroffen werden, da Rechtsstreitigkeiten komplexe rechtliche Fragestellungen betreffen können. Daher erfolgt in solchen Fällen die Beurteilung unter Einbeziehung interner und externer Anwälte.

121

Mehr Informationen in Kapitel 37. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten.

E) NETTOUMLAUFVERMÖGEN

24. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in TEUR) 2020 2019
Bruttobuchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 880.456 993.878
Wertminderung -62.170 -62.074
FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN 818.286 931.804

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind als kurzfristig eingestuft. Die Verfügungsbeschränkungen aus der Bestellung von Kreditsicherheiten belaufen sich auf 4.650 TEUR (2019: 10.809 TEUR). Die besicherten Parteien besitzen keine Rechte, die gestellten Sicherheiten zu veräußern oder weiterzuverpfänden.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 29. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Mehr Informationen zu Überfälligkeiten und Wertminderung in Kapitel 34. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten.

25. Sonstige Forderungen und Vermögenswerte

(in TEUR) 2020 2019
Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand 167.699 158.098
Derivative Finanzinstrumente 73.368 40.084
Rechnungs- und Zinsabgrenzungen 36.713 33.144
Schuldscheindarlehen 30.000 30.000
Erhaltene Wechsel 27.289 20.402
Vertragskosten 13.726 11.614
Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen
und nicht konsolidierten Unternehmen
9.910 4.871
Planvermögen über leistungsorientierten Zusagen 7.346 0
Übrige 57.146 68.489
423.197 366.702
davon kurzfristig 377.238 336.017
davon langfristig 45.959 30.685

In den übrigen sonstigen Forderungen und Vermögenswerten sind unter anderem Forderungen aus Kautionen sowie debitorische Kreditoren enthalten.

26. Vorräte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Das Vorratsvermögen, einschließlich der unfertigen Erzeugnisse und noch nicht abrechenbaren Leistungen, wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten sowie nach Wertberichtigungen für veraltete und sich langsam umschlagende Güter bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis, abzüglich der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten sowie der notwendigen Vertriebskosten. Die Kosten werden nach der Durchschnittsmethode festgestellt. In den Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind auch zurechenbare fixe und variable Gemeinkosten enthalten. Nicht mehr verwertbares Vorratsvermögen wird vollständig abgeschrieben. Die Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen dient der Neutralisierung von Aufwendungen für Erzeugnisse, die sich am Bilanzstichtag noch auf Lager befanden.

Die Vorräte setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in TEUR) 2020 2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 290.609 317.112
Unfertige Erzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen 359.122 405.498
Fertige Erzeugnisse und Handelswaren 111.489 119.779
761.220 842.389

Die erfolgswirksam erfassten Beträge im Zusammenhang mit Wertberichtigungen zu Vorräten belaufen sich auf -9.509 TEUR (2019: -21.703 TEUR). Im Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Wertaufholungen als Verminderungen des Materialaufwands erfasst. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte beträgt 289.436 TEUR (2019: 273.065 TEUR). Die als Sicherheiten für Verbindlichkeiten verpfändeten Buchwerte der Vorräte belaufen sich auf 7.440 TEUR (2019: 8.498 TEUR).

27. Geleistete Anzahlungen

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen stehen im Zusammenhang mit Beschaffungsvorgängen sowohl spezifisch für Kundenaufträge als auch für allgemeine Vorräte.

28. Sonstige Verbindlichkeiten

(in TEUR) 2020 2019
Abgrenzungen und ausstehende auftragsbezogene Kosten 498.401 436.347
Urlaubsverpflichtungen und sonstige Personalverbindlichkeiten 245.639 255.667
Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Hand 106.866 111.077
Derivative Finanzinstrumente 44.560 51.780
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 26.878 26.434
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte Gegenleistungen 24.419 26.466
Verbindlichkeiten aus Provisionen 17.338 15.087
Übrige 46.720 55.334
1.010.821 978.192
davon kurzfristig 982.465 935.028
davon langfristig 28.356 43.164

In den übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sind unter anderem Zinsabgrenzungen und kreditorische Debitoren enthalten.

F) FINANZ- UND KAPITALSTRUKTUR, FINANZINSTRUMENTE UND RISIKOMANAGEMENT

29. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen zur Begründung einer finanziellen Schuld oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt zum Handelstag. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die in der Bilanz enthalten sind, beinhalten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie einen Teil der sonstigen Forderungen und sonstigen Verbindlichkeiten, Bank und sonstige Finanzverbindlichkeiten, sowie ausgegebene Anleihen und Schuldscheindarlehen.

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn der Konzern Vertragspartner hinsichtlich der vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments wird. Der Erstansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" kategorisiert werden. Hier erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten. Finanzinstrumente werden saldiert, wenn der Konzern ein gesetzlich durchsetzbares Recht zur Saldierung besitzt und beabsichtigt, entweder nur den Saldo oder sowohl die Forderung als auch die Verbindlichkeit gleichzeitig zu begleichen.

Kategorien und Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten

Für alle erfassten finanziellen Vermögenswerte erfolgt die Folgebewertung abhängig von der Einstufungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert. Der Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte berücksichtigt das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte

gehalten werden, sowie die Eigenschaften der Cashflows. Folgende drei Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte werden unterschieden:

  • zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
  • zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet (FVTPL)
  • zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVTOCI)

Die Festlegung der Einstufungskategorie erfolgt getrennt nach Art des Instruments: derivatives Finanzinstrument, Eigenkapitalinstrument und Schuldinstrument.

Bei der Folgebewertung werden derivative Finanzinstrumente als FVTPL bewertet.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 33. Derivative Finanzinstrumente.

Ein Schuldinstrument wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn es die beiden folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als FVTPL designiert wird:

  • es wird innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel es ist, Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Cashflows zu sammeln; und
  • seine vertraglichen Bedingungen führen zu bestimmten Terminen zu Zahlungsströmen, bei denen es sich lediglich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt.

Im Konzern fallen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kredite und sonstige Forderungen mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind, in diese Kategorie. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um Wertminderungsaufwendungen vermindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste, Effekte aus der Ausbuchung sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Ein Schuldinstrument wird als FVTOCI bewertet, wenn es die beiden folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als FVTPL designiert wird:

  • es wird innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel es ist, sowohl vertragliche Cashflows zu sammeln als auch finanzielle Vermögenswerte zu verkaufen, und
  • seine vertraglichen Bedingungen führen zu bestimmten Terminen zu Zahlungsströmen, bei denen es sich lediglich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt.

Diese Vermögenswerte werden in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Zinserträge, die nach der Effektivzinsmethode berechnet werden, Währungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne und -verluste werden im OCI erfasst. Bei der Ausbuchung werden die im OCI kumulierten Gewinne und Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Im Konzern wird im Geschäftsjahr kein Instrument dieser Kategorie zugeordnet.

Alle Schuldinstrumente, die nicht, wie oben beschrieben, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder FVTOCI bewertet werden, werden zum FVTPL bewertet. Zusätzlich kann der Konzern bei der erstmaligen Erfassung einen finanziellen Vermögenswert, der die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVTOCI zu bewertenden Anforderungen erfüllt, unwiderruflich zu FVTPL designieren, wenn dadurch eine Rechnungslegungsinkongruenz eliminiert oder erheblich reduziert wird. Diese Option wird im Konzern nicht ausgeübt. In diese Kategorie fallen Finanzinstrumente, die vom Unternehmen entweder hauptsächlich mit der Absicht erworben wurden, kurzfristig

verkauft oder zurückgekauft zu werden. Schuldinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn, einschließlich Zinsen, oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.

Ein Eigenkapitalinstrument wird grundsätzlich als FVTPL bewertet, weil es zu Handelszwecken gehalten wird oder weil bei der erstmaligen Erfassung unwiderruflich entschieden wird, nachfolgende Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Investition nicht im OCI sondern in der GuV darzustellen. Diese Wahl erfolgt auf der Grundlage der einzelnen Anlagen. Eigenkapitalinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn, einschließlich Dividendenerträgen, oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.

Der Konzern hat festgelegt, einzelne Eigenkapitalinstrumente zu FVTOCI zu bewerten. Diese Vermögenswerte werden in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dividenden werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, die Dividende stellt eindeutig eine Rückerstattung eines Teils der Investitionskosten dar. Sonstige Nettogewinne und -verluste werden im OCI erfasst und nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Kategorien und Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten

Die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten richtet sich nach der Zugehörigkeit zu bestimmten Kategorien, die wie folgt unterschieden und erläutert werden:

  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Der Konzern klassifiziert seine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, wenn die finanzielle Verbindlichkeit zu Handelszwecken gehalten wird oder wenn es sich um ein derivatives Finanzinstrument handelt, welches nicht als Sicherungsinstrument designiert wurde und nicht als solches effektiv ist.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 33. Derivative Finanzinstrumente.

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich aufgenommener Kredite, werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfolgswirksam erfasst wird.

Beizulegender Zeitwert (Fair value)

Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Die Bewertung der Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert folgt einer dreistufigen Hierarchie und orientiert sich an der Nähe der herangezogenen Bewertungsfaktoren zu einem aktiven Markt.

  • Stufe 1: Nach Stufe 1 werden Finanzinstrumente bewertet, die auf einem für das Unternehmen zugänglichen aktiven Markt für identische Vermögenswerte oder Schulden notiert sind. Dabei stellen die auf diesem Markt notierten Preise den beizulegenden Zeitwert dar.
  • Stufe 2: Wenn eine Bewertung nach Stufe 1 nicht möglich ist, wird im Rahmen der Bewertung nach Stufe 2 der beizulegende Zeitwert unter Einbezug von entweder unmittelbar oder mittelbar beobachtbaren Inputfaktoren ermittelt.

Stufe 3: Sind die Inputfaktoren für die Bewertung nicht beobachtbar, wird das Finanzinstrument im Rahmen der Stufe 3 unter Einbezug dieser nicht beobachtbaren Inputfaktoren bewertet.

Bewertungstechniken

Klasse Bewertungstechniken für die Bestimmung der beizulegenden
Zeitwerte
Derivative Finanzinstrumente, Veranlagungen, übrige
sonstige Finanzanlagen, Schuldscheindarlehen,
Anleihen, Bank- und sonstige Finanzverbindlichkei
ten sowie Leasingverbindlichkeiten
Der beizulegende Zeitwert wird grundsätzlich über Börsenkurse ermittelt.
Liegen keine Börsenkurse vor, erfolgt die Bewertung über marktübliche
Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung spezifischer Parameter. Das
Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Cashflows,
diskontiert mit einem risikoadjustierten, für die Restlaufzeit geltenden Dis
kontierungszins.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
sonstige Forderungen und Vermögenswerte, Zah
lungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, unter
dem Posten "Veranlagungen" ausgewiesene Termin
gelder, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis
tungen sowie sonstige Verbindlichkeiten
Diese Klassen von finanziellen Vermögenswerten und Schulden werden
aufgrund der im Wesentlichen kurzen Restlaufzeiten zum Buchwert, der
einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert
darstellt, abgebildet.
Sonstige Beteiligungen und bedingte Gegenleistun
gen
Für diese Finanzinstrumente liegen keine auf einem aktiven Markt notierten
Preise vor. Die Bewertung erfolgt über nicht am Markt beobachtbare Bewer
tungsparameter.

a) Einstufungen und beizulegende Zeitwerte

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthalten keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt:

Zum 31. Dezember 2020

(in TEUR) Buchwert Beizulegender Zeitwert
Anhang Hedge
Accounting -
zum bei
zulegenden
Zeitwert
bewertet
Verpflichtend
erfolgswirk
sam zum
beizulegen
den Zeitwert
Eigenkapital
instrumente –
Erfolgsneutral
zum beizule
genden
Zeitwert
Zu fortgeführ
ten Anschaf
fungskosten
Keine IFRS 9-
Bewertungs
kategorie
Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Unter "Veranlagungen" ausgewiesene Termingelder 30. 336.609 336.609
Übrige Veranlagungen 30. 177.277 10.088 187.365 177.277 8.835 1.253 187.365
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und sonstige
Beteiligungen
30. 606 19.133 19.739 606 606
Derivative Finanzinstrumente 33. 32.504 40.864 73.368 73.368 73.368
Übrige sonstige Finanzanlagen 30. 6.969 6.969 7.024 7.024
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 24. 818.286 818.286
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 25. 115.645 204.184 319.829
Schuldscheindarlehen 25./30. 50.000 50.000 50.001 50.001
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 31. 1.158.027 1.158.027
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE 32.504 218.141 10.694 2.485.536 223.317 2.970.192
Derivative Finanzinstrumente 33. 12.906 31.654 44.560 44.560 44.560
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 35. 226.730 226.730 229.637 229.637
Leasingverbindlichkeiten 22./35. 232.679 232.679 240.915 240.915
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 749.709 749.709
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte
Gegenleistungen
28. 644 23.775 24.419 24.170 24.170
Schuldscheindarlehen 35. 1.073.554 1.073.554 1.110.533 1.110.533
Sonstige Verbindlichkeiten 28. 92.699 849.143 941.842
FINANZIELLE SCHULDEN 12.906 32.298 2.399.146 849.143 3.293.493

Zum 31. Dezember 2019

(in TEUR) Buchwert Beizulegender Zeitwert
Anhang Hedge
Accounting -
zum bei
zulegenden
Zeitwert
bewertet
Verpflichtend
erfolgswirk
sam zum
beizulegen
den Zeitwert
Eigenkapital
instrumente -
Erfolgsneutral
zum beizule
genden
Zeitwert
Zu fortgeführ
ten Anschaf
fungskosten
Keine IFRS 9-
Bewertungs
kategorie
Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Unter "Veranlagungen" ausgewiesene Termingelder 30. 236.948 236.948
Übrige Veranlagungen 30. 94.386 6.457 100.843 94.386 5.108 1.349 100.843
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und sonstige
Beteiligungen
30. 606 17.188 17.794 606 606
Derivative Finanzinstrumente 33. 40.084 40.084 40.084 40.084
Übrige sonstige Finanzanlagen 30. 7.701 7.701 7.788 7.788
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 24. 931.804 931.804
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 25. 105.982 190.636 296.618
Schuldscheindarlehen 25./30. 80.000 80.000 80.081 80.081
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 31. 1.200.794 1.200.794
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE 134.470 7.063 2.563.229 207.824 2.912.586
Derivative Finanzinstrumente 33. 6.253 45.527 51.780 51.780 51.780
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 35. 286.272 286.272 283.952 283.952
Leasingverbindlichkeiten 22./35. 260.108 260.108 266.335 266.335
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 668.934 668.934
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte
Gegenleistungen
28. 2.691 23.775 26.466 25.548 25.548
Schuldscheindarlehen 35. 1.073.209 1.073.209 1.087.586 1.087.586
Sonstige Verbindlichkeiten 28. 96.385 803.561 899.946
FINANZIELLE SCHULDEN 6.253 48.218 2.408.683 803.561 3.266.715

b) Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert

Es wurden die in der Tabelle aufgelisteten Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Diese Anteile stellen langfristige strategische Investitionen dar, daher wird diese Bewertungskategorie von ANDRITZ als angemessen angesehen. Im Geschäftsjahr wurden keine strategischen Investments veräußert. Im Zusammenhang mit diesen Beteiligungen wurden keine kumulierten Gewinne oder Verluste innerhalb des Eigenkapitals übertragen.

(in TEUR) Beizulegender
Zeitwert zum 31.
Dezember 2020
Beizulegender
Zeitwert zum 31.
Dezember 2019
2020 erfasster
Dividendenertrag
2019 erfasster
Dividendenertrag
JVP VIII, L.P. 8.835 5.108 294 0
Übrige 1.859 1.955 142 0
10.694 7.063 436 0

c) Nettogewinne und -verluste

2020

(in TEUR) Derivative Finan
zinstrumente
Weitere erfolgs
wirksam zum
beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Vermö
genswerte
Erfolgsneutral zum
beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Vermö
genswerte
Zu fortgeführten
Anschaffungskos
ten bewertete
finanzielle Vermö
genswerte
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertete finanzielle
Schulden
Zinsergebnis -10.118 1.188 15.704 -24.957
Dividenden 1.137 446
Bewertung 15.416 -293 -10.356
Veräußerungsgewinne und -verluste -30
im Konzernergebnis erfasste -
Nettogewinne/-verluste
5.298 814 1.634 5.348 -24.957
im sonstigen Ergebnis erfasste -
Nettogewinne/-verluste
22.504 -165
NETTOGEWINNE/-VERLUSTE 27.802 814 1.469 5.348 -24.957
(in TEUR) Derivative Finan
zinstrumente
Weitere erfolgs
wirksam zum
beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Vermö
genswerte
Erfolgsneutral zum
beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Vermö
genswerte
Zu fortgeführten
Anschaffungskos
ten bewertete
finanzielle Vermö
genswerte
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertete finanzielle
Schulden
Zinsergebnis 1.609 19.623 -54.764
Dividenden 3.003 89
Bewertung -289 476 36 -16.907 3.234
Veräußerungsgewinne und -verluste -186
im Konzernergebnis erfasste -
Nettogewinne/-verluste
-289 3.293 1.734 2.716 -51.530
im sonstigen Ergebnis erfasste -
Nettogewinne/-verluste
-4.868 -11.975
NETTOGEWINNE/-VERLUSTE -5.157 3.293 -10.241 2.716 -51.530

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist, werden alternative Bewertungsmethoden herangezogen, die mit Schätzunsicherheiten behaftet sind. Die in der Bewertung angesetzten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen bzw. die Auswahl der geeigneten Parameter erfordert Annahmen über deren Vergleichbarkeit.

Entsprechend den Angabepflichten zu Finanzinstrumenten werden bestimmte Annahmen zu den zukünftigen Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen der betroffenen Instrumente getroffen.

30. Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Langfristige Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen bestehen primär aus Wertpapieren des Anlagevermögens, Schuldscheindarlehen, Anteilen an nicht konsolidierten Unternehmen sowie sonstigen Beteiligungen.

Kurzfristige Veranlagungen setzen sich im Wesentlichen aus Anleihen erstklassiger Banken, Geldmarktfonds und Termingeldern zusammen. Diese dienen zur Veranlagung liquider Mittel und sind im Allgemeinen nicht dazu bestimmt, langfristig gehalten zu werden.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 29. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Die langfristigen Veranlagungen und sonstigen Finanzanlagen setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in TEUR) 2020 2019
Wertpapiere des Anlagevermögens 37.684 33.746
Schuldscheindarlehen 20.000 50.000
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen 19.133 17.188
Sonstige Beteiligungen 606 606
Übrige 6.969 7.701
84.392 109.241

In den Wertpapieren des Anlagevermögens sind Termingelder in Höhe von 25.185 TEUR (2019: 24.960 TEUR) enthalten. Bei den Anteilen an nicht konsolidierten Unternehmen bestehen weder 2020 noch 2019 Verfügungsbeschränkungen.

Die kurzfristigen Veranlagungen setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in TEUR) 2020 2019
Termingelder 311.424 211.988
Bankanleihen 95.945 50.282
Fonds 56.552 36.699
Staatsanleihen 22.369 5.076
486.290 304.045

31. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die Zahlungsmittel beinhalten Bargeld und Bankguthaben. Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus geldnahen Forderungen ("cash equivalents"), die aus kurzfristigen Veranlagungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten mit geringem Wertänderungsrisiko bestehen, beispielsweise Termingelder.

Mehr Informationen zur Bewertung in Kapitel 29. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in TEUR) 2020 2019
Bankguthaben 786.560 785.928
Termingelder 371.467 414.866
1.158.027 1.200.794

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Konzernbilanz entsprechen den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten im Konzern-Cashflow-Statement.

In verschiedenen Ländern bestehen Devisenverkehrsbeschränkungen und andere gesetzliche Einschränkungen. Die Verfügbarkeit über diese Bestände an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten durch die ANDRITZ AG als Mutterunternehmen könnte daher eventuell eingeschränkt sein.

32. Eigenkapital

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Grundkapital

Es gibt nur Stammaktien, die alle ausgegeben sind und dieselben Rechte verbriefen. Das Gesamtgrundkapital der ANDRITZ AG beträgt 104.000 TEUR, aufgeteilt auf 104 Millionen nennwertlose Stückaktien.

Kapitalrücklagen

In den Kapitalrücklagen sind Zuzahlungen der Aktionäre anlässlich der Ausgabe von Aktien enthalten.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen beinhalten insbesondere thesaurierte Gewinne, die Fair Value-Rücklage, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung.

Fair Value-Rücklage

Die Fair Value-Rücklage beinhaltet folgende Bestandteile:

Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen (Hedging Rücklage)

Diese Rücklage umfasst den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung im Gewinn oder Verlust oder der direkten Erfassung in den Anschaffungskosten oder dem Buchwert eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Schuld.

Rücklage für die Kosten der Absicherung

Diese Rücklage zeigt Gewinne und Verluste des Anteils, der von dem designierten Sicherungsgeschäft ausgeschlossen ist, der sich auf das Forward-Element eines Devisentermingeschäfts bezieht. Die Kosten der Absicherung werden zunächst als sonstiges Ergebnis erfasst und ähnlich wie die Gewinne und Verluste in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften bilanziert.

Rücklage aus Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten

Diese Rücklage betrifft die kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten designiert zu FVTOCI.

a) Sonstiges Ergebnis

Die auf Bestandteile des sonstigen Ergebnisses entfallenden Beträge setzen sich folgendermaßen zusammen:

(in TEUR) 2020 2019
Vor Steuern Steuereffekt Nach Steuern Vor Steuern Steuereffekt Nach Steuern
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte -4.314 2.341 -1.973 -29.278 8.233 -21.045
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen -4.314 2.341 -1.973 -29.278 8.233 -21.045
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte -165 41 -124 -3.218 107 -3.111
Eigenkapitalinstrumente - Erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert
-165 41 -124 -3.218 107 -3.111
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte -96.937 -47 -96.984 -3.722 54 -3.668
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung -473 -59 -532 -9 7 -2
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen -4 0 -4 0 0 0
Währungsumrechnung ausländischer
Geschäftsbetriebe
-97.414 -106 -97.520 -3.731 61 -3.670
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte 34.422 -10.984 23.438 -4.868 1.217 -3.651
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung -1.961 665 -1.296 0 0 0
Absicherung von Zahlungsströmen (Hedging
Rücklage)
32.461 -10.319 22.142 -4.868 1.217 -3.651
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte -9.748 3.150 -6.598 0 0 0
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung -209 24 -185 0 0 0
Absicherung von Zahlungsströmen (Kosten der
Absicherung)
-9.957 3.174 -6.783 0 0 0
-79.389 -4.869 -84.258 -41.095 9.618 -31.477

b) Dividenden

Für 2020 wird vom Vorstand eine Dividende von 1,00 EUR je im Umlauf befindlicher Aktie vorgeschlagen.

Die Ausschüttung für 2019 in Höhe von 49.719 TEUR, was einer Dividende von 0,50 EUR je Aktie entspricht, wurde vom Vorstand vorgeschlagen und in der 113. ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 2020 beschlossen. Die Ausschüttung an die Aktionäre erfolgte am 13. Juli 2020.

c) Eigene Aktien

Der Vorstand hat auf Basis einer Ermächtigung der Hauptversammlung und mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein Aktienrückkauf- und -wiederverkaufsprogramm beschlossen, welches den Erwerb von bis zu 1.000.000 Stückaktien im Zeitraum vom 2. August 2019 bis 3. Februar 2020, vom 4. März 2020 bis 5. Oktober 2020 sowie vom 5. November 2020 bis 1. Februar 2021 ermöglicht.

2020 wurden 661.501 Stückaktien zu einem Durchschnittspreis von 27,39 EUR je Aktie zurückgekauft. Es wurden keine Aktien an berechtigte Führungskräfte im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für Führungskräfte wiederverkauft sowie 50.007 Aktien im Zuge von Mitarbeiterbeteiligungsaktionen an Mitarbeiter von ANDRITZ abgegeben. Zum 31. Dezember 2020 hat die Gesellschaft 4.744.104 eigene Aktien mit einem Marktwert von 177.809 TEUR gehalten. Es ist vorgesehen, diese Aktien für die Bedienung der Optionen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für Führungskräfte und für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zu verwenden.

Folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Anzahl der Aktien dar:

Im Umlauf
befindliche Aktien
eigene Aktien Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2018 100.976.502 3.023.498 104.000.000
Erwerb eigener Aktien -1.149.500 1.149.500 0
Bedienung von Aktienoptionen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen 40.388 -40.388 0
Stand zum 31. Dezember 2019 99.867.390 4.132.610 104.000.000
Erwerb eigener Aktien -661.501 661.501 0
Bedienung von Aktienoptionen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen 50.007 -50.007 0
Stand zum 31. Dezember 2020 99.255.896 4.744.104 104.000.000

d) Aktienoptionsprogramme für Führungskräfte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Aktienoptionsprogramm 2020

Die 113. ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 beschloss ein Aktienoptionsprogramm für leitende Angestellte, einzelne Nachwuchsführungskräfte und Mitglieder des Vorstands. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500 betragen. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.

Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte von 1. September 2020 bis zur Ausübung der Option ununterbrochen in einem aktiven Arbeitsverhältnis zu einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest 5 TEUR für Nachwuchsführungskräfte, 20 TEUR für leitende Angestellte und 40 TEUR für Mitglieder des Vorstands.

Bis zu 90% der Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2027 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2022 bis 30. April 2023 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt und die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2021 oder 2022 im EBITA-Korridor liegt; oder wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt und die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2022 oder 2023 im EBITA-Korridor liegt. Der EBITA-Korridor ist so definiert, dass die Optionen bei einer EBITA-Marge zwischen 6,5% und 7,9% aliquot je nach Höhe der EBITA-Marge ausgeübt werden können, und ab einer EBITA-Marge von 8% oder höher 90% der Optionen ausgeübt werden können.

10% der Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2027 ausgeübt werden und nur dann, wenn die "Accident Frequency Rate (AFR) > 3 days absence" im Geschäftsjahr 2021, 2022 oder 2023 <= 3,5 beträgt.

Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der Optionen sofort, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten gezogen werden. Die Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden und sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte auf Basis eines Optionspreismodells; dabei wurde auf wissenschaftlich anerkannte Methoden zurückgegriffen. Der Aktienpreis zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionsrechte ist der Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie vom 1. September 2020 und beträgt 27,64 EUR. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 113. ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 folgenden Kalenderwochen und beträgt 31,20 EUR. Die erwartete Volatilität sowie die erwartete Dividendenrendite wurden auf Basis der historischen Daten von ANDRITZ ermittelt.

Aktienoptionsprogramm 2018

Die 111. ordentliche Hauptversammlung vom 23. März 2018 beschloss ein Aktienoptionsprogramm für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500 betragen. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.

Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte von 1. Mai 2018 bis zur Ausübung der Option ununterbrochen in einem aktiven Arbeitsverhältnis zu einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest 20 TEUR für leitende Angestellte und 40 TEUR für Mitglieder des Vorstands.

Die Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2023 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2020 bis 30. April 2021 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt und die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2019 mindestens 7,9% oder die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2020 mindestens 8,0% beträgt; oder wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2021 bis 30. April 2022 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt und die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2020 mindestens 8,0% oder die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2021 mindestens 8,1% beträgt.

Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der Optionen sofort, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten gezogen werden. Die Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden und sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte auf Basis eines Optionspreismodells; dabei wurde auf wissenschaftlich anerkannte Methoden zurückgegriffen. Der Aktienpreis zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionsrechte ist der Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie vom 1. Juni 2018 und beträgt 43,00 EUR. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 111. ordentliche Hauptversammlung vom 23. März 2018 folgenden Kalenderwochen und beträgt 46,01 EUR. Die erwartete Volatilität sowie die erwartete Dividendenrendite wurden auf Basis der historischen Daten von ANDRITZ ermittelt.

Aufgrund des Umstands, dass die Aktienoptionsprogramme keine Abgeltung in Form eines Barausgleichs vorsehen, werden diese entsprechend den internationalen Rechnungslegungsvorschriften durch direkte Erfassung des resultierenden Aufwands im Eigenkapital erfasst.

Aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 wurden 975.000 Optionen gewährt. Der beizulegende Zeitwert der Optionen zum Zeitpunkt der Gewährung beträgt insgesamt 4.475 TEUR, davon wurden 2020 anteilig 1.492 TEUR als Aufwand erfasst. Aus dem Aktienoptionsprogramm 2020 wurden 948.500 Optionen gewährt. Der beizulegende Zeitwert der Optionen zum Zeitpunkt der Gewährung beträgt insgesamt 2.055 TEUR, davon wurden 2020 anteilig 257 TEUR als Aufwand erfasst.

Zusammenfassend entwickelten sich die Aktienoptionsprogramme in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 wie folgt:

2020 2019
Anzahl der
Optionsrechte
Durchschnittlicher
Ausübungspreis
je Stück (in EUR)
Anzahl der
Optionsrechte
Durchschnittlicher
Ausübungspreis
je Stück (in EUR)
Stand zum 1. Jänner 909.000 46,01 1.799.500 46,83
Gewährte Optionen 948.500 31,20 0 0,00
Ausgeübte Optionen 0 0,00 0 0,00
Verfallene und verwirkte Optionen -10.000 46,01 -890.500 47,67
Stand zum 31. Dezember 1.847.500 38,41 909.000 46,01
Ausübbar am Jahresende 0 0

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Aktienoptionsprogramme werden auf Basis der Marktwerte der Optionen am Ausgabetag bewertet. Der Marktwert der Optionen wird auf Basis von Parametern wie Volatilität, Zinssatz, Aktienkurs, Laufzeit der Optionen und erwartete Dividenden ermittelt. Die für die Bestimmung von Marktwerten erforderliche Interpretation von Marktinformationen verlangt mitunter subjektive Beurteilungen. Entsprechend können die angeführten Werte auch von den später am Markt realisierten Werten abweichen.

e) Nicht beherrschende Anteile

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Der Anteil, der auf nicht beherrschende Anteile entfällt, ist in der Konzernbilanz im Eigenkapital und in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Konzerngesamtergebnisrechnung gesondert ausgewiesen. Die Erwerbsmethode wurde bei allen erworbenen Unternehmen angewandt. Unternehmen, die während des Jahres gekauft oder verkauft wurden, sind im Konzernabschluss ab dem Stichtag des Kaufs oder bis zum Zeitpunkt ihres Verkaufs berücksichtigt.

(in TEUR) Sitz Beteiligungs- und Stimm
rechtsquote der nicht beherr
schenden Anteile
Auf nicht beherrschende
Anteile entfallendes Konzern
ergebnis
Nicht beherrschende Anteile
2020 2019 2020 2019 2020 2019
OTORIO LTD Tel Aviv, Israel 49,99% 49,99% -2.616 -942 -3.648 -1.062
PT. ANDRITZ HYDRO Jakarta, Indonesien 49,00% 49,00% 580 617 2.046 1.644
POWERLASE TECHNOLO
GIES HOLDINGS LIMITED
West Sussex,
Großbritannien
- - - -554 - 0
Schuler Aktiengesellschaft
(Teilkonzern)
Göppingen,
Deutschland
0,00% 3,38% -1.125 -4.201 -2 12.338
ANDRITZ Fabrics and Rolls
AG
Düren, Deutschland 0,45% 0,45% 3 2 3 1
Andritz Rolls (Xi'an) Co., Ltd. Xi'an, China 10,00% 10,00% -244 27 -254 51
-3.402 -5.051 -1.855 12.972

Im November 2020 hat die ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der ANDRITZ AG und Hauptaktionärin der Schuler Aktiengesellschaft, die Aktien der Minderheitsaktionäre (3,38%) an der Schuler Aktiengesellschaft übernommen und hierfür ein Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre bei der Schuler Aktiengesellschaft durch (sogenanntes aktienrechtliches Squeeze-Out-Verfahren gemäß deutschem Aktiengesetz) durchgeführt.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 18. November 2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Schuler AG in das Eigentum der ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH übergegangen. Die ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH gewährte den Minderheitsaktionären der Schuler Aktiengesellschaft für die Übertragung der Aktien eine Barabfindung in Höhe von 18.492 TEUR (18,32 EUR je auf den Inhaber lautender Stückaktie). Einzelne Minderheitsaktionäre haben ein Spruchstellenverfahren eröffnet, mit dem die Höhe des Abfindungsbetrags gerichtlich überprüft werden soll.

ANDRITZ hält nun 100% der Anteile an der Schuler Aktiengesellschaft. Innerhalb des einbezogenen Teilkonzerns bestehen weiterhin Minderheiten, jedoch werden aufgrund der Unwesentlichkeit ab diesem Geschäftsjahr keine Detailangaben mehr zum Teilkonzern Schuler offengelegt, sondern nur die Vorjahresvergleichszahlen angegeben, da diese in der Vergleichsperiode noch wesentlich waren.

Daher stellen sich die zusammenfassenden Finanzinformationen der Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen wie folgt dar:

Schuler Aktiengesellschaft (Teilkonzern)

(in TEUR) 2019
Kurzfristige Vermögenswerte 745.298
Langfristige Vermögenswerte 502.585
Kurzfristige Schulden -486.252
Langfristige Schulden -295.739
Minderheiten Teilkonzern -45.660
Nettovermögen 420.232
Beteiligungs- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile 3,38%
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 14.197
Umsatzerlöse 1.136.333
Jahresergebnis -132.280
Sonstiges Ergebnis -10.046
Gesamtergebnis -142.326
Davon entfallen auf:
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Gesamtergebnis -137.518
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis -4.808
Dividendenzahlung an nicht beherrschende Anteilsinhaber sowie frühere Eigentümer 0
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 108.379
Cashflow aus Investitionstätigkeit -22.751
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -21.183
Gesamt 64.445

f) Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement

ANDRITZ ist einem starken Finanzprofil verpflichtet, das durch eine konservative Kapitalstruktur geprägt ist und eine finanzielle Flexibilität ermöglicht. Das Eigenkapital und die Bilanzsumme betrugen zum 31. Dezember:

(in TEUR) 2020 2019
Summe Eigenkapital 1.255.739 1.219.559
Bilanzsumme 7.056.724 7.234.094
Eigenkapitalquote 17,8% 16,9%

ANDRITZ unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Die Gesellschaft hat Verpflichtungen zur Veräußerung oder sonstigen Ausgabe von Aktien im Zusammenhang mit bestehenden aktienbasierten Vergütungsplänen. In den vergangenen Jahren wurden die Verpflichtungen aus der aktienbasierten Vergütung überwiegend durch den Rückkauf von eigenen Aktien erfüllt.

Ziel des Kapitalmanagements ist einerseits, den Fortbestand ("going concern") der Konzerngesellschaften sicherzustellen und andererseits, die Rendite der Aktionäre durch Optimierung des Eigen- und Fremdkapitaleinsatzes zu maximieren. Zur Absicherung der finanziellen Stabilität wurden in der Vergangenheit Schuldscheindarlehen (2017, 2018 und 2019) platziert, welche auch die Basis für weiteres Wachstum der ANDRITZ-GRUPPE darstellen. Die

Kapitalstruktur besteht aus Finanzschulden, Zahlungsmitteln und Eigenkapital, das den Aktionären der Muttergesellschaft zurechenbar ist und Grundkapital, Kapitalrücklagen sowie Gewinnrücklagen umfasst.

Die Kapitalstruktur wird laufend überwacht. Dabei werden die Kapitalkosten und die Risiken, welche mit jeder Art von Kapital verbunden sind, berücksichtigt. Die Gruppe wird auch weiterhin die Kapitalstruktur optimieren, indem sie Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufe sowie die Aufnahme und Tilgung von Schulden vornehmen wird.

Die Strategie der Gruppe wurde gegenüber 2019 nicht verändert.

33. Derivative Finanzinstrumente

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins- und Fremdwährungsrisiken aus operativen, Finanzierungs- und Investitionstätigkeiten. Finanzielle Verbindlichkeiten zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten.

Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht als Sicherungsbeziehung designiert sind

Derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsbeziehung designiert sind, werden gemäß IFRS 9 als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert und zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Zum Bilanzstichtag wird der beizulegende Zeitwert offener Derivate als Barwert zukünftiger Zahlungsströme unter Verwendung von Währungsund Zinsnotierungen berechnet. Das eigene Kreditrisiko als auch das Kreditrisiko des Vertragspartners werden einbezogen. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.

Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)

Um die ökonomischen Auswirkungen der Risikomanagementaktivitäten besser abbilden zu können, hat ANDRITZ beschlossen ab 1. Jänner 2020 die Bestimmungen zur bilanziellen Behandlung von Sicherungsgeschäften nach IFRS 9 anzuwenden. Die Regelungen des Hedge Accounting nach IFRS 9 werden prospektiv ab Beginn der Dokumentation des Sicherungszusammenhangs angewendet.

Zu Beginn der Sicherungsbeziehung dokumentiert ANDRITZ die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft, einschließlich der Risikomanagementziele sowie der dem Abschluss von Sicherungsbeziehungen zu Grunde liegenden Unternehmensstrategie. Die wesentlichen Konditionen der Zahlungen aus den Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten (insbesondere Nominale und Zahlungszeitpunkte) sind grundsätzlich identisch bzw. verhalten sich gegenläufig ("Critical Terms Match").

Derivate werden zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Derivatkontrakts zunächst zum beizulegenden Zeitwert erfasst und am Ende jeder Berichtsperiode zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Je nach beizulegendem Zeitwert (positiv oder negativ) werden die derivativen Finanzinstrumente als sonstige Forderung oder als sonstige Verbindlichkeit erfasst. Die Instrumente werden als langfristig klassifiziert, wenn die Restlaufzeit des Grundgeschäfts 12 Monate überschreiten, und als kurzfristig, wenn die Restlaufzeit des Grundgeschäfts 12 Monate oder weniger betragen. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden je nach Art der Sicherungsbeziehung unterschiedlich erfasst:

Fair Value Hedge

Im Zusammenhang mit der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts eines verbuchten Vermögenswerts oder einer verbuchten Verbindlichkeit werden die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments und das Grundgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Cashflow Hedge

Wenn ein Derivat als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen (Hedging Rücklage) eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwertes) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.

Der Konzern erfasst nur die Veränderung im beizulegenden Zeitwert der Kassakomponente von Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrument in der Hedging Rücklage. Die Veränderung im beizulegenden Zeitwert des Terminelements von Devisentermingeschäften (Forward points) oder Basis Spread von Swaps wird separat als Kosten der Sicherungsbeziehung bilanziert und in eine Rücklage für Kosten der Absicherung ins Eigenkapital eingestellt.

Führt die Cashflow-Absicherung zu einem Vermögenswert oder zu einer Schuld, werden die Beträge, die im Eigenkapital abgegrenzt wurden, in dem Zeitpunkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem die abgesicherte Position das Ergebnis beeinflusst. Resultiert die Absicherung einer erwarteten Transaktion im Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Verbindlichkeit, werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge Teil der Anschaffungskosten zum Zugangszeitpunkt des nicht finanziellen Vermögenswerts oder der nicht finanziellen Verbindlichkeit.

Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, beendet wird oder die Absicherung die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt, verbleiben alle kumulierten Gewinne oder Verluste und die abgegrenzten Kosten der Absicherung im Eigenkapital bis die prognostizierte Transaktion erfolgt. Wenn die prognostizierte Transaktion nicht mehr erwartet wird, werden die kumulierten Gewinne oder Verluste und die Kosten der Absicherung sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

IBOR-Reform

Der Konzern bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage von Referenzzinssätzen, Laufzeiten, Zinsanpassungstermine und Fälligkeiten sowie Nominal- oder Nennbeträge. Wenn eine Sicherungsbeziehung direkt von der Ungewissheit betroffen ist, die sich aus der IBOR-Reform ergibt, dann geht der Konzern zu diesem Zweck davon aus, dass der Referenzzinssatz infolge der Reform des Referenzzinssatzes nicht verändert wird.

ANDRITZ wird die Änderungen der Phase 1 an IFRS 9 solange anwenden, wie die Unsicherheiten durch die IBOR-Reform in Bezug auf den Zeitpunkt und die Höhe der zugrunde liegenden Zahlungsströme bestehen. Der Konzern geht davon aus, dass die Unsicherheiten erst dann enden, wenn die Verträge des Konzerns, die auf bestehende Referenzzinssätze referenzieren, geändert werden und das Datum enthalten, an dem der bestehende Referenzzinssatz durch einen alternativen Zinssatz zuzüglich eines festen Spreads ersetzt wird.

ANDRITZ behält die in der Cashflow Hedge Rücklage kumulierten Beträge für abgesicherte IBOR-Zahlungsströme auch dann bei, wenn aufgrund der IBOR-Reform Unsicherheiten hinsichtlich des Zeitpunkts und der Höhe der Zahlungsströme bestehen. Sollte ANDRITZ der Ansicht sein, dass die abgesicherten künftigen Cashflows aus anderen Gründen als der IBOR-Reform nicht mehr erwartet werden, wird der kumulierte Betrag sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Der in der Cashflow-Hedge-Rücklage kumulierte Betrag zum Zeitpunkt, an dem die Beschreibung des Grundgeschäfts aufgrund der IBOR-Reform angepasst wird, gilt als auf dem alternativen Zinssatz basierend, auf dem die künftigen Zahlungsströme ermittelt werden.

Sicherungsbeziehungen, die von der IBOR-Reform betroffen sind, können aufgrund einer zeitlichen Inkongruenz zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument in Bezug auf den Übergang vom IBOR eine Unwirksamkeit erfahren.

In der ANDRITZ-GRUPPE werden vor allem Zahlungsströme aus Ein- und Verkäufen aus dem operativen Geschäft durch Fremdwährungs-Forwards bzw. Fremdwährungsswaps gesichert. Hierdurch sollen die erwarteten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktionen in Fremdwährung gesichert werden.

Überdies sichert sich ANDRITZ gegen das Zinsrisiko zukünftiger Zahlungsströme aus finanziellen Schulden durch Zinsswaps ab. In den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 wurden Schuldscheindarlehen in zehn Tranchen mit einer Gesamtnominale von 1.075.000 TEUR ausgegeben. Die Tranchen wurden mit Laufzeiten von fünf bis zehn Jahren abgeschlossen und sind variabel bzw. fix verzinst. Zur Absicherung des Zinsrisikos der zukünftigen Zahlungsströme wurden vier Zinstermingeschäfte (Zinsswaps) abgeschlossen. Die aus der variabel verzinsten Nominale von 190.500 TEUR erwarteten zukünftigen Zahlungsströme wurden als Grundgeschäft bestimmt und mit den dazugehörigen Zinsswaps als Cashflow Hedge Beziehung designiert. Das Grundgeschäft kann nur mit beiderseitigem Einvernehmen vom EURIBOR auf einen gleichwertigen Nachfolger umstellt werden, daher kann der Konzern die entsprechenden Sicherungsgeschäfte analog dazu umstellen.

Die nachfolgende Übersicht zeigt der Nominalwerte der derivativen Finanzinstrumente und beizulegenden Zeitwerte nach Art des Termingeschäfts:

2020

(in TEUR) Restlaufzeit Nominalwerte Beizulegender Zeitwert
unter 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt positiv negativ Gesamt
Devisentermingeschäfte 2.128.605 453.904 2.582.509 73.368 35.990 37.378
davon Hedge-Accounting 841.728 357.186 1.198.914 32.504 4.336 28.168
Zinstermingeschäfte 0 192.500 192.500 0 8.570 -8.570
davon Hedge-Accounting 0 192.500 192.500 0 8.570 -8.570
2.128.605 646.404 2.775.009 73.368 44.560 28.808

2019

(in TEUR) Restlaufzeit Nominalwerte Beizulegender Zeitwert
unter 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt positiv negativ Gesamt
Devisentermingeschäfte 2.545.516 180.322 2.725.838 40.084 45.527 -5.443
davon Hedge-Accounting 0 0 0 0 0 0
Zinstermingeschäfte 0 192.500 192.500 0 6.253 -6.253
davon Hedge-Accounting 0 192.500 192.500 0 6.253 -6.253
2.545.516 372.822 2.918.338 40.084 51.780 -11.696

Die in den sonstigen Gewinnen/Verlusten enthaltenen Nettogewinne/-verluste aus Devisentermingeschäften, die nicht als Sicherungsbeziehung qualifiziert sind, sind der Tabelle in Kapitel 29. c) Nettogewinne und -verluste zu entnehmen. Diese Sicherungsinstrumente sind in den Bilanzposten "Sonstige Forderungen und Vermögenswerte" und "Sonstige Verbindlichkeiten" enthalten.

a) Angaben zu Hedge-Accounting-Derivaten

Sicherungsinstrumente, die als Sicherungsbeziehung designiert sind, sind in den Bilanzposten "Sonstige Forderungen und Vermögenswerte" und "Sonstige Verbindlichkeiten" enthalten. Nachfolgend erfolgen Angaben zu Nominalwerten, Buchwerten und Konditionen der Hedge-Accounting-Derivate:

2020

Nominale Buchwert -
Vermögens
werte
Buchwert -
Verbindlich
keiten
Buchwert -
Netto
Fälligkeitsdatum Durch
schnittli
cher
Siche
rungskurs
Veränderung des
beizulegenden
Zeitwerts zur
Berechnung der
Ineffektivität
(in TEUR) (in TEUR) (in TEUR) (in TEUR) (in TEUR)
Währungsrisiko
EUR / BRL 25.650 126 -536 -410 Jänner 2021 - Jänner 2022 6,4 -334
EUR / CHF 17.428 16 -57 -41 Jänner 2021 - Oktober 2025 1,1 -63
EUR / CNY 102.728 475 -1.196 -721 Jänner 2021 - April 2024 8,1 287
EUR / INR 382.542 359 -134 225 Jänner 2021 - September 2024 89,4 160
EUR / USD 371.308 22.467 -953 21.514 Jänner 2021 - Jänner 2025 1,2 1.145
USD / BRL 17.534 668 -70 598 Jänner 2021 - Oktober 2022 5,5 219
USD / CNY 33.230 1.705 0 1.705 Jänner 2021 - Oktober 2022 6,9 1.759
USD / EUR 63.041 1.148 -55 1.093 Jänner 2021 - März 2023 0,8 31.229
USD / INR 22.084 175 -58 117 Jänner 2021 - August 2023 77,1 155
CHF / EUR 21.682 44 -75 -31 Jänner 2021 - Dezember 2027 0,9 -56
CNY / EUR 18.048 168 -78 90 Jänner 2021 - Mai 2022 0,1 353
SEK / EUR 20.247 336 -259 77 Jänner 2021 - Dezember 2023 0,1 -185
Übrige 103.392 4.817 -865 3.952 Jänner 2021 - September 2024 - 2.104
1.198.914 32.504 -4.336 28.168
Zinsrisiko
USD / EUR 192.500 0 -8.570 -8.570 Mai 2023 - Mai 2026 - -2.351
192.500 0 -8.570 -8.570
Nominale Buchwert -
Vermögens
werte
Buchwert -
Verbindlich
keiten
Buchwert -
Netto
Fälligkeitsdatum Durch
schnittli
cher
Siche
rungskurs
Veränderung des
beizulegenden
Zeitwerts zur
Berechnung der
Ineffektivität
(in TEUR) (in TEUR) (in TEUR) (in TEUR) (in TEUR)
192.500 0 -6.253 -6.253 Mai 2023 - Mai 2026 - -4.868
192.500 0 -6.253 -6.253

b) Entwicklung der Cashflow-Hedge-Rücklage

Entwicklung des in der Fair Value-Rücklage ausgewiesenen kumulierten sonstigen Konzernergebnisses aus Sicherungsbeziehungen getrennt nach Risikokomponente und Kosten der Absicherung:

(in TEUR) Währungsrisiko Zinsrisiko Summe Hedging
Rücklage
Kosten der
Absicherung
Summe Rücklage
aus der Absiche
rung von Zahlungs
strömen
Stand zum 31. Dezember 2018 0 -1.094 -1.094 0 -1.094
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte 0 -4.868 -4.868 0 -4.868
Steuereffekt 0 1.217 1.217 0 1.217
Stand zum 31. Dezember 2019 0 -4.745 -4.745 0 -4.745
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte 36.773 -2.351 34.422 -9.748 24.674
Übertragung in die Gewinn- und
Verlustrechnung
-1.961 0 -1.961 -209 -2.170
Steuereffekt -10.906 588 -10.318 3.174 -7.144
Währungsumrechnung -18 0 -18 0 -18
Stand zum 31. Dezember 2020 23.888 -6.508 17.380 -6.783 10.597

Die Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt hauptsächlich in die Umsatzerlöse und beinhaltet auch nicht wesentliche Übertragungen in die Vorräte und in das Anlagevermögen.

c) Angaben zu Ineffektivitäten

Bei der Beurteilung von Ineffektivität aus der Absicherung von Fremdwährungsrisiken werden das Ausfallsrisiko eines Kontrahenten, signifikante Änderungen des Kreditrisikos einer Vertragspartei der Sicherungsbeziehung oder die Änderung des Zahlungszeitpunkts des gesicherten Grundgeschäfts, Verringerung des Gesamtrechnungsbetrags oder Preises des gesicherten Grundgeschäfts herangezogen. Betreffend Zinsänderungsrisiko wird die Effektivität der Sicherungsbeziehung nach der kumulativen Dollar-Offset-Methode auf Basis von Forward-Kursen bestimmt.

Die Ineffektivität der designierten Grundgeschäfte stellt sich wie folgt dar:

2020 2019
(in TEUR) Wertänderung zur
Berechnung der
Ineffektivität
Ineffektivität Im sonstigen
Ergebnis erfasste
Wertänderung
Wertänderung zur
Berechnung der
Ineffektivität
Ineffektivität Im sonstigen
Ergebnis erfasste
Wertänderung
Währungsrisiko
Devisentermingeschäfte -
Käufe und Verkäufe
36.773 0 36.773
Zinsrisiko
Zinsswaps - Variabel verzins
te Schuldscheindarlehen
-2.351 0 -2.351 -4.868 0 -4.868

Das Ergebnis der Berechnung der Ineffektivität aus Absicherungen des Währungsrisikos und des Zinsrisikos wird im Posten "sonstige Finanzierungsaufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

d) Saldierung

Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente gemäß den Global-Netting-Vereinbarungen (Rahmenvertrag) der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) und ähnlichen Vereinbarungen ab. Diese Vereinbarungen erfüllen die Kriterien für die Saldierung in der Bilanz nicht, da der Konzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtsanspruch auf die Saldierung der erfassten Beträge hat. Im Falle einer Beendigung der Rahmenverträge bzw. einer vorzeitigen Terminierung der ausstehenden Kontrakte, würden die Nettobeträge der Markwerte aller zu terminierenden Kontrakte abgegolten werden.

Die nachstehende Tabelle legt die Buchwerte der erfassten Finanzinstrumente dar, die den dargestellten Vereinbarungen unterliegen:

(in TEUR) 2020 2019
positiv negativ positiv negativ
Brutto- und Nettobeträge (in der Bilanz) 73.368 -44.560 40.084 -51.780
Saldierung (potenzielle Effekte) -1.133 1.133 -1.056 1.056
NETTOBETRÄGE 72.235 -43.427 39.028 -50.724

Es werden Annahmen über die beizulegenden Zeitwerte von Derivaten, insbesondere von Derivaten in Fremdwährung zum Bilanzstichtag getroffen, die die künftigen Mittelzuflüsse oder -abflüsse aus solchen Instrumenten wesentlich widerspiegeln.

34. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten

Als global tätiges Unternehmen, das verschiedenste Märkte und Kunden bedient, ist die Gruppe Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten sowie strategischen und operativen Risiken ausgesetzt. ANDRITZ hat ein bewährtes, konzernweites Kontroll- und Risikomanagementsystem implementiert, dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren und rasch Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dieses System ist ein wesentlicher Bestandteil des aktiven Risikomanagements innerhalb der Gruppe. Trotz dieses Kontroll- und Risikomanagementsystems kann nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken nicht frühzeitig erkannt werden und sich daraus negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Zur bestmöglichen Reduktion der Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten sowie zur besseren Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätsposition hat die ANDRITZ-GRUPPE umfassende Richtlinien und ein transparentes Informationssystem implementiert. Nachfolgend werden die einzelnen Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten beschrieben.

a) Ausfallrisiken

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Das Wertminderungsmodell findet Anwendung auf folgende Vermögenswerte:

  • Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind
  • Schuldinstrumente, die zu FVTOCI bewertet sind
  • Vertragsvermögenswerte

Es wird das Wertberichtigungsmodell der "erwarteten Kreditausfälle" (ECL – Expected Credit Loss) angewendet. Dieses Modell erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten, ECLs, bestimmt. Eine der nachstehenden Grundlagen dient als Basis:

▪ 12-Monats-Kreditverlust: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund möglicher Ausfallereignisse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag.

▪ Lebenslanger Kreditverlust: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments.

Allgemeiner Ansatz

Weist ein Vermögenswert beim Zugang noch keine Wertminderung auf, wird er bei der erstmaligen Beurteilung nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle beurteilt. Diese Beurteilung wird grundsätzlich für zukünftige Bilanzstichtage beibehalten. Ist das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen, ist die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle anzuwenden. Bei der Feststellung, ob das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant gestiegen ist und bei der Schätzung von ECLs, berücksichtigt der Konzern angemessene und unterstützbare Informationen, die ohne unverhältnismäßigen Aufwand relevant und verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, basierend auf der historischen Erfahrung des Konzerns und zukunftsgerichteten Informationen sowie einer fundierten Bonitätsbeurteilung.

Der Konzern geht davon aus, dass das Kreditrisiko bei einem finanziellen Vermögenswert signifikant angestiegen ist, wenn

  • der finanzielle Vermögenswert mehr als 30 Tage überfällig ist, außer es liegen nachvollziehbare Gründe vor oder
  • ein Instrument neu verhandelt werden muss und strengere Anforderungen (z. B. Erhöhung der Sicherheiten, etc.) angewendet werden oder
  • eine erhebliche Änderung der Kreditspreads, der Credit Default Swap-Preise für Kreditnehmer usw. für ein bestimmtes oder ähnliches Instrument erfolgt.

Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob die jeweiligen Vermögenswerte abgeschrieben ("credit-impaired") sind. Dies ist dann der Fall, wenn ein oder mehrere Ereignisse, die sich nachteilig auf die geschätzten künftigen Cashflows auswirken, eingetreten sind. Eine entsprechende Abschreibung reduziert den Bruttobuchwert der Vermögenswerte. Es werden die nachfolgenden Indikatoren herangezogen, um nach angemessener Einschätzung beurteilen zu können, dass eine erhebliche Änderung des Kreditrisikos eingetreten ist und keine Realisierbarkeit gegeben ist:

  • Der Kreditnehmer wird seine Kreditverpflichtungen gegenüber der Gruppe wahrscheinlich nicht vollständig begleichen, ohne dass die Gruppe Maßnahmen wie die Realisierung von Sicherheiten (falls vorhanden) in Anspruch nimmt oder
  • der finanzielle Vermögenswert mehr als 90 Tage überfällig ist, außer es liegen nachvollziehbare Gründe vor oder
  • das Rating erfüllt nicht mehr die Bezeichnung "investment grade". Der Konzern definiert das als Baa3 bzw BBBoder höher (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie unter dem Posten "Veranlagungen" enthaltene Termingelder werden bei Banken oder Finanzinstituten veranlagt, die üblicherweise mit Ratings von Aaa bis B1 bei der Ratingagentur Moody's bzw. AA+ bis BB+ bei Standard & Poor's und Fitch bewertet werden).

Vereinfachter Ansatz

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für Vertragsvermögenswerte ohne eine wesentliche Finanzierungskomponente ist die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle jedoch immer anzuwenden. ANDRITZ hat beschlossen diese Methode auch für Vertragsvermögenswerte mit einer wesentlichen Finanzierungskomponente und sonstige Forderungen anzuwenden. Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre berechnet. Kreditrisiken innerhalb der Gruppe werden anhand von gemeinsamen Ausfallrisikoeigenschaften wie Kreditrisikobewertung segmentiert. Die Erfahrungen mit tatsächli-

chen Kreditausfällen werden anhand von Skalierungsfaktoren angepasst, um die Unterschiede zwischen den wirtschaftlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Sammlung der historischen Daten, den derzeitigen Bedingungen sowie die Sicht des Konzerns auf die wirtschaftlichen Bedingungen über die erwartete Laufzeit der Forderungen widerzuspiegeln. Der Skalierungsfaktor basiert auf Vorhersagen des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Arbeitslosenquote sowie auf dem Branchenausblick und beträgt rund 2 Prozent.

Bei der Erfassung der Wertminderungen sind besondere Ausweisvorschriften zu beachten. Es erfolgt eine Differenzierung in Abhängigkeit von der Art des Finanzinstruments und der Stufe des Wertberichtigungsmodells, der ein Finanzinstrument zugeordnet ist:

  • Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.
  • Liegen beispielsweise bereits im Zugangszeitpunkt objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor, ist der expected credit loss in den Zinssatz eingepreist. Im Zugangszeitpunkt entfällt ein gesonderter Ausweis der Wertberichtigung. Für Veränderungen nach dem Zugang ist eine gesonderte Risikovorsorge notwendig.

Risikominderungsstrategien

Das Risiko eines möglichen Ausfalls (Insolvenz) einzelner oder mehrerer Kontrahenten wird durch ein internes Kontrahentenlimitsystem minimiert. Dabei wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Bonität des Kontrahenten (Ratings von internationalen Rating-Agenturen wie Moody's, Standard & Poor's, Fitch) und der publizierten Credit Default Swap-Spreads (CDS-Spreads – Indikator für die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kontrahenten) das maximale Veranlagungslimit für jeden einzelnen Kontrahenten festgelegt. Die Anpassung der Kontrahentenlimits erfolgt monatlich, sodass man im Falle von kurzfristigen Bonitätsänderungen rasch reagieren kann. Bei etwaigen kurzfristigen größeren Veränderungen von CDS-Spreads oder Kontrahenten-Ratings erfolgt die Reduktion des Kontrahenten-Exposures sofort.

Ausfallrisiken und das Risiko des Zahlungsverzugs der Vertragspartner werden durch die Anwendung von Kreditprüfungen, Kreditlimits und Prüfungsroutinen kontrolliert. Sofern geeignet, erhält der Konzern staatliche Exportgarantien oder Garantien von ähnlichen privaten Institutionen, um das Risiko des Zahlungsausfalls zu reduzieren.

Ohne Berücksichtigung der beschriebenen Risikominderungsstrategien entspricht das maximale Ausfallrisiko des Konzerns dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte.

Für alle bekannten Risiken wurden Wertberichtigungen durchgeführt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zukünftig zum Eintritt von über die erfassten Wertminderungen hinausgehenden Zahlungsausfällen kommt.

(in TEUR) Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen
Vertragsvermö
genswerte
Sonstige Forde
rungen und
Vermögenswerte
Zahlungsmittel
und Zahlungsmit
teläquivalente
Veranlagungen Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2018 -58.264 -4.307 -10.464 -216 -539 -73.790
Dotierung -5.833 0 -598 -21 -12 -6.464
Verbrauch 1.980 0 471 0 0 2.451
Auflösung 0 617 1.590 0 179 2.386
Währungsumrechnung 43 11 -8 0 0 46
Stand zum 31. Dezember 2019 -62.074 -3.679 -9.009 -237 -372 -75.371
Dotierung -12.029 0 0 -112 -182 -12.323
Verbrauch 6.681 0 594 0 0 7.275
Auflösung 0 471 6.413 0 0 6.884
Währungsumrechnung 5.060 71 3 0 0 5.134
Veränderungen im Konsolidie
rungskreis
192 0 4 0 0 196
Stand zum 31. Dezember 2020 -62.170 -3.137 -1.995 -349 -554 -68.205

Bereits in der Angebotsphase werden Bonitätsprüfungen der Kunden durchgeführt und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Um das Risiko im Zusammenhang mit Forderungsausfällen zu minimieren, werden Zahlungssicherheiten mit den Kunden vereinbart bzw. wird das Zahlungsausfallrisiko weitgehend bei öffentlichen oder privaten Versicherern eingedeckt. Der Konzern ist keinen wesentlichen Ausfallrisiken einer Vertragspartei oder einer Gruppe von Vertragsparteien mit ähnlichen Merkmalen ausgesetzt. Der Konzern definiert Vertragsparteien als solche mit ähnlichen Merkmalen, wenn es sich hierbei um nahestehende Unternehmen handelt. Es gibt keine Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen externen Kunden, die mehr als 10% der Unternehmensgesamterlöse betragen. Es besteht insgesamt keine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos.

Zur Wahrung der Transparenz hinsichtlich finanzieller Risiken bei Projekten und der raschen Möglichkeit zur Gegensteuerung ist ein quartalsweises Credit-Risk-Reporting an den Vorstand im Einsatz. Dabei werden das maximal erwartete ungedeckte Kundenausfallrisiko für Aufträge mit einem Auftragswert von über einer Million Euro und das Rating der Kunden dargestellt.

Veränderungen der Bruttobuchwerte, die zur Änderung der Wertminderung beitragen, sind hauptsächlich bedingt durch das Projektportfolio und die regionale Verteilung. Bei Vermögenswerten, welche beim Zugang nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle beurteilt wurden, fand keine signifikante Erhöhung des Ausfallsrisikos seit dem erstmaligen Ansatz statt. Daher ergab sich kein Wechsel von der Bewertung der Wertberichtigung zu dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen der Vermögenswerte, die in das Wertminderungsmodell von IFRS 9 fallen, getrennt nach Risikokategorien. Die Risikoklassen orientieren sich an der Methodik der Ermittlung der Wertberichtigung.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Zur effektiven Steuerung der Ausfallrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat die ANDRITZ-GRUPPE einen einheitlichen Risikomanagementprozess etabliert und eine entsprechende konzernweite Richtlinie verfasst. Bei den ANDRITZ-Tochtergesellschaften sind jeweils Credit Risk-Manager verantwortlich, regelmäßig Bonitätsanalysen der Kunden- bzw. Projektrisikoanalysen inklusive Bewertung der Sicherheiten vorzunehmen. Zu den Sicherheiten zählen insbesondere Kreditversicherungen, Anzahlungen, Akkreditive und Bürgschaften.

Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen (individuelle Wertminderung) hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre sowie der Berücksichtigung eines Skalierungsfaktors getrennt nach Überfälligkeiten und Risikoklassen berechnet. Wesentliche Parameter in dieser Beurteilung sind die Arbeitslosenquote, Rohstoffpreise, Automobilmarkt und Wirtschaftswachstum.

2020

(in TEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate -
Risikoklasse 1
Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate -
Risikoklasse 2
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Nicht überfällig 0,04% 0,33% 597.810 -935 596.875
Bis 60 Tage überfällig 0,26% 1,32% 131.115 -812 130.303
61 bis 120 Tage überfällig 0,79% 3,97% 33.507 -911 32.596
Mehr als 120 Tage überfällig 2,09% 10,58% 58.890 -4.090 54.800
Individuell wertgemindert 59.134 -55.422 3.712
880.456 -62.170 818.286

2019

(in TEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate -
Risikoklasse 1
Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate -
Risikoklasse 2
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Nicht überfällig 0,03% 0,34% 645.615 -1.062 644.553
Bis 60 Tage überfällig 0,23% 1,24% 157.051 -1.064 155.987
61 bis 120 Tage überfällig 0,69% 3,73% 44.526 -875 43.651
Mehr als 120 Tage überfällig 1,81% 9,95% 89.764 -5.475 84.289
Individuell wertgemindert 56.922 -53.598 3.324
993.878 -62.074 931.804

Vertragsvermögenswerte

Basierend auf einem internen Credit Risk Reporting werden Vertragsvermögenswerte unterschiedlich bewertet, je nachdem, ob eine Besicherung vorliegt oder nicht.

2020

(in TEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Individuell wertgemindert - 0 0 0
Unbesicherter Anteil 0,47% 69.463 -346 69.117
Besicherter Anteil 0,37% 729.312 -2.791 726.521
798.775 -3.137 795.638

2019

(in TEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Individuell wertgemindert - 2.026 -1.434 592
Unbesicherter Anteil 0,43% 71.071 -269 70.802
Besicherter Anteil 0,31% 664.728 -1.976 662.752
737.825 -3.679 734.146

Sonstige Forderungen

Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen (individuelle Wertminderung) hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre sowie der Berücksichtigung eines Skalierungsfaktors berechnet.

2020

(in TEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Individuell wertgemindert - 31.114 -1.243 29.871
Portfolio wertgemindert 0,91% 86.526 -752 85.774
117.640 -1.995 115.645

2019

(in TEUR) Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Individuell wertgemindert - 26.268 -8.227 18.041
Portfolio wertgemindert 0,92% 88.723 -782 87.941
114.991 -9.009 105.982

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Veranlagungen

ANDRITZ verfolgt eine risikoaverse Veranlagungsstrategie. Geld wird weitgehend in risikoarme Finanzanlagen investiert, wie z.B. in Staatsanleihen, staatsgarantierte Anleihen, Geldmarktfonds, Wertpapierfonds zur Deckung der Pensionsverpflichtungen, einlagengesicherte Schuldscheindarlehen oder Termingelder. Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten können jedoch zu einer ungünstigen Preisentwicklung bei verschiedenen Wertpapieren oder zu deren Unhandelbarkeit führen. Dies könnte sich aufgrund notwendig werdender Abwertungen oder Wertberichtigungen negativ auf das Finanzergebnis oder das Eigenkapital der ANDRITZ-GRUPPE auswirken. Der Vorstand wird monatlich über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risiko-Exposure und der jeweiligen Kontrahentenlimits in der ANDRITZ-GRUPPE informiert.

Das Ausfallrisiko aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie unter dem Posten "Veranlagungen" ausgewiesene Termingelder ist gering, da durch eine konservative Anlagestrategie eine möglichst breite Streuung bei gleichzeitig festgelegten Mindestkriterien für die Bonität der Vertragspartner in der Veranlagung festgelegt wird. Banksalden und Termingelder werden basierend auf Ratings beurteilt.

(in TEUR) Externes Rating Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Geringes Risiko AAA bis BBB- 0,07% 1.346.897 -887 1.346.010
Mittleres Risiko BB+ bis BB- 0,01% 145.888 -15 145.873
Hohes Risiko B+ bis D 0,04% 2.754 -1 2.753
1.495.539 -903 1.494.636

2019

(in TEUR) Externes Rating Gewichtete
durchschnittliche
Loss Rate
Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert
Geringes Risiko AAA bis BBB- 0,03% 1.328.459 -383 1.328.076
Mittleres Risiko BB+ bis BB- 0,21% 107.611 -221 107.390
Hohes Risiko B+ bis D 0,23% 2.281 -5 2.276
1.438.351 -609 1.437.742

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Wertberichtigung nach dem Modell der "erwarteten Kreditausfälle" umfasst in erheblichem Maß Einschätzungen und Beurteilungen, die auf der Kreditwürdigkeit einzelner Gruppen, den aktuellen Konjunkturentwicklungen, der Analyse historischer Forderungsausfälle und zukunftsgerichteten Prognosen beruhen. Die im Modell verwendeten Parameter werden regelmäßig aktualisiert und entsprechend den derzeitigen Gegebenheiten in der Covid-19-Pandemie angepasst.

Die Wertberichtigung einzelner zweifelhafter Forderungen umfasst zusätzlich die Beurteilung der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden.

Bei der Einschätzung ob im Einzelfall ein Übergang vom Modell des 12-Monats-Kreditverlusts zum Modell des lebenslangen Kreditverlusts anzuwenden ist, wird erhebliches Urteilsvermögen gefordert und vorhandene Kunden- und Marktinformationen miteinbezogen.

b) Liquiditätsrisiken

Zur bestmöglichen Reduktion der finanziellen Risiken und zur besseren Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätsposition hat die ANDRITZ-GRUPPE umfassende Richtlinien und ein transparentes Informationssystem implementiert. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken insbesondere durch das Halten von angemessenen finanziellen Rücklagen, durch die Emission von Schuldscheindarlehen, durch Anzahlungen von Kunden und durch Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten, Forderungen und Verbindlichkeiten. Eine auf einen fix festgelegten Planungshorizont ausgerichtete rollierende Liquiditätsvorschau, die quartalsweise Aktualisierung dieser Vorschau sowie vorhandene und nicht ausgenutzte Kreditlinien sollen die notwendige Liquiditätsversorgung der ANDRITZ-GRUPPE sicherstellen.

Die Gruppe ist bestrebt, das Zahlungsausfallrisiko von Kunden bestmöglich durch Besicherung von Zahlungen durch Banken sowie durch Abschluss von Exportversicherungen zu reduzieren. Nähere Erläuterungen dazu sind in Kapitel 34. a) Ausfallrisiken zu finden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es einzelne Zahlungsausfälle gibt, die im Eintrittsfall einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung der Gruppe haben.

Die ANDRITZ-GRUPPE ist hinsichtlich Liquidität sehr gut positioniert und verfügt über hohe Liquiditätsreserven. Die Gruppe vermeidet es, von einer einzigen Bank oder von nur wenigen Banken abhängig zu sein. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit wird bei allen wichtigen Finanzprodukten (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Finanzverbindlichkeiten, Veranlagungen, Garantien und derivative Finanzinstrumente) jeweils nur ein bestimmtes Volumen mit einer Bank abgewickelt. Liquidität bedeutet für die ANDRITZ-GRUPPE nicht nur die Zahlungsfähigkeit im engeren Sinn, sondern auch die Verfügbarkeit von Avalen. Die operative Tätigkeit erfordert die laufende Bereitstellung von Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Performance- und Gewährleistungs-

garantien bzw. -bürgschaften. Der finanzielle Handlungsspielraum wird damit auch durch genügend freie Avallinien bestimmt. Durch diese Diversifikation versucht ANDRITZ das Kontrahentenrisiko bestmöglich zu minimieren.

Aus der IBOR-Reform wird kein wesentliches zusätzliches Liquiditätsrisiko erwartet. Es gibt zwar grundlegende Unterschiede zwischen den IBORs und den verschiedenen alternativen Zinssätzen. Bei den IBORs handelt es sich um zukunftsgerichtete Laufzeitsätze, die für einen Zeitraum zu Beginn dieses Zeitraums veröffentlicht werden und die einen Interbanken-Creditspread beinhalten und bei den alternativen Zinssätzen um risikolose Tagesgeldsätze, die am Ende des Tages ohne Creditspread veröffentlicht werden. Diese Unterschiede führen zu einer Unsicherheit in Bezug auf variable Zinszahlungen, jedoch wurden die Vorgaben der Gruppe zum Liquiditätsrisikomanagement aktualisiert und es stehen ausreichend liquide Mittel für unerwartete Erhöhungen der Tagesgeldsätze zur Verfügung.

In der ANDRITZ-GRUPPE gibt es keine wesentlichen Zahlungsverzüge bei eigenen Zahlungsverpflichtungen, sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden im Regelfall fristgemäß getilgt. Die folgenden Tabellen zeigen die zukünftigen undiskontierten vertraglichen Zahlungsströme aus finanziellen Schulden:

2020
(in TEUR) Buchwert Vertragliche Zahlungsströme
unter 1 Jahr zwischen 1
und 5 Jahren
über 5 Jahre Gesamt
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 226.730 99.426 82.200 53.442 235.068
Leasingverbindlichkeiten 232.679 52.718 124.922 71.931 249.571
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 749.709 749.709 0 0 749.709
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte
Gegenleistungen
24.419 24.419 0 0 24.419
Schuldscheindarlehen 1.073.554 14.925 763.978 366.189 1.145.092
Sonstige Verbindlichkeiten 941.842 936.286 5.365 191 941.842
Nicht derivative finanzielle Schulden 3.248.933 1.877.483 976.465 491.753 3.345.701
Derivative Finanzinstrumente 44.560 34.678 10.458 26 45.162
Derivative finanzielle Schulden 44.560 34.678 10.458 26 45.162
3.293.493 1.912.161 986.923 491.779 3.390.863

2019

(in TEUR) Buchwert Vertragliche Zahlungsströme
unter 1 Jahr zwischen 1
und 5 Jahren
über 5 Jahre Gesamt
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 286.272 136.095 87.856 71.235 295.186
Leasingverbindlichkeiten 260.108 51.035 141.159 89.758 281.952
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 668.934 668.934 0 0 668.934
Verbindlichkeiten Erwerb nicht beherrschende Anteile und bedingte
Gegenleistungen
26.466 2.691 23.775 0 26.466
Schuldscheindarlehen 1.073.209 14.925 548.791 596.303 1.160.019
Sonstige Verbindlichkeiten 899.946 893.188 6.696 62 899.946
Nicht derivative finanzielle Schulden 3.214.935 1.766.868 808.277 757.358 3.332.503
Derivative Finanzinstrumente 51.780 39.677 12.103 0 51.780
Derivative finanzielle Schulden 51.780 39.677 12.103 0 51.780
3.266.715 1.806.545 820.380 757.358 3.384.283

c) Marktrisiken

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise, zum Beispiel Währungskurse, Zinssätze oder Aktienkurse, ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren. Zu den für die ANDRITZ-GRUPPE wesentlichen Marktrisiken zählen Währungsrisiken und Zinsänderungsrisiken.

Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb der Richtlinien des Risikomanagement-Ausschusses. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt werden.

Währungsrisiken

Die Risikomanagementrichtlinie der Gruppe besteht darin, 75 bis 85% ihres geschätzten Fremdwährungsrisikos in Bezug auf prognostizierte An- und Teilzahlungen von Kunden bzw. an Lieferanten in den folgenden 12 Monaten zu jedem Zeitpunkt abzusichern. Der Konzern nutzt Devisenterminkontrakte zur Absicherung seines Währungsrisikos, die zum größten Teil eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben. Die Risikomanagementstrategie des Konzerns wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht angepasst.

Die Fremdwährungsrisiken des Konzerns resultieren aus dem Umstand, dass der Konzern weltweit tätig ist, nämlich in verschiedenen Ländern, deren Heimatwährung nicht der Euro ist. Der Konzern schließt im Zuge von Kundenaufträgen, die in Fremdwährung abgeschlossen werden, Devisentermingeschäfte und Swaps ab, um das Fremdwährungsrisiko auszuschließen bzw. zu minimieren (Hedging). Währungsrisiken aus der Bilanzierung des Eigenkapitals werden nicht gesichert. Devisenterminkontrakte werden ausschließlich mit erstklassigen nationalen und internationalen Banken abgeschlossen, deren Bonität laufend vom Konzern-Treasury überprüft wird, um ein Klumpenrisiko zu vermeiden. Die im Zusammenhang mit dem Hedging von nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossenen Kunden-Aufträgen oder Lieferanten-Aufträgen notwendigen Maßnahmen und Regeln sind in der konzernweiten Treasury-Policy geregelt.

Die Sensitivitätsanalyse quantifiziert näherungsweise das Risiko, das im Rahmen gesetzter Annahmen auftreten kann, wenn bestimmte Parameter in einem definierten Umfang verändert werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere bei US-Dollar (USD), Chinesischem Renminbi Yuan (CNY), Schweizer Franken (CHF) und Kanadischem Dollar (CAD). Die folgenden Angaben beschreiben aus Konzernsicht die Sensitivität eines Anstiegs oder

Rückgangs der genannten Fremdwährungen gegenüber dem Euro (EUR). Die Veränderung ist der Wert, der im Rahmen der internen Berichterstattung des Währungsrisikos Anwendung findet, und stellt die Einschätzung des Konzerns hinsichtlich einer möglichen Währungskursänderung dar. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzernunternehmen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet die wesentlichen am Bilanzstichtag ausstehenden Finanzinstrumente der ANDRITZ-GRUPPE.

Die Auswirkungen auf das Konzernergebnis sind wie folgt:

(in TEUR) 2020 2019
Konzernergebnis Sonstiges Ergebnis Konzernergebnis Sonstiges Ergebnis
EUR/USD +10% -35.251 -2.500 -26.003 0
-10% 35.251 2.500 26.003 0
EUR/CNY +10% 9.673 4.005 16.349 0
-10% -9.673 -4.005 -16.349 0
EUR/CHF +10% 4.530 783 4.721 0
-10% -4.530 -783 -4.721 0
EUR/CAD +10% -5.681 192 -3.784 0
-10% 5.681 -192 3.784 0

Die Veränderungen gegenüber dem ausgewiesenen Konzernergebnis stammen hauptsächlich aus der Marktbewertung von Devisentermingeschäften mit neuen Kursen, die zur Sicherung von Planpositionen eingesetzt und in keine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden werden. Diesen Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente steht der gesicherte Auftragsstand gegenüber.

Zinsänderungsrisiken

Die ANDRITZ-GRUPPE schätzt das Risiko aus den Zinsänderungen bei Finanzanlagen und -verbindlichkeiten aufgrund der risikoaversen Strategie als gering ein. Abgesehen von den in Kapitel 33. beschriebenen Sicherungsinstrumenten, werden keine weiteren wesentlichen derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken verwendet. Das Management der Zinsrisiken erfolgt durch eine interne Cashflow-at-Risk-Berechnung (CfaR) und Value-at-Risk-Berechnung (VaR) sowie durch vorgegebene Limits. Die Limitsetzung für CfaR und VaR folgt dabei einem Benchmark-orientierten Ansatz. Die Einhaltung der definierten Limits wird quartalsweise überwacht.

Die gewichteten durchschnittlichen Zinssätze, bezogen auf die Restlaufzeiten der jeweiligen finanziellen Vermögenswerte bzw. -schulden waren zum Bilanzstichtag folgende:

2020
(in %) EUR USD BRL CNY
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Guthaben auf laufenden Konten 0,0 0,2 0,0 1,8
Kurzfristige Geldanlagen 0,0 0,0 1,7 2,9
Veranlagungen, kurzfristig 0,4 0,0 0,0 2,3
Veranlagungen, langfristig 0,4 0,0 0,0 0,0
FINANZIELLE SCHULDEN
Leasingverbindlichkeiten 1,9 1,8 7,9 3,2
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1,2 0,0 6,8 4,7
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1,3 0,0 0,0 0,0
Schuldscheindarlehen, langfristig 1,4 0,0 0,0 0,0

2019

(in %) EUR USD BRL CNY
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Guthaben auf laufenden Konten 0,0 0,8 0,0 1,8
Kurzfristige Geldanlagen 0,1 0,0 5,5 1,9
Veranlagungen, kurzfristig 0,1 0,0 0,0 2,4
Veranlagungen, langfristig 0,4 0,0 0,0 0,0
FINANZIELLE SCHULDEN
Überziehungskredite 1,9 1,7 7,5 3,2
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0,1 0,0 6,6 5,8
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1,3 0,0 0,0 0,0
Schuldscheindarlehen, langfristig 1,4 0,0 0,0 0,0

Umgang mit der Reform der Referenzzinssätze und den damit verbundenen Risiken:

Weltweit wird eine grundlegende Reform der wichtigsten Referenzzinssätze vorgenommen. Die Reform der IBOR-Referenzzinssätze (IBOR: Interbank Offered Rates) bedeutet im Wesentlichen, dass die Ermittlungsmethodik der IBOR-Referenzzinssätze geändert und durch alternative, nahezu risikofreie Referenzzinssätze (RFR: Risk-free-Rate) ersetzt wird. Die bisherige Fixierung der IBOR-Referenzzinssätze beruht größtenteils auf Expertenschätzungen verschiedener Großbanken (Panel-Banken). Die bisherigen IBOR-Referenzzinssätze werden bis Ende 2021 entweder reformiert oder nach und nach durch RFRs abgelöst. Seit Oktober 2019 werden für alle wichtigen Währungsräume alternative Referenzzinssätze, wie zum Beispiel €STR (Euro Short-Term-Rate) im EUR-Raum und SOFR (Secured Overnight Financing Rate) im USD-Raum veröffentlicht.

Der Konzern geht davon aus, dass sich die IBOR-Reform nicht wesentlich auf das Risikomanagement und die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften auswirken wird. Die ANDRITZ-GRUPPE ist bestrebt, etwaige durch die IBOR-Reform notwendige Anpassungen fristgerecht umzusetzen, um einen reibungslosen Übergang auf die neuen Referenzzinssätze sicherzustellen. Der Konzern ist bestrebt bilaterale Verhandlungen mit den Vertragspartnern vor der Einstellung der IBORs erfolgreich abzuschließen, sodass keine Unsicherheiten hinsichtlich des anzuwendenden Zinssatzes bestehen. Es wird darauf geachtet ein etwaiges Zinsbasisrisiko zu verhindern das entstehen könnte, wenn nicht-derivative Finanzinstrumente zu anderen Zeitpunkten auf alternative Zinssätze übergehen als

die Derivate, die zum Management des Zinsrisikos der nicht-derivativen Finanzinstrumente gehalten werden und bei Bedarf zusätzliche Basiszinsswaps abschließen.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Im Rahmen der internen Berichterstattung über das Zinsrisiko wird eine Zinssatzsensitivität von 100 Basispunkten unterstellt. Dies stellt die Einschätzung des Konzerns hinsichtlich einer möglichen Änderung des Zinssatzes dar.

Eine Erhöhung des Zinsniveaus für das Jahr 2020 um 100 Basispunkte unter Konstanthaltung aller anderen Variablen hätte zu einer Erhöhung des Zinsergebnisses um 2.459 TEUR (2019: Reduktion um 310 TEUR) geführt. Ein Sinken des Zinsniveaus hätte zu einer Reduktion des Zinsergebnisses in gleicher Höhe geführt.

G)SONSTIGES

35. Konzern-Cashflow-Statement

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

In der Konzernkapitalflussrechnung ("Konzern-Cashflow-Statement") werden die Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der betrieblichen Tätigkeit, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit erläutert, und zwar unabhängig von der Gliederung der Konzernbilanz.

Ausgehend vom Konzernergebnis wird der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit indirekt erstellt. Das Konzernergebnis wird um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (vor allem Abschreibungen) und Erträge bereinigt. Unter Berücksichtigung der Veränderungen des Nettoumlaufvermögens sowie Zinseinzahlungen und Zinsauszahlungen, erhaltenen Dividenden und Steuerzahlungen ergibt sich der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit.

Die Investitionstätigkeit umfasst hauptsächlich Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Ein- und Auszahlungen für lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Auszahlungen für Unternehmenserwerbe. Die Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen enthalten die Investitionen (Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen) des Geschäftsjahres, soweit diese bereits zahlungswirksam wurden.

In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsflüssen aus der Tilgung oder Begebung von Anleihen und sonstiger Finanzschulden auch Dividendenzahlungen, Zahlungsmittelabflüsse für den Rückkauf eigener Aktien und Zahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen enthalten.

Nicht zahlungswirksame Transaktionen betreffen vor allem die Aktivierung von Nutzungsrechten im Sachanlagevermögen durch Leasing oder den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten oder Sachanlagevermögen durch Übernahme direkt damit verbundener Schulden (Kauf auf Ziel).

Die Veränderungen der Bilanzposten, die im Konzern-Cashflow-Statement dargestellt werden, sind nicht unmittelbar aus der Konzernbilanz ableitbar, da Effekte aus der Währungsumrechnung, konsolidierungskreisbedingte Veränderungen bisher nicht oder nicht mehr vollkonsolidierter Tochterunternehmen sowie die Einstufung als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte nicht zahlungswirksam sind.

a) Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 461.480 TEUR und lag damit deutlich unter dem sehr hohen Vorjahresvergleichswert (2019: 821.577 TEUR). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf projektbedingte Veränderungen des Nettoumlaufvermögens mit -79.037 TEUR 2020 gegenüber 330.689 TEUR 2019 zurückzuführen. Das Nettoumlaufvermögen verringerte sich vor allem durch die Abarbeitung von Großprojekten, deren Zahlungseingang (An- und Teilzahlungen) 2019 stattfanden.

Die Veränderung des Nettoumlaufvermögens stellt sich folgendermaßen dar:

(in TEUR) 2020 2019
Veränderung der Vorräte 42.499 18.230
Veränderung der geleisteten Anzahlungen -9.722 -22.583
Veränderung der Forderungen -21.626 26.699
Veränderung der Vertragsvermögenswerte -93.458 71.452
Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung -285.626 212.661
Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung 35.866 -60.657
Veränderung der Verbindlichkeiten 253.030 84.887
Veränderung des Nettoumlaufvermögens -79.037 330.689

b) Cashflow aus Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -236.113 TEUR (2019: -107.892 TEUR). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert hauptsächlich aus unterschiedlichen Ein- und Auszahlungshöhen von finanziellen Vermögenswerten.

c) Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -186.997 TEUR (2019: -365.507 TEUR). Die Veränderung ist vor allem auf eine geringere Dividendenzahlung (49.889 TEUR 2020 gegenüber 157.093 TEUR 2019) zurückzuführen.

Darüber hinaus erfolgten Zahlungen aufgrund des Erwerbs von nicht beherrschenden Anteilen sowie Zahlungen an frühere Eigentümer in Höhe von 20.492 TEUR, im Wesentlichen aufgrund des Erwerbs von Aktien an der Schuler AG (mehr Informationen in Kapitel 32. e) Nicht beherrschende Anteile). 2019 wurden 79.761 TEUR an Zahlungen geleistet, im Wesentlichen aus der Begleichung von bedingten Gegenleistungen für den chinesischen Pressen- und Werkzeugmaschinenhersteller Yangzhou Metal Forming Machine Tool Co., Ltd. (Yadon).

Im Geschäftsjahr 2020 wurden eigene Aktien in Höhe von 18.118 TEUR erworben, währenddessen 2019 eigene Aktien in Höhe von 39.776 TEUR erworben wurden.

(in TEUR) Anleihe Leasing
verbindlichkeiten
Schuldschein
darlehen
Bank- und
sonstige Finanz
verbindlichkeiten
Gesamt
Stand zum 31. Dezember 2018 343.684 29.962 898.134 140.794 1.412.574
Änderung von Rechnungslegungs
methoden
0 244.513 0 0 244.513
Einzahlungen 0 0 175.000 172.581 347.581
Auszahlungen -350.000 -51.524 0 -29.378 -430.902
Sonstige zahlungsunwirksame
Änderungen
6.316 35.589 75 -120 41.860
Währungsumrechnung 0 2.301 0 -579 1.722
Änderungen im Konsolidierungskreis 0 -733 0 2.974 2.241
Stand zum 31. Dezember 2019 0 260.108 1.073.209 286.272 1.619.589
Einzahlungen 0 0 0 21.715 21.715
Auszahlungen 0 -48.889 0 -71.324 -120.213
Sonstige zahlungsunwirksame
Änderungen
0 29.164 345 -111 29.398
Währungsumrechnung 0 -7.525 0 -9.822 -17.347
Änderungen im Konsolidierungskreis 0 -178 0 0 -178
Stand zum 31. Dezember 2020 0 232.679 1.073.554 226.730 1.532.963

Die Buchwerte der im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, getrennt nach zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Änderungen, entwickelten sich im Berichtsjahr wie folgt:

36. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die Voraussetzungen des IFRS 5 zur Einstufung als zur Veräußerung gehalten sind erfüllt, wenn Vermögenswerte in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können, deren Veräußerung sehr wahrscheinlich ist und die Veräußerung erwartungsgemäß innerhalb eines Jahres ab der Umklassifizierung in Betracht kommt. Bei den als zur Veräußerung gehalten ausgewiesenen Vermögenswerten handelt es sich um einzelne Vermögenswerte und direkt mit ihnen in Verbindung stehende Schulden. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, sofern dieser niedriger als der Buchwert ist. Unmittelbar vor der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten findet eine Bewertung statt. Daraus entstehende Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Folgende Vermögenswerte und damit im Zusammenhang stehende Schulden werden zur Veräußerung gehalten ausgewiesen:

(in TEUR) 2020 2019
Sachanlagen 1.596 7.794
Vorräte 0 3.200
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 0 244
ZUR VERÄUßERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE 1.596 11.238
Rückstellungen 0 4.184
Sonstige Verbindlichkeiten 0 792
SCHULDEN IM ZUSAMMENHANG MIT ZUR VERÄUßERUNG GEHALTENEN VERMÖGENS
WERTEN
0 4.976

Im Geschäftsbereich Hydro wurde 2019 der Verkauf von Sachanlagen (technische Anlagen, Grundstücke und Gebäude) in Araraquara, Brasilien, eingeleitet und Vermögenswerte von 5.762 TEUR als zur Veräußerung gehalten angesetzt. Davon konnten im Geschäftsjahr 2020 Vermögenswerte in Höhe von 758 TEUR verkauft werden. Daraus ergab sich kein wesentlicher Veräußerungsgewinn oder -verlust. Vermögenswerte in Höhe von 198 TEUR werden weiterhin als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen, da sich der Verkauf aufgrund der Covid-19- Pandemie verzögert hat. Es wird jedoch weiterhin am Plan zum Verkauf festgehalten und es wurden bereits die erforderlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der geänderten Umstände ergriffen. Der übrige Teil der Sachanlagen konnte nicht verkauft werden und es ist keine Veräußerungsabsicht mehr gegeben. Daher wurden die betroffenen Vermögenswerte mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert, korrigiert um planmäßige Abschreibungen, die ohne Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten erfasst worden wären, und dem erzielbaren Betrag des entsprechenden Vermögenswertes zum Zeitpunkt, in dem der Vermögenswert nicht mehr als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird, in das Anlagevermögen zurückgeführt. Daraus ergaben sich im Geschäftsjahr 2020 Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 373 TEUR.

Der Geschäftsbereich Pulp & Paper unterhält eine Produktionsstätte in Warwick/Québec, Kanada, die bereits im Geschäftsjahr 2019 als zur Veräußerung gehalten eingestuft wurde. Der Verkauf hat sich weiter verzögert, da Umstände eingetreten sind, die zuvor als unwahrscheinlich eingestuft wurden. Es wird weiterhin am Plan zum Verkauf der Produktionsstätte festgehalten und es wurden bereits die erforderlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der geänderten Umstände ergriffen. Die entsprechenden Sachanlagen in Höhe von 467 TEUR sind weiterhin als zur Veräußerung gehalten angesetzt.

Im Geschäftsbereich Metals wurde 2020 der Verkauf einer Produktionsstätte in New Ross/Indiana, USA eingeleitet. Der Verkauf wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 abgeschlossen sein. Es wurden Vermögenswerte in Höhe von 804 TEUR als zur Veräußerung gehalten angesetzt, aus der vorgelagerten Bewertung ergaben sich Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 1.258 TEUR.

Im Geschäftsbereich Metals wurde 2020 auch der Verkauf von Sachanlagen (Maschinen) in Hastings/Michigan, USA eingeleitet. Der Verkauf wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2021 abgeschlossen sein. Es wurden Vermögenswerte in Höhe von 197 TEUR als zur Veräußerung gehalten angesetzt und keine Wertminderungsaufwendungen erfasst.

VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, abzüglich Veräußerungskosten, beinhaltet Schätzungen und Annahmen, die mit einer gewissen Unsicherheit behaftet sind. Die tatsächlich eintretenden Verkaufserlöse können von den getroffenen Annahmen abweichen.

37. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Eine Eventualforderung wird im Konzernabschluss nicht berücksichtigt, aber offengelegt, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht berücksichtigt. Sie werden nur dann offengelegt, wenn die Möglichkeit eines Ressourcenabflusses mit wirtschaftlichem Nutzen nicht wahrscheinlich, aber möglich ist oder die Höhe nicht ausreichend verlässlich bewertet werden kann.

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ANDRITZ-GRUPPE in zahlreichen Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil dieser Verfahren (wie beispielsweise Vertrags- und Projektstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen und Verfahren im Bereich des geistigen Eigentums) kann als typisch für die Branche, in der die Gruppe tätig ist, angesehen werden. Die ANDRITZ-GRUPPE bildet entsprechende Rückstellungen in jenen Fällen, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich erscheint und zuverlässige Schätzungen vorgenommen werden können. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Anbetracht der Risikosummen in einigen dieser Streitfälle kann ein für ANDRITZ negativer Ausgang einer oder mehrerer dieser Rechtsstreitigkeiten zu einer wesentlichen negativen Auswirkung auf Ergebnis und Liquiditätsbestand der Gruppe führen. In Fällen, bei denen ein negativer Ausgang zwar nicht wahrscheinlich, aber durchaus möglich (und nicht völlig unwahrscheinlich) erscheint, bildet die ANDRITZ-GRUPPE keine Rückstellungen.

Wesentliche Fälle für Eventualverbindlichkeiten sind wie folgt:

Der Bereich Produkthaftung inkludiert einige Fälle wegen mutmaßlicher Körperverletzungen und/oder Todesfälle aufgrund Asbestbelastungen. Per 31. Dezember 2020 sind einige Tochtergesellschaften der ANDRITZ-GRUPPE Beklagte in Asbestverfahren in den USA. Alle Verfahren betreffen Forderungen gegenüber einer großen Anzahl von Beklagten. Alle Tochtergesellschaften haben vor, jede der Klagen nachdrücklich anzufechten.

ANDRITZ HYDRO S.A., Brasilien, ist mit steuerrechtlichen Forderungen basierend auf einer angeblichen gesamtschuldnerischen Haftung mit der Inepar-Gruppe aufgrund der früheren Minderheitsbeteiligung von Inepar konfrontiert. Die angefochtenen Steuervollstreckungsverfahren sind aufgrund der Teilnahme Inepars an einem staatlichen Steuerrefinanzierungsprogramm (REFIS) nicht aktiv. Bestimmte Berufungen durch ANDRITZ in Bezug auf diese Forderungen sind jedoch noch aktiv. Da Inepar die Verpflichtungen im Rahmen des REFIS-Programms nicht einhalten konnte, könnten die Steuerverfahren gegen ANDRITZ HYDRO S.A. wieder aufgenommen werden.

38. Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers

(in TEUR) 2020 2019
Abschlussprüfungen 363 422
Andere Bestätigungsleistungen 6 12
Sonstige Leistungen 26 37
395 471

39. Auswirkungen von Covid-19

Seit Beginn des Geschäftsjahres breitet sich Covid-19 weltweit aus. Die Auswirkungen der Pandemie auf die ANDRITZ-GRUPPE stellen sich wie folgt dar:

  • Da keine Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung für die ANDRITZ-GRUPPE bestehen, wird bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
  • Der Umsatz blieb trotz der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen aufgrund von Großaufträgen, die weitgehend plangemäß abgearbeitet werden konnten, stabil. Jedoch ergaben sich durch die weltweiten Reiseeinschränkungen und Zugangsbeschränkungen zu einzelnen Kunden- und Projektstandorten teilweise negative Auswirkungen auf den Umsatz in der Kategorie Service.
  • Zuwendungen der öffentlichen Hand wurden in mehreren Ländern in Anspruch genommen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, sind die Zuschüsse planmäßig in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst worden. Die ANDRITZ-GRUPPE hat im Berichtszeitraum staatliche Unterstützung im Wesentlichen im Zusammenhang mit Kurzarbeit erhalten. In den Staaten gab es unterschiedliche Modelle, entweder direkte Zuschüsse an ANDRITZ oder reduzierte Gehaltszahlung von ANDRITZ an die Mitarbeiter in Kombination mit direkten staatlichen Zuschüssen an die Mitarbeiter. (Mehr Informationen zur Höhe der Zuschüsse in Kapitel 12 – Personalaufwand)
  • Diverse Aufwendungen, wie zum Beispiel Reisekosten, konnten Covid-19-bedingt und bedingt durch strenge Kostendisziplin reduziert werden.
  • Die bezüglich IFRS 16 veröffentlichte Befreiung von der Beurteilung, ob aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeräumte Mietkonzessionen eine Leasingmodifikation darstellen, wurde nicht in Anspruch genommen.
  • Es gibt keine wesentliche Veränderung der finanziellen Risiken und Neuverhandlungen von Finanzverbindlichkeiten. Bis dato führte die Covid-19-Pandemie zu keiner Verschlechterung der Liquiditätskennzahlen und es mussten keine wesentlichen Maßnahmen gesetzt werden. Das Hauptziel des Vorstands ist und bleibt die Sicherstellung der Liquidität im Konzern, der durch ein umfassendes Finanzmanagement Rechnung getragen wird.
  • Aufgrund höher erwarteter Kreditausfälle der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beobachtet die ANDRITZ-GRUPPE laufend die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und setzt gegebenenfalls Maßnahmen zur Begrenzung des Kreditrisikos von Kunden, die stark von der Pandemie beeinträchtigt sind. Als Reaktion wurden die Parameter der Zukunftserwartung in der Berechnung der Gruppenwertberichtigung wie Arbeitslosenquote, Rohstoffpreise, Automobilmarkt und Wirtschaftswachstum entsprechend angepasst. Das führte zu einer leicht erhöhten Gruppenwertberichtigung.
  • ANDRITZ hat beurteilt, ob ein Anhaltspunkt für eine anlassbezogene Wertminderung eines Vermögenswerts, wie unter anderem Geschäfts- und Firmenwerte vorliegt. Die Analyse von internen und externen Quellen wie

Marktkapitalisierung, Marktrenditen, Marktentwicklung und das rechtliche Umfeld haben teilweise vorübergehend negative Effekte gezeigt, von denen jedoch erwartet wird, dass sie sich mittel- bis langfristig wieder ausgleichen. Die aus der Covid-19-Pandemie resultierenden Auswirkungen auf Vermögenswerte, Ergebnisse und Cashflows sind aufgrund des hohen Grads an Unsicherheit insbesondere im Hinblick auf Dauer und Umfang schwierig vorherzusagen. Zudem unterscheiden sich die Auswirkungen nach Region und Branche sehr stark. Die getroffenen Annahmen und Schätzungen im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses stützen sich auf den aktuellen Wissensstand und Informationen. Die ANDRITZ-GRUPPE geht davon aus, dass die aktuelle Situation bezüglich der Covid-19-Pandemie zwar kurzfristig, und je nach ZGE negative oder positive Auswirkungen hat, jedoch nicht von mittel- bis langfristiger Dauer sein wird. Basierend auf diesen Annahmen und aktualisierten gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten, bestand das Erfordernis einer Wertminderung bei einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Geschäftsbereich Metals in Höhe von 4.674 TEUR. Darüber hinaus sind die Auswirkungen auf den Konzernabschluss nicht wesentlich.

▪ In Summe konnte die ANDRITZ-GRUPPE das EBIT im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr erhöhen.

40. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es gibt keine außerordentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

41. Konzernunternehmen

2020 2019
Company Sitz Kapitalanteil* Einbezieh
ungsart
Kapitalanteil* Einbezieh
ungsart
Anstalt für Strömungsmaschinen GmbH Graz, Österreich 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Technology and Asset Management GmbH Graz, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Power & Water GmbH Wien, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Environment S.r.l. Mailand, Italien 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Environmental Engineering
(Shanghai) Co., Ltd.
Shanghai, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SEPARATION GmbH 2) Köln, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ KMPT Inc. Florence / Kentucky,
USA
100,00% VK 100,00% VK
LENSER Filtration GmbH 2) Senden, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
Lenser Asia Sdn. Bhd. Petaling Jaya,
Malaysien
100,00% VK 100,00% VK
Modul Systeme Engineering GmbH 2) Laufen, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ KMPT GmbH Vierkirchen,
Deutschland
- - 100,00% VK
ANDRITZ FBB GmbH 2) Mönchengladbach,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH 2) Krefeld, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Ritz Immobilien GmbH 2) Krefeld, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
TANIAM GmbH & Co. KG Pullach im Isartal,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ GmbH 2) Hemer, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Kaiser GmbH 2) Bretten-Gölshausen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Sundwig GmbH 2) Hemer, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fiedler GmbH 2) Regensburg,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fliessbett Systeme GmbH 2) Ravensburg,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Lenser Verwaltungs GmbH 2) Senden, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ S.R.L. Cisnadie, Rumänien 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO GmbH 2) Ravensburg,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Küsters GmbH 2) Krefeld, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Kufferath GmbH 2) Düren, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
AKRE Real Estate GmbH 2) Düren, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Maerz GmbH 2) Düsseldorf,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Ritz GmbH Schwäbisch Gmünd,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Atro GmbH Schwäbisch Gmünd,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Ritz Pte. Ltd. Singapur, Singapur 100,00% NK 100,00% NK
Ritz Pumps South Africa (Pty) Ltd. Germiston, Südafrika 25,00% NK 25,00% NK
Ritz - Verwaltungsgesellschaft
mit beschränkter Haftung
Schwäbisch Gmünd,
Deutschland
- - 100,00% NK
ANDRITZ MeWa GmbH 2) Gechingen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ MeWa Kft. Győr, Ungarn - - 100,00% NK
HGI Holdings Limited Limassol, Zypern - - 100,00% NK
ANDRITZ SEPARATION AND PUMP
TECHNOLOGIES INDIA PRIVATE LIMITED
Chennai, Indien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Slovakia s.r.o. Humenné, Slowakei 100,00% VK 100,00% VK
2020 2019
Company Sitz Kapitalanteil* Einbezieh
ungsart
Kapitalanteil* Einbezieh
ungsart
ANDRITZ HYDRO GmbH Wien, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO SAS Fontaine, Frankreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Private Ltd. Mandideep, Indien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Nepal Pvt. Ltd. Kathmandu, Nepal 100,00% NK 100,00% NK
Bhutan Automation & Engineering Limited Chhukha, Bhutan 49,00% NK 49,00% NK
ANDRITZ HYDRO S.L. Algete, Spanien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO S.r.l., Unipersonale Schio, Italien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO AG Kriens, Schweiz 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO S.A. de C.V. Morelia, Mexiko 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO AS Jevnaker, Norwegen 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Ltd. Sti. Tekeli, Türkei 100,00% VK 100,00% VK
PT. ANDRITZ HYDRO Jakarta, Indonesien 51,00% VK 51,00% VK
ANDRITZ HYDRO S.A. Lima, Peru 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO (Pty) Ltd Kyalami, Südafrika 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO Ltda. Bogotá, Kolumbien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO s.r.o. Prag, Tschechische
Republik 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ O&M Private Limited Mandideep, Indien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO C.A. Caracas, Venezuela 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Sdn. Bhd. Kuala Lumpur,
Malaysien
100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO, Inc. Makati City, Philippinen 100,00% NK 100,00% NK
PHP PHILIPPINES HYDRO PROJECT, Inc. Makati City, Philippinen 24,98% NK 24,98% NK
ANDRITZ HYDRO Hammerfest AS Hammerfest, Norwegen 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Hammerfest (UK) Limited Glasgow,
Großbritannien
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO, UNIPESSOAL LDA Porto, Portugal 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO DRC SARL Kinshasa, Demokrati
sche Republik Kongo
100,00% NK 100,00% NK
AH PUMPSTORAGE GmbH Wien, Österreich 60,00% NK 60,00% NK
ANDRITZ HYDRO Beteiligungsholding GmbH Graz, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Brasilien
Beteiligungsgesellschaft mbH
Graz, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO LTDA. Barueri, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Construcoes e Montagens Ltda Barueri, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO (SU), LDA. Luanda, Angola 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ VIETNAM COMPANY LIMITED Hanoi, Vietnam 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ HYDRO NIGERIA LIMITED Lagos, Nigeria 100,00% NK - -
ANDRITZ FEED & BIOFUEL A/S Esbjerg, Dänemark 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FEED & BIOFUEL Brasil Ltda. Curitiba, Brasilien - - 100,00% NK
ANDRITZ Chile Ltda. Santiago de Chile,
Chile 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ CHILE SITE SERVICES SpA Santiago de Chile,
Chile
100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ CHILE SERVICES SpA Santiago de Chile,
Chile
100,00% NK 100,00% NK
POWERLASE TECHNOLOGIES HOLDINGS LI
MITED
West Sussex,
Großbritannien
82,00% NK 82,00% NK
POWERLASE TECHNOLOGIES LIMITED West Sussex,
Großbritannien
- - 100,00% NK
Powerlase Technologies Inc. Orlando / Florida, USA 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ (USA) Inc. Alpharetta / Georgia,
USA
100,00% VK 100,00% VK
2020 2019
Company Sitz Kapitalanteil* Einbezieh
ungsart
Kapitalanteil* Einbezieh
ungsart
ANDRITZ Inc. Alpharetta / Georgia,
USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SEPARATION Inc. Arlington / Texas, USA 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SEPARATION Technologies Inc. Arlington / Texas, USA 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Corp. Charlotte / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ METALS Inc. Canonsburg /
Pennsylvania, USA
100,00% VK 100,00% VK
Genesis Worldwide II, Inc. Alpharetta / Georgia,
USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Herr-Voss Stamco, Inc. Callery / Pennsylvania,
USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ ASKO Inc. Homestead / Penn
sylvania, USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ ASKO Emera B.V. Amsterdam,
Niederlande
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ ASKO B.V. Amsterdam,
Niederlande
100,00% VK 100,00% VK
SOTEC S.A. de C.V. San Francisco
Cuautlalpan, Mexiko
25,00% NK 25,00% NK
Andritz Fabrics and Rolls Inc. Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Xerium Asia, LLC Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Asia
Holding Limited
Hong Kong, China 100,00% VK 100,00% VK
Beloit Asia Pacific (M) Inc. Port Louis, Mauritius 100,00% VK 100,00% VK
Andritz Fabrics and Rolls (Xi'an)
Co. Ltd.
Xi'an, China 90,00% VK 90,00% VK
Andritz Fabrics and Rolls (Changzhou)
Co. Ltd.
Changzhou, China 100,00% VK 100,00% VK
Xerium China Co. Ltd. Kunshan, China 100,00% VK 100,00% VK
Andritz Fabrics and Rolls (Shanghai) Limited Shanghai, China 100,00% VK 100,00% VK
Huyck Wangner (Shanghai) Trading Co. Ltd. Shanghai, China 100,00% VK 100,00% VK
JJ Plank Company, LLC Neenah / Wisconsin,
USA
100,00% VK 100,00% VK
Weavexx, LLC Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Xerium Argentina SA Berazategui,
Argentinien
100,00% VK 100,00% VK
Huyck Licensco Inc. Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Xerium III (US) Limited Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Xerium V (US) Limited Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Ltd. Kentville, Kanada 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS SPA Coronel, Chile 100,00% VK 100,00% VK
Stowe Woodward LLC Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Stowe Woodward Licensco LLC Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Wangner Itelpa I LLC Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Wangner Itelpa Participacoes Ltda Piracicaba, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
Wangner Itelpa II LLC Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
Xerium IV (US) Limited Youngsville / North
Carolina, USA
100,00% VK 100,00% VK
2020 2019
Company Sitz Kapitalanteil* Einbezieh
ungsart
Kapitalanteil* Einbezieh
ungsart
Xerium do Brasil Ltda Piracicaba, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
Robec Brazil LLC Youngsville / North
Carolina, USA 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Industria
e Comercio S.A.
Piracicaba, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS S.A. de C.V. Queretaro, Mexiko 100,00% VK 100,00% VK
Huyck.Wangner Japan Limited Tokio, Japan 100,00% VK 100,00% VK
Andritz Fabrics and Rolls Germany Holding GmbH Reutlingen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Robec Walzen GmbH Düren, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
Andritz Fabrics and Rolls AG Düren, Deutschland 99,55% VK 99,55% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls GmbH Reutlingen,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls AB Uppsala, Schweden 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Scandinavia AB Uppsala, Schweden 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls, S.A. Madrid, Spanien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ JohnsonFoils Limited Chachoengsao,
Thailand
100,00% NK 100,00% VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS HOLDINGS
LIMITED London, Großbritannien 100,00% VK 100,00% VK
Huyck.Wangner UK Limited Kent, Großbritannien 100,00% VK 100,00% VK
Stowe-Woodward (UK) Limited London, Großbritannien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Holdings SAS Paris, Frankreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls SAS Ville-la-grand,
Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls GmbH Gloggnitz, Österreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Oy Kerava, Finnland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls Holdings. S.p.A. Mailand, Italien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Fabrics and Rolls S.p.A. Latina, Italien 100,00% VK 100,00% VK
Xerium Technologies Makina Hizmetleri Sanayi LS Corlu/Tekirdag, Türkei 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FABRICS AND ROLLS PTY. LIMITED Geelong, Australien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SAS Châteauroux,
Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Selas SAS Asnières-sur-Seine,
Frankreich
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Selas Tianjin Industrial
Furnace Equipment Co., Ltd.
Tianjin, China 40,00% NK 40,00% NK
Jaybee Eng. (Holdings) Pty. Ltd. Carrum Downs /
Victoria, Australien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Pty. Ltd. Carrum Downs /
Victoria, Australien
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ (NZ) Ltd. Tauranga, Neuseeland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Ingeniería S.A. Algete, Spanien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Brasil Ltda. Curitiba, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SEPARATION Indústria e Comércio
de Equipamentos de Filtraçâo Ltda.
Pomerode, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
Sindus ANDRITZ Ltda. Porto Alegre, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Pilão Equipamentos Ltda. Curitiba, Brasilien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Oy Helsinki, Finnland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Savonlinna Works Oy Savonlinna, Finnland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO Oy Tampere, Finnland 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Warkaus Works Oy Varkaus, Finnland 100,00% VK 100,00% VK
Enmas ANDRITZ Pvt. Ltd. Chennai, Indien 40,00% EQ 40,00% EQ
Viafin Brazil Oy Teuva, Finnland 40,00% EQ 40,00% EQ
2020 2019
Company Sitz Kapitalanteil* Einbezieh
ungsart
Kapitalanteil* Einbezieh
ungsart
Enviroburners Oy Vantaa, Finnland 100,00% NK - -
ANDRITZ HYDRO Canada Inc. Pointe-Claire / Québec,
Kanada 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Ltd. Lachine / Québec,
Kanada
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Paper Machinery Ltd. Lachine / Québec,
Kanada - - 100,00% VK
ANDRITZ AUTOMATION Ltd. Richmond / British
Columbia, Kanada
100,00% VK 100,00% VK
HMI Canada Inc. Boucherville / Québec,
Kanada - - 100,00% VK
HME Consultants Inc. Boucherville / Québec,
Kanada
- - 100,00% VK
HMI Construction Inc. Boucherville / Québec,
Kanada 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Feed and Biofuel Canada Inc. Blenheim / Ontario,
Kanada
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Asselin-Thibeau S.A.S. Elbeuf, Frankreich 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Gouda B.V. Waddinxveen,
Niederlande 100,00% VK 100,00% VK
S.A.S.J.E. Duprat & Cie La Roche Blanche,
Frankreich
100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ AB Örnsköldsvik,
Schweden 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ HYDRO AB Nälden, Schweden 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Technologies AB Stockholm, Schweden 51,00% NK 51,00% NK
ANDRITZ Ltd. Newcastle-under-Lyme,
Großbritannien
100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ (China) Ltd. Foshan, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ (Shanghai) Equipment & Engineering
Co., Ltd Shanghai, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ SHENDE (SHANGHAI) FEED &
BIOFUEL CO., LTD.
Shanghai, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Technologies H.K. Ltd. Hong Kong, China 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Thermtec Holding B.V. Rotterdam,
Niederlande - - 100,00% VK
ANDRITZ Thermtec B.V. Rotterdam,
Niederlande
- - 100,00% VK
ANDRITZ Technologies Pvt. Ltd. Bangalore, Indien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FEED & BIOFUEL Ltd. Hull, Großbritannien 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ FEED & BIOFUEL B.V. Geldrop, Niederlande 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ B.V. Den Helder,
Niederlande 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Singapore Pte. Ltd. Singapur, Singapur 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Uruguay S.A. Fray Bentos, Uruguay 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Industrias S.A. Fray Bentos, Uruguay 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ PULP TECHNOLOGIES S.A.
ANDRITZ K.K.
Montevideo, Uruguay
Tokio, Japan
100,00%
100,00%
VK
VK
100,00%
100,00%
VK
VK
ANDRITZ DELKOR (Pty) Ltd. Kyalami, Südafrika 100,00% VK 100,00% VK
GKD Delkor (Pty) Ltd. Kyalami, Südafrika 100,00% NK 100,00% NK
PT. ANDRITZ Jakarta, Indonesien 100,00% VK 100,00% VK
LLC ANDRITZ St. Petersburg,
Russland 100,00% VK 100,00% VK
LLC ANDRITZ HYDRO Moskau, Russland 100,00% NK 100,00% NK
ANDRITZ Kufferath s.r.o. Levice, Slowakei 100,00% VK 100,00% VK
ANDRITZ Kft. Tiszakécske, Ungarn 100,00% VK 100,00% VK
Einbezieh
Einbezieh
Company
Sitz
Kapitalanteil
ungsart
Kapitalanteil

ungsart
ANDRITZ Perfojet SAS
Montbonnot Saint
Martin, Frankreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Biax SAS
Le Bourget du Lac,
Frankreich
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Frautech S.r.l.
Schio, Italien
100,00%
VK
100,00%
VK
ProGENF IP GmbH
Wolfsburg,
Deutschland
-
-
30,00%
NK
ANDRITZ COMO S.R.L.
Grandate, Italien
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ Soutec AG
Neftenbach, Schweiz
100,00%
VK
100,00%
VK
EK Finance SAS
Scorbé-Clairvaux,
Frankreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Euroslot France SAS
Scorbé-Clairvaux,
Frankreich
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ EUROSLOT INDIA
PRIVATE LIMITED
Mumbai, Indien
100,00%
NK
100,00%
NK
ANDRITZ FZCO
Dubai, Vereinigte
Arabische Emirate
100,00%
NK
100,00%
NK
OTORIO LTD
Tel Aviv, Israel
50,01%
VK
50,01%
VK
ANDRITZ Novimpianti S.r.l.
Capannori, Italien
100,00%
VK
100,00%
VK
ANDRITZ Diatec S.r.l.
Collecorvino, Italien
70,00%
VK
70,00%
VK
Psiori GmbH
Freiburg im Breisgau,
Deutschland
25,10%
EQ
25,10%
EQ
ANDRITZ Digital Factory d.o.o.
Zagreb, Kroatien
100,00%
NK
-
-
ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH
Krefeld, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
Schuler Aktiengesellschaft
Göppingen,
Deutschland
100,00%
VK
96,62%
VK
Schuler Pressen GmbH
Göppingen,
Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
Schuler Italia S.r.l.
Turin, Italien
90,00%
NK
90,00%
NK
Schuler (Dalian) Forming
Technologies Co. Ltd.
Dalian, China
100,00%
VK
100,00%
VK
Schuler (China) Co., Ltd.
Shanghai, China
100,00%
VK
100,00%
VK
Yangzhou Metal Forming Machine
Tool Co., Ltd.
Yangzhou City, China
100,00%
VK
100,00%
VK
Beutler Nova AG
Gettnau, Schweiz
100,00%
VK
100,00%
VK
Schuler Presses UK Limited
Walsall, Großbritannien
100,00%
VK
100,00%
VK
BCN Technical Services Inc.
Hastings / Michigan,
USA
100,00%
VK
100,00%
VK
Pressensysteme Schuler-
México, S.A. de C.V.
Puebla, Mexiko
100,00%
VK
100,00%
VK
Schuler Thailand Co. Ltd.
Banglamung Chonburi,
Thailand
100,00%
NK
100,00%
NK
Gräbener Pressensysteme GmbH & Co. KG 1)
Netphen, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
Vögtle Service GmbH
Eislingen, Deutschland
100,00%
VK
100,00%
VK
Schuler France S.A.
Straßburg, Frankreich
100,00%
VK
100,00%
VK
Schuler Inc.
Canton / Michigan,
USA
100,00%
VK
100,00%
VK
Prensas Schuler S.A.
São Paulo, Brasilien
100,00%
VK
100,00%
VK
Gräbener Pressensysteme-Verwaltungs GmbH
Netphen, Deutschland
100,00%
NK
100,00%
NK
Graebener Press Systems Inc.
Warwick / Rhode
Island, USA
100,00%
NK
100,00%
NK
Schuler Ibérica S.A.U.
Sant Cugat del Vallès,
Spanien
100,00%
NK
100,00%
NK
Schuler Slovakia Services s.r.o.
Dubnica nad Váhom,
Slowakei
100,00%
NK
100,00%
NK
Schuler India Private Limited
Mumbai, Indien
100,00%
NK
100,00%
NK
2020 2019
2020 2019
Company Sitz Kapitalanteil* Einbezieh
ungsart
Kapitalanteil* Einbezieh
ungsart
Schuler Poland Service Sp. Z.o.o. Kedzierzyn-Kózle,
Polen
100,00% NK 100,00% NK
Tianjin GMS Machine Tool Service Co. Ltd. Tianjin, China 50,00% NK 50,00% NK
PRESSE ITALIA - S.p.A. Neapel, Italien 95,00% NK 95,00% NK
AWEBA Werkzeugbau GmbH Aue Aue, Deutschland 100,00% VK 100,00% VK
WVL Werkzeug- und Vorrichtungsbau
Lichtenstein GmbH
St. Egidien,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Dabaki Grundstücksverwaltungs-
gesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG
Mainz, Deutschland 94,00% VK 94,00% VK
PTW Powertrain Tools Weingarten GmbH Weingarten,
Deutschland
100,00% VK 100,00% VK
Schuler Service Rus Limited Liability Company Toljatti, Russland 100,00% NK 100,00% NK
Farina Presse S.p.A. Suello, Italien 100,00% VK 100,00% VK
Farina Presse S.r.l. Suello, Italien 100,00% VK 100,00% VK
Farina Suisse Sagl Lugano, Schweiz 100,00% NK 100,00% NK
Smart Press Shop GmbH & Co KG Stuttgart, Deutschland 50,00% EQ 50,00% EQ
Smart Press Shop Verwaltungs-GmbH Stuttgart, Deutschland 50,00% NK 50,00% NK

* Als Kapitalanteil wird jener Anteil der direkten Obergesellschaft gezeigt. Sollte eine Gesellschaft mehrere direkte Obergesellschaften innerhalb der ANDRITZ-GRUPPE haben, wird sie unter jener mit dem höchsten Kapitalanteil mit dem Anteil der gesamten ANDRITZ-GRUPPE an dieser Gesellschaft ausgewiesen.

VK ... Vollkonsolidierung, EQ ... Equity-Bilanzierung, NK ... Keine Einbeziehung aufgrund untergeordneter Bedeutung

1) Gemäß § 264b deutsches HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses befreites Tochterunternehmen. 2) Gemäß § 264 Abs. 3 deutsches HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses befreites Tochterunternehmen.

Graz, am 19. Februar 2021

Wolfgang Leitner e.h. Humbert Köfler e.h. Norbert Nettesheim e.h. Joachim Schönbeck e.h. Wolfgang Semper e.h. (Vorstandsvorsitzender) (Finanzvorstand)

ERKLÄRUNG DES VORSTANDS

ERKLÄRUNG DES VORSTANDS DER ANDRITZ AG GEMÄß § 124 ABS. 1 BÖRSEGESETZ

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzern-Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzern-Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Graz, am 19. Februar 2021

Der Vorstand der ANDRITZ AG

Vorstandsvorsitzender Pulp & Paper

(Service),

Separation

Finanzvorstand Pulp & Paper

(Neuanlagen), Metals Processing

Wolfgang Leitner Humbert Köfler Norbert Nettesheim Joachim Schönbeck Wolfgang Semper

Hydro

GLOSSAR

ATX

Austrian Traded Index, der führende Leitindex der Wiener Börse.

Auftragseingang

Der Auftragseingang entspricht den geschätzten Umsatzerlösen der in der Berichtsperiode in Kraft gesetzten Aufträge unter Berücksichtigung von Änderungen und Korrekturen des Auftragswerts; Absichtserklärungen sind nicht Teil des Auftragseingangs.

Auftragsstand

Der Auftragsstand stellt die aktuellen Kundenaufträge im Berichtszeitpunkt dar und entspricht dem den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneten Transaktionspreis. Der Auftragsstand am Ende der Berichtsperiode wird im Wesentlichen aus dem Auftragsstand am Beginn der Berichtsperiode erhöht um den Auftragseingang und vermindert um die Erfassung der Umsatzerlöse der Berichtsperiode ermittelt.

Ausschüttungsquote

Anteil des Konzernergebnisses, welcher an die Aktionäre ausgeschüttet wird bzw. Dividende je Aktie/Gewinn je Aktie.

Avale

Diese umfassen Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Performance- und Gewährleistungsgarantien bzw. -bürgschaften zu Lasten der ANDRITZ-GRUPPE.

Bruttoliquidität

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente plus Veranlagungen plus Schuldscheindarlehen.

Capital employed

Nettoumlaufvermögen plus immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.

Dividende je Aktie

Teil des Gewinns je Aktie, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird.

EBIT

Ergebnis vor Zinsen und Steuern.

EBITA

Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen für im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierte und vom Geschäfts- oder Firmenwert getrennt angesetzte immaterielle Vermögenswerte sowie Wertminderungsaufwendungen für Geschäfts- oder Firmenwerte.

EBITDA

Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.

EBT

Ergebnis vor Steuern.

Eigenkapitalquote Summe Eigenkapital/Bilanzsumme.

Eigenkapitalrentabilität Ergebnis vor Steuern/Summe Eigenkapital.

EV

Enterprise Value, Marktkapitalisierung per ultimo minus Nettoliquidität.

Free Cashflow

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit abzüglich Investitionen.

Free Cashflow je Aktie

Free Cashflow/gewogene durchschnittliche Anzahl an Aktien.

FVTOCI

Fair Value through other comprehensive income: erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis.

FVTPL

Fair Value through profit and loss: erfolgswirksam, zum beizulegenden Zeitwert im Periodenergebnis.

Gesamtkapitalrentabilität

Ergebnis vor Zinsen und Steuern/Bilanzsumme.

Gewinn je Aktie

Konzernergebnis der Gesellschafter der Muttergesellschaft/gewogene durchschnittliche Anzahl an Aktien.

A N D R I T Z – F i n a n z b e r i c h t 2 0 2 0 Glossar

HY

Geschäftsbereich Hydro.

Investitionen

Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Marktkapitalisierung

Anzahl der zum Berichtszeitpunkt im Umlauf befindlichen Aktien multipliziert mit dem Schlusskurs zum Berichtszeitpunkt.

ME Geschäftsbereich Metals.

MEUR Millionen Euro.

Mitarbeiter

Anzahl der Mitarbeiter ohne Lehrlinge.

Nettoliquidität

Bruttoliquidität plus Marktwert der Zinsswaps abzüglich Finanzverbindlichkeiten.

Nettoumlaufvermögen

Langfristige Forderungen plus kurzfristige Vermögenswerte (exkl. Veranlagungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Schuldscheindarlehen) abzüglich sonstiger langfristiger und kurzfristiger Schulden (exkl. Finanzverbindlichkeiten und Rückstellungen).

Nettoverschuldung

Verzinsliches Fremdkapital inkl. Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und sonstige langfristige Leistungen an Arbeitnehmer abzüglich Bruttoliquidität.

Geschäftsbereich Pulp & Paper.

ROE

PP

Return On Equity, Konzernergebnis/Summe Eigenkapital.

SE

Geschäftsbereich Separation.

Summe Eigenkapital

Summe Eigenkapital inkl. nicht beherrschender Anteile.

TEUR

Tausend Euro.

Umsatzrendite Ergebnis vor Zinsen und Steuern/Umsatz.

Verschuldungsgrad

Nettoverschuldung/Summe Eigenkapital.

ZGE

Zahlungsmittelgenerierende Einheit.

BESTÄTIGUNGSVERMERK

BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

Andritz AG, Graz,

und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Cashflow-Statement und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bilanzierung des Projektgeschäfts

siehe Konzernanhang Kapitel 9 und 23

Das Risiko für den Abschluss

Der überwiegende Anteil der im Geschäftsjahr ausgewiesenen Umsatzerlöse und Ergebnis-beiträge der Andritz Gruppe stammt aus dem Projektgeschäft. Das Projektgeschäft der Andritz Gruppe umfasst eine große Anzahl von Projekten mit Projektvolumen von jeweils über 100 Mio EUR und einer Laufzeit über mehrere Jahre. Bei Erfüllung

bestimmter Voraussetzungen erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse zeitraumbezogen nach dem Leistungsfortschritt der jeweiligen Projekte, der nach der Cost to Cost-Methode ermittelt wird. Ausgenommen davon sind Projekte, die voraussichtlich zu einem Verlust führen. Ein solcher Verlust wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Für abgeschlossene Projekte besteht über einen bestimmten Zeitraum die Verpflichtung zur Gewährleistung. Bei einigen laufenden oder abgeschlossenen Projekten kann es zu unterschiedlichen Auffassungen mit Kunden und/oder Lieferanten über die vertraglichen Verpflichtungen kommen, aus denen drohende oder bereits anhängige Rechtstreitigkeiten resultierten. Sowohl für die Gewährleistungsverpflichtungen als auch für drohende Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten setzt die Andritz AG Rückstellungen an. Die Anwendbarkeit der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung, die Ermittlung des jeweiligen Leistungsfortschritts, der Höhe der noch bis zur Fertigstellung des Projektes anfallenden Kosten sowie die Bewertung der projektbezogenen Rückstellungen erfordern in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen. Auf Grund des wesentlichen Umfangs des Projektgeschäfts resultiert daraus das Risiko, dass der Umsatz aus dem Projektgeschäft, die Umsatzkosten und damit das Konzernergebnis sowie die projektbezogenen Bilanzposten wesentlich falsch dargestellt sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Bilanzierung des Projektgeschäfts wie folgt beurteilt:

Wir haben im Zuge unserer Prüfung ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung relevanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter internen Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem interne Kontrollen in Zusammenhang mit der Freigabe der Projektkalkulation beim Abschluss neuer Verträge, der Billigung der Mitkalkulation und der Statusberichte zu laufenden Projekten und der Einschätzung des Betrages ausstehender oder drohender Kosten aus Projekten. Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung haben wir weitere Prüfungshandlungen festgelegt.

Diese Prüfungshandlungen haben wir auf ausgewählte Projekte angewendet und für diese Projekte, die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen beurteilt. Die Auswahl erfolgte nach risikoorientierten Kriterien wie Projektgröße, geringe oder negative Projektmargen oder hohe Margenanpassungen. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die Durchsicht der zugrundeliegenden Verträge und Vereinbarungen, die kritische Würdigung der aktuellen Projektinformationen, die Befragung von Projektverantwortlichen oder Projektcontrollern zur Plausibilität der getroffenen Schätzungen und Annahmen, die Beurteilung der Schätzungsgenauigkeit durch Vergleich der eingetretenen Ergebnisse mit den Schätzungen in den Vorjahren und die Abstimmung der Annahmen und in die Schätzung eingeflossenen Werte mit Vertragsdokumenten und anderen relevanten Unterlagen

Darüber hinaus haben wir die angewendete Methode zur Ermittlung des Leistungsfortschritts und die richtige Erfassung der Kosten auf die einzelnen Aufträge gewürdigt.

Zur Beurteilung der Angemessenheit von Rückstellungen für Ansprüche von Kunden und für drohende oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten haben wir relevante Dokumente gelesen, Auskunftsschreiben von Rechtsvertretern eingeholt sowie Gespräche mit den mit dem Sachverhalt betrauten Personen geführt und in deren Aufzeichnungen Einsicht genommen.

173

Darüber hinaus haben wir untersucht, ob die Darstellung des Projektgeschäfts im Konzernabschluss und die Angaben im Anhang den Anforderungen des IFRS 15 entsprechen.

Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

siehe Konzernanhang Kapitel 20

Das Risiko für den Abschluss

Die Geschäfts- oder Firmenwerte der Andritz Gruppe betragen zum Bilanzstichtag 760,0 Mio EUR. Die Andritz AG führt mindestens einmal jährlich und gegebenenfalls anlass-bezogen einen Werthaltigkeitstest (Impairment Test) zur Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte durch. Die Vorgehensweise bei der Bewertung der Firmenwerte, die Aufteilung der Firmenwerte auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten sowie die Annahmen und die Bewertungsergebnisse sind im Konzernanhang beschrieben.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert wesentliche Schätzungen über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungs¬zinssätze und ist daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Für den Abschluss besteht das Risiko einer Überbewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile der Geschäfts- oder Firmenwerte wie folgt beurteilt:

  • Wir haben die Angemessenheit der zukunftsbezogenen Schätzungen und wesentlichen Annahmen sowie der angewendeten Berechnungsmethoden unter Konsultation von Bewertungsspezialisten beurteilt.
  • Wir haben uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit der aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Mittelfristplanung abgeglichen. Wir haben die zugrundeliegenden Planungsannahmen mit dem Management besprochen sowie anhand von Informationen über die aktuelle und erwartete Entwicklung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit plausibilisiert. Die Planungstreue haben wir durch Vergleich der in den Vorperioden erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt.
  • Die zur Festlegung der Diskontierungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir unter Konsultation von unseren Bewertungsspezialisten durch Abgleich mit markt- und branchen-spezifischen Richtwerten und Ermittlungsmethoden auf Angemessenheit geprüft sowie das Berechnungsschema nachvollzogen. Soweit sich bei zahlungsmittelgenerierende Einheiten Überrenditen ergeben haben wir deren Begründung anhand von Daten aus der Vergangenheitsanalyse und der zukünftigen Markt- und Wirtschaftsposition nachvollzogen.
  • Weiters haben wir beurteilt, ob die vom Unternehmen gemachten Angaben im Anhang in Zusammenhang mit den durchgeführten Impairment-Tests angemessen sind.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche

Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver¬halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens¬tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

▪ Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

▪ Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDE-RUNGEN

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juli 2020 als Abschlussprüfer gewählt und am 8. Juli 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 Abschluss¬prüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Dr. Johannes Bauer.

Wien, 22. Februar 2021

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Dr. Johannes Bauer Wirtschaftsprüfer

GRI-INDEX

Allgemeine Standardangaben

Kurzbeschreibung Seitenhinweis
Organisationsprofil
102-1 Name des Unternehmens Titelseite
102-2 Aktivitäten, Marken, Produkte,
Dienstleistungen
Finanzbericht S. 89f, andritz.com
102-3 Hauptsitz des Unternehmens Graz, Österreich
102-4 Überblick über die Standorte des
Unternehmens
andritz.com
102-5 Eigentümerstruktur und Rechtsform Finanzbericht S. 52f
102-6 Märkte, in denen das Unternehmen tätig ist Finanzbericht S. 5
102-7 Größe des Unternehmens Geschäftsbericht, andritz.com
102-8 Information zu Angestellten und sonstigen
Mitarbeitern
Finanzbericht S. 184
102-9 Beschreibung der Lieferkette Finanzbericht S. 37
102-10 Beschreibung aller wichtigen Veränderungen
im Berichtszeitraum (im Unternehmen und der
Lieferkette)
Finanzbericht S. 16
102-11 Vorsorgeansatz oder Vorsorgeprinzip Finanzbericht S. 27ff
102-12 Extern entwickelte Prinzipien oder Initiativen,
die von der Organisation
befürwortet/unterstützt werden
Finanzbericht S. 27, S. 36, S.37
102-13 Mitgliedschaft in Verbänden
und Interessensgruppen
Mitgliedschaften in Verbänden werden jeweils
von den Geschäftsbereichen ausgeübt und nicht
zentral verwaltet
Strategie
102-14 Erklärung des höchsten Entscheidungsträgers
der Organisation
Geschäftsbericht
Ethik und Integrität
102-16 Werte, Grundsätze, Standards und
Verhaltensnormen
Finanzbericht S. 62,
andritz.com/group-en/about-us
Führung
102-18 Führungsstruktur der Organisation Finanzbericht S. 56ff
Stakeholder-Einbindung
102-40 Liste der Stakeholder des Unternehmens andritz.com/csr
102-41 Anteil der Mitarbeiter mit
Kollektivvertragsvereinbarungen
Mit 46,57% der Belegschaft gibt es Kollektivver
tragsvereinbarungen. Für den Rest der Beleg
schaft bestehen individuelle Vereinbarungen auf
der Grundlage von Qualifikation und Berufser
fahrung, sowie gesetzlichen Anforderungen, die
mit der marktüblichen Vergütung in Einklang
stehen. Dies gewährleistet faire Arbeitsbedin
gungen.
102-42 Ermittlung und Auswahl der Stakeholder Laufende Stakeholder-Analysen
102-43 Einbindung der Stakeholder Finanzbericht S. 27
102-44 Ergebnisse der Einbindung der Stakeholder Finanzbericht S. 27
Vorgehensweise bei der
Berichterstattung
102-45 Unternehmen im konsolidierten
Jahresabschluss
Finanzbericht S. 162ff
102-46 Bestimmung von Berichtsinhalt und
Themenabgrenzung
Finanzbericht S. 26f
102-47 Liste der wesentlichen Themen Finanzbericht S. 27
102-48 Neudarstellung von Informationen keine Neudarstellung
102-49 Änderungen bei der Berichterstattung Keine signifikanten Änderungen
102-50 Berichtszeitraum 2020 (2019 im Vergleich)

A N D R I T Z – F i n a n z b e r i c h t 2 0 2 0 G R I - I n d e x

Kurzbeschreibung Seitenhinweis
Datum des aktuellsten Berichts 3.März 2021
Berichtszyklus jährlich
Kontaktangaben bei Fragen zum Bericht [email protected]
Gewählte Option Kern
GRI Inhaltsindex Finanzbericht S. 179ff
Externe Prüfung Im Rahmen des NaDiVeG

Ökonomische Leistungsindikatoren

Wesentliche Aspekte Themenspezifische Angaben Seitenhinweis Auslassung bzw. abweichende
Darstellung
GRI 201: Wirtschaftliche
Leistung
Angaben zum Managementansatz
201-2 Direkt erwirtschafteter und
ausgeschütteter Gewinn
Finanzbericht S.10
201-2 Durch den Klimawandel bedingte
finanzielle Folgen für das
Unternehmen und andere mit dem
Klimawandel verbundene Risiken und
Chancen
Finanzbericht S. 29, S. 47ff
201-3 Verbindlichkeiten für leistungsorien
tierte Pensionspläne oder sonstige
Vorsorgepläne
Finanzbericht S. 95
201-4 Finanzielle Unterstützung durch die
öffentliche Hand
Finanzbericht S. 95
GRI 204:
Beschaffungspraktiken
Angaben zum Managementansatz Finanzbericht S. 37
204-1 Anteil an Ausgaben für lokale Liefe
ranten
Finanzbericht S. 38
GRI 205:
Korruptionsbekämpfung
Angaben zum Managementansatz Finanzbericht S. 62,
andritz.com/compliance
Standorte, die im Hinblick auf Korrup
tionsrisiken geprüft wurden
Standorte werden im Zuge des regelmä
ßigen Risk assessment im Compliance
Bereich überprüft / ISO Zertifizierungen
205-1 nach 19601 und 37001
205-2 Kommunikation und Schulungen zu
Richtlinien und Maßnahmen zur
Korruptionsbekämpfung
Finanzbericht S. 63f
205-3 Bestätigte Korruptionsfälle und
dagegen ergriffene Maßnahmen
Vorwürfe werden intern überprüft bzw.
untersucht. 2020 wurden auf Gruppen
ebene keine Vorwürfe erhärtet.
GRI 206:
Wettbewerbswidriges
Verhalten
Angaben zum Managementansatz Finanzbericht S. 62,
andritz.com/compliance
206-1 Rechtsverfahren aufgrund von
wettbewerbswidrigem Verhalten oder
Kartell- und Monopolbildung
Keine Rechtsverfahren

Ökologische Leistungsindikatoren

Wesentliche Aspekte Themenspezifische Angaben Seitenhinweis Auslassung bzw. abweichende Darstellung
GRI 301: Materialien
Angaben zum Managementansatz Finanzbericht S. 37f
301-1 Eingesetzte Materialien nach Gewicht
oder Volumen
Finanzbericht S. 39 Nach Anteil am Einkaufsvolumen berichtet
GRI 302: Energie
Angaben zum Managementansatz Finanzbericht S. 44
302-1 Energieverbrauch innerhalb der
Organisation
Finanzbericht S. 45 Im Bereich Fertigung berichtet, da dort der
höchste Verbrauch
302-5 Senkung des Energiebedarfs für
Produkte und Dienstleistungen
Finanzbericht S. 47ff Deskriptiv berichtet
GRI 303: Wasser
Angaben zum Managementansatz Finanzbericht S. 46
303-3 Wasserentnahme nach Quellen Finanzbericht S. 188 Im Bereich Fertigung berichtet, da dort der
höchste Verbrauch
GRI 306: Abwasser und
Abfall
Angaben zum Managementansatz Finanzbericht S. 46
306-1 Abwassereinleitung nach Qualität
und Einleitungsort
Finanzbericht S. 188 Nur gesamte Abwassereinleitung im
Bereich Fertigung berichtet
306-2 Abfall nach Art und
Entsorgungsmethode
Finanzbericht S. 189 Im Bereich Fertigung berichtet
GRI 307: Umwelt
Compliance
307-1 Nichteinhaltung von Umweltschutz
gesetzen und -verordnungen
Keine Bußgelder oder nicht-monetäre
Strafen im Berichtszeitraum auf Gruppen
ebene berichtet
GRI 308:
Umweltbewertung der
Lieferanten
308-1 Neue Lieferanten, die anhand von
Umweltkriterien überprüft wurden
Finanzbericht S. 40

Soziale Leistungsindikatoren

Wesentliche Aspekte Themenspezifische Angaben Seitenhinweis Auslassung bzw. abweichende Darstellung
GRI 401: Beschäftigung
Angaben zum Managementansatz Finanzbericht S. 32f
401-1 Neu eingestellte Mitarbeiter und
Mitarbeiterfluktuation
Finanzbericht S. 185 Nur nach Geschlecht und Alter berichtet
401-2 Betriebliche Leistungen, die nur
Vollzeitbeschäftigten, nicht aber
Zeitarbeitnehmern oder Teilzeitbe
schäftigten angeboten werden
Betriebliche Leistungen werden unab
hängig vom Beschäftigungsverhältnis
allen Arbeitnehmern zur Verfügung
gestellt und variieren nur länderspezi
fisch aufgrund der gesetzlichen
Vorgaben
401-3 Elternzeit Finanzbericht S. 185
GRI 402: Arbeitnehmer
Arbeitgeber-Verhältnis
402-1 Mindestmitteilungsfrist für
betriebliche Änderungen
Finanzbericht S. 36 Deskriptiv berichtet
GRI 403: Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz
Angaben zum Managementansatz Finanzbericht S. 42
403-1 Managementsystem für Arbeitssi
cherheit und Gesundheitsschutz
Finanzbericht S. 42
403-2 Gefahrenidentifizierung, Risikobe
wertung und Untersuchung von
Vorfällen
Die Standorte müssen Gefahren am
Arbeitsplatz ermitteln und diese in der
Business Process Map dokumentieren.
Die Untersuchung von Vorfällen ist ein
wesentlicher Teil des Prozesses "Lernen
aus Vorfällen". Jeder Unfall und sicher
heitskritische Vorfall ist zu analysieren,
die Ursache zu ermitteln und Maßnah
men zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle
umzusetzen.
403-5 Mitarbeiterschulungen zu Arbeits
sicherheit und Gesundheitsschutz
Basis-Schulungen für Arbeitssicherheit
werden gruppenweit regelmäßig für
neue Mitarbeiter durchgeführt; arbeits
platzbezogene Trainings werden von
den Standorten selbst organisiert.
403-9 Arbeitsbedingte Verletzungen Finanzbericht S. 43
GRI 404: Aus- und
Weiterbildung
Angaben zum Managementansatz Finanzbericht S. 35
404-1 Durchschnittliche Stundenzahl für
Aus- und Weiterbildung pro Jahr
und Angestelltem
Finanzbericht S. 185
404-3 Prozentsatz der Angestellten, die
eine regelmäßige Beurteilung ihrer
Leistung und ihrer
beruflichen Entwicklung erhalten
Finanzbericht S. 35
GRI 405: Diversität und
Chancengleichheit
Angaben zum Managementansatz Finanzbericht S. 34
405-1 Diversität in Kontrollorganen und
unter Angestellten
Finanzbericht S. 61
405-2 Verhältnis des Grundgehalts und
der Vergütung von Frauen zum
Grundgehalt und zur Vergütung
von Männern
Finanzbericht S. 37
GRI 406:
Diskriminierungsfreiheit
Angaben zum Managementansatz Finanzbericht S. 36

A N D R I T Z – F i n a n z b e r i c h t 2 0 2 0 G R I - I n d e x

Wesentliche Aspekte Themenspezifische Angaben Seitenhinweis Auslassung bzw. abweichende Darstellung
406-1 Diskriminierungsvorfälle und
ergriffene Abhilfemaßnahmen
Mögliche Vorfälle von Diskriminierungen
werden von den regionalen Compliance
Officers, tw. in Zusammenarbeit mit dem
für HR-Themen zuständigen Mitglied des
Compliance Committees, bearbeitet.
Derzeit gibt es keine globalen Aufzeich
nungen über die Anzahl an Vorfällen.
GRI 408: Kinderarbeit
Angaben zum Managementansatz Finanzbericht S. 36
408-1 Standorte und Lieferanten mit
einem erheblichen Risiko für
Vorfälle von Kinderarbeit
Auch wenn in manchen Ländern, in
denen ANDRITZ Standorte hat, ein
gewisses Risiko für Kinderarbeit besteht,
ist durch strenge interne Regelungen
und Kontrollen Kinderarbeit beinahe
ausgeschlossen.
GRI 409: Zwangs- oder
Pflichtarbeit
Angaben zum Managementansatz Finanzbericht S. 36
409-1 Standorte und Lieferanten mit
einem erheblichen Risiko für
Vorfälle von Zwangs- oder -
Pflichtarbeit
Auch wenn in manchen Ländern, in
denen ANDRITZ Standorte hat, ein
gewisses Risiko für Zwangs- oder
Pflichtarbeit vorherrscht, ist durch
strenge interne Regelungen und Kontrol
len Zwangs- und Pflichtarbeit beinahe
ausgeschlossen.
GRI 412: Prüfung auf
Einhaltung der
Menschenrechte
Angaben zum Managementansatz Finanzbericht S. 37
412-2 Schulungen für Angestellte zu
Menschenrechtspolitik und -
verfahren
Die Mitarbeiter werden in den Compli
ance Trainings zum Code of Conduct
auch in Hinblick auf Menschrechts
aspekte geschult.
GRI 414: Soziale Bewertung
der Lieferanten
Angaben zum Managementansatz Finanzbericht S. 40
414-1 Neue Lieferanten, die anhand von
sozialen Kriterien überprüft wurden
Finanzbericht S. 40
GRI 419: Sozioökonomische
Compliance
Angaben zum Managementansatz Finanzbericht S. 62f
419-1 Nichteinhaltung von Gesetzen und
Vorschriften im sozialen und
wirtschaftlichen Bereich
Keine Beschwerden auf Gruppenebene
im Berichtszeitraum

CSR-DATEN IM ÜBERBLICK

Mitarbeiter

Mitarbeiter nach Geschlecht, Altersgruppe, Beschäftigungsart und -verhältnis
Absolut 2020 Absolut 2019 Anteil 2020 Anteil 2019
Männer 22.755 24.733 84% 84%
Frauen 4.477 4.780 16% 16%
GESAMT 27.232 29.513 100% 100%
< 30 Jahre 3.217 3.989 12% 14%
30-50 Jahre 15.764 16.774 58% 57%
> 50 Jahre 8.251 8.750 30% 29%
GESAMT 27.232 29.513 100% 100%
Angestellte 16.886 18.011 62% 61%
Arbeiter 10.346 11.502 38% 39%
GESAMT 27.232 29.513 100% 100%
Vollzeit 26.036 28.310 96% 96%
davon männlich 22.271 24.268 86% 86%
davon weiblich 4.042 14% 14%
Teilzeit 1.196 1.203 4% 4%
davon männlich 475 453 40% 38%
davon weiblich 721 750 60% 62%
GESAMT 27.232 29.513 100% 100%
Unbefristet 24.464 26.244 90% 89%
davon männlich 20.424 21.984 83% 84%
davon weiblich 4.040 4.260 17% 16%
Befristet 2768 3269 10% 11%
davon männlich 2340 2737 84% 84%
davon weiblich 428 532 16% 16%
GESAMT 27.232 29.513 100% 100%

Mitarbeiter nach Regionen

Absolut 2020 Absolut 2019 Anteil 2020 Anteil 2019
Europa 14.681 15.845 54% 54%
Nordamerika 3.670 4.177 13% 14%
Südamerika 3.452 3.694 13% 12%
China 3.390 3.588 12% 12%
Asien (ohne China) 1.896 2.046 7% 7%
Rest der Welt 143 163 1% 1%
GESAMT 27.232 29.513 100% 100%

Personalaufwand

(in MEUR) 2020 2019
GESAMTAUFWAND für Personal* 1.790,5 2.015,2

* inkl. Löhne und Gehälter, Aufwand für Sozialabgaben, Altersversorgung, Abfertigungen und sonstige Sozialaufwendungen.

Neu eingestellte Mitarbeiter nach Geschlecht und Altersgruppe

Absolut 2020 Absolut 2019 Anteil 2020 Anteil 2019
Männer 2.657 3.530 88% 85%
Frauen 368 641 12% 15%
< 30 Jahre 813 1.191 27% 29%
30-50 Jahre 1.828 2.465 61% 59%
> 50 Jahre 385 515 12% 12%
GESAMT 3.026 4.171 100% 100%

Fluktuation nach Geschlecht und Altersgruppe

Vertragsbeendi
gungen 2020
Vertragsbeendi
gungen 2019
Fluktuationsrate
2020
Fluktuationsrate
2019*
Männer 3.678 2.920 16,0% 11,8%
Frauen 628 524 14,0% 11,0%
< 30 Jahre 769 752 23,0% 18,2%
30-50 Jahre 2.184 1.816 14,0% 10,9%
> 50 Jahre 1.353 876 17,0% 10,2%
GESAMT 4.306 3.444 15,8% 11,7%

* Berechnung der Fluktuationsrate: Vertragsbeendigungen im Verhältnis zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl, Vertragsbeendigungen inkludieren arbeitsgeber- und arbeitnehmerseitige Beendigungen von Dienstverhältnissen.

Karenzzeiten nach Geschlecht

Absolut 2020 Absolut 2019 Anteil 2020 Anteil 2019
Männer 175 191 0,8% 0,7%
Frauen 211 255 4,7% 5,3%
GESAMT 386 446 1,4% 1,5%

* Anteil am Gesamtmitarbeiterstand der ANDRITZ-GRUPPE

Aufwand für Aus- und Weiterbildungen

2020 2019
GESAMT (in TEUR) 5.383 10.561
Durchschnittlicher Aufwand/Mitarbeiter (in EUR) 198 357
Trainingsstunden gesamt* 242.942 342.897

Mitarbeitergespräche

GESAMT* 74% 72%
Frauen 67% 67%
Männer 75% 73%
2020 2019

* Anteil der Mitarbeiter am Gesamtmitarbeiterstand, mit denen im Berichtszeitraum Mitarbeitergespräche geführt wurden.

Durchschnittliche Beschäftigungsdauer nach Altersgruppen und Regionen

(in Jahren) Europa
2020
Europa
2019
Nordameri
ka 2020
Nordameri
ka 2019
Südamerika
2020
Südamerika
2019
China 2020 China 2019 Asien (ohne
China) 2020
Asien (ohne
China) 2019
< 30 Jahre 4,4 4,2 2,8 2,1 2,4 2,3 3,5 3,1 2,4 2,7
30-50 Jahre 10,7 10,3 7,9 7,4 5,9 5,8 9,7 8,5 8,8 8,5
> 50 Jahre 21,0 21,4 15,7 14,7 12,4 11,7 20,3 17,6 13,6 14,1
GESAMT 13,8 13,6 10,7 9,8 6,5 6,2 9,8 8,3 8,7 8,2

Unfallstatistik

2020 2019
Arbeitsunfälle (mit mehr als drei Ausfallstagen) 152 223
Unfallhäufigkeit (Unfälle mit mehr als drei Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) 2,8 3,8
Unfallhäufigkeit (Unfälle mit einem oder mehr Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) 4,8 6,1
Tödliche Arbeitsunfälle (in der Fertigung und auf Baustellen) 0 0
Unfallschwere (Ausfallszeiten in Stunden pro Unfall) 162 166
Anzahl der medizinischen Behandlungen 1.189 1.180

Beschaffung

Einkaufsvolumen

4.586,9
69,3%

* Anteil des externen Einkaufsvolumens, das im jeweiligen Land zugekauft wurde.

Externes Einkaufsvolumen nach Regionen

(in %) 2020 2019
Europa 63 63
China 14 14
Nordamerika 10 10
Südamerika 8 7
Asien (ohne China) 5 5
Sonstige 0 1

Umwelt

Stromverbrauch gesamt*

Einheit 2020 2019
GESAMT kWh 276.300.564 211.554.774
davon Fertigung % 86 83
davon Bürogebäude % 14 17
davon erneuerbare Energie % 37 38

* Die Verbrauchskennzahlen im Jahr 2020 basieren auf hochgerechneten Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2020 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es auch zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.

Energieverbrauch im Unternehmen*

Einheit 2020 2019
Fremdbezug Wärme kWh 38.249.792 34.235.862
Fernwärme kWh 38.249.792 34.235.862
Heizenergieträger nicht erneuerbar MJ 504.485.712 437.918.825
Heizöl extra leicht MJ 5.347.826 5.110.838
Erdgas MJ 499.137.886 437.918.825
Energieträger für Prozesswärme nicht erneuerbar MJ 361.583.010 313.264.271
Öl MJ 0 827.408
Benzin MJ 2.725.783 2.331.046
Diesel MJ 12.069.935 17.520.565
Diesel für Notstromaggregat** MJ 2.675.958 3.609.452
Erdgas MJ 333.725.834 278.580.346
Flüssiggas MJ 10.385.500 10.395.454

* Die Verbrauchskennzahlen im Jahr 2020 basieren auf hochgerechneten Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2020 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es auch zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.

** An zwei indischen Standorten zur Stromversorgung bei Versorgungsengpässen.

Emissionen

(in t CO2e) 2020 2019
Scope 1 25.968 23.160
Scope 2 108.149 75.798

Wasserverbrauch in der Fertigung*

(in m3) 2020 2019
ENTNAHME
Oberflächenwasser 51.847 14.248
davon Süßwasser 51.847 n.a.
davon anderes Wasser 0 n.a.
in Gebieten mit Wasserstress, Süßwasser 0 n.a.
in Gebieten mit Wasserstress, anderes Wasser 0 n.a.
Grundwasser* 165.730 134.978
davon Süßwasser 131.006 n.a.
davon anderes Wasser 0 n.a.
in Gebieten mit Wasserstress, Süßwasser 34.724 n.a.
in Gebieten mit Wasserstress, anderes Wasser 0 n.a.
Wasser von Dritten / aus dem öffentlichen Netz 734.083 502.480
davon Süßwasser 679.831 n.a.
davon anderes Wasser 1.148 n.a.
in Gebieten mit Wasserstress, Süßwasser 53.104 n.a.
in Gebieten mit Wasserstress, anderes Wasser 0 n.a.
Regenwasser 0 9.226
Gesamtentnahme 951.660 660.932
RÜCKFÜHRUNG
Rückführung an Dritte 708.227 607.034
in Gebieten mit Wasserstress, Süßwasser 72.138 n.a.
Rückführung gesamt 780.365 607.034
WASSERVERBRAUCH 171.295 53.898

* Die Verbrauchskennzahlen im Jahr 2020 basieren auf hochgerechneten Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2020 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es auch zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.

Abfall in der Fertigung*

(in kg) 2020 2019
Nicht-gefährlicher Abfall Recycling 33.775.021 30.094.831
davon Altmetall 31.001.469 28.335.329
davon Altglas 11.693 6.540
davon Altpapier und Kartonagen 804.982 822.825
davon Kunststoffe 860.778 625.473
davon Karton 368.981 304.664
davon Holzabfälle 727.118 0
Nicht-gefährlicher Abfall Verbrennung 4.940.230 5.746.600
davon Altpapier 34.612 45.753
davon Karton 6.759 10.789
davon Holzabfälle 1.835.798 3.435.591
davon Kunststoffe 82.312 130.982
davon Restmüll 2.307.656 1.865.083
davon sonstige nicht-gefährliche Abfälle 115.550 125.992
davon Sperrmüll 425.913 33.115
davon Styropor 400 300
davon Wasch-/Reinigungsmittelreste 131.230 98.995
Nicht-gefährlicher Abfall Deponie 6.264.869 6.590.714
davon Altpapier und Kartonagen 8.455 60.581
davon Karton 19.781 10.789
davon Kunststoffe 278.769 30.614
davon Restmüll 5.957.864 6.613.730
Elektro- und Elektronik-Altgeräte Aufbereitung 33.602 61.343
E-Schrott Entsorgung 33.602 61.343
Gefährlicher Abfall Aufbereitung 157.569 175.393
davon Leuchtmittel 2.333 40.837
davon Batterien 155.236 134.556
Gefährlicher Abfall Verbrennung 828.191 731.399
davon Altöle 348.533 355.708
davon Fettlöser 149.244 118.863
davon Lösemittelgemisch 330.414 256.828
Gefährlicher Abfall Deponie 1.452.093 988.127
davon Altlacke und -farben 119.918 126.392
davon Druckgasverpackungen 2.186 2.000
davon Sonderabfall - Deponie 55.068 32.939
davon sonstige gefährliche Abfälle 1.274.921 826.796
GESAMT 47.451.575 44.388.407

* Die Verbrauchskennzahlen im Jahr 2020 basieren auf hochgerechneten Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2020 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es auch zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.

ANDRITZ AG

Stattegger Straße 18 8045 Graz, Österreich [email protected]

Inhouse produziert mit firesys

Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Bericht auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.

Disclaimer

Bestimmte Aussagen im Jahresfinanzbericht 2020 und im Geschäftsbericht 2020 sind "zukunftsgerichtete Aussagen". Diese Aussagen, welche die Worte "glauben", "beabsichtigen", "erwarten" und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.

Der Jahresfinanzbericht 2020 und der Geschäftsbericht 2020 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 19. Februar 2021 zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Kapitel "Unternehmensrisiken" und im Lagebericht des Jahresfinanzberichts 2020 angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresfinanzbericht 2020 und im Geschäftsbericht 2020 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.

Jahresabschluss 2020 der ANDRITZ AG

INHALT

  • Lagebericht
  • Bilanz zum 31.12.2020
  • Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2020
  • Anhang
  • Bestätigungsvermerk

Lagebericht

Präambel

Der Jahresabschluss (Einzelabschluss) der ANDRITZ AG wird nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des österreichischen UGB aufgestellt. Entsprechend dieser Vorschriften sind die verbundenen Unternehmen im Rahmen des Finanzanlagevermögens ausgewiesen. Dadurch ergibt sich aus dem Einzelabschluss lediglich ein Ausschnitt der wirtschaftlichen Lage für die ANDRITZ AG und ihre verbundenen Unternehmen.

Finanzielle Leistungsindikatoren der ANDRITZ AG:

Vorschriften sind die verbundenen Unternehmen im Rahmen des Finanzanlagevermögens
ausgewiesen. Dadurch ergibt sich aus dem Einzelabschluss lediglich ein Ausschnitt der
wirtschaftlichen Lage für die ANDRITZ AG und ihre verbundenen Unternehmen.
Finanzielle Leistungsindikatoren der ANDRITZ AG:
Die Kennzahlen wurden entsprechend dem Fachgutachten zur Mindestausgestaltung
finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht berechnet.
in MEUR bzw. in % 2020 2019
Auftragsstand 2.657,4 2.504,6
Umsatzerlöse 717,4 1.066,8
Ergebnis vor Zinsen und Steuern 173,9 266,7
Umsatzrentabilität 24,2% 25,0%
Eigenkapitalrentabilität 17,2% 30,0%
Gesamtkapitalrentabilität 5,3% 8,2%
Nettoverschuldung 848,6 932,4
Nettoumlaufvermögen 99,1 -99,5
Eigenkapitalquote 26,8% 24,3%
Verschuldungsgrad 96,5% 117,7%
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen 207,9 314,8

Im Geschäftsjahr 2020 wurden verglichen mit 2019 deutlich weniger Großaufträge abgerechnet, somit sind die Ergebnisse 2020 deutlich niedriger als jene von 2019.

Der Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt im Jahr 2020 +96,2 MEUR (Vorjahr +437,3 MEUR), jener aus der Investitionstätigkeit +2,0 MEUR (Vorjahr: -86,1 MEUR) und jener aus der Finanzierungstätigkeit -79,0 MEUR (Vorjahr: -216,7 MEUR). Der Finanzmittelbestand am Ende der Periode erhöhte sich daher von 308,5 MEUR am 31.12.2019 auf 327,7 MEUR am 31.12.2020.

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren der ANDRITZ AG:

Bezüglich der Themenbereiche Fertigung, Personalwesen und Umweltschutz wird auf die Ausführungen und nicht finanzielle Erklärung gemäß § 267a UGB im Konzernlagebericht verwiesen, welche auch für die ANDRITZ AG zutreffend sind. Im Bereich Forschung und Entwicklung ist die ANDRITZ AG eines von mehreren Forschungszentren in der ANDRITZ-Gruppe und in sämtlichen Geschäftsbereichen in verschiedenen Projekten tätig.

Eigene Aktien

Der Vorstand hat auf Basis einer Ermächtigung der Hauptversammlung und mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein Aktienrückkauf- und -wiederverkaufsprogramm beschlossen, welches den Erwerb bis zu 1.000.000 Stückaktien im Zeitraum von 2. August 2019 bis 3. Februar 2020 ermöglicht. Darüber hinaus wurden zwei weitere Rückkaufprogramme (von 4. März 2020 bis 5. Oktober 2020 bzw. 5. November 2020 bis 1. Februar 2021) von jeweils bis zu 1.000.000 Stückaktien beschlossen. Zum 31. Dezember 2020 befinden sich 4.744.104 Stückaktien in Besitz der Andritz AG, dies entspricht einem Anteil am Grundkapital in Höhe von 4,56% bzw. 4.744.104 EUR. Es ist vorgesehen, diese Aktien für die Bedienung der Optionen im Rahmen der Aktienbeteiligungsprogramme für Führungskräfte sowie für Mitarbeiterbeteiligungsaktionen zu verwenden.

Datum Anzahl der Anteil am Anteil am Gewichteter Wert der des erworbenen Grundkapital Grundkapital Durchschnittspreis rückgekauften Erwerbs Stückaktien in % in EUR je Aktie Aktien 4. Mär. 20 25.000 0,024% 25.000,00 30,5680 764.200,00 5. Mär. 20 25.000 0,024% 25.000,00 30,9737 774.342,50 6. Mär. 20 25.000 0,024% 25.000,00 30,5989 764.972,50 9. Mär. 20 25.000 0,024% 25.000,00 28,8921 722.302,50 10. Mär. 20 25.000 0,024% 25.000,00 29,1058 727.645,00 11. Mär. 20 25.000 0,024% 25.000,00 28,6542 716.355,00 12. Mär. 20 25.000 0,024% 25.000,00 26,6784 666.960,00 13. Mär. 20 25.000 0,024% 25.000,00 26,2354 655.885,00 16. Mär. 20 25.000 0,024% 25.000,00 23,9534 598.835,00 17. Mär. 20 25.000 0,024% 25.000,00 24,0666 601.665,00 18. Mär. 20 25.000 0,024% 25.000,00 24,3188 607.970,00 19. Mär. 20 25.000 0,024% 25.000,00 25,5605 639.012,50 20. Mär. 20 25.000 0,024% 25.000,00 27,2196 680.490,00 23. Mär. 20 25.000 0,024% 25.000,00 25,9330 648.325,00 24. Mär. 20 25.000 0,024% 25.000,00 27,0921 677.302,50 25. Mär. 20 25.000 0,024% 25.000,00 26,6013 665.032,50 26. Mär. 20 25.000 0,024% 25.000,00 26,7527 668.817,50 27. Mär. 20 25.000 0,024% 25.000,00 26,8516 671.290,00 30. Mär. 20 25.000 0,024% 25.000,00 26,5470 663.675,00 3. Aug. 20 500 0,000% 500,00 29,5000 14.750,00 4. Aug. 20 2.000 0,002% 2.000,00 29,1750 58.350,00 5. Aug. 20 3.000 0,003% 3.000,00 29,1667 87.500,10 6. Aug. 20 4.500 0,004% 4.500,00 28,9523 130.285,35 7. Aug. 20 5.000 0,005% 5.000,00 28,8300 144.150,00 10. Aug. 20 5.000 0,005% 5.000,00 28,9920 144.960,00 13. Aug. 20 1.000 0,001% 1.000,00 29,8000 29.800,00 14. Aug. 20 5.000 0,005% 5.000,00 29,3300 146.650,00 17. Aug. 20 2.500 0,002% 2.500,00 29,4200 73.550,00 18. Aug. 20 4.500 0,004% 4.500,00 29,2942 131.823,90 19. Aug. 20 5.000 0,005% 5.000,00 28,9500 144.750,00 20. Aug. 20 5.000 0,005% 5.000,00 28,4753 142.376,50 21. Aug. 20 5.000 0,005% 5.000,00 28,0960 140.480,00 24. Aug. 20 5.000 0,005% 5.000,00 28,3780 141.890,00 25. Aug. 20 5.000 0,005% 5.000,00 28,2700 141.350,00 26. Aug. 20 5.000 0,005% 5.000,00 28,0737 140.368,50 27. Aug. 20 5.000 0,005% 5.000,00 28,5498 142.749,00 28. Aug. 20 5.000 0,005% 5.000,00 28,5613 142.806,50 31. Aug. 20 5.000 0,005% 5.000,00 28,4458 142.229,00 1. Sep. 20 5.000 0,005% 5.000,00 27,6820 138.410,00 2. Sep. 20 5.000 0,005% 5.000,00 27,6900 138.450,00 3. Sep. 20 5.000 0,005% 5.000,00 27,8747 139.373,50 4. Sep. 20 5.000 0,005% 5.000,00 27,9180 139.590,00 7. Sep. 20 5.000 0,005% 5.000,00 27,9420 139.710,00 8. Sep. 20 5.000 0,005% 5.000,00 27,4880 137.440,00

Im Geschäftsjahr 2020 erworbene Stückaktien:

9.850 Stückaktien wurden an eine Tochtergesellschaft zu einem Kurs von 30,45 EUR je Aktie anlässlich einer Mitarbeiterbeteiligungsaktion verkauft. Der auf die verkauften Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals ist 9.850 EUR, der Anteil am Grundkapital beträgt 0,009%. Die aus dem Verkauf erzielten Erlöse wurden zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung verwendet.

Weiters wurden im Rahmen einer Mitarbeiterbeteiligungsaktion 40.157 Stückaktien an Mitarbeiter der Andritz AG abgegeben.

Zur besseren Einsicht in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage basiert der folgende Teil des Lageberichts auf dem nach IFRS erstellten Konzernabschluss.

LAGEBERICHT

WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die globale Covid-19-Pandemie und die daraus resultierenden Beschränkungen großer Teile des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens führten im Jahr 2020 zu einem deutlichen Einbruch der Weltkonjunktur. In allen großen Wirtschaftsregionen der Welt kam es zu einem signifikanten Anstieg der Arbeitslosigkeit und zu einem deutlichen Schrumpfen der Wirtschaftsleistung. Sowohl die westlichen Industrie- als auch Schwellenländer wie Brasilien und Indien waren bzw. sind immer noch – zum Teil stark – davon betroffen. Die von vielen Staaten eingeleiteten Konjunktur- und Hilfspakete (z.B. Steuersenkungen, Kurzarbeit, Fixkostenzuschüsse etc.) konnten den Konjunktureinbruch zwar etwas dämpfen, dennoch erwarten Marktforscher, dass das weltweite Bruttoinlandsprodukt 2020 um gut 4% gegenüber dem Vorjahr gesunken ist. Auch China war von den Auswirkungen der Pandemie anfangs stark betroffen, jedoch konnte sich die Konjunktur insbesondere ab dem 2. Halbjahr 2020 wieder leicht erholen und im Berichtszeitraum sogar ein leichtes Wachstum gegenüber 2019 verzeichnen.

Quellen: Research-Berichte verschiedener Banken, OECD

MARKTENTWICKLUNG

Die von ANDRITZ bedienten Märkte waren im Jahr 2020 – wenngleich auch in unterschiedlichem Ausmaß – von den negativen Auswirkungen der Corona-Krise und der damit einhergehenden Wirtschaftsschwäche betroffen. Einige mittlere/größere Investitionsprojekte bzw. Auftragsvergaben wurden kundenseitig verlangsamt oder bis auf weiteres verschoben. Das betraf vor allem den Bereich Neuanlagen, aber auch der Bereich Service war aufgrund der Covid-19-bedingten weltweiten Reiseeinschränkungen und teilweisen Zugangsbeschränkungen zu einzelnen Kunden- und Projektstandorten davon betroffen.

Pulp & Paper

Der Geschäftsbereich Pulp & Paper verzeichnete im Berichtszeitraum eine insgesamt zufriedenstellende Projektaktivität für Zellstoffausrüstungen – sowohl für Modernisierungen bestehender Zellstoffwerke als auch für die Errichtung neuer Anlagen (insbesondere in Südamerika). Im Bereich Kessel zur Energieerzeugung setzte sich die gute Projekt- und Investitionsaktivität der Vorjahre, insbesondere in Asien (Japan, China) fort. Der Bereich Nonwoven (Anlagen zur Herstellung von Vliesstoffen, Masken, Maskenrohstoffen etc.) verzeichnete aufgrund der globalen Covid-19-Pandemie im Berichtszeitraum eine sehr hohe Investitions- und Projektaktivität.

Metals

Im Bereich Metals Forming für die Automobil- und Automobilzulieferindustrie wurde im Berichtszeitraum aufgrund des globalen Wirtschaftseinbruchs und der strukturellen Schwäche am internationalen Automobilmarkt eine gegenüber dem Vorjahr unverändert geringe Projekt- und Investitionsaktivität verzeichnet. Es kam nur vereinzelt zu größeren Investitionen (aus dem Bereich der Elektromobilität) seitens der Automobilhersteller bzw. -zulieferer.

Die Projektaktivität im Bereich Metals Processing (Ausrüstungen zur Herstellung und Verarbeitung von Bändern aus Edel- und Kohlenstoffstahl sowie Aluminium) war im Berichtsjahr aufgrund der konjunkturell bedingt niedrigen Nachfrage in der weltweiten Stahl- und Edelstahlindustrie deutlich rückläufig.

Hydro

Die weltweite Investitions- und Projektaktivität für elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke war auch im Geschäftsjahr 2020 unverändert. Bedingt durch das anhaltend moderate Investitionsverhalten – als Folge der niedrigen Strompreise – der Energieversorger sind viele Modernisierungs- und Rehabilitierungsprojekte von Wasserkraftwerken, vor allem in Europa, nach wie vor verschoben oder wurden bis auf weiteres gestoppt. Selektiv wurden im Berichtszeitraum jedoch einige größere Aufträge zur Lieferung von Ausrüstungen für Wasserkraftwerke – insbesondere in Asien und Nordamerika – vergeben. Im Bereich der Pumpen wurde eine zufriedenstellende Projektaktivität verzeichnet.

Separation

Die globalen Märkte für Ausrüstungen zur Fest-Flüssig-Trennung entwickelten sich im Geschäftsjahr 2020 insgesamt zufriedenstellend. Eine solide Projektaktivität verzeichneten die Bereiche Umwelt (kommunale und industrielle Klärschlammentwässerung und -trocknung) und Lebensmittel. Im Bereich Feed & Biofuel Technologies wurde eine zufriedenstellende Projektaktivität verzeichnet.

GESCHÄFTSENTWICKLUNG

Veränderung des Konsolidierungskreises

Informationen zum Konsolidierungskreis sind im Konzernanhang Kapitel B) 4. Konsolidierungskreis ersichtlich.

Auftragseingang

Der Auftragseingang der Gruppe erreichte im Geschäftsjahr 2020 trotz des weltweiten Konjunktureinbruchs ein solides Niveau von 6.108,0 MEUR und lag damit nur um 16,1% unter dem Rekordwert des Vorjahres (2019: 7.282,0 MEUR), der einige Großaufträge im Geschäftsbereich Pulp & Paper enthalten hatte.

Die Entwicklung der Geschäftsbereiche im Detail:

  • Pulp & Paper: Der Auftragseingang betrug 2.961,1 MEUR und lag damit um 18,5% unter dem Rekordwert des Vorjahres (2019: 3.632,5 MEUR), der einige Großaufträge für die Errichtung neuer Zellstoffwerke in Südamerika (Brasilien) enthalten hatte. Der Service-Bereich verzeichnete im Geschäftsjahr 2020 aufgrund der Covid-19-bedingten weltweiten Reisebeschränkungen bzw. teilweisen Produktionseinschränkungen bei Kunden ebenfalls einen Rückgang des Auftragseingangs.
  • Metals: Mit 1.143,6 MEUR lag der Auftragseingang deutlich unter dem Vorjahresvergleichswert (-27,7% versus 2019: 1.582,2 MEUR). Sowohl der Bereich Metals Forming (Schuler) als auch der Bereich Metals Processing waren mit einer konjunkturbedingt sehr geringen Investitionstätigkeit der Automobil- bzw. Stahlhersteller konfrontiert. Im Bereich Metals Forming wirkte sich zusätzlich die anhaltende strukturelle Schwäche des globalen Automobilmarkts negativ auf die Entwicklung des Auftragseingangs aus.
  • Hydro: In einem von unverändert moderater Investitionstätigkeit gekennzeichneten Marktumfeld erreichte der Auftragseingang mit 1.335,4 MEUR praktisch das Niveau des Vorjahresvergleichswerts (-1,1% versus 2019: 1.350,2 MEUR). Selektiv wurden im Berichtszeitraum einige größere Aufträge in Asien und in Nordamerika vergeben.
  • Separation: Der Auftragseingang betrug 667,9 MEUR und lag damit um 6,9% unter dem Vorjahresvergleichswert (2019: 717,1 MEUR). Während der Bereich Feed & Biofuel Technologies ein solides Niveau erzielen konnte, entwickelte sich der Bereich Fest-Flüssig-Trennung rückläufig.

Auftragseingang nach Geschäftsbereichen UMSATZ 2020 (2019) in %

UMSATZ Auftragseingang nach Regionen 2020 (2019) in %

Umsatz

Der Umsatz der ANDRITZ-GRUPPE im Geschäftsjahr 2020 betrug 6.699,6 MEUR und erreichte trotz der schwierigen Rahmenbedingungen einen neuen Rekordwert (+0,4% versus 2019: 6.673,9 MEUR). Dies ist auf den Geschäftsbereich Pulp & Paper zurückzuführen, der den Umsatz im Jahresvergleich – insbesondere durch die Abarbeitung der in den vergangenen Quartalen erhaltenen Großaufträge im Bereich Neuanlagen – deutlich erhöhen (+16,4%) konnte. Die Umsätze in den Geschäftsbereichen Metals (-13,2%) und Hydro (-11,9%) waren durch den starken Rückgang des Auftragseingangs der letzten Quartale bzw. Jahre im Jahresvergleich deutlich rückläufig. Der Umsatz des Geschäftsbereichs Separation ging ebenfalls zurück (-7,6%). Metals MEUR 1.420,5 1.636,9 -13,2% Hydro MEUR 1.296,0 1.470,7 -11,9% Separation MEUR 644,1 696,8 -7,6%

Die Umsatzentwicklung der Geschäftsbereiche im Überblick:

Einheit 2020 2019 +/-
Pulp & Paper MEUR 3.339,0 2.869,5 +16,4%

UMSATZ Umsatz nach Regionen 2020 (2019) in %

B Nordamerika 19 (21)
C Südamerika 19 (12)
D Asien (ohne China) 13 (13)
Е China 12 2 (15)
F Afrika, Australien 3 (4)

Anteil Serviceumsatz am Umsatz der Gruppe und der Geschäftsbereiche in %

2020 2019
ANDRITZ-GRUPPE 36 40
Pulp & Paper 41 51
Metals 24 27
Hydro 34 32
Separation 48 45

Auftragsstand

Der Auftragsstand der ANDRITZ-GRUPPE per 31. Dezember 2020 betrug 6.774,0 MEUR (-12,9% versus 31. Dezember 2019: 7.777,6 MEUR).

TAND SBA Auftragsstand nach Geschäftsbereichen per 31.12.2020 (31.12.2019) in %

AUFTRAGSS Auftragsstand nach Regionen per 31.12.2020 (31.12.2019) in %

Ergebnis

Das operative Ergebnis (EBITA) erreichte aufgrund der guten Umsatzentwicklung in Kombination mit strenger Kostendisziplin ein erfreuliches Niveau und erhöhte sich auf 391,7 MEUR (+14,1% versus 2019: 343,2 MEUR). Die Rentabilität (EBITA-Marge) stieg auf 5,8% (2019: 5,1%). Enthalten in diesem Ergebnis sind Rückstellungen für kapazitive Anpassungen von insgesamt rund 79 MEUR, vor allem für die Bereiche Metals Forming und Hydro, sowie in geringerem Maße auch für die anderen Geschäftsbereiche. Das um diese Sondereffekte bereinigte EBITA der Gruppe betrug 471,1 MEUR und lag damit etwas über dem bereinigten Vorjahresvergleichswert (2019: 456,0 MEUR). Die bereinigte EBITA-Marge erhöhte sich auf 7,0% (2019: 6,8%).

Die Rentabilitätsentwicklung nach Geschäftsbereichen:

  • Im Geschäftsbereich Pulp & Paper erreichte die Rentabilität mit 9,7% erneut ein sehr erfreuliches Niveau (2019: 9,4%), wobei sich sowohl der Bereich Neuanlagen als auch der Bereich Service sehr erfreulich entwickelten. Die bereinigte EBITA-Marge betrug 9,9% (2019: 9,8%).
  • Die EBITA-Marge im Geschäftsbereich Metals war vor allem bedingt durch die oben genannten Maßnahmen im Bereich Metals Forming mit -3,3% weiterhin negativ (2019: -4,5%). Darüber hinaus belasteten die Abarbeitung von margenschwachen Aufträgen als Folge des unverändert starken Wettbewerbs die Ergebnis- und Rentabilitätsentwicklung. Bereinigt um die Restrukturierungsaufwendungen betrug die EBITA-Marge -0,8% (2019: 0,5%).

  • Die EBITA-Marge im Geschäftsbereich Hydro reduzierte sich deutlich auf 4,8% (2019: 7,2%), wobei wie im Geschäftsbereich Metals – Rückstellungen für kapazitiven Anpassungsmaßnahmen sowie die Abarbeitung einiger margenschwacher Aufträge die wesentlichen Gründe für den Rückgang der Rentabilität im Jahresvergleich sind. Die bereinigte EBITA-Marge betrug 7,0% (2019: 8,1%).

  • Im Geschäftsbereich Separation entwickelte sich die EBITA-Marge weiter sehr erfreulich und stieg auf 8,3% (2019: 5,8%) an. Die um Restrukturierungsmaßnahmen bereinigte EBITA-Marge erhöhte sich deutlich auf 9,4% (2019: 6,6%).

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Die EBITA-Marge im Geschäftsbereich Hydro reduzierte sich deutlich auf 4,8% (2019: 7,2%), wobei – wie im Ge
schäftsbereich Metals – Rückstellungen für kapazitiven Anpassungsmaßnahmen sowie die Abarbeitung einiger
margenschwacher Aufträge die wesentlichen Gründe für den Rückgang der Rentabilität im Jahresvergleich sind.
Die bereinigte EBITA-Marge betrug 7,0% (2019: 8,1%).
Im Geschäftsbereich Separation entwickelte sich die EBITA-Marge weiter sehr erfreulich und stieg auf 8,3% (2019:
5,8%) an. Die um Restrukturierungsmaßnahmen bereinigte EBITA-Marge erhöhte sich deutlich auf 9,4% (2019:
6,6%).
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
(in MEUR) 2020 2019 +/-
Umsatz 6.699,6 6.673,9 +0,4%
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und aktivierte
Eigenleistungen
-26,4 -28,2 +6,4%
Sonstige Erträge 85,9 96,2 -10,7%
Materialaufwand -3.632,4 -3.305,2 -9,9%
Personalaufwand -1.790,3 -2.015,2 +11,2%
Sonstige Aufwendungen -765,3 -883,9 +13,4%
EBITDA 571,1 537,6 +6,2%
Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten
und Sachanlagen
-251,4 -270,6 +7,1%
Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwerte -4,7 -29,1 +83,8%
EBIT 315,0 237,9 +32,4%
Finanzergebnis -34,1 -57,0 +40,2%
EBT 280,9 180,9 +55,3%
Ertragsteuern -77,1 -58,2 -32,5%
KONZERNERGEBNIS 203,7 122,8 +65,9%
Auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Konzernergebnis 207,1 127,8 +62,1%
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis -3,4 -5,0 +32,0%
Unverwässertes Ergebnis je nennwertloser Stückaktie (in EUR) 2,08 1,27 +63,8%

Anteil einzelner Aufwandskategorien am betrieblichen Gesamtaufwand der Gruppe in %

56,4% der gesamten betrieblichen Aufwendungen entfielen 2020 auf den Materialaufwand (2019: 51,0%) die Materialquote (Anteil des Materialaufwands am Umsatz) erhöhte sich auf 54,2% (2019: 49,5%). Der Anteil des Personalaufwands lag mit 27,8% unter dem Niveau des Vorjahres (2019: 31,1%), die Personalquote (Anteil des Personalaufwands am Umsatz) reduzierte sich auf 26,7% (2019: 30,2%).

Die sonstigen Aufwendungen betrugen im Berichtszeitraum 765,3 MEUR (2019: 883,9 MEUR) und umfassen vor allem Aufwendungen für Vertrieb, Reparaturen und Instandhaltungen, Reisen sowie Verwaltungs- und Beratungsaufwendungen. Die sonstigen Erträge lagen mit 85,9 MEUR unter dem Vorjahresniveau (2019: 96,2 MEUR) und inkludieren vor allem öffentliche Zuwendungen, Mieterträge und Gewinne aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Die Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen betrugen 2020 251,4 MEUR (2019: 270,6 MEUR), wovon 69,1 MEUR (2019: 82,5 MEUR) auf Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und 161,9 MEUR (2019: 168,7 MEUR) auf Abschreibungen von Sachanlagen entfielen.

2020 wurden für die Gruppe eine Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 4,7 MEUR (2019: 29,1 MEUR) sowie eine Wertminderung für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 20,9 MEUR erfasst (2019: 19,4 MEUR). Die Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte ist dem Geschäftsbereich Metals zuzuordnen, da sich der Geschäftsverlauf nicht wie erwartet entwickelte. Die Wertminderung für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen betrifft im Wesentlichen Technologien, Kundenbeziehungen sowie Gebäude.

Das Finanzergebnis verbesserte sich deutlich auf -34,1 MEUR (2019: -57,0 MEUR). Dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten und die Verbesserung des sonstigen Finanzergebnisses (u.a. auf die stichtagsbezogene Fremdwährungsbewertung von konzerninternen Darlehen und Bankguthaben in Fremdwährung) zurückzuführen.

Die Steuerquote reduzierte sich aufgrund eines konsequenten Managements von Steuergruppen und der damit verbundenen Aktivierung von Verlustvorträgen auf 27,5% (2019: 32,1%); siehe dazu auch Konzernanhang Kapitel C) 16. Ertragsteuern.

Das Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) betrug 203,7 MEUR (+65,9% versus 2019: 122,8 MEUR), wovon 207,1 MEUR (2019: 127,8 MEUR) auf die Gesellschafter der Muttergesellschaft und -3,4 MEUR (2019: -5,0 MEUR) auf nicht beherrschende Anteile entfielen. Siehe dazu auch Konzernanhang Kapitel F) 32. Eigenkapital.

Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich deutlich auf 2,08 EUR (2019: 1,27 EUR). Bei der Hauptversammlung am 24. März 2021 wird der Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende von 1,00 EUR je Aktie vorschlagen (2019: 0,50 EUR). Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von rund 48,1% (2019: 39,4%). Die im Vergleich zu früheren Jahren etwas geringere Ausschüttungsquote resultiert aus dem Ziel, die Eigenkapitalquote und die Nettoliquidität des Konzerns zu stärken.

Ergebnis und Dividende je Aktie/Ausschüttungsquote

Dividende für 2020: Vorschlag an die Hauptversammlung.

Eigene Aktien

Zum 31. Dezember 2020 hat die Gesellschaft 4.744.104 eigene Aktien bzw. 4,6% des Grundkapitals – im Wesentlichen zur Bedienung von Aktienoptionsprogrammen und der Ausgabe von Mitarbeiteraktien – mit einem Marktwert von 177,8 MEUR gehalten.

Weitere Informationen zu eigenen Aktien sind im Konzernanhang Kapitel F) 32. Eigenkapital ersichtlich.

Vermögens- und Kapitalstruktur

Aktiva

Vermögens- und Kapitalstruktur
Die Bilanzsumme betrug 7.056,7 MEUR (31. Dezember 2019: 7.234,1 MEUR), die Eigenkapitalquote lag bei 17,8%
(31. Dezember 2019: 16,9%).
Aktiva
A B C
A Langfristiges Vermögen: 35% 2.497,5 MEUR
B Sonstiges kurzfristiges Vermögen: 42% 2.914,9 MEUR
C Flüssige Mittel und Veranlagungen: 23% 1.644,3 MEUR
Passiva
A
B
C D
A Summe Eigenkapital inkl. nicht beherrschende Anteile: 18% 1.255,7 MEUR
B Finanzverbindlichkeiten: 22% 1.533,0 MEUR
C
D
Sonstige langfristige Schulden: 11%
Sonstige kurzfristige Schulden: 49%
780,4 MEUR
3.487,6 MEUR

Auf der Aktivseite waren per 31. Dezember 2020 Sachanlagen (1.170,1 MEUR), Geschäfts- oder Firmenwerte (760,0 MEUR) und immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte (223,8 MEUR) die bedeutendsten Positionen im Bereich des langfristigen Vermögens (2.497,5 MEUR). Zu den wichtigsten Positionen des sonstigen kurzfristigen Vermögens von 2.914,9 MEUR zählen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte in Höhe von 1.613,9 MEUR, sowie Vorräte (761,2 MEUR).

Passivseitig inkludieren die sonstigen kurzfristigen Schulden (3.487,6 MEUR) vor allem Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung in Höhe von 895,7 MEUR, Rückstellungen (537,9 MEUR) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (749,7 MEUR). In den sonstigen Verbindlichkeiten (982,5 MEUR) sind Abgrenzungen und ausstehende auftragsbezogene Kosten (498,4 MEUR) sowie Urlaubsverpflichtungen und sonstige Personalverbindlichkeiten (245,6 MEUR) die bedeutendsten Positionen. Die sonstigen langfristigen Schulden von insgesamt 780,4 MEUR beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer (453,9 MEUR), sonstige Rückstellungen (153,1 MEUR) und passive latente Steuern (145,0 MEUR).

Weitere Informationen zu Rückstellungen sind im Konzernanhang Kapitel D) 23. Rückstellungen ersichtlich.

Entwicklung der Brutto- und Nettoliquidität

Die Bruttoliquidität betrug 1.719,3 MEUR (per ultimo 2019: 1.609,8 MEUR), die Nettoliquidität erhöhte sich deutlich auf 420,9 MEUR (per ultimo 2019: 244,9 MEUR).

Zusätzlich zu den hohen liquiden Mitteln standen der ANDRITZ-GRUPPE per Jahresende 2020 folgende Kreditund Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen, Gewährleistungen etc. zur Verfügung:

  • Kreditlinien: 324 MEUR, davon 225 MEUR ausgenutzt
  • Avallinien: 5.715 MEUR, davon 2.692 MEUR ausgenutzt

Investitionen

Die Investitionen in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände betrugen 2020 131,8 MEUR und lagen damit deutlich unter dem Niveau des Vorjahrs (2019: 157,1 MEUR). Die Investitionen verteilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche:

Die Investitionsschwerpunkte betrafen – wie in den Vorjahren – insbesondere Modernisierungen von Fertigungsstätten sowie vereinzelte Erweiterungsinvestitionen.

Cashflow

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 461,5 MEUR und lag damit deutlich unter dem sehr hohen Vorjahresvergleichswert (2019: 821,6 MEUR). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf projektbedingte Veränderungen des Nettoumlaufvermögens (-79,0 MEUR in 2020 versus 330,7 MEUR in 2019) zurückzuführen. Das Nettoumlaufvermögen verringerte sich vor allem durch die Abarbeitung von Großprojekten, deren Zahlungseingang (An- und Teilzahlungen) 2019 stattfand.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -236,1 MEUR (2019: -107,9 MEUR). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert hauptsächlich aus unterschiedlichen Ein- und Auszahlungshöhen von finanziellen Vermögenswerten.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -187,0 MEUR (2019: -365,5 MEUR). Die Veränderung ist vor allem auf eine geringere Dividendenzahlung (-49,9 MEUR in 2020 gegenüber -157,1 MEUR in 2019) zurückzuführen.

Weitere wichtige Kennzahlen im Überblick

Darüber hinaus erfolgten Zahlungen aufgrund des Erwerbs von nicht beherrschenden Anteilen sowie Zahlungen an
frühere Eigentümer in Höhe von 20,4 MEUR, im Wesentlichen aufgrund des Erwerbs von Aktien an der Schuler AG
(siehe nachfolgenden Absatz zum Squeeze-out). 2019 wurden 79,8 MEUR an Zahlungen geleistet, im Wesentlichen
aus der Begleichung von bedingten Gegenleistungen für den chinesischen Pressen- und Werkzeugmaschinenher
steller Yangzhou Metal Forming Machine Tool Co., Ltd. (Yadon). Im Geschäftsjahr 2020 wurden eigene Aktien in Höhe
von 18,1 MEUR erworben (2019: 39,8 MEUR).
Weitere wichtige Kennzahlen im Überblick
Einheit 2020 2019 2018 2017 2016
Umsatzrendite % 4,7 3,6 5,3 6,8 6,4
EBITDA MEUR 571,1 537,6 498,0 541,7 542,4
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) MEUR 315,0 237,9 321,6 399,3 385,8
Ergebnis vor Steuern (EBT) MEUR 280,9 180,9 304,2 400,6 398,4
Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) MEUR 203,7 122,8 219,7 265,6 274,8
Free Cashflow MEUR 329,7 664,5 -129,2 129,7 263,7
Free Cashflow je Aktie EUR 3,3 6,4 -1,2 1,2 2,5
Eigenkapitalrentabilität % 22,4 14,8 22,9 30,2 29,6
Gesamtkapitalrentabilität % 4,5 3,3 4,6 6,4 6,2
Nettoverschuldung MEUR 35,1 205,7 568,1 -530,6 -550,2
Nettoumlaufvermögen MEUR -48,8 -134,0 160,5 -121,0 -215,8
Capital employed MEUR 1.345,1 1.470,4 1.665,6 801,9 772,2

Squeeze Out/Akquisitionen

Die ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der ANDRITZ AG und Hauptaktionärin der Schuler AG, hat im November 2020 im Rahmen eines aktienrechtlichen Squeeze-Out-Verfahrens gemäß deutschem Aktiengesetz die Aktien der Minderheitsaktionäre an der Schuler AG gegen Gewährung einer Barabfindung von 18,32 EUR (18,30 EUR je Stückaktie zzgl. eines Zinsbetrages von 0,02 EUR je Stückaktie: Gesamtabfindungsbetrag: 18,32 EUR je Stückaktie) je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Schuler AG, übernommen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 18. November 2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Schuler AG in das Eigentum der ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH übergegangen.

Im Dezember 2020 hat ANDRITZ mit Laroche, Frankreich, eine Vereinbarung zum Erwerb von LM Industries – bestehend aus Laroche SA und Miltec SA, Frankreich – unterzeichnet. Laroche ist führender Lieferant von Faseraufbereitungstechnologien wie Faseröffnung, -mischung und -dosierung, Airlay-Vliesbildung, Recycling von Textilabfällen und Entrindung von Bastfasern (Dekortikation). Die Akquisition erweitert das bestehende Produktangebot von ANDRITZ Nonwoven im Geschäftsbereich Pulp & Paper. Das Closing der Transaktion wird im ersten Halbjahr 2021 erwartet.

Weitere Informationen zu Akquisitionen sind im Konzernanhang Kapitel B) 5. Akquisitionen ersichtlich.

RISIKOMANAGEMENT

Die ANDRITZ-GRUPPE ist ein global agierendes Unternehmen, das eine Vielzahl verschiedenster industrieller Märkte und Kunden beliefert. Als solches ist die Gruppe einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Zu den wesentlichen übergeordneten Risiken gem. § 243 Abs. 1 UGB gehören:

  • Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
  • Strategische Risiken
  • Operative Risiken

Das von der ANDRITZ-GRUPPE schon seit vielen Jahren durchgeführte aktive Risikomanagement dient sowohl der langfristigen Sicherung des Unternehmensbestands als auch der Wertsteigerung und stellt somit einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die gesamte Gruppe dar. Im Sinne einer wertorientierten Unternehmensführung ist Risikomanagement integrierter Bestandteil der Geschäftsprozesse und erstreckt sich über sämtliche strategische und operative Ebenen.

Ein integraler Bestandteil der Risikoüberwachung und -steuerung ist der Planungs- und Controlling-Prozess innerhalb der gesamten ANDRITZ-GRUPPE. Kontinuierliches Controlling und regelmäßiges Reporting sollen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass größere Risiken früh erkannt und, wenn notwendig, Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Dennoch gibt es keine Garantie dafür, dass mit den im Einsatz befindlichen Überwachungs- und Risikokontrollsystemen alle Risiken rechtzeitig erkannt werden.

Die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und die von ANDRITZ bedienten Märkte stellen wesentliche und erhebliche Risiken für die Geschäftsentwicklung der ANDRITZ-GRUPPE dar. Da weder die weitere Entwicklung der Pandemie noch deren Ende aus heutiger Sicht abschätzbar sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die weltweite Wirtschaftsschwäche auch 2021 und darüber hinaus noch andauert bzw. sich eventuell sogar noch weiter verschärft. Dies könnte zu weiteren negativen Auswirkungen auf die Entwicklung von Auftragseingang, Umsatz und Ergebnis der ANDRITZ-GRUPPE führen.

Neben der Corona-Krise existieren weitere Risiken, deren Eintritt die konjunkturelle Entwicklung negativ beeinflussen könnten. Dazu gehören eskalierende Handelskonflikte zwischen wirtschaftlich bedeutenden Staaten sowie zunehmende politische Instabilitäten. Die hohe Staatsverschuldung vieler Ländern stellt mittel- bis langfristig ebenfalls ein Risiko dar.

Darüber hinaus sind die langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union aus heutiger Sicht noch nicht abschätzbar. Das direkte Geschäftsvolumen der ANDRITZ-GRUPPE in Großbritannien ist jedoch als sehr gering einzustufen.

Die nachfolgend beschriebenen Risiken der ANDRITZ-GRUPPE werden laufend überwacht. ANDRITZ ist bereit, darauf zu reagieren und entgegenzusteuern.

Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten

Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken, wie zum Beispiel Währungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken.

Eine detaillierte Darstellung sämtlicher finanzieller Risiken der ANDRITZ-GRUPPE ist im Konzernanhang Kapitel F) 34. Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten ersichtlich.

Strategische Risiken

Politische Risiken

Der Konzern ist unter anderem in Ländern tätig, die als politisch riskant oder sehr riskant einzustufen sind. Unterbrechungen von Aufträgen könnten die Folge terroristischer Aktivitäten oder politischer Veränderungen sein. Die politischen Entwicklungen werden für alle Länder bzw. Regionen, in denen der Konzern tätig ist, kontinuierlich beobachtet und wesentliche politische Risiken vor dem Eintritt in neue Länder überprüft. Das Risiko für Lieferungen in als politisch durchschnittlich riskant oder sehr riskant eingestufte Länder wird üblicherweise versichert. Nicht immer sind jedoch die Voraussetzungen für eine vollständige Absicherung gegeben. Die diesbezüglichen Maßnahmen und Vorgehensweisen sind in der konzernweit gültigen Credit Risk-Policy geregelt.

Regulatorische Risiken

Regulatorische Risiken beinhalten sowohl steuerliche Risiken als auch Compliance-Risiken.

Die ANDRITZ-Gesellschaften sind in den jeweiligen Ländern lokalen Steuergesetzen unterworfen und müssen sowohl Ertragsteuern, Einfuhrzölle, als auch andere Steuern bezahlen. Eine Änderung von Gesetzen oder sonstigen Bestimmungen – darunter fallen auch Regelungen zu Importzöllen etc. – sowie unterschiedliche Auslegungen der jeweils geltenden Bestimmungen können zu nachträglichen Steuer- und Zollbelastungen führen. Dementsprechend können die Steuern und Zölle etwaigen positiven oder negativen Schwankungen ausgesetzt sein.

In Österreich und in anderen Ländern, in denen die ANDRITZ-GRUPPE tätig ist, sind eine Reihe von rechtlichen Compliance-Bestimmungen, inklusive kartellrechtlicher Bestimmungen und Antikorruptionsgesetze, oder Compliance Risiken in der Lieferkette einzuhalten. Die Gruppe hat ein Compliance-Komitee zur Überwachung der Einhaltung dieser Regeln eingerichtet sowie eine Reihe interner Richtlinien festgelegt, darunter geltende Richtlinien zur Verhinderung von Insider-Trading, von Verstößen gegen Kartellgesetze und Antikorruptionsgesetze, zum Schutz von personenbezogener Daten sowie einen Kodex über Geschäftsverhalten & Geschäftsethik und ein Verhaltenskodex für Lieferanten. Zwar ist die Gruppe bestrebt, die Einhaltung dieser Richtlinien durch eine Vielzahl von Maßnahmen sicherzustellen, doch gibt es keine Garantie, dass es nicht zu Verstößen kommen wird. Derartige Verstöße könnten die Finanzlage und den Ruf der Gruppe nachhaltig schädigen bzw. auch zu Stornierungen von bestehenden Aufträgen führen.

Wettbewerbsposition

Die ANDRITZ-GRUPPE agiert in sehr wettbewerbsintensiven Märkten, in denen einige wenige große Anbieter um einige wenige Großaufträge bieten. Darüber hinaus gibt es lokal eine Vielzahl von kleinen konkurrierenden Unternehmen, die über eine vergleichsweise niedrige Kostenbasis verfügen. Diese Wettbewerbssituation oder eine mögliche Änderung der Wettbewerbsstruktur können sich negativ auf den Auftragseingang sowie die Umsatzmargen der Gruppe auswirken. Die Gruppe steuert diesem Risiko durch kontinuierliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Produktinnovationen sowie durch ständige Kostenoptimierungen entgegen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass die Gruppe ihre derzeitige Marktposition auch in Zukunft halten kann.

Da die Wettbewerbsposition der Gruppe auch auf proprietären Technologien beruht, können die durch das digitale Zeitalter begünstigte Zunahme von Produktpiraterie, Cyberattacken und Industriespionage sowie der damit einhergehende Diebstahl von geistigem Eigentum ebenfalls negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition der Gruppe haben. Die Gruppe schützt, wo immer möglich, ihr geistiges Eigentum, es gibt allerdings keine Garantie, dass dies immer ausreichend gelingt.

Kundenkonzentration

In vielen Abnehmerindustrien der ANDRITZ-GRUPPE ist ein Trend zu Firmenzusammenschlüssen erkennbar. Dies trifft insbesondere auf die Zellstoff- und Papierindustrie sowie die Stahlindustrie zu. Solche Zusammenschlüsse könnten dazu führen, dass die Gruppe in Zukunft einer kleineren Anzahl von Kunden mit größerer Kaufkraft gegenübersteht. Die Abhängigkeit von einzelnen Schlüsselkunden könnte steigen, was auch direkte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe haben könnte.

Volatilität des Auftragseingangs

Einige Kundengruppen und Industrien, die ANDRITZ beliefert, sind direkt von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung abhängig und unterliegen damit häufig Nachfrageschwankungen hinsichtlich ihrer Produkte. Dies trifft vor allem auf die Geschäftsbereiche Pulp & Paper sowie Metals zu; es können jedoch alle Geschäftsbereiche davon betroffen sein. Das Preisniveau für die von ANDRITZ für diese Branchen gelieferten Anlagen und Produkte steht teilweise in direktem Zusammenhang mit dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage der Endprodukte, die mit den von AND-RITZ gelieferten Anlagen und Produkten hergestellt werden. Mögliche Preisschwankungen können daher einen direkten Einfluss auf die Investitionsentscheidungen von Kunden und in weiterer Folge auf den Auftragseingang der Gruppe haben. Dies könnte daher zu einer Volatilität in der Entwicklung des Auftragseingangs führen.

Die anhaltende Schwäche am internationalen Automobilmarkt könnte die Geschäftsentwicklung des Bereichs Metals Forming (Schuler) weiter negativ beeinflussen, da rund drei Viertel des Umsatzes von Schuler auf die Automobilindustrie entfallen. Zwar wurden bereits in den vergangenen Jahren kapazitive Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt bzw. es wurde 2020 ein weiteres Kapazitätsanpassungsprogramm beschlossen, dennoch ist nicht auszuschließen, dass im Falle einer weiteren Abschwächung des Pressenmarkts für die Automobilindustrie zukünftig zusätzliche Anpassungsmaßnahmen notwendig sein können, die die Ergebnisentwicklung der ANDRITZ-GRUPPE negativ beeinträchtigen.

Der künftige Erfolg der Gruppe hängt unter anderem davon ab, ob neue Aufträge in ausreichendem Umfang erhalten werden können. Es ist teilweise schwierig vorherzusagen, wann genau ein Auftrag, für den die Gruppe ein Angebot gelegt hat, vergeben wird. Die Vergabe von Aufträgen kann von Ereignissen beeinflusst werden, die nicht im Einflussbereich der Gruppe liegen, wie beispielsweise Preissituation, Nachfrage, allgemeine wirtschaftliche Bedingungen, behördliche Genehmigungen und Erhalt von Projektfinanzierungen. So kann es zu Schwierigkeiten beim Abgleich von Fixkosten und erwartetem Auftragsvolumen kommen.

Zusätzlich können sich auch Naturkatastrophen, Pandemien (wie zum Beispiel die Covid-19-Pandemie) oder Epidemien auf die Entwicklung des Auftragseingangs, der Liquidität und die finanzielle Struktur des Konzerns negativ auswirken.

Akquisition und Integration von komplementären Geschäftsfeldern

Eines der wesentlichen strategischen Ziele der ANDRITZ-GRUPPE besteht darin, durch organisches Wachstum und komplementäre Akquisitionen in allen Geschäftsbereichen zum Komplettanbieter zu werden. In Umsetzung dieser Strategie akquirierte die Gruppe seit 1990 eine Reihe von weltweit tätigen Unternehmen und gliederte diese in den Konzern ein.

Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Gruppe auch künftig in der Lage sein wird, geeignete Akquisitionsziele zu identifizieren und zu erwerben, dass überhaupt geeignete Unternehmen zur Verfügung stehen und ausreichend Finanzmittel für Akquisitionen aufgebracht werden können. ANDRITZ war bei der Integration neuer Unternehmen bisher weitgehend erfolgreich. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die angestrebten Ziele und Synergien bei allen zukünftigen Akquisitionen (wie auch bei derzeit laufenden Integrationen der zuletzt akquirierten Unternehmen) vollständig erreicht werden, oder dass die Gruppe sich nicht neuen Risiken oder Altlastrisiken konfrontiert sieht, die nicht identifiziert oder nicht exakt evaluiert wurden.

Einkauf und Fertigung

Im Bereich Einkauf werden die für die ANDRITZ-GRUPPE wichtigen Lieferanten regelmäßig überprüft, um Gefährdungspotenziale (Lieferfähigkeit, Qualitätsmanagement, finanzielle Situation etc.) und Risiken frühzeitig zu erkennen. Das gilt insbesondere auch für Bestellungen ab einer festgelegten Höhe. Zusätzlich werden regelmäßig die Kapazitätsauslastung der Lieferanten sowie mögliche alternative Lieferoptionen geprüft.

Im Bereich der Fertigung setzt ANDRITZ auf eine gezielte Make-or-Buy-Strategie, um die im Projektgeschäft typischen Schwankungen in der Kapazitätsauslastung gut auszugleichen und die eigenen Fertigungskapazitäten bestmöglich auszulasten. Prozessrelevante Schlüsselkomponenten für Anlagen und Produkte von ANDRITZ werden meist in eigenen Produktionsstätten gefertigt und montiert, einfache Komponenten hingegen vorwiegend bei qualifizierten Lieferanten zugekauft, deren Qualität und Termintreue sowie Compliance laufend kontrolliert werden.

Wesentliche Erfolgsfaktoren für kurze Auftragslaufzeiten und hohe Termintreue in der Fertigung sind exakte Planung, hoher Einsatz und Flexibilität seitens der Mitarbeiter. Auch setzt ANDRITZ intern auf flexible Arbeitszeit-modelle und vor allem im europäischen Raum auf einen flexiblen Anteil an Leiharbeitskräften, um Auslastungsschwankungen besser abzufedern. ANDRITZ versucht, Auslastungsschwankungen möglichst flexibel auszugleichen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es immer gelingen wird, größere Schwankungen in der Kapazitätsauslastung sofort auszugleichen, was sich wiederum negativ auf die Ergebnisentwicklung der Gruppe auswirken könnte. Die Covid-19-Krise und andere Pandemien oder Epidemien können sich auf die Fähigkeit der Lieferanten auswirken, von ANDRITZ bestellte Lieferungen nicht rechtzeitig zu fertigen und zu liefern, was wiederum dazu führen könnte, dass ANDRITZ seinen Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nicht nachkommen kann. Ein solcher Ausfall könnte sich nicht nur nachteilig auf das jeweilige Projekt auswirken, sondern auch auf die Fähigkeit von ANDRITZ, künftig neue Aufträge zu gewinnen.

Personal

Die ANDRITZ-GRUPPE möchte für ihre Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber sein und diese langfristig an das Unternehmen binden. Hohe Qualitätsstandards im Auswahlverfahren gewährleisten, dass die am besten geeigneten Kandidaten für die jeweiligen vakanten Positionen eingestellt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiter bereits nach kurzer Zeit das Unternehmen wieder verlassen. Dadurch könnten sich nicht nur hohe Kosten ergeben, sondern auch die Kunden- und Serviceorientierung verschlechtern. ANDRITZ versucht, die Fluktuation durch das Anbieten interessanter, internationaler Karrieremöglichkeiten, einer leistungsorientierten Entlohnung und fokussierten Trainingsprogrammen zu minimieren.

Digitalisierung

Basierend auf umfassender und langjähriger Erfahrung als Lieferant von Technologien und Anlagen für verschiedenste Industriezweige bietet ANDRITZ ein breites Produktportfolio an intelligenten, digitalen Lösungen an, die die Kunden maßgeblich unterstützen, ihre Produktions- und Unternehmensziele zu erreichen. Diese innovativen und weltweit in vielen Referenzanlagen erprobten Digitalisierungslösungen werden unter der Technologiemarke Metris gebündelt. Metris beruht auf drei strategischen Säulen: Industrial IIoT (mit den Schwerpunkten Smart Sensors, Big Data und Augmented Reality), Smart Service und Ventures. Metris-Technologien entsprechen dem allerneuesten Stand der Technik, werden laufend weiterentwickelt und können ganz auf individuelle Kundenbedürfnisse maßgeschneidert werden. ANDRITZ sieht in der Digitalisierung ein wesentliches Wachstumsfeld für die Zukunft und wird daher in den kommenden Jahren weiter einen starken Fokus auf die Entwicklung digitaler Produkte und Lösungen, einschließlich Datensicherheit, legen. Die Schnelligkeit, mit der sich die Digitalisierung entwickelt, stellt jedoch auch ein Risiko dar, sollte es ANDRITZ nicht gelingen, die Herausforderungen – sowohl die Entwicklung von Produkten und Lösungen als auch die Implementierung der notwendigen internen Prozesse und Strukturen betreffend – in der gebotenen Geschwindigkeit zu meistern. Darüber hinaus können diese Digitalisierungslösungen ANDRITZ einem erhöhten Risiko von Cyberangriffen aussetzen.

Kapitalmarktrisiken

Die Entwicklung des ANDRITZ-Aktienkurses ist nicht nur von unternehmensspezifischen Faktoren, sondern auch von Kursschwankungen an den internationalen Finanzmärkten abhängig. Wirtschafts- und politische Krisen können die Kapitalmärkte erschüttern und starke Kursschwankungen und hohe Volatilität an den wichtigsten Wertpapierbörsen auslösen und somit den Kurs der ANDRITZ-Aktie direkt oder indirekt negativ beeinflussen.

Als börsennotiertes Unternehmen wird die ANDRITZ-GRUPPE regelmäßig von Finanzanalysten und institutionellen Investoren bewertet. Kauf- und Verkaufsempfehlungen von Analysten und darauf basierende Investitionsentscheidungen durch Aktionäre können erhebliche Kursschwankungen der ANDRITZ-Aktie bewirken. ANDRITZ ist bemüht, unbegründete Kursschwankungen durch offene und transparente Informationspolitik und durch gute Beziehungen zu den Aktionären und anderen Teilnehmern am Kapitalmarkt zu vermeiden.

Der hohe Anteil des Streubesitzes der ANDRITZ-Aktien (knapp unter 70%) und die umfassenden Investor-Relations-Tätigkeiten haben zu einem aktiven Handel mit ANDRITZ-Aktien an der Wiener Börse geführt. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass dieser aktive Handel auch in Zukunft anhalten wird. Sollte dies nicht der Fall sein, hätte dies negative Auswirkungen auf die Liquidität und den Kurs der ANDRITZ-Aktie; Investoren könnten ihre Aktien nicht zu einem für sie angemessenen Preis verkaufen. Ein Ausbleiben des aktiven Handels oder eine größere Veränderung der Marktkapitalisierung könnten darüber hinaus dazu führen, dass die ANDRITZ-Aktie aus verschiedenen internationalen Branchen- und Börsenindices, zum Beispiel dem ATX, dem Leitindex der Wiener Börse, oder anderen Indices, gestrichen wird. Dies könnte zu größeren Kursveränderungen der ANDRITZ-Aktie führen.

Operative Risiken

Projektrisiken

Im Zusammenhang mit Lieferungen von Ausrüstungen und Serviceleistungen ist die ANDRITZ-GRUPPE häufig vertraglich verpflichtet, Leistungs- und Termingarantien abzugeben. Werden die garantierten Leistungen nicht erreicht oder Termine nicht eingehalten, sind üblicherweise gestaffelte Vertragsstrafen zu leisten oder auf Kosten der Gruppe Änderungen an den gelieferten Teilen zu erbringen. Bleibt die Anlagenleistung weit hinter den garantierten Werten zurück, werden Termine deutlich überschritten oder akzeptiert der Kunde die Übernahme der Anlage aus sonstigen Gründen nicht, könnte der Kunde das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand bei vollem Kosten- und Schadenersatz an ANDRITZ zurückzugeben. Ein solcher Fall könnte die Finanzentwicklung der Gruppe negativ beeinflussen. Sollte die Covid-19-Pandemie noch länger anhalten, könnte sich dies auf die Fähigkeit des Konzerns auswirken, seine vertraglichen Fristen einzuhalten.

Viele Aufträge, die ANDRITZ abwickelt, basieren auf langfristigen Fixpreisverträgen. Umsatz und Margen können bei Fixpreisverträgen, zum Beispiel wegen Änderungen bei Kosten (vor allem schwankenden Materialkosten), von ursprünglichen Kalkulationen abweichen, insbesondere bei Projekten, die das Engineering und den Bau gesamter Anlagen umfassen und Arbeitsleistungen von Dritten zugekauft werden müssen.

Da die Gruppe gewisse Teile einer zu liefernden Anlage von Unterlieferanten bezieht, kann es vorkommen, dass ein Angebot ohne genaue Kenntnis der Preise der zugekauften Teile gelegt werden muss. Obwohl ANDRITZ bei der Kalkulation auf Erfahrungswerte und Angebote potenzieller Lieferanten zurückgreifen kann, ist es möglich, dass diese Kalkulationen nicht immer exakt sind. Die Gruppe hat aus diesem Grund bei einigen vergangenen Projekten erhebliche Verluste erlitten. Derartige Probleme und Verluste können auch zukünftig auftreten und die finanzielle Entwicklung der Gruppe negativ beeinflussen.

Bei einzelnen Projekten übernimmt ANDRITZ – zusätzlich zur Lieferung von Ausrüstungen und Systemen von AND-RITZ – auch die Verantwortung für das gesamte Engineering und/oder die Errichtung und den Bau von Fabriken. Diese Verträge bergen neben den oben angeführten Risiken auch Risiken in sich, die sich aus größerer Vorort-Verantwortung ergeben; das sind beispielsweise Umweltrisiken, Risiken in Bezug auf die lokalen Arbeitsbedingungen oder Risiken, die mit der Geologie, mit dem Bau und der Errichtung der Anlagen zu tun haben. Darüber hinaus ist die Gruppe auch Risiken in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Drittparteien ausgesetzt, die bei diesen Projekten mit Bau-, Montage- und Engineering-Leistungen beauftragt werden (z. B. Streiks oder andere Arbeitsunterbrechungen, die zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme führen, oder Nichteinhaltung von Terminen). Die Gruppe hat zur Minimierung dieser EPC-Risiken (EPC: Engineering, Procurement, Construction) Risikomanagementsysteme implementiert, die – soweit vertraglich möglich – unter anderem den Abschluss von Versicherungen, die Festsetzung bestimmter vertraglicher Klauseln und standardisierte Abläufe beim Projektmanagement umfassen. Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Systeme ausreichend sind, um negative finanzielle Auswirkungen zu verhindern. Die Gruppe hat diesbezüglich bei bestimmten früheren Projekten Verluste gemacht, und ähnliche Schwierigkeiten und Verluste könnten auch künftig auftreten und eine negative Auswirkung auf die finanzielle Situation der Gruppe haben.

Bei vielen EPC- und anderen Projekten übernimmt die ANDRITZ-GRUPPE gemeinsam mit Drittparteien eine Reihe von Risiken. Obwohl die Gruppe bestrebt ist, dass die Risiken aus solchen Projekten klar zugeordnet werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gruppe dabei immer erfolgreich ist. Darüber hinaus kann der Fall, dass ein Konsortialpartner seinen Verbindlichkeiten (inklusive Schadenersatz gegenüber der Gruppe) nicht nachkommen kann, eine bedeutende negative Auswirkung auf die Geschäftsergebnisse und die Liquiditätssituation der Gruppe haben.

Haftungsbeschränkungen

Haftungen, die sich aus Verträgen der Gruppe ergeben, können Haftungen bezüglich eines Gewinnentgangs von Kunden und andere Haftungen beinhalten, die den jeweiligen Vertragswert erheblich überschreiten können. Die ANDRITZ-GRUPPE ist bestrebt, in Verträgen entsprechende Haftungsbeschränkungen festzulegen; es kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass in allen Verträgen ausreichende Haftungsbeschränkungen enthalten sind, oder dass Haftungsbeschränkungen im jeweils anzuwendenden Recht durchsetzbar sein werden.

Verträge mit staatlichen Stellen

Bei diversen Projekten sind staatliche Stellen die Auftraggeber. In Zusammenhang mit diesen Projekten kann die Gruppe den oben beschriebenen Leistungs-, Haftungs- und EPC-/Turnkey-Risiken in verstärktem Maße unterliegen, weil es der Gruppe aufgrund des Erfordernisses öffentlicher Ausschreibungen und lokaler Gesetze eventuell nicht immer möglich ist, ihre angestrebten vertraglichen Absicherungen zu erreichen.

Gerichtsverfahren

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ANDRITZ-GRUPPE in zahlreichen Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil dieser Verfahren (wie beispielsweise Vertrags- und Projektstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen und Verfahren im Bereich geistiges Eigentum) kann als typisch für die Branche, in der die Gruppe tätig ist, angesehen werden. Die ANDRITZ-GRUPPE bildet in Fällen, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich erscheint und zuverlässige Schätzungen gemacht werden können, entsprechende Rückstellungen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Anbetracht der Risikosummen in einigen dieser Streitfälle kann ein für ANDRITZ negativer Ausgang einer oder mehrerer dieser Rechtsstreitigkeiten zu einer wesentlichen negativen Auswirkung auf Ergebnis und Liquiditätsbestand der Gruppe führen.

Der Bereich Produkthaftung inkludiert einige Fälle wegen mutmaßlicher Körperverletzungen und/oder Todesfällen aufgrund Asbestbelastungen. Details dazu sind im Konzernanhang Kapitel G) 37. Eventualverbindlichkeiten zu finden.

Währungen

Ein wesentlicher Teil der Tochtergesellschaften der ANDRITZ-GRUPPE befindet sich außerhalb der Eurozone. Da Euro die Berichtswährung der Muttergesellschaft ANDRITZ AG ist, rechnet das Unternehmen im Konzernabschluss die Abschlüsse dieser Gesellschaften in Euro um. Um translationsbezogene Fremdwährungsrisiken zu adressieren, wird für das Risikomanagement generell unterstellt, dass Investitionen in ausländische Gesellschaften auf Dauer angelegt sind und die Ergebnisse kontinuierlich reinvestiert werden. Auswirkungen von Wechselkursschwankungen bei der Umrechnung von Nettovermögenspositionen in Euro werden im Posten Unterschiedsbeträge aus Währungsumrechnung im Konzerneigenkapital ausgewiesen.

Ein beträchtlicher Teil des Umsatzes bzw. der Kosten der von Konzerngesellschaften abgeschlossenen Aufträge wird nicht in der jeweiligen funktionalen Währung, sondern in anderen Währungen, vor allem US-Dollar, abgerechnet. Die Währungen in diesen Ländern können erheblichen Wechselkursschwankungen unterliegen. Währungsrisiken im Zusammenhang mit Aufträgen, die nicht in Euro fakturiert werden, werden durch die Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten – insbesondere Devisentermingeschäfte und Swaps – bestmöglich minimiert.

Obwohl die Gruppe bestrebt ist, die Nettowährungsposition von nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossenen Aufträge durch den Abschluss von Termingeschäften abzusichern, können sich Währungsschwankungen mit Wechselkursverlusten im Konzernabschluss niederschlagen. Die Entwicklung der Wechselkurse kann sich auch auf den in Euro umgerechneten Umsatz und das Ergebnis der Gruppe sowohl positiv als auch negativ auswirken. Wechselkursänderungen können auch dazu führen, dass sich die Position von AND-RITZ gegenüber der Konkurrenz verändert, obgleich viele Mitbewerber von ANDRITZ ihren Firmensitz ebenfalls im Euroraum haben.

Da einige der größeren ANDRITZ-Kunden ihren Hauptsitz außerhalb des Euroraums haben, können Wechselkursänderungen zu einer Verzögerung von Projektentscheidungen durch diese Kunden führen. Ebenso ist das Eigenkapital der ANDRITZ-GRUPPE nicht abgesichert und könnte durch Wechselkursänderungen beeinflusst werden.

Die Veränderung des Euro gegenüber vielen anderen Währungen könnte sich auch umrechnungsbedingt sowohl positiv als auch negativ auf das Eigenkapital sowie die Umsatz- und Ertragsentwicklung der ANDRITZ-GRUPPE auswirken (Translationseffekt).

Versicherungen

Obwohl die ANDRITZ-GRUPPE Versicherungsprogramme zur Abdeckung der für das Geschäft üblichen Risiken abgeschlossen hat, gibt es keine Garantie, dass mögliche Verluste durch diese Versicherungen vollständig abgedeckt werden, die Versicherungen schadenersatzpflichtig bzw. die Versicherungsbeträge ausreichend sind. Darüber hinaus ist die Gruppe in gewissen Industrien tätig (zum Beispiel in der Raumfahrt und Nuklearindustrie), für die Risiken nicht oder nicht voll versicherbar sind bzw. nicht immer alle Voraussetzungen gegeben sind, um Versicherungen abschließen zu können. Jegliche substanzielle Verbindlichkeit, die nicht durch Versicherungen gedeckt ist, könnte daher eine wesentliche negative Auswirkung auf die finanzielle Situation der Gruppe haben.

Cyber-Risiken/Hackerangriffe

Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Anlagen und Maschinen erfordert hoch wirksame und effiziente Lösungen zur Wahrung der Datensicherheit. Der unbefugte Zugriff auf oder der Abzug sensibler Unternehmensdaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme als Folge von Hackerangriffen sind wesentliche Risiken, denen ANDRITZ in zunehmendem Maße ausgesetzt ist. Dabei können nicht nur die ANDRITZ-eigenen Systeme betroffen sein, sondern auch die von ANDRITZ bei Kunden installierten IIoT-Lösungen. Cyber-Risiken bzw. möglichen Hackerangriffen begegnet ANDRITZ durch den Einsatz von modernsten IT-Sicherheitstechnologien (zum Beispiel Firewall-Systemen) sowie durch verstärkte Kontrolle von Zugriffsberechtigungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen. Mit Hilfe einer optimierten IT-Infrastruktur sollen Cyber-Attacken frühzeitig erkannt werden, um diese erfolgreich abzuwehren. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es durch Cyber-Angriffe zu einem unbefugten Zugang bzw. zu einem Verlust von sensiblen und vertraulichen Daten sowohl bei ANDRITZ als auch bei seinen Kunden kommt und dies in weiterer Folge zu enormen wirtschaftlichen Schäden führt, für die ANDRITZ verantwortlich gemacht werden könnte.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

ANDRITZ verfügt über ein konzernweites internes Kontroll- und Steuerungssystem (IKS), dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren, um nach Möglichkeit rasch Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dieses System stellt ein wichtiges Element in der aktiven Unternehmenssteuerung dar. Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Überwachungs- und Kontrollsysteme effektiv genug sind.

Die Implementierung und Überwachung des IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess bzw. die Finanzberichterstattung liegt in der Verantwortung des Vorstands. Dazu wurden sowohl für die wesentlichen Geschäftsrisiken innerhalb der Gruppe als auch für den Finanzberichterstattungsprozess gruppenweit verbindlich anzuwendende Regelungen und Richtlinien verabschiedet.

Das Rechnungswesen und die darin integrierte Finanzbuchhaltung sind dem Vorstand unterstellt. Durch verschiedene organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Insbesondere wird durch entsprechende Regelungen sichergestellt, dass die Erfassung in den Büchern und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben.

Der gesamte Prozess von der Beschaffung bis zur Zahlung unterliegt konzerneinheitlichen Richtlinien, die wesentliche damit in Zusammenhang stehende Risiken minimieren sollen.

Zu diesen Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen sowie ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsberechtigungen für Zahlungen (Vieraugenprinzip). Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit spielen in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine generell restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen durch die verwendete Finanzsoftware (SAP) unterstützt. Die Ordnungsmäßigkeit dieser Finanzsoftware wird auch durch direkt im System eingerichtete automatisierte Geschäftsprozesskontrollen gewährleistet.

Konzernweit einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Erfassung, Buchung und Bilanzierung von Geschäftsfällen sind in der ANDRITZ GROUP IFRS Accounting Policy geregelt und für alle Konzerngesellschaften verbindlich. Automatische Kontrollen im Konsolidierungs- und Berichtssystem, aber auch zahlreiche manuelle Prüfungen sind zur bestmöglichen Vermeidung von Fehldarstellungen im Einsatz. Die Kontrollmaßnahmen gehen von der Durchsicht und Diskussion der Periodenergebnisse durch das Management bis hin zur spezifischen Überleitung von Konten.

Durch ein standardisiertes, konzernweites Finanzberichtswesen sowie durch sofortige, anlassbezogene Berichterstattung über bedeutende Ereignisse soll sichergestellt werden, dass der Vorstand angemessen und zeitnah über alle relevanten Sachverhalte in der Gruppe informiert wird. Der Aufsichtsrat wird in zumindest einer pro Quartal stattfindenden Aufsichtsratssitzung über die laufende Geschäftsentwicklung inklusive operative Planung und mittelfristige Strategie des Konzerns unterrichtet. In besonderen Fällen – wie zum Beispiel bei Akquisitionen, Restrukturierungen etc. – wird der Aufsichtsrat auch unmittelbar informiert. Darüber hinaus erhalten der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter einen monatlichen Bericht mit den wichtigsten Finanzkennzahlen einschließlich Kommentaren. In den Prüfungsausschusssitzungen wird unter anderem auch das interne Kontroll- und Risikomanagement behandelt.

Die Interne Revision, die als Stabsstelle des Vorstands eingerichtet ist, auditiert konzernweit einzelne Prozesse oder Gesellschaften anhand eines jährlich festgelegten Prüfplans sowie in besonderen Anlassfällen (ad hoc Prüfungen). Zudem überwacht sie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und konzerninterner Richtlinien. Sie agiert in der Berichterstattung und bei der Wertung der Prüfergebnisse als unabhängiger unternehmensinterner Bereich weisungsungebunden. Die Interne Revision berichtet dem Vorstand und Prüfungsausschuss in regelmäßigen Abständen über die durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnisse sowie über den aktuellen Umsetzungsstand der Erkenntnisse.

Der Konzernabschlussprüfer beurteilt jährlich die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements in der ANDRITZ-GRUPPE und berichtet darüber an Aufsichtsrat und Vorstand. Die Funktionalität des Risikomanagements wurde vom Konzernabschlussprüfer 2020 kontrolliert.

Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht

Den konsolidierten Corporate-Governance-Bericht finden Sie im Kapitel Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht – oder auf der ANDRITZ-Website andritz.com.

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es gab keine wesentlichen oder außerordentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

KONSOLIDIERTE NICHT-FINANZIELLE ERKLÄRUNG

Der folgende Abschnitt beschreibt die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren zu Sozial-, Arbeitnehmer- und Umweltbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte. Informationen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung finden sich im konsolidierten Corporate-Governance-Bericht.

Wesentlichkeitsanalyse

Die ANDRITZ-GRUPPE veröffentlicht Informationen betreffend Nachhaltigkeit gemäß den Kriterien der Global Reporting Initiative (GRI Standards, Option: Kern). Eine Auflistung aller berichteten Indikatoren einschließlich Kommentare befindet sich im Kapitel "GRI Index" nach dem Konzernanhang.

  • 0 = nicht relevant / keine Auswirkungen
  • 1 = eher relevant / geringe Auswirkungen
  • 2 = relevant / mittlere Auswirkungen
  • 3 = sehr relevant / große Auswirkungen

Um die für die ANDRITZ-GRUPPE wesentlichen Themen für die Berichterstattung sowie die relevanten Handlungsfelder zu eruieren, wurden bereits mehrmals Stakeholder-Umfragen bzw. Interviews mit den relevanten Stakeholdern durchgeführt. Die Analyse-Ergebnisse aus den vergangenen Jahren wurden im Herbst 2020 noch einmal evaluiert bzw. mit relevanten Stakeholdern diskutiert. Die Prüfung ergab, dass die bisherigen relevanten Themenbereiche weiterhin Gültigkeit haben und als unverändert wichtig eingestuft werden.

Die Themen, die auf die gesellschaftliche Auswirkung der Geschäftstätigkeit von ANDRITZ bzw. die Entscheidungen der Stakeholder in puncto Geschäftsbeziehungen mit ANDRITZ den größten Einfluss haben, sind demnach:

  • Einhaltung von rechtlichen und ethischen Standards / unternehmensinterne Compliance
  • Fairer Umgang mit Lieferanten und Geschäftspartnern
  • Nachhaltige Produktion bzw. Projekte sowie Produktsicherheit
  • Verantwortungsvolle Arbeitsbedingungen
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Digitalisierung und Innovation

Die unterschiedliche Gewichtung der Themen ist in der oben angeführten Grafik dargestellt. Diese Themen werden auch in der folgenden nicht-finanziellen Erklärung behandelt.

Nachhaltigkeitsstrategie

Im vergangenen Jahr wurde eine umfassende gruppenweite Nachhaltigkeitsstrategie inklusive daraus abgeleiteter konkreter Zielsetzungen erarbeitet, die vom Vorstand und Aufsichtsrat genehmigt wurden. ANDRITZ verfolgt einen mehrdimensionalen, umfassenden und praxisorientierten Nachhaltigkeitsansatz.

Die Strategie gliedert sich in wesentliche Grundlagen- und Fokusthemen in den Bereichen Umweltschutz ("Environment"), Soziales ("Social") und verantwortungsvolle Unternehmensführung ("Governance"). Die Auswahl der Fokusthemen erfolgte auf Basis der Relevanz für ANDRITZ und dessen Stakeholder. Dabei wurden u.a. Klimaschutz, nachhaltige Lösungen im Produktbereich, ANDRITZ als verantwortungsvoller Arbeitgeber, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Risiko-Management und Compliance inklusive Lieferanten-Compliance als die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen identifiziert. Daraus wurden operative und messbare Ziele abgeleitet.

Die ökologischen Ziele beziehen sich auf die Reduktion der Treibhausgase (Scope 1 und 2), des Wasserverbrauchs und des Abfallvolumens an den ANDRITZ-Standorten. Außerdem soll der Anteil an "grünen" Produkten, die direkt oder indirekt zum Klimaschutz bzw. zur Nachhaltigkeit beitragen, auf über 50% gesteigert werden. Die sozialen Ziele haben die Vermeidung von Arbeitsunfällen, die Reduktion der Mitarbeiter-Fluktuation und die Erhöhung der Diversität im Fokus. Beim Thema Governance geht es insbesondere um bestmögliches Management und Minimierung von Unternehmensrisiken sowie die weitere Sicherstellung der Compliance innerhalb der Gruppe und seitens der Lieferanten.

Nicht-finanzielle Risiken

Risikomanagement ist ein integrierter Bestandteil aller Geschäftsprozesse und erstreckt sich über sämtliche strategische und operative Ebenen von ANDRITZ. Die nachfolgend beschriebenen nicht-finanziellen Risiken (gem. § 267a Abs. 3 Z 5 UGB) behandeln mögliche Gefährdungen in Bezug auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie die Achtung der Menschenrechte.

Nicht-finanzielle Risiken können sich aus der eigenen Geschäftstätigkeit oder aus Geschäftsbeziehungen sowohl für das Unternehmen als auch für das Unternehmensumfeld ergeben. Der Fokus auf nicht-finanzielle Risiken wurde in der Vergangenheit nicht nur aufgrund steigender Anforderungen aller Stakeholder, sondern zunehmend auch durch gesetzliche Regulierungen verstärkt. Die möglichen Folgen dieser Art von Risiken sind nicht nur finanzieller Art, sondern vor allem auch qualitativer Natur, wie etwa Reputationsrisiken oder die mangelnde Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber.

Personal

Die ANDRITZ-GRUPPE möchte für ihre Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber sein und diese langfristig an das Unternehmen binden. Ein wichtiges Anliegen des Unternehmens ist es daher, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiter unter Anwendung des Gleichbehandlungsprinzips ohne jegliche Form von Diskriminierung, Bedrohung oder Vergeltung zu schaffen. ANDRITZ respektiert Werte und Kulturen anderer Länder und Völker und schätzt die Unterschiede in Denkweise und Herkunft. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich manche Mitarbeiter ungleich oder unfair behandelt fühlen. In diesem Fall gibt es unterschiedliche Beschwerdemöglichkeiten, wie zum Beispiel über die jeweiligen lokalen HR-Organisationen, den Betriebsrat oder das online-basierte gruppenweite Hinweisgebersystem.

Nicht zufriedenstellend empfundene Arbeitsbedingungen können die Motivation und Begeisterungsfähigkeit der Mitarbeiter senken und in weiterer Folge negative Auswirkungen auf die Produktivität haben. Daraus resultierende erhöhte Krankenstands- oder Fluktuationsraten könnten zu Mehrkosten für ANDRITZ führen. Fachliche Förderung und Qualifizierung von Mitarbeitern sind daher wichtige Anliegen von ANDRITZ, die aber nur durch persönliche Bereitschaft des Personals erreicht werden können. Mangelnde Bereitschaft zur Weiterbildung kann zu einer nicht ausreichenden Qualifikation der Mitarbeiter führen.

Fehlende Angebote zur fachlichen und persönlichen Weiterbildung für Mitarbeiter könnten die Attraktivität von AND-RITZ als Arbeitgeber beeinträchtigen und speziell junge potenzielle Mitarbeiter von einer Bewerbung abhalten. Daher geht das Unternehmen seit einiger Zeit verstärkt auf Veränderungen in der Arbeitswelt sowie auf neue Anforderungen von Mitarbeitern ein. Dazu zählt auch die verstärkte Flexibilisierung der Arbeitszeit.

Lieferkettenmanagement

Die Einhaltung von international gültigen Umwelt- und Sozialstandards ist ANDRITZ insbesondere in der Zusammenarbeit mit Lieferanten aus Schwellenländern sehr wichtig. Mögliche Verstöße (z.B. Kinderarbeit, Missachtung von Sicherheitsvorschriften, Unterbezahlung, Entsorgung von gefährlichen Stoffen etc.) können nicht nur das Image von ANDRITZ selbst, sondern auch bestehende oder zukünftige Geschäftsbeziehungen von ANDRITZ mit Kunden gefährden. Auch die Zahlung von Bußgeldern oder Strafen wäre eine mögliche Konsequenz einer Missachtung.

Dies könnte sich negativ auf den Auftragseingang bzw. den Auftragsstand der Gruppe auswirken. Daher ist ANDRITZ bestrebt, die Implementierung von international anerkannten Umwelt- und Sozialstandards bei Lieferanten weiter voranzutreiben und deren Einhaltung auch zu überprüfen. Ein wichtiger Schritt wurde mit der Einführung einer spezifischen Richtlinie für Lieferanten auf Basis des allgemeinen Verhaltenskodex gesetzt. In China und Indien überwachen zwei Auditoren die Einhaltung dieser Standards bei den Lieferanten vor Ort und vereinbaren im Fall von Abweichungen Korrekturmaßnahmen. Schwere Verstöße können bis zur Auflösung des Geschäftsverhältnisses mit diesen Lieferanten führen.

Umweltschutz innerhalb und außerhalb des Unternehmens

Die von ANDRITZ gelieferten Systeme und Anlagen entsprechen den höchsten Umwelt- und Sicherheitsstandards und erfüllen die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben der Länder, in denen sie installiert werden. Dennoch kann es bei unsachgemäßem Betrieb der Anlagen, Wartungsfehlern oder sonstigen unvorhergesehenen und nicht beeinflussbaren Ereignissen zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod – auch einer größeren Anzahl – von Menschen bzw. zu bedeutenden Eigentumsbeschädigungen kommen, wofür ANDRITZ eventuell haftbar gemacht werden könnte.

In den Fertigungsstätten der ANDRITZ-GRUPPE werden zum Teil gefährliche Substanzen verwendet bzw. generiert. In vielen Betriebsstätten liegen Abfallwirtschaftskonzepte vor, die von fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten erstellt und kontrolliert werden. Diese sind auch für die Erfüllung der allgemeinen Pflichten betreffend Sammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung von Abfällen verantwortlich. Die im Betrieb anfallenden gefährlichen Abfälle werden bis zur Abholung durch den Entsorger in versperrbaren Räumen gelagert. Über die Menge an nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen sowie über Altöle werden entsprechende Aufzeichnungen geführt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass gefährliche Abfälle nicht den Vorschriften entsprechend entsorgt werden und so eventuell Umweltschäden entstehen können. Auch bei Montage- und sonstigen Arbeiten auf Baustellen werden manchmal gefährliche Chemikalien und Werkstoffe verwendet. Im Falle eines Unfalls, wie etwa des Auslaufens gefährlicher Stoffe, eines Feuers oder einer Explosion, könnte die Gruppe für Sach- oder Personenschäden und die Beseitigung von Umweltschäden haftbar gemacht werden.

Risiken aufgrund des Klimawandels

Natürlich-physikalische Auswirkungen des Klimawandels beziehen sich auf die zunehmende Häufigkeit und Intensität extremer Wettereignisse, wie Hitze, Stürme, Überschwemmungen oder Waldbrände. Diese könnten Standorte oder Baustellen, aber auch die Infrastruktur von Lieferanten negativ beeinflussen, indem sie einen Ausfall von Fertigungskapazitäten verursachen und möglicherweise auch weitere Folgeschäden nach sich ziehen. Extreme Wetterphänomene könnten auch zu Schäden an der Verkehrsinfrastruktur führen und so den Logistikbereich, der bei ANDRITZ von externen Dienstleistern durchgeführt wird, stark betreffen. Verzögerungen oder Ausfälle von Gütertransporten könnten einen erheblichen negativen Effekt auf den Produktionsprozess bzw. den Fortschritt von Projekten haben. Daher muss der Ablauf des Warentransports gegebenenfalls an durch den Klimawandel veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden.

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass mittelfristig gewisse Maßnahmen zur Anpassung an die sich ändernden klimatischen Bedingungen gesetzt werden müssen.

Die in den letzten Jahren weltweit feststellbaren Klimaveränderungen haben teilweise zu deutlichen Preisanstiegen bzw. zu starker Preisvolatilität bei einzelnen Rohstoffen geführt. Weitere Klimaveränderungen könnten zu steigenden Inputpreisen für Produktion, Energie, Transport und Versicherungen führen. An den einzelnen ANDRITZ-Standorten arbeitet man bereits daran, die Energieeffizienz zu steigern und den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen. Auch die im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie beschlossenen Ziele im Bereich Umwelt fokussieren sich darauf. Der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten ist relativ gering. Der Klimawandel könnte jedoch aufgrund von verstärktem Heizungs- oder Kühlungsbedarf den Energieverbrauch der ANDRITZ-GRUPPE längerfristig erhöhen.

Auch eine höhere Besteuerung von fossiler Energie oder von CO2-Emissionen könnte zu Mehrkosten führen. Mehrere ANDRITZ-Standorte führten daher ein Umweltmanagementsystem ein bzw. sind bereits nach ISO 14001 zertifiziert. Durch die Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Fertigung, die in den letzten Jahren getroffen wurden, konnten Kosten eingespart werden.

Auf der Produktseite bestehen die Risiken des Klimawandels darin, dass gewisse Produkte eventuell nicht mehr erfolgreich verkauft oder sogar unverkäuflich werden könnten. Diesen Risiken begegnet ANDRITZ durch ein breites Produktportfolio im Bereich der "grünen Technologien".

Das Unternehmen generiert bereits heute rund 45% seines Gesamtumsatzes aus Anlagen, Technologien und Verfahrenstechniken, mit denen aus erneuerbaren Ressourcen Energie gewonnen wird bzw. die zum Schutz der Umwelt und zur Ressourcen-Schonung beitragen. Dieser Anteil soll künftig noch gesteigert werden.

Das Regulierungsrisiko bezieht sich auf staatliche Maßnahmen, die durch den Klimawandel gesetzt werden. Dies kann in vielfältiger Weise geschehen. Oft ist es für Unternehmen schwierig, langfristige Investitions- und Betriebsentscheidungen zu treffen, weil sich die Klimapolitik auf nationaler, EU- und internationaler Ebene häufig ändert.

Arbeits- und Reisesicherheit

Die Sicherheit der ANDRITZ-Mitarbeiter hat stets höchste Priorität, zumal insbesondere die Arbeit in den Fertigungsstätten und auf den Baustellen mit einer Reihe von Sicherheitsrisiken verbunden ist. Bei Arbeitsunfällen von AND-RITZ-Mitarbeitern und Personen, die im Auftrag von ANDRITZ arbeiten bzw. wenn Drittpersonen durch Unfälle zu Schaden kommen, kann die Gruppe unter Umständen haftbar gemacht werden. Auch wenn die internen Regeln und Standards sehr streng sind, können Unfälle nicht verhindert werden. Daher wird der Unfallprävention höchste Priorität eingeräumt. Fehlende Planung und Koordination von Sicherheitsmaßnahmen, fehlende klare Verantwortlichkeiten, Nichteinhaltung von Baustellenregeln, mangelnde Gefahrenerkennung und -analyse sowie fehlende Arbeitserlaubnis und Vorbereitungsgespräche zählen zu den häufigsten Ursachen für Unfälle. Führungskräfte haben die Aufgabe, Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen; die Mitarbeiter wiederum müssen die verpflichtenden Maßnahmen in ihrer täglichen Arbeit berücksichtigen. Sie müssen Gefahren am Arbeitsplatz melden, sicherheitskritische Vorfälle beachten und an regelmäßigen Schulungen teilnehmen.

Die Ursache von Unfällen ist häufig eine Kombination unterschiedlicher Faktoren und menschlicher Einflüsse. Auch Vorfälle, die leicht zu einem Unfall hätten führen können, sogenannte "sicherheitskritische Vorfälle", sind als Warnsignal zu sehen, und es ist wichtig, die Ursachen rasch zu ermitteln und zu beseitigen. Für alle Arbeitsbereiche werden Risikoanalysen erstellt. Dabei müssen nicht nur statische, sondern auch dynamische Prozesse (Manipulation und Bewegen der Teile, z.B. auf Baustellen) beachtet werden.

Eine globale Travel Risk Management Policy legt die Eckpunkte des Reisesicherheitsprogramms fest. Um Auslandseinsätze von ANDRITZ-Mitarbeitern möglichst sicher zu gestalten, beobachtet die Gruppenfunktion Group Corporate Security laufend die Lage in Risikoländern, in denen Mitarbeiter im Einsatz sind, und informiert Reisende und Projektleiter über aktuelle Entwicklungen. Ein Länderportal, das auch via Smartphone-App abrufbar ist, bietet landesspezifische Informationen, Risikoanalysen und praktische Handlungsempfehlungen zum Thema Reisegesundheit und -sicherheit sowie Updates und Analysen zu aktuellen Entwicklungen in einem bestimmten Land. Dazu zählen zum Beispiel politische Unruhen oder Krisen, aber auch Pandemien wie Covid-19. Reisende werden auch kurzfristig über plötzlich eingetretene oder anstehende Ereignisse (Demonstrationen, Streiks, erschwerte Wetterbedingungen, Flughafenschließungen, Ausbruch von Krankheiten etc.), die Einfluss auf eine reibungslose Reisetätigkeit haben können, informiert.

Zusätzlich wurde im vergangenen Jahr eine eigene mehrsprachige Covid-19-Pandemie-Seite im gruppenweiten Intranet zur Verfügung gestellt. Auf dieser kann der jeweils letzte Wissensstand zu Verbreitung, Präventionsmaßnahmen, Reisebeschränkungen, Tests, Impfstoffentwicklung etc. abgerufen werden. Projektmanager, Baustellenmitarbeiter und Reisende sollen durch die bereitgestellten Informationen bestmögliche Vorbereitungen treffen können. Dies wiederum trägt zu einer reibungslosen Projektabwicklung und zu Kundenzufriedenheit bei.

Die ANDRITZ Medical Helpline und die ANDRITZ Security Travel Helpline stehen den Mitarbeitern rund um die Uhr für Briefings vor der Abreise zur Verfügung. Darüber hinaus beantworten Reisemediziner, Sicherheitsexperten und Lageanalysten sowohl allgemeine Fragen zum Thema Reisesicherheit als auch spezifische Fragen zur Destination. 2020 wurden vier Mal mehr Briefings abgewickelt als im Jahr davor. Der Hauptteil davon betraf Fragen zu Covid-19. Die Helplines dienen auch zur Vermittlung medizinischer und ortskundiger Dienstleister am Zielort bzw. zur Organisation klassischer Notfallunterstützung bis hin zur Evakuierung. Oberstes Ziel ist es, den Mitarbeitern umfassende Unterstützung zu bieten, um ihre gesunde Heimkehr zu gewährleisten.

Compliance

Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Gesetzen und internen Richtlinien sowie Regeln durch Mitarbeiter oder Führungskräfte birgt wesentliche Risiken für ANDRITZ. Daher wurde bereits vor vielen Jahren ein umfassendes gruppenweites Compliance-Management-System implementiert, das nach ISO 19600 zertifiziert ist. Eine weitere Zertifizierung (ISO 37001) betrifft das Anti-Korruptionsmanagement der Gruppe.

Eine wichtige Grundlage des Compliance-Management-Systems ist die systematische Ermittlung der Compliance-Risiken. ANDRITZ hat in den vergangenen Jahren eine umfassende Risikoanalyse durchgeführt, um Maßnahmen zur künftigen Risikominimierung zu setzen. Darüber hinaus werden regelmäßig Schulungen auf Basis des gruppenweit gültigen Kodex für Geschäftsverhalten und -ethik und anderer Regelwerke durchgeführt.

Compliance-Verstöße können zu Geldbußen, Gewinnentgang, Verlust von Umsätzen, die mit unlauteren Mitteln oder unseriösen Geschäftspartnern erwirtschaftet wurden, Schadenersatzforderungen von Vertragspartnern oder Dritten, Steuernachzahlungen, Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, Imageverlust, geringeren Geschäftschancen, staatlichen Sanktionen und Gefährdung des Unternehmensvermögens führen. Für Mitarbeiter können Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung und unter Umständen auch strafrechtliche Verfolgungen die Folge sein. Alle Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich Compliance sind im Detail im konsolidierten Corporate-Governance-Bericht nachzulesen.

Innovation

Der Geschäftserfolg von ANDRITZ ist in hohem Maße vom technischen Know-how des Unternehmens und der daraus resultierenden Entwicklung von neuen Produkten und Technologien abhängig. ANDRITZ hat ein globales Innovationsmanagement, das ANDRITZ Innovation Management (AIM), eingeführt, das Mitarbeitern ermöglicht, innovative Ideen für neue Produkte einzubringen. Zudem werden interne Startup-Wettbewerbe durchgeführt, von denen sich mehrere Projekte bereits in der Umsetzungsphase befinden. Die hohe Anzahl an Einreichungen und Projekten spiegelt das enorme Know-how, die Innovationskraft und das Engagement der Mitarbeiter wider. Innovationsprojekte sind aber auch oft zeit- und kostenintensiv. Manche Projekte setzen sich am Markt nicht durch und müssen daher gestoppt werden, auch wenn bereits ein hohes Maß an finanziellen und personellen Ressourcen in deren Entwicklung gesteckt wurde. Der Wettbewerbsdruck, immer neue Produkte und Technologien hervorzubringen, birgt auch das Risiko von Qualitätsmängeln oder der Entwicklung von Produkten, die keinen Markterfolg haben.

Datensicherheit und Datenschutz

ANDRITZ ist bestrebt, das geistige Eigentum und das technische Wissen bestmöglich, etwa durch Patente, zu schützen. Ein Großteil des Know-hows eines Unternehmens kann überhaupt nicht durch gewerbliche Schutzrechte abgesichert werden. Hier besteht die Gefahr, dass Dritte dies ausnutzen und durch den Nachbau oder Kopien von ANDRITZ-Produkten oder -Technologien die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gefährden.

Datenschutz betrifft aber auch den Schutz der Daten Dritter. Ein angemessener Schutz der persönlichen Daten von Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und aller anderen Stakeholder von ANDRITZ minimiert das Risiko von Datenschutzverletzungen, die nicht nur den Ruf des Unternehmens schädigen, sondern auch hohe Strafen nach sich ziehen könnten. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen sowie konkrete Handlungsanweisungen und genaue interne Regeln festzulegen, wurde im Dezember 2020 eine gruppenweite Richtlinie zum Thema Datenschutz veröffentlicht, die sich vor allem mit der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Pflege von personenbezogenen Daten beschäftigt. Gruppenweit wurden Datenschutzbeauftragte nominiert und geschult. Zusätzlich wurde eine Datenbank zur Dokumentation und zur Handhabung der Prozesse, die persönliche Daten beinhalten, implementiert. Dennoch ist ein Verstoß gegen das Gesetz nicht ausgeschlossen. Die Strafen können bis zu vier Prozent des Gruppenumsatzes betragen, was wiederum ein erhebliches Risiko für ANDRITZ darstellt.

Aufgrund von vermehrt auftretenden Vorfällen in der Wirtschaftswelt beschäftigt sich auch ANDRITZ mit Angriffen auf Informationssysteme. Systemnutzer werden von Kriminellen durch Tricks, wie etwa Phishing Mails, manipuliert, um an interne und sensible Daten und Informationen zu gelangen bzw. unrechtmäßige Zahlungen auszulösen. In diesem Zusammenhang wurde gruppenweit eine Safe Payment Policy implementiert. Darüber hinaus wurden die Anweisungen für sicheren Zahlungsverkehr verschärft und die Mitarbeiter laufend durch Hinweise und vermehrte Informationen im Intranet und in der Mitarbeiterzeitung für das Thema sensibilisiert.

Verantwortungsvolles Personalmanagement

Die Gruppenfunktion Human Resources Management (HR) ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung der globalen Personalstrategie. Ziel ist es, sämtliche Bereiche der ANDRITZ-GRUPPE bestmöglich in Personalangelegenheiten zu unterstützen und damit zur Erreichung der übergeordneten Unternehmensziele beizutragen. Die Aufgaben umfassen die Schwerpunktbereiche Veränderungsmanagement, Personalmarketing, Förderung und Entwicklung von Nachwuchsführungskräften, Organisations- und Leistungsmanagement, Aus- und Weiterbildung, globale Mobilität, Entlohnungsstrategie sowie Digitalisierung.

Das globale HR-Team setzt sich aus Mitarbeitern verschiedenster Kulturen mit unterschiedlichen Arbeitserfahrungen und Perspektiven zusammen und nutzt somit alle Vorteile der internationalen Ausrichtung von ANDRITZ. Das Kernteam der Gruppenfunktion besteht aus HR-Kompetenzzentren in Graz, Wien, Helsinki und Atlanta. Darüber hinaus gibt es globale HR-Geschäftspartner, die weltweit an unterschiedlichen Standorten beschäftigt sind.

Die Teammitglieder der Kompetenzzentren entwickeln in ihren jeweiligen Fachgebieten gemeinsam mit Personalfachkräften Strategien sowie Prozesse, Systeme und Instrumente zu deren Umsetzung. Dadurch können sie Dienstleistungen für die gesamte Organisation, vor allem für die lokalen HR-Organisationen, bereitstellen.

Die globalen HR-Geschäftspartner beraten und unterstützen die jeweiligen Geschäftsbereiche in strategischen und taktischen Personalfragen. Ihre Aufgabe ist es, relevante HR-Aktivitäten im jeweiligen Geschäftsbereich zu managen, wesentliche Informationen in Bezug auf Personal zu kommunizieren sowie relevante Informationen mit den lokalen Personalverantwortlichen auszutauschen.

Personalmanagement in Krisenzeiten

Das Hauptaugenmerk der globalen und lokalen Personalabteilungen richtete sich im vergangenen Jahr auf das Management der Covid-19-Pandemie, insbesondere darauf, den operativen Geschäftsbetrieb bestmöglich aufrechtzuerhalten, gleichzeitig aber auch den Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten. Das reichte von der intensiven Mitarbeit in den Notfallkomitees der ANDRITZ-Gesellschaften samt Mitgestaltung und Umsetzung interner Richtlinien und Schutzmaßnahmen bis hin zur Sicherstellung der Gehalts- und Lohnverrechnung mit geteilten Teams.

#1ANDRITZway - Verhaltensleitsätze

Die Initiative #1ANDRITZway ist die Weiterentwicklung der identitätsstiftenden ONE ANDRITZ-Kampagne, die seit einigen Jahren intern läuft. #1ANDRITZway legte unter Mitwirkung von ca. 700 Mitarbeitern aus aller Welt Verhaltensleitsätze fest, die die Zusammenarbeit regeln. Sie setzt Standards für alle Mitarbeiter in ihren Verhaltensweisen, unabhängig davon, zu welcher Abteilung, Funktion oder Region sie gehören. Die Leitsätze sollen schließlich in alle Mitarbeiterprozesse, wie etwa Bewerbungsprozesse, Mitarbeitergespräche etc., eingebunden werden und Orientierung für Führungskräfte und Mitarbeiter geben.

Weitere Schwerpunkte im HR-Bereich sind die Digitalisierung der globalen Kernprozesse sowie die Schaffung eines Masterdatenmanagements (#APeople), das alle HR-Daten gruppenweit einheitlich abbildet und dokumentiert. Diese Personalstammdaten werden in vielen IT-Systemen benötigt und sind sowohl für verschiedene Prozesse als auch als Grundlage für Managemententscheidungen erforderlich. Die Daten sind tagesaktuell und können auf Desktop-Computern und auf mobilen Geräten eingesehen werden.

Neben dem Stammdatenmanagement verfügt #APeople über Module für die wichtigsten Prozesse im Personalmanagement. Die Module für Recruiting und Onboarding sowie Performance Management inkl. Zielvereinbarungen werden Anfang März 2021 eingeführt. Module für Nachfolgeplanung, Aus- und Weiterbildung sowie Vergütung und Benefits folgen bis Ende Juli 2021.

Das Recruiting ist nun konzernweit als standardisierter Prozess etabliert, der bestimmte Grundsätze wie die Priorisierung von internen Bewerbungen beachtet und einem definierten Ablauf folgt. Die HR-Teams können potenzielle interne Kandidaten leichter identifizieren und auch entsprechend auf die ANDRITZ-Talentpools zugreifen. Der anschließende Onboarding-Prozess, der ebenfalls standardisiert wurde, wird als Gelegenheit gesehen, neue Mitarbeiter willkommen zu heißen und verbunden zu sein, und ihnen die Ziele und Strategien des Unternehmens, die Werte und das Kernverhalten von ANDRITZ zu vermitteln.

Diversität

Mitarbeiter nach Regionen per 31.12.2020 (31.12.2019) in %

Per Ende Dezember 2020 arbeiteten Mitarbeiter aus mehr als 33 unterschiedlichen Ländern im Unternehmen. 23 verschiedene Sprachen werden derzeit bei ANDRITZ gesprochen. Die Gruppe setzt auf diese Vielfalt und engagiert sich für ein multikulturelles Arbeitsumfeld mit internationalen Berufsperspektiven. Dadurch entstehen positive Effekte, weil Mitarbeiter unterschiedlicher Herkunft, Religion und Kultur sowie unterschiedlichen Alters ihr Wissen und ihre praktischen Erfahrungen austauschen können.

Der Frauenanteil betrug im Jahr 2020 16,4% (2019: 16,2%). Die langfristige Steigerung des Frauenanteils im Konzern ist eines der Nachhaltigkeitsziele der Gruppe. Detaillierte Maßnahmen zur Umsetzung werden derzeit ausgearbeitet.

Mitarbeiter nach Geschlecht

Absolut 2020 Absolut 2019 Anteil 2020 Anteil 2019
Männer 22.755 24.733 83,6% 83,8%
Frauen 4.477 4.780 16,4% 16,2%
GESAMT 27.232 29.513 100,0% 100,0%

Aus- und Weiterbildung

Der Unternehmenserfolg hängt unmittelbar mit den Mitarbeitern von ANDRITZ zusammen, denen fundierte Ausund Weiterbildung und internationale Karrieremöglichkeiten geboten werden. Mit den Entwicklungsprogrammen sollen alle Mitarbeiter dazu ermutigt werden, sich neue oder erweiterte Fähigkeiten, Kenntnisse und Sichtweisen anzueignen, indem Schulungs- und Lernmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen angeboten werden.

Wichtigstes Instrument für die persönliche Entwicklung und gute Zusammenarbeit an den Standorten ist das Mitarbeitergespräch, das zumeist einmal jährlich stattfindet. In einem solchen Gespräch werden Arbeitsinhalte und Ziele besprochen und zukünftige Entwicklungen thematisiert. Mitarbeiter erhalten Rückmeldung zu ihrem aktuellen Stand im Job sowie Perspektiven für die Zukunft. Gleichzeitig können eigene Fragen und Anliegen beantwortet werden. Im Jahr 2020 wurden Mitarbeitergespräche mit 73,7% der Belegschaft geführt (2019: 72,0%).

In diesem Zusammenhang spielen bei ANDRITZ auch Talente-Management und Nachfolgeplanung eine große Rolle. Das Talente-Management ist ein kontinuierlicher Prozess, der Führungskräften ermöglicht, einen besseren Überblick über Potenzial und Fähigkeiten von internen Nachfolgekandidaten und deren Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, zu erhalten. Daher setzt das Unternehmen bereits seit vielen Jahren unterschiedliche Programme zur Führungskräfte-Entwicklung im Unternehmen ein – wie etwa das ANDRITZ Global Talent Program oder das AND-RITZ Global Leadership Program.

Ziel der Nachfolgeplanung ist es, die reibungslose Nachfolge für alle Schlüsselpositionen sicherzustellen und ausreichende Managementkapazitäten für neue Geschäftsmöglichkeiten bereitzustellen. Vor zwei Jahren wurden daher weltweit 300 Schlüsselpositionen definiert und mögliche Nachfolger festgelegt. Dieser Prozess wird laufend weitergeführt bzw. für 2021 ein weiterer Schwerpunkt zur Erhöhung des Anteils von weiblichen Nachfolgerinnen gesetzt.

Lehrlingsausbildung und Zusammenarbeit mit Universitäten

Die Ausbildung von jungen Fachkräften direkt im Unternehmen hat bei ANDRITZ lange Tradition – so werden am Standort Graz bereits seit 1922 Lehrlinge ausgebildet. Die jungen Menschen erhalten sowohl theoretischen als auch praktischen Unterricht, und werden zusätzlich mit Englischkursen, Sicherheits- und Qualitätsschulungen sowie teamfördernden Schulungen auf das Berufsleben vorbereitet. Per Ende 2020 waren weltweit 739 Lehrlinge in Ausbildung (2019: 900 Lehrlinge).

Durch die Zusammenarbeit mit Universitäten und anderen Ausbildungsinstitutionen hat ANDRITZ darüber hinaus die Möglichkeit, hochqualifizierte Nachwuchskräfte anzusprechen. Man ist bestrebt, diese langfristig für das Unternehmen zu begeistern und zu gewinnen. Studenten werden auch bei ihren Abschlussarbeiten unterstützt und in unterschiedlicher Form während des Studiums beschäftigt.

Employer Branding – ANDRITZ als attraktiver Arbeitgeber

Den Mehrwert von ANDRITZ als Arbeitgeber überzeugend zu kommunizieren, eine ansprechende Arbeitgebermarke aufzubauen und somit das Unternehmen am Bewerbermarkt möglichst attraktiv zu gestalten, sind die Ziele der Employer Branding Aktivitäten.

Im Zentrum steht die ANDRITZ-Employer-Value-Positionierung ("ANDRITZ – Where passion meets career"), die die Frage beantwortet, wofür das Unternehmen als Arbeitgeber steht, und was das zentrale Versprechen an potenzielle und bestehende Mitarbeiter ist. Sie gibt die Richtung für alle Employer Branding Maßnahmen vor. Diese bestehen aus unterschiedlichen internen und externen Maßnahmen (u.a. Karriereseite der Homepage, LinkedIn).

Auch auf die Einarbeitung der Mitarbeiter im Unternehmen – das sogenannte Onboarding – wird hohes Augenmerk gelegt. Kurz nach ihrem Eintritt werden neue Mitarbeiter mittels Internal Net Promoter Score gefragt, ob sie AND-RITZ als Arbeitgeber weiterempfehlen würden. Dieser Score hat sich in den letzten drei Jahren durch eine Vielzahl von durchgeführten Maßnahmen kontinuierlich erhöht.

3.026 Mitarbeiter wurden im Jahr 2020 neu eingestellt, davon waren 12% über 50 Jahre, 61% zwischen 30 und 50 Jahre und 27% unter 30 Jahre alt. Die Altersverteilung im Unternehmen ist seit Jahren sehr ausgewogen. Mehr als die Hälfte der Mitarbeiter (58%) ist zwischen 30 und 50 Jahre alt (2019: 57%). Der Anteil der unter 30-jährigen liegt bei 12% (2019: 14%). 30% der Beschäftigten sind über 50 Jahre alt (2019: 29%).

ANDRITZ ist es wichtig, die Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Das spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Innerhalb der Gruppe bleiben Mitarbeiter durchschnittlich 11,6 Jahre im Unternehmen. Die Fluktuationsrate betrug 2020 15,8% bzw. 4.306 Mitarbeiter (2019: 11,7% bzw. 3.444 Mitarbeiter). Der Anstieg zum Vorjahr ist vor allem auf Restrukturierungs- und Kostensenkungsmaßnahmen im Rahmen der Covid-19 Pandemie zurückzuführen.

Vertragsbeendigun
gen 2020
Vertragsbeendigun
gen 2019
Fluktuationsrate
2020
Fluktuationsrate
2019*
Männer 3.678 2.920 16,0% 11,8%
Frauen 628 524 14,0% 11,0%
< 30 Jahre 769 752 23,0% 18,2%
30-50 Jahre 2.184 1.816 14,0% 10,9%
> 50 Jahre 1.353 876 17,0% 10,2%
GESAMT 4.306 3.444 15,8% 11,7%

Fluktuation nach Geschlecht und Altersgruppe

* Berechnung der Fluktuationsrate: Vertragsbeendigungen im Verhältnis zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl, Vertragsbeendigungen inkludieren arbeitsgeber- und arbeitnehmerseitige Beendigungen von Dienstverhältnissen.

Gleichbehandlung und Fairness gegenüber allen Mitarbeitern

ANDRITZ möchte seiner Belegschaft ein Arbeitsumfeld bieten, das Chancengleichheit, gute Entwicklungsmöglichkeiten und gerechte Entlohnung für alle ermöglicht – egal an welchem Standort weltweit. Die grundlegenden Rechte gelten gruppenweit für alle Mitarbeiter.

Dazu zählen das Recht der gesetzlichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer sowie die Einhaltung der Grundsätze und Normen der International Labour Organization (ILO) betreffend Vereinigungsfreiheit, Abschaffung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung sowie faire und leistungsgerechte Entlohnung.

Zwischen dem Vorstand der ANDRITZ AG und den Betriebsräten gibt es regelmäßige sowie auch anlassbezogene Treffen, die den offenen und transparenten Informationsaustausch zwischen beiden Organen sicherstellen und unterstützen. Die Bildung von internen Gremien, die Mitarbeiterinteressen vertreten, wird befürwortet. An allen Standorten gilt die Versammlungsfreiheit gemäß den jeweiligen lokalen Gesetzen.

ANDRITZ duldet und toleriert keine Form von Belästigungen und Diskriminierung von Mitarbeitern aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Nationalität etc. Das Arbeitsumfeld jedes Mitarbeiters soll frei von Einschüchterung und anzüglichem Verhalten sein. Dies ist sowohl im gruppenweiten Kodex über Geschäftsverhalten und -ethik als auch in der gruppenweit geltenden Personal-Richtlinie klar dokumentiert. Auch die Möglichkeiten im Beschwerdefall sind festgelegt. Die Fristen für Mitteilungen bei wesentlichen betrieblichen Änderungen (Schließung von Standorten, Kündigungen etc.) sind in einer gruppenweit gültigen Richtlinie geregelt.

Personalaufwendungen und Sozialleistungen

Die Aufwendungen für Personal betrugen im vergangenen Jahr 1.790,3 MEUR (2019: 2.015,2 MEUR). ANDRITZ entlohnt seine Mitarbeiter fair und gemäß den jeweils geltenden Kollektivvertragsvorschriften. In Ländern, in denen keine Kollektivverträge existieren, orientiert man sich am jeweiligen nationalen Durchschnittsgehalt.

Das Gehalt für Frauen lag im Berichtszeitraum durchschnittlich bei rund 87% des Gehalts für Männer. ANDRITZ unterstützt Mitarbeiter auch in der Kinderbetreuung, etwa durch die Vereinbarung von Teilzeitarbeitsverhältnissen. An mehreren Standorten gibt es Betriebskindergärten, die teilweise auch technische Betreuungsschwerpunkte haben. Das Unternehmen steht auch Teilzeitvereinbarungen für Väter oder anderen Formen der Unterstützung bei der Kinderbetreuung positiv gegenüber.

In Ländern, in denen das Sozialsystem weniger ausgeprägt ist als in Europa, erhalten die Mitarbeiter freiwillige Sozialleistungen, wie etwa Unfallversicherungen, Beiträge zur Pensionsvorsorge und Lebensversicherungen bis hin zur Unterstützung von Familienangehörigen.

Achtung der Menschenrechte bei der Durchführung von Projekten

ANDRITZ achtet und unterstützt die international anerkannten Menschenrechte und wahrt die Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Religion, Herkunft, Nationalität, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung. ANDRITZ sieht es als seine Verpflichtung, jede Möglichkeit zu nutzen, die Einhaltung der Menschenrechte zu fördern – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens.

Die Geschäftstätigkeit von ANDRITZ leistet einen Beitrag zum wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fortschritt. Manchmal sind aber auch Menschen davon negativ betroffen. Das Unternehmen strebt danach, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Auftraggebern Ausgleichsmaßnahmen dafür auszuarbeiten und umzusetzen bzw. die Kunden dabei zu unterstützen, diese durchzuführen.

Vor der Teilnahme an Großprojekten werden Due-Diligence-Prüfungen durchgeführt, um potenzielle Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu ermitteln. Die gewonnenen Daten und Erkenntnisse werden evaluiert und analysiert. Darauf basierend wird dann über die Teilnahme an Projekten entschieden. Darüber hinaus ist ANDRITZ Hydro Nachhaltigkeitspartner der IHA (International Hydropower Association) und fördert dabei die globale Anerkennung des Hydropower Sustainability Assessment Protocol.

Group Supply Chain Management

Die Gruppenfunktion Group Supply Chain Management (GSC) legt die Strategie und die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit den weltweit rund 35.000 Lieferanten fest. Etwa 3.000 davon decken beinahe 80% des externen Einkaufsvolumens ab. GSC unterstützt – unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder – den gesamten Beschaffungs- und Distributionsprozess der Gruppe. Ziel ist es, frühzeitig in die Verkaufs- und Auftragsabwicklung der Geschäftsbereiche eingebunden zu werden, um diese bestmöglich dabei zu unterstützen. GSC wird sich künftig noch intensiver auf das Projekt-Lieferketten-Management und das Lieferantenmanagement in Zusammenarbeit mit Teammitgliedern aus den Geschäftsbereichen konzentrieren. Ein globales Key Account Management für Lieferanten erleichtert etwa Bündelungsaktivitäten. Zusätzlich wird ein Schwerpunkt auf die Erarbeitung einer Zukaufs-Strategie für ausgewählte Projekte und Lieferanten gelegt.

Neben der strategischen Ausrichtung verantwortet die Abteilung auch das gruppenweite Training sowie Lieferanten-Compliance- und -Nachhaltigkeit. Weitere Aufgaben sind die Förderung von Digitalisierung, Innovation und Prozessentwicklung, das Management des nicht direkt in der Fertigung benötigten Materials sowie die Logistik. Als Entscheidungs- und Umsetzungsgremium für die Divisionen und Regionen fungiert das neu eingeführte Supply Chain Executive Team, welches sich aus den jeweiligen Einkaufs- bzw. Supply Chain Managern der Geschäftsbereiche und Regionen zusammensetzt. Dieses Gremium entscheidet nicht nur über die grundlegenden Prozesse und Minimumstandards im Beschaffungsprozess, sondern auch über Konsequenzen und Handlungen bei Abweichungen von vereinbarten Mindeststandards.

Projekt- und Lieferantenmanagement

ANDRITZ setzt auf langfristige partnerschaftliche Beziehungen und steht mit den Lieferanten auch während der gesamten Ausführung eines Auftrags stets in engem Kontakt. Bei kritischen Bauteilen oder neuen Lieferanten wird oft auch eine Fertigungsüberwachung vor Ort durchgeführt.

Die Voraussetzungen, um als Lieferant mit ANDRITZ zusammenarbeiten zu dürfen, sind die Einhaltung strenger Kriterien hinsichtlich Qualität, Kosten und Liefertreue sowie eine entsprechende Einstellung des Lieferanten zu Arbeitssicherheit und -gesundheit, Compliance und Nachhaltigkeit. Auch die strikte Einhaltung des ANDRITZ-Verhaltens- und Ethikkodex für Lieferanten ist ein Grundkriterium.

Im Jahr 2020 lag das gesamte Beschaffungsvolumen bei 4.271,0 MEUR (2019: 4.586,9 MEUR). Bei der Abwicklung von Aufträgen achtet man darauf, dass die Materialien möglichst in der Nähe der Fertigungsstätten bezogen werden.

Der Anteil an lokal bezogenen Dienstleistungen und Produkten am externen Beschaffungsvolumen lag 2020 bei 72,6% / 2.170,1 MEUR (2019: 69,3% / 2.266,1 MEUR). 62,4% des externen Einkaufsvolumens wurden in Europa erbracht, 14,0% in China und 10,4% in Nordamerika.

Materialverbrauch

Der größte Anteil an Material – gemessen an den Kosten – wird für Fertigungsmaterial wie Bleche, Siebe, Stäbe, Profile oder Guss- und Schmiedeteile aufgewendet (40,5%). 38,5% fallen in den Bereich Projektmaterial und Dienstleistungen. Dazu zählen mechanische Teile, elektrische Komponenten, Stahlbau und Fördertechnik, mechanische Konstruktionen sowie Montage und Inbetriebnahme. 21,0% sind Gemeinkosten für Material, Leistungen und Investitionen.

Logistik

Der Bereich Logistik – als Teil der globalen Beschaffung – unterstützt die Geschäftsbereiche bei der logistischen Umsetzung von Kundenprojekten. Zu den weiteren wesentlichen Aufgaben der Abteilung gehören das Definieren von Standards und Richtlinien für den Transport, das Durchführen von Ausschreibungen, das Verhandeln von Rahmenvereinbarungen mit Logistik-Dienstleistern sowie interne Schulungen. Da es keinen eigenen Fuhrpark gibt, werden Transportdienstleistungen projektspezifisch zugekauft. CO2-Emissionen werden somit extern verursacht und können derzeit nicht umfassend berichtet werden.

Nachhaltigkeit in der Lieferkette

Lieferanten, die eine Zusammenarbeit mit ANDRITZ anstreben, müssen sich bereits im Qualifizierungsverfahren mit dem Thema Compliance und Nachhaltigkeit auseinandersetzen. Eine Zusammenarbeit erfolgt erst nach einer schriftlichen Zustimmung zu den Inhalten des ANDRITZ-Lieferantenkodex, der 2015 auf Basis des allgemeinen Kodex für Geschäftsverhalten und -ethik erstellt wurde. Diese Bestätigung wurde mit Jahresende 2020 von bereits bestehenden Lieferanten, die 63,0% des Einkaufsvolumens abdecken, erbracht. Ziel ist es, bis 2025 eine weitere Erhöhung zu erreichen.

Die Umsetzung und Überprüfung dieses Prozesses ist eine der Aufgaben des Supplier Compliance and Sustainability Officers. Darüber hinaus unterstützt er die lokalen Einkaufsorganisationen hinsichtlich Lieferanten-Compliance und -Nachhaltigkeit, überwacht den Compliance-Watch- und Blacklisting-Prozess, initiiert Schulungen und Trainings und koordiniert die Aktivitäten der regionalen Auditoren.

Trainings für Lieferanten und Mitarbeiter der ANDRITZ-Einkaufsorganisation verbessern das Verständnis für die Inhalte des Lieferantenkodex und die Abläufe des Qualifizierungsverfahrens im Supplier Relations Management System (SRM). Seit mehreren Jahren werden auch regelmäßig Webinars und Vorträge zu diesen Themen abgehalten.

Zu Beginn des Jahres wurde der Prozess für die regionalen Audits aufgrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungen überprüft beziehungsweise adaptiert und ergänzt. Sämtliche Audit-Tools sowie Präsentationen und Vorlagen wurden an den im Jahr 2019 überarbeiteten Lieferantenkodex angepasst. Auf Basis dieser Überarbeitungen wurde auch ein detailliertes Handbuch für die Durchführung der Audits erstellt.

Das vergangene Jahr wurde auch genutzt, um zwei eLearning-Programme zu entwickeln. Eines ist für externe Geschäftspartner vorgesehen. Es bietet Unterstützung bei der Vorbereitung der Audits und kann im Zuge der sogenannten "Engagement Meetings" ausgerollt werden, in denen den Lieferanten der Ablauf der Audits und die Erwartungshaltung nähergebracht werden. Das zweite eLearning-Programm erklärt Mitarbeitern das Supplier-Compliance- und Nachhaltigkeits-Audit-Programm bzw. frischt die Kenntnisse hierzu auf.

Die Audits konnten aufgrund der besonderen Umstände nur stark eingeschränkt durchgeführt werden. Die Auditoren in China und Indien konzentrierten sich daher auf die Verbesserung der Lieferanten-Compliance auf Basis vorgeschlagener Korrekturmaßnahmen. Ziel ist es, die Lieferanten soweit zu unterstützen, dass sie selbstständig in der Lage sind, ein Compliance-Management-System aufzubauen und umzusetzen sowie Compliance bzw. Nachhaltigkeit zu leben ("vom Audit zur Compliance"). Die Zusammenarbeit innerhalb des Teams sowie die Koordination erfolgten situationsbedingt ausschließlich online.

Seit Tätigkeitsbeginn der regionalen Auditoren wurden in Indien 103 Audits inkl. Follow-up mit 79 Lieferanten durchgeführt (Start: Dezember 2016) und in China 97 Audits inkl. Follow-up mit 81 Lieferanten (Start: Dezember 2017).

Qualitätsmanagement

Das Qualitätsmanagement in der ANDRITZ-GRUPPE umfasst Produkte und Anwendungen, Geschäftsprozesse sowie Sicherheits- und Umweltthemen. Weltweit harmonisierte Standards verbessern das allgemeine Verständnis von Prozessen und Funktionen, fördern die Zusammenarbeit und weisen klare Verantwortungsbereiche zu. Die Organisationsstruktur zielt darauf ab, das Thema durch abgestimmte Qualitäts- und Sicherheitsstrategien für alle Geschäftsbereiche zum Bestandteil des Tagesgeschäfts zu machen.

Das wichtigste Instrument der ANDRITZ-Qualitätsorganisation ist das Geschäftsprozesshandbuch, das die Struktur des Managementsystems für die gesamte Gruppe definiert. Es legt die Prozesse und Verantwortlichkeiten für das Prozessmanagement fest und bietet Richtlinien für die Umsetzung der einzelnen Schritte.

Alle im Handbuch beschriebenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Transparenz zu erhöhen, Risiken zu minimieren, eine kontinuierliche Verbesserung zu ermöglichen, die Effizienz der Zusammenarbeit zu steigern, die Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und vor allem Vertrauen zu schaffen. Die Qualitätsanforderungen für den Arbeitsalltag sind spezifisch für die jeweiligen Geschäftsbereiche und auf lokaler Ebene strukturiert. Sie sind für die Mitarbeiter im Intranet des Unternehmens leicht zugänglich.

Das Qualitätsmanagement begleitet einen Auftrag von der Vergabe bis zur Fertigstellung. Auch für unterstützende Tätigkeiten wie die IT oder die Kommunikation gibt es Richtlinien. Externe Verifizierungen bestätigen die konsequente und effektive Umsetzung der Standards. Mittlerweile sind 79 Standorte nach OHSAS 18001 (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) bzw. ISO 45001 (Arbeitsschutz) und 74 Standorte nach ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) zertifiziert worden. Im Rahmen des Rollouts der ESG-Strategie, die auch das Ziel beinhaltet, Emissionen, Wasserverbrauch und Abfallmengen zu reduzieren, sollen in naher Zukunft weitere ANDRITZ-Standorte nach ISO 14001 zertifiziert werden.

Darüber hinaus sind alle Produkte intern und extern zertifiziert (Maschinenrichtlinie, ASME, NR 12, GB 150, ISO, ANSI, EN und DIN). Damit erfüllen sie die höchsten Standards und werden regelmäßig auf mögliche Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit überprüft.

Im Jahr 2020 wurde ein neues Tool entwickelt, um Nichtkonformitäten einheitlich und einfach zu erfassen und zu bearbeiten. Das Tool wurde innerhalb des Geschäftsbereichs Pulp & Paper entwickelt und getestet und wird ab 2021 auch anderen Geschäftsbereichen zur Verfügung gestellt. Ziel der Initiative ist es, über den Non-Conformity-Reporting-Prozess Bruttomargenerosionen zu melden und zu analysieren, um Erfahrungen für neue Projekte zu sammeln. Zudem wird ein Großteil der Non-Conformities direkt am Ort des Geschehens erkannt, so dass sofort Maßnahmen zur Behebung eingeleitet werden können.

Wie in den vergangenen Jahren wurden Anlageninbetriebnahmen mit Hilfe von Metris Remote Assistance (RAS) und HoloLenses erfolgreich durchgeführt. Alle Audits, bei denen die Anwesenheit der Auditoren nicht erforderlich ist, sollen in Zukunft mit dieser Technologie durchgeführt werden.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben bei ANDRITZ oberste Priorität. Ziel des Unternehmens ist es, das Bewusstsein der Mitarbeiter für gute Gesundheits- und Sicherheitspraktiken zu erhöhen. ANDRITZ verfolgt ein Null-Unfall-Ziel und eine proaktive Sicherheitskultur, um Unfälle zu vermeiden. Alle Mitarbeiter haben das Recht, Arbeiten, die sie als unsicher erachten, abzulehnen oder einzustellen, ohne disziplinäre Maßnahmen befürchten zu müssen.

Die Gruppenfunktion Qualitäts- und Sicherheitsmanagement definiert die Strategie und die Maßnahmen, die von den Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltbeauftragten zusammen mit den Sicherheitsbeauftragten in den Geschäftsbereichen umgesetzt werden. Darüber hinaus treiben die regionalen Sicherheitsbeauftragten das Thema in den Regionen voran. Die Führungskräfte sind für die Sicherheit in jeder Gesellschaft bzw. an jedem Standort verantwortlich.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen ist die ANDRITZ-Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinie der Mindeststandard für alle ANDRITZ-Standorte. An jedem Standort können zusätzliche Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit definiert werden. ANDRITZ verpflichtet sich auch zur Einhaltung aller Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Sicherheit im Arbeitsalltag

Sicherheit besteht nicht nur aus Vorschriften, Richtlinien und Zielen, sondern soll auch täglich im Unternehmen gelebt werden. Deshalb sind Manager und Führungskräfte persönlich für die Sicherheit an ihren Standorten verantwortlich. Sicherheit beginnt mit dem Aufbau eines lokalen Netzwerks von Fachkräften für Arbeitssicherheit, die eine Sicherheitskultur definieren und fördern. Ab einer bestimmten Standortgröße muss eine Sicherheitsfachkraft benannt werden. Dies gilt auch für größere Baustellen. Das lokale Sicherheitsteam ist für die Erstellung eines Notfallplans verantwortlich. Zu den zentralen Aufgaben des lokalen Sicherheitsteams gehört auch die Entwicklung und Umsetzung eines jährlichen Arbeitsschutzprogramms. Die Umsetzung der definierten Ziele soll zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitskultur führen. Die jeweiligen Maßnahmen und Projekte werden registriert und unterliegen einem regelmäßigen Auditierungsprozess. Idealerweise münden sie in ein Sicherheitsmanagementsystem nach internationalen Standards (z. B. ISO 45001). Die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und erreichten Ziele erfolgt im Rahmen eines vierteljährlichen oder jährlichen Sicherheitsberichts.

Alle Vorfälle und Unfälle werden erfasst, untersucht und ausgewertet – unabhängig von ihrer Schwere. Darüber hinaus sind Verletzungen, die zu Arbeitsausfällen führen, in einer Konzernunfalldatenbank zu dokumentieren, ein "Lessons Learned"-Bericht zu erstellen und diesen im Intranet zu veröffentlichen. Erfahrungen aus tatsächlichen Vorfällen und Beinahe-Unfällen sowie gute/beste Praktiken sollen so gesammelt und zur Verbesserung der Sicherheitskultur genutzt werden.

Die Unfallzahlen der letzten Jahre dokumentieren, dass die Initiativen der ANDRITZ-GRUPPE zum Thema Sicherheit positive Ergebnisse zeigen. Die Unfallzahlen sind rückläufig, obwohl in einzelnen Bereichen noch Verbesserungspotenzial besteht. Im abgelaufenen Jahr gab es keine tödlichen Unfälle.

A N D R I T Z – F i n a n z b e r i c h t 2 0 2 0 L a g e b e r i c h t

Arbeitsunfälle

2020 2019
Arbeitsunfälle (mit mehr als drei Ausfallstagen) 152 223
Unfallhäufigkeit (Unfälle mit mehr als drei Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) 2,8 3,8
Unfallhäufigkeit (Unfälle mit einem oder mehr Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden) 4,8 6,1
Tödliche Arbeitsunfälle (in der Fertigung und auf Baustellen) 0 0
Unfallschwere (Ausfallszeiten in Stunden pro Unfall) 162 166
Anzahl der medizinischen Behandlungen 1.189 1.180

Eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Sicherheitsprogramme, Unfallanalysen und ein angemessener Umgang mit Unfällen und Störungen sowie eine kontrollierte Kommunikation darüber auf allen Managementebenen sind obligatorisch. Die genauen Intervalle für Audits und Begehungen sind in der Group Health and Safety Management Policy festgelegt. Die Führungskräfte müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter Kenntnis von den an den jeweiligen Standorten gültigen Richtlinien und Sicherheitsprozessen haben.

Die strikt einzuhaltenden Sicherheitsanweisungen (Vorschriften) sollten nach Möglichkeit persönlich übergeben werden. Mindestens einmal im Quartal sollte eine Sicherheitstour durchgeführt werden, um die Mitarbeiter an die Wichtigkeit dieses Themas zu erinnern. Dieser Sicherheitsrundgang muss ebenfalls dokumentiert werden.

Um den fachlichen und gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und ein gutes Verständnis für mögliche Gefahren und geeignete Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, werden regelmäßig Schulungen durchgeführt. Jeder Standort muss eine Qualifikationsmatrix und einen jährlichen Sicherheitsschulungsplan erstellen.

Auch die Subunternehmer werden in die Sicherheitsbemühungen einbezogen. Sie werden nach bestimmten Kriterien ausgewählt und daraufhin beurteilt, ob sie die beauftragten Arbeiten sicher ausführen können. Fremdfirmen und Dritte, die ANDRITZ-Standorte betreten, müssen ausreichend Informationen und Schulungen zum Thema erhalten haben und auch entsprechend ausgerüstet sein, um ihre Arbeit sicher ausführen zu können. Die Leistung von Dritten, einschließlich deren Management, wird überwacht und bewertet, es wird Feedback gegeben und Mängel werden behoben.

Fertigung

ANDRITZ produziert in weltweit rund 150 Service- und Fertigungsstandorten maßgeschneiderte Maschinen, Schlüsselkomponenten, Anlagen und Systeme sowie Ersatz- und Verschleißteile. Rund zwei Drittel davon befinden sich in Europa und Nordamerika, ein Drittel in Asien und Südamerika. Jeder Standort produziert sehr flexibel für einzelne Projekte bzw. Aufträge, meistens für einzelne, manchmal auch für mehrere Geschäftsbereiche. Die Fertigungsstätten tragen maßgeblich zum Erfolg der Gruppe bei und konzentrieren sich vor allem auf das Anbieten eines breiten und flexiblen Produktportfolios, eine hohe Qualifikation der Fachkräfte, effektives Kapazitätsmanagement und den Einsatz von Spezialisten für Produktgestaltung und Qualitätsmanagement.

Die Fertigungsstrategie zielt darauf ab, technologie- und qualitätskritische Kernkomponenten in den eigenen AND-RITZ-Fertigungsstätten herzustellen. Alles andere wird bei qualifizierten Lieferanten zugekauft. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, etwaige Auslastungsschwankungen gut auszugleichen und damit Fertigungskapazitäten optimal zu nutzen. Um kurze Auftragsdurchlaufzeiten und hohe Termintreue zu garantieren, sind exakte Planung sowie hoher Einsatz und große Flexibilität seitens der Mitarbeiter gefordert. Investitionen konzentrieren sich einerseits auf den Auf- und Ausbau von Fertigungskapazitäten in den aufstrebenden Ländern Asiens und Südamerikas sowie in Osteuropa, andererseits auf die Modernisierung bestehender Standorte in Zentraleuropa und Nord-amerika. Optimierungs- und Verbesserungsprojekte in der Fertigung fokussieren neben einer Anpassung des Prozessmanagements zur exakten Planung auch auf den schonenden Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen und die Automatisierung von Abläufen. ANDRITZ setzt dabei das Manufacturing Execution System (MES) ein, das darauf abzielt, die Fertigung in Echtzeit zu lenken, zu steuern und zu kontrollieren. Das System ermöglicht es, alle wichtigen Informationen zu Planung, Durchlaufzeit und Kosten bis hin zu Maschinen- und Betriebsdaten auf einer Plattform zu verknüpfen, und kann bei Bedarf auch lokal angepasst werden. MES wurde als Pilotprojekt in der Fertigung in Graz umgesetzt und soll auch an anderen Fertigungsstandorten der ANDRITZ-GRUPPE zum Einsatz kommen.

Eine Schlüsselrolle bei der kontinuierlichen Verbesserung der Fertigungsprozesse spielt das ANDRITZ Production System (APS). Es definiert gruppenweit gültige Grundsätze für die Fertigung und liefert Werkzeuge und Methoden für einen schlanken und effektiven Produktionsprozess. Übergeordnetes Ziel ist es, eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung fest im Unternehmen zu verankern, um bei der Fertigung der Produkte dauerhaft ausgezeichnete Ergebnisse zu erzielen.

Group Manufacturing Management hat zum Thema APS ein umfassendes Schulungsangebot zur Verfügung gestellt. Seit 2017 haben rund 270 Mitarbeiter von 50 Fertigungsstandorten an unterschiedlichen APS-Schulungen teilgenommen und so ihre Fähigkeiten zur Prozessverbesserung weiterentwickelt. Derzeit laufen in einem Großteil der Fertigungsstätten der Gruppe APS-Leuchtturmprojekte. Die Standorte, die derartige Projekte umgesetzt haben, erzielten sehr gute Ergebnisse mit Produktionssteigerungen von 20 bis 40% sowie Kostensenkungen von 10 bis 15%. Auch die Data-Mining-Software Celonis kommt zum Einsatz und liefert wertvolle Anhaltspunkte für weiteres Verbesserungspotenzial.

Im vergangenen Jahr wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Reisebeschränkungen verstärkt auch auf das intern entwickelte Instrument Metris Remote Assistance (RAS) gesetzt. RAS bietet alles, was man zur Fernkommunikation braucht: Audio, Video, Chat, das Teilen von Dokumenten und darüber hinaus insbesondere die Möglichkeit, notwendige Dateien, wie Zeichnungen, direkt ins Sichtfeld zu posten oder virtuelle Markierungen anzubringen. Zusätzlich wurde erstmals ein Factory Acceptance Test mit RAS durchgeführt. Dabei ging es um die Abnahme eines Produkts am ANDRITZ-Fertigungsstandort in der Slowakei, wo sich die Vertreter des Kunden aus Deutschland und China online zuschalteten. Mit RAS wurde eine neue Möglichkeit geschaffen, Werksabnahmen bei Bedarf sehr flexibel und ohne aufwändige Reisetätigkeit durchzuführen.

Umweltmanagement und Energiekennzahlen

Die Umweltdaten der größten ANDRITZ-Fertigungsstandorte (decken ca. 94% der gesamten jährlichen Fertigungskapazität ab) werden auf regelmäßiger Basis erhoben und kontrolliert. Seit 2019 werden auch Daten der größten Bürostandorte erhoben. Die Verbrauchskennzahlen im Jahr 2020 basieren auf hochgerechneten Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2020 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es auch zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen.

Im Berichtsjahr stiegen die meisten Kennzahlen gegenüber dem Vorjahr deutlich an. Dies ist im Wesentlichen auf die erstmalige Einbeziehung von ANDRITZ Fabrics & Rolls (vormals Xerium) zurückzuführen.

49% der erhobenen Fertigungsstandorte liegen in Europa, 26% in Nordamerika, 11% in Südamerika, 6% in China und 8% in Indien bzw. Indonesien. Dementsprechend ist der Stromverbrauch bei den erhobenen Standorten in Europa am höchsten, gefolgt von Nordamerika, China, Indien und Südamerika.

Der Gesamtstromverbrauch in der Gruppe stieg gegenüber dem Vorjahr an und betrug 276.300.564 kWh (2019: 211.554.774 kWh). Rund 85% des Stromverbrauchs der Fertigungsstandorte entfallen auf die Fertigung – größtenteils für die Produktionsprozesse. Der restliche Stromverbrauch ist auf Beleuchtung, EDV-Einrichtungen und auf elektrische Heizung zurückzuführen.

An allen ANDRITZ-Standorten weltweit werden alle sechs Hauptgruppen der Fertigungsverfahren angewendet: Formgebung und Gießen werden vor allem elektrisch und hauptsächlich unter Anwendung von Induktionsöfen durchgeführt. Auch die weiteren Verfahren wie Walzen, Pressen, Zerspanen, Schweißen, Weben, Löten und Kleben erfolgen mit Hilfe von strombetriebenen Maschinen. Einzig Härten und Glühen werden hauptsächlich mit gasbetriebenen Maschinen durchgeführt. Grundsätzlich sind die Produktionsprozesse in der ANDRITZ-GRUPPE wenig energieintensiv (Ausnahme: Standorte mit angeschlossener Gießerei in Nordamerika und China).

Die jüngst vom Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele sehen mittelfristig eine erhebliche Reduktion der Emissionen, sowie Einsparungen im Wasserverbrauch und beim Abfallvolumen vor. Derzeit wird an der Umsetzung eines detaillierten Maßnahmenplans gearbeitet.

Energieverbrauch im Unternehmen

Der Großteil des Energie- und Kraftstoffverbrauchs (Heizöl, Erdgas, Fernwärme) wird für die Heizung der Betriebsräumlichkeiten aufgewendet. Darüber hinaus benötigen einige wenige Produktionsprozesse Öl, etwa zur Beheizung von Pressen. Erdgas wird vor allem im Betrieb von Härte- und Glühöfen gebraucht. Benzin und Diesel werden für Betriebsfahrzeuge verwendet, Flüssiggas für den Betrieb von Hubstaplern und in manchen Ländern auch für betriebseigene Fahrzeuge.

Einheit 2020 2019
Fremdbezug Wärme kWh 38.249.792 34.235.862
Fernwärme kWh 38.249.792 34.235.862
Heizenergieträger nicht erneuerbar MJ 504.485.712 437.918.825
Heizöl extra leicht MJ 5.347.826 5.110.838
Erdgas MJ 499.137.886 437.918.825
Energieträger für Prozesswärme nicht erneuerbar MJ 361.583.010 313.264.271
Öl MJ 0 827.408
Benzin MJ 2.725.783 2.331.046
Diesel MJ 12.069.935 17.520.565
Diesel für Notstromaggregat** MJ 2.675.958 3.609.452
Erdgas MJ 333.725.834 278.580.346
Flüssiggas MJ 10.385.500 10.395.454

Energieverbrauch im Unternehmen*

* Die Verbrauchskennzahlen im Jahr 2020 basieren auf hochgerechneten Näherungswerten, da bei Redaktionsschluss nicht alle Zahlen für das 4. Quartal 2020 verfügbar waren. Aus diesem Grund kann es auch zu nachträglichen Anpassungen von Werten der Vorperioden kommen. ** An zwei indischen Standorten zur Stromversorgung bei Versorgungsengpässen.

ANDRITZ ist bestrebt, den Energie- und Kraftstoffverbrauch in der Produktion zu senken. Jährliche Schwankungen beim Verbrauch sind überwiegend auf die unterschiedliche Auslastung zurückzuführen und machen sehr detaillierte Vergleiche mit den Vorjahren schwierig.

Die direkten Emissionen (Scope 1, vorwiegend aus dem Bereich der Fertigung) betrugen 2020 25.698 Tonnen CO2- Äquivalente (2019: 23.160 t CO2e), die indirekten Emissionen (Scope 2, aus dem Verbrauch von gekaufter Elektrizität, Wärme oder Dampf) betrugen 2020 108.149 Tonnen CO2-Äquivalente (2019: 75.798 t CO2e).

ANDRITZ legt im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hohes Augenmerk auf Schonung und Wiederverwendung von Materialien und Rohstoffen. Der effiziente Einsatz des Materials, die Minimierung von Ausschuss und Abfällen und ein sparsamer Energieverbrauch in der Materialbearbeitung spielen dabei eine wesentliche Rolle.

Der mengenmäßig größte Anteil an Abfällen entfällt im Bereich Fertigung auf Stahlmaterialien. Metallabfälle werden sortenrein getrennt und der Wiederverwertung zugeführt. Auch Abfälle wie Kunststoff aus Verpackungen, Abfälle aus Holzkisten und Kartonagen sowie Altpapier werden gesammelt und verwertet. Ungefährlicher Restmüll und Sonderabfälle werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesammelt und entsorgt. Bei der Entsorgung von gefährlichen Stoffen achtet man besonders auf die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und Aufzeichnungspflichten.

Die Produktentwicklung ist bestrebt, durch die Gestaltung der Produkte die Produktions- und Montageprozesse zu optimieren. Ziel ist es, die in der Produktion eingesetzten Materialien besser auszunutzen und damit weniger Abfall zu produzieren.

Wasserverbrauch

Die gesamte Wasserentnahme im vergangenen Jahr betrug 951.660 m3 (2019: 660.932 m3). Wasser wird hauptsächlich aus dem öffentlichen Netz bezogen, an wenigen Standorten wird auch Brauchwasser wiederaufbereitet bzw. Wasser aus betriebseigenen Brunnen verwendet. Der Wasserverbrauch setzt sich aus Prozesswasser für Produktionsanlagen (inkl. Kühlwasser) sowie Trinkwasser und Wasser für den Sanitärbereich zusammen. Ein kleiner Anteil wird auch für hydraulische Versuchsstände benötigt. Verbrauchswasser wird zum Teil für die Dampferzeugung oder die Kühlung der Wärmebehandlungsöfen genutzt bzw. verdunstet in Klimaanlagen.

Digitalisierung

Der Bereich ANDRITZ Ventures (AV) unterstützt die Geschäftsbereiche bei ihren Innovations- und Digitalisierungsaktivitäten. AV prüft bzw. initiiert Kooperationen, strategische Partnerschaften oder Investitionen in Startup-Unternehmen, die die Technologiepalette von ANDRITZ stärken bzw. erweitern.

Der Fokus liegt hierbei vor allem auf Technologien im Bereich Industrial Internet of Things (IIoT): Von der drahtlosen Sensorik zur Maschinendatenerfassung über die Künstliche Intelligenz (KI) für Datenanalyse und Fehlererkennung bis hin zur Kommunikation mit dem Maschinen-/Anlagenbetreiber mittels Chatbot. Dank der Erfahrung und den Kapazitäten der ANDRITZ-GRUPPE ist AV in der Lage, sowohl fundiertes Branchen-Know-how als auch eine globale Aufstellung zur Unterstützung von Startups und für die gemeinsame Entwicklung von marktverändernden Lösungen anzubieten.

Darüber hinaus gibt es mehrere interne Initiativen zur Förderung und Unterstützung von Innovationen und Unternehmen. So wurden bereits zwei ANDRITZ-Ventures-Startup-Wettbewerbe mit insgesamt mehr als 120 Einreichungen durchgeführt, von denen sich mehrere Projekte bereits in der Umsetzungsphase befinden. Der Wettbewerb ist ein strukturiertes Programm, das alle Mitarbeiter dazu einlädt, innovative Vorschläge für Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle einzureichen, diese zu entwickeln und schlussendlich auf den Markt zu bringen. ANDRITZ Ventures organisiert und veranstaltet auch Formate wie Hackathons, Makerthons, Technologie-Gespräche und Innovations-Workshops, um die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zu erleichtern und den Wissensaustausch zu High-Tech-Trends zu forcieren.

Forschung & Entwicklung

Nachhaltige Produkte und Technologien von ANDRITZ unterstützen die Kunden dabei, deren Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und Ressourcen so wirtschaftlich und effizient wie möglich einzusetzen.

Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von ANDRITZ konzentrieren sich darauf, Produkte und Technologien auf den Markt zu bringen, die die Umwelt schonen und sparsam mit Ressourcen umgehen. Mittlerweile wird ein bedeutender Anteil des Umsatzes mit Technologien und Systemen erzielt, mit denen aus erneuerbaren Ressourcen und Abfallprodukten Energie gewonnen wird und die so zur Nachhaltigkeit beitragen. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt in der Forschungs- und Entwicklungsarbeit ist die Digitalisierung.

In den vergangenen Jahren wurden für einige Produkte bzw. Anlagen die Umweltauswirkungen, die diese während ihrer gesamten Lebensdauer verursachen, in so genannten Lebenszyklusanalysen (LCAs) berechnet. Unter dem Lebenszyklus wird der Prozess der Ressourcenumwandlung über den kompletten Produktlebensweg verstanden beginnend bei der Beschaffung der Rohmaterialien über die Produktion, sämtliche Transportvorgänge und die tatsächliche Nutzung bis hin zum Lebensende des Produkts. Durch die Betrachtung der gesamten Lebensdauer wird verhindert, dass mögliche negative Auswirkungen in andere Lebensphasen verschoben werden. Diese Analysen sollen künftig ausgeweitet bzw. gegebenenfalls auch bereits in der Produktentwicklungsphase berücksichtigt werden. Die Produktentwicklung wiederum kann durch die Gestaltung der Produkte auch die Produktions- und Montageprozesse beeinflussen. Auch sollen zukünftig Materialien in der Produktion besser genutzt und so weniger Abfall produziert werden.

Im Berichtsjahr wendete die ANDRITZ-GRUPPE für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten 101,0 MEUR auf (2019: 115,0 MEUR). Inklusive auftragsbezogener Entwicklungsarbeiten betrugen die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen rund 3% des Umsatzes.

Die ANDRITZ-GRUPPE hat derzeit rund 3.300 Patentrechte. 77% davon sind bereits erteilt, der Rest befindet sich in Prüfung. Darüber hinaus hält die Gruppe die Rechte an rund 2.650 Marken.

Die folgenden ausgewählten Einzelprojekte aus den Geschäftsbereichen repräsentieren einen Teil des vielfältigen Forschungs- und Entwicklungsspektrums des vergangenen Geschäftsjahrs:

Pulp and Paper

Die Betreiber von Zellstofffabriken werden mit immer strenger werdenden Umweltvorschriften konfrontiert, die vor allem den Ausstoß von Emissionen und ungenutzte Nebenströme betreffen. Um diesen wachsenden Herausforderungen zu begegnen, wurde in der Division Recovery and Power ein Entwicklungsteam gebildet, dessen Aufgabe es ist, bestehende Technologien zu evaluieren bzw. neue zu entwickeln, um Zellstoffanlagen noch nachhaltiger betreiben zu können.

Das Konzept sieht vor, sämtliche Chemikalien wiederzuverwerten und alle ungenutzten Nebenströme in wertschöpfende Produkte umzuwandeln, sodass Zellstoff komplett ohne Abfall und Emissionen produziert werden kann. Dadurch sollen in Zukunft hocheffiziente Zellstoffwerke mit Null-Emissionen und Null-Abfall betrieben werden kön nen.

Im Bereich Fasertechnologien wurden die weltweit ersten autonom betriebenen Holzplatzkräne entwickelt und bereits verkauft. Sie zeichnen sich durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz aus, wodurch der Holztransport optimiert, die Holzverluste minimiert und ein umweltfreundlicher und kosteneffizienter Betrieb im Vergleich mit herkömmlichen Holztransportlösungen sichergestellt werden.

Im Bereich Recycling wurde ein Test- und Forschungszentrum für die Recycling-Industrie in St. Michael in der Obersteiermark, Österreich, eröffnet. Das ANDRITZ Recycling Technology Center (ART Center) ist mit der jüngsten Shredder-Technologie der ANDRITZ-ADuro-Produktlinie ausgestattet und ermöglicht Kunden die Durchführung von Recycling-Versuchen unter realen Anlagenbedingungen mit Equipment in Industriegröße. Dadurch können Tests mit den unterschiedlichsten Abfallströmen durchgeführt und komplette Recyclingprozesse nachgebildet werden. Das neue Technologiezentrum verfügt über eine Gesamtfläche von 3.600m2 und steht Recycling-Kunden aus verschiedensten Industrien sowie Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen zur Verfügung. Am selben Standort befindet sich auch das neu eröffnete Digital Waste Research Lab der Montanuniversität Leoben – ein Forschungszentrum für Abfallverwertung und Abfallwirtschaft.

Der Bereich Nonwoven entwickelte eine vollautomatische Hochgeschwindigkeits-Gesichtsmasken-Verarbeitungslinie, mit der Einweg-Gesichtsmasken in kürzester Zeit hergestellt werden können. Die neue ANDRITZ-D-TECH-Gesichtsmaskenlinie produziert und laminiert je nach Maskentyp drei oder mehr Gewebelagen unter Einhaltung höchster Qualitäts- und Hygienestandards. Sie kann bis zu 750.000 Gesichtsmasken pro Tag produzieren.

Metals

Die Reduktion der CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen ist seit Jahren eines der wesentlichen Ziele der Automobilhersteller, das vor allem durch den Einsatz von leichten Materialien, die das Gewicht der Karosserie reduzieren, erreicht werden kann. Gleichzeitig wird eine Verbesserung in Unfallsituationen (eine verbesserte Crash-Performance) angestrebt. Fahrzeuge leichter und sicherer zu machen, bleibt auch in der Elektromobilität ein starker Trend. Die Entwicklung innovativer Prozesstechnologien – wie zum Beispiel Laserschweißen – für die Verarbeitung von Karosseriestahl und somit auch zukünftiger Generationen von hochfesten Stahlsorten und höchsten Aluminiumgüten ist daher ein Hauptpfeiler der F&E-Aktivitäten von ANDRITZ Metals.

Weitere wichtige Treiber in der Forschung und Entwicklung sind die nachhaltige Produktion und die Kreislaufwirtschaft. In der Kohlenstoff- und Edelstahl-Industrie bietet ANDRITZ Lösungen für das Recycling von Beizsäure- und Spülwasser-Abfällen. Durch den Einsatz der ECOmode-Technologie für HCl-Säureregenerationsanlagen können Energieverbrauch und CO2-Emissionen um bis zu 25% reduziert werden. Die Reduzierung von NOx-Emissionen ist das Hauptziel der Ultra-Low-NOx-Brenner und DeNOx-Anlagen für die Edelstahlindustrie.

Die Verwendung von Chrom6+ ist durch die EU-Chemikalienverordnung REACH zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt verboten. ANDRITZ hat eine neue Verchromungsanlage entwickelt, die die neuen EU-Richtlinien erfüllt. Das in der neuen Anlage eingesetzte Verfahren (bekannt als TCCT - Trivalent Chromium Coating Technology) zur Verchromung von Verpackungsstahl nutzt dreiwertiges Chrom zur Oberflächenbehandlung und erfüllt damit die Anforderungen von REACH. Das bisher angewandte Verfahren verwendet sechswertiges Chrom.

Die von der ANDRITZ-Tochtergesellschaft Schuler entwickelte App "Schuler Connect" kann erstmals sowohl auf Smartphones als auch auf industrietauglichen Datenbrillen eine gesicherte Bild- und Tonübertragung von einer Kundenanlage zu den Service-Experten von Schuler herstellen. Mit Hilfe von Augmented-Reality-Technologien werden zielgerichtet Informationen ins Bild eingeblendet. Bei der Entwicklung wurde hoher Wert auf die Sicherheit der Datenübertragung gelegt. Mit Hilfe der App lassen sich zeit- und kostenaufwändige Serviceeinsätze reduzieren und so ungewollte Stillstandszeiten verringern. Das Angebot wird ab dem zweiten Quartal 2021 für alle Servicekunden verfügbar sein.

Hydro

Um die derzeitige Testtechnologie für Turbinenmodelle auf ein neues Niveau zu heben, hat ANDRITZ Hydro ein umfangreiches Forschungs- und Entwicklungsprogramm initiiert, dessen Kern ein neuer Hochleistungsprüfstand ist. Der neue Prüfstand wird als sechste Prüflinie im Turbinenprüfzentrum in Linz, Österreich, installiert und voraussichtlich Ende 2021 in Betrieb gehen.

Die derzeit bei ANDRITZ mögliche Testfallhöhe wird künftig auf 250 m verdoppelt. Damit bietet der neue Hochleistungsprüfstand die optimale Voraussetzung, jeden Turbinentyp noch umfangreicher hinsichtlich der Marktanforderungen zu testen. Gleichzeitig bietet er die Voraussetzung, um die projektspezifisch garantierten Wirkungsgrade im Rahmen von maßstäblichen Modelltests sicher nachzuweisen.

Bei der Entwicklung von Hochdruck-Francis- und Pumpenturbinen liefert der Prüfstand dabei wichtige Ergebnisse für das Design, bei Kaplanturbinen ermöglicht er detailliertere Einblicke in kritische Betriebsbereiche.

Der Bau des neuen Prüfstands wird von einer Automatisierungsinitiative begleitet, die zu einer umfassenden Aufrüstung der Prüfanlagen für ANDRITZ-Turbinenmodelle führt. Dabei profitieren alle Prüfstände von der vollständigen Integration des Betriebs- und Wartungssystems Metris DiOMera.

Separation

Der Bereich Separation fokussiert in seinen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten vor allem die Implementierung von Automatisierungs- und Digitalisierungstechnologien in bestehenden und neuen Produkten.

Das Steuerungssystem Metris addIQ, das jedem Unternehmen mit Fest-Flüssig-Trennungsprozessen ermöglicht, seine Leistung zu optimieren, ist nun auch für Filterzentrifugen verfügbar. Metris addIQ Connect mit gesicherter Fernwartungsfunktionalität hat sich gerade in Zeiten von Reisebeschränkungen als unerlässliche Anwendung erwiesen.

ANDRITZ Separation bündelt unter so genannten "Service Level Agreements" gesamtheitliche Lösungen für seine Kunden. Diese profitieren von erhöhter Maschinenverfügbarkeit und Produktionszeit, nachhaltigem Asset Management und kalkulierbaren Wartungskosten. Ein einfacher Einkaufsprozess über den Online-Ersatzteilkatalog von Metris, Berichte mit vordefinierten KPIs, Leistungsprüfungen der Steuerung und eine Hotline unterstützen den internen Workflow und den Informationsfluss.

Die von ANDRITZ entwickelte zweite Version der C-Press-Schneckenpresse ist mittlerweile Status-quo für alle Anwendungen in der kommunalen und industriellen Schlammaufbereitung. Die Überkopf-Filterpresse A4F wurde eingeführt und bereits in der Bergbau- und Mineralienindustrie in Südamerika verkauft. Diese Filterpresse ist für Schwerlastanwendungen mit maximaler Austragsgeschwindigkeit konzipiert und gewährleistet eine effiziente Filtration auch unter rauesten Bedingungen. Die Markteinführung des Vakuumtrommelfilters CORESTM für hochkorrosive Anwendungen war ebenfalls erfolgreich. Mechanische Langzeittests zeigen hervorragende Ergebnisse.

Automation

ANDRITZ Automation ist bereits seit mehr als 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Anlagenautomatisierung am Markt tätig. Die digitalen Lösungen von ANDRITZ – angeboten unter der Dachmarke Metris – gehören mittlerweile zu den führenden in der Industrie. ANDRITZ betreibt weltweit Metris Performance Center, die Fernunterstützung ("Remote Services") für Anlagenbediener und Produktionsmanager sowie auch für lokales Technik- und Wartungspersonal anbieten. Mithilfe der ANDRITZ-Fernunterstützung konnten im Berichtsjahr selbst sehr herausfordernde Inbetriebnahmen komplexer Maschinen und Anlagen erfolgreich abgeschlossen werden.

2020 wurde das Metris Risk Based Management (RBM) am Markt eingeführt. Aufbauend auf den Funktionalitäten eines klassischen Zustandsüberwachungssystems kalkuliert das Metris RBM das Risiko von instabilen Regelprozessen und möglichen Versäumnissen bei der Wartung. Metris RBM System ermöglicht zusätzlich zur technischen und produktionsrelevanten Risikobetrachtung auch die Evaluierung vorhandener und potenzieller Produktionsrisiken. Der Einsatz künstlicher Intelligenz in Automatisierungsprodukten stellte einen weiteren Forschungsschwerpunkt im Berichtsjahr dar.

AUSBLICK

Nach einem – bedingt durch die Covid-19-Pandemie – deutlichen Rückgang der Weltwirtschaft im Jahr 2020 gehen die führenden Wirtschaftsforscher und Prognoseinstitute aus heutiger Sicht von einer Erholung der globalen Konjunktur im Jahr 2021 aus. Der überwiegend größte Anteil dieses Weltwirtschaftswachstums sollte auf China entfallen, das früher als alle anderen relevanten Wirtschaftsregionen die Pandemie hinter sich lassen konnte. Das Ausmaß und die Geschwindigkeit der wirtschaftlichen Erholung – so die Wirtschaftsforscher – sind zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer vorhersagbar und abhängig von der Verfügbarkeit und der Wirksamkeit von Impfstoffen zur Eindämmung der Pandemie. Aus diesem Grund sind auch die Aussichten und Erwartungen für die ANDRITZ-Geschäftsbereiche für das Jahr 2021 mit einiger Unsicherheit behaftet.

Im Geschäftsbereich Pulp & Paper wird aus heutiger Sicht mit einer unverändert guten Projekt- und Investitionsaktivität gerechnet. Abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie, könnte es vor allem im Servicebereich zu einem gewissen Nachholeffekt und einer im Vergleich zu 2020 etwas erhöhten Geschäftstätigkeit im Jahresverlauf kommen, die jedoch weiterhin stark von etwaigen Restriktionen wie Reise- und Zugangsbeschränkungen zu Kundenanlagen bzw. Produktionseinschränkungen bei Kunden abhängig sein wird. Selektiv ist auch die Vergabe einzelner Großprojekte im Zellstoffbereich möglich.

Für den Geschäftsbereich Metals wird auch 2021 mit einem insgesamt schwierigen Marktumfeld gerechnet, wobei führende Branchenexperten im zweiten Halbjahr 2021 eine leicht ansteigende Investitionsaktivität sowohl im Bereich Metals Processing als auch Metals Forming (Schuler) erwarten.

Im Geschäftsbereich Hydro ist mit einer unverändert moderaten Projekt- und Investitionstätigkeit zu rechnen. Selektiv ist die Vergabe einzelner Großaufträge zu erwarten. Im Geschäftsbereich Separation sollte sich die zufriedenstellende Projekt- und Investitionstätigkeit auch im Jahr 2021 weiter fortsetzen.

Die Optimierung der Organisations- und Kostenstrukturen, insbesondere in den Bereichen Metals und Hydro, ist ein wesentlicher Schwerpunkt der ANDRITZ-GRUPPE im Jahr 2021. Damit sollen die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Gruppe sichergestellt und die Voraussetzungen für eine langfristige Rentabilitätserhöhung geschaffen werden.

Für das Gesamtjahr 2021 erwartet die ANDRITZ-GRUPPE aus heutiger Sicht aufgrund des reduzierten Auftragseingangs in 2020 einen gegenüber 2020 etwas verringerten Umsatz (2020: 6.700 MEUR) und einen Anstieg des berichteten EBITA (2020: 392 MEUR). Das um Sondereffekte bereinigte EBITA sollte stabil im Vergleich zum Vorjahr sein (EBITA 2020 bereinigt: 471 MEUR).

Sollte sich die von den Marktforschern erwartete Erholung der Weltwirtschaft 2021 nicht einstellen oder sich die Pandemie wieder verschärfen, dann könnte dies negative Auswirkungen auf die Abarbeitung von Aufträgen bzw. auf den Auftragseingang und somit einen negativen Einfluss auf die finanzielle Entwicklung von ANDRITZ haben. Dies könnte zu kapazitiven Anpassungen – finanzielle Vorsorgen für zusätzliche Anpassungsmaßnahmen in einzelnen Geschäftsbereichen – führen, die das Ergebnis der ANDRITZ-GRUPPE negativ beeinträchtigen könnten.

AKTIEN UND AKTIONÄRSSTRUKTUR

Offenlegung gemäß § 243a UGB

Das Grundkapital der ANDRITZ AG per 31. Dezember 2020 betrug 104.000.000 EUR. Auf jede nennwertlose Aktie entfällt damit ein anteiliger Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR. Es bestehen keine Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.

ANDRITZ verfügt über eine stabile und ausgewogene Aktionärsstruktur. Rund 31,5% des Grundkapitals der ANDRITZ AG werden teils indirekt und teils direkt von der Custos Privatstiftung bzw. Herrn Wolfgang Leitner, dem Vorstandsvorsitzenden der ANDRITZ AG, gehalten. Davon werden indirekt 25% plus eine Aktie über die Custos Vermögensverwaltungs GmbH, 0,77% über die Cerberus Vermögensverwaltung GmbH und 5,72% über die Certus Beteiligungs-GmbH zum Bilanzstichtag gehalten. Mit einem Streubesitz von knapp unter 70% stellen nationale und internationale institutionelle Anleger sowie Privataktionäre den Hauptanteil der Aktionäre. Der Hauptteil der institutionellen Anleger kommt aus Großbritannien, Österreich und Deutschland, jener der Privataktionäre aus Österreich und Deutschland.

Es gibt derzeit kein genehmigtes Kapital. Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 23. März 2018 ermächtigt, für die Dauer von 30 Monaten ab dem 1. Oktober 2018, eigene Aktien der Gesellschaft im gesetzlich jeweils höchst zulässigen Ausmaß zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Es gibt keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Befugnisse für Mitglieder des Vorstands, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG haben am 1. Juli 2019 beschlossen, von der Rückerwerbsermächtigung der Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Der Beschluss sieht vor, vom 2. August 2019 bis zum 3. Februar 2020 bis zu 1.000.000 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,96% des Grundkapitals) über die Wiener Börse zu erwerben. Der Vorstand der ANDRITZ AG gab am 3. Februar 2020 bekannt, dass das Rückkaufprogramm mit 3. Februar 2020 plangemäß beendet wurde. Insgesamt wurden 160.000 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,15% des Grundkapitals) über die Wiener Börse erworben.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG haben am 13. Februar 2020 beschlossen, von der Rückerwerbsermächtigung der Hauptversammlung erneut Gebrauch zu machen. Zwischen dem 4. März 2020 und dem 5. Oktober 2020 sollen bis zu 1.000.000 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,96% des Grundkapitals) über die Wiener Börse rückerworben werden. Der Vorstand der ANDRITZ AG gab am 5. Oktober 2020 bekannt, dass das Rückkaufprogramm mit 5. Oktober 2020 plangemäß beendet wurde. Insgesamt wurden 661.500 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,64% des Grundkapitals) über die Wiener Börse erworben.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG haben am 16. Oktober 2020 beschlossen, von der Rückerwerbsermächtigung der Hauptversammlung erneut Gebrauch zu machen. Zwischen dem 5. November 2020 und dem 1. Februar 2021 sollen bis zu 1.000.000 Stück ANDRITZ-Aktien (entspricht 0,96% des Grundkapitals) über die Wiener Börse rückerworben werden. Der Vorstand der ANDRITZ AG gab am 1. Februar 2021 bekannt, dass das Rückkaufprogramm mit 1. Februar 2021 plangemäß beendet wurde. In der Zeit von 5. November 2020 bis 1. Februar 2021 wurden keine ANDRITZ-Aktien zurückgekauft.

Soweit der Gesellschaft bekannt ist, gibt es keine Inhaber von Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Die Arbeitnehmer üben das Stimmrecht direkt aus. Es existieren darüber hinaus auch keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.

Die Gesellschaft ist keine bedeutenden Vereinbarungen eingegangen, die bei einem Kontrollwechsel der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden würden.

Gemäß den Bedingungen der im Juni 2017, im August 2018 sowie im Mai 2019 aufgenommenen Schuldscheindarlehen ist jeder Darlehensgeber bei einem Kontrollwechsel berechtigt, den Betrag der seiner Beteiligung an dem Schuldscheindarlehen entspricht, fällig zu stellen und die unverzügliche Rückzahlung dieses Kapitalbetrags zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen bis zum Tag der Rückzahlung zu verlangen. Die Fälligstellung ist nur gültig, wenn die entsprechende Kündigungserklärung innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntmachung des Kontrollwechsels erfolgt.

Es existieren Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands im Falle eines Kontrollwechsels. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen für die Aufsichtsratsmitglieder und Arbeitneh mer. Graz, 19 Februar 2021

Der Vorstand der ANDRITZ AG

Vorstandsvorsitzender Pulp & Paper

(Service), Separation

Finanzvorstand Pulp & Paper

(Neuanlagen), Metals Processing

Wolfgang Leitner Humbert Köfler Norbert Nettesheim Joachim Schönbeck Wolfgang Semper

Hydro

Disclaimer:

Bestimmte Aussagen im Jahresfinanzbericht 2020 und im Geschäftsbericht 2020 sind "zukunftsgerichtete Aussagen". Diese Aussagen, welche die Worte "glauben", "beabsichtigen", "erwarten" und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.

Der Jahresfinanzbericht 2020 und der Geschäftsbericht 2020 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss am 19. Februar 2021 zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Kapitel "Unternehmensrisiken" und im Lagebericht des Jahresfinanzberichts 2020 angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Jahresfinanzbericht 2020 und im Geschäftsbericht 2020 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.

31.12.2020 31.12.2019
AKTIVA 3.276.581.232,78 3.257.933.247,04
A. Anlagevermögen 2.479.168.504,51 2.515.106.233,69
Immaterielle Vermögensgegenstände
L.
1 Software, Lizenzen und andere Rechte
2. Firmenwert
II. Sachanlagen
1 Grundstücke und Bauten
2. technische Anlagen und Maschinen
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
4 geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
3 Beteiligungen
6 575 260,74
3 668 781,65
2.906.479,09
103 220 820,97
65 493 162,85
24 062 791,89
6.493.649,59
7.171.216,64
2 369 372 422,80
1851488843,69
497 521 329,33
2,380,00
9 339 458,50
5 912 579,07
3 426 879,43
106 190 309,83
65 625 225,00
24 336 371,34
8 816 513,93
7412 199,56
2 399 576 465,36
1778 071 833,09
604 809 871,23
2.380,50
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 20 359 869,78 16 692 380,54
B. Umlaufvermögen 765.028.043,51 710.665.777,12
L.
Vorräte
1 Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe
2. fertige Erzeugnisse und Waren
3. noch nicht abrechenbare Leistungen
noch nicht abrechenbare Leistungen
mit erhaltenen Anzahlungen verrechnet
4 geleistete Anzahlungen
geleistete Anzahlungen
mit erhaltenen Anzahlungen verrechnet
238 939 559,01
17 754 418,81
1.988,80
171.260.044,97
1 343 979 264,17
-1 172 719 219,20
49 923 106,43
51 808 006,79
1 884 900,36
249 311 426,48
17 305 418,80
1.988,80
206 084 897,82
1 279 284 806,27
-1 073 199 908,45
25 919 121,06
28.871.985,26
2 952 864,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
103 020 689.21
19 894 864,96
0,00
60 972 251,98
19.555.900,84
22 153 572,27
40.851,92
102 809 740,52
31 414 179,93
0,00
49 351 499,74
26.163.914,90
22 044 060,85
15.014,44
III. Wertpapiere und Anteile 95 405 603,28 50.080.846,91
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 327.662.192.01 308 463 763,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.011.536,66 12.613.816,10
D. Aktive latente Steuern 20.373.148,10 19.547.420.13
31.12.2020 31.12.2019
PASSIVA 3.276.581.232,78 3.257.933.247,04
A. Eigenkapital 879.544.451.70 792.288.103,35
Ι. eingefordertes und einbezahltes Nennkapital (Grundkapital)
gezeichnet Nennkapital (Grundkapital)
Eigene Anteile
99.255.896,00
104 000 000,00
4 744 104,00
99.867.390,00
104.000.000,00
4 132 610,00
Ш. gebundene Kapitalrücklagen 40 069 442.40 40.069.442,40
III. Optionsrücklage 11 727 580,85 9 979 205,97
IV. gesetzliche Gewinnrücklage 5.338.626,77 5.338.626,77
v. Rücklage wegen eigener Anteile 4 744 104,00 4 132 610,00
VI. Bilanzgewinn
davon Gewinnvortrag
718 408 801,68
583.181.858,21
632 900 828,21
444.687.645,68
B. Rückstellungen 253 281 654,91 261 917 870,66
1. Rückstellungen für Abfertigungen
2. Rückstellungen für Pensionen
3. Steuerrückstellungen
4. sonstige Rückstellungen
35 510 749,00
15 625 130,75
5869659,05
196 276 116,11
38 978 992,00
14 622 246,61
5 404 348,24
202 912 283,81
C. Verbindlichkeiten 2 143 755 126,17 2.203.727.273,03
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
530.554.175,31
1.613.200.950,86
663.426.979,19
1.540.300.293,84
1 Schuldscheindarlehen
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
1 075 000 000,00
0,00
1.075.000.000,00
0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
1.075.000.000,00
135 965 320,00
16.965.320,00
1.075.000.000,00
152 956 395,00
16.991.075,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 119.000.000,00 135.965.320,00
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 445 971 011,97 366 982 198,07
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
mit Vorräten verrechneter Anteil
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
1 620 575 131,53
-1 174 604 119,56
275 636 315,71
1 443 134 970,72
1 076 152 772.65
220 485 491,23
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
170 334 696,26
92 561 877,64
146 496 706,84
68 476 627,47
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
91.551.512,25
1.010.365,39
353 928 053,80
66.872.179,28
1.604.448.19
499 188 506,13
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
106.783.226,59
247.144.827,21
342.524.291,32
156.664.214,81
6. sonstige Verbindlichkeiten
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
40 328 862,76
39.617.800,76
711.062,00
41 123 546,36
16.553.942,36
24.569.604,00
davon aus Steuern
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
2.641.581,43
3.371.321,29
3.368.000,11
3.515.626,76
31.12.2020 31 12 2019
1 Umsatzerlöse 717 353 146,03 1.066.825.174,08
$2^{\circ}$ Bestandsveränderungen
a) Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht
67 721 184,86 -174 839 023,65
abrechenbaren Leistungen
b) Veränderungen der Auftragsrückstellungen
53 817 266,47
13 903 918,39
133 670 311,11
-41 168 712,54
3 andere aktivierte Eigenleistungen 854 556,57 1.260.513,77
4 sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
c) übrige
16.565.005,33
40.472,90
131 381,55
16 393 150,88
17 294 320,39
36.972,16
2 661 304,38
14 596 043,85
5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
Materialaufwand
a)
Aufwendungen für bezogene Leistungen
b)
489 168 468,41
414 800 602,72
-74 367 865,69
-466 062 785,35
-382 213 935,24
83 848 850,11
6. Personalaufwand
Löhne
a)
Gehälter
b)
C)
Soziale Aufwendungen
davon Aufwendungen für Altersversorgung
davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
davon für Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt
abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
davon für sonstige soziale Aufwendungen
-179 291 516,38
-19 484 499,08
128 799 848,29
-31 007 169,01
-734.391,55
-426.806,06
-29.336.917,44
-509.053,96
-187 744 901,74
21.057.105,62
-129 761 617,86
-36 926 178,26
$-810.617,68$
$-940.309,47$
$-34.773.238,35$
$-402.012,76$
7. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
-12 713 351,93 -12 740 421,02
8. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen
b)
übrige
133 465 327,92
2 096 960,81
-131 368 367,11
-144 645 731,52
-1 140 471,24
-143 505 260,28
9 Zwischensumme aus Z 1 bis 8 (Betriebserfolg) 12 144 771,85 99 347 144,96
10. Erträge aus Beteiligungen
davon aus verbundenen Unternehmen
154 978 893,15
154.684.561,96
185 621 590,85
185.621.590,85
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 44 500,00 44.500,00
12. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon aus verbundenen Unternehmen
24 126 747,16
22.550.904,69
23 293 984,37
21.467.982,87
13. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und
Wertpapieren des Umlaufvermögens 28 244 056,86 9 332 965,33
14. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
davon aus Abschreibungen
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen
21 388 226,09
-21.358.227.09
$-21.318.574.46$
-50 976 189.67
-35.430.986,21
$-50.016.754,67$
15 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon betreffend verbundene Unternehmen
22 717 973.34
$-1.752.340.27$
-29 100 438,45
$-1.709.297,89$
16. Zwischensumme aus Z 10 bis 15 (Finanzerfolg) 163 287 997,74 138 216 412,43
17 Ergebnis vor Steuern 151 143 225,89 237 563 557,39
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
davon aus latenten Steuern
davon aus Steuerumlage
769 455,36
825.727,97
9.851.882,00
-11 226 856,86
181.123,03
$-7.302.397,83$
19. Ergebnis nach Steuern (Jahresüberschuss) 151 912 681,25 226 336 700,53
20. Auflösung Rücklage wegen eigener Anteile 50.007,00 40.388,00
21. Zuweisung Rücklage wegen eigener Anteile -661 501,00 1 149 500,00
22. Zuweisung freie Gewinnrücklagen -16 074 243,78 37 014 406,00
23 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 583 181 858,21 444 687 645,68
24 Bilanzgewinn 718 408 801,68 632.900.828,21

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

A N H A N G

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stimmen mit dem Konzept der Unternehmensfortführung überein. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Für Zugänge werden ab dem Folgemonat der Anschaffung monatlich Abschreibungen vorgenommen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugänge und Abgänge ausgewiesen. Die Sätze der Normalabschreibungen entsprechen den unternehmensrechtlichen Vorschriften. Sie betragen für das immaterielle Anlagevermögen zwischen 10% und 25%, für Gebäude und sonstige Baulichkeiten zwischen 2% und 14,29% sowie für technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 6,67% und 25%.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungsbuchwerte erfordert Schätzungen über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze und ist daher mit einer Unsicherheit behaftet.

Firmenwerte, die vor dem 1. Jänner 2016 entstanden sind, werden auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben. Seit dem 1. Jänner 2016 sind keine neuen Firmenwerte entstanden.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß § 208 Abs 2 UGB die Zuschreibung.

Die Vorräte und Forderungen werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Aufträge werden mit ihren Herstellungskosten abzüglich allfälliger Vorsorgen für drohende Verluste bewertet. Gewinnrealisierungen erfolgen bei Endabrechnung der Kundenaufträge. Für das Gewährleistungsrisiko werden Einzelvorsorgen gebildet.

Der Bilanzansatz der noch nicht abrechenbaren Leistungen wird mit erhaltenen Anzahlungen, soweit diese bereits angearbeitete Aufträge betreffen, offen saldiert.

Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten oder den niedrigeren Kurswerten bewertet.

Der Nennbetrag der erworbenen eigenen Anteile wird offen vom Nennkapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und den Anschaffungskosten wird mit der zuvor dotierten Gewinnrücklage verrechnet. Der Nennbetrag wird in die Rücklage wegen eigener Anteile eingestellt. Bei der Veräußerung der eigenen Anteile wird der positive Saldo aus Veräußerungserlös abzüglich Nennbetrag bis zur Höhe der verrechneten Rücklagen aus dem Kauf der eigenen Anteile in die freie Gewinnrücklage eingestellt. Der darüber hinaus gehende Unterschiedsbetrag wird in die gebundene Kapitalrücklage eingestellt und die Rücklage wegen eigener Anteile wird aufgelöst.

Die Verpflichtungen aus vertraglichen Pensionszusagen und laufenden Pensionen, aus Abfertigungen sowie die kollektivvertraglichen Jubiläumsgelder sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen passiviert, wobei die Bewertungsvorschriften von IAS 19 angewendet werden. Die Rückstellungen berücksichtigen die nach den Grundsätzen unternehmerischer Beurteilung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen.

Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen, niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen, höheren Stichtagskurs bewertet. Sofern für Fremdwährungsforderungen oder Fremdwährungsverbindlichkeiten eine designierte Kurssicherung erfolgt, wird anstatt des Stichtagskurses der gesicherte Kurs herangezogen. Dies gilt auch für Fremdwährungsverbindlichkeiten, deren Rückführung durch ausreichend große Cash-Bestände gesichert ist (Sicherungsbeziehung).

Die Ansätze für die Vermögensgegenstände und Schulden entsprechen im Übrigen den bereits in den Vorjahren angewandten Grundsätzen.

II. Erläuterungen zur Bilanz

AKTIVA

Entwicklung der Anschaffungskosten

Andritz AG
II.
Erläuterungen zur Bilanz
AKTIVA
Entwicklung der Anschaffungskosten
(Beträge in EUR)
Stand am Zugänge Umbuchung Abgänge Stand am
1.1.2020 31.12.2020
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.
Softw
are, Lizenzen und andere Rechte
21.112.962,18 880.006,20 150.382,04 1.003.424,08 21.139.926,34
2.
Firmenw
ert
7.806.005,04 0,00 0,00 0,00 7.806.005,04
28.918.967,22 880.006,20 150.382,04 1.003.424,08 28.945.931,38
II.
Sachanlagen
1.
Grundstücke und Bauten
105.906.150,29 887.353,46 1.068.954,42 303.801,44 107.558.656,73
2.
technische Anlagen und Maschinen
41.668.336,20 2.426.043,66 1.552.302,71 1.329.624,87 44.317.057,70
3.
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts
ausstattung 22.874.482,51 2.438.329,01 971.606,61 4.649.499,42 21.634.918,71
4.
geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
7.412.199,56 3.502.262,86 -3.743.245,78 0,00 7.171.216,64
177.861.168,56 9.253.988,99 -150.382,04 6.282.925,73 180.681.849,78
III.
Finanzanlagen
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen
1.911.227.485,77 83.393.665,72 0,00 3.157.791,40 1.991.463.360,09
2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
3.
Beteiligungen
622.593.236,56
2.380,50
0,00
0,00
0,00
0,00
93.964.552,93
0,50
528.628.683,63
2.380,00
4.
Wertpapiere des Anlagevermögens
17.316.884,78 3.947.834,73 0,00 0,00 21.264.719,51
2.551.139.987,61 87.341.500,45 0,00 97.122.344,83 2.541.359.143,23
104.408.694,64 2.750.986.924,39

Entwicklung der der kumulierten Abschreibungen

Entwicklung der der kumulierten Abschreibungen
(Beträge in EUR)
Stand am
1.1.2020
Jahres-
Abschreibung
Zuschreibung Umbuchung Abgänge Stand am
31.12.2020
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.
Softw
are, Lizenzen und andere Rechte
15.200.383,11 2.760.408,47 0,00 0,00 489.646,89 17.471.144,69
2.
Firmenw
ert
4.379.125,61 520.400,34 0,00 0,00 0,00 4.899.525,95
19.579.508,72 3.280.808,81 0,00 0,00 489.646,89 22.370.670,64
II.
Sachanlagen
1.
Grundstücke und Bauten
40.280.925,29 2.077.986,70 0,00 0,00 293.418,11 42.065.493,88
2.
technische Anlagen und Maschinen
17.331.964,86 4.013.916,46 0,00 -1.086,91 1.092.702,42 20.254.265,81
3.
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts
ausstattung 14.057.968,58 3.340.639,96 0,00 1.086,91 2.256.252,51 15.141.269,12
4.
geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
71.670.858,73 9.432.543,12 0,00 0,00 3.642.373,04 77.461.028,81
III.
Finanzanlagen
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen
133.155.652,68 7.700.000,00 0,00 0,00 881.136,28 139.974.516,40
2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
17.783.365,33 13.323.988,97 0,00 0,00 0,00 31.107.354,30
3.
Beteiligungen
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.
Wertpapiere des Anlagevermögens
624.504,24 280.345,49 0,00 0,00 0,00 904.849,73
151.563.522,25 21.304.334,46 0,00 0,00 881.136,28 171.986.720,43
Summe 242.813.889,70 34.017.686,39 0,00 0,00 5.013.156,21 271.818.419,88

Buchwerte zum 31.12.2020

Buchwerte zum 31.12.2020
(Beträge in EUR)
Anschaffungs-
kumulierte
Buchw
erte
kosten
Abschreibungen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.
Softw
are, Lizenzen und andere Rechte
21.139.926,34
17.471.144,69
2.
Firmenw
ert
7.806.005,04
4.899.525,95
28.945.931,38
22.370.670,64
II.
Sachanlagen
1.
Grundstücke und Bauten
107.558.656,73
42.065.493,88
2.
technische Anlagen und Maschinen
44.317.057,70
20.254.265,81
3.
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts
ausstattung
21.634.918,71
15.141.269,12
4.
geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
7.171.216,64
0,00
180.681.849,78
77.461.028,81
III.
Finanzanlagen
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen
1.991.463.360,09
139.974.516,40
2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
528.628.683,63
31.107.354,30
497.521.329,33
3.
Beteiligungen
2.380,00
0,00
4.
Wertpapiere des Anlagevermögens
21.264.719,51
904.849,73
Summe 2.541.359.143,23
2.750.986.924,39
171.986.720,43
271.818.419,88
2.369.372.422,80
2.479.168.504,51
3.668.781,65
2.906.479,09
6.575.260,74
65.493.162,85
24.062.791,89
6.493.649,59
7.171.216,64
103.220.820,97
1.851.488.843,69
2.380,00
20.359.869,78
Andritz AG

Sachanlagen

Der in den Grundstücken und Bauten enthaltene Grundwert beträgt 1.748.591,62 EUR (Vorjahr: 1.748.591,62 EUR).

Finanzanlagen

Die Zugänge unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen betreffen im Jahr 2020 getätigte Kapitalmaßnahmen bei bestehenden Tochtergesellschaften bzw. Umstrukturierungen im Bereich der ehemaligen Xerium Gruppe. Abschreibungen resultieren aus der Neubewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, sowie der Kursbewertung langfristiger Ausleihungen.

Im Jahr 2020 haben mehrere verbundene Unternehmen von ihrem vertraglich zugesicherten Recht einer vorzeitigen Darlehensrückführung Gebrauch gemacht und insgesamt Ausleihungen in Höhe von EUR 93.964.552,93 getilgt.

Per 31.12.2020 existierten mehrere Ausleihungen mit Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr in Summe von EUR 23.100.000,00 (Vorjahr: 10.086.917,19). Es ist sehr wahrscheinlich, dass die betreffenden Ausleihungen weiter verlängert werden.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Die Bewertung erfolgte zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder den niedrigeren Wiederbeschaffungspreisen des Bilanzstichtags. Für nicht- oder schwergängige Materialien wurden angemessene Abwertungen vorgenommen.

Fertige Erzeugnisse und Waren

Die fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten wurden auch angemessene Teile der fixen und variablen Gemeinkosten eingerechnet. Aufwendungen für betriebliche Sozialeinrichtungen und Zinsen für Fremdkapital wurden in den Herstellungskosten nicht angesetzt. Wertberichtigungen wurden nach dem Grad der Verwertbarkeit bzw. dem unternehmerischen Vorsichtsgebot entsprechend in angemessener Höhe gebildet.

Noch nicht abrechenbare Leistungen

Der Wertansatz bei den noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten, wobei auch bei langfristiger Fertigung keine Zuschläge für Verwaltungs- und Vertriebskosten angesetzt wurden. In die Herstellungskosten wurden auch angemessene Teile der fixen und variablen Gemeinkosten eingerechnet. Aufwendungen für betriebliche Sozialeinrichtungen sowie Zinsen für Fremdkapital wurden in den Herstellungskosten nicht angesetzt. Wertberichtigungen wurden für aus Kundenaufträgen erwartete Verluste sowie für schwere Verwertbarkeit bei Vorratsaufträgen gebildet. Noch nicht verrechnete Anzahlungen von Kunden wurden, soweit die Aufträge bereits angearbeitet waren, in dieser Bilanzposition offen saldiert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips wurden bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erkennbare Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Auslandsforderungen sind in den meisten Fällen durch Exportgarantien besichert. Wesentliche unverzinsliche langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden abgezinst.

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind 14.518.677,11 EUR (Vorjahr: 16.856.677,47 EUR) aus Lieferungen und Leistungen enthalten.

In den sonstigen Forderungen sind 13.176.395,30 EUR (Vorjahr: 14.237.569,03 EUR) Erträge enthalten, welche erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Aktive latente Steuern

Die aktivierten latenten Steuern beruhen im Wesentlichen auf der unterschiedlichen Behandlung von Abschreibungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen, den abweichend zu bilanzierenden Werten bei den Rückstellungen für Abfertigungen, den Rückstellungen für Pensionen, den Rückstellungen für Jubiläumsgelder, den Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube, den Rückstellungen für Gewährleistungen und den Rückstellungen für Drohverluste sowie der unterschiedlichen Abschreibungsdauer bei Firmen-PKWs im Steuerrecht und im Unternehmensgesetzbuch. Die latenten Steuern wurden mit dem in Österreich gültigen Körperschaftsteuersatz in Höhe von 25% berechnet. Aktive latente Steuern für Verlustvorträge werden nicht angesetzt. Da der Steueranspruch gegenüber der selben Behörde besteht, wurde eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit den passiven latenten Steuern vorgenommen.

Zum 31. Dezember 2020 betragen die aktiven latenten Steuern 20.373.148,10 EUR (Vorjahr: 19.547.420,13 EUR). Die Veränderung in Höhe von 825.727,97 EUR resultiert im Wesentlichen aus Änderungen bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie im Bereich des Sozialkapitals.

PASSIVA

Grundkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 104.000.000,00 EUR (Vorjahr: 104.000.000,00 EUR). Es ist in 104.000.000 Stückaktien (Vorjahr: 104.000.000 Stückaktien) ohne Nennwert zerlegt. Der Nennbetrag der eigenen Anteile in Höhe von 4.744.104,00 EUR (Vorjahr: 4.132.610,00 EUR) wird offen vom Grundkapital abgesetzt.

Gebundene Kapitalrücklage

Die gebundene Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2020 beträgt 40.069.442,40 EUR (Vorjahr: 40.069.442,40 EUR) und resultiert im Wesentlichen aus dem Agio des Börsengangs im Jahr 2001.

Optionsrücklage

Der Betrag der Verpflichtung, die aus den beschlossenen Optionsprogrammen resultiert, wird während des Erdienungszeitraums in gleichen Raten als Aufwand verrechnet und in eine Optionsrücklage eingestellt. Der Aufwand für diese anteilsbasierten Vergütungen für noch laufende Programme betrug im Geschäftsjahr 1.748.374,88 EUR (Vorjahr: 1.491.536,88 EUR).

Gesetzliche Gewinnrücklage

Die gesetzliche Rücklage zum 31. Dezember 2020 beträgt 5.338.626,77 EUR (Vorjahr: 5.338.626,77 EUR).

Rücklage wegen eigener Anteile

Die Rücklage wegen eigener Anteile zum 31. Dezember 2020 beträgt 4.744.104,00 EUR (Vorjahr: 4.132.610,00 EUR). Die Höhe der Rücklage entspricht dem Nennbetrag der eigenen Anteile.

Freie Gewinnrücklage

Die freie Gewinnrücklage zum 31. Dezember 2020 beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Rückstellungen für Abfertigungen, Rückstellungen für Pensionen

Die Verpflichtungen aus den theoretischen Abfertigungsansprüchen der Dienstnehmer sowie die Rückstellungen für Pensionen wurden zum 31. Dezember 2020 nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Bei Ermittlung der Abfertigungsansprüche wurden ein Zinssatz von 0,80% (Vorjahr: 1,01%) und ein Gehaltstrend von 2,00% (Vorjahr 2,25%), bei den Pensionsverpflichtungen ein Zinssatz von 0,51% (Vorjahr: 0,91%) und ein Rententrend von 1,50% (Vorjahr 1,75%) herangezogen. Für die Berechnung wurden die neuen AVÖ2018–P Angestellte- Rechtsgrundlagen zugrunde gelegt. Aufgrund der Rückstellungsveränderung sind Erträge in Höhe von 3.606.721,45 EUR (Vorjahr: 3.955.858,31 EUR Aufwand) entstanden, welche im Personalaufwand bzw. im Finanzergebnis ausgewiesen werden. Das rechnungsmäßige Pensionsalter entspricht wie im Vorjahr dem frühest möglichen Anfallsalter für die vorzeitige Alterspension gemäß der im Budgetbegleitgesetz 2003 verankerten Pensionsreform. Für die im Jahr 1999 an eine Pensionskasse übertragenen Pensionsansprüche wurde ein Gutachten nach den gleichen Grundsätzen erstellt, es wurde jedoch aufgrund der höheren Duration ein Zinssatz von 1,18% (Vorjahr 1,30%) herangezogen.

Zum 31. Dezember 2020 lag das Deckungskapital der Pensionsversicherung unter dem Niveau der entsprechenden Pensionsverpflichtungen. Eine entsprechende Rückstellung für zu erwartende Nachschüsse wurde daher gebildet.

Die Höhe der Gesamtpensionsverpflichtung bei ausgelagerten Verpflichtungen beträgt 32.317.285,50 EUR (Vorjahr: 35.341.048,00 EUR). Die Gesamtpensionsverpflichtung wird mit dem Zeitwert des Planvermögens saldiert.

Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen sind folgende wesentliche Rückstellungen enthalten:

2020 2019
(in EUR) (in EUR)
Auftragsbezogene Vorsorgen für
-
fehlende Selbstkosten
69.638.488,33 62.887.125,20
-
Gewährleistungen und Mehrkosten
54.657.621,25 64.435.711,34
-
Personalaufwendungen
54.189.810,81 58.412.660,58

Zu erwartende Auftragsverluste werden in Höhe der Unterschiedsbeträge zwischen den voraussichtlichen Gesamtselbstkosten und den Erlösen ermittelt und passiviert.

Die Rückstellung für unverbrauchte Urlaube ist mit 22.820.764,56 EUR (Vorjahr: 26.624.092,89 EUR) angesetzt.

Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (IAS 19) berechnet. Aufgrund der Rückstellungsveränderung sind Erträge in Höhe von 281.764,00 EUR (Vorjahr 1.171.345,00 EUR Aufwand) entstanden.

Verbindlichkeiten

(Beträge in EUR)

Bilanz-
wert
Restlaufzeit
> als 5 Jahre
Hypothekar
schulden
(Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr)
Schuldscheindarlehen 1.075.000.000,00 359.500.000,00 0,00
(1.075.000.000,00) (581.500.000,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gg Kreditinstituten 135.965.320,00
(152.956.395,00)
51.000.000,00
(67.990.820,00)
0,00
(0,00)
erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen 445.971.011,97 10.718.021,09 0,00
(366.982.198,07) (668.871,96) (0,00)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 92.561.877,64 205.731,39 0,00
(68.476.627,47) (231.051,41) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 353.928.053,80 136.716.130,40 0,00
(499.188.506,13) (0,00) (0,00)
sonstige Verbindlichkeiten 40.328.862,76 0,00 0,00
(41.123.546,36) (0,00) (0,00)
2.143.755.126,17 558.139.882,88 0,00
(2.203.727.273,03) (650.390.743,37) (0,00)

Am 21. Juni 2017 wurde ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 400 MEUR begeben. Dieses gliedert sich in zwei Tranchen, welche aus 300 MEUR mit einer Laufzeit von sieben Jahren und einer Fixverzinsung von 1,41% und 100 MEUR mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einer Fixverzinsung von 1,97% bestehen.

Am 29. August 2018 wurde ein weiteres Schuldscheindarlehen in Höhe von 500 MEUR begeben, welches aus folgenden Tranchen besteht:

Laufzeit Verzinsung in % p.a. Volumen in MEUR
In Jahren fix variabel gesamt dv. fix dv. variabel
5 0,96% 6 mE+70 bps 108,0 80,0 28,0
7 1,42% 6 mE+90 bps 222,0 127,5 94,5
7 ¾ 1,16% 6 mE+100 bps 133,0 75,0 58,0
10 2,00% - 37,0 37,0 -
500,0 319,5 180,5

Für die variabel verzinsten Teile wurden über das jeweilige gesamte Volumen und die gesamte Laufzeit Zinsswaps abgeschlossen, mit denen die variablen Zinszahlungen gegen fixe Zinszahlungen getauscht werden.

Am 22. Mai 2019 wurde ein weiteres Schuldscheindarlehen in Höhe von 175 MEUR begeben, welches aus folgenden Tranchen besteht:

Laufzeit Verzinsung in % p.a. Volumen in MEUR
In Jahren fix variabel gesamt dv. fix dv. variabel
4 0,700% 6 mE+65 bps* 85,5 75,5 10,0
7 1,040% - 53,0 53,0 -
8 1,284% - 36,5 36,5 -
*Floor bei 65 bps 175,0 165,0 10,0

Für den variabel verzinsten Teil wurde über das gesamte Volumen und die gesamte Laufzeit ein Zinsswap abgeschlossen, mit welchem die variablen Zinszahlungen gegen fixe Zinszahlungen umgetauscht wurden.

Am 27. März 2019 wurde ein ÖKB-Darlehen in Höhe von 170 MEUR aufgenommen, welches aus folgenden Tranchen besteht:

Laufzeit Verzinsung in % p.a. Volumen in MEUR
In Jahren fix variabel gesamt davon fix dv. variabel
0,5 1,265% 0,790% 17,0 8,5 8,5
1,5 1,265% - 17,0 17,0 -
2,5 1,265% - 17,0 17,0 -
3,5 1,265% - 17,0 17,0 -
4,5 1,265% - 17,0 17,0 -
5,5 1,265% - 17,0 17,0 -
6,5 1,265% - 17,0 17,0 -
7,5 1,265% - 17,0 17,0 -
8,5 1,265% - 17,0 17,0 -
9,5 1,265% - 17,0 17,0 -
170,0 161,5 8,5

Die ersten beiden Tranchen wurden vollständig und termingerecht zum 30.09. des jeweiligen Jahres getilgt.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind 15.635.400,83 EUR (Vorjahr: 21.918.622,80 EUR) aus Lieferungen und Leistungen und 105.683.236,07 EUR (Vorjahr: 146.566.020,60 EUR) aus erhaltenen Anzahlungen enthalten.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von 8.436.644,02 EUR (Vorjahr: 8.711.766,87 EUR) enthalten, welche erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Haftungsverhältnisse

Die Haftungsverhältnisse zum 31. Dezember 2020 betragen 2.494.462.302,15 EUR (Vorjahr: 2.334.368.581,47 EUR). In den Haftungsverhältnissen sind Haftungen für verbundene Unternehmen in Höhe von 2.190.494.218,65 EUR (Vorjahr: 2.063.636.355,76 EUR) enthalten. Die Haftungsverhältnisse entfallen zur Gänze auf übernommene Garantien.

Von den gesamten Haftungsverhältnissen betreffen 309.046.311,13 EUR von Banken übernommene Haftungen (davon für verbundene Unternehmen 14.805.623,42 EUR) und 2.185.415.991,02 EUR Werkshaftungen (davon für verbundene Unternehmen 2.175.688.595,14 EUR).

Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen

(Beträge in EUR)

des folgenden
Geschäftsjahres
(Vorjahr)
der folgenden
fünf Geschäftsjahre
(Vorjahr)
Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen 821.775,28 7.025.485,47
(760.810,48) (7.063.307,40)
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 105.337,00 217.988,00
(174.244,00) (382.234,00)

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2020 bestand ein Bestellobligo für Investitionsgüter in Höhe von 2.422.740,24 EUR (Vorjahr: 3.262.422,06 EUR).

Außerbilanzielle Geschäfte

Es bestehen keine Geschäfte, die weder in der Bilanz ausgewiesen noch gemäß § 237 Z 8 UGB oder § 199 UGB anzugeben sind, aus denen wesentliche Risiken oder Vorteile entstehen.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

(Beträge in EUR)

2020 2019
Inland Export Gesamt Gesamt
(in EUR) (in EUR) (in EUR) (in EUR)
PULP & PAPER 48.614.711,21 03.679.037,39 452.293.748,60 692.651.706,57
METALS 3.016.693,87 54.201.316,48 57.218.010,35 147.844.095,35
HYDRO 11.475.615,17 46.406.321,76 57.881.936,93 87.886.551,36
SEPARATION 2.793.813,76 21.451.003,95 24.244.817,71 13.796.265,67
Sonstige 1.248.993,27 15.526.375,85 16.775.369,12 15.445.899,78
Nebenerlöse, Skonti 18.010.670,58 90.928.592,74 8.939.263,32 109.200.655,35
85.160.497,86 632.192.648,17 717.353.146,03 1.066.825.174,08

Umsatzerlöse nach Märkten

(Beträge in EUR)

2020
(in EUR)
2019
(in EUR)
Inland 85.160.497,86
269.500.721,30
42.244.965,67
308.920.456,62
Europäische Union
Übriges Europa
25.182.661,97 38.738.392,81
Nordamerika 26.784.908,41
73.159.545,57
41.090.972,35
204.750.894,40
Asien
Südamerika
57.236.456,24 407.773.686,36
Übrige Welt 180.328.354,68 23.305.805,87
717.353.146,03 1.066.825.174,08

Der Exportanteil bei den Umsatzerlösen beträgt 88% (Vorjahr 96%).

Übrige sonstige betriebliche Erträge

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen zusammen aus:

2020
(in EUR)
2019
(in EUR)
Erträge aus Kursdifferenzen 1.385.502,02 431.613,69
Erträge aus Zuschüssen von öffentlichen Institutionen 13.740.595,32 11.127.729,55
Andere sonstige betriebliche Erträge 1.267.053,54 3.036.700,61

Löhne

Im Posten Löhne sind Erträge für Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 6.079,98 EUR (Vorjahr: 659.891,00 EUR Aufwand) enthalten.

Gehälter

Im Posten Gehälter sind Erträge für Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 256.329,02 EUR (Vorjahr: 2.305.444,00 EUR Aufwand) enthalten.

Aufwendungen für Altersversorgung

In den Aufwendungen für Altersversorgung sind Aufwendungen aus beitragsorientierten Pensionszusagen in Höhe von 1.267.825,70 EUR (Vorjahr: 1.133.517,17 EUR) enthalten.

Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen

In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Erträge für Abfertigungen in Höhe von 912.945,64 EUR (Vorjahr: 416.323,60 EUR) enthalten. Der restliche Betrag von 1.339.751,70 EUR (Vorjahr: 1.356.633,07 EUR) betrifft Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen.

Übrige betriebliche Aufwendungen

Die übrigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus:

2020 2019
(in EUR) (in EUR)
Auftragsbezogene Kosten 33.032.468,16 28.218.782,67
Wechselkursdifferenzen 1.768.888,07 2.382.499,14
Beratungsaufwendungen 23.743.301,71 23.941.870,47
Reisekosten 9.846.183,94 24.111.050,84
Instandhaltungsaufwendungen 2.641.544,97 4.230.190,86
Mietaufwendungen 2.209.833,99 2.219.025,84
IT-Aufwendungen 23.380.762,47 23.852.663,59
Versicherungsaufwendungen 4.638.155,41 5.102.438,01
Forschungs- u. Entwicklungsaufwendungen 283.844,52 605.841,55
Marketingaufwendungen 2.486.828,93 4.207.177,83

Finanzergebnis

Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 154.684.561,96 EUR (Vorjahr: 185.621.590,85 EUR) stammen aus Gewinnausschüttungen von Tochterunternehmen.

In der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Zinserträge aus der Rückstellung für Abfertigungen in Höhe von 1.146.384,04 EUR (Vorjahr: 2.883.571,00 EUR Aufwand) enthalten.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen insbesondere Ertragssteuern des laufenden Geschäftsjahres 2020, Steuern aus Vorperioden sowie ausländische Quellensteuern.

IV. Sonstiges

Beteiligungen verbundene Unternehmen

Unternehmen
Anstalt für Strömungsmaschinen GmbH1)
ANDRITZ Technology and Asset Management GmbH
ANDRITZ Environmental Engineering (Shanghai) Co., Ltd.
ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH
ANDRITZ GmbH
ANDRITZ HYDRO GmbH
HGI Holdings Limited1)
ANDRITZ Separation and Pump Technologies India Private Ltd.
ANDRITZ FEED & BIOFUEL A/S
ANDRITZ Slovakia s.r.o.
Sitz
Graz, Österreich
Graz, Österreich
Shanghai, China
Krefeld, Deutschland
Hemer, Deutschland
Wien, Österreich
Limassol, Zypern
Chennai, Indien
Esbjerg, Dänemark
Beteiligungsquote
direkt
100,00%
100,00%
100,00%
48,98%
6,25%
100,00%
indirekt 2020
Jahres-
ergebnis
-3
Eigenkapital 2019
Jahres-
ergebnis
IV. Sonstiges
Beteiligungen verbundene Unternehmen
(Beträge in TEUR)
Eigenkapital
1.544 -3 1.547
1.834 31.307 4.234 33.708
51,02% -27
6.560
3.117
194.481
-88
8.942
3.224
197.221
93,75% 8.654 53.337 4.214 52.880
100,00% 33.297
-5
224.176
4
49.064
-4
223.379
9
100,00% 63 1.030 -533 1.086
Humenné, Slow
akei
100,00%
100,00%
177
808
-106
10.493
-2.617
-312
-4.298
4.685
ANDRITZ Chile Ltda. Santiago de Chile, Chile 100,00% 3.229 19.877 4.142 18.051
ANDRITZ (USA) Inc. Alpharetta / Georgia, USA 100,00% 39.848 267.891 31.554 252.958
ANDRITZ S.A.S.
Jaybee Eng. (Holdings) Pty. Ltd.
Vélizy-Villacoublay, Frankreich
Carrum Dow
ns / Victoria, Australia
100,00%
100,00%
429
179
33.120
-14.602
-3.679
382
32.592
-14.697
ANDRITZ Ingeniería S.A. Madrid, Spanien 100,00% 492 1.869 387 1.377
ANDRITZ Brasil Ltda.
ANDRITZ Pilão Equipamentos Ltda.
Curitiba, Brasilien
São Paulo, Brasilien
100,00%
100,00%
16.041
0
28.626
-814
18.827
0
37.623
-1.149
ANDRITZ Oy Helsinki, Finnland 100,00% 45.959 104.193 32.466 87.989
ANDRITZ HYDRO Canada Inc.
ANDRITZ AB
Pointe-Claire / Québec, Kanada
Örnsköldsvik / Växjö , Schw
eden
100,00%
100,00%
3.742
8.976
36.684
37.052
-1.789
6.545
34.269
27.633
ANDRITZ Ltd. Staffordshire, Großbritannien 100,00% 424 2.513 164 2.212
ANDRITZ (China) Ltd. Foshan, China 69,13% 30,87% 48.134 193.603 60.906 150.136
ANDRITZ Technologies H.K. Ltd.
ANDRITZ Technologies Pvt. Ltd.
Hong Kong, China
Bangalore, Indien
100,00%
100,00%
3.315
7.022
7.070
11.931
5.094
4.013
8.755
9.654
ANDRITZ FEED & BIOFUEL Ltd. Hull, Großbritannien 100,00% 876 1.875 207 1.653
ANDRITZ FEED & BIOFUEL B.V.
ANDRITZ Singapore Pte. Ltd.
Geldrop, Niederlande
Singapur, Singapur
100,00%
100,00%
3.161
671
20.839
4.797
1.940
1.134
17.678
5.442
ANDRITZ Uruguay S. A. Fray Bentos, Uruguay 100,00% 8.443 11.918 7.394 11.656
ANDRITZ Industrias S. A.1) Fray Bentos, Uruguay 100,00% 0 18 0 25
ANDRITZ Pulp Technologies Punta Pereira S.A.
ANDRITZ K.K.
Montevideo, Uruguay
Tokyo, Japan
100,00%
100,00%
321
-2.164
389
4.869
-388
112
112
7.202
ANDRITZ DELKOR (Pty) Ltd. Kyalami, Südafrika 100,00% -3.047 -1.428 1.043 1.993
PT. ANDRITZ Jakarta, Indonesien 100,00% 876 2.376 -72 1.775
LLC ANDRITZ
LLC ANDRITZ HYDRO1)
St. Petersburg, Russland
Moskau, Russland
100,00%
100,00%
1.580
-2
2.461
67
270
24
1.349
78
ANDRITZ Kufferath s.r.o. Levice, Slow
akei
100,00% 519 8.338 320 7.819
ANDRITZ Kft.
ANDRITZ Perfojet S.A.S.
Tiszakécske, Ungarn
Montbonnot Saint-Martin, Frankreich
100,00%
100,00%
835
9.104
10.594
16.783
-5.698
3.949
10.776
7.673
ANDRITZ Biax S.A.S.1) Le Bourget, Frankreich 100,00% -9 -9 0 0
ANDRITZ Frautech S.R.L. Schio, Italien 100,00% -3.771 -4.726 -2.545 -976
ANDRITZ Como S.R.L.
ANDRITZ Asselin-Thibeau S.A.S.
Grandate, Italien
Elbeuf, Frankreich
100,00%
100,00%
5
4.534
302
19.483
16
4.018
318
14.863
ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH Krefeld, Deutschland 100,00% 2.234 602.460 3.230 582.227
ANDRITZ Soutec AG
ANDRITZ Gouda G.V.
Neftenbach, Schw
eiz
Waddinxveen, Niederlande
100,00%
100,00%
8.557
373
16.579
11.439
5.635
191
12.872
10.958
EK Finance SAS Scorbé-Clairvaux, Frankreich 100,00% 967 3.596 -1.259 2.612
Lenser Filtration GmbH Senden, Deutschland 100,00% 3.024 16.709 2.768 15.686
ANDRITZ FBB GmbH
ANDRITZ JohnsonFoils Limited
Mönchengladbach, Deutschland
Chachoengsao, Thailand
100,00%
100,00%
-757
0
1.338
0
12
-1.046
2.095
1.383
ANDRITZ KMPT GmbH Vierkirchen, Deutschland 100,00% 4.678 18.985 3.576 17.457
Modul Systeme Engineering GmbH
ANDRITZ SEPARATION GmbH
Laufen, Deutschland
Köln, Deutschland
100,00%
100,00%
1.285
-1.700
3.930
6.863
200
6.365
2.399
14.020
ANDRITZ Pow
erlase Holdings Limited
West Sussex, Großbritannien 80,00% 0 0 -4 0
ANDRITZ FZCO1) Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 100,00% -307 152 -40 12
Otorio Ltd
ANDRITZ Novimpianti S.R.L.
Tel-Aviv, Israel
Capannori, Italien
50,01%
100,00%
-6.028
-602
-10.694
-103
-4.463
-1.270
-4.774
487
ANDRITZ Diatec S.R.L. Collecorvino, Italien 70,00% 6.535 20.062 4.118 13.474
XERIUM TECHNOLOGIES LIMITED London, Großbritannien 100,00% -170.582 32.841 -54.173 173.319
Xerium (France) SAS
HUYCK.WANGNER Austria GmbH
Paris, Frankreich
Gloggnitz, Österreich
100,00%
94,00%
6,00% -18
15.114
7.828
80.608
-17
-157.587
7.846
85.935
ANDRITZ Fabrics and Rolls Germany Holding GmbH Reutlingen, Deutschland 100,00% -2.494 91.513 -17.040 92.988
ANDRITZ Digital Factory d.o.o.2) Zagreb, Kroatien 100,00%
1) Werte 2020 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar (Werte aus 2019 bzw 2018 angegeben).
2) Gesellschaft 2020 neu gegründet. Werte 2020 zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht verfügbar.

Die Angaben für Eigenkapital und Jahresergebnis der verbundenen Unternehmen wurden den zur Erstellung des Konzernabschlusses herangezogenen Abschlüssen, welche entsprechend den "International Financial Reporting Standards" (IFRS) aufgestellt wurden, entnommen.

Steuerliche Unternehmensgruppe

Zwischen der Andritz AG als Gruppenträger und der Andritz Hydro GmbH, Wien als Gruppenmitglied besteht eine steuerliche Unternehmensgruppe gem. § 9 KStG. Die aus dem Gruppenvertrag resultierenden Steuerumlagen werden nach der Belastungsmethode verrechnet. Im Falle eines steuerlichen Gewinns hat das Gruppenmitglied eine Steuerumlage an den Gruppenträger zu entrichten. Im Falle eines steuerlichen Verlustes wird dieser evident gehalten und mit späteren Gewinnen des Gruppenmitglieds ausgeglichen. Die Steuerumlage ist spätestens bis zum 30.9. des folgenden Geschäftsjahrs zu leisten, der Gruppenträger kann jedoch entsprechende Vorauszahlungen vorschreiben. Der Vertrag wurde auf unbestimmte Dauer geschlossen und unterliegt österreichischem Recht. Der aktuelle Körperschaftsteuersatz für die Steuergruppe beträgt derzeit 25%.

Mit Ende 2020 wurde die steuerliche Unternehmensgruppe um die ANDRITZ DELKRO (Pty) Ltd. und die OTORIO LTD erweitert.

Beschäftigte

Im Jahresdurchschnitt wurden 1.875 Mitarbeiter (ohne Lehrlinge) (Vorjahr: 1.938), davon 373 Arbeiter (Vorjahr: 399) und 1.502 Angestellte (Vorjahr: 1.539), beschäftigt.

Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen

1.161.198,00 1.750.927,00
für andere 1.140.829,00 1.351.454,00
für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte 20.369,00 399.473,00
(in EUR) (in EUR)
2020 2019

Aufwendungen für den Abschlussprüfer

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der Andritz AG angegeben.

Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 718.408.801,68 EUR eine Dividende in Höhe von 1,00 EUR pro dividendenberechtigter Aktie, das sind auf Basis der im Umlauf befindlichen Aktien insgesamt 99.255.896,00 EUR, an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag von 619.152.905,68 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag fanden nicht statt.

Aktienbeteiligungsprogramm für Führungskräfte

Optionsprogramm 2018:

Die 111. ordentliche Hauptversammlung vom 23. März 2018 hat ein Aktienoptionsprogramm für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands beschlossen.

Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom 1. Mai 2018 bis vor einem jeden Ausübungszeitpunkt dauernd in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zum Andritz-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in Andritz-Aktien von zumindest 20.000 EUR für leitende Angestellte und 40.000 EUR für Mitglieder des Vorstands. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der Andritz-Aktie während der vier auf die 111. ordentliche Hauptversammlung vom 23. März 2018 folgenden Kalenderwochen und beträgt 46,01 EUR.

Die Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2023 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn

  • der ungewichtete Schlusskurs der Andritz-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2020 bis 30. April 2021 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt und
  • die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2019 mindestens 7,9% oder des Geschäftsjahres 2020 mindestens 8,0% beträgt

oder wenn

  • der ungewichtete Schlusskurs der Andritz-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum 1. Mai 2021 bis 30. April 2022 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt und
  • die EBITA-Marge des Geschäftsjahres 2020 mindestens 8,0% oder des Geschäftsjahres 2021 mindestens 8,1% beträgt.

Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der Optionen sofort, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten bezogen werden. Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.

Optionsprogramm 2018
Eingeräumte Optionen
per 31.12.2019
Vorstand
Wolfgang Leitner 37.500
Humbert Köfler 37.500
Norbert Nettesheim -
Joachim Schönbeck 37.500
Wolfgang Semper 37.500
Leitende Angestellte 759.000
GESAMT 909.000
Ausübungspreis je Aktie in EUR 46,01
Innerer Wert der Optionen (gesamt)
per 31.12.2020 in EUR 0,00

Optionsprogramm 2020:

Das Aktienoptionsprogramm 2020 wurde am 7. Juli 2020 von der 113. ordentlichen Hauptversammlung der Andritz AG beschlossen.

Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Erstmals wurde das Programm auch einigen wenigen Nachwuchsführungskräften (< 3.000 Optionen) angeboten. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom 1. September 2020 bis vor einem jeden Ausübungszeitpunkt dauernd in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zum Andritz-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in Andritz-Aktien von zumindest 20.000 EUR für leitende Angestellte (5.000 EUR für Nachwuchsführungskräfte) und 40.000 EUR für Mitglieder des Vorstands das bis zur Ausübung ununterbrochen gehalten werden muss.

Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der Andritz-Aktie während der vier auf die 113. ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 folgenden Kalenderwochen und beträgt 31,20 EUR.

Zielgröße Zielwert Gewichtung
Steigerung Aktienkurs 10%1
- 15%2
90%3
EBITA-Marge4 6,5% - 8% für die Geschäftsjahre
2021, 2022 oder 2023
Accident
Frequency
Rate
(AFR)5
Für die Geschäftsjahre 2021, 2022
oder 2023: ≤ 3,5
10%6

Die Ausübungskriterien des Aktienoptionsprogramms 2020 sind wie folgt:

1 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2022 bis 30. April 2023 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt

2 wenn der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum von 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt

3 Beide Kriterien (Steigerung Aktienkurs und EBITA-Marge) müssen erfüllt sein

4 Ergibt sich als Quotient aus EBITA und Umsatz. Bei Unterschreitung des Zielwerts können keine Optionen ausgeübt werden, zwischen 6,5% und 7,9% EBITA-Marge können Optionen aliquot je nach Höhe der EBITA-Marge ausgeübt werden, bei einer EBITA-Marge von 8% oder mehr können 90% ausgeübt werden.

5 Unfallhäufigkeit mit mehr als drei Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden

6 Bei Erreichen dieses Ziels können diese Optionen unabhängig von der Erreichung der anderen beiden Ziele ausgeübt werden.

Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2023 beginnen und am 30. April 2027 enden. Sind die Ausübungskriterien erfüllt, so können 50% der Optionen sofort nach Beginn der Ausübungsfrist, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten bezogen werden.

Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.

Optionsprogramm 2020
Eingeräumte Optionen
per 31.12.2020
Vorstand
Wolfgang Leitner 37.500
Humbert Köfler 37.500
Norbert Nettesheim 37.500
Joachim Schönbeck 37.500
Wolfgang Semper 37.500
Leitende Angestellte 761.000
GESAMT 948.500
Ausübungspreis je Aktie in EUR 31,20
Innerer Wert der Optionen (gesamt)
per 31.12.2020 in EUR 6,28

Derivative Finanzinstrumente

Fremdwährungsrisiken, welche durch Devisentermingeschäfte bzw. zu geringem Anteil an Devisenswaps abgesichert werden, resultieren im Wesentlichen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb sowie den Ausleihungen. Der Absicherungszeitraum der laufenden Geschäfte entspricht jenen der zugrundeliegenden Geschäfte. Kurssicherungen im Zusammenhang mit Ausleihungen werden quartalsweise bzw. halbjährlich verlängert.

Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Devisentermingeschäfte (in EUR):

Währung Umfang Zeitwert
USD Kauf 8.260.473,05 -338.687,93
Verkauf 482.857.063,64 20.209.147,94
JPY USD Summe 491.117.536,69 19.870.460,01
CNY Kauf 843.467,96 -42.456,42
Verkauf 7.883.674,22 71.348,35
JPY Summe 8.727.142,18 28.891,93
Kauf 40.443.843,38 -294.068,51
Verkauf 1.165.314,56 11.655,43
CNY/CNH Summe 41.609.157,94 -282.413,08
Kauf 2.247.713,32 -14.491,83
CNH
Andere Währungen
Verkauf 439.300,70 9.415,27
Andere Währungen Summe 2.687.014,02 -5.076,56
19.611.862,30

Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der Terminkurse zum Bilanzstichtag durch Abzinsung des ermittelten Endwerts über die Restlaufzeit errechnet. Die Effektivitätsmessung der Devisentermingeschäfte erfolgt bei Laufzeitende durch Ermittlung der Gesamtkursdifferenz aus Grundgeschäft und Kurssicherung.

Drohende Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten werden in der Bilanz nicht passiviert, da diese mit bilanzierten Aktiv- bzw. Passivposten eine geschlossene Position bilden.

Die Laufzeiten der Zinsswaps entsprechen jener der zugrundeliegenden Grundgeschäfte. Die beizulegenden Zeitwerte für die Zinssicherung in Form von Zinsswaps betragen zum 31. Dezember 2020 -8.677.703,34 EUR (Vorjahr: -6.326.738,59 EUR) und repräsentieren die Marktwerte zum Bilanzstichtag.

Vorstand und Aufsichtsrat

Als Aufwendungen für den Vorstand wurden erfasst:

2020
(in EUR)
2019
(in EUR)
Kurzfristige Leistungen
Leistungen nach Beendigung
8.205.488 7.152.817
des Arbeitsverhältnisses 546.955 506.426
Aktienbasierte Vergütungen 325.375 -656.834
9.077.818 7.002.409

Der Gegenwert der aktienbasierten Vergütungen wurde nach den IFRS ermittelt. Für Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldansprüche werden die Dienstzeitaufwendungen gemäß IAS 19 angesetzt.

Von verbundenen Unternehmen wurden Bezüge in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 372.014,16 EUR) ausbezahlt. An ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden 407.681,74 EUR (Vorjahr: 406.211,99 EUR) ausbezahlt.

Eine vom Vorstandsvorsitzenden der Andritz AG beherrschte Gesellschaft überlässt den Betrieb eines in ihrem Eigentum stehenden Geschäftsflugzeuges einem professionellen Privatflugunternehmen. Der Aufwand für die Charterleistung im Zusammenhang mit diesem Flugzeug für Dienstreisen des Vorstandsvorsitzenden und anderer Vorstandsmitglieder betrug im Jahr 2020 194.755,71 TEUR (Vorjahr: 649.542,98 TEUR). Es bestanden zum 31. Dezember 2020 Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Diese sowie andere Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, in denen Aufsichtsratsmitglieder bzw. Mitglieder des Vorstands der Andritz AG tätig sind, werden zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt und sind einzeln und insgesamt von untergeordneter Bedeutung.

Die Aufsichtsratsvergütungen (inklusive Sitzungsgelder) für das Geschäftsjahr 2020 betragen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung insgesamt 315.000,00 EUR (Vorjahr: 312.500,00 EUR).

Aufsichtsrat:

Gewählte Mitglieder: Christian Nowotny Vorsitzender Fritz Oberlerchner (bis 7.7.2020) Stellvertreter des Vorsitzenden (bis 7.7.2020) Alexander Leeb Stellvertreter des Vorsitzenden (ab 7.7.2020) Jürgen Herrmann Fechter Alexander Isola Monika Kircher Wolfgang Bernhard (ab 7.7.2020)

Delegierte Mitglieder:

Georg Auer Andreas Martiner Monika Suppan

Vorstand:

Wolfgang Leitner Vorsitzender Humbert Köfler Norbert Nettesheim Joachim Schönbeck Wolfgang Semper

Graz, am 19. Februar 2021

Der Vorstand

Wolfgang Leitner Humbert Köfler Norbert Nettesheim Joachim Schönbeck Wolfgang Semper

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

Andritz AG, Graz,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bilanzierung des Projektgeschäfts

Siehe Anhang Kapitel II. Noch nicht abrechenbare Leistungen und Sonstige Rückstellungen sowie III. Umsatzerlöse.

Das Risiko für den Abschluss

Der überwiegende Anteil der im Geschäftsjahr ausgewiesenen Umsatzerlöse und operativen Ergebnisbeiträge der Andritz AG stammt aus dem Projektgeschäft. Das Projektgeschäft der Andritz AG umfasst eine große Anzahl von Projekten mit Projektvolumen von jeweils über 50 Mio EUR und einer Laufzeit über mehrere Jahre. Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt mit der Endabnahme des Projektes durch den Kunden. Projekte, die noch nicht abgeschlossen sind, werden unter den nicht abrechenbaren Leistungen in Höhe ihrer bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten ausgewiesen. Insoweit als für noch nicht abgeschlossene Projekte voraussichtlich ein Verlust entsteht, vermindert die Andritz AG die noch nicht abrechenbaren Leistungen in Höhe des erwarteten Verlustes. Falls der Buchwert, der noch nicht abrechenbaren Leistungen Null beträgt, erfolgt darüber hinaus der Ansatz einer Rückstellung für drohende Verluste.

Für abgeschlossene Projekte besteht über einen bestimmten Zeitraum die Verpflichtung zur Gewährleistung. Bei einigen laufenden oder abgeschlossenen Projekten kann es zu unterschiedlichen Auffassungen mit Kunden und/oder Lieferanten über die vertraglichen Verpflichtungen kommen, aus denen drohende oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten resultierten. Sowohl für die Gewährleistungsverpflichtungen als auch für drohende Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten setzt die Andritz AG Rückstellungen an.

Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen und der projektbezogenen Rückstellungen erfordern in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen. Auf Grund des wesentlichen Umfangs des Projektgeschäfts resultiert daraus das Risiko, dass die Bestandsveränderungen (bestehend aus Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und an noch nicht abrechenbaren Leistungen und Veränderungen der Auftragsrückstellungen) sowie die Aufwendungen für Gewährleistungen und projektbezogene Rechtsverfahren in der Gewinn- und Verlustrechnung und die dazugehörigen Bilanzposten wesentlich falsch dargestellt sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Bilanzierung des Projektgeschäfts wie folgt beurteilt:

  • Wir haben im Zuge unserer Prüfung ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung relevanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem interne Kontrollen in Zusammenhang mit der Freigabe der Projektkalkulation beim Abschluss neuer Verträge, der Billigung der Mitkalkulation und den Statusberichten zu laufenden Projekten und der Einschätzung des Betrages ausstehender oder drohender Kosten aus Projekten. Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung haben wir weitere Prüfungshandlungen festgelegt.
  • Diese Prüfungshandlungen haben wir auf ausgewählte Projekte angewendet und für diese Projekte, die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen beurteilt. Die Auswahl erfolgte nach risikoorientierten Kriterien wie Projektgröße, geringe oder negative Projektmargen oder hohe Margenanpassungen. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die Durchsicht der zugrundeliegenden Verträge und Vereinbarungen, die kritische Würdigung der aktuellen Projektinformationen, die Befragung von Projektverantwortlichen oder Projektcontrollern zur Plausibilität der getroffenen Schätzungen und Annahmen, die Beurteilung der Schätzungsgenauigkeit durch Vergleich der eingetretenen Ergebnisse mit den Schätzungen in den Vorjahren und die Abstimmung der Annahmen und in die Schätzung eingeflossenen Werte mit Vertragsdokumenten und anderen relevanten Unterlagen. Darüber hinaus haben wir für im Geschäftsjahr endabgerechnete Projekte gewürdigt, ob entsprechende finale Abnahmeprotokolle der jeweiligen Auftraggeber vorhanden sind.

— Zur Beurteilung der Angemessenheit von Rückstellungen für Ansprüche von Kunden und für drohende oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten haben wir relevante Dokumente gelesen, Auskunftsschreiben von Rechtsvertretern eingeholt sowie Gespräche mit den mit dem Sachverhalt betrauten Personen geführt und in deren Aufzeichnungen Einsicht genommen.

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

Siehe Anhang Kapitel II. Finanzanlagen

Das Risiko für den Abschluss

Die Anteile an verbundenen Unternehmen der Andritz AG betragen zum Bilanzstichtag 1.851 Mio EUR. Die relevanten Rechnungslegungsvorschriften des UGB erfordern bei Vorliegen von Anzeichen für eine dauernde Wertminderung eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile mittels einer Unternehmensbewertung.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung des künftigen Umsatzwachstums und der Ergebnismargen und der daraus resultierenden Zahlungsüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet.

Für den Abschluss besteht das Risiko einer Überbewertung dieses Bilanzpostens.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen wie folgt beurteilt:

  • Wir haben uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die Andritz AG das Vorliegen von Anzeichen einer dauernden Wertminderung überwacht.
  • Bei aktuellen Unternehmensbewertungen haben wir die Angemessenheit der wesentlichen zukunftsbezogenen Schätzungen und Annahmen sowie der angewendeten Bewertungs-methoden unter Konsultation von unseren Bewertungsspezialisten beurteilt.
  • Wir haben uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Umsatz- und Margenplandaten mit der aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Mittelfristplanung abgeglichen. Im Zusammenhang mit der Budgeterstellung und der Budgetgenehmigung haben wir das Design und die Implementierung der internen Kontrollen, die als Basis für die interne Planung des Vorstandes für den Planungshorizont 2021-2023 dienen, beurteilt. Wir haben die zugrundeliegenden Planungsannahmen mit dem Management besprochen sowie anhand von Informationen über die aktuelle und erwartete Entwicklung der jeweiligen Einheit plausibilisiert. Die Planungstreue haben wir durch Vergleich der in den Vorperioden erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt.
  • Die zur Festlegung der Diskontierungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten und Ermittlungsmethoden auf Angemessenheit geprüft sowie das Berechnungsschema nachvollzogen. Soweit sich bei Beteiligungen/Zahlungsmittel generierenden Einheiten Überrenditen ergeben haben wir deren Begründung anhand von Daten aus der Vergangenheitsanalyse und der zukünftigen Markt- und Wirtschaftsposition nachvollzogen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben

wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juli 2020 als Abschlussprüfer gewählt und am 8. Juli 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Dr. Johannes Bauer.

Wien, 23. Februar 2021

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Dr. Johannes Bauer Wirtschaftsprüfer