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AMS OSRAM AG — Audit Report / Information 2020
Jan 20, 2021
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Audit Report / Information
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Publication
OSRAM Licht AG
München
Jahresabschluss zum 30.09.2020
C.3 Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
OSRAM hat ein einschneidendes Jahr hinter sich, das insbesondere durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie das erfolgreiche Übernahmeangebot der ams und die Vorbereitung der weiteren Integration in den ams-Konzern geprägt war. Das Geschäft von OSRAM wurde von der Corona-Krise massiv beeinflusst. Das Unternehmen hat unter anderem mit konsequentem Liquiditätsmanagement auf die Herausforderungen reagiert. Im letzten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres zeigte sich eine Stabilisierung des Geschäfts, sodass OSRAM mit Zuversicht in das Geschäftsjahr 2021 gestartet ist. Im September 2020 hat OSRAM zudem einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit ams abgeschlossen. Mit Wirksamwerden des Vertrags wird die Unternehmenssteuerung von OSRAM auf den ams-Konzern übergehen. Das Unternehmen setzte im Berichtsjahr zudem seinen Transformationsprozess zu einem Hochtechnologieunternehmen fort.
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die Aufgaben wahrgenommen, die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden.
Der Aufsichtsrat ließ sich im vergangenen Geschäftsjahr vom Vorstand regelmäßig schriftlich und mündlich über alle wesentlichen Themen im Zusammenhang mit der Führung der Gesellschaft zeitnah und umfassend informieren. Dies umfasste insbesondere Berichte und Erläuterungen zu Unternehmensstrategie und -planung, der Geschäftsentwicklung, der aktuellen Lage des Konzerns, den Compliance-Prozessen, dem Rechnungslegungsprozess, der Wirksamkeit der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme des Unternehmens und allen wesentlichen Geschäftsereignissen. Über die strategische Ausrichtung des Unternehmens und die Umsetzung der beschlossenen strategischen Maßnahmen informierte uns der Vorstand regelmäßig. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Unternehmensplanung wurden uns im Einzelnen erläutert. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge haben wir auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert. Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und ausführlicher Beratung zugestimmt. Insbesondere auch zu dem laufenden Übernahme- und Integrationsprozess fand im Berichtsjahr ein intensiver Informationsaustausch mit dem Vorstand (und auch mit eigenen Beratern) statt.
Der Aufsichtsrat übte seine Tätigkeit im vergangenen Geschäftsjahr vornehmlich im Rahmen von Plenarsitzungen aus, die aufgrund der Kontaktbeschränkungen ab März 2020 vornehmlich als Video- oder Telefonkonferenzen abgehalten wurden. Im Berichtsjahr fanden insgesamt elf Plenarsitzungen des Aufsichtsrats statt (sechs ordentliche und fünf außerordentliche Sitzungen). Diese wurden in den Monaten November und Dezember 2019 sowie Februar, März, April, Mai, Juni, Juli und September 2020 abgehalten. Ein Beschluss des Aufsichtsrats wurde im Umlaufverfahren gefasst. Zudem verfügte der Aufsichtsrat über verschiedene Ausschüsse.
Bezogen auf die Plenumssitzungen lag die Präsenz im Berichtsjahr durchschnittlich bei 98 %. Die Ausschüsse tagten, abgesehen von je einer Sitzung des Präsidiums und des Prüfungsausschusses, in denen jeweils ein Mitglied fehlte, stets vollzählig. Es gab im Berichtsjahr kein Aufsichtsratsmitglied, das nur an der Hälfte oder an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen er angehört, teilgenommen hat.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen wie folgt an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, in denen sie jeweils Mitglied waren, teil:
Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse
| Mitglieder des Aufsichtsrats der OSRAM Licht AG | Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen | Teilnahme | Anwesenheit3) |
|---|---|---|---|
| Peter Bauer (Vorsitzender) | 19 | 19 | 100 % |
| Klaus Abel (stellv. Vorsitzender) | 19 | 19 | 100 % |
| Dr. Roland Busch 1) (stellv. Vorsitzender bis 28. Juli 2020) | 18 | 14 | 78 % |
| Dr. Christine Bortenlänger | 17 | 17 | 100 % |
| Johann Christian Eitner 2) | 2 | 2 | 100 % |
| Dr. Margarete Haase | 17 | 17 | 100 % |
| Frank H. Lakerveld 1) | 13 | 13 | 100 % |
| Johann Peter Metzler 2) (stellv. Vorsitzender ab 3. August 2020) | 3 | 3 | 100 % |
| Arunjai Mittal 1) | 13 | 13 | 100 % |
| Alexander Müller | 17 | 17 | 100 % |
| Olga Redda | 16 | 16 | 100 % |
| Ulrike Salb | 17 | 17 | 100 % |
| Dr. Thomas Stockmeier 2) | 2 | 2 | 100 % |
| Irene Weininger | 15 | 15 | 100 % |
| Thomas Wetzel | 19 | 19 | 100 % |
1) Die Herren Dr. Busch, Lakerveld und Mittal haben ihr Amt jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 28. Juli 2020 niedergelegt.
2) Die Herren Dr. Stockmeier, Metzler und Eitner wurden mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 29. Juli 2020 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die außerordentliche Hauptversammlung am 3. November 2020 hat die Herren Dr. Stockmeier, Metzler und Eitner im Amt bestätigt.
3) Kaufmännisch gerundet.
Der Aufsichtsratsvorsitzende stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. In gesonderten Strategiegesprächen hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstand die Perspektiven und die künftige Ausrichtung der einzelnen Geschäfte und des Unternehmens insgesamt erörtert.
Der Aufsichtsrat beriet regelmäßig auch ohne Teilnehmer des Vorstands, insbesondere über Angelegenheiten des Aufsichtsrats und Personalangelegenheiten des Vorstands. Er beurteilte im Sommer 2020 die Wirksamkeit seiner Arbeit. Insgesamt beurteilten die Mitglieder des Aufsichtsrats die Arbeit im Plenum wie auch in den Ausschüssen als effektiv, beschlossen jedoch punktuelle Verbesserungen im Hinblick auf die Präsentation und Vorbewertung von Informationen durch den Vorstand sowie den Umgang mit Konfliktthemen im Aufsichtsrat.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr.
C.3.1 Die Themen im Aufsichtsratsplenum
Im vergangenen Geschäftsjahr beschäftigte sich der Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG insbesondere mit den Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie mit strategischen Fragen des Unternehmens und der einzelnen Geschäftsbereiche einschließlich der aktuellen Geschäftsentwicklung des OSRAM Licht-Konzerns, der Jahres- und Mehrjahresplanung der Gesellschaft und des OSRAM Licht-Konzerns sowie der Lage des Konzerns, insbesondere der Finanz- und Ertragslage.
Zudem begleitete der Aufsichtsrat im vergangenen Geschäftsjahr den laufenden Übernahmeprozess sowie die Vorbereitung der Integration in den ams-Konzern eng. Die Schwerpunkte bildeten dabei der Abschluss der Zusammenschlussvereinbarung mit ams am 11. November 2019 mit Blick auf das öffentliche Übernahmeangebot der ams Offer GmbH vom 7. November 2019 sowie Vorbereitung und Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags der Gesellschaft mit der ams Offer GmbH vom 22. September 2020. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich hinsichtlich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags in zahlreichen Sitzungen und Telefonkonferenzen intensiv insbesondere mit der Geschäftsplanung, auf der die Unternehmensbewertung und damit die angebotene Abfindung bzw. Ausgleichszahlung für die Minderheitsaktionäre beruht. In diesem Prozess wurde der Aufsichtsrat durch unabhängige Rechts- und Finanzberater unterstützt.
In der Sitzung am 11. November 2019 beriet der Aufsichtsrat zum Übernahmeangebot der ams Offer GmbH vom 7. November 2019 und stimmte dem Abschluss einer Zusammenschlussvereinbarung (sog. Business Combination Agreement) mit ams zu. Zudem verabschiedete der Aufsichtsrat die Gemeinsame Begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). In der Sitzung beriet der Aufsichtsrat auch über die Geschäftsentwicklung des vierten Quartals sowie die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2019. Darüber hinaus stimmte der Aufsichtsrat der Jahresplanung für das Geschäftsjahr 2020, wie durch den Vorstand aufgestellt, zu. Der Aufsichtsrat entschied zudem über die variablen Vergütungsbestandteile und die Höhe der Beiträge zur Altersversorgung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 und setzte Ziele für die Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2020.
In der Bilanzsitzung vom 4. Dezember 2019 berichtete der Vorstand über den Status des Übernahmeverfahrens, die Lage des Unternehmens und die finalen Geschäftszahlen des Geschäftsjahres 2019. Darüber hinaus billigte der Aufsichtsrat nach eingehender Prüfung der Abschlussunterlagen den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die OSRAM Licht AG und den Konzern zum 30. September 2019. Der Jahresabschluss war damit festgestellt. Der Abschlussprüfer nahm an den Beratungen teil und berichtete vor der Beschlussfassung über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Ferner wurde der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt. Des Weiteren verabschiedete der Aufsichtsrat seine Beschlussvorschläge zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung, über welche die ordentliche Hauptversammlung 2020 beschließen sollte. Darüber hinaus stimmte der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands, für das Geschäftsjahr 2019 keine Dividende auszuschütten, zu.
In der Sitzung vom 18. Februar 2020 befasste sich der Aufsichtsrat nach der ordentlichen Hauptversammlung mit den Ergebnissen für das erste Quartal des Geschäftsjahres sowie der aktuellen Entwicklung des Unternehmens. Dabei berichtete der Vorstand auch über das im Januar gestartete Integrationsprojekt mit ams. Zudem wurde auch über den Status der Tochtergesellschaft OSRAM CONTINENTAL beraten.
In der Sitzung am 6. März 2020 stimmte der Aufsichtsrat der Niederlegung des Vorstandsmandats durch den Finanzvorstand Ingo Bank und dem Abschluss einer entsprechenden Aufhebungsvereinbarung zu.
In der Sitzung am 24. März 2020 beschloss der Aufsichtsrat, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Ziele für die kurzfristige variable Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 vor dem Hintergrund der disruptiven Wirkung der COVID-19-Pandemie zum Ende April 2020 zu kündigen. Zudem befasste sich der Aufsichtsrats mit der Nachfolge von Herrn Bank im Finanzressort.
In der Sitzung am 7. April 2020 berichtete der Vorstand über weitere Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und zur Sicherung ausreichender Liquidität des Unternehmens. Zudem bestellte der Aufsichtsrat Frau Dahnke mit Wirkung ab dem 16. April 2020 zum Mitglied des Vorstands und stimmte dem Abschluss eines Anstellungsvertrags mit Frau Dahnke zu. Zudem verabschiedete der Aufsichtsrat eine Aktualisierung der Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex aufgrund der Vereinbarung einer reinen Festvergütung ohne variable Vergütungsbestandteile mit Frau Dahnke.
In der Sitzung am 6. Mai 2020 behandelte der Aufsichtsrat insbesondere die Geschäftsergebnisse des zweiten Quartals und des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2020 sowie die Geschäftsentwicklung des Konzerns. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich weiter mit dem Status der Corona-Gegenmaßnahmen sowie der Entwicklung des Tochterunternehmens OSRAM CONTINENTAL. Zudem berichtete der Vorstand über den Stand des Integrationsprojekts mit ams. Der Aufsichtsrat beschloss ferner die externe inhaltliche Überprüfung des durch den Vorstand aufzustellenden gesonderten nichtfinanziellen Berichts für den OSRAM Licht-Konzern nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart.
In der außerordentlichen Sitzung am 17. Juni 2020 befasste sich der Aufsichtsrat mit der aktualisierten Unternehmensplanung, die für die Zwecke einer Unternehmensbewertung als Grundlage für einen möglichen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit ams erstellt wurde, und nahm diese zustimmend zur Kenntnis.
In der Sitzung am 28. Juli 2020 berichtete der Vorstand über die Lage des Unternehmens und die Geschäftsergebnisse des dritten Quartals, einschließlich des Status des Integrationsprojekts mit ams. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit den drei Vakanzen auf Anteilseignerseite ab dem 29. Juli 2020, die infolge der Amtsniederlegungen der Herren Dr. Roland Busch, Arunjai Mittal und Frank H. Lakerveld entstanden waren. Der Aufsichtsrat beriet auch über deren prätendierte Nachfolger, namentlich Herrn Dr. Thomas Stockmeier, Herrn Johann Peter Metzler und Herrn Johann Christian Eitner, die sämtlich von der ams zur angemessenen Beteiligungsrepräsentanz vorgeschlagen und im Vorfeld der Sitzung durch den Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats als geeignet beurteilt wurden. Vorbehaltlich der durch den Vorstand beantragten gerichtlichen Bestellung der Nachfolgekandidaten beschloss der Aufsichtsrat erforderliche Nachbesetzungen innerhalb des Aufsichtsrats: Namentlich wurden Herr Johann Peter Metzler zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie zum Mitglied des Präsidiums, des Prüfungs- und des Nominierungsausschusses sowie Herr Dr. Stockmeier zum Mitglied des Strategie- und Technologieausschusses gewählt. Herr Johann Christian Eitner wurde zum Mitglied des Vermittlungsausschusses bestimmt. Frau Dr. Haase wurde zudem ab dem 29. Juli 2020 zum Mitglied des Strategie- und Technologieausschusses gewählt. Der Aufsichtsrat befasste sich in der Sitzung zudem mit der Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Versammlung ohne Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten.
Per Umlaufverfahren vom 14. August 2020 übertrug der Aufsichtsrat die Entscheidungen des Aufsichtsrats zu Geschäften mit nahestehenden Personen auf den Prüfungsausschuss und beschloss für einzelne abgegrenzte Sonderthemen, insbesondere die Refinanzierung der OSRAM-Kredite durch ams, die Hinzuziehung von unabhängigen Finanz- und Rechtsberatern für den Aufsichtsrat.
In einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 7. September 2020 berichtete der Vorstand über den Verfahrensstatus bezüglich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit ams. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat erneut mit den Entwicklungen bei OSRAM CONTINENTAL. Sodann nahm der Aufsichtsrat eine erneute Aktualisierung der Unternehmensplanung für Bewertungszwecke im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zustimmend zur Kenntnis, wobei die Herren Dr. Stockmeier und Eitner zur Vermeidung etwaiger Interessenkollisionen freiwillig auf eine Teilnahme an Beratung und Abstimmung verzichteten. Im Anschluss stimmte der Aufsichtsrat der Durchführung der für den 3. November 2020 geplanten außerordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten zu.
In der Aufsichtsratssitzung am 22. September 2020 verabschiedete der Aufsichtsrat seine Beschlussvorschläge zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung, über welche die außerordentliche Hauptversammlung am 3. November 2020 beschließen sollte. Hinsichtlich des Beschlussvorschlags zur Zustimmung zu einem möglichen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ams Offer GmbH wurden dem Aufsichtsrat die Regelungen des Vertragsentwurfs durch den Vorstand und die Unternehmensbewertung sowie die Angemessenheit der daraus abgeleiteten Barabfindung und Ausgleichszahlung für die Minderheitsaktionäre durch den Bewertungsgutachter von PricewaterhouseCoopers (PwC) sowie den Vertragsprüfer von Ebner Stolz eingehend erläutert. Der Aufsichtsrat wurde bei seiner Beurteilung zudem durch externe Finanz- und Rechtsberater unterstützt. An den Beratungen und der Abstimmung zu dem Beschlussvorschlag betreffend den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit ams nahmen die Herren Dr. Stockmeier und Eitner erneut freiwillig nicht teil. In der Sitzung beriet der Aufsichtsrat zudem zur Strategie und billigte die Jahresplanung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021. Abschließend stimmte der Aufsichtsrat nach eingehender Beratung dem Konzept zur Rückübertragung der Geschäfte von OSRAM CONTINENTAL auf die Gesellschafterinnen zu und billigte ferner in Übereinstimmung mit dem Vorstand die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex.
C.3.2 Die Arbeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats
Im abgelaufenen Geschäftsjahr verfügte der Aufsichtsrat (einschließlich des Sonderausschusses, der seit Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots der ams Offer GmbH bestimmmungsgemäß inaktiv ist) über sieben Ausschüsse, um seine Aufgaben effizient wahrnehmen zu können. Die Ausschüsse bereiteten Beschlüsse des Gesamtaufsichtsrats sowie sonstige im Plenum zu behandelnde Themen vor. Darüber hinaus wurden im Rahmen des rechtlich Zulässigen bestimmte Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Arbeit in den Ausschüssen.
Das Präsidium des Aufsichtsrats tagte im Berichtsjahr viermal. Es befasste sich eingehend mit der Zusammenarbeit im Vorstand, der Nachfolgeplanung und dem Wechsel im CFO-Ressort. Es behandelte darüber hinaus die Ergebnisse der im Sommer 2020 durchgeführten Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats und weitere allgemeine Corporate-Governance-Fragen. Themen von besonderer Bedeutung für den Konzern, insbesondere zum Übernahmeprozess, zur Unternehmensstrategie und zur Entwicklung einzelner Geschäftseinheiten, besprach der Vorsitzende des Aufsichtsrats zudem regelmäßig mit den Präsidiumsmitgliedern.
Der Strategie- und Technologieausschuss tagte im Berichtsjahr viermal und befasste sich mit strategischen und technologischen Fragen des Gesamtunternehmens sowie einzelner Geschäftsbereiche. Dabei wurden unter anderem eingehend das Geschäftssegment DI DS (Digital Systems) sowie die Geschäftsentwicklung des Tochterunternehmens OSRAM CONTINENTAL GmbH behandelt. Der Ausschuss befasste sich auch mit den gemeinsamen Strategiegeplanungen von OSRAM und ams mit Blick auf den künftigen Zusammenschluss.
Der Prüfungsausschuss hielt im abgelaufenen Geschäftsjahr sechs Sitzungen ab, an denen der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit einer Ausnahme jeweils als Gast teilnahm. Der Ausschuss befasste sich in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie der Mitglieder des Vorstands mit den Abschlüssen der OSRAM Licht AG und des Konzerns und dem zusammengefassten Lagebericht für die OSRAM Licht AG und den Konzern. Weiter gab der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung 2020 zur Wahl des Abschlussprüfers. Gegenstand ausführlicher Beratungen war außerdem die Auswahl des Abschlussprüfers, die Erteilung des Prüfungsauftrags für das Geschäftsjahr 2020 einschließlich der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte, die Überwachung der Unabhängigkeit und Qualifikation des Abschlussprüfers sowie der Qualität der Abschlussprüfung, die Festlegung des Honorars und schließlich die Erörterung der Ergebnisse der prüferischen Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses der OSRAM Licht AG für das erste Quartal, der prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und der Durchsicht wesentlicher Bilanzierungssachverhalte zum dritten Quartal, jeweils durch den Abschlussprüfer. Das Gremium setzte sich zudem mit der Gewährleistung der Integrität des Rechnungslegungsprozesses und dem internen Kontrollsystem sowie dem Risikomanagementsystem des Unternehmens auseinander. Der Prüfungsausschuss befasste sich auch mit der Struktur, Organisation, Tätigkeit, Wirksamkeit, Ausstattung und den Feststellungen der internen Revision. Ihm wurde ferner über potenzielle und anhängige Rechtsstreitigkeiten berichtet. Außerdem behandelte der Prüfungsausschuss die Ergebnisse der Untersuchungen der internen Revision zur Wirksamkeit interner Kontrollen und der Einhaltung geltender Rechtsvorschriften, behördlicher Regelungen und der unternehmensinternen Richtlinien. Ferner befasste er sich mit den Berichten des Chief Compliance Officers zum OSRAM Compliance-Programm und zu wesentlichen Compliance-Vorgängen im Berichtszeitraum. Der Ausschuss behandelte das Interne Kontrollsystem im Steuerbereich. Er bereitete zudem die Prüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts einschließlich der Auswahl und Beauftragung des externen Prüfers durch den Aufsichtsrat vor. Auf Basis eines entsprechenden Beschlusses des Aufsichtsratsplenums beauftragte die Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, mit der inhaltlichen Überprüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts. Gegenstand ausführlicher Beratungen war außerdem die Auswahl des Abschlussprüfers, die Erteilung des Prüfungsauftrags für das Geschäftsjahr 2020, einschließlich der Prüfung des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) und der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte. Der Prüfungsausschuss stimmte im Berichtsjahr auch der Beauftragung des Abschlussprüfers für die Erstellung von Comfort Letters über Finanzzahlen von OSRAM im Zusammenhang mit der Refinanzierung der Übernahme durch ams zu. Zudem stimmte der Ausschuss in seiner Eigenschaft als Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen nach eingehender Beratung anstelle des Aufsichtsrats dem Abschluss des Gesellschafterdarlehens mit ams vom 11. September 2020 zu. Der Prüfungsausschuss hat den Verhandlungsprozess für das Darlehen im Vorfeld begleitet, und die Ausschussvorsitzende stand im engen Austausch mit dem Vorstand zum Projektfortgang. Der Prüfungsausschuss wurde bei der Beurteilung der Darlehenskonditionen extern durch unabhängige Finanz- und Rechtsberater unterstützt.
Der Sonderausschuss des Aufsichtsrats hielt im abgelaufenen Geschäftsjahr zwei Sitzungen ab und behandelte dabei eingehend den jeweiligen Prozessstand des Übernahmeverfahrens sowie jeweils nächste Schritte und Meilensteine im Verfahren. Der Ausschuss bereitete insbesondere die Beratung des Aufsichtsrats zu der Zusammenschlussvereinbarung mit ams vom 11. November 2019 sowie zur Begründeten Stellungnahme nach § 27 WpÜG vor.
Der Nominierungsausschuss tagte einmal im Geschäftsjahr aus Anlass der Amtsniederlegungen der Herren Dr. Roland Busch, Arunjai Mittal und Frank H. Lakerveld auf Anteilseignerseite. In der Sitzung wurde anhand eines aus den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats abgeleiteten Anforderungsprofils über die drei von der ams vorgeschlagenen Nachfolgekandidaten, namentlich die Herren Dr. Thomas Stockmeier, Johann Peter Metzler und Johann Christian Eitner, beraten und deren Eignung für die Übernahme des Amts festgestellt.
Der Vergütungsausschuss trat im abgelaufenen Geschäftsjahr einmal zusammen und bereitete die Beschlüsse des Aufsichtsrats über die Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 und die Ziele für die Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2020 vor.
Der Vermittlungsausschuss musste im Berichtsjahr nicht einberufen werden.
C.3.3 Corporate Governance Kodex und Jahres- und Konzernabschluss
Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen am 7. April 2020, eine Aktualisierung der Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) vom 24. September 2019 abzugeben, wonach die Gesellschaft aufgrund der Vereinbarung einer reinen Festvergütung für Frau Dahnke als Mitglied des Vorstands von der Empfehlung gemäß Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 abweicht. Die Aktualisierung wurde den Aktionären auf der Unternehmenswebsite dauerhaft zugänglich gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen am 22. September 2020, eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) abzugeben, wonach die Gesellschaft seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 24. September 2019 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in den Fassungen vom 7. Februar 2017 und vom 16. Dezember 2019 mit den aus der Aktualisierung vom 7. April 2020 ersichtlichen Einschränkungen und mit Ausnahme der Empfehlungen G.3 und G.4 sowie G.11 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 sämtlich entsprochen hat und auch zukünftig entsprechen wird. Die Entsprechenserklärung wurde den Aktionären auf der Unternehmenswebsite dauerhaft zugänglich gemacht.
An den Beratungen und Abstimmungen des Aufsichtsrats zu Gegenständen mit Bezug zu ams, insbesondere hinsichtlich der Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung in Bezug auf die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ams Offer GmbH vom 22. September 2020 (einschließlich der Änderungsvereinbarung vom 2. November 2020), haben die Herren Dr. Stockmeier und Eitner jeweils freiwillig nicht teilgenommen, um mögliche Interessenkonflikte zu adressieren. Weitere etwaige Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats gegenüber gemäß Empfehlungen E.1 und E.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex hätten offengelegt werden müssen, sind nicht aufgetreten. Aufgrund der weitgehend personenidentischen Besetzung der Aufsichtsräte von OSRAM Licht AG und OSRAM GmbH wurden bei den Beschlüssen der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG gemäß § 32 Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG) betreffend die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder der OSRAM GmbH für das Geschäftsjahr 2019 Einzelbeschlüsse zu den einzelnen Anteilseignervertretern gefasst. Dabei wurde sichergestellt, dass die Aufsichtsratsmitglieder Frau Dr. Christine Bortenlänger und Frau Dr. Margarete Haase und die Herren Peter Bauer, Dr. Roland Busch, Arunjai Mittal und Frank H. Lakerveld nicht an den Beschlüssen mitwirkten, welche die Entlastung ihrer jeweiligen Person betrafen.
Weitergehende Erläuterungen zur Corporate Governance können Sie der > C.4.1 Erklärung zur Unternehmensführung (einschließlich Bericht zur Corporate Governance) entnehmen.
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, (Ernst & Young) hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die OSRAM Licht AG und den Konzern zum 30. September 2020 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Ernst & Young ist seit Gründung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2012 Abschlussprüfer für die OSRAM Licht AG sowie seit dem Geschäftsjahr 2013 Abschlussprüfer für den OSRAM Licht-Konzern. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen die Jahresabschlüsse Herr Keller als verantwortlicher Prüfungspartner seit dem Geschäftsjahr 2016 sowie Frau Tropschug erstmals für das Geschäftsjahr 2020. Die Hauptversammlung hatte Ernst & Young am 18. Februar 2020 auf Vorschlag des Aufsichtsrats, der einer Empfehlung des Prüfungsausschusses entsprach, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt. Ernst & Young hatte, bevor der Aufsichtsrat sie der Hauptversammlung als Abschlussprüfer vorschlug, gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Prüfungsausschuss bestätigt, dass keine Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit als Abschlussprüfer beeinträchtigen oder Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen könnten. Dabei hat Ernst & Young auch erklärt, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung für das Unternehmen erbracht wurden oder für das folgende Jahr vertraglich vereinbart sind. Der Jahresabschluss der OSRAM Licht AG und der zusammengefasste Lagebericht für die OSRAM Licht AG und den Konzern wurden nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie für den Konzernabschluss unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Die genannten Unterlagen sind vom Vorstand rechtzeitig an die Mitglieder des Aufsichtsrats verteilt worden.
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht und die zugehörigen Prüfungsberichte von Ernst & Young wurden zunächst in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 1. Dezember 2020 intensiv geprüft und erörtert. Da der Jahresabschluss einen Bilanzverlust ausweist, wurde ein Gewinnverwendungsvorschlag nicht vorgelegt. Sodann wurden die Abschlüsse sowie die zugehörigen Prüfungsberichte in der am selben Tag stattfindenden Bilanzsitzung des Aufsichtsratsplenums in Anwesenheit des Abschlussprüfers umfassend behandelt; die Prüfungsberichte lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, insbesondere auch über die wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters). Diese umfassten für die Jahresabschlussprüfung der OSRAM Licht AG die "Werthaltigkeit von Finanzanlagen" und für die Konzernabschlussprüfung die "Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern", die "Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie langfristigen Vermögenswerten" und "Personalbezogene Restrukturierungmaßnahmen". Ferner berichtete der Abschlussprüfer darüber, dass keine wesentlichen Mängel und Schwachstellen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems vorlagen. In dieser Sitzung erläuterte auch der Vorstand die Abschlüsse der OSRAM Licht AG und des Konzerns sowie das Risikomanagementsystem. Der Abschlussprüfer ging ferner auf Umfang und Kosten der Abschlussprüfung ein.
Der Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss und den Konzernabschluss; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Schließlich verabschiedete der Aufsichtsrat den vorliegenden Bericht an die Hauptversammlung.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 den gesonderten nichtfinanziellen Bericht des OSRAM Licht-Konzerns nach §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB für das Geschäftsjahr 2020 auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance Engagement) durch Ernst & Young, deren Bericht den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugestellt wurde, geprüft. Die Prüfung des Aufsichtsrats gab zu keinen Einwendungen Anlass.
C.3.4 Prüfung des Berichts des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Zum Ende des Geschäftsjahres hielten die ams Offer GmbH direkt und die ams AG indirekt 68,77 % des Grundkapitals der OSRAM Licht AG. Die OSRAM Licht AG wird als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der ams AG einbezogen. Die OSRAM Licht AG ist seit dem 9. Juli 2020, d. h. seit dem Vollzug des erfolgreichen öffentlichen Übernahmeangebots der ams Offer GmbH vom 7. November 2019, ein von der ams Offer GmbH abhängiges Unternehmen i.S.d. § 312 AktG.
Aus diesem Grund erstellte der Vorstand der OSRAM Licht AG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2020 gemäß § 312 AktG und legte diesen dem Aufsichtsrat fristgerecht vor. Der Abhängigkeitsbericht wurde vom Abschlussprüfer geprüft. Da nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren, erteilte der Abschlussprüfer nach § 313 Abs. 3 AktG folgenden Bestätigungsvermerk: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1.) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2.) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, (3.) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."
Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lagen dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat vor und wurden von diesen geprüft. Die Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer wird zugestimmt.
C.3.5 Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand
Mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2020 ist Herr Ingo Bank aus dem Vorstand der OSRAM Licht AG ausgeschieden, um die Aufgabe des Finanzvorstands bei der ams AG zu übernehmen. Mit Beschluss vom 7. April 2020 hat der Aufsichtsrat Frau Kathrin Dahnke mit Wirkung zum 16. April 2020 zum Mitglied des Vorstands im Ressort des Finanzvorstands bestellt. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Bank für seine Leistungen und seinen Einsatz in den letzten Jahren.
Im Einvernehmen mit dem Unternehmen hat Herr Dr. Stefan Kampmann mit Erklärung vom 16. November 2020 sein Amt als Mitglied des Vorstands der OSRAM Licht AG mit Wirkung zum Ablauf des 30. November 2020 niedergelegt. Der Aufsichtsrat hatte dieser Niederlegung und einer entsprechenden Aufhebungsvereinbarung in einem Umlaufbeschluss vom 16. November 2020 zugestimmt. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Dr. Kampmann für sein großes Engagement und seine wertvollen Beiträge zur technologischen Transformation von OSRAM in den letzten Jahren.
Mit Wirkung zum Ablauf des 28. Juli 2020 haben die Herren Dr. Roland Busch, Arunjai Mittal und Frank H. Lakerveld jeweils ihr Amt als Mitglied in den Aufsichtsräten der OSRAM Licht AG und der OSRAM GmbH niedergelegt. Als Nachfolger sind die Herren Dr. Thomas Stockmeier, Johann Peter Metzler und Johann Christian Eitner gerichtlich in den Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG bestellt bzw. in den Aufsichtsrat der OSRAM GmbH gewählt worden. Die gerichtliche Bestellung der Herren Dr. Thomas Stockmeier, Johann Peter Metzler und Johann Christian Eitner in den Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG hat die außerordentliche Hauptversammlung am 3. November 2020 per Nachwahl bestätigt. Der Aufsichtsrat dankt den Herren Dr. Roland Busch, Arunjai Mittal und Frank H. Lakerveld für ihr wertvolles Engagement und ihren großen Einsatz in den Aufsichtsräten der OSRAM Licht AG und der OSRAM GmbH.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 1. Dezember 2020 angesichts der bevorstehenden Bildung eines Vertragskonzerns mit der ams Offer GmbH beschlossen, die Führungsstruktur der Gesellschaft neu zu ordnen und mit dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Olaf Berlien Gespräche über eine vorzeitige Beendigung seiner Tätigkeit per Ende Februar 2021 aufzunehmen. Als Nachfolger im Vorstandsvorsitz ist Herr Ingo Bank vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat würdigt bereits heute die großen Verdienste von Herrn Dr. Berlien um die erfolgreiche Transformation von OSRAM zu einem Photonik-Unternehmen.
In der gleichen Sitzung hat Herr Peter Bauer erklärt, sein Mandat als Vorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrats zum 15. Dezember 2020 niederzulegen. Der Aufsichtsrat hat daher Herrn Dr. Thomas Stockmeier per 16. Dezember 2020 zu seinem Vorsitzenden gewählt. Ferner hat Frau Dr. Christine Bortenlänger angekündigt, ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zur Beendigung zur Hauptversammlung am 23. Februar 2021 aufzugeben. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, der Hauptversammlung Herrn Ulrich Hüwels und Frau Christin Eisenschmid als Nachfolger für die ausscheidenden Mitglieder zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Peter Bauer und Frau Dr. Christine Bortenlänger herzlich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und den großen Einsatz für das Unternehmen in herausfordernden Zeiten.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen der OSRAM Licht AG und aller Konzerngesellschaften für ihren herausragenden Einsatz in einem fordernden Geschäftsjahr 2020.
München, den 1. Dezember 2020
Für den Aufsichtsrat
Peter Bauer, Vorsitzender
Zusammengefasster Lagebericht
1)
1) Der zusammengefasste Lagebericht umfasst neben den Ausführungen zum OSRAM Licht-Konzern den Lagebericht der OSRAM Licht AG.
A.1 Geschäft und Umfeld
A.1.1 Geschäftstätigkeit und Struktur des OSRAM Licht-Konzerns
A.1.1.1 Geschäftsmodell
OSRAM kann auf eine fast 115-jährige Unternehmensgeschichte als internationaler Lichthersteller zurückblicken. Gegenwärtig befinden wir uns im Wandel von einem Beleuchtungshersteller zum Hightech-Photonik-Unternehmen. Zusätzlich zur Beleuchtung konzentrieren wir uns verstärkt auf die Bereiche Sensorik, Visualisierung und Behandlung durch Licht. Dabei kommen unsere überwiegend halbleiterbasierten Produkte in verschiedensten Anwendungen in unseren Kompetenzfeldern Mobilität, Sicherheit, Vernetzung sowie Gesundheit und Wohlbefinden zum Einsatz. Anwendungsbeispiele reichen von Virtual Reality über Autonomes Fahren oder Hightech rund um das Smartphone bis hin zu vernetzten intelligenten Beleuchtungslösungen in Gebäuden oder zum Anbau von Pflanzen in Innenräumen.
Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte die operative Umsetzung unseres Geschäftsmodells im Wesentlichen über drei Business Units: Opto Semiconductors, Automotive und Digital. Diese drei Business Units bildeten im abgelaufenen Geschäftsjahr zusammen mit der Konzernzentrale den OSRAM Licht-Konzern (fortgeführte Geschäftsbereiche).
OSRAM beschäftigte in seinen fortgeführten Geschäftsbereichen zum 30. September 2020 insgesamt rund 21,4 Tsd. (Vj. 23,5 Tsd.) Mitarbeiter.
Opto Semiconductors (OS)
Die Business Unit OS ist einer der - gemessen am erzielten Umsatz - weltweit führenden Anbieter von optischen Halbleitern, die wichtige Elemente in der Beleuchtungs-, Visualisierungs- und Sensortechnik sind. OS bietet eine breite Palette von LEDs in den Leistungsklassen Low-Power, Mid-Power, High-Power und Ultra-High-Power für Allgemeinbeleuchtung, Automobil-, Verbraucher- und Industrieanwendungen sowie Infrarot-, Laser- und optische Sensoren. Zu den wichtigsten Märkten für die Komponenten gehören die Automobilbranche, Smartphones, Wearables, Allgemeinbeleuchtung, Pflanzenbeleuchtung, Industriebeleuchtung und Projektion.
OS ist neben Nichia seit vielen Jahren weltweit führend im wettbewerbsintensiven Optohalbleitermarkt. In diesem Segment sind neben Lumileds vor allem Firmen aus Asien wie Samsung, Sanan, Everlight, Seoul Semiconductor und MLS relevante Wettbewerber. Größter regionaler Absatzmarkt der Produkte von OS war unsere Berichtsregion APAC, gefolgt von EMEA.
Zum 30. September 2020 beschäftigte OS rund 10,4 Tsd. (Vj. 11,4 Tsd.) Mitarbeiter.
Automotive (AM)
Die Business Unit AM entwickelt, produziert und vertreibt Lampen, Lichtmodule und Sensorik im Erstausrüstergeschäft an Fahrzeughersteller und deren Zulieferer sowie im Ersatzteilgeschäft (Aftermarket). Dazu gehören sowohl Produkte auf Basis traditioneller Beleuchtungstechnologien als auch LED-basierte Lösungen. Das auf LED- und Laser-Technologie basierende Automotive-System- oder -Modul-Erstausrüstergeschäft wurde dabei im abgelaufenen Geschäftsjahr von unserem Tochterunternehmen OSRAM CONTINENTAL betrieben.
Der Automobilbeleuchtungsmarkt weist eine geringe Anzahl von international agierenden Wettbewerbern auf. AM ist weltweiter Marktführer im Bereich der Automobilbeleuchtung. Die Hauptwettbewerber sind Lumileds, Tungsram und Nichia.
AM beschäftigte zum 30. September 2020 rund 5,2 Tsd. (Vj. 5,7 Tsd.) Mitarbeiter.
Digital (DI)
In der Business Unit DI sind die Geschäftsaktivitäten von OSRAM gebündelt, die am stärksten von der fortschreitenden Digitalisierung profitieren können. Ein Fokus liegt hierbei auf smarten Geräten und Lösungen im Bereich Internet of Things (IoT). Das digitale Angebot umfasst dabei elektronische Komponenten und Beleuchtungssysteme, Hard- und Software für Hochleistungs-Lichtmanagement sowie IoT-Lösungen, die über reine Beleuchtung hinausgehen. Zur Business Unit DI gehört der Bereich Digital Systems mit traditionellen elektronischen Vorschaltgeräten und LED-Treibern, LED-Modulen, Light-Engines (Kombination eines LED-Moduls und des dazugehörigen elektronischen Steuergeräts) sowie Lichtmanagementsystemen (einschließlich sensor- und softwaregestützter Mehrwertdienste wie z. B. für Innenraumortung). Des Weiteren umfasst die Business Unit DI den Bereich Spezialbeleuchtung mit Speziallampen und Lichtsystemen für Bühnen-, Kino- und Studiobeleuchtung sowie für smarte LED-basierte Pflanzenwachstumssysteme (Smart Farming) und darüber hinaus Lichtlösungen für medizinische und industrielle Anwendungen wie hochintensive UV-Lampen sowie textile Beleuchtung. Komplette Lichtlösungen für vernetzte, intelligente Innen- und Außenbeleuchtung, schwerpunktmäßig im Bereich Architekturbeleuchtung, sowie professionelle Anwendungen der Innenbeleuchtung fallen ebenfalls in diesen Geschäftsbereich.
Hauptwettbewerber bei LED-Modulen, LED-Light-Engines und elektronischen Vorschaltgeräten sind Signify, Zumtobel und asiatische Hersteller wie Inventronics, LG, Meanwell und Delta Electronics. Daneben gibt es noch eine große Anzahl produktspezialisierter Hersteller. Im Bereich der Spezialbeleuchtung für Bühne, Kino und Studio zählt neben OSRAM unser Wettbewerber Ushio zu den führenden Anbietern. Der größte Umsatzanteil der Produkte von DI wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr in unserer Berichtsregion Americas erwirtschaftet.
Bei DI waren zum 30. September 2020 rund 4,1 Tsd. (Vj. 4,5 Tsd.) Mitarbeiter beschäftigt.
A.1.1.2 Forschung und Entwicklung (F&E)
Auch im abgeschlossenen Geschäftsjahr wurde der Wandel OSRAMs vom Lichthersteller zu einem führenden Hightech-Photonik-Unternehmen weiter vorangetrieben und konsequent auf stark wachsende Hightech-Märkte ausgerichtet. Globale Trends und Herausforderungen wie die schrittweise Automatisierung des Individualverkehrs, eine zunehmende Nachfrage nach digitalen Serviceangeboten in immer stärker vernetzten Systemen sowie weiter anhaltendes Bevölkerungswachstum bei gleichzeitiger Alterung der westlichen Gesellschaften eröffnen Chancen für lichtbasierte Anwendungen, die weit über die Beleuchtung menschlicher Bewegungsräume hinausgehen. Intelligente Sensorik und digitale Technologien sind Bausteine künftiger Systeme, die eine Bewältigung dieser gesellschaftlichen Aufgaben ermöglichen. In diesem Umfeld ist OSRAM z. B. in der Entwicklung neuer optischer Sensoren oder im Bereich intelligenter Gebäudeservices (Smart Building) aktiv.
Strukturen und Prozesse
Eine enge strategische Abstimmung zwischen den Business Units und dem Vorstand erfolgt fortlaufend in monatlichen Board-Meetings sowie auf Planungsebene über ein jährlich stattfindendes Technology Review. Daneben sorgt eine quer über die Business Units hinweg aufgestellte Expertenorganisation für eine firmenweite Verbreitung des generierten Fachwissens. Im Rahmen einer Anpassung des Unternehmens an die veränderten wirtschaftlichen Gegebenheiten wurden die Aktivitäten der zentralen Abteilung Innovation in die Business Units transferiert.
OSRAMs Venture-Capital-Einheit Fluxunit setzte ihre in den Vorjahren begonnenen Aktivitäten fort. Dabei investiert die Fluxunit gezielt in junge Start-ups, die langfristig OSRAMs zukünftige Geschäftstätigkeit sinnvoll ergänzen könnten. Das Beteiligungsportfolio besteht derzeit aus neun Unternehmen, die Produkte in verschiedenen Tätigkeitsfeldern von OSRAM entwickeln, sowie aus zwei weiteren Investments in Venture Capital Fonds.
Um unsere starke technologische Stellung auch in Zukunft zu behaupten, schützen wir unsere Innovationen so früh wie möglich durch Patente und andere gewerbliche Schutzrechte. Die Neuausrichtung der Patentstrategie, die in einem mehrdimensionalen Ansatz Aspekte von F&E, Business Development und Patentwesen übergreifend berücksichtigt, wurde im Berichtsjahr weitergeführt und das Patentportfolio bereinigt. Zudem sichern strategische Patentlizenzaustauschverträge und weitere Vereinbarungen über die Nutzung von Patenten mit anderen Marktteilnehmern der Lichtindustrie weiterhin unsere Position im Lichtmarkt ab.
Im Rahmen unseres Open-Innovation-Ansatzes kooperieren wir weltweit mit verschiedenen Forschungseinrichtungen, Universitäten und anderen Unternehmen. Die Zusammenarbeit findet unter anderem in Forschungsprogrammen statt, die von der Europäischen Kommission und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt werden.
Ziele und Ergebnisse
Im Rahmen der Weiterentwicklung unseres Serviceportfolios wurden in Zusammenarbeit mit Pilotkunden IoT-Anwendungen für Gebäudemanagement und automatisiertes Pflanzenwachstum in Gewächshäusern entwickelt und getestet. Damit stellt OSRAM umfassende Möglichkeiten zur Analyse von licht- und gebäudebezogenen Daten zur Verfügung, die einen Mehrwert für Kunden generieren, der weit über den einer intelligenten Lichtsteuerung hinausgeht. Die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig und reichen vom Belegungsmanagement für Räume und Arbeitsplätze über optimierte Flächennutzung in Bürogebäuden bis hin zum verbesserten Pflanzenwachstum durch individualisierte Steuerung von Licht und Umgebungsbedingungen.
Von den Business Units wurde eine Vielzahl von innovativen Produkten in den Markt gebracht. Beispielhaft seien hier erwähnt:
| ― | Die Business Unit OS hat ihr Produktportfolio mit zahlreichen Innovationen bei LEDs für die Automobilbeleuchtung erweitert. So wurde die Oslon-Boost-Produktfamilie um besonders kompakte LED-Varianten mit höchster Leuchtdichte erweitert, die neue, extrem schmale Scheinwerferdesigns ermöglichen. Die auf der CES-Messe erstmals vorgestellten Prototypen der zweiten Generation der intelligent ansteuerbaren LED-Eviyos mit mehr als 25.000 Pixeln bieten einen Blick in die automobile Zukunft, in der ein Scheinwerfer nicht nur eine an die Fahrsituation angepasste Beleuchtung von Straße und Umgebung erzeugt, sondern auch Warnhinweise und Symbole auf die Straße projizieren kann. |
| ― | OS hat sein Horticultural-LED-Produktportfolio für professionelle Oberbeleuchtungs-, Zwischenbeleuchtungs- und vertikale Landwirtschaftsanwendungen für den schnell wachsenden Markt für Lösungen zur Pflanzenzucht weiter ausgebaut. Horticultural-LED ermöglichen es, das ganze Jahr über mehr Lebensmittel zu produzieren, sie können damit bei der Bewältigung von Ernährungsproblemen helfen. Mit der neuen Generation von OSLON Square Hyper Red 660 nm setzt OS mit einer Effizienz von 74 % einen neuen Standard für professionelle Pflanzenwachstumsanwendungen. Hyper Red ist die wichtigste Wellenlänge für gartenbauliche Anwendungen. Darüber hinaus wurde das Portfolio um neue Produkte erweitert, die kosteneffiziente Leuchtendesigns ermöglichen. |
| ― | Mehrere neue infrarote Lichtquellen der Business Unit OS erschließen Anwendungen im Bereich der Sensorik: Die weltweit kleinste Breitband-Infrarot-LED erlaubt mobile Spektroskopieanwendungen wie z. B. die Bestimmung der Frische von Lebensmitteln oder die Identifikation gefälschter Medikamente und Geldscheine. Neue infrarote oberflächenemittierende Laser (VCSEL) werden in 3D-Kameras, zur Gesichtserkennung in mobilen Geräten und in Zukunft als Lichtquellen für LiDAR-Systeme (Light Detection And Ranging) in autonomen und teilautonomen Fahrzeugen eingesetzt. |
| ― | Die Business Unit DI hat eine Reihe von Produkten auf den Markt gebracht, die dem Trend zu vernetzten Systemen in der Allgemeinbeleuchtung Rechnung tragen und die Basis für neue Mehrwertservices bilden. So wurde der weltweit erste nach dem neuen IoT-fähigen D4i-Standard zertifizierte Treiber auf den Markt gebracht. Außerdem wurde das Produktportfolio um Treiber und andere Komponenten erweitert, die die Integration in Lichtmanagementsysteme erlauben, die über die Funkstandards Bluetooth Mesh und Zigbee gesteuert werden. |
| ― | Mit dem NIGHT BREAKER H7-LED hat die Business Unit AM das erste in Deutschland zugelassene LED-Retrofit für Abblendlicht auf den Markt gebracht, das die noch in vielen Fahrzeugen vorhandenen H7-Halogenlampen ersetzt. Die Nachrüstlampe verbessert durch erhöhte Helligkeit, kältere Farbtemperatur und längere Lebensdauer entscheidend die Fahrsicherheit. |
F&E-Kennzahlen
| Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Mitarbeiter F&E | in Tsd. FTE | 2,4 | 2,8 |
| F&E-Kosten | in Mio. € | 362 | 403 |
| F&E-Intensität 1) | 11,9 % | 11,6 % | |
| Patente und Patentanmeldungen | rund 12.200 | rund 15.100 | |
| Patentfamilien | rund 5.000 | rund 5.800 |
1) Die F&E-Intensität errechnet sich als Verhältnis der F&E-Kosten zum Umsatz.
A.1.1.3 Organisation und Berichtsstruktur
Der OSRAM Licht-Konzern umfasst die OSRAM Licht AG mit Sitz in München, eine Aktiengesellschaft des deutschen Rechts, als Muttergesellschaft und 93 Tochterunternehmen und 20 Beteiligungsgesellschaften > Ziffer 38 l Aufstellung des Anteilsbesitzes des OSRAM Licht-Konzerns gemäß § 313 HGB in B.6 Anhang zum Konzernabschluss.
Der OSRAM-Vorstand ist das Gremium, das entsprechend dem deutschen Aktiengesetz die Gesamtverantwortung für die Geschäftsführung trägt. Auf der darunter liegenden Hierarchieebene tragen die Leitungen der drei oben beschriebenen Business Units die Gesamtverantwortung für die Geschäfte ihres Bereichs - von der Produktentwicklung bis hin zum Vertrieb der Produkte - einschließlich Ergebnisverantwortung.
Für Zwecke der externen Finanzberichterstattung gliederte sich die Berichtsstruktur von OSRAM im Geschäftsjahr 2020 in die drei berichtspflichtigen Segmente OS, AM und DI sowie die Überleitung Konzernabschluss. In Überleitung Konzernabschluss sind zum einen Zentrale Posten und Pensionen enthalten, die das Management als nicht indikativ für die Erfolgsbeurteilung der Segmente erachtet. Zudem wirken in der Überleitung Konsolidierungsvorgänge, die Ergebnisse unserer Konzern-Treasury und weitere technische Positionen > A.2.3.6 Überleitung zum Konzernabschluss.
OSRAM vertreibt seine Produkte in über 120 Ländern und verfügt weltweit über 23 Produktionsstandorte. Die Berichterstattung nach Regionen ist eingeteilt in EMEA (Europa, Russland, Mittlerer Osten sowie Afrika), APAC (Asien, Australien sowie der Pazifikraum) sowie Americas (USA, Kanada, Mexiko sowie Südamerika). Wesentliche Standorte in EMEA sind München als Sitz der Konzernzentrale, Regensburg, Herbrechtingen (alle in Deutschland), Nové Zámky (Slowakei), Treviso (Italien) sowie Plovdiv (Bulgarien). In Americas und APAC sind unsere wesentlichen Standorte Hillsboro in New Hampshire, Wilmington in Massachusetts (beide USA), Monterrey (Mexiko), Wuxi (China) sowie Penang und Kulim (beide Malaysia).
Unabhängig von Berichtssegmenten und -regionen unterscheiden wir unser Geschäft auf Konzernebene nach Technologien in die Kategorien "LED-basiertes Geschäft" (LED-Geschäft) und "traditionelles Geschäft". Unsere Definition des LED-Geschäfts umfasst sowohl LED-Produkte und -Komponenten als auch eine Kombination aus LED, Laser und Sensoren, Treiber sowie Lichtmanagementsysteme für LED-Lichtlösungen und zugehörige Dienstleistungen.
A.1.1.4 Rechtliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen
Für den OSRAM Licht-Konzern sind neben den allgemeinen Rechtsvorschriften vor allem gesetzliche Vorgaben und Verordnungen hinsichtlich technischer Regulierungen, Normen und Standards relevant. Die letzten Jahre waren weltweit von umfangreichen regulatorischen Veränderungen geprägt. Diese Entwicklung setzt sich weiter fort.
Branchenspezifische Neuregelungen, aber auch allgemeine Veränderungen im rechtlichen Umfeld, die unser Geschäft berühren, begleitet OSRAM im Verbund mit verschiedenen Partnern (z. B. im europäischen Lichtverband "Lighting Europe" sowie im deutschen Zentralverband der Elektroindustrie "ZVEI") und über die Regionen hinweg. Unter anderem arbeiten wir im Vorfeld von neuen Vorschriften an der Erstellung von technischen Standards mit oder stehen mit Expertenwissen beratend zur Verfügung. Dabei ist es unser Bestreben - aufgrund unserer Erfahrung vor allem auf dem Lichtmarkt - sicherzustellen, dass neue Anforderungen den Bedürfnissen der Anwender gerecht werden, aber auch realistisch von der Industrie umgesetzt werden können.
Nach annähernd vier Jahren Bearbeitungszeit hat die EU-Kommission im Dezember 2019 endgültig neue Regeln zur Energieeffizienzverordnung sowie zur Energiekennzeichnung verabschiedet. Dabei geht es unter anderem um neue Energieeffizienzvorgaben für alle Arten von Lichtquellen (einschließlich LED) und separaten Vorschaltgeräten sowie LED-Treibern im Beleuchtungsbereich, wovon insbesondere Produkte unserer Business Unit DI und in geringerem Umfang auch OS betroffen sind. Die neuen Regelungen gelten ab September 2021. In der seit Januar 2019 existierenden europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL-Datenbank) müssen alle Marktteilnehmer von betroffenen Produktgruppen die von ihnen angebotenen Produkte registrieren, bevor sie sie auf dem europäischen Markt verkaufen können. Die in die Datenbank einzugebenden Produktinformationen betreffen das Energielabel, die technische Dokumentation und die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften. Die in dieser Datenbank zu erfassenden Produktgruppen sollen ab dem 1. September 2021 auf alle Lichtquellen, die unter die Energieverbrauchskennzeichnung in der EU fallen, ausgeweitet werden. Zudem wird ab Januar 2021 eine SCIP-Datenbank (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products)) bei der Europäischen Chemikalienagentur (European Chemicals Agency, ECHA) eingeführt, in der detaillierte Angaben zu sogenannten "besonders besorgniserregenden Inhaltsstoffen" (Substances of Very High Concern, SVHC) hinterlegt werden müssen.
Neue regulatorische Vorgaben für den globalen Lichtmarkt wurden in der Vergangenheit sehr oft durch gesetzgeberische Aktivitäten in Europa vorangetrieben bzw. angestoßen. Gegenwärtig liegt der Schwerpunkt der Europäischen Kommission auf dem europäischen Grünen Deal (EU-Green-Deal), wovon OSRAM besonders im Bereich Kreislaufwirtschaft betroffen ist. Konkrete Themen sind z. B. Produktlebensdauerverlängerungen durch verbesserte Reparaturfähigkeit, Wiederverwendbarkeit oder Recyclingfähigkeit sowie generell die Reduktion von Abfällen oder auch die allgemeine Erhöhung von Recyclingquoten. Mit der Verstärkung des Kreislaufwirtschaftsgedankens rücken Regelungen zur Vermeidung bzw. Beschränkung gefährlicher Substanzen, wie z. B. die europäische RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances, RoHS) oder die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), noch stärker als bisher schon in die allgemeine Aufmerksamkeit. Für OSRAM sind unter anderem Themen wie Cadmium in Quantum-Dot-LEDs oder Quecksilber in Sonderentladungslampen, z. B. für Lithografie, UVC-Anwendungen, besonders wichtig. Durch derartige Regelungen sind insbesondere Produkte unserer Business Units OS und DI betroffen, allerdings treffen sie auch auf Produkte unseres AM-Ersatzteilgeschäfts zu.
Andere Regionen nehmen vermehrt Bezug auf erfolgreich in Europa eingeführte Reglementierungen im Beleuchtungsbereich, wie z. B. die Umsetzung der RoHS-Richtlinie in Japan und China.
In den nächsten Jahren erwarten wir, angestoßen durch den EU-Green-Deal, vermehrt neue Regulierungen in den Bereichen Digitalisierung und Nachhaltigkeit. OSRAM kann voraussichtlich durch das Anbieten von Produkten und Lösungen in Themenbereichen wie Autonomes Fahren, Smart Building, Smart City, Human Centric Lighting, aber auch Licht zur Pflanzenzucht mittels LED-Spezialbeleuchtung (Horticultural Lighting) sowie ganz allgemein Sensorik betroffen sein.
A.1.2 Unternehmenssteuerung
Der Vorstand steuert OSRAM auf Basis einer Vielzahl von finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Die bedeutsamsten dieser Leistungsindikatoren werden grundsätzlich auf Ebene des gesamten OSRAM Licht-Konzerns ermittelt, stehen im Zusammenhang mit unseren strategischen Zielen, dienen zu ihrer Operationalisierung und können als Maßstab für ihre Zielerreichung die Vergütung des Managements von OSRAM, insbesondere die Vorstandsvergütung, beeinflussen > C.4.2 Vergütungsbericht. Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren werden regelmäßig an den Vorstand und von diesem wiederum an den Aufsichtsrat berichtet. Sie gehen vor allem in die externe Finanzberichterstattung von OSRAM ein, dienen aber ganz allgemein der Kommunikation mit allen Stakeholdern.
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren ermöglichen es dem Management von OSRAM, die globale Geschäftsentwicklung im Spannungsfeld der sich gegenseitig beeinflussenden Dimensionen Wachstum, Ergebnis und Liquidität im Hinblick auf unser Ziel eines nachhaltigen, profitablen Wachstums zu optimieren. Profitables Wachstum ist nach unserer Auffassung eine Voraussetzung, um den Wert von OSRAM nachhaltig zu steigern.
Die im Folgenden näher beschriebenen finanziellen Leistungsindikatoren sind zum Teil sogenannte Alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APM), d. h. Kennzahlen, die in den IFRS weder definiert noch ausgeführt sind (deshalb auch als Non-IFRS-Kennzahlen bezeichnet). Diese APM sind nicht als Alternative, sondern als Ergänzung zu den gemäß IFRS ermittelten Zahlen zu sehen. Wir sind der Ansicht, dass die von uns verwendeten APM den Investoren zusätzliche und nützliche Informationen zur Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs des OSRAM Licht-Konzerns bieten. Andere Unternehmen können Kennzahlen mit ähnlicher Bezeichnung berichten, diese aber anders berechnen > A.2.6 Kennzahlen-Überleitung.
Wir betrachten unsere Leistungsindikatoren vor allem auf Ebene der fortgeführten Geschäftsbereiche.
Wachstum
OSRAM betrachtet die Ausweitung seines Geschäftsvolumens sowohl auf Basis des nominalen als auch des vergleichbaren Umsatzwachstums. Zur Ermittlung des Wachstums auf vergleichbarer Basis wird die prozentuale Umsatzveränderung zwischen den Vergleichsperioden um Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte bereinigt > A.2.6 Kennzahlen-Überleitung. Wir verfolgen die Strategie, profitabel zu wachsen, und verwenden hierzu insbesondere die vergleichbare Umsatzkennzahl als Leistungsindikator, da durch sie die operative Geschäftsentwicklung ohne verzerrende Wirkungen aus der Umrechnung des Umsatzes in Euro sowie aus Akquisitionen und Desinvestitionen dargestellt wird. Das vergleichbare Umsatzwachstum verwenden wir sowohl auf Konzernebene als auch für unsere Segmente. Diese Kennzahl ziehen wir auch als eine Zielgröße für die variable Vergütung des Vorstands heran.
Ergebnis
Die primäre Größe zur Bewertung unseres operativen Ergebnisses ist die bereinigte EBITDA-Marge. Sie berechnet sich als Quotient aus bereinigtem EBITDA und Umsatz. Dabei wird das berichtete EBITDA nach Einschätzung des Vorstands um besondere Ergebniseinflüsse - insbesondere Transformationskosten - bereinigt. Wir verwenden das EBITDA als Ausgangsgröße, da es sich um eine im Wettbewerbsumfeld von OSRAM verbreitete Kennzahl der operativen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens handelt, die nicht durch Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (einschließlich Abschreibungen im Zusammenhang mit Akquisitionen) beeinflusst ist. Wir beurteilen die operative Entwicklung sowohl auf Konzernebene als auch für unsere Segmente auf dieser Basis. Darüber hinaus fließt die bereinigte EBITDA-Marge als Zielgröße in die Ermittlung der variablen Vergütung des Vorstands ein. Diesem bereinigten Leistungsindikator kommt insbesondere in Perioden mit hohen besonderen Ergebniseinflüssen eine große Bedeutung in der Steuerung zu; aufgrund der disruptiven Entwicklung des Lichtmarkts und dadurch notwendig gewordener Restrukturierungsmaßnahmen sowie der daraus resultierenden Transformationskosten verzeichneten wir in den vergangenen Geschäftsjahren zum Teil erhebliche besondere Ergebniseinflüsse.
Für die Ermittlung des EBITDA, des bereinigten EBITDA und der entsprechenden EBITDA-Margen sowie die Überleitung auf das Ergebnis nach Steuern > A.2.6 Kennzahlen-Überleitung.
Liquidität
OSRAM verwendet den Free Cash Flow als Liquiditätskennzahl. Er ist definiert als Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit, abzüglich Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Der Free Cash Flow ist für uns eine Größe zur Beurteilung unserer Fähigkeit, Mittelüberschüsse aus unserer operativen Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften. Darüber hinaus zeigt diese Kennziffer, inwieweit wir in der Lage sind, sowohl regelmäßig wiederkehrende als auch fallweise Mittelabflüsse (beispielsweise Auszahlungen im Rahmen von Akquisitionen, für Dividenden oder zur Bedienung unserer Finanzschulden), die nicht in ihr enthalten sind, zu begleichen. Wir beurteilen auch die Zahlungsmittelerwirtschaftung unserer Segmente auf Basis des Free Cash Flow. Darüber hinaus fließt der Free Cash Flow als Zielgröße in die Ermittlung der variablen Vergütung des Vorstands ein. Zur Ermittlung dieser Kennzahl > A.2.6 Kennzahlen-Überleitung.
Weitere wesentliche Steuerungsgrößen
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Finanzierungsspielraums sowie günstiger Finanzierungskonditionen streben wir grundsätzlich eine ausgewogene Kapitalstruktur an, die sich an den für ein Investment-Grade-Rating üblichen Kriterien und Kennzahlen orientiert. Zur Beurteilung unserer Kapitalstruktur verwenden wir eine Kennzahl, die als Quotient aus Nettofinanzschulden/Nettoliquidität und EBITDA definiert ist > A.2.4.3 Finanzierungs- und Liquiditätsanalyse.
Die Kapitalbindungsdauer (Days Outstanding) des operativen Nettoumlaufvermögens ist eine Kennzahl, die angibt, wie effizient Betriebsmittel eingesetzt werden, um Umsätze zu generieren. Zur Ermittlung dieser Kennzahl >A.2.6 Kennzahlen-Überleitung.
A.2 Geschäftsentwicklung 2020
A.2.1 Gesamtaussage des Vorstands zur aktuellen wirtschaftlichen Lage
Das Geschäftsjahr 2020 von OSRAM war vor allem durch die COVID-19-Pandemie (COVID-19) geprägt. Zu den unmittelbaren ökonomischen Folgen von COVID-19 kommen langfristige und strukturelle Auswirkungen, beispielsweise mit Blick auf die Veränderung unseres sozialen Miteinanders, die gegenwärtig noch gar nicht absehbar sind. COVID-19 verschärfte die Lage in unseren Kernmärkten erheblich, nachdem wir robust in das Geschäftsjahr gestartet waren und die von uns eingeleiteten Maßnahmen zur Anpassung unserer Geschäfte an das Marktumfeld mit einer signifikanten Steigerung unserer operativen Profitabilität und des Cash Flows Wirkung zeigten. Obwohl wir schnell und konsequent auf die Krise reagiert haben, sahen wir uns angesichts der erheblichen weltweiten Auswirkungen und der damit verbundenen Unsicherheit gezwungen, unseren Ausblick für das Geschäftsjahr zurückzuziehen. Oberstes Gebot für uns waren Gesundheit und Sicherheit unserer weltweiten Belegschaft. Daneben haben wir mit unseren Maßnahmen den Fortgang unserer Geschäfte gesichert und die Auswirkungen von COVID-19 auf unsere Ertrags- und Finanzlage eingedämmt. Zeitgleich mit dem Krisenmanagement machten wir uns für Geschäftschancen nach der Krise bereit. Auch deshalb profitierten wir nach Erreichen des Tiefpunkts unserer Umsatzentwicklung im dritten Geschäftsquartal - nach einem beispiellosen Einbruch der Nachfrage nach unseren Produkten - von der leichten wirtschaftlichen Erholung in den Sommermonaten. Infolgedessen konnten wir unseren Geschäftsausblick wieder anheben. Die neu gesetzten Ziele haben wir erreicht. Der Umsatz lag mit über 3 Mrd. € auf vergleichbarer Basis um 13,8 % unter dem Vorjahreswert. Die bereinigte EBITDA-Marge lag bei 8,3 % und damit annähernd auf dem Vorjahresniveau von 8,9 %. Mit 12 Mio. € war unser Free Cash Flow nicht nur ausgeglichen, sondern geringfügig positiv. Wir haben die operativen und finanziellen Herausforderungen durch COVID-19 gemeistert und eine gute Ausgangsposition für einen potenziellen Aufschwung geschaffen. Dies gilt auch mit Blick auf unseren gemeinsamen Weg mit der ams AG (ams), Premstätten (Österreich), zur Schaffung eines weltweit führenden Anbieters von Sensorlösungen und Photonik. Nach der erfolgreichen Übernahme eines Mehrheitsanteils an der OSRAM Licht AG durch ams haben wir begonnen - im Rahmen des rechtlich Möglichen -, die Integration der beiden Unternehmen bereits im Vorfeld in gemeinsamen Projektgruppen so gut wie möglich zu planen. Die am 3. November 2020 virtuell abgehaltene außerordentliche Hauptversammlung von OSRAM hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, den wir mit der ams Offer GmbH (ams Offer), Ismaning, abgeschlossen haben, zugestimmt. Das in diesem Zusammenhang erstellte Wertgutachten bewertet OSRAM mit 4,3 Mrd. € oder 45,54 € je Aktie. Die Bewertung zeigt, dass unser Weg zum Photonik-Champion der richtige war und ist. Diesen Weg wollen wir mit ams zusammen weiter konsequent gehen.
A.2.1.1 Geschäftsentwicklung von OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche)
Ausschlaggebend für den Geschäftsverlauf des OSRAM Licht-Konzerns im Geschäftsjahr 2020 war nach dem ersten Quartal in erster Linie die COVID-19-Pandemie. Ohnehin bot der Ausblick auf das makroökonomische Umfeld zu Geschäftsjahresbeginn ein gemischtes Bild, auch hinsichtlich unserer Kerngeschäfte. Durch COVID-19 hat sich unser weiterhin herausforderndes allgemeines Marktumfeld - bedingt unter anderem durch weiter anhaltende Handelskonflikte, geopolitische Unsicherheiten und eine immer noch rückläufige Automobilproduktion - verschlechtert. Unser Geschäftsvolumen ging wesentlich zurück. Der Umsatzeinbruch - am stärksten spürbar im dritten Quartal - hat sich zudem erheblich auf unsere Ertragssituation ausgewirkt. Unsere umgehenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Auswirkungen ("SHIELD"-Programm) sowie das im vierten Quartal wieder anziehende Geschäft haben einen höheren Ergebnis- und Margenrückgang verhindert. Zu den Maßnahmen von SHIELD zählen unter anderem eine noch genauere Überwachung des Bestellverhalten unserer Kunden und der Umsatzentwicklung. Im Bereich der Liquiditätssicherung sind Maßnahmen zur Optimierung der Liquiditätsplanung, die Nutzung von Factoring-Programmen und die vor Abschluss eines Gesellschafterdarlehens mit ams erfolgte Nutzung bestehender Kreditlinien mit Banken sowie die Vereinbarung einer zusätzlichen bilateralen Kreditlinie hervorzuheben. Auf operativer Ebene wurden insbesondere Maßnahmen des Working-Capital-Managements im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Vorräte ergriffen sowie personelle Maßnahmen in Form von Arbeitszeitmaßnahmen, Kurzarbeit und eines Einstellungsstopps > A.2.2.3 Weitere wesentliche für den Geschäftsverlauf ursächliche Ereignisse.
Daneben war unser Geschäft weiterhin stark durch die Auswirkungen des Wandels im Lichtmarkt, also der Migration von traditionellen Beleuchtungsprodukten hin zu LED-basierten Komponenten und Lösungen, beeinflusst. Als Folge von entsprechenden Restrukturierungsmaßnahmen, einschließlich jener Kosten, die im Zusammenhang mit unseren Performance-Programmen standen, fielen für OSRAM im Geschäftsjahr 2020 moderat höhere Transformationskosten als im Vorjahr an.
Der berichtete Umsatz von OSRAM lag im Geschäftsjahr 2020 mit rund 3,0 Mrd. € wesentlich unter dem Vorjahreswert. Ohne Währungseinflüsse und Portfolioeffekte - also auf vergleichbarer Basis - betrug der Rückgang 13,8 % (Vj. Rückgang von 13,1 %). Darin wirkten sich Änderungen der Absatzpreise - in erster Linie bei OS - im mittleren einstelligen Prozentbereich umsatzmindernd aus. Der Umsatzanteil LED-basierter Produkte und Lösungen stieg moderat an, er lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 73 % (Vj. 70 %). Alle Segmente von OSRAM verzeichneten auf vergleichbarer Basis Umsatzrückgänge. Am stärksten war der Rückgang mit über einem Fünftel bei DI. OS und AM verzeichneten ein deutliches bzw. wesentliches Minus. Aufgrund der insgesamt wesentlichen Umsatzabnahme ging das um besondere Ergebniseinflüsse bereinigte EBITDA von OSRAM von 307 Mio. € im Vorjahr auf 253 Mio. € zurück. Das berichtete EBITDA verminderte sich aufgrund der gesunkenen besonderen Ergebniseinflüsse weniger stark. Während OS einen moderaten Ergebniszuwachs (auf bereinigter Basis) verzeichnete, ging das bereinigte EBITDA sowohl bei AM als auch DI stark zurück. Mit 8,3 % lag die bereinigte EBITDA-Marge von OSRAM annähernd auf dem Vorjahresniveau von 8,9 %.
Diese Entwicklung spiegelte sich im Ergebnis nach Steuern OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche), das mit - 267 Mio. € wie im Vorjahr mit - 343 Mio. € im negativen Bereich lag. Aufgrund des COVID-19-bedingten Umsatzeinbruchs konnten unsere Kosteneinsparungsmaßnahmen die Umsatzkosten nicht im gleichen Maße senken, wie das Geschäftsvolumen rückläufig war. Aufgrund dessen ging die Bruttoergebnismarge (Bruttoergebnis in Prozent vom Umsatz) um über 400 Basispunkte (bps) zurück, in der Hauptsache wegen negativer Volumen- und Fixkostendegressionseffekte. Gegenläufig zum Rückgang des Bruttoergebnisses wirkten im Vorjahresvergleich wesentlich geringere Abschreibungen und Wertminderungen. Unter dem Strich besserte sich das negative Ergebnis gegenüber dem Vorjahr beträchtlich. Entsprechend dem Ergebnis nach Steuern OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) entwickelte sich das verwässerte Ergebnis je Aktie der fortgeführten Geschäftsbereiche, es betrug - 1,96 € > A.2.3 Ertragslage.
Das negative Ergebnis wirkte sich auch auf die Entwicklung des Free Cash Flow aus. Aber vor allem durch geringere Investitionstätigkeiten und ein konsequentes Kostenmanagement konnten wir den Free Cash Flow von OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) mit 12 Mio. € leicht im positiven Bereich halten (Vj. 17 Mio. €). Zum 30. September 2020 erhöhten sich unsere Nettofinanzschulden auf 541 Mio. € (Vj. 350 Mio. €) vor allem aufgrund der Bilanzierung von Leasingverhältnissen infolge der Umstellung auf IFRS 16 > Ziffer 3 l Auswirkungen der Erstanwendung neuer Rechnungslegungsverlautbarungen in B.6 Anhang zum Konzernabschluss. Aufgrund des negativen Ergebnisses ging das Eigenkapital wesentlich zurück, die Eigenkapitalquote verringerte sich auf 44 % > A.2.5 Vermögenslage.
A.2.1.2 Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf
Zielerreichung 2020
| Ausgangslage Geschäftsjahr 2019 | Prognose für das Geschäftsjahr 2020 | Zielerreichung Geschäftsjahr 2020 | Evaluierung | |
|---|---|---|---|---|
| Vergleichbares Umsatzwachstum (bereinigt um Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte) | - 13,1 % | - 3 % bis 3 % | Prognose nicht erfüllt und zurückgezogen | |
| Ab 18. März 2020: Der Vorstand der OSRAM Licht AG erwartet, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie die Unternehmensziele für das laufende Geschäftsjahr 2020 voraussichtlich nicht erreicht werden können. Derzeit lassen sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf OSRAM allerdings weder hinreichend ermitteln noch verlässlich beziffern. | ||||
| Ab 17. Juni 2020: Der Vorstand der OSRAM Licht AG erwartet für das Geschäftsjahr 2020 einen vergleichbaren Umsatzrückgang von 15 % bis 19 %. | Prognose übertroffen und aktualisiert | |||
| Ab 16. September 2020: Aufgrund einer stärkeren Erholung des Geschäfts in den Sommermonaten, insbesondere im August, hat der Vorstand der OSRAM Licht AG die Prognose für das Geschäftsjahr 2020 angehoben. Er erwartet nunmehr einen vergleichbaren Umsatzrückgang von rund 14 %. | - 13,8 % | Prognose erfüllt | ||
| Bereinigte EBITDA-Marge (bereinigt um besondere Ergebniseinflüsse - insbesondere Transformationskosten) | 8,9 % | 9 % bis 11 % | Prognose nicht erfüllt und zurückgezogen | |
| Ab 18. März 2020: Der Vorstand der OSRAM Licht AG erwartet, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie die Unternehmensziele für das laufende Geschäftsjahr 2020 voraussichtlich nicht erreicht werden können. Derzeit lassen sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf OSRAM allerdings weder hinreichend ermitteln noch verlässlich beziffern. | ||||
| Ab 17. Juni 2020: Der Vorstand der OSRAM Licht AG erwartet für das Geschäftsjahr 2020 eine bereinigte EBITDA-Marge von 3 % bis 6 %. | Prognose übertroffen und aktualisiert | |||
| Ab 16. September 2020: Aufgrund einer stärkeren Erholung des Geschäfts in den Sommermonaten, insbesondere im August, hat der Vorstand der OSRAM Licht AG die Prognose für das Geschäftsjahr 2020 angehoben. Er erwartet nunmehr eine bereinigte EBITDA-Marge von rund 8 %. | 8,3 % | Prognose erfüllt | ||
| Free Cash Flow | 17 Mio. € | positiver Free Cash Flow, möglicherweise im mittleren zweistelligen Mio.-€-Bereich | Prognose nicht erfüllt und aktualisiert | |
| Ab 18. März 2020: Der Vorstand der OSRAM Licht AG erwartet, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie die Unternehmensziele für das laufende Geschäftsjahr 2020 voraussichtlich nicht erreicht werden können. Derzeit lassen sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf OSRAM allerdings weder hinreichend ermitteln noch verlässlich beziffern. | ||||
| Ab 17. Juni 2020: Der Vorstand der OSRAM Licht AG erwartet für das Geschäftsjahr 2020 einen negativen Free Cash Flow im mittleren zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Mio.-€-Bereich. | Prognose übertroffen und aktualisiert | |||
| Ab 16. September 2020: Aufgrund einer stärkeren Erholung des Geschäfts in den Sommermonaten, insbesondere im August, hat der Vorstand der OSRAM Licht AG die Prognose für das Geschäftsjahr 2020 angehoben. Er erwartet nunmehr einen in etwa ausgeglichenen Free Cash Flow. | 12 Mio. € | Prognose erfüllt |
1) Die dargestellten Informationen beziehen sich auf OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche).
Nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie und der in diesem Zusammenhang getroffenen weltweiten Gegenmaßnahmen als Reaktion auf die Pandemie haben wir am 18. März 2020 unsere ursprüngliche Prognose zurückgenommen. Da sich aufgrund der ungewissen Entwicklungen infolge der Ausbreitung von COVID-19 die Auswirkungen der Pandemie weder hinreichend ermitteln noch verlässlich beziffern ließen, haben wir zu diesem Zeitpunkt keine neue Prognose abgegeben.
Am 17. Juni 2020 veröffentlichte OSRAM - nach der erwartungsgemäß rückläufigen Entwicklung in unserem dritten Geschäftsquartal und in Erwartung einer leichten Erholung in den kommenden Monaten - eine neue Prognose für das Geschäftsjahr 2020. Aufgrund der stärkeren Erholung des Geschäfts in den Sommermonaten, insbesondere im August, haben wir am 16. September 2020 die neue Prognose für das Geschäftsjahr 2020 angehoben. Insbesondere die Business Units OS und AM profitierten von einer verbesserten Geschäftslage in unseren Kernmärkten China und USA. Die angepasste Prognose für das Geschäftsjahr 2020 haben wir erfüllt.
A.2.1.3 Dividende
Zu unseren Zielsetzungen zählt grundsätzlich, dass wir unseren Aktionären eine attraktive Dividende zahlen möchten. Aufgrund der vor allem durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beeinträchtigten Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr, verbunden mit großen Unsicherheiten der weltwirtschaftlichen Entwicklung, ist im Geschäftsjahr ein Bilanzverlust entstanden, der auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Für die Gewinnverwendung ab dem Geschäftsjahr 2021 ist zu beachten, dass die OSRAM Licht AG und die ams Offer GmbH am 22. September 2020 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen haben. Die außerordentliche Hauptversammlung der OSRAM Licht AG am 3. November 2020 hat dem Unternehmensvertrag zugestimmt > A.2.2.3 Weitere wesentliche für den Geschäftsverlauf ursächliche Ereignisse. Der Vertrag soll nach Plan um den Jahreswechsel durch Eintragung im Handelsregister wirksam werden. In diesem Fall hat die ams Offer GmbH einen vertraglichen Anspruch auf den gesamten Gewinn der OSRAM Licht AG, sodass eine Gewinnverwendung durch die Hauptversammlung sowie Dividendenzahlungen an die Aktionäre entfallen. Als Ausgleich dafür erhalten die Minderheitsaktionäre der OSRAM Licht AG eine jährliche Zahlung für die Dauer des Vertrags in Höhe von 2,57 € brutto je OSRAM-Aktie (abzüglich des Betrags etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag, nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz).
A.2.2 Für den Geschäftsverlauf ursächliche Entwicklungen und Ereignisse
A.2.2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Die weltweite konjunkturelle Entwicklung war während des OSRAM-Geschäftsjahres 2020 aufgrund des globalen Infektionsgeschehens in der COVID-19-Pandemie mit hohen Unsicherheiten behaftet. Die globale Konjunktur hat im zweiten Kalenderquartal 2020 einen Einbruch verzeichnet. Durch den von COVID-19 ausgelösten Angebots- und Nachfragerückgang kam es in allen Regionen der Welt zu erheblichen Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivität. Bereits vor der weltweiten Ausbreitung der Pandemie war die weltwirtschaftliche Dynamik durch zyklische Entwicklungen der globalen Industriekonjunktur, die Auswirkungen der Handelskonflikte der USA mit China und der EU und geopolitische Risiken beeinflusst.
Nachdem sich im zweiten Kalenderquartal der stärkste Einbruch zeigte, deutet die Indikatorenlage zur Weltwirtschaft insgesamt auf eine Erholung der weltweiten Konjunktur hin. Es kam im April 2020 zu einem Rückgang der weltweiten Industrieproduktion um 12,1 % im Vergleich zum April 2019. Viele Länder in Europa und dem Rest der Welt verschärften aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 ihre Infektionsschutzmaßnahmen. Für das dritte Quartal 2020 signalisierten die vorausschauenden Stimmungsindikatoren steigende Zuversicht in der Wirtschaft. Der Globale Einkaufsmanagerindex von J.P. Morgan/IHS Markit verzeichnete von Juni bis August bereits deutliche Zuwächse. Er liegt mit zuletzt 51,8 Punkten wieder über seiner Wachstumsschwelle. Dabei bewegen sich die Teilindizes für den Dienstleistungssektor und die Industrie mittlerweile wieder auf ähnlichem Niveau. Während der Lockdown-Monate im März und April war der Teilindex für den Dienstleistungssektor deutlich stärker zurückgegangen als der Teilindex für die Industrie. Die von Consensus Economics zusammengefassten Vorhersagen von über 30 renommierten Instituten weltweit gehen im aktualisierten Oktoberbericht im Mittel für das Gesamtjahr 2020 von einem Rückgang des globalen Bruttoinlandsprodukts von 4,4 % aus.
Die Entwicklung der Weltwirtschaft war für die Geschäftsentwicklung des OSRAM Licht-Konzerns im Geschäftsjahr 2020 ein wichtiger Faktor, da sie einen Einfluss auf die mit dem Lichtmarkt direkt verknüpften Endmärkte wie die Automobilindustrie hatte. So trübte sich aufgrund von COVID-19 beispielsweise die Wachstumsentwicklung verschiedener Endmärkte stärker ein als für die Gesamtwirtschaft, und die damit verbundenen Unsicherheiten stiegen deutlich. Prognosen der Endmärkte können also schwieriger getroffen werden als in den vergangenen Jahren > A.2.2.2 Lichtmarktentwicklung.
Materialkosten (einschließlich Energie) stellen einen wesentlichen Teil unserer Umsatzkosten dar. Den Hauptanteil am Einkaufsvolumen von OSRAM machen LED-bezogene Materialien bzw. Vorprodukte aus. Dagegen ist das Einkaufsvolumen von Rohstoffen deutlich geringer und demzufolge das Preisrisiko bzw. die Preisschwankungen der von OSRAM nachgefragten Rohstoffe nachrangig. Zudem versucht OSRAM durch entsprechende Gestaltung seiner Beschaffungskontrakte Volatilitäten zu reduzieren und sichert das Rohstoffpreisrisiko - wenn ökonomisch sinnvoll - auch durch den Kauf entsprechender Derivate ab> Ziffer 29 l Management von finanziellen Risiken in B.6 Anhang zum Konzernabschluss. Im Geschäftsjahr 2020 führten - aufgrund von COVID-19 - die Entwicklung der Edelmetallpreise sowie, wegen massiv verringerten Transportkapazitäten, stark gestiegene Transportpreise zu negativen Effekten auf unser Ergebnis.
Im Geschäftsjahr 2020 war der Kurs des Euro zum US-Dollar im Jahresdurchschnitt gegenüber dem Vorjahr mit 0,8 % geringfügig rückläufig. Aufgrund unseres erheblichen Umsatzvolumens in US-Dollar profitierte auch die Entwicklung unseres Geschäftsvolumens von dieser Situation, wenn auch nur - entsprechend der Kursentwicklung - geringfügig. In Summe hatten Währungsumrechnungseffekte auf unsere Umsatzentwicklung allerdings keine Wirkung. Insgesamt verzeichneten wir, wie im Vorjahr, nur geringfügige positive Einflüsse aus Währungseffekten auf das Konzernergebnis.
A.2.2.2 Lichtmarktentwicklung
Unsere Einschätzungen bezüglich der Entwicklung des weltweiten Lichtmarkts basieren auf Statistiken des WSTS (World Semiconductor Trade Statistics), Prognosen von IHS Markit, Yole Developpement, Consensus Economics und internen Marktmodellen.
Der Lichtmarkt verzeichnete im Geschäftsjahr 2020 prozentual einen Rückgang von rund 10 %. Nahezu alle Marktsegmente zeigten einen Rückgang aufgrund von COVID-19 nach Werksschließungen bei Kunden oder deutlichen Rückgängen der Nachfrage von Endkunden. Stärker betroffen von den Auswirkungen der Krise ist der Automobilbereich und der Bereich Entertainment-Beleuchtung. Andere Marktsegmente hingegen zeigen geringere Auswirkungen, wie z. B. der Markt für Pflanzenlicht. Wachstum erreichten Komponenten und Lösungen mit UV-Licht zur Desinfektion von Oberflächen.
In der Automobilproduktion gab es einen deutlichen Einbruch. Der Rückgang im Geschäftsjahr 2020 betrug laut IHS Markit etwa 18 %, das sind mehr als 15 Millionen Pkw weniger als im Jahr zuvor. Vor allem die Auswirkungen von COVID-19 belasteten die Pkw-Produktion. Im Zeitraum von April bis Juni hatten viele Autohersteller ihre Werke geschlossen, die Produktion gedrosselt oder gestoppt. Dafür gab es vielfältige Gründe: Schutz der Mitarbeiter, Lieferengpässe durch unterbrochene Lieferketten und fehlende Zulieferteile sowie eine einbrechende Nachfrage. Die Verkaufszahlen gingen in der ersten Jahreshälfte deutlich zurück, z. B. in China im Februar um mehr als 80 %, im April in Europa um etwa 80 % und in den USA im gleichen Zeitraum um etwa 50 %.
Der Opto-Halbleitermarkt zeigt im Kalenderjahr 2020 ebenfalls eine rückläufige Entwicklung, so die Vorhersage von OMDIA (ehemals IHS). Nachdem im Kalenderjahr 2019 ein Wachstum verzeichnet werden konnte, gehen die Analysten in der aktuellsten Prognose von einem Rückgang im Jahr 2020 um rund 10 % aus. Dabei wird das Wachstum in allen Marktsegmenten durch COVID-19 belastet. Einen Rückgang von etwa 18 % im laufenden Jahr werden laut der Vorhersage Opto-Halbleiter im Automobilsegment zeigen. Ausgenommen ist das Segment der UV-LEDs, das aufgrund der Pandemie einen deutlichen Anstieg der Nachfrage erfahren hat und zweistellig wachsen soll.
Die oben beschriebenen Trends am Lichtmarkt spiegelten sich weitgehend in unserer Geschäftsentwicklung wider. Dies gilt insbesondere für den Automobilbereich, von dessen Entwicklung - mit weiterhin zunehmendem Schwerpunkt in Asien - unsere beiden größten Segmente, OS und AM, abhängig sind > A.2.3.3 Opto Semiconductors, > A.2.3.4 Automotive. Die Auswirkungen von COVID-19 schlugen sich in der Umsatzentwicklung in weiteren Bereichen von OS und in den Geschäften bei DI > A.2.3.5 Digital nieder.
A.2.2.3 Weitere wesentliche für den Geschäftsverlauf ursächliche Ereignisse
COVID-19-Pandemie
Das Geschäft von OSRAM war im abgelaufenen Geschäftsjahr durch den globalen Ausbruch der COVID-19-Pandemie und seine Auswirkungen auf das wirtschaftliche Umfeld, unsere Kunden und Lieferanten stark beeinträchtigt. Der Einfluss von COVID-19 auf unsere weltweite Geschäftstätigkeit war je nach Land unterschiedlich. Aufgrund der jeweiligen Betroffenheit ergaben sich auch regionale und lokale Unterschiede innerhalb eines Landes bzw. zwischen einzelnen Kommunen. Regierungen und Behörden bemühten sich, die Pandemie durch verschiedenste Gegenmaßnahmen einzudämmen. Diese reichen von der Einschränkung sozialer Kontakte und der Einhaltung vorgegebener hygienischer Standards über vollständige Ausgangssperren bis hin zu zeitweisen Betriebsschließungen.
In der Frühphase der Pandemie kam es bei OSRAM zu Störungen interner und externer Lieferketten sowie zu behördlich angeordneten Einschränkungen bei unseren Fertigungskapazitäten. Längere Werksschließungen als direkte Folge von COVID-19-Maßnahmen waren vor allem bei den italienischen Standorten der Business Units AM und bei DI im Bereich der Entertainment-Beleuchtung zu verzeichnen. Aber auch der Betrieb in den Fertigungsstätten von OS in China und Malaysia ruhte zum Teil bzw. war zeitweise stark eingeschränkt. Zudem wurden die Kapazitäten weiterer Werke bewusst durch eigene Maßnahmen (z. B. Werksferien, Kurzarbeit) reduziert, um dem COVID-19-bedingten Nachfrageeinbruch bei unseren Produkten Rechnung zu tragen.
Die negativen Auswirkungen auf unsere Absatzmärkte fanden ihren Höhepunkt in den Monaten April, Mai und Juni 2020, mit in Summe beträchtlichen Umsatzeinbußen. So verzeichnete OSRAM im dritten Quartal des Geschäftsjahres einen Rückgang des Umsatzes gegenüber dem Vorjahresquartal von rund 29 %. Ab Mitte Juni entspannte sich die Situation - insgesamt gesehen - zunehmend und die Umsatzabnahme gegenüber dem Vorjahr ging im vierten Quartal mit 20 % beträchtlich zurück. Gleichwohl unterschied sich die Entwicklung in den verschiedenen Geschäftsfeldern von OSRAM zum Teil deutlich. So hielt der Nachfrageeinbruch beispielsweise bei der Entertainment-Beleuchtung (Speziallampen und Lichtsysteme für Bühnen-, Kino- und Studiobeleuchtung) der Business Unit DI aufgrund der in diesem Bereich nach wie vor bestehenden COVID-19-Einschränkungen bis zum Geschäftsjahresende an (siehe weiterführende Informationen bei der Beschreibung des Geschäftsverlaufs der einzelnen Segmente > A.2.3.3 Opto Semiconductors, > A.2.3.4 Automotive und > A 2.3.5 Digital).
OSRAM begegnete COVID-19 frühzeitig mit einem dedizierten Krisenmanagement. Bereits mit Ausbruch der Pandemie wurden in China lokale Arbeitsgruppen gebildet. Ab 19. Februar 2020 wurde ein "Corona War Room" zur zentralen Steuerung der Aktivitäten, mit wöchentlichen Statusberichten an den Vorstand, eingerichtet. Von Anfang an lag der Schwerpunkt auf der Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter und darauf, den Fortgang der Geschäfte zu gewährleisten. Mit der Zielsetzung, die Zahlungs- und Handlungsfähigkeit des OSRAM-Konzerns sicherzustellen sowie die Auswirkungen von COVID-19 auf seine Ertragslage zu vermindern, aber auch umgehend auf Marktentwicklungen (Geschäftsmöglichkeiten durch und nach der Krise) reagieren zu können, wurde das Maßnahmenprogramm SHIELD auf den Weg gebracht. Die Maßnahmen von SHIELD, ihr Status und die Umsetzung wurden über den gesamten Verlauf der Pandemie nachgehalten und zentral auf Basis von Szenario-Modellen gesteuert. Die Maßnahmen von SHIELD konzentrierten sich auf vier Arbeitsfelder:
| ― | Umsatzentwicklung, unter anderem mit den Themen enger Kundenkontakt, Überwachung von Bestellverhalten und Umsatz, Allokationsmanagement, makroökonomische Analysen und Identifizierung von Marktchancen. |
| ― | Liquidität, unter anderem mit den Themen Ausschöpfen bestehender und Vereinbarung neuer Kreditlinien, Inanspruchnahme von Factoring-Programmen, enge Überwachung und Forecast der Liquiditätsentwicklung. |
| ― | Operativer Geschäftsbetrieb, unter anderem mit den Themen Optimierung von Produktion und Logistik, Überwachung des Kreditrisikos der Kunden, Überwachung der Vorratshaltung, Investitionskontrolle und Kostenreduzierung. |
| ― | Personalmaßnahmen, unter anderem mit den Themen Einstellungsstopp, Arbeitszeitmaßnahmen und Kurzarbeit. |
OSRAM CONTINENTAL
Zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 hatte der Vorstand der OSRAM Licht AG eine strategische Neuausrichtung beschlossen mit dem Ziel, die Geschäfte von OSRAM noch gezielter auf Digitalisierung und Zukunftsmärkte zu konzentrieren. Im Zuge dessen wurden auch mittelfristige Erfolgsziele für die einzelnen Segmente festgelegt. Im Hinblick auf AM stand das Erreichen des festgelegten Margenziels unter dem Vorbehalt der weiteren Geschäftsentwicklung von OSRAM CONTINENTAL. Nach einem zögerlichen Start musste die Mittelfristplanung von OSRAM CONTINENTAL aufgrund des schwierigen Automobilmarktumfelds und den hinter den Erwartungen zurückgebliebenen Ergebnissen angepasst werden.
Die geschäftliche Entwicklung von OSRAM CONTINENTAL war auch im abgelaufenen Geschäftsjahr durch das eingetrübte Marktumfeld - zusätzlich beeinträchtigt durch COVID-19 - belastet, siehe auch > A.2.3.4 Automotive. Aus diesem Grund haben OSRAM und Continental vereinbart, ihre in OSRAM CONTINENTAL eingebrachten Geschäfte bis zum Herbst 2021 wieder zu trennen und in die jeweiligen Unternehmen zu übertragen. In diesem Zusammenhang wurden die Continental zuzuordnenden Vermögenswerte und Schulden zum Geschäftsjahresende als Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten ausgewiesen. Die Verhandlungen über eine Rückführung sollen bis zum Ende des Kalenderjahres 2020 abgeschlossen sein.
Die industriellen Aspekte, die zur Gründung von OSRAM CONTINENTAL geführt haben, sind weiterhin gültig. Neue Lichtlösungen werden voraussichtlich auch in der Zukunft das enge Zusammenwirken von Elektronik, Softwarefunktionalität und modernen LED-Lichtquellen benötigen. Deshalb planen OSRAM und Continental, den Kunden in der Automobilindustrie in einer künftigen Zusammenarbeit verbunden zu bleiben.
Investitionen
Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen von OSRAM wurden im Vorjahresvergleich wegen der angespannten gesamtwirtschaftlichen Lage und des unsicheren Geschäftsausblicks aufgrund von COVID-19 um mehr als die Hälfte reduziert. Insgesamt beliefen sie sich auf 98 Mio. €, gegenüber 208 Mio. € im Vorjahr. Zwar entfiel der größte Teil der Investitionsmittel des Geschäftsjahres 2020 wieder auf OS, allerdings waren hier die Einsparungen absolut und prozentual mit Abstand am höchsten. Bei AM wurden die Investitionen ebenfalls - im Vergleich zum Vorjahr in beträchtlichem Umfang - verringert, dies fiel aber im Hinblick auf den Gesamtbetrag der Kürzungen kaum ins Gewicht, siehe auch > A.2.4.2 Kapitalfluss- und Investitionsanalyse. Zum Geschäftsjahresende betrugen die vertraglichen Verpflichtungen für den Kauf von Sachanlagen 39 Mio. € (Vj. 40 Mio. €).
F&E-Kosten
Trotz unserer erheblichen Kosteneinsparungsbemühungen in weiten Teilen unseres Unternehmens, ausgelöst durch COVID-19, haben wir unsere zukunftsorientierten Investitionen in Innovationen nicht vernachlässigt. Der absolute Betrag unserer F&E-Kosten hat sich mit 362 Mio. € zwar deutlich vermindert (Vj. 403 Mio. €), damit lag die F&E-Intensität im Geschäftsjahr 2020 für OSRAM insgesamt aber über dem Vorjahreswert von 11,6 %. Bei den F&E-Kosten stand einem wesentlichen bzw. deutlichen Rückgang der F&E-Kosten bei OS und DI eine moderate Zunahme bei AM gegenüber. Siehe auch > A.1.1.2 Forschung und Entwicklung.
Prozessverbesserungen und Strukturanpassungen
Der Lichtmarkt ist durch einen zweifachen technologischen Wandel geprägt: Nach wie vor aufgrund des Übergangs von traditionellen auf halbleiterbasierte Lichttechnologien, und zunehmend auch aufgrund der voranschreitenden allgemeinen Digitalisierung (z. B. IoT). Die Auswirkungen, unter anderem auf die Wettbewerbssituation, beeinflussen direkt unser geschäftliches Handeln.
Um dieser Situation Rechnung zu tragen und aufgrund des bereits damals schwierigen Marktumfelds, hat der Vorstand bereits im Geschäftsjahr 2018 eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung unserer Wettbewerbsfähigkeit angestoßen. Diese Aktivitäten wurden seitdem kontinuierlich fortgeführt und zu einem Bündel von Einzelprogrammen ausgeweitet, zu dem alle Geschäftseinheiten beitragen. Der Schwerpunkt aller operativen und strukturellen Programme bzw. Maßnahmen liegt auf einer nachhaltigen Kostensenkung durch eine Verschlankung der weltweiten Verwaltungsfunktionen sowie auf strukturellen Effizienzverbesserungen in Einkauf, F&E sowie der deutschen Werkslandschaft. Ergänzt wurde dies im Geschäftsjahr 2019 durch weiterführende strukturelle Maßnahmen, vor allem zur Neuausrichtung von OS.
Mit der Ausweitung der Maßnahmenpakete haben wir auch fortlaufend unsere Kosteneinsparungsziele erhöht. Ursprünglich, d. h. im Geschäftsjahr 2018, hatten wir Einsparungen gegenüber unserer Kostenbasis aus dem Geschäftsjahr 2017 von insgesamt 120 Mio. € bis 150 Mio. € bis zum Geschäftsjahr 2020 geplant. Im Vorjahr haben wir den zeitlichen Horizont bis zum Geschäftsjahr 2021 verlängert und das Kosteneinsparungsziel auf rund 220 Mio. € erhöht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir - auch vor dem Hintergrund von COVID-19, aber vor allem aufgrund der erreichten Umsetzungsfortschritte - unsere Maßnahmen weiter ausgedehnt und planen nun mit einem Gesamtziel der Kosteneinsparungen von 300 Mio. € bis zum Geschäftsjahr 2022.
Von diesen Einsparungen haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr rund 127 Mio. € realisiert und damit den von uns zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 angestrebten Betrag stark übertroffen. Die höchsten Kosteneinsparungen wurden aus der Anpassung zentraler Strukturen (Verschlankung von Verwaltungsfunktionen) und bei OS erzielt.
Vor allem aus den Maßnahmen zur Prozessverbesserung und Strukturanpassung resultierten im abgelaufenen Geschäftsjahr EBITDA-wirksame Transformationskosten von insgesamt 90 Mio. € (Vj. 87 Mio. €). Diese Aufwendungen betrafen alle drei Segmente sowie Zentrale Posten, mehr als drei Viertel der Gesamtsumme entfielen dabei auf AM und DI.
Zusammenschluss mit ams
Bieterwettbewerb um OSRAM im Geschäftsjahr 2019
Am 22. Juli 2019 hatte die Luz (C-BC) Bidco GmbH (Luz Bidco), München, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der OSRAM Licht AG veröffentlicht. Luz Bidco war eine Holdinggesellschaft, die von bestimmten Investmentfonds, die von Gesellschaften der Finanzinvestoren Bain Capital Private Equity und The Carlyle Group beraten wurden und/oder mit diesen verbunden waren, gemeinsam kontrolliert wurde. Das Angebot war nicht erfolgreich und wurde nicht vollzogen.
Am 3. September 2019 hatte die Opal BidCo GmbH (Opal Bidco), Frankfurt am Main, eine 100 %ige Tochtergesellschaft von ams, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der OSRAM Licht AG veröffentlicht. Das Angebot war nicht erfolgreich und wurde nicht vollzogen.
Am 25. September 2019 hatten die Finanzinvestoren Advent und Bain Capital, die sich zu einem Konsortium zusammengeschlossen hatten (Bieterkonsortium), OSRAM ein indikatives Angebotsschreiben für ein mögliches freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot übermittelt. Am 18. Oktober teilte das Bieterkonsortium die Entscheidung mit, den Plan eines möglichen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für alle ausstehenden OSRAM-Aktien bis auf Weiteres nicht weiterzuverfolgen.
Weiteres Übernahmeangebot von ams
Am 18. Oktober 2019 kündigte ams an, den Aktionären der OSRAM Licht AG über ihre 100 %ige Tochtergesellschaft ams Offer ein weiteres freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten. Am 7. November 2019 veröffentlichte die ams Offer ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot. Das Angebot richtete sich an alle OSRAM-Aktionäre und bezog sich auf den Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltenen nennwertlosen Namensaktien mit einem anteiligen rechnerischen Betrag am Grundkapital von 1,00 € gegen eine Geldleistung von 41,00 € je Aktie. Das Angebot sah eine Mindestannahmeschwelle von 55 % (ohne eigene Aktien im Besitz von OSRAM) sowie weitere marktübliche Bedingungen vor. Die Annahmefrist lief bis 5. Dezember 2019 und eine weitere Annahmefrist vom 11. bis 24. Dezember 2019.
Nach Abschluss einer Zusammenschlussvereinbarung zwischen OSRAM und ams am 11. November 2019 haben der Vorstand und mehrheitlich auch der Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) vom 12. November 2019 den OSRAM-Aktionären empfohlen, das Angebot der ams Offer anzunehmen. In der Zusammenschlussvereinbarung einigten sich OSRAM und ams auf wichtige Punkte für eine Integration von OSRAM in einen gemeinsamen Konzern, unter anderem auf eine Beschäftigungssicherung mit dem Ausschluss fusionsbedingter Kündigungen bis Ende 2022 für die Mitarbeiter an deutschen Standorten und den Standort München als Co-Konzernzentrale, zur Aufnahme der Marke OSRAM in den Unternehmensnamen des neuen Konzerns und zur Unterstützung der Photonik-Strategie von OSRAM. Mit dem angestrebten Unternehmenszusammenschluss verfolgen OSRAM und ams das gemeinsame Ziel, einen weltweit führenden Anbieter von Sensorlösungen und Photonik zu schaffen.
Am 6. Dezember 2019 gab ams bekannt, dass die Mindestannahmeschwelle von 55 % erreicht wurde. Am 2. Januar 2020 gab ams das endgültige Ergebnis des Übernahmeangebots bekannt. Nachdem die zuständigen Wettbewerbsbehörden weltweit die Übernahme von OSRAM durch ams genehmigten, lagen mit der Zustimmung der Europäischen Kommission am 6. Juli 2020 alle Bedingungen für den Vollzug des Übernahmeangebots vor. Am 9. Juli 2020 gab ams den Abschluss der Übernahme von OSRAM mit der Zahlung des Angebotspreises an die Inhaber der angedienten Aktien bekannt. In einer Mitteilung gab ams bekannt, nach Abschluss des Angebots 69 % aller Aktien von OSRAM (auf der Grundlage des Übernahmeangebots und weiterer Zukäufe) zu halten.
Am 10. Februar 2020 gab ams in einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt, dass sie beabsichtige, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ams Offer GmbH als herrschendem sowie der OSRAM Licht AG als beherrschtem Unternehmen abzuschließen.
Unternehmenszusammenschluss von OSRAM und ams
Am 22. September 2020 haben die OSRAM Licht AG (als beherrschtes Unternehmen) und die ams Offer GmbH (als herrschendes Unternehmen) einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und am 2. November 2020 eine Änderungsvereinbarung dazu unterzeichnet. Der Vertrag sieht vor, dass den außenstehenden Aktionären von OSRAM für die Dauer des Unternehmensvertrags eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 2,57 € brutto je OSRAM-Aktie (abzüglich des Betrags etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag, nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz) gewährt wird. Überdies wird den außenstehenden Aktionären von OSRAM ein Angebot zum Erwerb ihrer OSRAM-Aktien gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 45,54 € unterbreitet (Abfindungsangebot). Die Höhe der jährlichen Ausgleichszahlung und des Abfindungsangebots wurde in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer Unternehmensbewertung nach IDW S 1 festgelegt.
Die Gesellschafterversammlung der ams Offer hat dem Abschluss des Vertrags am 2. November 2020 zugestimmt. Die Hauptversammlung der OSRAM Licht AG hat diesem Vertrag am 3. November 2020 zugestimmt. Dazu wurde eine außerordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit derzeit noch der Eintragung im Handelsregister.
Im Januar 2020 wurde ein Integrationsprojekt gestartet, um den Zusammenschluss von OSRAM und ams vorzubereiten. In diesem Projekt erarbeiten Arbeitsgruppen aus beiden Unternehmen die Planungsprämissen für das künftige Gemeinschaftsunternehmen. Dazu gehören die Vision, Organisationsstruktur und das Steuerungsmodell für das gemeinsame Unternehmen. Im Rahmen des Integrationsprojekts findet ein klar geregelter und geschützter Informationsaustausch zwischen OSRAM und ams statt. Dieser Informationsaustausch und sonstige Rechtsgeschäfte und Maßnahmen von OSRAM mit Bezug zu ams erfolgen unter der Maßgabe, dass sich daraus kein Nachteil für OSRAM ergibt. Die Planungen aus dem Integrationsprojekt werden größtenteils erst dann umgesetzt, wenn der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in Kraft tritt.
A.2.3 Ertragslage
A.2.3.1 Umsatzentwicklung
Umsatz nach Segmenten
| in Mio. € | Geschäftsjahr | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | nominal | darin Währung | darin Portfolio | vergleichbar | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Opto Semiconductors | 1.338 | 1.464 | - 8,6 % | 0,5 % | 0,0 % | - 9,1 % |
| Automotive | 1.588 | 1.781 | - 10,9 % | - 0,2 % | 3,1 % | - 13,7 % |
| Digital | 742 | 934 | - 20,6 % | - 0,3 % | 0,0 % | - 20,3 % |
| Überleitung Konzernabschluss | - 628 | - 715 | - 12,2 % | 0,4 % | 0,0 % | - 12,6 % |
| OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 3.039 | 3.464 | - 12,3 % | 0,0 % | 1,6 % | -13,8% |
| ― | Geschäftsvolumen von OSRAM rückläufig; ausschlaggebend waren die Auswirkungen von COVID-19, die das weiterhin herausfordernde Marktumfeld für unsere Kerngeschäfte erheblich verschlechterten; zusätzlich wirkte ein Preisverfall im mittleren einstelligen Prozentbereich - vor allem bei OS - umsatzmindernd; nach dem COVID-19-bedingten Nachfrageeinbruch im dritten Quartal erholte sich der Umsatz von OSRAM im vierten Quartal, allerdings - zum Teil wegen fortgesetzter Auswirkungen durch COVID-19 -nicht bei allen Geschäften |
| ― | Umsatz ging sowohl auf berichteter als auch vergleichbarer Basis wesentlich gegenüber dem Vorjahr zurück; Währungsumrechnungseffekte hatten im abgelaufenen Geschäftsjahr in Summe keine Auswirkung; Portfolioeffekte wirkten sich insgesamt mit 1,6 % positiv aus, bedingt durch Akquisition des Vorjahres (Ring Automotive, Leeds (Großbritannien)) und durch OSRAM CONTINENTAL |
| ― | Alle Segmente auf vergleichbarer Basis mit rückläufigem Umsatz; stärkste Abnahme bei DI um mehr als ein Fünftel; AM mit wesentlichem und OS mit deutlichem vergleichbaren Rückgang |
Umsatz nach Technologie
| ― | Beträchtlicher Umsatzrückgang bei traditionellen Lichtprodukten, vor allem im Automobil- und Entertainmentbereich; Einbußen bei LED-basierten Produkten etwas geringer, aber ebenfalls deutlich |
| ― | Rückgang im Vorjahresvergleich bei traditionellen Produkten insgesamt um 21,4 % und beim LED-Geschäft um 10,5 % (beides auf vergleichbarer Basis) |
| ― | Umsatz von OSRAM mit LED-basierten Produkten betrug 2.222 Mio. €; der LED-Anteil lag mit 73,1 % damit moderat über dem Niveau des Vorjahres (70,2 %) |
Umsatz nach Regionen
| (nach Sitz des Kunden) in Mio. € |
Geschäftsjahr | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 1) | nominal | darin Währung | darin Portfolio | vergleichbar | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EMEA | 1.016 | 1.194 | - 14,9 % | - 0,3 % | 2,5 % | - 17,1 % |
| darin Deutschland | 365 | 447 | - 18,3 % | |||
| APAC | 1.127 | 1.237 | - 8,9 % | 0,4 % | 1,3 % | - 10,5 % |
| darin China (inklusive Hongkong) und Taiwan | 675 | 693 | - 2,6 % | |||
| Americas | 896 | 1.032 | - 13,2 % | - 0,1 % | 0,7 % | - 13,9 % |
| darin USA | 759 | 849 | - 10,6 % | |||
| OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 3.039 | 3.464 | - 12,3 % | 0,0 % | 1,6 % | - 13,8 % |
1) Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund einer veränderten Ermittlungsmethodik angepasst.
| ― | Alle Berichtsregionen von OSRAM mit wesentlichen Umsatzrückgängen auf vergleichbarer Basis; EMEA mit prozentual stärkstem Rückgang; vergleichsweise schwächste prozentuale Abnahme in APAC |
| ― | Diese Entwicklung fand ihren Niederschlag beim Anteil der Regionen am Gesamtumsatz; APAC mit 37,1 % mit dem höchsten Umsatzanteil und im Vorjahresvergleich angestiegen (Vj. 35,7 %); Americas mit 29,5 % (Vj. 29,8 %) annähernd unverändert zum Vorjahresniveau; Anteil von EMEA mit 33,4 % moderat rückläufig (Vj. 34,5 %) |
| ― | Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte in APAC und EMEA am höchsten, gleichwohl in allen Regionen insgesamt jeweils nur geringe Auswirkung |
Region EMEA
| ― | Wesentlicher Umsatzrückgang auf vergleichbarer Basis; die Abnahme des nominalen Umsatzes beinhaltete geringe negative Währungsumrechnungs- und moderate positive Portfolioeffekte |
| ― | Portfolioeffekte standen im Zusammenhang mit AM (Ring Automotive und OSRAM CONTINENTAL) und wirkten zum größten Teil in EMEA |
| ― | Alle Segmente mit wesentlichen Abnahmen |
Region APAC
| ― | Vergleichbarer Umsatz mit wesentlichem Rückgang; geringfügige positive Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte |
| ― | Ausschlaggebend war der um mehr als 30 % rückläufige Umsatz bei DI; OS und AM mit moderatem bzw. deutlichem vergleichbaren Rückgang |
| ― | China ebenfalls mit Umsatzabnahme, die aber im Vergleich zur Entwicklung in der gesamten Region geringer war |
Region Americas
| ― | Vergleichbarer Umsatz wesentlich unter dem Vorjahresniveau; Wirkung aus Währungs- und Portfoliothemen in Summe in dieser Region am geringsten |
| ― | Rückläufiger Umsatz auf vergleichbarer Basis durch Entwicklung aller Segmente bedingt; prozentual stärkste vergleichbare Abnahme im Segment OS mit über einem Fünftel; in absoluten Werten gemessen größter Umsatzrückgang bei AM |
| ― | USA - als umsatzstärkstes Land in der Region - mit Abnahme um rund 12 % auf vergleichbarer Basis |
A.2.3.2 Ergebnisentwicklung
Ergebnisentwicklung
| in Mio. € | Geschäftsjahr | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | nominal | |
| --- | --- | --- | --- |
| EBITDA Segmente | |||
| Opto Semiconductors | 268 | 201 | 33,5 % |
| Automotive | 33 | 118 | - 71,9 % |
| Digital | - 56 | - 39 | 43,2 % |
| Überleitung Konzernabschluss | - 88 | - 103 | - 14,8 % |
| EBITDA OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 157 | 176 | - 10,9 % |
| EBITDA-Marge | 5,2 % | 5,1 % | 10 bps |
| Besondere Ergebniseinflüsse 1) | - 96 | - 131 | - 26,4 % |
| darin Transformationskosten | - 90 | - 87 | 4,3 % |
| darin akquisitionsbezogene Kosten | -6 | - 41 | - 85,7 % |
| Bereinigtes EBITDA | 253 | 307 | - 17,5 % |
| Bereinigte EBITDA-Marge | 8,3 % | 8,9 % | - 50 bps |
| Abschreibungen und Wertminderungen | - 415 | - 521 | - 20,4 % |
| Finanzergebnis 2) | - 40 | - 32 | 25,7 % |
| Ergebnis vor Ertragsteuern OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | - 298 | -377 | - 20,9 % |
| Ertragsteuern | 31 | 33 | - 6,4 % |
| Ergebnis nach Steuern OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | - 267 | -343 | - 22,3 % |
| Ergebnis nach Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs | -4 | - 123 | - 96,4 % |
| Ergebnis nach Steuern | - 271 | -467 | - 41,9 % |
1) Davon entfielen im Geschäftsjahr 2020 auf OS 0 Mio. € (Vj. - 53 Mio. €), auf AM - 43 Mio. € (Vj. - 22 Mio. €) und auf DI - 28 Mio. € (Vj. - 31 Mio. €); in Zentrale Posten innerhalb Überleitung Konzernabschluss wirkten - 25 Mio. € (Vj. - 25 Mio. €).
2) Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, Zinsertrag, Zinsaufwand und sonstiges Finanzergebnis.
EBITDA OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche)
| ― | Das um besondere Ergebniseinflüsse bereinigte EBITDA ging mit 253 Mio. € wesentlich gegenüber dem Vorjahr zurück; bereinigte EBITDA-Marge von OSRAM um 50 bps rückläufig |
| ― | Ausschlaggebend für diese Entwicklung waren vor allem Volumeneffekte aufgrund des rückläufigen Umsatzes und damit zusammenhängend geringere Fixkostendegressionseffekte; zusätzlich belasteten vor allem allgemeine Kostensteigerungen; gegenläufig wirkten Kosteneinsparungen und produktivitätssteigernde Maßnahmen unserer Performance-Programme sowie eine einmalige Ergebnisverbesserung im Vorjahresvergleich aus der Erstanwendung von IFRS 16 in Höhe von 54 Mio. € (davon bei OS 17 Mio. €, bei AM 14 Mio. €, bei DI 10 Mio. € und 12 Mio. € in Zentrale Posten innerhalb Überleitung Konzernabschluss) |
| ― | AM und DI mit starken Ergebniseinbußen; gegenläufig wirkte OS mit einer deutlichen Steigerung des bereinigten EBITDA |
| ― | Besondere Ergebniseinflüsse mit - 96 Mio. € gegenüber dem Vorjahr beträchtlich zurückgegangen; mit knapp 45 % verzeichnete AM den größten Anteil, der Rest verteilte sich weitgehend gleichmäßig auf DI und Zentrale Posten, OS war vernachlässigbar |
| ― | Besondere Ergebniseinflüsse resultierten zum allergrößten Teil aus Transformationskosten, wovon über 90 % auf personalbezogene Restrukturierungsaufwendungen entfielen > Ziffer 5 | Personalbezogene Restrukturierungsaufwendungen in B.6 Anhang zum Konzernabschluss; der Rest entfiel auf akquisitionsbezogene Kosten |
| ― | Der Großteil der besonderen Ergebniseinflüsse wirkte in den Umsatzkosten und den Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten |
| ― | Aufgrund der oben erwähnten Volumen- und Degressionseffekte beträchtlicher Rückgang des Bruttoergebnisses auf 650 Mio. € (Vj. 886 Mio. €); Bruttoergebnismarge verminderte sich um über 400 bps auf 21,4 % (Vj. 25,6 %) |
| ― | Andere Funktionskosten moderat bis deutlich rückläufig, aber in % vom Umsatz höher, vor allem aufgrund der rückläufigen Volumenentwicklung im Vorjahresvergleich; Rückgang der Forschungs- und Entwicklungskosten bei OS, DI und Zentrale Posten und AM nahezu unverändert |
| ― | Rückgang des berichteten EBITDA folgt dem Trend beim bereinigten EBITDA, ist aber aufgrund der Entwicklung der besonderen Ergebniseinflüsse weniger stark |
Ergebnis nach Steuern OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche)
| ― | Wesentlicher geringere Abschreibungen und Wertminderungen; im Vorjahr wirkte insbesondere der Wertminderungsbedarf auf den Geschäfts- oder Firmenwert von OSRAM CONTINENTAL und Digital Systems |
| ― | Finanzergebnis insgesamt verschlechtert; Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen verbessert; höhere Zinsaufwendungen insbesondere aufgrund der erstmaligen Erfassung von Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen aufgrund der Umstellung auf IFRS 16 |
| ― | Im Geschäftsjahr wurde ein Ertragsteuerertrag erfasst; Steuerquote gegenüber dem Vorjahr angestiegen, insbesondere aufgrund der steuerlich nicht abzugsfähigen Firmenwertabschreibungen des Vorjahres; vor allem aufgrund des Nicht-Ansatzes aktiver latenter Steuern liegt die Steuerquote mit 10,5 % (Vj. 8,8 %) jedoch weit unter dem Konzernsteuersatz von 30,1 % > Ziffer 9 l Ertragsteuern in B.6 Anhang zum Konzernabschluss |
| ― | Ergebnis nach Steuern der fortgeführten Geschäftsbereiche im negativen Bereich, aber im Vorjahresvergleich beträchtlich vermindert |
| ― | Verwässertes Ergebnis je Aktie von OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) beträgt entsprechend - 1,96 € (Vj. - 2,93 €) |
Ergebnis nach Steuern
| ― | Verlust nach Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs im abgelaufenen Geschäftsjahr resultierte im Wesentlichen aus dem Verkauf des europäischen Leuchtengeschäfts, wobei das Ergebnis des Verkaufs größtenteils bereits im Vorjahr durch die vorgenommene Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abgebildet wurde; im Geschäftsjahr 2019 wirkte darüber hinaus vor allem das laufende und das Abgangsergebnis aus dem Verkauf des Leuchten-Servicegeschäfts in Nordamerika |
| ― | Negatives Ergebnis nach Steuern gegenüber dem Vorjahr damit stark vermindert |
| ― | Verwässertes Ergebnis je Aktie verbesserte sich entsprechend auf - 2,00 € (Vj. - 4,22 €) |
A.2.3.3 Opto Semiconductors
Segmentkennzahlen OS
| in Mio. € | Geschäftsjahr | Veränderung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | nominal | vergleichbar | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesamter Umsatz 1) | 1.338 | 1.464 | - 8,6 % | - 9,1 % | |
| Außenumsatz | 689 | 712 | - 3,3 % | ||
| EBITDA | 268 | 201 | 33,5 % | ||
| EBITDA-Marge | 20,1 % | 13,7 % | 630 bps | ||
| Mitarbeiter zum 30. September | in Tsd. FTE | 10,4 | 11,4 | - 8,8 % |
1) Einschließlich Interner Umsatz von 649 Mio. € (Vj. 752 Mio. €).
Umsatzentwicklung
| ― | Marktumfeld zu Geschäftsjahresbeginn ohne wesentliche positive Impulse, mit einer weiterhin abnehmenden Automobilproduktion, dennoch Trendwende bei der Geschäftsentwicklung von OS mit im Vorjahresvergleich stabilen Umsätzen während des ersten Geschäftshalbjahres; Nachfrageeinbruch infolge von COVID-19 im dritten Geschäftsquartal, Automobilbereich am stärksten betroffen; im Schlussquartal Erholung über alle Geschäftsbereiche hinweg; deutlicher Preisverfall gegenüber dem Vorjahr |
| ― | Umsatz des Geschäftsjahres sowohl nominal als auch auf vergleichbarer Basis deutlich unter dem Vorjahreswert; geringfügige positive Währungsumrechnungseffekte von 0,5 % |
| ― | Alle Berichtsregionen mit Rückgängen auf vergleichbarer Basis; rückläufiger Umsatz prozentual am stärksten in der Region Americas mit einer beträchtlichen Abnahme um mehr als ein Fünftel; Umsatzentwicklung in der Region APAC gestützt durch moderates Wachstum in China |
| ― | Bis auf Illumination alle Geschäftsbereiche mit Umsatzabnahmen auf vergleichbarer Basis; Automotive und Visualization mit wesentlichen Rückgängen, während sich die Umsätze im Bereich Sensing nur moderat verringerten |
| ― | Illumination profitierte von der gestiegenen Nachfrage nach LED-Spezialbeleuchtung zur Pflanzenaufzucht; COVID-19 ausschlaggebend für den Rückgang bei Automotive; bei Visualization ließen vor allem die Umsätze mit Industrielaser für die Materialbearbeitung nach; Umsatzentwicklung im Bereich Sensing vor allem durch stärkere Nachfrage nach 3D-Sensoren gestützt |
Ergebnisentwicklung
| ― | Obwohl der Umsatz zurückging, legte das EBITDA mit 268 Mio. € beträchtlich zu; Anstieg der EBITDA-Marge um über 600 bps deshalb noch stärker |
| ― | Zunahme auch beim bereinigten EBITDA auf 269 Mio. € (Vj. 254 Mio. €); bereinigte EBITDA-Marge mit 20,1 % um 280 bps über dem Niveau des Vorjahres |
| ― | Ergebnisverbesserung in erster Linie bedingt durch die im Geschäftsjahr 2019 implementierten und im Verlauf des Geschäftsjahres 2020 noch intensivierten Performance-Programme; die dadurch erzielten Kosteneinsparungen - auch im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Folgen - und eine Straffung des Produktportfolios steigerten Produktivität und Profitabilität; dadurch wurden der Preisverfall, negative Produktmixeffekte und negative Volumen- und Degressionseffekte aufgefangen; neben Erträgen aus Patentverkäufen und der Beilegung einer Rechtsstreitigkeit wirkten sich zudem Währungseffekte positiv aus |
| ― | Starker Ergebnisverbesserung im Bereich Illumination standen Ergebnisrückgänge bei Automotive, Sensing und Visualization gegenüber |
Bewertung der Geschäftsentwicklung
| ― | Umsatzentwicklung - vor allem aufgrund von COVID-19 - weit unter unseren Erwartungen |
| ― | Dadurch bedingter Ergebnisverlauf entsprach nicht ganz unseren ursprünglichen Planungen zu Beginn des Geschäftsjahres |
| ― | Geschäftsentwicklung deshalb - vor dem Hintergrund der Auswirkungen von COVID-19 - noch zufriedenstellend; die Ergebniszunahme, vor allem die im Vorjahresvergleich erhöhte EBITDA-Marge zeigt, dass wir mit unseren umfangreichen Gegenmaßnahmen strukturelle und damit nachhaltige Verbesserungen unserer Kostenbasis bewirken konnten, die uns mit Blick auf ein anziehendes wirtschaftliches Umfeld positiv in die Zukunft blicken lassen |
A.2.3.4 Automotive
Segmentkennzahlen AM
| in Mio. € | Geschäftsjahr | Veränderung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | nominal | vergleichbar | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesamter Umsatz | 1.588 | 1.781 | - 10,9 % | - 13,7 % | |
| EBITDA | 33 | 118 | - 71,9 % | ||
| EBITDA-Marge | 2,1 % | 6,6 % | - 450 bps | ||
| Mitarbeiter zum 30. September | in Tsd. FTE | 5,2 | 5,5 | - 5,5 % |
Umsatzentwicklung
| ― | Automobilmarkt nach der Vorjahresentwicklung weiterhin rückläufig und zudem durch COVID-19 stark beeinträchtigt; Geschäftsentwicklung von AM nach einem im Vorjahresvergleich stabilen Start in das Geschäftsjahr durch den Einbruch bei der Automobilproduktion erheblich betroffen; Erholung im Schlussquartal, Umsatz gleichwohl wesentlich unter dem Niveau des - von COVID-19 noch weitgehend unbeeinflussten - ersten Quartals des Geschäftsjahres 2020 |
| ― | Berichteter Umsatz wesentlich unter dem Vorjahreswert, Umsatzrückgang auf vergleichbarer Basis - nach der Bereinigung negativer Währungsumrechnungs- und positiver Portfolioeffekte - noch stärker; Portfolioveränderungen aufgrund der Akquisition von Ring Automotive im Vorjahr sowie wegen OSRAM CONTINENTAL erhöhten den Umsatz um 3,1 %, die Verminderung durch die Währungsumrechnung war nur geringfügig |
| ― | Wesentliche Umsatzrückgänge auf vergleichbarer Basis in EMEA und Americas; geringste Einbußen in APAC, mit geringfügigem Wachstum in China |
| ― | Rückläufige Umsatzentwicklung zeigte sich am stärksten (gemessen am nominalen Umsatz) beim Erstausrüstergeschäft mit traditioneller Technologie sowie im Geschäft mit LED-Komponenten; auf vergleichbarer Basis gingen der Umsatz mit Xenon- und Halogenscheinwerfern beträchtlich und das LED-Komponentengeschäft wesentlich zurück |
| ― | Gestützt wurde die nominale Umsatzentwicklung von AM durch die übrigen LED-basierten Produkte, sowohl im Erstausrüstergeschäft (einschließlich OSRAM CONTINENTAL) als auch im Ersatzteilbereich, da neben einer starken Zunahme bei XLS-Produkten (eXchangable LED LightSource) ein wesentliches Wachstum bei LED-Retrofits zu verzeichnen war (beides auf vergleichbarer Basis); das Ersatzteilgeschäft mit traditionellen Lichtprodukten ging deutlich, aber im Vergleich zum Erstausrüstergeschäft weniger stark zurück |
| ― | Anteil des Geschäfts mit LED-basierter Technologie erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in Summe auf 62,3 % (Vj. 59,5 %) |
Ergebnisentwicklung
| ― | Sowohl EBITDA mit 33 Mio. € (Vj. 118 Mio. €) als auch EBITDA-Marge mit 2,1 % (Vj. 6,6 %) rückläufig |
| ― | Bereinigtes EBITDA mit 76 Mio. € ebenfalls unter dem Vorjahreswert von 140 Mio. €; bereinigte EBITDA-Marge mit 4,8 % (Vj. 7,8 %) beträchtlich rückläufig |
| ― | Insgesamt gesehen war für diese Entwicklung der rückläufige Umsatz ausschlaggebend, der zu negativen Volumen- und Degressionseffekten führte; daneben war das Ergebnis durch negative Produktmixeffekte sowie Preisrückgänge und negative Währungseffekte beeinflusst; gegenläufig wirkten Produktivitätsverbesserungen |
| ― | Negatives EBITDA von OSRAM CONTINENTAL gegenüber dem Vorjahr angestiegen; Ergebnis von AM dadurch beträchtlich belastet |
| ― | Besondere Ergebniseinflüsse auf - 43 Mio. € (Vj. - 22 Mio. €) angestiegen, vor allem aufgrund von Transformationskosten |
| ― | Außerhalb des berichteten Segmentergebnisses wirkten Wertminderungen der Sachanlagen und sonstigen immateriellen Vermögenswerte von OSRAM CONTINENTAL mit insgesamt 65 Mio. € > Ziffer 14 l Geschäfts- oder Firmenwerte und Sonstige immaterielle Vermögenswerte in B.6 Anhang zum Konzernabschluss |
Bewertung der Geschäftsentwicklung
| ― | Aufgrund der Auswirkungen von COVID-19 auf den weiterhin eingetrübten Automobilmarkt wurden unsere Umsatzerwartungen verfehlt |
| ― | Vor allem durch fehlendes Geschäftsvolumen auch Ergebnis- und Margenentwicklung von AM schlechter als zu Beginn des Geschäftsjahres geplant |
| ― | Entwicklung im Geschäftsjahr 2020 kann nicht zufriedenstellen; dies gilt auch für OSRAM CONTINENTAL; aus diesem Grund haben OSRAM und Continental vereinbart, die in OSRAM CONTINENTAL eingebrachten Geschäfte wieder zu trennen > A.2.2.3 Weitere wesentliche für den Geschäftsverlauf ursächliche Ereignisse |
A.2.3.5 Digital
Segmentkennzahlen DI
| in Mio. € | Geschäftsjahr | Veränderung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | nominal | vergleichbar | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesamter Umsatz | 742 | 934 | - 20,6 % | - 20,3 % | |
| EBITDA | - 56 | - 39 | 43,2 % | ||
| EBITDA-Marge | - 7,6 % | - 4,2 % | - 340 bps | ||
| Mitarbeiter zum 30. September | in Tsd. FTE | 4,1 | 4,4 | - 6,8 % |
Umsatzentwicklung
| ― | Weiterhin herausforderndes Marktumfeld durch Rückgang des traditionellen Geschäfts und den zunehmenden Wettbewerbsdruck im LED-Bereich; aufgrund der bis zum Geschäftsjahresende andauernden Kontaktbeschränkungen war der Entertainmentbereich von DI besonders schwer durch COVID-19 betroffen; nach dem allgemeinen COVID-19-bedingten Umsatzeinbruch, hauptsächlich im dritten Quartal, keine spürbare Erholung des Segmentumsatzes im Schlussquartal |
| ― | Umsatz von DI ging gegenüber dem Vorjahr sowohl nominal als auch auf vergleichbarer Basis um mehr als ein Fünftel zurück; geringfügige negative Währungsumrechnungseffekte in Höhe von 0,3 % |
| ― | Regional betrachtet APAC mit stärkster Umsatzabnahme von über 30 % (auf vergleichbarer Basis), vor allem wegen der schwachen Nachfrage - insbesondere in China - nach Beleuchtungssystemen und Lichtinstallationen und im Entertainmentbereich; Umsatz in EMEA und Americas jeweils wesentlich unter dem Vorjahresniveau |
| ― | LED-Anteil am gesamten Umsatz mit 73,0 % weiter moderat angestiegen (Vj. 70,1 %) |
| ― | Alle Geschäftsbereiche von DI verzeichneten einen rückläufigen Umsatz auf vergleichbarer Basis |
| ― | Umsätze mit Lichtsystemen und Steuergeräten (Digital Systems) - dem größten Geschäftsbereich innerhalb des Segments - gingen wesentlich zurück (auf vergleichbarer Basis); Umsatz im Entertainment- und Industriegeschäft vor allem aufgrund des Nachfrageeinbruchs bei Bühnen-, Kino- und Studiobeleuchtung um rund ein Viertel rückläufig; im Wesentlichen COVID-19-bedingter Rückgang bei Kundenprojekten ließ den Umsatz im Bereich mit Beleuchtungssystemen und Lichtinstallationen beträchtlich zurückgehen; Bereich Connected Building Applications mit wesentlicher Abnahme, ebenfalls vor allem wegen COVID-19; lediglich bei unseren Smart-Farming-Angeboten blieb der Umsatz im Vorjahresvergleich stabil (auf berichteter Basis) |
Ergebnisentwicklung
| ― | Negatives EBITDA von - 56 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (- 39 Mio. €) verschlechtert |
| ― | Besondere EBITDA-wirksame Ergebniseinflüsse betrugen - 28 Mio. € (Vj. - 31 Mio. €); Rückgang von akquisitionsbezogenen Kosten überwiegt die Steigerung von Transformationskosten |
| ― | Negatives bereinigtes EBITDA im abgelaufenen Geschäftsjahr mit - 28 Mio. € unter dem Vorjahresniveau von - 8 Mio. €) bereinigte EBITDA-Marge betrug - 3,8 % (Vj. - 0,9 %) |
| ― | Entwicklung des EBITDA bestimmt durch den rückläufigen Umsatz und die damit einhergehenden negativen Volumen- und Degressionseffekte; daneben belasteten Preisdruck und erhöhte Kosten; diese negativen Effekte konnten durch Produktivitätsmaßnahmen und Kosteneinsparungen erheblich abgemildert werden |
| ― | Trotz COVID-19-bedingten Umsatzrückgängen konnte in den Bereichen Digital Systems und Connected Building Applications die Ergebnissituation verbessert werden; die anderen Geschäftsbereiche verzeichneten einen Ergebnisrückgang, der nominal am stärksten im Entertainment- und Industriebereich ausfiel |
Bewertung der Geschäftsentwicklung
| ― | Umsatzentwicklung des Segments DI blieb aufgrund der - zum Teil bis zum Geschäftsjahresende und darüber hinaus anhaltenden - COVID-19-Auswirkungen weit unter unseren Erwartungen |
| ― | Ebenso wurde der ursprünglich zu Geschäftsjahresbeginn geplante moderate Anstieg der bereinigten EBITDA-Marge nur bei Digital Systems erreicht |
| ― | Trotz der erreichten Produktivitätsverbesserungen sowie unserer - hinsichtlich der Höhe der Kosteneinsparungen - erfolgreichen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Auswirkungen können wir mit dem Geschäftsverlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres nicht zufrieden sein |
A.2.3.6 Überleitung zum Konzernabschluss
Struktur
| ― | Überleitung Konzernabschluss enthält die Positionen Zentrale Posten und Pensionen sowie Konsolidierungen, Treasury und sonstige Überleitungspositionen |
| ― | Zentrale Posten umfassen Themen, die nicht direkt den Segmenten zugeordnet werden, weil sie aus Sicht des Vorstands nicht indikativ für deren Erfolgsbeurteilung sind (z. B. bestimmte Rechtsthemen), sowie die Kosten für die Governance-Funktionen, also für Funktionen mit klarem Steuerungscharakter; darüber hinaus anfallende zentrale Kosten werden in den Zentralen Posten ausgewiesen, soweit sie nicht den Segmenten nach Inanspruchnahme von entsprechenden Dienstleistungen der Konzernzentrale verrechnet wurden |
| ― | Pensionen beinhalten nicht den Segmenten zugeordnete Aufwendungen und Erträge aus Pensionsthemen |
| ― | Konsolidierungen, Treasury und sonstige Überleitungspositionen umfassen die Konsolidierung von Geschäftsbeziehungen zwischen den Segmenten; daneben sind Überleitungs- und Umgliederungsthemen sowie die Aktivitäten der Konzern-Treasury enthalten |
Ergebnisentwicklung
| ― | Negatives EBITDA von Zentrale Posten und Pensionen mit - 87 Mio. € (Vj. - 103 Mio. €) wesentlich unter dem Vorjahresniveau |
| ― | Zentrale Posten bei - 78 Mio. € (Vj. - 97 Mio. €); Pensionen bei - 9 Mio. € (Vj. - 6 Mio. €); Verbesserung bei Zentrale Posten vor allem aufgrund von Restrukturierungen und erhöhter Kostendisziplin |
| ― | Besondere Ergebniseinflüsse mit - 25 Mio. € unverändert zum Vorjahr; darin wirkten mit fast zwei Dritteln Transformationskosten im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen in der Konzernzentrale > Ziffer 5 l Personalbezogene Restrukturierungsaufwendungen in B.6 Anhang zum Konzernabschluss und daneben akquisitionsbezogene Kosten |
| ― | Entwicklung des bereinigten EBITDA von Zentrale Posten und Pensionen folgte damit dem berichteten EBITDA; im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug das bereinigte EBITDA von Zentrale Posten und Pensionen - 62 Mio. € (Vj. - 77 Mio. €) |
A.2.4 Finanzlage
A.2.4.1 Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
| ― | Hauptziel ist es, die Zahlungsfähigkeit des Konzerns und der Einzelgesellschaften jederzeit zu gewährleisten sowie finanzielle Risiken zu zentralisieren und zu reduzieren |
| ― | Gleichzeitig sollen die Kapitalkosten minimiert und die finanzielle Stabilität und Flexibilität des Konzerns nachhaltig sichergestellt und gestaltet werden |
| ― | Das OSRAM-Finanzmanagement ist verantwortlich für Liquiditätssteuerung, Sicherstellung eines ausreichenden Fremdkapitalmarktzugangs, Absicherung von Zins-, Währungs- und Rohstoffpreisrisiken, Konzernfinanzierung sowie Vergabe von Bürgschaften und Patronatserklärungen |
| ― | Zentrale Steuerung durch Corporate Finance & Treasury gewährleistet Transparenz und Kosteneffizienz |
| ― | Neben ihrer Governance-Funktion (Überwachung der Einhaltung konzernweiter Vorgaben) berät Corporate Finance & Treasury die operativen Gesellschaften und bietet Finanzdienstleistungen an |
| ― | Bereitstellung von Treasury-Infrastrukturen umfasst unter anderem Cash Pools zur Liquiditätskonzentration: Durch ein zentralisiertes Cash-Management-System werden Liquiditätsüberschüsse einzelner Konzerngesellschaften verwendet, um Finanzbedarf anderer Konzerngesellschaften zu decken, wodurch Fremdfinanzierungsvolumen und Zinsaufwand reduziert werden; Transparenz zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit durch monatlich rollierende Liquiditätsplanung auf Ebene wesentlicher Gesellschaften |
| ― | Corporate Finance & Treasury ist zentraler Handelspartner für den Abschluss von derivativen Sicherungsgeschäften innerhalb des OSRAM Licht-Konzerns, soweit lokale Devisenregelungen es zulassen; Abschluss externer Sicherungsgeschäfte mit Banken damit weitestgehend auf Corporate Finance & Treasury konzentriert |
| ― | Treasury Risk Committee definiert und überwacht Risikostrategie und Grundsätze des Finanzmanagements |
| ― | Für weitere Informationen zum Ausmaß und Management finanzieller Risiken sowie zur Finanzierung > Ziffer 29 l Management von finanziellen Risiken bzw. > Ziffer 20 l Finanzschulden in B.6 Anhang zum Konzernabschluss |
A.2.4.2 Kapitalfluss- und Investitionsanalyse
Entwicklung der Mittelzuflüsse/-abflüsse
| in Mio. € | Geschäftsjahr | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | nominal | |
| --- | --- | --- | --- |
| Free Cash Flow Segmente | |||
| Opto Semiconductors | 190 | 160 | 18,8 % |
| Automotive | - 36 | 127 | k.A. |
| Digital | - 39 | - 73 | - 47,4 % |
| Überleitung Konzernabschluss | - 103 | - 197 | - 47,6 % |
| Free Cash Flow OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 12 | 17 | - 27,0 % |
| darin: Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | - 98 | - 208 | - 52,6 % |
| Mittelzufluss/- abfluss OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) aus | |||
| Laufender Geschäftstätigkeit | 111 | 224 | - 50,7 % |
| Investitionstätigkeit | - 118 | - 246 | - 52,1 % |
| Finanzierungstätigkeit | 35 | 71 | - 50,1 % |
Free Cash Flow OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche)
| ― | Free Cash Flow trotz der negativen Ergebnisentwicklung ausgeglichen und damit annähernd auf dem Niveau des Vorjahres; ausschlaggebend waren stark verringerte Investitionen in Sachanlagen bei OS |
| ― | Gesamtsumme der Investitionen von OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) mit 98 Mio. € um mehr als die Hälfte verringert; neben planmäßigen Kürzungen wurden Investitionen in erheblichem Umfang aufgrund von liquiditätssichernden Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 aufgeschoben |
| ― | Asset-Management-Maßnahmen führten zu einer Mittelfreisetzung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräten, dies wurde aber durch den stark angestiegenen Mittelabfluss im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen überwogen; in Summe führte dies im abgelaufenen Geschäftsjahr zu einer Mittelbindung von 40 Mio.€ (Vj. Mittelfreisetzung von 110 Mio. €) beim operativen Nettoumlaufvermögen; Veränderung der Kapitalbindungsdauer des operativen Nettoumlaufvermögens (Days Outstanding) auf 85 Tage (Vj. 74 Tage) > A.2.6 Kennzahlen-Überleitung |
| ― | Erstanwendung von IFRS 16 wirkte sich im Geschäftsjahr 2020 mit 54 Mio. € positiv auf den Free Cash Flow aus (davon bei OS 17 Mio. €, bei AM 14 Mio. €, bei DI 10 Mio. € und 12 Mio. € in Zentrale Posten innerhalb Überleitung Konzernabschluss) |
| ― | Free Cash Flow von OS wesentlich über dem Niveau des Vorjahres; ausschlaggebend war das im Vorjahresvergleich verbesserte Ergebnis und die auf 53 Mio. € (Vj. 139 Mio. €) stark verringerten Investitionen in Sachanlagen |
| ― | Nach einem positiven Beitrag im Vorjahr drehte der Free Cash Flow von AM ins Negative; dies war neben der schwächeren Ergebnisentwicklung vor allem durch die Erhöhung des operativen Nettoumlaufvermögens bedingt |
| ― | Negativer Free Cash Flow des Vorjahres bei DI verminderte sich stark; ausschlaggebend waren rückläufige Investitionen sowie der Rückgang des operativen Nettoumlaufvermögens |
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
| nach Segmenten in Mio. € |
Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Opto Semiconductors | 53 | 139 |
| Automotive | 37 | 49 |
| Digital | 8 | 19 |
| Zentrale Posten und Pensionen | 0 | 1 |
| Investitionen OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 98 | 208 |
| nach Regionen in Mio. € |
Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| EMEA | 52 | 96 |
| APAC | 26 | 91 |
| Americas | 18 | 20 |
| Investitionen OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 98 | 208 |
Weitere Investitionstätigkeit und Veräußerungen OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche)
| ― | Erlöse und Zahlungen aus dem Verkauf von Geschäftseinheiten abzüglich abgehender Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente resultieren aus einem Nettoabfluss an Zahlungsmitteln in Höhe von 14 Mio. € im Zusammenhang mit dem Verkauf des europäischen Leuchtengeschäfts; ein weiterer Verkauf einer Geschäftseinheit im asiatischen Raum im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2020 führte zu einem Mittel -zufluss in Höhe von 4 Mio. € |
| ― | Die Auszahlungen für den Erwerb von Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Zahlungen für Unternehmenserwerbe früherer Geschäftsjahre, insbesondere bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten |
| ― | Die Investitionen in Finanzanlagen resultieren aus Investitionen, die von OSRAMs Venture-Capital-Einheit Fluxunit getätigt wurden, insbesondere Kapitaleinzahlungen in Investmentgesellschaften und bestehende Beteiligungen sowie den Erwerb von Anteilen an der VividQ Ltd., London (Großbritannien) |
A.2.4.3 Finanzierungs- und Liquiditätsanalyse
Nettofinanzschulden
| in Mio. € | 30. September | |
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristig fällige Anteile langfristiger Finanzschulden | 714 | 539 |
| + Langfristige Finanzschulden | 148 | 120 |
| Summe Finanzschulden | 862 | 659 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 321 | 310 |
| Summe Liquidität | 321 | 310 |
| Nettofinanzschulden | -541 | -350 |
| - Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 144 | 167 |
| Angepasste Nettofinanzschulden | - 685 | - 516 |
Mittelzufluss/-abfluss aus Finanzierungstätigkeit OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche)
| ― | Im Zusammenhang mit dem Kontrollübergang auf ams im Juli 2020 > A.2.2.3 Weitere wesentliche für den Geschäftsverlauf ursächliche Ereignisse wurden im September 2020 das langfristige Darlehen der Europäischen Investitionsbank, die unter der variabel verzinslichen revolvierenden Kreditlinie in Anspruch genommenen Beträge inklusive Unterkreditlinien (ancillary facilities) sowie eine seit April 2020 bestehende weitere bilaterale Kreditlinie zurückgezahlt und durch Gesellschafterdarlehen von ams ersetzt |
| ― | Am 11. September 2020 hat die OSRAM GmbH einen Kreditvertrag mit der ams AG als Darlehensgeberin über insgesamt bis zu 1.050 Mio. € abgeschlossen, unter dem zum Geschäftsjahresende 675 Mio. € in Anspruch genommen waren |
| ― | Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche bei 35 Mio. € (Vj. 71 Mio. €) |
Nettofinanzschulden
| ― | Durch die Erstanwendung von IFRS 16 erhöhten sich die Finanzschulden zum 30. September 2020 um insgesamt 188 Mio. € |
| ― | Finanzschulden von OSRAM CONTINENTAL in Höhe von 98 Mio. € wurden zum 30. September 2020 in den Posten Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten umgegliedert; außerdem wurden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von OSRAM CONTINENTAL in Höhe von 9 Mio. € in den Posten Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte umgegliedert |
| ― | Der Quotient aus Nettofinanzschulden und EBITDA wird als Kennzahl im Rahmen des Fremdkapitalmanagements und bei vertraglichen Verpflichtungen aus Kreditverträgen (Financial Covenant) verwendet > Ziffer 20 l Finanzschulden und > Ziffer 27 l Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement in B.6 Anhang zum Konzernabschluss. |
Entwicklung der Nettofinanzschulden
| in Mio. € | Geschäftsjahr 2020 |
|---|---|
| Nettofinanzschulden am 1. Oktober 2019 | - 350 |
| EBITDA OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 157 |
| Veränderung Nettoumlaufvermögen 1) | - 11 |
| Veränderung sonstiger Vermögenswerte und Verbindlichkeiten | - 5 |
| Gezahlte Ertragsteuern | - 32 |
| Sonstige Mittelzu- und -abflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit 2) | 1 |
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | - 98 |
| Free Cash Flow OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 12 |
| Erhöung der Finanzschulden infolge der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse zum 1. Oktober 2019 | - 236 |
| Erlöse und Zahlungen aus dem Verkauf von Geschäftseinheiten 3) | 7 |
| Erwerb von Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel | - 14 |
| Investitionen in Finanzanlagen | - 4 |
| Sonstige Investitions- und Finanzierungstätigkeit OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) 4) | - 45 |
| Umgliederung der Nettofinanzschulden von OSRAM Continental in Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten | 89 |
| Nettofinanzschulden am 30. September 2020 | - 541 |
1) Enthält Veränderungen der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristigen Rückstellungen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten.
2) Enthält erhaltene Dividenden, erhaltene Zinsen und sonstige Überleitungspositionen auf den Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit.
3) In der Darstellung der Entwicklung der Nettofinanzschulden ist der erhaltene Kaufpreis für den aufgegebenen Geschäftsbereich (Siteco) nicht um den veräußerten Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 17 Mio. € reduziert, da diese zum 30. September 2019 aufgrund des Ausweises im Bilanzposten Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte bereits nicht mehr in der Berechnung der Nettofinanzschulden der fortgeführten Geschäftsbereiche enthalten waren. In der Konzern-Kapitalflussrechnung ist der Nettoabfluss an Zahlungsmitteln aus der Veräußerung entsprechend IAS 7 abzüglich des veräußerten Bestands an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten dargestellt.
4) Enthält neben zahlungswirksamen Vorgängen auch zahlungsunwirksame Effekte, beispielsweise aus der Währungsumrechnung sowie zahlungsunwirksame Veränderungen von Leasingverbindlichkeiten.
Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente
Im Oktober 2019 hat OSRAM erstmalig über ein eigenes Factoring-Programm Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft. Zum 30. September 2020 betrug das im Rahmen dieses Programms verkaufte Forderungsvolumen 35 Mio. €. Bestehende Supply-Chain-Financing-Programme von Kunden wurden weiterhin genutzt, waren zum Geschäftsjahresende jedoch nur in geringem Umfang in Anspruch genommen.
Vertragliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten
Künftige Mittelabflüsse, die aus zum 30. September 2020 bestehenden vertraglichen Verpflichtungen resultieren, stellen sich wie folgt dar:
Zahlungen aus vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten
| in Mio. € | Insgesamt | Innerhalb von 1 Jahr | Innerhalb von 1 bis 5 Jahren | Nach 5 Jahren |
|---|---|---|---|---|
| Finanzschulden 1) | 915 | 742 | 104 | 69 |
| Einkaufsverpflichtungen | 124 | 121 | 4 | - |
| Summe vertragliche Verpflichtungen | 1.040 | 862 | 108 | 69 |
1) Inklusive Zinszahlungen.
| ― | Zur Zusammensetzung der Finanzschulden siehe > Ziffer 20 l Finanzschulden in B.6 Anhang zum Konzernabschluss |
| ― | Einkaufsverpflichtungen beinhalten rechtlich verbindliche Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie zum Erwerb von Dienstleistungen |
A.2.4.4 Finanzierung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen
| ― | OSRAM gewährt wesentliche Pensions- und pensionsähnliche Zusagen in Deutschland und den USA; weitere Länder mit weniger bedeutenden Zusagen |
| ― | Zusagen nahezu vollständig kapitalgedeckt |
Finanzierungsstatus OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche)
| ― | Anwartschaftsbarwert der Verpflichtungen 1.218 Mio. € (Vj. 1.249 Mio. €) |
| ― | Beizulegender Zeitwert des Planvermögens 1.088 Mio. € (Vj. 1.098 Mio. €) |
| ― | Rückgang der Unterdeckung zum 30. September 2020 auf 130 Mio. € (Vj. 151 Mio. €); Ausfinanzierungsgrad einschließlich nicht kapitalgedeckter Zusagen damit 89 % (Vj. 88 %) und ebenso wie der Ausfinanzierungsgrad kapitalgedeckter Pläne mit 99 % (Vj. 98 %) leicht angestiegen |
| ― | Veränderung des Finanzierungsstatus ist das Ergebnis vielfältiger Einflussfaktoren mit teils unterschiedlichen Vorzeichen; aufgrund von Währungseffekten in den USA haben sich die Pensionsverpflichtungen und das Planvermögen erheblich verringert; eine positive Planvermögensentwicklung in den USA und Deutschland konnte jedoch die negativen Währungseffekte beim Planvermögen kompensieren und dadurch den Finanzierungsstatus verbessern |
A.2.5 Vermögenslage
A.2.5.1 Bilanzstrukturanalyse
Aktiva
| ― | Gesamtvermögen des OSRAM Licht-Konzerns zum 30. September 2020 deutlich unter dem Vorjahresniveau |
| ― | Veränderungen bei der Vermögensstruktur unter anderem aufgrund der Umgliederung langfristiger Vermögenswerte in den Posten Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte im Zusammenhang mit OSRAM CONTINENTAL > Ziffer 4 l Verkäufe, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche in B.6 Anhang zum Konzernabschluss sowie durch die Aktivierung von Nutzungsrechten infolge der Erstanwendung von IFRS 16 > Ziffer 3 l Auswirkungen der Erstanwendung neuer Rechnungslegungsverlautbarungen in B.6 Anhang zum Konzernabschluss |
| ― | Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente betrugen am Bilanzstichtag 321 Mio. € und sind damit gegenüber dem Vorjahreswert (310 Mio. €) nur moderat angestiegen |
| ― | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräte verminderten sich beträchtlich bzw. deutlich - vor allem aufgrund der im Zuge der rückläufigen Geschäftstätigkeit ergriffenen Maßnahmen des Working-Capital-Managements -, insgesamt um annähernd 170 Mio. € |
| ― | Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte mit beträchtlicher Erhöhung auf 117 Mio. € infolge der Umgliederung der Continental zuzurechnenden Vermögenswerte an OSRAM CONTINENTAL in diesen Posten; im Vorjahr waren hier noch die im Geschäftsjahr 2020 veräußerten Vermögenswerte des europäischen Leuchtengeschäfts enthalten |
| ― | In Summe kurzfristiges Vermögen dadurch mit deutlichem Rückgang |
| ― | Sonstige immaterielle Vermögenswerte verminderten sich durch planmäßige Abschreibungen und aufgrund von Wertminderungen sowie Umgliederungen in Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte im Zusammenhang mit OSRAM CONTINENTAL stark, in Summe um über 150 Mio. € |
| ― | Wesentlicher Rückgang der Sachanlagen um fast 270 Mio. €, hauptsächlich durch planmäßige Abschreibungen und zudem aufgrund von Wertminderungen sowie Umgliederungen in Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte im Zusammenhang mit OSRAM CONTINENTAL |
| ― | Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 16 wurden am 1. Oktober 2019 Nutzungsrechte an Leasinggegenständen in Höhe von 236 Mio. € aktiviert; zum Geschäftsjahresende betrug der Posten Nutzungsrechte 190 Mio. € |
| ― | Dadurch in Summe deutlicher Rückgang des langfristigen Vermögens; Anteil des langfristigen Vermögens an der Bilanzsumme mit 58 % auf Vorjahresniveau |
Passiva
| ― | Veränderungen auf der Passivseite der Bilanz insbesondere infolge der Erstanwendung von IFRS 16, Umgliederungen in den Posten Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten sowie durch den Abschluss eines Kreditvertrags mit ams |
| ― | Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristig fällige Anteile langfristiger Finanzschulden stiegen beträchtlich um über 170 Mio. € an, hauptsächlich aufgrund der Änderung der Fremdkapitalstruktur mit kurzfristigen Darlehen von ams, durch die nicht nur die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sondern auch ein langfristiges Darlehen der Europäischen Investitionsbank abgelöst wurde; die Umstellung auf IFRS 16 erhöhte den Posten um rund 39 Mio. €; gegenläufig wirkte die Umgliederung von Finanzschulden von OSRAM-CONTINENTAL-Gesellschaften in Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten |
| ― | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich insbesondere im Zuge der rückläufigen Geschäftstätigkeit beträchtlich auf 372 Mio. € (Vj. 548 Mio. €) |
| ― | Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten um über 20 Mio. € im Zusammenhang mit OSRAM CONTINENTAL beträchtlich angestiegen; gegenläufig wirkte der Abgang von Schulden in Verbindung mit dem Abschluss des Verkaufs des europäischen Leuchtengeschäfts |
| ― | Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen damit nur geringfügig über dem Niveau des Vorjahres |
| ― | Langfristige Finanzschulden erhöhten sich auf 148 Mio. € (Vj. 120 Mio. €) durch die erstmalige Passivierung von Leasingverbindlichkeiten aufgrund von IFRS 16 in Höhe von 148 Mio. €; gegenläufig wirkte die Rückzahlung des Darlehens der Europäischen Investitionsbank |
| ― | Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verminderten sich wesentlich auf 144 Mio. € (Vj. 167 Mio. €) |
| ― | Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen insgesamt dadurch gegenüber dem Vorjahr moderat rückläufig |
| ― | Wesentlicher Rückgang des Eigenkapitals, vor allem bedingt durch die negative Ergebnisentwicklung, daneben Abnahme von Nicht beherrschende Anteile auf - 10 Mio. € (Vj. 79 Mio. €) im Zusammenhang mit OSRAM CONTINENTAL |
| ― | Eigenkapitalquote (Summe Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme) zum 30. September 2020 bei 44 % (Vj. 48 %) |
Bilanzstruktur
| in Mio. € | 30. September | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | nominal | |
| --- | --- | --- | --- |
| Aktiva | |||
| Kurzfristiges Vermögen | 1.669 | 1.824 | - 8,5 % |
| darin zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte | 117 | 93 | 25,9 % |
| Langfristiges Vermögen | 2.317 | 2.511 | - 7,7 % |
| Summe Aktiva | 3.987 | 4.335 | - 8,0 % |
| 30. September | Veränderung | ||
|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | nominal | |
| --- | --- | --- | --- |
| Passiva | |||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 1.808 | 1.786 | 1,2 % |
| darin Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten | 111 | 90 | 23,6 % |
| Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 442 | 466 | - 5,2 % |
| Eigenkapital | 1.737 | 2.083 | - 16,6 % |
| Summe Passiva | 3.987 | 4.335 | - 8,0 % |
Außerbilanzielle Verpflichtungen
Wichtigste außerbilanzielle Verpflichtungen umfassten Verpflichtungen aus Einkaufsverträgen und bilanziell nicht erfasste Garantien/Bürgschaften > A.2.4.3 Finanzierungs- und Liquiditätsanalyse und > Ziffer 24 l Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten in B.6 Anhang zum Konzernabschluss.
A.2.5.2 Erläuterung von Unternehmenskäufen und -verkäufen
Im Juni 2019 unterzeichnete OSRAM eine Vereinbarung mit Stern Stewart Capital Sustainability GmbH, München, über den Verkauf des europäischen Leuchtengeschäfts, im Wesentlichen betrieben durch die Siteco Beleuchtungstechnik GmbH (Siteco), Traunreut. Der Abschluss der Transaktion erfolgte am 1. Oktober 2019. Das europäische Leuchtengeschäft wurde seit Beginn des Geschäftsjahres 2019, nach einer strategischen Entscheidung des Vorstands, sich vom gesamten Leuchtengeschäft zu trennen, als aufgegebener Geschäftsbereich ausgewiesen. Siehe dazu > Ziffer 4 l Verkäufe, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche in B.6 Anhang zum Konzernabschluss.
A.2.6 Kennzahlen-Überleitung
In diesem Kapitel wird die wertmäßige Ermittlung einiger unter > A.1.2 Unternehmenssteuerung beschriebenen Leistungsindikatoren dargestellt. Dazu zählt im Falle von APM auch eine Überleitungsrechnung auf die jeweilige, am ehesten vergleichbare IFRS-Zahl.
Vergleichbares Umsatzwachstum
Umsatzveränderungen geben wir für OSRAM insgesamt, nach Segmenten, Regionen sowie Technologie als prozentuale Veränderung zwischen der Berichts- und der jeweiligen Vergleichsperiode entweder auf nominaler oder vergleichbarer Basis (bereinigt um Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte) an. Dadurch wird eine Analyse der operativen Geschäftsentwicklung ohne verzerrende Wirkungen, die sich aus der Umrechnung des Umsatzes in Euro (im Rahmen der Abschlusserstellung) und aus Akquisitionen bzw. Desinvestitionen ergeben, ermöglicht. Andere Effekte wie Preiserhöhungen bzw. -senkungen oder Mengen-/Volumenänderungen bleiben beim vergleichbaren Umsatzwachstum außer Betracht.
Vergleichbares Umsatzwachstum
Vergleichbare Umsatzveränderung
Nominales Umsatzwachstum - Währungsumrechnungseffekt - Portfolioeffekt = vergleichbares Umsatzwachstum
| OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 2020: - 12,3 % - 0 % - 1,6 % = - 13,8 % | 2019: - 8,6 % - 2,0 % - 2,5 % = - 13,1 % |
Währungsumrechnungseffekt
Umsatz Berichtsperiode zum Wechselkurs Berichtsperiode - Umsatz Berichtsperiode zum Wechselkurs Vorperiode /
Umsatz Vorperiode zum Wechselkurs Vorperiode
| OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 2020: 3.039 - 3.040 / 3.464 = 0,0 % | 2019: 3.464 - 3.398 / 3.789 = 2,0 % |
Portfolioeffekt 1)
Umsatz aus Akquisitionen der Berichtsperiode und Desinvestitionen der Vorperiode sowie Änderungen in der Zuordnung von Geschäftsaktivitäten /
Umsatz Vorperiode
| OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 2020: 54 / 3.464 = 1,6 % | 2019: 96 / 3.789 = 2,5 % |
1) Unterjährige Portfolioveränderungen bewirken eine zeitanteilige Nachwirkung in der der Akquisition/Desinvestition folgenden Periode, da der Portfolioeffekt in der Periode der Portfolioveränderung nur auf die Berichtsmonate wirkt, in denen das zugegangene Unternehmen bereits zu OSRAM gehörte bzw. das abgegangene Unternehmen nicht mehr zu OSRAM gehörte. Diese Nachwirkung in der Folgeperiode ergibt sich daher auf die Monate, in denen das zugegangene/abgegangene Unternehmen in der Periode der Portfolioveränderung noch nicht bzw. noch zu OSRAM gehörte.
EBITDA und EBITDA-Marge
Wir bewerten unsere operativen Geschäftsergebnisse für OSRAM insgesamt und unsere Segmente vor allem auf Basis der (bereinigten) EBITDA-Marge. Die (bereinigte) EBITDA-Marge ist als Quotient aus (bereinigtem) EBITDA und Umsatz definiert. Bei der Ermittlung des bereinigten EBITDA wird das EBITDA um besondere (wiederkehrende und nicht wiederkehrende) Ergebniseinflüsse korrigiert. Das bereinigte EBITDA verwenden wir darüber hinaus bei der Ermittlung unserer Kapitalstrukturkennzahlen. Aufgrund seiner Definition spiegelt das EBITDA nicht sämtliche wirtschaftlichen Auswirkungen (kein Wertverlust von Vermögenswerten durch Abschreibungen und Wertminderungen) wider. Zudem ist im EBITDA das Finanzergebnis nicht enthalten.
EBITDA
| in Mio. € | OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Ergebnis nach Steuern | - 267 | - 343 |
| Ertragsteuern | - 31 | - 33 |
| Finanzergebnis 1) | 40 | 32 |
| Abschreibungen und Wertminderungen 2) | 415 | 521 |
| EBITDA 3) | 157 | 176 |
1) Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, Zinsertrag, Zinsaufwand sowie sonstiges Finanzergebnis.
2) Abschreibungen und Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte, nach Wertaufholungen sowie Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen, nach Wertaufholungen; im Geschäftsjahr 2020 aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 einschließlich Abschreibungen auf Nutzungsrechte (aufgrund der modifiziert retrospektiven Anwendung wurden die Werte der Vorjahresperiode nicht angepasst).
3) EBITDA (Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization) ist der Gewinn/Verlust vor Finanzergebnis, Ertragsteuern sowie Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte (Geschäfts- und Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte) und Sachanlagen, nach Wertaufholungen.
EBITDA-Marge und bereinigte EBITDA-Marge
| in Mio. € | OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Umsatz | 3.039 | 3.464 |
| EBITDA | 157 | 176 |
| EBITDA-Marge | 5,2 % | 5,1 % |
| Besondere Ergebniseinflüsse 1) | - 96 | - 131 |
| Transformationskosten | - 90 | - 87 |
| Akquisitionsbezogene Kosten | - 6 | - 41 |
| Sonstige | 0 | -3 |
| Bereinigtes EBITDA | 253 | 307 |
| Bereinigte EBITDA Marge | 8,3 % | 8,9 % |
1) Besondere Ergebniseinflüsse umfassen EBITDA-wirksame Transformations- und akquisitionsbezogene Kosten, Kosten für wesentliche rechtliche und regulatorische Themen sowie damit zusammenhängende Erträge wie z. B. der Auflösung von Rückstellungen. EBITDA-wirksame Transformationskosten resultieren vor allem aus notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung unserer Wettbewerbsfähigkeit (Anpassung von Fertigungskapazitäten, Verbesserung der Kostenposition etc.). EBITDA-wirksame akquisitionsbezogene Kosten beinhalten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Gesellschaften, Beteiligungen und Geschäftsbetrieben stehen. Diese umfassen insbesondere Rechts- und Beratungskosten, Kosten für die Integration bzw. Veräußerung sowie erfolgswirksame Anpassungen von bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben.
Liquidität
Wir berichten den Free Cash Flow als Liquiditätskennzahl, die einen Anhaltspunkt für die Fähigkeit gibt, aus unserer operativen Geschäftstätigkeit langfristig Zahlungsmittel zu generieren. Allerdings sind diese Mittel nicht ausschließlich nach eigenem Ermessen verwendbar, sondern werden auch für verschiedenste nicht ermessensabhängige Ausgaben benötigt, z. B. zur Bedienung unserer Finanzschulden oder für Dividendenzahlungen. Der Free Cash Flow ist definiert als Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit abzüglich Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.
Free Cash Flow
| in Mio. € | OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 111 | 224 |
| abzüglich Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 98 | 208 |
| Free Cash Flow | 12 | 17 |
Kapitalstruktur
Die Nettofinanzschulden ergeben sich aus der Differenz der Summe Finanzschulden und der Summe Liquidität. Die angepassten Nettofinanzschulden werden aus den Nettofinanzschulden abzüglich Pensionen und ähnliche Verpflichtungen errechnet. Zur Ermittlung der Nettofinanzschulden bzw. angepassten Nettofinanzschulden > A.2.4.3 Finanzierungs- und Liquiditätsanalyse. Die Tatsache, dass Finanzschulden bzw. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von der Liquidität abgezogen werden, bedeutet nicht, dass die Liquidität nur oder in erster Linie zur Bedienung dieser Verpflichtungen verwendet werden kann.
Kapitalstrukturkennzahlen
| in Mio. € | 30. September | |
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| EBITDA OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 157 | 176 |
| Nettofinanzschulden | - 541 | - 350 |
| Nettofinanzschulden im Verhältnis zu EBITDA | -3,4 | - 2,0 |
| Angepasste Nettofinanzschulden | - 685 | - 516 |
| Angepasste Nettofinanzschulden im Verhältnis zu EBITDA | -4,4 | - 2,9 |
Eigenkapitalquote
Eigenkapitalquote
| in Mio. € | 30. September | |
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Summe Eigenkapital | 1.737 | 2.083 |
| Bilanzsumme | 3.987 | 4.335 |
| Eigenkapitalquote | 44 % | 48 % |
Kapitalbindungsdauer des operativen Nettoumlaufvermögens (Days Outstanding)
Kapitalbindungsdauer des operativen Nettoumlaufvermögens (Days Outstanding) 1)
Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen / Umsatz x 365
| 2020: (641 + 440 - 372) / 3.039 x 365 = 85,1 | 2019: (692 + 558 - 548) / 3.464 x 365 = 73,9 |
1) OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche).
A.3 Nachtragsbericht
Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der OSRAM Licht AG und der ams Offer GmbH
Am 22. September 2020 haben die OSRAM Licht AG (beherrschtes Unternehmen) und die ams Offer GmbH (herrschendes Unternehmen) einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht vor, dass den außenstehenden Aktionären von OSRAM für die Dauer des Unternehmensvertrags eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 2,57 € brutto je OSRAM-Aktie abzüglich des Betrags etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz gewährt wird. Überdies soll den außenstehenden Aktionären von OSRAM ein Angebot zum Erwerb ihrer OSRAM-Aktien gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 44,65 € unterbreitet werden. Die Höhe der jährlichen Ausgleichszahlung und des Abfindungsangebots wurde in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer Bewertung des Unternehmenswerts von OSRAM nach IDW S 1 festgelegt.
Am 2. November 2020 haben sich die OSRAM Licht AG (beherrschtes Unternehmen) und die ams Offer GmbH (herrschendes Unternehmen) aufgrund einer Änderung des Basiszinssatzes auf eine Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22. September 2020 geeinigt. Die den Aktionären von OSRAM gemäß Ziffer 5.1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 22. September 2020 anzubietende Barabfindung wurde von 44,65 € um 0,89 € auf 45,54 € je OSRAM Aktie erhöht. Die Ausgleichszahlung wie auch der Vertrag im Übrigen blieben unverändert.
Die Aktionäre der OSRAM Licht AG haben dem Abschluss des durch Änderungsvereinbarung vom 2. November 2020 geänderten Vertrags vom 22. September 2020 auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. November 2020 zugestimmt.
Einflussnahme des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags auf die aktiven latenten Steuern im Konzernabschluss
Das rückwirkende Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, erwartet zum 1. Oktober 2020, wird den Bestand an latenten Steuern im Konzernabschluss der OSRAM Licht AG beeinflussen, unter anderem da latente Steuern eines ertragsteuerlichen Organkreises auf Ebene des Organträgers zu bewerten und auszuweisen sind. Der im Konzernabschluss der OSRAM Licht AG zum 30. September 2020 ausgewiesene Bestand an aktiven latenten Steuern entfällt mit rund 390 Mio. € auf den ertragsteuerlichen Organkreis der OSRAM Licht AG. Dieser Bestand ist bei Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zum größten Teil ergebniswirksam auszubuchen.
Veränderungen im Vorstand
Am 5. November 2020 hat der Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG beschlossen, den Vorstand auf zwei Personen zu verkleinern und mit Dr. Stefan Kampmann, Technikvorstand (CTO), in Verhandlungen über eine einvernehmliche vorzeitige Auflösung seines Vertrags einzutreten. Mit Umlaufbeschluss vom 16. November 2020 hat der Aufsichtsrat der Niederlegung des Vorstandsmandats durch Herrn Dr. Kampmann zum Ablauf des 30. November 2020 sowie dem Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung zugestimmt. Die bisherigen Aufgaben des Technikvorstands hat der Aufsichtsrat im Rahmen der Geschäftsverteilung des Vorstands zum 1. Dezember 2020 auf den Vorstandsvorsitzenden übertragen, mit Ausnahme von Procurement & Supply Chain (inkl. Logistik) und Information Technology, die dem Finanzressort zugeordnet wurden.
Aus diesen Entwicklungen ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss zum 30. September 2020.
Darüber hinaus sind nach dem Stichtag 30. September 2020 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung und mit wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten.
A.4 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Risiken und Chancen
A.4.1 Prognosebericht
A.4.1.1 Künftige gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Entwicklung
Das Weltwirtschaftswachstum wird nach aktuellen Prognosen basierend auf dem Mittelwert des Consensus Forecast im Kalenderjahr 2021 voraussichtlich 4,9 % betragen und damit den Einbruch in 2020 in etwa ausgleichen. Die wirtschaftlichen Aussichten werden weiterhin maßgeblich vom zukünftigen Infektionsgeschehen geprägt sein. Durch die weiterhin teilweise unkontrollierte Ausbreitung des Corona-Virus bestehen erhebliche Risiken für eine kontinuierliche wirtschaftliche Erholung. Darüber hinaus besteht das Risiko einer erneuten Eskalation in Handelsfragen und politischen Streitpunkten der USA und China. Auch seit längerem bestehende Handelskonflikte der USA mit der EU schwelen weiter. Darüber hinaus besteht weiterhin das Risiko eines ungeregelten Brexit. Der Ausgang und weitere Verlauf dieser Konflikte dürfte ebenfalls die wirtschaftliche Entwicklung prägen. Die Entwicklung der Weltwirtschaft hat einen direkten Einfluss auf die wichtigsten makroökonomischen Indikatoren für den Lichtmarkt.
Die Vorhersagen von IHS Markit zur Automobilproduktion sind mit etwa 13,5 % Wachstum für unser Geschäftsjahr 2021 deutlich positiv, nach dem Einbruch im Jahr 2020. Allerdings werden die Volumina der Pkw-Produktion im Vergleich zum Jahr 2019 mittelfristig nicht erreicht. Für das kommende Geschäftsjahr werden die Risiken für ein geringeres Wachstum als vergleichsweise hoch eingeschätzt, da die Visibilität für die Nachfrageentwicklung begrenzt ist und mögliche weitere Einschränkungen aufgrund der Pandemie und möglicher Handelskonflikte schwer einzuschätzen sind. Vor allem eine weitere Pandemie-Welle aufgrund fehlender Impfstoffe würde sich negativ auf das Wachstum auswirken. Ein Produktionsrückgang hätte einen direkten Einfluss auf das Wachstum der Nachfrage für die Zulieferung von Lichtprodukten für neue Fahrzeuge.
Die Prognose des Wachstums im Halbleitermarkt ist gemäß der Vorhersage vom August des WSTS (World Semiconductor Trade Statistics) mit einem weltweiten Anstieg von etwa 4 % im Geschäftsjahr 2021 positiv. Dabei wird im ersten Quartal noch ein Rückgang erwartet, gefolgt von einer deutlichen Belebung in den Folgequartalen. In dem von OSRAM adressierten Opto-Halbleiterbereich erwarten die Analysten von OMDIA im Kalenderjahr 2021 ein Wachstum von rund 5 %. Dabei soll der im Jahr 2020 von einem deutlichen Rückgang betroffene Automobilbereich Wachstumsraten im zweistelligen Bereich zeigen.
Unabhängig von den konjunkturellen Einflüssen auf die allgemeine Wirtschaftsentwicklung setzt sich die Transformation am Weltlichtmarkt fort, die einen Anstieg der halbleiterbasierten Beleuchtung zu Lasten der traditionellen Beleuchtung bedeutet. So wird beispielsweise erwartet, dass die LED-Penetration in Autoscheinwerfern im kommenden Geschäftsjahr weiter zunimmt. Zudem zeigt sich ein deutlicher Anstieg von vernetzten und intelligenten Lichtlösungen in nahezu allen Lichtmärkten. Auch optische Sensorik wird eine steigende Nachfrage verzeichnen. Das Wachstum des Lichtmarkts wird schätzungsweise etwas über dem gesamtwirtschaftlichen Wachstum liegen.
Dabei gehen wir davon aus, dass die Märkte sich zunehmend unterscheiden, einerseits in volumengetriebene Märkte, an denen gleichbleibend hohe Qualität und Kosteneffizienz wettbewerbsentscheidend sind, und andererseits in Technologiemärkte im professionellen Umfeld, die sich durch Innovation, kundenspezifische Lösungen und nachhaltiges Wachstum auszeichnen. Beispielsweise gehen unsere Prognosen für den Automobilbereich von einem anhaltenden Trend zu höherwertigen Fahrzeugausstattungen aus. Lichtprodukte in Fahrzeugen sollten von diesem Trend überproportional profitieren, was sich durch einen höheren Umsatz für Lichttechnologien pro Fahrzeug ausdrücken könnte. Auch profitieren andere Anwendungen der Photonik über die reine Beleuchtung hinaus vom Technologiewandel. So wird erwartet, dass Märkte wie LED-Pflanzenlicht oder Laser für optische Sensorik in Fahrzeugen beispielsweise zweistellig wachsen werden.
A.4.1.2 Erwartete Umsatz- und Ergebnisentwicklung
Die oben dargestellten gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Entwicklungen zeigen, dass OSRAM in dynamischen Märkten agiert und derzeit gewisse Unsicherheiten bezüglich der weiteren Marktentwicklungen bestehen. Vor diesem Hintergrund gehen wir für OSRAM von einer Bandbreite im vergleichbaren Umsatzwachstum (bereinigt um Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte) von 6 % bis 10 % aus. Bei OS und AM erwarten wir ein deutliches vergleichbares Umsatzwachstum. Wir erwarten, dass bei DI zumindest das Entertainment-Geschäft weiter durch die COVID-19-Pandemie belastet sein wird.
Wir gehen für OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) für das Geschäftsjahr 2021 von einer EBITDA-Marge - bereinigt um besondere Ergebniseinflüsse (insbesondere Transformationskosten) - in Höhe von 9 % bis 11 % aus, was einer geringen bis moderaten Steigerung gegenüber 2020 entspricht. Auch auf Ebene der Segmente erwarten wir einen geringen bis moderaten Anstieg der bereinigten EBITDA-Marge.
A.4.1.3 Erwartete Finanz- und Liquiditätssituation sowie geplante Investitionen
Für das nächste Geschäftsjahr erwarten wir einen Free Cash Flow im ausgeglichenen bis niedrig zweistellig positiven Mio.-€-Bereich. Dazu wird OS mit einem deutlich positiven Free Cash Flow beitragen. Für AM erwarten wir einen ausgeglichenen Free Cash Flow. Für DI gehen wir von einem negativen Free Cash Flow aus. Belastet wird der Free Cash Flow durch erwartete Zahlungen für Restrukturierungskosten, die sowohl Zentralfunktionen als auch Segmente betreffen.
Wir erwarten, dass OSRAM auch im nächsten Geschäftsjahr ein stabiles Finanzprofil aufweisen wird, das ausreichend Finanzierungsspielraum für die geschäftlichen Erfordernisse in den kommenden Jahren bietet.
A.4.1.4 Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung
Neben der dargestellten makroökonomischen Entwicklung basiert diese Prognose auf dem mehrjährigen Geschäftsplan des OSRAM Licht-Konzerns. Eine zusammenfassende Übersicht unserer Konzernprognose für unsere bedeutsamsten Kennzahlen gibt die folgende Tabelle wieder:
Prognose 2021 1)
| Ausgangslage Geschäftsjahr 2020 | Prognose Geschäftsjahr 2021 | |
|---|---|---|
| Vergleichbares Umsatzwachstum (bereinigt um Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte) | - 13,8 % | 6 % bis 10 % |
| Bereinigte EBITDA Marge (bereinigt um besondere Ergebniseinflüsse - insbesondere Transformationskosten) | 8,3 % | 9 % bis 11 % |
| Free Cash Flow | 12 Mio. € | ausgeglichen bis positiv im niedrigen zweistelligen Mio.-€-Bereich |
1) Die dargestellten Informationen beziehen sich auf OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche).
Diese Prognose basiert auf der Annahme, dass die Auswirkungen von COVID-19 im Laufe des Geschäftsjahres 2021 überwunden werden. Etwaige wirtschaftliche Folgen einer erneut verschärften Pandemielage sind in den prognostizierten Werten dementsprechend nicht berücksichtigt.
Die in der gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Entwicklung dargestellten Risiken für den Konjunkturverlauf haben wir dabei ebenso unberücksichtigt gelassen wie ein Rezessionsszenario. Unserer Prognose liegen aktuell gültige Wechselkurse zugrunde, insbesondere gegenüber dem US-Dollar, dem Malaysischen Ringgit und dem Chinesischen Renminbi. Darüber hinaus unterstellen wir in unserer Planung eine bestimmte Geschwindigkeit, in der sich der technologische Wandel und unter Umständen auch negative Preisentwicklungen vollziehen.
Unsere Prognose für das Geschäftsjahr 2021 sieht keine Annahmen für den Fall eines harten Brexit vor. Insgesamt gesehen ist das direkte Risiko des Unternehmens bei Umsätzen aus Großbritannien sehr begrenzt. Aus Beschaffungssicht ist das Risiko vernachlässigbar.
Die Prognose enthält auch keine Annahme für zusätzliche Erhöhungen bzw. Ausweitungen des Geltungsbereichs für zusätzliche Zölle im internationalen Warenverkehr.
Wir haben in der Prognose keine Effekte aus der Übernahme durch die ams Offer abgebildet.
Grundsätzlich haben wir im Rahmen dieser Prognose den Markterfolg unserer neu entwickelten Produkte vorausgesetzt. Überdies sind Auswirkungen aus rechtlichen und regulatorischen Themen von dieser Prognose ausgenommen.
Abweichungen von diesen Annahmen bzw. der Eintritt von Risiken und Chancen können zu einer von der Prognose abweichenden tatsächlichen Geschäftsentwicklung führen.
A.4.2 Risiko- und Chancenbericht
A.4.2.1 Risiko- und Chancenmanagementsystem
Zur Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken und Chancen praktiziert OSRAM ein systematisches Risiko- und Chancenmanagement (im Folgenden "Risikomanagement"). Dabei bedienen wir uns einer Reihe aufeinander abgestimmter Risikomanagement- und Kontrollelemente, die uns dabei unterstützen, Risiken, die den Fortbestand von OSRAM oder das Erreichen unserer strategischen, operativen, finanziellen und Compliancebezogenen Ziele gefährden können, frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten. Zudem ist unsere Risikopolitik darauf ausgerichtet, sich ergebende Chancen in einer die Profitabilität und den Unternehmenswert steigernden Weise zu realisieren.
OSRAM verfügt über ein Risikomanagementsystem, durch das Vorstand und Aufsichtsrat vollständig und zeitnah über wesentliche Risiken und Chancen informiert werden. Unser zentrales Risikomanagementsystem basiert auf einem umfassenden, interaktiven und managementorientierten ERM-Ansatz (Enterprise Risk Management), dem das weltweit anerkannte Rahmenkonzept, das vom "Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO)" entwickelte "Enterprise Risk Management - Integrated Framework", zugrunde liegt.
Das Risikomanagementsystem soll sicherstellen, dass unternehmensweit sämtliche relevanten Geschäftsrisiken und -chancen erfasst werden. Jedes Ereignis, das einen wesentlichen negativen oder positiven Einfluss auf das Geschäftsergebnis haben kann und über die aktuelle Geschäftsplanung hinausgeht, stellt ein Risiko bzw. eine Chance dar. Der Zeithorizont ist dabei an unsere mittelfristige Planung angelehnt. Dabei werden alle relevanten Organisationseinheiten und Regionen in die Analyse miteinbezogen.
Um eine umfassende Betrachtung zu gewährleisten, wird der Identifikations-und-Bewertungs-Prozess (Bottom-Up-Prozess) durch quartalsweise Durchsprachen mit dem Management unterstützt (Top-Down-Prozess). Durch dieses Top-Down-Element werden potenzielle neue Risiken bzw. Chancen auf Managementebene diskutiert und bei Relevanz in die Berichterstattung aufgenommen. Die berichteten Risiken und Chancen werden anhand eines Risiko-/Chancen-Registers konsolidiert. Die Berichterstattung an den Vorstand erfolgt quartalsweise und wird bei Bedarf durch eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt.
Um die Bedeutung der Risiken und Chancen für OSRAM zu beurteilen, bewerten wir diese einerseits anhand ihrer Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit und andererseits mittels ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit. Dabei gehen wir nach dem Nettoprinzip vor, indem wir Risiken unter Berücksichtigung bereits ergriffener Maßnahmen bewerten, wenn diese bereits wirksam sind. Geplante oder in Umsetzung befindliche Maßnahmen werden nicht vom Bruttorisiko abgezogen.
Aus seiner Bewertung resultiert die Klassifizierung eines Risikos als "sehr hoch", "hoch", "mittel" oder "gering". Auf Gesamtunternehmensebene nehmen wir keine monetäre Quantifizierung der Risiken vor.
Für alle berichteten Risiken und Chancen legen wir Verantwortlichkeiten fest. Der Verantwortliche legt zunächst eine allgemeine Reaktionsstrategie fest und entwickelt, initiiert und überwacht anschließend die Umsetzung der Maßnahmen. So schließen wir beispielsweise für potenzielle Schadensfälle und Haftungsrisiken angemessene Versicherungen ab, um unseren Gefährdungsgrad zu vermindern und mögliche Verluste zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats ist dafür zuständig, die Effektivität dieses Systems zu überwachen. Zusätzlich überprüft unsere interne Konzernrevision im Rahmen ihrer regulären Prüfungstätigkeit auch die Einhaltung der Vorschriften der Konzernrichtlinien zum Risikomanagement. Die Erkenntnisse aus diesen Prüfungen finden im Prozess zur Verbesserung unseres Risikomanagementsystems Berücksichtigung.
A.4.2.2 Risiken
Nachfolgend beschreiben wir die Risiken, die besonders nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können oder deren Eintrittswahrscheinlichkeit hoch ist. Von den nachfolgend berichteten unternehmensstrategischen und operativen Risiken sind eines als "sehr hoch", acht als "hoch" und das letztgenannte operative Risiko als "mittel" klassifiziert. Die Reihenfolge der dargestellten Risiken innerhalb der Kategorien spiegelt dabei die gegenwärtige Einschätzung des relativen Risikomaßes wider und bietet daher einen Anhaltspunkt für die derzeitige Bedeutung dieser Risiken für OSRAM. Die Einschätzung des Risikomaßes kann sich im Zeitablauf ändern. Unsere Einschätzung der wesentlichen Risiken hat sich im Vergleich zum Vorjahr zum Teil verändert. So schätzen wir, wie bereits in der Zwischenberichterstattung beschrieben, bedingt durch die COVID-19-Pandemie die Wahrscheinlichkeit für eine langandauernde und wesentliche Eintrübung der gesamtwirtschaftlichen Lage höher ein. Dadurch ergeben sich für OSRAM auch höhere Finanzierungsrisiken. Ein höheres Risiko sehen wir zudem darin, dass beschlossene Transformationsprogramme nicht wie geplant umgesetzt werden oder dass zusätzliche Restrukturierungsprogramme notwendig werden könnten, falls der Umfang der bereits beschlossenen Programme nicht ausreichen sollte, um Umsatzrückgänge auszugleichen. Daneben beurteilen wir das Risiko von Betriebsstörungen, insbesondere verstärkt durch die COVID-19-Pandemie und die wachsende Abhängigkeit von einzelnen Produktionsstandorten und Lieferanten, höher. Darüber hinaus schätzen wir die Risiken, die sich aus der branchenüblichen Marktdynamik und dem angespannten Wettbewerbsumfeld ergeben aufgrund des zunehmenden Innovations- und Preisdrucks durch Wettbewerber im Vergleich zum Vorjahr höher ein. Der technologische Wandel von der traditionellen hin zur LED-Beleuchtung und anderen halbleiterbasierten Anwendungen hat sich zwischenzeitlich stärker materialisiert und ist in der aktuellen Geschäftsplanung berücksichtigt. Allerdings wächst dadurch das Risiko, dass unser Produktportfolio den Anforderungen unserer Kunden nicht gerecht werden könnte.
Generell ist davon auszugehen, dass die beschriebenen Risiken den gesamten OSRAM Licht-Konzern betreffen; sollte dies nicht der Fall und sollten nur einzelne Segmente betroffen sein, wird dies explizit erwähnt.
Unternehmensstrategische Risiken
Gesamtwirtschaftliche Lage
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 war geprägt durch die Auswirkungen der durch das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV- 2) ausgelöste COVID-19-Pandemie. Diese führte zu einem erheblichen Rückgang der Nachfrage nach unseren Produkten und damit zu einer negativen Umsatz- und Ertragsentwicklung. Die wirtschaftlichen Aussichten werden weiterhin maßgeblich vom zukünftigen Infektionsgeschehen geprägt sein. Trotz einer gewissen Erholung wesentlicher makroökonomischer Indikatoren ist derzeit nicht vorhersehbar, über welchen Zeitraum und in welchem Ausmaß sich die wirtschaftliche Lage von den Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs erholen wird. Durch die weiterhin teilweise unkontrollierte Ausbreitung des Corona-Virus bestehen erhebliche Risiken für eine kontinuierliche und nachhaltige wirtschaftliche Erholung.
Darüber hinaus können eine erneute Eskalation des aktuellen Zollstreits zwischen den USA und China, der sich teilweise auch gezielt gegen durch den chinesischen Staat gestützte Schlüsselunternehmen im HightechSektor richtet, sowie die Ausweitung protektionistischer Maßnahmen, z. B. gegenüber Mexiko oder Europa, Umsatz und Ertrag negativ beeinflussen. Zudem könnte der drohende harte Brexit und die damit entstehende langanhaltende Unsicherheit sowie wieder aufkeimende Staatsschuldendiskussionen Auswirkungen auf das europäische Geschäft von OSRAM haben.
In den vergangenen Jahren war bereits ein Rückgang der weltweiten Automobilproduktion zu verzeichnen, der durch die jüngste Ausbreitung von COVID-19 noch verstärkt wird. Nach Einschätzung führender Marktforschungsinstitute könnte über mehrere Jahre hinweg das Vorkrisenniveau nicht erreicht werden. Durch den technologischen und strukturellen Wandel in der Automobilindustrie kann es zusätzlich zu weiter rückläufigen Neuzulassungen kommen. Um wirksame Antwortstrategien zu entwickeln und regelmäßig anzupassen, werden die entsprechenden Frühwarnindikatoren fortlaufend überwacht. Zum Ausgleich der beschriebenen Effekte prüfen wir unsere Wertschöpfungskette, d. h. unsere globale und regionale Präsenz, und unsere Prozesse regelmäßig. Auf diese Weise versuchen wir, Kosteneinsparungen und operative Verbesserungen zu erzielen, die uns in die Lage versetzen, Zölle zu vermeiden, sinkende Verkaufspreise sowie steigende Rohstoff- und Energiepreise und höhere Lohnkosten zu kompensieren.
Sollte es uns nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, kann dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
COVID-19-Pandemie
Die COVID-19-Pandemie hat sich nach einer regional versetzten Ausbreitung im ersten Halbjahr 2020 nunmehr als globales Phänomen etabliert. Bis ein wirksamer Impfstoff entwickelt ist, werden Regierungen weltweit strikte Gegenmaßnahmen aufrechterhalten. Obwohl die Intensität und Dauer der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 seit Mitte 2020 in vielen Ländern gelockert wurden, ist weiterhin eine negative Auswirkung auf die betroffenen Länder und Regionen zu erwarten. Insbesondere durch die jüngsten Entwicklungen ist mit einer weiteren Lockerung der Maßnahmen derzeit nicht zu rechnen. Mit zunehmender Intensität der zweiten Infektionswelle steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wieder verschärft werden. Dies könnte weitere Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von OSRAM haben.
Erneute Schließungen des Handels und ein länger andauernder Bezug von Kurzarbeitergeld hätten einen unmittelbaren negativen Einfluss auf die Konsumentennachfrage und damit die Nachfrage nach Neufahrzeugen. Dies könnte zu einer längerfristigen Nachfrageschwäche unserer OEM-Kunden führen, von der vor allem die Business Units Opto Semiconductors und Automotive betroffen wären. Das geringere Verkehrsaufkommen infolge von Grenzschließungen, Einschränkungen des öffentlichen Lebens und verstärkter Telearbeit wirkt sich zudem über den Rückgang der gefahrenen Kilometer und den damit geringeren Verschleiß negativ auf die Nachfrage nach Auto-Ersatzteilen aus. Daneben beeinflussen weitreichende Versammlungsverbote auch die Nachfrage nach Beleuchtungslösungen, z. B. im Bereich Entertainment. Die Nachfrage in diesem Bereich wird sich erst dann erholen, wenn die Ausbreitung des Virus mittels eines Impfstoffs verlässlich und nachhaltig eingedämmt werden kann.
Die Maßnahmen, die die Ausbreitung von COVID-19 verhindern sollen, haben zu Beginn der Pandemie zu Störungen der Lieferketten und der Produktion geführt. Erneute Produktionsunterbrechungen, entweder aufgrund von Materialengpässen oder Einschränkungen der eigenen Produktion in betroffenen Gebieten, könnten sich wieder negativ auf die Lieferfähigkeit und die Umsatzentwicklung von OSRAM auswirken.
OSRAM hat seit Beginn der Pandemie konkrete Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit so effektiv wie möglich abzuschwächen. Wir haben einen aus verschiedenen Arbeitsgruppen bestehenden Krisenstab eingerichtet, der zusammen mit den lokalen Krisenteams der Geschäftsbereiche vielfältige Maßnahmen zur Ergebnis- und Liquiditätssicherung erarbeitet und, soweit notwendig, umgesetzt hat. Dies beinhaltet unter anderem Maßnahmen zur Senkung der Personalkosten, z. B. durch Einführung von Kurzarbeit oder vorübergehende Standortschließungen. Auch im operativen Bereich wurden Maßnahmen zur Optimierung von Logistik und Produktion sowie Vorratshaltung geprüft und umgesetzt. Daneben wurde die Liquidität verstärkt überwacht. Da der definierte Maßnahmenkatalog bislang noch nicht voll ausgeschöpft worden ist, beobachtet das OSRAM-Management die Lage weiter stetig und umfassend und wird, sofern notwendig, weitere Maßnahmen ergreifen.
Sollte es uns nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, kann dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Marktdynamik und Wettbewerbsumfeld
Der optische Halbleitermarkt ist vom globalen Wirtschaftswachstum abhängig und somit starken Schwankungen ausgesetzt. Diese Zyklizität kann durch gestiegene Kundenanforderungen bezüglich einer kurzfristigen Anpassung der Bestellvolumina verstärkt werden. Insofern unterliegen eigene Prognosen einer deutlichen Unsicherheit und bergen einerseits das Risiko von Unterauslastung und höheren Lagerbeständen, die zu einer ineffizienten Kostenstruktur und reduzierter Marge führen können, sowie andererseits das Risiko von Kapazitätsengpässen und Lieferschwierigkeiten, die einen Umsatz- oder Kundenverlust zur Folge haben können.
Der Eintritt in den Halbleitermarkt erfordert hohe Investitionen. Um ihre Fertigungskapazität auszulasten, müssen die neu eingetretenen Wettbewerber Marktanteile gewinnen. Daraus kann resultieren, dass sich bereits etablierte Hersteller von LED-Komponenten und -Produkten im Bereich Automotive, Allgemeinbeleuchtung und Horticulture stärker als bisher über den Preis differenzieren müssen. Aufgrund unserer umfangreichen Investitionen in die Halbleiterfertigung in Kulim (Malaysia), können sich negative Degressionseffekte in Bezug auf die vorhandenen Fixkosten ergeben.
Ferner besteht das Risiko, dass Differenzierungsmöglichkeiten über technologische Kompetenz oder den Markenwert abnehmen. Diese Kommodifizierung der Produkte kann zu einem Preisverfall über unseren Erwartungen und damit zu Ergebnisbelastungen führen.
Können diese Preisrückgänge nicht vollständig durch größere Mengen verkaufter Produkte ausgeglichen werden oder gehen diese gleichzeitig mit einem Verlust von Marktanteilen einher, müssen Produktivitätsverbesserungen erreicht und Kosten gesenkt werden. Wir prüfen daher regelmäßig weitere Produktivitätserhöhungs- und Kostensenkungsmaßnahmen > A.2.2 Für den Geschäftsverlauf ursächliche Entwicklungen und Ereignisse bzw. > A.2.3 Ertragslage.
Auch eine kontinuierliche Straffung, Erneuerung und Diversifizierung des Produktportfolios sowie gezieltere Ausgaben in Forschung und Entwicklung sind erforderlich, um eine Differenzierung über den technologischen Vorsprung zu sichern und eine profitable Auslastung der vorhandenen Kapazitäten zu gewährleisten.
Sollte es uns nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, kann dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Anpassungen der Organisation und Werkslandschaft
Die durch COVID-19 verstärkte konjunkturelle Abschwächung und die damit einhergehende Nachfrageschwäche, z. B. im Geschäft mit Kunden aus der Automobilindustrie und in der Entertainmentbranche, hat Restrukturierungsmaßnahmen und Transformationsaktivitäten notwendig gemacht. OSRAM reagiert auf die rückläufigen Märkte zudem mit Maßnahmen, die unsere Prozesse effizienter und schneller werden lassen sowie unsere Fixkostenbasis senken sollen > A.2.2 Für den Geschäftsverlauf ursächliche Entwicklungen und Ereignisse.
Diese Transformationsaktivitäten bergen das Risiko, dass während der Implementierung der vereinbarten Maßnahmen die betroffenen Ressourcen (insbesondere Managementkapazitäten und Mitarbeiter) in zu großem Umfang gebunden werden und so temporär die operative Leistungsfähigkeit unseres Geschäfts beeinträchtigt sowie die teilweise erforderliche strategische Neuausrichtung verzögert wird.
Durch die vereinbarte Auflösung des OSRAM-CONTINENTAL-Joint-Ventures und die bevorstehende Reintegration der OSRAM-Anteile in den Konzern erwarten wir eine weitere Intensivierung der Transformationsaktivitäten. Um dieses Risiko zu minimieren, arbeiten OSRAM und Continental derzeit daran, einen gemeinsamen Projektplan für die Auflösung und Rückführung zu entwickeln.
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass beschlossene Restrukturierungsmaßnahmen nicht weitreichend genug sind oder dass es zu Verzögerungen bei der termingerechten Implementierung der beschlossenen Maßnahmen kommt. Eine unzureichende oder verspätete Umsetzung könnte zudem negative Auswirkungen auf unsere Wettbewerbsfähigkeit haben, beispielsweise bei Maßnahmen, die Fertigungsstandorte betreffen oder mit maßgeblichen Prozessverlagerungen und organisatorischen Veränderungen verbunden sind. Die angekündigten Kosteneinspar- und Transformationsaktivitäten können außerdem zu Risiken im Personal-, Prozess- und Systembereich führen.
Geplante Einsparungen aus Maßnahmen der Programme werden in einem zentralen Reporting-Tool erfasst und ihre Umsetzung durch das Controlling nachgehalten. Zudem versuchen wir durch eine möglichst sozialverträgliche Gestaltung der Programme sowie durch Mitarbeiterbindungs- und Kommunikationsmaßnahmen, dem Risiko entgegenzuwirken.
Sollte es uns nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, kann dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Erneuerung des Produktportfolios
Der technologische Wandel hin zur halbleiterbasierten Beleuchtung und anderen Anwendungen wie Sensorik und Visualisierung geht mit kürzeren Produktlebenszyklen einher. Ferner besteht durch scharfen Wettbewerb um die Einführung neuer Technologien das Risiko, dass Marktveränderungen und veränderte Kundenanforderungen nicht frühzeitig und in adäquatem Maße in strategische Produktplanung und operative Produktentstehung einfließen. Dies ist auch der Fall, wenn alternative Produkte oder Technologien auf den Markt gebracht werden, die kostengünstiger, qualitativ hochwertiger, funktioneller oder aus sonstigen Gründen wettbewerbsfähiger sind als unsere eigenen.
Dadurch steigen die Anforderungen an die Qualität der strategischen Produktplanung und die Geschwindigkeit und Effizienz der operativen Produktentwicklungsprozesse.
Wir begegnen diesen Risiken durch spezifische Maßnahmen, unter anderem indem wir Marktanalysen durchführen sowie Technologiefelder und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben regelmäßig überprüfen und bei Bedarf stärker fokussieren. Daneben arbeiten wir weiterhin daran, die Effizienz unserer Prozess- und Systemlandschaft im Bereich der operativen Produktentwicklung zu optimieren.
Daneben spielt die Entwicklung von intelligenten und vernetzten Produkten mit spezifischen Software-Anwendungen sowohl im gesamten Lichtmarkt als auch in unserem Produktportfolio eine immer größere Rolle. Es besteht das Risiko, nicht in erforderlichem Umfang auf diese erwartete Nachfrageverschiebung reagieren zu können. Wir arbeiten daher daran, die Agilität unserer Entwicklungsprozesse zu erhöhen, und bauen neue (digitale) Vertriebswege auf.
Sollte es uns nicht gelingen, unsere Maßnahmen zum Erfolg zu führen, könnte dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Betriebsstörungen
Mit der kontinuierlichen Optimierung unserer Fertigungslandschaft, steigt auch die Abhängigkeit von einzelnen Produktionsstandorten vor allem bei den Business Units OS und AM. Es besteht somit das Risiko, dass Unfälle bzw. Störungen in unseren Werken oder externe Einflüsse wie Lieferengpässe, Umweltkatastrophen, Pandemien, Kriege oder politische Unruhen dazu führen, nicht mehr im geplanten Umfang fertigen oder gefertigte Produkte ausliefern zu können. Dies kann unsere Ertragslage beinträchtigen. Zudem könnten in Zukunft die Anforderungen an unsere Produktionsprozesse steigen, um die Einhaltung der Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes zu gewährleisten.
Um unsere Wertschöpfungskette und Lieferfähigkeit gegen interne und externe Störungsszenarien abzusichern, ist der Schutz von unseren Produktionsstandorten sowie die Überwachung von Lieferanten von essenzieller Bedeutung. OSRAM hat unter anderem für Risiken aus der Geschäftsunterbrechung Versicherungen in aus kaufmännischer Sicht angemessener Höhe abgeschlossen.
Zusätzlich gibt es verschiedene Kontrollsysteme und Notfallpläne, die die Verfügbarkeit und Qualität unserer Produkte gewährleisten sollen. In der COVID-19-Pandemie konnten wir diese nutzen, als unsere Werke in China und Malaysia aufgrund behördlicher Anordnungen zeitweise nicht oder nur in einem reduzierten Umfang produzieren konnten.
Das Risiko von Lieferengpässen externer Lieferanten wird nach Möglichkeit durch eine Diversifizierung der Lieferantenbasis reduziert sowie durch die kontinuierliche Überwachung von kritischen Anbietern und Materialien > Lieferanten- und Beschaffungsmarktrisiken.
Sollte es uns nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, könnte dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Umbau Unternehmensportfolio
Es besteht das Risiko, dass unser aktuelles Unternehmensportfolio nicht ausreichend auf langfristige Wachstumsfelder ausgerichtet sein könnte. Zur Schärfung des Profils und zur Konzentration auf langfristige Wachstumsfelder in Hightech-Bereichen evaluieren wir unser Konzernportfolio regelmäßig. Möglichkeiten für Akquisitionen, Beteiligungen und Veräußerungen von Unternehmensteilen werden dabei in Betracht gezogen.
Im Geschäftsjahr 2020 haben wir daher unser Portfolio erneut erweitert. Mit unserer Venture-Capital-Einheit Fluxunit beteiligen wir uns weiterhin direkt und indirekt über Fonds-Investments an Start-ups. In diesem Geschäftsjahr hat sich die Fluxunit beispielsweise an dem Softwareunternehmen VividQ mit Sitz in London (Großbritannien), beteiligt. Die Firma entwickelt Software für computergenerierte Hologramme (Computer Generated Holography - CGH) für Alltagsanwendungen in den Bereichen Consumer Electronics und Automotive.
Die Komplexität des aktuellen Konzernportfolios und mögliche zukünftige Anpassungen erschweren jedoch die Realisierung von Synergien durch unsere existierenden Integrations- und Portfoliomanagementprozesse. Zudem wurde die Auflösung des OSRAM-CONTINENTAL-Joint-Ventures und eine partielle Reintegration in den OSRAM-Konzern von den Gesellschaftern beschlossen.
Um sicherzustellen, dass wir den antizipierten Nutzen aus Portfolioanpassungen erreichen, verwenden wir individuell angepasste Integrationsansätze. Hierbei arbeiten wir mit funktionsübergreifenden Teams und haben eine systematische Nachverfolgung und Berichterstattung der Projektziele inklusive der Synergieerreichung, basierend auf der Expertise unserer zentralen M&A-Abteilung, etabliert.
Die geplante Übernahme durch ams und die damit einhergehende Unsicherheit bezüglich der künftigen Strategie könnte sich insbesondere bei DI negativ auf die Entwicklung von Auftragseingängen sowie das Tagesgeschäft auswirken.
Sollte es uns nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, könnte dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Operative Risiken
Mangel an qualifizierten Mitarbeitern
Unternehmen, die in hohem Maße von Ingenieursleistungen und Technologien abhängen, stehen im starken Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter. Verlassen diese Mitarbeiter das Unternehmen oder sind wir nicht in der Lage, hochspezialisierte Mitarbeiter für den Betrieb, die Umstellung und die Ausweitung unseres Geschäfts zu gewinnen, zu behalten und zu motivieren, so könnte dies unsere Fähigkeit einschränken, erfolgreiche Forschungsaktivitäten zu betreiben sowie vermarktungsfähige Produkte zu entwickeln und zu verkaufen. Besonders in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Softwareentwicklung und -architektur, und im Projektgeschäft gibt es starken Wettbewerb um qualifiziertes Personal. Aufgrund verschiedener Personalabbauprogramme unter anderem auch im Bereich Forschung und Entwicklung wird es zunehmend schwierig, Führungs- oder andere Schlüsselpositionen adäquat zu besetzen.
Des Weiteren könnten wir erfahrene Führungskräfte verlieren, die für unser Geschäft und die strukturell notwendigen Anpassungen wichtig sind. Insbesondere in Asien und den USA sehen wir eine Herausforderung in der Sicherung von Mitarbeitern für Schlüsselpositionen. Aufgrund der geplanten Übernahme durch ams und die damit gestiegene Unsicherheit kann sich dieses Risiko noch weiter verstärken.
Daher setzen wir neben Programmen zur Mitarbeiterbindung weltweit einen Fokus auf die Identifizierung und Förderung von Talenten sowie auf dezidierte Personalentwicklungsmaßnahmen. Diese umfassen neben Lern- und Trainingsangeboten verschiedene Karrierepfade und Weiterbildungs- sowie High-Potential-Programme. Außerdem haben wir unsere Präsenz in den sozialen Medien stark ausgebaut und rekrutieren auch über diese Kanäle neue Mitarbeiter, um unsere Position als attraktiver Arbeitgeber nachhaltig sicherzustellen. So wurden wir beispielsweise als "Top Employer 2020" in China, Deutschland, Malaysia und den USA ausgezeichnet. Darüber hinaus führen wir eine Vielzahl von Employer-Branding-Maßnahmen durch, wie z. B. Teilnahme an Ausbildungstagen und Hochschulmessen für Absolventen, um die Arbeitgeberpositionierung zu kommunizieren und OSRAM als attraktiven Arbeitgeber zu präsentieren.
Sollte es uns nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, kann dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Lieferanten- und Beschaffungsmarktrisiken
Als verarbeitendes Unternehmen mit einer breiten Produktpalette arbeiten wir für verschiedene Materialien und Dienstleistungen mit einer großen Anzahl von Lieferanten zusammen. Nicht in allen Fällen ist es möglich, neben den jeweils bevorzugten Anbietern mehrere Alternativen vorzuhalten. Dadurch sind wir in bestimmten Bereichen von der Lieferfähigkeit und Qualität einzelner Lieferanten abhängig. In unserem traditionellen Lichtgeschäft konsolidiert sich die Lieferantenbasis zunehmend. Zudem könnten die wachsenden Anforderungen an die Nachhaltigkeit der Lieferkette die Anzahl möglicher Lieferanten weiter einschränken.
Sofern einer oder mehrere wichtige Lieferanten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, kann dies zu Engpässen in der Produktion führen und damit unsere eigene Lieferfähigkeit beeinträchtigen.
Es bestehen zudem Unsicherheiten hinsichtlich der künftigen Bezugspreise der für die aus OSRAM CONTINENTAL zu reintegrierenden Produkte, für die Continental bisher die Komponenten lieferte.
Wir begegnen diesen Risiken durch ein vorausschauendes Vorrats- und Beschaffungsmanagement. Zu den Hauptbestandteilen gehören langfristige Lieferverträge, Preisgleitklauseln und eine Überwachung von Indikatoren zur frühzeitigen Erkennung von nachteiligen Entwicklungen an Rohstoffmärkten. Neben der Qualifizierung von alternativen Lieferanten für kritische Rohstoffe und Komponenten überwachen wir verbliebene Abhängigkeiten und entwickeln Strategien, um auf Preissteigerungen und Engpässe reagieren zu können. Dabei sind das Einholen und regelmäßige Überwachen der finanziellen Situation der Lieferanten fester Bestandteil des Lieferantenrisikomanagements.
Sollten Warenkreditversicherer z. B. aufgrund von risikoreduzierenden Maßnahmen im Automobilzuliefererbereich oder aufgrund der Anpassung von Bonitätskriterien nicht mehr bereit sein, OSRAM-Risiko im gleichen Umfang zu versichern, kann dies die Auswahl unserer Lieferanten einschränken oder zu veränderten Zahlungsbedingungen führen.
Sollte es uns nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, könnte dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Sicherheit der Systemlandschaft
Bei der fortschreitenden Digitalisierung unserer Geschäftsmodelle und Prozesse spielt unsere Systemlandschaft zunehmend eine tragende Rolle. Wir nutzen in steigendem Maße internetbasierte Anwendungen und bieten internetbasierte Produkte an, um den Kundennutzen und die Effizienz unserer Produkte und Prozesse zu erhöhen. Gleichzeitig wachsen weltweit die regulatorischen Anforderungen an den Schutz, die Integrität und die Verfügbarkeit von Daten. Neben dem möglichen Verlust von Geschäftsinformationen und geistigem Eigentum müssen wir uns vor Angriffen auf unseren Bestand an personenbezogenen Daten schützen. Dabei spielen für uns nicht nur externe Cyberangriffe auf unsere IT-Systeme eine Rolle, sondern auch fehlendes Bewusstsein in unserer Organisation. Zusätzlich zum Diebstahl von Daten durch Dritte besteht die Gefahr des Verlusts von Daten sowie von signifikantem Aufwand zur Wiederherstellung.
Angriffe auf unsere IT-Systeme sowie der unsachgemäße Umgang mit ihnen können darüber hinaus zu Ausfällen führen, die den Geschäftsbetrieb wesentlich beeinflussen würden. Nicht nur der Ausfall eines unserer ERP-Systeme, sondern auch die Leistungsverfügbarkeit kleinerer Systeme kann negative Folgen bis hin zu Ausfällen in der Produktion, Unterbrechung der Lieferkette und Nichtverfügbarkeit von Produkten haben.
Wir begegnen diesen Risiken durch die Verlagerung von IT-Systemen und Anwendungen in ausreichend mit Sicherheitskonzepten versehene Cloud-Lösungen und mit unabhängigen Tests zur Verwundbarkeit unserer IT-Systeme. Darüber hinaus führen wir Schulungen unserer Mitarbeiter durch.
Sollte es uns nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, kann dies zu negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Qualitätsrisiken
Für unseren Geschäftserfolg kommt der Einhaltung markt- und kundenspezifischer Anforderungen an unsere Produkte besondere Bedeutung zu. Steigende Komplexität der Produkt- und Fertigungsprozesse sowie kürzere Entwicklungszyklen erhöhen das Risiko möglicher Qualitätsdefizite. Mangelnde Produktqualität kann zu hohen unmittelbaren Kosten im Falle von Rückrufen bei unseren Kunden, vor allem in der Automobilindustrie, führen. Darüber hinaus könnte es mittelbare negative Effekte auf unsere Reputation geben.
Wir begegnen diesem Risiko durch robuste, konzernweite Qualitätsprozesse, die in regelmäßigen Abständen entlang etablierter Standards (wie ISO 9001 und IATF 16949) intern und durch unsere Kunden auditiert sowie von externen Unternehmen zertifiziert werden. Für den Fall auftretender Qualitätsmängel und Produktsicherheitsvorfälle haben wir ein effektives Meldesystem etabliert, um eine zeitnahe Reaktion sicherzustellen.
Sollte es uns nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, könnte dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Finanzmarktrisiken
Der OSRAM Licht-Konzern ist unterschiedlichen Finanzmarktrisiken ausgesetzt. Marktpreisschwankungen können für OSRAM zu signifikanten Volatilitäten von Ergebnissen und Zahlungsströmen führen. Zu den für OSRAM relevanten Marktrisiken zählen das Fremdwährungsrisiko, das Zinsrisiko sowie das Rohstoffpreisrisiko. Änderungen der Währungskurse, der Zinssätze und der Rohstoffpreise können sowohl das operative Geschäft als auch die Investitions- und Finanzierungsaktivitäten des Konzerns beeinflussen.
Als global agierendes Unternehmen werden unsere Transaktionen in einer Vielzahl von Währungen abgewickelt. Daraus entstehen Risiken durch Fremdwährungsschwankungen sowohl im operativen Geschäft (Transaktionsrisiko) als auch in der Finanzberichterstattung, in der sich neben Transaktionsrisiken auch Translationseffekte aus der Währungsumrechnung in die Konzernberichtswährung Euro niederschlagen. Fremdwährungsschwankungen können sich negativ auf das Ergebnis, das Eigenkapital und den Kapitalfluss auswirken. Diese resultieren aufgrund unserer Unternehmensstruktur vor allem aus Schwankungen des Euros gegenüber dem US-Dollar, dem Malaysischen Ringgit und dem Chinesischen Renminbi. Mögliche Anpassungen geldpolitischer Maßnahmen sowie eine Veränderung der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können dabei zukünftig zu höherer Volatilität führen.
Wie bereits im Risiko > COVID-19-Pandemie beschrieben, könnte ein langanhaltender und schwerer Ausbruch von COVID-19 eine deutliche Verlangsamung des globalen Wachstums zur Folge haben. Durch Zentralbanken und Regierungen angekündigte und teilweise bereits umgesetzte Konjunkturmaßnahmen könnten nicht ausreichen, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu kompensieren. Falls diese negativen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft stärker ausfallen und/oder länger andauern sollten, könnte sich dies deutlich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von OSRAM auswirken. Bereits angestoßene oder geplante strukturelle Transformationsmaßnahmen könnten nicht weitreichend genug bzw. nicht effektiv sein. Dies umfasst unter anderem auch das Risiko, dass OSRAM die im Gesellschafterdarlehensvertrag mit ams enthaltene marktübliche Vereinbarung bezüglich der Finanzlage des OSRAM Licht-Konzerns (Financial Covenant), wonach das Verhältnis der Nettofinanzschulden zum bereinigten EBITDA 3,75:1 ab dem 30. Juni 2021 nicht übersteigen darf, temporär überschreiten könnte. Sollte der Financial Covenant gebrochen werden, steht ams als Darlehensgeberin und Muttergesellschaft von OSRAM ein vertraglich zugesagtes Kündigungsrecht zu. Zudem sind wesentliche OSRAM-Gesellschaften diesem Gesellschafterdarlehensvertrag sowie bestimmten Finanzierungsverträgen der ams AG als Garantinnen beigetreten, wobei sich die Garantiehaftung auf den Betrag begrenzt, den die jeweilige Garantiegeberin als Finanzierung konkret in Anspruch nähme, wenn andernfalls ein Verstoß gegen anwendbare Kapitalerhaltungsvorschriften vorläge. Sollte der Kreditvertrag mit der ams AG, der eine Laufzeit von zwölf Monaten mit einer einmaligen Verlängerungsoption für weitere sechs Monate hat, nicht verlängert oder über den Kapitalmarkt refinanziert werden können, ist die langfristige Durchfinanzierung von OSRAM nicht sichergestellt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass veränderte Unternehmens- bzw. Marktbedingungen zu einer nachteiligen Veränderung der Konditionen bei Abschluss einer Anschlussfinanzierung führen können.
Finanzmarktrisiken werden separat von der Treasury fortlaufend überwacht, gesteuert und durch unterschiedliche Strategien reduziert, insbesondere auch durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente > Ziffer 29 l Management von finanziellen Risiken in B.6 Anhang zum Konzernabschluss.
Rechts- und Compliance-Risiken
Wie andere global agierende Unternehmen ist OSRAM verschiedenen Rechts- und Compliance-Risiken ausgesetzt. Hierzu zählt das Risiko aus Rechtsstreitigkeiten und Compliance-Fällen, aus der Verletzung von Schutzrechten sowie aus Nichteinhaltung regulatorischer Vorgaben.
Der OSRAM Licht-Konzern und seine Tochtergesellschaften sind mit verschiedenen Gerichtsverfahren, Ansprüchen und behördlichen Untersuchungen konfrontiert. Diese könnten dazu führen, dass OSRAM Kosten für Schadensersatz, Nacharbeiten, Rückrufe, Bußgelder oder sonstige finanzielle Nachteile entstehen. Weiterhin könnte es auch zu Reputationsschäden kommen.
Wie wir selbst, so sichern auch viele unserer Wettbewerber, Zulieferer und Kunden ihre Technologien durch Patente oder andere Schutzrechte ab. Die Durchsetzung von Ansprüchen wegen angeblicher Verletzung von Schutzrechten könnte beispielsweise zu Schadensersatzzahlungen, dem Erwerb von Lizenzen oder Einschränkungen bei der Vermarktung von Produkten führen. Im Zusammenhang mit der Abwehr solcher Ansprüche können hohe Verteidigungskosten entstehen. Wir reduzieren unser Risiko durch den Abschluss von Lizenzaustauschverträgen mit Wettbewerbern, wobei gegenüber reinen Patentverwertungsgesellschaften keine Möglichkeit zur vertraglichen Absicherung besteht.
Wir unterliegen darüber hinaus weltweit vielfältiger staatlicher Regulierungen wie z. B. im Bereich des Umweltschutzes, der Produktsicherheit und der Arbeitsbedingungen. Gerade Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes wurden in jüngster Zeit durch neue Gesetzgebung verschärft. Die Nichteinhaltung der jeweils einschlägigen Vorschriften kann unter Umständen zu erheblichen Strafen und Reputationsrisiken führen. Um dies möglichst zu verhindern und zukünftige regulatorische Änderungen frühzeitig zu antizipieren, beobachten wir die weltweite Entwicklung der Gesetzeslage durch zentrale Abteilungen, die auch die länderspezifische Implementierung entsprechender Prozesse und Kontrollen unterstützen.
Sofern erforderlich, bildet OSRAM zudem für rechtliche Verfahren angemessene Rückstellungen. Soweit wirtschaftlich sinnvoll, wird ein Teil der Risiken zudem über Versicherungen abgedeckt. Eine Übersicht wesentlicher Rechtsstreitigkeiten ist in Kapitel > Ziffer 25 I Rechtsstreitigkeiten in B.6 Anhang zum Konzernabschluss zu finden. Zur Vermeidung und ggf. rechtzeitigen Identifizierung von Compliancerelevanten Vorgängen hat OSRAM darüber hinaus ein konzernweites Compliance-Management-System etabliert.
A.4.2.3 Chancen
Regelmäßig identifizieren und bewerten wir im Rahmen unseres ERM-Ansatzes auch die Chancen, die sich für OSRAM ergeben, und handeln entsprechend. Die Methodik der Bewertung erfolgt nach demselben Ansatz wie bei den Risiken. Von den nachfolgend berichteten Chancen sind eine der strategischen Chancen als "sehr hoch", eine als "hoch" und drei als "mittel" klassifiziert. Die Reihenfolge der dargestellten Chancen innerhalb der Kategorien spiegelt dabei die gegenwärtige Einschätzung des relativen Chancenmaßes wider und bietet daher einen Anhaltspunkt für die derzeitige Bedeutung dieser Chancen für OSRAM. Die Einschätzung des Chancenmaßes kann sich im Zeitablauf ändern. Bezüglich der Chancen haben sich gegenüber dem Vorjahr folgende Veränderungen ergeben.
So schätzen wir die Chancen aus der Einführung von neuen Produkten und Technologien, einer effizienteren Aufstellung der konzernweiten Organisation und aus der Harmonisierung der IT-Systemlandschaft als höher ein. Die Chancen aus der Beschleunigung von Produkteinführungen, der Komplexitäts- und Kostenreduktion bei Fertigungsprozessen und den Expansionsmöglichkeiten in angrenzende Marktbereiche schätzen wir im Vergleich zum Vorjahr als geringer ein.
Die Möglichkeiten, öffentliche Fördergelder in Anspruch zu nehmen, wurden weitestgehend ausgeschöpft, daher ergibt sich für OSRAM daraus keine wesentliche Chance mehr. Darüber hinaus sehen wir aufgrund der ungünstigen Rahmenbedingungen aktuell das Chancenpotenzial aus strategischen Partnerschaften und Akquisitionen deutlich reduzierter. Zudem ergeben sich aufgrund der geplanten Übernahme durch ams und der damit einhergehenden Unsicherheit derzeit keine wesentlichen Chancen im Personalbereich.
Generell ist davon auszugehen, dass die beschriebenen Chancen den OSRAM Licht-Konzern betreffen; sollte dies nicht der Fall und sollten nur einzelne Segmente betroffen sein, wird dies explizit erwähnt.
Unternehmensstrategische Chancen
Einführung von neuen Produkten und Technologien
Wir gehen davon aus, dass die Märkte sich zunehmend unterscheiden, einerseits in volumengetriebene Märkte, an denen gleichbleibend hohe Qualität und Kosteneffizienz wettbewerbsentscheidend sind, und andererseits in Technologiemärkte im professionellen Umfeld, die sich durch Innovation, kundenspezifische Lösungen und nachhaltiges Wachstum auszeichnen. Gezielte Investitionen in zukunftsorientierte und innovative Technologien können weiterhin zur Stärkung unserer Marktposition beitragen. Um diese Chance zu nutzen, verwenden wir einen integrierten Produkt-Roadmapping-Prozess, der auf der Analyse von Trends, Markt- und Kundenanforderungen aufsetzt.
Beispielsweise gehen unsere Prognosen für den Automobilbereich von einem anhaltenden Trend zu höherwertigen Fahrzeugausstattungen aus. Lichtprodukte in Fahrzeugen sollten von diesem Trend überproportional profitieren, was sich durch einen höheren Umsatz für Lichttechnologien pro Fahrzeug ausdrücken könnte mit Produkten, die neben der Beleuchtung auch der Projektion dienen. Auch profitieren andere Anwendungen der Photonik über die reine Fahrzeugbeleuchtung hinaus vom Technologiewandel. So wird beispielsweise erwartet, dass der Markt für Laser für optische Sensorik in Fahrzeugen zweistellig wachsen wird. Dieser Trend ist getrieben durch die Nachfrage nach Elektromobilität, aktiven Sicherheitsfunktionen und Fahrerassistenzsystemen.
Auch außerhalb der Automobilsparte ergeben sich neue Märkte mit hohen Wachstumsraten für LED-Licht und andere halbleiterbasierte Technologien, z. B. im Bereich Unterhaltungselektronik, Smart Farming und Gesundheit.
Unter anderem helfen Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie dabei, Systeme und Funktionen zu entwickeln, die das Ansteckungsrisiko in geschlossenen Räumen verringern. Über Kurzstrecken-Funktechnik und Sensorik können Abstände überprüft und Personenströme geleitet werden. Wasser, Luft oder Oberflächen können durch LED-basierte UV-C-Strahlung nachhaltig entkeimt werden. Mit Human Centric Lighting (HCL) kann biologisch wirksames Licht eingesetzt werden, um physiologische Prozesse positiv zu beeinflussen.
Der Eintritt dieser Chancen kann deutlich positive Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Chancen in Verbindung mit organisatorischen, prozess- und IT-systembezogenen Verbesserungen
Eine kontinuierliche Verbesserung wichtiger Geschäftsprozesse im Hinblick auf Agilität, Geschwindigkeit und Kosteneffizienz ist von essenzieller Bedeutung, um unsere Profitabilität nachhaltig zu gewährleisten.
In den Business Units AM und DI wollen wir unsere globalen Prozesse verschlanken und effizienter gestalten, indem wir unsere ERP-Systemlandschaft harmonisieren und redundante IT-Lösungen konsolidieren. Auch in der Automatisierung repetitiver Prozesse sehen wir Potenziale.
Eine Vereinfachung der Organisationsstrukturen in den Segmenten, Regionen und Werken soll effizientere Entwicklungsprozesse, eine effizientere operative Steuerung und schnellere Entscheidungsfindung ermöglichen. Weiteres Potenzial durch organisatorische Verbesserungen sehen wir in der Gestaltung von schlankeren und kundenorientierteren Vertriebsstrukturen. Dies soll unter anderem dazu beitragen, auf die Anforderungen relevanter Wachstumsmärkte zu reagieren. Daneben kann die Digitalisierung des Vertriebs weiter vorangetrieben werden.
Bei der Business Unit OS laufen aktuell Initiativen, die das Ziel haben, eine stärker durchgängige Verantwortung in den Geschäftsprozessen zu etablieren. Dies soll das unternehmerische Denken stärken und die Zusammenarbeit zwischen den Segmenten verbessern.
Ferner kann dadurch die Effizienz unserer Kernprozesse zur Produktentwicklung und -einführung verbessert werden. Durch eine entsprechende Gestaltung der Prozessabläufe wollen wir eine Beschleunigung der Produkteinführungszeit erreichen, welche uns einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann und damit die Möglichkeit zur Realisierung von höheren Preispunkten. Zudem können bereits vorhandene Technologieplattformen genutzt werden, schnell neue Anwendungsfelder zu erschließen oder höhere Produktionsvolumina zu ermöglichen.
Der Eintritt dieser Chancen kann deutlich positive Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Zukunftsorientiertes Konzernportfolio
Neben der Möglichkeit, unser Konzernportfolio durch Akquisitionen und strategische Partnerschaften zu ergänzen > A.2.2.3 Weitere wesentliche für den Geschäftsverlauf ursächliche Ereignisse, bestehen auch Chancen durch die Verselbständigung bzw. Veräußerung von Geschäftsbereichen, die nicht mehr zum Kerngeschäft gezählt werden. Durch eine entsprechende Bereinigung unseres Portfolios erreichen wir eine stärkere Fokussierung auf Wachstums-/Zukunftsmärkte und können unser Profil als Hightech-Konzern schärfen. Vorteile ergeben sich vor allem durch die Reduktion der Komplexität beim Portfoliomanagement und durch die Erzielung von Verkaufserlösen.
Für die verselbständigten Unternehmensteile gilt umgekehrt, dass eine Konzentration auf das Kerngeschäft und eine ggf. höhere Flexibilität durch die geringere Unternehmensgröße zu größeren Wachstums- und Renditechancen führen kann.
Der Eintritt dieser Chance könnte deutlich positive Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Produktionskapazität und -effizienz
Dank der strategischen Zukunftsinvestitionen bei OS verfügen wir derzeit über hochmoderne Fertigungsstandorte in Europa und Asien. In diesem globalen Netzwerk sind Standardisierung und die Beherrschung der Produktionstechnologien wie auch der Produkteigenschaften essenziell.
Mehrere Programme zielen daher auf die Reduktion der Fertigungsvariabilität und auf eine Optimierung der globalen Fertigung ab. Genutzt werden dazu Werkzeuge aus dem Bereich der System- und Produktionssimulation und der künstlichen Intelligenz, die eine frühzeitige Erkennung von und Reaktion auf Prozessschwankungen ermöglichen sollen. Dadurch kann eine Verbesserung der globalen Fertigungsplanung und eine Optimierung der Wertströme erreicht werden.
Diese Werkzeuge verbessern die Effizienz und Flexibilität der Fertigung und unterstützen die Umstellung auf neue Technologie- und Produktgenerationen bei der Business Unit Opto Semiconductors.
Während die verstärkt protektionistische Wirtschafts- und Zollpolitik der Vereinigten Staaten grundsätzlich mit dem Risiko einer Abschwächung der globalen Dynamik einhergeht und für OSRAM als global produzierendes Unternehmen zu Einschränkungen in der Lieferkette führen könnte >A.2.2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung, sehen wir Vorteile in der Tatsache, dass wir über eigene Fertigungskapazitäten sowohl innerhalb als auch außerhalb Asiens bzw. Chinas verfügen und somit auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren können. Zudem sehen wir Potenzial, unsere Liefer- und Produktionskette zu optimieren und abzusichern, indem wir die Beschaffung und Produktion von Vorerzeugnissen in den nicht chinesischen asiatischen Raum verlagern, der bislang nicht von US-Strafzöllen tangiert ist, und zusätzlich auch auf Fertigungskapazitäten in weitere US-Anrainerstaaten ausweichen.
Der Eintritt dieser Chancen könnte positive Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Wachstum des Marktanteils in bestimmten Regionen
Aufgrund seiner Größe, des Marktpotenzials und der Wachstumsraten ist China einer der wichtigsten Absatzmärkte für OSRAM. Die Nachverfolgung der dortigen Entwicklungen und Realisierung von Wachstumschancen in allen Segmenten sind für uns von besonderer Bedeutung. Trotz des starken Einbruchs durch die COVID-19-Auswirkungen im ersten Halbjahr 2020 zeigt der chinesische Automobilmarkt bereits wieder deutliche Erholungszeichen und ist weiterhin ein Kernabsatzmarkt für OSRAM. Ungeachtet der gestiegenen Konkurrenz durch einheimische Wettbewerber sehen wir weiterhin die Möglichkeit, unser Geschäft in China signifikant zu vergrößern. Dabei wollen wir auf unserer bereits vorhandenen Präsenz aufbauen und uns als Partner der chinesischen Industrie positionieren, um vorhandenes Geschäft, z. B. im Automobilbereich, auszuweiten und neue Absatzpotenziale zu erschließen.
Bei der traditionellen Automobilbeleuchtung sehen wir für den Fall einer Marktkonsolidierung die Möglichkeit, weitere Marktanteile in Nordamerika und China zu gewinnen.
Der Eintritt dieser Chance könnte positive Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
A.4.2.4 Gesamteinschätzung der Risiken und Chancen
Der OSRAM Licht-Konzern konsolidiert alle Risiken und Chancen, die von den verschiedenen Ländern, Business Units und Zentralfunktionen im Rahmen des vierteljährlich stattfindenden Risiko- und Chancenbewertungsprozesses berichtet werden. Die Risikolage des OSRAM Licht-Konzerns unterlag im abgelaufenen Geschäftsjahr vor allem bedingt durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gegenüber dem Vorjahr zum Teil wesentlichen Änderungen und war volatiler. Die konjunkturellen Risiken könnten das Geschäft von OSRAM in gravierender Weise beeinflussen und immer wieder neue operative Maßnahmen sowie Anpassungen der Strategie erfordern. Es muss sich noch zeigen, wie lange die aktuelle Marktschwäche der Halbleiter- und Automobilindustrie andauert. Nach Einschätzung führender Marktforschungsinstitute wird die weltweite Automobilproduktion über mehrere Jahre das Vorkrisenniveau nicht erreichen. Es bleibt abzuwarten, wie weitreichend und wie langanhaltend die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie unser Geschäft künftig beeinflussen werden. Aufgrund der zweiten Infektionswelle wächst das Risiko eines erneuten Rückgangs der Nachfrage und von Einschränkungen bei Beschaffung, Produktion und Auslieferung unserer Produkte.
Unter Berücksichtigung der jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit und der potenziellen Auswirkung weisen die in diesem Bericht erläuterten Risiken weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit einen bestandsgefährdenden Charakter auf. Angesichts der Bilanzstruktur und der gegenwärtigen Geschäftsaussichten erwartet der Vorstand keine substanzielle Gefährdung der Unternehmensfortführung. Diese Einschätzung wird durch unsere Finanzierungsstruktur gestützt > A.2.4.3 Finanzierungs- und Liquiditätsanalyse.
Zusätzliche Risiken und Chancen sowie Änderungen von Risiken und Chancen, die sich für OSRAM nach erfolgter Übernahme durch ams ergeben könnten, sind in den oben beschrieben Risiken und Chancen nicht enthalten.
A.4.2.5 Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
Die folgenden Ausführungen beinhalten Informationen gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie erläuterndem Bericht.
Das übergeordnete Ziel unseres rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist es, die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne einer Übereinstimmung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts mit allen einschlägigen Vorschriften sicherzustellen.
Dem von OSRAM angewandten rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem ("Kontrollsystem") liegt das gleiche von COSO entwickelte Rahmenwerk zugrunde wie unserem ERM-System > A.4.2.1 Risiko- und Chancenmanagementsystem. Beide Systeme ergänzen sich gegenseitig, können wechselseitig Lücken bzw. Risiken aufdecken und deren Behebung oder Vermeidung befördern.
Die Verantwortung für die Einrichtung und wirksame Unterhaltung angemessener Kontrollen über die Finanzberichterstattung liegt beim Management der OSRAM Licht AG, das zu jedem Geschäftsjahresende die Angemessenheit und Wirksamkeit des Kontrollsystems beurteilt. Zum 30. September 2020 hat das Management die Wirksamkeit der internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung festgestellt. Allerdings bestehen bei jedem Kontrollsystem gewisse Einschränkungen hinsichtlich seiner Wirksamkeit. Kein Kontrollsystem - auch wenn es als wirksam beurteilt wurde - kann alle unzutreffenden Angaben verhindern oder aufdecken.
Den konzeptionellen Rahmen für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden im Wesentlichen die konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinien sowie der Kontenplan, die beide von der zentralen Abteilung Accounting & Financial Reporting vorgegeben werden und von allen Einheiten konsistent angewandt werden müssen. Neue Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere offizielle Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich ihrer Relevanz und ihrer Auswirkungen auf den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht analysiert. Bei Bedarf werden unsere Bilanzierungsrichtlinien und der Kontenplan entsprechend angepasst. Monatliche Abschlussbriefe informieren die lokalen Rechnungsweseneinheiten über aktuelle Themen der Rechnungslegung und des Abschlussprozesses, womit fehlerhafte Abschlüsse vermieden und Termintreue gefördert werden sollen.
Datengrundlage für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden die von der OSRAM Licht AG und deren Tochterunternehmen berichteten Abschlussinformationen, die wiederum auf den in den Einheiten erfassten Buchungen basieren. Für die Mehrzahl der Tochtergesellschaften weltweit bieten unsere internen Shared-Services-Organisationen Dienstleistungen an - unter anderem die Abschlusserstellung, das Hauptbuch, Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung. Zusätzlich bedienen wir uns externer Dienstleister mit Spezialkenntnissen, beispielsweise für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen.
Auf Basis der berichteten Abschlussinformationen wird durch die verantwortlichen Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung im Konsolidierungssystem der Konzernabschluss erstellt. Die dazu notwendigen Schritte unterliegen umfassenden manuellen und systemtechnischen Kontrollen. Die Ursachen für daraus resultierende Validierungs- oder Warnmeldungen sind von der anliefernden Einheit vor Freigabe zu beheben.
Grundsätzlich gilt das "Vier-Augen-Prinzip". Zudem müssen Abschlussinformationen auf jeder Ebene bestimmte Freigabeprozesse durchlaufen. Zusätzlich werden Soll-Ist-Vergleiche und Analysen über Zusammensetzung und Veränderung einzelner Posten vorgenommen. In den Rechnungslegungsprozess einbezogene Mitarbeiter werden bereits bei ihrer Auswahl hinsichtlich ihrer fachlichen Eignung überprüft und danach anlassbezogen geschult.
Individuelle Zugriffsberechtigungen schützen die rechnungslegungsbezogenen IT-Systeme vor nicht genehmigten Zugriffen, Veränderungen und Verwendung der Daten. Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Einheiten unterliegen einem zentral vorgegebenen Regelwerk zur Informationssicherheit.
Das Management der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften, der Business Units sowie bestimmter zentraler Unternehmenseinheiten bestätigt quartalsweise die Ordnungsmäßigkeit der an die Konzernzentrale berichteten Finanzdaten sowie die Wirksamkeit der entsprechenden Kontrollsysteme. Des Weiteren haben wir ein Offenlegungskomitee eingerichtet, das aus den Leitern bestimmter zentraler Unternehmenseinheiten besteht und wesentliche finanzielle und nichtfinanzielle Informationen vor der Veröffentlichung überprüft.
Die Tätigkeit unserer internen Revision stellt ein weiteres Element in unserem Kontrollsystem dar. Durch kontinuierliche und konzernweite Prüfungen stellt die interne Revision von OSRAM sicher, dass Richtlinien eingehalten werden und die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit unseres Kontrollsystems sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit unseres ERM-Systems gegeben sind.
Der Aufsichtsrat ist durch den Prüfungsausschuss ebenfalls in das Kontrollsystem eingebunden. Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des Kontrollsystems, des ERM-Systems und der internen Revision sowie die Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer. Zudem obliegt ihm die Prüfung der Unterlagen zum Einzelabschluss der OSRAM Licht AG und zum Konzernabschluss, und er erörtert den Einzelabschluss der OSRAM Licht AG, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer. Der Aufsichtsrat hat auch den nichtfinanziellen Bericht des OSRAM Licht-Konzerns zu prüfen.
Zusätzliche Informationen bezüglich des Einzelabschlusses (HGB) der OSRAM Licht AG
Die OSRAM Licht AG ist als Mutterunternehmen des OSRAM Licht-Konzerns in das oben dargestellte konzernweite rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem eingebunden. Die oben gemachten Angaben gelten grundsätzlich auch für den HGB-Einzelabschluss der OSRAM Licht AG.
Der Konzernabschluss wird nach den IFRS erstellt. Bei Bedarf - z. B. zum Zweck des handelsrechtlichen Einzelabschlusses oder für steuerliche Zwecke - wird auf Kontenebene auf die jeweiligen Vorschriften übergeleitet. Damit stellen korrekt ermittelte IFRS-Abschlussinformationen auch für den Einzelabschluss der OSRAM Licht AG eine wichtige Grundlage dar. Für die OSRAM Licht AG und andere nach HGB bilanzierende Konzernunternehmen ergänzt ein HGB-Kontenplan den oben genannten konzeptionellen Rahmen. Die oben genannten manuellen und systemseitigen Kontrollmaßnahmen gelten grundsätzlich auch für die Überleitung der IFRS-Abschlussinformationen auf den HGB-Einzelabschluss.
A.5 Übernahmerelevante Angaben, Vergütungsbericht, Eigene Anteile, Erklärungen zur Unternehmensführung, Nichtfinanzieller Konzernbericht, Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht
A.5.1 Übernahmerelevante Angaben
Die übernahmerelevanten Angaben sowie der erläuternde Bericht für das Geschäftsjahr 2020 erfolgen nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB, Art. 83 Abs. 1 S. 2 EGHGB.
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Zum 30. September 2020 belief sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 96.848.074 € (im Vj. 96.848.074 €). Das Grundkapital ist in 96.848.074 (im Vj. 96.848.074) auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt, auf die ein anteiliger Betrag von 1,00 € je Aktie entfällt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Satzung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und nicht eine Verbriefung nach den Regeln erforderlich ist, die an einer Börse gelten, an der die Aktie zum Handel zugelassen ist. Es können Einzelurkunden oder Sammelurkunden über Aktien ausgestellt werden. Gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) bestehen im Verhältnis zur Gesellschaft Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen.
Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des AktG, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Beschränkungen des Stimmrechts von Aktien können sich insbesondere aus aktienrechtlichen Vorschriften, wie beispielsweise aus § 136 AktG, ergeben. Verstöße gegen Mitteilungspflichten im Sinne der §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 39 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) können dazu führen, dass nach Maßgabe des § 44 WpHG Rechte aus Aktien und auch das Stimmrecht zumindest zeitweise nicht bestehen. Vertragliche Beschränkungen der Stimmrechte sind uns nicht bekannt.
Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Es bestanden nach Kenntnis der Gesellschaft zum Bilanzstichtag folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am stimmberechtigten Kapital der OSRAM Licht AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:
Beteiligungen am Kapital mit mehr als 10 % der Stimmrechte
| Anzahl Stimmrechte | Direkter Anteil der Stimmrechte in % 1) |
Indirekter Anteil der Stimmrechte in % 1) |
|
|---|---|---|---|
| ams Offer GmbH, Ismaning | 66.605.912 2) | 68,77 | - |
| ams AG, Premstätten (Österreich) | 66.605.912 | - | 68,77 |
1) Bezogen auf das in 96.848.074 Aktien eingeteilte Grundkapital der OSRAM Licht AG.
2) Ausweislich des Gemeinsamen Vertragsberichts des Vorstands der OSRAM Licht AG und der Geschäftsführung der ams Offer GmbH gem. § 293a AktG vom 22. September 2020, S. 9.
Weiter sind uns direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte erreichen oder überschreiten, nicht gemeldet worden und auch nicht anderweitig bekannt.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Soweit die OSRAM Licht AG im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen Aktien an Mitarbeiter ausgegeben hat oder ausgibt, werden diese den Mitarbeitern unmittelbar übertragen. Die begünstigten Mitarbeiter können die ihnen aus den Mitarbeiteraktien zustehenden Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung
Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG sowie in § 31 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) geregelt. Der Vorstand besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung aus mehreren Personen; die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Abs. 2 AktG und § 5 Abs. 2 der Satzung einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen.
Eine Änderung der Satzung bedarf nach §§ 119 Abs. 1 Nr. 5, 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung dem Aufsichtsrat übertragen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbeschlüsse der OSRAM Licht AG vom 20. Februar 2018 ermächtigt worden, die Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 und des Bedingten Kapitals 2018 und nach Ablauf der jeweiligen Ermächtigungsfrist zu ändern.
Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, soweit nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt (§ 17 Abs. 2 der Satzung). Dementsprechend bedürfen auch satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung neben der einfachen Stimmenmehrheit der Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend eine größere Mehrheit vor. Insbesondere für eine Änderung des Unternehmensgegenstands ist gemäß § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit von 75 % des vertretenen Grundkapitals erforderlich.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Durch Beschluss der Hauptversammlung am 20. Februar 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Februar 2023 um insgesamt bis zu 24.078.562 € durch die einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 24.078.562 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten; dabei können sie auch an Kreditinstitute mit der Verpflichtung ausgegeben werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen ganz oder teilweise auszuschließen. Bei Barkapitalerhöhung kann das Bezugsrecht ausgeschlossen werden,
1 wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet und der Ausschluss des Bezugsrechts auf insgesamt höchstens 10 % des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt ist,
2 um den Inhabern oder Gläubigern von Wandel- und/oder Optionsanleihen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Optionsscheinen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde,
3 soweit die neuen Aktien im Rahmen von Aktienbeteiligungs- oder anderen aktienbasierten Programmen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder des Vertretungsorgans eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens oder an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens ausgegeben werden sollen sowie
4 um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 5 der Satzung.
Durch Beschluss der Hauptversammlung am 20. Februar 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 19. Februar 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Serien, auf den Inhaber oder auf den Namen lautende nachrangige oder nicht nachrangige Wandel- und/oder Optionsanleihen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.000.000.000 € auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf insgesamt bis zu 10.468.940 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 10.468.940 € zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann gegen Geld- und/oder Sachleistung erfolgen. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss. Insbesondere sind die Schuldverschreibungen nach dieser Ermächtigung den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten; dabei können sie auch an Kreditinstitute mit der Verpflichtung ausgegeben werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Ausgabe gegen Sachleistung ganz oder teilweise auszuschließen. Bei Ausgabe gegen Barleistung kann das Bezugsrecht ausgeschlossen werden,
1 wenn Schuldverschreibungen, die mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgestattet sind, ausgegeben werden und der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet; die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf,
2 um den Inhabern oder Gläubigern von Schuldverschreibungen bzw. Optionsscheinen ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde, sowie
3 um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.
Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands ausgegeben werden, wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 10.468.940 € durch Ausgabe von bis zu 10.468.940 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 6 der Satzung.
Die Summe der Aktien, die aufgrund von Schuldverschreibungen nach dieser Ermächtigung gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden können, darf zusammen mit anderen gemäß oder entsprechend dieser gesetzlichen Bestimmung während der Wirksamkeit dieser Ermächtigungen ausgegebenen oder veräußerten Aktien 10 % des jeweiligen Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausübung überschreiten. Auf diese Begrenzung sind auch Aktien anzurechnen, die bis zu diesen Zeitpunkten aufgrund des Genehmigten Kapitals 2018, aufgrund des Genehmigten Kapitals 2013, etwaiger sonstiger genehmigter Kapitalia oder durch Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden.
Der Vorstand der Gesellschaft ist in den in § 71 AktG gesetzlich geregelten Fällen zum Rückkauf von eigenen Aktien und zur Veräußerung zurückgekaufter Aktien befugt. Am 14. Februar 2017 ermächtigte die Hauptversammlung den Vorstand der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, in der Zeit bis zum 13. Februar 2022 eigene Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals in Höhe von 104.689.400 € oder - sofern dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Der Erwerb der OSRAM Licht-Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands
1 als Kauf über die Börse,
2 mittels einer öffentlichen Kaufofferte,
3 mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten oder
4 durch die Einräumung von Andienungsrechten an die Aktionäre.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms im Geschäftsjahr 2019 teilweise Gebrauch gemacht. Im Zeitraum vom 10. Januar 2019 bis einschließlich 28. Mai 2019 hat die Gesellschaft 2.663.125 eigene Aktien über die Börse erworben.
Ergänzend wurde der Vorstand durch Hauptversammlungsbeschluss vom 14. Februar 2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Erwerb von OSRAM Licht-Aktien im Rahmen der oben beschriebenen Ermächtigung auch unter Einsatz bestimmter Eigenkapitalderivate (Put-Optionen, Call-Optionen und Terminkäufe sowie Kombinationen dieser Derivate) durchzuführen. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz solcher Eigenkapitalderivate sind dabei auf Aktien im Umfang von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - sofern dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit eines Eigenkapitalderivats darf jeweils 18 Monate nicht überschreiten und muss so gewählt werden, dass der Erwerb der OSRAM Licht-Aktien in Ausübung des Eigenkapitalderivats nicht nach dem 13. Februar 2022 erfolgt.
Der Vorstand wurde durch die Hauptversammlungsbeschlüsse vom 14. Februar 2017 ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden oder früher erteilten Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien
1 über die Börse oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zu veräußern,
2 einzuziehen,
3 mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen, anzubieten und auf diese zu übertragen,
4 mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Barzahlung an Dritte zu veräußern, wenn der Preis, zu dem die OSRAM Licht-Aktien veräußert werden, den Börsenpreis einer OSRAM Licht-Aktie zum Veräußerungszeitpunkt nicht wesentlich unterschreitet,
5 zur Erfüllung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf OSRAM Licht-Aktien aus oder im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Wandel-/Optionsschuldverschreibungen zu verwenden oder
6 Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie gegenwärtigen oder ehemaligen Organmitgliedern von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen zum Erwerb anzubieten oder mit einer Halte- oder Sperrfrist von nicht weniger als zwei Jahren zuzusagen bzw. zu übertragen, wobei das Arbeits- bzw. Organverhältnis zum Zeitpunkt des Angebots oder der Zusage bestehen muss.
Die entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG aufgrund der Ermächtigung gemäß Punkt 4 verwendeten Aktien dürfen zusammen mit anderen während der Wirksamkeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt der Verwendung gemäß oder entsprechend dieser gesetzlichen Bestimmung ausgegebenen oder veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals zu diesem Zeitpunkt nicht überschreiten.
Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf OSRAM Licht-Aktien zu verwenden, die mit Vorstandsmitgliedern der OSRAM Licht AG im Rahmen der Regelungen zur Vorstandsvergütung vereinbart wurden bzw. werden. Zum 30. September 2020 verfügt die Gesellschaft über 2.664.388 (Vj. 2.796.275) Stück eigene Aktien.
Die Einzelheiten der Ermächtigungen ergeben sich aus dem jeweiligen Ermächtigungsbeschluss und § 4 der Satzung.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen
Die OSRAM GmbH ist als Kreditnehmerin Partei eines Kreditvertrags mit der ams AG, Premstätten, als Kreditgeberin über eine Refinanzierungsfazilität und eine revolvierende Fazilität mit einem Gesamtvolumen von 1.050.000.000 € und einer Laufzeit von zwölf Monaten mit einer einmaligen Verlängerungsoption für weitere sechs Monate ("Kreditvertrag"). Die OSRAM Licht AG sowie wesentliche Tochterunternehmen sind dem Kreditvertrag sowie bestimmten Finanzierungsverträgen der ams AG als Garantinnen beigetreten. Der Kreditvertrag sieht für den Fall eines Kontrollwechsels das Recht des Kreditgebers vor, eine vorzeitige Rückzahlung verlangen zu können. Die Ausübung dieses Kündigungsrechts könnte dazu führen, dass die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs des OSRAM Licht-Konzerns zumindest vorübergehend ggf. nicht gesichert wäre.
Zudem haben zwei deutsche Gesellschaften der OSRAM-Gruppe mit einer namhaften deutschen Factoringgesellschaft Vereinbarungen geschlossen, unter denen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem Volumen von insgesamt bis zu 95 Mio. € regresslos und revolvierend verkauft werden können. Die Verträge enthalten ein marktübliches Kündigungsrecht für die Factoringgesellschaft im Falle eines Kontrollwechsels. Gemäß Nachtragsvereinbarungen im Berichtsjahr liegt ein Kontrollwechsel auch vor, wenn die ams Offer GmbH und mit ihr gemeinsam handelnde Personen i.S.v. § 2 Abs. 5 WpÜG nicht (mehr) mindestens indirekt und/oder direkt 50 % der Anteile und Stimmrechte an der OSRAM Licht AG halten. Die Ausübung des Kündigungsrechts im Ermessen der Factoringgesellschaft hätte keine Auswirkung auf den zum Kündigungszeitpunkt verkauften Forderungsbestand, würde jedoch künftige Forderungsverkäufe ausschließen.
Darüber hinaus enthalten einige Patentlizenzverträge, Entwicklungskooperationen, geförderte Projekte, Lieferverträge und Joint-Venture-Vereinbarungen marktübliche "Change of Control"-Klauseln, die dem Vertragspartner bei einer Änderung der Kontrolle über die OSRAM Licht AG das Recht zur Kündigung oder andere für OSRAM unter Umständen nachteilige Sonderrechte einräumen oder die Fortsetzung des Vertrags von der Zustimmung des Vertragspartners abhängig machen.
Ferner wurde der OSRAM Opto Semiconductors GmbH durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine staatliche Beihilfe im Rahmen des "Important Project of Common European Interest (IPCEI) on Microelectronics" in Höhe von rund 73 Mio. € bewilligt, die bei einem Kontrollwechsel zugunsten eines Erwerbers mit Sitz außerhalb der Europäischen Union widerrufen werden kann und in diesem Fall zurückgezahlt werden müsste.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind
Im Fall eines Kontrollwechsels - d. h., wenn ein oder mehrere gemeinsam handelnde Aktionäre die Stimmrechtsmehrheit an der OSRAM Licht AG erwerben und einen beherrschenden Einfluss ausüben, die OSRAM Licht AG durch Abschluss eines Unternehmensvertrags im Sinne des § 291 AktG zu einem abhängigen Unternehmen wird oder bei Verschmelzung der OSRAM Licht AG auf ein anderes Unternehmen - haben diejenigen Vorstandsmitglieder, deren Anstellungsverträge vor dem Jahr 2020 abgeschlossen wurden, das Recht zur Niederlegung des Mandats mit der Folge der zeitgleichen Beendigung des Anstellungsvertrags, wenn sich durch den Kontrollwechsel eine wesentliche Änderung ihrer Stellung ergibt. Bei einer solchen Beendigung des Anstellungsvertrags haben diese Vorstandsmitglieder einen Abfindungsanspruch in Höhe von maximal zwei Jahresvergütungen. In die Berechnung der Abfindung wird zusätzlich zur Grundvergütung und zum tatsächlich erhaltenen Bonus der Geldwert der gewährten Stock Awards einbezogen, wobei jeweils auf das letzte vor Vertragsbeendigung abgelaufene Geschäftsjahr abgestellt wird. Die Abfindung wird zur pauschalen Berücksichtigung einer Abzinsung und zur Anrechnung anderweitigen Verdiensts um 15 % gekürzt, bezogen auf den Teil der Abfindung, der ohne Berücksichtigung der ersten sechs Monate der restlichen Vertragslaufzeit ermittelt wurde. Zusätzlich werden Sachbezüge durch die Zahlung eines Betrags in Höhe von 5 % der Abfindungssumme abgegolten. Die in der Vergangenheit zugesagten aktienbasierten Vergütungsbestandteile bleiben unberührt und werden zum jeweils vorgesehenen Zeitpunkt übertragen. Eine Übertragung von Aktien in Erfüllung der Stock Awards erfolgt in jedem Falle nicht vor Ablauf der jeweiligen Sperrfrist. Kein Abfindungsanspruch besteht, soweit das Vorstandsmitglied aus Anlass oder im Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel Leistungen von Dritten erhält. Ein Recht zur Kündigung besteht nicht, wenn der Kontrollwechsel innerhalb von zwölf Monaten vor Übertritt des Vorstandsmitglieds in den Ruhestand stattfindet. Es wurden keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit denjenigen Vorstandsmitgliedern getroffen, deren Anstellungsverträge ab dem Jahr 2020 abgeschlossen wurden.
Die OSRAM Licht AG hat keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels mit ihren Arbeitnehmern oder mit Mitgliedern des Vorstands bzw. der Geschäftsführung oder mit Arbeitnehmern von direkten oder indirekten Tochtergesellschaften getroffen (abgesehen von den vorgenannten Vereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands der OSRAM Licht AG, die gleichzeitig Geschäftsführer der Tochtergesellschaften OSRAM GmbH und OSRAM Beteiligungen GmbH sind).
A.5.2 Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der OSRAM Licht AG Anwendung finden, und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Diese Angaben nach § 315a Abs. 2 HGB i.V.m. Art. 83 Abs. 1 S. 2 EGHGB sind in > C.4.2 Vergütungsbericht enthalten; der Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.
A.5.3 Eigene Anteile
Die Angaben betreffend den Erwerb eigener Aktien gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG sind unter > Ziffer 26 l Eigenkapital in B.6 Anhang zum Konzernabschluss enthalten.
A.5.4 Erklärung zur Unternehmensführung
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und auf unserer Internetseite >>www.osram-group.de/de-DE/our-company/our-management/ corporate-governance wiedergegeben. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB findet sich auch in > C.4.1 Erklärung zur Unternehmensführung (einschließlich Bericht zur Corporate Governance).
A.5.5 Nichtfinanzieller Konzernbericht
Der Nichtfinanzielle Konzernbericht ist Bestandteil des Teils C "Erklärungen und weitere Informationen" > C.5 Nichtfinanzieller Konzernbericht im Geschäftsbericht, der auf unserer Homepage >> www.osram-group.de/investors veröffentlicht ist.
A.5.6 Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht
Zum Schutz der Minderheitsaktionäre und Gesellschaftsgläubiger hat der Vorstand einer abhängigen Aktiengesellschaft gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen aufzustellen, wenn kein Beherrschungsvertrag besteht. Aufgrund der Beteiligung der ams Offer GmbH in Höhe von 68,77 % ist die OSRAM Licht AG ein abhängiges Unternehmen. Ein Beherrschungsvertrag bestand zum Bilanzstichtag nicht. Der Vorstand der OSRAM Licht AG hat daher einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt (Abhängigkeitsbericht). Die nach § 312 Abs. 3 AktG erforderliche Erklärung des Vorstands am Schluss dieses Berichts ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und in > C.7 Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht wiedergegeben.
A.6 OSRAM Licht AG
Erläuterungen auf Basis HGB
Der Jahresabschluss der OSRAM Licht AG wird im Gegensatz zum Konzernabschluss nicht nach den IFRS, sondern nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.
A.6.1 Geschäft und Rahmenbedingungen
Die OSRAM Licht AG ist eine Führungsholding, die im OSRAM Licht-Konzern die Governance-Funktion ausübt. Zum 30. September 2020 waren 57 FTE (Vj. 70 FTE) bei der OSRAM Licht AG angestellt.
Die OSRAM Licht AG hält direkt oder indirekt Anteile an 113 Gesellschaften, einschließlich Minderheitsbeteiligungen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der OSRAM Licht AG entsprachen im Wesentlichen denen des OSRAM Licht-Konzerns und werden unter > A.2.2 Für den Geschäftsverlauf ursächliche Entwicklungen und Ereignisse beschrieben. Im Geschäftsjahr 2020 hat die ams AG, über ihre 100 %ige Tochtergesellschaft ams Offer GmbH, Ismaning, im Zuge eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für die OSRAM Licht AG die Mindestannahmeschwelle von 55 % erreicht. Nach kartellrechtlicher Freigabe im Juli 2020 wurde die Übernahme vollzogen > A.2.2.3 Weitere wesentliche für den Geschäftsverlauf ursächliche Ereignisse.
A.6.2 Ertragslage
Gewinn- und Verlustrechnung der OSRAM Licht AG nach HGB
| in Tsd. € | Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 3.000 | 3.000 |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | - 3.000 | - 3.000 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 0 | 0 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | - 198 | - 584 |
| Vertriebskosten | - 700 | - 661 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | - 36.012 | - 43.160 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 10 | 1.278 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 438 | - 235 |
| Betriebliches Ergebnis | -37.339 | -43.361 |
| Beteiligungsergebnis | - 451.905 | 150.018 |
| Zinsertrag | 35 | - |
| Zinsaufwand | - 314 | - 1.348 |
| Übriges Finanzergebnis | - 367 | - 793 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 14.838 | 0 |
| Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss | -504.729 | 104.515 |
| Gewinnvortrag | 52.433 | 176 |
| Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen | - | - 52.258 |
| Bilanzverlust/Bilanzgewinn | -452.296 | 52.433 |
Umsatzerlöse stellen Weiterbelastungen von Verwaltungsleistungen dar, die die OSRAM Licht AG für die verbundenen Unternehmen im OSRAM Licht-Konzern übernahm.
Entsprechend resultierten die Herstellungskosten aus diesen Verwaltungsleistungen.
Der Rückgang der Forschungs- und Entwicklungskosten ist auf die Auflösung der komplexen Verrechnungsmodelle innerhalb des OSRAM Licht-Konzerns und der damit verbundenen Einstellung dieser Verrechnungen an die OSRAM Licht AG zurückzuführen. Darüber hinaus führte die gesamtwirtschaftliche Situation mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu Einsparungen bei den Sach- und Reisekosten.
Die Leitungsfunktionen aus dem Bereich Marketing und Kommunikation werden in der OSRAM Licht AG gebündelt. Die hierfür anfallenden Aufwendungen sind den Vertriebskosten zugeordnet.
In den Allgemeinen Verwaltungskosten wirkten im Geschäftsjahr 2020 im Wesentlichen die Kosten der Governance-Funktion der OSRAM Licht AG für den OSRAM Licht-Konzern mit Personalaufwendungen, Aufwendungen für die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat, Aufwendungen für Aktienprogramme für die Mitarbeiter der OSRAM Licht AG, Aufwendungen für Beratungsleistungen sowie Aufwendungen für den Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten. Der Rückgang der Allgemeinen Verwaltungskosten resultiert im Wesentlichen aus geringeren Aufwendungen für Beratungsleistungen. Gegenläufig wirkte sich die Umstellung der OSRAM-Stock-Awards-Programme auf Erfüllung mittels Barzahlung aus.
Der Rückgang der Sonstigen betriebliche Erträge ist darauf zurückzuführen, dass im Geschäftsjahr 2019 kein OSRAM-Basis-Aktien-Programm für 2020 angeboten wurde und somit keine Weiterverrechnung an verbundene Unternehmen erfolgt ist. Sonstige betriebliche Aufwendungen beinhalteten Aufwendungen aus aktienkursbedingter Erhöhung der Verpflichtung aus Bonusprogrammen.
Im Geschäftsjahr 2020 belaufen sich die Beteiligungsverluste der OSRAM Licht AG auf insgesamt 451.905 Tsd. € (Vj. Beteiligungserträge 150.018 Tsd. €). Diese resultieren aus der Verlustübernahme der OSRAM Beteiligungen GmbH (Vj. Gewinnabführung 90.468 Tsd. €). Im Vorjahr hat die OSRAM Licht AG zudem Beteiligungserträge in Höhe von 59.550 Tsd. € aus einer Ausschüttung der OSRAM GmbH realisiert.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen Gewerbesteuer sowie Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag.
A.6.3 Vermögens- und Finanzlage
Bilanz der OSRAM Licht AG nach HGB (Kurzfassung)
| in Tsd. € | 30. September | |
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Aktiva | ||
| Anlagevermögen | ||
| Sachanlagen | 115 | 134 |
| Finanzanlagen | 3.044.734 | 3.044.734 |
| Umlaufvermögen | ||
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 28.035 | 100.963 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 8 | 10 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | 186 |
| Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 70 | - |
| Summe Aktiva | 3.072.962 | 3.146.027 |
| Passiva | ||
| Eigenkapital | 1.941.870 | 2.441.702 |
| Rückstellungen | ||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 20.237 | 18.125 |
| Steuerrückstellungen | 14.838 | - |
| Sonstige Rückstellungen | 10.141 | 7.683 |
| Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.980 | 16.206 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.073.209 | 658.431 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 6.688 | 3.881 |
| Summe Passiva | 3.072.962 | 3.146.027 |
Der Rückgang der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 72.928 Tsd. € ist im Wesentlichen auf geringere Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 1.252 Tsd. € (Vj. 90.467 Tsd. €) zurückzuführen. Die Steuerforderungen belaufen sich zum 30. September 2020 auf 26.601 Tsd. € (Vj. 10.132 Tsd. €).
Das Eigenkapital verringerte sich um 499.832 Tsd. €. Dies ist im Wesentlichen auf den im Geschäftsjahr entstandenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 504.729 Tsd. € zurückzuführen. Gegenläufig wirkte sich die Zuführung zu den Rücklagen aus der Ausgabe eigener Aktien im Rahmen der aktienbasierten Vergütung aus.
Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthalten die Pensionszusagen an den Vorstand und an die Mitarbeiter der OSRAM Licht AG. Die Steuerrückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Ertragsteuern, der Bilanzposten Sonstige Rückstellungen im Wesentlichen Verpflichtungen aus der aktienbasierten Vergütung.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen überwiegend aus Verbindlichkeiten im Rahmen des Cash-Pooling von OSRAM. Davon wurden im Geschäftsjahr 2020 bestehende Verbindlichkeiten der OSRAM Licht AG gegenüber der OSRAM GmbH in Höhe von 525.000 Tsd. € in ein zinsloses Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren umgewandelt. Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 414.778 Tsd. € auf 1.073.209 Tsd. € im Geschäftsjahr 2020 resultiert im Wesentlichen aus der Verlustübernahme der OSRAM Beteiligungen GmbH in Höhe von 451.905 Tsd. € (Vj. Gewinnabführung 90.468 Tsd. €).
Im Bilanzposten Sonstige Verbindlichkeiten waren hauptsächlich personalbezogene Verpflichtungen für Löhne und Gehälter sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 5.564 Tsd. € (Vj. 2.754 Tsd. €) erfasst.
A.6.4 Chancen und Risiken
Die Geschäftsentwicklung der OSRAM Licht AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Chancen und Risiken wie die des OSRAM Licht-Konzerns. An den Risiken ihrer Tochterunternehmen und Beteiligungen partizipiert die OSRAM Licht AG grundsätzlich direkt oder indirekt entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote > A.4.2 Risiko- und Chancenbericht.
Die OSRAM Licht AG ist als Mutterunternehmen des OSRAM Licht-Konzerns in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden. Die nach § 289 Abs. 4 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontrollsystems für die OSRAM Licht AG erfolgt in > A.4.2.5 Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems.
A.6.5 Ausblick
Die Erwartungen für die OSRAM Licht AG spiegeln sich aufgrund ihrer Verflechtung mit den Konzerngesellschaften in der Prognose des Konzerns wider. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der OSRAM Licht AG ist im Wesentlichen abhängig von der Geschäftsentwicklung und den Ausschüttungen der Konzernunternehmen > A.4.1 Prognosebericht. Für das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir für die OSRAM Licht AG eine leichte Verbesserung im Jahresergebnis.
Jahresabschluss der OSRAM Licht AG zum 30. September 2020
A Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung Zum Geschäftsjahresende 30. September 2020
OSRAM Licht AG
| in Tsd. € | Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|---|
| Anhang | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 1 | 3.000 | 3.000 |
| 2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | 2 | - 3.000 | -3.000 |
| 3. Bruttoergebnis vom Umsatz | - | - | |
| 4. Forschungs- und Entwicklungskosten | 3 | - 198 | - 584 |
| 5. Vertriebskosten | 4 | - 700 | - 661 |
| 6. Allgemeine Verwaltungskosten | 5 | - 36.012 | - 43.160 |
| 7. Sonstige betriebliche Erträge | 6 | 10 | 1.278 |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6 | - 438 | - 235 |
| 9. Betriebliches Ergebnis | -37.339 | -43.361 | |
| 10. Beteiligungsergebnis | 7 | -451.905 | 150.018 |
| 11. Zinsertrag | 8 | 35 | - |
| 12. Zinsaufwand | 8 | - 314 | - 1.348 |
| 13. Übriges Finanzergebnis | 9 | - 367 | - 793 |
| 14. Steuern vom Einkommen und Ertrag | 10 | - 14.838 | - |
| 15. Jahresfehlbetrag /-überschuss | -504.729 | 104.515 | |
| 16. Ergebnisverwendung | |||
| 17. Gewinnvortrag | 52.433 | 176 | |
| 18. Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen | - 52.258 | ||
| 19. Bilanzverlust /-gewinn | -452.296 | 52.433 |
Durch Rundungen können geringe Differenzen auftreten.
B Bilanz
Bilanz Zum 30. September 2020
OSRAM Licht AG
Aktiva
| in Tsd. € | Anhang | 30. September 2020 | 30. September 2019 |
|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | 13 | ||
| I. Sachanlagen | 115 | 134 | |
| II. Finanzanlagen | |||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.044.734 | 3.044.734 | |
| Finanzanlagen | 3.044.734 | 3.044.734 | |
| Summe Anlagevermögen | 3.044.849 | 3.044.868 | |
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 14 | | ||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.252 | 90.467 | |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 26.782 | 10.496 | |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 28.035 | 100.963 | |
| II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 8 | 10 | |
| Summe Umlaufvermögen | 28.043 | 100.973 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | - | 186 | |
| D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 16 | 70 | - |
| Summe Aktiva | 3.072.962 | 3.146.027 | |
| PASSIVA | |||
| in Tsd. € | Anhang | 30. September 2020 | 30. September 2019 |
| A. Eigenkapital | 17 | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 96.848 | 96.848 | |
| (bedingtes Kapital 10.469 Tsd. € [im Vorjahr 10.469 Tsd. €]) | |||
| II. Eigene Anteile | - 2.664 | -2.796 | |
| Ausgegebenes Kapital | 94.184 | 94.052 | |
| III. Kapitalrücklagen | 2.136.414 | 2.136.174 | |
| IV. Gewinnrücklagen | 163.568 | 159.043 | |
| 1. Rücklage für eigene Anteile | 2.664 | 2.796 | |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 160.904 | 156.247 | |
| V. Bilanzverlust /-gewinn | -452.296 | 52.433 | |
| Summe Eigenkapital | 1.941.870 | 2.441.702 | |
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 18 | 20.237 | 18.125 |
| 2. Steuerrückstellungen | 19 | 14.838 | - |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 20 | 10.141 | 7.683 |
| Summe Rückstellungen | 45.215 | 25.808 | |
| C. Verbindlichkeiten | 21 | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.980 | 16.206 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.073.209 | 658.431 | |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 6.688 | 3.881 | |
| Summe Verbindlichkeiten | 1.085.877 | 678.518 | |
| Summe Passiva | 3.072.962 | 3.146.027 |
Durch Rundungen können geringe Differenzen auftreten.
C Zusammengefasster Lagebericht
Der Lagebericht der OSRAM Licht AG und der Konzernlagebericht sind gemäß § 315 Abs. 5 HGB i.V.m. § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht des OSRAM Licht-Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der OSRAM Licht AG für das Geschäftsjahr 2020 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Jahresabschluss der OSRAM Licht AG sowie der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2020 stehen im Internet unter >> www.osram-group.de zur Verfügung.
D Anhang zum 30. September 2020
D.1 Grundlagen des Abschlusses der OSRAM Licht AG, München
Die OSRAM Licht AG, München (Deutschland) (nachfolgend "OSRAM Licht AG" oder die "Gesellschaft") ist gemäß § 267 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 264 d HGB eine große Kapitalgesellschaft. Die OSRAM Licht AG mit Sitz in München ist beim Registergericht München unter der Handelsregisternummer HRB 199675 registriert. Die OSRAM Licht AG ist eine Führungsholding, die im OSRAM Licht-Konzern die Governance-Funktion ausübt. Der Jahresabschluss zum 30. September 2020 wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Ausweis erfolgt in Tausend Euro (Tsd. €).
Im Geschäftsjahr 2020 hat die ams AG, Premstätten (Österreich) (nachfolgend "ams AG") über ihre 100 %ige Tochtergesellschaft ams Offer GmbH, Ismaning (Deutschland) (nachfolgend "ams Offer GmbH") im Zuge eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für die OSRAM Licht AG die Mindestannahmeschwelle von 55 % erreicht. Nach kartellrechtlicher Freigabe im Juli 2020 wurde die Übernahme vollzogen. Die ams AG hält seitdem mittelbar die Mehrheit der Anteile an der OSRAM Licht AG.
Die OSRAM Licht AG ist die Muttergesellschaft des OSRAM Licht-Konzerns und wird mit ihren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften in den den Voraussetzungen des § 291 Abs. 2 HGB entsprechenden Konzernabschluss der OSRAM Licht AG (kleinster Konsolidierungskreis) und der ams AG (größter Konsolidierungskreis) einbezogen.
Der Konzernabschluss der OSRAM Licht AG wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und einschließlich des Bestätigungsvermerks in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und offengelegt sowie beim Handelsregister des Amtsgerichts München hinterlegt. Der Konzernabschluss der ams AG wird ebenfalls nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden Anforderungen des § 245a Unternehmensgesetzbuch (UGB) aufgestellt, ist unter dem registrierten Firmensitz: Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten (Österreich) hinterlegt und wird beim Landesgericht für ZRS Graz (Österreich) offengelegt.
Am 22. September 2020 wurde ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ams Offer GmbH als herrschendem Unternehmen und der OSRAM Licht AG als beherrschtem Unternehmen unterzeichnet. Der Vertrag sieht vor, dass den außenstehenden Aktionären von OSRAM für die Dauer des Unternehmensvertrags eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 2,57 € brutto je OSRAM-Aktie (abzüglich des Betrags etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag, nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz) gewährt wird. Überdies wird den außenstehenden Aktionären von OSRAM ein Angebot zum Erwerb ihrer OSRAM-Aktien gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 45,54 € unterbreitet (Abfindungsangebot). Die Höhe der jährlichen Ausgleichszahlung und des Abfindungsangebots wurde in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer Unternehmensbewertung nach IDW S 1 festgelegt. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres der OSRAM Licht AG ordentlich gekündigt werden, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ablauf eines Zeitraums von mindestens fünf Zeitjahren seit Beginn des Geschäftsjahres der OSRAM Licht AG, in dem der Vertrag erstmals wirksam geworden ist. Das Recht der außerordentlichen fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
Die Gesellschafterversammlung der ams Offer GmbH hat dem Abschluss des Vertrags am 2. November 2020 zugestimmt. Die Hauptversammlung der OSRAM Licht AG hat diesem Vertrag am 3. November 2020 zugestimmt. Dazu wurde eine außerordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit derzeit noch der Eintragung im Handelsregister.
Die OSRAM Licht AG und die OSRAM Beteiligungen GmbH, München (Deutschland) (nachfolgend "OSRAM Beteiligungen GmbH") haben am 16. Dezember 2014 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (nachfolgend "BGAV") geschlossen, der am 9. Juni 2015 mit Eintragung im Handelsregister rückwirkend ab dem 1. Oktober 2014 wirksam wurde. Mit diesem Vertrag wurde die Leitung der OSRAM Beteiligungen GmbH der OSRAM Licht AG unterstellt; die OSRAM Licht AG ist zur Übernahme der Verluste der OSRAM Beteiligungen GmbH nach Maßgabe der Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils geltenden Fassung verpflichtet. Der BGAV ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres der OSRAM Licht AG ordentlich gekündigt werden, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ablauf eines Zeitraums von mindestens fünf Zeitjahren seit Beginn des Geschäftsjahres der OSRAM Licht AG, in dem der Vertrag erstmals wirksam geworden ist. Das Recht der außerordentlichen fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
Der Jahresabschluss umfasst die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz und den Anhang.
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht exakt die entsprechenden absoluten Werte widerspiegeln.
D.2 Besondere Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres
Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der OSRAM Licht AG und der ams Offer GmbH
Am 22. September 2020 haben die OSRAM Licht AG (beherrschtes Unternehmen) und die ams Offer GmbH (herrschendes Unternehmen) einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht vor, dass den außenstehenden Aktionären von OSRAM für die Dauer des Unternehmensvertrags eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 2,57 € brutto je OSRAM-Aktie (abzüglich des Betrags etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz) gewährt wird. Überdies soll den außenstehenden Aktionären von OSRAM ein Angebot zum Erwerb ihrer OSRAM-Aktien gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 44,65 € unterbreitet werden. Die Höhe der jährlichen Ausgleichszahlung und des Abfindungsangebots wurde in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer Bewertung des Unternehmenswertes von OSRAM nach IDW S1 festgelegt.
Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der OSRAM Licht AG und der ams Offer GmbH
Am 2. November 2020 haben sich die OSRAM Licht AG (beherrschtes Unternehmen) und die ams Offer GmbH (herrschendes Unternehmen) aufgrund einer Änderung des Basiszinssatzes auf eine Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22. September 2020 geeinigt. Die den Aktionären von OSRAM gemäß Ziffer 5.1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 22. September 2020 anzubietende Barabfindung wurde von 44,65 € um 0,89 € auf 45,54 € je OSRAM-Aktie erhöht. Die Ausgleichszahlung wie auch der Vertrag im Übrigen blieben unverändert.
Die Aktionäre der OSRAM Licht AG haben dem Abschluss des durch Änderungsvereinbarung vom 2. November 2020 geänderten Vertrags vom 22. September 2020 auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. November 2020 zugestimmt.
Veränderungen im Vorstand
Am 5. November 2020 hat der Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG beschlossen, den Vorstand auf zwei Personen zu verkleinern und mit Dr. Stefan Kampmann, Technikvorstand (CTO), in Verhandlungen über eine einvernehmliche vorzeitige Auflösung seines Vertrags einzutreten. Mit Umlaufbeschluss vom 16. November 2020 hat der Aufsichtsrat der Niederlegung des Vorstandsmandats durch Herrn Dr. Kampmann zum Ablauf des 30. November 2020 sowie dem Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung zugestimmt. Die bisherigen Aufgaben des Technikvorstands hat der Aufsichtsrat im Rahmen der Geschäftsverteilung des Vorstands per 1. Dezember 2020 auf den Vorstandsvorsitzenden übertragen, mit Ausnahme von Procurement & Supply Chain (inkl. Logistik) und Information Technology, die dem Finanzressort zugeordnet wurden.
Aus diesen Entwicklungen ergab sich keine Auswirkung auf den Abschluss zum 30. September 2020.
Darüber hinaus sind nach dem Stichtag 30. September 2020 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung und mit wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten.
D.3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Gewinn- und Verlustrechnung
Die OSRAM Licht AG erstellt die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren.
Bilanz
Anlagevermögen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf Beteiligungen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Zuschreibungen werden aufgrund des Wertaufholungsgebots bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abschreibungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet.
Wertpapiere und Flüssige Mittel sind mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Latente Steuern
Ein Überhang passiver latenter Steuern aus temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Berücksichtigung von Verlust- und Zinsvorträgen ist anzusetzen, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist.
Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, besteht ein Wahlrecht zur Bildung aktiver latenter Steuern gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB, das von der OSRAM Licht AG nicht ausgeübt wird. Soweit sich aktive latente Steuern und passive latente Steuern in gleicher Höhe gegenüberstehen, werden diese verrechnet. Verlust- und Zinsvorträge sowie Steuergutschriften werden berücksichtigt, soweit eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre erwartet wird.
Die Bewertung von aktiven und passiven latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des zukünftig erwarteten Körperschaftsteuersatzes einschließlich des Solidaritätszuschlags sowie des zukünftig erwarteten gewerbesteuerlichen Hebesatzes der OSRAM Licht AG.
Vermögens- sowie Ertrags- und Aufwandsverrechnung
Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von bestimmten Verpflichtungen aus Pensionszusagen ("Deferred Compensation") sowie von Erfüllungsrückständen aus Altersteilzeitverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, sind Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 HGB und werden bei der OSRAM Licht AG zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtungen saldiert und im Übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Weiterhin werden diese Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die OSRAM Licht AG bewertet die Leistungsansprüche aus leistungsorientierten Plänen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem anhand des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens (projected unit credit method) ermittelten Erfüllungsbetrags. Zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung des Barwerts der erdienten Anwartschaft berücksichtigt, sofern dies in der Zusage des Anspruchsberechtigten vorgesehen ist. Der Anwartschaftsbarwert wird auf Grundlage von versicherungsmathematischen Gutachten externer, unabhängiger Aktuare bestimmt. Für die Abzinsung wird der jeweilige von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte Zinssatz verwendet. Im Geschäftsjahr 2020 wurden für die Ermittlung der biometrischen Sterbewahrscheinlichkeiten die Richttafeln 2018 G von Heubeck zugrunde gelegt.
Im Geschäftsjahr 2016 wurde die Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen der Regelung nach § 253 Abs. 2 HGB folgend geändert. Zur Ermittlung der Rückstellungshöhe seit dem 30. September 2016 wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre verwendet. Die Ermittlung der Rückstellungshöhe zum 30. September 2015 erfolgte auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem siebenjährigen und zehnjährigen Zinssatz wird unter > Ziffer 18 l Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen dargestellt.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die vollen Versorgungsansprüche aus Altersversorgungsleistungen; diese beinhalten die Beitragsorientierte OSRAM Altersversorgung (BOA) sowie Zusagen aus alten Pensionszusage-Programmen.
Sonstige Rückstellungen
In den Sonstigen Rückstellungen sind in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Diese sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem restlaufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die versicherungsmathematische Bewertung des Rückstellungsbetrags für Altersteilzeit basiert im Wesentlichen auf einem Abzinsungssatz von 0,52 % (Vj. 0,67 %) und einer Einkommensdynamik von 2,25 % (Vj. 2,25 %).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert bewertet.
Abschlussgliederung
Die OSRAM Licht AG fasst einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz zusammen, sofern der einzelne Posten für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes nicht erheblich ist und durch eine Zusammenfassung die Klarheit der Darstellung vergrößert wird. Diese Posten weist die OSRAM Licht AG im Anhang gesondert aus. Soweit erforderlich, wurden die Vorjahreswerte vergleichbar dargestellt.
D.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1 l Umsatzerlöse
Umsatzerlöse resultieren aus Weiterbelastungen von Verwaltungsleistungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 3.000 Tsd. € (Vj. 3.000 Tsd. €).
2 l Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
Die Herstellungskosten in Höhe von 3.000 Tsd. € (Vj. 3.000 Tsd. €) beinhalten ausschließlich Personalkosten für Verwaltungsleistungen, die die OSRAM Licht AG an Gesellschaften des OSRAM Licht-Konzerns verrechnet.
3 l Forschungs- und Entwicklungskosten
Der Aufwand für Forschung und Entwicklung (FuE) der OSRAM Licht AG beträgt im Geschäftsjahr 198 Tsd. € (Vj. 584 Tsd. €). Der Rückgang von Forschungs- und Entwicklungskosten im laufenden Geschäftsjahr ist auf die Auflösung der komplexen Verrechnungsmodelle innerhalb des OSRAM Licht-Konzerns und der damit verbundenen Einstellung dieser Verrechnungen an die OSRAM Licht AG zurückzuführen. Darüber hinaus führte die gesamtwirtschaftliche Situation mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu Einsparungen bei den Sach- und Reisekosten.
4 l Vertriebskosten
Die Leitungsfunktionen aus dem Bereich Marketing und Kommunikation werden in der OSRAM Licht AG gebündelt. Die hierfür anfallenden Aufwendungen sind den Vertriebskosten zugeordnet und belaufen sich zum 30. September 2020 auf 700 Tsd. € (Vj. 661 Tsd. €).
5 l Allgemeine Verwaltungskosten
In den Allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von 36.012 Tsd. € (Vj. 43.160 Tsd. €) wirken im Geschäftsjahr 2020 im Wesentlichen die Kosten der Governance Funktion der OSRAM Licht AG für den OSRAM Licht-Konzern mit Personalaufwendungen (vgl. hierzu > Ziffer 22 l Personalaufwand), Aufwendungen für die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat, Aufwendungen für Aktienprogramme für die Mitarbeiter der OSRAM Licht AG, Aufwendungen für Beratungsleistungen sowie Aufwendungen für den Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten.
Der Rückgang der Allgemeinen Verwaltungskosten resultiert im Wesentlichen aus geringeren Aufwendungen für Beratungsleistungen. Gegenläufig wirkte sich die Umstellung der OSRAM Stock-Awards-Programme auf Erfüllung mittels Barzahlung aus.
6 l Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen im Geschäftsjahr 10 Tsd. € (Vj. 1.278 Tsd. €). Im Vorjahr erfolgte eine anteilige Erstattung von Kosten für den Erwerb eigener Aktien durch verbundene Unternehmen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 438 Tsd. € (Vj. 235 Tsd. €) beinhalten Aufwendungen aus der aktienkursbedingten Erhöhung der Verpflichtung aus den Vergütungsprogrammen (vgl. hierzu auch > Ziffer 23 l Aktienbasierte Vergütung).
7 l Beteiligungsergebnis
Im Geschäftsjahr 2020 belaufen sich die Beteiligungsverluste der OSRAM Licht AG auf insgesamt 451.905 Tsd. € (Vj. Beteiligungserträge 150.018 Tsd. €). Diese resultieren aus der Verlustübernahme der OSRAM Beteiligungen GmbH (Vj. Gewinnabführung 90.468 Tsd. €). Im Vorjahr hat die OSRAM Licht AG zudem Beteiligungserträge in Höhe von 59.550 Tsd. € aus einer Ausschüttung der OSRAM GmbH, München (Deutschland) (nachfolgend "OSRAM GmbH") realisiert.
8 l Zinsertrag, Zinsaufwand
Die Zinserträge in Höhe von 35 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) und die Zinsaufwendungen in Höhe von 314 Tsd. € (Vj. 1.348 Tsd. €) resultieren aus der Verzinsung der Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen des OSRAM Cash Management (vgl. hierzu auch > Ziffer 14 l Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände) und betreffen verbundene Unternehmen.
Der Zinsanteil in der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen wird im Übrigen Finanzergebnis ausgewiesen.
9 l Übriges Finanzergebnis
Das Übrige Finanzergebnis umfasst im Wesentlichen den Zinsaufwand aus der Veränderung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 372 Tsd. € (Vj. 793 Tsd. €) sowie Erträge aus Deckungsvermögen in Höhe von 5 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) (vgl. hierzu auch > Ziffer 16 l Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung).
10 l Steuern vom Einkommen und Ertrag
Da zum 30. September 2020 wie auch bereits zum 30. September 2019 das Wahlrecht zum Ansatz eines Überhangs aktiver latenter Steuern nicht ausgeübt wurde, sind im Steueraufwand keine latenten Steuern enthalten.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 14.838 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) betreffen Gewerbesteuer in Höhe von 9.074 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) sowie Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 5.764 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €).
11 l Sonstige Steuern
Sonstige Steuern in Höhe von 59 Tsd. € (Vj. 69 Tsd. €) sind in den entsprechenden Funktionskosten enthalten.
12 l Periodenfremde Erträge und Aufwendungen
Im Geschäftsjahr 2020 haben sich aus der Auflösung von Rückstellungen periodenfremde Erträge in Höhe von 22 Tsd. € (Vj. 0 Tsd.€) ergeben.
D.5 Erläuterungen zur Bilanz
13 l Anlagevermögen
Anlagevermögen
| in Tsd. € | Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Oktober 2019 | Zugänge | 30. September 2020 | 1. Oktober 2019 | Zugänge | 30. September 2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Sachanlagen | 188 | 11 | 199 | - 54 | - 30 | - 84 |
| II. Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.044.734 | - | 3.044.734 | - | - | - |
| Finanzanlagen | 3.044.734 | - | 3.044.734 | - | - | - |
| Anlagevermögen | 3.044.922 | 11 | 3.044.933 | -54 | -30 | -84 |
| in Tsd. € | Anlagevermögen Nettowert | |
|---|---|---|
| 30. September 2020 | 30. September 2019 | |
| --- | --- | --- |
| I. Sachanlagen | 115 | 134 |
| II. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.044.734 | 3.044.734 |
| Finanzanlagen | 3.044.734 | 3.044.734 |
| Anlagevermögen | 3.044.849 | 3.044.868 |
Sachanlagen
Die Sachanlagen betreffen Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Die Finanzanlagen umfassen Anteile an verbundenen Unternehmen, die sich im Geschäftsjahr 2020 nicht verändert haben. Die Beteiligungen und sonstigen Anteile der OSRAM Licht AG sind in > Ziffer 30 l Aufstellung des Anteilsbesitzes aufgeführt.
14 l Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
Die OSRAM Licht AG nimmt am konzernweiten OSRAM Cash Management der OSRAM GmbH teil. Innerhalb desselbigen investiert die OSRAM Licht AG kurzfristige Zahlungsmittelüberschüsse und empfängt Kontokorrentkredite zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit. Darüber hinaus stellt die OSRAM GmbH kurzfristige Darlehen zur Verfügung. Zinserträge und Zinsaufwendungen resultieren aus Finanzierungsaktivitäten und werden im Posten Zinserträge bzw. Zinsaufwendungen ausgewiesen (vgl. hierzu auch > Ziffer 8 l Zinsertrag, Zinsaufwand).
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum 30. September 2020 auf 28.035 Tsd. € (Vj. 100.963 Tsd. €). Davon entfallen 1.252 Tsd. € (Vj. 90.467 Tsd. €) auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Wesentlichen aus der Weiterverrechnung von Integrationskosten an die ams AG. Darüber hinaus bestehen zum Stichtag Steuerforderungen in Höhe von 26.601 Tsd. € (Vj. 10.132 Tsd. €).
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
15 l Latente Steuern
Im Geschäftsjahr 2020 ergab sich saldiert ein Überhang aktiver latenter Steuern für die OSRAM Licht AG. Das Wahlrecht des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB zum Ansatz des Überhangs aktiver latenter Steuern wird von der OSRAM Licht AG nicht ausgeübt.
Die aktiven latenten Steuern entfallen auf das Sonstige Sachanlagevermögen, Verbindlichkeiten und Pensionsrückstellungen sowie die steuerlichen Verlustvorträge für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Die passiven latenten Steuern resultieren aus Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz bei Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände, Sonstiges Sachanlagevermögen und Beteiligungen.
Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer ergab sich für die Bewertung latenter Steuern im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von 30,08 % (Vj. 30,08 %).
16 l Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Einem Erfüllungsbetrag in Höhe von 120 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) aus Rückständen aus Altersteilzeitverpflichtungen stand zum 30. September 2020 ein zu verrechnendes Vermögen mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 190 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) gegenüber. Das Deckungsvermögen besteht aus Fondsanteilen. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktpreis. Die Anschaffungskosten des zu verrechnenden Vermögens betrugen 185 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €). Aus der Vermögensverrechnung ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag in Höhe von 70 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €).
17 l Eigenkapital
Das Eigenkapital hat sich in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 wie folgt entwickelt:
Eigenkapital
| in Tsd. € | Gezeichnetes Kapital | Eigene Anteile | Ausgegebenes Kapital | Kapitalrücklage | Rücklage eigene Anteile | Andere Gewinnrücklagen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 30. September 2018 | 104.689 | -8.146 | 96.544 | 2.136.174 | 8.146 | 181.270 |
| Einziehung eigener Anteile | - 7.841 | 7.841 | - | - | - 7.841 | 7.841 |
| Erwerb eigener Anteile | - | - 2.663 | - 2.663 | - | - | -89.773 |
| Rücklage eigene Anteile im Rahmen des Aktienrückkaufs | - | - | - | - | 2.663 | - 2.663 |
| Ausgabe eigener Aktien im Rahmen aktienorientierter Vergütung und Mitarbeiterprogrammen | - | 171 | 171 | 0 | - 171 | 7.314 |
| Ausschüttung | - | - | - | - | - | - |
| Zuführung Gewinnrücklage durch die Hauptversammlung | - | - | - | - | - | - |
| Jahresüberschuss | - | - | - | - | - | - |
| Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen | - | - | - | - | - | 52.258 |
| 30. September 2019 | 96.848 | - 2.796 | 94.052 | 2.136.174 | 2.796 | 156.247 |
| Einziehung eigener Anteile | - | - | - | - | - | - |
| Erwerb eigener Anteile | - | - | - | - | - | - |
| Rücklage eigene Anteile im Rahmen des Aktienrückkaufs | - | - | - | - | - | - |
| Ausgabe eigener Aktien im Rahmen aktienorientierter Vergütung und Mitarbeiterprogrammen | - | 132 | 132 | 240 | - 132 | 4.657 |
| Ausschüttung | - | - | - | - | - | - |
| Zuführung Gewinnrücklage durch die Hauptversammlung | - | - | - | - | - | - |
| Jahresüberschuss | - | - | - | - | - | - |
| Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen | - | - | - | - | - | - |
| 30. September 2020 | 96.848 | - 2.664 | 94.184 | 2.136.414 | 2.664 | 160.904 |
| in Tsd. € | Bilanzgewinn/ -verlust | Eigenkapital |
|---|---|---|
| 30. September 2018 | 107.501 | 2.529.635 |
| Einziehung eigener Anteile | - | - |
| Erwerb eigener Anteile | - | - |
| Rücklage eigene Anteile im Rahmen des Aktienrückkaufs | - | - |
| Ausgabe eigener Aktien im Rahmen aktienorientierter Vergütung und Mitarbeiterprogrammen | - | - |
| Ausschüttung | - 107.326 | - |
| Zuführung Gewinnrücklage durch die Hauptversammlung | - | - |
| Jahresüberschuss | 104.515 | - |
| Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen | - 52.258 | - |
| 30. September 2019 | 52.433 | 2.441.702 |
| Einziehung eigener Anteile | - | - |
| Erwerb eigener Anteile | - | - |
| Rücklage eigene Anteile im Rahmen des Aktienrückkaufs | - | - |
| Ausgabe eigener Aktien im Rahmen aktienorientierter Vergütung und Mitarbeiterprogrammen | - | - |
| Ausschüttung | - | - |
| Zuführung Gewinnrücklage durch die Hauptversammlung | - | - |
| Jahresüberschuss | - 504.729 | - |
| Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen | - | - |
| 30. September 2020 | -452.296 | 1.941.870 |
Gezeichnetes Kapital
Zum 30. September 2020 betrug das Grundkapital der OSRAM Licht AG 96.848 Tsd. €. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 96.848.074 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Die nennwertlosen Stückaktien entsprechen damit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 €.
Genehmigtes Kapital (nicht ausgegeben)
Zum 30. September 2020 verfügte die OSRAM Licht AG über ein Genehmigtes Kapital in Höhe von insgesamt 24.079 Tsd. € (Vj. 24.079 Tsd. €).
Der Vorstand der OSRAM Licht AG wurde durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Februar 2018 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 19. Februar 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 24.079 Tsd. € durch Ausgabe von bis zu 24.078.562 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Daneben wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre nicht nur bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage, sondern auch in bestimmten Fällen bei Barkapitalerhöhungen ganz oder teilweise auszuschließen. Die Bedingungen, unter denen der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung ausschließen kann, wurden in § 4 Abs. 5 der Satzung der OSRAM Licht AG geregelt, die mit Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft am 24. Juli 2013 wirksam geworden ist. Zusätzlich wurde der Vorstand durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Februar 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2018 und ihrer Durchführung, insbesondere den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen.
Bedingtes Kapital (nicht ausgegeben)
Zum 30. September 2020 betrug das Bedingte Kapital der OSRAM Licht AG insgesamt nominal 10.469 Tsd. € (Vj. 10.469 Tsd. €).
In der ordentlichen Hauptversammlung der OSRAM Licht AG am 20. Februar 2018 wurde der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Februar 2023 einmalig oder mehrmals Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.000.000 Tsd. € auszugeben. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs-/Optionspreisen. Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Zusammenfassend zeigt die nachfolgende Übersicht die Entwicklung des Gezeichneten, Genehmigten und Bedingten Kapitals:
Eigenkapital - Gezeichnetes Kapital
| Gezeichnetes Kapital | Genehmigtes Kapital (nicht ausgegeben) | Bedingtes Kapital (nicht ausgegeben) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | Anzahl Aktien | in € | Anzahl Aktien | in € | Anzahl Aktien | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 30. September 2019 | 96.848.074 | 96.848.074 | 24.078.562 | 24.078.562 | 10.468.940 | 10.468.940 |
| Stand 30. September 2020 | 96.848.074 | 96.848.074 | 24.078.562 | 24.078.562 | 10.468.940 | 10.468.940 |
Eigene Aktien
Die Entwicklung des Bestands eigener Aktien ergibt sich aus nachfolgender Übersicht:
Eigenkapital - Eigene Aktien
| in Stück | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Bestand zu Beginn des Geschäftsjahres (1. Oktober) | 2.796.275 | 8.145.509 |
| Einzug eigener Anteile | - | - 7.841.326 |
| Erwerb eigener Anteile | - | 2.663.125 |
| Ausgabe im Rahmen aktienorientierter Vergütung und Mitarbeiterprogrammen | - 131.887 | - 171.033 |
| Bestand zum Ende des Geschäftsjahres (30. September) | 2.664.388 | 2.796.275 |
Die im Bestand der OSRAM Licht AG befindlichen 2.664.388 (Vj. 2.796.275) eigenen Aktien entsprechen einem Betrag von nominal 2.664 Tsd. € (Vj. 2.796 Tsd. €) beziehungsweise 2,75 % (Vj. 2,89 %) des Grundkapitals.
Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Februar 2017 wurde der Vorstand ermächtigt gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und in Übereinstimmung mit üblicher Unternehmenspraxis, bis zum 13. Februar 2022 eigene Aktien, auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten, im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe weiterer im Ermächtigungsbeschluss spezifizierter Bestimmungen zu erwerben.
Am 6. November 2018 hat der Vorstand der OSRAM Licht AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung eines Aktienrückkaufs beschlossen. Vom 10. Januar 2019 bis zum 28. Mai 2019 wurde ein Volumen von 2.663.125 eigenen Aktien zu einem Preis von insgesamt 92.436.320 € (Durchschnittskurs von 34,71 € je Aktie) über die Börse zurückgekauft. Der auf die erworbenen eigenen Anteile entfallende Betrag des Grundkapitals in Höhe von 2.663.125 € entsprach 2,75 % des Grundkapitals. Der Erwerb erfolgte aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG.
Für die erworbenen und zum 30. September 2020 im Bestand befindlichen eigenen Anteile wurde eine Rücklage in Höhe des Nennbetrags gebildet.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden insgesamt 131.887 eigene Aktien für die Bedienung des OSRAM Stock Awards Programm an die Mitarbeiter ausgegeben.
Die damit erfüllte Verpflichtung wird in Höhe von 240 Tsd. € (Vj. 35 €) der Kapitalrücklage sowie in Höhe von 4.657 Tsd. € (Vj. 7.314 Tsd. €) der Gewinnrücklage zugerechnet.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage gliedert sich wie folgt:
Eigenkapital - Kapitalrücklage
| in Tsd. € | Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB | Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB | Kapitalrücklage |
|---|---|---|---|
| 30.09.2018 | 2.136.174 | - | 2.136.174 |
| Erwerb/Ausgabe eigener Anteile | 0 | - | 0 |
| 30.09.2019 | 2.136.174 | - | 2.136.174 |
| Erwerb/Ausgabe eigener Anteile | 240 | - | 240 |
| 30.09.2020 | 2.136.414 | - | 2.136.414 |
Im Geschäftsjahr ergaben sich in der Kapitalrücklage ausschließlich Änderungen in Höhe von 240 Tsd. € (Vj. 35 €) aufgrund der Ausgabe eigener Anteile.
Angaben zu Beteiligungen am Kapital nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG der OSRAM Licht AG
Zum Bilanzstichtag 2020 lagen der Gesellschaft folgende Angaben zu mitteilungspflichtigen Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG vor:
Allianz Global Investors GmbH
Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt/Main (Deutschland) hat uns am 20. November 2019 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der OSRAM Licht AG, München am 19. November 2019 die Schwelle von 3 % unterschritten und an diesem Tage 2,89 % (2.801.131 Stimmrechte) betragen hat. Davon werden der Gesellschaft 2,89 % (2.801.131 Stimmrechte) gemäß § 34 WpHG zugerechnet.
Allianz SE
Allianz SE, München (Deutschland) hat uns am 11. November 2019 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der OSRAM Licht AG, München am 8. November 2019 die Schwelle von 3 % unterschritten und an diesem Tage 2,79 % (2.703.525 Stimmrechte) betragen hat. Davon werden der Gesellschaft 2,79 % (2.703.525 Stimmrechte) gemäß § 34 WpHG zugerechnet.
ams AG
ams AG, Premstätten (Österreich) hat uns am 10. Juli 2020 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der OSRAM Licht AG, München am 9. Juli 2020 die Schwelle von 50 % überschritten hat und an diesem Tage 67,95 % (65.803.836 Stimmrechte) betragen hat. Davon werden 67,95 % der Stimmrechte (65.803.836 Stimmrechte) der ams AG gemäß § 34 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihm kontrollierte Unternehmen gehalten: ams Offer GmbH.
Bank of America Corporation
Bank of America Corporation, Wilmington, Delaware (U.S.A.) hat uns am 18. Dezember 2019 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der OSRAM Licht AG, München am 13. Dezember 2019 die Schwelle von 3 % unterschritten und an diesem Tage 2,46 % (2.153.653 Stimmrechte) betragen hat. Davon werden der Gesellschaft 2,46 % (2.153.653 Stimmrechte) gemäß § 34 WpHG zugerechnet.
BlackRock, Inc.
BlackRock, Inc., Wilmington, Delaware (U.S.A.) hat uns am 24. Juni 2020 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der OSRAM Licht AG, München am 19. Juni 2020 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tage 2,83 % (2.736.392 Stimmrechte) betragen hat. Davon werden der Gesellschaft 2,83 % (2.736.392 Stimmrechte) gemäß § 34 WpHG zugerechnet.
HSBC Holdings plc
HSBC Holdings plc, London (Großbritannien) hat uns am 11. Oktober 2019 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der OSRAM Licht AG, München am 7. Oktober 2019 die Schwelle von 3 % unterschritten und an diesem Tage 0,09 % (90.430 Stimmrechte) betragen hat. Davon werden der Gesellschaft 0,09 % (90.430 Stimmrechte) gemäß § 34 WpHG zugerechnet.
JPMorgan Chase & Co.
JPMorgan Chase & Co., Wilmington, Delaware (U.S.A.) hat uns am 10. Juli 2020 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der OSRAM Licht AG, München am 8. Juli 2020 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und an diesem Tage 0,21 % (199.236 Stimmrechte) betragen hat. Davon werden 0,21 % (199.236 Stimmrechte) der Gesellschaft gemäß § 34 WpHG zugerechnet.
Morgan Stanley
Morgan Stanley, Wilmington, Delaware (U.S.A.) hat uns am 18. Dezember 2019 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der OSRAM Licht AG, München am 12. Dezember 2019 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tage 0,55 % (529.971 Stimmrechte) betragen hat. Davon werden 0,55 % (529.971 Stimmrechte) der Gesellschaft gemäß § 34 WpHG zugerechnet.
Norwegisches Finanzministerium
Das Norwegische Finanzministerium als Vertreter des Staates Norwegen, Oslo (Norwegen) hat uns am 9. Juli 2020 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der OSRAM Licht AG, München am 8. Juli 2020 die Schwelle von 3 % unterschritten und an diesem Tage 1,81 % (1.748.948 Stimmrechte) betragen hat. Davon werden 1,81 % der Stimmrechte (1.748.948 Stimmrechte) dem Norwegischen Finanzministerium gemäß § 34 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihm kontrollierte Unternehmen gehalten: Norges Bank.
Simon Davies
Simon Davies, George Town (Kaimaninseln) hat uns am 10. Juli 2020 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der OSRAM Licht AG, München am 7. Juli 2020 die Schwelle von 3 % unterschritten und an diesem Tage 0 % (0 Stimmrechte) betragen hat. Die zugerechneten Stimmrechte wurden zuvor über folgendes von ihm kontrollierte Unternehmen gehalten: Sand Grove Capital Management LLP.
Sand Grove Opportunities Master Fund Ltd.
Sand Grove Opportunities Master Fund Ltd., George Town (Kaimaninseln) hat uns am 10. Juli 2020 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der OSRAM Licht AG, München am 7. Juli 2020 die Schwelle von 3 % unterschritten und an diesem Tage 0 % (0 Stimmrechte) betragen hat.
UBS Group AG
UBS Group AG, Zürich (Schweiz) hat uns am 11. Mai 2020 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der OSRAM Licht AG, München am 6. Mai 2020 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tage 2,41 % (2.333.394 Stimmrechte) betragen hat. Davon werden 2,41 % der Stimmrechte (2.333.394 Stimmrechte) der Gesellschaft gemäß § 34 WpHG zugerechnet.
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen setzen sich aus der Rücklage für eigene Anteile in Höhe von 2.664 Tsd. € (Vj. 2.796 Tsd. €) sowie Andere Gewinnrücklagen in Höhe von 160.904 Tsd. € (Vj. 156.247 Tsd. €) zusammen.
Bilanzergebnis
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 52.433 Tsd. € wurde mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der OSRAM Licht AG vom 18. Februar 2020 vollständig auf neue Rechnung vorgetragen.
Im Geschäftsjahr 2020 beträgt der Jahresfehlbetrag 504.729 Tsd. € (Vj. Jahresüberschuss 104.515 Tsd. €). Nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 52.433 Tsd. € beträgt der Bilanzverlust zum 30. September 2020 452.296 Tsd. € (Vj. Bilanzgewinn in Höhe von 52.433 Tsd. €).
Angaben zu ausschüttungsgesperrten Beträgen
Die ausschüttungsgesperrten Beträge belaufen sich auf 1.119 Tsd. € (Vj. 815 Tsd. €). Diese ergeben sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 1.096 Tsd. € (Vj. 791 Tsd. €; vgl. > Ziffer 18 l Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen). Den ausschüttungsgesperrten Beträgen stehen frei verfügbare Gewinnrücklagen in Höhe von 160.904 Tsd. € (Vj. 156.247 Tsd. €) gegenüber.
18 l Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die OSRAM Licht AG gewährt dem Vorstand verschiedene Formen der betrieblichen Altersversorgung. Die Mitglieder des Vorstands nehmen an dem im OSRAM Licht-Konzern bereits im Geschäftsjahr 2004 eingeführten Pensionsplan (Beitragsorientierte OSRAM Altersversorgung - BOA) sowie an den im Geschäftsjahr 2004 geschlossenen alten Pensionszusagen-Programmen für ehemalige Mitglieder des Vorstands des OSRAM Licht-Konzerns teil. In Zusammenhang mit der BOA wurde für jedes Vorstandsmitglied ab Eintritt ein persönliches, virtuelles Versorgungskonto eingerichtet, auf dem die zugesagten Unternehmensbeiträge und die Garantieverzinsung gutgeschrieben werden.
Über die Höhe dieser Beiträge wird jährlich vom Aufsichtsrat entschieden; sie betrug zuletzt 28 % der Summe aus Grundvergütung und Zielbetrag des Bonus. Die Zusagen an die Vorstandsmitglieder sind unverfallbar. Die Mitglieder des Vorstands haben ab dem 62. Lebensjahr einen Anspruch auf Leistungen aus der BOA, die nach Wahl des Berechtigten in Form einer Rente, eines Einmalbetrags oder in bis zu zwölf Jahresraten erbracht werden. Die Leistungen des BOA Versorgungsplans sind überwiegend abhängig von den zugesagten Unternehmensbeiträgen und den darauf entfallenden Investmenterträgen, wobei durch die Gesellschaft eine Mindestverzinsung (Garantiezins) garantiert wird.
Ehemalige Vorstandsmitglieder, die bereits vor dem 1. Mai 2003 bei der Gesellschaft bzw. im OSRAM Licht- und Siemens-Konzern in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gestanden haben, besitzen noch alte, rechtsverbindliche, leistungsorientierte Pensionszusagen. Danach zahlt die OSRAM Licht AG die Pension aus, die von der Gehaltsstufe und dem Lebensalter bzw. den Dienstjahren des Vorstandsmitglieds abhängig ist.
Mit Wirkung zum 1. April 2015 wurden die Pensionsverpflichtungen von Mitarbeitern, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der OSRAM GmbH ausgewiesen wurden, von der OSRAM Licht AG übernommen. Die aktiven Mitarbeiter, die seit dem 1. Mai 2003 in ein festes Arbeitsverhältnis eingetreten sind, nehmen an dem im Geschäftsjahr 2004 eingeführten Pensionsplan (Beitragsorientierte OSRAM Altersversorgung - BOA) teil. Für jeden anspruchsberechtigten Mitarbeiter wird dabei ab Eintritt ein persönliches, virtuelles Versorgungskonto eingerichtet, auf dem die zugesagten Unternehmensbeiträge gutgeschrieben werden. Einen Leistungsanspruch aus der BOA erdient sich ein Mitarbeiter erst, sofern er mindestens drei Jahre bei OSRAM beschäftigt ist und das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Leistungen des BOA Versorgungsplans sind überwiegend abhängig von den zugesagten Unternehmensbeiträgen und den darauf entfallenden Investmenterträgen, wobei durch das Unternehmen eine Mindestverzinsung (Garantiezins) garantiert wird.
Die aktiven Mitarbeiter, die bereits vor dem 1. Mai 2003 bei dem Unternehmen in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gestanden haben, besitzen noch alte, rechtsverbindliche, leistungsorientierte Pensionszusagen. Danach zahlt die OSRAM Licht AG die Pension aus, die von der Gehaltsstufe und dem Lebensalter bzw. den Dienstjahren des Mitarbeiters abhängig ist. Zudem zahlt das Unternehmen an Mitarbeiter, die vor dem 1. Oktober 1983 in das Unternehmen eingetreten sind, bei Eintritt in den Ruhestand für einen bestimmten Zeitraum sogenannte Übergangszuschüsse, die jeweils abhängig sind von den letzten Bezügen des Mitarbeiters.
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beträgt zum 30. September 2020 20.237 Tsd. € (Vj. 18.125 Tsd. €). Davon entfallen 4.160 Tsd. € (Vj. 4.346 Tsd. €) auf Pensionsrückstellungen für aktive Vorstände sowie 5.778 Tsd. € (Vj. 4.673 Tsd. €) auf Pensionsrückstellungen für ehemalige Vorstände. Die versicherungsmathematische Bewertung des Erfüllungsbetrags basiert unter anderem auf einem Abzinsungssatz von 2,42 % (Vj. 2,82 %) und einem Rententrend von 1,60 % (Vj. 1,60 %) für die früheren leistungsorientierten Zusagen. Im Zuge der Einführung der BOA wurde für die leistungsorientierten Altersversorgungsleistungen der Effekt aus Gehaltssteigerungen weitgehend eliminiert.
Aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes von einem siebenjährigen auf einen zehnjährigen Durchschnittszins ergibt sich zum 30. September 2020 ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.096 Tsd. € (Vj. 791 Tsd. €).
Aufgrund einzelvertraglicher Wechsel von aktiven Mitarbeitern von der OSRAM Licht AG in die OSRAM GmbH wurden zudem Pensionsrückstellungen in Höhe von 16 Tsd. € (Vj. 48 Tsd. €) von der OSRAM Licht AG an die OSRAM GmbH übertragen. Zusätzlich wurden aufgrund einzelvertraglicher Wechsel Pensionsrückstellungen in Höhe von 30 Tsd. € (Vj. 5 Tsd. €) von der OSRAM Licht AG an die OSRAM Opto Semiconductors GmbH, Regensburg (Deutschland) übertragen.
19 l Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen in Höhe von 14.838 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) beinhalten Rückstellungen für Ertragsteuern.
20 l Sonstige Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen in Höhe von 10.141 Tsd. € (Vj. 7.683 Tsd. €) umfassen im Geschäftsjahr 2020 im Wesentlichen Verpflichtungen aus der aktienbasierten Vergütung (vgl. hierzu auch > Ziffer 23 l Aktienbasierte Vergütung).
21 l Verbindlichkeiten
Für Verbindlichkeiten wurden keine Sicherheiten gewährt.
Sämtliche ausgewiesene Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der gewährten Darlehen der OSRAM GmbH, haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.073.209 Tsd. € (Vj. 658.431 Tsd. €) bestehen überwiegend aus Verbindlichkeiten im Rahmen des OSRAM Cash-Pooling. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die Umwandlung bestehender Verbindlichkeiten der OSRAM Licht AG gegenüber der OSRAM GmbH in Höhe von 65.000 Tsd. € in ein zinsloses Darlehen mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Im Geschäftsjahr 2020 wurden weitere bestehende Verbindlichkeiten der OSRAM Licht AG gegenüber der OSRAM GmbH in Höhe von 525.000 Tsd. € in ein zinsloses Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren umgewandelt.
In den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 6.688 Tsd. € (Vj. 3.881 Tsd. €) sind im Wesentlichen personalbezogene Verpflichtungen für Löhne und Gehälter in Höhe von 5.564 Tsd. € (Vj. 2.754 Tsd. €) erfasst. Davon entfallen 31 Tsd. € (Vj. 33 Tsd. €) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. In den übrigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten für abzuführende Beträge an den Pensionssicherungsverein (PSVaG) in Höhe von 3 Tsd. € (Vj. 6 Tsd. €) enthalten. Zum Bilanzstichtag bestehen, wie im Vorjahr, keine wesentlichen Steuerverbindlichkeiten.
D.6 Sonstige Angaben
22 l Personalaufwand
Personalaufwand
| in Tsd. € | Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Löhne und Gehälter | - 20.119 | - 17.345 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung | - 1.007 | - 1.075 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | -1.731 | - 1.744 |
| -22.857 | - 20.163 |
Der Personalaufwand umfasst im Geschäftsjahr 2020 neben laufenden Aufwendungen für Löhne und Gehälter auch die Aufwendungen für die Vergütung der Vorstandsmitglieder (vgl. hierzu auch > Ziffer 5 l Allgemeine Verwaltungskosten). Der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wird wie im Vorjahr im Übrigen Finanzergebnis ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden durchschnittlich 62 (Vj. 70) Mitarbeiter beschäftigt. Hiervon waren im Berichtsjahr 1 (Vj. 3) Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung, 4 (Vj. 4) Mitarbeiter im Bereich Vertrieb und 57 (Vj. 64) Mitarbeiter im Bereich Verwaltung und allgemeine Dienste beschäftigt.
23 l Aktienbasierte Vergütung
Die OSRAM Licht AG ermöglicht den Mitgliedern des Vorstands und Mitarbeitern der Konzernunternehmen die Teilnahme an aktienbasierten Vergütungsprogrammen.
Langfristige aktienbasierte Vergütung - OSRAM Stock Awards
Neben der Grundvergütung erhalten die Vorstände der OSRAM Licht AG, sofern vertraglich vereinbart, eine variable aktienbasierte Vergütung. Die langfristige aktienbasierte Vergütung wird grundsätzlich in Form von verfallbaren Zusagen auf die Übertragung von Aktien der OSRAM Licht AG (nachfolgend "OSRAM Stock Awards") gewährt, die einer Sperrfrist unterliegen. Diese Sperrfrist endet mit Ablauf des zweiten Tages nach der Veröffentlichung der Geschäftsergebnisse der OSRAM Licht AG im vierten Kalenderjahr nach der Zusage und beträgt somit ca. vier Jahre. Nach Ablauf dieser Sperrfrist wird dem Berechtigten für je einen OSRAM Stock Award eine Aktie der OSRAM Licht AG ohne eigene Zuzahlung übertragen bzw. ein entsprechender Barausgleich gewährt.
Der Geldwert dieser Vergütungskomponente richtet sich nach dem Erreichen von Zielen, die der Aufsichtsrat zu Beginn eines Geschäftsjahres festlegt. Der jährliche Zielbetrag für den Geldwert der Stock-Awards-Zusage bei 100 % Zielerreichung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 1.000 Tsd. € und für die übrigen Vorstandsmitglieder 660 Tsd. €. Abhängig von der Zielerreichung kann der tatsächliche Geldwert zwischen 0 % und 200 % des Zielbetrags liegen. Die Anzahl der zugesagten OSRAM Stock Awards ermittelt sich aus der Division des nach Feststellung der Zielerreichung vom Aufsichtsrat festgelegten Geldwerts durch den Schlusskurs der OSRAM Licht-Aktie im Xetra-Handel am Zusagetag abzüglich der abgezinsten geschätzten Dividenden während der vierjährigen Sperrfrist. Nach Ablauf der Sperrfrist ist, beginnend mit der Zusage für das Geschäftsjahr 2014, der Wert der übertragenen Aktien auf maximal 250 % des jeweiligen Zielbetrags begrenzt (Cap).
Der Aufsichtsrat kann bei außerordentlichen, nicht vorhergesehenen Entwicklungen, die Auswirkungen auf den jeweils maßgeblichen Aktienkurs haben, beschließen, dass die Anzahl der Aktienzusagen nachträglich reduziert wird, dass anstelle der Übertragung von Aktien der jeweiligen Gesellschaft nur ein Barausgleich in einer festzulegenden eingeschränkten Höhe erfolgt oder dass die Übertragung der Aktien aus fälligen Stock Awards bis zur Beendigung der kursbeeinflussenden Wirkung ausgesetzt ist.
Endet der Anstellungsvertrag während einer laufenden Bestellungsperiode zum Vorstandsmitglied, verfallen die OSRAM Stock Awards grundsätzlich ersatzlos. Gleiches gilt, wenn der Anstellungsvertrag endet, weil die Bestellung nach Ablauf der Bestellungsperiode auf Wunsch des Vorstandsmitglieds nicht verlängert wird oder weil ein wichtiger Grund vorliegt, der zu einem Widerruf der Bestellung oder zur Kündigung des Anstellungsvertrags berechtigt hätte. Gewährte OSRAM Stock Awards verfallen jedoch nicht, wenn der Anstellungsvertrag aufgrund von Pensionierung, Erwerbsunfähigkeit oder Tod oder im Zusammenhang mit einer Ausgliederung, einem Betriebsübergang oder einem Wechsel der Tätigkeit innerhalb des jeweiligen Konzerns endet. Im Zuge der Übernahme durch die ams Offer GmbH erstreckt sich diese Erhaltungsregelung auch darauf, wenn ein Anstellungsvertrag durch einen Wechsel der Tätigkeiten in den ams-Konzern endet.
Für das Geschäftsjahr 2020 wurden im Rahmen dieser variablen aktienbasierten Vergütung im November 2020 44.649 Aktien (Vj. 0 Aktien) an Mitglieder des Vorstands gewährt. Bei Ausübung der Aktienzusagen, für die die Sperrfrist abgelaufen war, wurden im November 2019 im Rahmen dieses Programms 33.639 Aktien an ehemalige und aktive Vorstände übertragen. Es wurde keine Barauszahlung getätigt (Vj. Barauszahlung von 38.235 Zusagen an ein ehemaliges Mitglied des Vorstands).
Zudem gewährt die OSRAM Licht AG ihren Führungskräften (obere Führungsebene; nachfolgend auch "Berechtigte") sowie denen ihrer Konzernunternehmen neben der Grundvergütung eine variable aktienbasierte Vergütung. Diese langfristige aktienbasierte Vergütung wird grundsätzlich ebenfalls in Form von verfallbaren Zusagen auf die Übertragung von Aktien der OSRAM Licht AG ("OSRAM Stock Awards") gewährt, die einer Sperrfrist unterliegen. Diese Sperrfrist beginnt mit dem Tag der Zuteilung der OSRAM Stock Awards und endet mit Ablauf des zweiten Tages nach der Veröffentlichung der Geschäftsjahresergebnisse der OSRAM Licht AG im vierten Kalenderjahr nach der Zuteilung. Der Tag der Zuteilung wird vom Vorstand der OSRAM Licht AG festgelegt. Nach Ablauf dieser Sperrfrist wird den Berechtigten für je einen OSRAM Stock Award eine Aktie der OSRAM Licht AG ohne eigene Zuzahlung übertragen bzw. ein entsprechender Barausgleich gewährt.
Die Höhe der Vergütungskomponente richtet sich nach dem Erreichen von Zielen, die vom Vorstand der OSRAM Licht AG ebenfalls nach Ablauf des Geschäftsjahres nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Geschäftsjahres festgelegt wird. Abhängig von der Zielerreichung kann der tatsächliche Wert zwischen 0 % und 200 % liegen. Die Anzahl der zugesagten OSRAM Stock Awards ermittelt sich aus der Division des nach Zielmessung vom Vorstand festgelegten Geldwerts durch den XETRA-Schlusskurs der OSRAM Licht-Aktie am Zusagetag abzüglich der abgezinsten geschätzten Dividenden während der vierjährigen Sperrfrist.
Endet das Beschäftigungsverhältnis des Begünstigten mit der OSRAM Licht AG oder einem Konzernunternehmen während der Sperrfrist oder scheidet das ihn beschäftigende Konzernunternehmen während der Sperrfrist aus dem OSRAM Licht-Konzern aus, verfallen sämtliche OSRAM Stock Awards des Begünstigten ersatzlos. Endet das Beschäftigungsverhältnis des Begünstigten hingegen aufgrund von Arbeits- oder dauernder Erwerbsunfähigkeit, Pensionierung, Tod oder im Zusammenhang mit einer Strukturmaßnahme, wie z. B. einer Ausgliederung, hat der Begünstigte bzw. der überlebende Partner oder Erben des Begünstigten einen Anspruch auf eine Barzahlung anstelle der verfallenen OSRAM Stock Awards. Gewährte OSRAM Stock Awards verfallen jedoch nicht, wenn der Begünstigte ohne zeitliche Unterbrechung im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung seines bisherigen Beschäftigungsverhältnisses bzw. an das Ausscheiden des ihn bisher beschäftigenden Konzernunternehmens weiterbeschäftigt wird.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden im Rahmen der langfristigen aktienbasierten Vergütung 23.504 Stock Awards (Vj. 28.565 Stock Awards) an leitende Angestellte gewährt. In diesem Zusammenhang wurden Aufwendungen in Höhe von 1.938 Tsd. € (Vj. 694 Tsd. €) erfasst. Der Anstieg der Aufwendungen resultiert aus der im Geschäftsjahr vorgenommenen Umstellung der Vergütung auf Erfüllung mittels Barzahlung. Im November 2019 wurden 15.914 Aktien an leitende Angestellte übertragen.
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm - OSRAM Basis-Aktien-Programm
Als Konzernobergesellschaft des OSRAM Licht-Konzerns hat sich die OSRAM Licht AG erstmalig am 14. Juli 2014 entschlossen, mit dem OSRAM Basis-Aktien-Programm ("BAP") ein Mitarbeiterbeteiligungsplan aufzulegen. Im Rahmen des BAP wurde Mitarbeitern von am BAP teilnehmenden inländischen Gesellschaften des OSRAM Licht-Konzerns (OSRAM GmbH sowie inländische Tochtergesellschaften der OSRAM GmbH, im Folgenden "teilnehmende Gesellschaften") angeboten, Aktien zu einem bestimmten Gesamtwert zu erwerben. Mit Konzernbetriebsvereinbarung vom 5. September 2018 wurde das BAP für 2019 fortgeführt. Im Geschäftsjahr 2019 hingegen wurde kein BAP für 2020 aufgelegt. Die zum 12. Dezember 2018 ermittelte Gesamtinvestition für das BAP 2019 pro Mitarbeiter betrug 706,84 €. Diese wurde auf Basis des Referenzpreises ermittelt, der dem arithmetischen Mittel der volumengewichteten Durchschnitts-Börsenkurse der OSRAM-Aktie ("Tages-Durchschnittskurse") während der aufeinanderfolgenden vier Handelstage beginnend mit dem Ablauf der Annahmefrist im XETRA-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse entspricht. Zur Bedienung der Aktien verwendete die OSRAM Licht AG eigene Aktien, die seit Januar 2016 über die Börse zurückgekauft wurden.
Im Rahmen von sogenannten Intercompany Agreements verpflichteten sich die teilnehmenden Gesellschaften der OSRAM Licht AG die Erfüllungskosten aus der Bedienung des Aktienerwerbsprogramms zu erstatten. Hierzu zählen neben den Kosten für den Erwerb von OSRAM Licht-Aktien zur Ausgabe an die teilnehmenden Mitarbeiter und Aufwendungen für die Zahlung von Barausgleichen auch sonstige mit dem Aktienerwerbsprogramm in Verbindung stehende Kosten wie Beratungskosten und Bankgebühren.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Rahmen dieses Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 63.828 Aktien an Mitarbeiter gewährt. In diesem Zusammenhang wurde ein Aufwand aufgrund des gewährten Zuschusses in Höhe von 1.276 Tsd. € zunächst von der OSRAM Licht AG getragen und an die beteiligten Konzernunternehmen anteilig weiterbelastet (vgl. hierzu auch > Ziffer 6 l Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen). Im Geschäftsjahr 2020 wurde kein Basis-Aktien-Programm angeboten, daher sind im Geschäftsjahr keine Aufwendungen aus diesem Programm entstanden.
24 l Haftungsverhältnisse
Das Garantiemanagement des gesamten OSRAM Licht-Konzerns wird von der OSRAM GmbH zentral ausgeführt bzw. ausgesteuert. Im Rahmen dieses Garantiemanagements werden Konzern- und Bankgarantien für die OSRAM GmbH und ihre Tochtergesellschaften sowie für die OSRAM Licht AG und die OSRAM Beteiligungen GmbH durch die OSRAM GmbH direkt bzw. auf Banklinien der OSRAM GmbH ausgestellt.
Am 11. September 2020 schloss die OSRAM GmbH, eine Tochtergesellschaft der OSRAM Licht AG, als Darlehensnehmerin einen Kreditvertrag mit der ams AG als Darlehensgeberin ab. Nach dem Kreditvertrag wird die ams AG als Darlehensgeberin der OSRAM GmbH eine unbesicherte Kreditlinie mit einer Laufzeit von zwölf Monaten (mit einer einmaligen Verlängerungsoption für weitere sechs Monate) über insgesamt bis zu 1.050.000 Tsd. € bestehend aus einem endfälligen Tilgungskredit in Höhe von 600.000 Tsd. € und einer revolvierenden Barkreditlinie in Höhe von bis zu 450.000 Tsd. € zur Verfügung stellen. Zum 30. September 2020 besteht eine Inanspruchnahme seitens der OSRAM GmbH in Höhe von 675.000 Tsd. €. Die OSRAM Licht AG sowie weitere wesentliche Tochtergesellschaften der OSRAM Licht AG sind diesem Kreditvertrag als Garantinnen beigetreten und haben sich verpflichtet, zur Besicherung von Kreditlinien mit der OSRAM GmbH gesamtschuldnerisch zu haften. Weitere wesentliche Tochtergesellschaften werden zu einem späteren Zeitpunkt dem Kreditvertrag als zusätzliche Garantinnen beitreten.
Ebenfalls am 11. September 2020 sind die OSRAM Licht AG sowie weitere wesentliche Tochtergesellschaften der OSRAM Licht AG folgenden externen Finanzierungsverträgen der ams AG als zusätzliche Garantinnen beigetreten:
| ― | Bridge Facilities Agreement (ams-Brückenfinanzierung) mit einem Volumen von 4.874.000 Tsd. € vom 11. August 2019 (in der jeweils gültigen Fassung) zwischen (1) der ams AG (ursprüngliche Darlehensnehmerin und Garantin), (2) den Arrangeuren, (3) den Finanzinstitutionen als Darlehensgeberinnen und der HSBC Bank PLC als Agentin für die anderen Finanzparteien; |
| ― | Die auf den 6. Juli 2020 datierten Indentures (High Yield Bonds) zwischen der ams AG (Emittentin), ursprünglichen Tochtergesellschaften der ams AG als ursprüngliche Garantinnen und der Deutsche Trustee Company Limited (Trustee), der Deutsche Bank AG, London Branch (Euro Transfer Agent und Euro Paying Agent), Deutsche Bank Trust Company Americas (U.S. Dollar Transfer Agent, U.S. Dollar Paying Agent, und Euro und U.S. Dollar Registar); |
| ― | Revolving Facility Agreement (Replacement RCF) vom 1. September 2020 zwischen (1) der ams AG (ursprüngliche Darlehensnehmerin und Garantin), (2) weiteren Tochtergesellschaften der ams AG als ursprüngliche Garantinnen, (3) den Arrangeuren, (4) den Finanzinstitutionen als Darlehensgeberinnen und (5) der HSBC Bank PLC als Agentin für die anderen Finanzparteien. |
Weitere wesentliche Tochtergesellschaften werden zu einem späteren Zeitpunkt diesen Finanzierungsverträgen ebenfalls als zusätzliche Garantinnen beitreten. Dabei ist die Garantiehaftung auf den Betrag begrenzt, den die jeweilige Garantiegeberin als Finanzierung konkret in Anspruch nimmt, wenn andernfalls ein Verstoß gegen anwendbare Kapitalerhaltungsvorschriften vorläge.
Die OSRAM Licht AG geht Haftungsverhältnisse nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und grundsätzlich nur in Zusammenhang mit ihrer eigenen oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen ein. Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die OSRAM Licht AG derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Die OSRAM Licht AG schätzt daher bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein.
Finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen
Der Aufwand aus Leasing- und Mietverträgen gegenüber fremden Dritten, bei denen das wirtschaftliche Eigentum am Leasing- beziehungsweise Mietgegenstand nicht der OSRAM Licht AG zuzurechnen ist und bei denen die OSRAM Licht AG diese Vermögensgegenstände daher nicht aktiviert, betrug im Berichtsjahr 350 Tsd. € (Vj. 277 Tsd. €), die ausschließlich auf Operating-Leasing-Verträge entfallen. Gegenstand dieser Verträge sind im Wesentlichen sonstige bewegliche Anlagegegenstände.
Zum 30. September 2020 bestehen aus solchen Leasing- und Mietverträgen künftige Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 279 Tsd. € (Vj. 332 Tsd. €). Die Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen dienen zur Verbesserung der Liquidität der Gesellschaft.
Es bestehen keine Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 30. September 2020 bestehen bei der OSRAM Licht AG Einkaufsverpflichtungen ausschließlich gegenüber Dritten in Höhe von 2.498 Tsd. € (Vj. 1.599 Tsd. €).
25 l Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers
Das vom Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar ist in der entsprechenden Anhangangabe im Konzernabschluss der OSRAM Licht AG enthalten.
26 l Ergebnisverwendung
Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.
27 l Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Konzernlageberichts ist, dargestellt. Der Vergütungsbericht findet sich im Corporate-Governance-Bericht.
Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
Für das Geschäftsjahr 2020 erhielten die Mitglieder des Vorstands der OSRAM Licht AG eine Barvergütung und Sonstige Leistungen in Höhe von 4.872 Tsd. (Vj. 2.728 Tsd. €). Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine aktienbasierte Vergütung in Höhe von 1.778 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. € gewährt). Den Mitgliedern des Vorstands wurden Beiträge zur BOA in Höhe von 1.368 Tsd. € (Vj. 1.176 Tsd. €) gewährt.
Die den Mitgliedern des Vorstands gewährte Vergütung sowie gewährten Leistungen betrugen somit insgesamt 8.018 Tsd. € (Vj. 3.904 Tsd. €).
Die Aufwendungen im Zusammenhang mit aktienbasierter Vergütung betrugen 1.797 Tsd. € (Vj. 1.175 Tsd. €). Für weitere Informationen zur aktienbasierten Vergütung siehe > Ziffer 23 l Aktienbasierte Vergütung.
Für Altersversorgungsleistungen gegenüber den Mitgliedern des Vorstands hat die OSRAM Licht AG Pensionsrückstellungen in Höhe von 9.938 Tsd. € (Vj. 9.019 Tsd. €). Davon entfallen 4.160 Tsd. € (Vj. 4.346 Tsd. €) auf Pensionsrückstellungen für aktive Vorstände und 5.778 Tsd. € (Vj. 4.673 Tsd. €) für ehemalige Vorstände, die in der Anhangsangabe > Ziffer 18 l Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthalten sind.
Mitglieder des Vorstands erhalten von der Gesellschaft keine Kredite und Vorschüsse.
D&O-Versicherung und Strafrechtsschutzversicherung
Für Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter des OSRAM Licht-Konzerns besteht eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung (D&O-Versicherung). Diese für jeweils ein Jahr abgeschlossene Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. Die Mitglieder des Vorstands der OSRAM Licht AG bilden zugleich die Geschäftsführung der OSRAM GmbH. Haftungsrisiken aus dieser Tätigkeit sind ebenfalls abgedeckt. In der Police der OSRAM-D&O-Versicherung ist für die Vorstände der OSRAM Licht AG ein Selbstbehalt vereinbart, der den Vorgaben des Aktiengesetzes entspricht.
Seit dem 1. Oktober 2014 sind die Mitglieder des Vorstands zudem in die Strafrechtsschutzversicherung einbezogen, die der OSRAM Licht-Konzern für seine Mitarbeiter und Organmitglieder abgeschlossen hat. Diese Versicherung deckt etwaige Anwalts- und Gerichtskosten ab, die bei der Verteidigung in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren entstehen.
Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasste eine Grundvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten und betrug einschließlich Sitzungsgelder insgesamt 1.190 Tsd. € (Vj. 1.210 Tsd. €).
Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten von der Gesellschaft keine Kredite und Vorschüsse.
Für die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats gelten folgende Grundvergütungen: 120 Tsd. € für den Aufsichtsratsvorsitzenden, 100 Tsd. € für jeden Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden und 65 Tsd. € für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich 50 Tsd. €, jedes weitere Mitglied des Prüfungsausschusses 15 Tsd. €, der Vorsitzende des Präsidiums 20 Tsd. € und jedes weitere Mitglied des Präsidiums 10 Tsd. €. Der Vorsitzende des Strategie- und Technologie-Ausschusses erhält zusätzlich 15 Tsd. € und jedes andere Mitglied dieses Ausschusses 10 Tsd. €. Insgesamt sind jedoch die zusätzlichen Vergütungen für Tätigkeiten in Ausschüssen des Aufsichtsrats in Summe für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf 50 Tsd. €, den Vorsitzenden eines sonstigen vergüteten Ausschusses auf 22,5 Tsd. € und alle übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats auf 15 Tsd. € begrenzt.
Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an einer Sitzung des Aufsichtsrats nicht teil, so verringert sich seine Gesamtvergütung. Die Kürzung der Bezüge bezieht sich dabei auf ein Drittel der Gesamtvergütung. Dieses Drittel verringert sich prozentual gemäß dem Anteil der versäumten Sitzungen des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds (Anteil der Aufsichtsratssitzungen, an denen das Aufsichtsratsmitglied nicht teilgenommen hat, im Verhältnis zur Gesamtzahl der Aufsichtsratssitzungen im jeweiligen Geschäftsjahr).
Für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsratsplenums oder der Ausschüsse erhalten die Mitglieder jeweils 500 €.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehören oder jeweils den Vorsitz innegehabt haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle Monate.
28 l Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands
Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG
| Amtierende Mitglieder am 30. September 2020 | Mitglied seit | Aufsichtsmandate1) |
|---|---|---|
| Peter Bauer Vorsitzender geb. 22. Juni 1960 Selbständiger Unternehmensberater | 5. Juli 2013 | Konzernintern: Vorsitzender des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Klaus Abel Stellvertretender Vorsitzender geb. 11. Februar 1958 Politischer Sekretär, IG Metall Vorstand | 7. Mai 2019 | Mitglied des Aufsichtsrats der Daimler Mobility AG, Stuttgart Mitglied des Aufsichtsrats der Otis Management GmbH, Berlin Konzernintern: stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Dr. Christine Bortenlänger geb. 17. November 1966 Geschäftsführende Vorständin Deutsches Aktieninstitut e.V. | 27. August 2013 | Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro AG, Leverkusen Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG (Covestro-Gruppe), Leverkusen Mitglied des Aufsichtsrats der MTU Aero Engines AG, München Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens Energy AG, München Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens Gas and Power Management GmbH (Siemens Energy-Gruppe), München Mitglied des Aufsichtsrats der TÜV Süd AG, München Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Johann Christian Eitner geb. 9. April 1957 Betriebsrat der ams AG | 3. August 2020 | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Dr. Margarete Haase geb. 16. April 1953 Selbständige Unternehmensberaterin, ehem. Mitglied des Vorstands der Deutz AG | 20. Februar 2018 | Mitglied des Aufsichtsrats der Fraport AG, Frankfurt am Main Mitglied des Aufsichtsrats der Marquard & Bahls AG, Hamburg Mitglied des Aufsichtsrats der ING Groep N.V., Niederlande Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Johann Peter Metzler Stellvertretender Vorsitzender geb. 31. März 1959 selbständiger Unternehmensberater | 3. August 2020 | Mitglied des Aufsichtsrats der Aquin & Cie AG, München Mitglied des Aufsichtsrats der ecoRobotix AG, Schweiz Mitglied des Aufsichtsrats der Dornbirner Sparkasse Bank AG, Österreich Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Alexander Müller geb. 26. November 1969 Betriebsrat der OSRAM GmbH, Werk Herbrechtingen | 31. März 2017 | |
| Olga Redda geb. 11. Mai 1981 2. Bevollmächtigte und Geschäftsführerin IG Metall | 1. Oktober 2019 | Mitglied des Aufsichtsrats der Maschinenfabrik Reinhausen GmbH, Regensburg Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM Opto Semiconductors Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Regensburg |
| Ulrike Salb geb. 6. Juli 1967 Leiterin Einkauf OSRAM Licht AG | 1. März 2016 | |
| Dr. Thomas Stockmeier geb. 14. Juli 1958 Vorstand und Chief Operating Officer der ams AG | 3. August 2020 | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Irene Weininger geb. 15. November 1974 Vorsitzende des Betriebsrats OSRAM Opto Semiconductors Gesellschaft mit beschränkter Haftung | 1. April 2017 | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM Opto Semiconductors Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Regensburg |
| Thomas Wetzel geb. 18. Mai 1964 Betriebsrat der OSRAM GmbH, Werk Berlin | 3. September 2013 | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Ehemalige Mitglieder im Geschäftsjahr 2020 | Mitglied von/bis | Aufsichtsmandate2) |
|---|---|---|
| Dr. Roland Busch Stellvertretender Vorsitzender geb. 22. November 1964 Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Siemens AG, Chief Technology Officer, Arbeitsdirektor und Mitglied des Vorstands | 27. November 2013 bis 28. Juli 2020 | Vorsitzender des Aufsichtsrats der Siemens Mobility GmbH, München Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens Healthineers AG, München Mitglied des Aufsichtsrats der European School of Management and Technology GmbH (ESMT), Berlin Mitglied im Board der Siemens Ltd., Saudi-Arabien Vorsitz im Board of Supervisors der Siemens W.L.L., Katar Konzernintern: stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Frank (Franciscus) H. Lakerveld geb. 5. Dezember 1947 Mitglied des Aufsichtsrats der Sonepar S.A. | 27. August 2013 bis 28. Juli 2020 | Mitglied des Aufsichtsrats der Technische Unie, Niederlande Mitglied des Aufsichtsrats der Sonepar S.A., Frankreich Mitglied des Aufsichtsrats bei OTRA N.V., Niederlande Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, Münch |
| Arunjai Mittal geb. 8. Februar 1971 Selbständiger Unternehmensberater | 28. August 2018 bis 28. Juli 2020 | Mitglied des Aufsichtsrats der tesa SE, Hamburg Mitglied des Aufsichtsrats von ASTAR (Unternehmen der Agency for Science and Technology Research), Singapur Mitglied des Aufsichtsrats von Silicon Solutions Ventures Pte. Ltd., Singapur Mitglied des Aufsichtsrats von Renesas Electronics Corp., Japan Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
1) Stand: 30. September 2020.
2) Stand zum jeweiligen Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG.
Ausschüsse des Aufsichtsrats der OSRAM Licht AG
| Sitzungen im Geschäftsjahr 2020 | Aufgaben | Mitglieder zum 30. September 2020 | |
|---|---|---|---|
| Präsidium | 11. November und 4. Dezember 2019, 6. Mai und 28. Juli 2020 | Aufgaben eines Nominierungs- und Vergütungs-Komitees. Bereitet insbesondere Bestellung von Vorstandsmitgliedern, Festsetzung der Vorstandsvergütung und Überprüfung des Vergütungssystems für Vorstand durch Aufsichtsratsplenum vor und behandelt Vorstandsverträge. Entscheidet über Zustimmung zu Geschäften mit Vorstandsmitgliedern und ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmen und koordiniert Arbeit im Aufsichtsrat. | Peter Bauer (Vorsitzender) Klaus Abel Dr. Roland Busch (bis 28. Juli 2020) Johann Peter Metzler (seit 3. August 2020) Thomas Wetzel |
| Prüfungsausschuss | 11. November und 4. Dezember 2019, 5. Februar, 6. Mai, 28. Juli und 7. September 2020 | Überwacht Rechnungslegungsprozess. Bereitet Vorschlag des Aufsichtsrats an Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor und unterbreitet Aufsichtsrat entsprechende Empfehlung. Erörterung der Quartalsfinanzzahlen und der vom Vorstand aufgestellten Halbjahresabschlüsse. Bereitet die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des Vorschlags zur Gewinnverwendung durch Aufsichtsrat vor. Befasst sich mit der Gewährleistung der Integrität der Rechnungslegung und des Risikomanagements des Unternehmens und überwacht Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Erteilt Prüfungsauftrag an Abschlussprüfer und überwacht Abschlussprüfung. Befasst sich mit Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien sowie mit Fragen der Nachhaltigkeit. Beschließt über zustimmungspflichtige Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Personen. | Dr. Margarete Haase (Vorsitzende) Dr. Christine Bortenlänger Dr. Roland Busch (bis 28. Juli 2020) Johann Peter Metzler (seit 3. August 2020) Alexander Müller Olga Redda Ulrike Salb |
| Nominierungsausschuss | 20. Juli 2020 | Unterbreitet Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat Empfehlungen für die Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner durch Hauptversammlung. | Peter Bauer (Vorsitzender) Dr. Roland Busch (bis 28. Juli 2020) Dr. Margarete Haase Johann Peter Metzler (seit 3. August 2020) |
| Strategie- und Technologieausschuss | 3. Dezember 2019, 5. Februar, 5. Mai und 27. Juli 2020 | Überwacht und berät Vorstand in Fragen der Unternehmensstrategie und in Bezug auf die Weiterentwicklung und Sicherung der für das Unternehmen relevanten Technologien. | Peter Bauer (Vorsitzender) Klaus Abel Dr. Margarete Haase (seit 29. Juli 2020) Frank H. Lakerveld (bis 28. Juli 2020) Arunjai Mittal (bis 28. Juli 2020) Dr. Thomas Stockmeier (seit 3. August 2020) Irene Weininger Thomas Wetzel |
| Vermittlungsausschuss | keine | Unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung oder den Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wird. | Peter Bauer (Vorsitzender) Klaus Abel Dr. Roland Busch (bis 28. Juli 2020) Johann Christian Eitner (seit 3. August 2020) Thomas Wetzel |
| Vergütungsausschuss | 4. November 2019 | Bereitet insbesondere die Beschlussfassung des Aufsichtsratsplenums über das Vergütungssystem für den Vorstand, einschließlich der Umsetzung dieses Systems in den Vorstandsverträgen, die Festlegung der Zielvorgaben für die variable Vergütung, die Festsetzung und Überprüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und zum jährlichen Vergütungsberichts vor. | Peter Bauer (Vorsitzender) Klaus Abel Dr. Margarete Haase Irene Weininger |
| Sonderausschuss 1) | 29. Oktober und 10. November 2019 | Nimmt die Aufgaben des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit einem Angebot gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) oder vergleichbaren Regelungen in Bezug auf Wertpapiere der Gesellschaft wahr und bereitet etwaig erforderliche Beschlüsse des Aufsichtsrats diesbezüglich vor. Entscheidet für den Aufsichtsrat über die Beauftragung von Beratern im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der vorgenannten Aufgaben und nimmt die Mandatierung dieser Berater für den Aufsichtsrat vor. | Peter Bauer (Vorsitzender) Klaus Abel Dr. Margarete Haase |
1) Der Aussschuss ist bestimmungsgemäß seit dem 9. Juli 2020, d.h. dem Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots der ams Offer GmbH vom 7. November 2019, inaktiv.
Vorstand der OSRAM Licht AG
| Amtierende Mitglieder am 30. September 2020 | Datum der ersten Bestellung | Ablauf der Amtsperiode | Verantwortungsbereich | Aufsichtsmandate 1) |
|---|---|---|---|---|
| Dr. Olaf Berlien Vorsitzender des Vorstands (CEO) geb. 20. September 1962 | 1. Januar 2015 | 31. Dezember 2022 | Business Unit Opto Semiconductors (OS) Business Unit Automotive Lighting (AM) Business Unit Digital (DI) Corporate Strategy Global Sales Excellence Corporate Communications & Brand Strategy Corporate Office (inkl. Compliance) General Counsel Human Resources | Mitglied des Aufsichtsrats der Droege Group AG, Düsseldorf Konzernintern: Vorsitzender des Aufsichtsrats der OSRAM Opto Semiconductors Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Regensburg |
| Kathrin Dahnke Finanzvorstand (CFO) geb. 13. Oktober 1960 | 16. April 2020 | 15. April 2022 | Accounting & Controlling Corporate Finance & Treasury Taxes & Subsidiaries Investor Relations Corporate Audit Real Estate Mergers & Acquisitions, Post Closing Management Global Shared Services Finanzorganisation der Business Units und Länder (funktional) | Mitglied des Aufsichtsrats B. Braun SE, Melsungen Mitglied des Aufsichtsrats bei B. Braun Melsungen AG, Melsungen Mitglied des Aufsichtsrats der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft, München |
| Dr. Stefan Kampmann 2) Technikvorstand (CTO) geb. 28. Juni 1963 | 1. Juli 2016 | 30. Juni 2024 | Corporate Innovation Innoventures (Fluxunit GmbH) Procurement & Supply Chain (inkl. Logistik) Quality Management & Operations Environmental, Health & Safety R&D-Organisationen der Business Units (funktional) Manufacturing der Business Units (funktional) Information Technology | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM Opto Semiconductors Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Regensburg |
1) Stand: 30. September 2020.
2) Am 5. November 2020 hat der Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG beschlossen, den Vorstand auf zwei Personen zu verkleinern und mit Dr. Stefan Kampmann in Verhandlungen über eine einvernehmliche vorzeitige Auflösung seines Vertrags einzutreten. Mit Umlaufbeschluss vom 16. November 2020 hat der Aufsichtsrat der Niederlegung des Vorstandsmandats durch Herrn Dr. Kampmann zum Ablauf des 30. November 2020 sowie dem Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung zugestimmt. Die bisherigen Aufgaben des Technikvorstands hat der Aufsichtsrat im Rahmen der Geschäftsverteilung des Vorstands per 1. Dezember 2020 auf den Vorstandsvorsitzenden übertragen, mit Ausnahme von Procurement & Supply Chain (inkl. Logistik) und Information Technology, die dem Finanzressort zugeordnet wurden.
Frau Dahnke wurde am 7. April 2020 durch den Aufsichtsrat mit Wirkung zum 16. April 2020 zum Vorstandsmitglied und Chief Financial Officer bestellt.
| Ehemalige Mitglieder im Geschäftsjahr 2020 | Datum der ersten Bestellung | Ablauf der Amtsperiode | Verantwortungsbereich |
|---|---|---|---|
| Ingo Bank Finanzvorstand (CFO) geb. 9. Juni 1968 | 1. September 2016 | 30. April 2020 | Accounting & Controlling; Corporate Finance & Treasury Taxes & Subsidiaries Investor Relations Information Technology Corporate Audit Real Estate Mergers & Acquisitions, Post Closing Management Global Shared Services Finanzorganisation der Business Units und Länder (funktional) |
Herr Bank hat sein Amt als Vorstandsmitglied am 9. April 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2020 niedergelegt. Zu diesem Zeitpunkt hatte er keine Aufsichtsmandate inne. Die planmäßige Amtsperiode war bis zum 31. August 2024 terminiert. Die Aufgaben als Finanzvorstand der Gesellschaft hat Frau Dahnke zum 16. April 2020 von Herrn Bank übernommen.
29 l Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Am 7. April 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG eine Aktualisierung der Entsprechenserklärung vom 24. September 2019 zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG abgegeben.
Am 22. September 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG die jährliche Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG abgegeben.
Beide Dokumente sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter:
>> www.osram-group.de öffentlich zugänglich.
30 l Aufstellung des Anteilsbesitzes
Aufstellung des Anteilsbesitzes der OSRAM Licht AG gemäß § 285 Nr. 11 und Nr. 11a HGB
Aufstellung des Anteilsbesitzes der OSRAM Licht AG, München / Deutschland
| Stand 30. September 2020 | Ergebnis nach Steuern in Tsd. € A |
EK in Tsd. € A |
Kapitalanteil in % |
|---|---|---|---|
| Beteiligungen der OSRAM Licht AG, München / Deutschland | |||
| OSRAM Beteiligungen GmbH, München | 0 B | 1.765.037 B | 100,00 5) |
| OSRAM GmbH, München | 0 B | 1.820.589 B | 100,00 5) |
| Tochterunternehmen der OSRAM GmbH, München / Deutschland | |||
| Deutschland (zum 30. September 2020: 14 Gesellschaften) | |||
| BAG electronics GmbH, Arnsberg | - 438 B | 6.538 B | 100,00 |
| Heramo Immobilien GmbH & Co. KG, Grünwald | - 9 B | 920 B | 100,00 |
| OSRAM Beteiligungsverwaltung GmbH, Grünwald | - 13 B | 77 B | 100,00 |
| Fluxunit GmbH, München | - 3.823 B | 12.555 B | 100,00 |
| OSRAM CONTINENTAL GmbH, München | - 82.162 B | 456.214 B | 50,00 2) |
| OSRAM Innovation Hub GmbH, München | 0 B | 25 B | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors GmbH, Regensburg | 0 B | 89.558 B | 100,00 5) |
| OSRAM OLED GmbH, Regensburg | 0 B | 1.375 B | 100,00 5) |
| OSRAM SBT GmbH, Traunreut | 0 B | 35.681 B | 100,00 |
| OSRAM SL GmbH, Traunreut | 0 B | 59.912 B | 100,00 5) |
| OSRAM Lighting Services GmbH, Wipperfürth | 0 B | 25 B | 100,00 |
| BENO 44 - Betreiber GmbH, Grünwald | 49 B | 2.424 B | 100,00 |
| BENO 44 Verwaltung GmbH, Grünwald | - 7 B | 18 B | 100,00 |
| BENO 44 GmbH & Co. KG, Grünwald | - 2.283 B | 34.261 B | 100,00 |
| EMEA (ohne Deutschland) (zum 30. September 2020: 33 Gesellschaften) | |||
| OSRAM Sales EOOD, Trud / Bulgarien | 15 | 977 | 100,00 |
| OSRAM EOOD, Trud / Bulgarien | 2.528 | 24.608 | 100,00 |
| OSRAM A/S, Taastrup / Dänemark | 456 | 2.158 | 100,00 |
| OSRAM Oy, Vantaa / Finnland | 860 | - 63 | 100,00 |
| OSRAM Lighting S.A.S.U., Molsheim / Frankreich | 238 | 434 | 100,00 |
| OSRAM Continental France SAS, Toulouse / Frankreich | 308 | 712 | 50,00 2) |
| RGI Light Limited, Leeds / Großbritannien | - 451 | 3.391 | 100,00 |
| RGI Light (Holdings) Limited, Leeds / Großbritannien | 0 | 5.147 | 100,00 |
| Ring Automotive Limited, Leeds / Großbritannien | - 2.293 | 49.747 | 100,00 |
| LUX365 Limited, Manchester / Großbritannien | - 11 | 0 | 100,00 |
| OSRAM Ltd., Reading, Berkshire / Großbritannien | 716 | 31.390 | 100,00 |
| Yekta Setareh Atllas Co. (P.J.S.), Teheran / Iran | - 1 | 0 | 100,00 |
| OSRAM S.p.A. - Società Riunite OSRAM Edison Clerici, Mailand / Italien | - 3.092 | 161.630 | 100,00 |
| Clay Paky S.p.A., Seriate / Italien | - 14.250 | 69.593 | 100,00 |
| OSRAM Continental Italia S.r.l., Treviso / Italien | 1.479 | 27.097 | 50,00 2) |
| OSRAM d.o.o., Zagreb / Kroatien | 86 | 628 | 100,00 |
| OSRAM Benelux B.V., Capelle aan den Ijssel / Niederlande | 295 | 4.263 | 100,00 |
| Fluence Bioengineering B.V., Schiphol / Niederlande | - 318 | - 236 | 100,00 |
| OSRAM AS, Lysaker / Norwegen | 164 | 1.001 | 100,00 |
| OSRAM Continental Austria GmbH, Wien / Österreich | 2.693 | 6.449 | 50,00 2) |
| OSRAM Sp. z o.o., Warschau / Polen | 653 | 3.468 | 100,00 |
| OSRAM, Lda, Carnaxide / Portugal | 225 | 682 | 100,00 |
| OSRAM Romania S.R.L., Bukarest / Rumänien | 182 | 2.026 | 100,00 |
| OSRAM Continental Romania S.R.L., Iasi / Rumänien | 142 | 2.604 | 50,00 2) |
| OOO OSRAM, Moskau / Russische Föderation | 1.143 | 4.905 | 100,00 |
| OSRAM AB, Stockholm / Schweden | 252 | 893 | 100,00 |
| OSRAM Lighting AG, Winterthur / Schweiz | 183 | 1.620 | 100,00 |
| OSRAM, a.s., Nové Zámky / Slowakei | 1.844 | 15.331 | 100,00 |
| OSRAM Lighting S.L., Madrid / Spanien | 534 | 558 | 100,00 |
| OSRAM Lighting (Pty) Ltd., Midrand / Südafrika | 250 | 2.947 | 100,00 |
| OSRAM Ceská republika s.r.o., Bruntál / Tschechien | 2.611 | 17.749 | 100,00 |
| OSRAM Teknolojileri Ticaret Anonim Sirketi, Istanbul / Türkei | 1.282 | 5.740 | 100,00 |
| OSRAM Lighting Middle East FZE, Dubai / Vereinigte Arabische Emirate | 275 | 3.028 | 100,00 |
| Americas (zum 30. September 2020: 17 Gesellschaften) | |||
| OSRAM S.A., Buenos Aires / Argentinien | 241 | 678 | 100,00 |
| OSRAM Comercio de Solucoes de Iluminacao Ltda., Barueri / Brasilien | - 613 | -9 | 100,00 |
| OSRAM Ltd., Vancouver / Kanada | 897 | 10.580 | 100,00 |
| OSRAM de Colombia Iluminaciones S.A.S., Bogotá / Kolumbien | 24 | 3.098 | 100,00 |
| OSRAM de Mexico S.A. de C.V., Naucalpan / Mexiko | - 144 | 10.674 | 100,00 |
| OSRAM S.A. de C.V., Naucalpan / Mexiko | 3.270 | 42.896 | 100,00 |
| OSRAM Servicios Administrativos, S.A. de C.V., Naucalpan / Mexiko | 290 | - 906 | 100,00 |
| OSRAM Continental Guadalajara Intelligent Lighting S de RL de CV, Tlajomulco de Zuniga, Jalisco / Mexiko | 1.546 | 12.798 | 50,00 2) |
| OSRAM Continental Mexico Services S de RL de CV, Tlajomulco de Zuniga, Jalisco / Mexiko | 160 | 3.926 | 50,00 2) |
| Digital Lumens Inc., Wilmington, Delaware / USA | - 10.869 | 18.882 | 100,00 |
| Fluence Bioengineering, Inc., Wilmington, Delaware / USA | - 2.725 | 67.122 | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors, Inc., Wilmington, Delaware / USA | 5.377 | 52.161 | 100,00 |
| OSRAM SYLVANIA INC., Wilmington, Delaware / USA | 31.963 | 722.196 | 100,00 |
| Sylvania Lighting Services Corp., Wilmington, Delaware / USA | - 2.477 | 10.520 | 100,00 |
| Traxon Technologies LLC, Wilmington, Delaware / USA | - 1.266 | - 14.092 | 100,00 |
| Vixar, Inc., Wilmington, Delaware / USA | - 752 | 65.937 | 100,00 |
| OSRAM CONTINENTAL USA Inc., Wilmington, Delaware / USA | - 36.773 | 82.503 | 50,00 2) |
| APAC (zum 30. September 2020: 27 Gesellschaften) | |||
| OSRAM Pty. Ltd., Sydney / Australien | 26 | 618 | 100,00 |
| OSRAM China Lighting Ltd., Foshan / China | 14.120 | 89.752 | 90,00 |
| OSRAM Asia Pacific Management Company Ltd., Foshan / China | 2.149 | 10.781 | 100,00 |
| OSRAM Guangzhou Lighting Technology Limited, Guangzhou / China | 1.528 | 6.762 | 100,00 |
| OSRAM Kunshan Display Optic Co., Ltd., Kunshan / China | 1.536 | 8.133 | 100,00 |
| OSRAM CONTINENTAL Kunshan Intelligent Lighting Co., Ltd., Kunshan / China | 3.764 | 350 | 50,00 2) |
| OSRAM Continental (Shanghai) Intelligent Lighting Co., Ltd., Shanghai / China | - 9.900 | - 6.311 | 50,00 2) |
| OSRAM Opto Semiconductors (China) Co., Ltd., Wuxi / China | 12.900 | 196.753 | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors Trading (Wuxi) Co., Ltd., Wuxi / China | 1.250 | 2.243 | 100,00 |
| Traxon Technologies Ltd., Shatin / Hongkong | - 1.367 | - 33.549 | 100,00 |
| OSRAM Asia Pacific Ltd., Causeway Bay / Hongkong | 504 | - 53.048 | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors Asia Ltd., Wanchai / Hongkong | 34.320 | 150.661 | 100,00 |
| OSRAM CONTINENTAL INDIA Private Limited, Bangalore / Indien | 257 | 1.422 | 50,00 2) |
| OSRAM Lighting Private Limited, Gurgaon / Indien | 969 | 12.235 | 100,00 |
| P.T. OSRAM Indonesia, Jakarta / Indonesien | - 89 | 9.778 | 100,00 |
| OSRAM Ltd., Yokohama / Japan | 410 | 3.506 | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors (Japan) Ltd., Yokohama / Japan | 1.720 | 3.380 | 100,00 |
| OSRAM (Malaysia) Sdn. Bhd., Kuala Lumpur / Malaysia | 325 | 5.115 | 100,00 |
| Osram Opto Semiconductors (Malaysia) Sdn Bhd, Penang / Malaysia | 21.109 | 326.515 | 100,00 |
| BAG electronics, Inc., Binan, Laguna / Philippinen | - 1.737 | - 292 | 0,00 2) |
| TRILUX Lighting Inc., Binan, Laguna / Philippinen | 0 | - 748 | 0,00 2) |
| OSRAM Lighting Pte. Ltd., Singapur / Singapur | 309 | 3.075 | 100,00 |
| OSRAM Co., Ltd., Seoul / Südkorea | 783 | 14.405 | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors Korea Ltd., Seoul / Südkorea | 2.327 | 2.614 | 100,00 |
| OSRAM Taiwan Company Ltd., Taipei / Taiwan | 1.055 | 3.544 | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors (Taiwan) Ltd., Taipei / Taiwan | 1.281 | 1.606 | 100,00 |
| OSRAM (Thailand) Co., Ltd., Bangkok / Thailand | 386 | 3.677 | 100,00 |
| Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der OSRAM GmbH, München | |||
| Deutschland (zum 30. September 2020: 4 Gesellschaften) | |||
| agrilution GmbH, München | 0 | - 1.038 | 18,74 3) |
| Blickfeld GmbH, München | - 282 | - 752 | 12,55 3) |
| GoodIP GmbH, München | - 2 | - 15 | 10,00 3) |
| iThera Medical GmbH, München | - 30 | - 153 | 9,26 3) |
| EMEA (ohne Deutschland) (zum 30. September 2020: 4 Gesellschaften) | |||
| LAMP NOOR (P.J.S.) Co., Teheran / Iran | 985 D | 1.855 D | 20,00 1) |
| Tvilight B.V., Groningen / Niederlande | 0 | - 3.075 | 47,50 |
| beaconsmind AG, Zürich / Schweiz | - 8 | - 78 | 14,48 3) |
| VividQ Limited, London / Großbritannien | - 2.440 | 1.946 | 10,65 3) |
| Americas (zum 30. September 2020: 2 Gesellschaften) | |||
| LeddarTech Inc., Québec / Kanada | - 7.078 | - 15.134 | 28,21 |
| Motorleaf Inc., Montreal / Kanada | - 23 | - 131 | 12,94 4) |
| Sonstige Beteiligungen der OSRAM GmbH, München | |||
| Deutschland (zum 30. September 2020: 3 Gesellschaften) | |||
| Caruso GmbH, Ismaning | - 3.595 C | 0 C | 1,00 4) |
| GSB - Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH, Baar-Ebenhausen | 24.937 C | 78.754 C | 0,07 4) |
| Unternehmertum VC Fonds II GmbH & Co. KG, Garching b. München | - 66 C | 31.533 C | 6,06 |
| EMEA (ohne Deutschland) (zum 30. September 2020: 4 Gesellschaften) | |||
| KNX Association cvba, Brussels-Diegem / Belgien | 54 C | 2.723 C | 2,96 4) |
| Partech Partners S.A.S., Paris / Frankreich | - 2.667 C | 27.162 C | 8,50 |
| Design LED Products Limited, Edinburgh / Großbritannien | 13.045 C | 14.303 C | 6,03 4) |
| Voltimum S.A., Vernier / Schweiz | 78 C | 5.282 C | 8,35 4) |
| Americas (zum 30. September 2020: 3 Gesellschaften) | |||
| Luminaerospace LLC, Denver, Colorado / USA | - 1 C | 0 C | 2,00 4) |
| Recogni, Inc., Cupertino, Kalifornien / USA | 6,38 4) | ||
| TetraVue, Inc., Wilmington, Delaware / USA | - 8.837 C | 2.922 C | 6,36 4) |
1) Wegen Unwesentlichkeit keine Anwendung der Equity Methode.
2) Beherrschender Einfluss aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten.
3) Maßgeblicher Einfluss aufgrund vertraglicher Gestaltungen bzw. rechtlicher Umstände.
4) Diese Beteiligungen werden nach IFRS 9 Finanzinstrumente bewertet und zählen zur Bewertungskategorie FVOCI (Financial assets measured at fair value through other comprehensive income without recycling to profit or loss).
5) Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 3 HGB
A Die Werte entsprechen den Jahresabschlüssen nach evtl. Gewinnabführung, bei Tochterunternehmen gemäß konsolidiertem IFRS-Abschluss.
B Die Werte ensprechen den Jahresabschlüssen nach evtl. Gewinnabführung, bei Tochterunternehmen gemäß HGB.
C Werte aus dem Geschäftsjahr 01.01.2019 - 31.12.2019
D Werte aus dem Geschäftsjahr 01.10.2011 - 30.09.2012
31 l Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Angabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen im wesentlichen Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht.
Am 9. Juli 2020 hat die ams Offer GmbH, Ismaning, die Übernahme eines Mehrheitsanteils an der OSRAM Licht AG erfolgreich abgeschlossen, nachdem die nötigen Kartellfreigaben vorlagen. Die ams Offer GmbH als Mutterunternehmen und die ams AG als oberstes Mutterunternehmen der Unternehmensgruppe (mit ihren unmittelbaren und mittelbaren Gesellschaften) sind seit diesem Zeitpunkt nahestehende Unternehmen.
Am 22. September 2020 haben sich OSRAM und ams über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geeinigt. Die außerordentliche Hauptversammlung der OSRAM Licht AG am 3. November 2020 hat dem zwischen der OSRAM Licht AG und der ams Offer GmbH unterzeichneten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugestimmt. Da dieser Vertrag jedoch zum Bilanzstichtag nicht wirksam war, hat der Vorstand der OSRAM Licht AG für das Geschäftsjahr 2020 einen Abhängigkeitsbericht erstellt, die Schlusserklärung in den zusammengefassten Lagebericht aufgenommen und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2020 steht im Internet unter >> www.osram-group.de zur Verfügung.
München, den 26. November 2020
OSRAM Licht AG
Der Vorstand
Dr. Olaf Berlien, Vorsitzender des Vorstands, CEO
Kathrin Dahnke, Finanzvorstand, CFO
Dr. Stefan Kampmann, Technikvorstand, CTO
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die OSRAM Licht AG
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der OSRAM Licht AG, München, - bestehend aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020, der Bilanz zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der OSRAM Licht AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Die auf der im zusammengefassten Lagebericht genannten Internetseite veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Die Anteile an verbundenen Unternehmen stellen im Jahresabschluss der OSRAM Licht AG einen wesentlichen Teil der Vermögensgegenstände dar. Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen besteht aufgrund der Ermessensspielräume bei der Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Werts unter Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie sowie der Einschätzung einer Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft, aus unserer Sicht ein bedeutsames Risiko einer fehlerhaften Bewertung. Zudem sind die Bewertungen in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse sowie den verwendeten Kapitalisierungssätzen abhängig. Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen war daher im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen
Hinsichtlich der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten niedrigeren beizulegenden Werte sowie deren Einschätzung der Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft haben wir uns mit den zugrunde liegenden Prozessen in Zusammenhang mit der Planung künftiger Zahlungsströme sowie der Ermittlung der beizulegenden Werte befasst. Unter Einbezug von internen Bewertungsspezialisten wurden die zugrunde liegenden Bewertungsmodelle für die Ermittlung des beizulegenden Werts sowohl methodisch als auch arithmetisch nachvollzogen. Wir haben die den Bewertungen zugrunde liegenden Annahmen zu der Entwicklung von Absatzmärkten, Produktionskosten, Margen und verwendeten Wachstumsraten unter Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie mit planungsverantwortlichen Mitarbeitern erörtert und eine Abstimmung zu den von den gesetzlichen Vertretern genehmigten Geschäftsplänen sowie zu externen Informationen, unter anderem zu Marktstudien, vorgenommen. Die Planungstreue haben wir anhand eines Abgleichs der tatsächlichen Umsatz- und Margenentwicklung zu Informationen aus Vorperioden analysiert. Die Ableitung der Kapitalisierungszinssätze haben wir gewürdigt, in dem wir insbesondere über die Zusammensetzung der hierfür herangezogenen Gruppe an Vergleichsunternehmen den verwendeten Beta-Faktor beurteilt sowie den Eigen- und Fremdkapitalisierungszinssatz mit verfügbaren Marktdaten abgeglichen sowie die von OSRAM verwendeten Parameter zur aktuellen Entwicklung von Zinsen und Marktrisikoprämien verglichen haben. Wir haben zudem eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um den Einfluss von Änderungen bestimmter Parameter einschätzen zu können. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Beurteilung der Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Die Angaben der Gesellschaft zu den Grundsätzen der Bilanzierung von Anteilen an verbundenen Unternehmen sind im Abschnitt D.2 "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" des Anhangs enthalten. Die Zusammensetzung und Entwicklung der Anteile an verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr werden im Anhang in Abschnitt D.4 "Erläuterungen zur Bilanz" erläutert.
Sonstige Informationen
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats in Kapitel C.3 des Geschäftsberichts 2020 verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, umfassen:
| ― | die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung, |
| ― | die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 und § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB in Abschnitt F des Berichts "Jahresabschluss der OSRAM Licht AG zum 30. September 2020", |
| ― | die Versicherung der gesetzlichen Vertreter in Kapitel C.1 des Geschäftsberichts 2020, |
| ― | Corporate Governance in Kapitel C.4 (mit Ausnahme des in die inhaltliche Prüfung des Lageberichts einbezogenen Kapitels C.4.2 Vergütungsbericht) des Geschäftsberichts 2020, |
| ― | den Nichtfinanzieller Konzernbericht in Kapitel C.5 im Geschäftsbericht 2020, |
| ― | den Bericht des Aufsichtsrats in Kapitel C.3 des Geschäftsberichts 2020. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 18. Februar 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. Mai 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Abschlussprüfer der OSRAM Licht AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Siegfried Keller.
München, den 26. November 2020
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Keller, Wirtschaftsprüfer
Tropschug, Wirtschaftsprüfer
F Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
München, den 26. November 2020
OSRAM Licht AG
Der Vorstand
Dr. Olaf Berlien, Vorsitzender des Vorstands, CEO
Kathrin Dahnke, Finanzvorstand, CFO
Dr. Stefan Kampmann, Technikvorstand, CTO
Datum der Veröffentlichung
2. Dezember 2020
Herausgeber
OSRAM Licht AG
vertreten durch
Dr. Olaf Berlien und
Kathrin Dahnke
Hauptverwaltung
Marcel-Breuer-Straße 6
80807 München
Tel. +49 89 6213 - 0
E-Mail [email protected]
Internet www.osram-group.de
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Peter Bauer
Vorsitzender des Vorstands
Dr. Olaf Berlien
Investor Relations
OSRAM Licht AG
Julia Klostermann
Marcel-Breuer-Straße 6
80807 München
Tel. +49 89 6213 - 4259
Fax +49 89 6213 - 3629
E-Mail [email protected]
Internet www.osram-group.de/investors
Konzeption und Gestaltung
Strichpunkt GmbH, Stuttgart/Berlin
Druck
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Belm
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